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Schweizer Electronic AG

Annual Report May 21, 2019

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Annual Report

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SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT

Schramberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Jahresabschluss und Lagebericht 31. Dezember 2018

Zusammengefasster Lagebericht

Zusammengefasster Lagebericht zum 31. Dezember 2018

des Schweizer-Konzerns und der Schweizer Electronic AG

Dieser Bericht fasst den Konzernlagebericht der Schweizer-Gruppe ("Schweizer" oder "Unternehmen"), bestehend aus der Schweizer Electronic AG und ihren konsolidierten Tochtergesellschaften, mit dem Lagebericht der Schweizer Electronic AG zusammen. Er sollte im Kontext mit dem geprüften Konzernabschluss einschließlich der Angaben des Konzernanhangs, die an anderer Stelle in diesem Bericht abgedruckt sind, gelesen werden. Der geprüfte Konzernabschluss basiert auf einer Reihe von Annahmen sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die detailliert im Konzernanhang dargestellt sind. Entsprechend bezeichnete Passagen sollten darüber hinaus im Kontext mit dem geprüften Einzelabschluss einschließlich Anhang gelesen werden. Der zusammengefasste Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen über den Geschäftsverlauf, die finanzielle Entwicklung und die Erträge von Schweizer. Diesen Aussagen liegen Annahmen und Prognosen zugrunde, die auf gegenwärtig verfügbaren Informationen und aktuellen Einschätzungen beruhen. Diese sind mit Unsicherheiten und Risiken behaftet. Der tatsächliche Geschäftsverlauf kann daher wesentlich von der erwarteten Entwicklung abweichen. Schweizer übernimmt über die gesetzlichen Anforderungen hinaus keine Verpflichtung, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Grundlagen des Konzerns

Rechtliche und organisatorische Struktur

Die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg ist das Mutterunternehmen des Konzerns und steuert die von ihr direkt und indirekt gehaltenen Beteiligungen. Die Geschäftsentwicklung der Muttergesellschaft ist eng mit der Entwicklung der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften verbunden.

Konzernstruktur

Mit Wirkung zum 2. November 2018 wurde der Anteil an Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co. Ltd (Hong Kong) in Höhe von 31,42 % an den Joint Venture Partner Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/Japan veräußert.

Geschäftsmodell

Schweizer steht für modernste Spitzentechnologie und Beratungskompetenz. Schweizers hochwertige Leiterplatten und innovative Lösungen und Dienstleistungen für die Automobil-, Industrie- und Luftfahrtelektronik adressieren zentrale Herausforderungen im Bereich Leistungselektronik, Einbett-Technologie und Systemkosten-Reduktion. Die Produkte zeichnen sich durch höchste Qualität aus und fördern unter anderem die Entwicklung von energie- und umweltschonenden Fahrzeugen.

Schweizer bietet in seinem Geschäftsfeld Electronic zusammen mit seinen Partnern WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Kunshan, China, Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase, Japan, und Elekonta Marek GmbH & Co. KG, Gerlingen, kosten- und fertigungsoptimierte Lösungen für Klein-, Mittel- und Großserien an. Schweizer beschäftigt zum Stichtag weltweit insgesamt 814 Mitarbeiter. In Zukunft soll zusammen mit Infineon Technologies AG, München, der Chip-Embedding-Markt für Automobil- und Industrieanwendungen erschlossen werden. Die gemeinsam entwickelte p2 Pack Technologie steht jetzt vor der Markteinführung.

Die Schweizer Electronic AG ist seit dem 5. Juli 1989 an der Börse im Segment Regulierter Markt notiert. Die Aktien (ISIN DE0005156236) sind an den Börsenplätzen Frankfurt/Main und Stuttgart zugelassen.

Globalisierung und Diversifikation

Im Fokus der globalen Ausrichtung steht als Ergänzung zu Europa die Wachstumsregion Asien. Schweizer will zukünftig außerdem in zunehmendem Umfang von Technologien für Energieeffizienz und E-Mobilität sowie dem stetig wachsenden Bedarf an Radar- und Kameraanwendungen für intelligente Fahrerassistenzsysteme profitieren und richtet einen Teil ihres Portfolios entsprechend darauf aus. Die Umsetzung dieser Ausrichtung erfolgt durch eine Gliederung in die Geschäftsfelder Electronic und Systems. Während das Geschäftsfeld Electronic bereits langjährig etabliert ist, befindet sich das Geschäftsfeld Systems gemeinsam mit Infineon im Aufbau.

Darüber hinaus sind wir intensiv dabei, die Bereiche Industrie und Luftfahrt in unserem Portfolio deutlich auszuweiten und hier zusätzliche Kunden mit unseren innovativen Lösungen zu gewinnen.

Im August 2018 hat Schweizer im Beisein von Regierungsvertretern den Grundstein für ihre neue Hochtechnologie-Produktionsstätte in Jintan, Provinz Jiangsu (China) gelegt. Auf einer Produktionsfläche von insgesamt 90.000 Quadratmetern sollen in Jintan Leistungselektronik- und Embedding-Anwendungen hergestellt werden. Nach Beendigung der Bauphase, die auf 18 Monate angesetzt ist, erfolgt der Aufbau der neuen Fertigungskapazitäten in drei Produktionsanlaufphasen mit einer Kapazität von je 1.200 m2 Leiterplattenfläche/Tag. Damit wird Schweizer das weltweite Marktpotenzial für Leistungselektronik- und Chip-Embedding-Anwendungen durch innovative, hochqualitative Leiterplatten und Embedding-Lösungen für ihre Kunden weiter ausschöpfen und insbesondere auch den stark wachsenden chinesischen Markt adressieren.

Electronic

Schweizer nimmt zusammen mit seinen Partnern WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd., Meiko Electronics Co. Ltd. und Elekonta Marek GmbH & Co. KG weltweit die führende Position der Lieferanten von starren Leiterplatten an die Automobilindustrie ein. In diesem Verbund fokussiert sich Elekonta auf die Herstellung von Prototypen. Meiko ist der Partner für die Produktion von Großserien an Niedrigkostenstandorten in China und Vietnam und unterhält Technologiewerke in Japan. Mit dem Partner WUS, der über mehrere Produktionsstätten in China verfügt, wird die stetig steigende Nachfrage nach Hochfrequenz (HF)-Leiterplatten für den Automobilsektor bedient. Dabei fokussiert sich Schweizer auf die Forschung und Entwicklung der Produkte bis zur produktionstechnisch ausgereiften Serie, während WUS die kostengünstige Massenfertigung übernimmt, so dass den Kunden qualitativ hochwertige und preislich attraktive HF-Leiterplatten in der gewünschten Menge zur Verfügung stehen.

Systems

Der Aufbau und Ausbau des künftigen Geschäftsfelds Systems ist die logische Konsequenz aus zunehmenden Kundenanforderungen, Schweizers Erfahrung und Know-how sowie ihren neuen Lösungsmöglichkeiten durch Embedding-Technologien (Technologien zur Integration von aktiven und passiven Bauelementen in die Leiterplatte). Das heute gängige Geschäftsmodell, bei dem Kunden Leiterplatten und Komponenten getrennt voneinander einkaufen, wird sich zukünftig durch den Embedding-Ansatz ändern. Die Integration von Bauelementen in die Leiterplatten erfordert ein neues Geschäfts- und Prozessmodell, in dem sowohl die Bauelemente- als auch die Leiterplattenhersteller eng eingebunden werden müssen. Zur frühzeitigen Umsetzung dieser neuen Herangehensweise und zur Komplettierung des Angebots-Spektrums arbeitet Schweizer daher mit Infineon, Kunden und Fachinstituten zusammen, um in Zukunft auch im Geschäftsfeld Systems mehr als Leiterplatten zu bieten. Erste Serienumsätze werden frühestens 2020 bzw. 2021 erwartet. Kundenaufträge für Serienfertigung lagen zum Stichtag noch nicht vor.

Vor dem Hintergrund des sich im Aufbau befindlichen Bereich "Systems" besteht die derzeitige Geschäftstätigkeit der Schweizer-Gruppe ausschließlich aus dem Geschäftsfeld "Electronic". Dementsprechend bestehen im Hinblick auf die Vorschriften des IFRS 8 keine berichtspflichtigen Segmente. Vielmehr handelt es sich bei der Schweizer-Gruppe aktuell um ein Ein-Segment-Unternehmen.

Geschäftsbereiche

Forschung und Entwicklung

Prozesstechnik

In der Fertigung konnten wesentliche Kernprozesse im Bereich Leiterbild durch die Einführung von Laser-Direktbelichtern verbessert werden. Die Ergebnisse liegen über den spezifizierten und erwarteten Ergebnissen, so dass im Geschäftsjahr 2019 das Konzept in weiteren Bereichen fortgesetzt wird. Ferner konnten durch eine Vielzahl von Maßnahmen Verbesserungen in der Ausbeute und Qualität erreicht werden.

Um unsere Embedding-Technologien (p2 Pack MOSFET Embedding) zur Serienreife in der Fertigung zu bringen, wurden umfangreiche ESD- und Sauberkeits-Maßnahmen eingeleitet und umgesetzt, sowie diverse Umbauten an nasschemischen Anlagen vorgenommen. Ferner erfordert die Handhabung von Halbleitern in der Leiterplattenlinie neue Automatisierungstechniken, welche derzeit ebenfalls umgesetzt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt war, die Prozessabläufe für das neue Werk in Jintan (China) zu planen und festzulegen. In einem Team, bestehend aus deutschen und asiatischen Mitarbeitern, wurden die notwendigen Maschinen sowie die Registrierungs- und Planungsabläufe spezifiziert.

Serienentwicklung

In der Serienentwicklung hat Schweizer konsequent an der Weiterentwicklung ihrer innovativen Technologien und Lösungen gearbeitet. Hervorzuheben ist hier die besondere Qualität unserer Bondoberflächen, mit der die Kunden immer wieder überzeugt werden können. Im Bereich der Hochfrequenzleiterplatten konnten wir unser Portfolio unter anderem durch Optimierungen der Prozesstechnik und des Herstellverfahrens sowie die eingesetzten Materialien erweitern. Um die Inlay-Technologie einem breiteren Markt zur Verfügung stellen zu können, wurde an Lösungen gearbeitet, die diese Technologie mit all ihren Vorteilen auch in großen Stückzahlen zur Verfügung stellen können.

Ein Fortschritt in Richtung Diversifizierung wurde erreicht, indem wir unsere Kunden in der Luftfahrt-Branche weiter von den Vorteilen unserer Hochtechnologie-Leiterplatten überzeugen konnten. Die besonders guten Eigenschaften von Schweizer's Inlay-Leiterplatten und des Power Combi Boards bei Anwendungen im Bereich der Leistungselektronik wurden hierbei aufgezeigt. Durch die sehr positive Rückmeldung des Kunden kann die Umsetzung der Lösungen in Serie erfolgen.

In Zusammenarbeit mit Infineon stehen nun die Pläne für die Einführung der p2 Pack Technologie in den Automotive Massenmarkt. Die mit diesen Veränderungen verbundenen Investitionen bei Schweizer sind in der Beschaffung beziehungsweise in der intensiven Planung. Die Projektteams beider Unternehmen arbeiten daran, eine fehlerfreie und reibungslose Serienproduktion mit einer hochgradig zuverlässigen Technologie zu gewährleisten. Die hergestellten Demonstratoren haben durchweg ein positives Feedback der Kunden erhalten.

Innovation

Im Bereich der Vorentwicklung haben wir uns auch dieses Jahr schwerpunktmäßig an öffentlich geförderten Projekten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beteiligt. Diese sind im Einzelnen:

Förderprojekt SiCmodul

Es wurde ein Hochvolt Power Embedding Leistungsmodul als Smart p2 Pack konzipiert, das in einem 6-phasigen Traktionsinverter eingesetzt werden kann (E-Mobility). Dabei wurde das komplette System vom Asynchronmotor, über die Kühlung bis zum Control Board und zur Steuersoftware einbezogen. Hergestellt wurden Einheitszellen aus Hochvolt-MOSFETs, welche in einer speziellen Löttechnologie aufgebracht wurden und dafür verwendet werden, um ein neuartiges Hoch-Performance Materialsystem zu evaluieren.

Projekt KoRRund

Im Rahmen des Projektes wurden neue Leiterplatten-Basismaterialien identifiziert, welche für die nächsten Radar-Generationen notwendig sind. Während für heutige Aufbauten hauptsächlich Laminate verwendet werden, benötigen neue Produktgenerationen Material im sog. B-Stage Zustand, also Prepregs. Aus diesen Materialien wurden Messproben hergestellt und bei einem Kooperationspartner die Hochfrequenz-Eigenschaften in einem Bereich bis zu 110 GHz charakterisiert. Weitere Schwerpunkte des Projekts waren die Erforschung konformer Antennen sowie Anwendungsgebiete von Schweizer's patentierter μ2 Pack Technologie.

Projekt Smart PVI-Box

Der Schwerpunkt des Projekts, das in Kürze abgeschlossen wird, lag auf der Weiterentwicklung von Basismaterialien für Hochspannungsanwendungen mit optimierter thermischer Leitfähigkeit. Im Rahmen des Projekts konnten vielversprechende Materialien identifiziert und hinsichtlich ihrer Eignung für Embedding-Technologien erprobt werden. Ferner wurden korrespondierende Herstellungsprozesse für Hochvolt-Embedding-Anwendungen optimiert und anhand von Demonstratoren mit SiC Halbleitern für 1.200V ausgewertet. Im Rahmen des Projekts erfolgten auch nationale sowie internationale Veröffentlichungen zu Entwicklungen in der Leistungselektronik im Hochvoltbereich.

Die gesamten von Schweizer erbrachten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen betrugen im Jahr 2018 3,9 Mio. EUR. Diesem Bereich waren in Deutschland 41 Mitarbeiter zugeordnet. Schweizer beschäftigte zum 31.12.2018 157 Ingenieure und Techniker.

Patente

Die Gesamtzahl erteilter Patente hat sich zum 31. Dezember 2018 auf 49 Patente erhöht.

Human Resources

MITARBEITER

Die Zahl der Schweizer Mitarbeiter - bezogen auf den Standort in Schramberg und einschließlich Zeitarbeitnehmer - belief sich zum 31.12.2018 auf 773 Personen. Die Veränderung des Mitarbeiterstammes beinhaltet eine natürliche Mitarbeiterfluktuation von 3,2 Prozent, neun Austritte in die Rente, 65 Neueintritte, davon 11 Übernahmen von Auszubildenden und 29 Übernahmen von Zeitarbeitnehmern in ein festes Anstellungsverhältnis. Konzernweit beschäftigt Schweizer zusätzlich 41 Mitarbeiter in Asien. Die Erfahrung hat gezeigt, dass viele Zeitarbeitnehmer als Quereinsteiger mit Schweizers gut organisierter Aus- und Weiterbildung schnell und erfolgreich in das Arbeitsumfeld integriert werden können. Damit bietet Schweizer den Zeitarbeitnehmern neue berufliche Perspektiven und begegnet dem Fachkräftemangel mit hauseigener Weiterqualifizierung.

Marketing & Vertrieb

Innovations- und Umsatzmotor von Schweizer bleibt die Automobilindustrie, das zeigt auch der Umsatzanteil des Automobilbereichs, der im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rund 70 Prozent lag. Schweizer hat gute Kundenbeziehungen zu allen großen europäischen Tier-1 und OEMs und verbreitert ständig ihr Netzwerk, besonders auch in den Wachstumsmärkten in Asien.

Automatisiertes Fahren gehört zu den großen Herausforderungen für die Zukunft der Automobilbranche. Für die Sensorik werden hier im wesentlichen Radar- und Kameralösungen benötigt. Schweizer ist bei den Radarsensoren mit ihren 24- und 76-79 GHz-Leiterplattenlösungen der Partner der Wahl für viele große Tier-1. Bei den Kamerasystemen setzen nach wie vor namhafte Tier-1 auf die Schweizer FR4 Flex Leiterplatten, die eine dreidimensionale Aufbaulösung erlauben.

Auch bei der Elektromobilität, d.h. im Bereich der Hybrid- und Elektrofahrzeuge, die in den kommenden Jahren stetig steigen wird, gilt Schweizer als innovativer und verlässlicher Partner für ihre Kunden. Das Unternehmen hat sowohl für 48-Volt- als auch HV-Antriebe und die entsprechenden DC/DC oder AC/DC Wandler mit seinem breitgefächerten Leistungselektronik-Angebot für fast jede Anwendung die richtige Lösung parat.

Schweizer nutzt und investiert in die persönlichen Präsentationsmöglichkeiten auf den großen, internationalen Messen, wie die jährlich stattfindende PCIM in Nürnberg oder die Electronica in München (findet zweijährig statt) und hat letztes Jahr einen Kundentag mit vielen Kunden, Instituten und Industriepartnern durchgeführt. Für das Jahr 2019 sind sogenannte Technologietage in fünf europäischen Großstädten geplant. Darüber hinaus wird Schweizer regelmäßig zu Lieferantentagen bei ihren größten Kunden eingeladen, um ihr innovatives Produktportfolio dort konzernweit bekannt zu machen.

Schweizers Stärken liegen in den Anwendungsbereichen Hochfrequenz, Hochtemperatur, Hochstrom und Miniaturisierung. Diese Kernkompetenzen werden nicht nur in der Automobilbranche, sondern auch in vielen Industrie- und Luftfahrtanwendungen benötigt. Gerade die Technologie der eingebetteten Leistungshalbleiter wird neben den vier Hauptanwendungen für Leistungsapplikationen im Bereich der automotiven 48V-Hybrid-Fahrzeuge, auch in der Automatisierung erfolgreich werden. Es ist ein klarer Trend zu erkennen, der Weg von 380V-Drehstromanbietern zu kostengünstigeren und sichereren Niedervoltspannungsebenen. Hier bieten unsere für den automobilen Einsatz qualifizierten 48V-Anwendungen auch die optimale Lösung für industrielle Antriebe. Es ist davon auszugehen, dass Schweizer auch in diesen Märkten kontinuierlich Marktanteile hinzugewinnen wird.

Beschaffung

Die Einkaufsaktivitäten haben sich im Jahr 2018 vor allem auf die weitere Optimierung der Prozesse und auf die Sicherstellung der Versorgung mit Rohstoffen für die Produktionsstätte in Schramberg konzentriert. Parallel dazu wurden organisatorische Maßnahmen für das neue Produktionswerk in China (Jintan) gestartet.

Im Gegensatz zum Jahr 2017 zeigten sich die Lieferzeiten für Basismaterial (speziell Kupferfolie) stark rückläufig. Durch die Reduzierung der Lieferzeiten konnte die Disposition entsprechend angepasst und die Lagerbestände massiv reduziert werden. Die in 2017 getroffenen Maßnahmen für eine reibungslose Belieferung von Basismaterialien (u.a. Qualifizierungen) wurden im Jahr 2018 abgeschlossen, so dass das Unternehmen für die Zukunft breiter aufgestellt ist.

Ab Januar 2018 wurden weitere Aktivitäten zur Prozessoptimierung gestartet, die sukzessive im Laufe des Jahres produktiv gesetzt wurden. Im Fokus stand dabei die Vereinfachung der Beschaffungsabläufe. Ab dem 2. Quartal 2018 erfolgte der Aufbau der Beschaffungsorganisation für das neue Produktionswerk in China. Das Hauptaugenmerk wurde hier auf die Rekrutierung und Ausbildung der lokalen Einkaufsabteilung und den Aufbau der Prozesse und Software gelegt. Seit dem 4. Quartal 2018 steht eine integrierte Prozesslösung für den Beschaffungsbereich zur Verfügung.

Qualitätsmanagement

Das Jahr 2018 war geprägt von einer Konsolidierung der verschiedenen Qualitätsmanagementsysteme. Effektivität und Effizienz lagen dabei weiterhin im Fokus. Auf Kundenseite wurden diese Bestrebungen und Aktivitäten sehr positiv wahrgenommen, was in diversen Kundenbewertungen und Kundenaudits auf Höchstniveau zum Ausdruck kam. Unter anderem erfolgte die Überprüfung des Automotive-Managementsystems nach IATF 16949:2016.

Problemlos konnte das installierte System diese Überprüfung bestehen, so dass an einem Weiterbestehen der Zertifizierungsreife und des Zertifikates kein Zweifel bestand. Darüber hinaus wurde das Managementsystem der Luft- und Raumfahrtindustrie EN 9100:2016 erfolgreich rezertifiziert. Auch dieses System konnte erneut von den Auditoren als bestanden erklärt werden. Bei den Überprüfungen konnte die Systemkonformität an verschiedenen Kundenaufträgen für die Luftfahrtindustrie überprüft werden, die Weiterentwicklung ist in vollem Gange.

Die weitere Verschiebung weg von Standardprodukten hin zu komplexeren Neuentwicklungen wird durch unsere Systeme unterstützt. Die Anzahl von Neuprodukten wie auch die Geschwindigkeit der Hochläufe hat massiv zugenommen. Dennoch ist es uns gelungen, auch die komplexesten Produkte so herzustellen und abzusichern, dass auf Kundenseite Standard- wie auch Neuentwicklungen nicht unterschiedlich wahrgenommen werden.

Umwelt- und Energiemanagement

Obgleich die Produkte und damit die für die Herstellung erforderlichen Prozesse und Arbeitsgänge immer komplexer und vielschichtiger werden, behält Schweizer ihre "Grünen" Technologien und Prozesse durch geeignete Produkt- und Prozessentwicklung im Blick, um die Umweltauswirkungen zu begrenzen. Selbstverständlich werden weiterhin alle Umweltaspekte beleuchtet, um gegebenenfalls rechtzeitig Minderungsmaßnahmen zu treffen oder Auswirkungen zu reduzieren. Dies ist auch Bestandteil unseres Leitbildes. Selbstverständlich steht durch die konsequente Anwendung entsprechender Umweltanalysen wie auch Gefährdungsanalysen der Schutz der Mitarbeiter/ innen sowie unserer an der Produktherstellung/Nutzung beteiligten Geschäftspartner an erster Stelle. Die Effektivität unserer Systeme wird unter anderem durch interne Audits regelmäßig überprüft und konnte auch für 2018 durch die Zertifizierungsgesellschaft im Rahmen der ISO 14001 und ISO 50001 Zertifizierungen bestätigt werden.

Wirtschaftsbericht

Konjunktur und Absatzmärkte

Steigende Unsicherheiten und eine deutliche Abschwächung der Wachstumsdynamik waren maßgebend für die Entwicklung der europäischen Volkswirtschaften. Das Jahr 2018 schloss, wie auch die vorigen fünf Jahre, mit einem positiven Wachstum ab. Dieses Wachstum ist mit rund 1,9 Prozent jedoch schwächer als im Jahr 2017, welches aus heutiger Sicht als vorläufiger Höhepunkt des Wachstumszyklus angenommen werden kann. Trotz der steigenden Unsicherheiten wirkte im Jahr 2018 die sehr robuste Binnenkonjunktur mit hohen Beschäftigungsraten und überproportionalen Lohnsteigerungen stützend auf die Konjunktur. Die anhaltende Niedrigzinsphase in Verbindung mit der weiterhin expansiven Geldpolitik wirkte sich positiv auf die allgemeine Investitionstätigkeit aus. Die Unsicherheiten waren begründet in der Entwicklung der Handelsbarrieren insbesondere zwischen USA und China, welche auch negative Auswirkungen auf die europäische Konjunktur haben dürften oder die Befürchtung negativer Auswirkungen eines ungeregelten Brexit. Die Wachstumsraten in den USA und in China waren mit 2,9 Prozent resp. 6,6 Prozent abermals höher als in Europa. Weltweit wird mit einem Wachstum von 3,7 Prozent gerechnet. (Quelle European Economic Forecast Autumn 2018).

Bei unserer wichtigsten Kundengruppe - der Automobilindustrie, die rund 70 Prozent des Umsatzes von Schweizer ausmacht, war das Jahr 2018 durch zwei sehr unterschiedliche Halbjahre gekennzeichnet. Das erste Halbjahr fiel mit einem Wachstum von 3,5 Prozent stärker aus als erwartet. Dazu trugen steigende Fahrzeugverkäufe in China und auch in den USA maßgeblich bei. (Quelle LBBW Credit Outlook Automotive). Dieser unerwartet starke positive Trend kehrte sich im zweiten Halbjahr um. Die Fahrzeugverkäufe lagen im zweiten Halbjahr unter denen des Vorjahres. In China beispielsweise fielen die Verkaufszahlen ab Juni unter die Vorjahreswerte. Dieser Trend beschleunigte sich noch bis November. Ähnlich war auch die Situation in vielen anderen Märkten. Im Monat November lagen die Verkaufszahlen von Personenfahrzeugen zum Beispiel in China 16,2 Prozent, in Europa 8,1 Prozent und in den USA 0,7 Prozent unterhalb der Vorjahreswerte (Quelle VDA, NTI).

In den ersten 11 Monaten des Jahres 2018 waren die Fahrzeugverkäufe in China 2,4 Prozent unterhalb des Vorjahres, während alle anderen wichtigen Märkte noch ein leichtes Wachstum verzeichneten. Für die Trendumkehr sind insbesondere in China die sich verschärfenden Handelshemmnisse zwischen China und den USA maßgeblich verantwortlich. In Europa führte der anstehende Brexit, die Einführung der neuen WLTP-Abgasnorm ab 1. September für alle Neuzulassungen sowie die Diesel-Fahrverbote in Deutschland zu einer Zurückhaltung durch einen Vertrauensverlust der Käufer.

Stark gegen den Trend entwickelten sich auch im Jahr 2018 die Verkaufszahlen von Elektrofahrzeugen (Plug-In-Electric-Vehicles). In diesem Markt wird eine Absatzsteigerung um 50 Prozent auf 2 Millionen verkaufte Einheiten erwartet. Der mit Abstand größte Markt für elektrisch betriebene Fahrzeuge ist China, wo Verkaufszahlen um 1.275.000 Einheiten erwartet werden - über 60 Prozent des Weltmarkts. China wird gefolgt von den USA mit 356.000 Einheiten. Deutschland war mit 68.000 Einheiten der weltweit viertgrößte Markt. (Quelle CAM, NTI)

Leiterplattenbranche

Die Leiterplattenbranche wird durch Asien dominiert. Im Jahr 2018 wurden in Asien Leiterplatten im Wert von 69,3 Mrd. USD produziert, das entspricht über 92 Prozent des Weltmarktes, der sich 2018 auf 75,0 Mrd. USD belief. Bei weitem der wichtigste Produktionsstandort für Leiterplatten war China mit einem Umsatz von 40,5 Mrd. USD, gefolgt von Taiwan mit 7,9 Mrd. USD. Amerika erzielte mit einem Umsatz von 3,2 Mrd. USD noch 4,2 Prozent des weltweiten Volumens, während Europa mit 2,4 Mrd. USD nur rund 3,2 Prozent des Weltleiterplattenmarktes repräsentierte.

Auch die Wachstumsdynamik war im Jahr 2018 in den asiatischen Leiterplattenmärkten höher als im Westen. In Asien stieg die Produktion im Vergleich zum Jahr 2017 um 6,5 Prozent. Herausragend war hierbei zum wiederholten Mal China mit einem erwarteten Wachstum von 9,0 Prozent. In Europa wird mit einem Wachstum von 2,1 Prozent gerechnet. Für Deutschland liegt die Erwartung mit einem Zuwachs von 3,5 Prozent deutlich oberhalb des europäischen Durchschnitts.

Weltweit wird für Leiterplatten für die Automobilelektronik mit einem Wachstum von 5 Prozent gerechnet. (Quelle NTI)

Entwicklung der Ertragslage (IFRS)

Im folgenden Abschnitt berichten wir über die Ertragslage des Konzerns nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS). Dabei erfolgte erstmals eine volle Konsolidierung der im Aufbau befindlichen Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. in China. Die Aufteilung der Geschäftstätigkeit nach Regionen erfolgte nach dem Bestimmungsort unserer Lieferungen. Die Umsatzzahlen wurden erstmals unter Berücksichtigung der Regelungen des IFRS 15 ermittelt. Leasingverpflichtungen sind gemäß den Vorschriften des IAS 17 ausgewiesen.

Umsatzentwicklung und Auftragsbestände

Der Konzernumsatz belief sich auf 125,3 Mio. EUR. Dies entspricht einem Anstieg von 3,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Erstanwendung von IFRS 15 führte zu verminderten Umsatzerlösen in Höhe von 52 TEUR und Umsatzkosten in Höhe von 192 TEUR im Geschäftsjahr 2018. Somit konnten wir im Berichtsjahr den höchsten Umsatz der Unternehmensgeschichte erzielen, trotz der im zweiten Halbjahr herausfordernden Entwicklung unserer Absatzmärkte.

Umsatzerlöse / in Mio.EUR/ Veränderung zum Vorjahr

Auch im Jahr 2018 setzte sich der Trend zu hochwertigeren Leiterplatten, insbesondere aus der Produktion in Schramberg, fort. Dies zeigt sich in einer Erhöhung des Durchschnittspreises je gefertigtem Quadratmeter Leiterplatte um 1,6 Prozent.

Nach einem Rückgang der Umsätze mit Kunden aus der Automobilbranche im Jahr 2017 erholte sich das Geschäft in diesem Kundensegment im Berichtsjahr wieder und erreichte mit 87,9 Mio. EUR einen Höchstwert. Dies entspricht einer Steigerung um 4,9 Prozent.

Ab dem Spätsommer trübte sich, nach einem euphorischen ersten Halbjahr, die Stimmung bei Automobilkunden mehr und mehr ein. Einen wesentlichen Anteil daran hatte die Einführung des neuen Abgasprüfverfahrens WLTP im September 2018, den scharfen Umsatzrückgängen bei Dieselfahrzeugen aufgrund der Konkretisierung von Dieselfahrverboten in manchen Innenstädten sowie auch der überraschende Rückgang der Verkaufszahlen im weltweit größten Automobilmarkt China.

Erfreulich verlief das Geschäft mit den Kunden der Industrieelektronik. Detektion, Sensorik und Anlagensteuerungen sind typische Anwendungsgebiete dieser Kundengruppe. Der Umsatz belief sich in diesem Segment auf 30,5 Mio. EUR, was einem Anstieg von 8,2 Prozent im Vergleich zu 2017 entspricht. Somit repräsentierten die Industriekunden 24,3 Prozent des Konzernumsatzes.

Die sonstigen Kunden aus den Bereichen Communication, Consumer und Computer reduzierten sich dagegen auf 6,9 Mio. EUR (2017: 8,9 Mio. EUR).

Umsatz nach Kundengruppe (in Mio. EUR)

Im Berichtsjahr ergaben sich keine signifikanten Änderungen bei den Absatzregionen unserer Produkte. Der Exportanteil erhöhte sich von 40,2 Prozent auf 43,7 Prozent im Jahr 2018.

Deutschland blieb auch im Jahr 2018 die mit Abstand wichtigste Absatzregion. Trotz eines leichten Rückgangs betrug der Umsatz in Deutschland 70,5 Mio. EUR (2017: 72,3 Mio. EUR), was einem Anteil von 56,3 Prozent am Konzernumsatz entspricht. Der Rückgang in Deutschland wurde durch den Anstieg in Europa um 6,7 Mio. EUR auf 35,1 Mio. EUR überkompensiert. Damit stieg auch wieder der Umsatzanteil aus Europa inkl. Deutschland auf 84,3 Prozent. In der Region Asien war der Umsatz mit 9,6 Mio. EUR und in Amerika mit 9,9 Mio. EUR nahezu konstant.

Deutlichere Verschiebungen zeigten sich in der Umsatzgenerierung nach Produktionsstandort. Dabei unterscheiden wir nach Eigenproduktion in unserem Werk in Schramberg und der Produktion bei unseren Partnern WUS und Meiko in China und Vietnam. Während sich das Produktionsvolumen in Schramberg um 8,8 Prozent reduzierte, stieg dies bei unseren Partnern um 117 Prozent. Wichtige Projektanläufe im Bereich Hochfrequenzleiterplatten und bei Meiko in Vietnam mit Standardleiterplatten ermöglichten diese gute Entwicklung. Somit wurden im Jahr 2018 bereits knapp 20 Prozent des Umsatzes bei unseren Partnern generiert.

Umsatz nach Region (in Mio. EUR)

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Mio. Euro 2018 2017
Deutschland 70,5 72,3
Europa (ohne Deutschland) 35,1 28,4
Asien 9,6 9,5
Amerika 9,9 10,3
Übrige Länder 0,2 0,4
125,3 120,9

Im vergangenen Jahr setzte sich der Trend hin zu technologisch anspruchsvollen Leiterplatten aus dem Bereich Leistungselektronik und Systemkostenreduktion verstärkt fort. Die Umsätze aus diesem Technologiesegment stiegen um 19 Prozent, während sich die Volumen aus dem Standardbereich um knapp 18 Prozent verringerten. Nennenswerte Umsätze aus dem Embedding-Produktportfolio wurden im Berichtsjahr nicht erzielt.

Die Auftragsbestände summierten sich zum Ende des Berichtsjahres auf 171,2 Mio. EUR (2017: 181,5 Mio. EUR). Von diesem Auftragsbestand stehen 113,1 Mio. EUR für die Auslieferung im Jahr 2019 an. Das Jahr 2018 war dabei zweigeteilt. Bis Juli waren die Auftragsbestände stabil bis leicht steigend und erreichten knapp 190 Mio. EUR. Ab August stellte sich eine Trendumkehr ein. Das Book-to-Bill Ratio verschlechterte sich in den letzten 5 Monaten des Berichtsjahres auf unter 1,0, während diese Kennzahl in den ersten 7 Monaten noch über 1,0 lag. Von dem sich abschwächenden Auftragsvolumen im zweiten Halbjahr waren insbesondere Produkte betroffen, die für die Produktion in Schramberg vorgesehen waren, während die Auftragsdynamik für Produkte, die bei unseren strategischen Partnern in China und Vietnam vorgesehen waren, auf stabilem bis leicht steigenden Niveau blieben. Insgesamt summierten sich die Auftragseingänge im Berichtsjahr auf 123,8 Mio. EUR was einem Book-to-Bill Verhältnis von 1,0 entspricht.

Operative Marge und Betriebsergebnis

Das Bruttoergebnis belief sich auf 18,6 Mio. EUR (2017: 19,0 Mio. EUR). Folglich reduzierte sich die Bruttomarge auf 14,8 Prozent. Wesentliche Gründe für den Rückgang waren der stark steigende Anteil der Handelsware, die Produkte, die bei unseren Partnern in Asien hergestellt wurden, um 117 Prozent bei einem gleichzeitigen Rückgang der Eigenproduktion um 8 Prozent. Aufgrund des Geschäftsmodells sind die Bruttomargen im Handelsgeschäft geringer als die bei Eigenproduktion. Bei der Eigenproduktion belastete insbesondere eine schwache Auslastung die Profitabilität im vierten Quartal. Die im Jahr 2018 eingeführte Regelung zur Altersteilzeit führte zu einer Rückstellungszuführung von 1,0 Mio. EUR, welche aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter in der Produktion überwiegend in den Umsatzkosten allokiert ist.

Der Aufwand im Bereich Verwaltungs- und Vertriebskosten, sowie das sonstige betriebliche Ergebnis verringerten sich um 1,7 Mio. EUR auf 17,0 Mio. EUR. Hauptgrund des Rückgangs ist die im Jahr 2017 gebildete Rückstellung für Prozessrisiken von 2,5 Mio. EUR. Dies war ein Einmaleffekt, der sich in 2018 nicht mehr zeigte. Ferner erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen aufgrund Auflösung von kurz- und mittelfristigen Vergütungskomponenten früherer Jahre. Im Vertriebsbereich stiegen hingegen die Kosten wegen Zusatzaufwendungen für Messen und Kundenveranstaltungen. Die steigenden Verwaltungsaufwendungen sind überwiegend auf die Anlaufverluste für den Aufbau des Werkes in China zurück zu führen.

Dadurch erhöhte sich das operative Ergebnis (EBIT) auf 1,6 Mio. EUR. Das entspricht einer Verfünffachung gegenüber dem Vorjahr, als das EBIT 0,3 Mio. EUR betrug. Die Abschreibungen beliefen sich 7,5 Mio. EUR. Somit konnten wir das EBITDA auf 9,2 Mio. EUR verbessern. Das entspricht einer Verbesserung um 10,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die EBITDA Quote lag damit mit 7,3 Prozent auf einem etwas höheren Niveau als 2017. Unter Herausrechnung der Anlaufverluste, die im Zusammenhang mit dem China-Projekt entstanden, hätte das EBITDA 10,4 Mio. EUR bzw. die EBITDA Quote 8,3 Prozent betragen. Eine Verwässerung der EBITDA Quote erfolgte neben den Projektkosten China auch durch den höheren Anteil von Umsätzen über unsere strategischen Partner in Asien. Die Margen des Handelsgeschäfts waren um 30 - 40 Prozent niedriger als die von eigenproduzierten Leiterplatten.

Finanzergebnis

Das Finanzergebnis betrug -0,9 Mio. EUR (2017: +3,9 Mio. EUR). Das Vergleichsjahr 2017 wurde durch einen Sonderertrag, den Verkauf der Mehrheit der Anteile an der Meiko Electronics mit 4,0 Mio. EUR positiv beeinflusst. Im Berichtsjahr wurden die Anteile an Meiko Schweizer Electronics Hong Kong Co. Ltd in Höhe von 31,42 % an den Joint Venture Partner Meiko Electronics Co. Ltd., Ayase/ Japan, veräußert. Hieraus entstand ein Buchverlust von 0,1 Mio. EUR. Die Zinsaufwendungen für kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten belaufen sich auf 338 TEUR. Die langfristigen Darlehen wurden erst im Dezember aufgenommen und hatten daher noch keinen wesentlichen Einfluss auf die Zinsaufwendungen.

Ertragssteuern

Die Ertragsteuern beliefen sich auf 351 TEUR. Dies entspricht einem effektiven Steueraufwand von 41 Prozent. Für die entstandenen Anlaufverluste im Rahmen des Aufbaus des Produktionsstandortes in China wurden keine latenten Steuern gebildet. Bei der deutschen Einheit beliefen sich die steuerpflichtigen Gewinne auf 6,1 Mio. EUR was eine lokale Steuerpflicht von 1,7 Mio. EUR auslöste. Die Steuerquote in Deutschland betrug 28 Prozent.

Konzernergebnis nach Steuern (in TEUR)

Gewinn nach Steuern und Ergebnis je Aktie

Das Nachsteuerergebnis betrug somit 0,5 Mio. EUR (2017: 3,5 Mio. EUR). Unter Herausrechnung der wichtigsten Sondereffekte in Höhe von 1,5 Mio. EUR aus dem Jahr 2017 - der Bildung einer Rückstellung für Prozesskosten von 2,5 Mio. EUR und der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen von 4,0 Mio. EUR, verbleibt eine Verschlechterung des Ergebnisses von 1,5 Mio. EUR, welche überwiegend auf die Anlaufverluste aus dem Aufbau des Standortes in China zurückzuführen sind.

Der Gewinn je Aktien beläuft sich für das vergangene Geschäftsjahr auf 0,14 EUR pro Aktie.

Ergebnis je Aktie (in EUR)

Dividende

Schweizer will in Zukunft im globalen Markt für Leistungselektronik- und Chip-Embedding-Anwendungen dynamisch wachsen. Das sich im Bau befindliche neue Hochtechnologie-Werk in China wird voraussichtlich die Produktion Anfang 2020 aufnehmen. Angesichts der dafür notwendigen hohen Investitionsmittel schlägt der Vorstand dem Aufsichtsrat vor, die Dividendenzahlung für das Geschäftsjahr 2018 auszusetzen und die daraus frei werdenden Mittel in die Wachstumsinvestition in China zu investieren.

Mit dieser Strategie verfolgt der Vorstand das Ziel, den Wert des Unternehmens nachhaltig zu steigern und damit auch einen besseren Shareholder Value zu erzielen.

Entwicklung der Finanzlage (IFRS)

Am Bilanzstichtag hatte Schweizer Bankverbindlichkeiten in Höhe von 25,4 Mio. EUR (2017: 7,2 Mio. EUR).

Die langfristigen Finanzierungen betrugen 18,3 Mio. EUR, was einer Steigerung um 12,3 Mio. EUR gegenüber 2017 entspricht. Hierbei wurde 15 Mio. EUR zum Zwecke des Aufbaus des Werks in China in Form eines Senior Loans aufgenommen und neben eigenen Mitteln in Höhe von 5,9 Mio. EUR als Eigenkapital an die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co. Ltd. einbezahlt. Der gesamte zur Verfügung stehende Darlehensrahmen aus dieser Tranche beträgt 34 Mio. EUR. Die Darlehen haben eine Laufzeit von 10 Jahren und eine variable Verzinsung auf Basis des EURIBOR mit einem Margengitter, das vom aktuellen Verschuldungsgrad der Schweizer Electronic AG abhängt. Derzeit besteht keine Zinssicherung. In China wurden noch keine lokalen Darlehen aufgenommen.

Die Kreditlinien betrugen Ende 2018 8,2 Mio. EUR (2017: 9,2 Mio. EUR). Der Rückgang von 1,0 Mio. EUR ist temporärer Natur aufgrund eines Bankenwechsels bei unserer Enkelgesellschaft Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd., die unsere Handelsgesellschaft für die Produkte der asiatischen Produktionspartner ist. Alle kurzfristigen Kreditlinien sind nicht besichert und unbefristet. In China stehen noch keine Betriebsmittellinien zur Verfügung. Diese werden voraussichtlich erst bei Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit bereitgestellt. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 7,1 Mio. EUR (2017: 1,2 Mio. EUR).

Fälligkeitsprofil der Finanzschulden* (in Mio. EUR)

* ohne Rückführung/Inanspruchnahme der kurzfristigen Kreditlinien

Entwicklung der Liquiditätslage

Die liquiden Mittel betrugen 30,0 Mio. EUR. Dies ist eine Erhöhung um 18,7 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr.

Der operative Cashflow erhöhte sich um 1,3 Mio. EUR auf 5,9 Mio. EUR (2017: 4,6 Mio. EUR). Hierbei reduzierte sich das Ergebnis vor Steuern um 3,0 Mio. EUR, wobei im Jahr 2017 der Vorsteuergewinn von einem Gewinn aus dem Abgang von Finanzanlagen in Höhe von 4,0 Mio. EUR profitierte.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf -4,2 Mio. EUR (2017: +1,4 Mio. EUR). Die zahlungswirksamen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände erhöhten sich dabei um 3,2 Mio. EUR auf 6,5 Mio. EUR. Aus der Veräußerung von Finanz- und Sachanlagen flossen dem Konzern 2,3 Mio. EUR zu. Im Berichtsjahr betrug der Free Cashflow 1,7 Mio. EUR.

Der wesentliche Faktor für die höhere Liquidität war die Aufnahme eines langfristigen Darlehens von 15 Mio. EUR, welche dem Projekt in China zur Errichtung einer Produktionsstätte übertragen wurden. Die Mittel werden für Investitionen verwendet, die im Jahr 2019 erfolgen. Zusätzlich verringerten sich die Zahlungen für Dividenden auf 1,1 Mio. EUR (2017: 2,4 Mio. EUR). Die Reduzierung der Dividende wurde zugunsten der Investitionen in das Wachstumsprojekt in China von der Hauptversammlung beschlossen. Insgesamt belief sich der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auf 16,8 Mio. EUR.

Konzernliquidität (in Mio. EUR)

Cashflow (in Mio. EUR)

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2018 2017
Cashflow aus Geschäftstätigkeit 5,9 4,6
Cashflow aus Investitionstätigkeit -4,2 1,4
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 16,8 -4,0

Entwicklung der Vermögenslage (IFRS)

Das Gesamtvermögen von Schweizer belief sich im Berichtsjahr auf 135,3 Mio. EUR (2017:113,6 Mio. EUR). Hiervon waren 44 Prozent langfristiges und 56 Prozent kurzfristiges Vermögen. Gegenüber dem Vorjahr ist das eine signifikante Verschiebung hin zu kurzfristigem Vermögen, welches sich um 24,8 Mio. EUR auf 76,2 Mio. EUR erhöhte, während sich die langfristigen Vermögensgegenstände um 3,1 Mio. EUR auf 59,1 Mio. EUR reduzierten.

Der Wert der Sachanlagen und der immateriellen Vermögensgegenstände reduzierte sich auf 58,4 Mio. EUR. Der Rückgang um 1,8 Mio. EUR ist auf die regelmäßigen Abschreibungen zurück zu führen, welche höher waren als die Neuzugänge. Zweiter wesentlicher Faktor war der Verkauf der Anteile an der Meiko Schweizer Electronics in Hongkong, was zu einer Reduzierung der Beteiligungen an nach der Equity-Methode bilanzierten Unternehmen von 1,2 Mio. EUR führte. Die Erstanwendung von IFRS 9 führte zu einer geringfügigen Verminderung der finanziellen Vermögenswerte i. H. von 20 TEUR. Der wesentliche Grund für den starken Anstieg des kurzfristigen Vermögens war der Anstieg der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 18,7 Mio. EUR auf 30,0 Mio. EUR. Neben dem Free Cashflow war insbesondere die Aufnahme eines langfristigen Darlehens zum Zwecke der Finanzierung des Aufbaus unserer neuen Produktionsstätte in China in Höhe von 15,0 Mio. EUR ausschlaggebend. Die Mittel stehen der Schweizer Electronic (Jiangsu) derzeit als Eigenkapital zur Verfügung. Zudem führte die Erstanwendung des IFRS 15 zu einem Ansatz von Vertragsvermögenswerten in Höhe von 8,7 Mio. EUR.

Der oben erwähnte Mittelzufluss durch die Aufnahme eines langfristigen Darlehens von 15 Mio. EUR führte auch zu einer Veränderung der Strukturen auf der Passivseite. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich dadurch von 55 Prozent auf 47 Prozent im Berichtsjahr. Die geringere Quote war auf die Bilanzverlängerung zurückzuführen. Das Eigenkapital erhöhte sich leicht auf 63,0 Mio. EUR (2017: 62,3 Mio. EUR), was im Wesentlichen auf dem positiven Jahresergebnis basiert. Die Gewinnrücklagen stiegen um 0,8 Mio. EUR an. Die Gewinnrücklagen erhöhten sich aufgrund der ab dem Geschäftsjahr anzuwendenden neuen Rechnungslegungsvorschriften IFRS 15 um 1,4 Mio. EUR.

Die langfristigen Schulden stiegen auf 43,7 Mio. EUR (2017: 31,1 Mio. EUR). Der Anstieg ist überwiegend in der Aufnahme des langfristigen Darlehens von 15 Mio. EUR begründet, wodurch die langfristigen Finanzverbindlichkeiten auf 18,3 Mio. EUR stiegen. Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich auf 28,6 Mio. EUR (2017: 20,2 Mio. EUR). Im Wesentlichen erhöhten sich die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten um 5,9 Mio. EUR und die Lieferantenverbindlichkeiten um 3,3 Mio. EUR. Beide Positionen erhöhten sich aufgrund von Stichtagseffekten und, bei den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten, zusätzlich wegen den höheren Tilgungsverpflichtungen im Jahr 2019 durch die Aufnahme des Darlehens in Schramberg für die Finanzierung der China-Investition. Insgesamt wurden im Jahr 2018 Eigenkapital von 20,9 Mio. EUR in die Schweizer Electronic (Jiangsu) einbezahlt.

Die Nettoverschuldung des Konzerns betrug -7,2 Prozent.

Aktiva (in Prozent)

Passiva (in Prozent)

Eigenkapitalquote Prozent / Veränderung zum Vorjahr

Nettoverschuldung Prozent

Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung

Die finanziellen Steuerungsgrößen des Unternehmens beziehen sich auf vier Kategorien:

Wirtschaftlichkeit
Wachstum und Investitionen
Kapitalbindung
Finanzierung

Die Erreichung der Kategorie-Ziele wird anhand von verschiedenen Kennzahlen gemessen und gegen die gesetzten Ziele verglichen. Nachfolgender Vergleich bezieht sich auf die Zielerreichung im Vergleich zur Zielsetzung vom April 2018, wie sie im Geschäftsbericht 2017 dargestellt wurde. Je nach Unternehmenssituation ist es möglich und sinnvoll, die Zielsetzung so zu adjustieren, dass die jeweilige Strategie des Gesamtunternehmens optimal erreicht werden kann.

1. Wirtschaftlichkeit

Schweizer beurteilt die Wirtschaftlichkeit durch die Profitabilitätskennzahlen EBITDA in EUR und EBITDA Quote. Die EBITDA Quote zeigt das EBITDA im Verhältnis zum Umsatz in Prozent. Das EBITDA in EUR repräsentiert innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung eine Rentabilitätskennzahl, die auch eine hohe Korrelation für den Cashflow aufweist. So kann es beispielsweise sinnvoll sein, zusätzliche Umsatzpotenziale mit Handelswaren zu erschließen, obwohl die entsprechende Marge unterhalb der bisherigen Durchschnittsmargen liegt. Dadurch kann beispielsweise das Potenzial einer Innen- und Fremdfinanzierung für Investitionen und Entwicklungsleistungen des Unternehmens steigen. Die EBITDA Quote misst hingegen die Qualität des Umsatzes in Bezug auf die Profitabilität. Zur Sicherstellung der Ausgewogenheit von volumenmäßigem und qualitativem Wachstum haben beide Kennzahlen bei Schweizer eine gleichhohe Wichtigkeit.

Schweizer hat sich für das Geschäftsjahr 2018 eine EBITDA Quote von 7 bis 9 Prozent zum Ziel gesetzt. Bei einem Zielumsatz von knapp EUR 130 Mio. entsprach das einem Ziel-EBITDA von rd. 10 Mio. Euro. Das tatsächlich erreichte EBITDA betrug 9,2 Mio. EUR, was einer EBITDA Quote von 7,3 Prozent entspricht.

2. Wachstum und Investition

Schweizer misst die Kategorie Wachstum und Investition anhand der Kennzahlen Wachstumsquote und Investitionsquote. Die Wachstumsquote zeigt die Veränderung des Umsatzes im Vergleich zur Vorperiode in Prozent. Nachdem im Jahr 2017 ein Umsatz von 120,9 Mio. EUR erzielt wurde, setzte sich Schweizer für das Jahr 2018 das Ziel, um weitere 6 bis 8 Prozent zu wachsen. Rechnerisch war der Zielumsatz also zwischen 128 Mio. EUR und 130 Mio. EUR prognostiziert. Tatsächlich wurde im vergangenen Jahr ein Umsatz von 125 Mio. EUR erwirtschaftet, dies entspricht einer Wachstumsquote von 3,7 Prozent. Verschiebungen von Abrufen im vierten Quartal auf das Folgejahr führten zu einer reduzierten Umsatzerwartung. Im November 2018 wurde die Prognose für das Umsatzwachstum von zwischen zwei und drei Prozent an den Kapitalmarkt kommuniziert (Ad-hoc-Meldung vom 6. November 2018). Das Verhältnis vom Cashflow aus Investitionstätigkeit (ohne Desinvestitionen) und dem EBITDA in EUR repräsentiert die Investitionsquote. Wir setzten uns das Ziel, eine Investitionsquote von 300 - 400 Prozent zu erreichen. Mit einer Investitionsquote von 81 Prozent wurde dieses Ziel nicht erreicht, da die Investitionstätigkeit in China erst im Jahr 2019 in vollem Umfang startet.

3. Kapitalbindung

Ein wichtiger Faktor des Liquiditätsmanagements ist die Optimierung der Kapitalbindung. Wir messen die Kapitalbindung anhand des Working Capital. Das Working Capital ist die Differenz zwischen kurzfristigem Umlaufvermögen und kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Berechnung erfolgt durch Abzug der kurzfristigen Verbindlichkeiten vom Umlaufvermögen (exklusive liquider Mittel). Seitens der Kunden wächst der Druck zu längeren Zahlungszielen und zur Einrichtung von Konsignationslagern. Längere Zahlungsziele kombiniert mit einem höheren Umsatzvolumen führen zu einem Anstieg der Forderungsbestände und somit des Vorfinanzierungsbedarfs. Ein weiterer wichtiger Faktor ist das Bestandsmanagement. Im Rahmen des Working Capital Management wird angestrebt, die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, an Halbfertigfabrikaten sowie an Fertigwarenbeständen zu reduzieren. Hierzu wendet Schweizer einen durchgängigen, SAP-unterstützten Dispositionsprozess vom Einkauf über die Produktionsplanung bis hin zum Absatz an. Schließlich ist es die Aufgabe des Working Capital Management, die Lieferantenverbindlichkeiten durch Management der Zahlungsziele beziehungsweise der Einrichtung von Konsignationslagern zu optimieren. Schweizer verfolgt hier in den letzten Jahren jedoch die Strategie, potenzielle Skontoerträge konsequent auszunutzen. Dies stellt sich insbesondere in der derzeitigen Niedrigzinsphase kombiniert mit hohen Liquiditätsbeständen als attraktive Alternative dar, auch wenn das Working Capital dadurch nicht minimiert werden kann. Schweizer hat sich für das Jahr 2018 ein stabiles Niveau an Working Capital vorgenommen, das sich jedoch durch ein Volumenwachstum oder eine Umsatzreduzierung entsprechend verändern kann. Tatsächlich betrug das Working Capital 25,4 Mio. EUR. Das entspricht einer Zunahme von 14,9 Prozent im Vergleich zum Jahr 2017. Da die Umsatzsteigerung 3,7 Prozent betrug, wurde dieses Ziel nicht erreicht. Die überproportionale Steigerung ist überwiegend in längeren Zahlungszielen bei Umsätzen für Produkte, die bei unseren strategischen Partnern in Asien produziert werden, zu erklären.

4. Finanzierung

Schweizer konzentrierte sich in den letzten Jahren auf sehr stabile Bilanzstrukturen, hohe Eigenkapitalquoten und eine sehr geringe Verschuldung. Die Kennzahlen, anhand derer die Zielkategorie ,Finanzierung' gemessen wird, sind die Eigenkapitalquote und der Nettoverschuldungsgrad. Für das Jahr 2018 wurde eine Eigenkapitalquote zwischen 45 und 50 Prozent angestrebt. Mit 46,6 Prozent wurde dieses Ziel erreicht. Der Nettoverschuldungsgrad errechnet sich aus den verzinslichen Verbindlichkeiten abzüglich der Liquiditätsbestände im Verhältnis zum Eigenkapital. Für 2018 hatten wir uns einen Nettoverschuldungsgrad im niedrigen zweistelligen Prozent-Bereich vorgenommen. Mit einem Nettoverschuldungsgrad von -7,2 Prozent waren die Liquiditätsbestände im Berichtsjahr höher als die verzinslichen Schulden. Damit wurde das gesetzte Jahresziel übertroffen.

Zielerreichung des SCHWEIZER Konzerns

Die folgende Tabelle zeigt die Erreichung der Zielwerte im Geschäftsjahr 2018. Die Prognose stammt vom April 2018, wie sie im Geschäftsbericht 2017 dargestellt wurde.

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Ist 2017 Ziel 2018 (Prognose April 2018) Ist 2018
Umsatz 120,9 Mio. EUR + 6 - 8 % 125,3 Mio. EUR
EBITDA 8,4 Mio. EUR 10 Mio. Euro 9,2 Mio. EUR
EBITDA-Quote 7,0 % 7 - 9 % 7,3 %
Investitionsquote 42,9 % 300 - 400 % 81 %
Nettoverschuldungsgrad -6,5 % niedriger zweistelliger Bereich -7,2 %
Eigenkapitalquote 54,9 % 45 - 50 % 46,6 %
Working Capital 22,1 Mio. EUR etwas ansteigend entsprechend höherem Umsatz 25,4 Mio. EUR

Die anhaltende Unsicherheit über den Brexit sowie die internationalen Handelskonflikte hatten insgesamt einen negativen Einfluss auf die Stimmung der Endkunden, welche sich auf die Geschäftslage von SCHWEIZER im vierten Quartal auswirkte.

Schweizer Electronic AG

Erläuterungen nach HGB

Die Schweizer Electronic mit Sitz in Schramberg AG ist die Muttergesellschaft des sieben Unternehmen umfassenden Schweizer Konzerns. In Schramberg befindet sich die derzeit einzige Produktionsstätte für Leiterplatten innerhalb der Konzerngesellschaften, die Forschung- und Entwicklung, der zentrale Vertrieb und die zentralen Verwaltungsfunktionen der Gruppe. Der Abschluss der Schweizer Electronic AG wurde auf Basis der Bilanzierungsregeln des deutschen Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes BilRUG und dem deutschen Aktiengesetz erstellt.

Entwicklung der Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB (Kurzfassung)

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2018

TEUR
2017

TEUR
Umsatzerlöse 117.542 119.994
Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -95.186 -96.440
Bruttoergebnis vom Umsatz 22.356 23.554
Vertriebskosten -4.510 -4.436
Allgemeine Verwaltungskosten -13.469 -12.396
Sonstige betriebliche Erträge 2.169 4.098
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.450 -3.622
Erträge aus Beteiligungen 6 45
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27 8
Abschreibungen auf Finanzanlagen -33 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -701 -654
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.304 -1.489
Ergebnis nach Steuern/ Jahresüberschuss 3.093 5.109
Gewinnvortrag 4.419 2.940
Einstellung in andere Gewinnrücklagen -1.500 -2.500
Bilanzgewinn 6.012 5.549

Die Schweizer Electronic AG erzielte im Berichtsjahr einen Umsatz von 117,5 Mio. EUR (2017: 120,0 Mio. EUR), was einem Minus von 2,0 Prozent entspricht.

Der Auftragsbestand zum 31.12.2018 verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr um 21,1 Prozent auf 139,3 Mio. EUR. Von diesem Gesamtbestand sind Leiterplatten im Wert von 93,3 Mio. EUR zur Auslieferung im Jahr 2019 terminiert.

Die Bruttomarge belief sich auf 22,4 Mio. EUR und lag somit um 1,2 Mio. EUR niedriger als im Vorjahr. Die Bruttomarge der Schweizer Electronic AG betrug somit 19,0 Prozent (2017: 19,6 Prozent).

Die Veränderungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sind vor allem auf den Wegfall der Sondereffekte des Vorjahres zurückzuführen. So wurden die sonstigen betrieblichen Erträge in 2017 noch positiv mit 2,6 Mio. EUR aus dem teilweisen Verkauf der Anteile an der Meiko Electronics Co. Ltd. beeinflusst. Die sonstigen betrieblichen Erträge verringerten sich im Berichtsjahr um 1,9 Mio. EUR auf 2,2 Mio. EUR (2017: 4,1 Mio. EUR). Die im Jahr 2017 mit dem Sondereffekt aus Rückstellung für Prozessrisiken in Höhe von 2,5 Mio. EUR belasteten sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich um 2,1 Mio. EUR und betrugen 1,5 Mio. EUR (2017: 3,6 Mio. EUR).

Das Betriebsergebnis / EBIT im Jahr 2018 betrug 5,1 Mio. EUR (2017: 7,3 Mio. EUR). Die EBIT Quote lag somit bei 4,3 Prozent (2017: 6,1 Prozent). Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) belief sich auf 9,0 Mio. EUR (2017: 11,4 Mio. EUR). Dies entspricht einer EBITDA Quote von 7,7 Prozent (2017: 9,5 Prozent).

Die Ertragsteuern verringerten sich leicht auf 1,3 Mio. EUR (2017: 1,5 Mio. EUR). Somit beläuft sich der Jahresüberschuss auf 3,1 Mio. EUR (2017: 5,1 Mio. EUR).

Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage

Bilanz nach HGB (Kurzfassung)

Aktiva

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände 1.052 690
Sachanlagen 33.768 34.004
Finanzanlagen 32.090 11.223
66.910 45.918
Umlaufvermögen
Vorräte 15.814 17.307
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.192 20.577
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 9.751 9.888
48.758 47.772
Rechnungsabgrenzungsposten 186 176
Aktive latente Steuer 321 0
Summe Aktiva 116.174 93.866
Passiva
Eigenkapital 58.159 56.375
Rückstellungen 14.997 14.353
Verbindlichkeiten 43.018 23.035
Passive latente Steuern 0 103
Summe Passiva 116.174 93.866

Zum 31. Dezember 2018 erhöhte sich die Bilanzsumme der Schweizer Electronic AG um 22,3 Mio. EUR auf 116,2 Mio. EUR.

Das Anlagevermögen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 21,0 Mio. EUR auf 66,9 Mio. EUR. Begründet ist diese Erhöhung im Wesentlichen durch die Eigenkapitaleinlage der Schweizer Electronic AG bei der Tochtergesellschaft Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd (China).

Das Umlaufvermögen erhöhte sich leicht um 1,0 Mio. EUR auf 48,8 Mio. EUR. Dem gelungenen Abbau der Vorräte in Höhe von 1,5 Mio. EUR stand eine Erhöhung der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 2,6 Mio. EUR gegenüber.

Das Eigenkapital erhöhte sich zum Bilanzstichtag um 1,8 Mio. EUR auf 58,2 Mio. EUR. Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 50,0 Prozent (31. Dezember 2017: 60,1 Prozent). Die prozentuale Verringerung der Eigenkapitalquote ist auf die Erhöhung der Verbindlichkeiten um 20,0 Mio. EUR auf 43,0 Mio. EUR, vor allem aufgrund der Darlehensaufnahme zu Gunsten der ersten Eigenkapitaleinzahlung bei der Tochtergesellschaft Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., zurückzuführen.

Aufgrund der engen Verflechtung und ihres Gewichts in der Konzerngruppe spiegelt sich die Zielerreichung der Schweizer Electronic AG in der Zielerreichung des Konzerns wider. Das im April 2018 prognostizierte Umsatzwachstum in Höhe von rund 5 Prozent konnte für die Einzelgesellschaft allerdings nicht erreicht werden. Grund hierfür war das geringere Produktionsvolumen im Werk Schramberg in Höhe von 103,6 Mio. EUR (Vj. 111,2 Mio. EUR). Sehr positiv entwickelten sich hingegen die Handelsvolumina mit unserem asiatischen Partnernetzwerk. Das Handelsvolumen erhöhte sich um knapp 58 Prozent auf 13,9 Mio. EUR. Das EBITDA der Schweizer Electronic AG belief sich auf 9,0 Mio. EUR, dies entspricht einer EBITDA Quote von 7,7 Prozent (Prognose: 9 - 10 Prozent). Die Verschuldung stieg um 20 Mio. EUR (Prognose EUR 5 - 10 Mio.) an. Hauptgrund hier die bereits erwähnte Eigenkapitaleinzahlung beim Tochterunternehmen Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd. in Höhe von 15 Mio. EUR. Die Bilanzkennzahlen haben sich aufgrund des Investitionsvorhabens in China sowohl beim Eigenkapital als auch bei der Verschuldung entsprechend verändert.

Personelle Veränderungen

Mit Wirkung zum 8. Oktober 2018 wurde Herr Dr. Rolf Merte auf die Dauer von fünf Jahren zum Mitglied des Vorstands bestellt und zum Vorstandsvorsitzenden ernannt. Somit besteht der Vorstand mit gleichem Datum wieder aus drei Mitgliedern.

Prognosebericht

Die Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr basieren auf der im Herbst 2018 erstellten Budgetplanung für den Konzern. Hierzu wurden in der Zwischenzeit Anpassungen vorgenommen, weil sich wesentliche Veränderungen der noch zum Budgetzeitpunkt gültigen Prämissen ergaben. Grundlagen der Prognose sind grundsätzlich die Erwartungen über die volkswirtschaftliche Entwicklung, die Veränderungen auf den Automobilmärkten sowie die aktuellen Vorhersagen bezüglich der Leiterplattenbranche. Die Margen- und Kostensituation wird wesentlich bestimmt durch die vorherzusehenden Produktprogramme, die Entwicklung der Personalkosten sowie der Rohstoff- und Zulieferteilemärkte. Für Schweizer werden für das Jahr 2019 auch Einflüsse aus dem Standort-Projekt in China auftreten, welche Einfluss auf die Prognosewerte haben werden.

Im Chancen- und Risikobericht sind weitere Faktoren aufgeführt, welche zu positiven oder negativen Abweichungen der Prognosewerte führen können.

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

In den vergangenen sechs Jahren erlebte Europa ein stetiges Wachstum. Dabei war das Jahr 2017 bisher der Höhepunkt dieser Phase. Im Jahr 2018 erfolgte eine Abschwächung dieser Dynamik, die durch ein reduziertes globales Wachstum und durch Handelskonflikte gekennzeichnet war. Auf Basis der weiterhin stabilen fundamentalen Daten der EU-Länder wird auch für das Jahr 2019 ein Wachstum erwartet. Gestützt wird dieses Wachstum durch eine steigende Beschäftigung, eine höhere Kaufkraft durch hohe Lohnsteigerungen, eine weiterhin expansive Fiskalpolitik sowie ein niedriges Zinsniveau. Für die EU wird für 2019 ein Wachstum von 1,9 Prozent prognostiziert. Hierbei zeigen die erwarteten Wachstumsraten eine Spanne von 4,5 Prozent für Irland bis 1,2 Prozent für Italien. Für unseren wichtigsten Absatzmarkt Deutschland lag die Prognose der EU in ihrem Herbstgutachten noch bei 1,8 Prozent Wachstum. Die Bundesregierung hat in ihrer Prognose vom Januar 2019 ihre Wachstumserwartungen für Deutschland sogar auf 1,0 Prozent gesenkt. (Jahreswirtschaftsbericht 2019 des BMWI, 30.1.2019) Insgesamt bleibt der Wachstumstrend intakt, jedoch liegen die Werte unterhalb der beiden vergangenen Jahre.

Dies gilt auch für die Prognosen der anderen wichtigen Volkswirtschaften. In China wird eine Steigerung der ökonomischen Leistung von 6,2 Prozent erwartet und in den USA 2,6 Prozent. Weltweit soll ein Wachstum von 3,5 Prozent erreicht werden (2018: 3,7 Prozent).

Insgesamt geht die EU von einer sehr hohen Unsicherheit über die weitere Entwicklung aus. Globale Störfaktoren sind die unberechenbare Wirtschafts- und Handelspolitik der USA sowie global steigende Zinsen. Auf Ebene der Europäischen Union sind zusätzliche Unsicherheiten aus Italien, der Türkei und einem unkontrollierten Brexit zu erwarten. (Quelle European Economic Forecast, Autumn 2018, Europäische Union).

Automobilindustrie

Die wichtigste Kundengruppe für Schweizer ist die Automobilindustrie. Hierbei sind unsere Kunden die 1st Tier Automobilzulieferer. In China werden im weltweiten Vergleich die meisten Autos produziert, gefolgt von Indien. Diese Struktur spiegelt sich auch bei den Kunden von Schweizer, den Automobilzulieferer der ersten Kategorie, wider. Die Automobilhersteller setzen immer stärker auf eine Tiefenlokalisierung, also eine zunehmende Nutzung von Bezugsquellen in der jeweiligen Region. Infolgedessen verkauft auch Schweizer aktuell die meisten Produkte an europäische Automobilzulieferer. Laut einer Prognose von FERI 2018 wird von einem Wachstum für deutsche Automobilzulieferer für 2019 von rund 3,2 Prozent ausgegangen, für das Folgejahr noch von 1,2 Prozent. Dabei sollen die Auslandsumsätze stärker wachsen als die Inlandumsätze. Die Umsatzerwartung für 2019 der deutschen Automobilzulieferer über 50 Beschäftigten liegt bei 86,8 Mrd. EUR (2018: 84,1 Mrd. EUR). Für die deutschen Automobilhersteller wird mit einem Umsatzwachstum von 1,6 Prozent auf 346,7 Mrd. EUR in 2019 gerechnet. Während die deutschen Zulieferer rund 40 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, beträgt der Auslandsanteil der Automobilproduzenten bereits fast 70 Prozent. Dies führt für die Branchen, auch für Schweizer, zu einem zunehmenden Internationalisierungsdruck.

Ebenso wie bei der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ist auch die Prognose zur Entwicklung der Automobilindustrie mit hohen Unsicherheiten verbunden. Es wird mit einem weiteren, wenn auch deutlich abgeschwächtem, Wachstum gerechnet. Der grundsätzliche Trend bleibt intakt, da die wichtigsten Industrieländer durch hohe Lohnsteigerungen und hohe Beschäftigung eine hervorragende Kaufkraft haben. Der wachsende Wohlstand bei den Schwellenländern wird weiterhin zu einer zunehmenden Motorisierung der Bevölkerung führen.

Leiterplattenmarkt

Gemäß den Erwartungen von N.T. Information ist die weltweite Leiterplattenindustrie weiterhin auf einem Wachstumspfad. Jedoch wird eine Verlangsamung dieses Trends antizipiert. Das weltweite Produktionsvolumen belief sich nach ersten Schätzungen im Jahr 2018 auf 66 Mrd. EUR. Das bedeutete ein Wachstum von 6,2 Prozent zum Vorjahr. Für das Jahr 2019 wird derzeit von N.T.I einem verlangsamten Produktionswachstum von 3,0 Prozent ausgegangen. An der Spitze steht weiterhin China mit plus 5,8 Prozent gefolgt von Vietnam mit 4,5 Prozent Wachstumserwartung. Am Ende der Erwartungen stehen Taiwan und Japan mit einem Rückgang von 1,2 Prozent und Südkorea mit minus 3,0 Prozent. Für die deutschen Leiterplattenhersteller wird eine Stagnation erwartet. Da der Trend einer zunehmenden Anzahl elektronischer Komponenten im Automobil anhält, wird trotz einer Stagnation bei den Fahrzeugverkäufen weiterhin mit einem positiven Wachstum für Elektroniklieferanten wie auch für Leiterplatten für die Automobilindustrie erwartet. Für die Technologiesegmente Multilayer und HDI Leiterplatten, in denen Schweizer ihren Schwerpunkt hat, wird ein Wachstum von 4,0 Prozent resp. 3,1 Prozent erwartet. (Quelle Prismark).

Insgesamt soll das Produktionsvolumen weltweit auf 67,8 Mrd. EUR steigen. Weiterhin der wichtigste Standort ist China mit einem Weltmarktanteil von knapp 56 Prozent. Deutschland rangiert mit einem Anteil von 1,2 Prozent eher im unteren Mittelfeld der Leiterplattenherstellung.

Wachstums- und Ergebniserwartung

In unserer Prognose für das Jahr 2019 müssen wir die signifikanten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Unsicherheiten durch Handelskonflikte und dem Brexit angemessen berücksichtigen. Wir erwarten daher eine Veränderung des Konzernumsatzes zwischen minus 5 Prozent und plus 5 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018. Das entspricht einer Umsatzspanne zwischen 119 und 132 Mio. EUR. Umsatzsteigerungen erwarten wir durch Produktanläufe für Automobilkunden bei unseren strategischen Partnern Meiko in Vietnam und WUS in China. Dagegen erwarten wir eine schwächere Entwicklung für Produkte aus Schramberg, die alle Kundengruppen betreffen kann. Die Auftragsbestände betrugen Ende 2018 für das Jahr 2019 rund 108,1 Mio. EUR. Davon werden rund 75 Prozent der Produkte in Schramberg produziert, während 25 Prozent in Asien hergestellt werden. Aus dem neuen Schweizer Produktionswerk in Jintan, China, werden für das Jahr 2019 noch keine Umsatzbeiträge erwartet. Das Werk wird im Jahr 2019 fertiggestellt, so dass der Produktionsbeginn für Anfang 2020 erwartet wird. Bei der regionalen Verteilung der Umsätze erwarten wir keine signifikanten Verschiebungen.

Für die Ergebniserwartung spielen zwei Themen eine wichtige Rolle. Erstens wirkt sich der steigende Umsatzanteil der durch unsere Partner produzierten Leiterplatten auf die prozentuelle Ertragsmarge aus. Handelswaren sind durch das Geschäftsmodell nicht so margenstark wie eigengefertigte Produkte. Das zunehmende Handelsgeschäft wirkt sich jedoch positiv auf die absolute Marge von Schweizer aus. Ferner erwarten wir durch den Aufbau und die Inbetriebnahme des Werkes in China einen zunehmend negativen Ergebnisbeitrag aus dieser Einheit im Jahr 2019. Dort werden sukzessive alle wichtigen administrativen Funktionen zur Erschließung des Marktes und für die Etablierung der Einheit besetzt. Beide Effekte werden einen negativen Einfluss auf die Ergebnismarge haben.

Die oben beschriebenen Effekte werden durch zusätzliche Maßnahmen zur Produktportfoliooptimierung und Kostensenkung teilweise kompensiert.

Auf dieser Basis gehen wir derzeit von einer EBITDA Quote zwischen 4 und 6 Prozent aus. Das entspricht einem EBITDA von zwischen 5 und 7 Mio. EUR. Ohne den negativen Ergebnisbeitrag aus dem Ramp-Up des Werkes in China liegt die Erwartung für die EBITDA Quote bei zwischen 7 und 9 Prozent.

Investitionen

Das Jahr 2019 wird von einer intensiven Investitionstätigkeit in China zum Aufbau des Werkes geprägt sein. Insgesamt rechnen wir in 2019 mit einer Investitionssumme in China von zwischen 45 und 50 Mio. EUR, die in den Kauf von Maschinen, IT und Gebäudeinfrastrukturmaßnahmen fließen wird. Insgesamt bestätigen wir die Höhe der Gesamtinvestitionen für das Werk in China, welche für alle drei Phasen rund 150 Mio. EUR (180 Mio. USD) beträgt. Derzeit konzentrieren wir uns auf die Phasen 1 und 2, welche insgesamt mit rund 120 Mio. EUR Investitionen zu Buche schlagen.

Auch am Standort Schramberg wird weiter investiert. Investitionsschwerpunkt ist hierbei der Abschluss der Vorbereitungen für die Fertigung des Chip-Embedding Produkts (p2 Pack) und weitere Investitionen in qualitäts- und effizienzverbessernde Maßnahmen.

Die Gesamtinvestitionen belaufen sich somit auf rund 50 bis 55 Mio. EUR für das Geschäftsjahr 2019. Basierend auf dem erwarteten EBITDA wird die Investitionsquote um 1.000 Prozent betragen.

Liquidität und Finanzierung

Im Zusammenhang mit dem Aufbau des Werkes in China wird sich die Verschuldung des Konzerns signifikant erhöhen. Die zinstragenden Verbindlichkeiten werden bis Ende 2019 auf rund 70 Mio. EUR ansteigen, wobei circa 50 Prozent der neuen Einheit in China und 50 Prozent der Schweizer Electronic AG zugeordnet werden können. Unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von 10 Mio. EUR und eines Konzerneigenkapitals von rund 75 Mio. EUR erwarten wir einen Nettoverschuldungsgrad im hohen zweistelligen Prozentbereich. Die Eigenkapitalquote wird voraussichtlich um 40 Prozent betragen. Das Working Capital dürfte sich wieder normalisieren. Voraussetzung dafür ist ein wieder konstanteres Abnahmeverhalten der Kunden. Daher nehmen wir an, dass das Working Capital trotz des steigenden Umsatzes stabil auf dem Niveau von 2018 bewegt.

Gesamtaussage zur zukünftigen Entwicklung

Mit unserer technologischen Ausrichtung setzen wir auf die intakten Megatrends in der Automobilindustrie - der Elektrifizierung des Antriebsstrangs und anderer Verbraucher im Fahrzeug zur Reduzierung der CO2 -Emissionen sowie des autonomen Fahrens. In den kommenden Jahren können wir durch die Investition in China auch eine der weltweit wichtigsten Wachstumsregionen im Automobilbereich und insbesondere auch im Bereich Elektromobilität vor Ort mit unseren Produktlösungen versorgen. Die zunehmende Regionalisierung der Automobil-Supply Chain unterstreicht diese Opportunität. Somit sehen wir in den kommenden Jahren für Schweizer ein Unternehmenswachstum, das deutlich über dem Marktdurchschnitt liegt. Dieses Wachstum erwarten wir in Asien, anfangs über unsere strategischen Partner Meiko und WUS, später insbesondere in unserem Werk in China, das ab dem Jahr 2021 signifikante Umsätze für den Konzern beitragen wird.

Durch den Aufbau des Produktionswerkes in China sowie den wachsenden Anteil von Handelsware wird die EBITDA Quote in den beiden kommenden Jahren belastet. Für die Gruppe sehen wir daher für das Jahr 2019 eine EBITDA Quote von 4 bis 6 Prozent. Von dem neuen Werk in China erwarten wir nach der Anlaufphase eine höhere Marge als im Stammwerk, so dass sich die Konzernmarge insgesamt gegenüber der Vergangenheit mittelfristig erhöhen wird.

Die Geschäftstätigkeit der Schweizer Electronic AG am Standort Schramberg erwarten wir in den nächsten Jahren stabil. Insbesondere der Produktionsstandort Schramberg spürte die Kontraktion in der europäischen und insbesondere der deutschen Automobilkonjunktur. Wir erwarten hierbei keine signifikante Erholung im ersten Halbjahr 2019. Das Management wird sich für den Standort Schramberg auf die Verbesserung der Kosteneffizienz und auf die Erhöhung der Flexibilität konzentrieren. Aufgrund der schwächeren Auslastungssituation im Werk Schramberg wurde ab März 2019 Kurzarbeit eingeführt.

Effekte aus der erstmaligen Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 im Geschäftsjähr 2019 wurden in der Prognose des Konzerns berücksichtigt.

Prognose SCHWEIZER Konzern

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Ist 2018 Prognose 2019
Umsatz I Wachstumsquote 125,3 Mio. EUR -5 % bis +5 %
EBITDA 9,2 Mio. EUR 5 - 7 Mio. EUR
EBITDA ohne China Projektkosten 10,4 Mio. EUR 8 - 11 Mio. EUR
EBITDA-Quote 7,3 % 4 - 6 %
EBITDA-Quote ohne China Projektkosten 8,3 % 7 - 9 %
Investitionsquote 81 % um 1000 %
Nettoverschuldungsgrad -7 % 100 - 140 %
Eigenkapitalquote 46,6 % 25 - 30 %
Working Capital 25,4 Mio. EUR stabil

Chancen- und Risiko-Bericht

Für Schweizer als Lieferant für technologisch herausragende und sicherheitsrelevante Produkte ist die strukturierte und transparente Beurteilung von Chancen und Risiken ein wichtiger Baustein für unsere Geschäftstätigkeit und unser Konzernziel, einen nachhaltigen Unternehmenserfolg zu erreichen. Die Chancen zur Realisierung von Wachstum und die Einführung neuer Technologien sind stets mit einhergehenden Risiken abzuwägen. Vor diesem Hintergrund ist unsere Risikostrategie darauf ausgerichtet, einerseits die sich ergebenden Chancen zu realisieren, andererseits Risiken aktiv mittels Gegenmaßnahmen zu reduzieren und insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu vermeiden. Hierzu ist das Risikomanagement eng mit der Unternehmensplanung und der Umsetzung unserer Konzernstrategie verknüpft. In das Risiko- und Chancenmanagementsystem von Schweizer sind alle Gesellschaften des Konzerns eingebunden.

Die Struktur unserer Risikopolitik beruht auf verschiedenen, aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystembausteinen. Im Rahmen eines internen Berichterstattungsprozesses werden funktionsbezogene Themen und zugehörige Chancen und Risiken an den Aufsichtsrat und den Vorstand berichtet. In diesem Zusammenhang erhalten der Vorstand und der Aufsichtsrat unter anderem einen jährlichen Risikobericht, der vor dem Hintergrund von Qualitätssicherungsmaßnahmen unter Verwendung eines Risk Scorings erstellt wird. Zur Risikoidentifikation und -bewertung werden darüber hinaus weitere Informationsquellen, wie z. B. die wöchentlich rollierende Liquiditätsplanung oder das regelmäßige Management Reporting herangezogen. Ferner werden wöchentlich zwischen Vorstand und Führungskreis mögliche materielle Risiken und Chancen besprochen und notwendige Maßnahmen festgelegt. Die Risikobeurteilung erfolgt auf Basis aller Informationen, die dem Management zur Verfügung stehen. Ein weiterer Baustein ist das interne Kontrollsystem im Hinblick auf das Rechnungswesen (IKS).

Internes Kontroll- und Risiko-Management-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Im Vergleich zum Risikomanagementsystem liegt der Schwerpunkt des internen Kontrollsystems (IKS) auf dem Rechnungslegungsprozess mit dem Ziel der Überwachung der Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit der Rechnungslegung und der Finanzberichterstattung. Das interne Kontrollsystem zielt darauf ab, das Risiko der Falschaussage in der Rechnungslegung sowie in der externen Berichterstattung zu minimieren und einen mit hinreichender Sicherheit regelkonformen Abschluss zu erstellen. Die unternehmensweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften muss dafür gewährleistet werden. Den Prozessen sind jeweils eindeutige Verantwortlichkeiten zugeordnet. Das interne Kontrollsystem erfüllt die geforderte Effektivität und ist Bestandteil des Rechnungslegungsprozesses in allen bedeutenden rechtlichen Einheiten und Zentralfunktionen. Das System überwacht die Grundsätze und Verfahren anhand von präventiven und aufdeckenden Kontrollen.

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachtet das Unternehmen solche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko-Management-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht maßgeblich beeinflussen können.

Dies sind insbesondere die folgenden Elemente

Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess,
Reporting zu den Ergebnissen der Kontrollen des Rechnungslegungsprozesses auf Ebene des Vorstands,
Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in allen operativen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen,
Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen,
Einbindung von externen Sachverständigen bei komplexen Bilanzierungsfragestellungen im Rechnungslegungsprozess,
Implementierung eines Risiko-Management-Systems, welches Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie risikobegrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sicherzustellen.

Beurteilung der Wirksamkeit

Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wird systematisch bewertet. Zunächst erfolgt eine jährliche Risikoanalyse und bei Bedarf die Überarbeitung der definierten Kontrollen. Dabei identifizieren und aktualisieren wir bedeutende Risiken im Hinblick auf die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung. Die für die Identifizierung der Risiken definierten Kontrollen werden gemäß unternehmensweiten Vorgaben dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Kontrollen zu beurteilen, führen wir regelmäßig Tests auf Basis von Stichproben durch. Diese bilden die Grundlage für eine Selbsteinschätzung, ob die Kontrollen angemessen ausgestaltet und wirksam sind. Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung werden in einem einheitlichen System dokumentiert und berichtet. Erkannte Kontrollschwächen werden unter Beachtung ihrer potenziellen Auswirkungen behoben.

Wir überprüfen und bestätigen am Ende des jährlichen Zyklus die Effektivität des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess. Der Vorstand und der Finanzausschuss des Aufsichtsrats werden über festgestellte wesentliche Kontrollschwächen sowie die Wirksamkeit der eingerichteten Kontrollen regelmäßig informiert. Das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, um den internen und externen Anforderungen zu entsprechen. Die Verbesserung des Systems dient der fortlaufenden Überwachung der relevanten Risikofelder.

Risiko- und Chancenmanagementsystem

Wir unterteilen die Chancen und Risiken in vier Hauptkategorien: Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance.

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Schweizer Risikomanagement-System
Strategie Finanzen Operative Themen Compliance
--- --- --- ---
Markt und Wettbewerb Technologie Kunden Liquidität Wechselkurse / Zinsen Beschaffung Prozesse (inkl. IT) Rechtliche Risiken Patente / Urheberrechte Personal / Mitarbeiter Versicherungsmanagement

Gesamtbeurteilung

Der Vorstand beurteilt einmal jährlich das Unternehmens-Chancen- und Risiko-Profil für die Kategorien Strategie, Finanzen, Operative Themen und Compliance. Die wichtigsten Informationsquellen sind das Schweizer Risikomanagement-System sowie weitere interne und externe Analysen und Berichte. Schließlich zieht der Vorstand eigene Beurteilungen heran, um zu einer abschließenden Gesamtbewertung zu gelangen.

Auf Basis der derzeitigen Kenntnislage wurde nachfolgende Chancen- und Risikobewertung festgestellt:

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Risiko Chance
Strategie Mittel Hoch
Finanzen Hoch Mittel
Operativ Mittel Niedrig
Compliance Mittel Niedrig

Strategie

Markt und Wettbewerb (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Der Absatzmarkt von Schweizer ist noch stark auf Automobilkunden in Europa konzentriert. Bei einem noch steigenden Absatz und Umsatz in der Automobilindustrie im Jahr 2018 war ein Rückgang der Gewinne zu verzeichnen. Externe Rahmenbedingungen wie die verschiedenen Handelskonflikte, Ereignisse infolge des Brexit-Votums und Fahrverbote führen auch weiterhin zur allgemeinen Verunsicherung des Marktes.

Chinas Automarkt, der in den vergangenen 30 Jahren ununterbrochen gewachsen ist, zeigte 2018 erstmals gewisse Ermüdungserscheinungen. Das gleiche Bild zeigt sich am US-Markt und in Deutschland und Europa. Die Märkte verengen sich, der Wettbewerb wird noch schärfer.

Für 2019 ist eine Fortsetzung dieses Trends der Abschwächung zu erwarten, dennoch wird es weiterhin eine stärkere Elektrifizierung (mehr Elektronik pro Fahrzeug) der Fahrzeuge geben und somit auch mehr Leiterplatten pro Fahrzeug.

Hier liegt die Chance. Im internationalen Vergleich ist die Innovationskraft der europäischen Automobilzulieferer immer noch die stärkste weltweit. Sowohl durch die technologische Kompetenz als auch durch die örtliche Nähe zu den Entwicklungsteams der Kunden, bietet sich für Schweizer eine außerordentliche Chance, als zuverlässiger Partner für diesen Markt zunehmend erfolgreich zu sein. Durch die anhaltende Konsolidierung der Leiterplattenindustrie in Europa verstärkt sich diese Tendenz.

Es ist notwendig, sich technologisch von vielen anderen Anbietern zu unterscheiden. Schweizers Kernkompetenzen in den Bereichen hohe Ströme, Temperaturen und Frequenzen werden auch in anderen Märkten, wie dem Industrie-, Aero- und 5G-Segment Chancen bieten.

Generell ist der Produktionsstandort Europa für die Leiterplattenindustrie weiterhin stagnierend oder sogar rückläufig. Die aktuellen europäischen Leiterplattenhersteller sind somit nur durch einen Verdrängungswettbewerb in der Lage, weiterhin im europäischen Markt Wachstum zu realisieren.

Die Wettbewerbssituation im Automobilsegment verstärkt sich im internationalen Kontext. Insbesondere asiatische Leiterplattenunternehmen versuchen nachdrücklich, sich in diesem Kundensegment zu etablieren, um von den mittelfristigen Wachstumschancen zu profitieren und deren Kundenportfolio besser zu diversifizieren. Schweizer begegnet diesem Trend mit seinem asiatischen Partnernetzwerk und einer im Aufbau befindlichen eigenen Produktionsstätte in Jintan/China. Diese wird mittelfristig signifikantes weiteres Wachstum in den Megatrends Autonomes Fahren und E-Mobility erlauben. Durch das eigene Werk in China, dem heute schon größten Automarkt und dem größten Potenzial für E-Mobility, wird zukünftig ein signifikantes Absatzvolumen mit chinesischen Kunden möglich sein.

Technologie (Risiko: mittel - Chance: hoch)

Schweizer verfügt über eine breite und langjährige Expertise in den Segmenten Hochstrom- und Hochfrequenz-Leiterplatten und hat somit eine hervorragende Ausgangsposition, um an den Mega-Trends im Automobilbereich wie E-Mobilität und autonomes Fahren zu partizipieren. Zusammen mit dem Kooperationspartner Infineon Technologies beschreitet Schweizer neue Wege, um sowohl den Antriebsstrang als auch sicherheitsrelevante Assistenzsysteme im Fahrzeug hinsichtlich ihrer Effizienz und Zuverlässigkeit zu optimieren. Dies erfordert neben einer kontinuierlich fortschreitenden Leiterplattentechnologie auch Kenntnisse in den Bereichen Halbleiter, Industrieelektronik und Test, sowie ein zunehmendes Verständnis der Kundenapplikationen.

Damit nimmt jedoch sowohl die Komplexität der Produkte als auch der Investitionsbedarf in neue Technologien stetig zu. Zusammen mit einem zunehmend aggressiveren Wettbewerbsumfeld führt diese Kombination zu vielen neuen Herausforderungen an die Produktentwicklung, Qualitäts- und Kostenmanagement als auch zur Notwendigkeit eines konsequenten Wachstumskurses hinsichtlich Fertigungskapazitäten und Vertrieb.

Kunden (Risiko: mittel - Chance: mittel)

In den letzten Jahren hat sich Schweizer stark als zuverlässiger Technologiepartner der europäischen Automobilzulieferer etabliert. Dies eröffnet gute Chancen, zunehmend von der Innovationskraft dieser Kunden zu profitieren. Die wichtigsten Kunden von Schweizer sind Weltmarktführer in ihren Segmenten. Die Markteintrittsbarrieren für neue Wettbewerber sind in der Regel recht hoch. Die in der Vergangenheit beobachtete Tendenz der Verlagerung von Entwicklungsaktivitäten ins Ausland hat sich etwas abgeflacht.

Finanzen

Liquidität (Risiko: hoch - Chance: mittel)

Mit dem Beginn der Umsetzung der Großinvestition in das neue Werk in China hat sich die Verschuldung erhöht. Der höhere Verschuldungsgrad macht Schweizer anfälliger gegenüber konjunkturellen Schwankungen, welche sich ab Ende des Geschäftsjahres konkretisiert haben.

Für den Aufbau in China stehen ausreichend hohe Mittel durch Finanzierungen zur Verfügung, welche auf den voraussichtlichen Investitionsbedarf der Großinvestition abgestellt sind. Ein Großteil der Finanzierung wurde in Form einer lokalen non-recourse Vereinbarung mit chinesischen Banken abgebildet. Diese wurde zusätzlich durch eine lokale externe Bürgschaft gegen Zahlungsausfall abgesichert.

Im operativen Bereich hängt die Liquidität vom Geschäftsverlauf ab. Es besteht das Risiko, dass sich die liquiditätsrelevanten Fixkosten nicht fristkongruent zu den schwankenden Geldeingängen entwickeln. Für diesen Fall unterhält Schweizer eine Liquiditätsreserve deren Verwendung unter Vorbehalt einer Aufsichtsratsgenehmigung steht. Zur Verminderung des Risikos hat das Management Maßnahmen ergriffen, um die Fixkosten kurzfristig anzupassen.

Durch eine angemessene Investitionsstrategie und eine grundsätzlich auf Free-Cashflow basierende Dividendenpolitik hat Schweizer die Möglichkeit die Nettoschulden zu steuern.

Auf die liquiden Mittel kann kurzfristig zugegriffen werden. Zusätzlich stehen Schweizer Kreditlinien in Höhe von rund EUR 8 Mio. zur Verfügung, die teilweise in Anspruch genommen werden.

Durch eine wöchentliche Liquiditätsvorschau werden potenzielle Engpässe frühzeitig analysiert und gegengesteuert.

Schweizer wird von seinen Banken als Investment-Grade eingestuft. Trotz der Projektfinanzierungen für die Investition in China stehen Schweizer ausreichende weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie Factoring oder Leasing zur Verfügung.

Wesentliche Risiken zeigen sich in einem Kreditrisiko großer Kunden. Bei einer unerwarteten wesentlichen Bonitätsverschlechterung können somit Forderungsausfälle in größerem Maße entstehen. Insgesamt hat sich die Bonitätsbeurteilung unserer wichtigsten Kunden in den letzten Jahren stetig verbessert. Durch die angestrebte Differenzierung zusätzlicher Kunden aus Nicht-Automotivesegmenten wird dem Credit-Risk-Management zukünftig ein noch höherer Stellenwert zukommen. Interne und externe Informationsquellen werden für alle Kunden in regelmäßigen Abständen ausgewertet. Diese Analysen bilden die Basis für interne Kreditlimits. Werden interne Kreditlimits überschritten, so ist in der Regel eine Sonderfreigabe vom Vorstand notwendig. Falls es Anzeichen auf eine sich deutlich verschlechternde Bonität gibt, werden je nach Ausprägung verschiedene Eskalationsstufen in Kraft gesetzt, die bis hin zu einer Nicht-Annahme von Neuaufträgen führen kann. Kreditversicherungen und andere Absicherungsinstrumente werden für die wichtigsten Kunden regelmäßig vom Vorstand auf Notwendigkeit geprüft.

Wechselkurse / Zinsen (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Die Wechselkurse der wichtigsten Währungen gegenüber dem EUR waren in den letzten Jahren großen Schwankungen unterworfen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich aufgrund der unsicheren Entwicklung der Volkswirtschaften in der Eurozone der EUR gegenüber den wichtigsten Weltwährungen, insbesondere dem USD, nachhaltig abschwächt. Da die wichtigsten Rohstoffmärkte auf USD-Basis notieren, würde dies einen negativen Einfluss auf die Einkaufspreise rohstoffnaher Materialien wie Kupferfolien oder Laminate haben. Ebenso könnten sich dadurch die Einkaufspreise von Leiterplatten aus den Produktionen bei den asiatischen Kooperationspartnern auf Eurobasis verteuern. Schweizer wirkt diesen Risiken durch angepasste Verkaufspreise im Rahmen der Angebotskalkulation entgegen. Zur Absicherung von Risiken aus schwankenden Rohstoffpreisen, insbesondere bei Gold und Kupfer, setzen wir auch derivative Finanzinstrumente ein. Der Abschluss dieser Finanzinstrumente ist strengen Richtlinien unterlegen.

Andererseits besteht die Chance, dass Leiterplattenimporteure aus dem USD-Raum an Wettbewerbsfähigkeit in Europa verlieren, was dem Produktionsstandort Europa zugutekäme.

Die Sicherungsinstrumente von Schweizer berücksichtigen bestehende Fremdwährungsbestände, Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie erwartete Zahlungsströme in Fremdwährungen und für Zinsen.

Zur Reduzierung der Währungsrisiken und zur Sicherung der Kalkulationsbasis für Kundenaufträge werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Die Überwachung und das Management der Währungsrisiken erfolgen zentral.

Obwohl Schweizer durch die Finanzierung des Großprojektes in China eine höhere Verschuldung aufweist, werden die Risiken aus einer Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus gering eingestuft. Zum einen ist kurzfristig nicht mit einer wesentlichen Erhöhung des deutschen und chinesischen Zinsniveaus zur rechnen, zum anderen prüft Schweizer laufend den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten.

Ein weiterer Rückgang des Zinsniveaus hätte eine weitere Belastung des Ergebnisses durch notwendige abzinsungsfaktorbedingte Zuführungen von Pensionsrückstellungen zur Folge.

Operative Risiken

Beschaffung (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Schweizer verfolgt seit mehreren Jahren die Strategie, sich immer weniger von einzelnen Lieferanten abhängig zu machen. Im Jahr 2018 konnte das Beschaffungsrisiko durch den Abschluss diverser Materialqualifikationen im Bereich Basismaterial weiter reduziert werden. Neben dieser Multiple-Source Strategie wurde die Internationalisierung der Beschaffung, insbesondere aus Asien, weiter vorangetrieben.

Bei den europäischen Lieferanten, die stark auf die Leiterplattenindustrie fokussiert sind, besteht aufgrund des stetig schrumpfenden Absatzpotenzials die Gefahr, dass diese freiwillig oder durch Insolvenz aus dem Markt scheiden.

Ohne einen schnellen Ersatz wäre dann die Lieferfähigkeit von Schweizer gefährdet.

Ein weiteres Risiko stellt das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union dar. Ein evtl. "harter Brexit" könnte die Versorgungssicherheit gefährden. Schweizer hat sich bereits im ersten Halbjahr 2018 mit den möglichen Konsequenzen auseinander gesetzt. Dabei wurde u.a. das eigene Lieferportfolio analysiert und für relevante Artikel Maßnahmen zur Sicherstellung der Belieferung getroffen. Dazu zählen auch die temporäre Anpassung der eigenen Lagerbestände und die Erhöhung der Bestände der betroffenen Lieferanten auf dem europäischen Festland.

Positiv wirkt sich die Partnerschaft mit Meiko und WUS aus. Durch die enge Kooperation sind wir in der Lage, uns gegenseitig mit Materialien zu versorgen und wären bei regional auftretenden Versorgungsengpässen in der Lage, diese zu kompensieren.

Prozesse (Risiko: mittel - Chance: mittel)

Die internen Produktionsplanungs- und Administrationsprozesse werden bei Schweizer wesentlich durch IT-Systeme unterstützt. Beeinträchtigungen oder Produktionsausfälle, die sich aus einer Nichtverfügbarkeit von IT-Strukturen ergeben, würden die Arbeitsfähigkeit des Unternehmens wesentlich einschränken. Aus diesem Grund ergreift Schweizer vielfältige Maßnahmen, die diese Risiken reduzieren, wie z.B. die Vorsorge für den Fall eines plötzlichen Datenverlustes oder die robuste und ausfallsichere Auslegung geschäftskritischer Systeme. Weitere Risiken ergeben sich im Bereich der Cyber-Sicherheit durch Cyber-Kriminalität und unerwünschten Informationsabfluss. Um die Verfügbarkeit, die Integrität und die Vertraulichkeit unserer Daten und die unserer Kunden sicherzustellen, orientieren wir uns an anerkannten Standards, wie bspw. den Normen der ISO2700x-Familie.

Chancen sieht Schweizer vor allem in Konzepten der Industrie 4.0 und im Bereich des maschinellen Lernens, um die Software- und Produktionslandschaft weiter zu automatisieren und sich neue Effizienzpotenziale zu erschließen.

Schweizer arbeitet in seinen Produktionsprozessen mit gefährlichen Stoffen, wie Chemikalien. Eintretende Umweltschäden könnten zu signifikanten finanziellen Belastungen und Produktionsausfällen führen.

Rechtliche Risiken (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Die fortschreitende Komplexität der Produkte gepaart mit der immer höheren Innovationsgeschwindigkeit verschärft das Risiko, dass Regressrisiken aufgrund von Produktproblemen (Funktionalität, Qualität, Liefertreue) auftreten. Ferner steigt auch die Gefahr der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, was entsprechende Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen könnte. Eine verstärkte Geschäftstätigkeit auf dem internationalen Markt (Beschaffung und Absatz) birgt ein zunehmendes Risiko in fremden Rechtsräumen.

Im März 2017 wurde eine Klage gegen eine unserer ausländischen Tochtergesellschaften eingereicht. Ferner wurden zwei Klagen der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden gegen die Schweizer Electronic AG im Zusammenhang mit der außerordentlichen Kündigung ihres Dienstverhältnisses erhoben. Der Erfolg der Klagen würde einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Vermögenslage der betreffenden Gesellschaft haben, falls die gerichtlich entschiedenen Zahlungen höher wären, als die Rückstellung, die hierfür vorgenommen wurde.

Compliance Risiken

Patente / Urheberrechte (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Im Bereich der Elektronik und Leiterplatte besteht eine immer weiter ansteigende Anzahl von Patenten und Schutzrechten. Durch eine unbewusste Verletzung von Schutzrechten in einem Serienprodukt entsteht das Risiko, dass Produkte nicht mehr gefertigt werden dürfen oder hohe Zahlungen an den Inhaber des Schutzrechtes zu leisten sind. Um diesem Risiko zu begegnen, beinhaltet der internen Stage Gate-Prozess bei der Produktneuentwicklung daher die Prüfung einer potenziellen Schutzrechtsverletzung. Dennoch ist aufgrund der oft schwierigen Interpretation von Patenten eine Kollision nicht auszuschließen.

Schweizer investiert in den letzten Jahren verstärkt in den Schutz seines geistigen Eigentums. Dadurch steigt die Chance, diesbezügliche Verletzungen von gewerblichen Schutzrechten zu entdecken beziehungsweise zu verhindern.

Personal/Mitarbeiter (Risiko: mittel - Chance: niedrig)

Qualifizierte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind ein wesentlicher Baustein für unseren Unternehmenserfolg. Aufgrund der aktuellen Vollbeschäftigung im Raum Süddeutschland besteht aber generell das Risiko, qualifizierte Mitarbeiter zu verlieren oder genügend qualifizierte Kräfte am Arbeitsmarkt zu gewinnen.

Durch rechtzeitige Nachfolgeplanungen steuern wir dem Verlust von Wissen entgegen. Weiterbildungsmaßnahmen werden vom Unternehmen aktiv gefördert.

Durch entsprechende Wettbewerbsklauseln und Geheimhaltungserklärungen wird sichergestellt, dass vorhandenes Know-how nicht unmittelbar an den Wettbewerber weiter gereicht wird.

Versicherungsmanagement (Risiko: niedrig - Change: niedrig)

Neben den internen organisatorischen Maßnahmen, um Risiken zu vermeiden oder eingetretenen Risiken schnellstmöglich entgegenzuwirken, betreibt Schweizer ein umfassendes Versicherungsmanagement. Hierbei schließt das Unternehmen für materielle Risiken, soweit möglich und sinnvoll, Versicherungen ab. Ein Schwerpunkt des Versicherungsmanagements stellt die Deckung von Risiken, die aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen die Produktions- und Geschäftsprozesse beeinträchtigen können, dar. Dies können beispielsweise Naturkatastrophen oder Brandereignisse sein. Ein zweiter Schwerpunkt bildet die Versicherung von Drittschäden durch mangelnde Produktqualität oder vom Unternehmen verursachte Schäden Dritter, wie zum Beispiel Umweltschäden, ab. Da nicht alle potenziellen Risiken versicherbar sind bzw. sinnvoll zu versichern sind, bleibt für Schweizer noch ein Restrisiko, welches durch internes Compliance Management und definierte Managementprozesse, wie zum Beispiel IT-Datensicherheit durch Firewalls und Recovery Prozesse, abgedeckt werden.

Gesamtbetrachtung

Der Vorstand stuft die bestehenden Risiken als beherrschbar ein und sieht den Fortbestand des Konzerns und der Schweizer Electronic AG aus heutiger Sicht nicht als gefährdet an. Die Summe der Einzelrisiken definiert das Gesamtrisiko des Konzerns. Die Schweizer Electronic AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die gesamte Schweizer-Gruppe. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen partizipiert die Schweizer Electronic AG grundsätzlich entsprechend ihrer Beteiligungsquote.

Das strategische Chancen- / Risikoverhältnis hat sich im Vergleich zur Vorperiode kaum verändert. Die hervorragende technologische Positionierung, insbesondere bei Automobilkunden sowie die Partnerschaften mit namhaften Leiterplattenproduzenten und Halbleiterherstellern haben die hohen Chancen im strategischen Bereich bekräftigt. Der Wettbewerb, insbesondere auch aus Asien, macht zunehmende Fortschritte im technologischen Know-how. Dies stellt jedoch keine grundsätzliche Änderung zur Vergangenheit dar. Der Erfolg von Schweizer war, ist und wird davon abhängen, schneller als der Wettbewerb zu sein. Die Investition in das neue Produktionswerk in China wird dabei sowohl die Geschäftschancen als auch die finanziellen Risiken des Unternehmens erhöhen.

Die anhaltend gesunde wirtschaftliche Lage des Unternehmens gepaart mit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Fremd- und Eigenkapitalgebern untermauert eine stabil positive Finanzsituation. Die anhaltenden Unsicherheiten in der globalen Wirtschaft, der Finanzmärkte und von verschiedenen globalen politischen Faktoren (u.a. Handelskonflikt USA und China, Entwicklung infolge des Brexit-Votums) könnten sich negativ auf die Entwicklung von Schweizer auswirken. Dadurch haben sich die operativen Risiken im Kurzfristbereich gegenüber dem Vorjahr erhöht.

Risiken wie Cyberkriminalität bestehen, zeigen aber bei Schweizer keine Auffälligkeiten und sind, soweit möglich, durch interne Prozesse oder externe Versicherungen -ebenso wie die unvorhersehbaren Risiken - ausreichend abgedeckt.

Schweizer ist zuversichtlich, dass durch das etablierte Chancen- und Risikomanagementsystem im Unternehmen Risiken und Chancen auch in Zukunft frühzeitig zu erkennen und damit der aktuell bestehenden Risikolage erfolgreich begegnet werden kann sowie Chancenpotenziale genutzt werden können.

Übernahmerelevante Angaben (nach § 289a Abs. 1 und § 315a Abs. 1 HGB)

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 9.664.053,86 ist in 3.780.000 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt. Mit allen Aktien der Gesellschaft sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ergeben.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn Prozent der Stimmrechte überschreiten

Am gezeichneten Kapital sind Herr Christoph Schweizer wohnhaft in Schramberg, Herr LK Wu, wohnhaft in Kunshan/ China, dem die Stimmrechte der WUS International Company Limited mit Sitz in Tsuen Wan, New Territories/Hong Kong, sowie die WUS Printed Circuit Co., Ltd., mit Sitz in Kaohsiung/ Taiwan, der die Stimmrechte der WUS Group Holding Co., Ltd., mit Sitz in Tortola/British Virgin Island, zuzurechnen sind, mit jeweils mehr als zehn Prozent beteiligt.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht.

Art der Stimmrechtskontrolle bei Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme oder vergleichbare Gestaltungen, bei denen Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, ohne ihre Kontrollrechte unmittelbar auszuüben, liegen nicht vor.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung

Die Regelungen über die Ernennung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sind in den §§ 84 und 85 des Aktiengesetzes und in § 5 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft wie folgt festgelegt: Die Bestimmung der Anzahl und die Bestellung der Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung erfolgen durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Die Voraussetzungen einer Änderung der Satzung sind in §§ 179 bis 181 Aktiengesetz und in § 17 Abs. 2 der Satzung geregelt. Die Befugnis zu Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen, hat die Hauptversammlung dem Aufsichtsrat übertragen (vgl. § 12 der Satzung).

Befugnisse des Vorstands zur Aktienausgabe und zum Aktienrückkauf

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt EUR 4.832.026,93 gegen Baroder Sacheinlagen durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Die neuen Aktien sind grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre unter den Bedingungen des Beschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 auszuschließen.

Von den vorstehend genannten Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts darf der Vorstand insgesamt nur in einem solchen Umfang Gebrauch machen, dass der anteilige Betrag der insgesamt unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet (20 Prozent-Grenze), und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung. Sofern während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals bis zu seiner Ausnutzung von anderen Ermächtigungen zur Ausgabe oder zur Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder zur Ausgabe von Rechten, die den Bezug von Aktien der Gesellschaft ermöglichen oder zu ihm verpflichten, Gebrauch gemacht und dabei das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, ist dies auf die vorstehend genannte 20 Prozent-Grenze anzurechnen.

Wandelschuldverschreibungen u. a., Bedingtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Juni 2021 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag bis zu EUR 35.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 4.832.026,93 zu gewähren. Die Ausgabe kann auch gegen Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Bedingungen das Bezugsrecht auszuschließen.

Jede Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf unter der vorgenannten Ermächtigung nur erfolgen, wenn der auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund einer solchen Schuldverschreibung auszugeben sind, entfallende rechnerische Anteil des Grundkapitals 20 Prozent des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch -falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Auf diese Grenze werden Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben oder veräußert werden oder auszugeben sind, angerechnet.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 4.832.026,93 durch Ausgabe von bis zu 1.890.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten oder die zur Wandlung Verpflichteten aus Schuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer Konzerngesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021 ausgegeben werden, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ausgegebener Schuldverschreibungen mit Wandlungspflicht ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht eigene Aktien oder andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses in den Schuldverschreibungs-/Optionsbedingungen jeweils zu bestimmenden Wandlungs- oder Optionspreis. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten, durch die Erfüllung von Wandlungspflichten oder durch die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festsetzen.

Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und deren Verwendung

Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals von EUR 9.664.053,86 oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien genutzt werden; im Übrigen liegt die Bestimmung des Erwerbszwecks im Ermessen des Vorstands. Der Erwerb der Aktien erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

Weitere Einzelheiten sind in der öffentlich zugänglichen Einladung zur Hauptversammlung 2016 unter www. schweizer.ag/de/investorrelations/hauptversammlung. html beschrieben.

Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels

Die Bedingungen für den Fall eines Kontrollwechsels sind in einzelnen Kreditverträgen unterschiedlich ausgestaltet. Verträge mit einem Gesamtvolumen von EUR 5 Millionen sehen ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, wenn eine oder mehrere Personen, die im Sinne des § 2 Abs. 5 des WpÜG gemeinsam handeln, zu irgendeiner Zeit direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Stimmrechte zukünftig erwerben oder halten werden.

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft

Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels haben die Vorstandsmitglieder einen dienstvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Abgeltungs- und Abfindungsleistung, die auf drei Jahresvergütungen begrenzt ist. Bei der Berechnung der maßgeblichen Jahresvergütung wird auf den Durchschnitt der Gesamtvergütung der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden abgestellt.

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f i.V.m. § 315d HGB und Corporate Governance

Die Erklärung zur Unternehmensführung sowie die Angaben zum Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst sind Bestandteil des Corporate-Governance-Berichts und auf der Internetseite unter: www.schweizer.ag/de/investorrebtions/corporate-govemance.html abrufbar.

Nichtfinanzielle Konzernerklärung

Die nichtfinanzielle Konzernerklärung steht als separates Kapitel im Geschäftsbericht und wird auf der Internetseite unter: www.schweizer.ag/de/ueberuns/corporate-social-responsibility.html zur Verfügung gestellt.

Vergütungsbericht

Vergütungssystem des Vorstands

Die Vorstandsvergütung umfasst einen fixen und einen variablen Vergütungsbestandteil. Letzterer unterteilt sich in eine Komponente, die sich an der Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr orientiert (Medium &Short Term Incentive ("MSTI")) sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive ("LTI")). Bei einhundertprozentiger Zielerreichung beläuft sich die variable Vergütungskomponente MSTI auf 55 Prozent des Bruttojahresfestgehalts und die variable Vergütungskomponente LTI auf 15 Prozent des Bruttojahresfestgehalts. Im Berichtsjahr wurden keine Veränderungen im Vergütungssystem vorgenommen.

Bestandteile des Vergütungssystems

Der fixe Bestandteil der Vorstandsvergütung ist nicht an die Erreichung bestimmter Ziele gebunden. Er wird monatlich ausbezahlt. Weiterhin werden Nebenleistungen wie beispielsweise die Bereitstellung eines Dienstwagens und Zuschüsse zu Versicherungen gewährt.

Der variable Vergütungsbestandteil, der sich auf die Ziele für jeweils ein Geschäftsjahr bezieht (MSTI), orientiert sich an der Erreichung bestimmter quantitativer Ziele (EVA, Working Capital, EBITDA). Die Auszahlung dieses Vergütungsbestandteils erfolgt nach Feststellung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat. Die Höhe bemisst sich am Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 110 Prozent der Festvergütung begrenzt (Cap).

Zusätzlich zu den vorgenannten beiden Teilen der Vorstandsvergütung existiert für die Vorstandsmitglieder ein sogenannter Long Term Incentive-Plan ("LTIP"). Bei diesem LTIP handelt es sich um eine Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter in Form eines "Share Matching"-Plans mit vierjähriger Veräußerungssperre. Kriterien der Erfolgsbemessung sind die Marktkapitalisierung und das Rating der Gesellschaft. Die Höhe bemisst sich nach dem Grad der Zielerreichung und ist nach oben auf einen Betrag von maximal 30 Prozent der Festvergütung begrenzt.

Die Vorstandsmitglieder erhalten Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen.

Für die Mitglieder des Vorstandes der Schweizer Electronic AG besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Directors & Officers-Versicherung "D&O") mit einem Selbstbehalt entsprechend dem Aktiengesetz in Höhe von mindestens 10 Prozent des Schadens bis höchstens des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung.

Vergütung für das Geschäftsjahr 2018

Die Bezüge des Gesamtvorstandes betrugen inklusive der Leistungen zur Altersversorgung im Geschäftsjahr 2018 1.103 TEUR (Vj. 992 TEUR) (fix) und 325 TEUR (Vj. 666 TEUR) (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil enthält 1.666 (Vj. 3.701) Aktien für langfristige Ziele.

Der Ausweis der Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2018 erfolgt nach den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen (DRS 17) sowie nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 nach DRS 17

Die Gesamtbezüge des Vorstands nach § 285 Satz 1 Nr. 9a bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB (ohne Altersversorgungsaufwendungen) verteilen sich auf die einzelnen Vorstandsmitglieder wie folgt:

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Erfolgsunabhängige Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung
in TEUR Geschäftsjahr Festvergütung Sonstige Bezüge Vergütung mit kurz- und mittelfristiger Anreizwirkung (MSTI) Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung (LTI) Gesamtvergütung
--- --- --- --- --- --- ---
Dr. Rolf Merte1) 2018 83 4 462) 122) 146
Nicolas-Fabian Schweizer 2018 280 29 101 34 443
2017 280 19 209 109 617
Marc Bunz 2018 270 19 97 36 421
2017 270 693) 197 101 637
Dr. Maren Schweizer4) 2017 36 6 0 0 42
Summe 2018 633 52 244 82 1.010
2017 586 94 406 210 1.296

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Bestellt seit 8. Oktober 2018.

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts erfolgte die Zuteilung eines pauschalisierten MSTI und LTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100%

3) Darin enthalten sind einmalige Sonderincentives in Höhe von 50 TEUR aufgrund zeitlich befristeter organisatorischer Maßnahmen.

4) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist die Werte anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus. Die Konzernbezüge von Frau Dr. Maren Schweizer setzen sich aus Bezügen eines Tochterunternehmens und der Schweizer Electronic AG zusammen.

Altersversorgung der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2018

Die Mitglieder des Vorstands Herr Nicolas-Fabian Schweizer und Herr Marc Bunz erhalten Versorgungsleistungen (Altersleistungen, Berufsunfähigkeitsleistungen und Hinterbliebenenleistungen) nach Maßgabe einer Versorgungszusage. Die Versorgungszusage bezieht sich auf einen Altersrentenbeginn mit 65 Jahren und beträgt 67 bzw. 48 Prozent des Basisgehalts. Diese Leistungen sind auf externe Versorgungsträger in Form von rückgedeckten Unterstützungskassen ausgelagert und beruhen auf den Vorständen vertraglich zugesagten Beiträgen des Unternehmens an die Unterstützungskasse. Bei Ausscheiden reduziert sich der Anspruch auf den bei Ausscheiden erdienten Anspruch. Die Beiträge an die Unterstützungskassen werden bei Ausscheiden entsprechend angepasst.

Die Systematik der Versorgungszusagen für die Vorstandsmitglieder wurde im Berichtsjahr modifiziert. Neu bestellte und künftige Vorstandsmitglieder erhalten eine beitragsorientierte Leistungszusage im Sinne des Betriebsrentengesetzes. Hierzu werden vertraglich zugesagte Beiträge in Höhe eines Prozentsatzes vom Basisgehalt an rückgedeckte Unterstützungskassen gezahlt. Die Unterstützungskassen schließen hierzu Rückdeckungsversicherungen ab. Die Höhen des Versorgungsanspruchs zum Altersrentenbeginn entsprechen den vertraglich vereinbarten Leistungshöhen der Rückdeckungsversicherungen. Bei vorzeitigem Ausscheiden reduziert sich der Anspruch zum Altersrentenbeginn auf die erreichte Anwartschaft aus den bis dahin gezahlten Beiträgen an die Unterstützungskasse. Die Höhe der erreichten Anwartschaft richtet sich nach den bei Ausscheiden erreichten Rückdeckungsversicherungswerten.

Bei Herrn Dr. Rolf Merte handelt es sich um eine beitragsorientierte Versorgungszusage mit Altersrentenbeginn von 67 Jahren. Die Beiträge an Unterstützungskassen betragen 20 Prozent des Basisgehalts.

In der folgenden Tabelle sind die von der Gesellschaft für das Jahr 2018 geleisteten Zuführungen zur Unterstützungskasse und die bereits erdienten jährlichen Pensionsansprüche der Vorstandsmitglieder aufgeführt.

Altersversorgung der Vorstandsmitglieder

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in TEUR Geschäftsjahr Zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres erdienter jährlicher Pensionsanspruch Zuführung zu Unterstützungskassen
Dr. Rolf Merte 2018 01) 182)
Nicolas-Fabian Schweizer 2018 50 205
2017 44 171
Marc Bunz 2018 60 195
2017 54 176
Dr. Maren Schweizer3) 2017 91 16
Summe 2018 110 418
Summe 2017 189 362

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Bestellt seit dem 8. Oktober 2018.

2) Die Tabelle weist den Aufwand anteilig für den Zeitraum seit 8. Oktober 2018 aus.

3) Bestellt bis 1. Februar 2017. Die Tabelle weist die Werte anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.

Vergütung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 nach DCGK

Der folgende Ausweis der für das Geschäftsjahr 2018 gewährten und zugeflossenen Vergütung berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017. Zur Darstellung wird auf die vom Kodex empfohlenen Mustertabellen zurückgegriffen. Der Versorgungsaufwand entspricht der Zuführung zu den Unterstützungskassen.

Abweichend zur Darstellung nach DRS 17 werden in der nachfolgenden Tabelle nach DCGK für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 die gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen und der variablen Vergütungsbestandteile bei einer Zielerreichung von 100 Prozent sowie die im Geschäftsjahr 2018 erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen dargestellt.

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Dr. Rolf Merte Nicolas-Fabian Schweizer
Gewährte Zuwendungen Vorstandsvorsitzender seit 08.10.2018 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
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in TEUR 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017 2018 2018 (Min)
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 83 83 83 280 280 280
Nebenleistungen 4 4 4 19 29 29
Summe 88 88 88 299 309 309
Einjährige variable Vergütung1) 46 46 46 154 154 0
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan2) 12 12 12 42 42 0
Summe 58 58 58 196 196 0
Versorgungsaufwand 18 18 18 171 205 205
Gesamtvergütung 164 164 164 666 710 514

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Nicolas-Fabian Schweizer Marc Bunz Dr. Maren Schweizer
Gewährte Zuwendungen Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand Vorstandsvorsitzende bis 01.02.20173)
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2018 (Max) 2017 2018 2018 (Min) 2018 (Max) 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 280 270 270 270 270 36
Nebenleistungen 29 69 19 19 19 6
Summe 309 339 289 289 289 42
Einjährige variable Vergütung1) 308 149 149 0 297 0
Mehrjährige variable Vergütung
LTI-Plan2) 84 41 41 0 81 0
Summe 392 189 189 0 378 0
Versorgungsaufwand 205 176 195 195 195 16
Gesamtvergütung 906 704 672 483 861 58

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI").Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte wurde bei ihm ein pauschalisierter MSTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100% zugeteilt.

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte wurde bei ihm eine zeitanteilige betragsmäßige Pauschale für LTI 2018 auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100% zugeteilt

3) Die Tabelle weist für 2017 anteilig die gewährten Zuwendungen für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.

In nachfolgender Tabelle werden die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 nach dem DCGK zugeflossene Gesamtvergütung, aufgeteilt in ihre jeweiligen Bestandteile, dargestellt:

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Dr. Rolf Merte Nicolas-Fabian Schweizer Marc Bunz Dr. Maren Schweizer
Zufluss Vorstandsvorsitzender seit 08.10.2018 Stellvertretender Vorstandsvorsitzender Finanzvorstand Vorstandsvorsitzende bis 01.02.20173)
--- --- --- --- --- --- ---
in TEUR 2018 2017 2018 2017 2018 2017
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 83 280 280 270 270 36
Nebenleistungen 4 19 29 69 19 6
Summe 88 299 309 339 289 42
Einjährige variable Vergütung1) 46 209 101 197 97 0
(davon für Vorjahre) 42 2 36 2
Mehrjährige variable Vergütung2)
LTI-Plan 12 109 34 101 36 0
(davon für Vorjahre) 55 14 49 16
Summe 58 318 134 298 133 0
Versorgungs aufwand 18 171 205 176 195 16
Gesamtvergütung 164 788 648 813 616 58

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Werte beziehen sich auf die Vergütungskomponente Medium & Short Term Incentive ("MSTI").Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte wurde bei ihm ein pauschalisierter MSTI 2018 zeitanteilig auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100% zugeteilt

2) Aufgrund des späten unterjährigen Eintritts von Dr. Merte wurde bei ihm eine zeitanteilige betragsmäßige Pauschale für LTI 2018 auf Basis einer Zielerreichung in Höhe von 100% zugeteilt.

3) Die Tabelle weist für 2017 den Zufluss anteilig für den Zeitraum bis 1. Februar 2017 aus.

Leistungen bei vorzeitiger Beendigung der Tätigkeit

Im Fall eines Kontrollwechsels steht den amtierenden Vorstandsmitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zu. Endet der Dienstvertrag aufgrund der zulässigen Ausübung des Sonderkündigungsrechts innerhalb von drei Monaten nach dem Kontrollwechsel, stehen dem Vorstandsmitglied Abgeltungsleistungen in Höhe von 100 Prozent seiner im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre vor dem Ausscheiden verdienten Jahresbezüge (bestehend aus der Summe aus Bruttojahresfestgehalt, MSTI und LTI) für die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu. Die Abgeltungsleistungen belaufen sich auf maximal den Wert von zwei Jahresbezügen. Zusätzlich erhält das Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe eines Jahresbezugs. Insgesamt sind Abgeltungs- und Abfindungsleistungen auf maximal drei Jahresbezüge begrenzt.

Vergütungssystem des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in § 13 der Satzung geregelt. Danach erhält jedes Mitglied außer dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche Vergütung von 15 TEUR. sowie eine erfolgsabhängige Vergütung von EUR 300 für jeden von der Hauptversammlung beschlossenen Gewinnanteil von EUR 0,01 je Aktie, der über einen Gewinnanteil von EUR 0,40 je Aktie mit voller Gewinnberechtigung an die Aktionäre ausgeschüttet wird. Die variable Vergütung ist auf einen Höchstbetrag von 15 TEUR begrenzt. Der Vorsitzende erhält jeweils das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieser Vergütung. Mitglieder von Ausschüssen des Aufsichtsrats erhalten zusätzlich eine feste jährliche Vergütung von 15 TEUR Der Vorsitzende eines Ausschusses erhält das Doppelte und der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung. Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrats im Jahr 2018 belief sich auf 180 TEUR (Vj. 180 TEUR), davon fix 180 TEUR (Vj. 180 TEUR) und variable EUR 0 (Vj. EUR 0).

Vergütung des Aufsichtsrats (ohne Umsatzsteuer) für das Geschäftsjahr 2018

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in TEUR Feste Vergütung Vergütung Ausschusstätigkeit Variable Vergütung1) Gesamt
Michael Kowalski2) 30 30 - 60
(2017) 30 30 - 60
Dr. Stephan Zizala3) 23 23 - 45
(2017) 19 11 - 30
Karin Sonnenmoser4) 15 15 - 30
(2017) 8 8 - 15
Chris Wu5) 15 - - 15
(2017) 8 - - 8
Carsten Brudlo 15 - - 15
(2017) 15 - - 15
Siegbert Maier 15 - - 15
(2017) 15 - - 15
Ehemalige Aufsichtsratsmitglieder
Christoph Schweizer6) (2017) 12 12 - 23
Christian Schmid7) (2017) 8 8 - 15
Gesamt 2018 113 68 - 180
(Gesamt 2017) 113 68 - 180

Alle Zahlen sind jeweils für sich gerundet, was bei der Berechnung einzelner Werte zu geringfügigen Abweichungen führen kann.

1) Basierend auf dem Dividendenvorschlag in Höhe von EUR 0 (2017: EUR 0,30)

2) Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses

3) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit dem 7. Juli 2017

4) Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses seit dem 7. Juli 2017

5) Mitglied des Aufsichtsrats seit 7. Juli 2017

6) Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis zum 7. Juli 2017

7) Mitglied des Aufsichtsrats und des Personal- und Finanzausschusses bis zum 7. Juli 2017

Schramberg, 12. April 2019

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

Dr. R. Merte

N. F. Schweizer

M. Bunz

Jahresabschluss

Bilanz

Aktiva

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EUR 31.12.2018

EUR
31.12.2017

TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.051.716 690
II. Sachanlagen 33.767.685 34.004
III. Finanzanlagen 32.090.310 11.223
66.909.711 45.918
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 15.814.072 17.307
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.192.001 20.577
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 9.751.445 9.888
48.757.518 47.772
C. Rechnungsabgrenzungsposten 185.765 176
D. Aktive latente Steuern 321.000 0
116.173.994 93.866
Passiva
EUR 31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 9.664.054 9.664
./. Eigene Anteile -28.849 -7
9.635.205 9.657
II. Kapitalrücklage 21.727.262 21.727
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 20.784.517 19.441
IV. Bilanzgewinn 6.011.929 5.550
58.158.913 56.375
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.106.278 6.982
2. Sonstige Rückstellungen 7.890.491 7.371
14.996.769 14.353
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 25.428.179 7.210
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.528.150 5.070
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.452.791 5.795
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 47
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.609.192 4.913
43.018.312 23.035
D. Passive latente Steuern 0 103
116.173.994 93.866

Gewinn- und Verlustrechnung

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EUR 2018

EUR
2017

EUR
1. Umsatzerlöse 117.542.234 119.994.086
2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen -95.186.035 -96.440.311
3. Bruttoergebnis vom Umsatz 22.356.199 23.553.775
4. Vertriebskosten -4.510.217 -4.435.595
5. Allgemeine Verwaltungskosten -13.468.543 -12.395.928
6. Sonstige betriebliche Erträge 2.169.460 4.098.497
davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 578.223 (Vj. EUR 447.320)
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.449.752 -3.621.860
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 637.264 (Vj. EUR 655.295)
8. Erträge aus Beteiligungen 6.048 45.302
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 27.593 78.559
10. Abschreibung auf Finanzanlagen -33.055 0
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -700.560 -724.314
davon Aufwendungen aus der Abzinsung EUR 259.815 (Vj. EUR 284.838)
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.304.382 -1.489.010
davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR 424.000 (Vj. EUR 63.000)
13. Ergebnis nach Steuern / Jahresüberschuss 3.092.791 5.109.426
14. Gewinnvortrag 4.419.138 2.940.107
15. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 1.500.000 2.500.000
16. Bilanzgewinn 6.011.929 5.549.533

Anhang

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Als börsennotiertes Mutterunternehmen der Schweizer-Gruppe (nachfolgend auch Schweizer oder Schweizer-Konzern) erstellt die Schweizer Electronic AG mit Sitz in Schramberg nach § 315e Abs.1 HGB einen Konzernabschluss auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) und der diesbezüglichen Interpretationen, soweit die IFRS und Interpretationen von der Europäischen Union übernommen sind.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die davon-Vermerke teilweise ebenfalls an dieser Stelle gemacht.

Registerinformationen

Die Gesellschaft ist unter der Firma Schweizer Electronic Aktiengesellschaft mit Sitz in Schramberg im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 480540 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Den planmäßigen Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von drei bis acht Jahren zugrunde. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.

Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten wurden sofort im Aufwand erfasst.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und die durch Fertigung veranlassten Abschreibungen einbezogen. Die Festsetzung der Nutzungsdauer bei den Anlagegütern richtet sich nach dem Zeitraum, in welchem es unter Rentabilitätsgesichtspunkten sinnvoll ist, das Anlagengut zu nutzen (wirtschaftliche Nutzungsdauer). Es wird grundsätzlich linear abgeschrieben.

Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. bei Vorliegen von voraussichtlich dauernden Wertminderungen, zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauernde Wertminderung nicht mehr bestehen.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzip bewertet. Für galvanische Bäder wurde ein Festwert gebildet.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der Betriebsabrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2018 beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs wurden gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB aktiviert.

In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden erforderlichenfalls von den Bruttobestandswerten Abschläge vorgenommen, die sich aus der Differenz zu den voraussichtlichen geringeren Verkaufspreisen (sog. beizulegenden Werten) ergeben.

Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Für Verluste aus Lieferverpflichtungen sind erforderlichenfalls in angemessener Höhe Rückstellungen gebildet.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind auf den Bilanzstichtag abgezinst.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Verfahren nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren (3,21 %; Stand Dezember 2018) (Vj. 3,68 %, Stand Dezember 2017) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen wurden mit 1 % - 2,5 % (Vj. 1 % - 2,5 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von 2 % (Vj. 2,0 %) berücksichtigt.

Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtung dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände in Form von Rückdeckungsversicherungen (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den korrespondierenden Rückstellungen verrechnet.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Künftige Preis- und Kostensteigerungen zum Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung wurden angemessen berücksichtigt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, bei einer Restlaufzeit von 19 Jahren mit einem Zinsfuß von 2,46 % (Vj. nicht einschlägig), bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren mit einem Zinsfuß von 2,32 %, bei einer Restlaufzeit von zwölf Jahren mit einem Zinsfuß von 2,12 % (Vj. Restlaufzeit von 13 Jahren mit 2,68 %), bei einer Restlaufzeit von fünf Jahren mit einem Zinsfuß von 1,25 % (Vj. Restlaufzeit sechs Jahre mit 1,88 %), bei einer Restlaufzeit von drei Jahren mit einem Zinsfuß von 0,98 % (Vj. nicht einschlägig).

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Zur Absicherung gegen Währungs- und Rohstoffpreisrisiken werden Devisentermingeschäfte sowie Rohstoffswaps eingesetzt, die ausschließlich zur Sicherung verwendet werden. Derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich imparitätisch bewertet, d.h. für negative Marktwerte werden Rückstellungen gebildet, positive Marktwerte werden nicht angesetzt. Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet.

Erläuterungen zur Bilanz

Nachfolgend werden die in der Bilanz zusammengefassten Posten gesondert erläutert.

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
01.01.2018

EUR
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
Umbuchungen

EUR
31.12.2018

EUR
01.01.2018

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 4.983.292 609.255 0 56.376 5.648.923 4.293.014
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 37.874.953 109.327 0 0 37.984.280 25.449.457
2. Technische Anlagen und Maschinen 92.338.083 468.128 1.964.342 517.424 91.359.293 75.922.756
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.527.748 430.341 200.425 30.798 55.788.462 53.338.949
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.974.266 3.793.373 338.267 -604.598 5.824.774 0
188.715.050 4.801.169 2.503.034 -56.376 190.956.809 154.711.162
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 10.759.424 20.900.000 0 0 31.659.424 0
2. Beteiligungen 463.941 0 0 0 463.941 0
11.223.365 20.900.000 0 0 32.123.365 0
204.921.707 26.310.424 2.503.034 0 228.729.097 159.004.176

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Zugänge

EUR
Abgänge

EUR
31.12.2018

EUR
31.12.2018

EUR
31.12.2017

EUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Rechte und Werte 304.193 0 4.597.207 1.051.716 690.278
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten 868.931 0 26.318.388 11.665.892 12.425.496
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.260.318 967.576 77.215.498 14.143.795 16.415.327
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 516.687 200.398 53.655.238 2.133.224 2.188.799
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 5.824.774 2.974.266
3.645.936 1.167.974 157.189.124 33.767.685 34.003.888
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 31.659.424 10.759.424
2. Beteiligungen 33.055 0 33.055 430.886 463.941
33.055 0 33.055 32.090.310 11.223.365
3.983.184 1.167.974 161.819.386 66.909.711 45.917.531

Angaben zum Anteilsbesitz

Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. (Angaben in Landeswährung (LW), Ergebnis nach Ertragsteuern)

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Name und Sitz der Gesellschaft Währung Anteil am Kapital % 31.12.2018 Eigenkapital in TLW 31.12.2018 Eigenkapital in TEUR 31.12.2018 Ergebnis in TLW 2018 Ergebnis in TEUR 2018
1. Unmittelbar gehaltene Anteile
Schweizer Pte. Ltd., Singapore(1) SGD 100 14.821 9.506 121 78
Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China(1) CNY 100 150.328 19.089 -13.892 -1.764
2. Mittelbar gehaltene Anteile über Schweizer Pte. Ltd., Singapore
Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapore(1) SGD 94 3.361 2.156 -136 -87
Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd., Singapore(1) SGD 100 273 175 2.475 1.587
Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China(1) CNY 100 1.356 172 337 43

(1) Werte noch nicht auditiert

Vorräte

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.670 6.000
Unfertige Erzeugnisse 3.742 5.081
Fertige Erzeugnisse und Waren 7.402 6.226
15.814 17.307
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 18.017 16.719
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1.237 0
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 3.938 3.857
davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 17 17
23.192 20.576

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stammen ausschließlich aus Lieferungen und Leistungen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuerforderungen in Höhe von TEUR 2.044 (Vj. TEUR 2.476) erfasst.

Aktive latente Steuern

Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 28,25 % (Vj. 28,25 %) zugrunde gelegt. Die passiven latenten Steuern (TEUR 702) resultieren im Wesentlichen aus Bilanzdifferenzen bei Sachanlagen. Diese wurden mit aktiven latenten Steuern (TEUR 1.023) aus Bilanzdifferenzen bei Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen saldiert.

Entwicklung der latenten Steuern

Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:

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Aktive latente Steuern

TEUR
Passive latente Steuern

TEUR
Saldo

TEUR
31.12.2017 613 716 103
31.12.2018 1.023 702 -321
Veränderung 410 -14 -424

Der Betrag der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 321 unterliegt gemäß § 268 Abs. 8 HGB einer Ausschüttungssperre.

Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 9.664.054 und ist in 3.780.000 Namensaktien (Stückaktien) eingeteilt.

Eigene Anteile

Im Geschäftsjahr 2018 wurden 13.000 Stückaktien von der Schweizer Pte. Ltd., Singapur, zu einem Preis von EUR 19,90 je Aktie, d. h. insgesamt zu TEUR 259 erworben. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals von TEUR 33 bzw. 0,34 % des Grundkapitals. Aus dem Bestand von insgesamt 2.716 Stück per 1. Januar 2018 und den erworbenen 13.000 Stückaktien wurden im Geschäftsjahr 2018 im Rahmen eines Long Term Incentive Program (LTIP) den Vorstandsmitgliedern 3.701 Aktien (Vj: 3.887 Aktien) als variabler Vergütungsanteil überlassen. Dies entspricht einem Betrag in Höhe von TEUR 10 bzw. 0,10 % des Grundkapitals.

Der Überlassungspreis von TEUR 73 wurde anhand des Börsenkurses bemessen. Ferner wurden 731 Aktien zu einem Marktpreis von TEUR 12 an Mitarbeiter des Führungsteams übertragen. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von TEUR 2 bzw. 0,02 %. Die Schweizer Electronic AG hält zum Bilanzstichtag insgesamt 11.284 Stück eigene Stückaktien. Dies entspricht einem Betrag des Grundkapitals in Höhe von TEUR 29 bzw. 0,30 % des Grundkapitals. Die eigenen Anteile sind mit ihrem Nennwert offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

Die Schweizer Pte. Ltd., Singapur, als 100-prozentiges Tochterunternehmen hält zum Bilanzstichtag keine Aktien (Vj: 13.000 Aktien) der Schweizer Electronic AG.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2021 um bis zu insgesamt EUR 4.832.026,93 durch die Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stamm- oder Vorzugsaktien (Stückaktien) gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.

Bedingtes Kapital

Ferner ist der Vorstand mit Beschluss der Hauptversammlung am 1. Juli 2016 und dessen Eintragung in das Handelsregister ermächtigt, bis zum 30. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Schuldverschreibungen (Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung bis zu EUR 35 Mio. zu begeben und Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 4.832.026,93 zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals begeben werden. Dabei ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen, welches mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann.

Stimmrechtsmitteilungen

Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Uns ist das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt worden:

Stimmrechtsmitteilung vom 5. Februar 2018

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Sonstiger Grund: Veräußerung von Stimmrechten durch verwaltetes Sondervermögen

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland

4. Namen der Aktionäre: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

5. Datum der Schwellenberührung: 30. Januar 2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 4,97 % 0 % 4,97 % 3.780.000
letzte Mitteilung 5,29 % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen:

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 187.939 % 4,97 %
Summe 187.939 4,97 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG:

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 5. Februar 2018

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

4. Namen der Aktionäre: siehe 3.

5. Datum der Schwellenberührung: 30. Januar 2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

scroll

Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 4,97 % 0 % 4,97 % 3.780.000
letzte Mitteilung 5,03 % n/a % 5,03 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 187.939 4,97 % %
Summe 187.939 4,97 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 26. Januar 2018

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Meiko Electronics Co., Ltd., Ayase/Japan

4. Namen der Aktionäre: siehe 3.

5. Datum der Schwellenberührung: 22. Januar 2018

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 1,77 % 0 % 1,77 % 3.780.000
letzte Mitteilung 4,76 % n/a % n/a % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 33, 34 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 66.750 1,77 % %
Summe 66.750 1,77 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 38 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

9. Bei Vollmacht gemäß § 34 Abs. 3 WpHG

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 10. November 2017

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Frau Dr. Maren Schweizer, Geburtsdatum: 16. November 1972

4. Namen der Aktionäre: siehe 3.

5. Datum der Schwellenberührung: 7. November 2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 4,96 % 0 % 4,96 % 3.780.000
letzte Mitteilung 7,53 % 1 % 8,53 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 187.550 4,96 % %
Summe 187.550 4,96 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG:

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

10. Sonstige Erläuterungen:

Personenbezogene Daten der Mitteilungspflichtigen geändert (vormals: Marc Schweizer)

Stimmrechtsmitteilung vom 19. Juni 2017

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Frau Kristina Schweizer

4. Namen der Aktionäre: siehe 3.

5. Datum der Schwellenberührung: 16. Juni 2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 0,46 % 3,12 % 3,58 % 3.780.000
letzte Mitteilung 9,06 % 3,12 % 12,18 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 17.325 0,46 % %
Summe 17.325 0,46 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG:

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Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
Vorkaufsrechte Physisch 117.800 3,12 %
Summe 117.800 3,12 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG:

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 19. Juni 2017

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Frau Hannelore Schweizer

4. Namen der Aktionäre: siehe 3.

5. Datum der Schwellenberührung: 16. Juni 2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 0,40 % % 0,40 % 3.780.000
letzte Mitteilung 7,62 % % 7,62 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 15.000 0,40 % %
Summe 15.000 0,40 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG:

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG)

Stimmrechtsmitteilung vom 19. Juni 2017

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: Herr LK Wu

4. Namen der Aktionäre: WUS International Company Limited

5. Datum der Schwellenberührung: 16. Juni 2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 19,74 % 0 % 19,74 % 3.780.000
letzte Mitteilung 4,5 % 15,24 % 19,74 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 746.220 % 19,74 %
Summe 746.220 19,74 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

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Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher
LK Wu % % %
WUS Printed Circuit (Kunshan), Co. Ltd. % % %
WUS International Company Limited 19,74 % % 19,74 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG:

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 26. Mai 2017

1. Angaben zum Emittenten:

Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung:

Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen:

Herr Bernd Schweizer

4. Namen der Aktionäre: siehe 3.

5. Datum der Schwellenberührung: 24. Mai 2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile

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Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 0,34 % 2,72 % 3,06 % 3.780.000
letzte Mitteilung 10,49 % 2,72 % 13,21 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 12.707 0,34 % %
Summe 12.707 0,34 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG:

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Art des Instruments Fälligkeit / Verfall Ausübungszeitraum / Laufzeit Barausgleich oder physische Abwicklung Stimmrechte absolut Stimmrechte

in %
Vorkaufsrechte Physisch 102.800 2,72 %
Summe 102.800 2,72 %

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.).

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG:

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 24. Mai 2017

1. Angaben zum Emittenten: Schweizer Electronic AG

2. Grund der Mitteilung: Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten

3. Angaben zum Mitteilungspflichtigen: WUS Printed Circuit Co., Ltd., Kaohsiung/Taiwan

4. Namen der Aktionäre: WUS Group Holding Co., Ltd.

5. Datum der Schwellenberührung: 24. Mai 2017

6. Gesamtstimmrechtsanteile:

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Anteil Stimmrechte (Summe 7. a.) Anteil Instrumente (Summe 7. b. 1.+ 7. b. 2.) Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) Gesamtzahl Stimmrechte des Emittenten
Neu 10,16 % 0 % 10,16 % 3.780.000
letzte Mitteilung 0 % 10,16 % 10,16 % /

7. Einzelheiten zu den Stimmrechtsbeständen

a. Stimmrechte (§§ 21, 22 WpHG)

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ISIN Absolut in %
direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG) direkt (§ 33 WpHG) zugerechnet (§ 34 WpHG)
--- --- --- --- ---
DE0005156236 384.000 % 10,16 %
Summe 384.000 10,16 %

b.1. Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 1 WpHG: -

b.2.Instrumente i.S.d. § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG: -

8. Informationen in Bezug auf den Mitteilungspflichtigen:

Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen:

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Unternehmen Stimmrechte in %, wenn 3 % oder höher Instrumente in %, wenn 5 % oder höher Summe in %, wenn 5 % oder höher
WUS Printed Circuit Co., Ltd % % %
WUS Group Holding Co., Ltd. 10,16 % % 10,16 %

9. Bei Vollmacht gemäß § 22 Abs. 3 WpHG:

(nur möglich bei einer Zurechnung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG): -

Stimmrechtsmitteilung vom 28. November 2014

Die Infineon Technologies AG, Neubiberg/Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28. November 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Schweizer Electronic AG, Schramberg/Deutschland, am 28. November 2014 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,39 % (das entspricht 355.000 Stimmrechten) betragen hat.

Stimmrechtsmitteilung vom 18. Juli 2014

Herr Christoph Schweizer, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. Juli 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Schweizer Electronic AG, Schramberg/ Deutschland, am 15. Juli 2014 die Schwelle von 15 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 14,43 % (das entspricht 545.600 Stimmrechten) betragen hat.

Stimmrechtsmitteilung vom 2. April 2002

Herr Nicolas Schweizer, Schramberg, hat uns am 2. April 2002 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Schweizer Electronic AG zum Stichtag 1. April 2002 8,28 % beträgt.

Stimmrechtsmitteilungen der letzten Jahre sind auch auf unserer Internetseite unter www.schweizer.ag/de/ investorrelations/corporate-governance.html veröffentlicht.

Gewinnrücklagen

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TEUR
Stand 01.01.2018 19.441
Erwerb eigener Aktien -225
Ausgabe von eigenen Aktien an den Vorstand und Leadership Team (variable Vergütung) 69
Einstellung in die Gewinnrücklage nach § 58 Abs. 2 Satz 1 AktG 1.500
Stand 31.12.2018 20.785

Bilanzgewinn

Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von TEUR 4.419 verrechnet; im Übrigen verweisen wir auf den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns.

Rückstellungen

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 7.106 6.982
Sonstige Rückstellungen 7.890 7.371
14.996 14.353

Unter Anwendung des für den Bilanzstichtag prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Geschäftsjahre von 2,32 % p. a. würde sich im Geschäftsjahr 2018 der Erfüllungsbetrag in Höhe von TEUR 7.720 ergeben. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 S.1 HGB beträgt im Geschäftsjahr TEUR 614 und unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB einer Ausschüttungssperre.

Die Altersversorgung der übrigen Betriebsangehörigen wird von der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V. getragen. Die Unterstützungskasse wurde für ab dem 30. Juni 1996 neu in die Dienste der Schweizer Electronic AG (Trägerunternehmen) eintretende Betriebsangehörige geschlossen. Eine Rückstellung für diese mittelbare Pensionsverpflichtung wurde nicht angesetzt. Die Zuwendung der Schweizer Electronic AG an die Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 260 (Vj. TEUR 230) ist im Personalaufwand erfasst.

Steuerrückstellungen sind nicht gebildet, da die Steuervorauszahlungen die voraussichtliche Steuerschuld übersteigen. Die Rückzahlungsansprüche sind unter den sonstigen Vermögensgegenständen erfasst.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere solche für Prozessrisiken, noch nicht genommenen Resturlaub/ Mehrstunden, Altersteilzeit, Umweltschutzmaßnahmen, ausstehende Rechnungen, Garantien, Jahresabschlusskosten sowie Aufsichtsratsvergütungen.

Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:

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TEUR
Anschaffungskosten der Vermögensgegenstände 274
Beizulegender Zeitwert der Vermögensgegenstände 274
Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden 1.264
Verrechnete Aufwendungen 4
Verrechnete Erträge 2

Verbindlichkeitenspiegel

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31.12.2018 31.12.2017
in TEUR Restlaufzeit grundpfandrechtlich gesichert mit gesamt Restlaufzeit
--- --- --- --- --- --- ---
bis 1 Jahr über 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre bis 1 Jahr
--- --- --- --- --- --- ---
Art der Verbindlichkeit
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.147 11.981 6.300 17.969 25.428 1.242
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.525 3 0 0 5.528 5.070
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.202 1.353 1.898 0 7.453 2.665
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 0 0 0 0 47
5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.649 594 366 0 4.609 3.657
- davon aus Steuern 1.625 0 0 0 1.625 1.761
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 10 0 0 0 10 28

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31.12.2017
in TEUR gesamt
--- ---
Art der Verbindlichkeit
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.210
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.070
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.795
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 47
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.913
- davon aus Steuern 1.761
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 28

Von den grundpfandrechtlich besicherten Krediten sind zusätzlich TEUR 968 durch Sicherungsübereignung von Maschinen besichert.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

In dieser Position ist ein Darlehen der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e. V., Schramberg, in Höhe von TEUR 3.550 (Vj. TEUR 3.418) enthalten, da es sich hierbei um eine Zweckgesellschaft im Sinne des § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB handelt. Der versicherungsmathematisch nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelte Barwert der mittelbaren Pensionszusagen übersteigt unter Zugrundelegung der "Richttafeln 2018 G" das tatsächliche Kassenvermögen um TEUR 6.807 (Vj. TEUR 5.816). In dieser Höhe besteht eine Subsidiärhaftung. Die Verbindlichkeiten bestehen im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen Lieferungen und Leistungen.

Haftungsverhältnisse

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31.12.2018

TEUR
31.12.2017

TEUR
Haftsumme aus Genossenschaftsanteilen 5 5

Im Geschäftsjahr 2015 wurde eine Patronatserklärung an einen Lieferanten der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. abgegeben. Zum 31. Dezember 2018 bestanden zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. und dem Lieferanten Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 155 (Vj: TEUR 275).

Die Schweizer Electronic AG ist weiterhin gebunden für die Erfüllung der Verpflichtung aus einem lokalen Dienstvertrag zwischen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. und der ehemaligen CEO einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen. Die Einstandsvereinbarung gilt so lange finanzielle Verpflichtungen bestehen.

Des Weiteren verpflichtet sich die Schweizer Electronic AG für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der Schweizer Electronic Singapore Pte. Ltd. einzustehen, wenn diese nicht in der Lage ist, sie pünktlich und rechtzeitig zu erfüllen.

Weiterhin verweisen wir auf die Ausführungen unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf der Seite 57 dieses Anhangs.

Das Risiko der Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als unwesentlich angesehen.

Außerbilanzielle Geschäfte

Die Schweizer Electronic AG hat im Dezember des Geschäftsjahres zwei Sale-and-lease-back-Verträge abgeschlossen. Dabei wurden zwei Maschinen im Wert von TEUR 988 verkauft und anschließend geleast. Die Sale-and-lease-back-Transaktionen sind als Operating-Leasing klassifiziert. Die gesamten finanziellen Verpflichtungen, die aus den Sale-and-lease-back-Transaktionen bis zum Jahr 2026 resultieren, belaufen sich auf TEUR 1.050.

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TEUR
Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus
- übrigen Leasingverträgen 491

Die finanziellen Verpflichtungen über die Gesamtlaufzeit betragen 2.519 TEUR.

Zweck und Vorteile der Leasingverträge sind die Liquiditätsbeschaffung und partiell die Vermeidung von Restwertrisiken. Risiken liegen in der Vertragsbindung über die Gesamtlaufzeit.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Schweizer Electronic AG hat im November 2017 eine Investitionsvereinbarung unterschrieben, in der die Errichtung einer Produktionsstätte für Leiterplatten in China, Provinz Jiangsu, geplant ist und auf deren Basis die Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China, im Dezember 2017 gegründet worden ist. Aufgrund dieser Vereinbarung ist von Seiten Schweizer ein gezeichnetes Kapital von EUR 52 Mio. (USD 60 Mio., umgerechnet in Euro zum Stichtagskurs zum 31. Dezember 2018) in die Tochtergesellschaft über einen Zeitraum von spätestens zehn Jahren nach Erhalt der Gewerbeerlaubnis zu leisten. Ein Teilbetrag von EUR 20,9 Mio. (USD 23,9 Mio., umgerechnet in Euro zum Stichtagskurs 31. Dezember 2018) wurde bis Dezember 2018 bereits einbezahlt. Ein verbleibender Teilbetrag von EUR 5,3 Mio. (USD 6,1 Mio., umgerechnet in Euro zum Stichtagskurs zum 31. Dezember 2018) ist innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren aufzubringen, so dass das gezeichnete Kapital innerhalb dieses Zeitrahmens EUR 26,2 Mio. (USD 30 Mio. umgerechnet in Euro zum Stichtagskurs 31. Dezember 2018) beträgt.

Des Weiteren betreffen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

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TEUR
Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus
- Mietverträgen 87
- Wartungsverträgen 527
- Bestellobligo aus erteilten 6.658
Investitionsaufträgen

Die Mietverträge sowie die Wartungsverträge enden zwischen Ende 2019 und 2021.

Derivative Finanzinstrumente

Angaben zu Finanzinstrumenten:

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Art/Kategorie Nominalbetrag Beizulegender Zeitwert Buchwert (sofern vorhanden) In Bilanzposten (sofern in Bilanz erfasst)
TUSD TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
Rohwarengeschäft/e 1.638 23 5
Rohwarenswap Gold USD 913 -5 5 Sonstige Rückstellungen
Rohwarenswap Gold USD 725 28 0 -

Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wurde unter Verwendung der Mark-to-Market Methode vorgenommen.

Mit dem beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente

Angaben zu zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente:

Als Deckungsvermögen (§ 253 Abs. 1 Satz 4 HGB) ist das von der Versicherung, nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung) angesetzt worden.

Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen

Es wurden keine Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Netto-Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf:

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2018

TEUR
2017

TEUR
Nach Tätigkeitsbereichen
Durchmetallisierte Schaltungen 19.241 19.353
Nicht durchmetallisierte Schaltungen 7.314 6.728
Multilayer / HDI 86.761 90.201
Sonstige 4.226 3.712
117.542 119.994
Nach Regionen
Inland 71.799 73.446
EU-Länder 26.485 25.066
Restliches Europa 1.869 1.806
Amerika 7.923 10.004
Asien 9.093 9.319
Übrige Länder 373 353
117.542 119.994

Materialaufwand

Gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 5 HGB beträgt der Materialaufwand des Geschäftsjahres:

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2018

TEUR
2017

TEUR
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 46.029 47.496
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.898 5.934
51.927 53.430

Personalaufwand

Gegliedert nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB beträgt der Personalaufwand des Geschäftsjahres:

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2018

TEUR
2017

TEUR
a) Löhne und Gehälter 37.587 36.738
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.258 7.042
davon für Altersversorgung 1.875 913
45.845 43.780

In den Aufwendungen für Altersversorgung ist die Zuwendung zur Christoph Schweizer Unterstützungskasse e.V. in Höhe von TEUR 260 (Vj. TEUR 230) enthalten.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Lieferantengutschriften, Versicherungsentschädigungen sowie Erträge aus Währungsumrechnung. Weiterhin sind hier periodenfremde Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 200 (Vj. TEUR 168) enthalten.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Ausgewiesen sind hierunter insbesondere Aufwendungen aus Währungsumrechnung, Aufwendungen sowie Kostenübernahmen im Verbundbereich.

Sonstige Steuern

Die sonstigen Steuern sind in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen in Höhe von TEUR 89 (Vj. TEUR 81), in den Vertriebskosten in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 7), in den allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 3) und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 29) enthalten.

Ergänzende Angaben

Mitarbeiter

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter:

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Gewerbliche Arbeitnehmer 473
Angestellte 249
722
Auszubildende 27
749

Organe der Gesellschaft und deren Mandate

Vorstand

Als Vorstände waren im Geschäftsjahr die folgenden Personen bestellt:

Dr. Rolf Merte (bestellt seit 8. Oktober 2018)

Vorstandsvorsitzender

Verantwortlich für die Bereiche Technology & Business

Development, Sales & Marketing sowie Information Systems.

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Aufsichtsrats der Hahn-Schickard-Gesellschaft für angewandte Forschung e.V.
Mitglied des Beirats der Endiio GmbH und der Endiio Engineering GmbH

Nicolas-Fabian Schweizer

Mitglied des Vorstands (Stv. Vorsitzender)

Verantwortlich für die Bereiche Quality, Human Resources, Legal, Compliance sowie Media & Communications.

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur
Supervisor Schweizer Electronic (Suzhou) Co., Ltd., China
Supervisor Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China
Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V.

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied der Vollversammlung der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Mitglied des Regionalbeirats Freiburg der Deutschen Bank AG
Mitglied des Beirats des WVIB Schwarzwald AG

Marc Bunz

Mitglied des Vorstands

Verantwortlich für die Bereiche Operations, Einkauf, Finance & Controlling sowie Investor Relations.

Tätigkeiten und Mandate innerhalb der Unternehmensgruppe:

Managing Director der Schweizer Pte. Ltd., Singapur
Director Schweizer Electronic (Jiangsu) Co., Ltd., China
Director Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd., Singapur
Vorstandsmitglied der Unterstützungskasse Christoph Schweizer e.V.
Vice President Meiko Schweizer Electronics Co. Ltd., Hong Kong (bis 30. November 2018)

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Börsenrates Baden-Württembergische Wertpapierbörse
Mitglied des Beirats der HDI Global SE

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Michael Kowalski

Vorsitzender

Mitglied im Finanzausschuss

Consultant, Senior Adviser der mmc Mollenhauer Management Consulting AG, Wiesbaden

Dr. Stephan Zizala

Stellvertretender Vorsitzender

Mitglied im Finanzausschuss

Vice President & General Manager Business-Line High

Power, Automotive Division Infineon Technologies AG

Karin Sonnenmoser

Mitglied im Finanzausschuss

Chief Financial Officer

der Ceconomy AG (ab 1. März 2019)

der Zumtobel Group AG, Dornbirn, Österreich

(bis 9. März 2018)

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Mitglied des Aufsichtsrats der Vivantes-Netzwerk für Gesundheit GmbH, Berlin
Mitglied des Aufsichtsrats der Tridonic GmbH & Co.KG, Dornbirn, Österreich (bis 9. März 2018)

Chris Wu

President von WUS Printed Circuit (Kunshan) Co., Ltd.

Sonstige Tätigkeiten und Mandate:

Director Biggering (BVI) Holdings Co., Ltd.
Director Happy Union Investment Co., Ltd.

Carsten Brudlo*

Manager Surface Finishing, Schweizer Electronic AG, Schramberg

Siegbert Maier*

Sachbearbeiter Abteilung Quality Test, Schweizer Electronic AG, Schramberg

*) Arbeitnehmervertreter

Gesamtbezüge des Vorstands

Die Gesamtvergütung der Vorstände umfasst fixe und variable Bestandteile.

Die variablen Bestandteile enthalten eine an den Erfolg gebundene Komponente und eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter.

Der variable Vergütungsbestandteil unterteilt sich in eine Komponente, die sich an der Erreichung bestimmter Ziele für das jeweilige Geschäftsjahr orientiert (Medium & Short Term Incentive ("MSTI")) sowie in eine Komponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter (Long Term Incentive ("LTI")).

Die Bezüge der Vorstände betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 1.103 (fix) und TEUR 322 (variabel). Der variable Vergütungsbestandteil enthält 1.666 Stückaktien für langfristige Ziele mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von TEUR 22. In den variablen Bezügen sind Vergütungsbestandteile in Höhe von TEUR 34 enthalten, die aufgrund der Zielerreichung im Geschäftsjahr 2017 in 2018 gewährt wurden.

Hinsichtlich der Angaben zu § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Vergütungsbericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichtes.

Gesamtbezüge des Aufsichtsrats

Die Bezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr auf TEUR 180 (fix) und TEUR 0 (variabel).

Hinsichtlich der Angaben zu § 285 Nr. 9 Buchstabe a Satz 5 bis 8 HGB verweisen wir auf unsere Ausführungen zum Vergütungsbericht innerhalb des zusammengefassten Lageberichtes.

Frühere Geschäftsführer bzw. Vorstandsmitglieder

Im Geschäftsjahr 2018 wurden den früheren Geschäftsführern/Vorständen bzw. deren Hinterbliebenen Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 445 gewährt. Die für diesen Personenkreis gebildeten Pensionsrückstellungen betragen TEUR 5.293.

Konzernverhältnisse

Die Schweizer Electronic AG erstellt als Mutterunternehmen für das Geschäftsjahr 2018 einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards gemäß § 290 i.V.m. § 315e HGB für den größten und kleinsten Kreis der Unternehmen. Dieser wird im Bundesanzeiger offengelegt.

Nachtragsbericht

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage von Schweizer haben, fanden nicht statt.

Gewinnverwendungsvorschlag

Der Bilanzgewinn beträgt unter Berücksichtigung eines Gewinnvortrags von EUR 4.419.137,76, dem Jahresüberschuss von EUR 3.092.791,44 und der Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 1.500.000,00 insgesamt EUR 6.011.929,20.

Der Hauptversammlung wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

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Euro
Ausschüttung von EUR 0,00 je Aktie für 3.768.716 Namensaktien 0
Vortrag auf neue Rechnung 6.011.929
6.011.929

Prüfungs- und Beratungsgebühren

Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 331 (davon für das Vorjahr TEUR 64), für andere Bestätigungsleistungen TEUR 5, für Steuerberatungsleistungen TEUR 0 und für sonstige Leistungen TEUR 41.

Erklärung gem. § 161 AktG zum Corporate-Governance-Kodex

Die Schweizer Electronic AG hat für 2018 die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung abgegeben und den Aktionären im Internet unter www.schweizer.ag/de/investorrelations/ corporate-governance/entsprechungserklaerung.html zugänglich gemacht.

Schramberg, 12. April 2019

Schweizer Electronic AG

Der Vorstand

Dr. R. Merte

N.-F. Schweizer

M. Bunz

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Schweizer Electronic AG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Schweizer Electronic AG, Schramberg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst wurde, der Schweizer Electronic AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:

1) Bewertung der Rückstellung für Prozessrisiken

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Gesellschaft wird von einem ehemaligen Vorstandsmitglied verklagt. Gegenstand der Klage ist die durch den Aufsichtsrat erfolgte Abberufung als Vorstandsvorsitzende und die außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Angesichts der Höhe der Klageforderungen, ihrer Bedeutung für die Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bildes der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft und der Abhängigkeit der Höhe der Rückstellungen vom Ermessen der gesetzlichen Vertreter war die Rückstellung für Prozessrisiken als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt anzusehen.

Prüferisches Vorgehen und wichtige Feststellungen

Wir haben im Rahmen unserer Prüfungshandlungen den Klagefall mit dem Vorstand, dem Aufsichtsrats-vorsitzenden und den für Rechtsfragen verantwortlichen Mitarbeitern besprochen. Darüber hinaus haben wir zur Beurteilung des Ausgangs des Klageverfahrens die Einschätzung des mit dem Klageverfahren beauftragten Rechtsanwaltes eingeholt sowie die Kostenkalkulation für die Bemessung der Höhe der Rückstellung nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen hinsichtlich der Bewertung der Rückstellung haben wir vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse gewürdigt.

Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen gegen die Bewertung der Rückstellung für Prozessrisiken.

2) Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Anteile an verbundenen Unternehmen unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfung durch die gesetzlichen Vertreter, die den Regeln des IDW RS HFA 10 folgt. Die den Bewertungen zugrundeliegenden Planungsrechnungen beruhen auf den vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen. Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Erträge der jeweiligen Unternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und ist daher ermessensbehaftet. Vor dem Hintergrund der bei der Bewertung vorhandenen Ermessensspielräume war die Bewertung der Finanzanlagen im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen und wichtige Feststellungen

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit dem von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozess zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte befasst. Unter Einbezug von internen Bewertungsspezialisten haben wir die zugrunde liegenden Bewertungsmodelle für die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte sowohl methodisch als auch arithmetisch nachvollzogen. Zur Beurteilung der Planungstreue erfolgte stichprobenweise ein Soll-Ist-Abgleich von historischen Plandaten mit den tatsächlichen Ergebnissen. Die im Rahmen der Schätzung der beizulegenden Werte verwendeten Bewertungsparameter, wie beispielsweise die verwendeten Wachstumsraten sowie die Eigenkapitalkostensätze, wurden mit öffentlich verfügbaren Marktdaten abgeglichen und hinsichtlich der Veränderung bedeutender Annahmen einschließlich künftiger Marktbedingungen beurteilt.

Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen ergeben.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zum Vorgehen bezüglich der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen berichtet die Schweizer Electronic AG im Anhang zum Jahresabschluss unter anderem in den Ausführungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. November 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1995 als Abschlussprüfer der Schweizer Electronic AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht:

Beratung im Zusammenhang mit neuen IFRS und zu Rechnungslegungsfragen;
Gesetzlich vorgeschriebene wirtschaftszweigspezifische Prüfungen;
Nicht gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsleistungen in Bezug auf Finanzinformationen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Eckart Wetzel.

Villingen-Schwenningen, 16. April 2019

**Ernst &Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Dr. Wetzel, Wirtschaftsprüfer

Pfeifer, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Schweizer Electronic AG vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Schramberg, 12. April 2019

Der Vorstand

Dr. R. Merte

N.-F. Schweizer

M. Bunz

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

die mit der Umsetzung der Wachstumsstrategie erforderlichen Maßnahmen und Veränderungen haben im abgelaufenen Geschäftsjahr die Arbeit des Vorstandes und des Aufsichtsrats bestimmt. Die besonderen Schwerpunkte für den Aufsichtsrat waren hierbei die zeitnahe Verfolgung und Überwachung des Bauprojektes in China in Verbindung mit dem Aufbau der regionalen Organisation und die Stärkung der Führungsstruktur des Unternehmens insgesamt.

Der Aufbau des Technologiewerkes in Jintan liegt trotz temporär schlechter Wetterbedingungen im Plan und weist keine wesentlichen Abweichungen zum vom Aufsichtsrat verabschiedeten Businessplan auf. Mit dem Bau des neuen Technologiewerkes wird die starke Position von Schweizer im Segment für hochwertige Leiterplatten sowohl technologisch als auch im Wachstumsmarkt Asien ausgebaut und somit langfristig weiter gestärkt werden.

Um das Erreichen der Wachstumsziele auch organisatorisch abzusichern, hat der Aufsichtsrat nach intensiver Diskussion Anfang des Geschäftsjahres entschieden, den Vorstand entsprechend zu erweitern und die Position des Vorstandsvorsitzenden neu zu besetzen. Der Aufsichtsrat ist überzeugt, dass im Hinblick auf die Großinvestition in China und die bevorstehende Markteinführung der Embedding Technologie Herr Dr. Merte als neuer CEO einen sehr wichtigen Beitrag für die erfolgreiche Umsetzung der Unternehmensstrategie von Schweizer leisten und gemeinsam mit seinen Vorstandskollegen Nicolas Schweizer und Marc Bunz die Internationalisierung und den eingeschlagenen Wachstumskurs vorantreiben wird.

Wir sind vom Erfolg des eingeschlagenen Weges überzeugt und freuen uns, dass Sie, sehr geehrte Aktionäre, das Unternehmen auf diesem Weg weiter begleiten werden.

Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand

Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten, seine Geschäftsführung kontinuierlich überprüft und überwacht. Maßstab waren dabei die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend, sowohl in schriftlicher als auch mündlicher Form, über alle für die Gesellschaft und die Gruppe relevanten Fragen informiert. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden zwischen den Sitzungen detaillierte Monatsberichte zur Geschäftsentwicklung zugesandt. Zudem fanden eine umfangreiche Zahl von individuellen Informations- und Arbeitsgesprächen zwischen dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Personal- und Finanzausschuss und den Mitgliedern des Vorstands statt.

Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende und dessen Stellvertreter, haben den Vorstand bei allen strategischen Fragestellungen intensiv begleitet und beraten. Unterschiedliche Themen wurden sowohl in den Sitzungen als auch in einer Reihe von informellen Gesprächen ausführlich diskutiert.

Entscheidungen oder Maßnahmen der Geschäftsführung, die aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung einer Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, wurden fristgerecht vorgelegt, geprüft und dazu die notwendigen Beschlüsse gefasst. Sofern es erforderlich war, wurden dringende Beschlüsse des Aufsichtsrats im Umlaufverfahren gefasst.

Der Aufsichtsrat hatte stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den Berichten und den Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen. Der Aufsichtsrat hat sich dabei von der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsleitung überzeugt.

Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats

In vier turnusmäßigen und einer außerordentlichen Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 hat sich der Aufsichtsrat mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen befasst und die entsprechenden Entscheidungen getroffen; hinzu kamen fünf im Umlaufverfahren gefasste Beschlüsse. Im Berichtsjahr gab es kein Aufsichtsratsmitglied, das nur an der Hälfte oder an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen hat. Von der Möglichkeit der Teilnahme per Videokonferenz wurde teilweise Gebrauch gemacht.

Die individuelle Präsenz der Aufsichtsratsmitglieder an den Plenumssitzungen und den Sitzungen des Personal- und Finanzausschusses:

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Aufsichtsräte Sitzungen (inkl. Ausschuss) Sitzungen Plenum Teilnahme Plenum Finanz- und Personalausschuss Teilnahme (Ausschuss) Teilnahme in % (aller Sitzungen)
Michael Kowalski 7 5 5 2 2 100%
Dr. Stephan Zizala 7 5 4 2 2 86%
Karin Sonnenmoser 7 5 4 2 2 86%
Chris Wu 5 5 5 100%
Carsten Brudlo 5 5 5 100%
Siegbert Maier 5 5 5 100%

Finanz- und Investitionsplanung; Unternehmensstrategie

In den turnusmäßigen Sitzungen befasste sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit den Berichten des Vorstands über die allgemeine Geschäftsentwicklung, die Entwicklung der Kundengruppen, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung, die Finanz- und Risikosituation und der Entwicklung des Partnernetzwerks. Weiter informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über das bestehende Compliance Management System.

Einen inhaltlichen Schwerpunkt der Aufsichtsratsarbeit im Berichtsjahr bildete die strategische Weiterentwicklung des Schweizer Konzerns durch die Errichtung einer neuen Produktionsstätte in Jintan (China).

Anhand eines zwischen Vorstand und Aufsichtsrats abgestimmten Reportings waren die Mitglieder des Aufsichtsrats stets umfassend über die Entwicklung, Baufortschritt und die Verwendung der geplanten Mittel informiert.

Personal- und Vergütungsthemen

Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr waren Personalthemen. Diese wurden im Aufsichtsrat offen und ausführlich diskutiert. In der Sitzung vom 28. September 2018 wurde die Bestellung von Herrn Dr. Rolf Merte als Vorstandsmitglied und Ernennung zum Vorstandsvorsitzenden der Schweizer Electronic AG beschlossen. Ferner wurde im Oktober der neue Geschäftsverteilungsplan für die Mitglieder des Vorstands verabschiedet.

Des Weiteren wurde der Personal- und Finanzausschuss vom Aufsichtsrat beauftragt im Jahr 2019 mit einem externen Berater einen Plan für die Neugestaltung des variablen Vergütungsanteils (MSTI / LTI) zu erarbeiten.

Rechtsstreitigkeiten

Inhaltlich hat sich bei den anhängigen Themen im Vergleich zum Vorjahr keine Änderung ergeben. So befasste sich der Aufsichtsrat auch in diesem Jahr regelmäßig mit den zwei anhängigen Rechtsstreitigkeiten und hat sich über diese mit dem Vorstand beraten. Dabei handelt es sich um die im März 2017 eingereichte Klage der ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Frau Dr. Maren Schweizer im Zusammenhang mit ihrer sofortigen Abberufung und außerordentlichen Kündigung des Dienstvertrages mit Wirkung zum 1. Februar 2017. Bei der zweiten Klage handelt es sich um eine Klage gegen die Tochtergesellschaft Schweizer Energy Production Singapore Pte. Ltd.

Neben den zuvor genannten zentralen Inhalten behandelte der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen insbesondere noch folgende Themen:

Januar-Sitzung

Schwerpunkt der Sitzung vom 26. Januar 2018 war die Vorstellung einer geplanten Investition zur Optimierung des Produktionsprozesses durch den Vorstand und des Vice Presidents. Nach einer anschließenden offenen Diskussion wurde die Investition vom Aufsichtsrat genehmigt.

März-Sitzung (Bilanzsitzung)

Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden am 13. April 2018 über die erfolgten Zielerreichungsgespräche des Personal- und Finanzausschusses mit dem Vorstand und die Empfehlung für dessen Zielvorgaben 2018 informiert. Das Plenum folgte den Empfehlungen des Ausschusses und die variablen Vergütungsbestandteile MSTI bzw. LTI sowie die Zielvorgaben für 2018 wurden beschlossen. Ferner hat sich der Aufsichtsrat mit der Rechnungslegung der Schweizer Electronic AG und der Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017, der Abschlussprüfung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst &Young GmbH und dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands der Schweizer Electronic AG eingehend befasst. An der Bilanzsitzung nahm der Abschlussprüfer teil. Dieser berichtete ausführlich über seine Prüfung und die Prüfungsschwerpunkte. Die Prüfungsergebnisse wurden mit dem Aufsichtsrat diskutiert und Fragen wurden zufriedenstellend beantwortet. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung erhob der Aufsichtsrat keine Einwände und billigte die Rechnungslegung und die Konzernrechnungslegung für das Geschäftsjahr 2017. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde die Zustimmung erteilt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats schlossen sich dem Prüfungsergebnis des Personal- und Finanzausschusses zur Nichtfinanziellen Erklärung an und der Bericht des Aufsichtsrat über seine Tätigkeit im Jahr 2017 wurde verabschiedet.

Juni-Sitzung

Am 29. Juni 2018 wurde der Aufsichtsrat über organisatorische Änderungen in den Berichtslinien informiert. Der Vorstand informierte über den Status der in 2018 geplanten Investitionen und gab einen Überblick zu aktueller Finanzierungsthemen.

September-Sitzung

Neben dem bereits zuvor berichteten Personalthema wurden am 28. September 2018 gemeinsam mit dem Vorstand die Eckpunkte zur Aktualisierung der Investitionsrichtlinie, zustimmungspflichtig durch den Aufsichtsrat, erörtert.

Dezember-Sitzung

In der Sitzung vom 7. Dezember 2018 stellte der Vorstand seine Budgetplanung für die Jahre 2019, 2020 und 2021 vor. Der Aufsichtsrat genehmigte das Budget für das Jahr 2019 und nahm die Budget-Planung für die Jahre 2020 und 2021 zur Kenntnis. Ferner wurde die neue Investitionsrichtlinie und die Entsprechenserklärung verabschiedet. Ein Ausblick auf das im Jahr 2019 in Kraft tretenden ARUGII und den voraussichtlich in Kraft tretenden DCGK wurde erteilt. Großen Raum fand die Vorstellung der angepassten strategischen Ziele des Vorstands für den Konzern. In der anschließenden Diskussion konnten diese überzeugend dargelegt werden.

Effizienzprüfung der Tätigkeit des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat überprüft jährlich die Effizienz seiner Tätigkeit. Anhand des Fragebogens wurden die Aufsichtsratsmitglieder um eine umfassende Rückmeldung zur Aufsichtsratsarbeit und zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand gebeten. Das Ergebnis der durchgeführten Befragung wurde am 28. September 2018 eingehend erörtert und besprochen. Nennenswerte Defizite wurden nicht festgestellt.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat zur Steigerung seiner Effizienz einen Personal- und Finanzausschuss errichtet. Die Einrichtung weiterer Ausschüsse wird aufgrund der Größe und Ausrichtung des Unternehmens nicht für sinnvoll bzw. erforderlich erachtet. Die für weitere Ausschüsse vorgesehenen Aufgaben können problemlos in diesen Gremien behandelt werden, soweit sie nicht im Aufsichtsrat zu behandeln sind. Ferner wird der Aufsichtsrat über die Ergebnisse der Ausschussberatungen informiert.

Arbeit des Personal- und Finanzausschusses

In der Sitzung vom 29. März 2018 befassten sich die Mitglieder des Ausschusses mit dem Einzel- und Konzernabschluss zum 31.12.2017. Die Abschlussunterlagen wurden nebst gesonderter Nichtfinanzieller Erklärung vom Vorstand erläutert und durch die Mitglieder des Ausschusses geprüft. Des Weiteren wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vom Gremium erörtert. Finanzierungsthemen wurden vom Vorstand vorgestellt und im Gremium behandelt. Schwerpunkt der Sitzung vom 28. September 2018 war die Organisation des Managements sowie die Diskussion über die Anpassung der Investitionsrichtlinien des Vorstands.

Ergänzend zu den Sitzungen gehört es zu den regelmäßigen Aufgaben des Ausschusses, die jährlichen Ziel- und Review-Gespräche mit dem Vorstand zu führen und das Vorstandsvergütungssystem mindestens alle zwei Jahre durch externe Berater überprüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Beratung berichtet der Ausschuss an den Gesamtaufsichtsrat, bzw. gibt entsprechende Empfehlungen ab.

Corporate Governance

Über Corporate Governance im Einzelnen berichten Vorstand und Aufsichtsrat in ihrem gemeinsamen Corporate Governance Bericht, der sowohl im Geschäftsbericht als auch auf der Internetseite des Unternehmens zur Verfügung steht.

Entsprechenserklärung 2018

Insbesondere in der Sitzung vom 7. Dezember 2018 befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex und verabschiedete die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG. Die Entsprechenserklärungen werden dauerhaft auf der Unternehmenswebseite zugänglich gemacht und sind zudem im Corporate Governance Bericht wiedergegeben.

Prüfung möglicher Interessenkonflikte

Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gemäß Ziffer 4.3.3 und 5.5.2 DCGK hätten offengelegt werden müssen sind nicht aufgetreten. Zwei Mitglieder des Aufsichtsrats stehen gegenwärtig oder im Berichtsjahr mit Unternehmen, in denen sie eine hochrangige Position bekleiden mit Schweizer in Geschäftsbeziehungen. Die Geschäfte von Schweizer mit diesen Unternehmen erfolgen beziehungsweise erfolgten dabei zu Bedingungen entsprechend unter fremden Dritten. Der Aufsichtsrat achtet bereits in seiner Zielzusammensetzung auf die Vermeidung potenzieller Interessenskonflikte. Die Einzelheiten der Zielzusammensetzung des Aufsichtsrats sind im Corporate Governance Bericht dargestellt.

Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht für die Schweizer Electronic AG und den Konzern für das Jahr 2018 geprüft. Die Ernst & Young GmbH wurden auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung am 29. Juni 2018 gewählt. Die Ernst & Young GmbH hatte, bevor der Aufsichtsrat sie der Hauptversammlung als Abschlussprüfer vorschlug, gegenüber dem Aufsichtsrat bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Wirtschaftsprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Als Wirtschaftsprüfer unterzeichnen Herr Oliver Pfeifer seit dem Geschäftsjahr 2016 und als für die Prüfung verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Herr Dr. Eckart Wetzel seit dem Geschäftsjahr 2014.

Die Prüfungen des Jahresabschlusses, Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts hatten keine Beanstandungen ergeben. Als Ergebnis dieser Prüfungen wurden am 16. April 2019 die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke erteilt. Die zu prüfenden Unterlagen und Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen jedem Aufsichtsratsmitglied in der Sitzung am 16. April 2019 vor und waren jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zur Vorbereitung zugeleitet worden. Der Abschlussprüfer nahm an der Beratung des Jahres- und Konzernabschlusses teil. Dabei berichtete er über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen durch den Aufsichtsrat sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Prüfung beider Abschlüsse durch den Wirtschaftsprüfer zu, schließt sich bei der Beurteilung der Lage von Konzern und Schweizer Electronic AG der Einschätzung des Vorstands an und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018. Der Jahresabschluss ist somit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands, der keine Dividende vorsieht, schließt sich der Aufsichtsrat an. Die aufgrund des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz zu erstellende Nichtfinanzielle Erklärung wurde vom Aufsichtsrat geprüft.

Der vorliegende Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung wurde vom Aufsichtsrat verabschiedet.

Der Aufsichtsrat bedankt sich ganz herzlich bei den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das entgegengebrachte Vertrauen.

Schramberg, den 16. April 2019

Der Aufsichtsrat

Michael Kowalski, Vorsitzender

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