Annual / Quarterly Financial Statement • May 20, 2019
Annual / Quarterly Financial Statement
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Wirtschaftliches Umfeld
Die SMT Scharf Gruppe („SMT Scharf“) entwickelt, baut und wartet Transportausrüstungen und Logistiksysteme für den Bergbau unter Tage und für den Tunnelbau. Das Geschäftsprofil von SMT Scharf lässt sich anhand folgender Kriterien beschreiben:
• Geschäftsfelder:
Kernprodukt der SMT Scharf sind weiterhin entgleisungssichere Bahnsysteme, die im untertägigen Bergbau eingesetzt werden. Diese Systeme sind technisch in der Lage, Personal und Material bis zu 45 Tonnen bei Steigungen von bis zu 35 Grad zu transportieren. Als Nebenprodukt bietet SMT Scharf Sessellifte für den Bergbau an. Zum Produktportfolio gehört außerdem die Entwicklung und Installation von schienengebundenen Frischluft- und Kabelführungssystemen, die zum Beispiel zur Energieversorgung von Abbaumaschinen benötigt werden. Mit der Übernahme des kanadischen Bergbauspezialisten RDH Mining Equipment hat SMT Scharf sein Portfolio um gummibereifte Fahrzeuge ausgebaut und damit die Umsetzung seiner Strategie vorangetrieben, sich als integrierter Systemanbieter im Bereich der Untertagelogistik im Markt zu positionieren. In diesem Zusammenhang steht auch der Aufbau des Geschäftsfelds Tunnellogistik. Dieses weitere Standbein verspricht in den kommenden Jahren zusätzliches Umsatzpotenzial.
• Art des Geschäfts:
Kern der Geschäftstätigkeit ist die Produktion und Installation von Neuanlagen. Daneben konzentriert sich SMT Scharf auf nachgelagerte Services und Dienstleistungen. Das Angebot umfasst dabei die Bereitstellung von Ersatzteilen, Wartungen, Reparaturen oder Instandhaltungsarbeiten. SMT Scharf tritt auf Kundenwunsch vereinzelt auch als Betreiber von Bahnen auf.
• Kundengruppen:
Die Produkte von SMT Scharf werden vorrangig im Steinkohlebergbau (Segment Kohlebergbau), zunehmend aber auch beim Abbau von Gold, Platin, Kupfer, Nickel (Hard Rock) oder Salzen verwendet (zusammengefasst im Segment Nicht-Kohle-Bergbau). Mit dem Aufbau des Geschäftsfelds Tunnellogistik kommen Unternehmen aus dem Tunnelbau als potenzielle Kundengruppe hinzu.
• Regionen:
SMT Scharf vertreibt die eigenen Produkte in den Hauptmärkten über Tochtergesellschaften, die in den weltweit wichtigsten Bergbaunationen ansässig sind. Dazu gehören vor allem die Auslandsmärkte in Russland, Polen, China, Südafrika und mit der Eröffnung einer eigenen Vertriebstochter in Chile zunehmend auch Südamerika. Durch die hinzugewonnene RDH Mining Equipment konzentriert sich SMT Scharf zudem auf den nordamerikanischen Markt. Der deutsche Heimatmarkt spielt im Bergbau nur noch eine untergeordnete Rolle. In kleineren Märkten arbeitet SMT Scharf mit Händlern oder Agenten zusammen.
Nach vorläufigen Berechnungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) wuchs die Weltwirtschaft 2018 um 3,7 % und damit etwas schwächer als im Vorjahr (3,8 %). Als Gründe für den Rückgang nennt der IWF sich zunehmend negativ auswirkende Impulse in Zusammenhang mit globalen Handelskonflikten, insbesondere dem Zollstreit zwischen den beiden weltweit größten Volkswirtschaften USA und China. Dazu kommen weiterhin bestehende Unsicherheiten etwa in Zusammenhang mit dem Brexit. In der chinesischen Volkswirtschaft hat sich in Folge der sich eintrübenden Rahmenbedingungen und einer stärkeren Regulierung des Finanzsektors die Dynamik des Wachstums deutlich abgeschwächt. In Russland konnte sich dagegen die konjunkturelle Erholung auf moderatem Niveau fortsetzen, was insbesondere auf dem zeitweiligen Anstieg des Ölpreises in der ersten Jahreshälfte 2018 basiert. Allerdings haben sowohl der IWF als auch die Weltbank ihre Wachstumsprognosen für das Land unter anderem wegen der in der zweiten Jahreshälfte wieder deutlich niedrigeren Ölnotierungen für 2019 gesenkt. Die lange boomende Wirtschaft in Südafrika ist im vergangenen Jahr erstmals nach vielen Jahren in eine Rezession gerutscht. Die Gründe dafür sind eine rückläufige Wirtschaftsleistung des Landwirtschaftssektors und sinkende Unternehmensinvestitionen. Polen dagegen zählt weiterhin zu den sich an den dynamischsten entwickelnden Märkten in Europa. Im Zuge der globalen Konjunkturabkühlung ist aber im vergangenen Jahr auch in der polnischen Volkswirtschaft das Wachstum erkennbar zurückgegangen, liegt aber weiterhin auf vergleichsweise hohem Niveau. Die vier genannten Länder stellen die wichtigsten Absatzmärkte von SMT Scharf dar. Die dortigen Kunden sind zusammen regelmäßig für mehr als 75 % des Konzernumsatzes verantwortlich.
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| BIP-Wachstum in den wichtigsten Absatzmärkten*(in %) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Welt | 3,7 | 3,7 |
| China | 6,6 | 6,8 |
| Polen** | 4,4 | 3,8 |
| Russland | 1,7 | 1,8 |
| Südafrika | 0,8 | 0,9 |
Quelle: * IWF World Economic Outlook, Januar 2019
**IWF World Economic Outlook, Oktober 2018
SMT Scharf begrenzt den Einfluss von Wechselkursrisiken durch teilweise Verlagerung von Produktions- und Einkaufsprozessen in die Absatzmärkte des Unternehmens. Neuanlagen werden jedoch weiterhin überwiegend in Deutschland gefertigt. Daneben hat sich SMT Scharf organisatorisch auf diese Einflüsse eingestellt und im Rahmen von Hedging-Geschäften die Kosten durch Wechselkurseffekte im Berichtszeitraum reduziert. In den vier wichtigsten Währungen der SMT Scharf AG gab es im Berichtszeitraum teilweise starke Bewegungen:
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| Entwicklung der Wechselkurse in den wichtigsten Absatzmärkten*(in %) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Yuan Renminbi (China) / Euro | +0,5 | +7 |
| Zloty (Polen) / Euro | +3 | -5 |
| Rubel (Russland) / Euro | +15 | +8 |
| Rand (Südafrika) / Euro | +18 | +3 |
*Quelle: Europäische Zentralbank, Veränderung im Jahresverlauf
Im abgelaufenen Jahr hat sich die Schwäche des Rubels und des südafrikanischen Rands gegenüber dem Euro weiter fortgesetzt. Die europäische Währung hat dadurch 2018 gegenüber diesen Ländern erneut an Kaufkraft gewonnen. Dadurch wurden die Produkte von SMT Scharf in diesen Ländern – umgerechnet in die Landeswährung – etwas teurer. Gleiches gilt stark abgeschwächt auch für den polnischen Zloty. Hier wertete der Euro im vergangenen Jahr um 3 % auf. Damit hat sich der Währungstrend aus dem Vorjahr umgekehrt, in dem die polnische Währung aufgrund des hohen Wirtschaftswachstums an Wert gegenüber der europäischen Gemeinschaftswährung gewonnen hatte.
Steuerungssystem
Die SMT Scharf AG steuert ihr Geschäft anhand finanzieller und nichtfinanzieller Kennzahlen, deren Entwicklung den Unternehmenswert in unterschiedlicher Weise positiv beeinflussen. Die finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren werden kontinuierlich beobachtet und fließen in die monatliche Berichterstattung an den Vorstand und die Diskussion mit dem Aufsichtsrat ein. Die Berichterstattung erfolgt nach Tochtergesellschaften und beinhaltet eine Analyse der Ist-Werte sowie eine Plan-Ist-Analyse und einen Vorjahresvergleich. Je nach Erfordernis nimmt SMT Scharf weitere spezifische Analysen vor.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren für die SMT Scharf Gruppe sowie die aktuelle Perspektivplanung sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Hintergrundannahme der mittelfristigen Zielwerte ist ein sich weiter normalisierendes Marktumfeld, insbesondere aufgrund stabiler oder weiterhin steigender Rohstoffpreise. Aus Sicht der SMT Scharf AG als Führungsholding bestehen keine spezifischen finanziellen oder nichtfinanziellen Leistungsindikatoren.
Finanzielle Leistungsindikatoren:
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| Kennzahl | Berechnungsmethode | Zielwert (Mittelfrist, 3–5 Jahre) |
|---|---|---|
| Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung | ||
| Konzernumsatzwachstum (organisch und anorganisch) | (Konzernumsatz Berichtsjahr / Konzernumsatz Vorjahr) -1 | >5 % |
| Umsatzanteil Tunnel | Umsatz Tunnelsegment / Konzernumsatz | >10 % |
| EBIT-Marge | Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) / Betriebsleistung | >10 % |
| Materialaufwandsquote | Materialaufwand / Betriebsleistung | ~50 % |
| Bilanzkennzahlen | ||
| Net Working Capital | Jahresdurchschnitt Umlaufvermögen – Jahresdurchschnitt liquide Mittel – Jahresdurchschnitt kurzfristige Verbindlichkeiten (ohne kurzfr. Finanzverbindlichkeiten) | 20 Mio. EUR |
| Eigenkapitalquote (zum Bilanzstichtag) | Eigenkapital / Bilanzsumme | >=30 % |
| Effizienzkennzahlen | ||
| Net Working Capital Intensity | Net Working Capital / Konzernumsatz | <50 % |
| Forderungsreichweite | Anzahl Tage Berichtsjahr * (Jahresdurchschnitt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / Konzernumsatz) | <150 Tage |
Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren:
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| Kennzahl | Berechnungsmethode | Zielwert (Mittelfrist) |
|---|---|---|
| Mitarbeiterkennzahlen | ||
| Mitarbeiterfluktuation | Arbeitnehmerveranlasste Abgänge (FTE) / Jahresdurchschnitt Mitarbeiter (FTE) | <10 % |
| Krankenstand | Erkrankungsbedingte Fehlzeiten / Sollarbeitszeit | 5 % |
Personal:
Die SMT Scharf AG hat kein eigenes operatives Geschäft, sondern ist Führungsholding der Unternehmen der SMT Scharf Gruppe. Zu Beginn des Berichtsjahres bestand der Vorstand der SMT Scharf AG aus drei Mitgliedern und hat einen Vorsitzenden. Seit der Freistellung von Herrn Oberhaus im März 2018 besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern. Außer den zwei Vorstandsmitgliedern bestehen unverändert zum Vorjahr nur zwei weitere Anstellungsverhältnisse.
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
Eigenkapital und besondere Rechtsverhältnisse
Am 31. Dezember 2018 wurden 4.570.523 auf den Inhaber lautende Stammaktien der SMT Scharf AG in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je 1 EUR ausgegeben (Vorjahr 4.570.523). Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt und gewähren die gleichen Rechte.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 wurde das Genehmigtes Kapital 2016 (1.680 TEUR) aufgehoben und die Schaffung des Genehmigtes Kapital 2018 beschlossen, welches entsprechenden Satzungsänderungen nach sich zieht.
Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 22. Mai 2023 gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.310 TEUR erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 wurde das genehmigte Kapital bis zum 22. Mai 2023 verlängert. Daneben besteht ein bedingtes Kapital 2018 bis zu 462 TEUR zur Ausgabe von weiteren bis zu 462.000 Stammaktien.
Des Weiteren wurde die bisherige Ermächtigung zum Erwerb und Veräußerung eigener Aktien aufgehoben und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 eine neue Ermächtigung erteilt. Die Ermächtigung sieht vor, dass der Erwerb von eigenen Aktien auf 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt ist. Die Ermächtigung ist zum 22. Mai 2023 gültig.
Am 31. Dezember 2018 hält die Gesellschaft noch 49.477 eigene Aktien, was 1,07 % des Grundkapitals entspricht. Die eigenen Aktien können zu allen Zwecken verwendet werden, die im Ermächtigungsbeschluss vorgesehen sind.
Die Gesellschaft unterliegt den allgemeinen gesetzlichen Stimmrechtsbeschränkungen, insbesondere aus dem Aktiengesetz (AktG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Darüberhinausgehende Stimmrechtsbeschränkungen einschließlich solcher, die sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben könnten, sind dem Vorstand nicht bekannt. Ebenso sind dem Vorstand keine Beschränkungen bekannt, welche die Übertragung von Aktien der Gesellschaft betreffen, einschließlich solcher aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern.
Die Aktionäre, die vor dem Börsengang an der SMT Scharf AG beteiligt waren, unterschritten im Januar 2010 jeweils die Schwelle von 10 % der Stimmrechte und schieden im Februar 2010 zur Gänze aus dem Aktionärskreis aus. Seither übersteigt nur der Gesamtpool aus Shareholder-Value-Beteiligungen AG/Share Value Stiftung/Christiane Weispfenning direkt oder indirekt 10 % der Stimmrechte.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, gibt es nicht. Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben, sind keine bekannt. Der Aufsichtsrat kann Änderungen der Satzung beschließen, die nur die Fassung betreffen. Im Übrigen bedürfen Satzungsänderungen eines Beschlusses der Hauptversammlung gemäß den §§ 133 und 179 AktG, wobei gemäß § 17 der Satzung Beschlüsse der Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegen stehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst werden; dies kann auch Beschlüsse über Satzungsänderungen betreffen.
Gemäß § 8 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern, auch für den Fall, dass das Grundkapital 3,0 Mio. EUR übersteigt, wobei der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt und einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands und auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen kann. Für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten im Übrigen die gesetzlichen Regelungen. Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, gibt es nicht.
Vermögenslage:
Das gezeichnete Kapital der SMT Scharf AG beträgt 4.620 TEUR. Davon entfielen am Ende des Berichtszeitraumes 49 TEUR auf eigene Aktien, so dass der Bilanzwert 4.571 TEUR lautete. Hinzu kommt eine Kapitalrücklage von 16.985 TEUR. Das Eigenkapital einschließlich des Jahresüberschusses sowie der Kapitalanteile, die auf eigene Anteile entfallen, beläuft sich per 31. Dezember 2018 auf 22.708 TEUR (Vorjahr: 21.293 TEUR). Das entspricht 67 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 90%). Das Vermögen besteht im Wesentlichen aus Anteilen an verbundenen Unternehmen und Forderungen gegen Gesellschaften der SMT Scharf Gruppe.
Ertragslage:
Die SMT Scharf AG erzielte im Jahr 2018 ein Ergebnis in Höhe von 1.414 TEUR (Vorjahr: -422 TEUR).
Finanzlage:
Der Bestand liquider Mittel verringerte sich auf 555 TEUR (Vorjahr: 6.194 TEUR). Ziel des Finanzierungsmanagements ist die Sicherung der finanziellen Flexibilität und Erreichung einer Optimierung der Kapitalkosten.
Investitionen:
Durch den Erwerb der RDH Mining Equipment Ltd. zum 6. Februar 2018, die Einzahlung in das Joint Venture Shanxi An‘de Auxiliary Transportation Co., Ltd. und Darlehensvergaben bzw. Darlehensrückzahlungen innerhalb der SMT Gruppe änderte sich das Finanzanlagevermögen von 15,5 Mio. EUR auf 22,1 Mio. EUR.
Aufgrund einer stabilen Vermögens- und Finanzsituation ist die SMT Scharf für weitere Herausforderungen in den kommenden Geschäftsjahren weiterhin gut aufgestellt.
Erklärung zur Unternehmensführung
Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 161 AktG
Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 161 AktG befindet sich auf der Homepage der SMT Scharf Gruppe (www.smtscharf.com) im Bereich „Sonstige Veröffentlichungen“.
Arbeitsweise von Aufsichtsrat und Vorstand:
Die Organe der SMT Scharf AG verstehen es als ihre zentrale Aufgabe, das Unternehmen auf verantwortungsvolle und wertorientierte Weise zu führen. Dazu dienen die folgenden Grundsätze:
Der Aufsichtsrat hat drei Mitglieder. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Mitglieder des Vorstands an. Es sind durch das Organ keine Ausschüsse gebildet worden. Der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Er befasst sich mit der Geschäftsentwicklung, der Mittelfristplanung und der Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie. Er verabschiedet unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers den Jahresabschluss und den Konzernabschluss. Darüber hinaus bestellt er die Mitglieder des Vorstands und beruft sie ab. Ausgewählte Maßnahmen des Vorstands, die in dessen Geschäftsordnung aufgeführt sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann Änderungen der Satzung beschließen, die nur die Fassung betreffen. Die Aufsichtsratsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Im Berichtsjahr kam es nicht zu Interessenkonflikten bei Aufsichtsratsmitgliedern der SMT Scharf AG.
Der Aufsichtsrat weist eine hohe Vielfalt bei der Zusammensetzung des AR-Gremiums auf. Neben der fachlichen Qualifikation beziehungsweise dem Branchenhintergrund der Mitglieder bringen die AR-Mitglieder unterschiedliche weitere wichtige Kompetenzen mit. Dies fördert die Vielfalt der Gesichtspunkte in der internen Diskussion. Eine angemessene Besetzung mit weiblichen Mitgliedern ist ebenfalls gewünscht und berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hat für die erste Führungsebene (Vorstand) die Zielgröße für den Frauenanteil auf 0 % und für die zweite Führungsebene (Geschäftsführer der Tochtergesellschaften und Prokuristen) auf 19 % festgelegt. Für den Aufsichtsrat wurde die Zielgröße für den Frauenanteil auf 33,3 % festgelegt. Da es sich bei der ersten Führungsebene und beim Aufsichtsrat um die aktuellen Quoten handelt, sind diese Zielgrößen bereits mit der Festlegung erreicht.
Um die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zu gewährleisten, holt der Aufsichtsrat von diesem eine Erklärung über eventuell bestehende Ausschluss- und Befangenheitsgründe ein. Bei Erteilung des Prüfungsauftrags wird vereinbart, dass der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat über mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe, die während der Prüfung auftreten, über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, und über Feststellungen, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben, unverzüglich unterrichtet. Es wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine derartigen Tatsachen, Ausschluss- oder Befangenheitsgründe festgestellt.
Zu Beginn des Berichtsjahres bestand der Vorstand der SMT Scharf AG aus drei Mitgliedern und hat einen Vorsitzenden. Seit der Freistellung von Herrn Oberhaus im März 2018 besteht der Vorstand nur aus zwei Mitgliedern. Das Organ hat keine Ausschüsse gebildet. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in gemeinschaftlicher Verantwortung aller seiner Mitglieder auf der Grundlage einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die Unternehmenspolitik und die Konzernorganisation. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung und des Risikomanagements. Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen und Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu übernehmen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam es nicht zu Interessenkonflikten bei Vorstandsmitgliedern der SMT Scharf AG.
Aktionäre, alle übrigen Teilnehmer am Kapitalmarkt sowie die Medien werden vom Vorstand regelmäßig und aktuell über die geschäftliche Entwicklung des Unternehmens informiert. Die Termine der laufenden Finanzberichterstattung sind im Finanzkalender zusammengefasst. Der Finanzkalender ebenso wie die laufenden Finanzberichte sowie Ad-hoc-Mitteilungen stehen im Internet unter www.smtscharf.com im Investor-Relations-Bereich zur Verfügung.
Vergütungssystem für Aufsichtsrat und Vorstand
Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde zuletzt durch einen Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 auf Grundlage der Satzung der SMT Scharf AG ergänzt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen für jedes Geschäftsjahr eine feste und eine variable Vergütung sowie ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 TEUR je Aufsichtsratssitzung, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das doppelte Sitzungsgeld. Die feste Vergütung beträgt 18 TEUR, der Vorsitzende erhält das 2-fache dieses Betrags. Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrates eine variable Vergütung in Form einer Beteiligung am Konzernergebnis, die sich wie folgt berechnet: die jährliche ergebnisorientierte Vergütung entspricht einem Betrag, der sich aus der Multiplikation eines Bonusfaktors in Höhe von 0,4 % (bzw. in Höhe von 0,8% für den Aufsichtsratsvorsitzenden) mit dem Residualgewinn ergibt. Als Residualgewinn gilt das Konzernergebnis der SMT Scharf Gruppe abzüglich Zinsen auf das Eigenkapital, wobei die Zinshöhe dem jeweils geltenden Basiszinssatz plus 2 Prozentpunkte entspricht. Das Konzernergebnis bestimmt sich nach dem durch den Abschlussprüfer geprüften und vom Aufsichtsrat gebilligten IFRS-Konzernabschluss für das betreffende Geschäftsjahr. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied am Tag vor der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung beschließt, nachweisen kann, dass er kumuliert in Höhe von einem Drittel (maßgeblich ist insofern der Kaufpreis) der jeweiligen Fixvergütung pro Jahr seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Aktien der Gesellschaft hält, so erhöht sich der Bonusfaktor für das den Investitionsnachweis erbringende (einfache) Aufsichtsratsmitglied auf 0,8 % und für den Aufsichtsratsvorsitzenden auf 1,6%. Die variable Vergütung beträgt je einfaches Aufsichtsratsmitglied jährlich maximal 9 TEUR (ohne Eigeninvestment), bzw. 12 TEUR (mit Eigeninvestment) und für den Aufsichtsratsvorsitzenden 18 TEUR (ohne Eigeninvestment) bzw. 24 TEUR (mit Eigeninvestment). Bei unterjährigem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat ist die Vergütung zeitanteilig zu zahlen. Im Berichtsjahr gab es keine Bezüge oder Pensionsverpflichtungen ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder oder ihrer Hinterbliebenen.
Entscheidungen über die Vergütung des Vorstands fallen in den Zuständigkeitsbereich des Aufsichtsrats. Die Mitglieder des Vorstands erhalten Bezüge, die sich aus einer festen jährlichen Grundvergütung und einer jährlichen Tantieme zusammensetzen. Die Grundvergütung wird monatlich ausbezahlt. Hinzu kommen Sachbezüge, die sich aus der privaten Nutzung von Dienst-Pkw, Beiträgen zu Direktversicherungen und dem Ersatz von Auslagen ergeben. Der Hauptteil der Tantiemen bemisst sich nach der Höhe des Konzern-Gesamtergebnisses beziehungsweise des EBITs. Darüber hinaus sehen die Verträge der Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung in Abhängigkeit von der Aktienkurs- und Umsatzentwicklung vor. Hiernach wird ein Kursanstieg von jeweils einem Euro mit einem bestimmten, vertraglich vereinbarten Betrag vergütet. Die Umsatzentwicklung (Basisjahr 2014) wird auf Basis des kumulierten Konzernumsatzes ermittelt und je 1 Mio. EUR mit einem bestimmten, vertraglich vereinbarten Betrag vergütet. Sowohl die einzelnen Tantiemebestandteile als auch die Gesamtvergütung sind durch Höchstbeträge begrenzt. Die Vergütung wird in regelmäßigen Abständen auf Marktüblichkeit und Angemessenheit vom Aufsichtsrat überprüft. Pensionsverpflichtungen gegenüber Vorstandsmitgliedern bestehen ausschließlich aus der Umwandlung von Entgeltbestandteilen. Die betrieblichen Regelungen zur Entgeltumwandlung sehen bis einschließlich des Geschäftsjahres 2007 eine feste Altersgrenze von 65 Jahren und eine Verzinsung der umgewandelten Entgeltbestandteile mit 6,0 % vor. Ab dem Geschäftsjahr 2008 ist die Altersgrenze an die sich jährlich ändernde Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung angeglichen und die Verzinsung auf 4,5 % festgesetzt worden. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots. Die vorstehenden Regelungen zur Vergütung der Vorstandsmitglieder sind in den entsprechenden Dienstverträgen enthalten. Zu den Bezügen ehemaliger Vorstandsmitglieder oder ihrer Hinterbliebenen gehören im Berichtsjahr die Pensionen sowie die Bezüge von Herrn Oberhaus ab März 2018.
Einzelangaben zur Vergütung und zum Aktienbesitz von Mitgliedern des Aufsichtsrats und des Vorstands enthält der Anhang zum Konzernjahresabschluss.
Risikobericht
SMT Scharf verfügt über ein Risikomanagementsystem (RMS), das in die Planungs-, Steuerungs- und Kontrollabläufe der Gesellschaft vollständig integriert ist. Damit ist das RMS ein zentraler Bestandteil der wertorientierten Unternehmenssteuerung und dient der gezielten Sicherung bestehender und künftiger Erfolgspotenziale. Ziele des Risikomanagements sind die Früherkennung von Chancen und Risiken, um unmittelbar geeignete Vorsorge- und Sicherungsmaßnahmen einzuleiten und danach laufend zu überwachen.
Das Risikomanagement basiert ganz wesentlich auf internen Regelungen, die in Form von Richtlinien festgeschrieben und im Prozess der Unternehmenssteuerung und -überwachung implementiert sind. Wesentliche Elemente des Prozesses sind die strategische und operative Planung, die Wochen-, Monats- und Quartalsberichterstattung an den Vorstand sowie die Vorbereitung von Investitionsentscheidungen. Die fortlaufende Berichterstattung dient konzernweit der Steuerung des geschäftlichen Erfolgs ebenso wie der laufenden Chancen- und Risikoüberwachung und -kommunikation. Kurzfristig auftretende Risiken werden unverzüglich und auf direktem Wege an diejenigen Organisationseinheiten kommuniziert, die für die Früherkennung, Steuerung und Kommunikation der jeweiligen Risiken verantwortlich sind. Risikomanagementbeauftragte innerhalb dieser Organisationseinheiten haben die Aufgabe, die Risikomaßnahmen zu koordinieren und die Risikokommunikation an die jeweils übergeordnete Ebene zu gewährleisten.
Das interne Kontrollsystem (IKS) ist integraler Bestandteil des Risikomanagements von SMT Scharf. Hauptziel des IKS ist es, sicherzustellen, dass alle Geschäftsvorfälle in der Berichterstattung zutreffend abgebildet werden. Abweichungen von internen oder externen Regelungen sollen so verhindert werden. Bezogen auf die externe Rechnungslegung soll vor allem die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet werden. Dazu sind das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement entsprechend den rechnungslegenden Einheiten gegliedert. Innerhalb der SMT Scharf Gruppe bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Zur Steuerung einzelner Risiken der Rechnungslegung, zum Beispiel bei versicherungsmathematischen Bewertungen, werden fallweise externe Spezialisten hinzugezogen.
Im Unternehmen wurde ein Compliance Management System (CMS) erfolgreich installiert. Dadurch sollen potenzielle Regelverstöße rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Das CMS hilft dabei, angemessene Reaktionen auf Compliance-Sachverhalte für alle Konzerngesellschaften einheitlich zu definieren und zu kommunizieren. SMT Scharf hat einen externen Compliance Officer bestellt, der das Compliance-Management im Konzern überwacht.
Wesentliche Risiken für die SMT Scharf AG liegen in Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in den Ländern, in denen sie mit ihren Tochterunternehmen tätig ist. Kapitalverkehrskontrollen, Änderungen in den Verfügungsrechten über Gesellschaftsanteile oder im Steuerrecht können die Möglichkeiten zur Steuerung der Unternehmen der SMT Scharf Gruppe beeinträchtigen. Regierungswechsel, Wechsel in der Eigentümerstruktur von Bergwerken oder andere Einflüsse können die Ertragskraft von Tochterunternehmen wesentlich beeinträchtigen. Dem begegnet der Vorstand durch permanente Beobachtung der Märkte und ihrer politischen Rahmenbedingungen. Die SMT Scharf AG setzt derzeit Finanzinstrumente nur zur kurzfristigen Anlage freier Mittel und zur Absicherung von Wechselkursrisiken ein; dem entsprechend bestehen keine wesentlichen Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten.
Chancenbericht
Positive Wirkungen strategischer Maßnahmen
Die umfangreiche Maßnahmenliste in den drei strategischen Handlungsfeldern „Organisches Wachstum“, „Externes Wachstum“ und „Operative Exzellenz“ hat zum Ziel, SMT Scharf insgesamt noch produktiver und wettbewerbsfähiger zu machen. SMT Scharf ist dadurch in der Lage, aus einer gestärkten Position heraus von der Aufhellung des branchenkonjunkturellen Umfelds und dem Aufschwung in der Bergbauindustrie zu profitieren. Durch die Weiterentwicklung des Unternehmens zu einem Systemanbieter für Logistiklösungen im Untertagebergbau und für Tunnelbaustellen erschließt sich SMT Scharf neue Märkte und Kundengruppen. Auf diese Weise entsteht zusätzliches Umsatzpotenzial.
Wachstum der Weltwirtschaft
Mittelfristig wird das verarbeitende Gewerbe sowohl in den Schwellenländern als auch in den Industrieländern verstärkt Rohstoffe und Energie für weiteres Wirtschaftswachstum benötigen. Nach Ende des letzten Superzyklus ist nach einer Erholung nun eine Stabilisierung der Rohstoffpreise erkennbar, die die Förderung für Bergwerksbetreiber wieder rentabler macht. Der positive Geschäftsverlauf im Berichtszeitraum, der einhergeht mit einer Belebung der Branchenkonjunktur, bestätigt die Einschätzung des Vorstands der SMT Scharf AG, nach der verschobene oder abgesagte Investitionen in die Infrastruktur der Bergwerke in der sich nun zunehmend stabileren Aufschwungphase zunehmend nachgeholt werden. Dies zeigt sich in der weiterhin anziehenden Nachfrage nach Bergwerksausrüstung, was weiter steigende Umsatzerlöse für SMT Scharf nach sich ziehen dürfte.
Höhere Nachfrage in lokalen Märkten
Nach dem laufenden Umbau der chinesischen Volkswirtschaft und dem weiterhin freundlichen Klima in der Binnenwirtschaft geht SMT Scharf davon aus, dass die chinesischen Bergwerke wieder verstärkt Kohle und sonstige Rohstoffe fördern werden, um den hohen Ressourcenbedarf der lokalen Wirtschaft – auch bei einer verringerten Wachstumsdynamik – zu bedienen. Insgesamt wird sich der Anstieg der weltweiten Nachfrage nach Kohle zwar verlangsamen, dennoch wird sie absolut weiter steigen. China wird Prognosen von BP zufolge im Jahr 2035 weiterhin der weltweit größte Nachfrager nach Kohle sein. Auf das Land entfällt etwa die Hälfte des weltweiten Verbrauchs. Gleichzeitig wird sich der Anteil der Nachfrage aus Indien bis zu diesem Zeitpunkt nahezu verdoppeln. Insgesamt bleibt die Kohle neben Öl und Gas trotz des zunehmenden Einsatzes regenerativer Energien auch in Zukunft einer der wichtigsten Energieträger. Alle drei Energiearten zusammen werden Schätzungen zufolge 2035 etwa 75% der globalen Energieversorgung decken.
Abbau des Investitionsstaus in Bergwerken
Die Bergwerkskonzerne haben in den vergangenen Jahren aufgrund des schwierigen Marktumfelds die Produktivität ihrer Bergwerke vernachlässigt. Nach Einschätzung von SMT Scharf löst sich der zwischenzeitlich entstandene Investitionsstau zunehmend auf. Kurzfristig wird die Weltwirtschaft, wenn auch mit nachlassender Dynamik, weiter wachsen. Dies fördert die Nachfrage nach Kohle und sonstigen Rohstoffen, sodass die Bergwerksbetreiber Anreize haben, weiterhin verstärkt in Neuanlagen zu investieren.
Trend zum Bergbau 2.0
Vor dem Hintergrund der dynamisch voranschreitenden Digitalisierung besteht zunehmendes Interesse der weltweiten Betreiber von Bergwerken und Förderstätten an Innovationen in allen Felder der Bergbauausrüstung beziehungsweise -technik, aber auch zur Effizienzoptimierung von Prozessen und Organisationsstrukturen. Automatisierung und Datenmanagement stehen dabei im Fokus der Bergbauunternehmen. Ein Trend im Untertagebergbau ist die Einbindung der Maschinen in die Netzwerke der Bergwerksbetreiber. Bergbauunternehmen wollen Informationen zum Fahrer, Ölstand oder der Temperatur untertage erhalten. Dieser unmittelbare Datentransfer wird in Zukunft dazu beitragen, die Wartung und Arbeitsprozesse im Untertagebergbau zu verbessern. Aufgrund seiner Kompetenzen in der Elektrotechnologie, Steuerung, Messtechnik, Elektrifizierung und im Datenmanagement sieht SMT Scharf im Bergbau 2.0 attraktive Wachstumsperspektiven.
Komplexere geologische Lagerstätten von Rohstoffvorkommen
Mittelfristig wird der Abbau der weltweiten Rohstoffvorkommen in immer unzugänglicheren Lagerstätten erfolgen. Dadurch steigt der Anreiz für die Bergbauindustrie, Produkte von SMT Scharf einzusetzen. Neben der höheren Kosteneffizienz haben sie den Vorteil, dass sie speziell für schwierige Bedingungen unter Tage entwickelt wurden und sich bereits im deutschen Steinkohlebergbau bewährt haben.
Vorangetriebene Diversifizierung
SMT Scharf baut das Segment Nicht-Kohle-Bergbau aus, das mittel- und langfristig zu einem der Kohle gleichwertigen Segment heranwachsen soll. Der Einsatz von Transportbahnen und Logistiksystemen in Platin-, Gold- oder Kupferminen wird steigen und folglich den Umsatzbeitrag aus diesem Geschäft positiv beeinflussen. SMT Scharf rückt durch Ausbau des Vertriebs in neuen Weltregionen wie den Anden durch Gründung neuer Tochtergesellschaften näher an die Kunden in diesem Bereich heran. Darüber hinaus bieten auch Salzlagerstätten Einsatzmöglichkeiten für die Produkte von SMT Scharf.
Attraktive Wachstumschancen in den kommenden Jahren ergeben sich durch die im Geschäftsjahr vollzogene Übernahme des kanadischen Bergbauunternehmens RDH Mining Equipment. RDH ist führender Anbieter für batteriebetriebene Fahrzeuge für den untertägigen Berg- und Tunnelbau. Durch die Kombination der internationalen Vertriebs- und After-Sales-Kompetenz mit dem hinzugewonnenen Produktprogramm kann SMT Scharf weitere Synergien im internationalen Hard-Rock- und Tunnelmarkt erzielen. SMT Scharf rechnet mit positiven Auswirkungen auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr wie auch zukünftig.
Das Segment Tunnel verspricht darüber hinaus mittelfristig große Umsatzpotenziale und die Chance einer verstärkten Unabhängigkeit vom Rohstoffpreiszyklus, da die Nachfrage nach Infrastruktur von anderen Faktoren wie der weltweiten Verdichtung der Ballungszentren getrieben ist.
Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikolage
Die Gesamtbewertung der Chancen- und Risikolage hat ergeben, dass die erkannten Risiken unter Berücksichtigung der ergriffenen beziehungsweise geplanten Maßnahmen einzeln oder in Wechselwirkung miteinander keine bestandsgefährdenden Auswirkungen auf die SMT Scharf Gruppe haben. Eine völlige Sicherheit, dass alle relevanten Risiken identifiziert und gesteuert werden können, gibt es jedoch nicht.
Prognosebericht
Die Weltwirtschaft wird nach Angaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2019 weiter an Dynamik verlieren. Dabei verweisen die Ökonomen auf die globalen Handelskonflikte, beispielsweise auf den Handelsstreit zwischen den USA und China, sowie die schwächere Performance in einigen Volkswirtschaften, insbesondere in Europa und Asien, was insgesamt die globale Konjunktur abschwächt. Der IWF prognostiziert zu Beginn des Jahres 2019 folgende BIP-Wachstumsraten in den Zielmärkten von SMT Scharf:
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| BIP-Wachstum in den wichtigsten Absatzmärkten der SMT Scharf AG*(in %) | 2019 e | 2018 |
|---|---|---|
| Welt | 3,5 | 3,7 |
| China | 6,2 | 6,6 |
| Polen** | 3,5 | 4,4 |
| Russland | 1,6 | 1,7 |
| Südafrika | 1,4 | 0,8 |
Quellen: *IWF World Economic Outlook Update, Januar 2019; **IWF World Economic Outlook, Oktober 2018
SMT Scharf wird sich weiterhin auf die Kernmärkte China, Russland, Polen und Südafrika konzentrieren. Daneben wird durch das hinzugewonnene Unternehmen RDH Mining Equipment ein Fokus auf dem nordamerikanischen Markt liegen. Für 2019 erwartet der IWF, dass sich das Wirtschaftswachstum in China, Russland als auch in Polen verlangsamen wird. Mit einem prognostizierten BIP-Wachstum von 1,4 % soll die Wirtschaft in Südafrika im Vergleich zum Vorjahr hingegen deutlich an Fahrt gewinnen.
Angesichts der zu beobachtenden Signale im Markt geht der Vorstand für das Jahr 2019 davon aus, dass das Branchenumfeld und die verbesserten Bedingungen im Markt für Bergbauausrüstung der SMT Scharf Gruppe auch im laufenden Geschäftsjahr Wachstumschancen eröffnen werden. Für das Geschäftsjahr 2019 rechnet der Vorstand der SMT Scharf mit einem Konzernumsatz in einer Spanne von 72 bis 75 Mio. EUR. Nach der Übernahme des kanadischen Bergbauspezialisten RDH Mining Equipment ist es das Ziel, im Jahr 2019 die technische Integration von RDH voranzutreiben. Im Jahr 2018 wurde die finanzielle und vertriebliche Integration bereits erfolgreich vollzogen. Durch die vollständige von RDH, dem führenden Anbieter für batteriebetriebene Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Technik für den Untertagebau, soll die Grundlage gelegt werden, um in den kommenden Jahren weitreichende Synergien im internationalen Hard-Rock- und Tunnelmarkt zu erzielen. Des Weiteren prognostiziert der Vorstand für 2019 ein EBIT im Korridor von 5,5 bis 6,0 Mio. EUR.
Das Tunnelsegment befindet sich weiter in der Aufbauphase, so dass auch im Jahr 2019 noch keine signifikanten Umsätze erwartet werden. Der Vorstand rechnet daher erst mittelfristig mit einer signifikanten Umsatzsteigerung in diesem Segment.
Bei der Materialaufwandsquote (in Relation zur Betriebsleistung) wird ein Wert auf Vorjahresniveau erwartet, der weiterhin über dem mittelfristigen Zielwert von 50,0 % liegen wird. Das Net Working Capital wird für 2019 unterhalb des Vorjahres erwartet, bei einer, bezogen auf den Umsatz, weiteren leichten Verbesserung der Net Working Capital Intensity. Die Forderungsreichweite soll 2019 leicht über dem mittelfristigen Zielwert von 150 Tagen liegen. Für 2019 wird zudem eine Eigenkapitalquote auf Vorjahresniveau erwartet. Die mittelfristige Toleranzschwelle für die Eigenkapitalquote von 30 % bis 40 % (Zielwert >=30%) steht vor der Hintergrundannahme, in den kommenden Jahren weitere Opportunitäten im Bereich des externen Wachstums wahrzunehmen zu können und diese ggf. mit Fremdkapital finanzieren zu können.
Mittel- bis langfristig erwartet das Management eine weitere Verbesserung auf dem weltweiten Markt für Bergbauausrüstung. Die Talsohle im Bergbau ist erst einmal durchschritten. Infolge der Konsolidierung in China betrifft dies insbesondere chinesische Bergwerksbetreiber, die ihre Infrastruktur optimieren und in eine innovative Transportlogistik investieren müssen. In den kommenden Jahren erwartet das Management eine steigende Nachfrage nach Elektrofahrzeugen für den Untertagebau. In diesem Zusammenhang sieht sich SMT Scharf durch die hinzugewonnene Batterie- und Elektrokompetenz von RDH gut aufgestellt, um künftige Wachstumschancen konsequent zu nutzen. Darüber hinaus ist SMT Scharf durch seine Kompetenzen als integrierter Systemanbieter kurzfristig in der Lage, Elektrofahrzeuge auch für den Kohlebergbau umzurüsten.
Die Rohstoffproduktion wird aufgrund des langfristig nachhaltigen Wachstums der Weltwirtschaft zunehmen. Zwar hat sich vor dem Hintergrund zunehmender handelspolitischer Konflikte und einem Umschwung bei den internationalen Kapitalströmen die wirtschaftliche Expansion in den Schwellenländern verlangsamt. Langfristig wird der Wohlstand in diesen Ländern weiter zunehmen. Damit einher geht ein nachhaltig steigender Energiebedarf weltweit. Experten der Internationalen Energieagentur (IEA) prognostizieren für 2040 einen stark steigenden Anteil erneuerbarer Energien zur Erreichung der international vereinbarten Klimaziele von Paris. Dies fördert zugleich die Nachfrage nach wirtschaftsstrategischen Rohstoffen wie zum Beispiel Lithium, Kobalt und Seltene Erden, die dem Bergbau ankurbeln wird.
Daneben bleibt die Nachfrage nach Kohle in China in absoluten Zahlen mit Abstand am größten, geht aber auch hier weiter zurück. Im Jahr 2040 soll die Kohle dort einen Anteil von rund 45 % am Energiemix haben. Um sich weiter zu diversifizieren und die Abhängigkeit von Kohlebergwerksbetreibern weiter zu reduzieren, wird SMT Scharf darauf hinarbeiten, das Geschäft mit Hard-Rock-Minenbetreibern sowie mit Tunnellogistik mittel- bis langfristig zu einem zweiten bzw. dritten Standbein auszubauen. Im Rahmen der Unternehmensstrategie fokussiert sich das Unternehmen auch in Zukunft auf operative Exzellenz sowie externes und organisches Wachstum, um die Marktposition von SMT Scharf weiter zu stärken. Potentielle direkte Effekte aus dem Brexit werden nicht erwartet. Indirekte Effekte auf die Weltwirtschaft aus Brexit, amerikanisch-chinesischen Handelsstreitigkeiten mit etwaigen Strafzöllen oder anderen exogenen Einflussfeldern werden zurzeit auf Basis der geringen Wahrscheinlichkeiten nicht gesehen.
Hamm, den 27. März 2019
Der Vorstand
Hans Joachim Theiß
Wolfgang Embert
Aktiva
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| (in EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Sachanlagen | 5.033,50 | 10.009,43 | ||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.033,50 | 10.009,43 | ||
| II. Finanzanlagen | 22.109.248,54 | 15.535.867,62 | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 19.160.752,08 | 13.658.120,42 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2.439.820,54 | 1.877.747,20 | ||
| 3. Beteiligungen | 508.675,25 | 0,00 | ||
| 22.114.282,04 | 15.545.877,05 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 11.084.149,34 | 1.919.621,04 | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 10.522.882,15 | 1.356.086,05 | ||
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 561.267,19 | 563.534,99 | ||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 554.681,86 | 6.194.124,93 | ||
| 11.638.831,20 | 8.113.745,97 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 5.970,00 | 5.692,00 | ||
| Summe Aktiva | 33.759.083,24 | 23.665.315,02 | ||
| Passiva | ||||
| (In EUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 4.570.523,00 | 4.570.523,00 | ||
| Gesamter Nennbetrag | 4.620.000,00 | 4.620.000,00 | ||
| Nennbetrag der eigenen Anteile | 49.477,00 | 49.477,00 | ||
| (Bedingtes Kapital 462.000,00 Vorjahr 2.100.000,00) | ||||
| II. Kapitalrücklage | 16.984.646,99 | 16.984.646,99 | ||
| III. Gewinnrücklagen | 103.093,70 | 103.093,70 | ||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 1.648,70 | 1.648,70 | ||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 101.445,00 | 101.445,00 | ||
| IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 1.049.295,34 | -365.198,03 | ||
| 22.707.559,03 | 21.293.065,66 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Pensionsrückstellungen | 256.214,17 | 191.614,00 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 72.918,04 | 0,00 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 993.363,17 | 704.793,54 | ||
| 1.322.495,38 | 896.407,54 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 8.548.360,00 | 375.000,00 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 151.524,03 | 188.392,78 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 321.793,13 | 884.343,37 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 707.351,67 | 27.199,42 | ||
| davon aus Steuern 21.561,80 (Vorjahr 24.987,47) | ||||
| 9.729.028,83 | 1.474.935,57 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 906,25 | ||
| Summe Passiva | 33.759.083,24 | 23.665.315,02 |
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| In EUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.071.792,11 | 599.113,48 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 129.583,78 | 116.455,31 |
| davon aus Währungsumrechnung: 39.923,47 (Vorjahr 12.510,12) | ||
| 3. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 1.302.551,64 | 1.203.728,75 |
| b) Soziale Abgaben | 82.337,10 | 79.921,39 |
| davon für Altersversorgung: 21.624,00 (Vorjahr 19.340,96) | ||
| 4. Abschreibungen | 4.975,93 | 8.222,14 |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.569.124,85 | 1.549.976,45 |
| davon aus Währungsumrechnung: 27.087,86 (Vorjahr 40.033,64) | ||
| 6. Erträge aus Beteiligungen | 562.886,46 | 1.000.064,36 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: 562.886,46 (Vorjahr 1.000.064,36) | ||
| 7. Erträge aus Ergebnisabführung | 2.572.992,45 | 653.970,83 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: 2.572.992,45 (Vorjahr 653.970,83) | ||
| 8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 266.702,25 | 56.985,65 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: 266.702,25 (Vorjahr 56.985,65) | ||
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 152.858,13 | 6.367,99 |
| 10. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 1.490.818,40 | -421.627,09 |
| 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 72.918,04 | 0,00 |
| 12. Ergebnis nach Steuern | 1.417.900,36 | -421.627,09 |
| 13. Sonstige Steuern | 4.697,99 | 0,00 |
| 14. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | 1.414.493,37 | -421.627,09 |
| 15. Gewinnvortrag/Verlustvortrag | -365.198,03 | 56.429,06 |
| 16. Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 1.049.295,34 | -365.198,03 |
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff., 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft nach § 267 (3) Satz 2 HGB. Die SMT Scharf AG hat ihren Sitz in Hamm und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamm mit der Nummer HRB 5845.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Gliederungsschema nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Die Bewertung erfolgt nach den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert beibehalten.
Angaben im Anhang erfolgen – wenn nicht anders angegeben – in 1.000 Euro (TEUR).
Im Einzelnen wird nach folgenden Grundsätzen bilanziert:
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen über Nutzungsdauern von 3 bis 5 Jahren bewertet. Soweit notwendig erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Die Festlegung der Abschreibungssätze der Vermögensgegenstände erfolgt entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Dabei werden Anlagen mit der linearen Abschreibungsmethode abgeschrieben.
Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen erfolgte zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Ausleihungen wurden zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt. Forderungen werden einzeln im Umfang erkennbarer Risiken wertberichtigt.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragsteuersatzes der SMT Scharf AG, Hamm, von aktuell 32,1 % und umfasst Gewerbe- und Körperschaftsteuer. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich wie im Vorjahr insgesamt eine - nicht bilanzierte - aktive latente Steuer.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitbedarf.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem Kurs zum Entstehungszeitpunkt erfasst. Fremdwährungspositionen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet unter Beachtung des Anschaffungswert- und Realisationsprinzips. Bei einer kürzeren Laufzeit erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag.
Eigene Anteile wurden vom gezeichneten Kapital mit ihrem rechnerischen Anteil am Nennkapital offen abgesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Rückstellungen für Altersversorgung wurden nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der so genannten „Projected-Unit-Credit-Methode“ unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018G ermittelt. Als Rechnungszins wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten zehn Jahre verwendet (Bundesbankzins), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt und der zum 31. Dezember 2018 3,21 % p.a. beträgt. Der Rententrend wurde mit 1,0 % p.a. bei der Ermittlung berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB zum 31. Dezember 2018 beträgt 32 TEUR und unterliegt der Ausschüttungssperre.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen in angemessenem Umfang alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im folgenden Anlagenspiegel aufgeführt:
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| 01.01.2018 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|---|
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 29.566,68 | 0,00 | 0,00 | 29.566,68 |
| I. Sachanlagen | 29.566,68 | 0,00 | 0,00 | 29.566,68 |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 14.496.099,07 | 5.502.631,66 | 757.440,85 | 19.241.289,88 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.877.747,20 | 1.114.720,12 | 552.646,78 | 2.439.820,54 |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 508.675,92 | 0,00 | 508.675,92 |
| II. Finanzanlagen | 16.373.846,27 | 7.126.027,70 | 1.310.087,63 | 22.189.786,34 |
| Summe | 16.403.412,95 | 7.126.027,70 | 1.310.087,63 | 22.219.353,02 |
| 01.01.2018 | Zugänge | Abgänge | 31.12.2018 | |
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 19.557,25 | 4.975,93 | 0,00 | 24.533,18 |
| I. Sachanlagen | 19.557,25 | 4.975,93 | 0,00 | 24.533,18 |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 837.978,65 | 0,00 | 757.440,85 | 80.537,80 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| II. Finanzanlagen | 837.978,65 | 0,00 | 757.440,85 | 80.537,80 |
| Summe | 857.535,90 | 4.975,93 | 757.440,85 | 105.070,98 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen insbesondere Forderungen aus Darlehen gegen die SMT Scharf GmbH, aus Konzernumlagen und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen mit der SMT Scharf GmbH und der Nowilan GmbH. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 561 TEUR (Vorjahr 553 TEUR) enthalten.
Zum 31. Dezember 2018 weist die SMT Scharf AG keine latenten Steuern aus (Vorjahr: 0 TEUR). Aktive latente Steuern resultieren nahezu ausschließlich aus Verlustvorträgen. Von den vorhandenen Verlustvorträgen (4.662 TEUR bzw. 4.660 TEUR für Körperschaft- bzw. Gewerbesteuer; Vorjahr: 6.663 TEUR bzw. 5.609 TEUR) wurden in die Berechnung der latenten Steuern die Verlustvorträge einbezogen, von deren Nutzung die Gesellschaft in den nächsten fünf Jahren ausgeht (3.329 TEUR; Vorjahr: 3.460 TEUR). Passive latente Steuern in Höhe von 659 TEUR resultieren im Wesentlichen aus temporären Differenzen aus der Aktivierung von Entwicklungskosten auf Ebene der Organgesellschaft SMT Scharf GmbH, Hamm. Die Bewertung erfolgt wie im Vorjahr mit dem für das Geschäftsjahr geltenden Steuersatz für Körperschaft- und Gewerbesteuer von 32,1%. Die sich rechnerisch ergebende Steuerentlastung in Höhe von 1.048 TEUR (Vorjahr: 1.023 TEUR) wurde nach dem Wahlrecht des § 274 HGB nicht aktiviert.
Am 31. Dezember 2018 wurden 4.570.523 auf den Inhaber lautende Stammaktien der SMT Scharf AG in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil von je 1 EUR ausgegeben (Vorjahr 4.570.523). Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt und gewähren die gleichen Rechte. Die Entwicklung im Geschäftsjahr ist im Eigenkapitalspiegel ersichtlich.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 wurde das Genehmigtes Kapital 2016 (1.680 TEUR) aufgehoben und die Schaffung des Genehmigtes Kapital 2018 beschlossen, welches entsprechenden Satzungsänderungen nach sich zieht.
Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 22. Mai 2023 gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.310 TEUR erhöhen (Genehmigtes Kapital). Dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 wurde das genehmigte Kapital bis zum 22. Mai 2023 verlängert. Daneben besteht ein bedingtes Kapital 2018 bis zu 462 TEUR zur Ausgabe von weiteren bis zu 462.000 Stammaktien.
Des Weiteren wurde die bisherige Ermächtigung zum Erwerb und Veräußerung eigener Aktien aufgehoben und durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 eine neue Ermächtigung erteilt. Die Ermächtigung sieht vor, dass der Erwerb von eigenen Aktien auf 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals beschränkt ist. Die Ermächtigung ist zum 22. Mai 2023 gültig.
Am 31. Dezember 2018 hält die Gesellschaft noch 49.477 eigene Aktien, was 1,07 % des Grundkapitals entspricht. Die eigenen Aktien können zu allen Zwecken verwendet werden, die im Ermächtigungsbeschluss vorgesehen sind.
Der Jahresabschluss der SMT Scharf AG, der nach den Grundsätzen des HGB aufgestellt wird, weist ein Bilanzergebnis in Höhe von 1.049 TEUR aus. Vorstand und Aufsichtsrat werden der ordentlichen Hauptversammlung, die am 21. Mai 2019 stattfinden wird, vorschlagen, diesen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Aktionärsstruktur
59,02 % der Aktien der SMT Scharf AG liegen nach Definition der Deutschen Börse im Streubesitz. Hierzu zählen alle Anteile unterhalb von 5 % mit Ausnahme eigener Anteile. Auf Basis dem Unternehmen zugegangener Stimmrechtsmitteilungen gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ergab sich zum Stand 31. Dezember 2018 folgende Aktionärsstruktur:
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| Aktionärspool Shareholder Value Beteiligungen AG / Share Value Stiftung/Christiane Weispfennig | 21,07 % | 973.616 Aktien |
| Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) | 5,62 % | 259.526 Aktien |
| Axxion S.A. | 5,06 % | 233.896 Aktien |
| Overseas Asset Management (Cayman), LTD | 4,88 % | 225.301 Aktien |
| Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. | 3,28 % | 151.594 Aktien |
Der Bestand an eigenen Aktien liegt bei 1,07 % (49.477 Aktien). Der Vorstandsvorsitzende Hans Joachim Theiß hielt zum 31. Dezember 2018 insgesamt 10.000 Aktien, Herr Wolfgang Embert hielt 1.000 Aktien.
Die Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| Pensionsrückstellungen | Steuerrückstellungen | Sonstige Personalrückstellungen | Übrige sonstige Rückstellungen | |
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 | 192 | 0 | 420 | 285 |
| Verbrauch | 11 | 0 | 321 | 245 |
| Zuführung | 75 | 73 | 536 | 407 |
| Auflösung | 0 | 0 | 12 | 4 |
| Stand 31.12.2018 | 256 | 73 | 623 | 443 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit bis zu sieben Jahren. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen laufende Umsatzsteuer aus der bestehenden steuerlichen Organschaft sowie Weiterbelastungen von Gemeinkosten. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist die Aktienkomponente aus dem Kaufpreis von RDH enthalten. Es bestehen keine durch Pfandrechte besicherten Verbindlichkeiten.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse in Höhe von 1.072 TEUR resultieren aus Konzernumlagen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten an Tochtergesellschaften in Höhe von 60 TEUR sowie 16 TEUR Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.
Die SMT Scharf AG hat kein eigenes operatives Geschäft, sondern ist Führungsholding der Unternehmen der SMT Scharf Gruppe. Der Vorstand der SMT Scharf AG bestand im Geschäftsjahr aus Herrn Hans Joachim Theiß (Vorstandsvorsitzender), Herrn Wolfgang Embert und Herrn Rolf Ferdinand Oberhaus (bis 12. März 2018). Außer den zwei Vorstandsmitgliedern bestehen, unverändert zum Vorjahr, nur zwei weitere Anstellungsverhältnisse.
Sonstige Angaben
Der Aufsichtsrat der SMT Scharf AG bestand im Geschäftsjahr aus:
Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018:
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| Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis, Mainz (Vorsitzender) | Inhaber des Lehrstuhls für Controlling an der Johannes Gutenberg-Universität, Mainz | Intershop Communications AG, Mitglied des Aufsichtsrats |
| Dr. Dipl.-Ing. Dirk Vorsteher, Werne (stellv. Vorsitzender) | Unternehmensberater | (keine Fremdmandate) |
| Dipl. Volkswirtin Dorothea Gattineau, Herdecke | Geschäftsführerin | (keine Fremdmandate) |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen für jedes Geschäftsjahr eine feste und eine variable Vergütung sowie ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 TEUR je Aufsichtsratssitzung, der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das doppelte Sitzungsgeld. Die feste Vergütung beträgt 18 TEUR, der Vorsitzende erhält das 2-fache dieses Betrags. Ferner erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrates eine variable Vergütung in Form einer Beteiligung am Konzernergebnis, die sich wie folgt berechnet: die jährliche ergebnisorientierte Vergütung entspricht einem Betrag, der sich aus der Multiplikation eines Bonusfaktors in Höhe von 0,4% (bzw. in Höhe von 0,8% für den Aufsichtsratsvorsitzenden) mit dem Residualgewinn ergibt. Als Residualgewinn gilt das Konzernergebnis der SMT Scharf Gruppe abzüglich Zinsen auf das Eigenkapital, wobei die Zinshöhe dem jeweils geltenden Basiszinssatz plus 2 Prozentpunkte entspricht. Das Konzernergebnis bestimmt sich nach dem durch den Abschlussprüfer geprüften und vom Aufsichtsrat gebilligten IFRS-Konzernabschluss für das betreffende Geschäftsjahr. Sofern ein Aufsichtsratsmitglied am Tag vor der Hauptversammlung, die über die Gewinnverwendung beschließt, nachweisen kann, dass er kumuliert in Höhe von einem Drittel (maßgeblich ist insofern der Kaufpreis) der jeweiligen Fixvergütung pro Jahr seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Aktien der Gesellschaft hält, so erhöht sich der Bonusfaktor für das den Investitionsnachweis erbringende (einfache) Aufsichtsratsmitglied auf 0,8% und für den Aufsichtsratsvorsitzenden auf 1,6%. Die variable Vergütung beträgt je einfaches Aufsichtsratsmitglied jährlich maximal 9 TEUR (ohne Eigeninvestment), bzw. 12 TEUR (mit Eigeninvestment) und für den Aufsichtsratsvorsitzenden 18 TEUR (ohne Eigeninvestment) bzw. 24 TEUR (mit Eigeninvestment). Bei unterjährigem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat ist die Vergütung zeitanteilig zu zahlen. Für das Geschäftsjahr 2018 sind folgende Bezüge aufwandswirksam erfasst worden:
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| In TEUR | Velthuis | Vorsteher | Gattineau |
|---|---|---|---|
| Feste Vergütung | 36 | 18 | 18 |
| Variable Vergütung | 24 | 12 | 12 |
| Sitzungsgeld | 10 | 5 | 5 |
| Summe | 70 | 35 | 35 |
Es gibt weder Bezüge ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder noch ihrer Hinterbliebenen. Es bestehen keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsverhältnisse zugunsten von Aufsichtsratsmitgliedern. Univ.-Prof. Dr. Louis Velthuis, Vorsitzender des Aufsichtsrats, hielt am 31. Dezember 2018 insgesamt 1.750 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien) der Gesellschaft. Herr Dr. Vorsteher 900 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien) und Frau Gattineau 410 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien).
Vorstand
Der Vorstand der SMT Scharf AG bestand im Geschäftsjahr aus Herrn Hans Joachim Theiß (Vorstandsvorsitzender), Herrn Wolfgang Embert und Herrn Rolf Ferdinand Oberhaus (bis 12. März 2018).
Die Mitglieder des Vorstands erhalten Bezüge, die sich aus einer festen jährlichen Grundvergütung und einer erfolgsabhängigen jährlichen Tantieme zusammensetzen, sowie Ersatz ihrer Auslagen. Gegenüber ehemaligen Vorstandsmitgliedern bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 213 TEUR. Für aktuelle Vorstandsmitgliedern bestehen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 34 TEUR. Die Tantieme für ein Geschäftsjahr wird im jeweils folgenden Geschäftsjahr festgestellt und fällig; hierfür wird zum Geschäftsjahresende eine Rückstellung gebildet.
Im Berichtsjahr wurden folgende Bezüge erfasst:

Für alle Vorstandsmitglieder der SMT Scharf AG bestehen aktienbasierte Vergütungen. Dabei wird jeder jährliche Anstieg des Aktienkurses je 1 EUR mit einem Bonus in Höhe eines vertraglich vereinbarten Betrages belohnt. Zum Geschäftsjahresende ist dies in der Rückstellung enthalten, den Vorständen aber nicht zugeflossen. Die in der Tabelle enthaltenen Angaben für die Grundvergütung, Nebenleistungen und den Teil der Tantieme, der auf der EBIT- beziehungsweise Umsatzwachstumszielerreichung basiert, entsprechen einander hinsichtlich Rückstellungs- und Zuflussbetrag. Der Vorstandsvorsitzende Herr Hans Joachim Theiß hielt zum 31. Dezember 2018 insgesamt 10.000 Aktien, Herr Wolfgang Embert hielt 1.000 Aktien.
Zu den Bezügen ehemaliger Vorstandsmitglieder oder ihrer Hinterbliebenen gehören im Berichtsjahr die Pensionen sowie die Bezüge von Herrn Oberhaus ab März 2018. Es bestehen keine Vorschüsse, Kredite oder Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern.
Die Gesellschaft hat gegenüber Banken Mithaftungen für Kreditlinien von Tochtergesellschaften in Höhe von 11,6 Mio. EUR übernommen. Der Vorstand schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme aufgrund der Bonität der Tochtergesellschaften als gering ein.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus Leasing- und Mietverträgen und bestehen in folgender Höhe:
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| bis 1 Jahr | 55 | 34 |
| 1 - 5 Jahre | 72 | 15 |
Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im Konzernabschluss der SMT Scharf AG enthalten. Auf die Veröffentlichung an dieser Stelle wird daher aufgrund der befreienden Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet. Die vom Abschlussprüfer erbrachten Steuerberatungsleistungen entfallen überwiegend auf Steuerdeklarationsleistungen, sowie auf sonstige steuerliche Beratungsleistungen.
In den Konzernabschluss werden neben der SMT Scharf AG alle Tochterunternehmen, über die sie Beherrschung ausübt, einbezogen:
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| Anteil am Kapital | IFRS Eigenkapital 31.12.201 8 | IFRS Ergebnis 201 8 | |
|---|---|---|---|
| SMT Scharf GmbH, Hamm, Deutschland | 100 % **** | 23.735 | 3.870 |
| SMT Scharf Saar GmbH i.L, Neunkirchen, Deutschland (Liquidation abgeschlossen) | 100 % | 0 | -36 |
| Nowilan GmbH, Dinslaken, Deutschland | 100 % **** | 147 | 1 |
| SMT Scharf Polska Sp. z o. o., Tychy, Polen | 100 % | 6.388 | 1.562 |
| SMT Scharf Africa (Pty.) Ltd., Germiston, Südafrika | 100 % | 4.037 | 819 |
| TOW SMT Scharf Ukrainia, Kiev, Ukraine | 100 % | 0 | 112 |
| SMT Scharf Südamerica SpA, Santiago, Chile | 100 % | -137 | -167 |
| RDH Scharf (seit 06.02.2018), Alban Ontario, Kanada | 100 % | 4.711 | -603 |
| OOO SMT Scharf, Novokuznetsk, Russische Föderation | 100 % * | 6.810 | 2.224 |
| OOO SMT Scharf Service, Novokuznetsk, Russische Föderation | 100 % *** | 148 | 114 |
| Scharf Mining Machinery (Beijing) Co., Ltd., Beijing, China | 100 % ** | 2.355 | -355 |
| Scharf Mining Machinery (Xuzhou) Ltd, Xuzhou, China | 100 % | 3.392 | -99 |
* davon 1,25 % mittelbar über SMT Scharf GmbH
** mittelbar über SMT Scharf GmbH
*** mittelbar über OOO SMT Scharf
**** Befreiung gemäß § 264 Abs. 3 HGB
Die Hauptgeschäftstätigkeit aller Tochterunternehmen ist die Herstellung, Reparatur und der Vertrieb von Maschinen und Anlagen jeder Art und der Handel mit diesen.
Mit Wirkung zum 6. Februar 2018 hat die SMT Scharf AG 100 Prozent der Anteile an der RDH Mining Equipment mit Sitz in Alban, Kanada erworben. Der Kaufpreis betrug rund 8,0 Mio. CAD (entspricht ca. 5,17 Mio. EUR). Er wurde in einem Baranteil in Höhe von 7,0 Mio. CAD (4,58 Mio. EUR) geleistet. Der verbleibende Betrag wird drei Jahre nach dem Übertragungsstichtag in eigenen Aktien der SMT Scharf AG beglichen. Der hierfür maßgebende Kurs je Aktie (in CAD) wurde bereits festgelegt. Bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Kaufpreiskomponente entstehende Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag würden den Wert der Kaufpreisverpflichtung und damit auch die Anzahl der auszugebenden Kapitalanteile mindern. Maximal müssten nach aktuellem Kenntnisstand 46.446 Anteile ausgegeben werden. Mit dem Erwerb wurde ein negativer Finanzmittelfonds (Kontokorrentlinie) von 0,9 Mio. CAD (entspricht 0,6 Mio. EUR) übernommen.
Für die Gesellschaft SMT Scharf Saar GmbH i.L., Neunkirchen, wurde nach Ablauf der Liquidationszeit die Austragung aus dem Register beantragt. Diese wurde am 17. Juli 2018 vorgenommen. Somit entfällt die Gesellschaft in Zukunft aus dem Konzern.
Die SMT Scharf AG hat als börsennotierte Aktiengesellschaft gemäß § 161 AktG eine Erklärung abzugeben, inwieweit sie den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entspricht. Vorstand und Aufsichtsrat haben diese Erklärung am 3. Dezember 2018 abgegeben. Sie ist den Aktionären unter www.smtscharf.com zugänglich gemacht worden.
Nachtragsbericht
SMT Scharf AG prüft Beteiligung an Elektronikspezialisten ser elektronik
Die SMT Scharf AG befindet sich in fortgeschrittenen Verhandlungen über eine Beteiligung an der ser elektronik GmbH mit Sitz in Möhnesee. Mit der Beteiligung setzt SMT Scharf seine Unternehmensstrategie konsequent fort und erweitert das Portfolio um wertvolle Kompetenzen im Bereich der Elektronik und Steuerung. SMT Scharf arbeitet bereits seit vielen Jahren mit dem Elektronikspezialisten zusammen. ser elektronik entwickelt kundenspezifische elektronische Steuerungen und Komponenten. Die Systeme, die in die Transportlösungen von SMT Scharf für den Kohle- und Nicht-Kohle-Bergbau integriert werden, produziert das Unternehmen in eigener Fertigung. Automatisierung und Datenmanagement gewinnen im Untertagebergbau zunehmend an Bedeutung. Der Kauf von ser elektronik würde dazu beitragen, die Inhouse-Kompetenz von SMT Scharf auf diesem Gebiet zu stärken und die Transportsysteme auf die gewachsenen Anforderungen im Untertagebergbau auszurichten.
Hamm, den 27. März 2019
Der Vorstand
Hans Joachim Theiß
Wolfgang Embert
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss der SMT Scharf AG zum 31. Dezember 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der SMT Scharf AG beschrieben sind.
Hamm, den 27. März 2018
Der Vorstand
Hans Joachim Theiß
Wolfgang Embert
An die SMT Scharf AG, Hamm
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der SMT Scharf AG, Hamm, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und –Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der SMT Scharf AG, Hamm, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
● entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
● vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
1. Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“. Angaben zur Altersstruktur finden sich im Konzernanhang unter Ziffer 11.
Das Risiko für den Abschluss
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellen einen wesentlichen Posten im Konzernabschluss dar und betragen zum 31. Dezember 2018 EUR 25,2 Mio. (zum 31. Dezember 2017: EUR 24,7 Mio.). Dies entspricht 30 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 34 %).
Aufgrund der Geschäftstätigkeit des Konzerns besteht der Forderungsbestand im Wesentlichen gegenüber Kunden im Ausland. In den vorherigen Geschäftsjahren sind insbesondere von chinesischen Kunden Zahlungsziele wiederholt nicht eingehalten worden. Durch die Vereinbarung von Zahlungsplänen mit diesen Kunden wird der Forderungsbestand sukzessive abgebaut.
Die Einschätzung eines Wertberichtigungsbedarfs beruht neben der Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor allem auf Einschätzungen und Beurteilungen zur Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, länderspezifischen Risiken und aktuellen Konjunkturentwicklungen sowie einer Analyse historischer Forderungsausfälle. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden einzelfallbezogen anhand einer Analyse der Quoten der tatsächlichen Einbringlichkeit ermittelt. Dabei werden die besonderen Kundenmerkmale der Betreiber von Bergwerken, die überwiegend durch Gesellschaften mit staatlicher Beteiligung betrieben werden, bzw. die unter staatlicher Führung stehen, beachtet. Dies gilt insbesondere für die Kunden in China, Polen und Russland.
Die Einschätzung der Werthaltigkeit, vor allem bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus Umsätzen gegen die Betreiberfirmen von Bergwerken (Segment Kohle), ist in besonderem Maße ermessenbehaftet und hängt von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter ab. Es besteht entsprechend das Risiko, dass Wertberichtungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht in ausreichender Höhe gebildet wurden.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns mit den Verfahren befasst und die zugrundeliegenden Kontrollen der Folgebewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geprüft. Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit des Bestands an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie die Beurteilung der Bewertung zum Abschlussstichtag. Wir haben den Forderungsbestand durch Saldenbestätigungsanfragen auf Vorhandensein geprüft, darüber hinaus Prüfungshandlungen zur Verifizierung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem in den Bereichen Vertrieb und Debitorenmanagement durchgeführt.
Wir haben die Angemessenheit der für die Wertermittlung bedeutsamen Annahmen und Ermessensentscheidungen zur Herleitung der Werthaltigkeit beurteilt. Die Einschätzung der SMT Scharf Gruppe über die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Kunden sowie die aktuelle Konjunkturentwicklung wurde auf Ebene der operativen Gesellschaften beurteilt. Dabei haben wir auch die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen analysiert. Für die überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen langfristige Zahlungspläne vereinbart worden sind, haben wir deren Einhaltung im Einzelfall geprüft. Zudem haben wir anhand von Risikoüberlegungen überfällige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Stichproben untersucht.
Wir haben die Vorgehensweise mit den bei der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen und rechnerisch in Stichproben nachvollzogen. Die ermittelten Wertberichtigungen haben wir weiterhin vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit durch analytische Vergleiche mit den in den Vorjahren vorgenommenen Abwertungen bei einzelnen Debitoren und auf den Gesamtbestand an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beurteilt.
Unsere Schlussfolgerungen
Der Konzern wendet ein sachgerechtes Verfahren zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an. Die zugrunde liegenden Annahmen und Ermessensentscheidungen sind insgesamt ausgewogen. Die vorgenommenen Wertberichtungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgten in einem angemessenen Umfang.
2. Umsetzung der Einführung des IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen einschließlich der Angaben zur Erstanwendung kürzlich veröffentlichter Verlautbarungen verweisen wir auf den Konzernanhang im Abschnitt „Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“. Zu Umsatzerlösen, Vertragsvermögenswerten und Vertragsverbindlichkeiten verweisen wir auf den Anhang zum Konzernabschluss, Abschnitte „Segmentberichterstattung“, sowie „Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung“ und „Erläuterungen zur Bilanz“.
Das Risiko für den Abschluss
Die Umsatzerlöse stellen einen wesentlichen Posten im Konzernabschluss dar und werden als wesentlicher Key Performance Indicator (KPI) zur Unternehmenssteuerung herangezogen.
Der Konzern differenziert in der Art des Umsatzgeschäfts nach Neuanlagen- und Servicegeschäft. Im Berichtsjahr 2018 entfielen 50 % (Vorjahr: 44 %) der Umsatzerlöse auf das Neuanlagengeschäft und dem entsprechend 50 % (Vorjahr: 56 %) auf Umsätze aus Ersatzteil- und Serviceaufträgen. Die regionale Verteilung der Umsatzanteile ist dabei stark unterschiedlich ausgeprägt.
Insbesondere bei Neuanlagen-Projekten bestehen diverse Leistungsverpflichtungen (Güter und/oder Dienstleistungen). Die Erlösrealisierung erfolgt mit Übergang der Verfügungsmacht eines Gutes an die Kunden der SMT Scharf Gruppe bzw. bei Leistungserbringung der Dienstleistung. Zum Abschlussstichtag noch nicht erfüllte Leistungsverpflichtungen werden im Einzelfall durch die Gesellschaft analysiert und abgegrenzt. Ein untergeordneter Teil der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird über kundenspezifische Produkte abgewickelt. Die Realisierung des Umsatzes für kundenspezifische Produkte erfolgt in der Regel basierend auf dem zeitraumbezogenen Erlösrealisationsmodell.
Die Bilanzierung gemäß IFRS 15, Erlöse aus Verträgen mit Kunden, ist aus unserer Sicht ein Bereich mit einem bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen (einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen) und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt. Zudem stellt die erstmalige Anwendung von IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die neuen bilanzierungsrelevanten Kriterien eine besondere Komplexität dar.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen der Umsatzrealisierung befasst. Zudem haben wir die Ausgestaltung und Wirksamkeit der rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen durch Nachvollziehen von spezifischen Geschäftsvorfällen von deren Entstehung bis zur Abbildung im Konzernabschluss sowie durch Testen von Kontrollen beurteilt. Unsere Prüfungshandlungen beinhalteten unter anderem die Durchsicht der vertraglichen Grundlagen sowie Vertragskonditionen. Hinsichtlich der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 haben wir uns mit den von SMT Scharf durchgeführten Maßnahmen zur Implementierung des neuen Standards befasst. Im Rahmen der Beurteilung der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Vertragsanalyse haben wir insbesondere aufgrund unseres Verständnisses des Geschäftsmodells und der Vertragsgestaltungen gewürdigt, ob die Anforderungen zur Umsatzrealisierung entsprechend vorliegen.
Unsere Schlussfolgerungen
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Umsatzrealisierung aus Verträgen mit Kunden im Zusammenhang mit der Einführung des IFRS 15 ergeben.
3. Bilanzielle Abbildung des Erwerbs der RDH Mining Equipment Ltd., Alban/Kanada
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Konzernanhang im Abschnitt „Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“. Angaben zur Zusammensetzung und Bewertung finden sich im Konzernanhang im Abschnitt „Angaben zu Tochterunternehmen“.
Das Risiko für den Abschluss
Der Erwerb der RDH Mining Equipment Ltd., Alban/Kanada, ist für die SMT Scharf Gruppe als wesentliche Unternehmenstransaktion einzuordnen und beläuft sich auf einen Kaufpreis in Höhe von EUR 5,2 Mio. (CAD 8 Mio.). Bei Unternehmenstransaktionen bzw. Unternehmenserwerben werden gemäß IFRS 3 für den Ansatz der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden die Zeitwerte als Bewertungsmaßstab herangezogen. Die Einschätzung der Zeitwerte der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden sind in besonderem Maße ermessensbehaftet und hängen von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter ab. Es besteht das Risiko, dass die Bewertungsentscheidungen einen Wertberichtigungsbedarf auslösen, der nicht in ausreichender Höhe gebildet wurde.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Die gesetzlichen Vertreter haben durch ein auf ein Gutachten gestütztes sachgerechtes Bewertungsverfahren die Aufteilung des Kaufpreises (Purchase Price Allocation) nachgewiesen. Unsere Prüfungshandlungen umfassten insbesondere die Prüfung der Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit und Plausibilität der zugrundeliegenden Planungsannahmen sowie die Beurteilung der weiteren von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Einschätzungen. Wir haben die Vorgehensweise mit den bei der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen.
Unsere Schlussfolgerungen
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Vorgehensweise der SMT Scharf AG zur Ermittlung und Bilanzierung der Zeitwerte aus dem Erwerb der RDH Mining Equipment Ltd., Alban/Kanada, ergeben.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
· die im Konzernlagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung,
· die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
· den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
· die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 6 HGB zum Konzernlagebericht.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
· wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
· anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschengesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
● beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
● holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
● beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 23. Mai 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Oktober 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der SMT Scharf AG, Hamm, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefan Schumacher.
Bielefeld, den 28. März 2019
**Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
gez. Stramitzer, Wirtschaftsprüfer
gez. Schumacher, Wirtschaftsprüfer
Anlage zum Bestätigungsvermerk: Nicht inhaltlich geprüfte Bestandteile des Konzernlageberichts
Folgende Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
· die im Konzernlagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung
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