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MS Industrie AG

Annual Report May 22, 2019

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Annual Report

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MS Industrie AG München Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 Jahresfinanzbericht 2018 Bericht des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat informiert in diesem Bericht über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2018. Im Mittelpunkt der Erläuterungen stehen die Themen seines kontinuierlichen Dialogs mit dem Vorstand sowie die Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfung Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG nahm während des gesamten Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat uns laufend, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Lage und Geschäftsentwicklung des Unternehmens und der Gruppe sowie die Entwicklung der Ertragslage und der Liquidität einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung ("follow-up-Berichterstattung"). Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik haben wir in gemeinsamen Sitzungen eingehend erörtert. Dabei haben wir uns von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt und konnten uns dabei ebenfalls stets von deren Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überzeugen. Abweichungen des Geschäftsverlaufs der einzelnen Tochtergesellschaften von den Jahresplanungen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit dem Vorstand diskutiert. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere der Vorsitzende standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und haben sich über die Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Die schriftlichen Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands hat der Aufsichtsrat gründlich und im Detail überprüft, darüber beraten und dazu, soweit dies nach den gesetzlichen und satzungsmäßigen Bestimmungen erforderlich war, sein eindeutiges Votum abgegeben. Entscheidungsnotwendige Unterlagen wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet. Akquisitions- und Desinvestitionsvorhaben wurden vom Aufsichtsrat anlassbezogen mit dem Vorstand erörtert. Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG ist mit nur drei Mitgliedern unverändert bewusst klein gehalten, um ein effizientes Arbeiten und intensive Diskussionen sowohl in strategischen als auch in Detailfragen zu ermöglichen. Daher war die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen nach Meinung des Aufsichtsrats nicht sinnvoll und zweckmäßig. Der Aufsichtsrat hat auch, wie schon in den Vorjahren, die Effizienz seiner eigenen Tätigkeit im Laufe des Jahres überprüft und sichergestellt. Im Geschäftsjahr 2018 haben fünf Aufsichtsratssitzungen stattgefunden, davon fünf ordentliche. In den Sitzungen ließ sich der Aufsichtsrat über den aktuellen Verlauf des Geschäftsjahres ausführlich informieren. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben an allen Sitzungen teilgenommen, in Einzelfällen mittels telefonischer Zuschaltung. Der Vorstand hat an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Im Geschäftsjahr 2018 standen neben den Vorjahresthemen Stärkung des Kerngeschäfts und Vorbereitung auf weiteres organisches Wachstum, die Initiativen zur weiteren Internationalisierung, die Organisations-, Führungs- und Kommunikationsstruktur der Gruppe, die Themen Risiko-Management, Cyber-Sicherheit, Compliance und weitere Optimierungspotentiale im Produktionsbereich sowie der Kauf der bisher gemieteten Betriebsimmobilie am Standort USA im Mittelpunkt der Beratungen und der Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrats. Schwerpunkte der Sitzung am 09. Februar 2018 waren neben der Diskussion der Geschäftslage der MS "Powertrain - Technology"-Group und der MS "Ultrasonic - Technology"-Group sowie der Organisations- und Führungsstruktur die Entwicklung der sonstigen Beteiligungen und die Freigabe diverser Investitionen. Daneben war das Thema "Anpassung und Vereinheitlichung der Vorstandsverträge zum 1. Januar 2018" ein Thema der Beratungen. Diskutiert und bis auf Weiteres verworfen wurde eine mögliche 10%-ige Kapitalerhöhung der MS Industrie AG mit Ausschluss des Bezugsrechts als Möglichkeit für weiteres organisches und/oder anorganisches Wachstum ohne weitere Erhöhung des Verschuldungsgrades. Es wurde beschlossen, bis auf Weiteres das Ziel des Verschuldungsabbaus aus eigener, operativer Kraft zu verfolgen. Daneben erfolgte in der Sitzung die Budgetfreigabe 2018 auf konsolidierter Basis durch den Aufsichtsrat. Schwerpunkte der Sitzung am 23. April 2018 waren der mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss nebst Lagebericht und der ebenfalls mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene IFRS-Konzernabschluss nebst Konzernlagebericht der MS Industrie AG für das Geschäftsjahr 2017 sowie der Kurzbericht von Deloitte gem. IDW-PS 470 n.F.: "Berichterstattung des Abschlussprüfers an den Aufsichtsrat der MS Industrie AG zur Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2017" vom 23. April 2018. Fragen des Aufsichtsrats zum Einzel- und zum Konzernabschluss wurden vom Vorstand und vom Abschlussprüfer beantwortet. Im Ergebnis der Sitzung wurden der Jahresabschluss und der Konzernabschluss gebilligt und der Jahresabschluss damit nach § 172 AktG festgestellt sowie der Aufsichtsratsbericht 2017 verabschiedet. Weitere Themen der Sitzung vom 23. April 2018 waren der aktuelle Geschäftsverlauf der Gruppe im 1. Quartal sowie die Diskussion der Tagesordnungspunkte der ordentlichen Hauptversammlung 2018. Daneben wurde über die aktualisierte 3-Jahres-Simulation der Gruppe für den Zeitraum 2018 bis 2020 als Bestandteil des Risikomanagement- bzw. Risikofrüherkennungssystems der MS Industrie AG und die Management-Zielvereinbarungen für 2018 diskutiert. Schwerpunkte der Sitzung am 28. Juni 2018 waren neben der Nachbesprechung der regulären Hauptversammlung 2018 die Umsetzung der Maßnahmen hinsichtlich Zeitrahmen und Detaillierungsgrad aus den IT-Security Checks 2018. Themen waren darüber hinaus die operative Ergebnisentwicklung bis Mai 2018, der Status der geplanten Veräußerung der Minderheitsanteile an der "Zehnder Pumpen GmbH", die aktuelle Geschäftsentwicklung der Minderheitsbeteiligung "Prototech GmbH" und der mögliche Einstieg in neue Geschäftsfelder der Ultraschalltechnik innerhalb des Segments "Ultrasonic-Technology". Schwerpunkte der Sitzung am 21. September 2018 waren die Diskussion und Durchsprache der jährlich zu veröffentlichenden "Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK)". Weitere Themen waren die Diskussion über einen perspektivischen Produktionsstandort in Asien mit dem Ziel einer globalen Aufstellung für die globalen Premium-LKWHersteller, laufende Rechtsverfahren hinsichtlich gebäudetechnischer Mängel am Standort Trossingen sowie die aktuelle Geschäftslage der beiden industriellen Segmente "Powertrain-Technology" und "Ultrasonic-Technology". Schwerpunkte der Sitzung am 14. Dezember 2018 waren, neben der Vorstellung der zusammengefassten Ergebnisse des RisikoAssessments 2018 auf Gruppenebene, als auch auf Ebene der größten Tochtergesellschaften, die Geschäftsentwicklung der Segmente und Minderheitsbeteiligungen anhand von Umsatz, Auftragsbestand, Investitionen und Personalentwicklung nebst einem Ausblick ("Forecast") auf das gesamte Geschäftsjahr 2018. Daneben waren die Planung für das Geschäftsjahr 2019 auf Segmentebene, der derzeit zufriedenstellende Status der Betriebsmittelfinanzierung, die Entwicklung des US-amerikanischen Markts, die personelle Führungssituation, sowie die aktuelle Sales-Pipeline Themen in der Sitzung. Ergänzend wurde die aktuelle wirtschaftliche Situation bei den Minderheitsbeteiligungen angesprochen. Ein Thema war auch der "Statusbericht des Abschlussprüfers". Ein weiteres Thema war die Freigabe eines eventuellen neuen Aktienrückkaufprogramms durch den Aufsichtsrat. Das Thema "Corporate Governance" besitzt für den Aufsichtsrat unverändert einen sehr hohen Stellenwert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben die Entwicklung der "Corporate Governance"-Standards in den letzten Jahren fortlaufend beobachtet. Über Fragen der "Corporate Governance" und ihrer aktuellen Entwicklung unter Einschluss der Prüfung ihrer Effizienz hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand im Rahmen der September-Sitzung diskutiert. Vorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung zum "Corporate Governance-Kodex" am 25. Oktober 2018 abgegeben. Den Aktionären wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die MS Industrie AG entspricht nach der Veröffentlichung den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex" in der zum Veröffentlichungszeitraum gültigen Fassung des Kodex vom 7. Februar 2017 (veröffentlicht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017), mit Ausnahme der in der "Entsprechenserklärung"-2018 aufgeführten und entsprechend begründeten Abweichungen. Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG hat mit Beschluss vom 21. September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 % festgelegt. Die Zielgrößen sollten für Vorstand und Aufsichtsrat getrennt bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden. Nachdem vor dem 1. Januar 2016 bestehende Aufsichtsratsmandate bis zum Ende der Laufzeit (das heißt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet) unberührt bleiben, war die Einhaltung der vorstehend genannten Frist für den Aufsichtsrat von vorneherein unwahrscheinlich. Die "nichtfinanzielle (Konzern)-Erklärung" ("CSR-Berichterstattung") gemäß § 315b HGB in Verbindung mit § 315c HGB für das Geschäftsjahr 2018 wurde vom Aufsichtsrat gemäß § 171 Abs. 1 Satz 1 und 4 AktG inhaltlich ausführlich geprüft und es ergeben sich keine Einwendungen. Wir billigen hiermit die vom Vorstand aufgestellte "nichtfinanzielle (Konzern)-Erklärung" 2018. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurde der von der Hauptversammlung am 28. Juni 2018 gewählte Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München vom Aufsichtsrat am 10. Juli 2018 mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses beauftragt. Der Abschlussprüfer Deloitte GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat uns im Vorfeld der Beauftragung in seinem Schreiben vom 23. April 2018 seine Unabhängigkeit bestätigt. Der Aufsichtsrat überwachte die Auswahl, Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz des Abschlussprüfers. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der MS Industrie AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 sowie der zusammengefasste Lagebericht der MS Industrie AG sind unter Einbeziehung der Buchführung vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen waren auch das Risikomanagementsystem und die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der MS Industrie-Gruppe Gegenstand der Abschlussprüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden von den Abschlussprüfern nicht berichtet. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der MS Industrie AG wurden unter Berücksichtigung von § 315 e HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) vom Vorstand aufgestellt und vom Abschlussprüfer geprüft. Vor Vergabe des Auftrags zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses diskutierte der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Abschlussprüfer detailliert Prüfungsschwerpunkte, Prüfungsinhalte und Prüfungskosten. Dabei hat sich der Aufsichtsrat insbesondere mit den im Bestätigungsvermerk beschriebenen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalten ("Key Audit Matters") einschließlich der vorgenommenen Prüfungshandlungen beschäftigt. Der Abschlussprüfer unterrichtete den Aufsichtsratsvorsitzenden über die Vorprüfungsergebnisse. Er hat auch während der laufenden Abschlussprüfung darauf geachtet, den Aufsichtsrat unverzüglich über alle für dessen Arbeit wesentlichen Feststellungen zu informieren, die ihm bei der Durchführung der Abschlussprüfung zur Kenntnis kamen. Über die dem Abschlussprüfer vom Aufsichtsrat vorgegebenen Prüfungsschwerpunkte für den Konzernabschluss sowie für den Einzelabschluss wurde vom Wirtschaftsprüfer mündlich im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 24. April 2019 ausführlich berichtet. Der Abschlussprüfer berichtete über den Umfang, die Schwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und ging dabei insbesondere auf die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte ("Key Audit Matters") und die vorgenommenen Prüfungshandlungen ein. In dieser Sitzung hat der Vorstand die Abschlüsse der AG und des Konzerns erläutert. Die Prüfungsberichte und die Abschlussunterlagen wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Bilanzsitzung zugesandt. Sie waren in der Sitzung des Aufsichtsrats am 24. April 2019 Gegenstand intensiver Beratungen des Aufsichtsrats gemeinsam mit den Abschlussprüfern. Dabei berichteten die Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen dem Aufsichtsrat für Fragen sowie ergänzende Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung. Alle Fragen des Aufsichtsrats wurden von den Abschlussprüfern umfassend beantwortet. Das Ergebnis der Prüfung und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben wir nach eigener Prüfung zustimmend zur Kenntnis genommen und erheben nach unseren eigenen Prüfungen des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichtes keine Einwendungen. Wir billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss 2018 nach § 172 AktG festgestellt. Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 4.991.025,09 erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung des verbliebenen Gewinnvortrags in Höhe von EUR 14.424.598,09 nach Ausschüttung der Dividende in Höhe von EUR 896.829,90 ergibt sich ein Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 19.415.623,18. Im Jahresabschluss der MS Industrie AG schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn von EUR 19.415.623,18 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Dem Aufsichtsrat der MS Industrie AG gehörten im Geschäftsjahr 2018 folgende Herren an: Karl-Heinz Dommes (Vorsitzender), Unternehmensberater, Hausen am Tann, Walter Biland (stellvertretender Vorsitzender), Unternehmensberater, Thun, Schweiz Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt. Jedes Aufsichtsratsmitglied achtet darauf, dass ihm für die Wahrnehmung seiner Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erfüllten und erfüllen die Unabhängigkeitskriterien im Sinne des "Deutschen Corporate Governance-Kodex" in der jeweils aktuellen Fassung. Interessenkonflikte im Sinne des "Deutschen Corporate Governance-Kodex" wurden vermieden. Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MS Industrie-Gruppe für die erbrachte Leistung und die große Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr und wünschen ihnen für die Herausforderungen des Jahres 2019 weiterhin viel Erfolg. München, 24. April 2019 MS Industrie AG Karl-Heinz Dommes, Vorsitzender des Aufsichtsrats Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 1. Grundlagen des Unternehmens und des Konzerns 1.a. Geschäftsmodell der MS Industrie AG und des MS Industrie-Konzerns Die MS Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133497 eingetragen und hat ihren Sitz in der Brienner Straße 7, 80333 München, Deutschland. Die MS Industrie AG ist eine Holdinggesellschaft, die Managementberatung für Ihre Kernbeteiligungen erbringt. Die Geschäftstätigkeit der Kernbeteiligungen ist nachfolgend dargestellt. Der MS Industrie-Konzern operiert vor allem im Industrie- sowie im Dienstleistungssektor mit den folgenden Geschäftstätigkeiten: a) Industrie MS Technologie-Gruppe: Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich (Segment Antriebstechnik - "Powertrain Technology") sowie Fertigung von Sondermaschinen für die Automobilindustrie sowie Serienmaschinen und Ultraschall-Schweißsysteme für verschiedene Anwenderbranchen wie z.B. die Verpackungsindustrie, Medizintechnik, Elektrotechnik etc. (Segment Ultraschalltechnik -"Ultrasonic Technology") Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und Tochtergesellschaften: Fertigung von Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteilen (auch Subsegment "Powertrain - Elektro") b) Dienstleistungen Langfristiges Vermögen der GCI BridgeCapital GmbH: Erwerb, Verwaltung und Verpachtung von Gewerbegrundstücken, MS Property and Equipment, LLC, USA: Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Maschinen und Anlagen, sowie die Anteile an der Beno Immobilien GmbH (assoziiertes Unternehmen): Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien MS Industrie AG, MS Industrie Verwaltungs GmbH und MS Industries Administrative LLC, USA: Managementberatung 1.b. Steuerungssystem und finanzielle Leistungsindikatoren Das Beteiligungscontrolling der MS Industrie AG verantwortet in seiner zentralen Funktion das konzerninterne Steuerungssystem, das auch die MS Industrie AG als Gesellschaft umfasst. Das Beteiligungscontrolling überwacht und steuert Soll-Ist-Abweichungen vorrangig auf Basis der Entwicklungen der Kennzahlen der MS Industrie AG und deren Tochterunternehmen. Zudem verfolgt es die Fortschritte operativer Maßnahmen und bereitet die relevanten Kennzahlen für den Vorstand auf. Das Steuerungssystem wird dabei an Veränderungen innerhalb und außerhalb der Gesellschaft bzw. des Konzerns angepasst. Die MS Industrie AG als Holding der Unternehmensgruppe wird intern vor allem anhand der folgenden finanziellen Kennzahlen gesteuert: ― Ergebniskennzahlen: Jahresergebnis inklusive Erträge/Aufwendungen aus Ergebnisabführung und daher als Indikatoren Konzern-EBIT, Konzern-EBT und Konzern-Jahresergebnis ― Bilanzkennzahlen: Eigenkapital, Eigenkapitalquote, Bilanzsumme Der Konzern wird intern vor allem anhand der folgenden finanziellen Kennzahlen gesteuert: ― Ergebniskennzahlen: Umsatzerlöse, Rohertragsmarge, EBITDA, EBIT, EBT, EBIT-Marge sowie Ergebnis je Aktie. ― Cash-Flow-Kennzahlen: Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, Cashflow aus der Investitionstätigkeit. ― Bilanzkennzahlen: Eigenkapital, Eigenkapitalquote und Netto-Verschuldungsgrad (Nettobankverbindlichkeiten/Eigenkapital). Im nachfolgenden Wirtschaftsbericht ist die Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens sowie des Konzerns deshalb vor allem anhand dieser oben genannten finanziellen Leistungsindikatoren dargestellt. 1.c. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Neben den zur Unternehmens- und Konzernsteuerung verwendeten finanziellen Kennzahlen, sind auch die nachfolgend dargestellten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die Gesellschaft und für den Konzern von Bedeutung. Nachhaltigkeit / Umweltschutz Der MS Industrie-Konzern erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) an allen Standorten (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) und DIN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) an allen deutschen Standorten der Firmengruppe. Zudem sind die Standorte des Segments Powertrain (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) nach IATF 16949 zertifiziert. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie die Standorte des Segments "Ultrasonic Technology" sind zudem nach DIN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsystem) zertifiziert. Besondere Umweltrisiken oder Energierisiken sind nicht bekannt. Im Zuge der Errichtung der neuen Produktionsanlage der MS Technologie-Gruppe in Trossingen, mit der im Geschäftsjahr 2014 begonnen und die im Geschäftsjahr 2015 fertiggestellt wurde, hat die Gesellschaft aus energetischen und umwelttechnischen Gesichtspunkten ein modernes Gebäudeareal errichtet, welches in punkto Energiehaushalt, Nachhaltigkeit und Unabhängigkeit weitreichende Akzente setzt. Im Zuge dieses Projektes wurde auch die Vision umgesetzt, einen Teil der notwendigen Energie über ein eigenes Blockheizkraftwerk zu produzieren und über intelligente Abwärme-Systeme sowohl Kühl- wie auch Wärmequellen für den Eigengebrauch zu verwenden. Personal- und Sozialbereich Per Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der MS Industrie-Konzern 1.249 festangestellte Mitarbeiter (davon 990 festangestellte Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe), im Vergleich zu 1.158 festangestellten Mitarbeitern per Ende 2017 (davon per Ende 2017: 892 festangestellte Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe). Unverändert ist die Belegschaft von einer sehr geringen Fluktuation geprägt. Der Konzern hat zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen stets eine angemessene Anzahl an Leiharbeitskräften beschäftigt. Die personalpolitische Ausrichtung des Konzerns zielt darauf ab, die eigenen Ausbildungskapazitäten wie in den Vorjahren stetig auszubauen, um einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten. Die individuelle Fort- und Weiterbildung hat einen hohen Stellenwert im Konzern. Dies dokumentiert sich unter anderem in der hohen Ausbildungsquote. Innovationskraft Die Innovationskraft des MS Industrie-Konzerns manifestiert sich zum Beispiel darin, dass die 100%ige Tochtergesellschaft MS Ultraschall Technologie GmbH in der "Top 100"-Runde der "100 innovativsten Mittelständler Deutschlands" in 2016 eine Platzierung unter den "Top 100" erreicht hat. Damit hat die MS Ultraschall Technologie GmbH ihre Innovationskraft insgesamt sechsmal eindrucksvoll unter Beweis gestellt: In den Jahren davor hatte es die MS Powertrain Technologie GmbH (MS) (vormals: MS Spaichingen GmbH) bereits fünfmal unter Deutschlands innovativste Mittelständler geschafft. Dreimal in Folge hat MS dabei Platz zwei in der Größenklasse der Unternehmen ab 500 Mitarbeitern belegt. Bewertet wurden die Unternehmen dabei in den fünf Bewertungskategorien: "Innovationsförderndes Top-Management, Innovationsklima, Innovative Prozesse und Organisation, Innovationsmarketing/Außenorientierung und Innovationserfolg". Kundenzufriedenheit/-treue Die Kundenzufriedenheit und Kundentreue dokumentiert sich unter anderem darin, dass die MS Powertrain Technologie GmbH (MS) immer wieder neue Mehrjahresverträge (teilweise als sog. "Single Source-Supplier) bekommt. Die Kundenzufriedenheit und Kundentreue dokumentiert sich unter anderem auch darin, dass die "Rolls-Royce Power Systems AG", die Muttergesellschaft unseres direkten Kunden "MTU Friedrichshafen", die vormalige MS Spaichingen GmbH (heute: MS Powertrain Technologie GmbH (MS)) im Jahr 2014 zum dritten Mal für die hervorragende Qualität ihrer Produkte mit dem "Supplier Award" in der Kategorie "Bester Lieferant von Fertigteilen" ausgezeichnet hat. Mit dieser Auszeichnung werden von "Rolls-Royce" jedes Jahr die Lieferanten mit dem höchsten Qualitäts- und Leistungsniveau prämiert. Die Auszeichnung ist für MS ein Aushängeschild und der beste Beweis für die konstante Qualität ihrer Produkte. Die Gewinner werden weltweit aus etwa 1.500 Lieferanten von Produktionsmaterial ausgewählt. Die Jury bewertet dabei nach den Kriterien: Qualität, Logistik, Umweltschutz und Kooperation. Der weltweit führende Automobilzulieferer "Faurecia" verleiht jährlich Auszeichnungen für die drei besten Lieferanten aus einem Kreis von weltweit insgesamt mehr als 1.700 Lieferanten. Bei der jährlichen "FIS Strategic Supplier Convention" der strategischen Lieferanten in Amsterdam wurde die MS Ultraschall Technologie GmbH im Juni 2016 mit einer Auszeichnung in der Kategorie "Development Leadership" für folgende Bereiche ausgezeichnet: Größtes prozentuales Wachstum mit "Faurecia" in den letzten Jahren, Unterstützung in allen weltweiten Regionen mit Vertrieb, Produktion und Service, Fähigkeit weltweit 13 Projekte gleichzeitig zu realisieren, strategischer Aufbau eines neuen Produktionsstandortes in Asien. Mit der Auszeichnung werden seit 2014 Partner und Lieferanten für herausragende Leistungen honoriert, die zur Weiterentwicklung und Verbesserung von Produkten und Fertigungsverfahren im Geschäftsbereich "Automotive lnterieur" mitwirken. Die prämierten Unternehmen tragen zum Unternehmenserfolg bei und liefern auch neue Anreize für Ideen und Innovationen. Lieferfähigkeit Im Industriebereich war die zeitnahe Lieferfähigkeit im Geschäftsjahr fortlaufend gegeben. Qualitätsmanagement Der MS Industrie-Konzern erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 9001 ("Qualitätsmanagementsystem") am Standort der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie an den Standorten des Segments Ultrasonic bzw. IATF 16949 ("Quality Management System") an allen Standorten des Segments Powertrain (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH). 1.d. Nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c HGB [ungeprüft] Gemäß den gesetzlichen Anforderungen erfolgt die nichtfinanzielle Konzernerklärung des MS Industrie-Konzerns für die gesetzlich geforderten Aspekte Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Dabei geht die nichtfinanzielle Konzernerklärung auch auf die angewandten Due-Diligence-Prozesse ein und stellt wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (im Folgenden kurz "Leistungsindikatoren" genannt) übersichtlich in tabellarischer Form dar. Es soll dem Leser damit ermöglicht werden, in Bezug auf die berichtspflichtigen Aspekte diejenigen Angaben zu erhalten, welche für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage des MS Industrie-Konzerns sowie der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit des MS Industrie-Konzerns auf die berichteten Aspekte erforderlich sind. In Ausübung des gesetzlich vorgesehenen Wahlrechts hat sich die MS Industrie-Gruppe entschlossen, die nichtfinanzielle Konzernerklärung als einen besonderen Abschnitt innerhalb des zusammengefassten Lageberichts einzufügen. Sofern es zum Verständnis der nichtfinanziellen Konzernerklärung erforderlich ist, wird auf die entsprechenden Angaben im Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht verwiesen. In Bezug auf die gesetzlich geforderte Beschreibung des Geschäftsmodells der MS Industrie AG wird auf obigen Punkt "1.a. Geschäftsmodell" verwiesen. Da die Abgabe einer nichtfinanziellen Konzernerklärung für den MS Industrie-Konzern erstmalig für das Geschäftsjahr 2017 verpflichtend war, erfolgte die Berichterstattung im Vorjahr noch ohne Vorjahresvergleich. Es ist das erklärte Ziel des MS Industrie-Konzerns über die Folgejahre eine kontinuierliche Berichterstattung aufzubauen und somit eine entsprechende zeitliche Vergleichbarkeit herzustellen. Dies gilt insbesondere für die nachfolgend dargestellten Leistungsindikatoren. Deshalb erfolgt die Berichterstattung im Geschäftsjahr auch bereits mit Vorjahresvergleich. Die Berichterstattung der Leistungsindikatoren erfolgt jeweils unter Ausweis der Werte aus dem Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.2018 sowie dem Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.2017 als Vorjahresvergleich bzw. im Falle von Stichtagsbetrachtungen auf den 31. Dezember 2018 sowie den 31. Dezember 2017 als Vorjahresvergleich. Da die Berichterstattung und die damit zusammenhängende Erhebung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, erstmals im Geschäftsjahr 2017 erfolgte, ist es am Standort Webberville bedauerlicherweise zu Erhebungsfehlern in den Bereichen Energie und Abfall gekommen. Entsprechende Hinweise finden sich an den einschlägigen Stellen der nichtfinanziellen Konzernerklärung. Für die Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung wurde nicht auf ein bestehendes Rahmenwerk zurückgegriffen. Vorstand und Aufsichtsrat des MS Industrie-Konzerns sind davon überzeugt, dass die hier dargestellte Berichterstattung auch ohne Rückgriff auf ein entsprechendes Rahmenwerk die Informationsbedürfnisse der adressierten Stakeholder vollumfänglich erfüllt. Dazu tragen nicht zuletzt die flachen Hierarchien und die direkten Kommunikationswege innerhalb des Konzerns bei. Somit kann sichergestellt werden, dass alle Führungskräfte innerhalb des Konzerns eine einheitliche Auffassung zur Bedeutung nichtfinanzieller Aspekte in der Unternehmensführung haben, diese Auffassung im Rahmen ihrer Führungsrollen vorleben und gemeinsam mit den Mitarbeitern umsetzen. Es wird zudem auf die einschlägigen Zertifizierungen und Management Systeme auf Ebene der entsprechenden Aspekte verwiesen. Ferner wird der MS IndustrieKonzern im Rahmen seiner Tätigkeit als First-Tier-Supplier verschiedener Automobilhersteller regelmäßig im Rahmen entsprechender Lieferantenaudits auch im Hinblick auf nichtfinanzielle Aspekte auditiert. Zum Berichtszeitpunkt bestehen durch die Geschäftstätigkeit der MS Industrie Gruppe, nach deren Auffassung, keine Risiken, deren Eintritt sehr wahrscheinlich ist und durch die, im Falle einer Materialisierung des entsprechenden Risikos, schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte entstehen würden. Auch bestehen zum Berichtszeitpunkt nach Auffassung der MS Industrie Gruppe keine Risiken, die mit den Geschäftsbeziehungen, den Produkten und Dienstleistungen des MS Industrie Konzerns verknüpft sind, deren Eintritt sehr wahrscheinlich ist und durch die im Falle einer Materialisierung des entsprechenden Risikos schwerwiegende negative Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte entstehen würden. Der detaillierten Beleuchtung der einzelnen berichtspflichtigen Aspekte sei noch vorangestellt, dass die MS Industrie Gruppe ausschließlich im Business-to-Business Bereich agiert und keinerlei Produkte direkt an Endverbraucher liefert. Dabei stellen international operierende Konzerne insbesondere aus dem automobilen Umfeld die gegenwärtig größte Kundengruppe dar. Dies gilt sowohl für die direkte Belieferung von OEMs als auch für die Belieferung wesentlicher Tier 1 Supplier. Damit liefert die MS Industrie-Gruppe einen nennenswerten Teil ihrer Produkte an Unternehmen, die selbst keine Produkte direkt an Endverbraucher vertreiben. Vor diesem Hintergrund ist es für die MS Industrie-Gruppe kaum möglich die Auswirkungen der ausgelieferten Produkte auf die unten dargestellten, berichtspflichtigen Aspekte zu benennen oder gar zu quantifizieren, da die von der MS Industrie-Gruppe hergestellten Produkte immer nur ein kleiner Teil eines Endproduktes sind oder zu dessen Herstellung genutzt werden. Im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" liefert die MS Industrie-Gruppe insbesondere Systeme und Komponenten für schwere Verbrennungsmotoren an die Hersteller von Fahrzeugen oder einzelnen Motoren. Der Beitrag zum Gesamtprodukt Fahrzeug, welchen die MS Industrie-Gruppe dabei leistet, ist gering. Eine Abschätzung der Auswirkungen der von der MS Industrie-Gruppe hergestellten Produkte auf die berichtspflichtigen Aspekte kann aber nach dem Dafürhalten der MS Industrie-Gruppe grundsätzlich nur im Kontext des Gesamtfahrzeugs vorgenommen werden. So hat beispielhaft nicht der Kipphebel eines Motors einzeln abschätzbare Auswirkungen auf die Umwelt, sondern stets das von diesem Motor angetriebene Fahrzeug. Diese Argumentation wird zudem durch den Umstand bekräftigt, dass die MS Industrie-Gruppe gegenwärtig im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" fast ausschließlich Serienteile nach fremder Zeichnung fertigt. Eine Beeinflussung der gefertigten Produkte in Bezug auf deren Auswirkungen auf die unten dargestellten berichtspflichtigen Aspekte ist daher nicht möglich. In diesem Sinne wird auf die seitens der Fahrzeughersteller erstellten nichtfinanziellen Konzernerklärungen, "Corporate-Social-Responsibility"-Reports oder vergleichbare Erklärungen und Berichte verwiesen. Als Beispiele für Kunden in diesem Geschäftsfeld seien folgende Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller genannt: Daimler, Rolls-Royce Power Systems, Liebherr. Im Geschäftsfeld "Ultrasonic Technology" beliefert die MS Industrie-Gruppe vorrangig global führende Automobilhersteller und deren Zulieferer mit Sondermaschinen für die Herstellung von PKW-Teilen wie z.B. Stoßfänger oder Instrumententafeln. Die in den Werken der betreffenden Kunden eingesetzten Maschinen entsprechen stets den in der Automobilindustrie üblichen Anforderungen in Bezug auf Arbeitssicherheit. Die in den Maschinen eingesetzte Ultraschall-Schweißtechnik ist in Bezug auf Energieeffizienz und Materialverbrauch gegenüber anderen Verfahren wie Hitzeschweißen deutlich überlegen. Allerdings ist es der MS Industrie-Gruppe auch hier nicht möglich, die mit Hilfe der gelieferten Maschinen hergestellten Produkte hinsichtlich deren Auswirkungen auf die berichtspflichtigen Aspekte zu bewerten. Auch hier kann eine sinnvolle Bewertung nur im Sinne des Gesamtfahrzeuges erfolgen. Beispielhaft ist eine Bewertung der Auswirkungen einer Türverkleidung auf den Aspekt Sozialbelange nicht außerhalb des Kontexts des Gesamtfahrzeuges möglich. Auch hier wird in diesem Sinne auf die seitens der Fahrzeughersteller erstellten nichtfinanziellen Konzernerklärungen, "Corporate-Social-Responsibility"-Reports oder vergleichbare Erklärungen und Berichte verwiesen. Als Beispiele für Kunden in diesem Geschäftsfeld seien folgende Fahrzeughersteller oder Tier 1 Supplier genannt: Volkswagen, BMW, Daimler, Tesla, Faurecia, Rehau. Darüber hinaus werden im Geschäftsfeld "Ultrasonic Technology" Systeme und Komponenten für Ultraschallschweißanwendungen z.B. in der Verpackungsmittelindustrie sowie Serienmaschinen für Schweißanwendungen z.B. in der Herstellung von Medizinprodukten oder Konsumgütern hergestellt und vertrieben. Auch hier erfüllen die von der MS Industrie-Gruppe vertriebenen Maschinen mindestens die in Deutschland gesetzlich geltenden Anforderungen an Funktions- und Arbeitssicherheit. Durch die Breite der entsprechenden Anwendungsfelder und den Einsatz der von der MS Industrie-Gruppe hergestellten Produkte als Produktionsmittel innerhalb eines Kundenprozesses zur Herstellung eines Endprodukts ist auch hier keine belastbare Einschätzung seitens der MS Industrie Gruppe zu den Auswirkungen des Endprodukts auf die im Sinne der nichtfinanziellen Erklärung berichtspflichtigen Aspekte möglich. Umweltbelange [ungeprüft] Die MS Industrie-Gruppe erfüllt die Voraussetzungen der Normvorschrift DIN ISO 14001 (Umweltmanagementsysteme) an allen Standorten (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) und DIN ISO 50001 (Energiemanagementsysteme) an allen deutschen Standorten der Firmengruppe. Zudem sind die Standorte des Geschäftsfelds "Powertrain Technology" (mit Ausnahme des Elektromotorenwerks Grünhain) nach IATF 16949 zertifiziert. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie die Standorte des Geschäftsfelds "Ultrasonic Technology" sind zudem nach ISO 9001 zertifiziert. Besondere Umweltrisiken oder Energierisiken sind nicht bekannt. Die im Zusammenhang mit der Zertifizierung festgelegten Arbeitsanweisungen, Verfahrenshinweise und Kontrollsysteme werden regelmäßig durch externe Auditoren geprüft. In diesem Zusammenhang ist an jedem Standort (mit Ausnahme der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH) ein festes Energie- und Umweltteam eingesetzt, welches sich mindestens vierteljährlich mit der Geschäftsleitung vor Ort trifft um eventuelle Abweichungen von den in Bezug auf Energie und Umwelt festgelegten Vorgehensweisen und Ziele zu besprechen und die Umsetzung entsprechender Verbesserungsmaßnahmen zu überwachen. Auch stehen die standortverantwortlichen Teams innerhalb der Gruppe in regem Austausch um Best-Practice Beispiele an allen Standorten umzusetzen. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH berät im Rahmen der internen Leitungssitzungen regelmäßig über Energie- und Umweltthemen. In der folgenden Tabelle sind die seitens der MS Industrie-Gruppe erhobenen Leistungsindikatoren im Bereich Energieverbrauch dargestellt. scroll Energieverbrauch (alle Angaben in MWh) 1.1. bis 31.12.2018 1.1. bis 31.12.2017 Strom 35.404 34.048 Erdgas 19.619 20.177 Heizöl 923 711 Absoluter Energieverbrauch 55.946 52.606 Absoluter Energieverbrauch in MWh je 1 Million Euro Umsatz 198 219 Aufgrund eines Erfassungsfehlers am Standort Webberville wurden im vergangenen Berichtsjahr folgende Werte fälschlicherweise abweichend ausgewiesen. Strom: 33.938 MWh; Erdgas: 17.957 MWh; Absoluter Energieverbrauch: 54.827 MWh; Absoluter Energieverbrauch in MWh je 1 Million Euro Umsatz: 210. Die ausgewiesenen Stromverbräuche für die Berichtsjahre 2017 und 2018 beinhalten auch den Stromverbrauch aus der eigenen Erzeugung der Blockheizkraftwerke an den Standorten Zittau und Trossingen. Die Erdgasverbräuche beinhalten auch das für den Betrieb der Blockheizkraftwerke an den Standorten Zittau und Trossingen, sowie das direkt für einen Fertigungsprozess am Standort Zittau verbrauchte Erdgas. Der jeweilige Heizölverbrauch der Berichtsjahre 2017 und 2018 beschränkt sich auf den Standort Spaichingen. Der absolute Energieverbrauch ergibt sich aus der Summe der Verbräuche von Strom, Erdgas und Heizöl. Der Energieverbrauch je 1 Million Euro Umsatz errechnet sich aus dem absoluten Energieverbrauch geteilt durch den konsolidierten Gruppenumsatz gemäß Konzerngewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2017 bzw. 2018. Der Stromverbrauch der Gruppe des Berichtsjahrs 2018 ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4,0% gestiegen. Die Steigerung liegt damit deutlich unter der Steigerung des Umsatzniveaus in Höhe von 12,8%. Während aufgrund höherer Produktionsvolumina aus dem Betrieb von Maschinen und Anlagen grundsätzlich höhere Stromverbräuche zu verzeichnen sind, konnten z.B. durch Umrüstung auf LED Leuchtmittel am Standort Webberville und den Ersatz von älteren Produktionsanlagen durch modernere und energieeffizientere Anlagen insbesondere am Standort Grünhain Einsparungen erzielt werden. Der Erdgasverbrauch hat sich im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 2,8% vermindert. Grund dafür sind vor allem die höheren Durchschnittstemperaturen in den Heizmonaten im Vergleich zum Vorjahr. Die erhöhte Schmelzleistung der Gießerei am Standort Grünhain und der damit zusammenhängend höhere Erdgasverbrauch dieses Standorts, laufen dem allgemeinen Trend leicht entgegen. Der erhöhte Heizölverbrauch am Standort Spaichingen ist vorrangig auf einen Einstellungsfehler der Heizölanlage am Standort Spaichingen zurückzuführen, welcher zwischenzeitlich korrigiert wurde. Der Energieverbrauch variiert stark zwischen den Geschäftsfeldern. Die Produktionstätigkeiten des Geschäftsfelds "Powertrain Technology" sind durch den Einsatz von, in der Regel im dreischichtigen Betrieb genutzten, Maschinen tendenziell von einem höheren Energieaufwand geprägt als die Produktion des Geschäftsfelds "Ultrasonic Technology", welche sich stärker durch Montagetätigkeiten auszeichnet. Dies kann zum Teil durch die wesentlich modernere Gebäudeinfrastruktur der Standorte Trossingen und Zittau im Vergleich zum Standort Spaichingen kompensiert werden. Der kontinuierliche Ersatz von älteren Maschinen durch modernere und energieeffizientere Maschinen soll in Zukunft, gemessen am Umsatz, zu einem noch geringeren relativen Gesamtenergieverbrauch beitragen. Dabei können durch moderne Fertigungstechnologien zum Teil mehrere alte Maschinen durch einzelne neue Maschinen ersetzt werden. Zudem werden ältere Maschinen regelmäßig (general-)überholt um deren Produktivität und Energieeffizienz zu verbessern. Die Reduktion des relativen Gesamtenergieverbrauchs stellt das wesentliche mittelfristige Ziel der MS Industrie Gruppe im Bereich Umweltbelange dar. Dies konnte im Vergleich der Geschäftsjahre 2017 und 2018 erreicht werden. Der Gesamtenergiebedarf je 1 Million Euro Umsatz konnte für das Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 9,7% reduziert werden. Im Rahmen der Tätigkeiten der MS Industrie-Gruppe werden auch Treibhausgasemissionen verursacht. So finden durch Mitarbeiter der MS Industrie-Gruppe dienstliche PKW-Fahrten, Flüge und Zugreisen statt. Aufgrund der Vielfältigkeit der eingesetzten Verkehrsmittel und der insbesondere an den deutschen Standorten vornehmlich bestehenden Dienstwagenrichtlinien im Sinne der sogenannten 1 %-Versteuerung, ist es der MS Industrie-Gruppe gegenwärtig nicht möglich die im Rahmen dienstlicher Reisetätigkeiten verursachten Treibhausgasemissionen mit einer angemessenen Genauigkeit und unter vertretbarem Aufwand zu erfassen. Grundsätzlich ist die MS Industrie-Gruppe bemüht, insbesondere Flugreisen auf das nötigste zu beschränken und die Häufigkeit von Besuchen zwischen den Standorten durch den Einsatz moderner Technologien wie z.B. Videokonferenzen zu minimieren. Im Bereich Wasserverbrauch erhebt die MS Industrie-Gruppe die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Leistungsindikatoren. scroll Wasserverbrauch (alle Angaben in m3) 1.1. bis 31.12.2018 1.1. bis 31.12.2017 Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz 24.150 21.633 Wassereinleitung in die Kanalisation 17.169 15.986 Aufgrund eines Erfassungsfehlers am Standort Webberville wurde im vergangenen Berichtsjahr folgender Wert fälschlicherweise abweichend ausgewiesen: Wasserentnahme aus dem Trinkwassernetz: 21.599 m3. Neben der Entnahme von Wasser aus dem Trinkwassernetz erfolgt innerhalb der Standorte der Gruppe keine Direktentnahme von Wasser z.B. aus Brunnen oder Gewässern. Das nicht in die Kanalisation eingeleitete Wasser wird im Wesentlichen im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" in Form von Kühlwasser in die Bearbeitungszentren und Druckgusszellen eingeleitet. Dieses Kühlwasser verdampft zu einem wesentlichen Teil, während der übrige Teil als ölhaltiger Abfall zur Verwertung gegeben wird. Dabei soll am Standort Trossingen in Zukunft eine Wiederverwendung verdampften Kühlwassers über entsprechende Rückgewinnungssysteme realisiert werden. Der Wasserverbrauch und die Einleitung in die Kanalisation haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedingt durch die Umsatzsteigerung erhöht. Die stärkere Erhöhung im Bereich der Wasserentnahme erklärt sich vorrangig durch den Ausbau der Maschinenkühlung in der Gießerei am Standort Grünhain. Im Bereich Abfall erhebt die MS Industrie-Gruppe die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Leistungsindikatoren. scroll Abfall (alle Angaben in Tonnen) 1.1. bis 31.12.2018 1.1. bis 31.12.2017 Abfall zur Beseitigung 594 366 Abfall zur Verwertung (ohne Schrott) 970 916 Schrott zur Verwertung 3.614 3.175 Gefährlicher Abfall zur Beseitigung 356 418 Gefährlicher Abfall zur Verwertung 1.564 1.528 Abfallaufkommen Gesamt 7.089 6.399 Aufgrund eines Erfassungsfehlers am Standort Webberville wurden im vergangenen Berichtsjahr folgende Werte fälschlicherweise abweichend ausgewiesen. Abfall zur Beseitigung: 297 Tonnen; Abfall zur Verwertung (ohne Schrott): 510 Tonnen; Schrott zur Verwertung 2.974 Tonnen. Aufgrund eines Erfassungsfehlers am Standort Trossingen wurde im vergangenen Berichtsjahr folgender Wert fälschlicherweise abweichend ausgewiesen: Gefährlicher Abfall zur Beseitigung: 415 Tonnen. In Summe wurde aufgrund der vorstehend genannten Erfassungsfehler an den Standorten Webberville und Trossingen folgender Wert fälschlicherweise abweichend ausgewiesen: Abfallaufkommen Gesamt: 5.724 Tonnen. Vom Gesamtabfallaufkommen entfällt der überwiegende Teil, insbesondere in den Kategorien Schrott zur Verwertung und Gefährlicher Abfall zur Verwertung, auf Metallspäne und mit Öl verunreinigte Metallspäne aus dem Geschäftsbereich "Powertrain Technology". Zur Vermeidung von verunreinigten Spänen werden am Standort Trossingen Späne brikettiert während das in diesem Prozess abgesonderte Öl wiederaufbereitet wird. Die Steigerung des Abfalls zur Verwertung im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf den temporären Ausfall eines Verdampfers in der Gießerei am Standort Grünhain zurückzuführen. Die Steigerungen im Vergleich zum Berichtszeitraum 2017 im Bereich Abfall zur Verwertung und Schrott zur Verwertung sind auf die gestiegenen Umsätze und damit Materialverbräuche zurückzuführen. Der gefährliche Abfall zur Beseitigung konnte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum reduziert werden. Arbeitnehmerbelange [ungeprüft] Für die MS Industrie-Gruppe stellen die qualifizierten und motivierten Arbeitnehmer eine wesentliche Grundlage für den langfristigen unternehmerischen Erfolg der MS Industrie-Gruppe dar. Im Sinne einer nachhaltigen Personalentwicklung ist die MS Industrie-Gruppe daher bestrebt, durch eine wertschätzende und fachlich ausgezeichnete Ausbildung Nachwuchsarbeitskräfte an die MS Industrie-Gruppe heranzuführen und durch faire Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen langfristig an das Unternehmen zu binden. Die stete Einhaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Belange und die Sicherheit der Arbeitnehmer, stellt dabei lediglich eine selbstverständliche Basis dar. Die nachfolgende Tabelle zeigt zunächst eine allgemeine Übersicht über die im Bereich Arbeitnehmerbelange erhobenen Leistungsindikatoren: Beschäftigung Allgemein scroll 31.12.2018 31.12.2017 Anzahl % Anzahl % Absolute Mitarbeiterzahl zum Stichtag 1.345 100,0 1.263 100,0 davon Männer 1.067 79,3 989 78,3 davon Frauen 278 20,7 274 21,7 Zusammensetzung nach Altersgruppen zum Stichtag Anzahl % Anzahl % jünger als 30 Jahre 321 23,9 303 24,0 30 bis 50 Jahre 588 43,7 540 42,8 älter als 50 Jahre 436 32,4 420 33,3 Fluktuation, Teilzeit, Unbefristete jeweils zum Stichtag Anzahl % Anzahl % Fluktuationsquote - 5,9 - 5,3 Teilzeitbeschäftigte 44 3,3 44 3,5 Beschäftigte mit unbefristetem Arbeitsvertrag 1.202 89,2 1.050 83,1 Per Ende des Geschäftsjahres beschäftigte der MS Industrie-Konzern nach der für die Zwecke der nichtfinanziellen Erklärung gewählten Definition 1.345 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.263 Mitarbeiter) inklusive Auszubildende ohne Leiharbeiter. Der Konzern hat zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen stets eine angemessene Anzahl an Leiharbeitskräften beschäftigt. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl (errechnet aus der Summe der Mitarbeiterzahl jeweils zum Ende eines Quartals (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.), dividiert durch vier) liegt mit 1.307 Mitarbeitern (Vorjahr: 1.209) unterhalb der Stichtagsbetrachtung, was einen im Verlauf des Jahres erfolgten Personalaufbau abbildet. Dieser Personalaufbau ist in Bezug auf das Geschäftsfeld "Powertrain Technology" im Wesentlichen durch die weiterhin positive Entwicklung des LKW Marktes und der damit verbundenen Umsatzsteigerung im Verlauf des Geschäftsjahres sowie durch die aufgrund einer Gesetzesänderung notwendige Übernahme von Leiharbeitnehmern in ein festes Anstellungsverhältnis erfolgt. Im Geschäftsfeld "Ultrasonic Technology" ist der Personalaufbau weiterhin insbesondere der laufenden Markteinführung der "soniTop" Serienmaschinen und dem damit verbundenen Aufbau von Vertriebs- und Produktionskapazitäten geschuldet. Der Überhang an männlichen Arbeitnehmern ist aus Sicht der MS Industrie-Gruppe dem Umstand geschuldet, dass im Bereich der technischen Berufe in der Vergangenheit überwiegend Männer ausgebildet wurden und auch weiterhin ausgebildet werden. Die MS Industrie-Gruppe stellt in der Auswahl ihrer Mitarbeit einzig die fachliche Qualifikation im jeweiligen Arbeitsbereich in den Vordergrund. Eine bevorzugte Beschäftigung anhand von Geschlecht, Alter oder Herkunft findet nicht statt. Allerdings ist insbesondere in den technischen Bereichen ein deutlicher Überschuss an männlichen Bewerbern zu verzeichnen, welcher unter der Annahme von im Mittel gleichen Qualifikationen zwischen weiblichen und männlichen Bewerbern automatisch zu einer Mehrheit an männlichen Mitarbeitern führt. Die Verteilung der Belegschaft auf die in der Tabelle dargestellten Altersgruppen ist als ausgeglichen zu bezeichnen. Geht man davon aus, dass der durchschnittliche Beschäftigte mit 20 Jahren ins Berufsleben eintritt (Auszubildende tendenziell früher, Studierende tendenziell später) und mit 65 Jahren das Rentenalter erreicht, entspricht der prozentuale Anteil der Berufsjahre nahezu exakt der Verteilung der Altersgruppen innerhalb der Gesamtbelegschaft des MS Industrie-Konzerns. Wie bereits in den Jahresabschlüssen der vergangenen Jahre qualitativ festgestellt, ist die Belegschaft unverändert von einer sehr geringen Fluktuation geprägt. Die Fluktuationsquote wird als Gesamtzahl der Abgänge geteilt durch die durchschnittliche Mitarbeiterzahl berechnet. Dabei werden Abgänge aus Verrentung nicht aus der Gesamtzahl der Abgänge herausgerechnet. Die Quote derjenigen Mitarbeiter, die die MS Industrie-Gruppe auf eigenen Wunsch verlassen, oder diese aufgrund einer arbeitgeberseitigen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses verlassen müssen, liegt damit noch niedriger. Der Anteil der Teilzeitbeschäftigten ist mit 3,3 % unverändert gering. Dabei ist der höchste Anteil an Teilzeitbeschäftigten im Bereich der Verwaltung zu verzeichnen. Der Anteil an Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag liegt unter Einbeziehung der Auszubildenden, welche aufgrund gesetzlicher Vorgaben grundsätzlich über befristete Ausbildungsverträge angestellt werden, bei nahezu 90 %. Werden die Auszubildenden in dieser Berechnung nicht berücksichtigt, liegt der Anteil der Beschäftigten mit unbefristetem Arbeitsvertrag sogar deutlich über 90 %. Der hohe Anteil unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse spiegelt die langfristige unternehmerische Denkweise der MS Industrie-Gruppe wieder. Dies gilt nicht zuletzt für die leitenden Angestellten und Führungskräfte der Gruppe, welche stets den langfristigen Erfolg des Unternehmens über kurzfristige Ergebnismaximierung stellen sollen. Im Sinne der zukünftigen Anwerbung und Bindung von Fachkräften erhalten Mitarbeiter eine Einmalzahlung sofern sie neue Mitarbeiter für die Gruppe werben. Die personalpolitische Ausrichtung des Konzerns zielt darauf ab, die eigenen Ausbildungskapazitäten auf dem hohen Niveau der Vorjahre zu erhalten, um einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten. Die im Zusammenhang mit der Berufsausbildung erhobenen, Leistungsindikatoren sind in der nachfolgenden Tabelle übersichtlich dargestellt: scroll Ausbildung zum Stichtag 31.12.2017 31.12.2018 Anzahl % Anzahl % Anzahl Auszubildende 100 7,4 105 8,3 Anzahl dual Studierende 24 1,8 30 2,4 Summe Auszubildende und dual Studierende 124 9,2 135 10,7 Zum Stichtag beschäftigt der MS Industrie-Konzern insgesamt 100 Auszubildende (Vorjahr: 105) und 24 dual Studierende (Vorjahr: 30). Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbelegschaft von 9,2%. Bezieht man nur die deutschen Standorte mit ein, liegt der Anteil nochmals deutlich höher. Allerdings wurde zuletzt auch am Standort Webberville eine Kooperation mit einer lokalen Bildungsinstitution geschlossen, um Mechatroniker auszubilden. Neben dem hohen Anteil an Auszubildenden an der Gesamtbelegschaft spricht auch der sehr hohe Anteil an Auszubildenden, die nach Abschluss der Ausbildung direkt in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis übernommen werden, für die Qualität des MS Industrie-Konzerns als Ausbildungsbetrieb. Nahezu alle Auszubildenden bleiben nach Abschluss ihrer Ausbildung im Konzern beschäftigt und der MS Industrie-Gruppe vielfach über lange Jahre als Fach- und Führungskräfte erhalten. Dies ist aus Sicht der MS Industrie-Gruppe nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass die Auszubildenden neben der ausgezeichneten fachlichen Ausbildung mit einer engen Einbindung in die Produktion, einer Lehrwerkstatt, die über einen modernen Maschinenpark verfügt, und ausschließlich der Ausbildung gewidmetem Fachpersonal auch von zahlreichen Zusatzangeboten profitieren. So gibt es Auszubildenden-Ausflüge (wie z.B. Rafting oder Klettern) und eigene Auszubildenden-Projekte wie z.B. ein von den Auszubildenden hergestellter Tischkicker, welcher auf den Messeständen der MS Industrie-Gruppe gezeigt wird. Für dual Studierende, welche besonders gute Leistungen zeigen, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Projektarbeiten oder Abschlussarbeiten im Rahmen eines Auslandsaufenthalts am US-Standort Webberville zu schreiben. Die erfolgreiche Ausbildungsarbeit der MS Industrie-Gruppe und die damit verbundene Übernahme vieler selbst ausgebildeter Facharbeiter in ein festes Anstellungsverhältnis wird bei gleichbleibendem Unternehmenswachstum zu einer leichten Reduktion der Ausbildungsquote in den kommenden Jahren führen, da die in den Vorjahren ausgebildeten Mitarbeiter langfristig gehalten werden sollen und der Bedarf an nachrückenden Auszubildenden vermutlich leicht sinken wird. Neben der Ausbildung ist auch die berufliche Weiterbildung ein fester Bestandteil der Personalpolitik des MS Industrie-Konzerns. Ziel ist es, dass jede Fachkraft mindestens eine Schulung pro Jahr besucht. Die Gewährleistung von Arbeitssicherheit stellt ein wichtiges Ziel der MS Industrie-Gruppe dar. Dabei wird neben der Einhaltung des technischen Arbeitsschutzes vor allem Wert auf die Schulung von Mitarbeitern gelegt. Dennoch musste die MS Industrie-Gruppe im abgelaufenen Geschäftsjahr 28 Arbeitsunfälle (Vorjahr: 33) mit einem darauffolgenden Arbeitsausfall von mehr als 3 Tagen verzeichnen. Damit konnte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum trotz gestiegener Mitarbeiterzahl eine Reduktion erreicht werden. Die Gruppe ist bestrebt, entsprechende Unfälle zu vermeiden und deren Anzahl zukünftig weiter zu verringern. Dabei wird jeder einzelne Arbeitsunfall untersucht und analysiert, um Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Leistungsindikatoren, welche von der MS Industrie-Gruppe in Bezug auf die Chancengleichheit innerhalb der Belegschaft erhoben werden. scroll Diversität 1.1. - 31.12.2018 1.1. - 31.12.2017 Anzahl % Anzahl % Beschäftigte mit schweren Behinderungen 34 2,5 26 2,1 Beschäftigte in Mutterschutz 11 0,8 7 0,6 Beschäftigte in Elternzeit 29 2,2 21 1,7 Die MS Industrie-Gruppe sieht es als selbstverständlich an, als Arbeitgeber auch für Menschen mit Behinderungen attraktiv zu sein. In diesem Sinne werden Mitarbeitern mit Behinderungen barrierefreie Arbeitsplätze eingerichtet, gegebenenfalls Hebehilfen angebracht sowie passende Schichtpläne erarbeitet. Sollte eine Behinderung dazu führen, dass eine bestimmte Tätigkeit trotz der oben genannten Maßnahmen nicht mehr ausgeübt werden kann, kann auch ein Arbeitsplatzwechsel erfolgen. Als familienfreundlicher Arbeitgeber bietet die MS Industrie-Gruppe neben der, für alle deutschen Standorte, gesetzlich gewährleisteten Flexibilität im Rahmen der Elternzeit auch passende Wiedereinstiegsmöglichkeiten in Teil- oder Vollzeit. So können beispielsweise Schichtmodelle für Alleinerziehende gefunden werden, Gleitzeiten angepasst und Home-Office Lösungen vereinbart werden. Die MS Industrie-Gruppe arbeitet aktuell am Standort Trossingen an der Verbesserung des innerbetrieblichen Gesundheitsmanagements. Dazu soll im Geschäftsjahr 2019 das Projekt "Gesund führen" abgeschlossen werden. Darüber hinaus fördert die MS Industrie-Gruppe an den Standorten Spaichingen und Trossingen im Rahmen eines e-Bike Leasing einen gesunden und umweltfreundlichen Arbeitsweg. Bisher haben sich schon über 30 Mitarbeiter an diesem Programm beteiligt. Schließlich ist die MS Industrie-Gruppe im ständigen Austausch mit den Betriebsräten an den jeweiligen Standorten. Im Sinne eines konstruktiven Dialogs werden Verbesserungsvorschläge offen diskutiert und pragmatische Lösungswege gefunden. Auch die einzelnen Mitarbeiter werden im Rahmen regelmäßiger Personalgespräche mit eingebunden. Sozialbelange [ungeprüft] Zum Aspekt Sozialbelange verfolgt der MS Industrie-Konzern kein spezifisches Konzept, welches durch entsprechende Due-Diligence Prozesse kontrolliert wird, und erhebt daher auch keine Leistungsindikatoren. Begründung: In den gesetzlichen Vorschriften werden zur Beschreibung des Aspekts Sozialbelange folgende Sachverhalte genannt: Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene, Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften. Die Unternehmen des MS Industrie-Konzerns nehmen auf regionaler Ebene jeweils in Bezug auf relevante wirtschaftliche, soziale oder politische Indikatoren keine besonders herausgehobene oder gar dominierende Stellung ein. Durch die Gliederung in operative Tochtergesellschaften mit in der Spitze nicht mehr als 350 Beschäftigten wird einerseits der mittelständische Charakter des MS Industrie-Konzerns sichergestellt und andererseits indirekt eine nennenswerte Abhängigkeit einer Region oder Kommune von Tochtergesellschaften des MS Industrie-Konzerns vermieden. Darüber hinaus sind besondere Genehmigungen durch kommunale oder regionale Behörden in den Geschäftsfeldern des MS Industrie-Konzerns nicht notwendig. Demnach kann aus Sicht des MS Industrie-Konzerns sowohl auf ein aktives Steuerungssystem für den Dialog auf kommunaler oder regionaler Ebene sowie auf ein Konzept zur Sicherstellung des Schutzes und der Entwicklung lokaler Gemeinschaften verzichtet werden. Darüberhinausgehende Sachverhalte, welche bezüglich des Aspekts Sozialbelange, hinsichtlich Steuerung oder der Verhinderung negativer Auswirkungen ein Konzept erforderlich machen würden, konnten seitens des MS Industrie-Konzerns nicht identifiziert werden. Dennoch ist der MS Industrie-Konzern stets bemüht, soziales Engagement an den Standorten zu fördern und zu ermöglichen. So werden beispielsweise Jugendmannschaften lokaler Sportvereine unterstützt, Mitarbeiter erhalten Freistellungen zur Mitwirkung bei der freiwilligen Feuerwehr sowie Sonder- und Bildungsurlaub im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Zudem werden am Standort Webberville mehrere karitative lokale Initiativen unterstützt sowie Mitarbeiter über ein Incentive Programm zu Spenden motiviert. Achtung der Menschenrechte [ungeprüft] Mit dem für alle Mitarbeiter an allen Standorten des MS Industrie-Konzerns gültigen Verhaltenskodex / Code of Conduct, stellt der MS Industrie-Konzern klare und einheitliche Anforderungen an seine Mitarbeiter. Alle Mitarbeiter sind demnach zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet. Dies spiegelt sich darüber hinaus auch in den arbeitsvertraglichen Regelungen wider und wird auch, in der für alle Standorte gültigen Nachhaltigkeitsrichtlinie in Bezug auf die Achtung der Menschenwürde, dem Verbot von Diskriminierung jeglicher Art und dem Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit konkretisiert. Zudem werden Lieferanten mittels entsprechender Regelungen innerhalb der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der jeweils operativen Tochtergesellschaften des MS Industrie-Konzerns zur Einhaltung entsprechender Standards verpflichtet. Ausgewählte Lieferanten werden zudem im Rahmen von Lieferantenaudits, in denen eine entsprechende Erklärung zur Einhaltung der Menschenrechte vorgesehen ist, auditiert. Insgesamt bezieht die MS Industrie-Gruppe einen wesentlichen Teil ihrer Rohstoffe und Fertigteile, welche in der Produktion genutzt werden, entweder von sogenannten Setzlieferanten oder von international operierenden Konzernen. Im Bereich der Setzlieferanten, welche insbesondere bei Großaufträgen im Geschäftsfeld "Powertrain Technology" zum Tragen kommen, verlässt sich die MS Industrie-Gruppe auf die durch die Endkunden erfolgenden Auditierungen. Sofern Rohstoffe und Fertigteile von international operierenden Konzernen bezogen werden, erfolgt ebenfalls keine zusätzliche Auditierung oder sonstige Prüfung von deren Lieferanten. Eine solche Prüfung wäre seitens des MS Industrie-Konzerns weder logistisch noch personell zu leisten. In diesem Sinne wird auf die entsprechenden "Corporate-Social-Responsibility"-Berichte bzw. nichtfinanziellen Konzernerklärungen der entsprechenden Zulieferer abgestellt. Da es nach aktuellen Erkenntnissen in den vergangenen Jahren zu keinerlei dokumentierten Vorfällen im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte gekommen ist, erhebt die MS Industrie-Gruppe zu diesem Aspekt auch keine Leistungsindikatoren. Sollte es zukünftig zu entsprechenden Vorfällen kommen, sodass die Erhebung solcher Vorfälle im Sinne der Unternehmensführung steuerungsrelevant werden würde, könnten entsprechende Leistungsindikatoren erhoben werden. Bekämpfung von Korruption und Bestechung [ungeprüft] Es ist das gelebte Selbstverständnis des MS Industrie-Konzerns, keinerlei Geschäftspraktiken seitens der eigenen Mitarbeiter zu tolerieren, welche gegen die guten Sitten, gesetzliche Regelungen oder ethische Standards verstoßen. Entsprechende Verpflichtungserklärungen werden sowohl im Rahmen des für alle Mitarbeiter an allen Standorten des MS Industrie-Konzerns gültigen Verhaltenskodex / Code of Conduct als auch im Rahmen entsprechender arbeitsvertraglicher Reglungen festgelegt. Zu diesen nicht tolerierten Geschäftspraktiken gehören jegliche Form von Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung, Untreue, Vetternwirtschaft, Betrug sowie jegliche andere Form unlauterer Geschäftspraktiken bzw. Geschäftsabschlüsse. Der MS Industrie-Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 ein internes Meldewesen ("Whistleblower-Richtlinie") eingeführt, welches zur effizienteren Aufdeckung und ggfs. Sanktionierung möglicher bzw. tatsächlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex / Code of Conduct der MS Industrie Gruppe (seit 2018 auch in der der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH), insbesondere auch in Bezug auf Tatbestände der Korruption und Bestechung, beitragen soll. Da es nach aktuellen Erkenntnissen in den vergangenen Jahren zu keinerlei dokumentierten Vorfällen im Hinblick auf Korruption oder Bestechung gekommen ist, erhebt die MS Industrie-Gruppe zu diesem Aspekt auch keine Leistungsindikatoren. Sollte es z.B. aufgrund der Einführung der oben beschriebenen Whistleblower-Richtlinie zukünftig zu entsprechenden Vorfällen kommen, sodass die Erhebung solcher Vorfälle im Sinne der Unternehmensführung steuerungsrelevant werden würde, könnten entsprechende Leistungsindikatoren erhoben werden. 1.e. Berichterstattung über die Forschung und Entwicklung im MS Industrie-Konzern Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten finden ausschließlich auf Ebene der operativen Tochtergesellschaften/ Teilkonzerne statt. Bei der MS Technologie-Gruppe ("MS") ist die Entwicklungstätigkeit unverändert hoch und auf alle Unternehmensbereiche, schwerpunktmäßig aber nach wie vor auf das Segment Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology") mit den Bereichen Sondermaschinen, Systemen und Komponenten sowie Serienmaschinen ausgerichtet. In diesem Geschäftsfeld ist der Konzern bestrebt, vorhandene Fügetechniken in Verbindung mit intelligenten Maschinenkonzepten entsprechend den Marktbedürfnissen weiter bzw. neu zu entwickeln. Durch die Neuentwicklung der Ultraschall-Serienmaschine auf "Industrie 4.0-Basis" der Marke "MS SonicTOP" wurde die Entwicklungstätigkeit unter Berücksichtigung der Megatrends weiter ausgeweitet. Mit dieser Entwicklung ist MS der erste Anbieter in diesem Segment mit einer Maschine, welche bei gleichzeitiger Unterstützung des Vertriebs durch ein innovatives Finanzierungs- und Dienstleistungskonzept, wichtige Eigenschaften wie z.B. Konnektivität, intuitive Bedienung ("Android"-Basis), Prozessüberwachung, Servo-Antrieb, Schnellwechselfunktion sowie Zugprüfung beinhaltet. Dadurch entsteht für MS der Zugang zu Märkten, auf denen die Verbindung von Kleinteilen aus Kunststoff gefragt ist, wie z.B. in der Medizintechnik, Spielzeugindustrie, Haushaltsgeräteindustrie, Elektronik etc. Im Geschäftsbereich Komponenten und Systeme liegt der Fokus auf der Neuentwicklung einer Siegeleinheit. Durch das neue Verpackungsgesetz muss sich die Kunststoffverpackung neu erfinden und recyclinggerechter werden. Essentiell wichtig ist es, Integrationswissen und Systemlösungen als Integrationsfähige Module für Produktionsanlagen vorzubereiten. Für alle Bereiche werden fortlaufend Verbesserungen an den Schlüsselkomponenten entwickelt, die den Kundennutzen und auch die Effizienz nachhaltig erhöhen. Dabei werden auch Bereiche außerhalb der Fügetechnik erkundet und die Möglichkeiten neuer Marktsegmente bewertet. Das Segment Antriebstechnik ("Powertrain Technology") mit seiner Kernkompetenz in den Bereichen Automotive-Systeme und Komponenten befindet sich in der Phase des Ausbaus der Bereiche Produktentwicklung, Produktoptimierung sowie Betriebsmittelbau. Übergeordnetes Ziel ist es, dem Kunden maßgeschneiderte Lösungen zu Problemstellungen rund um das Thema Motor und Antriebsstrang zu bieten und dem Kunden als kompetenter Partner über den kompletten Produktentstehungsprozess hinweg, vom ersten Konzept bis hin zu abschließenden Tests, zur Seite zu stehen. Neben der Kostenoptimierung und dem Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen bei bestehenden Produkten, soll der Kunde auch Neuentwicklungen, im Sinne von speziell auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen, fertigungsoptimierten Bauteilen erhalten. Mit der konstruktiven Fertigstellung des ersten hauseigenen Prototyps im Bereich Ventiltriebsysteme für Nutzfahrzeugmotoren, stellt MS Powertrain in naher Zukunft die erste Eigenentwicklung als Option zu bestehenden Konzepten dieser Sparte vor. Im Betriebsmittelbau liegt der Fokus auf innovativen Montageanlagen als Unterstützung in der Groß- und Kleinserie, sowie Spannkonzepten für die hauseigene Prototypen- und Serienfertigung. Ziele sind höchste Produktqualität und Kundenzufriedenheit durch die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen, gesteigerte Automation und die damit einhergehende präventive Fehlervermeidung. Die Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH ("EMGR") hat sich neben dem Hauptgeschäft der Modifikation von bestehenden Antriebskonzepten für kundenspezifische Anwendungen auch im Geschäftsjahr 2018 weiterhin in kundenspezifischen Projekten mit mechanischen und elektrischen Anpassungen der Elektromotoren beschäftigt. Die neue Industriebremsenreihe "ZFB" ist vollständig in allen drei Baugrößen in den Markt eingeführt und wird aktuell ergänzt um eine "Low-Cost"-Variante. Dazu wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Zur Erweiterung und Produktpflege des Kernsortimentes der Asynchronmotoren sind im oberen Leistungsbereich Baukastenkomplettierungen der Baugrößen IEC 90 bis 100 umgesetzt wurden. Somit werden auch in diesem Leistungsbereich kundenspezifische Projekte in der IE3 Effizienzklasse realisierbar. Für den Traktionsantrieb der Marke "ERZMO" hat EMGR die Entwicklung einer neuen Generation der Ansteuerelektronik begonnen. Infolge neuer Projekte auf unterschiedlichen Cargo Fahrzeugplattformen für leichte "zulassungsfreie" Drei- und Vierradfahrzeuge sind Modifikationen des magnetischen Kreises der ERZMO Antriebe bezüglich der Drehmomente und des Fahrverhaltens entwickelt wurden. Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung insgesamt erhöhten sich im Konzern im Geschäftsjahr leicht von Mio. EUR 3,7 auf Mio. EUR 3,8, davon wurden Mio. EUR 0,2 (Vorjahr: Mio. EUR 0,3) Entwicklungskosten als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen im Geschäftsjahr Mio. EUR 0,7 (Vorjahr: Mio. EUR 0,7). 2. Wirtschaftsbericht 2.a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die teilweise weiterhin instabilen Rahmenbedingungen im Euroraum haben sowohl die Konjunkturentwicklung als auch das Finanzmarktgeschehen im vergangenen Jahr weiterhin belastet. Trotzdem hat sich die deutsche Wirtschaft im Gesamtjahr 2018 gemäß Auswertung des "Statistischen Bundesamts, Wiesbaden" vom Januar 2019 mit einem preisbereinigten Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,5 % (gegenüber 2,2 % in 2017) insgesamt erneut als stabil erwiesen. Das produzierende Gewerbe, das ohne das Bauhauptgewerbe erneut gut ein Viertel der gesamten Bruttowertschöpfung ausmacht, konnte ebenfalls moderat um 1,0 % zulegen. Dank des Beschäftigungsrekords und weiter gestiegener Löhne sorgten vor allem die Verbraucher im vergangenen Jahr wieder für Impulse. Sie kauften erneut mehr als im Vorjahr - der private Konsum erhöhte sich um insgesamt 1,0 %, die staatliche Konsumnachfrage erhöhte sich um insgesamt 1,1 %, insgesamt legten die Konsumausgaben um 2,1 % zu. Trotz der Unsicherheit über die Konjunkturentwicklung wagten auch die Unternehmen wieder höhere Investitionen. Die Ausgaben für Maschinen und Anlagen stiegen im Vorjahresvergleich um 3,0 %, nach einem Anstieg um 2,9 % im Jahr 2017. Die deutsche Wirtschaft konnte dabei erneut vor allem von einer starken Binnennachfrage profitieren. Aber auch der deutsche Außenhandel gewann im Jahresdurchschnitt 2018 weiter an Dynamik: Deutschland exportierte preisbereinigt 2,4 % mehr Waren und Dienstleistungen als noch im Jahr 2017.1 Offensichtlich konnte sich die deutsche Wirtschaft damit 2018 erneut in einem schwierigen weltwirtschaftlichen Umfeld behaupten und hat ihren moderaten Wachstumskurs auch zum Jahresende 2018 fortgesetzt: Das Bruttoinlandsprodukt lag - preis-, saison- und kalenderbereinigt - im 4. Quartal auf dem Niveau des Vorquartals.2Die konjunkturelle Lage in Deutschland war damit im Jahr 2018 durch Normalisierung nach einer Periode der Hochkonjunktur gekennzeichnet. Die Abkühlung wird vor allem im Vergleich der optimistischen Erwartungen von vor einem Jahr mit den heutigen Konjunkturaussichten spürbar: Damals erwarteten nahezu alle Institute für 2018 mehr als zwei Prozent Wachstum. In den USA und Kanada - mit insgesamt rund 38,5 % (Vorjahr: 35,2 %) Anteil am Konzernumsatz in 2018 unverändert einer der wichtigsten Absatzmärkte der MS Industrie AG außerhalb der EU - lag die Wirtschaftsentwicklung mit einem realen BIP-Zuwachs von rund 2,9 % über dem Niveau von Deutschland3, auch aufgrund der Tatsache, dass in den USA bei den Unternehmensinvestitionen insbesondere positive Konjunkturerwartungen im Nachgang zu der im Herbst 2017 verabschiedeten Steuerreform und die beendete Nullzinspolitik der "FED" Kaufanreize auslösten. In diesem weltwirtschaftlichen Umfeld pendelte der Kurs des US-Dollar zum Euro im Jahresverlauf 2018 zwischen Werten von 1,20 US-Dollar bis 1,15 US-Dollar. Zum Jahresende lag der Eurokurs mit 1,14 US-Dollar deutlich niedriger als zu Jahresbeginn mit 1,20 US-Dollar. Die Nachfrageaktivität im Segment Antriebstechnik ("Powertrain Technology") war in Deutschland und Europa mit rund +3,2 % insgesamt leicht wachsend4. Der US-Nutzfahrzeugmarkt präsentierte sich ebenfalls erneut deutlich besser als im Vorjahr, dies betraf insbesondere einen unserer in 2018 wichtigsten Hauptkunden in den USA, die "Detroit Diesel Corporation" ("DDC") mit den Motoren u.a. für die LKW-Marken "Freightliner" und "Western Star".5 Die MS Industrie AG - die mit ihren international tätigen, operativen Tochtergesellschaften vor allem im Industrie- (Teilkonzern MS Technologie Group GmbH und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH nebst Tochtergesellschaften) sowie im Dienstleistungssektor operiert - agierte im Geschäftsjahr 2018 vor dem oben beschriebenen gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Hintergrund. 1 Quelle: Statistisches Bundesamt, (Destatis) Fachserie 18, Reihe 1.1 vom 15. Januar 2019. 2 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 50 vom 14. Februar 2019. 3 Quelle: Statista, USA: Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts, Stand: 14. Februar 2019. 4 Quelle: "ACEA", Commercial vehicle registrations, 24. Januar 2019. 5 Quelle: Interne Auswertungen. 2.b. Geschäftsverlauf Geschäftsverlauf Konzern Das Geschäftsjahr 2018 war geprägt durch eine im Vorjahresvergleich deutlich verbesserte Umsatzentwicklung, vor allem am US-amerikanischen Standort des Konzerns (in der Hauptsache begründet durch einen deutlichen Wiederanstieg des LKW-Absatzes aufgrund der guten Konjunkturentwicklung in den USA). Die durchschnittlichen Auftragsbestände bewegten sich im Kerngeschäftsbereich "Powertrain" im Geschäftsjahr 2018 deutlich über dem Stand des Vorjahres, welches noch teilweise von einmaligen Konjunktureffekten in den USA geprägt war. Dies gilt ebenso für die Umsatzerlöse der beiden Segmente "Powertrain" und "Ultrasonic", die sich ebenfalls deutlich über dem Niveau des Vorjahres sowie in Summe leicht über den ursprünglich geplanten Werten bewegten. Als Zulieferer für schwere Verbrennungsmotoren hängt die Nachfrage nach unseren Produkten in besonderer Weise von den LKW-Zulassungszahlen ab. Insbesondere die Absatzregion Nordamerika war im vorletzten Geschäftsjahr 2017 von einem Wiederanziehen der Zulassungen bei den "Class 8"-Fahrzeugen geprägt. In 2018 konnten im NAFTA-Raum weiter steigende Bestellungen von schweren Nutzfahrzeugen ("Class 8") beobachtet werden, nämlich von über 20.000 LKW pro Monat zu Anfang des Geschäftsjahres auf durchschnittlich über 25.000 LKW pro Monat im Gesamtjahr 20186. Insgesamt konnte der Umsatzanstieg in den USA über weite Teile des Jahres 2018 durch weiteres Wachstum in Europa und im Bereich der Ultraschalltechnik ergänzt werden, so dass sich der gesamte industrielle Umsatz des Jahres 2018 im Vergleich zu 2017 um rund +13 % erhöhte.7 Die Auftragsbücher in der Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology") sind zum Jahresanfang 2019 wie in den letzten Jahren wieder gut gefüllt und der Auftragsbestand im Kerngeschäftsbereich "Powertrain" kann als sehr gut bezeichnet werden. An den drei deutschen MS-Standorten Trossingen, Spaichingen und Zittau hat sich im Laufe des Jahres 2018 die Ausrüstung an Maschinen weiter deutlich erhöht. Diese positiven Entwicklungen spiegeln sich in den Kennzahlen des Geschäftsjahres durch ein entsprechendes Volumenwachstum wider. Der Großteil der Wachstumsinvestitionen an den verschiedenen Standorten des Konzerns ist mittlerweile abgeschlossen. Das bedeutet, dass der zusätzliche Investitionsbedarf in den kommenden Jahren wesentlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre liegen wird, es sei denn, bisher ungeplante, neue Großaufträge würden erhöhte Investitionen erforderlich machen. Parallel dazu erwarten wir weiterhin eine stetige Steigerung der Auslastung in den einzelnen Fertigungsbereichen. In Anbetracht der positiven Absatzentwicklung in Europa und den USA und den nach wie vor nicht unerheblichen strukturellen Anpassungen in Deutschland mit der im Geschäftsjahr 2018 weiter erfolgten Implementierung des neuen Organisations-, Führungs- und Kommunikationskonzepts, nach der in 2016 erfolgreich durchgeführten gesellschaftsrechtlichen Spaltung der vormaligen MS Spaichingen GmbH sind wir mit der operativen Entwicklung der verschiedenen Ergebnis-Ebenen im Geschäftsjahr 2018 erneut durchwegs zufrieden. 6 Quelle: Rhein Report, Januar 2019, S. 26 7 Quelle: Interne Auswertungen Nun zu den Entwicklungen des abgelaufenen Geschäftsjahres im Detail: Die MS Technologie-Gruppe (MS) verzeichnete 2018 einen Teilkonzern-Umsatz von rund Mio. EUR 264 nach Mio. EUR 232 im Vorjahr. Die MS ist überwiegend in zwei Segmenten aktiv: Antriebstechnik ("Powertrain Technology" - mechanische Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich) und Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology" - Sondermaschinen für die Automobilindustrie sowie Ultraschall-Schweißsysteme und Komponenten, unter anderem für die Verpackungsindustrie). Sie ist im "Automotive Supply-Sektor", und hier insbesondere im Nutzfahrzeugbereich, einer der wenigen "Single Source Supplier". Mit den Hauptabsatzträgern bestehen nach wie vor längerfristige Lieferverträge. Mit einem Umsatz von rund Mio. EUR 19 im Geschäftsjahr 2018 nach ebenfalls rund Mio. EUR 19 im Geschäftsjahr 2017 verzeichnete die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (EMGR) - mit ihrer bulgarischen Tochtergesellschaft - trotz einer erneut abgeschwächten Konjunktur zum Jahresende einen in etwa gleichbleibenden Umsatz wie im Vorjahr und schloss das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem Jahresergebnis nach HGB vor Ergebnisabführung/Verlustübernahme von TEUR 136 (Vorjahr: TEUR -160) ab. EMGR ist etablierter Hersteller kundenspezifischer Elektromotoren in unterschiedlichen Bauweisen sowie verwandter Produkte und verfügt über eine eigene Aluminiumdruckgießerei für den Eigen- und Fremdbedarf (vor allem für die Automobilindustrie, aber auch die Heizungsbranche). Der für 2018 geplante Anlauf der Serienproduktion von kundenspezifischen Elektromotoren für Zwei- und Dreiräder ist erfolgt und lässt für 2019 deutliche Steigerungen erwarten. Die Vermögenslage des Konzerns ist unverändert geordnet. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Eigenkapitalquote mit 38,2 % (Vorjahr: 37,1 %) bei einer um 12,0 % deutlich gestiegenen Bilanzsumme leicht verbessert. Der Hauptgrund für den Anstieg der Eigenkapitalquote im Jahr 2018 im Vorjahresvergleich ist das positive Konzerngesamtergebnis in Höhe von Mio. EUR 7,6 (Vorjahr: Mio. EUR 4,9) sowie die ergebnisneutralen IFRS 9- und IFRS 15-Erstanwendungseffekte zum 1. Januar 2018 in Höhe von Mio. EUR 1,9 bei deutlich gestiegener Bilanzsumme. Die Ertragslage ist bei deutlich gestiegenen Umsatzerlösen, einem deutlich verbesserten Betriebsergebnis und einem deutlich schlechteren Finanzergebnis gekennzeichnet durch ein Ergebnis vor und nach Steuern, das leicht über dem Niveau des Vorjahres liegt. Die Ertragsteuern waren im Vorjahr durch latente Steuererträge in den USA aufgrund der im Dezember 2017 verabschiedeten US-Steuerreform in Höhe von Mio. EUR 0,8 positiv beeinflusst. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich die wirtschaftliche Lage des MS Industrie-Konzerns zum BilanzStichtag weiterhin als zufriedenstellend darstellt. Dies wird durch die derzeit - trotz der nach wie vor unverändert anhaltenden weltweiten Konjunkturunsicherheiten - gute Auftragslage sämtlicher operativer Tochtergesellschaften im Konzernverbund untermauert. Die Vorjahresprognosen für den Konzern sind, trotz der, der allgemeinen Marktentwicklung entsprechenden, weiteren Absatzerholung im Kerngeschäftsbereich "Powertrain" in den USA, in Bezug auf die Leistungsindikatoren Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit, Eigenkapitalquote und Netto-Verschuldungsgrad nicht erreicht worden. Im Vorjahreskonzernlagebericht wurde von uns eine moderate Steigerung des industriellen Konzern-Umsatzes um rund 7 % auf rund Mio. EUR 270 prognostiziert. Die bereinigten Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum um rund 13 % auf rund Mio. EUR 283 gestiegen. Damit wurde die Vorjahresprognose einer moderaten Umsatzsteigerung um rund 7 % auf rund Mio. EUR 270 deutlich übertroffen. Für das Geschäftsjahr 2018 wurde ebenfalls ein erneut leicht steigender EBITDA, eine deutliche Steigerung der Konzernergebniskennzahlen EBIT, EBT und eine leichte Steigerung der EBIT-Marge sowie eine konstante Rohertragsmarge bei einem leicht verbesserten Ergebnis je Aktie aus dem laufenden Geschäft (ohne Sondereinflüsse) und damit auch ein deutlicher Anstieg des Konzerneigenkapitals erwartet. Diese Entwicklungen sind, trotz der insgesamt positiven Marktentwicklung zwar nicht sämtlich, aber im Wesentlichen, eingetreten bzw. wurden leicht untererfüllt (wir verweisen zur Entwicklung im Detail auch auf Abschnitt 2.d. Lage des Konzerns, unten). Es wurde des Weiteren erwartet, dass sich der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit erneut leicht besser als im Vorjahr entwickelt. Diese Entwicklung ist leider nicht eingetreten. Hinsichtlich des Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit wurden im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen erwartet. Auch diese Entwicklung ist bewusst nicht eingetreten. Aufgrund der Summe der eingeleiteten Maßnahmen sollte sich gemäß Vorjahresplanung der Verschuldungsgrad im Geschäftsjahr weiter verringern und die Eigenkapitalquote deutlich steigern lassen. Hier sind beide prognostizierten Entwicklungen nicht eingetreten (wir verweisen zur Entwicklung im Detail auch auf Abschnitt 2.d. Lage des Konzerns, unten). Für das Geschäftsjahr 2018 gingen wir im Vorjahr für die MS Technologie-Gruppe von leicht steigenden Umsätzen und einer Stabilisierung des Jahresergebnisses 2017 aus. Dieses Ziel wurde übererfüllt. Die MS Technologie-Gruppe plante dabei im Geschäftsjahr 2018 im Segment "Powertrain Technology" mit Umsatzerlösen leicht über dem Niveau des Jahres 2017. Der Bereich "Ultrasonic Technology" plante auf Basis des bestehenden Auftragsbestandes mit deutlich steigenden Umsätzen im Vergleich zu 2017. Beide Ziele konnten erreicht bzw. deutlich übertroffen werden. Die Geschäftsleitung der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld, (EMGR), die im Bereich "Powertrain - Elektro" aktiv ist, ging trotz des schwächeren Elektromotorengeschäfts im Vorjahr von einem wieder positiveren Geschäftsverlauf in 2018 mit weiter steigendem Umsatz und positivem Jahresergebnis aus, wobei sich ersteres aufgrund der schwierigen Geschäftslage in 2018 nur knapp realisieren ließ. Hinsichtlich der Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren wurde im Vorjahresbericht prognostiziert, dass der MS Industrie-Konzern alles unternehmen wird, um weiterhin alle relevanten Umweltnormen zu erfüllen und weiterhin, wie in der Vergangenheit mit Erfolg gehandhabt, versuchen wird, über Personalbindungskonzepte die Fluktuation so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der geplanten, moderaten Umsatzentwicklung war 2018 ein weiterer Personalaufbau, insbesondere auch im Fach- und Führungskräftebereich, ursprünglich nicht geplant, jedoch die weitere Beschäftigung einer entsprechenden Anzahl von Leiharbeitnehmern. Aufgrund des, in der Jahresplanung 2018 ursprünglich nicht vorhergesehenen, starken Volumens-Wachstums wurde ein Personalaufbau im Geschäftsjahr moderat umgesetzt, auch, um auf die zukünftig weiter erwarteten Volumens-Steigerungen unverzüglich reagieren zu können. Diese Maßnahmen dienen und dienten stets auch dem Zweck, einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten. Die laufende, individuelle Fort- und Weiterbildung hat ebenfalls unverändert einen hohen Stellenwert im Konzern. Ebenfalls war geplant, alles dafür zu tun, um die Kundenzufriedenheit mindestens auf dem bestehenden hohen Niveau zu halten und die ohnehin sehr hohe Innovationskraft des Konzerns weiter zu steigern sowie die fortlaufende Lieferfähigkeit in allen Geschäftsfeldern und Produktsparten weiterhin sicherzustellen. Dies alles ist wie geplant umgesetzt worden, die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen erhöhten sich im Konzern im Geschäftsjahr leicht von Mio. EUR 3,7 auf Mio. EUR 3,8 und liegen damit unverändert auf einem sehr hohen Niveau. Die Lieferfähigkeit war im Berichtsjahr immer gegeben und die Kundenzufriedenheit ist unverändert sehr hoch. Geschäftsverlauf der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft Die MS Industrie AG als Einzelgesellschaft, die mit ihren international tätigen, operativen Tochtergesellschaften im Industrie- (MS Technologie-Gruppe und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH nebst Tochtergesellschaften) sowie im Dienstleistungssektor operiert, hat im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von Mio. EUR 5,6 (Vorjahr: Mio. EUR 5,3) erzielt. Das Ergebnis ist wie im Vorjahr vor allem auf die Vereinnahmung der Ergebnisse der beiden direkten Tochtergesellschaften MS Technologie Group GmbH und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH ("EMGR") im Rahmen der im Jahr 2012 abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge zurückzuführen. Auch nach Steuern erzielte die MS Industrie AG 2018 mit Mio. EUR 5,0 (Vorjahr: Mio. EUR 4,8) ein leicht über dem Vorjahr liegendes Jahresergebnis. Diese Entwicklung ist vor allem auf den in Summe deutlich höheren Ergebnisabführungsbetrag der beiden direkten Tochtergesellschaften MS Technologie Group GmbH und Elektromotorenwerk Grünhain GmbH zurückzuführen. Die im Vorjahr prognostizierte konstante Entwicklung der Erträge aus Ergebnisabführung ist damit übererfüllt worden. Die im Vorjahr prognostizierte absolute Erhöhung des Eigenkapitals konnte ebenso erreicht werden. Jedoch nicht erreicht werden konnte die Steigerung der auf rund 93 % leicht gesunkenen Eigenkapitalquote und die Verringerung der auf rund Mio. EUR 4,6 gestiegenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen. Im Einzelnen haben sich die beiden wesentlichen industriellen Tochtergesellschaften/Teilkonzerne wie folgt entwickelt: Die MS Technologie-Gruppe einschließlich ihrer vollkonsolidierten Tochtergesellschaften in Deutschland und in den USA verzeichnete 2018 einen konsolidierten Umsatz in Höhe von Mio. EUR 264 nach Mio. EUR 232 im Vorjahr und erwirtschaftete ein gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegenes, auf Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) ermitteltes Teilkonzernjahresergebnis vor Steuern und Ergebnisabführung in Höhe von Mio. EUR 11,4 (Vorjahr: Mio. EUR 9,7). Im Jahresabschluss hat die MS Technologie GmbH ein positives Jahresergebnis nach HGB vor Ergebnisabführung von Mio. EUR 6,6 (Vorjahr: Mio. EUR 5,8). Mit einem Umsatz in Höhe von rund Mio. EUR 19 verzeichnet die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH mit ihrer nach wie vor in der Aufbauphase befindlichen bulgarischen Tochtergesellschaft trotz einer erneut abgeschwächten Konjunktur zum Jahresende einen leicht höheren Umsatz als noch im Vorjahr und schloss das abgelaufene Geschäftsjahr mit einem positiven Jahresergebnis nach HGB vor Ergebnisabführung von TEUR 136 (Vorjahr: Verlustübernahme TEUR -160) ab. 2.c. Lage des Unternehmens Sämtliche Zahlen sind nach den Vorschriften des HGB ermittelt. Ertragslage Nachfolgend werden die wesentlichen Kennzahlen der Ertragslage der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft gegenüber dem Vorjahr dargestellt und erläutert. scroll 1.1. bis 31.12.2018 1.1. bis 31.12.2017 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 941 100,0 970 100,0 -29 -3,0 Sonstige betriebliche Erträge 7 0,7 502 51,8 -495 -98,6 Materialaufwand 92 9,8 93 9,6 -1 -1,1 Personalaufwand 1.400 148,8 1.420 146,4 -20 -1,4 Sonstige betriebliche Aufwendungen 891 94,7 828 85,4 63 7,6 Ergebnisabführungsverträge (Saldo) 6.609 702,3 5.509 567,9 1.100 20,0 Abschreibungen auf Finanzanlagen 570 60,6 0,0 0,0 570 100,0 Betriebsergebnis (EBIT) 4.601 488,9 4.680 482,5 -79 -1,7 Zinsergebnis 937 99,6 653 67,3 284 43,5 Vorsteuerergebnis (EBT) 5.583 593,3 5.333 549,8 250 4,7 Ertragsteuern 592 62,9 508 52,4 84 16,5 Jahresergebnis (EAT) 4.991 530,4 4.825 497,4 166 3,4 Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Vorjahr in Höhe von TEUR 439 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens und im Vorjahr in Höhe von TEUR 54 Erträge aus der Zuschreibung auf den Beteiligungsansatz an der UMT United Mobility Technology AG. Der Materialaufwand, der zur Gänze aus Aufwendungen für bezogene Leistungen besteht (TEUR 92; Vorjahr: TEUR 93), hat sich im Geschäftsjahr in absoluten Zahlen sowie in Relation zu den Umsatzerlösen konstant entwickelt. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen resultieren in voller Höhe aus dem Bezug von Beratungsdienstleistungen der GCI Management Consulting GmbH, an der die Gesellschaft mit rund 20 % der Anteile beteiligt ist. Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr bei einem Personalstand von durchschnittlich zwei Mitarbeitern (Vorjahr: durchschnittlich zwei Mitarbeiter) plus zwei Vorständen konstant, was vor allem auf die neue Definition der variablen Vorstandsvergütungen für die beiden Vorstände auf Ebene der MS Industrie AG zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in absoluten Zahlen leicht gestiegen und haben sich in Relation zu den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen proportional leicht steigend entwickelt, was wiederum zum Teil auf verauslagte, externe Beratungskosten in Zusammenhang mit dem Verkauf einer strategisch nicht mehr notwendigen Beteiligung (Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld) im Geschäftsjahr zurückzuführen ist. Das Ergebnis aus Gewinnabführungsverträgen resultiert in Höhe von Mio. EUR 6,6 (Vorjahr: Mio. EUR 5,8) aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Tochtergesellschaft MS Technologie Group GmbH und in Höhe von Mio. EUR 0,1 (Vorjahr: Mio. EUR -0,2) aus der Gewinnübernahme (Vorjahr: Verlustübernahme) aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH im Rahmen der jeweils im Geschäftsjahr 2012 abgeschlossenen Gewinnabführungsverträge sowie in Höhe von Mio. EUR -0,1 (Vorjahr: Mio. EUR -0,1) aus der Verlustübernahme aus dem im Geschäftsjahr 2016 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag mit der GCI BridgeCapital GmbH. Im Geschäftsjahr errechnet sich daher ein positives Betriebsergebnis einschließlich vereinnahmter Gewinne bzw. übernommener Verluste aus Tochtergesellschaften (EBIT) in Höhe von Mio. EUR 4,6 (Vorjahr: Mio. EUR 4,7). Das Zinsergebnis beträgt per Saldo TEUR 937 (Vorjahr: TEUR 653) und hat sich damit gegenüber dem Vorjahr um TEUR 284 deutlich verbessert. Dieses Ergebnis resultiert vor allem aus den mit TEUR 955 (Vorjahr: TEUR 675) deutlich gestiegenen Nettozinserträgen aus Ausleihungen und Verrechnungskonten im Konzernverbund. Die Zinsaufwendungen aus Bankdarlehen sind mit TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 29) in etwa gleich hoch geblieben. Die Position Abschreibungen auf Finanzanlagen enthält in Höhe von TEUR 67 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der im Freiverkehr im "Entry Standard" der Deutsche Börse AG, Frankfurt, gehandelten, im Geschäftsjahr zur Gänze abgegangenen, Anteile an der UMT United Mobility Technology AG. Die Position enthält darüber hinaus in Höhe von TEUR 278 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der von der Gesellschaft gehaltenen Anteile (19,8 %) an der Prototech GmbH, Lustenau, Österreich, sowie in Höhe von TEUR 225 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der ausgereichten, langfristigen Darlehen an die Prototech GmbH. Das Vorsteuerergebnis (EBT) hat sich von TEUR 5.333 im Vorjahr auf TEUR 5.583 im aktuellen Geschäftsjahr leicht erhöht, was vor allem auf die höhere Ergebnisabführung der MS Technologie Group GmbH in 2018 zurückzuführen ist. Nach Ertragsteuern verbleibt ein Jahresüberschuss (EAT) in Höhe von TEUR 4.991 gegenüber einem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 4.825 im Vorjahr. Damit hat sich die Vorjahresprognose einer moderat positiven Ergebnisentwicklung im Geschäftsjahr erfüllt. Hauptgrund ist die höhere Ergebnisabführung der MS Technologie Group im Geschäftsjahr. Finanzlage Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Die finanzielle Flexibilität zu sichern, hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft. Diese Flexibilität wird erreicht durch eine breite Auswahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation der Investoren. Das Fälligkeitsprofil weist eine Streuung mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt. Darstellung und Analyse der Finanzlage Die finanzielle Entwicklung der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft stellt sich anhand einer Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) bei indirekter Ermittlung des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit im Wesentlichen wie folgt dar: scroll 2018 TEUR Vorjahr TEUR Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -860 455 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -1.241 3.407 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -551 -127 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -2.652 3.735 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 2.518 -1.217 Finanzmittelfonds am Ende der Periode -134 2.518 Im Vergleich zum Vorjahr verschlechterte sich der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit auf TEUR -860 (Vorjahr: TEUR 455). Dies ist im Wesentlichen auf das Ergebnis vor Ergebniszuweisung und Zinsen in Höhe von TEUR -2.008 (Vorjahr: TEUR -829) zurückzuführen. Analog wirkte sich der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 6.798 (Vorjahr: TEUR 3.586) aus. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit resultiert mit EUR 3.407 im Vorjahr im Wesentlichen aus dem Verkauf von Wertpapieren des Anlagevermögens. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit spiegelt die Netto-Mittelzuflüsse bzw. -abflüsse aus der Dividendenausschüttung aus dem Bilanzgewinn 2017 in 2018 (TEUR -897; Vorjahr: TEUR 0), dem Rückkauf der privat platzierten Inhaberschuldverschreibungen (TEUR -199; Vorjahr: TEUR 0) sowie aus der Aufnahme und Tilgung von Bankdarlehen (TEUR +620; Vorjahr: TEUR -100 sowie Zinsen (TEUR -75; Vorjahr: TEUR -86) wider. Der Finanzmittelfonds besteht aus den liquiden Mitteln (TEUR 9; Vorjahr: TEUR 2.518) und den Kontokorrentverbindlichkeiten (TEUR 143; Vorjahr: TEUR 0). Die nicht in Anspruch genommenen, unbefristeten Kontokorrentkreditlinien betragen zum Abschlussstichtag TEUR 1.057. Im Bedarfsfall kann die MS Industrie AG zudem auch die Liquidität der MS Technologie-Gruppe nutzen. Deren wesentliche Kreditverträge sind so strukturiert, dass die Liquidität dem gesamten MS Industrie-Konzern zur Verfügung gestellt werden kann. Zudem beziehen sich die einzuhaltenden Bilanz- und GuV-Kennzahlen (sog. "Financial Covenants") entsprechend auf den gesamten MS Industrie-Konzern. Vermögenslage Aus der folgenden Darstellung sind die wesentlichen Veränderungen der Vermögenslage der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft ersichtlich: AKTIVA scroll 31.12.2018 31.12.2017 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Anlagevermögen 42.333 64,1 41.375 68,5 958 2,3 Umlaufvermögen 23.679 35,9 19.032 31,5 4.647 24,4 Rechnungsabgrenzungsposten 10 0,0 25 0,0 -15 -60,0 Gesamte Aktiva 66.022 100,0 60.432 100,0 5.590 9,3 scroll PASSIVA 31.12.2018 31.12.2017 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Eigenkapital 61.319 92,9 57.176 94,6 4.143 7,2 Latente Steuern 124 0,2 0 0,0 124 > 100,0 Fremdkapital 4.579 6,9 3.256 5,4 1.323 40,6 Gesamte Passiva 66.022 100,0 60.432 100,0 5.590 9,3 Die Bilanzstruktur unserer Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert. Das Anlagevermögen ist im Geschäftsjahr trotz der Wertberichtigung von Beteiligungen und Ausleihungen des Anlagevermögens mit einem Buchwert von TEUR 570 um TEUR 958 auf TEUR 42.333 gestiegen. Der Anstieg ist in erster Linie auf die Übernahme von 19,9 % der Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld von der Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH für TEUR 853 im Geschäftsjahr zurückzuführen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen (TEUR 39.405; Vorjahr: TEUR 38.922) sind nahezu unverändert. Das Umlaufvermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 4.647 gestiegen. Hauptgrund ist der Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen aufgrund der Ergebnisabführungen 2018. In Relation zur Bilanzsumme ist der Anteil des Umlaufvermögens von rund 31,5 % auf rund 35,9 % ebenfalls leicht gestiegen. Die Veränderung des Eigenkapitals gegenüber dem 31. Dezember 2017 resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss 2018 in Höhe von TEUR 4.991 sowie aus der Ausschüttung der Dividende 2017 in Höhe von TEUR 897 aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 im Juli 2018 und dem Verkauf bzw. der Übertragung von in Vorjahren erworbenen eigenen Aktien (TEUR 48). Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Vorjahresvergleich mit rund TEUR 461 (Vorjahr: TEUR 500) vor allem auf Grund von Auszahlungen von im Vorjahr zurückgestellten Vorstandsboni im Geschäftsjahr entsprechend vermindert. Zum Bilanzstichtag existieren Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.443 (Vorjahr: TEUR 681) und Verbindlichkeiten aus privat platzierten Anleihen in Höhe von TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500), wovon sich Anleihen in Höhe von nominal TEUR 200 (Vorjahr: TEUR 0) im Eigenbestand befinden; davon mittel- und langfristig: TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500). Absolut ist das Fremdkapital im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Prozentual zur Bilanzsumme hat das Fremdkapital nunmehr einen Anteil von 6,9 % (Vorjahr: 5,4 %). Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur wirtschaftlichen Lage Das Geschäftsjahr 2018 ist in der MS Industrie AG als Einzelgesellschaft wie bereits das Geschäftsjahr 2017 geprägt durch die Konzentration auf das bestehende Beteiligungsportfolio in den drei Segmenten Antriebstechnik ("Powertrain Technology") und Ultraschalltechnik ("Ultrasonic Technology") sowie Dienstleistungen. Das Jahresergebnis hat sich leicht erhöht und die Vermögenslage ist unverändert zum Vorjahr mit einer leicht gesunkenen Eigenkapitalquote von 92,9 % (Vorjahr: 94,6 %) geordnet. Auch zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts ist die Finanzlage geordnet. Der Geschäftsverlauf des 1. Quartals 2019 verlief bei allen Tochtergesellschaften erwartungsgemäß. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die wirtschaftliche Lage der MS Industrie-Gruppe und damit auch der MS Industrie AG zum Bilanzstichtag zufriedenstellend ist. Dies wird durch die derzeit gute Auftragslage der Tochtergesellschaften im Konzernverbund untermauert. 2.d. Lage des Konzerns Sämtliche Zahlen sind nach den Vorschiften der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ermittelt. Ertragslage Hierunter werden die wesentlichen Kennzahlen der Ertragslage unseres Konzerns gegenüber dem Vorjahr dargestellt und erläutert. scroll 1.1. bis 31.12.2018 1.1. bis 31.12.2017 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % Umsatzerlöse 282.753 100,0 250.621 100,0 32.132 12,8 Sonstige betriebliche Erträge 4.148 1,5 5.582 2,2 -1.434 -25,7 Materialaufwand (inkl. Bestandsveränderungen) 150.577 53,3 132.239 52,8 18.338 13,9 Rohertrag 136.324 48,2 123.964 49,5 12.360 10,0 Personalaufwand 71.083 25,1 63.629 25,4 7.454 11,7 Wertminderungsaufwand (-)/ Ertrag (+) IFRS 9 467 0,17 Sonstiger Aufwand 42.927 15,2 38.309 15,3 4.618 12,1 Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 22.781 8,1 22.026 8,8 755 3,4 Abschreibungen 12.017 4,2 13.057 5,2 -1.040 -8,0 Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 10.764 3,8 8.969 3,6 1.795 20,0 Finanzergebnis -1.518 -0,5 -1.070 -0,4 -448 41,9 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 65 0,0 607 0,2 -542 -89,3 Konzernergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 9.311 3,3 8.506 3,4 805 9,5 Ertragsteuern (Aufwand) 2.163 0,8 1.546 0,6 617 39,9 Konzernergebnis vor Minderheitsanteilen (EAT) 7.148 2,5 6.960 2,8 188 2,7 Anteile anderer Gesellschafter am Konzernergebnis -42 0,0 -62 0,0 20 -32,3 Konzernergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) 7.190 2,5 7.022 2,8 168 2,4 In der aktuellen Berichtsperiode und im Vorjahr lagen keine substantiellen Sondereffekte vor, so dass von einer Bereinigung abgesehen werden konnte. Die externen Umsatzerlöse sind - nach einem leichten Anstieg um rund 6,3 % im Vorjahr - im Berichtszeitraum wieder deutlich um rund 12,8 % auf rund Mio. EUR 282,8 gestiegen. Damit hat sich die Vorjahresprognose einer leichten Umsatzsteigerung um rund 7,2 % auf rund Mio. EUR 270,0 deutlich übererfüllt. Dieser deutliche Umsatzanstieg ist vor allem auf das wie ursprünglich erwartet wieder stärkere US-Geschäft der MS Industrie-Gruppe und hier vor allem des Segments "Powertrain" zurückzuführen. Das im Vorjahr ebenfalls prognostizierte Umsatzwachstum des Subsegments "Powertrain - Elektro" mit damit einhergehendem positiven Jahresergebnis ließ sich ebenfalls realisieren. Der Umsatz der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH bewegte sich 2018 leicht über Vorjahresniveau. Geographisch zeigten sich bei der Umsatzentwicklung wieder deutliche Unterschiede: Während auf dem nach wie vor umsatzstärksten Markt, dem Inlandsmarkt, nur ein leichter Anstieg des industriellen Umsatzes in Höhe von rund 7,6 % zu verzeichnen war und der Export in die EU, den umsatzmäßig zweitstärksten Auslandsmarkt, im Berichtsjahr einen erneuten Anstieg um rund 33,6 % verzeichnete, betrug der Umsatzanstieg in der Region Nordamerika/Kanada, dem mit 38,5 % konsolidiertem Umsatzanteil unverändert umsatzstärksten Auslandsmarkt, rund 23,4 %. Die Umsätze enthalten vor allem die Umsatzerlöse der MS Technologie-Gruppe in Höhe von TEUR 263.629 (Vorjahr: TEUR 231.944). Daneben enthalten die Umsätze vor allem die Umsatzerlöse der Elektromotorenwerk Grünhain-Gruppe in Höhe von TEUR 18.990 (Vorjahr: TEUR 18.561). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und anderen abgegrenzten Verbindlichkeiten sowie andere periodenfremde Erträge in Höhe von insgesamt TEUR 1.112 (Vorjahr: TEUR 1.685) Darüber hinaus sind Wechselkursgewinne der MS Technologie-Gruppe in Höhe von TEUR 999 (Vorjahr: TEUR 2.086) enthalten. Die Rohertragsmarge (Umsatzerlöse inklusive Bestandsveränderungen und sonstiger betrieblicher Erträge abzüglich Materialaufwand) bezogen auf den Umsatzerlös beträgt im Geschäftsjahr 48,2 % (Vorjahr: 49,5 %). Der leichte Anstieg der Materialaufwandsquote auf 53,3 % (Vorjahr: 52,8 %) ist vor allem auf die folgenden Faktoren zurückzuführen: Im Segment "Powertrain Technology" kam es im Geschäftsjahr zu Veränderungen im Produktmix (Zunahme materialintensiver Produktgruppen). Der Personalaufwand erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr nahezu proportional zum Umsatz um rund 11,7 %, bei einem um rund 6,8 % gestiegenen durchschnittlichen Personalstand nach Köpfen von 1.224 festangestellten Mitarbeitern (ohne Leiharbeitskräfte und Auszubildende) (Vorjahr: 1.146 Mitarbeiter). Im Geschäftsjahr errechnet sich daher ein Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen sowie Wertberichtigungen (EBITDA) in Höhe von Mio. EUR 22,8 (Vorjahr: Mio. EUR 22,0). Damit hat sich die Vorjahresprognose eines leicht steigenden EBITDA 2018 für die Gesellschaft erfüllt. Hauptgrund hierfür ist die im Vorjahr bereits fest eingeplante Markterholung in den USA, die wieder zu einer verbesserten Fixkostenverteilung geführt hat. Die planmäßigen Abschreibungen sind im Geschäftsjahr von TEUR 13.057 auf TEUR 12.092 erwartungsgemäß um rund 7,4 % leicht gesunken. Nach der erfolgten, deutlichen Umsatzausweitung des Konzerns und nach gestiegenen Personalaufwendungen, gesunkenen Abschreibungen sowie deutlich gestiegenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergibt sich im Geschäftsjahr ein positives Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) in Höhe von Mio. EUR 10,8 (Vorjahr: Mio. EUR 9,0). Damit hat sich die Vorjahresprognose einer deutlichen Steigerung des EBIT 2018 erfüllt. Die EBIT-Marge bezogen auf den Umsatzerlös beträgt im Geschäftsjahr rund 3,8 % (Vorjahr: 3,6%). Die Gründe für die leicht höhere EBIT-Marge liegen, wie oben bereits beschrieben, in den unterproportional gestiegenen Fixkosten bei deutlich gestiegenen Umsatzerlösen. Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr per Saldo um rund 41,9 % verschlechtert. Der Hauptgrund hierfür ist die höhere Nettofinanzverschuldung der Gruppe. Im Finanzergebnis sind Finanzerträge in Höhe von TEUR 883 (Vorjahr: TEUR 995) und Finanzaufwendungen in Höhe von TEUR 2.401 (Vorjahr: TEUR 2.065) enthalten. Die Finanzerträge resultieren zum Teil in Höhe von TEUR 366 (Vorjahr: TEUR 427) aus der Marktbewertung von Finanzderivaten, insbesondere aus der Fair-Value-Bewertung von Zinssatzswaps. Die Finanzaufwendungen enthalten Mio. EUR 1,8 Finanzaufwand aus der MS Technologie-Gruppe (Vorjahr: Mio. EUR 1,7). Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen resultiert im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 212 (Vorjahr: TEUR 606) aus der "at-equity"-Bewertung der Beno Immobilien-Gruppe, Starnberg, in Höhe von TEUR -145 (Vorjahr: TEUR 59) aus der "at-equity"-Bewertung der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., China, sowie in Höhe von TEUR -2 (Vorjahr: TEUR -58) aus der "at-equity"-Bewertung der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien. Der Konzernjahresüberschuss vor Ertragsteuern (EBT) ist deutlich höher als im Vorjahr und beträgt Mio. EUR 9,3. Im Vorjahr erzielte der Konzern ein Vorsteuerergebnis in Höhe von Mio. EUR 8,5. Damit hat sich die Vorjahresprognose einer deutlichen Ergebnisverbesserung beim Vorsteuerergebnis bestätigt. Das Konzernjahresergebnis nach Minderheitsanteilen (EAT) beträgt Mio. EUR 7,1 (Vorjahr: Mio. EUR 7,0). Das EAT war dabei im Vorjahr in Höhe von rund Mio. EUR 0,8 durch die drastische Senkung der US-amerikanischen Unternehmenssteuer aufgrund der Steuerreform in den USA von 35 % auf 21 % positiv beeinflusst. Das gerundete Konzernjahresergebnis je Aktie ist im Vorjahresvergleich von EUR 0,23 je Aktie im Vorjahr auf EUR 0,24 je Aktie im Geschäftsjahr leicht gestiegen. Damit hat sich die Vorjahresprognose eines leicht verbesserten Konzernjahresergebnisses je Aktie aus dem laufenden Geschäft bestätigt. Finanzlage Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements Die finanzielle Flexibilität zu sichern hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie des Konzerns. Diese Flexibilität wird erreicht durch eine breite Auswahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation der Investoren bzw. Finanzinstitute. Das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten des Konzerns weist eine breite Streuung der Fälligkeiten mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt. Darstellung und Analyse der Finanzlage scroll 2018 TEUR 20178 TEUR Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 1.132 5.854 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -12.365 -3.317 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 5.816 -1.676 Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds -5.417 861 Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds 0 -367 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.389 895 Finanzmittelfonds am Ende der Periode -4.028 1.389 Der Rückgang des Finanzmittelfonds (liquide Mittel abzüglich Kontokorrentverbindlichkeiten) ist in erster Linie auf einen plangemäß negativen Cashflow aus Investitionstätigkeit zurückzuführen, der trotz des positiven Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit nicht kompensiert werden konnte. Die Vorjahresprognose einer leichten Verbesserung beim Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit hat sich nicht bestätigt. In dem gesunkenen Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit spiegelt sich der vor allem aufgrund von starkem Working Capital Aufbau in 2018 gesunkene, betriebliche Cashflow der MS Industrie-Gruppe im Geschäftsjahr wider. Im negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit spiegelt sich insbesondere die plangemäße Investitionstätigkeit der MS Industrie-Gruppe wider. Ein Teil der Investitionen des Geschäftsjahres erfolgte durch zum Investitionszeitpunkt nicht zahlungswirksames Finanzierungsleasing (Mio. EUR 3,0; Vorjahr: Mio. EUR 2,2), sowie Anzahlungen auf zwei neue "Rundtakter"-Maschinen in Höhe von rund Mio. EUR 3,5. Zum 31. Dezember 2018 beträgt der Bestand an liquiden Mitteln Mio. EUR 2,3 (Vorjahr: Mio. EUR 8,4). Zudem stehen freie Kontokorrentkreditlinien in Höhe von Mio. EUR 21,6 (Vorjahr: Mio. EUR 11,8) zur Verfügung und die kurzfristigen Vermögenswerte (Mio. EUR 96,2) übersteigen die kurzfristigen Schulden (Mio. EUR 61,7) zum Bilanzstichtag um Mio. EUR 34,5. Von den zum Abschlussstichtag bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von Mio. EUR 54,3 sind Mio. EUR 35,5 und von den offenen Kreditlinien in Höhe von Mio. EUR 21,6 sind Mio. EUR 13,5 mit sog. "Financial Covenants" versehen. Diesbezüglich verweisen wir auf den Abschnitt "Finanzierungsrisiken" in Kapitel 6. Chancen- und Risikobericht. 8 Die Vorjahres-Kapitalflussrechnung 2017 wurde in den Positionen "Cashflow aus der Investitionstätigkeit" um Mio. EUR -4,4 reduziert und "Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit" um Mio. EUR +4,4 erhöht (Anpassung nach IAS 8.49a). Wir verweisen auf Abschnitt 10 im Anhang zum Konzernabschluss Vermögenslage Aus der folgenden Darstellung sind die wesentlichen Veränderungen der Vermögenslage des Konzerns ersichtlich: scroll 31.12.2018 31.12.2017 Veränderungen TEUR % TEUR % TEUR % AKTIVA Latente Steueransprüche 208 0,1 86 0,1 122 >100,0 Übrige langfristige Vermögenswerte 74.682 43,7 72.103 47,2 2.579 3,6 Kurzfristige Vermögenswerte 96.180 56,2 80.520 52,7 15.660 19,4 Gesamte Aktiva 171.070 100,0 152.709 100,0 18.361 12,0 scroll 31.12.2018 31.12.2017 31.12.2018 TEUR % TEUR % TEUR % PASSIVA Eigenkapital und Minderheitsanteile 65.313 38,2 56.684 37,1 8.629 15,2 Latente Steuerverbindlichkeiten 1.706 1,0 922 0,6 784 85,0 Übriges Fremdkapital 104.051 60,8 95.103 62,3 8.948 9,4 Gesamte Passiva 171.070 100,0 152.709 100,0 18.361 12,0 Die langfristigen Vermögenswerte unseres Konzerns sind im Geschäftsjahr um rund 3,6 % gestiegen, haben sich im Verhältnis zur Bilanzsumme mit rund 43,7 % Anteil (Vorjahr: rund 47,2 %) jedoch nicht wesentlich verändert. Hauptgrund für den Anstieg der langfristigen Vermögenswerte im Geschäftsjahr sind im Wesentlichen die planmäßigen Investitionen des Geschäftsjahres. Dagegen stehen die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte sowie auf technische Anlagen und Maschinen sowie der Verkauf nicht mehr strategischer Beteiligungen wie z.B. der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld. Das ursprünglich geplante Investitionsvolumen 2018 lag in der MS Technologie-Gruppe bei insgesamt rund Mio. EUR 9,2, davon entfielen rund Mio. EUR 6,2 auf das Segment "Powertrain", Mio. EUR 2,6 auf das Segment "Ultrasonic" sowie Mio. EUR 0,4 auf das Segment "Dienstleistungen". Das tatsächliche Investitionsvolumen 2018 war höher und lag in der MS Technologie-Gruppe bei insgesamt rund Mio. EUR 14,8, davon entfielen rund Mio. EUR 7,6 auf das Segment "Powertrain", Mio. EUR 4,0 auf das Segment "Ultrasonic" sowie Mio. EUR 3,2 auf das Segment "Dienstleistungen". Hauptgrund für die Planabweichung beim Investitionsvolumen waren erforderliche Anzahlungen auf zwei neue "Rundtakter"-Maschinen in Höhe von insgesamt rund Mio. EUR 3,5. Die starke Zunahme der kurzfristigen Vermögenswerte um rund 19,4 % beruht bei gesunkenen liquiden Mitteln und unverändert hohen Vorratsbeständen vor allem auf der Zunahme der Forderungsbestände um insgesamt rund 60,9 %. Im Verhältnis zum Gesamtvermögen ist der prozentuale Anteil der kurzfristigen Vermögenswerte mit rund 56,2 % Anteil (Vorjahr: rund 52,7 %) zum Ende des Geschäftsjahres leicht gestiegen. Das "Net Working Capital" (Vorräte, Vertragsvermögenswerte und Kundenforderungen abzüglich Lieferantenverbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten) beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf Mio. EUR 73,2 (Vorjahr: Mio. EUR 54,4) und ist damit im Vorjahresvergleich um rund 34,5 % gestiegen. Das in absoluter Höhe gegenüber dem 31. Dezember 2017 um Mio. EUR 8,6 gestiegene Eigenkapital in Höhe von Mio. EUR 65,3 resultiert im Wesentlichen aus dem Konzerngesamtergebnis in Höhe von Mio. EUR 7,6 sowie aus den ergebnisneutralen IFRS 9- und IFRS 15-Erstanwendungseffekten zum 1. Januar 2018 in Höhe von Mio. EUR 1,9 (Vorjahr: Mio. EUR 0,0). Die Eigenkapitalquote im Konzern ist im Vergleich zum 31. Dezember 2017 leicht gestiegen und beträgt bei einer um 12,0% gestiegenen Bilanzsumme zum Bilanzstichtag rund 38,2 % (31. Dezember 2017: 37,1 %). Der Anstieg der Eigenkapitalquote ist ebenfalls vor allem auf das Konzerngesamtergebnis sowie auf die ergebnisneutralen IFRS 9- und IFRS 15-Erstanwendungseffekte zum 1. Januar 2018 in Höhe von Mio. EUR 1,9 (Vorjahr: Mio. EUR 0,0) zurückzuführen. Die Vorjahresprognose einer leichten Steigerung der Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr hat sich damit bestätigt. Das übrige Fremdkapital ist im Konzern um rund 9,4 % auf Mio. EUR 104,1 deutlich gestiegen. Damit hat sich die Vorjahresprognose einer Stabilisierung des Verschuldungsgrades im Geschäftsjahr bei einer um rund 12,0 % gestiegenen Bilanzsumme leider nicht bestätigt. Der Nettoverschuldungsgrad (definiert als Nettoverschuldung/Eigenkapital) des Konzerns ist von 64,2 % zum Jahresende 2017 auf nunmehr 79,7 % zum Ende des Geschäftsjahres gestiegen. Hierbei ermittelt sich der Nettoverschuldungsgrad in dem man die Schulden definiert als lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (ausgenommen Derivate und Finanzgarantien) abzüglich Zahlungsmittel und Guthaben bei Kreditinstituten in Relation zum Eigenkapital (gesamte Kapital und Rücklagen des Konzerns) in Beziehung setzt. zu den Nettoschulden. Die Minderheitsanteile betragen zum 31. Dezember 2018 TEUR -181 (Vorjahr: TEUR -139). Die Minderheitsanteile entfallen wie im Vorjahr zur Gänze auf das Tochterunternehmen der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH. Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung und zur wirtschaftlichen Lage des Konzerns Das Geschäftsjahr 2018 war unverändert geprägt durch die Konzentration auf die beiden Geschäftssegmente Antriebs- und Ultraschalltechnik ("Powertrain Technology" und "Ultrasonic Technology") und die weiteren Maßnahmen für den Abverkauf der strategisch nicht mehr relevanten Beteiligungen. Die Finanzlage kann Ende des Jahres 2018 und Anfang des Jahres 2019 - bei hohen frei verfügbaren Banklinien - unverändert als geordnet bezeichnet werden. Sämtliche Tochterunternehmen können ihren Zahlungsverpflichtungen aus dem laufenden Geschäftsbetrieb weiterhin gut nachkommen. Da im Geschäftsjahr wiederum ein positives Konzerngesamtergebnis erzielt werden konnte, ist das Eigenkapital einschließlich der Minderheitsanteile in absoluter Höhe gestiegen. Die Vermögenslage ist weiterhin bei einer leicht gestiegenen Eigenkapitalquote von 38,2% (Vorjahr: 37,1 %) als geordnet zu bezeichnen. Der operative Geschäftsverlauf des 1. Halbjahres 2019 entwickelte sich bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses 2018 bei allen operativen Tochtergesellschaften plangemäß, so dass auch zum Zeitpunkt der Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts 2018 die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geordnet ist. 3. Übernahmerelevante Angaben (§ 289a Abs. 1 HGB, § 315a Abs. 1 HGB) 3.a. Berichterstattung über die Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals der MS Industrie AG (§ 289a Abs. 1 Nr. 1 HGB, § 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB) Das Gezeichnete Kapital der MS Industrie AG setzt sich per 31. Dezember 2018 aus 30.000.000 (Vorjahr: 30.000.000) nennwertlosen Stammaktien (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zusammen. Die Gesellschaft ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien werden zum Bilanzstichtag im "General Standard" gehandelt. 3.b. Berichterstattung über Stimmrechtsbeschränkungen (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB, § 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB) Nach § 71b AktG stehen der Gesellschaft aus den 91.320 Stück eigenen Aktien (Stand: 31. Dezember 2018) keine Stimmrechte zu. Sonstige Beschränkungen i.S.v. § 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB sind dem Vorstand nicht bekannt. 3.c. Berichterstattung über direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der MS Industrie AG, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten (§ 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB, § 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB) Nach Maßgabe der von der Gesellschaft erhaltenen Mitteilungen waren zum Abschlussstichtag bzw. zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung die folgenden Personen und Gesellschaften direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der Stimmrechte an der MS Industrie AG beteiligt: ― MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen (21,07 %) ― MS ProActive Verwaltungs GmbH, Spaichingen (über MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen) (21,07 %) 3.d. Berichterstattung über die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung der MS Industrie AG über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderungen der Satzung (§ 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB, § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB) Satzungsänderungen sind nach den §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 133, 179 Abs. 1 und 2 AktG der Hauptversammlung vorbehalten. Nach § 14 der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes der MS Industrie AG ergeben sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 5 der Satzung. Die Satzung der MS Industrie AG enthält folgende Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands: "Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Auch dann, wenn das Grundkapital der Gesellschaft den Betrag von EUR 3.000.000 übersteigt, kann der Vorstand aus einer Person bestehen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt im Rahmen von Abs. 1 ihre Zahl. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. (...) Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf seiner Zustimmung. Mit den Mitgliedern des Vorstandes sind schriftliche Dienstverträge abzuschließen. Der Aufsichtsrat kann den Abschluss, die Änderung und Kündigung der Dienstverträge einem Aufsichtsratsausschuss übertragen." 3.e. Berichterstattung über die Befugnisse des Vorstands der MS Industrie AG, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen (§ 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB, § 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB) Der Vorstand ist durch eine Ermächtigung der Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 berechtigt, bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 1. Juli 2016, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen und hierbei das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: (1) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, soweit dies zur Vermeidung von Spitzenbeträgen erforderlich ist; oder (2) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung, und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet. Bei der Berechnung der 10 % des Grundkapitals ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert oder ausgegeben wurden oder auszugeben sind; oder (3) im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, soweit die Kapitalerhöhung zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, Patenten oder anderen gewerblichen Schutzrechten oder Lizenzrechten oder einer einen Betrieb bildenden Gesamtheit von Wirtschaftsgütern erfolgt. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe sowie die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2016/I festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2016/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2016/I anzupassen. Das Genehmigte Kapital 2016/I der MS Industrie AG beträgt zum Bilanzstichtag damit noch EUR 6.000.000,00 (31. Dezember 2017: EUR 6.000.000,00). Der Vorstand wurde ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 ermächtigt, bis zum 27. Juni 2022 eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zur Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 30.000.000 zu erwerben. Durch den Aktienrückkauf soll die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise für Aktienoptionsprogramme für Vorstände, Organe und Mitarbeiter der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen, den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie für die Vermeidung von Bezugsrechtsspitzen einzusetzen. Insgesamt können daher mit Stand der Aufstellung dieses Jahresabschlusses bis zu 3.000.000 Aktien von der Gesellschaft zurückgekauft werden. Zum Bilanzstichtag hält die MS Industrie AG 91.320 Stück eigene Aktien im Bestand, die alle in Vorjahren erworben wurden. Für die Angaben zu eigenen Aktien nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG wird gemäß § 315 Abs. 2 HGB auf den Konzernanhang verwiesen. 4. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB [ungeprüft] 4.a. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" nach § 161 AktG [ungeprüft] Die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex wurde, wie nachfolgend im Originalwortlaut dargestellt, am 25. Oktober 2018 abgegeben. Den Aktionären wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht: "Vorstand und Aufsichtsrat der MS Industrie AG, München, erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß der aktuellen Kodex-Fassung vom 7. Februar 2017 (veröffentlicht im amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 24. April 2017) seit Abgabe der letzten "Entsprechenserklärung" am 26. Oktober 2017 mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen in vollem Umfang entsprochen wurde: 3.8 Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. 3.10, Satz 1 Über die "Corporate Governance" sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten ("Corporate Governance Bericht") und diesen Bericht im Zusammenhang mit der "Erklärung zur Unternehmensführung" veröffentlichen. 4.1.3, Satz 2, Satz 3 Er [der Vorstand] soll [...] deren Grundzüge [der angemessenen, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Maßnahmen (Compliance Management System)] offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; . 4.2.2, Abs. 2, Satz 3 [...] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. 4.2.3, Abs. 2, Satz 3, Satz 4 [...] Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. [.]. 4.2.5, Abs. 3, Satz 1, Satz 2 Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden: ― die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, ― der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, ― bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr. Für diese Informationen sollen die als Anlage [zum DCGK] beigefügten Mustertabellen verwandt werden. 5.1.2, Abs. 1, Satz 2, Satz 4 [...] Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt ("Diversity") achten. [.] Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. 5.1.2, Abs. 2, Satz 3 [...] Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden. 5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. 5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, sowie der Compliance, befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. [.]. 5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. 5.4.1, Abs. 2 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt ("Diversity") angemessen berücksichtigen. 5.4.1, Abs. 4 Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im "Corporate Governance Bericht" veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. 5.4.1, Abs. 5, Satz 2 [...] Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden. 5.4.3, Satz 3 Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden. 5.4.6, Abs. 2, Satz 2 [...] Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. 7.1.2 [...] Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein. Den aktuellen Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" soll künftig mit Ausnahme folgender Punkte entsprochen werden: 3.8, Abs. 3 In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Begründung: Die Vereinbarung eines Selbstbehalts ist nach Auffassung der Gesellschaft nicht geplant, da sie nicht geeignet ist, die hohe Motivation sowie das hohe Verantwortungsbewusstsein zu verbessern, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. 3.10, Satz 1 Über die "Corporate Governance" sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten ("Corporate Governance Bericht") und diesen Bericht im Zusammenhang mit der "Erklärung zur Unternehmensführung" veröffentlichen. Begründung: Die jeweils aktuelle Fassung der "Entsprechenserklärung" zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wird regelmäßig auf den Internetseiten der Gesellschaft unter der folgenden Internet-Adresse: www.ms-industrie.de/cms/de/home_ms-industrie ag/investor_relations/corporate_governance/öffentlich zugänglich gemacht. Abweichungen zu den Empfehlungen der Regierungskommission in der Fassung vom 7. Februar 2017 wurden zuletzt in der "Entsprechenserklärung" vom 26. Oktober 2017 dargelegt und veröffentlicht. Zusätzlich wird im Anhang zum Jahresabschluss der Gesellschaft sowie im Konzernabschluss jährlich auf die fristgemäße Abgabe der "Entsprechenserklärung" verwiesen, die spätestens seit dem Jahresabschluss 2009 auch Bestandteil der sogenannten "Erklärung zur Unternehmensführung" nach § 289 f HGB ist. 4.1.3, Satz 2, Satz 3 Er [der Vorstand] soll [.] deren Grundzüge [der angemessenen, an der Risikolage des Unternehmens ausgerichteten Maßnahmen (Compliance Management System)] offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; ... Begründung: Eine Offenlegung der Grundzüge des Compliance Management Systems erscheint der Gesellschaft nicht sachgerecht, da sie Personen(-gruppen) oder Organisationen mit unlauteren, gesetzwidrigen oder kriminellen Absichten Hintertüren für dessen Umgehung öffnen könnte. Die Installierung eines sog. "Whistleblower"-Systems wiederum erscheint der Gesellschaft zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sachgerecht, da sie einerseits für einen mittelständischen Konzern mit einem zu hohen Umsetzungsaufwand behaftet wäre und andererseits nach Meinung von Vorstand und Aufsichtsrat zu einer "Kultur des Misstrauens" im Unternehmen führen könnte. 4.2.2, Abs. 2, Satz 3 [...] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die gegenwärtige, seit 1. Januar 2018 gültige Vorstandsvergütungsstruktur der gegenwärtigen Struktur der Gesellschaft und ihrer geplanten Entwicklung angemessen ist. Die Verantwortlichkeiten der einzelnen Mitglieder des Vorstands, die persönliche Leistung, die wirtschaftliche Situation und die Leistung des Konzerns und das Vergütungsniveau vergleichbarer Unternehmen werden als geeignetere und aussagekräftigere Maßstäbe für die Ermittlung der Vergütungshöhe angesehen. 4.2.3, Abs. 2, Satz 3, Satz 4 [...] Variable Vergütungsbestandteile haben grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage, die im Wesentlichen zukunftsbezogen sein soll. Sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen soll bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile Rechnung getragen werden. [...]. Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die gegenwärtige, seit 1. Januar 2018 gültige Vorstandsvergütungsstruktur der gegenwärtigen Struktur der Gesellschaft und ihrer geplanten Entwicklung angemessen ist. Eine Information der Aktionäre erfolgt über den gesetzlich vorgeschriebenen "Vergütungsbericht" im Jahresfinanzbericht. 4.2.5, Abs. 3, Satz 1, Satz 2 Ferner sollen im Vergütungsbericht für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden: ― die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, ― der Zufluss für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren, ― bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr. Für diese Informationen sollen die als Anlage [zum DCGK] beigefügten Mustertabellen verwandt werden. Begründung: Aufsichtsrat und Vorstand sind der Ansicht, dass die im Handelsgesetzbuch für Kapitalgesellschaften gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zur Organvergütung im Anhang des Jahresabschlusses und im Lagebericht zur Information der Aktionäre und der Öffentlichkeit angemessen sind. Die Information für die Aktionäre erfolgt über den gesetzlich vorgeschriebenen "Vergütungsbericht" sowie die Angaben im Anhang zum Jahresfinanzbericht. Darüber hinausgehende Informationen machen aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands die Entscheidungen des Aufsichtsrats nicht transparenter und dienen auch nicht der Erhöhung der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen für den Aufsichtsrat und für die breite Öffentlichkeit. 5.1.2, Abs. 1, Satz 2, Satz 4 [...] Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt ("Diversity") achten. [.] Er soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen. Begründung: Der Vorstand der MS Industrie AG besteht unverändert nur aus zwei Mitgliedern und weist trotz seiner unternehmerischen Erfahrung ein vergleichsweise niedriges Durchschnittsalter auf. Zum momentanen Zeitpunkt scheinen dem Aufsichtsrat und der Gesellschaft die spezielle Berücksichtigung von "Diversity" und eine langfristige Nachfolgeplanung nicht erforderlich zu sein. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen jedoch ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechterbezogenen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt ("Diversity") angemessen fördern. Bei der Besetzung der Positionen von Vorstandsmitgliedern legt der Aufsichtsrat allein Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation. Weitere Eigenschaften wie das Geschlecht, ethnische oder vergleichbare nationale Zugehörigkeit waren und sind für diese Entscheidung deshalb ohne Bedeutung. 5.1.2, Abs. 2, Satz 3 [...] Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden. Begründung: Der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt des aktuell bestellten Vorstands und die aktuellen Fachdiskussionen hierzu machen deutlich, dass Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder per se keinen Nutzen für ein Unternehmen stiften, da die Fähigkeit, das Unternehmen erfolgreich zu führen, nicht generell bei Erreichen eines bestimmten Alters entfällt. Insbesondere auch angesichts der demografischen Entwicklung stehen Altersgrenzen daher im Widerspruch zu dem generellen Interesse der Gesellschaft, ihre Organe bestmöglich zu besetzen. Eine starre Altersgrenze könnte sich auch diskriminierend auswirken. Die Gesellschaft erachtet diese Empfehlung des Kodex daher nicht für sinnvoll. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2012 (Aktenzeichen II ZR 163/10) zur Anwendung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das ein Altersdiskriminierungsverbot enthält, auf einen GmbH-Geschäftsführer sehen wir im Übrigen auch rechtliche Unsicherheiten bei der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder. 5.3.1 Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse. Begründung: Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht derzeit unverändert nur aus drei Mitgliedern. Die Bildung von Ausschüssen wird bei dieser Größenordnung vom Aufsichtsrat daher nicht als sinnvoll erachtet. 5.3.2 Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss einrichten, der sich - soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist - insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, sowie der Compliance, befasst. Der Prüfungsausschuss legt dem Aufsichtsrat eine begründete Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, die in den Fällen der Ausschreibung des Prüfungsmandats mindestens zwei Kandidaten umfasst. Der Prüfungsausschuss überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und befasst sich darüber hinaus mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen, mit der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. [...]. Begründung: Siehe 5.3.1. Fragen der Rechnungslegung, des Risiko-Management-Systems sowie die Bestimmung der Prüfungsschwerpunkte, der "Key Audit Matters", die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers sowie von ihm zusätzlich erbrachter Leistungen, die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und Fragen der Honorarvereinbarung sollen weiterhin dem Gesamtorgan vorbehalten bleiben. Um ihrer Verantwortung für diese wesentlichen Aufgaben gerecht zu werden, beabsichtigen die Mitglieder des Aufsichtsrats auch künftig hieran unmittelbar mitzuwirken. Neben der jährlich stattfindenden Bilanzsitzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Gegenwart der Wirtschaftsprüfer, auf der die Abschlüsse des Konzerns und der Aktiengesellschaft eingehend erörtert werden, besteht für alle Aufsichtsratsmitglieder die Möglichkeit, sich zuvor intensiv über Prüfungsinhalte und -ergebnisse zu informieren und sowohl Fragen zu stellen als auch Anregungen zu geben. Es wird aber darauf geachtet, dass mindestens ein Aufsichtsratsmitglied über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen, internen Kontrollverfahren und Compliance verfügt. 5.3.3 Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern geeignete Kandidaten benennt. Begründung: Siehe 5.3.1. Aufgrund der derzeitigen Größe des Aufsichtsrats halten Vorstand und Aufsichtsrat die Einrichtung eines Nominierungsausschusses für nicht erforderlich. 5.4.1, Abs. 2 Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Für seine Zusammensetzung soll er im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt ("Diversity") angemessen berücksichtigen. Begründung: Siehe insbesondere 5.1.2, Abs. 1, 5.1.2, Abs. 2 und 5.3.1. Ein im Vorhinein fixiertes Kompetenzprofil und eine im Vorhinein fixierte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint der Gesellschaft nicht sachgerecht. Ankeraktionäre können z.B. ein legitimes Interesse an personeller Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats haben. Der Aufsichtsrat ist zudem der Ansicht, dass eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Einzelfall im Interesse des Unternehmens und der jeweils Wahlberechtigten liegen kann, was durch eine pauschale Regelgrenze nicht berücksichtigt würde. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss sich am Unternehmensinteresse ausrichten und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Folglich kommt es grundsätzlich und vorrangig auf die Qualifikation des Einzelnen an. Der Aufsichtsrat wird bei der Beratung seiner Vorschläge an die zuständigen Wahlgremien die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Kodex-Nummer 5.4.2 berücksichtigen. Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, beschränkt sich der Aufsichtsrat dabei aber auf die Verfolgung von Mindestzielgrößen für den Anteil von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern und verzichtet insbesondere auf eine Altersgrenze und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer. 5.4.1, Abs. 4 Vorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen diese Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Der Stand der Umsetzung soll im "Corporate Governance Bericht" veröffentlicht werden. Dieser soll auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren. Begründung: Siehe insbesondere 5.4.1, Abs. 2. Im Übrigen ist die Hauptversammlung aufgrund der aktienrechtlichen Kompetenzordnung bei den Wahlen zum Aufsichtsrat weder an die vom Aufsichtsrat benannten Besetzungsziele noch an die von ihm unterbreiteten Wahlvorschläge gebunden. 5.4.1, Abs. 5, Satz 2 [...] Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] soll ein Lebenslauf beigefügt werden, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser soll durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens veröffentlicht werden. Begründung: Dem Kandidatenvorschlag [des Aufsichtsrats zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder] wird ein Lebenslauf beigefügt, der über relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen Auskunft gibt; dieser wird durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt. Eine jährliche Aktualisierung und permanente Veröffentlichung der Lebensläufe aller Aufsichtsratsmitglieder sowie einer Übersicht über alle "wesentlichen Tätigkeiten" neben dem Aufsichtsratsmandat auf der Webseite des Unternehmens ist nach Ansicht der Gesellschaft aber nicht sachgerecht, zumal die weiteren Aufsichtsratsmandate der Aufsichtsratsmitglieder bereits jährlich im Jahres- und im Konzernabschluss veröffentlicht werden. 5.4.3, Satz 3 Kandidatenvorschläge für den Aufsichtsratsvorsitz sollen den Aktionären bekannt gegeben werden. Begründung: Diese Empfehlung entspricht nicht der im Aktiengesetz festgelegten Kompetenzverteilung; die Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden obliegt nach dem Gesetz allein dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann die Eignung der Kandidaten auch am besten einschätzen. Eine vorherige Bekanntgabe der Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz ist nach Ansicht der Gesellschaft insbesondere vor diesem Hintergrund nicht sachgerecht. 5.4.6, Abs. 2, Satz 2 [...] Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein. Begründung: Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass mit der gegenwärtigen, seit 1. Januar 2010 gültigen Aufsichtsratsvergütungsstruktur die Verantwortung des Aufsichtsrats für die Unternehmensentwicklung angemessen zum Ausdruck kommt. Die Vergütung der Aufsichtsräte beinhaltet einen variablen bzw. erfolgsabhängigen Bestandteil, der sich nach dem Ergebnis nach Steuern des Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr richtet. Die Ertragskraft ist maßgeblich für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens. Dies soll sich bei der Bemessung der Vergütung widerspiegeln. Eine Information der Aktionäre erfolgt über den ausführlichen, gesetzeskonformen, Vergütungsbericht im Jahresfinanzbericht. 7.1.2 [...] Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sollen binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen sollen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums, öffentlich zugänglich sein. Begründung: Die Gesellschaft ist seit Veröffentlichung ihrer letzten "Corporate Governance-Entsprechenserklärung" am 26. Oktober 2017 allen gesetzlichen Veröffentlichungspflichten für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb der seit Umsetzung des "TUG" ("Transparenzrichtlinienüberleitungsgesetz") im Jahre 2007 für mittelständische Unternehmen ohnehin knapp bemessenen, gesetzlichen Veröffentlichungsfristen nachgekommen. Aufgrund der erforderlichen zeitlichen Abläufe für eine sorgfältige Erstellung von (IFRS-)Abschlüssen und Unternehmensberichten können frühzeitigere Veröffentlichungstermine derzeit noch nicht verbindlich dargestellt werden. Die Gesellschaft ist aber unverändert bemüht, den für die Veröffentlichung von Konzernabschlüssen und Zwischenberichten benötigten Zeitraum auf ein unbedingt notwendiges Minimum zu verkürzen. 4.b. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat (§ 289f Abs. 2 Nr. 3 HGB und § 315d HGB) [ungeprüft] Nach § 5 der Satzung der MS Industrie AG bestellt der Aufsichtsrat die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll (laut Satzung mindestens ein Mitglied), ob es einen Vorsitzenden geben soll, benennt diese und beschließt, ob ein stellvertretender Vorsitzender bestellt werden soll. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte enthält. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf seiner Zustimmung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats entscheidet, ob die Vorstandsmitglieder an den Sitzungen des Aufsichtsrats teilnehmen sollen. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Seit dem Börsengang 2001 hat sich ein aus zwei Mitgliedern bestehender Vorstand bewährt. Der Vorstand nimmt in der Regel an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, soweit der Aufsichtsrat nicht etwas anderes bestimmt, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. In Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden werden die Agenda-Punkte den Mitgliedern des Aufsichtsrats in der Regel zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich mitgeteilt, eine ausführliche schriftliche Unterlage erhält der Aufsichtsrat vor oder in seiner Sitzung. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird nur in besonderen Fällen Gebrauch gemacht. Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht unverändert aus drei Mitgliedern; Ausschüsse wurden keine gebildet. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands im Geschäftsjahr 2018 regelmäßig überwacht, kontrolliert und beratend begleitet. In alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand der MS Industrie AG hat den Aufsichtsrat während des Berichtszeitraumes vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 laufend, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung und der strategischen Weiterentwicklung, über die Lage und Geschäftsentwicklung des Unternehmens und des Konzerns sowie die Entwicklung der Ertragslage und der Liquidität einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements unterrichtet. Grundsätzliche Fragen der Geschäftspolitik haben der Vorstand und der Aufsichtsrat in gemeinsamen Sitzungen eingehend erörtert. Abweichungen bei den einzelnen Tochtergesellschaften im jeweiligen Geschäftsverlauf, von den jeweiligen Jahresplanungen und Zielen, wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und mit dem Aufsichtsrat diskutiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und insbesondere der Vorsitzende standen auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und wurden über die Entwicklung der Geschäftslage der Gesellschaft und des Konzerns und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Der Aufsichtsrat erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrates schriftlich in seinem Bericht an die Aktionäre sowie ergänzend der Aufsichtsratsvorsitzende mündlich vor der Hauptversammlung. 4.c. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken (§ 289f Abs. 2 Nr. 2 HGB und § 315d HGB) [ungeprüft] Die Strukturen der Unternehmensleitung und -überwachung der MS Industrie AG sowie des MS Industrie Konzerns stellen sich wie folgt dar: Aktionäre und Hauptversammlung Unsere Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die ordentliche jährliche Hauptversammlung der MS Industrie AG findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem: Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Bilanzgewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). Aufsichtsrat Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2010 eine Geschäftsordnung gegeben. Bei Abstimmung zählt im Falle eines Gleichstands die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden doppelt. Ausnahmen sind Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsordnung von Aufsichtsrat oder Vorstand. Hinsichtlich dieser Willenserklärungen ist Einstimmigkeit der Stimmabgabe des Aufsichtsrates erforderlich. Vorstand Der Vorstand - als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft - führt die Geschäfte des Unternehmens und des Konzerns und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens und des Konzerns gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung des Unternehmens und des Konzerns, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Der Vorstand ist seit Oktober 2010 an eine Geschäftsordnung gebunden, die ihm vom Aufsichtsrat vorgegeben ist. Transparenz Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei der MS Industrie AG und für den MS Industrie Konzern einen hohen Stellenwert. Die externe Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der MS Industrie AG und des MS Industrie Konzerns erfolgt im Geschäftsbericht, im Halbjahresbericht und in den freiwilligen Quartalsmitteilungen. Des Weiteren werden Informationen über Pressemitteilungen ("Corporate News") beziehungsweise "Ad-hoc"-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen und Mitteilungen sind im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter "Investor Relations" einsehbar. Die MS Industrie AG hat das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß Artikel 18 "Marktmissbrauchsverordnung" angelegt. Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert. Rechnungslegung und Abschlussprüfung Der Jahresabschluss wird nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der Konzernabschluss seit dem Geschäftsjahr 2000 nach den jeweils aktuell gültigen IFRS-Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Außerdem wird der zusammengefasste Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Nach Aufstellung durch den Vorstand werden der Jahres- und der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht vom Abschlussprüfer geprüft und diese Abschlüsse sowie die Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der Jahresfinanzbericht wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen innerhalb von vier Monaten nach dem Geschäftsjahresende veröffentlicht. Der Abschlussprüfer berichtet über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Fragestellungen und Vorkommnisse, die sich während der Abschlussprüfung ergeben, an den Aufsichtsratsvorsitzenden oder an den gesamten Aufsichtsrat. Steuerungsgrößen und Kontrollsystem In der MS Industrie AG und im MS Industrie-Konzern sind die strategischen Ziele mit wertorientierten Kennzahlen hinterlegt. Die wichtigsten Größen sind im Abschnitt 1. b. dargestellt. Der Konzern unterhält keine eigene Revisionsabteilung. Innerhalb der jeweiligen Geschäftsbereiche wird die reguläre Kontrollfunktion vor allem durch die jeweiligen Controlling-Abteilungen der Geschäftsbereiche übernommen. 4.d. Festlegungen im Zusammenhang mit der Frauenförderung (§ 289f Abs. 2 Nr. 4 HGB und § 315d HGB) [ungeprüft] Der Aufsichtsrat der MS Industrie AG hat mit Beschluss vom 21. September 2015 für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand eine Zielgröße von jeweils mindestens 30 % festgelegt. Die Zielgrößen sollten für Vorstand und Aufsichtsrat getrennt bis zum 30. Juni 2017 erreicht werden. Nachdem vor dem 1. Januar 2016 bestehende Aufsichtsratsmandate bis zum Ende der Laufzeit (das heißt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr der Gesellschaft entscheidet) unberührt bleiben, war die Einhaltung der vorstehend genannten Frist für den Aufsichtsrat von vorne herein unwahrscheinlich. Der Vorstand der MS Industrie AG hat am 21. September 2015 zudem folgenden Beschluss gefasst: Der Vorstand der MS Industrie AG ist der Auffassung, dass keine Führungsebenen unterhalb des Vorstandes der Gesellschaft bestehen. Die Gesellschaft fungiert als reine Holdinggesellschaft und verfügt neben den Vorstandsmitgliedern nur über eine geringe Anzahl von Mitarbeitern, die hauptsächlich im administrativen Bereich tätig sind. Die Führungsebenen unterhalb des Vorstands im MS Industrie Konzern stellen daher bereits die Geschäftsführungen der operativen Tochtergesellschaften dar. Sollten bei der Gesellschaft zukünftig Führungsebenen eingerichtet werden, legt der Vorstand der Gesellschaft eine Zielgröße von 10 % für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes fest. Diese Zielgrößen sollen bereits mit einer möglichen Einführung von Führungsebenen erreicht werden. 4.e. Diversitätsstrategie (§ 289f Abs. 2 Nr. 6 HGB und § 315d HGB) [ungeprüft] Der Vorstand der MS Industrie AG besteht unverändert nur aus zwei Mitgliedern und weist trotz seiner unternehmerischen Erfahrung ein vergleichsweise niedriges Durchschnittsalter auf. Zum momentanen Zeitpunkt scheinen dem Aufsichtsrat und der Gesellschaft die spezielle Berücksichtigung von "Diversität" und eine langfristige Nachfolgeplanung nicht erforderlich zu sein. Aufsichtsrat und Vorstand begrüßen jedoch ausdrücklich alle Bestrebungen, die einer geschlechterbezogenen wie auch jeder anderen Form von Diskriminierung entgegenwirken und die Vielfalt ("Diversität") angemessen fördern. Bei der Besetzung der Positionen von Vorstandsmitgliedern legt der Aufsichtsrat allein Wert auf die besondere Kompetenz und Qualifikation. Weitere Eigenschaften wie das Geschlecht, ethnische, oder vergleichbare nationale Zugehörigkeit waren und sind für diese Entscheidung deshalb ohne Bedeutung. Der vergleichsweise niedrige Altersdurchschnitt des aktuell bestellten Vorstands und die aktuellen Fachdiskussionen hierzu machen deutlich, dass Altersgrenzen für Vorstandsmitglieder "per se" keinen Nutzen für ein Unternehmen stiften, da die Fähigkeit, ein Unternehmen erfolgreich zu führen, nicht generell bei Erreichen eines bestimmten Alters entfällt. Insbesondere auch angesichts der demografischen Entwicklung, stehen Altersgrenzen daher im Widerspruch zu dem generellen Interesse der Gesellschaft, ihre Organe bestmöglich zu besetzen. Eine starre Altersgrenze könnte sich auch diskriminierend auswirken. Die Gesellschaft erachtet diese Empfehlung des "Deutschen Corporate Governance Kodex" in seiner derzeitigen Fassung daher nicht für sinnvoll. Mit Blick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2012 (Aktenzeichen II ZR 163/10) zur Anwendung des "Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes", das ein Altersdiskriminierungsverbot enthält, auf einen GmbH-Geschäftsführer, sehen wir im Übrigen auch rechtliche Unsicherheiten bei der Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder. Ein im Vorhinein fixiertes Kompetenzprofil und eine im Vorhinein fixierte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat erscheint der Gesellschaft ebenfalls nicht sachgerecht. Ankeraktionäre können z.B. ein legitimes Interesse an personeller Kontinuität in der Besetzung des Aufsichtsrats haben. Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind zudem der Ansicht, dass eine längere Zugehörigkeit einzelner Aufsichtsratsmitglieder im Einzelfall im Interesse des Unternehmens und der jeweils Wahlberechtigten liegen kann, was durch eine pauschale Regelgrenze nicht berücksichtigt würde. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats muss sich am Unternehmensinteresse ausrichten und die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Folglich kommt es grundsätzlich und vorrangig auf die Qualifikation des Einzelnen an. Der Aufsichtsrat wird bei der Beratung seiner Vorschläge an die zuständigen Wahlgremien die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder berücksichtigen. Um im Unternehmensinteresse die Auswahl geeigneter Kandidaten nicht pauschal einzuschränken, beschränkt sich der Aufsichtsrat dabei aber auf die Verfolgung von Mindestzielgrößen für den Anteil von weiblichen Aufsichtsratsmitgliedern und verzichtet insbesondere auf eine Altersgrenze und auf eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer. 5. Berichterstattung über die Grundzüge des Vergütungssystems der MS Industrie AG für den Vorstand und den Aufsichtsrat (§ 289a Abs. 2 HGB und § 315a Abs. 2 HGB) Die beiden Vorstände der MS Industrie AG, Herr Dr. Andreas Aufschnaiter und Herr Armin Distel, erhielten im Geschäftsjahr 2018 jeweils ein Fixgehalt in gleicher Höhe. Auf Ebene der MS Industrie AG besteht darüber hinaus Anspruch auf einen erfolgsabhängigen Bonus (Tantieme), dessen Höhe bei beiden Vorständen vom Konzernnachsteuerergebnis ("EAT") abhängig ist (Tantieme 1). Die Tantieme 1 kann nicht negativ werden und ist nicht auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Aufsichtsrat ist darüber hinaus frei, besondere Leistungen des Vorstands nach vom Aufsichtsrat einstimmig im Voraus festzulegenden, objektiven Kriterien (z.B. überdurchschnittliche Entwicklung des Aktienkurses der Gesellschaft, Überschreitung des internen Konzernjahresbudgets) durch eine weitere qualitative Erfolgskomponente (Tantieme 2) zu honorieren oder die Tantieme 1 (wegen Sondereinflüssen) zu kürzen. Die Tantieme 2 ist für jeden Vorstand auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt. Die finale Feststellung der erfolgsabhängigen Vergütung für den Vorstand erfolgt durch den Aufsichtsrat auf Basis des Jahres- und Konzern-Abschlusses der MS Industrie AG. Zusätzlich erhalten beide Vorstände Zuschüsse zur privaten Altersvorsorge in Form von Zahlungen zur freiwilligen Rentenversicherung sowie Herr Armin Distel darüber hinaus in Form von Zahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Aufwandsentschädigung, die durch die Hauptversammlung festgesetzt wird. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner einen Ersatz aller Auslagen sowie einen Ersatz der etwa auf ihre Vergütung und Auslagen entfallenden Umsatzsteuer. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner eine aufwandsbezogene Vergütung in Höhe von EUR 1,00 je im Zusammenhang mit ihrer Aufsichtsratstätigkeit gefahrenen Kilometer. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine am jährlichen Unternehmenserfolg orientierte Vergütungskomponente ("variable Vergütung") in Form einer Ergebnisbeteiligung in Höhe von 0,2 % des Konzernjahresüberschusses nach Steuern des MS Industrie-Konzerns. Die variable Vergütung ist je Aufsichtsratsmitglied auf jährlich maximal TEUR 10 begrenzt; für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats erfolgt die Begrenzung auf maximal TEUR 15. 6. Chancen- und Risikobericht Die Hauptbestandteile des Risikomanagementprozesses des MS Industrie-Konzerns lassen sich allgemein zusammengefasst wie folgt darstellen: Alternativ können die Gliederung und Zusammenhänge der Hauptbestandteile des Risikomanagementprozesses des Konzerns in ihrer Ablaufreihenfolge auch wie folgt zusammengefasst werden: ― Risikoanalyse und -beurteilung ― Risikoidentifikation ― Risikosteuerung ― Risikoüberwachung Die Verantwortung für das konzernweite Risikomanagementsystem liegt direkt beim Sprecher des Vorstands. Der Vorstand bewertet die Gesamtrisikolage und berichtet hierzu regelmäßig und umfassend an den Aufsichtsrat. Wesentlicher Teil des Risikomanagements der MS Industrie AG als Holding ist das zentrale Beteiligungscontrolling. Hierzu ist ein monatliches, finanzwirtschaftliches Berichtswesen der Tochterunternehmen eingerichtet, das bei Bedarf um kurzfristige Berichte ergänzt wird. Über Beiratstätigkeiten und einen regelmäßigen Austausch mit den Geschäftsführern der Tochterunternehmen wird der Vorstand zudem über aktuelle und geplante, operative und strategische Entwicklungen unterrichtet. Ein zentrales Cash-Management des Konzerns besteht nicht. Durch die unterjährige Pflicht aller Konzerngesellschaften, monatlich ihre nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederten Geschäftszahlen auf HGB-Basis in einem standardisierten Reporting-Format an die Konzernholding zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen zeitnah erkannt, und es wird die Möglichkeit eröffnet, zeitnah zu reagieren. Die Risikosteuerung der Mehrheitsbeteiligungen erfolgt durch eine individuelle und intensive Betreuung der Beteiligungen, die eine zeitnahe Beurteilung aller wesentlichen betriebswirtschaftlichen Daten des Beteiligungsunternehmens beinhaltet. Die Beurteilung umfasst die Kriterien bilanzielle Verhältnisse, Umsatz-, Ergebnis- und Auftragsentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, Liquidität und Qualität der laufenden Berichterstattung. In die Beurteilung der einzelnen Kriterien fließen neben einer Auswertung der jeweiligen bilanziellen Situation der Unternehmen auch die Informationen aus der laufenden Berichterstattung bezüglich der Engagements ein. Dabei werden zur Kontrolle und Überwachung der Entwicklung der Beteiligungsunternehmen Geschäftsführungs- bzw. Beiratsmandate übernommen. Zusätzlich erfolgt eine laufende Beurteilung der Beteiligungen auf der Basis monatlicher Management-Reports und von Zwischenabschlüssen auf Quartalsbasis. Die Risikosteuerung der verbleibenden Minderheitsbeteiligungen erfolgt in der Regel über die Auswertung der externen Finanzberichterstattung bzw. die Analyse der Marktentwicklung. Das Risikomanagement der Tochterunternehmen erfolgt weitestgehend eigenverantwortlich. Bei der Identifikation der Risiken und der Erarbeitung von Gegenmaßnahmen arbeiten der Vorstand, die Geschäftsführung der jeweiligen Tochtergesellschaft und Zentralfunktionen wie das Konzerncontrolling jedoch eng zusammen. Der MS Industrie-Konzern hat im Geschäftsjahr 2009 zur regelmäßigen Überwachung und Einschätzung möglicher Risiken zunächst nur auf Ebene der Holding und seit 2012 auf Ebene der MS Technologie-Gruppe sowie seit 2013 auf Ebene der "EMGR" und seit 2014 zusätzlich auch auf Ebene des Teilkonzerns MS-Industries USA, sowie seit 2016 zusätzlich auch auf Ebene der Tochtergesellschaft MS Powertec GmbH, eine sogenannte "Risk Map" eingeführt und aktualisiert diese seither regelmäßig im Rahmen von jährlichen internen Workshops (zuletzt im Zeitraum Dezember 2018) unter der Leitung des Vorstands und der lokalen Geschäftsführung. Im Geschäftsjahr 2017 wurde nach der in 2016 erfolgten Firmenaufspaltung der vormaligen MS Spaichingen GmbH die "Risk Map" erstmals separat für die beiden Tochtergesellschaften MS Powertrain Technologie GmbH und MS Ultraschall Technologie GmbH erstellt. Ziel des Risikomanagementsystems der MS Industrie AG ist es, alle für den Konzern wesentlichen Risiken zu erfassen, zu kategorisieren und zu überwachen und damit zu einer besseren Steuerung und Kontrolle der Unternehmensrisiken, durch Risikovermeidung, Risikominderung, Risikotransfer oder Risikoakzeptanz, beizutragen. Das Risikomanagementsystem selbst wird hinsichtlich seiner Effizienz und Angemessenheit laufend an sich ergebende neue Anforderungen angepasst und optimiert. In 2016 galt dies insbesondere für die Risikogrößenklassen der Dimension "Auswirkungen auf das Unternehmen", die hinsichtlich ihrer finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen und auf den Konzern an die in den letzten Jahren gestiegene Unternehmensgröße angepasst wurden. Die Klassen der "Eintrittswahrscheinlichkeiten" hingegen blieben in 2018 und im Vorjahr sowie in 2016 unverändert. Der Konzern ist ständig bestrebt, die potenzielle Eintrittswahrscheinlichkeit der einzeln erfassten Risiken beziehungsweise deren potenzielle Auswirkungen (soweit möglich und sinnvoll) zu minimieren und durch Absicherungsgeschäfte oder durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzudecken. So sind bei Tochtergesellschaften die Risiken aus einer Veränderung der Zinsstrukturkurve bei variabel verzinslichen Bankverbindlichkeiten teilweise durch Derivate abgesichert. Die einzelnen Risiken werden, wie nachfolgend graphisch dargestellt, einzeln identifiziert und gemäß Ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren potenziellen Auswirkungen auf die MS Industrie AG und den MS Industrie-Konzern neu bewertet. Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Charakter für die MS Industrie AG aufweisen, werden die Risiken gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bezogen auf die Geschäftsziele, das Ansehen, die Finanz- und Ertragslage und die Cashflows des Konzerns als "sehr hoch", "hoch", "mittel" oder "gering" eingestuft. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Gemäß dieser Einteilung definieren wir ein Risiko mit einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit als eines, das im Durchschnitt maximal alle fünf Jahre auftritt und ein Risiko mit einer großen Eintrittswahrscheinlichkeit als eines, das mit hoher Wahrscheinlichkeit innerhalb eines Jahres auftritt. Die Kategorien "Auswirkungen auf das Unternehmen" bedeuten im Detail hinsichtlich der Auswirkung wie folgt: "Gering" entspricht einer Schadenshöhe bis zu maximal TEUR 500, "Mittel" entspricht einer Schadenshöhe zwischen TEUR 500 und TEUR 2.500, "Groß" entspricht einer Schadenshöhe zwischen TEUR 2.500 und TEUR 5.000, "Sehr groß" entspricht einer Schadenshöhe über TEUR 5.000. In der folgenden Grafik wird Unternehmen synonym mit Konzern verwendet: Die jeweils identifizierten Risiken werden dabei auf Ebene der Gesellschaft und auf Konzernebene in den nachstehenden drei Kategorien eingeordnet und im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Auswirkungen auf die MS Industrie AG und den MS Industrie-Konzern neu bewertet. ― Allgemeine externe Risiken ― Allgemeine interne Risiken ― Finanzwirtschaftliche Risiken Leistungswirtschaftliche Risiken werden wie im Vorjahr nur auf Ebene der Tochtergesellschaften betrachtet. Auf Ebene der MS Technologie-Gruppe einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in Deutschland und in den USA sowie in Brasilien und auf Ebene der "EMGR" einschließlich ihrer Tochtergesellschaften in Deutschland und in Bulgarien werden die identifizierten Risiken in den nachstehenden drei Kategorien eingeordnet und im Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeiten und potenziellen Auswirkungen auf die MS Technologie-Gruppe und die EMGR und damit auf den MS Industrie-Konzern neu bewertet. ― Unternehmensbezogene Risiken ― Branchenbezogene Risiken ― Rechtliche Risiken Risiken, deren potenzielle Auswirkungen auf die MS Industrie AG und den MS Industrie-Konzern als groß bis sehr groß und deren Eintrittswahrscheinlichkeit gleichzeitig als mittel bis groß beurteilt wurden, unterliegen dabei einer besonderen Aufmerksamkeit des Vorstands. Gleichzeitig wird für jedes Risiko auf jeder Beurteilungsebene der aktuelle Risikotrend in drei Stufen ermittelt, nämlich: "Wie wird die zeitliche Entwicklung des identifizierten Risikos eingeschätzt". "Steigend" bedeutet hierbei: Das identifizierte Risiko wird in Zukunft eine größere Rolle spielen, ggf. muss die Bewertung überarbeitet werden. "Konstant" bedeutet: Das identifizierte Risiko wird im Zeitablauf als unverändert eingeschätzt. "Fallend" bedeutet: Das identifizierte Risiko wird in Zukunft eine weniger wichtige Rolle spielen, ggf. muss die Bewertung überarbeitet werden. Dieser rein qualitative Faktor hat keinen Einfluss auf die Berechnung der (Gesamt-)Risikostruktur des Konzerns. Die Risiken werden in der nachstehenden Gliederung stärker aggregiert, als sie zur operativen und strategischen Unternehmenssteuerung verwendet werden. Wenn nicht anders beschrieben, betreffen alle beschriebenen Risiken in unterschiedlichem Ausmaß sämtliche Unternehmenssegmente (Industriebeteiligungen und Dienstleistungen). Der MS Industrie-Konzern unterliegt - direkt oder indirekt - den folgenden Risiken: ― Risiken im Rahmen der eigenen Wertschöpfung ― Risiken aus Beteiligungen ― Risiken aus Lieferanten- und Kundenbeziehungen ― Personalrisiken ― Finanzierungsrisiken ― Externe Risiken ― Risiken aus Forschung und Entwicklung ― EDV-Risiken ― Risiken aus der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage ― Marktrisiken ― Rechtliche Risiken / Compliance Risiken ― Risiken aus Patenten und Vertragsmanagement Die Gesamtrisikostruktur hat sich im Berichtsjahr tendenziell weiter positiv verändert. In Bezug auf die Gesamtzahl aller identifizierten Risiken lagen für die MS Industrie AG und den MS Industrie-Konzern zusammen die Risiken des Bereichs "Sehr hohes Risiko" zum Jahresende bei 0 % (Vorjahr: 0 %), die Risiken des Bereichs "Hohes Risiko" bei 19,4 % (Vorjahr: 18,8 %) und die Risiken im Bereich "Mittleres Risiko" bei 19,9 % (Vorjahr: 19,9 %). Die Risiken des Bereichs "Geringes Risiko" lagen bei 60,7 % (Vorjahr: 61,3 %). Bestandsgefährdende Risiken bestehen derzeit nicht. Obwohl der Konzern in seiner derzeitigen Ausgestaltung in der Vergangenheit erfolgreich am Markt agieren konnte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Profitabilität zukünftig nicht unerheblichen Schwankungen unterliegt. Die Erträge des Konzerns können aufgrund folgender, nicht abschließend aufgezählter Faktoren schwanken: verringerte Möglichkeit des Unternehmens, qualifiziertes Personal einzustellen, Zunahme des Wettbewerbs, Änderungen der Strategie des Konzerns, finanzielle Leistungsfähigkeit der Kunden, Änderungen in der Gesetzgebung, die sich auf die Wettbewerbsbedingungen des Konzerns auswirken können, Wechselkursschwankungen sowie allgemeine wirtschaftliche Faktoren. Die Umsatzerlöse unseres Konzerns können nur schwer prognostiziert werden, da der Auftragseingang für neue Projekte hinsichtlich des Umfangs, des Ertragsvolumens und des Zeitpunktes nur sehr schwer geplant werden kann. Unser Konzern könnte deshalb möglicherweise, trotz teilweise variabler Personalkosten, seine Kostenstruktur insgesamt nicht zeitnah genug anpassen, um einen unerwarteten Umsatzrückgang auszugleichen. Ein etwaiger wesentlicher Mindererlös aufgrund der oben genannten, aber auch anderer Einflussfaktoren könnte sich daher nachteilig auf die Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken. In Phasen stark schwankender Aktienmärkte kann es in Einzelfällen schwierig sein, den Verkauf von nicht strategischen Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen. Durch die langjährige Erfahrung der MS Industrie AG mit den verschiedensten Exit-Kanälen sollte es aber trotzdem weiterhin möglich sein, alternative Wege für Beteiligungsverkäufe zu finden. Im Folgenden wird auf die Einschätzung der in der obigen Übersicht genannten Risiken im Detail eingegangen: Risiken im Rahmen der eigenen Wertschöpfung Der Vorstand subsumiert hierunter im Wesentlichen: a) Risiken, die aus der Komplexität der Wertschöpfungsstruktur resultieren, b) Risiken aus Produktionsausfällen aufgrund von möglichen Unglücksfällen (Brand etc.) bzw. aufgrund von Umzug. Weiter werden hier c) Risiken aus mangelnder Rohstoff- und Fertigteilequalität subsumiert. Ausmaß und Wahrscheinlichkeit von Risiko a) Komplexität der Wertschöpfungsstruktur werden trotz des in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Produktionsvolumens sowohl im Bereich "Powertrain" als auch im Bereich "Ultrasonic" bei konstanter Entwicklung überwiegend als gering eingeschätzt. Die Komplexität ist weitgehend unverändert und konstant auf branchenüblichem Niveau. Das Risiko b) Produktionsausfälle aufgrund von möglichen Unglücksfällen wird von der Auswirkung her ebenfalls überwiegend als gering, von der Eintrittswahrscheinlichkeit her jedoch überwiegend konstant im mittleren Bereich eingestuft. Dem Eintreten von Arbeitsunfällen versucht der Konzern so weit wie möglich vorzubeugen, nicht zuletzt durch regelmäßige Schulungen. Sofern sich dennoch Unfälle ereignen, werden Ursache und Hergang genauestens untersucht und die bestehenden Standards entsprechend angepasst, um ein gleichbleibend hohes Absicherungsniveau zu gewährleisten. Der Brand von Betriebsstätten stellt ein zwar vergleichsweise geringes, aber grundsätzlich nicht auszuschließendes Risiko dar. Ein brandbedingt längerfristiger Ausfall eines Werks birgt neben dem Risiko von Personenschäden die Gefahr beträchtlicher Sachschäden und hoher Kosten für die Wiederbeschaffung von Anlagen. Lieferunterbrechungen an die Kunden können allerdings weitgehend ausgeschlossen werden, da der Konzern über seinen internationalen Produktionsverbund in der Lage ist, entfallende Kapazitäten durch Fertigung an anderen Standorten des Konzerns auszugleichen bzw. vorübergehend zu verlagern. Den möglichen finanziellen Auswirkungen durch Brandschäden beugt der Konzern bereits im Vorfeld über entsprechende Brandschutzversicherungen vor. Das permanente Risiko c) aus mangelnder Rohstoff- und Fertigteilequalität wird von der Auswirkung her überwiegend als groß und von der Eintrittswahrscheinlichkeit her im geringen bis mittleren Bereich eingestuft. Gründe hierfür sind neben der genormten Rohstoffqualität und Qualitätssicherungsverträgen, das über die letzten Jahre gestiegene, durchschnittliche Absatzvolumen, vor allem im Bereich "Powertrain" und die hohe Zahl an "Single Source"-Verträgen. Risiken aus Beteiligungen und assoziierten Unternehmen Im Rahmen von Werthaltigkeitstests könnte es erforderlich werden, Abschreibungen auf Beteiligungen und assoziierte Unternehmen vorzunehmen, die das Konzernjahresergebnis belasten. Das Risiko aus der Wertminderung einer Beteiligung oder eines assoziierten Unternehmens wird zwar mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit, jedoch konstant mit potentiell sehr großer Auswirkung auf den Konzern beurteilt. Der Konzern führt im Vorfeld von Akquisitionen generell umfangreiche Due-Diligence-Audits durch und prüft die Projekte zusätzlich mit Hilfe von internen und/oder externen Expertenteams. Finanzielle Planungen und technische Angaben werden eingehend auf ihre Plausibilität geprüft, im Detail analysiert und bewertet. Risiken aus Lieferanten- und Kundenbeziehungen Der Vorstand subsumiert hierunter im Wesentlichen: a) Risiken, die aus der Abhängigkeit von Lieferanten oder Kunden resultieren, b) Risiken aus Lieferantenauswahl, sowie c) Risiken aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen und d) Forderungsausfallrisiken. Im Rahmen der Risikobewertung verfolgt der Konzern neben der Entwicklung der Materialpreise auch die Materialverfügbarkeit. Um Risiken in Bezug auf Engpässe oder Lieferausfälle so weit wie möglich einzugrenzen, setzt der Konzern auf langfristige und partnerschaftliche Kooperationen mit seinen Lieferanten. Um dem Risiko von produktionsbedingten Unterbrechungen oder Ausfällen infolge von Störungen in der Lieferantenkette entgegenzuwirken, verfolgt der Konzern soweit möglich eine "Mehrlieferantenstrategie": Für wesentliche Materialien und Zukaufteile sind stets mindestens zwei Lieferanten qualifiziert und freigegeben. Mittlere und kleinere Lieferanten werden hinsichtlich Lieferqualität, Finanzstärke, Liquidität und Versicherungsschutz besonders intensiv überprüft, sofern nicht ohnehin als sogenannte "Setzlieferanten" vom Kunden vorgegeben. Die Abhängigkeit von Lieferanten wird dennoch unverändert vom Vorstand als bedeutendes operatives Risiko mit mittlerer Eintrittswahrscheinlichkeit und im Schnitt potentiell großer Auswirkung bei konstanter Tendenz gesehen. Das Risiko von Insolvenzen, insbesondere von kleineren, nicht international aufgestellten Unternehmen der Zulieferbranche, ist im Rahmen der weiterhin voranschreitenden Konsolidierung auch zukünftig nicht auszuschließen. Im Geschäftsjahr 2018 entfielen unverändert ca. 28,6 % bzw. 29,7 % (Vorjahr: ca. 27,6 % bzw. 31,3 %) der konsolidierten Umsatzerlöse des MS Industrie-Konzerns auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden. Diese Tatsache wird von der MS Industrie AG zumindest mit mittelfristig konstanter Tendenz als hohes Risiko eingestuft. Der MS IndustrieKonzern ist bei den Hauptabsatzträgern im Segment Antriebstechnik ("Powertrain Technology") jedoch nach wie vor mit längerfristigen Lieferverträgen ausgestattet. Bei diesen Kunden liegen längerfristige (bis 2023) laufende Lieferverträge mit "Single-Source"-Vorbehalt vor. Durch die schlanke und flexible Unternehmensstruktur ist der Konzern zudem in der Lage, Auslastungsschwankungen weitgehend abzufedern. Dies wird ermöglicht durch einen sinnvollen Bestand an temporären Mitarbeitern sowie eine hochflexible Fertigungsstruktur, die in der Lage ist, die gegebene Volatilität der Märkte sinnvoll auszugleichen. Zur weiteren Minimierung des Risikos der Abhängigkeit von Kunden ist der Konzern unverändert bestrebt, den Absatz-Bereich weiter zu diversifizieren und langfristig um automobilfremde Absatzmärkte zu erweitern. Außerdem wurde im Geschäftsjahr 2019 nach dem Bilanzstichtag die Fertigung der Ventiltriebsysteme für den DaimlerWeltmotor am US-Standort Webberville / Michigan durch die MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen an eine ausländische Unternehmensgruppe veräußert. Der Übergang der betroffenen rechtlichen US-Einheiten ist plangemäß Anfang April 2019 erfolgt. Mit dieser strategischen Maßnahme reduziert sich der Jahresumsatz der MS Industrie-Gruppe um rund Mio. EUR 80, gleichzeitig sinkt die Abhängigkeit von dem weltweiten Großkunden Daimler, der selbstverständlich weiterhin in Europa in gewohnter Qualität und Zuverlässigkeit, sowohl im Hinblick auf den Weltmotor, als auch eine Reihe von anderen Bauteilen und Komponenten im Segment Powertrain beliefert wird. Die MS Industrie-Gruppe bleibt jedoch weiterhin in den USA präsent und wird die Geschäftsaktivitäten vor Ort - gerade auch im Zusammenhang mit der Vermarktung der Ultraschall-Schweißmaschinen im gesamten nordamerikanischen Markt - systematisch weiter ausbauen. Obwohl den Risiken aus der Nichteinhaltung von Lieferterminen weiterhin mit zunehmendem internationalen Einkauf begegnet wird, wird dieses Risiko vor allem aufgrund seiner großen Auswirkungen und großer Eintrittswahrscheinlichkeit unverändert mit konstanter Tendenz als hoch eingestuft. Dies gilt ebenfalls für das Forderungsausfallrisiko, das zwar aufgrund der Kundenstruktur als gering wahrscheinlich aber mit potentiell hoher Auswirkung eingestuft wird. Im Segment "Ultrasonic" ist das Forderungsausfallrisiko im Vergleich zum Bereich "Powertrain" von der Wahrscheinlichkeit her tendenziell als höher einzustufen, jedoch aufgrund der hohen Kundenanzahl auch deutlich diversifizierter. Historisch gesehen sind die Ausfallraten extrem niedrig. Personalrisiken Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) Risiken, die aus begrenzten Personalkapazitäten resultieren, b) Risiken aus der Abhängigkeit von Schlüsselpersonen, sowie c) Risiken aus fehlendem qualifizierten Nachwuchs. Als Technologiekonzern ist die MS Industrie-Gruppe in besonderer Weise auf das Engagement und die Erfahrung ihrer Mitarbeiter angewiesen. Da sie wichtige Know-how-Träger für das Unternehmen darstellen, ist der MS Industrie-Konzern stets darum bemüht, das Risiko von Wissensverlust durch Personalabwanderung bei der Stammbelegschaft möglichst gering zu halten. Aus diesem Grund werden die wesentlichen Personen über Zielvereinbarungen an den Ergebnissen der von ihnen verantworteten Geschäftseinheiten beteiligt bzw. langfristig an das Unternehmen gebunden. Spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten werden außerdem nicht bei einzelnen Mitarbeitern vereint, sondern breit innerhalb der jeweiligen Teams gestreut. Durch die Schaffung eines sozial ausgewogenen und motivierenden Arbeitsumfeldes soll die Fluktuationsquote auf einem Niveau im mittleren einstelligen Prozentbereich gehalten werden. Des Weiteren konnten im Geschäftsjahr vor allem in der MS Technologie-Gruppe diverse Schlüsselstellen neu besetzt werden, so dass hier das Risiko als mittel und die Risikotendenz als konstant beurteilt werden kann. Die Altersstruktur innerhalb der Belegschaft weist ein relativ ausgewogenes Verhältnis auf - rund 47 % der Mitarbeiter sind zwischen 30 und 50 Jahre alt, rund 18 % sind jünger als 30 Jahre. Das Überalterungsrisiko ist daher nur in begrenztem Maße vorhanden. Aufgrund der derzeitigen Vollbeschäftigung (dies gilt insbesondere auch für den US-amerikanischen Standort), des damit einhergehenden Personalwettbewerbs und des allgemeinen demografischen Wandels wird es für den Konzern jedoch tendenziell schwieriger, qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen. Um dieser steigenden Risikoentwicklung proaktiv zu begegnen, präsentiert sich die MS Industrie-Gruppe auf Hochschul-Karrieremessen als attraktiver Arbeitgeber für Absolventen und spricht Hoch- und Fachhochschüler durch Vergabe von Praktika sowie Abschlussarbeiten an. Außerdem bildet der Konzern zur Sicherung des Nachwuchses eine hohe Anzahl junger Menschen in technischen und kaufmännischen Berufen aus. Um qualifizierte Fach und Führungskräfte langfristig an die Konzernunternehmen zu binden, bietet die MS Industrie-Gruppe duale Studienplätze, Schulungsmaßnahmen und Programme zur individuellen Weiterentwicklung an. Risiken, die aus begrenzten Personalkapazitäten resultieren, werden derzeit von Ausmaß und Wahrscheinlichkeit her als überwiegend gering eingeschätzt. Finanzierungsrisiken Hierunter werden subsumiert: a) das strategische Finanzierungsrisiko, b) Risiken aus der Abhängigkeit von Banken, sowie c) Zinsänderungsrisiken aus Anschlussfinanzierungen. Die Kreditvergabepraxis der Banken gestaltet sich seit der Finanzkrise angesichts verschärfter Eigenkapitalrichtlinien restriktiver. Gleichzeitig erfordern das geplante organische Unternehmenswachstum und die Entwicklung neuer Technologien hohe Investitionen, sodass der Finanzierungsbedarf des Konzerns generell kontinuierlich steigt. Sollten die Ratingagenturen das Risikoprofil der Automobilindustrie allgemein schlechter einstufen, würde sich dies tendenziell negativ auf die Kreditkonditionen für die Branche und letztlich auch für den MS Industrie-Konzern auswirken. Angesichts dieser Rahmenbedingungen ist das strategische Finanzierungsrisiko latent vorhanden - trotz unverändert extrem niedriger Marktzinsen. Das Zinsänderungsrisiko aus Anschlussfinanzierungen c) wird mittelfristig als eher gering mit konstanter bis fallender Tendenz eingestuft. Der MS Industrie-Konzern hat sich im Rahmen von laufenden Kreditverträgen über Mio. EUR 49,0 mit folgenden Fristigkeiten: scroll Kreditlinie zum 31.12.2018 Mio. EUR davon in Anspruch genommen Mio. EUR davon verfügbar Mio. EUR Langfristig (> 1 Jahr) 17,9 17,9 0,0 Kurzfristig (< 1 Jahr) 31,1 17,6 13,5 49,0 35,5 13,5 gegenüber verschiedenen Banken zur Einhaltung von zwei verschiedenen, teilweise kombinierten Bilanz- und GuV-Kennzahlen (Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldungsgrad), zu den jeweiligen Bilanzstichtagen verpflichtet (sog. "Financial Covenants"). Diese Kennzahlen wurden 2018 eingehalten. Auf der Basis ihrer Unternehmensplanung geht die MS Industrie AG zudem davon aus, die Kennzahlen bei zunehmender Entschuldung auch während der gesamten Laufzeit der Kredite einhalten zu können. Der Verkauf der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan führt zu einer leichten Verringerung der Bilanzsumme bei gleichzeitig deutlicher Steigerung des Eigenkapitals aus dem zu erwartenden positiven Entkonsolidierungseffekt und damit zu einer deutlichen Steigerung der Eigenkapitalquote bei gleichzeitiger Reduktion der Nettoverschuldung im Konzern. In der der Folge werden wesentlich geringere Risiken bezogen auf die Einhaltung von Kennzahlen aus Covenants erwartet. Die Banken sind grundsätzlich berechtigt, die Kredite fristlos zu kündigen, sofern die Einhaltung der Finanzkennzahlen nicht nachgewiesen wird, wobei der Vorstand davon ausgeht, dass selbst bei einer möglichen Nichteinhaltung der Kennzahlen es zu keinen fristlosen Kündigungen kommen würde. Für den MS Industrie-Konzern stellt sich die Refinanzierungsfähigkeit mit einer Eigenkapitalquote von 38,2 % (Vorjahr: 37,1%) und einem Verschuldungsfaktor (Nettoverschuldung im Verhältnis zum bereinigten EBITDA) von 3,2 (Vorjahr: 2,9) unverändert als unkritisch dar. Zudem stehen dem Konzern noch freie Kreditlinien in Höhe von Mio. EUR 21,5 (Vorjahr: Mio. EUR 11,8) zur Verfügung. Unmittelbare Risiken, die die Finanzierung von geplanten Projekten gefährden oder dazu führen könnten, dass Fälligkeiten nicht bedient werden können, sind nicht erkennbar. Bestandsgefährdende Finanzierungsrisiken sind nach heutigem Stand auszuschließen. Das strategische Finanzierungsrisiko und die Risiken aus der Abhängigkeit von Banken werden aufgrund der sehr großen Auswirkungen dennoch als hoch beurteilt, auch wenn der Zeithorizont bezüglich dieser beiden Risiken eher langfristig ist und damit im niedrigen Risikobereich liegt. Externe Risiken Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) das Rohstoffpreisrisiko, b) Energiepreisrisiken, c) das bilanzielle und liquiditätswirksame Wechselkursrisiko sowie d) das Standortrisiko USA, Brasilien, China und Bulgarien. Die Materialkosten stellen den größten Aufwandsposten für den Konzern dar. Ihrer Entwicklung kommt daher eine maßgebliche Rolle zu. Das Rohstoffpreisrisiko besteht mit einer konstanten bis steigenden Tendenz überwiegend im Segment "Ultrasonic" mit eher mittlerer Wahrscheinlichkeit und geringer Auswirkung, da im Segment "Powertrain", mit eher geringer Wahrscheinlichkeit und geringer Auswirkung, durch die Kunden überwiegend entsprechende Kompensationen über Materialteuerungszuschläge erfolgen. Die im MS Industrie-Konzern vorwiegend eingesetzten Rohstoffe umfassen legierte Edelstähle, Aluminium und Kupfer. Generell ist der Konzern darum bemüht, möglichst langfristige Abschlüsse mit seinen Rohstofflieferanten auszuhandeln. Zusätzliche Bezugsmengen werden zu den jeweils gültigen Marktpreisen beschafft. Um potenziellen Materialpreissteigerungen entgegenzusteuern, arbeitet MS Industrie fortlaufend an optimierten Produktdesigns, Verbesserungen der Fertigungsprozesse sowie an der Qualifikation neuer Lieferanten. Teilweise vereinbart der Konzern mit den Kunden Preisgleitklauseln. Ist dies nicht der Fall, müssen Preissteigerungen, die den Kalkulationspreis überschreiten, an die Kunden weitergegeben werden. Hier besteht das Risiko, dass die höheren Kosten nicht vollständig oder erst mit zeitlichem Verzug weitergereicht werden können. Das Energiepreisrisiko wird aktuell als eher gering eingeschätzt. Hauptgründe sind die rollierende, quartalsweise Preisabsicherung über die Strombörse und die Blockheizkraftwerke an den deutschen Standorten Zittau und Trossingen. Die Geldpolitik der großen Notenbanken sowie die Divergenz der konjunkturellen Entwicklung einzelner Regionen haben im langfristigen Vergleich zu deutlich erhöhten Schwankungen der Wechselkurse geführt. Dies gilt für die Euro-Wechselkursrelation zum US-Dollar (USD) genauso wie zu den meisten Währungen der Schwellenmärkte. Für den MS IndustrieKonzern sind die Währungsrisiken aus Transaktionen im Branchenvergleich begrenzt. Kosten und Umsatzerlöse fallen in nahezu allen Absatzregionen zum Großteil in der gleichen Währung an ("Natural-Hedging"). Währungsrisiken ergeben sich zudem bei der Umrechnung der Umsätze, Erträge und Aufwendungen vor allem der US-amerikanischen Tochtergesellschaften in die Konzernwährung Euro. Die Veränderungen der durchschnittlichen Wechselkurse können sich daher entsprechend erhöhend bzw. senkend auf Umsatz und Ergebnis des Konzerns auswirken. Wechselkursveränderungen, die im Wesentlichen aus der Finanzierung der Konzerngesellschaften durch die Muttergesellschaft sowie aus der Bewertung von ausstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten resultieren, schlagen sich auch im Finanzergebnis und im sonstigen betrieblichen Ergebnis nieder. Das bilanzielle Wechselkursrisiko wird aufgrund von rein lokaler, externer Finanzierung bei den US-Gesellschaften konstant als mittel eingeschätzt. Das liquiditätswirksame Wechselkursrisiko wird jedoch, trotz des in 2019 erfolgten Verkaufs der Sparte "Ventiltriebsysteme" im Hinblick auf den zukünftigen Ausgleich von Wechselkursrisiken vor allem aufgrund der wachsenden Wertschöpfung im Segment "Ultrasonic" in den USA konstant als hoch eingeschätzt. Durch den Verkauf der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan verringert sich kurz- bis mittelfristig die Geschäftstätigkeit in den USA und damit auch das Wechselkursrisiko. Das aggregierte Standortrisiko an den Auslandsstandorten USA, Brasilien, China und Bulgarien wird mit überwiegend konstanter bis fallender Tendenz (Ausnahme: USA mit steigender Tendenz), aufgrund seiner potentiellen Auswirkung jedoch als hoch eingeschätzt. Die mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Ende 2017 umgesetzten Steuerreform in den USA sind derzeit noch schwierig einzuschätzen. Das Risiko aus den nach dem "at-equity"-Ansatz bewerteten Beteiligungen in Brasilien und China wird dabei aus Konzernsicht als derzeit nicht materiell betrachtet. Risiken aus Forschung und Entwicklung Ein nachhaltiges Ausbleiben von Produktinnovationen wäre für den Konzern langfristig ein existenzbedrohendes Risiko. Kurz- bis mittelfristig wird dieses Risiko aufgrund der fortlaufend hohen Anzahl an Innovationen als gering erachtet. Für die meisten Geschäftsbereiche des Konzerns bestehen gute Voraussetzungen, um das vorhandene Material- und Verfahrens-Know-how gezielt zur Ergänzung bzw. Erweiterung des Leistungsspektrums einzusetzen. Da dies bereits ausführlich im "Forschungs- und Entwicklungs-Bericht" (siehe Punkt 1.e. oben) beschrieben ist, soll hier als Beispiel die in 2016 im Segment "Ultrasonic" vorgestellte neue Serienmaschine genügen. Sämtliche Geschäftsbereiche des Konzerns arbeiten proaktiv daran, über die Erweiterung ihres Produktportfolios organisches Wachstum zu generieren. EDV-Risiken Hierunter werden subsumiert: a) das EDV-Ausfallrisiko ohne externe kriminelle Einwirkung, b) "Cyber-Crime"-Risiken. Beide Risiken werden derzeit in der Gesamteinschätzung überwiegend als mittelschwere Risiken erachtet ("Cyber-Crime"-Risiken jedoch mit steigender Tendenz). Die Hauptgründe für diese Einschätzung sind: Die Risiken sind über Versicherungspolicen entsprechend abgedeckt und es sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen vorhanden, um die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses zu minimieren. Im digitalen Zeitalter sieht sich die IT-Infrastruktur eines Unternehmens jedoch ständig potentiellen, externen Gefahren wie Cyber-Kriminalität und Hacker-Angriffen ausgesetzt. Die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten ist ein sehr kostbares Gut, dessen Schutz eine zunehmende Anzahl an präventiven und korrektiven Maßnahmen erfordert. Der Ausfall von IT-Systemen und Softwarelösungen kann zu spürbaren Prozessverzögerungen führen - angefangen bei der Auftragsabwicklung über die laufende Produktion bis hin zur Lieferkette -. Dies hätte massive negative Effekte zur Folge, die sich sowohl auf den Umsatz als auch auf die Kosten auswirken können. Der Konzern trägt seit jeher Sorge dafür, dass diese Risiken auf ein Minimum reduziert bleiben. Besonders sensible Daten, die in erster Linie für die produktiven Abläufe von Relevanz sind, werden stets doppelt gespeichert bzw. es werden redundante Systeme genutzt. Durch die Schaffung von zusätzlichen Backup-Systemen oder Überbrückungslösungen werden potenzielle Risiken bei konkreten Projekten oder Prozessen so weit wie möglich ausgeschlossen. Der Zugriff von Mitarbeitern auf vertrauliche Daten erfolgt mittels skalierbarer Zugangsrechte. Aktuelle Sicherheitssoftware-Lösungen tragen dazu bei, unberechtigte Zugriffe zu verhindern. Risiken aus der allgemeinen Finanz- und Wirtschaftslage Das Risiko aus allgemeinen Finanz- und Wirtschaftskrisen wird mit konstanter bis steigender Tendenz vor allem aufgrund seiner möglichen Auswirkungen derzeit als hoch eingeschätzt. Risiken hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung bestehen nach derzeitiger Einschätzung z.B. aufgrund der rapiden Wachstumsverlangsamung in China und der aktuellen Rezession in weiten Teilen Südamerikas. Der britische und russische Fahrzeugmarkt ist für den MS Industrie-Konzern unwesentlich. Insgesamt wird eine negative Entwicklung der Weltkonjunktur auch unter Berücksichtigung der nachlassenden Dynamik in China, der Rezession in weiten Teilen Lateinamerikas sowie der latenten Schwäche in Japan derzeit jedoch als eher unwahrscheinlich eingestuft. Der Internationale Währungsfonds (IWF) geht für das Jahr 2019 von einem Wachstum der Weltwirtschaft um 3,7 % aus. Ein tiefgreifender Einbruch der Fahrzeugproduktion - ähnlich der Krise in den Jahren 2008/09 - ist aus heutiger Sicht nicht sehr wahrscheinlich. Der MS Industrie-Konzern berücksichtigt konjunkturelle Risiken bereits bei der Planung in angemessenem Umfang. Bei der Budgeterstellung wird das jeweilige makroökonomische Szenario prinzipiell vorsichtig ausgelegt. (Kurzfristige) politische Entscheidungen der nationalen bzw. europäischen Gesetzgeber, z.B. hinsichtlich von Emissionsgrenzwerten, Umwelttechnologien, etc. haben jedoch zusätzlich das Potenzial, sich auf zukünftige Geschäftsentwicklungen, beispielsweise in Bezug auf Technologietrends oder Absatzgebiete des Konzerns auszuwirken. Marktrisiken Hierunter werden subsumiert: a) Risiken aus Branchenzyklen und Ertragsschwankungen, b) Risiken aus Verdrängungswettbewerb. Risiko a) wird hierbei als mittelgroß bis groß erachtet mit konstanter bis steigender Tendenz, Risiko b) wird überwiegend als hoch erachtet mit ebenfalls konstanter bis steigender Tendenz. Ad a) Die globalen Fahrzeugmärkte entwickeln sich in der Regel analog zum allgemeinen konjunkturellen Verlauf. Dies gilt noch stärker für das LKW - als für das PKW-Segment. Kühlt sich die wirtschaftliche Entwicklung stark ab, stellt dies ein Risiko für die LKW- und PKW-Nachfrage und letztlich die gesamte Fahrzeugproduktion dar. In der Folge könnte dies auch eine geringere Nachfrage nach MS Industrie-Komponenten nach sich ziehen. Mit Blick auf die Automobilbranche sollte die auf Jahressicht weiter zu erwartende solide Käufernachfrage in Nordamerika, Westeuropa und den asiatischen Märkten der globalen LKW- und PKW-Produktion zu einem weiterhin steigenden Geschäftsverlauf verhelfen. Mittelfristig dürfte sich das Wachstum zusätzlich von den "Triade"-Märkten weiter auf die Schwellen- und Entwicklungsländer verlagern. Aufgrund seiner globalen Präsenz mit Fertigungs- und Vertriebsstandorten in den künftigen, auf lange Sicht nachhaltigen, Wachstumsregionen China und Brasilien hat sich der Konzern schon vor einigen Jahren auf eine mögliche Stagnation oder eine nachlassende Nachfrage in den traditionellen Fahrzeugmärkten eingestellt. Der MS Industrie-Konzern ist von seiner Kundenstruktur her, zumindest im Segment "Powertrain", trotz der zunehmenden Globalisierung der Endkunden, nach wie vor vom europäischen, sowie vom US-Markt und von einer überschaubaren Anzahl an Großkunden abhängig. Ein konjunktureller Einbruch in einer dieser Regionen kann dadurch unter Umständen gar nicht bzw. nur teilweise aufgefangen werden. Dank seiner flexiblen Kostenstrukturen wäre der Konzern bei größeren konjunkturellen Verwerfungen jedoch in der Lage, zeitnah auf die Marktgegebenheiten zu reagieren. Als Instrumente stehen Gleitzeitkonten und flexible Schichtmodelle, sowie die Option, Kurzarbeit zu beantragen, zur Verfügung. Zudem kann durch eine Anpassung der Personalstärke an die Nachfragesituation, unter anderem über Zeit- und Leiharbeitsmodelle, sowie durch die Zusammenlegung von Produktionsmengen einzelner Werke auf veränderte Marktlagen reagiert werden. In enger Zusammenarbeit von Einkauf und Lieferanten werden laufend die Beschaffungsmengen überprüft und angepasst. Durch den Verkauf der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan hat sich die Abhängigkeit von einem Großkunden im Konzern fast halbiert. Zudem führt die Verringerung der Bilanzsumme bei gleichzeitiger Steigerung des Eigenkapitals aus dem zu erwartenden positiven Entkonsolidierungseffekt zu einer deutlichen Steigerung der Eigenkapitalquote und einer Reduktion der Nettoverschuldung im Konzern mit der Folge deutlich geringerer Risiken bezogen auf Kennzahlen aus Covenants. Im Segment "Ultrasonic" ist die Kundenstruktur geographisch breiter aufgestellt. Auch die Abhängigkeit von wenigen Endkunden ist nicht in diesem Umfang gegeben. Ad b) Als Sondermaschinenbauer und Automobilzulieferer sieht sich der MS Industrie-Konzern generell einem wettbewerbsintensiven Umfeld gegenüber. Der Preisdruck stellt eines der größten Einzelrisiken für den Konzern dar. Aufgrund seiner technologischen Innovationskraft und der starken Marktstellung sieht sich der MS Industrie-Konzern zwar vergleichsweise gut aufgestellt, kann sich den branchenüblichen Forderungen nach permanenten Preisnachlässen aber dennoch nicht gänzlich entziehen. Um dem anhaltenden Preisdruck entgegenzuwirken, ist der Konzern auf die Entwicklung von Produkten mit technologischen Alleinstellungsmerkmalen und die Besetzung von Nischenmärkten fokussiert. Der verbleibende Preisdruck muss weitestgehend durch Effizienzsteigerungen im Produktionsprozess aufgefangen werden. Der Wettbewerb im Bereich der Maschinenbau- und Automobilzuliefererbranche bewegt sich unverändert auf hohem Niveau. Neu in den Markt eintretende Wettbewerber sehen sich allerdings wesentlichen Eintrittshürden gegenüber, da das Geschäftsmodell bzw. das Produktportfolio des MS Industrie-Konzerns unter anderem spezielle Kenntnisse und Kompetenzen in den Bereichen der Materialbearbeitung, des Werkzeugbaus und der Prozesssteuerung erfordert. Hohe Investitionen in den Aufbau der entsprechenden Anlagentechnologie wären zudem notwendig, um als Wettbewerber in den Markt einzutreten. Die Anlagen sind in der Regel gemäß spezifischen MS Industrie-Vorgaben konzipiert und nicht als Standard am Markt erhältlich. Für die wirtschaftliche Fertigung sind große Stückzahlen zwingend erforderlich. Neue Zulieferer erhalten im Falle einer Erstbeauftragung erfahrungsgemäß nur kleinere Lieferumfänge, die jedoch nicht kostendeckend sind. Der MS Industrie-Konzern verfügt zudem im Segment "Powertrain" bei seinen Hauptprodukten über "Single-Source"-Verträge mit einer aktuellen Laufzeit bis Ende 2023. Rechtliche Risiken / Compliance Risiken Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) Garantie- und Gewährleistungs- sowie Schadensersatz- und Produkthaftungsrisiken, b) Reputationsrisiken, c) Risiken aus (nicht ausreichendem) Versicherungsschutz, d) Risiken aus der Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften e) Risiken aus Zertifizierungen. Der MS Industrie-Konzern ist als produzierendes Unternehmen und Zulieferer unter anderem der Automobilindustrie a) branchentypischen Risiken in Bezug auf Garantien und Gewährleistung sowie die Haftung ausgesetzt. Im Falle von fehlerhaft gelieferten Teilen, die unter Umständen zu Austausch- und Rückrufaktionen der "OEM's" ("Original Equipment Manufacturer") führen, könnten erhebliche Kosten und Schadenersatzforderungen für den MS Industrie-Konzern die Folge sein. Weiterhin könnte b) die Reputation des Unternehmens dadurch nachhaltig beschädigt werden. Das Reputationsrisiko wird aufgrund der hohen Qualitätsstandards der Gruppe derzeit konstant als niedrig eingeschätzt. Zusätzliches Risikopotenzial für den Konzern birgt in diesem Zusammenhang die Entwicklung neuer Produkte - beispielsweise für Anwendungen außerhalb der Automobilindustrie oder im Bereich der Ultraschalltechnologie. Mit Hilfe von entsprechenden Qualitätssicherungssystemen sorgt der MS Industrie-Konzern für die Vermeidung und Verringerung der beschriebenen Risiken. Als ein Element des konzernweiten Risikomanagementsystems sind Qualitäts- und Gewährleistungsrisiken durch Versicherungen, zum Beispiel Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherungen, weitestgehend abgedeckt. Der Versicherungsschutz wird mindestens einmal pro Jahr überprüft und bei Bedarf angepasst. Außerdem werden nach Möglichkeit Haftungsbegrenzungen zwischen dem MS Industrie-Konzern und dem jeweiligen Vertragspartner vereinbart. Fazit: Risikoeinstufung gering bis mittel bei konstanter Tendenz. Über die unter a) Garantie- und Gewährleistungs- sowie Schadensersatz- und Produkthaftungsrisiken bereits erläuterten Risiken hinaus unterliegt der MS Industrie-Konzern weiteren, dem Geschäftsmodell und der Konzerngröße entsprechenden rechtlichen Risiken. Diese Risiken sind als ein Element des Risikomanagementsystems durch c) Versicherungen ebenfalls weitgehend abgedeckt. Der Versicherungsschutz wird jährlich betragsmäßig angepasst. Darüber hinaus wird den rechtlichen Risiken, denen der MS Industrie-Konzern ausgesetzt ist, durch Rückstellungen im Jahres- und Konzernabschluss ausreichend Rechnung getragen. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich keine größeren Risiken. Auch sonstige Prozessrisiken bestehen derzeit nicht. Risiken können sich sowohl beim Mutterunternehmen als auch bei den Tochtergesellschaften aus d) ungesetzlichen Handlungen ergeben. In Anbetracht der eingerichteten Instrumente des "Compliance-Systems" und der gelebten MS Industrie-Firmenkultur kann die Eintrittswahrscheinlichkeit wesentlicher Verstöße zwar als niedrig eingestuft werden, ist allerdings nicht vollständig auszuschließen. Die Auswirkungen finanzieller Art auf das Konzernergebnis können nur schwer bewertet werden und fallbedingt unter Umständen einen nicht unwesentlichen Umfang annehmen. Nach derzeitiger Einschätzung geht der MS Industrie-Konzern jedoch von einem eher moderaten Risiko bei konstanter Tendenz aus. Risiken aus e) Zertifizierungen werden von ihrer Auswirkung und Wahrscheinlichkeit her überwiegend als gering bei konstanter bis steigender Tendenz eingestuft. Risiken aus Patenten und Vertragsmanagement Hierunter werden im Wesentlichen subsumiert: a) Risiken aus der Verletzung von Patenten Dritter, b) Risiken aus Verletzung eigener Patente/Schutzrechte durch Dritte, c) Risiken aus mangelhaftem Vertragsmanagement. Sämtliche Risiken werden vom Konzern derzeit ganz überwiegend mit konstanter Tendenz als niedrig eingestuft. Wesentliche Technologien und Verfahren sichert der MS Industrie-Konzern durch Schutzrechte und Patente ab, um Schäden durch Nachahmerprodukte und Imitate so weit wie möglich zu vermeiden. Durch ein konsistentes Vertragsmanagement wird versucht, Risiken aus der Verletzung von Patenten Dritter bzw. Vertragsstrafen, Säumniszuschläge etc. zu vermeiden. Dies ist in der Vergangenheit gut gelungen, so dass auch für die Zukunft davon ausgegangen wird, dass aus diesem Themengebiet nur geringe Risiken existieren. Chancen bestehen insbesondere durch Marktpotenziale in den Auslandsmärkten sowie in der Generierung weiterer Synergieeffekte im Konzern bzw. speziell durch die deutschlandweit wie auch weltweit anstehende Verjüngung der LKW-Flotten und die Produktinnovationen im Segment Ultraschalltechnik/Verpackungsindustrie. Im Rahmen ihrer Internationalisierungsstrategie konzentriert sich die MS Industrie-Gruppe, neben den wichtigen europäischen und US-amerikanischen Märkten, zunehmend auf die Absatzgebiete Südamerika und China. Beide Regionen bieten, insbesondere im Automobil- und Maschinenbausektor, umfangreiche Absatzpotentiale. In enger Zusammenarbeit mit kompetenten, lokalen Partnerunternehmen möchte die MS Industrie-Gruppe dort den nachhaltigen Markteintritt realisieren und gleichzeitig mögliche finanzielle Risiken minimieren. Für die beiden wichtigsten Unternehmensbereiche bieten sich hervorragende Entwicklungsmöglichkeiten, da sämtliche namhafte Automobil- und Nutzfahrzeughersteller mittlerweile in diesen Absatzmärkten vertreten sind. Durch den konsequenten Ausbau der weltweiten eigenen Vertriebsaktivitäten ist die MS Industrie-Gruppe auch in der Lage, weitere globale Großkunden, auch im zerspanenden Marktumfeld, zu akquirieren und zu betreuen. Trotz des Verkaufs der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan verbleiben stetige Ertragschancen aus der weiterführenden Belieferung des Standortes Webberville mit Ventiltriebskomponenten aus dem Werk in Zittau auf der Grundlage eines Mehrjahresvertrages mit dem Käufer der US-Fertigung. Die Liquiditätszuflüsse aus der Verkaufstransaktion können der Finanzierung von künftigen Maschineninvestitionen in Europa sowie der Finanzierung der internationalen Expansionspläne im Segment "Ultrasonic" dienen. Trotz der weiterhin unsicheren Finanzmarktsituation sind die MS Industrie AG und ihre Tochtergesellschaften in der Lage, die bestehenden, stabilen Geschäftsmodelle weiter fortzuführen und auszubauen. Auch die Eigenkapitaldecke sollte bei der MS Industrie AG und ihren Tochtergesellschaften ausreichen, um mögliche konjunkturelle Dellen zu überwinden und gegebenenfalls ausgleichen zu können. Der Vorstand ist deshalb der Ansicht, dass der MS Industrie-Konzern für die zukünftigen internationalen Marktherausforderungen sehr gut aufgestellt ist. Im Übrigen sind derzeit keine branchenunüblichen Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie Risiken aus Zahlungsstromschwankungen, die einer besonderen Absicherung bedürfen, erkennbar. Zur Berichterstattung über Finanzinstrumente verweisen wir auf Abschnitt 8. 7. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess (§ 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB) Die wesentlichen Merkmale des im MS Industrie-Konzern bestehenden internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden: Es gibt im MS Industrie-Konzern eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Dabei werden bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen zentral über die MS Industrie AG gesteuert, wobei gleichzeitig die einzelnen Tochtergesellschaften über ein hohes Maß an Selbständigkeit verfügen. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche "Accounting & Controlling" sowie "Group Finance & Investor Relations" sind klar getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, ständige Fort- und Weiterbildung und die strenge Einhaltung des "Vier-Augen-Prinzips" gewährleistet die MS Industrie AG die konsequente Einhaltung der nationalen (HGB, AktG und Steuerrecht) und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) in Jahres- und Konzernabschluss. Die Einzelabschlüsse der MS Industrie AG und ihrer Tochtergesellschaften werden nach dem jeweiligen Landesrecht erstellt und in ein "Konsolidierungspackage" gemäß IFRS übergeleitet. Die Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen werden geprüft oder einer sog. "prüferischen Durchsicht" unterzogen. Zudem werden sie unter Beachtung des vorgelegten Berichts der Abschlussprüfer plausibilisiert. Für die Aufstellung des Konzernabschlusses gilt ein für alle Gesellschaften verbindlicher Terminplan. Entsprechendes gilt für den Jahresabschluss der MS Industrie AG. Konzerninterne Verrechnungskonten werden über Saldenbestätigungen abgeglichen. Die eingesetzten Finanzsysteme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt, und es wird, soweit möglich, Standardsoftware verwendet. Zielgerichtete Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen führen zu einem hohen Qualitätsbewusstsein aller Beteiligten im Konzernverbund. Die Pflege und laufende Fortentwicklung des Reportingsystems sowie die laufende Kontaktpflege zu den Finanzvorständen bzw. den kaufmännischen Geschäftsführern der Tochtergesellschaften des Konzerns erfolgt zentral auf Holdingebene. Das Konzernreporting auf IFRS-Basis wird quartalsweise erstellt. Durch die unterjährige Pflicht aller beherrschten Konzerngesellschaften, monatlich ihre Geschäftszahlen auf HGB-Basis in einem standardisierten Reporting-Format an die Konzernholding zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen in der Regel zeitnah erkannt, und es wird die Möglichkeit eröffnet, entsprechend zeitnah zu reagieren. Durch das "Group Controlling", das als direkter Ansprechpartner für den Vorstand und die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften für das Reporting und die (Jahres-)Abschlüsse des Konzerns fungiert, erfolgt die Vorbereitung und Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS. Für Sonderthemen im Konzern, wie spezielle Bilanzierungsfragen etc., fungiert das "Group Controlling" auf Holdingebene ebenfalls als zentraler Ansprechpartner. Unterjährige Sonderauswertungen auf Anforderung des Vorstands werden ebenfalls hier durchgeführt. Falls im Rahmen von Neuakquisitionen kurzfristiger Unterstützungsbedarf auf lokaler Ebene von Einzelgesellschaften im Bereich (Konzern-)Rechnungslegung bestehen sollte, so wird dieser in der Regel durch externe, qualifizierte Fachkräfte, in der Regel externe Wirtschaftsprüfer oder entsprechend qualifizierte Steuerberater, abgedeckt. Aufträge für Gutachten, die wesentlichen Einfluss auf die Bilanzierung einer Konzerngesellschaft haben könnten (z.B. im Rahmen der sogenannten "Purchase Price Allocation"), werden nur an entsprechend qualifizierte Gutachter vergeben. Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, dessen wesentliche Merkmale zuvor beschrieben sind, stellt sicher, dass Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt sowie in die Rechnungslegung übernommen werden. Die geeignete personelle Ausstattung, die Verwendung von adäquater Software sowie klare gesetzliche sowie konzerninterne Vorgaben stellen die Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess dar. Die klare Abgrenzung der Verantwortungsbereiche sowie verschiedene Kontroll- und Überprüfungsmechanismen, wie sie zuvor genauer beschrieben sind (insbesondere Plausibilitätskontrollen, externe Prüfungen und das Vier-Augen-Prinzip), stellen eine korrekte und verantwortungsbewusste Rechnungslegung sicher. Im Einzelnen wird so erreicht, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und internen Richtlinien erfasst, verarbeitet und dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch erfasst werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Vermögenswerte und Schulden in den Abschlüssen zutreffend angesetzt, ausgewiesen und bewertet sowie verlässliche und relevante Informationen für den Vorstand vollständig und zeitnah bereitgestellt werden. 8. Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB und § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Die Gesamtverantwortung für das Risikomanagement in Bezug auf Finanzinstrumente obliegt dem Vorstand des Mutterunternehmens. Dagegen liegt die operative Verantwortung, also die Früherkennung, Bewertung, Steuerung und Dokumentation der Risiken, die Festlegung und Durchführung geeigneter Gegenmaßnahmen sowie die diesbezügliche Kommunikation, in erster Linie im Verantwortungsbereich der Geschäftsführungen der Tochterunternehmen. Wesentliche Änderungen der Risikosituation sind umgehend an den Vorstand bzw. das "Group-Controlling" zu melden. Insgesamt wird ein risikominimierender Ansatz gewählt. Im Rahmen des Risikomanagements werden neben den Risiken aus Grundgeschäften auch die Risiken aus den zugehörigen Absicherungsgeschäften in die Betrachtungen mit einbezogen. Einer Risikokonzentration beim Abschluss von Finanzinstrumenten - insbesondere in Form von Bonitätsrisiken - wird dabei mit einer bewussten Streuung der Vertragspartner begegnet. Das Ausfallrisiko bei den Forderungen ist zudem durch die gute Bonität der Großkunden begrenzt; für Neukunden wird grundsätzlich eine Bonitätseinschätzung vorgenommen. Zum Abschlussstichtag wird dem Ausfallrisiko bilanziell durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen erkennen wir frühzeitig im Rahmen unseres Liquiditätsplanungssystems und können auf ausreichende Kreditlinien zurückgreifen. Als relevante Risiken, denen mit Absicherungsgeschäften wirtschaftlich sinnvoll begegnet werden kann, sind Risiken aus Veränderungen des EUR/USD-Wechselkurses sowie Risiken aus einer Veränderung der Marktzinsen identifiziert. Zur Absicherung der Risiken aus einer Veränderung der Marktzinsen sind verschiedene Derivate, wenn auch nicht sicherungsgebunden, abgeschlossen. In Bezug auf die vorhandenen finanziellen Verbindlichkeiten ist insbesondere bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ein Zinsänderungsrisiko gegeben. So sind diverse Bankverbindlichkeiten im MS Industrie-Konzern mit einer variablen Verzinsung ausgestattet. Insofern ist der Konzern einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Durch die Nutzung von Zinssatzswaps wird dieses Risiko teilweise neutralisiert. Die MS Technologie-Gruppe verfügt zum 31. Dezember 2018 über kurzfristige Bankdarlehen in Höhe von Mio. EUR 17,5 sowie langfristige Bankdarlehen in Höhe von Mio. EUR 1,0, bei denen die Verzinsung fast ausschließlich jeweils variabel auf Basis eines EURIBOR-Zinssatzes zuzüglich Marge erfolgt. Zur Zinssicherung, wenn auch nicht sicherungsgebunden, verfügt die MS Technologie-Gruppe zum 31. Dezember 2018 über langfristige Zinssatzswaps in Höhe von Mio. EUR 11,0. Die negativen Barwerte aus den Zinssatzswaps betragen zum Bilanzstichtag aggregiert Mio. EUR -0,7. Neben dem Zinsänderungsrisiko besteht in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten insbesondere auch das Risiko, die finanziellen Verpflichtungen aufgrund von Liquiditätsengpässen nicht bedienen zu können. Dies gilt unter anderem für die MS Technologie-Gruppe und die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH. Da der Kapitaldienst dort hauptsächlich aus den Umsatzerlösen geleistet wird, könnten zukünftige Verzögerungen bei Auftragseingängen negative Folgen haben. Bei dem aktuell hohen Auftragsbestand ist ein Eintreten dieses Risikos kurzfristig jedoch nicht zu erwarten. Zur Absicherung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Pensionsverpflichtungen im MS Industrie-Konzern wurden durch die betroffenen Tochtergesellschaften teilweise Rückdeckungsversicherungen sowie ein "Contractual Trust Arrangement" ("CTA") abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert der Ansprüche aus diesen Versicherungen sowie dem "Contractual Trust Arrangement" wird als Planvermögen vom Barwert der Verpflichtung abgezogen. In Bezug auf die Beteiligungen und die zu Veräußerungszwecken gehaltenen Anteile ist insbesondere ein Marktrisiko durch schwankende Aktienkurse und mangelnde Fungibilität im Falle von nicht börsennotierten Beteiligungen gegeben. Dabei kann es in Phasen stark schwankender Aktienmärkte in Einzelfällen schwierig sein, den Verkauf von Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen und damit den Beteiligungsbesitz insgesamt fungibler zu machen. Durch die langjährige Erfahrung der MS Industrie AG mit den verschiedensten Exit-Kanälen sollte es aber trotzdem weiterhin möglich sein, alternative Wege für einen eventuellen Beteiligungsverkauf zu finden. 9. Prognosebericht Der Aufschwung der Weltwirtschaft setzt sich nur noch verhalten fort. Im 3. Quartal 2018 hat sich der globale Aufschwung etwas abgeschwächt, während die Abwärtsrisiken bis zuletzt zugenommen haben. Das DIW Berlin prognostiziert eine Expansion der weltweiten Produktion in Höhe von 4,3 % für das Jahr 2018 und von 3,9 % für 2019. Im Jahr 2020 wird sich die globale konjunkturelle Dynamik mit 3,6 % abermals leicht verlangsamen. In einigen Ländern trugen Sonderfaktoren zur wirtschaftlichen Abschwächung bei. In den großen, entwickelten, Volkswirtschaften bleibt der private Konsum aufgrund der guten Arbeitsmarktlage die Hauptstütze der Konjunktur. Dagegen leiden die Investitionen der Unternehmen und der Außenhandel zunehmend unter den derzeit großen politischen Unwägbarkeiten. Brexit und Italien-Krise bergen Risiken für die Investitionen sowie den Konsum, und im Falle einer Eskalation des Handelsstreits "USA gegen den Rest der Welt" besteht auch die Gefahr einer weltwirtschaftlichen Rezession. Die Geldpolitik dürfte global vorerst expansiv ausgerichtet bleiben. Von der Finanzpolitik sind keine nennenswerten Stimulierungen mehr zu erwarten, zumal die staatlichen Maßnahmen in den USA im Prognosezeitraum auslaufen. Die konjunkturelle Dynamik der Weltwirtschaft schwächte sich im 3. Quartal 2018 und 4. Quartal 2018 weiter ab. Sowohl in den entwickelten Volkswirtschaften als auch in den Schwellenländern ließ das Tempo der Expansion etwas nach. Allerdings trugen hierzu Sonderfaktoren bei. Im Euroraum, insbesondere in Deutschland, fiel die Produktion aufgrund von Zulassungsschwierigkeiten im PKW-Automobilsektor schwach aus, und in Japan sorgten Naturkatastrophen für ein Schrumpfen der Wirtschaft. In den USA normalisierte sich das Wachstumstempo lediglich nach einem überaus starken 2. Quartal. Im weiteren Prognosezeitraum dürfte sich die graduelle Verlangsamung der Weltkonjunktur dann aber fortsetzen. In den USA gehen die Expansionsraten weiter zurück. Hier machen sich auslaufende finanzpolitische Impulse und eine straffere Geldpolitik bemerkbar. Hauptstütze der Konjunktur ist dort wie auch in vielen anderen großen entwickelten Volkswirtschaften der private Konsum. Dieser profitiert von einer weiterhin guten Lage am Arbeitsmarkt und nennenswerten Einkommenszuwächsen der Bevölkerung. Die Investitionen der Unternehmen und der Außenhandel leiden hingegen zunehmend unter den großen wirtschaftspolitischen Unwägbarkeiten. Der Zollstreit zwischen den USA und China scheint bereits den Außenhandel in Asien zu belasten, und auch große internationale US-Konzerne reagieren zunehmend mit Investitionsattentismus. In Europa drücken politische Spannungen in Italien und im Vereinigten Königreich auf die Stimmung des privaten Sektors. Auch die Konsumenten und Unternehmen in den anderen Teilen Europas sind davon beeinflusst. Alles in allem dürfte sich die Ausdehnung der globalen Produktion von 4,3 % im Jahr 2018 auf 3,9 % im kommenden Jahr abschwächen und mit 3,6 % im Jahr 2020 abermals leicht an Schwung verlieren. In der Geldpolitik waren zuletzt wieder mehr die "Tauben" tonangebend: In den USA signalisierten die Währungshüter eine etwas weniger schnelle Straffung der Leitzinsen. Im Euroraum ist zudem aufgrund der zuletzt schwächeren Konjunktur eine Anhebung der Zinsen erst nach dem Spätsommer 2019 wahrscheinlicher geworden. Hingegen wird die Finanzpolitik global wohl weitgehend neutral ausgerichtet sein. Zwar dürften zusätzliche staatliche Maßnahmen etwa in China und Europa das Wachstum leicht anschieben. In den USA laufen die Konjunktureffekte von Steuerreformen und Ausgabenerhöhungen aber zunehmend aus. Die Risiken für die globale Expansion haben zugenommen. Das Stillhalteabkommen im Handelsstreit zwischen den USA und China dürfte zunächst für eine Atempause sorgen. Damit sind die Risiken für den Welthandel aber nur aufgeschoben und keineswegs aufgehoben. Sollte es bei dem gegenwärtigen Stand der Zölle bleiben, dürften die konjunkturellen Effekte moderat bleiben. Bei einer globalen Eskalation des Handelsstreits besteht aber die Gefahr einer Rezession der Weltwirtschaft. Zudem erlebt Europa weiterhin politisch schwierige Zeiten. Vor allem der chaotische Austrittsprozess des Vereinigten Königreichs birgt erhebliche Risiken für die private Investitionstätigkeit und das Konsumentenvertrauen. Demgegenüber haben sich die Währungsturbulenzen und damit die Risiken für die Schwellenländer, die noch im Sommer bestanden, verringert. In den Vereinigten Staaten hat das Bruttoinlandsprodukt im 3. Quartal 2018 kräftig um annualisiert 3,5 % zugelegt. Getragen wurde das Wachstum von einem deutlichen Anstieg der privaten Konsumausgaben. Der Beitrag der Unternehmensinvestitionen hat sich hingegen verringert. Der Außenhandel hat einen negativen Wachstumsbeitrag geleistet. Auch in den kommenden Quartalen wird die US-Wirtschaft merklich zulegen; allerdings werden die Wachstumsraten etwas niedriger ausfallen als zuletzt. Etwas dämpfen dürfte wohl die Unsicherheit über den amerikanisch-chinesischen Handelsstreit. Zudem verringern die bislang erfolgten Zinserhöhungen der Notenbank die Dynamik der US-Wirtschaft. Auch im Jahr 2019 ist mit weiteren schrittweisen Anhebungen der Leitzinsen zu rechnen. Angesichts eines moderaten Preisdrucks dürften die Erhöhungen aber etwas langsamer erfolgen als bisher. Gestützt wird das Wachstum der US-Wirtschaft zunächst noch durch eine expansive Finanzpolitik. Die Effekte der Steuersenkungen und der staatlichen Mehrausgaben werden aber innerhalb des Prognosezeitraums auslaufen. Vor diesem Hintergrund wird sich die Lage am Arbeitsmarkt etwas langsamer verbessern als in den letzten Jahren. Im November lag die Arbeitslosenquote nur noch bei 3,7 %. Alles in allem wird die Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts in den Jahren 2018 und 2019 wohl bei 2,9 % beziehungsweise 2,4 % liegen. Im Jahr 2020 dürfte sich das Wachstum der US-Wirtschaft auf 1,6 % abschwächen. Im 3. Quartal 2018 verlangsamte sich die wirtschaftliche Expansion im Euroraum; das Bruttoinlandsprodukt legte um 0,2 % zu. Insbesondere der private Verbrauch stützte das Wachstum, wohingegen die Investitionstätigkeit kaum zur Produktion beitrug. Der Außenhandelsbeitrag war vor allem aufgrund stagnierender Exporte insgesamt negativ. Die anhaltend hohe politische Unsicherheit in Europa dürfte die Investitionstätigkeit im Prognosezeitraum weiter belasten; hierauf deuten die zuletzt rückläufigen Auftragseingänge sowie sinkende Einkaufsmanagerindizes bereits hin. Unsicherheit besteht weiter über die Austrittsmodalitäten des Vereinigten Königreich aus der Europäischen Union. Allerdings werden die weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen sowie finanzpolitische Impulse in einigen Mitgliedsstaaten die Investitionstätigkeit wohl stützen. Insgesamt dürfte der Wachstumsbeitrag der Investitionen im Prognosezeitraum somit positiv bleiben, allerdings weniger stark ausfallen als in den vergangenen Quartalen. Die weiterhin guten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt werden den Konsum der privaten Haushalte wohl begünstigen. Aufgrund zunehmender Knappheiten in einigen Sektoren dürfte die im Prognosezeitraum anziehende Dynamik der Nominallöhne die real verfügbaren Einkommen stützen. Auch einige der beschlossenen finanzpolitischen Maßnahmen in den Mitgliedstaaten - etwa die im Haushaltentwurf angekündigten sozialpolitischen Maßnahmen der italienischen Regierung, die Anhebung des Mindestlohns in Spanien oder die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen in den Niederlanden - werden sich wohl positiv im Verbrauch der privaten Haushalte niederschlagen. Allerdings dürfte die zuletzt deutlich gestiegene Teuerung den privaten Verbrauch zunächst dämpfen. So lag die Inflationsrate im Euroraum im November bei 2,0 % und damit oberhalb des Inflationsziels der Europäischen Zentralbank. Dennoch dürfte die Zentralbank ihre weiterhin expansiv ausgerichtete Geldpolitik wie angekündigt nur allmählich zurückfahren, da insbesondere kräftige Zuwächse bei den Energiepreisen die Inflation antreiben. Hingegen verharrt die Kernrate weiterhin auf einem niedrigen Niveau von 1,0 %. Die europäische Notenbank wird daher annahmegemäß die Nettoankäufe zum Ende des Jahres 2018 einstellen. Eine erste Anhebung der Leitzinsen wird für das 3. Quartal 2019 unterstellt. Der Wachstumsbeitrag des Außenhandels wird sich im Zuge einer Abschwächung der weltwirtschaftlichen Konjunktur sowie eines etwas stärkeren Außenwerts des Euro im Prognosezeitraum wohl verringern. Die andauernde Eskalation des Handelsstreits zwischen China und den Vereinigten Staaten und ein in diesem Zusammenhang möglicher kräftiger Rückgang der Nachfrage aus dem außereuropäischen Ausland stellt ein weiteres Risiko für den Außenhandel dar. Das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum dürfte im Jahr 2018 um 1,9 % steigen. Das Wachstum dürfte sich auf 1,7 % im Jahr 2019 und 1,5 % im Jahr 2020 verlangsamen.9 Wir erwarten, dass sich der EUR-USD-Wechselkurs 2019 überwiegend in einer Spanne zwischen EUR 1,20 und EUR 1,15 bewegen wird.10 Die allgemein mindestens kurzfristig weiterhin erwartete stabile Entwicklung des Dieselölpreises auf niedrigem Niveau in Verbindung mit der weiteren weltweiten Verschärfung der Emissionsvorschriften dürfte weltweit die Nachfrage nach modernen Diesel-LKW grundsätzlich weiter positiv beeinflussen.11 Für die MS Industrie AG ist in ihrem strategischen Geschäftsfeld "Antriebstechnik/Motorentechnik" ("Powertrain Technology") für die künftige Entwicklung auf dem Hauptabsatzmarkt Europa folgendes Markt-Szenario ausschlaggebend: In Europa wurde Anfang 2014 europaweit für jedes neuzugelassene Nutzfahrzeug der neue Emissionsstandard "Euro VI" Pflicht, wodurch bis zur Marktdurchdringung unverändert starke Wachstumsimpulse erwartet werden. Dies ging und geht einher mit der Markteinführung neuer spritsparender LKW auf Dieselmotorenbasis durch große deutsche Hersteller wie "Daimler" und "MAN". Erfahrungsgemäß kann von einem Gesamtlebenszyklus der derzeit auf Basis der neuen Emissionsstandards in Europa von den großen Herstellern auf den Markt gebrachten neuen "Heavy-Truck"-Dieselmotorengeneration von etwa 25 bis 30 Jahren ausgegangen werden. Von den Wachstumspotenzialen im Premiumsegment für schwere LKW auf dem westeuropäischen (und dem US-amerikanischen) Markt sollten zudem unverändert vor allem die bestehenden großen Lastwagenhersteller profitieren. Der MS Industrie-Konzern beliefert die beiden großen deutschen Hersteller als "Single Source Supplier" mit Langfristverträgen und sollte so in der Lage sein, weiterhin vom erwarteten Marktwachstum zu profitieren. Die Gesellschaft hat am 22. März 2019 die Veräußerung der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan durch die MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen, eine 100%ige Tochtergesellschaft der MS Industrie AG an die Gnutti Carlo-Gruppe (Gnutti Carlo S.p.A., Maclodio / Italien) gemeldet. Der Übergang der betroffenen rechtlichen US-Einheiten ist plangemäß Anfang April 2019 erfolgt. Mit dieser strategischen Maßnahme reduziert sich der Jahresumsatz der MS Industrie-Gruppe um rund Mio. EUR 80, gleichzeitig sinkt die Abhängigkeit von dem weltweiten Großkunden Daimler, der selbstverständlich weiterhin in Europa in gewohnter Qualität und Zuverlässigkeit, sowohl im Hinblick auf den Weltmotor, als auch eine Reihe von anderen Bauteilen und Komponenten im Segment Powertrain beliefert wird. Die MS Industrie-Gruppe bleibt jedoch weiterhin in den USA präsent und wird die Geschäftsaktivitäten vor Ort - gerade auch im Zusammenhang mit der Vermarktung der Ultraschall-Schweißmaschinen im gesamten nordamerikanischen Markt - systematisch weiter ausbauen. Die nicht durch das Segment Ultraschall Technologie genutzten Flächen der zu Beginn des Jahres 2019 erworbenen Betriebsimmobilie am Standort Webberville werden langfristig an Gnutti vermietet. Die Transaktion bedeutet für den Standort Webberville vor allem eine langfristige Kontinuität, da die Belieferung des Daimler-Weltmotors in den USA auch über das Jahr 2021 hinaus aus dem Werk Webberville erfolgen kann. Nach der Transaktion werden die MS-Industrie Gruppe und Gnutti mit wechselseitigen Belieferungen von Teilen und Komponenten auch künftig in laufender Verbindung stehen. Die Transaktion steht im Zusammenhang mit der von Vorstand und Aufsichtsrat strategisch angestrebten Risikobalance, sowohl innerhalb eines Geschäftsfelds, als auch zwischen den beiden Segmenten MS Powertrain Technology und MS Ultrasonic Technology. Die durch den Verkauf gewonnene Liquidität soll im Wesentlichen für die Reduktion der Nettoverschuldung einerseits und die Finanzierung von künftigen Investitionen und Innovationen sowie internationalen Wachstumsplänen andererseits genutzt werden. Die Neuzulassungen von schweren LKW über 16 t in der EU zeigten im Februar 2019 - gemäß einer aktuellen Statistik der "ACEA" Association des Constructeurs Europeens d'Automobiles - einen Anstieg in Höhe von 5,2 % im Vergleich zum Vorjahresmonat. Im Januar/Februar 2019 wurden in der EU 7,0 % mehr schwere LKW zugelassen als im Vorjahreszeitraum 2018. Hierbei war die Marktverteilung trotz allgemeinem Marktwachstum wieder unterschiedlich. Der deutsche Markt bewegte sich mit +24,8 % auf dem Wachstumspfad, der UK-Markt ebenfalls mit +20,9 %, der spanische Markt dagegen befand sich nur mit +2,0 % auf dem Wachstumspfad, der italienische Markt aufgrund von Sondereffekten schrumpfend mit -12,2 % und der französische Markt expandierend mit +7,9 %.12 Analysten der Unternehmensberatung "McKinsey&Company" erwarten bis 2020 ein weltweites Marktwachstum auf dem Markt für schwere LKW auf über Mrd. EUR 190 Umsatz pro Jahr.13Dabei gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Korrelation zwischen der Entwicklung des Bruttosozialprodukts und der Entwicklung des LKW-Markts geringer ist als bisher vielfach angenommen. Vielmehr ist die Entwicklung der Industrieproduktion und hier insbesondere die Entwicklung des Frachtvolumens sowie die Entwicklung der Straßenmautgebühren für LKW ein guter Vorab-Indikator. Hier waren in der Vergangenheit immer wieder hohe Korrelationen festzustellen. Hinzu kommt, dass der gegenwärtig immer noch sehr niedrige Dieselölpreis in Westeuropa ebenfalls Investitionsanreize schafft, da die "Gesamt-Lifecycle-Kosten" eines LKW, zu denen die Treibstoff-Kosten rund 35 % beitragen, derzeit unverändert auf einem sehr niedrigen Niveau liegen.14 Während Brasilien und Südamerika insgesamt weiter in der Krise stecken, bietet China nach unserer Einschätzung nach wie vor großes Potenzial. Allerdings haben die "Trucks made in China" mit westlichen Pendants wenig gemein. Abgasvorschriften, Sicherheits- und Effizienzanforderungen liegen bei LKW noch weit hinter westlichen Standards zurück. Zwar sind alle großen westlichen Hersteller in China über Joint Ventures mit lokalen Herstellern vertreten, aber der Markt gilt nach allgemeiner Brancheneinschätzung als noch nicht reif für das Geschäft im Premium-Segment. Die Entwicklung der Nachfrage spiegelt sich in der Produktion wider, daher dürfte in Westeuropa mit einem Plus von fast 3 % der Höhepunkt 2018 überschritten worden sein. Die Produktionszahlen in Westeuropa stagnieren, und in China führt die schrumpfende Nachfrage zu sinkenden Fertigungszahlen. Zusammen mit schwachen Märkten in Südamerika und Indien sorgen diese Entwicklungen für eine schrumpfende weltweite Lkw-Produktion in diesem und den kommenden Jahren. Die Auftragseingänge in der deutschen Elektroindustrie lagen gemäß dem "Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. - ZVEI" zum Jahresende 2018 um insgesamt 12,2 % unter dem Vorjahr, während der Gesamtumsatz 2018 mit plus 1,9 % erneut leicht angestiegen ist.15Für das Gesamtjahr 2019 rechnet der "ZVEI" mit einer Fortsetzung der dynamischen Wachstumsentwicklung des Vorjahres. Im vergangenen Jahr 2018 waren die aggregierten Umsätze der deutschen Elektrounternehmen auf den Rekordwert von Mrd. EUR 195 gewachsen. Im Januar 2019 hat der Umsatz der deutschen Elektroindustrie gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,2 % abgenommen und ein Volumen von Mrd. EUR 15,5 erreicht.16 Wir gehen vor diesem Hintergrund davon aus, dass sich das Geschäft des MS Industrie-Konzerns nach dem Verkauf des Fertigungsauftrags "Daimler-Weltmotor" in den USA Ende des ersten / Anfang des zweiten Quartals 2019 hinsichtlich Umsatz und Ertrag im Geschäftsjahr 2019 operativ, vor ergebniswirksamen Sondereinflüssen aus dem Verkauf in Höhe von rund Mio. EUR 17, wie folgt darstellen wird. Für das Geschäftsjahr 2019 wird ein deutlich niedrigerer, industrieller Konzern-Umsatz in Höhe von rund Mio. EUR 230 erwartet (rund Mio. EUR 65 weniger als in der Planung vor Verkauf), bei einem deutlich niedrigeren EBITDA, während sich EBIT und EBT ebenfalls deutlich verringern dürften, sodass wir schließlich ein Konzernjahresergebnis deutlich unter dem Niveau des Vorjahres erwarten. Nach den Konzernhochrechnungen sollte sich die Rohertragsmarge (Materialaufwand und Bestandsveränderungen in % zu den Umsatzerlösen) deutlich positiv und die EBIT-Marge leicht negativ entwickeln bei einem deutlich niedrigeren Ergebnis je Aktie aus dem laufenden Geschäft. Auf Basis des erwarteten positiven Jahresergebnisses wird auch für 2019 wieder ein deutlicher Anstieg des Konzerneigenkapitals erwartet. Wir gehen des Weiteren davon aus, dass sich das Geschäft des MS Industrie-Konzerns nach dem Verkauf des Fertigungsauftrags "Daimler-Weltmotor" in den USA Ende des ersten / Anfang des zweiten Quartals 2019 insgesamt hinsichtlich Umsatz und Ertrag im Geschäftsjahr 2019, nach den ergebniswirksamen Sondereinflüssen aus dem Verkauf in Höhe von rund Mio. EUR 17, wie folgt darstellen wird. Für das Geschäftsjahr 2019 wird ein deutlich niedrigerer, industrieller Konzern-Umsatz in Höhe von rund Mio. EUR 230 erwartet (rund Mio. EUR 65 weniger als in der Planung vor Verkauf), bei einem deutlich steigenden EBITDA, EBIT und EBT. Aufgrund der weitgehend neutralen Steuereffekte aus dem Teilverkauf in den USA, erwarten wir schließlich ein Konzernjahresergebnis deutlich über dem Niveau des Vorjahres. Nach den Konzernhochrechnungen sollte sich die Rohertragsmarge (Materialaufwand in % zu den Umsatzerlösen) und die EBIT-Marge deutlich positiv entwickeln bei einem deutlich verbesserten Ergebnis je Aktie. Auf Basis des erwarteten positiven Jahresergebnisses wird auch für 2019 wieder ein deutlicher Anstieg des Konzerneigenkapitals erwartet. Es wird erwartet, dass sich der Cash-Flow aus der betrieblichen Tätigkeit im Vergleich zum Vorjahr wieder leicht besser entwickeln wird. Hinsichtlich des Cash-Flows aus der Investitionstätigkeit erwarten wir insbesondere aus dem Teilverkauf USA im Vergleich zu 2018 deutlich positive Veränderungen (ohne Teilverkauf USA keine wesentlichen Änderungen zum Vorjahr). Aufgrund der erwarteten Entwicklungen inklusive der Effekte aus dem Teilverkauf USA sollte sich der Verschuldungsgrad deutlich verringern und die Eigenkapitalquote deutlich steigen. Auch unter Berücksichtigung der Bilanzverlängerung durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 von rund Mio. EUR 21 ergibt sich eine deutliche Steigerung der Eigenkapitalquote. Hinsichtlich der Entwicklung der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren lässt sich prognostizieren, dass der MS IndustrieKonzern alles unternehmen wird, um weiterhin alle relevanten Umweltnormen zu erfüllen, und versuchen wird, über Personalbindungskonzepte die Fluktuation weiterhin so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der geplanten Umsatzentwicklung ist ein weiterer Personalaufbau, insbesondere auch im Fach- und Führungskräftebereich mit Ausnahme des Vertriebs im Bereich der Serienmaschine, derzeit nicht geplant, jedoch die weitere Beschäftigung einer entsprechenden Anzahl von Leiharbeitnehmern. Diese Maßnahmen dienen dem Zweck, einem Facharbeitermangel entgegenzuwirken und zukünftige Führungskräfte gezielt auf anspruchsvolle Aufgaben vorzubereiten. Die individuelle Fort- und Weiterbildung hat ebenfalls unverändert einen hohen Stellenwert im Konzern. Ebenfalls wird weiterhin alles dafür getan, um die Kundenzufriedenheit mindestens auf dem bestehenden, hohen Niveau zu halten und die ohnehin sehr hohe Innovationskraft des Konzerns weiter zu steigern sowie die fortlaufende Lieferfähigkeit in allen Geschäftsfeldern und Produktsparten weiterhin sicherzustellen. Für das Geschäftsjahr 2019 gehen wir für die MS Technologie-Gruppe - nach Berücksichtigung der Effekte aus dem Verkauf des Fertigungsauftrags "Daimler-Weltmotor" in den USA - von einer weiterhin stabilen Auftragslage und einer konstanten Kapazitätsauslastung sowie einer deutlich geringeren, operativen Ergebnisentwicklung aus. Das geplante Investitionsvolumen 2019 liegt in der MS Technologie-Gruppe bei insgesamt rund Mio. EUR 13,5, davon entfallen rund Mio. EUR 4,2 auf das Segment "Antriebstechnik" (nunmehr ohne USA), Mio. EUR 9,0 auf das Segment "Ultraschalltechnik" (davon Mio. EUR 7,0 auf den Kauf der Immobilie am Standort "Webberville" (USA)) und Mio. EUR 0,3 auf das Segment "Dienstleistungen". Die MS Technologie-Gruppe plant im Geschäftsjahr 2019 im Segment "Powertrain Technology" auf Basis des bestehenden Auftragsbestandes in und für Europa mit deutlich steigenden Umsätzen im Vergleich zu 2018. Aufgrund der schrittweisen Marktdurchdringung der neuen Generation von Daimler LKW-Motoren besteht eine vergleichsweise hohe Planbarkeit der zukünftigen Umsätze. Wie oben bereits angeführt, kann dabei erfahrungsgemäß von einem Gesamtlebenszyklus der neuen Motorengeneration von etwa 25 bis 30 Jahren ausgegangen werden. Auch weitere Artikel für PKW-Anwendungen konnten 2018 wieder neu in Serie gehen und werden sich ab 2019 ganzjährig positiv auf die Produktionsauslastung der MS Technologie-Gruppe auswirken. Das Segment "Ultrasonic Technology" plant auf Basis des bestehenden Auftragsbestandes mit leicht steigenden Umsätzen im Vergleich zu 2018. Die MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen, ist im Dezember 2017 von der Daimler AG mit der Fortführung der Herstellung und Lieferung von Ventiltriebsystemen für Motoren der Baureihen "OM 47x" bis zum Jahr 2023 beauftragt worden. Dieses Geschäft wurde, was die US-Tochter betrifft, im März/April 2019 nach dem Bilanzstichtag an einen Wettbewerber verkauft (siehe hierzu auch ausführlich Konzernanhang, Absatz: "Ereignisse nach dem Bilanzstichtag"). Im Maschinenbau und im Bereich der Ultraschallschweißtechnik für den Maschinenbau ("Ultrasonic Technology") ist die Auftragslage der MS Technologie-Gruppe zufriedenstellend. Die Auftragsbestände zum Bilanzstichtag reichen fast bis zum Beginn des 3. Quartals 2019. Da die Auslastung hier nicht direkt von der Anzahl der produzierten Fahrzeuge, sondern überwiegend von der Einführung neuer Modelle und dem stetig steigenden Kunststoffanteil abhängt, ist dieser Bereich erheblich konjunkturresistenter als der Bereich Antriebstechnik ("Powertrain Technology") und nur eingeschränkt krisenanfällig. Das Schweißen und Stanzen thermoplastischer Kunststoffe mittels Ultraschall-Maschinen zählt zum technologischen "Kern-Knowhow" des MS Konzerns. Seit über 25 Jahren beliefern wir weltweit die gesamte PKW-Industrie und deren Zulieferer mit Sondermaschinen zur präzisen Herstellung von Außen- und Innenraumteilen. Darüber hinaus kommt diese Technik zunehmend in anderen Branchen zum Einsatz, wie z.B. in der Verpackungsindustrie und der Medizintechnik. Im Segment "Ultrasonic-Technology" sollen durch Innovationen und Eigenentwicklungen weiterhin neue Anwendungsgebiete, insbesondere in der Ultraschalltechnik, erschlossen werden. Die konsequente Innovationsstrategie der MS Technologie-Gruppe wird in diesem Marktbereich erfolgreich fortgeführt und es konnten wieder verschiedene Produkte neu entwickelt und in den Markt eingeführt werden. Die Gesellschaft hat in 2016 die Markteinführung einer neuen Produktreihe nach "Industrie 4.0"-Standard vorgenommen. Mit den im Oktober 2016 vorgestellten Serienmaschinen der Marke "MS-sonicTOP" sind wir für unsere Kunden nun ein vollstufiger Ultraschall-Anbieter für jede Art von Applikationen geworden. Daraus verspricht sich MS auch die stringente Fortführung unseres organischen Wachstums auf Basis des breiteren Sortiments an Maschinen und technischen Lösungen. Für das Geschäftsjahr 2019 und die Folgejahre sind in diesem hochinnovativen Produktbereich weiterhin die höchsten Wachstumsraten innerhalb des MS Industrie-Konzerns zu erwarten. Die neuen Ultraschall-Serienmaschinen sollten nach einem Umsatzbeitrag von rund Mio. EUR 2 in 2018 im laufenden Jahr 2019 bereits einen Umsatzbeitrag von rund Mio. EUR 6 generieren. Aufgrund der intensiven Rekrutierung von Vertriebspersonal und den Kosten für Rollout USA gehen wir für 2019 von einem ausgeglichenen Ergebnisbeitrag aus. Mittelfristig wird jedoch unverändert ein Umsatzvolumen von über Mio. EUR 10 anvisiert, bei attraktiven EBIT-Margen im deutlich zweistelligen Prozentbereich. Das Subsegment "Ultrasonic / Sondermaschinen" verzeichnet per Dezember 2018 mit rund Mio. EUR 22 konstant hohe Auftragsbestände; aktuell ist im Wettbewerb wie in den Vorjahren ein unveränderter Preisdruck spürbar. Der Trend zu mehr PKW-Modellen und höherem Kunststoffanteil im PKW hält jedoch weiterhin an. Die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld, (EMGR) ist im Bereich "Powertrain - Elektro" aktiv. Sie ist erfolgreicher Hersteller kundenspezifischer Elektromotoren in unterschiedlichen Bauweisen sowie verwandter Produkte. EMGR bereitet derzeit den Einstieg in den Markt der kundenspezifischen Elektromotoren für Zwei- und Dreiräder (Cargo-Bereich / Elektromobilität) vor. Dazu ist nach einer erfolgreich verlaufenen Prototypenserie in 2013/2014 ab 2018 nun in Deutschland der Anlauf der Serienproduktion erfolgt. Die EMGR agiert hier mit bestehenden und neuen Kooperationspartnern und ist daher unabhängig. In konsequenter Fortführung der Entwicklungsvorhaben der Vorjahre (neue effizientere Antriebstechnik für Industrie und Elektromobilität) entwickelt sich EMGR zunehmend zum Systemanbieter. Dazu wird das Produktprogramm um Getriebe und Steuerungen erweitert. Die Geschäftsleitung der EMGR geht vor allem aufgrund des guten Elektromotorengeschäfts im laufenden Jahr von einem wieder positiveren Geschäftsverlauf in 2019 mit weiter deutlich steigendem Umsatz und positivem Jahresergebnis aus, was sich so auch bereits im 1. Quartal 2019 manifestiert. In der neuen operativen Tochtergesellschaft "EMGR EAD", Gabrovo, Bulgarien, werden seit Januar 2016 neben allgemeinen Elektromotoren für die Industrie auch Laufkatzenantriebe für die Kranindustrie nach vorhandenen Zeichnungssätzen der deutschen Mutter gefertigt. Seit Anfang 2017 werden auch weitere, kundenspezifische Motoren für industrielle Abnehmer gefertigt. Auch dient die Einheit im Bereich der Auftragsfertigung für die deutsche Mutter seit 2017 langfristig als verlängerte Werkbank. Für das Geschäftsjahr 2019 wird das Erreichen der Break-Even-Schwelle erwartet. Wir erwarten deshalb als Fazit unserer obengenannten Aussagen, dass nach weitgehendem Abschluss der umfangreichen Erweiterungsinvestitionen der letzten Jahre und den weiterhin laufenden Optimierungen der Prozesse sowie nach der Veräußerung der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan durch die MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen, an die Gnutti Carlo-Gruppe am 22. März 2019 der MS Industrie-Konzern im Jahr 2019 (inklusive der Sondereinflüsse aus dem Verkauf) ein zum Berichtsjahr deutlich verbessertes, positives Konzernjahresergebnis je Aktie erzielen kann. Auf Basis der Gewinnabführungen unserer Tochterunternehmen erwarten wir, dass die MS Industrie AG 2019 auf Basis von Erträgen aus operativer Ergebnisabführung, über dem Niveau des Berichtsjahres, wieder ein leicht besseres Betriebsergebnis einschließlich vereinnahmter Gewinne bzw. übernommener Verluste aus Tochtergesellschaften sowie ein leicht besseres Vor- und Nachsteuerergebnis als im Vorjahr erzielen kann. Aufgrund der zusätzlichen Gewinnabführungseffekte aus dem Verkauf der Weltmotor-Fertigung in den USA ist ein wesentlich besseres Vor- und Nachsteuerergebnis als im Vorjahr, nämlich im mittleren zweistelligen Millionenbereich, zu erwarten. Damit einhergehend wird wiederum eine absolute Erhöhung des Eigenkapitals erwartet. Bei der geplanten weiteren Verminderung der Verbindlichkeiten wird sich die Bilanzsumme nur gering verändern und die Eigenkapitalquote im Einzelabschluss somit weiter bei über 90 % liegen. Dieser zusammengefasste Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen - also Aussagen über Vorgänge, die in der Zukunft, nicht in der Vergangenheit liegen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind erkennbar durch Formulierungen wie "erwarten", "ausgehen", "bestrebt sein" oder ähnliche Begriffe. Solche vorausschauenden Aussagen beruhen auf unseren heutigen Erwartungen und bestimmten Annahmen. Sie bergen daher eine Reihe von Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, von denen zahlreiche außerhalb des Einflussbereichs der MS Industrie AG liegen, beeinflusst die Geschäftsaktivitäten, den Erfolg, die Geschäftsstrategie und die Ergebnisse der MS Industrie AG. Diese Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Erfolge und Leistungen der MS Industrie AG wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen Angaben zu Ergebnissen, Erfolgen oder Leistungen abweichen. München, den 18. April 2019 MS Industrie AG Der Vorstand Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands Armin Distel 9 Quelle: Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung: DIW Wochenbericht 50/2018, S. 1.068 ff. 10 Quelle: DZ Bank Research, 31. Januar 2019, Unternehmensinterne Einschätzung. 11 Quelle: Unternehmensinterne Einschätzung. 12 Quelle: ACEA Association des Constructeurs Europeens d'Automobiles: Pressemitteilung v. 22. März 2019: New Commercial Vehicle Registrations European Union, February 2019 13 Quelle: McKinsey&Company - Studie, 2017: "Globale LKW-Industrie kann Gewinne bis 2020 auf 10,5 Mrd. EUR steigern". 14 Quelle: Deutsche Bank Markets Research Automobile, Trucks: "dbe Truck'n Roll - The year ahead" v. 3. Dezember 2015, S. 3-10. 15 Quelle: "Konjunkturbarometer" des "Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. - ZVEI", Stand: Februar 2019. 16 Quelle: "Konjunkturbarometer" des "Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. - ZVEI", Stand: März 2019. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2018 scroll Notes 2018 TEUR 2017 TEUR Umsatzerlöse a) Industrie- und Immobilienerlöse 1. 282.625 250.511 b) Beratungs- und Provisionserlöse 1. 128 110 282.753 250.621 Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 4.504 2.571 Sonstige Erträge 2. 4.148 5.582 291.405 258.774 Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.1. 146.590 127.231 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.1. 8.491 7.579 155.081 134.810 Personalaufwand 3.2. 71.083 63.629 Abschreibungen a) Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 4. 11.990 12.982 b) Wertminderungsaufwand 4. 27 0 c) Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 75 12.017 13.057 Wertminderungsaufwendungen(-) /Ertrag (+)IFRS 9 32.d 467 0 Sonstige Aufwendungen 5. 42.927 38.309 Operatives Ergebnis 10.764 8.969 Finanzerträge 6.1. 883 995 Finanzaufwendungen 6.1. 2.401 2.065 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 6.2. 65 607 Konzernjahresergebnis vor Ertragsteuern 9.311 8.506 Ertragsteuern 7. 2.163 1.546 Konzernjahresergebnis nach Ertragsteuern 7.148 6.960 zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens 7.190 7.022 zurechenbar den Minderheitsgesellschaftern -42 -62 7.148 6.960 Konzernjahresergebnis je Aktie in EUR, unverwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,24 0,23 verwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,24 0,23 Bereinigte, durchschnittliche Zahl der Aktien unverwässert 8. 29.901.131 29.893.201 verwässert 8. 29.901.131 29.893.201 Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2018 scroll Notes 2018 TEUR 2017 TEUR Konzernjahresergebnis nach Ertragsteuern 7.148 6.960 Posten, die unter bestimmten Bedingungen zukünftig in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Zeitwertbewertung der Finanzinstrumente und Beteiligungen (IAS 39) 14. 0 331 Erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus Fremdwährungsumrechnung 25. 902 -2.343 902 -2.012 Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden Zeitwertbewertung zur Veräußerung gehaltene Beteiligungen nach IFRS 9 ("FVOCI") 14. 106 0 Zeitwertbewertung Finanzinstrumente und Beteiligungen nach IFRS 9 ("FVOCI") 14. -535 0 Wertänderung Planvermögen und Pensionsrückstellung 20. -72 -73 Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste 20. 1 -14 Im sonstigen Ergebnis erfasste Ertragsteuern 20 24 -586 -63 Im Konzerneigenkapital erfasste Erträge und Aufwendungen nach Ertragsteuern 422 -2.075 Konzerngesamtergebnis nach Ertragsteuern 7.570 4.885 zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens 7.612 4.947 zurechenbar den Minderheitsgesellschaftern -42 -62 7.570 4.885 Konzernjahresergebnis je Aktie in EUR, unverwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,24 0,23 verwässert nach Minderheitsanteilen 8. 0,24 0,23 Bereinigte, durchschnittliche Zahl der Aktien unverwässert 8. 29.901.131 29.893.201 verwässert 8. 29.901.131 29.893.201 Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 AKTIVA scroll Notes 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Immaterielle Vermögenswerte 15.1. 2.817 3.528 Sachanlagevermögen 15.2. 55.247 51.150 Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien 15.3. 6.990 7.065 Beteiligungen 14. 1.038 1.918 Anteile an assoziierten Unternehmen 14. 3.230 3.192 Latente Steueransprüche 7. 208 86 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 15.4. 4.930 4.734 Sonstige langfristige Vermögenswerte 15.5. 430 516 Langfristige Vermögenswerte 74.890 72.189 Vorräte 12. 41.494 41.847 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.3. 44.267 27.506 Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 13.5. 1.194 0 Liquide Mittel 11. 2.256 8.384 Ertragsteuerforderungen 13.1. 118 512 Vertragsvermögenswerte 13.4. 4.238 0 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 13.2. 896 548 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 13.1. 1.717 1.723 Kurzfristige Vermögenswerte 96.180 80.520 AKTIVA GESAMT 171.070 152.709 PASSIVA Notes 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Gezeichnetes Kapital (30,00 Mio. Stückaktien abzüglich 91.320 Stück eigene Aktien im Bestand) 21.1. 29.909 29.894 Kapitalrücklage 22. 7.609 7.590 Gesetzliche Rücklage 23. 439 439 Andere Gewinnrücklagen 23. 3.946 3.931 Sonstige Rücklagen 23. 3.106 1.794 Übrige Konzernrücklagen 27. 20.485 13.175 Minderheitsanteile 28. -181 -139 Eigenkapital und Minderheitsanteile 65.313 56.684 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17. 26.962 17.808 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 20. 1.525 1.725 Latente Steuerverbindlichkeiten 7. 1.706 922 Sonstige langfristige Rückstellungen 18. 389 382 Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 19.4. 12.785 14.010 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 19.3. 693 947 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 44.060 35.794 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17. 27.342 26.965 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16. 16.259 14.946 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 19.1. 277 0 Kurzfristige Rückstellungen 18. 8.780 7.029 Vertragsverbindlichkeiten 19.5. 580 0 Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 19.2. 5.691 7.737 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 19.1. 2.768 3.554 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 61.697 60.231 PASSIVA GESAMT 171.070 152.709 Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2018 in TEUR Entwicklung des Konzerneigenkapitals) scroll auf die Gesellschafter der Muttergesellschaft entfallend Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gesetzliche Rücklage Andere Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen Übrige Konzernrücklagen Stand 31. Dezember 2016 29.892 7.587 439 3.929 3.869 6.153 Abgang eigener Anteile 2 3 2 Konzerngesamtergebnis -2.075 7.022 Stand 31. Dezember 2017) 29.894 7.590 439 3.931 1.794 13.175 Rücklage (Vortrag) aus Erstanwendung neuer Bilanzierungsstandards (IFRS 9, IFRS 15) zum 1. Januar 2018) 890 1.017 Angepasster Stand 1. Januar 2018) 29.894 7.590 439 3.931 2.684 14.192 Abgang eigener Anteile 15 19 15 Dividendenausschüttung Bilanzgewinn 2017 -897 Konzerngesamtergebnis 422 7.190 Stand 31. Dezember 2018 29.909 7.609 439 3.946 3.106 20.485 scroll Minderheitsanteile Total Stand 31. Dezember 2016 -77 51.792 Abgang eigener Anteile 7 Konzerngesamtergebnis -62 4.885 Stand 31. Dezember 2017) -139 56.684 Rücklage (Vortrag) aus Erstanwendung neuer Bilanzierungsstandards (IFRS 9, IFRS 15) zum 1. Januar 2018) 1.907 Angepasster Stand 1. Januar 2018) -139 58.591 Abgang eigener Anteile 49 Dividendenausschüttung Bilanzgewinn 2017 -897 Konzerngesamtergebnis -42 7.570 Stand 31. Dezember 2018 -181 65.313 *) Die MS Industrie AG hat zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 und IFRS 15 angewendet. Aufgrund der gewählten Übergangsmethode war eine Anpassung der Vorjahreszahlen nicht notwendig. ) Die Eigenkapitaldarstellung wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen begrifflich angepasst und die sonstigen Rücklagen umfassen nunmehr ausschließlich die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses (OCI). In diesem Zuge wurden Beträge in Höhe von TEUR 1.089 von den bisherigen Sonstigen Rücklagen in die Übrigen Konzernrücklagen umgegliedert. Der Begriff Konzernbilanzgewinn wurde auf "übrige Konzernrücklagen" angepasst, um ihn vom handelsrechtlichen Begriff des Bilanzgewinns im Jahresabschluss abzugrenzen, der eine Grundlage für den Gewinnverwendungsbeschluss darstellt. Konzern-Kapitalflussrechnung 2018 in TEUR scroll Notes 2018 TEUR 2017 TEUR Konzernjahresergebnis nach Steuern 10. 7.148 6.960 Erfolgswirksam erfasster Ertragsteueraufwand 7. 2.163 1.546 Erfolgswirksam erfasste Finanzerträge 6. -883 -995 Erfolgswirksam erfasste Finanzaufwendungen 6. 2.401 2.065 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 4. 11.990 12.982 Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 0 75 Wesentliche nicht zahlungswirksame sonstige Aufwendungen (+) und Erträge (-): Wertminderungsaufwand 4. 27 0 Gewinn/Verlust aus der Neubewertung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien 15.3 75 0 Verluste/Gewinne (-) aus at-equity konsolidierten Beteiligungen 14. -65 -607 Verluste/Gewinne (-) aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten -91 -4 Verluste/Gewinne (-) aus dem Abgang von zu Veräußerungszwecken gehaltenen Beteiligungen -7 -311 Verluste/Gewinne (-) aus Endkonsolidierung 0 -1.379 Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -19.568 -7.037 Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 98 -4.133 Erhaltene Zinsen -122 110 Bezahlte Zinsen -1.197 -1.952 Erhaltene Steuern 0 115 Bezahlte Steuern -837 -1.581 Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 1.132 5.854 Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 149 15 Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte -12.143 -7.117 Auszahlungen für den Erwerb von Deckungs-/Planvermögen -63 0 Einzahlungen aus dem Abgang von vollkonsolidierten Tochterunternehmen abzüglich mit dem Verkauf abgegebene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 1.246 Abgang von Darlehen und sonstigen Finanzkrediten im Wege der Entkonsolidierung ) 0 0 Einzahlungen aus Abgängen von zu Veräußerungszwecken gehaltenen Beteiligungen 7 3.089 Auszahlungen für Investitionen in Beteiligungen -25 -79 Auszahlungen aus der Ausreichung von Darlehen an Beteiligungen -325 -532 Einzahlungen aus erhaltenen Ausschüttungen 35 61 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -12.365 -3.317 Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen mit Fremdkapitalcharakter -200 0 Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen und sonstigen Finanzkrediten 30.305 5.547 Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen und sonstigen Finanzkrediten ) -20.013 -2.316 Ausschüttung Dividende Bilanzgewinn 2017 -897 0 Einzahlungen aus Finanzierungsleasing-Transaktionen 634 693 Auszahlungen aus Finanzierungsleasing-Transaktionen -4.013 -5.600 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 5.816 -1.676 Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds -5.417 861 Wechselkurs- und konsolidierungskreisbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds 0 -367 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 1.389 895 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 10. -4.028 1.389 ) Korrektur der Vorjahreszahlen nach IAS 8.49(a) siehe hierzu Abschnitt 10 in den Notes Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2018 Allgemeine Hinweise Die MS Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133497 eingetragen und hat ihren Sitz in der Brienner Straße 7, 80333 München, Deutschland. Die MS Industrie AG und ihre Kernbeteiligungen haben folgende Geschäftstätigkeiten: a) Industrie MS Technologie-Gruppe: Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich (Segment Antriebstechnik - "Powertrain - Technology") sowie Fertigung von Sondermaschinen für die Automobilindustrie sowie Serienmaschinen und Ultraschall-Schweißsystemen für verschiedene Anwenderbranchen wie z.B. die Verpackungsindustrie, Medizintechnik, Elektrotechnik etc. (Segment Ultraschalltechnik - "Ultrasonic - Technology") Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und Tochtergesellschaften: Fertigung von Elektromotoren und AluminiumDruckgussteilen (auch Subsegment "Powertrain - Elektro") b) Dienstleistungen Langfristiges Vermögen der GCI BridgeCapital GmbH: Erwerb, Verwaltung und Verpachtung von Gewerbegrundstücken, MS Property and Equipment, LLC, USA: Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Maschinen und Anlagen, sowie die Anteile an der Beno Immobilien GmbH (assoziiertes Unternehmen): Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien MS Industrie AG, MS Industrie Verwaltungs GmbH und MS Industries Administrative LLC., USA: Managementberatung Der Konzernabschluss der MS Industrie AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften ("der_Konzern") zum 31. Dezember 2018 ist im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt worden. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Alle nach den Vorgaben der EU für das Geschäftsjahr 2018 verbindlichen Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC) wurden ebenfalls angewendet. Der Konzernabschluss entspricht in der vorliegenden Fassung der Vorschrift des § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB). Diese bildet unter anderem die Grundlage für die Konzernrechnungslegung nach internationalen Standards in Deutschland zusammen mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards und gilt für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen. Der Konzernabschluss der MS Industrie AG wird in Euro aufgestellt. Die Beträge sind auf tausend Euro (TEUR) bzw. Millionen Euro (Mio. EUR) gerundet angegeben. Das Geschäftsjahr aller in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Überarbeitete und neue Rechnungslegungsvorschriften Die im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den zum 31. Dezember 2018 in der EU verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie den gültigen IFRIC- bzw. SIC-Interpretationen. Aus den vom IASB verabschiedeten Änderungen bei bestehenden Standards sowie neuen Standards, die erst nach dem 31. Dezember 2018 anzuwenden sind, erwartet der Vorstand mit Ausnahme der nachfolgend beschriebenen Auswirkungen keine wesentlichen Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse. Folgende neue Standards und Interpretationen sowie Änderungen bestehender Standards und Interpretationen wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2018 angewendet: scroll Standard Anzuwenden ab Voraussichtliche Änderungen Auswirkungen Änderungen an IAS 40 Übertragung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 01.01.2018 Die Änderungen dienen der Klarstellung der Vorschriften in Bezug auf Übertragungen in den oder aus dem Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien. Insbesondere geht es darum, ob im Bau oder in der Erschließung befindliche Immobilien, die vorher als Vorräte klassifiziert wurden, in die Kategorie der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien umgegliedert werden können, wenn es eine offensichtliche Nutzungsänderung gegeben hat. Keine wesentlichen Auswirkungen Änderungen an IFRS 4 Anwendung von IFRS 9 im Zusammenhang mit IFRS 4 Versicherungsverträge 01.01.2018 Die Änderungen zielen darauf ab, die Auswirkungen aus unterschiedlichen Erstanwendungszeitpunkten von IFRS 9 und dem Nachfolgestandard zu IFRS 4 vor allem bei Unternehmen mit umfangreichen Versicherungsaktivitäten zu verringern. Eingeführt werden zwei optionale Ansätze, die bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen von Versicherern genutzt werden können: der "Überlagerungsansatz" und der "Aufschubansatz". Keine wesentlichen Auswirkungen IFRIC 22 Vorauszahlungen im Zusammenhang mit Fremdwährungstransaktionen 01.01.2018 Diese Interpretation zielt darauf ab, die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen klarzustellen, die den Erhalt oder die Zahlung von Gegenleistungen in fremder Währung beinhalten. Keine wesentlichen Auswirkungen Änderung an IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung 01.01.2018 Die Änderungen beschäftigen sich mit einzelnen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich. Die wesentlichste Änderung bzw. Ergänzung besteht darin, dass in IFRS 2 nun Vorschriften enthalten sind, die die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der aus anteilsbasierten Vergütungen resultierenden Verpflichtungen betreffen. Keine wesentlichen Auswirkungen IFRS 9 Finanzinstrumente 01.01.2018 Der neue Standard ersetzt die bisher in IAS 39 enthaltenen Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten und enthält neue Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Die Vorschriften zur Ermittlung von Wertminderungen werden durch das sog. Expected Loss Model ersetzt. Die Auswirkungen von IFRS 9 sind nachfolgend dargestellt. IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 01.01.2018 In IFRS 15 werden die bisher in verschiedenen Standards und Interpretationen enthaltenen Regelungen zur Umsatzrealisierung zusammengeführt. Gleichzeitig werden einheitliche Grundprinzipien festgesetzt, die branchenübergreifend und für alle Kategorien von Umsatztransaktionen regeln, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt bzw. über welchen Zeitraum Umsätze zu realisieren sind. Mit IFRS 15 werden insbesondere die Standards IAS 18 Umsatzerlöse und IAS 11 Fertigungsaufträge ersetzt. Die Auswirkungen von IFRS 15 und der zugehörigen Klarstellung sind nachfolgend dargestellt. Klarstellung zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden 01.01.2018 Die Änderungen betreffen Klarstellungen zur Identifizierung von Leistungsverpflichtungen aus einem Vertrag, zur Klassifizierung eines Unternehmens als Prinzipal oder Agent sowie zur zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogenen Realisierung von Umsatzerlösen aus gewährten Lizenzen. Darüber hinaus werden die Übergangsbestimmungen zur Erleichterung der Erstanwendung konkretisiert. Verschiedene Verbesserungen an den IFRS (20142016) 01.01.2018 Die Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt 2014-2016 betreffen kleinere Änderungen und Anpassungen an den Standards IAS 28 und IFRS 1 mit dem Erstanwendungszeitpunkt 01.01.2018. Keine wesentlichen Auswirkungen IFRS 9 Finanzinstrumente (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen) Der Standard regelt umfassend die Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Insbesondere wurden die Klassifizierungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte überarbeitet. Diese beruhen auf den Ausprägungen des Geschäftsmodells sowie den vertraglichen Zahlungsströmen finanzieller Vermögenswerte. Ebenfalls grundlegend neu sind die Vorschriften zur Erfassung von Wertminderungen, welche nun auf einem Modell der erwarteten Verluste basieren. Auch die Abbildung bilanzieller Sicherungsbeziehungen ist unter IFRS 9 neu geregelt und darauf ausgerichtet, stärker das betriebliche Risikomanagement abbilden zu können. "IFRS 9 Finanzinstrumente" legt die Anforderungen für Ansatz und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, finanziellen Schulden sowie einigen Verträgen zum Kauf oder Verkauf von nicht finanziellen Posten fest. Dieser Standard ersetzt "IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung". IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegeln. Änderungen der Rechnungslegungsmethoden aufgrund der Anwendung des IFRS 9 werden unter Anwendung der modifizierten retrospektiven Methode angewendet. Somit wird auf eine Anpassung der Vorjahresvergleichswerte verzichtet. Der Erstanwendungseffekt des IFRS 9 wird grundsätzlich in den übrigen Rücklagen und in den Sonstigen Rücklagen zum 1. Januar 2018 erfasst. IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI)". Der Standard eliminiert die bestehenden Kategorien des IAS 39: "Bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen, zu Handelszwecken gehalten sowie zur Veräußerung verfügbar". Ferner besteht nach IFRS 9 ein später nicht mehr änderbares Wahlrecht, nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Eigenkapitalinstruments (welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird) im sonstigen Ergebnis darzustellen und ausschließlich die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu zeigen. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht für die wesentlichen Eigenkapitalinstrumente , mit Ausnahme der Personenhandelsgesellschaften, auszuüben. In IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Einstufung beurteilt. Der Konzern plant das Wahlrecht in IFRS 9 zur Beibehaltung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 bis auf Weiteres zu nutzen. Ein späterer Wechsel zu IFRS 9 wird als Änderung der Bilanzierungsmethode nach IAS 8 jederzeit als möglich erachtet. Aus diesem Grund hat die Anwendung der Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 keine Auswirkungen auf diesen Konzernabschluss. Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 9 zum 1. Januar 2018: scroll In TEUR Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 auf die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2018: Sonstige Rücklagen aus "Fair Value"-Bewertung der Beteiligungen (Kapitalgesellschaften) ("FVOCI") +890 Übrige Konzernrücklagen aus "Fair Value"-Bewertung der Beteiligungen (Nichtkapitalgesellschaften) ("FVTPL") +189 Auswirkung aus der "Fair Value"-Bewertung der Beteiligungen (im Vorjahr: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten) auf den Eigenkapital-Vortrag zum 1. Januar 2018 gesamt: +1.079 Auswirkung aus der erstmaligen Anwendung des "Expected Credit Loss"-Modells" auf die Übrigen Konzernrücklagen zum 1. Januar 2018 -214 Auswirkung aus der Erstanwendung von IFRS 9 auf den Eigenkapital-Vortrag zum 1. Januar 2018 gesamt: +865 Auf Grundlage seiner Beurteilung ist der Vorstand nicht der Meinung, dass die neuen Einstufungsanforderungen wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung seiner Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und auf seine Kredite haben. IFRS 9 ersetzt das Modell der "Eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "Erwarteten Kreditausfälle". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden - mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren - sowie auf vertragliche Vermögenswerte. Das neue Wertminderungsmodell in IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3). Nach IFRS 9 werden Wertberichtigungen also auf einer der nachstehenden Grundlagen bewertet: 12-Monats-Kreditausfälle (Stufe 1): Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund möglicher Ausfallereignisse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag. Lebenslange Kreditausfälle (Stufe 2): Hierbei handelt es sich um erwartete Kreditausfälle aufgrund aller möglichen Ausfallereignisse während der erwarteten Laufzeit eines Finanzinstruments. Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist anzuwenden, wenn das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes am Abschlussstichtag seit dem erstmaligen Ansatz signifikant gestiegen ist; ansonsten ist die Bewertung nach dem Konzept der 12-Monats-Kreditausfälle anzuwenden. Ein Unternehmen kann festlegen, dass das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswertes nicht signifikant gestiegen ist, wenn der Vermögenswert am Abschlussstichtag ein geringes Kreditrisiko aufweist. Die Bewertung nach dem Konzept der lebenslangen Kreditausfälle ist jedoch immer für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und für vertragliche Vermögenswerte ohne eine wesentliche Finanzierungskomponente anzuwenden; der Vorstand hat beschlossen diese Methode auch für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte mit einer wesentlichen Finanzierungskomponente anzuwenden. Im Konzern wird für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und von Kunden fällige Beträge aus Fertigungsaufträgen das vereinfachte Wertminderungsmodell angewendet, nach dem für alle Finanzinstrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten für einen 12-Monats-Zeitraum, die uns hierzu als Basis dienen, basieren auf historischen Informationen, die uns von der international renommierten Kreditversicherungs- und Ratingagentur "Coface" ("Compagnie Française d'Assurance pour le Commerce Exterieur SA, Niederlassung Deutschland") bereitgestellt werden. Bei den Krediten an nahestehende Unternehmen oder Personen geht der Vorstand von keiner aus. Auf dieser Basis sind aus Wesentlichkeitsgründen keine Wertberichtigungen erfasst worden. Nach IFRS 9 sind die erwarteten Kreditausfälle nach dem sogenannten "Expected Credit Loss-Modell ("ECL")" zu bewerten. Dabei gilt: "ECL = PD * LGD * EAD", wobei: "PD (probability of default)" = Wahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalls, "LGD (Loss Given Default)" = tatsächlicher Verlust bei Ausfall (welcher Forderungsausfall wird nach Verwertung aller Sicherheiten voraussichtlich erlitten) und "EAD (Exposure at Default)" = erwarteter Wert ("Exposure") des Finanzinstruments zum Ausfallzeitpunkt (aus Vereinfachungsgründen meist der Buchwert im Bewertungszeitpunkt). Die Bewertungskategorien sind den entsprechenden Bilanzpositionen vor, zum und nach dem Umstellungszeitpunkt auf IFRS 9 zum 1. Januar 2018 wie folgt zugeordnet: scroll Bewertungskategorien Nach Erstanwendung IFRS 9 Effekt aus Erstanwendung Wie im Konzernabschluss Originär (IAS 39) Neu (IFRS9) 01.01.2018 TEUR 01.01.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR AKTIVA Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sale" "FVOCI" 2.265 891 1.374 Beteiligungen an sale" "FVTPL" 732 188 544 Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte "Amortised cost" "Amortised cost" 4.734 0 4.734 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen "Amortised cost" "Amortised cost" 27.208 -298 27.506 Liquide Mittel "Amortised cost" "Amortised cost" 8.384 0 8.384 Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte "Amortised cost" "Amortised cost" 548 0 548 PASSIVA Latente Steuerverbindlichkeiten "Amortised cost" "Amortised cost" 838 -84 922 Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten "Amortised cost" "Amortised cost" 14.010 0 14.010 Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - Derivate "FVTPL" "FVTPL" 1.080 0 1.080 Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - übrige "Amortised cost" "Amortised cost" 6.657 0 6.657 Dabei bedeutet in der obenstehenden Tabelle: ― "Available for sale": "Zur Veräußerung verfügbar": im Vorjahr zu Anschaffungskosten bewertet gemäß IAS 39 ― "Amortised cost": "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet gemäß IAS 39 alt bzw. IFRS 9 neu" ― "FVOCI": "Ergebnisneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet" gemäß der Option von IFRS 9 ― "FVTPL": "Ergebniswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" IFRS 9 behält die bestehenden Anforderungen des IAS 39 für die Einstufung von finanziellen Schulden weitgehend bei. Nach IAS 39 werden jedoch alle Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes von Schulden, die als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" bestimmt wurden, im Gewinn oder Verlust erfasst, wohingegen die Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes nach IFRS 9 grundsätzlich wie folgt dargestellt werden: Die Veränderung des beizulegenden Zeitwertes, die auf Änderungen des Kreditrisikos der Schuld zurückzuführen ist, wird im sonstigen Ergebnis dargestellt. Die verbleibende Veränderung des beizulegenden Zeitwertes wird im Gewinn oder Verlust dargestellt. Der Konzern hat mit Ausnahme von Derivaten keine finanziellen Schulden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet bestimmt und beabsichtigt dies derzeit auch nicht zu tun. Die Beurteilung durch den Konzern zeigte deshalb keine wesentlichen Auswirkungen bezüglich der Einstufung finanzieller Schulden zum 1. Januar und 31. Dezember 2018. IFRS 15 (2014) Erlöse aus Verträgen mit Kunden (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen) IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Er ersetzt bestehende Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme. Die Anwendung von IFRS 15 ist für alle IFRS-Anwender verpflichtend und gilt für fast alle Verträge mit Kunden - die wesentlichen Ausnahmen sind Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge. In IFRS 15 wird vorgeschrieben, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. IFRS 15 ist grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden. Der neue Standard sieht im Gegensatz zu den aktuell gültigen Vorschriften ein einziges, prinzipienbasiertes, fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäften vorgesehen sind. Nach der Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Abschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wurde. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleistung auf den Kunden. Bei Vertragsabschluss ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht. Indikatoren hierfür sind beispielsweise rechtlicher Eigentumsübergang, die Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken oder eine formelle Abnahme. Wird die Verfügungsmacht hingegen über einen Zeitraum übertragen, darf eine Erlösrealisierung über den Zeitraum nur dann erfolgen, sofern der Leistungsfortschritt mithilfe von Input- oder Output-orientierten Methoden verlässlich ermittelbar ist. Neben den allgemeinen Erlöserfassungsgrundsätzen enthält der Standard detaillierte Umsetzungsleitlinien zu Themen wie Veräußerungen mit Rückgaberecht, Kundenoptionen auf zusätzliche Güter oder Dienstleistungen, Prinzipal-Agenten-Beziehungen sowie "Bill- and Hold"-Vereinbarungen. Der Konzern erzielt Umsatzerlöse in den folgenden Bereichen: Industrie: Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich sowie Fertigung von Sondermaschinen für die Automobilindustrie, Serienmaschinen und von Ultraschall-Schweißsystemen für die Verpackungsindustrie, in den Preisen verkaufter Produkte enthaltene Servicegebühren, sowie Fertigung von Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteilen teilweise inklusive gewährter Garantieleistungen aufgrund lokaler Gesetzgebung. Dienstleistungen: Managementberatung, Verwaltung und Vermietung von Gewerbeimmobilien. Der Vorstand hat beschlossen, beim Übergang auf IFRS 15 die "modifiziert-retrospektive" Methode, nach der die kumulierten Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 erfasst werden, in seinem Konzernabschluss anzuwenden. Infolgedessen hat der Konzern die Anforderungen des IFRS 15 nicht auf jede dargestellte Vergleichsperiode angewendet. Die Gesellschaft ist im Sinne von IFRS 15 nicht als Agent tätig. Umsätze und Erträge werden abzüglich gewährter Skonti, Boni und Rabatte ausgewiesen. Erlöse aus dem Bereich Serienmaschinen: Bei der Fertigung von Serienmaschinen im Bereich der mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie im Segment "Powertrain" ergeben sich keine wesentlichen Änderungen aus der Erstanwendung von IFRS 15. Die Realisierung erfolgt weiterhin zeitpunktbezogen bei Übergang der Verfügungsgewalt. Wesentliche Effekte aus Rücknahmeverpflichtungen oder möglichen Erstattungen ergeben sich nicht. Erlöse aus dem Bereich Sondermaschinen: Die Auftragsfertigung von Sondermaschinen findet in Spaichingen und Webberville, USA, statt. Nach der Analyse des Konzerns sind die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und gesetzlicher Gegebenheiten bei den Verträgen des Produktionsstandortes in Spaichingen gegeben. Bei der Auftragsfertigung von Sondermaschinen für die Automobilindustrie im Segment "Ultrasonic" in Spaichingen besteht keine alternative Nutzungsmöglichkeit für den Konzern und ein Rechtsanspruch auf Bezahlung entsprechend dem Leistungsfortschritt. Jedes Projekt wird nach Erhalt einer individuell bemessenen Vorauszahlung begonnen. Als Grundregel gilt: 30 % Anzahlung werden durch den Kunden bei Auftragsabschluss geleistet, 60 % bei Inbetriebnahme/Lieferung, 10 % bei Schlussrechnung. Zwischen dem ersten Zahlungseingang und dem Auftragsabschluss können bis zu 12 Monate liegen. Die Projektdauer hängt von der Komplexität des Designs ab. Die Projekte erstrecken sich in der Regel über rund sechs bis zehn Wochen, die Projektlaufzeit kann aber in Ausnahmefällen auch länger sein. Falls ein Vertrag vom Kunden vorzeitig gekündigt wird, hat der Konzern Anspruch auf Erstattung der bisher entstandenen Kosten, einschließlich einer angemessenen Marge. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen gestellt und sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Wird eine Sondermaschine an einen Kunden verkauft, so wird diese Maschine nur nach Inbetriebnahme beim Kunden vollständig funktionsfähig. Die Lieferung ohne Inbetriebnahme oder gar die Inbetriebnahme ohne Lieferung ist unmöglich. Die Inbetriebnahme ist eine Leistung, die immer im Zusammenhang mit der Maschinenlieferung von MS UTG erbracht werden muss. Die Inbetriebnahme kann nicht durch einen anderen Dienstleister erfolgen. Aus diesem Grund stellt die Lieferung der Sondermaschine zusammen mit der Inbetriebnahme eine Leistungsverpflichtung nach IFRS 15 dar. In Bezug auf die Erfüllung der Leistungsverpflichtung ist zwischen zeitpunkt- oder zeitraumbezogener Verumsatzung zu unterscheiden. Voraussetzung für die zeitraumbezogene Realisation ist auch hier der Ausschluss eines alternativen Nutzens. Anders als im Bereich der Serienmaschinen jedoch, ist regelmäßig davon auszugehen, dass kein alternativer Nutzen vorliegt. Der Anteil der kundenspezifischen Bauteile in einer Sondermaschine liegt bei ca. 60%, ist aber immer abhängig vom Kunden und vom Modell. Die Erlöse sind daher zeitraumbezogen zu realisieren. Bei der Ermittlung für die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung wird die cost-to-cost-Methode angewendet. Bei dieser Methode wird das Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Kosten zu den geplanten Gesamtkosten des Projektes ermittelt. Dieser Faktor wird als Fertigstellungsgrad bezeichnet. Für die Ermittlung des zu realisierenden Umsatzes bzw. der wird der Fertigstellungsgrad mit dem Kundenauftragswert bzw. der definierten Leistungsverpflichtung multipliziert. Für die MS Industrie stellt diese inputbasierte Methode ein angemessenes Maß für den Fertigstellungsgrad der Leistungsverpflichtungen gemäß IFRS 15 dar. Sind für diese Aufträge bereits Anzahlungen geflossen, werden die erhaltenen Anzahlungen für die Ermittlung der zu aktivierenden Vermögensvertragswerte von den realisierten Umsatzerlösen subtrahiert. Der positive Saldo wird als Vertragsvermögenswert ausgewiesen, ein negativer Saldo als Verbindlichkeit aus Vertragsverpflichtungen. Auch bereits gelieferte und fakturierte Maschinen werden für die zeitraumbezogene Umsatzermittlung berücksichtigt, da es aufgrund der Leistungsverpflichtung (Maschine und Inbetriebnahme) einen zeitlichen Versatz zwischen der Lieferung der Maschine und der tatsächlichen Inbetriebnahme geben kann. Die After Sales-Services können unabhängig und zusätzlich erworben werden und stellen somit eine separate Leistungsverpflichtung dar; eine Preisimplikation auf den Maschinenkauf besteht nicht. Die Erbringung der After-Sales-Services erfolgt grundsätzlich zeitraumbezogen, da die Bedingung des IFRS 15.35(a) erfüllt ist. Die Umsatzrealisierung bei Ersatzteillieferungen außerhalb von gesonderten Projekten erfolgt zeitpunktbezogen. Die umsatzbezogenen Garantieleistungen können nicht separat erworben werden und stellen eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Dementsprechend werden die Garantieleistungen weiterhin in Übereinstimmung mit IAS 37 erfasst, was der bisherigen Bilanzierung entspricht. Vor dem 1. Januar 2018 erfolgte die Erfassung der Umsatzerlöse nach IAS 18 mit Lieferung der Güter zum Firmengelände des Kunden, das heißt in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde die Güter sowie die zugehörigen Risiken und Chancen, die mit der Eigentumsübertragung verbunden sind, akzeptierte. Umsatzerlöse wurden zu diesem Zeitpunkt erfasst, sofern die Umsatzerlöse und Kosten verlässlich bewertet werden konnten, der Erhalt des Entgelts wahrscheinlich war und es kein weiter bestehendes Verfügungsrecht über die Güter gab. Ein erwarteter Verlust eines Auftrags wurde sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Anzahlungen von Kunden wurden als passivischer Abgrenzungsposten in der Bilanz ausgewiesen. Das hat zur Folge, dass in Bezug auf Sondermaschinen unter IFRS 15 Umsatzerlöse früher erfasst werden als unter IAS 18. Die Auswirkungen dieser Änderung auf andere Posten im Konzernabschluss bestehen in einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, der Einführung des neuen Postens "Vertragsvermögenswerte" und einem Rückgang der Vorräte. Das Wertminderungsmodell von IFRS 9 ist auch auf die nach IFRS 15 zu bildenden aktiven Vertragsposten anzuwenden. Hierauf wurde - aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten - verzichtet. Im Hinblick auf die Auswirkungen dieser Änderungen auf andere Posten als den Umsatz ergibt sich ein Rückgang des Rechnungsabgrenzungspostens. Die Beträge sind nun in dem neuen Posten "Vertragsverbindlichkeiten" enthalten. Erhaltene Vorauszahlungen werden in der Folge ab 2018 in den "Vertragsverbindlichkeiten" ausgewiesen. Nicht in Rechnung gestellte, aber bereits im Umsatz gebuchte, Beträge werden als "Vertragsvermögenswerte" ausgewiesen. Die gesamte Anpassung (nach Steuern) des Eigenkapitals in der Eröffnungsbilanz des Konzerns zum 1. Januar 2018 beträgt TEUR 1.042. Die wichtigsten Bestandteile der Anpassung auf IFRS 15 sind wie folgt: Die Übrigen Konzernrücklagen bzw. die nicht beherrschenden Anteile steigen zum 1. Januar 2018 um TEUR 1.042 bzw. TEUR 0 aufgrund früherer Erfassung von Erlösen (und damit verbundenen Aufwendungen) aus Auftragsfertigungsverträgen. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden: scroll In TEUR Anhangsangabe 31. Dezember 2018 1. Januar 2018 Vertragsvermögenswerte 13.4 4.238 6.798 Vertragsverbindlichkeiten 19.5 580 368 Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für erbrachte, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen von Sondermaschinen. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. Die erbrachten Leistungen werden erst nach Rechnungsstellung im Rahmen üblicher Zahlungsfristen zur Zahlung fällig. Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für den Bau von Sondermaschinen, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert werden. Die Änderungen der Vertragsvermögenswerte im Laufe der Berichtsperiode sind im Wesentlichen auf Änderungen im Leistungsfortschritt zurückzuführen. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von TEUR 368 wurde im Geschäftsjahr 2018 als Umsatzerlös erfasst. Wie nach IFRS 15 zulässig, werden keine Angaben zu den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 gemacht, die eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von einem Jahr oder weniger haben. Erlöse aus dem Bereich Dienstleistungen: Nach IFRS 15 wird das gesamte Entgelt bei den Dienstleistungsverträgen auf alle Dienstleistungen, basierend auf ihren Einzelverkaufspreisen, aufgeteilt. Die Einzelverkaufspreise werden auf Grundlage der Listenpreise, zu denen der Konzern die Dienstleistungen in separaten Transaktionen anbietet, festgelegt. Es erfolgt eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung, da der Kunde die Leistung nutzt während sie erbracht wird (IFRS 15.35(a)). Der Leistungsfortschritt wird nach der Input-basierten Methode ermittelt. Aus diesem Grund ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich des in der Vergangenheit üblicherweise berücksichtigten Zeitpunkts der Erfassung der Umsatzerlöse für diese Dienstleistungen. In Bezug auf die Verwaltung von Gewerbeimmobilien und die Erbringung von Managementberatungsdienstleistungen hat der Vorstand insbesondere die Leitlinien in IFRS 15 zur Zusammenfassung von Verträgen, zu Vertragsänderungen aufgrund von Auftragsänderungen, zur variablen Gegenleistung und zur Beurteilung, ob eine bedeutende Finanzierungskomponente in den Verträgen enthalten ist, berücksichtigt. Der Vorstand kommt daher zu der Einschätzung, dass Umsatzerlöse aus diesen Verträgen zeitraumbezogen zu erfassen sind. Des Weiteren ist die bisher angewandte inputbasierte Methode zur Messung des Leistungsfortschritts auch unter IFRS 15 angemessen. Schwerpunkt im Beratungsgeschäft der MS Industrie AG ist weiterhin die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere von solchen, bei denen der Schwerpunkt des Beratungsbedarfs auf der Implementierung der während der Analyse entwickelten strategischen und operativen Maßnahmen liegt. Dazu vereinbart der Konzern mit dem Auftraggeber Projekte, die in aller Regel eine Laufzeit von mehreren Monaten umfassen können. Die Projektverantwortung sowie das Risiko des konzeptionellen Erfolgs liegen dabei primär bei dem jeweiligen Auftraggeber, sodass durchweg eine Zeitvergütung vorliegt (Abrechnung erfolgt auf Basis eines festen Betrags je geleisteter Stunde). Der MS Industrie-Konzern stellt deshalb am Ende eines jeden Monats oder Quartals Rechnungen, in denen er die im vergangenen Monat oder im vergangenen Quartal erbrachten Leistungen abrechnet und die Umsatzerlöse realisiert. Es ergeben sich hierbei keine Änderungen in der Erlösrealisierung nach IFRS 15. Aus der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 ergaben sich also in Summe folgende Gesamtauswirkungen auf den Konzernabschluss zum 1. Januar 2018: scroll Nach Erstanwendung IFRS 9 und 01.01.2018 TEUR Erstanwendung IFRS 15 01.01.2018 TEUR Erstanwendung IFRS 9 01.01.2018 TEUR Wie im Konzernabschluss berichtet 31.12.2017 TEUR AKTIVA Beteiligungen 2.997 0 1.079 1.918 Langfristige Vermögenswerte 73.268 0 1.079 72.189 Vorräte 34.808 -7.039 0 41.847 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27.208 0 -298 27.506 Vertragsvermögenswerte 6.798 6.798 0 0 Kurzfristige Vermögenswerte 79.981 -241 -298 80.520 AKTIVA GESAMT 153.249 -241 781 152.709 PASSIVA Sonstige Rücklagen 3.773 0 890 2.883 Übrige Konzernrücklagen 13.103 1.042 -25 12.086 Eigenkapital und Minderheitsanteile 58.591 1.042 865 56.684 Latente Steuerverbindlichkeiten 1.242 404 -84 922 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 36.113 404 -84 35.794 Vertragsverbindlichkeiten 368 368 0 0 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.499 -2.055 0 3.554 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten 58.544 -1.687 0 60.231 PASSIVA GESAMT 153.249 -241 781 152.709 Die obenstehende Tabelle zeigt die Darstellung der erfolgten Anpassungen im Rahmen der erstmals angewendeten neuen Bilanzierungsstandards für die jeweils betroffenen Bilanzpositionen. Bilanzpositionen, die nicht von Anpassungen betroffen sind, sind nicht aufgeführt. Daraus ergibt sich, dass sich die oben gezeigten Zwischensummen nicht unbedingt aus der Summe der aufgeführten Bilanzpositionen ableiten lassen. Die Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 15 im Geschäftsjahr auf die betroffenen Positionen in Konzernbilanz und Gesamtergebnisrechnung sind wie folgt: scroll Zum 31.12.2018 IAS 18 alt IFRS 31.12.2018 TEUR IFRS 15 Effekt 31.12.2018 TEUR IFRS 15 IFRS 31.12.2018 TEUR Unfertige Erzeugnisse 20.492 -5.011 15.481 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 44.267 0 44.267 Forderungen aus Vertrag IFRS 15 0 4.238 4.238 Effekt auf die Bilanzsumme -773 Eigenkapital 64 . 775 538 65.313 sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 2.100 -2.100 0 Verbindlichkeiten aus Vertrag IFRS 15 0 580 580 Passive latente Steuern 1.497 209 1.706 Effekt auf die Bilanzsumme -773 scroll (1) davor 2018 Vor IFRS 15 TEUR Überleitung 2018 IFRS neu TEUR (2) danach 2018 IFRS neu TEUR (2) - (1) danach 2018 Ergebniswirkung TEUR Umsatzerlöse 285.480 282.753 -2.727 davon Umsatzerlöse vor Korrekturen 285.480 davon Umsatzerlöse 2018 IFRS 15 5.758 davon Korrektur Umsatzerlöse IFRS 15 bereits 2017 erfasst -8.485 282.753 Veränderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 2.477 4.504 2.027 davon Bestandsveränderung vor Korrekturen 2.477 davon Korrektur Bestandsveränderung 2018 IFRS 15 -5.012 davon Korrektur Bestandsveränderung IFRS 18 bereits 2017 erfasst 7.039 4.504 Ertragsteuern 2.359 2.163 196 davon Ertragsteuern vor Korrekturen 2.359 davon passive latente Steuern auf laufende Veränderung 209 davon passive latente Steuern auf IFRS 15 bereits 2017 erfasst -405 2.163 Konzernjahresergebnis nach Ertragsteuern 7.652 7.148 -504 Auf die freiwillige, vorzeitige Anwendung von zum Bilanzstichtag bereits veröffentlichten, aber noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen, die sich im Wesentlichen wie folgt darstellen, wurde vollständig verzichtet: scroll Standard Anzuwenden ab Voraussichtliche Änderungen Auswirkungen Änderungen an IAS 28 Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures 01.01.2019 Die Änderungen stellen klar, dass ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, IFRS 9 Finanzinstrumente einschließlich dessen Wertminderungsvorschriften auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden, die im Wesentlichen einen Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen darstellen und nicht nach der Equity-Methode abgebildet werden. Die Anwendung von IFRS 9 geht somit der Anwendung von IAS 28 vor. Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet IFRIC 23 Steuerrisikopositionen aus Ertragsteuern 01.01.2019 Der IASB hat die vom "IFRS Interpretations Committee" entwickelte Interpretation IFRIC 23 herausgegeben, um die Bilanzierung von Unsicherheit in Bezug auf Ertragsteuern klarzustellen. Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Entschädigung 01.01.2019 Geringfügige Änderung an IFRS 9 für finanzielle Vermögenswerte mit sogenannten symmetrischen Kündigungsrechten, um deren Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. erfolgsneutral zum Fair Value zu ermöglichen. Darüber hinaus erfolgt zur Modifikation von finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht zur Ausbuchung führen, eine Klarstellung. Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet IFRS 16 Leasingverhältnisse 01.01.2019 IFRS 16 ersetzt den bisherigen IAS 17 inkl. der zugehörigen Interpretationen. Für Leasingnehmer entfällt die Unterscheidung in Finanzierungs- und Operating Leasing. Stattdessen erfolgt eine Bilanzierung nach dem sog. Nutzungsrecht-Konzept. Hierbei sind in der Bilanz Vermögenswerte aus Nutzungsrechten an Leasinggegenständen und Verbindlichkeiten für die eingegangenen Zahlungsverpflichtungen anzusetzen. Bei kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasing sog. geringwertiger Vermögenswerte kann davon abgesehen werden. Die Bilanzierung auf Seiten des Leasinggebers entspricht weitgehend den bisherigen Regelungen. Hier erfolgt weiter eine Klassifizierung des Leasingverhältnisses nach den aus IAS 17 übernommenen Kriterien. IFRS 16 enthält darüber hinaus weitere Neuregelungen, insbesondere zur Definition eines Leasingverhältnisses, zu Sale-and-Lease-Back-Transaktionen sowie zur Bilanzierung von Untermietverhältnissen. Die Auswirkungen von IFRS 16 sind nachfolgend dargestellt. Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer 01.01.2019 Durch die Änderungen an IAS 19 wird zukünftig zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) verwendet wurden. Der IASB hat ferner in IAS 19 Ergänzungen zur Klarstellung aufgenommen, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze ("asset ceiling") auswirkt. Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet Verschiedene Verbesserungen an den IFRS (2015-2017) 01.01.2019 Die Änderungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt 2015-2017 betreffen kleinere Änderungen und Anpassungen an den Standards IAS 12, IAS 23, IFRS 3 sowie IFRS 11 Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet Änderungen an IAS 1 und IAS 8 01.01.2020 (noch nicht zur Anwendung durch die EU freigegeben) Das Konzept der Wesentlichkeit ist ein wichtiges Konzept bei der Erstellung von Abschlüssen nach IFRS. Die Änderungen schärfen die Definition von "wesentlich" und stellen klar, wie Wesentlichkeit angewendet werden sollte. Daneben stellen die Änderungen sicher, dass die Definition von "wesentlich" über alle Standards hinweg konsistent ist. Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020 (noch nicht zur Anwendung durch die EU freigegeben) Die eng umrissenen Änderungen an IFRS 3 zielen darauf ab, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat. Die Probleme resultieren daraus, dass die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und latenten Steuern beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten. Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet Änderungen an IFRS 10/IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture n/a (noch nicht zur Anwendung durch die EU freigegeben) Durch die Änderungen wird klargestellt, dass bei Transaktionen mit einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture das Ausmaß der Erfolgserfassung davon abhängt, ob die veräußerten oder eingebrachten Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb darstellen wie in IFRS 3 definiert. Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet IFRS 17 Bilanzierung von Versicherungsverträgen 01.01.2021 (noch nicht zur Anwendung durch die EU freigegeben) Der Standard regelt die Bilanzierung von Versicherungsverträgen. IFRS 17 ersetzt den bisher gültigen Standard IFRS 4. In den Anwendungsbereich fallen Versicherungsverträge, Rückversicherungsverträge sowie Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung. Keine wesentlichen Auswirkungen erwartet IFRS 16 (2016) Leasingverhältnisse (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen) Der Standard regelt die Bilanzierung von Leasingverhältnissen. IFRS 16 ersetzt den bisher gültigen Standard IAS 17 sowie drei leasingbezogene Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 16 ist für alle IFRS-Anwender verpflichtend und gilt grundsätzlich für alle Leasingverhältnisse. Ausgenommen davon sind Verträge über die Erforschung von Mineralien, Öl, Gas und ähnlichen nicht-regenerativen Ressourcen; Rechte aus Lizenzverträgen über Filme, Videoaufnahmen, Theaterstücke, Manuskripte, Patente und Urheberrechte, die in den Anwendungsbereich von IAS 38 fallen; Leasingvereinbarungen über biologische Vermögenswerte im Anwendungsbereich von IAS 41; Dienstleistungsvereinbarungen im Anwendungsbereich von IFRIC 12 sowie Lizenzvereinbarungen über geistiges Eigentum aus einem Leasingverhältnis im Anwendungsbereich von IFRS 15. Für den MS Industrie AG-Konzern werden sich bei Erstanwendung die Aktiva und die Schulden signifikant erhöhen und damit die Eigenkapitalquote vermindern. Im Übrigen geht der Vorstand jedoch für die bestehenden Bankkredite davon aus, dass die Verringerung der Eigenkapitalquote nicht dazu führen wird, dass Vereinbarungen zur Mindesteigenkapitalquote im Rahmen von sog. "Financial Covenants" nicht eingehalten werden können. Auf Basis der gegenwärtig als "Operating-Lease" gehandhabten Leasingverhältnisse für Immobilien-, KFZ- und EDVLeasing wird aus der Anwendung von IFRS 16 im Konzernabschluss der MS Industrie AG zum 1. Januar 2019 voraussichtlich ein bilanzverlängernder Effekt in Höhe von rund Mio. EUR 21,0, resultieren, das wäre auf Basis des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 eine Erhöhung der Bilanzsumme um rund 12 %. Erwartungsgemäß wird das operative Ergebnis aufgrund der Einführung von IFRS 16 steigen, während sich das Finanzergebnis moderat verschlechtert. Damit einhergehend werden sich die Kennzahlen EBIT und EBITDA verbessern. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Konsolidierungskreis und Stichtag In den Konzernabschluss sind neben der MS Industrie AG alle in- und ausländischen Konzernunternehmen einbezogen. Im Einzelnen sind neben dem Mutterunternehmen folgende Unternehmen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 voll konsolidiert worden: scroll Stimmrechts- und Kapitalanteil Firma des Tochterunternehmens Sitz 31.12.2018 31.12.2017 MS Technologie Group GmbH München 100,00 % 100,00 % MS Powertrain Technologie GmbH Trossingen 100,00 % 100,00 % MS Ultraschall Technologie GmbH Spaichingen 100,00 % 100,00 % MS Powertec GmbH Zittau 100,00 % 100,00 % MS Industrie Verwaltungs GmbH Spaichingen 100,00 % 100,00 % MS Industries Inc. Webberville, Michigan/USA 100,00 % 100,00 % MS Property & Equipment, LLC Webberville, Michigan/USA 100,00 % 100,00 % MS Precision Components, LLC Webberville, Michigan/USA 100,00 % 100,00 % MS Plastic Welders, LLC Webberville, Michigan/USA 100,00 % 100,00 % MS Industries Administrative, LLC Webberville, Michigan/USA 100,00 % 100,00 % MS Enterprise Holding Ltda. Salto, Bundesstaat Sao Paulo / Brasilien 100,00 % 100,00 % Elektromotorenwerk Grünhain GmbH Grünhain-Beierfeld 100,00 % 100,00 % EMGR Beteiligungs GmbH Grünhain-Beierfeld 75,10 % 75,10 % EMGR EAD Gabrovo, Bulgarien 100,00 % 100,00 % GCI BridgeCapital GmbH München 100,00 % 100,00 % Bilanzstichtag bei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember. Unternehmenserwerbe Im Geschäftsjahr fanden keine Unternehmenserwerbe statt. Veräußerung von Tochterunternehmen Im Geschäftsjahr wurden keine Tochterunternehmen veräußert. Konsolidierungsgrundsätze Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse bzw. Teilkonzernabschlüsse aller Konzernunternehmen sind auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung erfolgte nach der Erwerbsmethode. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erhaltene Gegenleistung wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Transaktionskosten werden bei Anfall erfolgswirksam erfasst. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Hierzu bestehen folgende Ausnahmen: ― Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden und Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Verbindungen mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden gemäß IAS 12 "Ertragsteuern" bzw. IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" erfasst bzw. bewertet. ― Schulden oder Eigenkapitalinstrumente, welche sich auf anteilsbasierte Vergütungen oder auf den Ersatz anteilsbasierter Vergütungen durch den Konzern beziehen, werden zum Erwerbszeitpunkt gemäß IFRS 2 "Anteilsbasierte Vergütung" bewertet und ― Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen), die gemäß IFRS 5 "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche" als zur Veräußerung gehalten eingestuft sind, werden gemäß IFRS 5 bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus übertragener Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Für den Fall, dass sich - auch nach nochmaliger Beurteilung - ein negativer Unterschiedsbetrag ergibt, wird dieser unmittelbar als Ertrag erfolgswirksam erfasst. Ein Unternehmen wird ab dem Zeitpunkt, zu dem die Gesellschaft oder ein anderes Konzernunternehmen die Beherrschung über das Unternehmen erlangt hat, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch die Gesellschaft oder das Konzernunternehmen endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzern erlangt Beherrschung, wenn er: ― Verfügungsmacht über Beteiligungsunternehmen ausüben kann, ― schwankenden Renditen aus der Beteiligung ausgesetzt ist, und ― die Renditen aufgrund seiner Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. Wenn der Konzern keine Stimmrechtsmehrheit besitzt, so beherrscht er das Beteiligungsunternehmen dennoch, wenn er durch seine Stimmrechte oder anderweitig über die praktische Möglichkeit verfügt, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens einseitig zu bestimmen. Das Auf- und Abstocken von Mehrheitsbeteiligungen ohne Kontrollverlust wird erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion dargestellt. Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften wurden gegeneinander aufgerechnet. Gewinne und Verluste aus den konzerninternen Leistungsbeziehungen wurden eliminiert. Konzerninterne Umsatzerlöse wie auch andere konzerninterne Erträge wurden mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge wurden Steuerabgrenzungen nach IAS 12 insoweit vorgenommen, als sich der abweichende Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder ausgleicht. Fremdwährungen Bei der Aufstellung der Abschlüsse jedes einzelnen Konzernunternehmens werden Geschäftsvorfälle, die auf andere Währungen als die funktionale Währung des Konzernunternehmens (Fremdwährungen) lauten, mit den am Tag der Transaktion gültigen Kursen umgerechnet. Die funktionale Währung des Konzerns ist der Euro. An jedem Abschlussstichtag sind monetäre Posten in Fremdwährung mit dem gültigen Stichtagskurs umzurechnen. Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertete nicht-monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen bilanziellen Erfassung umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten werden grundsätzlich erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie auftreten. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses sind die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro umzurechnen, wobei die am Abschlussstichtag gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Erträge und Aufwendungen werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe in Konzernwährung werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital angesammelt. Es wurden folgende Kurse verwendet: scroll Stichtagskurs Durchschnittskurs 31.12.2018 31.12.2017 2018 2017 US Dollar (USD) USD/EUR 1,1450 1,1993 1,1815 1,1297 Brasilianischer Real (BRL) BRL/EUR 4,4440 3,9729 4,3255 3,6054 Chinesischer Renminbi (CNY) CNY/EUR 7,8751 7,8044 7,8079 7,6290 Bulgarische Lewa (BGN) BGN/EUR 1,9558 1,9558 1,9558 1,9558 Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und finanziellen Verpflichtungen zum Bilanzstichtag sowie die Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres beeinflussen können. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf den jeweils aktuell verfügbaren Kenntnissen basieren. Durch von den Annahmen abweichende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich ergebenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzungen abweichen. Schätzungen mit einer wesentlichen Auswirkung auf den Konzernabschluss ergeben sich insbesondere bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen (siehe Punkt 20.) und der Dotierung von anderen Rückstellungen im Sinne des IAS 37 (siehe Punkt 18.) sowie bei der Berechnung von Zeitwerten. Dabei werden im Konzern zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von verschiedenen Finanzinstrumenten auch Bewertungsverfahren benutzt, deren Inputs nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (siehe Punkt 32.). Darüber hinaus werden im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit der immateriellen Vermögenswerte des Anlagevermögens, der Sachanlagen und der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien zukunftsbezogene Annahmen und Schätzungen vorgenommen. Wir verweisen diesbezüglich auf Punkt 15. Zudem überprüft der Konzern regelmäßig die geschätzten Nutzungsdauern dieser Vermögenswerte. Liquide Mittel Unter den liquiden Mitteln werden Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt jeweils zum Nennwert. Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten und vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswertes (Gebäude über 15 bis 50 Jahre und übrige in der Regel drei bis zehn Jahre) vorgenommen. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag, werden Wertminderungen erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten aktivierte Entwicklungsaufwendungen sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte. Kosten für Forschungsaktivitäten werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst. Ein selbsterstellter immaterieller Vermögenswert, der sich aus der Entwicklungstätigkeit ergibt, wird dann, und nur dann, erfasst, wenn die folgenden Nachweise sämtlich erbracht wurden: ― technische Realisierbarkeit der Fertigstellung und Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen ― Absicht und Fähigkeit zur Fertigstellung sowie beabsichtigte Nutzung oder Verkauf ― Zufluss wirtschaftlichen Nutzens an den Konzern ― Fähigkeit zur verlässlichen Bestimmung der zurechenbaren Aufwendungen Der Betrag, mit dem ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert erstmalig aktiviert wird, ist die Summe der entstandenen Aufwendungen von dem Tag an, an dem der immaterielle Vermögenswert die oben genannten Bedingungen erstmals kumulativ erfüllt. Wenn ein selbst erstellter immaterieller Vermögenswert nicht aktiviert werden kann bzw. noch kein immaterieller Vermögenswert vorliegt, werden die Entwicklungskosten erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie entstehen. Im Rahmen von Finanzierungsleasing gehaltene, bilanzierte Vermögenswerte werden über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer auf derselben Grundlage wie eigene Vermögenswerte abgeschrieben. Als "als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" bezeichnet man Immobilien, die zur Erzielung von Mieteinnahmen und/oder zum Zwecke der Wertsteigerung gehalten werden (einschließlich Immobilien, die sich in der Herstellung befinden und solchen Zwecken dienen sollen). Diese werden bei Zugang mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einschließlich Transaktionskosten, angesetzt. Bei den "als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien" handelt es sich um ein in 2014 aus den Sachanlagen umgegliedertes Grundstück in Großsteinberg ohne Bauten mit einer auf insgesamt 99 Jahre befristeten Grunddienstbarkeit an einem in Leipzig/Wiederitzsch gelegenen, seit April 2014 an die Beteiligung MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, den Betreiber einer Photovoltaikanlage, verpachteten Grundstück. Als Bewertungsmodell wurde bis zum Vorjahr das Anschaffungskostenmodell und ab dem Geschäftsjahr das Neubewertungsmodell gewählt. Da der Buchwert zum 31. Dezember 2017 nicht wesentlich vom beizulegenden Zeitwert zum 1. Januar 2018 abweicht, wurde aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine retrospektive Änderung nach IAS 8 verzichtet. Eine "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" wird bei Abgang oder dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden soll und ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus dem Abgang nicht mehr erwartet wird, ausgebucht. Der sich aus dem Abgang ergebende Gewinn oder Verlust bestimmt sich als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes und wird in der Periode des Abgangs im Gewinn oder Verlust erfasst. Assoziierte Unternehmen und Beteiligungen Anteile an assoziierten Unternehmen Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das die MS Industrie AG oder ein anderes Konzernunternehmen einen maßgeblichen Einfluss hat. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Unternehmens mitzuwirken. Dabei liegt weder Beherrschung noch gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse vor. Die Beteiligungen des Konzerns an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden zu Anschaffungskosten, erhöht bzw. vermindert um den Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens bewertet. Jeglicher Überschuss der Anschaffungskosten des Anteilserwerbs über dem beizulegenden Zeitwert des Nettovermögens des assoziierten Unternehmens wird als Geschäfts- oder Firmenwert erfasst. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist Bestandteil des Buchwertes der Beteiligung und wird nicht separat auf das Vorliegen einer Wertminderung geprüft. Die Ermittlung von Indikatoren für eine eventuelle Wertminderung wird nach den Vorschriften des IAS 36 vorgenommen. Sofern ein Wertminderungstest vorzunehmen ist, wird der Beteiligungsbuchwert (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) nach den Vorschriften des IAS 36 mit dem erzielbaren Betrag, d.h. mit dem höheren Betrag aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten verglichen. Der ermittelte Wertminderungsaufwand wird mit dem Beteiligungsbuchwert verrechnet. Sofern der erzielbare Betrag in den Folgejahren wieder ansteigt, wird eine Wertaufholung nach den Vorschriften des IAS 36 vorgenommen. Übrige Beteiligungen Bei den ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um Beteiligungen, bei denen kein Beherrschungsverhältnis im Sinne von IFRS 10 oder maßgeblicher Einfluss im Sinne von IAS 28 vorliegen, sodass eine Einbeziehung der Beteiligung im Rahmen der Vollkonsolidierung oder die Bewertung als assoziiertes Unternehmen ausscheidet. Die Anteile wurden daher bis zum Vorjahr nach IAS 39 als Finanzinstrumente bilanziert und bewertet. Dabei galt bis zum Vorjahr: Alle Beteiligungen sind bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung entsprechen. Es handelt sich hierbei um den Gegenwert der aufgewendeten Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente. Bei den im MS Industrie AG-Konzernabschluss ausgewiesenen Beteiligungen handelt es sich um zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte ("available-for-sale"), da keine der anderen Kategorien des IAS 39 zutrifft. Da die Finanzanlagen teilweise über keinen notierten Marktpreis auf einem aktiven Markt verfügen, erfolgt die Folgebewertung zum Teil ebenfalls zu Anschaffungskosten, wobei alle Beteiligungen regelmäßig auf Anzeichen für eine Wertminderung geprüft werden. Ab dem Geschäftsjahr 2018 gilt: Aktien und GmbH-Anteile, die nach IAS 39 als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert waren: Für diese Instrumente kann die FVTOCI-Option in IFRS 9 ausgeübt werden, was dazu führt, dass die in der Neubewertungsrücklage für Finanzinvestitionen angesammelten Änderungen des beizulegenden Zeitwerts nachfolgend nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Dies hat Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das sonstige Ergebnis des Konzerns, nicht jedoch auf das Gesamtergebnis. Sofern diese Option nicht ausgeübt wird, erfolgt eine Zuordnung in die FVTPL-Kategorie mit der Konsequenz, dass alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Anteile erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst werden. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht für die wesentlichen Beteiligungen, mit Ausnahme der Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, auszuüben. Aus der Fair Value-Bewertung dieser Beteiligungen ergibt sich zum Eröffnungsbilanzstichtag 31. Dezember 2017 / 1. Januar 2018 ein positiver Eigenkapitaleffekt in Höhe von Mio. EUR 1,1. Zur Zusammensetzung der Finanzanlagen (Beteiligungen und assoziierte Unternehmen) verweisen wir auf Punkt 14 der Erläuterungen unten. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte Als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden Vermögenswerte dann klassifiziert, wenn ein Vorstandbeschluss über den Verkauf vorliegt und der Verkauf innerhalb des Folgejahres (2019) höchstwahrscheinlich ist. Die Bewertungsvorschrift in IFRS 5 sieht vor, dass für die betroffenen Vermögenswerte die planmäßigen Abschreibungen auszusetzen und lediglich außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund niedrigerer beizulegender Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten vorzunehmen sind. Finanzielle Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden nach den Vorschriften dieses Standards bewertet. Kredite und Forderungen Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Sie werden nach der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Ab dem Geschäftsjahr 2018 gilt: ― Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte, sowie von Kunden fällige Beträge aus Fertigungsaufträgen (siehe Punkt 13.3.) fallen unter die neuen Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. ― Der Konzern wendet für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und von Kunden fällige Beträge aus Fertigungsaufträgen das vereinfachte Wertminderungsmodell an, nach dem für alle Finanzinstrumente unabhängig von ihrer Kreditqualität eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Verluste über die Restlaufzeit zu erfassen ist. Bei den Krediten an nahestehende Unternehmen oder Personen ergab sich keine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zwischen erstmaliger Erfassung des Instruments und dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9.. ― Insgesamt führt die Anwendung des neuen Wertminderungsmodells zu einer früheren Erfassung von erwarteten Verlusten für die entsprechenden Instrumente und damit höheren Wertminderungsbeträgen. ― Aus der Anwendung des neuen Wertminderungsmodells ergibt sich zum Stichtag 31. Dezember 2017 / 1. Januar 2018 ein negativer Eigenkapitaleffekt in Höhe von Mio. EUR 0,3. Zu Forderungen aus Fertigungsaufträgen verweisen wir auf den Punkt "Grundsätze der Ertragsrealisierung" unten. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Bis zum Vorjahr galt gemäß IAS 39 alt: Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar bestimmt wurden oder weder als (a) Kredite und Forderungen, (b) bis zur Endfälligkeit zu haltende Investitionen oder (c) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eingestuft sind. Vom Konzern gehaltene börsennotierte Anteile, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, wurden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte kategorisiert und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Vom Konzern gehaltene Investitionen in nicht börsennotierte Anteile, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, wurden auch als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und an jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert bilanziert, soweit das Management davon ausging, dass der beizulegende Zeitwert verlässlich ermittelt werden kann. Wertänderungen wurden grundsätzlich erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Wurde eine Finanzanlage veräußert oder wurde bei ihr eine Wertminderung festgestellt, wurden die bis dahin im sonstigen Ergebnis angesammelten Beträge in den Gewinn oder Verlust umgegliedert. Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, sowie Derivate auf solche nicht notierten Eigenkapitalinstrumente, die nur durch Andienung erfüllt werden können, sind an jedem Abschlussstichtag mit den Anschaffungskosten, abzüglich jeglichen Wertminderungsaufwands, zu bewerten. Ab dem Geschäftsjahr 2018 gilt: ― Nach IFRS 9 werden alle finanziellen Vermögenswerte, die derzeit in den Anwendungsbereich von IAS 39 fallen, entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Schuldtitel, die im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung es ist, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, und dessen vertragliche Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, sind in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bilanzieren. Alle anderen Instrumente werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Ferner besteht nach IFRS 9 ein später nicht mehr änderbares Wahlrecht, nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Eigenkapitalinstruments (welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird) im sonstigen Ergebnis darzustellen und ausschließlich die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu zeigen. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht für die wesentlichen Eigenkapitalinstrumente auszuüben. ― Die überarbeiteten Vorschriften für die Bilanzierung von allgemeinen Sicherungsbeziehungen beinhalten weiterhin die drei Arten von Hedge Accounting, die auch im IAS 39 verfügbar sind. Die Vorschriften in IFRS 9 bieten aber mehr Möglichkeiten für die Anwendung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen und ermöglichen es den Bilanzierenden, ihre Tätigkeiten auf dem Gebiet des Risikomanagements besser im Abschluss widerzuspiegeln. Die wesentlichen Änderungen betreffen den erweiterten Umfang in Frage kommender Grund- und Sicherungsgeschäfte sowie neue Vorschriften zur Effektivität von Sicherungsbeziehungen, insbesondere den Wegfall des bisherigen "80-125-%-Korridors". ― Der Konzern plant das Wahlrecht in IFRS 9 zur Beibehaltung der Bilanzierung von Derivaten nach IAS 39 - auch für neu aufgenommene Derivate - bis auf Weiteres zu nutzen. Ein späterer Wechsel zu IFRS 9 wird als Änderung der Bilanzierungsmethode nach IAS 8 jederzeit als möglich erachtet. Aus diesem Grund geht der Vorstand nicht davon aus, dass die Anwendung der neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse haben wird. Derzeit bestehen keine Sicherungsbeziehungen bei Derivaten. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Bis zum Vorjahr galt gemäß IAS 39 alt: Finanzielle Vermögenswerte sind wertgemindert, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswertes eintraten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass sich die erwarteten künftigen Cashflows negativ verändert haben. Die Kriterien, die zu einer Wertminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führen, orientieren sich an der Ausfallwahrscheinlichkeit der Forderung und der erwarteten Bonität der Kunden. Fremdwährungsforderungen sind mit dem aktuellen Kurs zum Bilanzstichtag bewertet. Ab dem Geschäftsjahr 2018 gilt: Das neue Wertminderungsmodell in IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3). Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus einem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, hat der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung zu erfassen. Vorräte Unter den Vorräten werden neben Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen unfertige und fertige Erzeugnisse sowie Waren ausgewiesen, die mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- und Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet werden. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Einzel- und Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert stellt den geschätzten Verkaufspreis der Vorräte abzüglich aller geschätzten Aufwendungen dar, die für die Fertigstellung und die Veräußerung noch notwendig sind. Im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr wurden keine qualifizierten Vermögenswerte im Sinne des IAS 23 erworben bzw. hergestellt und demzufolge keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Rückstellungen Rückstellungen werden dann gebildet, wenn der Konzern aus einem Ereignis der Vergangenheit eine gegenwärtige, rechtliche oder tatsächliche Verpflichtung hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der sich aufgrund der bestmöglichen Schätzung der finanziellen Ausgaben zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag gegenwärtigen Verpflichtung ergibt. Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, sind als Rückstellung zu erfassen und zu bewerten. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Aufwendungen zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen gemäß nationalem Kaufvertragsrecht werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung des Vorstands hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtung des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt. Altersversorgungsverpflichtungen Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Versorgungsansprüchen berechtigt. Bei leistungsorientierten Versorgungsplänen werden die Kosten für die Leistungserbringung mittels des Verfahrens der laufenden Einmalprämien ermittelt, wobei zu jedem Abschlussstichtag eine versicherungsmathematische Bewertung durchgeführt wird. Neubewertungen, bestehend aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten, Veränderungen, die sich aus der Anwendung der Vermögenswertobergrenze ergeben, und der Ertrag aus dem Planvermögen (ohne Zinsen auf die Nettoschuld), werden unmittelbar im sonstigen Ergebnis erfasst und sind damit direkt in der Bilanz enthalten. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Neubewertungen sind Teil der sonstigen Rücklagen und werden nicht mehr in die Gewinn- und Verlustrechnung um gegliedert. Nach zu verrechnender Dienstzeitaufwand wird als Aufwand bzw. Ertrag erfasst, wenn die Planänderung eintritt. Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile: ― Dienstzeitaufwand ― Nettozinsaufwand oder -ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert ― Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögenswertes Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand (Dienstzeitaufwand) bzw. Finanzergebnis (Nettozinsaufwand bzw. -ertrag) aus. Die Bewertung im Konzernabschluss erfolgt anhand der so genannten "Projected-Unit-Credit-Methode" (Anwartschaftsbarwertverfahren) auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Zugrundelegung versicherungsmathematischer Grundsätze. Die Abzinsung der Anwartschaften und laufenden Rentenzahlungen erfolgt mit Abzinsungssätzen von 1,6 % (Vorjahr: 1,6 %). Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde für künftige Gehaltssteigerungen entsprechend der vertraglichen Regelungen ein Wert von 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) angesetzt. Für künftige Pensionssteigerungen wurde ein Wert von 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %) angesetzt. Für die Fluktuation wurde aufgrund der geringen Anzahl an aktiven Mitarbeitern sowie auf Basis von Erfahrungen der Vergangenheit ein Wert von 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) angesetzt. Zudem wurde eine durchschnittliche Restlebenserwartung von 14,4 Jahren (Vorjahr: 14,4 Jahre) angenommen. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt überwiegend leistungsorientiert ("defined benefit plan"). Die Leistungen basieren dabei auf Beschäftigungsdauer und Entgelt der jeweiligen Mitarbeiter. Die Verpflichtungen umfassen sowohl solche aus bereits laufenden Pensionen als auch aus Anwartschaften auf künftig zu zahlende Pensionen. Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionsplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt: Neben allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken, wie dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinssatzänderungsrisiko, ist die Gesellschaft dem Kapitalmarkt- beziehungsweise Anlagerisiko ausgesetzt: ― Kapitalmarkt- beziehungsweise Anlagerisiko: Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird unter Verwendung eines Abzinsungssatzes ermittelt, der auf Grundlage der Renditen erstrangiger festverzinslicher Unternehmensanleihen bestimmt wird. Sofern Erträge aus dem Planvermögen unter diesem Zinssatz liegen, kann dies zu einer Unterdeckung des Plans führen. ― Zinssatzänderungsrisiko: ein Rückgang des Anleihezinssatzes führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit, jedoch wird dies teilweise durch einen gestiegenen Ertrag aus der Anlage des Planvermögens kompensiert. ― Langlebigkeitsrisiko: Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Sterbewahrscheinlichkeit der begünstigten Arbeitsnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung ermittelt. Eine Zunahme der Lebenserwartung bei begünstigten Arbeitnehmern führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit. Für die Pensionszusagen wurden Rückdeckungsversicherungen sowie im Geschäftsjahr 2012 ein "Contractal Trust Arrangement" ("CTA") abgeschlossen. Die Ansprüche aus diesen Versicherungen sowie dem "Contractual Trust Arrangement" werden mit den beizulegenden Zeitwerten angesetzt und als Planvermögen vom Barwert der Verpflichtung abgezogen. Finanzielle Verbindlichkeiten Die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden zum jeweiligen Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Ab dem Geschäftsjahr 2018 gilt: Im Hinblick auf die Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten (die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden) verlangt IFRS 9, dass die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts, die sich aus Veränderungen des Ausfallrisikos des bilanzierenden Unternehmens ergeben, im sonstigen Ergebnis auszuweisen sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Erfassung dieser Änderungen im sonstigen Ergebnis zur Entstehung oder Vergrößerung einer Rechnungslegungsanomalie im Rahmen der bzw. im Vergleich zur Gewinn- und Verlustrechnung führen würde. Die aufgrund der Veränderung des eigenen Ausfallrisikos im sonstigen Ergebnis erfassten Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts dürfen später nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht werden. IAS 39 sah hingegen für die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Schuldtiteln, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wurden, eine vollständige Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung vor. Derivative Finanzinstrumente Der Konzern verwendet Zinsswaps zur Steuerung von Zinsrisiken. Die derivativen Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, bzw. als Schulden angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von derivativen Finanzinstrumenten, die nicht als Sicherungsinstrument designiert sind, werden sofort erfolgswirksam erfasst. Sicherungsbeziehungen im Sinne von IAS 39 bestehen nicht. Der Konzern plant das Wahlrecht in IFRS 9 zur Beibehaltung der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach IAS 39 bis auf Weiteres zu nutzen. Ein späterer Wechsel zu IFRS 9 wird als Änderung der Bilanzierungsmethode nach IAS 8 jederzeit als möglich erachtet. Aus diesem Grund geht der Vorstand nicht davon aus, dass die Anwendung der neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse haben wird. Derzeit bestehen keine Sicherungsbeziehungen bei Derivaten. Beizulegender Zeitwert der Finanzinstrumente Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Zinsswaps erfolgt auf Stufe 2 der Bewertungshierarchie nach dem "Discounted-Cashflow"-Verfahren. Künftige Cashflows werden auf Basis von Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und kontrahierten Zinssätzen geschätzt und diskontiert. Bis zum Vorjahr galt: Die als "available for sale" eingestuften Beteiligungen wurden, soweit möglich, zum beizulegenden Zeitwert auf Basis des jeweiligen Börsenkurses zum Bilanzstichtag bewertet. Beteiligungen, deren beizulegender Zeitwert mangels vorliegender Informationen nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Ab dem Geschäftsjahr 2018 gilt: Nach IFRS 9 werden alle Beteiligungen, die bisher in den Anwendungsbereich von IAS 39 gefallen sind, zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Ferner besteht nach IFRS 9 ein später nicht mehr änderbares Wahlrecht, nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligungen (welche nicht zu Handelszwecken gehalten werden) im sonstigen Ergebnis darzustellen und ausschließlich die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu zeigen. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht auszuüben. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Beteiligungen erfolgt auf Stufe 2 der Bewertungshierarchie auf der Basis von indikativen Angeboten bzw. auf Stufe 3 der Bewertungshierarchie nach dem "Discounted-Cashflow"-Verfahren bzw. auf der Basis von IAS 40 nach dem "wirtschaftlichen Eigenkapital". Auf Basis der durch die Unternehmen bereitgestellten Vorschau- und Planungsrechnungen für die Jahre 2019 bis 2023 wurde ein nachhaltiges Jahresergebnis für die Jahre ab 2023 angenommen und verschiedene Ertragswerte auf Basis von Abzinsungsfaktoren zwischen 8,0% und 17,0% berechnet. Aufgrund der geringen einzelnen Ertragswerte ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte aus den berechneten Sensitivitäten. Grundsätze der Ertragsrealisierung Die ab dem 1.1.2018 anzuwendenden Grundsätze der Ertragsrealisierung wurden in Abschnitt "Überarbeitete und neue Rechnungslegungsvorschriften" erläutert. Bis zum31.12.2017 galten folgende Grundsätze: Verkauf von Gütern Bis zum Vorjahr galt gemäß den gültigen Leitlinien zur Erfassung von Umsatzerlösen, darunter IAS 18 Umsatzerlöse und IAS 11 Fertigungsaufträge: Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: ― Der Konzern hat die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter auf den Käufer übertragen. ― Der Konzern behält weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse. ― Die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden. ― Es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft dem Konzern zufließen wird. ― Die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden. Danach sind im Grunde Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern zu erfassen, wenn die Güter geliefert wurden und der rechtliche Eigentumsübergang erfolgt ist. Bezüglich der Erlöse aus Dienstleistungen wird auf Abschnitt "Überarbeitete und neue Rechnungslegungsstandards" verwiesen. Hier ergeben sich keine wesentlichen Änderungen aus der Erstanwendung von IFRS 15. Dividenden und Zinserträge Dividendenerträge aus Anteilen werden erfasst, wenn der Rechtsanspruch des Anteilseigners auf Zahlung entstanden ist. Zinserträge sind zu erfassen, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird und die Höhe der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann. Zinserträge sind nach Maßgabe des ausstehenden Nominalbetrages mittels des maßgeblichen Effektivzinssatzes zeitlich abzugrenzen. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die erwarteten zukünftigen Einzahlungen über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes exakt auf den Nettobuchwert dieses Vermögenswertes bei erstmaliger Erfassung abgezinst werden. Ertragsteuern Der Ertragsteuer-Aufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwandes und der latenten Steuern dar. Laufende Steuern Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung aufgrund von Aufwendungen und Erträgen, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für die laufenden Steuern wird auf Grundlage der geltenden bzw. aus Sicht des Abschlussstichtages in Kürze geltenden Steuersätze berechnet. Latente Steuern Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen in den Handelsbilanzen und den Steuerbilanzen der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften sowie aufgrund von Konsolidierungsvorgängen gebildet. Für alle zu versteuernden temporären Differenzen wird eine latente Steuerschuld bilanziert, es sei denn, die latente Steuerschuld erwächst aus ― dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwertes oder ― dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst. Bei zu versteuernden temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wird jedoch eine latente Steuerschuld bilanziert, es sei denn, der zeitliche Verlauf der Auflösung der temporären Differenz kann von der Gesellschaft gesteuert werden, und es ist wahrscheinlich, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit nicht auflösen wird. Für alle abzugsfähigen temporären Differenzen wird ein latenter Steueranspruch in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähige Differenz verwendet werden kann, es sei denn, der latente Steueranspruch erwächst aus ― dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes oder ― dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswertes oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis (den steuerlichen Verlust) beeinflusst. Bei steuerlich abzugsfähigen temporären Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen wird jedoch ein latenter Steueranspruch nur insoweit bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass sich die temporäre Differenz in absehbarer Zeit auflösen wird und dass das zu versteuernde Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporäre Differenz verwendet werden kann. Aktive latente Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verluste werden in dem Umfang aktiviert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft und insoweit reduziert, als es nicht länger wahrscheinlich ist, dass ausreichende zu versteuernde Ergebnisse zur Nutzung dieser Ansprüche zur Verfügung stehen werden. Die latenten Steuern werden auf der Basis der Steuersätze in den einzelnen Ländern ermittelt, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze verwendet, die zum Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind. Eine Verrechnung latenter Steueransprüche und latenter Steuerschulden wird nur vorgenommen, wenn ― ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und ― die latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde für dasselbe Steuersubjekt erhoben werden oder für unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, in jeder zukünftigen Periode, in der die Ablösung oder Realisierung erheblicher Beträge an latenten Steuerschulden bzw. Steueransprüchen zu erwarten ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. Unternehmenserwerbe und -veräußerungen Unternehmenserwerbe bzw. Unternehmenszusammenschlüsse sind gem. IFRS 3.A definiert als eine Transaktion oder ein anderes Ereignis, durch die/das ein Erwerber die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt. Beherrschung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Erwerber die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat, einer Risikobelastung durch schwankende Renditen ausgesetzt ist und seine Verfügungsgewalt einsetzen kann, um die Höhe der schwankenden Renditen des Beteiligungsunternehmens zu beeinflussen. Nach dem 1. Januar 2010 haben seitens des Konzerns keine Unternehmenszusammenschlüsse im Sinne des IFRS 3 stattgefunden. Für nach dem 1. Januar 2010 erfolgte Unternehmenszusammenschlüsse wird die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, der sich bestimmt aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten sind bei Anfall grundsätzlich erfolgswirksam zu erfassen. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind grundsätzlich mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten. Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Überschuss aus der Summe der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen, dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben) und dem Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögens größer ist als die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen (sofern gegeben), ist der übersteigende Betrag unmittelbar erfolgswirksam innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Anteile nicht beherrschender Gesellschafter, die gegenwärtig Eigentumsrechte vermitteln und dem Inhaber im Falle der Liquidation das Recht geben, einen proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens zu erhalten, sind bei Zugang entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der bilanzierten Beträge des identifizierbaren Nettovermögens zu bewerten. Dieses Wahlrecht kann bei jedem Unternehmenszusammenschluss neu ausgeübt werden. Andere Komponenten von Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder den Wertmaßstäben zu bewerten, die sich aus anderen Standards ergeben. Wenn die vom Konzern bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung Vermögenswerte oder Schulden enthält, die aus einer Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung stammen, ist die bedingte Gegenleistung mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert zu bewerten und als Teil der übertragenen Gegenleistung zu behandeln. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes darstellen, sind rückwirkend zu korrigieren und entsprechend gegen den Geschäfts- oder Firmenwert oder den Gewinn aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert zu buchen. Berichtigungen während des Bewertungszeitraumes sind Anpassungen, um zusätzliche Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden. Der Bewertungszeitraum darf ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten. Für die vor dem 1. Januar 2010 stattgefundenen Unternehmenszusammenschlüsse galt Folgendes: Die Anschaffungskosten bestimmten sich aus der Summe der zum Tauschzeitpunkt gültigen beizulegenden Zeitwerte der übertragenen Vermögenswerte, der eingegangenen oder übernommenen Schulden und der vom Konzern emittierten Eigenkapitalinstrumente im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens. Mit dem Unternehmenszusammenschluss verbundene Kosten wurden ebenfalls als Anschaffungskosten behandelt, sofern sie direkt zurechenbar waren. Die identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt erfasst, wenn die entsprechenden Ansatzvoraussetzungen erfüllt waren. Der aus dem Erwerb resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wurde als Vermögenswert erfasst und mit seinen Anschaffungskosten bewertet, welche sich als Überschuss der Anschaffungskosten für den Anteilserwerb über die bilanzierten Beträge der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bestimmen. Falls nach erfolgter nochmaliger Beurteilung der dem Konzern zuzurechnende Anteil am beizulegenden Zeitwert der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten für den Anteilserwerb überstieg, wurde der übersteigende Betrag unmittelbar als Gewinn erfasst. Bedingte Gegenleistungen wurden ausschließlich dann erfasst, wenn sie wahrscheinlich waren und verlässlich bewertet werden konnten. Spätere Anpassungen der bedingten Gegenleistungen wurden gegen die Anschaffungskosten erfasst. Die Minderheitenanteile wurden bei Zugang mit ihrem proportionalen Anteil an den bilanzierten Beträgen der erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bewertet. Die Ansprüche der Minderheitsgesellschafter am Gewinn der damaligen MS Spaichingen GmbH (6 %) standen in den Vorjahren aufgrund einer im Jahr 2008 innerhalb eines Call- und Put-Optionsvertrages getroffenen Vereinbarung zu den Gewinnansprüchen bereits der MS Industrie AG zu. Dies wurde in dem zwischen der damaligen MS Spaichingen GmbH und der MS Technologie Group GmbH im Geschäftsjahr 2011 geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag ebenfalls so geregelt. Im Geschäftsjahr 2013 gingen diese Minderheitsanteile im Rahmen der Ausübung des Put-Optionsvertrages im Wege der Sachkapitalerhöhung auf die MS Industrie AG über. Bilanzierung von Leasingverhältnissen Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarung im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Der Konzern als Leasinggeber Mieteinnahmen aus Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingverhältnisses erfolgswirksam verteilt. Anfängliche direkte Kosten, die direkt den Verhandlungen und dem Abschluss eines Leasingverhältnisses zugerechnet werden können, werden dem Buchwert des vermieteten Vermögenswertes zugerechnet und linear über die Laufzeit verteilt. Zu weiteren Ausführungen wird auf Punkt 15.3. verwiesen. Der Konzern als Leasingnehmer Mietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Nutzenverlauf für den Konzern. Bedingte Mietzahlungen im Rahmen eines Operating-Leasingverhältnisses werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen. Zu weiteren Ausführungen siehe Punkt 29. Im Rahmen von Finanzierungsleasing erworbene Vermögenswerte werden als Vermögenswerte des Konzerns mit ihren beizulegenden Zeitwerten oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, falls dieser niedriger ist, zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst. Die entsprechende Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber wird in der Bilanz als Verpflichtung aus Finanzierungsleasing erfasst. Die Leasingzahlungen werden so auf Zinsaufwendungen und Verminderung der Leasingverpflichtung aufgeteilt, dass eine konstante Verzinsung der verbleibenden Verbindlichkeit erzielt wird. Zinsaufwendungen werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bilanzierung von Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden so lange nicht erfasst, bis eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass der Konzern die dazugehörigen Bedingungen, die mit den Zuwendungen in Verbindung stehen, erfüllen wird und die Zuwendungen auch gewährt werden. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig im Gewinn oder Verlust erfasst, und zwar im Verlauf der Perioden, in denen der Konzern die entsprechenden Aufwendungen, die durch die Zuwendungen der öffentlichen Hand kompensiert werden sollen, als Aufwendungen ansetzt. Zuwendungen der öffentlichen Hand, deren wichtigste Bedingung der Kauf, der Bau oder die sonstige Anschaffung langfristiger Vermögenswerte ist, werden als Abgrenzungsposten in der Bilanz erfasst und auf einer systematischen Grundlage erfolgswirksam über die Laufzeit des entsprechenden Vermögenswertes realisiert. Zuwendungen der öffentlichen Hand, die als Ausgleich für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zur sofortigen finanziellen Unterstützung ohne künftig damit verbundenen Aufwand gezahlt werden, werden im Gewinn oder Verlust in der jeweiligen Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht. Geschäftsbereichs-Segmentierung Gemäß IFRS 8 wird eine Segmentberichterstattung nach Geschäftssegmenten gefordert. Diese definiert als Geschäftssegmente einzelne Unternehmensbestandteile, (1) die Geschäftstätigkeiten betreiben, (2) mit denen Umsatzerlöse erzielt werden, (3) bei denen Aufwendungen anfallen können, (4) deren Betriebsergebnisse regelmäßig überprüft werden und (5) für die separate Finanzinformationen vorliegen. Die Abgrenzung der einzelnen Segmente erfolgt auf Basis der dem "Hauptentscheidungsträger" im Konzern, dem so genannten "Chief operating decision maker" (Konzernvorstand), gemäß der internen Berichtsstruktur zur Verfügung stehenden konzerninternen Entscheidungsparameter. Gemäß IFRS 8.12 wurde eine Zusammenfassung von Geschäftssegmenten aufgrund vergleichbarer wirtschaftlicher Merkmale der Geschäftssegmente vorgenommen, wenn vergleichbare wirtschaftliche Merkmale, wie die Art der Produkte und Dienstleistungen, der Produktionsprozesse, der Kundenstruktur, der Vertriebsmethoden oder der Dienstleistungserbringung gegeben sind. Die Segmentierung wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 nach der im Herbst 2016 erfolgten Firmenaufspaltung der vormaligen MS Spaichingen GmbH, Spaichingen, an die ab dem Geschäftsjahr 2017 aktuellen, konzerninternen Reporting-Strukturen angepasst. Die Segmentierung gemäß IFRS 8 entspricht einer sektoralen Gliederung nach Umsätzen aus dem "Antriebstechnik"-Geschäft ("Powertrain - Technology") einerseits und Umsätzen aus dem "Ultraschalltechnik"-Geschäft ("Ultrasonic - Technology") andererseits sowie nach Umsätzen aus dem Dienstleistungsgeschäft. In die erste Kategorie fallen alle Umsätze aus dem Segment der Fertigung von mechanischen Baugruppen und Komponenten für die Automobilindustrie, insbesondere im Nutzfahrzeugbereich (Segment Antriebstechnik ("Powertrain - Technology")), also die Umsätze der MS Technologie-Gruppe im Bereich Automotive-(Truck-) Supply und der Elektromotorenwerk Grünhain-Gruppe in den Bereichen Elektromotoren und Aluminium-Druckgussteile sowie die Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an derartigen Unternehmensbeteiligungen. Dabei haben die Bereiche "Automotive- (Truck-) Supply" und Elektromotoren überwiegend gleiche wirtschaftliche Merkmale und werden daher in ein Segment zusammengefasst. Nachfolgend sind die Produktionsprozesse dieser beiden Bereiche an unseren Standorten in den wichtigsten Stufen dargestellt; unterschiedliche Prozesse sind getrennt und gleichartige bzw. vergleichbare Produktionsschritte sind in einem Feld beschrieben. scroll Dieselmotoren Elektromotoren Auftragsbezogene Beschaffung von Rohmaterialien und Rohteilen sowie Wareneingangskontrolle (Maschinenstähle, Bleche, Stahl-, Schmiede- und Gussteile, Aluminium, Kupfer, Messingteile, Kugellager, Lacke, Kunststoffteile, Kabel, Elektronik, Schrauben und Muttern) Mehrstufige Teilefertigung (Stanzen, div. mechanische Bearbeitungsschritte, insbesondere CNC-Drehen, -Schleifen und -Fräsen) Querbohren, Längsbohren, Härten, Richten Kabelkonfektion, Elektronik-Montage Entgraten, Reinigen, Entfetten, Sandstrahlen und Zwischenkontrolle Vormontage Wickeln, Imprägnieren und Vormontage Mehrstufige Komplett-Montage mit Automatisierungs-Unterstützung Qualitätskontrolle (teilweise zu 100%) Auftragsbezogene Sortierung, Verpackung und Versand In die zweite Kategorie fallen alle Umsätze aus dem Segment der Fertigung von Sondermaschinen für die Automobilindustrie und von Ultraschall-Schweißsystemen und Serienmaschinen (Segment Ultraschalltechnik ("Ultrasonic - Technology")), also die Umsätze der MS Technologie-Gruppe im Bereich Industrie(sonder)-maschinen und Ultraschall-Schweißsysteme sowie die Erträge aus der Veräußerung von Anteilen an derartigen Unternehmensbeteiligungen. In die dritte Kategorie fallen alle Umsätze aus dem Bereich Unternehmensberatung, insbesondere der MS Industrie AG, der MS Industrie Verwaltungs GmbH sowie der MS Industries Administrative LLC, USA, einschließlich der Erträge aus Beratung gegenüber Beteiligungen sowie alle Umsätze aus dem Immobilienbeteiligungsgeschäft, also die Umsätze der GCI BridgeCapital GmbH aus der Grunddienstbarkeit an dem Grundstück Leipzig/Wiederitzsch sowie die IntercompanyUmsätze der MS Property & Equipment LLC., USA und der MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen (bis 31. Oktober 2017). Im Rahmen der Segmentberichterstattung werden ebenso die Aufwendungen auf die drei Segmente Antriebstechnik ("Powertrain - Technology"), Ultraschalltechnik ("Ultrasonic - Technology") und Dienstleistungsgeschäft aufgeteilt. Zudem ist die Aufteilung des gebundenen Vermögens, der im laufenden Jahr ausgeführten Investitionen in das Anlagevermögen, der Abschreibungen des Anlagevermögens, der Wertberichtigungen auf Forderungen und der Forderungsverluste sowie der Verbindlichkeiten nach Antriebstechnik ("Powertrain - Technology"), Ultraschalltechnik ("Ultrasonic - Technology") und Dienstleistungsgeschäft getrennt ausgewiesen. Wesentliche Abweichungen zwischen den Finanzinformationen der Einzelgesellschaften beziehungsweise Teilkonzerne und den Finanzinformationen des Gesamtkonzerns resultieren aus den Konsolidierungsmaßnahmen. Die Transaktionen zwischen den Segmenten, die vor allem die Beratung gegenüber Beteiligungen und die Vermietung von Immobilien an Beteiligungen betreffen, werden zu Marktpreisen abgewickelt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente sind die gleichen, wie sie für den Konzern gelten. Die Segmentergebnisse setzen sich wie folgt zusammen: scroll In TEUR "MS Powertrain"-Gruppe "MS Ultrasonic"-Gruppe Dienstleistungen 12_2018 12_2017 12_2018 12_2017 12_2018 12_2017 Umsatzerlöse) 223.161 197.249 60.476 53.564 13.302 16.449 Bestandsveränderung 2.324 -236 2.254 2.812 0 0 Sonstige Erträge 3.350 5.875 1.532 368 3.363 767 Materialaufwand 135.641 116.310 19.025 18.122 719 747 Personalaufwand 39.642 35.351 26.853 20.718 4.567 7.565 Sonstige Aufwendungen 38.137 37.114 12.956 13.250 4.343 4.729 Segmentabschreibungen 7.260 7.854 2.053 1.643 2.810 3.572 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 8.155 6.259 3.375 3.011 4.226 603 Finanzerträge 721 1.518 68 27 140 799 Finanzaufwendungen 1.690 1.579 317 168 522 816 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0 0 -174 -4 212 606 Ergebnis vor Steuern 7.186 6.198 2.952 2.866 4.056 1.192 Ertragsteuern 3.081 1.369 -79 734 982 -660 Konzernergebnis 4.105 4.829 3.031 2.132 3.074 1.852 ) Davon: Externe Umsatzerlöse: 223.153 197.185 59.466 53.282 134 154 scroll In TEUR Konsolidierung / -Überleitung Total 12_2018 12_2017 12_2018 12_2017 Umsatzerlöse) -14.186 -16.641 282.753 250.621 Bestandsveränderung -74 -5 4.504 2.571 Sonstige Erträge -3.405 -1.428 4.840 5.582 Materialaufwand -304 -369 155.081 134.810 Personalaufwand 21 -5 71.083 63.629 Sonstige Aufwendungen -12.284 -16.784 43.152 38.309 Segmentabschreibungen -133 -12 11.990 13.057 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -4.992 -904 10.764 8.969 Finanzerträge -46 -1.349 883 995 Finanzaufwendungen -128 -498 2.401 2.065 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 27 5 65 607 Ergebnis vor Steuern -4.883 -1.750 9.311 8.506 Ertragsteuern -1.820 103 2.163 1.546 Konzernergebnis -3.063 -1.853 7.148 6.960 ) Davon: Externe Umsatzerlöse: 0 0 282.753 250.621 Im Segment Antriebstechnik entfielen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 165.089 der Umsatzerlöse auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden (TEUR 80.985 bzw. TEUR 84.104). Dies entspricht ca. 28,6 % bzw. 29,7 % der konsolidierten Umsatzerlöse des MS Industrie AG-Konzerns. Im Geschäftsjahr 2017 entfielen im Segment Antriebstechnik TEUR 147.708 der Umsatzerlöse auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden (TEUR 69.231 bzw. TEUR 78.477). Dies entsprach ca. 27,6 % bzw. 31,3 % der Vorjahresumsatzerlöse des Konzerns. In den Segmentergebnissen sind die folgenden Ergebnisse aus der Veräußerung von Anteilen an Unternehmen enthalten: scroll In TEUR Antriebstechnik / Ultraschalltechnik Dienstleistungen Konsolidierung/ Überleitung 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Sonstige Erträge 0 0 460 304 0 0 Finanzergebnis 0 0 -392 0 0 0 0 0 68 304 0 0 scroll In TEUR Total 2018 2017 Sonstige Erträge 460 304 Finanzergebnis -392 0 68 304 Die Segmentvermögenswerte und -schulden sowie die übrigen Segmentinformationen setzen sich wie folgt zusammen: scroll In TEUR "MS Powertrain"-Gruppe "MS Ultrasonic"-Gruppe Dienstleistungen 12_2018 12_2017 12_2018 12_2017 12_2018 12_2017 Gesamtvermögen 115.741 112.604 60.375 47.257 32.926 31.155 Gesamtrückstellungen und -verbindlichkeiten 72.399 70.606 42.813 30.216 17.404 17.245 Investitionen in Sachanlagevermögen, in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und in Immaterielle Vermögenswerte 8.606 5.481 3.981 2.759 3.189 1.695 Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste (nicht zahlungswirksam) -278 -4 -189 180 0 0 scroll In TEUR Konsolidierung / -Überleitung Total 12_2018 12_2017 12_2018 12_2017 Gesamtvermögen -37.972 -38.307 171.070 152.709 Gesamtrückstellungen und -verbindlichkeiten -26.859 -22.042 105.757 96.025 Investitionen in Sachanlagevermögen, in als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und in Immaterielle Vermögenswerte -617 0 15.159 9.935 Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste (nicht zahlungswirksam) 0 0 -467 176 Nachfolgend werden die Umsatzerlöse im Sitz-Land Deutschland sowie im Ausland, d.h. in Europa (ohne Deutschland), Nordamerika (USA, Kanada), übriges Amerika, Asien/Pazifik und Sonstige (Afrika, Mittlerer Osten u.a.), dargestellt. Ebenso wird die Aufteilung der langfristigen Vermögenswerte sowie der im laufenden Jahr ausgeführten Investitionen in das Anlagevermögen im Sitz-Land sowie im Ausland dargestellt: scroll Regionale Gliederung: Umsatzerlöse mit externen Kunden Langfristige)Vermögenswerte Investitionen in Anlagevermögen nach Standort In TEUR: 2018 2017 2018 2017 2018 2017 Deutschland 135.848 126.270 53.298 50.638 12.227 8.346 Europa (ohne Deutschland) 35.751 26.761 769 898 11 51 Nordamerika (USA, Kanada) 108.905 88.267 10.987 10.207 2.921 1.538 Übriges Amerika 1.077 6.122 0 0 0 0 Asien / Pazifik 941 1.531 0 0 0 0 Sonstige (Afrika, Mittlerer Osten, GUS) 231 1.670 0 0 0 0 282.753 250.621 65.054 61.743 15.159 9.935 ) ohne zu Veräußerungszwecken gehaltene langfristige Vermögenswerte, latente Steueransprüche, Beteiligungen und Ausleihungen, langfristige finanzielle Vermögenswerte sowie sonstige langfristige Vermögenswerte. Die Abgrenzung der geographischen Regionen erfolgte nach dem Sitz des Leistungsempfängers. Leasingverhältnisse Die MS Technologie-Gruppe und die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH haben bereits in Vorjahren diverse Produktionsmaschinen im Rahmen von Finanzierungsleasingvereinbarungen mit konzernfremden Unternehmen beschafft. Zusätzlich hat der MS Industrie-Konzern im Geschäftsjahr 2018 Leasingvereinbarungen über insgesamt TEUR 122 neu abgeschlossen. Die Gesamtlaufzeiten betragen in der MS Technologie-Gruppe zwischen 2 Monaten und 132 Monaten (Vorjahr: zwischen 4 Monaten und 144 Monaten). Der durchschnittliche Effektivzinssatz betrug am 31. Dezember 2018 1,83 % (Vorjahr: 1,84 %). Die Gesamtlaufzeiten betragen bei der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH (inklusive Tochtergesellschaften) zwischen 2 Monaten und 54 Monaten (Vorjahr: zwischen 14 Monaten und 57 Monaten). Der durchschnittliche Effektivzinssatz betrug am 31. Dezember 2018 2,42 % (Vorjahr: 2,48 %). Die Zinssätze und Raten sind bei Vertragsabschluss fest vereinbart worden. Die Leasingvereinbarungen sehen teilweise den Übergang des zivilrechtlichen Eigentums auf den MS Technologie-Teilkonzern nach Ablauf der Vertragslaufzeit vor. Teilweise besteht die Verpflichtung, das Leasingobjekt auf Andienung des Vertragspartners zu erwerben. Wesentliche Verlängerungsoptionen bestehen nicht. Die Nominalwerte und Barwerte der Mindestleasingzahlungen stellen sich wie folgt dar: scroll Mindestleasingzahlungen Barwert der Mindestleasingzahlungen 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.291 4.361 4.080 4.130 Mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr und bis zu fünf Jahren 10.176 10.687 9.995 10.189 Mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren 1.187 2.062 1.187 1.714 15.654 17.110 15.262 16.033 Abzüglich: Zukünftige Finanzierungskosten 392 -1.077 - - Barwert der Mindestleasingzahlungen Im Konzernabschluss ausgewiesen als: 15.262 16.033 15.262 16.033 Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3.939 3.911 Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 141 224 Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 11.065 11.641 Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 117 257 15.262 16.033 Die Buchwerte der Leasinggegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 19.075 (Vorjahr: TEUR 21.045) und werden innerhalb der Sachanlagen in der Kategorie "Technische Anlagen und Maschinen" ausgewiesen. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand betreffen ausschließlich erhaltene Zuwendungen für die Anschaffung langfristiger Vermögenswerte (Sachanlagen). Die Entwicklung des Abgrenzungspostens in der Bilanz stellt sich wie folgt dar: scroll davon Investitionszuschüsse TEUR Investitionszulagen TEUR gesamt TEUR kurzfristig TEUR langfristig TEUR 1.1.2017 1.658 684 2.342 616 1.726 31.12.2017/1.1.2018 1.073 449 1.522 575 947 31.12.2018 718 308 1.026 333 693 Die Zuwendungen der öffentlichen Hand werden in der Konzernbilanz unter den sonstigen langfristigen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Es bestehen keine potentiellen Rückzahlungsverpflichtungen. Erläuterungen zum Konzernabschluss 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse verteilen sich folgendermaßen: scroll MS Industrie AG / GCI BridgeCapital GmbH TEUR Elektromotorenwerk Grünhain GmbH TEUR Teilkonzern MS Technologie Group GmbH TEUR Summe TEUR Vorjahr TEUR Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern - Antriebstechnik 0 18.990 204.163 223.153 197.223 - Ultraschalltechnik 0 0 59.466 59.466 53.282 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen - Beratung 128 0 0 128 110 - Immobilienwirtschaft 6 0 0 6 6 134 18.990 263.629 282.753 250.621 Vorjahr 116 18.561 231.944 250.621 Die Umsatzerlöse haben sich im Geschäftsjahr aufgrund der Erstanwendung von IFRS 15 wie folgt entwickelt: scroll Umsatzerlöse mit externen Kunden Segmentzuordnung Gemäß Gewinn- und Verlustrechnung Geschäftsjahr 2018 12_2018 Anpassungen aus der Erstanwendung von IFRS 15 in 2018 12_2018 Beträge vor der Erstanwendung von IFRS 15 in 2018 12_2018 Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern: Erlöse aus Fertigung - Powertrain Diesel MS Powertrain 204.163 0 204.163 Erlöse aus Fertigung - Powertrain Elektro MS Powertrain 18.990 0 18.990 Erlöse aus Fertigung - Ultraschall (Ultrasonic) MS Ultrasonic 59.466 -2.727 62.193 Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen: Erlöse aus Immobilienwirtschaft Dienstleistungen 6 0 6 Beratungs- und Provisionserlöse Dienstleistungen 128 0 128 282.753 -2.727 285.480 Im Geschäftsjahr wurden TEUR 40.991 zeitraumbezogene Umsatzerlöse und TEUR 241.762 zeitpunktbezogene Umsatzerlöse realisiert. 2. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzten Verbindlichkeiten 1.037 1.483 Erträge aus Wechselkursveränderungen 999 2.086 Zuwendungen der öffentlichen Hand 163 260 Erlöse aus Veräußerung von Beteiligungen 460 351 Übrige Erträge 1.489 1.402 4.148 5.582 3. Material- und Personalaufwand 3.1 Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren und bezogene Leistungen 155.081 134.678 Abgänge von Beteiligungen (Vorjahr) 0 132 134.810 134.810 3.2 Personalaufwand Die Personalaufwendungen entfallen mit TEUR 59.705 (Vorjahr: TEUR 53.099) auf Löhne und Gehälter und mit TEUR 11.378 (Vorjahr: TEUR 10.530) auf soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Zu Letzteren wird auf Punkt 20. verwiesen. Der Personalaufwand enthält in Höhe von TEUR 62.710 (Vorjahr: TEUR 55.132) Aufwendungen der MS Technologie-Gruppe. 4. Abschreibungen und Wertminderungsaufwand Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte Die Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte teilen sich im Einzelnen wie folgt auf: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Abschreibungen auf Sachanlagen 10.567 11.577 Abschreibungen auf Immaterielle Vermögenswerte 1.423 1.405 11.990 12.982 Abschreibungen auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Die Abschreibungen auf als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien (Vorjahr: TEUR 75) entfallen im Vorjahr vollständig auf die auf ursprünglich 99 Jahre befristete Grunddienstbarkeit an einem in Leipzig/Wiederitzsch gelegenen Grundstück der Beno Grund & Boden GmbH & Co. KG, München. 5. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Instandhaltungskosten 5.945 5.784 Energiekosten- und Kosten für Verbrauchsstoffe 8.398 6.368 Miet- und Leasingkosten 5.558 4.785 Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 3.563 3.458 Rechts- und Beratungskosten 1.503 2.434 Ausgangsfracht- und Transportkosten 2.199 1.990 Aufwendungen aus Wechselkursveränderungen 655 2.141 Versicherungskosten 673 613 Übrige Aufwendungen 14.433 10.736 42.927 38.309 6. Finanzergebnis und Ergebnis aus assoziierten Unternehmen Im Finanzergebnis sind Finanzerträge in Höhe von Mio. EUR 0,9 (Vorjahr: Mio. EUR 1,0) und Finanzaufwendungen in Höhe von Mio. EUR 2,4 (Vorjahr: Mio. EUR 2,1) enthalten. Darin sind Mio. EUR 0,4 Finanzertrag (Vorjahr: Mio. EUR 0,4 Finanzertrag) aus Finanzderivaten der MS Technologie-Gruppe, insbesondere aus der Fair Value-Bewertung von Zinssatzswaps, enthalten. Aus den gehaltenen Beteiligungen erhielt der Konzern in 2018 Dividenden in Höhe von insgesamt TEUR 45, davon aus der GCI Management GmbH, Wien/Österreich TEUR 5 und aus der Beteiligung an der Zehnder Pumpen GmbH, GrünhainBeierfeld (zum Bilanzstichtag zur Veräußerung verfügbar) TEUR 40. Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen enthält Mio. EUR 0,2 Ertrag aus der "at-equity"-Bewertung der Beno Immobilien-Gruppe (Vorjahr: Mio. EUR 0,6 Ertrag). Daneben enthält die Position Mio. EUR -0,1 Aufwand aus der "at-equity"-Bewertung der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China (Vorjahr: Mio. EUR 0,1 Ertrag) sowie Mio. EUR -0,0 Aufwand aus der "at-equity"-Bewertung der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien (Vorjahr: Mio. EUR -0,1 Aufwand). Die Nettoergebnisse aus den Finanzinstrumenten betragen im Geschäftsjahr: scroll TEUR Zinserträge Zinsaufwand aus der Folgebewertung Nettoergebnis zum Fair Value Wertminderung 2018 Finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 378 0 0 0 378 Kredite und Forderungen 28 0 0 467 495 Zur Veräußerung gehaltene Beteiligungen 0 0 106 0 106 Liquide Mittel 2 0 0 0 2 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 109 0 -535 0 -426 Finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten 0 -1.865 0 0 -1.865 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0 -536 366 0 -170 Summe Nettoergebnis 517 -2.401 -63 467 -1.480 davon erfasst: - erfolgswirksam 517 -2.401 366 467 -1.051 - direkt im Eigenkapital 0 0 -429 0 -429 Die Nettoergebnisse aus den Finanzinstrumenten betrugen im Vorjahr: scroll TEUR Zinserträge Zinsaufwand Aus übrigem Aufwand / Ertrag aus der Folgebewertung Nettoergebnis zum Fair Value Wertminderung 2017 Finanzielle Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte 397 0 0 30 0 427 Kredite und Forderungen 108 0 0 0 -176 -68 Liquide Mittel 50 0 0 0 0 50 Übrige finanzielle Vermögenswerte 0 0 0 331 0 331 Finanzielle Verbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte Verbindlichkeiten 0 -1.966 -35 0 0 -2.001 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 0 -423 0 397 0 -26 Summe Nettoergebnis 555 -2.389 -35 758 -176 -1.287 davon erfasst: - erfolgswirksam 555 -2.389 -35 427 -176 -1.618 - direkt im Eigenkapital 0 0 0 331 0 331 7. Ertragsteuern Die Erträge (-) / Aufwendungen (+) aus Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Laufende Ertragsteuern Inland 468 534 Ausland 1.335 1.255 Latente Steuern Inland 387 150 Ausland -27 -393 Saldo (Steueraufwand) 2.163 1.546 Der latente Steueraufwand resultiert im Geschäftsjahr im Inland vor allem aus dem Verbrauch aktivierter latenter Steueransprüche. Der latente Steueraufwand resultierte im Vorjahr im Inland vor allem aus dem Verbrauch aktivierter latenter Steueransprüche sowie im Ausland ebenfalls aus dem Verbrauch aktivierter latenter Steueransprüche sowie aus der Neubewertung latenter Steuerverbindlichkeiten der US-amerikanischen Tochtergesellschaften aufgrund der im Dezember 2017 verabschiedeten großen Steuerreform in den USA. Der latente Steueraufwand ist im Vorjahr in Höhe von rund Mio. EUR 0,8 durch die drastische Senkung der Unternehmenssteuer aufgrund der Steuerreform in den USA von 35 % auf 21 % positiv beeinflusst. Im sonstigen Ergebnis wurden latente Steuererträge auf versicherungsmathematische Gewinne und Verluste in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 20) und auf Wertänderungen des Planvermögens und der Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 20 (Vorjahr: TEUR 4) erfasst. Sämtliche übrigen Steueraufwendungen und -erträge wurden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Gesetzlicher, tatsächlicher Steuersatz und tatsächliche Steuerbelastung scroll 2018 % 2017 % Gesetzlicher Steuersatz 28,0 28,0 Tatsächliche Steuerbelastung 23,2 18,2 Der durchschnittliche erwartete Gesamtsteuersatz beträgt unverändert 28 %. Der gesetzliche Steuersatz beinhaltet pauschaliert die Gewerbesteuer (12 %) und Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag (16 %). Überleitungsrechnung nach IAS 12.81 In der Überleitungsrechnung wird der Steueraufwand (Steuerertrag) mit dem Steueraufwand (Steuerertrag) verglichen, der sich bei Verwendung des anzuwendenden Steuersatzes auf das ausgewiesene Gesamtergebnis vor Steuern fiktiv ergeben hätte. scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Ergebnis vor Ertragsteuern 9.311 8.506 Gesetzlicher Steuersatz für das Mutterunternehmen 28,0 % 28,0 % Steueraufwand bei Zugrundelegung des für das Mutterunternehmen geltenden Steuersatzes 2.607 2.382 Auswirkungen abweichender Steuersätze -464 -279 Auswirkungen steuerfreier Erträge 0 -411 Auswirkungen steuerlich nicht abziehbarer Aufwendungen 0 44 Auswirkungen steuerlicher Verluste und Verlustvorträge, für die keine latenten Steuern angesetzt wurden 89 17 Auswirkungen aus dem erstmaligen Ansatz von latenten Steuern auf noch nicht genutzte Steuergutschriften 0 -140 Auswirkungen periodenfremder Steueraufwendungen 0 -54 Auswirkung von im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern -20 -24 Sonstiges -49 12 Saldo Ertragsteuern (Steueraufwand) 2.163 1.546 Tatsächliche Steuerbelastung des Konzerns 23,2 % 18,2 % Die Differenz zwischen dem Steuersatz des Mutterunternehmens und dem tatsächlichen Steuersatz des Konzerns resultiert im aktuellen Geschäftsjahr im Wesentlichen aus abweichenden Steuersätzen der in den USA ansässigen Tochtergesellschaften. Im Vorjahr resultierte die Differenz im Wesentlichen aus auf Konzernebene steuerfreien Erträgen und abweichenden Steuersätzen der in den USA ansässigen Tochtergesellschaften. Temporäre Differenzen aus Beteiligungen an Tochterunternehmen, auf die keine latenten Steuern angesetzt wurden, bestehen in Höhe von TEUR 25.543 (Vorjahr: TEUR 20.650). Die daraus resultierenden passiven latenten Steuern würden TEUR 358 (Vorjahr: TEUR 289) betragen. Latente Steuern Die latenten Steuern zum 31. Dezember 2018 beziehen sich auf folgende Sachverhalte: scroll 31.12.2017 TEUR Ergebniswirksam erfasst TEUR Im sonstigen Ergebnis erfasst TEUR Erstanwendung IFRS 9, IFRS 15 TEUR 31.12.2018 TEUR Steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften - MS Industrie AG 397 -343 0 0 53 - Teilkonzern MS Technologie Group GmbH 236 -236 0 0 0 633 -579 0 0 53 Temporäre Differenzen - Entwicklungskosten -582 75 0 0 -507 - Bewertung des Sachanlagevermögens -1.940 126 0 0 -1.814 - Umqualifizierung des Leasingvermögens -1.963 492 0 0 -1.471 - Fair Value Bewertung der derivativen Finanzinstrumente 117 -36 0 0 81 - Bewertung der Pensionsrückstellungen 246 -145 20 0 121 - Bewertung der sonstigen Rückstellungen 195 2 0 0 197 - Umqualifizierung der Leasingverbindlichkeiten 1.919 -493 0 0 1.426 - Übrige Differenzen 539 199 0 -322 416 -1.469 220 20 -322 -1.551 -836 -359 20 -322 -1.498 Überleitung zur Bilanz (saldiert) - Latente Steueransprüche 86 123 0 0 208 - Latente Steuerschulden -922 -482 20 -322 -1.706 -836 -359 20 -322 -1.498 Im Vorjahr resultierten die latenten Steuern aus den folgenden Sachverhalten: scroll 31.12.2016 TEUR Ergebniswirksam erfasst TEUR Im sonstigen Ergebnis erfasst TEUR 31.12.2017 TEUR Steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften - MS Industrie AG 1.061 -664 0 397 - Teilkonzern MS Technologie Group GmbH 819 -583 0 236 1.880 -1.247 0 633 Temporäre Differenzen - Entwicklungskosten -685 103 0 -582 - Bewertung des Sachanlagevermögens -3.929 1.989 0 -1.940 - Umqualifizierung des Leasingvermögens -1.807 -156 0 -1.963 - Fair Value Bewertung der derivativen Finanzinstrumente 485 -368 0 117 - Bewertung der Pensionsrückstellungen 438 -208 16 246 - Bewertung der sonstigen Rückstellungen 32 155 8 195 - Umqualifizierung der Leasingverbindlichkeiten 1.785 134 0 1.919 - Übrige Differenzen 698 -159 0 539 -2.983 1.490 24 -1.469 -1.103 243 24 -836 Überleitung zur Bilanz (saldiert) - Latente Steueransprüche 824 -738 0 86 - Latente Steuerschulden -1.927 981 24 -922 -1.103 243 24 -836 Die dargestellten Bilanzansätze enthalten immer dann einen Kürzungsbetrag, wenn es nicht hinreichend sicher erscheint, dass die darin enthaltenen Steuervorteile tatsächlich genutzt werden können. Zur Beurteilung werden die geplanten zu versteuernden Einkünfte der nächsten maximal fünf Jahre herangezogen. Sämtliche steuerlichen Verlustvorträge und noch nicht genutzten Steuergutschriften des Konzerns sind grundsätzlich unbegrenzt nutzbar. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 sind auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 6.202 (Vorjahr: TEUR 6.202), gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von TEUR 4.483 (Vorjahr: TEUR 4.483) und steuerliche Verlustvorträge in Bulgarien (TEUR 743; Vorjahr: TEUR 576) keine latenten Steuern angesetzt worden, da diese in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht in Anspruch genommen werden können. 8. Berechnung von Aktienstückzahlen und Ergebnissen je Aktie Für die Berechnung der Aktienanzahl wurde gemäß IAS 33 der gewichtete Durchschnitt unter Berücksichtigung der eigenen Anteile ermittelt. Die Verwässerung berücksichtigt, falls anwendbar, neben den zum Grundkapital gehörenden Aktien auch die zum Stichtag bereits ausübbaren, aber noch nicht ausgeübten Wandlungsrechte aus an Mitarbeiter ausgegebenen Optionen. scroll Geschäftsjahr 2018 2017 Konzernjahresüberschuss, zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens (TEUR) 7.190 7.022 Gewichtete Aktienanzahl 29.901.131 29.893.201 Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 0,24 0,23 Zum Bilanzstichtag bestanden keine ausübbaren Optionen. Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht daher dem unverwässerten Ergebnis je Aktie. 9. Anteil anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis Die Anteile anderer Gesellschafter am Konzernjahresergebnis (TEUR -42; Vorjahr: TEUR -62) entfallen zu 100 % auf die EMGR Beteiligungs GmbH (inkl. Tochtergesellschaft). 10. Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds setzt sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Liquide Mittel 2.256 8.384 Kontokorrentverbindlichkeiten -6.284 -6.995 -4.028 1.389 Anpassung der Kapitalflussrechnung des Vorjahres nach IAS 8 (Korrektur nach IAS 8.42) In der Kapitalflussrechnung des Vorjahres waren aus dem Abgang der MS Real Estate GmbH im Cashflow aus der Investitionstätigkeit ein Betrag von TEUR 4.339 unter dem Posten "Abgang von Darlehen und sonstigen Finanzkrediten durch Abgang von vollkonsolidierten Tochterunternehmen" und der korrespondierende Betrag von TEUR -4.339 im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit unter dem Posten "Auszahlungen aus der Tilgung von Darlehen und sonstigen Finanzkrediten" enthalten. Dies entspricht der Darstellung der Veräußerung des Tochterunternehmens nach Kreditrückführung. Tatsächlich wurde das Tochterunternehmen einschließlich der bestehenden Darlehen von TEUR 4.339 veräußert. Deshalb waren der Cashflow aus Investitionstätigkeit um TEUR 4.339 zu hoch ausgewiesen und beträgt nach Anpassung TEUR -3.317 statt zuvor TEUR 1.022. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit war dementsprechend um TEUR 4.339 zu niedrig ausgewiesen und beträgt nach Anpassung TEUR -1.676 statt zuvor TEUR -6.015. 11. Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. 12. Vorräte Die Bilanzposition verteilt sich zu den Bilanzstichtagen wie folgt auf die einzelnen Unterkategorien: 12.1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gesamt 22.236 20.093 12.2. Unfertige Erzeugnisse scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Unfertige Erzeugnisse gesamt 15.481 17.757 12.3. Fertige Erzeugnisse und Waren scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Fertige Erzeugnisse und Waren gesamt 3.777 3.997 Im Geschäftsjahr 2018 ist für die Wertminderung von Vorräten ein Betrag in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 420) in den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfasst worden. 13. Kurzfristige Vermögenswerte Aufgrund ihrer Kurzfristigkeit wird unterstellt, dass der "Fair Value" der "kurzfristigen Vermögenswerte" nach IFRS 9 den "fortgeführten Anschaffungskosten ("amortised cost") entspricht. 13.1. Sonstige kurzfristige Vermögenswerte und Ertragsteuerforderungen Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte und Ertragsteuerforderungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Umsatzsteuererstattungsansprüche 302 436 Geleistete Vorauszahlungen 128 935 Übrige 1.288 352 1.718 1.723 Ertragsteuern 118 512 1.836 2.235 13.2. Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Forderung gegen die Beno Immobilien GmbH, Starnberg 20 53 Forderung gegen die Prototech GmbH, Lustenau 9 11 Forderung gegen die Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai, China 416 0 Forderung gegen die WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien 386 0 Übrige 64 484 896 548 Hinsichtlich weiterer Angaben zu den finanziellen Vermögenswerten wird auf Punkt 32 "Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7" verwiesen. 13.3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zum 31. Dezember 2018 bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vor allem in der MS Technologie-Gruppe in Höhe von TEUR 44.267 (Vorjahr: TEUR 27.506). Risiken des Forderungsausfalls ist durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Der Konzern schätzt das Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig ein. Das maximale Ausfallrisiko ist durch die Höhe der Buchwerte begrenzt. Der ganz überwiegende Teil der bilanzierten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses bezahlt. Die Effekte aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 zum 1.1.2018 sind im Abschnitt "Überarbeitete und neue Rechnungslegungsstandards" dargestellt. 13.4. Vertragsvermögenswerte Obwohl dies nicht ausdrücklich erforderlich ist, hat der Konzern in der Bilanz Posten in Bezug auf Vertragsvermögenwerte und Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen. Das Unternehmen wendet auch die Anforderungen des IAS 1 an, um Vertragsvermögenswerte und -verbindlichkeiten als kurzfristig oder langfristig einzustufen. Die Vertragsvermögenswerte betreffen im Wesentlichen die Ansprüche des Konzerns auf Gegenleistung für erbrachte, aber zum Stichtag noch nicht abgerechnete Leistungen aus Auftragsfertigungen von Sondermaschinen. Die Höhe der Vertragsvermögenswerte zum 31. Dezember 2018 wurde durch eine Wertminderung von TEUR 0 beeinflusst. Die Vertragsvermögenswerte werden in die Forderungen umgegliedert, wenn die Rechte vorbehaltlos werden. Dies geschieht in der Regel, wenn der Konzern eine Rechnung an den Kunden ausstellt. In den Vertragsvermögenswerten zum 31. Dezember 2018 sind von Kunden erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 2.100 verrechnet. 13.5. Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte Die von der MS Industrie AG gehaltenen Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld, (19,9 % zum 31. Dezember 2018, 0,0 % zum Bilanzerstellungszeitpunkt) wurden im 1. Quartal 2019 von der MS Industrie AG zur Gänze verkauft. Zum Bilanzerstellungszeitpunkt hält die MS Industrie AG keine Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH mehr. Aus dem Verkauf ergab sich im 1. Quartal 2019 im Konzern ein Nettoveräußerungserlös in Höhe von rund Mio. EUR 0,0, wovon Mio. EUR 0,0 im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Die Bewertung der Beteiligung ist zum 31. Dezember 2018 zum beizulegenden Zeitwert erfolgt. Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ist anhand des Verkaufspreises erfolgt. 14. Finanzanlagen (Beteiligungen und assoziierte Unternehmen) Bei den Finanzanlagen handelt es sich zum Bilanzstichtag und im Vorjahr ausschließlich um Eigenkapital-Anlagen. Anteile an assoziierten Unternehmen Folgende Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet: scroll Stimmrechts- und Kapitalanteil Firma des assoziierten Unternehmens Sitz 31.12.2018 31.12.2017 Beno Immobilien GmbH Starnberg 19,90 % 19,90 % Shanghai MS soniTEC Co., Ltd. Shanghai/China 50,00 % 50,00 % WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda. Contagem City/Brasilien 45,00 % 45,00 % Obwohl die MS Industrie AG zu weniger als 20 % am Kapital der Beno Immobilien GmbH beteiligt ist und bei der Gesellschafterversammlung weniger als 20 % der Stimmrechte ausüben kann, hat die MS Industrie AG einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit der Beno Immobilien GmbH, da die MS Industrie AG geschäftsbesorgend tätig ist und ein Mitglied der Geschäftsführung der Beno Immobilien GmbH stellt. Darüber hinaus ist der Vorstand der MS Industrie AG mit Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter im Aufsichtsrat der Beno Holding AG, Starnberg, des Mehrheitsgesellschafters der Beno Immobilien GmbH, vertreten. Die zusammenfassenden Finanzinformationen der Beno Immobilien GmbH sind nachfolgend angegeben. scroll 31.12.20181)TEUR 31.12.20172)TEUR Langfristige Vermögenswerte 52.430 52.169 Kurzfristige Vermögenswerte 823 1.143 Langfristige Schulden -33.816 -35.357 Kurzfristige Schulden -5.840 -5.548 Anteile anderer Gesellschafter -502 13.095 -462 11.945 scroll 1.1.-31.12.20181)TEUR 1.1.-31.12.20172)TEUR Umsatzerlöse 6.409 5.481 Jahresergebnis 1.190 3.017 Sonstiges Ergebnis 0 0 Gesamtergebnis 1.190 3.017 1) vorläufig 2) an den endgültigen auf den 31. Dezember 2017 aufgestellten Konzernabschluss der Beno Immobilien GmbH angepasst Das Jahresergebnis entfällt vollständig auf fortgeführte Geschäftsbereiche. Die MS Industrie AG hat in 2017 und 2018 keine Ausschüttungen von der Beno Immobilien GmbH erhalten. Überleitung von den zusammenfassenden Finanzinformationen zum Buchwert der Beteiligung an der Beno Immobilien GmbH: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Nettoreinvermögen des assoziierten Unternehmens 13.095 12.028) Beteiligungsquote der MS Industrie AG 19,9% 19,9% Geschäfts- oder Firmenwert 359 359 2.753 2.753 ) im Vorjahr bei der At Equity-Bewertung zugrunde gelegtes vorläufiges Nettoreinvermögen Die Anteile an der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China und die Anteile an der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City/Brasilien sind jeweils einzeln für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Der Anteil des Konzerns am Gewinn oder Verlust/Gesamtergebnis dieser Unternehmen beträgt insgesamt TEUR -148 (Vorjahr: TEUR -1) und resultiert vollständig aus fortgeführten Geschäftsbereichen. Die Summe der Buchwerte der Anteile an diesen Unternehmen beträgt TEUR 265 (Vorjahr: TEUR 439). Übrige Beteiligungen Zum 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 war der Konzern an folgenden anderen Unternehmen beteiligt (sämtliche genannten Beteiligungen ab 1. Januar 2018 eingestuft als: "Bewertet zum "Fair Value" ("FVTPL" oder "FVOCI")" gemäß IFRS 9 neu): IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: "Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI)". Der Standard eliminiert die bestehenden Kategorien des IAS 39: "Bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbar". Ferner besteht nach IFRS 9 ein später nicht mehr änderbares Wahlrecht, nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts eines Eigenkapitalinstruments (welches nicht zu Handelszwecken gehalten wird) im sonstigen Ergebnis darzustellen und ausschließlich die Dividendenerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung zu zeigen. Der Vorstand hat beschlossen, dieses Wahlrecht für die wesentlichen Eigenkapitalinstrumente, mit Ausnahme der Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften, auszuüben. Der Hauptgrund für diese Entscheidung ist die Überzeugung des Vorstands, dass Fair-Value-Bewertungseffekte aus der Anwendung von IFRS 9 das Konzernergebnis nicht beeinflussen sollten. scroll 31. Dezember 2018 Gesellschaft Anteil am Kapital % Bewertungskategorie Anschaffungskosten TEUR Erfasste Wertänderung TEUR Buchwert TEUR Bewertung zum beizulegenden Zeitwert SK Immobilien GmbH, München 6,0 FVOCI 165 -5 160 MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 FVTPL 70 34 104 MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 FVTPL 464 158 622 GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 FVOCI 21 -12 9 GCI Management GmbH, Wien, Österreich 17,0 FVOCI 7 86 93 Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 FVTPL 10 0 10 b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 FVOCI 5 -5 0 PROTOTECH GmbH, Lustenau, Österreich 19,8 FVOCI 318 -277 41 Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld 19,9 FVOCI 316 878 1.194 1.376 857 2.233 Keines der oben aufgeführten Unternehmen ist börsennotiert und wurde oder wird mit seinen Anteilen am Kapitalmarkt gehandelt. Da für diese Beteiligungen demzufolge kein Börsenkurs vorlag, wurde der beizulegende Zeitwert mittels anderer Bewertungsverfahren (vorrangig mit Hilfe des "DCF"- ("Discounted Cash Flow"-) Verfahrens ermittelt. Eine Veräußerungsabsicht bestand für diese Beteiligungen zum Bilanzstichtag nicht. Wenn der beizulegende Zeitwert mittels des "DCF"- ("Discounted Cash Flow"-) Verfahrens nicht ermittelt werden konnte, wurden andere geeignete Bewertungsverfahren . zur Fair Value Ermittlung herangezogen. scroll 31. Dezember 2017 Gesellschaft Anteil am Kapital % Anschaffungskosten TEUR Erfasste Wertänderung TEUR Buchwert TEUR Bewertung zum beizulegenden Zeitwert UMT United Mobility Technology AG, München 1,4 427 140 567 Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten SK Immobilien GmbH, München 6,0 165 0 165 MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 70 0 70 MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 464 0 464 GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 21 0 21 GCI Management GmbH, Wien, Österreich 17,0 7 0 7 Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 10 0 10 b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 5 0 5 PROTOTECH GmbH, Lustenau, Österreich 19,9 293 0 293 Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld 19,9 316 0 316 1.351 0 1.351 1.778 140 1.918 Sämtliche Beteiligungen waren im Vorjahr in die Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare Beteiligungen" ("available for sale") eingestuft. Für die Anteile an der UMT United Mobility Technology AG bestand eine grundsätzliche Veräußerungsabsicht. Die Verkäufe sollten dabei interessewahrend über die Börse erfolgen; dies konnte sowohl kurz- als auch mittel- bzw. langfristig erfolgen. Daher wurden sämtliche Anteile unter den Finanzanlagen ausgewiesen und mit dem beizulegenden Zeitwert (nach der IFRS 7-Fair Value Hierarchie in der Stufe 1) bewertet. Da für die übrigen Beteiligungen weder ein Börsenkurs vorlag noch ein beizulegender Zeitwert mangels vorliegender Informationen verlässlich ermittelt werden konnte, wurden diese zu Anschaffungskosten bewertet. Eine Veräußerungsabsicht bestand für diese Beteiligungen zum Vorjahresbilanzstichtag nicht. Bei den beiden ausschließlich von den Consulting-Partnern geführten Gesellschaften GCI Management Consulting GmbH, München, und GCI Management GmbH, Wien, verfügt die MS Industrie AG über keinen maßgeblichen Einfluss, sodass kein assoziiertes Unternehmen vorliegt. Auch die Ergebnisverteilung erfolgt nur unter den aktiven Consulting-Partnern. An der Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald, ist die MS Powertrain Technologie GmbH mit 100 % der Kommanditeinlagen als Kommanditist beteiligt. Die MS Powertrain Technologie GmbH verfügt aufgrund der Konstruktion der Kommanditgesellschaft mit einem konzernfremden Komplementär und einem atypisch stillen Gesellschafter weder über einen beherrschenden noch über einen maßgeblichen Einfluss, sodass die Einstufung der Gesellschaft als Finanzinvestition erfolgt. Das Eigenkapital und Jahresergebnis der unter den Beteiligungen und Anteilen an assoziierten Unternehmen ausgewiesenen Anteile an anderen Unternehmen stellt sich wie folgt dar: scroll Anteil am Kapital % Eigenkapital TEUR Ergebnis TEUR GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 925 (2017)1) 18 (2017)1) WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda.,Contagem City (Bundesstaat: Minas Gerais), Brasilien 45,0 371 16 Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China 50,0 167 -292 Beno Immobilien GmbH, Starnberg 19,9 -2391) -1091) SK Immobilien GmbH, München 6,0 8031) 01)2) MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 491) 491) MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 6421) 5441) GCI Management GmbH, Wien, Österreich 17,0 586 (2017) 131 (2017) Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,0 201) 3401) Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld 19,9 3.1071) 5631) b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 -159 (2017)1) -184 (2017) PROTOTECH GmbH, Lustenau, Österreich 19,8 -145 (2017) -495 (2017) 1) gemäß HGB 2) Ergebnisabführungsvertrag 15. Langfristige Vermögenswerte Die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und der Sachanlagen in den Geschäftsjahren 2017 und 2018 ist im Anlagegitter (Anlage zum Konzernanhang) dargestellt. Die Abschreibungen werden wie bisher planmäßig nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der festgelegten Nutzungsdauer vorgenommen. 15.1. Immaterielle Vermögenswerte Die Zugänge im Bereich der immateriellen Vermögenswerte enthalten im Geschäftsjahr aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 221 (Vorjahr: TEUR 275). Zudem wurden in Höhe von TEUR 3.784 (Vorjahr: TEUR 3.733) Forschungs- und Entwicklungskosten im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst, da die Kriterien des IAS 38.57 zur Aktivierung von Entwicklungskosten insofern nicht erfüllt waren. Die immateriellen Vermögenswerte setzen sich zum 31. Dezember wie folgt zusammen: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Aktivierte Entwicklungskosten 1.895 2.383 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 922 1.145 2.817 3.528 Die aktivierten Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 221 (Vorjahr: TEUR 275) betreffen das Segment Ultraschall. Der Vorstand ist überzeugt, dass für alle aktivierten Entwicklungskosten der Buchwert der Vermögenswerte in voller Höhe realisiert werden wird. Bei den sonstigen immateriellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Software. Die immateriellen Vermögenswerte haben folgende durchschnittliche Restnutzungsdauern: scroll 31.12.2018 Monate 31.12.2017 Monate Aktivierte Entwicklungskosten 59 59 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 49 59 15.2. Sachanlagevermögen Im Sachanlagevermögen sind zum Bilanzstichtag in Höhe von insgesamt TEUR 6.133 (Vorjahr: TEUR 1.786) geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau enthalten. Davon entfallen TEUR 5.578 (Vorjahr: TEUR 1.299) auf die MS Technologie-Gruppe. Im Geschäftsjahr neu hinzugekommen sind vor allem Maschinen und technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung der MS Technologie-Gruppe. Daneben bestanden zum 31. Dezember 2018 Verpflichtungen zum Erwerb von Maschinen in Höhe von TEUR 6.841 (Vorjahr: TEUR 4.629). 15.3. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien Bei den "Als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien" handelt es sich um ein Grundstück in Großsteinberg ohne Bauten mit einer auf insgesamt 99 Jahre befristeten Grunddienstbarkeit an einem in Leipzig/Wiederitzsch gelegenen und seit April 2014 an die Beteiligung MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, den Betreiber einer Photovoltaikanlage, verpachteten Grundstück. Der Pachtvertrag wurde bis zum Jahr 2034 fest abgeschlossen. Zudem wurden dem Pächter zwei Verlängerungsoptionen zu je fünf Jahren eingeräumt. Die Summen der künftigen Mindestleasingzahlungen betragen: TEUR 6 (bis zu einem Jahr), TEUR 24 (länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren) und TEUR 336 (länger als fünf Jahre). Als Bewertungsmodell wurde bis zum Vorjahr das Anschaffungskostenmodell und ab dem Geschäftsjahr das Neubewertungsmodell gewählt. Diese freiwillige Änderung der Rechnungslegungsmethode wurde vorgenommen, da der Vorstand der Auffassung ist, dass dadurch verlässlichere und sachgerechtere Informationen vermittelt werden. Die fortgeführten Anschaffungskosten des Vorjahres haben sich wie folgt entwickelt: scroll 2017 TEUR Anschaffungskosten 1.1. 8.021 31.12. 8.021 Kumulierte Abschreibungen 1.1. 881 Zugänge 75 31.12. 956 Buchwert 7.065 scroll 2018 TEUR 1.1. 7.065 Anpassung Buchwert an Fair Value Bilanzierung Änderung des Fair Values -75 Zeitwert 6.990 Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie beträgt TEUR 6.990 (Vorjahr TEUR 7.156) und weicht damit nur unwesentlich vom Vorjahresbuchwert ab. Die Ermittlung dieses beizulegenden Zeitwertes durch den Konzern erfolgte auf Hierarchiestufe 3 und auf der Basis der in 2014 abgeschlossenen und in Kraft getretenen langfristigen Pachtverträge mit dem Betreiber einer Photovoltaikanlage, der MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, sowie einer anschließenden Weiterentwicklung zu einem gemischt genutzten Grundstück mit Wohn- und Gewerbeflächen. Die Bewertungen basieren auf einem DCF-Modell. Dies berücksichtigt die bis zum Jahr 2044 erwarteten Überschüsse aus der Verpachtung von durchschnittlich TEUR 12 p.a. sowie den anschließend erzielbaren Veräußerungswert auf Basis aktueller Bodenrichtwerte für vergleichbare Grundstücke (durchschnittlich 67 EUR/m2; Vorjahr: 67 EUR/m2) abzüglich noch anfallender Umwidmungs- und Veräußerungskosten (TEUR 200). Die Diskontierung erfolgte mit einem Zinssatz von 3,35 % p.a. (Vorjahr: 2,51 % p.a.). Zwischen den Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert besteht folgender Zusammenhang: Der geschätzte Marktwert der Immobilie würde steigen / sinken, wenn ― der Diskontierungszinssatz niedriger / höher wäre ― der Bodenrichtwert höher /niedriger wäre ― die Möglichkeit zur Weiterentwicklung zu einem gemischt genutzten Grundstück mit Wohn- und Gewerbeflächen besteht / nicht besteht bzw. früher / später besteht. Die Mieterträge für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie betrugen im Geschäftsjahr TEUR 6 (Vorjahr TEUR 6). Die betrieblichen Aufwendungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 19 (Vorjahr TEUR 21). 15.4. Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Darlehensforderung gegen die Beno Immobilien GmbH, Starnberg 600 600 Darlehensforderung gegen die Prototech GmbH, Lustenau, Österreich 0 200 Darlehensforderung gegen die b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 300 200 Kaufpreisforderung gegen die Beno Holding AG, Starnberg 708 680 Darlehensforderung gegen die MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 2.127 2.127 Darlehensforderung gegen die WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Contagem City, Brasilien 216 247 Übrige 979 680 4.930 4.734 Sämtliche "sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerte" werden gemäß IFRS 9 seit 1.Januar 2018 mit den fortgeführten Anschaffungskosten ("at amortised cost") bewertet. Zur Darlehensforderung gegen die Beno Immobilien GmbH verweisen wir auf die Angaben über "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen". Die Kaufpreisforderung gegen die Beno Holding AG resultiert aus dem im Geschäftsjahr 2014 erfolgten Verkauf von 60,1 % der Anteile an der Beno Immobilien GmbH, Starnberg. Sie ist unverzinslich und wurde bis zum 31. Dezember 2021 gestundet. Zur Absicherung sämtlicher Verpflichtungen aus einer von der Beno Holding AG begebenen Wandelanleihe wurde die Kaufpreisforderung bis zum 31. Dezember 2021 nachrangig gestellt. 15.5. Sonstige langfristige Vermögenswerte Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte (TEUR 430; Vorjahr: TEUR 516) beinhalten geleistete Vorauszahlungen. 16. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns resultieren in Höhe von TEUR 14.360 (Vorjahr: TEUR 13.417) aus der MS Technologie-Gruppe. 17. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurz- und langfristig) Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten in Höhe von TEUR 6.284 (Vorjahr: TEUR 6.995) jederzeit fällige Kontokorrentverbindlichkeiten. Von den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen TEUR 25.317 (Vorjahr: TEUR 15.941) die MS Technologie-Gruppe und TEUR 861 (Vorjahr: TEUR 1.567) die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH. Die langfristigen Bankverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen TEUR 852 (Vorjahr: TEUR 306). 18. Sonstige Rückstellungen (kurz- und langfristig) Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Garantieverpflichtungen (TEUR 1.598; Vorjahr: TEUR 1.210) sowie unter den Rückstellungen ausgewiesene Abgrenzungen (TEUR 7.571; Vorjahr: TEUR 6.201), vor allem für Personalkosten, Aufsichtsratsvergütungen, ausstehende Lieferantenrechnungen sowie Abschlusserstellungs- und Abschlussprüfungskosten. Die Entwicklung der Rückstellungen ist im nachfolgenden Rückstellungsspiegel dargestellt. scroll 01.01.2018 TEUR Verbrauch TEUR Auflösung TEUR Zuführung TEUR 31.12.2018 TEUR Garantieverpflichtungen1) 1.210 116 118 622 1.598 Rückstellungen im Sinne des IAS 371) 1.210 116 118 622 1.598 Unter den Rückstellungen ausgewiesene Abgrenzungen2) 6.201 7.571 7.411 9.169 1) darin langfristige Rückstellungen: TEUR 93 (Vorjahr: TEUR 94). 2) darin langfristige unter den Rückstellungen ausgewiesene Abgrenzungen: TEUR 296 (Vorjahr: TEUR 228). Die Rückstellung für Garantieverpflichtungen basiert auf der besten Schätzung der Geschäftsführung hinsichtlich des Barwerts des zukünftigen Abflusses wirtschaftlichen Nutzens zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Garantien des Konzerns, die auf der örtlichen Gesetzgebung zum Verkauf von Erzeugnissen und Waren beruhen. Die Einschätzung wurde auf Basis historischer Erfahrungswerte für Garantieleistungen gemacht und kann aufgrund von neuen Materialien, geänderten Produktionsprozessen oder sonstigen die Produktqualität beeinflussenden Faktoren schwanken. Die in 2018 per Saldo zugeführten Beträge der Rückstellung für Garantieverpflichtungen (TEUR 388) resultieren aus der Zuführung der Garantierückstellung in Höhe des Selbstbehalts der Produkthaftpflichtversicherung. Der Anstieg der unter den Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen gegenüber dem Vorjahr resultiert vor allem aus dem Anstieg der Rückstellungen für Kundenboni (TEUR 1.051; Vorjahr: TEUR 291). Der Abzinsungsbetrag für langfristige sonstige Rückstellungen beträgt im Geschäftsjahr TEUR 60. 19. Sonstige Verbindlichkeiten 19.1. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Ertragsteuerverbindlichkeiten Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten und Ertragsteuerverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Erhaltene Anzahlungen (auf Vorräte) 242 2.376 Investitionszuwendungen 333 575 Übrige 2.193 603 2.768 3.554 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 277 0 3.045 3.554 19.2. Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Leasingverbindlichkeiten 3.939 3.911 Nicht sicherungsdesignierte Derivate 714 1.080 Übrige 1.038 2.746 5.691 7.737 Die nicht sicherungsdesignierten Derivate betreffen negative Marktwerte aus Zinssatzswaps der MS Technologie-Gruppe. Hinsichtlich weiterer Angaben zu den finanziellen Verbindlichkeiten wird auf Punkt 32. "Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7" verwiesen. 19.3. Sonstige langfristige Verbindlichkeiten Die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten beinhalten in Höhe von TEUR 693 (Vorjahr: TEUR 947) vor allem abgegrenzte Erträge aus Investitionszuschüssen und Investitionszulagen der MS Industrie-Gruppe. 19.4. Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Die sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Leasingverbindlichkeiten 11.065 11.641 Earn-out-Verpflichtung aus dem Erwerb der Minderheitsanteile EMGR 0 496 Inhaber-Schuldverschreibung der MS Industrie AG 1.305 1.505 Übrige 415 368 12.785 14.010 Bei der Inhaber-Schuldverschreibung der MS Industrie AG handelt es sich um eine im Jahr 2015 ausgegebene, nicht gelistete, Inhaberschuldverschreibung im Nominalbetrag von TEUR 1.300 (Vorjahr: TEUR 1.500) inklusive Zinsen in Höhe von TEUR 5 mit einer Laufzeit bis zum 30. November 2020. Die Verzinsung der Inhaberschuldverschreibung beträgt 3,75 % p.a. Im 1. Halbjahr 2018 wurde ein anteiliger Nominalbetrag von TEUR 200 zurückgekauft und befindet sich im Bestand. Die Leasingverbindlichkeiten betreffen vor allem Finanzierungsleasingtransaktionen der MS Technologie-Gruppe. Die "Earn-out-Verpflichtung" aus dem Erwerb der Minderheitsanteile EMGR betraf im Vorjahr eine zukünftig zu erbringende Gegenleistung ("Earn-out"-Vereinbarung) aus der im Jahr 2012 erfolgten Einbringung der restlichen 10 % der Anteile an der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in die MS Industrie AG. Die Höhe dieser Gegenleistung bestimmte sich nach dem zukünftigen Ergebnis der EMGR und der zukünftigen Ertragsteuer-Entlastung aufgrund der steuerlichen Organschaft mit der EMGR. Die Zahlungsverpflichtung betrug zum 31. Dezember 2017 noch maximal TEUR 888. Die "Earn-out-Verpflichtung" wurde im 2. Quartal 2018 auf Basis einer gesonderten Vereinbarung mit dem Begünstigten durch die Übertragung von 300.000 Stückaktien der UMT AG im Zeitwert von TEUR 360 sowie die Zahlung von TEUR 75 in bar zur Gänze ausgeglichen. Aus der Gesamttransaktion resultiert im Konzern aufgrund der notwendigen Aufzinsung im Verkaufszeitpunkt ein positiver EBITDA-Effekt von TEUR +453, ein EBIT-Effekt von TEUR +420 sowie ein EBT/EAT-Effekt von TEUR +61. Hinsichtlich weiterer Angaben zu den finanziellen Verbindlichkeiten wird auf Punkt 32. "Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7" verwiesen. 19.5. Vertragsverbindlichkeiten Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für den Bau von Sondermaschinen, für die über einen bestimmten Zeitraum Umsatzerlöse realisiert werden. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von TEUR 368 wurde im Geschäftsjahr 2018 als Umsatzerlös erfasst. 20. Rückstellungen für Pensionen und Planvermögen Die MS Technologie-Gruppe hatte ihren bis zum 31. Dezember 1985 eingestellten Arbeitnehmern Pensionszusagen gewährt. Nach diesen leistungsorientierten Plänen haben die betreffenden Arbeitnehmer bzw. deren Hinterbliebene Anspruch auf monatliche Rentenzahlungen in Höhe von bis zu EUR 5,11 je angefangenem Dienstjahr des Arbeitnehmers. Die Rentenzahlungen beginnen mit dem Ausscheiden aus den Diensten der Firma nach Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren bzw. bei Dienstunfähigkeit. Für Hinterbliebene beträgt der Rentenanspruch bei Witwenrente 50 % der Altersrente und bei Waisenrente 1/6 der Altersrente pro Kind, insgesamt aber nicht mehr als die Hälfte der Altersrente. Daneben bestehen Versorgungszusagen für ehemalige Gesellschafter/Geschäftsführer der MS Technologie-Gruppe, die laufende Rentenzahlungen erhalten. Die Rückstellungen für Pensionen entfallen in der MS Technologie-Gruppe in Summe auf 148 (Vorjahr: 160) Personen, davon auf 21 (Vorjahr: 21) aktive Anwärter, 15 (Vorjahr: 17) ausgeschiedene Anwärter und 112 (Vorjahr: 122) Rentenbezieher. Aufgrund eines im Jahr 2012 abgeschlossenen "Contractual Trust Arrangements" werden die Pensionsverpflichtungen mit dem daraus resultierenden Planvermögen saldiert ausgewiesen. Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Konzerns aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 3.650 3.818 Planvermögen aus "Contractual Trust Arrangement 2012" -1.786 -1.739 Planvermögen aus Lebensversicherungen -339 -354 Nettoverbindlichkeit aus der leistungsorientierten Verpflichtung 1.525 1.725 Die Veränderungen im Barwert der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen stellen sich wie folgt dar: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 1. Januar 3.818 3.997 Laufender Dienstzeitaufwand 10 50 Zinsaufwand 59 58 Gezahlte Versorgungsleistungen -236 -272 Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aus der Änderung der demographischen Annahmen 0 -44 Versicherungsmathematische Gewinne (-) / Verluste (+) aus der Änderung der finanziellen Annahmen -1 29 Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 31. Dezember 3.650 3.818 Der Barwert der leistungsorientierten Pensionsverpflichtung verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Gruppen von Versorgungsberechtigten: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Aktive Anwärter 590 570 Ausgeschiedene Anwärter 173 199 Pensionäre 2.887 3.049 Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 3.650 3.818 Sämtliche Pensionszusagen sind unverfallbar. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 14,5 Jahre (Vorjahr: 14,4 Jahre). Das Planvermögen enthält überwiegend Vermögen aus dem im Geschäftsjahr 2012 abgeschlossenen "Contractual Trust Arrangement". Der Anspruch wurde mit dem Fair Value des Planvermögens bewertet. Das Planvermögen enthält darüber hinaus die von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten beizulegenden Zeitwerte von Lebensversicherungen, die bereits in Vorjahren zur Rückdeckung von Pensionszusagen in der MS Technologie-Gruppe abgeschlossen wurden. Die Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens im laufenden Geschäftsjahr und im Vorjahr stellen sich wie folgt dar: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Anfangsbestand des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögens 2.093 2.176 Abgang von Planvermögen im Geschäftsjahr -137 -117 Zugang von Planvermögen im Geschäftsjahr 200 37 Zeitwertänderung Planvermögen -31 -8 Laufender Ertrag aus Planvermögen 0 5 Gezahlte Leistungen 0 0 Endbestand des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Planvermögens 2.125 2.093 Die beizulegenden Zeitwerte der wesentlichen Anlagekategorien des Planvermögens stellen sich zum Bilanzstichtag für jede Kategorie wie folgt dar: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Liquide Mittel 246 869 Mischfonds 289 343 Rentenfonds 33 177 Immobilienfonds 354 0 Schuldinstrumente 864 350 Lebensversicherungen 339 354 2.125 2.093 Die beizulegenden Zeitwerte der Mischfonds, Immobilienfonds und Rentenfonds wurden zum 31. Dezember 2018 und im Vorjahr auf der Grundlage von an aktiven Märkten notierten Preisen bestimmt. Die beizulegenden Zeitwerte der Schuldinstrumente und Lebensversicherungen wurden zum 31. Dezember 2018 und im Vorjahr durch Bewertungsmodelle ermittelt und basieren nicht auf Preisen, die an einem aktiven Markt notiert sind. Der tatsächliche Ertrag aus dem Planvermögen betrug TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5). In die leistungsorientierten Pläne werden zukünftig keine Beiträge mehr geleistet. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Nettozins nach IAS 19 (2011) 34 35 Laufender Dienstzeitaufwand 11 12 45 47 Der laufende Dienstzeitaufwand wurde ergebniswirksam in den Personalaufwendungen, der Nettozins ergebniswirksam in den Zinserträgen erfasst. Im sonstigen Ergebnis sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beträge erfasst: scroll Versicherungsmathematische Gewinne (+) und Verluste (-) 2018 TEUR 2017 TEUR 1. Januar -919 -933 Versicherungsmathematische Gewinne (+) und Verluste (-) 1 14 31. Dezember -918 -919 scroll Wertänderungen Planvermögen und Pensionsrückstellungen 2018 TEUR 2017 TEUR 1. Januar 114 151 Gewinne (+) und Verluste (-) aus der Neubewertung -72 -37 31. Dezember 42 114 Für das Geschäftsjahr 2019 werden Pensionszahlungen in Höhe von TEUR 236 erwartet. Ein Anstieg beziehungsweise Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 folgende Auswirkungen: scroll Entwicklung der Pensionsverpflichtungen: Anstieg TEUR Rückgang TEUR Diskontierungszinssatz (+/-1 %) -344 414 Rentenanpassungsfaktor (+/-0,5 %) 196 -95 Den Sensitivitätsanalysen liegt die durchschnittliche Laufzeit der zum 31. Dezember 2018 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen werden für die als wesentlich eingestuften Versicherungsparameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den zum 31. Dezember 2018 ermittelten Barwert der Pensionsverpflichtungen separat aufzuzeigen. Da den Sensitivitätsanalysen die durchschnittliche Duration der erwarteten Versorgungsverpflichtungen zugrunde liegt und folglich die erwarteten Auszahlungszeitpunkte unberücksichtigt bleiben, führen sie nur zu näherungsweisen Informationen bzw. Tendenzaussagen. Die deutschen Arbeitnehmer des Konzerns gehören darüber hinaus einem staatlichen Versorgungsplan an, der durch die staatlichen Behörden verwaltet wird. Zur Dotierung der Leistungen muss ein bestimmter Prozentsatz des betreffenden Personalaufwands in den Versorgungsplan eingezahlt werden. Die einzige Verpflichtung des Konzerns hinsichtlich dieses Altersversorgungsplans besteht in der Zahlung dieser festgelegten Beiträge. Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Personalaufwand erfassten Aufwendungen von insgesamt TEUR 4.076 (Vorjahr: TEUR 3.658) stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesen Versorgungsplänen gemäß den dort geregelten Beitragssätzen dar. 21. Eigenkapital Die Eigenkapitaldarstellung wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen begrifflich angepasst und die sonstigen Rücklagen umfassen nunmehr ausschließlich die Bestandteile des sonstigen Ergebnisses (OCI). In diesem Zuge wurden Beträge in Höhe von TEUR 1.089 von den bisherigen sonstigen Rücklagen in die Übrigen Konzernrücklagen umgegliedert. Der Begriff Konzernbilanzgewinn wurde auf "übrige Konzernrücklagen" angepasst, um ihn vom handelsrechtlichen Begriff des Bilanzgewinns im Jahresabschluss abzugrenzen, der eine Grundlage für den Gewinnverwendungsbeschluss darstellt. 21.1. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital der MS Industrie AG setzt sich per 31. Dezember 2018 aus 30.000.000 (Vorjahr: 30.000.000) voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 zusammen. Die Aktien sind Inhaber-Stammaktien. Sie sind ohne Zustimmung der Gesellschaft frei übertragbar. Die Gesellschaft ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien wurden zum Bilanzstichtag im "General Standard" gehandelt. Aufgrund des Bestandes von 91.320 Stück eigener Aktien wurde deren rechnerischer Wert in Höhe von EUR 91.320,00 vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten in Höhe von EUR 93.786 wurde mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Zu der Übertragung von eigenen Aktien an die Geschäftsführer von zwei Tochtergesellschaften im Geschäftsjahr 2018 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 24. Eigene Aktien. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 wie folgt entwickelt: scroll 2018 2017 Stand zum 1.1. 29.894.330 29.892.330 Abgang eigener Aktien 14.350 2.000 Stand zum 31.12. 29.908.680 29.894.330 21.2. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 1. Juli 2016, gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 Stück neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I). Von dieser Ermächtigung wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital 2016/I der MS Industrie AG beträgt damit zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses EUR 6.000.000 (31. Dezember 2017: EUR 6.000.000). 22. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage entspricht der Kapitalrücklage im Jahresabschluss der MS Industrie AG und enthält gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB die Aufgelder, die bei Kapitalerhöhungen der Gesellschaft über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wurden, abzüglich in Vorjahren vorgenommener Entnahmen zum Ausgleich von Verlustvorträgen. 23. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen sind mit TEUR 3.946 (Vorjahr: TEUR 3.931) anderen Gewinnrücklagen gemäß § 272 Abs. 3 HGB aus dem Jahresabschluss der MS Industrie AG enthalten. Die Veränderung der anderen Gewinnrücklagen ist auf den Abgang eigener Aktien zurückzuführen. Die sonstigen Rücklagen gliedern sich zum Bilanzstichtag wie folgt: scroll 1.1.2018 TEUR Erstanwendung IFRS 9 (FVOCI)zum 01.01.2018 TEUR Veränderungen TEUR 31.12.2018 TEUR Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (IAS 19) -919 0 1 -918 Erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus Währungsumrechnung (IAS 21) 2.235 0 902 3.137 Wertänderungen Planvermögen und Pensionsrückstellungen -20 0 -72 -92 Zeitwertbewertung der Finanzinstrumente und Beteiligungen (IFRS 9, IAS 39.55 b) 167 890 -429 628 Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern 331 0 20 351 1.794 890 422 3.106 Im Vorjahr entwickelten sich die sonstigen Rücklagen wie folgt: scroll 1.1.2017 TEUR Veränderungen TEUR 31.12.2017 TEUR Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste (IAS 19) -905 -14 -919 Erfolgsneutral erfasste Unterschiede aus Währungsumrechnung (IAS 21) 4.578 -2.343 2.235 Wertänderungen Planvermögen und Pensionsrückstellungen 53 -73 -20 Zeitwertbewertung von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten -164 331 167 Im sonstigen Ergebnis erfasste Steuern 307 24 331 3.869 2.075 1.794 Zur Entwicklung der Rücklagen aus versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten (IAS 19) sowie Neubewertung Planvermögen und Pensionsrückstellungen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 20. Die erfolgsneutral erfassten Unterschiede aus Währungsumrechnung (IAS 21) haben sich wie folgt entwickelt: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Stand 1. Januar 2.235 4.578 Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 902 -2.343 Stand 31. Dezember 3.137 2.235 Die Rücklage aus der Zeitwertbewertung der Beteiligungen nach IFRS 9 ("FVOCI") hat sich wie folgt entwickelt: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Stand 1. Januar 167 -164 Erstanwendung IFRS 9 zum 1. Januar 2018 890 0 Wertänderung der der Beteiligungen nach IFRS 9 ("FVOCI") -429 331 Stand 31. Dezember 628 167 Die übrigen Konzernrücklagen haben sich im Rahmen der erstmaligen Anwendung des neuen Bilanzierungsstandards IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" nach der modifizierten retrospektiven Methode zum 1. Januar 2018 um TEUR 1.017 erhöht. Im Geschäftsjahr haben sich die übrigen Konzernrücklagen um die Dividendenausschüttung von TEUR 897 vermindert und das Konzernjahresergebnis von TEUR 7.148 (Vorjahr TEUR 6.960) erhöht. Des Weiteren enthalten die übrigen Konzernrücklagen die Kosten für die Kapitalerhöhungen der Jahre 2005, 2007, 2009, 2010, 2011 und 2013 mit unverändert insgesamt TEUR 1.089. Die Rücklage aus im sonstigen Ergebnis erfassten Steuern hat sich wie folgt entwickelt: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Stand 1. Januar 331 307 Latente Steuern aus Wertänderungen Pensionsrückstellungen 11 20 Latente Steuern aus Wertänderungen Planvermögen 9 -4 Übriges 0 8 Stand 31. Dezember 351 331 24. Eigene Aktien Zum 31. Dezember 2017 hielt die Gesellschaft 105.670 Stück eigener Aktien im Gesamtbuchwert von TEUR 214 im Bestand. Der Bestand zum 31. Dezember 2017 entsprach rund 0,35 % des damaligen Grundkapitals der Gesellschaft. Von dem Bestand zum 31. Dezember 2017 wurden 24.170 Stück im Geschäftsjahr 2011, 38.500 Stück im Geschäftsjahr 2014 und 43.000 Stück im Geschäftsjahr 2015 erworben. Grundlage für den Rückkauf bildete die Ermächtigung der Hauptversammlung vom 23. Juli 2010, eigene Aktien bis zu einem Anteil von 10 % des zur Beschlussfassung vorhandenen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 wurde der Vorstand bis zum 27. Juni 2022 zum Rückkauf eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung existierenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von Mio. EUR 30,0 zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel ermächtigt. Diese Ermächtigung ersetzte die zuvor geltende Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Juni 2012. Von dieser Ermächtigung wurde bis zum Bilanzstichtag vom Vorstand der MS Industrie AG noch kein Gebrauch gemacht. Durch den Aktienrückkauf soll unter anderem die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise den Organen und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder zu übertragen, sie für Unternehmenszusammenschlüsse oder für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen einzusetzen, sie an Aktionäre oder Dritte zu veräußern oder sie einzuziehen. Der Vorstand der MS Industrie AG hat im Juli 2018 insgesamt 14.350 Stück in Vorjahren erworbene eigene Aktien mit einem Gesamtbuchwert von TEUR 29 an die Geschäftsführer von zwei Tochterunternehmen veräußert bzw. übertragen. Der beizulegende Zeitwert zum Veräußerungszeitpunkt betrug TEUR 48. Die Entwicklung der eigenen Anteile stellt sich im Berichtsjahr im Einzelnen wie folgt dar: scroll Zahl der Aktien Betrag/Anteil am Grundkapital Preis je Aktie TEUR % EUR 1. Januar 2018 105.670 106 0,35 2,03 Abgänge -14.350 -14 -0,05 2,03 31. Dezember 2018 91.320 91 0,30 2,03 Die Übertragung der eigenen Aktien (Abgänge) war im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 0 liquiditätswirksam und hat ansonsten zu nachträglichen Anschaffungskosten auf Anteile an verbundenen Unternehmen (TEUR 48) geführt. Gemäß IAS 32.33 in Verbindung mit IAS 1.79 wurden die Anschaffungskosten der eigenen Anteile auf die entsprechenden Eigenkapitalpositionen aufgeteilt und von diesen abgezogen. Ferner wurden die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von eigenen Anteilen direkt im Eigenkapital berücksichtigt. Siehe hierzu auch die entsprechende Überleitung in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung. 25. Unterschiede aus der Währungsumrechnung Unterschiede aus der Währungsumrechnung enthalten Differenzen aus der Umrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, Währungsdifferenzen aus den bei den ausländischen Tochterunternehmen in die Rücklagen eingestellten Beträgen sowie Währungsdifferenzen auf das anteilige gezeichnete Kapital. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Währungsdifferenzen in Höhe von TEUR 344 (Vorjahr: TEUR -55) ergebniswirksam als Währungsgewinne (+) / Währungsverluste (-) in der Gewinn- und Verlustrechnung und in Höhe von TEUR 902 (Vorjahr: TEUR -2.343) direkt ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst. 26. Nettofinanzverschuldung scroll In TEUR Aktiva Finanzverbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit Liquide Mittel Finanzierungsleasingverb. kurzfristig Finanzierungsleasingverb. langfristig Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2017 8.384 -3.911 -11.641 Zahlungswirksame Veränderungen -6.143 4.261 -20 Währungskursbasierte Veränderungen 15 -27 -52 Erwerb (Leasing) 0 -674 -2.940 Umgliederungen (Fristigkeit) 0 -3.588 3.588 Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen 0 0 0 Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2018 2.256 -3.939 -11.065 scroll In TEUR Finanzverbindlichkeiten aus der Finanzierungstätigkeit Anleihen mit Fremdkapitalcharakter Kurzfristige Bankkverb. Langfristige Bankverb. Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2017 -1.500 -26.965 -17.808 Zahlungswirksame Veränderungen 200 2.240 -11.771 Währungskursbasierte Veränderungen 0 0 0 Erwerb (Leasing) 0 0 0 Umgliederungen (Fristigkeit) 0 -2.617 2.617 Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen 0 0 0 Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2018 -1.300 -27.342 -26.962 scroll In TEUR Total Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2017 -53.441 Zahlungswirksame Veränderungen -11.233 Währungskursbasierte Veränderungen -64 Erwerb (Leasing) -3.614 Umgliederungen (Fristigkeit) 0 Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen 0 Nettofinanzverschuldung 31. Dezember 2018 -68.352 scroll Nettofinanzverschuldung 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 54.304 44.773 Anleihen mit Fremdkapitalcharakter 1.300 1.500 Finanzierungsleasing ("on-balance") 15.004 15.552 ./. Liquide Mittel -2.256 -8.384 = Nettofinanzverschuldung 68.352 53.441 27. Übrige Konzernrücklagen Die übrigen Konzernrücklagen leiten sich wie folgt her: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Stand 1. Januar (wie berichtet) 13.175 6.153 Ausschüttung Dividende 2017 -897 0 Übrige Konzernrücklage (Vortragsanpassung) aus Erstanwendung neuer Bilanzierungsstandards (IFRS 9, IFRS 15) zum 1. Januar 2018) 1.017 0 Konzernjahresergebnis (zurechenbar den Gesellschaftern des Mutterunternehmens) 7.190 7.022 Stand 31. Dezember 20.485 13.175 ) Die MS Industrie AG hat zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 und IFRS 15 angewendet. Aufgrund der gewählten Übergangsmethode war eine Anpassung der Vorjahreszahlen nicht notwendig. Für Ausschüttungen an die Aktionäre der MS Industrie AG ist gemäß § 57 Abs. 3 AktG der im handelsrechtlichen Jahresabschluss der MS Industrie AG ausgewiesene Bilanzgewinn maßgeblich. Der handelsrechtliche Bilanzgewinn der MS Industrie AG zum 31. Dezember 2018 beträgt EUR 19.415.623,18. Der Vorstand der MS Industrie AG schlägt der Hauptversammlung vor, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 von EUR 19.415.623,18 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. 28. Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital Die Anteile anderer Gesellschafter am Eigenkapital (TEUR -181; Vorjahr: TEUR -139) verteilen sich im Geschäftsjahr und im Vorjahr vollständig auf die EMGR Beteiligungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, einschließlich ihrer 100%igen Tochtergesellschaft EMGR EAD, Gabrovo/Bulgarien. Die Gesellschaft wurde in 2015 gegründet und anschließend hat die MS Industrie AG 24,9 % der Anteile für Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 6 veräußert. Dadurch hat sich der Anteil auf 75,1 % verringert und es sind Anteile im Wert von TEUR 6 (entspricht dem Anteil am Buchwert des Nettovermögens der EMGR Beteiligungs GmbH) auf die Minderheitsgesellschafter übertragen worden. Die Beteiligungs- und Stimmrechtsquote der nicht beherrschenden Anteile beträgt 24,9 % (Vorjahr: 24,9 %). Auf die nicht beherrschenden Anteile an der EMGR Beteiligungs GmbH entfällt in 2018 ein Verlust in Höhe von TEUR -42 (Vorjahr: TEUR -62). Die zusammengefassten Finanzinformationen der EMGR Beteiligungs GmbH, Grünhain-Beierfeld, einschließlich ihrer 100%igen Tochtergesellschaft EMGR EAD, Gabrovo/Bulgarien, sind nachfolgend angegeben. Die zusammengefassten Finanzinformationen entsprechen den Beträgen vor konzerninternen Eliminierungen. scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Langfristige Vermögenswerte 879 924 Kurzfristige Vermögenswerte 385 312 Langfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten -609 -662 Kurzfristige Rückstellungen und Verbindlichkeiten -1.360 -1.110 Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil am Eigenkapital -524 -397 Anteile anderer Gesellschafter -181 -139 scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Umsatzerlöse 645 451 Übrige Erträge 5 1 Aufwendungen -820 -703 Jahresergebnis -170 -251 Jahresergebnis Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Jahresergebnis -128 -189 Auf die Minderheitsgesellschafter entfallendes Jahresergebnis -42 -62 -170 -251 Sonstiges Ergebnis Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes sonstiges Ergebnis 0 0 Auf die Minderheitsgesellschafter entfallendes sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 Gesamtergebnis Auf die Gesellschafter des Mutterunternehmens entfallendes Gesamtergebnis -128 -189 Auf die Minderheitsgesellschafter entfallendes Gesamtergebnis -42 -62 -170 -251 scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -8 -203 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -11 -51 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 29 199 10 -55 An die Minderheitsgesellschafter wurden 2018 keine Dividenden gezahlt (Vorjahr: TEUR 0). 29. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Operating-Leasingverträgen des Konzerns in Höhe von insgesamt TEUR 27.055 (Vorjahr: TEUR 31.058) gliedern sich wie folgt: scroll • bis 1 Jahr: TEUR 4.248 (Vorjahr: TEUR 4.782), • 2 bis 5 Jahre: TEUR 12.928 (Vorjahr: TEUR 14.177) • über 5 Jahre: TEUR 9.879 (Vorjahr: TEUR 12.099). Die Aufwendungen aus den oben genannten Miet- und Leasingverträgen (Operating Lease) des aktuellen Geschäftsjahres betrugen TEUR 5.558 (Vorjahr: TEUR 4.785). Die Operating-Leasingverhältnisse betreffen im Wesentlichen den mit Wirkung zum 15. Dezember 2015 in Kraft getretenen Leasingvertrag hinsichtlich der neuen Immobilie der MS Powertrain Technologie GmbH in Trossingen, der zum 31. Dezember 2018 die folgenden, wesentlichen Parameter umfasst: ― Restlaufzeit: 11 Jahre bis 30. Dezember 2029 ― Restwert: Mio. EUR 4,8 ― Gesamtgebäudefläche: 18.980 qm ― Summe ausstehende Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2018: Mio. EUR 18,7, davon kurzfristig Mio. EUR 1,9, mittelfristig Mio. EUR 7,2 und langfristig Mio. EUR 9,6 Die Operating-Leasingverhältnisse betreffen darüber hinaus im Wesentlichen den mit Wirkung zum 1. November 2017 in Kraft getretenen Mietvertrag hinsichtlich der Immobilie der MS Ultraschall Technologie GmbH in Spaichingen, der zum 31. Dezember 2018 die folgenden, wesentlichen Parameter umfasst: ― Restlaufzeit: 3,8 Jahre bis 31. Oktober 2022 ― Fünf Mietverlängerungsoptionen durch Mieter bis 31. Oktober 2025, 31. Oktober 2028, 31. Oktober 2031, 31. Oktober 2034 und 31. Oktober 2037. ― Gesamtgebäudefläche: 27.340 qm ― Summe ausstehende Leasingzahlungen zum 31. Dezember 2018: Mio. EUR 4,0, davon kurzfristig Mio. EUR 1,1 und mittelfristig Mio. EUR 2,9. Die Operating-Leasingverhältnisse betreffen darüber hinaus im Wesentlichen den seit 26. Mai 2009 laufenden Mietvertrag hinsichtlich der Immobilie der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in Grünhain-Beierfeld, der zum 31. Dezember 2018 die folgenden, wesentlichen Parameter umfasst: ― Restlaufzeit: 5,5 Jahre bis 30. Juni 2024 ― Drei Mietverlängerungsoptionen durch Mieter bis 30. Juni 2029, 30. Juni 2034 und 30. Juni 2039. ― Gesamtgebäudefläche: 19.483 qm ― Summe ausstehende Leasingzahlungen ohne Verlängerungsoption zum 31. Dezember 2018: Mio. EUR 2,7, davon kurzfristig Mio. EUR 0,5, mittelfristig Mio. EUR 2,0 und langfristig Mio. EUR 0,2. Darüber hinaus bestehen die Operating-Lease-Verhältnisse im Wesentlichen aus Firmen-KFZ und mittels Operating-Lease geleasten Maschinen. 30. Sicherheitsleistungen und Verpfändungen Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind wie folgt besichert: In der MS Technologie-Gruppe sind zum Bilanzstichtag diverse Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 4.153 (Vorjahr: TEUR 2.931) durch die Sicherungsübereignung von Maschinen der MS Technologie-Gruppe in Höhe von insgesamt TEUR 7.999 (Vorjahr: TEUR 4.304) besichert. Zudem sind in der MS Technologie-Gruppe zum Bilanzstichtag diverse Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 2.476 (Vorjahr: TEUR 1.352) durch Grundschulden der MS Technologie-Gruppe in Höhe von insgesamt TEUR 2.987 (Vorjahr: TEUR 2.737) besichert. In der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sind Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 786 (Vorjahr: TEUR 765) durch die Globalabtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH besichert. Der Buchwert der abgetretenen Forderungen beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 444 (Vorjahr: TEUR 352). Zudem sind in der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.030 (Vorjahr: TEUR 1.078) durch die Sicherungsübereignung des Warenlagers der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH besichert. Die Buchwerte der sicherungsübereigneten Vermögenswerte des Vorratsvermögens betragen zum Bilanzstichtag TEUR 4.637 (Vorjahr: TEUR 4.661). In der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sind zum Bilanzstichtag zudem Bankkredite in Höhe von TEUR 590 (Vorjahr: TEUR 1.093) durch die Sicherungsübereignung von Sachanlagevermögen mit Buchwerten von TEUR 1.086 (Vorjahr: TEUR 1.537) besichert. In der MS Industrie AG sind zum Bilanzstichtag zudem kurzfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 536 (Vorjahr: TEUR 380) und langfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 764 (Vorjahr: TEUR 300) durch Negativ- und Gleichstellungserklärungen besichert. Die Verpflichtungen des Konzerns aus Finanzierungsleasingverhältnissen (TEUR 15.262; Vorjahr: TEUR 16.029) sind durch Eigentumsvorbehalt des Leasinggebers auf die verleasten Vermögenswerte besichert. Die Buchwerte der Leasinggegenstände belaufen sich zum 31. Dezember 2018 auf TEUR 19.075 (Vorjahr: TEUR 21.045). In der Übersicht stellen sich die Sicherheitsleistungen und Verpfändungen wie folgt dar: scroll Besicherung durch, in TEUR: Bankkredit / Finanzierungsleasing in TEUR Sicherungsübereignung Maschinen Sicherungsübereignung Vorräte 4.151 7.999 2.476 590 1.086 786 1.030 4.637 1.300 15.262 25.595 9.085 4.637 Summe Sicherheiten: scroll Besicherung durch, in TEUR: Bankkredit / Finanzierungsleasing in TEUR Globalabtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Grundschulden Negativ- und Gleichstellungserklärungen Eigentumsvorbehalt des Leasinggebers 4.151 2.476 2.987 590 786 452 1.030 1.300 1.300 15.262 19.075 25.595 452 2.987 1.300 19.075 Summe Sicherheiten: 37.536 31. Haftungsverhältnisse, Eventualschulden und Eventualforderungen Nach der im Geschäftsjahr 2014 erfolgten Endkonsolidierung der Beno Immobilien-Gruppe haften die MS Industrie AG zum 31. Dezember 2018 noch in Höhe von insgesamt TEUR 511 und ihre 100%ige Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 480 in Form von Höchstbetragsbürgschaften, respektive Mithaftungserklärungen für Darlehen der Beno Immobilien-Gruppe. Zur Besicherung einer im Geschäftsjahr 2014 ausgegebenen Wandelanleihe der Beno Holding AG, Starnberg, mit einer Laufzeit bis zum 14. April 2021 sind durch die MS Industrie AG die 19,9 % gehaltenen Gesellschaftsanteile an der Beno Immobilien GmbH in Höhe von nominal TEUR 179 verpfändet. Zudem wurde die die unter den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene Kaufpreisforderung gegen die Beno Holding AG (TEUR 708; Vorjahr: TEUR 680) bis zum 31. Dezember 2021 nachrangig gestellt. Aus der Veräußerung von 10 % der Anteile an der GCI Management Consulting GmbH in 2013 hat die MS Industrie AG zusätzlich zum fest vereinbarten Kaufpreis von TEUR 10 noch einen Anspruch auf einen variablen Kaufpreis, der von der Veräußerung einer Beteiligung durch die GCI Management Consulting GmbH abhängt und 10 % des Verkaufserlöses dieser Beteiligung beträgt. Der Anspruch ist nicht besichert und die Eventualforderung zum 31. Dezember 2018, mit Ausnahme einer im Geschäftsjahr realisierten Teil-Tranche in Höhe von TEUR 7, sowie in Vorjahren bereits realisierter TeilTranchen in Höhe von insgesamt TEUR 45, in Summe TEUR 52, nicht bilanziert. Die MS Industrie AG haftet bis auf Weiteres in Höhe von insgesamt TEUR 750 für eine operative Kontokorrentkreditlinie der b&p engineering mobility GmbH, Ludwag, an der die Gesellschaft mit 19,9 % der Anteile beteiligt ist. Die Mithaftung ist ihrerseits wiederum gegenüber der Gesellschaft besichert durch die Verpfändung von 100 % der Kommanditanteile an der b&p manufacturing mobility GmbH & Co. KG, Ludwag, durch die b&p engineering mobility GmbH an die Gesellschaft. Die GCI BridgeCapital GmbH haftet über eine nachrangige Grundschuld auf dem Grundstück in Großsteinberg in Höhe von TEUR 472 für Bankverbindlichkeiten der MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg, an der die Gesellschaft mit 9,9 % beteiligt ist. Die MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG betreibt einen Solarpark auf dem Grundstück in Leipzig-Wiederitzsch. Aufgrund des risikoarmen Geschäftsmodells der Gesellschaft rechnen wir nicht mit einer Inanspruchnahme aus der gestellten Sicherheit. 32. Angaben zu Finanzinstrumenten nach IFRS 7 Die Finanzinstrumente innerhalb der MS Industrie AG werden in die nachfolgend dargestellten Kategorien gegliedert. Aus den gehaltenen Beteiligungen erhielt der Konzern in 2018 Dividenden in Höhe von insgesamt TEUR 45, davon aus der GCI Management GmbH, Wien/Österreich TEUR 5 und aus der Beteiligung an der Zehnder Pumpen GmbH, GrünhainBeierfeld (zum Bilanzstichtag zur Veräußerung verfügbar) TEUR 40. Finanzielle Vermögenswerte scroll Buchwerte Beizulegende Zeitwerte kurzfristig langfristig 31. Dezember 2018, in TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte Liquide Mittel Beteiligungen und Ausleihungen Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten ("amortised cost") bewertet: - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 44.264 - - - - 44.267 - Übrige finanzielle Vermögenswerte - 5.134 - - 4.930 10.064 - Liquide Mittel - - 2.256 - - 2.256 Beteiligungen - Bewertet "at equity" - - - 3.230 - 3.230 - Bewertet zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) - - - 736 - 736 - Bewertet zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) - - - 1.496 - 1.496 44.267 5.134 2.256 5.462 4.930 62.049 Im Folgenden ist der Stand zum Zeitpunkt der Erstanwendung zweier neuer Bilanzierungsstandards (IFRS 9, IFRS 15) zum 1. Januar 2018 dargestellt. Die MS Industrie AG hat zum 1. Januar 2018 erstmals IFRS 9 und IFRS 15 angewendet. Aufgrund der gewählten Übergangsmethode war eine Anpassung der Vorjahreszahlen nicht notwendig. Finanzielle Vermögenswerte scroll Buchwerte Beizulegende Zeitwerte kurzfristig langfristig 1. Januar 2018, in TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte Liquide Mittel Beteiligungen und Ausleihungen Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten ("amortised cost") bewertet: - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27.208 - - - - 27.208 - Übrige finanzielle Vermögenswerte - 7.346 - - 4.734 12.080 - Liquide Mittel - - 8.384 - - 8.384 Beteiligungen - Bewertet "at equity" - - - 3.192 - 3.192 - Bewertet zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) - - - 732 - 732 - Bewertet zum beizulegenden Zeitwert (FVOCI) - - - 1.698 - 1.698 27.208 7.346 8.384 5.622 4.734 53.294 Finanzielle Vermögenswerte scroll Buchwerte Beizulegende Zeitwerte kurzfristig langfristig 31. Dezember 2017, in TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Liquide Mit tel Beteiligungen und Ausleihungen Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte Kredite und Forderungen - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 27.506 - - - - 27.506 - Übrige finanzielle Vermögenswerte - 548 - - 4.734 5.282 - Liquide Mittel - - 8.384 - - 8.384 Zur Veräußerung verfügbare Beteiligungen - Bewertet zum beizulegenden Zeitwert - - - 567 - 567 - Bewertet zu Anschaffungskosten - - - 4.543 - -) 27.506 548 8.384 5.110 4.734 41.739 ) Die Fair Values der zu Anschaffungskosten bewerteten Beteiligungen konnten im Vorjahr mangels vorliegender Informationen nicht verlässlich ermittelt werden. Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Krediten und Forderungen bestehen nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Unterschiede zwischen Buchwerten und Zeitwerten. Der Grund dafür ist vor allem die kurze Laufzeit dieser Instrumente. Finanzielle Verbindlichkeiten scroll Buchwerte kurzfristig 31. Dezember 2018, in TEUR Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.342 - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 16.259 - - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten - - .5.557 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten - Nicht sicherungsdesignierte Derivate) - - 714 27.342 16.259 6.270 scroll Buchwerte langfristig 31. Dezember 2018, in TEUR Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegende Zeitwerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26.962 - 54.670 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - 16.259 - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten - 12.785 18.341 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten - Nicht sicherungsdesignierte Derivate) - - 714 26.962 12.785 89.984 ) Die kurzfristigen, nicht sicherungsdesignierten, Derivate betreffen in voller Höhe von TEUR 714 (31.12.2017: TEUR 1.080) Zinssatzswaps der MS Technologie-Gruppe. Der Konzern plant das Wahlrecht in IFRS 9 zur Beibehaltung der Bilanzierung von Derivaten nach IAS 39 bei Bedarf bis auf Weiteres zu nutzen. Ein späterer Wechsel zu IFRS 9 wird als Änderung der Bilanzierungsmethode nach IAS 8 jederzeit als möglich erachtet. Aus diesem Grund geht der Vorstand nicht davon aus, dass die Anwendung der neuen Vorschriften zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird. Finanzielle Verbindlichkeiten scroll Buchwerte kurzfristig 1. Januar 2018, in TEUR Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und Vertragsverbindlichkeiten Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26.965 - - - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 14.946 - - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten - - 7.025 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten - Nicht sicherungsdesignierte Derivate - - 1.080 26.965 14.946 8.105 scroll Buchwerte langfristig 1. Januar 2018, in TEUR Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegende Zeitwerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.808 - 44.503 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - 14.946 - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten - 14.010 21.035 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten - Nicht sicherungsdesignierte Derivate - - 1.080 17.808 14.010 81.564 Finanzielle Verbindlichkeiten scroll Buchwerte kurzfristig langfristig 31. Dezember 2017, in TEUR Kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten Langfristige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten Beizulegende Zeitwerte Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 26.965 - - 17.808 - 44.503 - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 14.946 - - - 14.946 - Übrige finanzielle Verbindlichkeiten - - 6.657 - 14.010 20.667 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und zu Handelszwecken gehalten - Nicht sicherungsdesignierte Derivate - - 1.080 - - 1.080 26.965 14.946 7.737 17.808 14.010 81.196 Die kurzfristigen, nicht sicherungsdesignierten Derivate betreffen in voller Höhe von TEUR 1.080 im Vorjahr Zinssatzswaps der MS Technologie-Gruppe. Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten, kurzfristigen Verbindlichkeiten bestehen nach Einschätzung des Vorstands keine wesentlichen Unterschiede zwischen Buchwerten und Zeitwerten. Der Grund dafür ist vor allem die kurze Laufzeit dieser Instrumente. Bewertung der in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert angesetzten Finanzinstrumente Die nachstehende Tabelle stellt die Finanzinstrumente dar, deren Folgebewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgenommen wird. Diese sind unterteilt in Stufe 1 bis Stufe 3, je nachdem, inwieweit der beizulegende Zeitwert beobachtbar ist: ― Stufe 1-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die sich aus notierten Preisen (unangepasst) auf aktiven Märkten für identische finanzielle Vermögenswerte oder Schulden ergeben. ― Stufe 2-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die auf Parametern beruhen, die nicht notierten Preisen für Vermögenswerte und Schulden wie in Stufe 1 entsprechen (Daten), entweder direkt abgeleitet (d.h. als Preise) oder indirekt abgeleitet (d.h. abgeleitet aus Preisen). ― Stufe 3-Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert sind solche, die sich aus Modellen ergeben, welche Parameter für die Bewertung von Vermögenswerten oder Schulden verwenden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (nicht beobachtbare Parameter, Annahmen). scroll 31. Dezember 2018 Stufe 1 TEUR Stufe 2 TEUR Stufe 3 TEUR Gesamt TEUR Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Beteiligungen - Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) 0 1.194 303 1.497 - Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) 0 0 736 736 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" - Nicht sicherungsdesignierte Derivate (IAS 39) 0 -714 0 -714 scroll 1. Januar 2018 Stufe 1 TEUR Stufe 2 TEUR Stufe 3 TEUR Gesamt TEUR Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" Beteiligungen - Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVOCI) 567 1.088 610 2.265 - Zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) 0 0 732 732 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" - Nicht sicherungsdesignierte Derivate (IAS 39) 0 -1.080 0 -1.080 scroll 31. Dezember 2017 Stufe 1 TEUR Stufe 2 TEUR Stufe 3 TEUR Gesamt TEUR Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" - Nicht sicherungsdesignierte Derivate 0 21 0 21 Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbar" - Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Beteiligungen 567 0 0 567 Finanzielle Verbindlichkeiten der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" - Nicht sicherungsdesignierte Derivate 0 -1.080 0 -1.080 Die nicht sicherungsdesignierten Derivate betreffen Zinssatzswaps. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt auf Stufe 2 der Bewertungshierarchie nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren. Künftige Cashflows werden auf Basis von Forward-Zinssätzen (beobachtbare Zinsstrukturkurven am Bilanzstichtag) und kontrahierten Zinssätzen geschätzt und diskontiert. Risikomanagementpolitik und Sicherungsmaßnahmen a) Marktrisiko In Bezug auf die bilanzierten, finanziellen Vermögenswerte ist bei den Finanzanlagen und Beteiligungen insbesondere ein Marktrisiko durch schwankende Aktienkurse und mangelnde Fungibilität im Falle von nicht börsennotierten Beteiligungen gegeben. Dabei kann es in Phasen stark schwankender Aktienmärkte in Einzelfällen schwierig sein, den Verkauf von Beteiligungsunternehmen zu ermöglichen und damit den Beteiligungsbesitz insgesamt fungibler zu machen. Durch die langjährige Erfahrung der MS Industrie AG mit den verschiedensten Exit-Kanälen sollte es aber trotzdem weiterhin möglich sein, alternative Wege für den Beteiligungsverkauf zu finden. b) Zinsänderungsrisiko Die MS Powertrain Technologie GmbH hat für die Absicherung der variablen Verzinsung der langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten derivative Finanzinstrumente (Zinssatzswaps) mit einem Nominalbetrag in Höhe von Mio. EUR 11,0 (Vorjahr Mio. EUR 10,8) erworben. Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der Zinssatzswaps werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Sie betragen im Geschäftsjahr TEUR 366 (Vorjahr TEUR 440). Der beizulegende, negative Zeitwert der Zinssatzswaps beträgt zum Bilanzstichtag ohne Stückzinsen TEUR -714 (Vorjahr TEUR -1.080). Eine Erhöhung der Verzinsung der variabel verzinslichen Darlehen des MS Industrie-Konzerns in Höhe von insgesamt TEUR 19.375 (Vorjahr TEUR 21.633) um 1 %-Punkt führt zu einer Verminderung des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals um TEUR 175 (Vorjahr TEUR 216), denen ein gegenläufiger Effekt aus den Zinssatzswaps in Höhe von TEUR 110 (Vorjahr TEUR 108) gegenübersteht. Eine Verminderung der Verzinsung der variabel verzinslichen Darlehen des MS Industrie-Konzerns um 1 %-Punkt führt zu einem Anstieg des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals um TEUR 175 (Vorjahr TEUR 216), denen ein gegenläufiger Effekt aus den Zinssatzswaps in Höhe von TEUR 110 (Vorjahr TEUR 108) gegenübersteht. c) Wechselkursrisiko Der Konzern ist hauptsächlich dem Wechselkursrisiko des US-Dollar und daneben auch in untergeordnetem Ausmaß dem Wechselkursrisiko des Brasilianischen Real und des Chinesischen Renminbi (Yuan) ausgesetzt. Das Risiko ist begrenzt, da Kosten und Umsatzerlöse in nahezu allen Absatzregionen zum Großteil in der gleichen Währung anfallen ("NaturalHedging"). Die Buchwerte der auf US-Dollar lautenden finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten betragen im Saldo TEUR 13.700 (Vorjahr: TEUR 556). Eine Aufwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar in Höhe von 10 % würde zu einer Verminderung des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 1.245 (Vorjahr: TEUR 51) führen. Eine Abwertung des Euro gegenüber dem US-Dollar in Höhe von 10 % würde zu einem Anstieg des Periodenergebnisses und des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 1.522 (Vorjahr: TEUR 62) führen. d) Bonitäts- und Kreditrisiken Das Kredit- oder Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Vertragspartner des Konzerns seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Hieraus resultieren zum einen die Gefahr von bonitätsbedingten Wertminderungen bei Finanzinstrumenten und zum anderen die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zahlungen. Die Konzernrichtlinien sehen vor, dass Geschäftsverbindungen lediglich mit kreditwürdigen Vertragsparteien und, falls angemessen, unter Gestellung von Sicherheiten eingegangen werden, um die Risiken eines Verlustes aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen zu mindern. Zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Kunden verwendet der Konzern unter anderem Kreditratings von unabhängigen Ratingagenturen sowie andere verfügbare Finanzinformationen und eigene Handelsaufzeichnungen. Auf Grundlage seiner Beurteilung ist der Vorstand nicht der Meinung, dass die neuen Einstufungsanforderungen des IFRS 9 wesentliche Auswirkungen auf die Bilanzierung seiner Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und auf seine Kredite haben werden. IFRS 9 ersetzt das Modell der "Eingetretenen Verluste" des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der "Erwarteten Kreditausfälle". Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das neue Wertminderungsmodell in IFRS 9 sieht drei Stufen vor, welche die Höhe der zu erfassenden Verluste und die Zinsvereinnahmung künftig bestimmen. Danach sind bereits bei Zugang erwartete Verluste in Höhe des Barwerts eines erwarteten 12-Monats-Verlusts zu erfassen (Stufe 1). Liegt eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos vor, ist die Risikovorsorge bis zur Höhe der erwarteten Verluste der gesamten Restlaufzeit aufzustocken (Stufe 2). Mit Eintritt eines objektiven Hinweises auf Wertminderung hat die Zinsvereinnahmung auf Grundlage des Nettobuchwerts (Buchwert abzüglich Risikovorsorge) zu erfolgen (Stufe 3). Wertberichtigungen werden für erwartete Verluste aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte und sonstige finanzielle Vermögenswerte erfasst. Die Höhe der erwarteten Verluste wird zu jeden Bilanzstichtag aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung des jeweiligen Finanzinstruments Rechnung zu tragen. Auf Basis von Bonitätsauskünften eines externen Dienstleisters wird mindestens einmal jährlich beurteilt, ob Verschiebungen zwischen Stufe 1 bis 3 eingetreten sind. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte werden erwartete Verluste stets über die erwartete Restlaufzeit erfasst. Diese werden unter Bezugnahme auf den bisherigen Ausfall des Schuldners, aktuellen Bonitätsauskünften eines externen Dienstleisters sowie der aktuellen als auch der prognostizierten Entwicklung der Verhältnisse am Bilanzstichtag, gegebenenfalls unter Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes, geschätzt. Zur Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, wird das Ausfallrisiko am Bilanzstichtag mit dem Ausfallrisiko im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung verglichen. Dabei werden qualitative und quantitative Faktoren berücksichtigt. Unter anderem werden Änderungen in internen und externen Bonitätsratings und Änderungen in der Finanz, Vermögens, und Ertragslage des Schuldners berücksichtigt. Der Konzern geht davon aus, dass ein finanzieller Vermögenswert ein geringes Ausfallrisiko hat, wenn der Vermögenswert ein Bonitätsrating von weniger als DRA 4 (Debtor Risk Assessment Definition gemäß Coface) aufweist. Als Ausfallereignis wird das Vorliegen von intern ermittelten oder aus externen Quellen bezogenen Informationen definiert, die darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Schuldner seine Gläubiger, einschließlich den Konzern, vollständig bezahlen wird (ohne Berücksichtigung gehaltener Sicherheiten). Ungeachtet der vorstehenden Analyse wird davon ausgegangen, dass ein Ausfall eingetreten ist, wenn ein finanzieller Vermögenswert mehr als 360 Tage überfällig ist, es sei denn, es liegen verlässliche Informationen zu dessen Werthaltigkeit vor. Ein objektiver Hinweis auf Wertminderung liegt vor, wenn Ereignisse mit negativen Auswirkungen auf den künftigen Cashflow des Schuldners eingetreten sind, wie beispielsweise erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, längere Zahlungsausfälle oder deutliche Verschlechterung der von einem externen Dienstleister zur Verfügung gestellten Bonitätsauskunft. Ist dies der Fall, wird eine Abschreibung vorgenommen. Die erwarteten Kreditausfälle wurden im Berichtsjahr auf Basis der einzelnen Schuldner ermittelt. Risikokonzentrationen in Bezug auf Kredit- oder Ausfallrisiken können sich bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben, da im Geschäftsjahr 2018 insgesamt ca. 58,4 % (Vorjahr: 58,9 %) der Umsatzerlöse des MS Industrie-Konzerns auf zwei zu einem Konzern gehörende Hauptkunden entfielen. Die Forderungen gegen diese beiden Kunden betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 TEUR 3.594 bzw. TEUR 5.850 (Vorjahr: TEUR 5.585 bzw. TEUR 851). Zum Aufstellungszeitpunkt der Bilanz sind die Forderungen ganz überwiegend bezahlt. Die Konzentrationsrisiken bei den Vertragsvermögenswerten und sonstigen finanziellen Vermögenwerten sind vernachlässigbar aufgrund der diversifizierten Struktur der Schuldner. Analysen zum Ende des Geschäftsjahres 2018 haben ergeben, dass die Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 bei Vertragsvermögenswerten und sonstigen finanziellen Vermögenswerten von untergeordneter Bedeutung ist. Daher wurde bei den Vermögenswerten, die in den Anwendungsbereich des allgemeinen Modells fallen, aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine Bilanzierung einer Risikovorsorge für erwartete Kreditverluste der Stufen 1 und 2 verzichtet. Von den sonstigen finanziellen Vermögenswerten zum 31. Dezember 2018 sind insbesondere Forderungen gegen die Pfaff Industrie Maschinen AG i. I., Kaiserslautern, in Höhe von TEUR 1.747 (Vorjahr: TEUR 1.747) vollständig nach der Stufe 3 wertgemindert. Im Geschäftsjahr wurden sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 200 nach Stufe 3 wertberichtigt. Weitere Wertberichtigungen der Vertragsvermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte wurden nicht notwendig. Insgesamt hat sich die Risikovorsorge hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt entwickelt: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Stand Wertminderungen zu Beginn des Jahres (vor Erstanwendung IFRS 9 neu zum 01.01.2018) 2.332 2.159 Wertminderung nach IAS 39 0 176 "Expected Credit Loss" ("ECL")" aus Erstanwendung IFRS 9 zum 01.01.2018 298 0 Zugänge zu Wertminderung von Forderungen - in 2018 ergebniswirksam nach IFRS 9 neu ("Expected Credit Loss") 91 0 Wertaufholungen -558 -3 Stand zum Ende des Jahres 2.163 2.332 Von den nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerten sind zum Bilanzstichtag TEUR 6.494 (Vorjahr: TEUR 7.101) überfällig: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR bis 180 Tage 5.894 6.949 180 bis 360 Tage 394 152 über 360 Tage 206 6.494 0 7.101 Der Konzern schätzt das Ausfallrisiko dieser nicht wertgeminderten finanziellen Vermögenswerte als niedrig ein. Es bestehen keine Sicherheiten für diese Vermögenswerte. Die sogenannte "90-Tage-Default-Vermutung" des IFRS 9 konnte durch ein "Debtor Risk Assessment" ("DRA") der größten Debitoren, die insgesamt über 80 % des Debitoren-Bestandes zum Bilanzstichtag umfassen, widerlegt werden. Das maximale Ausfallrisiko sämtlicher finanzieller Vermögenswerte ist durch die Höhe der Buchwerte begrenzt. Mehr als die Hälfte dieser finanziellen Vermögenswerte wurden bis zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses bezahlt. e) Liquiditätsrisiken Neben dem Zinsänderungsrisiko besteht in Bezug auf finanzielle Verbindlichkeiten insbesondere auch das Risiko, die finanziellen Verpflichtungen aufgrund von Liquiditätsengpässen nicht bedienen zu können. Dies gilt grundsätzlich für alle operativen Konzernunternehmen der MS Industrie AG. Da der Kapitaldienst dort hauptsächlich aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit geleistet wird, können zukünftige Verzögerungen bei Auftragseingängen oder Auftragsabwicklungen negative Folgen haben. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch Zahlungsmittelbestände in angemessener Höhe und Kreditlinien bei Banken sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2018 verfügt der Konzern über freie Kreditlinien in Höhe von TEUR 21.550 (Vorjahr: TEUR 11.760). Zur Absicherung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Pensionsverpflichtungen im MS Industrie AG-Konzern wurden durch die betroffenen Konzernunternehmen Lebensversicherungen sowie ein sogenanntes "Contractual Trust Arrangement" abgeschlossen, die für die Deckung der Pensionsansprüche zur Verfügung stehen. Aus den folgenden Tabellen sind die - nach Fristigkeiten gegliederten - vertraglich vereinbarten, undiskontierten, Zins- und Tilgungszahlungen der finanziellen Verbindlichkeiten des MS Industrie-Konzerns ersichtlich: scroll Buchwert 31.12.2018 TEUR Cashflow bis 1 Jahr TEUR Cashflow >1 Jahr bis 5 Jahre TEUR Cashflow >5 Jahre TEUR Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 54.304 28.052 27.406 884 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 16.259 16.259 0 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 18.341 5.733 12.005 1.346 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 714 714 0 0 89.618 50.758 39.411 2.230 scroll Buchwert 31.12.2017 TEUR Cashflow bis 1 Jahr TEUR Cashflow >1 Jahr bis 5 Jahre TEUR Cashflow >5 Jahre TEUR Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 44.773 27.427 18.130 312 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14.946 14.946 0 0 Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 20.170 6.935 12.379 2.138 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten 1.576 1.080 86 801 81.465 50.388 30.594 3.251 Die dargestellten Beträge der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten hängen von Veränderungen der variablen Zinssätze ab, die sich von den diesbezüglichen Schätzungen zum Ende der Berichtsperiode unterscheiden können. f) Risiken aus Financial Covenants Der MS Industrie-Konzern hat sich im Rahmen von laufenden Kreditverträgen über Mio. EUR 49,0 mit folgenden Fristigkeiten: scroll Kreditlinie zum 31.12.2018 Mio. EUR davon in Anspruch genommen Mio. EUR davon verfügbar Mio. EUR Langfristig (> 1 Jahr) 17,9 17,9 0,0 Kurzfristig (< 1 Jahr) 31,1 17,6 13,5 49,0 35,5 13,5 gegenüber verschiedenen Banken zur Einhaltung von zwei verschiedenen, teilweise kombinierten Bilanz- und GuV-Kennzahlen (Eigenkapitalquote und dynamischer Verschuldungsgrad), zu den jeweiligen Bilanzstichtagen verpflichtet (sog. "Financial Covenants"). Diese Kennzahlen wurden 2018 eingehalten. Auf der Basis ihrer Unternehmensplanung geht die MS Industrie AG zudem davon aus, die Kennzahlen bei zunehmender Entschuldung auch während der gesamten Laufzeit der Kredite einhalten zu können. Die Banken sind grundsätzlich berechtigt, die Kredite fristlos zu kündigen, sofern die Einhaltung der Finanzkennzahlen nicht nachgewiesen wird, wobei der Vorstand davon ausgeht, dass selbst bei einer möglichen Nichteinhaltung der Kennzahlen es zu keinen fristlosen Kündigungen kommen würde. 33. Zusätzliche Informationen zum Kapitalrisikomanagement Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können, und zugleich die Erträge der Unternehmensbeteiligten durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital zu maximieren. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die MS Industrie AG verfügt über ein solides Finanzprofil. Das Kapitalmanagement schließt sowohl Eigenkapital als auch Finanzverbindlichkeiten ein. Ein wesentliches Ziel des Kapitalmanagements der MS Industrie AG ist es, die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten zu optimieren. Ferner wird ein ausgewogener Mix aus Eigen- und Fremdkapital angestrebt. Zur langfristigen Sicherung des Wachstums wird in Ausnahmefällen, etwa zur Finanzierung von Akquisitionen, auch der Einsatz einer Kapitalerhöhung in Erwägung gezogen. Das Eigenkapital beträgt zum jeweiligen Abschlussstichtag: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Eigenkapital und Minderheitsanteile 65.313 56.684 Bilanzsumme 171.070 152.709 Eigenkapitalquote 38,2 % 37,1 % Die MS Industrie AG unterliegt keinen satzungsmäßigen oder anderen extern auferlegten Kapitalerfordernissen. Die MS Industrie AG hat keine Verpflichtungen zur Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital im Zusammenhang mit Ausübungen von Aktienoptionen und Wandelschuldverschreibungen auf Basis bestehender Aktienoptionspläne. Die finanzielle Flexibilität zu sichern hat höchste Priorität in der Finanzierungsstrategie des Konzerns. Diese Flexibilität wird erreicht durch eine breite Auswahl von Finanzierungsinstrumenten und durch eine hohe Diversifikation der Investoren. Das Fälligkeitsprofil der Verbindlichkeiten des Konzerns weist eine breite Streuung der Fälligkeiten mit einem hohen Anteil von mittel- und langfristigen Finanzierungen auf. Bei der Auswahl der Finanzierungsinstrumente werden Marktkapazität, Investorendiversifikation, Flexibilität, Kreditauflagen und das bestehende Fälligkeitsprofil berücksichtigt. Der Vorstand überprüft die Kapitalstruktur quartalsweise. Im Rahmen dieser Überprüfung berücksichtigt der Vorstand die Kapitalkosten und das mit jeder Kapitalklasse verbundene Risiko. Der Konzern hat eine kurzfristige Zieleigenkapitalquote von 30 % bis 35 %, die sich aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Bilanzsumme bestimmt. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2018 liegt mit 38,2 % (siehe oben) über der Zielbandbreite. Ein Hauptgrund für den Anstieg der Eigenkapitalquote im Jahr 2018 im Vorjahresvergleich ist das positive Konzerngesamtergebnis in Höhe von Mio. EUR 7,6, sowie die verpflichtende Erstanwendung der Bilanzierungsstandards IFRS 9 und IFRS 15 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 bei gleichzeitig deutlichem Anstieg der Bilanzsumme. Sonstige Angaben Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Im Laufe des Jahres gingen Unternehmen des Konzerns Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen ein. Salden und Geschäftsvorfälle zwischen der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen, die nahe stehende Unternehmen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangs-Angabe nicht erläutert. Die Transaktionen in Verbindung mit anderen nahestehenden Unternehmen und Personen stellen sich wie folgt dar: a) Geschäftsbeziehungen zu Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen Bezüglich der Angaben der Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft verweisen wir auf den separaten Abschnitt "Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat" sowie "Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern" unten. b) Geschäftsbeziehungen zu assoziierten Unternehmen und übrigen nahestehenden Personen Zwischen dem Konzern und der Beno Immobilien GmbH einschließlich deren Tochtergesellschaften wurden folgende Transaktionen getätigt: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Erbringung von Dienstleistungen 115 108 Miete von zwei Gewerbeimmobilien 1.549 674 Der Mietvertrag über die erste Gewerbeimmobilie hat eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2024. Zusätzlich wurden dem Konzern drei Verlängerungsoptionen von jeweils fünf Jahren bis zum 30. Juni 2039 eingeräumt. Die vereinbarte monatliche Miete beträgt TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 41). Der Mietvertrag über die zweite Gewerbeimmobilie hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Oktober 2022. Zusätzlich wurden dem Konzern fünf Verlängerungsoptionen von jeweils drei Jahren bis zum 31. Oktober 2037 eingeräumt. Die vereinbarte monatliche Miete beträgt TEUR 88 (Vorjahr: TEUR 88). Daneben besteht zum Bilanzstichtag gegenüber der Beno Immobilien GmbH eine langfristige Darlehensforderung in Höhe von TEUR 620 (Vorjahr: TEUR 653). Die Forderung ist unbesichert und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2022. Sie wird mit 5,85 % p.a. verzinst. Im Geschäftsjahr hat die MS Industrie AG aus dem Darlehen Zinserträge in Höhe von TEUR 36 (Vorjahr: TEUR 36) vereinnahmt. Des Weiteren besteht gegenüber einer Tochtergesellschaft der Beno Immobilien GmbH eine bis zum 30. Juni 2022 gestundete Forderung aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 79 (Vorjahr: TEUR 102), die mit zukünftigen Mietzahlungen verrechnet wird. Die Forderung ist unbesichert und wird mit 5,85 % p.a. verzinst. Im Geschäftsjahr hat die MS Industrie-Gruppe aus der Forderung Zinserträge in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 6) vereinnahmt. Des Weiteren besteht gegenüber einer Tochtergesellschaft der Beno Immobilien GmbH eine bis zum 01. Juli 2023 gestundete Darlehensforderung in Höhe von TEUR 2.168 (Vorjahr: TEUR 2.127). Die Forderung ist unbesichert, nachrangig, und wird mit 2,5 % p.a. verzinst. Im Geschäftsjahr hat die MS Industrie-Gruppe aus der Forderung Zinserträge in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr: EUR 18) vereinnahmt. Zu den für Bankdarlehen der Beno Immobilien GmbH durch den Konzern gewährten Sicherheiten verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 31. "Haftungsverhältnisse, Eventualschulden und Eventualforderungen". Zwischen dem Konzern und der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Brasilien, wurden im Geschäftsjahr folgende Transaktionen getätigt: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Erbringung von Warenlieferungen und Dienstleistungen 398 255 Es bestehen zum Bilanzstichtag gegenüber der WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda., Brasilien, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 386 (Vorjahr: TEUR 97). Die Forderungen sind unbesichert. Zwischen dem Konzern und der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China, wurden im Geschäftsjahr folgende Transaktionen getätigt: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR Erbringung von Warenlieferungen und Dienstleistungen 550 311 Es bestehen zum Bilanzstichtag gegenüber der Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 417 (Vorjahr: TEUR 228). Die Forderungen sind unbesichert. Mitarbeiter Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl im Konzern betrug im Geschäftsjahr 1.224 (Vorjahr: 1.146) Mitarbeiter, davon im Durchschnitt 962 (Vorjahr: 882) Mitarbeiter in der MS Technologie-Gruppe. Vorstand Dem Vorstand der MS Industrie AG, München, gehörten im Berichtszeitraum folgende Herren an: ― Dr. Andreas Aufschnaiter, München (Sprecher des Vorstands); Schwerpunkte: Finanzen, Investor Relations und Strukturen ― Armin Distel, Villingen-Schwenningen; Schwerpunkte: Vertrieb und Technik Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Aufsichtsratsmandate des Vorstands im Berichtszeitraum: ― Dr. Andreas Aufschnaiter: Your Family Entertainment AG, München, MEA AG, Aichach (bis 31. August 2018), Beno Holding AG, Starnberg, Wolftank-Adisa Holding AG, Innsbruck, Österreich, Genomatix AG, München (seit 6. Oktober 2017) ― Armin Distel: Beirat der Roemheld GmbH, Laubach, Beirat der MS Schramberg GmbH & Co. KG, Schramberg-Sulgen (ab 16. März 2018) Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der MS Industrie AG, München, gehörten im Geschäftsjahr folgende Herren an: ― Karl-Heinz Dommes (Vorsitzender), Unternehmensberater, Hausen am Tann ― Walter Biland (stellvertretender Vorsitzender), Unternehmensberater, Thun, Schweiz ― Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt Weitere Aufsichtsratsmandate der aktiven Aufsichtsratsmitglieder: ― Karl-Heinz Dommes: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate ― Walter Biland: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate ― Benjamin Mayer: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat Geschäftsjahr 2018 Die gesamten Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.100. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 528 und auf Herrn Armin Distel TEUR 572. Die gesamten erfolgsunabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 619. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 287 und auf Herrn Armin Distel TEUR 331. In den erfolgsunabhängigen Bezügen sind geldwerte Vorteile für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 10 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 17, Zuschüsse zur Rentenversicherung für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 7 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 7 sowie für Herrn Armin Distel Einzahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 38 enthalten. Die gesamten erfolgsabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 280. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 140 und auf Herrn Armin Distel TEUR 140. Als erfolgsabhängiger Vorstandsbezug wurde im Berichtsjahr darüber hinaus für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter der erwartete Jahresbonus 2018 von TEUR 101 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 100 zurückgestellt. Ein Teilbetrag von TEUR 35 der insgesamt für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 200 (davon TEUR 99 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 89 (Vorjahr: TEUR 81). Diese entfielen mit TEUR 37 auf Herrn Karl-Heinz Dommes, mit TEUR 27 auf Herrn Walter Biland und mit TEUR 25 auf Herrn Benjamin Mayer. In den aufgeführten Bezügen sind für die genannten Herren insgesamt variable Bezüge in Höhe von TEUR 34, bezogen auf das Vorjahr, sowie sonstige Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 3 enthalten. Geschäftsjahr 2017 Die gesamten Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.135. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 580 und auf Herrn Armin Distel TEUR 555. Die gesamten erfolgsunabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 568. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 256 und auf Herrn Armin Distel TEUR 312. In den erfolgsunabhängigen Bezügen sind geldwerte Vorteile für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 9 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 17, Zuschüsse zur Rentenversicherung für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 7 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 7 sowie für Herrn Armin Distel Einzahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 36 enthalten. Die gesamten erfolgsabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2017 TEUR 236. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 92 und auf Herrn Armin Distel TEUR 144. Als erfolgsabhängiger Vorstandsbezug wurde im Berichtsjahr darüber hinaus für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter der erwartete Jahresbonus 2017 von TEUR 231 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 100 zurückgestellt. Ein Teilbetrag von TEUR 34 der insgesamt für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 231 (davon TEUR 0 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. Die gesamten Aufsichtsratsbezüge betrugen TEUR 81 (Vorjahr: TEUR 76). Diese entfielen mit TEUR 32 auf Herrn Karl-Heinz Dommes, mit TEUR 25 auf Herrn Walter Biland und mit TEUR 24 auf Herrn Benjamin Mayer. In den aufgeführten Bezügen sind für die genannten Herren insgesamt variable Bezüge in Höhe von TEUR 26, bezogen auf das Vorjahr, sowie sonstige Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 2 enthalten. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Organmitgliedern Aus der in 2015 ausgegeben Inhaber-Schuldverschreibung der MS Industrie AG bestehen zum 31. Dezember 2018 Verbindlichkeiten gegenüber dem Vorstand Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 40 (Vorjahr: TEUR 40) und gegenüber dem Mitglied des Aufsichtsrates Herrn Karl-Heinz Dommes in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100). Zudem hält Herr Karl-Heinz Dommes in Höhe von TEUR 350 (Vorjahr: TEUR 350) Anteile an dieser Inhaber-Schuldverschreibung treuhänderisch für die MS Powertrain Technologie GmbH. Die Treuhand-Vergütung für Herrn Dommes betrug TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2). Die Inhaber-Schuldverschreibung hat eine Laufzeit bis 30. November 2020 und wird mit 3,75 % p.a verzinst. In 2018 sind hieraus Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) (Herr Dr. Aufschnaiter), TEUR 4 (Vorjahr: TEUR 4) (Herr Karl-Heinz Dommes) und TEUR 13 (Vorjahr: TEUR 13) (Herr Karl-Heinz Dommes, treuhänderisch für die MS Powertrain Technologie GmbH) entstanden. Aus einem Beratungsvertrag mit der MS Powertrain Technologie GmbH bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Herrn Walter Biland in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 4). Im Rahmen dieses Beratungsvertrages hat Herrn Biland im Geschäftsjahr Beratungsgebühren in Höhe von TEUR 14 (Vorjahr: TEUR 78) erhalten. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten aus Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 33). Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Die von der MS Industrie AG gehaltenen Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld, (19,9 % zum 31. Dezember 2018, 0,0 % zum Bilanzerstellungszeitpunkt) wurden im 1. Quartal 2019 von der MS Industrie AG zur Gänze verkauft. Zum Bilanzerstellungszeitpunkt hält die MS Industrie AG keine Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH mehr. Aus dem Verkauf ergab sich im 1. Quartal 2019 im Konzern ein Nettoveräußerungserlös in Höhe von rund Mio. EUR 0,0, wovon Mio. EUR 0,0 im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Die Gesellschaft hat am 22. März 2019 die Veräußerung der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan durch die MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen, eine 100%ige Tochtergesellschaft der MS Industrie AG an die Gnutti Carlo-Gruppe (Gnutti Carlo S.p.A., Maclodio / Italien) gemeldet. Der Übergang der betroffenen rechtlichen US-Einheiten ist plangemäß Anfang April 2019 erfolgt. Mit dieser strategischen Maßnahme reduziert sich der Jahresumsatz der MS Industrie-Gruppe um rund Mio. EUR 80, gleichzeitig sinkt die Abhängigkeit von dem weltweiten Großkunden Daimler, der selbstverständlich weiterhin in Europa in gewohnter Qualität und Zuverlässigkeit, sowohl im Hinblick auf den Weltmotor, als auch eine Reihe von anderen Bauteilen und Komponenten im Segment Powertrain beliefert wird. Die MS Industrie-Gruppe bleibt jedoch weiterhin in den USA präsent und wird die Geschäftsaktivitäten vor Ort - gerade auch im Zusammenhang mit der Vermarktung der Ultraschall-Schweißmaschinen im gesamten nordamerikanischen Markt - systematisch weiter ausbauen. Die nicht durch das Segment Ultraschall Technologie genutzten Flächen der zu Beginn des Jahres 2019 erworbenen Betriebsimmobilie am Standort Webberville werden langfristig an Gnutti vermietet. Die Transaktion bedeutet für den Standort Webberville vor allem eine langfristige Kontinuität, da die Belieferung des Daimler-Weltmotors in den USA auch über das Jahr 2021 hinaus aus dem Werk Webberville erfolgen kann. Nach der Transaktion werden die MS-Industrie Gruppe und Gnutti mit wechselseitigen Belieferungen von Teilen und Komponenten auch künftig in laufender Verbindung stehen. Der Vorstand erwartet, dass sich im 2. Quartal des laufenden Geschäftsjahres im Konzern ein einmaliger, ertragswirksamer, positiver Entkonsolidierungseffekt in der Größenordnung von rund Mio. EUR 17 ergibt. Die Transaktion steht im Zusammenhang mit der von Vorstand und Aufsichtsrat strategisch angestrebten Risikobalance, sowohl innerhalb eines Geschäftsfelds, als auch zwischen den beiden Segmenten MS Powertrain Technology und MS Ultrasonic Technology. Im April 2019 ist es der MS Technologie-Gruppe im Segment "Powertrain Technology" gelungen, für die Belieferung von wesentlichen Komponenten des Ventiltriebsystems einer komplett neuen Motorplattform einer international aufgestellten LKW-Gruppe nominiert zu werden. Die Einführung des Motors soll ab Anfang 2021 beginnen. Mit dem Erreichen der vollen Stückzahlen über den schrittweisen Einsatz in allen Marken des Kunden bis 2026 erwartet die MS Technologie-Gruppe ein Ziel-Umsatzvolumen von rund EUR 25-30 Mio. pro Jahr. Dem Vorstand sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage hätten. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex nach § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB Die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Erklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex wurde am 25. Oktober 2018 abgegeben. Der Öffentlichkeit wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Honorare des Konzernabschlussprüfers nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Das von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 299 (Vorjahr: TEUR 283) (davon für Vorjahre: TEUR 10) und betrifft wie im Vorjahr ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Befreiung von Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften von der Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses nach den §§ 264 ff. HGB Die folgenden Gesellschaften sind von der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgrund der Einbeziehung im Wege der Vollkonsolidierung in diesen Konzernabschluss gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB befreit: ― MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen ― MS Ultraschall Technologie GmbH, Spaichingen ― MS Industrie Verwaltungs GmbH, Spaichingen ― MS PowerTec GmbH, Zittau ― Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld Angaben gemäß IAS 10.17 Der vorliegende Konzernabschluss berücksichtigt alle dem Vorstand bekannten Ereignisse bis zum 18. April 2019. München, den 18. April 2019 MS Industrie AG Der Vorstand Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands Armin Distel Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 bzw. 315 Abs. 1 Satz 5 HGB "Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind." München, 18. April 2019 MS Industrie AG Der Vorstand Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands Armin Distel Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen 2018 scroll Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2018 TEUR Währungsdifferenzen TEUR Entkonsolid. effekte TEUR Zugänge TEUR Abgänge TEUR Umgliederungen TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 4.911 0 0 221 0 0 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.004 6 0 488 1 2 9.915 6 0 709 1 2 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 5.268 57 0 1.698 0 248 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 139.723 1.404 0 12.752 1.532 ./. 250 144.991 1.461 0 14.450 1.532 ./. 2 scroll Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen 31.12.2018 TEUR 01.01.2018 TEUR Währungsdifferenzen TEUR Entkonsolid. Effekte TEUR Planmäßige Zugänge TEUR Wertminderungen TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 5.132 2.528 0 0 709 0 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.499 3.859 4 0 714 0 10.631 6.387 4 0 1.423 0 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 7.271 1.360 30 0 287 0 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 152.097 92.481 1.027 0 10.280 27 159.368 93.841 1.057 0 10.567 27 scroll Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen Buchwerte Abgänge TEUR 31.12.2018 TEUR 31.12.2018 31 TEUR .12.2017 TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten 0 3.237 1.895 2.383 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 4.577 922 1.145 0 7.814 2.817 3.528 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 0 1.677 5.594 3.908 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 1.371 102.390 49.653 47.242 1.371 104.067 55.247 51.150 Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen 2017 scroll Anschaffungs- und Herstellungskosten 01.01.2017 TEUR Währungsdifferenzen TEUR Entkonsolid. effekte TEUR Zugänge TEUR Abgänge TEUR Umgliederungen TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Kundenbeziehungen 13.948 0 0 0 13.948 0 Aktivierte Entwicklungskosten 4.636 0 0 275 0 0 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 4.659 ./. 9 0 354 0 0 23.243 -9 0 629 13.948 0 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 19.897 ./. 160 ./. 14.633 164 0 0 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 137.140 ./. 3.882 0 9.142 2.677 0 157.037 ./. 4.042 ./. 14.633 9.306 2.677 0 scroll Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen 31.12.2017 TEUR 01.01.2017 TEUR Währungsdifferenzen TEUR Entkonsolid. Effekte TEUR Planmäßige Zugänge TEUR Wertminderungen TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Kundenbeziehungen 0 13.948 0 0 0 0 Aktivierte Entwicklungskosten 4.911 1.806 0 0 722 0 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 5.004 3.183 ./. 7 0 683 0 9.915 18.937 -7 0 1.405 0 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 5.268 7.158 ./. 62 ./. 6.341 605 0 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 139.723 86.753 ./. 2.578 0 10.972 0 144.991 93.911 ./. 2.640 ./. 6.341 11.577 0 scroll Kumulierte Abschreibungen/Wertminderungen Buchwerte Abgänge TEUR 31.12.2017 TEUR 31.12.2017 TEUR 31.12.2016 TEUR Immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Kundenbeziehungen 13.948 0 0 0 Aktivierte Entwicklungskosten 0 2.528 2.383 2.830 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 3.859 1.145 1.476 13.948 6.387 3.528 4.306 Sachanlagen Grundstücke und Bauten 0 1.360 3.908 12.739 Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (inklusive Anzahlungen und Anlagen im Bau) 2.666 92.481 47.242 50.387 2.666 93.841 51.150 63.126 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die MS Industrie AG, München Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der MS Industrie AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Lagebericht der MS Industrie AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt 4 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB und die in Abschnitt 1.d des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerkärung gemäß §§ 315b, 315c HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB und die nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c HGB. Gemäß §322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir mit der zeitraumbezogene Ertragsrealisierung im Segment Ultrasonic den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss b) Prüferisches Vorgehen Zeitraumbezogene Ertragsrealisierung im Segment Ultrasonic a) Ein bedeutender Teil der Geschäftstätigkeit des Segments Ultrasonic ist die Auftragsfertigung von Spezialmaschinen für die Automobilindustrie an den Produktionsstandorten in Spaichingen, Deutschland und Webberville, Michigan, USA. Entsprechend IFRS 15.35 c erfolgt die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: 1) durch die Leistung des Konzerns wird ein Vermögenswert erstellt, der keine alternative Nutzungsmöglichkeit für den Konzern aufweist und 2) die MS Industrie hat einen Rechtsanspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen. Die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung aus diesen Verträgen erfolgt gemäß IFRS 15 entsprechend der inputorientierten Cost-to-Cost-Methode. Nach der Analyse des Konzerns sind die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und gesetzlicher Gegebenheiten bei den Verträgen des Produktionsstandortes in Spaichingen gegeben. Der Leistungsumfang, der in die zeitraumbezogene Umsatzerfassung einbezogen wird, beinhaltet nach der Analyse des Konzerns neben der Fertigung der einzelnen Spezialmaschine auch deren jeweiligen Installation. Die Bilanzierung dieser Ertragsrealisierung ist aus unserer Sicht ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da bei der Ermittlung des Leistungsfortschritts die ermessensbehafteten Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zum Fertigstellungsgrad und zu damit in Zusammenhang stehenden noch anfallenden Kosten sowie noch zu berücksichtigenden Risiken eine wesentliche Auswirkung haben und individuell gestaltete Verträge in Hinblick auf die kumulativ vorliegenden Voraussetzungen sowie deren Leistungsumfang zu würdigen sind. Zudem war in diesem Zusammenhang die erstmalige Anwendung von IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018 aufgrund der notwendigen konzernweiten Würdigung von vertraglichen Grundlagen im Hinblick auf die neuen bilanzierungsrelevanten Kriterien für unsere Prüfung von besonderer Relevanz. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens zur zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung, unter Berücksichtigung der erstmaligen Anwendung von IFRS 15, sind in den Abschnitten "Zeitraumbezogene Erlösrealisierung nach IFRS 15", "Umsatzerlöse" und "Vertragsvermögenswerte" sowie "Vertragsverbindlichkeiten" des Konzernanhangs enthalten. b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Auftragsmanagements im Segment Ultrasonic auseinandergesetzt. Wir haben die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen zur Anwendbarkeit sowie den in die zeitraumbezogene Umsatzrealisierung einbezogenen Leistungsumfang gewürdigt. Am Standort Spaichingen haben wir uns im Hinblick auf die rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollen ein Verständnis in Bezug auf Kontrollumfeld, Risikobeurteilung des Mandanten, Prozesse und deren Überwachung verschafft und das Design und deren Implementierung betrachtet sowie in Stichproben die Umsatzabgrenzung von in Fertigung befindlichen Aufträgen für Spezialmaschinen einer Einzelfallprüfung unterzogen. Hierbei haben wir die jeweiligen Kundenverträge eingesehen. Wir haben uns mit der Ermittlung der inputorientierten Umsatzerlöse und den zugehörigen Umsatzkosten unter Zugrundelegung des Leistungsfortschritts zum Abschlussstichtag befasst sowie die sachgerechte bilanzielle Abbildung geprüft. Ferner haben wir Befragungen von Mitarbeitern des Projektmanagements zur Entwicklung der Projekte, zu den Gründen von Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Kosten und zur aktuellen Beurteilung der bis zur Fertigstellung voraussichtlich noch anfallenden Kosten durchgeführt sowie die Aussagen des Projektmanagements anhand von geeigneten Nachweisen nachvollzogen und überprüft. In Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 haben wir die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Auswirkungen der Erstanwendung im Konzernanhang gewürdigt. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen ― die in Abschnitt 1.d. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung gemäß §§ 315b, 315c HGB, ― die in Abschnitt 4. des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB, ― die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 297 Abs. 2 Satz 4 bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB und alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - b absichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6/10. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2003 als Konzernabschlussprüfer der MS Industrie AG, München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Cornelia Tauber. München, den 24. April 2018 Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steffen Prosig, Wirtschaftsprüfer Cornelia Tauber, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2018 AKTIVA scroll EUR 31.12.2018 EUR Vorjahr EUR A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software 108,00 288,00 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.839,22 9.349,22 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 39.404.855,16 38.921.782,66 2. Beteiligungen 2.021.893,30 1.416.633,88 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 900.000,00 800.000,00 4. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 226.800,00 42.326.748,46 41.365.216,54 42.332.695,68 41.374.853,76 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 820.954,20 685.178,44 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 22.498.884,07 15.701.121,58 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 29.475,00 63.100,00 4. Sonstige Vermögensgegenstände 122.330,90 64.014,33 23.471.644,17 16.513.414,35 II. Wertpapiere Sonstige Wertpapiere 199.146,43 0,00 III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 9.496,24 2.518.389,59 23.680.286,84 19.031.803,94 C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.506,00 25.451,50 66.022.488,52 60.432.109,20 PASSIVA EUR 31.12.2018 EUR Vorjahr EUR A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital 30.000.000,00 30.000.000,00 ./. Rechnerischer Wert eigener Anteile 91.320,00 105.670,00 Ausgegebenes Kapital 29.908.680,00 29.894.330,00 II. Kapitalrücklage 7.608.979,60 7.589.994,67 III. Gewinnrücklagen 1. Gesetzliche Rücklage 439.328,00 439.328,00 2. Andere Gewinnrücklagen 3.946.212,78 3.931.475,21 4.385.540,78 4.370.803,21 IV. Bilanzgewinn 19.415.623,18 15.321.427,99 61.318.823,56 57.176.555,87 B. Rückstellungen 1. Steuerrückstellungen 413.803,00 345.383,38 2. Sonstige Rückstellungen 461.157,32 500.180,94 874.960,32 845.564,32 C. Verbindlichkeiten 1. Anleihen 1.500.000,00 1.500.000,00 davon konvertibel: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.442.855,33 680.651,95 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 40.650,02 49.558,86 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 253.439,32 0,00 5. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern: EUR 433.052,47 (Vorjahr: TEUR 142) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) 467.759,97 179.778,20 3.704.704,64 2.409.989,01 D. Passive latente Steuern 124.000,00 0,00 66.022.488,52 60.432.109,20 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 scroll EUR 31.12.2018 EUR Vorjahr EUR 1. Umsatzerlöse 940.570,80 970.269,95 2. Sonstige betriebliche Erträge 6.536,28 502.273,46 3. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen -91.521,97 -93.301,12 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -1.317.907,70 -1.338.947,44 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -81.872,99 -81.484,90 davon für Altersversorgung EUR -38.472,00 (Vorjahr: TEUR -36) -1.399.780,69 -1.420.432,34 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -3.690,00 -5.925,00 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -889.305,94 -828.057,92 7. Erträge aus Beteiligungen 45.396,00 23.286,00 davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 23) 8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 57.311,35 36.440,17 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 6.689.065,69 5.761.806,55 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 954.518,07 702.121,09 davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 926.590,53 (Vorjahr: TEUR 675) 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen -569.632,58 0,00 12. Aufwendungen aus Verlustübernahme -80.304,41 -252.497,26 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -74.874,07 -86.017,06 davon an verbundene Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -591.654,94 -508.422,10 davon aus latenten Steuern: EUR 142.000,00 (Vorjahr: TEUR 0) 15. Ergebnis nach Steuern 4.992.633,59 4.801.544,42 16. Sonstige Steuern -1.608,50 23.880,50 17. Jahresüberschuss 4.991.025,09 4.825.424,92 18. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 14.424.598,09 10.496.003,07 19. Bilanzgewinn 19.415.623,18 15.321.427,99 Anhang für das Geschäftsjahr 2018 Allgemeines Die MS Industrie AG ist eine Aktiengesellschaft nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 133497 eingetragen und hat ihren Sitz in der Brienner Straße 7, 80333 München, Deutschland. Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die MS Industrie AG ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien werden im "General Standard" gehandelt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB gelten damit die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz im Anhang gemacht und im Einzelfall auch andere "davon"-Angaben in den Anhang verlagert. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer von drei Jahren linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird um planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre) um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten und Ausleihungen grundsätzlich mit dem Nennwert beziehungsweise bei dauerhafter Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 HGB mit den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Bei voraussichtlicher nicht dauernder Wertminderung werden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, wenn die Gründe für den niedrigeren Wertansatz nicht mehr bestehen (§ 253 Abs. 5 HGB), bis maximal zur Höhe der historischen Anschaffungskosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. langfristige, unverzinsliche Forderungen fristenadäquat abgezinst mit dem Barwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Bei Erwerb eigener Aktien wird deren rechnerischer Anteil am Grundkapital offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zu den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Rückstellungen mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr werden mit fristenadäquaten Zinssätzen abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden entsprechend § 274 HGB für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden bei der MS Industrie AG nach Abschluss der Gewinnabführungsverträge mit der MS Technologie Group GmbH, München, und der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld, im Geschäftsjahr 2012 sowie mit der GCI BridgeCapital GmbH, München, im Geschäftsjahr 2017 nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei den Organtöchtern bestehen. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der MS Industrie AG von aktuell 28,00 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden. Im Falle einer Steuerentlastung würde vom entsprechenden Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht werden. Im Geschäftsjahr ergab sich erstmals ein zu bilanzierender passiver Überhang, im Vorjahr noch ein - nicht bilanzierter - aktiver latenter Steuerüberhang Abbildung des Beteiligungs- und Beratungsgeschäfts Gewinne aus Beteiligungsverkäufen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. ggf. entstehende Verluste unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Eventuelle Zuschreibungen werden weiterhin unter den sonstigen betrieblichen Erträgen, Abschreibungen in der Position Abschreibungen ausgewiesen und im Anhang erläutert. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagengitter (siehe Anlage zum Anhang) dargestellt. Finanzanlagen Angaben zum Anteilsbesitz an verbundenen Unternehmen Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes an verbundenen Unternehmen ist der folgenden Übersicht zu entnehmen. scroll Anteil am Kapital % Eigenkapital 31.12.2018 TEUR Ergebnis 2018 TEUR Unmittelbar verbundene Unternehmen: MS Technologie Group GmbH, München 100,0 10.597 01) Elektromotorenwerk Grünhain GmbH, Grünhain-Beierfeld 100,0 2.310 01) GCI BridgeCapital GmbH, München 100,0 7.278 01) Mittelbar verbundene Unternehmen: EMGR Beteiligungs GmbH, Grünhain-Beierfeld 75,1 21 0 EMGR EAD, Gabrovo, Bulgarien2) 100,0 -718 -126 Grondola Vermietungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Trossingen KG, Grünwald 100,00 20 340 MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen (vormals: MS Spaichingen GmbH, Spaichingen) 100,03) 16.850 01) MS Ultraschall Technologie GmbH, Spaichingen 100,03) 14.959 01) MS Industrie Verwaltungs GmbH, Spaichingen 100,0 107 01) MS Industries Administrative, LLC, Webberville/USA4) 100,0 186 47 MS Industries, Inc., Webberville/USA4) 100,0 5.968 2.539 MS Property & Equipment, LLC, Webberville/USA4) 100,0 -56 76 MS Precision Components, LLC, Webberville/USA4) 100,0 15.620 4.281 MS Plastic Welders, LLC, Webberville/USA4) 100,0 -175 616 MS PowerTec GmbH, Zittau 100,0 4.400 01) MS Enterprise Holding Ltda., Salto, Bundesstaat Sao Paulo / Brasilien5) 100,0 90 -22 1) Ergebnisabführungsvertrag 2) Wechselkurs 31.12.2018: 1: 1,956 BGN 3) davon unmittelbar: 6,0 % 4) Wechselkurs 31.12.2018: 1:1,1450 USD 5) Wechselkurs 31.12.2018: 1:4,444 BRL Die Werthaltigkeit an der Beteiligung an der GCI BridgeCapital GmbH; München liegt in dem wesentlichen Vermögenswert der Gesellschaft (Grunddienstbarkeit Leipzig/Wiederitzsch) gemäß § 285 Nr. 18 b) begründet. Angaben zum Anteilsbesitz an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Die Zusammensetzung des Anteilsbesitzes an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: scroll Anteil am Kapital % Eigenkapital 31.12.2018 TEUR Ergebnis TEUR GCI Management Consulting GmbH, München 23,4 925 (2017) 18 (2017) WTP Ultrasonic lndustria e Comercio de Maquinas Ltda.,Contagem City (Bundesstaat: Minas Gerais), Brasilien1) 45,0 391 -16 Shanghai MS soniTEC Co., Ltd., Shanghai/China2) 50,0 167 -292 Beno Immobilien GmbH, Starnberg 19,9 -230 -109 SK Immobilien GmbH, München 6,0 803 0) MR3W Solarpark Leipzig GmbH & Co. KG, Augsburg 9,9 49 49 MS Real Estate GmbH & Co. KG, Spaichingen 6,0 642 544 GCI Management GmbH, Wien/Österreich 17,0 1.286 (2017) 405 (2017) Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld 19,9 3.088 547 b&p engineering mobility GmbH, Scheßlitz 19,9 -159 (2017) -184 (2017) PROTOTECH GmbH, Lustenau/Österreich 19,8 -145 (2017) -495 (2017) 1) Wechselkurs 31.12.2018: 1: 4,444 BRL 2) Wechselkurs 31.12.2018: 1: 7,875 CNY Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Es besteht ein Forderungssaldo aus einem langfristigen Darlehen mit einer Laufzeit bis 30. Juni 2022 in Höhe von TEUR 600 (Vorjahr: TEUR 600) gegen die Beno Immobilien GmbH sowie ein Forderungssaldo aus zwei langfristigen Darlehen mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2020 in Höhe von insgesamt TEUR 225 (Vorjahr: TEUR 200) vor Wertberichtigung um TEUR 225 (TEUR 0 nach Wertberichtigung um TEUR 225) gegen die PROTOTECH GmbH sowie ein Forderungssaldo aus zwei langfristigen Darlehen mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2020 in Höhe von insgesamt TEUR 300 (Vorjahr: TEUR 0) gegen die b&p engineering mobility GmbH mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2021 (TEUR 100) respektive 31. Dezember 2020 (TEUR 200). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 821 685 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 708 680 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 22.499 15.701 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.706 1.883 Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 30 63 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0 Sonstige Vermögensgegenstände 122 64 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0 0 23.472 16.513 davon Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.414 2.563 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Ein Teilbetrag der Forderung aus dem Verkauf der Anteile an der Beno Immobilien GmbH mit einem Nominalbetrag von insgesamt TEUR 799 ist langfristig gestundet und mit dem Barwert zum 31. Dezember 2018 von TEUR 708 bilanziert. Der Teilbetrag ist im Rang hinter sämtliche Verbindlichkeiten des Erwerbers, der Beno Holding AG, zurückgetreten. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Zum Stichtag bestehen Forderungen aus einem Verrechnungskonto und einem Darlehen in Höhe von insgesamt TEUR 1.706 (Vorjahr: TEUR 1.883) gegen die 100%ige Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH nach der Übernahme des Jahresüberschusses 2018 (TEUR 136; Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR -160) sowie ein Forderungssaldo aus einem Verrechnungskonto in Höhe von insgesamt TEUR 20.793 (Vorjahr: TEUR 13.811) gegen die MS Technologie Group GmbH nach der Übernahme des Jahresüberschusses 2018 (TEUR 6.553; Vorjahr: TEUR 5.762). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen darüber hinaus im Vorjahr in Höhe von TEUR 8 ein Verrechnungskonto mit der 100%igen Tochtergesellschaft GCI BridgeCapital GmbH. Die Forderungen gegen die Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sind langfristig, da die entsprechenden Mittel aufgrund einer im Jahr 2012 geschlossenen Vereinbarung für die Laufzeit eines Kreditvertrages (TEUR 1.500) bzw. die vor Gewinnabführung entstandenen Jahresüberschüsse 2014 und 2015 aufgrund einer Vereinbarung mit der Gesellschaft liquiditätsmäßig im Tochterunternehmen zu belassen sind. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht Es bestehen Forderungen aus Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 21 (Vorjahr: TEUR 53) gegen die Beno Immobilien GmbH. Daneben besteht eine Forderung aus Darlehenszinsen in Höhe von TEUR 9 (Vorjahr: TEUR 10) gegen die PROTOTECH GmbH. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen in Höhe von TEUR 111 (Vorjahr: TEUR 56) auf Ertragsteuerforderungen. Sonstige Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere betreffen zurückgekaufte Anteile einer im Jahr 2015 ausgegebenen, nicht besicherten Inhaber-Schuldverschreibung der Gesellschaft, die in einer Globalurkunde über TEUR 5.000 verbrieft ist. Die Verzinsung der Anleihe beträgt 3,75 % p.a.; sie ist am 1. Dezember 2020 zur Rückzahlung fällig. Der Nettobestand der ausgegebenen Stücke (Globalurkunde über TEUR 5.000 abzüglich der nicht gezeichneten Stücke in Höhe von TEUR 3.500) beträgt TEUR 1.500 (im Vorjahr: TEUR 1.500). Im 1. Halbjahr 2018 wurde im Nominalbetrag von TEUR 200 zurückgekauft und befindet sich zum Bilanzstichtag im Bestand. Eigenkapital Das Gezeichnete Kapital ist zum Bilanzstichtag in 30.000.000 Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 eingeteilt. Die Aktien sind Inhaber-Stammaktien. Sie sind ohne Zustimmung der Gesellschaft frei übertragbar. Die Gesellschaft ist seit dem 29. Mai 2001 börsennotiert; ihre Aktien werden zum Bilanzstichtag im "General Standard" gehandelt. Aufgrund des Bestandes von 91.320 Stück eigener Aktien wurde gemäß § 272 Abs. 1a HGB deren rechnerischer Wert am Grundkapital in Höhe von EUR 91.320,00 offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der verbleibende Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten in Höhe von EUR 93.786,40 ist gemäß § 272 Abs. 1a HGB mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Der Vorstand wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juni 2016 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung in das Handelsregister am 1. Juli 2016, gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um bis zu EUR 6.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 6.000.000 Stück neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2016/I). Von dieser Ermächtigung wurde bisher noch kein Gebrauch gemacht. Das Genehmigte Kapital 2016/I der MS Industrie AG beträgt zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses EUR 6.000.000 (31. Dezember 2017: EUR 6.000.000). Die Kapitalrücklage wurde im Berichtsjahr um EUR 18.984,93 aufgestockt, da der Veräußerungserlös der eigenen Anteile über der nach § 272 Abs. 1b Satz 1 HGB erfolgten Aufstockung der ursprünglich geminderten Gewinnrücklagen lag. Die Kapitalrücklage beträgt damit zum 31. Dezember 2018 EUR 7.608.979,60 (Vorjahr: EUR 7.589.994,67). Die anderen Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt: scroll 2018 TEUR 2017 TEUR 1. Januar 3.931.475,21 3.929.421,19 Abgang eigene Aktien 14.737,57 2.054,02 31. Dezember 3.946.212,78 3.931.475,21 Eigene Aktien Zum 31. Dezember 2018 hält die Gesellschaft 91.320 Stück eigener Aktien im Bestand. Der rechnerische Anteil am Grundkapital beträgt EUR 91.320,00, dies entspricht rund 0,3 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Erworben wurden davon 9.820 Aktien im Jahr 2011, 38.500 Aktien im Jahr 2014 und 43.000 Aktien im Jahr 2015. Der Vorstand der MS Industrie AG hat im Zeitraum Juli 2018 insgesamt 14.350 Stück in Vorjahren erworbene eigene Aktien mit einem Gesamtbuchwert von TEUR 29 an die Geschäftsführer von zwei Tochterunternehmen veräußert bzw. übertragen. Der beizulegende Zeitwert zum Veräußerungszeitpunkt betrug TEUR 48. Die Entwicklung der eigenen Anteile stellt sich im Berichtsjahr im Einzelnen wie folgt dar: scroll Zahl der Aktien Betrag/Anteil am Grundkapital Preis je Aktie TEUR % EUR 1. Januar 2018 105.670 106 0,35 2,03 Abgänge -14.350 -14 -0,05 2,03 31. Dezember 2018 91.320 91 0,30 2,03 Die Übertragung der eigenen Aktien (Abgänge) war im Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 0 liquiditätswirksam und hat ansonsten zu nachträglichen Anschaffungskosten auf Anteile an verbundenen Unternehmen (TEUR 48) geführt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Juni 2017 wurde der Vorstand bis zum 27. Juni 2022 zum Rückkauf eigener Aktien in einem Volumen von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung existierenden Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von Mio. EUR 30,0 zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel ermächtigt. Diese Ermächtigung ersetzte die zuvor geltende Ermächtigung der Hauptversammlung vom 26. Juni 2012. Von dieser Ermächtigung wurde bis zum Bilanzstichtag vom Vorstand der MS Industrie AG noch kein Gebrauch gemacht. Durch den Aktienrückkauf soll unter anderem die Möglichkeit eröffnet werden, die erworbenen Aktien ganz oder teilweise den Organen und Mitarbeitern der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen zum Erwerb anzubieten oder zu übertragen, sie für Unternehmenszusammenschlüsse oder für den Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen einzusetzen, sie an Aktionäre oder Dritte zu veräußern oder sie einzuziehen. Steuerrückstellungen scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Körperschaftsteuer 105 225 Gewerbesteuer 309 120 414 345 Sonstige Rückstellungen scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Bonusrückstellungen Vorstand 300 331 Prüfung und Beratung 114 118 Übrige 47 461 51 500 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen zum 31. Dezember 2018 folgende Restlaufzeiten auf (Vorjahresangaben in Klammern): scroll Gesamt TEUR bis 1 Jahr TEUR 1 bis 5 Jahre TEUR mehr als 5 Jahre TEUR Anleihen 1.500 0 1.500 0 (1.500) (0) (1.500) (0) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.443 679 764 0 (681) (381) (300) (0) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 41 41 0 0 (50) (50) (0) (0) Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 253 253 0 0 (0) (0) (0) (0) Sonstige Verbindlichkeiten 468 468 0 0 (180) (180) (0) (0) 3.705 1.441 2.264 0 (2.411) (611) (1.800) (0) Anleihen Die Anleihen bestehen aus einer im Jahr 2015 ausgegebenen, nicht besicherten Inhaber-Schuldverschreibung, die in einer Globalurkunde über TEUR 5.000 verbrieft ist. Die Verzinsung der Anleihe beträgt 3,75 % p.a.; sie ist am 1. Dezember 2020 zur Rückzahlung fällig. Der Nettobestand der ausgegebenen Stücke (Globalurkunde über TEUR 5.000 abzüglich der nicht gezeichneten Stücke in Höhe von TEUR 3.500) beträgt TEUR 1.500 (im Vorjahr: TEUR 1.500 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten weist die Gesellschaft zwei (im Vorjahr: zwei) langfristige Tilgungsdarlehen in Höhe von insgesamt TEUR 1.300 (Vorjahr: TEUR 681) mit folgenden Fälligkeiten aus: scroll TEUR 2019 536 2019-2022 764 Nach 2022 0 1.300 Im Übrigen resultieren die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 143 aus der Inanspruchnahme von zwei Kontokorrentkrediten. Der Darlehensrahmen der entsprechenden Kontokorrentkredite beträgt zum Bilanzstichtag insgesamt TEUR 1.200. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 253 (Vorjahr: TEUR 0) ein Verrechnungskonto mit der 100%igen Tochtergesellschaft GCI BridgeCapital GmbH nach der Übernahme des Jahresfehlbetrages 2018 (TEUR -80; Vorjahr: TEUR -93). Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren in Höhe von TEUR 278 aus Ertragsteuerverbindlichkeiten, darüber hinaus in Höhe von TEUR 150 (Vorjahr: TEUR 124) aus Lohnsteuerverbindlichkeiten, in Höhe von TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 18) aus Umsatzsteuerverbindlichkeiten und in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 33) aus Aufsichtsratsvergütungen; sie sind zur Gänze in 2019 und damit kurzfristig fällig. Latente Steuern Von dem Wahlrecht zum Nichtansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde im Vorjahr Gebrauch gemacht. Die latenten Steuern beruhen auf folgenden steuerlichen Verlustvorträgen der MS Industrie AG bzw. temporären Differenzen bei den Organgesellschaften: scroll 31.12.2018 TEUR 31.12.2017 TEUR Aktive latente Steuern Aus steuerlichen Verlustvorträgen 53 397 Temporäre Differenzen bei Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen 788 793 841 1.190 Passive latente Steuern Temporäre Differenzen bei selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen und Deckungsvermögen -965 -1.045 Saldo (passiver latenter Steuerüberhang; Vorjahr: TEUR 0, da aktiver Überhang) -124 145 Nach den Unternehmensplanungen werden die steuerlichen Verlustvorträge innerhalb der nächsten fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Sie haben sich aufgrund des steuerlichen Ergebnisses 2018 um TEUR 2.177 (Körperschaftsteuer) vermindert. Die gewerbesteuerlichen Verlustvorträge waren bereits im Vorjahr aufgebraucht. Fremdwährungen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Transaktionen in fremden Währungen bestehen nicht. Haftungsverhältnisse Zwei langfristige Bankkredite der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH in Höhe von insgesamt TEUR 1.134 (Vorjahr: TEUR 1.322) sind zum Stichtag in Höhe von TEUR 1.500 (Vorjahr: TEUR 1.500) durch eine Rangrücktritts- und Forderungsbelassungserklärung der MS Industrie AG gegenüber der 100%igen Tochtergesellschaft Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und in Höhe von TEUR 500 (Vorjahr: TEUR 500) durch zwei selbstschuldnerische Bürgschaften der MS Industrie AG besichert. Die MS Industrie AG haftet zudem noch in Höhe von insgesamt TEUR 511 (Vorjahr: TEUR 511) in Form von Höchstbetragsbürgschaften für Darlehen des assoziierten Unternehmens Beno Immobilien GmbH bzw. deren Tochtergesellschaften. Zur Sicherung einer im Geschäftsjahr 2014 ausgegebenen Wandelanleihe der Beno Holding AG, Starnberg, mit einer Laufzeit bis zum 14. April 2021 sind wie im Vorjahr durch die MS Industrie AG 19,9 % der Gesellschaftsanteile der Beno Immobilien GmbH in Höhe von nominal TEUR 179 verpfändet. Die MS Industrie AG haftet bis auf Weiteres in Höhe von insgesamt TEUR 750 für eine operative Kontokorrentkreditlinie der b&p engineering mobility GmbH, Ludwag, an der die Gesellschaft mit 19,9 % der Anteile beteiligt ist. Die Mithaftung ist ihrerseits wiederum gegenüber der Gesellschaft besichert durch die Verpfändung von 100 % der Kommanditanteile an der b&p manufacturing mobility GmbH & Co. KG, Ludwag, durch die b&p engineering mobility GmbH an die Gesellschaft. Die MS Industrie AG geht aufgrund ihrer Unternehmensplanung und der ihrer Tochtergesellschaften und Beteiligungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht von einer Inanspruchnahme durch die oben beschriebenen Haftungsverhältnisse aus. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von TEUR 213. Sie betreffen im Wesentlichen Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Durch die Miet- und Leasingverträge wird die Kapitalbindung reduziert. Risiken können sich durch zukünftige Belastungen der Innenfinanzierung durch fortlaufende Mietzahlungen ergeben. Zum Stichtag betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen: scroll TEUR 2019 113 2019-2022 100 Nach 2022 0 213 (Vorjahr:) (228) Sicherheitsleistungen und Verpfändungen für eigene Verbindlichkeiten In der MS Industrie AG sind zum Bilanzstichtag zudem kurzfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 0) und langfristige Bankkredite in Höhe von insgesamt TEUR 1.300 (Vorjahr: TEUR 450) durch Negativ- und Gleichstellungserklärungen besichert. Die MS Industrie AG geht aufgrund ihrer Unternehmensplanung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht von einer Inanspruchnahme durch die oben beschriebenen Sicherheitsleistungen und Verpfändungen aus. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse scroll 2018 2017 TEUR % TEUR % Umsatzerlöse - Beratung 941 100 970 100 941 100 970 100 Die Gesellschaft leistet betriebswirtschaftliche Beratung und Transaktionsberatung von Unternehmen, insbesondere verbundenen Unternehmen und Beteiligungen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Vorjahr in Höhe von TEUR 439 Erträge aus der Veräußerung von Wertpapieren des Anlagevermögens sowie ebenfalls im Vorjahr in Höhe von TEUR 54 Erträge aus der Zuschreibung auf den Beteiligungsansatz an der UMT United Mobility Technology AG. Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind darüber hinaus im Wesentlichen Rechts-, Beratungs- und Abschlussprüfungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 337 (Vorjahr: TEUR 292), externe Aufwendungen für Investor Relations in Höhe von TEUR 161 (Vorjahr: TEUR 139), Fahrt- und Reisekosten sowie Werbe- und Repräsentationskosten in Höhe von insgesamt TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 31), Raumkosten in Höhe von TEUR 87 (Vorjahr: TEUR 88), Fahrzeugkosten in Höhe von TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 60), Versicherungen, Beiträge und Abgaben in Höhe von TEUR 69 (Vorjahr: TEUR 57), Internet-, Telefon- und EDV-Kosten in Höhe von insgesamt TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 10), Buchführungskosten in Höhe von insgesamt TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 21), Nebenkosten des Geldverkehrs und Depotgebühren in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 22) sowie Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5), periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 2) und Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 89 (Vorjahr: TEUR 81) enthalten. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Aufwendungen aus Verlustübernahme Die Erträge/Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen/Verlustübernahmen entfallen in Höhe von TEUR 6.553 (Vorjahr: TEUR 5.762) auf die Übernahme des Jahresüberschusses 2018 der MS Technologie Group GmbH, in Höhe von TEUR 136 auf die Übernahme des Jahresüberschusses 2018 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR -160) der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH sowie in Höhe von TEUR -80 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag TEUR -93) auf die Übernahme des Jahresfehlbetrages 2018 der GCI BridgeCapital GmbH. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Position enthält in Höhe von TEUR 67 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der im Freiverkehr im "Entry Standard" der Deutsche Börse AG, Frankfurt, gehandelten Anteile an der UMT United Mobility Technology AG. Zum Bilanzstichtag sind die Anteile abverkauft. Die Position enthält darüber hinaus in Höhe von TEUR 278 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der von der Gesellschaft gehaltenen Anteile (19,8 %) an der Prototech GmbH, Lustenau, Österreich, sowie in Höhe von TEUR 225 eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert der ausgereichten langfristigen Darlehen an die Prototech GmbH. Zinserträge und Zinsaufwendungen Die Zinserträge resultieren größtenteils in Höhe von TEUR 927 (Vorjahr: TEUR 675) aus den Zinserträgen aus kurzfristigen Darlehen an verbundene Unternehmen, davon TEUR 108 (Vorjahr: TEUR 117) aus der Elektromotorenwerk Grünhain GmbH und TEUR 818 (Vorjahr: TEUR 553) aus der MS Technologie Group GmbH sowie TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5) aus der GCI Bridge Capital GmbH. Daneben stammen Zinserträge in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: TEUR 27) aus der Aufzinsung der langfristigen Forderung gegen die Beno Holding AG. Die Zinsaufwendungen resultieren größtenteils in Höhe von insgesamt TEUR 51 (Vorjahr: TEUR 56) aus den Zinsaufwendungen für Inhaber-Schuldverschreibungen sowie in Höhe von TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 29) aus Zinsaufwendungen für Bankdarlehen. Die Zinsaufwendungen resultieren in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 1) aus der Aufzinsung langfristiger Rückstellungen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die laufenden Ertragsteuern in Höhe von insgesamt TEUR 468 (Vorjahr: TEUR 508) betreffen Steuern für das Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 581 (Vorjahr: TEUR 508) sowie Latente Steuern in Höhe von TEUR 124 (Vorjahr: TEUR 0) und Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von TEUR 113. Sonstige Angaben Vorstand Dem Vorstand der MS Industrie AG, München, gehören folgende Herren an: ― Dr. Andreas Aufschnaiter, München (Sprecher des Vorstands); Schwerpunkte: Finanzen, Investor Relations und Strukturen ― Armin Distel, Villingen-Schwenningen; Schwerpunkte: Vertrieb und Technik Die Vorstände sind von den Beschränkungen des § 181 BGB teilweise befreit. Aufsichtsratsmandate des Vorstands im Berichtszeitraum: ― Dr. Andreas Aufschnaiter: Your Family Entertainment AG, München, MEA AG, Aichach (bis 31. August 2018), Beno Holding AG, Starnberg, Wolftank-Adisa Holding AG, Innsbruck, Österreich, Genomatix AG, München (bis 5. Juni 2018) ― Armin Distel: Beirat der Roemheld GmbH, Laubach, Beirat der MS Schramberg GmbH & Co. KG, Schramberg-Sulgen (seit 16. März 2018) Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat der MS Industrie AG, München, gehörten im Geschäftsjahr folgende Herren an: ― Karl-Heinz Dommes (Vorsitzender), Unternehmensberater, Hausen am Tann ― Walter Biland (stellvertretender Vorsitzender), Unternehmensberater, Thun, Schweiz ― Benjamin Mayer, Geschäftsführer Mayer & Cie. GmbH & Co. KG, Albstadt Weitere Aufsichtsratsmandate der aktiven Aufsichtsratsmitglieder: ― Karl-Heinz Dommes: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate ― Walter Biland: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate ― Benjamin Mayer: Im Geschäftsjahr keine weiteren Aufsichtsratsmandate Gesamtbezüge des Vorstands Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr TEUR 1.101. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 529 und auf Herrn Armin Distel TEUR 572. Die gesamten erfolgsunabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 618. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 287 und auf Herrn Armin Distel TEUR 331. In den erfolgsunabhängigen Bezügen sind geldwerte Vorteile für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 10 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 17, Zuschüsse zur Rentenversicherung für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter in Höhe von TEUR 7 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 7 sowie für Herrn Armin Distel Einzahlungen in eine betriebliche Unterstützungskasse in Höhe von TEUR 37 enthalten. Die gesamten erfolgsabhängigen Vorstandsbezüge betrugen im Geschäftsjahr 2018 TEUR 280. Hiervon entfielen auf Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter TEUR 140 und auf Herrn Armin Distel TEUR 140. Als erfolgsabhängiger Vorstandsbezug wurde im Berichtsjahr darüber hinaus für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter der erwartete Jahresbonus 2018 von TEUR 101 und für Herrn Armin Distel in Höhe von TEUR 100 zurückgestellt. Ein Teilbetrag von TEUR 35 der insgesamt für Herrn Dr. Andreas Aufschnaiter zum Bilanzstichtag unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Abgrenzungen von TEUR 200 (davon TEUR 100 aus Vorjahren) ist langfristig; im Übrigen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen. Gesamtbezüge des Aufsichtsrats Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen TEUR 89 (Vorjahr: TEUR 81). Diese entfielen mit TEUR 37 auf Herrn KarlHeinz Dommes, mit TEUR 27 auf Herrn Walter Biland und mit TEUR 25 auf Herrn Benjamin Mayer. In den aufgeführten Bezügen sind für die genannten Herren insgesamt variable Bezüge in Höhe von TEUR 34, bezogen auf das Vorjahr, sowie sonstige Bezüge in Höhe von insgesamt TEUR 3 enthalten. Verbindlichkeiten aus Aufsichtsratsvergütungen bestehen in Höhe von TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 33). Mitteilungen nach § 33 Abs. 1 WpHG (§ 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG) Aufgeführt sind im Folgenden die vorliegenden Mitteilungen über meldepflichtige Beteiligungen, die der Gesellschaft nach § 33 Abs. 1 WpHG (vormals: § 21 Abs. 1 WpHG) mitgeteilt worden sind. Die Gesellschaft hat am 13. November 2009 die nachstehende Mitteilung erhalten: Herr Dr. Albert Wahl hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. November 2009 mitgeteilt, dass aufgrund der durchgeführten Sachkapitalerhöhung sein Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 5. November 2009 durch Aktien die Schwellen von 10 % und 5 % unterschritten hat und sein direkt gehaltener Anteil nunmehr 3,26 % (das entspricht 851.952 Stimmrechten) beträgt. Die Gesellschaft hat am 18. November 2009 die nachstehenden Mitteilungen erhalten: Die MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG, Spaichingen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. November 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 5. November 2009 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 21,07 % (das entspricht 5.500.000 Stimmrechten) betragen hat. Die MS ProActive Verwaltungs GmbH, Spaichingen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 18. November 2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 5. November 2009 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 21,07 % (das entspricht 5.500.000 Stimmrechten) betragen hat. Diese 21,07 % der Stimmrechte (das entspricht 5.500.000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG von der MS ProActive Beteiligungs GmbH & Co. KG zuzurechnen. Die Gesellschaft hat am 4. Juni 2012 die nachstehende Mitteilung erhalten: Herr Dr. Andreas Aufschnaiter hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 4. Juni 2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MS Industrie AG am 29. Mai 2012 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,26 % (das entspricht 1.846.692 Stimmrechten) betragen hat. Die Gesellschaft hat am 7. Oktober 2015 die nachstehenden Mitteilungen erhalten: Herr Benjamin Mayer hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Oktober 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 5. Oktober 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,32 % (das entspricht 997.440 Stimmrechten) betragen hat. Herr Sebastian Mayer hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Oktober 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil am 5. Oktober 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,26 % (das entspricht 978.940 Stimmrechten) betragen hat. Die Gesellschaft hat am 3. Mai 2018 die nachstehende Mitteilung erhalten: Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH, Hamburg, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 3. Mai 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 2. Mai 2018 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (das entspricht 897.715 Stimmrechten) betragen hat. 2,99 % der Stimmrechte (das entspricht 897.715 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Die Gesellschaft hat am 8. Oktober 2018 die nachstehenden Mitteilungen erhalten: Der Landkreis Biberach, Biberach an der Riß, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 8. Oktober 2018 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil am 4. Oktober 2018 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,09 % (das entspricht 1.526.323 Stimmrechten) betragen hat. 5,09 % der Stimmrechte (das entspricht 1.526.323 Stimmrechten) sind dem Landkreis gemäß § 34 WpHG von der Kreissparkasse Biberach, Biberach an der Riß zuzurechnen. Die Gesellschaft hat am 12. Oktober 2018 die nachstehende Mitteilung erhalten: Die Universal-Investment-GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 12. Oktober 2018 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 9. Oktober 2018 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,01 % (das entspricht 3.001.837 Stimmrechten) betragen hat. 10,01 % der Stimmrechte (das entspricht 3.001.837 Stimmrechten) sind der Universal-Investment-GmbH, Frankfurt am Main gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Die Gesellschaft hat am 7. Januar 2019 die nachstehende Mitteilung erhalten: Die Universal-Investment-GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 7. Januar 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 3. Januar 2019 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 9,85 % (das entspricht 2.954.083 Stimmrechten) betragen hat. 9,85 % der Stimmrechte (das entspricht 2.954.083 Stimmrechten) sind der Universal-Investment-GmbH, Frankfurt am Main gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Die Gesellschaft hat am 25. März 2019 die nachstehende Mitteilung erhalten: Die Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 25. März 2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil am 21. März 2019 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (das entspricht 899.798 Stimmrechten) betragen hat. 2,99 % der Stimmrechte (das entspricht 899.798 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 34 WpHG zuzurechnen. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte neben den beiden Vorständen durchschnittlich 2 Mitarbeiter (Vorjahr: 2 Mitarbeiter). Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns Die ordentliche Hauptversammlung der MS Industrie AG am 28. Juni 2018 hat beschlossen, den im Jahresabschluss der MS Industrie AG zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 15.321.427,99 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,03 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie: EUR 896.829,90. b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 14.424.598,09. Die Auszahlung der Dividende erfolgte im Juli 2018. Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von EUR 4.991.025,09 erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung des verbliebenen Gewinnvortrags in Höhe von EUR 14.424.598,09 nach Ausschüttung der Dividende in Höhe von EUR 896.829,90 ergibt sich ein Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2018 in Höhe von EUR 19.415.623,18. Der Vorstand der MS Industrie AG schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn von EUR 19.415.623,18 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Erklärung zum Deutschen Corporate Governance-Kodex nach § 161 AktG Die nach § 161 AktG jährlich vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex wurde am 25. Oktober 2018 abgegeben. Der Öffentlichkeit wurde sie durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger und auf der Internet-Homepage der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) Die für die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2018 sowie des Konzernabschlusses 2018 und des Konzernabschlusses 2017 als Aufwand erfassten Honorare für den Abschlussprüfer der Gesellschaft, Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, betragen in der Summe TEUR 92. Weitere Dienstleistungen, wie z.B. Steuerberatungsdienstleistungen etc., wurden von dem Abschlussprüfer der Gesellschaft im Geschäftsjahr nicht erbracht. Konzernabschluss Die MS Industrie AG erstellt als Mutterunternehmen für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht) Die von der MS Industrie AG gehaltenen Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH, Grünhain-Beierfeld, (19,9 % zum 31. Dezember 2018, 0,0 % zum Bilanzerstellungszeitpunkt) wurden im 1. Quartal 2019 von der MS Industrie AG zur Gänze verkauft. Zum Bilanzerstellungszeitpunkt hält die MS Industrie AG keine Anteile an der Zehnder Pumpen GmbH mehr. Aus dem Verkauf ergab sich im 1. Quartal 2019 ein Nettoveräußerungserlös in Höhe von rund Mio. EUR 0,2 nach angefallenen Transaktionskosten. Die Gesellschaft hat am 22. März 2019 die Veräußerung der Fertigung der Ventiltriebsysteme für den Daimler-Weltmotor am US-Standort Webberville / Michigan durch die MS Powertrain Technologie GmbH, Trossingen, eine 100%ige Tochtergesellschaft der MS Industrie AG an die Gnutti Carlo-Gruppe (Gnutti Carlo S.p.A., Maclodio / Italien) gemeldet. Der Übergang der betroffenen rechtlichen US-Einheiten ist plangemäß Anfang April 2019 erfolgt. Mit dieser strategischen Maßnahme reduziert sich der Jahresumsatz der MS Industrie-Gruppe um rund Mio. EUR 80, gleichzeitig sinkt die Abhängigkeit von dem weltweiten Großkunden Daimler, der selbstverständlich weiterhin in Europa in gewohnter Qualität und Zuverlässigkeit, sowohl im Hinblick auf den Weltmotor, als auch eine Reihe von anderen Bauteilen und Komponenten im Segment Powertrain beliefert wird. Die MS Industrie-Gruppe bleibt jedoch weiterhin in den USA präsent und wird die Geschäftsaktivitäten vor Ort - gerade auch im Zusammenhang mit der Vermarktung der Ultraschall-Schweißmaschinen im gesamten nordamerikanischen Markt - systematisch weiter ausbauen. Die nicht durch das Segment Ultraschall Technologie genutzten Flächen der zu Beginn des Jahres 2019 erworbenen Betriebsimmobilie am Standort Webberville werden langfristig an Gnutti vermietet. Die Transaktion bedeutet für den Standort Webberville vor allem eine langfristige Kontinuität, da die Belieferung des Daimler-Weltmotors in den USA auch über das Jahr 2021 hinaus aus dem Werk Webberville erfolgen kann. Nach der Transaktion werden die MS-Industrie Gruppe und Gnutti mit wechselseitigen Belieferungen von Teilen und Komponenten auch künftig in laufender Verbindung stehen. Die Transaktion steht im Zusammenhang mit der von Vorstand und Aufsichtsrat strategisch angestrebten Risikobalance, sowohl innerhalb eines Geschäftsfelds, als auch zwischen den beiden Segmenten MS Powertrain Technology und MS Ultrasonic Technology. Dem Vorstand sind keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind, bekannt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage hätten. München, den 18. April 2019 MS Industrie AG Der Vorstand Dr. Andreas Aufschnaiter, Sprecher des Vorstands Armin Distel Anlagengitter für das Geschäftsjahr 2018 scroll Anschaffungskosten kumulierte Abschreibungen 01.01.2018 EUR Zugang EUR Abgang EUR Umgliederung EUR 31.12.2018 EUR 01.01.2018 EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software 1.933,31 0,00 0,00 0,00 1.933,31 1.645,31 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 67.992,00 0,00 0,00 0,00 67.992,00 58.642,78 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 48.401.816,26 483.072,50 0,00 0,00 48.884.888,76 9.480.033,60 2. Beteiligungen 1.416.633,88 883.092,00 0,00 0,00 2.299.725,88 0,00 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 800.000,00 325.000,00 0,00 0,00 1.125.000,00 0,00 4. Wertpapiere des Anlagevermögens 252.000,00 200.000,00 452.000,00 0,00 0,00 25.200,00 50.870.450,14 1.891.164,50 452.000,00 0,00 52.309.614,64 9.505.233,60 50.940.375,45 1.891.164,50 452.000,00 0,00 52.379.539,95 9.565.521,69 scroll kumulierte Abschreibungen Buchwert Zuschreibung EUR Zugang EUR Abgang EUR 31.12.2018 EUR 31.12.2018 EUR Vorjahr EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Software 0,00 180,00 0,00 1.825,31 108,00 288,00 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 3.510,00 0,00 62.152,78 5.839,22 9.349,22 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 9.480.033,60 39.404.855,16 38.921.782,66 2. Beteiligungen 0,00 277.832,58 0,00 277.832,58 2.021.893,30 1.416.633,88 3. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0 225.000,00 0,00 225.000,00 900.000,00 800.000,00 4. Wertpapiere des Anlagevermögens 66.800,00 92.000,00 0,00 0,00 226.800,00 0,00 569.632,58 92.000,00 9.982.866,18 42.326.748,46 41.365.216,54 0,00 573.322,58 92.000,00 10.046.844,27 42.332.695,68 41.374.853,76 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die MS Industrie AG, München VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MS Industrie AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht der Gesellschaft zusammengefassten Lagebericht der MS Industrie AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 geprüft. Die in Abschnitt 4 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB bzw. § 315d HGB und den in Abschnitt 1.d des zusammengefassten Lageberichts enthaltenen zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht gemäß §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB bzw. § 315d HGB und den zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht gemäß §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: ― die in Abschnitt 4 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB bzw. § 315d HGB, ― der in Abschnitt 1.d des zusammengefassten Lageberichts enthaltene zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht gemäß §§ 289b bis 289e sowie 315b und 315c HGB und ― die Versicherungen der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB bzw. § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 6./10. Juli 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2003 als Abschlussprüfer der MS Industrie AG, München, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Cornelia Tauber. München, den 24. April 2019 Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steffen Prosig, Wirtschaftsprüfer Cornelia Tauber, Wirtschaftsprüferin

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