Annual Report • Aug 8, 2019
Annual Report
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Sehr geehrte Aktionäre,
mit dem folgenden Bericht des Aufsichtsrats möchten wir Sie über die Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018 und das Ergebnis der Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss 2018 informieren.
Im Geschäftsjahr 2018 hat der Aufsichtsrat der CLIQ Digital AG seine Aufgaben nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung gewissenhaft wahrgenommen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand kontinuierlich begleitet und bei der strategischen Ausrichtung und Führung des Unternehmens beraten. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender und strategischer Bedeutung für die CLIQ-Digital-Gruppe rechtzeitig und angemessen eingebunden.
Im Geschäftsjahr 2018 hielt der Aufsichtsrat insgesamt 4 ordentliche Sitzungen ab. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand regelmäßig über die Lage der Gesellschaft und ihre Entwicklung sowie über wichtige Geschäftsvorfälle informiert. Die Berichtspflichten nach § 90 Aktiengesetz (AktG) in diesem Zusammenhang wurden eingehalten. Die ordentlichen Sitzungen im Jahr 2018 wurden am 5. April, 18. Mai, 3. Oktober und 14. Dezember abgehalten. Zusätzlich zu den Beschlüssen in den ordentlichen Sitzungen stimmte der Aufsichtsrat dem Erwerb der Tornika SAS, der Gründung der Netacy, Inc. und dem Abschluss einer exklusiven Lizenzvereinbarung über das Vermögen der Hippo Investments, LLC zu. An allen Aufsichtsratssitzungen haben die Mitglieder mindestens in der für Aufsichtsratsbeschlüsse gemäß Satzung erforderlichen Anzahl teilgenommen. Damit war der Aufsichtsrat jederzeit in der Lage, zu handeln und Entscheidungen treffen sowie den satzungsgemäßen und rechtlichen Pflichten entsprechen zu können.
Zusätzlich standen Vorstand und Aufsichtsrat im Laufe des Geschäftsjahres 2018 auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in regelmäßigem und vertrauensvollem Kontakt, meist in Form von Telefonkonferenzen. Der Vorstand ist seinen Verpflichtungen nach Gesetz und Satzung nachgekommen und hat den Aufsichtsrat oder seinen Vorsitzenden regelmäßig umfassend und zeitnah in schriftlicher und mündlicher Form über alle Maßnahmen und Ereignisse von Bedeutung für das Unternehmen unterrichtet. In der Folge war der Aufsichtsrat stets über die Geschäftslage der Gesellschaft, die Geschäftsentwicklung, die beabsichtigte Geschäftspolitik und die kurz- und mittelfristige Planung, einschließlich der Investitions-, Finanz- und Personalplanung sowie über die Ertragslage, organisatorische Maßnahmen und die Gesamtlage des Konzerns unterrichtet. Die regelmäßige Unterrichtung über die Risikolage und das Risikomanagement des Unternehmens war ebenso Teil des Informationsaustauschs. Aufgrund der überschaubaren Größe des Unternehmens hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2018 keine Ausschüsse gebildet.
Beratungsschwerpunkte der Aufsichtstätigkeit
In den 4 ordentlichen Sitzungen hat der Aufsichtsrat in intensiven Gesprächen die Berichte des Vorstands diskutiert und gemeinsam die Lage des Unternehmens, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanzlage der Gruppe erörtert. Abweichungen von den Plänen und Zielen wurden vom Vorstand erläutert und vom Aufsichtsrat geprüft.
Im Geschäftsjahr 2018 wurden darüber hinaus folgende wesentliche Punkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats behandelt/genehmigt:
| • | Abschluss der Übernahme von Affimobiz (Tornika SAS) und die Erhöhung der Beteiligung an der CMind BV um 13% |
| • | Genehmigung der Gründung von Netacy Inc. und der Abschluss einer exklusiven Lizenzvereinbarung |
| • | Geschäftsplanung, Budgets und Konzernstrategie |
| • | Quartals- und Halbjahreszahlen 2018 |
| • | Finanzlage und Finanzierung des Konzerns |
| • | Feststellung und Billigung des Einzelabschlusses 2017 |
| • | Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 |
| • | Besprechung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017 der CLIQ Digital AG |
| • | Beschlussfassung über die Eingliederung und den Erwerb verschiedener Konzernbeteiligungen |
| • | Genehmigung des Rücktritts und der Ernennung mehrerer Direktoren im Zusammenhang mit den Konzernbeteiligungen. |
Persönliche Angelegenheiten und Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat der CLIQ Digital AG besteht aus Dr. Mathias Schlichting (Vorsitzender), Karel Tempelaar und Niels Walboomers. In der Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat es im Jahr 2018 keine Änderungen gegeben.
Jahres- und Konzernabschluss für das Jahr 2018
Der Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie der Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 wurden durch den Vorstand aufgestellt und durch den von der Hauptversammlung bestellten unabhängigen Abschlussprüfer Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, den Lagebericht für den Konzern für das Geschäftsjahr 2018 sowie die vom Vorstand vorgeschlagene Ergebnisverwendung der CLIQ Digital AG unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Vorfeld der Sitzung zur Verfügung gestellt wurden, geprüft.
Der Vorstand erläuterte in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 3. April 2019 den Jahres- und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018, den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 sowie die von dem Vorstand vorgeschlagene Ergebnisverwendung der CLIQ Digital AG. In dieser Aufsichtsratssitzung hat der Abschlussprüfer über die wichtigsten Ergebnisse und Grundsätze seiner Prüfung berichtet und erläutert, dass gemäß seiner Prüfung keine wesentlichen Schwächen des internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bestehen. Der Aufsichtsrat hat dementsprechend in seiner Sitzung am 3. April 2019 den Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2018 sowie den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der CLIQ Digital AG ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat sich dem Vorschlag des Vorstands über die Ergebnisverwendung der CLIQ Digital AG, den Jahresüberschuss vollständig auf neue Rechnung vorzutragen, angeschlossen.
Dank und Anerkennung
Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der CLIQ Digital AG seinen Dank für ihr erneut hohes Engagement im vergangenen Geschäftsjahr aus. Den Aktionärinnen und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das Interesse an unserer Gesellschaft und für das entgegengebrachte Vertrauen.
Düsseldorf, 3. April 2019
Dr. Mathias Schlichting, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Grundlegende Informationen zur Gruppe
GRUNDLEGENDE INFORMATION ZUR GRUPPE
Geschäftsmodell der Gruppe
CLIQ Digital ist ein führendes Direktmarketing-und Vertriebsunternehmen für digitale Produkte mit einer eigenen globalen Zahlungs- und Distributionsplattform. Das Kerngeschäft der Unternehmensgruppe ist die Direktvermarktung seiner digitalen Entertainment-Produkte an Endverbraucher über Mobile- und Online-Marketingkanäle. CLIQ Digital ist ein strategischer Geschäftspartner für Netzwerke, Content-Inhaber, Publisher und Werbetreibende. Die Gruppe beschäftigt 94 Mitarbeiter (2017: 105). CLIQ Digital AG, die Muttergesellschaft der Gruppe, hat ihren Hauptsitz in Düsseldorf und ist im Scale 30 Segment der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN D E000AOH HJ R3).
Seit über 10 Jahren vermarktet und vertreibt CLIQ Digital seine Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Ländern auf allen Kontinenten. Aus seinen bisherigen Geschäftstätigkeiten und kontinuierlichen Marktanalysen hat CLIQ Digital erkannt, dass die Monetarisierung digitaler Produkte durch Direct Response Marketing die effektivste Form der Vermarktung darstellt.
Durch gezielte Anstrengungen und die enge Zusammenarbeit zwischen dem Produktteam von CLIQ Digital und externen Content-Anbietern ist CLIQ Digital in der Lage, den Konsumenten über seine Vertriebs- und Marketingteams die beliebtesten Produkte anzubieten. Die aktuelle Produktpalette umfasst Filme, Musik, Spiele, Bücher, Sport, Fitness und Software und ist überwiegend lizenziert.
CLIQ Digital bietet seine Produkte in erster Linie über ein Abonnementmodell an, bei dem die Kunden gegen eine tägliche, wöchentliche oder monatliche Abonnementgebühr in den Genuss unbegrenzten Zugangs kommen. Je nach Land können Zahlungen über Premium-SMS (PSMS), Direct Carrier Billing (DCB), Kreditkarte, App Store Billing und viele weitere Optionen erfolgen. CLIQ Digital arbeitet bei der Anbindung von Mobilfunkbetreibern und anderen Abrechnungspartnern mit externen Partnern an der Implementierung verschiedener Abrechnungsmethoden für Endkunden.
Mit der Übernahme von AffiMobiz (Tornika SAS) in 2018 konnte CLIQ Digital die Kompetenz der Gruppe im Medieneinkauf vertiefen und die Beziehung zu Netzwerken, die Zugang zu Media Sources haben, weiter stärken. Dieses Know-how dient der Optimierung des Affiliate-Marketings und der internen Vertriebsaktivitäten der Gruppe. Bei Affiliate-Marketing-Aktivitäten erhält der Affiliate-Partner eine Entlohnung für jeden Kunden, der sich für einen CLIQ Digital-Service anmeldet. Im Inhouse-Media-Einkauf verantwortet CLIQ Digital die Erfassung des Internetverkehrs und die Konvertierung vom Besucher zum Kunden.
Aufsichtsrat und Vorstand
Der Aufsichtsrat der CLIQ Digital AG setzt sich zusammen aus den Mitgliedern Dr. Mathias Schlichting (Vorsitzender), Karel Tempelaar und Niels Walboomers. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Laufe des Jahres 2018 nicht verändert.
Auch die Zusammensetzung des Vorstands hat sich in 2018 nicht verändert. Die Vorstandsmitglieder Luc Voncken und Ben Bos halten zusammen zum 31. Dezember 2018 indirekt rund 9 % der Aktien der CLIQ Digital AG.
Struktur der CLIQ Digital-Gruppe
Die Muttergesellschaft der Gruppe ist die CLIQ Digital AG, Düsseldorf, Deutschland. Sie leitet alle Holding-Aktivitäten des Unternehmens von Düsseldorf aus. Durch die Zentralisierung ist die Unternehmensgruppe in der Lage, Synergien innerhalb der Beteiligungen auszuschöpfen und dadurch die Unternehmensgruppe einfacher und effizienter zu strukturieren.
Eine vollständige Übersicht über alle Tochtergesellschaften, die zum Jahresende zum Konsolidierungskreis der CLIQ Digital AG gehörten, ist in Anmerkung 17 des Anhangs zum Jahresabschluss dargestellt. Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden im nächsten Abschnitt beschrieben.
Veränderungen im Konsolidierungskreis während des Geschäftsjahres
Anfang 2018 expandierte die CLIQ Digital Gruppe durch die Übernahme des französischen Unternehmens AffiMobiz (Tornika SAS) und die Gründung einer US-Tochtergesellschaft unter der Firma Netacy. Für weitere Einzelheiten zu den Transaktionen wird auf Anmerkung 29 des Anhangs verwiesen.
AffiMobiz (Tornika SAS)
Anfang 2018 erwarb CLIQ Digital eine 80-%ige Beteiligung am französischen Medieneinkaufs-spezialisten AffiMobiz. AffiMobiz ist seit vielen Jahren Partner von CLIQ Digital und tätigt Medieneinkäufe vor allem für die CLIQ Digital Tochter CMind B.V., die unter anderem die erfolgreiche Streaming-Plattform "Playfilms" betreibt. Mit Übernahme der Mehrheit an Affi-Mobiz setzt die CLIQ Digital AG ihre geplante Expansionsstrategie fort, den direkten Medieneinkauf und die Beziehungen zu Netzwerken mit direktem Zugang zu Medienanbietern weiter auszubauen. Die gemeinsame Nutzung von Know-how und Infrastruktur wird in Zukunft einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den Ausbau der Streaming-Content-Plattformen zu beschleunigen.
Netacy
CLIQ Digital setzte seine Internationalisierung fort und lizenzierte im Berichtszeitraum mit der Gründung einer neuen Tochtergesellschaft in den USA die Rechte an bestimmten Konzepten und Inhalten exklusiv von dem US-Unternehmen Hippo Investments Inc., einem langjährigen Partner von CLIQ Digital. Mit Netacy Inc. verfolgt die Gruppe insbesondere den Ausbau des Geschäfts im US-Markt.
WIRTSCHAFTSBERICHT
Wirtschaftliches Umfeld
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Das Wachstum der globalen Wirtschaft hat sich dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zufolge 2018 auf 3,7 % abgeschwächt nach 3,8 % im Vorjahr. Damit hält der IWF an der Prognose des Weltwirtschaftsausblicks (WEO) vom Oktober 2018 trotz einer schwächeren Entwicklung in einigen Volkswirtschaften, insbesondere in Europa und Asien, fest. Die leichte Verlangsamung des Wachstums aufgrund der in den USA und China beschlossenen Zollerhöhungen im Handelsstreit war bereits berücksichtigt worden. 2019 hingegen soll die Weltwirtschaft mit 3,5 % sowie 3,6 % in 2020 langsamer wachsen als im vergangenen Oktober erwartet. Die weitere Anpassung spiegelt die gedrückte Stimmung der Kapitalmärkte, aber auch die schwächere Konjunkturdynamik der zweiten Jahreshälfte 2018 wider, unter anderem in Deutschland infolge neuer Abgasnormen für Kraftfahrzeuge sowie in Italien durch den Haushaltsstreit mit der Europäischen Union.1
Für die Eurozone senkte der Internationale Währungsfonds die Prognosen für die konjunkturelle Entwicklung im Gesamtjahr 2018 nach einem unerwartet schwachen ersten Halbjahr auf 1,8 % ab. Das sind 0,2 Prozentpunkte weniger als im Oktober 2018. Im Vorjahreszeitraum 2017 hatte der Anstieg des BIP in den Euro-Ländern 2,4 % betragen. Der IWF erwartet eine weitere Abschwächung für 2019 auf 1,6 % (0,3 Prozentpunkte niedriger als im Herbst 2018) sowie 1,7 % im Jahr 2020.2 Die Inflation im gemeinsamen Währungsraum lag 2018 mit 1,4 % unter dem Vorjahreswert von 1,5 %.3
Laut Statistischem Bundesamt wuchs die deutsche Wirtschaft 2018 um 1,5 % und damit das neunte Jahr in Folge, verlor aber an Schwung.
Die Binnenwirtschaft lieferte 2018 entscheidende Wachstumsimpulse, wenn auch die Zuwächse deutlich niedriger ausfielen als in den vergangenen drei Jahren. Auch die deutschen Ausfuhren zeigten in ihren Steigerungsraten eine geringere Dynamik als in den Vorjahren.4 Die Inflationsrate in Deutschland näherte sich im Jahresdurchschnitt 2018 mit 1,9 % der Zielmarke der europäischen Geldpolitik von knapp unter 2 % weiter an. 2017 betrug die Preissteigerung 1,8 %.5 Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2018 mit einem Anstieg von 1,3 %.6
1 World Economic Outlook Update, January 2019: A Weakening Global Expansion
2 World Economic Outlook Update, January 2019: A Weakening Global Expansion
3 Eurostat news release, January 2019: Annual Inflation in EU
4 Pressemitteilung Destatis, Januar 2019: Deutsche Wirtschaft 2018
5 Destatis 2019: Verbraucherpreise 2018: +1,9 % gegenüber dem Vorjahr
6 World Economic Outlook Update, January 2019: A Weakening Global Expansion
Marktposition
Der Digitale-Content-Markt zeichnet sich durch eine Vielzahl unterschiedlicher Typen von Unternehmen aus, wobei jedes von ihnen seine eigene Rolle im Digitalen-Content-Markt spielt. Einige Unternehmen konzentrieren sich darauf, digitalen Content oder Lösungen für das digitale Bezahlen zu generieren, während sich andere Anbieter auf den Vertrieb von digitalem Content oder, wie CLIQ Digital, auf das Direktmarketing von digitalem Content spezialisiert haben.
Entwicklungen im Bereich Mobile Content
Die Zahl der Menschen, die weltweit das Internet nutzen, steigt täglich um mehr als eine Million neue Nutzer. Nach Angaben des Marktforschungsunternehmens Wearesocial waren 2018 rund 4,4 Milliarden Menschen online. Das ist eine Steigerung von 9 % im Vergleich zum Vorjahr, damit nutzten mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung (57 %) das Internet. Dabei nutzen mit rund 4 Milliarden Menschen 91 % der Internetnutzer ein Mobiltelefon, um online zu gehen, das entspricht 52 % der Weltbevölkerung. Bereits 2018 erfolgten mit 67 % mehr als zwei Drittel der mobilen Zugriffe auf das Internet über Smartphones. Weltweit verbringen die Menschen im Durchschnitt mehr als sechs Stunden pro Tag im Internet, davon wiederum über drei Stunden mit mobilen Telefonen.7
Die Nutzungsmöglichkeiten bei der Verwendung von Smartphones zeigt eine Umfrage des Branchenverbandes Bitkom: Mehr als drei Viertel der Anwender (79 %) nutzen Suchmaschinen, 68 % bewegen sich in sozialen Netzwerken und nahezu zwei Drittel verwenden Navigations-und Kartendienste (64 %). Nahezu die Hälfte der Nutzer setzt Online-Banking (46 %) ein, verwendet Gesundheits-Apps (45 %) und betreibt Online-Shopping (43 %). Gut jeder Fünfte hat Dating-Dienste (22 %) entdeckt und bereits 17 % nutzen Ticket-Funktionen.8
Digitale Formate wie In-Feed-Anzeigen auf Social Media-Plattformen, Online-Videos sowie Paid und Native Content werden das Wachstum der Werbeausgaben 2018 weltweit um 4,5 % antreiben. Für 2019 und 2020 wird ein Anstieg um jeweils 42 % erwartet. Display-Werbung ist mit Abstand der wichtigste Wachstumstreiber für die globale Werbung, insbesondere durch symbiotische Verbreitung von Social Media und Online-Video. Zenithmedia erwartet im Zeitraum zwischen 2017 und 2020 einen zusätzlichen Umsatzbeitrag von USD 67 Mrd. durch Display-Werbung. 9 10
Aber auch die Verbindung von Online-Video und Paid Search leistet einen wichtigen Beitrag für das Wachstum der globalen Werbung, da Werbetreibende mit der personalisierten und zielgerichteten Kommunikation dieser Kanäle sowohl Effizienz als auch Effektivität von Kampagnen steigern können. So soll die Online-Videowerbung zwischen 2018 und 2021 mit durchschnittlich 18 % pro Jahr und insgesamt USD 20 Mrd. doppelt so schnell wachsen wie andere Formen der Display-Werbung. Während Paid Search im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 7 % pro Jahr wachsen soll, wird deren absoluter Beitrag zum weltweiten Wachstum laut Zenithmedia mit USD 22 Mrd. über dem von Online-Videowerbung liegen. Bis 2021 sollen Online-Videowerbung und Paid Search 60 % zum weltweiten Werbemarktwachstum beitragen.11
Für programmatische Werbung wird laut Zenithmedia eine Zunahme von USD 70 Mrd. im Jahr 2018 auf USD 84 Mrd. im Jahr 2019 erwartet. Das entspricht einem Wachstum von 20 %. 2020 sollen Werbekunden mit USD 98 Mrd. rund 68 % der Digital-Budgets für programmatische Werbung ausgeben, nach 65 % im Jahr 2019.12
Direct Carrier Billing (DCB) profitiert in seinem Wachstum insbesondere von der Möglichkeit, unterschiedlichste Inhalte wie Apps, Games, Musik, Videos oder Dienste über die Abrechnung durch Mobilfunkanbieter zu bezahlen. Bis 2022 rechnet der Abrechnungsdienstleister telecoming mit einem Anstieg der in Europa über DCB abgerechneten Inhalte auf USD 13,6 Mrd. bei einem Umsatzanteil am Weltmarkt von 20 %.13 Nach Angaben des Marktforschungsunternehmens Ovum werden die Gesamteinnahmen aus der Direct Carrier-Abrechnung von USD 45,7 Mrd. im Jahr 2018 auf USD 79,5 Mrd. im Jahr 2023 weltweit steigen. Während die Anbieter von Inhalten und Dienstleistungen einen Großteil der Umsätze vereinnahmen werden, wird der Anteil der Mo-bilfunkbetreiber bis 2023 auf etwas mehr als 11 % nachlassen. Unterdessen soll auch der dominierende Umsatzanteil von Computer-und Videospielen von rund 60 % im Jahr 2018 auf knapp über 51 % im Jahr 2023 sinken. Die Abrechnung von Video-on-Demand wird laut Ovum von 6 % auf 20 % steigen.14
7 Global Digital Report 2018
8 Bitkom: Smarlphone-Markt: Konjunktur und Trends
9 Zenithmedia 2018: Advertising Forecast
10 Zenithmedia 2017: Global ad growth
11 Zenithmedia 2018: Personalisierte Werbung
12 Zenithmedia 2018: Programmatische Werbung
13 telecoming 2018: Direct Carrier Billing Report
14 Ovum 2018: Direct Carrier Billing Forecast
In seinem Global Payments Report kommt Zahlungsdienstleister Worldpay zu dem Ergebnis, dass ein breites Angebot an Zahlungsmethoden im Internet besteht. Dabei begleichen Kunden ihre Rechnungen vorzugsweise mit einem eWallet. Worldpay rechnet mit einem Anteil der mit einem eWallet beglichenen Transaktionen im Internet im Jahr 2018 von 36 %. Bis ins Jahr 2022 soll dieser Anteil auf 47 % anwachsen. Zum gleichen Zeitpunkt soll der weltweite Umsatz im eCommerce USD 4,6 Bio. betragen. Auf Platz zwei der digitalen Bezahlmethoden liegen Kreditkartenlösungen mit einem Anteil von 23 % im Jahr 2018. Dabei prognostiziert World-pay, dass der Anteil der Zahlungen via Kreditkarte im Internet in den nächsten vier Jahren auf 17 % zurückgehen wird. Auf Länderebene ergibt sich bei den präferierten Bezahlmethoden ein heterogenes Bild. Während in den USA und in Lateinamerika die Kreditkarte in der Gunst der Konsumenten beim Bezahlvorgang im Internet die Spitzenposition einnimmt, bezahlen Kunden im asiatischen Raum und in Schwellenländern vorzugsweise via eWallet.15
Der globale Gaming-Markt ist 2018 weiter gewachsen. Nach Angaben der Marktanalysten Newzoo, betrug der weltweite Gaming-Umsatz im Jahr 2018 USD 137,9 Mrd., entsprechend einem Anstieg von 13,3 %. Davon entfielen mit USD 125,3 Mrd. rund 91 % auf digitale Umsätze. Das größte Teilsegment bildet mit zweistelligen Wachstumsraten seit mehr als zehn Jahren das Mobile Gaming. 2018 wuchs der Umsatz mit mobilen Spielen auf Smartphones und Tablets um 25,5 % auf USD 70,3 Mrd. Bis 2021 soll der Umsatz im globalen Markt für Video- und Computerspiele die Marke von USD 180 Mrd. übersteigen.16 In Deutschland hält mehr als jeder vierte Verbraucher (29 %) Video- und Computerspiele ebenso für ein gesellschaftliches Kulturgut wie Literatur, Filme und Musik, davon spielen 42 % ab 14 Jahren zumindest gelegentlich. Laut Digitalverband Bitkom entspricht das knapp 30 Millionen Menschen. Insgesamt steigt zudem die Bereitschaft, für Games zu bezahlen: 57 % der Video-und Computerspieler gaben innerhalb eines Jahres Geld für ihr Hobby aus, davon ein Viertel (25 %) für den Online-Kauf oder Download sowie jeweils 24 % für In-Game-Käufe und Abo-Gebühren für Onlinespiele.17
15 Worldpay 2018: Global Payments Report
16 Newzoo 2018: Mobile revenues 2018
17 Bitkom 2018: Die Gaming Trends 2018
GESCHÄFTSVERLAUF
Die Entwicklung der Ergebnisse im Jahr 2018 gegenüber 2017 lässt sich wie folgt zusammenfassen:
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| Mio. EUR | 2018 | 2017* | 2018 als % von 2017 |
|---|---|---|---|
| Bruttoumsatzerlöse | 58,2 | 70,5 | 83% |
| Umsatzkosten | -42,0 | -52,6 | |
| Bruttogewinn | 16,2 | 17,9 | 91% |
| % der Bruttoumsatzerlöse | 28% | 25% | |
| Personalaufwand | -8,4 | -8,8 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -3,7 | -3,6 | |
| Wertminderungen und -aufholungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte | -0,2 | - | |
| Betriebliche Gesamtaufwendungen | -12,3 | -12,4 | |
| Betriebliches Konzernergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) | 3,9 | 5,5 | 71% |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, auf Sachanlagen und auf Umlaufvermögen | -0,9 | -0,3 | |
| Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 3,0 | 5,2 | 58% |
| Finanzergebnis | 0,4 | -0,7 | |
| Konzernergebnis vor Steuern (EBT) | 3,4 | 4,5 | |
| % der Bruttoumsatzerlöse | 6% | 6% | |
| Steuern | -0,4 | -1,1 | |
| Konzernergebnis | 3,0 | 3,4 | 88% |
| % der Bruttoumsatzerlöse | 5% | 5% | |
| Zurechenbar zu: | |||
| Eigentümer des Unternehmens | 2,2 | 3,3 | |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der CLIQ Digital AG | 0,8 | 0,1 |
*) In den Zahlen 2017 wurden die Abschreibungen auf die Kundenakquisitionskosten in Höhe von 20,6 Mio. EUR in die Umsatzkosten umgegliedert, da diese mit den Abschreibungen auf Vertragskosten vergleichbar sind, die nach der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 hier auszuweisen wären.
2018 war für CLIQ Digital ein herausforderndes Jahr, insbesondere im Vergleich zum ausgezeichneten Ergebnis 2017.
Mit dem Übergang vom Affiliate-Marketing zum Medieneinkauf konnte CLIQ Digital im vergangenen Jahr das bisherige Rekordhoch des CLIQ-Faktors von 1,47 nicht halten und verzeichnete einen Rückgang um 7,5 % auf einen CLIQ-Faktor von 1,36. Darüber hinaus fielen die Umsatzerlöse aus Abonnementdienstleistungen zu Beginn des Jahres 2018 niedriger aus, bedingt durch geringere Marketingausgaben im vierten Quartal 2017, die mit vorübergehenden Verzögerungen bei der Einführung neuer Produkte zusammenhingen.
Trotz des Umsatzrückgangs konnte CLIQ Digital 2018 einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 3,0 Mio. (2017: EUR 3,4 Mio.) realisieren; dies entspricht 5 % der Bruttoumsatzerlöse und liegt auf Vorjahresniveau.
Die Bruttomarge stieg 2018 um 3 % - Punkte auf 28 %, was auf einen Rückgang der Abschreibungen auf Vertragskosten (Kundenakquisitionskosten) zurückzuführen ist. Trotz der verbesserten Bruttomarge führte der Rückgang der Bruttoumsatzerlöse um 17 % zu einem niedrigeren EBITDA von EUR 3,9 Mio. gegenüber EUR 5,5 Mio. im Jahr 2017.
Ertragslage
Umsatzentwicklung
Die CLIQ Digital Gruppe erzielte 2018 einen Umsatz von EUR 58,2 Mio. (2017: EUR 70,5 Mio.), was einem Rückgang von 17,4 % gegenüber 2017 entspricht. Der Umsatzrückgang resultiert im Wesentlichen aus dem im Vergleich zum Vorjahr niedrigeren CLIQ-Faktor und dem verhaltenen Start in das Jahr 2018. Ursächlich waren geringere Marketingausgaben im vierten Quartal 2017 und temporäre Verzögerungen bei der Einführung neuer Produkte. Zudem entfiel ein höherer Anteil (10 %) des Gesamtjahresumsatzes auf Einmalangebote. Der Umsatz pro Kontinent wird nachfolgend dargestellt:
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| Umsatz in 2018 | % der Bruttoumsatzerlöse | Umsatz in 2017 | % der Bruttoumsatzerlöse | |
|---|---|---|---|---|
| Kontinent | EUR Mio. | EUR Mio. | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Europa | 46,5 | 80% | 53,9 | 76% |
| Nordamerika | 6,5 | 11% | 1,4 | 2% |
| Asien | 1,5 | 3% | 3,7 | 5% |
| Australien | 1,4 | 2% | 5,7 | 8% |
| Afrika | 2,3 | 4% | 5,8 | 8% |
| Gesamt | 58,2 | 100% | 70,5 | 100% |
Das Wachstum in Nordamerika ist auf die Aktivitäten der zu Beginn des Jahres 2018 gestarteten Tochtergesellschaft Netacy zurückzuführen.
Weitere Informationen zu den Wechselkursrisiken, die sich aus der internationalen Aufstellung von CLIQ Digital ergeben, befinden sich in Anmerkung 32 des Anhangs unter Berichterstattung zu Finanzinstrumenten.
Bruttogewinn
CLIQ Digital erzielte im Jahr 2018 eine Bruttomarge von EUR 16,2 Mio. (2017: EUR 17,9 Mio.).
25 Zenith 2017: Mobile devices to lift online viewing by 20% in 2017
26 Juniper Research 2017: Digital content revenues to pass $200 billion next year
27 Juniper Research 2017: Digital content revenues to pass $200 billion next year
28 Bango 2017: The evolution of Android carrier billing
Seit dem Jahr 2018 sind die Abschreibungen auf Vertragskosten, die bisher als Kunden-akquisitionskosten erfasst wurden, in den Umsatzkosten enthalten. Infolge der geänderten Rechnungslegung sank die Bruttomarge um 16,1 Mio. EUR (2017: 20,6 Mio. EUR bei analoger Darstellung) gegenüber dem Ausweis innerhalb der Vorjahresdarstellung. Die Bruttomarge und die Umsatzkosten stellen sich wie folgt dar:
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| Mio. EUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 58,2 | 70,5 |
| Marketingaufwendungen | -18,8 | -18,6 |
| Aktivierte Marketingaufwendungen | 16,0 | 18,1 |
| Abschreibungen auf Vertragskosten | -16,1 | -20,6 |
| Umsatzanteile Dritter | -19,1 | -28,0 |
| Sonstige Umsatzkosten | -4,0 | -3,5 |
| Bruttogewinn | 16,2 | 17,9 |
Marketingaufwendungen und aktivierte Marketingaufwendungen
Effizientes Marketing ist für CLIQ Digital von großer Bedeutung. Es umfasst eine der wichtigsten Variablen für den Erwerb neuer Kunden, die Effizienz der Neukundengewinnung, und sorgt damit für Umsatzwachstum und Profitabilität in der Gruppe.
Die Marketingausgaben beliefen sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf EUR 18,8 Mio., was einer Steigerung von EUR 0,2 Mio. gegenüber dem Vorjahr (EUR 18,6 Mio.) entspricht. Nach einem verhaltenen Start im Jahr 2018 konnte CLIQ Digital insgesamt ein Wachstum der Marketingausgaben verzeichnen, insbesondere das vierte Quartal verzeichnete einen positiven Anstieg von 16 % gegenüber dem dritten Quartal.
Die Marketingausgaben für die Kundengewinnung werden als Vertragskosten (zuvor als immaterieller Vermögenswert) ausgewiesen und über den Umsatzlebenszyklus des Kunden mit einer maximalen Amortisationszeit von 18 Monaten abgeschrieben. Die aktivierten Marketingausgaben in Höhe von EUR 16,0 Mio. (2017: EUR 18,1 Mio.) betreffen die Marketingausgaben, die direkt auf neue Nutzer von Abonnementdiensten umgelegt werden können und werden daher als Vertragskosten erfasst. Der Rückgang der aktivierten Marketingausgaben im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus dem relativen Anstieg von nicht Abonnement-bezogenen Dienstleistungen.
Die Abschreibungen auf Vertragskosten (zuvor Abschreibungen auf Kundenakquisitionskosten) betrugen EUR 16,1 Mio. im Jahr 2018 (2017: EUR 20,6 Mio.). Die niedrigeren Abschreibungen im Berichtszeitraum stehen in direktem Zusammenhang mit den niedrigeren aktivierten Marketingausgaben.
Umsatzanteile Dritter
Die Umsatzanteile Dritter entfallen auf Netzbetreiber und Gateways, die die technischen Verbindungen mit den Netzbetreibern herstellen. Die Kosten sind fast vollständig variabel und schwanken erheblich zwischen den Ländern. Der Anteil an den Einnahmen von Endkunden, der an die Netzbetreiber und Gateways geht, liegt zwischen 25 % und über 70 %, je nach Land. Im Verhältnis zu den Bruttoeinnahmen sank der Anteil Dritter von 39,8 % im Jahr 2017 auf 32,8 % im Jahr 2018 und ist auf eine Verschiebung von der direkten Abrechnung über die Netzbetreiber hin zur Kreditkartenabrechnung zurückzuführen, auf die ein deutlich geringerer Anteil Dritter entfällt. CLIQ Digital erwartet, dass die Abrechnung über Kreditkarten in den nächsten Jahren weiter zunehmen wird, da die Bereitschaft der Kunden, diese Zahlungsmethode zu nutzen, weiter steigt. Zudem enthalten die Umsätze von Netacy keine Anteile Dritter.
Sonstige Umsatzkosten
Die sonstigen Umsatzkosten bestehen im Wesentlichen aus Kosten für Kundenbetreuung, Kosten für Inhalte sowie Gateway- und Zahlungskosten. Der Großteil der sonstigen Umsatzkosten ist variabel und variiert zwischen den Ländern, in denen die Leistungen abgesetzt werden.
29 MEF 2017: Carrier billing global outlook and opportunities
30 Newzoo 2017: Global Games Market Will Reach $108.9 Billion in 2017 With Mobile Taking 42%
Im Fokus steht hier die Kundenzufriedenheit. In diesem Zusammenhang zeigt sich das Unternehmen generell flexibel und entgegenkommend in Bezug auf Rückerstattungen. Es ist besonders wichtig, Kundenwünsche zu beachten und diese in die Entwicklung und Lizenzierung neuer Produkte mit einzubeziehen.
Die Produkte, die von CLIQ Digital vertrieben werden, werden hauptsachlich von Dritten lizenziert. Andere Produkte werden unternehmensintern oder im Auftrag von CLIQ Digital von anderen Unternehmen entwickelt. Mit der Lizenzierung von Inhalten anstelle der Entwicklung von proprietären Inhalten entwickeln sich die Lizenzierungskosten in demselben Maße wie der Umsatz von CLIQ Digital.
Die sonstigen Umsatzkosten steigen im Verhältnis zum Umsatz um EUR 0,5 Mio. von 5,0 % (entspricht EUR 3,5 Mio.) im Jahr 2017 auf 6,9 % im Jahr 2018 (EUR 4,0 Mio.) und sind auf die erworbenen Aktivitäten von Netacy zurückzuführen.
Aufwendungen und Abschreibungen
Personalaufwand
Der Personalaufwand belief sich im Jahr 2018 auf EUR 8,4 Mio. im Vergleich zu EUR 8,8 Mio. im Jahr 2017 und lag damit bei 69 % der gesamten Betriebskosten (2017: 71 %). Die Anzahl an Stellen in Vollzeitäquivalenten sank im Jahr 2018 auf 99 nach 103 im Jahr 2017. Neben der Reduzierung der Mitarbeiterzahl ist der geringere Personalaufwand auch auf die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeiten aus Aktienoptionen zurückzuführen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten insbesondere folgende Positionen:
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| Mio. EUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Honorare | 1,4 | 1,6 |
| IT-Aufwendungen | 1,1 | 0,7 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 1,2 | 1,3 |
| Gesamt | 3,7 | 3,6 |
Die Honorare umfassen neben Kosten für Rechtsberatung, Steuerberatung, Prüfungsleistungen, Finanzberichterstattung und Investor Relations insbesondere den Erwerb von neuen Aktivitäten wie Tornika und Netacy im laufenden Jahr sowie UK im Vorjahr. Der Anstieg der IT-Kosten betrifft die Übernahme von Tornika und Netacy sowie die steigende Nachfrage bei Streaming-Portalen, die eine höhere Leistung und Bandbreite der IT-Umgebung erfordern.
Wertminderungen und -aufholungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wendete der Konzern erstmalig IFRS 9 an, sodass der Konzern erwartete Zahlungsausfälle auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ab dem ersten Tag zu erfassen hat. Der ergebniswirksame Betrag von EUR 0,2 Mio. betrifft (zukünftig) erwartete Zahlungsausfälle auf die zum Abschlussstichtag ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der unterjährig erfassten tatsächlichen Wertminderung.
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, auf Sachanlagen und auf Umlaufvermögen
In Summe stiegen die Abschreibungen um EUR 0,6 Mio. auf EUR 0,9 Mio. im Jahr 2018 (EUR 0,3 Mio. im Jahr 2017), was im Wesentlichen auf die erstmalige Anwendung des IFRS 16 zurückzuführen ist, bei dem das Nutzungsrecht von Vermögenswerten (einschließlich der Anmietung von Bürogebäuden) in der Bilanz erfasst und über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Leasingvertrags abgeschrieben wird.
Finanzergebnis
Das positive Finanzergebnis lag 2018 bei EUR 0,4 Mio. gegenüber dem negativen Vorjahreswert von EUR 0,7 Mio. und resultiert im Wesentlichen aus Veränderungen des Marktwerts bedingter Kaufpreisverbindlichkeit der Gruppe in Höhe von EUR 0,7 Mio.
Ertragsteuern
Der effektive Ertragsteuersatz lag im Jahr 2018 mit 10,9 % um 14,6 %-Punkte niedriger als der effektive Ertragsteuersatz 2017 von 25,5 %. Im abgelaufenen Jahr resultierte die geringere Steuerbelastung im Wesentlichen aus dem Gewinn von nicht besteuerbaren Veränderungen des Marktwerts der Finanzverbindlichkeiten.
Finanzlage
Geschäfts- oder Firmenwert
Der Geschäfts- oder Firmenwert erhöhte sich 2018 im Zusammenhang mit der Akquisition von Netacy und Tornika SAS um EUR 0,6 Mio. auf EUR 47,9 Mio. Aus dem jährlichen Impairment-Test des Firmenwertes ergab sich keine Wertminderung.
Sonstige immaterielle Vermögenswerte
CLIQ Digital weist zum 31. Dezember 2018 sonstige immaterielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Inhaltslizenzen und das Recht zur Nutzung der im Geschäftsjahr erworbenen lizenzierten Domainnamen und Technologien von Netacy, in Höhe von EUR 0,9 Mio. aus (2017: EUR 0,2 Mio.). Mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 werden die Kundenakquisitionskosten als Vertragskosten und nicht mehr in den sonstigen immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen (EUR 5,0 Mio. zum 31. Dezember 2017).
Sachanlagevermögen
Die CLIQ Digital Gruppe weist zum 31. Dezember 2018 ein Sachanlagevermögen von EUR 1,3 Mio. aus (2017: EUR 0,3 Mio.). Die Veränderung im Geschäftsjahr resultiert im Wesentlichen aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16, der Nutzungsrechte (EUR 1,4 Mio.) im Zusammenhang mit der Anmietung von Bürogebäuden und periodengerechten Abschreibungen (EUR 0,3 Mio.). Die sonstigen Sachanlagen umfassen IT-Anlagen, für die im Laufe des Jahres geringfügige Investitionen getätigt und Abschreibungen vorgenommen wurden (EUR 0,1 Mio.).
Vertragskosten
Die Vertragskosten in Höhe von EUR 4,8 Mio. bestehen aus gezahlten Kundenakquisitionskosten, die für den Abschluss von neuen Verträgen mit Kunden anfallen. Diese Kosten werden auf Basis des Umsatzlebenszyklus der Kunden abgeschrieben. Der Umsatzlebenszyklus der Kunden wird berechnet als durchschnittlicher Umsatz eines Kunden pro vergleichbarer Kundengruppe über die Lebensdauer eines Kunden und beträgt längstens 18 Monate. Diese Kosten sind vergleichbar mit Kosten, welche die Gruppe zuvor als Kundenakquisitionskosten innerhalb der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ausgewiesen hat (EUR 5,0 Mio. zum 31. Dezember 2017).
Aktive und passive latente Steuern
Zum Abschlussstichtag 2018 beliefen sich die aktiven latenten Steuern von CLIQ Digital auf EUR 1,8 Mio. (2017: EUR 2,1 Mio.) und die passiven latenten Steuern auf EUR 0,9 Mio. (2017: EUR 0,4 Mio.). Die Veränderung der latenten Steuern resultiert im Wesentlichen aus der Nutzung von Verlustvorträgen (EUR 0,8 Mio.). Zum Abschlussstichtag 2018 wurde eine Analyse der Werthaltigkeit der Steuerlatenz erstellt. Daraus geht hervor, dass die latenten Steuern zukünftig realisiert werden können. Es wurden keine aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge gebildet, bei denen die Verwendung mit Unsicherheiten behaftet ist.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Bilanzstichtag EUR 6,5 Mio. (2017: EUR 5,1 Mio.), davon entfallen EUR 4,6 Mio. (2017: EUR 5,1 Mio.) auf Forderungen aus noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen. Vor der Anwendung des IFRS 15 wurden diese Forderungen als sonstige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Summe ausstehender Forderungen verringerte sich aufgrund geringerer Umsatzerlöse und vergleichweise schnellerer Einziehungen. Der höhere Anteil der Kreditkartenabrechnung im Vergleich zur direkten Abrechnung über die Netzanbieter sowie die Marketingaktivitäten von Netacy, mit einem im Allgemeinen kürzeren Zahlungsziel, führt zu einer schnelleren Forderungseinziehung.
Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögenswerte verminderten sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 0,8 Mio. gegenüber dem Vorjahr bedingt durch den wie im vorherigen Absatz beschriebenen geänderten Ausweis von Forderungen aus noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen. Die übrigen sonstigen Vermögenswerte umfassen Vorauszahlungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. (2017: EUR 0,5 Mio.), kurzfristige Darlehen in Höhe von EUR 0,3 Mio. (2017: EUR 0,3 Mio.) und aktivierte Finanzierungsaufwendungen in Höhe von EUR 0,2 Mio. (2017: Null).
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten beliefen sich zum 31. Dezember 2018 auf EUR 1,3 Mio. (2017: EUR 0,2 Mio.).
Eigenkapital
CLIQ Digital verfügte zum 31. Dezember 2018 über ein Konzerneigenkapital von EUR 47,8 Mio. (2017: EUR 46,6 Mio.). Das Grundkapital beträgt EUR 6.188.714,00, eingeteilt in 6.188.714 börsengehandelte Aktien, zum Nominalbetrag von EUR 1,00 pro Aktie.
Zum 31. Dezember 2018 hielt das Unternehmen 4.000 eigene Aktien (2017: 4.000 Aktien). Die Kapitalrücklage belief sich per Dezember 2018 auf EUR 46,6 Mio. (2017: EUR 46,6 Mio.).
Der Verlustvortrag sinkt von EUR -6,2 Mio. zum 31. Dezember 2017 auf EUR -5,6 Mio. zum 31. Dezember 2018 aufgrund des den Aktionären zurechenbaren erwirtschafteten Gewinns von EUR 2,2 Mio. im Jahr 2018. Darüber hinaus wurden insgesamt EUR -0,5 Mio. für die erstmalige Anwendung neuer IFRS-Standards und EUR 0,7 Mio. für die Korrektur von Vorjahres-fehlern (für weitere Details wird auf Anmerkung 31 des Anhangs verwiesen) in dem Verlustvortrag erfasst. Schließlich hat die zusätzlich erworbene 13 %-Beteiligung an der Tochtergesellschaft CMind zu einer Reduzierung des Verlustvortrages um EUR 0,4 Mio. und zu einer Verringerung der Minderheitenanteile um TEUR 80 geführt.
Die Veränderung der anderen Rücklagen steht im Zusammenhang mit der Veränderung der Wechselkurse von Tochtergesellschaften, die eine andere funktionale Währung als EUR haben. Im Berichtsjahr wurden keine Dividenden ausgeschüttet.
Die Veränderung der Anteile ohne beherrschenden Einfluss ist im Wesentlichen auf das Periodenergebnis zurückzuführen, das nicht den Aktionären von CLIQ Digital zuzurechnen ist.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Der von der Commerzbank AG zur Verfügung gestellte Kontokorrentkredit enthält 1) eine Basisfinanzierung mit einem Zinssatz von 3M-Euribor plus 2,1 % und 2) einen Höchstbetrag mit einem Fixum von EUR 5,0 Mio. mit einem Zinssatz von 3M-Euribor plus 3,3 %. Die zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten entsprechen in vollem Umfang dem Kontokorrentkredit der Commerzbank AG. Da der Vertrag mit der Commerzbank bis zum 15. April 2019 befristet war und seitdem auf Monatsbasis prolongiert wurde, wurde der Darlehensbetrag als kurzfristig dargestellt.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses stehen die CLIQ Digital AG und die Commerzbank AG kurz vor Abschluss der Refinanzierung der bisherigen Kreditlinie durch eine neue Vereinbarung über EUR 13,5 Millionen mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2022, die von einem Konsortium aus Commerzbank AG und Postbank AG zur Verfügung gestellt werden soll. CLIQ Digital ist überzeugt, dass die Refinanzierung der laufenden Kreditlinie in Kürze abgeschlossen sein wird und geht daher von der Fortführung der Geschäftstätigkeit aus.
Sonstige bedingte Verbindlichkeiten
Die sonstigen bedingten Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 2,0 Mio. (2017: EUR 4,2 Mio.) umfassen im Wesentlichen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 1,1 Mio. und bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb des "UK-Geschäfts" in 2017 in Höhe von EUR 0,8 Mio. (2017: EUR 4,2 Mio.).
Die Veränderungen im Geschäftsjahr entfallen auf die Zahlung bedingter Gegenleistungen in Höhe von EUR 2,5 Mio. und erfolgswirksam erfasste Marktwertveränderungen in Höhe von EUR 0,7 Mio. Zudem führte die erstmalige Anwendung von IFRS 16 zur Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 1,4 Mio., von denen im abgelaufenen Jahr EUR 0,3 Mio. bezahlt wurden.
Für weitere Details wird auf Anmerkung 27 des Anhangs verwiesen.
Ertragsteuerforderungen/-verbindlichkeiten
Der Saldo aus Ertragsteuerforderungen (EUR 0,4 Mio.) und Ertragsteuerverbindlichkeiten (EUR 1,2 Mio.) sank auf EUR 0,8 Mio. (2017: EUR 3,2 Mio.) aufgrund der Zahlung von Körperschaftsteuer in Höhe von EUR 2,5 Mio. und des relativ geringen steuerpflichtigen Jahresergebnisses.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sanken gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,2 Mio. auf EUR 5,7 Mio. zum 31. Dezember 2018. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die geringeren Verbindlichkeiten für den Aktienoptionsplan infolge des niedrigeren Aktienkurses der CLIQ Digital AG zum Jahresende zurückzuführen.
Cashflow
Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements
Das Finanzmanagement von CLIQ Digital ist zentral auf Konzernebene organisiert. Das Unternehmen verfolgt wertorientierte Finanzgrundsätze, um jederzeit die Liquidität zu sichern und finanzielle Risiken zu minimieren. CLIQ Digital strebt zudem ein ausgewogenes Verhältnis in Bezug auf Fälligkeiten und Laufzeiten an. Der Finanzierungsbedarf wird anhand von Budgets und Cashflow-Plänen ermittelt und wöchentlich und monatlich auf Basis aktueller Zahlen angepasst. Die Aktivitäten von CLIQ Digital konzentrieren sich derzeit unverändert auf Investitionen in Wachstum und Kernkompetenzen.
Prognose-, Chancen und Risikobericht
Cashflow
Im Jahr 2018 erwirtschaftete CLIQ Digital einen Free Cash Flow in Höhe von EUR -1,2 Mio. (2017: EUR 5,0 Mio.). Der negative Free Cash-flow ist im Wesentlichen auf die Zahlung von Körperschaftsteuern (EUR 2,5 Mio.), die Rückzahlung von Krediten (EUR 2,7 Mio.), den Erwerb der Tochtergesellschaften Netacy und Tornika (EUR 0,9 Mio.) sowie die zusätzliche Beteiligung an CMind (EUR 0,5 Mio.) zurückzuführen.
Seit dem 1. Januar 2018 wendet die Gruppe den IFRS 15 an und gliedert die Kundenakquisitionskosten, die bisher innerhalb der sonstigen immateriellen Vermögenswerte ausgewiesen waren, in die aktiven Vertragskosten um. Durch erstmalige Anwendung dieser Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird der auf die Neukundengewinnung bezogene Cashflow nun als Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (EUR 16,0 Mio.) ausgewiesen, während dieser 2017 noch als Cashflow aus Investitionstätigkeit (EUR 18,1 Mio.) abgebildet wurde. Mit der Anwendung des IFRS 16 werden Leasing-zahlungen (EUR 0,3 Mio.) zudem nicht mehr im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, sondern im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit dargestellt.
Finanzielle und nicht finanzielle Kennzahlen
CLIQ Digital verwendet sowohl finanzielle als auch nicht finanzielle Kennzahlen, um sein Geschäft zu überwachen und zu führen. Die finanziellen und die nicht-finanziellen Leistungskennzahlen werden fortwährend gemessen und sind Teil der Monatsberichte an den Vorstand.
Die finanziellen Leistungskennzahlen, die verwendet werden, um die Geschäftsentwicklung von CLIQ Digital zu steuern, sind Umsatz, Marketingaufwendungen, CLIQ-Faktor und Kunden-basiswert. Der CLIQ-Faktor ist das Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Nettoumsatz pro Benutzer (ARPU) in den ersten sechs Monaten und den Kosten pro Akquisition (CPA). Der Kundenbasiswert ist der Gesamtnettoumsatz, der voraussichtlich von den Bestandskunden generiert wird. Der CLIQ-Faktor ist die entscheidende Größe im Entscheidungsprozess, ob in bestimmte Produkte oder Märkte investiert werden soll.
Im Vergleich zum Vorjahr ging der CLIQ-Fak-tor 2018 von 1,47 auf 1,36 zurück und zeigt damit eine sinkende Kundenrentabilität. Der Rückgang des CLIQ-Faktors resultiert aus dem Übergang vom Affiliate-Marketing zum Inhouse-Medieneinkauf, der aus regulatori-scher Sicht zwar ein geringeres Risiko aufweist, jedoch auch durch eine niedrigere Profitabilität gekennzeichnet ist. Die Marketingaufwendungen stiegen um EUR 0,2 Mio. auf EUR 18,8 Mio., von denen EUR 2,8 Mio. auf Dienstleistungen außerhalb der Abonnementdienste entfallen. Der Kundenwertbasiswert sank um EUR 2,0 Mio. von EUR 26,0 Mio. zum Jahresende 2017 auf EUR 24,0 Mio. zum 31. Dezember 2018. Der niedrigere Kundenbasiswert ist insbesondere auf eine Reduzierung der Marketingaufwendungen für Abonnementdienste und den gesunkenen CLIQ-Faktor zurückzuführen.
Entwicklung wichtiger Leistungskennzahlen im Geschäftsjahr 2018:
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| 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|---|
| CLIQ-Faktor (ARPU/ CPA) | 1,36 | 1,47 | 1,41 | 1,40 |
| Marketingaufwendungen in EUR Mio. | 18,8 | 18,6 | 21,6 | 17,5 |
| Kundenbasiswert in EUR Mb. | 24,0 | 26,0 | 20,9 | 19,2 |
PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
Prognosebericht
Für das Jahr 2019 strebt CLIQ Digital ein stetiges organisches Umsatzwachstum durch (leicht) steigende Marketingaufwendungen und einen CLIQ-Faktor auf dem Niveau von 2018 an. In Verbindung mit der Fokussierung auf Synergien und Kostensenkungen in den einzelnen Geschäftsbereichen der Gruppe erwartet CLIQ Digital ein (leicht) höheres EBITDA.
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Leistungsindikatoren des Jahres 2018 und die erwarteten Entwicklungen für das Jahr 2019.
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| 2018 | Ziel 2019 | |
|---|---|---|
| CLIQ-Faktor (ARPU/CPA) | 1,36 | Stabil |
| Umsatzerlöse | EUR 58,2 Mio. | (Leichter) Anstieg |
| Marketingaufwendungen | EUR 18,8 Mio. | (Leichter) Anstieg |
| EBITDA | EUR 3,9 Mio. | (Leichter) Anstieg |
| Kundenbasiswert | EUR 24 Mio. | (Leichter) Anstieg |
Chancenbericht
Benutzung von Smartphones
Der Markt für mobilen Content wird in einem beträchtlichen Umfang beeinflusst von den technischen Möglichkeiten der Smartphones, dem Anstieg der verfügbaren Bandbreite und der Möglichkeit für immer mehr Menschen weltweit, ständig online zu sein. Dass Smartphones eine immer wichtigere Rolle im Leben vieler Menschen spielen, ist eine Chance für CLIQ Digital als Vermarkter und Vertreiber von Content und funktionaler Software für Smartphones. CLIQ Digital verfolgt die Strategie, Inhalte von Dritten zu beziehen, anstatt sich auf ein eigenes Entwicklungsteam zu beschränken. Dies gibt CLIQ Digital die Möglichkeit, sein Produktportfolio kurzfristig und flexibel zu erweitern, wobei der Markt innerhalb kürzester Zeit erschlossen wird und nicht die Notwendigkeit besteht, detaillierte Kenntnisse zu erlangen, die erforderlich sind, um erfolgreiche Produkte in neuen Segmenten zu entwickeln. Die Erfahrung, die CLIQ Digital mit der Lizenzierung von Inhalten von Dritten hat, macht CLIQ Digital zu einem Unternehmen, das gut aufgestellt ist, um ein breites Spektrum neuer Produktbereiche zu erschließen.
Verfügbarkeit von Inhalten
Der heterogene Zielmarkt von CLIQ Digital verlangt, dass die Gesellschaft ein breites Spektrum an Produkten anbietet. Anstatt eine große Kreativ- und Produktentwicklungsabteilung aufzubauen, konzentriert sich CLIQ Digital schwerpunktmäßig auf die Vermarktung und den Verkauf von lizenzierten Inhalten und in einem geringeren Ausmaß von gekauften Inhalten. Ein engagiertes Team bei CLIQ Digital sondiert und erkundet fortwährend den Markt für digitale mobile Produkte. Deren Aufgabe ist es, Partner auszuwählen, die für CLIQ Digital relevante mobile digitale Produkte liefern können, und mit diesen Verträge abzuschließen.
Insbesondere aufgrund der wachsenden Marktdurchdringung von Smartphones und der Zunahme von Netzwerkbandbreite, wie 4G und 5G, erwartet CLIQ Digital eine erhöhte Nachfrage bei funktionalen Software-Anwendungen für Mobilgeräte. Daher wird CLIQ Digital bei seinen Bemühungen, die richtigen Inhalte für ihre Kunden auszuwählen und zu lizenzieren, seinen Schwerpunkt noch stärker auf dieses Segment des Marktes für digitale Produkte legen.
In den letzten Jahren hat CLIQ Digital umfassende Erfahrungen beim erfolgreichen Eintritt in neue Märkte gesammelt. CLIQ Digital hat etablierte Methoden und Instrumente entwickelt, um neue Märkte zuverlässig auszumachen, zu analysieren und erfolgreich in diese einzutreten. Das Unternehmen wird weiterhin seine Erfahrung nutzen, um sein Geschäft auf neue Länder auszuweiten, die ein vielversprechendes Kundenpotenzial und überdurchschnittliche Gewinnchancen bieten.
Insgesamt sieht CLIQ Digital in ausreichendem Umfang Möglichkeiten für das profitable Direktmarketing von digitalen Produkten in zahlreichen geografischen Märkten.
Risikobericht
Verschärftes Wettbewerbsumfeld
Das wirtschaftliche Umfeld im Markt der digitalen mobilen Produkte ist durch einen harten Wettbewerb gekennzeichnet. CLIQ Digital hat in seinem gesamten Geschäft mehrere Wettbewerber. Das Unternehmen ist mit der Gefahr eines härteren Wettbewerbs durch andere Unternehmen konfrontiert, die aktuell in angrenzenden Märkten aktiv sind und/oder sich entschließen, ihr Geschäft aufgrund der zu erwartenden hohen Wachstumsraten in diesem Markt auf die direkte Vermarktung von digital mobilen Produkten auszuweiten. Es ist möglich, dass einige der Wettbewerber von CLIQ Digital deutlich mehr finanzielle Mittel, bessere Finanzierungsmöglichkeiten oder größere technische Ressourcen zur Verfügung haben und daher in der Lage sind, Marktanteile zu Lasten von CLIQ Digital zu gewinnen. Darüber hinaus ist es möglich, dass Wettbewerber Produkte beziehen, entwickeln und anbieten, die den Produkten und Dienstleistungen von CLIQ Digital überlegen sind oder eine größere Marktakzeptanz erreichen. Einige Wettbewerber verfügen möglicherweise auch über mehr Erfahrung in der Vermarktung dieser Produkte.
Zudem sind die Eintrittsbarrieren in den Markt für digitale mobile Produkte gering, da nicht un bedingt umfangreiche Investitionen oder eine komplexe technische Infrastruktur erforderlich sind, um solche Produkte zu beziehen, zu entwickeln und anzubieten.
Abhängigkeit von technischen Entwicklungen
Der Markt für digitale Produkte ist ein Geschäftsfeld, das sich schnell verändert. Es ist von sich schnell ändernden Technologien, der häufigen Einführung von neuen oder veränderten Produkten und sich schnell ändernden Kundenbedürfnissen gekennzeichnet. Der Erfolg von CLIQ Digital ist stark abhängig von der Fähigkeit des Unternehmens, neue Tendenzen und Entwicklungen bei der Benutzung digitaler Produkte richtig zu antizipieren und zu erkennen, die angebotenen digitalen Produkte ständig zu verbessern, um deren Attraktivität aufrechtzuerhalten, zur richtigen Zeit neue Produkte anzubieten, schnell auf sich verändernde Kundenbedürfnisse zu reagieren und insbesondere eine beträchtliche Zahl von Kunden, die bereit sind, für die von CLIQ Digital angebotenen Produkte zu zahlen, zu gewinnen und zu behalten. Zu diesem Zweck muss CLIQ Digital beträchtliche Mittel sowohl für die Marktforschung und -ana-lyse als auch für das Marketing zur Einführung neuer digitaler Produkte aufwenden. Entscheidungen in diesen Angelegenheiten müssen oft weit vor der Produktfreigabe getroffen werden, um diese rechtzeitig umsetzen zu können. Daher hängt der Erfolg von CLIQ Digital teilweise von unvorhersehbaren und volatilen Faktoren ab, die für das Unternehmen nicht steuerbar sind, wie Konsumentenpräferenzen, konkurrierende digitale Produkte, neue mobile Bezahl-Plattformen und Verfügbarkeit anderer Unterhaltungsangebote. Zudem ist CLIQ Digital von Entwicklern und von der Qualität ihrer Produkte sowie deren Willen und Fähigkeit, diese ständig zu verbessern, abhängig.
Abhängigkeit von Netzbetreibern, technischen Dienstleistern und Abrechnungspartnern
Bei der Vermarktung seiner Produkte ist CLIQ Digital von externen Dienstleistern abhängig. Insbesondere spielen Mobilnetzbetreiber eine wichtige Rolle bei der Bereitstellung und Fakturierung von mobilen und interaktiven Dienstleistungen. Die Dienstleistungen der Netzbetreiber umfassen bis zu einem gewissen Grad die Abrechnung der digitalen Produkte von CLIQ Digital über Telefonrechnungen und Prepaid-Konten, für die sie einen beträchtlichen Teil der Gesamtzahlungen erhalten, die von den Endkunden geleistet werden. Wenn solche Netzbetreiber die technischen Voraussetzungen oder die finanziellen Bedingungen ihrer Dienstleistungen zum Nachteil von CLIQ Digital ändern, kann CLIQ Digital diese Nachteile möglicherweise nicht an seine Kunden weitergeben. Zusätzliche Risiken, die sich aus der Zusammenarbeit mit Netzbetreibern ergeben, sind Vertragsstrafen und temporäre oder strukturelle Ausfälle von Plattformen, Systemen, Daten und Abrechnungssystemen.
Zusätzlich birgt die Beteiligung von technischen Dienstleistern (zum Beispiel Gateways, welche die Verbindung zu den Netzbetreibern bereitstellen) immer das Risiko temporärer oder struktureller Ausfälle von Plattformen und Systemen. Zudem stellt die Zahlungsfähigkeit der Dienstleister selbst ein gesondertes Risiko dar, das sich insbesondere auf die Möglichkeit von CLIQ Digital, Zahlungen über die Kundenab-rechnungsverfahren des Netzbetreibers zu erhalten, auswirken könnte.
CLIQ Digital nutzt neben Mobilnetzbetreibern auch andere Zahlungsarten und Zahlungspartner, z. B. PayPal, die auch Risiken im Zusammenhang mit Umsatzausfällen oder Haftungsrisiken mit sich bringen, beispielsweise aufgrund von Abwicklungsfehlern, Hackerangriffen oder der Nichterfüllung der finanziel len Verpflichtungen der Dienstleister gegenüber CLIQ Digital.
Verschärfung der rechtlichen Anforderungen und Regulierung
CLIQ Digital ist mit einer wachsenden Zahl von Vorschriften gemäß den Telekommunikationsgesetzen und -bestimmungen sowie strengeren Vorschriften für werbliche Aussagen konfrontiert, insbesondere mit einer wachsenden Zahl von Verbraucherschutzgesetzen. Die Märkte für digitale mobile Produkte sind jung, zeichnen sich durch ständige technische und wirtschaftliche Innovationen aus und weisen ein starkes Wachstum auf. Es gibt bei bestimmten Regierungen, Gesetzgebern, Verbraucherschutzorganisationen, Mobilnetzbetreibern, Daten-schutzbehörden und anderen Behörden in einigen Ländern, in denen CLIQ Digital seine Produkte vertreibt, eine Tendenz, in einigen Bereichen, die für die Geschäftstätigkeiten von CLIQ Digital relevant sind, Bestimmungen zunehmend zu intensivieren. Hier besteht das Risiko der Überregulierung oder gar des Wegfalls oder des Verbots bestimmter Dienstleistungen oder Geschäftsmodelle. Aufgrund der fortschreitenden Verschärfung der Bestimmungen muss CLIQ Digital auf diese Veränderungen reagieren und teilweise sein eigenes Geschäftsmodell entsprechend anpassen. Schließungen, Geldstrafen oder Verbote sind in dieser Hinsicht besondere Risiken. Es ist auch wichtig, schnell und angemessen auf solche sich unmittelbar ändernden Bestimmungen zu reagieren.
Abhängigkeit von Endverbrauchern und Trends
Endverbraucher, insbesondere junge Menschen, folgen gern neuen Trends. Das heißt, dass es möglich ist, dass Kunden Produkte, die heute beliebt sind, morgen nicht mehr annehmen. Dies kann sich unter anderem negativ auf Medieneffizienzen (z. B. Kosten pro Neukunde), Preissensitivität, Kündigungsraten, Prepaid-Guthaben, Umsatz pro Kunde sowie Marktakzeptanz von Produkten auswirken. Auch die allgemeine wirtschaftliche Lage kann einen starken Einfluss auf Saisonalität, Preissensitivität sowie die Kaufkraft der Zielgruppen haben. Eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage, beispielsweise durch eine Finanzkrise oder einen Einbruch des Konsumentenvertrauens, kann sich negativ auf den Umsatz und die Profitabilität des Unternehmens auswirken. Durch die Abnahme der Kaufkraft der (potenziellen) Kunden kann das Unternehmen unter Druck geraten. Durch die Konvergenz der Technik kann es auch passieren, dass Konsumenten auf andere Produkte oder Angebote ausweichen.
Abhängigkeit von Inhaltelieferanten
Inhaltelieferanten haben in bestimmten Bereichen eine starke Machtposition inne und können das Geschäft und seine Profitabilität beeinflussen. Insbesondere im Bereich Musik herrschen in einigen Ländern unterschiedliche Meinungen vor, was die Inhaberschaft an Rechten zur Vermarktung von Klingeltönen und von Musik-Clips und Musik-Videos betrifft und was verschiedene Marktteilnehmer (Musikverlage, GEMA, Unternehmen der Musikindustrie und Aggregatoren) angeht. Unternehmensfusionen und internationale Konzentration treten auch unter Inhaltelieferanten auf. Einige individuelle Marktteilnehmer sind Eigentümer wichtiger und erfolgreicher Rechte (z. B. Spielelizenzen, Namensrechte, technische Patente). In Abhängigkeit vom Lieferanten können immer Preiserhöhungen, Mindestpauschalen oder gar Beschränkungen oder Ausschlüsse bestimmter Lieferanten auftreten. Im Bereich der Online-Spiele und der mobilen Spiele werden Spiele verwendet, die von Dritten lizenziert werden. Lizenzbedingungen, die Zusammenarbeit und insbesondere weitere technische Entwicklungen sind in diesem Zusammenhang wichtige Elemente. Sie alle können zu Komplikationen führen.
Abhängigkeit von Marketingunternehmen
Die Kooperation mit Marketingpartnern und der Kauf von Werbeflächen sind sehr wichtig für das Geschäft von CLIQ Digital. Rechtliche oder tatsächliche Veränderungen bei der Verfügbarkeit von Medien- und Werbeflächen (darin eingeschlossen Programmgestaltung, Ausrichtung der Rundfunkunternehmen, Regulierung) könnten sich nachteilig auf das Geschäft von CLIQ Digital auswirken. Auch muss sich CLIQ Digital darauf verlassen, dass die von seinen Marketingpartnern verwendeten Marketingmaterialien mit den örtlichen Gesetzen im Einklang stehen, um Geldstrafen, Schließungen oder andere negative Folgen zu vermeiden. Zudem könnte es durch einen Anstieg der Kosten für Werbeflächen für CLIQ Digital nötig werden, entweder sein Marketing- und Werbebudget zu erhöhen oder seine Marketingaktivitäten zu reduzieren, was zu einer geringeren Sichtbarkeit für die Kunden führen könnte. Auch könnten intensivere Marketing- und Werbeaktivitäten der Wettbewerber eine Herausforderung für die Fähigkeit von CLIQ Digital sein, seine Marktstellung zu verteidigen.
Abhängigkeit von Software, IT-Systemen und Netzwerken
Die Geschäftstätigkeiten, insbesondere die Steuerung der Dienstleistungspalette, beruhen im Wesentlichen auf unternehmensintern entwickelter Software und externer Software. Sie beruhen zudem sowohl auf zentralisierten, standardisierten informationstechnischen Systemen und Netzwerken zur Unterstützung von Geschäftsprozessen als auch auf internen und externen Kommunikationssystemen. Software, Systeme und Netzwerke sind potenziell anfällig für Fehler, Angriffe mit Viren, Schäden, Störungen und Sicherheitsbedrohungen von einer Vielzahl von Quellen. Die Präventivmaßnahmen, die CLIQ Digital ergriffen hat, könnten sich als unzureichend herausstellen, um die Risiken auszuschließen, die mit der Software, den Systemen, Netzwerkstörungen und -bedrohungen, Unterbrechungen in einem von den Systemen von CLIQ Digital verwendeten Datenzentrum und/oder einem Telekommunikationsnetzwerk, Sicherheitslücken oder anderen ähnlichen Umständen verbunden sind.
Abhängigkeit von Führungskräften und Personal
Die zukünftige Erreichung der strategischen und operativen Ziele von CLIQ Digital hängt von der Fähigkeit ab, qualifizierte fachlich kompetente Mitarbeiter und Führungskräfte einzustellen und diese langfristig im Unternehmen zu halten. Ein intensiver Wettbewerb im Markt für digitale mobile Produkte hat zu einem Mangel an qualifizierten Angestellten mit den erforderlichen Marktkenntnissen geführt. Das Unternehmen befindet sich mit seinen Konkurrenten in einem harten Wettbewerb um qualifizierte Angestellte.
Risiken im Zusammenhang mit Akquisitionen
CLIQ Digital beabsichtigt, externes Wachstum durch Akquisitionen von Geschäftsbereichen, Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen zu realisieren. Solche Transaktionen, insbesondere die Akquisition von Unternehmen, bergen das Risiko, dass CLIQ Digital - trotz einer sorgfältigen Due Diligence-Prüfung - den potenziellen Nutzen und Synergien überschätzt und die Transaktionsrisiken und die damit einhergehenden Transaktions- und Integrationskosten unterschätzt und einen übermäßig hohen Kaufpreis zahlt.
Cashflow-Risiko
CLIQ Digital betätigt sich in einem kapitalintensiven Markt, in dem ausreichende Medienbudgets benötigt werden, um das prognostizierte Umsatzwachstum zu erreichen. Der prognostizierte operative Cashflow ist ausreichend, um die notwendigen Medieninvestitionen zu tätigen. Wenn jedoch der operative Cashflow - aus welchem Grund auch immer - nicht ausreicht, könnte CLIQ Digital dadurch darin beschränkt werden, ausreichend Mittel in das Marketing zu reinvestieren, was sich auf das Wachstumspotenzial von CLIQ Digital auswirken würde.
Forderungsausfall
Ein Großteil der Forderungen von CLIQ Digital besteht gegenüber einigen technischen Dienst-leistern bzw. Netzbetreibern. In dem Fall, dass einer dieser Partner in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder aus sonstigen Gründen nicht zahlt, kann dies zu finanziellen Engpässen oder anderen Problemen führen. Auch der potenzielle Zahlungsausfall von anderen Kunden (im In- und Ausland) sowie eine mögliche Zahlungsverweigerung von Endkunden beinhalten ein Forderungsausfallrisiko.
Finanzierung des Working Capital durch Vorauszahlung
CLIQ Digital muss Marketingausgaben im Allgemeinen im Voraus bezahlen. Die Netzbetreiber, Zahlungsanbieter und technischen Service Provider zahlen allerdings grundsätzlich später. Ein Teil dieser Finanzierungslücke wird mit der Grundfinanzierung durch die Commerzbank finanziert. Ein ersatzloser Wegfall der Vorauszahlungen beziehungsweise der Grundfinanzierung würde die Umsetzung der Wachstumsstrategie von CLIQ Digital beeinträchtigen und könnte wesentliche negative Auswirkungen auf die Finanz- und Ertragslage des Unternehmens haben.
Währungsrisiken
Ein erheblicher Teil der Einnahmen von CLIQ Digital wird in einer anderen Währung als der Basiswährung EURO berechnet. Eine ungünstige Entwicklung des Wechselkurses der Landeswährung im Verhältnis zum Euro könnte sich auf die Rentabilität von CLIQ Digital in dem jeweiligen Land auswirken.
Kreditfinanzierung
Die Geschäftstätigkeiten von CLIQ Digital werden in einem beträchtlichen Ausmaß fremdfinanziert. Daher kann sich ein Anstieg der Zinssätze negativ auf die CLIQ Digital auswirken. Zudem ist CLIQ Digital darauf angewiesen, dass das Unternehmen auch künftig in der Lage ist, eine Refinanzierung zu angemessenen Konditionen zu erhalten.
Abhängigkeit von Makro-ökonomischen Entwicklungen
CLIQ Digital ist mit makroökonomischen Risiken konfrontiert, die durch die Unbeständigkeit der weltweiten wirtschaftlichen Bedingungen hervorgerufen werden. Beispielsweise gibt es weiterhin Bedenken im Hinblick auf die Schuldenlast bestimmter Länder der Eurozone und deren Fähigkeit, zukünftigen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Risikobedenken gibt es auch bezogen auf die generelle Stabilität des Euro und die Geeignetheit des Euro als Einheitswährung angesichts der vielfältigen wirtschaftlichen und politischen Umstände in den einzelnen Mitgliedsstaaten. Eine ungünstige wirtschaftliche Entwicklung auf regionaler oder weltweiter Ebene könnte zu einem schwachen Wachstum oder gar Marktabschwüngen, hoher Arbeitslosigkeit, Währungsinstabilität, einem erhöhten Kreditrisiko bei den Vertragspartnern und einem hohen Maß an wirtschaftlicher Unbeständigkeit sowie zu anderen Konsequenzen führen, die sich nachteilig auf das Geschäft von CLIQ Digital auswirken könnten.
Junge Märkte
Statistische Daten zu Marktanteilen, Wachstumsraten und Umsätzen von Anbietern von mobilen und interaktiven Mehrwertdienstleistung-en beruhen hauptsächlich auf Schätzungen von Marktforschungsinstituten oder auf Studien, welche die Anbieter selbst durchgeführt haben. Da die Märkte jung und dynamisch sind, ist es relativ schwierig, genaue Schätzungen vorzunehmen. Dies ist auch auf den Umstand zurückzuführen, dass es keine genauen Definitionen der Marktgebiete gibt. Daher gibt es keine exakten Informationen über die Marktgröße, die Wachstumsraten, tatsächliche oder potenzielle Wettbewerber oder Markttendenzen.
Risiken im Zusammenhang mit Rechten Dritter
CLIQ Digital vertreibt digitale Produkte für Mobilgeräte, die meist von externen Personen und Unternehmen entwickelt werden. Da CLIQ Digital in den meisten Fällen nicht direkt am Entwicklungsprozess beteiligt ist, ist die Fähigkeit des Unternehmens, Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums Dritter zu verhindern, begrenzt. Dies betrifft insbesondere Patente, Urheberrechte und Warenzeichen, aber auch jegliche anderen Rechte des geistigen Eigentums.
Beim Vertrieb digitaler Produkte, die solche Rechte verletzen, könnte auch CLIQ Digital versehentlich Rechte des geistigen Eigentums von Dritten verletzen.
Risiken bei der Umsatzsteuer, bei gewerbesteuerlichen und bei körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen
CLIQ Digital ist in zahlreichen Ländern umsatzsteuerpflichtig. Aufgrund des Geschäftsmodells von CLIQ Digital können Zweifelsfragen in der Anwendung der jeweiligen Umsatzsteuervorschriften bestehen. Dabei können die Finanzverwaltungen der Länder, in denen die Gruppe tätig ist, abweichende Auffassungen zu denen des Managements von CLIQ Digital haben, die zu umsatzsteuerlichen Mehrbelastungen führen können.
Zudem könnten Änderungen des Steuerrechts, das CLIQ Digital in den verschiedenen Rechtsräumen zu beachten hat, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Beschränkung der Verrechnung von Verlustvorträgen, nachteilige Auswirkungen für CLIQ Digital haben. Auch, wenn diese keine Auswirkungen auf die Liquidität haben, können der latente Steuerertrag und der latente Steueraufwand einen wesentlichen Einfluss auf den Gewinn haben.
Brexit
Infolge der Entscheidung des Vereinigten Königreichs, die EU nach dem Referendum vom 23. Juni 2016 zu verlassen ("Brexit"), und der daraus resultierenden Unsicherheit über die britische Wirtschaft hat die Gruppe die Auswirkungen dieser Entscheidung auf die Aktivitäten der Gruppe und insbesondere auf ihre britischen Tochtergesellschaften kurz- und langfristig geprüft. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Konzerngeschäftsberichts besteht nach wie vor Unsicherheit über die Auswirkungen, die der Brexit auf das Branchenumfeld der Gruppe in Großbritannien, der EU und anderen Ländern haben wird. Obwohl das Management diese Entwicklungen beobachtet, sind Vorhersagen über den Umfang solcher zukünftiger Gesetze und Vorschriften und deren Auswirkungen auf das Geschäft des Unternehmens nach wie vor schwer vorherzusagen.
Holding- und Haftungsrisiko
Die CLIQ Digital AG haftet für die C Formats GmbH und die Claus Mobi GmbH aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages. Artig Mobile B.V., Bluetiq GmbH, Guerilla Mobile Asia Paci-fic Pte. Ltd., Bob Mobile Hellas S.A., C Formats GmbH, Claus Mobi GmbH, CLIQ B.V., CPay B.V., TMG Singapore PTE Ltd., The Mobile Generation Americas Inc., Cructiq AG, Rheinkraft Production GmbH, GIM Global Investments Munich GmbH, iDNA B.V., VIPMOB B.V. (80 %), Hype Ventures B.V. (80 %), CMind B.V. (80 %), Tornika SAS (80 %), Tornika Media BV (80 %), Universal Mobile Enterprises Ltd, Moonlight Mobile Ltd, Red27 Mobile Ltd (51 %), TGITT Ltd und Netacy Inc. sind 100-%ige Tochtergesellschaften (mit Ausnahme der genannten Gesellschaften, bei denen die Beteiligungsquote angegeben ist). Die CLIQ Digital AG agiert als Zulieferer für diese Unternehmen und in einigen Fällen - wie z. B. bei internationalen Rahmenverträgen mit Dienstleistern - als Hauptvertragspartner. Als Muttergesellschaft übernimmt die CLIQ Digital AG teilweise Haftungen und Bürgschaften für diese Gesellschaften und übernimmt entstehende Verluste. Das Geschäft der CLIQ Digital AG ist zudem mit verschiedenen Haftungsrisiken behaftet. Haftungsrisiken können z. B. durch Kunden und Partner durch fehlerhafte und nicht erhaltene Produkte, sowie durch Viren entstehen. Auch Lizenzgeber, Rechteverwalter, Content-Verkäufer, Content-Produzenten und Markeninhaber können Risiken durch nicht rechtmäßig erworbene oder nicht geklärte Lizenzen und Rechte bergen. Medienunternehmen, Netzbetreiber und andere Partner können Risiken durch fehlerhafte Rechnungen, Systemausfälle, Nichteinhaltung von Medien- oder anderen Vorschriften und/oder Vereinbarungen bergen. Auch von Seiten der Regulierer sowie von Verbraucherverbänden kann es zu Haftungstatbeständen kommen.
Die Überwachung der oben genannten Risiken erfolgt regelmäßig über das Risikomanagementsystem und das monatliche Berichtswesen von CLIQ Digital. CLIQ Digital erwartet zunehmende Auswirkungen von strengeren rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen für seinen Geschäftsbetrieb. Diesem Thema wird besondere Aufmerksamkeit geschenkt, um dieses Risiko zu mindern.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass die Risiken keine negativen Folgen für den Fortbestand von CLIQ Digital haben werden.
3. April 2019
Der Vorstand
Luc Voncken
Ben Bos
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| in TEUR | Anmerkung | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Bruttoumsatzerlöse | 6 | 58.206,7 | 70.527,5 |
| Umsatzkosten | 7 | -42.053,6 | -31.981,2 |
| Bruttogewinn | 16.153,1 | 38.546,3 | |
| Personalaufwand | 8 | -8.435,5 | -8.805,0 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 9 | -3.686,6 | -3.592,4 |
| Wertminderungen und -aufholungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte | -175,4 | - | |
| Betriebliche Gesamtaufwendungen | -12.297,5 | -12.397,4 | |
| Betriebliches Konzernergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) | 3.855,6 | 26.148,9 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, auf Sachanlagen und auf Umlaufvermögen | 10 | -871,7 | -20.981,1 |
| Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 2.983,9 | 5.167,8 | |
| Finanzergebnis | 11 | 377,3 | -641,1 |
| Konzernergebnis vor Steuern | 3.361,2 | 4.526,7 | |
| Steuern | 12 | -367,9 | -1.152,3 |
| Konzernergebnis | 2.993,3 | 3.374,4 | |
| Zurechenbar zu | |||
| Eigentümer des Unternehmens | 2.155,5 | 3.286,7 | |
| Minderheitenanteile | 837,8 | 87,7 | |
| 2.993,3 | 3.374,4 | ||
| Ergebnis je Aktie | |||
| Anzahl der Aktien für die Berechnung unverwässertes Ergebnis je Aktie (in tausend Stück) | 6.188,7 | 6.188,7 | |
| Anzahl der zusätzlichen Aktien für die Berechnung verwässertes Ergebnis je Aktie (in tausend Stück) | 177,5 | 154,3 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | 13 | 0,35 | 0,53 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | 13 | 0,34 | 0,52 |
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| in TEUR | Anmerkung | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 2.993,3 | 3.374,4 | |
| Posten, die nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | |||
| Währungsumrechnungsdifferenzen | 14 | -44,7 | -66,5 |
| Gesamtperiodenergebnis | 2.948,6 | 3.307,9 | |
| Zurechenbar zu | |||
| Eigentümer des Unternehmens | 2.110,8 | 3.220,2 | |
| Minderheitenanteile | 837,8 | 87,7 | |
| 2.948,6 | 3.307,9 |
AKTIVA in TEUR
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| Anmerkung | 2018 | 2017 | |
|---|---|---|---|
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 14 | 47.877,7 | 47.349,0 |
| Sonstige Immaterielle Vermögenswerte | 15 | 906,7 | 5.205,5 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 16 | 1.286,4 | 289,5 |
| Vertragskosten | 18 | 969,2 | - |
| Aktive latente Steuern | 12 | 1.758,9 | 2.072,2 |
| Langfristige Vermögenswerte gesamt | 52.798,9 | 54.916,2 | |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 6.518,1 | 5.124,4 |
| Vertragskosten | 18 | 3.876,8 | - |
| Forderungen aus Ertragsteuer | 12 | 439,8 | - |
| Sonstige Vermögenswerte | 20 | 760,9 | 5.845,5 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 21 | 1.332,3 | 168,5 |
| Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 12.927,9 | 11.138,4 | |
| Bilanzsumme | 65.726,8 | 66.054,6 | |
| PASSIVA in TEUR | |||
| Anmerkung | 2018 | 2017 | |
| Konzerneigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 22 | 6.188,7 | 6.188,7 |
| Kapitalrücklage | 22 | 46.635,8 | 46.635,8 |
| Verlustvortrag | 23 | -5.608,2 | -6.208,7 |
| Andere Rücklagen | 24 | -241,7 | -153,3 |
| Den Anteilseignern zurechenbares Eigenkapital | 46.974,6 | 46.462,5 | |
| Minderheitenanteile | 25 | 809,2 | 94,1 |
| Summe Eigenkapital | 47.783,8 | 46.556,6 | |
| SCHULDEN | |||
| Langfristige Schulden | |||
| Passive latente Steuern | 12 | 894,6 | 431,8 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 27 | 886,0 | 705,6 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 28 | 48,6 | 519,7 |
| Langfristige Schulden gesamt | 1.829,2 | 1.657,1 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 26 | 8.090,1 | 5.674,3 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 27 | 1.116,3 | 3.468,7 |
| Sonstige Rückstellungen | 13,0 | 20,0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28 | 2.272,9 | 2.124,9 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuer | 12 | 1.160,5 | 3.185,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 28 | 3.461,0 | 3.367,9 |
| Kurzfristige Schulden gesamt | 16.113,8 | 17.840,9 | |
| Summe Schulden | 17.943,1 | 19.498,0 | |
| Bilanzsumme | 65.726,8 | 66.054,6 |
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| MUTTERUNTERNEHMEN | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Anmerkung | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Verlustvortrag |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzerneigenkapital 1. Januar 2017 | 6.188,7 | 46.635,8 | -9.454,8 | |
| Periodenergebnis | - | - | 3.286,7 | |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | - | |
| Rücklage für Leistungen an Arbeitnehmer mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | - | - | -40,6 | |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | ||||
| Konzerneigenkapital Stand am 31. Dezember 2017 | 6.188,7 | 46.635,8 | -6.208,7 | |
| Periodenergebnis | - | - | 2.155,5 | |
| Sonstiges Ergebnis | - | - | - | |
| Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 | 2.1.1 | - | - | -481,6 |
| Auswirkungen der Fehlerkorrekturen | 31 | - | - | -704,0 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 29.1 | - | - | - |
| Anpassungen aus Änderungen der Minderheitenanteile | -369,4 | - | ||
| Konzerneigenkapital Stand am 31. Dezember 2018 | 6.188,7 | 46.635,8 | -5.608,2 |
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| MUTTERUNTERNEHMEN | Minderheitsgesellschafter | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Andere Rücklagen | Den Anteilseignern zurechenbares Eigenkapital | Minderheitenanteile | Summe Eigenkapital |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzerneigenkapital 1. Januar 2017 | 50,5 | 43.420,2 | 6,4 | 43.426,6 |
| Periodenergebnis | - | 3.286,7 | 87,7 | 3.374,4 |
| Sonstiges Ergebnis | -66,5 | -66,5 | - | -66,5 |
| Rücklage für Leistungen an Arbeitnehmer mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | -45,1 | -85,7 | - | -85,7 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | -92,2 | -92,2 | - | -92,2 |
| Konzerneigenkapital Stand am 31. Dezember 2017 | -153,3 | 46.462,5 | 94,1 | 46.556,6 |
| Periodenergebnis | - | 2.155,5 | 837,8 | 2.993,3 |
| Sonstiges Ergebnis | -44,7 | -44,7 | - | -44,7 |
| Änderung der Bilanzierung aufgrund von IFRS 9 | - | -481,6 | -28,8 | -510,4 |
| Auswirkungen der Fehlerkorrekturen | - | -704,0 | - | -704,0 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | -43,7 | -43,7 | -6,5 | -50,2 |
| Anpassungen aus Änderungen der Minderheitenanteile | - | -369,4 | -87,4 | -456,8 |
| Konzerneigenkapital Stand am 31. Dezember 2018 | -241,7 | 46.974,6 | 809,2 | 47.783,8 |
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| in TEUR | Anmerkung | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|
| Zahlungsmittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit | |||
| Konzernergebnis | 2.993,3 | 3.374,4 | |
| Anpassungen für: | |||
| Erfolgswirksam erfasster Ertragsteueraufwand | 367,9 | 1.152,3 | |
| Erfolgswirksam erfasste Finanzaufwendungen | 11 | 409,3 | 641,1 |
| Nettogewinn aus der bedingter Kaufpreisverbindlichkeit, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurde | 11 | -786,6 | - |
| Wertminderungen und (-aufholungen) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie vertragliche Vermögenswerte | 10 | 175,4 | -37,4 |
| Nettogewinn aus der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von Aktienoptionen | 8 | -471,1 | - |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 10 | 871,7 | 21.018,5 |
| 3.559,9 | 26.148,9 | ||
| Veränderungen des Working Capitals | 3.205,2 | 8,4 | |
| Zahlungsmittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit | 6.765,1 | 26.157,3 | |
| Ertragsteuerzahlungen | -2.536,5 | -248,2 | |
| Zinszahlungen | -384,0 | -684,5 | |
| Nettozahlungsmittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit | 3.844,6 | 25.224,6 | |
| Zahlungsmittelfluss aus der Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | 16 | -46,4 | -101,1 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 15 | -540,4 | -18.114,0 |
| Nettozahlungsmittelabfluss/-zufluss aus dem Erwerb von Tochterunternehmen | 29 | -890,6 | -1.740,6 |
| Nettozahlungsmittelfluss | -1.477,4 | -19.955,7 | |
| Zahlungsmittelfluss aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Rückzahlung von Finanzverbindlichkeiten | -2.718,4 | - | |
| Transaktionskosten im Zusammenhang mit Darlehen und Krediten | -172,0 | - | |
| Leasingzahlungen | 27.1 | -264,5 | -37,2 |
| Kapitaltransaktionen mit Minderheiten | 29.1 | -450,0 | - |
| Auszahlungen für Aktienoptionen | 30 | - | -93,7 |
| Nettozahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit | -3.604,9 | -130,9 | |
| Freier Zahlungsmittelfluss | -1.237,7 | 5.138,0 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Jahres | -5.505,8 | -10.588,6 | |
| Freier Zahlungsmittelfluss | -1.237,7 | 5.138,0 | |
| Auswirkungen von Wechselkursänderungen auf den Saldo der in Fremdwährung gehaltenen Zahlungsmittel | -14,3 | -55,2 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Jahres | -6.757,8 | -5.505,8 | |
| Kassenbestand und Bankguthaben | 1.332,3 | 168,5 | |
| Kontokorrentkredit | 26 | -8.090,1 | -5.674,3 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Kapitalflussrechnung | -6.757,8 | -5.505,8 |
1 Allgemeine Angaben
Die CLIQ Digital AG ist ein führendes Vertriebs- und Marketingunternehmen für digitale Produkte mit einer eigenen Payment-Plattform. Das Kerngeschäft der Gruppe ist die Direktvermarktung und Abrechnung ihrer Produkte an Endkunden via Online- und Mobile-Marketing-Kanäle. CLIQ Digital bietet seinen Kunden attraktive Produkte und ist ein wertvoller strategischer Geschäftspartner für Netzwerke, Entwickler, Publisher und Werbetreibende. Der Konzern führt seine Entwicklungstätigkeiten in vielen Ländern aus.
Die Muttergesellschaft des Konzerns ist die CLIQ Digital Aktiengesellschaft (im Folgenden „CLIQ Digital") mit Sitz in der Immermannstraße 13, 40210 Düsseldorf, Deutschland. Die Gesellschaft ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf (HR B 69068). Die Aktie der CLIQ Digital AG ist an der Frankfurter Börse im Open Market (Freiverkehr) gelistet und Bestandteil des Scale Segments der Deutschen Börse. Der Open Market stellt gemäß § 2 Abs. 5 WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) keinen organisierten bzw. geregelten Markt dar. Die Basis für die Einbeziehung von Wertpapieren in den Open Market bilden die Freiverkehrsrichtlinien der Deutsche Börse AG. Infolgedessen ist die CLIQ Digital AG kein kapitalmarktorientiertes Unternehmen gemäß § 264d HGB und ebenfalls nicht gemäß § 315e HGB zur Erstellung eines nach International Financial Accounting Standards (IFRS) erstellten Konzernabschlusses verpflichtet. Gemäß der Größenmerkmale ist die CLIQ Digital AG nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften verpflichtet einen Konzernabschluss zu erstellen. Dieser IFRS-Konzernabschluss wird freiwillig erstellt, um Investoren entsprechend den Erwartungen des Marktes zusätzliche Finanzdaten zur Verfügung zu stellen und die Offenlegungspflichten gegenüber der Deutsche Börse AG gemäß deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse zu erfüllen.
Das Geschäftsjahr des Konzerns beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember des Kalenderjahres. Die funktionale Währung und die Berichtswährung der CLIQ Digital AG ist der Euro. Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da dies die Währung ist, in der die Mehrzahl der Transaktionen des Konzerns durchgeführt werden. Alle Beträge sind in tausend Euro (TEUR) ausgewiesen, soweit nicht anderweitig angegeben.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, werden verschiedene Posten der Konzernbilanz sowie der Konzerngesamtergebnisrechnung zusammengefasst ausgewiesen. Diese Posten werden im Konzernanhang gesondert dargestellt und erläutert. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
2 Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS)
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2018 eine Vielzahl von IFRS-Änderungen angewendet, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben wurden und für den Rechnungslegungszeitraum verpflichtend anzuwenden sind, der am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt.
In Abschnitt 2.1 wird die Anwendung neuer und überarbeiteter International Financial Reporting Standards beschrieben, während Abschnitt 2.2 eine Beschreibung von Änderungen in Rechnungslegungsvorschriften enthält, die keine wesentlichen Auswirkungen auf die in diesem Abschluss enthaltenen Angaben oder Beträge hatten.
2.1 Signifikante neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards (IFRS)
2.1.1 Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 9 (Finanzinstrumente)
Im aktuellen Geschäftsjahr hat der Konzern IFRS 9 „Finanzinstrumente" (in der im Juli 2014 veröffentlichten Fassung) und die diesen Standard betreffenden Folgeänderungen für andere IFRS-Standards angewendet, die verpflichtend für alle Rechnungslegungszeiträume anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Die Übergangsvorschriften für IFRS 9 gestatten es Unternehmen, von einer Anpassung der Vergleichsinformationen abzusehen.
Zudem setzte der Konzern entsprechende Folgeänderungen für IFRS 7 „Finanzinstrumente" um: Angaben, die auf die Offenlegungen für 2018 und auf die Vergleichsperiode angewendet wurden.
IFRS 9 führte neue Anforderungen ein für:
| 1. | die Klassifizierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten |
| 2. | die Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten und |
| 3. | die allgemeine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting). |
Einzelheiten zu diesen neuen Vorschriften sowie ihren Effekten auf den Konzernabschluss werden unten beschrieben.
Der Konzern hat IFRS 9 in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften des IFRS 9 angewendet.
2.1.1.1 Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten
Das Datum der Erstanwendung (d. h. das Datum, an dem der Konzern seine bestehenden finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entsprechend den Anforderungen von IFRS 9 bewertet hat) ist der 1. Januar 2018. Demzufolge hat der Konzern die Vorschriften von IFRS 9 auf zum 1. Januar 2018 weiterhin erfasste Instrumente und nicht auf Instrumente angewendet, die am 1. Januar 2018 bereits ausgebucht waren.
Alle ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte, die in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, müssen in der Folge auf der Grundlage des Geschäftsmodells der Gesellschaft für das Management ihrer finanziellen Vermögenswerte und der vertraglichen Zahlungsströme aus den finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Der Vorstand der Gesellschaft hat die zum 1. Januar 2018 bestehenden finanziellen Vermögenswerte auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt existierenden Fakten und Umstände überprüft und bewertet. Er ist zu dem Schluss gekommen, dass die Erstanwendung von IFRS 9 keinen wesentlichen Einfluss auf die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte des Konzerns hatte.
2.1.1.2 Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Hinsichtlich der Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten schreibt IFRS 9 ein Modell der erwarteten Kreditausfälle (expected loss model) statt des Modells der eingetretenen Kreditausfälle (incurred loss model) unter IAS 39 vor. Das Expected-Loss-Modell verpflichtet den Konzern dazu, zu jedem Bilanzstichtag die erwarteten Kreditausfälle sowie diesbezügliche Änderungen auszuweisen, um Veränderungen im Kreditrisiko seit dem Erstansatz der finanziellen Vermögenswerte widerzuspiegeln. Mit anderen Worten: Ein Kreditereignis muss nicht notwendigerweise schon eingetreten sein, um Kreditausfälle zu erfassen.
Insbesondere muss der Konzern nach IFRS 9 eine Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle bilden auf:
| (1) | Schuldinstrumente, die in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis angesetzt werden |
| (2) | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aktive Vertragsposten. |
IFRS 9 verlangt insbesondere, dass der Konzern die Risikovorsorge für ein Finanzinstrument in Höhe der zu erwartenden Kreditausfälle während der Restlaufzeit des Instruments ansetzt, falls sich das Kreditrisiko für das betreffende Finanzinstrument seit der Ersterfassung signifikant erhöht hat oder falls es sich bei dem Finanzinstrument um einen erworbenen oder originären wertgeminderten finanziellen Vermögenswert handelt. Unter bestimmten Umständen verlangt IFRS 9 zudem für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, aktive Vertragsposten und Leasingforderungen einen vereinfachten Bewertungsansatz für die Risikovorsorge in Höhe zu erwartender Kreditausfälle während ihrer Restlaufzeit.
Infolge der Anwendung von IFRS 9 hat der Konzern auch Folgeänderungen zu IAS 1 „Darstellung des Abschlusses" umgesetzt, nach denen die Wertminderung finanzieller Vermögenswerte als separate Position in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis auszuweisen ist. Vorher hatte der Konzern die Wertminderung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den sonstigen Aufwendungen erfasst. Folglich hat der Konzern für das am 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr nach IAS 37 bilanzierte Wertminderungen in Höhe von TEUR 175,4 von ‚Wertminderungsaufwendungen' in ,Wertminderungsaufwendungen und -erträge auf finanzielle Vermögenswerte' umgegliedert. Wertminderungsaufwendungen auf sonstige finanzielle Vermögenswerte werden, ähnlich wie bei der Darstellung nach IAS 39, unter den ,Finanzaufwendungen` ausgewiesen und erscheinen aus Wesentlichkeitsgesichtspunkten nicht separat in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis.
2.1.1.3 Allgemeine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting)
Auch in den neuen grundlegenden Anforderungen für die buchhalterische Behandlung von Sicherungsbeziehungen werden weiterhin die drei Hedge-Accounting-Modelle beibehalten. Allerdings besteht nun mehr Flexibilität bezüglich der Transaktionsarten, die sich für eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung eignen, insbesondere hinsichtlich der Art von Instrumenten, die die Voraussetzungen von Sicherungsinstrumenten erfüllen, und der Art von Risikokomponenten von nichtfinanziellen Positionen, die für eine Bilanzierung als Sicherungsbeziehung in Betracht kommen. Darüber hinaus wurde der Wirksamkeitstest durch den Grundsatz eines ,wirtschaftlichen Zusammenhangs' zwischen Grundgeschäft und Sicherungsinstrument ersetzt. Auch eine retrospektive Bewertung der Wirksamkeit des Sicherungsinstruments ist nicht mehr erforderlich. Es wurden zudem erweiterte Angabepflichten hinsichtlich der Risikomanagement-Aktivitäten des Konzerns eingeführt.
Die Anwendung der Anforderungen zum Hedge Accounting gemäß IFRS 9 hatte für das aktuelle Geschäftsjahr und/oder Vorjahre keine wesentlichen Auswirkungen auf die Ergebnisse und die Finanzlage des Konzerns. Für weitere Einzelheiten zu den Risikomanagement-Aktivitäten des Konzerns wird auf Anmerkung 32.5 verwiesen.
2.1.1.4 Angaben im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 9
Es bestanden keine finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten, die vorher gemäß IAS 39 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen wurden und umgegliedert werden mussten oder bei denen sich der Konzern nach Anwendung von IFRS 9 zur Umgliederung entschieden hat. Es bestanden keine finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten für die der Konzern bei Erstanwendung von IFRS 9 das Wahlrecht für den Ansatz der erfolgswirksamen Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in Anspruch genommen hat.
2.1.1.5 Auswirkungen der Anwendung von IFRS 9 auf den Jahresabschluss
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| in TEUR | Anmerkung | Nach den Anpassungen | Anpassungen nach IFRS 9 | Vor den Anpassungen |
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | 2.249,6 | 177,4 | 2.072,2 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 4.436,6 | -687,8 | 5.124,4 |
| Gesamteffekt auf Nettovermögen | 6.686,2 | -510,4 | 7.196,6 | |
| Den Anteilseignern zurechenbares Eigenkapital | -45.980,9 | 481,6 | -46.462,5 | |
| Minderheitenanteile | 25 | -65,3 | 28,8 | -94,1 |
| Gesamteffekt auf Eigenkapital | -46.046,2 | 510,4 | -46.556,6 |
2.1.2 Effekte aus der Anwendung von IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden"
Der Konzern hat für das aktuelle Jahr IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" (in der Fassung von April 2016) angewendet, der auf Berichtsperioden anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. IFRS 15 ersetzt IAS 11 "Fertigungsaufträge", IAS 18 "Erlöse" und zugehörige Interpretationen. Der Standard gilt, mit wenigen Ausnahmen, für alle Erlöse aus Verträgen mit Kunden des Konzerns. Das Kernprinzip von IFRS 15 ist ein fünfstufiges Rahmenmodell für die Erfassung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden. Es sieht vor, Erlöse in einer Höhe zu erfassen, die der erwarteten Gegenleistung eines Unternehmens im Austausch für die von ihm gelieferten Waren oder Dienstleistungen an den Kunden entspricht.
IFRS 15 fordert von Unternehmen, bei der Anwendung der einzelnen Schritte des Modells auf Verträge mit ihren Kunden alle relevanten Fakten und Umstände in die Beurteilung einzubeziehen. Der Standard präzisiert auch die Erfassung der Zusatzaufwendungen für den Abschluss eines Vertrages und der Aufwendungen, die direkt mit der Erfüllung des Vertrages zusammenhängen. Darüber hinaus verlangt der Standard umfassende Angaben.
Das Unternehmen hat die Anwendung von IFRS 15 mit Kumulativwirkung (mit praktischen Hilfsmitteln) gewählt, bei dem erst ab Erstanwendungszeitpunkt auf den neuen Standard umgestiegen wird. Dementsprechend wurden die Informationen für 2017 nicht retrospektiv angepasst - d. h. sie wurden wie vorher gemäß IAS 18, IAS 11 und zugehörigen Interpretationen dargestellt. Zudem wurden die Angabepflichten nach IFRS 15 nicht generell auf Vergleichsinformationen angewendet.
IFRS 15 nutzt die Begriffe ‚Vertragsvermögenswerte' (contract assets) und ‚Vertragsverbindlichkeiten' (contract liability) zur Umschreibung dessen, was landläufig als ,antizipative Aktiva' und ,antizipative Passiva' bezeichnet wird. Darüber hinaus bezieht sich der Standard auf 'Vertragskosten' als Zusatzaufwendungen für den Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden. Dabei handelt es sich um Kosten wie die früher vom Konzern als Kosten für die Kundenakquise (Customer Acquisition Costs) bilanzierten sonstigen immateriellen Vermögenswerten. Obwohl der Standard es Unternehmen nicht verbietet, in der Bilanz alternative Beschreibungen zu verwenden, hat der Konzern die in IFRS 15 verwendete Terminologie zur Beschreibung solcher Posten übernommen.
Die Rechnungslegungsmethoden des Konzerns für seine Erlösströme werden in der nachfolgenden Anmerkung 3 ausführlich beschrieben. Neben der Bereitstellung umfassenderer Angaben zu den Erlöstransaktionen des Konzerns waren mit der Anwendung von IFRS 15 Umgliederungen in der Bilanz notwendig, die wesentliche Effekte auf die Darstellung der Vermögenslage und/oder der Finanzlage des Konzerns haben.
Der Berichtigungsbetrag für jede einzelne von der Anwendung von IFRS 15 betroffenen Posten im Abschluss wird nachstehend aufgeführt.
2.1.2.1 Auswirkungen der Anwendung von IFRS 15 auf den Jahresabschluss
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| in TEUR | Anmerkung | Nach den Anpassungen | Anpassungen nach IFRS 15 | Vor den Anpassungen |
|---|---|---|---|---|
| Vertragskosten | 18 | 4.968,4 | 4.968,4 | - |
| Sonstige Immaterielle Vermögenswerte | 15 | - | -4.968,4 | 4.968,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 19 | 10.191,5 | 5.067,1 | 5.124,4 |
| Sonstige Vermögenswerte | 20 | 778,4 | -5.067,1 | 5.845,5 |
| Gesamteffekt auf Eigenkapital | 10.969,9 | - | 10.969,9 |
2.1.3 Effekte aus der Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse"
Der Konzern hat erstmalig für das aktuelle Jahr vorzeitig den IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (wie vom IASB im Januar 2016 veröffentlicht) angewendet.
IFRS 16 führt neue oder geänderte Anforderungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen ein. In der Bilanzierungspflicht des Leasingnehmers ergeben sich erhebliche Änderungen, indem der Standard für alle Leasingverhältnisse zu Beginn die Erfassung eines Nutzungsrechts und einer Leasingverbindlichkeit vorschreibt, die als Finanzierungsleasing qualifiziert sind, mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen sowie Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte. Im Gegensatz zur Bilanzierung auf der Seite des Leasingnehmers haben sich die Anforderungen für den Leasinggeber kaum verändert. Weitere Einzelheiten zu diesen neuen Anforderungen sind in Anmerkung 3.8 zu finden. Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss werden nachstehend beschrieben.
Der Konzern hat IFRS 16 Leasingverhältnisse rückwirkend ab 1. Januar 2018 angewendet, aber in Übereinstimmung mit den speziellen Übergangsvorschriften des Standards (IFRS 16 C8) von einer Anpassung der Vergleichsinformationen für die Berichtsperiode 2017 abgesehen.
Infolge der Anwendung von IFRS 16 passiviert der Konzern Leasingverbindlichkeiten in Verbindung mit Leasingverhältnissen, die früher als 'Operating-Leasingverhältnisse' nach den Grundsätzen gemäß IAS 17 Leasingverhältnisse ausgewiesen wurden. Diese Verbindlichkeiten wurden in Höhe des Barwertes der verbleibenden Leasingzahlungen angesetzt und zum Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers zum 1. Januar 2018 abgezinst. Der auf die Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2018 angewendete gewichtete Durchschnitt des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers liegt bei 4 %.
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| in TEUR | Wie bereits berichtet |
|---|---|
| Zum 31. Dezember 2017 ausgewiesene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen | 1.828,3 |
| Diskontiert mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz der Gruppe | -131,0 |
| Abzüglich: Geringwertige und kurzfristige Leasingverträge, die linear als Aufwand erfasst werden. | -9,3 |
| Abzüglich: Verträge, die als Dienstleistungsverträge neu bewertet werden. | -374,0 |
| Zum 1. Januar 2018 bilanzierte Leasingverbindlichkeit | 1.314,0 |
2.1.3.1 Auswirkungen der neuen Definition für ein Leasingverhältnis
Der Konzern hat auf das praktische Hilfsmittel für den Übergang auf IFRS 16 zurückgegriffen, keine Neubeurteilung vornehmen zu müssen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder beinhaltet. Demzufolge wird auf alle Leasingverträge, die vor dem 1. Januar 2018 abgeschlossen oder geändert wurden, weiterhin die Definition von Leasingverhältnissen laut IAS 17 und IFRIC 4 angewendet.
Die Änderung in der Definition eines Leasingverhältnisses bezieht sich im Wesentlichen auf das Konzept der Beherrschung. Ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis beinhaltet, wird gemäß IFRS 16 danach festgelegt, ob der Kunde vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum hat und eine entsprechende Gegenleistung leistet.
Der Konzern wendet die Definition für ein Leasingverhältnis und die damit verbundenen Richtlinien aus IFRS 16 auf alle Leasingverträge an, die am oder nach dem 1. Januar 2018 abgeschlossen oder geändert wurden (unabhängig davon, ob der Konzern Leasinggeber oder Leasingnehmer in diesem Leasingvertrag ist).
2.1.3.2 Frühere Operating-Leasingverhältnisse
Für den Konzern wirkt sich IFRS 16 auf die Art der Bilanzierung von Leasingverhältnissen aus, die früher nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse außerbilanziell ausgewiesen wurden.
Bei der Anwendung des IFRS 16 auf alle Leasingverhältnisse (mit den nachstehend erwähnten Ausnahmen):
| (a) | erfasst der Konzern die Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen und die Leasingverbindlichkeiten in den Wertansätzen der Konzernbilanz zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen, die zum Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers am Datum der anfänglichen Anwendung abgezinst werden, |
| (b) | erfasst der Konzern Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasinggegenständen und Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und |
| (c) | unterscheidet der Konzern beim Gesamtbetrag der Auszahlungen in der Konzern-Kapitalfluss-rechnung zwischen einer Tilgungskomponente (Finanzierungstätigkeit) und einer Zinskomponente (Geschäftstätigkeit). |
Leasingvergünstigungen (z. B. mietkostenfreie Perioden) werden im Rahmen der Bewertung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten erfasst, während sie nach IAS 17 zum Ansatz einer Verbindlichkeit aus Leasingvergünstigungen führten, die als Minderung der Mietaufwendungen linear abgeschrieben wurde.
Nach IRFS 16 werden Nutzungsrechte in Übereinstimmung mit IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" auf Wertminderung geprüft. Dies ersetzt die frühere Anforderung, eine Rückstellung für belastende Mietverträge zu bilden.
Kurzfristige Leasingverhältnisse (mit Laufzeiten von bis zu 12 Monaten) sowie Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte (wie beispielsweise PCs und Büromöbel) werden vom Konzern linear als Aufwand verbucht, wie gemäß IFRS 16 gestattet. Dieser Aufwand wird in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter sonstigen Aufwendungen erfasst.
2.1.3.3 Finanzielle Effekte aus der Erstanwendung von IFRS 16
Die Anwendung von IFRS 16 hat zur Erfassung eines Nutzungsrechts in Höhe von TEUR 1.390 und einer Leasingverbindlichkeit in Höhe von TEUR 1.314 zum 1. Januar 2018 geführt. Im aktuellen Jahr hat die Anwendung von IFRS 16 „Leasingverhältnisse" zu einer Abnahme der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um TEUR 330 und einer Zunahme der Abschreibungs- und Wertminderungsaufwendungen für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlage- und Umlaufvermögen um TEUR 305 und zu einer Zunahme des Zinsaufwands um TEUR 48 geführt.
Die Anwendung von IFRS 16 wirkt sich auf die Konzern-Kapitalflussrechnung aus. Die folgenden Angaben müssen Leasingnehmer nach IFRS 16 offenlegen:
| • | Auszahlungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen, Auszahlungen aus Leasingverhältnissen für geringwertige Vermögenswerte und Auszahlungen aus variablen Leasingzahlungen, die nicht Bestandteil der Bewertung der Leasingverbindlichkeit als Teil der laufenden Geschäftstätigkeit sind (der Konzern hat diese Auszahlungen in den Zahlungen an Lieferanten und Mitarbeiter erfasst); |
| • | Zinszahlungen für Leasingverbindlichkeiten, entweder als Teil der laufenden Geschäfts- oder der Finanzierungstätigkeit, wie gemäß IAS 7 gestattet (der Konzern hat die Möglichkeit der Berücksichtigung der Zinszahlungen in der laufenden Geschäftstätigkeit gewählt) und |
| • | Barzahlungen für die Tilgungskomponente der Leasingverbindlichkeit als Teil der Finanzierungstätigkeit. |
Unter IAS 17 wurden alle Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen als Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Dementsprechend hat sich der Zahlungsmittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit um TEUR 255 erhöht und der Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit um denselben Betrag erhöht. Die Anwendung von IFRS 16 hat sich nicht auf die Nettozahlungsströme ausgewirkt.
2.2 Sonstige neue und überarbeitete International Financial Reporting Standards (IFRS)
Der Konzern hat im laufenden Jahr eine Vielzahl von IFRS-Änderungen und Interpretationen angewendet, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben wurden und für den Rechnungslegungszeitraum gültig sind, der am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnt. Ihre Anwendung hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf die Angaben oder Beträge, die in diesem Abschluss ausgewiesen wurden. Sie werden nachstehend dargelegt, soweit sie für diesen Abschluss relevant sind.
2.2.1 IFRS 2 (Änderungen)
Der Konzern hat die Änderungen von IFRS 2 erstmals im laufenden Jahr angewendet. Die für den Konzern relevanten Änderungen betreffen das Folgende:
Bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts einer in bar erfüllten, anteilsbasierten Vergütung sollten die Effekte von Ausübungs- und Nichtausübungsbedingungen mit derselben Methode erfasst werden wie bei einer in Form von Anteilen erfüllten anteilsbasierten Vergütung.
2.2.2 IFRIC 22 Fremdwährungstransaktionen und Vorleistung
IFRIC 22 behandelt die Frage, wie das Datum des Geschäftsvorfalls festzulegen ist, um den Wechselkurs zu bestimmen, der bei der erstmaligen Erfassung eines Vermögenswerts, eines Aufwands oder eines Ertrags zu verwenden ist, wenn die Gegenleistung für diesen Posten im Voraus in einer Fremdwährung gezahlt oder erhalten wurde, was zur Erfassung eines nicht-monetären Vermögenswerts oder einer nicht-monetären Verbindlichkeit (z. B. nicht rückzahlbare Anzahlung oder Rechnungsabgrenzungsposten) führte.
2.3 Neue und überarbeitete IFRS in Veröffentlichung, aber noch nicht in Kraft getreten
Die folgenden neuen und überarbeiteten IFRS-Standards, die bereits herausgegeben wurden, aber noch nicht in Kraft getreten oder noch nicht in der EU anzuwenden sind, wurden vom Konzern zum Datum der Genehmigung dieses Jahresabschlusses nicht angewendet. Nach Einschätzung des Vorstands ist nicht davon auszugehen, dass die Anwendung der oben genannten Standards in zukünftigen Berichtsperioden wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben wird, ausgenommen wie unten erklärt:
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| Standard - Interpretation | Inhalt | Verpflichtende Anwendung | Übernahme durch die EU | Voraussichtliche Auswirkungen auf CLIQ Digital |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Der neue Standard definiert Rechnungslegungsvorschriften für die Erfassung, Bewertung, Präsentation und Angabe von Versicherungsverträgen und ersetzt IFRS 4 "Versicherungsverträge". erfolgt | 01.01.2012 | noch nicht | Keine |
| IAS 28 | Mit der Änderung wurde klargestellt, dass IFRS 9, einschließlich Wertberichtigungsbedarf, auf langfristige Beteiligungen anzuwenden ist. Mit der Anwendung von IFRS 9 auf langfristige Beteiligungen berücksichtigt ein Unternehmen keine Anpassungen ihres Buchwerts, wie laut IAS 28 erforderlich (d. h. Anpassungen des Buchwerts von langfristigen Beteiligungen aus der Zurechnung von Verlusten des Finanzierungsnehmers oder einer Beurteilung von Wertminderungen entsprechend IAS 28). | 01.01.2019 | 11.02.2019 | Keine |
| IAS 19 | Mit den Änderungen wurde klargestellt, dass der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand (gast service cost) (oder der Gewinn oder Verlust aus der Abgeltung) durch Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung (Vermögenswert) mit Hilfe aktualisierter Annahmen und durch Vergleich der angebotenen Leistungen und des Planvermögens vor und nach Planänderung (oder Kürzung oder Abgeltung), aber ohne den Effekt der Vermögenswertobergrenze (der entstehen kann, wenn der leistungsorientierte Plan einen Überschuss aufweist), errechnet wird. | 01.01.2019 | 14.03.2019 | Keine |
| IFRS 10 / IAS 28 | Die Änderungen von IFRS 10 und IAS 28 betreffen Situationen, in denen es um einen Verkauf oder eine Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und seinem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen geht. | Noch festzulegen | noch nicht erfolgt | Keine |
| IFRIC 23 regelt die Ermittlung der buchhalterischen Steuerposition, wenn Unklarheiten hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Die Interpretation verpflichtet ein Unternehmen, | ||||
| • zu ermitteln, ob unsichere Steuerpositionen separat oder auf Konzernebene bewertet werden | ||||
| IFRIC 23 | • zu beurteilen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Steuerbehörde eine unsichere Steuerbehandlung, die ein Unternehmen in seiner Ertragsteuererklärung genutzt hat oder nutzen will, akzeptieren wird: | 01.01.2019 | 01.01.2019 | Keine |
| - falls ja, sollte das Unternehmen seine Steuerposition in der Ertragsteuererklärung in Übereinstimmung mit der genutzten oder geplanten Steuerbehandlung ermitteln | ||||
| - falls nein, sollte das Unternehmen bei der Ermittlung seiner Steuerposition den Effekt der Ungewissheit darstellen | ||||
| Die jährlichen Verbesserungen enthalten Änderungen an vier Standards. | ||||
| IAS 12 Ertragsteuern | ||||
| Mit den Änderungen wurde klargestellt, dass ein Unternehmen die ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividenden erfolgswirksam, im sonstigen Gesamtergebnis oder im Eigenkapital danach erfassen sollte, wo das Unternehmen die Transaktionen, die zu den ausschüttungsfähigen Gewinnen geführt haben, ursprünglich ausgewiesen hat. Dies gilt unabhängig davon, ob unterschiedliche Steuersätze für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne gelten. | ||||
| IAS 23 Fremdkapitalkosten | ||||
| IFRSs | Mit den Änderungen wurde klargestellt, dass, wenn ein Vermögenswert für seine beabsichtigte Nutzung oder die Veräußerung bereitsteht, alle noch vorhandenen Fremdkapitalbestände bei der Berechnung des Kapitalisierungsgrades als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals behandelt werden. | |||
| Zyklus | IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse | |||
| 2015 - 2017 | Mit den Änderungen von IFRS 3 wurde klargestellt, dass, wenn ein Unternehmen Kontrolle über eine gemeinschaftliche Geschäftstätigkeit erlangt, es schrittweise die Anforderungen für einen Unternehmenszusammenschluss anwendet, einschließlich einer Neubewertung seiner zuvor gehaltenen Anteile an der gemeinschaftlichen Geschäftstätigkeit zum beizulegenden Zeitwert. Die neu zu bewertenden zuvor gehaltenen Anteile beinhalten alle nicht bilanzierten Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Geschäfts- oder Firmenwert in Verbindung mit dem gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. | 01.01.2019 | 14.03.2019 | Keine |
| IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen | ||||
| Mit den Änderungen von IFRS 11 wurde klargestellt, dass, wenn sich eine Partei an einer gemeinschaftlichen Geschäftstätigkeit beteiligt, aber keine gemeinsame Kontrolle daran ausübt, also ein Unternehmen gemeinsame Kontrolle über eine solche gemeinschaftliche Geschäftstätigkeit erlangt, das Unternehmen seine zuvor gehaltenen Anteile am gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb nicht neu bewertet. |
3 Wichtige Rechnungslegungsmethoden
3.1 Grundlagen der Aufstellung
Der vorliegende Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften des § 315 e Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellt. Diese bilden gemeinsam mit der EG-Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards die Rechtsgrundlage für die Konzernrechnungslegung nach IFRS in Deutschland und ist für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, anzuwenden.
Die Rechnungslegungsmethoden des Konzerns im Hinblick auf Konsolidierung, Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisermittlung sind nachfolgend dargelegt:
Diese Rechnungslegungsmethoden entsprechen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen und von der Europäischen Union (EU) übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS).
Der Konzern hat für die Bewertung das historische Anschaffungs- oder Herstellungskostenprinzip zugrunde gelegt. Davon ausgenommen sind Finanzinstrumente, die am Ende jeder Berichtsperiode zu Neubewertungsbeträgen oder zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden, wie nachfolgend in den Rechnungslegungsmethoden erläutert.
Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten basieren im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für Waren und Dienstleistungen entrichteten Gegenleistung.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte, unabhängig davon, ob dieser Preis direkt beobachtbar ist oder unter Verwendung eines anderen Bewertungsverfahrens geschätzt wurde. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld berücksichtigt der Konzern die Merkmale des Vermögenswerts oder der Schuld, falls Marktteilnehmer diese Merkmale bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld zum Bewertungsstichtag berücksichtigen würden. Im vorliegenden Konzernabschluss wird der beizulegende Zeitwert für die Bewertung und/oder die Angabezwecke auf dieser Basis ermittelt. Davon ausgenommen sind anteilsbasierte Vergütungen, die in den Anwendungsbereich von IFRS 2 fallen, Leasingverhältnisse, die in den Anwendungsbereich von IFRS 16 fallen und Bewertungsmaßstäbe, die dem beizulegenden Zeitwert ähneln, ihm aber nicht entsprechen, wie beispielsweise der Nettoveräußerungswert in IAS 2 oder der Nutzungswert in IAS 36.
Zudem werden zu Rechnungslegungszwecken die Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert den Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Dies erfolgt auf Basis der Verfügbarkeit von beobachtbaren Eingangsparametern und der Bedeutung der Eingangsparameter für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts im Ganzen, die nachfolgend erläutert werden.
| • | Eingangsparameter der Stufe 1 sind die an aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierten (unverändert übernommenen) Preise, auf die das Unternehmen am Bewertungsstichtag zugreifen kann; |
| • | Eingangsparameter der Stufe 2 sind andere Eingangsparameter als die in Stufe 1 enthaltenen notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind; und |
| • | Eingangsparameter der Stufe 3 sind für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbare Eingangsparameter. |
3.2 Konsolidierungskreis
Der Konzernabschluss umfasst den Jahresabschluss des Unternehmens und seiner Tochterunternehmen, die vom Konzern beherrscht werden, zum 31. Dezember 2018. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen besonders dann und nur dann, wenn er:
| • | Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen hat (d. h. bestehende Rechte, die ihm die gegenwärtige Möglichkeit geben, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu bestimmen), |
| • | Aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen variablen wirtschaftlichen Erfolgen ausgesetzt ist oder Rechte daran hat, |
| • | Die Möglichkeit hat, durch Ausübung der Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen die wirtschaftlichen Erfolge des Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. |
Es wird im Allgemeinen angenommen, dass durch eine Mehrheit der Stimmrechte eine Beherrschung vorliegt. Zur Untermauerung dieser Annahme und wenn der Konzern nicht die Stimmrechtsmehrheit oder die Mehrheit ähnlicher Rechte an einem Beteiligungsunternehmen hält, berücksichtigt er alle maßgeblichen Fakten und Umstände, um zu beurteilen, ob er Bestimmungsmacht über das Beteiligungsunternehmen hat. Dazu zählen:
| • | Vertragliche Vereinbarung(en) mit anderen Stimmrechtsinhabern des Beteiligungsunternehmens |
| • | Rechte aus anderen vertraglichen Vereinbarungen |
| • | Die Stimmrechte des Konzerns und potenzielle Stimmrechte |
Der Konzern beurteilt erneut, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich ein oder mehrere der drei Elemente der Beherrschung verändert haben.
Ein Tochterunternehmen wird ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch den Konzern endet, in den Konzernabschluss einbezogen. Die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen eines im Jahresverlauf erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmens werden ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung durch den Konzern endet, in den Konzernabschluss einbezogen.
Dabei werden die Erträge und Aufwendungen eines im Jahresverlauf erworbenen oder veräußerten Tochterunternehmens ab dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen die Beherrschung erlangt, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung der Tochtergesellschaft durch das Unternehmen endet, in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Konzernergebnis erfasst.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Eigentümern des Unternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Das Gesamtergebnis der Tochterunternehmen wird den Eigentümern des Unternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen selbst dann zugeordnet, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.
Sofern erforderlich, werden die Jahresabschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Rechnungslegungsmethoden an die im Konzern zur Anwendung kommenden Methoden anzugleichen.
Alle konzerninternen Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden bei der Konsolidierung in voller Höhe eliminiert.
3.3 Änderungen im Konsolidierungskreis
Im Geschäftsjahr 2018 wurden die folgenden Änderungen im Konsolidierungskreis vorgenommen. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der CLIQ Digital AG auch die folgende Anzahl an Unternehmen:
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| Deutschland | Niederlande | Vereinigtes Königreich | Übrige Länder | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| 31. Dezember 2017 | 5 | 7 | 3 | 5 | 20 |
| Übernahmen | - | - | - | 1 | 1 |
| Errichtung | - | 1 | 1 | 1 | 3 |
| 31. Dezember 2018 | 5 | 8 | 4 | 7 | 24 |
Im Geschäftsjahr 2018 hat sich der Konsolidierungskreis aus folgendem Grund geändert:
| • | Der Erwerb einer französischen Gesellschaft, der Tornika SAS (siehe Anmerkung 29 für weitere Details). |
| • | Die Gründung von Netacy Inc. in den Vereinigten Staaten, TGITT Ltd. in Großbritannien und Tornika Media BV in den Niederlanden. |
Eine Auflistung über den Anteilsbesitz des Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 HGB findet sich in Anmerkung 17.
3.4 Unternehmenszusammenschlüsse
Der Erwerb von Unternehmen wird nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss übertragene Gegenleistung wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser berechnet sich, indem die vom Konzern übertragenen Vermögenswerte, die Schulden, die der Konzern von den früheren Eigentümern des erworbenen Unternehmens übernommen hat, und die vom Konzern im Austausch gegen die Beherrschung des erworbenen Unternehmens ausgegebenen Eigenkapitalanteile zum Erwerbszeitpunkt mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und diese beizulegenden Zeitwerte addiert werden. Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb entstehen, werden im Allgemeinen bei Anfall erfolgswirksam erfasst.
Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden werden zu ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet, wobei folgende Ausnahmen gelten:
| • | Latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden und Vermögenswerte und Schulden in Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer werden gemäß IAS 12 "Ertragsteuern" bzw. IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer" erfasst. |
Der Geschäfts- oder Firmenwert ergibt sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils am erworbenen Unternehmen (soweit zutreffend) über den Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden. Für den Fall, dass der Saldo der zum Erwerbszeitpunkt bestehenden Beträge der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und der übernommenen Schulden nach erneuter Beurteilung die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und dem beizulegenden Zeitwert des zuvor vom Erwerber gehaltenen Anteils am erworbenen Unternehmen (soweit zutreffend) übersteigt, wird der Überschuss unmittelbar erfolgswirksam als ein aus einem Erwerb zu einem Preis unter dem Marktwert erfassten Gewinn angesetzt.
Nicht beherrschende Anteile, die bestehende Eigentumsanteile sind und ihre Inhaber im Falle der Liquidation zu einem proportionalen Anteil am Nettovermögen des Unternehmens berechtigen, können erstmalig entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil der nicht beherrschenden Anteile an den angesetzten Beträgen des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet werden. Die Wahl der Bewertungsgrundlage erfolgt auf Transaktionsbasis. Andere Arten von nicht beherrschenden Anteilen werden mit ihrem beizulegenden Zeitwert oder gegebenenfalls auf der Grundlage eines anderen IFRS-Standards bewertet.
Enthält die vom Konzern im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses übertragene Gegenleistung Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer Vereinbarung über eine bedingte Gegenleistung resultieren, wird die bedingte Gegenleistung mit dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert bewertet und als Teil der übertragenen Gegenleistung bei einem Unternehmenszusammenschluss erfasst. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die als Anpassungen innerhalb des Bewertungszeitraums gelten, werden rückwirkend korrigiert und entsprechend mit dem Geschäfts- oder Firmenwert verrechnet. Anpassungen innerhalb des Bewertungszeitraumes sind Anpassungen, die sich aus den zusätzlichen Informationen ergeben, die während des "Bewertungszeitraums" (der ein Jahr vom Erwerbszeitpunkt an nicht überschreiten darf) über Fakten und Umstände bekannt wurden, die zum Erwerbszeitpunk bestanden.
Die Folgebilanzierung von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die nicht als Anpassung innerhalb des Bewertungszeitraums gelten, erfolgt in Abhängigkeit davon, wie die bedingte Gegenleistung klassifiziert ist. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital klassifiziert ist, wird an nachfolgenden Abschlussstichtagen nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Sonstige bedingte Gegenleistungen werden an nachfolgenden Abschlussstichtagen zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden.
Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende der Berichtsperiode, in der der Zusammenschluss stattfindet, noch nicht abgeschlossen ist, weist der Konzern vorläufige Beträge für die Posten aus, für die die Bilanzierung noch nicht abgeschlossen ist. Diese vorläufig angesetzten Beträge werden während des Bewertungszeitraums (siehe oben) korrigiert, oder es werden zusätzliche Vermögenswerte oder Schulden erfasst, um die neuen Informationen über Fakten und Umstände widerzuspiegeln, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären.
3.5 Geschäfts- oder Firmenwert
Der aus einem Unternehmenserwerb resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs des Unternehmens (siehe Anmerkung 3.4 oben) gegebenenfalls abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit des Konzerns (oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten), die voraussichtlich aus den Syn-ergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen wird, ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet.
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, werden jährlich auf Wertminderung geprüft bzw. häufiger, wenn ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung der Einheit vorliegt. Wenn der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer ist als ihr Buchwert, wird der Wertminderungsaufwand zunächst so zugeordnet, um den Buchwert eines jeglichen der Einheit zugewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerts zu reduzieren, und dann den anderen Vermögenswerten der Einheit anteilig auf der Basis des Buchwerts eines jeden Vermögenswerts der Einheit zugeordnet. Wertminderungsaufwendungen für den Geschäfts- oder Firmenwert werden direkt erfolgswirksam erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand wird in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt.
Bei Veräußerung einer relevanten zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der zurechenbare Anteil des Geschäfts- oder Firmenwerts bei der Ermittlung des Veräußerungsergebnisses berücksichtigt.
3.6 Erfassung von Umsatzerlösen
Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden bei Übergang der Kontrolle über die Waren oder Dienstleistungen auf den Kunden in einer Höhe erfasst, die der erwarteten Gegenleistung eines Unternehmens im Austausch für die von ihm gelieferten Waren oder Dienstleistungen an den Kunden entspricht. Der Konzern ist grundsätzlich zu dem Schluss gekommen, dass er in seinen Geschäftsbeziehungen als Auftraggeber handelt, weil er typischerweise die Dienstleistungen kontrolliert, bevor diese auf den Kunden übergehen.
Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder ausstehenden Gegenleistung bewertet. Umsatzerlöse werden um Kundenrückgaben, Rabatte und andere ähnliche Ermäßigungen gekürzt.
Der Konzern verbucht Umsatzerlöse aus den folgenden Hauptquellen:
| • | Dienstleistungen im Bereich des digitalen Entertainments für Endnutzer von digitalen Inhalten, die der Konzern seinen Abonnenten zur Verfügung stellt und die diese ohne Zeit-, Orts- und Volumenbegrenzung nutzen können. |
| • | Marketing-Services, wobei der Konzern Datenverkehr aus digitalen Quellen einkauft und an Dritte verkauft. |
Umsatzerlöse werden auf der Grundlage der Gegenleistungen bewertet, die dem Konzern laut einem Vertrag mit einem Kunden zustehen, und schließen Beträge aus, die für Dritte eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn die Kontrolle über ein Produkt oder eine Dienstleistung auf einen Kunden übergeht.
3.6.1 Dienstleistungen im Bereich des digitalen Entertainments
Für Dienstleistungen im Bereich des digitalen Entertainments werden Festbeträge für bestimmte Zeiträume, üblicherweise wöchentlich oder monatlich, in Rechnung gestellt. Die Leistungspflicht ist erfüllt, wenn die Zahlungsbestätigung eingegangen ist und die Kunden Zugang zum digitalen Inhalt erhalten haben. Der Transaktionspreis ist der mit dem Kunden vereinbarte Betrag, wobei eine Rückerstattungsverbindlichkeit für erhaltene oder zu erhaltene Gegenleistungen berücksichtigt wird, wenn von einer Rückerstattung eines Teils oder der gesamten Gegenleistung an den Kunden auszugehen ist.
3.6.2 Digitales Marketing
Digitales Marketing wird dem Kunden üblicherweise auf monatlicher oder wöchentlicher Grundlage zu einem festgelegten Betrag je Einheit in Rechnung gestellt. Die Leistungspflicht ist erfüllt, wenn der Konzern eine Bestätigung seines Kunden erhalten hat, dass die Einheit (z. B. ein neuer Abonnent) geliefert wurde.
3.7 Finanzerträge und Finanzaufwendungen
Die Finanzerträge und Finanzaufwendungen des Konzerns umfassen:
| • | Zinserträge |
| • | Zinsaufwendungen, z. B. Zinsen für Bankkredite und Darlehen |
| • | Fremdwährungsgewinne oder -verluste auf finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten |
| • | Verlust aus der Marktbewertung einer bedingten Gegenleistung, die als finanzielle Verbindlichkeit klassifiziert wurde. |
Zinserträge oder -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden zum Datum der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam erfasst.
Der "Effektivzinssatz" ist der Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen oder Eingänge über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments abgezinst werden auf:
| • | den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes oder |
| • | die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit. |
Bei der Berechnung von Zinserträgen und -aufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Brutto-Buchwert des Vermögenswertes (sofern der Vermögenswert nicht als wertgemindert einzustufen ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Verbindlichkeit angewendet. Die Zinserträge für finanzielle Vermögenswerte, die nach ihrer Ersterfassung als wertgemindert eingestuft wurden, werden durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten für den finanziellen Vermögenswert berechnet. Wenn der Vermögenswert nicht mehr als wertgemindert eingestuft wird, erfolgt die Berechnung der Zinserträge wieder auf Bruttobasis.
3.8 Leasingverhältnisse
Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder beinhaltet. Der Konzern verbucht ein Nutzungsrecht am Leasinggegenstand und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit hinsichtlich aller Leasingvereinbarungen, bei denen er der Leasingnehmer ist, mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen (definiert mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten) und Vereinbarungen über geringwertige Vermögenswerte. Für diese Leasingverhältnisse erfasst der Konzern die Leasingzahlungen als betrieblichen Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, es sei denn, eine andere planmäßige Verteilung entspricht eher dem zeitlichen Verlauf, in dem der aus dem Leasinggegenstand erzielte wirtschaftliche Nutzen verbraucht wird.
Die Leasingverbindlichkeit wird anfänglich in Höhe des Barwertes der zum Beginndatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen nach Abzinsung auf Basis des im Leasingvertrag kalkulierten Zinssatzes ausgewiesen. Falls sich der Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz.
Leasingzahlungen, die Bestandteil der Bewertung der Leasingverbindlichkeit sind, beinhalten:
| • | feste Leasingraten (einschl. der Sache nach feste Zahlungen), abzüglich von Leasingvergünstigungen; |
| • | variable Leasingraten, die von einem Zinssatz oder Index abhängen und anfänglich zu dem am Beginndatum geltenden Index oder Zinssatz angesetzt werden. |
Die Leasingverbindlichkeit wird in der Konzernbilanz unter dem Posten sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit erfolgt durch Erhöhung des Buchwertes um die Zinsen auf die Leasingverbindlichkeit (mit Hilfe der Effektiv-zinsmethode) und durch Reduzierung des Buchwertes um die bereits erfolgten Leasingzahlungen.
Der Konzern führt eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit durch (und passt das Nutzungsrecht entsprechend an), sofern
| • | sich die Leasingdauer verändert hat oder sich die Bewertung der Ausübung einer Kaufoption verändert; in einem solchen Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen unter Anwendung eines geänderten Abzinsungssatzes neu bewertet. |
| • | sich die Leasingzahlungen aufgrund von Änderungen in einem Index oder Zinssatz oder einer unter einer Restwertgarantie zu erwartenden Zahlung ändern; in einem solchen Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen unter Anwendung des anfänglichen Abzinsungssatzes bewertet (sofern sich die Leasingzahlungen nicht aufgrund eines geänderten variablen Zinssatzes ändern; in diesem Fall wird ein geänderter Abzinsungssatz angewendet). |
| • | ein Leasingvertrag geändert wird und diese Änderung nicht als separater Leasingvertrag verbucht wird; in diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der geänderten Leasingzahlungen unter Anwendung eines geänderten Abzinsungssatzes neu bewertet. |
Der Konzern hat während der angegebenen Berichtsperioden keine derartigen Anpassungen vorgenommen.
Die Nutzungsrechte enthalten den Erstansatz der betreffenden Leasingverbindlichkeit, die am oder vor dem Beginndatum erfolgten Leasingzahlungen sowie etwaige anfängliche direkte Kosten. Die Folgebewertungen erfolgen zu Anschaffungskosten, vermindert um kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen.
Wann immer der Konzern eine Verpflichtung eingeht für Kosten der Demontage und Beseitigung eines Leasinggegenstandes, für Sanierungsmaßnahmen an dem Ort, an dem er sich befindet, oder für die Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes auf den Zustand, den die Leasingbedingungen vorschreiben, wird eine entsprechende Rückstellung gemäß IAS 37 bilanziert und bewertet. Die Kosten sind Bestandteil des zugehörigen Nutzungsrechtes für den Leasinggegenstand, sofern sie nicht zur Herstellung von Vorräten angefallen sind.
Nutzungsrechtefür Leasinggegenständewerden über den jeweils kürzeren Zeitraum der Leasingdauer oder der Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Leasinggegenstandes abgeschrieben. Wenn das Eigentum des zugrunde liegenden Leasinggegenstandes auf den Leasingnehmer übergeht oder die Kosten für das Nutzungsrecht für den Leasinggegenstand die Erwartung des Konzerns widerspiegeln, eine Kaufoption auszuüben, wird das betreffende Nutzungsrecht für den Leasinggegenstand über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Leasinggegenstandes abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer beträgt im Allgemeinen zwischen 3 und 5 Jahren.
Die Nutzungsrechte für Leasinggegenstände werden in den Wertansätzen der Konzernbilanz als Bestandteil der Sachanlagen erfasst, da sich diese Nutzungsrechte überwiegend auf die Miete von Gebäuden beziehen.
Zur Feststellung, ob eine Wertminderung auf ein Nutzungsrecht für einen Leasinggegenstand eingetreten ist, wendet der Konzern IAS 36 „Wertminderung von Vermögenswerten" an. Ein identifizierter Wertminderungsaufwand wird entsprechend Anmerkung 3.18 verbucht.
3.9 Fremdwährungsgeschäfte
Bei der Erstellung der Einzelabschlüsse der Konzernunternehmen werden Geschäftsvorfälle in anderen Währungen als der funktionalen Währung des Unternehmens (Fremdwährungen) mit dem zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gültigen Umrechnungskurs erfasst. Monetäre Posten, die auf eine Fremdwährung lauten, werden am Ende jeder Berichtsperiode zu dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Kurs umgerechnet. Nicht monetäre Posten, die zum beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet sind, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden nicht umgerechnet
Umrechnungsdifferenzen bei monetären Posten werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen. Davon ausgenommen sind:
| • | Umrechnungsdifferenzen aus zu erhaltenden oder zu zahlenden monetären Posten von/an einem/einen ausländischen Geschäftsbetrieb, deren Begleichung weder geplant noch wahrscheinlich ist (und daher Teil der Nettoinvestition in den ausländischen Geschäftsbetrieb sind), die erstmalig im sonstigen Ergebnis erfasst und bei Begleichung der monetären Posten aus dem Eigenkapital in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden. |
Zur Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe des Konzerns in Euro umgerechnet, wobei die am Ende der jeweiligen Berichtsperiode gültigen Wechselkurse herangezogen werden. Ertrags- und Aufwandsposten werden zum Durchschnittskurs der Periode umgerechnet, es sei denn, die Umrechnungskurse während der Periode unterliegen starken Schwankungen. In diesem Fall finden diezum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls gültigen Umrechnungskurse Anwendung. Sich ergebende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital kumuliert (und ggf. den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet).
Ein aus dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert sowie Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zu dem am Ende der jeweiligen Berichtsperiode geltenden Kurs umgerechnet. Sich ergebende Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst.
3.10 Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie angefallen sind. Es erfolgte keine direkte Zuordnung von Fremdkapitalkosten zu dem Erwerb oder Entwicklung eines qualifizierten immateriellen Vermögenswerts, die entsprechend Erwerbs- oder Herstellungskosten verursachen könnte.
3.11 Leistungen an Arbeitnehmer
3.11.1 Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer sind Leistungen, die innerhalb eines Jahres nach Ende des Jahres, in der die Arbeitsleistung erbracht wurde, zu zahlen sind. Innerhalb des CLIQ Digital Unternehmensgruppe umfasst diese Kategorie Löhne und Gehälter (einschließlich Urlaubsgeld) sowie feste und variable Zahlungen, Sozialversicherungsbeiträge, Krankengeld, Gewinnbeteiligungen und variable kurzfristige Vergütungen. Die Kosten für diese Leistungen an Arbeitnehmer werden in der Erfolgsrechnung erfasst, wenn die Arbeitsleistung erbracht oder die Ansprüche auf Leistungen entstanden sind (z. B. Urlaubsgeld).
3.11.2 Leistungen an Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Konzern unterhält für ein niederländisches Unternehmen einen Pensionsplan für Mitarbeiter, die in den Niederlanden arbeiten. Die Anzahl der Begünstigten ist hierbei beschränkt.
Der niederländische Plan wird durch Beiträge an Vorsorgeanbieter, wie Versicherungsunternehmen, finanziert. Die Bewertung der Altersvorsorgeverpflichtungen erfolgt gemäß dem Prinzip der "Bewertung gegenüber Pensionsfonds". Bei diesem Ansatz wird der an den Vorsorgeanbieter zu zahlende Beitrag als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Zum Jahresende bestanden für den Konzern neben der Zahlung des jährlichen Beitrags an den Vorsorgeanbieter weder Pensionsforderungen noch -verpflichtungen.
3.12 Anteilsbasierte Vergütungsvereinbarungen
Zum Ende der Berichtsperiode hatte der Konzern mehrere aktienbasierte Vergütungsvereinbarungen, die alle durch Barausgleich erfüllt werden. Einzelheiten zu den aktienbasierten Vergütungsvereinbarungen sind in Anmerkung 30 zu finden.
Bei anteilsbasierten Vergütungen mit Barausgleich wird für die erworbenen Güter oder Dienstleistungen eine Schuld erfasst, die erstmalig mit dem beizulegenden Zeitwert der Schuld bewertet wird. Am Ende jeder Berichtsperiode bis zur Begleichung der Schuld und am Erfüllungstag wird der beizulegende Zeitwert neu bestimmt, wobei alle Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam für das Jahr erfasst werden.
3.13 Besteuerung
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.
3.13.1 Laufende Steuern
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Gewinns für das Jahr ermittelt. Der zu versteuernde Gewinn unterscheidet sich vom "Gewinn vor Steuern" aus der Konzern-Gesamtergebnisrechnung aufgrund von Erträgen und Aufwendungen, die in anderen Jahren steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind und Posten, die nicht steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die laufenden Steuern des Konzerns werden anhand von Steuersätzen berechnet, die zum Ende der Berichtsperiode gelten oder in Kürze gelten werden.
In Fällen, in denen die Besteuerung nicht abschließend ermittelt werden kann, aber es für wahrscheinlich gehalten wird, dass in Zukunft Mittelabflüsse an eine Steuerbehörde erfolgen, wird eine Rückstellung gebildet. Die Rückstellungen erfolgten in Höhe der bestmöglichen Schätzung des voraussichtlich zu zahlenden Betrags. Die Festsetzung basiert auf der Beurteilung von Steuerfachleuten aus dem Unternehmen unter Einbeziehung früherer Erfahrungen in dieser Hinsicht und in besonderen Fällen auf der Grundlage der Empfehlungen unabhängiger Steuerexperten.
3.13.2 Latente Steuern
Latente Steuern werden auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Schulden im Konzernabschluss und den bei der Berechnung des zu versteuernden Gewinns verwendeten entsprechenden Steuerwerten erfasst. Latente Steuerschulden werden im Allgemeinen für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden im Allgemeinen für bestehende steuerliche Verlustvorträge, steuerliche Erstattungsansprüche und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist, dass zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen, gegen die die abzugsfähigen temporären Differenzen verwendet werden können. Solche latenten Steueransprüche und latenten Steuerschulden werden nicht angesetzt, wenn sich die temporären Differenzen aus der erstmaligen Erfassung (außer bei Unternehmenszusammenschlüssen) von Vermögenswerten und Schulden ergeben, die aus Geschäftsvorfällen resultieren, die weder den zu versteuernden Gewinn noch den Buchgewinn berühren. Zudem werden keine latenten Steuerschulden erfasst, wenn sich die temporären Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts ergeben.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird am Ende jeder Berichtsperiode überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichende zu versteuernde Gewinne zur Verfügung stehen werden, gegen die der latente Steueranspruch ganz oder teilweise verwendet werden kann.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden anhand der Steuersätze bewertet, die voraussichtlich in der Periode gelten, in der die Schuld beglichen oder der Vermögenswert realisiert wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) verwendet, die zum Ende der Berichtsperiode gelten oder in Kürze gelten werden.
Die Bewertung latenter Steuerschulden und latenter Steueransprüche spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Ende der Berichtsperiode erwartet, den Buchwert seiner Vermögenswerte zu realisieren oder seiner Schulden zu begleichen.
3.13.3 Laufende und latente Steuern
Laufende und latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall werden die laufenden und latenten Steuern ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. direkt im Eigenkapital erfasst. Bei laufenden und latenten Steuern, die sich aus der erstmaligen Erfassung eines Unternehmenszusammenschlusses ergeben, wird der Steuereffekt in der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses berücksichtigt.
Latente Steueransprüche werden mit latenten Steuerschulden saldiert, wenn ein Anspruch auf Anrechnung der laufenden Steuern besteht und die Posten im Zusammenhang mit Ertragsteuern stehen, die von den gleichen Steuerbehörden erhoben wurden und die im gleichen Unternehmen oder innerhalb der gleichen Steuereinheit entstehen.
3.14 Andere Anlagen, Betriebs-und Geschäftsausstattung
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich ggf. kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen den Anschaffungspreis, Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen.
Kosten für die Reparatur von Sachanlagen, wie Instandhaltungsausgaben, werden im Allgemeinen erfolgswirksam erfasst.
Eine Sachanlage wird bei Abgang ausgebucht oder wenn kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus der anhaltenden Nutzung eines Vermögenswerts erwartet wird. Die aus der Stilllegung oder dem Abgang der Sachanlage resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und erfolgswirksam erfasst.
Die Abschreibung erfolgt in der Weise, dass die Kosten von Sachanlagen, vermindert um ihren geschätzten Restbuchwert, linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt und grundsätzlich erfolgswirksam verbucht werden. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden überwiegend über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.
Die Restwerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden von Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls prospektiv angepasst.
3.15 Immaterielle Vermögenswerte
3.15.1 Separat erworbene immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer, die separat erworben wurden, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer erfasst.
Die geschätzte Nutzungsdauer und Abschreibungsmethoden werden zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft, wobei sämtliche Auswirkungen von Änderungen prospektiv berücksichtigt werden.
3.15.2 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und Entwicklungsausgaben
Kosten in Verbindung mit der Aufrechterhaltung selbst geschaffener immaterieller Vermögenswerte (Software) werden bei Entstehung erfolgswirksam erfasst. Entwicklungskosten, die direkt der Entwicklung und Prüfung von identifizierbaren und eindeutigen Softwareprodukten, die vom Konzern kontrolliert werden, zuzurechnen sind, werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
| • | Die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er zur Nutzung oder zum Verkauf zur Verfügung stehen wird; |
| • | Die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen, sowie ihn zu nutzen oder zu verkaufen; |
| • | Die Art und Weise, wie der immaterielle Vermögenswert einen voraussichtlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird; |
| • | Die Verfügbarkeit adäquater technischer, finanzieller und sonstiger Ressourcen, um die Entwicklung abschließen und den immateriellen Vermögenswert nutzen oder verkaufen zu können; und |
| • | Die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zurechenbaren Ausgaben verlässlich zu bewerten. |
Direkt zuzurechnende Kosten, die als Teil der Software aktiviert werden, beinhalten Personalaufwendungen und einen angemessenen Anteil relevanter Gemeinkosten. Aktivierte Entwicklungskosten werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst und ab dem Zeitpunkt ihrer Nutzungsbereitschaft abgeschrieben. Aktivierte Entwicklungskosten schreibt der Konzern generell linear über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren ab.
3.15.3 Lizenzen und Markenrechte
Separat erworbene Lizenzen und Markenrechte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen ausgewiesen. Lizenzen und Markenrechte schreibt der Konzern überwiegend linear über einen Zeitraum von zwei bis zehn Jahren ab.
3.15.4 Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene immaterielle Vermögenswerte
Bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene und vom Geschäfts- oder Firmenwert separat erfasste immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet (die als ihre Anschaffungs- und Herstellungskosten angesehen werden). Nach dem erstmaligen Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, genauso wie separat erworbene immaterielle Vermögenswerte, mit ihren Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen.
3.15.5 Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte
Ein immaterieller Vermögenswert wird bei Abgang ausgebucht, wenn kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus seiner Nutzung oder seinem Abgang zu erwarten ist. Gewinne oder Verluste, die bei der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes entstehen, werden als Unterschiedsbetrag zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes bestimmt und werden zum Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
3.16 Sonstige Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen werden gebildet, wenn dem Konzern wegen vergangener Ereignisse eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtliche oder tatsächliche) obliegt, und es wahrscheinlich ist, dass der Konzern die Verpflichtung erfüllen muss, und die Höhe der Verpflichtung zuverlässig ermittelt werden kann.
Der als Rückstellung angesetzte Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der Ausgabe dar, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Ende der Berichtsperiode erforderlich ist, wobei die mit der Verpflichtung verbundenen Risiken und Unsicherheiten berücksichtigt werden. Wird eine Rückstellung auf der Grundlage des für die Erfüllung der Verpflichtung geschätzten Cashflows bewertet, entspricht ihr Buchwert dem Barwert dieses Cashflows (sofern der Zeitwerteffekt des Geldes wesentlich ist).
Wenn davon auszugehen ist, dass Teile oder der gesamte zur Erfüllung der Rückstellung notwendige wirtschaftliche Nutzen von einer dritten Partei erstattet wird, wird eine Forderung als Vermögenswert erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist und die Höhe der Forderung zuverlässig geschätzt werden kann. Der Aufwand zur Bildung einer Rückstellung wird nach Abzug etwaiger Erstattungen erfolgswirksam erfasst.
3.16.1 Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Eventualverbindlichkeiten
Aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Eventualverbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Am Ende der nachfolgenden Berichtsperioden werden solche Eventualverbindlichkeiten mit dem höheren Betrag aus dem sich nach IAS 37 ergebenden Wert und dem erstmaligen Ansatz abzüglich kumulierter Amortisation in Übereinstimmung mit den Grundsätzen nach IFRS 15 angesetzt.
3.17 Finanzinstrumente
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, wenn ein Konzernunternehmen Vertragspartei der Finanzinstrumente wird.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe der finanziellen Vermögenswerte bzw. der finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind (mit Ausnahme von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden), werden beim erstmaligen Ansatz dem beizulegenden Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten hinzugerechnet bzw. abgezogen. Transaktionskosten, die direkt dem Erwerb von erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten oder finanziellen Verbindlichkeiten zuzurechnen sind, werden umgehend erfolgswirksam erfasst.
3.17.1 Finanzielle Vermögenswerte - ab 1. Januar 2018 gültige Rechnungslegungsmethoden
Marktübliche Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Handelstag angesetzt bzw. ausgebucht. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des Marktes festgelegt wird.
Die Folgebewertung aller bilanzierten finanziellen Vermögenswerte in ihrer Gesamtheit erfolgt, abhängig von ihrer Klassifizierung, entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu ihrem beizulegenden Zeitwert.
3.17.1.1 Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte
Die Folgebewertung von Schuldinstrumenten, die die folgenden Bedingungen erfüllen, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten:
| • | Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin liegt, die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen, und |
| • | Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu vertraglich festgelegten Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominalwertes und Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominalwertes sind. |
Die Folgebewertung von Schuldtiteln, die die folgenden Bedingungen erfüllen, erfolgt zum beizulegenden Zeitwert über das Other Comprehensive Income:
| • | Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin liegt, sowohl die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch die finanziellen Vermögenswerte zu veräußern; und |
| • | Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswertes führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen des Nominalwertes und Zinsen auf noch nicht zurückgezahlte Teile des Nominalwertes sind. |
Die Folgebewertung aller anderen finanziellen Vermögenswerte erfolgt standardmäßig erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert.
Ungeachtet dessen steht dem Konzern beim erstmaligen Ansatz eines finanziellen Vermögenswertes die folgende unwiderrufliche Wahlmöglichkeit zur Verfügung:
| • | Der Konzern kann unwiderruflich entscheiden, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert eines Eigenkapitalinstruments, das weder zu Handelszwecken gehalten wird, noch eine bedingte Gegenleistung ist, die ein Erwerber bei einem Unternehmenszusammenschluss verbucht hat, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen. Und: |
| • | Der Konzern kann ein Schuldinstrument, das die Kriterien für die Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zur erfolgsneutralen Erfassung des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfüllt, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerten, wenn dies eine Bewertungs- oder Ansatzinkonsistenz verhindert oder deutlich verringert. |
Im laufenden Geschäftsjahr hat der Konzern keine Schuldinstrumente, die die Kriterien für fortgeführte Anschaffungskosten oder für die erfolgsneutrale Erfassung des beizulegenden Zeitwerts erfüllen, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst.
3.17.1.2 Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht die Kriterien für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder einen erfolgsneutralen Ansatz im sonstigen Ergebnis (siehe 3.18.1.4 bis 3.18.1.6 unten) erfüllen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung dieser Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Nettogewinne und -verluste, einschl. Zins- oder Dividendenerträge, werden erfolgswirksam verbucht.
3.17.1.3 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte
Die Folgebewertung dieser Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden um Wertminderungsaufwendungen reduziert. Zinserträge, wechselkursbedingte Umrechnungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden erfolgswirksam ausgewiesen.
3.17.1.4 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste Schuldinstrumente
Die Folgebewertung dieser Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode errechnet wurden, wechselkursbedingte Umrechnungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam ausgewiesen. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Bei der Ausbuchung werden im sonstigen Ergebnis kumulierte Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
3.17.1.5 Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste Eigenkapitalinstrumente
Die Folgebewertung dieser Vermögenswerte erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dividenden werden erfolgswirksam als Erträge erfasst, sofern die Dividenden nicht eindeutig als Rückzahlung eines Teils der Anschaffungskosten des Instruments anzusehen sind. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und werden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
3.17.2 Finanzielle Vermögenswerte - vor dem 1. Januar 2018 gültige Rechnungslegungsmethoden
Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Kategorien unterteilt: "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte", "bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen", "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" sowie "Darlehen und Forderungen". Die Klassifizierung hängt von der Art und dem Zweck der finanziellen Vermögenswerte ab und wird zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes bestimmt. Marktübliche Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden zum Handelstag angesetzt bzw. ausgebucht. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des Marktes festgelegt wird.
3.17.2.1 Erfolgewirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte werden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert, wenn der finanzielle Vermögenswert (i) eine bedingte Gegenleistung ist, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses gemäß IFRS 3 vom Erwerber gezahlt werden kann, (ii) zu Handelszwecken gehalten wird oder (iii) als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert ist.
Ein finanzieller Vermögenswert wird als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, wenn dieser:
| • | Hauptsächlich mit der Absicht erworben wurde, ihn kurzfristig zu verkaufen; oder |
| • | Beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam vom Konzern verwalteter Finanzinstrumente ist, bei dem es in jüngerer Vergangenheit kurzfristige Gewinnmitnahmen gab; oder |
| • | Ein Derivat ist, das nicht als Sicherungsinstrument designiert und wirksam ist. |
Ein finanzieller Vermögenswert, der kein zu Handelszwecken gehaltener Vermögenswert und keine bedingte Gegenleistung ist, die vom Erwerber im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses gezahlt werden kann, kann beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert werden, wenn:
| • | Eine solche Designation Inkongruenzen bei der Bewertung oder beim Ansatz beseitigt oder wesentlich reduziert, die ansonsten auftreten würden, oder |
| • | Der finanzielle Vermögenswert Teil einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und/oder finanziellen Verbindlichkeiten ist, die gemäß der dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie des Konzerns gesteuert werden, ihre Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwerts beurteilt wird und die auf dieser Grundlage ermittelten Informationen zu dieser Gruppe intern zur Verfügung gestellt werden; oder |
| • | Der Teil eines Vertrags ist, der ein oder mehrere eingebettete Derivate enthält, und der gesamte zusammengesetzte Vertrag gemäß IAS 39 als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden kann. |
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, wobei Gewinne oder Verluste, die durch die Neubewertung entstehen, erfolgswirksam erfasst werden. Der erfolgswirksam erfasste Nettogewinn oder -verlust umfasst Dividenden oder Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten und wird im Posten "sonstige Gewinne und Verluste" ausgewiesen. Der beizulegende Zeitwert wird, wie in Anmerkung 3.1 beschrieben, bestimmt.
3.17.2.2 Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, die der Konzern bis zur Endfälligkeit halten will und kann. Nach dem erstmaligen Ansatz werden bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertberichtigungen bewertet.
3.17.2.3 Darlehen und Forderungen
Darlehen und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Darlehen und Forderungen (einschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen, Bankguthaben, Barmittel) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzins-methode abzüglich etwaiger Wertberichtigungen bewertet.
Mit Ausnahme von kurzfristigen Forderungen, bei denen der Diskontierungseffekt unwesentlich ist, werden Zinserträge anhand der Effektivzinsmethode erfasst.
3.17.2.4 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder als zur Veräußerung verfügbar oder nicht als (a) Darlehen und Forderungen, (b) bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen oder (c) finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eingestuft sind.
Vom Konzern gehaltene börsennotierte, rückzahlbare Anleihen, die in einem aktiven Markt gehandelt werden, werden als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert und am Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der Konzern verfügt auch über Investitionen in nicht börsennotierte Anteile, die nicht in einem aktiven Markt gehandelt werden, aber ebenfalls als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind und zum Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden (da die Geschäftsführung davon ausgeht, dass der beizulegende Zeitwert verlässlich geschätzt werden kann). Die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt wie in Anmerkung 26 dargelegt. Änderungen des Buchwerts von monetären finanziellen Vermögenswerten der Kategorie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die aus Schwankungen von Fremd-währungskursen resultieren (siehe unten), Zinserträge, die anhand der Effektivzins-methode berechnet wurden, und Dividenden auf zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalbeteiligungen werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige Änderungen des Buchwerts von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden im sonstigen Ergebnis erfasst und unter der Position Neubewertungsrücklage für Finanzinvestitionen kumuliert. Wenn die Investition veräußert oder eine Wertminderung festgestellt wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust, der zuvor unter der Position Neubewertungsrücklage für Finanzinvestitionen erfasst wurde, in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Dividenden auf zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalinstrumente werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs des Konzerns auf Zahlung erfolgswirksam erfasst. Der beizulegende Zeitwert von auf Fremdwährung lautenden monetären finanziellen Vermögenswerten der Kategorie zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte wird in der Fremdwährung ermittelt und zu dem am Ende der Berichtsperiode geltenden Kassakurs umgerechnet. Die Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung, die erfolgswirksam erfasst werden, werden auf Grundlage der fortgeführten Anschaffungskosten des monetären Vermögenswerts bestimmt. Sonstige Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.
Zur Veräußerung verfügbare Eigenkapitalbeteiligungen, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, sowie Derivate auf solche nicht notierte Eigenkapitalbeteiligungen, die nur durch Andienung erfüllt werden können, werden am Ende jeder Berichtsperiode mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich identifizierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
3.17.3 Finanzielle Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten werden je nach ihrer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn sie zu Handelszwecken gehalten wird, ein Derivat ist oder bei der Ersterfassung, als solches ausgewiesen wurde. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, erfolgswirksam erfasst. Die Folgebewertung sonstiger finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Zinserträge sowie wechselkursbedingte Umrechnungsgewinne und -verluste werden erfolgswirksam ausgewiesen. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden erfolgswirksam ausgewiesen.
3.17.4 Ausbuchung
3.17.4.1 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte
Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Anrechte an Cashflows aus dem Vermögenswert auslaufen, oder er den finanziellen Vermögenswert und im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf einen Dritten überträgt. Wenn der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt noch behält und weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögenswert und eine damit verbundene Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum eines übertragenen finanziellen Vermögenswertes verbunden sind, behält, weist der Konzern den finanziellen Vermögenswert weiterhin aus und erfasst für die erhaltenen Erlöse ein besichertes Darlehen.
3.17.4.2 Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten
Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit nur dann aus, wenn die Verpflichtung des Konzerns beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen ist. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten und zu zahlenden Gegenleistung wird erfolgswirksam erfasst.
3.17.5 Derivative Finanzinstrumente
Der Konzern schließt zur Steuerung seiner Zins- und Wechselkursrisiken eine Reihe von derivativen Finanzinstrumenten ab. Dazu zählen auch Devisentermingeschäfte.
Derivate werden erstmalig zum Zeitpunkt des Abschlusses der Derivatverträge zum beizulegenden Zeitwert erfasst und anschließend zum Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Der aus der Bewertung resultierende Gewinn oder Verlust wird umgehend erfolgswirksam erfasst, es sei denn, das Derivat ist als Sicherungsinstrument designiert und effektiv. In diesem Fall hängt der Zeitpunkt der erfolgswirksamen Erfassung von der Art der Sicherungsbeziehung ab.
Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert werden als finanzielle Vermögenswerte ausgewiesen, während Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Derivate werden als langfristige Vermögenswerte oder langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, wenn die Restlaufzeit des Instruments über 12 Monate beträgt und eine Realisierung oder Erfüllung nicht innerhalb von 12 Monaten erwartet wird. Sonstige Derivate werden als kurzfristige Vermögenswerte oder kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
3.17.5.1 Eingebettete Derivate
Ein eingebettetes Derivat ist ein Vertragsbestandteil eines hybriden (strukturierten) Finanzinstruments, das auch einen nicht-derivativen Basisvertrag enthält, mit dem Ergebnis, dass ein Teil des Cashflows des zusammengesetzten Finanzinstruments ähnlichen Schwankungen unterliegt wie ein eigenständiges Derivat.
In hybriden Verträgen eingebettete Derivate mit einem Basisvertrag werden nach IFRS 9 nicht mehr separat beurteilt. Der gesamte hybride Vertrag wird als Ganzes kategorisiert und nachfolgend entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Eingebettete Derivate in hybriden Verträgen mit Basisverträgen, bei denen es sich nicht um finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IFRS 9 (z. B. finanzielle Verbindlichkeiten) handelt, werden als separate Derivate behandelt, wenn sie die Definition eines Derivats erfüllen, ihre Risiken und Merkmale nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind, und die Verträge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Wenn es sich bei dem hybriden Vertrag um eine quotierte finanzielle Verbindlichkeit handelt, bewertet der Konzern - statt das eingebettete Derivat abzutrennen - den hybriden Vertrag als Ganzes erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Eingebettete Derivate werden als langfristige Vermögenswerte oder langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen, wenn die Restlaufzeit des hybriden Instruments, zu dem das eingebettete Derivat gehört, mehr als 12 Monate beträgt und eine Realisierung oder Erfüllung nicht innerhalb von 12 Monaten erwartet wird.
3.17.6 Verrechnung
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert in der Bilanz ausgewiesen, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der Beträge hat und beabsichtigt, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder den betreffenden Vermögenswert zu verwerten und die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
3.18 Wertminderung
3.18.1 Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte - ab 1. Januar 2018 gültige Rechnungslegungsmethoden
3.18.1.1 Finanzinstrumente und aktive Vertragsposten
Auf Beteiligungen an Schuldtiteln, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasst werden, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aktive Vertragsposten bildet der Konzern eine Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle. Die Höhe der erwarteten Kreditausfälle wird zu jedem Bilanzstichtag aktualisiert, um den Änderungen im Kreditrisiko seit Ersterfassung des betreffenden Finanzinstruments Rechnung zu tragen.
Das erwartete Ausfallrisiko der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und aktiver Vertragsposten wird unter Verwendung einer Rückstellungsmatrix auf der Grundlage historischer Ausfallquoten des Konzerns angesetzt, welche die für die Schuldner charakteristischen Faktoren, allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine Einschätzung der aktuellen und der prognostizierten Entwicklung der Bedingungen zum Bilanzstichtag, gegebenenfalls einschließlich der aktuellen Marktbewertungen des Zinseffekts, berücksichtigt.
Für alle sonstigen Finanzinstrumente setzt der Konzern eine Wertminderung in Höhe der zu erwartenden Kreditausfälle während der Restlaufzeit des Instruments an, falls sich das Kreditrisiko für das betreffende Finanzinstrument seit der Ersterfassung signifikant erhöht hat. Der bei der Einschätzung der zu erwartenden Kreditausfälle zu berücksichtigende Höchstzeitraum ist die maximale Vertragslaufzeit, über die der Konzern einem Kreditrisiko unterliegt.
3.18.1.2 Wertgeminderte finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern beurteilt zu jedem Bilanzstichtag, ob zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis erfasste Schuldtitel wertgemindert sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist wertgemindert (,credit-impaired’) wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes eingetreten sind.
Um nachweisbar festzustellen, dass ein finanzieller Vermögenswert wertgemindert ist, werden die folgenden beobachtbaren Daten herangezogen:
| • | erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers oder Emittenten; |
| • | eine Vertragsverletzung wie etwa ein Zahlungsverzug oder eine Überfälligkeit von über 90 Tagen oder |
| • | die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein Sanierungsverfahren geht. |
3.18.1.3 Darstellung der Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle in der Bilanz
Wertberichtigungen für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt wurden, werden vom Brutto-Buchwert der Vermögenswerte abgezogen.
3.18.1.4 Ausbuchung
Der Bruttobuchwert finanzieller Vermögenswerte wird ausgebucht, sobald der Konzern keine begründeten Erwartungen mehr hat, einen finanziellen Vermögenswert insgesamt oder teilweise zu realisieren. Zeitpunkt und Höhe der Ausbuchung beurteilt der Konzern in jedem Einzelfall abhängig von den jeweiligen Erwartungen hinsichtlich einer möglichen Realisierung. Der Konzern erwartet keine signifikante Einbringung des abgeschriebenen Betrages. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können jedoch nach wie vor Beitreibungsmaßnahmen des Konzerns unterliegen.
3.18.2 Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte - vor dem 1. Januar 2018 gültige Rechnungslegungsmethoden
Finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte, werden am Ende jeder Berichtsperiode auf mögliche Anhaltspunkte für eine Wertminderung überprüft. Finanzielle Vermögenswerte werden als wertgemindert betrachtet, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten, ein objektiver Hinweis dafür vorliegt, dass die erwarteten künftigen Cashflows der Finanzanlage betroffen sind.
Bei Eigenkapitalbeteiligungen, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind, wird eine wesentliche oder anhaltende Verringerung des beizulegenden Zeitwerts der Sicherheit unter ihre Anschaf-fungs- und Herstellungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung gesehen.
Bei allen anderen finanziellen Vermögenswerten können objektive Hinweise für eine Wertminderung Folgendes beinhalten:
| • | Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder der Gegenpartei; oder |
| • | Einen Vertragsbruch wie beispielsweise einen Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen; oder |
| • | Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein Sanierungsverfahren geht; oder |
| • | Das Verschwinden eines aktiven Marktes für diesen finanziellen Vermögenswert infolge finanzieller Schwierigkeiten. |
Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, entspricht der erfasste Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, die zum ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden.
Bei finanziellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden, entspricht der Wertminderungsaufwand der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, die mit der aktuellen Marktrendite eines vergleichbaren finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Solcher Wertminderungsaufwand wird in den Folgeperioden nicht aufgeholt.
Der Buchwert des finanziellen Vermögenswerts wird bei allen finanziellen Vermögenswerten direkt um den Wertminderungsaufwand reduziert. Dies gilt für alle finanziellen Vermögenswerte mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, deren Buchwert unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert wird.
Wenn eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen als uneinbringlich betrachtet wird, wird sie über das Wertberichtigungskonto abgeschrieben. Nachträgliche Eingänge bereits abgeschriebener Beträge werden ebenfalls gegen das Wertberichtigungskonto gebucht. Änderungen des Buchwerts des Wertberichtigungskontos werden erfolgswirksam erfasst.
Wenn ein zur Veräußerung verfügbar klassifizierter finanzieller Vermögenswert als wertgemindert betrachtet wird, werden die zuvor im sonstigen Ergebnis erfassten kumulativen Gewinne oder Verluste in der Periode in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Verringert sich die Höhe der Wertminderung eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerts in einer der folgenden Perioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die zuvor erfasste Wertminderung erfolgswirksam rückgängig gemacht. Dieser Vorgang darf zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht zu einem Buchwert der Anlage führen, der den Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten, der sich ergeben hätte, wenn die Wertminderung nicht erfasst worden wäre, übersteigt.
3.18.3 Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten
Der Konzern überprüft zum Ende jeder Berichtsperiode die Buchwerte seiner nicht-finanziellen Vermögenswerte daraufhin, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung gibt. Wenn solche Anhaltspunkte bestehen, wird der erzielbare Betrag für den Vermögenswert geschätzt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer, Vermögenswerte, die noch nicht zur Nutzung verfügbar sind und Geschäfts- oder Firmenwerte werden jährlich auf Wertminderung geprüft.
Falls eine Schätzung des erzielbaren Betrags für den einzelnen Vermögenswert nicht möglich ist, schätzt der Konzern den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, zu der der Vermögenswert gehört.
Wenn eine angemessene und stetige Grundlage zur Verteilung ermittelt werden kann, werden die gemeinschaftlichen Vermögenswerte auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt. Andernfalls erfolgt eine Verteilung auf die kleinste Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, für die eine angemessene und stetige Grundlage der Verteilung ermittelt werden kann.
Zur Überprüfung auf Wertminderung werden die Vermögenswerte in der kleinsten Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die aus der fortgesetzten Nutzung Mittelzuflüsse erzeugt, die von denen anderer Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten oder zahlungsmittelgenerierenden Einheiten weitestgehend unabhängig sind. Ein Geschäfts- oder Firmenwert aus einem Unternehmenszusammenschluss wird zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen.
Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows mit einem Abzinsungssatz vor Steuern auf ihren Barwert abgezinst, der die gegenwärtigen Marktbewertungen des Zinseffektes und die speziellen Risiken des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt.
Ein Wertminderungsaufwand wird verbucht, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungsaufwendungen werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst. Dabei verringert der Wertminderungsbetrag zunächst einen Firmen- oder Geschäftswert, der der zahlungsmittelgenierenden Einheit zugeordnet ist, und dann anteilig den Buchwert der anderen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit.
Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand wird nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird ein Wertminderungsaufwand nur insoweit aufgeholt, wie der Buchwert des Vermögenswertes nicht den Buchwert übersteigt, der ermittelt worden wäre (abzüglich Abschreibung und Amortisation), hätte keine Wertminderung stattgefunden.
4 Wesentliche bilanzielle Ermessensentscheidungen und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten
Im Rahmen der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns, die in Anmerkung 3 erläutert werden, müssen die Vorstandsmitglieder des Unternehmens hinsichtlich der Buchwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die aus anderen Quellen nicht ohne Weiteres ersichtlich sind, Beurteilungen und Einschätzungen vornehmen sowie Annahmen treffen. Die Schätzungen und damit verbundenen Annahmen basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, die zum Abschlussstichtag als relevant gelten. Die tatsächlichen Ergebnisse können sich von diesen Schätzungen unterscheiden.
Die Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden fortlaufend überprüft. Änderungen der rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in der Periode erfasst, in der die Schätzung überarbeitet wird, wenn die Überprüfung nur diese Periode betrifft oder in der Periode der Überprüfung und in zukünftigen Perioden, wenn die Überprüfung sowohl diese Periode als auch spätere Perioden betrifft.
4.1 Wesentliche Ermessensentscheidungen bei der Anwendung von Rechnungslegungsmethoden
Nachfolgend werden die kritischen Beurteilungen und wichtigsten Annahmen die Zukunft betreffend sowie andere wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zum Ende der Berichtsperiode aufgeführt, die ein bedeutendes Risiko für wesentliche Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres darstellen können.
4.1.1 Nutzungsdauer, Restwert und Wertminderung der Kundenakquisitionskosten
Der Buchwert der Vertragskosten wird auf der Grundlage von Schätzungen des erwarteten Umsatzlebenszyklus des künftigen Kunden ermittelt. Der Umsatzlebenszyklus eines künftigen Kunden kann sich unter dem Einfluss von Verbrauchertrends, Marktbedingungen oder gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften ändern. Diese Faktoren können auch dazu führen, dass eine Wertminderung von Vermögenswerten erforderlich wird.
4.1.2 Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten
Der Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, aber es wird ein jährlicher Wertminderungstest durchgeführt, um festzustellen, ob es Änderungen oder Ereignisse gibt, die zu einer Wertminderung führen könnten. Für die Bestimmung des Vorliegens einer Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts ist eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet worden ist, erforderlich. Für die Berechnung des Nutzungswerts muss die Geschäftsführung die künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie den geeigneten Abzinsungssatz zur Berechnung des Barwerts schätzen. Wenn die tatsächlich erwarteten künftigen Cashflows geringer als erwartet ausfallen, könnte sich daraus ein erheblicher Wertminderungsaufwand ergeben.
Der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte betrug zum 31. Dezember 2018 EUR 47,9 Mio. (31. Dezember 2017: EUR 47,3 Mio.). Einzelheiten zur Berechnung des Wertminderungsaufwands sind in Anmerkung 14 dargelegt.
Bei sonstigen langfristigen Vermögenswerten wird bei Vorliegen von Ereignissen oder Änderungen, die einen Werthaltigkeitstest erfordern, ein Werthaltigkeitstest ("impairment test") durchgeführt.
4.1.3 Kaufpreisallokation und Fair-Value-Bewertung der Vermögenswerte in Verbindung mit Netacy
Die Gesellschaft hatte die von den Netacy Betrieben übernommenen Vermögenswerte zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert zu erfassen. Die Ermittlung dieser beizulegenden Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt machte es erforderlich, dass die Vorstandsmitglieder und der Finanzvorstand Ermessensentscheidungen getroffen und Schätzungen vorgenommen haben. Diese Urteile und Schätzungen können sich unter dem Einfluss von Marktbedingungen oder gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften ändern.
4.1.4 Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten
Einige Vermögenswerte und Schulden des Konzerns werden für Zwecke der Finanzberichterstattung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei der Schätzung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendet der Konzern, soweit verfügbar, marktbeobachtbare Daten. Wenn die beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten in der Bilanz nicht auf Basis einer Marktpreisnotierung in einem aktiven Markt bewertet werden können, wird ihr beizulegender Zeitwert anhand von Bewertungsverfahren ermittelt, was die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) einschließt. Die Eingabewerte für diese Modelle stammen soweit wie möglich aus beobachtbaren Märkten. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, ist bei der Festlegung der beizulegenden Zeitwerte ein gewisses Maß an Urteilsvermögen erforderlich. Zu den Ermessensentscheidungen zählen Erwägungen bezüglich der Eingabewerte, wie u. a. Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko und Volatilität. Änderungen der Annahmen im Zusammenhang mit diesen Faktoren könnten sich auf den ausgewiesenen beizulegenden Zeitwert der Finanzinstrumente auswirken.
Der Finance Director ist verantwortlich für die Vorbereitung der Bewertung der betreffenden finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Zwecke der Finanzberichterstattung erforderlich sind. Der Finance Director berichtet jedes Quartal entsprechend der jeweiligen Quartalsstichtage direkt an den Vorstand, um die Gründe für die Schwankungen der beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten darzulegen.
4.1.5 Klagen und Rechtsstreitigkeiten
Der Konzern ist in verschiedene Klagen und Rechtsstreitigkeiten, die Teil seiner Geschäftstätigkeit sind, involviert. Zusammen mit dem juristischen Leiter beurteilen die Vorstandsmitglieder die gegen die Gesellschaften erhobenen Klagen und anhängigen Rechtsstreitigkeiten auf der Grundlage von Tatsachen und lassen sich bei Bedarf rechtlich beraten. Darüber hinaus sind die Gesellschaften auch als Partei in der Erhebung von Ansprüchen involviert. In beiden Fällen handelt es sich um subjektive Elemente und mögliche Ergebnisse. Es ist jedoch nicht möglich, Gewissheit über das Endergebnis und eventuelle Verhandlungen über Klagen und Rechtsstreitigkeiten zu erlangen. Für eine genauere Erläuterung siehe Eventualforderungen und -verbindlichkeiten, Anmerkung 34.
4.1.6 Steuern
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses ist die Gesellschaft bestrebt, alle relevanten steuerlichen Risiken zu bewerten und aktuelle Angaben zur Steuerlage im Jahresabschluss nach bestem Wissen und Gewissen zu berücksichtigen. Die sich abzeichnenden Erkenntnisse, z. B. nach der endgültigen Steuerveranlagung für Vorjahre, können zu zusätzlichen Steuerbelastungen oder -vorteilen führen und neue steuerliche Risiken mit sich bringen. Bei der bilanziellen und steuerlichen Bewertung der aktiven latenten Steuern werden Annahmen getroffen, inwieweit und in welchem Zeitraum diese realisiert werden können. Dies geschieht z. B. auf der Basis von Businessplänen. Darüber hinaus werden bei der Erstellung des Abschlusses Annahmen über temporäre und permanente Differenzen zwischen den Wertansätzen für Bilanzierungs- und Steuerzwecke getroffen. Die tatsächliche Lage kann von den Annahmen zur Ermittlung der latenten Steuerpositionen abweichen, z. B. aufgrund unterschiedlicher Erkenntnisse und Änderungen von Steuergesetzen und -vorschriften. Für eine genauere Erläuterung wird auf Anmerkung 12 im Anhang verwiesen.
5 Segmentberichterstattung
Im Berichtszeitraum und im Vorjahr gibt es nur ein bedeutsames Geschäftssegment - Digital Entertainment Services - das regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz („Chief Operating decision maker") überprüft wird, um Entscheidungen über die Ressourcenzuteilung auf das operative Geschäftssegment zu treffen und für das separate Finanzinformationen vorliegen.
6 Umsatzerlöse
Der Konzern erzielt aus Dienstleistungen die folgenden Einnahmen zum gegebenen Zeitpunkt:
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| in TEUR | Digitale Unterhaltungsdienste | Marketing-Dienstleistungen | 2018 |
|---|---|---|---|
| Segmentumsatz | 51.595,0 | 14.709,9 | 66.304,9 |
| Intersegmentumsätze | - | -8.098,2 | -8.098,2 |
| Umsatzerlöse mit externen Kunden | 51.595,0 | 6.611,7 | 58.206,7 |
| Zeitpunkt der Umsatzrealisierung | |||
| Zeitpunkt | 51.595,0 | 6.611,7 | 58.206,7 |
| Zeitraum | - | - | - |
| Gesamtumsatz | 51.595,0 | 6.611,7 | 58.206,7 |
6.1 Vertragssalden
Weitere Einzelheiten zu den Vertragssalden sind in den Anmerkungen zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Anmerkung 19) und Vertragskosten (Anmerkung 18) zu finden.
7 Umsatzkosten
Die Umsatzkosten setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Marketingaufwendungen | 18.794,6 | 18.551,4 |
| Aktivierte Marketingaufwendungen | -15.956,5 | -18.081,9 |
| Abschreibungen auf Vertragskosten | 16.052,1 | - |
| Umsatzanteile Dritter | 19.137,1 | 28.036,4 |
| Sonstige Umsatzkosten | 4.026,3 | 3.475,3 |
| Gesamt | 42.053,6 | 31.981,2 |
8 Personalaufwand
Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 6.377,5 | 6.965,4 |
| Versorgungsbeiträge | 47,4 | 20,2 |
| Soziale Abgaben | 776,3 | 784,4 |
| Anteilsbasierte Vergütungen | -471,1 | 376,1 |
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Kosten für externe Mitarbeiter | 1.585,2 | 621,2 |
| Sonstige | 120,2 | 37,7 |
| Gesamt | 8.435,5 | 8.805,0 |
8.1 Mitarbeiter
Die Anzahl der Vollzeitäquivalente im Geschäftsjahr 2018 stellt sich wie folgt dar:
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Mitarbeiter (FTE) | 85,3 | 116,1 |
| Deutschland | 3,2 | 4,2 |
| Niederlande | 63,1 | 104,9 |
| Vereinigtes Königreich | 10,0 | 7,0 |
| Frankreich | 9,0 | - |
Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer im Geschäftsjahr 2018 betrug:
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| 2018 | 2017 | |
|---|---|---|
| Mitarbeiter (durchschnittlich Anzahl) | 98,5 | 103,0 |
| Vollbeschäftigte | 84,0 | 88,0 |
| Teilzeitbeschäftigte | 14,5 | 15,0 |
9 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten folgende Aufwendungen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Raumaufwendungen | 414,7 | 437,1 |
| Reiseaufwendungen | 619,6 | 685,0 |
| Beratungsaufwendungen | 1.411,9 | 1.563,3 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 103,5 | 81,8 |
| IT Aufwendungen | 1.082,5 | 728,6 |
| Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen | 54,4 | 96,6 |
| Gesamt | 3.686,6 | 3.592,4 |
9.1 Honorar für Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Für die in den Geschäftsjahren 2018 und 2017 erbrachten Dienstleistungen der Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Konzernprüfer) wurden die folgenden Honorare aufgewendet:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Für Abschlussprüfungen | 200,5 | 187,2 |
| Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | 174,3 | 176,9 |
| Sonstige | 26,2 | 10,3 |
| Für Steuerberatungsleistungen | 40,1 | 115,5 |
| Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft | 36,6 | 96,9 |
| Sonstige | 3,5 | 18,6 |
10 Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Kundengewinnung | - | 20.624,1 |
| Lizenzen und Markenzeichen | 254,3 | - |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 176,2 | 182,5 |
| Nutzungsüberlassung von Vermögenswerten | 304,7 | - |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 136,5 | 211,9 |
| Umlaufvermögen sonstige | - | -37,4 |
| Gesamt | 871,7 | 20.981,1 |
Nach der Erstanwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 werden die Kosten für die Kundengewinnung (Customer Acquisition Costs) unter den Umsatzkosten (Anmerkung 7) erfasst.
Hinsichtlich der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den immateriellen Vermögenswerten (Anmerkung 14, 15) und Sachanlagen (Anmerkung 16).
11 Finanzerträge und Finanzaufwendungen
Die folgende Tabelle enthält eine Aufgliederung der Finanzerträge und -aufwendungen. Finanzaufwendungen, die sich auf finanzielle Verbindlichkeiten beziehen, die als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert sind, sind in der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Verbindlichkeiten enthalten, die als FVTPL klassifiziert sind.
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Finanzerträge | ||
| Zinserträge | 24,2 | 35,7 |
| Fair-Value-Änderungen der als FVTPL designierten finanziellen Verbindlichkeiten | 786,6 | 43,4 |
| 810,8 | 79,1 | |
| Finanzaufwand | ||
| Zinsen für Überziehungskredite und für Kredite | -200,9 | -264,2 |
| Währungsergebnis | -68,5 | -310,4 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | -49,5 | -2,5 |
| Sonstige Finanzaufwendungen | -114,6 | -143,1 |
| -433,5 | -720,2 | |
| Finanzergebnis Gesamt | 377,3 | -641,1 |
12 Ertragsteueraufwendungen
Diese Anmerkung enthält weitere Einzelheiten zu allen Abschlussposten im Hinblick auf die Ertragsteuern. Diese Steuer kann unterteilt werden in die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragsteuern, die in der Bilanz ausgewiesenen latenten Steuern und die tatsächlichen Steuerpositionen in der Bilanz.
12.1 Ertragsteuern in der Gewinn- und Verlustrechnung
Zum 31. Dezember 2018 wurden alle latenten Steuern auf temporäre Differenzen wie im Vorjahr auf der Grundlage eines kombinierten gerundeten Steuersatzes von 30 % für Deutschland, 25 % für die Niederlande, 19 % für Großbritannien und des anzuwendenden Steuersatzes für andere ausländische Jurisdiktionen berechnet. Der Ansatz der latenten Steuern auf deutsche steuerliche Verlustvorträge erfolgte wie im Vorjahr durchgängig auf der Grundlage von Steuersätzen von 15 % für die Gewerbesteuer und 15 % für die Körperschaftsteuer und den Solidaritätszuschlag.
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| in TEUR | DE | NL | UK | Übrige | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuer | ||||||
| Ertragsteuern laufendes Jahr | - | -319,0 | 261,6 | 165,6 | 108,2 | 1.736,8 |
| Anpassungen für Vorjahre | -6,2 | -209,9 | - | - | -216,1 | 35,0 |
| Summe laufende Ertragsteuern | -6,2 | -528,9 | 261,6 | 165,6 | -107,9 | 1.771,8 |
| Latente Ertragsteuern | ||||||
| Bildung und Auflösung von temporären Differenzen | -4,3 | 291,9 | 205,7 | -17,5 | 475,8 | -619,5 |
| Summe latente Ertragssteuern | -4,3 | 291,9 | 205,7 | -17,5 | 475,8 | -619,5 |
| Summe Ertragsteuern | -10,5 | -237,0 | 467,3 | 148,1 | 367,9 | 1.152,3 |
12.2 Überleitung des effektiven Steuersatzes
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| in TEUR | DE | NL | UK | Übrige | 2018 | 2017 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 582,9 | 151,8 | 2.473,8 | 152,6 | 3.361,2 | 4.526,8 |
| Nominale Steuerquote | 30,0% | 25,0% | 19,0% | 30,0% | 30,0% | 30,0% |
| Ertragsteuern berechnet zum Nominalzinssatz | 174,9 | 38,0 | 470,0 | 45,8 | 1.008,4 | 1.358,0 |
| Nicht abzugsfähige Anschaffungskosten | 34,5 | - | - | - | 34,5 | 64,5 |
| Aufwendungen für Aktienoptionsplan, die steuerlich nicht abzugsfähig sind | -16,0 | - | - | - | -16,0 | 27,3 |
| Steuerpflichtige Gewinne, die im laufenden Jahr nicht genutzt werden können | - | - | - | - | - | 68,7 |
| Beteiligungsfreistellung | 6,6 | -76,9 | - | 92,3 | 22,0 | - |
| Steuerliche Ergebnisse aus Vorjahren | -6,2 | -209,9 | - | - | -216,1 | 39,1 |
| Auswirkungen unterschiedlicher Steuersätze von Tochtergesellschaften, die im Ausland operieren | - | - | - | - | -279,7 | -365,3 |
| Nicht bilanzierte latente Steuerforderungen | 2,4 | - | - | - | 2,4 | - |
| Als zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte nicht-abzugsfähige finanzielle Verbindlichkeiten | -236,0 | - | - | - | -236,0 | - |
| Sonstige | 29,3 | 11,9 | -2,7 | 10,0 | 48,5 | -40,0 |
| Ertragsteueraufwand in der Gewinn-und Verlustrechnung (effektiv) | -10,5 | -237,0 | 467,3 | 148,1 | 367,9 | 1.152,3 |
| -1,8% | -156,1% | 18,9% | 97,0% | 10,9% | 25,5% |
Der effektive Ertragsteuersatz für 2018 von 10,9 % ist 14,5 Prozentpunkte niedriger als der effektive Ertragsteuersatz für 2017 von 25,5 %. Beide liegen unter dem inländischen Ertragsteuersatz von 30 %. Die geringere Steuerbelastung für das laufende Geschäftsjahr ist im Wesentlichen auf die Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen und auf das Ergebnis aus der nicht steuerpflichtigen Veränderung des beizulegenden Zeitwerts von finanziellen Verbindlichkeiten zurückzuführen. Generell ist für beide Jahre aufgrund des Effekts unterschiedlicher Steuersätze für Tochterunternehmen, die in anderen Jurisdiktionen tätig sind, in denen geringere Steuersätze gelten (z. B. Niederlande: 25 % und Großbritannien: 19 %) eine geringere Steuerbelastung zu erwarten.
12.3 Latente Steuern in der Bilanz
Die zum Bilanzstichtag bestehenden aktiven und passiven latenten Steuern beziehen sich auf die nachfolgenden Positionen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert, wenn sie sich auf dieselbe Gesellschaft bzw. Organschaft beziehen und die Gesellschaft bzw. Organträgerin ein einklagbares Recht dazu hat.
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| 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 243,8 | 5,1 | 249,3 | 1.276,8 |
| Sachanlagen | 2,1 | -5,0 | 2,1 | - |
| Vertragskosten | -9,8 | 1.099,7 | - | - |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 112,2 | -35,7 | - | - |
| Sonstige Vermögenswerte | -51,6 | 9,5 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten (Aktienoptionsplan) | 10,2 | - | 135,6 | - |
| Steuerliche Verlustvorträge | 1.452,0 | -179,0 | 2.530,2 | - |
| 1.758,9 | 894,6 | 2.917,2 | 1.276,8 | |
| Saldierung aktive und passive latente Steuern | 1.758,9 | 894,6 | 2.072,2 | 431,8 |
13 Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der Ergebnisanteil der Aktionäre der CLIQ Digital AG durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Das verwässerte Ergebnis je Aktie berücksichtigt zusätzlich alle aufgrund von Aktienoptionsprogrammen (Anmerkung 30) möglicherweise auszugebenden Aktien.
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Ergebnisanteil der Aktionäre der CLIQ Digital AG (in TEUR) | 2.155,5 | 3.286,7 |
| Anzahl der Aktien, die sich zum 1. Januar im Umlauf befanden | 6.188.714 | 6.188.714 |
| Anzahl der Aktien, die sich zum 31. Dezember im Umlauf befanden | 6.188.714 | 6.188.714 |
| Gewichteter Durchschnitt der Aktien im Umlauf | 6.188.714 | 6.188.714 |
| Unverwässerte Ergebnis je Aktie (in EUR) | 0,35 | 0,53 |
| Anzahl der potenziell verwässerten Stammaktien (in Stück) | 177,500 | 154,335 |
| Gewichteter Durchschnitt der Aktien für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie | 6.366.214 | 6.343.049 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) | 0,34 | 0,52 |
| Anzahl der Aktien, die sich zum 31. Dezember | 6.188.714 | 6.188.714 |
| im Umlauf befanden Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) dividiert durch die Anzahl der Aktien zum Jahresende | 0,35 | 0,53 |
| Anzahl der potenziell verwässerten Stammaktien (in Stück) zum Jahresende | 177,500 | 154,335 |
| Anzahl der Aktien für die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie zum Jahresende | 6.366.214 | 6.343.049 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (in EUR) dividiert durch die Anzahl der Aktien zum Jahresende | 0,34 | 0,52 |
14 Geschäfts- oder Firmenwert
Eine Überleitung des Buchwerts ist im Folgenden dargestellt:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | 47.877,7 | 47.349,0 |
| Kumulierte Wertminderungen | - | - |
| 47.877,7 | 47.349,0 | |
| in TEUR | 2018 | 2017 |
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||
| Stand am 1. Januar | 47.454,6 | 43.322,2 |
| Erwerb durch Unternehmenszusammenschluss | 573,4 | 4.199,0 |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | -44,7 | -66,6 |
| Stand am 31. Dezember | 47.983,3 | 47.454,6 |
| Wertminderungen | ||
| Stand am 1. Januar | 105,6 | 105,6 |
| Wertberichtigung | - | - |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | - | - |
| Stand am 31. Dezember | 105,6 | 105,6 |
| Buchwert 31. Dezember | 47.877,7 | 47.349,0 |
14.1 Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts zu den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Zum Zweck der Überprüfung auf Wertminderung wird jeder zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen soll, ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, der der Geschäfts- oder Firmenwert zuordnet wird, stellt die niedrigste Ebene innerhalb der Einheit dar, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird. Innerhalb von CLIQ Digital haben wir die folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten festgelegt:
| • | CLIQ AG und CLIQ B.V. mit den vormaligen Aktivitäten der Bob Mobile AG und der CLIQ B.V. |
| • | UK-Aktivitäten von Universal Mobile Limited, Moonlight Mobile Limited und Red27 Mobile Limited. |
| • | Sonstige Aktivitäten im Zusammenhang mit Netacy und Tornika SAS. |
Vor der Erfassung von Wertminderungen wurde der Buchwert des Goodwills wie folgt auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten verteilt.
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| CLIQ AG und CLIQ B.V. | 43.217,0 | 43.217,0 |
| UK Aktivitäten | 4.087,3 | 4.132,0 |
| Andere | 573,4 | - |
| Geschäfts- oder Firmenwert gesamt | 47.877,7 | 47.349,0 |
Die Buchwerte der Vermögenswerte des Konzerns zum Bilanzstichtag werden daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung gemäß IAS 36 vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt und, falls erforderlich, werden Wertminderungen aufwandswirksam erfasst.
14.2 CLIQ AG und CLIQ B.V.
Der aus dem Erwerb von Unternehmen entstehende Geschäfts- oder Firmenwert ist das Ergebnis der Fusion mit CLIQ B.V. im Geschäftsjahr 2012. Die Beibehaltung der Höhe dieses Geschäftsoder Firmenwertes mit unbestimmter Nutzungsdauer (2018: EUR 43,2 Mio.; 2017: EUR 43,2 Mio.) wird anhand eines jährlichen Wertminderungstests zum Abschlussstichtag geprüft, der auf Annahmen bezüglich der Zukunft basiert. Der Wertminderungstest basiert auf der Bestimmung der erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) im Vergleich zu ihren Buchwerten im Rahmen des jährlichen Wertminderungstests. Die erzielbaren Beträge wurden auf der Basis des Ertragswertverfahrens (Income Approach) bestimmt und mit dem Marktwertverfahren (Market Approach), genauer gesagt dem Verfahren der vergleichbaren Unternehmen (Comparable Companies Approach), verglichen. Der Wertminderungstest berücksichtigt bezüglich des erzielbaren Betrags auch verschiedene sensible Faktoren, wie im Ertragswertverfahren angegeben, um die Belastbarkeit des Ergebnisses des Wertminderungstests zu überprüfen.
Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung muss ein Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des erwerbenden Unternehmens, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, zu der der Geschäfts- oder Firmenwert so zugeordnet worden ist, hat die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens darzustellen, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird.
Die Managementplanung für die nächsten zwei Jahre, die im Rahmen des Ertragswertverfahrens herangezogen wird, ist von Entwicklungen der Vergangenheit und den Erwartungen im Hinblick auf künftige Marktentwicklungen abgeleitet und umfasst weder Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich die Gruppe noch nicht verpflichtet hat, noch Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, die die Einnahmen der geprüften zahlungsmittelgenerierenden Einheiten steigern. Wesentliche Planungsannahmen beziehen sich auf das Wachstum der Umsatzerlöse und der Medienausgaben pro Land und die Entwicklung des durchschnittlichen Umsatzerlöses pro Nutzer (Average Revenue per User - ARPU) und der Kosten für die Kundenakquise (Customer Acquisition Costs - CPA). Die über den zweijährigen Planungszeitraum hinausgehenden Cashflows werden basierend auf einem konservativen Ansatz anhand der geschätzten Wachstumsraten, wie nachstehend aufgeführt, extrapoliert:
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| Werttreiber | 2021-2027 | Endwertperiode |
|---|---|---|
| Bruttoumsatzerlöse (Wachstumsrate) | Auf Basis der Bottom-up-Umsatzrendite von Marketingausgaben | 0,0 % |
| Externe Umsatzerlöse | 2020 % der Bruttoumsatzerlöse | |
| Marketingaufwendungen | Absoluter Betrag 2020 Nettoumsatz / Marketingausaufwandquote 60 % |
|
| Personalaufwand | 2020 % der Nettoumsatzerlöse | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2020 % der Nettoumsatzerlöse | |
| Körperschaftssteuersatz | CLIQ A.G.: 30,0 % | |
| CLIQ B.V.: 26,2 % | ||
| Netto-Working-Capital | CLIQ A.G.: -0,5 % | |
| CLIQ B.V.: -0,5 % | ||
| Sonstige Abschreibungen - Sonstige Investitionskosten | 2020 % der Nettoumsatzerlöse für CLIQ B.V. and CLIQ A.G. (sonstige Investitionskosten und sonstige Abschreibungen auf jährlich 150.000 auf Konzernebene festgelegt) |
|
| WACC | CLIQ A.G.: 7,5 % | |
| CliQ B.V.: 8,0 % |
Die Cashflow-Prognosen werden anhand der Discounted-Cashflow-Methode (DCF-Methode) zu den Zinssätzen vor Steuern (WACC - Weighted Average Cost of Capital / gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten), wie in der vorstehenden Tabelle angegeben (7,5 % für CGU "CLIQ AG" und 8,0 % für CGU "CLIQ B.V."), abgezinst.
14.3 UK Aktivitäten
Der Geschäfts- oder Firmenwert der britischen Aktivitäten stammt aus der Übernahme der britischen Gesellschaften Universal Mobile Enterprises Limited, Moonlight Mobile Limited und Red27 Mobile Limited am 1. Juni 2017. Der erzielbare Betrag wurde auf der Grundlage einer Nutzwertberechnung ermittelt, die Cashflow-Projektionen auf der Grundlage von Finanzplänen verwendet, die vom Vorstand für einen Zeitraum von zwei Jahren genehmigt wurden, sowie einen Abzinsungssatz von 9,0 % pro Jahr. Cashflows, die über diesen Zeitraum von zwei Jahren hinausgehen, wurden unter Verwendung einer konservativen konstanten Wachstumsrate von 0,0 % pro Jahr extrapoliert. Der Vorstand ist der Ansicht, dass eine nach vernünftigem Ermessen mögliche weitere Änderung der Hauptannahmen, auf denen der erzielbare Betrag basiert, nicht dazu führen würde, dass der Buchwert „UK Operations" seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
Die wichtigsten Annahmen, die bei der Berechnung des Nutzungswerts für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des britischen Betriebs verwendet wurden, stellen sich wie folgt dar:
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| Werttreiber | 2021-2027 | Endwertperiode |
|---|---|---|
| Brutto-Umsatzerlöse (Wachstumsrate) | Auf Basis der Bottom-up-Umsatzrendite von Marketingausgaben | 0,0 % |
| Externe Umsatzerlöse | 2020 % der Bruttoumsatzerlöse | |
| Marketingaufwendungen | Absoluter Betrag 2020 | |
| Nettoumsatz / Marketingausaufwandquote 60 %. | ||
| Personalaufwand | 2020 % der Nettoumsatzerlöse | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2020 % der Nettoumsatzerlöse | |
| Körperschaftssteuersatz | 19,0 % | |
| Netto-Working-Capital | 17,8 % | |
| Sonstige Abschreibungen - Sonstige Investitionskosten | 2020 % der Nettoumsatzerlöse (sonstige Investitionskosten und sonstige Abschreibungen auf jährlich 25.000 auf Konzernebene festgelegt) | |
| WACC | 9,0 % |
14.4 Sonstige
Der sonstige Geschäfts- und Firmenwert steht im Zusammenhang mit operativen Geschäftstätigkeiten der Tornika SAS in Höhe von EUR 0,1 Mio. (2017: null) und Netacy in Höhe von EUR 0,5 Mio. (2017: null). Die erzielbaren Beträge im Zusammenhang mit diesem Geschäfts- und Firmenwert wurden auf der Grundlage einer Nutzwertberechnung ermittelt, die Cashflow-Projektionen auf der Grundlage von Finanzplänen verwendet, die vom Vorstand für einen Zeitraum von zwei Jahren genehmigt wurden, sowie einen Abzinsungssatz von 9,0 % pro Jahr. Über diesen Zweijahreszeitraum hinausreichende Cashflows wurden mittels einer konservativen konstanten Wachstumsrate von 0,0 % jährlich extrapoliert. Der Vorstand ist der Ansicht, dass eine nach vernünftigem Ermessen mögliche weitere Änderung der Hauptannahmen, auf denen der erzielbare Betrag basiert, nicht dazu führen würde, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt.
15 Sonstige immaterielle Vermögenswerte
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| in TEUR | Kundengewinnung | Lizenzen und Markenzeichen | Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | ||||
| Stand am 1. Januar 2017 | 29.340,3 | - | 5.607,7 | 34.948,0 |
| Erwerb durch Unternehmenszusammenschluss | 1.610,9 | - 1.653,3 | 42,4 | 1.653,3 |
| Zugänge | 18.081,7 | - | 32,3 | 18.114,0 |
| Abgänge | -20.148,5 | - | -78,0 | -20.226,5 |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | -31,0 | - | - | -31,0 |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 28.853,4 | - | 5.604,4 | 34.457,8 |
| Erwerb durch Unternehmenszusammenschluss | - | 555,0 | - | 555,0 |
| Erstanwendung des IFRS 15 | -28.853,4 | - | - | -28.853,4 |
| Zugänge | - | 368,2 | 172,2 | 540,4 |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | - | 0,2 | 2,0 | 2,2 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | - | 923,4 | 5.778,6 | 6.702,0 |
| Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| Stand am 1. Januar 2017 | 23.415,4 | - | 5.250,4 | 28.665,8 |
| Abschreibungen im Geschäftsjahr | 20.624,2 | - | 182,5 | 20.806,7 |
| Abgänge | -20.148,9 | - | -65,6 | -20.214,5 |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | -5,7 | - | - | -5,7 |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 23.885,0 | - | 5.367,3 | 29.252,3 |
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| in TEUR | Kundengewinnung | Lizenzen und Markenzeichen | Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Erstanwendung des IFRS 15 | -23.885,0 | - | - | -23.885,0 |
| Abschreibungen im Geschäftsjahr | - | 254,4 | 176,2 | 430,6 |
| Abgänge | - | - | -2,1 | -2,1 |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | - | - | -0,5 | -0,5 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | - | 254,4 | 5.540,9 | 5.795,3 |
| Buchwert 31. Dezember 2017 | 4.968,4 | - | 237,1 | 5.205,5 |
| Buchwert 31. Dezember 2018 | - | 669,0 | 237,7 | 906,7 |
Nach der Erstanwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 werden die Kosten für die Kundenakquise (Customer Acquisition Costs) als Vertragskosten ausgewiesen (Anmerkung 18).
16 Sachanlagen
Die folgenden Bewegungen haben sich im Geschäftsjahr 2018 und im Vorjahr ergeben:
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| in TEUR | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Nutzungsrecht | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||
| Stand am 1. Januar 2017 | 2.507,4 | - | 2.507,4 |
| Erwerb durch Unternehmenszusammenschluss | 9,2 | - | 9,2 |
| Zugänge | 101,1 | - | 101,1 |
| Abgänge | -9,9 | - | -9,9 |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | -0,2 | - | -0,2 |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 2.607,6 | - | 2.607,6 |
| Zugänge | 46,4 | 1.389,8 | 1.436,2 |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | -0,3 | -0,3 | -0,6 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 2.653,7 | 1.389,5 | 4.043,2 |
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| in TEUR | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Nutzungsrecht | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Abschreibungen und Wertminderungen | |||
| Stand am 1. Januar 2017 | 2.128,0 | - | 2.128,0 |
| Abschreibungen im Geschäftsjahr | 211,9 | - | 211,9 |
| Abgänge | -21,8 | - | -21,8 |
| Stand am 31. Dezember 2017 | 2.318,1 | - | 2.318,1 |
| Abschreibungen im Geschäftsjahr | 136,5 | 304,7 | 441,2 |
| Abgänge | -2,2 | - | -2,2 |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | -0,2 | -0,1 | -0,3 |
| Stand am 31. Dezember 2018 | 2.452,2 | 304,6 | 2.756,8 |
| Buchwert 31. Dezember 2017 | 289,5 | - | 289,5 |
| Buchwert 31. Dezember 2018 | 201,5 | 1.084,9 | 1.286,4 |
17 Tochtergesellschaften
Die Tochtergesellschaften des Konzerns stellen sich zum Ende der Berichtsperiode im Einzelnen wie folgt dar:
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| Name der Tochtergesellschaft | Haupttätigkeit | Ort der Niederlassung und der Geschäftstätigkeit | Anteil am Kapital und Stimmrechtsanteil des Konzerns | |
|---|---|---|---|---|
| 31. Dez. 2018 | 31. Dez. 2017 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| C Formats GmbH | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Düsseldorf, Deutschland | 100% | 100% |
| Bob Mobile Hellas S.A. | Dormant | Attiki, Griechenland | 100% | 100% |
| Cructiq AG | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Baar, Schweiz | 100% | 100% |
| Rheinkraft Production GmbH | Dormant | Düsseldorf, Deutschland | 100% | 100% |
| Bluetiq GmbH | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Düsseldorf, Deutschland | 100% | 100% |
| Guerilla Mobile Asia Pacific Pte. Ltd | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Singapore | 100% | 100% |
| CLIQ B.V. | Holding | Amsterdam, Niederlande | 100% | 100% |
| Artig Mobile B.V. | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Amsterdam, Niederlande | 100% | 100% |
| TMG Singapore PTE Ltd. | Dormant | Singapore | 100% | 100% |
| The Mobile Generation Americas Inc. | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Toronto, Kanada | 100% | 100% |
| GIM Global Investments GmbH | Dormant eutschland | München, Deutschland | 100% | 100% |
| iDNA iDNA B.V. | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Amsterdam, Niederlande | 100% | 100% |
| Hype Ventures B.V. (vormals Grumbl Media B.V.) | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Amsterdam, Niederlande | 80% | 100% |
| CMind B.V. | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Amsterdam, Niederlande | 80% | 67% |
| Tornilka Media B.V. | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Amsterdam, Niederlande | 80% | Null |
| Tornika SAS | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Paris, Frankreich | 80% | Null |
| CPay B.V. | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Amsterdam, Niederlande | 100% | 100% |
| Claus Mobi GmbH | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Düsseldorf, Deutschland | 100% | 100% |
| VIPMOB B.V. | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Amsterdam, Niederlande | 80% | 80% |
| Netacy Inc. | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Dover, USA | 100% | Null |
| TGITT Limited | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Witney, Vereinigtes Königreich | 100% | Null |
| Universal Mobile Enterprises Limited | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Witney, Vereinigtes Königreich | 100% | 100% |
| Moonlight Mobile Limited | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Witney, Vereinigtes Königreich | 100% | 100% |
| Red27 Mobile Limited | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | Witney, Vereinigtes Königreich | 51% | 51% |
18 Vertragskosten
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| kurzfristig | 3.876,8 | - |
| langfristig | 969,2 | - |
| Gesamte Vertragskosten | 4.846,0 | - |
Die Vertragskosten bestehen aus gezahlten Kundenakquisitionskosten, die für den Abschluss von Verträgen mit Kunden erforderlich sind. Die Auflösung dieser Kosten basiert auf der Nutzungsdauer der Kundenbeziehung. Die Nutzungsdauer der Kundenbeziehung wird als der durchschnittliche Kundenumsatz für jede vergleichbare Kundengruppe über die gesamte Zeit der Kundenbeziehung mit einem Maximum von 18 Monaten ermittelt.
19 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto | 3.066,0 | 5.460,7 |
| Forderungen aus noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen | 4.644,1 | - |
| Wertberichtigungen | -1.192,0 | -336,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gesamt | 6.518,1 | 5.124,4 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind unverzinslich und haben in der Regel Zahlungsfristen zwischen 30 und 90 Tagen. Zur Sicherung des Überziehungskredits hat die CLIQ Digital Gruppe einen Teil ihrer Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mittels einer globalen Abtretung an die Commerzbank übertragen (Anmerkung 26).
Informationen über die Kredit- und Marktrisiken für den Konzern sowie über Wertminderungsaufwendungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Anmerkung 32.5.1 und 32.5.3 zu finden. Die folgende Tabelle zeigt die Veränderung der Höhe der über die gesamte Restlaufzeit zu erwartenden Kreditausfälle an, die für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen gemäß dem vereinfachten Bewertungsansatz von IRFS 9 erfasst wurden.
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Bilanz per 1. Januar | -336,3 | -355,0 |
| Erstanwendung des IFRS 9 | -687,8 | - |
| Erstanwendung des IFRS 15 | -473,4 | - |
| abgeschriebene Beträge | 330,8 | - |
| vereinnahmte Beträge | 53,9 | - |
| Veränderung der Wertberichtigung aufgrund von Veränderungen der Bruttoforderungen | -80,3 | - |
| Fremdwährungsergebnis | 1,1 | 18,4 |
| Wertberichtigungen zum 31. Dezember | -1.192,0 | -336,3 |
Zum 1. Januar 2018 werden die Forderungen aus noch nicht in Rechnung gestellten Dienstleistungen gemäß IFRS 15 als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. In dem zum 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Nettobetrag (TEUR 5.067,1) war eine Risikovorsorge in Höhe von TEUR 473,4 enthalten.
20 Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Kautionen | 19,1 | 13,8 |
| Geleistete Anzahlungen | 342,9 | 450,1 |
| Forderungen aus noch nicht abgerechneten Leistungen | - | 5.067,1 |
| Übrige Steuerforderungen | - | 13,7 |
| Sonstige Vermögenswerte | 398,9 | 300,8 |
| Gesamt | 760,9 | 5.845,5 |
21 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
Dieser Posten enthält zum 31.12.2018 Bankguthaben von TEUR 1.331,8 (2017: TEUR 167,9) und einen Kassenbestand von TEUR 0,6 (2017: TEUR 0,6).
22 Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital änderte sich im Geschäftsjahr 2018 nicht und beträgt zum 31. Dezember 2018 unverändert EUR 6.188.714,00 und ist in 6.188.714 Stückaktien (nennwertlose Inhaberaktien) eingeteilt, jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00. Alle bis zum 31. Dezember 2018 ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht sowie einen Dividendenanspruch, die jeweils ihrem Anteil am Grundkapital entsprechen.
22.1 Eigene Anteile
Der gesamte Bestand an eigenen Aktien beläuft sich zum 31. Dezember 2018 auf 4.000 Stück. Dies entspricht 0,06 % des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 15,48 (inklusive Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 0,00) wurden in einer Summe vom Eigenkapital abgezogen.
22.2 Genehmigtes Kapital
Die ordentliche Hauptversammlung vom 26. August 2016 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. August 2021 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 1.547.178 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 1.547.178,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann in bestimmten Fällen mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausgeschlossen werden. Das genehmigte Kapital 2016 ist durch Eintragung im Handelsregister am 6. Oktober 2016 wirksam geworden. Das Genehmigte Kapital 2016 besteht zum 31. Dezember 2018 in seiner ursprünglichen Höhe.
22.3 Bedingtes Kapital
22.3.1 Bedingtes Kapital II (Aktienoptionen)
Die ordentliche Hauptversammlung vom 14. August 2008 beschloss eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 133.366,00, aufgeteilt in 133.366 neue Stückaktien ("Bedingtes Kapital II"). Das bedingte Kapital II dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter von derzeit oder in Zukunft verbundenen Gesellschaften im Sinne der §§ 15 ff. AktG, die gemäß der Ermächtigung durch die ordentlichen Hauptversammlung vom 14. August 2008 innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Eintragung des bedingten Kapitals II gewährt wurden. Die Erhöhung durch das bedingte Kapital II wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber ausgegebener Optionsrechte von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung keine eigenen Aktien oder Barzahlung wählt. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt der Ausübung der Optionsrechte noch kein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst wurde, am Gewinn teil.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 beschloss, das Bedingte Kapital II teilweise aufzuheben, und zwar bis auf einen Betrag in Höhe von bis zu EUR 14.000,00. Diese teilweise Aufhebung erfolgte, weil ein Teil der Bezugsrechte, welche die Gesellschaft im Hinblick auf das Bedingte Kapital II ausgegeben hatte, erloschen bzw. gegen Barabfindung aufgehoben worden war. Die teilweise Aufhebung des Bedingten Kapitals II wurde mit Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Handelsregister am 2. August 2017 wirksam.
22.3.2 Bedingtes Kapital 2012 (Aktienoptionen)
Die ordentliche Hauptversammlung vom 24. August 2012 beschloss eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 250.000,00, aufgeteilt in 250.000 neue Stückaktien ("Bedingtes Kapital 2012"). Das bedingte Kapital 2012 dient ausschließlich der Erfüllung von Optionsrechten, die gemäß der von der ordentlichen Hauptversammlung am 24. August 2012 beschlossenen Ermächtigung gewährt wurden. Die Erhöhung des bedingten Kapitals wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Optionsrechte ihre Rechte zum Bezug von Aktien der Gesellschaft ausüben und die Gesellschaft nicht beschließt, die Ansprüche durch eigene Aktien zu erfüllen. Die neuen Aktien nehmen ab Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch die Ausübung der Optionsrechte geschaffen werden, am Gewinn teil.
22.3.3 Bedingtes Kapital 2017/1 (Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. Wandlungspflichten von bestimmten Finanzinstrumenten)
Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 beschloss eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 2.480.991,00, aufgeteilt in bis zu 2.480.991 neue Stückaktien („Bedingtes Kapital 2017/1"). Das bedingte Kapital 2017/1 dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechten (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die gemäß der von der Hauptversammlung vom 28. August 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 und von der Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigungen durch die Gesellschaft bzw. deren unmittelbare oder mittelbare in- oder ausländischen Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften begeben werden und ein Wandlungs- bzw. Optionsrecht zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft gewähren bzw. eine Wandlungspflicht begründen.
Die Ausgabe der neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus dem bedingten Kapital 2014 darf nur zu einem Wandlungs- bzw. Optionspreis erfolgen, welcher den Vorgaben der jeweils maßgeblichen, von der Hauptversammlung vom 28. August 2014 unter Tagesordnungspunkt 6 und von der Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung entspricht.
Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird, wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder wie Andienungen von Aktien aufgrund von Ersetzungsbefugnissen der Gesellschaft erfolgen und soweit nicht eigene Aktien oder neue Aktien aus einer Ausnutzung eines Genehmigten Kapitals zur Bedienung eingesetzt werden. Die neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahrs an, in dem sie durch Ausübung von Options-bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten oder die Ausübung von Andienungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Das Bedingte Kapital 2017/1 ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 2. August 2017 wirksam geworden.
22.3.4 Bedingtes Kapital 2017/11 (Aktienoptionen)
Die ordentliche Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 beschloss eine bedingte Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 230.000,00, aufgeteilt in bis zu 230.000 neue, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Aktie („Bedingtes Kapital 2017/11"). Das Bedingte Kapital 2017/11 dient zur Gewährung von Aktien an Inhaber von Bezugsrechten gemäß dem Aktienoptionsprogramm 2017 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 6, soweit die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. Die Ausgabe der Aktien aus dem Bedingten Kapital 2017/11 erfolgt zu dem in dem Hauptversammlungsbeschluss der Gesellschaft vom 19. Mai 2017 zu Tagesordnungspunkt 6 lit. a) bestimmten Ausübungspreis als Ausgabebetrag. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem die Ausgabe erfolgt, am Gewinn teil.
Das Bedingte Kapital 2017/11 ist mit Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft am 2. August 2017 wirksam geworden.
Die Summe der bedingten Kapitalia der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2018 EUR 2.974.991,00.
22.4 Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelgenussscheinen, Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Mai 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 18. Mai 2022 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von höchstens bis zu EUR 30.000.000,00 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 2.480.991 auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 2.480.991,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren und/oder in den Bedingungen der Schuldverschreibungen Pflichten zur Wandlung der jeweiligen Schuldverschreibung in solche Stückaktien zu begründen. Die Schuldverschreibungen können gegen Bar- oder Sacheinlage ausgegeben werden.
Die vorgenannte Ermächtigung ist mit Eintragung des Bedingten Kapitals 2017/1 im Handelsregister der Gesellschaft am 2. August 2017 wirksam geworden.
23 Verlustvortrag
Dieser Posten enthält die aufgelaufenen erwirtschafteten Verluste der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, das Periodenergebnis sowie die sonstigen Konsolidierungsrücklagen. Für die Jahre 2018 oder 2017 wurden keine Dividenden ausgeschüttet.
24 Andere Rücklagen
Die anderen Rücklagen zum Jahresende lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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| in TEUR | Rücklage für Leistungen an Arbeitnehmer mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | Sonstiges Ergebnis | Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | Andere Rück-lagen Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Konzerneigenkapital 1. Januar 2017 | 45,1 | - | 5,4 | 50,5 |
| Sonstiges Ergebnis | - | -66,5 | - | -66,5 |
| Rücklage für Leistungen an Arbeitnehmer mit Ausgleich durch Eigenkapital- instrumente | -45,1 | - | - | -45,1 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | - | - | -92,2 | -92,2 |
| Konzerneigenkapital Stand am 31. Dezember 2017 | - | -66,5 | -86,8 | -153,3 |
| Sonstiges Ergebnis | - | -44,7 | - | -44,7 |
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | - | - | -43,7 | -43,7 |
| Konzerneigenkapital Stand am 31. Dezember 2018 | - | -111,2 | -130,5 | -241,7 |
25 Nicht beherrschende Anteile
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Stand am Anfang des Geschäftsjahres | 94,1 | 6,4 |
| Anteil am Jahresüberschuss | 837,8 | 87,7 |
| Minderheitsanteile aus dem Erwerb | -87,4 | - |
| Anpassung bei Erstanwendung von IFRS 9 nach Steuern | -28,8 | - |
| Effekt aus Wechselkursänderungen | -6,5 | - |
| Stand am Ende des Jahres | 809,2 | 94,1 |
26 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Die zum 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Bankverbindlichkeiten entsprechen dem von der der Commerzbank AG bereitgestellten Kontokorrentkredit. Die von der Commerzbank AG zur Verfügung gestellte Kontokorrentkreditvereinbarung von insgesamt EUR 13,0 Mio. enthält 1) eine Basisfinanzierung mit einem 3M-Euribor-Zinssatz plus 2,1 % mit einem Höchstbetrag von EUR 8,0 Mio. und 2) einem maximalen Fixbetrag von EUR 5,0 Mio. mit einem 3M-Euribor-Zinssatz plus 3,3 %. Der Vertrag mit der Commerzbank endete ursprünglich am 28. Februar 2018 und wurde bis zum 15. April 2019 verlängert. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses stehen die CLIQ Digital AG und die Commerzbank AG kurz vor Abschluss der Refinanzierung der bisherigen Kreditlinie durch eine neue Vereinbarung über EUR 13,5 Millionen mit einer Laufzeit bis zum 31. März 2022, die von einem Konsortium aus Commerzbank AG und Postbank AG zur Verfügung gestellt werden soll.
Zum 31. Dezember 2018 belief sich der verfügbare Überziehungskredit auf EUR 8,9 Mio. (2017: EUR 9,6 Mio.), wovon EUR 8,1 Mio. (2017: EUR 5,7 Mio.) in Anspruch genommen wurden.
Die CLIQ Digital AG ist verpflichtet, die in den Kreditverträgen mit der Commerzbank festgelegten Vereinbarungen einzuhalten. Für das Geschäftsjahr 2018 wurden alle Vereinbarungen erfüllt. Zur Sicherung des Überziehungskredits hat die CLIQ Digital Gruppe ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Commerzbank mittels einer globalen Abtretung übertragen.
27 Sonstige Verbindlichkeiten
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Langfristige Schulden | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 700,8 | - |
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeit im Rahmen von Akquisitionen | 185,2 | 705,6 |
| 886,0 | 705,6 | |
| in TEUR | 2018 | 2017 |
| Kurzfristige Schulden | ||
| Leasingverbindlichkeiten | 407,0 | 9,3 |
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeit im Rahmen von Akquisitionen | 644,8 | 3.459,4 |
| Andere | 64,5 | - |
| 1.116,3 | 3.468,7 | |
| Summe der übrigen finanziellen Verbindlichkeiten | 2.002,3 | 4.174,3 |
27.1 Leasingverbindlichkeiten
Der Konzern unterhält verschiedene Leasingverhältnisse, unter anderem für Gebäude und IT-Aus-rüstung. Die durchschnittliche Leasingdauer liegt bei 5 Jahren (2017: 5 Jahre).
Eine Fälligkeitsanalyse für Leasingzahlungen wird nachstehend ausgewiesen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Innerhalb eines Jahres | 407,0 | 9,3 |
| Zwischen einem und nicht mehr als fünf Jahren | 700,8 | - |
| Nach mehr als fünf Jahren | - | - |
| Gesamt | 1.107,8 | 9,3 |
Für den Konzern besteht kein signifikantes Liquiditätsrisiko hinsichtlich seiner Leasingverbindlich-keiten. Die Leasingverbindlichkeiten werden von der Treasury-Abteilung des Konzerns überwacht.
27.2 Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben
Die bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten hängen mit dem Erwerb des Geschäftsbetriebs in Großbritannien zusammen, der im Geschäftsjahr 2017 erfolgt ist. Veränderungen in den bedingten Kaufpreisverbindlichkeiten beziehen sich auf Zahlungen und Entwicklungen des beizulegenden Zeitwerts, die erfolgswirksam erfasst wurden. Die Änderung im beizulegenden Zeitwert, die erfolgswirksam erfasst wird, belief sich während des Berichtszeitraums auf TEUR 786,6 (2017: TEUR 43,4). Die kumulative Änderung des beizulegenden Zeitwerts beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 830,0 (2017: TEUR 43,4).
Der langfristige Teil der Verbindlichkeiten wird innerhalb von 1 bis 5 Jahren nach dem Bilanzstichtag fällig.
28 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.272,9 | 2.124,9 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.509,6 | 3.887,6 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten gesamt | 5.782,5 | 6.012,5 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten grundsätzlich geschuldete Beträge für Lieferungen und Leistungen. Die durchschnittlich in Anspruch genommene Zahlungsfrist für Lieferungen und Leistungen beträgt zwischen 30 und 90 Tagen. Die meisten Lieferanten stellen in den ersten Tagen nach Rechnungsdatum keine Zinsen auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Rechnung. Danach werden auf die ausstehenden Salden Zinsen in unterschiedlicher Höhe erhoben. Der Konzern handhabt Richtlinien im Finanzrisikomanagement, um sicherzustellen, dass alle Verbindlichkeiten innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen beglichen werden.
28.1 Sonstige Verbindlichkeiten
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Langfristige Schulden | ||
| Verbindlichkeiten für aktienbasierte Vergütungen | 48,6 | 519,7 |
| 48,6 | 519,7 | |
| Kurzfristige Schulden | ||
| Verbindlichkeiten aus Marketingaufwendungen | 1.079,7 | 761,9 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Umsatzkosten | 525,3 | 624,1 |
| Mehrwertsteuer und übrige Steuern | 806,2 | 422,4 |
| Erstattungsverbindlichkeiten | 109,8 | 160,0 |
| Leistungen an Arbeitnehmer | 508,7 | 522,9 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 431,3 | 876,6 |
| 3.461,0 | 3.367,9 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten gesamt | 3.509,6 | 3.887,6 |
29 Unternehmenszusammenschlüsse
29.1 Tornika SAS, CMind BV und Hype Ventures BV
Der Konzern hat während der Berichtsperiode ein neues Tochterunternehmen, Tornika SAS, mit einem Geschäftsanteil von 80 % erworben. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion hat der Konzern seinen bestehenden Anteil an CMind BV von 66,7 % auf 80 % erhöht und 20 % seiner Beteiligung an Hype Ventures B.V. verkauft.
29.1.1 Erworbene Tochterunternehmen
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| in TEUR | Geschäftszweck | Datum des Erwerbs | Anteil der erworbenen Eigenkapitalanteile mit Stimmrecht |
|---|---|---|---|
| Tornika SAS | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | 1. Januar 2018 | 80 |
Tornika SAS war bereits ein wichtiger Lieferant für den Konzern, der Know-how im Bereich des Medienkaufs mitbringt. Diese Akquisition passt zur Strategie des Konzerns seine Marketingtätigkeiten zu erhöhen.
29.1.2 Übertragene Gegenleistungen
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| in TEUR | Hype Ventures BV | CMind BV | Tornika SAS | Total |
|---|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel | - | 450,00 | 50,00 | 500,0 |
| Übertragene Gegenleistung | 450,00 | 50,00 | 500,0 |
Die Akquisition von Tornika SAS war Bestandteil einer Transaktion, die die bestehenden Tochterunternehmen Hype Ventures BV und CMind BV umfasste. Die übertragenen Gegenleistungen beliefen sich auf TEUR 500 und lassen sich wie folgt zuordnen:
29.1.3 Erworbene Vermögenswerte
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| in TEUR | Tornika SAS |
|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 1.095,0 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | 208,4 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 854,6 |
| Sonstige Forderungen | 32,0 |
| Langfristige Vermögenswerte | 19,2 |
| Latente Steuern | 16,5 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2,7 |
| Kurzfristige Schulden | -1.151,0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | -137,4 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | -1.013,6 |
| Langfristige Schulden | - |
| Erworbenen Nettovermögenswerte | -36,8 |
Die erworbenen Forderungen (die im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und abgegrenzten Erlösen bestehen) sind in diesen Transaktionen mit einem beizulegenden Zeitwert von TEUR 855 bzw. einem vertraglichen Bruttobetrag von TEUR 855 enthalten. Der geschätzte Forderungsausfall der offenen Forderungen zum Zeitpunkt des Erwerbs der Unternehmen ist gleich null.
29.1.4 Minderheitenanteile
Der zum Erwerbszeitpunkt erfasste Minderheitsanteil von 20 % wurde unter Bezugnahme auf den anteiligen Betrag der Minderheitsanteile an den erfassten Beträgen des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens anteilig bewertet und betrug TEUR 7.
29.1.5 Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerb
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| in TEUR | Tornika SAS |
|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 50,0 |
| Zuzüglich: Minderheitenanteile (20 %) | -7,4 |
| Abzüglich: Beizulegender Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögenswerte | 36,8 |
| Geschäfts- oder Firmenwert aus der Akquisition | 79,4 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert entstand beim Erwerb der Tornika SAS, da die Kosten des Zusammenschlusses eine Kontrollprämie beinhalteten. Darüber hinaus enthielt die Gegenleistung für den Zusammenschluss effektiv Beträge in Bezug auf die erwarteten Synergien, das Umsatzwachstum, die zukünftige Marktentwicklung und die Anzahl der Mitarbeiter der erworbenen Unternehmen. Diese Leistungen werden nicht getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, da sie die Ansatzkriterien für identifizierbare immaterielle Vermögenswerte nicht erfüllen.
Es ist nicht zu erwarten, dass der aus diesen Akquisitionen resultierende Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich abzugsfähig ist.
29.1.6 Nettozahlungsmittelabfluss aus dem Erwerb von Tochterunternehmen
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| in TEUR | Hype Ventures BV | CMind BV | Tornika SAS | Total |
|---|---|---|---|---|
| Barauszahlungen | - | 450,0 | 50,0 | 500,0 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | -208,4 | -208,4 | ||
| Nettozahlungsmittel (-abfluss) / -zufluss aus dem Erwerb von Tochterunternehmen | - | 450,0 | -158,4 | 291,6 |
29.1.7 Einfluss der Akquisition auf das Ergebnis des Konzerns
In den Umsatzerlösen ist ein Betrag von TEUR 607 enthalten, der auf das Zusatzgeschäft der Tornika SAS zurückzuführen ist. Im Jahresüberschuss sind TEUR 51 für die Aktivitäten der Tornika SAS enthalten.
29.2 Netacy
2018 gliederte CLIQ Digital das Unternehmen Netacy Inc. in den USA in seine Strukturen ein und schloss einen Lizenzvertrag ab, um das alleinige und zeitlich unbegrenzte Nutzungsrecht für die Domänennamen, die Technologie und andere Betriebsmittel zu erhalten und somit die Marketing-Dienstleistungen in Verbindung mit den mitgliedergestützten Websites fortführen zu können.
29.2.1 Erworbene Tochterunternehmen
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| in TEUR | Geschäftszweck | Datum des Erwerbs | Anteil der erworbenen Eigenkapitalanteile mit Stimmrecht |
|---|---|---|---|
| Netacy | Vertrieb und Marketing digitaler Produkte | 1. Januar 2018 | 100 |
29.2.2 Übertragene Gegenleistungen
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| in TEUR | Total |
|---|---|
| Zahlungsmittel | 1.049,0 |
| Übertragene Gegenleistung | 1.049,0 |
29.2.3 Erworbene Nettovermögenswerte
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| in TEUR | Netacy |
|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | - |
| Langfristige Vermögenswerte | 555,0 |
| Sonstige immaterielle Vermögenswerte | 555,0 |
| Kurzfristige Schulden | - |
| Langfristige Schulden - | |
| Erworbenen Nettovermögenswerte | 555,0 |
Der beizulegende Zeitwert der Vermögenswerte im Konzernabschluss 2018 weicht von dem im Konzernhalbjahresbericht ausgewiesenen Wert ab. Zum Datum der Veröffentlichung des Konzernhalbjahresberichts war die erstmalige Bilanzierung noch unvollständig, sodass für die identifizierten Vermögenswerte vorläufige Beträge erfasst wurden. Während des Bewertungszeitraum standen neue Informationen zur Verfügung, der beizulegende Zeitwert der identifizierten Vermögenswerte wurde angepasst und die Unterschiede wurden rückwirkend zum Erwerbszeitpunkt verbucht.
29.2.4 Geschäfts- oder Firmenwert aus Unternehmenserwerb
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| in TEUR | Netacy |
|---|---|
| Übertragene Gegenleistung | 1.049,0 |
| Abzüglich: Beizulegender Zeitwert des erworbenen identifizierbaren Nettovermögenswerte | -555,0 |
| Geschäfts- oder Firmenwert aus der Akquisition | 494,0 |
Der Geschäfts- oder Firmenwert entstand beim Erwerb von Netacy, da die Kosten des Zusammenschlusses eine Kontrollprämie beinhalteten. Darüber hinaus enthielt die Gegenleistung für den Zusammenschluss effektiv Beträge in Bezug auf das erwartete Umsatzwachstum, die zukünftige Marktentwicklung und die Anzahl der Mitarbeiter aus den erworbenen Vermögenswerten. Diese Leistungen werden nicht getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert erfasst, da sie die Ansatzkriterien für identifizierbare immaterielle Vermögenswerte nicht erfüllen.
29.2.5 Nettozahlungsmittelabfluss aus dem Erwerb von Tochterunternehmen
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| In TEUR | Netacy |
|---|---|
| Barauszahlungen | 1.049,0 |
| Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente | - |
| Nettozahlungsmittel (-abfluss) / -zufluss aus dem Erwerb von Tochterunternehmen | 1.049,0 |
29.2.6 Einfluss der Akquisition auf das Ergebnis des Konzerns
In den Umsatzerlösen ist ein Betrag von EUR 6,0 Mio. enthalten, der auf das Zusatzgeschäft von Netacy zurückzuführen ist. Im Jahresüberschuss sind TEUR 80 hinsichtlich von Netacy enthalten.
30 Aktienbasierte Vergütungen
In den Geschäftsjahren 2018 und 2017 war der Aktienoptionsplan 2012 aktiv.
30.1 Aktienoptionsplan 2012
Die Hauptversammlung hat am 24. August 2012 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. August 2017 bis zu 250.000 Aktienoptionen auf Inhaberaktien der Gesellschaft zu gewähren.
Zusätzlich hat die Hauptversammlung zur Deckung der im Rahmen dieser Ermächtigung gewährten Aktienoptionen beschlossen, ein bedingtes Kapital von bis zu EUR 250.000,00, entsprechend 250.000 neue nenntwertlose Inhaberstückaktien, zu schaffen.
Für den Aktienoptionsplan 2012 gelten die folgenden Bedingungen:
Die Aktienoptionen können ausschließlich Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft, Mitgliedern der Geschäftsführung von Konzerngesellschaften sowie Mitarbeitern der Gesellschaft und der Konzerngesellschaften gewährt werden. Der Kreis der berechtigten Personen und der Umfang der jeweils zu gewährenden Aktienoptionen wird vom Vorstand abschließend festgelegt. Falls Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft Aktienoptionen zu gewähren sind, liegt die Bestimmung der Personen und die Ausgabe von Aktienoptionen in der alleinigen Verantwortung des Aufsichtsrats. Die Gesamtzahl der Aktienoptionen wird auf die berechtigten Gruppen wie folgt aufgeteilt:
| • | Mitgliedern des Vorstands werden höchstens und insgesamt 50.000 Aktienoptionen gewährt; |
| • | Mitgliedern der Geschäftsführung von Konzerngesellschaften werden höchstens und insgesamt 50.000 Aktienoptionen gewährt; |
| • | Mitarbeitern der Gesellschaft und der Konzerngesellschaften werden höchstens und insgesamt 150.000 Aktienoptionen gewährt. |
Die CLIQ Digital AG hat bisher im Januar 2015 und Dezember 2018 zwei Aktienoptionsprogramme gewährt.
30.1.1 Aktienoptionsprogramm 2015
Die Haltefrist der Aktienoptionen beträgt vier Jahre. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht jeweils 100 % des Marktwerts der Aktien am Tag des Beschlusses über die Zuteilung der Optionen am 5. Januar 2015 (EUR 1,92). Im Fall einer Kapitalerhöhung oder sonstigen (besonderen) Möglichkeit zur Ausübung von Bezugsrechten, ist eine Anpassung des Aktienoptionsprogramms mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgesehen.
Eine Voraussetzung für die Ausübung von Aktienoptionen ist, dass das Erfolgsziel des jeweiligen Jahres innerhalb der vierjährigen Haltefrist erreicht worden ist. Das Erfolgsziel eines Jahres gilt wie folgt: Für jedes dieser Jahre gilt das Erfolgsziel als erreicht, wenn das Konzern-EBITDA für das jeweilige Quartal das geplante Konzern-EBITDA für das jeweilige Quartal in drei der vier Quartalen erreicht oder übertroffen wird. Die vier Quartale des Kalenderjahres entsprechen denjenigen, in denen die Aktienoptionen ausgegeben wurden, beginnend mit dem Kalenderjahr. Wird das Erfolgsziel in einem oder mehreren Jahren nicht erreicht, verfallen die ausgegebenen Aktienoptionen proportional, das heißt in einem Ausmaß eines Drittels, der Hälfte, von Dreivierteln oder des Ganzen.
Nach Ablauf der Haltefrist können alle Aktienoptionen, für die das zuvor genannte Erfolgsziel erfüllt worden ist, in einem Zeitraum von vier Wochen bis zum Ende des Quartals, entsprechend einem Zeitraum von vier Wochen nach der Hauptversammlung sowie vier Wochen nach Veröffentlichung der Quartalsberichte oder des Jahresabschlusses, ausgeübt werden.
Die Aktienoptionen können grundsätzlich nur ausgeübt werden, solange der Bezugsberechtigte in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit CLIQ Digital AG oder mit einem verbundenen Unternehmen steht.
Die Ablösung der Optionen kann die Gesellschaft ausschließlich über die Zuteilung von Aktien oder durch Barausgleich vornehmen. Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms beträgt sieben Jahre, beginnend ab dem 31. Dezember nach Ausgabe der Optionen. Werden die Aktienoptionen von dem Bezugsberechtigten nicht innerhalb der Laufzeit ausgeübt, verfallen die Aktienoptionen entschädigungslos.
Zusätzliche Sperrfristen aus besonderen Gründen können in begründeten Ausnahmefällen durch den Aufsichtsrat festgelegt werden, wenn der Vorstand betroffen ist, und durch den Vorstand, wenn andere berechtigte Personen betroffen sind. Weiterführende Informationen werden den Berechtigten zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt. Die Haltefrist darf unter keinen Umständen den Zeitraum von vier Jahren unterschreiten und das Ende der Laufzeit auf keinen Fall überschreiten.
30.1.2 Aktienoptionsprogramm 2018
Der Konzern hat einzelnen Mitarbeitern Aktienwertsteigerungsrechte gewährt. Die folgenden Bedingungen gelten für dieses Programm: Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht jeweils 100 % des Marktwerts der Aktien am Tag des Beschlusses über die Zuteilung der Optionen am 6. Februar 2017 (EUR 7,20). Im Fall einer Kapitalerhöhung oder sonstigen (besonderen) Möglichkeit zur Ausübung von Bezugsrechten ist eine Anpassung des Aktienoptionsprogramms mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgesehen.
Eine Voraussetzung für die Ausübung von Aktienoptionen ist, dass das Erfolgsziel des jeweiligen Jahres innerhalb der vierjährigen Haltefrist erreicht worden ist. Das Erfolgsziel eines Jahres gilt wie folgt: Für jedes dieser Jahre gilt das Erfolgsziel als erreicht, wenn das Konzern-EBITDA für das jeweilige Quartal das geplante Konzern-EBITDA für das jeweilige Quartal in drei der vier Quartale erreicht oder übertrifft. Die vier Quartale des Kalenderjahres entsprechen denjenigen, in denen die Aktienoptionen ausgegeben wurden, beginnend mit dem Kalenderjahr. Wird das Erfolgsziel in einem oder mehreren Jahren nicht erreicht, verfallen die ausgegebenen Aktienoptionen proportional, das heißt in einem Ausmaß eines Drittels, der Hälfte, von Dreivierteln oder des Ganzen.
Nach Ablauf der Haltefrist können alle Aktienoptionen, für die das zuvor genannte Erfolgsziel erfüllt worden ist, in einem Zeitraum von vier Wochen bis zum Ende des Quartals, entsprechend einem Zeitraum von vier Wochen nach der Hauptversammlung sowie vier Wochen nach Veröffentlichung der Quartalsberichte oder des Jahresabschlusses, ausgeübt werden.
Die Laufzeit des Aktienoptionsprogramms beträgt sieben Jahre, beginnend ab dem 31. Dezember nach Ausgabe der Optionen. Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, solange der Bezugsberechtigte in einem ungekündigten Anstellungsverhältnis mit CLIQ Digital AG oder mit einem verbundenen Unternehmen steht. Die Ablösung der Optionen kann die Gesellschaft ausschließlich durch Barausgleich vornehmen.
30.2 Den Aktienoptionsplänen zugrunde liegende Annahmen
Die den Aktienoptionsprogrammen 2012 und 2018 zugrunde liegenden Annahmen sind
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| Aktienoptionsplan 2012 | Aktienoptionsplan 2012 | |
|---|---|---|
| Programm 2015 | Programm 2018 | |
| --- | --- | --- |
| Anzahl der ausgegebenen Optionen | 118.500 | 59.000 |
| Beizulegender Wert der Option zum Zeitpunkt der Ausgabe | EUR 1,05 | EUR 6,95 |
| Ausübungspreis der Option zum Zeitpunkt der Ausgabe | EUR 1,92 | EUR 7,20 |
| Erwartete Volatilität | 60% | 60% |
| Laufzeit der Option | 7 Jahre | 7 Jahre |
| Erwartete Dividende | 5,00% | 5,00% |
| Risikoloser Zinssatz | 0,00% | 0,00% |
| Fluktuationsrate / Barrier | 0,00% | 0,00% |
Die beizulegenden Werte der Optionen wurden mittels der Black-Scholes-Merton-Formel von einem externen Gutachter ermittelt. Für alle Programme wurde die erwartete Volatilität, auch unter Einbeziehung der entsprechenden Zeiträume bis zum Bilanzstichtag erfolgten Kursanstiege, plausibel geschätzt.
Die Entwicklung der Aktienoptionen stellt sich wie folgt dar:
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| 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Durchschnittlicher Ausübungspreis | Durchschnittlicher Ausübungspreis | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anzahl | EUR | Anzahl | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Januar | 154.335 | 2,44 | 163.550 | 2,72 |
| Zusage | 59.000 | 7,20 | 80.000 | 4,59 |
| Ausgeübte Aktienoptionen | - | - | -79.215 | 4,59 |
| Verfallene Aktienoptionen | -35.835 | 3,85 | -10.000 | 5,11 |
| 31. Dezember | 177.500 | 3,68 | 154.335 | 2,44 |
| Ausübbar am 31. Dezember | - | - | 33.335 | - |
Zum 31. Dezember 2018 wird der beizulegende Zeitwert der Optionen unter den sonstigen Verbindlichkeiten (Anmerkung 27) wie folgt ausgewiesen.
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Aktienoptionsplan 2008 | - | 128,7 |
| Aktienoptionsplan 2012 - Januar 2015 | 40,2 | 391,0 |
| Aktienoptionsplan 2012 - Dezember 2018 | 8,4 | - |
| Gesamtvergütung | 48,6 | 519,7 |
31 Fehlerkorrekturen
Während des Jahres 2018 fand der Konzern heraus, dass die Dividendenerträge von Tochterunternehmen nicht wie erwartet von der Ertragsteuer ausgenommen waren. Demzufolge waren zum 31. Dezember 2017 die laufenden Ertragsteuerverbindlichkeiten zu niedrig und die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge zu hoch angesetzt. Die folgende Tabelle fasst die Effekte auf den Konzernabschluss zusammen.
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| 1. Januar 2018 in TEUR | Anmerkung | Nach Fehlerkorrektur | Anpassungen | Vor Fehlerkorrektur |
|---|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | 12 | 1.577,7 | -494,5 | 2.072,2 |
| Sonstige | 63.982,4 | - | 63.982,4 | |
| Bilanzsumme | 65.560,1 | -494,5 | 66.054,6 | |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuer | 12 | -3.394,7 | -209,6 | -3.185,1 |
| Sonstige | -16.312,9 | - | -16.312,9 | |
| Summe Schulden | -19.707,6 | -209,6 | -19.498,0 | |
| Verlustvortrag | 6.912,7 | 704,0 | 6.208,7 | |
| Sonstige | -52.765,3 | - | -52.765,3 | |
| Summe Eigenkapital | -45.852,6 | 704,0 | -46.556,6 |
32 Berichterstattung zu Finanzinstrumenten
32.1 Klassifizierungen und Marktwerte der Rechnungslegung
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar und leiten diese auf die entsprechenden Bilanzposten über. Sie enthalten keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn es sich beim Buchwert um eine angemessene Annäherung des beizulegenden Zeitwerts handelt.
Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet.
32.2 Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien zum 31. Dezember 2018
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| Buchwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Anmerkung | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte | Finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamtbuchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.518,1 | - | 6.518,1 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.332,3 | - | 1.332,3 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 760,9 | - | 760,9 | |
| 8.611,3 | - | 8.611,3 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten für aktienbasierte Vergütungen | - | -48,6 | -48,6 | |
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeit | - | -830,0 | -830,0 | |
| - | -878,6 | -878,6 | ||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | -8.090,1 | -8.090,1 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeit (Leasing) | - | -1.107,8 | -1.107,8 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und sonstige Verbindlichkeiten | - | -5.733,9 | -5.733,9 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | -64,5 | -64,5 | |
| - | -14.996,3 | -14.996,3 |
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| Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt Fair Value |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 6.518,1 | - | 6.518,1 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 1.332,3 | - | - | 1.332,3 |
| Sonstige Vermögenswerte | - | 760,9 | - | 760,9 |
| 1.332,3 | 7.279,0 | - | 8.611,3 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten für aktienbasierte Vergütungen | - | - | -48,6 | -48,6 |
| Bedingte Kaufpreisverbindlichkeit | - | - | -830,0 | -830,0 |
| - | - | -878,6 | -878,6 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -8.090,1 | - | - | -8.090,1 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeit (Leasing) | - | -1.107,8 | - | -1.107,8 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung und sonstige Verbindlichkeiten | - | -5.733,9 | - | -5.733,9 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | - | -64,5 | - | -64,5 |
| -8.090,1 | -6.906,2 | - | -14.996,3 |
32.3 Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien zum 31. Dezember 2017
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| Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Anmerkung | Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte | Finanzielle Verbindlichkeiten | Sonstige Verbindlichkeiten | Gesamtbuchwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte | |||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.124,4 | - | - | 5.124,4 | |
| Sonstige Vermögenswerte | 5.845,5 | - | - | 5.845,5 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente | 168,5 | - | - | 168,5 | |
| 11.138,4 | - | - | 11.138,4 | ||
| Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Bedingte Verbindlichkeiten | - | -4.174,3 | - | -4.174,3 | |
| - | -4.174,3 | - | -4.174,3 | ||
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | |||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | - | - | -5.674,3 | -5.674,3 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | - | -2.124,9 | -2.124,9 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | - | - | -7.072,7 | -7.072,7 | |
| - | - | -14.871,9 | -14.871,9 |
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| Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Level 1 | Level 2 | Level 3 | Gesamt Fair Value |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | - | 5.124,4 | - | 5.124,4 |
| Sonstige Vermögenswerte | - | 5.845,5 | - | 5.845,5 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmittel- äquivalente | 168,5 | - | - | 168,5 |
| 168,5 | 10.969,9 | - | 11.138,4 | |
| Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Bedingte Verbindlichkeiten | - | - | -4.174,3 | -4.174,3 |
| - | - | -4.174,3 | -4.174,3 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -5.674,3 | - | - | -5.674,3 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - | -2.124,9 | - | -2.124,9 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | - | -7.072,7 | - | -7.072,7 |
| -5.674,3 | -9.197,6 | - | -14.871,9 |
32.4 Kapitalmanagement
Die Gruppe betreibt ein entsprechendes Kapitalmanagement, um sicherzustellen, dass die Unternehmen der Gruppe weiterhin in der Lage sein werden, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig die Rendite für die Interessengruppen durch die Optimierung des Eigen- und Fremdkapitals zu maximieren. Die Gesamtstrategie des Konzerns bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Kapitalstruktur der Gruppe besteht aus Nettoverschuldung (Fremdkapital, wie in Anmerkung 26 beschrieben, verrechnet mit Barmitteln und Bankguthaben) und Eigenkapital der Gruppe (bestehend aus gezeichnetem Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen, anderen Rücklagen und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss, wie in Anmerkung 21 bis 25 beschrieben). Das Management des Konzerns überprüft halbjährlich die Kapitalstruktur des Konzerns. Im Rahmen dieser Überprüfung berücksichtigt das Management die Kapitalkosten und die mit jeder Kapitalklasse verbundenen Risiken.
Der Konzern unterliegt keinen extern auferlegten Kapitalanforderungen.
32.5 Risiken aus Finanzinstrumenten
Typische Risiken aus Finanzinstrumenten sind das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko und die einzelnen Marktrisiken. Das Risikomanagementsystem des Konzerns wird einschließlich seiner Ziele, Methoden und Prozesse im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt. Auf Basis der nachfolgend dargestellten Informationen sehen wir keine expliziten Risikokonzentrationen aus Finanzrisiken.
32.5.1 Kreditrisiken
CLIQ Digital versucht das Ausfallrisiko originärer Finanzinstrumente durch Handelsauskünfte, Kreditlimits und Debitorenmanagement einschließlich Mahnwesen und offensiven Inkassos zu verringern. Darüber hinaus schließt CLIQ Digital nur mit kreditwürdigen Kunden Geschäfte ab. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich durch die Buchwerte der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte.
Die Kreditrisikoexposition des Konzerns wird im Wesentlichen durch die spezifischen Merkmale eines jeden Kunden beeinflusst. Auf der Grundlage historischer Erfahrungen, der Altersstruktur ausstehender Forderungen, eingetretener Ereignisse und verfügbarer Informationen stuft der Konzern jeden Kunden in eine der folgenden Bonitätskategorien ein: normales Kreditrisiko, erhöhtes Kreditrisiko oder Einzelbonität. Kunden der Kategorie 'normales Kreditrisiko' zahlen erwartungsgemäß. Wenn ausstehende Forderungen bei Kunden bestehen, die überfällig sind, und keine eindeutigen oder akzeptablen Gründe dafür vorliegen, werden diese Kunden als 'erhöhtes Kreditrisiko' eingestuft. Wenn im Zusammenhang mit einem Kunden ein spezielles Ereignis eingetreten ist und die vom Kunden ausstehenden Forderungen als erheblich erachtet werden, wird der Kunde mit einer Einzelbonität eingestuft.
Für ausstehende Bruttobeträge von Kunden, die als normales Kreditrisiko und erhöhtes Kreditrisiko eingestuft wurden, wird auf der Grundlage einer Vorsorgematrix eine Risikovorsorge gebildet, die die Altersstruktur der Forderungen und das erhöhte Kreditrisiko entsprechend der Kundeneinstufung berücksichtigt. Bei Kunden, die mit einer Einzelbonität eingestuft wurden, nutzt die Unternehmensführung alle zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen, um zu einer bestmöglichen Schätzung der zu erwartenden Kreditausfälle über die Restlaufzeit für den Kunden zu gelangen.
Die folgende Tabelle enthält Informationen über das Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsposten von einzelnen Kunden zum 31. Dezember 2018.
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| 2018 | 2017 | |||
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Wertberichtigungen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Wertberichtigungen | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Normales Kreditrisiko | 6.004,1 | -328,7 | 9.436,9 | -540,0 |
| Erhöhtes Kreditrisiko | 431,4 | -265,6 | 280,4 | -147,8 |
| Individuelle Bonitätsprüfung | 1.274,3 | -597,4 | 1.300,6 | -809,8 |
| Gesamt | 7.709,8 | -1.191,7 | 11.017,9 | -1.497,6 |
32.5.2 Liquiditätsrisiken
Das operative Liquiditätsmanagement umfasst einen Cash-Controlling-Prozess, durch den eine Zusammenführung von liquiden Mitteln erfolgt. Dadurch können Liquiditätsüberschüsse und -an-forderungen entsprechend den Bedürfnissen des Konzerns sowie einzelner Konzerngesellschaften gesteuert werden. In das kurz- und mittelfristige Liquiditätsmanagement werden die Fälligkeiten finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten sowie Schätzungen des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit einbezogen. Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs stehen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von insgesamt TEUR 1.332,3 (2017: TEUR 168,5) zur Verfügung. Darüber hinaus hat CLIQ Digital in Abhängigkeit von der Einhaltung bestimmter Kennzahlen („borrowing base") Zugriff auf Kreditlinien von insgesamt TEUR 662,7 (2017: TEUR 3.955,7), die noch nicht in Anspruch genommen wurden. Das Liquiditätsrisiko wird daher insgesamt als gering eingestuft.
Aus den finanziellen Verbindlichkeiten resultieren in den nächsten Jahren voraussichtlich die folgenden (nicht diskontierten) Zahlungen:
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| in TEUR | Bruttowert 31. Dez. 2018 | Zahlungen 2018 | Zahlungen 2019 bis 2022 | Zahlungen ab 2023 |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.272,9 | 2.272,9 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Anmerkung 26) | 8.090,1 | 8.090,1 | - | - |
| Sonstige bedingte Verbindlichkeiten | 2.002,3 | 1.116,3 | 886,0 | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.509,6 | 3.461,0 | 48,6 | - |
| Gesamt | 15.874,9 | 14.940,3 | 934,6 | - |
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| in TEUR | Bruttowert 31. Dez. 2017 | Zahlungen 2017 | Zahlungen 2018 bis 2021 | Zahlungen ab 2022 |
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.124,9 | 2.101,0 | 20,5 | 3,4 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Anmerkung 26) | 5.674,3 | 5.674,3 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.887,6 | 3.367,9 | 519,7 | - |
| Gesamt | 11.686,8 | 11.143,2 | 540,2 | 3,4 |
32.5.3 Marktrisiken
Als Marktrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass die beizulegenden Zeitwerte oder künftige Zahlungsströme eines originären oder derivativen Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Risikofaktoren schwanken. Zu den wesentlichen Marktrisiken, denen CLIQ Digital ausgesetzt ist, zählt das Zinsänderungsrisiko. Aus diesem Risiko können Ergebnis-, Eigenkapital- und Cashflow-Schwankungen resultieren.
Die nachstehend beschriebene Analyse stellt hypothetische, zukunftsorientierte Angaben dar, die sich aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen an den Finanzmärkten von den tatsächlichen Ereignissen unterscheiden können. Zudem sind hier nicht Risiken berücksichtigt, die nicht- finanzieller Natur oder nicht quantifizierbar sind, wie zum Beispiel Geschäftsrisiken.
32.5.4 Fremdwährungsrisiken
Das Währungsrisiko von Forderungen (aus Lieferungen und Leistungen) der Umsätze in erheblicher Höhe in anderen Fremdwährungen als USD, GBP, PLN ist für mindestens 75 % vom Konzern abgesichert. Der Konzern verwendet Devisenterminkontrakte, um sein Währungsrisiko abzusichern, mit einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr ab dem Stichtag. Die Forderungen der Umsätze in USD, GBP, PLN werden generell nicht abgesichert, da (zukünftige) Erträge sowie Aufwendungen (vor allem Marketingaufwendungen und Umsatzkosten) in derselben Währung anfallen wie die Umsätze.
32.5.5 Zinsrisiken
Das Zinsrisiko ist das Risiko, bei dem der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinsen schwankt. Der Konzern hatte ausstehende Schulden in Höhe von TEUR 8.203,3 (2017: TEUR 5.674,3), die ein inhärentes Zins-änderungsrisiko hervorgerufen haben und sich negativ auf die künftigen Finanzergebnisse auswirken können. Die zum Jahresende ausstehenden Schulden bestehen aus insgesamt kurzfristigen Schulden von TEUR 8.203,3 (2017: EUR 5,674.3).
33 Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen
Die verbundenen Unternehmen der CLIQ Digital AG werden im Konsolidierungskreis (Anmerkung 17) dargestellt. Als "Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen" im Sinne des IAS 24 Angaben zu Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen kommen neben dem Vorstand ihm nahe Familienangehörige und grundsätzlich der Aufsichtsrat, Beteiligungen sowie die Anteilseigner in Betracht.
In 2018 hat sich der Vorstand der CLIQ Digital AG aus folgenden Mitgliedern zusammengesetzt:
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| Nachname | Vorname | Beginn | Tätigkeit |
|---|---|---|---|
| Voncken | Luc | 5. Oktober 2012 | Vorstandsvorsitzender |
| Bos | Ben | 1. Juni 2014 | Mitglied des Vorstands |
33.1 Bezüge der Mitglieder des Vorstands
Die Vergütung des Vorstands setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2018 | 2017 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen (ausgenommen aktienbasierte Vergütung) | 709,3 | 800,0 |
| Aktienbasierte Vergütung | -417,9 | 165,0 |
| Gesamtvergütung | 291,4 | 965,0 |
Zum 31. Dezember 2018 hielt der Vorstand insgesamt 100.000 Aktienoptionen. (2017: 133.335 Aktienoptionen). Die Aktienoptionen können in einem Zeitraum von vier Jahren unter der Voraussetzung ausgeübt werden, dass die vereinbarten Erfolgsziele erreicht werden.
33.2 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
Der Aufsichtsrat bestand per 31. Dezember 2018 aus folgenden Personen:
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| Nachname | Vorname | Beruf | Ort | Tätigkeit |
|---|---|---|---|---|
| Schlichting Dr. | Mathias | Rechtsanwalt | Hamburg | Vorsitzender |
| Tempelaar | Karel | Privatanleger | Amsterdam, Niederlande | Ordentliches Mitglied |
| Walboomers | Niels | Geschäfts- führer | Amsterdam, Niederlande | Ordentliches Mitglied |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Geschäftsjahr 2018 Aufwandsentschädigungen in Höhe von TEUR 85,0 (2017: TEUR 82,0) erhalten. Eine langfristige Vergütungskomponente für Mitglieder des Aufsichtsrats ist nicht vereinbart. Keines der Aufsichtsratsmitglieder hielt zum 31. Dezember 2018 Aktienoptionen (2017: null).
34 Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
Zum Bilanzstichtag bestanden für den Konzern keine Haftungsverhältnisse aus Gewährleistungen (2017: EUR null), mit Ausnahme derjenigen, die in Anmerkung 27.2 im Zusammenhang mit dem Erwerb der UK-Gesellschaften angegeben sind.
35 Mittelbindung für Ausgaben
Der Konzern hat keine wesentlichen Verpflichtungen für Ausgaben, die zum Bilanzstichtag noch nicht verbucht wurden.
36 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die für die CLIQ Digital Gruppe von wesentlicher Bedeutung sind.
3. April 2019
CLIQ Digital AG
Luc Voncken
Ben Bos
An die Cliq Digital AG, Düsseldorf
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Cliq Digital AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) — bestehend aus der Konzernbilanz, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapital-veränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Cliq Digital AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
| • | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzes-entsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 3. April 2019
**Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Kleinmann, Wirtschaftsprüfer
Kaufhold, Wirtschaftsprüferin
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