Interim / Quarterly Report • Aug 21, 2019
Interim / Quarterly Report
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Konzernkennzahlen
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| 01.01. - 30.06.2019 | 01.01. - 30.06.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 9.134 | 11.143 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 2.740 | 3.589 |
| Personalkosten | 1.200 | 1.075 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 1.090 | 2.356 |
| Periodenergebnis | 415 | 551 |
| Eigenkapitalrendite | 2,1 % | 2,8 % |
| Umsatzrendite | 4,5 % | 4,9 % |
| EBIT | 405 | 542 |
| EBITDA | 542 | 655 |
| Ergebnis je Aktie | 0,09 EUR | 0,12 EUR |
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| 30.06.2019 | 30.06.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Gesamtkapital | 19.215 | 21.432 |
| Eigenkapital | 17.060 | 19.796 |
| Eigenkapitalquote | 88,8 % | 92,4 % |
| Zahlungsmittel | 5.097 | 3.609 |
| Darlehen | 0 | 0 |
| Nettofinanzposition | 5.097 | 3.609 |
| Verbindlichkeiten | 1.225 | 424 |
| Rückstellungen | 383 | 588 |
| Schlusskurs | 2,90 EUR | 3,05 EUR |
| Marktkapitalisierung | 13.505 | 14.204 |
Inhaltsverzeichnis
Vorwort des Vorstands
A. Konzernzwischenlagebericht
| 1. | Grundlagen des Konzerns |
| 2. | Wirtschaftsbericht |
| 3. | Nachtragsbericht |
| 4. | Prognose-, Chancen- und Risikobericht |
| 5. | Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung |
| 6. | Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten |
| 7. | Übernahmerelevante Angaben |
| 8. | Vergütungsbericht |
| 9. | Ergänzende Informationen zur FORIS AG |
| 10. | Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB |
B. Konzernzwischenabschluss der FORIS AG (IFRS)
Anlage 1: Bilanz zum 30. Juni 2019 (Vermögenswerte)
Anlage 2: Bilanz zum 30. Juni 2019 (Eigenkapital und Schulden)
Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung für das erste Halbjahr 2019
Anlage 4: Gesamtergebnisrechnung für das erste Halbjahr 2019
Anlage 5: Kapitalflussrechnung für das erste Halbjahr 2019
Anlage 6: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das erste Halbjahr 2019 und das Geschäftsjahr 2018
Anlage 7: Anhang zum Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2019
C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 Satz6 6 WpHG
Unternehmenskalender
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, sehr geehrte Geschäftspartner, sehr geehrte Freunde des Unternehmens,
das erste Halbjahr 2019 markiert einen wichtigen Schritt für unsere FORIS. Die strategische, vertriebliche, kommunikative, personelle und operative Neuausrichtung, die Vorstand und Aufsichtsrat seit dem Jahr 2017 mit einer hohen Zustimmungsrate der Aktionäre vorantreiben, zeigt weitere Erfolge. Sie machen uns auch für das verbleibende Geschäftsjahr zuversichtlich.
Wir freuen uns über ein ordentliches erstes Halbjahr 2019, das bei fast allen wesentlichen Unternehmenskennzahlen unsere Erwartungen erfüllt hat. Der Umsatz liegt mit 9.134 TEUR und damit rund 2.008 TEUR spürbar hinter dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum. Dennoch weist das EBIT einen mit den ersten Halbjahren 2017 und 2018 in etwa vergleichbaren Wert von 405 TEUR auf. Unverändert zuversichtlich sind wir, dass der eingeschlagene Kurs die FORIS mittel- und langfristig erfolgreicher macht. Weiteres Wachstum und der Ausbau unserer Marktanteile in verschiedenen Segmenten unserer Geschäftsbereiche bleiben unser Ziel.
Die gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Entwicklung als einer der Treiber für unser Geschäft müssen wir kritisch im Blick behalten. Die Prozessfinanzierung zeigt sich branchentypisch seit jeher als stark volatil. Außergewöhnlich gute Jahre können durch den negativen Ausgang eines oder mehrerer großvolumiger Verfahren geschwächt oder gar ins Gegenteil verkehrt werden. Im ersten Halbjahr 2019 hat die Prozessfinanzierung wieder überproportional zum positiven Geschäftsergebnis beigetragen. Der Umsatz von ca. 2.040 TEUR liegt zwar unter der Gesamtleistung des Vorjahreszeitraums (3.865 TEUR), allerdings konnten wir in der ersten Jahreshälfte alle in Abrechnung genommenen Fälle mi einem wirtschaftlich positiven Ergebnis beenden. Die neu in Finanzierung genommenen Fälle liegen auf Vorjahresniveau. Im zweiten Halbjahr 2019 werden voraussichtlich einige Projekte entscheidungsreif, die einen positiven Trend verstärken können.
Die im Geschäftsjahr 2018 am Markt durchgesetzte Preisanpassung bei den Vorratsgesellschaften zeichnet - wegen des gleichzeitigen Mengenwachstums - ein positives Bild für diesen Geschäftsbereich. Mit einem Umsatz von 6.123 TEUR liegen wir nur minimal hinter dem ausgezeichneten ersten Halbjahr 2018 mit 6.282 TEUR zurück. Dieses vertriebliche Niveau ist erwähnenswert, weil die FORIS in einem wettbewerbsintensiven Markt mit eher begrenztem Branchenwachstumspotential tätig ist. In einem solchen Marktumfeld müssen die eigenen Marktanteile und viele Kundenbeziehungen immer wieder neu gewonnen werden. Durch prozessorientierte Verbesserungen, wie unser neues Online-Reservierungstool, verschaffen wir uns kleine Wettbewerbsvorteile. Bei hoher Wettbewerber- und Leistungsdichte führt der Weg zum Erfolg selten über ein einziges Alleinstellungsmerkmal, sondern über die Kumulierung kleinster Vorteile, die in Summe den Unterschied für den Kunden ausmachen. Dies gilt beispielsweise auch für bestimmte Compliance-Anforderungen (wie die Geldwäschevorsorge), die eigentlich für alle Wettbewerber gleichermaßen gelten. Trotzdem lässt die dienstleistungsorientierte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Spielraum für diejenigen Wettbewerber, die ihre Kunden stärker und individueller unterstützen wollen und sich dadurch positiv abheben.
Die GO AHEAD stellt sich weiter einer großen Herausforderung entgegen - dem Brexit. Die politischen Unsicherheiten, vor allem diejenigen im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland, dauern über das erste Halbjahr 2019 hinaus an. Das Team der GO AHEAD setzt sich täglich für ihre Kunden ein und bleibt mit ihnen am Ball. Das Geschäft mit den irischen Limited-Gesellschaften entwickelt sich im ersten Halbjahr 2019 besser als noch im Vergleichszeitraum. Die neu eingeführte GO AHEAD-Gründerakademie, derzeit ein noch „zartes Pflänzchen", bietet Spielraum für alternative Geschäftspotentiale. Im Ergebnis liegt die GO AHEAD nach dem ersten Halbjahr 2019 mit einem Umsatz von 806 TEUR ca. 5 Prozent hinter dem Vorjahreszeitraum mit 852 TEUR. Insbesondere das zweite Halbjahr 2019 verspricht mit der Androhung oder Inkaufnahme eines harten Brexit durch die politischen Verhandlungspartner zu einer der größten Herausforderungen der GO AHEAD zu werden.
Insgesamt steht die FORIS wie selten zuvor aktiv und positiv im Markt: kundennah, dienstleistungsorientiert, mit dem Willen zu wachsen. Wir wissen, dass wir unseren Mitarbeitern für den anvisierten Erfolg viel abverlangen. Ein neuer Teamgeist, der seit 2017 spürbar Einzug gehalten hat und alte und neue Mitarbeiter verbindet, hat unseren Weg überhaupt erst ermöglicht. Die meist anerkennenden Rückmeldungen unserer Kunden stimmen uns nicht nur froh, sondern bestärken uns in unserem Vorgehen. Andererseits spüren wir eine enorme Verantwortung für unser Team, unsere Kunden und unsere Kooperationspartner - die Verantwortung, all unsere Partner besser und stärker zu machen, die Verantwortung für eine werteorientierte Unternehmensführung, die nicht auf den kurzsichtigen (Schein-) Erfolg zielt, sondern nachhaltige Lösungen anbietet, und die Verantwortung, die FORIS mit ihrer Vision für die Zukunft einzigartig zu machen.
Wir danken allen Mitarbeitern, Kunden und Kooperationspartnern für ihr Vertrauen, ihren bisweilen hohen persönlichen Einsatz und die vielen gemeinsamen Projekte. Das Geschäftsergebnis unseres ersten Halbjahres 2019 war ein wichtiger Schritt. Es werden noch einige weitere folgen.
Bonn, 15. August 2019
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Volker Knoop
I. Grundlagen des Konzerns
I.1. Geschäftsmodell des Konzerns
FORIS-Konzern
Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Zum FORIS-Konzern gehören neben der FORIS AG die ihr direkt oder indirekt beherrschten Tochtergesellschaften.
Zum Produktangebot der FORIS AG zählen unter anderem die Prozessfinanzierung und die Monetarisierung (Cash Advance). Beide Produkte sind artverwandt. Während die FORIS AG bei der Prozessfinanzierung die Kosten für Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren gegen eine erfolgsabhängige Erlösbeteiligung übernimmt, können Unternehmen in geeigneten Fällen mit der Monetarisierung einen Teil ihrer (Haupt-) Forderung gegen einen Dritten bereits vor dem Rechtsstreit liquidieren. Dabei generiert die FORIS AG durch die Monetarisierung aktuell noch keine Umsatzerlöse. Ende 2018 hinzugekommen und einem neuen Geschäftsbereich zuzurechnen ist die neu gegründete Gesellschaft BGGK GmbH. Die BGGK GmbH betreut als „Bündnis gegen Kartellschäden" Kunden, die durch kartellrechtswidriges Verhalten zu Schaden gekommen sind. Die BGGK GmbH ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der FORIS AG. Sie wurde vor allem als operatives Vehikel geschaffen, um bestimmte Ansprüche als Sammelklagen zu bündeln, und zwar in Fällen, in denen Einzelklagen aus kostenmäßigen, prozessrechtlichen oder anderen Gründen als ungeeignete Option der Rechtsverfolgung erscheint. In ihrem ersten Prozess betreut die BGGK GmbH über 100 Kläger (oft Logistikunternehmen und kommunale Verbände).
Das hauptsächlich in der FORIS Gründungs GmbH gebündelte Geschäft des Verkaufs von Vorrats- bzw. Projektgesellschaften läuft ebenfalls unter der Marke FORIS. Demgegenüber erbringt die GO AHEAD GmbH gründungsnahe Dienstleistungen rund um englische und irische Limited-Gesellschaften. Kunden können diese Gesellschaften über die GO AHEAD nicht nur gründen bzw. kaufen, sondern einen Teil der Corporate Governance unter Schonung eigener Ressourcen auf die GO AHEAD auslagern. Daneben bietet die GO AHEAD seit Ende 2018 mit der Gründerakademie ein neues Geschäftsfeld an. Die Gründerakademie stellt ein Portal zur Verfügung, mit dem Gründer und Gründungsinteressierte lernen, wie sie ihre Gesellschaft vor allem in der Vorbereitungs- und Startphase zum Erfolg führen und typische Fehler vermeiden.
Die FORIS Vermögensverwaltungs AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der zum Teil selbst als Büro genutzten, zum Teil fremdvermieteten und in beiden Fällen auch als Anlagevermögen gehaltenen Immobilien kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Weitere Tochtergesellschaften sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken oder rein administrative Einheiten ohne eigenes operatives Geschäft.
Die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns, etwa Rechnungswesen/Controlling, Personalwesen sowie die Betreuung der IT-Infrastruktur, sind in der FORIS AG zentralisiert. Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsleitung. Er fungiert zugleich als Vorstand bzw. Geschäftsführer der betreffenden Konzerngesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profitcenter mit eigener Berichtslinie organisiert und werden vom Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße angemessene Organisationsform soll sicherstellen, dass der Konzern in den einzelnen Geschäftsbereichen schnell und flexibel, vor allem aber unter Wahrung einer einheitlichen Gesamtstrategie des Konzerns notwendige Anpassungen planen und umsetzen kann. Abgesehen von Teamleitern für zwei Geschäftsbereiche, die den Vorstand punktuell in koordinierender Funktion unterstützen, und einen sogenannten Führungskreis, dem neben dem Vorstand und den Teamleitern auch der kaufmännische Leiter und die neu geschaffene Position des Head of Innovation angehören, verzichtet der FORIS-Konzern derzeit auf zusätzliche Hierarchien. Er setzt stattdessen auf den direkten Austausch mit allen Mitarbeitern und enge Projektarbeit.
I.2 FORIS AG
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr selbst im deutschsprachigen Raum etablierte Prozessfinanzierung an. Sie unterstützt dabei vor allem Kläger, ihre Forderungen vor staatlichen Gerichten oder privaten Schiedsgerichten durchzusetzen. Die Streitigkeiten stammen aus ganz unterschiedlichen Rechtsgebieten und Branchen, von der Arzthaftung, über den Erb-streit bis hin zu Kartellschadensersatzprozessen und internationalen Schiedsverfahren zwischen sich streitenden Unternehmen. Die Spannbreite der finanzierten Streitwerte reicht von unter 100.000 EUR bis über 100 Mio. EUR. Kläger suchen die Unterstützung der FORIS AG vor allem in zwei Konstellationen: Entweder können sie das Risiko ggf. existenzbedrohender Prozesskosten nicht tragen oder sie wollen es nicht. Gerade solvente Unternehmen, die Rechtsstreitigkeiten im Wege eines aktiven Risikomanagements steuern, lagern das Kostenrisiko oftmals aus, um ihre strategischen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren. Technologieunternehmen etwa bevorzugen es, ihre Unternehmensressourcen eher in Forschung und Entwicklung zu investieren als in Rechtsstreitigkeiten. Andererseits lassen sich Rechtsstreitigkeiten in der Unternehmenspraxis nicht immer vermeiden. Die Prozessfinanzierung bietet hier ein geeignetes Werkzeug modernen Risikomanagements, das mehr und mehr Unternehmen für sich entdecken - zumal die FORIS AG die Prozessfinanzierung flexibel an die Kundenbedürfnisse anpasst, von der marküblichen Vollfinanzierung, über Modelle, die es Unternehmen erlauben, einen größeren Anteil für sich zu behalten.
Die Monetarisierung ergänzt die Prozessfinanzierung als sog. Cash-Advance-Lösung. In geeigneten Fällen übernimmt die FORIS AG nicht nur die Prozesskosten, sondern stellt dem Kunden einen Teil der Klageforderung als Voraberlös zur Verfügung. Geht der Rechtsstreit verloren, braucht der Kunde den Vorab-erlös nicht zurückzuzahlen. Das Produkt eignet sich vor allem für Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eher risikoavers ausrichten und daher eine - obwohl deutlich erfolgversprechende - Forderung nicht auf eigene Kosten durchsetzen wollen. Die Monetarisierung in ihrer speziellen Ausprägung spricht - anders als die Prozessfinanzierung - vor allem finanzschwache Unternehmen mit dringendem Liquiditätsbedarf an. Manches Mal kann es auch ein jahrelanger Rechtsstreit sein, der einen Kläger so zermürbt hat, dass er über eine Monetarisierung erwägt, seinen prognostizierten Erfolg etwas früher zu genießen.
Die FORIS AG bietet ihren Kunden je nach deren eigener Risikobereitschaft ein individuell auf sie zugeschnittenes Produkt. Sie legt ihren Finanzierungsschwerpunkt auf den deutschsprachigen Rechtsmarkt, engagiert sich allerdings zunehmend auch in internationalen Schiedsverfahren in ganz Europa. Opportunistisch und ohne eigene Vertriebsförderung finanziert die FORIS AG auch Verfahren aus anderen Regionen. Insgesamt sehen wir einen Anstieg internationaler Anfragen.
Wie Rechtsstreitigkeiten generell ist die Prozessfinanzierung eher konjunkturunabhängig, denn gestritten wird immer. Prozesskosten und -risiken sind den Klägern naturgemäß immer lästig. Diesem aus Sicht der FORIS AG positiven Aspekt steht eine Volatilität in der Ergebnisrechnung gegenüber: Im Unterschied zu Versicherern übernehmen Prozessfinanzierer nicht das abstrakte Risiko eines Schadens, das sich vergleichsweise selten realisiert, sondern das konkrete Risiko eines einzelnen Prozesses. Der „Schaden" (im Sinne eines Prozesskostenrisikos) ist anders als regelmäßig bei Versicherungsfällen also bereits eingetreten. Jeder konkrete Prozessfall wird einzeln bewertet und individuell an die Risiko- und Finanzierungssituation angepasst. Großvolumige Fälle haben einen besonders großen Einfluss auf das Geschäftsergebnis der FORIS AG. In einem Rechtsstreit mit hohem Streitwert zu unterliegen, lässt sich oftmals nicht unmittelbar durch das Obsiegen in anderen Fällen ausgleichen. Das liegt auch daran, dass die meisten Verfahren über mehrere Jahre laufen und selten aktiv beschleunigt werden können. Die damit einhergehenden Portfoliorisiken lassen sich daher nicht in gleicher Weise wie im Massengeschäft der Versicherer optimieren. Stets verbleibt ein relativ hohes Einzelfallrisiko. Die Prozessfinanzierung besitzt ein produktimmanentes Risiko, das der Prozessfinanzierer in der Regel nicht oder kaum kontrollieren kann. Soweit möglich steuert die FORIS AG das Risikomanagement der Prozessfinanzierung durch einen internen, anwaltlichen Bewertungsprozess, der auch Bonitätsaspekte berücksichtigt.
Als Pionier und einer der führenden Anbieter der Prozessfinanzierung in Deutschland nimmt die FORIS AG weiterhin eine besondere Stellung im Markt ein. Sie ist vor allem von den Interessen von Versicherungskonzernen und der Steuerung durch internationale Anbieter unabhängig. Als börsenzugelassene Gesellschaft ermöglicht sie der interessierten Öffentlichkeit zudem ein besonders hohes Maß an Transparenz, das nur wenige Wettbewerber bieten.
Der Trend des Vorjahres zu stärkerer internationaler Konkurrenz hat sich im ersten Halbjahr 2019 erwartungsgemäß fortgesetzt. Neben internationalen Prozessfinanzierern, darunter Burford Capital, Therium und Vannin Capital, drängen viele alte und neue Wettbewerber in den deutschsprachigen Raum. Inzwischen voll etabliert ist beispielsweise die Nivalion AG (Schweiz). Auch die Legal-Tech-Branche, die meist technologiebasiert massenweise Bleichgelagerte Ansprüche (etwa bei Flugverspätungen oder unberechtigten Mieterhöhungen) durchsetzen will, greift auf Prozessfinanzierer in der einen oder anderen Form zurück. zuletzt sind auch die klassischen deutschen Wettbewerber der FORIS AG nach wie vor aktiv und dem Anschein nach erfolgreich im Markt.
In einem stark dynamischen, nationalen und internationalen Wettbewerberumfeld hat sich die FORIS AG auf Geschäftsbereiche spezialisiert, die es ihr nach Einschätzung des Vorstands erlauben, profitables Neugeschäft zu gewinnen. Mehr noch als sich vom Markt treiben zu lassen, beabsichtigt die FORIS AG, den Markt aktiv mitzugestalten. Entsprechende Planungen sind bereits vorbereitet und teilweise in Umsetzung. Ein Kernaspekt hierbei ist der Anspruch, nicht nur Prozessfinanzierer im engeren Sinne zu sein, sondern ein breiter aufgestellter Partner für Konfliktlösung - ohne dabei allerdings anwaltliche Rechtsberatung anzubieten. Die FORIS AG hat entsprechende, nicht-anwaltliche Schnittstellen für Konfliktlösung herausgearbeitet und im Markt erfolgreich getestet. Eine Ausweitung dieses Angebots prüfen wir.
I.3 Vorratsgesellschaften
Kapitalgesellschaften zu gründen, ist arbeits- und abstimmungsaufwendig. Die Gründungsphase birgt zudem rechtliche Gefahren. Bei nicht vollständig ordnungsgemäßer Bearbeitung droht den Gründungsgesellschaftern unter Umständen sogar eine unbegrenzte persönliche Haftung, die man mit der Kapitalgesellschaft gerade ausschließen wollte. Selbst Fachleuten passieren in der Hektik des Kanzleialltages immer wieder folgenschwere Fehler.
Seit nunmehr rund 20 Jahren unterstützt die FORIS Unternehmensgründer, im Projektgeschäft tätige Entscheidungsträger, vor allem aus den Bereichen Immobilienwirtschaft und M&A-Transaktionen, sowie deren anwaltliche und steuerliche Berater mit vorgegründeten Kapitalgesellschaften. Dazu gründet die FORIS zunächst die Gesellschaft für sich selbst ohne eigene wirtschaftliche Tätigkeit und überträgt sie anschließend auf die betreffenden Erwerber. FORIS nimmt den Erwerbern damit einen Großteil des administrativen Aufwandes ab, ermöglicht einen besonders schnellen Zugang zu einer handlungsfähigen Kapitalgesellschaft und schließt die Hauptfehlerquellen aus, die anderenfalls zu einer persönlichen Haftung von Gründern führen könnten. Zum Portfolio dieser Vorratsgesellschaften gehören heute alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen vorgegründeten und zum Erwerb bereitstehenden Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital im Voraus vollständig eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind daher frei von (versteckten) Altlasten. Erwerber können ihre Vorratsgesellschaften unkompliziert per Telefon, Telefax, E-Mail oder online reservieren und im Regelfall innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Die so erworbene Gesellschaft ist sofort nutzbar, so dass beispielsweise Verträge unmittelbar mit dieser neuen Gesellschaft geschlossen werden können. Neben diesen gegründeten Gesellschaften bietet die FORIS AG auch maßgeschneiderte Gründungen an, etwa, wenn ein Kunde eine besonders große Zahl von Gesellschaften, einen anderen Gründungsort oder eine vorgegliederte Konzernstruktur im Rahmen komplexer Transaktionen benötigt. Zuletzt hat die FORIS ein neues Online-Tool geschaffen, das Kunden noch effizienter und „rund um die Uhr" unterstützt. Hauptansprechpartner auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private-Equity-Unternehmen. Die FORIS ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, das konjunkturellen Schwankungen unterliegt.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Vorratsgesellschaften haben sich seit 2017 insoweit geändert, als mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäsche-Richtlinie das zum Juni 2017 überarbeitete Geldwäschegesetz (GwG) einige Regeln zur Geldwäschevorsorge - insbesondere zur Identifizierung und Überprüfung der jeweiligen Geschäftspartner - verschärft wurden. Es ist zu erwarten, dass sich der Trend zur Verschärfung von Compliance-Regeln fortsetzt, zumal jüngst die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie beschlossen wurde und bis 2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Das Geschäft der Vorratsgesellschaften wird - wenn auch mit einem berechtigtem Interesse des Staates - bürokratischer, vor allem mit Blick auf die erforderlichen Identifikationen und Prüfungstätigkeiten zeit- und kostenintensiver. Nicht zu unterschätzen sind auch gesetzgeberische Reformvorhaben, die die Gesellschaftsgründung insgesamt und EU-weit digitaler und damit schneller machen sollen. Ein geringer werdender Verwaltungsaufwand würde naturgemäß bedeuten, dass das Geschäftsmodell der Vorratsgesellschaften eher an Attraktivität verlieren könnte. Im Ergebnis zeigen sich Trends sowohl in Richtung Bürokratisierung (Compliance) als auch in Richtung Entbürokratisierung (Digitalisierung).
I.4 GO AHEAD GmbH
Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Ein Standbein ist die Gründung und Betreuung von Unternehmen in der Gesellschaftsform der englischen und irischen Limited. Dabei steht die GO AHEAD ihren Kunden nicht nur bei der Gründung zur Verfügung, sondern erledigt als verlässlicher Partner auch bestimmte wiederkehrende Berichtspflichten gegenüber den englischen bzw. irischen Behörden. Das eigene Serviceteam der GO AHEAD bietet damit die Vorteile der englischen bzw. irischen Limited (z.B. geringe Kapitalerfordernisse), ohne die Kunden mit den administrativen Anforderungen (vor allem strenge, englischsprachige Registervorgaben) allein zu lassen.
Daneben stehen Gründern in Deutschland auch die klassische GmbH und die Unternehmergesellschaft „UG (haftungsbeschränkt)" zur Verfügung, deren Gründungsprozess die GO AHEAD ebenfalls unterstützt. Mit Hilfe eines Satzungsgenerators lassen sich die gewünschten Satzungen für eine GmbH oder die UG (haftungsbeschränkt) entwerfen. Die GO AHEAD hilft anschließend bei der Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger. Im Übrigen sind Mischformen zwischen deutschen und englischen/irischen Gesellschaftsstrukturen auf Wunsch möglich, z.B. die Limited & Co. KG oder eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.
Während viele Gründer nur einmal in ihrem Leben eine Gesellschaft gründen und daher oft wenig eigene Erfahrungen mit den Gründungsformalitäten sammeln konnten, sorgt ein gründungserfahrenes Team der GO AHEAD für die kompetente organisatorische Begleitung in allen Unternehmensphasen. Es erfolgt dabei allerdings keine Rechts- oder Steuerberatung. Soweit gewünscht, kann der Kunde auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern der GO AHEAD zurückgreifen. Mit dem weiteren Geschäftsbereich der Gründerakademie holt GO AHEAD Gründungsinteressierte bereits in einem früheren Stadium ab und versorgt sie mit dem erforderlichen Know-how für eine erfolgreiche Gründung. Gründerakademie und Limited-Geschäft sind in einem einheitlichen Portal konzentriert, um den Kunden einen leichten Zugang zu allen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Die Anzahl von Gesellschaftsgründungen hängt vor allem mit der Zahl von Existenzgründungen zusammen. Eine positive konjunkturelle Entwicklung verbessert grundsätzlich die Startbedingungen für eine beruflich selbständige Tätigkeit. Demgegenüber kann die bevorstehende (oder bereits im Gange befindliche) Restrukturierungswelle negative Einflüsse bedeuten. Der bevorstehende Brexit bleibt ein großer Unsicherheitsfaktor für das Geschäftsmodell mit den englischen Limiteds. Nach den jüngsten politischen Entwicklungen scheint ein harter Brexit wahrscheinlicher denn je. Zwar hat sich die GO AHEAD auf alle drei Szenarien - kein Brexit, weicher BREXIT und harter BREXIT - vorbereitet, gleichwohl dürften die Auswirkungen eines harten Brexits die GO AHEAD empfindlich treffen.
I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG
Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine 1908 errichtete Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn und vermietet sie an die FORIS AG, die FORIS Gründungs GmbH, die GO AHEAD GmbH und verpachtet den Gastronomiebereich an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Auf dem Nachbargrundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 hat die FORIS Vermögensverwaltungs AG im Jahr 2011 einen Büroneubau mit 988 m2 Nutzfläche fertiggestellt. Sie vermietet ihre dortigen Geschäftsräume langfristig an die DPA Drewes Privacy GmbH. Soweit nicht außergewöhnliche Umstände eintreten - wie etwa ein Mieterwechsel Ende 2017 oder ein erheblicher Reparaturbedarf, wie der Ausfall von Kühldecken - ist der Geschäftsbereich der FORIS Vermögensverwaltungs AG vergleichsweise konstant.
I.6 Wesentliche veranderungen in den Grundlagen des FORIS-Konzerns
Das aktuelle Dienstleistungsspektrum des FORIS-Konzerns blieb im Wesentlichen unverändert. Die BGGK GmbH und die Gründerakademie der GO AHEAD erweitern das Dienstleistungsangebot zwar, bleiben mit ihren spezifischen Produkten allerdings sehr eng an den bisherigen Geschäftsfeldern der FORIS. Nichtsdestotrotz arbeitet die FORIS an ihrer Produkt- und Dienstleistungsstrategie, um ihren Kunden auch in Zukunft ein besonderes Angebot zu unterbreiten.
II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem
Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz. 39 - 44 und 56 wird verzichtet. Wir stellen nachfolgend das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dar.
Unser unternehmerisches Handeln zielt auf Ergebnisverbesserungen in allen Geschäftsbereichen. Bei einem dem Geschäftsmodell angemessenen, erhöhten Eigenkapital- und Liquiditätsbedarf streben wir nach einer attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des FORIS-Konzerns ist dahingehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch geschäftsbereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente erlauben es, den aktuellen Geschäftsverlauf im konzerninternen Vergleich darzustellen und zu bewerten. Zum anderen bilden sie eine wesentliche Grundlage, geschäftsbereichsspezifische und geschäftsbereichsübergreifende Strategien, Maßnahmenbündel und Investitionsentscheidungen zu entwickeln bzw. anzupassen, sofern es die Unternehmensziele erfordern. Die Informationen unseres internen Steuerungssystems ermitteln wir im Regelfall monatlich und bewerten sie im Rahmen eines formalisierten Monatsberichts, den der Vorstand dem Aufsichtsrat zur Verfügung stellt. In Einzelfällen ermitteln und bewerten wir die Informationen anlassabhängig auch täglich. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, ermitteln und bewerten wir mindestens halbjährlich und berichten hierüber nach Maßgabe der gesetzlichen Berichtspflichten öffentlich.
II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren
FORIS-Konzern
Eigenkapitalrendite
Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres durch den Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen halbjährlich.
Eigenkapitalquote
Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals durch das Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - halten wir eine deutlich über der durchschnittlichen Eigenkapitalquote von Dienstleistungsunternehmen in Deutschland liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern für sinnvoll.
Umsatzrendite
Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Dienstleistungsunternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital der Vorratsgesellschaften enthält. Die Umsatzrendite ist daher, verglichen mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die keine Vorratsgesellschaften verkaufen, niedrig. Aufgrund des hohen Umsatzanteils des Geschäftsbereiches Vorratsgesellschaften am Gesamtumsatz des FORIS-Konzerns ist daher auch die Umsatzrendite auf Konzernebene nur eingeschränkt mit anderen Dienstleistungsunternehmen vergleichbar. Gleichwohl bietet die Analyse der Veränderungen auf Konzern-und Bereichsebene Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsberichts ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.
Cashflow
Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise seit 2008 besonders deutlich gewordenen Relevanz dieses Leistungsindikators, sind die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei den Vorratsgesellschaften im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung.
Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich abgebildet. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird halbjährlich eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.
Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene
Bei der Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche werden entsprechend den Segmenten die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen und auf das Jahr hochgerechnet. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsberichts und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die relative Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes abzüglich des Materialaufwands bezogen auf den Umsatz. Die absolute Rohmarge ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Materialaufwandes. In der Prozessfinanzierung und Monetarisierung enthält der Materialaufwand im Wesentlichen die Verfahrenskosten für gewonnene als auch verlorene Verfahren. Bei den Vorratsgesellschaften ist neben den direkten Gründungskosten auch das voll eingezahlte Kapital enthalten. Im Bereich GO AHEAD sind im Materialaufwand im Wesentlichen die für die Leistungserbringung für die Limited notwendigen Kosten externer Dienstleister berücksichtigt. Für die Prozessfinanzierung und Monetarisierung sind monatlicher Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutung für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen.
II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen der Monatsberichterstattung ermittelt, analysiert und an den Aufsichtsrat berichtet, auch soweit diese sich in der Rechnungslegung nicht unmittelbar betragsmäßig niederschlagen. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen zwölf Monate sowie der Unternehmensplanung.
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
In den beiden verwandten Geschäftsbereichen Prozessfinanzierung und Monetarisierung ermitteln und bewerten wir verschiedene nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, darunter etwa den Streitwert, den rechnerisch möglichen Erlös (Optionsvolumen), die Anzahl der in der jeweiligen Periode angefragten bzw. in Finanzierung genommenen Verfahren, das Verhältnis von Anfragen und Ablehnungen, die Bearbeitungszeit pro Fall sowie die Verteilung auf unterschiedliche Rechtsgebiete bzw. Streitsachverhalte zur Beurteilung etwaiger Klumpenrisiken. Der Streitwert stellt die Höhe des geltend gemachten Anspruchs dar, dessen Durchsetzung die FORIS finanziert. Anhand des Streitwerts bemessen sich einerseits die Kosten des Gerichts- oder Schiedsverfahrens und andererseits das Optionsvolumen der FORIS.
Das Optionsvolumen der Prozessfinanzierung und Monetarisierung stellt den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren dar. Da die Monetarisierung immer auch eine Prozessfinanzierung voraussetzt, ist die Entwicklung des Optionsvolumens der Prozessfinanzierung auch für die Monetarisierung ein nicht-finanzieller Leistungsindikator. Darüber hinaus wird sich bei der Monetarisierung ein zusätzliches Optionsvolumen dadurch ergeben, dass sich der Erlös im Erfolgsfall erhöht. Diese Erhöhung entspricht dem Umstand, dass die FORIS mit der Teilvorabauszahlung auf die streitige Hauptforderung (also nicht nur auf die Prozesskosten) zum einen ein größeres Risiko eingeht, zum anderen sich die Berechnungsgrundlage auf einen Teil der Hauptforderung ausweitet. Der tatsächliche, kaufmännische Wert der finanzierten Verfahren zeigt sich allerdings erst nach Abschluss der betreffenden Prozesse, ggf. sogar erst nach Durchsetzung bzw. zwangsweiser Vollstreckung der titulierten Forderungen. Erst dann kann der tatsächlich erzielte Erlös (abzüglich der zu tragenden Kosten) errechnet werden. Bis dahin bleibt das Optionsvolumen ein erwarteter rechnerischer Wert.
Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die entstandenen und voraussichtlich noch entstehenden Kosten für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt, die bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert stellt somit grundsätzlich den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz dar. Die Kosten werden regelmäßig auf Grundlage der einschlägigen Gebührenordnungen ermittelt. Abhängig vom konkreten Fall werden höhere Kosten, etwa für anwaltliche Stundenvergütungen oder Sachverständigengutachten, hinzugerechnet. Zum Teil muss auch auf Schätzungen zurückgegriffen werden, z.B. mit Blick auf die voraussichtliche Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht. Hierdurch können sich Schätzunsicherheiten ergeben, insbesondere bei Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, ferner im Hinblick auf Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Auch die Anzahl der Gerichtstermine (vor allem bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Rechtsordnungen, bei Schiedsverfahren und anwaltlichen Stundenvergütungen) führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 Prozent liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe erwarten wir, dass die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Die angegebenen Risiken können sich im Verfahrensverlauf verändern, ohne dass diese Veränderung unmittelbare Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) wies darauf hin, dass die Struktur der primären Abschlussbestandteile IFRS-konform und unabhängig von individuellen Bewertungen bzw. Einschätzungen des Managements sein sollte. Die anzuwendende Rechnungslegungsmethode bestimmen wir vor dem Hintergrund der genannten Schätzunsicherheiten auf Grundlage unserer Erfahrungswerte, Annahmen und Ermessensausübungen.
Vorratsgesellschaften
Für den Geschäftsbereich der Vorratsgesellschaften steht die Entwicklung der Gründungszahlen des statistischen Bundesamtes im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren mit unseren Verkaufszahlen ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den erwarteten mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Vertriebs- und sonstigen Maßnahmen.
GO AHEAD GmbH
Im Geschäftsbereich der GO AHEAD ziehen wir die Gründungszahlen je Rechtsform als Indikator für unsere Geschäftsentwicklung heran, daneben die Entwicklung unserer Bestandskunden für die englische und irische Limited. Außerdem bewerten wir die entsprechenden Löschungsquoten der Gesellschaften. Über den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen lassen sich Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services ziehen. Diese vergangenheitsorientierten Rückschlüsse stellen für die künftige Bewertung aufgrund des wahrscheinlichen Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU nun keinen oder allenfalls eingeschränkt geeigneten Indikator mehr dar. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassungsnotwendigkeit der Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung liegt auf dem Forderungsmanagement. Daraus ziehen wir Rückschlüsse auf den Erfolg von Inkassomaßnahmen.
III. Forschung und Entwicklung
Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschränkt sich der FORIS-Konzern bei Forschung und Entwicklung darauf, neue Produkte und Dienstleistungen zu planen und zu gestalten sowie darauf, bestehende Produkte und Dienstleistungen fortzuentwickeln. Leistungen Dritter werden hierfür in der Regel nicht oder nur in geringem Umfang in Anspruch genommen.
2. Wirtschaftsbericht
I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der ersten Jahreshälfte 2019 zeichnet sich in Deutschland durch ein nachlassendes Wirtschaftswachstum aus. Insgesamt setzt die deutsche Wirtschaft zwar ihre Expansion fort, allerdings verlangsamt. Während die Erwartungshaltung im verarbeitenden Gewerbe laut ifo-Geschäftsklimaindex deutlich gesunken ist, hat sie sich im Dienstleistungssektor, Handel und im Bauhauptgewerbe im Vergleich zu Ende 2018 weniger gravierend verschlechtert.
Im Euroraum ist die Entwicklung erneut durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung bzw. Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Seit dem 10. März 2016 verfolgt die EZB neben Anleiheankäufen eine konsequente 0%-Leitzinspolitik, die ein immanentes Inflationsrisiko birgt. Dieses Inflationsrisiko hat sich mit Ausnahme deutlich steigender Grundstücks-, Immobilien- und Mietpreise bisher noch nicht nennenswert niedergeschlagen. Die Verschlechterung des Wirtschaftsklimas in der Eurozone hält (verlangsamt) in der ersten Hälfte des Jahres 2019 an.
Im internationalen Leitzinsvergleich gab es bis zum Ende des ersten Halbjahres keine Veränderungen. Der für Oktober 2019 geplante Rückzug des Vereinigten Königreichs aus der EU bleibt allerdings, ebenso wie der andauernde internationale Handelsstreit, für den Konjunkturausblick ein erheblicher Unsicherheitsfaktor.
II. Geschäftsverlauf
Für die Definition der nachfolgend dargestellten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter A.1.II.1 und A.1.II.2.
II.1 FORIS-Konzern
Eigenkapitalrendite
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| 1.01.- 30.06.2019 | 1.01.- 30.06.2018 | 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrendite | 2,1 % | 2,8 % | -12,9 % | 6,6 % | 3,4 % |
| 2-Jahres-Schnitt | 2,4 % | 2,2 % | - 3,1 % | 5,0 % | 4,4 % |
Die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum geringere Eigenkapitalrendite ist auf die Bildung von Rückstellungen in der Prozessfinanzierung zurückzuführen.
Eigenkapitalquote
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| 30.06.2019 | 30.06.2018 | 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 88,8 % | 92,4 % | 87,9 % | 91,6 % | 90,9 % |
Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells der Prozessfinanzierung ist eine im Branchenvergleich signifikant überdurchschnittliche Eigenkapitalquote für die FORIS grundsätzlich sinnvoll. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist über die vergangenen Jahre konstant hoch und liegt deutlich über dem Zielwert von mindestens 60 Prozent, den der Vorstand zur Abdeckung möglicher Risiken aus der Prozessfinanzierung vorgegeben hat.
Umsatzrendite
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| 1.01.- 30.06.2019 |
1.01.- 30.06.2018 |
2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzrendite | 4,5 % | 4,9 % | -12,5 % | 6,2 % | 3,6 % |
Ein Vergleich mit anderen (Dienstleistungs-) Unternehmen ist für die Umsatzrendite nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grund- bzw. Stammkapital der jeweiligen Gesellschaften enthält. Dieser bilanzielle Effekt einer Umsatzerlöserweiterung verringert „künstlich" (aber gesetzlich vorgegeben) die rechnerische Umsatzrendite im Vergleich zu Geschäftsbereichen, in denen der beschriebene Effekt nicht auftritt.
Cashflow
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| 1.01.- 30.06.2019 | 1.01.- 30.06.2018 |
2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -592 | 319 | 2.635 | 1.558 | -866 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -22 | -59 | -210 | -50 | -236 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -63 | -466 | -466 | -1.244 | -736 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) | -677 | -206 | 1.959 | 264 | -1.838 |
Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.2.III.2.3.
Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene
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| Umsatz | 1.01.- 30.06.2019 | 1.01.- 30.06.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Prozessfinanzierung | 2.040 | 3.865 | -1.825 |
| Vorratsgesellschaften | 6.123 | 6.282 | -159 |
| GO AHEAD | 806 | 852 | -46 |
| Vermögensverwaltung | 165 | 143 | 22 |
| Sonstige Segmente | 0 | 0 | 0 |
| FORIS-Konzern | 9.134 | 11.142 | -2.008 |
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| Rohmarge | 1.01.- 30.06.2019 | 1.01.- 30.06.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Prozessfinanzierung | 1.223 | 2.071 | -848 |
| Vorratsgesellschaften | 678 | 634 | 44 |
| GO AHEAD | 674 | 740 | -66 |
| Vermögensverwaltung | 165 | 143 | 22 |
| Sonstige Segmente | 0 | 0 | 0 |
| FORIS-Konzern | 2.740 | 3.588 | -848 |
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| Periodenergebnis | 1.01.- 30.06.2019 | 1.01.- 30.06.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Prozessfinanzierung | 93 | 921 | -828 |
| Vorratsgesellschaften | 338 | 351 | -13 |
| GO AHEAD | -23 | 130 | -153 |
| Vermögensverwaltung | 15 | -851 | 866 |
| Sonstige Segmente | -8 | 0 | -8 |
| FORIS-Konzern | 415 | 551 | -136 |
II.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Die in diesem Geschäftsbereich relativ volatilen Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren betragen im Berichtszeitraum 2.040 TEUR und liegen unter denen des Vorjahreszeitraums (3.865 TEUR).
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| 2019 1.Halbjahr |
2018 | 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|---|---|
| In Abrechnung genommen (Anzahl) | 10 | 13 | 28 | 12 | 24 |
| Positiv beendete Verfahren | 10 | 11 | 26 | 6 | 15 |
| Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren | 100,0% | 84,6% | 92,9% | 50,0% | 62,5% |
Im ersten Halbjahr 2019 haben wir in der Prozessfinanzierung 10 Verfahren in Abrechnung genommen (Vorjahreszeitraum: 13 Verfahren). Diese Verfahren haben wir zu 100 Prozent positiv beendet. Als positiv beendet gilt dabei ein Verfahren, das im Saldo einen Erlös erzielt hat, nicht notwendigerweise, dass es vollständig gewonnen wurde. Ein Verfahren etwa, das mit einem Nettoerlös verglichen wurde, zählt demnach auch als positive Beendigung des zugrunde liegenden Rechtsstreits. In jedem Fall ist eine Quote von 100 Prozent im Berichtszeitraum beachtlich.
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| 2019 1.Halbjahr | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Neu in Finanzierung genommene Fälle | 11 | 27 | 5 | 17 | 13 |
| Optionsvolumen neu in Finanzierung genommene Fälle (in Mio. EUR) | 1,4 | 11,7 | 1,1 | 4,7 | 1,6 |
| Durchschnittliches Optionsvolumen (in Mio. EUR) | 0,12 | 0,43 | 0,22 | 0,28 | 0,12 |
| Gesamtvolumen zum Stichtag (in Mio. EUR) | 34,3 | 36,2 | 26,9 | 29,9 | 27,6 |
Im ersten Halbjahr 2019 haben wir in der Prozessfinanzierung 11 (Vorjahreszeitraum: 16) neue Verfahren mit einem Optionsvolumen von insgesamt rund 1,4 Mio. EUR (Vorjahreszeitraum: 7,6 Mio. EUR) in Finanzierung genommen. Damit liegen wir in der ersten Jahreshälfte 2019 auf einem guten Niveau, zumal um das Halbjahresende (also nach dem Stichtag für diesen Halbjahresfinanzbericht) eine Reihe weiterer Verträge vor dem Abschluss stand. Das Optionsvolumen im ersten Halbjahr 2019 enthält noch keine Monetarisierungsfälle.
Das Optionsvolumen stellt den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös aus den in Finanzierung genommenen Verfahren dar. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses ergeben, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise gewonnene Prozesse.
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| Aktuelles Kostenrisiko | 2019 1.Halbjahr | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|---|---|
| von (Mio. EUR) | 9,7 | 10,4 | 6,2 | 9,1 | 9,1 |
| bis (Mio. EUR) | 11,8 | 12,7 | 7,6 | 11,2 | 11,1 |
| Kostenrisiko im Verhältnis zu Optionsvolumen | 34,5 % | 35,1 % | 28,3 % | 37,5 % | 40,2 % |
Das Kostenrisiko korreliert in der Regel positiv mit dem Streitwert. Abweichungen von diesem Grundsatz können sich insbesondere aufgrund der Verfahrensdauer, einem Auslandsbezug (mit oftmals höheren Anwaltsvergütungen) oder vertraglichen Sondervereinbarungen ergeben. Die bei der Prozessfinanzierung in den kommenden Jahren anfallenden Kosten hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Erfolgsquoten und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel voraussichtlich signifikant unter den in diesem Halbjahresfinanzbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.
II.3 Vorratsgesellschaften
Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Umsatz der Vorratsgesellschaften mit 6.123 TEUR (Vorjahreszeitraum: 6.282 TEUR) auf annähernd gleichem Niveau geblieben.
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| Verkäufe Vorratsgesellschaften | 2019 1. Halbjahr |
2018 1. Halbjahr |
2017 1. Halbjahr |
2016 1. Halbjahr |
2015 1. Halbjahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderungen GmbH-Verkäufe | 0,0 % | 16,1 % | -6,7 % | 4,7 % | 23,5 % |
| Veränderungen SE-Verkäufe | 83,3 % | -16,7 % | 33,3 % | 0,0 % | -50,0 % |
| Veränderungen AG-Verkäufe | -84,6 % | -46,2 % | -30,8 % | -7,7 % | -15,4 % |
* 1. HJ 2014 = 100 %
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| Gewerbeneugründungen Deutschland* | 2019 1. Halbjahr |
2018 1. Halbjahr |
2017 1. Halbjahr |
2016 1. Halbjahr |
2015 1. Halbjahr |
|---|---|---|---|---|---|
| GmbH | 21,8 % | 15,3 % | 15,4 % | 15,1 % | 4,3 % |
| UG | 7,3 % | 1,1 % | 1,2 % | 6,1 % | -0,6 % |
| Limited | -49,7 % | -56,2 % | -37,4 % | -33,7 % | -21,8 % |
* 1. HJ 2014 = 100 %
* Die Gewerbeneugründungen für die aktuelle Berichtsperiode sind das Ergebnis einer Hochrechnung der vorliegenden Daten bis April 2019. Daher kann es zu Abweichungen bei den Vorjahreszahlen kommen, wenn diese im jeweiligen Folgejahr vollständig vorliegen.
Der abwärts gerichtete Trend der Gewerbeneugründungen bei den GmbHs wirkt sich auf die Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften nur marginal aus. Andere Einflussfaktoren, wie zum Beispiel die Entwicklung des M&A-Marktes und das Wettbewerbsverhalten, beeinflussen die Umsatzentwicklung stärker als die allgemeine Entwicklung von Neugründungen. Die Umsatzerlöse konnten vor dem Hintergrund, dass unsere in 2018 durchgeführte Preisanpassung vom Markt durchgängig angenommen wurde, konstant gehalten werden.
Damit war die Preisanpassung ein voller Erfolg.
II.4 GO AHEAD GmbH
Der Markt für Limiteds in Deutschland hat sich erwartungsgemäß erneut negativ entwickelt. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand des Jahres, ist im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen und liegt mit 10,6 Prozent über den Quoten der Vorjahreszeiträume. Die gesunkenen Neugründungen sind sowohl auf den Brexit-Effekt als auch auf die allgemeine Gründungsbereitschaft zurückzuführen. Insgesamt sind die Umsatzerlöse in Höhe von 806 TEUR (Vorjahreszeitraum: 852 TEUR) im ersten Halbjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,4 Prozent zurückgegangen. Mit einem operativen Periodenergebnis von -23 TEUR (Vorjahreszeitraum: 130 TEUR), das im Jahr 2018 unter anderem mit Anlaufkosten des neuen Geschäftsbereichs Gründerportal nicht unwesentlich belastet ist, leistet die GO AHEAD einen leicht negativen Ergebnisbeitrag zum Konzernergebnis. Das Ergebnis ist durch die Abschreibung auf selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 32 TEUR sowie die Umlage von Verwaltungskosten der Konzernmutter belastet. Der handelsrechtliche Überschuss des Einzelabschlusses ohne diese Effekte liegt bei 119 TEUR.
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| Veränderungen GO AHEAD Limiteds | 2019 1.Halbjahr |
2018 1.Halbjahr |
2018 | 2017 | 2016 |
|---|---|---|---|---|---|
| Veränderung Bestand englische Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) | -10,6 % | -7,9 % | -11,7 % | -12,2 % | -8,2 % |
| Veränderung Neugründungen englische Limiteds gegenüber Vorperiode | -95,3 % | -57,3 % | -18,9 % | -15,9 % | -42,0 |
| Löschungsquote englische Limiteds (vom Anfangsbestand) | 10,2 % | 9,9 % | 14,3 % | 13,3 % | 11,2 |
| Veränderung Neugründungen irische Limiteds | 75,6 % | 46,9 % | n/a | n/a | n/a |
II.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern
Das Periodenergebnis der sonstigen Segmente im FORIS-Konzern hat sich durch Anlaufkosten für zwei neue Bereiche leicht verschlechtert. Dazu zählen die Anlaufkosten des Kartellschadensersatzvehikels BGGK GmbH und diejenigen der neuen GO AHEAD-Gründerakademie.
III. Lage des FORIS-Konzerns
Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.
III.1 Ertragslage
Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter A.2.II.
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 9.134 | 98,9 | 11.143 | 95,6 | -2.009 | -18,0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 104 | 1,1 | 510 | 4,4 | -406 | -79,6 |
| Betriebsleistung | 9.239 | 100,0 | 11.653 | 100,0 | -2.414 | -20,7 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -6.394 | -69,2 | -7.554 | -64,8 | 1.160 | -15,4 |
| Personalaufwand | -1.200 | -13,0 | -1.075 | -9,2 | -125 | 11,6 |
| Abschreibungen | -137 | -1,5 | -113 | -1,0 | -24 | 21,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -1.090 | -11,8 | -2.356 | -20,2 | 1.266 | -53,7 |
| Sonstige Steuern | -12 | -0,1 | -12 | -0,1 | 0 | 0,0 |
| Betriebsaufwand | -8.834 | -95,6 | -11.111 | -95,3 | 2.277 | -20,5 |
| Betriebsergebnis | 405 | 4,4 | 542 | 4,7 | -137 | -25,3 |
| Zinserträge | 11 | 9 | 2 | |||
| Zinsaufwendungen | 0 | 0 | 0 | |||
| Finanzergebnis | 11 | 9 | 2 | |||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1 | 0 | 1 | |||
| Periodenergebnis | 415 | 551 | -136 | -24,7 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge stammen hauptsächlich aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum relativ bezogen zu den Umsatzerlösen nicht wesentlich verändert.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken. Damit erreichen sie wieder ein eher übliches Niveau, das im vergangenen Berichtszeitraum durch Zuführungen zu Wertberichtigungen im Bereich der Prozessfinanzierung überschritten wurde.
III.2 Finanzlage
Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4 in der Risikoberichterstattung sowie im Konzernanhang unter B.6.III.5.
III.2.1 Kapitalstruktur
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 4.657 | 24,2 | 4.657 | 24,5 | 0 | 0,0 |
| Eigene Anteile | -22 | -0,1 | 0 | 0,0 | -22 | |
| Kapitalrücklage | 10.936 | 56,9 | 10.936 | 57,5 | 0 | 0,0 |
| Gewinnrücklagen | 677 | 3,5 | 718 | 3,8 | -41 | -5,7 |
| Ergebnisneutrale latente Steuern | -27 | -0,1 | -27 | -0,1 | 0 | 0,0 |
| Bilanzgewinn | 840 | 4,4 | 424 | 2,2 | 416 | 98,1 |
| Eigenkapital | 17.060 | 88,8 | 16.707 | 87,9 | 353 | 2,1 |
| Erhaltene Anzahlungen | 0 | 0,0 | 173 | 0,9 | -173 | 0,0 |
| Verbindlichkeiten | 1.178 | 6,1 | 1.277 | 6,7 | -99 | -7,8 |
| Abgegrenzte Erträge | 548 | 2,9 | 571 | 3,0 | -23 | -4,0 |
| Rückstellungen | 383 | 2,0 | 242 | 1,3 | 141 | 58,3 |
| Steuerschulden | 46 | 0,2 | 34 | 0,2 | 12 | 35,3 |
| Schulden | 2.155 | 11,2 | 2.297 | 12,1 | -142 | -6,2 |
| Bilanzsumme | 19.215 | 100,0 | 19.004 | 100,0 | 211 | 1,1 |
Mit einer Eigenkapitalquote von 88,8 Prozent (Vorjahr: 92,4 Prozent) ist der FORIS-Konzern im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.
Zur Finanzierung des in 2011 zu Vermietungszwecken fertiggestellten Büroneubaus wurde eine langfristige Finanzierung mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen war ursprünglich am 30. März 2020 fällig, wurde aber im Geschäftsjahr 2013 vorzeitig zurückgeführt. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über maximal 2 Mio. EUR vereinbart. Eine Veränderung der Kreditkonditionen würde auf die FORIS bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Zinssicherungsgeschäftes am 30. März 2020 nur bei einer möglichen Inanspruchnahme des den abgesicherten Betrag von 2 Mio. EUR übersteigenden Betrages Einfluss haben.
Die Verbindlichkeiten sind aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen leicht gesunken.
In den abgegrenzten Erträgen sind die durch die Kunden bezahlten, jedoch auf das Folgejahr entfallenden Anteile der Umsätze aus zeitraumbezogenen Dienstleistungen der GO AHEAD ausgewiesen. Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS-Gruppe zum Stichtag.
III.2.2 Investitionen
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| 30.06.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 129.519 |
| Sachanlagen | 21.970 | 79.838 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 50 | 845 |
| Summe | 22.020 | 210.202 |
In der ersten Jahreshälfte wurden keine wesentlichen Investitionen getätigt.
Die immateriellen Vermögenswerte sind unverändert. Diese beinhalteten die vergangene Investition in den neuen Geschäftsbereich GO AHEAD-Gründerakademie. Dabei entfallen im Geschäftsjahr 2018 rund 89 TEUR auf die Erstellung des neuen Online-Portals durch eigenes Personal 40 TEUR auf die Erstellung der Trainingsvideos. Des Weiteren haben wir bei den Sachanlagen in eine moderne IT-Ausrüstung für ein leistungsstärkeres Online-Dienstleistungsangebot investiert.
III.2.3 Liquidität
Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. In der ersten Jahreshälfte 2019 fällt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr geringer aus, da insbesondere mit Blick auf den Abschluss neuer Prozessfinanzierungsverträge - bestimmungsgemäß - vermehrt Gerichts-, Anwalts-und Sachverständigenkosten angefallen und verauslagt worden sind. Der verminderte Cashflow ist damit die natürliche Folge unseres Portfoliowachstums in der Prozessfinanzierung.
Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und der hierin erfassten Mittelabflüsse verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.2.III.2.2. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist die Zahlung von Zinsen enthalten.
Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details der Kapitalflussrechnung verweisen wir auf B.4.
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Periodenergebnis | 415.376 | 550.831 | ||
| Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit | -1.007.014 | -231.714 | ||
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -591.639 | 319.117 | ||
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -22.020 | -59.439 | ||
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -62.992 | -465.693 | ||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) | -676.650 | -206.015 | ||
| Finanzmittelfonds am 1.1. | 5.773.951 | 3.815.283 | ||
| Finanzmittelfonds am 30.06. | 5.097.301 | 3.609.268 | ||
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 5.097.301 | 3.609.268 |
Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird bzw. wurde.
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| Multifunktionsflinie | 30.06.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Linie | 5.500 | 3.000 |
| Bürgschaften für Prozesse | -3.003 | -1.503 |
| Freie Linie | 2.497 | 1.497 |
Die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, besteht unverändert fort. Durch die Refinanzierungsmöglichkeiten aus der eingetragenen Grundschuld haben wir eine zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter B.6.III.5.
III.3 Vermögenslage
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 182 | 0,9 | 236 | 1,2 | -54 | -22,9 |
| Goodwill | 1.473 | 7,7 | 1.473 | 7,8 | 0 | 0,0 |
| Sachanlagen | 2.567 | 13,4 | 2.593 | 13,6 | -26 | -1,0 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 2.075 | 10,8 | 2.110 | 11,1 | -35 | -1,7 |
| Forderungen | 142 | 0,7 | 144 | 0,8 | -2 | -1,4 |
| Latente Steuererstattungsansprüche | 84 | 0,4 | 84 | 0,4 | 0 | 0,0 |
| Langfristige Vermögenswerte | 6.523 | 33,9 | 6.640 | 34,9 | -117 | -1,8 |
| Vorräte | 1.507 | 7,8 | 1.428 | 7,5 | 79 | 5,5 |
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 3.270 | 17,0 | 2.758 | 14,5 | 512 | 18,6 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 2.643 | 13,8 | 2.267 | 11,9 | 376 | 16,6 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 86 | 0,4 | 69 | 0,4 | 17 | 24,6 |
| Steuererstattungsansprüche | 45 | 0,2 | 57 | 0,3 | -12 | -21,1 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 45 | 0,2 | 10 | 0,1 | 35 | 350,0 |
| Zahlungsmittel | 5.097 | 26,5 | 5.774 | 30,4 | -677 | -11,7 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 12.693 | 66,1 | 12.363 | 65,1 | 330 | 2,7 |
| Bilanzsumme | 19.215 | 100,0 | 19.004 | 100,0 | 211 | 1,1 |
Die Vermögenswerte hatten sich im Geschäftsjahr 2018 durch die teilweise Abschreibung des GO AHEAD-Firmenwerts und einer Wertberichtigung eines großvolumigen Falls in der Prozessfinanzierung verringert.
Diejenigen Steuervorteile, die sich aus den zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2018 und zum Bilanzstichtag 30. Juni 2019 noch nicht genutzten Verlustvorträgen ergeben, haben wir in Höhe von 84 TEUR (Vorjahresstichtag zum 30. Juni 2019: 1.324 TEUR) aktiviert. Dieser Wert entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 Prozent zugrunde gelegt.
Die Vorräte enthalten ausschließlich das eingezahlte Grund- bzw. Stammkapital der Vorratsgesellschaften.
Die Erhöhung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegeln die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten zeitverzögert wider. Abgeschlossene Fälle haben die Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung verringert. Die zu aktivierenden Kosten der neu akquirierten Fälle treten durch die lange Anlaufphase erst verzögert ein.
In den sonstigen Vermögenswerten waren im Vorjahr hauptsächlich Sicherheitsleistungen aus der Prozessfinanzierung enthalten, die nunmehr als sonstige Forderungen geführt werden.
Die Steuererstattungsansprüche enthalten Rückzahlungsansprüche gegen die Finanzämter Bonn und Frankfurt/Main.
Hinsichtlich der Veränderungen in den Zahlungsmitteln verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.2.III.2.
III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Die erste Jahreshälfte 2019 ist mit Umsätzen von 9.134 TEUR (Vorjahr: 11.142 TEUR) und einem Periodenergebnis von 415 TEUR (Vorjahr: 551 TEUR) zufriedenstellend verlaufen. Mit einer Eigenkapitalquote von 88,8 Prozent (Vorjahr: 92,4 Prozent) und liquiden Mitteln in Höhe von 5.097 TEUR (Vorjahr: 3.609 TEUR) verfügt der FORIS-Konzern weiterhin über eine solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.
IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres
Im Geschäftsjahr sind keine sonstigen Ereignisse eingetreten, die eine gesonderte Berichterstattung erfordern.
3. Nachtragsbericht
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Halbjahresfinanzberichts haben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung ergeben, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 30. Juni 2019 geführt hätten.
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken
Die Wachstumsraten für die EU haben die Erwartungen vom Jahresbeginn nicht erfüllt. Mit schätzungsweise 1,2 Prozent bzw. 1,4 Prozent fallen die Prognosen für das laufende Kalenderjahr sowohl für den Euroraum als auch für die EU deutlich niedriger aus als zu Jahresbeginn noch erwartet. Für das Jahr 2020 sollen die jeweiligen Prognosen dennoch wieder positiver ausfallen. Für den Euro-Raum und die EU wird für das kommende Jahr mit einem Wachstum von 1,4 Prozent beziehungsweise 1,6 Prozent gerechnet.
Für Deutschland rechnet der IWF als Folge von Produktionsschwierigkeiten in der Automobilindustrie und im Maschinenbau sowie durch den weltweiten Handelskonflikt und der erwarteten Rückgangs externer Nachfrage mit einer Abschwächung des Wachstums. Den negativen Entwicklungen der Weltwirtschaft zum Trotz setzt sich die Wirkung binnenwirtschaftlicher Auftriebskräfte, wie die hohe Erwerbstätigenquote und das steigende Lohnniveau, fort, was ein weiteres Wachstum des privaten Konsums möglich macht. Die Zahl der offenen Stellen blieb auf gleichbleibendem Niveau, das beinahe dem Rekordhoch aus dem Vorjahr 2018 entspricht. Zur Schließung der Lücke zwischen offenen Stellen und verfügbarer Arbeitskräfte werden Teilzeit- und Job-Sharing-Modelle an Bedeutung gewinnen, um über diese Modelle neue Fachkräfte zu gewinnen und vorhandene Fachkräfte zu binden.
Mit Schwierigkeiten ist durch den möglichen ungeregelten EU-Austritt des Vereinigten Königreichs und des hochdefizitären italienischen Staatshaushalts zu rechnen. Auch der globale Handelskonflikt birgt weitere Risiken.
Diese gesamtwirtschaftliche Ausgangslage dürfte sich auf die verschiedenen Geschäftsbereiche des FORIS-Konzerns unterschiedlich auswirken. Die Geschäftsbereiche Vorratsgesellschaften und GO AHEAD, die beide auf dem Markt der Gesellschaftsgründungen unterwegs sind, werden auf Sicht eher unter einem langsameren Wirtschaftswachstum leiden. Beiden Geschäftsbereichen liegt ein konjunkturzyklisches Geschäftsmodell zugrunde.
Die GO AHEAD wird voraussichtlich unter einem Abschwung - gerade vor dem Hintergrund eines wahrscheinlicher gewordenen, ungeregelten Brexits - besonders leiden. Hier gehen wir bei den Bestandskunden mittelfristig von einem Rückgang von ca. 5.800 verwalteten englischen Limiteds auf ca. 1.000 aus. Dennoch bieten die Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften und GO AHEAHD ein Potential, denn viele Kunden benötigen gesellschaftsrechtliche Lösungen, um sich auf die neue Lage einzustellen. Allerdings ist zu erwarten, dass die sich aus der unsicheren Übergangsphase ergebende Nachfrage nach entsprechender Anpassung auf ein geringeres Niveau zurückfällt.
Für den Geschäftsbereich Prozessfinanzierung bedeutet das verlangsamte Wachstum eine Phase der Unsicherheit. Dieser Geschäftsbereich ist eher konjunkturunabhängig. Die Monetarisierung als Ergänzung zur Prozessfinanzierung hingegen dürfte von einer schwierigeren Wirtschaftslage insgesamt eher profitieren, weil für Unternehmen in schwierigen Zeiten Liquidität an Bedeutung gewinnt. Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzen werden sich wohl insgesamt positiv auf die Prozessfinanzierung auswirken.
I.1 FORIS-Konzern
Das Konzernergebnis lag im ersten Halbjahr 2019 mit rund 25 Prozent unter dem der Vorjahresperiode. Dieses Ergebnis ist auf alle Geschäftsbereiche gleichermaßen zurückzuführen. Trotz des volatilen Verlaufs in der Prozessfinanzierung gehen wir von weiteren erfolgreichen Verfahrensausgängen im zweiten Halbjahr aus. Eine Prognose des Cashflows erachten wir aufgrund der Volatilität in der Prozessfinanzierung mit nur modelltheoretisch vorhersehbaren Zu- und Abflüssen über einen Prognosehorizont von drei bis fünf Jahren für nicht sinnvoll und verzichten daher hierauf.
Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Halbjahresfinanzbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.
I.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Die Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch direkt bei den Anspruchsinhabern/Kunden sind ein wesentlicher Faktor, um neue Finanzierungsanfragen zu erhalten. Wie bereits in den vergangenen beiden Geschäftsjahren verfolgen wir in 2019 daher mit Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache und der persönlichen Veranstaltungen konsequent weiter und entwickeln unser Netzwerk fort. Der wirtschaftliche Erfolg der Prozessfinanzierung ist auch im laufenden Geschäftsjahr 2019 aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als stark volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichts- und Schiedsverfahren auch von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderungen ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4 Mio. EUR, deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten kann. Ein wirtschaftlicher Erfolg der Monetarisierung wird ab Zustandekommen dieser Finanzierung aufgrund der Langfristigkeit des Geschäftsmodells erst mit Nachlauf in den Folgejahren zu entsprechenden Effekten führen.
Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu finanzierender Verfahren und der Bonität der jeweiligen Anspruchsgegner aktualisieren wir laufend nach systematischer und analytischer Auswertung der abgeschlossenen Fälle. Wir beabsichtigen, die Entwicklung von Einzelfall-Kostenrisiken zunehmend um eine Portfoliobetrachtung und -steuerung zu ergänzen. Eine weitergehende Prognose von Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis für den Bereich Prozessfinanzierung halten wir nicht für sachgerecht, da insbesondere der Zeitpunkt der Rechtskraft als Bezugspunkt für die Umsatzrealisierung auch modellhaft nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Zudem beeinflussen einzelne größere Verfahren den Umsatz signifikant.
Der grundsätzlich positive Trend des Jahres 2018, den die FORIS mit ihrer Prozessfinanzierungsstrategie gesetzt hat, hat sich in der ersten Jahreshälfte in 2019 fortgesetzt. Der Markt für Prozessfinanzierung wächst. Die FORIS scheint im Wettbewerb gut gerüstet, um in ihren Kernsegmenten erfolgreich zu sein. Offen ist allerdings, ob dieser Trend - gekennzeichnet vor allem durch den erheblichen Neugewinn an Kunden und Finanzierungsfällen - noch im weiteren Verlauf des Jahres 2019 zu ebenso erfolgreichen Umsätzen führen wird. Branchenbedingt sind verlässliche Prognosen hier schwierig. Zu berücksichtigen ist auch, dass der strategische Umbau der FORIS eine moderne Personalstrategie einschließt, die in Teilen bereits umgesetzt ist. Dieser geschäftsstrategisch notwendige Umbau führt zu höheren Personalkosten und operativen Friktionen.
I.3 Vorratsgesellschaften
Der Ausbau und die Intensivierung von kundenspezifischen Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen im engen Zusammenhang mit notwendigen Anpassungen auf der Produkt- und Serviceseite bilden die Basis für ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019. Einer erwarteten konjunkturellen Abkühlung und Seitwärtsbewegung des Marktes versuchen wir weiterhin, mit Gewinnung von strategischen Großkunden entgegenzuwirken. Neue Softwareanbindungen („elektronischer Lagerraum" für Vorratsgesellschaften) sollen helfen, eine erhöhte Bindung und eine breitere Kundenbasis anzusprechen.
I.4 GO AHEAD GmbH
Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist im Geschäftsjahr 2019 erwartungsgemäß weiter zurückgegangen. Gleichwohl sichern die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen weiterhin eine gewisse, wenn auch eher geringe und rückläufige Umsatzbasis. Substitutionsprodukte (irische Limited, deutsche Rechtsformen) und weitere Zusatzdienstleistungen flankieren die Vertriebs- und Serviceleistungen. Unser Fokus liegt darauf, mit weiteren Produkten die Dienstleistungstiefe zu erhöhen, um die Marge nachhaltig zu verbessern. Da die Auswirkungen der derzeit unklaren Situation in Bezug auf einen möglichen EU-Austritt des Vereinigten Königreichs nicht vorhersehbar sind, ist die Prognose für die englische Limited unter dem Vorbehalt der weiteren politischen und rechtlichen Entwicklung einzuordnen. Im Ergebnis kann diese Unsicherheit eher zu einer Verschärfung des Negativtrends führen. Mit einem harten Brexit droht ein erhöhtes Löschungsaufkommen. Wir erwarten, dass sich die Löschungen erst mit einem halben Jahr Verzögerung auf den Umsatz und damit erst in 2020 auswirken, so dass die begonnene Neu- und Weiterentwicklung der Produktpalette eine besondere Bedeutung zukommt.
Für die erst Ende 2018 neu geschaffene GO AHEAD-Gründerakademie sind die konjunkturelle Entwicklung und die Anzahl der Gründungsinteressierten und Existenzgründer einer der wichtigsten Hebel.
Die Strategie der GO AHEAD fußt auf einer Verbreiterung ihres Kundenkreises und des Dienstleistungsangebots: Während bislang nur solche Kunden unterstützt wurden, die sich bereits zum Kauf einer englischen bzw. irischen Limited fest entschlossen und dabei ihre planerischen und organisatorischen Vorbereitungen erfolgreich abgeschlossen hatten, ist die GO AHEAD nun im Stande, ihre Kunden wesentlich früher „abzuholen" - und auch nach Erwerb einer Limited weiter zu begleiten. Es geht darum, den Gründungsprozess beim Kunden schon in der Ideenphase zu fördern und den Kunden mit Informationen und Unterlagen zu versorgen, die auf dem Weg in die Selbständigkeit hilfreich sind. Schließlich wird in einer weiteren Ausbaustufe des Geschäftsmodells auch eine inhaltliche Begleitung nach Gründung angeboten, z.B. die Vermittlung entsprechender, nicht von GO AHEAD selbst zu erbringender Dienstleistungen.
I.5 Sonstige Segmente im FORIS-Konzern
Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG ist mit Beginn des zweiten Halbjahrs 2019 eine größere Investition für die Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 22 in Bonn erforderlich gewesen. Eine weitere Investition in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn steht für Ende des Geschäftsjahres, spätestens zu Beginn des kommenden Geschäftsjahres an. Diese Investitionen werden das diesjährige Ergebnis möglicherweise signifikant belasten.
Die geplante Fortentwicklung des Angebots für Anwälte, das bisher durch das Anwaltsverzeichnis erbracht wurde, hatte in 2018 geringe Bedeutung. Wir werden hierzu neue Konzepte unter kaufmännischen und strategischen Gesichtspunkten bewerten und das Anwaltsverzeichnis ggf. neu ausrichten. Eine Projektgruppe hat bereits ein erstes Konzept erarbeitet.
II. Risikobericht
II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Ziele
Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter A.5. des Konzernlageberichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.
Grundsätzliche Systematik
Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien „Bereichsübergreifend, Beschaffung, Leistungserstellung, Vertrieb, Personal und Informationstechnische Risiken (EDV/IT)" erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.
Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.
Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, so dass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, das integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.
Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung und Monetarisierung ist geprägt durch seine langfristigen Verfahrensdauern. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren, deren Verfahrensstand, Verlauf, Schriftverkehr, Kommunikation, Kosten und Risiken in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen unter Einbeziehung des Vorstands beteiligt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze des Kostenrisikos je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die laufenden Verfahren werden immer durch mindestens einen Volljuristen betreut und unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit.
Vorratsgesellschaften
Der weitgehend IT-gestützte Gründungs- und Verkaufsprozess und die verwendeten Dokumente unterliegen einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung, insbesondere auf Aktualität und Gesetzeskonformität. Gesetzgebungsverfahren, die eine Auswirkung auf unsere Prozesse und rechtliche Rahmenbedingungen haben, beobachten wir regelmäßig, um zeitnah auf notwendige Änderungen reagieren zu können.
GO AHEAD GmbH
Ein wesentliches Risiko liegt im drohenden Wegfall der Niederlassungsfreiheit der englischen Limited. Die Wahrscheinlichkeit einer vorübergehenden oder einer langfristigen politischen Einigung ist aufgrund der unterschiedlichen Verhandlungspositionen schwer zu bewerten. Alternativen zur ökonomischen Risikominimierung für die Kunden der GO AHEAD (z.B. durch den „Umzug" englischer Limiteds nach Irland) haben wir geprüft, erachten diese mittlerweile jedoch als wenig erfolgsversprechend. Dies gilt ebenfalls, soweit der Umzug grenzüberschreitende Transkationen (z.B. die grenzüberschreitende Verschmelzung oder einen Share Deal im Sinne eines „Share-for-Share Exchange") beinhaltet. Dadurch droht eine deutlich höhere Löschungsquote für Kunden, die aktuell das Servicepaket für die englische Limited nutzen und sich für einen Rechtsformwechsel hin zu einer deutschen Gesellschaft entscheiden.
Dem Risiko des Forderungsausfalls insbesondere von zwischenzeitlich gelöschten Limiteds begegnen wir mit einem stringenten Mahn- und Inkassowesen.
Informationstechnische Risiken (EDV/IT)
Risiken aus dem Bereich EDV/IT, die vor allem auf der Verfügbarkeit und damit den Service Level durchschlagen, begegnen wir durch Aufbau redundanter Hardware auf virtualisierten Servern, verbunden mit einer täglichen Datensicherung, die eine zeitnahe Wiederherstellbarkeit ermöglicht.
Bereichsübergreifend
Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4.II.3.
II.2 Unternehmensspezifische Risiken
Prozessfinanzierung
Nach inzwischen über 20-jähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abzuschätzen. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Sachverständigengutachten, auf die die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft zusätzlich.
Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn wir die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Anspruchsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vornehmen, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand der zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Die Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners kann sich während eines (zumal jahrelangen) Gerichtsverfahrens trotz fortlaufender Beobachtung verändern und ist in der Regel nicht von der FORIS beeinflussbar. Der Verfahrensgang in den finanzierten Rechtsstreitigkeiten, z.B. durch Schriftsätze, mündliche Verhandlungen oder gerichtliche Hinweise und Verfügungen, erfordert regelmäßige Neubewertungen dahingehend, inwieweit die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensgang noch werthaltig sind. Beim Abschluss neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher neben dem Risiko-/Ertragsverhältnis des Einzelfalls stets auf das aktuelle Risikoverhältnis im Verhältnis zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.
Selbst wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden. Auch nach dem Verfahren können sich Vollstreckungshindernisse ergeben. Eine Auskunft und Prognose zur Solvenz des Gegners nimmt die FORIS AG bereits vor Annahme der Finanzierung vor. Da Prognoseeinschätzungen auf unsicheren, hypothetischen Zukunftsentwicklungen beruhen, sind sie naturgemäß nicht immer verlässlich - schon gar nicht über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen, die eine erfolgreiche Durchsetzung der Forderungen derart beeinträchtigen, dass wir sie nicht mehr als überwiegend wahrscheinlich bewerten.
Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter A.1.II und A.2.II.2.
Vorratsgesellschaften
Bei den Vorratsgesellschaften können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und dem damit verbundenen bzw. drohenden Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch Schadensersatzansprüche entstehen.
Auch der für diesen Geschäftsbereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen bleibt stark abhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.
GO AHEAD GmbH
Die in 2008 erfolgte Einführung der Unternehmergesellschaft ging deutlich zulasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze aus dem Bereich der englischen Limited nicht ausgeglichen werden.
Die aktuellen innen- und außenpolitischen Brexit-Entwicklungen und Verhandlungen lassen selbst bei Veröffentlichungen des Halbjahresfinanzberichts am 15. August 2019 keine verlässliche Einschätzung zu, ob und in welcher Form der Brexit am 31. Oktober 2019 kommt. Das politische Bild bleibt diffus. Ein harter BREXIT würde bedeuten, dass die englische Limited in deutschen Handelsregistern nicht mehr als Kapitalgesellschaft mit deutscher Zweigniederlassung geführt werden kann. Es wäre dann davon auszugehen, dass die meisten Serviceverträge der GO AHEAD für die betreuten englischen Limiteds gekündigt werden, weil das Hauptziel der Limited - nämlich eine Haftungsbegrenzung für Unternehmer zu schaffen - dann nicht mehr ohne Weiteres erreicht werden wird. Wir haben hierauf reagiert und Ende 2016 die irische Limited in unser Angebot aufgenommen und bieten für die englische Limited einen „Umzug" nach Irland an (im Sinne einer wirtschaftlichen Neugründung und ohne grenzüberschreitende Transaktion). Insgesamt haben sich durch die Verunsicherung im Zusammenhang mit dem Brexit die Markteintrittsbarrieren erhöht. Gleichzeitig kann die allgemeine Verunsicherung zulasten der am Markt durchsetzbaren Preise führen.
FORIS Vermögensverwaltungs AG
Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht neben dem Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können, ein finanzielles Risiko bei Eintritt von atypischen und nicht versicherbaren Schäden. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter A.6 im zusammengefassten Konzernlagebericht. Darüber hinaus besteht immer ein generelles Mietausfallrisiko, das wir teilweise durch vom Mieter zu stellende Mietkaution abfedern.
Informationstechnische Risiken (EDV/IT)
Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der IT-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße auswirken. Durch den Einsatz von virtualisierten Servern und redundanter Hardware reduzieren wir die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten IT-Infrastruktur deutlich. In 2018 haben wir hier neben Ersatzinvestitionen zur Sicherstellung des Service Leveis, Erweiterungsinvestitionen getätigt.
Bereichsübergreifende Risiken
Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4.II.3.
II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken
Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.
Kapitalstrukturmanagement
Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, dass es im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität kommt. Die FORIS betreibt mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, der insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung. Die Entwicklung der Eigenkapitalrendite und -quote wird halbjährlich berichtet.
Kreditrisikomanagement
Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Konzernanhang unter B.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter A.4.II1.1 und A.4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.
Liquiditätsmanagement
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter B.6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfs.
Marktpreisrisikomanagement
Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs-und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken für die FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Konzernanhang unter B.6.III.5.
Inflationsrisiko
Bei der Prozessfinanzierung wird durch die Anpassung des gesetzlichen Basiszinssatzes unter der Annahme einer gleichlaufenden Entwicklung von Inflationsrate und Basiszins das Inflationsrisiko deutlich gedämpft. Allerdings bietet dieser Zusammenhang wie bei den anderen Geschäftsbereichen keinen Schutz vor einer Hyperinflation oder einem deutlichen Auseinanderfallen von Inflationsrate und Basiszins.
II.4 Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken
Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen bzw. ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des fortlaufenden Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Das Risiko eines harten Brexit kann sich aber weiterhin kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken. Dieses Risiko haben wir durch eine entsprechende Planreduzierung berücksichtigt. Insgesamt betrachtet sind durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus heutiger Sicht verkraftbar. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden. Aus unserer Sicht bestehen erhebliche Chancen resultierend aus unserer strategischen Ausrichtung durch den fortwährenden Ausbau der Prozessfinanzierung.
5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315e Abs. 1 HGB. Darüber hinaus verfolgt die FORIS AG das Ziel, ihren Jahresabschluss nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist nicht nur auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4.II.1. Es umfasst die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Das IKS umfasst zur Konzernrechnungslegung sowohl präventive als auch anlassbezogene Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basieren auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.
Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes. Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.
6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2 Mio. EUR bis zum 30. März 2020 abgeschlossen. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 Prozent. Derzeit unterliegt die Bewertung dieses Sicherungsgeschäftes im FORIS-Konzern ausschließlich einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag am 30. Juni 2019 in Höhe von 0 TEUR (30. Juni 2018:0 TEUR) ergibt sich kein Risiko. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus werden im FORIS-Konzern keine Finanzinstrumente eingesetzt.
7. Übernahmerelevante Angaben
Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter B.6.III.2.13.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten bekannt, die besondere Kontrollbefugnisse verleihen.
Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter B.6.III.11 sowie unter B.6.III.13.
Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder dispositive Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes. Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 Prozent des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.
Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der eigenen Aktien und der am 30. Juni 2017 im Handelsregister eingetragenen Kapitalherabsetzung 4.656.933,00 EUR (31. Dezember 2018: 4.656.933,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.656.933 (31. Dezember 2018: 4.656.933) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 Prozent übersteigen und um nicht mehr als 10 Prozent unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.
Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse vom B. bis zum 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.
Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat 3,25 EUR je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 0,62 Prozent über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. August 2015, bis Donnerstag, den 3. September 2015 um 12:00 Uhr (MEZ).
Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 10. August 2015 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. September 2015 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Sämtliche zum Rückkauf eingereichten Aktien wurden vollständig berücksichtigt.
Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 247.025 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 247.025 Aktien zurückgekauft. Nach Abschluss des Rückkaufs aus 2017 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien 283.581 Stück oder 5,74 Prozent des Grundkapitals. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung wurde die Anzahl der ausstehenden Aktien auf 4.656.933 Aktien reduziert, die am 31. Dezember 2017 in selbiger Anzahl ausstanden.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2017 betrug 0 Stück oder 0,00 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2016: 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 Prozent des damaligen Grundkapitals). Der Wert der eigenen Anteile wurde im Vorjahr offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde die von der Hauptversammlung am 10. Juni 2014 beschlossene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien insoweit aufgehoben, als dass der Vorstand ermächtigt wurde, eigene Aktien zu erwerben. Die gleichzeitig erteilte Ermächtigung zur Einziehung der bereits unter dem Beschluss erworbenen und derzeit noch gehaltenen Aktien blieb bestehen.
Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 wurde der Vorstand der FORTS AG bis zum 11. Juni 2022 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Wir verweisen auf die Erläuterungen im Anhang zum Konzernabschluss zum 30. Juni 2019 unter 11.2.13. Die FORTS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.
Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORTS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
Die Gesamtzahl der im März 2019 zurückgekauften Aktien am 30. Juni 2019 betrug 22.159 Stück oder 0,48 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2018: 0 Stück oder insgesamt 0,00 Prozent des damaligen Grundkapitals).
8. Vergütungsbericht
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.
Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2017 bestellte Vorstandsmitglied Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller besteht die Vergütung aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2019 bestehen keine speziellen Vereinbarungen.
Für das mit Wirkung zum 2. Oktober 2017 bestellte Vorstandsmitglied Dr. Volker Knoop besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 Prozent, der variable 50 Prozent der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten. Für das Geschäftsjahr 2019 bestehen keine speziellen Vereinbarungen.
Im Übrigen enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors&Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.
Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen für die Organe nicht. Hinsichtlich der Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den B.6.III.12.
9. Ergänzende Informationen zur FORIS AG
Ergänzend zur vorangegangenen Berichterstattung über den FORIS-Konzern erläutern wir im Folgenden die Entwicklung der FORIS AG. Hinsichtlich der Einbindung in den FORIS-Konzern und die Geschäftstätigkeit der FORIS AG verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.1.
Der Jahresabschluss der FORIS AG wird nach deutschem Handelsrecht (HGB) aufgestellt, während der Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wird.
I. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren der FORIS AG
Die für die FORIS AG wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren stimmen mit denen unter A.1.II beschriebenen Leistungsindikatoren für die Prozessfinanzierung überein. Darüber hinaus sind die Gewinne und Verluste aus der Ergebnisabführung mit der FORATIS AG, der GO AHEAD GmbH sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren.
II. Geschäftsverlauf der FORIS AG
Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf des Konzerns unter A.2.II ff. gelten zum überwiegenden Teil auch für die FORIS AG. Die Ergebnisse der FORATIS AG, der GO AHEAD GmbH sowie der FORIS Vermögensverwaltungs AG fließen über die Ergebnisabführung in das Periodenergebnis der FORIS AG ein, wobei die FORIS Vermögensverwaltungs AG denjenigen Teil des Gewinns abführen kann, der nicht zum Ausgleich des zu Jahresbeginn noch bestehenden handelsrechtlichen Verlustvortrags dient. Die Eigenkapitalquote der Muttergesellschaft FORIS AG entwickelte sich wie folgt:
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| 30.06.2019 | 30.06.2018 | 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 90,0 % | 93,7 % | 91,6 % | 94,5 % | 93,9 % |
III. Lage der FORIS AG
III.1 Ertragslage der FORIS AG
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 2.425 | 96,5 | 4.226 | 89,5 | -1.801 | -42,6 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 89 | 3,5 | 493 | 10,5 | -404 | -81,9 |
| Betriebsleistung | 2.514 | 100,0 | 4.719 | 100,0 | -2.205 | -46,7 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -817 | -32,5 | -1.794 | -38,0 | 977 | -54,5 |
| Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | -1.037 | -41,2 | -923 | -19,6 | -114 | 12,3 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -170 | -6,8 | -153 | -3,2 | -17 | 11,4 |
| Abschreibungen | -40 | -1,6 | -42 | -0,9 | 2 | -5,9 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -783 | -31,1 | -2.090 | -44,3 | 1.307 | -62,5 |
| Betriebsaufwand | -2.846 | -113,2 | -5.002 | -106,0 | 2.155 | -43,1 |
| Betriebsergebnis | -332 | -13,2 | -282 | -6,0 | -50 | 17,6 |
| Zinserträge | 134 | 211 | -78 | |||
| Zinsaufwendungen | -2 | -2 | 0 | |||
| Erträge aus anderen Wertpapieren | 0 | 0 | 0 | |||
| Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | 0 | 0 | 0 | |||
| Finanzergebnis | 132 | 209 | -77 | |||
| Ergebnisabführungen | 0 | 0 | 0 | |||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0 | 0 | 0 | |||
| Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | -200 | -74 | -127 |
Die Umsatzerlöse der FORIS AG enthalten die Umsätze aus dem Geschäftsbereich Prozessfinanzierung, sodass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter A.2.II.2 und A.2.II.1.3 sowie A.4.I.2 und A.4.I.3 verweisen. Gleiches gilt für die korrespondierenden bezogenen Aufwendungen. Darüber hinaus enthalten die Umsätze Kostenweiterbelastungen im Konzern. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, stellt diese ihren Tochtergesellschaften die für deren Geschäftsbetrieb anfallenden Personalkosten in Rechnung.
Hinsichtlich des Rückgangs der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gelten die Ausführungen unter A.2.III.1 im Wesentlichen auch für die FORIS AG.
Die Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Im Zinsaufwand sind neben Zinsen auf Steuerforderungen im Wesentlichen die Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Verrechnungen enthalten. Die Verzinsung der Salden erfolgt seit dem 1. Januar 2019 taggenau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 3,0 Prozent p.a. (bis einschließlich Geschäftsjahresende zum 31.12.2018: 5,5 Prozent). Die interne Verzinsung wurde an das derzeitig niedrige Zinsniveau am Geld-und Kapitalmarkt angepasst.
Bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag besteht ebenfalls eine weitgehende Übereinstimmung der FORIS AG mit den Konzernzahlen, sodass wir hinsichtlich der Entwicklung auf unsere Ausführungen unter A.2.III.1. verweisen.
III.2 Finanzlage der FORIS AG
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 4.657 | 25,9 | 4.657 | 26,0 | 0 | 0,0 |
| Eigene Anteile | -22 | -0,1 | 0 | 0,0 | -22 | |
| Kapitalrücklage | 11.823 | 65,7 | 11.823 | 65,9 | 0 | 0,0 |
| Gewinnrücklagen | 2.393 | 13,3 | 2.434 | 13,6 | -41 | -1,7 |
| Bilanzgewinn/Bilanzverlust | -2.673 | -14,9 | -2.472 | -13,8 | -200 | 8,1 |
| Eigenkapital | 16.178 | 89,9 | 16.441 | 91,6 | -263 | -1,6 |
| Sonstige Rückstellungen | 661 | 3,7 | 545 | 3,0 | 117 | 21,4 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 267 | 1,5 | 302 | 1,7 | -34 | -11,4 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 311 | 1,7 | 95 | 0,5 | 216 | 226,6 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 580 | 3,2 | 558 | 3,1 | 21 | 3,8 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.820 | 10,1 | 1.500 | 8,4 | 320 | 21,3 |
| 17.998 | 100,0 | 17.941 | 100,0 | 56 | 0,3 |
Mit einer Eigenkapitalquote von 90,0 Prozent (Vorjahreszeitraum: 93,7 Prozent) ist die FORIS AG im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.
Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS AG zum Stichtag.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten verminderten sich vor allem aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
III.3 Vermögenslage der FORIS AG
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | % | TEUR | % | TEUR | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 84 | 0,5 | 105 | 0,6 | -21 | -19,6 |
| Sachanlagen | 85 | 0,5 | 87 | 0,5 | -1 | -1,5 |
| Finanzanlagen | 1.873 | 10,4 | 1.873 | 10,4 | 0 | 0,0 |
| Langfristig gebundenes Vermögen | 2.043 | 11,4 | 2.065 | 11,5 | -22 | -1,1 |
| Vorräte | 3.270 | 18,2 | 2.758 | 15,4 | 512 | 18,5 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.344 | 13,0 | 2.031 | 11,3 | 313 | 15,4 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 7.457 | 41,4 | 8.900 | 49,6 | -1.443 | -16,2 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 129 | 0,7 | 123 | 0,7 | 6 | 4,9 |
| Wertpapiere | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 | 0 | 0,0 |
| Liquide Mittel | 2.632 | 14,6 | 1.972 | 11,0 | 659 | 33,4 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 39 | 0,2 | 7 | 0,0 | 32 | 448,8 |
| Kurzfristig gebundenes Vermögen | 15.871 | 88,2 | 15.792 | 88,0 | 78 | 0,5 |
| Aktive latente Steuern | 84 | 0,5 | 84 | 0,5 | 0 | 0,0 |
| 17.998 | 100,0 | 17.941 | 100,0 | 56 | 0,3 |
III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG
Die erste Jahreshälfte weist einen handelsrechtlichen Fehlbetrag von -200 TEUR (Vorjahreszeitraum: -74 TEUR) auf. Dabei sind die Gewinne der Tochtergesellschaften durch die bestehenden Gewinnabführungsverträge unberücksichtigt, da diese erst zum Geschäftsjahresende der FORIS AG zugerechnet werden.
Mit einer Eigenkapitalquote von 90,0 Prozent (Vorjahr: 93,7 Prozent) und Finanzmitteln von 2.632 TEUR (Vorjahresstichtag: 1.365 TEUR) verfügt die FORIS AG, unter Berücksichtigung der Konzernfinanzierungsmöglichkeiten, weiterhin über eine solide Finanz-und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten in der Tochtergesellschaft FORIS Vermögensverwaltungs AG bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.
IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht der FORIS AG
Aufgrund der Verflechtungen der FORIS AG mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern verweisen wir hinsichtlich der Prognose auf unsere Ausführungen unter A.4.1 dieses zusammengefassten Lageberichtes, welche auch die Erwartungen für die FORIS AG widerspiegeln. Die Geschäftsentwicklung der FORIS AG unterliegt im Wesentlichen denselben Chancen und Risiken wie die des FORIS-Konzerns, da aufgrund der Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge mit den wesentlichen Tochtergesellschaften FORATIS AG, GO AHEAD GmbH und FORIS Vermögensverwaltungs AG die Chancen und Risiken dieser Gesellschaften direkten Einfluss auf die FORIS AG haben. Hinsichtlich der Chancen und Risiken verweisen wir daher auf unsere Ausführungen unter A.4 dieses zusammengefassten Lageberichtes.
10. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB
I. Erklärung gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 1 und § 315d HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK)
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B des Geschäftsberichts mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht:
https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investorrelations/finanzberichte-und-publikationen.html
Darüber hinaus sind die Corporate-Governance-Berichte der Jahre 2007 bis 2013 unter https://www.foris.com/aktionaere investoren/corporate-governance.html abrufbar.
II. Angaben u Unernehmensführungspraktiken gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 2 und § 315d HGB
Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet veröffentlich unter:
https://www.foris.com/fueraktionaere/unternehmensportrait-/unternehmensleitlinien.html
III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 3 und § 315d HGB
Der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen durch, an denen ggf. auch Mitarbeiter aus den einzelnen Geschäftsbereichen teilnehmen. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen vorbereitet, vorab eingereicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen der Vorstand und die teilnehmenden Mitarbeiter aus den jeweiligen Geschäftsbereichen über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen, in den kommenden Wochen anstehenden Ereignisse.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.
Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats grundsätzlich zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise zweckmäßig erscheint.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.
IV. Frauenanteil
Aufgrund der Unternehmensorganisation gibt es beim FORIS-Konzern derzeit keine erste oder zweite Führungsebene unter dem Konzernvorstand im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Entsprechende Zielgrößen und Fristen sind daher nicht festzulegen. In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde die Zielgröße von Frauen im Vorstand mit Null festgelegt. Die Mandatsbesetzung im Aufsichtsrat sollte grundsätzlich unabhängig von der Geschlechterfrage allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung erfolgen. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ebenfalls mit Null festgelegt. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die Zielgrößen regelmäßig zu überprüfen und ggf. neu festzulegen.
Bonn, 15. August 2019
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Volker Knoop
Anlage 1: Bilanz zum 30. Juni 2019 (Vermögenswerte)
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| Bilanz | Anhang (D.6) | 30.06.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Immaterielle Vermögenswerte | I.7.3, II.2.1 | 181.630,00 | 235.784,00 | ||
| Goodwill | I.7.3, II.2.2 | 1.473.200,00 | 1.473.200,00 | ||
| Sachanlagen | I.7.3, II.2.3 | 2.566.520,83 | 2.592.897,83 | ||
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | I.7.4, II.2.4 | 2.075.004,90 | 2.109.682,90 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige | I.7.5, II.2.5 | 141.551,29 | 144.482,46 | ||
| Forderungen | |||||
| Latente Steuererstattungsansprüche | I.7.7, II.2 .7 | 84.406,00 | 6.522.313,02 | 84.406,00 | 6.640.453,19 |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||||
| Vorräte | I.7.8, II.2.8 | 1.506.996,82 | 1.427.916,15 | ||
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung | I.7.10, II.2.10 | 3.270.079,27 | 2.758.455,24 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und | I.7.5, | 2.643.288,50 | 2.266.906,69 | ||
| Leistungen und sonstige Forderungen | II.2.5 | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | I.7.6, II.2.6 | 85.775,74 | 69.361,22 | ||
| Steuererstattungsansprüche | I.7.9, II.2.9 | 44.587,50 | 57.126,76 | ||
| Abgegrenzte Aufwendungen | I.7.11, II.2.11, I.7.12 | 45.065,82 | 9.904,91 | ||
| Zahlungsmittel | II.2.12 | 5.097.300,54 | 12.693.094,19 | 5.773.950,97 | 12.363.621,94 |
| SUMME VERMÖGENSWERTE | 19.215.407,21 | 19.004.075,13 |
Anlage 2: Bilanz zum 30. Juni 2019 (Eigenkapital und Schulden)
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| Bilanz | Anhang (D.6) | 30.06.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EIGENKAPITAL | |||||
| Gezeichnetes Kapital | I.7.13, II.2.13 | 4.656.933,00 | 4.656.933,00 | ||
| Eigene Anteile | I.7.13, II.2.13 | -22.159,00 | 0,00 | ||
| Kapitalrücklage | I.7.13, II.2.13 | 10.935.866,81 | 10.935.866,81 | ||
| Gewinnrücklagen | I.7.13, II.2.13 | 676.693,02 | 717.526,00 | ||
| Ergebnisneutrale latente Steuern | I.7.13, II.2.13 | -27.158,00 | -27.158,00 | ||
| Bilanzgewinn | I.7.13, II.2.13 | 839.628,77 | 17.059.804,60 | 424.253,25 | 16.707.421,06 |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||||
| Erhaltene Anzahlungen | 0,00 | 173.090,00 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | I.7.14, II.2.14 | 1.178.473,26 | 1.276.863,01 | ||
| Abgegrenzte Erträge | I.7.15, II.2.15 | 547.906,00 | 571.467,00 | ||
| Rückstellungen | I.7.16, II.2.16 | 382.773,48 | 241.608,25 | ||
| Steuerschulden | 1.7.17, II.2.17 | 46.449,87 | 2.155.602,61 | 33.625,81 | 2.296.654,07 |
| SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN | 19.215.407,21 | 19.004.075,13 |
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| Gewinn- und Verlustrechnung | Anhang (D.6) | 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | I.7.1, II.1.1 | 9.134.479, 35 | 11.142.835, 52 |
| Sonstige betriebliche Erträge | II.1.2 | 104.426,31 | 509.999,19 |
| Materialaufwand | II.1.3 | -6.394.228,70 | -7.554.020,29 |
| Personalaufwand | II.1.4 | -1.200.288,20 | -1.075.264,27 |
| Abschreibungen | II.1.5 | -137.228,68 | -112.992,00 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | II.1.6 | -1.089.636,60 | -2.356.327,51 |
| Sonstige Steuern | II.1.7 | -12.285,88 | -12.286,88 |
| Operatives Ergebnis | 405.237,60 | 541.943,76 | |
| Finanzerträge | II.1.8 | 10.758,30 | 9.320,40 |
| Finanzaufwendungen | II1.1.9 | -75,50 | -17,62 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 415.920,40 | 551.246,54 | |
| Ertragsteuern | II.1.10 | -544,88 | -415,77 |
| Periodenergebnis | 415.375,52 | 550.830,77 | |
| Periodenergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar | 415.375,52 | 550.830,77 | |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | III.14.1 | 0,09 | 0,12 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie | III.14.2 | 0,09 | 0,12 |
Anlage 4: Gesamtergebnisrechnung für das erste Halbjahr 2019
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| Gesamtergebnisrechnung | 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Periodenergebnis | 415.375,52 | 550.830,77 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 |
| Gesamtergebnis | 415.375,52 | 550.830,77 |
| Gesamtergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar | 415.375,52 | 550.830,77 |
Anlage 5: Kapitalflussrechnung für das erste Halbjahr 2019
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| Kapitalflussrechnung | Anhang | 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | ||
|---|---|---|---|---|---|
| D.6 | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Periodenergebnis/Gesamtergebnis | 415.375,52 | 550.830,77 | |||
| + Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | II.1.5 | 137.228,68 | 112.992,00 | ||
| +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | II.2.16 | 141.165,23 | 3.495,71 | ||
| -/+ Zahlungsunwirksame Bildung/Auflösung latenter Steuererstattungsansprüche | II.2.7 | 0,00 | 0,00 | ||
| -/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | II.2.1 | 0,00 | 0,00 | ||
| +/- Abnahme/Zunahme Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung | II.2.10 | -511.624,03 | 499.172,58 | ||
| +/- Abnahme/Zunahme Anteile Vorratsgesellschaften | II.2.8 | -79.080,67 | -568.644,75 | ||
| +/- Abnahme/Zunahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | II.2.5, II.2.6, II.2.9, II.2.11 | -412.486,81 | -104.893,36 | ||
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | II.2.14, II.2.15, II.2.17 | -282.216,69 | -173.835,72 | ||
| \= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -591.638,77 | 319.117,23 | |||
| - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen | II.2.4 | -22.019,68 | -59.439,00 | ||
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -22.019,68 | Q9.439,00 | |||
| - Auszahlungen zum Erwerb eigener Anteile | II.2.13 | -62.991,98 | 0,00 | ||
| - Auszahlungen Dividende | II.2.13 | 0,00 | -465.693,30 | ||
| \= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -62.991,98 | -465.693,30 | |||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Cashflow) | -676.650,43 | -206.015,07 | |||
| + Finanzmittelfonds zum 1.1. | 5.773.950,97 | 3.815.283,36 | |||
| \= Finanzmittelfonds zum Bewertungsstichtag | 5.097.300,54 | 3.609.268,29 |
Anlage 6: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das erste Halbjahr 2019 und das Geschäftsjahr 2018
Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019
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| Gezeichnetes Kapital | eigene Anteile | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2019 | 4.656.933,00 | 0,00 | 10.935.866,81 | 717.526,00 |
| Eigene Anteile | 0,00 | -22.159,00 | 0,00 | -40.832,98 |
| Periodenergebnis/Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Einstellung Gewinnrücklage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Gewinnausschüttung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Stand 30.06.2019 | 4.656.933,00 | -22.159,00 | 10.935.866,81 | 676.693,02 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 | II.2.13 | II.2.13 |
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| Ergebnisneutrale latente Steuern | Bilanzgewinn/-Bilanzverlust | Summe | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2019 | -27.158,00 | 424.253,25 | 16.707.421,06 |
| Eigene Anteile | 0,00 | 0,00 | -62.991,98 |
| Periodenergebnis/Gesamtergebnis | 0,00 | 415.375,52 | 415.375,52 |
| Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Einstellung Gewinnrücklage | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gewinnausschüttung | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 30.06.2019 | -27.158,00 | 839.628,77 | 17.059.804,60 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 |
Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018
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| Gezeichnetes eigene Kapital Anteile | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | ||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2018 | 4.656.933,00 | 0,00 | 10.935.866,81 | 717.526,00 |
| Eigene Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Periodenergebnis/Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Einstellung Gewinnrücklage | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gewinnausschüttung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Stand 31.12.2018 | 4.656.933,00 | 0,00 | 10.935.866,81 | 717.526,00 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 | II.2.13 | II.2.13 |
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| Ergebnisneutrale latente Steuern | Bilanzgewinn/-Bilanzverlust | Summe | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.01.2018 | -27.158,00 | 3.428.111,35 | 19.711.279,16 |
| Eigene Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Periodenergebnis/Gesamtergebnis | 0,00 | -2.538.164,80 | -2.538.164,80 |
| Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Einstellung Gewinnrücklage | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Gewinnausschüttung | 0,00 | -465.693,30 | -465.693,30 |
| Stand 31.12.2018 | -27.158,00 | 424.253,25 | 16.707.421,06 |
| Anhang | II.2.13 | II.2.13 |
Anlage 7: Anhang zum Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2019
I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.1 Allgemeine Angaben
I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS
I.3 Übereinstimmung mit IFRS
I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden
I.5 Konsolidierungskreis und -methoden
I.6 Sonstige Angaben
I.7 Fremdwährungsumrechnung
I.8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.9 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten
I.10 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen
I.11 Leasing
I.12 Veröffentlichung
II. Erläuterung der Abschlussposten
II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung.
II.2 Erläuterung der Bilanz
II.3 Segmentberichterstattung
II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung
III. Sonstige Angaben
III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen
III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
III.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
III.5 Risikoberichterstattung
III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche
III.7 FORTS als Leasingnehmer und Leasinggeber
III.8 Anzahl der Arbeitnehmer
III.9 Honorierung der Abschlussprüfer
III.10 Nahestehende Unternehmen und Personen
III.11 Vorstand und Aufsichtsrat
III.12 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
III.13 Aktie
III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie
III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex
I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.1. Allgemeine Angaben
Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Nach der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagenen und von der Hauptversammlung am 28. Mai 2018 beschlossenen Satzungserweiterung lautet der Geschäftsgegenstand nunmehr wie folgt: „Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft sind der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Gründung, der Erwerb, die Beteiligung und die Veräußerung von Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere Vorratsgesellschaften, auch die Beteiligung an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, Unternehmens- und Organisationsberatung, Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Unternehmensgründungen und Unternehmensentwicklung einschließlich auch von Informations-, Trainings- und Coaching-Veranstaltungen, Seminaren, die Vermittlung von Dienstleistungen Dritter, die Entwicklung und der Vertrieb von Software aller Art, Softwareberatung, Herstellung und Betrieb von Internetplattformen und Internetdienstleistungen einschließlich Agentur- und Mediadienstleistungen sowie damit zusammenhängende Geschäfte, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten rechts-und steuerberatender Berufe, auch, soweit rechtlich zulässig, als eigenständige Dienstleistung und einschließlich Dienstleistungen und Plattformen zur Konfliktlösung."
Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist oberste Muttergesellschaft des FORIS-Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben der Börse in Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.
Sämtliche (Konzern-) Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernzwischenabschlusses. Die beschriebenen Methoden werden stetig auf die jeweilige Berichtsperiode angewendet, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben wird. Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Managements im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig bzw. zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund des Gehalts der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.
Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) und Mio. (EUR) ist er nach kaufmännischer Rechnungsmethode gerundet dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können. Der EUR stellt auch die funktionale Währung der FORIS AG dar. Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgen auf Basis von Preisen, die nicht auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notieren, sondern sich entweder direkt oder indirekt beobachten lassen (Stufe 2). Die Ermittlung des Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfolgt nach Stufe 3 der Bewertungshierarchie lt. IFRS 13.
I.2. Erstmalige Anwendung der IFRS
Die Rechnungslegungsvorschriften der IFRS wurden erstmalig auf den Konzernabschluss zum 1. Januar 2004 (IFRS-Eröffnungsbilanz) angewandt. Anpassungen der bisherigen Jahresabschlüsse nach HGB an die Vorschriften der IFRS erfolgten lediglich im Bereich der Gliederung und der Anhangsangaben. Effekte durch die Umstellung der bisherigen Rechnungslegungsstandards auf IFRS auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow waren nicht zu verzeichnen. Eine Aufstellung des Konzernabschlusses nach HGB erfolgte letztmalig für das Jahr 2004.
I.3. Übereinstimmung mit IFRS
Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der EU anzuwenden sind, in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Anlehnung an das Gesamtkostenverfahren nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt worden. Die ergänzend anzuwendenden Regelungen des § 315e HGB wurden berücksichtigt.
I.4. Änderung der Rechnungslegungsmethoden
1.4.1. Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die seit 2018 Anwendung finden
Das IASB hat folgende ab dem 1. Januar 2018 erstmals verpflichtend anzuwendende neue bzw. geänderte Verlautbarungen des IASB verabschiedet:
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| Standard | Titel/Regelungsgehalt |
|---|---|
| IFRS 9 | Finanzinstrumente |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
| Amend. IFRS 15 | Klarstellung zu IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden |
| Amend. IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung |
| Amend. IAS 40 | Klassifizierung noch nicht fertiggestellter Immobilien |
| Amend. IFRS 4 | Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente und IFRS 4 Versicherungsverträge |
| Diverse (IFRS 1 und IAS 28) | Jährlicher Verbesserungsprozess (Zyklus 2014 - 2016) |
| IFRIC 22 | Transaktionen in fremder Währung |
IFRS 9 ist der Nachfolgestandard zu IAS 39 und soll die bestehenden Regelungen vereinfachen:
| • | Einheitlicher Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten |
| • | Neues Wertminderungsmodell, das die erwarteten Kreditausfälle zugrunde legt |
| • | Vereinfachte Regelungen zum Hedge Accounting und Erweiterung des Anwendungsbereichs von Grundgeschäften im Sicherungszusammenhang |
Aus der Klassifizierung und den Bewertungsanpassungen haben sich Änderungen der Anhangsangaben ergeben.
Aus den weiteren Anwendungsvorschriften haben sich zum 1. Januar 2018 keine Änderungen bei FORIS ergeben, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Dies gilt insbesondere auch für IFRS 15. Von dieser Änderung ist FORIS nicht betroffen.
I.4.2. Veröffentlichte und nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen
Das IASB hat folgende, ab dem 1. Januar 2019 erstmals verpflichtend anzuwendende neue bzw. geänderte Verlautbarungen des IASB verabschiedet:
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| Standard | Titel/Regelungsgehalt |
|---|---|
| IFRS 16 | Leasing |
| IFRIC | Unsicherheit bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung |
| Amend. IAS 28 | Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
| Amend. IFRS 9 | Vorfälligkeitsregelung mit negativ er Ausgleichsleistung |
Aus diesen neuen/geänderten Anwendungsvorschriften haben sich ab 2019 keine Änderungen bei FORIS ergeben, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken. Insbesondere hat auch IFRS 16 „Leasing" keine wesentlichen Auswirkungen. Der neue Standard zur Leasingbilanzierung wird IAS 17 ersetzen. Gemäß IFRS 16 werden alle Leasingverhältnisse in der Bilanz ausgewiesen. Die Unterscheidung zwischen Operating Leasing und Finanzierungsleasing entfällt beim Leasingnehmer. Auf der Aktivseite wird ein Nutzungsrecht für den Vermögenswert und auf der Passivseite eine Finanzverbindlichkeit bilanziert. FORIS hat keine wesentlichen Verträge abgeschlossen, die hier einschlägig wären. Insbesondere ist das Bürogebäude in eigenem Eigentum über die FORIS Vermögensverwaltungs AG.
I.5.Konsolidierungskreis und -methoden
I.5.1. Konsolidierungskreis
Tochterunternehmen der FORIS AG sind Gesellschaften, die von der FORIS AG direkt oder indirekt kontrolliert werden. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Stimmrechtsanteil größer als 50 Prozent ist oder beispielsweise Stimmrechtsvereinbarungen eine solche Kontrolle herstellen. In den Konzernabschluss der FORIS AG sind neben der Muttergesellschaft FORIS AG die Einzelabschlüsse der nachfolgenden Tochterunternehmen mit einbezogen:
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| Name, Sitz | Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens | Beteiligungsquote | Bilanzielles Eigenkapital | Periodenergebnis | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.06.2019 | 31.12.2018 | 30.06.2019 | 31.12.2018 | 30.06.2019 | 01.01. -31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | % | % | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Atrium Vermögensverwaltungs Limited, Bonn 1) | 0 | 0 | 100,0 | 100,0 | 12.651 | 1.237 |
| BGGK GmbH, Bonn | 25.000 | 25.000 | 100,0 | 100,0 | 20.992 | -895 |
| CPM Cash Pool GmbH, Bonn | 1 | 1 | 100,0 | 100,0 | 0 | 0 |
| Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn | 25.000 | 25.000 | 100,0 | 100,0 | 29.569 | -1.648 |
| FORATIS AG, Bonn 3) | 50.000 | 50.000 | 100,0 | 100,0 | 53.448 | -1.552 |
| FORIS Administration Ltd. Dublin 2) | 0 | 0 | 100,0 | 0,0 | 35 | -65 |
| FORIS Gründungs GmbH, Bonn 2) 3) | 0 | 0 | 100,0 | 100,0 | 424.067 | 399.067 |
| FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 3) | 250.000 | 250.000 | 100,0 | 100,0 | 386.437 | 131.437 |
| Gewerbepark Zapfiolzweg AG, Bonn | 50.000 | 50.000 | 100,0 | 100,0 | 54.216 | 370 |
| GO AHEAD GmbH, Bonn 3) | 1.473.200 | 1.473.200 | 100,0 | 100,0 | 218.666 | 118.666 |
| Go Ahead Secreterial Services Limited, Dublin | 100 | 100 | 100,0 | 100,0 | 0 | 0 |
| Go Ahead Service Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100,0 | 100,0 | 0 | 0 |
| Go Ahead Services Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100,0 | 100,0 | 13.642 | -200 |
| lavend GmbH, Bonn 2) 3) | 0 | 0 | 100,0 | 100,0 | 25.172 | 172 |
| On Behalf Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100,0 | 100,0 | 0 | 0 |
| On Behalf Service Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100,0 | 100,0 | 0 | 0 |
| On Behalf Services Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100,0 | 100,0 | 0 | 0 |
| 1.873.306 | 1.873.306 |
1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.
2) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EUR und wird von der FORATIS AG gehalten.
3) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB.
Alle in der Übersicht dargestellten Unternehmen sind zu 100 Prozent Tochtergesellschaften der jeweiligen Muttergesellschaft. Der Konsolidierungskreis der FORIS AG umfasst somit sämtliche Beteiligungen. Anteile an Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen bestanden weder zum 30. Juni 2019 noch zum 31. Dezember 2018. Grundsätzlich werden Tochterunternehmen zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss mit einbezogen, an dem die Kontrolle auf die Muttergesellschaft übergegangen ist.
I.5.2. Konsolidierungsmethoden und -grundsätze
Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen der übertragenden Gegenleistung für die Anteile und werden zum Zeitpunkt des Erwerbs mit dem beizulegenden Zeitwert auf die einzeln zuordnungsbaren Vermögenswerte und Schulden verteilt. Ergibt sich aus der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Überschuss, entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen ein Goodwill. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Wird eine Wertminderung festgestellt, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.
Die von den Tochtergesellschaften erwirtschafteten Ergebnisse sind erfolgswirksam ausgewiesen und werden ab dem Erwerbszeitpunkt im Konzernabschluss berücksichtigt. Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden und Zwischenergebnisse zwischen den Konzernunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Die FORIS AG hat von dem Befreiungsrecht gemäß § 264 Abs. 3 HGB zur Veröffentlichung der Einzelabschlüsse der unter B.6.I.5.1 mit laufender Nummer 3 gekennzeichneten, konsolidierten Tochterunternehmen Gebrauch gemacht.
I.6. Sonstige Angaben
Hinsichtlich der FORIS AG und der konsolidierten Gesellschaften nach B.6.I.5.1 bestehen keine maßgeblichen Beschränkungen im Sinne des IFRS 12. Wir weisen allerdings darauf hin, dass gemäß § 10 der Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderer Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig.
Zwischen der FORIS AG und der FORATIS AG, der FORIS Vermögensverwaltungs AG sowie der GO AHEAD GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse KölnBonn eine Patronatserklärung über 3 Mio. EUR abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Das Bankdarlehen valutiert wie im Vorjahr mit 0 TEUR.
Die FORIS AG hat für die BGGK GmbH eine projektbezogene Patronatserklärung abgegeben, die in ihrem Umfang sachlich beschränkt ist und zwar in Höhe der Prozessfinanzierungskosten in dem betreffenden Verfahren. Die Patronatserklärung erhöht das Risiko im Konzern nicht. Sie dient lediglich der Kapital- und Risikoallokation.
Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen der FORIS AG gegenüber ihren Tochterunternehmen zur Gewährung einer Finanzhilfe. Ferner bestehen seitens der FORIS AG oder eines ihrer Tochterunternehmen derzeit keine Absichten, anderen Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis gemäß B.6.I.5.1 ohne vertragliche Verpflichtung eine Finanzhilfe oder sonstige Hilfe zu gewähren oder bei der Beschaffung einer solchen Hilfe behilflich zu sein.
I.7. Fremdwährungsumrechnung
Bestehende Fremdwährungskonten zur vereinfachten Ausführung des Zahlungsverkehrs in den jeweiligen Ländern (im Wesentlichen Großbritannien) wurden mit dem Stichtagskassakurs zum 30. Juni 2019 bewertet. Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum Kassakurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Der Euro stellt die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften dar, sodass hieraus keine Umrechnungsdifferenzen entstehen. Eventuell resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.
I.8. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
I.8.1. Umsatzrealisierung
Umsätze und Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder Forderung bewertet und stellen Beträge für im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit erbrachte Leistungen dar - abzüglich Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen.
Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung. Abweichend hiervon werden im Bereich der Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, ein Vergleich geschlossen oder wenn nach Obsiegen in zweiter Instanz die Revision nicht zugelassen wurde.
I.8.2. Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt. Sind Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zuzuordnen, so werden diese als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswertes über den Zeitraum von der erstmaligen Inanspruchnahme der entsprechenden Finanzmittel bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert zum Gebrauch oder dem Verkauf bereit ist, aktiviert.
I.8.3. Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer bewertet (fortgeführte Anschaffungskosten). Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahren. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte im Rahmen der GO-AHEAD-Gründerakademie werden über einen Zeitraum von zwei Jahren abgeschrieben.
Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten). Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Falls ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern besteht, wird dieser Vermögenswert anhand der entsprechenden wesentlichen Bestandteile betrachtet und mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil eines Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer für sämtliche Sachanlagen mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden beträgt zwischen drei und zwölf Jahren. Das selbst genutzte Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 wird im Durchschnitt über rund 50 Jahre abgeschrieben. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.
Wir haben im Geschäftsjahr eine neue Website für das neue Geschäftssegment Gründerakademie erstellt. Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte, werden nur dann aktiviert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind: die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des geschaffenen Vermögenswerts; die Absicht, den geschaffenen Vermögenswert fertig zu stellen und ihn zu nutzen oder zu verkaufen; die Fähigkeit, den immateriellen Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen; es wahrscheinlich ist, dass der neue Vermögenswert künftig wirtschaftlichen Nutzen erbringen wird; die Verfügbarkeit der zur Vollendung erforderlichen Ressourcen sichergestellt ist und die Entwicklungskosten verlässlich ermittelt werden können. Selbst entwickelte immaterielle Vermögenswerte werden linear über ihre geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.
Planmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr realisierbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Falls in der Vergangenheit eine solche Wertminderung berücksichtigt wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob eine Wertaufholung zu erfolgen hat. Fallen die Gründe für eine Wertminderung weg, erfolgen Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.
An jedem Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst. Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Geringwertige Vermögenswerte werden in voller Höhe in dem Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Für die Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt. Die aus der Ausbuchung einer Sachanlage resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Sonstige betriebliche Erträge" bzw. „Sonstiger betrieblicher Aufwand" zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem der Gegenstand ausgebucht wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands.
Goodwill
Ein Goodwill entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er ergibt sich aus dem Überschuss der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Cash Generating Unit oder CGU), der der Goodwill zuzuordnen ist, auf eine Wertminderung untersucht (Werthaltigkeitstest). Der Goodwill wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich aus dem Erwerb Nutzen zieht. Der Werthaltigkeitstest wird grundsätzlich jährlich durchgeführt. Darüber hinaus wird ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer vorgenommen, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.
Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert zu vergleichen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist der Betrag, der für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit) zwischen verständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist dagegen der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden können. Der Nutzungswert gibt den Kenntnisstand und die Erwartungen des bilanzierenden Unternehmens sowie unternehmensspezifische Faktoren wieder, die nur für das bilanzierende Unternehmen zutreffen können. Übersteigt der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist. Der beizulegende Zeitwert sollte primär unter Berücksichtigung von marktpreisorientierten Verfahren bestimmt werden. Soweit diese nicht anwendbar sind, kann ein kapitalwertorientiertes Verfahren, nicht jedoch ein kostenorientiertes Verfahren angewendet werden. Für die Ermittlung des Nutzungswerts kommt dagegen ausschließlich ein kapital-wertorientiertes Verfahren zur Anwendung.
Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird als kapitalwertorientiertes Verfahren das Discounted-Cashflow-(DCF)-Verfahren angewendet. Bei dieser Risikozuschlagsmethode werden die Cashflows aus dem betrachteten Bewertungsobjekt mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert (Diskontierungssatz). Dazu wird als Referenzgröße eine aus den Gegebenheiten am Kapitalmarkt abgeleitete Renditeforderung herangezogen, die das Risikoprofil des Bewertungsobjekts möglichst adäquat widerspiegelt. Unternehmenssteuern des bilanzierenden Unternehmens werden grundsätzlich berücksichtigt, nicht jedoch persönliche Einkommensteuern der Anteilseigner. Zur Ermittlung des Diskontierungssatzes wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital oder WACC) auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (Capital Asset Pricing Model oder CAPM) angewendet. Der Basiszins, die Marktrisikoprämie und die Fremdkapitalkosten bestimmen sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Währungsraumes und der spezifischen Situation der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in denen die Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts generiert werden.
I.8.4. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Für die Folgebewertung wurde von der Wahlmöglichkeit gemäß IAS 40 Gebrauch gemacht und das Anschaffungskostenmodell gewählt. Daher gelten für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie die Bewertungsvorschriften des IAS 16. Die Bewertung erfolgt mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wurde in die wesentlichen Bestandteile mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern zerlegt und entsprechend unterschiedlich abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil des Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Das Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird im Durchschnitt über rund 33 Jahre abgeschrieben. Die Bandbreite der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten liegt zwischen 15 Jahren für Teile des Innenausbaus und 100 Jahren für den Rohbau. Die Abschreibung hat mit Fertigstellung des Gebäudes am 1. Juni 2011 begonnen und erfolgt nach der linearen Methode. Das Grundstück wird nicht abgeschrieben.
Planmäßig abgeschriebene als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Zum Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.
Die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien bedarf gemäß § 10 der Satzung eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß § 10 der Satzung ebenfalls nicht zulässig. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Einschränkungen.
Die Ableitung eines Zeitwertes auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt ähnlicher Immobilien - oder hilfsweise durch Vergleiche mit Preisen auf weniger aktiven Märkten oder von abweichenden Immobilien - war aufgrund fehlender oder nicht kontinuierlich ermittelbarer Daten nicht möglich. Die hierbei unterstellten vergleichsweise idealtypischen Märkte existieren für das zu bewertende Objekt nicht. Daher wird bei der Ermittlung des Zeitwertes das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet. Basis für einen Detailprognosezeitraum ist das bestehende Mietvertragsverhältnis mit den entsprechenden Verlängerungsoptionen und Preisgleitklauseln. Der Restwert nach Auslaufen des Prognosezeitraumes von zehn Jahren wurde ebenfalls auf Basis der Cashflows mit Hilfe des Terminal Values barwertig ermittelt. Dieser Wert wurde mit der sogenannten Maklermethode verprobt. Hier wird ein Vielfaches der zuletzt prognostizierten Jahresnetto-Kaltmiete angesetzt. Ein externes Gutachten zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wurde nicht herangezogen.
1.8.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Davon in Abzug gebracht werden Wertberichtigungen, die auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken bzw. pauschalisiert für die einzelnen Forderungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden bilanziert. Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden immer in Höhe des über die Laufzeit zu erwartenden Kreditverlusts bewertet. Aufgrund der historischen Betrachtung der Ausfälle wird angenommen, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswertes nicht signifikant angestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.
Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Verfahren für die Ermittlung von Wertminderungen angewandt. Hierbei werden die erwarteten Kreditverluste immer über die gesamte Laufzeit der Finanzinstrumente ermittelt.
Die Wertberichtigungen werden auf gesonderten Konten erfasst. Bei endgültiger Uneinbringlichkeit werden die Einzelwertberichtigungen gegen den Buchwert aufgerechnet. Anpassungen der Wertberichtigungen werden ergebniswirksam erfasst.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Zahlungseingang innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten zu erwarten ist. Im Bereich der Prozessfinanzierung kann es grundsätzlich zu Verzögerungen beim Zahlungseingang kommen. Der Zeitpunkt des Mittelzuflusses ist dabei nicht in allen Fällen zuverlässig bestimmbar. Solange keine rechtlich bindende längerfristige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird ein Mittelzufluss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erwartet. In den Forderungen sind langfristig fällige Teilbeträge enthalten (Ausweis unter B.6.II.2.5). Diese wurden wie im Vorjahr mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent p.a. abgezinst.
I.8.6. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen vorgenommen und auf separaten Konten erfasst. Abweichend hiervon wird das zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft in der Folge zum Fair Value bewertet.
Es werden Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, bilanziert.
Wertpapiere werden zum Stichtag mit dem geringeren Rückkaufswert ausgewiesen.
Zu der in Vorjahren erfolgten Errichtung des Bürogebäudes zu Vermietungszwecken wurde eine langfristige Finanzierung von maximal 3 Mio. EUR mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Nach der erfolgten vollständigen Tilgung valutiert das entsprechende Darlehen mit 0 TEUR.
Zur Absicherung des Zinsrisikos haben wir für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über 2 Mio. EUR vereinbart. Die Prämie für die Zinssicherung betrug 142 TEUR und war am 6. April 2010 fällig. Der Höchstsatz aus dem Zinssicherungsgeschäft beträgt 3,3 Prozent. Zum 30. Juni 2019 erfolgte seitens der darlehensgebenden Bank eine Marktwertbestätigung mit 0 TEUR (31. Dezember 2018:0 TEUR). Die zukünftigen Zahlungsströme wurden von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst. Der sich ergebende Differenzbetrag wurde erfolgswirksam im Periodenergebnis berücksichtigt. Über dieses Geschäft hinaus wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.
I.8.7. Latente Steuererstattungsansprüche
Die latenten Steuererstattungsansprüche umfassen zu erwartende Steuererstattungen bzw. zukünftige Ertragsteuerminderungen aus der Nutzung von in Vorjahren entstandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die latenten Steuererstattungsansprüche werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von latenten Steuererstattungsansprüchen in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.
I.8.8. Vorräte
Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abwertungen und dem Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag angesetzt. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs, die angefallen sind, um die Vorräte in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich gegebenenfalls noch anfallender Kosten. Bei den Anteilen an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften werden neben Abwertungen auch die Einzahlungsverpflichtungen abgezogen. Abwertungen werden auf einem gesonderten Konto erfasst und im Falle einer Inanspruchnahme gegen den Buchwert aufgerechnet.
I.8.9. Steuererstattungsansprüche
Die Bewertung von Steuererstattungsansprüchen erfolgt zum Nominalbetrag der Einbehaltungen und des voraussichtlichen Erstattungsanspruchs.
I.8.10. Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung
Unter dieser Position werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Die erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten ergeben sich aus den jeweiligen Prozessfinanzierungsverträgen, die die FORIS AG mit ihren Kunden schließt und die dann die Grundlage für eine gemeinschaftliche Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen dient. Die zentrale Rechtsposition, die die FORIS AG erwirbt, ist das Recht auf Auskehrung eines (künftigen) Prozesserlöses im Erfolgsfalle. Diese Rechtsposition wird als immaterieller Vermögenswert eigener Art und bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die dem Vermögenswert direkt zurechenbaren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Sachverständige. Abwertungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und die fortgeführten Anschaffungskosten unterschritten werden.
Aufgrund der Komplexität der den Finanzierungsfällen zugrunde liegenden Streitigkeiten und aufgrund des Umstandes, dass sich die jeweilige Verfahrensdauer bis zu einer Entscheidung oder einem Vergleich nicht genau schätzen lässt - die Verfahrensdauer kann je nach Entwicklung des Einzelfalls mehrere Jahre länger oder kürzer dauern -, stellen wir klar, dass ein nicht unwesentlicher Teilbetrag jener Vermögenswerte eine erwartete Laufzeit von mehr als einem Jahr hat und dass eine zuverlässige, betragsmäßige Bestimmung dieses Teilbetrags uns nicht möglich ist.
I.8.11. Abgegrenzte Aufwendungen
Die abgegrenzten Aufwendungen sind solche, bei denen Gegenleistungen über den Bilanzstichtag hinaus zu erbringen sind und die innerhalb des kommenden Jahres verrechnet werden. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert.
I.8.12. Zahlungsmittel
Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld, jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.
I.8.13. Eigenkapital
Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013, 2015 und 2017 erworbenen Anteile wurden eingezogen und die entsprechenden Satzungsänderungen im Handelsregister eingetragen.
Der Einziehung der in der ersten Jahreshälfte 2019 erworbenen eigenen Aktien (Aktienrückkauf) wird in der zweiten Jahreshälfte 2019 erfolgen.
I.8.14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag wurden ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen passiviert. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Innerhalb der erhaltenen Anzahlungen werden vor dem Stichtag vereinnahmte Gelder ausgewiesen, die nach dem Stichtag zum Erwerb von Vorratsgesellschaften führen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.
I.8.15. Abgegrenzte Erträge
Abgegrenzte Erträge sind solche, bei denen Gegenleistungen nach dem Bilanzstichtag in Anspruch genommen und realisiert werden. Die Bewertung der abzugrenzenden Erträge erfolgt bei Entstehen des Anspruchs auf die Gegenleistung in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der zu erbringenden Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.
I.8.16. Rückstellungen
Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss besteht. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst.
Aus den Prozessfinanzierungsverträgen ergibt sich in der Regel die Pflicht zur Übernahme der Kosten des Anspruchsgegners im Falle eines negativen Ausgangs des Prozesses. Eine Passivierung dieser Pflicht erfolgt bei überwiegend negativen Erfolgsaussichten und somit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der FORIS AG aus ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, sofern eine verlässliche Schätzung der Höhe nach möglich ist.
I.8.17. Steuerschulden
Steuerschulden wurden unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen mit dem jeweiligen Festsetzungs- oder Anmeldebetrag im Konzernabschluss erfasst.
I.9. Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten
1.9.1. Darstellung der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13
Für sämtliche finanziellen Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ist eine Bemessungshierarchie festzulegen. Die Einteilung erfolgt anhand der verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen, wobei den Inputfaktoren auf Stufe 1 die höchste Priorität eingeräumt wird. Sind die herangezogenen Inputfaktoren eines Vermögenswerts oder einer Schuld auf unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie angesiedelt, erfolgt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in ihrer Gesamtheit auf derjenigen Stufe der Bemessungshierarchie, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist. Nachfolgende Inputfaktoren führen zu einer Einteilung in die jeweilige Stufe der Bemessungshierarchie.
Stufe 1:
Inputfaktoren der Stufe 1 sind notierte Preise für identische Vermögenswerte und Schulden in für die FORIS AG am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.
Stufe 2:
Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere Inputfaktoren, die für die Vermögenswerte und Schulden am Bewertungsstichtag unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.
Stufe 3:
Inputfaktoren der Stufe 3 sind am Bewertungsstichtag nicht beobachtbare Inputfaktoren für Vermögenswerte und Schulden, die über eine modellbasierte Bewertung auch auf Annahmen und Schätzungen beruhen.
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13.
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| 30.06.2019 | Fair Value Gesamt | Fair Value Stufe 1 | Fair Value Stufe 2 | Fair Value Stufe 3 |
|---|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinssicherung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
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| 31.12.2018 | Fair Value Gesamt | Fair Value Stufe 1 | Fair Value Stufe 2 | Fair Value Stufe 3 |
|---|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zinssicherung | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
Das Zinssicherungsgeschäft wurde in die Stufe 2 eingeordnet, da hier die zukünftigen Zahlungsströme von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst wurden. Wechsel zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zu Beginn des jeweiligen Quartals vorgenommen, in dem der Anlass oder die Veränderung der Umstände liegen, aus denen ein Wechsel resultiert. Im ersten Halbjahr 2019 fanden keine Wechsel zwischen Hierarchiestufen in den Finanzinstrumenten der FORIS AG statt.
I.10. Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen
Im ersten Halbjahr 2019 und im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Gesellschaften oder Geschäftsbereiche erworben oder veräußert.
I.11. Leasing
Durch die Vermietung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie besteht ein Operating-Leasing-Verhältnis im Sinne der IFRS mit der FORIS AG als Leasinggeberin. Die Mietzahlungen werden erfolgswirksam im jeweiligen Geschäftsjahr erfasst. Die FORIS AG hat nur unwesentliche Verträge abgeschlossen, bei denen sie Leasingnehmerin ist.
I.12. Veröffentlichung
Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts der FORIS zum 30. Juni 2019 erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Der Halbjahresfinanzbericht kann ab dem 15. August 2019 auf der Internetseite der Gesellschaft eingesehen werden unter: https://www.foris.co m/fuer-aktionaere/investorrelations/finanzberichte-und-publikationen.html
Die FORIS AG hat ihren testierten (Konzern-) Jahresabschluss 2018 am 26. März 2019 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Am 17. Mai 2019 erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der FORIS AG im Bundesanzeiger und die des Konzernabschlusses am 20. Mai 2019. Die Hauptversammlung fand am 28. Mai 2019 statt.
II. Erläuterung der Abschlussposten
II.1. Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung
II.1.1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus der Prozessfinanzierung, aus Gesellschaftsverkäufen, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer und aus der Vermietung der Immobilien zusammen.
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Prozessfinanzierung | 2.039.641,37 | 3.865.418,92 |
| Vorratsgesellschaften | 6.123.100,00 | 6.281.671,04 |
| GO AHEAD Limiteds | 806.428,85 | 852.380,84 |
| Vermögensverwaltung | 164.916,97 | 143.364,72 |
| Sonstige Segmente | 392,16 | 0,00 |
| Summe | 9.134.479,35 | 11.142.835,52 |
II.1.2. Sonstige betriebliche Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind enthalten:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 68.540,45 | 474.404,87 |
| Erträge aus abgeschriebenen Forderungen | 3.913,94 | 3.580,80 |
| Aktivierte Eigenleistungen | 0,00 | 3.594,71 |
| Provisionserträge aus Forderungseintreibung, Werbeeinnahmen sowie sonstige Erträge | 8.418,42 | 0,00 |
| Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung | 3.071,88 | 0,00 |
| Versicherungsentschädigungen | 20.481,62 | 13.632,45 |
| Übrige | 0,00 | 14.786,36 |
| Summe | 104.426,31 | 509.999,19 |
II.1.3. Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen. Diese sind folgenden Segmenten zuzuordnen:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Prozessfinanzierung | 816.615,85 | 1.793.882,82 |
| Vorratsgesellschaften | 5.445.304,10 | 5.648.071,06 |
| GO AHEAD Limiteds | 132.308,75 | 112.066,41 |
| Vermögensverwaltung | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Segmente | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 6.394.228,70 | 7.554.020,29 |
II.1.4. Personalaufwand
Die Kosten für Personal setzen sich zusammen aus:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Löhne und Gehälter | 1.029.883,81 | 922.263,77 |
| Soziale Abgaben | 161.596,82 | 146.125,93 |
| Weitere Kosten der Altersversorgung | 8.807,57 | 6.874,57 |
| Summe | 1.200.288,20 | 1.075.264,27 |
II.1.5. Abschreibungen
Abschreibungen wurden vorgenommen auf:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 54.154,00 | 25.103,00 |
| Sachanlagen | 83.074,68 | 87.889,00 |
| Summe | 137.228,68 | 112.992,00 |
II.1.6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Bei den laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes und Effekten aus Wertberichtigungen handelt es sich im Wesentlichen um:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Wertberichtigungen auf Forderungen | 37.029,62 | 1.275.383,79 |
| Werbe-, Reise- und Repräsentationskosten | 366.777,65 | 257.278,08 |
| Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Beratungskosten | 21.783,60 | 200.589,80 |
| Verwaltungskosten | 100.466,72 | 95.262,19 |
| Fort- und Weiterbildung | 23.989,70 | 28.075,31 |
| EDV-Kosten | 133.623,18 | 123.094,99 |
| Raumkosten | 51.249,36 | 60.040,39 |
| Instandhaltung | 9.540,36 | 31.829,53 |
| Buchführungs-, Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten | 146.168,27 | 64.103,08 |
| Börsenkosten und Kosten der Hauptversammlung | 42.477,37 | 48.666,76 |
| Weitere Aufwendungen | 71.335,17 | 53.974,74 |
| Versicherungen/Beiträge | 25.272,37 | 22.633,86 |
| Fremdpersonalkosten und weitere Personalnebenkosten | 45.446,56 | 84.528,97 |
| Mahnkosten | 14.476,67 | 10.866,02 |
| Summe | 1.089.636,60 | 2.356.327,51 |
Die Wertberichtigungen auf Forderungen verteilen sich wie folgt:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Wertberichtigung Prozessfinanzierung | 1.902,44 | 1.256.680,00 |
| Wertberichtigung und Ausbuchungen GO AHEAD Limiteds und Gründerakademie | 35.127,18 | 18.703,79 |
| Summe | 37.029,62 | 1.275.383,79 |
Die Wertberichtigung bei der GO AHEAD unterteilt sich in die Zuführung zur pauschalierten Einzelwertberichtigung sowie Forderungsverlusten aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen.
II.1.7. Sonstige Steuern
Bei den sonstigen Steuern handelt es sich um Grundsteuern für die betrieblich genutzten Grundstücke.
II.1.8. Finanzerträge
Die Finanzerträge setzen sich zusammen aus:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Zinsen Prozessfinanzierung | 10.655,10 | 8.877,58 |
| Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge | 103,20 | 442,82 |
| Summe | 10.758,30 | 9.320,40 |
Die sonstigen Zinsen und zinsähnlichen Erträge resultieren aus Zinsgutschriften, aus Festgeldanlagen und gewährten Darlehen.
II.1.9. Finanzaufwendungen
Die Finanzaufwendungen setzen sich zusammen aus:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Kurzfristige Darlehen Vorratsgesellschaften und weitere Finanzaufwendungen | 75,50 | 5,25 |
| Bewertung Zinssicherung | 0,00 | 12,37 |
| Summe | 75,50 | 17,62 |
In der Bewertung der Zinssicherung wurde die Bewertungsänderung des Zinssicherungsgeschäftes berücksichtigt.
II.1.10. Ertragsteuern
Die Ertragsteuern setzen sich zusammen aus:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung sowie Differenzen aus Vorjahren | 158,00 | |
| Körperschaft- und Gewerbesteuer der Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften | 137,49 | 9,00 |
| Gewerbesteuer | -326,00 | -292,00 |
| Körperschaftsteuer | -356,37 | -290,77 |
| Summe | -544,88 | -415,77 |
II.1.12. Steuerüberleitungsrechnung
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bemessung | Steuer | Bemessung | Steuer | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Ergebnis der gewöhnlichen | ||||||
| Geschäftstätigkeit = Ergebnis vor Ertragsteuern | 415.920 | 551.247 | ||||
| Gesetzlicher Steuersatz | 32,975 % | 137.150 | 32,975 % | 181.774 | ||
| Veränderungen nach dem GewStG | 17,150 % | 17,150 % | ||||
| Enthaltene Ergebnisse § 8 b Abs. 5 KStG | -374.276 | -64.175 | -626.600 | -107.462 | ||
| Nutzung/Erhöhung Verlustverträge nach GewStG | -136.968 | -23.517 | -827.503 | -141.917 | ||
| Steuerübernahme GewSt | 0 | |||||
| Hinzurechnungen/Kürzungen | 97.148 | 16.647 | 73.979 | 12.687 | ||
| Veränderungen nach dem KStG | 15,825 % | 15,825 % | ||||
| Enthaltene Ergebnisse § 8 b Abs. 5 KStG | -374.276 | -59.229 | -626.600 | -99.159 | ||
| Nutzung/Erhöhung Verlustverträge nach dem KStG | -154.038 | -24.376 | -843.428 | -133.473 | ||
| Steuerübernahme KSt/SolZ | 0 | 0 | ||||
| Hinzurechnungen/Kürzungen | 114.495 | 18.118 | 91.326 | 14.452 | ||
| Differenzen aus steuerlichen Rundungsvorschriften | 65 | 10 | ||||
| Zwischensumme | 683 | -273.108 | ||||
| Steuerdifferenzen aus Vorjahr | -137 | -202.280 | ||||
| Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt ohne Steuerausgleich | 17,150 % | 0 | 0 | 17,150 % | 0 | 0 |
| Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt mit Steuerausgleich | 0 | 0 | 0 | 0 | ||
| Erträge aus erhöhter/Aufwand aus verminderter Verlust vortragsnutzung | 0 | 282.540 | ||||
| - Tatsächlicher Steuerertrag/+ Tatsächlicher Steueraufwand | 546 | -192.848 |
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| Ermittlung des gesetzlichen Steuersatzes | 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| a) Gewerbesteuer | ||||
| Messbetrag gem. § 11 GewStG | 3,5 % | 3,5 % | ||
| Hebesatz der Bundesstadt Bonn | 490,0 % | 490,0 % | ||
| 17,150 % | 17,150 % | |||
| b) Körperschaftsteuer | ||||
| Körperschaftsteuersatz gem. § 23 KStG | 15,0 % | 15,0 % | ||
| Solidaritätszuschlag gem. § 4 SolZG | 5,5 % | 5,5 % | ||
| 15,825 % | 15,825 % | |||
| Gesamtsteuer | 32.975 % | 32.975 % |
II.2. Erläuterung der Bilanz
Hinsichtlich der Bewertungsmethoden der einzelnen Positionen verweisen wir insbesondere auf die Angaben im Konzernanhang unter B.6.I.7 ff.
11.2.1. Immaterielle Vermögenswerte
In der Position „Immaterielle Vermögenswerte" ist im Wesentlichen die für den Geschäftsbetrieb erforderliche Software, die in 2016 neu erstellte Internetseite www.foris.com und die für die Gründerakademie in 2018 erstellte Internetseite www.go-ahead.de angesetzt worden.
11.2.2. Goodwill
Aus dem Erwerb der GO AHEAD wurde ein Goodwill angesetzt, der sich auf den Verkauf und die Betreuung englischer Limiteds bezog. Im Jahr 2018 wurde in der GO AHEAD GmbH das neue Segment Gründerakademie aufgebaut. Dieses Segment ist von untergeordneter Bedeutung und wird innerhalb der sonstigen Segmente ausgewiesen.
Der Buchwert zum 31. Dezember 2017 betrug 2.864.760,00 EUR. Die FORIS AG hat zum 31. Dezember 2018 den jährlichen Werthaltigkeitstest für die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD (im Hinblick auf das Limited-Geschäft) durchgeführt. Der erzielbare Betrag dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit wurde durch eine Nutzungswertberechnung auf Grundlage von Cashflow-Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen für das kommende Jahr abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von fünf Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den über die fünf Jahre hinausgehenden Zeitraum ab 2023 wurden die Cashflows mit einem Wachstumsabschlag von -2,00 Prozent extrapoliert, der gegenüber dem Vorjahr unverändert blieb. Dieser Wachstumsabschlag spiegelt die Annahmen und Schätzungen der FORIS AG bezüglich der langfristigen Entwicklung des Unternehmens und des Marktes wider. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD nicht deutlich besser oder schlechter als der Markt für Limiteds entwickeln werde. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von fünf Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da das Geschäftsmodell der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich ist.
Beim Erwerb der Go Ahead GmbH bestand der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft ausschließlich im Verkauf, der Verwaltung und Liquidierung von englischer Limiteds. Im Jahr 2016 wurde der betreffende Geschäftsbetrieb um den Verkauf und die Verwaltung irischer Limiteds erweitert. Die Umsatzerlöse des Geschäftsbetriebs „Limiteds" werden aus den Gründungen der Limiteds, der laufenden Betreuung (vergütet über sog. Servicepakete und der Liquidierung von Limiteds generiert. Dabei machen die Servicepakete den ganz überwiegenden Teil der Umsatzerlöse aus. Hauptsumsatztreiber des Geschäftsfelds sind weiterhin die englischen Limiteds. Sie genießen bisher die Vorteile geringer Gründungs- und Verwaltungskosten sowie die Vorzüge der Niederlassungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union. Im Juni 2016 wurde über den Brexit in Großbritannien abgestimmt, d.h. der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Seit der Abstimmung zum Brexit sanken die Absatzzahlen bei den Gründungen und Servicepaketen signifikant (Rückgang um ca. 30 Prozent). Diese Minderung war jedoch nicht so signifikant, dass in der Vergangenheit eine Abschreibung des Unternehmenswerts (sog. Impairment) notwendig wurde.
Der noch vorhandene Bestand an betreuten Gesellschaften wird auf Gesellschafter zurückgeführt, die nicht die finanziellen Möglichkeiten für eine alternative Gesellschaftsform besitzen, deren aktuelle Limited aktuell nicht operativ tätig sind oder ihr Geschäftsmodell bis zur finalen Entscheidung über die weiteren Auswirkungen des Brexits abwarten wollen oder müssen. Aus den dargestellten Gründen war eine Vorhersage über die weiteren Konsequenzen der Abstimmung zum Brexit mit einer erheblichen Schätzunsicherheit behaftet. Der zunächst angenommene offizielle Brexit-Stichtag am 29. März 2019 rückte zeitlich näher. Auf politischer Ebene war bis dahin keine eindeutige Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgt, da die folgenden drei Szenarien möglich und daher mit erhöhter Unsicherheit verbunden waren.
| • | Harter Brexit mit der Konsequenz einer sofortigen Beseitigung bisheriger gesellschaftsrechtlicher Vorteile der englischen Limited |
| • | Weicher Brexit mit der Konsequenz einer zweijährigen Übergangsfrist |
| • | Zurückziehen der Austrittserklärung zum Brexit mit offenem Ausgang |
Die damalige Situation verursachte im Markt eine große Unsicherheit bei den Marktteilnehmern. Die große Bandbreite an alternativen Gesellschaftsformen, aber auch die nicht vollständig erfolgte Substituierung der englischen durch irische Limiteds erhöhten die Wahrscheinlichkeit eines signifikanten Einbruchs der Absatzzahlen.
Die FORIS AG hat bei dem Werthaltigkeitstest zur Feststellung eines Impairment-Bedarfs eine Szenario-Betrachtung durchgeführt. Bei dieser Betrachtung im Hinblick auf zukünftige Kunde/Umsatzpakete haben wir folgende Szenarien gerechnet:
Bei den Servicepaketen der englischen Limiteds haben wir die folgenden Löschquoten in den entsprechenden Geschäftsjahren angenommen.
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| Geschäftsjahr | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
|---|---|---|---|---|---|
| Best Case | 30% | 40% | 25% | 15% | 10% |
| Real Case | 60% | 40% | 25% | 15% | 10% |
| Worst Case | 90% | 40% | 25% | 15% | 10% |
Im Geschäftsjahr 2019 sind wir in den verschiedenen Szenarien von unterschiedlichen Löschungsquoten ausgegangen. In den darauffolgenden Geschäftsjahren haben wir jeweils die gleichen Löschungsquoten bei den Servicepaketen angesetzt.
Die Höhe der Wertberichtigungen in den unterschiedlichen Szenarien können wie folgt zusammengefasst werden.
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| Szenario | Wertberichtigung |
|---|---|
| Best Case | 517,3 TEUR |
| Real Case | 1.391,8 TEUR |
| Worst Case | 2.266,3 TEUR |
Der sog. „Real Case" entsprach aus Sicht des Vorstands dem wahrscheinlichsten Ausgang, weil zu erwarten ist, dass sich weder alle positiven noch all (negativen Einflüsse realisieren. Die Variante „Real Case" haben wir dementsprechend der Bilanzierung zugrunde gelegt. Im Geschäftsjahr 2018 haben wir Wertminderungen auf den Firmenwert von 1.392 TEUR vorgenommen. Für das Geschäftsjahr 2017 ergab sich aus dem Werthaltigkeitstest kein hinreichender Anhaltspunkt für eine notwendige Wertberichtung.
Die FORIS AG hat bei dem Werthaltigkeitstest zudem eine Szenario-Betrachtung des Real Cases durchgeführt, in dem basierend auf den erwarteten Cashflows der Diskontierungssatz verändert wird. Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde im Basisszenario ein Diskontierungssatz von 6,40 Prozent (Vorjahr: 6,69 Prozent) ermittelt. Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Basiszinssatz | 1,09 % | 1,30 % |
| Marktrisikoprämie | 6,50 % | 6,50 % |
| Betafaktor | 1,50 | 1,50 |
| Eigenkapitalquote | 50,00 % | 50,00 % |
| Refinanzierungssatz | 2,61 % | 2,29 % |
| Steuersatz | 25,00 % | 25,00 % |
Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2018 ergab sich aus der notwendigen Anpassung des nach der Svensson-Methode abgeleiteten Basiszinssatzes und des Refinanzierungssatzes.
Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 Prozent bis 7,0 Prozent zu orientieren. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase hielten wir einen um 0,25 Prozent Punkte über dem Mittel liegenden Ansatz weiterhin für angemessen.
Obwohl die GO AHEAD im Markt der Limited-Anbieter nicht stärker schwankt als die entsprechenden Vergleichsunternehmen, wendeten wir aus Risikogesichtspunkten einen höheren Betafaktor an. Wir haben diese Einschätzung mit einem Modell zur Ermittlung von Beta-Faktoren einer Vielzahl von Unternehmen unter Berücksichtigung von allgemeinen Geschäftsrisiken, dem unternehmensspezifischen Risiko und dem Finanzierungsrisiko vergleichend herangezogen. Eine Anpassung unserer bisherigen Einschätzung zum Betafaktor war demnach nicht erforderlich.
Auch bei der Eigenkapitalquote haben wir bewusst einen höheren Wert angesetzt, als er bei vergleichbaren Dienstleistern notwendig oder aus Modellen ableitbar ist. Die zur Berechnung hinterlegte Eigenkapitalquote ist unverändert zum Geschäftsjahr 2017.
Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 Prozent gemäß IDW S1 berücksichtigt. Der zu dem gleichen erzielbaren Betrag führende Vor-Steuer-Diskontierungssatz ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Dieser wurde nach entsprechender Korrektur der Nach-Steuer Cashflows iterativ ermittelt.
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| EUR | ||
| --- | --- | --- |
| Vor-Steuer-Diskontierungssatz | 13,98% | 9,35% |
Eine Erhöhung des Diskontierungssatzes um 2,00 Prozent (Vorjahr: 2,00 Prozent) im Rahmen einer Szenario Rechnung würde zu einer Reduzierung des erzielbaren Betrages für die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD um rund 21 Prozent führen (Vorjahresänderung des Szenarios: -19 Prozent) und damit zu einer zusätzlichen Wertminderung des Firmenwertes in Höhe von 66,2 TEUR kommen.
Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine noch deutliche Verschlechterung der erwarteten Marktlage und somit der Umsätze sowie regulatorische Änderungen im Bereich der ausländischen Kapitalgesellschaften auswirken.
Wegen des bis heute nicht erfolgten Brexit sind die Löschungsquoten bei den Servicepaketen der englischen Limiteds nicht so stark zurückgegangen wie erwartet. Es verbleibt eine erhöhte Unsicherheit durch einen weiterhin immer wahrscheinlicheren harten Brexit am 31. Oktober 2019. Die Unsicherheit, die zu dem Ergebnis des Werthaltigkeitstests führte, besteht fort. Nach unserer Einschätzung würde ein erneuter Werthaltigkeitstest zum Stichtag 30. Juni 2019 jedenfalls zu keinem geringeren Ansatz des Goodwills als dem zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2018 aktivierten.
II.2.3. Sachanlagen
In der Position sind folgende Vermögenswerte enthalten:
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Grund und Boden, Bauten | 2.422.886,83 | 2.446.616,83 |
| Außenanlagen | 35.864,00 | 37.916,00 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 107.770,00 | 108.365,00 |
| Summe | 2.566.520,83 | 2.592.897,83 |
II.2.4. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie
Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie handelt es sich um ein Bürogebäude mit rund 988 m2 Bürofläche auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22, einer Top-Lage im ehemaligen Bonner Regierungsviertel. Das Objekt wird seit Fertigstellung in 2011 vollständig an einen Dritten vermietet. Die mit dem Neubau in Verbindung stehenden aktivierten Fremdkapitalkosten betrugen im Geschäftsjahr 2018 unverändert zum Vorjahr 1.240 EUR. Die Brutto-Mieteinnahmen im ersten Halbjahr 2019 betrugen 140 TEUR (Vorjahreszeitraum: 115 TEUR).
Die der Immobilie direkt zuzuordnenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Mietnebenkosten | 10,2 | 16,2 |
| Reparaturen und Instandhaltung | 4,2 | 22,1 |
| Summe | 14,4 | 38,3 |
Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wurde auf Grundlage von Cashflow-Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von acht Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den Zeitraum ab 2025 wurden die diskontierten Cashflows auf Basis des Planjahres 2025 unverändert fortgeschrieben. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie nicht deutlich besser oder schlechter als der relevante Immobilienmarkt entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von acht Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da bei entsprechender Bewirtschaftung die Cashflows der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich sind. Wesentliche Annahmen und Schätzungen, auf denen die prognostizierten Cashflows beruhen, sind die Mietpreis- und Umsatzentwicklung, Bewirtschaftungskosten sowie die Entwicklung der Verschuldung und des Zinsniveaus. Die Prognosen der Cashflows bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden maßgeblich von der Entwicklung des Büroimmobilienmarktes in Bonn beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten gehen wir für die Zwecke der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von einem gleichbleibenden Mietpreisniveau aus. Es wurden daher keine Mieterhöhungen für die kommenden Jahre geplant, so dass keine Umsatzsteigerungen berücksichtigt wurden. Bei den Bewirtschaftungskosten wurde gemäß § 19 ImmowertV i.V.m. § 187 BewG ein Pauschalbetrag von 20 Prozent des Umsatzes (Vorjahr: 20 Prozent des Umsatzes) berücksichtigt. Die Verschuldung wurde wie im Vorjahr mit dem anteiligen Betrag des Buchwertes an der Gesamtverschuldung aller Immobilien berücksichtigt.
Der Vorstand sieht derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.
Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde zum 31. Dezember 2018 ein Diskontierungssatz von 2,91 Prozent (Vorjahr: 2,94 Prozent) ermittelt. Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:
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| 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
|---|---|---|
| Basiszinssatz | 1,09 % | 1,30 % |
| Marktrisikoprämie | 6,50 % | 6,50 % |
| Betafaktor | 0,75 | 0,75 |
| Eigenkapitalquote | 12,50 % | 12,50 % |
| Refinanzierungssatz | 3,30 % | 3,30 % |
| Steuersatz | 25,00 % | 25,00 % |
Eine Veränderung im Geschäftsjahr 2018 gegenüber dem Vorjahr war die Anpassung des Basiszinssatzes. Dieser wurde zum Stichtag nach der Svensson-Methode abgeleitet.
Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 Prozent bis 7,0 Prozent zu orientieren. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase halten wir einen um 0,25 Prozent Punkte über dem Mittel liegenden Ansatz für angemessen.
Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie schwankt aufgrund ihrer besonderen Lage und Ausstattung nach unserer Einschätzung weniger als der relevante Markt, sodass ein geringerer Betafaktor angemessen erscheint. Die derzeitige finanzielle Ausstattung, aber auch die branchenüblichen Vergleichswerte würden den Ansatz einer geringeren Eigenkapitalquote rechtfertigen. Wir haben aus Risikogesichtspunkten bewusst einen höheren Wert angesetzt, als bei vergleichbaren Immobilien erforderlich oder aus Modellen ableitbar wäre.
Der angenommene Refinanzierungssatz liegt auf der Höhe der aktuellen Zinssicherung des Konzerns und ist auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Zinssituation auch längerfristig als realistisch anzusehen.
Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 Prozent gemäß IDW 51 berücksichtigt.
Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine deutliche Verschlechterung der Marktlage und somit der Umsätze sowie Änderungen im Zinsniveau auswirken. Aus Sicht der FORIS sind derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen absehbar, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.
Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 2 Mio. EUR im Grundbuch eingetragen.
Eine veränderte Bewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie zum 30. Juni 2019 gegenüber der Bewertung zum 31. Dezember 2018 gibt es nicht.
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| Bezeichnung | Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 | Zugang | Abgang | Umbuchung | 30.06.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 370.334,10 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 370.334,10 |
| selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert | 129.519,23 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 129.519,23 |
| Goodwill | 2.864.760,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.864.760,00 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3.364.613,33 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.364.613,33 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grund und Boden/Bauten | 3.292.349,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.292.349,80 |
| Außenanlagen | 53.791,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 53.791,69 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 514.854,82 | 21.969,68 | 0,00 | 0,00 | 536.824,50 |
| 3.860.996,31 | 21.969,68 | 0,00 | 0,00 | 3.882.965,99 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | |||||
| Grund und Boden | 315.118,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 315.118,00 |
| Bauten | 2.322.952,01 | 50,00 | 0,00 | 0,00 | 2.323.00201 |
| 2.638.070,01 | 50,00 | 0,00 | 0,00 | 2.638.120,01 | |
| Summe | 9.863.679,65 | 22.019,68 | 0,00 | 0,00 | 9.885.699,33 |
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| Bezeichnung | Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 | Zugang | Abgang Umbuchung | 30.06.2019 | 30.06.2019 | 31.12.2018 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 258.671,10 | 21.772,00 | 0,00 | 0,00 | 280.443,10 | 89.891,00 | 111.663,00 |
| selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert | 5.398,23 | 32.382,00 | 0,00 | 0,00 | 37.780,23 | 91.739,00 | 124.121,00 |
| Goodwill | 1.391.560,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.391.560,00 | 1.473.200,00 | 1.473.200,00 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 1.655.629,33 | 54.154,00 | 0,00 | 0,00 | 1.709.783,33 | 1.654.830,00 | 1.708.984,00 | |
| Sachanlagen | |||||||
| Grund und Boden/Bauten | 845.732,97 | 23.730,00 | 0,00 | 0,00 | 869.462,97 | 2.422.886,83 | 2.446.616,83 |
| Außenanlagen | 15.875,69 | 2.052,00 | 0,00 | 0,00 | 17.927,69 | 35.864,00 | 37.916,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 406.489,82 | 22.564,68 | 0,00 | 0,00 | 429.054,50 | 107.770,00 | 108.365,00 |
| 1.268.098,48 | 48.346,68 | 0,00 | 0,00 | 1.316.445,16 | 2.566.520,83 | 2.592.897,83 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | |||||||
| Grund und Boden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 315.118,00 | 315.118,00 |
| Bauten | 528.387,11 | 34.728,00 | 0,00 | 0,00 | 563.115,11 | 1.759.886,90 | 1.794.564,90 |
| 528.387,11 | 34.728,00 | 0,00 | 0,00 | 563.115,11 | 2.075.004,90 | 2.109.682,90 | |
| Summe | 3.452.114,92 | 137.228,68 | 0,00 | 0,00 | 3.589.343,60 | 6.296.355,73 | 6.411.564,73 |
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| Bezeichnung | Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 | Zugang | Abgang | Umbuchung | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 370.334,10 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 370.334,10 |
| selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert | 0,00 | 129.519,23 | 0,00 | 0,00 | 129.519,23 |
| Goodwill | 2.864.760,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.864.760,00 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3.235.094,10 | 129.519,23 | 0,00 | 0,00 | 3.364.613,33 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grund und Boden/Bauten | 3.292.349,80 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.292.349,80 |
| Außenanlagen | 53.791,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 53.791,69 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 439.304,67 | 79.837,66 | 4.287,51 | 0,00 | 514.854,82 |
| 3.785.446,16 | 79.837,66 | 4.287,51 | 0,00 | 3.860.996,31 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | |||||
| Grund und Boden | 315.118,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 315.118,00 |
| Bauten | 2.322.107,11 | 844,90 | 0,00 | 0,00 | 2.322.952,01 |
| 2.637.225,11 | 844,90 | 0,00 | 0,00 | 2.638.070,01 | |
| Summe | 9.657.765,37 | 210.201,79 | 4.287,51 | 0,00 | 9.863.679,65 |
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| Bezeichnung | Kumulierte Abschreibungen | Buchwert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2018 | Zugang | Abgang | Umbuchung | 31.12.2018 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 211.818,10 | 46.853,00 | 0,00 | 0,00 | 258.671,10 | 111.663,00 | 158.516,00 |
| selbst geschaffener immaterieller Vermögenswert | 0,00 | 5.398,23 | 5.398,23 | 124.121,00 | 0,00 | ||
| Goodwill | 0,00 | 1.391.560,00 | 0,00 | 0,00 | 1.391.560,00 | 1.473.200,00 | 2.864.760,00 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 211.818,10 | 1.443.811,23 | 0,00 | 0,00 | 1.655.629,33 | 1.708.984,00 | 3.023.276,00 | |
| Sachanlagen | |||||||
| Grund und Boden/Bauten | 798.280,97 | 47.452,00 | 0,00 | 0,00 | 845.732,97 | 2.446.616,83 | 2.494.068,83 |
| Außenanlagen | 11.807,69 | 4.068,00 | 0,00 | 0,00 | 15.875,69 | 37.916,00 | 41.984,00 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 364.998,67 | 44.878,66 | 3.387,51 | 0,00 | 406.489,82 | 108.365,00 | 74.306,00 |
| 1.175.087,33 | 96.398,66 | 3.387,51 | 0,00 | 1.268.098,48 | 2.592.897,83 | 2.610.358,83 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | |||||||
| Grund und Boden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 315.118,00 | 315.118,00 |
| Bauten | 458.937,11 | 69.450,00 | 0,00 | 0,00 | 528.387,11 | 1.794.564,90 | 1.863.170,00 |
| 458.937,11 | 69.450,00 | 0,00 | 0,00 | 528.387,11 | 2.109.682,90 | 2.178.288,00 | |
| Summe | 1.845.842,54 | 1.609.659,89 | 3.387,51 | 0,00 | 3.452.114,92 | 6.411.564,73 | 7.811.922,83 |
II.2.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Langfristig fällige Teilbeträge von Forderungen aus der Prozessfinanzierung wurden mit einem Zinssatz von 5,5 Prozent p. a. abgezinst.
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| Langfristig | 30.06.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen Prozessfinanzierung | 141.551,29 | 144.482,46 |
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| Kurzfristig | 30.06.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen Prozessfinanzierung | 2.386.255,37 | 2.087.410,53 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -189.735,29 | -200.869,03 |
| Vermögenswert Prozessfinanzierung | 2.196.520,08 | 1.886.541,50 |
| Forderungen GO AHEAD | 182.780,05 | 246.224,29 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -69.674,00 | -66.839,00 |
| Vermögenswert GO AHEAD | 113.106,05 | 179.385,29 |
| Forderungen Übrige | 354.671,38 | 224.345,48 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -21.009,01 | -23.365,58 |
| Vermögenswert Übrige | 333.662,37 | 200.979,90 |
| Forderungen Gesamt | 2.923.706,80 | 2.557.980,30 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -280.418,30 | -291.073,61 |
| Vermögenswert Gesamt | 2.643.288,50 | 2.266.906,69 |
Prozessfinanzierung
Zu den Stichtagen 30. Juni 2019 und 31. Dezember 2018 bestehen keine überfälligen langfristigen, aber nicht wertberichtigten Forderungen der Prozessfinanzierung. Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Verzögerungen gibt es regelmäßig dort, wo der Erlös dem Anspruchsinhaber zwar aufgrund eines rechtskräftigen Urteils zusteht, die Abwicklung sich aber hinzieht. Den kurzfristigen Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 190 TEUR (30. Juni 2018: 201 TEUR) gegenüber.
Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 8,0 Prozent (30. Juni 2018: 9,6 Prozent) wertberichtigt. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigung ergibt sich wie folgt:
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| Einzelwertberichtigung Prozessfinanzierung | 30.06.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 200.869,03 | 1.175.905,31 |
| Zuführung | 1.902,44 | 18.380,03 |
| Verbrauch | -12.320,87 | -970.872,09 |
| Auflösung | -715,31 | -22.544,22 |
| Stand Stichtag | 189.735,29 | 200.869,03 |
GO AHEAD
Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Die Forderungen bei der GO AHEAD sind grundsätzlich mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen fällig.
Da, wie nachfolgend beschrieben, eine gestaffelte Wertberichtigung aller überfälligen Forderungen erfolgt, kann eine Analyse des Alters der überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen entfallen.
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Abwertung in % |
Abwertung in % |
|
| --- | --- | --- |
| bis zu drei Monaten | 10 | 10 |
| länger als drei Monate und bis zu sechs Monaten | 25 | 25 |
| länger als sechs Monate und bis zu einem Jahr | 50 | 50 |
| länger als ein Jahr | 98 | 98 |
In der GO AHEAD wurde im ersten Halbjahr 2019 der Forderungsbestand wie im Vorjahr regelmäßig analysiert und uneinbringliche Forderungen ausgebucht. Die zum 30. Juni 2019 bilanzierten Brutto-Forderungen in Höhe von 183 TEUR (31. Dezember 2018: 246 TEUR) wurden entsprechend der Altersstruktur der Forderungen und der Erkenntnisse über sich im Inkassoverfahren befindliche, bereits gelöschte und zur Löschung vorgesehene Gesellschaften abgewertet. Die Wertberichtigung auf die Forderungen der GO AHEAD beträgt insgesamt 70 TEUR (31. Dezember 2018: 67 TEUR). Dies entspricht 38,1 Prozent (31. Dezember 2018: 27,1 Prozent) bezogen auf den Bruttoforderungsbestand.
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 66.839,00 | 56.325,00 |
| Zuführung | 35.127,18 | 41.130,23 |
| Verbrauch | -32.292,18 | -30.616,23 |
| Auflösung | 0,00 | 0,00 |
| Stand Stichtag | 69.674,00 | 66.839,00 |
Übrige
Die Forderungen bei den Vorratsgesellschaften sind grundsätzlich sofort fällig. Die Leistung erfolgt meist gegen Vorkasse, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen von dieser Regel schriftlich vereinbart wurden. Es bestehen bei den Vorratsgesellschaften weder zum Bilanzstichtag 30. Juni 2019 noch zum 31. Dezember 2018 überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte.
Ausfallrisiko Forderungen
Die folgende Tabelle enthält Informationen zu dem geschätzten Ausfallrisiko und den erwarteten Kreditverlusten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
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| Forderung netto | Berichtigung | gewichteter Durchschnitt | Beeinträchtige Bonität | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| davon sind bis zu 30 Tage alt | 56.895,92 | 5.689,59 | 10% | nein |
| davon sind bis zu 60 Tage alt | 14.818,36 | 1.481,84 | 10% | nein |
| davon sind bis zu 90 Tage alt | 51,50 | 5,15 | 10% | nein |
| davon sind bis zu 120 Tage alt | 2.448,10 | 244,81 | 10% | nein |
| davon sind bis zu 150 Tage alt | -1.237,03 | -309,26 | 25% | nein |
| davon sind bis zu 180 Tage alt | 6.086,14 | 1.521,54 | 25% | nein |
| davon sind bis zu 270 Tage alt | 4.001,30 | 2.000,65 | 50% | nein |
| davon sind bis zu 360 Tage alt | 2.524,37 | 1.262,18 | 50% | nein |
| davon älter als 360 Tage | 1.066,94 | 1.045,60 | 98% | ja |
Das erwartete Ausfallrisiko wird anhand von vergangenheitsbezogenen Daten, insbesondere historische Ausfallquoten, ermittelt.
II.2.6. Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Langfristig
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte waren nicht auszuweisen.
Kurzfristig
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Sicherheitsleistungen Prozessfinanzierung | 0,00 | 62.652,97 |
| Zinscap | 0,00 | 0,00 |
| Sonstiges | 80.560,33 | 1.582,54 |
| Gewährte Darlehen | 5.215,41 | 5.125,71 |
| Summe | 85.775,74 | 69.361,22 |
In den Sicherheitsleistungen für die Prozessfinanzierung sind wie im Vorjahr Zahlungen im Rahmen der prozessualen Durchführung der finanzierten Prozesse wie Sicherheitsleistungen für die Kosten des gegnerischen Anwalts enthalten. Der überwiegende Teil wurde für eine vorläufige Vollstreckung in einem großvolumigen Verfahren zur Absicherung der Gerichts- und Anwaltskosten geleistet. Es ist mittlerweile davon auszugehen, dass die finanzierte Leistung in Anspruch genommen wird, daher haben wir diese in ihrem Wert zu 100 Prozent berichtigt.
Weiterer Bestandteil ist die zu Marktwerten bilanzierte Prämie für das Zinssicherungsgeschäft, das im Rahmen der Finanzierung des Büroneubaus in 2010/2011 abgeschlossen wurde.
Die sonstigen Vermögenswerte und Darlehen werden, soweit vereinbart, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Eine Tilgung erfolgt, soweit vereinbart, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.
Es bestehen weder zum Bilanzstichtag 30. Juni 2019 noch zum 31. Dezember 2018 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte. Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.
II.2.7.Latente Steuererstattungsansprüche
Der Konzern verfügte zum 30. Juni 2019 über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend den vorliegenden Steuerbescheiden und der entsprechenden Fortschreibung in Höhe von 4,5 Mio. EUR (31. Dezember 2016: 4,5 Mio. EUR). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile abzüglich des in der Berichtsperiode ausgewiesenen Verlustes wurden gemäß IFRS in Höhe von 84 TEUR (31. Dezember 2018: 84 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 Prozent zugrunde gelegt. Die steuerlich nutzbaren Verlustvorträge werden innerhalb des Planungszeitraumes vollständig verbraucht. Die Veränderung wurde aufwandswirksam unter den Ertragsteuern erfasst.
II.2.8. Vorräte
Bei den Vorräten handelt es sich ausschließlich um Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften abzüglich der Einzahlungsverpflichtung und etwaiger Einzelwertberichtigungen.
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften | 3.370.192,27 | 2.909.511,60 |
| ./. Einzahlungsverpflichtungen | -1.861.700,00 | -1.480.100,00 |
| ./. Einzelwertberichtigungen hierauf | -1.495,45 | -1.495,45 |
| Vermögenswert | 1.506.996,82 | 1.427.916,15 |
Im Jahr 2000 wurden Vorratsgesellschaften im Rahmen des Cash-Pooling-Modells gegründet. Aufgrund der anschließend ergangenen Rechtsprechung sind diese mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 haben wir die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und in der Bilanz eliminiert. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen ergibt sich wie folgt:
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 1.495,45 | 1.495,45 |
| Auflösung | 0,00 | 0,00 |
| Stand Stichtag | 1.495,45 | 1.495,45 |
Eine etwaige Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgt über den Materialaufwand, wogegen eine etwaige Auflösung über die sonstigen betrieblichen Erträge erfolgt.
II.2.9. Steuererstattungsansprüche
In der Position „Steuererstattungsansprüche" sind zum 30. Juni 2019 und zum 31. Dezember 2018 im Wesentlichen die Erstattungsansprüche aus Vorauszahlungen für Körperschafts- und Gewerbesteuer enthalten.
II.2.10. Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung
Der Vermögenswert aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung beinhaltet insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter für die laufenden Verfahren.
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung | 4.100.529,63 | 4.258.200,99 |
| ./. Einzelwertberichtigungen hierauf | -830.450,36 | -1.499.745,75 |
| Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung | 3.270.079,27 | 2.758.455,24 |
Die Einzelwertberichtigungen auf Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung und Monetarisierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt. In der Regel werden für Vermögenswerte, bei denen bislang keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, auch keine Wertberichtigungen vorgenommen. Im Vergleich zum Vorjahr war aufgrund eines Einzelfalles die Einzelwertberichtigung zu erhöhen. Die Entwicklung ergibt sich wie folgt:
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Stand 1.1. | 1.499.745,75 | 758.343,61 |
| Zuführung | 25.213,54 | 772.339,03 |
| Verbrauch | -694.508,93 | -30.936,89 |
| Auflösung | 0,00 | 0,00 |
| Stand Stichtag | 830.450,36 | 1.499.745,75 |
Die Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgte über den Materialaufwand. Eine etwaige Auflösung erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge.
II.2.11. Abgegrenzte Aufwendungen
Bei den abgegrenzten Aufwendungen handelt es sich um im Geschäftsjahr geleistete Zahlungen, die nach der periodengerechten Gewinnermittlung Aufwand für das Folgejahr darstellen.
II.2.12. Zahlungsmittel
Bei den Zahlungsmitteln handelt es sich ausschließlich um Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten etwaigen Inanspruchnahmen von Kontokorrentlinien im Rahmen der Vorratsgründungen im Bereich Vorratsgesellschaften. Insoweit entsprechen die Zahlungsmittel wie im Vorjahr dem Finanzmittelfonds. Sämtliche Zahlungsmittel sind entweder der FORIS AG oder den zu 100 Prozent in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen zuzuordnen. Diesbezüglich bestehen keinerlei Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel bzw. des Finanzmittelfonds.
II.2.13. Eigenkapital und Kapitalmanagement
Eigenkapital
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 4.656.933,00 | 4.656.933,00 |
| eigene Anteile | -22.159,00 | 0,00 |
| Kapitalrücklage | 10.935.866,81 | 10.935.866,81 |
| Gewinnrücklagen | 676.693,02 | 717.526,00 |
| Ergebnisneutrale latente Steuern | -27.158,00 | -27.158,00 |
| Bilanzgewinn | 839.628,77 | 424.253,25 |
| Eigenkapital | 17.059.804,60 | 16.707.421,06 |
Das Grundkapital der FORIS AG beträgt 4.656.933,00 EUR und ist eingeteilt in 4.656.933 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.
Hinsichtlich der Veränderung und der Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir auch auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung unter A.5. Ergänzende Informationen zur Aktie ergeben sich aus den Ausführungen im Anhang unter III.13.
Hinsichtlich der Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien verweisen wir auf C.7.
Kapitalmanagement
Ziel des Kapitalmanagements im FORIS-Konzern ist, eine starke Eigenkapitalbasis beizubehalten, um so auf der einen Seite das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte durch entsprechendes Risikodeckungspotenzial zu wahren und gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Eigenkapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden und der Rückkaufmaßnahmen. Er strebt unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des volatilen Geschäftsbereiches der Prozessfinanzierung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Renditesteigerung durch eine höhere Fremdkapitalquote und einer stabilen Eigenkapitalbasis an.
Wesentliche Kennzahlen für die Überwachung und das Management des Eigenkapitals sind die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalrendite ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum jeweiligen Bilanzstichtag gemäß IFRS-Abschluss. Aufgrund der atypisch hohen Eigenkapitalquote (ca. 90 Prozent) prüfen wir vor diesem Hintergrund, inwieweit andere Kennziffern eine sachgerechtere Branchen- und Sektorenvergleichbarkeit erzielen. Auf lange Sicht ist es Ziel der FORIS, eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 10 Prozent zu erreichen. Die Eigenkapitalrendite hat sich wie folgt entwickelt:
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| 1.01.- 30.06.2019 | 1.01.- 30.06.2018 | 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrendite | 2,1 % | 2,8 % | -12,9 % | 6,6 % | 3,4 % |
| 2-Jahres-Schnitt | 2,4 % | 2,2 % | -3,1 % | 5,0 % | 4,4 % |
Insbesondere vor dem Hintergrund des längerfristig angelegten Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung ist eine ausreichende Ausstattung des Konzerns mit Eigenkapital erforderlich. Wesentliche Kennzahl neben der absoluten Höhe des Eigenkapitals ist die Eigenkapitalquote. Diese liegt mit 88,8 Prozent zum 30. Juni 2019 leicht unter der zum 31. Dezember 2018 (87,9 Prozent) und deutlich über nationalen und internationalen Durchschnittswerten. Unter Beibehaltung des derzeitigen Geschäftsmodells wird eine Eigenkapitalquote von 60 Prozent als sinnvoll angesehen. Die Eigenkapitalquote hat sich wie folgt entwickelt:
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| 30.06.2019 | 30.06.2018 | 2018 | 2017 | 2016 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 88,8 % | 92,4 % | 87,9 % | 91,6 % | 90,9 % |
Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, eigene Anteile zum Zwecke der Einziehung am Markt zu erwerben. Die Umsetzung dieser Käufe ist insbesondere von der Kurs-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung etwaiger Dividendenzahlungen abhängig. Ein fixes Rückkaufprogramm wie auch Aktienoptionsprogramme bestehen derzeit nicht.
II.2.14. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Erhaltene Anzahlungen | 0,00 | 0,00 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 337.402,76 | 406.477,17 |
| Personalverbindlichkeiten | 218.292,07 | 194.601,42 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 37.220,00 | 44.310,00 |
| Aufsichtsratsvergütung | 49.741,00 | 100.005,00 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 535.817,43 | 531.469,42 |
| Verbindlichkeiten | 1.178.473,26 | 1.276.863,01 |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen zum Bilanzstichtag aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie laufende Kosten. In der Position Personalverbindlichkeiten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie die Verbindlichkeiten für ausstehenden Urlaub enthalten. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahres-/Konzernabschlusses.
Nachfolgend sind die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten tabellarisch dargestellt:
Entwicklung der Verbindlichkeiten vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019
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| 30.06.2019 | Gesamtbetrag | bis zu einem Monat | länger als ein Monat und bis zu drei Monaten | länger als drei Monate und bis zu einem Jahr | länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 337 | 337 | 0 | 0 | 0 |
| Personalverbindlichkeiten | 218 | 0 | 0 | 218 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 37 | 0 | 0 | 37 | 0 |
| Aufsichtsratsvergütung | 50 | 0 | 0 | 50 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 536 | 10 | 0 | 526 | 0 |
| Summen | 1.178 | 347 | 0 | 831 | 0 |
Entwicklung der Verbindlichkeiten vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
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| 31.12.2018 | Gesamtbetrag | bis zu einem Monat | länger als ein Monat und bis zu drei Monaten | länger als drei Monate und bis zu einem Jahr | länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren |
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 406 | 406 | 0 | 0 | 0 |
| Personalverbindlichkeiten | 195 | 0 | 6 | 189 | 0 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | 44 | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Aufsichtsratsvergütung | 100 | 0 | 0 | 100 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 531 | 10 | 0 | 521 | 0 |
| Summen | 1.276 | 418 | 48 | 810 | 0 |
II.2.15 Abgegrenzte Erträge
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| GO AHEAD Limiteds (Servicepakete) | 547.906,00 | 571.467,00 |
Die abgegrenzten Erträge betreffen in Rechnung gestellte Servicepakete im Bereich der GO AHEAD, die wirtschaftlich in das Folgejahr gehören, aber bereits vereinnahmt wurden.
II.2.16. Rückstellungen
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Risiken aus Prozessfinanzierung | 289.564,94 | 123.622,25 |
| Sonstige Rückstellungen | 93.208,54 | 117.986,00 |
| Rückstellungen | 382.773,48 | 241.608,25 |
In den Rückstellungen sind Risiken für die Inanspruchnahme durch Dritte aus den finanzierten Verfahren berücksichtigt. Eine verlässliche Einschätzung der Fälligkeiten der Abflüsse ist geschäftsmodellbedingt nicht möglich, da diese neben dem tatsächlichen Ausgang insbesondere auch von der Verfahrensdauer abhängt. In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Risiken aus eigenen Verfahren und den damit zusammenhängenden Kosten erfasst. Hinsichtlich der zum 30. Juni 2019 gebildeten Rückstellungen gehen wir von einer Fälligkeit der Abflüsse noch innerhalb des Geschäftsjahres 2019 aus.
Entwicklung der Rückstellungen vom 1. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019
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| Stand 01.01.2019 | Verbrauch | Umbuchung | Auflösung | Zuführung | Stand 30.06.2019 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Risiken aus Prozessfinanzierung | 123.622,25 | 10.454,01 | 0,00 | 37.164,85 | 213.561,55 | 289.564,94 |
| Sonstige Rückstellungen | 117.986,00 | 31.593,78 | 0,00 | 278,53 | 7.094,85 | 93.208,54 |
| Summen | 241.608,25 | 42.047,79 | 0,00 | 37.443,38 | 220.656,40 | 382.773,48 |
Entwicklung der Rückstellungen vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018
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| Stand 01.01.2018 | Verbrauch | Umbuchung | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Risiken aus Prozessfinanzierung | 532.430,38 | 27.277,73 | 0,00 | 427.355,66 | 45.825,26 | 123.622,25 |
| Sonstige Rückstellungen | 52.034,00 | 27.512,50 | 0,00 | 13.187,50 | 106.652,00 | 117.986,00 |
| Summen | 584.464,38 | 54.790,23 | 0,00 | 440.543,16 | 152.477,26 | 241.608,25 |
II.2.17. Steuerschulden
Die Steuerschulden setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Körperschaftsteuerrückstellung | 371,00 | 490,00 |
| Gewerbesteuerrückstellung | 532,00 | 652,00 |
| Lohnsteuer | 45.364,36 | 32.483,81 |
| Übrige Steuerverbindlichkeiten | 182,51 | 0,00 |
| Steuerschulden | 46.449,87 | 33.625,81 |
Die Steuerschulden umfassen Körperschafts- und Gewerbesteuerrückstellungen von Konzerntochterunternehmen. Darüber hinaus sind Beträge aus abzuführender Lohnsteuer in Höhe von 45 TEUR (31. Dezember 2018: 32 TEUR) enthalten.
II.3. Segmentberichterstattung
Der FORIS-Konzern verfügt, wie nachstehend beschrieben, über vier strategische Geschäftsbereiche, die die berichtspflichtigen Segmente des Konzerns darstellen. Diese strategischen Geschäftsbereiche bieten unterschiedliche Produkte und Dienstleistungen an und werden getrennt verwaltet, da ihnen nunterschiedliche Geschäftsstrategien und Geschäftsmodelle zugrunde liegen. Die nachstehende Zusammenfassung beschreibt die Geschäftsbereiche in jedem berichtspflichtigen Segment des FORIS-Konzerns.
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| Berichtspflichtige Segmente | Geschäftsbereiche |
|---|---|
| Prozessfinanzierung und Monetarisierung | Finanzierung und Monetarisierung von Gerichtsprozessen und Schiedsverfahren |
| Vorratsgesellschaften | Gründung, Verwaltung und Verkauf von Gesellschaften |
| GO AHEAD Limiteds | Rechtsformwahl und Gründungsdienstleistungen für Gründer und Unternehmer |
| Vermögensverwaltung | Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien |
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Segmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den unter B.6.I.7 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die sonstigen Geschäftsbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:
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| Sonstige Segmente | Geschäftsbereiche |
|---|---|
| BGGK | Durchsetzung von Kartellschadenersatzansprüchen (in Form eines Klagevehikels zur Geltendmachung von Ansprüchen in Sammelverfahren) |
| GO AHEAD | Gründerakademie Dienstleistungen für Kunden, die sich für eine Unternehmensgründung interessieren |
Keines dieser Segmente erfüllte bisher die quantitativen Schwellenwerte für die Bestimmung berichtspflichtiger Segmente.
Die Einteilung in die einzelnen Segmente orientiert sich im Wesentlichen an den angebotenen Dienstleistungen und Produkten. Sie ist identisch mit den internen Berichtslinien und dient auch der getrennten Überwachung und Steuerung der einzelnen Segmente durch das Management. Somit können wir die Entwicklung in den einzelnen Segmenten anhand der Segmentergebnisse sachgerecht beurteilen und die finanziellen Ressourcen zweckmäßig (zentral) steuern. Im Segment Vermögensverwaltung erfassen wir eine selbst genutzte und langfristig vermietete Immobilie. Dieses Segment ist vor allem wegen der in ihm enthaltenen, erheblichen Vermögenswerte bedeutsam.
Die Segmentergebnisgröße ist das jeweilige Periodenergebnis und umfasst sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen. Auch die Ermittlung des Segmentvermögens und der Segmentschulden umfasst grundsätzlich sämtliche Vermögens- und Schuldenpositionen des Konzerns. Dasselbe gilt für die Segmentinvestitionen und -abschreibungen. Die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten, Vermögenswerten und Schuldposten sowie die Zuordnung von Investitionen des Konzerns zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach direkter Zuordnung, soweit dies im Einzelfall möglich war. Segmentübergreifende Aktivitäten wurden entsprechend der wirtschaftlichen Veranlassung einzelnen Segmenten zugeordnet.
Bei den Segmenterlösen handelt es sich um Umsätze aus Geschäften mit externen Kunden. Erlöse aus Transaktionen zwischen den einzelnen Segmenten werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und sind im FORIS-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Erlöse werden zum überwiegenden Teil im deutschsprachigen Raum erzielt.
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| Prozessfinanzierung | Vorratsgesellschaften | GO AHEAD Limiteds | Vermögensverwaltung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 30.06. | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) | 2.040 | 3.865 | 6.123 | 6.282 | 806 | 852 | 165 | 144 |
| Segmentergebnis | 93 | 921 | 338 | 351 | -23 | 130 | 15 | -851 |
| Segmentabschreibungen | 8 | 13 | 4 | 4 | 42 | 16 | 79 | 80 |
| Segmentzinserträge | 11 | 25 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 48 |
| Segmentzinsaufwendungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Segmentertragsteuerergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | -1 |
| Segmentvermögen | 8.282 | 7.919 | 3.731 | 3.481 | 2.679 | 4.328 | 4.676 | 5.706 |
| Segmentschulden | 668 | 633 | 215 | 76 | 930 | 824 | 313 | 105 |
| Segmentinvestitionen | 18 | 22 | 0 | 7 | 4 | 22 | 0 | 10 |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten | -178 | -1.316 | -5 | -30 | -33 | -19 | -2 | -154 |
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| Berichtspflichtige Segmente Gesamt | FORIS-Konzern Sonstige Segmente | FORIS-Konzern Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 30.06. | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) | 9.134 | 11.143 | 0 | 0 | 9.134 | 11.143 |
| Segmentergebnis | 423 | 551 | -8 | 0 | 415 | 551 |
| Segmentabschreibungen | 133 | 113 | 4 | 0 | 137 | 113 |
| Segmentzinserträge | 11 | 73 | 0 | 0 | 11 | 73 |
| Segmentzinsaufwendungen | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| Segmentertragsteuerergebnis | -1 | -1 | 0 | 0 | -1 | -1 |
| Segmentvermögen | 19.368 | 21.434 | -153 | 0 | 19.215 | 21.434 |
| Segmentschulden | 2.126 | 1.637 | 29 | 0 | 2.155 | 1.637 |
| Segmentinvestitionen | 22 | 59 | 0 | 0 | 22 | 59 |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten | -218 | -1.518 | -240 | 0 | -458 | -1.518 |
Bei den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Segmentzinserträgen und Segmentzinsaufwendungen handelt es sich um die konsolidierten Werte.
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| Prozessfinanzierung | Vorratsgesellschaften | GO AHEAD Limiteds | Vermögensverwaltung | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 30.06. | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten | 178 | 259 | -5 | -30 | -33 | -85 | -2 | 0 |
| - Auflösung von Rückstellungen und VbKt | 37 | 331 | 0 | 1 | 0 | 2 | 0 | 0 |
| - Zuführung von Rückstellungen und VbKt | 214 | 503 | 5 | 31 | 2 | 2 | 5 | 0 |
| - Zuführung EWB | 2 | 200 | 0 | 0 | 35 | 85 | 0 | 0 |
| -Auflösung EWB | 1 | 113 | 0 | 0 | 4 | 0 | 2 | 0 |
| - Auflösung aktive latente Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| - Abschreibung Goodwill | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| Berichtspflichtige Segmente Gesamt | FORIS-Konzern Sonstige Segmente | FORIS-Konzern Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Geschäftsjahr per 30.06. | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Wesentliche zahlungsunwirksame Posten | 218 | -374 | -240 | -154 | -458 | -528 |
| - Auflösung von Rückstellungen und VbKt | 37 | 334 | 31 | 214 | 69 | 548 |
| - Zuführung von Rückstellungen und VbKt | 225 | 536 | 271 | 368 | 496 | 904 |
| - Zuführung EWB | 37 | 285 | 0 | 0 | 37 | 285 |
| -Auflösung EWB | 7 | 113 | 0 | 0 | 7 | 113 |
| - Auflösung aktive latente Steuern | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| - Abschreibung Goodwill | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
II.4. Erläuterung zur Kapitalflussrechnung
Wir verweisen auch auf die Kapitalflussrechnung unter B.4 und auf die Angaben im Konzernanhang unter 6.6.II.2.12. Im Cashflow sind gezahlte und erhaltene Zinsen sowie Zahlungsein- und -ausgänge aus Ertragsteuern wie folgt enthalten:
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Gezahlte Zinsen | 0 | -1 |
| Erhaltene Zinsen | 11 | 1 |
| Zahlungsein- und ausgänge aus Ertragsteuern | 1 | 93 |
| Zahlungswirksame Zinsen und Ertragsteuern | 11 | 93 |
III. Sonstige Angaben
III.1. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 30. Juni 2019 geführt hätten.
III.2. Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen
III.2.1. Erfolgsunsicherheiten
Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden.
III.2.2. Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen bei der Bilanzierung
Der Vorstand muss bei der Erstellung des Abschlusses Schätzungen vornehmen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen treffen, die die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen liegen Prämissen zugrunde, die dem verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Abschlusses entsprechen. Die realisierten Beträge können von diesen Schätzungen abweichen. Nachfolgend erläutern wir die für den Abschluss wesentlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen des Vorstands.
Bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilie ist die erwartete Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte - ggf. unterschiedlich für einzelne Komponenten - zu schätzen. Bei der Ermittlung des im Anhang für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie anzugebenden Zeitwertes sind zudem Einschätzungen über Verkaufswerte, Diskontierungssätze und Mietpreisentwicklungen zu treffen, die auch vor dem Hintergrund des zu betrachtenden Zeitraumes mit Unsicherheiten behaftet sind.
Bei der zumindest jährlich durchzuführenden Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills sind neben der Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit weitere Annahmen zu treffen, die erheblichen Einfluss auf den zu ermittelnden Wert haben. Neben der Herleitung und Fortentwicklung der zu erzielenden Cashflows aus der Unternehmensplanung unterliegen hier der Diskontierungsfaktor sowie die Wachstumsaufschläge bzw. Wachstumsabschläge Schätzungen und Annahmen mit möglicherweise wesentlichem Einfluss auf den Abschluss. Insbesondere die Einschätzung der Markt- und Produktentwicklung und die hieraus abgeleitete Entwicklung der Cashflows können einen erheblichen Einfluss haben und zu einer Wertminderung führen. Die Marktentwicklung ist ausschlaggebend für einen etwaigen Wachstumsaufschlag bzw. -abschlag, der wiederum einen signifikanten Einfluss auf den Terminal Value haben kann. Ein wesentlicher Einflussfaktor für den Werthaltigkeitstest ist daneben die ebenfalls auf Annahmen und Schätzungen basierende Herleitung des Diskontierungsfaktors.
Im Rahmen des zum 31. Dezember 2018 durchgeführten Werthaltigkeitstests der GO AHEAD haben sich eindeutige Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Auch bei Veränderungen der Annahmen über die Entwicklung der Cashflows sowie des Diskontierungsfaktors haben sich im Rahmen einer Szenarioanalyse Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben.
Bei der Bewertung von Forderungen werden einzelne und pauschalisierte Wertberichtigungen gebildet, um mögliche Zahlungsausfälle entsprechend zu berücksichtigen. Neben der Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit sowie Altersstrukturanalysen sind insbesondere bei der Prozessfinanzierung individuelle Einschätzungen der einzelnen Sachverhalte notwendig, die von einer Vielzahl von Annahmen abhängig sind. Insbesondere bei einer sich über den Zeitraum verschlechternden Bonität einzelner Anspruchsgegner kann der Umfang der vorzunehmenden Wertberichtigungen oder tatsächlichen Ausbuchungen den Umfang der Wertberichtigungen übersteigen. Aufgrund der im Verhältnis relativ hohen Einzelforderungen kann es daher zu wesentlichen Auswirkungen auf den Abschluss kommen.
Die Bewertung der Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung unterliegt einer Einschätzung, deren Änderung sich auf den Abschluss wesentlich auswirken kann. In die Bewertung fließen juristische Einschätzungen über die Erfolgswahrscheinlichkeit der einzelnen Fälle ein. Dabei berücksichtigen wir auch Faktoren wie Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder den rechtswissenschaftlichen Streitstand in rechtlichen Zweifelsfragen und ziehen diese Faktoren als wertbestimmend heran. Die laufenden Einschätzungen können zu Abweichungen in den Folgeperioden mit Auswirkungen auf den Abschluss führen.
Im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften sind Ermessensentscheidungen eher auf Bonitätsfragen beschränkt. Interessenten für den Kauf einer Vorratsgesellschaft müssen in aller Regel den Kaufpreis vorab zahlen oder bei einem Notar hinterlegen. In den verbleibenden Fällen prüfen wir zur Bewertung eines etwaigen Ausfallrisikos eine Bonitätsprüfung durch. Basierend auf dieser Prüfung entscheidet der Vorstand, ob der Verkauf stattfindet.
Der Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten werden vom Vorstand eingeschätzt. Soweit er für eine Inanspruchnahme eine überwiegende Wahrscheinlichkeit annimmt, werden die Rückstellungen bilanziell berücksichtigt und Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen. Insbesondere können neue Erkenntnisse über den jeweiligen Einzelsachverhalt in den Folgeperioden zu geänderten Einschätzungen führen.
Der Ermittlung und dem Ansatz der Ertragsteuern, und hier insbesondere der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche, liegen ebenfalls Schätzungen zugrunde. Nicht bestandskräftige Bescheide, vorläufige Ergebnisse steuerlicher Außenprüfungen oder Rechtsbehelfe und anhängige finanzgerichtliche Verfahren unterliegen hinsichtlich der Einschätzung über den tatsächlichen Sachverhalt der Veränderung. Bei der Ermittlung der Steuerlatenzen fließen die Einschätzungen zur Fortentwicklung der Unternehmensplanung über einen Mehrjahreszeitraum ein. Hier kann es unter anderem bei sich ändernden Märkten oder Produkten und Dienstleistungen zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglichen Einschätzung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzern kommen.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückstellungen in der Prozessfinanzierung kann der Zeitpunkt des Mittelzuflusses bzw. Mittelabflusses nicht abschließend eingeschätzt werden. Hieraus können sich insbesondere bei einer Verzögerung des Mittelzuflusses Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und somit auf das Zinsergebnis des Konzerns ergeben.
Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Vorstands im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig bzw. zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund der Art der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 37 und IAS 38 angewendet.
III.2.3. Änderung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen
Im ersten Halbjahr 2019 und Geschäftsjahr 2018 waren keine Änderungen von Schätzungen zu berücksichtigen.
III.3. Eventualforderungen und -verbindlichkeiten
Als Eventualforderung hat die FORIS AG gegen einen Besserungsschein und eine Zahlung aus dem bestehenden Bankguthaben die Anteile an der QSearch Partners (USA) an die übrigen Gesellschafter übertragen. Der Besserungsschein sichert der FORIS AG etwaige Erlöse aus der Verwertung des Schutzrechtes bis zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 25,01 Prozent zu. Die Höhe der Eventualforderung ist abhängig von zukünftig erwarteten Erlösen und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Weitere Eventualforderungen sind nicht auszuweisen.
Eventualverbindlichkeiten bestehen nicht.
III.4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse
Zum 30. Juni 2019 bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter B.6.III.7.
III.5. Risikoberichterstattung
Hinsichtlich der vollständigen Risikoberichterstattung verweisen wir entsprechend IFRS 7.B6 auf den Risikobericht unter A.4, der Teil des Konzernlageberichts ist. Der Risikobericht steht allen Adressaten unter gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit zur Verfügung unter:
https://www.foris.co m/fuer-aktionaere/investorrelations/finanzberichte-und-publikationen.html
Ergänzend werden quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt.
Kreditrisiko
Als Kreditrisiko oder auch Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, das sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns stellt sich wie folgt dar:
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 2.784.839,79 | 2.411.389,15 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 85.775,74 | 69.361,22 |
| Steuererstattungsansprüche | 44.587,50 | 57.126,76 |
| Abgegrenzte Aufwendungen | 45.065,82 | 9.904,91 |
| Zahlungsmittel | 5.097.300,54 | 5.773.950,97 |
| Maximales Kreditrisiko | 8.057.569,39 | 8.321.733,01 |
Das maximale Kreditrisiko des FORIS-Konzerns reduziert sich aufgrund von Sicherheiten bzw. Schuldnern mit unzweifelhafter Bonität wie folgt:
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Maximales Kreditrisiko | 8.057.569,39 | 8.311.828,10 |
| Sicherheiten Forderungen Prozessfinanzierung | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte mit Banken, Kommunen oder Institutionen als Schuldner | -1.040.283,37 | -62.652,97 |
| Steuererstattungsansprüche im Inland | -44.587,50 | -57.126,76 |
| Europäische Banken | -5.097.300,54 | -5.773.950,97 |
| Kreditrisiko | 1.875.397,98 | 2.418.097,40 |
Der überwiegende Teil des Kreditrisikos besteht gegenüber inländischen Schuldnern. Hinsichtlich der Altersstruktur und der Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter B.6.II.2.5.
Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis einer laufenden Überwachung der Zahlungsströme, der Zahlungsverbindlichkeiten insbesondere aus der Prozessfinanzierung und einer Vorausschau basierend auf der Planungsrechnung gesteuert. Mögliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen werden als Liquiditätsrisiken bezeichnet. Nachfolgend sind die finanziellen Schulden und somit das maximale Liquiditätsrisiko zusammengefasst dargestellt:
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 1.178.473,26 | 1.449.953,01 |
| Rückstellungen | 382.773,48 | 241.608,25 |
| Steuerschulden | 46.449,87 | 33.625,81 |
| Liquiditätsrisiko | 1.607.696,61 | 1.725.187,07 |
Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, ggf. auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert und auf die gleiche Anspruchsgrundlage gestützt werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich. Zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.
Marktpreisrisiko
Das Marktpreisrisiko oder Marktrisiko umfasst das Risiko, dass Bewertungen oder Zahlungsströme von Finanzinstrumenten aufgrund von geänderten Marktpreisen schwanken. Zu den wesentlichen Marktpreisrisiken gehören das Wechselkursrisiko, das Zinsänderungsrisiko und das sonstige Preisrisiko.
Wechselkursrisiko
Zum Stichtag 30. Juni 2019 weist die FORIS AG keine erheblichen offenen Fremdwährungspositionen aus.
Somit ergeben sich für die Bewertung von Finanzinstrumenten keine wesentlichen Wechselkursrisiken.
Auf eine Sensitivitätsanalyse wurde daher verzichtet. Aus laufenden Geschäftsbeziehungen wurden marginale Rechnungsbeträge in ursprünglich fremder Währung - insbesondere Britisches Pfund (GBP) - beglichen. Veränderungen im Wechselkurs würden sich nicht wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Eine Schwankung des Volumens ist nicht zu erwarten, da es sich ausschließlich um weitgehend umsatzunabhängige Kosten des Geschäftsbetriebes der GO AHEAD in Großbritannien handelt. Im Bereich der Prozessfinanzierung wurden Rechnungen in Einzelfällen in Schweizer Franken (CHF) beglichen. Da es sich um Einmaleffekte handelt, kann nicht auf zukünftige Jahre geschlossen werden und somit wurde hier auch auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Rechnungen in ausländischer Währung beglichen. Das Wechselkursrisiko wird im Rahmen des internationalen Neugeschäfts, vor allem in der Prozessfinanzierung, neu bewertet werden müssen.
Zinsänderungsrisiko
Derzeit unterliegt bei der FORIS AG ausschließlich die Bewertung des Sicherungsgeschäftes einem Zinsänderungsrisiko. Zum Stichtag besteht kein Risiko. Bei einer etwaigen Inanspruchnahme des variabel verzinsten Darlehens für den Neubau käme es zu einem theoretischen Zinsänderungsrisiko im FORIS-Konzern. Derzeit wird diese Refinanzierungsquelle nicht genutzt. Durch das Sicherungsgeschäft wäre hier jedoch bereits eine entsprechende Begrenzung des Zinsänderungsrisikos über ein Volumen von 2 Mio. EUR bis zum 30. März 2020 gegeben. Der Höchstsatz der Zinszahlungen, unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes, beträgt 3,3 Prozent. Eine weitergehende Sensitivitätsanalyse scheint uns nicht notwendig.
Sonstige Preisrisiken
Aktienkursrisiken oder Risiken aus Restwertgarantien bestehen nicht und eine Sensitivitätsanalyse entfällt. Der FORIS-Konzern unterliegt als Dienstleister lediglich einem allgemeinen Inflationsrisiko. Vor diesem Hintergrund unterbleibt eine weitergehende Sensitivitätsanalyse.
III.6. Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche
Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist der FORIS-Konzern an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des FORIS-Konzerns haben.
III.7. FORIS als Leasingnehmer und Leasinggeber
Der FORIS-Konzern hat als Leasingnehmer Keine wesentlichen Leasingverträge abgeschlossen.
Als Leasinggeber erhält der FORIS-Konzern zum einen Zahlungen aus der Vermietung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Str. 22. Das Objekt wird vollständig an einen Dritten vermietet.
Der Mietvertrag hat eine Festlaufzeit von fünf Jahren und läuft bis zum 31. Dezember 2022. Dem Mieter wurde das Recht eingeräumt, zustimmungspflichtige Untermietverhältnisse einzugehen und das Mietverhältnis zwei Mal um jeweils fünf Jahre zu verlängern. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Bis zu einem Jahr | 229 | 229 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 687 | 687 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| Leasingverpflichtungen | 802 | 916 |
Darüber hinaus erhielt der FORIS-Konzern als Leasinggeber Zahlungen aus der Verpachtung der Gastronomiefläche im Untergeschoß des ansonsten selbstgenutzten Bürogebäudes in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20. Der Pachtvertrag mit einer festen Mietzeit läuft bis zum 31. Dezember 2020. Er verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Neben einer festen Grundmiete wurde zusätzlich eine umsatzabhängige Mietzahlung vereinbart. Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasing-Verhältnissen:
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Bis zu einem Jahr | 37 | 37 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 30 | 37 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
| Leasingverpflichtungen | 67 | 74 |
Es wurden folgende Eventualmietzahlungen aus den umsatzabhängigen Mietzahlungen erfasst:
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- |
| Eventualmietzahlungen | 5 | 11 |
III.8. Anzahl der Arbeitnehmer
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| 30.06.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Personen | Personen | |
| --- | --- | --- |
| Vorstand | 2 | 2 |
| Leitende Angestellte | 0 | 0 |
| Juristen | 7 | 6 |
| Sonstige Angestellte | 29 | 27 |
| Auszubildende | 0 | 0 |
| Arbeitnehmer gesamt | 38 | 35 |
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| 1. Halbjahr 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) | 35 | 34 |
III.9. Honorierung der Abschlussprüfer
Im ersten Halbjahr 2019 wurden Kosten für die Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2019 durch die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft in Höhe von 26 TEUR brutto zurückgestellt. Weitere Auftrags- oder sonstige Vertragsverhältnisse mit der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestanden und bestehen nicht.
III.10. Nahestehende Unternehmen und Personen
Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.11 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS-Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 1.5 im Anhang. Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über die reine Geldanlage hinaus keine Geschäftsbeziehungen.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige im Sinne des IAS 24 können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im ersten Halbjahr 2019 als auch im Geschäftsjahr 2018 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen im Sinne des IAS 24 keine Dienstleistungen bezogen. Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben sowohl im ersten Halbjahr 2019 als auch im Geschäftsjahr 2018 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben unter B.6.III.10 hinaus bestanden zum 30. Juni 2019 und zum 31. Dezember 2018 nicht. Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
III.11. Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands im ersten Halbjahr 2019 waren:
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| 30.06.2019 Anteilsbesitz |
||
|---|---|---|
| Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller, Vorstand, Köln | seit 15.02.2017 | 0,25 % |
| Dr. Volker Knoop, Vorstand, Bonn | seit 02.10.2017 | 0,14 % |
Herr Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller ist Beiratsvorsitzender der DZ-4 GmbH, Hamburg, ferner Beiratsmitglied der Ventusolar Global Capital GmbH, München, und Beiratsvorsitzender der mnoplus marketing GmbH, Bochum.
Der Aufsichtsrat bestand im ersten Halbjahr 2019 aus folgenden Personen:
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| 30.06.2019 Anteilsbesitz |
||
|---|---|---|
| Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 30.06.2009 | 8,14 % |
| Olaf Wilcke, Chief Sales Officer, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 30.06.2009 | 0,06 % |
| Peter A. Börsch, Unternehmer, Köln Aufsichtsratsmitglied | seit 28.05.2018 | 0,00 % |
Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.
Herr Olaf Wilcke ist Vorstand bei German Sweets, einer Unterorganisation des BDSI (Bund der deutschen Süßwarenindustrie), Bonn.
Herr Peter A. Börsch ist Beiratsmitglied der C+S Service GmbH, Bergisch Gladbach, Beiratsmitglied der H.W. Schmitz-Gruppe, Andernach, Vorsitzender des Beirates der DBH GmbH, Düsseldorf, Vorsitzender des Beirates der Kipp & Grünhoff GmbH & Co. KG, Leverkusen, und Vorsitzender des Beirates der Schmidt-Rudersdorf GmbH & Co. KG, Bergisch Gladbach.
III.12. Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Hinsichtlich der Modalitäten für die Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrates verweisen wir auf die Ausführungen im Vergütungsbericht des Konzernabschlusses unter A.8, der Teil des Konzernlageberichtes ist.
Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im ersten Halbjahr 2019 betrug 197 TEUR (Vorjahreszeitraum 2018: 196 TEUR).
Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates für das erste Halbjahr 2019 betrug 50 TEUR (Vorjahreszeitraum 2018: 50 TEUR). Die einem Aufsichtsratsmitglied (ggf. anteilig) zustehende Vergütung wird erst fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.
III.13. Aktie
Anzahl der ausstehenden Aktien
Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 370.541 Aktien, die im Rahmen eines Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 5.489.459 Aktien reduziert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden dann insgesamt 548.945 Aktien im Rahmen eines weiteren Aktienrückkaufs zurückerworben. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung dieser 548.945 Aktien wurde die Anzahl der Aktien dann auf zunächst 4.940.514 Aktien reduziert.
Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR.
Am 11. April 2017 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 Prozent des Grundkapitals (entspricht bis zu 247.025 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen des Angebots wurden insgesamt 247.025 Aktien zurückgekauft. Nach Abschluss des Rückkaufs aus 2017 betrug die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien 283.581 Stück oder 5,74 Prozent des Grundkapitals. Durch die anschließende Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung wurde die Anzahl der ausstehenden Aktien auf 4.656.933 Aktien reduziert, die am 31. Dezember 2017 in selbiger Anzahl ausstanden.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2017 betrug 0 Stück oder 0,00 Prozent des Grundkapitals (31. Dezember 2016: 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 Prozent des Grundkapitals). Der Wert der eigenen Anteile wurde im Vorjahr offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Am 26. Februar 2019 hat der Vorstand der FORIS AG von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 12. Juni 2017 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien in Höhe von maximal 50.000 Stück (entspricht 1,07 Prozent des Grundkapitals) im Wege eines außerbörslichen Erwerbs zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Angebots wurden insgesamt 22.159 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 62.991,98 EUR. Der Wert der eigenen Anteile wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.
Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der Hauptversammlung vom 28. Mai 2018 und unter Berücksichtigung der Stimmrechtsmitteilungen halten einzelne Aktionäre bis zu 5 Prozent der Aktien und ein Aktionär mehr als 5 Prozent und weniger als 10 Prozent der Aktien.
Schwellenwerte und Mitteilungen
Die Avenit AG, Mönchengladbach, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20 Prozent (das entspricht 175.798 Stimmrechten) der insgesamt 5.489.459 Stimmrechte betragen hat.
Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 Prozent (292.500 Stimmrechte) betragen hat.
Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 6. November 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 Prozent (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 Prozent (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.
Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine am 6. November 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 Prozent der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 Prozent (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.
Die FORIS AG hat am 30. September 2014 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats September 2014 insgesamt 4.940.514 Stimmrechte betragen hat.
Herr Alexander Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Victor Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Philipp Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 Prozent (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Christian Rollmann, Deutschland, hat uns am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 24. Juni 2015 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 6,07 Prozent (300.002 Stimmrechte) betragen hat.
Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland, hat am 7. Juli 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Juni 2015 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 Prozent (250.000 Stimmrechte) betragen hat.
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 27. Oktober 2016 und mit Korrektur vom 31. Oktober 2016 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 27. Oktober 2016 die Schwelle von 10 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 9,88 Prozent (488.158 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 10,35 Prozent betragen.
Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 6. Dezember 2016 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 6. Dezember 2016 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte erstmalig überschritten hat und zu diesem Tag 3,05 Prozent (150.566 Stimmrechte) betragen hat.
Die Scherzer & Co. AG, Köln, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2017 und mit Korrektur vom 16. Februar 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 13. Februar 2017 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,0002 Prozent (247.036 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 3,05 Prozent betragen.
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 7. April 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 4. April 2017 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 4,79 Prozent (236.435 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 9,88 Prozent betragen.
Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 9. Mai 2017 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 5,74 Prozent (dies entspricht 283.581 Stimmrechten von insgesamt 4.940.514 Stimmrechten) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der FORIS AG 0,00 Prozent betragen.
Die Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, hat uns am 15. Mai 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass Ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 5 Prozent und 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,71 Prozent (133.864 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der Scherzer & Co. Aktiengesellschaft, Köln, Deutschland, 5,00 Prozent betragen.
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat uns am 17. Mai 2017 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 9. Mai 2017 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 2,31 Prozent (114.243 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Oliver Schmidt 4,79 Prozent betragen.
Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 und § 26a WpHG am 30. Juni 2017 mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am 30. Juni 2017 insgesamt 4.656.933 Stimmrechte beträgt.
Die FORIS AG teilt gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mit, dass Ihr Anteil an eigenen Aktien am 30. Juni 2017 die Schwelle von 5 Prozent und 3 Prozent der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00 Prozent (0 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil der FORIS AG 5,74 Prozent betragen.
Herr Alexander Rollmann, Deutschland, hat uns am 6. Mai 2019 nach § 33 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 29. April 2019 die Schwelle von 5 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 Prozent (235.734 Stimmrechte) betragen hat. Bei der letzten vorangegangenen Mitteilung hatte der Stimmrechtsanteil von Herrn Alexander Rollmann 3,17 Prozent betragen.
Herr Dr. Hans Cobet, Deutschland, hat uns am 11. Juni 2019 nach § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 5. Juni 2019 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 3,00 Prozent (139.871 Stimmrechte) betragen hat.
Entwicklung der Aktie
Der Kurs der FORIS Aktie lag am 30. Juni 2019 mit 0,15 EUR unter dem Schlusskurs zum Vorjahresstichtag.
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| Ergebnis im Berichtszeitraum je Aktie in EUR 1) | 0,09 | 0,12 |
| Schlusskurs im Berichtszeitraum in EUR 2) | 2,90 | 3,05 |
| Aktienkurs (höchst) in EUR 2) | 3,10 | 3,28 |
| Aktienkurs (tiefst) in EUR 2) | 2,78 | 2,70 |
| Gesamtrendite im Berichtszeitraum | -4,92 % | 7,39 % |
| Anzahl der Aktien am Stichtag 3) | 4.634.774 | 4.656.933 |
| Marktkapitalisierung am Stichtag EUR 4) | 13.440.845 | 14.203.646 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis 5) | 32,5 | 25,8 |
1) Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien.
2) Basis: Handel im Xetra.
3) Unter Abzug der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.
4) Unter Berücksichtigung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.
5) Basis: Schlusskurs zum jeweiligen Stichtag.
III.14. Ermittlung der Ergebnisse ¡e Aktie
III.14.1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Ergebnis der Periode im Verhältnis zur gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien. Dabei wurde der gewichtete durchschnittliche Bestand der eigenen Anteile entsprechend in Abzug gebracht.
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| 1.01.-30.06.2019 | 1.01.-30.06.2018 | |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| --- | --- | --- |
| Ergebnis der Periode | 415.375,52 | 550.830,77 |
| Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien | 4.656.933 | 4.656.933 |
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie | 0,09 | 0,12 |
III.14.2. Verwässertes Ergebnis je Aktie
Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis, da keine potenziellen Aktien in Stammaktien umgewandelt wurden und auch keine Vorzugsaktien ausgegeben wurden. Auch gibt es keine entsprechenden Optionen, die zu einer Verwässerung führen würden.
III.15. Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts unter Punkt B. des Geschäftsberichts 2018 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht unter: https://www.foris.co m/fuer-aktionaere/investorrelations/finanzberichte-und-publikationen.html
Bonn, 15. August 2019
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Harms -Ferdinand Müller
Dr. Volker Knoop
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses die Lage des Konzerns so dargestellt ist, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Einer vollständigen Prüfung gem. § 317 HGB und einer prüferischen Durchsicht wurde der vorliegende Halbjahresfinanzbericht nicht unterzogen.
Bonn, 15. August 2019
FORIS AG
Der Vorstand
Prof. Dr. Hanns-Ferdinand Müller
Dr. Volker Koop
Unternehmenskalender
2. Halbjahr 2019
15. August
Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
Der Halbjahresfinanzbericht der FORIS AG wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und unter: https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html
1. Halbjahr 2020
24. März
Veröffentlichung Geschäftsbericht 2019
26. Mai
Hauptversammlung
2. Halbjahr 2020
13. August
Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
FORIS AG
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