Annual / Quarterly Financial Statement • Jul 29, 2019
Annual / Quarterly Financial Statement
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zum Geschäftsjahr vom 1.7.2017 bis zum 30.6.2018
zum 30. Juni 2018
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| 30.06.2018 | 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 158.400,93 | 14.764,00 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. technische Anlagen und Maschinen | 246,65 | 0,00 | |
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 147.367,68 | 147.614,33 | 71.739,00 |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 16.330.124,46 | 19.114.978,37 | |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 3,00 | 0,00 | |
| 2. Beteiligungen | 46.105,13 | 16.376.232,59 | 46.105,13 |
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Vorräte | |||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 95.167,59 | 0,00 | |
| 2. Unfertige erzeugnisse, unfertige Leistungen | 16.287,48 | 0,00 | |
| 3. in Arbeit befindliche Aufträge | 12.261,45 | 0,00 | |
| 4. fertige Erzeugnisse und Waren | 3.649.606,58 | 4.452.937,00 | |
| 5. geleistete Anzahlungen | 47.778,84 | 0,00 | |
| 6. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | -24.271,75 | 3.796.830,19 | 0,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | |||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.595.652,07 | 1.438.056,48 | |
| 2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 8.516.349,48 | 2.163.890,86 | |
| 3. sonstige Vermögensgegenstände | 1.242.459,93 | 12.354.461,48 | 1.183.609,03 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 1.095.336,28 | 487.185,83 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 47.001,70 | 5.489,00 | |
| C. Aktive latente Steuern | 20.000,00 | 0,00 | |
| SUMME AKTIVA | 33.995.877,50 | 28.978.754,70 | |
| Passivseite | |||
| 30.06.2018 | 30.06.2018 | 30.06.2017 | |
| EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.954.943,00 | 2.954.943,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 7.827.523,59 | 7.827.523,59 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| 1. andere Gewinnrücklagen | 1.300.000,00 | 1.300.000,00 | 1.300.000,00 |
| IV. Bilanzgewinn | 10.743.899,42 | 4.273.551,01 | |
| B. Rückstellungen | |||
| 1. Steuerrückstellungen | 583.643,67 | 113.267,10 | |
| 2. sonstige Rückstellungen | 703.853,00 | 1.287.496,67 | 603.678,00 |
| C. Verbindlichkeiten | |||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.958.336,90 | 4.583.332,00 | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.361.779,33 | 1.374.572,16 | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 4.247.812,31 | 5.734.720,99 | |
| 4. sonstige Verbindlichkeiten | 314.086,28 | 9.882.014,82 | 213.166,85 |
| SUMME PASSIVA | 33.995.877,50 | 28.978.754,70 |
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| 2018 | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 20.482.556,26 | 19.813.582,81 | |
| 2. Erhöhung des Bestandes an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 230.448,16 | 0,00 | |
| 3. Erhöhung des Bestandes in Arbeit befindlicher Aufträge | 12.261,45 | ||
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 3.689.671,52 | 0,00 | |
| - davon Erträge aus der Währungsumrechnung | 266.466,71 | 140.795,13 | |
| 5. Materialaufwand | |||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -15.761.060,89 | -15.276.832,04 | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 0,00 | -15.761.060,89 | 0,00 |
| 6. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | -2.310.476,16 | -1.687.615,07 | |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -342.475,42 | -2.652.951,58 | -276.449,87 |
| - davon für Altersversorgung in EUR | -7.880,49 | -1.340,15 | |
| 7. Abschreibungen | |||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -135.549,52 | -40.775,29 | |
| 8. sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.250.520,16 | -1.966.537,17 | |
| - davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung | 235.080,01 | 140.607,39 | |
| 9. Erträge aus Beteiligungen | 2.904.256,34 | 2.000.000,00 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 2.874.556,34 | 2.000.000,00 | |
| 10. Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzvermögens | 2.851.973,81 | 0,00 | |
| - davon aus Gewinnabführungsvertrag mit verbundene Unternehmen | 2.846.822,83 | 0,00 | |
| 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 59.463,30 | 14.429,75 | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 57.029,62 | 12.879,49 | |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -107.885,51 | 5.707.807,94 | -103.407,58 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 47.022,88 | 51.754,50 | |
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -1.079.348,97 | -169.855,72 | |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 8.243.314,21 | 2.306.539,82 | |
| 15. sonstige Steuern | 0,00 | -1.587,00 | |
| 16. Jahresüberschuss | 8.243.314,21 | 2.304.952,82 | |
| 17. Gewinnvortrag | 2.500.585,21 | 1.968.598,19 | |
| 18. Bilanzgewinn | 10.743.899,42 | 4.273.551,01 |
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| historische Anschaffungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.07.2017 | Zugänge aus Verschmelzung 2017/2018 | Zugänge 2017/2018 | Abgänge 2017/2018 | Stand 30.06.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| - Software | 192.707,25 | 374.709,83 | 48.857,49 | 0,00 | 616.274,57 |
| - Internetauftritt | 28.560,00 | 0,00 | 20.917,00 | 20.100,00 | 29.377,00 |
| - Lizenzen | 0,00 | 9.501,94 | 980,00 | 0,00 | 10.481,94 |
| - Anzahlungen | 0,00 | 20.100,00 | 0,00 | -20.100,00 | 40.200,00 |
| Summe Immaterielle VGG | 221.267,25 | 404.311,77 | 70.754,49 | 0,00 | 696.333,51 |
| Sachanlagen | |||||
| - Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 50.241,83 | 0,00 | 0,00 | 50.241,83 |
| - Fahrzeuge | 76.425,85 | 8.197,31 | 0,00 | 0,00 | 84.623,16 |
| - Büro/EDV | 140.039,63 | 72.161,41 | 86.856,46 | 0,00 | 299.057,50 |
| - Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 116.017,18 | 0,00 | 0,00 | 116.017,18 |
| - Werkzeuge | 23.474,72 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 23.474,72 |
| - Betriebsausstattung | 0,00 | 548,95 | 0,00 | 0,00 | 548,95 |
| - sonstige BGA | 66.233,37 | 0,00 | 3.666,50 | 6.200,18 | 63.699,69 |
| - Labor / Messgeräte R& D | 0,00 | 52.558,33 | 0,00 | 0,00 | 52.558,33 |
| - Büroeinrichtungen | 0,00 | 98.040,45 | 3.209,08 | 0,00 | 101.249,53 |
| - Mietereinbauten | 0,00 | 9.984,26 | 0,00 | 0,00 | 9.984,26 |
| -GWG | 31.397,80 | 132.280,38 | 11.330,25 | 136.835,68 | 38.172,75 |
| Summe Sachanlagen | 337.571,37 | 489.788,27 | 105.062,29 | 143.035,86 | 789.386,07 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 558.838,62 | 894.100,04 | 175.816,78 | 143.035,86 | 1.485.719,58 |
| Finanzanlagen | |||||
| - Anteile an verbundenen Unternehmen | 20.937.311,24 | 4.022.386,49 | 0,00 | 0,00 | 24.959.697,73 |
| - Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 453.610,57 | 0,00 | 0,00 | 453.610,57 |
| - Beteiligungen | 92.279,90 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 92.279,90 |
| Summe Finanzanlagen | 21.029.591,14 | 4.475.997,06 | 0,00 | 0,00 | 25.505.588,20 |
| Summe Anlagevermögen | 21.588.429,76 | 5.370.097,10 | 175.816,78 | 143.035,86 | 26.991.307,78 |
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| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.07.2017 | Zugänge aus Verschmelzung 2017/2018 | Zugänge 2017/2018 | Abgänge 2017/2018 | Stand 30.06.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| - Software | 190.636,25 | 251.941,53 | 47.892,04 | 0,00 | 490.469,82 |
| - Internetauftritt | 15.867,00 | 0,00 | 22.052,99 | 0,00 | 37.919,99 |
| - Lizenzen | 0,00 | 9.501,94 | 40,83 | 0,00 | 9.542,77 |
| - Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Immaterielle VGG | 206.503,25 | 261.443,47 | 69.985,86 | 0,00 | 537.932,58 |
| Sachanlagen | |||||
| - Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 49.625,20 | 369,98 | 0,00 | 49.995,18 |
| - Fahrzeuge | 42.883,85 | 8.197,31 | 14.108,74 | 0,00 | 65.189,90 |
| - Büro/EDV | 119.782,63 | 62.346,48 | 33.933,78 | 0,00 | 216.062,89 |
| - Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0,00 | 95.011,28 | 5.770,13 | 0,00 | 100.781,41 |
| - Werkzeuge | 21.249,72 | 0,00 | 754,15 | 0,00 | 22.003,87 |
| - Betriebsausstattung | 0,00 | 292,78 | 109,79 | 0,00 | 402,57 |
| - sonstige BGA | 59.292,37 | 0,00 | 2.079,56 | 6.200,18 | 55.171,75 |
| - Labor / Messgeräte R& D | 0,00 | 52.558,33 | 0,00 | 0,00 | 52.558,33 |
| - Büroeinrichtungen | 0,00 | 98.040,45 | 213,94 | 0,00 | 98.254,39 |
| - Mietereinbauten | 0,00 | 8.582,54 | 589,05 | 0,00 | 9.171,59 |
| -GWG | 22.623,80 | 128.999,03 | 7.634,54 | 136.835,68 | 22.421,69 |
| Summe Sachanlagen | 265.832,37 | 503.653,40 | 65.563,66 | 143.035,86 | 692.013,57 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 472.335,62 | 765.096,87 | 135.549,52 | 143.035,86 | 1.229.946,15 |
| Finanzanlagen | |||||
| - Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.822.332,87 | 6.807.241,40 | 0,00 | 0,00 | 8.629.574,27 |
| - Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 453.607,57 | 0,00 | 0,00 | 453.607,57 |
| - Beteiligungen | 46.174,77 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 46.174,77 |
| Summe Finanzanlagen | 1.868.507,64 | 7.260.848,97 | 0,00 | 0,00 | 9.129.356,61 |
| Summe Anlagevermögen | 2.340.843,26 | 8.025.945,84 | 135.549,52 | 143.035,86 | 10.359.302,76 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 30.06.2018 | Stand 30.06.2017 | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| - Software | 125.804,75 | 2.071,00 |
| - Internetauftritt | -8.542,99 | 12.693,00 |
| - Lizenzen | 939,17 | 0,00 |
| - Anzahlungen | 40.200,00 | 0,00 |
| Summe Immaterielle VGG | 158.400,93 | 14.764,00 |
| Sachanlagen | ||
| - Technische Anlagen und Maschinen | 246,65 | 0,00 |
| - Fahrzeuge | 19.433,26 | 33.542,00 |
| - Büro/EDV | 82.994,61 | 20.257,00 |
| - Betriebs- und Geschäftsausstattung | 15.235,77 | 0,00 |
| - Werkzeuge | 1.470,85 | 2.225,00 |
| - Betriebsausstattung | 146,38 | 0,00 |
| - sonstige BGA | 8.527,94 | 6.941,00 |
| - Labor / Messgeräte R& D | 0,00 | 0,00 |
| - Büroeinrichtungen | 2.995,14 | 0,00 |
| - Mietereinbauten | 812,67 | 0,00 |
| -GWG | 15.751,06 | 8.774,00 |
| Summe Sachanlagen | 147.614,33 | 71.739,00 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 306.015,26 | 86.503,00 |
| Finanzanlagen | ||
| - Anteile an verbundenen Unternehmen | 16.330.123,46 | 19.114.978,37 |
| - Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 3,00 | 0,00 |
| - Beteiligungen | 46.105,13 | 46.105,13 |
| Summe Finanzanlagen | 16.376.231,59 | 19.161.083,50 |
| Summe Anlagevermögen | 16.682.246,85 | 19.247.586,50 |
a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die ordentliche Hauptversammlung vom 14.02.2019 hat beschlossen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017/2018 eine Dividende in Höhe von € 0,60 auf das Grundkapital vom 30. Juni 2018 in Höhe von Euro 3.250.436 auszuschütten und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der FORTEC Elektronik AG, Landsberg am Lech, HRB 2110, Amtsgericht Augsburg, für das Geschäftsjahr 2017/2018 ist gemäß § 264 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 3 HGB in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes in Euro aufgestellt.
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet jeweils am 30. Juni eines Jahres.
Die Aufstellung eines Abschlusses in Übereinstimmung mit dem HGB erfordert Schätzungen und Annahmen, die einen direkten Einfluss auf Ansatz, Bewertung und Ausweis von Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten sowie auf Erlöse und Aufwendungen haben können. Die tatsächlichen Ergebnisse können, obwohl die Schätzungen und Annahmen nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen wurden, von den Erwartungen abweichen.
Soweit in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten aus Gründen der Klarheit zusammengefasst wurden, sind sie im Anhang erläutert.
Mit Verschmelzungsvertrag vom 19.12.2017, eingetragen im Handelsregister München am 07.02.2018, wurde die Data Display GmbH auf die FORTEC Elektronik AG verschmolzen. Gemäß § 265 Abs. 2 S. 2 HGB sind einige Vorjahreswerte nicht miteinander vergleichbar. Bei den wesentlichen Positionen erfolgt ein Hinweis.
b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, bewertet. Das Anlagevermögen wird über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer beträgt bei
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| Software | 3 - 5 Jahre |
| Fahrzeugen | 3 - 6 Jahre |
| Werkzeugen | 4 Jahre |
| Büroeinrichtung | 3 - 5 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4 - 10 Jahre |
Es wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Währungsdifferenzen werden stichtagsbezogen berücksichtigt. Mögliche Ausfallrisiken werden im Bedarfsfall durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Pauschalwertberichtigung wurde entsprechend dem anerkannten Erfahrungssatz der Finanzverwaltung der nicht einzelwertberichtigten Forderungen zur Abgeltung des allgemeinen Ausfallrisikos gebildet.
Der Ansatz der übrigen Aktivposten erfolgte grundsätzlich zu Nominalwerten.
Rückstellungen werden unter Beachtung des Grundsatzes der Vorsicht mit den Beträgen gebildet, mit denen die Gesellschaft voraussichtlich in Anspruch genommen wird. Abzinsungen wurden für die Ermittlung der Gewährleistung vorgenommen.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Umrechnung von Bankguthaben sowie Forderungen in fremder Währung erfolgt mit dem Durchschnittskurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Durchschnittskurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag.
Weitere Währungsumrechnungen wurden am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs vorgenommen. § 256a HGB wurde entsprechend beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
C) Angaben zu den einzelnen Bilanzpositionen
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens zu historischen Anschaffungskosten und die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die FORTEC Elektronik AG ergeben sich aus dem beigefügtem Bruttoanlagespiegel.
Die verbundenen Unternehmen, deren Anteil mit einem Buchwert von Euro 16.330.123,46 (VJ: Euro 19.114.978,37) ausgewiesen ist, erwirtschafteten im Geschäftsjahr folgende Zahlen:
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| Name und Sitz | Anteil am Kapital | Geschäftsjahr | bilanzielles Eigenkapital | Jahresergebnis |
|---|---|---|---|---|
| in % | Euro | Euro | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Blum Stromversorgungen GmbH | 100 | 2017/2018 | 523.266 | 4.578 |
| Krumbach | 518.687 | 37.056 | ||
| AUTRONIC Steuer- und Regeltechnik GmbH | 100 | 2017/2018 | 978.415 | -72.243 |
| Sachsenheim | 1.050.657 | 159.079 | ||
| Altrac AG | 100 | 2017/2018 | 2.321.747 | 27.233 |
| Würenlos / Schweiz | 2.459.648 | 49.598 | ||
| ROTEC Technology GmbH | 100 | 2017/2018 | 395.622 | 312.076 |
| Rastatt | 533.546 | 80.115 | ||
| Emtron electronic GmbH | 100 | 2017/2018 | 7.263.304 | 837.865 |
| Nauheim | 8.425.439 | 897.611 | ||
| Distec GmbH | 100 | 2017/2018 | 1.077.034 | 0,00 |
| Germering | 1.077.034 | 0,00 | ||
| Display Technology Ltd. | 100 | 2017/2018 | 1.349.543 | 247.571 |
| Chatham / Großbritannien | 1.076.221 | 105.011 | ||
| Apollo Display Technologies Corp. | 100 | 2017/2018 | 3.978.784 | 645.117 |
| Ronkonkoma / USA | 3.828.287 | 669.247 | ||
| Data Display Solution GmbH & Co. KG | 100 | 2017/2018 | -967.443 | 71.610 |
| Hörselberg-Hainich | -1.039.053 | 46.534 | ||
| Data Display Solution Verwaltung GmbH | 100 | 2017/2018 | 62.975 | 4.732 |
| Hörselberg-Hainich | 58.242 | 2.425 |
Im Anlagevermögen ist u.a. am 30.06.2018 eine Beteiligung ausgewiesen:
a) Advantec Electronics B.V., Oudenbosch (NL) in Höhe von nominal Euro 46.104,13. Die Gesellschaft hält seit 2010 36,6 % der Anteile.
2. Vorräte
Das Vorratsvermögen wird mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Bewertung erfolgte zu gewichteten Durchschnittspreisen – soweit erforderlich wurde eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Im Geschäftsjahr waren halbfertige und fertige Erzeugnisse auszuweisen, die mit Fertigungseinzelkosten und angemessenen Gemeinkosten zu bewerten waren.
Die erkennbaren Risiken wurden mit angemessenen Abschlägen berücksichtigt.
Im Wirtschaftsjahr waren halbfertige und fertige Erzeugnisse in Höhe von TEuro 242.709,61 auszuweisen, die zu Herstellungskosten mit Materialeinzelkosten und angemessenen Fertigungskosten anzusetzen waren.
3. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt.
Durch Einzelwertberichtigungen und Pauschalwertberichtigungen wird allen erkennbaren Risiken Rechnung getragen.
Es bestehen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEuro 8.516 (VJ: TEuro 2.164). Davon betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen TEuro 726 (VJ: TEuro 2.164).
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von TEuro 9 (VJ: TEuro 8) eine Laufzeit von mehr als einem Jahr.
4. Rechnungsabgrenzungsposten
Es sind vorausbezahlte Versicherungsbeiträge und abgegrenzte sonstige Beiträge ausgewiesen TEuro 47 (VJ: TEuro 5,5).
5. Latente Steuern
Aktive latente Steuern kommen aus der Verschmelzung mit der Data Display GmbH und wurden mit Steuersatz von 15,3 % entsprechend dem Wahlrecht (§ 274 Abs. 1 S.2 HGB) für steuerliche Verlustvorträge angesetzt, soweit eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre erwartet wird.
6. Eigenkapital
Das Grundkapital der FORTEC Elektronik AG beträgt am Bilanzstichtag € 2.954.943,00. Die Aktien der Gesellschaft sind eingeteilt in 2.954.943 nennwertlose Stückaktien (Wertpapierkennnummer 577410/ISIN DE 0005774103) mit einem rechnerischen Wert von Euro 1,00.
Die Kapitalrücklage bleibt unverändert.
Mit der Hauptversammlung vom 15.02.2018 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 1.477.471,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.477.471 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (i) für Spitzenbeträge; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; (iii) bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, sofern der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet.
7. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen:
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| Personalbereich | TEuro 373 | (VJ: TEuro 264) |
| Jahresabschluss- und Prüfungskosten | TEuro 101 | (VJ: TEuro 129) |
| Gewährleistungsverpflichtungen | TEuro 102 | (VJ: TEuro 108) |
Mögliche Belastungen aus einem Zollverfahren eines Tochterunternehmens werden derzeit wegen geringer Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme nicht berücksichtigt.
8. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, werden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Der Verbindlichkeitenspiegel fasst die Beträge wie folgt zusammen:
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| < 1 Jahr | > 5 Jahre | ||
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 3.958.337 € | 1.041.670 | 0 |
| VJ | 4.583.332 € | 833,336 € | 416.668 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.361.779 € | 1.361.779 | 0 € |
| VJ | 1.374.573€ | 1.374.573€ | 0 € |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 4.247.812 € | 4.247.812€ | 0 € |
| VJ | 5.735.544 € | 5.735.544 € | 0 € |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 314,086 € | 314,086 € | 0 € |
| VJ | 212,981 € | 212,981 € | 0 € |
| davon aus Steuern | 113,622 € | 113,622 € | 0 € |
| VJ | 125,021 € | 125,021 € | 0 € |
| davon aus Sozialversicherung | 4,679 € | 4,679 € | 0 € |
| VJ | 4,724 € | 4,724 € | 0 € |
| 9.882.014 € | 6.965.346 € | 0 € | |
| VJ | 11.906.430 € | 8.156.434 € | 416,668 € |
9. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die FORTEC Elektronik AG ist langfristige Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von TEuro 483 (VJ: TEuro 119) eingegangen.
D) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse gliedern sich in Umsätze Stromversorgung TEuro 4.832 (VJ: TEuro 5.425) und Datenvisualisierung TEuro 14.781 (VJ: TEuro 14.136).
2. Erträge aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages
Mit der DISTEC GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen besteht als Rechtsnachfolgerin der Data Display GmbH gemäß der Verschmelzung zum 01. Juli 2017 ein Gewinnabführungsvertrag. Die Eintragung im Handelsregister der DISTEC GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen erfolgte am 10.01.2001. Der Gewinnabführungsvertrag wurde zum 30.06.2018 gekündigt.
3. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen einen Ertrag aus der Verschmelzung mit der Data Display GmbH in Höhe von TEuro 3.269, Erträge aus Sachbezügen, aus der Auflösung von Rückstellungen TEuro 96 (VJ: TEuro 29) sowie Erträge aus Kursdifferenzen in Höhe von TEuro 266 (VJ: TEuro 141).
4. Zinsergebnis
Gegenüber den verbundenen Unternehmen wurden Zinserträge in Höhe von TEuro 57 (VJ: TEuro 13) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von TEuro 47 (VJ: TEuro 52) realisiert.
5. Sonstige Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten:
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| Aufwendungen aus Kursdifferenzen | TEuro 235 | (VJ: TEuro 140) |
Die Aufwendungen sind entstanden durch Währungsumrechnungen von Warenein- und Warenverkäufen in Dollar.
6. Vorstand
Mit Datum vom 18.07.2017 sind folgende Vorstände ab dem 01. Juli 2017 ins Handelsregister eingetragen:
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| Frau Sandra Maile | Vorstand (CEO Vorstandssprecherin) |
| Herr Bernhard Staller | Vorstand (COO Display Technology & Embedded) |
| Herr Jörg Traum | Vorstand (COO Power Supplies) |
Frau Sandra Maile ist Geschäftsführerin der Autronic Steuer- und Regeltechnik GmbH. Herr Bernhard Staller ist Geschäftsführer der DISTEC GmbH Vertrieb von elektronischen Bauelementen, Herr Jörg Traum ist Geschäftsführer der Emtron GmbH Nauheim.
Die Gesamtbezüge betragen TEuro 628 (VJ: TEuro 382), darin sind erfolgsabhängige Vergütungen in Höhe von TEuro 220 (VJ: Euro 170) enthalten.
Die Angabe bzgl. der persönlichen Aufgliederung der Bezüge nach § 285 Nr. 9a S. 3 HGB unterbleibt gem. § 286 Abs. 5 HGB in Verbindung mit dem Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Februar 2017.
7. Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats sind am Bilanzstichtag:
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| Winfried Tillmann (Vorsitzender), | Schwerte, Wirtschaftsprüfer |
| Michael Höfer (Stellvertreter), | Steingaden, Portfoliomanager |
| Volker Gräbner, | Hamburg, Arbeitnehmervertreter |
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats betragen im Berichtsjahr Euro 45.000,00.
Der Vorsitzende ist außerdem Mitglied in folgenden Kontrollgremien:
VBH Deutschland GmbH, Korntal Münchingen
Montanhydraulik GmbH, Holzwickede
Der Stellvertreter ist außerdem noch Mitglied in folgenden Kontrollgremien:
Value-Holdings AG, Augsburg
8. Honorar des Abschlussprüfers
Für die erbrachten Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Jahresabschlusses 2017/2018, Metropol Audit GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mannheim, sind Prüfungsgebühren in Höhe von TEuro 62 (VJ: TEuro 57) und sonstige Leistungen in Höhe von TEuro 0 (VJ: TEuro 5) als Aufwand erfasst.
E) Sonstige Angaben
1. Arbeitnehmer
Die FORTEC Elektronik AG hat im Geschäftsjahr durchschnittlich 33 (VJ: 30) Arbeitnehmer beschäftigt; davon 0 Aushilfen (VJ: 1).
2. Governance Kodex
Der Vorstand hat die nach § 161 AktG geforderte Erklärung zur Anwendung des Corporate Governance Kodex abgegeben und den Aktionären dauerhaft (über Internet) zugänglich gemacht. (§ 285 Nr. 16 bzw. § 314 Abs. 1 Nr. 8 HGB).
3. Haftungsverhältnisse
Die FORTEC Elektronik AG ist Mithaftungsverpflichtungen (Gesamtschuldnerische Mithaftung) im Rahmen eines gesamten Konzernfinanzierungskonzepts bei der Commerzbank über insgesamt 5,0 Mio. Euro für einen Kreditrahmen der Gesellschaft / der Tochtergesellschaft Distec GmbH eingegangen. Davon sind am Bilanzstichtag Euro Null valutiert.
Die FORTEC Elektronik AG hat eine Patronatserklärung gegenüber der Emtron GmbH für einen Darlehensvertrag in Höhe von 3 Mio. Euro abgegeben, den die Tochtergesellschaft Emtron electronic GmbH für den Bau einer Gewerbeimmobilie abgeschlossen hat. Davon sind am Bilanzstichtag Euro Null valutiert.
Weiterhin hat die FORTEC Elektronik AG einen Schuldbeitritt gegenüber der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH für einen ca. 10-jährigen Mietvertrag erklärt, den die Tochtergesellschaft Data Display Solution GmbH & Co. KG abgeschlossen hat. Die finanzielle Verpflichtung aus dem Mietvertrag beträgt TEuro 143 pro Jahr und TEuro 1.240 für die Restmietdauer.
Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der guten Bonität der Vertragspartner derzeit ausgeschlossen.
4. Gewinnverwendungsvorschlag
Der Vorstand schlägt eine Dividende in Höhe von insgesamt Euro 1.950.261.601 (VJ: Euro 1.772.965,80) vor. Ausschüttungsberechtigt sind insgesamt 3.250.436 Stückaktien mit jeweils 0,60 Euro je Aktie.
5. Derivative und andere Finanzinstrumente
Derivative Finanzinstrumente bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
6. Nachtragsbericht
Gemäß der Ad Hoc Mitteilung vom 02.07.2018 wurde die im Juni angekündigte Bar-Kapitalerhöhung platziert. Es wurden 295.493 Inhaberaktien neu ausgegeben. Das Grundkapital ist somit um 10% auf 3.250.436 Euro gestiegen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Juli 2017 gewinnberechtigt.
7. Meldepflichten gemäß § 160 AktG
Im Geschäftsjahr 2017/2018 wurden keine Meldungen gemäß § 15 a WpHG (meldepflichtige Wertpapierkäufe) veröffentlicht.
Folgende Meldungen wurden der Gesellschaft in den vergangenen Geschäftsjahren übermittelt:
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| Meldepflichtige Gesellschaft | Stichtag der Meldung | Stimmrechtsanteil am Stichtag | Berührung der Meldeschwellen |
|---|---|---|---|
| TRM Beteiligungs Gesellschaft | 31.08.2012 | 31,41% | 3%, 5% 10%15%, 20%, 25%,30%, 30% |
| Scherzer Co KG | 9.11.2012 | 3,05 % | 3% |
| 10.1.2013 | 5,07 % | 5% | |
| 26.02.2013 | 2,82 % | 5 %, 3 % | |
| Scherzer & Co. AG | 18.07.2013 | 3,38 % | 3% |
| 20.02.2014 | 2,18 % | 3% | |
| KR Fonds Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) | 13.10.2016 | 4,41 % | 3% |
8. Ad-hoc-Mitteilung
Im Geschäftsjahr wurde eine Ad-hoc Mitteilung am 27.06.2018 veröffentlicht:
Fortec vor Zukauf im Segment Datenvisualisierung - Finanzierung über Kapitalerhöhung
9. Konzernobergesellschaft
Die FORTEC Elektronik AG ist Konzernobergesellschaft der unter Punkt C 1 angegebenen verbundenen Unternehmen und erstellt einen Konzernabschluss zum 30.06.2018 nach den Vorschriften der Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) für den größten Konzernkreis.
Landsberg, 07.08.2018
FORTEC Elektronik AG
Frau Sandra Maile, Vorstandssprecherin
Herr Bernhard Staller, Vorstand
Herr Jörg Traum, Vorstand
Grundlagen des Unternehmens
FORTEC ist in zwei sehr attraktiven Segmenten der hochwertigen Elektronik tätig: Power Supplies und Display Technology (Display & Embedded). Hierin hat FORTEC im deutschsprachigen Raum eine marktführende Position.
Seit der Gründung im Jahre 1984 konnte FORTEC jedes Geschäftsjahr mit Gewinn abschließen.
Mit Verschmelzungsvertrag vom 19.12.2017, eingetragen im Handelsregister München am 07.02.2018, wurde die Data Display GmbH auf die FORTEC Elektronik AG verschmolzen. Die früheren Tochtergesellschaften der Data Display Gruppe sind daher jetzt direkte Tochtergesellschaften der FORTEC.
Im Produktbereich Power Supplies deckt FORTEC die komplette Produktpalette bei Netzteilen und DC/DC Wandlern ab, ausgehend von Standardprodukten aus Fernost über in Deutschland modifizierte Seriengeräte bis hin zu kundenspezifischen Entwicklungen der Tochtergesellschaft AUTRONIC für Nischenmärkte.
Mit der Verknüpfung der Produktbereiche Displays und Embedded Computer zu einem Datenvisualisierungssystem besetzt FORTEC seit langem einen sehr attraktiven Nischenmarkt. Die Verknüpfung beginnt mit der Auslieferung von systemgeprüften Standardkits, geht über begleitende Dienstleistung im Bereich Hard- und Software beim Verkauf von Standardgeräten und endet mit kundenspezifischen Entwicklungen der Tochterfirmen Distec, ROTEC und AUTRONIC.
Über die 100%-ige Tochtergesellschaft Distec GmbH hat die FORTEC zudem Zugriff auf in eigenentwickelte TFT Controller- und Ansteuerlösungen, sowie auf die neueste Generation der Optical Bonding Technologie. Professionelle Anzeigesysteme für Industrie und Digital Signage sowie Industriemonitore ergänzen zudem ideal das bestehende Produktportfolio von FORTEC.
Zielkunden aller Gesellschaften sind Produzenten im Bereich der Industrieautomation, der Medizintechnik und der elektronischen Informationsmedien sowie Ausrüster der Bahn- und Sicherheitstechnik. Damit deckt FORTEC in seinem Leistungsportfolio die Bereiche Gesundheit, Information, Sicherheit und Mobilität sowie Auf- und Ausbau industrieller Fertigungen ab, die heute als die Megatrends mit weltweitem langfristigem Nachfragewachstum dargestellt werden.
Die Beherrschung der Technologie in Verbindung mit einem professionellen Vertrieb vor Ort ist unsere Kompetenz. Gewachsene Beziehungen zu zahlreichen innovativen und namenhaften Kunden sind Grundlage unseres Erfolgs. Das Projektgeschäft mit langjähriger Kundenbindung steht bei uns im Vordergrund.
Die Kompetenz im Bereich Fertigung werden zudem durch die drei 100 %-igen deutschen Tochtergesellschaften Distec, Rotec und Autronic sowie deren tschechischen Tochtergesellschaft Alltronic s.r.o. und in den USA durch Apollo Display Technologies ergänzt.
Im Ausland bestehen in England mit der Display Technology und in der Schweiz mit der Altrac zwei 100 %-ige Vertriebstochtergesellschaften. Über eine Beteiligung von 36,6% an einer niederländischen Handelsfirma ist FORTEC in den Beneluxstaaten vertreten.
Die erfolgreiche Tochtergesellschaft Emtron konzentriert sich im Gegensatz zu FORTEC auf das reine Distributionsgeschäft im Segment Power Supplies. Der Vertrieb in England und USA soll über die Auslandsgesellschaften konsequent erweitert werden.
Unsere Strategie ist zum einen darauf ausgelegt mit dem bestehenden Produktportfolio durch ständig steigende eigene Wertschöpfung eine Marge zu erzielen. Zum anderen versuchen wir durch komplexere Lösungen (Systemlösungen) eine höhere Wertschöpfung zu realisieren.
Wirtschaftsbericht
Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind bei einer weiterhin stabilen Weltkonjunktur, die sich seit Jahresanfang nur geringfügig geändert hat, als positiv einzustufen.
Auch die aktuelle Wirtschaftslage in der Euro Zone befindet sich insgesamt im Umfeld eines positiven Konjunkturverlaufes. In Deutschland konnte der Aufwärtstrend aus dem Jahr 2017 zwar zunächst nicht gehalten werden und es ist mit Anfang 2018 eine Verlangsamung der Dynamik eingetreten, die jüngsten Entwicklungen zeigen jedoch eine erneute Erholung und Stabilisierung der deutschen Wirtschaftsdynamik. Unsicherheiten bleiben jedoch bestehen. Diese sind insbesondere zurückzuführen auf eine Verunsicherung in Bezug auf die Entwicklung der US-Politik, den anstehenden Brexit sowie das neue italienische Regierungsbündnis.
Im Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2017/2018 konnten wir den Umsatz um 5 % also 922 T-Euro auf 20,5 Mio. Euro steigern.
Beim Materialaufwand ist der Druck auf die Marge vor allem beim reinen Handelsgeschäft weiterhin groß. Als finanzieller Leistungsindikator gilt die Rohmarge, die aufgrund der erhöhten Produktkomplexität nochmals in Folge deutlich von 21,9 % im Vorjahr auf 24,0% gestiegen ist. Die absolute Marge ist ebenfalls von 4,3 Mio. Euro im Vorjahr auf 5,0 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017/2018 deutlich gestiegen.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von 3,7 Mio. Euro (VJ: TEuro 112) sind Erträge aus dem Verschmelzungsgewinn mit der Data Display GmbH in Höhe von 3,3 Mio. Euro enthalten.
Die Personalkostenquote erhöhte sich aufgrund der angekündigten Teamerweiterung auf 12,8% (VJ: 10,3%). Die Personalkosten sind absolut betrachtet mit 2,7 Mio. Euro (VJ: 2,0 Mio. Euro) um 689 TEuro gestiegen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen unter Berücksichtigung der Abschreibungen erhöhten sich von 2,0 Mio. Euro im Vorjahr auf nunmehr 2,4 Mio. Euro.
Das EBIT (ohne Beteiligungserträge und ohne Verschmelzungsgewinn) als weiterer finanzieller Leistungsindikator lag mit 0,4 Mio. Euro um 0,2 Mio. Euro unter dem Vorjahresvergleichswert von 0,6 Mio. Euro.
Das erzielte Ergebnis vor Steuern, Zinsen, Gewinnabführung und Beteiligungserträgen, bereinigt um den Verschmelzungsgewinn liegt, wie im Ausblick des Vorjahresberichts prognostiziert, aufgrund der Investitionen in Personal und Infrastruktur leicht unter dem Ergebnis des Vorjahres. Die Umsatzrendite auf EBIT Basis (ohne Beteiligungserträge) ist von 3,0 % auf 1,7 % gesunken.
Beteiligungserträge in Höhe von insgesamt 2,9 Mio. Euro flossen von den Tochtergesellschaften Emtron, ROTEC sowie Apollo sowie der niederländischen Beteiligung.
Mit der DISTEC GmbH besteht bis zum 30.06.2018 ein Gewinnabführungsvertrag. Daraus resultieren Erträge in Höhe von 2,8 Mio. EUR.
Der Jahresüberschuss stieg gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 2,3 Mio. Euro auf 8,2 Mio. Euro.
Die finanzielle Lage kann weiter als komfortabel bezeichnet werden. Zur Finanzierung einer geplanten Akquisition im Segment Datenvisualisierung ist eine 10% - ige Kapitalerhöhung durchgeführt worden.
Auf der Aktivseite ist der größte Vermögenswert die bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 16,3 Mio. Euro (VJ: 19,1 Mio. Euro).
Weitere größere Bilanzpositionen sind das Lager mit 3,8 Mio. Euro (VJ: 4,5 Mio. Euro) und die Forderungen aus Lieferung und Leistung mit 2,6 Mio. Euro (VJ: 1,4 Mio. Euro), welche im Wesentlichen bei Bilanzfertigstellung eingegangen sind.
Die flüssigen Mittel haben sich von 0,5 Mio. Euro im Vorjahr auf 1,1 Mio. Euro erhöht.
Die Gesellschaft hat eine Eigenkapitalquote von 67,1 % (VJ: 56,4 %). Im Geschäftsjahr 2015/2016 wurde ein Kredit über 5 Mio. Euro aufgenommen. Dieser valutiert zum Bilanzstichtag mit 3,96 Mio. EUR. Der Kredit läuft bis zum 30.12.2022.
Für das Unternehmen stellen nicht finanzielle Leistungsindikatoren die Mitarbeiter-, sowie langfristige Lieferanten- und Kundenbeziehungen dar.
Wir haben viele langjährige Mitarbeiter, die wir in ihrer Eigenverantwortlichkeit und ihrem Leistungswillen unterstützen.
Unser bislang über Jahrzehnte stabiles Geschäft verdanken wir einer langen andauernden engen Zusammenarbeit mit ausgewählten Lieferanten. Davon profitieren viele langjährige, aber auch neue Kunden, denen wir wiederum unseren Geschäftserfolg verdanken.
Dem ökologischen Gedanken der Nachhaltigkeit fühlt sich das Unternehmen in ihrem operativen Handeln verpflichtet.
Prognosebericht
Die globale Konjunkturlage ist immer noch robust. Die aktuellen Handelsspannungen schlagen sich jedoch in reduzierten Wachstumsprognosen für die Weltwirtschaft nieder. Die europäische Konjunktur dürfte sich weiter erholen. Die Wirtschaftsdaten für Deutschland bestätigen eine erneute Erholung und Stabilisierung und signalisieren eine anziehende Konjunkturdynamik ab der zweiten Jahreshälfte. Dieser vorsichtige Optimismus spiegelt sich auch in unserer Planung für das Geschäftsjahr 2018/219 wieder.
Trotz der Unsicherheiten schätzen wir die Perspektiven positiv ein und rechnen in der unternehmensspezifischen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr mit einem leichten Umsatzwachstum.
Durch bereits im Vorjahr eingeleitete Maßnahmen planen wir im laufenden Geschäftsjahr mit einer leichten Verbesserung des EBIT.
Risiko- und Chancenbericht
Die nachfolgend aufgeführten Risiken können unser Unternehmen als Ganzes, unsere finanzielle Situation und unsere Ergebnisse beeinflussen. Den nachfolgend aufgeführten Risiken sind wir permanent ausgesetzt. Die Aufzählung der Risiken ist nicht abschließend, es können zusätzlich Risiken auftreten, die wir derzeit noch nicht kennen oder für nicht bedeutend erachten.
Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens aktuell gefährden, sind nicht zu erkennen.
Bilanzielle Risiken, soweit sie bei Bilanzerstellung erkennbar waren, wurden durch entsprechende Abschreibungen und Rückstellungen berücksichtigt. Die Bewertung der Risiken erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum Bilanzstichtag, kann im Einzelfall jedoch nicht ausreichend sein.
Zu den bei der FORTEC bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten (insbesondere Lieferantenkredite), Guthaben und Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden weitgehend über Kreditversicherung abgesichert. Durch ein Forderungsmanagement werden die Zahlungsfristen überwacht und das Ausfallrisiko reduziert. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Es stehen auf Konzernebene Kredite in Höhe von 8 Mio. Euro zur Verfügung, die jedoch im Moment nicht in Anspruch genommen werden.
Elementarrisiken werden durch einen umfassenden Versicherungsschutz abgedeckt. Dieser wird jährlich überprüft, im Einzelfall kann er jedoch nicht ausreichend sein.
Potenzielle Risiken, die wir eingehen müssen um am Markt zu bestehen, sind das Vertriebs- Produkt- und Marktrisiko, sowie die Abhängigkeit von Vorlieferanten.
Ein sehr großes nicht zu unterschätzendes aber systembedingtes unternehmens-spezifisches Risiko birgt die nach wie vor enge Zusammenarbeit mit nur wenigen strategischen Partnern im Produktbereich. Da vor allem der Erfolg mit asiatischen Lieferanten oftmals auf eine langjährige persönliche Bindung zwischen den Entscheidern zurückzuführen ist, kann eine personelle Veränderung, sei es durch das Ausscheiden des oder der Entscheider aus den Unternehmen oder durch eine Veränderung im Gesellschafterkreis der Unternehmen zum Verlust bestehender Geschäftsverbindungen führen.
Ein erhebliches Risiko liegt in der Disposition des Lagers. Fehldispositionen können trotz eines mehrstufigen Beschaffungsprozesses zu erheblichen Verlusten führen. Die aktuell durch Allokation und lange Lieferzeiten geprägte Lieferverfügbarkeit erfordert eine besondere Sorgfalt in der Beschaffung. Das Risiko, unverkäufliche Ware am Lager zu haben, beruht jedoch nicht allein auf einer falschen Einschätzung des zukünftigen Bedarfs, sondern ist auch abhängig von einer unterschiedlichen Auffassung von Qualitätsstandards zwischen Kunden und Produzenten, vor allem wie die Beschaffenheit der Ware namentlich aus dem asiatischen Raum zu sein hat, sowie von politischen Vorgaben der EU bezüglich der Inhaltsstoffe und Verwendung der Ware.
Die Produkthaftung wird unter anderem durch Änderungen im Kaufrecht zu einem zunehmend bedeutenderen Risiko für die Gesellschaft als noch vor wenigen Jahren. Die sorgfältige Auswahl der Lieferanten und die Überwachung der Bewertungen minimieren das Risiko. Bei unterschiedlicher Auffassung über Qualitätsstandards, Täuschungen und kriminellen Handlungen der Vorlieferanten haften jedoch wir als Importeur gegenüber dem Kunden.
Ein stets wachsendes Risiko liegt in den Kundenanforderungen, die über den bisherigen Gewährleistungszeitraum und den üblichen Standard eines Liefervertrags hinausgehen. Es hat sich in den letzten Jahren hier sukzessive ein Anspruchsdenken bei den Abnehmern entwickelt, das deutlich zu Lasten des Lieferanten geht. Aus dem Liefervertrag sich ergebende Forderungen können erheblich über dem Warenwert liegen. Zunehmende Rechtsstreitigkeiten mit entsprechendem Risiko sind die Folge.
Um Ausfallsrisiken zu vermeiden, werden Bonitätsprüfungen durchgeführt und Kunden über eine Warenkreditversicherung abgesichert.
Der Erfolg am Markt hängt weiter sehr stark von dem umfassenden Wissen und der langjährigen Erfahrung der Mitarbeiter ab. Eine Mitarbeiterveränderung in großem Maße oder von einzelnen Schlüsselleuten kann den bisherigen Erfolg gefährden. Die Rekrutierung von neuen Mitarbeitern vor dem Hintergrund eines deutlich spürbaren Fachkräftemangels und die Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber in einem regionalen Umfeld von Vollbeschäftigung stellen eine besondere Herausforderung dar und erfordert neue, kreative Lösungen.
Eine Veränderung des Kundenverhaltens, langfristig nicht mehr in Mitteleuropa zu produzieren und auf Lieferanten vor Ort zurückzugreifen, stellt unser Geschäftsmodell als Lieferant technisch anspruchsvoller Produkte in Frage. Denselben Effekt hätte ein geändertes Verhalten unserer Vorlieferanten zukünftig über das Internet direkt an industrielle Kunden zu verkaufen und nicht mehr ausschließlich über die etablierten Vertriebskanäle ihre Produkte zu vertreiben. Negativ könnte sich für uns auch ein zu erwartender Konzentrationsprozess auf der Lieferantenseite auswirken, der im Extremfall die Kündigung des Lieferverhältnisses zur Folge haben könnte.
Der gleiche Effekt kann eintreten, wenn der Rückgang der Handelsmarge aufgrund der für alle Kunden verfügbaren Wettbewerbsinformation über das Internet unter unseren Kosten liegt, die im Wesentlichen beeinflusst sind durch Personalkosten wie sie im deutschsprachigen Raum üblich sind.
Durch die gesamte EDV-Vernetzung des Unternehmens kann ein Ausfall oder eine ernsthafte Störung im Computersystem der Gesellschaft erheblichen Schaden zufügen. Ein Missbrauch durch Externe oder Interne, trotz Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere durch Diebstahl von Informationen oder durch ungenügende Datenschutzvorkehrungen kann im Extremfall das Unternehmen gefährden.
Wie alles was im Wandel ist, so birgt auch Industrie 4.0 systembedingt ein Risiko. Eine Fehleinschätzung dieses Technologiesprungs bei FORTEC mit Investitionen in falsche Produkte und Märkte kann zu gravierenden Folgen führen. Andererseits, wenn dieser Trend missachtet wird, kann FORTEC mit bisheriger Technologie sehr schnell nicht mehr wettbewerbsfähig sein.
Fremdwährungsrisiken werden soweit als möglich durch Geschäftsabläufe in einheitlicher Währung vermieden. Dennoch können sich Veränderungen vor allem der Dollar und Yen Parität negativ auf unsere Gesellschaft auswirken.
Die bisherige Wachstumsstrategie der Gesellschaft beinhaltete sowohl organisches Wachstum als auch Firmenzukäufe. Trotz einer vorsichtigen Ertragsplanung sehen wir derzeit bei keiner Gesellschaft eine Notwendigkeit, Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz in der AG Bilanz vorzunehmen. Dies kann für zukünftige Perioden allerdings nicht ausgeschlossen werden.
Neben den Risiken ergeben sich auch ständig neue Chancen.
Marktchancen werden unter anderem durch den Außendienst identifiziert oder durch das Produktmarketing initiiert und in regelmäßigen Austausch mit der Geschäftsleitung bewertet. Die Ergebnisse werden gegebenenfalls in Roadmaps aufgenommen und in neuen Projekten realisiert.
Produktchancen ergeben sich für die FORTEC als Technologieunternehmen im laufenden Digitalisierungstrend, vor allem durch die sich rasant weiterentwickelnde Industrie 4.0, also der Vernetzung von industriellen Anwendungen in der Kommunikationstechnologie. Diese vierte industrielle Revolution mit dem Szenario einer durchrationalisierten Fabrik wird vor allem in Zentraleuropa einen enormen Produktivitätsgewinn bringen. Wir als Zulieferer der Investitionsgüterindustrie könnten hier über Jahre davon profitieren. Gemeinsam mit unseren Lieferanten und den Entwicklungsabteilungen unserer Tochtergesellschaften wollen wir leistungsfähige und kostengünstige Standard- und kundenspezifische Lösungen für Industrie 4.0 und IoT Anwendungen anbieten.
Aufbauend auf eine fundierte Bewertung der Produkt- und Marktchancen werden von der Geschäftsleitung entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Chancen getroffen, die Geld und Ressourcen binden und damit wiederum ein potenzielles Risiko darstellen.
Risikomanagement
Das Risikomanagement stellt sicher, dass die sich im täglichen Geschäftsablauf ergebenden bekannten oder neu auftretenden Risiken transparent und damit steuerbar werden.
Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil des Managementsystems und ermöglicht dabei Risiken zu erkennen und so weit wie möglich in ihren Auswirkungen zu begrenzen.
Risikomanagement ist eine fortwährende Aufgabe Es ist daher notwendig, bei allen Mitarbeitern und speziell bei den Entscheidungsträgern ein Bewusstsein für die im Unternehmen bestehenden Risiken zu schaffen.
Gemäß der von der Geschäftsführung vorgenommenen Risikoanalyse wurden entsprechende Risikomaßnahmen getroffen und Verantwortliche für die Umsetzung benannt.
Durch eine kontinuierliche Risikoberichterstattung wird sichergestellt, dass sich die Geschäftsführung regelmäßig ein Gesamtbild der Risikolage verschaffen kann, wobei die Geschäftsleitung jedoch jederzeit das aktuelle Risiko kennen muss. Hierbei hilft die formale Implementierung des Risikomanagementsystems, wichtiger ist aber, dass durch die permanente Sensibilisierung der Mitarbeiter für potenzielle Risiken neben der Erkennung des Risikos dessen zeitnahe Bearbeitung gewährleistet wird.
Ziel des Risikomanagementsystems ist es, dass die Risiken von den Mitarbeitern und den Entscheidungsträgern vor dem Entstehen von Schäden für das Unternehmen erkannt werden und von den Mitarbeitern eigenverantwortlich oder in Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern rechtzeitig eine sachdienliche Lösung herbeigeführt wird.
Das interne Kontroll- und Risikomanagement im Hinblick auf den Rechnungslegungs-prozess ist integraler Bestandteil aller Prozesse des FORTEC-Konzerns und basiert auf einem systematischen, den gesamten Konzern umfassenden Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und Risikosteuerung. Die Verantwortung für die Gestaltung des Kontroll- und Risikomanagements liegt beim Vorstand. Aktive Monitoringkontrollen durch den Vorstand unterstützen das Erkennen, die Beurteilung und die Bearbeitung der Risiken in den einzelnen Geschäftsfeldern der AG und bei den Tochtergesellschaften.
Erkenntnisse hierzu, insbesondere zur Ablauforganisation im laufenden Geschäftsjahr fanden Niederschlag im derzeit gültigen QM- Handbuch.
Im Rahmen des Kontroll- und Risikomanagements ermöglichen monatliche Auswertungen der AG und der Tochtergesellschaften Abweichungen bei den Planzahlen im Auftragseingang, beim Auftragsbestand, beim Lagerbestand sowie bei Umsatz, Rohmarge und Kosten frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls gegenzusteuern. Die Werthaltigkeit der Forderungen, insbesondere der Debitoren wird regelmäßig überprüft. Die Werthaltigkeit der Beteiligungen wird einmal jährlich; bei Bedarf durch einen sog. Impairment Test überprüft und gegebenenfalls korrigiert.
Die auf die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Rechnungslegung ausgerichteten Maßnahmen stellen sicher, dass Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden, die Inventur ordnungsgemäß durchgeführt wird, Vermögensgegenstände und Schulden im Jahresabschluss zutreffend angesetzt, bewertet und ausgewiesen werden. Es ist sichergestellt, dass die Buchungsunterlagen verlässliche und nachvollziehbare Informationen zur Verfügung stellen.
Der Abschlussprüfer und sonstige Prüfer, z. B. der steuerliche Betriebsprüfer, der Zollprüfer und die Prüfer der Sozialversicherungen sind mit prozessunabhängigen Prüfungstätigkeiten in das Kontrollumfeld einbezogen. Insbesondere die Prüfung des Konzernabschlusses durch den Konzernabschlussprüfer bildet eine wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahme in Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess.
Gesamtbetrachtung der Risiko- und Chancensituation
Aus der Sicht der Geschäftsleitung eines Technologieunternehmens sehen wir in Abwägung von Risiko- und Chance ein Überwiegen der Chancen für die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft. Auch wenn die unternehmerischen Risiken ständig steigen, die Anforderungen an Produkte permanent höher und die Produktlebenszyklen immer kürzer werden, sind wir der Meinung, dass vor allem durch Industrie 4.0 als Teilmenge von Internet der Dinge (IoT) sich unser Marktumfeld insgesamt positiv verändern wird.
Weitere Angaben nach § 289 Abs. 2 und 4 HGB:
Das Vergütungssystem der Gesellschaft für die Vorstände beinhaltet fixe Gehaltsbestandteile und ergebnisabhängige Tantiemen. Die Hauptversammlung vom 16.02.2017 hat beschlossen, dass die gemäß § 285 Nr. 9a Satz 5-9 HGB verlangten Angaben im Geschäftsbericht unterbleiben können. Bestellung und Abberufung des Vorstands erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 84, 85 AktG.). Entschädigungsvereinbarungen im Fall eines Kontrollwechsels bzw. eines Übernahmeangebots sind mit dem Vorstand nicht getroffen. Bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots können jedoch die für das Unternehmen essentiellen Lieferantenverträge von den Vertragslieferanten gekündigt werden. Diese Gefahr besteht insbesondere, wenn der Vertragslieferant den Einstieg eines Wettbewerbers befürchten muss.
Interne Forschungs- und Entwicklungskosten sind nicht angefallen.
Die Anzahl der Aktien beträgt 2.954.943 Stück mit einem Nennwert von 1 Euro. Gemäß der Ad Hoc Mitteilung vom 02.07.2018 wurde die im Juni angekündigte Bar-Kapitalerhöhung platziert. Nach dem Bilanzstichtag wurden 295.493 Inhaberaktien neu ausgegeben. Es besteht derzeit kein Aktienrückkaufprogramm.
Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus stimmberechtigten, auf den Inhaber bezogenen Stammaktien. Es gibt weder Stimmrechtsbeschränkungen, noch Einschränkungen beim Übertragen der Aktien.
Die Hauptversammlung vom 15.02.2018 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 14. Februar 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu € 1.477.471,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.477.471 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wurde zudem ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: (i) für Spitzenbeträge; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen; (iii) bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, sofern der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Gemäß der Ad Hoc Mitteilung vom 02.07.2018 wurde die im Juni angekündigte Bar-Kapitalerhöhung platziert. Es wurden 295.493 Inhaberaktien neu ausgegeben. Das Grundkapital ist somit um 10% auf 3.250.436 Euro gestiegen. Die neuen Aktien sind ab dem 01. Juli 2017 gewinnberechtigt.
Satzungsänderungen bedürfen einer Stimmenmehrheit von 75% der Hauptversammlung.
Bezüglich der Angaben gemäß § 289 IV Nr. 8 HGB wird auf den Anhang verwiesen.
Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB
Verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmens-führung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der FORTEC Elektronik AG (FORTEC). Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung gemäß § 289a Abs. 1 HGB über die Unternehmensführung.
Für die FORTEC wird die Unternehmensführung neben den rechtlichen Anforderungen und internen Verfahrensanweisungen durch ein hohes Maß an Selbstverantwortung und ethischer Handlungsweise eines jeden Mitarbeiters geprägt.
Die Unternehmensführung der FORTEC als börsennotierte deutsche Aktiengesellschaft wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und mit Einschränkungen durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt. Die deutsche Bundesregierung hat am 26. Februar 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex verabschiedet. Der Kodex in seiner Fassung vom 07. Februar 2017 stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel der verabschiedeten Leitlinien ist, die in Deutschland geltenden Regeln transparent zu machen, um so das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Unternehmensleitung deutscher Gesellschaften zu stärken.
Vorstand und Aufsichtsrat der FORTEC konnten daher nach pflichtgemäßer Prüfung die nachfolgende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgeben, die in der Version vom Februar 2018 den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung steht.
Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" wird nicht entsprochen.
Zur Begründung weisen wir darauf hin, dass die FORTEC Elektronik AG in der Vergangenheit ein eigenes Corporate Governance Konzept entwickelt hat, welches sich an den Vorschriften des Aktiengesetzes und an den von ihr schon bisher praktizierten Grundsätzen einer offenen Informationspolitik orientiert. Den gesetzlichen Anforderungen wird dabei voll umfänglich entsprochen.
Die Umsetzung von darüber hinaus gehenden Empfehlungen des Corporate Governance Kodex halten Vorstand und Aufsichtsrat - vor allem im Hinblick auf die Struktur und Größe der Gesellschaft und die mit einer solchen Umsetzung verbundenen zusätzlichen Kosten - für nicht angemessen.
Arbeitsweise und Zusammensetzung von Verwaltungsorganen und Ausschüssen
Führungs- und Unternehmensstruktur: Entsprechend ihrer Rechtsform hat die FORTEC Elektronik AG eine in Aufsichtsrat und Vorstand zweigeteilte Verantwortungsstruktur. Als drittes Organ fungiert die Hauptversammlung. Alle drei Organe sind den Interessen der Aktionäre und des Unternehmens verpflichtet.
Der Vorstand ist ein an das Unternehmensinteresse gebundenes Leitungsorgan. Er führt die Geschäfte nach Gesetz, Satzung und der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung.
Im Rahmen seiner Verantwortlichkeit ist der Vorstand zuständig für die Aufstellung der Quartals-, Jahres- und Konzernabschlüsse sowie für die Besetzung von Schlüsselpositionen im Unternehmen. Ferner hat der Vorstand für die Einhaltung von Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen und unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen. Er wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin.
Wesentliche Beschlüsse des Vorstands bedürfen der Zustimmung durch den Aufsichtsrat. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über alle für die FORTEC-Gruppe wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung, bedeutende Geschäftsvorfälle sowie die aktuelle Ertragssituation einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements.
Der Vorstand stimmt die strategische Ausrichtung des Unternehmens mit dem Aufsichtsrat ab und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.
Der Vorstand besteht seit 01.07.2017 aus 3 Personen.
Der Aufsichtsrat umfasst drei Mitglieder, von denen zwei als Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt und ein Arbeitnehmervertreter nach dem Drittelbeteiligungsgesetz entsandt werden. Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Strategie und deren Umsetzung erörtert der Aufsichtsrat regelmäßig. Er prüft Quartalsberichte, stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Die reguläre Amtszeit der derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder endet in der Hauptversammlung 2020, die über das Geschäftsjahr 2018/19 beschließt.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2017/2018 keine Ausschüsse gebildet. Er trat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2017/2018 zu vier ordentlichen Präsenzsitzungen und sechs Sitzungen in Form einer Telefonkonferenz zusammen. Dabei beriet er unter anderem über den Jahresabschluss 2016/2017 der FORTEC-Gruppe, die Ausschüttungspolitik, die strategische Ausrichtung des Unternehmens, die Kapitalerhöhung sowie die Planungen für 2018/2019.
Der Aufsichtsrat ließ sich vom Vorstand unter anderem über den Stand der IT-Projekte und der geplanten Personalentwicklung unterrichten. Er hat sich außerdem mit dem Risikomanagementsystem und insbesondere mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess befasst.
Der Abschlussprüfer nahm an der Bilanzsitzung teil und berichtete über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016/17.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind gehalten, Interessenkonflikte gegenüber dem Aufsichtsrat offenzulegen. Im Geschäftsjahr 2017/18 bestanden keine Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern. Berater- und sonstige Dienstleistungsverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Der Aufsichtsrat der FORTEC Elektronik AG setzte sich während des Geschäftsjahres 2017/2018 - wie folgt zusammen:
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| Winfried Tillmann (Vorsitzender), | Schwerte, Wirtschaftsprüfer |
| Michael Höfer (Stellvertreter), | Steingaden, Portfoliomanager |
| Volker Gräbner, | Hamburg, Arbeitnehmervertreter |
Aktionäre und Hauptversammlung: Die Anzahl der Aktien beträgt zum Bilanzstichtag 2.954.943 Stück mit einem Nennwert von 1 Euro. Das gezeichnete Kapital besteht ausschließlich aus stimmberechtigten, auf den Inhaber bezogenen Stammaktien. Es gibt weder Stimmrechtsbeschränkungen, noch Einschränkungen beim Übertragen der Aktien.
Von der Gesamtzahl an FORTEC Aktien von 2.954,943 Stück hat die TRM Beteiligungsgesellschaft am Meldestichtag 25. September 2012, 24:00 Uhr MESZ 950.595 FORTEC–Aktien besessen. Dies entspricht einem Anteil von 32,17 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der FORTEC Elektronik AG.
Die Aktionäre der FORTEC Elektronik AG üben ihre Mitbestimmungs- und Kontrollrechte auf der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Gesellschaft aus.
Sie findet innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft oder am Sitz einer deutschen Wertpapierbörse statt. Ein Katalog der von der Hauptversammlung zu entscheidenden Fälle ergibt sich aus der Satzung und § 119 AktG (u.a. Verwendung des Bilanzgewinns, Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Wahl der Abschlussprüfer, Änderung der Satzung, Kapitalmaßnahmen).
Bei der Abstimmung gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt. Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachtserteilung durch Bevollmächtigte, wie z. B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere Dritte, ausüben lassen. Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht, die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassungen erforderlichen Berichte und Informationen den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend informiert. Diese Berichte und Informationen wurden auch auf der Website der FORTEC Elektronik AG zur Verfügung gestellt.
Landsberg, 31. August 2018
Sandra Maile, Sprecherin
Bernhard Staller, Vorstand
Jörg Traum, Vorstand
Versicherung des gesetzlichen Vertreters
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungs-grundsätzen der Jahresabschluss der FORTEC Elektronik AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Landsberg, 31. August 2018
Sandra Maile, Sprecherin
Bernhard Staller, Vorstand
Jörg Traum, Vorstand
An die FORTEC Elektronik AG, Landsberg am Lech
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der FORTEC Elektronik AG, Landsberg am Lech, – bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FORTEC Elektronik AG für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 geprüft. Die in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht der Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der in der Anlage genannten Bestandteile des Lageberichts.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 erster Halbsatz HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/79172_317/§ 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.
Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. F) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 01. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab:
a) Die Prüfung der Verschmelzung der Data Display GmbH mit Verschmelzungsvertrag vom 19. Dezember 2017 auf die FORTEC AG. Da es sich um einen nicht-routinemäßig zu behandelnden Vorgang handelt, wurde hier aufgrund eines inhärenten Fehlerrisikos der Prüfungsschwerpunkt gesetzt. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen.
b) Die Prüfung des Vorratsvermögens aufgrund der zunehmenden Bedeutung dieser Bilanzposition sowie der Veränderung der Abläufe unter Anwendung einer neuen Software. Geprüft wurden die Vorräte mengenmäßig durch Teilnahme an der Inventur, wertmäßig durch Einsichtnahme in entsprechende Dokumente. Aus unseren Prüfungshandlungen ergaben sich keine Einwendungen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss, unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grund-sätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichend geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Angaben nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben;
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss oder im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft;
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung feststellen.
Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gem. Art. 10 EU-APrVO:
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. Februar 2018 als Abschlussprüfer gewählt und am 09. März 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 als Abschlussprüfer der FORTEC Elektronik AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Gertrud Deffner, Mannheim.
Mannheim, den 07. September 2018
**Metropol Audit GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Gertrud K. Deffner, Wirtschaftsprüferin
ANLAGE ZUM BESTÄTIGUNGSVERMERK: NICHT INHALTLICH GEPRÜFTE BESTANDTEILE DES LAGEBERICHTS
Folgenden Bestandteil des Lageberichts haben wir nicht inhaltlich geprüft:
• die im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung.
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat sich im Berichtsjahr vom 1.7.2017 bis zum 30.6.2018 eingehend mit der Lage und Entwicklung der FORTEC Elektronik AG befasst und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Geschäftsführung der Gesellschaft überwacht und beratend begleitet, wobei er sich vom Vorstand regelmäßig über die Lage und Entwicklung des Unternehmens sowie über wichtige Geschäftsvorfälle hat unterrichten lassen. Dem Aufsichtsrat wurden hierbei die Gesamtentwicklung des Konzerns, die finanzielle Lage der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften sowie deren Ertragsentwicklung, auch unter teilweiser Hinzuziehung ihrer Geschäftsführung, erläutert. Dabei fanden die Sitzungen des Aufsichtsrats sowohl am Hauptsitz der Gesellschaft in Landsberg als auch teilweise bei den Tochtergesellschaften statt.
Die ausführlichen Berichte des Vorstands erfolgten entweder in mündlicher oder schriftlicher Form und bezogen sich insbesondere auf die Marktentwicklung, die Strategie und Planung sowie grundsätzliche Fragen der Finanz- und Investitionspolitik, der IT-Umstellung, des Erwerbs einer Beteiligung in UK, der Risikosituation und der Rechnungslegung. Dabei war die Zusammenarbeit mit dem Vorstand stets offen, konstruktiv und vertrauensvoll. Daneben versicherte sich der Aufsichtsrat anhand von Vorlagen und durch Befragung auch des Abschlussprüfers zur Effektivität des Risikofrüherkennungssystems und den Feststellungen im Bereich der Jahresabschlussprüfung von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 fanden insgesamt 4 ordentliche Präsenzsitzungen des Aufsichtsrates sowie 6 Sitzungen in Form einer Telefonkonferenz - zum Teil mit Beschlussfassungen - statt. An sämtlichen Sitzungen des Aufsichtsrats haben jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen. Mitteilungen zu Interessenskonflikten von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offen zu legen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden sollte, hat es nicht gegeben.
Den inhaltlichen Schwerpunkt der Sitzung am 05. Oktober 2017 bildeten die Liquidation einer Tochtergesellschaft, die Prüfung des Jahresabschlusses, der Bericht des Wirtschaftsprüfers zum abgelaufenen Geschäftsjahr sowie Überlegungen zum Dividendenvorschlag. In der nächsten Aufsichtsratssitzung vom 14. Dezember 2017 waren im Wesentlichen eine neue Geschäftsordnung für den Vorstand, die Verschmelzung der Data Display, die Aufhebung des Ergebnisabführungsvertrages zwischen der Data Display und der Distec, der Neubau des Lager- und Verwaltungsgebäudes bei der Emtron sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung Gegenstand der Beratung. Im Anschluss an die Hauptversammlung vom 15. Februar 2018 erfolgte die 3. Präsenzsitzung des Aufsichtsrates, auf der im Wesentlichen über die Themen eines möglichen Erwerbs einer Beteiligung UK, Vorstandsbericht zur aktuellen Geschäftslage, personelle Erweiterung des Vertriebs sowie die Erklärung zur Unternehmensführung beraten wurde. In der nachfolgenden Präsenzsitzung vom 22. Juni 2018 befasste sich der Aufsichtsrat insbesondere mit der Planung für das Geschäftsjahr 2018/2019 sowie der Durchführung einer Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Erwerb einer Beteiligung in UK. Die Kapitalerhöhung wurde dann unmittelbar nach Geschäftsjahresende durchgeführt. Die neuen Aktien wurden dabei im Rahmen einer Privatplatzierung unter Ausschluss des Bezugsrechts nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG institutionellen Investoren im In- und Ausland angeboten. Der Beteiligungserwerb in UK wurde dann im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/2019 erfolgreich durchgeführt. Anhand der Berichte und Auskünfte des Vorstands überzeugte sich der Aufsichtsrat davon, dass die Anforderungen an ein Risikomanagementsystem bei der FORTEC Elektronik AG und im Konzern erfüllt wurden. Die aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat erkennbaren Risikofelder wurden diskutiert. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen und ein Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
In der Hauptversammlung vom 15. Februar 2018 wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Metropol Audit GmbH, Mannheim zur Abschlussprüferin für die Gesellschaft und den Konzern bestimmt. Diese hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum 30. Juni 2018 sowie den Lageberichte für die FORTEC Elektronik AG und den FORTEC Konzern geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dabei wurden der Jahresabschluss, die Lageberichte der Gesellschaft sowie des Konzerns und der Prüfungsbericht mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwände und schließt sich dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und der Lageberichte für die AG und den Konzern, einschließlich der Angaben nach §§ 289, 289a, 315 und 315a HGB durch den Abschlussprüfer an. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORTEC Elektronik AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017/2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Erklärung zur Unternehmensführung hat der Aufsichtsrat ebenso zugestimmt wie dem Vorschlag des Vorstands zur Ausschüttung einer Dividende von 0,60 € je Aktie.
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2017/2018 mit der Umsetzung des Neubaus des Lager- und Verwaltungsgebäudes für die Emtron, der IT-Umstellung sowie der Vorbereitung des Erwerbs einer Beteiligung in UK wesentliche Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen. Dies alles war nur möglich durch das gute Miteinander von Vorstand und Belegschaft.
Im Namen des Aufsichtsrats danke ich den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von FORTEC für die enormen Anstrengungen, die das erfolgreiche Geschäftsjahr 2017/2018 überhaupt erst möglich gemacht haben.
Landsberg, im Dezember 2018
Winfried Tillmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
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