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FORIS AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 20, 2019

160_rns_2019-05-20_f7c2e2a7-c554-4539-8ebf-4494e201a7ec.html

Annual / Quarterly Financial Statement

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FORIS AG

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Kennzahlen

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01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Umsatzerlöse 4.711 5.046
Bruttoergebnis vom Umsatz 2.288 2.148
Personalkosten 2.123 2.049
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.438 1.339
Ergebnis im Berichtszeitraum -3.046 1.246
Eigenkapitalrendite -15,3 % 6,2 %
Umsatzrendite -64,6 % 24,7 %
EBIT -2.211 913
EBITDA -355 985
31.12.18

TEUR
31.12.17

TEUR
Gesamtkapital 17.941 21.122
Eigenkapital 16.441 19.953
Eigenkapitalquote 91,6 % 94,5 %
Zahlungsmittel 1.972 739
Verbindlichkeiten 955 253
Rückstellungen 545 917
31.12.18

EUR
31.12.17

EUR
Schlusskurs 2,88 2,81
31.12.18

TEUR
31.12.17

TEUR
Marktkapitalisierung 13.412 13.086

Inhaltsverzeichnis

A. Jahresabschluss der FORIS AG (HGB)

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2018 (Aktiva)

Anlage 2: Bilanz zum 31. Dezember 2018 (Passiva)

Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

I. Allgemeine Angaben sowie Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz

III. Sonstige Angaben

B. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.

C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Bericht des Aufsichtsrats

Lagebericht

Unternehmenskalender

A. Jahresabschluss der FORIS AG (HGB)

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 104.726,00 148.968,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 86.626,00 57.266,00
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 1.873.306,00 3.622.180,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung 2.758.455,24 3.295.369,87
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.031.023,96 2.544.439,15
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.900.127,58 8.262.998,46
3. Sonstige Vermögensgegenstände 123.101,24 1.116.538,02
III. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 217,57 235,12
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.972.318,23 739.313,05
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
I. Rechnungsabgrenzungsposten 7.075,00 10.663,00
D. AKTIVE LATENTE STEUERN
I. Aktive latente Steuern 84.406,00 1.324.368,00
SUMME AKTIVA 17.941.382,82 21.122.338,67
PASSIVA
31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 4.656.933,00 4.656.933,00
II. Kapitalrücklage 11.823.006,01 11.823.006,01
III. Andere Gewinnrücklagen 2.433.701,00 2.433.701,00
IV. Bilanzgewinn/ Bilanzverlust -2.472.222,10 1.038.979,89
16.441.417,91 19.952.619,90
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Sonstige Rückstellungen 544.514,67 916.682,26
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 301.727,09 102.562,70
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 95.349,61 87.869,85
3. Sonstige Verbindlichkeiten 558.373,54 62.603,96
davon aus Steuern: 32.484 EUR (Vorjahr: 60.838 EUR)
davon im Rahmen sozialer Sicherheit: 4.671 EUR (Vorjahr: 1.588 EUR)
SUMME PASSIVA 17.941.382,82 21.122.338,67

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
1. Umsatzerlöse 4.710.787,02 5.046.246,21
2. Sonstige betriebliche Erträge davon aus Währungsumrechnung 1.199,38 EUR (Vorjahr: 0 EUR) 542.766,85 515.690,63
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.423.159,78 -2.898.141,30
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.816.664,07 -1.787.189,32
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung; davon für Altersversorgung: 10.252,57 EUR (Vorjahr: 8.536 EUR) -306.169,43 -262.129,19
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -82.201,18 -71.922,32
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.438.055,88 -1.339.178,66
7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 1.375.267,72 1.709.635,61
8. Erträge aus anderen Wertpapieren 11,15 10,7
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge;davon aus verbundenen Unternehmen: 392.127 EUR (Vorjahr: 372.492 EUR) 410.793,73 445.259,79
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -1.773.991,55 0
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen;davon an verbundene Unternehmen: 4.727 EUR (Vorjahr: 31.652 EUR) -4.928,82 -31.824,43
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.239.964,45 -80.240,17
13. Ergebnis nach Steuern -3.045.508,69 1.246.217,55
14. Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag -3.045.508,69 1.246.217,55
15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.038.979,89 1.036.584,39
16. Ertrag aus Kapitalherabsetzung 0 283.581,00
17. Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG 0 -283.581,00
18. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen 0 -778.128,75
19. Dividende -465.693,30 -465.693,30
20. Bilanzgewinn/ Bilanzverlust -2.472.222,10 1.038.979,89

I. Allgemeine Angaben sowie Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. In 2018 hat die Hauptversammlung den Geschäftszweck erweitert und klargestellt. Diese Erweiterung diente dazu, bestimmte Geschäftstätigkeiten im laufenden operativen Geschäft (z.B. die sog. Beklagtenfinanzierung im Geschäftsbereich Prozessfinanzierung) einzuschließen sowie den Weg zu bereiten, neue Geschäftsfelder innerhalb des FORIS-Konzerns einzuführen. Auch wurde der Geschäftszweck einiger Tochtergesellschaften im satzungsmäßigen Geschäftszweck der FORIS AG konsolidiert. Der Geschäftszweck umfasst seitdem den Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Gründung, der Erwerb, die Beteiligung und die Veräußerung von Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere Vorratsgesellschaften, auch die Beteiligung an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, Unternehmens- und Organisationsberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Unternehmensgründen und Unternehmensentwicklung einschließlich auch von Informations-, Trainings- und Coaching-Veranstaltungen, Seminaren, die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter, die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art, Softwareberatung, Herstellung und Betrieb von Internetplattformen und Internetdienstleistungen einschließlich Agentur- und Mediadienstleistungen sowie damit zusammenhängende Geschäfte, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten rechts- und steuerberatender Berufe, auch, soweit rechtlich zulässig, als eigenständige Dienstleistung und einschließlich Dienstleistungen und Plattformen zur Konfliktlösung. Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist Muttergesellschaft und gleichzeitig oberste Muttergesellschaft des FORIS Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.

Die FORIS AG ist eine kleine deutsche Aktiengesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB), die gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB aufgrund ihrer Börsennotierung als große Kapitalgesellschaft gilt. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Führung der Bücher erfolgen unter Beachtung der handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss ist in EURO aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) ist er gerundet nach kaufmännischer Rechnungsmethode dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können.

Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

Der Lagebericht der FORIS AG und der Konzernlagebericht sind nach § 315 Abs. 3 in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht 2018 veröffentlicht. Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses der FORIS AG erfolgt im Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der FORIS AG unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html.

I.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Einzelabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

I.2.1 Umsatzrealisierung

Die FORIS AG realisiert Umsatzerlöse grundsätzlich dann, wenn der Kunde die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das gelieferte Gut erlangt hat oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung.

Abweichend hiervon werden im Bereich Prozessfinanzierung Umsatzerlöse dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig, nach einem Obsiegen in zweiter Instanz die Revision nicht zugelassen oder wenn ein Vergleich geschlossen wird.

I.2.2 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst.

I.2.3 Fremdwährungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum entsprechenden Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet.

I.2.4 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögensgegenständen zwischen zwei und vier Jahren.

Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen.

Planmäßige Abschreibungen bei den Sachanlagen wurden wie folgt vorgenommen:

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Anlagegegenstände Abschreibungsmethode Nutzungsdauer in Jahren
Büroeinrichtungen linear 10 - 12
EDV Hardware linear 3 - 5
Einbauten in fremde Gebäude linear 10

Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Von der Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände bis 800,- EUR wird entsprechend der steuerlichen Vorschriften Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt.

I.2.5 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

I.2.6 Vorräte (Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung)

Unter dieser Position werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Diese werden bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die direkt zurechenbaren Kosten, insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten und etwaige Kosten für Gutachter. Wertberichtigungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und die fortgeführten Anschaffungskosten unterschritten werden.

I.2.7 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Davon in Abzug gebracht werden Einzel- und pauschalisierte Einzelwertberichtigungen, die entweder auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken bzw. pauschal aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

I.2.8 Wertpapiere

Die Wertpapiere werden mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, also mit dem gegebenenfalls geringeren Rückkaufwert ausgewiesen.

I.2.9 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld sowie jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten und sind zum Nennwert bilanziert.

I.2.10 Rechnungsabgrenzungsposten

Es handelt sich um Vorauszahlungen, deren Gegenleistungen in zukünftigen Dienstleistungen bestehen. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.

I.2.11 Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern umfassen zu erwartende Steuererstattungen bzw. zukünftige Ertragsteuerminderungen aus der Nutzung von in Vorjahren entstandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Die aktiven latenten Steuern werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.

Soweit die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz.

I.2.12 Eigenkapital

Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen der Aktienrückkäufe erworbenen Anteile wurden eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 22. September 2014 und am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragen.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2016 betrug 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals. Der Wert der eigenen Anteile zum 31. Dezember 2016 wurde offen vom Eigenkapital abgesetzt.

Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Das freiwillige öffentliche Kaufangebot wurde am 4. Mai 2017 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 247.025 Aktien zurückgekauft. Die in 2017 zurückgekauften Aktien entsprachen 5,00 % des Grundkapitals.

Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2015 und 2017 erworbenen Anteile wurden im Geschäftsjahr 2017 eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragen.

I.2.13 Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie wurden bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

I.2.14 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sowie zur Bilanz

II.1 Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

II.1.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft setzen sich aus den folgenden Bereichen zusammen und werden im Wesentlichen im Inland erzielt:

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Umsatzerlöse 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Prozessfinanzierung und Monetarisierung 3.887.363,91 4.397.747,19
Kostenweiterbelastungen im Konzern 823.423,11 648.499,02
Summe 4.710.787,02 5.046.246,21

Die Umsatzerlöse werden im Wesentlichen im Inland erzielt.

Wesentlicher Bestandteil der Kostenweiterbelastungen sind Weiterberechnungen von Personalkosten und allgemeine Kosten der IT-Infrastruktur. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung.

II.1.2 Sonstige betriebliche Erträge

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Sonstige betriebliche Erträge 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Periodenfremd 512.636,49 459.207,54
Verkauf Kundenstamm 0 25.000,00
Sonstige 30.130,36 31.483,09
Summe 542.766,85 515.690,63

Die periodenfremden Erträge enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen.

II.1.3 Aufwendungen für bezogene Leistungen

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Bezogene Leistungen 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Prozessfinanzierung und Monetarisierung 2.423.159,78 2.898.141,30

II.1.4 Personalaufwand

Die Löhne und Gehälter enthalten zum überwiegenden Teil Gehälter. In den sozialen Abgaben sind die Arbeitgeberanteile der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge enthalten. Über die laufende Entlohnung der Mitarbeiter hinaus erfolgen keine Vergütungen beispielsweise in Form von Pensionszusagen.

II.1.5 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

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Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Immaterielle Vermögensgegenstände 44.242,00 48.861,20
Sachanlagen 37.959,18 23.061,12
Summe 82.201,18 71.922,32

II.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind wie im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage.

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Sonstige betriebliche Aufwendungen 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Wertberichtigungen 818.955,47 200.467,52
Rechts- und Beratungskosten 346.269,89 75.212,11
Raumkosten 244.842,67 164.947,49
Werbe- und Bewirtungskosten 297.790,40 244.466,66
EDV und Telefonkosten 192.063,81 126.146,24
Buchführung, Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung 95.186,33 130.579,36
Aufsichtsratsvergütung 102.117,08 126.685,82
Börsenkosten inklusive Hauptversammlung 68.266,81 75.819,73
Beiträge und Versicherungen 32.263,94 22.355,50
Bücher, Zeitschriften und Fortbildung 62.280,14 66.006,44
Reisekosten 51.217,20 51.799,88
Mahnkosten 0 0
Personalwerbung 76.325,33 13.347,37
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 2.333,87 2.882,95
Übrige 48.142,94 38.461,59
Summe 2.438.055,88 1.339.178,66

II.1.7 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

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Ergebnisabführung 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
GO AHEAD GmbH 413.830,20 1.006.644,58
FORATIS AG 892.311,71 671.079,62
FORIS Vermögensverwaltungs AG 69.125,81 31.911,41
Summe 1.375.267,72 1.709.635,61

II.1.8 Zinserträge und ähnliche Erträge

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Zinserträge 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Interne Zinserträge aus Verrechnung 392.127,12 372.492,36
Zinsen auf Steuererstattungen 0 47.881,50
Zinsen Prozessfinanzierung 18.453,44 24.706,20
Übrige Zinsen und ähnliche Erträge 213,17 179,73
Summe 410.793,73 445.259,79

Die internen Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung von Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Wir verweisen auf die Angaben im Anhang unter II.2.4.2.

II.1.9 Zinsaufwendungen und ähnliche Aufwendungen

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Zinsaufwendungen 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Zinsen auf Steuernachforderungen aus der steuerlichen Außenprüfung 0 0
Interne Zinsaufwendungen aus Verrechnung 4.726,82 31.652,43
Sonstige 202 172
Summe 4.928,82 31.824,43

II.1.10 Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens

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Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Finanzanlagen 1.773.974,00 0

Die Position betrifft die außerplanmäßige Abschreibung auf die Beteiligung an der Go Ahead GmbH.

II.1.11 Aufwendungen aus Verlustübernahme

Aufwendungen aus Verlustübernahmen aus abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen waren nicht zu erfassen.

II.1.12 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Veränderung latente Steuern -1.239.962,00 -282.540,00
Ertragsteuern Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften -2,77 202.308,32
Gewerbe- und Körperschaftsteuer Vorjahre 0,32 -8,49
Summe -1.239.964,45 -80.240,17

Die Auflösung aktiver latenter Steuern ist durch die Bewertung des körperschaftsteuerlichen Verlustvortrags der FORIS AG verursacht. Die Veränderung resultiert aus aktualisierten Planungsrechnungen zu den Konzerngesellschaften und den damit verbundenen deutlich geringeren künftigen Ergebniserwartungen.

II.2 Erläuterung zur Bilanz

II.2.1 Anlagevermögen

Anlagespiegel vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2018

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 336.199,23 0 0 336.199,23
336.199,23 0 0 336.199,23
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 357.055,49 67.319,18 378,95 423.995,72
357.055,49 67.319,18 378,95 423.995,72
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.647.179,00 25.100,00 0 3.672.279,00
3.647.179,00 25.100,00 0 3.672.279,00
Summe 4.340.433,72 92.419,18 378,95 4.432.473,95

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen Buchwert
01.01.2018

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
31.12.2018

EUR
31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 187.231,23 44.242,00 0 231.473,23 104.726,00 148.968,00
187.231,23 44.242,00 0 231.473,23 104.726,00 148.968,00
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 299.789,49 37.959,18 378,95 337.369,72 86.626,00 57.266,00
299.789,49 37.959,18 378,95 337.369,72 86.626,00 57.266,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 24.999,00 1.773.974,00 0 1.798.973,00 1.873.306,00 3.622.180,00
24.999,00 1.773.974,00 0 1.798.973,00 1.873.306,00 3.622.180,00
Summe 512.019,72 1.856.175,18 378,95 2.367.815,95 2.064.658,00 3.828.414,00

II.2.2 Finanzanlagevermögen

Anteile an verbundenen Unternehmen

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Name, Sitz Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens Beteiligungsquote Bilanzielles Eigenkapital Periodenergebnis 01.01. -
31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
31.12.2018

%
31.12.2017

%
31.12.2018

EUR
31.12.2018

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Atrium Vermögensverwaltungs Limited, Bonn 1) 0 0 100 100 9.403 2.011
BGGK GmbH, Bonn 25.000 0 100 0 21.887 -3.113
CPM Cash Pool GmbH, Bonn 1 1 100 100 0 0
Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn 25.000 25.000 100 100 31.217 786
FORATIS AG, Bonn 50.000 50.000 100 100 55.000 0
FORIS Gründungs GmbH, Bonn 2) 0 0 100 100 25.000 0
FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 250.000 250.000 100 100 255.000 0
Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn 50.000 50.000 100 100 53.846 1.327
GO AHEAD GmbH, Bonn 1.473.200 3.247.174 100 100 100.000 0
Go Ahead Secretarial Service Ltd, Dublin 100 0 100 0 0 0
Go Ahead Service Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
Go Ahead Services Limited,Birmingham 1 1 100 100 13.642 -102
lavend GmbH, Bonn 2) 0 0 100 100 25.000 0
On Behalf Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
On Behalf Service Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
On Behalf Services Limited,Birmingham 1 1 100 100 0 0
Summe 1.873.306 3.622.180

1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.

2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EUR und wird von der FORATIS AG gehalten.

II.2.3 Vorräte

II.2.3.1 Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung

Die Einzelwertberichtigungen auf geleistete Anzahlungen aus der Prozessfinanzierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt.

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung 4.258.200,99 4.053.713,48
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -1.499.745,75 -758.343,61
Summe 2.758.455,24 3.295.369,87

II.2.3.2 Anteile an zum Verkauf bestimmten Kapitalgesellschaften

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Vorratsgesellschaften - AG 51.495,45 51.495,45
Einzahlungsverpflichtung - AG -50.000,00 -50.000,00
Wertberichtigungen - AG -1.495,45 -1.495,45
Summe 0 0

Unter den Vorräten werden die Anteile, die die FORIS AG an den Vorratsgesellschaften hält, ausgewiesen.

Im Rahmen des Cashpooling-Modells wurden im Jahr 2000 Vorratsgesellschaften gegründet. Aufgrund der anschließenden Rechtsprechung wurden diese nicht mehr genutzt und mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und somit erfolgte eine Eliminierung in der Bilanz. Der Vermögenswert hat sich im Geschäftsjahr 2018 nicht verändert.

II.2.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

II.2.4.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Forderungen Prozessfinanzierung und Monetarisierung 2.231.892,99 3.720.344,46
./. Einzelwertberichtigung hierauf -200.869,03 -1.175.905,31
Vermögenswert Prozessfinanzierung und Monetarisierung 2.031.023,96 2.544.439,15

Den Forderungen aus der Prozessfinanzierung stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 201 TEUR (Vorjahr: 1.176 TEUR) gegenüber. Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit von der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 9 % (Vorjahr: 32 %) wertberichtigt.

Von den Forderungen sind zum Bilanzstichtag keine bei Treuhändern im Rahmen der Abwicklung hinterlegt (Vorjahr: 1.246 TEUR).

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 144 TEUR (Vorjahr: 153 TEUR) eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

II.2.4.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Die Verzinsung des Saldos erfolgt taggenau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 5,5 % p. a.

II.2.5 Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Steuerforderungen und Sicherheitsleistungen ausgewiesen. Die Forderungen werden, soweit dies vereinbart ist, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Die Tilgung erfolgt, soweit sie vereinbart wurde, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

II.2.6 Aktive latente Steuern

Infolge der erstmaligen Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (BilMoG) geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften wurden zum 1. Januar 2010 aktive latente Steuern von 1.716 TEUR erfolgsneutral über die anderen Gewinnrücklagen gebildet.

Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2018 über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend der vorliegenden Steuerbescheide und der entsprechenden Fortschreibung in Höhe von 5,3 Mio. EUR (Vorjahr: 4,5 Mio. EUR). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden in Höhe von 84 TEUR (Vorjahr: 1.324 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete steuerliche Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 % zugrunde gelegt. Die Veränderung wurde erfolgswirksam unter den Ertragsteuern erfasst. Insoweit verweisen wir auch auf die Angaben im Anhang unter II.1.12 sowie II.2.7.3.

II.2.7 Eigenkapital

II.2.7.1 Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der FORIS AG beträgt 4.656.933,00 EUR (Vorjahr: 4.656.933,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.656.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten 5 Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 8. bis zum 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat 3,25 EUR je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 0,62 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 8. bis zum 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. August 2015 bis Donnerstag, den 3. September 2015 um 12:00 Uhr (MEZ).

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 10. August 2015 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. September 2015 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Sämtliche zum Rückkauf eingereichten Aktien wurden vollständig berücksichtigt.

Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 247.025 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis betrug 3,15 EUR je eingereichter Stammaktie und lag um 5,71 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 8. bis zum 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. April 2017, bis Donnerstag, den 4. Mai 2017 um 12:00 Uhr (MEZ).

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 11. April 2017 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 4. Mai 2017 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 247.025 Aktien zu dem in der Angebotsunterlage festgelegten Preis von 3,15 EUR pro Aktie zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 778.128,75 EUR. Die Anzahl von 247.025 zurückgekauften Aktien entspricht rund 5,00 % des Grundkapitals.

Da im Rahmen des öffentlichen Kaufangebots insgesamt 536.235 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 247.025 FORIS-Aktien, wurden die Annahmeerklärungen nach den in der Angebotsunterlage niedergelegten Bedingungen bedient.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 insoweit aufgehoben, als der Vorstand ermächtigt wurde, eigene Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilte Ermächtigung zur Einziehung der bereits unter dem Beschluss erworbenen und derzeit noch gehaltenen Aktien blieb bestehen.

In Umsetzung dieses Beschlusses und der Ermächtigung vom 10. Juni 2014 hat der Vorstand der FORIS AG am 20. Juni 2017 beschlossen, 283.581 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 5,74 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 20. Juni 2017 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragen.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2018 betrug 0 Stück oder 0,00 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2017: 0 Stück oder insgesamt 0,00 Prozent des damaligen Grundkapitals).

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Gezeichnetes Kapital 31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Gezeichnetes Kapital 4.656.933,00 4.656.933,00
Eigene Anteile 0 0
Gezeichnetes Kapital Gesamt 4.656.933,00 4.656.933,00

Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde der Vorstand der FORIS AG bis zum 11. Juni 2022 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben; jedoch dürfen die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft gegebenenfalls bereits hält oder die ihr nach § 71d oder § 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweils bestehenden Grundkapitals umfassen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeübt werden. Der Erwerb kann dabei durch die Gesellschaft, durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte durchgeführt werden. Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots bzw. mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebotes (zusammen "öffentliches Erwerbsangebot").

Bei Erwerb über den Börsenhandel darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs (oder, soweit in dieser Ermächtigung auf den Xetra-Schlusskurs abgestellt wird, den in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen Nachfolgesystems ermittelten Schlusskurses) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils dem Erwerb vorangegangenen drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten.

Bei dem Erwerb auf der Grundlage eines öffentlichen Erwerbsangebots darf der Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der FORIS-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung an Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnittskurs der drei Börsenhandelstage vor der öffentlichen Ankündigung einer etwaigen Anpassung abgestellt. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, muss die Annahme im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesellschaft je Aktionär kann vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, können über die Börse oder unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes durch Angebot an die Aktionäre veräußert werden. Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, stattdessen zu folgenden Zwecken zu verwenden:

· Er wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

· Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Abgabe von Aktien an Dritte als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder andere dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienliche Vermögenswerte zu erwerben dient. Der Gegenwert, zu dem erworbene eigene Aktien an Dritte abgegeben werden, darf den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsenhandelstagen vor dem Abschluss der Vereinbarung über den Unternehmens- oder Beteiligungserwerb oder der Vereinbarung über die Abgabe der Aktien an Dritte als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder dem Erwerb anderer dem Geschäftsbetrieb der Gesellschaft dienlicher Vermögenswerte nicht wesentlich unterschreiten. Für die Verwendung eigener Aktien zu den vorgenannten Zwecken wird das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe dieser Ermächtigung ausgeschlossen.

· Die erworbenen eigenen Aktien können darüber hinaus in anderer Weise als durch Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre abgegeben werden, wenn die Abgabe an Dritte gegen Zahlung eines Barkaufpreises erfolgt und der Veräußerungspreis je Aktie den durchschnittlichen Xetra-Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den jeweils der Veräußerung vorangegangenen drei Börsenhandelstagen nicht wesentlich unterschreitet. Für die Veräußerung eigener Aktien an Dritte nach Maßgabe dieser Ermächtigung wird das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Diese Ermächtigung beschränkt sich zudem auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft - wobei diese Höchstgrenze weder bezogen auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens, noch bezogen auf den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung überschritten werden darf - unter Anrechnung von Aktien, die aus einem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden, sowie unter Einbeziehung von Wandlungs- oder Optionsrechten auf Aktien aus einem bedingten Kapital, wenn die das Wandlungs- oder Optionsrecht jeweils gewährenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.

Die Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam und die Ermächtigungen unter den Unterpunkten 2 und 3 können zudem durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.

II.2.7.2 Kapitalrücklage

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Kapitalrücklage 31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Anfangsbestand 11.823.006,01 11.539.425,01
Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG 0 283.581,00
Endbestand 11.823.006,01 11.823.006,01

In die Kapitalrücklage wurde im Vorjahr der rechnerische Nominalwert der eingezogenen Aktien eingestellt.

II.2.7.3 Andere Gewinnrücklagen

Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen (BilMoG) erfolgte über die erstmalige Berücksichtigung von aktiven Steuerlatenzen im Geschäftsjahr 2010 in Folge des BilMoG. Ausschüttungsgesperrt gemäß § 268 Abs. 8 HGB ist ein Betrag in Höhe von 84 TEUR (Vorjahr: 1.324 TEUR), der der Summe der aktivierten latenten Steuern entspricht. Die hier ausgewiesene Gewinnrücklage übersteigt diesen Betrag.

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Entwicklung andere Gewinnrücklagen 31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Anfangsbestand 2.433.701,00 2.470.257,00
Einziehung eigener Anteile 0 -36.556,00
Endbestand 2.433.701,00 2.433.701,00

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Andere Gewinnrücklagen 31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
BilMoG 1.716.175,00 1.716.175,00
Sonstige 717.526,00 717.526,00
2.433.701,00 2.433.701,00

II.2.7.4 Bilanzgewinn/ Bilanzverlust

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Bilanzgewinn/ Bilanzverlust 31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag -3.045.508,69 1.246.217,55
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.038.979,89 1.036.584,39
Ertrag aus Kapitalherabsetzung 0 283.581,00
Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG 0 -283.581,00
Einstellungen in andere Gewinnrücklagen 0 -778.128,75
Dividende -465.693,30 -465.693,30
Bilanzgewinn/ Bilanzverlust -2.472.222,10 1.038.979,89

II.2.7.5 Gewinnverwendung

Wir schlagen der Hauptversammlung wegen des im Jahresabschluss der FORIS AG ausgewiesenen Bilanzverlusts für das Geschäftsjahr 2018 vor, keine Dividende an die Aktionäre zu beschließen.

II.2.8 Rückstellungen

II.2.8.1 Sonstige Rückstellungen

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Bezeichnung Stand 01.01.2018

EUR
Verbrauch

EUR
Umbuchung

EUR
Auflösung

EUR
Zuführung

EUR
Stand 31.12.2018

EUR
Risiken Prozessfinanzierung 532.430,38 27.277,73 0 427.355,66 45.825,26 123.622,25
Personalkosten 230.198,88 192.080,91 0 36.690,84 188.054,29 189.481,42
Aufbewahrungspflichten 11.334,00 0 0 0 202 11.536,00
Prozesskosten 0 0 0 0 81.000,00 81.000,00
Kosten für Erstellung und Prüfung Jahresabschluss, Erstellung Steuererklärungen 74.940,00 64.427,01 0 10.512,99 33.750,00 33.750,00
Aufsichtsratsvergütung 63.669,00 53.319,55 0 10.349,45 100.005,00 100.005,00
Berufsgenossenschaftsbeiträge und Schwerbehindertenausgleichsabgabe 4.110,00 4.110,00 0 0 5.120,00 5.120,00
916.682,26 341.215,20 0 484.908,94 453.956,55 544.514,67

Die Rückstellung "Risiken Prozessfinanzierung" bildet das Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte aus finanzierten Verfahren in diesem Bereich ab. In der Position Personalkosten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Resturlaub sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung enthalten. Bei den ausstehenden Rechnungen handelt es sich um im Geschäftsjahr 2018 erhaltene Lieferungen oder Leistungen, für die zum Stichtag eine Rechnung noch nicht vorlag. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahresabschlusses.

II.2.9 Verbindlichkeiten

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Gesamt 31.12.2018

EUR
Gesamt 31.12.2017

EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.12.2018

EUR
Restlaufzeit bis 1 Jahr 31.12.2017

EUR
Restlaufzeit bis 5 Jahre 31.12.2018

EUR
Restlaufzeit bis 5 Jahre 31.12.2017

EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 301.727,09 102.562,70 301.727,09 102.562,70 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 95.349,61 87.869,85 95.349,61 87.869,85 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 558.373,54 62.603,96 37.316,63 62.603,96 521.060,91 0
955.450,24 253.036,51 434.393,33 253.036,51 521.060,91 0

Es bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2018 geführt hätten.

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden. Der Vorstand muss bei der Erstellung des Jahresabschlusses Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Annahmen und Schätzungen liegen wiederum Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses beruhen. Dabei können die sich im Zeitablauf tatsächlich ergebenden Beträge, insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung, von diesen Schätzungen abweichen.

III.3 Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse KölnBonn eine Patronatserklärung über 3.000 TEUR abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Derzeit valutiert das Bankdarlehen der Sparkasse KölnBonn der FORIS Vermögensverwaltung wie im Vorjahr mit 0 TEUR.

Die FORIS AG hat für die BGGK GmbH eine Patronatserklärung abgegeben und sich verpflichtet, die BGGK GmbH jederzeit so finanziell auszustatten, dass sie ihre rechtlichen Verpflichtungen aus Prozessfinanzierungs- und/ oder damit verbundenen oder in Zusammenhang stehenden Verträgen und Erklärungen jederzeit erfüllen kann. Das Risiko der Inanspruchnahme ist vergleichbar mit dem Risiko der FORIS AG hinsichtlich ihres Kerngeschäfts der Prozessfinanzierung. Auf Basis der aktuell finanzierten Prozesse und der vorliegenden Kostenschätzungen rechnet die FORIS AG damit, die BGGK GmbH mit insgesamt 1.750 TEUR finanziellen Mitteln ausstatten zu müssen.

Für die angeführten, zu Nominalwerten angesetzten Eventualschulden wurden keine Rückstellungen gebildet, weil mit einer ergebniswirksamen Inanspruchnahme oder Belastung der Gesellschaft - über die zuvor genannte Liquiditätsausstattung hinaus - nicht gerechnet wird.

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2018 bestehen Mietverpflichtungen bis zu einem Jahr gegenüber der FORIS Vermögensverwaltungs AG aus dem Mietvertrag für die Büroimmobilie von 310 TEUR (Vorjahr: 310 TEUR). Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2018 keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

III.5 Rechtsstreitigkeiten und Schadenersatzansprüche

Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist die FORIS AG an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Jahresabschluss entsprechend berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG haben.

III.6 Anzahl der Arbeitnehmer

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31.12.2018 31.12.2017
Vorstand 2 3
Juristen 6 6
Sonstige Angestellte 27 27
Mitarbeiter gesamt 35 36
2018 2017
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) 34 33

III.7 Honorierung der Abschlussprüfer

Für das Geschäftsjahr 2018 fielen Kosten für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Höhe von 48 TEUR sowie für sonstige Leistungen in Höhe von 9 TEUR an.

III.8 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 betrug 406 TEUR (2017: 582 TEUR).

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat. Im Geschäftsjahr 2018 betrug die Vergütung für den Aufsichtsrat 100 TEUR (2017: 124 TEUR).

An ehemalige Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2018 und im Vorjahr keine Zahlungen geleistet.

Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Hinsichtlich weiterführender Informationen verweisen wir auch auf die Ausführungen im Vergütungsbericht des Konzernabschlusses unter C.8, der Teil des zusammengefassten Lageberichtes ist.

III.9 Nahestehende Unternehmen und Personen

Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.10 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter II.2.2 im Anhang.

Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über die reine Geldanlage hinaus keine Geschäftsbeziehungen.

Hinsichtlich der Vergütung des Managements verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.8 im Anhang. Darüber hinausgehende kurzfristig fällige Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anteilsbasierte Vergütungen wurden im Geschäftsjahr 2018 nicht gewährt.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Im Geschäftsjahr 2018 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen keine Dienstleistungen bezogen.

Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.

Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen oder Unternehmen, die nicht Gesellschaften des FORIS Konzerns sind, bestehen über die Angaben unter III.8 hinaus weder zum 31. Dezember 2018 noch zum 31. Dezember 2017.

III.10 Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 waren:

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31.12.2018 Anteilsbesitz
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand, Köln seit 15.02.2017 0,25%
Dr. Volker Knoop, Vorstand, Bonn seit 02.10.2017 0,14%

Herr Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller ist Beiratsvorsitzender der DZ-4 GmbH, Hamburg, ferner Beiratsmitglied der Ventusolar Global Capital GmbH, München, und Beiratsvorsitzender der mnoplus marketing GmbH, Bochum.

Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr 2018 aus folgenden Personen:

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31.12.2018 Anteilsbesitz
Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30.06.2009 8,14%
Olaf Wilcke, Chief Sales Officer, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30.06.2009 0,06%
Peter A. Börsch, Unternehmer, Köln seit 28.05.2018 0,00%
Christian Berner, Unternehmer, Hamburg bis 28.05.2018 0,21 %*

* am 28.05.2018

Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.

Herr Olaf Wilcke ist Vorstand bei German Sweets, einer Unterorganisation des BDSI (Bund der deutschen Süßwarenindustrie), Bonn.

Herr Christian Berner war zum Zeitpunkt seines Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat Vorsitzender des Beirates der ReboPharm Arzneimittelvertriebsgesellschaft mbH, Bocholt, Executive Chairman, Vorsitzender des Beirates der LR Health & Beauty Systems GmbH, Ahlen, Mitglied des Aufsichtsrates der 4Flow AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Klöpfer & Königer GmbH & Co KG, Garching, Mitglied des Aufsichtsrats der Apetito AG, Rheine, Mitglied des Beirates der apetito catering B.V. & Co. KG, Rheine, Member of Advisory Board der ATREUS GmbH, München, sowie Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Bremen.

Herr Peter A. Börsch ist Beiratsmitglied der C+S Service GmbH, Bergisch Gladbach, Beiratsmitglied der H.W. Schmitz-Gruppe, Andernach, Vorsitzender des Beirates der DBH GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Beirates der Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG, Leverkusen, und Vorsitzender des Beirates der Schmidt-Rudersdorf GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach.

III.11 Aktie

III.11.1 Anzahl der ausstehenden Aktien

Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 370.541 Aktien, die im Rahmen eines Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 5.489.459 Aktien reduziert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden dann insgesamt 548.945 Aktien im Rahmen eines weiteren Aktienrückkaufs zurückerworben. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung dieser 548.945 Aktien wurde die Anzahl der Aktien dann auf zunächst 4.940.514 Aktien reduziert.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR.

Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 247.025 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 247.025 Aktien zurückgekauft. Nach Abschluss des Rückkaufs aus 2017 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien 283.581 Stück oder 5,74 Prozent des Grundkapitals. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung wurde die Anzahl der ausstehenden Aktien auf 4.656.933 Aktien reduziert, die am 31. Dezember 2017 in selbiger Anzahl ausstanden.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2017 betrug 0 Stück oder 0,00 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2016: 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 Prozent des Grundkapitals). Der Wert der eigenen Anteile wurde im Vorjahr offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 und unter Berücksichtigung der Stimmrechtsmitteilungen halten einzelne Aktionäre bis zu 5 Prozent der Aktien und drei Aktionäre mehr als 5 Prozent und weniger als 10 Prozent der Aktien.

III.11.2 Schwellenwert und Mitteilungen

Die Avenit AG, Mönchengladbach, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20 Prozent (das entspricht 175.798 Stimmrechten) der insgesamt 5.489.459 Stimmrechte betragen hat.

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 Prozent (292.500 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 6. November 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 Prozent (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 Prozent (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine am 6. November 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 Prozent der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 Prozent (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 30. September 2014 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats September 2014 insgesamt 4.940.514 Stimmrechte betragen hat.

Herr Alexander Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Victor Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Philipp Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Christian Rollmann, Deutschland, hat uns am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 24. Juni 2015 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 6,07 Prozent (300.002 Stimmrechte) betragen hat.

Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland, hat am 7. Juli 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Juni 2015 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 Prozent (250.000 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 27. Oktober 2016 und mit Korrektur vom 31. Oktober 2016 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 27. Oktober 2016 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 9,88 Prozent (488.158 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 10,35 Prozent betragen.

Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 6. Dezember 2016 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 6. Dezember 2016 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte erstmalig überschritten hat und zu diesem Tag 3,05 Prozent (150.566 Stimmrechte) betragen hat.

Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2017 und mit Korrektur vom 16. Februar 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 13. Februar 2017 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,0002 Prozent (247.036 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 3,05 Prozent betragen.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 7. April 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 4. April 2017 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 4,79 Prozent (236.435 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 9,88 Prozent betragen.

Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 9. Mai 2017 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 5,74 Prozent (dies entspricht 283.581 Stimmrechten von insgesamt 4.940.514 Stimmrechten) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der FORIS AG 0,00 Prozent betragen.

Die Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, hat uns am 15. Mai 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 5 Prozent und 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,71 Prozent (133.864 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 5,0002 Prozent betragen.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 17. Mai 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,31 Prozent (114.243 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 4,79 Prozent betragen.

Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG am 30. Juni 2017 mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am 30. Juni 2017 insgesamt 4.656.933 Stimmrechte beträgt.

Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass Ihr Anteil an eigenen Aktien am 30. Juni 2017 die Schwelle von 5 Prozent und 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 Prozent (0 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der FORIS AG 5,74 Prozent betragen.

III.11.3 Entwicklung der Aktie

Der Kurs der FORIS Aktie hat am 31. Dezember 2018 2,88 EUR betragen (31. Dezember 2017: 2,81 EUR) Insgesamt war im Geschäftsjahr 2018 eine Schwankung zwischen 2,70 EUR und 3,28 EUR zu beobachten.

III.12 Veröffentlichung und Hauptversammlung

Die FORIS AG hat ihren testierten (Konzern-)Jahresabschluss 2017 am 22. März 2018 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Die Hauptversammlung fand am 28. Mai 2018 statt. Im Bundesanzeiger erfolgten die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der FORIS AG am 30. Mai 2018 und die des Konzernabschlusses am 3. Juli 2018.

III.13 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate Governance-Berichtes unter Punkt B. des Geschäftsberichtes 2018 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Bonn, 22. März 2019

FORIS AG

Der Vorstand

Dr. Volker Knoop

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

B. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die FORIS AG, Bonn

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FORIS AG, Bonn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der FORIS AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte der in Abschnitt 10 des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1) Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung

2) Bewertung der Anteile an der GO AHEAD GmbH

Zu 1) Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung

a) Das Risiko für den Abschluss

Die Vermögensgegenstände aus Prozessfinanzierung beinhalten die aktivierten Kosten aus laufenden Prozessen. Es handelt sich hierbei insbesondere um Anwalts-, Gerichts- sowie Gutachterkosten, welche sich im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 2.758 belaufen. Darin sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 1.500 enthalten. Sobald ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und bei Nichtzulassung der Revision oder im Falle eines Vergleichs, werden Forderungen aus Prozessfinanzierung erfasst. Diese betrugen im Geschäftsjahr 2018 insgesamt TEUR 2.031. Darin verrechnet sind Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 201.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Vermögensgegenständen sowie den Forderungen aus Prozessfinanzierung sind im Abschnitt "II.2.3.1" und im Abschnitt "II.2.4.1" des Anhangs enthalten. Angaben finden sich zudem im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt "C.1.II.2".

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und der Forderungen aus Prozessfinanzierung unterliegen hohen Anforderungen und sind in einem hohen Maße von Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Juristen abhängig. Die FORIS AG, Bonn, hat strukturierte Abläufe installiert, bei welchen es bereits vor Beginn der Finanzierung zu einer ersten Einschätzung der Verantwortlichen zur Wahrscheinlichkeit eines positiven Urteils kommt. Im Verlauf der Finanzierung sind weitere Kontrollschritte vorhanden, im Rahmen welcher diese Einschätzung aktualisiert wird. Trotz des somit getätigten hohen organisatorischen Aufwands bleibt das Ergebnis dieser Einschätzung ermessensbehaftet.

Aus unserer Sicht sind die laufenden sowie bereits abgeschlossenen Prozesse, welche in den Vermögensgegenständen sowie den Forderungen erfasst werden, im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da sie als sehr komplex einzustufen sind und ein umfangreiches juristisches Detailwissen erfordern. Die auf dieser Basis vorgenommenen Bewertungen stellen mit Unsicherheit behaftete Ermessensentscheidungen dar.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Wesentliches Ziel unserer Prüfungshandlungen war die Sicherstellung der systematischen Vorgehensweise und der Angemessenheit der Bewertung der Vermögensgegenstände sowie der Forderungen aus Prozessfinanzierung.

Zu diesem Zweck haben wir umfangreiche Prüfungsschritte bei allen wesentlichen Prozessfinanzierungen sowie stichprobenartig bei kleineren Prozessfinanzierungen durchgeführt. Hierzu zählten eine Überprüfung der Abläufe und Kontrollen, eine ausführliche Befragung der Verantwortlichen zur aktuellen Einschätzung der jeweiligen Prozesse und die stichprobenartige Überprüfung der aktivierten Kosten.

Daneben haben wir in die relevanten Prozessakten Einsicht genommen und die ergangenen Urteile und geschlossenen Vergleiche gewürdigt. Auch die durch die FORIS AG, Bonn, erstellten internen Richtlinien, die Aufsichtsratssitzungsprotokolle und die geschlossenen Finanzierungsverträge haben wir kritisch durchgesehen.

Die der Werthaltigkeit zu Grunde liegenden Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht hinreichend dokumentiert sowie begründet.

Zu 2) Bewertung der Anteile an der GO AHEAD GmbH

a) Das Risiko für den Abschluss

Zum Abschlussstichtag weist die Bilanz die Anteile an der GO AHEAD GmbH mit einem Buchwert von insgesamt TEUR 1.473 aus.

Als Ergebnis des jährlichen Wertminderungstests wurde bezüglich der Anteile der GO AHEAD GmbH ein Wertminderungsaufwand in Höhe von TEUR 1.774 erfasst.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang in den Abschnitten "I.2.5", "II.1.6" und "II.2.2" enthalten.

Im Rahmen dieses Wertminderungstests werden komplexe Bewertungsmodelle verwendet, welche auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung des jeweiligen operativen Geschäfts sowie der daraus resultierenden Zahlungsströme basieren. Das Ergebnis der Wertminderungsprüfung unterliegt daher maßgeblich dem Einfluss geschätzter Werte.

Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Planung, die dem Wertminderungstest zu Grunde liegt, durch eine Analyse der uns vorgelegten Planungsprämissen und -unterlagen sowie durch intensive Erörterung mit dem verantwortlichen Mitarbeiter des Mandanten und dem Vorstand plausibilisiert. Dabei haben wir diese auch auf eine möglicherweise einseitige Ermessensausübung hin untersucht.

Wir haben die verwendeten Berechnungsverfahren auf ihre methodisch korrekte Anwendung, die Herleitung der Diskontierungszinsen sowie die rechnerische Richtigkeit geprüft.

Das Berechnungsergebnis des Mandanten haben wir unter anderem durch kritische Durchsicht der vom Mandanten erstellten Szenarioanalysen validiert.

Zudem haben wir die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit einbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden beurteilt.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsmethoden, -parameter und -annahmen sind vor dem Hintergrund der bestehenden großen Unsicherheiten insgesamt nachvollziehbar.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die im Abschnitt "Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts,

den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex,

die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht und

die übrigen Teile des Geschäftsberichts mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtig- ter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der FORIS AG, Bonn, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Werner Metzen.

Köln, 22. März 2019

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer

Werner Metzen, Wirtschaftsprüfer

C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FORIS AG vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der FORIS AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der FORIS AG beschrieben sind."

Bonn, 22. März 2019

FORIS AG

Der Vorstand

Dr. Volker Knoop

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre, sehr geehrte Freunde des Unternehmens, das Jahresergebnis wird wesentlich durch außerordentliche Abschreibungen und damit einhergehende Anpassungen der latenten Steuern bestimmt. Erfreulicherweise sind damit keine Liquiditätsauswirkungen verbunden. Das geplante Wachstum der FORIS kann und wird daher ungehindert fortgesetzt werden.

Das in 2006 erworbene Unternehmen GO AHEAD war zuletzt mit einem Goodwill in Höhe von rund 2,8 Mio. EUR bilanziert. Trotz eines operativen Ergebnisbeitrages in Höhe von 206 TEUR in 2018 erscheinen Vorstand und Aufsichtsrat eine Abschreibung auf nahezu die Hälfte des Wertes in Anbetracht möglicher Auswirkungen eines ggf. auch harten BREXIT angezeigt. Der verbleibende Wert wird bestimmt durch weitere Neugründungen englischer aber auch irischer Limiteds sowie bestehender Serviceverträge. Die Abschreibung in einem größeren Prozessfinanzierungsverfahren wurde vorgenommen, da FORIS in diesem besonderen Fall derzeit keine konkreten Einflussnahmemöglichkeiten mehr auf die weitere strategische Prozessführung hat.

Im Übrigen ist das Jahr durch einen erfreulichen Aufbau des Prozessfinanzierungsbestandes, d.h. entsprechenden Neugeschäfts und ein deutlich gesteigertes Segmentergebnis beim Verkauf von Vorratsgesellschaften gekennzeichnet.

Unser Dank gilt dem Vorstand sowie allen Mitarbeitern, die im abgelaufenen Geschäftsjahr mit hohem Engagement die wesentlichen Weichen für neues Geschäft und ein geplantes Unternehmenswachstum gestellt haben. So möchten wir aber auch Ihnen, unseren Aktionärinnen und Aktionären dafür danken, dass Sie auch im vergangenen Jahr der FORIS, ihrem Management sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihr Vertrauen geschenkt haben.

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr in sechs Sitzungen und hielt zahlreiche weitere Besprechungen ab. Zudem wurden 11 Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. Daneben erfolgte ein reger Informationsaustausch per E-Mail und Telefon.

Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Auch im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit größter Sorgfalt wahrgenommen und den Vorstand konstruktiv beraten und überwacht. Dabei pflegen Vorstand und Aufsichtsrat eine intensive Kommunikation. Den Kern bildet das umfangreiche monatliche Reporting, das im Geschäftsjahr vollständig überarbeitet worden ist und damit einen noch besseren Überblick über erreichte Ziele und etwaige Abweichungen ermöglicht. Es gibt detailliert Auskunft über alle einzelnen Geschäftsbereiche und deren Rentabilität. Es umfasst weiter das Verhältnis zur verabschiedeten Jahresplanung sowie den Vergleich zu den Vorjahreszahlen nebst Bewertung und Erläuterung sowie der weiteren Erwartungen des Vorstandes nebst Auswirkungen auf das geplante Jahresergebnis. Insbesondere informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über den jeweiligen Sachstand größerer laufender Prozessfinanzierungsverfahren sowie entsprechender Anfragen, die sich in Prüfung befinden. Mit dem Bericht über den Sachstand der Finanzierungsverfahren gewinnt der Aufsichtsrat einen Überblick über die wesentlichen Chancen und Risiken in diesem Geschäft. Mit der Information über die Anfragen ist der Aufsichtsrat über die laufende Nachfrageentwicklung informiert. Zugleich erhält der Aufsichtsrat damit eine Vorschau über aufgrund ihres Volumens zustimmungspflichtige Verträge. Im abgelaufenen Jahr unterlagen zahlreiche neue Prozessfinanzierungsverträge dem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrates, der sich eingehend mit diesen Fällen befasst und Chancen und Risiken mit dem Vorstand besprochen hat. Der Vorstand hat jederzeit den Aufsichtsrat auch auf etwaige Nachfragen umfassend informiert. Alle sonstigen wesentlichen Belange der Gesellschaft sind Teil der monatlichen schriftlichen Berichterstattung. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsordnung für den Vorstand überarbeitet und insbesondere bezüglich etwaiger Zustimmungserfordernisse angepasst.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich monatlich und darüber hinaus nach Bedarf mit dem Vorstand und wird eingehend über die aktuelle Entwicklung informiert. Damit besteht Gelegenheit, einzelne Punkte der Berichterstattung zu vertiefen, Nachfrage zu halten und insbesondere größere Prozessfinanzierungsfälle und die Strategie des weiteren Vorgehens zu erörtern. Der Austausch bezieht sich auf die gesamte Berichterstattung, die Lage des Unternehmens, des Geschäftsverlaufes und die allgemeine strategische und finanzielle Unternehmens- sowie die Liquiditätsentwicklung. Über alle wesentlichen Aspekte dieser Besprechungen werden im Anschluss die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates informiert. Diese Informationen bilden die Grundlage weitergehender Diskussionen im Aufsichtsrat. Alle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgehaltenen, zu erledigenden Punkte, werden dokumentiert, regelmäßig fortgeschrieben und in den Sitzungen auf deren Fortschritt und Erledigung überprüft.

Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit

Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Vorstand in mehreren Sitzungen und einer Klausurtagung intensiv über die angestrebte strategische Ausrichtung des Unternehmens ausgetauscht. Dazu zählten insbesondere die Fragen der Akquisition neuer Fälle für die Prozessfinanzierung auch im Wege von Kooperationen, des Engagements bei Sammelklageverfahren, der Vermeidung so genannter Klumpenrisiken im Gesamtportfolio und eine Neuausrichtung der GO AHEAD als Gründerplattform. Gerade letztere war aufgrund des Projektumfanges, notwendiger Investitionen und der Chancen und Risiken in diesem neuen Geschäftsfeld Gegenstand mehrerer Sitzungen. Ebenfalls in mehreren Sitzungen wurde die strategische personelle Aufstellung des Unternehmens unter Wachstumsgesichtspunkten erörtert und ein Zukunftsorganigramm entwickelt. Parallel dazu wurde eine Mitarbeiterbefragung initiiert, die unter anderem Aufschluss über das Arbeitsumfeld, die Möglichkeiten der persönlichen Wirkkraft sowie die Zufriedenheit geben soll. Die Ergebnisse werden nach Vorlage von Vorstand und Aufsichtsrat auch im Hinblick auf etwaig notwendige Maßnahmen analysiert werden.

Weiter haben sich Vorstand und Aufsichtsrat zur Vorbereitung der Hauptversammlung und der entsprechenden Beschlussvorschläge abgestimmt.

Selbstverständlich hat sich der Aufsichtsrat sowohl mit dem Jahresabschluss 2018 der FORIS AG als auch mit der Budget- und Liquiditätsplanung für das Jahr 2019 intensiv auseinandergesetzt. Vorangegangen waren Besprechungen mit den von der Hauptversammlung bestellten Wirtschaftsprüfern. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keinerlei Beanstandungen. Vielmehr wurde, wie bereits zuvor, festgestellt, dass, gemessen an der Größe des Unternehmens, ein sehr umfangreiches Reporting gegenüber dem Aufsichtsrat besteht und damit eine zielgerichtete Kontrolle sehr gut möglich ist.

Der Aufsichtsrat hat Einblick in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen erhalten und sich von der Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich während des Prüfungsverfahrens mit den Prüfern über die Prüfungsschwerpunkte selbst, sowie die Erkenntnisse der Prüfer eingehend ausgetauscht. Die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte, Auswertungen und Zukunftsplanungen wurden ebenso kritisch hinterfragt wie die Liquiditätsplanung des Unternehmens und in mehreren Sitzungen diskutiert. Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß führt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und effektiv einleitet und ausführt. Die Überwachung bezog sich insbesondere auch auf die Angemessenheit der Risikovorsorge und der Compliance.

Bildung eines Prüfungsausschusses

Auch wenn der Aufsichtsrat der FORIS AG nur aus drei Mitgliedern besteht, wäre formal entsprechend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ein Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser würde mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmen. Die inhaltsbezogene Zusammenarbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates verändert sich durch die Schaffung eines formal weiteren Gremiums nicht. Aus diesem Grund bildet die FORIS AG keinen entsprechenden Ausschuss (s. aktueller Deutscher Corporate Governance Kodex).

Deutscher Corporate Governance Kodex Vorstand und Aufsichtsrat haben die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex intensiv erörtert und die Entsprechenserklärung mit den entsprechenden Abweichungen gemäß § 161 AktG abgegeben, begründet und im Geschäftsbericht vollständig wiedergegeben. Es bestanden keine Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2018

Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 erstellte Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS der FORIS AG wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte, wie dargelegt, während der Prüfung ein intensives Gespräch mit den Prüfern und sich vor allem über die Schwerpunkte der Prüfung informiert. Alle gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss für die FORIS AG zum 31. Dezember 2018 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurden zusammen mit dem zusammengefassten Lagebericht dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der FORIS AG sowie den zusammengefassten Lagebericht erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat hat im Rahmen seiner Überwachung des internen Kontrollsystems keine wesentlichen Schwächen festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORIS AG in der von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung durch Beschluss vom 22. März 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist damit festgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde durch Beschluss vom 22. März 2019 ebenfalls gebilligt.

Bonn, 22. März 2019

Der Aufsichtsrat

Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Lagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

I. Geschäftsmodell des Konzerns

I.1 FORIS-Konzern

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Zum FORIS-Konzern gehören neben der FORIS AG selbst auch ihre Tochtergesellschaften, auf die die FORIS AG direkt oder indirekt beherrschenden Einfluss ausübt. Zusammen decken die Konzerngesellschaften die Geschäftsfelder vollständig ab. Dabei bietet die FORIS AG die Produkte Prozessfinanzierung und Monetarisierung (Cash Advance) an. Beide Produkte sind artverwandt. Während die FORIS AG bei der Prozessfinanzierung die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung übernimmt, können Unternehmen in geeigneten Fällen mit der Monetarisierung einen Teil ihrer Forderung gegen einen Dritten bereits vor dem Rechtsstreit liquidieren. Dabei generiert die FORIS AG durch die Monetarisierung aktuell noch keine Umsatzerlöse. In 2018 hinzugekommen ist die neu gegründete Gesellschaft BGGK GmbH, die als "Bündnis gegen Kartellschäden" Kunden betreut, die durch kartellrechtswidriges Verhalten zu Schaden gekommen sind. Die BGGK GmbH ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der FORIS AG. Das hauptsächlich in der FORIS Gründungs GmbH gebündelte Geschäft des Verkaufs von Vorrats- bzw. Projektgesellschaften läuft ebenfalls unter der Marke FORIS. Demgegenüber erbringt die GO AHEAD GmbH gründungsnahe Dienstleistungen rund um englische und irische Limited-Gesellschaften. Kunden können diese Gesellschaften über die GO AHEAD nicht nur gründen bzw. kaufen, sondern einen Teil der Corporate Governance unter Schonung eigener Ressourcen auf die GO AHEAD auslagern. Daneben bietet die GO AHEAD seit Ende 2018 ein neues Geschäftsfeld mit der Gründerakademie. Die Gründerakademie bietet ein Portal, in dem Gründer und Gründungsinteressierte lernen, ihre Gründung zum Erfolg zu führen und typische Fehler zu vermeiden. Die FORIS Vermögensverwaltungs AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der zum Teil selbst als Büro genutzten, zum Teil fremdvermieteten und in beiden Fällen auch als Anlagevermögen gehaltenen Immobilien kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Weitere Tochtergesellschaften sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken oder rein administrative Einheiten ohne eigenes operatives Geschäft. Die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns, etwa das Rechnungswesen/Controlling, das Personalwesen sowie die Betreuung der IT-Infrastruktur, sind in der FORIS AG zentralisiert.

Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsleitung. Er fungiert zugleich als Vorstand bzw. Geschäftsführer der betreffenden Konzerngesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profitcenter mit eigener Berichtslinie organisiert und werden vom Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße angemessene Organisationform soll sicherstellen, dass der Konzern in den einzelnen Geschäftsbereichen schnell und flexibel, vor allem aber unter Wahrung einer einheitlichen Gesamtstrategie des Konzerns notwendige Anpassungen planen und umsetzen kann. Abgesehen von Teamleitern für zwei Geschäftsbereiche, die den Vorstand punktuell in koordinierender Funktion unterstützen, verzichtet der FORIS-Konzern derzeit auf zusätzliche Hierarchien. Er setzt stattdessen auf den direkten Austausch mit allen Mitarbeitern und enge Projektarbeit.

I.2 FORIS AG

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr selbst im deutschsprachigen Raum etablierte Prozessfinanzierung an. Sie unterstützt dabei vor allem Kläger, ihre Forderungen vor staatlichen Gerichten oder privaten Schiedsgerichten durchzusetzen. Die Streitigkeiten stammen aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten und Branchen, von der Arzthaftung, über den Erbstreit bis hin zu Kartellschadensersatzverfahren und internationale Schiedsverfahren zwischen sich streitenden Unternehmen. Die Spannbreite der finanzierten Streitwerte reicht von 100.000 EUR bis über 100 Mio. EUR. Kläger suchen die Unterstützung der FORIS AG vor allem in zwei Konstellationen: Entweder können sie das Risiko ggf. existenzbedrohender Prozesskosten nicht tragen oder sie wollen es nicht. Gerade solvente Unternehmen, die Rechtsstreitigkeiten im Wege eines aktiven Risikomanagements steuern, lagern das Kostenrisiko oftmals aus, um ihre strategischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Technologieunternehmen etwa bevorzugen es, ihre Unternehmensressourcen eher in Forschung und Entwicklung zu investieren als in Rechtsstreitigkeiten. Andererseits lassen sich Rechtsstreitigkeiten in der Unternehmenspraxis nicht immer vermeiden. Die Prozessfinanzierung bietet hier ein geeignetes Werkzeug modernen Risikomanagements, das mehr und mehr Unternehmen für sich entdecken - zumal die FORIS AG die Prozessfinanzierung flexibel an die Kundenbedürfnisse anpasst, von der marküblichen Vollfinanzierung, über Modelle, die es Unternehmen erlauben, einen größeren Anteil für sich zu behalten.

Die Monetarisierung ergänzt die Prozessfinanzierung als sog. Cash-Advance-Lösung. In geeigneten Fällen übernimmt die FORIS AG nicht nur die Prozesskosten, sondern stellt dem Kunden einen Teil der Klageforderung als Voraberlös zur Verfügung. Geht der Rechtsstreit verloren, braucht der Kunde den Voraberlös nicht zurückzuzahlen. Das Produkt eignet sich vor allem für Unternehmenskunden, die ihren Geschäftsbetrieb eher risikoavers ausrichten und daher eine - obwohl hoch erfolgversprechende - Forderung nicht auf eigene Kosten durchsetzen wollen.

Die FORIS AG bietet ihren Kunden je nach deren eigener Risikobereitschaft ein individuell auf sie zugeschnittenes Produkt. Sie legt ihren Finanzierungsschwerpunkt vor allem auf den deutschsprachigen Rechtsmarkt und engagiert sich zunehmend in internationalen Schiedsverfahren in ganz Europa. Opportunistisch, d.h. ohne eigene Vertriebsförderung, finanziert die FORIS AG auch Verfahren aus anderen Regionen. Insgesamt sehen wir einen Anstieg internationaler Anfragen.

Wie Rechtsstreitigkeiten generell ist die Prozessfinanzierung eher konjunkturunabhängig, denn gestritten wird immer und Prozesskosten und -risiken sind den Klägern naturgemäß immer lästig. Diesem aus Sicht der FORIS AG positiven Aspekt steht eine Volatilität in der Ergebnisrechnung gegenüber: In Abgrenzung zu Versicherern übernehmen Prozessfinanzierer nicht das abstrakte Risiko eines Prozesses, das sich vergleichsweise selten realisiert. Vielmehr übernehmen Prozessfinanzierer das Risiko eines konkreten Prozesses, das sich stets realisiert. Jeder Fall wird einzeln bewertet und individuell an die Risiko- und Finanzierungssituation angepasst. Großvolumige Fälle haben einen besonders großen Einfluss auf das Geschäftsergebnis der FORIS AG. In einem Rechtsstreit mit hohem Streitwert zu unterliegen, lässt sich oftmals nicht unmittelbar durch das Obsiegen in anderen Fällen ausgleichen. Das liegt auch daran, dass die meisten Verfahren über mehrere Jahre laufen und selten aktiv beschleunigt werden können. Die damit einhergehenden Portfoliorisiken lassen sich daher nicht in gleicher Weise wie im Massengeschäft der Versicherer optimieren. Stets verbleibt ein relativ hohes Einzelfallrisiko. Die Prozessfinanzierung besitzt ein produktimmanentes Risiko, das der Prozessfinanzierer in der Regel nicht oder kaum kontrollieren kann. Soweit möglich steuert die FORIS AG das Risikomanagement der Prozessfinanzierung durch einen internen, anwaltlichen Bewertungsprozess, der auch Bonitätsaspekte berücksichtigt.

Als Pionier und einer der führenden Anbieter der Prozessfinanzierung in Deutschland nimmt die FORIS AG weiterhin eine besondere Stellung im Markt ein. Sie ist vor allem von den Interessen von Versicherungskonzernen und der Steuerung durch internationale Anbieter unabhängig. Als börsenzugelassene Gesellschaft ermöglicht sie der interessierten Öffentlichkeit zudem ein besonders hohes Maß an Transparenz, das nur wenige Wettbewerber bieten.

Der Trend des Vorjahres zu stärkerer internationaler Konkurrenz hat sich in 2018 erwartungsgemäß fortgesetzt. Neben internationalen Prozessfinanzierern, darunter Burford Capital, Therium und Vannin Capital, drängen viele alte und neue Wettbewerber in den deutschsprachigen Raum. Nur beispielhaft seien die Nivalion AG (Schweiz) und IMF Bentham (Australien) genannt. Nivalion hat jüngst einen "Head of Germany" mit Dependance in Düsseldorf ernannt. Vannin Capital hat ein eigenes Büro in Bonn eröffnet und strebt nach dem Aufbau eines Teams aus mehreren deutschen Juristen. Burford Capital ist nicht zuletzt für die Finanzierung von Massenklagen bekannt, die zusammen mit der US-amerikanischen Klägerkanzlei Hausfeld LLP und den Dienstleister "myRight" gegen die Volkswagen AG betrieben werden. Auch die deutschen Wettbewerber agieren weiterhin stark im Markt. Die ROLAND ProzessFinanz AG (Köln) wurde zwar von der ROLAND-Unternehmensgruppe in 2017 abgestoßen und vom niederländischen Prozessfinanzierer Omni Bridgeway übernommen. Die neue Einheit ist nun aber wieder erkennbar auf Wachstumskurs. Die LEGIAL AG (München) ist ebenfalls ein schlagkräftiger Wettbewerber.

In einem stark dynamischen, nationalen und internationalen Wettbewerberumfeld hat sich die FORIS AG auf Geschäftsbereiche spezialisiert, die es ihr nach Einschätzung des Vorstands erlauben, profitables Neugeschäft zu gewinnen. Mehr noch als sich vom Markt treiben zu lassen, beabsichtigt die FORIS AG, den Markt auch aktiv mitzugestalten. Entsprechende Planungen sind bereits vorbereitet und teilweise auch in Umsetzung. Der Vertriebserfolg 2018 lag bei ca. dem Zehnfachen des generierten Optionsvolumens 2017 und mag als Beleg für den eingeschlagenen Wachstumskurs dienen.

I.3 Vorratsgesellschaften

Kapitalgesellschaften zu gründen, ist arbeits- und abstimmungsaufwendig, und die Gründungsphase birgt zudem rechtliche Gefahren. Bei nicht vollständig ordnungsgemäßer Bearbeitung droht den Gründungsgesellschaftern unter Umständen sogar eine (unbegrenzte) persönliche Haftung, die man mit der Kapitalgesellschaft gerade ausschließen wollte. Selbst Fachleuten passieren in der Hektik des Kanzleialltages immer wieder folgenschwere Fehler.

Seit nunmehr rund 20 Jahren unterstützt die FORIS Unternehmensgründer, im Projektgeschäft tätige Entscheidungsträger (vor allem aus den Bereichen Immobilienwirtschaft und M&A-Transaktionen) sowie deren anwaltliche und steuerliche Berater mit vorgegründeten Kapitalgesellschaften. Dazu gründet die FORIS zunächst die Gesellschaft für sich selbst ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit und überträgt sie anschließend auf die betreffenden Erwerber. FORIS nimmt den Erwerbern damit einen Großteil des administrativen Aufwandes ab, ermöglicht einen besonders schnellen Zugang zu einer handlungsfähigen Kapitalgesellschaft und schließt die Hauptfehlerquellen, die anderenfalls zu einer persönlichen Haftung von Gründern führen. Zum Portfolio dieser Vorratsgesellschaften gehören heute alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen vorgegründeten und zum Erwerb bereitstehenden Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital im Voraus vollständig eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind daher frei von (versteckten) Altlasten. Erwerber können ihre Vorratsgesellschaften unkompliziert per Telefon, Telefax, E-Mail oder online reservieren und im Regelfall innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Die so erworbene Gesellschaft ist sofort nutzbar, so dass beispielsweise Verträge unmittelbar mit dieser neuen Gesellschaft geschlossen werden können. Neben diesen gegründeten Gesellschaften bietet die FORIS AG auch maßgeschneiderte Gründungen an, etwa, wenn ein Kunde eine besonders große Zahl von Gesellschaften, einen anderen Gründungsort oder eine vorgegliederte Konzernstruktur im Rahmen komplexer Transaktionen benötigt.

Hauptansprechpartner auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private-Equity-Unternehmen. Die FORIS ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, das konjunkturellen Schwankungen unterliegt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Vorratsgesellschaften haben sich seit 2017 insoweit geändert, als mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie das zum Juni 2017 überarbeitete Geldwäschegesetz (GwG) einige Regeln zur Geldwäschevorsorge - insbesondere zur Identifizierung und Überprüfung der jeweiligen Geschäftspartner - verschärft wurden. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zur Verschärfung von Compliance-Regeln fortsetzt, zumal jüngst die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie beschlossen wurde und bis 2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Das Geschäft der Vorratsgesellschaften wird - wenn auch mit durchaus berechtigtem Interesse des Staates - damit bürokratischer, vor allem mit Blick auf die erforderlichen Identifikationen und Prüfungstätigkeiten zeit- und kostenintensiver.

I.4 GO AHEAD GmbH

Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Ein Standbein ist die Gründung und Betreuung von Unternehmen in der Gesellschaftsform der englischen und irischen Limited. Dabei steht die GO AHEAD ihren Kunden nicht nur bei der Gründung zur Verfügung, sondern erledigt als verlässlicher Partner auch bestimmte, wiederkehrende Berichtspflichten gegenüber den englischen bzw. irischen Behörden. Das eigene Serviceteam der GO AHEAD bietet damit die Vorteile der englischen bzw. irischen Limited (z.B. geringe Kapitalerfordernisse), ohne die Kunden mit den administrativen Nachteilen (vor allem strenge Registervorgaben, alle ausschließlich in englischer Sprache zu erfüllen) allein zu lassen.

Daneben stehen Gründern in Deutschland auch die klassische GmbH und die Unternehmergesellschaft "UG (haftungsbeschränkt)" zur Verfügung, deren Gründungsprozess die GO AHEAD ebenfalls unterstützt. Mit Hilfe eines Satzungsgenerators lassen sich die gewünschten Satzungen für eine GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) entwerfen. Die GO AHEAD hilft anschließend bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger. Im Übrigen sind Mischformen zwischen deutschen und englischen/irischen Gesellschaftsstrukturen auf Wunsch möglich, z.B. die Limited & Co. KG oder eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.

Während viele Gründer nur einmal in ihrem Leben eine Gesellschaft gründen und daher oft wenig eigene Erfahrungen mit den Gründungsformalitäten sammeln konnten, sorgt ein gründungserfahrenes Team der GO AHEAD für die kompetente organisatorische Begleitung in allen Unternehmensphasen. Es erfolgt dabei allerdings keine Rechts- oder Steuerberatung. Soweit gewünscht, kann der Kunde auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern der GO AHEAD zurückgreifen. Mit dem weiteren Segment der Gründungsakademie holt GO AHEAD Gründungsinteressierte bereits in einem früheren Stadium ab und versorgt sie mit dem erforderlichen Know-how für eine erfolgreiche Gründung. Daher hat die GO AHEAD mit der Gründerakademie ein weiteres Segment erschlossen, damit bereits Gründungsinteressierte von unserem Know-how profitieren können.

Die Anzahl von Gesellschaftsgründungen hängt vor allem mit der Zahl von Existenzgründungen zusammen. Eine positive konjunkturelle Entwicklung verbessert dabei grundsätzlich die Startbedingungen für eine beruflich selbständige Tätigkeit. Allerdings begrenzt der Umstand, dass zeitgleich der Arbeitsmarkt sich in vielen Regionen Deutschlands dem Niveau der Vollbeschäftigung nähert, tendenziell die Nachfrage nach einer eigenen Gesellschaft. Die Auswertung des KfW-Gründungsmonitors 2018 zeigt, dass sich dieser rückläufige (aus Sicht der GO AHEAD negative) Effekt im Jahr 2017 deutlich zu Lasten von Existenzgründungen auswirkte. Im Vergleich zum Jahr 2016 fiel die Zahl der Existenzgründungen um 14 Prozent auf einen historischen Tiefstand. Mittlerweile stagniert die Entwicklung auf niedrigem Niveau. Wir gehen davon aus, dass dieses Niveau im Wesentlichen auf solche Limited-Inhaber zurückzuführen ist, die entweder aufgrund ihrer finanziellen Rahmenbedingungen nicht immer ohne Weiteres in der Lage sind, auf alternative Gesellschaftsformen "umzusatteln" oder deren Limiteds aktuell nicht operativ tätig sind und daher keinen Bedarf nach Umstrukturierung sehen. Der BREXIT bleibt damit der größte Unsicherheitsfaktor. Obwohl unmittelbar nach dem BREXIT-Referendum für viele eine Kompromisslösung (weicher BREXIT) nahelag, um die stark unterschiedlichen Positionen (auch innerhalb der britischen Bevölkerung) zu einem Ausgleich zu bringen, scheint ein ungeregelter Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (harter BREXIT) wahrscheinlicher geworden zu sein. Im Ergebnis hat sich die GO AHEAD auf alle drei Szenarien (kein BREXIT, weicher BREXIT, harter BREXIT) vorbereitet.

I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine 1908 errichtete Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn und vermietet sie an die FORIS AG, die FORIS Gründungs GmbH, die GO AHEAD GmbH und verpachtet den Gastronomiebereich an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Auf dem Nachbargrundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 hat die FORIS Vermögensverwaltungs AG im Jahr 2011 einen Büroneubau mit 988 m2 Nutzfläche fertiggestellt. Nach dem Auszug des Vormieters - der Europazentrale von VAPIANO - zum 30. November 2017 hat die FORIS Vermögensverwaltung die Geschäftsräume langfristig an die DPA Drewes Privacy GmbH vermietet.

I.6 Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des Konzerns

Das Dienstleistungsspektrum des FORIS-Konzerns blieb im Wesentlichen unverändert, dies ungeachtet des Umstandes, dass die Hauptversammlung am 28. Mai 2018 auf Vorschlag des Vorstandes den satzungsmäßigen Geschäftsgegenstand der FORIS AG erweiterte. Diese Erweiterung diente zum einen der Klarstellung in Teilbereichen der Prozessfinanzierung, z.B. hinsichtlich einer Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten auf Beklagten - anstatt wie üblich nur auf Klägerseite -, ferner im Hinblick auf das Anbieten der Prozessfinanzierung gegenüber Unternehmenskunden, die eigenständig und nicht über ihre Rechtsanwälte an die FORIS AG herantreten und zuletzt auch im Hinblick auf neue Produkte, die derzeit im Planungsstadium sind.

Anfang Dezember hat die GO AHEAD GmbH mit der Gründungsakademie einen neuen Geschäftsbereich geschaffen, der ab 2019 kontinuierlich ausgebaut werden soll.

II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz. 39 - 44 und 56 wird verzichtet. Wir stellen nachfolgend das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dar.

Unser unternehmerisches Handeln zielt auf Ergebnisverbesserungen in allen Geschäftsbereichen. Bei einem dem Geschäftsmodell angemessenen, erhöhten Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf streben wir nach einer attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des FORIS-Konzerns ist dahingehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch geschäftsbereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente erlauben es, den aktuellen Geschäftsverlauf im konzerninternen Vergleich darzustellen und zu bewerten. Zum anderen bilden sie eine wesentliche Grundlage, geschäftsbereichsspezifische und geschäftsbereichsübergreifende Strategien, Maßnahmenbündel und Investitionsentscheidungen zu entwickeln bzw. anzupassen, sofern es die Unternehmensziele erfordern. Die Informationen unseres internen Steuerungssystems ermitteln wir im Regelfall monatlich und bewerten sie im Rahmen eines formalisierten Monatsreports, den der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Verfügung stellt. In Einzelfällen ermitteln und bewerten wir die Informationen anlassabhängig auch täglich. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, ermitteln und bewerten wir mindestens vierteljährlich und berichten hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Berichtspflichten öffentlich.

II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren

FORIS-Konzern

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres durch den Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen halbjährlich.

Eigenkapitalquote

Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals durch das Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - halten wir eine deutlich über der durchschnittlichen Eigenkapitalquote von Dienstleistungsunternehmen in Deutschland liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern für sinnvoll.

Umsatzrendite

Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Dienstleistungsunternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital der Vorratsgesellschaften enthält. Die Umsatzrendite ist daher, verglichen mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die keine Vorratsgesellschaften verkaufen, niedrig. Aufgrund des hohen Umsatzanteils des Geschäftsbereiches Vorratsgesellschaften am Gesamtumsatz des FORIS-Konzerns ist daher auch die Umsatzrendite auf Konzernebene nur eingeschränkt mit anderen Dienstleistungsunternehmen vergleichbar. Gleichwohl bietet die Analyse der Veränderungen auf Konzern- und Bereichsebene Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsreports ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.

Cashflow

Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise seit 2008 besonders deutlich gewordenen Relevanz dieses Leistungsindikators, sind die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei den Vorratsgesellschaften im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich abgebildet. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird halbjährlich eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Bei der Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche werden entsprechend den Segmenten die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen und auf das Jahr hochgerechnet. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsreports und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die relative Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes abzüglich des Materialaufwands bezogen auf den Umsatz. Die absolute Rohmarge ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Materialaufwandes. In der Prozessfinanzierung und Monetarisierung enthält der Materialaufwand im Wesentlichen die Verfahrenskosten für gewonnene als auch verlorene Verfahren. Bei den Vorratsgesellschaften ist neben den direkten Gründungskosten auch das voll eingezahlte Kapital enthalten. Im Bereich GO AHEAD sind im Materialaufwand im Wesentlichen die für die Leistungserbringung für die Limited notwendigen Kosten externer Dienstleister berücksichtigt. Für die Prozessfinanzierung und Monetarisierung sind monatlicher Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutung für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen.

II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen des Monatsreports ermittelt, analysiert und an den Aufsichtsrat berichtet, die sich in der Rechnungslegung nicht unmittelbar betragsmäßig niederschlagen. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen zwölf Monate sowie der Unternehmensplanung.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

In den beiden verwandten Geschäftsbereichen Prozessfinanzierung und Monetarisierung ermitteln und bewerten wir verschiedene nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, darunter etwa den Streitwert, den rechnerisch möglichen Erlös (Optionsvolumen), die Anzahl der in der jeweiligen Periode angefragten bzw. in Finanzierung genommenen Verfahren, das Verhältnis von Anfragen und Ablehnungen, die Bearbeitungszeit pro Fall sowie die Verteilung auf unterschiedliche Rechtsgebiete bzw. Streitsachverhalte (zur Beurteilung etwaiger Klumpenrisiken). Der Streitwert stellt die Höhe des geltend gemachten Anspruchs dar, dessen Durchsetzung die FORIS finanziert. Anhand des Streitwerts bemessen sich einerseits die Kosten des Gerichts- oder Schiedsverfahrens und andererseits das Optionsvolumen der FORIS.

Das Optionsvolumen der Prozessfinanzierung und Monetarisierung stellt den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren dar. Da die Monetarisierung immer auch eine Prozessfinanzierung voraussetzt, ist die Entwicklung des Optionsvolumens der Prozessfinanzierung auch für die Monetarisierung ein nicht-finanzieller Leistungsindikator. Darüber hinaus wird sich bei der Monetarisierung ein zusätzliches Optionsvolumen dadurch ergeben, dass sich der Erlös im Erfolgsfall erhöht. Diese Erhöhung entspricht dem Umstand, dass die FORIS mit der Teilvorabauszahlung auf die streitige Hauptforderung (also nicht nur auf die Prozesskosten) zum einen ein größeres Risiko eingeht, zum anderen sich die Berechnungsgrundlage auf einen Teil der Hauptforderung ausweitet. Der tatsächliche, kaufmännische Wert der finanzierten Verfahren zeigt sich allerdings erst nach Abschluss der betreffenden Prozesse, ggf. sogar erst nach Durchsetzung bzw. zwangsweiser Vollstreckung der titulierten Forderungen. Erst dann kann der tatsächlich erzielte Erlös (abzüglich der zu tragenden Kosten) errechnet werden. Bis dahin bleibt das Optionsvolumen ein erwarteter rechnerischer Wert.

Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Kosten für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt, die bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert stellt somit grundsätzlich den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz dar. Die Kosten werden regelmäßig auf Grundlage der einschlägigen Gebührenordnungen ermittelt. Abhängig vom konkreten Fall werden höhere Kosten (etwa für anwaltliche Stundenvergütungen oder Sachverständigengutachten) hinzugerechnet. Zum Teil muss auch auf Schätzungen zurückgegriffen werden (z.B. mit Blick auf die voraussichtliche Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht). Hierdurch können sich Schätzunsicherheiten ergeben, insbesondere bei Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, ferner im Hinblick auf Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Auch die Anzahl der Gerichtstermine (vor allem bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Rechtsordnungen, bei Schiedsverfahren und anwaltlichen Stundenvergütungen) führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 Prozent liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe erwarten wir, dass die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Die angegebenen Risiken können sich im Verfahrensverlauf verändern, ohne dass diese Veränderung unmittelbare Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wies darauf hin, dass die Struktur der primären Abschlussbestandteile IFRS-konform und unabhängig von individuellen Bewertungen bzw. Einschätzungen des Managements sein sollte. Die anzuwendende Rechnungslegungsmethode bestimmen wir vor dem Hintergrund der genannten Schätzunsicherheiten auf Grundlage unserer Erfahrungswerte, Annahmen und Ermessensausübungen.

Vorratsgesellschaften

Für den Geschäftsbereich der Vorratsgesellschaften steht die Entwicklung der Gründungszahlen des statistischen Bundesamtes im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren mit unseren Verkaufszahlen ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den erwarteten mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Vertriebs- und sonstigen Maßnahmen.

GO AHEAD GmbH

Im Geschäftsbereich der GO AHEAD ziehen wir die Gründungszahlen je Rechtsform als Indikator für unsere Geschäftsentwicklung heran, daneben die Entwicklung unserer Bestandskunden für die englische und irische Limited. Außerdem bewerten wir die entsprechenden Löschungsquoten der Gesellschaften. Über den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen ließen sich Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services ziehen. Diese vergangenheitsorientierten Rückschlüsse stellen für die künftige Bewertung aufgrund des wahrscheinlichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU nun keinen oder allenfalls eingeschränkt geeigneten Indikator mehr dar. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassungsnotwendigkeit der Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung liegt auf dem Forderungsmanagement. Daraus ziehen wir Rückschlüsse auf den Erfolg von Inkassomaßnahmen.

III. Forschung und Entwicklung

Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschränkt sich der FORIS-Konzern bei Forschung und Entwicklung darauf, neue Produkte und Dienstleistungen zu planen und zu gestalten sowie darauf, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortzuentwickeln. Leistungen Dritter werden hierfür in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.

2. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2018 endete in Deutschland mit dem geringsten gesamtwirtschaftlichen Wachstum seit 2013. Insgesamt setzte die deutsche Wirtschaft ihre Expansion jedoch fort. Mit Blick auf den ifo-Geschäftsklimaindex sank die Erwartungshaltung in allen vier Wirtschaftsbereichen, sodass er sich zum Jahresende auf einem Jahrestief wiederfand. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe mit ihrem Zugpferd der Automobilbranche sowie der Handel haben mit strengeren Auflagen und den Folgen des globalen Handelskonflikts zu kämpfen. Auch der Dienstleistungssektor, trotz des zwischenzeitlichen Hochs zur Jahresmitte, und das Bauhauptgewerbe, trotz der positiven Geschäftslage, büßten zum Jahresende ein. Auch der für den Verkauf von Vorratsgesellschaften wichtige Markt für Mergers & Acquisitions mit Beteiligung deutscher Unternehmen kämpfte mit einem Rückgang.

Im Euroraum ist die Wirtschaft weiterhin durch eine expansive Geldpolitik gekennzeichnet, welche jedoch nun durch die Einstellung der Anleihenkäufe seitens der EZB erste Einschränkungen erfährt. Seit dem 10. März 2016 verfolgt die EZB neben den nun eingestellten Anleihenkäufen eine konsequente Null-Prozent-Leitzinspolitik, welche ein immanentes Inflationsrisiko birgt. Bisher schlägt sich dieser Effekt eher in steigenden Grundstücks-, Immobilien- und Mietpreisen nieder. Die bereits zur Jahresmitte 2018 deutlich gewordene Verschlechterung des Wirtschaftsklimas im Euroraum setzte ihren Trend weiter fort und endete mit dem niedrigsten Wert seit dem Ende der Finanzkrise.

International zeichnete sich mit Ausnahme des Euroraums ein Bild der Leitzinserhöhungen ab (USA: 1,0 Prozentpunkte; Vereinigtes Königreich: 0,25 Prozentpunkte). Das sich ohnehin abschwächende globale Wirtschaftswachstum sah sich zusätzlich dem globalen Handelskonflikt sowie der Zunahme klimatischer Extrema, wie Dürren und Stürme, bedroht. Der für März 2019 angedachte Rückzug des Vereinigten Königreichs aus der EU bleibt, zusätzlich verstärkt durch die noch nicht getroffene Einigung zwischen der britischen Regierung mit der Europäischen Kommission auf einen geordneten Austritt, ein erheblicher Unsicherheitsfaktor.

II. Geschäftsverlauf

Für die Definition der nachfolgend dargestellten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.1.II.1 und C.1.II.2.

II.1 FORIS-Konzern

Eigenkapitalrendite

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2018 2017 2016
Eigenkapitalrendite -12,90% 6,60% 3,40%
Durchschnitt 2 Jahre -3,10% 5,00% 4,40%
2015 2014
Eigenkapitalrendite 5,40% 2,60%
Durchschnitt 2 Jahre 4,00% 11,90%

Die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum negative Eigenkapitalrendite ist auf die außerplanmäßigen Abschreibungen in der Prozessfinanzierung und des Firmenwerts der GO AHEAD zurückzuführen.

Eigenkapitalquote

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2018 2017 2016 2015 2014 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 87,90% 91,60% 90,90% 91,40% 89,90% 90,30%

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells der Prozessfinanzierung ist weiterhin eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS sinnvoll. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist über die vergangenen Jahre meist gestiegen und liegt deutlich über dem Zielwert von mindestens 60 Prozent, den der Vorstand zur Abdeckung möglicher Risiken aus der Prozessfinanzierung vorgegeben hat.

Umsatzrendite

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01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017 01.01.-31.12.2016 01.01.-31.12.2015 01.01.-31.12.2014 Durchschnitt
Umsatzrendite -12,50% 6,20% 3,60% 5,30% 2,90% 1,10%

Ein Vergleich mit anderen (Dienstleistungs-)Unternehmen ist für die Umsatzrendite nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grundkapital der jeweiligen Gesellschaft enthält.

Cashflow

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01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
01.01.-31.12.2016

TEUR
01.01.-31.12.2015

TEUR
01.01.-31.12.2014

TEUR
Summe

TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2.635 1.558 -866 1.725 2.701 7.753
Cashflow aus Investitionstätigkeit -210 -50 -236 -106 -18 -620
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -466 -1.244 -736 -613 -494 -3.553
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 1.959 264 -1.838 1.006 2.189 3.580

Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.2.3.

Umsatz, Periodenergebnis und Rohmarge auf Bereichsebene

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Umsatz 01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung 3.887 4.398 -511
Vorratsgesellschaften 14.193 14.222 -29
GO AHEAD Limiteds 1.860 2.101 -241
Vermögensverwaltung 312 396 -84
Sonstige Segmente im FORIS-Konzern 0 0 0
FORIS-Konzern 20.252 21.117 -865

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Periodenergebnis 01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung -1.323 644 -1.967
Vorratsgesellschaften 621 574 47
GO AHEAD Limiteds -1.269 676 -1.945
Vermögensverwaltung -414 62 -476
Sonstige Segmente im FORIS-Konzern -153 -649 496
FORIS-Konzern -2.538 1.307 -3.845

Das Periodenergebnis im Segment GO AHEAD Limiteds beinhaltet die Abschreibung des Firmenwerts. Das operative Ergebnis beträgt 206 TEUR.

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Rohmarge 01.01.-31.12.2018

TEUR
01.01.-31.12.2017

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung 1.464 1.500 -36
Vorratsgesellschaften 1.512 1.139 373
GO AHEAD Limiteds 1.582 1.865 -283
Vermögensverwaltung 312 396
Sonstige Segmente im FORIS-Konzern 0 0 0
FORIS-Konzern 4.870 4.900 -30

II.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren betragen im Berichtsjahr 3.887 TEUR und liegen geringfügig unter denen des Vorjahres (4.398 TEUR).

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2018 2017 2016 2015 2014
In Abrechnung genommen (Anzahl) 13 28 12 24 39
Positiv beendete Verfahren 11 26 6 15 24
Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren 84,60% 92,90% 50,00% 62,50% 61,50%

Im Geschäftsjahr 2018 haben wir in der Prozessfinanzierung 13 Verfahren (Vorjahreszeitraum: 28 Verfahren) in Abrechnung genommen. Die Quote der davon positiv beendeten Verfahren liegt mit 84,6 Prozent weit über dem Durchschnitt der Vorperioden.

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2018 2017 2016 2015 2014
Neu in Finanzierung genommene Fälle 27 5 17 13 25
Optionsvolumen neu in Finanzierung genommenen 11,7 1,1 4,7 1,6 6,6
Durchschnittliches Optionsvolumen 0,43 0,22 0,28 0,12 0,26
Gesamtvolumen zum Stichtag 36,2 26,9 29,9 27,6 30,5

Im Geschäftsjahr 2018 haben wir in der Prozessfinanzierung 27 (Vorjahreszeitraum: 5) neue Verfahren mit einem Optionsvolumen von insgesamt rund 11,7 Mio. EUR (Vorjahreszeitraum: 1,1 Mio. EUR) in Finanzierung genommen. Damit liegen wir im Geschäftsjahr 2018 deutlich über dem Niveau der letzten Jahre. Im Ergebnis konnten wir annähernd so viel Optionsvolumen akquirieren wie in den letzten vier Jahren zusammen. Das Optionsvolumen 2018 enthält noch keine Monetarisierungsfälle. Das Optionsvolumen repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise gewonnene Prozesse, erweisen.

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Aktuelles Kostenrisiko 2018

Mio. EUR
2017

Mio. EUR
2016

Mio. EUR
2015

Mio. EUR
2014

Mio. EUR
von 10,4 6,2 9,1 9,1 8,3
bis 12,7 7,6 11,2 11,1 10,1
Kostenrisiko im Verhältnis zu Optionsvolumen 35,10% 28,30% 37,50% 40,20% 33,10%

Das Kostenrisiko korreliert in der Regel mit dem Streitwert. Abweichungen von diesem Grundsatz können sich insbesondere aufgrund der Verfahrensdauer, einem Auslandsbezug (mit oftmals höheren Anwaltsvergütungen) oder vertraglichen Sondervereinbarungen ergeben. Die bei der Prozessfinanzierung in den kommenden Jahren anfallenden Kosten hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Erfolgsquoten und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel voraussichtlich signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.

II.3 Vorratsgesellschaften

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Umsatz der Vorratsgesellschaften mit 14.193 TEUR (Vorjahr: 14.222 TEUR) auf annähernd gleichem Niveau geblieben.

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Verkäufe Vorratsgesellschaften 2018 2017 2016 2015 2014
Veränderungen GmbH-Verkäufe 7,30% -4,00% 0,80% 34,10% 12,70%
Veränderungen SE-Verkäufe -28,60% 50,00% 0,00% 7,70% -13,30%
Veränderungen AG-Verkäufe -17,60% 0,00% -5,60% -10,00% 42,90%

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Gewerbeneugründungen Deutschland* 2018 2017 2016 2015 2014
GmbH 3,40% 2,60% 2,70% 4,40% -2,50%
UG 3,40% -1,10% 0,80% 0,10% 2,20%
Limited -24,00% -16,10% -10,70% -18,30% 3,20%

* Die Gewerbeneugründungen für die aktuelle Berichtsperiode sind das Ergebnis einer Hochrechnung der vorliegenden Daten bis Oktober 2018. Daher kann es zu Abweichungen bei den Vorjahreszahlen kommen, wenn diese im jeweiligen Folgejahr vollständig vorliegen.

Der positive Trend der Gewerbeneugründungen bei den GmbHs wirkt sich auf die Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften nur marginal aus. Andere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Entwicklung des M&A-Marktes und das Wettbewerbsverhalten, beeinflussen die Umsatzentwicklung stärker als die allgemeine Entwicklung von Neugründungen. Dessen ungeachtet konnten wir unsere geplante Preisanpassung im Markt durchsetzen.

II.4 GO AHEAD GmbH

Der Markt für Limiteds in Deutschland hat sich erneut negativ entwickelt. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand des Jahres, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen und liegt mit 14,3 Prozent über den Quoten der Vorjahreszeiträume. Die gesunkenen Neugründungen sind sowohl auf den BREXIT-Effekt als auch auf die allgemeine Gründungsbereitschaft zurückzuführen. Insgesamt sind die Umsatzerlöse in 2018 um 11,5 Prozent zurückgegangen. Mit einem operativen Periodenergebnis von 206 TEUR (Vorjahreszeitraum: 676 TEUR), das im Jahr 2018 unter anderem mit Anlaufkosten des neuen Geschäftsbereichs Gründerportal nicht unwesentlich belastet ist, leistet die GO AHEAD weiterhin einen leicht positiven Ergebnisbeitrag zum Konzernergebnis.

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2018 2017 2016 2015 2014
Veränderung Bestand englische Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) -11,70% -12,20% -8,20% -11,20% -5,60%
Veränderung Neugründungen englische Limiteds gegenüber Vorperiode -18,90% -15,90% -42,00% -16,50% -14,70%
Löschungsquote englische Limiteds (vom Anfangsbestand) 14,30% 13,30% 11,20% 15,70% 10,50%

II.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern

Das Periodenergebnis der sonstigen Segmente im FORIS-Konzern hat sich insbesondere durch die Auflösung aktiver latenter Steuern deutlich verschlechtert.

III. Lage des Konzerns

Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.

III.1 Ertragslage

Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter C.2.II.

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01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 20.252 96,6 21.117 97,5 -865 -4,1
Sonstige betriebliche Erträge 703 3,4 541 2,5 162 29,9
Betriebsleistung 20.955 100 21.658 100 -703 -3,2
Aufwendungen für bezogene Leistungen -15.382 -73,4 -16.217 -74,9 835 -5,1
Personalaufwand -2.120 -10,1 -2.049 -9,5 -71 3,5
Abschreibungen -1.610 -7,7 -202 -0,9 -1.408 697
Sonstige betriebliche Aufwendungen -3.133 -15 -1.847 -8,5 -1.286 69,6
Sonstige Steuern -25 -0,1 -25 -0,1 0 0
Betriebsaufwand -22.270 -106,3 -20.340 -93,9 -1.930 9,5
Betriebsergebnis -1.315 -6,3 1.318 6,1 -2.633 -199,8
Zinserträge 19 73 -54
Zinsaufwendungen 0 -1 1
Finanzergebnis 19 72 -53
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.242 -84 -1.158
Periodenergebnis -2.538 1.306 -3.844

Die sonstigen betrieblichen Erträge stammen hauptsächlich aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen. Die relativen Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nicht wesentlich verändert.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen durch Zuführungen von (außerordentlichen) Wertberichtigungen gestiegen. Ursächlich ist insbesondere ein größerer, langjährig betreuter Rechtsstreit in der Prozessfinanzierung. Es besteht zwar weiterhin Aussicht auf einen Prozesserlös, allerdings gibt es anders als noch im vergangenen Jahr zu geringe Erkenntnisse für eine positive Prognose.

Durch die deutlich geminderten Ergebniserwartungen in der GO AHEAD sind bisher werthaltige Vorteile aus aktivierten steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe von 1.240 TEUR reduziert worden.

III.2 Finanzlage

Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4 in der Risikoberichterstattung sowie im Konzernanhang unter D.6.III.5.

III.2.1 Kapitalstruktur

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31.12.2018 31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.657 24,5 4.657 21,6 0 0
Kapitalrücklage 10.936 57,5 10.936 50,8 0 0
Gewinnrücklagen 718 3,8 718 3,3 0 0
Ergebnisneutrale latente Steuern -27 -0,1 -27 -0,1 0 0
Bilanzgewinn 424 2,2 3.428 15,9 -3.004 -87,6
Eigenkapital 16.707 87,9 19.712 91,6 -3.005 -15,2
Erhaltene Anzahlungen 173 0,9 0 0 173 0
Verbindlichkeiten 1.277 6,7 512 2,4 765 149,4
Abgegrenzte Erträge 571 3 645 3 -74 -11,5
Rückstellungen 242 1,3 584 2,7 -342 -58,6
Steuerschulden 34 0,2 64 0,3 -30 -46,9
Schulden 2.297 12,1 1.805 8,4 492 27,3
19.004 100 21.517 100 -2.513 -11,7

Mit einer Eigenkapitalquote von 87,9 Prozent (Vorjahr: 91,6 Prozent) ist der FORIS-Konzern im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Zur Finanzierung des in 2011 zu Vermietungszwecken fertiggestellten Büroneubaus wurde eine langfristige Finanzierung mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen war ursprünglich am 30. März 2020 fällig, wurde aber im Geschäftsjahr 2013 vorzeitig zurückgeführt. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über maximal 2 Mio. EUR vereinbart. Eine Veränderung der Kreditkonditionen würde auf die FORIS bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Zinssicherungsgeschäftes am 30. März 2020 nur bei einer möglichen Inanspruchnahme des den abgesicherten Betrag von 2 Mio. EUR übersteigenden Betrages Einfluss haben. Die Verbindlichkeiten sind aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen gestiegen.

In den abgegrenzten Erträgen sind die durch die Kunden bezahlten, jedoch auf das Folgejahr entfallenden Anteile der Umsätze aus zeitraumbezogenen Dienstleistungen der GO AHEAD ausgewiesen.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS-Gruppe zum Stichtag.

III.2.2 Investitionen

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01.01.-31.12.2018

EUR
01.01.-31.12.2017

EUR
Immaterielle Vermögenswerte 129.519,23 22.071,24
Sachanlagen 79.837,66 27.992,12
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 844,9 0
210.201,79 50.063,36

Die immateriellen Vermögenswerte sind wegen der Investition in den neuen Geschäftsbereich Gründerakademie der GO AHEAD angestiegen. Dabei wurden für die Erstellung der Internetseite durch eigenes Personal 89 TEUR sowie zur Erstellung der Trainingsvideos 40 TEUR aktiviert. Des Weiteren haben wir bei den Sachanlagen in IT-Equipment für eine leistungsstärkere Ausstattung investiert.

III.2.3 Liquidität

Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2018 konnte im Vergleich zum Vorjahr der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit gesteigert werden.

Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und der hierin erfassten Mittelabflüsse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.2.2. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist die Zahlung der Dividende enthalten.

Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details der Kapitalflussrechnung verweisen wir auf D.4.

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01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Periodenergebnis -2.538.164,80 1.306.195,83
Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit 5.172.727,50 251.316,79
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.634.562,70 1.557.512,62
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -210.201,79 -50.063,36
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -465.693,30 -1.243.822,05
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 1.958.667,61 263.627,21
Finanzmittelfonds am 1.1. 3.815.283,36 3.551.656,15
Finanzmittelfonds am 31.12. 5.773.950,97 3.815.283,36
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 5.773.950,97 3.815.283,36
Finanzmittelfonds am 31.12. 5.773.950,97 3.815.283,36

Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird bzw. wurde:

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Multifunktionslinie 31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Linie 3.000 3.000
Bürgschaften für Prozesse -1.503 -979
Freie Linie 1.497 2.021

Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht unverändert fort. Durch die Refinanzierungsmöglichkeiten aus der eingetragenen Grundschuld haben wir eine zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter D.6.III.5.

III.3 Vermögenslage

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31.12.2018 31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 236 1,2 159 0,7 77 48,4
Goodwill 1.473 7,8 2.865 13,3 -1.392 -48,6
Sachanlagen 2.593 13,6 2.610 12,1 -17 -0,7
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.110 11,1 2.178 10,1 -68 -3,1
Forderungen 144 0,8 152 0,7 -8 -5,3
Latente Steuererstattungsansprüche 84 0,4 1.324 6,2 -1.240 -93,7
Langfristige Vermögenswerte 6.640 34,9 9.289 43,2 -2.649 -28,5
Vorräte 1.428 7,5 1.039 4,8 389 37,4
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung 2.758 14,5 3.295 15,3 -537 -16,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 2.267 10,9 2.947 13,7 -680 -23,1
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 69 0,4 972 5,5 -903 -92,9
Steuererstattungsansprüche 57 0,3 146 0,7 -89 -61
Abgegrenzte Aufwendungen 10 0,1 13 0,1 -3 -23,1
Zahlungsmittel 5.774 30,4 3.815 17,7 1.959 51,3
Kurzfristige Vermögenswerte 12.363 65,1 12.228 56,8 135 1,1
19.004 100 21.517 100 -2.513 -11,7

Die Verringerung der Vermögenswerte resultiert insbesondere aus der Reduzierung des GO-AHEAD-Firmenwerts und einer Wertberichtigung eines großvolumigen Falls in der Prozessfinanzierung.

Die sich aus zum Bilanzstichtag bestehenden steuerlich noch nicht genutzten Verlustvorträgen ergebenden Steuervorteile wurden in Höhe von 84 TEUR (Vorjahr: 1.324 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 Prozent zugrunde gelegt.

Die Vorräte enthalten ausschließlich das eingezahlte Stammkapital der Vorratsgesellschaften.

Die Verminderung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegelt die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten zeitverzögert wider. Abgeschlossene Fälle haben die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung verringert. Die zu aktivierenden Kosten der neu akquirierten Fälle treten durch die lange Anlaufphase erst verzögert ein.

In den sonstigen Vermögenswerten waren im Vorjahr hauptsächlich Sicherheitsleistungen aus der Prozessfinanzierung enthalten, die nunmehr als sonstige Forderungen geführt werden.

Die Steuererstattungsansprüche enthalten Rückzahlungsansprüche gegen die Finanzämter Bonn und Frankfurt/Main.

Hinsichtlich der Veränderungen in den Zahlungsmitteln verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.2.3.

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das Geschäftsjahr 2018 ist mit Umsätzen von 20.252 TEUR (Vorjahr: 21.117 TEUR) und einem Periodenergebnis von -2.538 TEUR (Vorjahr: 1.306 TEUR) belastet durch außergewöhnliche Ereignisse abgeschlossen worden. Mit einer Eigenkapitalquote von 87,9 Prozent (Vorjahr: 91,6 Prozent) und Finanzmitteln von 5.774 TEUR (Vorjahr: 3.815 TEUR) verfügt der Konzern weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres

Im Geschäftsjahr sind keine sonstigen Ereignisse eingetreten, die eine gesonderte Berichterstattung erfordern.

3. Nachtragsbericht

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts haben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung ergeben, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2018 geführt hätten.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken

Die Wachstumsraten für die EU haben die Erwartungen vom Jahresbeginn nicht erfüllt. Mit schätzungsweise 1,8 Prozent beziehungsweise 1,9 Prozent ist sowohl der Euroraum als auch die EU im Jahr 2018 deutlich langsamer gewachsen als im Vorjahr. Für die Jahre 2019 und 2020 sind die Prognosen für den Euroraum beziehungsweise die EU dementsprechend nach unten korrigiert worden, auf 1,3 Prozent beziehungsweise 1,5 Prozent für das Jahr 2019 und 1,5 Prozent beziehungsweise 1,7 Prozent für das Jahr 2020.

Für Deutschland rechnet der IWF mit einer Abschwächung des Wachstums als Folge von Produktionsschwierigkeiten in der Automobilindustrie und eines Rückgangs externer Nachfrage. Den negativen Entwicklungen der Weltwirtschaft zum Trotz setzt sich die Wirkung binnenwirtschaftlicher Auftriebskräfte, wie die hohe Erwerbstätigenquote und das steigende Lohnniveau, fort, was in einem weiteren Wachstum des privaten Konsums mündet. Die Zahl der offenen Stellen stieg nochmals auf ein Rekordhoch. Zur Schließung dieser Lücke werden Teilzeit- und Job-Sharing-Modelle an Bedeutung gewinnen, um neue Fachkräfte zu gewinnen und bestehende Fachkräfte zu binden.

Mit Schwierigkeiten ist durch den möglichen EU-Austritt Großbritanniens und des defizitären italienischen Staatshaushalts zu rechnen. Auch der globale Handelskonflikt birgt nach wie vor Risiken.

Diese gesamtwirtschaftliche Ausgangslage dürfte sich auf die verschiedenen Geschäftsbereiche des FORIS-Konzerns unterschiedlich auswirken. Die Geschäftsbereiche Vorratsgesellschaften und GO AHEAD, die beide auf dem Markt der Gesellschaftsgründungen unterwegs sind, werden auf Sicht eher unter einem langsameren Wirtschaftswachstum leiden. Beiden Geschäftsbereichen liegt ein konjunkturzyklisches Geschäftsmodell zugrunde.

Die GO AHEAD wird wahrscheinlich unter einem Abschwung - gerade vor dem Hintergrund eines möglichen, ungeregelten BREXIT - besonders leiden. Hier wird bei den Bestandkunden mittelfristig von einem Rückgang von ca. 5.800 verwalteten britischen Limiteds auf dann nur noch ca. 1.000 ausgegangen. Dennoch bieten beide Geschäftsbereiche ein gewisses Potential, denn viele Kunden benötigen gesellschaftsrechtliche Lösungen, um sich auf die neue Lage einzustellen. Allerdings ist zu erwarten, dass die sich aus der unsicheren Übergangsphase ergebende Nachfrage nach entsprechender Anpassung auf ein geringeres Niveau zurückfällt.

Für den Geschäftsbereich Prozessfinanzierung bedeutet das verlangsamte Wachstum eine Phase der Unsicherheit. Dieser Geschäftsbereich ist eher konjunkturunabhängig. Die Monetarisierung als Ergänzung zur Prozessfinanzierung hingegen dürfte von einer schwierigeren Wirtschaftslage insgesamt eher profitieren, weil für Unternehmen in schwierigen Zeiten Liquidität an Bedeutung gewinnt. Die Auswirkungen im Einzelnen werden auch mit Blick auf die FORIS nicht zuletzt davon abhängen, inwieweit die gesamtwirtschaftliche Lage sich eher graduell ändert oder sich disruptiv verschlechtert.

I.1 FORIS-Konzern

Das Konzernergebnis lag in 2018 deutlich unter dem der Vorjahresperiode. Eine Prognose des Cashflows erachten wir aufgrund der Volatilität in der Prozessfinanzierung mit nur modelltheoretisch vorhersehbaren Zu- und Abflüssen über einen Prognosehorizont von drei bis fünf Jahren für nicht sinnvoll und verzichten daher hierauf.

Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Geschäftsbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.

I.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Die Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch direkt bei den Anspruchsinhabern/Kunden sind ein wesentlicher Faktor, um neue Finanzierungsanfragen zu erhalten. Wie bereits in den vergangenen beiden Geschäftsjahren werden wir in 2019 daher im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache und der persönlichen Veranstaltungen konsequent weiterverfolgen und unser Netzwerk weiter entwickeln. Der wirtschaftliche Erfolg der Prozessfinanzierung ist mit Blick auf das Geschäftsjahr 2019 aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als stark volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichts- und Schiedsverfahren auch von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderungen ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4 Mio. EUR, deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten kann. Ein wirtschaftlicher Erfolg der Monetarisierung wird aufgrund der Langfristigkeit des Geschäftsmodells erst mit Nachlauf in den Folgejahren zu entsprechenden Effekten führen.

Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu finanzierender Verfahren und der Bonität der jeweiligen Anspruchsgegner aktualisieren wir laufend nach systematischer und analytischer Auswertung der abgeschlossenen Fälle. Wir beabsichtigen, die Entwicklung von Einzelfall-Kostenrisiken zunehmend um eine Portfoliobetrachtung und -steuerung zu ergänzen. Eine weitergehende Prognose von Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis für den Bereich Prozessfinanzierung halten wir nicht für sachgerecht, da insbesondere der Zeitpunkt der Rechtskraft als Bezugspunkt für die Umsatzrealisierung auch modellhaft nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Zudem beeinflussen einzelne größere Verfahren den Umsatz signifikant.

Der grundsätzlich positive Trend 2018, den die FORIS mit ihrer Prozessfinanzierungsstrategie gesetzt hat, dürfte sich in 2019 fortsetzen. Der Markt für Prozessfinanzierung wächst. Die FORIS scheint im Wettbewerb gut gerüstet, um jedenfalls in ihren Kernsegmenten erfolgreich zu sein. Offen ist allerdings, ob dieser Trend - gekennzeichnet vor allem durch den erheblichen Neugewinn an Kunden und Finanzierungsfällen - bereits in 2019 zu ebenso erfolgreichen Umsätzen führen wird. Branchenbedingt sind verlässliche Prognosen hier schwierig. Zu berücksichtigen ist auch, dass der strategische Umbau der FORIS eine moderne Personalstrategie einschließt, die maßgeblich in 2019 umgesetzt werden wird. Dieser geschäftsstrategisch notwendige Umbau wird zu höheren Personalkosten führen und operative Friktionen nicht vollständig vermeiden können.

I.3 Vorratsgesellschaften

Der Ausbau und die Intensivierung von kundenspezifischen Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen im engen Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen auf der Produkt- und Serviceseite bilden die Basis für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019. Einer erwarteten konjunkturellen Abkühlung und Seitwärtsbewegung des Marktes versuchen wir, mit Gewinnung von strategischen Großkunden entgegenzuwirken.

I.4 GO AHEAD GmbH

Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist im Geschäftsjahr 2018 weiter zurückgegangen. Gleichwohl sichern die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen weiterhin eine gesunde, wenn auch deutlich rückläufige Umsatzbasis, die nunmehr auch von Substitutionsprodukten (irische Limited, deutsche Rechtsformen) und weiteren Zusatzdienstleistungen flankiert werden. Unser Fokus liegt darauf, mit weiteren Produkten die Dienstleistungstiefe zu erhöhen, um die Marge nachhaltig zu verbessern. Da die Auswirkungen der derzeit unklaren Situation in Bezug auf einen möglichen EU-Austritt des Vereinigten Königreichs nicht vorhersehbar sind, ist die Prognose für die englische Limited unter dem Vorbehalt der weiteren politischen und rechtlichen Entwicklung einzuordnen. Im Ergebnis kann diese Unsicherheit eher zu einer Verschärfung des Negativtrends führen. Mit einem harten BREXIT droht ein erhöhtes Löschungsaufkommen. Wir erwarten, dass sich die Löschungen erst mit einem halben Jahr Verzögerung auf den Umsatz auswirken, so dass der begonnenen Neu- und Weiterentwicklung der Produktpalette eine besondere Bedeutung zukommt.

Für die erst Anfang Dezember neu geschaffene GO-AHEAD-Gründerakademie sind die konjunkturelle Entwicklung und die Anzahl der Gründungsinteressierten und Existenzgründer einer der wichtigsten Hebel.

Die Strategie der GO AHEAD fußt auf einer Verbreiterung ihres Kundenkreises und des Dienstleistungsangebots: Während bislang nur solche Kunden unterstützt wurden, die sich bereits zum Kauf einer englischen bzw. irischen Limited fest entschlossen und dabei ihre planerischen und organisatorischen Vorbereitungen erfolgreich abgeschlossen hatten, ist die GO AHEAD nun im Stande, ihre Kunden wesentlich früher "abzuholen" - und auch nach Erwerb einer Limited weiter zu begleiten. Es geht darum, den Gründungsprozess beim Kunden schon in der Ideenphase zu fördern und den Kunden mit Informationen und Unterlagen zu versorgen, die auf dem Weg in die Selbständigkeit hilfreich sind. Schließlich wird in einer weiteren Ausbaustufe des Geschäftsmodells auch eine inhaltliche Begleitung nach Gründung angeboten, z.B. die Vermittlung entsprechender, nicht von GO AHEAD selbst zu erbringender Dienstleistungen.

I.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern

Die geplante Fortentwicklung des Angebots für Anwälte, das bisher durch das Anwaltsverzeichnis erbracht wurde, hatte in 2018 geringe Bedeutung. Wir werden hierzu neue Konzepte unter kaufmännischen und strategischen Gesichtspunkten bewerten und das Anwaltsverzeichnis ggf. neu ausrichten.

II. Risikobericht

II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ziele

Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C.5. des Konzernlageberichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.

Grundsätzliche Systematik

Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien "Bereichsübergreifend, Beschaffung, Leistungserstellung, Vertrieb, Personal und Informationstechnische Risiken (EDV/IT)" erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.

Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.

Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, so dass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, das integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung und Monetarisierung ist geprägt durch seine langfristigen Verfahrensdauern. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren, deren Verfahrensstand, Verlauf, Schriftverkehr, Kommunikation, Kosten und Risiken in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen unter Einbeziehung des Vorstands beteiligt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze des Kostenrisikos je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die laufenden Verfahren werden immer durch mindestens einen Volljuristen betreut und unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit.

Vorratsgesellschaften

Der weitgehend IT-gestützte Gründungs- und Verkaufsprozess und die verwendeten Dokumente unterliegen einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung, insbesondere auf Aktualität und Gesetzeskonformität. Gesetzgebungsverfahren, die eine Auswirkung auf unsere Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen haben, beobachten wir regelmäßig, um zeitnah auf notwendige Änderungen reagieren zu können.

GO AHEAD GmbH

Ein wesentliches Risiko liegt im drohenden Wegfall der Niederlassungsfreiheit der englischen Limited. Die Wahrscheinlichkeit einer vorübergehenden oder einer langfristigen politischen Einigung ist aufgrund der unterschiedlichen Verhandlungspositionen schwer zu bewerten. Alternativen zur ökonomischen Risikominimierung für die Kunden der GO AHEAD (z.B. durch den "Umzug" englischer Limiteds nach Irland) haben wir geprüft, erachten diese mittlerweile jedoch als wenig erfolgsversprechend. Dies gilt ebenfalls, soweit der Umzug grenzüberschreitende Transkationen (z.B. die grenzüberschreitende Verschmelzung oder einen Share Deal im Sinne eines "Share-for-Share Exchange") beinhaltet. Dadurch droht eine deutlich höhere Löschungsquote für Kunden, die aktuell das Servicepaket für die englische Limited nutzen und sich für einen Rechtsformwechsel hin zu einer deutschen Gesellschaft entscheiden.

Dem Risiko des Forderungsausfalls insbesondere von zwischenzeitlich gelöschten Limiteds begegnen wir mit einem stringenten Mahn- und Inkassowesen.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Risiken aus dem Bereich EDV/IT, die vor allem auf der Verfügbarkeit und damit den Service-Level durchschlagen, begegnen wir durch Aufbau redundanter Hardware auf virtualisierten Servern, verbunden mit einer täglichen Datensicherung, die eine zeitnahe Wiederherstellbarkeit ermöglicht.

Bereichsübergreifend Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

II.2 Unternehmensspezifische Risiken

Prozessfinanzierung

Nach inzwischen über 20-jähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abzuschätzen. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Sachverständigengutachten, auf die die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft zusätzlich.

Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn wir die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Anspruchsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vornehmen, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand der zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Die Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners kann sich während eines (zumal jahrelangen) Gerichtsverfahrens trotz fortlaufender Beobachtung verändern und ist in der Regel nicht von der FORIS beeinflussbar. Der Verfahrensgang in den finanzierten Rechtsstreitigkeiten, z.B. durch Schriftsätze, mündliche Verhandlungen oder gerichtliche Hinweise und Verfügungen, erfordert regelmäßige Neubewertungen dahingehend, inwieweit die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensgang noch werthaltig sind. Beim Abschluss neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher neben dem Risiko-/Ertragsverhältnis des Einzelfalls stets auf das aktuelle Risikoverhältnis im Verhältnis zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Selbst wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden. Auch nach dem Verfahren können sich Vollstreckungshindernisse ergeben. Eine Auskunft und Prognose zur Solvenz des Gegners nimmt die FORIS AG bereits vor Annahme der Finanzierung vor. Da Prognoseeinschätzungen auf unsicheren, hypothetischen Zukunftsentwicklungen beruhen, sind sie naturgemäß nicht immer verlässlich - schon gar nicht über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen, die eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderungen derart beeinträchtigen, dass wir sie nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich bewerten.

Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.1.II und C.2.II.2.

Vorratsgesellschaften

Bei den Vorratsgesellschaften können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und dem damit verbundenen bzw. drohenden Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch Schadensersatzansprüche entstehen. Auch der für diesen Geschäftsbereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen bleibt stark abhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.

GO AHEAD GmbH

Die in 2008 erfolgte Einführung der Unternehmergesellschaft - der "UG (haftungsbeschränkt)" - ging deutlich zu Lasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze aus dem Bereich der englischen Limited nicht ausgeglichen werden.

Die aktuellen innen- und außenpolitischen BREXIT-Entwicklungen und Verhandlungen lassen selbst bei Feststellung des Jahresabschlusses am 22. März 2019 keine verlässliche Einschätzung zu, ob und in welcher Form der BREXIT am 29. März 2019 letztlich gestaltet wird. Das politische Bild bleibt diffus. Ein harter BREXIT würde bedeuten, dass die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Zweigniederlassung geführt werden kann. Es wäre dann davon auszugehen, dass die meisten Serviceverträge der GO AHEAD für die betreuten englischen Limiteds gekündigt werden, weil das Hauptziel der Limited - eine Haftungsbegrenzung für Unternehmer zu schaffen - dann nicht mehr ohne Weiteres erreicht werden wird. Wir haben hierauf reagiert und Ende 2016 die irische Limited in unser Angebot aufgenommen und bieten für die englische Limited einen "Umzug" nach Irland an (im Sinne einer wirtschaftlichen Neugründung und ohne grenzüberschreitende Transaktion). Insgesamt haben sich durch die Verunsicherung im Zusammenhang mit dem BREXIT die Markteintrittsbarrieren für Neuwettbewerber erhöht. Gleichzeitig kann die allgemeine Verunsicherung zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise führen.

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht neben dem Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können, ein finanzielles Risiko bei Eintritt von atypischen und nicht versicherbaren Schäden. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter C.6 im zusammengefassten Konzernlagebericht. Darüber hinaus besteht immer ein generelles Mietausfallrisiko, das wir teilweise durch vom Mieter zu stellende Mietkaution abfedern.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der IT-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße auswirken. Durch den Einsatz von virtualisierten Servern und redundanter Hardware reduzieren wir die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten IT-Infrastruktur deutlich. In 2018 haben wir hier neben Ersatzinvestitionen zur Sicherstellung des Service Levels, Erweiterungsinvestitionen getätigt.

Bereichsübergreifende Risiken Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken

Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

Kapitalstrukturmanagement

Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, dass es im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität kommt. Die FORIS betreibt mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, der insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird halbjährlich berichtet.

Kreditrisikomanagement

Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter D.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter C.4.II.1 und C.4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.

Liquiditätsmanagement

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter D.6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfs.

Marktpreisrisikomanagement Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken für die FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter D.6.III.5.

Inflationsrisiko

Bei der Prozessfinanzierung wird durch die Anpassung des gesetzlichen Basiszinssatzes unter der Annahme einer gleichlaufenden Entwicklung von Inflationsrate und Basiszins das Inflationsrisiko deutlich gedämpft. Allerdings bietet dieser Zusammenhang wie bei den anderen Geschäftsbereichen keinen Schutz vor einer Hyperinflation oder einem deutlichen Auseinanderfallen von Inflationsrate und Basiszins.

III. Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken

Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen bzw. ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des fortlaufenden Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Das Risiko eines harten BREXIT kann sich aber weiterhin kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken. Dieses Risiko haben wir durch eine entsprechende Planreduzierung berücksichtigt. Insgesamt betrachtet sind durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus derzeitiger Sicht verkraftbar. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden. Aus unserer Sicht bestehen erhebliche Chancen resultierend aus unserer strategischen Ausrichtung durch den fortwährenden Ausbau der Prozessfinanzierung.

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Darüber hinaus verfolgt die FORIS AG das Ziel, ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.

Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist nicht nur auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II. Es umfasst die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Das IKS umfasst zur Konzernrechnungslegung sowohl präventive als auch anlassbezogene Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basieren auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.

Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2 Mio. EUR bis zum 30. März 2020 abgeschlossen. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 Prozent. Derzeit unterliegt die Bewertung dieses Sicherungsgeschäftes im FORIS-Konzern ausschließlich einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Abschlussstichtag in Höhe von 0 TEUR (31. Dezember 2017: 0 TEUR) ergibt sich kein Risiko. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus werden im FORIS-Konzern keine Finanzinstrumente eingesetzt.

7. Übernahmerelevante Angaben

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter D.6.II.2.13.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten bekannt, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen.

Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter D.6.III.11 sowie unter D.6.III.13.

Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder dispositive Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes. Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 Prozent des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.

Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der eigenen Aktien und der am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragenen Kapitalherabsetzung 4.656.933,00 EUR (31. Dezember 2017: 4.656.933,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.656.933 (31. Dezember 2017: 4.656.933) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom 8. bis zum 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat 3,25 EUR je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 0,62 Prozent über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. August 2015, bis Donnerstag, den 3. September 2015 um 12:00 Uhr (MEZ).

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 10. August 2015 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. September 2015 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Sämtliche zum Rückkauf eingereichten Aktien wurden vollständig berücksichtigt.

Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 247.025 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 247.025 Aktien zurückgekauft. Nach Abschluss des Rückkaufs aus 2017 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien 283.581 Stück oder 5,74 Prozent des Grundkapitals. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung wurde die Anzahl der ausstehenden Aktien auf 4.656.933 Aktien reduziert, die am 31. Dezember 2017 in selbiger Anzahl ausstanden.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2017 betrug 0 Stück oder 0,00 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2016: 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 Prozent des damaligen Grundkapitals). Der Wert der eigenen Anteile wurde im Vorjahr offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde die von der Hauptversammlung am 10. Juni 2014 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien insoweit aufgehoben, als dass der Vorstand ermächtigt wurde, eigene Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilte Ermächtigung zur Einziehung der bereits unter dem Beschluss erworbenen und derzeit noch gehaltenen Aktien blieb bestehen.

Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde der Vorstand der FORIS AG bis zum 11. Juni 2022 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Wir verweisen auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 unter II.2.13. Die FORIS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.

Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2018 betrug 0 Stück oder 0,00 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2017: 0 Stück oder insgesamt 0,00 Prozent des damaligen Grundkapitals).

8. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.

Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2017 bestellte Vorstandsmitglied Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2018 wird eine fixe Erfolgsvergütung in Höhe von rund 6 Prozent der erfolgsunabhängigen Vergütung garantiert.

Für das mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 bestellte Vorstandsmitglied Dr. Volker Knoop besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten.

Im Übrigen enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen für die Organe nicht. Hinsichtlich der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den D.6.III.12.

9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG

Ergänzend zur vorangegangenen Berichterstattung über den FORIS-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der FORIS AG. Hinsichtlich der Einbindung in den FORIS-Konzern und die Geschäftstätigkeit der FORIS AG verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.1.

Der Jahresabschluss der FORIS AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt, während der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird.

I. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der FORIS AG

Die für die FORIS AG wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren stimmen mit denen unter C.1.II beschriebenen Leistungsindikatoren für die Prozessfinanzierung überein. Darüber hinaus sind die Gewinne und Verluste aus der Ergebnisabführung mit der GO AHEAD GmbH, der FORATIS AG sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren.

II. Geschäftsverlauf der FORIS AG

Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf des Konzerns unter C.2.II ff. gelten zum überwiegenden Teil auch für die FORIS AG. Die Ergebnisse der GO AHEAD GmbH, der FORATIS AG sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG fließen über die Ergebnisabführung in das Periodenergebnis der FORIS AG ein, wobei die FORIS Vermögensverwaltungs AG denjenigen Teil des Gewinns abführen kann, der nicht zum Ausgleich des zu Jahresbeginn noch bestehenden handelsrechtlichen Verlustvortrags dient. Die Eigenkapitalquote der Muttergesellschaft FORIS AG entwickelte sich wie folgt:

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31.12.2018 31.12.2017 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2014 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 91,60% 94,50% 93,90% 94,80% 92,60% 93,50%

III. Lage der FORIS AG

III.1 Ertragslage der FORIS AG

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01.01.-31.12.2018 01.01.-31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 4.711 89,7 5.046 90,7 -335 -6,6
Sonstige betriebliche Erträge 543 10,3 516 9,3 27 5,2
Betriebsleistung 5.254 100 5.562 100 -308 -5,5
Aufwendungen für bezogene Leistungen -2.423 -46,1 -2.898 -52,1 475 -16,4
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.817 -34,6 -1.788 -32,1 -29 1,6
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -306 -5,8 -262 -5,7 -44 16,8
Abschreibungen -82 -1,6 -72 -1,3 -10 13,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.438 -46,4 -1.339 -24,1 -1.099 82,1
Betriebsaufwand -7.066 -134,5 -6.359 -114,3 -707 11,1
Betriebsergebnis -1.812 -34,5 -797 -14,3 -1.015 127,4
Zinserträge 411 445 -34
Zinsaufwendungen -5 -32 27
Finanzergebnis -1.368 413 -1.781
Ergebnisabführungen 1.375 1.710 -335
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.240 -80 -1.160
Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag -3.045 1.246 -4.291
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.039 1.037
Erwerb eigene Aktien 0 -778
Dividende Vorjahr in Geschäftsjahr -466 -466
Bilanzgewinn/ Bilanzverlust -2.472 1.039

Die Umsatzerlöse der FORIS AG enthalten die Umsätze aus dem Geschäftsbereich Prozessfinanzierung, sodass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter C.2.II.2 und C.2.II.3 sowie C.4.I.2 und C.4.I.3 verweisen. Gleiches gilt für die korrespondierenden bezogenen Aufwendungen. Darüber hinaus enthalten die Umsätze Kostenweiterbelastungen im Konzern. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung.

Hinsichtlich des Anstiegs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gelten die Ausführungen unter C.2.III.1 im Wesentlichen auch für die FORIS AG.

Die Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Im Zinsaufwand sind neben Zinsen auf Steuerforderungen im Wesentlichen die Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungen enthalten. Die Verzinsung der Salden erfolgt taggenau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 5,5 Prozent p.a.

Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag besteht ebenfalls eine weitgehende Übereinstimmung der FORIS AG mit den Konzernzahlen, sodass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter C.2.III.1. verweisen.

III.2 Finanzlage der FORIS AG

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31.12.2018 31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.657 26 4.657 22 0 0
Kapitalrücklage 11.823 65,9 11.823 56 0 0
Gewinnrücklagen 2.434 13,6 2.434 11,5 0 0
Bilanzgewinn/ Bilanzverlust -2.472 -13,8 1.039 4,9 -3.511 -337,9
Eigenkapital 16.441 91,6 19.953 94,5 -3.512 -17,6
Steuerrückstellungen 0 0 0 0 0
Sonstige Rückstellungen 545 3 917 4,3 -372 -40,6
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 955 5,3 253 1,2 702 277,5
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.499 8,4 1.169 5,5 330 28,2
17.941 100 21.122 100 -3.181 -15,1

Mit einer Eigenkapitalquote von 91,6 Prozent (Vorjahr: 94,5 Prozent) ist die FORIS AG im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS AG zum Stichtag.

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich vor allem aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III.3 Vermögenslage der FORIS AG

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31.12.2018 31.12.2017 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 105 0,6 149 0,7 -44 -29,5
Sachanlagen 87 0,5 57 0,3 30 52,6
Finanzanlagen 1.873 10,4 3.622 17,1 -1.749 -48,3
Langfristig gebundenes Vermögen 2.065 11,5 3.828 18,1 -1.763 -46,1
Vorräte 2.758 15,4 3.295 15,6 -537 -16,3
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.031 11,3 2.545 12 -514 -20,2
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.900 49,6 8.263 39,1 637 7,7
Sonstige Vermögensgegenstände/ Wertpapiere 123 0,7 1.117 4,3 -994 -89
Liquide Mittel 1.972 11 739 3,5 1.233 166,8
Rechnungsabgrenzungsposten 7 0 11 0,1 -4 -36,4
Kurzfristig gebundenes Vermögen 15.792 88 15.970 75,6 -178 -1,1
Aktive latente Steuern 84 0,5 1.324 6,3 -1.240 -93,7
17.941 100 21.122 100 -3.181 -15,1

Die Veränderungen des langfristig gebundenen Vermögens zum 31. Dezember 2018 gegenüber dem 31. Dezember 2017 sind von untergeordneter Bedeutung. Hinsichtlich der in den Finanzanlagen bilanzierten Unternehmen verweisen wir auf die Angaben unter D.6.I.5 im Anhang zum Konzernabschluss.

Unter den Vorräten werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.3. zu den Vermögenswerten aus Prozessfinanzierung.

Neben den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besteht das kurzfristige Vermögen insbesondere aus Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Deren Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten.

Die liquiden Mittel setzen sich aus den der FORIS AG zuzuordnenden Konten sowie den Liquiditätsreserven zusammen. Der Unterschied zu dem Konzernfinanzmittelfonds resultiert im Wesentlichen aus den liquiden Mitteln der Bereiche Vorratsgesellschaften und GO AHEAD.

Hinsichtlich der aktiven latenten Steuererstattungsansprüche verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.3.

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG

Das Geschäftsjahr 2018 schließt unter dem Durchschnitt der letzten Jahre mit einem Periodenergebnis von -3.046 TEUR (Vorjahr: 1.246 TEUR) wegen außergewöhnlicher Wertberichtigungen bei einem langjährigem Prozessfinanzierungsfall. Mit einer Eigenkapitalquote von 91,6 Prozent (Vorjahr: 94,5 Prozent) und Finanzmitteln von 1.972 TEUR (Vorjahr: 739 TEUR) verfügt die FORIS AG, unter Berücksichtigung der Konzernfinanzierungsmöglichkeiten, weiterhin über eine solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten in der Tochtergesellschaft FORIS Vermögensverwaltungs AG bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht der FORIS AG

Aufgrund der Verflechtungen der FORIS AG mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern verweisen wir hinsichtlich der Prognose auf unsere Ausführungen unter C.4.I dieses zusammengefassten Lageberichtes, welche auch die Erwartungen für die FORIS AG widerspiegeln. Die Geschäftsentwicklung der FORIS AG unterliegt im Wesentlichen denselben Chancen und Risiken wie die des FORIS-Konzerns, da aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge mit den wesentlichen Tochtergesellschaften FORATIS AG, GO AHEAD GmbH und FORIS Vermögensverwaltungs AG die Chancen und Risiken dieser Gesellschaften direkten Einfluss auf die FORIS AG haben. Hinsichtlich der Chancen und Risiken verweisen wir daher auf unsere Ausführungen unter C.4 dieses zusammengefassten Lageberichtes.

10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB

I. Erklärung gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1 und § 315d HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B des Geschäftsberichts mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht:https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html Darüber hinaus sind die Corporate-Governance-Berichte der Jahre 2007 bis 2013 unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/corporate-governance.html abrufbar.

II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 und § 315d HGB

Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet veröffentlich unter: https://www.foris.com/fuer-aktionaere/unternehmensportrait/unternehmensleitlinien.html III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 3 und § 315d HGB

Der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen durch, an denen ggf. auch Mitarbeiter aus den einzelnen Geschäftsbereichen teilnehmen. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen vorbereitet, vorab eingereicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen der Vorstand und die teilnehmenden Mitarbeiter aus den jeweiligen Geschäftsbereichen über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen, in den kommenden Wochen anstehenden Ereignisse.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.

Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise zweckmäßig erscheint.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

IV. Frauenanteil Aufgrund der Unternehmensorganisation gibt es beim FORIS-Konzern derzeit keine erste oder zweite Führungsebene unter dem Konzernvorstand im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Entsprechende Zielgrößen und Fristen sind daher nicht festzulegen. In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde die Zielgröße von Frauen im Vorstand mit Null festgelegt. Die Mandatsbesetzung im Aufsichtsrat sollte grundsätzlich unabhängig von der Geschlechterfrage allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung erfolgen. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ebenfalls mit Null festgelegt. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die Zielgrößen regelmäßig zu überprüfen und ggf. neu festzulegen.

Bonn, 22. März 2019

FORIS AG

Der Vorstand

Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller

Dr. Volker Knoop

Unternehmenskalender

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1. Halbjahr 2018
26. Mrz Veröffentlichung Geschäftsbericht
28. Mai Hauptversammlung
2. Halbjahr 2018
15. Aug Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht

Der Jahresabschluss und der Geschäftsbericht der FORIS AG werden unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht.

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