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FORIS AG

Annual Report May 17, 2019

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Annual Report

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FORIS AG

Bonn

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Konzernkennzahlen

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01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Umsatzerlöse 20.252 21.117
Bruttoergebnis vom Umsatz 4.870 4.900
Personalkosten 2.120 2.049
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.133 1.848
Periodenergebnis -2.538 1.306
Eigenkapitalrendite -12,90% 6,60%
Umsatzrendite -12,50% 6,20%
EBIT -1.315 1.318
EBITDA 295 1.519
01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Ergebnis je Aktie -0,54 0,27
31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Gesamtkapital 19.004 21.517
Eigenkapital 16.707 19.711
Eigenkapitalquote 87,90% 91,60%
Zahlungsmittel 5.774 3.815
Darlehen 0 0
Nettofinanzposition 5.774 3.815
Verbindlichkeiten 1.310 576
Rückstellungen 242 584
31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Schlusskurs 2,88 2,81
31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Marktkapitalisierung 13.412 13.086

Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Vorstands

A. Bericht des Aufsichtsrats

B. Corporate-Governance-Bericht

C. Zusammengefasster Lagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

2. Wirtschaftsbericht

3. Nachtragsbericht

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

7. Übernahmerelevante Angaben

8. Vergütungsbericht

9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG

10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

D. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS

Bilanz zum 31. Dezember 2018 (Vermögenswerte)

Bilanz zum 31. Dezember 2018 (Eigenkapital und Schulden)

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2018

Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018

Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2018

Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

E. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz 6 WpHG

Unternehmenskalender

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

sehr geehrte Geschäftspartner, sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

das Geschäftsjahr 2018 war insgesamt ein erfolgreiches Jahr für die FORIS-Unternehmensgruppe. Auf Grundlage der in 2017 angepassten Strategie haben wir weitere Veränderungen beschlossen. Diese Veränderungen zeigen vor allem einen vertrieblichen Erfolg. Die FORIS ist präsent im Markt: kundennah, dienstleistungsorientiert, mit dem Willen zu wachsen. Vertriebliche Kooperationen wurden geschlossen, die Kommunikation im Markt erhöht und weitere Geschäftspotentiale gehoben. Wir gestalten die Zukunft aktiv mit unseren Mitarbeitern und Partnern.

Das Geschäftsjahr 2018 mit einem ausgewiesenen, negativen Ergebnis von 2.538 TEUR scheint auf den ersten Blick die Erwartungen nicht erfüllt zu haben. Bei inhaltlicher Analyse der Geschäftsentwicklung zeigt sich allerdings eine durchaus positive Entwicklung. Die Prozessfinanzierung hat die Anzahl der von ihr betreuten Rechtsstreitigkeiten signifikant gesteigert. Das in 2018 akquirierte Optionsvolumen entspricht etwa dem Zehnfachen des in 2017 akquirierten Optionsvolumens. Dabei bezeichnet das Optionsvolumen den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der Vorstand hat auch in 2018 den Fokus verstärkt auf die Ausweitung des Geschäfts der Prozessfinanzierung gelegt. Unter Berücksichtigung einer Prozessdauer von drei bis vier Jahren verspricht dieser Geschäftsbereich deutliches Wachstumspotential bei Umsatz und Gewinn. Auch die Vorratsgesellschaften lagen über dem guten Jahr 2017. So haben wir beispielsweise im Kerngeschäft mit Vorrats-GmbHs einen relativen Zuwachs verkaufter GmbHs von ca. vier Prozent im Vergleich zum Vorjahr erreicht. Die GO AHEAD, belastet mit den politischen und wirtschaftlichen Risiken aus dem bevorstehenden BREXIT, konnte die Abwanderung von Kunden in 2018 geringer als erwartet halten. Dieser Umstand ist insbesondere im Vergleich zum deutschen Limited-Markt insgesamt beachtlich und beruht auf intensiven Kundenbindungsmaßnahmen seit dem BREXIT-Referendum.

Diese Entwicklung schlägt sich in den meisten Unternehmenskennzahlen nieder. Mit einem Umsatz von 20.252 TEUR (Vorjahr: 21.117 TEUR) erzielten wir ein Bruttoergebnis von 4.870 TEUR (Vorjahr: 4.900 TEUR). Im Geschäftsjahr 2018 konnte im Vergleich zum Vorjahr der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gesteigert werden. In dem negativen Periodenergebnis von 2.538 TEUR sind zwei außerplanmäßige Abschreibungen enthalten. Zum einen haben wir einen größeren, langjährig betreuten Fall in der Prozessfinanzierung abgeschrieben. Zwar bestehen weiterhin Aussichten auf einen Prozesserlös, allerdings gibt es anders als noch im vergangenen Jahr zu geringe Erkenntnisse für eine positive Prognose. Zum anderen hat eine Werthaltigkeitsprüfung der GO AHEAD ergeben, dass der bilanzielle Firmenwert von 2.865 TEUR um 1.392 TEUR auf dann 1.473 TEUR zu verringern ist. Fortdauernde politische und rechtliche Unsicherheiten aus dem BREXIT haben zu einer erheblichen Verunsicherung im Markt geführt, die spürbar in den letzten Tagen noch zugenommen hat. Dementsprechend stellen wir einen Drang aus der englischen Limited fest, der unabhängig vom Ausgang der BREXIT-Verhandlungen nach unserer Einschätzung nicht umkehrbar ist. Deshalb haben wir die Planung für dieses Geschäftsfeld angepasst. Die bilanziell vorgenommene Wertminderung des Firmenwerts beruht auf dem prognostizierten Umsatzrückgang aus den Limited-Verkäufen der GO AHEAD. Aus diesem Grund wird das Unternehmensergebnis ferner durch die Auflösung latenter Steuern in Höhe von 1.240 TEUR belastet. Der körperschaftsteuerliche Verlustvortrag auf Ebene der FORIS AG bei der Berechnung der aktiven latenten Steuern war entsprechend zu berücksichtigen. Die Eigenkapitalquote hat sich durch das negative Periodenergebnis von 91,6 Prozent auf nunmehr 87,9 Prozent reduziert.

Die insgesamt positiven Entwicklungen werden wir im Rahmen unserer strategischen Prioritäten weiter vorantreiben. Im immer stärker werdenden, internationalen Wettbewerb der Prozessfinanzierung sehen wir für die FORIS eine vielversprechende Marktposition. Bei den Vorratsgesellschaften wollen wir die Partnerschaften und Kooperationen weiter ausbauen und auf diesem Wege den hohen Absatz an Gesellschaften verstetigen. Die GO AHEAD baut derzeit ihr Geschäft mit irischen Limiteds aus. Zudem hat sie zum Jahreswechsel ein neues Gründerportal in den Markt gebracht, das in den kommenden Monaten verstärkt beworben werden wird.

Ohne unsere Mitarbeiter wäre dieser Erfolg nicht denkbar gewesen. Unser gesamtes Team arbeitet mit vollem Einsatz am gemeinsamen Erfolg - kundennah, dienstleistungsorientiert, mit dem Willen zu wachsen. Dies ist auch das Feedback unserer Kunden, die unsere Veränderungsreise der letzten zwei Jahre positiv aufnehmen und eine immer engere Bindung an uns erlangen. Dies ist unseren Kolleginnen und Kollegen zu verdanken. Tragfähige Beziehungen im Inneren bei FORIS und mit unseren Kunden im Markt werden für uns auch in den nächsten Jahren ein wichtiges Fundament unserer Arbeit sein. Deshalb gilt unser Dank heute auch den Kunden und Kooperationspartnern für unsere gemeinsamen Projekte und die Freude, die wir jeden Tag dabei spüren.

Bonn, 22. März 2019

FORIS AG

Der Vorstand

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Dr. Volker Knoop

A. Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

das Jahresergebnis wird wesentlich durch außerordentliche Abschreibungen und damit einhergehende Anpassungen der latenten Steuern bestimmt. Erfreulicherweise sind damit keine Liquiditätsauswirkungen verbunden. Das geplante Wachstum der FORIS kann und wird daher ungehindert fortgesetzt werden.

Das in 2006 erworbene Unternehmen GO AHEAD war zuletzt mit einem Goodwill in Höhe von rund 2,8 Mio. EUR bilanziert. Trotz eines operativen Ergebnisbeitrages in Höhe von 206 TEUR in 2018 erscheinen Vorstand und Aufsichtsrat eine Abschreibung auf nahezu die Hälfte des Wertes in Anbetracht möglicher Auswirkungen eines ggf. auch harten BREXIT angezeigt. Der verbleibende Wert wird bestimmt durch weitere Neugründungen englischer aber auch irischer Limiteds sowie bestehender Serviceverträge. Die Abschreibung in einem größeren Prozessfinanzierungsverfahren wurde vorgenommen, da FORIS in diesem besonderen Fall derzeit keine konkreten Einflussnahmemöglichkeiten mehr auf die weitere strategische Prozessführung hat.

Im Übrigen ist das Jahr durch einen erfreulichen Aufbau des Prozessfinanzierungsbestandes, d.h. entsprechenden Neugeschäfts und ein deutlich gesteigertes Segmentergebnis beim Verkauf von Vorratsgesellschaften gekennzeichnet.

Unser Dank gilt dem Vorstand sowie allen Mitarbeitern, die im abgelaufenen Geschäftsjahr mit hohem Engagement die wesentlichen Weichen für neues Geschäft und ein geplantes Unternehmenswachstum gestellt haben. So möchten wir aber auch Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären dafür danken, dass Sie auch im vergangenen Jahr der FORIS, ihrem Management sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihr Vertrauen geschenkt haben.

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr in sechs Sitzungen und hielt zahlreiche weitere Besprechungen ab. Zudem wurden 11 Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Daneben erfolgte ein reger Informationsaustausch per E-Mail und Telefon.

Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Auch im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit größter Sorgfalt wahrgenommen und den Vorstand konstruktiv beraten und überwacht. Dabei pflegen Vorstand und Aufsichtsrat eine intensive Kommunikation. Den Kern bildet das umfangreiche monatliche Reporting, das im Geschäftsjahr vollständig überarbeitet worden ist und damit einen noch besseren Überblick über erreichte Ziele und etwaige Abweichungen ermöglicht. Es gibt detailliert Auskunft über alle einzelnen Geschäftsbereiche und deren Rentabilität. Es umfasst weiter das Verhältnis zur verabschiedeten Jahresplanung sowie den Vergleich zu den Vorjahreszahlen nebst Bewertung und Erläuterung sowie der weiteren Erwartungen des Vorstandes nebst Auswirkungen auf das geplante Jahresergebnis. Insbesondere informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über den jeweiligen Sachstand größerer laufender Prozessfinanzierungsverfahren sowie entsprechender Anfragen, die sich in Prüfung befinden. Mit dem Bericht über den Sachstand der Finanzierungsverfahren gewinnt der Aufsichtsrat einen Überblick über die wesentlichen Chancen und Risiken in diesem Geschäft. Mit der Information über die Anfragen ist der Aufsichtsrat über die laufende Nachfrageentwicklung informiert. Zugleich erhält der Aufsichtsrat damit eine Vorschau über aufgrund ihres Volumens zustimmungspflichtige Verträge. Im abgelaufenen Jahr unterlagen zahlreiche neue Prozessfinanzierungsverträge dem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrates, der sich eingehend mit diesen Fällen befasst und Chancen und Risiken mit dem Vorstand besprochen hat. Der Vorstand hat jederzeit den Aufsichtsrat auch auf etwaige Nachfragen umfassend informiert. Alle sonstigen wesentlichen Belange der Gesellschaft sind Teil der monatlichen schriftlichen Berichterstattung. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsordnung für den Vorstand überarbeitet und insbesondere bezüglich etwaiger Zustimmungserfordernisse angepasst.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich monatlich und darüber hinaus nach Bedarf mit dem Vorstand und wird eingehend über die aktuelle Entwicklung informiert. Damit besteht Gelegenheit, einzelne Punkte der Berichterstattung zu vertiefen, Nachfrage zu halten und insbesondere größere Prozessfinanzierungsfälle und die Strategie des weiteren Vorgehens zu erörtern. Der Austausch bezieht sich auf die gesamte Berichterstattung, die Lage des Unternehmens, des Geschäftsverlaufes und die allgemeine strategische und finanzielle Unternehmens- sowie die Liquiditätsentwicklung. Über alle wesentlichen Aspekte dieser Besprechungen werden im Anschluss die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates informiert. Diese Informationen bilden die Grundlage weitergehender Diskussionen im Aufsichtsrat. Alle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgehaltenen, zu erledigenden Punkte, werden dokumentiert, regelmäßig fortgeschrieben und in den Sitzungen auf deren Fortschritt und Erledigung überprüft.

Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit

Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Vorstand in mehreren Sitzungen und einer Klausurtagung intensiv über die angestrebte strategische Ausrichtung des Unternehmens ausgetauscht. Dazu zählten insbesondere die Fragen der Akquisition neuer Fälle für die Prozessfinanzierung auch im Wege von Kooperationen, des Engagements bei Sammelklageverfahren, der Vermeidung so genannter Klumpenrisiken im Gesamtportfolio und eine Neuausrichtung der GO AHEAD als Gründerplattform. Gerade letztere war aufgrund des Projektumfanges, notwendiger Investitionen und der Chancen und Risiken in diesem neuen Geschäftsfeld Gegenstand mehrerer Sitzungen. Ebenfalls in mehreren Sitzungen wurde die strategische personelle Aufstellung des Unternehmens unter Wachstumsgesichtspunkten erörtert und ein Zukunftsorganigramm entwickelt. Parallel dazu wurde eine Mitarbeiterbefragung initiiert, die unter anderem Aufschluss über das Arbeitsumfeld, die Möglichkeiten der persönlichen Wirkkraft sowie die Zufriedenheit geben soll. Die Ergebnisse werden nach Vorlage von Vorstand und Aufsichtsrat auch im Hinblick auf etwaig notwendige Maßnahmen analysiert werden.

Weiter haben sich Vorstand und Aufsichtsrat zur Vorbereitung der Hauptversammlung und der entsprechenden Beschlussvorschläge abgestimmt.

Selbstverständlich hat sich der Aufsichtsrat sowohl mit dem Jahresabschluss 2018 der FORIS AG als auch mit der Budget- und Liquiditätsplanung für das Jahr 2019 intensiv auseinandergesetzt. Vorangegangen waren Besprechungen mit den von der Hauptversammlung bestellten Wirtschaftsprüfern. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keinerlei Beanstandungen. Vielmehr wurde, wie bereits zuvor, festgestellt, dass, gemessen an der Größe des Unternehmens, ein sehr umfangreiches Reporting gegenüber dem Aufsichtsrat besteht und damit eine zielgerichtete Kontrolle sehr gut möglich ist.

Der Aufsichtsrat hat Einblick in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen erhalten und sich von der Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich während des Prüfungsverfahrens mit den Prüfern über die Prüfungsschwerpunkte selbst, sowie die Erkenntnisse der Prüfer eingehend ausgetauscht. Die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte, Auswertungen und Zukunftsplanungen wurden ebenso kritisch hinterfragt wie die Liquiditätsplanung des Unternehmens und in mehreren Sitzungen diskutiert. Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß führt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und effektiv einleitet und ausführt. Die Überwachung bezog sich insbesondere auch auf die Angemessenheit der Risikovorsorge und der Compliance.

Bildung eines Prüfungsausschusses

Auch wenn der Aufsichtsrat der FORIS AG nur aus drei Mitgliedern besteht, wäre formal entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ein Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser würde mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmen. Die inhaltsbezogene Zusammenarbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates verändert sich durch die Schaffung eines formal weiteren Gremiums nicht. Aus diesem Grund bildet die FORIS AG keinen entsprechenden Ausschuss (s. aktueller Deutscher Corporate Governance Kodex).

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex intensiv erörtert und die Entsprechenserklärung mit den entsprechenden Abweichungen gemäß § 161 AktG abgegeben, begründet und im Geschäftsbericht vollständig wiedergegeben. Es bestanden keine Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2018

Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 erstellte Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS der FORIS AG wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte, wie dargelegt, während der Prüfung ein intensives Gespräch mit den Prüfern und sich vor allem über die Schwerpunkte der Prüfung informiert. Alle gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss für die FORIS AG zum 31. Dezember 2018 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der FORIS AG sowie den zusammengefassten Lagebericht erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachung des internen Kontrollsystems keine wesentlichen Schwächen festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORIS AG in der von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung durch Beschluss vom 22. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist damit festgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde durch Beschluss vom 22. März 2019 ebenfalls gebilligt.

Bonn, 22. März 2019

Der Aufsichtsrat

Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

B. Corporate-Governance-Bericht

Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde. Diese Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen des Kodex in seiner aktuellen Fassung vom 7. Februar 2017. Nicht angewendet wurden folgende Empfehlungen:

1. Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien - Ziffer 2.3.3:

"Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z.B. Internet) ermöglichen."

Aufgrund der Größe der Gesellschaft kann die Hauptversammlung ordnungsgemäß mit geringem Aufwand durchgeführt werden. Die technischen Notwendigkeiten für eine Verfolgung im Internet sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Daher sehen wir davon ab.

2. Hinweisgebersystem - Ziffer 4.1.3:

"[...] Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden."

Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Organisation ist ein internes Hinweisgebersystem mit der erforderlichen Unabhängigkeit und Distanz zu Führungsverantwortlichen und operativen Mitarbeitern, jedenfalls geschützt, nicht sinnvoll durchführbar. Vorstand und Aufsichtsrat werden die Möglichkeit der Einrichtung eines externen Systems weiter prüfen. Die Gesellschaft hat eine interne Compliance-Funktion eingerichtet, die nach sechs Fachbereichen gegliedert ist.

3. Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands - Ziffer 4.1.5:

"Für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands legt der Vorstand Zielgrößen fest."

Aufgrund der Größe der Gesellschaft und der Organisation gibt es keine Führungsebenen unterhalb des Vorstandes im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Daher waren keine entsprechenden Zielgrößen festzulegen.

4. Mehrgliedriger Vorstand - Ziffer 4.2.1:

"Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben."

Der Vorstand der FORIS AG besteht zum 31. Dezember 2018 aus zwei Personen. Ein Vorsitzender oder Sprecher wurde nicht bestimmt. Aufgrund der Unternehmensgröße und internen Geschäftsverteilung erscheint es dem Aufsichtsrat nicht sinnvoll, eines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden oder Sprecher zu ernennen und damit besonders herauszuheben.

5. Gesamtvergütung des Vorstands - Ziffer 4.2.2:

"[...] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind."

Aufgrund der insgesamt geringen Mitarbeiteranzahl des Unternehmens existiert neben dem Vorstand kein weiterer oberer, mit besonderen Vollmachten ausgestatteter Führungskreis. Damit entfallen die entsprechenden Vergleichsmöglichkeiten.

6. Abfindungs-Cap - Ziffer 4.2.3:

"Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen."

"Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden."

"Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 Prozent des Abfindungs-Caps nicht übersteigen."

Die Vorstandsverträge enthalten weder Versorgungsregelungen noch solche eines Abfindungs-Caps. Gerade bei einem volatilen Geschäft, wie es die Prozessfinanzierung darstellt, entspricht es dem Unternehmensinteresse, dieses nicht mit künftig zu erbringenden Versorgungsleistungen zu belasten. Daher beziehen sich alle Vergütungsregelungen ausschließlich auf den Zeitraum des aktuellen Vorstandsdienstvertrages. Wird bei vorzeitigem Ausscheiden auf Wunsch des Vorstandes keine Leistung mehr erbracht, entspricht es auch nicht dem Aktionärsinteresse, weitere Vergütungen zu erbringen.

7. Vergütungsbericht - Ziffer 4.2.5:

"Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. In einem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichtes werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dargestellt. Die Darstellung soll in allgemein verständlicher Form erfolgen. Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten. Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

· die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

· der Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,

· bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden."

Der Vergütungsbericht enthält die wesentlichen Informationen im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften. Die weiterführenden Informationen, entsprechend den Mustertabellen, würden unter anderem bedingt durch die Größe des Vorstandes und die Vergütungsstruktur Rückschlüsse auf die Vergütung eines jeden Mitgliedes des Vorstandes ermöglichen, was die Hauptversammlung durch Beschluss mit Dreiviertelmehrheit abgelehnt hat.

8. Anteil von Frauen im Vorstand - Ziffer 5.1.2:

"Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben. Der Aufsichtsrat legt für den Anteil von Frauen im Vorstand Zielgrößen fest."

In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Vorstandsmitglieder wird die Zielgröße von Frauen im Vorstand vom Aufsichtsrat mit Null festgelegt und einer periodischen Überprüfung unterzogen.

9. Bildung von Ausschüssen - Ziffer 5.3.1, Ziffer 5.3.2 und Ziffer 5.3.3:

"Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse."

"Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance befasst."

"Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung."

"Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsratsvorsitzende soll nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben."

"Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt."

Angesichts der Anzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern und mit Rücksicht auf die Größe der Gesellschaft wird die Bildung von Ausschüssen nicht für sinnvoll erachtet. Diese wären naturgemäß personenidentisch. Bei nur drei Aufsichtsratsmitgliedern werden alle Aufgaben in diesem Gremium letztverantwortlich wahrgenommen und können damit auch nicht delegiert werden.

10. Zusammensetzung und Vergütung - Ziffer 5.4.1 und Ziffer 5.4.2:

"Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen. Für die gewählten Arbeitnehmervertreter sind die besonderen Regeln der Mitbestimmungsgesetze zu beachten."

"[...] Für die anderen vom Gleichstellungsgesetz erfassten Gesellschaften legt der Aufsichtsrat für den Anteil von Frauen Zielgrößen fest."

"Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören; der Aufsichtsrat soll dabei die Eigentümerstruktur berücksichtigen. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben."

Der Aufsichtsrat der FORIS AG hält es als Ziel der Zusammensetzung des Aufsichtsrates für erstrebenswert, dass ein Mitglied im Hinblick auf das Kerngeschäft der Prozessfinanzierung Rechtsanwalt ist, ein Mitglied über ausgewiesene Erfahrung im Bereich Finanzen und Controlling verfügt und damit dem Umstand, dass die FORIS AG im Kerngeschäft als Finanzdienstleistungsunternehmen tätig ist, Rechnung getragen wird, und ein Mitglied besondere Vertriebserfahrung aufweist, was im Hinblick auf das Vertriebserfordernis aller angebotenen Dienstleistungen sinnvoll erscheint. Dabei sollte mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates unabhängig im Sinne einer nicht wesentlichen Beteiligung am Unternehmen sein, um so insbesondere die Argumentationsperspektive von Kleinaktionären im Aufsichtsrat besonders hervorzuheben. Dieser Stand der Zieldiversifikation ist derzeit erreicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies traf für alle amtierenden Aufsichtsräte im Zeitpunkt ihrer jeweiligen Wahl zu. Grundsätzlich sollte die Mandatsbesetzung, unabhängig von der Geschlechterfrage, allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung besetzt werden. Hier ist die Hauptversammlung in ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht der laufenden Wahlzeit und des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung legt der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat mit Null fest und beabsichtigt nach Ablauf der Wahlzeiten, die Zielgrößen einer Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls neu festzulegen. Derzeit ist mit Herrn Dr. Christian Rollmann nur ein wesentlich beteiligter Aktionär im Aufsichtsrat vertreten.

11. Vereinbarung zu wesentlichen Feststellungen in der Abschlussprüfung - Ziffer 7.2.3 Abs. 1:

"Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen."

Abschlussprüfer und Aufsichtsrat tauschen sich auch während der Jahresabschlussprüfung regelmäßig in Gesprächen oder Telefonaten aus, sodass etwaige Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet werden können. Einer gesonderten Vereinbarung bedarf es daher nicht.

Bonn, 22. März 2019

FORIS AG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Dr. Volker Knoop

Dr. Christian Rollmann

C. Zusammengefasster Lagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

I. Geschäftsmodell des Konzerns

I.1 FORIS-Konzern

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Zum FORIS-Konzern gehören neben der FORIS AG selbst auch ihre Tochtergesellschaften, auf die die FORIS AG direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss ausübt. Zusammen decken die Konzerngesellschaften die Geschäftsfelder vollständig ab. Dabei bietet die FORIS AG die Produkte Prozessfinanzierung und Monetarisierung (Cash Advance) an. Beide Produkte sind artverwandt. Während die FORIS AG bei der Prozessfinanzierung die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung übernimmt, können Unternehmen in geeigneten Fällen mit der Monetarisierung einen Teil ihrer Forderung gegen einen Dritten bereits vor dem Rechtsstreit liquidieren. Dabei generiert die FORIS AG durch die Monetarisierung aktuell noch keine Umsatzerlöse. In 2018 hinzugekommen ist die neu gegründete Gesellschaft BGGK GmbH, die als "Bündnis gegen Kartellschäden" Kunden betreut, die durch kartellrechtswidriges Verhalten zu Schaden gekommen sind. Die BGGK GmbH ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der FORIS AG. Das hauptsächlich in der FORIS Gründungs GmbH gebündelte Geschäft des Verkaufs von Vorrats- bzw. Projektgesellschaften läuft ebenfalls unter der Marke FORIS. Demgegenüber erbringt die GO AHEAD GmbH gründungsnahe Dienstleistungen rund um englische und irische Limited-Gesellschaften. Kunden können diese Gesellschaften über die GO AHEAD nicht nur gründen bzw. kaufen, sondern einen Teil der Corporate Governance unter Schonung eigener Ressourcen auf die GO AHEAD auslagern. Daneben bietet die GO AHEAD seit Ende 2018 ein neues Geschäftsfeld mit der Gründerakademie. Die Gründerakademie bietet ein Portal, in dem Gründer und Gründungsinteressierte lernen, ihre Gründung zum Erfolg zu führen und typische Fehler zu vermeiden. Die FORIS Vermögensverwaltungs AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der zum Teil selbst als Büro genutzten, zum Teil fremdvermieteten und in beiden Fällen auch als Anlagevermögen gehaltenen Immobilien kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Weitere Tochtergesellschaften sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken oder rein administrative Einheiten ohne eigenes operatives Geschäft. Die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns, etwa das Rechnungswesen/Controlling, das Personalwesen sowie die Betreuung der IT-Infrastruktur, sind in der FORIS AG zentralisiert.

Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsleitung. Er fungiert zugleich als Vorstand bzw. Geschäftsführer der betreffenden Konzerngesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profitcenter mit eigener Berichtslinie organisiert und werden vom Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße angemessene Organisationform soll sicherstellen, dass der Konzern in den einzelnen Geschäftsbereichen schnell und flexibel, vor allem aber unter Wahrung einer einheitlichen Gesamtstrategie des Konzerns notwendige Anpassungen planen und umsetzen kann. Abgesehen von Teamleitern für zwei Geschäftsbereiche, die den Vorstand punktuell in koordinierender Funktion unterstützen, verzichtet der FORIS-Konzern derzeit auf zusätzliche Hierarchien. Er setzt stattdessen auf den direkten Austausch mit allen Mitarbeitern und enge Projektarbeit.

I.2 FORIS AG

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr selbst im deutschsprachigen Raum etablierte Prozessfinanzierung an. Sie unterstützt dabei vor allem Kläger, ihre Forderungen vor staatlichen Gerichten oder privaten Schiedsgerichten durchzusetzen. Die Streitigkeiten stammen aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten und Branchen, von der Arzthaftung, über den Erbstreit bis hin zu Kartellschadensersatzverfahren und internationale Schiedsverfahren zwischen sich streitenden Unternehmen. Die Spannbreite der finanzierten Streitwerte reicht von 100.000 EUR bis über 100 Mio. EUR. Kläger suchen die Unterstützung der FORIS AG vor allem in zwei Konstellationen: Entweder können sie das Risiko ggf. existenzbedrohender Prozesskosten nicht tragen oder sie wollen es nicht. Gerade solvente Unternehmen, die Rechtsstreitigkeiten im Wege eines aktiven Risikomanagements steuern, lagern das Kostenrisiko oftmals aus, um ihre strategischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Technologieunternehmen etwa bevorzugen es, ihre Unternehmensressourcen eher in Forschung und Entwicklung zu investieren als in Rechtsstreitigkeiten. Andererseits lassen sich Rechtsstreitigkeiten in der Unternehmenspraxis nicht immer vermeiden. Die Prozessfinanzierung bietet hier ein geeignetes Werkzeug modernen Risikomanagements, das mehr und mehr Unternehmen für sich entdecken - zumal die FORIS AG die Prozessfinanzierung flexibel an die Kundenbedürfnisse anpasst, von der marküblichen Vollfinanzierung, über Modelle, die es Unternehmen erlauben, einen größeren Anteil für sich zu behalten.

Die Monetarisierung ergänzt die Prozessfinanzierung als sog. Cash-Advance-Lösung. In geeigneten Fällen übernimmt die FORIS AG nicht nur die Prozesskosten, sondern stellt dem Kunden einen Teil der Klageforderung als Voraberlös zur Verfügung. Geht der Rechtsstreit verloren, braucht der Kunde den Voraberlös nicht zurückzuzahlen. Das Produkt eignet sich vor allem für Unternehmenskunden, die ihren Geschäftsbetrieb eher risikoavers ausrichten und daher eine - obwohl hoch erfolgversprechende - Forderung nicht auf eigene Kosten durchsetzen wollen.

Die FORIS AG bietet ihren Kunden je nach deren eigener Risikobereitschaft ein individuell auf sie zugeschnittenes Produkt. Sie legt ihren Finanzierungsschwerpunkt vor allem auf den deutschsprachigen Rechtsmarkt und engagiert sich zunehmend in internationalen Schiedsverfahren in ganz Europa. Opportunistisch, d.h. ohne eigene Vertriebsförderung, finanziert die FORIS AG auch Verfahren aus anderen Regionen. Insgesamt sehen wir einen Anstieg internationaler Anfragen.

Wie Rechtsstreitigkeiten generell ist die Prozessfinanzierung eher konjunkturunabhängig, denn gestritten wird immer und Prozesskosten und -risiken sind den Klägern naturgemäß immer lästig. Diesem aus Sicht der FORIS AG positiven Aspekt steht eine Volatilität in der Ergebnisrechnung gegenüber: In Abgrenzung zu Versicherern übernehmen Prozessfinanzierer nicht das abstrakte Risiko eines Prozesses, das sich vergleichsweise selten realisiert. Vielmehr übernehmen Prozessfinanzierer das Risiko eines konkreten Prozesses, das sich stets realisiert. Jeder Fall wird einzeln bewertet und individuell an die Risiko- und Finanzierungssituation angepasst. Großvolumige Fälle haben einen besonders großen Einfluss auf das Geschäftsergebnis der FORIS AG. In einem Rechtsstreit mit hohem Streitwert zu unterliegen, lässt sich oftmals nicht unmittelbar durch das Obsiegen in anderen Fällen ausgleichen. Das liegt auch daran, dass die meisten Verfahren über mehrere Jahre laufen und selten aktiv beschleunigt werden können. Die damit einhergehenden Portfoliorisiken lassen sich daher nicht in gleicher Weise wie im Massengeschäft der Versicherer optimieren. Stets verbleibt ein relativ hohes Einzelfallrisiko. Die Prozessfinanzierung besitzt ein produktimmanentes Risiko, das der Prozessfinanzierer in der Regel nicht oder kaum kontrollieren kann. Soweit möglich steuert die FORIS AG das Risikomanagement der Prozessfinanzierung durch einen internen, anwaltlichen Bewertungsprozess, der auch Bonitätsaspekte berücksichtigt.

Als Pionier und einer der führenden Anbieter der Prozessfinanzierung in Deutschland nimmt die FORIS AG weiterhin eine besondere Stellung im Markt ein. Sie ist vor allem von den Interessen von Versicherungskonzernen und der Steuerung durch internationale Anbieter unabhängig. Als börsenzugelassene Gesellschaft ermöglicht sie der interessierten Öffentlichkeit zudem ein besonders hohes Maß an Transparenz, das nur wenige Wettbewerber bieten.

Der Trend des Vorjahres zu stärkerer internationaler Konkurrenz hat sich in 2018 erwartungsgemäß fortgesetzt. Neben internationalen Prozessfinanzierern, darunter Burford Capital, Therium und Vannin Capital, drängen viele alte und neue Wettbewerber in den deutschsprachigen Raum. Nur beispielhaft seien die Nivalion AG (Schweiz) und IMF Bentham (Australien) genannt. Nivalion hat jüngst einen "Head of Germany" mit Dependance in Düsseldorf ernannt. Vannin Capital hat ein eigenes Büro in Bonn eröffnet und strebt nach dem Aufbau eines Teams aus mehreren deutschen Juristen. Burford Capital ist nicht zuletzt für die Finanzierung von Massenklagen bekannt, die zusammen mit der US-amerikanischen Klägerkanzlei Hausfeld LLP und den Dienstleister "myRight" gegen die Volkswagen AG betrieben werden. Auch die deutschen Wettbewerber agieren weiterhin stark im Markt. Die ROLAND ProzessFinanz AG (Köln) wurde zwar von der ROLAND-Unternehmensgruppe in 2017 abgestoßen und vom niederländischen Prozessfinanzierer Omni Bridgeway übernommen. Die neue Einheit ist nun aber wieder erkennbar auf Wachstumskurs. Die LEGIAL AG (München) ist ebenfalls ein schlagkräftiger Wettbewerber.

In einem stark dynamischen, nationalen und internationalen Wettbewerberumfeld hat sich die FORIS AG auf Geschäftsbereiche spezialisiert, die es ihr nach Einschätzung des Vorstands erlauben, profitables Neugeschäft zu gewinnen. Mehr noch als sich vom Markt treiben zu lassen, beabsichtigt die FORIS AG, den Markt auch aktiv mitzugestalten. Entsprechende Planungen sind bereits vorbereitet und teilweise auch in Umsetzung. Der Vertriebserfolg 2018 lag bei ca. dem Zehnfachen des generierten Optionsvolumens 2017 und mag als Beleg für den eingeschlagenen Wachstumskurs dienen.

I.3 Vorratsgesellschaften

Kapitalgesellschaften zu gründen, ist arbeits- und abstimmungsaufwendig, und die Gründungsphase birgt zudem rechtliche Gefahren. Bei nicht vollständig ordnungsgemäßer Bearbeitung droht den Gründungsgesellschaftern unter Umständen sogar eine (unbegrenzte) persönliche Haftung, die man mit der Kapitalgesellschaft gerade ausschließen wollte. Selbst Fachleuten passieren in der Hektik des Kanzleialltages immer wieder folgenschwere Fehler.

Seit nunmehr rund 20 Jahren unterstützt die FORIS Unternehmensgründer, im Projektgeschäft tätige Entscheidungsträger (vor allem aus den Bereichen Immobilienwirtschaft und M&A-Transaktionen) sowie deren anwaltliche und steuerliche Berater mit vorgegründeten Kapitalgesellschaften. Dazu gründet die FORIS zunächst die Gesellschaft für sich selbst ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit und überträgt sie anschließend auf die betreffenden Erwerber. FORIS nimmt den Erwerbern damit einen Großteil des administrativen Aufwandes ab, ermöglicht einen besonders schnellen Zugang zu einer handlungsfähigen Kapitalgesellschaft und schließt die Hauptfehlerquellen, die anderenfalls zu einer persönlichen Haftung von Gründern führen. Zum Portfolio dieser Vorratsgesellschaften gehören heute alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen vorgegründeten und zum Erwerb bereitstehenden Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital im Voraus vollständig eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind daher frei von (versteckten) Altlasten. Erwerber können ihre Vorratsgesellschaften unkompliziert per Telefon, Telefax, E-Mail oder online reservieren und im Regelfall innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Die so erworbene Gesellschaft ist sofort nutzbar, so dass beispielsweise Verträge unmittelbar mit dieser neuen Gesellschaft geschlossen werden können. Neben diesen gegründeten Gesellschaften bietet die FORIS AG auch maßgeschneiderte Gründungen an, etwa, wenn ein Kunde eine besonders große Zahl von Gesellschaften, einen anderen Gründungsort oder eine vorgegliederte Konzernstruktur im Rahmen komplexer Transaktionen benötigt.

Hauptansprechpartner auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private-Equity-Unternehmen. Die FORIS ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, das konjunkturellen Schwankungen unterliegt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Vorratsgesellschaften haben sich seit 2017 insoweit geändert, als mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie das zum Juni 2017 überarbeitete Geldwäschegesetz (GwG) einige Regeln zur Geldwäschevorsorge - insbesondere zur Identifizierung und Überprüfung der jeweiligen Geschäftspartner - verschärft wurden. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zur Verschärfung von Compliance-Regeln fortsetzt, zumal jüngst die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie beschlossen wurde und bis 2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Das Geschäft der Vorratsgesellschaften wird - wenn auch mit durchaus berechtigtem Interesse des Staates - damit bürokratischer, vor allem mit Blick auf die erforderlichen Identifikationen und Prüfungstätigkeiten zeit- und kostenintensiver.

I.4 GO AHEAD GmbH

Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Ein Standbein ist die Gründung und Betreuung von Unternehmen in der Gesellschaftsform der englischen und irischen Limited. Dabei steht die GO AHEAD ihren Kunden nicht nur bei der Gründung zur Verfügung, sondern erledigt als verlässlicher Partner auch bestimmte, wiederkehrende Berichtspflichten gegenüber den englischen bzw. irischen Behörden. Das eigene Serviceteam der GO AHEAD bietet damit die Vorteile der englischen bzw. irischen Limited (z.B. geringe Kapitalerfordernisse), ohne die Kunden mit den administrativen Nachteilen (vor allem strenge Registervorgaben, alle ausschließlich in englischer Sprache zu erfüllen) allein zu lassen.

Daneben stehen Gründern in Deutschland auch die klassische GmbH und die Unternehmergesellschaft "UG (haftungsbeschränkt)" zur Verfügung, deren Gründungsprozess die GO AHEAD ebenfalls unterstützt. Mit Hilfe eines Satzungsgenerators lassen sich die gewünschten Satzungen für eine GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) entwerfen. Die GO AHEAD hilft anschließend bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger. Im Übrigen sind Mischformen zwischen deutschen und englischen/irischen Gesellschaftsstrukturen auf Wunsch möglich, z.B. die Limited & Co. KG oder eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.

Während viele Gründer nur einmal in ihrem Leben eine Gesellschaft gründen und daher oft wenig eigene Erfahrungen mit den Gründungsformalitäten sammeln konnten, sorgt ein gründungserfahrenes Team der GO AHEAD für die kompetente organisatorische Begleitung in allen Unternehmensphasen. Es erfolgt dabei allerdings keine Rechts- oder Steuerberatung. Soweit gewünscht, kann der Kunde auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern der GO AHEAD zurückgreifen. Mit dem weiteren Segment der Gründungsakademie holt GO AHEAD Gründungsinteressierte bereits in einem früheren Stadium ab und versorgt sie mit dem erforderlichen Know-how für eine erfolgreiche Gründung. Daher hat die GO AHEAD mit der Gründerakademie ein weiteres Segment erschlossen, damit bereits Gründungsinteressierte von unserem Know-how profitieren können.

Die Anzahl von Gesellschaftsgründungen hängt vor allem mit der Zahl von Existenzgründungen zusammen. Eine positive konjunkturelle Entwicklung verbessert dabei grundsätzlich die Startbedingungen für eine beruflich selbständige Tätigkeit. Allerdings begrenzt der Umstand, dass zeitgleich der Arbeitsmarkt sich in vielen Regionen Deutschlands dem Niveau der Vollbeschäftigung nähert, tendenziell die Nachfrage nach einer eigenen Gesellschaft. Die Auswertung des KfW-Gründungsmonitors 2018 zeigt, dass sich dieser rückläufige (aus Sicht der GO AHEAD negative) Effekt im Jahr 2017 deutlich zu Lasten von Existenzgründungen auswirkte. Im Vergleich zum Jahr 2016 fiel die Zahl der Existenzgründungen um 14 Prozent auf einen historischen Tiefstand. Mittlerweile stagniert die Entwicklung auf niedrigem Niveau. Wir gehen davon aus, dass dieses Niveau im Wesentlichen auf solche Limited-Inhaber zurückzuführen ist, die entweder aufgrund ihrer finanziellen Rahmenbedingungen nicht immer ohne Weiteres in der Lage sind, auf alternative Gesellschaftsformen "umzusatteln" oder deren Limiteds aktuell nicht operativ tätig sind und daher keinen Bedarf nach Umstrukturierung sehen. Der BREXIT bleibt damit der größte Unsicherheitsfaktor. Obwohl unmittelbar nach dem BREXIT-Referendum für viele eine Kompromisslösung (weicher BREXIT) nahelag, um die stark unterschiedlichen Positionen (auch innerhalb der britischen Bevölkerung) zu einem Ausgleich zu bringen, scheint ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (harter BREXIT) wahrscheinlicher geworden zu sein. Im Ergebnis hat sich die GO AHEAD auf alle drei Szenarien (kein BREXIT, weicher BREXIT, harter BREXIT) vorbereitet.

I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine 1908 errichtete Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn und vermietet sie an die FORIS AG, die FORIS Gründungs GmbH, die GO AHEAD GmbH und verpachtet den Gastronomiebereich an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Auf dem Nachbargrundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 hat die FORIS Vermögensverwaltungs AG im Jahr 2011 einen Büroneubau mit 988 m2 Nutzfläche fertiggestellt. Nach dem Auszug des Vormieters - der Europazentrale von VAPIANO - zum 30. November 2017 hat die FORIS Vermögensverwaltung die Geschäftsräume langfristig an die DPA Drewes Privacy GmbH vermietet.

I.6 Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des Konzerns

Das Dienstleistungsspektrum des FORIS-Konzerns blieb im Wesentlichen unverändert, dies ungeachtet des Umstandes, dass die Hauptversammlung am 28. Mai 2018 auf Vorschlag des Vorstandes den satzungsmäßigen Geschäftsgegenstand der FORIS AG erweiterte. Diese Erweiterung diente zum einen der Klarstellung in Teilbereichen der Prozessfinanzierung, z.B. hinsichtlich einer Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten auf Beklagten - anstatt wie üblich nur auf Klägerseite -, ferner im Hinblick auf das Anbieten der Prozessfinanzierung gegenüber Unternehmenskunden, die eigenständig und nicht über ihre Rechtsanwälte an die FORIS AG herantreten und zuletzt auch im Hinblick auf neue Produkte, die derzeit im Planungsstadium sind.

Anfang Dezember hat die GO AHEAD GmbH mit der Gründungsakademie einen neuen Geschäftsbereich geschaffen, der ab 2019 kontinuierlich ausgebaut werden soll.

II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz. 39 - 44 und 56 wird verzichtet. Wir stellen nachfolgend das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dar.

Unser unternehmerisches Handeln zielt auf Ergebnisverbesserungen in allen Geschäftsbereichen. Bei einem dem Geschäftsmodell angemessenen, erhöhten Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf streben wir nach einer attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des FORIS-Konzerns ist dahingehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch geschäftsbereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente erlauben es, den aktuellen Geschäftsverlauf im konzerninternen Vergleich darzustellen und zu bewerten. Zum anderen bilden sie eine wesentliche Grundlage, geschäftsbereichsspezifische und geschäftsbereichsübergreifende Strategien, Maßnahmenbündel und Investitionsentscheidungen zu entwickeln bzw. anzupassen, sofern es die Unternehmensziele erfordern. Die Informationen unseres internen Steuerungssystems ermitteln wir im Regelfall monatlich und bewerten sie im Rahmen eines formalisierten Monatsreports, den der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Verfügung stellt. In Einzelfällen ermitteln und bewerten wir die Informationen anlassabhängig auch täglich. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, ermitteln und bewerten wir mindestens vierteljährlich und berichten hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Berichtspflichten öffentlich.

II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren

FORIS-Konzern

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres durch den Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen halbjährlich.

Eigenkapitalquote

Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals durch das Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - halten wir eine deutlich über der durchschnittlichen Eigenkapitalquote von Dienstleistungsunternehmen in Deutschland liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern für sinnvoll.

Umsatzrendite

Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Dienstleistungsunternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital der Vorratsgesellschaften enthält. Die Umsatzrendite ist daher, verglichen mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die keine Vorratsgesellschaften verkaufen, niedrig. Aufgrund des hohen Umsatzanteils des Geschäftsbereiches Vorratsgesellschaften am Gesamtumsatz des FORIS-Konzerns ist daher auch die Umsatzrendite auf Konzernebene nur eingeschränkt mit anderen Dienstleistungsunternehmen vergleichbar. Gleichwohl bietet die Analyse der Veränderungen auf Konzern- und Bereichsebene Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsreports ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.

Cashflow

Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise seit 2008 besonders deutlich gewordenen Relevanz dieses Leistungsindikators, sind die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei den Vorratsgesellschaften im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich abgebildet. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird halbjährlich eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Bei der Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche werden entsprechend den Segmenten die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen und auf das Jahr hochgerechnet. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsreports und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die relative Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes abzüglich des Materialaufwands bezogen auf den Umsatz. Die absolute Rohmarge ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Materialaufwandes. In der Prozessfinanzierung und Monetarisierung enthält der Materialaufwand im Wesentlichen die Verfahrenskosten für gewonnene als auch verlorene Verfahren. Bei den Vorratsgesellschaften ist neben den direkten Gründungskosten auch das voll eingezahlte Kapital enthalten. Im Bereich GO AHEAD sind im Materialaufwand im Wesentlichen die für die Leistungserbringung für die Limited notwendigen Kosten externer Dienstleister berücksichtigt. Für die Prozessfinanzierung und Monetarisierung sind monatlicher Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutung für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen.

II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen des Monatsreports ermittelt, analysiert und an den Aufsichtsrat berichtet, die sich in der Rechnungslegung nicht unmittelbar betragsmäßig niederschlagen. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen zwölf Monate sowie der Unternehmensplanung.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

In den beiden verwandten Geschäftsbereichen Prozessfinanzierung und Monetarisierung ermitteln und bewerten wir verschiedene nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, darunter etwa den Streitwert, den rechnerisch möglichen Erlös (Optionsvolumen), die Anzahl der in der jeweiligen Periode angefragten bzw. in Finanzierung genommenen Verfahren, das Verhältnis von Anfragen und Ablehnungen, die Bearbeitungszeit pro Fall sowie die Verteilung auf unterschiedliche Rechtsgebiete bzw. Streitsachverhalte (zur Beurteilung etwaiger Klumpenrisiken). Der Streitwert stellt die Höhe des geltend gemachten Anspruchs dar, dessen Durchsetzung die FORIS finanziert. Anhand des Streitwerts bemessen sich einerseits die Kosten des Gerichts- oder Schiedsverfahrens und andererseits das Optionsvolumen der FORIS.

Das Optionsvolumen der Prozessfinanzierung und Monetarisierung stellt den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren dar. Da die Monetarisierung immer auch eine Prozessfinanzierung voraussetzt, ist die Entwicklung des Optionsvolumens der Prozessfinanzierung auch für die Monetarisierung ein nicht-finanzieller Leistungsindikator. Darüber hinaus wird sich bei der Monetarisierung ein zusätzliches Optionsvolumen dadurch ergeben, dass sich der Erlös im Erfolgsfall erhöht. Diese Erhöhung entspricht dem Umstand, dass die FORIS mit der Teilvorabauszahlung auf die streitige Hauptforderung (also nicht nur auf die Prozesskosten) zum einen ein größeres Risiko eingeht, zum anderen sich die Berechnungsgrundlage auf einen Teil der Hauptforderung ausweitet. Der tatsächliche, kaufmännische Wert der finanzierten Verfahren zeigt sich allerdings erst nach Abschluss der betreffenden Prozesse, ggf. sogar erst nach Durchsetzung bzw. zwangsweiser Vollstreckung der titulierten Forderungen. Erst dann kann der tatsächlich erzielte Erlös (abzüglich der zu tragenden Kosten) errechnet werden. Bis dahin bleibt das Optionsvolumen ein erwarteter rechnerischer Wert.

Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Kosten für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt, die bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert stellt somit grundsätzlich den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz dar. Die Kosten werden regelmäßig auf Grundlage der einschlägigen Gebührenordnungen ermittelt. Abhängig vom konkreten Fall werden höhere Kosten (etwa für anwaltliche Stundenvergütungen oder Sachverständigengutachten) hinzugerechnet. Zum Teil muss auch auf Schätzungen zurückgegriffen werden (z.B. mit Blick auf die voraussichtliche Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht). Hierdurch können sich Schätzunsicherheiten ergeben, insbesondere bei Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, ferner im Hinblick auf Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Auch die Anzahl der Gerichtstermine (vor allem bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Rechtsordnungen, bei Schiedsverfahren und anwaltlichen Stundenvergütungen) führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 Prozent liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe erwarten wir, dass die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Die angegebenen Risiken können sich im Verfahrensverlauf verändern, ohne dass diese Veränderung unmittelbare Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wies darauf hin, dass die Struktur der primären Abschlussbestandteile IFRS-konform und unabhängig von individuellen Bewertungen bzw. Einschätzungen des Managements sein sollte. Die anzuwendende Rechnungslegungsmethode bestimmen wir vor dem Hintergrund der genannten Schätzunsicherheiten auf Grundlage unserer Erfahrungswerte, Annahmen und Ermessensausübungen.

Vorratsgesellschaften

Für den Geschäftsbereich der Vorratsgesellschaften steht die Entwicklung der Gründungszahlen des statistischen Bundesamtes im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren mit unseren Verkaufszahlen ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den erwarteten mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Vertriebs- und sonstigen Maßnahmen.

GO AHEAD GmbH

Im Geschäftsbereich der GO AHEAD ziehen wir die Gründungszahlen je Rechtsform als Indikator für unsere Geschäftsentwicklung heran, daneben die Entwicklung unserer Bestandskunden für die englische und irische Limited. Außerdem bewerten wir die entsprechenden Löschungsquoten der Gesellschaften. Über den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen ließen sich Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services ziehen. Diese vergangenheitsorientierten Rückschlüsse stellen für die künftige Bewertung aufgrund des wahrscheinlichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU nun keinen oder allenfalls eingeschränkt geeigneten Indikator mehr dar. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassungsnotwendigkeit der Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung liegt auf dem Forderungsmanagement. Daraus ziehen wir Rückschlüsse auf den Erfolg von Inkassomaßnahmen.

III. Forschung und Entwicklung

Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschränkt sich der FORIS-Konzern bei Forschung und Entwicklung darauf, neue Produkte und Dienstleistungen zu planen und zu gestalten sowie darauf, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortzuentwickeln. Leistungen Dritter werden hierfür in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.

2. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2018 endete in Deutschland mit dem geringsten gesamtwirtschaftlichen Wachstum seit 2013. Insgesamt setzte die deutsche Wirtschaft ihre Expansion jedoch fort. Mit Blick auf den ifo-Geschäftsklimaindex sank die Erwartungshaltung in allen vier Wirtschaftsbereichen, sodass er sich zum Jahresende auf einem Jahrestief wiederfand. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe mit ihrem Zugpferd der Automobilbranche sowie der Handel haben mit strengeren Auflagen und den Folgen des globalen Handelskonflikts zu kämpfen. Auch der Dienstleistungssektor, trotz des zwischenzeitlichen Hochs zur Jahresmitte, und das Bauhauptgewerbe, trotz der positiven Geschäftslage, büßten zum Jahresende ein. Auch der für den Verkauf von Vorratsgesellschaften wichtige Markt für Mergers & Acquisitions mit Beteiligung deutscher Unternehmen kämpfte mit einem Rückgang.

Im Euroraum ist die Wirtschaft weiterhin durch eine expansive Geldpolitik gekennzeichnet, welche jedoch nun durch die Einstellung der Anleihenkäufe seitens der EZB erste Einschränkungen erfährt. Seit dem 10. März 2016 verfolgt die EZB neben den nun eingestellten Anleihenkäufen eine konsequente Null-Prozent-Leitzinspolitik, welche ein immanentes Inflationsrisiko birgt. Bisher schlägt sich dieser Effekt eher in steigenden Grundstücks-, Immobilien- und Mietpreisen nieder. Die bereits zur Jahresmitte 2018 deutlich gewordene Verschlechterung des Wirtschaftsklimas im Euroraum setzte ihren Trend weiter fort und endete mit dem niedrigsten Wert seit dem Ende der Finanzkrise.

International zeichnete sich mit Ausnahme des Euroraums ein Bild der Leitzinserhöhungen ab (USA: 1,0 Prozentpunkte; Vereinigtes Königreich: 0,25 Prozentpunkte). Das sich ohnehin abschwächende globale Wirtschaftswachstum sah sich zusätzlich dem globalen Handelskonflikt sowie der Zunahme klimatischer Extrema, wie Dürren und Stürme, bedroht. Der für März 2019 angedachte Rückzug des Vereinigten Königreichs aus der EU bleibt, zusätzlich verstärkt durch die noch nicht getroffene Einigung zwischen der britischen Regierung mit der Europäischen Kommission auf einen geordneten Austritt, ein erheblicher Unsicherheitsfaktor.

II. Geschäftsverlauf

Für die Definition der nachfolgend dargestellten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.1.II.1 und C.1.II.2.

II.1 FORIS-Konzern

Eigenkapitalrendite

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2018 2017 2016
Eigenkapitalrendite -12,90% 6,60% 3,40%
Durchschnitt 2 Jahre -3,10% 5,00% 4,40%
2015 2014
Eigenkapitalrendite 5,40% 2,60%
Durchschnitt 2 Jahre 4,00% 11,90%

Die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum negative Eigenkapitalrendite ist auf die außerplanmäßigen Abschreibungen in der Prozessfinanzierung und des Firmenwerts der GO AHEAD zurückzuführen.

Eigenkapitalquote

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2018 2017 2016 2015 2014 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 87,90% 91,60% 90,90% 91,40% 89,90% 90,30%

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells der Prozessfinanzierung ist weiterhin eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS sinnvoll. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist über die vergangenen Jahre meist gestiegen und liegt deutlich über dem Zielwert von mindestens 60 Prozent, den der Vorstand zur Abdeckung möglicher Risiken aus der Prozessfinanzierung vorgegeben hat.

Umsatzrendite

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01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017 01.01.-31.12.2016 01.01.-31.12.2015 01.01.-31.12.2014 Durchschnitt
Umsatzrendite -12,50% 6,20% 3,60% 5,30% 2,90% 1,10%

Ein Vergleich mit anderen (Dienstleistungs-)Unternehmen ist für die Umsatzrendite nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grundkapital der jeweiligen Gesellschaft enthält.

Cashflow

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01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
01.01.-31.12.2016

TEUR
01.01.-31.12.2015

TEUR
01.01.-31.12.2014

TEUR
Summe

TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2.635 1.558 -866 1.725 2.701 7.753
Cashflow aus Investitionstätigkeit -210 -50 -236 -106 -18 -620
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -466 -1.244 -736 -613 -494 -3.553
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 1.959 264 -1.838 1.006 2.189 3.580

Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.2.3.

Umsatz, Periodenergebnis und Rohmarge auf Bereichsebene

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Umsatz 01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung 3.887 4.398 -511
Vorratsgesellschaften 14.193 14.222 -29
GO AHEAD Limiteds 1.860 2.101 -241
Vermögensverwaltung 312 396 -84
Sonstige Segmente im FORIS-Konzern 0 0 0
FORIS-Konzern 20.252 21.117 -865

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Periodenergebnis 01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung -1.323 644 -1.967
Vorratsgesellschaften 621 574 47
GO AHEAD Limiteds -1.269 676 -1.945
Vermögensverwaltung -414 62 -476
Sonstige Segmente im FORIS-Konzern -153 -649 496
FORIS-Konzern -2.538 1.307 -3.845

Das Periodenergebnis im Segment GO AHEAD Limiteds beinhaltet die Abschreibung des Firmenwerts. Das operative Ergebnis beträgt 206 TEUR.

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Rohmarge 01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung 1.464 1.500 -36
Vorratsgesellschaften 1.512 1.139 373
GO AHEAD Limiteds 1.582 1.865 -283
Vermögensverwaltung 312 396
Sonstige Segmente im FORIS-Konzern 0 0 0
FORIS-Konzern 4.870 4.900 -30

II.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren betragen im Berichtsjahr 3.887 TEUR und liegen geringfügig unter denen des Vorjahres (4.398 TEUR).

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2018 2017 2016 2015 2014
In Abrechnung genommen (Anzahl) 13 28 12 24 39
Positiv beendete Verfahren 11 26 6 15 24
Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren 84,60% 92,90% 50,00% 62,50% 61,50%

Im Geschäftsjahr 2018 haben wir in der Prozessfinanzierung 13 Verfahren (Vorjahreszeitraum: 28 Verfahren) in Abrechnung genommen. Die Quote der davon positiv beendeten Verfahren liegt mit 84,6 Prozent weit über dem Durchschnitt der Vorperioden.

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2018 2017 2016 2015 2014
Neu in Finanzierung genommene Fälle 27 5 17 13 25
Optionsvolumen neu in Finanzierung genommenen 11,7 1,1 4,7 1,6 6,6
Durchschnittliches Optionsvolumen 0,43 0,22 0,28 0,12 0,26
Gesamtvolumen zum Stichtag 36,2 26,9 29,9 27,6 30,5

Im Geschäftsjahr 2018 haben wir in der Prozessfinanzierung 27 (Vorjahreszeitraum: 5) neue Verfahren mit einem Optionsvolumen von insgesamt rund 11,7 Mio. EUR (Vorjahreszeitraum: 1,1 Mio. EUR) in Finanzierung genommen. Damit liegen wir im Geschäftsjahr 2018 deutlich über dem Niveau der letzten Jahre. Im Ergebnis konnten wir annähernd so viel Optionsvolumen akquirieren wie in den letzten vier Jahren zusammen. Das Optionsvolumen 2018 enthält noch keine Monetarisierungsfälle. Das Optionsvolumen repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise gewonnene Prozesse, erweisen.

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Aktuelles Kostenrisiko 2018

Mio. EUR
2017

Mio. EUR
2016

Mio. EUR
2015

Mio. EUR
2014

Mio. EUR
von 10,4 6,2 9,1 9,1 8,3
bis 12,7 7,6 11,2 11,1 10,1
Kostenrisiko im Verhältnis zu Optionsvolumen 35,10% 28,30% 37,50% 40,20% 33,10%

Das Kostenrisiko korreliert in der Regel mit dem Streitwert. Abweichungen von diesem Grundsatz können sich insbesondere aufgrund der Verfahrensdauer, einem Auslandsbezug (mit oftmals höheren Anwaltsvergütungen) oder vertraglichen Sondervereinbarungen ergeben. Die bei der Prozessfinanzierung in den kommenden Jahren anfallenden Kosten hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Erfolgsquoten und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel voraussichtlich signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.

II.3 Vorratsgesellschaften

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Umsatz der Vorratsgesellschaften mit 14.193 TEUR (Vorjahr: 14.222 TEUR) auf annähernd gleichem Niveau geblieben.

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Verkäufe Vorratsgesellschaften 2018 2017 2016 2015 2014
Veränderungen GmbH-Verkäufe 7,30% -4,00% 0,80% 34,10% 12,70%
Veränderungen SE-Verkäufe -28,60% 50,00% 0,00% 7,70% -13,30%
Veränderungen AG-Verkäufe -17,60% 0,00% -5,60% -10,00% 42,90%

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Gewerbeneugründungen Deutschland* 2018 2017 2016 2015 2014
GmbH 3,40% 2,60% 2,70% 4,40% -2,50%
UG 3,40% -1,10% 0,80% 0,10% 2,20%
Limited -24,00% -16,10% -10,70% -18,30% 3,20%

* Die Gewerbeneugründungen für die aktuelle Berichtsperiode sind das Ergebnis einer Hochrechnung der vorliegenden Daten bis Oktober 2018. Daher kann es zu Abweichungen bei den Vorjahreszahlen kommen, wenn diese im jeweiligen Folgejahr vollständig vorliegen.

Der positive Trend der Gewerbeneugründungen bei den GmbHs wirkt sich auf die Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften nur marginal aus. Andere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Entwicklung des M&A-Marktes und das Wettbewerbsverhalten, beeinflussen die Umsatzentwicklung stärker als die allgemeine Entwicklung von Neugründungen. Dessen ungeachtet konnten wir unsere geplante Preisanpassung im Markt durchsetzen.

II.4 GO AHEAD GmbH

Der Markt für Limiteds in Deutschland hat sich erneut negativ entwickelt. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand des Jahres, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen und liegt mit 14,3 Prozent über den Quoten der Vorjahreszeiträume. Die gesunkenen Neugründungen sind sowohl auf den BREXIT-Effekt als auch auf die allgemeine Gründungsbereitschaft zurückzuführen. Insgesamt sind die Umsatzerlöse in 2018 um 11,5 Prozent zurückgegangen. Mit einem operativen Periodenergebnis von 206 TEUR (Vorjahreszeitraum: 676 TEUR), das im Jahr 2018 unter anderem mit Anlaufkosten des neuen Geschäftsbereichs Gründerportal nicht unwesentlich belastet ist, leistet die GO AHEAD weiterhin einen leicht positiven Ergebnisbeitrag zum Konzernergebnis.

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2018 2017 2016 2015 2014
Veränderung Bestand englische Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) -11,70% -12,20% -8,20% -11,20% -5,60%
Veränderung Neugründungen englische Limiteds gegenüber Vorperiode -18,90% -15,90% -42,00% -16,50% -14,70%
Löschungsquote englische Limiteds (vom Anfangsbestand) 14,30% 13,30% 11,20% 15,70% 10,50%

II.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern

Das Periodenergebnis der sonstigen Segmente im FORIS-Konzern hat sich insbesondere durch die Auflösung aktiver latenter Steuern deutlich verschlechtert.

III. Lage des Konzerns

Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.

III.1 Ertragslage

Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter C.2.II.

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01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 20.252 96,6 21.117 97,5 -865 -4,1
Sonstige betriebliche Erträge 703 3,4 541 2,5 162 29,9
Betriebsleistung 20.955 100 21.658 100 -703 -3,2
Aufwendungen für bezogene Leistungen -15.382 -73,4 -16.217 -74,9 835 -5,1
Personalaufwand -2.120 -10,1 -2.049 -9,5 -71 3,5
Abschreibungen -1.610 -7,7 -202 -0,9 -1.408 697
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.133 -15 -1.847 -8,5 -1.286 69,6
Sonstige Steuern -25 -0,1 -25 -0,1 0 0
Betriebsaufwand -22.270 -106,3 -20.340 -93,9 -1.930 9,5
Betriebsergebnis -1.315 -6,3 1.318 6,1 -2.633 -199,8
Zinserträge 19 73 -54
Zinsaufwendungen 0 -1 1
Finanzergebnis 19 72 -53
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.242 -84 -1.158
Periodenergebnis -2.538 1.306 -3.844

Die sonstigen betrieblichen Erträge stammen hauptsächlich aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen. Die relativen Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nicht wesentlich verändert.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch Zuführungen von (außerordentlichen) Wertberichtigungen gestiegen. Ursächlich ist insbesondere ein größerer, langjährig betreuter Rechtsstreit in der Prozessfinanzierung. Es besteht zwar weiterhin Aussicht auf einen Prozesserlös, allerdings gibt es anders als noch im vergangenen Jahr zu geringe Erkenntnisse für eine positive Prognose.

Durch die deutlich geminderten Ergebniserwartungen in der GO AHEAD sind bisher werthaltige Vorteile aus aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 1.240 TEUR reduziert worden.

III.2 Finanzlage

Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4 in der Risikoberichterstattung sowie im Konzernanhang unter D.6.III.5.

III.2.1 Kapitalstruktur

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31.12.2018 31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.657 24,5 4.657 21,6 0 0
Kapitalrücklage 10.936 57,5 10.936 50,8 0 0
Gewinnrücklagen 718 3,8 718 3,3 0 0
Ergebnisneutrale latente Steuern -27 -0,1 -27 -0,1 0 0
Bilanzgewinn 424 2,2 3.428 15,9 -3.004 -87,6
Eigenkapital 16.707 87,9 19.712 91,6 -3.005 -15,2
Erhaltene Anzahlungen 173 0,9 0 0 173 0
Verbindlichkeiten 1.277 6,7 512 2,4 765 149,4
Abgegrenzte Erträge 571 3 645 3 -74 -11,5
Rückstellungen 242 1,3 584 2,7 -342 -58,6
Steuerschulden 34 0,2 64 0,3 -30 -46,9
Schulden 2.297 12,1 1.805 8,4 492 27,3
19.004 100 21.517 100 -2.513 -11,7

Mit einer Eigenkapitalquote von 87,9 Prozent (Vorjahr: 91,6 Prozent) ist der FORIS-Konzern im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Zur Finanzierung des in 2011 zu Vermietungszwecken fertiggestellten Büroneubaus wurde eine langfristige Finanzierung mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen war ursprünglich am 30. März 2020 fällig, wurde aber im Geschäftsjahr 2013 vorzeitig zurückgeführt. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über maximal 2 Mio. EUR vereinbart. Eine Veränderung der Kreditkonditionen würde auf die FORIS bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Zinssicherungsgeschäftes am 30. März 2020 nur bei einer möglichen Inanspruchnahme des den abgesicherten Betrag von 2 Mio. EUR übersteigenden Betrages Einfluss haben. Die Verbindlichkeiten sind aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen gestiegen.

In den abgegrenzten Erträgen sind die durch die Kunden bezahlten, jedoch auf das Folgejahr entfallenden Anteile der Umsätze aus zeitraumbezogenen Dienstleistungen der GO AHEAD ausgewiesen.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS-Gruppe zum Stichtag.

III.2.2 Investitionen

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Immaterielle Vermögenswerte 129.519,23 22.071,24
Sachanlagen 79.837,66 27.992,12
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 844,9 0
210.201,79 50.063,36

Die immateriellen Vermögenswerte sind wegen der Investition in den neuen Geschäftsbereich Gründerakademie der GO AHEAD angestiegen. Dabei wurden für die Erstellung der Internetseite durch eigenes Personal 89 TEUR sowie zur Erstellung der Trainingsvideos 40 TEUR aktiviert. Des Weiteren haben wir bei den Sachanlagen in IT-Equipment für eine leistungsstärkere Ausstattung investiert.

III.2.3 Liquidität

Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2018 konnte im Vergleich zum Vorjahr der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gesteigert werden.

Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und der hierin erfassten Mittelabflüsse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.2.2. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist die Zahlung der Dividende enthalten.

Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details der Kapitalflussrechnung verweisen wir auf D.4.

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01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Periodenergebnis -2.538.164,80 1.306.195,83
Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit 5.172.727,50 251.316,79
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.634.562,70 1.557.512,62
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -210.201,79 -50.063,36
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -465.693,30 -1.243.822,05
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 1.958.667,61 263.627,21
Finanzmittelfonds am 1.1. 3.815.283,36 3.551.656,15
Finanzmittelfonds am 31.12. 5.773.950,97 3.815.283,36
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5.773.950,97 3.815.283,36
Finanzmittelfonds am 31.12. 5.773.950,97 3.815.283,36

Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird bzw. wurde:

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Multifunktionslinie 31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Linie 3.000 3.000
Bürgschaften für Prozesse -1.503 -979
Freie Linie 1.497 2.021

Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht unverändert fort. Durch die Refinanzierungsmöglichkeiten aus der eingetragenen Grundschuld haben wir eine zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter D.6.III.5.

III.3 Vermögenslage

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31.12.2018 31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 236 1,2 159 0,7 77 48,4
Goodwill 1.473 7,8 2.865 13,3 -1.392 -48,6
Sachanlagen 2.593 13,6 2.610 12,1 -17 -0,7
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.110 11,1 2.178 10,1 -68 -3,1
Forderungen 144 0,8 152 0,7 -8 -5,3
Latente Steuererstattungsansprüche 84 0,4 1.324 6,2 -1.240 -93,7
Langfristige Vermögenswerte 6.640 34,9 9.289 43,2 -2.649 -28,5
Vorräte 1.428 7,5 1.039 4,8 389 37,4
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung 2.758 14,5 3.295 15,3 -537 -16,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 2.267 10,9 2.947 13,7 -680 -23,1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 69 0,4 972 5,5 -903 -92,9
Steuererstattungsansprüche 57 0,3 146 0,7 -89 -61
Abgegrenzte Aufwendungen 10 0,1 13 0,1 -3 -23,1
Zahlungsmittel 5.774 30,4 3.815 17,7 1.959 51,3
Kurzfristige Vermögenswerte 12.363 65,1 12.228 56,8 135 1,1
19.004 100 21.517 100 -2.513 -11,7

Die Verringerung der Vermögenswerte resultiert insbesondere aus der Reduzierung des GO-AHEAD-Firmenwerts und einer Wertberichtigung eines großvolumigen Falls in der Prozessfinanzierung.

Die sich aus zum Bilanzstichtag bestehenden steuerlich noch nicht genutzten Verlustvorträgen ergebenden Steuervorteile wurden in Höhe von 84 TEUR (Vorjahr: 1.324 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 Prozent zugrunde gelegt.

Die Vorräte enthalten ausschließlich das eingezahlte Stammkapital der Vorratsgesellschaften.

Die Verminderung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegelt die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten zeitverzögert wider. Abgeschlossene Fälle haben die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung verringert. Die zu aktivierenden Kosten der neu akquirierten Fälle treten durch die lange Anlaufphase erst verzögert ein.

In den sonstigen Vermögenswerten waren im Vorjahr hauptsächlich Sicherheitsleistungen aus der Prozessfinanzierung enthalten, die nunmehr als sonstige Forderungen geführt werden.

Die Steuererstattungsansprüche enthalten Rückzahlungsansprüche gegen die Finanzämter Bonn und Frankfurt/Main.

Hinsichtlich der Veränderungen in den Zahlungsmitteln verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.2.3.

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das Geschäftsjahr 2018 ist mit Umsätzen von 20.252 TEUR (Vorjahr: 21.117 TEUR) und einem Periodenergebnis von -2.538 TEUR (Vorjahr: 1.306 TEUR) belastet durch außergewöhnliche Ereignisse abgeschlossen worden. Mit einer Eigenkapitalquote von 87,9 Prozent (Vorjahr: 91,6 Prozent) und Finanzmitteln von 5.774 TEUR (Vorjahr: 3.815 TEUR) verfügt der Konzern weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr sind keine sonstigen Ereignisse eingetreten, die eine gesonderte Berichterstattung erfordern.

3. Nachtragsbericht

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts haben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung ergeben, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2018 geführt hätten.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken

Die Wachstumsraten für die EU haben die Erwartungen vom Jahresbeginn nicht erfüllt. Mit schätzungsweise 1,8 Prozent beziehungsweise 1,9 Prozent ist sowohl der Euroraum als auch die EU im Jahr 2018 deutlich langsamer gewachsen als im Vorjahr. Für die Jahre 2019 und 2020 sind die Prognosen für den Euroraum beziehungsweise die EU dementsprechend nach unten korrigiert worden, auf 1,3 Prozent beziehungsweise 1,5 Prozent für das Jahr 2019 und 1,5 Prozent beziehungsweise 1,7 Prozent für das Jahr 2020.

Für Deutschland rechnet der IWF mit einer Abschwächung des Wachstums als Folge von Produktionsschwierigkeiten in der Automobilindustrie und eines Rückgangs externer Nachfrage. Den negativen Entwicklungen der Weltwirtschaft zum Trotz setzt sich die Wirkung binnenwirtschaftlicher Auftriebskräfte, wie die hohe Erwerbstätigenquote und das steigende Lohnniveau, fort, was in einem weiteren Wachstum des privaten Konsums mündet. Die Zahl der offenen Stellen stieg nochmals auf ein Rekordhoch. Zur Schließung dieser Lücke werden Teilzeit- und Job-Sharing-Modelle an Bedeutung gewinnen, um neue Fachkräfte zu gewinnen und bestehende Fachkräfte zu binden.

Mit Schwierigkeiten ist durch den möglichen EU-Austritt Großbritanniens und des defizitären italienischen Staatshaushalts zu rechnen. Auch der globale Handelskonflikt birgt nach wie vor Risiken.

Diese gesamtwirtschaftliche Ausgangslage dürfte sich auf die verschiedenen Geschäftsbereiche des FORIS-Konzerns unterschiedlich auswirken. Die Geschäftsbereiche Vorratsgesellschaften und GO AHEAD, die beide auf dem Markt der Gesellschaftsgründungen unterwegs sind, werden auf Sicht eher unter einem langsameren Wirtschaftswachstum leiden. Beiden Geschäftsbereichen liegt ein konjunkturzyklisches Geschäftsmodell zugrunde.

Die GO AHEAD wird wahrscheinlich unter einem Abschwung - gerade vor dem Hintergrund eines möglichen, ungeregelten BREXIT - besonders leiden. Hier wird bei den Bestandkunden mittelfristig von einem Rückgang von ca. 5.800 verwalteten britischen Limiteds auf dann nur noch ca. 1.000 ausgegangen. Dennoch bieten beide Geschäftsbereiche ein gewisses Potential, denn viele Kunden benötigen gesellschaftsrechtliche Lösungen, um sich auf die neue Lage einzustellen. Allerdings ist zu erwarten, dass die sich aus der unsicheren Übergangsphase ergebende Nachfrage nach entsprechender Anpassung auf ein geringeres Niveau zurückfällt.

Für den Geschäftsbereich Prozessfinanzierung bedeutet das verlangsamte Wachstum eine Phase der Unsicherheit. Dieser Geschäftsbereich ist eher konjunkturunabhängig. Die Monetarisierung als Ergänzung zur Prozessfinanzierung hingegen dürfte von einer schwierigeren Wirtschaftslage insgesamt eher profitieren, weil für Unternehmen in schwierigen Zeiten Liquidität an Bedeutung gewinnt. Die Auswirkungen im Einzelnen werden auch mit Blick auf die FORIS nicht zuletzt davon abhängen, inwieweit die gesamtwirtschaftliche Lage sich eher graduell ändert oder sich disruptiv verschlechtert.

I.1 FORIS-Konzern

Das Konzernergebnis lag in 2018 deutlich unter dem der Vorjahresperiode. Eine Prognose des Cashflows erachten wir aufgrund der Volatilität in der Prozessfinanzierung mit nur modelltheoretisch vorhersehbaren Zu- und Abflüssen über einen Prognosehorizont von drei bis fünf Jahren für nicht sinnvoll und verzichten daher hierauf.

Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Geschäftsbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.

I.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Die Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch direkt bei den Anspruchsinhabern/Kunden sind ein wesentlicher Faktor, um neue Finanzierungsanfragen zu erhalten. Wie bereits in den vergangenen beiden Geschäftsjahren werden wir in 2019 daher im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache und der persönlichen Veranstaltungen konsequent weiterverfolgen und unser Netzwerk weiter entwickeln. Der wirtschaftliche Erfolg der Prozessfinanzierung ist mit Blick auf das Geschäftsjahr 2019 aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als stark volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichts- und Schiedsverfahren auch von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderungen ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4 Mio. EUR, deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten kann. Ein wirtschaftlicher Erfolg der Monetarisierung wird aufgrund der Langfristigkeit des Geschäftsmodells erst mit Nachlauf in den Folgejahren zu entsprechenden Effekten führen.

Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu finanzierender Verfahren und der Bonität der jeweiligen Anspruchsgegner aktualisieren wir laufend nach systematischer und analytischer Auswertung der abgeschlossenen Fälle. Wir beabsichtigen, die Entwicklung von Einzelfall-Kostenrisiken zunehmend um eine Portfoliobetrachtung und -steuerung zu ergänzen. Eine weitergehende Prognose von Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis für den Bereich Prozessfinanzierung halten wir nicht für sachgerecht, da insbesondere der Zeitpunkt der Rechtskraft als Bezugspunkt für die Umsatzrealisierung auch modellhaft nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Zudem beeinflussen einzelne größere Verfahren den Umsatz signifikant.

Der grundsätzlich positive Trend 2018, den die FORIS mit ihrer Prozessfinanzierungsstrategie gesetzt hat, dürfte sich in 2019 fortsetzen. Der Markt für Prozessfinanzierung wächst. Die FORIS scheint im Wettbewerb gut gerüstet, um jedenfalls in ihren Kernsegmenten erfolgreich zu sein. Offen ist allerdings, ob dieser Trend - gekennzeichnet vor allem durch den erheblichen Neugewinn an Kunden und Finanzierungsfällen - bereits in 2019 zu ebenso erfolgreichen Umsätzen führen wird. Branchenbedingt sind verlässliche Prognosen hier schwierig. Zu berücksichtigen ist auch, dass der strategische Umbau der FORIS eine moderne Personalstrategie einschließt, die maßgeblich in 2019 umgesetzt werden wird. Dieser geschäftsstrategisch notwendige Umbau wird zu höheren Personalkosten führen und operative Friktionen nicht vollständig vermeiden können.

I.3 Vorratsgesellschaften

Der Ausbau und die Intensivierung von kundenspezifischen Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen im engen Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen auf der Produkt- und Serviceseite bilden die Basis für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019. Einer erwarteten konjunkturellen Abkühlung und Seitwärtsbewegung des Marktes versuchen wir, mit Gewinnung von strategischen Großkunden entgegenzuwirken.

I.4 GO AHEAD GmbH

Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist im Geschäftsjahr 2018 weiter zurückgegangen. Gleichwohl sichern die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen weiterhin eine gesunde, wenn auch deutlich rückläufige Umsatzbasis, die nunmehr auch von Substitutionsprodukten (irische Limited, deutsche Rechtsformen) und weiteren Zusatzdienstleistungen flankiert werden. Unser Fokus liegt darauf, mit weiteren Produkten die Dienstleistungstiefe zu erhöhen, um die Marge nachhaltig zu verbessern. Da die Auswirkungen der derzeit unklaren Situation in Bezug auf einen möglichen EU-Austritt des Vereinigten Königreichs nicht vorhersehbar sind, ist die Prognose für die englische Limited unter dem Vorbehalt der weiteren politischen und rechtlichen Entwicklung einzuordnen. Im Ergebnis kann diese Unsicherheit eher zu einer Verschärfung des Negativtrends führen. Mit einem harten BREXIT droht ein erhöhtes Löschungsaufkommen. Wir erwarten, dass sich die Löschungen erst mit einem halben Jahr Verzögerung auf den Umsatz auswirken, so dass der begonnenen Neu- und Weiterentwicklung der Produktpalette eine besondere Bedeutung zukommt.

Für die erst Anfang Dezember neu geschaffene GO-AHEAD-Gründerakademie sind die konjunkturelle Entwicklung und die Anzahl der Gründungsinteressierten und Existenzgründer einer der wichtigsten Hebel.

Die Strategie der GO AHEAD fußt auf einer Verbreiterung ihres Kundenkreises und des Dienstleistungsangebots: Während bislang nur solche Kunden unterstützt wurden, die sich bereits zum Kauf einer englischen bzw. irischen Limited fest entschlossen und dabei ihre planerischen und organisatorischen Vorbereitungen erfolgreich abgeschlossen hatten, ist die GO AHEAD nun im Stande, ihre Kunden wesentlich früher "abzuholen" - und auch nach Erwerb einer Limited weiter zu begleiten. Es geht darum, den Gründungsprozess beim Kunden schon in der Ideenphase zu fördern und den Kunden mit Informationen und Unterlagen zu versorgen, die auf dem Weg in die Selbständigkeit hilfreich sind. Schließlich wird in einer weiteren Ausbaustufe des Geschäftsmodells auch eine inhaltliche Begleitung nach Gründung angeboten, z.B. die Vermittlung entsprechender, nicht von GO AHEAD selbst zu erbringender Dienstleistungen.

I.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern

Die geplante Fortentwicklung des Angebots für Anwälte, das bisher durch das Anwaltsverzeichnis erbracht wurde, hatte in 2018 geringe Bedeutung. Wir werden hierzu neue Konzepte unter kaufmännischen und strategischen Gesichtspunkten bewerten und das Anwaltsverzeichnis ggf. neu ausrichten.

II. Risikobericht

II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ziele

Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C.5. des Konzernlageberichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.

Grundsätzliche Systematik

Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien "Bereichsübergreifend, Beschaffung, Leistungserstellung, Vertrieb, Personal und Informationstechnische Risiken (EDV/IT)" erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.

Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.

Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, so dass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, das integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung und Monetarisierung ist geprägt durch seine langfristigen Verfahrensdauern. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren, deren Verfahrensstand, Verlauf, Schriftverkehr, Kommunikation, Kosten und Risiken in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen unter Einbeziehung des Vorstands beteiligt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze des Kostenrisikos je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die laufenden Verfahren werden immer durch mindestens einen Volljuristen betreut und unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit.

Vorratsgesellschaften

Der weitgehend IT-gestützte Gründungs- und Verkaufsprozess und die verwendeten Dokumente unterliegen einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung, insbesondere auf Aktualität und Gesetzeskonformität. Gesetzgebungsverfahren, die eine Auswirkung auf unsere Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen haben, beobachten wir regelmäßig, um zeitnah auf notwendige Änderungen reagieren zu können.

GO AHEAD GmbH

Ein wesentliches Risiko liegt im drohenden Wegfall der Niederlassungsfreiheit der englischen Limited. Die Wahrscheinlichkeit einer vorübergehenden oder einer langfristigen politischen Einigung ist aufgrund der unterschiedlichen Verhandlungspositionen schwer zu bewerten. Alternativen zur ökonomischen Risikominimierung für die Kunden der GO AHEAD (z.B. durch den "Umzug" englischer Limiteds nach Irland) haben wir geprüft, erachten diese mittlerweile jedoch als wenig erfolgsversprechend. Dies gilt ebenfalls, soweit der Umzug grenzüberschreitende Transkationen (z.B. die grenzüberschreitende Verschmelzung oder einen Share Deal im Sinne eines "Share-for-Share Exchange") beinhaltet. Dadurch droht eine deutlich höhere Löschungsquote für Kunden, die aktuell das Servicepaket für die englische Limited nutzen und sich für einen Rechtsformwechsel hin zu einer deutschen Gesellschaft entscheiden.

Dem Risiko des Forderungsausfalls insbesondere von zwischenzeitlich gelöschten Limiteds begegnen wir mit einem stringenten Mahn- und Inkassowesen.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Risiken aus dem Bereich EDV/IT, die vor allem auf der Verfügbarkeit und damit den Service-Level durchschlagen, begegnen wir durch Aufbau redundanter Hardware auf virtualisierten Servern, verbunden mit einer täglichen Datensicherung, die eine zeitnahe Wiederherstellbarkeit ermöglicht.

Bereichsübergreifend

Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

II.2 Unternehmensspezifische Risiken

Prozessfinanzierung

Nach inzwischen über 20-jähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abzuschätzen. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Sachverständigengutachten, auf die die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft zusätzlich.

Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn wir die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Anspruchsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vornehmen, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand der zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Die Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners kann sich während eines (zumal jahrelangen) Gerichtsverfahrens trotz fortlaufender Beobachtung verändern und ist in der Regel nicht von der FORIS beeinflussbar. Der Verfahrensgang in den finanzierten Rechtsstreitigkeiten, z.B. durch Schriftsätze, mündliche Verhandlungen oder gerichtliche Hinweise und Verfügungen, erfordert regelmäßige Neubewertungen dahingehend, inwieweit die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensgang noch werthaltig sind. Beim Abschluss neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher neben dem Risiko-/Ertragsverhältnis des Einzelfalls stets auf das aktuelle Risikoverhältnis im Verhältnis zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Selbst wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden. Auch nach dem Verfahren können sich Vollstreckungshindernisse ergeben. Eine Auskunft und Prognose zur Solvenz des Gegners nimmt die FORIS AG bereits vor Annahme der Finanzierung vor. Da Prognoseeinschätzungen auf unsicheren, hypothetischen Zukunftsentwicklungen beruhen, sind sie naturgemäß nicht immer verlässlich - schon gar nicht über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen, die eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderungen derart beeinträchtigen, dass wir sie nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich bewerten.

Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.1.II und C.2.II.2.

Vorratsgesellschaften

Bei den Vorratsgesellschaften können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und dem damit verbundenen bzw. drohenden Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch Schadensersatzansprüche entstehen. Auch der für diesen Geschäftsbereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen bleibt stark abhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.

GO AHEAD GmbH

Die in 2008 erfolgte Einführung der Unternehmergesellschaft - der "UG (haftungsbeschränkt)" - ging deutlich zu Lasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze aus dem Bereich der englischen Limited nicht ausgeglichen werden.

Die aktuellen innen- und außenpolitischen BREXIT-Entwicklungen und Verhandlungen lassen selbst bei Feststellung des Jahresabschlusses am 22. März 2019 keine verlässliche Einschätzung zu, ob und in welcher Form der BREXIT am 29. März 2019 letztlich gestaltet wird. Das politische Bild bleibt diffus. Ein harter BREXIT würde bedeuten, dass die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Zweigniederlassung geführt werden kann. Es wäre dann davon auszugehen, dass die meisten Serviceverträge der GO AHEAD für die betreuten englischen Limiteds gekündigt werden, weil das Hauptziel der Limited - eine Haftungsbegrenzung für Unternehmer zu schaffen - dann nicht mehr ohne Weiteres erreicht werden wird. Wir haben hierauf reagiert und Ende 2016 die irische Limited in unser Angebot aufgenommen und bieten für die englische Limited einen "Umzug" nach Irland an (im Sinne einer wirtschaftlichen Neugründung und ohne grenzüberschreitende Transaktion). Insgesamt haben sich durch die Verunsicherung im Zusammenhang mit dem BREXIT die Markteintrittsbarrieren für Neuwettbewerber erhöht. Gleichzeitig kann die allgemeine Verunsicherung zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise führen.

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht neben dem Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können, ein finanzielles Risiko bei Eintritt von atypischen und nicht versicherbaren Schäden. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter C.6 im zusammengefassten Konzernlagebericht. Darüber hinaus besteht immer ein generelles Mietausfallrisiko, das wir teilweise durch vom Mieter zu stellende Mietkaution abfedern.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der IT-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße auswirken. Durch den Einsatz von virtualisierten Servern und redundanter Hardware reduzieren wir die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten IT-Infrastruktur deutlich. In 2018 haben wir hier neben Ersatzinvestitionen zur Sicherstellung des Service Levels, Erweiterungsinvestitionen getätigt.

Bereichsübergreifende Risiken

Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken

Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

Kapitalstrukturmanagement

Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, dass es im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität kommt. Die FORIS betreibt mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, der insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird halbjährlich berichtet.

Kreditrisikomanagement

Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter D.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter C.4.II.1 und C.4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.

Liquiditätsmanagement

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter D.6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfs.

Marktpreisrisikomanagement

Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken für die FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter D.6.III.5.

Inflationsrisiko

Bei der Prozessfinanzierung wird durch die Anpassung des gesetzlichen Basiszinssatzes unter der Annahme einer gleichlaufenden Entwicklung von Inflationsrate und Basiszins das Inflationsrisiko deutlich gedämpft. Allerdings bietet dieser Zusammenhang wie bei den anderen Geschäftsbereichen keinen Schutz vor einer Hyperinflation oder einem deutlichen Auseinanderfallen von Inflationsrate und Basiszins.

III. Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken

Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen bzw. ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des fortlaufenden Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Das Risiko eines harten BREXIT kann sich aber weiterhin kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken. Dieses Risiko haben wir durch eine entsprechende Planreduzierung berücksichtigt. Insgesamt betrachtet sind durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus derzeitiger Sicht verkraftbar. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden. Aus unserer Sicht bestehen erhebliche Chancen resultierend aus unserer strategischen Ausrichtung durch den fortwährenden Ausbau der Prozessfinanzierung.

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Darüber hinaus verfolgt die FORIS AG das Ziel, ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.

Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist nicht nur auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II. Es umfasst die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Das IKS umfasst zur Konzernrechnungslegung sowohl präventive als auch anlassbezogene Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basieren auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.

Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2 Mio. EUR bis zum 30. März 2020 abgeschlossen. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 Prozent. Derzeit unterliegt die Bewertung dieses Sicherungsgeschäftes im FORIS-Konzern ausschließlich einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Abschlussstichtag in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2017: 0 TEUR) ergibt sich kein Risiko. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus werden im FORIS-Konzern keine Finanzinstrumente eingesetzt.

7. Übernahmerelevante Angaben

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter D.6.II.2.13.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten bekannt, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen.

Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter D.6.III.11 sowie unter D.6.III.13.

Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder dispositive Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes. Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 Prozent des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.

Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der eigenen Aktien und der am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragenen Kapitalherabsetzung 4.656.933,00 EUR (31. Dezember 2017: 4.656.933,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.656.933 (31. Dezember 2017: 4.656.933) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 8. bis zum 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat 3,25 EUR je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 0,62 Prozent über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. August 2015, bis Donnerstag, den 3. September 2015 um 12:00 Uhr (MEZ).

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 10. August 2015 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. September 2015 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Sämtliche zum Rückkauf eingereichten Aktien wurden vollständig berücksichtigt.

Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 247.025 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 247.025 Aktien zurückgekauft. Nach Abschluss des Rückkaufs aus 2017 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien 283.581 Stück oder 5,74 Prozent des Grundkapitals. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung wurde die Anzahl der ausstehenden Aktien auf 4.656.933 Aktien reduziert, die am 31. Dezember 2017 in selbiger Anzahl ausstanden.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2017 betrug 0 Stück oder 0,00 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2016: 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 Prozent des damaligen Grundkapitals). Der Wert der eigenen Anteile wurde im Vorjahr offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde die von der Hauptversammlung am 10. Juni 2014 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien insoweit aufgehoben, als dass der Vorstand ermächtigt wurde, eigene Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilte Ermächtigung zur Einziehung der bereits unter dem Beschluss erworbenen und derzeit noch gehaltenen Aktien blieb bestehen.

Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde der Vorstand der FORIS AG bis zum 11. Juni 2022 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Wir verweisen auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 unter II.2.13. Die FORIS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.

Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2018 betrug 0 Stück oder 0,00 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2017: 0 Stück oder insgesamt 0,00 Prozent des damaligen Grundkapitals).

8. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.

Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2017 bestellte Vorstandsmitglied Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2018 wird eine fixe Erfolgsvergütung in Höhe von rund 6 Prozent der erfolgsunabhängigen Vergütung garantiert.

Für das mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 bestellte Vorstandsmitglied Dr. Volker Knoop besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten.

Im Übrigen enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen für die Organe nicht. Hinsichtlich der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den D.6.III.12.

9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG

Ergänzend zur vorangegangenen Berichterstattung über den FORIS-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der FORIS AG. Hinsichtlich der Einbindung in den FORIS-Konzern und die Geschäftstätigkeit der FORIS AG verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.1.

Der Jahresabschluss der FORIS AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt, während der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird.

I. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der FORIS AG

Die für die FORIS AG wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren stimmen mit denen unter C.1.II beschriebenen Leistungsindikatoren für die Prozessfinanzierung überein. Darüber hinaus sind die Gewinne und Verluste aus der Ergebnisabführung mit der GO AHEAD GmbH, der FORATIS AG sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren.

II. Geschäftsverlauf der FORIS AG

Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf des Konzerns unter C.2.II ff. gelten zum überwiegenden Teil auch für die FORIS AG. Die Ergebnisse der GO AHEAD GmbH, der FORATIS AG sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG fließen über die Ergebnisabführung in das Periodenergebnis der FORIS AG ein, wobei die FORIS Vermögensverwaltungs AG denjenigen Teil des Gewinns abführen kann, der nicht zum Ausgleich des zu Jahresbeginn noch bestehenden handelsrechtlichen Verlustvortrags dient. Die Eigenkapitalquote der Muttergesellschaft FORIS AG entwickelte sich wie folgt:

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31.12.2018 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2014 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 91,60% 94,50% 93,90% 94,80% 92,60% 93,50%

III. Lage der FORIS AG

III.1 Ertragslage der FORIS AG

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01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 4.711 89,7 5.046 90,7 -335 -6,6
Sonstige betriebliche Erträge 543 10,3 516 9,3 27 5,2
Betriebsleistung 5.254 100 5.562 100 -308 -5,5
Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.423 -46,1 -2.898 -52,1 475 -16,4
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.817 -34,6 -1.788 -32,1 -29 1,6
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -306 -5,8 -262 -5,7 -44 16,8
Abschreibungen -82 -1,6 -72 -1,3 -10 13,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.438 -46,4 -1.339 -24,1 -1.099 82,1
Betriebsaufwand -7.066 -134,5 -6.359 -114,3 -707 11,1
Betriebsergebnis -1.812 -34,5 -797 -14,3 -1.015 127,4
Zinserträge 411 445 -34
Zinsaufwendungen -5 -32 27
Finanzergebnis -1.368 413 -1.781
Ergebnisabführungen 1.375 1.710 -335
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.240 -80 -1.160
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag -3.045 1.246 -4.291
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.039 1.037
Erwerb eigene Aktien 0 -778
Dividende Vorjahr in Geschäftsjahr -466 -466
Bilanzgewinn/ Bilanzverlust -2.472 1.039

Die Umsatzerlöse der FORIS AG enthalten die Umsätze aus dem Geschäftsbereich Prozessfinanzierung, sodass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter C.2.II.2 und C.2.II.3 sowie C.4.I.2 und C.4.I.3 verweisen. Gleiches gilt für die korrespondierenden bezogenen Aufwendungen. Darüber hinaus enthalten die Umsätze Kostenweiterbelastungen im Konzern. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung.

Hinsichtlich des Anstiegs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gelten die Ausführungen unter C.2.III.1 im Wesentlichen auch für die FORIS AG.

Die Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Im Zinsaufwand sind neben Zinsen auf Steuerforderungen im Wesentlichen die Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungen enthalten. Die Verzinsung der Salden erfolgt taggenau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 5,5 Prozent p.a.

Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag besteht ebenfalls eine weitgehende Übereinstimmung der FORIS AG mit den Konzernzahlen, sodass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter C.2.III.1. verweisen.

III.2 Finanzlage der FORIS AG

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31.12.2018 31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.657 26 4.657 22 0 0
Kapitalrücklage 11.823 65,9 11.823 56 0 0
Gewinnrücklagen 2.434 13,6 2.434 11,5 0 0
Bilanzgewinn/ Bilanzverlust -2.472 -13,8 1.039 4,9 -3.511 -337,9
Eigenkapital 16.441 91,6 19.953 94,5 -3.512 -17,6
Steuerrückstellungen 0 0 0 0 0
Sonstige Rückstellungen 545 3 917 4,3 -372 -40,6
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 955 5,3 253 1,2 702 277,5
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.499 8,4 1.169 5,5 330 28,2
17.941 100 21.122 100 -3.181 -15,1

Mit einer Eigenkapitalquote von 91,6 Prozent (Vorjahr: 94,5 Prozent) ist die FORIS AG im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS AG zum Stichtag.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich vor allem aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III.3 Vermögenslage der FORIS AG

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31.12.2018 31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 105 0,6 149 0,7 -44 -29,5
Sachanlagen 87 0,5 57 0,3 30 52,6
Finanzanlagen 1.873 10,4 3.622 17,1 -1.749 -48,3
Langfristig gebundenes Vermögen 2.065 11,5 3.828 18,1 -1.763 -46,1
Vorräte 2.758 15,4 3.295 15,6 -537 -16,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.031 11,3 2.545 12 -514 -20,2
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.900 49,6 8.263 39,1 637 7,7
Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere 123 0,7 1.117 4,3 -994 -89
Liquide Mittel 1.972 11 739 3,5 1.233 166,8
Rechnungsabgrenzungsposten 7 0 11 0,1 -4 -36,4
Kurzfristig gebundenes Vermögen 15.792 88 15.970 75,6 -178 -1,1
Aktive latente Steuern 84 0,5 1.324 6,3 -1.240 -93,7
17.941 100 21.122 100 -3.181 -15,1

Die Veränderungen des langfristig gebundenen Vermögens zum 31. Dezember 2018 gegenüber dem 31. Dezember 2017 sind von untergeordneter Bedeutung. Hinsichtlich der in den Finanzanlagen bilanzierten Unternehmen verweisen wir auf die Angaben unter D.6.I.5 im Anhang zum Konzernabschluss.

Unter den Vorräten werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.3. zu den Vermögenswerten aus Prozessfinanzierung.

Neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht das kurzfristige Vermögen insbesondere aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Deren Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten.

Die liquiden Mittel setzen sich aus den der FORIS AG zuzuordnenden Konten sowie den Liquiditätsreserven zusammen. Der Unterschied zu dem Konzernfinanzmittelfonds resultiert im Wesentlichen aus den liquiden Mitteln der Bereiche Vorratsgesellschaften und GO AHEAD.

Hinsichtlich der aktiven latenten Steuererstattungsansprüche verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.3.

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG

Das Geschäftsjahr 2018 schließt unter dem Durchschnitt der letzten Jahre mit einem Periodenergebnis von -3.046 TEUR (Vorjahr: 1.246 TEUR) wegen außergewöhnlicher Wertberichtigungen bei einem langjährigem Prozessfinanzierungsfall. Mit einer Eigenkapitalquote von 91,6 Prozent (Vorjahr: 94,5 Prozent) und Finanzmitteln von 1.972 TEUR (Vorjahr: 739 TEUR) verfügt die FORIS AG, unter Berücksichtigung der Konzernfinanzierungsmöglichkeiten, weiterhin über eine solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten in der Tochtergesellschaft FORIS Vermögensverwaltungs AG bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht der FORIS AG

Aufgrund der Verflechtungen der FORIS AG mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern verweisen wir hinsichtlich der Prognose auf unsere Ausführungen unter C.4.I dieses zusammengefassten Lageberichtes, welche auch die Erwartungen für die FORIS AG widerspiegeln. Die Geschäftsentwicklung der FORIS AG unterliegt im Wesentlichen denselben Chancen und Risiken wie die des FORIS-Konzerns, da aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge mit den wesentlichen Tochtergesellschaften FORATIS AG, GO AHEAD GmbH und FORIS Vermögensverwaltungs AG die Chancen und Risiken dieser Gesellschaften direkten Einfluss auf die FORIS AG haben. Hinsichtlich der Chancen und Risiken verweisen wir daher auf unsere Ausführungen unter C.4 dieses zusammengefassten Lageberichtes.

10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

I. Erklärung gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1 und § 315d HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B des Geschäftsberichts mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht:https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html

Darüber hinaus sind die Corporate-Governance-Berichte der Jahre 2007 bis 2013 unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/corporate-governance.html abrufbar.

II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 und § 315d HGB

Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet veröffentlich unter: https://www.foris.com/fuer-aktionaere/unternehmensportrait/unternehmensleitlinien.html

III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 3 und § 315d HGB

Der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen durch, an denen ggf. auch Mitarbeiter aus den einzelnen Geschäftsbereichen teilnehmen. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen vorbereitet, vorab eingereicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen der Vorstand und die teilnehmenden Mitarbeiter aus den jeweiligen Geschäftsbereichen über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen, in den kommenden Wochen anstehenden Ereignisse.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.

Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise zweckmäßig erscheint.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

IV. Frauenanteil

Aufgrund der Unternehmensorganisation gibt es beim FORIS-Konzern derzeit keine erste oder zweite Führungsebene unter dem Konzernvorstand im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Entsprechende Zielgrößen und Fristen sind daher nicht festzulegen. In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde die Zielgröße von Frauen im Vorstand mit Null festgelegt. Die Mandatsbesetzung im Aufsichtsrat sollte grundsätzlich unabhängig von der Geschlechterfrage allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung erfolgen. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ebenfalls mit Null festgelegt. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die Zielgrößen regelmäßig zu überprüfen und ggf. neu festzulegen.

Bonn, 22. März 2019

FORIS AG

Der Vorstand

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Dr. Volker Knoop

D. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS)

Bilanz zum 31. Dezember 2018 (Vermögenswerte)

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Bilanz Anhang (D.6) 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR EUR
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LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte I.7.3, II.2.1 235.784,00 158.516,00
Goodwill I.7.3, II.2.2 1.473.200,00 2.864.760,00
Sachanlagen I.7.3, II.2.3 2.592.897,83 2.610.358,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien I.7.4, II.2.4 2.109.682,90 2.178.288,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 144.482,46 153.116,59
Latente Steuererstattungsansprüche I.7.7, II.2.7 84.406,00 6.640.453,19 1.324.368,00 9.289.407,42
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte I.7.8, II.2.8 1.427.916,15 1.038.504,56
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung I.7.10, II.2.10 2.758.455,24 3.295.369,87
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 2.266.906,69 2.946.545,68
Sonstige finanzielle Vermögenswerte I.7.6, II.2.6 69.361,22 971.827,46
Steuererstattungsansprüche I.7.9, II.2.9 57.126,76 146.471,52
Abgegrenzte Aufwendungen I.7.11, II.2.11 9.904,91 13.392,80
Zahlungsmittel I.7.12, II.2.12 5.773.950,97 12.363.621,94 3.815.283,36 12.227.395,25
SUMMEVERMÖGENSWERTE 19.004.075,13 21.516.802,67

Bilanz zum 31. Dezember 2018 (Eigenkapital und Schulden)

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Bilanz Anhang (D.6) 31.12.2018 31.12.2017
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital I.7.13, II.2.13 4.656.933,00 4.656.933,00
Eigene Anteile I.7.13, II.2.13 0 0
Kapitalrücklage I.7.13, II.2.13 10.935.866,81 10.935.866,81
Gewinnrücklagen I.7.13, II.2.13 717.526,00 717.526,00
Ergebnisneutrale latente Steuern I.7.13, II.2.13 -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn I.7.13, II.2.13 424.253,25 16.707.421,06 3.428.111,35 19.711.279,16
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Erhaltene Anzahlungen 173.090,00 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten I.7.14, II.2.14 1.276.863,01 512.127,23
Abgegrenzte Erträge I.7.15, II.2.15 571.467,00 645.085,00
Rückstellungen I.7.16, II.2.16 241.608,25 584.464,38
Steuerschulden I.7.17, II.2.17 33.625,81 2.296.654,07 63.846,90 1.805.523,51
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 19.004.075,13 21.516.802,67

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

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Gewinn- und Verlustrechnung Anhang (D.6) 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Umsatzerlöse I.7.1, II.1.1 20.252.195,38 21.116.784,21
Sonstige betriebliche Erträge II.1.2 703.080,20 540.646,87
Materialaufwand II.1.3 -15.382.098,38 -16.216.988,60
Personalaufwand II.1.4 -2.120.239,01 -2.048.715,80
Abschreibungen II.1.5 -1.609.659,89 -201.708,36
Sonstige betriebliche Aufwendungen II.1.6 -3.133.429,39 -1.847.722,36
Sonstige Steuern II.1.7 -24.575,88 -24.575,88
Operatives Ergebnis -1.314.726,97 1.317.720,08
Finanzerträge II.1.8 18.677,76 72.799,74
Finanzaufwendungen II.1.9 -231,93 -629,11
Ergebnis vor Ertragsteuern -1.296.281,14 1.389.890,71
Ertragsteuern II.1.10 -1.241.883,66 -83.694,88
Periodenergebnis -2.538.164,80 1.306.195,83
Periodenergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar -2.538.164,80 1.306.195,83
Unverwässertes Ergebnis je Aktie III.14.1 -0,54 0,27
Verwässertes Ergebnis je Aktie III.14.2 -0,54 0,27

Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2018

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Gesamtergebnisrechnung 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2018

EUR
Periodenergebnis -2.538.164,80 1.306.195,83
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -2.538.164,80 1.306.195,83
Gesamtergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar -2.538.164,80 1.306.195,83

Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2018

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Kapitalflussrechnung Anhang 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
D.6 EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- --- ---
Periodenergebnis / Gesamtergebnis -2.538.164,80 1.306.195,83
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens II.1.5 1.609.659,89 201.708,36
+/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen II.2.16 -342.856,13 178.260,55
-/+ Zahlungsunwirksame Bildung / Auflösung latenter Steuererstattungsansprüche II.2.7 1.239.962,00 282.540,00
-/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens II.2.1 900 3
+/- Abnahme / Zunahme Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung II.2.10 536.914,63 1.193.293,67
+/- Abnahme / Zunahme Anteile Vorratsgesellschaften II.2.8 -389.411,59 -241.377,70
+/- Abnahme / Zunahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind II.2.5, II.2.6, II.2.9, II.2.11 1.683.572,01 -1.028.995,34
+/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind II.2.14, II.2.15, II.2.17 833.986,69 -334.115,75
\= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.634.562,70 1.557.512,62
Kapitalflussrechnung Anhang 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
D.6 EUR EUR EUR EUR
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.634.562,70 1.557.512,62
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen II.2.4 -80.682,56 -27.992,12
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen II.2.1 -129.519,23 -22.071,24
\= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -210.201,79 -50.063,36
- Auszahlungen zum Erwerb eigener Anteile II.2.13 0 -778.128,75
- Auszahlungen Dividende II.2.13 -465.693,30 -465.693,30
\= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -465.693,30 -1.243.822,05
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Cashflow) 1.958.667,61 263.627,21
+ Finanzmittelfonds am 1.1. 3.815.283,36 3.551.656,15
\= Finanzmittelfonds am 31.12. 5.773.950,97 3.815.283,36

Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr 2018

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

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Gezeichnetes Kapital

EUR
Kapitalrücklage

EUR
Gewinnrücklagen

EUR
Ergebnisneutrale latente Steuern

EUR
Bilanzgewinn / -Bilanzverlust

EUR
Summe

EUR
Stand 01.01.2018 4.656.933,00 10.935.866,81 717.526,00 -27.158,00 3.428.111,35 19.711.279,16
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0 0 0 0 -2.538.164,80 -2.538.164,80
Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile 0 0 0 0 0 0
Rückkauf eigener Anteile 0 0 0 0 0 0
Gewinnausschüttung 0 0 0 0 -465.693,30 -465.693,30
Stand 31.12.2018 4.656.933,00 10.935.866,81 717.526,00 -27.158,00 424.253,25 16.707.421,06
Anhang II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017

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Gezeichnetes Kapital

EUR
Kapitalrücklage

EUR
Gewinnrücklagen

EUR
Ergebnisneutrale latente Steuern

EUR
Bilanzgewinn / -Bilanzverlust

EUR
Summe

EUR
Stand 01.01.2017 4.903.958,00 10.652.285,81 754.082,00 -27.158,00 3.365.737,57 19.648.905,38
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0 0 0 0 1.306.195,83 1.306.195,83
Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile -247.025,00 283.581,00 -36.556,00 0 0 0
Rückkauf eigener Anteile 0 0 0 0 -778.128,75 -778.128,75
Einstellung Gewinnrücklage 0 0 0 0 0 0
Gewinnausschüttung 0 0 0 0 -465.693,30 -465.693,30
Stand 31.12.2017 4.656.933,00 10.935.866,81 717.526,00 -27.158,00 3.428.111,35 19.711.279,16
Anhang II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13

Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS

I.3 Übereinstimmung mit IFRS

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden

I.6 Fremdwährungsumrechnung

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten

I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

I.10 Leasing

I.11 Veröffentlichung

II. Erläuterung der Abschlussposten

II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung

II.2 Erläuterung der Bilanz

II.3 Segmentberichterstattung

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

III.5 Risikoberichterstattung

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

III. 7 FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber

III.8 Anzahl der Arbeitnehmer

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer

III.10 Nahestehende Unternehmen und Personen

III.11 Vorstand und Aufsichtsrat

III.12 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

III.13 Aktie der FORIS AG

III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie

III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Nach der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 beschlossenen Satzungserweiterung lautet der Geschäftsgegenstand nunmehr wie folgt: "Gegenstand der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Gründung, der Erwerb, die Beteiligung und die Veräußerung von Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere Vorratsgesellschaften, auch die Beteiligung an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, Unternehmens- und Organisationsberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklung einschließlich auch von Informations-, Trainings- und Coaching-Veranstaltungen, Seminaren, die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter, die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art, Softwareberatung, Herstellung und Betrieb von Internetplattformen und Internetdienstleistungen einschließlich Agentur- und Mediadienstleistungen sowie damit zusammenhängende Geschäfte, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten rechts- und steuerberatender Berufe, auch, soweit rechtlich zulässig, als eigenständige Dienstleistung und einschließlich Dienstleistungen und Plattformen zur Konfliktlösung."

Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist oberste Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben der Börse in Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.

Sämtliche (Konzern-)Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses. Die beschriebenen Methoden werden stetig auf die jeweilige Berichtsperiode angewendet, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben wird. Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Managements im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig bzw. zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund des Gehalts der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet. Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) und Mio. (EUR) ist er nach kaufmännischer Rechnungsmethode gerundet dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können. Der EUR stellt auch die funktionale Währung der FORIS AG dar. Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgen auf Basis von Preisen, die nicht auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notieren, sondern sich entweder direkt oder indirekt beobachten lassen (Stufe 2). Die Ermittlung des Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfolgt nach Stufe 3 der Bewertungshierarchie laut IFRS 13.

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS

Die Rechnungslegungsvorschriften der IFRS wurden erstmalig auf den Konzernabschluss zum 1. Januar 2004 (IFRS-Eröffnungsbilanz) angewandt. Anpassungen der bisherigen Jahresabschlüsse nach HGB an die Vorschriften der IFRS erfolgten lediglich im Bereich der Gliederung und der Anhangsangaben. Effekte durch die Umstellung der bisherigen Rechnungslegungsstandards auf IFRS auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow waren nicht zu verzeichnen. Eine Aufstellung des Konzernabschlusses nach HGB erfolgte letztmalig für das Jahr 2004.

I.3 Übereinstimmung mit IFRS

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der EU anzuwenden sind, in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Anlehnung an das Gesamtkostenverfahren nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt worden. Die ergänzend anzuwendenden Regelungen des § 315e HGB wurden berücksichtigt.

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden

I.4.1 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die in 2018 Anwendung finden

Das IASB hat folgende ab dem 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwendende neue bzw. geänderte Verlautbarungen des IASB verabschiedet:

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Standard Titel / Regelungsgehalt
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Amend. IFRS 15 Klarstellung zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
Amend. IFRS 2 Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung
Amend. IAS 40 Klassifizierung noch nicht fertiggestellter Immobilien
Amend. IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 4 Versicherungsverträge
Diverse (IFRS 1 und IAS 28) Jährlicher Verbesserungsprozess (Zyklus 2014 - 2016)
IFRIC 22 Transaktionen in fremder Währung

IFRS 9 ist der Nachfolgestandard zu IAS 39 und soll die bestehenden Regelungen vereinfachen:

· Einheitlicher Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten

· Neues Wertminderungsmodell, das die erwarteten Kreditausfälle zugrunde legt

· Vereinfachte Regelungen zum Hedge Accounting und Erweiterung des Anwendungsbereichs von Grundgeschäften im Sicherungszusammenhang

Aus der Klassifizierung und den Bewertungsanpassungen haben sich Änderungen der Anhangsangaben ergeben.

Aus den weiteren Anwendungsvorschriften haben sich zum 1. Januar 2018 keine Änderungen bei FORIS ergeben, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Dies gilt insbesondere auch für IFRS 15. Von dieser Änderung ist FORIS nicht betroffen.

I.4.2 Veröffentlichte und noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards,Interpretationen und Änderungen

Das IASB hat folgende, ab dem 1. Januar 2019 erstmals verpflichtend anzuwendende neue bzw. geänderte Verlautbarungen des IASB verabschiedet:

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Standard Titel / Regelungsgehalt
IFRS 16 Leasing
IFRIC Unsicherheit bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung
Amend. IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
Amend. IFRS 9 Vorfälligkeitsregelung mit negativer Ausgleichsleistung

Aus diesen neuen/geänderten Anwendungsvorschriften werden sich ab 2019 keine Änderungen bei FORIS ergeben, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Insbesondere hat auch IFRS 16 "Leasing" keine wesentlichen Auswirkungen. Der neue Standard zur Leasingbilanzierung wird IAS 17 ersetzen. Gemäß IFRS 16 werden alle Leasingverhältnisse in der Bilanz ausgewiesen. Die Unterscheidung zwischen Operating Leasing und Finanzierungsleasing entfällt beim Leasingnehmer. Auf der Aktivseite wird ein Nutzungsrecht für den Vermögenswert und auf der Passivseite eine Finanzverbindlichkeit bilanziert. FORIS hat keine wesentlichen Verträge abgeschlossen, die hier einschlägig wären. Insbesondere ist das Bürogebäude in eigenem Eigentum.

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden

I.5.1 Konsolidierungskreis

Tochterunternehmen der FORIS AG sind Gesellschaften, die von der FORIS AG direkt oder indirekt kontrolliert werden. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Stimmrechtsanteil größer als 50 Prozent ist oder beispielsweise Stimmrechtsvereinbarungen eine solche Kontrolle herstellen. In den Konzernabschluss der FORIS AG sind neben der Muttergesellschaft FORIS AG die Einzelabschlüsse der nachfolgenden Tochterunternehmen mit einbezogen:

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Name, Sitz Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens Beteiligungsquote Bilanzielles Eigenkapital Periodenergebnis 01.01. -
31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
31.12.2018

%
31.12.2017

%
31.12.2018

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Atrium Vermögensverwaltungs Limited, Bonn 1) 0 0 100 100 9.403 2.011
BGGK GmbH, Bonn 25.000 0 100 0 21.877 -3.113
CPM Cash Pool GmbH, Bonn 1 1 100 100 0 0
Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn 25.000 25.000 100 100 30.431 786
FORATIS AG, Bonn 3) 50.000 50.000 100 100 55.000 0
FORIS Gründungs GmbH, Bonn 2), 3) 0 0 100 100 25.000 0
FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 3) 250.000 250.000 100 100 255.000 0
Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn 50.000 50.000 100 100 53.846 1.327
GO AHEAD GmbH, Bonn 3) 1.473.200 3.247.174 100 100 100.000 0
Go Ahead Secreterial Services Limited, Dublin 100 0 100 0 0 0
Go Ahead Service Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
Go Ahead Services Limited, Birmingham 1 1 100 100 13.642 -102
lavend GmbH, Bonn 2), 3) 0 0 100 100 25.000 0
On Behalf Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
On Behalf Service Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
On Behalf Services Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
1.873.306 3.622.180

1) Eshandelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.

2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EUR und wird von der FORATIS AG gehalten.

3) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB.

Alle in der Übersicht dargestellten Unternehmen sind zu 100 Prozent Tochtergesellschaften der jeweiligen Muttergesellschaft. Der Konsolidierungskreis der FORIS AG umfasst somit sämtliche Beteiligungen. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen bestanden weder zum 31. Dezember 2018 noch zum 31. Dezember 2017. Grundsätzlich werden Tochterunternehmen zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss mit einbezogen, an dem die Kontrolle auf die Muttergesellschaft übergegangen ist.

I.5.2 Konsolidierungsmethoden und -grundsätze

Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen der übertragenden Gegenleistung für die Anteile und werden zum Zeitpunkt des Erwerbs mit dem beizulegenden Zeitwert auf die einzeln zuordnungsbaren Vermögenswerte und Schulden verteilt. Ergibt sich aus der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Überschuss, entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen ein Goodwill. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Wird eine Wertminderung festgestellt, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.

Die von den Tochtergesellschaften erwirtschafteten Ergebnisse sind erfolgswirksam ausgewiesen und werden ab dem Erwerbszeitpunkt im Konzernabschluss berücksichtigt. Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden und Zwischenergebnisse zwischen den Konzernunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Die FORIS AG hat von dem Befreiungsrecht gemäß § 264 Abs. 3 HGB zur Veröffentlichung der Einzelabschlüsse der unter D.6.I.5.1 mit laufender Nummer 3 gekennzeichneten, konsolidierten Tochterunternehmen Gebrauch gemacht.

I.5.3 Sonstige Angaben

Hinsichtlich der FORIS AG und der konsolidierten Gesellschaften nach D.6.I.5.1 bestehen keine maßgeblichen Beschränkungen im Sinne des IFRS 12. Wir weisen allerdings darauf hin, dass gemäß § 10 der Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig.

Zwischen der FORIS AG und der FORATIS AG, der FORIS Vermögensverwaltungs AG sowie der GO AHEAD GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse KölnBonn eine Patronatserklärung über 3 Mio. EUR abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Das Bankdarlehen valutiert wie im Vorjahr mit 0 TEUR.

Die FORIS AG hat für die BGGK GmbH eine projektbezogene Patronatserklärung abgegeben, die in ihrem Umfang sachlich beschränkt ist und zwar in Höhe der Prozessfinanzierungskosten in dem Verfahren BGGK ./. Daimler u.a. Die Patronatserklärung erhöht das Risiko im Konzern nicht. Sie dient lediglich der Kapital- und Risikoallokation.

Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen der FORIS AG gegenüber ihren Tochterunternehmen zur Gewährung einer Finanzhilfe. Ferner bestehen seitens der FORIS AG oder eines ihrer Tochterunternehmen derzeit keine Absichten, anderen Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis gemäß D.6.I.5.1 ohne vertragliche Verpflichtung eine Finanzhilfe oder sonstige Hilfe zu gewähren oder bei der Beschaffung einer solchen Hilfe behilflich zu sein.

I.6 Fremdwährungsumrechnung

Bestehende Fremdwährungskonten zur vereinfachten Ausführung des Zahlungsverkehrs in den jeweiligen Ländern (im Wesentlichen Großbritannien) wurden mit dem Stichtagskassakurs zum 31. Dezember 2018 bewertet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum Kassakurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Der Euro stellt die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften dar, sodass hieraus keine Umrechnungsdifferenzen entstehen. Eventuell resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

I.7.1 Umsatzrealisierung

Umsätze und Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder Forderung bewertet und stellen Beträge für im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit erbrachte Leistungen dar - abzüglich Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen.

Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung. Abweichend hiervon werden im Bereich der Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, ein Vergleich geschlossen oder wenn nach Obsiegen in zweiter Instanz die Revision nicht zugelassen wurde.

I.7.2 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt. Sind Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zuzuordnen, so werden diese als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswertes über den Zeitraum von der erstmaligen Inanspruchnahme der entsprechenden Finanzmittel bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert zum Gebrauch oder dem Verkauf bereit ist, aktiviert.

I.7.3 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer bewertet (fortgeführte Anschaffungskosten). Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahren. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte im Rahmen der GO-AHEAD-Gründerakademie werden über einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschrieben.

Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Falls ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern besteht, wird dieser Vermögenswert anhand der entsprechenden wesentlichen Bestandteile betrachtet und mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil eines Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer für sämtliche Sachanlagen mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden beträgt zwischen drei und zwölf Jahren. Das selbst genutzte Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 wird im Durchschnitt über rund 50 Jahre abgeschrieben. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Wir haben im Geschäftsjahr eine neue Website für das neue Geschäftssegment Gründerakademie erstellt. Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte, werden nur dann aktiviert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des geschaffenen Vermögenswerts; die Absicht, den geschaffenen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen; die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; es wahrscheinlich ist, dass der neue Vermögenswert künftig wirtschaftlichen Nutzen erbringen wird; die Verfügbarkeit der zur Vollendung erforderlichen Ressourcen sichergestellt ist und die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können. Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.

Planmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr realisierbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Falls in der Vergangenheit eine solche Wertminderung berücksichtigt wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob eine Wertaufholung zu erfolgen hat. Fallen die Gründe für eine Wertminderung weg, erfolgen Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

An jedem Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst. Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Geringwertige Vermögenswerte werden in voller Höhe in dem Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Für die Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt. Die aus der Ausbuchung einer Sachanlage resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "Sonstige betriebliche Erträge" bzw. "Sonstiger betrieblicher Aufwand" zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem der Gegenstand ausgebucht wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands.

Goodwill

Ein Goodwill entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er ergibt sich aus dem Überschuss der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit oder CGU), der der Goodwill zuzuordnen ist, auf eine Wertminderung untersucht (Werthaltigkeitstest). Der Goodwill wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich aus dem Erwerb Nutzen zieht. Der Werthaltigkeitstest wird grundsätzlich jährlich durchgeführt. Darüber hinaus wird ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer vorgenommen, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.

Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert zu vergleichen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist der Betrag, der für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit) zwischen verständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist dagegen der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden können. Der Nutzungswert gibt den Kenntnisstand und die Erwartungen des bilanzierenden Unternehmens sowie unternehmensspezifische Faktoren wieder, die nur für das bilanzierende Unternehmen zutreffen können. Übersteigt der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist. Der beizulegende Zeitwert sollte primär unter Berücksichtigung von marktpreisorientierten Verfahren bestimmt werden. Soweit diese nicht anwendbar sind, kann ein kapitalwertorientiertes Verfahren, nicht jedoch ein kostenorientiertes Verfahren angewendet werden. Für die Ermittlung des Nutzungswerts kommt dagegen ausschließlich ein kapitalwertorientiertes Verfahren zur Anwendung.

Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird als kapitalwertorientiertes Verfahren das Discounted-Cashflow-(DCF)-Verfahren angewendet. Bei dieser Risikozuschlagsmethode werden die Cashflows aus dem betrachteten Bewertungsobjekt mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert (Diskontierungssatz). Dazu wird als Referenzgröße eine aus den Gegebenheiten am Kapitalmarkt abgeleitete Renditeforderung herangezogen, die das Risikoprofil des Bewertungsobjekts möglichst adäquat widerspiegelt. Unternehmenssteuern des bilanzierenden Unternehmens werden grundsätzlich berücksichtigt, nicht jedoch persönliche Einkommensteuern der Anteilseigner. Zur Ermittlung des Diskontierungssatzes wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital oder WACC) auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (Capital Asset Pricing Model oder CAPM) angewendet. Der Basiszins, die Marktrisikoprämie und die Fremdkapitalkosten bestimmen sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Währungsraumes und der spezifischen Situation der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in denen die Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts generiert werden.

I.7.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Für die Folgebewertung wurde von der Wahlmöglichkeit gemäß IAS 40 Gebrauch gemacht und das Anschaffungskostenmodell gewählt. Daher gelten für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie die Bewertungsvorschriften des IAS 16. Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wurde in die wesentlichen Bestandteile mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern zerlegt und entsprechend unterschiedlich abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil des Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Das Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird im Durchschnitt über rund 33 Jahre abgeschrieben. Die Bandbreite der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten liegt zwischen 15 Jahren für Teile des Innenausbaus und 100 Jahren für den Rohbau. Die Abschreibung hat mit Fertigstellung des Gebäudes am 1. Juni 2011 begonnen und erfolgt nach der linearen Methode. Das Grundstück wird nicht abgeschrieben.

Planmäßig abgeschriebene als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Zum Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.

Die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien bedarf gemäß § 10 der Satzung eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß § 10 der Satzung ebenfalls nicht zulässig. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Einschränkungen.

Die Ableitung eines Zeitwertes auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt ähnlicher Immobilien - oder hilfsweise durch Vergleiche mit Preisen auf weniger aktiven Märkten oder von abweichenden Immobilien - war aufgrund fehlender oder nicht kontinuierlich ermittelbarer Daten nicht möglich. Die hierbei unterstellten vergleichsweise idealtypischen Märkte existieren für das zu bewertende Objekt nicht. Daher wird bei der Ermittlung des Zeitwertes das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet. Basis für einen Detailprognosezeitraum ist das bestehende Mietvertragsverhältnis mit den entsprechenden Verlängerungsoptionen und Preisgleitklauseln. Der Restwert nach Auslaufen des Prognosezeitraumes von zehn Jahren wurde ebenfalls auf Basis der Cashflows mit Hilfe des Terminal Values barwertig ermittelt. Dieser Wert wurde mit der sogenannten Maklermethode verprobt. Hier wird ein Vielfaches der zuletzt prognostizierten Jahresnetto-Kaltmiete angesetzt. Ein externes Gutachten zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wurde nicht herangezogen.

I.7.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Davon in Abzug gebracht werden Wertberichtigungen, die auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken bzw. pauschalisiert für die einzelnen Forderungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden bilanziert. Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Aufgrund der historischen Betrachtung der Ausfälle wird angenommen, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes nicht signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.

Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Verfahren für die Ermittlung von Wertminderungen angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste immer über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt.

Die Wertberichtigungen werden auf gesonderten Konten erfasst. Bei endgültiger Uneinbringlichkeit werden die Einzelwertberichtigungen gegen den Buchwert aufgerechnet. Anpassungen der Wertberichtigungen werden ergebniswirksam erfasst.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Zahlungseingang innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten zu erwarten ist. Im Bereich der Prozessfinanzierung kann es grundsätzlich zu Verzögerungen beim Zahlungseingang kommen. Der Zeitpunkt des Mittelzuflusses ist dabei nicht in allen Fällen zuverlässig bestimmbar. Solange keine rechtlich bindende längerfristige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird ein Mittelzufluss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erwartet. In den Forderungen sind langfristig fällige Teilbeträge enthalten (Ausweis unter D.6.II.2.5). Diese wurden wie im Vorjahr mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent p.a. abgezinst.

I.7.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen vorgenommen und auf separaten Konten erfasst. Abweichend hiervon wird das zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft in der Folge zum Fair Value bewertet.

Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, bilanziert.

Wertpapiere werden zum Stichtag mit dem geringeren Rückkaufswert ausgewiesen.

Zu der in Vorjahren erfolgten Errichtung des Bürogebäudes zu Vermietungszwecken wurde eine langfristige Finanzierung von maximal 3 Mio. EUR mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Nach der erfolgten vollständigen Tilgung valutiert das entsprechende Darlehen mit 0 TEUR.

Zur Absicherung des Zinsrisikos haben wir für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über 2 Mio. EUR vereinbart. Die Prämie für die Zinssicherung betrug 142 TEUR und war am 6. April 2010 fällig. Der Höchstsatz aus dem Zinssicherungsgeschäft beträgt 3,3 Prozent. Zum 31. Dezember 2018 erfolgte seitens der darlehensgebenden Bank eine Marktwertbestätigung mit 0 TEUR (31. Dezember 2017: 0 TEUR). Die zukünftigen Zahlungsströme wurden von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst. Der sich ergebende Differenzbetrag wurde erfolgswirksam im Periodenergebnis berücksichtigt. Über dieses Geschäft hinaus wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

I.7.7 Latente Steuererstattungsansprüche

Die latenten Steuererstattungsansprüche umfassen zu erwartende Steuererstattungen bzw. zukünftige Ertragsteuerminderungen aus der Nutzung von in Vorjahren entstandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die latenten Steuererstattungsansprüche werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von latenten Steuererstattungsansprüchen in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.

I.7.8 Vorräte

Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abwertungen und dem Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag angesetzt. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs, die angefallen sind, um die Vorräte in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich gegebenenfalls noch anfallender Kosten. Bei den Anteilen an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften werden neben Abwertungen auch die Einzahlungsverpflichtungen abgezogen. Abwertungen werden auf einem gesonderten Konto erfasst und im Falle einer Inanspruchnahme gegen den Buchwert aufgerechnet.

I.7.9 Steuererstattungsansprüche

Die Bewertung von Steuererstattungsansprüchen erfolgt zum Nominalbetrag der Einbehaltungen und des voraussichtlichen Erstattungsanspruchs.

I.7.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung

Unter dieser Position werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Die erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten ergeben sich aus den jeweiligen Prozessfinanzierungsverträgen, die die FORIS AG mit ihren Kunden schließt und die dann die Grundlage für eine gemeinschaftliche Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen dient. Die zentrale Rechtsposition, die die FORIS AG erwirbt, ist das Recht auf Auskehrung eines (künftigen) Prozesserlöses im Erfolgsfalle. Diese Rechtsposition wird als immaterieller Vermögenswert eigener Art und bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die dem Vermögenswert direkt zurechenbaren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Sachverständige. Abwertungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und die fortgeführten Anschaffungskosten unterschritten werden.

Aufgrund der Komplexität der den Finanzierungsfällen zugrunde liegenden Streitigkeiten und aufgrund des Umstandes, dass sich die jeweilige Verfahrensdauer bis zu einer Entscheidung oder einem Vergleich nicht genau schätzen lässt - die Verfahrensdauer kann je nach Entwicklung des Einzelfalls mehrere Jahre länger oder kürzer dauern -, stellen wir klar, dass ein nicht unwesentlicher Teilbetrag jener Vermögenswerte eine erwartete Laufzeit von mehr als einem Jahr hat und dass eine zuverlässige, betragsmäßige Bestimmung dieses Teilbetrags uns nicht möglich ist

I.7.11 Abgegrenzte Aufwendungen

Die abgegrenzten Aufwendungen sind solche, bei denen Gegenleistungen über den Bilanzstichtag hinaus zu erbringen sind und die innerhalb des kommenden Jahres verrechnet werden. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert.

I.7.12 Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld, jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

I.7.13 Eigenkapital

Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013, 2015 und 2017 erworbenen Anteile wurden eingezogen und die entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister eingetragen.

I.7.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Erhaltene Anzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag wurden ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen passiviert. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Innerhalb der erhaltenen Anzahlungen werden vor dem Stichtag vereinnahmte Gelder ausgewiesen, die nach dem Stichtag zum Erwerb von Vorratsgesellschaften führen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.

I.7.15 Abgegrenzte Erträge

Abgegrenzte Erträge sind solche, bei denen Gegenleistungen nach dem Bilanzstichtag in Anspruch genommen und realisiert werden. Die Bewertung der abzugrenzenden Erträge erfolgt bei Entstehen des Anspruchs auf die Gegenleistung in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der zu erbringenden Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

I.7.16 Rückstellungen

Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss besteht. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst.

Aus den Prozessfinanzierungsverträgen ergibt sich in der Regel die Pflicht zur Übernahme der Kosten des Anspruchsgegners im Falle eines negativen Ausgangs des Prozesses. Eine Passivierung dieser Pflicht erfolgt bei überwiegend negativen Erfolgsaussichten und somit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der FORIS AG aus ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, sofern eine verlässliche Schätzung der Höhe nach möglich ist.

I.7.17 Steuerschulden

Steuerschulden wurden unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen mit dem jeweiligen Festsetzungs- oder Anmeldebetrag im Konzernabschluss erfasst.

I.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten

I.8.1 Darstellung der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13

Für sämtliche finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ist eine Bemessungshierarchie festzulegen. Die Einteilung erfolgt anhand der verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen, wobei den Inputfaktoren auf Stufe 1 die höchste Priorität eingeräumt wird. Sind die herangezogenen Inputfaktoren eines Vermögenswerts oder einer Schuld auf unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie angesiedelt, erfolgt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in ihrer Gesamtheit auf derjenigen Stufe der Bemessungshierarchie, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist. Nachfolgende Inputfaktoren führen zu einer Einteilung in die jeweilige Stufe der Bemessungshierarchie.

Stufe 1: Inputfaktoren der Stufe 1 sind notierte Preise für identische Vermögenswerte und Schulden in für die FORIS AG am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.

Stufe 2: Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere Inputfaktoren, die für die Vermögenswerte und Schulden am Bewertungsstichtag unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.

Stufe 3: Inputfaktoren der Stufe 3 sind am Bewertungsstichtag nicht beobachtbare Inputfaktoren für Vermögenswerte und Schulden, die über eine modellbasierte Bewertung auch auf Annahmen und Schätzungen beruhen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13.

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31.12.2018 Vermögenswerte Fair Value Gesamt

TEUR
Fair Value Stufe 1

TEUR
Fair Value Stufe 2

TEUR
Fair Value Stufe 3

TEUR
Zinssicherung 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0

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31.12.2017 Vermögenswerte Fair Value Gesamt

TEUR
Fair Value Stufe 1

TEUR
Fair Value Stufe 2

TEUR
Fair Value Stufe 3

TEUR
Zinssicherung 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0

Das Zinssicherungsgeschäft wurde in die Stufe 2 eingeordnet, da hier die zukünftigen Zahlungsströme von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst wurden. Wechsel zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zu Beginn des jeweiligen Quartals vorgenommen, in dem der Anlass oder die Veränderung der Umstände liegen, aus denen ein Wechsel resultiert. Im Geschäftsjahr 2018 fanden keine Wechsel zwischen Hierarchiestufen in den Finanzinstrumenten der FORIS AG statt.

I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

Im Geschäftsjahr 2018 und im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Gesellschaften oder Geschäftsbereiche erworben oder veräußert.

I.10 Leasing

Durch die Vermietung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie besteht ein Operating-Leasing-Verhältnis im Sinne der IFRS mit der FORIS AG als Leasinggeberin. Die Mietzahlungen werden erfolgswirksam im jeweiligen Geschäftsjahr erfasst. Die FORIS AG hat nur unwesentliche Verträge abgeschlossen, bei denen sie Leasingnehmerin ist.

I.11 Veröffentlichung

Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 22. März 2019 durch den Vorstand der Gesellschaft zur Veröffentlichung freigegeben und dem Aufsichtsrat zur abschließenden Billigung übermittelt. Die Veröffentlichung des von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 22. März 2019 versehenen Jahresabschlusses sowie des Konzernabschlusses der FORIS AG erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Der Geschäftsbericht kann ab dem 26. März 2019 auf der Internetseite der FORIS https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html eingesehen werden.

Die Hauptversammlung findet am 28. Mai 2019 statt.

Der Halbjahresfinanzbericht wird am 15. August 2019 veröffentlicht.

II. Erläuterung der Abschlussposten

II. 1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung

II.1.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus der Prozessfinanzierung, aus Gesellschaftsverkäufen, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer und aus der Vermietung der Immobilien zusammen.

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Prozessfinanzierung 3.887.363,91 4.397.747,19
Verkauf von Vorratsgesellschaften 14.193.300,00 14.221.800,00
GO AHEAD Limiteds 1.859.761,94 2.101.358,35
Vermögensverwaltung 311.769,53 395.878,67
Sonstige Segmente im FORIS-Konzern 0 0
Summe 20.252.195,38 21.116.784,21

II.1.2 Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind enthalten:

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten 499.575,21 346.793,47
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 7.451,36 16.347,80
Aktivierte Eigenleistungen 129.519,23 0
Provisionserträge aus Forderungseintreibung, Werbeeinnahmen sowie sonstige Erträge 9.907,31 32.288,42
Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung 12.221,18 113.772,82
Versicherungsentschädigungen 28.830,98 31.374,36
Gewinn aus der Veräußerung von Anlagevermögen 0 0
Übrige 15.574,93 70
Summe 703.080,20 540.646,87

II.1.3 Materialaufwand

Der Materialaufwand beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen. Diese sind folgenden Segmenten zuzuordnen:

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Prozessfinanzierung 2.423.159,78 2.898.141,30
Verkauf von Vorratsgesellschaften 12.681.355,57 13.082.842,02
GO AHEAD Limiteds 277.583,03 236.005,28
Vermögensverwaltung 0 0
Sonstige Segmente im FORIS-Konzern 0 0
Summe 15.382.098,38 16.216.988,60

II.1.4 Personalaufwand

Die Kosten für Personal setzen sich zusammen aus:

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Löhne und Gehälter 1.814.069,58 1.786.586,61
Soziale Abgaben 295.916,86 253.593,19
Weitere Kosten der Altersversorgung 10.252,57 8.536,00
Summe 2.120.239,01 2.048.715,80

II.1.5 Abschreibungen

Abschreibungen wurden vorgenommen auf:

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Immaterielle Vermögenswerte 1.443.811,23 50.868,24
Sachanlagen 165.848,66 150.840,12
Summe 1.609.659,89 201.708,36

II.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Bei den laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes und Effekten aus Wertberichtigungen handelt es sich im Wesentlichen um:

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Wertberichtigungen auf Forderungen 886.310,23 284.529,27
Werbe-, Reise- und Repräsentationskosten 759.624,34 336.358,65
Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Beratungskosten 368.616,98 147.525,83
Verwaltungskosten 190.255,49 192.836,15
Fort- und Weiterbildung 52.552,07 54.601,87
EDV-Kosten 226.247,19 171.016,84
Raumkosten 120.237,18 126.693,54
Instandhaltung 53.846,63 78.851,75
Buchführungs-, Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten 127.793,65 154.607,45
Börsenkosten und Kosten der Hauptversammlung 68.266,81 75.819,73
Weitere Aufwendungen 109.150,43 138.727,30
Versicherungen/Beiträge 43.772,94 32.899,35
Fremdpersonalkosten und weitere Personalnebenkosten 104.321,70 30.225,04
Mahnkosten 22.433,75 23.029,59
Summe 3.133.429,39 1.847.722,36

Die Wertberichtigungen auf Forderungen verteilen sich wie folgt:

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Wertberichtigung Prozessfinanzierung 18.380,03 199.703,78
Wertberichtigung und Ausbuchungen Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer GO AHEAD 44.564,62 84.825,49
Wertberichtigungen Segment Prozessfinanzierung 800.000,00 0
Wertberichtigungen Vermögensverwaltung 23.365,58 0
Summe 886.310,23 284.529,27

Die Wertberichtigung bei der GO AHEAD unterteilt sich in die Zuführung zur pauschalierten Einzelwertberichtigung sowie Forderungsverlusten aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen. In den sonstigen Segmenten ist eine Forderung aufgrund mangelnder Bonität der Schuldnerin in einem österreichischen Verfahren zu 100 Prozent in ihrem Wert sowie eine Forderung in Höhe von ca. 50 TEUR zur Hälfte zu berichtigen gewesen.

II.1.7 Sonstige Steuern

Bei den sonstigen Steuern handelt es sich um Grundsteuern für die betrieblich genutzten Grundstücke.

II.1.8 Finanzerträge

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Zinsen Prozessfinanzierung 18.453,44 24.706,20
Zinsen aus Steuern 0 47.881,50
Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge 224,32 212,04
Summe 18.677,76 72.799,74

Die sonstigen Zinsen und zinsähnlichen Erträge resultieren aus Zinsgutschriften, aus Festgeldanlagen und gewährten Darlehen.

II.1.9 Finanzaufwendungen

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Kurzfristige Darlehen Vorratsgesellschaften und weitere Finanzaufwendungen 219,55 181,23
Bewertung Zinssicherung 12,38 447,88
Summe 231,93 629,11

II.1.10 Ertragsteuern

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung sowie Differenzen aus Vorjahren 30,21 -30,9
Veränderung latente Steuern -1.239.962,00 -282.540,00
Körperschaft- und Gewerbesteuer der Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften 19,9 202.311,02
Gewerbesteuer -1.012,00 -1.664,00
Körperschaftsteuer -959,77 -1.771,00
Summe -1.241.883,66 -83.694,88

Ursächlich für die Auflösung der latenten Steuern sind zum einen die deutlich reduzierten Geschäftserwartungen im Segment GO AHEAD Limiteds. Zum anderen erwartete höhere Kosten im Bereich der Prozessfinanzierung zur Expansion des Geschäftsbereichs, die erst mit deutlichem zeitlichen Verzug zu höheren Erlösen führen.

II.1.11 Steuerüberleitungsrechnung

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01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Bemessung

EUR
Steuer

EUR
Bemessung

EUR
Steuer

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = Ergebnis vor Ertragsteuern -1.296.281 1.389.891
Gesetzlicher Steuersatz 32,98% -427.449 32,98% 458.317
Veränderungen nach dem GewStG 17,15% 17,15%
Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG -821.873 -140.939 -626.600 -107.462
Nutzung / Erhöhung Verlustvorträge nach GewStG 814.072 139.611 -827.503 -141.917
Steuerübernahme GewSt
Hinzurechnungen / Kürzungen 1.310.366 224.744 73.979 12.687
Veränderungen nach dem KStG 15,83% 15,83%
Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG -821.873 -130.061 -626.600 -99.159
Nutzung / Erhöhung Verlustvorträge nach dem KStG 796.724 126.082 -843.428 -133.473
Steuerübernahme KSt/SolZ 0 0
Hinzurechnungen / Kürzungen 1.327.713 210.111 91.326 14.452
Differenzen aus steuerlichen Rundungsvorschriften -52 -10
Zwischensumme 2.047 3.435
Steuerdifferenzen aus Vorjahr -47 -202.280
Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt ohne Steuerausgleich 17,15% 0 0 17,15% 0 0
Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt mit Steuerausgleich 0 0 0 0
Erträge aus erhöhter / Aufwand aus verminderter Verlustvortragsnutzung 1.239.962 282.540
- Tatsächlicher Steuerertrag / + Tatsächlicher Steueraufwand 1.241.962 83.695

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Ermittlung des gesetzlichen Steuersatzes 01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
a) Gewerbesteuer
Messbetrag gem. § 11 GewStG 3,50% 3,50%
Hebesatz der Bundesstadt Bonn 490,00% 490,00%
17,15% 17,15%
b) Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuersatz gem. § 23 KStG 15,00% 15,00%
Solidaritätszuschlag gem. § 4 SolZG 5,50% 5,50%
15,83% 15,83%
Gesamtsteuer 32,98% 32,98%

II.2 Erläuterung der Bilanz

Hinsichtlich der Bewertungsmethoden der einzelnen Positionen verweisen wir insbesondere auf die Angaben im Konzernanhang unter D.6.I.7 ff.

II.2.1 Immaterielle Vermögenswerte

In der Position "Immaterielle Vermögenswerte" ist im Wesentlichen die für den Geschäftsbetrieb erforderliche Software, die in 2016 neu erstellte Internetseite www.foris.com und die für die Gründerakademie in 2018 erstellte Internetseite www.go-ahead.de angesetzt worden.

II.2.2 Goodwill

Aus dem Erwerb der GO AHEAD wurde ein Goodwill angesetzt. Im Jahr 2018 wurde in der Go Ahead GmbH das neue Segment Gründerakademie aufgebaut. Dieses Segment ist 2018 von untergeordneter Bedeutung und wird innerhalb der sonstigen Segmente ausgewiesen.

Der Buchwert zum 31. Dezember 2017 betrug 2.864.760,00 EUR. Die FORIS AG hat zum 31. Dezember 2018 den jährlichen Werthaltigkeitstest für die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD Limiteds durchgeführt.

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD Limiteds wurde durch eine Nutzungswertberechnung auf Grundlage von Cashflow Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen für das kommende Jahr abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von fünf Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den über die fünf Jahre hinausgehenden Zeitraum ab 2023 wurden die Cashflows mit einem Wachstumsabschlag von -2,00 Prozent extrapoliert, der gegenüber dem Vorjahr unverändert blieb. Dieser Wachstumsabschlag spiegelt die Annahmen und Schätzungen der FORIS AG bezüglich der langfristigen Entwicklung des Unternehmens und des Marktes wider. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD Limiteds nicht deutlich besser oder schlechter als der Markt für Limiteds entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da das Geschäftsmodell der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD Limiteds nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich ist.

Beim Erwerb der Go Ahead GmbH bestand der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ausschließlich im Verkauf, der Verwaltung und Liquidierung von britischen Limiteds (nachfolgend Geschäftsbetrieb "Limiteds" genannt). Im Jahr 2016 wurde der betreffende Geschäftsbetrieb um den Verkauf, die Verwaltung und Liquidierung irischer Limiteds erweitert. Die Umsatzerlöse des Geschäftsbetriebs "Limiteds" werden aus den Gründungen der Limiteds, der Verwaltung (sog. "Servicepakete") und Liquidierung von Limiteds generiert. Dabei machen die "Servicepakete" den ganz überwiegenden Teil der Umsatzerlöse aus. Der Hauptsumsatztreiber des Geschäftsbetriebs "Limiteds" sind weiterhin die britischen Limiteds. Die Limiteds aus Großbritannien genießen bisher die Vorteile geringer Gründungs- und Verwaltungskosten sowie die Vorzüge der Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Im Juni 2016 wurde über den Brexit in Großbritannien abgestimmt, d.h. der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Seit der Abstimmung zum Brexit sanken die Absatzzahlen bei den Gründungen und Servicepaketen signifikant (Rückgang um ca. 30 Prozent). Diese Minderung war jedoch nicht so signifikant, dass in der Vergangenheit ein Impairment notwendig wurde.

Der noch vorhandene Bestand an betreuten Gesellschaften wird auf Gesellschafter zurückgeführt, welche nicht die monetären Möglichkeiten für eine alternative Gesellschaftsform besitzen, deren aktuelle Limiteds aktuell nicht operativ tätig sind oder ihr Geschäftsmodell bis zur finalen Entscheidung über die weiteren Auswirkungen des Brexit alternativlos "aussitzen" müssen bzw. "alternative Zocker" sind. Aus den dargestellten Gründen ist eine Vorhersage über die weiteren Konsequenzen der Abstimmung zum Brexit mit einer erheblichen Schätzunsicherheit behaftet. Das Ereignis des Brexits am 29. März 2019 rückt zeitlich näher. Auf politischer Ebene ist bis heute keine eindeutige Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgt, da die folgenden drei Szenarien möglich und mit erhöhter Unsicherheit verbunden sind.

· sog. "harte" Brexit; Konsequenz: unverzügliche Beseitigung bisheriger Vorteile der britischen Limiteds

· sog. "weiche" Brexit ("May-Deal"); Konsequenz: zweijährige Übergangsfrist

· Zurückziehen der Austrittserklärung zum Brexit mit offenem Ausgang

Die aktuelle Situation verursacht im Markt eine große Unsicherheit bei den Marktteilnehmern. Die große Bandbreite an alternativen Gesellschaftsformen, aber auch die nicht in der Höhe erfolgte Substituierung der britischen Limiteds durch irische Limiteds, erhöhen die realistische Annahme eines signifikanten Einbruchs der Absatzzahlen.

Die FORIS AG hat bei dem Werthaltigkeitstest eine Szenario-Betrachtung durchgeführt, in dem hinsichtlich der zukünftigen Kunden/Umsatzpakete zunächst folgende Szenarien gerechnet wurden:

Bei den Servicepaketen der britischen Limiteds wurden die folgenden Löschquoten in den entsprechenden Geschäftsjahren angenommen.

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Geschäftsjahr 2019 2020 2021 2022 2023
Best Case 30% 40% 25% 15% 10%
Real Case 60% 40% 25% 15% 10%
Worst Case 90% 40% 25% 15% 10%

Ausschließlich im Geschäftsjahr 2019 wird jeweils im jeweiligen Szenario von einer unterschiedlichen Löschungsquote ausgegangen. In den darauffolgenden Geschäftsjahren werden die gleichen Löschungsquoten bei den Servicepaketen von den britischen Limiteds erwartet.

Die Höhe der Wertberichtigungen in den unterschiedlichen Szenarien können wie folgt zusammengefasst werden.

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Szenario Wertberichtigung

(in TEUR)
Best Case 517,3 TEUR
Real Case 1.391,8 TEUR
Worst Case 2.266,3 TEUR

Der Real Case ist aus Sicht des Vorstands die überwiegend wahrscheinlichste Variante. Demzufolge wurde diese Variante der Bilanzierung zu Grunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2018 sind Wertminderungen auf den Firmenwert in Höhe von 1.392 TEUR vorgenommen worden. Im Vorjahr ergab der Impairment-Test keinen Anhaltspunkt für eine notwendige Wertberichtung.

Die FORIS AG hat bei dem Werthaltigkeitstest zudem eine Szenario-Betrachtung des Real Cases durchgeführt, in dem basierend auf den erwarteten Cashflows der Diskontierungssatz verändert wird.

Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde im Basisszenario ein Diskontierungssatz von 6,40 Prozent (Vorjahr: 6,69 Prozent) ermittelt. Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:

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31.12.2018 31.12.2017
Basiszinssatz 1,09% 1,30%
Marktrisikoprämie 6,50% 6,50%
Betafaktor 1,5 1,5
Eigenkapitalquote 50,00% 50,00%
Refinanzierungssatz 2,61% 2,29%
Steuersatz 25,00% 25,00%

Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2018 ergab sich aus der notwendigen Anpassung des nach der Svensson-Methode abgeleiteten Basiszinssatzes und des Refinanzierungssatzes.

Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 Prozent bis 7,0 Prozent zu orientieren. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase halten wir einen um 0,25 Prozent Punkte über dem Mittel liegenden Ansatz weiterhin für angemessen.

Obwohl die GO AHEAD Limiteds im Markt der Limited-Anbieter nicht stärker schwankt als die entsprechenden Vergleichsunternehmen, wenden wir aus Risikogesichtspunkten einen höheren Betafaktor an. Wir haben diese Einschätzung mit einem Modell zur Ermittlung von Beta-Faktoren einer Vielzahl von Unternehmen unter Berücksichtigung von allgemeinen Geschäftsrisiken, dem unternehmensspezifischen Risiko und dem Finanzierungsrisiko verprobt. Eine Anpassung unserer bisherigen Einschätzung zum Betafaktor war demnach nicht erforderlich.

Auch bei der Eigenkapitalquote haben wir bewusst einen höheren Wert angesetzt, als bei vergleichbaren Dienstleistern notwendig oder aus Modellen ableitbar. Die zur Berechnung hinterlegte Eigenkapitalquote ist unverändert zum Vorjahr.

Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 Prozent gemäß IDW S1 berücksichtigt. Der zu dem gleichen erzielbaren Betrag führende Vor-Steuer-Diskontierungssatz ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Dieser wurde nach entsprechender Korrektur der Nach-Steuer Cashflows iterativ ermittelt.

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31.12.2018 31.12.2017

EUR
Vor-Steuer-Diskontierungssatz 13,98% 9,35%

Eine Erhöhung des Diskontierungssatzes um 2,00 Prozent (Vorjahr: 2,00 Prozent) im Rahmen einer Szenario Rechnung würde zu einer Reduzierung des erzielbaren Betrages für die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD Limiteds um rund 21 Prozent führen (Vorjahresänderung des Szenarios: -19 Prozent) und damit zu einer zusätzlichen Wertminderung des Firmenwertes in Höhe von 66,2 TEUR kommen.

Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine noch deutliche Verschlechterung der erwarteten Marktlage und somit der Umsätze sowie regulatorische Änderungen im Bereich der ausländischen Kapitalgesellschaften auswirken.

II.2.3 Sachanlagen

In der Position sind folgende Vermögenswerte enthalten:

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Grund und Boden, Bauten 2.446.616,83 2.494.068,83
Außenanlagen 37.916,00 41.984,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 108.365,00 74.306,00
2.592.897,83 2.610.358,83

Bei Grund und Boden, Bauten handelt es sich um die im Eigentum befindliche selbstgenutzte Immobilie. Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 1.000 TEUR im Grundbuch eingetragen.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung besteht im Wesentlichen aus selbst genutzter Büroeinrichtung.

II.2.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie

Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt es sich um ein Bürogebäude mit rund 988 m2 Bürofläche auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22, einer Top-Lage im ehemaligen Bonner Regierungsviertel. Das Objekt wird seit Fertigstellung in 2011 vollständig an einen Dritten vermietet. Die mit dem Neubau in Verbindung stehenden aktivierten Fremdkapitalkosten betrugen im Geschäftsjahr 2018 unverändert zum Vorjahr 1.240,00 EUR. Die Brutto-Mieteinnahmen im Geschäftsjahr 2018 betrugen 255 TEUR (Vorjahr: 295 TEUR). In 2017 fielen die Mieteinnahmen wegen eines Einmaleffektes aufgrund der Beendigung des Mietverhältnisses höher aus.

Die der Immobilie direkt zuzuordnenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

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Mietaufwendungen Neubau 01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Mietnebenkosten 35 46
Reparaturen und Instandhaltung 26 35
61 81

Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wurde auf Grundlage von Cashflow-Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von acht Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den Zeitraum ab 2025 wurden die diskontierten Cashflows auf Basis des Planjahres 2025 unverändert fortgeschrieben. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie nicht deutlich besser oder schlechter als der relevante Immobilienmarkt entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von acht Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da bei entsprechender Bewirtschaftung die Cashflows der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich sind. Wesentliche Annahmen und Schätzungen, auf denen die prognostizierten Cashflows beruhen, sind die Mietpreis- und Umsatzentwicklung, Bewirtschaftungskosten sowie die Entwicklung der Verschuldung und des Zinsniveaus. Die Prognosen der Cashflows bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden maßgeblich von der Entwicklung des Büroimmobilienmarktes in Bonn beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten gehen wir für die Zwecke der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von einem gleichbleibenden Mietpreisniveau aus. Es wurden daher keine Mieterhöhungen für die kommenden Jahre geplant, so dass keine Umsatzsteigerungen berücksichtigt wurden. Bei den Bewirtschaftungskosten wurde gemäß § 19 ImmowertV i.V.m. § 187 BewG ein Pauschalbetrag von 20 Prozent des Umsatzes (Vorjahr: 20 Prozent des Umsatzes) berücksichtigt. Die Verschuldung wurde wie im Vorjahr mit dem anteiligen Betrag des Buchwertes an der Gesamtverschuldung aller Immobilien berücksichtigt.

Der Vorstand sieht derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.

Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde zum 31. Dezember 2018 ein Diskontierungssatz von 2,91 Prozent (Vorjahr: 2,94 Prozent) ermittelt. Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:

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31.12.2018 31.12.2017
Basiszinssatz 1,09% 1,30%
Marktrisikoprämie 6,50% 6,50%
Betafaktor 0,75 0,75
Eigenkapitalquote 12,50% 12,50%
Refinanzierungssatz 3,30% 3,30%
Steuersatz 25,00% 25,00%

Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr war die Anpassung des Basiszinssatzes. Dieser wurde zum Stichtag nach der Svensson-Methode abgeleitet.

Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 Prozent bis 7,0 Prozent zu orientieren. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase halten wir einen um 0,25 Prozent Punkte über dem Mittel liegenden Ansatz für angemessen.

Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie schwankt aufgrund ihrer besonderen Lage und Ausstattung nach unserer Einschätzung weniger als der relevante Markt, sodass ein geringerer Betafaktor angemessen erscheint. Die derzeitige finanzielle Ausstattung, aber auch die branchenüblichen Vergleichswerte würden den Ansatz einer geringeren Eigenkapitalquote rechtfertigen. Wir haben aus Risikogesichtspunkten bewusst einen höheren Wert angesetzt, als bei vergleichbaren Immobilien erforderlich oder aus Modellen ableitbar wäre.

Der angenommene Refinanzierungssatz liegt auf der Höhe der aktuellen Zinssicherung des Konzerns und ist auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Zinssituation auch längerfristig als realistisch anzusehen.

Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 Prozent gemäß IDW S1 berücksichtigt.

Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine deutliche Verschlechterung der Marktlage und somit der Umsätze sowie Änderungen im Zinsniveau auswirken. Aus Sicht der FORIS sind derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen absehbar, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.

Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 2 Mio. EUR im Grundbuch eingetragen.

Anlagengitter zum 31. Dezember 2018

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
Umbuchung

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 370.334,10 0 0 0 370.334,10
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 0 129.519,23 129.519,23
Goodwill 2.864.760,00 0 0 0 2.864.760,00
3.235.094,10 129.519,23 0 0 3.364.613,33
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 3.292.349,80 0 0 0 3.292.349,80
Außenanlagen 53.791,69 0 0 0 53.791,69
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 439.304,67 79.837,66 4.287,51 0 514.854,82
3.785.446,16 79.837,66 4.287,51 0 3.860.996,31
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0 0 0 315.118,00
Bauten 2.322.107,11 844,9 0 0 2.322.952,01
2.637.225,11 844,9 0 0 2.638.070,01
Summe 9.657.765,37 210.201,79 4.287,51 0 9.863.679,65

Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2018

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen Buchwert
01.01.2018

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
Umbuchung

EUR
31.12.2018

EUR
31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
--- --- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 211.818,10 46.853,00 0 0 258.671,10 111.663,00 158.516,00
selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert 0 5.398,23 5.398,23 124.121,00 0
Goodwill 0 1.391.560,00 0 0 1.391.560,00 1.473.200,00 2.864.760,00
211.818,10 1.443.811,23 0 0 1.655.629,33 1.708.984,00 3.023.276,00
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 798.280,97 47.452,00 0 0 845.732,97 2.446.616,83 2.494.068,83
Außenanlagen 11.807,69 4.068,00 0 0 15.875,69 37.916,00 41.984,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 364.998,67 44.878,66 3.387,51 0 406.489,82 108.365,00 74.306,00
1.175.087,33 96.398,66 3.387,51 0 1.268.098,48 2.592.897,83 2.610.358,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0 0 0 0 0 315.118,00 315.118,00
Bauten 458.937,11 69.450,00 0 0 528.387,11 1.794.564,90 1.863.170,00
458.937,11 69.450,00 0 0 528.387,11 2.109.682,90 2.178.288,00
Summe 1.845.842,54 1.609.659,89 3.387,51 0 3.452.114,92 6.411.564,73 7.811.922,83

Anlagengitter zum 31. Dezember 2017

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2017

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
Umbuchung

EUR
31.12.2017

EUR
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 355.118,86 22.071,24 6.856,00 0 370.334,10
Goodwill 2.864.760,00 0 0 0 2.864.760,00
Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0
3.219.878,86 22.071,24 6.856,00 0 3.235.094,10
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 3.292.349,80 0 0 0 3.292.349,80
Außenanlagen 53.791,69 0 0 0 53.791,69
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 413.957,64 27.992,12 2.645,09 0 439.304,67
3.760.099,13 27.992,12 2.645,09 0 3.785.446,16
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0 0 0 315.118,00
Bauten 2.322.107,11 0 0 0 2.322.107,11
2.637.225,11 0 0 0 2.637.225,11
Summe 9.617.203,10 50.063,36 9.501,09 0 9.657.765,37

Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2017

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen Buchwert
01.01.2017

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
Umbuchung

EUR
31.12.2017

EUR
31.12.2017

EUR
31.12.2016

EUR
--- --- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 167.802,86 50.868,24 6.853,00 0 211.818,10 158.516,00 187.316,00
Goodwill 0 0 0 0 0 2.864.760,00 2.864.760,00
167.802,86 50.868,24 6.853,00 0 211.818,10 3.023.276,00 3.052.076,00
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 750.828,97 47.452,00 0 0 798.280,97 2.494.068,83 2.541.520,83
Außenanlagen 7.739,69 4.068,00 0 0 11.807,69 41.984,00 46.052,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 337.773,64 29.870,12 2.645,09 0 364.998,67 74.306,00 76.184,00
1.096.342,30 81.390,12 2.645,09 0 1.175.087,33 2.610.358,83 2.663.756,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0 0 0 0 0 315.118,00 315.118,00
Bauten 389.487,11 69.450,00 0 0 458.937,11 1.863.170,00 1.932.620,00
389.487,11 69.450,00 0 0 458.937,11 2.178.288,00 2.247.738,00
Summe 1.653.632,27 201.708,36 9.498,09 0 1.845.842,54 7.811.922,83 7.963.570,83

II.2.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Langfristig fällige Teilbeträge von Forderungen aus der Prozessfinanzierung wurden mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent p. a. abgezinst.

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Langfristig 31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Forderungen Prozessfinanzierung 144.482,46 153.116,59

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Kurzfristig 31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Forderungen Prozessfinanzierung 2.087.410,53 3.567.227,87
./. Wertberichtigung hierauf -200.869,03 -1.175.905,31
Vermögenswert Prozessfinanzierung 1.886.541,50 2.391.322,56
Forderungen GO AHEAD 246.224,29 241.863,70
./. Wertberichtigung hierauf -66.839,00 -56.325,00
Vermögenswert GO AHEAD 179.385,29 185.538,70
Forderungen Übrige 224.345,48 369.684,42
./. Wertberichtigung hierauf -23.365,58 0
Vermögenswert Übrige 200.979,90 369.684,42
Forderungen Gesamt 2.557.980,30 4.178.775,99
./. Wertberichtigung hierauf -291.073,61 -1.232.230,31
Vermögenswert Gesamt 2.266.906,69 2.946.545,68

Prozessfinanzierung

Zu den Stichtagen 31. Dezember 2017 und 31. Dezember 2018 bestehen keine überfälligen langfristigen, aber nicht wertberichtigten Forderungen der Prozessfinanzierung. Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Verzögerungen gibt es regelmäßig dort, wo der Erlös dem Anspruchsinhaber zwar aufgrund eines rechtskräftigen Urteils zusteht, die Abwicklung sich aber hinzieht. Den kurzfristigen Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 201 TEUR (31. Dezember 2017: 1.176 TEUR) gegenüber.

Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 9 Prozent (31. Dezember 2017: 32 Prozent) wertberichtigt. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigung ergibt sich wie folgt:

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Einzelwertberichtigung Prozessfinanzierung 31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Stand 1.1. 1.175.905,31 1.626.633,38
Zuführung 18.380,03 199.703,78
Verbrauch -970.872,09 -649.383,13
Auflösung -22.544,22 -1.048,72
Stand Stichtag 200.869,03 1.175.905,31

GO AHEAD

Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Die Forderungen bei der GO AHEAD sind grundsätzlich mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen fällig. Da, wie nachfolgend beschrieben, eine gestaffelte Wertberichtigung aller überfälligen Forderungen erfolgt, kann eine Analyse des Alters der überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen entfallen.

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31.12.2018 31.12.2017
Abwertung

in %
Abwertung

in %
--- --- ---
bis zu drei Monaten 10 10
länger als drei Monate und bis zu sechs Monaten 25 25
länger als sechs Monate und bis zu einem Jahr 50 50
länger als ein Jahr 98 98

In der GO AHEAD wurde im Geschäftsjahr 2018 der Forderungsbestand wie im Vorjahr regelmäßig analysiert und uneinbringliche Forderungen ausgebucht. Die zum 31. Dezember 2018 bilanzierten Brutto-Forderungen in Höhe von 246 TEUR (31. Dezember 2017: 242 TEUR) wurden entsprechend der Altersstruktur der Forderungen und der Erkenntnisse über sich im Inkassoverfahren befindliche, bereits gelöschte und zur Löschung vorgesehene Gesellschaften abgewertet. Die Wertberichtigung auf die Forderungen der GO AHEAD beträgt insgesamt 67 TEUR (31. Dezember 2017: 56 TEUR). Dies entspricht 27 Prozent (31. Dezember 2017: 23 Prozent) bezogen auf den Bruttoforderungsbestand.

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Stand 1.1. 56.325,00 67.919,00
Zuführung 41.130,23 70.590,29
Verbrauch -30.616,23 -82.184,29
Stand Stichtag 66.839,00 56.325,00

Übrige

Die Forderungen bei den Vorratsgesellschaften sind grundsätzlich sofort fällig. Die Leistung erfolgt meist gegen Vorkasse, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen von dieser Regel schriftlich vereinbart wurden. Es bestehen bei den Vorratsgesellschaften weder zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 noch zum 31. Dezember 2017 überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte.

Ausfallrisiko Forderungen

Die folgende Tabelle enthält Informationen zu dem geschätzten Ausfallrisiko und den erwarteten Kreditverlusten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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Forderung netto

EUR
Berichtigung

EUR
gewichteter Durchschnitt Beeinträchtige Bonität
davon sind bis zu 30 Tage alt 86.337,72 8.633,77 10% nein
davon sind bis zu 60 Tage alt 37.372,82 3.737,28 10% nein
davon sind bis zu 90 Tage alt 13.958,45 1.395,84 10% nein
davon sind bis zu 120 Tage alt 3.977,95 397,79 10% nein
davon sind bis zu 150 Tage alt 3.100,00 775 25% nein
davon sind bis zu 180 Tage alt 1.532,87 383,22 25% nein
davon sind bis zu 270 Tage alt 825,45 412,73 50% nein
davon sind bis zu 360 Tage alt 1.060,63 530,32 50% nein
davon älter als 360 Tage 441,42 432,59 98% ja

Das erwartete Ausfallrisiko wird anhand von vergangenheitsbezogenen Daten, insbesondere historische Ausfallquoten, ermittelt.

II.2.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Langfristig

Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte waren nicht auszuweisen.

Kurzfristig

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Sicherheitsleistungen Prozessfinanzierung 62.652,97 964.051,71
Zinscap 0 12,38
Sonstiges 1.582,54 2.456,76
Gewährte Darlehen 5.125,71 5.306,61
69.361,22 971.827,46

In den Sicherheitsleistungen für die Prozessfinanzierung sind wie im Vorjahr Zahlungen im Rahmen der prozessualen Durchführung der finanzierten Prozesse wie Sicherheitsleistungen für die Kosten des gegnerischen Anwalts enthalten. Der überwiegende Teil wurde für eine vorläufige Vollstreckung in einem großvolumigen Verfahren zur Absicherung der Gerichts- und Anwaltskosten geleistet. Es ist mittlerweile davon auszugehen, dass die finanzierte Leistung in Anspruch genommen wird, daher haben wir diese in ihrem Wert zu 100 Prozent berichtigt.

Weiterer Bestandteil ist die zu Marktwerten bilanzierte Prämie für das Zinssicherungsgeschäft, das im Rahmen der Finanzierung des Büroneubaus in 2010/2011 abgeschlossen wurde.

Die sonstigen Vermögenswerte und Darlehen werden, soweit vereinbart, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Eine Tilgung erfolgt, soweit vereinbart, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Es bestehen weder zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 noch zum 31. Dezember 2017 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.

II.2.7 Latente Steuererstattungsansprüche

Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2018 über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend den vorliegenden Steuerbescheiden und der entsprechenden Fortschreibung in Höhe von 4,5 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 4,5 Mio. EUR). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile abzüglich des in der Berichtsperiode ausgewiesenen Verlustes wurden gemäß IFRS in Höhe von 84 TEUR (31. Dezember 2017: 1.324 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 Prozent zugrunde gelegt. Die steuerlich nutzbaren Verlustvorträge werden innerhalb des Planungszeitraumes vollständig verbraucht. Die Veränderung wurde aufwandswirksam unter den Ertragsteuern erfasst.

II.2.8 Vorräte

Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften abzüglich der Einzahlungsverpflichtung und etwaiger Einzelwertberichtigungen.

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften 2.909.511,60 2.402.500,01
./. Einzahlungsverpflichtungen -1.480.100,00 -1.362.500,00
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -1.495,45 -1.495,45
Vermögenswert 1.427.916,15 1.038.504,56

Im Jahr 2000 wurden Vorratsgesellschaften im Rahmen des Cash-Pooling-Modells gegründet. Aufgrund der anschließend ergangenen Rechtsprechung sind diese mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 haben wir die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und in der Bilanz eliminiert. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen ergibt sich wie folgt:

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Stand 1.1. 1.495,45 1.495,45
Verbrauch 0 0
Stand Stichtag 1.495,45 1.495,45

Eine etwaige Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgt über den Materialaufwand, wogegen eine etwaige Auflösung über die sonstigen betrieblichen Erträge erfolgt.

II.2.9 Steuererstattungsansprüche

In der Position "Steuererstattungsansprüche" sind zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 im Wesentlichen die Erstattungsansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer enthalten.

II.2.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Der Vermögenswert aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung beinhaltet insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter für die laufenden Verfahren.

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung 4.258.200,99 4.053.713,48
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -1.499.745,75 -758.343,61
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung 2.758.455,24 3.295.369,87

Die Einzelwertberichtigungen auf Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt. In der Regel werden für Vermögenswerte, bei denen bislang keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, auch keine Wertberichtigungen vorgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr war aufgrund eines Einzelfalles die Einzelwertberichtigung zu erhöhen. Die Entwicklung ergibt sich wie folgt:

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Stand 1.1. 758.343,61 165.037,67
Zuführung 772.339,03 706.015,63
Verbrauch -30.936,89 0
Auflösung 0 -112.709,69
Stand Stichtag 1.499.745,75 758.343,61

Die Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgte über den Materialaufwand. Eine etwaige Auflösung erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge.

II.2.11 Abgegrenzte Aufwendungen

Bei den abgegrenzten Aufwendungen handelt es sich um im Geschäftsjahr geleistete Zahlungen, die nach der periodengerechten Gewinnermittlung Aufwand für das Folgejahr darstellen.

II.2.12 Zahlungsmittel

Bei den Zahlungsmitteln handelt es sich ausschließlich um Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten etwaigen Inanspruchnahmen von Kontokorrentlinien im Rahmen der Vorratsgründungen im Bereich Vorratsgesellschaften. Insoweit entsprechen die Zahlungsmittel wie im Vorjahr dem Finanzmittelfonds. Sämtliche Zahlungsmittel sind entweder der FORIS AG oder den zu 100 Prozent in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen zuzuordnen. Diesbezüglich bestehen keinerlei Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel bzw. des Finanzmittelfonds.

II.2.13 Eigenkapital und Kapitalmanagement

Eigenkapital

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Gezeichnetes Kapital 4.656.933,00 4.656.933,00
Kapitalrücklage 10.935.866,81 10.935.866,81
Gewinnrücklagen 717.526,00 717.526,00
Ergebnisneutrale latente Steuern -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn 424.253,25 3.428.111,35
16.707.421,06 19.711.279,16

Das Grundkapital der FORIS AG beträgt 4.656.933,00 EUR und ist eingeteilt in 4.656.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

Hinsichtlich der Veränderung und der Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir auch auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung unter C.5. Ergänzende Informationen zur Aktie ergeben sich aus den Ausführungen im Anhang unter III.13.

Hinsichtlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien verweisen wir auf C.7.

Wir schlagen der Hauptversammlung wegen des im Jahresabschluss der FORIS AG ausgewiesenen Bilanzverlusts für das Geschäftsjahr 2018 keine Dividende an die Aktionäre zu beschließen.

Kapitalmanagement

Ziel des Kapitalmanagements im FORIS-Konzern ist, eine starke Eigenkapitalbasis beizubehalten, um so auf der einen Seite das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte durch entsprechendes Risikodeckungspotenzial zu wahren und gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Eigenkapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden und der Rückkaufmaßnahmen. Er strebt unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des volatilen Geschäftsbereiches der Prozessfinanzierung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Renditesteigerung durch eine höhere Fremdkapitalquote und einer stabilen Eigenkapitalbasis an.

Wesentliche Kennzahlen für die Überwachung und das Management des Eigenkapitals sind die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalrendite ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum jeweiligen Bilanzstichtag gemäß IFRS-Abschluss. Aufgrund der atypisch hohen Eigenkapitalquote (ca. 90 Prozent) prüfen wir vor diesem Hintergrund, inwieweit andere Kennziffern eine sachgerechtere Branchen- und Sektorenvergleichbarkeit erzielen. Auf lange Sicht ist es Ziel der FORIS, eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 10 Prozent zu erreichen. Die Eigenkapitalrendite hat sich wie folgt entwickelt:

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2018 2017 2016 2015 2014
Eigenkapitalrendite -12,90% 6,60% 3,40% 5,40% 2,60%
Durchschnitt 2 Jahre -3,10% 5,00% 4,40% 4,00% 11,90%

Insbesondere vor dem Hintergrund des längerfristig angelegten Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung ist eine ausreichende Ausstattung des Konzerns mit Eigenkapital erforderlich. Wesentliche Kennzahl neben der absoluten Höhe des Eigenkapitals ist die Eigenkapitalquote. Diese liegt mit 87,9 Prozent zum 31. Dezember 2018 leicht unter der zum 31. Dezember 2017 (91,6 Prozent) und deutlich über nationalen und internationalen Durchschnittswerten. Unter Beibehaltung des derzeitigen Geschäftsmodells wird eine Eigenkapitalquote von 60 Prozent als sinnvoll angesehen. Die Eigenkapitalquote hat sich wie folgt entwickelt:

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2018 2017 2016 2015 2014 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 87,90% 91,60% 90,90% 91,40% 89,90% 90,30%

Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, eigene Anteile zum Zwecke der Einziehung am Markt zu erwerben. Die Umsetzung dieser Käufe ist insbesondere von der Kurs-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung etwaiger Dividendenzahlungen abhängig. Ein fixes Rückkaufprogramm wie auch wie auch Aktienoptionsprogramme bestehen derzeit nicht.

II.2.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltenen Anzahlungen und sonstige Verbindlichkeiten

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Erhaltene Anzahlungen 173.090,00 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 406.477,17 120.880,26
Personalverbindlichkeiten 194.601,42 234.308,88
Abschluss- und Prüfungskosten 44.310,00 85.280,00
Aufsichtsratsvergütung 100.005,00 63.669,00
Sonstige Verbindlichkeiten 531.469,42 7.989,09
1.449.953,01 512.127,23

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen zum Bilanzstichtag aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie laufende Kosten. In der Position Personalverbindlichkeiten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie die Verbindlichkeiten für ausstehenden Urlaub enthalten. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahres-/ Konzernabschlusses.

Nachfolgend sind die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten tabellarisch dargestellt:

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31.12.2018 Gesamtbetrag

TEUR
bis zu einem Monat

TEUR
länger als ein Monat und bis zu drei Monaten

TEUR
länger als drei Monate und bis zu einem Jahr

TEUR
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 406 406 0 0 0
Personalverbindlichkeiten 195 0 6 189 0
Abschluss- und Prüfungskosten 44 2 42 0 0
Aufsichtsratsvergütung 100 0 0 100 0
Sonstige Verbindlichkeiten 531 10 0 521 0
1.276 418 48 810 0

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31.12.2017 Gesamtbetrag

TEUR
bis zu einem Monat

TEUR
länger als ein Monat und bis zu drei Monaten

TEUR
länger als drei Monate und bis zu einem Jahr

TEUR
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 121 121 0 0 0
Personalverbindlichkeiten 234 0 56 178 0
Abschluss- und Prüfungskosten 85 0 85 0 0
Aufsichtsratsvergütung 64 0 0 64 0
Sonstige Verbindlichkeiten 8 8 0 0 0
512 129 141 242 0

II.2.15 Abgegrenzte Erträge

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
GO AHEAD Limiteds 571.467,00 645.085,00

Die abgegrenzten Erträge betreffen in Rechnung gestellte Servicepakete im Bereich der GO AHEAD Limiteds, die wirtschaftlich in das Folgejahr gehören, aber bereits vereinnahmt wurden.

II.2.16 Rückstellungen

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Risiken aus Prozessfinanzierung 123.622,25 532.430,38
Sonstige Rückstellungen 117.986,00 52.034,00
Rückstellungen 241.608,25 584.464,38

In den Rückstellungen sind Risiken für die Inanspruchnahme durch Dritte aus den finanzierten Verfahren berücksichtigt. Eine verlässliche Einschätzung der Fälligkeiten der Abflüsse ist geschäftsmodellbedingt nicht möglich, da diese neben dem tatsächlichen Ausgang insbesondere auch von der Verfahrensdauer abhängt. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Risiken aus eigenen Verfahren und den damit zusammenhängenden Kosten erfasst. Hinsichtlich der zum 31. Dezember 2018 gebildeten Rückstellungen gehen wir von einer Fälligkeit der Abflüsse innerhalb des Geschäftsjahres 2019 aus.

Entwicklung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2018

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Bezeichnung Stand 01.01.2018

EUR
Verbrauch

EUR
Umbuchung

EUR
Auflösung

EUR
Zuführung

EUR
Stand 31.12.2018

EUR
Risiken aus Prozessfinanzierung 532.430,38 27.277,73 0 427.355,66 45.825,26 123.622,25
Sonstige Rückstellungen 52.034,00 27.512,50 0 13.187,50 106.652,00 117.986,00
584.464,38 54.790,23 0 440.543,16 152.477,26 241.608,25

Entwicklung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2017

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Bezeichnung Stand 31.12.2017

EUR
Verbrauch

EUR
Umbuchung

EUR
Auflösung

EUR
Zuführung

EUR
Stand 31.12.2017

EUR
Risiken aus Prozessfinanzierung 378.713,83 18.391,69 0 331.292,85 503.401,09 532.430,38
Sonstige Rückstellungen 27.490,00 16.328,00 0 0 40.872,00 52.034,00
406.203,83 34.719,69 0 331.292,85 544.273,09 584.464,38

II.2.17 Steuerschulden

Die Steuerschulden setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Körperschaftsteuerrückstellung 490 1.771,00
Gewerbesteuerrückstellung 652 1.238,00
Lohnsteuer 32.483,81 31.724,06
Umsatzsteuer 0 29.113,84
33.625,81 63.846,90

Die Steuerschulden umfassen Körperschafts- und Gewerbesteuerrückstellungen von Konzerntochterunternehmen. Darüber hinaus sind Beträge aus abzuführender Lohnsteuer in Höhe von 32 TEUR (31. Dezember 2017: 32 TEUR) enthalten.

II.3 Segmentberichterstattung

Der FORIS-Konzern verfügt, wie nachstehend beschrieben, über vier strategische Geschäftsbereiche, die die berichtspflichtigen Segmente des Konzerns darstellen. Diese strategischen Geschäftsbereiche bieten unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen an und werden getrennt verwaltet, da ihnen unterschiedliche Geschäftsstrategien und Geschäftsmodelle zugrunde liegen. Die nachstehende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftsbereiche in jedem berichtspflichtigen Segment des FORIS-Konzerns.

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Berichtspflichtige Segmente Geschäftsbereiche
Prozessfinanzierung und Monetarisierung Finanzierung und Monetarisierung von Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren
Vorratsgesellschaften Gründung, Verwaltung und Verkauf von Gesellschaften
GO AHEAD (Limiteds) Rechtsformwahl und Gründungsdienstleistungen für Gründer und Unternehmer
Vermögensverwaltung Vermietung und Verwaltung von Immobilien

Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den unter D.6.I.7 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die sonstigen Geschäftsbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

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Sonstige Segmente Geschäftsbereiche
BGGK Durchsetzung von Kartellschadensersatzansprüchen (in Form eines Klagevehikels zur Geltendmachung von Ansprüchen in Sammelverfahren)
GO AHEAD Gründerakademie Dienstleistungen für Kunden, die sich für eine Unternehmensgründung interessieren

Keines dieser Segmente erfüllte die quantitativen Schwellenwerte für die Bestimmung berichtspflichtiger Segmente in den Jahren 2018 und 2017.

Die Einteilung in die einzelnen Segmente orientiert sich im Wesentlichen an den angebotenen Dienstleistungen und Produkten. Sie ist identisch mit den internen Berichtslinien und dient auch der getrennten Überwachung und Steuerung der einzelnen Segmente durch das Management. Somit können wir die Entwicklung in den einzelnen Segmenten anhand der Segmentergebnisse sachgerecht beurteilen und die finanziellen Ressourcen zweckmäßig (zentral) steuern. Im Segment Vermögensverwaltung erfassen wir eine selbst genutzte und langfristig vermietete Immobilie. Dieses Segment ist vor allem wegen der in ihm enthaltenen, erheblichen Vermögenswerte bedeutsam.

Die Segmentergebnisgröße ist das jeweilige Periodenergebnis und umfasst sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen. Auch die Ermittlung des Segmentvermögens und der Segmentschulden umfasst grundsätzlich sämtliche Vermögens- und Schuldenpositionen des Konzerns. Dasselbe gilt für die Segmentinvestitionen und -abschreibungen. Die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten, Vermögenswerten und Schuldposten sowie die Zuordnung von Investitionen des Konzerns zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach direkter Zuordnung, soweit dies im Einzelfall möglich war. Segmentübergreifende Aktivitäten wurden entsprechend der wirtschaftlichen Veranlassung einzelnen Segmenten zugeordnet.

Bei den Segmenterlösen handelt es sich um Umsätze aus Geschäften mit externen Kunden. Erlöse aus Transaktionen zwischen den einzelnen Segmenten werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und sind im FORIS-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Erlöse werden zum überwiegenden Teil im deutschsprachigen Raum erzielt.

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GO AHEAD
Prozessfinanzierung Vorratsgesellschaften Limiteds
--- --- --- --- --- --- ---
Geschäftsjahr 2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 3.887 4.398 14.193 14.222 1.860 2.101
Segmentergebnis -1.323 644 621 574 -1.269 676
Segmentabschreibungen 3 20 1 6 1.398 26
Segmentzinserträge 18 25 0 0 0 0
Segmentzinsaufwendungen 0 0 0 0 0 0
Segmentertragsteuerergebnis -384 0 -187 -1 -335 0
Segmentvermögen 6.832 7.838 4.066 3.857 2.767 4.138
Segmentschulden 521 726 389 106 1.029 842
Segmentinvestitionen 0 18 0 6 3 18
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -798 -259 -182 -30 -1.787 -85

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Vermögensverwaltung
Geschäftsjahr 2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 312 396
Segmentergebnis -414 62
Segmentabschreibungen 126 126
Segmentzinserträge 0 0
Segmentzinsaufwendungen 0 0
Segmentertragsteuerergebnis -335 0
Segmentvermögen 4.791 5.294
Segmentschulden 329 71
Segmentinvestitionen 10 0
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -362 0

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Berichtspflichtige FORIS-Konzern FORIS-Konzern
Segmente Gesamt Sonstige Segmente Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Geschäftsjahr 2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 20.252 21.117 0 0 20.252 21.117
Segmentergebnis -2.385 1.956 -153 -649 -2.538 1.307
Segmentabschreibungen 1.528 178 82 24 1.610 202
Segmentzinserträge 18 25 0 48 19 73
Segmentzinsaufwendungen 0 0 0 1 0 1
Segmentertragsteuerergebnis -1.241 -1 -1 -83 -1.242 -84
Segmentvermögen 18.456 21.127 548 390 19.004 21.517
Segmentschulden 2.268 1.744 29 62 2.297 1.806
Segmentinvestitionen 13 42 197 8 210 50
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -3.130 -374 -390 -154 -3.520 -528

Bei den Segmentabschreibungen der GO AHEAD Limiteds und somit auch des FORIS-Konzerns Gesamt ist die Abschreibung auf den Firmenwert der GO AHEAD Limiteds in Höhe von 1.392 TEUR enthalten.

Bei den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Segmentzinserträgen und Segmentzinsaufwendungen handelt es sich um die konsolidierten Werte.

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GO AHEAD
Prozessfinanzierung Vorratsgesellschaften Limiteds
--- --- --- --- --- --- ---
Geschäftsjahr 2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -798 -259 -182 -30 -1.798 -85
- Auflösung von Rückstellungen und VbKt 427 331 14 1 2 2
- Zuführung von Rückstellungen und VbKt 46 503 10 31 19 2
- Zuführung EWB 818 200 0 0 54 85
- Auflösung EWB 23 113 0 0 0 0
- Auflösung aktive latente Steuern 384 0 186 0 335 0
- Abschreibung Goodwill 0 0 0 0 1.392 0

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Vermögensverwaltung
Geschäftsjahr 2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- ---
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -362 0
- Auflösung von Rückstellungen und VbKt 0 0
- Zuführung von Rückstellungen und VbKt 4 0
- Zuführung EWB 23 0
- Auflösung EWB 0 0
- Auflösung aktive latente Steuern 335 0
- Abschreibung Goodwill 0 0

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Berichtspflichtige FORIS-Konzern FORIS-Konzern
Segmente Gesamt Sonstige Segmente Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Geschäftsjahr 2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
2018

TEUR
2017

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -3.140 -374 -390 -154 -3.530 -528
- Auflösung von Rückstellungen und VbKt 443 334 57 214 500 548
- Zuführung von Rückstellungen und VbKt 79 536 447 368 526 904
- Zuführung EWB 895 285 0 0 895 285
- Auflösung EWB 23 113 0 0 23 113
- Auflösung aktive latente Steuern 1.240 0 0 0 1.240 0
- Abschreibung Goodwill 1.392 0 0 0 1.392 0

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

Wir verweisen auch auf die Kapitalflussrechnung unter D.4 und auf die Angaben im Konzernanhang unter D.6.II.2.12. Im Cashflow sind gezahlte und erhaltene Zinsen sowie Zahlungsein- und -ausgänge aus Ertragsteuern wie folgt enthalten:

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01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Gezahlte Zinsen -1 -1
Erhaltene Zinsen 1 1
Zahlungsein- und ausgänge aus Ertragsteuern 93 93
Zahlungswirksame Zinsen und Ertragsteuern 93 93

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2018 geführt hätten.

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III.2.1 Erfolgsunsicherheiten

Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden.

III.2.2 Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen bei der Bilanzierung

Der Vorstand muss bei der Erstellung des Abschlusses Schätzungen vornehmen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen treffen, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen liegen Prämissen zugrunde, die dem verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses entsprechen. Die realisierten Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Nachfolgend erläutern wir die für den Abschluss wesentlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen des Vorstands.

Bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilie ist die erwartete Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte - ggf. unterschiedlich für einzelne Komponenten - zu schätzen. Bei der Ermittlung des im Anhang für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie anzugebenden Zeitwertes sind zudem Einschätzungen über Verkaufswerte, Diskontierungssätze und Mietpreisentwicklungen zu treffen, die auch vor dem Hintergrund des zu betrachtenden Zeitraumes mit Unsicherheiten behaftet sind.

Bei der zumindest jährlich durchzuführenden Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills sind neben der Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit weitere Annahmen zu treffen, die erheblichen Einfluss auf den zu ermittelnden Wert haben. Neben der Herleitung und Fortentwicklung der zu erzielenden Cashflows aus der Unternehmensplanung unterliegen hier der Diskontierungsfaktor sowie die Wachstumsaufschläge bzw. Wachstumsabschläge Schätzungen und Annahmen mit möglicherweise wesentlichem Einfluss auf den Abschluss. Insbesondere die Einschätzung der Markt- und Produktentwicklung und die hieraus abgeleitete Entwicklung der Cashflows können einen erheblichen Einfluss haben und zu einer Wertminderung führen. Die Marktentwicklung ist ausschlaggebend für einen etwaigen Wachstumsaufschlag bzw. -abschlag, der wiederum einen signifikanten Einfluss auf den Terminal Value haben kann. Ein wesentlicher Einflussfaktor für den Werthaltigkeitstest ist daneben die ebenfalls auf Annahmen und Schätzungen basierende Herleitung des Diskontierungsfaktors.

Im Rahmen des zum 31. Dezember 2018 durchgeführten Werthaltigkeitstests der GO AHEAD haben sich eindeutige Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Auch bei Veränderungen der Annahmen über die Entwicklung der Cashflows sowie des Diskontierungsfaktors haben sich im Rahmen einer Szenarioanalyse Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben.

Bei der Bewertung von Forderungen werden einzelne und pauschalisierte Wertberichtigungen gebildet, um mögliche Zahlungsausfälle entsprechend zu berücksichtigen. Neben der Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit sowie Altersstrukturanalysen sind insbesondere bei der Prozessfinanzierung individuelle Einschätzungen der einzelnen Sachverhalte notwendig, die von einer Vielzahl von Annahmen abhängig sind. Insbesondere bei einer sich über den Zeitraum verschlechternden Bonität einzelner Anspruchsgegner kann der Umfang der vorzunehmenden Wertberichtigungen oder tatsächlichen Ausbuchungen den Umfang der Wertberichtigungen übersteigen. Aufgrund der im Verhältnis relativ hohen Einzelforderungen kann es daher zu wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss kommen.

Die Bewertung der Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung unterliegt einer Einschätzung, deren Änderung sich auf den Abschluss wesentlich auswirken kann. In die Bewertung fließen juristische Einschätzungen über die Erfolgswahrscheinlichkeit der einzelnen Fälle ein. Dabei berücksichtigen wir auch Faktoren wie Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder den rechtswissenschaftlichen Streitstand in rechtlichen Zweifelsfragen und ziehen diese Faktoren als wertbestimmend heran. Die laufenden Einschätzungen können zu Abweichungen in den Folgeperioden mit Auswirkungen auf den Abschluss führen.

Im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften sind Ermessensentscheidungen eher auf Bonitätsfragen beschränkt. Interessenten für den Kauf einer Vorratsgesellschaft müssen in aller Regel den Kaufpreis vorab zahlen oder bei einem Notar hinterlegen. In den verbleibenden Fällen prüfen wir zur Bewertung eines etwaigen Ausfallrisikos eine Bonitätsprüfung durch. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Vorstand, ob der Verkauf stattfindet.

Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden vom Vorstand eingeschätzt. Soweit er für eine Inanspruchnahme eine überwiegende Wahrscheinlichkeit annimmt, werden die Rückstellungen bilanziell berücksichtigt und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Insbesondere können neue Erkenntnisse über den jeweiligen Einzelsachverhalt in den Folgeperioden zu geänderten Einschätzungen führen.

Der Ermittlung und dem Ansatz der Ertragsteuern, und hier insbesondere der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche, liegen ebenfalls Schätzungen zugrunde. Nicht bestandskräftige Bescheide, vorläufige Ergebnisse steuerlicher Außenprüfungen oder Rechtsbehelfe und anhängige finanzgerichtliche Verfahren unterliegen hinsichtlich der Einschätzung über den tatsächlichen Sachverhalt der Veränderung. Bei der Ermittlung der Steuerlatenzen fließen die Einschätzungen zur Fortentwicklung der Unternehmensplanung über einen Mehrjahreszeitraum ein. Hier kann es unter anderem bei sich ändernden Märkten oder Produkten und Dienstleistungen zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglichen Einschätzung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzern kommen.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückstellungen in der Prozessfinanzierung kann der Zeitpunkt des Mittelzuflusses bzw. Mittelabflusses nicht abschließend eingeschätzt werden. Hieraus können sich insbesondere bei einer Verzögerung des Mittelzuflusses Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und somit auf das Zinsergebnis des Konzerns ergeben.

Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Vorstands im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig bzw. zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund der Art der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.

III.2.3 Änderung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen

Im Geschäftsjahr 2018 waren keine Änderungen von Schätzungen zu berücksichtigen.

III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

Als Eventualforderung hat die FORIS AG gegen einen Besserungsschein und eine Zahlung aus dem bestehenden Bankguthaben die Anteile an der QSearch Partners (USA) an die übrigen Gesellschafter übertragen. Der Besserungsschein sichert der FORIS AG etwaige Erlöse aus der Verwertung des Schutzrechtes bis zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 25,01 Prozent zu. Die Höhe der Eventualforderung ist abhängig von zukünftig erwarteten Erlösen und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Weitere Eventualforderungen sind nicht auszuweisen.

Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht.

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Zum 31. Dezember 2018 bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter D.6.III.7.

III.5 Risikoberichterstattung

Hinsichtlich der vollständigen Risikoberichterstattung verweisen wir entsprechend IFRS 7.B6 auf den Risikobericht unter C.4, der Teil des Konzernlageberichts ist. Der Risikobericht steht allen Adressaten unter gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit zur Verfügung unter: https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html

Ergänzend werden quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt.

Kreditrisiko

Als Kreditrisiko oder auch Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns stellt sich wie folgt dar:

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Forderungen ausLieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 2.411.389,15 3.099.662,27
Sonstige finanzielleVermögenswerte 69.361,22 971.827,46
Steuererstattungsansprüche 57.126,76 146.471,52
Zahlungsmittel 5.773.950,97 3.815.283,36
Maximales Kreditrisiko 8.311.828,10 8.033.244,61

Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns reduziert sich aufgrund von Sicherheiten bzw. Schuldnern mit unzweifelhafter Bonität wie folgt:

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Maximales Kreditrisiko 8.311.828,10 8.033.244,61
Sicherheiten Forderungen Prozessfinanzierung 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte mit Banken, Kommunen oder Institutionen als Schuldner -62.652,97 -964.051,71
Steuererstattungsansprüche im Inland -57.126,76 -146.471,52
Europäische Banken -5.773.950,97 -3.815.283,36
Kreditrisiko 2.418.097,40 3.107.438,02

Der überwiegende Teil des Kreditrisikos besteht gegenüber inländischen Schuldnern. Hinsichtlich der Altersstruktur und der Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter D.6.II.2.5.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis einer laufenden Überwachung der Zahlungsströme, der Zahlungsverbindlichkeiten insbesondere aus der Prozessfinanzierung und einer Vorausschau basierend auf der Planungsrechnung gesteuert. Mögliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen werden als Liquiditätsrisiken bezeichnet. Nachfolgend sind die finanziellen Schulden und somit das maximale Liquiditätsrisiko zusammengefasst dargestellt:

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen undLeistungen und sonstige Verbindlichkeiten 1.449.953,01 512.127,23
Rückstellungen 241.608,25 584.464,38
Steuerschulden 33.625,81 63.846,90
1.725.187,07 1.160.438,51

Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, ggf. auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert und auf die gleiche Anspruchsgrundlage gestützt werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich. Zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko oder Marktrisiko umfasst das Risiko, dass Bewertungen oder Zahlungsströme von Finanzinstrumenten aufgrund von geänderten Marktpreisen schwanken. Zu den wesentlichen Marktpreisrisiken gehören das Wechselkursrisiko, das Zinsänderungsrisiko und das sonstige Preisrisiko.

Wechselkursrisiko

Zum Stichtag 31. Dezember 2018 weist die FORIS AG keine erheblichen offenen Fremdwährungspositionen aus. Somit ergeben sich für die Bewertung von Finanzinstrumenten keine wesentlichen Wechselkursrisiken. Auf eine Sensitivitätsanalyse wurde daher verzichtet. Aus laufenden Geschäftsbeziehungen wurden marginale Rechnungsbeträge in ursprünglich fremder Währung - insbesondere Britisches Pfund (GBP) - beglichen. Veränderungen im Wechselkurs würden sich nicht wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Eine Schwankung des Volumens ist nicht zu erwarten, da es sich ausschließlich um weitgehend umsatzunabhängige Kosten des Geschäftsbetriebes der GO AHEAD in Großbritannien handelt. Im Bereich der Prozessfinanzierung wurden Rechnungen in Einzelfällen in Schweizer Franken (CHF) beglichen. Da es sich um Einmaleffekte handelt, kann nicht auf zukünftige Jahre geschlossen werden und somit wurde hier auch auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Rechnungen in ausländischer Währung beglichen. Das Wechselkursrisiko wird im Rahmen des internationalen Neugeschäfts, vor allem in der Prozessfinanzierung, neu bewertet werden müssen.

Zinsänderungsrisiko

Derzeit unterliegt bei der FORIS AG ausschließlich die Bewertung des Sicherungsgeschäftes einem Zinsänderungsrisiko. Zum Stichtag besteht kein Risiko. Bei einer etwaigen Inanspruchnahme des variabel verzinsten Darlehens für den Neubau käme es zu einem theoretischen Zinsänderungsrisiko im FORIS-Konzern. Derzeit wird diese Refinanzierungsquelle nicht genutzt. Durch das Sicherungsgeschäft wäre hier jedoch bereits eine entsprechende Begrenzung des Zinsänderungsrisikos über ein Volumen von 2 Mio. EUR bis zum 30. März 2020 gegeben. Der Höchstsatz der Zinszahlungen, unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes, beträgt 3,3 Prozent. Eine weitergehende Sensitivitätsanalyse scheint uns nicht notwendig.

Sonstige Preisrisiken

Aktienkursrisiken oder Risiken aus Restwertgarantien bestehen nicht und eine Sensitivitätsanalyse entfällt. Der FORIS-Konzern unterliegt als Dienstleister lediglich einem allgemeinen Inflationsrisiko. Vor diesem Hintergrund unterbleibt eine weitergehende Sensitivitätsanalyse.

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist der FORIS-Konzern an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des FORIS-Konzerns haben.

III.7 FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber

Der FORIS-Konzern hat als Leasingnehmer keine wesentlichen Leasingverträge abgeschlossen.

Als Leasinggeber erhält der FORIS-Konzern zum einen Zahlungen aus der Vermietung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Str. 22. Das Objekt wird vollständig an einen Dritten vermietet. Der Mietvertrag hat eine Festlaufzeit von fünf Jahren und läuft bis zum 31. Dezember 2022. Dem Mieter wurde das Recht eingeräumt, zustimmungspflichtige Untermietverhältnisse einzugehen und das Mietverhältnis zwei Mal um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:

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Künftige Mindestleasingzahlungen Kurt-Schumacher-Straße 22 31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Bis zu einem Jahr 229 229
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 687 916
Länger als fünf Jahre 0 0

Darüber hinaus erhielt der FORIS-Konzern als Leasinggeber Zahlungen aus der Verpachtung der Gastronomiefläche im Untergeschoß des ansonsten selbstgenutzten Bürogebäudes in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20. Der Pachtvertrag mit einer festen Mietzeit läuft bis zum 31. Dezember 2020. Er verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Neben einer festen Grundmiete wurde zusätzlich eine umsatzabhängige Mietzahlung vereinbart. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:

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Künftige Mindestleasingzahlungen Kurt-Schumacher-Straße 18-20 31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Bis zu einem Jahr 37 37
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 37 74
Über fünf Jahre 0 0

Es wurdenfolgende Eventualmietzahlungen aus den umsatzabhängigen Mietzahlungen erfasst:

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Eventualmietzahlungen 01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
11 11

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III.8 Anzahl der Arbeitnehmer 31.12.2018 31.12.2017
Vorstand 2 3
Juristen 6 6
Sonstige Angestellte 27 27
Arbeitnehmer gesamt 35 36
2018 2018
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) 34 33

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer

Für das Geschäftsjahr 2018 fielen Kosten für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Höhe von 48 TEUR, sowie für sonstige Leistungen in Höhe von 9 TEUR an.

III.10 Nahestehende Unternehmen und Personen

Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.11 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS-Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter I.5 im Anhang. Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über die reine Geldanlage hinaus keine Geschäftsbeziehungen.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige im Sinne des IAS 24 können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im Geschäftsjahr 2018 als auch im Geschäftsjahr 2017 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen im Sinne des IAS 24 keine Dienstleistungen bezogen. Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben sowohl im Geschäftsjahr 2018 als auch im Geschäftsjahr 2017 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.

Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben unter D.6.III.10 hinaus bestanden zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 nicht. Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

III.11 Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 waren:

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31.12.2018 Anteilsbesitz
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand, Köln seit 15.02.2017 0,25%
Dr. Volker Knoop, Vorstand, Bonn seit 02.10.2017 0,14%

Herr Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller ist Beiratsvorsitzender der DZ-4 GmbH, Hamburg, ferner Beiratsmitglied der Ventusolar Global Capital GmbH, München, und Beiratsvorsitzender der mnoplus marketing GmbH, Bochum.

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2018 aus folgenden Personen:

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31.12.2018 Anteilsbesitz
Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30.06.2009 8,14%
Olaf Wilcke, Chief Sales Officer, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30.06.2009 0,06%
Peter A. Börsch, Unternehmer, Köln seit 28.05.2018 0,00%
Christian Berner, Unternehmer, Hamburg bis 28.05.2018 0,21 %*

* am 28.05.2018

Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.

Herr Olaf Wilcke ist Vorstand bei German Sweets, einer Unterorganisation des BDSI (Bund der deutschen Süßwarenindustrie), Bonn.

Herr Christian Berner war zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat Vorsitzender des Beirates der ReboPharm Arzneimittelvertriebsgesellschaft mbH, Bocholt, Executive Chairman, Vorsitzender des Beirates der LR Health & Beauty Systems GmbH, Ahlen, Mitglied des Aufsichtsrates der 4Flow AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Klöpfer & Königer GmbH & Co KG, Garching, Mitglied des Aufsichtsrats der Apetito AG, Rheine, Mitglied des Beirates der apetito catering B.V. & Co. KG, Rheine, Member of Advisory Board der ATREUS GmbH, München, sowie Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Bremen.

Herr Peter A. Börsch ist Beiratsmitglied der C+S Service GmbH, Bergisch Gladbach, Beiratsmitglied der H.W. Schmitz-Gruppe, Andernach, Vorsitzender des Beirates der DBH GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Beirates der Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG, Leverkusen, und Vorsitzender des Beirates der Schmidt-Rudersdorf GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach.

III.12 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Hinsichtlich der Modalitäten für die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrates verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht des Konzernabschlusses unter C.8, der Teil des Konzernlageberichtes ist.

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 betrug 406 TEUR (2017: 582 TEUR).

Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2018 betrug 100 TEUR (2017: 124 TEUR). Die einem Aufsichtsratsmitglied (ggf. anteilig) zustehende Vergütung wird erst fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

III.13 Aktie der FORIS AG

Anzahl der ausstehenden Aktien

Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 370.541 Aktien, die im Rahmen eines Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 5.489.459 Aktien reduziert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden dann insgesamt 548.945 Aktien im Rahmen eines weiteren Aktienrückkaufs zurückerworben. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung dieser 548.945 Aktien wurde die Anzahl der Aktien dann auf zunächst 4.940.514 Aktien reduziert.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR.

Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 247.025 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 247.025 Aktien zurückgekauft. Nach Abschluss des Rückkaufs aus 2017 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien 283.581 Stück oder 5,74 Prozent des Grundkapitals. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung wurde die Anzahl der ausstehenden Aktien auf 4.656.933 Aktien reduziert, die am 31. Dezember 2017 in selbiger Anzahl ausstanden.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2017 betrug 0 Stück oder 0,00 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2016: 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 Prozent des Grundkapitals). Der Wert der eigenen Anteile wurde im Vorjahr offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 und unter Berücksichtigung der Stimmrechtsmitteilungen halten einzelne Aktionäre bis zu 5 Prozent der Aktien und ein Aktionär mehr als 5 Prozent und weniger als 10 Prozent der Aktien.

Schwellenwerte und Mitteilungen

Die Avenit AG, Mönchengladbach, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20 Prozent (das entspricht 175.798 Stimmrechten) der insgesamt 5.489.459 Stimmrechte betragen hat.

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 Prozent (292.500 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 6. November 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 Prozent (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 Prozent (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine am 6. November 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 Prozent der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 Prozent (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 30. September 2014 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats September 2014 insgesamt 4.940.514 Stimmrechte betragen hat.

Herr Alexander Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Victor Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Philipp Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Christian Rollmann, Deutschland, hat uns am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 24. Juni 2015 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 6,07 Prozent (300.002 Stimmrechte) betragen hat.

Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland, hat am 7. Juli 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Juni 2015 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 Prozent (250.000 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 27. Oktober 2016 und mit Korrektur vom 31. Oktober 2016 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 27. Oktober 2016 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 9,88 Prozent (488.158 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 10,35 Prozent betragen.

Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 6. Dezember 2016 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 6. Dezember 2016 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte erstmalig überschritten hat und zu diesem Tag 3,05 Prozent (150.566 Stimmrechte) betragen hat.

Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2017 und mit Korrektur vom 16. Februar 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 13. Februar 2017 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,0002 Prozent (247.036 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 3,05 Prozent betragen.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 7. April 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 4. April 2017 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 4,79 Prozent (236.435 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 9,88 Prozent betragen.

Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 9. Mai 2017 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 5,74 Prozent (dies entspricht 283.581 Stimmrechten von insgesamt 4.940.514 Stimmrechten) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der FORIS AG 0,00 Prozent betragen.

Die Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, hat uns am 15. Mai 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 5 Prozent und 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,71 Prozent (133.864 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 5,00 Prozent betragen.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 17. Mai 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,31 Prozent (114.243 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 4,79 Prozent betragen.

Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG am 30. Juni 2017 mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am 30. Juni 2017 insgesamt 4.656.933 Stimmrechte beträgt.

Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass Ihr Anteil an eigenen Aktien am 30. Juni 2017 die Schwelle von 5 Prozent und 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 Prozent (0 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der FORIS AG 5,74 Prozent betragen.

Entwicklung der Aktie

Der Kurs der FORIS-Aktie lag am 31. Dezember 2018 mit 0,07 EUR über dem Schlusskurs zum Vorjahr.

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01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
Ergebnis im Berichtszeitraum je Aktie in EUR 1) -0,54 0,27
Schlusskurs im Berichtszeitraum in EUR 2) 2,88 2,81
Aktienkurs (höchst) in EUR 2) 3,28 3,31
Aktienkurs (tiefst) in EUR 2) 2,7 2,61
Gesamtrendite im Berichtszeitraum 2,49% 0,00%
Anzahl der Aktien am Stichtag 3) 4.656.933 4.656.933
Marktkapitalisierung am Stichtag EUR 4) 13.411.967 13.085.982
Kurs-Gewinn-Verhältnis 5) -5,3 10,3

1) Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien.

2) Basis: Handel im Xetra.

3) Unter Abzug der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.

4) Unter Berücksichtigung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.

5) Basis: Schlusskurs zum jeweiligen Stichtag.

III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie

III.14.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Ergebnis der Periode im Verhältnis zur gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien. Dabei wurde der gewichtete durchschnittliche Bestand der eigenen Anteile entsprechend in Abzug gebracht.

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Ergebnis der Periode -2.538.164,80 1.306.195,83
Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien 4.657.933 4.773.339
Unverwässertes Ergebnis je Aktie -0,54 0,27

III.14.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis, da keine potenziellen Aktien in Stammaktien umgewandelt wurden und auch keine Vorzugsaktien ausgegeben wurden. Auch gibt es keine entsprechenden Optionen, die zu einer Verwässerung führen würden.

III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B. des Geschäftsberichts 2018 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht unter:

https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html

Bonn, 22. März 2019

FORIS AG

Der Vorstand

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Dr. Volker Knoop

E. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die FORIS AG, Bonn

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der FORIS AG, Bonn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der FORIS AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Werthaltigkeit der Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung

2) Werthaltigkeitstest des Firmenwertes

Zu 1) Werthaltigkeit der Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung

a) Das Risiko für den Abschluss

Die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung beinhalten die aktivierten Kosten aus laufenden Prozessen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Anwalts-, Gerichts- sowie Gutachterkosten, welche sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 2.758 belaufen. Darin sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.500 enthalten. Sobald ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und bei Nichtzulassung der Revision oder im Falle eines Vergleichs, werden Forderungen aus Prozessfinanzierung erfasst. Diese betrugen im Geschäftsjahr 2018 insgesamt TEUR 2.031. Darin verrechnet sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 201.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Vermögenswerten sowie den Forderungen aus Prozessfinanzierung sind im Abschnitt "I.7.5" und im Abschnitt "I.7.10" des Konzernanhangs enthalten. Angaben finden sich zudem im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "C.1.II.2".

Die Bewertung der Vermögenswerte und der Forderungen aus Prozessfinanzierung unterliegen hohen Anforderungen und sind in einem hohen Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Juristen abhängig. Die FORIS AG, Bonn, hat strukturierte Abläufe installiert, bei welchem es bereits vor Beginn der Finanzierung zu einer ersten Einschätzung der Verantwortlichen zur Wahrscheinlichkeit eines positiven Urteils kommt. Im Verlauf der Finanzierung sind weitere Kontrollschritte vorhanden, im Rahmen welcher diese Einschätzung aktualisiert wird. Trotz des somit getätigten hohen organisatorischen Aufwands bleibt das Ergebnis dieser Einschätzung ermessensbehaftet.

Aus unserer Sicht sind die laufenden sowie bereits abgeschlossenen Prozesse, welche in den Vermögenswerten sowie den Forderungen erfasst werden, im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie als sehr komplex einzustufen sind und ein umfangreiches juristisches Detailwissen erfordern. Die auf dieser Basis vorgenommenen Bewertungen stellen mit Unsicherheit behaftete Ermessensentscheidungen dar.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wesentliches Ziel unserer Prüfungshandlungen war die Sicherstellung der systematischen Vorgehensweise und der Angemessenheit bei der Bewertung der Vermögenswerte sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung.

Zu diesem Zweck haben wir umfangreiche Prüfungsschritte bei allen wesentlichen Prozessfinanzierungen sowie stichprobenartig bei kleineren Prozessfinanzierungen durchgeführt. Hierzu zählten eine Überprüfung der Kontrollen, eine ausführliche Befragung der Verantwortlichen zur aktuellen Einschätzung der jeweiligen Prozesse und die stichprobenartige Überprüfung der aktivierten Kosten.

Daneben haben wir in die relevanten Prozessakten Einsicht genommen und die ergangenen Urteile und geschlossenen Vergleiche gewürdigt. Auch die durch die FORIS AG, Bonn, erstellten internen Richtlinien, die Aufsichtsratssitzungsprotokolle und die geschlossenen Finanzierungsverträge haben wir kritisch durchgesehen.

Die der Werthaltigkeit zu Grunde liegenden Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht hinreichend dokumentiert sowie begründet.

Zu 2) Werthaltigkeitstest des Firmenwertes

a) Das Risiko für den Abschluss

Zum Abschlussstichtag weist die Konzernbilanz einen Firmenwert mit einem Buchwert von insgesamt TEUR 1.473 aus; der Firmenwert ist der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD [PN1] Limiteds zugeordnet.

Als Ergebnis der jährlichen Wertminderungsprüfung wurde bezüglich der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD Limiteds ein Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 1.392 erfasst.

Die Angaben der Gesellschaft zum Firmenwert sind in den Abschnitten "I.7.3" und "II.2.2" des Konzernanhangs enthalten.

Gemäß IAS 36.90 sind zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für eine Wertminderung oder mindestens jährlich einer Wertminderungsprüfung zu unterziehen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der mit dem Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zu vergleichen ist, ist nach IAS 36.74 der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Kosten der Veräußerung und Nutzungswert.

Im Rahmen dieser Prüfung werden komplexe Bewertungsmodelle verwendet, welche auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte.

Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planung, die dem Wertminderungstest zu Grunde liegt, durch eine Analyse der uns vorgelegten Planungsprämissen und Planungsunterlagen sowie durch intensive Erörterung mit dem verantwortlichen Mitarbeiter des Mandanten und dem Vorstand plausibilisiert. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht.

Wir haben die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der Diskontierungszinsen sowie die rechnerische Richtigkeit geprüft.

Das Berechnungsergebnis des Mandanten haben wir unter anderem durch kritische Durchsicht der vom Mandanten erstellten Szenarioanalysen validiert.

Zudem haben wir die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einbezogenen Vermögenswerte und Schulden beurteilt.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsmethoden, -parameter und -annahmen sind vor dem Hintergrund der bestehenden großen Unsicherheiten insgesamt nachvollziehbar.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

- die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts,

- den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,

- die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht und

- die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

- wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

- anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 als Abschlussprüfer des Einzel- und Konzernabschlusses gewählt. Wir wurden am 7. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der FORIS AG, Bonn, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Werner Metzen.

Köln, 22. März 2019

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer

Werner Metzen, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage des Konzerns so dargestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Bonn, 22. März 2019

FORIS AG

Der Vorstand

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Dr. Volker Knoop

Unternehmenskalender

1. Halbjahr 2019

26.03.2019 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2018

28.05.2019 Hauptversammlung

2. Halbjahr 2019

15.08.2019 Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht der FORIS AG werden unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html

sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Beschluss aller Gesellschafter des Tochterunternehmens über die Zustimmung der Befreiung/Einstandserklärung des Mutterunternehmens

FORATIS AG

Bonn

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2018 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn, als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Der Vorstand

FORIS Gründungs GmbH

Bonn

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2018 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORATIS AG, Bonn, als Organträgerin und der FORIS Gründungs GmbH, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Die Geschäftsführung

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bonn

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2018 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn, als Organträgerin und der FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Der Vorstand

Go Ahead GmbH

Bonn

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2018 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn, als Organträgerin und der Go Ahead GmbH, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Die Geschäftsführung

lavend GmbH

Bonn

Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Die Gesellschafter haben mit Gesellschafterbeschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB der Befreiung von der Offenlegung des Jahresabschlusses 2018 zugestimmt.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der FORIS AG, BONN, einbezogen, welcher im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Zwischen der FORIS AG, Bonn, als Organträgerin und der FORATIS AG, Bonn, als Organgesellschaft besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. Darüber hinaus besteht zwischen der FORATIS AG, Bonn, als Organträgerin und der lavend GmbH, Bonn, als Organgesellschaft ebenfalls ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

Die Geschäftsführung

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