Annual / Quarterly Financial Statement • May 21, 2019
Annual / Quarterly Financial Statement
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AKTIVA
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| 31.12.2018 EUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.321.048,00 | 1.255 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 17.981,25 | 0 |
| 1.339.029,25 | 1.255 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 4.399.948,00 | 3.229 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.036.689,50 | 3.511 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 167.397,90 | 1.193 |
| 9.604.035,40 | 7.933 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 27.772.758,76 | 3.942 |
| 2. Beteiligungen | 5.000,00 | 5 |
| 27.777.758,76 | 3.947 | |
| 38.720.823,41 | 13.135 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 12.062.747,19 | 11.871 |
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 1.552.829,09 | 2.422 |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 3.755.114,39 | 4.571 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 233.911,17 | 225 |
| 17.604.601,84 | 19.089 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3.151.432,16 | 3.665 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 10.994.318,11 | 6.768 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 2.487.610,49 | 2.935 |
| 16.633.360,76 | 13.368 | |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 20.082.813,65 | 27.836 |
| 54.320.776,25 | 60.293 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 829.523,59 | 608 |
| 93.871.123,25 | 74.036 | |
| PASSIVA | ||
| 31.12.2018 | Vorjahr | |
| EUR | EUR | TEUR |
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Ausgegebenes Kapital | ||
| 1. Gezeichnetes Kapital 3.500.000,00 | 3.500 | |
| 2. Nennbetrag eigener Anteile -294.281,00 | 3.205.719,00 | -289 |
| II. Kapitalrücklage | 8.737.222,48 | 6.570 |
| III. Bilanzgewinn | 42.754.544,56 | 36.007 |
| 54.697.486,04 | 45.788 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 1.496.227,46 | 661 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 4.295.597,07 | 5.046 |
| 5.791.824,53 | 5.707 | |
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 18.113.566,68 | 11.030 |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 1.426.066,68 (Vorjahr: TEUR 1.117) - | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.200.059,28 | 8.971 |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 6.200.059,28 (Vorjahr: TEUR 8.971) - | ||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 9.068.186,72 | 2.540 |
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 4.227.610,08 (Vorjahr: TEUR 1.998) - | ||
| - davon aus Steuern: EUR 695.253,10 (Vorjahr: TEUR 1.757) - | ||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 178.363,26 (Vorjahr: TEUR 140) - | ||
| 33.381.812,68 | 22.541 | |
| 93.871.123,25 | 74.036 |
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| 2018 | Vorjahr | ||
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 117.775.587,01 | 124.118 | |
| 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -1.636.320,18 | 2.909 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 194.497,04 | 264 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 2.215.621,49 | 2.211 | |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 903.197,21 (Vorjahr: TEUR 940) - | |||
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 39.309.469,81 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.906.593,27 | 41.216.063,08 | 49.286 |
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 36.953.989,69 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 6.128.327,46 | ||
| - davon für Altersversorgung: EUR 3.175.430,30 (Vorjahr: TEUR 2.287) - | 43.082.317,15 | 42.079 | |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 2.611.745,15 | 2.121 | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 19.436.590,10 | 16.727 | |
| - davon aus Währungsumrechnung: EUR 809.714,13 (Vorjahr: TEUR 1.204) - | |||
| 9. Erträge aus Beteiligungen | 9.135.640,74 | 7.083 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 9.135.640,74 (Vorjahr: TEUR 7.083) - | |||
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 58.123,93 | 22 | |
| - davon aus der Abzinsung: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 13) - | |||
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 21.665,29 (Vorjahr: TEUR 6) - | |||
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 596.855,99 | 515 | |
| - davon aus Aufzinsung: EUR 31.566,25 (Vorjahr: TEUR 0) | |||
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 4.771.946,45 | 4.131 | |
| 13. Ergebnis nach Steuern | 16.027.632,11 | 21.748 | |
| 14. Jahresüberschuss | 16.027.632,11 | 21.748 | |
| 15. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 29.520.690,91 | 14.750 | |
| 16. Verrechnung Kauf / Verkauf eigener Aktien | -2.793.778,46 | -491 | |
| 17. Bilanzgewinn | 42.754.544,56 | 36.007 |
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff und 264 ff HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist nach § 252 Abs. 2 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt worden.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Gesellschaft macht vom Wahlrecht zur Aktivierung von Entwicklungskosten nach § 248 Abs. 2 HGB keinen Gebrauch.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt drei bis zehn Jahre.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Fertigungs- und Materialgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Für vor dem 01.01.2015 angeschaffte geringwertige Anlagegüter mit Nettoanschaffungskosten zwischen 150,01 Euro und 1.000,00 Euro, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und gleichmäßig über 5 Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,01 Euro und 800,00 Euro werden sofort abgeschrieben und als Abgang gezeigt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Nutzungsdauern betragen drei bis fünfzehn Jahre.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren wurden zu gleitenden Durchschnittspreisen bewertet.
In die Herstellungskosten unfertiger und fertiger Erzeugnisse wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Fertigungs- und Materialgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Zur Vermeidung von Bewertungsrisiken im Zusammenhang mit Überbeständen und Schwergängigkeit wurden ausreichende Wertberichtigungen vorgenommen. Dabei wurden die Berichtigungen in Höhe von Mio. EUR 0,9 (VJ: Mio. EUR 0,8) auf der Basis von durchgeführten detaillierten Reichweitenanalysen vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos wurde auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet. Fremdwährungsbeträge wurden zum Devisenkassamittelkurs sowohl bei der Entstehung als auch zum Bilanzstichtag umgerechnet.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages berücksichtigt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Insgesamt ergibt sich ein aktiver latenter Steuerüberhang. Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs.1 S.2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ein Ansatz aktiver latenter Steuern erfolgte nicht.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist separat in der Anlage zum Anhang dargestellt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen TEUR 10.994 (VJ: TEUR 6.768). In den Forderungen wurden Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 333 (VJ: TEUR 421) verrechnet. In den Forderungen sind TEUR 7.037 (VJ: TEUR 6.868) aus der phasenkongruenten Gewinnvereinnahmung enthalten.
Insgesamt wurden in 2018 TEUR 9.136 (VJ: TEUR 7.083) Beteiligungserträge gebucht. 626 TEUR wurden in 2018 von Basler Taiwan für Vorjahre ausgeschüttet.
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Personalbereich | 2.969 | 3.709 |
| Drohverluste Finanzinstrumente | 347 | 473 |
| Gewährleistung | 427 | 474 |
| Abschluss und Prüfung | 86 | 82 |
| Steueraufwand | 1.496 | 661 |
| Sonstiges | 467 | 308 |
| Summe | 5.792 | 5.707 |
Auch im Geschäftsjahr 2018 waren keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch Sicherungsübereignung der technischen Anlagen, Maschinen und Betriebs- und Geschäftsausstattung besichert.
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
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| In TEUR (Vorjahr) | Gesamtbetrag | < 1 Jahr | >1 Jahr | davon >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten | 18.114 | 1.426 | 16.688 | 4.725 |
| (11.030) | (1.117) | (9.913) | (1.563) | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und | 6.200 | 6.200 | 0 | 0 |
| Leistungen | (8.971) | (8.971) | (0) | (0) |
| Sonst. Verbindlichkeiten | 9.068 | 4.228 | 4.840 | 0 |
| (2.540) | (1.998) | (542) | (0) | |
| Summe | 33.382 | 11.854 | 21.528 | 4.725 |
| (22.541) | (12.086) | (10.455) | (1.563) |
Im Jahre 1999 bezog die Basler AG ihre Geschäfts- und Fertigungsräume An der Strusbek 60-62 in 22926 Ahrensburg. Der Mietvertrag über dieses Gebäude hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2018. Im Rahmen des geplanten Erweiterungsanbaus wurde ein neuer Mietvertrag geschlossen. Dieser beginnt am 01.01.2019 und endet am 31.12.2036.
Aus diesen Mietverträgen entstehen der Basler AG folgende finanzielle Verpflichtungen:
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| Geschäftsjahr | TEUR |
|---|---|
| 2019 | 2.224 |
| 2020 | 1.822 |
| ab 2021 | 9.110 |
| Summe | 13.156 |
Insgesamt bestanden folgende Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Serviceverträgen:
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| Geschäftsjahr | TEUR |
|---|---|
| 2019 | 2.524 |
| 2020 | 2.053 |
| 2021 | 1.868 |
| 2022 | 1.822 |
| 2023 | 1.822 |
| 2024 | 1.822 |
| 2025 | 1.822 |
| Summe | 13.733 |
Das Bestellobligo betrug zum Stichtag TEUR 6.824 (VJ: TEUR 18.014).
Als international tätiges Unternehmen ist Basler diversen Marktrisiken ausgesetzt. Zur Verringerung der USD- und JPY-Währungsrisiken setzte Basler Devisentermingeschäfte ein. Da diese Geschäfte zur Absicherung operativer Grundgeschäfte dienen, liegen sämtliche Laufzeiten unter einem Jahr.
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| USD | 31.12.2018 (Vorjahr) |
|---|---|
| Nominalwert in TEUR | 1.685 (0) |
| Fremdwährungsbetrag in TUSD | 1.930 (0) |
| Zeitwert in TEUR | 87 (0) |
| Positiv | 3 (0) |
| Negativ | 83 (0) |
Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.
Zur Sicherung eines Kreditgeschäfts gegen Zinserhöhungen hat die Basler AG im Jahr 2011 einen Zinsswap abgeschlossen. Für negative Zeitwerte werden Drohverlustrückstellungen gebildet.
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Nominalwert in TEUR | 4.546 | 5.455 |
| Zeitwert in TEUR | ||
| Positiv | - | - |
| Negativ | 347 | 473 |
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| Aufteilung nach Regionen | 2018 TEUR |
2017 TEUR |
|---|---|---|
| Deutschland | 14.668 | 15.382 |
| EMEA | 39.083 | 39.927 |
| Amerika | 16.710 | 15.959 |
| Asien | 47.315 | 52.850 |
| 117.776 | 124.118 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen von insgesamt TEUR 192 (VJ: TEUR 342) enthalten.
Die Basler AG macht von ihrem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern gem. § 274 Abs. 1 S.2 HGB keinen Gebrauch. Für die Position Vorräte und sonstige Rückstellungen würden aktive latente Steuern anfallen. Die aktiven latenten Steuern wurden nicht angesetzt. Unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes inklusive Solidaritätszuschlag von 15,83 % (VJ: 15,83 %) sowie des anzuwendenden Gewerbesteuersatzes von 13,30 % (VJ: 13,30 %) ergibt sich ein Gesamtsteuersatz von 29,13 % (VJ: 29,13 %). In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind TEUR 1.427 (Vorjahr TEUR 0) Aufwendungen aus Auswirkungen aus der Betriebsprüfung enthalten, die als periodenfremd zu qualifizieren sind.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung am 7. Mai 2018 wurde aus dem Bilanzgewinn von EUR 36.007.185,63 eine Dividendenausschüttung von EUR 6.486.494,72 vorgenommen. Der verbleibende Betrag wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Im Jahr 2018 gehörten dem Vorstand folgende Personen an:
| ― | Dr. Dietmar Ley, Vorstandsvorsitzender (CEO), zuständig für Forschung und Entwicklung, Organisationsentwicklung und Personal |
| ― | John P. Jennings, Vorstand Vertrieb (CCO) zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften |
| ― | Arndt Bake, Vorstand Marketing (CMO), zuständig für das strategische Marketing, das Produktmanagement und New Business |
| ― | Hardy Mehl, Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO), zuständig für Finanzen, Controlling, SAP und IT, Recht und Patente, Investor Relations, Facility Management, Produktion und Supply-Chain-Management |
Zum 1.1.2011 wurde das Vergütungsmodell des Vorstandes durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsklausel verändert (siehe Vergütungsbericht des Lageberichts). Hiernach werden die in einem Geschäftsjahr erworbenen variablen Ansprüche über drei Jahre verteilt ausgezahlt und unterliegen während dieses Zeitraums dem zwischenzeitlichen Risiko einer substantiellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Lage.
Zugeflossen sind im Geschäftsjahr 2018 insgesamt TEUR 1.924 welche sich wie folgt aufteilen:
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| 2018 | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | Hardy Mehl |
|---|---|---|---|---|
| Zufluss (in TEUR) |
Vorstandsvorsitzender (CEO) | Vorstand Vertrieb (CCO) | Vorstand Marketing (CMO) | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand | seit 1998 | seit 2006 | seit 2011 | seit 2014 |
| Festvergütung | 315 | 265 | 210 | 255 |
| Nebenleistungen (inkl. Vorsorgeaufwand) | 19 | 60 | 22 | 20 |
| Summe | 334 | 325 | 232 | 275 |
| Mehrjährige variable Vergütung (Auszahlung zur Bonusbank) | 226 | 206 | 156 | 170 |
| Gesamtvergütung | 560 | 531 | 388 | 445 |
| Der Anspruch auf variable Gehaltsbestandteile des Jahres 2018 wurde in Höhe von TEUR 349 der Bonusbank zugeführt und wird in den Folgejahren gem. den im Lagebericht beschriebenen Verfahren ausgezahlt. | ||||
| Mehrjährige variable Vergütung (Zuführung zur Bonusbank) | 105 | 88 | 70 | 85 |
Die Summe der gewährten Zuwendungen des Vorstands belief sich im Jahre 2018 auf TEUR 1.514. Zugeflossen sind im Geschäftsjahr 2017 insgesamt TEUR 1.598 welche sich wie folgt aufteilen:
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| 2017 | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | Hardy Mehl |
|---|---|---|---|---|
| Zufluss (in TEUR) |
Vorstandsvorsitzender (CEO) | Vorstand Vertrieb (CCO) | Vorstand Marketing (CMO) | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand | seit 1998 | seit 2006 | seit 2011 | seit 2014 |
| Festvergütung | 278 | 255 | 192 | 246 |
| Nebenleistungen (inkl. Vorsorgeaufwand) | 18 | 59 | 22 | 20 |
| Summe | 296 | 313 | 214 | 267 |
| Mehrjährige variable Vergütung (Auszahlung zur Bonusbank) | 153 | 158 | 107 | 91 |
| Gesamtvergütung | 449 | 471 | 320 | 358 |
| Der Anspruch auf variable Gehaltsbestandteile des Jahres 2018 wurde in Höhe von TEUR 1.295 der Bonusbank zugeführt und wird in den Folgejahren gem. den im Lagebericht beschriebenen Verfahren ausgezahlt. | ||||
| Mehrjährige variable Vergütung (Zuführung zur Bonusbank) | 370 | 339 | 256 | 329 |
Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Jahre 2017 auf TEUR 2.384.
Die Verträge wurden zum November 2012 für Arndt Bake und John P. Jennings bzw. zum Januar 2013 für Dr. Dietmar Ley so geändert, dass bei einer Beendigung aufgrund eines von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grundes keine Zahlungen mehr an das Vorstandsmitglied erfolgen.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2018 folgende Personen an:
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| Norbert Basler | Aufsichtsratsvorsitzender, Unternehmer |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Berater |
| Horst W. Garbrecht | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzender der Geschäftsführung der Metabowerke GmbH |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung bei der NORDAKADEMIE |
| Dorothea Brandes (ab 07. Mai 2018) | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied Arbeitnehmervertreterin Organisationsentwicklerin bei der Basler AG |
| Dr. Marco Grimm (ab 07. Mai 2018) | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied Arbeitnehmervertreter Teamleiter der Softwareentwicklung für die Qualitätssicherung bei der Basler AG |
Weitere Mandate der Aufsichtsräte im Jahr 2018 entsprechend § 285 Nr. 10 HGB:
Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck
Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt
Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe
Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel
Mitglied im Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG, Hamburg
Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH & Co. KG, Waldachtal
Mitglied im Regionalbeirat Süd und Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main
Stellvertr. Vorsitzende des Aufsichtsrates Alper & Schetter AG, Neuss
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2018 TEUR 137 (VJ: TEUR 108). Erfolgsbezogene Vergütung gab es nicht.
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| erfolgsneutrale Bezüge in TEUR |
||
|---|---|---|
| 2018 | 2017 | |
| --- | --- | --- |
| Norbert Basler | 51,8 | 49,2 |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | 26,6 | 25,1 |
| Horst W. Garbrecht | 16,1 | 15,6 |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | 24,5 | 18,1 |
| Dorothea Brandes | 9,1 | - |
| Dr. Marco Grimm | 9,1 | - |
Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
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| Firmenname | Anteilshöhe | Jahresergebnis | Eigenkapital per |
|---|---|---|---|
| in % | 2018 [TEUR] |
31.12.2018 [TEUR] |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Basler Inc., Exton/USA | 100 | 2.519 | 1.927 |
| Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur | 100 | 5.596 | 3.529 |
| Basler Vision Technologies Taiwan Inc., Jhubei City/Taiwan | 100 | 457 | 150 |
| Mycable GmbH, Neumünster/Deutschland | 100 | -242 | 517 |
| Silicon Software GmbH, Mannheim/Deutschland | 100 | -114 | 6.937 |
| Basler China JV | 100 | -136 | 6.849 |
Eine weitere Beteiligung besteht an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe:
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| Firmenname | Anteilshöhe in % (31.12.2018) | Eigenkapital (31.12.2017)* | Ergebnis (2017)* |
|---|---|---|---|
| Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe | 20 | TEUR 28 | TEUR 22 |
*) Ein Abschluss zum 31.12.2018 lag bis zur Berichterstellung nicht vor.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 3.500.000 und ist aufgeteilt in 3.500.000 nennwertlose Stückaktien. Die Aktien laufen auf den Inhaber.
Im Berichtsjahr zwischen Oktober und November wurden eigene Anteile in Höhe von TEUR 3.281 (VJ: TEUR 651) erworben sowie in Höhe von TEUR 2.648 (VJ: TEUR 831) im Rahmen des Erwerbes der Anteile an der Silicon Software GmbH am 19.07.2018 veräußert.
Aus dem Erwerb resultiert eine Erhöhung der Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB von TEUR 2.167.
Eigene Aktien können zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 18. Mai 2010 genannten Zwecken verwendet werden. Dazu gehört u.a. die Verwendung der Aktien als Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen. Die am Bilanzstichtag im Bestand befindlichen 294.281 Aktien entsprechen EUR 294.281 bzw. 8,41 % des Grundkapitals.
Überleitung des Bilanzgewinns:
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 16.028 | 21.748 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 29.521 | 14.750 |
| Verrechnung Kauf/Verkauf eigener Aktien | -2.794 | -491 |
| Bilanzgewinn | 42.755 | 36.007 |
Auf der Hauptversammlung am 7. Mai 2017 wurde beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt ist, bis zum 16. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu EUR 1.750.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären Bezugsrecht zu.
Die durchschnittliche Anzahl der MitarbeiterInnen nach Funktionsbereichen können der folgenden Tabelle entnommen werden:
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| Anzahl | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Administration | 86 | 79 |
| Entwicklung | 157 | 129 |
| Produktion & Logistik | 171 | 153 |
| Vertrieb & Marketing | 118 | 105 |
| Gesamt | 532 | 466 |
Die Basler AG, Ahrensburg, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, ist Mutterunternehmen für die im Anhang unter Nr. 4.5 aufgeführten Tochterunternehmen im Sinne von § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB sind. Der Konzernabschluss ist bei der Gesellschaft in Ahrensburg erhältlich und wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Mehrheit der Anteile an der Basler AG wird durch die Norbert Basler Holding GmbH, Großhansdorf gehalten.
Das Honorar der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilt sich in die folgenden Kategorien ein:
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| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 63 | 63 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 3 |
| 63 | 66 |
Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.
Ahrensburg, 14.12.2017 - Die Norbert Basler Holding GmbH, Großhansdorf, Deutschland hat uns gemäß § 26 Abs. 1 WpHG am 14.12.2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil nach § 22 WpHG an der Basler AG, Ahrensburg, Deutschland am 14.12.2017 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 52,67% (das entspricht 1.843.384 Stimmrechten) betragen hat.
Die Norbert Basler Holding GmbH erwirbt die genannten Stimmrechte erstmals von ihrer alleinigen Gesellschafterin, der Basler Beteiligungs-GmbH & Co. KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Basler Verwaltungs GmbH ist.
Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Basler Verwaltungs GmbH ist Herr Norbert Basler. An der Basler Beteiligungs-GmbH & Co. KG sind Herr Norbert Basler und seine Familienmitglieder beteiligt, wobei keine Person mehr als 42,5% hält.
Aufgrund der dargestellten gesellschaftsrechtlichen Verhältnisse sind die jetzt von der Norbert Basler Holding GmbH erworbenen Stimmrechte weiterhin Herrn Norbert Basler, der Basler Verwaltungs GmbH und der Basler Beteiligungs-GmbH & Co. KG nach § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Ahrensburg, 25.01.2018 - Die Oppenheimer Funds Inc., Denver Colorado, USA hat uns gemäß § 40 Abs. 1 WpHG am 25.01.2018 mitgeteilt, dass ihr über den Oppenheimer Global Opportunities Fund, Wilmington, Delaware, USA, abgebildeter Stimmrechtsanteil nach § 22 WpHG an der Basler AG, Ahrensburg, Deutschland am 19.01.2018 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,08% (das entspricht 107.765 Stimmrechten) betragen hat. Diese Stimmrechte werden nach §33 WpHG direkt durch die Oppenheimer Global Opportunities Fund, USA vertreten. Gemäß Stimmrechtsmitteilung vom 22. Februar 2018 erhöhte sich der Bestandteil auf 5,475 % (191.625 Stimmrechte).
Die Norbert Basler Holding GmbH hat gem. § 26 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sie mehr als 50% der Anteile an der Basler AG hält.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben worden und wurde den Aktionären auf der Internet-Seite des Unternehmens www.baslerweb.com/investoren zugänglich gemacht.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 42.754.544,56 wie folgt zu verwenden:
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| Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,59 je Aktie | 5.097.093,21 |
| Einstellung in die Gewinnrücklage | 7.000.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 30.657.451,35 |
| Bilanzgewinn | 42.754.544,56 |
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Ahrensburg, 15. März 2019
Der Vorstand
Dr. Dietmar Ley
John P. Jennings
Arndt Bake
Hardy Mehl
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| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 (in EUR) |
Zugänge (in EUR) |
Abgänge (in EUR) |
Umbuchungen (in EUR) |
31.12.2018 (in EUR) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten | 6.207.617,89 | 580.125,67 | -9.759,25 | 0,00 | 6.777.984,31 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 17.981,25 | 0,00 | 0,00 | 17.981,25 |
| 6.207.617,89 | 598.106,92 | -9.759,25 | 0,00 | 6.795.965,56 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Technische Anlagen | 8.653.855,93 | 1.985.460,99 | -108.656,47 | 309.958,05 | 10.840.618,50 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.637.914,86 | 1.704.033,86 | -82.177,23 | 853.650,58 | 10.113.422,07 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.193.094,13 | 137.912,40 | 0,00 | -1.163.608,63 | 167.397,90 |
| 17.484.864,92 | 3.827.407,25 | -190.833,70 | 0,00 | 21.121.438,47 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.942.003,88 | 23.830.754,88 | 0,00 | 0,00 | 27.772.758,76 |
| 2. Beteiligungen | 18.197,44 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 18.197,44 |
| 3.960.201,32 | 23.830.754,88 | 0,00 | 0,00 | 27.790.956,20 | |
| Summe Anlagevermögen | 27.652.684,13 | 28.256.269,05 | -200.592,95 | 0,00 | 55.708.360,23 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2018 (in EUR) |
Zugänge (in EUR) |
Abgänge (in EUR) |
31.12.2018 (in EUR) |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten | 4.952.884,89 | 506.694,67 | -2.643,25 | 5.456.936,31 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4.952.884,89 | 506.694,67 | -2.643,25 | 5.456.936,31 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Technische Anlagen | 5.424.673,93 | 1.105.516,04 | -89.519,47 | 6.440.670,50 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.127.399,36 | 999.534,44 | -50.201,23 | 5.076.732,57 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 9.552.073,29 | 2.105.050,48 | -139.720,70 | 11.517.403,07 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Beteiligungen | 13.197,44 | 0,00 | 0,00 | 13.197,44 |
| 13.197,44 | 0,00 | 0,00 | 13.197,44 | |
| Summe Anlagevermögen | 14.518.155,62 | 2.611.745,15 | -142.363,95 | 16.987.536,82 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2018 (in EUR) |
Vorjahr (in TEUR) |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen rechten und Werten | 1.321.048,00 | 1.254.733,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen | 17.981,25 | 0,00 |
| 1.339.029,25 | 1.254.733,00 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Technische Anlagen | 4.399.948,00 | 3.229.182,00 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.036.689,50 | 3.510.515,50 |
| 3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 167.397,90 | 1.193.094,13 |
| 9.604.035,40 | 7.932.791,63 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 27.772.758,76 | 3.942.003,88 |
| 2. Beteiligungen | 5.000,00 | 5.000,00 |
| 27.777.758,76 | 3.947.003,88 | |
| Summe Anlagevermögen | 38.720.823,41 | 13.134.528,51 |
Die Basler AG mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg (Deutschland) ist Entwickler und Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für professionelle Anwender. Der überwiegende Anteil des Umsatzes entfällt auf digitale Kameras, die vor allem in der industriellen Massenproduktion, in medizinischen Anwendungen, in der Verkehrskontrolle sowie in der Logistik eingesetzt werden. Basler Kameras zeichnen sich durch Innovation, hohe Zuverlässigkeit, einfache Integration, kompakte Abmessungen und ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Diese Faktoren haben dazu geführt, dass Basler gemessen nach Umsatz, Zahl verkaufter Einheiten, Größe der Absatzorganisation und Markenbekanntheit heute der weltweit führende Anbieter für digitale Industriekameras ist. Auf dieser Basis entwickelt sich Basler schrittweise weiter zum Komplettanbieter von Hardwarekomponenten für Bildverarbeitung.
Zielkunden sind nationale und internationale Hersteller von Investitionsgütern (OEM-Kunden), die Bildverarbeitungskomponenten in ihre eigenen Systeme und Geräte integrieren. Die Kunden werden entweder über den eigenen Direktvertrieb oder über regionale Vertriebspartner (Distributoren) betreut. Die Komponentenprodukte der Basler AG sind generisch und in vielen Branchen bzw. Anwendungen einsetzbar. Sie werden nach erfolgreicher Integration durch den OEM-Kunden im Rahmen seiner Produktentwicklung (sogenanntes Design-In) fester Bestandteil der jeweiligen Kunden-Lösung. Da der Kunde im Normalfall die Komponentenlieferanten über den Lebenszyklus seines eigenen Produkts nicht wechselt, schließt sich an das Design-In in der Regel eine mehrjährige, stabile Geschäftsbeziehung an.
Die Basler AG unterhält Tochtergesellschaften in Deutschland, USA, Kanada, Singapur, Taiwan, China, Japan und Korea. Die Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss voll konsolidiert. Weitere Repräsentanzen bestehen in Polen, dem Vereinigten Königreich, Finnland, Frankreich, Malaysia und den Niederlanden. In den Tochtergesellschaften bzw. Repräsentanzen werden überwiegend Vertriebs- und Serviceleistungen erbracht. In Singapur besteht zudem eine Produktion für die Versorgung des lokalen asiatischen Marktes.
Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell sind die allgemeine makroökonomische Lage und die Nachfragesituation in den regionalen Absatzmärkten Asien, Europa und Nordamerika. Aufgrund seiner Ausrichtung auf Investitionsgüterhersteller ist die Konjunktur im Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere im Bereich Halbleiter und Elektronik, für die Geschäftsentwicklung des Konzerns von besonderer Bedeutung. Infolge der in den Vorjahren begonnenen Expansion auf Märkte außerhalb der Fabrikautomation (z.B. in die Marktfelder Medizin- und Verkehrstechnik sowie Logistik) erschließt sich die Basler AG weiteres Wachstumspotenzial und reduziert zugleich die Zyklizität ihres Geschäfts.
Die Basler AG verfolgt eine eigenfinanzierte, profitable Wachstumsstrategie. Grundlage der Konzernsteuerung ist ein jährlich ablaufender Strategieprozess, in dem die Ausrichtung hinsichtlich Zielmärkten, Positionierung, Leistungsprogramm, Technologien, Absatzstrategie und Finanzkennzahlen festgelegt wird. Die zentralen Finanzkennzahlen zur Steuerung sind Umsatz und Vorsteuerrendite. Darüber hinaus wird die ökonomische Wertsteigerung über die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) gesteuert.
Der Strategieprozess mündet in einen qualitativen und quantitativen Vierjahresplan sowie in das Budget für das kommende Geschäftsjahr. Aus beiden Planungswerken werden für die Konzernsteuerung Leistungsindikatoren erstellt und zu einem Balanced-Score-Card-System (BSC) mit abgeleiteten Scorecards für wesentliche Wertschöpfungsprozesse zusammengefasst. Die Kennzahlen der BSC und der unterliegenden Scorecards werden monatlich aktualisiert und im Kreis des Managements besprochen. Auf operativer Ebene gibt es ein sogenanntes "Daily Management" bzw. "Shopfloor Management", während dem der tägliche Arbeitsfortschritt von Teams festgestellt wird. Mögliche Abweichungen vom Ziel werden somit auf unterschiedlichen Hierarchieebenen erkannt und durch geeignete Gegenmaßnahmen adressiert.
Um eine hohe Qualität, Robustheit und Zuverlässigkeit der hergestellten Produkte und der im Unternehmen definierten Wertschöpfungsprozesse zu gewährleisten, hat die Basler AG weltweit ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) implementiert. Alle vier Monate findet ein Quality Management Review statt, in dem der Vorstand mit den Prozessverantwortlichen das bestehende Managementsystem auf Wirksamkeit prüft und für eine laufende Optimierung sorgt. Unterjährig wird im Rahmen interner Audits geprüft, ob die Abläufe in der betrieblichen Praxis mit den Prozessbeschreibungen des QM-Systems im Einklang stehen. Zudem findet einmal pro Jahr ein externes Audit statt, um zu überprüfen, ob das QM-System gemäß den Bestimmungen DIN EN ISO 9001:2015 angewendet wird.
Zur besseren Adressierung der besonderen Bedarfe des Medizintechnik-Marktes wurde im Geschäftsjahr 2018 das Qualitätsmanagementsystem für einige Leistungsangebote zudem auf die DIN EN ISO 13485 (Medizin Norm) ausgeweitet, so dass Basler ausgewählte Produkte gemäß den Vorschriften dieser Richtlinie entwickeln, produzieren und liefern kann. U.a. wurde hierfür am Standort Ahrensburg eine gesonderte Fertigungslinie aufgebaut, die im Q3/2018 in Betrieb genommen wurde.
Als Technologieunternehmen ist die Basler AG darauf angewiesen, neue technologische Trends frühzeitig zu erkennen und schnell in Produktentwicklungen einfließen zu lassen. Da sich die Bildverarbeitungstechnologie rasch weiterentwickelt und das Unternehmen eine nachhaltige Wachstumsstrategie verfolgt, werden pro Jahr im Durchschnitt etwa 13 % vom Umsatz in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert. Die F&E-Aktivitäten gliedern sich wie folgt:
| ― | Vorentwicklung neuer Technologien |
| ― | Entwicklung neuer Plattform-Architekturen für künftige Produktlinien sowie hierfür notwendiger Fertigungstechnologien |
| ― | Entwicklung neuer Produktlinien bzw. Produkte auf bestehenden Produktplattformen |
| ― | Kundenspezifische Anpassungen von Produkten |
| ― | Pflege bestehender Produkte |
Ziel der Vorentwicklung ist die Untersuchung von Technologien, die für den Einsatz in künftigen Produkten sinnvoll erscheinen. Die Basler AG ist bestrebt, neue Technologien und Anwendungsfelder bereits im Vorfeld von Plattform- oder Produktentwicklungen möglichst weitgehend zu durchdringen und potenzielle Risiken hinreichend analysiert zu haben. Auf diese Weise können Produktentwicklungen effizienter und mit höherer Planungstreue ablaufen. Um frühzeitig Kunden- bzw. Markt-Feedback zu erhalten, werden ausgewählten Kunden neue Technologien schon während der Vorentwicklungsphase präsentiert.
Innerhalb der oben aufgeführten Kategorien waren im Geschäftsjahr 2018 folgende Vorhaben wesentlich:
―
Vorentwicklung neuer Technologien:
| ― | Weiterentwicklung von 3D-Kameratechnologie |
| ― | Vorentwicklung neuartiger Low-Cost-Kameramodule auf Basis von Embedded Vision Technologie |
| ― | Vorentwicklung von Basis-Technologien für neue Industriekamera-Plattformen |
―
Entwicklung neuer Plattform-Technologien:
| ― | Entwicklung zweier neuer Plattformen für Industriekameras |
| ― | Entwicklung von Embedded Vision Kameramodulen |
| ― | Funktionserweiterung des pylon Software-Development-Kits (SDK) |
| ― | Entwicklung einer neuen Plattformgeneration für Bildeinzugskarten |
―
Produktentwicklung:
| ― | Erweiterung der Produktlinie ace um neue CMOS-Sensoren und neue Funktionalitäten |
| ― | Entwicklung der neuen ace Kameralinie MED ace, deren Funktionalität und Herstellungsprozesse speziell auf die Anforderungen von Kunden aus dem Medizintechnikmarkt adaptiert wurden |
| ― | Integration der neuen Datenschnittstelle BCON for MIPI in die Produktlinie dart, um Kunden eine direkte und kostengünstige Möglichkeit der Anbindung an Embedded Prozessoren zu ermöglichen |
| ― | Entwicklung komplementärer Zubehörprodukte zwecks Ausbau des eigenen Produktangebots von Kameras in Richtung aller Hardwarekomponenten |
Die Kosten (Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie direkt zurechenbare Gemeinkosten) für F&E erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 16,0 Mio. € auf 18,0 Mio. € und betrugen 15,3% vom Umsatz. Durch Neueinstellungen erhöhte sich die Anzahl der Vollstellenäquivalente im Bereich F&E von 121 am 31.12.2017 auf 163 zum 31.12.2018.
In den Aufwendungen sind Leistungen Dritter in Höhe von 552 T€ (VJ: 8 T€) enthalten.
Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2018 Inhaberin von 54 Patenten und Patentanmeldungen, davon sind 22 Patente in Kraft und 34 Patentanmeldungen befinden sich im Anmeldeverfahren. Weiterhin ist Basler Inhaberin von 2 Gebrauchsmustern, 7 Designs und 109 eingetragenen Marken. Weitere Marken befinden sich im Anmeldeverfahren.
Das Umfeld war 2018 geprägt durch politische Krisen wie z.B. den Handelskrieg zwischen den USA und China oder den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU. Dieses schwierige Umfeld führte zu einer leicht schwächeren konjunkturellen Entwicklung als erwartet. Weltweit lag das Wirtschaftswachstum mit 2,9 % leicht unterhalb der ursprünglichen Erwartungen von 3,0 %. Während das Wachstum in China mit 6,6 % über den Prognosen lag, entwickelte sich die Wirtschaft in den USA mit 2,9 % gemäß den Erwartungen. Die Eurozone blieb insbesondere wegen der politischen Spannungen in Italien und Frankreich unter der Prognose und verzeichnete einen Zuwachs von 1,8 % (VJ: 2,3 %). Deutschland erzielte 2018 ein Wirtschaftswachstum von 1,5 % (VJ: 2,5 %). (Quelle: Berenberg, Wirtschaft und Finanzmärkte, Ausblick 2019).
Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich schwächer als erwartet. Während die Branche in Deutschland eine Umsatzsteigerung von 3 % erreichte, in Europa ein Wachstum von 4 % erzielt wurde, stieg der Umsatz in den USA um 4 % und China um 5 %. (Quelle: VDMA Prognosespiegel International Feb. 2019). Der Markt für Komponenten der industriellen Bildverarbeitung entwickelte sich gegenüber Vorjahr rückläufig bzw. stagnierte. Die Auftragseingänge verzeichneten einen Rückgang von 7 %, während die Umsatzerlöse gleichbleibend auf dem Niveau von 2017 blieben. (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2018).
Nach einem außerordentlich hohen Wachstum von rund 55 % im Geschäftsjahr 2017 strebte die Basler AG für das Geschäftsjahr 2018 eine Stabilisierung des Umsatzes und ein Anpassen der Organisation an das neue Umsatzniveau an. Bereits in der Prognose zu Jahresbeginn wurden ein unterjähriges Abflachen des Marktwachstums und ein Rückgang der Umsätze mit Herstellern von Investitionsgütern für mobile Endgeräte angekündigt. Nach noch einmal hohen Auftragseingängen im ersten Quartal des neues Geschäftsjahres 2018 kühlten sich die Märkte und folglich die Auftragseingänge im Verlauf des Jahres entsprechend der Prognose ab. Insbesondere im Bereich der Elektronikindustrie wurde deutlich weniger in Produktionsausrüstung investiert als im Vorjahr. Die Umsatzentwicklung in den letzten drei Quartalen verlief stabil und führte in Summe zur angestrebten Stabilisierung des Umsatzes auf dem Niveau von 2017. Dabei konnte der Umsatzrückgang aus zyklischen Branchen durch Wachstum mit Kunden in weniger zyklischen Branchen größtenteils kompensiert und die Umsatzstruktur zugunsten einer geringeren Abhängigkeit von der Elektronikindustrie verbessert werden. Die Zahl der verkauften Kamera-Einheiten war bei steigenden Durchschnittserlösen von ca. 348.000 in 2017 auf ca. 302.000 im Jahr 2018 rückläufig. Die Auftragseingänge im vierten Quartal entwickelten sich positiv und geben der Basler AG Rückenwind für den Start in das Geschäftsjahr 2019.
Der schwache Marktzyklus bei den Ausrüstungsinvestitionen für die Elektronikgüterindustrie schlug sich am stärksten im Asiengeschäft nieder. Das üblicherweise überproportional wachsende Asiengeschäft verzeichnete 2018 einen Rückgang von 10 %. Die Umsatzerlöse in Deutschland sanken um 5 %, die Verkaufszahlen im restlichen EMEA-Raum (Europe, Middle East, Africa) sanken um 2 %. Analog zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den USA nahmen die Umsatzerlöse dort um 5 % zu.
Im Juli 2018 konnte die Basler AG eine Transaktion abschließen, mit denen das Unternehmen seinen Marktzugang im größten und zugleich am schnellsten wachsenden Regionalmarkt China verbessert und sein Produktportfolio in Richtung eines Komplettangebots bei Bildverarbeitungskomponenten verbreitert:
| ― | Unterzeichnung eines Joint Venture Vertrags mit Beijing Sanbao Xingye Image Tech. Co. Ltd. ("MVLZ") zur Übernahme dessen Machine Vision Geschäfts in China ab dem 01.01.2019. MVLZ ist seit rund zwanzig Jahren Distributionspartner der Basler AG in China, vertreibt Bildverarbeitungskomponenten aller Art und berät chinesische Kunden beim Einsatz dieser Komponenten. Dabei agiert MVLZ sowohl in der industriellen Bildverarbeitung (Machine Vision) als auch im Bereich Scientific Imaging. Beide Firmen vereinbarten den Transfer der Machine Vision Sparte von MVLZ in die neu gegründete Basler Vision Technology (Beijing) Co., Ltd. mit Hauptsitz in Peking und Niederlassungen in Shenzhen und Shanghai. Der Transfer umfasst den Machine Vision Kundenstamm, rund einhundert qualifizierte Mitarbeiter, notwendige Büro- und Geschäftsausstattungen sowie Lagerbestände. Der Transfer wurde bis Ende Januar 2019 vollständig umgesetzt. Basler China Beijing Sanbao Xingye (MVLZ) Image Tech. Co. Ltd. erhielt im Rahmen einer Kapitalerhöhung Minderheitsanteile an der Basler Vision Technology (Beijing) Co., Ltd., welche durch die Basler AG schrittweise bis Ende 2021 vollständig zurückerworben werden. Aktuell hält die Basler AG 97% an dem Basler China Joint Venture. |
| ― | Unterzeichnung eines Vertrags zu Übernahme von 100% der Anteile der Silicon Software GmbH mit Sitz in Mannheim. Silicon Software ist ein technologisch führender Hersteller von Bildeinzugskarten und Software für die grafische Programmierung von Vision-Prozessoren. Das Unternehmen produziert und vertreibt mit rund 50 Mitarbeitern sowohl Standardprodukte als auch kundenspezifische OEM-Lösungen für Bildverarbeitungsanwendungen in Fabrikautomation und Medizintechnik. Der Umsatz 2018 betrug rund 8,6 Mio. Euro. Das Produktsortiment von Silicon Software ergänzt das Produktportfolio von Basler komplementär und wird das Unternehmen in den kommenden Jahren wesentlich dabei unterstützen, seine Expansionsstrategie in Richtung des Performance Segments des Computer Vision-Marktes erfolgreich umzusetzen und den strategischen Transfer vom Kamera-Anbieter zum Vision Hardware-Toolbox-Anbieter zu beschleunigen. |
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| in Mio. € | 2018 | 2017 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 117,8 | 124,1 | -5,1% |
| Sonst. Betr. Erträge und Bestandsveränderung | 0,8 | 5,4 | -85,2% |
| Materialaufwand | -41,2 | -49,3 | -16,4% |
| Bruttoergebnis | 77,4 | 80,2 | -3,5% |
| Personalaufwand | -43,6 | -42,1 | 3,6% |
| Sachaufwand | -21,5 | -18,8 | 14,4% |
| Erträge aus Beteiligungen | 9,1 | 7,1 | 28,2% |
| EBIT | 21,4 | 26,4 | -18,9% |
| Zinsergebnis | -0,6 | -0,5 | 20,0% |
| EBT | 20,8 | 25,9 | -19,7% |
| Steuern | -4,8 | -4,1 | 17,1% |
| EAT | 16,0 | 21,8 | -26,6% |
Der Umsatz 2018 entwickelte sich mit Erlösen in Höhe von 117,8 Mio. € rückläufig ggü. Vorjahr (2017: 124,1 Mio. €). Der Materialaufwand sank entsprechend von 49,3 Mio. € in 2017 auf 41,2 Mio. €. Die Bruttomarge (Bruttoergebnis/ Umsatz) konnte trotz steigendem Preisdruck von 64,6 % in 2017 auf 65,7 % in 2018 erhöht werden. Die Personalkosten entwickelten sich von 42,1 Mio. € im Jahr 2017 auf 43,6 Mio. € im Jahr 2018. Diese beinhalten eine marktorientierte generelle Gehaltsanhebung von 2,8 %. Anders als in 2017 mussten in 2018 jedoch keine Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Vorstand gebildet werden, die im Vorjahr aufgrund des seinerzeitigen Rekordergebnisses mit 7,2 Mio. € zu Buche schlugen. Die unter Berücksichtigung geringerer Erfolgsbeteiligung deutliche Erhöhung der Personalkosten begründet sich durch den Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 466 in 2017 auf 532 in 2018. Der Sachaufwand erhöhte sich um 14,4 % gegenüber Vorjahr, insbesondere durch Modernisierungen des Gebäudes, Beratungskosten für M&A Transaktionen sowie erhöhte Kosten für Messen und Marketing.
Mit einem Vorsteuerergebnis von 20,8 Mio. € (VJ: 25,9 Mio. €) und einer Vorsteuermarge (Vorsteuerergebnis/ Umsatz) von 17,7 % (VJ: 20,9 %) konnte die Basler AG das Geschäftsjahr oberhalb der ursprünglichen Prognose (9 - 11 %) abschließen, da sich einerseits die Bruttomarge besser entwickelte als erwartet, der Personalaufbau langsamer als im Budget vorgesehen umgesetzt werden konnte und bei den operativen Aufwendungen eine Überplanung stattgefunden hatte. Das Ergebnis lag damit zwar unterhalb des Rekordwertes aus dem Vorjahr, jedoch deutlich oberhalb der in der Mittelfristplanung angestrebten Vorsteuerrendite von rund 12 %, die eine ausgewogene Balance zwischen kurzfristiger Profitabilität und nachhaltigem Wachstum vorsieht.
Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2018 betrug 4,8 Mio. €, was einer Steuerquote von 23,1 % (VJ: 15,8 %) entspricht. Die Erhöhung der Steuerquote basiert auf gebildeten Steuerrückstellungen aus Anmerkungen der Betriebsprüfung.
Das Nachsteuerergebnis verringerte sich von 21,8 Mio. € in 2017 auf 16,0 Mio. € und entspricht einer Nachsteuerrendite von 13,6 %.
Der solide Auftragsbestand von 8,4 Mio. € (VJ: 10,1 Mio. €) lässt die Basler AG zuversichtlich in das kommende Geschäftsjahr starten.
Das Liquiditätsmanagement im Konzern ist darauf ausgerichtet, den Kapitalbedarf so zu befriedigen, dass das organische Wachstum selbst finanziert wird und dabei die Fälligkeitsrisiken, die Bewertungen der Kreditgeber sowie Eigen- und Fremdkapitalkosten in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein positiver Cashflow von 20,4 Mio. € (VJ: 22,1 Mio. €) generiert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten betrug in der Berichtsperiode -28,1 Mio. € (VJ: -5,9 Mio. €) und beinhaltet wesentliche Abflüsse durch die Übernahme der Silicon Software GmbH. Über die absolute Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart. Die Gegenleistung wurde zu 20 % in Basler Aktien und zu 80 % in bar bezahlt. Der freie Cashflow als Saldo des operativen Cashflows und des Cashflows aus Investitionstätigkeiten summierte sich auf -7,7 Mio. € (VJ: 16,2 Mio. €). Das deutliche Absinken des freien Cashflows ist insbesondere durch die Akquisition und durch die Ausweitung der Organisation und den damit verbundenen Anstieg der Personalkosten verursacht.
Auf der Finanzierungsseite wurden in 2018 Bankverbindlichkeiten in Höhe von 1,1 Mio. € getilgt und Abrufe aus KfW-Krediten in Höhe von 8,2 Mio. € getätigt. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei unseren Hausbanken in Höhe von 14,4 Mio. € zuzüglich weiterer KfW-Kredite in Höhe von 6,8 Mio. €, die in 2019 und 2020 zur Auszahlung kommen.
Unter Berücksichtigung der Dividendenauszahlungen und des Kaufs eigener Anteile ergibt sich insgesamt ein ausgeglichener Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von -35 T€ (VJ: - 2,6 Mio. €).
Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende 20,1 Mio. €. Die Liquidität war zu jeder Zeit gesichert.
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| in Mio. € | 2018 | 2017 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 1,3 | 1,3 | 0,0% |
| Sachanlagen | 9,6 | 7,9 | 21,1% |
| Finanzanlagen | 27,8 | 3,9 | 612,8% |
| Anlagevermögen | 38,7 | 13,1 | 194,7% |
| Vorräte | 17,6 | 19,1 | -7,9% |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 16,6 | 13,4 | 23,9% |
| Finanzmittelbestand | 20,1 | 27,8 | -27,7% |
| Umlaufvermögen | 54,3 | 60,3 | -10,0% |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,8 | 0,6 | 33,3% |
| Summe Aktiva | 93,8 | 74,0 | 26,8% |
| Eigenkapital | 54,7 | 45,8 | 19,4% |
| Rückstellungen | 5,8 | 5,7 | 1,8% |
| Verbindlichkeiten | 33,3 | 22,5 | 48,0% |
| Summe Passiva | 93,8 | 74,0 | 26,8% |
Die Investitionen in Sachanlagen beliefen sich auf 3,8 Mio. € (VJ: 3,5 Mio. €) und entfielen im Wesentlichen auf Umbauten von Büroflächen und den Umbau und Umzug der Kamerabestückung in neue Räumlichkeiten als auch auf Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung.
Die Finanzanlagen erhöhten sich auf 27,8 Mio. € (VJ: 3,9 Mio. €) durch die Gründung der Tochtergesellschaft Basler Vision Technology (Beijing) Co., Ltd. in China und die Akquisition der Silicon Software GmbH. Details zu den Beteiligungsverhältnissen sind dem Anhang zu entnehmen.
Die Vorräte verringerten sich gegenüber dem Vorjahr um 1,5 Mio. € auf 17,6 Mio. €. Dies resultiert aus dem aktiven Management und einer verbesserten Planung hinsichtlich der Bedarfe für die Produktion. Abwertungsrisiken bestehen nicht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich um 3,2 Mio. € auf 16,6 Mio. €. Der hohe Anstieg zum Jahresende ist insbesondere begründet in Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen aus der Gewinnausschüttung und Lizenzgebühren.
Die Bankguthaben und Kassenbestände wiesen einen um 7,7 Mio. € niedrigeren Saldo aus als im Vorjahr, im Wesentlichen beeinflusst durch die M&A Transaktionen. Das Gesamtvermögen stieg um 26,8 % gegenüber dem Vorjahr auf 93,8 Mio. €.
Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 19,4 % auf 54,7 Mio. €. Diese Eigenkapitalerhöhung resultiert aus dem Jahresüberschuss zuzüglich der zwanzigprozentigen Zahlung des Kaufpreises für die Silicon Software Akquisition mit eigenen Aktien abzüglich der Ausschüttung einer Dividende von 6,5 Mio. € und dem Kauf eigener Anteile in Höhe von 0,6 Mio. €.
Das gezeichnete Kapital - bestehend aus 3,5 Mio. nennwertlosen Inhaberaktien - beträgt unverändert 3,5 Mio. €. Als Abzugsposten davon wird der Nennbetrag eigener Anteile in Höhe von 0,29 Mio. € (VJ: 0,29 Mio. €) berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten stiegen um 10,8 Mio. € auf 33,3 Mio. € an. Ursächlich hierfür ist eine Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Verpflichtungen zur Einzahlung einer Kapitalerhöhung für unsere Tochtergesellschaft in China und bewerteten Verbindlichkeiten für earn-out Komponenten der M&A Transaktionen. Das Bestellobligo betrug zum Stichtag 6,8 Mio. € (VJ: 18,0 Mio. €). Vorzeitige Zahlungsverpflichtungen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben.
Neben den bereits erwähnten Kennzahlen werden weitere Leistungsindikatoren gemessen und zum Zwecke der Konzernsteuerung verwendet.
Die Produktivität des Unternehmens wird unter anderem anhand des Ergebnisses pro Mitarbeiter (EBITDA geteilt durch Vollstellenäquivalente) gemessen. Nach einer nahezu Verdopplung in 2017 durch den starken Umsatzanstieg sank das Ergebnis pro Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2018 plangemäß um 39 % auf 36,1 T€ und liegt damit etwa auf dem Mittelfrist-Richtwert. Die Absenkung ist eine Folge des gewollten Aufskalierens des Unternehmens. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Organisation Außerordentliches geleistet. Die Anzahl der Mitarbeiter war auf ein Umsatzniveau von 110 Mio. € ausgelegt, erwirtschaftet wurden jedoch Umsatzerlöse von rund 150 Mio. €. Insofern wurde die Organisation im Geschäftsjahr bei etwa stabilem Umsatz nachgeführt, um sie vor Ermüdung zu bewahren und die mittelfristigen Wachstumschancen adäquat zu nutzen. Es wurden 65 Vollstellenäquivalente aufgebaut. Im Rahmen des Lean Management-Systems wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Effizienz der Basler AG zu steigern.
Die Bruttoergebnismarge erhöhte sich leicht von 64,6 % im Vorjahr auf 65,7 %. Das Management ist bestrebt, die Bruttomarge langfristig im Bereich von 60 - 65 % zu halten, um die Volumenstrategie nachhaltig mit hoher Innovationskraft vorantreiben zu können.
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| EBIT | 21,4 | 26,4 |
| Vorräte | 17,6 | 19,1 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 3,2 | 3,7 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -6,2 | -8,9 |
| Anlagevermögen | 38,7 | 13,1 |
| Capital employed | 53,3 | 27,0 |
| ROCE (EBIT/ Capital employed) | 40% | 98% |
Der ROCE betrug zum Geschäftsjahresende 40 % (VJ: 98 %).
Für die kommenden Jahre plant das Management trotz erheblicher Zukunftsinvestitionen mit einer Gesamtkapitalrendite von etwa 30 %. Diese Steuerungskennzahl fließt jedoch nachrangig gegenüber Umsatzwachstum und Vorsteuerrendite in die Unternehmenssteuerung ein. Darüber hinaus strebt die Unternehmensleitung eine finanzielle Unabhängigkeit auch in Zeiten schwacher Konjunktur an und steuert das Unternehmen aus diesem Grund mit einem verhältnismäßig hohen Finanzmittelbestand.
Das Working Capital (Vorräte plus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) betrug zum Geschäftsjahresende 14,6 Mio. € (VJ: 13,9 Mio. €). Der Anstieg resultiert insbesondere aus dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen wie bereits weiter oben berichtet. Für die kommenden Jahre strebt der Basler Konzern ein Working Capital Niveau im Bereich von 17% vom Umsatz an. Zur Erreichung dieses Ziels werden Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Working Capitals durch ein interdisziplinäres Team vorangetrieben.
Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme) sank von 62 % im Jahr 2017 auf 58 % zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind dem Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSR-Richtlinie unter Punkt 11 zu entnehmen.
Nach dem sehr starken Marktwachstum von 2017 beruhigten sich die Märkte in 2018 und zeigten eine Gegenschwingbewegung. Gemäß VDMA (Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau) reduzierte sich das Marktwachstum von 5 % in 2017 auf 2 % in 2018. In diesem Marktumfeld startete die Basler AG mit einem hohen Umsatzniveau ins Jahr. Im Verlauf des Geschäftsjahres reduzierten sich die Umsätze und stabilisierten sich schließlich zum Jahresende. Die Auftragseingänge stiegen bereits im vierten Quartal wieder an und notierten sogar 3% gegenüber dem Vergleichsquartal aus dem Vorjahr. Die Umsatzerlöse lagen mit 117,8 Mio. € unter dem Vorjahresniveau. Damit wurde der zu Jahresbeginn prognostizierte Umsatzkorridor von 110 bis 130 Mio. € erreicht. Die Vorsteuerrendite von 17,7 % übertraf trotz des schwierigen Marktumfelds den ursprünglichen Prognosekorridor von 9-11 %. Durch ein erhebliches Einstellungsprogramm und anorganischen Erweiterungsinvestitionen im Bereich Produkt (Bildeinzugskarten; Silicon Software GmbH) und Marktzugang (China; MVLZ Sanbao Xingye) konnte Basler sich jedoch weitere Wettbewerbsvorteile im Laufe des Geschäftsjahres erarbeiten. Infolge des kontinuierlichen Ausbaus des Produktportfolios und der Vertriebs- sowie Marketingorganisation verfügt Basler Ende 2018 über eine sehr breite Angebotspalette und einen der qualitativ besten und am weitesten reichenden Marktzugänge in seiner Branche. Die Marke Basler hat einen führenden Bekanntheitsgrad und steht bei Kunden für hohe Zuverlässigkeit, Einfachheit in der Anwendung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Hochmotiviert und kontinuierlich bestrebt, mehr zu erreichen, nimmt sich der Basler Konzern vor, in den kommenden vier Jahren ein Umsatzniveau von 250 Mio. € zu erreichen. Neben einem weiteren Ausbau der starken Marktposition im Bereich der Fabrikautomation, sollen benachbarte Marktfelder wie beispielsweise Medizintechnik, Verkehrstechnik und Logistik weiter erschlossen und die technologischen Möglichkeiten von Embedded Vision Technologie und 3D-Kameratechnologie nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus wird sich Basler sukzessive vom Kameralieferanten zum Vollsortimentsanbieter für Bildverarbeitungskomponenten wandeln. Aufgrund der Fortschritte des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie den Potenzialen im Bereich Markt und Technik fühlt sich das Management-Team in seiner strategischen Ausrichtung bestätigt und blickt mit Zuversicht und Motivation in die Zukunft.
Es ist das Ziel der Basler AG, ihre Aktionäre am Erfolg zu beteiligen und gleichzeitig genügend Liquidität vorzuhalten, um den Wachstumskurs des Unternehmens fortsetzen zu können. Auf Basis der guten Geschäftsergebnisse 2018 und der bestehenden Dividendenpolitik wird der Hauptversammlung im Mai 2019 die Auszahlung einer Dividende in Höhe von 1,59 (VJ: 2,02) Euro pro bezugsberechtigter Aktie (entspricht 5,0 Mio. €) vorgeschlagen. Sollte die Hauptversammlung diesem Vorschlag zustimmen, würden 30 % des Konzernjahresüberschusses an die Anteilseigner ausgeschüttet.
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Nach einem Jahr der Stabilisierung im stagnierenden Marktumfeld und der Nachführung der Organisation geht der Basler Konzern für das Geschäftsjahr 2019 von unverändert schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen und einer niedrigen einstelligen organischen Wachstumsrate aus. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme, dass sich die Wachstumsrate der Fabrikautomationsmärkte verlangsamen wird und der Investitionszyklus in der Elektronikindustrie in 2019 erneut schwach, jedoch nicht schwächer ausfallen wird als bereits in 2018. Im Bereich der Medizin- und Logistikanwendungen geht die Basler AG von stabilen Wachstumsraten aus. Der Vorstand schließt sich den Einschätzungen von Branchenverbänden und MakroÖkonomen an, wonach sich das Wachstum in den größten Volkswirtschaften weiter verlangsamen wird, jedoch für 2019 keine Rezession zu erwarten ist. Die Berenberg-Bank geht in ihrem Jahresausblick von einem realen BIP-Wachstum in Höhe von 2,6 % aus. Der VDMA rechnet für die wichtigsten Maschinenbaustandorte wie USA und Deutschland in 2019 mit moderaten Zuwachsraten von 1,8 bis 2,9 %, für Japan lediglich mit 1,0 %, während für China ein Wachstum von 6,6 % vorhergesagt wird. In den USA könnte die Nachfrage aufgrund des technologiegetriebenen Strukturwandels weiter steigen. Aus der "Made in China 2025"-Strategie der chinesischen Regierung, der Steigerung der Lohnkosten und der Ausrichtung auf Digitalisierung der Arbeitsprozesse ergeben sich deutliche Wachstumsimpulse für Automatisierung und Bildverarbeitung. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass an diesem Trend zunehmend lokale chinesische Unternehmen partizipieren werden (siehe auch Risikobericht 5.4). Weiterhin wird abzuwarten sein, ob sich die Handelskonflikte zwischen China und den USA weiter verschärfen und welche Auswirkungen dieses auf das Investitionsverhalten Chinas haben wird. (Quelle: VDMA Maschinenbau Konjunktur International Nov.). Der Verband der Hersteller von Maschinen und Anlagen für die Halbleiterindustrie (SEMI) geht sogar von einem Absinken der Konjunktur für 2019 von 7,8 % gegenüber 2018 aus. (Quelle: Marktstudie SEMI).
Der Vorstand der Basler AG erwartet unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Marktaussichten und der anorganischen Geschäftsentwicklung trotz der sich eintrübenden Makroökonomie eine zweistellige Umsatzsteigerung gegenüber Vorjahr. Er plant für die Basler AG mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von ca. 90 bis 110 Mio. €.
Mit Blick auf das Mittelfristziel, im Jahr 2022 die Umsatzschwelle im Konzern von 250 Mio. € zu überschreiten, räumt der Vorstand bis auf Weiteres profitablem Umsatzwachstum Priorität gegenüber einer isolierten Optimierung der Profitabilität ein und rechnet entlang des kontinuierlichen Ausbaus der Organisation bei der Vorsteuerrendite mit einem Mittelfristrichtwert von 12 %. Für das Geschäftsjahr 2019 plant Basler mit einer Vorsteuerrendite innerhalb eines Korridors von 6 bis 8 %. Darüberhinausgehende Erträge werden möglichst reinvestiert - vorrangig für zusätzliches Personal in den Funktionsbereichen Vertrieb, Marketing sowie Forschung & Entwicklung, um so nachhaltiges Umsatzwachstum über die nächsten Jahre gewährleisten zu können.
Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie mit dem Ziel, den Umsatz des Konzerns bis 2022 auf über 250 Mio. € ansteigen zu lassen, ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet zu minimieren.
Das Chancen- und Risikomanagementsystem der Basler AG hat zum Ziel,
| ― | Chancen- und Risiken der Basler AG systematisch zu erfassen und zu bewerten, |
| ― | innerhalb des Führungskräfte-Teams Transparenz über Chancen und Risiken zu erzeugen, |
| ― | Handlungsspielräume zu schaffen, die ein bewusstes Eingehen von Chancen und Risiken ermöglichen, um nicht akzeptable Risiken zu vermeiden und vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren, |
| ― | sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. |
Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie, der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung. Im Geschäftsjahr 2013 wurde die Risikostrategie verabschiedet und eine Software zur standardisierten Erhebung und Messung der Risiken eingeführt. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden Risiken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und monetärer Höhe quantifiziert und Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung) gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde nicht überschritten. Im Geschäftsjahr 2018 wurden erstmalig auch Chancen im Rahmen der Risikoerhebung betrachtet und bewertet. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem (IKS), das interne Qualitätsmanagementsystem und schließlich die jährliche externe Prüfung im Rahmen der DIN EN ISO 9001:2015.
Gegenstand dieser Kategorie ist das Geschäftsmodell, die Aufbau- und Ablauforganisation, die IT und Kommunikation, die Informationsbeschaffung und das Personal.
Das Unternehmen ist funktional organisiert. Die Tochtergesellschaften in USA, Singapur, China und Mannheim sind mit direkter Berichtslinie an den Vorstand angebunden. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege sollen die Flexibilität und den Austausch der Mitarbeiter untereinander selbst bei zunehmendem Wachstum erhalten. Um die wachsende Organisation adäquat zu steuern, erfolgen neben aufbauorganisatorischen zudem ablauforganisatorische Maßnahmen. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lean Management Ansatzes ist das Unternehmen im Stammgeschäft auf seine wesentlichen Wertströme ausgerichtet und arbeitet kontinuierlich daran, diese in ihrer Effizienz zu steigern. Darüber hinaus gibt es einen Strategy-Deployment-Prozess, der das Herunterbrechen der Unternehmensstrategie bis auf Arbeitsebene sicherstellt.
Als Technologieunternehmen ist die Basler AG in einem hohen Maße abhängig vom Know-how und dem Engagement der Mitarbeiter. Daher werden, wie unter Punkt 11 berichtet, diverse Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und Weiterentwicklung ergriffen. Darüber hinaus wird aktiv daran gearbeitet, innovationsfördernde Strukturen, Abläufe, Verhaltensweisen und Kulturelemente trotz zunehmender Unternehmensgröße zu erhalten. Es wird eine Organisation angestrebt, die in der Lage ist, das Bestandsgeschäft weiter zu optimieren und sich gleichzeitig agil und innovativ in neue Technologie- und Marktfelder zu begeben.
Eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre wird sein, das Mitarbeiterwachstum an allen Standorten des Unternehmens effektiv und effizient zu gestalten sowie die neu akquirierten Unternehmenseinheiten in Mannheim und China wirkungsvoll in die bestehenden Strukturen von Basler zu integrieren. Darüber hinaus müssen zunehmend interne und externe Prozesse digitalisiert werden. Bezüglich IT und Informationsbeschaffung verweisen wir auf Punkt 6 des Lageberichtes.
Die Basler AG ist nicht tarifgebunden und bezieht sich in Entgeltfragen auch nicht auf bestehende Tarifverträge. Zusammen mit dem Betriebsrat hat die Basler AG eine Entgeltsystematik eingeführt, welche die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelt. Diese Gehaltssystematik beruht auf Eckstellenbeschreibungen, welche personenunabhängig erstellt und von einem externen Institut bewertet werden. Damit ist eine geschlechtsneutrale und personenunabhängige Eingruppierung gewährleistet. Diese Entgeltstruktur ist im Unternehmen veröffentlicht und für alle Mitarbeiter transparent. Die Betriebsvereinbarung regelt, nach welchen Erfahrungszeiten neue Stelleninhaber das Referenzgehalt erreichen. Über die Referenzgehälter hinaus kann es Leistungszulagen geben.
Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein Kredit- und Forderungsmanagement begegnet, in dessen Rahmen unsere größeren Kunden einer laufenden Bonitätsprüfung unterzogen und dem Rating entsprechend Kreditlimits im System hinterlegt werden. Bei Überschreitung der Kreditlimits erfolgt eine Prüfung und weitere Waren werden ggf. nicht ausgeliefert. Ausstehende Forderungen unterliegen einem dreistufigen Mahnverfahren. Hat der Kunde ausstehende Rechnungen in der Mahnstufe zwei noch nicht beglichen, wird von einer weiteren Auslieferung in der Regel abgesehen. Ausfallrisiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 0 T€ (VJ: 2 T€) gebucht. Auch wenn der asiatische Geschäftsanteil in Zukunft deutlich ansteigen wird und der Marktzugang in China ab 2019 direkt erfolgt, erwartet das Management absehbar für den Konzern keine substanzielle Verschlechterung des Forderungsausfallrisikos.
Die Steuerung der Liquidität erfolgt in Zusammenarbeit von Rechnungswesen, Controlling, Vertrieb und Strategischem Einkauf. Basierend auf der Vierjahresplanung und dem Budget für das laufende Geschäftsjahr erfolgt eine Liquiditätsplanung, welche regelmäßig aktualisiert wird und Bestandteil der monatlichen Berichterstattung ist. Auf dieser Grundlage kann der Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkannt und ggf. frühzeitig finanziert werden.
Die Gesellschaft hat in den vergangenen Jahren einen kontinuierlich positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit erzeugt, aus dem zusätzlich zu den Finanzierungsverbindlichkeiten auch die Investitionen finanziert werden konnten und sich darüber hinaus ein Bankbestand von 31,8 Mio. € zum Stichtag der Berichtsperiode ergab. Die Summe aus Finanzmittelbestand, positivem freien Cashflow und bestehenden freien verfügbaren Linien bei Kreditinstituten deckt den zukünftigen Finanzbedarf der Gesellschaft auf absehbare Zeit. Zusätzlich nutzt die Basler AG als mittelständisches Technologieunternehmen mit hohen F&E-Ausgaben sowie positiven Ratings die Möglichkeit, sich über zinsgünstige KfW-Mittel zu finanzieren.
Aufgrund der guten Ertragslage und der Eigenkapitalstärke der Gesellschaft besteht aus Sicht des Basler Managements aktuell kein Liquiditätsrisiko.
Währungsrisiken werden im Rahmen der Währungssicherungsstrategie größtenteils durch den sogenannten Natural Hedge minimiert. Umsatzerlöse in Fremdwährung - insbesondere USD und JPY -werden soweit möglich verwendet, um Material- und Personalkosten in ebendiesen Währungen zu decken. Verbleibende Überschüsse werden teilweise über Devisentermin- oder Devisenoptionsgeschäfte abgesichert. Währungsderivate werden ausschließlich als Hedging-Instrumente verwendet.
Zinsrisiken bestehen aufgrund festverzinslicher Darlehen nur in geringem Maße. Im kommenden Geschäftsjahr kommt zu den o.a. wesentlichen Fremdwährungen noch ein signifikantes Volumen an Chinesischen Yuan (CNY) hinzu.
Grundsätzlich besteht das Risiko einer gewissen Abhängigkeit von Zulieferern technologischer Komponenten. Auf der Seite der Zulieferer wird das Risiko durch den Aufbau stabiler langfristiger Geschäftsbeziehungen, regelmäßige Lieferantenaudits und die laufende Beobachtung der Beschaffungsmärkte reduziert. Soweit technisch möglich und ökonomisch sinnvoll, wird eine Second Source aufgebaut. Weiterhin sind Prozesse und Systeme implementiert, um die kurzfristige Verfügbarkeit und Liefertermintreue von Zukaufkomponenten sicherzustellen. Insgesamt wird die Situation auf dem Beschaffungsmarkt trotz weiterer Zusammenschlüsse und dem Risiko von Allokation und Naturkatastrophen als mittleres Risiko bewertet. Diesem Risiko wird mit professionellem Supply Chain Management, erhöhten Lagerbeständen auf kritischen Bauteilen, einem breiten Produktportfolio und dem weiteren Ausbau der Markführerschaft bzw. einer Verbesserung der Verhandlungsposition begegnet.
Es besteht das Risiko, dass sich kurzfristig das Marktwachstum aufgrund der makroökonomischen und geopolitischen Situation weiter abschwächen wird. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten abgegebenen Prognosen gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Prozentbereich bei Anwendungen in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualem Wachstum in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder der Medizintechnik, aus. Da die Basler AG kontinuierlich ihr Produktportfolio erweitert und die Diversifizierung in neue Anwendungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell als skalierbar und zukunftssicher eingestuft.
Das Kamerageschäft in Investitionsgütermärkten hat durch seinen breiten Branchen- und Kundenportfoliomix sowie durch seinen Design-In-Charakter eine verhältnismäßig geringe Volatilität. Infolge der Fokussierung der Basler AG auf die Volumensegmente des Marktes für Bildverarbeitungskomponenten in Verbindung mit dem aktiven Bearbeiten neuer Anwendungsfelder nimmt der Umsatzanteil mit Kunden außerhalb der industriellen Massenproduktion langfristig zu und verbessert so die Risikostruktur des Umsatzes.
Durch immer neu entstehende Anwendungsfelder für Bildverarbeitung und das Fehlen substituierender Technologien wird der Markt für Kameratechnik in der Investitionsgüterindustrie auf absehbare Zeit aller Voraussicht nach weiter kontinuierlich wachsen. Temporär kommt es in einzelnen Zielmärkten jedoch regelmäßig zu Nachfrageschwankungen. Dies gilt besonders für Investitionsgütermärkte in der Halbleiter- und Elektronikindustrie.
Die höhere Dynamik der asiatischen Märkte erhöht tendenziell die Volatilität des Geschäftes des Basler Konzerns und erfordert eine höhere Anpassungsfähigkeit der Aufbau- und Ablauforganisation. Zudem wird in den kommenden Jahren eine zunehmende Lokalisierung erforderlich sein, um eine enge Nähe zu den Hauptabsatzmärkten zu gewährleisten.
Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras hat sich im abgelaufenen Jahr erhöht. Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Übernahmen und durch aggressiv investierende chinesische Wettbewerber aus der Videoüberwachungsbranche verändert. Der Basler Konzern hat gegenüber seinen Wettbewerbern einen Vorsprung bei Produktportfolio, Marktzugang und Markenbekanntheitsgrad. Basler strebt an, seine Marktposition relativ zum Wettbewerb sukzessive auszubauen. Das Wettbewerbsumfeld ist hoch fragmentiert und geprägt von vielen kleinen Nischenanbietern. Die fünf größten Wettbewerber von Basler sind: Teledyne-Dalsa/E2V (Kanada), FLIR (USA), TKH Group/Allied Vision (Deutschland), Toshiba-Teli (Japan) und IDS-Imaging (Deutschland). Die neu in den Markt eingetretenen chinesischen Wettwerber HIK Vision und Dahua rangieren zwar aktuell auf einem deutlich geringeren Umsatzniveau mit Industriekameras, sie werden jedoch vom Management der Basler AG aufgrund ihrer Finanzkraft und Kompetenz als sehr ernst zu nehmende Wettbewerber eingestuft.
Dem Risiko der Marktpreis- und Margenerosion wird mit robusten und innovativen Produkten begegnet. Ein schlankes Produktdesign, die Nutzung von Plattformarchitekturen ebenso wie Lean Manufacturing sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit und die Differenzierungskraft des Unternehmens. Darüber hinaus werden durch die Volumenstrategie Wettbewerbsvorteile über Skaleneffekte erzielt.
Eine feindliche Übernahme der Basler AG kann bei der heutigen Aktionärsstruktur mit der Norbert Basler Holding GmbH als mehrheitlicher Anteilseigner nahezu ausgeschlossen werden. Die Aktionärsstruktur wird gleichwohl laufend auf Verschiebungen überprüft. Weiterhin hält die Basler AG zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs eigene Anteile in Höhe von 294.281 Aktien.
Das Risiko, dass sich politische Ereignisse katastrophal auf das Geschäft auswirken, ist aufgrund der regionalen Diversifizierung des Kamerageschäftes in fast 60 Länder, wovon über 20 Länder zur OECD gehören, überschaubar. Mögliche Erstreiheneffekte eines Brexits auf die Erträge der Basler AG werden aufgrund des begrenzten Absatzes sowie alternativer Lieferketten gering eingeschätzt. Der Umsatz mit Kunden aus Großbritannien lag im abgelaufenen Geschäftsjahr im niedrigen einstelligen Mio. € Bereich. Die Materialeinkäufe aus Großbritannien betragen mehrere Millionen Euro, diese werden jedoch größtenteils von einem internationalen Konzern bezogen, der auch von Standorten außerhalb Großbritanniens liefern kann, und in Euro fakturiert. Die Risiken aus dem Handelskonflikt zwischen USA und China sind aufgrund der Größe dieser Absatz- sowie Beschaffungsmärkte deutlich höher. Kurzfristig könnte die Unsicherheit zu zögerlichem Verhalten bei Ausrüstungsinvestitionen führen und damit die Nachfrage nach Bildverarbeitungskomponenten für ebendiese Ausrüstungsgüter negativ beeinflussen. Erhöhte Zolltarife könnten Kunden langfristig zu einem Wechsel zu lokalen Lieferanten, sofern vorhanden, motivieren. Basler ist mit seinen Produktionsstätten in Deutschland und Singapur im Vergleich zum Wettbewerb jedoch relativ stabil aufgestellt.
Der Gefahr rechtlicher Risiken wird durch entsprechende Versicherungen vorgebeugt. Darüber hinaus wird laufend das Know-how der Rechtsabteilung verbessert. Die Rechtsabteilung wird in Vertragsverhandlungen sowie in Change-Prozesse eingebunden. Zusätzlich werden in schwierigen Fällen externe Spezialisten auf dem Gebiet der Rechts- und Steuerberatung hinzugezogen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems und im Zuge schützenswerter Informationen wurde sich darüber hinaus mit dem Thema Geschäftsschädigung durch eigene Mitarbeiter beschäftigt. Derzeit gibt es keine Anzeichen für kriminelle Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Aufbau und die Pflege der Marke Basler sind unabdingbare Bestandteile der Wettbewerbsfähigkeit und werden entsprechend rechtlich geschützt. Der Name und das Logo von Basler sowie wesentliche Produktnamen sind eingetragene und geschützte Marken.
Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine zeitgerechte und hochwertige Produktentstehung, um dem Risiko der strategischen Fehlentscheidungen in technologischer Sicht zu begegnen. Die implementierten Prozesse und Planungsinstrumente werden laufend überprüft und den Bedürfnissen entsprechend angepasst, sodass Entwicklungsprozesse im Rahmen normaler Abweichungen termin- und budgetgetreu abgeschlossen werden können. Im Geschäftsjahr 2018 wurde erneut die mittlere Durchlaufzeit von Produktentwicklungen deutlich reduziert.
Die Produktion entspricht modernen Standards und ist organisatorisch darauf ausgerichtet, Schwankungen im Auftragseingang zu bewältigen sowie eine angemessene Kapazitätsauslastung von Mitarbeitern und Maschinen umsetzen zu können. Die maximale Maschinenkapazität betrug in 2018 rund 900.000 Einheiten (Kalkulation basierend auf 3-Schicht-Betrieb). Damit ist Basler sehr gut auf die Nachfrage der kommenden Jahre vorbereitet. Das Produktionssystem war und ist in der Lage, einen Mehrbedarf von mindestens 30 % gegenüber der Budgetplanung abzufedern. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Geschäftsjahres 2017 und einer gewissen Intransparenz und hoher Volatilität die Entwicklung der asiatischen Märkte betreffend, nimmt das Management zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bewusst überschaubare Leerkosten in Kauf.
Die Qualität der Produkte wird im Rahmen eines integrierten Qualitätsmanagementsystems überwacht. Teil dieses Systems ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie EN ISO 13485. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung des Systems durch externe Auditoren sowie eine regelmäßige Bewertung durch interne Audits und Management Reviews durch den Vorstand.
Die produktive Rekrutierung und Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen sind in der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine große Herausforderung und stellen damit ein wachstumsbegrenzendes Risiko dar. Diesem Risiko wird durch ein professionelles Personalmarketing, ein standardisiertes Onboarding sowie durch eine offene und attraktive Unternehmenskultur erfolgreich begegnet. Im Geschäftsjahr 2018 hat Basler 63 neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingestellt. Hinzu kamen auf Konzernebene 46 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Silicon Software.
Die erfolgreiche Integration der akquirierten Unternehmen stellt die Basler AG vor operative Herausforderungen. Die Integrationen laufen bisher plangemäß und werden jeweils durch ein dezidiertes Projekt- sowie Change-Management begleitet. Der Vorstand und die erste Führungsebene sind stark in die Integrationsprojekte involviert. Die Fortschritte werden regelmäßig überwacht. Die rechtliche Verschmelzung der Mycable GmbH wurde zum 01.01.2019 vollzogen.
Als Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für die Investitionsgüterindustrie schätzt der Vorstand das unternehmensstrategische Risiko unverändert als gering ein. Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass es gegenwärtig keine flächendeckende Ersatztechnologie für Kameras gibt und maschinelles Sehen sowohl in der Industrie-/Fabrikautomation als auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Verkehrstechnik, der Medizintechnik, der Logistik oder bei Systemanbietern für den stationären Einzelhandel zunehmend wichtiger wird. Da die Bildverarbeitungskomponenten von Basler typischerweise in Maschinen und Geräten integriert werden und über den Lebenszyklus der Gerätegeneration aufgrund hoher Wechselhürden des Kunden meist gesetzt sind, ergibt sich darüber hinaus ein recht stabiles sowie planbares Geschäft, wenngleich zu erwähnen ist, dass die Planbarkeit mit zunehmendem asiatischem Projektgeschäft abgeschwächt wird.
Da Basler seine Aktivitäten sowohl auf neue Produkte als auch auf das Erschließen neuer Absatzmärkte und Anwendungsfelder ausrichtet und damit seine Umsatzchancen kontinuierlich verbreitert, ist das Risiko einer unterdurchschnittlichen Entwicklung des Unternehmens im Vergleich zum Markt insgesamt überschaubar. Durch die Ausweitung der Zielmärkte reduzieren sich die ohnehin gering ausgeprägten Abhängigkeiten von einzelnen Vertikalmärkten weiter kontinuierlich.
Der asiatische Absatzmarkt - im Besonderen China - wird aller Voraussicht nach mittelfristig weiterhin die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Aufgrund der guten Marktzugänge und der Ausrichtung des Produktportfolios ist die Basler AG sehr gut positioniert, diesen Trend für sich zu nutzen. Der Chance überproportionaler Wachstumsraten steht das Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit von relativ wettbewerbsintensiven und zyklischen asiatischen Märkten gegenüber. Es ist zu erwarten, dass der Neueintritt finanzstarker chinesischer Konkurrenten die Wettbewerbsintensität zukünftig weiter steigern wird. In diesem Spannungsfeld versucht das Management der Basler AG durch eine ausgewogene Investitionspolitik, ein nachhaltiges profitables Wachstum für das Unternehmen sicherzustellen.
Das Risiko einer rezessiven konjunkturellen Abschwächung hat sich in den vergangenen Monaten signifikant erhöht. Diesem Risiko begegnet der Vorstand mit einer soliden Liquiditätspolitik und einer kontinuierlichen Reflektion der Balance zwischen langfristig wirkenden Wachstumsinvestitionen, hauptsächlich Personalaufwand, und kurzfristiger Profitabilität.
Bei Ausbleiben makroökonomischer Krisen geht das Management davon aus, die mittelfristig (bis 2022) geplante Umsatzschwelle von 250 Mio. € bei einer EBT-Marge von mindestens 12 % realisieren zu können.
Der kumulierte Erwartungswert der zehn größten Risiken (ohne Wachstumsrisiken) beträgt 10 Mio. €. Der Erwartungswert ist die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit der möglichen Auswirkung. Gegenüber stehen Chancen in Höhe von 2 Mio. €. Durch das aktive Management werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken reduziert.
Vorgänge von besonderer Bedeutung außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, welche nicht im Lagebericht beschrieben sind, waren nicht zu verzeichnen.
Der Vorstand der Basler AG ist verantwortlich für die Erstellung und die Richtigkeit des Konzernjahresabschlusses sowie des Konzernlageberichts. Diese werden durch die Einbindung der Rechnungslegungsprozesse der Basler Gruppe und das konzernweite Qualitätsmanagement-System sichergestellt. Die Prozesse sind grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie einer strikten Funktionstrennung aufgesetzt. Unterstützt werden sie durch das konzernweite SAP-System mit einem dezidierten Berechtigungskonzept.
In diesem System sind die Bilanzierungsgrundsätze sowie Kontrollen zur Überwachung der Prozess- und Datenqualität für eine automatisierte Abschlusserstellung hinterlegt.
Die Abschlussprozesse sind weitestgehend automatisiert und werden durch geeignete EDV-gestützte Workflows gesteuert. Sowohl unterstützt durch Stichprobenprüfungen, plausibilisierende und manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software wird die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten der Rechnungslegung regelmäßig überprüft.
Der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss der Basler AG befassen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie der Prüfungsaufträge und Prüfungsschwerpunkte.
Aufgrund des hohen Exportanteils von Basler erfolgt ein großer Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung. Aus Umsatzerlösen abzüglich Materialeinkäufen und sonstiger Kosten in jeweiliger Fremdwährung entstanden bisher insbesondere Zahlungsüberschüsse in USD sowie JPY und ab dem Geschäftsjahr 2019 kommen durch den direkten Marktzugang chinesische CNY hinzu. Grundsätzlich werden Fremdwährungsguthaben in EUR getauscht sowie mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft entstehende Fremdwährungsüberschüsse über Devisentermingeschäfte abgesichert, deren Laufzeit in der Regel zwölf Monate nicht übersteigt. Dadurch sollen Währungsrisiken aus Wechselkursschwankungen minimiert werden.
Um langfristige Umsatzerlöse gegen Wechselkursschwankungen abzusichern, werden gelegentlich auch Devisenoptionsgeschäfte abgeschlossen. Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte werden nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt, sondern dienen lediglich der Minimierung der Fremdwährungsrisiken. Zum Bilanzstichtag bestanden lediglich die im Anhang erwähnten derivativen Geschäfte in Fremdwährungen.
2011 hat die Basler AG einen Payer-Swap abgeschlossen, welcher als Hedge für einen geplanten Unternehmenskauf dienen sollte. Da das Grundgeschäft nicht zustande kam, wurde die Bewertungseinheit im Geschäftsjahr 2012 aufgelöst und der Swap wird seitdem zum Marktwert bilanziert. Per 31.12.2018 beträgt der Marktwert -347 T€. Im Geschäftsjahr 2018 wurde aufgrund der Marktbewertung, bedingt durch die Reduzierung des Nominalbetrages, ein Ertrag von 126 T€ gebucht.
Basler schließt derivative Geschäfte ausschließlich mit seinen Hausbanken ab. Das Risiko eines Ausfalls der Kontrahenten sehen wir als sehr gering an.
Der Vorstand der Basler AG besteht aus vier Mitgliedern mit folgenden Ressortaufteilungen: Dr. Dietmar Ley verantwortet die Bereiche Forschung & Entwicklung sowie Personal und Organisationsentwicklung, John P. Jennings die Bereiche Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften, Arndt Bake zeichnet für Marketing und New Business und Hardy Mehl ist für Produktion, Einkauf und Logistik, Finanzen, Recht und Investor Relations verantwortlich.
Die Satzung der Basler AG sieht für die Ernennung und Abberufung von Vorständen folgende Regelung vor:
"Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands zu stellvertretenden Vorsitzenden."
Die Satzung der Basler AG kann nur durch die Hauptversammlung und dort nur mit drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden.
Das Grundkapital der Basler AG in Höhe von 3,5 Mio. € ist eingeteilt in 3,5 Mio. nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Herr Norbert Basler, Großhansdorf, hat den Vorstand darüber informiert, dass er mit Vertrag vom 14.09.2015 seine bis dahin im Privatbesitz gehaltenen Aktien in die Basler Beteiligungs-GmbH & Co. KG eingebracht hat. Weiterhin hat Herr Norbert Basler den Vorstand am 14.12.2017 darüber informiert, dass die Aktien nunmehr in die Norbert Basler Holding GmbH eingebracht wurden. Die Norbert Basler Holding GmbH hält per 31.12.2018 1.843.384 Aktien und somit 52,67 % der Stimmrechte an der Basler AG.
Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe oder des Rückkaufs eigener Aktien sind in der Satzung wie folgt geregelt:
"Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 16.05.2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 1.750.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 3.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag festzulegen."
Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 30.06.2019 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden. Der Erwerb darf nach Wahl der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots bzw. einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (iii) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Tauschangebot gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens bzw. durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die so erworbenen Aktien und die bereits früher erworbenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Gewährung von Aktien an sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen zu verwenden, soweit diese Personen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu deren Bezug berechtigt sind.
Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Wandel- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus durch die Gesellschaft oder von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegebenen Wandel-, Teilschuld- oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu verwenden.
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung bezüglich des Erwerbs eigener Aktien und deren Verwendung jeweils unterrichten. Weitere Sachverhalte nach § 315 Abs. 4 HGB liegen nicht vor.
Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex, Erläuterungen zu unseren Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf unserer Internetseite (www.baslerweb.com) unter dem Punkt Investoren → Corporate Governance.
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vergütung der Organe der Basler AG handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangangaben nach dem Handelsgesetzbuch sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt.
In marktüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die z.T. als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen.
Das Vergütungssystem für den Vorstand soll folgende Aspekte adressieren:
| ― | Langfristige Perspektive |
| ― | Ertragsstärke |
| ― | Wachstum |
| ― | Eigenkapitalstärke |
| ― | Leistungsorientierung |
| ― | Effizienz in der Umsetzung |
| ― | Transparenz für alle Beteiligten |
Daraus resultieren folgende Anforderungen an das Vergütungssystem:
| ― | Individuelle und angemessene Vergütung |
| ― | Ausrichtung auf nachhaltige Unternehmensentwicklung |
| ― | Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― | Mehrjährige Bemessungsgrundlage |
| ― | Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― | Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― | Relevante und anspruchsvolle Ziele und Kennzahlen |
| ― | Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― | Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― | Aufsichtsrat soll auf außerordentliche Entwicklungen reagieren können |
Mit jedem einzelnen Vorstand wird bei Vertragsabschluss bzw. Vertragserneuerung ein individuelles Zielgehalt vereinbart. Dessen Höhe ist dabei u. a. abhängig von:
| ― | Aufgaben und Verantwortung |
| ― | Leistung |
| ― | Marktgegebenheiten |
| ― | Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft |
| ― | Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens |
| ― | Externem Vergleichsumfeld |
| ― | Interner Vergütungsstruktur |
Für alle Vorstände wird ein gleicher prozentualer Anteil vom Zielgehalt definiert, der als Basis für die Berechnung der variablen Vergütung dient. Die Höhe des variablen Anteils berücksichtigt die sonstigen Regelungen im Unternehmen, die Üblichkeiten im Markt und die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex.
Für die Vorstände der Basler AG wird der variable Anteil auf 25 % vom Zielgehalt festgelegt.
Die strategische Zielsetzung eines profitablen Wachstumsunternehmens und unsere grundsätzliche Entscheidung für eine eigenkapitalstarke Unternehmensfinanzierung führen zur Bemessung des Unternehmenserfolgs nach Profitabilität und Wachstum.
Als geeignete Kennzahl für Profitabilität wird hier das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) im Verhältnis zum Umsatz angesehen.
Profitabilität = EBT/Umsatz
Als geeignete Kennzahl für Wachstum wird die prozentuale Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr angesehen.
Umsatzwachstum = Aktueller Umsatz/Vorjahresumsatz − 1
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Erwartungswerte als Zielvorgaben vereinbart. Die Zielvorgabe für die Profitabilität orientiert sich dabei an der langfristigen Rentabilitätserwartung und soll über die Jahre eine große Konstanz aufweisen. Die Umsatzerwartung berücksichtigt auch mittel- und kurzfristigere Einflüsse und wird daher von Jahr zu Jahr stärker schwanken.
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Toleranzbreiten vereinbart, die den Bereich des normalen Geschäftsverlaufes beschreiben. Die Toleranz soll so bemessen sein, dass ihr unterer Eckwert den Übergang von einem grundsätzlich befriedigenden zu einem unbefriedigenden Ergebnis markiert. Umgekehrt beschreibt der obere Eckwert die Grenze zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung.
Als Maß für die Zielerreichung dienen lineare Funktionen bezüglich Profitabilität und Wachstum: Diese Funktionen zeigen jeweils eine 100 %-ige Zielerreichung, wenn die nach dem Jahresabschluss festgestellten Werte für Profitabilität und Wachstum gerade den Erwartungswerten entsprechen. Sie zeigen eine 0 %-ige Zielerreichung, wenn die Erwartungswerte um die Toleranzbreite unterschritten werden. Sie werden negativ, wenn die Abweichungen nach unten noch größer ausfallen.
Profitabilität und Wachstum sind gleichermaßen wichtige Zielsetzungen. Im Zweifelsfall ist aber die Forderung nach Profitabilität dringender, als die nach stetigem Wachstum. Ausbleibende Profitabilität soll daher nicht unbegrenzt durch Wachstum kompensiert werden können, sodass der Erfüllungsgrad für das Wachstumsziel bei 400 % begrenzt wird. Die Erfüllungsgrade werden mit 50 % zu 50 % ausgeglichen gewichtet. Die Addition beider entsprechend gewichteten Erfüllungsgrade für Profitabilität und Wachstum ergibt das Maß für die Gesamt-Zielerreichung im Geschäftsjahr.
Die eingeforderte Begrenzung des variablen Vergütungsteils wird bei -100 % und bei +400 % vorgenommen.
Die Gesamt-Zielerreichung (-100 % bis +400 %) wird mit dem oben definierten variablen Anteil des Zielgehalts (25 % des vereinbarten Zielgehalts) multipliziert und ergibt damit den in € bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das abgelaufene Geschäftsjahr. Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25 % des Zielgehaltes (Malus) und 75 % des Zielgehaltes betragen.
Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht direkt zur Auszahlung. Um die geforderte Nachhaltigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustellen, werden die Ansprüche mittels einer BonusBank verzögert ausgezahlt und unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen Risiko einer substanziellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Lage. Für jeden Vorstand wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche geführt.
Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle Konto gebucht. Unter Berücksichtigung eines alten Saldos ergibt sich ein aktueller Kontostand. Sofern dieser Kontostand positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung vorgetragen und im nächsten Jahr berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder Bonuseinzahlungen kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.
Um einen besonderen Leistungsanreiz für den Vorstand zu schaffen und diesen zu motivieren, langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbeiten, hat der Aufsichtsrat beschlossen, einen Teil des Bonus in Aktien zu wandeln. Ab 2018 und befristet bis einschließlich 2020 wird ein individuell fixierter prozentualer Anteil des etwaigen zukünftigen Anspruchs auf variable Vergütung oberhalb der 100 % der Zielerreichung in Aktien gewährt. Hierbei kommt analog das bereits beschriebene BonusBank-Verfahren zur Anwendung.
Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem Fixgehalt (75 % des Zielgehaltes) und der Auszahlung aus der Bonus-Bank zusammen.
Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere Jahre im Mittel erfüllt, so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergütung in Höhe des Zielgehaltes. Werden die Ziele nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75 % des Zielgehaltes).
Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts- und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175 % des Zielgehaltes.
Hinsichtlich der Angaben zu den Empfehlungen nach Ziff. 4.2.5 Abs. 3 Satz 2 DCGK (Deutsche Corporate Governance Kodex) verweisen wir auf den Anhang.
Ein Vergütungsmodell wird nie alle Eventualitäten realer Einflüsse abbilden können. Es soll so einfach wie möglich sein und wird daher bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Randbedingungen versagen müssen.
Im Falle gravierender Krisen (z. B. Weltwirtschaftskrise 2008/2009) oder auch bei nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abbildbaren Erfolgen des Vorstands (z. B. strategische Erfolge oder Abwenden bedrohlicher Situationen) bietet ein solches Vergütungsmodell keine befriedigenden Ergebnisse.
Um diese systembedingten Nachteile eines geforderten Vergütungssystems zu mildern, behält sich der Aufsichtsrat der Basler AG zwei Möglichkeiten vor, in das System einzugreifen:
| ― | Verzögerte Auszahlung aus der Bonus-Bank |
| ― | Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank |
Im Fall außergewöhnlich schwieriger Umstände, insbesondere auch wenn die Auszahlung von Boni im Hinblick auf die Beanspruchung von Belegschaft oder Gesellschaftern unangemessen erscheint, kann der Aufsichtsrat beschließen, anstehende Auszahlungen aus der Bonus-Bank auszusetzen oder zu verschieben. Der grundsätzliche Anspruch der Vorstände auf Auszahlung bleibt dabei bestehen.
Im Fall ausgesprochen guter, deutlich über allen Erwartungen liegender Leistungen des Vorstands, insbesondere auch dann, wenn sich diese nicht unbedingt in der GuV abbilden, kann der Aufsichtsrat beschließen, Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank vorzunehmen. Diese Sonderzuweisungen stehen dann ebenso wie die regulären Boni im mehrjährigen Risiko, bevor sie über Jahre verteilt zur Auszahlung kommen. Die Sonderzuweisungen können individuell für jeden Vorstand beschlossen werden.
Endet die Vorstandsbestellung mit einem negativen Saldo in der Bonus-Bank des jeweiligen Vorstands, so wird dieser vom Unternehmen ausgeglichen. Im Gegenzug sehen die Anstellungsverträge im Falle eines positiven Saldos vor, dass dieser zunächst in der Bonus-Bank verbleibt und damit dem Minderungsrisiko in den Folgejahren, analog zu den Anspruchsberechnungen der verbleibenden Unternehmensvorstände in diesen Jahren, unterliegt. Der Bonus-Bank werden nach Ausscheiden des Vorstands aber keine neuen positiven Ansprüche zugeführt. Die Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen zu den für die verbleibenden Vorstände gültigen Regelterminen. Dabei kommt an den beiden auf das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds folgenden Regelterminen jeweils ein Drittel des bei Auszahlung bestehenden Saldos zur Auszahlung und am dritten Regeltermin wird der dann bestehende Restsaldo ausgezahlt.
Unabhängig vom Vergütungssystem ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt sind und grundsätzlich nicht mehr als die Summe der Ansprüche während der Restlaufzeit des Anstellungsvertrages betragen können.
Das von der Hauptversammlung 2011 beschlossene neue Vergütungsmodell für den Vorstand erfüllt damit die Forderungen des Corporate Governance Kodex nach:
| ― | Individueller und angemessener Vergütung |
| ― | Ausrichtung auf nachhaltige Unternehmensentwicklung |
| ― | Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― | Mehrjähriger Bemessungsgrundlage |
| ― | Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― | Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― | Relevanten und anspruchsvollen Zielen und Kennzahlen |
| ― | Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― | Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― | Eingriffsmöglichkeiten für den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen 10.2 Vergütung des Aufsichtsrats |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei werden der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat mit Zuschlägen von 200 % bzw. 50 % berücksichtigt. Eine erfolgsorientierte Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgrund des derzeitigen Niveaus der festen Vergütung nicht vorgesehen. Für die Mitgliedschaft im Nominierungs- bzw. Prüfungsausschuss werden zusätzliche Vergütungen geleistet. Die Gesamtvergütung ist dem Anhang zu entnehmen.
Der Basler AG Konzern (kurz: "Konzern" oder "Basler AG") ist gemäß dem Gesetz zur "Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen" in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) für das Geschäftsjahr 2018 erstmals zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Dieser Berichtspflicht gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB wird durch den vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nachgegangen.
Die gemachten Angaben gelten hierbei generell für den gesamten Konzern. Der Konzern umfasst den im Geschäftsbericht beschriebenen Konsolidierungskreis (siehe Konzernanhang (IFRS) im Geschäftsbericht 2018, Kapitel Grundlagen der Konsolidierung). Konzepte, die nur auf einzelne Bereiche oder Standorte zutreffen, werden als solche gekennzeichnet.
Die Basler AG orientierte sich bei der Berichterstellung an den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI Standards 2016), welche als Rahmenwerk für die Identifikation wesentlicher Themen nach "GRI 101: Grundlagen" und für die Beschreibung der Managementansätze nach "GRI 103: Managementansatz" berücksichtigt wurden.
Die Identifikation wesentlicher nichtfinanzieller Themen im Sinne des § 289c Abs. 3 HGB erfolgte in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung von Geschäftsführung und Fachabteilungen. Für diesen Bericht sind diejenigen Themen relevant, die große Bedeutung für Geschäftstätigkeit, -verlauf und Lage der Basler AG sowie wesentliche Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben. Auf Grundlage dieser Anforderungen wurden die folgenden Berichtsinhalte ausgewählt:
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| Nichtfinanzieller Aspekte | Sachverhalte, die gem. § 289c Abs. 3 HGB als wesentlich definiert sind 1 |
| Arbeitnehmerbelange | Arbeitssicherheit, Bindung & Qualifizierung von Mitarbeitern, Vielfalt & Chancengleichheit |
| Soziale Belange | Gesellschaftliche Verantwortung intern und extern |
| Achtung der Meschenrechte | Schutz der Menschenrechte im Unternehmen |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen und in der Lieferkette |
| Umweltbelange | Betriebliches Umweltmanagement |
| Sonstiges | Familienkarta Firmengründer und Hauptaktionär Familie Basler |
Der Ansatz zum Risikomanagement der Basler AG verfolgt das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern. Hierzu ist ein internes Risikomanagementsystem implementiert. Im Zuge des nichtfinanziellen Berichts sind gemäß § 289 c Abs. 3 HGB wesentliche Risiken berichtspflichtig, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen haben. Risiken, die im Berichtszeitraum über das Risikomanagement identifiziert wurden, sind im Kapitel Chancen- und Risikobericht des Konzernlageberichts beschrieben.
Qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte bilden eine der zentralen Ressourcen der Basler AG. Aus diesem Grund legt der Konzern besonderen Wert darauf, seinen Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten sowie durch Aus- und Weiterbildung die passende Qualifizierung für anspruchsvolle Tätigkeiten in administrativen und gewerblichen Bereichen sicherzustellen. Die Grundlage hierfür bildet ein sicheres Arbeitsumfeld.
Ziel:
Die Basler AG gewährleistet die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Um das Wohlergehen der Mitarbeiter sicherzustellen, werden die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes befolgt und sind in Form einer Übertragung dieses Gesetzes auf die Basler AG im Arbeits-sicherheitshandbuch schriftlich festgehalten und im Intranet für jeden Mitarbeiter zugänglich. Aufgrund der Produktionsstruktur der Basler AG, die auf diverse Maschinen und teils auf Reinraumbedingungen angewiesen ist, bilden Betriebsanweisungen zur Luftreinhaltung und Schallminimierung zentrale Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Vorgaben werden, zum Beispiel, durch den Einsatz von Luftumwälzungsanlagen in Produktionshallen umgesetzt. Zudem existieren Brandschutzmaßnahmen in Form eines zentralen Brandmeldesystems, Feuerschutzwände, Rauchentlüftungsanlagen sowie Sprinkleranlagen.
Zur Erkennung möglicher Gefährdungen sowie zur Identifizierung von Handlungsbedarf und zur Ableitung von Maßnahmen, finden regelmäßige Begehungen des Betriebsgeländes sowie des Gebäudes durch einen externen ASD (Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischer Dienst) statt. Hierbei werden unter anderem Gefahrgutlagerung, Emissionen und Feinstaub innerhalb von Gebäuden sowie weitere Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter überprüft. Regelmäßige Messungen der Raumluft im Fertigungsbereich dienen der Überwachung der Luftqualität. Zur Vermeidung erhöhter Staubbelastung werden zusätzliche Messungen und Reinigungsmaßnahmen vorgenommen.
Ergebnisse:
Durch die implementierten Maßnahmen und Prozesse erzielt die Basler AG einen hohen Grad an Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Dies schlägt sich in einer Krankheitsquote von 5,6 % (Vorjahr: 4,8 %) nieder.
Ziel:
Das Gewinnen und Halten qualifizierter Führungs- und Fachkräfte stellt ein wichtiges Anliegen des Konzerns dar.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Die Zufriedenheit der Mitarbeiter liegt dem Management der Basler AG sehr am Herzen. Hierfür ist eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine wichtige Voraussetzung. Die Basler AG strebt deshalb an, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mitarbeiter gleichermaßen zu fördern und zu stärken, insbesondere durch: die Möglichkeit kontinuierlicher Berufstätigkeit über unterschiedliche Familienphasen hinweg, Unterstützung in der Wahrnehmung von Eltern- und Pflegezeit und der Möglichkeit, gleichzeitig der Familienverantwortung gerecht zu werden und die eigene Karriere zu verfolgen. Neben diversen Teilzeitmodellen und flexiblen Arbeitszeiten bietet die Basler AG eine Notfall-, und Sonderzeitenbetreuung für die Kinder der Mitarbeiter an, dies seit 2013 auch in einem firmeneigenen Kinderbetreuungsraum. Die Basler AG trägt seit 2011 das Zertifikat der Hertie-Stiftung "Familienfreundliches Unternehmen". Regelmäßige Audits bestätigen der Basler AG eine starke Durchdringung und kulturelle Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Mitarbeiterzufriedenheit spiegelt sich auch in der niedrigen Fluktuationsrate von 1,6 % (VJ: 1,6 %) wieder.
Um geeignete Nachwuchskräfte zu finden, aber auch um das soziale Engagement für die Region Ahrensburg zu bestätigen, legt die Basler AG großen Wert auf die eigene Ausbildung junger Menschen. Die Ausbildungsquote betrug zum Ende des Geschäftsjahres 4,2 % (VJ: 4,2 %).
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Personalpolitik ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter durch interne und externe Schulungen, Lehrgänge, "On-the-Job-Training" oder durch Selbststudium. Einmal jährlich werden Entwicklungsgespräche mit den Mitarbeitern geführt, in denen Entwicklungsziele zwischen Mitarbeiter und Führungskraft vereinbart werden. Der Fortschritt wird quartalsweise gemessen. Der Aufwand für Aus- und Weiterbildung betrug 681 T€ im Geschäftsjahr 2018 (Vorjahr: 669 T€).
Ergebnisse:
Aufgrund der implementierten Maßnahmen konnte der Konzern die angemessene Qualifikation seiner Mitarbeiter und ein attraktives Arbeitsumfeld gewährleisten sowie für neue Bewerber interessant gestalten.
2018 waren durchschnittlich 532 (VJ: 466) Mitarbeiter beschäftigt, auf Vollstellenäquivalente umgerechnet belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 492 (Vorjahr: 427).
Um ein attraktives, effektives und faires Arbeitsumfeld zu bieten, sollen Vielfalt und Chancengleichheit unterstützt werden. Unter anderem ist die Basler AG als börsennotierte Gesellschaft gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 06.03.2015 hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf Weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand keine Erhöhung der Frauenquote erreicht werden muss. Daher wird für den Vorstand ein Frauenanteil von 0 % festgelegt.
Mit der Wahl von Prof. Dr. Mirja Steinkamp in den Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung 2017 sowie der kürzlich gewählten Frau Dorothea Brandes als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat, beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat der Basler AG zurzeit über 30 %. Es besteht keine Absicht die aktuelle Besetzung des sehr gut zusammenarbeitenden Vorstands sowie Aufsichtsrats auf Sicht zu verändern.
Weitere Hintergründe zu dieser Thematik finden Sie auch unter Punkt 5.4.1 der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex.
Aufsichtsrat und Vorstand haben im März 2018 beschlossen, dass eine Frauenquote von 30 % bei Bereichsleitungen sowie auch auf Abteilungsleiter-Ebene der Basler AG spätestens bis Ende 2021 erreicht werden soll. Zum 30.09.2018 hat das Unternehmen 30 % weibliche leitende Angestellte sowie 21 % Abteilungsleiterinnen beschäftigt. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung und darunter folgt die Abteilungsleitung.
Zentrale Maßnahme & Due-Diligence-Prozesse:
Die Belegschaft des Unternehmens ist durch eine Vielfalt an Herkunftsländern und Kulturen geprägt. Um die Integration von Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten und Generationen zu fördern, werden Sprachkurse angeboten, findet in vielen Bereichen intensiver Austausch über Video-Konferenzen sowie über Besuche in den Niederlassungen statt, werden Projekte mit internationaler Beteiligung aufgesetzt und durch Social Events unterstützt. Ein Großteil der Kommunikation des Unternehmens wird in deutscher und englischer Sprache abgebildet.
Ergebnisse:
Aufgrund der Integrationsmaßnahmen verfügt die Basler AG über eine heterogene Belegschaft, die effektiv zusammenarbeitet. Die Zielgrößen zur Förderung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen wurden zum Ende des Berichtszeitraums nicht erreicht.
Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Programm) an, um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsaufgaben zu qualifizieren. Im nächsten Programmdurchlauf 2019/2020 ist als Schwerpunkt die Förderung von Frauen in Führung geplant. Er beinhaltet unter anderem, die Hälfte der Programmplätze mit Frauen zu besetzen und setzt auch inhaltlich, unter anderem mit der Frage der unterschiedlichen Geschlechterrollen in Führung, einen deutlichen Schwerpunkt. Ziel ist es, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und zu fördern, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant zu erhöhen.
Gesellschaftliche Verantwortung
Als wirtschaftlichem Akteur kommt der Basler AG gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere auf lokaler Ebene, zu.
Ziel:
Ziel der Basler AG ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort zu fördern und die Interessen lokaler Anspruchsgruppen zu berücksichtigen.
Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse:
Dem Konzern fällt als einem der größten privaten Arbeitgeber am Standort Ahrensburg eine zentrale Rolle für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft zu. Diese nimmt sie in unterschiedlichen Bereichen extern, aber auch intern, wahr.
So bietet der Konzern Workshops an Schulen an, um das Interesse für die unterschiedlichen Berufsfelder des Konzerns zu wecken und als lokaler Arbeitgeber bereits frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Die Basler AG nimmt jährlich am Girls Day teil, richtet Hackathons für Nachwuchsprogrammierer aus, unterstützt Flüchtlingsprojekte vor Ort sowie weitere soziale Projekte wie zum Beispiel "Wi mook dat".
Intern wird dem Thema Arbeit und Integration eine hohe Bedeutung beigemessen. Es gibt einen Betriebsrat sowie eine Behindertenvertretung, der barrierefreie Ausbau des Unternehmens wird stetig vorangetrieben. Den Mitarbeitern steht im Unternehmen kostenloses Obst, Kaffee und Tee zur Verfügung und die Basler AG bezuschusst das Mittagessen für die Mitarbeiter in der betriebseigenen Kantine.
Ergebnis:
Durch ihr Engagement fördert die Basler AG die lokale Wirtschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Nachwuchsarbeit. Durch vielfältige interne Aktivitäten werden Mitarbeiterbindung, -gesundheit und -zufriedenheit erhöht.
Ziel:
Ziel dieses Konzeptes ist die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie von Korruption und Bestechung in der Lieferkette der Basler AG.
Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse:
Die Konformität der Geschäftstätigkeiten des Konzerns mit gesetzlichen Vorgaben und Menschenrechten sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler AG selbstverständlich. Auf diesem Grundsatz hat der Konzern einen "Code of Conduct" erarbeitet:
Die Basler AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen ("Basler Gruppe") nehmen auf Basis unserer Unternehmenswerte am fairen Wettbewerb teil. Wir legen Wert auf Integrität, Vertrauen sowie respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, intern und extern. Wir übernehmen Verantwortung, indem wir die Folgen unternehmerischer Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenken und einen angemessenen Interessensausgleich herbeiführen. Die Basler Gruppe respektiert daher im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, der Umsetzung ihrer Strategie und der Erreichung ihrer Ziele geltendes Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Geschäftspartnern. Unsere Unternehmenskultur wird auch von dem verantwortungsbewussten und ethischen Handeln jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters getragen.
Ungesetzliches Verhalten kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Bereits der Anschein einer Rechtsverletzung kann die Marktposition der Basler Gruppe beeinträchtigen. Die Konsequenzen des eigenen Handelns sind daher auch daran zu messen, wie sie sich auf den Ruf der Basler Gruppe als vertrauenswürdiger Geschäftspartner und die Integrität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung auswirken.
Jedes Handeln muss daher auf einem klaren Verständnis der rechtlichen Vorschriften, der unternehmensinternen Vorschriften und gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen. Alle Organe, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler Gruppe sind verpflichtet, diesen Code of Conduct einzuhalten. Dabei kommt insbesondere den Organen und Führungskräften Vorbildfunktion zu. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, die Einhaltung des Code of Conduct durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern und sie dabei zu unterstützen.
Dieser Code of Conduct beschreibt den Rahmen dafür, wie die vorstehend genannten Grundsätze bei der täglichen Arbeit umzusetzen sind. Seine Regeln erleichtern die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Regelungen. Sie können jedoch keine vollständige Sammlung der Pflichten aller Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind, darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet, sich in Zweifelsfällen kompetenten Rat einzuholen. Dafür stehen die Führungskräfte und Fachabteilungen zur Verfügung.
Für folgende Themen gibt der Basler Code of Conduct Handlungsanweisungen:
1. Einhaltung der Gesetze
2. Integrität und Unternehmensführung (Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, Belästigung, Diskriminierung, fairer Umgang, Meinungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz)
3. Verhalten im Wettbewerb (Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Einladungen, Geschenke, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Handelskontrollen, Außenhandelsrecht, Insiderhandel)
4. Arbeitsbedingungen
5. Umweltschutz
6. Schutz von Unternehmensvermögen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Ergebnis:
Für das Geschäftsjahr 2018 sind der Basler AG weder Fälle von Korruption und Bestechung, noch Verstöße gegen Menschenrechte im Unternehmen bekannt geworden.
Die Basler AG ergreift tatsächliche und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen, um nachhaltige und sichere Produkte zu entwickeln und zu vertreiben. Der Konzern geht verantwortungsvoll mit Ressourcen um. Damit erkennt Basler seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und nachfolgenden Generationen an. Näheres regelt die Erklärung der Basler AG zur Umweltpolitik:
Ziel:
Die Basler AG möchte einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten, denn uns ist bewusst, dass wir eine Verantwortung gegenüber der Umwelt tragen.
Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse und Ergebnisse:
Als zentrale und kontinuierliche Maßnahme gilt die Sensibilisierung der Mitarbeiter für ein umweltbewusstes Handeln bei der Arbeit und im Alltag.
Unseren Strom beziehen wir von der RWE Vertrieb AG. Von dieser erhalten wir eine jährliche Bescheinigung, dass der gelieferte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Durch eine permanente Wartung unserer technischen Anlagen wird gewährleistet, dass diese eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen.
In der Produktion verwenden wir nur gering gefährliche Gefahrstoffe (z.B. Lötpaste) soweit dies notwendig ist. Diese Stoffe werden in einem Register geführt welches den Mitarbeitern zugänglich ist. Vor der Verwendung dieser Stoffe wird eine Substitutionsprüfung durchgeführt, d.h. es wird geprüft, ob es umweltverträglichere Alternativen gibt.
Unsere Mitarbeiter sortieren den Müll, welcher innerhalb der Büroräume entsteht. Metallschrott, Platinen und Kunststoffe werden in gesondert gekennzeichneten Abfallbehältern gesammelt und von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt.
Dank modernster Videokonferenzsysteme können wir die Kommunikation mit unseren Tochterunternehmen oder auch Kunden und Lieferanten effizienter gestalten und so gleichzeitig unnötige Dienstreisen vermeiden.
Unser intelligentes Logistikkonzept vermindert Transportwege und reduziert somit Emissionen. So werden zum Beispiel für unsere Distributoren die Lieferungen gesammelt und an festen wöchentlichen Tagen zur Auslieferung gebracht.
Gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) haben wir einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands:
"Wir erklären, dass die Basler AG, Ahrensburg, bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Personen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und wir nicht benachteiligt wurden. Andere Maßnahmen i.S. des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."
Ahrensburg, 15. März 2019
Dr. Dietmar Ley
John P. Jennings
Arndt Bake
Hardy Mehl
Wir haben den Jahresabschluss der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgenden Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert:
Im Jahresabschluss der Basler AG werden Vorräte in Höhe von EUR 18 Mio. (19 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Vorräte werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit und Realisierbarkeit von Vorräten verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Diese Ermessensentscheidungen betreffen insbesondere die Schätzung zukünftiger Verkaufsmengen und Absatzpreise für die Bestimmung der beizulegenden Werte und die Vornahme von Reichweitenabschlägen. Aufgrund des mit der Vorratsbewertung verbundenen Grades an Schätzunsicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens war die Bewertung des Vorratsvermögens für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Basler AG zur Bewertung der Vorräte sind in dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" auf Seite 1 des Anhangs enthalten.
Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter betreffend die Werthaltigkeit und Realisierbarkeit der Vorräte überprüft. Dazu haben wir für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren die im Einklang mit den Anforderungen zutreffende Anwendung des Niederstwerttests geprüft, indem wir ausgehend vom Beschaffungsmarkt stichprobenartig Eingangsrechnungen eingesehen haben und die sich daraus ergebenden Preise mit den angesetzten Preisen verglichen haben. Für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse haben wir die Kalkulation der zur Stichtagsbewertung herangezogenen Herstellungskosten kritisch nachvollzogen und die im Einklang mit den Anforderungen zutreffende Anwendung des Niederstwerttests überprüft. Dazu haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich zukünftiger Verkaufsmengen und -preise anhand von Erfahrungen aus der Vergangenheit kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir überprüft, ob die Vorräte unter Berücksichtigung ihrer Reichweiten angemessen wertberichtigt wurden. Zu diesem Zweck haben wir die Reichweitenanalysen der gesetzlichen Vertreter plausibilisiert und die im Berichtsjahr verwendeten Bewertungsabschläge mit den Abschlägen aus Vorjahren verglichen und auf Plausibilität geprüft.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | auf die in Abschnitt 9 des Lageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, |
| ― | die in Abschnitt 11 des Lageberichts enthaltene Nichtfinanzielle Erklärung, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Juni 2018 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Abschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Ralf Wißmann.
Lübeck, 15. März 2019
**BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Lüthje, Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Wißmann, Wirtschaftsprüfer
Aktiva
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| Anhang | 31.12.2017 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| A. Langfristige Vermögenswerte | |||
| I. Immaterielle Vermögenswerte | 10 | 21.476 | 28.100 |
| II. Sachanlagen | 10 | 8.784 | 10.562 |
| III. Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 17 | 12.481 | 11.971 |
| IV. Firmenwert | 29 | 3.139 | 12.740 |
| V. Übrige Finanzanlagen | 5 | 5 | |
| VI. Latente Steueransprüche | 11 | 39 | 72 |
| 45.924 | 63.450 | ||
| B. Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| I. Vorräte | 12 | 20.829 | 21.033 |
| II. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Fertigungsaufträgen | 13 | 11.066 | 18.247 |
| III. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 14 | 1.666 | 1.714 |
| IV. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 14 | 1.040 | 1.682 |
| V. Steuererstattungsansprüche | 15 | 1.170 | 998 |
| VI. Bankguthaben und Kassenbestände | 16 | 36.025 | 31.830 |
| 71.796 | 75.504 | ||
| 117.720 | 138.954 | ||
| Passiva | |||
| Anhang | 31.12.2017 | 31.12.2018 | |
| A. Eigenkapital | 18 | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 3.211 | 3.206 | |
| II. Kapitalrücklagen | 3.119 | 5.286 | |
| III. Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis | 59.028 | 66.541 | |
| IV. Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals | 272 | 492 | |
| 65.630 | 75.525 | ||
| B. Langfristige Schulden | |||
| I. Langfristige Finanzmittel | |||
| 1. Langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten | 19 | 9.912 | 17.723 |
| 2. Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 542 | 4.840 | |
| 3. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 17 | 10.258 | 8.454 |
| II. Langfristige Rückstellungen | 20 | 1.406 | 1.153 |
| III. Latente Steuerschulden | 11 | 5.525 | 7.933 |
| 27.643 | 40.103 | ||
| C. Kurzfristige Schulden | |||
| I. Andere Finanzverbindlichkeiten | 19 | 1.590 | 1.773 |
| II. Kurzfristige Rückstellungen | 20 | 3.802 | 4.391 |
| III. Kurzfristige sonstige finanzielle Schulden | |||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 10.107 | 7.391 | |
| 2. Übrige kurzfristige finanzielle Schulden | 4.776 | 5.209 | |
| 3. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 17 | 2.224 | 1.805 |
| IV. Kurzfristige Steuerschulden | 1.948 | 2.757 | |
| 24.447 | 23.326 | ||
| 117.720 | 138.954 |
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| Anhang | 01.01. -31.12.2017 | 01.01. -31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4, 24 | 150.201 | 150.003 |
| Währungsergebnis | 3.1 | -488 | 281 |
| Kosten der umgesetzten Leistungen | -75.672 | -76.902 | |
| - davon Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungen | 10 | -5.610 | -6.835 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 74.041 | 73.382 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5 | 701 | 510 |
| Vertriebs- und Marketingkosten | -19.635 | -22.961 | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -13.095 | -12.735 | |
| Forschung und Entwicklung | -10.827 | -11.575 | |
| Andere Aufwendungen | 6 | -706 | -1.794 |
| Operatives Ergebnis | 30.479 | 24.827 | |
| Finanzerträge | 7 | 291 | 155 |
| Finanzaufwendungen | 7 | -978 | -460 |
| Finanzergebnis | -687 | -305 | |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 29.792 | 24.522 | |
| Ertragsteuern | 8 | -8.164 | -7.509 |
| Konzernjahresüberschuss | 21.628 | 17.013 | |
| Davon entfallen auf | |||
| Gesellschafter des Mutterunternehmens | 21.628 | 17.013 | |
| Nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | 0 | |
| Durchschnittliche Anzahl der Aktien (Stück) | 9.4 | 3.209.430 | 3.214.066 |
| Ergebnis pro Aktie verwässert/unverwässert (Euro) | 6,74 | 5,29 |
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| Anhang | 01.01. -31.12.2017 | 01.01. -31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss | 21.628 | 17.013 | |
| direkt im Eigenkapital erfasstes Ergebnis aus Währungsumrechnungsdifferenzen | 18.3 | -438 | 220 |
| Erfolgsneutrale Anpassung Finanzierungsleasing / IFRS15 | 18.5 | -3.378 | -214 |
| Erfolgsneutrales Gesamtergebnis | -3.816 | 6 | |
| Gesamtergebnis | 17.812 | 17.019 | |
| Davon entfallen auf Gesellschafter des Mutterunternehmens | 17.812 | 17.019 | |
| Nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | 0 |
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| Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis | Währungsumrechnungsdifferenzen | Rücklagen | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital 01.01.2017 | 3.215 | 2.443 | 43.648 | 710 | 0 | |
| Gesamtergebnis | 676 | 17.574 | -438 | |||
| Aktienverkauf | 3.5 | 831 | ||||
| Aktienrückkauf | 3.5 | -4 | -654 | |||
| Dividendenausschüttung1) | 18.4 | -2.371 | ||||
| Eigenkapital 31.12.2017 | 3.211 | 3.119 | 59.028 | 272 | 0 | |
| Gesamtergebnis | 16.798 | 220 | 0 | |||
| Aktienverkauf | 3.5 | 15 | 2.167 | 466 | ||
| Aktienrückkauf | 3.5 | -20 | -3.264 | |||
| Dividendenausschüttung2) | 18.4 | -6.487 | ||||
| Eigenkapital 31.12.2018 | 3.206 | 5.286 | 66.541 | 492 | 0 |
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| Sonstige Bestandteile des Eigenkapitals | |||
|---|---|---|---|
| Summe der sonstigen Bestandteile des Eigenkapitals | Gesamt | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital 01.01.2017 | 710 | 50.016 | |
| Gesamtergebnis | -438 | 17.812 | |
| Aktienverkauf | 3.5 | 0 | 831 |
| Aktienrückkauf | 3.5 | 0 | -658 |
| Dividendenausschüttung1) | 18.4 | 0 | -2.371 |
| Eigenkapital 31.12.2017 | 272 | 65.630 | |
| Gesamtergebnis | 220 | 17.018 | |
| Aktienverkauf | 3.5 | 0 | 2.648 |
| Aktienrückkauf | 3.5 | 0 | -3.284 |
| Dividendenausschüttung2) | 18.4 | 0 | -6.487 |
| Eigenkapital 31.12.2018 | 492 | 75.525 |
1) 0,74 € je Stückaktie (Ausschüttung in 2017 für 2016)
2) 2,02 € je Stückaktie (Ausschüttung in 2018 für 2017)
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| Anhang | 01.01.-31.12.2017 | 01.01.-31.12.2018 | |
|---|---|---|---|
| Betriebliche Tätigkeit | |||
| Jahresüberschuss des Konzerns | 21.628 | 17.013 | |
| Zunahme(+) / Abnahme(-) latenter Steuern | 136 | 624 | |
| Zinsaufwand / Zinsertrag | 1.125 | 506 | |
| Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 9.168 | 11.142 | |
| Zahlungsunwirksame Veränderung des Eigenkapitals | -438 | 6 | |
| Zunahme(+) / Abnahme(-) der Rückstellungen | 1.454 | 610 | |
| Gewinn(-) / Verlust(+) aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | -16 | -3 | |
| Zunahme(-) / Abnahme(+) der Vorräte | -5.779 | 2.178 | |
| Zunahme (+) / Abnahme (-) erhaltener Anzahlungen | 1.568 | -1.615 | |
| Zunahme(-) / Abnahme(+) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -525 | -6.386 | |
| Zunahme(-) / Abnahme(+) der sonstigen Aktiva | -1.755 | -236 | |
| Zunahme(+) / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.762 | -2.887 | |
| Zunahme(+) / Abnahme(-) der sonstigen Passiva | 1.444 | 6.046 | |
| Mittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit | 31.772 | 26.998 | |
| Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | -8.091 | -18.026 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | 225 | 61 | |
| Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel | -1.897 | -7.706 | |
| Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -9.763 | -25.671 | |
| Finanzierungstätigkeit | |||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | -800 | -1.222 | |
| Einzahlungen / Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten | -1.666 | -2.222 | |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | 1.200 | 8.200 | |
| Zinsauszahlungen | -1.125 | -506 | |
| Auszahlung für Eigene Anteile | -658 | -3.284 | |
| Auszahlung für Dividende | -2.371 | -6.487 | |
| Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -5.420 | -5.522 | |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestands im Geschäftsjahr | 16.588 | -4.195 | |
| Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres | 19.437 | 36.025 | |
| Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres | 36.025 | 31.830 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands am Ende des Geschäftsjahres | |||
| Bankguthaben und Kassenbestände | 16 | 36.025 | 31.830 |
| Auszahlungen für Steuern | 5.322 | 5.272 |
Die Basler Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt weltweit Investitionsgüter der Vision Technology (der Technologie des maschinellen Sehens). Die Basler Aktiengesellschaft hat ihren Hauptsitz in 22926 Ahrensburg (Deutschland), An der Strusbek 60-62 (Amtsgericht Lübeck HRB 4090AH). Sie unterhält Tochtergesellschaften in Singapur, Taiwan, USA, China und Deutschland sowie Vertriebs- und Service-Niederlassungen in Japan, Südkorea, China, Finnland, Polen, Niederlande, Kanada und dem Vereinigten Königreich. Entwicklung und Produktion erfolgen am Hauptsitz in Deutschland. In der Tochtergesellschaft in Singapur wurde im Juli 2014 eine zweite Produktionslinie eröffnet.
Der Konzernabschluss der Basler AG wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses geltenden und von der Basler AG angewendeten IFRS wurden von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der EU übernommen. Im Folgenden wird daher für diese in Europäisches Recht übernommenen und von der Basler AG angewandten Verlautbarungen einheitlich der Begriff "IFRS" verwendet.
Alle Angaben, soweit nicht anders angegeben, sind in Tausend Euro (TEUR).
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Darstellung der Zahlungsströme sowie in der Aufstellung der erfassten Erträge und Aufwendungen werden Vergleichszahlen für das Vorjahr angegeben.
Der Konzernabschluss wird unter der Going-Concern-Prämisse aufgestellt.
Die seit dem 1. Januar 2018 im Zuge der jährlichen Verbesserungen der IFRS Zyklus 2014-2016) anzuwendenden Änderungen hinsichtlich des IAS 28, IFRS 1, IFRS 3 und IFRS 12 sowie die Änderungen der IAS 40, IFRS 2 und IFRS 4 haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Basler AG. Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung der IFRS 9 bzw. IFRS 15 sind unter 3.6 und 21 bzw. 4 dargestellt
Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum 31. Dezember 2018 herausgegeben, sind indes erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden, sofern von einem Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung kein Gebrauch gemacht wird:
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| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung | Datum der Übernahme in EU-Recht | Anwendungszeitpunkt (EU) |
|---|---|---|---|
| IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 7. Juni 2017 | 23. Oktober 2018 | 1. Januar 2019 |
| Änderungen zu IFRS 9: Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung | 12. Oktober 2017 | 22. März 2018 | 1. Januar 2019 |
| IRFS 16 Leasingverhältnisse | 13. Januar 2016 | 31. Oktober 2017 | 1. Januar 2019 |
Nachfolgende Standards sowie Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards, die ebenfalls vom IASB herausgegeben wurden, sind im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung dieser Regelungen setzt voraus, dass sie im Rahmen des IFRS-Übernahmeverfahrens der EU ("Endorsement") angenommen werden:
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| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung | Datum der Übernahme in EU-Recht | Anwendungszeitpunkt (EU) |
|---|---|---|---|
| IRFS 17 Versicherungsverträge | 18. Mai 2017 | offen | 1. Januar 2021 |
| Änderungen zu IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures | 12. Oktober 2017 | 2019 | 1. Januar 2019 |
| Jährliche Verbesserungen der IFRS (AIP) - Zyklus 2015-2017 | 12. Dezember 2017 | 2018 | 1. Januar 2019 |
| Änderungen zu IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung | 7. Februar 2018 | 2019 | 1. Januar 2019 |
| Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards | 29. März 2018 | 2019 | 1. Januar 2020 |
| Änderung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs | 22. Oktober 2018 | 2019 | 1. Januar 2020 |
| Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 : Definition von wesentlich | 31. Oktober 2018 | 2019 | 1. Januar 2020 |
Der Basler-Konzern ist verpflichtet, den neuen Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse erstmalig auf das Geschäftsjahr beginnend am 1. Januar 2019 anzuwenden. Wir haben die geschätzten Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss, wie unten dargestellt, beurteilt.
IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrundeliegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Es gibt Vereinfachungsregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse von geringem Wert. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard - das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen.
IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse-Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.
Zur Beurteilung der bestehenden Leasingverhältnisse nach IFRS 16 wurden auch externe Experten herangezogen. Der Erfassungsstichtag der Leasingverhältnisse war der 31.12.2018. Für diese Impact Analyse wurde aufgrund des Erfassungsstichtags der GuV-Zeitraum 01.01.2019 -31.12.2019 gewählt, die simulierte Bilanz bzgl. der Analyse der betroffenen Vermögenswerte ist auf den Stichtag 31.12.2019 erstellt. Zur Simulation eines eingeschwungenen Zustandes wurden für im GuV-Zeitraum ausgelaufene Verträge identische Nachfolgeverträge angelegt.
Das von der Basler AG erfasste und für die Auswirkungen relevante Portfolio umfasste insgesamt 38 Verträge / Rahmenverträge mit insgesamt 61 Objekten (zum Bilanzstichtag der Impact-Analyse 31.12.2019). In den Tochtergesellschaften wurden nur Büromietverträge identifiziert. Erfasst wurden Leasingverträge bei 5 verschiedenen Berichtseinheiten. Der für die Impact Analyse verwendete Grenzfremdkapitalzinssatz beträgt 3,0%, Simulation der Effekte bei Änderungen des Zinssatzes um -1% auf Basis des identischen Portfolios wurde durchgeführt. Konzerninterne Leasingverhältnisse und Finance Leases nach IAS 17 wurden nicht berücksichtigt (Konzernsicht).
Wesentliche Werttreiber sind Immobilien mit 98% Anteil am auszuweisenden Buchwert aller Leasingobjekte nach IFRS 16. Alle anderen Objektarten (PKW, IT, Technische Anlagen und sonstige BGA) sind von wertmäßig von untergeordneter Bedeutung (2%). 79% der Leasingobjekte sind in der Muttergesellschaft angesiedelt.
Auf Grund der Ergebnisse der Analyse hat der Konzern entschieden, alle Immobilien-Leasingverträge im Rahmen des IFRS 16 als wirtschaftliches Eigentum zu bilanzieren, was derzeit mehr als 98% des Gesamtvolumens und einer zusätzlichen Aktivierung von 4,4 Mio. € entspricht. Als Auswirkung dieser Bilanzierung werden sich die Finanzschulden aufgrund des korrespondierenden Ausweises erhöhen. Statt der Leasingaufwendungen werden dann Abschreibungen und Zinsaufwendungen erfasst. Im Weiteren wird sich der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit verbessern, da der Tilgungsanteil im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen wird.
Die zukünftige Anwendung der übrigen Standards wird voraussichtlich keine wesentliche Auswirkung auf die Rechnungslegung des Basler-Konzerns haben.
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS ist es erforderlich, dass das Management über den Ausweis und die Höhe von Vermögenswerten und Schulden und die Offenlegung der Eventualforderungen und -Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses sowie über die ausgewiesene Höhe der im Berichtszeitraum ausgewiesenen Umsätze und Aufwendungen Schätzungen und Annahmen abgibt. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen. Wesentliche Schätzunsicherheiten ergeben sich bei der Bewertung der Sachanlagen bezüglich der Nutzungsdauern sowie bei der Bewertung der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte bezüglich der Nutzungsdauern und der erwarteten Umsätze. Weiterhin liegen Unsicherheiten bei latenten Steuern auf Verlustvorträge, bei Rückstellungen sowie bei den Annahmen für Wertminderungstests vor. Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände ergeben sich aus der Entwicklung des Anlagevermögens. Der Vorstand ist der Auffassung, dass der Buchwert der selbst erstellten immateriellen Vermögenswerte trotz möglicherweise niedriger Umsätze in voller Höhe realisiert wird.
Alle wesentlichen Tochterunternehmen, die von der Basler AG gemäß IFRS 10 direkt oder indirekt beherrscht werden, sind in den Konzernabschluss einbezogen. Eine Übersicht zu den Tochtergesellschaften und Beteiligungen befindet sich unter Textziffer III.29.
Folgende Gesellschaften wurden erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen:
| ― | Silicon Software GmbH, Mannheim/Deutschland |
| ― | Silicon Software America Inc., Laval/Kanada |
| ― | Silicon Software Inc., Nashua/USA |
| ― | Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Beijing/China |
Die zu konsolidierenden Abschlüsse der Basler AG als Muttergesellschaft und der einbezogenen Tochtergesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Die funktionale Währung der Tochterunternehmen ist die Währung des jeweiligen Landes, mit Ausnahme der Basler Asia Pte. Ltd., die in Euro bilanziert. Infolgedessen werden die entsprechenden Aktiva und Passiva zum Bilanzstichtag mit dem geltenden Stichtagskurs in Euro umgerechnet.
Erträge und Aufwendungen werden zum durchschnittlichen Wechselkurs des Berichtszeitraums konvertiert. Kumulierte Wechselkursgewinne und -verluste werden als separater Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Dadurch hat sich im Geschäftsjahr das Eigenkapital um TEUR 220 erhöht (VJ: TEUR 438 verringert).
Geschäftsvorfälle in ausländischer Währung in den Einzelabschlüssen werden zum Stichtagskurs des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Dabei entstanden im Geschäftsjahr 2018 Erträge von TEUR 1.608 (VJ: TEUR 1.259) und Aufwendungen von TEUR 1.327 (VJ: TEUR 1.747). Das Währungsergebnis wird als Position Währungsergebnis im Bruttoergebnis vom Umsatz ausgewiesen.
Für Vorgänge innerhalb der Europäischen Union werden die dort geltenden festen Umrechnungskurse in Euro verwendet. Weitere wichtige Umrechnungskurse stellen sich wie folgt dar:
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| Stichtagskurse per | Durchschnittskurse | ||
|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | 2018 | 2017 |
| --- | --- | --- | --- |
| 1,145 US-Dollar | 1,1993 US-Dollar | 1,18100 US-Dollar | 1,12970 US-Dollar |
| 34,9528 Neuer Taiwan-Dollar | 35,5660 Neuer Taiwan-Dollar | 35,55269 Neuer Taiwan-Dollar | 34,35344 Neuer Taiwan-Dollar |
| 7,875 Chinesischer Yuan | - | 7,808 Chinesischer Yuan | - |
Quelle:Kurse Europäische Zentralbank, außer Neuer Taiwan Dollar, der über den täglichen Interbank Kassakurs ermittelt wird.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode, bei der zum Zeitpunkt des Erwerbs die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem anteiligen Eigenkapital verrechnet werden. Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens werden mit den Zeitwerten bewertet, sofern die beizulegenden Zeitwerte von den Buchwerten abweichen.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt gemäß den Bestimmungen des IFRS 3. Dabei sind sämtliche Vermögenswerte und Schulden der Tochterunternehmen mit den beizulegenden Werten anzusetzen. Das so ermittelte anteilige Eigenkapital wird dem Beteiligungsbuchwert gegenübergestellt. Danach verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Firmenwert aktiviert und einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen.
Alle konzerninternen Salden, Erträge und Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden latente Steuern gemäß IAS 12 abgegrenzt.
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann. Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder noch zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Skonti, Rabatte sowie Umsatzsteuer oder ähnliche Abzüge bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.
Die Ertragserfassung erfolgt für Waren und Erzeugnisse, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der Waren und Erzeugnisse ein.
Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode). Zinserträge werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für laufende und frühere Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.
Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst.
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
| ― | latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| ― | latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. |
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:
| ― | latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und |
| ― | latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können. |
Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Zukünftige Steuersatzänderungen werden berücksichtigt, sofern am Bilanzstichtag materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.
Latente Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Entwicklungsaufwendungen werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert reduzieren direkt dessen Buchwert und werden aufgrund der reduzierten Abschreibung als Ertrag erfasst. Der Ausweis in der GuV erfolgt als Bruttoausweis unter den sonstigen betrieblichen Erträgen.
Erhält der Konzern nichtmonetäre Zuwendungen, werden der Vermögenswert und die Zuwendung zum Nominalwert erfasst und, soweit möglich, in gleichen jährlichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts ertragswirksam aufgelöst.
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und direkt vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen werden nicht erfolgswirksam erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden in der anderen Kapitalrücklage bzw. in der Gewinnrücklage erfasst.
Forderungen und sonstiges Finanzvermögen werden am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten aktiviert. Sollte die Einbringbarkeit einer Forderung durch eine Illiquidität eines Kunden gefährdet sein, so werden Einzelwertberichtigungen in voller Höhe auf diese vorgenommen. Soweit der Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten und Schulden angesetzt oder angegeben wird, ermittelt sich dieser grundsätzlich aus dem Markt- oder Börsenwert. Sollte kein aktiver Markt bestehen, so wird der Zeitwert auf Grundlage von anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelt.
IFRS 9 legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Verträgen fest. Dieser Standard ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten wurden im Geschäftsjahr 2018 nicht identifiziert. Diese wären als separater Posten in der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen. Die Basler AG hält wie in Vorjahren eine Beteiligung an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe. Diese Beteiligung wird auf Grund der gehaltenen 20% vom Eigenkapital in Höhe von TEUR 6 als nicht wesentlich eingestuft.
Forderungen und sonstiges Finanzvermögen werden am Erfüllungstag zu Anschaffungskosten aktiviert. Sollte die Einbringbarkeit einer Forderung durch eine Illiquidität eines Kunden gefährdet sein, so werden Einzelwertberichtigungen in voller Höhe auf diese vorgenommen. In 2018 haben sich konzernweit keine Wertberichtigungen ergeben.
IFRS 9 enthält drei grundsätzliche Kategorien zur Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten:
| ― | zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, |
| ― | zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI) sowie |
| ― | zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL). |
Die erstmalige Anwendung des IFRS 9 hatte in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten und derivative Finanzinstrumente keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegungsmethoden des Basler-Konzerns.
Neue Buchwerte durch den Übergang von IAS 39 auf IFRS 9 ergeben sich nicht, siehe Tabelle zu Punkt 21.
Der Konzern schließt eine Reihe von derivativen Finanzinstrumenten zur Steuerung seiner Zins- und Wechselkursrisiken ab. Darunter befinden sich Devisentermingeschäfte, Zinsswaps und Devisenoptionsgeschäfte. Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und anschließend zu jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument im Rahmen des Hedge Accounting designiert und effektiv. Hier hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung der Bewertungsergebnisse von der Art der Sicherungsbeziehung ab. Der effektive Teil der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von Derivaten, die sich für Cashflow Hedges eignen und als solche designiert worden sind, wird im Gesamtergebnis unter dem Posten Rücklage für Sicherungsgeschäfte erfasst. Der auf den gegebenenfalls ineffektiven Teil entfallende Gewinn oder Verlust wird sofort erfolgswirksam erfasst und im Posten sonstige Erträge/sonstige Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Unter den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse ausgewiesen, soweit diese nicht einem Kundenauftrag zugeordnet werden können.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen, werden wie folgt bilanziert:
| ― | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren: gleitende Durchschnitte |
| ― | Fertige und unfertige Erzeugnisse: direkt zuordenbare Material- und Fertigungskosten bzw. Leistungen sowie angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten |
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.
Die Bewertung von Sachanlagen erfolgt grundsätzlich zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen. Die dabei zugrunde gelegten Nutzungsdauern entsprechen der voraussichtlichen Nutzungszeit der Vermögenswerte im Unternehmen. Restwerte sind bei der Berechnung der Abschreibung aufgrund von Unwesentlichkeit vernachlässigt worden. Neubewertungen des Sachanlagevermögens werden nicht vorgenommen.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| Vermögenswert | Nutzungsdauer in Jahren |
|---|---|
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 8, 10 bis 11, 13 und 14 |
| Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 15 |
| Parkhäuser | 20 |
| Geschäfts- und Bürogebäude | 38 bis 40 |
Zu jedem Abschlussstichtag werden die Buchwerte der Sachanlagen überprüft, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung gibt. Für Einzelheiten wird auf 3.17 verwiesen.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Software, werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über ihre planmäßige Nutzungsdauer amortisiert.
Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn Folgendes nachgewiesen werden kann:
| ― | die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht, |
| ― | die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen, |
| ― | dass der immaterielle Vermögenswert voraussichtlich einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird, |
| ― | die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts und |
| ― | die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können. |
Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz unter Anwendung des Herstellkostenmodells, d. h. zu Herstellkosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, bilanziert. Die Amortisation beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Die Amortisation erfolgt linear über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist.
Folgende Nutzungsdauern werden dabei angenommen:
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| Vermögenswert | Nutzungsdauer in Jahren |
|---|---|
| Aktivierte Entwicklungskosten | 3 bis 6 |
| Software, entgeltlich erworbene Produktentwicklungen | 3 bis 7 |
Die Amortisationsaufwendungen sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Kosten der umgesetzten Leistung, den Vertriebs- und Marketingkosten sowie den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten.
Während der Entwicklungsphase wird mindestens jährlich und auf besondere Veranlassung hin ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Für Einzelheiten wird auf 3.17 verwiesen.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie im Sinne von IAS 36 einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet.
Der Bilanzposten umfasst den Kassenbestand sowie kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten.
Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, beim Leasinggeber verbleiben. Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasingverhältnis klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen werden zum Vertragsabschlusszeitpunkt mit dem Barwert der Leasingraten, übrige Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt.
Fremdkapitalkosten werden auf qualifizierte Vermögenswerte gemäß IAS 23 aktiviert. Sie werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereitstehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Erwirtschaftete Erträge aus der zwischenzeitlichen Anlage speziell aufgenommenen Fremdkapitals bis zu dessen Ausgabe für qualifizierende Vermögenswerte werden von den aktivierbaren Fremdkapitalkosten abgezogen. Alle anderen Fremdkapitalkosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Finanzschulden sind zu ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Darunter fallen die Bankverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sowie die übrigen Finanzverbindlichkeiten.
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn Basler eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen mit einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der für die Schuld spezifische Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwendungen erfasst.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Markteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt werden würde. Dies gilt unabhängig davon, ob der Preis direkt beobachtbar oder unter Anwendung einer Bewertungsmethode geschätzt worden ist.
Der beizulegende Zeitwert ist nicht immer als Marktpreis verfügbar. Häufig muss er auf Basis verschiedener Bewertungsparameter ermittelt werden. In Abhängigkeit von der Verfügbarkeit beobachtbarer Parameter und der Bedeutung dieser Parameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen wird der beizulegende Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach folgender Maßgabe:
| ― | Eingangsparameter der Stufe 1 sind notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann. |
| ― | Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die auf Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt beobachtbar sind oder indirekt aus anderen Preisen abgeleitet werden können. |
| ― | Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Parameter. |
Die Buchwerte der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte werden zu jedem Berichtsstichtag (31. Dezember) auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft (impairment-test). Sind derartige Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) durchgeführt, zu der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt bei der Basler AG auf Ebene der Produktfamilien als CGU.
Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, wird ein Wertminderungstest mindestens jährlich und bei Anhaltspunkten einer Wertminderung (triggering events) durchgeführt. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten (fair value less costs to sell) und dem Nutzungswert (value in use). Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme mit einem Vorsteuerzinssatz abgezinst. Dieser berücksichtigt dabei sowohl die momentane Markteinschätzung über den Zeitwert (time value) des Geldes als auch die den Vermögenswert betreffenden Risiken, sofern diese nicht bereits in der Schätzung der Zahlungsströme Berücksichtigung gefunden haben. Den Berechnungen liegen Prognosen zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Der beizulegende Zeitwert abzgl. Veräußerungskosten wird anhand eines angemessenen Bewertungsmodells ermittelt, dass sich nicht von der Berechnung des Nutzungswerts unterscheidet. Sofern der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes dessen Buchwert unterschreitet, wird der Buchwert auf den erzielbaren Betrag wertgemindert. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Für den Fall, dass sich der Wertminderungsaufwand wieder aufholen sollte, wird der Buchwert des Vermögenswertes auf den neu ermittelten erzielbaren Betrag erhöht. Dabei ist die Wertobergrenze der Zuschreibung in Höhe des ursprünglichen Buchwerts des Vermögenswerts bzw. der CGU zu beachten. Eine Wertaufholung wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht genutzt werden können, erfolgt die Überprüfung der Werthaltigkeit auf Ebene der Produktfamilien als CGU. Der erzielbare Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf vom Management für einen Detailzeitraum von vier Jahren genehmigten Finanzplänen. Der Planungshorizont bildet die Annahmen für kurz- bis mittelfristige Marktentwicklungen ab. Dabei geht der Konzern von einem Umsatzwachstum im unteren zweistelligen Prozentbereich für 2019 und Folgejahre aus. Bei der Bruttogewinnmarge wird von einem leichten Rückgang ausgegangen. Nach dem Detailplanungszeitraum anfallende Cashflows werden nicht berücksichtigt. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 8,5 % (Vorjahr: 8,5 %). Dieser basiert auf dem Konzept der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten. Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskosten (mittels DCF-Verfahren) bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich bei:
| ― | Rohertragsmargen |
| ― | Diskontierungsfaktor (Zinssatz) |
| ― | Umsatzwachstumsrate |
Ab einem Diskontierungszinssatz in Höhe von 25,1% bzw. einem zu erwartenden Rückgang der geplanten Umsatzerlöse um 16,9% würde es zu einer Abwertung der Vermögenswerte kommen.
Liegen im Laufe eines Geschäftsjahres Anhaltspunkte für eine Abwertung der Sachanlagen vor, so werden diese untersucht und ggf. eine Wertberichtigung vorgenommen.
Die Umsatzerlöse entfallen nahezu ausschließlich auf das Geschäft mit Kameras und Framegrabbern. Wir verweisen auf die Aufgliederung unter Punkt 24.
Im Rahmen der Anwendung des IFRS 15 ergaben sich folgende Auswirkungen. Der Standard legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse und IAS 11 Fertigungsaufträge.
Nach IFRS 15 erfolgt die Erfassung eines Erlöses, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über Güter oder Dienstleistungen erlangt. Die Bestimmung, ob die Verfügungsgewalt zeitpunkt- oder zeitraumbezogen übergeht, erfordert Ermessensentscheidungen.
Der Basler-Konzern hat beim Übergang auf IFRS 15 die modifizierte retrospektive Methode angewendet, nach der die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 erfasst werden. Infolgedessen wird der Basler-Konzern die Anforderungen des IFRS 15 nicht auf jede dargestellte Vergleichsperiode anwenden.
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| Gewinnrücklage inkl. Konzernergebnis (in TEUR) |
Effekt aus der Anwendung des IFRS 15 zum 1. Januar 2018 |
|---|---|
| Verkaufsverträge über Standardprodukte mit verlängerter Gewährleistung | 213 |
| Steuereffekt | (62) |
| Effekt zum 1. Januar 2018 | 151 |
Die nachstehende Tabelle fast die Auswirkungen der Anwendung des IFRS 15 auf die betroffenen Posten der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 zusammen. Die Auswirkungen betreffen die verlängerte Gewährleistung, die als "Gewinn- unde-warranty" eine gesonderte Leistungsverpflichtung darstellt und über den Gewährleistungszeitraum von drei Jahren abzugrenzen ist.
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| Auswirkungen auf die Konzernbilanz 31. Dezember 2018 (in TEUR) |
Wie berichtet | Anpassungen | Beträge ohne Anwendung des IFRS 15 |
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18.247 | 325 | 18.572 |
| Eigenkapital | |||
| Gewinnrücklagen inkl. Konzernergebnis | 66.541 | 230 | 66.771 |
| Schulden | |||
| Latente Steuerschulden | 7.933 | 95 | 8.028 |
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| 01.01.2018-31.12.2018 (In TEUR) | Anhangsangabe | Wie berichtet | Anpassungen | Beträge ohne Anwendung des IFRS 15 |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 4,24 | 150.003 | 111 | 150.114 |
| Steueraufwendungen | 8 | 7.509 | 95 | 7.604 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Mieterträge | 5 | 104 |
| Fördermittel für Forschung und Entwicklung | 13 | 195 |
| Ertrag aus der Auflösung von Rückstellungen | 96 | 79 |
| Sonstiges | 396 | 323 |
| 510 | 701 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind TEUR 189 (VJ: TEUR 259) für selbsterstellte Fertigungstools enthalten.
Die Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Vollkosten Forschung und Entwicklung | 20.052 | 15.969 |
| Aktivierung von eigenen Entwicklungskosten | -8.476 | -5.141 |
| Außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungen | 749 | 581 |
| Raumkosten | 146 | 116 |
| Sonstige andere Aufwendungen | 898 | 8 |
| 13.369 | 11.533 |
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| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Zinsertrag aus Bankguthaben | 0 | 2 |
| Zinsaufwand/Zinsertrag Abzinsung | -8 | 39 |
| Zinsaufwand aus Bankkrediten | -308 | -269 |
| Sonstiger Zinsaufwand | -36 | -2 |
| Zinsaufwand aus derivativen Finanzinstrumenten | -197 | -244 |
| Aktivierung von Zinsen gem. IAS 23 | 119 | 155 |
| Marktpreisbewertung derivativer Finanzinstrumente | 125 | 248 |
| Zinsaufwand für Finanzierungsleasing | 0 | -616 |
| -305 | -687 |
Der gemäß IAS 23 berücksichtigte durchschnittliche Finanzierungskostensatz lag in 2018 bei 1,89 % (Vorjahr 2,10 %).
Als Ertragsteuern sind sowohl die gezahlten oder geschuldeten Steuern auf Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen.
Ein eventueller Ertrag wird mit einem negativen Vorzeichen ausgewiesen.
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| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern aus konsolidierten Unternehmen | 6.827 | 6.594 |
| Latente Steuern aus konsolidierten Unternehmen | 617 | 1.525 |
| Sonstige Steuern | 65 | 45 |
| Steueraufwand | 7.509 | 8.164 |
Ermittlung latenter Steueraufwand:
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| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Latenter Steueraufwand oder -ertrag aus Verlustvorträgen (laufend) | 0 | 1.387 |
| Latenter Steueraufwand oder -ertrag aus temporären Differenzen | 617 | 138 |
| Latenter Steueraufwand | 617 | 1.525 |
Die Ermittlung der effektiven Steuerlast, die unter Anwendung des deutschen Körperschaftsteuersatzes inklusive Solidaritätszuschlag von 15,83 % (VJ: 15,83 %) sowie des anzuwendenden Gewerbesteuersatzes von 13,30 % (VJ: 13,30 %) einen Gesamtsteuersatz von 29,13 % (VJ: 29,13 %) ergibt, gestaltet sich wie folgt:
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| Steuerliche Überleitungsrechnung (in TEUR) |
2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss/-verlust vor Ertragsteuern | 24.522 | 29.792 |
| Anzuwendender Steuersatz | 29,13 % | 29,13 % |
| Erwarteter Steueraufwand /-ertrag | 7.143 | 8.679 |
| Überleitung: | ||
| Effekt aus abweichenden Steuersätzen | -979 | -870 |
| Steuereffekt aus nicht abzugsfähigen Aufwendungen und steuerfreien Erträgen | 222 | 176 |
| Auswirkung Vorjahre auf Grund einer Betriebsprüfung | 1.427 | 0 |
| Sonstiges | -304 | 179 |
| Tatsächlicher Steueraufwand /-ertrag | 7.509 | 8.164 |
| Konzernsteuerquote | 30,62 % | 27,4 % |
Per 31. Dezember bestanden folgende steuerliche Verlustvorträge:
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| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Deutschland, Körperschaftsteuer | 83 | 0 |
| Deutschland, Gewerbesteuer | 275 | 0 |
Die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland gelten auf unbestimmte Zeit. Aufgrund der gesetzlichen Lage können von den Verlustvorträgen maximal TEUR 1.000 zuzüglich 40 % des übersteigenden steuerlichen Gewinns pro Jahr genutzt werden.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden außerplanmäßige Wertberichtigungen auf aktivierte Produktentwicklungen von TEUR 749 (VJ: TEUR 581) vorgenommen. Bei den Abschreibungen handelte es sich um auslaufende Produkte bzw. solche, bei denen nicht mehr mit einem ausreichenden Nutzenzufluss gerechnet wurde. Die außerplanmäßigen Abschreibungen auf die aktivierten Entwicklungen wurden unter den anderen Aufwendungen ausgewiesen. Die Abschreibungen und außerplanmäßigen Abschreibungen sind in folgenden Bereichen enthalten:
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| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Kosten der umgesetzten Leistung | 8.510 | 6.523 |
| Vertriebs- und Marketingkosten | 310 | 209 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 1.574 | 1.477 |
| Andere Aufwendungen | 1.143 | 959 |
| 11.537 | 9.168 |
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| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 43.777 | 41.187 |
| Soziale Abgaben | 7.993 | 6.701 |
| 51.770 | 47.888 |
Die Aufwendungen für die beitragsorientierten Altersversorgungssysteme betrugen TEUR 3.595 VJ: TEUR 3.057). Die Mitarbeiter im Konzern sind im Wesentlichen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und unterliegen damit einem staatlichen, beitragsorientierten Plan.
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| In TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren | 51.053 | 51.223 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 2.009 | 2.065 |
| 53.062 | 53.288 |
Im Jahr 2018 fielen für Garantieleistungen Kosten in Höhe von TEUR 864 (VJ: TEUR 909) an. 9.4 Überleitung Ergebnis je Aktie
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Ergebnis verwässert / unverwässert in TEUR | 17.013 | 21.628 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien | 3.214.066 | 3.209.430 |
| Ergebnis pro Aktie (Euro) | 5,29 | 6,74 |
Die Berechnung der durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Aktien erfolgte nach zeitanteiliger Gewichtung unter Berücksichtigung der erworbenen eigenen Anteile.
Das Bestellobligo für Sachanlagen betrug zum 31.12.2018 TEUR 2.502 (VJ: TEUR 1.677).
Für den Abschluss von wesentlicher Bedeutung gemäß IAS 38.122b sind die folgenden immateriellen Vermögensgegenstände am Abschlussstichtag:
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| Beschreibung des immateriellen Vermögensgegenstandes | Buchwert 31.12.2018 (in TEUR) |
Nutzungsdauer (in Jahren) |
|---|---|---|
| Neue Kameraplattformen Mainstream/UpperMainstream | 5.285 | 5 |
| Entwicklung Kamera-Module für den Einsatz mit Embedded-Prozessoren | 2.664 | 3 |
| Kamera-Entwicklung und Verbesserung 3D TOF-Technologie | 1.482 | 3 |
Zum 31.12.2017 waren folgende immateriellen Vermögensgegenstände von Bedeutung:
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| Beschreibung des immateriellen Vermögensgegenstandes | Buchwert 31.12.2017 (in TEUR) |
Nutzungsdauer (in Jahren) |
|---|---|---|
| Erweiterung der ace Kameralinie mit neuen CMOS-Sensoren | 2.801 | 5 |
| Entwicklung Kamera-Module für den Einsatz mit Embedded-Prozessoren | 1.433 | 3 |
| Kamera-Entwicklung und Verbesserung 3D TOF-Technologie | 969 | 3 |
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden aktiven und passiven latenten Steuern:
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| 31.12.2018 (in TEUR) |
31.12.2017 (in TEUR) |
|
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | ||
| Umsatzrealisierung | 95 | 0 |
| Beteiligung | 88 | 0 |
| Vorräte | 123 | 114 |
| Finanzinstrumente | 101 | 172 |
| Sonstige | 230 | 225 |
| Verrechnung | -565 | -472 |
| 72 | 39 |
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| Passive latente Steuern | 31.12.2018 (in TEUR) |
31.12.2017 (in TEUR) |
|---|---|---|
| Aktivierte Entwicklungen | 6.288 | 5.883 |
| Finanzierungsleasing | 499 | 0 |
| PPA Aktivierte Entwicklungen | 1.402 | 0 |
| PPA KD-Auftragsbestand | 177 | 0 |
| Sachanlagen | 84 | 89 |
| Sonstige | 48 | 25 |
| Verrechnung | -565 | -472 |
| 7.933 | 5.525 |
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
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| 31.12.2018 (in TEUR) |
31.12.2017 (in TEUR) |
|
|---|---|---|
| Fertige Erzeugnisse | 5.990 | 4.651 |
| Halbfertige Erzeugnisse | 1.527 | 2.470 |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 12.525 | 12.810 |
| Handelswaren | 991 | 898 |
| 21.033 | 20.829 |
Die Vorräte unterlagen zum 31.12.2018 einem Reichweitenabschlag in Höhe von TEUR 942 (VJ: TEUR 832) vorgenommen.
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 18.247 (VJ: TEUR 11.066) sind TEUR 18.247 (VJ: TEUR 11.066) innerhalb eines Jahres fällig.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht (VJ: TEUR 2) wertberichtigt. Wertberichtigungen auf Forderungen werden bei Basler auf separaten Konten nachgehalten. Wertberichtigungen werden vorgenommen, soweit die Einbringbarkeit einer Forderung, z. B. durch Insolvenz, gefährdet ist. Die erforderlichen Wertberichtigungen liegen seit Jahren unterhalb von TEUR 10. Wesentliche Forderungsausfälle waren in den vergangenen Jahren aufgrund des Kreditmanagements nicht zu verzeichnen. Insofern wurde aus Wesentlichkeitsgründen auf eine Wertberichtigung nach dem lifetime expected loss verzichtet.
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Einzelwertberichtigung stellt sich wie folgt dar:
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| [TEUR] | Buchwert zum 31.12. | Davon zum 31.12. weder wertgemindert noch überfällig | Davon nicht wertgemindert und bis 60 Tage überfällig | Davon nicht wertgemindert und über 61 Tage überfällig |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 18.247 | 16.924 | 1.276 | 47 |
| 2017 | 11.066 | 10.047 | 1.019 | 0 |
Die Summe der erhaltenen Anzahlungen beträgt TEUR 466 (VJ: TEUR 2.022).
Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten (gegebenenfalls abzüglich der zum Bilanzstichtag berücksichtigten Wertberichtigungen) jedes finanziellen Vermögenswertes. Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab.
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| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Derivative Finanzinstrumente | 87 | 0 |
| Sonstige | 0 | 304 |
| Darlehensgewährung an Dritte | 1.627 | 1.362 |
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.714 | 1.666 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 1.110 | 815 |
| Geleistete Anzahlungen | 574 | 225 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 1.682 | 1.040 |
| Summe | 3.396 | 2.706 |
Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten jedes finanziellen Vermögenswertes. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sind nicht durch Wertberichtigungen vermindert. Es bestehen keine überfälligen Forderungen, für die ein Wertberichtigungsbedarf besteht.
Die Steuererstattungsansprüche betreffen Vorsteuer mit TEUR 694 (VJ: TEUR 859) und die Rückforderung von vorausbezahlten Steuern auf Einkommen und Ertrag mit TEUR 304 (VJ: TEUR 311).
Die Zeitwerte weichen nicht wesentlich von den Buchwerten ab. Das maximale Ausfallrisiko entspricht den in der Bilanz angesetzten Buchwerten jedes finanziellen Vermögenswertes.
Die Liquiden Mittel setzen sich aus Bankguthaben und Kassenbeständen in Höhe von TEUR 31.830 (VJ: TEUR 36.025) zusammen.
Das Betriebsgebäude mit dem Betriebsgelände in Ahrensburg wird im Rahmen eines Mietvertrages genutzt. Dieser Mietvertrag wird als Finanzierungsleasing klassifiziert. Die Buchwerte zum Geschäftsjahresende stellten sich wie folgt dar:
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| In TEUR | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Grund und Boden | 2.278 | 2.278 |
| Gebäude | 9.693 | 10.203 |
| 11.971 | 12.481 |
Die Entwicklung ist im Anlagespiegel separat ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing stellen sich wie folgt dar:
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| (in TEUR) | Mindestleasingzahlungen | Barwert der Mindestleasingzahlungen | ||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2018 | 31.12.2017 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 1.822 | 2.224 | 1.804 | 2.224 |
| Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren | 9.110 | 9.110 | 8.454 | 8.454 |
| Mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren | 0 | 1.822 | 0 | 1.804 |
| 10.932 | 13.156 | |||
| Abzüglich: Zukünftige Finanzierungskosten | -674 | -674 | ||
| Barwert der Mindestleasingzahlungen | 10.258 | 12.482 | 10.258 | 12.482 |
| Im Konzernabschluss ausgewiesen als: | ||||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 1.804 | 2.224 | ||
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 8.454 | 10.258 |
Die Erträge aus Untermietverhältnissen im Berichtsjahr betrugen TEUR 5 (VJ: TEUR 104). Das letzte Untermietverhältnis endete am 31.12.2017.
Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden im Rahmen des Operating-Leasings genutzt. Die zukünftigen Mindestmiet- und Leasingzahlungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen und Anmietungen betragen:
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| Geschäftsjahr | TEUR |
|---|---|
| 2019 | 1.007 |
| 2019-2021 | 4.828 |
Für nahezu alle Miet- und Leasingverträge bestehen zum Ende Kaufoptionen zu Marktbedingungen. Der Miet- bzw. Leasingaufwand betrug im Berichtsjahr TEUR 917 (VJ: TEUR 748).
Das voll eingezahlte Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 3.500 und ist aufgeteilt in 3.500.000 ausgegebene nennwertlose Stückaktien. Die Aktien laufen auf den Inhaber. Der Bestand der im Umlauf befindlichen Aktien zum 1. Januar 2018 betrug 3.211.136 und zum 31. Dezember 2018 3.205.719. Im Berichtsjahr wurden 20.941 eigene Anteile für TEUR 3.284 erworben und 15.524 eigene Anteile abgegeben.
Auf der Hauptversammlung am 17. Mai 2017 wurde beschlossen, dass der Vorstand ermächtigt ist, bis zum 16. Mai 2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu TEUR 1.750 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären Bezugsrecht zu.
Die Vor- und Nachsteuerergebnisse der Bestandteile des übrigen Gesamteinkommens stellen sich wie folgt dar:
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| vor Steuern | Steuern | Netto | vor Steuern | Steuern | Netto | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | 220 | 0 | 220 | -438 | 0 | -438 |
| Gesamt | 220 | 0 | 220 | -438 | 0 | -438 |
Am 7. Mai 2018 wurde eine Dividende i. H. v. 2,02 Euro pro Aktie (gesamte Dividende TEUR 6.487) ausbezahlt.
Da der bestehende Leasingvertrag für das Betriebsgebäude am Standort Ahrensburg Ende 2018 ausgelaufen ist und Basler eine Erweiterung des Betriebsgebäudes plant, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein neuer langfristiger Leasingvertrag abgeschlossen, um den Standort nachhaltig abzusichern. Bilanziell waren daher das Bestandsgebäude im Finanzierungsleasing als auch die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing an den neuen Vertrag anzupassen. Der Restwert des Gebäudes wurde neu verhandelt und bildet die Basis für den neuen Vertrag. Ebenso wurde die Finanzierung des Leasings vom Leasinggeber bereits abgesichert. Der Barwert des Nutzungsrechtes als auch die Leasingverbindlichkeiten aus dem neu abgeschlossenen Vertrag betragen 12,5 Mio.€. Die Anpassung der Bilanzpositionen "Grundstücke und Gebäude" und "Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing" in Höhe von 3,4 Mio.€ erfolgten erfolgsneutral über das Eigenkapital.
Von den Finanzverbindlichkeiten entfallen auf langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten TEUR 17.723 (VJ: TEUR 9.912). Darüber hinaus werden unter den anderen Finanzverbindlichkeiten derivative Finanzverbindlichkeiten von TEUR 347 (VJ: TEUR 473) und der kurzfristige Tilgungsanteil der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.426 (VJ: TEUR 1.117) ausgewiesen.
Die beizulegenden Zeitwerte der oben genannten Finanzverbindlichkeiten, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten weichen nicht wesentlich von den ausgewiesenen Buchwerten ab.
Eine Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten gemäß IAS 7 ist separat dargestellt.
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| (in TEUR) | 01.01.2018 | Zuführung | Inanspruchnahme | Auflösung | Zinsen | Währungsdifferenzen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | ||||||
| Personalkosten | 1.406 | 0 | -260 | 0 | 7 | 0 |
| Langfristige Rückstellungen | 1.406 | 0 | -260 | 0 | 7 | 0 |
| Kurzfristige Rückstellungen | ||||||
| Personalkosten | 2.495 | 2.887 | -2.474 | -29 | 0 | 6 |
| Provisionen | 1 | 0 | 0 | -1 | 0 | 0 |
| Gewährleistung | 675 | 211 | -110 | -21 | 0 | 0 |
| Rechts- und Beratungskosten | 107 | 131 | -103 | 0 | 0 | 1 |
| Sonstige | 524 | 618 | -487 | -43 | 0 | 3 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 3.802 | 3.847 | -3.174 | -94 | 0 | 10 |
| Gesamt | 5.208 | 3.847 | -3.434 | -94 | 7 | 10 |
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| (in TEUR) | 31.12.2018 |
|---|---|
| Langfristige Rückstellungen | |
| Personalkosten | 1.153 |
| Langfristige Rückstellungen | 1.153 |
| Kurzfristige Rückstellungen | |
| Personalkosten | 2.885 |
| Provisionen | 0 |
| Gewährleistung | 755 |
| Rechts- und Beratungskosten | 136 |
| Sonstige | 615 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 4.391 |
| Gesamt | 5.544 |
Die Rückstellungen für Personalkosten sind hauptsächlich für variable Gehälter für das Berichtsjahr gebildet worden. Die kurzfristigen Rückstellungen werden voraussichtlich innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen. In den Zuführungen sind TEUR 535 aus der Erstkonsolidierung der Silicon Software GmbH enthalten.
Als international tätiges Unternehmen ist Basler diversen Marktrisiken ausgesetzt. Zur Verringerung der USD-Währungsrisiken setzte Basler Devisentermingeschäfte ein. Da diese Geschäfte zur Absicherung operativer Grundgeschäfte dienen, liegen sämtliche Laufzeiten unter einem Jahr.
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| USD | 31.12.2018 (Vorjahr) |
|---|---|
| Nominalwert in TEUR | 1.685 (0) |
| Fremdwährungsbetrag in TUSD | 1.930 (0) |
| Zeitwert in TEUR | 86 (0) |
| - Positiv | 3 (0) |
| - Negativ | 83 (0) |
Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.
2011 wurde zur Sicherung eines Kreditgeschäftes gegen Zinserhöhungen ein Zinsswap abgeschlossen. Die Sicherungsbeziehung wurde 2012 aufgehoben. Die Bewertung des Zinsswaps erfolgt nach der Mark-to-Market-Methode. Positive Zeitwerte werden unter den kurzfristigen sonstigen Vermögensgegenständen, negative unter den kurzfristigen sonstigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Der im Finanzergebnis erfasste Ertrag aus der Bewertung zum Zeitwert im Geschäftsjahr 2018 betrug TEUR 125 (VJ: Ertrag TEUR 248).
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Nominalwert in TEUR | 4.546 | 5.455 |
| Zeitwert in TEUR | ||
| - Positiv | - | - |
| - Negativ | 347 | 473 |
Die Finanzinstrumente werden nach IFRS 7 in folgende Bewertungsklassen unterteilt.
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| Kategorie | Bedeutung | Bewertung | |
|---|---|---|---|
| AfS | Available for sale | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | fair value (erfolgsneutral gegen Eigenkapital) |
| FAHfT | Financial Assets Held for Trading | finanzielle Vermögenswerte zu Handelszwecken gehalten | fair value (erfolgswirksam über Gewinn- und Verlustrechnung) |
| FLAC | Financial Liabilties Measured at Amortised Cost | finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| FVTPL | At Fair Value Through Profit or Loss | erfolgswirksam zum Marktwert | fair value (erfolgswirksam über Gewinn- und Verlustrechnung) |
| HtM | Held to Maturity | bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen | zu fortgeführten Anschaffungskosten |
Die Buchwerte der Finanzinstrumente zum 31. Dezember 2018 (Vj.) stellen sich wie folgt dar:
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| 31.12.2018 (31.12.2017) | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Ursprüngliche Bewertungskategorie gem. IAS 39 | Neue Bewertungskategorie gem. IFRS 9 | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | Marktwert, erfolgswirksam | Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Aktiva | ||||||
| Übrige Finanzanlagen | AfS | FVTPL | 5 | 5 | ||
| (5) | (5) | |||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 5 | 5 | ||||
| (5) | (5) | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LaR | Fortgeführte Anschaffungskosten | 18.247 | 18.247 | ||
| (11.066) | (11.066) | |||||
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 18.247 | 18.247 | ||||
| (11.066) | (11.066) | |||||
| Derivative Vermögenswerte (kurzfristig) | FVTPL | FVTPL | 87 | 87 | ||
| (0) | (0) | |||||
| Übrige sonstige kurzfristige Vermögenswerte | LaR | Fortgeführte Anschaffungskosten | 1.714 | 1.714 | ||
| (1.666) | (1.666) | |||||
| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.801 | 1.801 | ||||
| (1.666) | (1.666) | |||||
| Liquide Mittel | LaR | Fortgeführte Anschaffungskosten | 31.830 | 31.830 | ||
| (36.025) | (36.025) | |||||
| Bankguthaben und Kassenbestände | 31.830 | 31.830 | ||||
| (36.025) | (36.025) | |||||
| 51.883 | ||||||
| (48.762) | ||||||
| Passiva | ||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | FLAC | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 17.723 | 17.723 | ||
| (9.912) | (9.912) | |||||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | FLAC | Beizulegender Zeitwert | 8.454 | 8.454 | ||
| (10.258) | (10.258) | |||||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 26.177 | 26.177 | ||||
| (20.170) | (20.170) | |||||
| Andere Finanzverbindlichkeiten | FLAC | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 1.426 | 1.426 | ||
| (1.117) | (1.117) | |||||
| Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten | FVTPL | Beizulegender Zeitwert | 347 | 347 | ||
| (473) | (473) | |||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 7.391 | 7.390 | ||
| (10.107) | (10.107) | |||||
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | FLAC | Beizulegender Zeitwert | 1.805 | 1.805 | ||
| (2.224) | (2.224) | |||||
| Übrige kurzfristige finanzielle Schulden | FLAC | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4.743 | 4.743 | ||
| (2.754) | (2.754) | |||||
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 15.712 | 15.712 | ||||
| (16.675) | (16.675) | |||||
| 41.889 | ||||||
| (36.845) |
Die Bewertungsstufen der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente sind im Folgenden dargestellt:
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| 31.12.2018 (31.12.2017) (in TEUR) |
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Marktwert, erfolgswirksam" | ||||
| Kurzfristige derivative Vermögenswerte | 0 (0) | 87 (0) | 0 (0) | 87 (0) |
| Gesamt | 0 (0) | 87 (0) | 0 (0) | 87 (0) |
| Finanzielle Schulden der Kategorie "Marktwert, erfolgswirksam" | ||||
| Kurzfristige derivative Verbindlichkeiten | 0 (0) | 347 (473) | 0 (0) | 347 (473) |
| Gesamt | 0 (0) | 347 (473) | 0 (0) | 347 (473) |
Für die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts derivativer Instrumente wird von Discounted-Cashflow-Analysen unter Verwendung der entsprechenden Zinsstrukturkurven für die Laufzeit der Instrumente bei Derivaten ohne optionale Komponenten sowie von Optionspreismodellen bei Derivaten mit optionalen Komponenten Gebrauch gemacht. Devisentermingeschäfte werden bewertet aufgrund notierter Terminkurse und Zinsstrukturkurven, die aus notierten Marktzinsen im Hinblick auf die Fälligkeiten der Verträge abgeleitet werden. Zinsswaps werden bewertet mit dem Barwert der geschätzten künftigen Zahlungsströme. Die Diskontierung erfolgte mit den einschlägigen Zinsstrukturkurven, welche aus notierten Zinssätzen abgeleitet wurden. Wesentliche nicht beobachtbare Eingangsparameter liegen nicht vor.
Außer für das dargestellte Instrument erachtet die Basler AG die Buchwerte für finanzielle Vermögenswerte und Schulden als gute Näherung an den beizulegenden Wert.
Zur Erfassung von Wertminderungen sowie Nettogewinnen/-verlusten der ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten verweisen wir auf die Textziffern 7 und 13.
Basler führt ständige Überprüfungen der Kreditwürdigkeit seiner Kunden mit Hilfe von internen und externen Bewertungen durch. Außerdem wird das Risiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen dadurch abgeschwächt, dass das Unternehmen über einen diversifizierten Kundenstamm verfügt. Weiterhin gibt es einen genau definierten Verfolgungsprozess für ausstehende Forderungen.
Es wird eine durch das ERP-System unterstützte Kreditliniensystematik mit dokumentierten Eskalationsstufen zur weiteren Begrenzung des Risikos genutzt. Bezüglich der Angabe des maximalen Ausfallrisikos verweisen wir auf unsere Angaben unter den Textziffern 13, 14 und 15.
Sämtliche zum Bilanzstichtag ausgewiesenen längerfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen aufgrund der bestehenden Festzinsvereinbarungen keinem Zinsänderungsrisiko im Sinne von IFRS 7. Die Sensitivitätsanalyse im Zusammenhang mit dem Zinsrisiko aus dem Zinsswap ergab, dass eine Erhöhung der Zinsstrukturkurve um 0,5 Prozentpunkte einen positiven Effekt von TEUR 37,7 auf das Vorsteuerergebnis hätte; eine Absenkung der Zinsstrukturkurve um 0,5 Prozentpunkte hätte einen negativen Effekt von TEUR 37,8 auf das Vorsteuerergebnis.
Eine Analyse der Sensitivität aller Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten der Gesellschaften der Basler Gruppe zum Bilanzstichtag hinsichtlich eines um jeweils 10 Prozentpunkte fallenden bzw. steigenden Stichtagskurs ergäbe folgende Ergebnisauswirkung (in TEUR):
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| Stichtagskurs +10% | Stichtagskurs -10% | |
|---|---|---|
| USD | -223 | 265 |
| JPY | 105 | -12 |
| SGD | 19 | -17 |
| -99 | 236 |
Dabei wurden die wesentlichen Fremdwährungen berücksichtigt.
Basler steuert sein Kapital mit dem Ziel, die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Gewinn- und Fremdkapital zu maximieren. Weiterhin ist aber sicherzustellen, dass Basler genügend Reserven auch für ein kurzfristiges Wachstum hat. Dieses Ziel wird mit der Kennzahl Finanzierungsreserve gesteuert. Diese Kennzahl errechnet sich aus dem Verhältnis Fremdkapital zuzüglich freier Bankenlinien zu kurzfristige Vermögenswerte abzüglich liquider Mittel. Es wird ein Zielwert von 125 % angestrebt.
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Fremdkapital ohne Finanzierungsleasing und latente Steuern | 45.236 | 34.083 |
| Freie Bankenlinien | 21.200 | 11.900 |
| Summe | 66.436 | 45.983 |
| Kurzfristige Forderungen | 18.247 | 11.066 |
| Vorräte | 21.033 | 20.829 |
| Übrige Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte | 3.386 | 2.706 |
| Liquide Mittel | -31.830 | -36.025 |
| Summe | 10.836 | -1.424 |
Eine Änderung in dieser Strategie zum Vorjahr fand nicht statt.
Basler standen am Stichtag Kreditlinien in Höhe von TEUR 21.200 (VJ: TEUR 11.900) davon TEUR 6.800 zweckgebundene Darlehenszusagen zur Verfügung. Die Verfügbarkeit der Kreditlinien bzw. die Gewährung von Bankdarlehen ist teilweise an die Einhaltung bestimmter Finanzkennzahlen geknüpft. Wie im Vorjahr hat die Basler AG die Vereinbarungen eingehalten.
Die folgende Fälligkeitsanalyse der finanziellen Schulden (vertraglich vereinbarte, undiskontierte Zahlungen) zeigen den Einfluss auf die Liquiditätssituation des Konzerns:
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| In TEUR (Vorjahr) | Gesamtbetrag | < 1 Jahr | >1 Jahr | davon >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Bankverbindlichkeiten | 19.149 | 7.188 | 11.961 | 4.725 |
| (11.029) | (1.117) | (9.912) | (1.563) | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen | 7.391 | 7.391 | 0 | 0 |
| und Leistungen | (10.107) | (10.107) | (0) | (0) |
| Übrige kurzfristige finanzielle | 7.500 | 7.500 | 0 | 0 |
| Schulden und Steuerschulden | (4.720) | (4.720) | (0) | (0) |
| Verbindlichkeiten aus | 10.259 | 1.805 | 8.454 | 1.804 |
| Finanzierungsleasing | (12.482) | (2.224) | (10.258) | (3.564) |
Der unter anderen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesene Zinsswap wird insgesamt unter kurzfristigen Schulden ausgewiesen.
Entsprechend der längst möglichen Tilgungszeit ergäben sich folgende Fälligkeiten der derivativen Finanzinstrumente:
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| (in TEUR) | bis 1 Jahr | 2-5 Jahre | Über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|
| 2018 | 1.212 | 3.334 | 0 | 4.546 |
| 2017 | 1.212 | 4.243 | 0 | 5.454 |
Innerhalb der internen Berichterstattung werden keine Segmente unterschieden oder nach solchen gesteuert.
Baslers Kunden sind weltweit tätig. In der folgenden Aufstellung der Umsätze nach Regionen wird als Zielland das Installationsland des Produktes verwendet. Sollte dies nicht bekannt sein, wird das letzte bekannte Lieferland verwendet.
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| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Deutschland | 18.680 | 15.382 |
| EMEA | 39.487 | 41.516 |
| Amerika | 23.766 | 22.151 |
| Asien | 68.070 | 71.152 |
| Gesamt | 150.003 | 150.201 |
In 2018 haben insgesamt zwei Kunden einen Umsatzanteil größer als 10% (34,2 Mio. € und 14,9 Mio. €).
Die langfristigen Vermögenswerte der Basler Gruppe sind in folgenden Ländern gelegen:
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| (in TEUR) | 31.12.2018 | 31.12.2017 |
|---|---|---|
| Deutschland | 62.677 | 45.138 |
| USA | 66 | 67 |
| Asien | 635 | 680 |
| 63.378 | 45.885 |
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter nach Funktionsbereichen können der folgenden Tabelle entnommen werden:
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| Anzahl (FTE*) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Produktion | 186 (177) | 164 (154) |
| Vertrieb und Marketing | 185 (177) | 157 (148) |
| Entwicklung | 174 (165) | 138 (130) |
| Administration | 97 (82) | 86 (72) |
| *) Full Time Equivalent | 642 (601) | 545 (504) |
Das Honorar der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft teilt sich in die folgenden Kategorien ein:
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| (in TEUR) | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 63 | 63 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 3 |
| 63 | 66 |
Im Geschäftsjahr 2018 gab es mit Ausnahme der Vorstandsvergütungen und Aufsichtsratsbezüge keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen.
Im Jahr 2018 gehörten dem Vorstand folgende Personen an:
| ― | Dr. Dietmar Ley, Vorstandsvorsitzender (CEO), zuständig für Forschung und Entwicklung, Organisationsentwicklung und Personal |
| ― | John P. Jennings, Vorstand Vertrieb (CCO), zuständig für Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften |
| ― | Arndt Bake, Vorstand Marketing (CMO), zuständig für das strategische Marketing, das Produktmanagement und New Business |
| ― | Hardy Mehl, Vorstand Finance (CFO) und Operations (COO), zuständig für Finanzen, Controlling, SAP und IT, Recht und Patente, Investor Relations, Facility Management, Produktion und Supply-Chain-Management |
Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2018 folgende Personen an:
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| Norbert Basler | Aufsichtsratsvorsitzender, Unternehmer |
|---|---|
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Berater |
| Horst W. Garbrecht | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Vorsitzender der Geschäftsführung der Metabowerke GmbH |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Fachhochschullehrerin für Wirtschaftsprüfung und Unternehmensrechnung bei der NORDAKADEMIE |
| Dorothea Brandes (ab 07. Mai 2018) | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreterin, Organisationsentwicklerin bei der Basler AG |
| Dr. Marco Grimm (ab 07. Mai 2018) | Ordentliches Aufsichtsratsmitglied, Arbeitnehmervertreter, Teamleiter der Softwareentwicklung für die Qualitätssicherung bei der Basler AG |
Weitere Mandate der Aufsichtsräte im Jahr 2018 entsprechend § 285 Nr. 10 HGB:
Mitglied im Aufsichtsrat der Plato AG, Lübeck
Mitglied im Aufsichtsrat Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Markranstädt Mitglied im Aufsichtsrat Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe Stellv. Vorsitzender des Beirats der Zöllner Holding GmbH, Kiel
Mitglied im Aufsichtsrat der KROMI Logistik AG, Hamburg Horst W. Garbrecht
Mitglied des Beirats der Fischerwerke GmbH & Co. KG, Waldachtal
Mitglied im Regionalbeirat Süd und Südwest der Commerzbank AG, Frankfurt am Main
Stellvertr. Vorsitzende des Aufsichtsrates Alper & Schetter AG, Neuss
Zum 1.1.2011 wurde das Vergütungsmodell des Vorstandes durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsklausel verändert (siehe Vergütungsbericht des Lageberichts). Hiernach werden die in einem Geschäftsjahr erworbenen variablen Ansprüche über drei Jahre verteilt ausgezahlt und unterliegen während dieses Zeitraums dem zwischenzeitlichen Risiko einer substantiellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Lage.
Zugeflossen sind im Geschäftsjahr 2018 insgesamt TEUR 1.924 welche sich wie folgt aufteilen:
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| 2018 | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | Hardy Mehl |
|---|---|---|---|---|
| Zufluss (in TEUR) |
Vorstandsvorsitzender (CEO) | Vorstand Vertrieb (CCO) | Vorstand Marketing (CMO) | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand | seit 1998 | seit 2006 | seit 2011 | seit 2014 |
| Festvergütung | 315 | 265 | 210 | 255 |
| Nebenleistungen (inkl. Vorsorgeaufwand) | 19 | 60 | 22 | 20 |
| Summe | 334 | 325 | 232 | 275 |
| Mehrjährige variable Vergütung (Auszahlung zur Bonusbank) | 226 | 206 | 156 | 170 |
| Gesamtvergütung | 560 | 531 | 388 | 445 |
| Der Anspruch auf variable Gehaltsbestandteile des Jahres 2018 wurde in Höhe von TEUR 349 der Bonusbank zugeführt und wird in den Folgejahren gem. den im Lagebericht beschriebenen Verfahren ausgezahlt. | ||||
| Mehrjährige variable Vergütung (Zuführung zur Bonusbank) | 105 | 88 | 70 | 85 |
Die Summe der gewährten Zuwendungen des Vorstands belief sich im Jahre 2018 auf TEUR 1.514.
Zugeflossen sind im Geschäftsjahr 2017 insgesamt TEUR 1.598 welche sich wie folgt aufteilen:
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| 2017 | Dietmar Ley | John P. Jennings | Arndt Bake | Hardy Mehl |
|---|---|---|---|---|
| Zufluss (in TEUR) |
Vorstandsvorsitzender (CEO) | Vorstand Vertrieb (CCO) | Vorstand Marketing (CMO) | Vorstand Finanzen (CFO) und Operations (COO) |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| im Vorstand | seit 1998 | seit 2006 | seit 2011 | seit 2014 |
| Festvergütung | 278 | 255 | 192 | 246 |
| Nebenleistungen (inkl. Vorsorgeaufwand) | 18 | 59 | 22 | 20 |
| Summe | 296 | 313 | 214 | 267 |
| Mehrjährige variable Vergütung (Auszahlung zur Bonusbank) | 153 | 158 | 107 | 91 |
| Gesamtvergütung | 449 | 471 | 320 | 358 |
| Der Anspruch auf variable Gehaltsbestandteile des Jahres 2018 wurde in Höhe von TEUR 1.295 der Bonusbank zugeführt und wird in den Folgejahren gem. den im Lagebericht beschriebenen Verfahren ausgezahlt. | ||||
| Mehrjährige variable Vergütung (Zuführung zur Bonusbank) | 370 | 339 | 256 | 329 |
Die Gesamtbezüge des Vorstands beliefen sich im Jahre 2017 auf TEUR 2.384.
Im Falle einer regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit wird ein positiver Saldo der noch verbleibenden erfolgsbezogenen Bezüge in den nächsten drei Jahren gleichverteilt ausgezahlt. Sollte es zu einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit kommen, so sind eventuelle Zahlungen auf den Wert von zwei Jahresvergütungen bzw. auf nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages begrenzt.
Die Verträge wurden zum November 2012 für Arndt Bake und John P. Jennings bzw. zum Januar 2013 für Dr. Dietmar Ley so geändert, dass bei einer Beendigung aufgrund eines von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grundes keine Zahlungen mehr an das Vorstandsmitglied erfolgen.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betrugen im Jahr 2018 TEUR 137 (VJ: TEUR 108). Erfolgsbezogene Vergütung gab es nicht.
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| erfolgsneutrale Bezüge in TEUR |
||
|---|---|---|
| 2018 | 2017 | |
| --- | --- | --- |
| Norbert Basler | 51,8 | 49,2 |
| Prof. Dr. Eckart Kottkamp | 26,6 | 25,1 |
| Horst W. Garbrecht | 16,1 | 15,6 |
| Prof. Dr. Mirja Steinkamp | 24,5 | 18,5 |
| Dorothea Brandes | 9,1 | - |
| Dr. Marco Grimm | 9,1 | - |
Folgende Unternehmen werden zusätzlich zu der Basler AG in den Konzernabschluss durch Vollkonsolidierung aufgrund bestehender Stimmenmehrheit einbezogen:
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| Firma | Anteilshöhe in % |
|---|---|
| Basler Inc., Exton/USA | 100 |
| Basler Asia Pte. Ltd., Singapur/Singapur | 100 |
| Basler Korea, Jungwongu/Korea | 100 |
| Basler Japan KK, Gewinn- und/Japan | 100 |
| Basler Vision Technologies Taiwan Inc., Jhubei City/Taiwan | 100 |
| Mycable GmbH, Neumünster/Deutschland | 100 |
| Silicon Software GmbH, Mannheim/Deutschland | 100 |
| Silicon Software America Inc., Laval/Kanada | 100 |
| Silicon Software Inc., Nashua/USA | 100 |
| Basler Vision Technology (Beijing) Co. Ltd., Beijing/China | 100 |
Die Basler AG zeichnete am 10. Juli 2018 einen Joint Venture Vertrag mit seinem Distributor, Beijing Sanbao Xingye Image Tech. Co. Ltd. ("MVLZ"), zur Übernahme dessen Machine Vision Geschäfts in China ab dem 01.01.2019. MVLZ ist seit rund zwanzig Jahren Distributionspartner der Basler AG in China. MVLZ vertreibt Bildverarbeitungskomponenten aller Art und berät chinesische Kunden beim Einsatz dieser Komponenten in der industriellen Bildverarbeitung (Machine Vision) sowie im Bereich Scientific Imaging. Beide Firmen vereinbarten den Transfer der Machine VisionSparte von MVLZ in die neu gegründete Basler Vision Technology (Beijing) Co., Ltd. mit Hauptsitz in Peking und Niederlassungen in Shenzhen und Shanghai. Der Transfer umfasst den Machine Vision-Kundenstamm, rund einhundert qualifizierte Mitarbeiter, notwendige Büro- und Geschäftsausstattungen sowie Lagerbestände. Der Transfer wurde bis zum 01.01.2019 vollständig umgesetzt. MVLZ erhält im Rahmen einer Kapitalerhöhung Minderheitsanteile an der Basler Vision Technology (Beijing) Co., Ltd., welche durch die Basler AG schrittweise bis Ende 2021 vollständig zurückerworben werden.
Basler hat am 19.07.2018 100 % der Anteile der Silicon Software GmbH mit Sitz in Mannheim übernommen, einem weltweit führenden Hersteller von Bildeinzugskarten und Software für die grafische Programmierung von Vision-Prozessoren. Das Unternehmen produziert und vertreibt mit mehr als 50 Mitarbeitern sowohl Standardprodukte als auch kundenspezifische OEM-Lösungen für Bildverarbeitungsanwendungen in Fabrikautomation und Medizintechnik. Das Produktsortiment von Silicon Software ergänzt das Produktportfolio von Basler komplementär und wird das Unternehmen in den kommenden Jahren wesentlich dabei unterstützen, seine Expansionsstrategie in Richtung des Performance-Segments des Computer Vision-Marktes erfolgreich umzusetzen.
In den sechs Monaten bis zum 31. Dezember 2018 trug Silicon Software Umsatzerlöse von TEUR 4.896 und einen Verlust von TEUR 114 zum Konzernergebnis bei. Hätte der Erwerb am 1. Januar 2018 stattgefunden, hätten die Konzernumsatzerlöse nach Schätzungen des Vorstands bei TEUR 154.728 und der Konzerngewinn für das Jahr bei TEUR 17.153 gelegen.
Übertragene Gegenleistung:
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| In TEUR | |
|---|---|
| Zahlungsmittel | 9.263 |
| Eigenkapitalinstrumente (15.524 Aktien) | 2.648 |
| Bedingte Gegenleistung | 4.732 |
| Gesamte übertragene Gegenleistung | 16.643 |
Ausgegebene Eigenkapitalinstrumente:
Der beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Aktien basierte auf dem Börsenkurs des Unternehmens am 19. Juli 2018 von 170,60 Euro pro Aktie.
Mit dem Unternehmenszusammenschluss mit der Silicon Software GmbH verbundene Kosten:
Bei der Basler AG sind mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten von TEUR 159 für Rechtsberatungsgebühren und Due Diligence-Kosten angefallen. Diese Kosten sind in den Verwaltungsaufwendungen erfasst.
Geschäfts- oder Firmenwert:
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| In TEUR | |
|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 16.643 |
| Beizulegender Zeitwert der identifizierbaren Nettovermögenswerte | 7.042 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 9.601 |
Der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus erwarteten Synergien, Umsatzwachstum, künftigen Produktentwicklungen sowie dem Know-how und der fachlichen Begabung der bestehenden Mitarbeiter der Silicon Software GmbH. Diese Vorteile wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation nicht getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt, da sie den Ansatzvorschriften immaterieller Vermögenswerte nicht genügen.
Identifizierbare erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden:
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| In TEUR | |
|---|---|
| Sachanlagen | 119 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 5.729 |
| Vorräte | 2.382 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 795 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.556 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 290 |
| Langfristige Finanzschulden | (1.145) |
| Passive latente Steuer | (1.756) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | (393) |
| Rückstellungen | (535) |
| Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen | 7.042 |
Eine weitere Beteiligung besteht an der Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe:
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| Firmenname | Anteilshöhe in % (31.12.2018) | Eigenkapital (31.12.2017)* | Ergebnis (2017)* |
|---|---|---|---|
| Beruf und Familie im HanseBelt gGmbH, Bad Oldesloe | 20 | TEUR 28 | TEUR 22 |
*) Ein Abschluss zum 31.12.2018 lag bis zur Berichterstellung nicht vor.
Weitere Beteiligungsverhältnisse bestehen nicht.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben worden und wurde den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens www.baslerweb.com/Investoren zugänglich gemacht.
Der Abschluss wird voraussichtlich am 18. März 2019 vom Aufsichtsrat zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Vorstand schlägt die Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,59 je Aktie entsprechend Euro 5.097.093,21 vor.
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Konzernabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Ahrensburg, 15. März 2019
Der Vorstand
Dr. Dietmar Ley
John P. Jennings
Arndt Bake
Hardy Mehl
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Stand 01.01.2018 | Zugänge*1 | Umbuchungen | Abgänge | Währungsdifferenzen | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 6.325 | 6.426 | 0 | -10 | 1 | 12.742 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 3.139 | 9.601 | 0 | 0 | 0 | 12.740 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 42.312 | 0 | 2.789 | 0 | 0 | 45.101 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 4.143 | 8.596 | -2.789 | 0 | 0 | 9.950 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 55.919 | 24.623 | 0 | -10 | 1 | 80.533 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 2.277 | 802 | 691 | 0 | 1 | 3.771 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 9.145 | 2.041 | 335 | -112 | 4 | 11.413 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.561 | 1.209 | 407 | -86 | 5 | 8.096 |
| Anlagen in Bau | 1.196 | 409 | -1.432 | 0 | 0 | 173 |
| Summe Sachanlagen | 19.179 | 4.461 | 0 | -198 | 10 | 23.453 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 2.278 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 22.480 | 0 | 0 | 0 | 0 | 22.480 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 24.758 | 0 | 0 | 0 | 0 | 24.758 |
| Übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe Anlagevermögen | 99.874 | 29.084 | 0 | -208 | 11 | 128.762 |
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| Abschreibungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Stand 01.01.2018 | Zugänge*2 | Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres | Abgänge | Währungsdifferenzen | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 5.046 | 1.185 | 0 | -4 | 0 | 6.227 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 26.258 | 6.456 | 549 | 0 | 0 | 33.263 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 0 | 0 | 200 | 0 | 0 | 200 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 31.304 | 7.641 | 749 | -4 | 0 | 39.690 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 1.128 | 214 | 0 | 0 | 1 | 1.343 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5.719 | 1.175 | 0 | -93 | 4 | 6.805 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.548 | 1.247 | 0 | -54 | 3 | 4.744 |
| Anlagen in Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 10.395 | 2.636 | 0 | -147 | 8 | 12.892 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 12.277 | 510 | 0 | 0 | 0 | 12.787 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 12.277 | 510 | 0 | 0 | 0 | 12.787 |
| Übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 13 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 13 |
| Summe Anlagevermögen | 53.989 | 10.787 | 749 | -151 | 8 | 65.382 |
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| Nettobuchwerte | ||
|---|---|---|
| in T€ | 31.12.2018 | Vorjahr |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 6.515 | 1.279 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 12.740 | 3.139 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 11.838 | 16.054 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 9.750 | 4.143 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 40.843 | 24.615 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 2.428 | 1.149 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 4.608 | 3.426 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.352 | 3.013 |
| Anlagen in Bau | 173 | 1.196 |
| Summe Sachanlagen | 10.561 | 8.784 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 2.278 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 9.693 | 10.203 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 11.971 | 12.481 |
| Übrige Finanzanlagen | 5 | 5 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 5 | 5 |
| Summe Anlagevermögen | 63.380 | 45.885 |
* Appendix zum Anhang
*: inkl. Anfangsbestände Übernahme SiSo 01.07.18 (6.250.678,31€)
*1: inkl. Kummulierte Abschreibungen Übernahme SiSo 01.07.18 (394.352,30€)
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Stand 01.01.2017 | Zugänge*1 | Umbuchungen | Abgänge | Währungsdifferenzen | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 6.333 | 586 | 203 | -799 | 2 | 6.325 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 3.139 | 0 | 0 | 0 | 3.139 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 33.510 | 0 | 8.802 | 0 | 0 | 42.312 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 7.649 | 5.296 | -8.802 | 0 | 0 | 4.143 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 205 | 0 | -203 | 0 | -2 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 47.697 | 9.021 | 0 | -799 | 0 | 55.919 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 2.155 | 133 | 0 | -4 | -7 | 2.277 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 8.791 | 1.080 | 200 | -916 | -10 | 9.145 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.228 | 1.350 | 358 | -361 | -14 | 6.561 |
| Anlagen in Bau | 183 | 1.572 | -558 | 0 | -1 | 1.196 |
| Summe Sachanlagen | 16.357 | 4.135 | 0 | -1.281 | -32 | 19.179 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 1.817 | 460 | 0 | 0 | 1 | 2.278 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 24.391 | -1.911 | 0 | 0 | 0 | 22.480 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 26.208 | -1.451 | 0 | 0 | 1 | 24.758 |
| Übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 18 | 0 | 0 | 0 | 0 | 18 |
| Summe Anlagevermögen | 90.280 | 11.705 | 0 | -2.080 | -31 | 99.874 |
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| Abschreibungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Stand 01.01.2017 | Zugänge*2 | Außerplanmäßige Abschreibungen des Geschäftsjahres | Abgänge | Währungsdifferenzen | 31.12.2017 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 5.126 | 592 | 0 | -671 | -1 | 5.046 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 20.066 | 5.610 | 581 | 0 | 1 | 26.258 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 25.192 | 6.202 | 581 | -671 | 0 | 31.304 |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 982 | 154 | 0 | -4 | -4 | 1.128 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5.638 | 973 | 0 | -883 | -9 | 5.719 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.026 | 843 | 0 | -313 | -8 | 3.548 |
| Anlagen in Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Sachanlagen | 9.646 | 1.970 | 0 | -1.200 | -21 | 10.395 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||||||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 11.584 | 692 | 0 | 0 | 1 | 12.277 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 11.584 | 692 | 0 | 0 | 1 | 12.277 |
| Übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 13 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 13 | 0 | 0 | 0 | 0 | 13 |
| Summe Anlagevermögen | 46.435 | 8.864 | 581 | -1.871 | -20 | 53.989 |
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| Nettobuchwerte | ||
|---|---|---|
| in T€ | 31.12.2017 | Vorjahr |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Software, Markenrechte, Patente und Lizenzen | 1.279 | 1.207 |
| Geschäfts- und Firmenwert | 3.139 | 0 |
| Abgeschlossene eigene Entwicklungen | 16.054 | 13.444 |
| Eigene Entwicklungen in Arbeit | 4.143 | 7.649 |
| Anzahlungen auf Fremde Entwicklungen | 0 | 205 |
| Summe Immaterielle Vermögensgegenstände | 24.615 | 22.505 |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten auf fremden Grundstücken | 1.149 | 1.173 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3.426 | 3.153 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.013 | 2.202 |
| Anlagen in Bau | 1.196 | 183 |
| Summe Sachanlagen | 8.784 | 6.711 |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | ||
| Grundstücke im Finanzierungsleasing | 2.278 | 1.817 |
| Gebäude im Finanzierungsleasing | 10.203 | 12.807 |
| Summe Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 12.481 | 14.624 |
| Übrige Finanzanlagen | 5 | 5 |
| Summe übrige Finanzanlagen | 5 | 5 |
| Summe Anlagevermögen | 45.885 | 43.845 |
* Appendix zum Anhang
*1 : inkl. Anfangsbestände Übernahme mycable 01.06.17 (475Tsd)
*2 : inkl. Kummulierte Abschreibungen Übernahme mycable 01.06.17 (277Tsd)
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| Schulden | |||
|---|---|---|---|
| In TEUR | Zu Cashmanagementzwecken eingesetzte Kontokorrentkredite | Übrige andere finanzielle Verbindlichkeiten | |
| --- | --- | --- | --- |
| Bilanz zum 1. Januar 2018 (angepasst) | 10.625 | ||
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | |||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | -1.222 | -1.222 | |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten | -2 222 | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | 8 200 | 8.200 | |
| Zinsauszahlungen | -506 | -506 | |
| Auszahlungen für Eigene Anteile | -3 284 | ||
| Auszahlung für Dividende | -6 487 | ||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | -5.522 | 0 | 6.472 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen | -6.072 | ||
| Bilanz zum 31. Dezember 2018 | 11.025 |
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| In TEUR | Wandelanleihen | Rückkaufpflichtige Vorzugsaktien | Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing |
| --- | --- | --- | --- |
| Bilanz zum 1. Januar 2018 (angepasst) | 10.769 | ||
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | |||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | |||
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten | -2.222 | ||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | |||
| Zinsauszahlungen | 0 | ||
| Auszahlungen für Eigene Anteile | |||
| Auszahlung für Dividende | |||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | 0 | -2.222 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen | 3.935 | ||
| Bilanz zum 31. Dezember 2018 | 12.481 |
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| Zur Sicherung langfristiger Verbindlichkeiten gehaltene derivative (Vermögenswerte)/Schulden | Eigenkapital | ||
|---|---|---|---|
| In TEUR | Zu Sicherungszwecken eingesetzte Zinsswaps und Devisentermingeschäfte -Vermögenswerte | Zu Sicherungszwecken eingesetzte Zinsswaps und Devisentermingeschäfte -Schulden | Gezeichnetes Kapital/Kapitalrücklage |
| --- | --- | --- | --- |
| Bilanz zum 1. Januar 2018 (angepasst) | |||
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | |||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | |||
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten | |||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | |||
| Zinsauszahlungen | 349 | -349 | |
| Auszahlungen für Eigene Anteile | |||
| Auszahlung für Dividende | |||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | 349 | -349 | 0 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen | |||
| Bilanz zum 31. Dezember 2018 | 349 | -349 |
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| Eigenkapital | |||
|---|---|---|---|
| In TEUR | Andere Rücklagen | Gewinnrücklage | Nicht beherrschende Anteile |
| --- | --- | --- | --- |
| Bilanz zum 1. Januar 2018 (angepasst) | 59.028 | ||
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | |||
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | |||
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten | |||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | |||
| Zinsauszahlungen | |||
| Auszahlungen für Eigene Anteile | -3.284 | ||
| Auszahlung für Dividende | -6.487 | ||
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | 0 | -9.771 | 0 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen | 17.284 | ||
| Bilanz zum 31. Dezember 2018 | 66.541 |
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| In TEUR | Gesamt |
|---|---|
| Bilanz zum 1. Januar 2018 (angepasst) | 80.422 |
| Veränderungen des Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten | |
| Auszahlungen aus der Rückführung von Darlehen bei Kreditinstituten | -1.222 |
| Auszahlungen für die Tilgung von Finanzierungsleasingsverbindlichkeiten | -2.222 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen von Kreditinstituten | 8.200 |
| Zinsauszahlungen | -506 |
| Auszahlungen für Eigene Anteile | -3.284 |
| Auszahlung für Dividende | -6.487 |
| Gesamtveränderung des Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit | -5.522 |
| Nicht zahlungswirksame Änderungen | 15.147 |
| Bilanz zum 31. Dezember 2018 | 90.047 |
Die Basler AG mit Sitz in Ahrensburg bei Hamburg (Deutschland) ist Entwickler und Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für professionelle Anwender. Der überwiegende Anteil des Umsatzes entfällt auf digitale Kameras, die vor allem in der industriellen Massenproduktion, in medizinischen Anwendungen, in der Verkehrskontrolle sowie in der Logistik eingesetzt werden. Basler Kameras zeichnen sich durch Innovation, hohe Zuverlässigkeit, einfache Integration, kompakte Abmessungen und ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis aus. Diese Faktoren haben dazu geführt, dass Basler gemessen nach Umsatz, Zahl verkaufter Einheiten, Größe der Absatzorganisation und Markenbekanntheit heute der weltweit führende Anbieter für digitale Industriekameras ist. Auf dieser Basis entwickelt sich Basler schrittweise weiter zum Komplettanbieter von Hardwarekomponenten für Bildverarbeitung.
Zielkunden sind nationale und internationale Hersteller von Investitionsgütern (OEM-Kunden), die Bildverarbeitungskomponenten in ihre eigenen Systeme und Geräte integrieren. Die Kunden werden entweder über den eigenen Direktvertrieb oder über regionale Vertriebspartner (Distributoren) betreut. Die Komponentenprodukte der Basler AG sind generisch und in vielen Branchen bzw. Anwendungen einsetzbar. Sie werden nach erfolgreicher Integration durch den OEM-Kunden im Rahmen seiner Produktentwicklung (sogenanntes Design-In) fester Bestandteil der jeweiligen Kunden-Lösung. Da der Kunde im Normalfall die Komponentenlieferanten über den Lebenszyklus seines eigenen Produkts nicht wechselt, schließt sich an das Design-In in der Regel eine mehrjährige, stabile Geschäftsbeziehung an.
Die Basler AG unterhält Tochtergesellschaften in Deutschland, USA, Kanada, Singapur, Taiwan, China, Japan und Korea. Die Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss voll konsolidiert. Weitere Repräsentanzen bestehen in Polen, dem Vereinigten Königreich, Finnland, Frankreich, Malaysia und den Niederlanden. In den Tochtergesellschaften bzw. Repräsentanzen werden überwiegend Vertriebs- und Serviceleistungen erbracht. In Singapur besteht zudem eine Produktion für die Versorgung des lokalen asiatischen Marktes.
Externe Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell sind die allgemeine makroökonomische Lage und die Nachfragesituation in den regionalen Absatzmärkten Asien, Europa und Nordamerika. Aufgrund seiner Ausrichtung auf Investitionsgüterhersteller ist die Konjunktur im Maschinen- und Anlagenbau, insbesondere im Bereich Halbleiter und Elektronik, für die Geschäftsentwicklung des Konzerns von besonderer Bedeutung. Infolge der in den Vorjahren begonnenen Expansion auf Märkte außerhalb der Fabrikautomation (z.B. in die Marktfelder Medizin- und Verkehrstechnik sowie Logistik) erschließt sich die Basler AG weiteres Wachstumspotenzial und reduziert zugleich die Zyklizität ihres Geschäfts.
Die Basler AG verfolgt eine eigenfinanzierte, profitable Wachstumsstrategie. Grundlage der Konzernsteuerung ist ein jährlich ablaufender Strategieprozess, in dem die Ausrichtung hinsichtlich Zielmärkten, Positionierung, Leistungsprogramm, Technologien, Absatzstrategie und Finanzkennzahlen festgelegt wird. Die zentralen Finanzkennzahlen zur Steuerung sind Umsatz und Vorsteuerrendite. Darüber hinaus wird die ökonomische Wertsteigerung über die Verzinsung des eingesetzten Kapitals (ROCE) gesteuert.
Der Strategieprozess mündet in einen qualitativen und quantitativen Vierjahresplan sowie in das Budget für das kommende Geschäftsjahr. Aus beiden Planungswerken werden für die Konzernsteuerung Leistungsindikatoren erstellt und zu einem Balanced-Score-Card-System (BSC) mit abgeleiteten Scorecards für wesentliche Wertschöpfungsprozesse zusammengefasst. Die Kennzahlen der BSC und der unterliegenden Scorecards werden monatlich aktualisiert und im Kreis des Managements besprochen. Auf operativer Ebene gibt es ein sogenanntes "Daily Management" bzw. "Shopfloor Management", während dem der tägliche Arbeitsfortschritt von Teams festgestellt wird. Mögliche Abweichungen vom Ziel werden somit auf unterschiedlichen Hierarchieebenen erkannt und durch geeignete Gegenmaßnahmen adressiert.
Um eine hohe Qualität, Robustheit und Zuverlässigkeit der hergestellten Produkte und der im Unternehmen definierten Wertschöpfungsprozesse zu gewährleisten, hat die Basler AG weltweit ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) implementiert. Alle vier Monate findet ein Quality Management Review statt, in dem der Vorstand mit den Prozessverantwortlichen das bestehende Managementsystem auf Wirksamkeit prüft und für eine laufende Optimierung sorgt. Unterjährig wird im Rahmen interner Audits geprüft, ob die Abläufe in der betrieblichen Praxis mit den Prozessbeschreibungen des QM-Systems im Einklang stehen. Zudem findet einmal pro Jahr ein externes Audit statt, um zu überprüfen, ob das QM-System gemäß den Bestimmungen DIN EN ISO 9001:2015 angewendet wird.
Zur besseren Adressierung der besonderen Bedarfe des Medizintechnik-Marktes wurde im Geschäftsjahr 2018 das Qualitätsmanagementsystem für einige Leistungsangebote zudem auf die DIN EN ISO 13485 (Medizin Norm) ausgeweitet, so dass Basler ausgewählte Produkte gemäß den Vorschriften dieser Richtlinie produzieren und liefern kann. U.a. wurde hierfür am Standort Ahrensburg eine gesonderte Fertigungslinie aufgebaut, die im Q3/2018 in Betrieb genommen wurde.
Als Technologieunternehmen ist die Basler AG darauf angewiesen, neue technologische Trends frühzeitig zu erkennen und schnell in Produktentwicklungen einfließen zu lassen. Da sich die Bildverarbeitungstechnologie rasch weiterentwickelt und das Unternehmen eine nachhaltige Wachstumsstrategie verfolgt, werden pro Jahr im Durchschnitt etwa 13 % vom Umsatz in Forschung und Entwicklung (F&E) investiert. Die F&E-Aktivitäten gliedern sich wie folgt:
| ― | Vorentwicklung neuer Technologien |
| ― | Entwicklung neuer Plattform-Architekturen für künftige Produktlinien sowie hierfür notwendiger Fertigungstechnologien |
| ― | Entwicklung neuer Produktlinien bzw. Produkte auf bestehenden Produktplattformen |
| ― | Kundenspezifische Anpassungen von Produkten |
| ― | Pflege bestehender Produkte |
Ziel der Vorentwicklung ist die Untersuchung von Technologien, die für den Einsatz in künftigen Produkten sinnvoll erscheinen. Die Basler AG ist bestrebt, neue Technologien und Anwendungsfelder bereits im Vorfeld von Plattform- oder Produktentwicklungen möglichst weitgehend zu durchdringen und potenzielle Risiken hinreichend analysiert zu haben. Auf diese Weise können Produktentwicklungen effizienter und mit höherer Planungstreue ablaufen. Um frühzeitig Kunden- bzw. Markt-Feedback zu erhalten, werden ausgewählten Kunden neue Technologien schon während der Vorentwicklungsphase präsentiert.
Innerhalb der oben aufgeführten Kategorien waren im Geschäftsjahr 2018 folgende Vorhaben wesentlich:
―
Vorentwicklung neuer Technologien:
| ― | Weiterentwicklung von 3D-Kameratechnologien |
| ― | Vorentwicklung neuartiger Low-Cost-Kameramodule auf Basis von Embedded Vision Technologien |
| ― | Vorentwicklung von Basis-Technologien für neue Industriekamera-Plattformen |
―
Entwicklung neuer Plattform-Technologien:
| ― | Entwicklung zweier neuer Plattformen für Industriekameras |
| ― | Entwicklung von Embedded Vision Kameramodulen |
| ― | Funktionserweiterung des pylon Software-Development-Kits (SDK) |
| ― | Entwicklung einer neuen Plattformgeneration für Bildeinzugskarten |
―
Produktentwicklung:
| ― | Erweitung der Produktlinie ace um neue CMOS-Sensoren und neue Funktionalitäten |
| ― | Entwicklung der neuen ace Kameralinie MED ace, deren Funktionalität und Herstellungsprozesse speziell auf die Anforderungen von Kunden aus dem Medizintechnikmarkt adaptiert wurden |
| ― | Integration der neuen Datenschnittstelle BCON for MIPI in die Produktlinie dart, um Kunden eine direkte und kostengünstige Möglichkeit der Anbindung an Embedded Prozessoren zu ermöglichen |
| ― | Entwicklung komplementärer Zubehörprodukte zwecks Ausbau des eigenen Produktangebots von Kameras in Richtung aller Hardwarekomponenten |
Die Kosten (Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen sowie direkt zu-rechenbare Gemeinkosten) für F&E erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr von 16,0 Mio. € auf 20,0 Mio. € und betrugen 13,3% vom Umsatz. Durch Neueinstellungen und durch den Zukauf der Silicon Software GmbH erhöhte sich die Anzahl der Vollstellen-Äquivalente im Bereich F&E von 128 am 31.12.2017 auf 188 zum 31.12.2018.
In den Aufwendungen sind Leistungen Dritter in Höhe von 655 T€ (VJ: 4 T€) enthalten. Die aktivierten Investitionen in eigene Entwicklungen betrugen 8,6 Mio. € (VJ: 5,1 Mio. €). Die Höhe der Abschreibungen auf eigene Entwicklungen betrug 7,6 Mio. € (VJ: 6,2 Mio. €).
Die Basler AG ist per Geschäftsjahresende 2018 Inhaberin von 56 Patenten und Patentanmeldungen, davon sind 22 Patente in Kraft und 34 Patentanmeldungen befinden sich im Anmeldeverfahren. Weiterhin ist Basler Inhaberin von 2 Gebrauchsmustern, 7 Designs und 111 eingetragenen Marken. Weitere Marken befinden sich im Anmeldeverfahren.
Das Umfeld war 2018 geprägt durch politische Krisen wie z.B. den Handelskrieg zwischen den USA und China oder den bevorstehenden Austritt Großbritanniens aus der EU. Dieses schwierige Umfeld führte zu einer leicht schwächeren konjunkturellen Entwicklung als erwartet. Weltweit lag das Wirtschaftswachstum mit 2,9 % leicht unterhalb der ursprünglichen Erwartungen von 3,0 %. Während das Wachstum in China mit 6,6 % über den Prognosen lag, entwickelte sich die Wirtschaft in den USA mit 2,9 % gemäß den Erwartungen. Die Eurozone blieb insbesondere wegen der politischen Spannungen in Italien und Frankreich unter der Prognose und verzeichnete einen Zuwachs von 1,8 % (VJ: 2,3 %).
Deutschland erzielte 2018 ein Wirtschaftswachstum von 1,5 % (VJ: 2,5 %). (Quelle: Berenberg, Wirtschaft und Finanzmärkte, Ausblick 2019).
Der für Basler relevante Markt des Maschinen- und Anlagenbaus entwickelte sich schwächer als erwartet. Während die Branche in Deutschland eine Umsatzsteigerung von 3 % erreichte, in Europa ein Wachstum von 4 % erzielt wurde, stieg der Umsatz in den USA um 4 % und China um 5 %. (Quelle: VDMA Prognosespiegel International Feb. 2019). Der Markt für Komponenten der industriellen Bildverarbeitung entwickelte sich gegenüber Vorjahr rückläufig bzw. stagnierte. Die Auftragseingänge verzeichneten einen Rückgang von 7 %, während die Umsatzerlöse gleichbleibend auf dem Niveau von 2017 blieben. (Quelle: VDMA Statistik Dez. 2018).
Nach einem außerordentlich hohen Wachstum von rund 54 % im Geschäftsjahr 2017 strebte der Basler Konzern für das Geschäftsjahr 2018 eine Stabilisierung des Umsatzes und ein Anpassen der Organisation an das neue Umsatzniveau an. Bereits in der Prognose zu Jahresbeginn wurde ein unterjähriges Abflachen des Marktwachstums und ein Rückgang der Umsätze mit Herstellern von Investitionsgütern für mobile Endgeräte angekündigt. Nach noch einmal hohen Auftragseingängen im ersten Quartal des neues Geschäftsjahres 2018 kühlten sich die Märkte und folglich die Auftragseingänge im Verlauf des Jahres entsprechend der Prognose ab. Insbesondere im Bereich der Elektronikindustrie wurde deutlich weniger in Produktionsausrüstung investiert als im Vorjahr. Die Umsatzentwicklung in den letzten drei Quartalen verlief stabil und führte in Summe zur angestrebten Stabilisierung des Umsatzes auf dem Niveau von 2017. Dabei konnte der Umsatzrückgang aus zyklischen Branchen durch Wachstum mit Kunden in weniger zyklischen Branchen kompensiert und die Umsatzstruktur zugunsten einer geringeren Abhängigkeit von der Elektronikindustrie verbessert werden. Die Zahl der verkauften Kamera-Einheiten war bei steigenden Durchschnittserlösen von ca. 430.000 in 2017 auf ca. 399.000 im Jahr 2018 leicht rückläufig. Die Auftragseingänge im vierten Quartal entwickelten sich positiv.
Der schwache Marktzyklus bei den Ausrüstungsinvestitionen für die Elektronikgüterindustrie schlug sich am stärksten im Asiengeschäft nieder. Das üblicherweise überproportional wachsende Asiengeschäft verzeichnete 2018 einen Rückgang von 4 %. Die Umsatzerlöse in Deutschland erhöhten sich um 21 %, die Verkaufszahlen im restlichen EMEA-Raum (Europe, Middle East, Africa) sanken um 5 %. Analog zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den USA nahmen die Umsatzerlöse dort um 7 % zu.
Im Juli 2018 konnte die Basler AG eine Transaktion abschließen, mit denen das Unternehmen seinen Marktzugang im größten und zugleich am schnellsten wachsenden Regionalmarkt China verbessert und sein Produktportfolio in Richtung eines Komplettangebots bei Bildverarbeitungskomponenten verbreitert:
| ― | Unterzeichnung eines Joint Venture Vertrags mit Beijing Sanbao Xingye Image Tech. Co. Ltd. ("MVLZ") zur Übernahme dessen Machine Vision Geschäfts in China ab dem 01.01.2019. MVLZ ist seit rund zwanzig Jahren Distributionspartner der Basler AG in China, vertreibt Bildverarbeitungskomponenten aller Art und berät chinesische Kunden beim Einsatz dieser Komponenten. Dabei agiert MVLZ sowohl in der industriellen Bildverarbeitung (Machine Vision) als auch im Bereich Scientific Imaging. Beide Firmen vereinbarten den Transfer der Machine Vision Sparte von MVLZ in die neu gegründete Basler Vision Technology (Beijing) Co., Ltd. mit Hauptsitz in Peking und Niederlassungen in Shenzhen und Shanghai. Der Transfer umfasst den Machine Vision-Kundenstamm, rund einhundert qualifizierte Mitarbeiter, notwendige Büro- und Geschäftsausstattungen sowie Lagerbestände. Der Transfer wurde bis Ende Januar 2019 vollständig umgesetzt. MVLZ erhielt im Rahmen einer Kapitalerhöhung Minderheitsanteile an der Basler Vision Technology (Beijing) Co., Ltd., welche durch die Basler AG schrittweise bis Ende 2021 vollständig zurückerworben werden. Aktuell hält die Basler AG 97% an dem Basler China Joint Venture. |
| ― | Unterzeichnung eines Vertrags zu Übernahme von 100% der Anteile der Silicon Software GmbH mit Sitz in Mannheim. Silicon Software ist ein technologisch führender Hersteller von Bildeinzugskarten und Software für die grafische Programmierung von Vision-Prozessoren. Das Unternehmen produziert und vertreibt mit rund 50 Mitarbeitern sowohl Standardprodukte als auch kundenspezifische OEM-Lösungen für Bildverarbeitungsanwendungen in Fabrikautomation und Medizintechnik. Der Umsatz 2018 betrug rund 8,6 Mio. Euro. Das Produktsortiment von Silicon Software ergänzt das Produktportfolio von Basler komplementär und wird das Unternehmen in den kommenden Jahren wesentlich dabei unterstützen, seine Expansionsstrategie in Richtung des Performance-Segments des Computer Vision-Marktes erfolgreich umzusetzen und den strategischen Transfer vom Kamera-Anbieter zum Vision Hardware-Toolbox-Anbieter zu beschleunigen. |
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| in Mio. € | 2018 | 2017 | Veränderung | in % |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 150,0 | 150,2 | -0,2 | 0% |
| Währungsergebnis | 0,3 | -0,5 | 0,8 | -160% |
| Kosten der umgesetzten Leistung | -76,9 | -75,7 | -1,2 | 2% |
| Bruttoergebnis | 73,4 | 74,0 | -0,6 | -1% |
| Sonstiger betrieblicher Ertrag | 0,5 | 0,7 | -0,2 | -29% |
| Aufwendungen | -49,1 | -44,2 | -4,9 | 11% |
| Operatives Ergebnis | 24,8 | 30,5 | -5,7 | -19% |
| Finanzergebnis | -0,3 | -0,7 | 0,4 | -57% |
| Ergebnis vor Ertragssteuern | 24,5 | 29,8 | -5,3 | -18% |
| Steuern | -7,5 | -8,2 | 0,7 | -9% |
| Konzernjahresüberschuss | 17,0 | 21,6 | -4,6 | -21% |
Der Konzernumsatz 2018 entwickelte sich mit Erlösen in Höhe von 150 Mio. € stabil ggü. Vorjahr (2017: 150,2 Mio. €). Die Kosten der umgesetzten Leistung stiegen leicht gegenüber Vorjahr, insbesondere durch erhöhte Abschreibungen aus Investitionen in Produktionskapazitäten als auch höheren Abschreibungen auf Entwicklungen. Daher verringerte sich die Bruttomarge (Bruttoergebnis/Umsatz) leicht von 49,3% in 2017 auf 48,9 % in 2018. Die sonstigen operativen Kosten stiegen plangemäß aufgrund der organischen Ausweitung der Organisation und durch die M&A Transaktionen an. Die Akquisition von Silicon Software führte zu einer Erhöhung der Kostenbasis aufgrund der Konsolidierung ab Juli 2018. Die Übernahme des Machine Vision Geschäftes des chinesischen Distributors führte lediglich zu transaktionsbedingten Sonderaufwendungen für Beratung. Die Personalkosten entwickelten sich von 47,9 Mio. € im Jahr 2017 auf 51,8 Mio. € im Jahr 2018. Diese beinhalten eine marktorientierte generelle Gehaltsanhebung von 2,8 %. Anders als in 2017 mussten in 2018 jedoch keine Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen für Mitarbeiter, leitende Angestellte und Vorstand gebildet werden, die im Vorjahr aufgrund des seinerzeitigen Rekordergebnisses mit 7,2 Mio. € zu Buche schlugen. Die unter Berücksichtigung geringerer Erfolgsbeteiligung deutliche Erhöhung der Personalkosten begründet sich durch den Anstieg der durchschnittlichen Mitarbeiterzahl von 545 in 2017 auf 653 in 2018 sowie die von 16,5 Mio. € im Vorjahr auf 19,8 Mio. € im Jahr 2018 gestiegenen operativen Aufwendungen.
Mit einem Vorsteuerergebnis von 24,5 Mio. € (VJ: 29,8 Mio. €) und einer Vorsteuermarge (Vorsteuerergebnis/ Umsatz) von 16,3 % (VJ: 19,8 %) konnte der Basler Konzern das Geschäftsjahr oberhalb der ursprünglichen Prognose (13 - 15 %) abschließen, da sich einerseits die Bruttomarge besser entwickelte als erwartet, der Personalaufbau langsamer als im Budget vorgesehen umgesetzt werden konnte und bei den operativen Aufwendungen eine Überplanung stattgefunden hatte. Das Ergebnis lag damit zwar unterhalb des Rekordwertes aus dem Vorjahr, jedoch deutlich oberhalb der in der Mittelfristplanung angestrebten Vorsteuerrendite von rund 12 %, die eine ausgewogene Balance zwischen kurzfristiger Profitabilität und nachhaltigem Wachstum vorsieht.
Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr 2018 betrug 7,5 Mio. €, was einer Steuerquote von ca. 30,6 % (VJ: 27,5 %) entspricht. Die Erhöhung der Steuerquote im Konzern basiert auf dem gegenüber Vorjahr geringeren Ertragsanteil aus Asien am Gesamtergebnis und gebildeten Steuerrückstellungen aus Anmerkungen der Betriebsprüfung. Der Aufwand aus latenten Steuern betrug 0,6 Mio. € (VJ: 1,5 Mio. €).
Der Konzernjahresüberschuss verringerte sich um 4,6 Mio. € auf 17,0 Mio. € (VJ: 21,6 Mio. €). Begründung hierfür ist der fast gleich gebliebene Umsatz bei wesentlich höheren Personalkosten, welche Investitionen in Wachstum darstellen, und einer höheren Steuerquote. Das Ergebnis pro Aktie beträgt somit 5,29 € (VJ: 6,74 €).
Der solide Auftragsbestand von 23,1 Mio. € (VJ: 14,8 Mio. €) lässt die Basler AG zuversichtlich in das kommende Geschäftsjahr starten.
Das Liquiditätsmanagement im Konzern ist darauf ausgerichtet, den Kapitalbedarf so zu befriedigen, dass das organische Wachstum selbst finanziert wird und dabei die Fälligkeitsrisiken, die Bewertungen der Kreditgeber sowie Eigen- und Fremdkapitalkosten in einem angemessenen Verhältnis zu-einanderstehen. Die langfristigen Vermögenswerte waren zum Ende des Geschäftsjahres 2018 zu 119 % (VJ: 143 %) durch Eigenkapital gedeckt.
Im Geschäftsjahr 2018 wurde aus der laufenden Geschäftstätigkeit ein positiver Cashflow von 27,0 Mio. € (VJ: 31,8 Mio. €) generiert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeiten betrug in der Berichtsperiode -25,7 Mio. € (VJ: -9,8 Mio. €) und beinhaltet wesentliche Abflüsse durch die Übernahme der Silicon Software GmbH. Über die absolute Höhe des Kaufpreises wurde Stillschweigen vereinbart. Die Gegenleistung wurde zu 20 % in Basler Aktien und zu 80 % in bar bezahlt. Der freie Cashflow als Saldo des operativen Cashflows und des Cashflows aus Investitionstätigkeiten summierte sich auf 1,3 Mio. € (VJ: 22,0 Mio. €). Das deutliche Absinken des freien Cashflows ist insbesondere durch die Akquisition und durch die Ausweitung der Organisation und den damit verbundenen Anstieg der Personalkosten verursacht.
Auf der Finanzierungsseite wurden in 2018 Bankverbindlichkeiten in Höhe von 1,1 Mio. € getilgt und Abrufe aus KfW-Krediten in Höhe von 8,2 Mio. € getätigt. Zum Bilanzstichtag bestanden nicht in Anspruch genommene Kreditlinien bei unseren Hausbanken in Höhe von 14,4 Mio. € zuzüglich weiterer KfW-Kredite in Höhe von 6,8 Mio. €, die in 2019 und 2020 zur Auszahlung kommen.
Unter Berücksichtigung der Dividendenauszahlungen und des Kaufs eigener Anteile ergibt sich insgesamt ein Cashflow aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von -5,5 Mio. € (VJ: -5,4 Mio. €).
Die liquiden Mittel betrugen zum Geschäftsjahresende 31,8 Mio. €. Die Liquidität im Konzern war zu jeder Zeit gesichert.
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| in Mio. € | 2018 | 2017 | Veränderung | in % |
|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 40,8 | 24,6 | 16,2 | 66% |
| Sachanlagen | 10,6 | 8,8 | 1,8 | 20% |
| Gebäude und Grundstücke im Finanzierungsleasing | 12,0 | 12,5 | -0,5 | -4% |
| Latente Steueransprüche | 0,1 | 0,0 | 0,1 | |
| Langfristige Vermögenswerte | 63,5 | 45,9 | 17,6 | 38% |
| Vorräte | 21,0 | 20,8 | 0,2 | 1% |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18,2 | 11,1 | 7,1 | 64% |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 4,5 | 3,9 | 0,6 | 15% |
| Bankguthaben und Kassenbestände | 31,8 | 36,0 | -4,2 | -12% |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 75,5 | 71,8 | 3,7 | 5% |
| Summe Aktiva | 139,0 | 117,7 | 21,3 | 18% |
| Eigenkapital | 75,5 | 65,6 | 9,9 | 15% |
| langfristige verzinsliche Bankverbindlichkeiten | 17,7 | 9,9 | 7,8 | 79% |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 8,5 | 10,3 | -1,8 | -17% |
| sonstige langfristige Schulden | 6,0 | 1,9 | 4,1 | 216% |
| Latente Steuern | 7,9 | 5,5 | 2,4 | 44% |
| Langfristige Schulden | 40,1 | 27,6 | 12,5 | 45% |
| kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 1,8 | 1,6 | 0,2 | 13% |
| kurzfristige Rückstellungen | 4,4 | 3,8 | 0,6 | 16% |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 1,8 | 2,2 | -0,4 | -18% |
| sonstige kurzfristige Schulden | 15,4 | 16,9 | -1,5 | -9% |
| kurzfristige Schulden | 23,4 | 24,5 | -1,1 | -4% |
| Summe Passiva | 139,0 | 117,7 | 21,3 | 18% |
Im abgelaufenen Geschäftsjahr stiegen die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände mit 24,6 Mio. € (VJ: 5,3 Mio. €) gegenüber Vorjahr deutlich an. Die Investitionen setzen sich hauptsächlich aus eigenen Entwicklungen und eingekauften Leistungen für Forschung und Entwicklung sowie Aktiva-Positionen, welche gemäß IFRS 3 aus der Kaufpreisallokation (PPA) der Silicon Software Akquisition identifiziert wurden, zusammen. Aufgrund der Zusammensetzung der Projektlandschaft (mit einem höheren Anteil an Plattformentwicklungsprojekten) stieg die Aktivierungsquote für eigene Entwicklungen von 33 % im Vorjahr auf 42,8 % im Geschäftsjahr 2018. Für die kommenden Geschäftsjahre geht der Basler Konzern von einer Aktivierungsquote von ca. 40 % aus. Die Entwicklungstätigkeit des Basler Konzerns ist eher produkt- und weniger forschungsbezogen. Die entwickelten Produkte zeichnen sich durch lange Lebenszyklen (zwischen 8-12 Jahren) aus. Demgegenüber steht eine durchschnittliche Abschreibungsdauer von 5-6 Jahren, so dass dem Bestand der immateriellen Vermögensgegenstände solide zukünftige Einnahmen gegenüberstehen. Die immateriellen Vermögensgegenstände erhöhten sich im Geschäftsjahr 2018 um 16,2 Mio. € auf 40,8 Mio. €. Darin enthalten sind auch die Firmenwerte der MyCable GmbH (akquiriert 2017) und der im Geschäftsjahr 2018 übernommenen Silicon Software GmbH.
Die Investitionen in Sachanlagen beliefen sich auf 4,5 Mio. € (VJ: 4,1 Mio. €) und entfielen im Wesentlichen auf Umbauten von Büroflächen, die Anschaffung neuer IT-Infrastruktur für neue Mitarbeiter, Erweiterungen der Fertigungsflächen sowie der Übernahme des Sachanlagevermögens der Silicon Software GmbH.
Der bestehende Leasingvertrag für das Betriebsgebäude am Standort Ahrensburg lief zum 31.12.2018 aus und wurde nahtlos durch einen Anschlussvertrag mit demselben Leasing-Geber fortgeführt. Der Barwert des Nutzungsrechtes aus dem neu abgeschlossenen Vertrag betragen 12,5 Mio. €. In den kommenden Jahren wird im Rahmen derselben Leasinggesellschaft ein Erweiterungsbau umgesetzt, um zusätzlich etwa 350 moderne Büroarbeitsplätze sowie weitere Konferenzflächen und ein größeres Bistro zur Verfügung zu stellen. Der Einzug in den Erweiterungsbau ist für das Jahr 2022 geplant.
Die Vorräte erhöhten sich leicht gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Mio. € auf 21,0 Mio. €. Das relativ hohe Bestandsniveau ist der niedrigeren Marktnachfrage in Kombination mit gestiegenen Lieferzeiten einiger Elektronikbauteile auf den Beschaffungsmärkten geschuldet. Die Priorität auf Liefersicherheit führte durch diese Umstände zu verhältnismäßig hohen Beständen. Abwertungsrisiken bestehen nicht. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 7,1 Mio. € auf 18,2 Mio. €. Der hohe Anstieg zum Jahresende korreliert mit den ca. 6,0 Mio. € höheren Umsätzen der Monate November und Dezember gegenüber dem Vorjahr.
Die Bankguthaben und Kassenbestände wiesen einen um 4,2 Mio. € niedrigeren Saldo aus als im Vorjahr. Das Gesamtvermögen stieg um 18 % gegenüber dem Vorjahr auf 139,0 Mio. €.
Das Eigenkapital erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 15 % auf 75,5 Mio. €. Diese Eigenkapitalerhöhung resultiert aus dem Jahresüberschuss zuzüglich der zwanzigprozentigen Zahlung des Kaufpreises für die Silicon Software-Akquisition mit eigenen Aktien abzüglich der Ausschüttung einer Dividende von 6,5 Mio. € und dem Kauf eigener Anteile in Höhe von 0,6 Mio. €.
Das gezeichnete Kapital - bestehend aus 3,5 Mio. nennwertlosen Inhaberaktien - beträgt unverändert 3.5Mio. €. Als Abzugsposten davon wird der Nennbetrag eigener Anteile in Höhe von 0,29 Mio. € (VJ: 0,29 Mio. €) berücksichtigt. Die Gewinnrücklagen inklusive Konzernergebnis erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 7,5 Mio. € auf 66,5 Mio. €.
Die langfristigen verzinslichen Bankverbindlichkeiten erhöhten sich um 7,8 Mio. €. Dem Abruf zusätzlicher KfW-Innovationsdarlehen in Höhe von 8,2 Mio. € standen Tilgungen von 1,1 Mio. € gegenüber. Die Barwerte aus den Leasingverbindlichkeiten sanken auf 10,3 Mio. € (VJ: 12,5 Mio. €). Davon entfallen 8,5 Mio. € (VJ: 10,3 Mio. €) auf langfristige Verbindlichkeiten.
Die kurzfristigen Schulden sanken um 1,1 Mio. € auf 23,4 Mio. €, insbesondere durch den Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Das Bestell-Obligo betrug zum Stichtag 11,5 Mio. € (VJ: 18,9 Mio. €). Vorzeitige Zahlungsverpflichtungen haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht ergeben.
Neben den bereits erwähnten Kennzahlen werden weitere Leistungsindikatoren gemessen und zum Zwecke der Konzernsteuerung verwendet.
Die Produktivität des Unternehmens wird unter anderem anhand des Ergebnisses pro Mitarbeiter (E-BITDA geteilt durch Vollstellenäquivalente) gemessen. Nach einer nahezu Verdopplung in 2017 durch den starken Umsatzanstieg sank das Ergebnis pro Mitarbeiter im Geschäftsjahr 2018 plangemäß um 31 % auf 59,4 T€ und liegt damit etwa auf dem Mittelfrist-Richtwert. Die Absenkung ist eine Folge des gewollten Aufskalierens des Unternehmens. Im Geschäftsjahr 2017 hat die Organisation Außerordentliches geleistet. Die Anzahl der Mitarbeiter war auf ein Umsatzniveau von 110 Mio. € ausgelegt, erwirtschaftet wurden jedoch Umsatzerlöse von rund 150 Mio. €. Insofern wurde die Organisation im Geschäftsjahr bei etwa stabilem Umsatz nachgeführt, um sie vor Ermüdung zu bewahren und die mittelfristigen Wachstumschancen adäquat zu nutzen. Es wurden 64 Vollstellenäquivalente aufgebaut, hinzu kommen 43 Vollstellenäquivalente aus der Silicon Software GmbH. Im Rahmen des Lean Management-Systems wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Effizienz des Basler Konzerns zu steigern.
Die Bruttoergebnismarge reduzierte sich von 49,3 % im Vorjahr auf 48,9 %. Hauptursachen hierfür waren ein Anstieg der relativen Abschreibungen auf Entwicklungsleistungen und relativer Fixkosten in Material und Produktion durch die nahezu Verdopplung der Maschinenkapazität sowie die personelle Erweiterung der Materialwirtschaft. Die derzeitige Maschinenkapazität wird nach aktuellem Kenntnisstand das geplante mittelfristige Wachstum nahezu vollständig bedienen können. Das Management ist bestrebt, die Bruttomarge langfristig im Bereich von 48 - 50 % zu halten, um die Volumenstrategie nachhaltig mit hoher Innovationskraft vorantreiben zu können.
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| EBIT | 24,8 | 30,5 |
| Vorräte | 21,0 | 20,8 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 18,2 | 11,1 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -7,4 | -10,1 |
| Anlagevermögen | 63,5 | 45,9 |
| Capital employed | 95,3 | 67,7 |
| ROCE (EBIT/ Capital employed) | 26% | 45% |
Der ROCE betrug zum Geschäftsjahresende 26 % (VJ: 45 %).
Für die kommenden Jahre plant das Management trotz erheblicher Zukunftsinvestitionen mit einer Gesamtkapitalrendite von etwa 30 %. Diese Steuerungskennzahl fließt jedoch nachrangig gegenüber Umsatzwachstum und Vorsteuerrendite in die Unternehmenssteuerung ein. Darüber hinaus strebt die Unternehmensleitung eine finanzielle Unabhängigkeit auch in Zeiten schwacher Konjunktur an und steuert das Unternehmen aus diesem Grund mit einem verhältnismäßig hohen Finanzmittelbestand.
Das Working Capital (Vorräte plus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen minus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) betrug zum Geschäftsjahresende 31,8 Mio. € (VJ: 21,8 Mio. €). Der Anstieg resultiert insbesondere aus dem Aufbau der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie bereits weiter oben berichtet. Für die kommenden Jahre strebt der Basler Konzern ein Working Capital Niveau im Bereich von 17% vom Umsatz an. Zur Erreichung dieses Ziels werden Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung des Working Capital durch ein interdisziplinäres Team vorangetrieben.
Die Eigenkapitalquote (Eigenkapital/ Bilanzsumme) sank von 55,8 % im Jahr 2017 auf 54,4 % zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahres.
Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind dem Nachhaltigkeitsbericht gemäß CSR-Richtlinie unter Punkt 11 zu entnehmen.
Nach dem sehr starken Marktwachstum von 2017 beruhigten sich die Märkte in 2018 und zeigten eine Gegenschwingbewegung. Gemäß VDMA (Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau) reduzierte sich das Marktwachstum von 56 % in 2017 auf 2 % in 2018. In diesem Marktumfeld startete der Basler Konzern mit einem hohen Umsatzniveau ins Jahr. Im Verlauf des Geschäftsjahres reduzierten sich die Umsätze und stabilisierten sich schließlich zum Jahresende. Die Auftragseingänge stiegen bereits im vierten Quartal wieder an und notierten sogar 36% gegenüber dem Vergleichsquartal aus dem Vorjahr. Die Umsatzerlöse lagen mit 150,0 Mio. € auf Vorjahresniveau und beinhalten 4,9 Mio. € Umsatz der ab Juli 2018 vollkonsolidierten Silicon Software GmbH. Damit wurde der zu Jahresbeginn prognostizierte Umsatzkorridor von 145 bis 160 Mio. € erreicht. Die Vorsteuerrendite von 16,3 % übertraf trotz des schwierigen Marktumfelds den ursprünglichen Prognosekorridor von 13-15 %. Basler konnte damit das 2017 um fünfzig Prozent gestiegene Umsatzniveau sehr profitabel stabilisieren und seine marktführende Position halten. Aufgrund der überproportionalen Marktschwäche in Asien und Baslers hohem Umsatzanteil in dieser Region konnte der Marktanteil im Geschäftsjahr 2018 nicht weiter ausgebaut werden. Durch ein erhebliches Einstellungsprogramm und anorganischen Erweiterungsinvestitionen im Bereich Produkt (Bildeinzugskarten; Silicon Software GmbH) und Marktzugang (China; MVLZ Sanbao Xingye) konnte Basler sich jedoch weitere Wettbewerbsvorteile im Laufe des Geschäftsjahres erarbeiten. Infolge des kontinuierlichen Ausbaus des Produktportfolios und der Vertriebs- sowie Marketingorganisation verfügt der Konzern Ende 2018 über eine sehr breite Angebotspalette und einen der qualitativ besten und am weitesten reichenden Marktzugänge in seiner Branche. Die Marke Basler hat einen führenden Bekanntheitsgrad und steht bei Kunden für hohe Zuverlässigkeit, Einfachheit in der Anwendung und ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Hochmotiviert und kontinuierlich bestrebt, mehr zu erreichen, nimmt sich der Basler Konzern vor, in den kommenden vier Jahren ein Umsatzniveau von 250 Mio. € zu erreichen. Neben einem weiteren Ausbau der starken Marktposition im Bereich der Fabrikautomation sollen benachbarte Marktfelder wie beispielsweise Medizintechnik, Verkehrstechnik und Logistik weiter erschlossen und die technologischen Möglichkeiten von Embedded Vision Technologie und 3D-Kameratechnologie nutzbar gemacht werden. Darüber hinaus wird sich Basler sukzessive vom Kameralieferanten zum Vollsortimentsanbieter für Bildverarbeitungskomponenten wandeln. Aufgrund der Fortschritte des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie den Potenzialen im Bereich Markt und Technik fühlt sich das Management-Team in seiner strategischen Ausrichtung bestätigt und blickt mit Zuversicht und Motivation in die Zukunft.
Es ist das Ziel der Basler AG, ihre Aktionäre am Erfolg zu beteiligen und gleichzeitig genügend Liquidität vorzuhalten, um den Wachstumskurs des Unternehmens fortsetzen zu können. Auf Basis der guten Geschäftsergebnisse 2018 und der bestehenden Dividendenpolitik wird der Hauptversammlung im Mai 2019 die Auszahlung einer Dividende in Höhe von 1,59 (VJ: 2,02) Euro pro bezugsberechtigter Aktie (entspricht 5,1 Mio. €) vorgeschlagen. Sollte die Hauptversammlung diesem Vorschlag zustimmen, würden 30 % des Konzernjahresüberschusses an die Anteilseigner ausgeschüttet.
Wesentliche Ereignisse, welche eine Auswirkung auf den Jahresabschluss haben, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.
Nach einem Jahr der Stabilisierung im stagnierenden Marktumfeld und der Nachführung der Organisation geht der Basler Konzern für das Geschäftsjahr 2019 von unverändert schwierigen konjunkturellen Rahmenbedingungen und einer niedrigen einstelligen organischen Wachstumsrate aus. Darüber hinaus erwartet der Konzern jedoch etwa 10 - 20 Mio. Euro Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr als Resultat der in 2018 getätigten M&A-Transaktionen. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme, dass sich die Wachstumsrate der Fabrikautomationsmärkte weiter verlangsamen wird und der Investitionszyklus in der Elektronikindustrie in 2019 erneut schwach, jedoch nicht schwächer ausfallen wird als bereits in 2018. Im Bereich der Medizin- und Logistikanwendungen geht der Basler Konzern von stabilen Wachstumsraten aus. Der Vorstand schließt sich den Einschätzungen von Branchenverbänden und MakroÖkonomen an, wonach sich das Wachstum in den größten Volkswirtschaften weiter verlangsamen wird, jedoch für 2019 keine tiefgreifende Rezession zu erwarten ist. Die Berenberg-Bank geht in ihrem Jahresausblick von einem realen BIP-Wachstum in Höhe von 2,6 % aus. Der VDMA rechnet für die wichtigsten Maschinenbaustandorte wie USA und Deutschland in 2019 mit moderaten Zuwachsraten von 1,8 bis 2,9 %, für Japan lediglich mit 1,0 %, während für China ein Wachstum von 6,6 % vorhergesagt wird. In den USA könnte die Nachfrage aufgrund des technologiegetriebenen Strukturwandels weiter steigen. Aus der "Made in China 2025"-Strategie der chinesischen Regierung, der Steigerung der Lohnkosten und der Ausrichtung auf Digitalisierung der Arbeitsprozesse ergeben sich deutliche Wachstumsimpulse für Automatisierung und Bildverarbeitung. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass an diesem Trend zunehmend lokale chinesische Unternehmen partizipieren werden (siehe auch Risikobericht 5.4). Weiterhin wird abzuwarten sein, ob sich die Handelskonflikte zwischen China und den USA weiter verschärfen und welche Auswirkungen dieses auf das Investitionsverhalten Chinas haben wird (Quelle: VDMA Maschinenbau Konjunktur International Nov.). Der Verband der Hersteller von Maschinen und Anlagen für die Halbleiterindustrie (SEMI) geht sogar von einem Absinken der Konjunktur für 2019 von 7,8 % gegenüber 2018 aus (Quelle: Marktstudie SEMI). Für die Bildverarbeitungskomponenten-Branche geht das Basler Management für 2018 von einer Stagnation oder sogar einem leichten Rückgang aus.
Der Vorstand der Basler AG erwartet unter Berücksichtigung der oben ausgeführten Marktaussichten und der anorganischen Geschäftsentwicklung trotz der sich weiter eintrübenden Makroökonomie eine Umsatzsteigerung gegenüber Vorjahr. Er plant für den Konzern mit Umsatzerlösen innerhalb eines Korridors von ca. 160 bis 180 Mio. €.
Mit Blick auf das Mittelfristziel, im Jahr 2022 die Umsatzschwelle von 250 Mio. € zu überschreiten, räumt der Vorstand bis auf weiteres profitablem Umsatzwachstum Priorität gegenüber einer isolierten Optimierung der Profitabilität ein und rechnet entlang des kontinuierlichen Ausbaus der Organisation bei der Vorsteuerrendite mit einem Mittelfristrichtwert von 12 %. Darüberhinausgehende Erträge werden möglichst reinvestiert - vorrangig für zusätzliches Personal in den Funktionsbereichen Vertrieb, Marketing sowie Forschung & Entwicklung, um so nachhaltiges Umsatzwachstum über die nächsten Jahre gewährleisten zu können. Für das Geschäftsjahr 2019 plant Basler mit einer Vorsteuerrendite innerhalb eines Korridors von 7 bis 11 %.
Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie mit dem Ziel, den Umsatz des Konzerns bis 2022 auf über 250 Mio. € ansteigen zu lassen, ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet zu minimieren.
Das Chancen- und Risikomanagementsystem der Basler AG hat zum Ziel,
| ― | Chancen- und Risiken der Basler AG systematisch zu erfassen und zu bewerten, |
| ― | innerhalb des Führungskräfte-Teams Transparenz über Chancen und Risiken zu erzeugen, |
| ― | Handlungsspielräume zu schaffen, die ein bewusstes Eingehen von Chancen und Risiken ermöglichen, um nicht akzeptable Risiken zu vermeiden und vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren, |
| ― | sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann und entsprechende Maßnahmen abzuleiten. |
Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie, der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung. Im Geschäftsjahr 2013 wurde die Risikostrategie verabschiedet und eine Software zur standardisierten Erhebung und Messung der Risiken eingeführt. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden Risiken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und monetärer Höhe quantifiziert und Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung) gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde nicht überschritten. Im Geschäftsjahr 2018 wurden erstmalig auch Chancen im Rahmen der Risikoerhebung betrachtet und bewertet. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem (IKS), das interne Qualitätsmanagementsystem und schließlich die jährliche externe Prüfung im Rahmen der DIN EN ISO 9001:2015.
Gegenstand dieser Kategorie ist das Geschäftsmodell, die Aufbau- und Ablauforganisation, die IT und Kommunikation, die Informationsbeschaffung und das Personal.
Das Unternehmen ist funktional organisiert. Die Tochtergesellschaften in USA, Singapur, China und Mannheim sind mit direkter Berichtslinie an den Vorstand angebunden. Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege sollen die Flexibilität und den Austausch der Mitarbeiter untereinander selbst bei zunehmendem Wachstum erhalten. Um die wachsende Organisation adäquat zu steuern, erfolgen neben aufbauorganisatorischen zudem ablauforganisatorische Maßnahmen. Im Rahmen eines ganzheitlichen Lean Management Ansatzes ist das Unternehmen im Stammgeschäft auf seine wesentlichen Wertströme ausgerichtet und arbeitet kontinuierlich daran, diese in ihrer Effizienz zu steigern. Darüber hinaus gibt es einen Strategy-Deployment-Prozess, der das Herunterbrechen der Unternehmensstrategie bis auf Arbeitsebene sicherstellt.
Als Technologieunternehmen ist die Basler AG in einem hohen Maße abhängig vom Know-how und dem Engagement der Mitarbeiter. Daher werden, wie unter Punkt 11.0 berichtet, diverse Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung und Weiterentwicklung ergriffen. Darüber hinaus wird aktiv daran gearbeitet, innovationsfördernde Strukturen, Abläufe, Verhaltensweisen und Kulturelemente trotz zunehmender Unternehmensgröße zu erhalten. Es wird eine Organisation angestrebt, die in der Lage ist, das Bestandsgeschäft weiter zu optimieren und sich gleichzeitig agil und innovativ in neue Technologie- und Marktfelder zu begeben.
Eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre wird sein, das Mitarbeiterwachstum an allen Standorten des Unternehmens effektiv und effizient zu gestalten sowie die neu akquirierten Unternehmenseinheiten in Mannheim und China wirkungsvoll in die bestehenden Strukturen von Basler zu integrieren. Darüber hinaus müssen zunehmend interne und externe Prozesse digitalisiert werden. Bezüglich IT und Informationsbeschaffung verweisen wir auf Punkt 6 des Lageberichtes.
Die Basler AG ist nicht tarifgebunden und bezieht sich in Entgeltfragen auch nicht auf bestehende Tarifverträge. Zusammen mit dem Betriebsrat hat die Basler AG eine Entgeltsystematik eingeführt, welche die Vergütung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelt. Diese Gehaltssystematik beruht auf Eckstellenbeschreibungen, welche personenunabhängig erstellt und von einem externen Institut bewertet werden. Damit ist eine geschlechtsneutrale und personenunabhängige Eingruppierung gewährleistet. Diese Entgeltstruktur ist im Unternehmen veröffentlicht und für alle Mitarbeiter transparent. Die Betriebsvereinbarung regelt, nach welchen Erfahrungszeiten neue Stelleninhaber das Referenzgehalt erreichen. Über die Referenzgehälter hinaus kann es Leistungszulagen geben.
Dem Forderungsausfallrisiko wird durch ein Kredit- und Forderungsmanagement begegnet, in dessen Rahmen unsere größeren Kunden einer laufenden Bonitätsprüfung unterzogen und dem Rating entsprechend Kreditlimits im System hinterlegt werden. Bei Überschreitung der Kreditlimits erfolgt eine Prüfung und weitere Waren werden ggf. nicht ausgeliefert. Ausstehende Forderungen unterliegen einem dreistufigen Mahnverfahren. Hat der Kunde ausstehende Rechnungen in der Mahnstufe zwei noch nicht beglichen, wird von einer weiteren Auslieferung in der Regel abgesehen. Ausfallrisiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Einzelwertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von 0 T€ (VJ: 2 T€) gebucht. Auch wenn der asiatische Geschäftsanteil in Zukunft deutlich ansteigen wird und der Marktzugang in China ab 2019 direkt erfolgt, erwartet das Management absehbar für den Konzern keine substanzielle Verschlechterung des Forderungsausfallrisikos.
Die Steuerung der Liquidität erfolgt in Zusammenarbeit von Rechnungswesen, Controlling, Vertrieb und Strategischem Einkauf. Basierend auf der Vierjahresplanung und dem Budget für das laufende Geschäftsjahr erfolgt eine Liquiditätsplanung, welche regelmäßig aktualisiert wird und Bestandteil der monatlichen Berichterstattung ist. Auf dieser Grundlage kann der Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkannt und ggf. frühzeitig finanziert werden.
Der Konzern hat in den vergangenen Jahren einen kontinuierlich positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit erzeugt, aus dem zusätzlich zu den Finanzierungsverbindlichkeiten auch die Investitionen finanziert werden konnten und sich darüber hinaus ein Bankbestand von 31,8 Mio. € zum Stichtag der Berichtsperiode ergab. Die Summe aus Finanzmittelbestand, positivem freien Cashflow und bestehenden freien verfügbaren Linien bei Kreditinstituten deckt den zukünftigen Finanzbedarf des Basler Konzerns auf absehbare Zeit. Zusätzlich nutzt die Basler AG als mittelständisches Technologieunternehmen mit hohen F&E-Ausgaben sowie positiven Ratings die Möglichkeit, sich über zinsgünstige KfW-Mittel zu finanzieren.
Aufgrund der guten Ertragslage und der Eigenkapitalstärke der Gesellschaft besteht aus Sicht des Basler Managements aktuell kein Liquiditätsrisiko.
Währungsrisiken werden im Rahmen der Währungssicherungsstrategie größtenteils durch den sogenannten Natural Hedge minimiert. Umsatzerlöse in Fremdwährung - insbesondere USD und JPY -werden soweit möglich verwendet, um Material- und Personalkosten in ebendiesen Währungen zu decken. Verbleibende Überschüsse werden teilweise über Devisentermin- oder Devisenoptionsgeschäfte abgesichert. Währungsderivate werden ausschließlich als Hedging-Instrumente verwendet. Zinsrisiken bestehen aufgrund festverzinslicher Darlehen nur in geringem Maße. Im kommenden Geschäftsjahr kommt zu den o.a. wesentlichen Fremdwährungen noch ein signifikantes Volumen an Chinesischen Yuan (CNY) hinzu.
Grundsätzlich besteht das Risiko einer gewissen Abhängigkeit von Zulieferern technologischer Komponenten. Auf der Seite der Zulieferer wird das Risiko durch den Aufbau stabiler langfristiger Geschäftsbeziehungen, regelmäßige Lieferantenaudits und die laufende Beobachtung der Beschaffungsmärkte reduziert. Soweit technisch möglich und ökonomisch sinnvoll, wird eine Second Source aufgebaut. Weiterhin sind Prozesse und Systeme implementiert, um die kurzfristige Verfügbarkeit und Liefertermintreue von Zukaufkomponenten sicherzustellen. Insgesamt wird die Situation auf dem Beschaffungsmarkt trotz weiterer Zusammenschlüsse und dem Risiko von Allokation und Naturkatastrophen als mittleres Risiko bewertet. Diesem Risiko wird mit professionellem Supply Chain Management, erhöhten Lagerbeständen für kritische Bauteile, einem breiten Produktportfolio und dem weiteren Ausbau der Markführerschaft bzw. einer Verbesserung der Verhandlungsposition begegnet.
Es besteht das Risiko, dass sich kurzfristig das Marktwachstum aufgrund der makroökonomischen und geopolitischen Situation weiter abschwächen wird. Mittel- und langfristig ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Computer Vision Markt, getrieben durch zunehmende Automatisierung und durch neue Anwendungsfelder, positiv entwickeln wird. Die von Verbänden und Marktforschungsinstituten abgegebenen Prognosen gehen von einem nachhaltigen Wachstum im einstelligen Prozentbereich bei Anwendungen in der industriellen Massenproduktion und von zweistelligem prozentualen Wachstum in neueren Absatzmärkten, wie z. B. der Verkehrstechnik, der Logistik oder der Medizintechnik, aus. Da der Basler Konzern kontinuierlich sein Produktportfolio erweitert und die Diversifizierung in neue Anwendungsmöglichkeiten vorantreibt, wird das Geschäftsmodell als skalierbar und zukunftssicher eingestuft.
Das Kamerageschäft in Investitionsgütermärkten hat durch seinen breiten Branchen- und Kundenportfoliomix sowie durch seinen Design-In-Charakter eine verhältnismäßig geringe Volatilität. Infolge der Fokussierung des Basler Konzerns auf die Volumensegmente des Marktes für Bildverarbeitungskomponenten in Verbindung mit dem aktiven Bearbeiten neuer Anwendungsfelder nimmt der Umsatzanteil mit Kunden außerhalb der industriellen Massenproduktion langfristig zu und verbessert so die Risikostruktur des Umsatzes.
Durch immer neu entstehende Anwendungsfelder für Bildverarbeitung und das Fehlen substituierender Technologien wird der Markt für Kameratechnik in der Investitionsgüterindustrie auf absehbare Zeit aller Voraussicht nach weiter kontinuierlich wachsen. Temporär kommt es in einzelnen Zielmärkten jedoch regelmäßig zu Nachfrageschwankungen. Dies gilt besonders für Investitionsgütermärkte in der Halbleiter- und Elektronikindustrie.
Die höhere Dynamik der asiatischen Märkte erhöht tendenziell die Volatilität des Geschäftes des Basler Konzerns und erfordert eine höhere Anpassungsfähigkeit der Aufbau- und Ablauforganisation. Zudem wird in den kommenden Jahren eine zunehmende Lokalisierung erforderlich sein, um eine enge Nähe zu den Hauptabsatzmärkten zu gewährleisten.
Die Wettbewerbsintensität auf dem Markt für Industriekameras hat sich im abgelaufenen Jahr erhöht. Die Wettbewerbslandschaft hat sich insbesondere durch Übernahmen und durch aggressiv investierende chinesische Wettbewerber aus der Videoüberwachungsbranche verändert. Der Basler Konzern hat gegenüber seinen Wettbewerbern einen Vorsprung bei Produktportfolio, Marktzugang und Markenbekanntheitsgrad. Basler strebt an, seine Marktposition relativ zum Wettbewerb sukzessive auszubauen. Das Wettbewerbsumfeld ist hoch fragmentiert und geprägt von vielen kleinen Nischenanbietern. Die fünf größten Wettbewerber von Basler sind: Teledyne-Dalsa/E2V (Kanada), FLIR (USA), TKH Group/Allied Vision (Deutschland), Toshiba-Teli (Japan) und IDS-Imaging (Deutschland). Die neu in den Markt eingetretenen chinesischen Wettwerber HIK Vision und Dahua rangieren zwar aktuell auf einem deutlich geringeren Umsatzniveau mit Industriekameras, sie werden jedoch vom Management der Basler AG aufgrund ihrer Finanzkraft und Kompetenz als sehr ernst zu nehmende Wettbewerber eingestuft.
Dem Risiko der Marktpreis- und Margenerosion wird mit robusten und innovativen Produkten begegnet. Ein schlankes Produktdesign, die Nutzung von Plattformarchitekturen ebenso wie Lean Manufacturing sind wesentliche Erfolgsfaktoren für die Wettbewerbsfähigkeit und die Differenzierungskraft des Unternehmens. Darüber hinaus werden durch die Volumenstrategie Wettbewerbsvorteile über Skaleneffekte erzielt.
Eine feindliche Übernahme der Basler AG kann bei der heutigen Aktionärsstruktur mit der Norbert Basler Holding GmbH als mehrheitlicher Anteilseigner nahezu ausgeschlossen werden. Die Aktionärsstruktur wird gleichwohl laufend auf Verschiebungen überprüft. Weiterhin hält die Basler AG zum Ende des abgelaufenen Geschäftsjahrs eigene Anteile in Höhe von 294.281 Aktien.
Das Risiko, dass sich politische Ereignisse katastrophal auf das Geschäft auswirken, ist aufgrund der regionalen Diversifizierung des Kamerageschäftes in fast 60 Länder, wovon über 20 Länder zur OECD gehören, überschaubar. Mögliche Erstreiheneffekte eines Brexits auf die Erträge der Basler AG werden aufgrund des begrenzten Absatzes sowie alternativer Lieferketten gering eingeschätzt. Der Umsatz mit Kunden aus Großbritannien lag im abgelaufenen Geschäftsjahr im niedrigen einstelligen Mio. €-Bereich. Die Materialeinkäufe aus Großbritannien betragen mehrere Millionen Euro, diese werden jedoch größtenteils von einem internationalen Konzern bezogen, der auch von Standorten außerhalb Großbritanniens liefern kann, und in Euro fakturiert. Die Risiken aus dem Handelskonflikt zwischen den USA und China sind aufgrund der Größe dieser Absatz- sowie Beschaffungsmärkte deutlich höher. Kurzfristig könnte die Unsicherheit zu zögerlichem Verhalten bei Ausrüstungsinvestitionen führen und damit die Nachfrage nach Bildverarbeitungskomponenten für ebendiese Ausrüstungsgüter negativ beeinflussen. Erhöhte Zolltarife könnten Kunden langfristig zu einem Wechsel zu lokalen Lieferanten, sofern vorhanden, motivieren. Basler ist mit seinen Produktionsstätten in Deutschland und Singapur im Vergleich zum Wettbewerb jedoch relativ stabil aufgestellt.
Der Gefahr rechtlicher Risiken wird durch entsprechende Versicherungen vorgebeugt. Darüber hinaus wird laufend das Know-how der Rechtsabteilung verbessert. Die Rechtsabteilung wird in Vertragsverhandlungen sowie in Change-Prozesse eingebunden. Zusätzlich werden in schwierigen Fällen externe Spezialisten auf dem Gebiet der Rechts- und Steuerberatung hinzugezogen. Im Rahmen des Risikomanagementsystems und im Zuge schützenswerter Informationen wurde sich darüber hinaus mit dem Thema Geschäftsschädigung durch eigene Mitarbeiter beschäftigt. Derzeit gibt es keine Anzeichen für kriminelle Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Aufbau und die Pflege der Marke Basler sind unabdingbare Bestandteile der Wettbewerbsfähigkeit und werden entsprechend rechtlich geschützt. Der Name und das Logo von Basler sowie wesentliche Produktnamen sind eingetragene und geschützte Marken.
Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor ist eine zeitgerechte und hochwertige Produktentstehung, um dem Risiko der strategischen Fehlentscheidungen in technologischer Sicht zu begegnen. Die implementierten Prozesse und Planungsinstrumente werden laufend überprüft und den Bedürfnissen entsprechend angepasst, sodass Entwicklungsprozesse im Rahmen normaler Abweichungen termin- und budgetgetreu abgeschlossen werden können. Im Geschäftsjahr 2018 wurde erneut die mittlere Durchlaufzeit von Produktentwicklungen deutlich reduziert.
Die Produktion entspricht modernen Standards und ist organisatorisch darauf ausgerichtet, Schwankungen im Auftragseingang zu bewältigen sowie eine angemessene Kapazitätsauslastung von Mitarbeitern und Maschinen umsetzen zu können. Die maximale Maschinenkapazität betrug in 2018 rund 900.000 Einheiten (Kalkulation basierend auf 3-Schicht-Betrieb). Damit ist Basler sehr gut auf die Nachfrage der kommenden Jahre vorbereitet. Das Produktionssystem war und ist in der Lage, einen Mehrbedarf von mindestens 30 % gegenüber der Budgetplanung abzufedern. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Geschäftsjahres 2017 und einer gewissen Intransparenz und hoher Volatilität die Entwicklung der asiatischen Märkte betreffend, nimmt das Management zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit bewusst überschaubare Leerkosten in Kauf.
Die Qualität der Produkte wird im Rahmen eines integrierten Qualitätsmanagementsystems überwacht. Teil dieses Systems ist die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 sowie EN ISO 13485. Es erfolgt eine jährliche Überprüfung des Systems durch externe Auditoren sowie eine regelmäßige Bewertung durch interne Audits und Management Reviews durch den Vorstand.
Die produktive Rekrutierung und Einarbeitung von neuen Kolleginnen und Kollegen sind in der aktuellen Arbeitsmarktsituation eine große Herausforderung und stellen damit ein wachstumsbegrenzendes Risiko dar. Diesem Risiko wird durch ein professionelles Personalmarketing, ein standardisiertes Onboarding sowie durch eine offene und attraktive Unternehmenskultur erfolgreich begegnet. Im Geschäftsjahr 2018 hat Basler 63 neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingestellt. Hinzu kamen auf Konzernebene 46 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von der Silicon Software.
Die erfolgreiche Integration der akquirierten Unternehmen stellt die Basler AG vor operative Herausforderungen. Die Integrationen laufen bisher plangemäß und werden jeweils durch ein dezidiertes Projekt- sowie Change-Management begleitet. Der Vorstand und die erste Führungsebene sind stark in die Integrationsprojekte involviert. Die Fortschritte werden regelmäßig überwacht. Die rechtliche Verschmelzung der MyCable GmbH wurde zum 01.01.2019 vollzogen.
Als Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten für die Investitionsgüterindustrie schätzt der Vorstand das unternehmensstrategische Risiko unverändert als gering ein. Diese Einschätzung beruht auf dem Umstand, dass es gegenwärtig keine flächendeckende Ersatztechnologie für Kameras gibt und maschinelles Sehen sowohl in der Industrie-/Fabrikautomation als auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Verkehrstechnik, der Medizintechnik, der Logistik oder bei Systemanbietern für den stationären Einzelhandel zunehmend wichtiger wird. Da die Bildverarbeitungskomponenten von Basler typischerweise in Maschinen und Geräten integriert werden und über den Lebenszyklus der Gerätegeneration aufgrund hoher Wechselhürden des Kunden meist gesetzt sind, ergibt sich darüber hinaus ein recht stabiles sowie planbares Geschäft, wenngleich zu erwähnen ist, dass die Planbarkeit mit zunehmendem asiatischem Projektgeschäft abgeschwächt wird.
Da Basler seine Aktivitäten sowohl auf neue Produkte als auch auf das Erschließen neuer Absatzmärkte und Anwendungsfelder ausrichtet und damit seine Umsatzchancen kontinuierlich verbreitert, ist das Risiko einer unterdurchschnittlichen Entwicklung des Unternehmens im Vergleich zum Markt insgesamt überschaubar. Durch die Ausweitung der Zielmärkte reduzieren sich die ohnehin gering ausgeprägten Abhängigkeiten von einzelnen Vertikalmärkten weiter kontinuierlich.
Der asiatische Absatzmarkt - im Besonderen China - wird aller Voraussicht nach mittelfristig weiterhin die höchsten Wachstumsraten aufweisen. Aufgrund der guten Marktzugänge und der Ausrichtung des Produktportfolios ist der Basler Konzern sehr gut positioniert, diesen Trend für sich zu nutzen. Der Chance überproportionaler Wachstumsraten steht das Risiko einer zunehmenden Abhängigkeit von relativ wettbewerbsintensiven und zyklischen asiatischen Märkten gegenüber. Es ist zu erwarten, dass der Neueintritt finanzstarker chinesischer Konkurrenten die Wettbewerbsintensität zukünftig weiter steigern wird. In diesem Spannungsfeld versucht das Management des Basler Konzerns durch eine ausgewogene Investitionspolitik, ein nachhaltiges profitables Wachstum für das Unternehmen sicherzustellen.
Das Risiko einer rezessiven konjunkturellen Abschwächung hat sich in den vergangenen Monaten signifikant erhöht. Diesem Risiko begegnet der Vorstand mit einer soliden Liquiditätspolitik und einer kontinuierlichen Reflektion der Balance zwischen langfristig wirkenden Wachstumsinvestitionen, hauptsächlich Personalaufwand, und kurzfristiger Profitabilität.
Bei Ausbleiben makroökonomischer Krisen geht das Management davon aus, die mittelfristig (bis 2022) geplante Umsatzschwelle von 250 Mio. € bei einer EBT-Marge von mindestens 12 % realisieren zu können.
Der kumulierte Erwartungswert der zehn größten Risiken (ohne Wachstumsrisiken) beträgt 10 Mio. €. Der Erwartungswert ist die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit der möglichen Auswirkung. Gegenüber stehen Chancen in Höhe von 2 Mio. €. Durch das aktive Management werden die Eintrittswahrscheinlichkeiten der Risiken reduziert.
Vorgänge von besonderer Bedeutung außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, welche nicht im Lagebericht beschrieben sind, waren nicht zu verzeichnen.
Der Vorstand der Basler AG ist verantwortlich für die Erstellung und die Richtigkeit des Konzernjahresabschlusses sowie des Konzernlageberichts. Diese werden durch die Einbindung der Rechnungslegungsprozesse der Basler Gruppe und das konzernweite Qualitätsmanagement-System sichergestellt. Die Prozesse sind grundsätzlich nach dem Vier-Augen-Prinzip sowie einer strikten Funktionstrennung aufgesetzt. Unterstützt werden sie durch das konzernweite SAP-System mit einem dezidierten Berechtigungskonzept, in dem alle Einzelabschlüsse der Basler Gruppe nach konzerneinheitlichen Regeln erstellt werden. Soweit einbezogene Gesellschaften nach anderen Rechnungslegungsstandards und mit anderen ERP-Systemen Einzelabschlüsse erstellen, gelten die konzerneinheitlichen Regelungen für die Handelsbilanz II (IFRS Standards), welche zentral im Konzernrechnungswesen bearbeitet werden.
In diesem System sind die Bilanzierungsgrundsätze sowie Kontrollen zur Überwachung der Prozess- und Datenqualität für eine automatisierte Abschlusserstellung hinterlegt.
Die Abschlussprozesse sind weitestgehend automatisiert und werden durch geeignete EDV-gestützte Workflows gesteuert. Sowohl unterstützt durch Stichprobenprüfungen, plausibilisierende und manuelle Kontrollen als auch durch die eingesetzte Software, wird die Vollständigkeit und Richtigkeit von Daten der Rechnungslegung regelmäßig überprüft.
Der Aufsichtsrat und insbesondere der Prüfungsausschuss der Basler AG befassen sich im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig mit wesentlichen Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements sowie der Prüfungsaufträge und Prüfungsschwerpunkte.
Aufgrund des hohen Exportanteils von Basler erfolgt ein großer Teil der Zahlungsströme in Fremdwährung. Aus Umsatzerlösen abzüglich Materialeinkäufen und sonstiger Kosten in jeweiliger Fremdwährung entstanden bisher insbesondere Zahlungsüberschüsse in USD sowie JPY und ab dem Geschäftsjahr 2019 kommen durch den direkten Marktzugang chinesische CNY hinzu. Grundsätzlich werden Fremdwährungsguthaben in EUR getauscht sowie mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Zukunft entstehende Fremdwährungsüberschüsse über Devisentermingeschäfte abgesichert, deren Laufzeit in der Regel zwölf Monate nicht übersteigt. Dadurch sollen Währungsrisiken aus Wechselkursschwankungen minimiert werden.
Um langfristige Umsatzerlöse gegen Wechselkursschwankungen abzusichern, werden gelegentlich auch Devisenoptionsgeschäfte abgeschlossen. Devisenkassa-, Devisentermin- und Devisenoptionsgeschäfte werden nicht zu spekulativen Zwecken eingesetzt, sondern dienen lediglich der Minimierung der Fremdwährungsrisiken. Zum Bilanzstichtag bestanden lediglich die im Anhang erwähnten derivativen Geschäfte in Fremdwährungen.
2011 hat die Basler AG einen Payer-Swap abgeschlossen, welcher als Hedge für einen geplanten Unternehmenskauf dienen sollte. Da das Grundgeschäft nicht zustande kam, wurde die Bewertungseinheit im Geschäftsjahr 2012 aufgelöst und der Swap wird seitdem zum Marktwert bilanziert. Per 31.12.2018 beträgt der Marktwert -347 T€. Im Geschäftsjahr 2018 wurde aufgrund der Marktbewertung, bedingt durch die Reduzierung des Nominalbetrages, ein Ertrag von 125 T€ gebucht.
Basler schließt derivative Geschäfte ausschließlich mit seinen Hausbanken ab. Das Risiko eines Ausfalls der Kontrahenten sehen wir als sehr gering an.
Der Vorstand der Basler AG besteht aus vier Mitgliedern mit folgenden Ressortaufteilungen: Dr. Dietmar Ley verantwortet die Bereiche Forschung & Entwicklung sowie Personal und Organisationsentwicklung, John P. Jennings die Bereiche Vertrieb, Marktkommunikation und Tochtergesellschaften, Arndt Bake zeichnet für Marketing und New Business und Hardy Mehl ist für Produktion, Einkauf und Logistik, Finanzen, Recht und Investor Relations verantwortlich.
Die Satzung der Basler AG sieht für die Ernennung und Abberufung von Vorständen folgende Regelung vor:
"Die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit den Mitgliedern des Vorstands erfolgen durch den Aufsichtsrat. Dasselbe gilt für die Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Vorsitzenden und weiterer Mitglieder des Vorstands zu stellvertretenden Vorsitzenden."
Die Satzung der Basler AG kann nur durch die Hauptversammlung und dort nur mit drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden.
Das Grundkapital der Basler AG in Höhe von 3,5 Mio. € ist eingeteilt in 3,5 Mio. nennwertlose Stückaktien, die auf den Inhaber lauten.
Herr Norbert Basler, Großhansdorf, hat den Vorstand darüber informiert, dass er mit Vertrag vom 14.09.2015 seine bis dahin im Privatbesitz gehaltenen Aktien in die Basler Beteiligungs-GmbH & Co. KG eingebracht hat. Weiterhin hat Herr Norbert Basler den Vorstand am 15.12.2017 darüber informiert, dass die Aktien nunmehr in die Norbert Basler Holding GmbH eingebracht wurden. Die Norbert Basler Holding GmbH hält per 31.12.2018 1.843.384 Aktien und somit 52,67 % der Stimmrechte an der Basler AG.
Die Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Ausgabe oder des Rückkaufs eigener Aktien sind in der Satzung wie folgt geregelt:
"Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 16.05.2022 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe von bis zu 1.750.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu Euro 1.750.000 zu erhöhen. Hierbei steht den Aktionären Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Ferner kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Aktien der Gesellschaft Dritten gegen Sacheinlage zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder von Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihr verbundene Unternehmen anbieten zu können. Der Ausschluss des Bezugsrechts durch den Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch dann zulässig, wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 v.H. des Grundkapitals in Höhe von Euro 3.500.000,00 nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenkurs der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Börsenkurs ist der arithmetische Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel) oder eines Nachfolgesystems der letzten zehn Börsentage vor Ausübung der Ermächtigung.
Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, die Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag festzulegen."
Weiterhin ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 30.06.2019 eigene Aktien im Umfang von bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, für einen oder mehrere Zwecke ausgeübt werden; sie kann aber auch von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten durchgeführt werden. Der Erwerb darf nach Wahl der Gesellschaft (i) über die Börse oder (ii) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots bzw. einer an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten oder (iii) durch ein an alle Aktionäre gerichtetes öffentliches Tauschangebot gegen Aktien eines im Sinne von § 3 Abs. 2 AktG börsennotierten Unternehmens bzw. durch eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots erfolgen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die so erworbenen Aktien und die bereits früher erworbenen Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Gewährung von Aktien an sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter von mit der Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen zu verwenden, soweit diese Personen im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen zu deren Bezug berechtigt sind.
Der Vorstand wird zudem ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen und die früher erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Wandel- und Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten aus durch die Gesellschaft oder von abhängigen oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehenden Unternehmen ausgegebenen Wandel-, Teilschuld- oder Optionsschuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten zu verwenden.
Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien ist insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.
Der Vorstand wird die Hauptversammlung bezüglich des Erwerbs eigener Aktien und deren Verwendung jeweils unterrichten. Weitere Sachverhalte nach § 315 Abs. 4 HGB liegen nicht vor.
Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex, Erläuterungen zu unseren Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie auf unserer Internetseite (www.baslerweb.com/Investoren) unter dem Punkt Investoren → Corporate Governance.
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vergütung der Organe der Basler AG handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangangaben nach dem Handelsgesetzbuch sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt.
In marktüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die z. T. als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen.
Das Vergütungssystem für den Vorstand soll folgende Aspekte adressieren:
| ― | Langfristige Perspektive |
| ― | Ertragsstärke |
| ― | Wachstum |
| ― | Eigenkapitalstärke |
| ― | Leistungsorientierung |
| ― | Effizienz in der Umsetzung |
| ― | Transparenz für alle Beteiligten |
Daraus resultieren folgende Anforderungen an das Vergütungssystem:
| ― | Individuelle und angemessene Vergütung |
| ― | Ausrichtung auf nachhaltige Unternehmensentwicklung |
| ― | Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― | Mehrjährige Bemessungsgrundlage |
| ― | Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― | Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― | Relevante und anspruchsvolle Ziele und Kennzahlen |
| ― | Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― | Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― | Aufsichtsrat soll auf außerordentliche Entwicklungen reagieren können |
Mit jedem einzelnen Vorstand wird bei Vertragsabschluss bzw. Vertragserneuerung ein individuelles Zielgehalt vereinbart. Dessen Höhe ist dabei u. a. abhängig von:
| ― | Aufgaben und Verantwortung |
| ― | Leistung |
| ― | Marktgegebenheiten |
| ― | Wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft |
| ― | Erfolg und Zukunftsaussichten des Unternehmens |
| ― | Externem Vergleichsumfeld |
| ― | Interner Vergütungsstruktur |
Für alle Vorstände wird ein gleicher prozentualer Anteil vom Zielgehalt definiert, der als Basis für die Berechnung der variablen Vergütung dient. Die Höhe des variablen Anteils berücksichtigt die sonstigen Regelungen im Unternehmen, die Üblichkeiten im Markt und die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex.
Für die Vorstände der Basler AG wird der variable Anteil auf 25 % vom Zielgehalt festgelegt.
Die strategische Zielsetzung eines profitablen Wachstumsunternehmens und unsere grundsätzliche Entscheidung für eine eigenkapitalstarke Unternehmensfinanzierung führen zur Bemessung des Unternehmenserfolgs nach Profitabilität und Wachstum.
Als geeignete Kennzahl für Profitabilität wird hier das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) im Verhältnis zum Umsatz angesehen.
Als geeignete Kennzahl für Wachstum wird die prozentuale Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr angesehen.
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Erwartungswerte als Zielvorgaben vereinbart. Die Zielvorgabe für die Profitabilität orientiert sich dabei an der langfristigen Rentabilitätserwartung und soll über die Jahre eine große Konstanz aufweisen. Die Umsatzerwartung berücksichtigt auch mittel- und kurzfristigere Einflüsse und wird daher von Jahr zu Jahr stärker schwanken.
Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden für beide Kennzahlen Toleranzbreiten vereinbart, die den Bereich des normalen Geschäftsverlaufes beschreiben. Die Toleranz soll so bemessen sein, dass ihr unterer Eckwert den Übergang von einem grundsätzlich befriedigenden zu einem unbefriedigenden Ergebnis markiert. Umgekehrt beschreibt der obere Eckwert die Grenze zwischen einer guten und einer sehr guten Leistung.
Als Maß für die Zielerreichung dienen lineare Funktionen bezüglich Profitabilität und Wachstum: Diese Funktionen zeigen jeweils eine 100 %-ige Zielerreichung, wenn die nach dem Jahresabschluss festgestellten Werte für Profitabilität und Wachstum gerade den Erwartungswerten entsprechen. Sie zeigen eine 0 %-ige Zielerreichung, wenn die Erwartungswerte um die Toleranzbreite unterschritten werden. Sie werden negativ, wenn die Abweichungen nach unten noch größer ausfallen.
Profitabilität und Wachstum sind gleichermaßen wichtige Zielsetzungen. Im Zweifelsfall ist aber die Forderung nach Profitabilität dringender, als die nach stetigem Wachstum. Ausbleibende Profitabilität soll daher nicht unbegrenzt durch Wachstum kompensiert werden können, sodass der Erfüllungsgrad für das Wachstumsziel bei 400 % begrenzt wird. Die Erfüllungsgrade werden mit 50 % zu 50 % ausgeglichen gewichtet. Die Addition beider entsprechend gewichteten Erfüllungsgrade für Profitabilität und Wachstum ergibt das Maß für die Gesamt-Zielerreichung im Geschäftsjahr.
Die eingeforderte Begrenzung des variablen Vergütungsteils wird bei -100 % und bei +400 % vorgenommen.
Die Gesamt-Zielerreichung (-100 % bis +400 %) wird mit dem oben definierten variablen Anteil des Zielgehalts (25 % des vereinbarten Zielgehalts) multipliziert und ergibt damit den in € bemessenen Bonusanspruch des jeweiligen Vorstandsmitglieds für das abgelaufene Geschäftsjahr. Demgemäß kann der Bonusanspruch zwischen -25 % des Zielgehaltes (Malus) und 75 % des Zielgehaltes betragen.
Der so errechnete Bonusanspruch kommt nicht direkt zur Auszahlung. Um die geforderte Nachhaltigkeit und mehrjährige Bemessungsgrundlage darzustellen, werden die Ansprüche mittels einer BonusBank verzögert ausgezahlt und unterliegen dabei dem zwischenzeitlichen Risiko einer substanziellen Schmälerung durch eine nachträgliche Verschlechterung der Lage. Für jeden Vorstand wird ein gesondertes Konto für dessen Bonusansprüche geführt.
Der für das vergangene Geschäftsjahr errechnete Bonus oder Malus wird auf das individuelle Konto gebucht. Unter Berücksichtigung eines alten Saldos ergibt sich ein aktueller Kontostand. Sofern dieser Kontostand positiv ist, kommt ein Drittel des Saldos zur Auszahlung. Zwei Drittel werden auf neue Rechnung vorgetragen und im nächsten Jahr berücksichtigt. Negative Salden müssen durch positive Salden oder Bonuseinzahlungen kompensiert werden, bevor Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen können.
Um einen besonderen Leistungsanreiz für den Vorstand zu schaffen und diesen zu motivieren, langfristig an der Wertsteigerung des Unternehmens zu arbeiten, hat der Aufsichtsrat beschlossen, einen Teil des Bonus in Aktien zu wandeln. Ab 2018 und befristet bis einschließlich 2020 wird ein individuell fixierter prozentualer Anteil des etwaigen zukünftigen Anspruchs auf variable Vergütung oberhalb der 100 % der Zielerreichung in Aktien gewährt. Hierbei kommt analog das bereits beschriebene BonusBank-Verfahren zur Anwendung.
Die Gesamtvergütung setzt sich aus dem Fixgehalt (75 % des Zielgehaltes) und der Auszahlung aus der Bonus-Bank zusammen.
Werden die vereinbarten Ziele bezüglich Profitabilität und Wachstum über mehrere Jahre im Mittel erfüllt, so ergibt sich eine tatsächliche Gesamtvergütung in Höhe des Zielgehaltes. Werden die Ziele nachhaltig deutlich verfehlt, so kommt auf Dauer lediglich das Fixgehalt zur Auszahlung (75 % des Zielgehaltes).
Im Falle einer mehrjährigen und signifikanten Übererfüllung der Profitabilitäts- und Wachstumsziele ergibt sich allmählich eine Gesamtvergütung von maximal 175 % des Zielgehaltes.
Hinsichtlich der Angaben zu den Empfehlungen nach Ziff. 4.2.5 Abs. 3 Satz 2 DCGK (Deutsche Corporate Governance Kodex) verweisen wir auf den Anhang.
Ein Vergütungsmodell wird nie alle Eventualitäten realer Einflüsse abbilden können. Es soll so einfach wie möglich sein und wird daher bei außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Randbedingungen versagen müssen.
Im Falle gravierender Krisen (z. B. Weltwirtschaftskrise 2008/2009) oder auch bei nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung abbildbaren Erfolgen des Vorstands (z. B. strategische Erfolge oder Abwenden bedrohlicher Situationen) bietet ein solches Vergütungsmodell keine befriedigenden Ergebnisse.
Um diese systembedingten Nachteile eines geforderten Vergütungssystems zu mildern, behält sich der Aufsichtsrat der Basler AG zwei Möglichkeiten vor, in das System einzugreifen:
| ― | Verzögerte Auszahlung aus der Bonus-Bank |
| ― | Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank |
Im Fall außergewöhnlich schwieriger Umstände, insbesondere auch wenn die Auszahlung von Boni im Hinblick auf die Beanspruchung von Belegschaft oder Gesellschaftern unangemessen erscheint, kann der Aufsichtsrat beschließen, anstehende Auszahlungen aus der Bonus-Bank auszusetzen oder zu verschieben. Der grundsätzliche Anspruch der Vorstände auf Auszahlung bleibt dabei bestehen.
Im Fall ausgesprochen guter, deutlich über allen Erwartungen liegender Leistungen des Vorstands, insbesondere auch dann, wenn sich diese nicht unbedingt in der GuV abbilden, kann der Aufsichtsrat beschließen, Sonderzuweisungen in die Bonus-Bank vorzunehmen. Diese Sonderzuweisungen stehen dann ebenso wie die regulären Boni im mehrjährigen Risiko, bevor sie über Jahre verteilt zur Auszahlung kommen. Die Sonderzuweisungen können individuell für jeden Vorstand beschlossen werden.
Endet die Vorstandsbestellung mit einem negativen Saldo in der Bonus-Bank des jeweiligen Vorstands, so wird dieser vom Unternehmen ausgeglichen. Im Gegenzug sehen die Anstellungsverträge im Falle eines positiven Saldos vor, dass dieser zunächst in der Bonus-Bank verbleibt und damit dem Minderungsrisiko in den Folgejahren, analog zu den Anspruchsberechnungen der verbleibenden Unternehmensvorstände in diesen Jahren, unterliegt. Der Bonus-Bank werden nach Ausscheiden des Vorstands aber keine neuen positiven Ansprüche zugeführt. Die Auszahlungen aus der Bonus-Bank erfolgen zu den für die verbleibenden Vorstände gültigen Regelterminen. Dabei kommt an den beiden auf das Ausscheiden des Vorstandsmitglieds folgenden Regelterminen jeweils ein Drittel des bei Auszahlung bestehenden Saldos zur Auszahlung und am dritten Regeltermin wird der dann bestehende Restsaldo ausgezahlt.
Unabhängig vom Vergütungssystem ist vereinbart, dass Zahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund auf den Wert von zwei Jahresvergütungen begrenzt sind und grundsätzlich nicht mehr als die Summe der Ansprüche während der Restlaufzeit des Anstellungsvertrages betragen können.
Das von der Hauptversammlung 2011 beschlossene neue Vergütungsmodell für den Vorstand erfüllt damit die Forderungen des Corporate Governance Kodex nach:
| ― | Individueller und angemessener Vergütung |
| ― | Ausrichtung auf nachhaltige Unternehmensentwicklung |
| ― | Aufteilung in fixe und variable Bestandteile |
| ― | Mehrjähriger Bemessungsgrundlage |
| ― | Berücksichtigung positiver und negativer Entwicklungen |
| ― | Vermeidung von Fehlanreizen i. S. unangemessener Risiken |
| ― | Relevanten und anspruchsvollen Zielen und Kennzahlen |
| ― | Ausschluss nachträglicher Änderung der Erfolgsziele |
| ― | Begrenzung der variablen Vergütung |
| ― | Eingriffsmöglichkeiten für den Aufsichtsrat bei außerordentlichen Entwicklungen 10.2 Vergütung des Aufsichtsrats |
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in der Satzung festgelegt. Dabei werden der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat mit Zuschlägen von 200 % bzw. 50 % berücksichtigt. Eine erfolgsorientierte Vergütung ist für die Mitglieder des Aufsichtsrats aufgrund des derzeitigen Niveaus der festen Vergütung nicht vorgesehen. Für die Mitgliedschaft im Nominierungs- bzw. Prüfungsausschuss werden zusätzliche Vergütungen geleistet. Die Gesamtvergütung ist dem Anhang zu entnehmen.
Der Basler AG Konzern (kurz: "Konzern" oder "Basler AG") ist gemäß dem Gesetz zur "Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen" in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) für das Geschäftsjahr 2018 erstmals zur Aufstellung einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet. Dieser Berichtspflicht gemäß §§ 315b und 315c i.V.m. 289c bis 289e HGB wird durch den vorliegenden zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht nachgegangen.
Die gemachten Angaben gelten hierbei generell für den gesamten Konzern. Der Konzern umfasst den im Geschäftsbericht beschriebenen Konsolidierungskreis (siehe Konzernanhang (IFRS) im Geschäftsbericht 2018, Kapitel Grundlagen der Konsolidierung). Konzepte, die nur auf einzelne Bereiche oder Standorte zutreffen, werden als solche gekennzeichnet.
Die Basler AG orientierte sich bei der Berichterstellung an den Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI Standards 2016), welche als Rahmenwerk für die Identifikation wesentlicher Themen nach "GRI 101: Grundlagen" und für die Beschreibung der Managementansätze nach "GRI 103: Managementansatz" berücksichtigt wurden.
Die Identifikation wesentlicher nichtfinanzieller Themen im Sinne des § 289c Abs. 3 HGB erfolgte in einem mehrstufigen Prozess unter Beteiligung von Geschäftsführung und Fachabteilungen. Für diesen Bericht sind diejenigen Themen relevant, die große Bedeutung für Geschäftstätigkeit, -verlauf und Lage der Basler AG sowie wesentliche Auswirkungen auf die nichtfinanziellen Aspekte haben. Auf Grundlage dieser Anforderungen wurden die folgenden Berichtsinhalte ausgewählt:
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| Nichtfinanzieller Aspekte Arbeitnehmerbelange | Sachverhalte, die gem. § 289c Abs. 3 HGB als wesentlich definiert sind Arbeitssicherheit, Bindung & Qualifizierung von Mitarbeitern, Vielfalt & Chancengleichheit |
| Soziale Belange | Gesellschaftliche Verantwortung intern und extern |
| Achtung der Meschenrechte | Schutz der Menschenrechte im Unternehmen |
| Bekämpfung von Korruption und Bestechung | Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen und in der Lieferkette |
| Umweltbelange | Betriebliches Umweltmanagement |
| Sonstiges | Familienkarta Firmengründer und Hauptaktionär Familie Basler |
Der Ansatz zum Risikomanagement der Basler AG verfolgt das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern. Hierzu ist ein internes Risikomanagementsystem implementiert. Im Zuge des nichtfinanziellen Berichts sind gemäß § 289 c Abs. 3 HGB wesentliche Risiken berichtspflichtig, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen haben. Risiken, die im Berichtszeitraum über das Risikomanagement identifiziert wurden, sind im Kapitel Chancen- und Risikobericht des Konzernlageberichts beschrieben.
Qualifizierte und motivierte Arbeitskräfte bilden eine der zentralen Ressourcen der Basler AG. Aus diesem Grund legt der Konzern besonderen Wert darauf, seinen Mitarbeitern ein attraktives Arbeitsumfeld zu bieten sowie durch Aus- und Weiterbildung die passende Qualifizierung für anspruchsvolle Tätigkeiten in administrativen und gewerblichen Bereichen sicherzustellen. Die Grundlage hierfür bildet ein sicheres Arbeitsumfeld.
Ziel:
Die Basler AG gewährleistet die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Um das Wohlergehen der Mitarbeiter sicherzustellen, werden die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes befolgt und sind in Form einer Übertragung dieses Gesetzes auf die Basler AG im Arbeits-sicherheitshandbuch schriftlich festgehalten und im Intranet für jeden Mitarbeiter zugänglich. Aufgrund der Produktionsstruktur der Basler AG, die auf diverse Maschinen und teils auf Reinraumbedingungen angewiesen ist, bilden Betriebsanweisungen zur Luftreinhaltung und Schallminimierung zentrale Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Diese Vorgaben werden, zum Beispiel, durch den Einsatz von Luftumwälzungsanlagen in Produktionshallen umgesetzt. Zudem existieren Brandschutzmaßnahmen in Form eines zentralen Brandmeldesystems, Feuerschutzwände, Rauchentlüftungsanlagen sowie Sprinkleranlagen.
Zur Erkennung möglicher Gefährdungen sowie zur Identifizierung von Handlungsbedarf und zur Ableitung von Maßnahmen, finden regelmäßige Begehungen des Betriebsgeländes sowie des Gebäudes durch einen externen ASD (Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischer Dienst) statt. Hierbei werden unter anderem Gefahrgutlagerung, Emissionen und Feinstaub innerhalb von Gebäuden sowie weitere Gefahren für die Gesundheit der Mitarbeiter überprüft. Regelmäßige Messungen der Raumluft im Fertigungsbereich dienen der Überwachung der Luftqualität. Zur Vermeidung erhöhter Staubbelastung werden zusätzliche Messungen und Reinigungsmaßnahmen vorgenommen.
Ergebnisse:
Durch die implementierten Maßnahmen und Prozesse erzielt die Basler AG einen hohen Grad an Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Dies schlägt sich in einer Krankheitsquote von 5,6 % (Vorjahr: 4,8 %) nieder.
Ziel:
Das Gewinnen und Halten qualifizierter Führungs- und Fachkräfte stellt ein wichtiges Anliegen des Konzerns dar.
Zentrale Maßnahmen & Due Diligence-Prozesse:
Die Zufriedenheit der Mitarbeiter liegt dem Management der Basler AG sehr am Herzen. Hierfür ist eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine wichtige Voraussetzung. Die Basler AG strebt deshalb an, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie der Mitarbeiter gleichermaßen zu fördern und zu stärken, insbesondere durch: die Möglichkeit kontinuierlicher Berufstätigkeit über unterschiedliche Familienphasen hinweg, Unterstützung in der Wahrnehmung von Eltern- und Pflegezeit und der Möglichkeit, gleichzeitig der Familienverantwortung gerecht zu werden und die eigene Karriere zu verfolgen. Neben diversen Teilzeitmodellen und flexiblen Arbeitszeiten bietet die Basler AG eine Notfall-, und Sonderzeitenbetreuung für die Kinder der Mitarbeiter an, dies seit 2013 auch in einem firmeneigenen Kinderbetreuungsraum. Die Basler AG trägt seit 2011 das Zertifikat der Hertie-Stiftung "Familienfreundliches Unternehmen". Regelmäßige Audits bestätigen der Basler AG eine starke Durchdringung und kulturelle Verankerung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Die Mitarbeiterzufriedenheit spiegelt sich auch in der niedrigen Fluktuationsrate von 1,6 % (VJ: 1,6 %) wieder.
Um geeignete Nachwuchskräfte zu finden, aber auch um das soziale Engagement für die Region Ahrensburg zu bestätigen, legt die Basler AG großen Wert auf die eigene Ausbildung junger Menschen. Die Ausbildungsquote betrug zum Ende des Geschäftsjahres 4,2 % (VJ: 4,2 %).
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Personalpolitik ist die kontinuierliche Weiterentwicklung der Mitarbeiter durch interne und externe Schulungen, Lehrgänge, "On-the-Job-Training" oder durch Selbststudium. Einmal jährlich werden Entwicklungsgespräche mit den Mitarbeitern geführt, in denen Entwicklungsziele zwischen Mitarbeiter und Führungskraft vereinbart werden. Der Fortschritt wird quartalsweise gemessen. Der Aufwand für Aus- und Weiterbildung betrug 756 T€ im Geschäftsjahr 2018 (Vorjahr: 712 T€).
Ergebnisse:
Aufgrund der implementierten Maßnahmen konnte der Konzern die angemessene Qualifikation seiner Mitarbeiter und ein attraktives Arbeitsumfeld gewährleisten sowie für neue Bewerber interessant gestalten.
2018 waren durchschnittlich 653 (VJ: 545) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt, davon sind 34 % (Vorjahr: 38 %) weiblich. Auf Vollstellenäquivalente umgerechnet belief sich die durchschnittliche Mitarbeiterzahl auf 611 (Vorjahr: 504).
Um ein attraktives, effektives und faires Arbeitsumfeld zu bieten, sollen Vielfalt und Chancengleichheit unterstützt werden. Unter anderem ist die Basler AG als börsennotierte Gesellschaft gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 06.03.2015 hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf Weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand keine Erhöhung der Frauenquote erreicht werden muss. Daher wird für den Vorstand ein Frauenanteil von 0 % festgelegt.
Mit der Wahl von Prof. Dr. Mirja Steinkamp in den Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung 2017 sowie der kürzlich gewählten Frau Dorothea Brandes als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat, beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat der Basler AG zurzeit über 30 %. Es besteht keine Absicht die aktuelle Besetzung des sehr gut zusammenarbeitenden Vorstands sowie Aufsichtsrats auf Sicht zu verändern.
Weitere Hintergründe zu dieser Thematik finden Sie auch unter Punkt 5.4.1 der Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex.
Aufsichtsrat und Vorstand haben im März 2018 beschlossen, dass eine Frauenquote von 30 % bei Bereichsleitungen sowie auch auf Abteilungsleiter-Ebene der Basler AG spätestens bis Ende 2021 erreicht werden soll. Zum 30.09.2018 hat das Unternehmen 30 % weibliche leitende Angestellte sowie 21 % Abteilungsleiterinnen beschäftigt. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung und darunter folgt die Abteilungsleitung.
Zentrale Maßnahme & Due-Diligence-Prozesse:
Die Belegschaft des Unternehmens ist durch eine Vielfalt an Herkunftsländern und Kulturen geprägt. Um die Integration von Mitarbeitern verschiedener Nationalitäten und Generationen zu fördern, werden Sprachkurse angeboten, findet in vielen Bereichen intensiver Austausch über Video-Konferenzen sowie über Besuche in den Niederlassungen statt, werden Projekte mit internationaler Beteiligung aufgesetzt und durch Social Events unterstützt. Ein Großteil der Kommunikation des Unternehmens wird in deutscher und englischer Sprache abgebildet.
Ergebnisse:
Aufgrund der Integrationsmaßnahmen verfügt die Basler AG über eine heterogene Belegschaft, die effektiv zusammenarbeitet. Die Zielgrößen zur Förderung der Teilhabe von Frauen in Führungspositionen wurden zum Ende des Berichtszeitraums nicht erreicht.
Das Unternehmen bietet ein spezielles Förderprogramm (High Potential Programm) an, um talentierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Führungsaufgaben zu qualifizieren. Im nächsten Programmdurchlauf 2019/2020 ist als Schwerpunkt die Förderung von Frauen in Führung geplant. Er beinhaltet unter anderem, die Hälfte der Programmplätze mit Frauen zu besetzen und setzt auch inhaltlich, unter anderem mit der Frage der unterschiedlichen Geschlechterrollen in Führung, einen deutlichen Schwerpunkt. Ziel ist es, geeignete Führungskräfte zu identifizieren und zu fördern, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant zu erhöhen.
Gesellschaftliche Verantwortung
Als wirtschaftlichem Akteur kommt der Basler AG gesellschaftliche Verantwortung, insbesondere auf lokaler Ebene, zu.
Ziel:
Ziel der Basler AG ist es, die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung vor Ort zu fördern und die Interessen lokaler Anspruchsgruppen zu berücksichtigen.
Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse:
Dem Konzern fällt als einem der größten privaten Arbeitgeber am Standort Ahrensburg eine zentrale Rolle für die lokale Wirtschaft und Gesellschaft zu. Diese nimmt sie in unterschiedlichen Bereichen extern, aber auch intern, wahr.
So bietet der Konzern Workshops an Schulen an, um das Interesse für die unterschiedlichen Berufsfelder des Konzerns zu wecken und als lokaler Arbeitgeber bereits frühzeitig auf sich aufmerksam zu machen. Die Basler AG nimmt jährlich am Girls Day teil, richtet Hackathons für Nachwuchsprogrammierer aus, unterstützt Flüchtlingsprojekte vor Ort sowie weitere soziale Projekte wie zum Beispiel "Wi mook dat".
Intern wird dem Thema Arbeit und Integration eine hohe Bedeutung beigemessen. Es gibt einen Betriebsrat sowie eine Behindertenvertretung, der barrierefreie Ausbau des Unternehmens wird stetig vorangetrieben. Den Mitarbeitern steht im Unternehmen kostenloses Obst, Kaffee und Tee zur Verfügung und die Basler AG bezuschusst das Mittagessen für die Mitarbeiter in der betriebseigenen Kantine.
Ergebnis:
Durch ihr Engagement fördert die Basler AG die lokale Wirtschaft und Gesellschaft. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Nachwuchsarbeit. Durch vielfältige interne Aktivitäten werden Mitarbeiterbindung, -gesundheit und -zufriedenheit erhöht.
Ziel:
Ziel dieses Konzeptes ist die Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen sowie von Korruption und Bestechung in der Lieferkette der Basler AG.
Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse:
Die Konformität der Geschäftstätigkeiten des Konzerns mit gesetzlichen Vorgaben und Menschenrechten sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler AG selbstverständlich. Auf diesem Grundsatz hat der Konzern einen "Code of Conduct" erarbeitet:
Die Basler AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen ("Basler Gruppe") nehmen auf Basis unserer Unternehmenswerte am fairen Wettbewerb teil. Wir legen Wert auf Integrität, Vertrauen sowie respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander, intern und extern. Wir übernehmen Verantwortung, indem wir die Folgen unternehmerischer Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenken und einen angemessenen Interessensausgleich herbeiführen. Die Basler Gruppe respektiert daher im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit, der Umsetzung ihrer Strategie und der Erreichung ihrer Ziele geltendes Recht und erwartet das Gleiche von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Geschäftspartnern. Unsere Unternehmenskultur wird auch von dem verantwortungsbewussten und ethischen Handeln jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters getragen.
Ungesetzliches Verhalten kann erheblichen wirtschaftlichen Schaden verursachen. Bereits der Anschein einer Rechtsverletzung kann die Marktposition der Basler Gruppe beeinträchtigen. Die Konsequenzen des eigenen Handelns sind daher auch daran zu messen, wie sie sich auf den Ruf der Basler Gruppe als vertrauenswürdiger Geschäftspartner und die Integrität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Geschäftsführung auswirken.
Jedes Handeln muss daher auf einem klaren Verständnis der rechtlichen Vorschriften, der unternehmensinternen Vorschriften und gemeinsamen Wertvorstellungen beruhen. Alle Organe, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Basler Gruppe sind verpflichtet, diesen Code of Conduct einzuhalten. Dabei kommt insbesondere den Organen und Führungskräften Vorbildfunktion zu. Gleichzeitig haben sie die Aufgabe, die Einhaltung des Code of Conduct durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzufordern und sie dabei zu unterstützen.
Dieser Code of Conduct beschreibt den Rahmen dafür, wie die vorstehend genannten Grundsätze bei der täglichen Arbeit umzusetzen sind. Seine Regeln erleichtern die Einhaltung rechtlicher Vorschriften und interner Regelungen. Sie können jedoch keine vollständige Sammlung der Pflichten aller Rechtsordnungen, in denen wir tätig sind, darstellen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet, sich in Zweifelsfällen kompetenten Rat einzuholen. Dafür stehen die Führungskräfte und Fachabteilungen zur Verfügung.
Für folgende Themen gibt der Basler Code of Conduct Handlungsanweisungen:
1. Einhaltung der Gesetze
2. Integrität und Unternehmensführung (Wahrung von Gesundheit und Arbeitssicherheit, Belästigung, Diskriminierung, fairer Umgang, Meinungsfreiheit, Schutz der Privatsphäre, Datenschutz)
3. Verhalten im Wettbewerb (Korruption, Bestechung, Bestechlichkeit, Einladungen, Geschenke, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Handelskontrollen, Außenhandelsrecht, Insiderhandel)
4. Arbeitsbedingungen
5. Umweltschutz
6. Schutz von Unternehmensvermögen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
Ergebnis:
Für das Geschäftsjahr 2018 sind der Basler AG weder Fälle von Korruption und Bestechung, noch Verstöße gegen Menschenrechte im Unternehmen bekannt geworden.
Die Basler AG ergreift tatsächliche und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen, um nachhaltige und sichere Produkte zu entwickeln und zu vertreiben. Der Konzern geht verantwortungsvoll mit Ressourcen um. Damit erkennt Basler seine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und nachfolgenden Generationen an. Näheres regelt die Erklärung der Basler AG zur Umweltpolitik:
Ziel:
Die Basler AG möchte einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz leisten, denn uns ist bewusst, dass wir eine Verantwortung gegenüber der Umwelt tragen.
Zentrale Maßnahmen & Due-Diligence-Prozesse und Ergebnisse:
Als zentrale und kontinuierliche Maßnahme gilt die Sensibilisierung der Mitarbeiter für ein umweltbewusstes Handeln bei der Arbeit und im Alltag.
Unseren Strom beziehen wir von der RWE Vertrieb AG. Von dieser erhalten wir eine jährliche Bescheinigung, dass der gelieferte Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Durch eine permanente Wartung unserer technischen Anlagen wird gewährleistet, dass diese eine möglichst hohe Energieeffizienz aufweisen.
In der Produktion verwenden wir nur gering gefährliche Gefahrstoffe (z.B. Lötpaste) soweit dies notwendig ist. Diese Stoffe werden in einem Register geführt welches den Mitarbeitern zugänglich ist. Vor der Verwendung dieser Stoffe wird eine Substitutionsprüfung durchgeführt, d.h. es wird geprüft, ob es umweltverträglichere Alternativen gibt.
Unsere Mitarbeiter sortieren den Müll, welcher innerhalb der Büroräume entsteht. Metallschrott, Platinen und Kunststoffe werden in gesondert gekennzeichneten Abfallbehältern gesammelt und von zertifizierten Fachbetrieben entsorgt.
Dank modernster Videokonferenzsysteme können wir die Kommunikation mit unseren Tochterunternehmen oder auch Kunden und Lieferanten effizienter gestalten und so gleichzeitig unnötige Dienstreisen vermeiden.
Unser intelligentes Logistikkonzept vermindert Transportwege und reduziert somit Emissionen. So werden zum Beispiel für unsere Distributoren die Lieferungen gesammelt und an festen wöchentlichen Tagen zur Auslieferung gebracht.
Gemäß § 312 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz (AktG) haben wir einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands: "Wir erklären, dass die Basler AG, Ahrensburg, bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Personen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und wir nicht benachteiligt wurden. Andere Maßnahmen i.S. des § 312 AktG sind weder getroffen noch unterlassen worden."
Ahrensburg, 15. März 2019
Dr. Dietmar Ley
John P. Jennings
Arndt Bake
Hardy Mehl
Wir haben den Konzernabschluss der Basler Aktiengesellschaft, Ahrensburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Basler Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "SONSTIGE INFORMATIONEN" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
1. Bewertung des Vorratsvermögens
2. Erstkonsolidierung der in 2018 erworbenen Silicon Software GmbH
3. Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten
Im Konzernabschluss der Basler Aktiengesellschaft werden Vorräte in Höhe von EUR 21 Mio. (15 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Beurteilung der Werthaltigkeit und Realisierbarkeit von Vorräten verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Diese Ermessensentscheidungen betreffen insbesondere die Schätzung zukünftiger Verkaufsmengen und Absatzpreise für die Bestimmung des Nettoveräußerungswerts sowie die Vornahme von Reichweitenabschlägen. Aufgrund des mit der Vorratsbewertung verbundenen Grades an Schätzunsicherheit und der betragsmäßigen Höhe des Bilanzpostens war die Bewertung des Vorratsvermögens für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zur Bewertung der Vorräte sind in den Abschnitten 3.8 und 12 des Konzernanhangs enthalten.
Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter betreffend die Werthaltigkeit und Realisierbarkeit der Vorräte überprüft. Dazu haben wir die Vorgehensweise der gesetzlichen Vertreter zur Ermittlung der Nettoveräußerungswerte gewürdigt und uns von der Angemessenheit dieser Vorgehensweise überzeugt. Für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse haben wir die Kalkulation der zur Stichtagsbewertung herangezogenen Herstellungskosten kritisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die Erwartungen der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der zukünftigen Verkaufsmengen und der Absatzpreise anhand von Erfahrungen aus der Vergangenheit kritisch hinterfragt. Weiterhin haben wir überprüft, ob die Vorräte unter Berücksichtigung ihrer Reichweiten angemessen wertberichtigt wurden. Zu diesem Zweck haben wir die Reichweitenanalysen der gesetzlichen Vertreter plausibilisiert und die im Berichtsjahr verwendeten Bewertungsabschläge mit den Abschlägen aus Vorjahren verglichen und auf Plausibilität geprüft.
Die Basler Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr sämtliche Anteile an der Silicon Software GmbH, Mannheim, erworben und diese voll konsolidiert. Die Gegenleistung für den Unternehmenserwerb betrug EUR 17 Mio. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden zum Fair Value von EUR 7,0 Mio. am Tag des Erwerbs angesetzt. Unter Berücksichtigung des der Basler Aktiengesellschaft zuzurechnenden Nettovermögens ergibt sich ein erworbener Goodwill von EUR 9,6 Mio. Aufgrund der Vielzahl an erforderlichen Ermessensentscheidungen bei der Bewertung der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation war die Erstkonsolidierung des erworbenen Unternehmens ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zu der Akquisition des Geschäftsjahres sind im Abschnitt 29 des Konzernanhangs enthalten.
Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung der Erstkonsolidierung haben wir zunächst die vertraglichen Vereinbarungen des Unternehmenserwerbs eingesehen, nachvollzogen und den gezahlten Kaufpreis als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen abgestimmt. Wir haben überprüft, ob die Akquisition richtig und vollständig im Abschluss abgebildet worden ist. Für die im Rahmen der Kaufpreisallokation identifizierten Vermögenswerte und Schulden haben wir dann die jeweilige Ermittlung des Fair Values nachvollzogen. Dazu haben wir uns von der Angemessenheit der Bewertungsmethoden überzeugt und erforderliche Annahmen plausibilisiert. Darüber hinaus wurde durch die Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben nachvollzogen.
Zum 31. Dezember 2018 weist die Gesellschaft im Konzernabschluss "Immaterielle Vermögenswerte" (inklusive Geschäfts- oder Firmenwerte) in Höhe von EUR 41 Mio. (29 % der Bilanzsumme) aus. Davon entfallen auf die aktivierten Entwicklungskosten EUR 22 Mio. Die Buchwerte der eigenen Entwicklungen des Konzerns werden zu jedem Abschlussstichtag auf Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung überprüft. Sind Anhaltspunkte für eine Wertminderung erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Aktivierte noch nicht abgeschlossene eigene Entwicklungen werden zudem jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairmenttest) unterzogen. Die Beurteilung der Werthaltigkeit verlangt eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Grundlage der Beurteilung sind die Barwerte der künftig erwarteten Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der die Entwicklungskosten zugeordnet wurden. Die unterstellten künftigen Zahlungsströme ergeben sich aus von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden unter Verwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Sie sind in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Aufgrund der mit Ermessensentscheidungen und Schätzungen verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Bilanzposten war die Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten für uns im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Basler Aktiengesellschaft zu den aktivierten Entwicklungskosten sind in den Abschnitten 3.10 und 3.17 des Konzernanhangs enthalten.
Wir haben die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter zur Werthaltigkeit der aktivierten Entwicklungskosten überprüft. Zunächst haben wir die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Dazu haben wir den Planungsprozess aufgenommen, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des ermittelten erzielbaren Betrags der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die Angemessenheit der verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämien und Betafaktoren, anhand von Marktdaten überprüft haben. Darüber hinaus wurde mittels Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der geforderten Anhangangaben einschließlich der Sensitivitätsanalyse nachvollzogen.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | auf die in Abschnitt 9 des Konzernlageberichts verwiesene, gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, |
| ― | die in Abschnitt 11 des Konzernlageberichts enthaltene Nichtfinanzielle Erklärung, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. Juni 2018 vom Prüfungsausschuss beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2002 als Konzernabschlussprüfer der Basler Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Ralf Wißmann.
Lübeck, 15. März 2019
**BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Lüthje, Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Wißmann, Wirtschaftsprüfer
im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat die ihm nach Gesetz, Deutschem Corporate Governance Kodex, Satzung und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung des Vorstands überwacht und beratend begleitet. Dabei hat der Vorstand den Aufsichtsrat monatlich schriftlich und mündlich über die wirtschaftliche Lage der Basler AG, ihrer ausländischen Tochtergesellschaften und der Unternehmensbereiche informiert und mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden die geschäftliche und wirtschaftliche Situation ausführlich erörtert.
Im Geschäftsjahr 2018 fanden fünf turnusmäßige Aufsichtsratssitzungen statt, an denen immer alle Mitglieder des Gremiums teilgenommen haben: am 19.03.2018, am 07.05.2018, am 11.09.2018, am 14.11.2018 und am 12.12.2018. Zusätzlich fand im direkten Anschluss an die Hauptversammlung am 07.05.2018 eine kurze Sitzung zur Festlegung der Ämterverteilung nach den Neuwahlen zum Aufsichtsrat statt, an der ebenfalls alle Mitglieder des Gremiums teilgenommen haben. Weiterhin fand am 02.07.2018 eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung statt, zu der sich Hr. Garbrecht, Frau Prof. Dr. Steinkamp sowie Frau Brandes telefonisch eingewählt haben.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Grundlage hierfür ist eine offene und vertrauensvolle Diskussion. Der Vorstand hat die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und ihm in regelmäßigen Abständen über den Stand der Umsetzung berichtet. In für das Unternehmen wesentliche Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung und der Risikolage informiert. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält mit dem Vorsitzenden des Vorstands regelmäßigen Kontakt und wurde von diesem über aktuelle Entwicklungen und außergewöhnliche Ereignisse informiert und hat dies entsprechend an die anderen Mitglieder des Aufsichtsrats weitergetragen. Der Aufsichtsrat hat den Geschäften zugestimmt, die nach Gesetz und Satzung seiner Zustimmung unterliegen. Hierzu gehören Entscheidungen und Maßnahmen, die für die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens von grundlegender Bedeutung sind.
Wichtige Themen, die im abgelaufenen Geschäftsjahr im Aufsichtsrat behandelt wurden, waren u. a.:
| ― | Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und der Vorschläge für die Hauptversammlung |
| ― | Dividende für das Geschäftsjahr 2017 inklusive des Vorschlags für die Hauptversammlung |
| ― | Konjunkturelle und marktspezifische Entwicklungen |
| ― | Situation der relevanten Märkte und Position der Basler AG in diesen Märkten |
| ― | Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie |
| ― | New Business Development |
| ― | M&A-Aktivitäten |
| ― | Vorbereitung des Joint Ventures Basler China mit MVLZ, China, sowie Vorbereitung der Integration des Machine Vision Geschäfts von MVLZ, China in Basler China |
| ― | Akquisition und Integration der Silicon Software GmbH |
| ― | Weiterentwicklung der Unternehmensorganisation |
| ― | Erweiterung der Betriebsimmobilie in Ahrensburg |
| ― | Verrechnungspreise zwischen der Basler AG und deren Tochtergesellschaften |
| ― | Investitionen |
| ― | Unternehmensfinanzierung und Bankbeziehungen |
| ― | Währungssicherungsgeschäfte |
| ― | Liquidität und Working Capital |
| ― | Investor Relations |
| ― | Aktienrückkaufprogramm |
| ― | Konzernplanung und -budget für das Geschäftsjahr 2019 |
| ― | Vierjahresplanung Konzern 2019-22 |
| ― | Anpassung des Katalogs zustimmungspflichtiger Geschäfte |
| ― | Anpassung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats |
| ― | Organisation von Prüfungs- und Nominierungsausschuss |
| ― | Umsetzung der Drittelmitbestimmung im Aufsichtsrat |
| ― | Dividendenpolitik |
| ― | Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems (IKS) |
| ― | Ordnungsmäßigkeit und Wirksamkeit des Risiko-Management-Systems (RMS) |
| ― | Fragen zur Compliance sowie Einführung eines Compliance Systems |
| ― | Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen |
| ― | Nachhaltigkeitsberichterstattung |
| ― | Verpflichtung und Änderungen zum Corporate Governance Kodex |
| ― | Auswahlverfahren für den Abschlussprüfer |
| ― | Vorstandsvergütung |
| ― | Personelle und organisatorische Weiterentwicklung des Aufsichtsrats |
| ― | Effizienz der Aufsichtsratsarbeit |
Die von der Hauptversammlung am 07.05.2018 zum Abschlussprüfer gewählte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde durch die Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Aufsichtsrat der Basler AG, Frau Dr. Mirja Steinkamp, mit Schreiben vom 15.06.2018 mit der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. An der Sitzung des Aufsichtsrats am 18.03.2019, in der über den vorgelegten Jahresabschluss und die wesentlichen Prüfungsergebnisse beraten wurde, hat der Abschlussprüfer teilgenommen.
Die Buchführung, der Jahresabschluss zum 31.12.2018, der Lagebericht der Basler AG sowie der Konzernabschluss zum 31.12.2018 und der Konzernlagebericht sind vom Abschlussprüfer, der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft, für mit Gesetz und Satzung übereinstimmend befunden und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Der Aufsichtsrat nahm das Ergebnis der Prüfungen zustimmend zur Kenntnis.
Der Aufsichtsrat prüfte seinerseits den Jahresabschluss und den Konzernabschluss, den Lagebericht und den Konzernlagebericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Einwände wurden nicht erhoben. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Basler AG gebilligt und damit festgestellt.
Gemäß Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat regelmäßig die Effizienz seiner Arbeit überprüft und gesteigert. Weiterhin hat der Aufsichtsrat die für seine Aufgaben erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahrgenommen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats üben keine Berater- oder Organtätigkeiten bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern aus. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind somit keine Interessenskonflikte mit dem Mandat aufgetreten.
Der nach § 312 AktG aufgestellte Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| ― | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und |
| ― | bei den im Berichtsjahr aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." |
Auch von diesem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hat der Aufsichtsrat zustimmend Kenntnis genommen. Er erklärt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung, dass gegen die Ausführungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen keine Einwendungen zu erheben sind.
Bezüglich des Aufsichtsrats selbst gibt es folgendes zu berichten:
Nach Erreichen der entsprechenden Kriterien der Drittelmitbestimmung besteht der Aufsichtsrat der Basler AG nun aus sechs Mitgliedern. Frau Dorothea Brandes sowie Herr Dr. Marco Grimm wurden Anfang des Jahres als Arbeitnehmervertreter von der Belegschaft gewählt und traten ihr Amt am 07.05.2018 im direkten Anschluss an die Hauptversammlung an. In deren Rahmen kandidierten alle vier bisherigen Aufsichtsräte erneut und wurden von den Aktionären für unterschiedlich lange Amtszeiten gewählt.
In einer Sondersitzung des Aufsichtsrats im direkten Anschluss an die Hauptversammlung hat dieser beschlossen, die Ämter im Aufsichtsrat wie folgt zu besetzen:
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Herr Norbert Basler
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender: Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp
Vorsitzende des Prüfungsausschusses: Frau Prof. Dr. Mirja Steinkamp
Mitglieder des Prüfungsausschusses: Herr Norbert Basler, Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp
Vorsitzender des Nominierungsausschusses: Herr Norbert Basler
Mitglieder des Nominierungsausschusses: Herr Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Herr Horst Garbrecht
Die Basler AG feierte 2018 ihr 30-jähriges Jubiläum. Während dieser drei Jahrzehnte hat das Unternehmen mehrmals sein Geschäftsmodell angepasst, um Entwicklungen und Chancen in der Bildverarbeitungsbranche zu antizipieren und anschließend im Unternehmensinteresse nutzen zu können. So auch im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Der Umbau und Wandel vom Kamerahersteller zum Anbieter von Computer Vision Hardware folgt der in 2017 novellierten Strategie und ist im Jahr 2018 gut vorangekommen. Umfangreiche Investitionen in die Erweiterung des Produktportfolios wie z.B. die im Sommer erfolgte Übernahme der Silicon Software GmbH sowie zahlreiche interne Veränderungsprojekte bereiten den nächsten großen Schritt in der Unternehmensentwicklung vor. Mit der künftigen Positionierung als Komplettanbieter für Computer Vision Hardware sollen sowohl künftige Veränderungen im Nachfrageverhalten der Kunden als auch die in den kommenden Jahren zu erwartende Konsolidierung der bislang von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägten Anbieterlandschaft genutzt werden. Eine zentrale Motivation für die sich beschleunigende Branchenkonsolidierung ist die Verbesserung des Marktzugangs. Vor diesem Hintergrund ist der unterjährig erfolgte Abschluss eines mehrheitlich von der Basler AG kontrollierten Joint Ventures mit dem langjährigen Distributionspartner MVLZ in China ein wichtiger Erfolg. Seit dem 1. Januar 2019 sorgen über einhundert Mitarbeiter bei Basler China für einen direkten Kundenzugang in dem am stärksten wachsenden und größten einzelnen Regionalmarkt für Computer Vision. Die eigenen Vertriebsorganisationen in Asien, Europa und Nordamerika betreuen fortan rund 70% der weltweiten Kunden direkt.
Die operativ größte Unternehmensleistung im abgelaufenen Geschäftsjahr besteht darin, das in 2017 infolge einer Sonderkonjunktur im Smartphone-Markt von ca. 100 Mio. € auf über 150 Mio. € angestiegene Umsatzniveau bei hoher Profitabilität zu stabilisieren, trotzdem sich die Nachfrage aus der Smartphone-Industrie in 2018 erheblich abkühlte. Parallel dazu wurden die internen Kapazitäten und Strukturen in allen Funktionsbereichen an das künftig zu erwartende Umsatzwachstum angepasst und in diesem Zuge über 130 neue Mitarbeiter ins Team der Basler AG integriert.
Das abgelaufene Geschäftsjahr verkörpert strategisch, kommerziell und organisatorisch eine Übergangsphase. Die ersten Resultate der zahlreichen in 2018 durchgeführten Veränderungsprozesse werden voraussichtlich bereits im neuen Geschäftsjahr 2019 sichtbar werden. Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass die Basler AG in ihrer neuen Aufstellung die Wachstumspotenziale des Computer Vision Marktes überproportional für sich nutzen kann und sich insofern auch in den kommenden Jahren erfolgreich weiterentwickeln wird.
Wir danken ausdrücklich allen Mitarbeitern, den Führungskräften sowie den Mitgliedern des Vorstands der Basler AG für die ausgezeichneten Ergebnisse ihrer Arbeit in einem zugleich erfolgreichen wie herausfordernden Geschäftsjahr.
Ahrensburg, März 2019
Für den Aufsichtsrat
Norbert Basler, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Prof. Dr. Eckart Kottkamp, Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats
Horst W. Garbrecht, Aufsichtsrat
Prof. Dr. Mirja Steinkamp, Aufsichtsrätin
Dorothea Brandes, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Dr. Marco Grimm, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat der Basler AG und des Basler Konzerns verpflichten sich zu einer verantwortungsvollen, langfristigen und werthaltigen Entwicklung des Unternehmens. Ein zentraler Bestandteil dafür ist eine gute Corporate Governance. Die nachfolgende Entsprechenserklärung bezieht sich auf die Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07.02.2017.
Eine offene und transparente Unternehmenskommunikation, Achtung der Aktionärsinteressen, vorausschauender Umgang mit Chancen und Risiken sowie eine effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sind wesentliche Aspekte einer guten Corporate Governance. Diese fördert das Vertrauen von Aktionären, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und der breiten Öffentlichkeit in die Basler AG/des Basler Konzerns. Gleichzeitig sind diese Grundsätze wichtige Orientierungsstandards für beide Gremien. Vorstand und Aufsichtsrat berichten im Folgenden gemeinsam über Corporate Governance bei der Basler AG.
Die Basler AG/der Basler Konzern hat eine zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur mit den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat.
Die personelle Zusammensetzung war 2018 gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Der vierköpfige Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Im Einklang mit den Unternehmensinteressen nimmt der Vorstand seine Führungsaufgabe wahr mit dem Ziel, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie um. Der Vorstand sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin. Der Vorstand etabliert ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen.
In alle Entscheidungen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entscheidend beeinflussen können, wird der Aufsichtsrat rechtzeitig mit-einbezogen und vollumfänglich in Kenntnis gesetzt. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle relevanten Themen bezüglich der Geschäftsentwicklung, der Unternehmensplanung, der strategischen Ausrichtung, des Chancen- und Risikomanagements und der Compliance. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt.
Die Mitglieder des Vorstands haben keine weiteren Mandate in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.
Das Gremium besteht seit der Hauptversammlung 2018 aus sechs Mitgliedern, von denen zwei Mitarbeitervertreter direkt von den Mitarbeitern der Basler AG gewählt werden. Der Aufsichtsrat steht dem Vorstand beratend zur Seite, überwacht diesen bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf der Grundlage des Aktiengesetzes, der Satzung der Gesellschaft und der Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und Vorstand. Auch außerhalb der regelmäßigen Aufsichtsratssitzungen wird der Aufsichtsrat durch den Vorstand über die Geschäftsentwicklung informiert. So kann er das operative Geschäft auf einer angemessenen Informationsgrundlage mit Rat und Empfehlungen begleiten.
Die anderen vier Aufsichtsräte werden von der Hauptversammlung direkt gewählt. Die Wahl des Aufsichtsrats entspricht den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex; alle Aufsichtsratsmitglieder werden einzeln gewählt. Der Aufsichtsrat ergänzt die Geschäftsordnung des Vorstands durch die Festlegung eines Katalogs zustimmungsbedürftiger Geschäfte. Der Aufsichtsrat agiert auf der Basis einer eigenen Geschäftsordnung. Des Weiteren stellt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre als Teil des Geschäftsberichts. Zudem steht er in der Hauptversammlung als Versammlungsleiter Rede und Antwort. Zusätzliche Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat, insbesondere zu deren Arbeitsweisen und zu den von den Mitgliedern wahrgenommenen Mandaten finden Sie im Bericht des Aufsichtsrats, im Konzernanhang sowie im Lagebericht.
Die einzelnen Aufsichtsratsmandate der Aufsichtsräte sowie deren Aktienbesitz sowie der Aktienbesitz der Vorstände sind im Anhang des Geschäftsberichts abgebildet.
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von zwei Ausschüssen vor, beide Ausschüsse sind gebildet und arbeiten im Sinne der Inhalte der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats:
Der Prüfungsausschuss hat die Aufgabe, Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats über folgende Fragen vorzubereiten:
| ― | der Rechnungslegung und der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems |
| ― | des internen Kontrollsystems sowie des internen Revisionssystems der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers |
| ― | der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer |
| ― | der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung |
| ― | der Compliance |
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll unabhängig sein. Er war seit wenigstens zwei Jahren kein Vorstandsmitglied des Unternehmens. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist nicht Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses ist unabhängig und verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung.
Der Nominierungsausschuss sucht geeignete Kandidaten für die Aufsichtsratsarbeit, die er dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorschlägt. Er ist ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner Seite besetzt.
Neben den gesetzlichen Anforderungen bilden die Satzung des Unternehmens, die Geschäftsordnungen des Aufsichtsrats und des Vorstands, das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats sowie die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex die Grundlagen für die Praktiken der Unternehmensführung bei der Basler AG.
Die Basler AG setzt bereits seit Jahren auf das Diversitätsprinzip, wie die Zusammensetzung der Mitarbeiter, der hohe Anteil an weiblichen Mitarbeitern sowie die Altersstruktur des Unternehmens zeigen.
Für den Aufsichtsrat und Vorstand gibt es bislang kein schriftlich formuliertes Diversitätskonzept. Der über Jahre gewachsene Vorstand setzt sich aus erfahrenen Managern zusammen, die alle vor Ihrer Vorstandstätigkeit einige Jahre in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens tätig waren, mit entsprechend Erfahrung ausgestattet sind und deren berufliche Hintergründe und Schwerpunkte sich sehr gut ergänzen. Die einzelnen beruflichen Lebensläufe sind unter https://www.baslerweb.com/de/unternehmen/management/vorstand/ zu finden.
Die Vorstandsverträge laufen zeitlich versetzt aus, die Altersgrenze für Vorstände beträgt 70 Jahre. Der Vorstand der Basler AG hat keine Ausschüsse gebildet.
Der Vorstand arbeitet in dieser Zusammensetzung seit Anfang 2014 vertrauensvoll zusammen und es sind bis auf weiteres keine Änderung in diesem Gremium vorgesehen.
Der Aufsichtsrat hat 2014 in Zusammenarbeit mit dem Vorstand ein Kompetenzprofil für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats erarbeitet, welches sich in die Schwerpunktthemen: Fachliche Kompetenz, Erfahrungen, Kompetenz in den Schlüsselerfolgsfaktoren des Unternehmens sowie Persönlichkeitsprofil unterteilt. Ziel dieses Kompetenzprofils ist eine möglichst gute Abdeckung der für das Unternehmen wichtigen und zukunftsweisenden Themenbereiche.
In den vergangenen Jahren konnten mit Hr. Garbrecht sowie in 2017 mit Fr. Prof. Dr. Steinkamp neue Aufsichtsräte gewonnen werden, die diesem erarbeiteten Profil entsprechen und das Gremium und die notwendigen Kompetenzen komplettieren.
Alle Aufsichtsratsmitglieder werden einzeln gewählt und die Aufsichtsratsverträge laufen wie die Vorstandsverträge zeitlich versetzt aus.
Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats sorgt für die Umsetzung des Diversitätskonzepts.
Der Aufsichtsrat wird sich bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auch künftig an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und hier Frauen bei gleicher Qualifikation Vorrang einräumen. Dabei werden auch die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenskonflikte sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die aus seiner Sicht insoweit am besten geeigneten Kandidaten muss der Aufsichtsrat aber regelmäßig dann treffen, wenn eine Neuwahl ansteht. Der Aufsichtsrat hält es - in Übereinstimmung mit dem Vorstand - nicht für sachdienlich, wenn er bei seiner Kandidatenauswahl an im Voraus formulierte abstrakte Zielvorgaben gebunden ist, statt sich in der konkreten Entscheidungssituation frei für diejenigen zur Verfügung stehenden Personen entscheiden zu können, die am besten für das Amt geeignet erscheinen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand keine Erhöhung der Frauenquote erreicht werden muss. Daher wird für den Vorstand ein Frauenanteil von 0% festgelegt. Deshalb benennt der Aufsichtsrat weder konkrete Ziele im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 2 DCGK, noch legt er eine von Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 21 DGCK in der Fassung vom 07.02.2017 empfohlene Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat oder Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder fest.
Gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex weist die Basler AG bereits seit längerem die Vergütung aller Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats individualisiert aus. Die Vorstandsvergütung setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen. Die Mitglieder des Vorstands haben auf Basis der mit ihnen geschlossenen Dienstverträge einen Anspruch auf eine fixe und eine jährliche variable Vergütung sowie auf Nebenleistungen. Die Struktur des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Vergütung werden regelmäßig vom Aufsichtsrat überprüft und festgelegt.
In marktüblicher Weise gewährt die Gesellschaft allen Mitgliedern des Vorstands aus ihren Vorstandsverträgen weitere Leistungen, die zum Teil als geldwerte Vorteile angesehen und entsprechend versteuert werden, so vor allem die Überlassung eines Geschäftsfahrzeugs sowie die Gewährung von Unfallversicherungsschutz. Nebentätigkeiten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Laufzeiten der Verträge der Mitglieder des Vorstands sind an die Laufzeit der Bestellung zum Mitglied des Vorstands gekoppelt. Die Verträge der Vorstandsmitglieder sehen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vor. Den Mitgliedern des Vorstands ist es vertraglich untersagt, während der Dauer von eineinhalb Jahren nach Ausscheiden Leistungen an oder für einen Wettbewerber zu erbringen.
Die Vergütung der Vorstände und Aufsichtsräte ist im Anhang des Geschäftsberichts aufgeführt.
Die von Basler verfolgte Wachstumsstrategie mit dem Ziel, in den kommenden Jahren den Umsatz des Konzerns auf über 250 Mio. € ansteigen zu lassen, ist dann umsetzbar, wenn Chancen entschlossen genutzt und gleichzeitig Maßnahmen ergriffen werden, um drohende Risiken geeignet zu minimieren.
Das Chancen- und Risikomanagementsystem bei Basler hat zum Ziel,
| ― | innerhalb des Führungskräfte-Teams Transparenz über Chancen und Risiken zu erzeugen und |
| ― | sich innerhalb des Führungskräfte-Teams darüber zu verständigen, in welcher Weise das Unternehmen relevante Risiken in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit begrenzen kann. |
| ― | Handlungsspielräume zu schaffen, die ein bewusstes Eingehen von Chancen und Risiken ermöglichen, um nicht akzeptable Risiken zu vermeiden und vermeidbare Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren. |
Wesentliche Bestandteile des Chancen- und Risikomanagementsystems sind die Risikostrategie, der Risikoatlas, die Risikomatrix und die Maßnahmen zur Risikobewältigung und -vermeidung. Im Geschäftsjahr 2014 wurde die Risikostrategie verabschiedet und eine Software zur standardisierten Erhebung und Messung der Risiken eingeführt. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Risikoinventur durchgeführt. Hierbei wurden die Risiken benannt, nach Eintrittswahrscheinlichkeit und monetärer Höhe quantifiziert und Maßnahmen zur Risikominimierung definiert. Die Summe der identifizierten Risiken wird der definierten Risikodeckungsmasse (verfügbares Kapital zur Risikoabdeckung) gegenübergestellt. Die Risikotragfähigkeit des Konzerns wurde nicht überschritten. Flankiert wird das Risikomanagementsystem durch das interne Kontrollsystem (IKS), das interne Qualitätsmanagementsystem und schließlich die jährliche externe Prüfung im Rahmen der DIN ISO 9001:2015.
Die Konformität der Geschäftstätigkeiten des Konzerns mit gesetzlichen Vorgaben und Menschenrechten, sowie die Ablehnung von Korruption und Bestechung sind für die Basler AG selbstverständlich. Auf diesem Grundsatz, daher hat der Konzern einen "Code of Conduct" erarbeitet. Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind im Lagebericht unter Punkt 11 in der "Nichtfinanziellen Erklärung" abgebildet.
Die Basler AG erstellt ihren Konzernabschluss sowie die Konzernzwischenberichte gemäß dem International Financial Reporting Standard (IFRS). Der Jahresabschluss der Basler AG (Einzelabschluss) erfolgt nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Der Konzernabschluss wird vom Vorstand erstellt, vom Abschlussprüfer geprüft und vom Aufsichtsrat gebilligt. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer/Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 gewählt. BDO nahm an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss am 18. März 2019 teil und berichtete über die Ergebnisse seiner Prüfung. Darüber hinaus stand der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte und Fragen zur Abschlussprüfung zur Verfügung.
Auf der Hauptversammlung können die Aktionäre ihre Rechte wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben. Der Vorstand stellt den Konzern- und Jahresabschluss vor, erläutert die Perspektiven des Unternehmens und beantwortet gemeinsam mit dem Aufsichtsrat die Fragen der Aktionäre. Die Einladung zur Hauptversammlung und die damit verbundenen Dokumente und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend am Tag der Einberufung auf der Internetseite der Basler AG zur Verfügung gestellt beziehungsweise in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht ausgelegt. Bei der Wahrnehmung des Stimmrechts unterstützt Basler seine Aktionäre durch die Benennung von Stimmrechtsvertretern, die gemäß den Weisungen der Aktionäre abstimmen.
Basler legt großen Wert auf eine offene und vertrauensvolle Kommunikation mit den Aktionären sowie weiteren Stakeholdern und pflegt einen fairen, zeitnahen und verlässlichen Dialog mit allen Stakeholdern. Alle kapitalmarktrelevanten Informationen werden zeitgleich in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht und auf der Internetseite des Unternehmens zugänglich gemacht. Dazu zählen Geschäfts- und Quartalsberichte, Corporate News und Insiderinformationen, Informationen zur Hauptversammlung sowie Unternehmenspräsentationen. Auch der Finanzkalender mit den relevanten Veröffentlichungs- und Veranstaltungsterminen ist dort zu finden.
Die Basler AG informiert über den Handel von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern mit der Aktie der Gesellschaft (Directors' Dealings) nach § 15a WpHG sowie über Veränderungen im Anteilsbesitz, wenn die im Wertpapierhandelsgesetz bestimmten Stimmrechtsschwellen erreicht, über- oder unterschritten werden. Informationen über den Anteilsbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Anhang des Geschäftsberichts zu finden.
Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 06.03.2015 hat der Aufsichtsrat Ziele für die Erreichung von Geschlechterquoten in Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen. Der Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung im März 2018 beschlossen, dass bis auf weiteres in Aufsichtsrat und Vorstand keine Erhöhung der Frauenquote erreicht werden muss. Daher wird für den Vorstand ein Frauenanteil von 0% festgelegt.
Mit der Wahl von Prof. Dr. Mirja Steinkamp in den Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung 2017, sowie der kürzlich gewählten Frau Dorothea Brandes als Arbeitnehmervertreterin in den Aufsichtsrat, beträgt die Frauenquote im Aufsichtsrat der Basler AG zur Zeit über 30%. Es besteht keine Absicht die aktuelle Besetzung des sehr gut zusammenarbeitenden Vorstands sowie Aufsichtsrats auf Sicht zu verändern. Weitere Hintergründe zu dieser Thematik finden Sie auch unter Punkt 5.4.1 der Entsprechenserklärung.
Aufsichtsrat und Vorstand haben im März 2018 beschlossen, dass eine Frauenquote von 30 % bei Bereichsleitungen sowie auch auf Abteilungsleiter-Ebene der Basler AG spätestens bis Ende 2021 erreicht werden soll. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstands ist die Bereichsleitung und darunter folgt die Abteilungsleitung. Zum 31.12.2018 lag der Wert auf Abteilungsleiter-Ebene bei 21% (VJ: 28%) und bei weiblichen leitenden Angestellten bei 30% (VJ: 28%). Diese Entwicklung ist den M&A Transaktionen kleinerer Unternehmen in den vergangenen 24 Monaten geschuldet, bei denen überwiegend Männer in leitenden Funktionen tätig sind. Die Möglichkeiten im Rahmen des organischen Wachstums über den kurzen Zeitraum waren nicht ausreichend um diesen Effekt zu kompensieren.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die Basler AG den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (nachfolgend "Kodex") in der Fassung vom 07.02.2017 im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 mit folgenden Ausnahmen entsprochen hat und in Zukunft entsprechen wird:
Der Aufsichtsrat wird sich bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung auch künftig an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und hier Frauen bei gleicher Qualifikation Vorrang einräumen. Dabei werden auch die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenskonflikte sowie Vielfalt (Diversity) berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die aus seiner Sicht insoweit am besten geeigneten Kandidaten muss der Aufsichtsrat aber regelmäßig dann treffen, wenn eine Neuwahl ansteht. Der Aufsichtsrat hält es - in Übereinstimmung mit dem Vorstand - nicht für sachdienlich, wenn er bei seiner Kandidatenauswahl an im Voraus formulierte abstrakte Zielvorgaben gebunden ist, statt sich in der konkreten Entscheidungssituation frei für diejenigen zur Verfügung stehenden Personen entscheiden zu können, die am besten für das Amt geeignet erscheinen. Aus diesem Grund benennt der Aufsichtsrat weder konkrete Ziele im Sinne von Ziffer 5.4.1 Absatz 2 DCGK, noch legt er eine von Ziffer 5.4.1 Absatz 2 Satz 2 DGCK empfohlene Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat oder Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder fest. In der Folge werden solche Ziele weder bei den Wahlvorschlägen an die zuständigen Wahlgremien berücksichtigt noch wird über sie und den Stand ihrer Umsetzung berichtet.
Ahrensburg, 18.03.2019
Dr. Dietmar Ley, CEO
John P. Jennings, CCO
Arndt Bake, CMO
Hardy Mehl, CFO/COO
Norbert Basler, Aufsichtsratsvorsitzender
Eckart Kottkamp, Stellvertr. Aufsichtsratsvorsitzender
Horst W. Garbrecht, Aufsichtsrat
Mirja Steinkamp, Aufsichtsrat
Dorothea Brandes, Aufsichtsrat
Dr. Marco Grimm, Aufsichtsrat
Der Vorstand beabsichtigt der Hauptversammlung folgende Verwendung des Bilanzgewinns für das abgelaufene Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 42.754.544,56 Euro vorzuschlagen:
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| Ausschüttung einer Dividende von Euro 1,53 je Aktie | \= 5.097.093,21 Euro |
| Einstellung in die Gewinnrücklage | \= 7.000.000,00 Euro |
| Gewinnvortrag auf neue Rechnung | \= 30.657.451,35 Euro |
| Bilanzgewinn | \= 42.754.544,56 Euro |
Ahrensburg, im März 2018
Basler Aktiengesellschaft
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