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Greiffenberger AG

Annual Report Aug 8, 2019

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Annual Report

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Greiffenberger Aktiengesellschaft

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Jahresabschluss 2018

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018

VORBEMERKUNG

Dieser Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen.

1. GRUNDLAGEN DER GREIFFENBERGER AG

1.1 Geschäftsmodell und Unternehmensstruktur

Die Greiffenberger AG ist eine börsennotierte Industrieholding und Obergesellschaft des Greiffenberger-Konzerns. Sie investiert mit langfristigem strategischem Horizont in Beteiligungen an Unternehmen, die sich in den von ihnen bedienten Branchen auf attraktive, technologisch anspruchsvolle Teilmärkte und Anwendungsbereiche fokussieren.

Die Greiffenberger AG verfügt mit der J.N. Eberle & Cie. GmbH, Obergesellschaft des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl (Teilkonzern Eberle), über ein einziges unmittelbares Tochterunternehmen. Die J.N. Eberle & Cie. GmbH, mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht und an der die Greiffenberger AG 100 % der Anteile hält, hat ihren Sitz in Augsburg und unterhält hier den einzigen Produktionsstandort des verbliebenen Teilkonzerns Eberle. Die Produkte werden weltweit direkt vertrieben. In Italien, in Frankreich und in den USA bestehen zusätzlich Vertriebsgesellschaften, die sich im mehrheitlichen Besitz der J.N. Eberle & Cie. GmbH befinden. Das Produktionsprogramm des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl umfasst die Herstellung von Hochleistungsbandsägeblättern und Präzisionsbandstahl für industrielle Einsatzgebiete. Eberle hat sich zu einem weltweit geschätzten Partner für das Sägen von Metall und in der Herstellung erstklassiger Bandstahlprodukte entwickelt. Die wichtigsten Zielmärkte sind der Maschinenbau sowie die stahl- und metallverarbeitende Industrie, im Produktbereich Präzisionsbandstahl u.a. Zulieferbetriebe der Automobilindustrie.

Gemäß den letzten verfügbaren Informationen sind an der Greiffenberger AG die Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, mit einem Anteil von 46,09 %, die Blue Cap AG, München, Deutschland, mit einem Anteil von 9,09 % und die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, Deutschland, mit einem Anteil von (nach eigenen Berechnungen auf Grundlage der letzten verfügbaren Informationen) 6,62 % jeweils direkt beteiligt. Die restlichen Aktien befinden sich nach Kenntnis der Gesellschaft im Streubesitz. Weitere Angaben zum Anteilsbesitz werden im Gliederungspunkt "Gezeichnetes Kapital" des Anhangs gemacht.

Die Greiffenberger AG hat ihren Satzungssitz in Augsburg, Deutschland (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 31776) und ihren Verwaltungssitz in Augsburg, Deutschland, wo alle unternehmerischen Funktionen der Gesellschaft angesiedelt sind.

Veräußerte Tochterunternehmen und Beteiligungen

Im Vorjahr sind die Gesellschaften des ehemaligen Teilkonzerns BKP aus der Greiffenberger-Gruppe ausgeschieden. Hierbei handelte es sich um die 75 %-Anteile der Greiffenberger AG an der BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG, Velten, Obergesellschaft des ehemaligen Unternehmensbereichs Kanalsanierungstechnologie (Teilkonzern BKP), und deren Komplementärin, der BKP Berolina Polyester Beteiligungs GmbH, Velten.

1.2 Ziele und Strategien

Die Greiffenberger AG treibt die strategische Entwicklung ihrer Konzernunternehmen mit dem Ziel der nachhaltigen Steigerung der Ertragskraft langfristig voran. Bei entsprechenden Opportunitäten nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Ergänzung des angestrebten organischen Wachstums durch Akquisitionen oder Kooperationen in den gegenwärtigen Tätigkeitsfeldern oder angrenzenden Industriebereichen.

1.3 Steuerungssystem

Die Greiffenberger AG steuert ihre Konzernunternehmen nach einem einheitlichen Kennzahlensystem über ein Beteiligungs-Controlling und Konzernrechnungswesen. Das Kennzahlen- und Steuerungsgrößensystem entspricht den Standards großer Investitionsgüterhersteller. Zentrale Steuerungsgrößen sind der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und das Investitionsvolumen sowie aus diesen Größen abgeleitete Verhältniszahlen wie die Umsatzentwicklung und die EBIT-Marge. Die zentralen Steuerungsgrößen erlauben in ihrer Zusammenschau auch eine Beurteilung des Kapitalbedarfs und der Rentabilität des eingesetzten Kapitals. Auf Ebene der Greiffenberger AG als Holdinggesellschaft erfolgt die Steuerung anhand der Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften sowie Erträge aus Beteiligungen. Im Geschäftsjahr 2018 kam es zu keinen wesentlichen Änderungen im Steuerungssystem.

Die Geschäftsführer der Konzernunternehmen tragen die volle operative Ergebnisverantwortung in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Unterstützung durch die Greiffenberger AG erfahren sie u.a. in den Bereichen Finanzen, Controlling, Rechnungswesen, Recht und Steuern. Die Unternehmensstrategie, die Finanz- und Investitionsplanung und sämtliche weiteren Entscheidungen von grundlegender Bedeutung werden gemeinsam von den Geschäftsführern der Konzernunternehmen und dem Vorstand der Greiffenberger AG entwickelt und umgesetzt. Der Aufsichtsrat und sein Vorsitzender arbeiten intensiv mit dem Vorstand zusammen, sodass die gesetzliche Vertretungsregelung gemäß § 78 Abs. 1 AktG Anwendung findet.

1.4 Vergütungsbericht

Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat im Berichtsjahr wird im Gliederungspunkt "Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats" des Anhangs näher erläutert und individualisiert ausgewiesen.

In Summe betrug die Vergütung der amtierenden Vorstände im Berichtsjahr 582 T€ (Vj. 509 T€), d ie Vergütung der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich in Summe auf 88 T€ (Vj. 76 T€).

Gemäß dem für die Vorstände im Berichtszeitraum anwendbare System der Vergütung der Vorstandsmitglieder erhalten diese neben festen Vergütungsbestandteilen, insbesondere einem fixen Bruttogehalt, eine erfolgsabhängige, variable Vergütung. Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung ist für einen Teil der Vorstandsmitglieder zum einen das jährliche EBITDA und zum anderen das durchschnittliche jährliche EBITDA dreier Geschäftsjahre, und zwar des betreffenden Geschäftsjahres sowie des vorausgegangenen und des nachfolgenden Geschäftsjahres. Maßgebend ist dabei das konsolidierte EBITDA der Gesellschaft und der Gesellschaften des Teilkonzerns Eberle einschließlich der J.N. Eberle & Cie. GmbH, welches anhand des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zu ermitteln ist. Die Auszahlung jenes Anteils der variablen Vergütung, der auf der mehrjährigen Bemessungsgrundlage beruht, erfolgt erst, nachdem die Konzernabschlüsse für sämtliche maßgeblichen Berechnungsjahre vorliegen. Für ein Vorstandsmitglied ist Bemessungsgrundlage eines Teils der variablen Vergütung die nachhaltige Steigerung des Aktienkurses der Greiffenberger AG. Für dieses Vorstandsmitglied ist neben der genannten variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 keine vom jährlichen Ergebnis abhängige variabel Vergütung vereinbart; und für die Folgejahre eine weitere variable Vergütung, die vom Erreichungsgrad eines jährlichen Ziel-EBITs abhängt. Maßgeblich ist hierfür das EBIT, welches anhand des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zu ermitteln ist. Für die variablen Vergütungen und somit für die Vergütung insgesamt sind betragsmäßige Höchstgrenzen vereinbart. Hinsichtlich der variablen Vergütung vereinbarte betragsmäßige Höchstgrenzen betreffen sowohl die sich aus dem Jahres-EBITDA bzw. dem Erreichungsgrad des Ziel-EBITs berechnende Vergütung als auch die sich aus dem durchschnittlichen Dreijahres-EBITDA bzw. der nachhaltigen Steigerung des Aktienkurses berechnende variable Vergütung ebenso wie die Summe der variablen Vergütungen insgesamt. Die variable Vergütung für die Vorstände beträgt im Geschäftsjahr 2018 in jedem Fall weniger als die Hälfte der jährlichen Bruttofestvergütung ohne Nebenleistungen. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die variable Vergütung nach seinem Ermessen zu begrenzen, wenn außerordentliche Entwicklungen zu einer nicht angemessenen variablen Vergütung führen würden. Andererseits ist der Aufsichtsrat berechtigt, nach seinem Ermessen eine Sondertantieme zu gewähren, wenn außerordentliche Leistungen oder Erfolge des Vorstands in der variablen Vergütung nicht ausreichend zum Ausdruck kommen. Im Rahmen der festen Vergütungsbestandteile gewährt die Gesellschaft den Vorständen Nebenleistungen in Form von den gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmer entsprechenden Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Gehaltsfortzahlung im Krankheits- und Versterbensfall, Unfallversicherung, Beiträgen zur Altersvorsorge und Dienstwagennutzung. Sofern der Vorstand für Tätigkeiten für verbundene Unternehmen der Gesellschaft Vergütungsleistungen, Aufwandsentschädigungen oder ähnliche Zahlungen erhält, sind diese auf die Vorstandsvergütung anzurechnen. Die Vorstände können zu den gleichen Bedingungen wie alle Mitarbeiter der Gesellschaft sowie der J.N. Eberle & Cie. GmbH die Möglichkeit einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung im Wege der Erteilung von Pensionszusagen gegen Gehaltsverzicht nutzen. Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit sind den Vorstandsmitgliedern nicht zugesagt. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ist ein Abfindungs-Cap vereinbart. Hiernach darf die Abfindung in keinem Fall - je nachdem, was geringer ist - den Wert von zwei Jahresbruttofestvergütungen oder der Vergütung, die bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende geschuldet wäre, übersteigen. Wird der Vertrag aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen für den Zeitraum ab dem Beendigungszeitpunkt keine Zahlungen an den Vorstand. Für Herrn Thorsten Braun, der am 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, war nach seinem Dienstvertrag infolge eines bis zum 30. Juni 2020 eintretenden Kontrollwechsels und einer sich anschließenden Beendigung der Vorstandstätigkeit eine Zahlung zugesagt. Die Zahlungszusage hätte sich auf höchstens eine Jahresbruttofestvergütung belaufen und hätte sich nach dem 31. Dezember 2018 reduziert. Gegenüber den über den 31. Dezember 2018 hinaus amtierenden Vorständen Andre Bertram und Martin Döring bestehen keine Zusagen zu Zahlungen im Falle eines eintretenden Kontrollwechsels.

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Gewährte Zuwendungen Thorsten Braun, Vorstand

(01.01.2017 bis 31.12.2017)

Vorstand

(01.03.2018 bis 31.12.2018)
Ist Theoretische Bandbreite
--- --- --- --- ---
2018

T€
2017

T€
2018 (Min)

T€
2018 (Max)

T€
--- --- --- --- ---
Festvergütung 167 129 167 167
Nebenleistungen 5 4 5 5
Summe (fix) 172 134 172 172
Einjährige variable Vergütung 20 18 0 20
Mehrjährige variable Vergütung 20 12 0 20
Summe variable Vergütungen 40 30 0 40
Sonstiges 0 0 0 0
Summe (fix, variabel, Sonstiges) 212 164 172 212
Versorgungsaufwand (IFRS) 0 0 0 0
Gesamtvergütung 212 164 172 212

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Gewährte Zuwendungen Martin Döring, Vorstand

(01.01.2017 bis 31.12.2017)

Alleinvorstand

(01.01.2018 bis 28.02.2018)

Vorstand

(seit 01.03.2018)
Ist Theoretische Bandbreite
--- --- --- --- ---
2018

T€
2017

T€
2018 (Min)

T€
2018 (Max)

T€
--- --- --- --- ---
Festvergütung 235 230 235 235
Nebenleistungen 13 13 13 13
Summe (fix) 248 243 248 248
Einjährige variable Vergütung 45 46 2 0 50
Mehrjährige variable Vergütung 45 34 0 75
Summe variable Vergütungen 90 80 0 110
Sonstiges 0 22 3 0 0
Summe (fix, variabel, Sonstiges) 338 345 248 358
Versorgungsaufwand (IFRS) 0 0 0 0
Gesamtvergütung 338 345 248 358

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Zufluss Thorsten Braun, Vorstand

(01.01.2017 bis 31.12.2017) /

Vorstand

(01.03.2018 bis 31.12.2018)
Martin Döring, Vorstand

(01.01.2017 bis 31.12.2017)

Alleinvorstand

(01.01.2018 bis 28.02.2018)

Vorstand

(seit 01.03.2018)
2018

T€
2017

T€
2018

T€
2017

T€
--- --- --- --- ---
Festvergütung 167 129 235 230
Nebenleistungen 5 4 13 13
Summe (fix) 172 134 248 243
Einjährige variable Vergütung 18 0 41 9 1
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Sonstiges 0 0 0 22 3
Summe (fix, variabel, Sonstiges) 190 134 289 274
Versorgungsaufwand (IFRS) 0 0 0 0
Gesamtvergütung 190 134 289 274

1 Diese Beträge betreffen die zeitanteilige Übernahme der bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH gebildeten Rückstellung bzw. der zur Auszahlung gekommenen Tantieme für das Geschäftsjahr 2016 aufgrund der mit diesem Tochterunternehmen bestehenden Tantiemeregelungen

2 Enthalten ist hierin mit einem Betrag in Höhe von 5 T€ der die im Geschäftsjahr 2016 gebildete Rückstellung übersteigende Teil des Auszahlungsbetrags der zeitanteilig übernommenen Tantieme für das Geschäftsjahr 2016 (vgl. 1)

3 Diese Beträge betreffen Abgeltungen von Urlaubsansprüchen

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Gewährte Zuwendungen André Bertram, Vorstand (seit 01.11.2018) André Bertram, Vorstand (seit 01.11.2018) Zufluss
Ist Theoretische Bandbreite Ist
--- --- --- --- --- --- ---
2018

T€
2017

T€
2018 (Min)

T€
2018 (Max)

T€
2018

T€
2017

T€
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 30 30 30 30
Nebenleistungen 3 3 3 3
Summe (fix) 33 33 33 33
Einjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Summe variable Vergütungen 0 0 0 0
Sonstiges 0 0 0 0
Summe (fix, variabel, Sonstiges) 33 33 33 33
Versorgungsaufwand (IFRS) 0 0 0 0
Gesamtvergütung 33 33 33 33

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wurde zuletzt mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2017 neu gefasst. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für jedes volle Geschäftsjahr seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 12.000 € sowie für jede persönliche Anwesenheit bei Präsenzsitzungen ein Sitzungsentgelt in Höhe von 1.500 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der sich für ein Aufsichtsratsmitglied jeweils ergebenden Vergütungen bzw. Entgelte, wobei Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat während eines Geschäftsjahres nicht durchgängig angehört haben, die Vergütung jeweils zeitanteilig erhalten.

Die Greiffenberger AG hat für sich und ihre in- und ausländischen Konzernunternehmen eine D&O-Gruppenversicherung abgeschlossen. Über diese sind u.a. die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat versichert.

2. WIRTSCHAFTSBERICHT UND GESCHÄFTSVERLAUF

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der hohe Internationalisierungsgrad der Geschäftsbeziehungen des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl bedingt eine entsprechende Abhängigkeit von den weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den damit verbundenen länder- und branchenspezifischen Entwicklungen. Die stahl- und metallverarbeitende Industrie hat dabei einen ebenso bedeutenden Einfluss wie der Sektor der Automobilindustrie und ihrer Zulieferbetriebe. Insbesondere letzterer ist ein wichtiger Zielmarkt im Produktbereich Präzisionsbandstahl.

Das Jahr 2018 verlief konjunkturell nicht so wie zum Jahresanfang erwartet. So wird die Weltwirtschaft wohl nur mit 3,7 statt mit 4 % real gewachsen sein. Damit fiele die weltwirtschaftliche Expansion wieder hinter den langjährigen Vorkrisenschnitt von 4 % zurück. Für Deutschland erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) ein Wachstum von 1,5 % gegenüber 2,2 % ein Jahr zuvor. Schwelende internationale Handels- und Sicherheitskonflikte, ein nachgelassener Welthandel, steigende Leitzinsen, das Brexit-Risiko, Unsicherheiten auf den Staatsanleihemärkten in Italien, Schwellenländerkrisen und Chinas Abkühlung haben im Jahresverlauf 2018 zu einer deutlichen Belastung der Weltkonjunktur geführt. Die weltweite Industrieproduktion hat im Jahresverlauf 2018 deutlich an Schwung verloren. Nach Daten des Netherlands Bureau for Economic Policy Analysis (CPB) verminderte sich das Produktionswachstum im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 3,9 % im ersten Quartal auf 2,8 % im dritten Quartal 2018. Zum Jahresende dürfte die Quartalswachstumsrate weiter auf knapp 2 % nachgegeben haben, so dass im Gesamtjahr nur noch ein Produktionsplus von 3 % erzielt werden dürfte. Während in den Schwellenländern die Produktion im ersten Quartal 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit plus 4,4 % so stark expandierte wie zuletzt im Jahr 2012, schwächte sich das Produktionswachstum in den entwickelten Volkswirtschaften bereits zu Jahresbeginn 2018 ab. Im weiteren Jahresverlauf ging das Expansionstempo dann in beiden Ländergruppen kontinuierlich zurück. Dank des kräftigen Wachstums in der ersten Jahreshälfte dürfte die Industrieproduktion in den entwickelten Volkswirtschaften noch immer deutlich stärker expandieren als im langjährigen Durchschnitt. In den Schwellenländern ist mit einem Produktionsplus von 3,5 % zu rechnen, was der durchschnittlichen Wachstumsrate der letzten drei Jahre entspricht. Der Verlauf des weltweiten Produktions-Einkaufsmanagerindex (PMI) für die Industrie deutet bislang keine Trendwende an. Im Februar 2019 sank der PMI erneut und erreichte mit 50,6 den niedrigsten Wert seit Juni 2016.

Der Wirtschaftsaufschwung in Deutschland geht nach Ansicht des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) nach mehr als fünf Jahren zu Ende. Die Forscher sehen die Spätphase des Aufschwungs gekommen und senkten im Dezember 2018 ihre Wachstumsprognosen für das laufende und die beiden kommenden Jahre. In diesem Jahr erwartet das Institut nun 1,5 % Wachstum statt wie bisher 1,9 %. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften verringerte sich das Expansionstempo nach der Jahresmitte 2018 wieder. Die Unterschiede in der konjunkturellen Dynamik zwischen den Ländern sind größer geworden. War das Jahr 2017 durch einen ausgeprägten konjunkturellen Gleichlauf geprägt gewesen so differenzierte sich das Konjunkturbild zusehends. Während sich das Expansionstempo in den Vereinigten Staaten, angestoßen von kräftigen fiskalischen Impulsen, nochmals erhöhte, verlor die Konjunktur im Euroraum und in Japan merklich an Schwung. In den Schwellenländern verlangsamte sich der Produktionsanstieg unter dem Eindruck verschlechterter finanzieller Rahmenbedingungen zwar verbreitet, das Ausmaß der konjunkturellen Abschwächung war aber sehr unterschiedlich. Während das Tempo der Produktionsausweitung in vielen Ländern Asiens sowie in Russland, aber auch in Teilen Lateinamerikas nur wenig nachließ, gerieten Argentinien und die Türkei in schwere Turbulenzen und rutschten in eine Rezession. Vergleichsweise robust zeigte sich die Wirtschaft in den Vereinigten Staaten. Hier nahm das Bruttoinlandsprodukt im dritten Quartal mit einer Rate von 0,9 % nur wenig langsamer zu als im Vorquartal.

Weltweit haben sich die Automobilmärkte im Jahr 2018 unterschiedlich entwickelt. Der europäische Pkw-Markt (EU28+EFTA) konnte sein hohes Vorjahresniveau halten, die USA verzeichneten sogar ein leichtes Plus. Die Märkte in Brasilien und Russland überzeugten mit kräftigen Wachstumsraten. Indien legte ebenfalls zu. In China gab es erstmals einen Rückgang um 4 % gegenüber dem Vorjahr, trotzdem ist das Land wieder einmal größter Automarkt der Welt mit 23,3 Millionen verkauften PKW. In Europa wurden im Jahr 2018 insgesamt 15,6 Mio. Pkw neu zugelassen, so viele wie im Vorjahr. In den USA schloss der Markt für Light Vehicles das Jahr 2018 mit 17,2 Mio. verkauften Fahrzeugen ab, 78.800 Einheiten mehr als im Vorjahr (±0 %). Dabei ging der Absatz von Pkw um 13 % zurück, im Light-Truck-Segment hingegen stiegen die Verkäufe um 8 %. Im Dezember wurden 1,6 Mio. Light Vehicles verkauft (+1 %). Der Markt in Russland hat sich 2018 weiter erholt und lag mit 1,8 Mio. verkauften Neufahrzeugen 13 % über dem Volumen des Vorjahres. Mit 175.200 Light Vehicles stieg der Absatz im Dezember um 6 %. Die Europäische Stahlvereinigung (EUROFER) geht für das das letzte Quartal des Jahres 2018 von einem schwächeren Stahlverbrauch aus auf Basis eines saisonalen Bestandsabbaus.

Wettbewerbsumfeld

Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG konzentrieren sich abseits der angebotenen Volumenprodukte mit Produkten für anspruchsvolle Anwendungen und mit kundenspezifischen Lösungen auf margenattraktive Nischen in ihren jeweiligen Märkten. Die Wettbewerbsintensität liegt hier in der Regel unterhalb jener in vergleichbaren Marktsegmenten, in denen Massenanbieter das Wettbewerbsumfeld prägen. Zentrales Differenzierungsmerkmal im internationalen Wettbewerb ist die Fähigkeit, über die Kombination von Produkten, die gemessen vor allem an Qualität, Kundennutzen und Gesamtkosten positive Standards setzen, und diese ergänzenden Leistungen einen Mehrwert für den Kunden zu generieren.

Dem Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl gelingt es insbesondere bei Metallbandsägeblättern, sich durch überdurchschnittliche Qualität und Innovationen von den Mitbewerbern abzugrenzen. Dieser Markt ist international durch eine mittlere bis hohe Wettbewerbsintensität geprägt. Im Produktbereich Präzisionsbandstahl herrscht international eine deutlich höhere Wettbewerbsintensität, insbesondere in Segmenten, die durch Massenanbieter geprägt sind. In den für den Teilkonzern Eberle besonders relevanten Industriebereichen ist weiter von einer starken Nachfrage auszugehen, wobei ein insgesamt zunehmender internationaler Wettbewerb den Druck auf Innovationen und Kostenreduzierung hochhält. Der Teilkonzern Eberle fokussiert sich deshalb auf klar abgegrenzte Nischen, differenziert sich über Service und Kundennähe und hat sich auf diesem Weg eine stabile Marktposition aufgebaut. Im Berichtsjahr traten keine wesentlichen Veränderungen im Wettbewerbsumfeld ein. Allerdings könnten die Reaktionen einzelner Marktteilnehmer auf die sich weiter fortsetzenden unerwartet deutlichen Verteuerungen im Bereich der Stahlpreise und Legierungszuschläge dessen Dynamik weiter erhöhen, ebenso mögliche Änderungen zentraler handelspolitischer Rahmenbedingungen, wie sie insbesondere im Zusammenhang mit den Entwicklungen in der US-Handelspolitik möglich scheinen.

Beschaffung

Die Preise auf den für den Greiffenberger-Konzern wichtigsten Rohstoffmärkten zeigten im Verlauf des Berichtsjahres teils deutliche Anstiege, die wesentlichen Beschaffungsmärkte waren im Jahresverlauf von einer insgesamt spürbar zunehmenden Preisentwicklung gekennzeichnet. Während sich die Strom- und Energiekosten gegenüber dem Vorjahr im Einkauf nur moderat verteuerten, setzten sich insbesondere die bereits seit 2016 eingetretenen deutlichen Verteuerungen im Bereich der für den Vormaterialbezug des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl relevanten Stahlpreise und Legierungszuschläge im Berichtsjahr unvermindert fort. Die erheblichen Auswirkungen dieser Preissteigerungen im Vormaterialbezug konnten durch gezielte Preiserhöhungen gegenüber den Kunden des Greiffenberger-Konzerns abgemildert, aber nicht vollständig kompensiert werden.

Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG suchen etwaige Preissteigerungseffekte grundsätzlich dadurch abzumildern, dass Rahmenkontrakte, Verträge und ihre Konditionen, so z.B. hinsichtlich der Berücksichtigung von Teuerungszuschlägen, beschaffungs- wie auch vertriebsseitig im in den jeweiligen Märkten jeweils durchsetzbaren Umfang bei entsprechenden Opportunitäten neu gestaltet werden.

2.2 Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf des Greiffenberger-Konzerns im Berichtsjahr war insgesamt noch zufriedenstellend. Hinsichtlich der Zielerreichung in Bezug auf die durchaus anspruchsvollen Annahmen des im September 2016 fertiggestellten Restrukturierungskonzepts, die Grundlage der Erwartungen für die zurückliegenden Geschäftsjahre 2017 und 2018 waren, ergibt sich bei Umsatz und Ergebnis ein heterogenes Bild. So wurden beim Umsatz die Vorgaben des Restrukturierungskonzepts erreicht, während die unvermindert deutlichen - und so 2016 nicht absehbaren -Preissteigerungen der Stahlpreise und Legierungszuschläge eine Zielerreichung auf der Ergebnisseite unmöglich machten.

Aufgrund der Preissteigerungen für Vormaterial und der fortbestehenden Unsicherheiten im Hinblick auf die Nachfragesituation hatte der Vorstand im Oktober 2018 entschieden, die Produktionsleistung des Konzerns zu reduzieren und damit eine Bestandsoptimierung zu erreichen. Im Zuge dessen waren Verhandlungen mit den Fremdfinanzierungspartnern des Greiffenberger-Konzerns über Anpassungen verschiedener Finanzierungsvereinbarungen erforderlich geworden.

Die operative Entwicklung und Lage des Greiffenberger-Konzerns haben sich im Verlauf des Berichtsjahres insbesondere im Vergleich zu seiner bis weit in das Jahr 2016 hinein zeitweise sehr schwierigen Situation insgesamt zweifelsohne weiter verbessert. In der Realisierung der positiven Effekte, die aus der Umsetzung des verfolgten Restrukturierungskonzepts sowie aus weiteren, diese ergänzenden bzw. Abweichungen von diesen weitestmöglich kompensierenden Maßnahmen erwartet werden, wurden trotz des schwierigen Beschaffungsmarktumfeldes gute Fortschritte erzielt. Wesentliche Beiträge zur Umsatzentwicklung im Jahresverlauf 2018 ergaben sich u.a. aus einer verstärkten Nachfrage in regionalen Märkten mit zuletzt rückläufiger Entwicklung sowie aus Umsatzimpulsen aus dem Neukunden- sowie Neuproduktgeschäft. Neben einem unterstützenden Einfluss der insgesamt positiven Entwicklung der Weltkonjunktur auf den Geschäftsgang des Unternehmensbereichs Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl spiegeln sich hierin vor allem Erfolge der intensivierten Vertriebsaktivitäten wie auch der grundsätzlichen Ausrichtung von Produktentwicklung, Marktbearbeitung und Vertriebsarbeit wider. Dank des positiven Konzernergebnisses konnte eine weitere Stärkung der Eigenkapitalbasis erreicht werden. Nicht zuletzt aufgrund des Verfehlens der ursprünglichen Ertragsziele gilt es weiterhin in besonderem Maße, die Verschuldung des Greiffenberger-Konzerns nachhaltig weiter zu reduzieren und die Verbesserung seiner Eigenkapitalbasis fortzuführen, um so auch dessen Flexibilität und Widerstandsfähigkeit auf das insbesondere für den Fall wesentlicher Schwankungen im Geschäftsgang erforderliche Niveau zu erhöhen.

3. LAGE DER GREIFFENBERGER AG

3.1Vermögenslage

Im Geschäftsjahr 2018 hat die Greiffenberger AG nicht in neue Beteiligungen investiert. Im Zuge einer Ausschüttung in Höhe von 5,0 Mio. EUR aus der Kapitalrücklage der J.N. Eberle & Cie. GmbH an die Greiffenberger AG wurde der Beteiligungsansatz dieses Tochterunternehmens um 5,0 Mio. EUR auf 14,9 Mio. EUR reduziert. Im Abschnitt Finanzlage erfolgt dazu eine weitere Erläuterung.

Die zum 31. Dezember 2018 unter den Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 1.476 T€ (31. Dezember 2017: 1.476 T€) bestehen aus dem der BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG, Velten, im Veräußerungsjahr 2017 gewährten langfristigen Darlehen, mit welchem diesem ehemaligen Tochterunternehmen bis dahin bestehende Gesellschafterforderungen der Greiffenberger AG weiter zur Verfügung gestellt bleiben.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände reduzierten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von 1.687 T€ auf 600 T€ zum 31. Dezember 2018. Ursächlich hierfür ist vor allem der im Berichtsjahr vereinbarungsgemäß erfolgte Eingang der zweiten und letzten Kaufpreisrate aus der Veräußerung der Anteile der Greiffenberger AG an der ABM Greiffenberger Antriebstechnik GmbH.

3.2 Finanzlage

Den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bildet das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehende Konsortialdarlehen mit Laufzeitende im September 2019, für das die Greiffenberger AG als Bürge haftet. Die Greiffenberger AG hat in diesem Zusammenhang ihre Geschäftsanteile an der J.N. Eberle & Cie. GmbH zur Sicherung der Ansprüche der Konsortialdarlehensgeber verpfändet. Die Fremdkapitalfinanzierung der Greiffenberger AG erfolgt, den Verhältnissen zum Ende des Vorjahres gegenüber unverändert, neben dem Genussrechtskapital ausschließlich über Darlehensgewährungen durch die J.N. Eberle & Cie. GmbH. Zum 31. Dezember 2018 bestanden für die J.N. Eberle & Cie. GmbH unter dem Konsortialdarlehen 2.250 T€ freie Kreditlinien, die freien Mittel (liquide Mittel und freie Kreditlinien) dieses Tochterunternehmens betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 2018 insgesamt 928 T€. Die Möglichkeiten der J.N. Eberle & Cie. GmbH, der Greiffenberger AG verfügbare freie Mittel als Darlehen zur Verfügung zu stellen, werden auch von ihrem eigenen Kapitalbedarf determiniert.

Die Nettofinanzverschuldung der Greiffenberger AG (Genussrecht abzüglich liquider Mittel) blieb mit 1.404 T€ zum 31. Dezember 2018 gegenüber dem Vorjahresstichtag (1.394 T€) nahezu unverändert. Die liquiden Mittel betrugen zum 31. Dezember 2018 46 T€ (Vj. 56 T€). Die Verbindlichkeiten der Greiffenberger AG gegenüber verbundenen Unternehmen, die ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der J.N. Eberle & Cie. GmbH betreffen, reduzierten sich von 9.092 T€ zum Ende des Vorjahres auf 3.120 T€ zum 31. Dezember 2018. Neben der Berücksichtigung des von der J.N. Eberle & Cie. GmbH dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag entsprechend an die Greiffenberger AG abzuführenden Jahresüberschusses des Berichtsjahres ist hierfür insbesondere die Ausschüttung eines Teils der Kapitalrücklage der J.N. Eberle & Cie. GmbH an die Greiffenberger AG verantwortlich. Dazu wurde die im Jahresabschluss der J.N. Eberle & Cie. GmbH zum 31. Dezember 2017 ausgewiesene Kapitalrücklage in Höhe von 12,8 Mio. EUR mit Beschluss vom 14. Dezember 2018 um einen Teilbetrag in Höhe von 5,0 Mio. EUR aufgelöst und mit Wirkung zum 21. Dezember 2018 an die Greiffenberger AG ausgeschüttet. Die Ausschüttung wurde dabei durch Verrechnung mit bestehenden Forderungen der J.N. Eberle & Cie. GmbH an die Greiffenberger AG vorgenommen. Im Zuge dieses Vorganges wurde der Beteiligungsansatz der J.N. Eberle & Cie. GmbH um 5,0 Mio. EUR auf 14,9 Mio. EUR reduziert.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich zum 31. Dezember 2018 gegenüber dem Vorjahresstichtag (184 T€) auf 435 T€. Wesentlicher Grund für die Erhöhung ist die fortlaufende Stundung der Pensionsansprüche des ehemaligen Alleinvorstands Heinz Greiffenberger.

Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von 3.571 T€ auf 3.686 T€ zum Berichtsjahresende, was im Wesentlichen auf den bei ihrer Bewertung zum 31. Dezember 2018 aufgrund der gesetzlichen Vorgaben anzuwendenden Durchschnittszinssatz zurückzuführen ist.

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Greiffenberger AG beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 7.010.023,80 € (31. Dezember 2017: 7.010.023,80 €). Es setzt sich zum Stichtag zusammen aus 5.855.629 (Vj. 5.855.629) auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von rund 1,20 € (Vj. 1,20 €) je Aktie.

Die im Vorjahr von der ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2017 unter Beibehaltung der seinerzeitigen Anzahl von 5.323.300 Stückaktien zum Zwecke des Ausgleichs des Bilanzverlusts des Jahres 2016 beschlossene vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals von 13.627.648,00 € um 7.254.898,00 € auf 6.372.750,00 € wurde mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 19. Juli 2017 wirksam. Der Herabsetzungsbetrag wurde vollständig mit dem zum Zeitpunkt der Kapitalherabsetzung bestehenden Bilanzverlust verrechnet.

Die durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 28. September 2017 beschlossene Barkapitalerhöhung unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals 2014/I war mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 6. Oktober 2017 durchgeführt worden, sodass sich das Grundkapital der Gesellschaft von 6.372.750,00 € um 637.273,80 € (knapp 10 %) auf 7.010.023,80 € erhöhte. Der Platzierungspreis für die unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre ausgegebenen und vollständig durch die Blue Cap AG, München, gezeichneten 532.329 neuen auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 1. Januar 2017 betrug 2,33 € je Aktie. Der den rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von rund 1,20 € je Aktie übersteigende Betrag in Höhe von insgesamt 603.052,77 € wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Das Eigenkapital verminderte sich durch das negative Jahresergebnis des Geschäftsjahres von 8.625 T€ zum Ende des Vorjahres um 570 T€ auf 8.055 T€ zum Ende des Berichtsjahres. Die Bilanzsumme reduzierte sich insbesondere durch die parallele Verminderung des Beteiligungsansatzes der J.N. Eberle & Cie. GmbH und der Verbindlichkeiten gegenüber dieser Tochtergesellschaft von 23.158 T€ zum Vorjahresstichtag auf 17.059 T€ zum 31. Dezember 2018. Die Eigenkapitalquote errechnet sich auf Grundlage dieser reduzierten Bilanzsumme zum Ende des Geschäftsjahres 2018 mit 47,2 % (Vj. 37,2 %).

3.3 Ertragslage

Regelmäßig wird das Ergebnis nach Steuern der Greiffenberger AG als Holdinggesellschaft maßgeblich durch Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften sowie Erträge aus Beteiligungen bestimmt. Hieraus resultierte im Geschäftsjahr 2018 ein Ertrag in Höhe von 1.254 T€ (Vj. 2.438 T€).

Die deutliche Verschlechterung der Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften resultierte aus einem deutlich gesunkenen Jahresüberschuss vor Gewinnabführung der J.N. Eberle & Cie. GmbH. Die Geschäftsentwicklung dieser verbliebenen Organgesellschaft ist im Geschäftsjahr 2018 insgesamt noch zufriedenstellend verlaufen. Die sich bereits im Jahr 2016 beginnenden und im Jahr 2017 deutlich erhöhenden Preissteigerungen der Stahlpreise und Legierungszuschläge wirkten sich über das gesamte Jahr 2018 erheblich negativ aus. Die positive Entwicklung der Weltkonjunktur im Berichtsjahr hatte einen unterstützenden Einfluss auf den Geschäftsgang der Gesellschaft, konnte aber in Summe die Mehrbelastungen aus den deutlich erhöhten Vormaterialpreisen nicht kompensieren. So wurden beim Umsatz die Annahmen des Restrukturierungskonzepts aus dem Jahr 2016 erreicht, während das um konzerninterne Leistungsbeziehungen bereinigte EBIT und das Ergebnis vor Steuern (EBT) aufgrund der nicht möglichen vollständigen Weitergabe der gestiegenen Vormaterialpreise an die Kunden verfehlt wurde.

Rechnerisch reduzierte sich das Ergebnis nach Steuern der Greiffenberger AG im Geschäftsjahr 2018 um 1.145 TEUR auf -570 T€ (Vj. 575 T€).

Die saldierten Ergebnisse aus Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften und sonstigen betrieblichen Erträgen zusammen reduzierten sich im Geschäftsjahr 2018 auf 1.484 T€ (Vj. 2.688 T€).

Die Summe aus planmäßigen Abschreibungen und sonstigem betrieblichem Aufwand reduzierte sich im Berichtsjahr gegenüber dem Niveau des Vorjahres (706 T€) auf 604 T€, wobei hierin im Vorjahr die Kosten der im Oktober 2017 durchgeführten Barkapitalerhöhung in Höhe von 50 T€ enthalten sind. Daneben lagen im Berichtsjahr die Rechts- und Beratungsaufwendungen mit 293 TEUR nochmals deutlich niedriger als im Vorjahr (381 TEUR).

Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr 855 T€ (Vj. 720 T€) und enthält in Höhe von insgesamt 130 T€ (Vj. 105 T€) die für das Geschäftsjahr 2018 abgegrenzten Ansprüche der Vorstände aus variablen Vergütungsbestandteilen. Die weitere Reduzierung des Durchschnittszinssatzes für die Berechnung der Pensionsrückstellungen führt bei der Altersversorgung im Vergleich zum Vorjahr zu einem Aufwand von 58 TEUR. Im Geschäftsjahr 2018 wurden Ansprüche von 43 Pensionären auf Pensionszahlungen in Höhe von insgesamt 181 T€ ergebniswirksam berücksichtigt, insgesamt bestehen zum 31. Dezember 2018 zurückgestellte Anwartschaften für 58 Personen.

Das Zinsergebnis belief sich im Berichtsjahr auf -594 T€ (Vj. -703 T€). Wesentlicher Bestandteil des Zinsaufwands im Berichtsjahr sind Zinsen an verbundene Unternehmen (458 T€, Vj. 514 T€), die aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft gegenüber der J.N. Eberle & Cie. GmbH resultieren.

Die Greiffenberger AG schließt das Geschäftsjahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 570 T€ (Vj. Jahresüberschuss in Höhe von 575 T€) ab.

4. NACHTRAGSBERICHT

Im Februar 2019 wurde mit der BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG eine Vereinbarung zur vorzeitigen Ablösung eines Darlehens getroffen. Dieses Darlehen wurde von der Greiffenberger AG der damaligen Tochtergesellschaft gewährt. Die vorzeitige Rückzahlung erfolgte mit einem marktüblichen Abschlag. Weitere Ereignisse, die für den Greiffenberger-Konzern von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind und zu einer veränderten Beurteilung der Lage führen könnten, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

5. PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

5.1 Prognosebericht

Wirtschaftliches Umfeld und erwartete Branchensituation und -entwicklung

Die Weltwirtschaft ist laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) aufgrund von Zollkonflikten und schwächelnden Wachstumsraten in einer Reihe von Ländern weiter unter Druck. Das globale Bruttoinlandsprodukt werde in diesem Jahr nur noch um 3,5 % und 2020 um 3,6 % zulegen, prognostiziert die Organisation. Im Oktober hatten die IWF-Experten noch für beide Jahre 3,7 % vorhergesagt.

Das Institut für Weltwirtschaft (ifw) schätzt in ihren "Kieler Konjunkturberichten Winter 2018", dass die Weltproduktion in 2019 langsamer zunimmt. Der Anstieg der Weltproduktion wird gegenüber 2018 um 3,4% zulegen, im vorangegangenen Jahr lag die Zunahme nach Einschätzung des Instituts bei 3,7 %. Bei einer solchen Expansionsrate kann nach Ansicht des ifw nicht von einer ausgeprägten Konjunkturschwäche gesprochen werden, da sich, verglichen mit den 2000er Jahren, die Wachstumsrate des globalen Produktionspotenzials zwar spürbar verringert (IWF 2015) hat. Allerdings wird die Kapazitätsauslastung in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften kaum noch zunehmen, und in vielen Schwellenländern wird die Produktion angesichts häufig ungünstiger wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen und eines schwierigen finanziellen Umfeldes nur in moderatem Tempo expandieren. In den fortgeschrittenen Volkswirtschaften lässt der Produktionsanstieg allmählich nach. Vor dem Hintergrund einer langsamen Straffung der expansiven Geldpolitik, nachlassender Anregungen vonseiten der Finanzpolitik und einer nur mäßig steigenden Nachfrage in den Entwicklungs- und Schwellenländern wird erwartet, dass der Produktionsanstieg in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften in den kommenden beiden Jahren an Fahrt verliert. Nach einem Zuwachs von 2,4 % in 2018 rechnet das ifw für 2019 mit einem Anstieg der Produktion in der Ländergruppe insgesamt um 2,1 %.

Die konjunkturelle Dynamik in den Vereinigten Staaten hat im Berichtsjahr vermutlich ihren Höhepunkt überschritten, so das ifw. Die US-Wirtschaft befindet sich in einem Aufschwung, der mittlerweile knapp zehn Jahre andauert. Mit einem Zuwachs von 2,9 % dürfte die gesamtwirtschaftliche Produktion in 2018 recht kräftig zugelegt haben. Eine beständige Zunahme der Beschäftigung und steigende Einkommen stützen den privaten Verbrauch im Prognosezeitraum; auch die rege Investitionstätigkeit der Unternehmen dauert angesichts steuerlicher Anreize und gut ausgelasteter Kapazitäten zunächst an. Da die Geldpolitik im weiteren Verlauf jedoch weniger expansiv wirkt und von der Finanzpolitik keine zusätzlichen Impulse mehr ausgehen, verringert sich die Expansionsdynamik in den kommenden zwei Jahren allmählich, so das ifw.

Die Konjunktur im Euroraum dürfte an Fahrt verlieren aufgrund einer sich abschwächenden Industriekonjunktur und damit zusammenhängend einer schwächeren Investitions- und Ausfuhrdynamik. Die chinesische Wirtschaft wird in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich mit abnehmenden, aber immer noch kräftigen Raten expandieren. Dabei steht einer expansiv ausgerichteten Fiskalpolitik die sehr hohe Verschuldung des Unternehmenssektors gegenüber. Die bereits eingeführten Handelsbeschränkungen werden für sich genommen die Weltwirtschaft wohl nur wenig dämpfen, da ihr Umfang sich bislang in Grenzen hält. Allerdings dürfte die Unsicherheit über die Einführung weiterer Zölle die weltwirtschaftliche Aktivität belasten. Zudem wird die Konjunktur im Vereinigten Königreich weiterhin durch die Ungewissheit über die Ausstiegmodalitäten aus der EU belastet. Das ifw erwartet, dass die Wirtschaftsleistung im Euroraum in den kommenden beiden Jahren mit 1,7 % bzw. 1,5 % etwas langsamer zunimmt als im Jahr 2018 (1,9 %) und der Produktionsanstieg im Prognosezeitraum nicht mehr wesentlich über der Wachstumsrate des Produktionspotenzials liegt.

Der Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW) sieht in seiner Pressemeldung vom 18. Februar 2019 für seine Branche zwar eine schwächere Inlandsnachfrage. Die Auslandsbestellungen hingegen sollen 2019 ihr Niveau halten. Klarer Wachstumstreiber bleibt Amerika. Die US-Nachfrage lief nach einer VDW-eigenen Umfrage über die ersten drei Quartale 2018 bereits zweistellig nach oben, animiert durch Ausgabenprogramme, Steuersenkungen und verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten in den USA. Auch Kanada und Mexiko lagen im Plus. Für das laufende Jahr ist ein weiterer US-getriebener Zuwachs um 4 % avisiert. Asien bleibt nach Ansicht des VDW ebenfalls positiv. Die Bestellungen aus China, Südkorea und Taiwan waren zwar rückläufig. Deutlich positiv zeigen sich jedoch Japan und die Asean-Region. Europa hingegen dreht 2019 nach kraftvoller Nachfrageausweitung über die vergangenen drei Jahre in der Erwartung des VDW nunmehr mit 2 % leicht ins Minus. Bis 2018 hatten sich insbesondere die Euro-Länder noch als äußerst stabil mit 9 % Plus erwiesen. Zudem verlagern sich die Antriebskräfte von Süd- nach Osteuropa, wo die Automobilindustrie wieder stärker investiert. Das fördert auch das Projektgeschäft.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) erwartet für 2019 ein leichtes Plus auf 85,9 Millionen Neuwagen (+1 %) weltweit. Für 2019 erwartet der VDA, dass Europa sein Absatzniveau halten wird (15,8 Mio.). Der US-Markt bleibt auch 2019 auf hohem Niveau (17,2 Millionen Light Vehicles). In China bleibt 2019 der Markt volatil, es wird jedoch von einem leichten Wachstum auf 24,4 Mio. Einheiten ausgegangen (+2 %).

Die Europäische Stahlvereinigung (EUROFER) geht von einem moderat positiv bleibenden EU-Stahlmarkt aus. Es wird jedoch erwartet, dass sich das Wachstum des Stahlverbrauchs im Jahr 2019 auf nur noch 0,5% verlangsamen wird, gefolgt von 1,2% im Jahr 2020.

Die vorgenannten Erwartungen betreffen auch die für die Greiffenberger-Gruppe besonders relevanten Industriebereiche Allgemeiner Maschinenbau, Verarbeitendes Gewerbe, Werkzeuge und Automobilbaugruppen Antriebe und Fahrwerk. Daher ist in diesen Bereichen im Geschäftsjahr 2019 durchaus von einer insgesamt positiven Entwicklung auszugehen. Je nach Zeitpunkt der Lösung der vielfach bestehenden Unsicherheiten im globalen Welthandel kann es zu zusätzlichen Impulsen kommen. Der intensive internationale Wettbewerb, insbesondere aus China und anderen Schwellenländern, hält den Druck auf Innovationen und Kostenreduzierung hierbei unverändert hoch.

Erwartete Entwicklung des Greiffenberger-Konzerns

Für den Greiffenberger-Konzern wird für das Geschäftsjahr 2019 ein mit 2018 vergleichbares Umsatz- und ein Ergebnisniveau aus dem operativen Geschäft erwartet. Der unterjährige Umsatzverlauf und damit einhergehend die Entwicklung wesentlicher Ergebnisbestandteile sollen im Geschäftsjahr 2019 grundsätzlich einer ähnlichen Saisonalität wie im Berichtsjahr unterliegen, d.h. das erste Halbjahr soll im Vergleich zur zweiten Jahreshälfte 2019 umsatz- wie ergebnisseitig deutlich stärker ausfallen. Der zu berichtende Umsatz inklusive der Effekte aus IFRS 15 unterliegt möglicherweise größeren Schwankungen, da hier die Veränderungen des Warenbestands in bestimmten Konsignationslägern berücksichtigt werden müssen. Die obigen Aussagen gehen dabei von gleichbleibenden Beständen in den durch IFRS 15 tangierten Konsignationslägern aus.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) soll im Geschäftsjahr 2019 insgesamt auf vergleichbarem Niveau des Berichtsjahres liegen. Vorrangiger Fokus für das Geschäftsjahr wird sein, die in den vergangenen Jahren stark angestiegenen Vormaterialpreise, die zu einer überplanmäßigen Steigerung der Materialaufwandsquote geführt hatten, in größerem Umfang als bisher auf die Kunden umzulegen. Eine weitere Voraussetzung für die Umsetzung der Planungen für das Geschäftsjahr 2019 ist die weiterhin erfolgreiche Realisierung der positiven Effekte, die aus der Umsetzung des Restrukturierungskonzepts sowie aus weiteren, diese ergänzenden bzw. Abweichungen von diesen weitestmöglich kompensierenden Maßnahmen erwartet werden. Von ähnlicher Bedeutung ist schließlich auch das Ausbleiben relevanter Verschlechterungen der gesamtwirtschaftlichen und geopolitischen Rahmenbedingungen gegenüber den zum Ende des Berichtsjahres vorherrschenden Verhältnissen. Das zu berichtende Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) inklusive der Effekte aus IFRS 15 wird entsprechend den Ausführungen zum Umsatz ebenso durch die Veränderungen des Warenbestands in bestimmten Konsignationslägern beeinflusst. Die obigen Aussagen zum EBIT gehen dabei von gleichbleibenden Beständen in den durch IFRS 15 tangierten Konsignationslägern aus.

Die Greiffenberger AG erwartet unter diesen Voraussetzungen für das Geschäftsjahr 2019 eine gegenüber dem Vorjahr deutliche Erhöhung der Ergebnisübernahme aus ihrer verbliebenen Organgesellschaft. Der auf Ebene der Greiffenberger AG vor Berücksichtigung der Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften sowie Erträge aus Beteiligungen und Finanzierungskosten gewöhnlich per Saldo entstehende Aufwand soll im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Berichtsjahr weiter reduziert werden. Neben der anteiligen Umlage der Vorstandsgehälter an diese Organgesellschaft, mit denen auch die Tätigkeit der beiden Vorstände der Gesellschaft als Geschäftsführer der J.N. Eberle & Cie. GmbH abgegolten ist, soll hierzu auch die weitestmögliche Reduzierung des Aufwands, der im Zusammenhang mit den Aufgaben und Funktionen der Greiffenberger AG als börsennotierte Industrieholding und Obergesellschaft des Greiffenberger-Konzerns anfällt, beitragen.

Die Greiffenberger AG wird die nachhaltige Entwicklung ihrer Konzernunternehmen weiterhin strategisch gestalten und unternehmerisch eng begleiten. Diese sind in ihren jeweiligen Märkten grundsätzlich gut positioniert. Insbesondere über die Merkmale der angebotenen Produkte und diese ergänzenden Leistungen sowie die beständige Verbesserung des Produkt- und Leistungsportfolios sollen die positive Abgrenzung vom Wettbewerb und die eigene Marktposition weiter gefestigt werden. Kundenbasis und Marktdurchdringung sollen sowohl in den bereits bedienten als auch in weiteren Märkten weltweit ausgebaut werden. Der verbliebene Unternehmensbereich Metallbandsägeblätter & Präzisionsbandstahl verfolgt seine bereits sehr hohe Internationalisierung konsequent weiter, strebt gleichzeitig aber auch eine Verbreiterung der Umsatzbasis im Inland an. Hierbei stehen insbesondere Produkte für anspruchsvolle Anwendungen sowie kundenspezifische Lösungen im Fokus. So soll die Marktdurchdringung im Bereich der Hartmetallbandsägeblätter besonders in Anwendungsbereichen mit hohem technischem Anspruch weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig wird etwa im High-End-Bereich der Metallbandsägeblätter stetig an Produktinnovationen gearbeitet. Im Produktbereich Präzisionsbandstahl sollen neben der beständigen Erhöhung der Qualität bestehender Produkte vor allem der Ausbau der Produkte für kundenspezifische Anwendungen sowie des Produktportfolios im hochqualitativen Bereich weiter vorangetrieben werden. Zusätzliche Wachstumsimpulse sollen auch künftig vor allem durch Ausweitung der Produktpalette in margenattraktiven Marktnischen, das Erschließen neuer Markt- und Anwendungsbereiche über Produktinnovationen und eine fortgesetzte positive Abgrenzung vom Wettbewerb über Produktqualität und erhöhten Kundennutzen generiert werden. Hierzu werden den Kunden auch spezielle Dienstleistungen angeboten oder strategische Partnerschaften in Service und Vertrieb gebildet.

Unverändert strebt die Greiffenberger AG eine Eigenkapitalzielquote auf Konzernebene von 33 % an. Die Greiffenberger AG verfügt weiterhin über steuerliche Verlustvorträge, die bei positiven Jahresergebnissen jeweils nutzbar gemacht werden können. Dadurch und durch die bei den Konzernunternehmen der Greiffenberger AG erwirtschafteten Cashflows soll die Verschuldung des Greiffenberger-Konzerns abgebaut werden.

5.2 Chancen- und Risikobericht

Der wirtschaftliche Erfolg des Greiffenberger-Konzerns hängt u.a. auch davon ab, in welchem Ausmaß die Greiffenberger AG und ihre Konzernunternehmen sich ihnen bietende Chancen identifizieren und diese realisieren können und zu welchem Grad sich potentielle Risiken materialisieren. Chancen und/oder Risiken können sich in ihren möglichen Auswirkungen auf den Greiffenberger-Konzern teilweise oder vollständig gegeneinander aufheben, sich aber auch kumulieren oder potenzieren.

Chancen der künftigen Entwicklung

Der Greiffenberger-Konzern definiert Chancen als Opportunitäten, die es der Greiffenberger AG und ihren Konzernunternehmen aufgrund externer oder interner Ereignisse oder Entscheidungen und Handlungen erlauben könnten, definierte Ziele früher als geplant zu erreichen oder den erwarteten Zielerreichungsgrad zu übertreffen. Die Erwartungen der Greiffenberger AG an ihre weitere Entwicklung könnten insbesondere in Abhängigkeit vom Grad der Identifikation und Realisierung von Chancen aus der Entwicklung ihrer Konzernunternehmen übertroffen werden.

Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG erwarten sich vor allem Chancen aus der Ausrichtung ihres Produkt- und Leistungsportfolios. Hierbei steht die Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte mit einträglichen Margen, die vor allem abseits der Volumenprodukte durch Konzentration auf Produkte für anspruchsvolle Anwendungen und einen zunehmenden Anteil kundenspezifischer Lösungen generiert werden sollen, im Vordergrund. Auch in einem international herausfordernden Wettbewerbsumfeld ergeben sich besondere Marktchancen für Produkte, die gemessen vor allem an Qualität, Kundennutzen und Gesamtkosten positive Standards setzen. Die Entwicklung innovativer, hochqualitativer und bestmöglich auf individuelle Kundenanforderungen ausgerichteter Produkte und verschiedener diese ergänzender Leistungen haben aus diesem Grund höchste Priorität. Zusätzliche Chancen für die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG können sich aus dem Ausbau von Kundenbasis und Marktdurchdringung sowie der Verbesserung von Abläufen und Verfahren ergeben.

Chancenmanagement

Die methodische Identifikation und Kommunikation von Chancen sowie ihre konsequente Verfolgung sind integrale Bestandteile des Planungs-, Steuerungs- und Controllingsystems des Greiffenberger-Konzerns. Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG erstellen zu diesem Zweck regelmäßig Markt- und Wettbewerbsanalysen und halten einen möglichst engen Kontakt zu gegenwärtigen wie potentiellen Kunden und Zielgruppen. Zudem befassen sie sich beständig mit ihren kritischen Erfolgsfaktoren, relevanten Kostentreibern und relativen Stärken und Schwächen. Die hieraus abgeleiteten Markt- und Geschäftschancen sowie Effizienzsteigerungspotentiale werden im Rahmen der strategischen sowie der kurz- und mittelfristigen Planungen jeweils detailliert ausgearbeitet und anschließend eng nachgehalten. Bei diesem Prozess werden insbesondere markt- und kundengetriebene Geschäftsansätze verfolgt.

Risiken der künftigen Entwicklung

Der Greiffenberger-Konzern definiert Risiken als Gefahren, die die Greiffenberger AG und ihre Konzernunternehmen in Form von externen oder internen Ereignissen oder Entscheidungen und Handlungen daran hindern könnten, ihre definierten Ziele zu erreichen. Nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Reputation der Greiffenberger AG könnten mit einer unter den Erwartungen liegenden Realisierung der positiven Effekte verbunden sein, die aus der Umsetzung des für die Gesellschaft und die J.N. Eberle & Cie. GmbH verfolgten Restrukturierungskonzepts sowie aus weiteren, diese ergänzenden bzw. Abweichungen von diesen weitestmöglich kompensierenden Maßnahmen erwartet werden, sowie mit Risiken insbesondere in den nachfolgend dargestellten Bereichen, die gleichartige Risiken in Kategorien zusammenfassen:

Entwicklung der Konzernunternehmen: Von den mit dem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Konzernunternehmen der Greiffenberger AG üblicherweise einhergehenden möglichen Risiken könnten sich vor allem Risiken im Bereich Vertrieb und Markt nachteilig auf deren künftige Entwicklung auswirken.

Nach wie vor stellen die in den letzten Jahren eingetretenen geopolitischen Veränderungen erhebliche Risiken für die Weltkonjunktur dar. Die weltweit auf allen Märkten und Regionen vorherrschende Volatilität führt zu weiteren Gefahren für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Entscheidende Risikoelemente im Prognosezeitraum sind vor allem die ungewissen weiteren Entwicklungen in wichtigen Absatzmärkten wie den USA, China, Russland und Türkei. Auch die Auswirklungen eines geordneten oder auch ungeordneten Brexits können nicht vorhergesagt werden.

Die Konzernunternehmen der Greiffenberger AG sind in ihren jeweiligen Märkten grundsätzlich gut positioniert, um von einer über Erwarten positiven konjunkturellen Entwicklung entsprechend stark profitieren zu können. Sie sind in einer Vielzahl regionaler Märkte tätig und bedienen hierbei verschiedene Industriebereiche und Branchen. Für unter den Erwartungen liegende gesamtwirtschaftliche Entwicklungen in einzelnen Märkten kann sich hieraus ein das Risiko reduzierender Portfolio-Effekt ergeben. Für den Fall eines unerwartet deutlichen Abkühlens der Konjunktur insgesamt oder eines unerwartet schwierigen konjunkturellen Umfelds insbesondere in mehreren der bedienten Märkte gleichzeitig ergibt sich für den Greiffenberger-Konzern das Risiko einer anhaltend gedämpften oder rückläufigen Nachfrage. Derartige Schwankungen in der Nachfrage können spürbare Margenrisiken beinhalten, ebenso Preissteigerungen im Vormaterialbezug, sollten diese Verteuerungen nicht in ausreichendem Maße an die Kunden des Greiffenberger-Konzerns weitergegeben werden können.

Teile des von der J.N. Eberle & Cie. GmbH in die USA exportierten Produktportfolios mit einem Umsatzvolumen im mittleren bis höheren einstelligen Millionen Euro Bereich fallen unter den Anwendungsbereich der Strafzölle auf Stahlimporte. Bisher wurden die Strafzölle in Einvernehmen mit den betroffenen Kunden auf diese umgewälzt. Daneben konnten für einige der gelieferten Artikel Ausnahmegenehmigungen von der Belegung mit Strafzöllen bei den amerikanischen Behörden erreicht werden. Der Greiffenberger Konzern geht aktuell davon aus, dass es somit keine Belastungen aus Strafzöllen geben wird. Jedoch gab es vereinzelt auch Kunden, die zur Vermeidung der umfangreichen formellen Abwicklung der Strafzölle mit den amerikanischen Behörden keine Waren mehr bestellt haben. Da oftmals ein längerer Zeitraum zwischen Zollauslage und Zollerstattung besteht, kommt es durch die Anwendung der Strafzölle zu einem Liquiditätsrisiko, das sich aber in einem niedrigen dreistelligen Tausend Euro Bereich bewegt.

Finanzwirtschaftliche Risiken: Sowohl die Greiffenberger AG selbst als auch ihre Konzernunternehmen verfügen über eine detaillierte Finanz- und Liquiditätsplanung, die regelmäßig einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen wird. In der Greiffenberger AG als Obergesellschaft des Greiffenberger-Konzerns ist diese neben dem Genussrechtskapital maßgeblich durch die Finanzierung über Erträge aus Konzernunternehmen und über Umlagen sowie zu einem wesentlichen Teil über Darlehensgewährungen durch die J.N. Eberle & Cie. GmbH bestimmt.

Das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehende Konsortialdarlehen, das den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bildet, läuft plangemäß zum 30. September 2019 aus. Die Konsortialdarlehensgeber haben im Juli 2019 einer Prolongation der bestehenden Laufzeit über den 30. September 2019 hinaus bis zum 30. Dezember 2019 zugestimmt. Die Geschäftsführung der J.N. Eberle & Cie. GmbH führt zusammen mit dem Vorstand der Gesellschaft intensive Gespräche und Verhandlungen mit mehreren potenziellen Käufern der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH, die fortgeschritten sind. Die J.N. Eberle & Cie. GmbH wird dabei die Betriebsimmobilie über eine sale-and-lease-back-Konstruktion weiterhin nutzen können. Sowohl für einen kürzeren Rückvermietungszeitraum als auch für eine langfristige Rückvermietung liegen Angebote vor. Beide Varianten werden eine vollständige Ablösung der bestehenden Fremdfinanzierung durch die Konsortialdarlehensgeber ermöglichen. Die von der Gesellschaft unter der Annahme einer vollständigen Ablösung der Fremdfinanzierung durch die Konsortialdarlehensgeber aufgestellte Planung für die nächsten Jahre zeigt auf, dass die erforderliche Liquidität während des Planungszeitraums jederzeit gegeben ist.

Durch die zur Erhöhung der Liquiditätsspielräume zum Ende des Jahres 2018 eingeleitete Reduzierung der Produktionsleistung der J.N. Eberle & Cie. GmbH konnten die im Konsortialdarlehen vereinbarten Finanzkennzahlen ("Covenants") zu den Stichtagen 31. Dezember 2018 und 31. März 2019 nicht eingehalten werden. Für diese Stichtage haben die Konsortialdarlehensgeber bereits auf die Einhaltung der Covenants und ein infolge der Nichteinhaltung für sie bestehendes Kündigungsrecht verzichtet. Durch die rollierende Berechnung der Covenants wird sich die Reduzierung der Produktionsleistung der Gesellschaft im vierten Quartal 2018 auch auf die nach dem 31. März 2019 folgenden Covenants-Berechnungszeitpunkte auswirken. Die Konsortialdarlehensgeber haben auch für den Covenants-Berechnungszeitpunkt zum Ende des zweiten Quartals 2019 auf ihr diesbezügliches Kündigungsrecht unter dem Konsortialdarlehen verzichtet.

Aufgrund der laufenden Gespräche und Verhandlungen zur Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH und zur Verlängerung des bestehenden Konsortialdarlehens bis zur Abwicklung des angestrebten Immobilienverkaufs geht der Vorstand zusammenfassend davon aus, dass die Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft über das prolongierte Laufzeitende des bestehenden Konsortialdarlehensvertrags am 30. Dezember 2019 hinaus mit überwiegender Wahrscheinlichkeit möglich ist. Dennoch besteht das Risiko, dass die angestrebte sale-and-lease-back-Transaktion über die Betriebsimmobilie oder eine bis zum Abschluss der Transaktion notwendige Verlängerung des bestehenden Konsortialdarlehens nicht zu Stande kommt. Sollte dieses Risiko eintreten, wäre die weitere Finanzierung der Gesellschaft über den 30. Dezember 2019 hinaus nicht gesichert.

Negative Effekte für den Greiffenberger-Konzern können aus sich ändernden Zinssätzen entstehen. Zur Verringerung des Zinsänderungsrisikos werden fallweise Zinssicherungen abgeschlossen. Für Teile des Konsortialdarlehens wurde durch die J.N. Eberle & Cie. GmbH im März 2017 ein Zinsbegrenzungsgeschäft mit einer Laufzeit bis September 2019 abgeschlossen.

Ausfall- und Abwertungsrisiken: Bei der Greiffenberger AG bis dahin bestehende Gesellschafterforderungen gegen die BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG, Velten, bleiben dieser als langfristiges Darlehen weiter zur Verfügung gestellt. Die Werthaltigkeit dieses Darlehens hängt von der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG ab, sodass dieses einem Ausfallrisiko unterliegen könnte. Darüber hinausgehende wesentliche nachteilige Folgen werden für die Greiffenberger AG für den Fall einer möglichen nachteiligen wirtschaftlichen Entwicklung der BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG, wofür zum 31. März 2019 keine Anhaltspunkte bestehen, nicht erwartet.

Hinsichtlich der Werthaltigkeit des unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Beteiligungsansatzes der verbliebenen Organgesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH kann sich insbesondere bei von den Erwartungen an deren künftige Entwicklung nachteiligen Abweichungen ein Abwertungsrisiko mit nachteiligen Auswirkungen auf die Eigenkapitalbasis der Greiffenberger AG ergeben.

Rechts- und Steuerrisiken: Rechtsrisiken wird durch die Einbindung externer Rechtsanwälte im Vorfeld begegnet. Mögliche Risiken aus offenen Veranlagungszeiträumen und Betriebsprüfungsrisiken werden von der Gesellschaft laufend beobachtet. Bei Bedarf werden zur Beurteilung steuerliche Berater hinzugezogen, um die Position der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen bestmöglich zu vertreten.

Risikomanagementsystem

Das konzernweite Risikomanagementsystem der Greiffenberger AG hat zum Ziel, frühzeitig Entwicklungen, die den Fortbestand der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen gefährden könnten, zu erkennen und ihnen entgegenzusteuern. Das Risikomanagement als die Fähigkeit, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu beurteilen sowie diese zu steuern und zu kontrollieren, stellt eine zentrale und fortwährende Aufgabe der Unternehmensführung dar.

In der Identifikation und Analyse von Risiken kommt hierbei im Greiffenberger-Konzern ein mehrstufiges Verfahren zur Anwendung, bei dem auf Ebene einzelner Funktionseinheiten identifizierte Risiken sukzessive zu Risikobetrachtungen auf Einzelunternehmens- und Teilkonzernebene und schließlich zu einer Gesamtrisikobetrachtung auf Konzernebene verdichtet werden. Auch erfolgt in diesem Prozess eine kontinuierliche Beurteilung sowohl der Eintrittswahrscheinlichkeiten identifizierter Risiken als auch ihrer Auswirkungen auf die Erreichung definierter Ziele. Eng verbunden sind hiermit die Ableitung von effektiven Maßnahmen zur Kontrolle und Steuerung identifizierter Risiken sowie die laufende Überwachung ihrer Umsetzung und Wirksamkeit. Insbesondere wesentliche Produkt- und Betriebsrisiken finden im Rahmen des konzernweiten Versicherungsprogramms entsprechende Berücksichtigung.

Das Risikomanagement der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen ist eng mit der Unternehmensstrategie verzahnt und fließt in die Unternehmenssteuerung mit ein. Die Kernelemente des Risikomanagements sind das interne Berichtswesen, das interne Kontrollsystem und die strategische Unternehmensplanung. Des Weiteren wird dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Lage der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen berichtet. Das Risikofrüherkennungssystem der Greiffenberger AG wird durch den Abschlussprüfer gemäß § 317 Abs. 4 HGB beurteilt.

Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Gemäß § 289 Abs. 4 HGB berichtet die Greiffenberger AG über die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess:

Durch konzernweit gültige und laufend aktualisierte Richtlinien wird im Greiffenberger-Konzern eine einheitliche Rechnungslegung gewährleistet. Das vorhandene Risikomanagementsystem und interne Kontrollsystem umfassen auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse und die damit in Zusammenhang stehenden möglichen Risiken und notwendigen Kontrollen.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem gewährleistet einen effizienten Rechnungslegungsprozess. Ziel der vorhandenen Kontrollen ist ein möglichst umfassender Fehlerausschluss. Soweit Fehler nicht von vornherein ausgeschlossen werden können, muss das System mindestens gewährleisten, dass sie entdeckt und somit korrigiert werden können. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rechnungslegung im Greiffenberger-Konzern in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben erfolgt. Ferner wird durch Kontroll- und Überprüfungsmechanismen erreicht, dass Geschäftsvorfälle einheitlich und zutreffend erfasst, ausgewiesen und bewertet werden und somit verlässliche und relevante Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Identifizierte Risiken und entsprechend ergriffene Maßnahmen oder Empfehlungen werden an den Vorstand berichtet.

Neben internen Überprüfungen nimmt auch der Abschlussprüfer eine Beurteilung der für seine Prüfung wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozesse vor. Er ist im Rahmen seiner Abschlussprüfung verpflichtet, dem Aufsichtsrat über erkannte wesentliche Schwächen des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems zu berichten.

Wesentliche Elemente der Risikoprävention, -steuerung und -kontrolle in der Rechnungslegung sind:

die organisatorische Trennung der Funktionen der am Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling in Bezug auf die Abschlusserstellung;
die eindeutige Zuordnung der Verantwortungsbereiche;
eine klare Struktur im Hinblick auf Verantwortungsbereiche und Führung der bei der Greiffenberger AG und den in den Abschluss einbezogenen Konzernunternehmen eingerichteten Rechnungslegungsprozesse;
die Buchführung für die Konzernunternehmen, die nach einheitlichen Grundsätzen in den jeweiligen Gesellschaften im In- und Ausland vor Ort umgesetzt wird. Buchhaltung und Rechnungslegung auf Ebene des Unternehmensbereichs erfolgen am Sitz seiner Obergesellschaft. Die für die Rechnungslegung relevanten Kontrollen richten sich insbesondere auf Risiken wesentlicher Fehlaussagen in der Finanzberichterstattung;
die im Bereich Rechnungswesen eingesetzten Finanzsysteme, die soweit möglich auf Standardsoftware basieren. Durch entsprechende Sicherheits- bzw. Berechtigungskonzepte, die regelmäßig überprüft werden, werden diese Systeme gegen unbefugte Zugriffe geschützt;
eine den Anforderungen entsprechende EDV-technische und personelle Ausstattung mit entsprechenden Qualifikationen;
fortlaufende Plausibilitätsprüfungen, sowohl im Rahmen der tagesaktuellen Buchungen als auch beim monatlichen und quartalsweisen Reporting;
die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen.

Die rechnungslegungsrelevanten Prozesse des Greiffenberger-Konzerns werden regelmäßig intern im Rahmen der Abschlüsse auf Konzernunternehmens- sowie Unternehmensbereichsebene kontrolliert. Daneben wird turnusmäßig eine Überprüfung der implementierten Prozesse durchgeführt.

Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikolage

Die wesentlichen Chancen der Greiffenberger AG sind direkt mit jenen ihrer Konzernunternehmen und damit mit dem Ausmaß verknüpft, in welchem diese die sich ihnen bietenden Chancen realisieren und sich neue Chancen erschließen können. In der langfristigen strategischen Entwicklung ihrer Konzernunternehmen legt die Greiffenberger AG deshalb ein besonderes Augenmerk auf ein effektives Chancenmanagement, um einen möglichst hohen Grad der Identifikation und Realisierung von Chancen zu gewährleisten. Besondere Chancen zeigen sich in der zielgerichteten Ausweitung der Produktpalette und der Besetzung margenattraktiver Nischen. Zentrales Differenzierungsmerkmal im internationalen Wettbewerb ist die Fähigkeit, über die Kombination von Produkten, die gemessen vor allem an Qualität, Kundennutzen und Gesamtkosten positive Standards setzen, und diese ergänzenden Dienstleistungen einen Mehrwert für den Kunden zu generieren.

Die Greiffenberger AG und ihre Konzernunternehmen verfügen insgesamt über ein detailliertes und aussagekräftiges Steuerungssystem, das die frühzeitige Identifikation von Risiken erlaubt, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können. Das Risikomanagementsystem erlaubt es der Geschäftsführung, Risiken zeitnah zu erkennen und rechtzeitig entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Gesellschaft geht auf der Grundlage der mit Erwerbsinteressenten an der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie GmbH erfolgenden Verhandlungen und der mit den Konsortialdarlehensgebern geführten Gespräche mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass die erforderliche mittelfristige Liquidität der Greiffenberger AG und ihrer Konzernunternehmen über das zum 30. Dezember 2019 endende Konsortialdarlehen gesichert ist. Darüber hinaus gehende Risiken, die den Bestand des Greiffenberger-Konzerns gefährden könnten, sind nicht ersichtlich.

Die Werthaltigkeit des unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesenen Beteiligungsansatzes der Organgesellschaft J.N. Eberle & Cie. GmbH schließlich ist u.a. maßgeblich vom Realisierungsgrad der Erwartungen an die künftige Entwicklung dieses Tochterunternehmens abhängig. Angesichts des weiterhin herausfordernden Marktumfelds richtet der Vorstand zudem unverändert ein besonderes Augenmerk auf die fortlaufende und effektive Überwachung und Begrenzung möglicher Markt- und Vertriebsrisiken der Konzernunternehmen der Greiffenberger AG.

6. ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

1. Das gezeichnete Kapital setzte sich zum 31. Dezember 2018 zusammen aus 5.855.629 nennwertlosen und voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am ausgewiesenen Grundkapital von rund 1,20 € je Aktie. Die Aktien der Greiffenberger AG sind Inhaberaktien.

2. Es sind ausschließlich Stammaktien ausgegeben. Das Stimmrecht aus ggf. von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder des Vorstands gehaltenen Stückaktien ist teilweise gemäß § 136 Abs. 1 AktG beschränkt. Im Übrigen unterliegen die Aktien der Gesellschaft weder gesetzlichen noch satzungsmäßigen Beschränkungen bezüglich des Stimmrechts oder der Übertragung. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine Regelungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien beschränken. Diesbezügliche Vereinbarungen zwischen den Aktionären sind dem Vorstand nicht bekannt.

3. Zum 31. Dezember 2018 war der Gesellschaft eine direkte Beteiligung bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreitet, nämlich die der Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, deren Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG sich gemäß den letzten verfügbaren Informationen zum 6. Oktober 2017 auf 46,09 % belaufen haben.

Weitere Angaben zum Anteilsbesitz werden im Gliederungspunkt "Gezeichnetes Kapital" des Anhangs gemacht.

4. Alle Aktien gewähren identische Rechte. Es sind keine Aktien mit Sonderrechten ausgestattet, die Kontrollbefugnisse verleihen.

5. Die Gesellschaft hat keine Mitarbeiterbeteiligungsprogramme aufgelegt. Soweit Arbeitnehmer der Greiffenberger AG oder ihrer Konzernunternehmen sich auf andere Weise am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt haben, ist dem Vorstand nicht bekannt, dass diese die ihnen zustehenden Kontrollrechte nicht wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen der Satzung ausüben könnten.

6. Die gesetzlichen Vorschriften nach §§ 84, 85 AktG über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands finden Anwendung. Die Satzung der Gesellschaft enthält keine über § 84 AktG hinausgehenden Regelungen.

Für die Änderung der Satzung der Gesellschaft gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 130, 133, 179 Abs. 1 und 2, 181 AktG. Abweichend von den genannten gesetzlichen Vorschriften dürfen gemäß § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft - soweit diesem keine zwingenden Vorschriften des Aktienrechts entgegenstehen - satzungsändernde Hauptversammlungsbeschlüsse mit der einfachen Mehrheit des vertretenen Grundkapitals gefasst werden. Ferner ist gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft der Aufsichtsrat zu Änderungen der Satzung, welche ihre Fassung betreffen, ohne Beschluss der Hauptversammlung befugt.

7.Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 25. Juni 2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 6.813.824,00 € zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2014/I und genehmigtes Kapital 2014/II). Seit der teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2014/I im Zuge der mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 6. Oktober 2017 durchgeführten Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre bestehen diese Ermächtigungen noch in Höhe von insgesamt 6.176.550,20 €.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2018 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 26. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach Genussrechte bis zu einem Genussrechtskapital in Höhe von 10 Mio. € auszugeben (Genehmigtes Genussrechtskapital 201 8). Die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Genussrechte dürfen keine Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft vorsehen.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre für die Genussrechte zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig, wenn die Ausgabe der Genussrechte zur Finanzierung der Gesellschaft durch sogenannte Mezzanine-Produkte erfolgen soll. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten für die Ausgabe der Genussrechte (insbesondere Ausgabekurs, Stückelung, Laufzeit, Höhe der jährlichen Ausschüttung, Beteiligung des Genussrechtskapitals am Verlust sowie Teilhabe an der Verteilung des Gewinns und des Liquidationserlöses) und die Durchführung der Genussrechtsbegebung festzulegen.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 25. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen auch "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 40 Mio. € zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 4 Mio. € zu gewähren. Gleichzeitig wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4 Mio. € durch die Ausgabe von insgesamt bis zu 1.562.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital 2014/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 26. Juni 2014 in der Zeit bis zum 25. Juni 2019 von der Gesellschaft oder durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder entsprechende Pflichten zu erfüllen sind und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen nach Maßgabe näherer Bestimmungen des Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. Juni 2014 auszuschließen, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen (insbesondere Zinssatz und Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit, Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungs- bzw. Optionszeitraum sowie Wandlungs- bzw. Optionspreis) festzulegen und zu ändern sowie die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Die jeweiligen Hauptversammlungsbeschlüsse vom 26. Juni 2014 und vom 27. Juni 2018 in ihrem Wortlaut sind beim Handelsregister der Gesellschaft, Amtsgericht Augsburg (HRB 31776), hinterlegt.

Die Greiffenberger AG verfügt über keinen Ermächtigungsbeschluss zum Rückkauf eigener Aktien und besaß zum 31. Dezember 2018 keine eigenen Aktien.

8. Den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bildet das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehende Konsortialdarlehen, die Fremdkapitalfinanzierung der Greiffenberger AG selbst erfolgt neben dem Genussrechtskapital ausschließlich über Darlehensgewährungen durch dieses Tochterunternehmen. Für den Fall eines Kontrollwechsels haben sich die Konsortialdarlehensgeber verschiedene marktübliche Rechte vorbehalten.

Dem Vorstand Thorsten Braun ist für den Fall des Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht zur vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrags eingeräumt und - sollte Herr Braun von diesem Recht Gebrauch machen und auch sein Vorstandsamt niederlegen - eine Zahlung in Höhe von maximal einer Jahresbruttofestvergütung zugesagt. Gegenüber dem Vorstand Martin Döring bestehen keine derartigen Zusagen.

9. Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit dem Vorstand Martin Döring oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen. Hinsichtlich der mit dem Vorstand Thorsten Braun getroffenen Entschädigungsvereinbarung wird auf die Ausführungen im Gliederungspunkt "Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats" des Anhangs verwiesen.

10. Im Geschäftsjahr 2018 erfolgten keine Änderungen der Satzung.

Der Vorstand hat im Berichtsjahr von den bestehenden bzw. erteilten Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht.

7. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Prinzipien verantwortungsbewusster Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Führungs- und Kontrollgremien der Greiffenberger AG. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§289f Abs. 1, 315d HGB über die Unternehmensleitung, -führung und Corporate Governance. Die Erklärung ist auf der Unternehmenswebsite http://www.greiffenberger.de in der Rubrik Investoren/Corporate Governance veröffentlicht und nicht Bestandteil des Lageberichts.

8. ERKLÄRUNG DES VORSTANDS ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Wir erklären, dass die Gesellschaft bei vorstehenden Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Andere Maßnahmen im Sinne des § 312 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen.

Augsburg, den 31. März 2019 in der geänderten Fassung vom 15. Juli 2019

Greiffenberger Aktiengesellschaft

André Bertram, Vorstand

Martin Döring, Vorstand

Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

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31.12.2018 31.12.2017
--- --- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 107,00 161,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 14.904.264,18 19.904.264,18
2. Sonstige Ausleihungen 1.476.195,71 16.380.459,89 1.476.195,71 21.380.459,89
16.380.566,89 21.380.620,89
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 599.975,63 1.687.000,43
II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 46.134,58 55.677,99
646.110,21 1.742.678,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 32.248,68 34.725,86
Summe 17.058.925,78 23.158.025,17
PASSIVA
31.12.2018 31.12.2017
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 7.010.023,80 7.010.023,80
II. Kapitalrücklage 1.240.327,77 1.240.327,77
III. Bilanzverlust (Vj. -gewinn) -195.060,45 374.827,04
8.055.291,12 8.625.178,61
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.686.400,00 3.571.000,00
2. Steuerrückstellungen 15.000,00 15.000,00
3. Sonstige Rückstellungen 280.800,00 205.042,53
3.982.200,00 3.791.042,53
C. Verbindlichkeiten
1. Genussrechte 1.450.000,00 1.450.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 15.925,68 15.863,55
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 3.120.456,29 9.091.932,70
4. Sonstige Verbindlichkeiten
- davon aus Steuern 19.955,63 € (Vj. 25.086,10€) 435.052,69 184.007,78
5.021.434,66 10.741.804,03
Summe 17.058.925,78 23.158.025,17

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

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2018 2017
--- --- --- --- ---
1. Ergebnisübernahmen aus Organgesellschaften
Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 1.253.660,96 2.437.807,55
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 29.523,91 34.623,74
- davon aus verbundenen Unternehmen

0,00 € (Vj. 18.848,27 €) -
3. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -624.014,78 -737.132,65
- davon an verbundene Unternehmen

-457.775,78 € (Vj. -514.025,15 €) -
4. Sonstige betriebliche Erträge 229.894,85 250.372,77
5. Personalaufwand
a) Gehälter -560.126,06 -474.999,27
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -294,382,57 -854.508,63 -245.015,40 -720.014,67
- davon für Altersversorgung

-285.179,61 € (Vj. -236.536,20 €) -
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -306,06 -264,00
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -604.137,74 -705.410,29
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 13.661,12
9. Ergebnis nach Steuern -569.887,49 573.643,57
10. Sonstige Steuern 0,00 1.422,64
11. Jahresfehlbetrag (Vj: -überschuss) -569.887,49 575.066,21
12. Gewinnvortrag (Vj: Verlustvortrag) aus dem Vorjahr 374.827,04 -200.239,17
13. Bilanzverlust (Vj. -gewinn) -195.060,45 374.827,04

Anhang für das Geschäftsjahr 2018

VORBEMERKUNGEN

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses der Greiffenberger Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft"), Augsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 31776 wurden hinsichtlich Ansatz, Bewertung und Ausweis die einschlägigen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes beachtet.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 265 Abs. 6 HGB eine vom gesetzlichen Gliederungsschema abweichende Gliederung gewählt, um die Besonderheiten des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft als Holdinggesellschaft zu berücksichtigen und die Aufstellung eines klaren und übersichtlichen Jahresabschlusses zu gewährleisten.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten.

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Bewertung in der Greiffenberger AG erfolgt nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Bewertungsvorschriften.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Gegenständen vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 13 Jahre. Zugänge des Berichtsjahres werden zeitanteilig abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 € werden (entsprechend § 6 Abs. 2 EStG) im Anschaffungsjahr direkt aufwandswirksam erfasst.

Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Grundsätzlich werden zu jedem Bilanzstichtag die Buchwerte überprüft sowie die beizulegenden Zeitwerte ermittelt und im Falle voraussichtlich dauerhafter Wertminderungen Abschreibungen auf die niedrigeren beizulegenden Zeitwerte vorgenommen. Sofern sich in einem späteren Geschäftsjahr herausstellt, dass die Gründe für eine Wertminderung nicht mehr oder nicht mehr vollumfänglich bestehen, wird der Betrag der Abschreibung im Umfang der ermittelten Werterhöhung wieder zugeschrieben. Im Zuge einer Ausschüttung in Höhe von 5,0 Mio. EUR aus der Kapitalrücklage der J.N. Eberle & Cie. GmbH an die Greiffenberger AG wurde der Beteiligungsansatz dieses Tochterunternehmens im Berichtsjahr um 5,0 Mio. EUR auf 14,9 Mio. EUR reduziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind grundsätzlich zu Nennbeträgen bilanziert.

Der Bilanzansatz der Pensionsrückstellungen berücksichtigt die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und einen Zinssatz von 3,21 %. Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag errechnet sich zum 31. Dezember 2018 mit 393 T€.

Die Pensionsrückstellungen werden mittels der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" berechnet. Dabei wurden ein Gehaltstrend von 2,0 % und je nach Zusageart ein Rententrend von 1,0 % bzw. 2,0 % unterstellt.

Zum 1. Januar 2010 fand aufgrund der im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften eine Neubewertung der Rückstellungen für Pensionen statt. Hieraus hatte sich eine Unterdeckung in Höhe von 316 T€ ergeben, welche bis zum Jahr 2024 zu jährlich mindestens 1/15 zugeführt wird. Im Geschäftsjahr 2018 wurde ein Betrag in Höhe von 21 T€ zugeführt, wodurch sich per 31. Dezember 2018 eine Unterdeckung in Höhe von noch 126 T€ ergibt.

Die Gesellschaft bietet daneben eine Entgeltumwandlung an, um den gesetzlichen Vorgaben Rechnung zu tragen. Der Bilanzwert hierzu wurde gemäß den Berechnungen eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck und mit einem Zinssatz von 3,21 % angesetzt.

Die Steuer- und Sonstigen Rückstellungen werden mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen.

Die J.N. Eberle & Cie. GmbH, Augsburg, bildete im Berichtsjahr mit der Greiffenberger AG als Organträger einen ertragsteuerlichen Organkreis. Latente Steuern werden ausschließlich auf Konzernebene dargestellt. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert. Im Geschäftsjahr besteht ein Überhang aktiver latenter Steuern, der nicht aktiviert wird. Wesentliche Effekte beruhen auf der Bewertung der Rückstellungen und steuerlichen Verlustvorträgen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 32,28 %.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

ERLÄUTERUNGEN DER BILANZ

Anlagevermögen

Die Entwicklung der historischen Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposten im Geschäftsjahr 2018 sind im Anlagenspiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagen

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist dem Anhang als Anlage 2 zum Anhang beigefügt.

Zwischen der Greiffenberger AG als Organträger und der J.N. Eberle & Cie. GmbH, Augsburg, als Organgesellschaft besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

Die zum 31. Dezember 2018 unter den Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen Ausleihungen in Höhe von 1.476 T€ (31. Dezember 2017: 1.476 T€) bestehen aus dem der BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG, Velten, gewährten langfristigen Darlehen, mit welchem diesem ehemaligen Tochterunternehmen bis dahin bestehende Gesellschafterforderungen der Greiffenberger AG weiter zur Verfügung gestellt bleiben. Bezüglich dieses Darlehens wird auch auf den Nachtragsbericht verwiesen.

Sonstige Vermögensgegenstände

Alle sonstigen Vermögensgegenstände haben zum 31. Dezember 2018 eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Greiffenberger AG beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 7.010.023,80 € (31. Dezember 2017: 7.010.023,80 €). Es setzt sich zum Stichtag zusammen aus 5.855.629 (Vj. 5.855.629) auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von rund 1,20 € (Vj. 1,20 €) je Aktie.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 25. Juni 2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu 6.813.824,00 € zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2014/I und genehmigtes Kapital 2014/II). Seit der teilweisen Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2014/I im Zuge der mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 6. Oktober 2017 durchgeführten Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre bestehen diese Ermächtigungen noch in Höhe von insgesamt 6.176.550,20 €.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2014 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 25. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen auch "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu 40.000 T€ zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 4.000 T€ zu gewähren. Gleichzeitig wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 4.000 T€ durch die Ausgabe von insgesamt bis zu 1.562.500 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (bedingtes Kapital 2014/I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 26. Juni 2014 in der Zeit bis zum 25. Juni 2019 von der Gesellschaft oder durch eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft begeben werden, soweit die Ausgabe gegen bar erfolgt ist. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch gemacht wird oder entsprechende Pflichten zu erfüllen sind und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden.

Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf Schuldverschreibungen nach Maßgabe näherer Bestimmungen des Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. Juni 2014 auszuschließen, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen (insbesondere Zinssatz und Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit, Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungs- bzw. Optionszeitraum sowie Wandlungs- bzw. Optionspreis) festzulegen und zu ändern sowie die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.

Angaben zum Anteilsbesitz:

Zum 31. Dezember 2018 war der Gesellschaft eine direkte Beteiligung bekannt, die 10 % der Stimmrechte überschreitet, nämlich die der Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, deren Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG sich gemäß den letzten verfügbaren Informationen zum 6. Oktober 2017 auf 46,09 % belaufen haben. An der Greiffenberger Holding GmbH ist nach Kenntnis der Gesellschaft Herr Stefan Greiffenberger, bis einschließlich dem 21. April 2016 Alleinvorstand und seit dem 25. August 2016 Mitglied bzw. seit dem 8. Mai 2017 mit einer kurzen Unterbrechung stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Greiffenberger AG, beteiligt.

Die Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, hat der Gesellschaft im Mai 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Greiffenberger AG am 30. April 2014 die Schwelle von 50 % überschritten hat und zu diesem Tag 50,70 % (2.699.020 Stimmrechte) beträgt. Herr Claus Greiffenberger hat der Gesellschaft im August 2016 aufgrund Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten mitgeteilt, dass seine Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG zum 18. August 2016 50,70 % (2.699.020 Stimmrechte) betragen haben, wovon ihm ein Stimmrechtsanteil von 50,70 % (2.699.020 Stimmrechte) von der Greiffenberger Holding GmbH nach § 22 WpHG zugerechnet wird.

Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH, Stuttgart, Deutschland, hat der Gesellschaft im Oktober 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Greiffenberger AG am 1. Oktober 2010 die Schwellen von 3 % und 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,166 % (250.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 5,166 % (250.000 Stimmrechte) von der Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, Tübingen, Deutschland, hat der Gesellschaft im Juli 2016 aufgrund Bestandsmitteilung gemäß § 41 Abs. 4g WpHG mitgeteilt, dass sich ihre Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG nach zuvor mitgeteilten 0,00 % zum 2. Juli 2016 auf einen ihr nach § 21 WpHG direkt gehörenden Stimmrechtsanteil von 7,28 % (387.500 Stimmrechte) belaufen haben.

Herr Claus Greiffenberger, geboren am 16. September 1971, hat der Gesellschaft im Oktober 2017 aufgrund Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte mitgeteilt, dass sich seine Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG nach zuvor mitgeteilten 50,70 % zum 6. Oktober 2017 auf 46,09 % belaufen haben, wovon ihm ein Stimmrechtsanteil von 46,09 % (2.699.020 Stimmrechte) nach zuvor mitgeteilten 50,70 % von der Greiffenberger Holding GmbH nach § 22 WpHG zugerechnet wird.

Die Blue Cap AG, München, Deutschland, hat der Gesellschaft im Oktober 2017 aufgrund Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten mitgeteilt, dass sich ihre Gesamtstimmrechtsanteile an der Greiffenberger AG zum 6. Oktober 2017 auf einen ihr nach § 21 WpHG direkt gehörenden Stimmrechtsanteil von 9,09 % (532.329 Stimmrechte) belaufen haben.

Kapitalrücklage

Ausgewiesen werden hier Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen über deren anteiligen Betrag am Grundkapital hinaus erzielt wurden, soweit sie nicht bereits entnommen oder verrechnet wurden. Entsprechend wurde hier im Vorjahr mit einem Betrag in Höhe von 603.052,77 € der den rechnerischen Anteil am Grundkapital übersteigende Betrag des Platzierungspreises der im Oktober 2017 durchgeführten Barkapitalerhöhung berücksichtigt, sodass sich die Kapitalrücklage von 637.275,00 € auf 1.240.327,77 € zum 31. Dezember 2017 erhöhte.

Bilanzgewinn

Der zum 31. Dezember 2018 ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 195.060,45 € (Vj. Bilanzgewinn in Höhe von 374.827,04 €) resultiert aus der Verrechnung des Jahresfehlbetrages des Berichtsjahres in Höhe von 569.887,49 € mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 374.827,04 €.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für die erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsbestandteile beider Vorstände sowie für den Jahresabschluss und ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeitenspiegel

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Art der Verbindlichkeit Gesamtbetrag
31.12.2018

T€
bis 1 Jahr

T€
1-5 Jahre

T€
>5 Jahre

T€
--- --- --- --- ---
Genussrechte 1.450 0 1.450 0
(1.450) (0) (1.450) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 16 16 0 0
und Leistungen (16) (16) (0) (0)
Verbindlichkeiten gegenüber 3.120 0 3.120 0
verbundenen Unternehmen (9.092) (0) (9.092) (0)
Sonstige Verbindlichkeiten 435 124 311 0
(184) (25) (159) (0)
Gesamt 5.021 140 4.881 0
(10.742) (41) (10.701) (0)

Die Fremdkapitalfinanzierung der Greiffenberger AG erfolgte während des Berichtsjahres, den Verhältnissen zum Ende des Vorjahres gegenüber unverändert, neben dem Genussrechtskapital ausschließlich über Darlehensgewährungen durch die J.N. Eberle & Cie. GmbH.

Das bei der J.N. Eberle & Cie. GmbH bestehende Konsortialdarlehen, das den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bildet, läuft plangemäß zum 30. September 2019 aus. Die Konsortialdarlehensgeber haben im Juli 2019 einer Prolongation der bestehenden Laufzeit über den 30. September 2019 hinaus bis zum 30. Dezember 2019 zugestimmt. Die Geschäftsführung der J.N. Eberle & Cie. GmbH führt zusammen mit dem Vorstand der Gesellschaft intensive Gespräche und Verhandlungen mit mehreren potenziellen Käufern der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH, die fortgeschritten sind. Die J.N. Eberle & Cie. GmbH wird dabei die Betriebsimmobilie über eine sale-and-lease-back-Konstruktion weiterhin nutzen können. Sowohl für einen kürzeren Rückvermietungszeitraum als auch für eine langfristige Rückvermietung liegen Angebote vor. Beide Varianten werden eine vollständige Ablösung der bestehenden Fremdfinanzierung durch die Konsortialdarlehensgeber ermöglichen. Die von der Gesellschaft unter der Annahme einer vollständigen Ablösung der Fremdfinanzierung durch die Konsortialdarlehensgeber aufgestellte Planung für die nächsten Jahre zeigt auf, dass die erforderliche Liquidität während des Planungszeitraums jederzeit gegeben ist.

Aufgrund der laufenden Gespräche und Verhandlungen zur Veräußerung der Betriebsimmobilie der J.N. Eberle & Cie. GmbH und zur Verlängerung des bestehenden Konsortialdarlehens bis zur Abwicklung des angestrebten Immobilienverkaufs geht der Vorstand zusammenfassend davon aus, dass die Sicherstellung der Finanzierung der Gesellschaft über das prolongierte Laufzeitende des bestehenden Konsortialdarlehensvertrags am 30. Dezember 2019 hinaus mit überwiegender Wahrscheinlichkeit möglich ist. Dennoch besteht das Risiko, dass die angestrebte sale-and-lease-back-Transaktion über die Betriebsimmobilie oder eine bis zum Abschluss der Transaktion notwendige Verlängerung des bestehenden Konsortialdarlehens nicht zu Stande kommt. Sollte dieses Risiko eintreten, wäre die weitere Finanzierung der Gesellschaft über den 30. Dezember 2019 hinaus nicht gesichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 3.120 T€ (Vj. 9.092 T€) betreffen ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber der J.N. Eberle & Cie. GmbH.

Genussrechte

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2007 ein Genussrechtskapital in Höhe von 10.000 T€ mit einer ursprünglichen Laufzeit bis zum 15. Dezember 2014 ausgegeben. Das Genussrecht war ursprünglich mit einem Rangrücktritt versehen. Im Zuge der im März 2012 erfolgten Neugestaltung der Konzernfinanzierung wurde die Laufzeit des Genussrechts bis zum 15. März 2017 verlängert, wobei ein Betrag von 2.500 T€ des Genussrechtskapitals am 15. März 2012 zurückgezahlt wurde und in 2014 eine Anpassung der Rückzahlungsmodalitäten weiterer Teilbeträge während der seinerzeit noch verbleibenden Laufzeit des Genussrechts erfolgte. Nach weiteren Änderungen der Tilgungsbestimmungen ab Ende 2015 und zusätzlich einer Änderung der Vergütungsbestimmungen im März 2016 ging das Genussrecht zum 1. Oktober 2016 vom bisherigen Genussrechtsgläubiger auf die senata GmbH, Freising, über. Mit dem neuen Gläubiger wurde anschließend eine weitere Änderungsvereinbarung zur Genussrechtsvereinbarung geschlossen, wobei neben verbesserten Vergütungs- und Rückzahlungsmodalitäten Verzichte auf Vergütungszahlungen sowie auf Teile des Genussrechtskapitals vereinbart wurden. Das Genussrecht valutiert seither mit 1.450 T€, wobei für das Genussrechtskapital und die Vergütungszahlungen der Nachrang aufgehoben wurde.

Die sich für das Berichtsjahr errechnende Vergütung für das Genussrecht in Höhe von insgesamt 29 T€ ist im Zinsaufwand enthalten. Die erste Fälligkeit der Vergütung ist zum 30. September 2020 vereinbart, weshalb im Jahresverlauf 2018 die entsprechende unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene Verbindlichkeit um denselben Betrag erhöht wurde. Seit dem 1. Oktober 2016 fällt für das Genussrecht ausschließlich eine fixe Vergütung an. Ab dem 1. Januar 2021 fällt auf einen erstrangigen Teilnennbetrag des Genussrechts in Höhe von 500 T€ keine Vergütung mehr an.

ERLÄUTERUNGEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Sonstige betriebliche Erträge

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2018

T€
2017

T€
Laufende Erträge
Erträge aus Umlagen mit verbundenen Unternehmen 224 216
Sonstige 6 35
230 250
Gesamt 230 250

Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 31 HGB

Im Berichtsjahr sowie im Vorjahr fielen keine derartigen Erträge an. Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2018

T€
2017

T€
Verwaltungsaufwendungen 525 577
Übrige Aufwendungen 79 129
Gesamt 604 705

Die Verwaltungsaufwendungen enthalten insbesondere Rechts- und Beratungsaufwendungen in Höhe von 293 T€ (Vj. 381 T€).

Zinserträge

Die in den Zinserträgen enthaltenen Zinsen entfallen im Berichtsjahr in voller Höhe von 30 T€ auf das der BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG, Velten, zur Verfügung gestellte Darlehen.

Zinsaufwendungen

In den Zinsaufwendungen sind Zinsen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 137 T€ (Vj. 147 T€) enthalten.

SONSTIGE ANGABEN

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Greiffenberger AG haftet als Bürge für die Verbindlichkeiten der J.N. Eberle & Cie. GmbH als Darlehensnehmer unter dem bei diesem Tochterunternehmen bestehenden Konsortialdarlehensvertrag mit Laufzeitende im September 2019, das den wesentlichen Teil der Fremdkapitalfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns bildet. Zum 31. Dezember 2018 bestanden unter dem Konsortialdarlehensvertrag Verbindlichkeiten der J.N. Eberle & Cie. GmbH in Höhe von 16.895 T€. Die Greiffenberger AG hat in diesem Zusammenhang ihre Geschäftsanteile an der J.N. Eberle & Cie. GmbH zur Sicherung der Ansprüche der Konsortialdarlehensgeber verpfändet. Auf Grundlage der aktuellen Mehrjahresplanungen der Greiffenberger AG und der J.N. Eberle & Cie. GmbH wird mit keiner Inanspruchnahme gerechnet.

Zum 31. Dezember 2018 bestanden bei der Greiffenberger AG keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Derivative Finanzinstrumente

Zur Verringerung des Zinsänderungsrisikos werden im Greiffenberger-Konzern fallweise Zinstausch- und/oder Zinsbegrenzungsgeschäfte abgeschlossen. Diese Zinssicherungen bewirken den Ausgleich bzw. die Begrenzung möglicher Zinsänderungen der variabel verzinsten Grundgeschäfte. Zum 31. Dezember 2018 hatte die Greiffenberger AG keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Arbeitnehmer

Bei der Greiffenberger AG war 2018 (ohne Vorstände) im Jahresdurchschnitt keine Person (Vj. keine Person) beschäftigt, zum Berichtsjahresende wie auch zum Vorjahresende waren bei der Gesellschaft keine Mitarbeiter beschäftigt.

Honorar des Abschlussprüfers

Für den Abschlussprüfer KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft AG wurden folgende Honorare als Aufwand erfasst:

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2018

T€
2017

T€
Steuerliche Beratung 10 39
Abschlussprüfungsleistungen 76 99
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Gesamt 86 138

Das für den Vorjahreszeitraum ausgewiesene Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltete in Höhe von 33 T€ Aufwand für das Geschäftsjahr 2016.

Gesamtbezüge des Vorstands und des Aufsichtsrats

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Erfolgsunabhängig

T€
Erfolgsbezogen

T€
Vergütungen für Dienstleistungen

T€
Vorstandsbezüge 2018
André Bertram, Mitglied (seit 01.11.2018) 33 0 0
(davon Mehrjahreskomponente)
Thorsten Braun, Mitglied (bis 31.12.2018) 172 40 0
(davon Mehrjahreskomponente) (20)
Martin Döring, Mitglied 248 90 0
(davon Mehrjahreskomponente) (45)
453 130 0
Aufsichtsratsbezüge 2018
Marco Freiherr von Maltzan, Vorsitzender (seit 09.05.2017) 39 0 0
Stefan Greiffenberger, Stellvertretender Vorsitzender (seit 09.05.2017) 29 0 0
Rudi Ludwig, Mitglied (seit 08.05.2017) 20 0 0
88 0 0
Gesamt 541 130 0

Gemäß dem für die Vorstände im Berichtszeitraum anwendbaren System der Vergütung der Vorstandsmitglieder erhalten diese grundsätzlich neben festen Vergütungsbestandteilen, insbesondere einem fixen Bruttogehalt, eine erfolgsabhängige, variable Vergütung. Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung ist für einen Teil der Vorstandsmitglieder zum einen das jährliche EBITDA und zum anderen das durchschnittliche jährliche EBITDA dreier Geschäftsjahre, und zwar des betreffenden Geschäftsjahres sowie des vorausgegangenen und des nachfolgenden Geschäftsjahres. Maßgebend ist dabei das konsolidierte EBITDA der Gesellschaft und der Gesellschaften des Teilkonzerns Eberle einschließlich der J.N. Eberle & Cie. GmbH, welches anhand des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zu ermitteln ist. Die Auszahlung jenes Anteils der variablen Vergütung, der auf der mehrjährigen Bemessungsgrundlage beruht, erfolgt erst, nachdem die Konzernabschlüsse für sämtliche maßgeblichen Berechnungsjahre vorliegen. Für ein Vorstandsmitglied ist Bemessungsgrundlage eines Teils der variablen Vergütung die nachhaltige Steigerung des Aktienkurses der Greiffenberger AG. Für dieses Vorstandsmitglied ist neben der genannten variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2018 keine vom jährlichen Ergebnis abhängige variable Vergütung vereinbart und für die Folgejahre eine weitere variable Vergütung, die vom Erreichungsgrad eines jährlichen Ziel-EBITs abhängt. Maßgeblich ist hierfür das EBIT, welches anhand des IFRS-Konzernabschlusses der Gesellschaft zu ermitteln ist. Für die variablen Vergütungen und somit für die Vergütung insgesamt sind betragsmäßige Höchstgrenzen vereinbart. Hinsichtlich der variablen Vergütung vereinbarte betragsmäßige Höchstgrenzen betreffen sowohl die sich aus dem Jahres-EBITDA beziehungsweise dem Erreichungsgrad des Ziel-EBITs berechnende Vergütung als auch die sich aus dem durchschnittlichen Dreijahres-EBITDA bzw. der nachhaltigen Steigerung des Aktienkurses berechnende variable Vergütung ebenso wie die Summe der variablen Vergütungen insgesamt. Die variable Vergütung für die Vorstände beträgt im Geschäftsjahr 2018 in jedem Fall weniger als die Hälfte der jährlichen Bruttofestvergütung ohne Nebenleistungen. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die variable Vergütung nach seinem Ermessen zu begrenzen, wenn außerordentliche Entwicklungen zu einer nicht angemessenen variablen Vergütung führen würden. Andererseits ist der Aufsichtsrat berechtigt, nach seinem Ermessen eine Sondertantieme zu gewähren, wenn außerordentliche Leistungen oder Erfolge des Vorstands in der variablen Vergütung nicht ausreichend zum Ausdruck kommen. Im Rahmen der festen Vergütungsbestandteile gewährt die Gesellschaft den Vorständen Nebenleistungen in Form von den gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmer entsprechenden Zuschüssen zur Kranken- und Pflegeversicherung, Gehaltsfortzahlung im Krankheits- und Versterbensfall, Unfallversicherung, Beiträgen zur Altersvorsorge und Dienstwagennutzung. Sofern der Vorstand für Tätigkeiten für verbundene Unternehmen der Gesellschaft Vergütungsleistungen, Aufwandsentschädigungen oder ähnliche Zahlungen erhält, sind diese auf die Vorstandsvergütung anzurechnen. Die Vorstände können zu den gleichen Bedingungen wie alle Mitarbeiter der Gesellschaft sowie der J.N. Eberle & Cie. GmbH die Möglichkeit einer arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung im Wege der Erteilung von Pensionszusagen gegen Gehaltsverzicht nutzen. Leistungen für den Fall der regulären Beendigung der Vorstandstätigkeit sind den Vorstandsmitgliedern nicht zugesagt. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ist ein Abfindungs-Cap vereinbart. Hiernach darf die Abfindung in keinem Fall - je nachdem, was geringer ist - den Wert von zwei Jahresbruttofestvergütungen oder der Vergütung, die bis zum ursprünglich vereinbarten Vertragsende geschuldet wäre, übersteigen. Wird der Vertrag aus einem vom Vorstand zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen für den Zeitraum ab dem Beendigungszeitpunkt keine Zahlungen an den Vorstand. Herrn Thorsten Braun, der am 31. Dezember 2018 aus dem Vorstand ausgeschieden ist, war nach seinem Dienstvertrag infolge eines bis zum 30. Juni 2020 eintretenden Kontrollwechsels und einer sich anschließenden Beendigung der Vorstandstätigkeit eine Zahlung zugesagt.. Die Zahlungszusage hätte sich auf höchstens eine Jahresbruttofestvergütung belaufen und hätte sich nach dem 31. Dezember 2018 reduziert. Gegenüber den über den 31. Dezember 2018 hinaus amtierenden Vorständen Andre Bertram und Martin Döring bestehen keine Zusagen zu Zahlungen im Falle eines eintretenden Kontrollwechsels.

In Summe betrug die Vergütung der jeweils amtierenden Vorstände im Berichtsjahr 583 T€ (Vj. 509 T€), die Vergütung der jeweils amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats belief sich in Summe auf 88 T€ (Vj. 76 T€).

Die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind nach HGB mit 1.821 T€ (Vj. 1.735 T€) zurückgestellt. Daneben bestehen gegenüber Herrn Stefan Greiffenberger zum Berichtsjahresende Verpflichtungen aus Entgeltumwandlungen gegen Pensionszusagen, die nach HGB mit 633 T€ (Vj. 568 T€) zurückgestellt sind. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen haben im Berichtsjahr 0 T€ (Vj. 0 T€) betragen, da Herr Heinz Greiffenberger der Greiffenberger AG die ihm für das Berichtsjahr zustehenden Ruhegeldzahlungen bis zum 31. Dezember 2019 gestundet hat, weshalb im Jahresverlauf 2018 eine unter den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesene Verbindlichkeit in Höhe von insgesamt 245 T€ aufgebaut wurde.

Weitere Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats werden im Gliederungspunkt "Organe der Greiffenberger AG" gemacht.

Unternehmensverbindungen

Die Gesellschaft ist gemäß § 290 HGB Mutterunternehmen eines Konzerns und zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Die in den Konsolidierungskreis der Greiffenberger AG voll einbezogenen Tochterunternehmen sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes ersichtlich, die wie der Konzernabschluss der Greiffenberger AG über den Bundesanzeiger offengelegt wird.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die von Vorstand und Aufsichtsrat der Greiffenberger AG abgegebene Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG steht auf der Unternehmenswebsite http://www.greiffenberger.de in der Rubrik Investoren/Corporate Governance dauerhaft zur Verfügung.

NACHTRAGSBERICHT

Im Februar 2019 wurde mit der BKP Berolina Polyester GmbH & Co. KG eine Vereinbarung zur vorzeitigen Ablösung eines Darlehens getroffen. Dieses Darlehen wurde von der Greiffenberger AG der damaligen Tochtergesellschaft gewährt. Die vorzeitige Rückzahlung erfolgte mit einem marktüblichen Abschlag. Weitere Ereignisse, die für den Greiffenberger-Konzern von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind und zu einer veränderten Beurteilung der Lage führen könnten, sind nach dem Bilanzstichtag nicht eingetreten.

ORGANE DER GREIFFENBERGER AG

Angaben zu den Organen der Greiffenberger AG sind in den nachfolgenden Übersichten gemacht.

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AUFSICHTSRAT Ausgeübte Tätigkeit / Beruf Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.v. § 125 Abs. 1 S. 5 AktG
Marco Freiherr von Maltzan, Berlin

Vertreter der Anteilseigner

Vorsitzender

(seit 9. Mai 2017)
Unternehmensberater, Berufsaufsichtsrat und Investor /

Dipl.-Ingenieur, MBA (INSEAD Fontainebleau)
-Pfeifer & Langen Industrie- und Handels-KG, erster stellvertretender Vorsitzender des Gesellschafterausschusses und Mitglied des Prüfungsausschusses

-Resources Connection, Inc., Irvine/Kalifornien, USA (NASDAQ Global Select Market notiert), Mitglied Board of Directors und Mitglied des Audit Committees

-IFA Holding GmbH, Haldensleben, Mitglied des Beirates
Stefan Greiffenberger, Augsburg

Vertreter der Anteilseigner

Stellvertretender Vorsitzender

(seit 9. Mai 2017)
Unternehmer / Dipl.-Ökonom Keine
Rudi Ludwig, Sindelfingen

Vertreter der Anteilseigner

Mitglied

(seit 8. Mai 2017)
Unternehmensberater /

Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Dipl.-Kaufmann
-Dieter Braun GmbH, Bayreuth Beiratsvorsitzender

-SERO GmbH & Co. KG, Rohrbach Beiratsvorsitzender
VORSTAND Ausgeübte Tätigkeit / Beruf Mitgliedschaft in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.v. § 125 Abs. 1 S. 5 AktG
André Bertram, Starnberg

Mitglied

(seit 01. November 2018)
Vorstand / Dipl.-Kaufmann Univ. Keine
Thorsten Braun, Augsburg

Mitglied

(bis 31. Dezember 2018)
Vorstand / Dipl.-Kaufmann Univ. Keine
Martin Döring, Augsburg

Alleinvorstand

(1. Januar 2018 bis 28. Februar 2018) /

Mitglied

(seit 1. März 2018)
Vorstand / Dipl.-Ingenieur Keine

Augsburg, den 31. März 2019 in der geänderten Fassung vom 15. Juli 2019

Greiffenberger Aktiengesellschaft

André Bertram, Vorstand

Martin Döring, Vorstand

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018 (Anlage 1 zum Anhang)

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Anschaffungs- und Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
01.01.2018

Zugänge

Abgänge

31.12.2018

01.01.2018

Abschreibungen des Geschäftsjahres

--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 140.773,72 0,00 0,00 140.773,72 140.773,72 0,00
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 53.646,67 252,06 252,06 53.646,67 53.485,67 306,06
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 19.904.264,18 0,00 5.000.000,00 14.904.264,18 0,00 0,00
2. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.476.195,71 0,00 0,00 1.476.195,71 0,00 0,00
Summe 21.574.880,28 252,06 5.000.252,06 16.574.880,28 194.259,39 306,06

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Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge

31.12.2018

31.12.2018

31.12.2017

--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Software 0,00 140.773,72 0,00 0,00
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 252,06 53.539,67 107,00 161,00
II. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 14.904.264,18 19.904.264,18
2. Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0,00 0,00 1.476.195,71 1.476.195,71
Summe 252,06 194.313,39 16.380.566,89 21.380.620,89

Aufstellung des Anteilsbesitzes zum 31. Dezember 2018 (Anlage 2 zum Anhang)

VERBUNDENE UNTERNEHMEN

In den Konzernabschluss der Greiffenberger AG einbezogen sind

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Inland Anteil am Kapital

%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
J.N. Eberle & Cie. GmbH, Augsburg 1 00,00 12.929 0

1 zu diesem Unternehmen besteht ein Ergebnisabführungsvertrag

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Ausland Anteil am Kapital

%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
Eberle Italia S.r.l., San Giuliano Milanese/Italien 98,95 473 58
A.C.C. Advanced Cutting Company S.r.l., San Giuliano Milanese/Italien 100,00 313 44
Eberle France S.A.R.L., Corbas/Frankreich 100,00 599 9

Nicht in den Konzernabschluss der Greiffenberger AG einbezogen ist

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Ausland Anteil am Kapital

%
Eigenkapital

T€
Ergebnis

T€
Eberle America Inc., Miami/USA 100,00 -151 -8
(TUSD -173) (TUSD -10)

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Augsburg, den 31. März 2019 in der geänderten Fassung vom 15. Juli 2019

Greiffenberger Aktiengesellschaft

André Bertram, Vorstand

Martin Döring, Vorstand

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Greiffenberger Aktiengesellschaft, Augsburg

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Greiffenberger Aktiengesellschaft, Augsburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Greiffenberger Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, die in Abschnitt 7 im Lagebericht enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser-Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angabe unterhalb des Verbindlichkeitenspiegels im Anhang und auf die Angaben in Abschnitt "Risiken der künftigen Entwicklung" im Absatz "Finanzwirtschaftliche Risiken" des Lageberichts. Dort beschreiben die gesetzlichen Vertreter, dass der Konsortialkredit der Tochtergesellschaft Eberle, der den wesentlichen Teil der Fremdfinanzierung des Greiffenberger-Konzerns darstellt, innerhalb des Prognosezeitraums ausläuft. Er wurde zum 12. Juli 2019 vom 30. September 2019 auf den 30. Dezember 2019 verlängert. Eine weitere Finanzierungsverlängerung ist derzeit nicht abgeschlossen. Zur Ablösung des Konsortialkredits soll ein Betriebsgrundstück der Tochtergesellschaft Eberle veräußert werden. Sollte die Veräußerung nicht bis zum 30. Dezember 2019 abgeschlossen sein, ist eine weitere Verlängerung des Konsortialkredits bis zum erfolgreichen Abschluss der Immobilienveräußerung erforderlich. Diese unterhalb des Verbindlichkeitenspiegels und in Abschnitt "Risiken der künftigen Entwicklung" im Absatz "Finanzwirtschaftliche Risiken" dargelegten Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtiger Prüfungssachverhalt in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Zusätzlich zu dem im Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir den unten beschriebenen Sachverhalt als den besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen ist.

Die Werthaltigkeit der Anteile an der J.N. Eberle & Cie GmbH, Augsburg

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Anhang Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und die Anlage 1 zum Anhang "Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2018".

DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der Greiffenberger Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018 werden unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 14,9 Mio ausgewiesen. Dies entspricht 100 % der Anteile an der J.N. Eberle & Cie. GmbH. Der Anteil der Finanzanlagen an der Bilanzsumme beläuft sich auf insgesamt 87 % (i. Vj. 86 %) und hat somit einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögenslage der Gesellschaft.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Den beizulegenden Wert ermittelt die Gesellschaft für Anteile an verbundenen Unternehmen mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens.

Die für das Discounted-Cashflow-Verfahren verwendeten Zahlungsströme beruhen auf der beteiligungsindividuellen Planung für die nächsten vier Jahre, die mit Annahmen über langfristige Wachstumsraten fortgeschrieben werden. Der Kapitalisierungszinssatz wird aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleitet. Ist der beizulegende Wert niedriger als der Buchwert, so wird anhand qualitativer und quantitativer Kriterien untersucht, ob die Wertminderung voraussichtlich dauernd ist.

Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der Gesellschaft abhängig. Dies gilt insbesondere für die Schätzung der künftigen Zahlungsströme und die langfristige Wachstumsrate sowie die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Anteile an der J.N. Eberle & Cie. GmbH, Augsburg, nicht werthaltig sind.

UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNG

Zunächst haben wir anhand der im Rahmen unserer Prüfung gewonnenen Informationen beurteilt, ob bei den Anteilen an der J.N. Eberle & Cie. GmbH Anhaltspunkte für einen Abschreibungsbedarf bestehen. Anschließend haben wir unter Einbezug unserer Bewertungsspezialisten die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie des Bewertungsmodells der Gesellschaft beurteilt. Dazu haben wir die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellte langfristige Wachstumsrate mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit der vom Vorstand erstellten Planung vorgenommen.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Zudem haben wir uns bei Planabweichungen davon überzeugt, ob diese als wiederkehrend oder einmalig einzustufen sind

Die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. Um der bestehenden Prognoseunsicherheit Rechnung zu tragen, haben wir darüber hinaus mögliche Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes, der erwarteten Zahlungsströme bzw. der langfristigen Wachstumsrate auf den beizulegenden Wert untersucht (Sensitivitätsanalyse), indem wir alternative Szenarien berechnet und mit den Bewertungsergebnissen der Gesellschaft verglichen haben. Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen.

UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGEN

Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an der J.N. Eberle & Cie. GmbH zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den Bewertungsgrundsätzen. Die Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 27. Juni 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. Januar 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind unter Beachtung der Übergangsvorschrift des Artikels 41 Abs. 1 EU-APrVO ununterbrochen seit mehr als 30 Jahren als Abschlussprüfer der Greiffenberger Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Neben der Jahresabschlussprüfung haben wir auch die Prüfung des Konzernabschlusses der Greiffenberger Aktiengesellschaft sowie die Jahresabschlussprüfung der J.N. Eberle & Cie. GmbH, Augsburg, durchgeführt.

Zudem haben wir im Geschäftsjahr 2018 Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Ertragsteuererklärungen erbracht.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Johannes Hanshen.

München, den 15. Juli 2019

**KPMG Bayerische Treuhandgesellschaft

Aktiengesellschaft

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Hanshen, Wirtschaftsprüfer

Sailer, Wirtschaftsprüfer

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