Interim / Quarterly Report • Aug 23, 2019
Interim / Quarterly Report
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Die NFON AG (kurz: "NFON") mit Hauptsitz in München wurde 2007 gegründet und ist der einzige paneuropäische Anbieter von Telefonanlagen aus der Cloud. NFON zählt über 30.000 Unternehmen in 15 europäischen Ländern zu seinen Kunden. NFON ist dabei mit eigenen Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Frankreich vertreten. Darüber hinaus verfügt sie über ein großes Partnernetzwerk, über das der Vertrieb in den übrigen Ländern erfolgt.
Den Umsatz generiert NFON im Wesentlichen mit der Erbringung cloudbasierter Telekommunikationsdienstleistungen für Unternehmenskunden. Dabei wird den Kunden die notwendige Vermittlungsdienstleistung aus der Cloud in den NFON-Rechenzentren über die sogenannte Cloud PBX (Private Branch Exchange oder Cloud-Telefonanlage) zur Verfügung gestellt, sodass diese auf die herkömmliche Telefonanlage in den eigenen Räumlichkeiten verzichten können. Der Kunde zahlt in der Regel zunächst eine einmalige Aktivierungsgebühr je Nebenstelle, zudem wird je genutzter Nebenstelle eine monatliche Bereitstellungsgebühr berechnet. Darüber hinaus kann NFON den Telefonanschluss ersetzen, sodass der Kunde die Gebühren für sämtlichen Telefonverkehr an NFON entrichtet. NFON wiederum bezieht diese Leistung von verschiedenen Carriern. Seit November 2018 bietet die NFON AG mit "Cloudya" erstmalig ein europaweites und homogenes Tarifmodell an, das die mit dem Telefonsystem verbundenen Kernfunktionen wie Telefonkonferenzräume, automatische Anrufweiterleitung (ACD) oder automatische Weiterleitung von Anrufen an die zuständige Person abdeckt. Darüber hinaus bietet NFON seinen mehr als 30.000 Kunden Premium-Dienste an. Bei Bedarf verkauft NFON auch die Endgeräte bzw. die entsprechende Software (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones), die die Gesellschaft von mehreren Herstellern bezieht, und stellt ggf. einen Internetzugang auf Reselling-Basis zur Verfügung.
Die NFON unterteilt ihre Umsätze in wiederkehrende und nicht wiederkehrende Umsätze. Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud PBX, SIP-Trunk-Channel, laufende Gesprächsgebühren und SDSL-Monatsgebühren (Symmetric Digital Subscriber Line ist eine DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk) sowie Premium-Lösungen wie Neorecording und Ncontact. Dagegen sind nicht wiederkehrende Umsätze einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud PBX oder Einrichtungsgebühren für SDSL.

Der europäische Markt für Geschäftstelefonie lässt sich grob in vier Bereiche unterteilen.

On-premise (PBX) umfasst die klassische vor Ort installierte Telefonanlage (Hard- oder Software), die vom Eigentümer betrieben wird. Mit Hosted PBX beginnt der Bereich der IP-basierten Telefonanlage, die zwar noch im Eigentum des Nutzers ist (private), aber nicht mehr in den eigenen Räumlichkeiten steht und von einem Dritten betreut werden kann. Davon unterschieden ist der Bereich der Cloud-PBX. Damit wird ein öffentliches Angebot beschrieben, welches jeder, beliebig reproduzierbar, nutzen kann (public). Dieser Bereich unterteilt sich wiederum in verschiedene Formen der Cloud-PBX.
Multi-Instance / Multi-Tenant: Es wird für jeden Nutzer (Tenant) eine eigene Plattform (Instanz) aufgebaut.

Single-Instance / Multi-Tenant: Verschiedene Nutzer (Tenant), nutzen nur eine Plattform (Instanz).

Als Marktführer in Deutschland verfügt die NFON AG bereits über eine starke Position im international hoch fragmentierten Markt der Cloud-Telefonie. Mit seiner auf fünf Wachstumsvektoren basierenden Strategie verfolgt der Konzern das klar definierte Ziel, die Nummer 1 für Cloud-Telefonie in Europa zu werden.
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| Ausbau und Weiterentwicklung der Kundenbasis | Produkte erweitern / verändern | Offene APIs | Regionale Expansion | Gezielt weiter in Europa wachsen |
|---|---|---|---|---|
| Marketingaktivitäten zum Ausbau der bestehenden Kundenbasis und der Gewinnung neuer Kunden in bestehenden Märkten forcieren | Roll-out innovativer Features: Gewinnung weiterer Kunden, Erhöhung ARPU. Schaffung Mehrwert für das Kernprodukt | Entwicklung von offenen APIs zur Einbindung in Lösungen von Drittanbietern | Erprobte Markteintrittsstrategie nutzen, um in weitere europäische Länder zu expandieren | Teil der Konsolidierung im hoch fragmentierten europäischen Markt sein: Chance, weitere Marktanteile zu gewinnen |
| Kundenentwicklung | + Produktentwicklung | + Marktentwicklung | + Marktkonsolidierung |
Für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens ist zum einen die Nutzung von Cross- und Upselling-Potenzialen in der bestehenden Kundenbasis und zum anderen die konsequent fortgeführte Gewinnung neuer Kunden eine wesentliche strategische Komponente. Dies setzt eine verstärkte Wahrnehmung der Marke NFON und der Cloud-Telefonie-lösungen voraus. Zu diesem Zweck erhöht NFON die Marketing- und Vertriebsaktivitäten deutlich.
In dem sehr fragmentierten Telekommunikationsmarkt darf die Bedeutung einer Marke, die die Produktvorteile eines reinen B2B-Produktes für den Kunden deutlich erkennen lässt, nicht unterschätzt werden. Dies macht einen differenzierten und echten Multi-Channel-Marketing-Ansatz notwendig und bedeutet, eine äußerst gezielte B2B-Kommunikation, insbesondere für die NFON-Premium-Lösungen, mit einer breiteren Zielgruppenkommunikation zu kombinieren. NFON zielt auf drei Hauptzielgruppen:
| ― | Channel: Partner, Spezialisten, Reseller; |
| ― | IT-Manager: IT-Spezialisten, IT-Abteilungen; |
| ― | Entscheidungsträger: Vorstandsebene, Geschäftsführer. |
Darüber hinaus gilt es, sowohl das bestehende Partnernetzwerk permanent zu optimieren und zu vergrößern als auch, in Ergänzung zu den Marketingaktivitäten, die Reichweite des Vertriebs deutlich zu erhöhen und so die drei Hauptzielgruppen über die passenden Vertriebskanäle fokussiert anzusprechen und zu gewinnen.
Ein wichtiger Baustein in der Wachstumsstrategie der NFON ist der Roll-out innovativer UCaaS-Funktionen und damit verbunden die Fortentwicklung der NFON zu einem Unified-Communication-as-a-Service-Unternehmen. Mit der Einführung des neuen NFON-Kernprodukts Cloudya im November 2018 hat NFON bereits einen wesentlichen Meilenstein ihrer Wachstumsstrategie erreicht. Cloudya ist die Grundlage für weitere Funktionalitäten, Technologien und Services, die die NFON-Plattform in Zukunft bereichern werden. Insofern fließen substanzielle Investitionen nicht nur in die Verbesserungen der bestehenden Lösungen, sondern insbesondere in das Design und die Entwicklung neuer Produkte und neuer Dienstleistungen. Mit der Entwicklung und Einführung von Cloudya ist NFON der erste wichtige Schritt in der Umstellung zur Unified-Communication-as-a-Service (UCaaS) gelungen. Cloudya ist die Basis für alle weiteren Entwicklungen in Richtung der Collaboration-Möglichkeiten.
Die Entwicklung offener APIs, d. h. die Entwicklung von Programmschnittstellen, ermöglicht die Einbindung der NFON-Cloud-Telefonielösungen in Service- und Dienstleistungslösungen von Drittanbietern und eröffnet darüber hinaus mit dem Angebot einer Communication-Platform-as-a-Service einen weiteren möglichen zukünftigen Geschäftsbereich für NFON.
NFON war zu Beginn des Jahres in 14 europäischen Ländern, so in Deutschland, Großbritannien, Österreich, Spanien und Italien mit eigenen Tochtergesellschaften und in den übrigen Ländern über ein Händlernetzwerk, vertreten. Die aktuellen Marktbedingungen in den europäischen Ländern und die disruptiven Veränderungen im Bereich der Cloud-Telefonie bieten genau die richtigen Bedingungen, weiter in Europa zu expandieren.
Nach Italien hat NFON am 23. März 2019 eine weitere Tochtergesellschaft in Frankreich, die NFON France S.A.S, gegründet und damit das zum Börsengang gesetzte Ziel der weiteren Expansion in Italien und Frankreich abgeschlossen. Dem Markteintrittsmodell der NFON folgend wurde zunächst ein Team von Vertriebs- und Servicemitarbeitern aufgebaut. Diese konzentrieren sich jetzt auf den Aufbau des Partnernetzwerkes.
Der europäische Cloud-PBX-Markt ist hoch fragmentiert. NFON plant, eine aktive Rolle in der zunehmenden Konsolidierung des Marktes einzunehmen. Hier bieten sich NFON attraktive Chancen, sowohl Wettbewerber sehr gezielt und nach festgelegten Kriterien zu akquirieren als auch Unternehmen mit passenden, attraktiven Technologien in Ergänzung zum bereits bestehenden NFON-Produkt- und Lösungsportfolio zu übernehmen. Im März 2019 hat die NFON AG entsprechend die Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz (vormals Deutsche Telefon Standard AG, Mainz; im Folgenden DTS), übernommen. Des Weiteren hat die NFON AG im Juli 2019 eine Optionsanleihe ausgegeben, um die für weitere mögliche Akquisitionen nötigen finanziellen Mittel kurzfristig zur Verfügung zu haben. Mit diesem strategischen Vorgehen unterstreicht das Unternehmen seinen Führungsanspruch im europäischen Cloud-Kommunikations-Markt.
Die Konzernstruktur zum 30. Juni 2019 wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Die Vorstände arbeiten eng mit den nationalen Führungskräften und den Geschäftsführern der ausländischen Tochtergesellschaften zusammen. Ein vierköpfiger Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und berät diesen. Seit dem vergangenen Geschäftsjahr ergänzen Dr. Rupert Doehner (stellvertretender Vorsitzender), Ralf Grüßhaber und Angelique Werner den Aufsichtsratsvorsitzenden Rainer Christian Koppitz.
Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 30. Juni 2019 im Vorjahresvergleich verteilte sich wie folgt auf die Regionen und Bereiche:
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| Regionen | 30.06.20191 | 30.06.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 268 | 164 | 63,4 % |
| Großbritannien | 43 | 25 | 72,0 % |
| Österreich | 30 | 20 | 50,0 % |
| Spanien | 8 | 7 | 14,3 % |
| Italien | 8 | n/a | n/a |
| Frankreich | 5 | n/a | n/a |
| Gesamt | 362 | 216 | 67,6 % |
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| Funktion | 30.06.20191 | 30.06.2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Verwaltung | 55 | 41 | 34,1 % |
| Support und Internal IT | 85 | 35 | 142,9 % |
| Vertrieb und Marketing | 145 | 81 | 79,0 % |
| Forschung & Entwicklung und Technical Consulting | 77 | 59 | 30,5 % |
| Gesamt | 362 | 216 | 67,6 % |
1 inkl. Mitarbeiter der DTS
Der Vorstand der NFON AG hat für die Steuerung der Gruppe ein internes Managementsystem eingeführt, das in der folgenden Grafik wiedergegeben ist:

Der Trend gedrosselter Wirtschaftsaktivitäten in Europa setzte sich auch zu Beginn 2019 fort. Gründe sind die weltweit verschärften Finanzierungsbedingungen, ungelöste Handelsspannungen und als Folge eine außergewöhnliche Schwäche im verarbeitenden Gewerbe. Das Wachstum des europäischen Bruttoinlandsprodukts (BIP) wird deshalb für 2019 bei 1,2 % erwartet. Einer weiteren Verlangsamung nach 1,9 % im Jahr 2018 folgt 2020 jedoch voraussichtlich wieder ein leichter Anstieg auf 1,5 %. Wichtige Grundlagen für nachhaltiges Wachstum bleiben bestehen. Die Binnennachfrage zeigt sich konstant. Das Beschäftigungswachstum setzt sich, wenn auch etwas abgeschwächt, fort. Der Euroraum profitiert weiterhin von steigenden Löhnen, gedämpfter Inflation und der Finanzpolitik der Europäischen Zentralbank.1
Nach einer starken Verlangsamung des Wirtschaftswachstums im deutschen Heimatmarkt der NFON AG im zweiten Halbjahr 2018 und Anfang 2019, sehen auch die Aussichten für den Rest des Jahres wenig positiv aus und die Prognose für das reale BIP-Wachstum wurde im Vergleich zum Frühjahr nach unten korrigiert. Insbesondere im zweiten Quartal scheint die Wirtschaftstätigkeit zurückgegangen zu sein. Ein Teil davon spiegelt eine statistische "Amortisation" für die Wachstumskraft des ersten Quartals wider, während sich die Abkühlung der gesamtwirtschaftlichen Stimmung in den letzten Monaten verstärkt hat. Die deutschen Exporteure befürchten auch, dass eine Eskalation des Protektionismus das Vertrauen der Unternehmen weltweit belasten und damit die globale Investitionsnachfrage dämpfen könnte. Insgesamt wird nun ein Anstieg des realen BIP um 0,5 % im Jahr 2019 und um 1,4 % in 2020 prognostiziert, etwas weniger als noch im Frühjahr erwartet wurde. Der Ifo-Geschäftsklima-index, ein wichtiger Indikator für die deutsche Konjunktur, zeigt eine anhaltend negative Entwicklung. Der Index ist im August 2019 erneut gesunken, liegt jedoch immer noch stark über seinem langfristigen Durchschnitt.2
Im größten Auslandsmarkt der NFON AG, dem Vereinigten Königreich (UK), hat sich das Wirtschaftswachstum im vergangenen Jahr verlangsamt und bleibt voraussichtlich gedämpft. Die anhaltende Unsicherheit über die zukünftigen Beziehungen zum Euroraum führt zu verhaltenen Unternehmensinvestitionen. Gleichzeitig schwächt sich die Auslandsnachfrage ab. Die Entwicklung der Beschäftigtenzahl wird stabil erwartet. Das führt zu einem erwarteten Gesamtwachstum von 1,3 % des BIP in UK für das Jahr 2019. Angesichts des laufenden Ratifizierungsprozesses des Austrittsabkommens basiert die Prognose für 2019 jedoch auf einer rein technischen Annahme des Status quo in Bezug auf die Handelsbeziehungen zwischen der EU27 und dem Vereinigten Königreich.3
Die NFON AG ist als Anbieter ausschließlich im stark fragmentierten europäischen Markt für Cloud-Telefonanlagen tätig. In ihrem Heimatmarkt Deutschland verfügt die NFON AG, bezogen auf die durch die MZA 2017 und Cavell 2018 veröffentlichten Daten sowie eigener Einschätzung, über einen Marktanteil von über 25 % und ist somit Marktführer. Der europaweite Vertrieb erfolgt ergänzend zum Vertrieb in Deutschland über eigene Tochtergesellschaften in Großbritannien, Österreich, Spanien, Italien und Frankreich sowie über ein dichtes Partnernetzwerk von über 2.000 Partnern. Die NFON-Gruppe profitiert auch im Geschäftsjahr 2019 von dem anhaltenden Trend hin zu cloudbasierten Lösungen für Telefonanlagen. Uber die Vertriebskanäle können dabei Kunden aller Größenordnungen an die Cloud-Telefonanlage angebunden werden. Der Kundenschwerpunkt liegt zweifelsohne im klein- und mittelständischen Segment.
In der Entwicklung des europäischen Marktes für Telefonanlagen ist - in Fortsetzung des Trends der Vorjahre - eine klare Entwicklung weg von den klassischen Vor-Ort-Telefonanlagen (PBX - Private Branche Exchange) hin zu den Hosted- oder Cloud-Telefonanlagen zu beobachten. Das hat aus Sicht der Gesellschaft verschiedene Gründe. Zwei wesentliche seien hier genannt:
| ― | Mit der Nutzung von Hosted- / Cloud-Telefonanlagen sind gegenüber der klassischen Telefonanlage deutliche Vorteile verbunden, die dem generellen Wandel in den Anforderungen an das Arbeitsleben entsprechen. Zu den Vorteilen zählen: Flexibilität, Mobilität und Unabhängigkeit. Darin inbegriffen sind alle Vorteile von Software-as-a-Service. Es fallen keine Kosten für das Betreiben der Anlage an und der Kunde bezahlt nur das, was er wirklich nutzt und benötigt, sodass dieser bis zu 50 %4 seiner Gesamtkosten einsparen kann. |
| ― | Dieser Trend erfährt eine Beschleunigung, da die Telefongesellschaften in absehbarer Zeit den Wechsel von ISDN auf All-IP vollziehen werden. Damit werden herkömmliche Telefonanlagen so nicht mehr nutzbar sein. |
1 Quelle: European Economic Forecast, Spring 2019 (European Commission, Mai 2019)
2 Quellen: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/economy-finance/ecfin_forecast_summer_10_07_19_de_en.pdf; https://www.ifo.de/node/44274
3 Quelle: European Economic Forecast, Spring 2019 (European Commission, Mai 2019)
4 Eigene Schätzung der Gesellschaft. Wettbewerber gehen von deutlich höheren Einsparungen aus.
Insgesamt wurde der europäische Gesamtmarkt aller Telefonanlagennebenstellen (On-Premise und Cloud) zum Ende des letzten Geschäftsjahres (2018) auf ca. 135 Mio. geschätzt. Bezogen auf die Gesamtentwicklung des Marktes wird dabei mit einer jährlichen durchschnittlichen Wachstumsrate (CAGR) von rund 16 % gerechnet, sodass sich bis etwa 2023 die Anzahl der Cloud-Seats auf rund 26 bis 30 Mio. im europäischen Markt erhöht haben könnte. Im Vergleich zum nordamerikanischen Markt, der in der Regel wesentliche Technologie-Trends vorwegnimmt, zeigt sich das enorme Marktpotenzial. Mit einer Durchdringungsrate von 22 % Ende 2018 ist Nordamerika fast doppelt so weit wie Kontinentaleuropa. Dabei ist zu erwarten, dass Kontinentaleuropa in etwa fünf Jahren die jetzige Durchdringungsrate Nordamerikas erreicht hat.


Quelle: Cavell Report 2018
Das schnelle Wachstum des Cloud-Marktes zeigt die Akzeptanz von Cloud Computing in Deutschland. Laut Cloud Monitor 2018 nutzen zwei von drei Unternehmen in Deutschland Cloud Computing-Lösungen in ihrem Unternehmen. Die Akzeptanz von Cloud-Diensten im öffentlichen Sektor ist nicht so hoch wie im privaten Sektor. Noch immer herrscht Skepsis gegenüber öffentlichen und hybriden Cloud-Diensten. Bis 2023 ist mit einem CAGR von rund 23 % zu rechnen.
Im vergangenen Jahr ist der britische Cloud Communications-Markt um mehr als 700.000 Nutzer gewachsen. Cavell schätzt, dass die Durchdringung der Cloud Services ca. 18 % des Marktes erreicht hat, wobei das Benutzerwachstum im Small Business am stärksten ist, aber nun in allen Bereichen Wachstum zu verzeichnen ist. Darüber hinaus nehmen die M&A-Aktivitäten zu. Ein Beispiel ist die Übernahme von DeanOne durch den englischen Wettbewerber Gamma Telecom Ltd.
Der Markt ist seit 2017 um rund 30 % gewachsen. Cavell prognostiziert, dass dieses Wachstum bis Ende 2019 kontinuierlich auf 33 % steigen wird. Bis 2023 schätzt Cavell eine CAGR von 31 %.
In Frankreich gibt es ca. 1 Mio. Nutzer von Cloud Communications. Seit 2017 ist der Markt um etwa 18 % gewachsen. Cavell prognostiziert, dass sich dieses Wachstum in den nächsten 12 Monaten auf rund 22 % erhöhen wird. Zudem prognostizieren die Marktforscher, dass der Markt um mehr als 2 Millionen Nutzer wachsen wird, was einem CAGR von 26 % in den nächsten fünf Jahren entspricht.
Der italienische Markt zählt zusammen mit Österreich zu den kleineren Märkten der NFON-Gruppe. Dennoch ist Italien ein vielversprechender Markt. Cavell prognostiziert, dass sich das Wachstum in den nächsten 12 Monaten auf 40 % beschleunigen wird. Es wird erwartet, dass der Markt in den nächsten fünf Jahren um bis zu 1,3 Millionen Nutzer (CAGR: 35 %) auf eine Gesamtnutzerbasis von 1,7 Millionen im Jahr 2023 wächst.
Insgesamt entwickelt sich die NFON AG gemäß ihrer Anfang März 2019 veröffentlichten Prognose für das Gesamtjahr 2019 und zeigt vor allem im hohen Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz die Nachhaltigkeit des von der NFON betriebenen Geschäfts. Seit dem 01. März 2019 wird die im März 2019 zu 100 % übernommene DTS voll konsolidiert und trug erstmals im zweiten Quartal vollumfänglich zum Umsatz der NFON bei. Aufgrund der gegenüber dem NFON-Geschäft niedrigeren Preise des DTS-Geschäfts sank der ARPU (durchschnittlicher Umsatz pro Nutzer) im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr leicht; gegenüber dem ersten Quartal 2019 hingegen entwickelte sich der ARPU im zweiten Quartal 2019 stabil. Daneben beinhaltet die Entwicklung einen Mixeffekt, der sich aus dem sehr erfolgreichen Geschäft der NFON mit den Wholesale-Partnern ergibt, die ihre verkauften Sprachminuten nicht über NFON beziehen und somit einen unterdurchschnittlichen ARPU generieren. Zukünftig wird der zunehmende Verkauf von Premium-Lösungen, mit denen NFON zusätzliche ARPU-Beiträge generieren kann, diesem Trend entgegenwirken.
Mit 27,7 % beschleunigte sich das Umsatzwachstum deutlich gegenüber dem ersten Halbjahr 2018 (21,7 %). Dagegen lag der Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz mit 85,2 % (erstes Halbjahr 2018: 79,9 %) deutlich oberhalb der für das Gesamtjahr 2019 prognostizierten Spanne zwischen 75 % und 80 %.
Die Steigerung der Anzahl der Seats um 41,8 % im Vergleich zum 30. Juni 2018 entspricht den Erwartungen und lag deutlich über dem Vorjahreswert. Im Vergleichszeitraum 2018 hatte sich die Anzahl der Seats um 30 % erhöht.
Die im Vorjahr begonnene Umsetzung der Wachstumsstrategie wurde im Berichtszeitraum fortgeführt. So wurde die DTS erfolgreich übernommen und in die NFON-Gruppe integriert. Zudem wurde mit der Gründung der eigenen Tochtergesellschaften in Italien und Frankreich die weitere Expansion begonnen. Infolge der Strategieumsetzung stiegen die Aufwendungen vor allem in den Bereichen Forschung und Entwicklung sowie Personal, Vertrieb und Marketing. Die erhöhten Aufwendungen spiegeln sich entsprechend in der Entwicklung des EBITDA wider. Bereinigt um die Aufwendungen für den Erwerb der DTS, die im Zusammenhang mit dem im Vorjahr erfolgten Börsengang gewährten Retention-Boni und die Belastungen aufgrund anteilsbasierter Vergütung wies NFON ein negatives EBITDA von 2,6 Mio. EUR aus (erstes Halbjahr 2018: 0,1 Mio. EUR).
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| in Mio. EUR | 6M 2019 | 6M 2018 | Veränderung in % |
Q2 2019 (3M) |
Q2 2018 (3M) |
Veränderung in % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 26,3 | 20,6 | 27,7 % | 14,2 | 10,6 | 33,8 % |
| Materialkosten | -6,0 | -5,4 | 11,7 % | -3,4 | -2,8 | 18,7 % |
| Rohertrag | 20,3 | 15,2 | 33,4 % | 10,9 | 7,8 | 39,2 % |
| Sonstige betriebliche Erträge | 0,1 | 0,9 | -88,5 % | 0,1 | 0,7 | n/a |
| Personalaufwand | -12,0 | -13,1 | -8,4 % | -6,4 | -8,9 | n/a |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -12,2 | -9,6 | 27,5 % | -6,6 | -5,7 | n/a |
| EBITDA | -3,8 | -6,6 | n/a | -2,1 | -6,1 | n/a |
| Adj. EBITDA | -2,6 | 0,1 | n/a | -1,7 | 0 | n/a |
| Abschreibungen und Wertminderungen | -1,4 | -0,3 | n/a | -0,8 | -0,1 | n/a |
| EBIT | -5,2 | -6,9 | n/a | -2,9 | -6,2 | n/a |
| Nettozinsaufwand | -0,2 | -0,1 | n/a | -0,2 | -0,1 | n/a |
| Ertragsteueraufwand | -0,1 | 0 | n/a | -0,4 | 0,1 | n/a |
| Konzernverlust | -5,5 | -7,0 | n/a | -3,5 | -6,2 | n/a |
Das Umsatzwachstum in den ersten sechs Monaten in Höhe von 27,7 % beruhte vorwiegend auf der erfolgreichen Akquise neuer Kunden sowie einem Anstieg der installierten Nebenstellen (Seats) innerhalb des bestehenden Kundenstamms, insbesondere in Deutschland, UK und Österreich. Italien und Frankreich trugen im Berichtszeitraum noch nicht zur Umsatzentwicklung bei. Hinzu kamen für vier Monate die Umsätze der seit dem 01. März 2019 vollkonsolidierten DTS. Darüber hinaus resultiert ein Teil des Umsatzwachstums aus dem verstärkten Vertrieb des erweiterten Produktportfolios, welches sowohl bei neuen Kunden als auch in der bestehenden Kundenbasis vertrieben wird.
Insgesamt hat sich das Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt, insbesondere die wiederkehrenden Umsätze zeigten eine sehr positive Entwicklung. Mit 36,1 % stiegen diese überproportional zum Gesamtumsatz an und liegen damit weit über dem durchschnittlichen Marktwachstum im Europäischen Raum. Trotz des dynamischen Umsatzwachstums liegt die Entwicklung am unteren Ende des Erwartungskorridors der NFON für diesen Zeitraum. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die zeitliche Verzögerung beim Onboarding von Großkundenprojekten. Insgesamt ist festzustellen, dass die konjunkturellen Eintrübungen aktuell zu einer Zurückhaltung im Investitionsverhalten führen. Die Auswirkungen der genannten Faktoren betreffen sowohl die wiederkehrenden als auch die nicht wiederkehrenden Umsätze. Zwar erwartet NFON Nachholeffekte im zweiten Halbjahr bei der Umsetzung der Großkundenprojekte, dennoch beeinflusst der leicht schwächere Zuwachs der Seats im ersten Halbjahr die Umsatzentwicklung im zweiten Halbjahr und damit die Umsatzerlöse des gesamten Jahres 2019.

Die wiederkehrenden Umsätze setzen sich im Wesentlichen aus der monatlichen Zahlung einer festen Lizenzgebühr pro Seat zuzüglich einer festen oder volumenabhängigen Gebühr für die Nutzung von Sprachtelefonie pro Seat oder SIP-Trunk zusammen. Der für die Entwicklung der Umsätze typische kumulative Effekt, bezogen auf die im Jahresverlauf hinzugewonnenen Nebenstellen (Seats), wird durch die Entwicklung der in den einzelnen Quartalen des Berichtszeitraums erwirtschafteten wiederkehrenden Umsätze deutlich. Zu den nicht wiederkehrenden Umsätzen zählen unter anderem Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones) und der einmaligen Aktivierungsgebühr pro Nebenstelle bei Erstanschluss. Der Rückgang der nicht wiederkehrenden Umsätze im Vergleich zur Vorjahresperiode (-5,7 %) erklärt sich insbesondere durch den geringeren Umsatz mit Endgeräten im Zuge der oben dargestellten Verzögerungen bei der Umsetzung von Großkundenprojekten.
Die Gesamtanzahl der Seats beträgt zum 30. Juni 2019 408.393 und liegt damit um 41,8 % höher als zum 30. Juni 2018. Die Entwicklung belegt den zunehmenden Bedarf an Cloud-Telefonanlagen im Bereich der Geschäftskunden. Zugleich unterstreicht sie den hohen Zufriedenheitsgrad der sehr loyalen NFON-Kunden. Erstmalig wurden die Seats der Deutschen Telefon Standard GmbH integriert. Dies ist eine gute Basis für eine weitere, zu erwartende Beschleunigung des Umsatzwachstums im zweiten Halbjahr 2019.

Die NFON nutzt den durchschnittlichen wiederkehrenden. Umsatz über alle Leistungen, Vertriebskanäle und Länder pro Nutzer (Seat), den sogenannten "ARPU" (Average Revenue Per User), um die operative Leistung des laufenden Geschäfts aus dem Kerngeschäft der NFON AG, der Cloud Telefonie, zu messen.
Aufgrund der erstmaligen Konsolidierung der DTS sieht die NFON AG die Notwendigkeit, den bisher genutzten Leistungsindikator ARPU näher zu spezifizieren. Mit der Akquisition der DTS hat die NFON AG zusätzliches Potenzial zur Erhöhung der Seat-Basis erworben. Diese Seat-Basis ergibt sich nicht nur aus der Gewinnung neuer Cloud-Telefonie-Nutzer, sondern auch aus der potenziellen Umwandlung der bestehenden SIP-Trunk-Channels in Seats, die bis zur Umwandlung nicht zu den Seats gerechnet werden. Für den Fall der Umwandlung ändert sich die Lizenzgebühr, nicht aber die Nutzung der Sprachminuten.
Der ARPU berechnet sich aus dem Quotienten des durchschnittlichen wiederkehrenden Umsatzes von Seats und SIP-Trunks pro Monat abzüglich der wiederkehrenden Umsätze aus den SIP-Trunk-Lizenzgebühren in Relation zu der durchschnittlichen Anzahl an Seats pro Monat einschließlich der Umsätze und Seats von Kunden, die in Vertragsbeziehungen mit den Wholesale-Partnern der NFON stehen.
Die sich sehr erfolgreich entwickelnde Partnerschaft mit den Wholesale-Partnern nimmt zugleich einen maßgeblichen Einfluss auf die ARPU-Entwicklung. Zum einen werden hier aufgrund der hohen Anzahl an verkauften Nebenstellen rabattierte Preise vereinbart, zum anderen beziehen diese Partner teilweise die Sprachminuten nicht über NFON. In Summe werden mit dem wachsenden Anteil an Nebenstellen, die über Wholesale-Partner abgerechnet werden, im Durchschnitt geringere ARPUs generiert. Auch die erstmalige Konsolidierung der DTS zeigt sich im Jahresvergleich in einem leichten Abschlag auf den blended ARPU, da die DTS ihre Seats im mittleren Preissegment anbietet. Im Vergleich zum Vorjahreswert von 10,05 EUR (gleicher Wert nach alter und neuer Ermittlungsmethode) lag der ARPU im ersten Halbjahr 2019 bei 9,76 EUR. Zukünftig wird der zunehmende Verkauf von Premium-Lösungen, mit denen NFON zusätzliche ARPU-Beiträge generieren kann, diesem Trend entgegenwirken. Erste Erfolge zeigten sich bereits 2019: Gegenüber dem ersten Quartal 2019 entwickelte sich der ARPU im zweiten Quartal stabil.

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres enthalten mit 0,7 Mio. EUR von Altgesellschaftern erstattete Boni, die infolge des Börsengangs in 2018 an den Vorstand ausgezahlt wurden. Diese waren entsprechend im Personalaufwand des Vorjahres enthalten.
In der Berichtsperiode stieg der Materialaufwand von 5,4 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum unterproportional zum Umsatz um 11,7 % auf 6,0 Mio. EUR. Hieraus resultiert eine gegenüber dem Vergleichszeitraum geringere Materialaufwandsquote von 23,0 % (Vorjahr: 26,3 %). Sie verhält sich planungskonform innerhalb der regulären Schwankungsbreite. Die positive Entwicklung resultiert aus dem hohen Anteil wiederkehrender Umsätze, welche gegenüber den nicht wiederkehrenden Umsätzen eine deutlich höhere Marge haben.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl an Mitarbeitern zum Stichtag 30. Juni 2019 um 67,5 % von 216 auf 362. Zum einen wurde Personal insbesondere im Vertriebsbereich aufgebaut. Zum anderen erhöhte sich der Personalbestand durch die Integration der DTS im März 2019 sowie durch die im Berichtszeitraum neu gegründeten Gesellschaften in Italien und Frankreich. Der dennoch im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,1 Mio. EUR niedrigere Personalaufwand in der Berichtsperiode von 12,0 Mio. EUR erklärt sich insbesondere durch den im Vorjahr erfassten Einmaleffekt aus einer zu keinem Zeitpunkt cashwirksamen anteilsbasierten Vergütung in Höhe von 3,6 Mio. EUR sowie im Vorjahr gewährte Boni von insgesamt 1,3 Mio. EUR. Darüber hinaus wurden die Personalkosten im Berichtszeitraum erstmalig durch die Aktivierung von Entwicklungskosten in der NFON AG (im ersten Halbjahr 2019 um 0,6 Mio. EUR) entlastet, welche erst in den nächsten Jahren über Abschreibungen die Ertragslage beeinflussen werden.
Die anteilsbasierte Vergütung beruhte auf in Vorjahren mit den Vorständen getroffenen Vereinbarungen, für die mit den Altaktionären eine Schuldübernahme abgeschlossen wurde und welche aufgrund einer im Zusammenhang mit dem Börsengang abgeschlossenen Bonusvereinbarung verfallen sind. Infolgedessen wurde und wird der Betrag zu keinem Zeitpunkt auszahlungswirksam, musste aber im ersten Halbjahr 2018 nach IFRS 2 in voller Höhe aufwandswirksam in der Kapitalrücklage erfasst werden. Im Berichtszeitraum wurden Aufwendungen in Höhe von 0,3 Mio. EUR im Zusammenhang mit einem Anfang 2019 implementierten Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm sowie 0,2 EUR Mio. Boni im Zusammenhang mit einem Retention-Programm für Führungskräfte erfasst. Hinsichtlich der im Vorjahr erfassten Vorstandsboni im Zusammenhang mit dem IPO wird auf die Ausführungen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen verwiesen.
Bereinigt um diese Einmaleffekte (Adjustments), erhöhten sich die Personalkosten im Vorjahresvergleich um 42,0 % von 8,1 Mio. EUR auf 11,4 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten Personalaufwandsquote gemessen am Umsatz von 43,4 % im ersten Halbjahr 2019 nach 39,1 % im Vorjahreszeitraum. Diese moderate Erhöhung steht mit dem Personalaufbau zur Sicherung unserer Wachstumsstrategie im Zusammenhang.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich in den ersten sechs Monaten 2019 gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 12,2 Mio. EUR (Vorjahr: 9,6 Mio. EUR). Das liegt im Wesentlichen an den erhöhten Aufwendungen für Marketing und den infolge des erhöhten Umsatzes gestiegenen Aufwendungen für Vertriebsprovisionen sowie an der Tatsache, dass mit Konsolidierung der DTS nun die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einer weiteren Tochtergesellschaft enthalten sind.
Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ersten Halbjahres 2019 Kosten in Höhe von 0.6Mio. EUR, die im Zuge der Akquisition der DTS zum 01.März 2019 zu tragen waren. Im Vorjahr waren Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von 2,4 Mio. EUR enthalten.
Bereinigt um diese Einmaleffekte (Adjustments), erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im ersten Halbjahr 2019 um 19,4 % auf 11,6 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten Quote gemessen am Umsatz von 44,0 % nach 34,8 % im Vorjahreszeitraum.
Planmäßig hat die NFON auch in den ersten sechs Monaten 2019 weiter in Marketing investiert und setzte im ersten Halbjahr unter anderem eine Marketingoffensive mit Schaltung von TV-Spots um. Der Marketingaufwand erhöhte sich im Zuge dessen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 71,6 % auf 3,9 Mio. EUR (Vorjahr: 2,3 Mio. EUR).
Der Vertriebsaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum 2019 auf 3,0 Mio. EUR (Vorjahr: 2,1 Mio. EUR). Gemessen am Umsatz entspricht dies einer gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 10,1 % auf 11,4 % nahezu konstanten Quote. Im Vertriebsaufwand enthalten sind dabei vor allem Provisionsausschüttungen an die Vertriebspartner der NFON AG, welche prozentual an den Umsätzen beteiligt werden.
Die planmäßigen Abschreibungen betragen im Berichtszeitraum 1,4 Mio. EUR und liegen damit um 1,1 Mio. EUR über denen im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ursächlich hierfür ist vor allem die erstmalige Anwendung des IFRS 16 im Berichtszeitraum, wodurch Aufwendungen im Zusammenhang mit bestimmten Miet- bzw. Leasingverträgen (für Büroräume und Fahrzeuge) nicht wie bislang im sonstigen betrieblichen Aufwand, sondern infolge der Aktivierung der entsprechenden Miet- bzw. Leasingobjekte in den planmäßigen Abschreibungen enthalten sind. Die planmäßigen Abschreibungen haben sich in diesem Zusammenhang um 0,7 Mio. EUR gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr erhöht.
Des Weiteren ist in den Abschreibungen die planmäßige Abschreibung des im Rahmen der DTS-Kaufpreisallokation erfassten Kundenstamms mit 0,1 Mio. EUR enthalten.
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| in Mio. EUR | 6M 2019 | 6M 2018 | Q2 (3M) 2019 | Q2 (3M) 2018 |
|---|---|---|---|---|
| EBITDA | -3,8 | -6,6 | -2,1 | -6,1 |
| Adjustments: | ||||
| IPO-Kosten (sbA) | 0 | 2,4 | 0 | 1,9 |
| Retention-Bonus | 0,2 | 0,6 | 0,1 | 0,6 |
| Stock Options / ESOPS | 0,3 | 3,7 | 0,2 | 3,5 |
| Aufwand für DTS Akquisition | 0,6 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Adjustments | 1,2 | 6,7 | 0,4 | 6,0 |
| EBITDA adjusted | -2,6 | 0,1 | -1,7 | 0 |
| EBIT | -5,2 | -6,9 | -2,9 | -6,2 |
| Konzernverlust | -5,5 | -7,0 | -3,5 | -6,2 |
| Konzernverlust adjusted | -4,3 | -0,3 | -3,1 | -0,2 |
Die Bilanzsumme der NFON Gruppe stieg insbesondere aufgrund der bilanziellen Auswirkungen des Erwerbs der DTS sowie aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 von 51,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018 auf 64,4 Mio. EUR zum 30. Juni 2019.
Zum 30. Juni 2019 betrug das Grundkapital der NFON AG 14,1 Mio. EUR, eingeteilt in 14.091.554 auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Das Eigenkapital ist zum 30. Juni 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 2,5 Mio EUR auf 41,1 Mio. EUR gesunken. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem negativen Periodenergebnis von 5,5 Mio. EUR. Gegenläufig wirkte sich die im Zusammenhang mit dem DTS-Erwerb erfolgte Kapitalerhöhung aus.
Die aus dem Erwerb der DTS resultierenden stillen Reserven wurden zum 30. Juni 2019 mit 12,1 Mio. EUR im Geschäfts- oder Firmenwert sowie mit 5,0 Mio. EUR im Kundenstamm erfasst. Daneben sind in den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten stille Lasten in Höhe von 0,3 Mio. EUR bilanziert.
NFON wendet seit 01. Januar 2019 die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 an. Leasingnehmer müssen nach diesen Regelungen für grundsätzlich alle Leasingverhältnisse Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfassen, die bei NFON seit dem 01. Januar 2019 im Sachanlagevermögen und als Finanzverbindlichkeiten bilanziell erfasst werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen in den Notes, Abschnitt 3 "Auswirkungen neuer Standards zur Rechnungslegung und Interpretationen" verwiesen.
Im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Ertragslage wird daneben auf die Ausführungen zu den planmäßigen Abschreibungen verwiesen.
Im Berichtszeitraum gab es keine Liquiditätsengpässe. Sämtlichen Zahlungsverpflichtungen wurde fristgerecht nachgekommen. Zum Bilanzstichtag bestanden liquide Mittel in Höhe von 26,9 Mio. EUR.
Zur Finanzierung nutzte die NFON AG in den ersten sechs Monaten 2019 in erster Linie die Einnahmen aus dem Börsengang sowie Kreditvereinbarungen mit Kreditinstituten.
Im ersten Quartal 2019 wurde eine bestehende Kontokorrentlinie in Höhe von 4 Mio. EUR aufgelöst und durch eine Akquisitionskreditlinie in Höhe von 10 Mio. EUR ersetzt, welche im Zuge der Akquisition der DTS nahezu ausgeschöpft wurde.
Im Berichtszeitraum wurden sämtliche Anteile an der DTS für 17,2 Mio. EUR erworben. Die im Berichtszeitraum getätigten Investitionen in das Sachanlagevermögen von insgesamt 1,0 Mio. EUR flossen vor allem in die IT-Infrastruktur und dienten außerdem dem Aufbau der neuen Landesgesellschaften in Italien und Frankreich. Die Investitionen für immaterielle Vermögensgegenstände betreffen vor allem aktivierte F&E-Aktivitäten.
Mit Datum vom 01. Juli 2019 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Optionsanleihe im Nennbetrag von 5,0 Mio. EUR ("Anleihe") im Rahmen einer Privatplatzierung an die Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg, auszugeben. Für eine Laufzeit bis einschließlich 02. Januar 2020 wird die Anleihe mit 6,00 % p. a. verzinst. Die Anleihe wird zusammen mit einem von der NFON AG begebenen Optionsschein ausgegeben. Der Optionsschein berechtigt den Inhaber zum Bezug von 964.015 Inhaber-Stammaktien aus bedingtem Kapital der NFON AG mit einem Anteil des auf jede Aktie entfallenden Grundkapitals von 1,00 EUR je Aktie. Der Ausübungspreis je Aktie beträgt 11,00 EUR. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.
Im Geschäftsbericht 2018 hat die NFON AG Risiken und Chancen ausführlich erläutert. Darüber hinaus sind derzeit keine weiteren Risiken und Chancen erkennbar.
Ein weiterhin stabiles gesamtwirtschaftliches Umfeld vorausgesetzt, rechnet NFON, wenn auch eher am unteren Ende, mit dem Erreichen der prognostizierten Wachstumsrate zwischen 40 % und 45 % gegenüber dem Vorjahr. Der Anteil der wiederkehrenden Umsätze wird aus heutiger Sicht am oberen Ende, wenn nicht sogar noch oberhalb der prognostizierten Spanne von 75 % bis 80 % liegen. Ursächlich für die Konkretisierung der ursprünglichen Einschätzung sind die im Abschnitt Konzernumsatz erläuterten Faktoren. Hinsichtlich der bei den Kunden betriebenen Seats plant NFON im Gesamtjahr 2019 weiterhin mit einem Wachstum in Höhe von mindestens 45 %.
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 | Q2 2019 (3M) | Q2 2018 (3M) |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 26.328 | 20.617 | 14.230 | 10.638 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 112 | 898 | 56 | 743 |
| Materialaufwand | -6.054 | -5.415 | -3.365 | -2.835 |
| Personalaufwand | -11.965 | -13.064 | -6.437 | -8.904 |
| Abschreibungen | -1.351 | -308 | -803 | -149 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -12.216 | -9.580 | -6.574 | -5.687 |
| Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | 0 | -5 | -3 | -5 |
| Sonstiger Steueraufwand | -4 | -2 | -1 | -1 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Zinsergebnis und Ertragsteuern | -5.151 | -6.859 | -2.897 | -6.200 |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 17 | 6 | 13 | 3 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -266 | -107 | -193 | -58 |
| Nettozinsaufwand | -250 | -101 | -180 | -55 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | -5.400 | -6.960 | -3.077 | -6.255 |
| Ertragsteueraufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Latenter Steueraufwand | -73 | 0 | -391 | 53 |
| Nettoverlust | -5.473 | -6.960 | -3.468 | -6.202 |
| Zurechenbar: | ||||
| den Anteilseignern des Mutterunternehmens | -5.473 | -6.960 | -3.482 | -6.202 |
| nicht beherrschenden Anteilen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis | 145 | -6 | -14,5 | 26,4 |
| Steuern auf das sonstige Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | 145 | -6 | -14,5 | 26,4 |
| Gesamtes Ergebnis | -5.329 | -6.966 | -3.482 | -6.176 |
| Zurechenbar: | ||||
| den Anteilseignern des Mutterunternehmens | -5.329 | -6.966 | -3.482 | -6.176 |
| nicht beherrschenden Anteilen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nettoverlust je Aktie, unverwässert | -0,39 | -0,93 | -0,25 | -0,51 |
| Nettoverlust je Aktie, verwässert | -0,39 | -0,93 | -0,24 | -0,51 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert, Stück) | 13.965.703 | 7.480.230 | 14.091.554 | 12.066.890 |
| Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien (verwässert, Stück) | 14.041.116 | 7.480.230 | 14.208.213 | 12.066.890 |
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| in TEUR | 30.06.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | ||
| Sachanlagen | 7.721 | 1.352 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 20.127 | 233 |
| Aktive latente Steuern | 167 | 203 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 94 | 99 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 28.109 | 1.886 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | ||
| Vorräte | 330 | 92 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.903 | 5.859 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 390 | 390 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 1.760 | 1.605 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 26.928 | 41.436 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 36.312 | 49.382 |
| Summe Aktiva | 64.421 | 51.268 |
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| in TEUR | 30.06.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | ||
| Gezeichnetes Kapital | 14.092 | 13.807 |
| Kapitalrücklage | 72.653 | 70.131 |
| Bilanzverlust | -46.223 | -40.749 |
| Rücklage für Währungsumrechnung | 590 | 445 |
| Summe Eigenkapital | 41.112 | 43.633 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | ||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 3.848 | 0 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 194 | 172 |
| Passive latente Steuern | 98 | 63 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 4.140 | 236 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.654 | 3.237 |
| Kurzfristige Rückstellungen | 1.796 | 1.392 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 10.512 | 128 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 4.207 | 2.643 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 19.169 | 7.399 |
| Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten | 64.421 | 51.268 |
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 | Q2 2019 (3M) | Q2 2018 (3M) |
|---|---|---|---|---|
| 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||||
| Ergebnis nach Steuern | -5.452 | -6.960 | -3.467 | -6.202 |
| Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses zum Mittelzufluss | ||||
| Ertragsteuern | 73 | 0 | 391 | -53 |
| Zinserträge (-aufwendungen), netto | 250 | 101 | 180 | 55 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 1.350 | 308 | 802 | 149 |
| Erträge / Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen | 0 | -9 | 0 | -9 |
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 307 | 3.551 | 156 | 3.469 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (Aufwendungen) | -249 | 19 | -103 | -169 |
| Veränderungen bei: | ||||
| Vorräte | -80 | 9 | -62 | 16 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen | -618 | -1.198 | 60 | 576 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | -987 | 1.097 | -786 | 3 |
| Rückstellungen und Leistungen an Arbeitnehmer | 291 | 58 | -207 | -572 |
| Bereinigung der sonstigen Forderungen und Rückstellungen um im Eigenkapital zu erfassende Sachverhalte (IPO-Kosten) | 0 | 356 | 0 | 356 |
| Erhaltene Zinsen | 9 | 0 | 9 | 0 |
| Gezahlte Zinsen | -61 | -49 | -55 | -43 |
| Ertragsteuer-Erstattungen / -Zahlungen | 284 | 0 | 332 | 430 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -4.904 | -2.718 | -2.749 | -1.994 |
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 | Q2 2019 (3M) | Q2 2018 (3M) |
|---|---|---|---|---|
| 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit | ||||
| Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | 0 | 1 | 0 | 1 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | -996 | -361 | -511 | -223 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -1.097 | -64 | -619 | -29 |
| Auszahlungen für den DTS-Erwerb | -17.760 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -19.853 | -424 | -1.129 | -252 |
| 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | ||||
| Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung durch die Anteilseigner des Mutterunternehmens (Börsengang) | 0 | 50.000 | 0 | 50.000 |
| Auszahlungen für Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Börsengang (IPO-Kosten) | 0 | -2.420 | 0 | -2.420 |
| Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital | 2.500 | 0 | 0 | 0 |
| Einzahlungen aus Krediten und Kreditaufnahmen | 8.967 | 800 | 0 | 0 |
| Rückzahlungen von Bankdarlehen und ähnlichen Verbindlichkeiten | -608 | -57 | -25 | -28 |
| Auszahlungen für Leasing (IFRS 16) | -640 | 0 | -329 | 0 |
| Sonstige Einzahlungen | 20 | 0 | 20 | 0 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 10.239 | 48.323 | -333 | 47.552 |
| Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -14.518 | 45.181 | -4.212 | 45.306 |
| Auswirkungen von Wechselkursveränderungen auf die Liquidität | 10 | 1 | -16 | 3 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode | 41.436 | 2.176 | 31.156 | 2.048 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode | 26.928 | 47.357 | 26.928 | 47.357 |
Die Auszahlungen für den Erwerb der DTS berücksichtigen bei der DTS zum Erwerbszeitpunkt vorliegende negative Cash-Bestände von 565 TEUR.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten zum 30. Juni 2019 Bankguthaben in Höhe von 338 TEUR (31.12.2018: 339 TEUR), über die NFON nicht frei verfügen kann, da es sich um zu hinterlegende Sicherheitsleistungen von Kunden mit schlechter Bonität handelt. Sämtliche Einschränkungen sind im Hinblick auf die zeitliche Komponente als kurzfristig einzustufen.
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| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Rücklage für Währungsumrechnung | Gewinnrücklage | Summe Eigenkapital | Nicht- beherrschende Anteile |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2019 | 13.807 | 70.132 | 444 | -40.750 | 43.634 | 0 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | ||||||
| Verlust (Gewinn) in der Periode | 0 | 0 | 0 | -5.473 | -5.473 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | 145 | 0 | 145 | 0 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | 0 | 0 | 145 | -5.473 | -5.329 | 0 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | ||||||
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 306 | 0 | 0 | 306 | 0 |
| Erhöhung des Eigenkapitals aus genehmigtem Kapital zur teilweisen Zahlung des Kaufpreises aus dem DTS-Erwerb | 285 | 2.215 | 0 | 0 | 2.500 | 0 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens | 285 | 2.521 | 0 | 0 | 2.806 | 0 |
| Stand zum 30.06.2019 | 14.092 | 72.653 | 589 | - 46.233 | 41.111 | 0 |
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| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | |
|---|---|
| in TEUR | Summe |
| --- | --- |
| Stand zum 01.01.2019 | 43.634 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | |
| Verlust (Gewinn) in der Periode | -5.473 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 145 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | -5.329 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | |
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 306 |
| Erhöhung des Eigenkapitals aus genehmigtem Kapital zur teilweisen Zahlung des Kaufpreises aus dem DTS-Erwerb | 2.500 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens | 2.806 |
| Stand zum 30.06.2019 | 41.111 |
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| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Bilanzverlust | Rücklage für Währungsumrechnung | Summe Eigenkapital | Nicht- beherrschende Anteile |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2018 | 371 | 32.052 | -32.637 | 557 | 343 | 0 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | ||||||
| Verlust (Gewinn) in der Periode | 0 | 0 | -6.960 | 0 | -6.960 | 0 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | 0 | 0 | 0 | -6 | -6 | 0 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | 0 | 0 | -6.960 | -6 | -6. 966 | 0 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | ||||||
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 0 | 3.551 | 0 | 0 | 3.551 | 0 |
| Erhöhung des Grundkapitals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.02.2018 | 9.269 | -9.269 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Einzahlungen in das Eigenkapital durch den im Berichtszeitraum erfolgten Börsengang | 4.167 | 45.833 | 0 | 0 | 50.000 | 0 |
| Mit dem Börsengang im Zusammenhang stehende Aufwendungen und Erträge, die im Eigenkapital erfasst wurden | 0 | -2.012 | 0 | 0 | -2.012 | 0 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens | 13.436 | 38.203 | 0 | 0 | 51.539 | 0 |
| Stand zum 30.06.2018 | 13.807 | 70.155 | -39.597 | 551 | 44.916 | 0 |
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| Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar | |
|---|---|
| in TEUR | Summe |
| --- | --- |
| Stand zum 01.01.2018 | 343 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | |
| Verlust (Gewinn) in der Periode | -6.960 |
| Sonstiges Ergebnis in der Periode | -6 |
| Summe Gesamtergebnis in der Periode | -6.966 |
| Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens | |
| Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente | 3.551 |
| Erhöhung des Grundkapitals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.02.2018 | 0 |
| Einzahlungen in das Eigenkapital durch den im Berichtszeitraum erfolgten Börsengang | 50.000 |
| Mit dem Börsengang im Zusammenhang stehende Aufwendungen und Erträge, die im Eigenkapital erfasst wurden | -2.012 |
| Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens | 51.539 |
| Stand zum 30.06.2018 | 44.916 |
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss für das erste Halbjahr 2019 und ausgewählte Anhangsangaben bilden die Geschäftstätigkeit der NFON AG (das "Unternehmen") und seiner Tochterunternehmen (zusammen "NFON", "Konzern" oder "NFON Gruppe") für den Zeitraum vom 01. Januar 2019 bis zum 30. Juni 2019 ab. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IAS 34, also den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden, aufgestellt und basiert grundsätzlich auf den gleichen Bilanzierungsmethoden, die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 Anwendung gefunden haben. Der verkürzte Konzernzwischenabschluss enthält jedoch nicht alle Informationen und Angaben, die in einem Konzernabschluss notwendig sind, und sollte deshalb in Verbindung mit dem Konzernabschluss der NFON AG zum 31. Dezember 2018 gelesen werden. Änderungen, die sich aus der Erstanwendung von IFRS 16 ergeben, werden in Abschnitt 3 dargestellt.
Der verkürzte Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2019 wurde vom Konzernabschlussprüfer, der KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, weder geprüft noch einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Er wurde vom Vorstand am 23. August 2019 zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernzwischenabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung der NFON AG darstellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Werte im Konzernabschluss und in den zugehörigen Anhangangaben auf die nächsten Tausend Euro (TEUR) gerundet. Daher können in den Tabellen im Konzernanhang Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 in kurz- und langfristiges Vermögen bzw. Verbindlichkeiten gegliedert. Die Konzern-GuV wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Für weitere Informationen zu den im Einzelnen angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf den NFON-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 verwiesen.
In den Zwischenabschluss werden erstmalig die im Berichtszeitraum erworbene Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz, sowie die neu gegründete NFON France SAS, Paris, die im Berichtszeitraum ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen hat, einbezogen.
Die NFON Gruppe erbringt Cloud-Telefon-Dienste für eine nutzerfreundliche und effektive Kommunikation für Kunden an allen Standorten und für alle Mitarbeiter, jederzeit und über unterschiedliche Geräte wie Smartphones, Tablets, PCs und Festnetztelefone. Der Konzern ist in verschiedenen europäischen Ländern tätig, insbesondere in Deutschland, Österreich, dem Vereinigten Königreich und Spanien. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Machtlfinger Straße 7, 81379 München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 168022 eingetragen. Das Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht.
Der Konzernhalbjahresabschluss enthält Beträge zu den bzw. für die Perioden zum 30. Juni 2019 im Vergleich zum 30. Juni 2018. Die Konzernbilanz zum 30. Juni 2019 wurde mit der Konzernbilanz zum Abschlussstichtag, dem 31. Dezember 2018, verglichen.
Mit Datum vom 01. März 2019 hat der Konzern sämtliche Anteile an der DTS, Mainz (DTS), übernommen. Dem Erwerb voraus ging der am 06. Februar 2019 unterzeichnete Kauf- und Einbringungsvertrag hinsichtlich des Erwerbs der Anteile an der DTS. NFON finanziert rund 17 Mio. EUR des Kaufpreises für die DTS aus Teilen der Einnahmen aus dem Börsengang 2018 sowie aus Fremdkapital. Darüber hinaus werden die Altaktionäre der DTS durch die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit einem Gesamtvolumen von rund 2,5 Mio. EUR aus genehmigtem Kapital an der NFON beteiligt. Hierzu wurde das Grundkapital der NFON um 284.738 Aktien erhöht; das Grundkapital beläuft sich nach Kapitalerhöhung auf 14.091.554 EUR und wird in 14.091.554 Aktien ohne Nennbetrag eingeteilt.
Die vorläufige Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem DTS-Erwerb stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | Buchwert zum 28.02.2019 | aufgedeckte stille Reserven | Beizulegender Zeitwert zum 28.02.2019 |
|---|---|---|---|
| Vermögenswerte | |||
| Sachanlagen | 1.090 | 0 | 1.090 |
| Immaterielle Vermögenswerte (inkl. Goodwill) | 2.018 | 17.078 | 19.096 |
| Vorräte | 158 | 0 | 158 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 808 | 0 | 808 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | 52 | 0 | 52 |
| Summe Vermögenswerte | 4.126 | 17.078 | 21.204 |
| Schulden | |||
| Finanzverbindlichkeiten | 1.122 | 0 | 1.122 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 787 | 0 | 787 |
| Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 1.829 | 270 | 2.099 |
| Summe Verbindlichkeiten | 3.739 | 270 | 4.009 |
Der beizulegende Zeitwert der immateriellen Vermögenswerte enthält aufgedeckte stille Reserven im Zusammenhang mit dem Kundenstamm (5.013 TEUR) sowie dem Goodwill (12.065 TEUR). Der Berechnung des vorläufigen Kundenstamms liegt eine Nutzungsdauer von 20 Jahren zugrunde. Die den Kundenstamm betreffenden passiven latenten Steuern in Höhe von 1.481 TEUR werden mit aktiven latenten Steuern in Höhe von 1.481 TEUR verrechnet. In den sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der Transaktion erworbene stille Lasten von 270 TEUR aufgedeckt. Der zur erfassende Goodwill basiert auf den mit der Akquisition verbundenen künftigen Synergieeffekten. Entsprechend unserer Erwartungen ist der im Konzernabschluss zu erfassende Goodwill steuerlich nicht abzugsfähig.
Das Geschäftsmodell der NFON AG ist kaum von saisonalen Gegebenheiten betroffen, da das Kerngeschäft vorrangig im Geschäftskundenbereich aktiv ist. Darüber hinaus basiert das Geschäftsmodell zu einem sehr großen Anteil auf über das Jahr gleichbleibenden, monatlich wiederkehrenden Erlösen.
Mit Ausnahme der Anwendung der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 werden im vorliegenden Halbjahresfinanzbericht die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018 unverändert fortgeführt.
Folgende Standards und Interpretationen waren im Berichtszeitraum erstmalig anzuwenden:
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| Standard | Thema / Änderung | Zeitpunkt zur verpflichtenden Anwendung | Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage |
|---|---|---|---|
| IFRS 16 | Leasing | 01.01.2019 | Vgl. nachfolgende Ausführungen |
| Änderungen zu IFRS 9 | Vorzeitige Rückzahlungsoptionen mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung | 01.01.2019 | keine |
| Änderungen an IAS 19 | Plananpassungen, -kürzungen und -abgeltungen | 01.01.2019 | keine |
| Änderungen an IAS 28 | Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 01.01.2019 | keine |
| Jährliche Verbesserungen 2017 | Die Verbesserungen beinhalten Änderungen zu: IFRS 3 / IFRS 11 - Unternehmenszusammenschlüsse / Gemeinsame Vereinbarungen IAS 12 -Ertragsteuern IAS 23 - Fremdkapitalkosten | 01.01.2019 | keine |
| IFRIC 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | keine |
Das IASB und das IFRIC haben im Jahr 2019 und in den Vorjahren weitere Standards und Interpretationen verabschiedet, die jedoch für das Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden sind. Die Anwendung erfordert zudem teilweise noch die Übernahme in europäisches Recht.
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| Standard | Thema / Änderung | Zeitpunkt zur verpflichtenden Anwendung | Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage |
|---|---|---|---|
| IFRS 17 | Versicherungsverträge | 01.01.2021 | keine |
| Änderungen am IFRS-Rahmenkonzept | Überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden und neue Leitlinien zu Erfassung, Bewertung und Ausbuchung, Ausweis und Angaben | 01.01.2020 | wird derzeit analysiert |
| Änderungen zu IFRS 3 | Definition eines Geschäftsbetriebs | 01.01.2020 | wird derzeit analysiert |
| Änderungen zu IAS 1 und IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | 01.01.2020 | wird derzeit analysiert |
NFON wendet seit dem 01. Januar 2019 die neuen Regelungen zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 (Leasingverhältnisse) an. Leasingnehmer müssen nach diesen Regelungen für grundsätzlich alle Leasingverhältnisse ein Nutzungsrecht und eine Leasingverbindlichkeit erfassen. Hieraus resultieren seit dem 01. Januar 2019 zu bilanzierende Nutzungsrechte im Sachanlagevermögen sowie als Finanzverbindlichkeiten zu bilanzierende Leasingverbindlichkeiten.
Eine Analyse durch den Konzern hat ergeben, dass es sich bei den zukünftig zu bilanzierenden Leasingverhältnissen im Wesentlichen um Büromietverträge sowie Fuhrparkleasing handelt. NFON hat für diese Verträge Nutzungsrechte aktiviert und entsprechende Finanzverbindlichkeiten angesetzt. Grundlage hierfür bildete die modifizierte retrospektive Methode. Die Anschaffungskosten eines Nutzungsrechts berechnen sich als Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen. Das Nutzungsrecht wird linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Nutzungsdauer und erwarteter Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Der erstmalige Ansatz der Leasingverbindlichkeiten berechnet sich als Barwert der künftigen Leasingzahlungen. Jede Leasingzahlung wird in Tilgung und Finanzierungsaufwendungen aufgeteilt. In der Folgebewertung wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeit aufgezinst und erfolgsneutral um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert.
Bei der erstmaligen Anwendung wurde von den Vereinfachungsoptionen Gebrauch gemacht, kurzfristige sowie geringwertige Leasingverhältnisse von der Aktivierung als Nutzungsrecht auszuschließen.
In der Konzern-Kapitalflussrechnung werden im ersten Halbjahr 2019 Zahlungen aus IFRS 16 in Höhe von 640 TEUR als Zahlungsmittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen, die nach der bisherigen Bilanzierung nach IAS 17 als Zahlungsmittelabfluss aus operativer Tätigkeit ausgewiesen worden wären.
Im Zusammenhang mit der Anwendung des IFRS 16 werden zum 30. Juni 2019 im Sachanlagevermögen Nutzungsrechte für Immobilien von 4.951 TEUR (01.01.2019: 4.043 TEUR) sowie für Fahrzeuge von 340 TEUR (01.01.2019: 312 TEUR) ausgewiesen. Auf der Passivseite wurden entsprechend langfristige Finanzverbindlichkeiten von 3.712 TEUR (01.01.2019: 3.219 TEUR) für Immobilien und von 136 TEUR (01.01.2019: 163 TEUR) für Fahrzeuge sowie kurzfristige Finanzverbindlichkeiten von 1.291 TEUR (01.01.2019: 825 TEUR) für Immobilien und von 162 TEUR (01.01.2019: 150 TEUR) für Fahrzeuge erfasst.
Die entsprechenden Effekte in der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit 652 TEUR in den planmäßigen Abschreibungen sowie mit 43 TEUR in den Zinsaufwendungen erfasst. Das EBITDA wurde um 641 TEUR entlastet.
Unter den immateriellen Vermögenswerten werden - aufgrund der Möglichkeit, den entsprechenden Aufwand nun verlässlich schätzen zu können - zum Bilanzstichtag erstmalig aktivierte Entwicklungskosten im Zusammenhang mit den von der NFON AG angebotenen Produktplattformen in Höhe von 792 TEUR ausgewiesen. Da die entsprechenden Produkte noch nicht fertiggestellt bzw. noch nicht am Markt gelauncht wurden, werden noch keine Abschreibungen erfasst.
Die Finanzverbindlichkeiten umfassen die folgenden Positionen:
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| in TEUR | 30.06.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| Leasingverbindlichkeiten Immobilien | 3.712 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten Kfz | 136 | 0 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 3.848 | 0 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||
| Akquisitionskreditlinie | 8.967 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten Immobilien | 1.291 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten Kfz | 163 | 0 |
| Betriebsmitteldarlehen | 70 | 121 |
| Sonstige | 23 | 7 |
| Summe kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 10.512 | 128 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 14.360 | 128 |
Im ersten Quartal 2019 hat der Konzern eine bestehende Kontokorrentlinie in Höhe von 4 Mio. EUR aufgelöst und durch eine Akquisitionskreditlinie in Höhe von 10 Mio. EUR ersetzt, welche im Zuge der Akquisition der DTS nahezu ausgeschöpft wurde. Die Kreditlinie ist beidseitig jederzeit kündbar. Der Zinssatz von 4 % bei Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist variabel und ändert sich bei Veränderungen des monatlichen Durchschnitts des 3-Monats-EURIBOR. Die Bereitstellungsprovision beträgt 1 %.
Das Eigenkapital ist zum 30. Juni 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 2.523 TEUR auf 41.112 TEUR gesunken. Der Rückgang resultiert vor allem aus dem negativen Periodenergebnis von 5.473 TEUR. Gegensätzlich wirkte die im Zusammenhang mit dem DTS-Erwerb erfolgte Kapitalerhöhung. Dabei hat sich das gezeichnete Kapital zum 30. Juni 2019 um 285 TEUR und die Kapitalrücklage um 2.215 TEUR erhöht.
Aufgrund bestehender anteilsbasierter Vergütungsvereinbarungen hat sich die Kapitalrücklage außerdem um 306 TEUR erhöht. Der entsprechende Aufwand wurde im Personalaufwand erfasst.
Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufe in der Bemessungshierarchie dar. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.
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| 30. Juni 2019 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert (Hierarchiestufen) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Summe Buchwert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1 | 6.903 | 6.903 | 0 | 0 | 0 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte1 | 390 | 390 | 0 | 0 | 0 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente1 | 26.928 | 26.928 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 34.221 | 34.221 | 0 | 0 | 0 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Akquisitionsdarlehen | 8.967 | 8.967 | 0 | 0 | 0 | |
| Betriebsmitteldarlehen1 | 70 | 70 | 0 | 0 | 0 | |
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 5.301 | 5.301 | 0 | 0 | 0 | |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 22 | 22 | 0 | 0 | 0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1 | 2.654 | 2.654 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 17.014 | 17.014 | 0 | 0 | 0 |
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| 30. Juni 2019 | Beizulegender Zeitwert (Hierarchiestufen) |
|---|---|
| in TEUR | Summe |
| --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1 | 0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte1 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente1 | 0 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |
| Akquisitionsdarlehen | 0 |
| Betriebsmitteldarlehen1 | 0 |
| Leasingverbindlichkeiten (IFRS 16) | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1 | 0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 0 |
1 ohne Angabe des beizulegenden Zeitwerts, da dieser annähernd dem Buchwert entspricht
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| 31. Dezember 2018 | Fortgeführte Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert (Hierarchiestufen) | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Beizulegender Zeitwert | Buchwert | Summe Buchwert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1 | 5.859 | 5.859 | 0 | 0 | 0 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte1 | 390 | 390 | 0 | 0 | 0 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente1 | 41.436 | 41.436 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 47.685 | 47.685 | 0 | 0 | 0 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||||
| Betriebsmitteldarlehen1 | 121 | 121 | 0 | 121 | 0 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1 | 3.237 | 3.237 | 0 | 0 | 0 | |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 3.358 | 3.358 | 0 | 121 | 0 |
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| 31. Dezember 2018 | Beizulegender Zeitwert (Hierarchiestufen) |
|---|---|
| in TEUR | Summe |
| --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen1 | 0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte1 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente1 | 0 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 0 |
| Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | |
| Betriebsmitteldarlehen1 | 121 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1 | 0 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | 121 |
1 ohne Angabe des beizulegenden Zeitwerts, da dieser annähernd dem Buchwert entspricht
Der Konzern erfasste in seiner Gesamtergebnisrechnung keine wesentlichen Nettogewinne bzw. Nettoverluste aus finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten.
Die Fair Values werden auf Basis der am Bilanzstichtag zur Verfügung stehenden Marktinformationen und nach marktgängigen Bewertungsmethoden bewertet. Die Fair Values der verzinslichen Darlehen des Konzerns werden mittels der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wird ein Abzinsungssatz zugrunde gelegt, der den Fremdfinanzierungszinssatz von NFON zum Ende des Berichtszeitraums widerspiegelt.
Innerhalb der ersten sechs Monate in 2019 wurden keine Reklassifizierungen zwischen den einzelnen Hierarchiestufen vorgenommen.
Im Geschäftsbericht für das Jahr 2018 sind alle Risiken ausgeführt, welche erheblich nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie Reputation haben können. Im Berichtszeitraum bis zum 30. Juni 2019 wurden keine weiteren bedeutsamen Finanzrisiken identifiziert.
Im April 2017 schloss das Unternehmen eine Vereinbarung über eine Garantie des Mutterunternehmens ab, wonach die NFON AG als Garantiegeber einem ihrer Partner, British Telecommunications plc, eine Garantie für alle vom Tochterunternehmen NFON UK zu leistenden Zahlungen gibt.
Der Konzern kann im Zuge seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und dem Abschluss seiner Vereinbarungen aus den letzten Jahren mit diversen Partnern in Rechtsstreitigkeiten, Schadenersatzansprüche sowie behördliche und regulatorische Verfahren verwickelt werden. In diesen Fällen bildet der Konzern eine Rückstellung für diese Angelegenheiten, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Verlust entstanden ist und die Höhe des Verlusts mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann. In der Bilanz zum 30. Juni 2019 sind keine Rückstellungen dieser Art enthalten.
Das Ergebnis je Aktie gemäß der folgenden Tabelle zeigt das Ergebnis aus dem fortzuführenden Geschäft:
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens für das unverwässerte Ergebnis je Aktie zurechenbarer Verlust für das Jahr | -5.473 | -6.960 |
| Den Eigentümern des Mutterunternehmens für das verwässerte Ergebnis je Aktie zurechenbarer Verlust für das Jahr | -5.473 | -6.960 |
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| Menge | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien für das unverwässerte Ergebnis je Aktie | 13.965.703 | 7.480.230 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien für das verwässerte Ergebnis je Aktie | 14.041.116 | 7.480.230 |
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| in EUR | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| Verlust je Aktie | ||
| Unverwässertes Ergebnis | -0,39 | -0,93 |
| Verwässertes Ergebnis | -0,39 | -0,93 |
In der folgenden Tabelle werden die Umsatzerlöse nach Segmenten nach wiederkehrenden und nicht wiederkehrenden Umsätzen aus Produkten / Dienstleistungen aufgegliedert:
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| Produkt / Dienstleistung | ||
| Wiederkehrende Umsätze | ||
| NFON AG | 14.469 | 12.261 |
| Deutsche Telefon Standard GmbH | 2.904 | 0 |
| nfon GmbH | 2.067 | 1.759 |
| NFON Ltd. | 2.840 | 2.373 |
| NFON Iberia S.L. | 140 | 81 |
| NFON ITALIA S.R.L. | 0 | 0 |
| NFON France S.A.S. | 0 | 0 |
| Summe wiederkehrende Umsätze nach Segmenten | 22.419 | 16.474 |
| Überleitung auf wiederkehrende Konzernumsatzerlöse | 1 | -1 |
| Wiederkehrende Konzernumsatzerlöse | 22.420 | 16.473 |
| Nicht wiederkehrende Umsätze | ||
| NFON AG | 2.425 | 3.032 |
| Deutsche Telefon Standard GmbH | 351 | 0 |
| nfon GmbH | 827 | 522 |
| NFON Ltd. | 279 | 535 |
| NFON Iberia S.L. | 26 | 56 |
| NFON ITALIA S.R.L. | 0 | 0 |
| NFON France S.A.S. | 0 | 0 |
| Summe nicht wiederkehrende Umsätze nach Segmenten | 3.908 | 4.145 |
| Überleitung auf nichtwiederkehrende Konzernumsatzerlöse | 0 | 0 |
| Nicht wiederkehrende Konzernumsatzerlöse | 3.908 | 4.145 |
| Summe Umsatzerlöse | 26.328 | 20.617 |
Der im Gegensatz zur Entwicklung zu den nicht wiederkehrenden Umsatzerlösen deutliche Anstieg der wiederkehrenden Umsatzerlöse im ersten Halbjahr 2019 resultiert im Wesentlichen aus der im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ausgeweiteten Customer Base. Die wiederkehrenden Umsätze setzen sich im Wesentlichen aus der monatlichen Zahlung einer festen Lizenzgebühr pro Seat zuzüglich einer festen oder volumenabhängigen Gebühr für die Nutzung von Sprachtelefonie der Kundenbasis an Seats und SIP-Trunks zusammen. Zu den nicht wiederkehrenden Umsätzen zählen unter anderem Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten (Telefone, Softclients für PCs und Smart-phones) und der einmaligen Aktivierungsgebühr pro Nebenstelle bei Erstanschluss. Der Rückgang der nicht wiederkehrenden Umsätze im Vergleich zur Vorjahresperiode erklärt sich insbesondere durch den geringeren Umsatz mit Endgeräten.
Die NFON AG wendet die Regelungen des IFRS 15 seit der Umstellung auf IFRS im Geschäftsjahr 2015 an. Die im Zusammenhang mit IFRS 15 zu erfassenden vertraglichen Vermögensgegenstände (30.06.2019: 173,9 TEUR; 31.12.2018: 210,0 TEUR), zusätzliche Kosten bei der Anbahnung eines Vertrags (30.06.2019: 155,6 TEUR; 31.12.2018: 124,0 TEUR) sowie vertragliche Verbindlichkeiten (30.06.2019: 95,0 TEUR; 31.12.2018: 18,3 TEUR) werden unter den sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerten (kurzfristig) bzw. den sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten (kurzfristig) erfasst.
Die sonstigen betrieblichen Erträge 111,7 TEUR (H1 2018: 898,1 TEUR) enthalten mit 137,8 TEUR vor allem verrechnete sonstige Sachbezüge von Mitarbeitern. Die im Vorjahr infolge des Börsengangs an den Vorstand gezahlten Boni wurden von Altgesellschaftern getragen. Diese Erstattung ist in Höhe von 740 TEUR im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Der entsprechende Aufwand war im Personalaufwand erfasst.
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| Marketingaufwendungen | 3.943 | 2.298 |
| Verkäuferprovision | 3.005 | 2.089 |
| Sonstige Personalkosten | 1.639 | 1.418 |
| Mietaufwendungen | 376 | 519 |
| Externe Entwicklungskosten | 356 | 48 |
| EDV-Kosten | 656 | 535 |
| Support | 274 | 165 |
| Beratungsaufwendungen | 1.337 | 1.892 |
| Sonstige Verwaltungskosten | 304 | 179 |
| Sonstige Aufwendungen | 325 | 438 |
| Summe sonstige betriebliche Aufwendungen | 12.216 | 9.580 |
Die im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1.645 TEUR höheren Marketingaufwendungen stehen insbesondere mit gezielten Maßnahmen zur Erhöhung der Bekanntheit der Marke "NFON" im Zusammenhang. Der Anstieg bei den Verkäuferprovisionen resultiert aus dem gestiegenen Umsatzvolumen.
Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ersten Halbjahres 2019 Kosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR, die im Zuge der Akquisition der DTS zum 01. März 2019 zu tragen waren. Im Vorjahr waren Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von 2,4 Mio. EUR enthalten.
Trotz der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 im Berichtszeitraum und der damit verbundenen Entlastung der Mietaufwendungen (vgl. hierzu Ausführungen unter Abschnitt 3) liegen die Mietaufwendungen im Berichtszeitraum mit 376 TEUR nur leicht unter denen des Vergleichszeitraums (519 TEUR). Dies liegt vor allem an den Mietaufwendungen für die neuen Büroräume in Italien und Frankreich, die aufgrund der Inanspruchnahme der Vereinfachungsoption, kurzfristige Leasingverhältnisse von der Anwendung des IFRS 16 auszuschließen, als solche in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst werden. Daneben sind in den Mietaufwendungen die Mietnebenkosten enthalten, die insbesondere aufgrund neuer Büroräume in Berlin und Mainz sowie aufgrund der erstmaligen Einbeziehung der Büroräume der DTS gegenüber dem Vergleichszeitraum gestiegen sind.
Die planmäßigen Abschreibungen betragen im Berichtszeitraum 1.351 TEUR und liegen damit um 1.043 TEUR über denen im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Ursächlich hierfür ist vor allem die erstmalige Anwendung des IFRS 16 im Berichtszeitraum. Hierzu verweisen wir auf die Ausführungen unter Abschnitt 3 "Auswirkungen neuer Standards zur Rechnungslegung und Interpretationen".
Des Weiteren ist in den Abschreibungen die planmäßige Abschreibung des im Rahmen der DTS-Kaufpreisallokation erfassten Kundenstamms mit 85 TEUR enthalten.
Anfang 2019 wurde ein Aktienoptionsplan (beschlossen durch die Hauptversammlung am 09. April 2018 - "Aktienoptionsplan 2018") aufgesetzt, auf dessen Basis Mitarbeitern in Schlüsselpositionen des Konzerns Aktienoptionen zugeteilt wurden.
Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten und Wertsteigerungsrechten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente und Wertsteigerungsrechte zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. zum Bilanzstichtag bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten und Wertsteigerungsrechten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden; dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Weiterhin ist die Festlegung verschiedener Parameter wie z. B. der voraussichtlichen Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite erforderlich.
Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2018 waren 645.229 Aktienoptionen gewährt. In diesem Zusammenhang wurden im Berichtszeitraum 306 TEUR im Personalaufwand (Gegenposition: Kapitalrücklage) erfasst.
Zum 30. Juni 2018 waren in Vorjahren sowie im ersten Quartal des Vorjahres-Berichtszeitraums für Vorstände abgeschlossene anteilsbasierte Vergütungspläne erfasst, für die mit den Altaktionären eine Schuldübernahme vereinbart wurde. Deren Auszahlung hing sowohl am Eintritt eines Exits als auch an der Erreichung eines bestimmten Prozentsatzes von (bestehenden) Anteilen, welche im Falle eines Exits auf neue Anteilseigner übergehen hätten müssen. Letztere Bedingung wurde beim IPO im Mai 2018 nicht erreicht. Insofern kam und kommt es (auch zukünftig) aus diesen Vergütungsplänen zu keiner Auszahlung. Ohnehin wären entsprechende Bonuszahlungen von den Altgesellschaftern übernommen worden, was netto zu keinem Cash-Abfluss bei der Gesellschaft geführt hätte. Nichtsdestotrotz waren entsprechend den Vorgaben des IFRS 2 die bei der Erstbewertung der Vergütungsprogramme festgelegten Parameter der Bilanzierung weiterhin zugrunde zu legen und bis zum Ende der Vesting-Periode (im Jahr 2021) aufwandswirksam Beträge der Kapitalrücklage zuzuführen.
Eine im Zusammenhang mit dem Börsengang mit den Vorständen abgeschlossene Bonus-Vereinbarung mit der Bedingung, dass die Ansprüche aus den in Vorjahren abgeschlossenen anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen verfallen, war als "Cancellation" im Sinne des IFRS 2 der in Vorjahren sowie im ersten Quartal des Berichtszeitraums abgeschlossenen anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen zu werten. Infolgedessen mussten im Hinblick auf diese Vergütungspläne die zum Zeitpunkt der Cancellation verbliebenen Beträge, welche ursprünglich geplant über die im Geschäftsjahr 2021 endende Vesting-Periode der Kapitalrücklage hätten zugeführt werden müssen, vollumfänglich in der Berichtsperiode bilanziert werden (sogenanntes "accelerated vesting"). In diesem Zusammenhang waren im Personalaufwand in der Vorjahresperiode 3.551 TEUR erfasst.
Der Steueraufwand von 73 TEUR für das erste Halbjahr 2019 wurde gemäß IAS 34 auf Basis der durchschnittlichen jährlichen Konzernsteuerquote ermittelt. Die erwartete Konzernsteuerquote wurde aufgrundlage der steuerlichen Planung für das gesamte Geschäftsjahr ermittelt. Der Steueraufwand im zweiten Quartal 2019 berücksichtigt Anpassungen in der konzerninternen Leistungsverrechnung.
Das oberste beherrschende Unternehmen des Konzerns ist die NFON AG.
Die folgende Übersicht zeigt die Mitglieder des Vorstands:
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| 30.06.2019 | Funktion | Eintritts- / Ernennungsdatum | Ausstiegs- / Abberufungsdatum |
|---|---|---|---|
| Geschäftsführung / Schlüsselposition | |||
| Hans Szymanski | CEO und CFO | 01.07.2016 | noch aktiv |
| Jan-Peter Koopmann | CTO | 01.10.2012 | noch aktiv |
| Cesar Flores Rodriguez | CSO | 01.03.2018 | noch aktiv |
Die Mitglieder des Vorstands erhielten folgende Vergütung:
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| Vorstandsvergütung | ||
| Kurzfristige Vergütung | 501 | 1.082 |
| Summe aktienbasierte Vergütung (langfristiger Anreiz) | 97 | 3.664 |
| Summe Vergütung der Mitglieder des Vorstands | 598 | 4.746 |
Die Vergütung des Vorstands beinhaltet Gehälter, in Sachwerten gewährte Bezüge, aktienbasierte Vergütungen sowie Bonuszahlungen. Im Vorjahr enthielt die kurzfristige Vergütung Bonuszahlungen in Höhe von 740 TEUR die von den Alt-Gesellschaftern (Gesellschafter vor IPO) erstattet wurden. Die entsprechende Entlastung der Aufwendungen ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Hinsichtlich der anteilsbasierten Vergütung des Vorjahres wird auf die Ausführungen unter "14. Anteilsbasierte Vergütung" verwiesen.
Dem Aufsichtsrat der NFON AG gehörten zum 30. Juni 2019 folgende vier Mitglieder an:
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| 30.06.2019 | Funktion | Eintritts- / Ernennungsdatum | Ausstiegs- / Abberufungsdatum |
|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | |||
| Rainer Christian Koppitz | Vorsitz | 24.07.2017 | noch aktiv |
| Dr. Rupert Doehner | Stv. Vorsitz | 09.04.2018 | noch aktiv |
| Ralf Grüßhaber | 09.04.2018 | noch aktiv | |
| Angelique Werner | 09.04.2018 | noch aktiv |
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten folgende Vergütung:
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| Aufsichtsratsvergütung | ||
| Grundvergütung | 57,5 | 29 |
| Sitzungsgeld | 16 | 8 |
| Summe Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats | 73,5 | 37 |
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird als sonstige kurzfristige Verbindlichkeit und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats bzw. ihnen nahestehende Personen haben Positionen in anderen Unternehmen inne, die dazu führen, dass sie diese Unternehmen beherrschen oder einen wesentlichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben.
Mehrere dieser Unternehmen haben im Berichtszeitraum Geschäfte mit dem Konzern getätigt. Die Bedingungen dieser Geschäfte waren nicht vorteilhafter als diejenigen, die bei ähnlichen Geschäften mit fremden Dritten zugrunde gelegt wurden oder zugrunde gelegt worden wären.
Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen oder ihnen nahestehende Unternehmen und Personen können von Zeit zu Zeit Waren und Dienstleistungen vom Konzern kaufen oder dem Konzern Waren und Dienstleistungen verkaufen. Diese Käufe werden zu den gleichen Bedingungen getätigt wie diejenigen, die mit anderen Lieferanten oder Kunden eingegangen werden, und sind gemäß dem Vorstehenden unter "Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen" erfasst.
Die folgende Tabelle stellt die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen mit Ausnahme der Vergütung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats dar:
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge | 3 | 41 |
| Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen | 97 | 113 |
| Forderungen | 0 | 2 |
| Verbindlichkeiten | 12 | 4 |
Alle Geschäftsvorfälle mit diesen nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind innerhalb von zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag zu begleichen.
Der Posten "Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge" beinhaltet cloudbasierte Dienstleistungen, die nahestehenden Unternehmen und Personen zu den gleichen Bedingungen wie anderen Kunden des Konzerns erbracht wurden. Der Posten "Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen" beinhaltet im Wesentlichen den Einkauf von Waren und Dienstleistungen von Unternehmen, die von nahestehenden Personen und Unternehmen beherrscht werden.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Personen haben sich zum 30. Juni 2019 gegenüber dem 31. Dezember 2018 nicht wesentlich verändert.
Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung abzugrenzen, die regelmäßig von den Hauptentscheidungsträgern, dem Vorstandsvorsitzenden (CEO), der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen auf die Segmente und der Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. Grundlage für die Entscheidung, welche Informationen berichtet werden, ist die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die Struktur der internen Finanzberichterstattung. Im Zuge der routinemäßigen Managementberichterstattung erhält und prüft der CEO Finanzinformationen.
Die ausgewiesenen Segmentergebnisse beinhalten die Beträge solcher Posten, die einem Segment direkt zugeordnet werden können, und die Beträge solcher Posten, die sich sinnvollerweise einem Segment zuweisen lassen. Die Segmentberichterstattung beinhaltet keine segmentinternen Verkäufe. Sie beinhaltet segmentinterne Leistungsverrechnungen. Die Unternehmensleitung bewertet die Performance in erster Linie auf der Grundlage der in der Managementberichterstattung ausgewiesenen Informationen zu Umsatzerlösen und EBITDA. Das EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und planmäßigen Abschreibungen.
Die Segmentstruktur des Konzerns stellt dar, wie die Unternehmensleitung derzeit Finanzentscheidungen trifft und Ressourcen zuweist. Gegenüber dem Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2018 wurde die Ermittlung und Darstellung der Segmentberichterstattung modifiziert. Zum 30. Juni 2018 wurden die Segmente nach lokalen Rechnungslegungsstandards dargestellt. Erstmalig zum Halbjahresabschluss 2019 werden die Segmente nach IFRS dargestellt. Die Werte aus dem ersten Halbjahr 2018 wurden entsprechend angepasst.
Der Konzern umfasst sieben Geschäftssegmente, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige Segmente dargestellt sind. Die sieben Geschäftssegmente sind NFON AG, DTS, nfon GmbH, NFON UK Ltd., NFON Iberia SL, NFON Italia S.R.L. und NFON France.
Nachgehend werden die Segmentinformationen für die Aktivitäten im ersten Halbjahr 2019 dargestellt.
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ||
| NFON AG | 16.894 | 15.271 |
| Deutsche Telefon Standard GmbH | 3.254 | 0 |
| nfon GmbH | 2.894 | 2.281 |
| NFON UK Ltd. | 3.119 | 2.929 |
| NFON Iberia SL | 166 | 138 |
| NFON ITALIA S.R.L. | 0 | 0 |
| NFON France S.A.S. | 0 | 0 |
| Summe der Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente | 26.237 | 20.618 |
| Überleitung | 1 | -1 |
| Summe Konzernerlöse | 26.328 | 20.617 |
Die Umsatzerlöse nach berichtspflichtigen Segmenten gemäß der vorstehenden Tabelle entsprechen den Umsatzerlösen mit externen Kunden und basieren auf IFRS. Interne Rechnungsstellungen werden bei den Segmenten als Be- und Entlastung der Kosten dargestellt und sind nicht in den Umsätzen enthalten. Hierbei sind die betriebswirtschaftlichen Kostenverrechnungen im EBITDA enthalten, während steuerliche Verrechnungspreisanforderungen außerhalb des EBITDA dargestellt werden.
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| EBITDA | ||
| NFON AG | 529 | 1.175 |
| Deutsche Telefon Standard GmbH | 329 | 0 |
| nfon GmbH | -266 | -515 |
| NFON UK Ltd. | -1.939 | -209 |
| NFON Iberia SL | -525 | -466 |
| NFON ITALIA S.R.L. | -619 | 0 |
| NFON France S.A.S. | -165 | 0 |
| Summe EBITDA der berichtspflichtigen Segmente | -2.656 | -15 |
| Sonstige Segmente | 0 | -1 |
| Überleitung | -1.145 | -6.536 |
| Konzern-EBITDA | -3.800 | -6.551 |
| Hinzurechnung: | ||
| Abschreibungen | -1.351 | -308 |
| Nettozinserträge / -aufwendungen | -250 | -101 |
| Ertragsteueraufwand | -73 | 0 |
| Konzern-Jahresergebnis | -5.328 | -6.960 |
Die interne Berichterstattung basiert auf IFRS. Sondereffekte der Periode, die als außerordentlich angesehen werden, werden im berichteten EBITDA bereinigt.
Die Überleitungseffekte im ersten Halbjahr 2019 in Höhe von 1.145 TEUR entfallen mit 1.154 TEUR auf in der internen Berichterstattung bereinigte Sondereffekte aus den Kosten der Akquisition der Deutschen Telefon Standard mit 577 TEUR, eine Anfang Juli 2019 ausgegebene Optionsanleihe mit 49 TEUR sowie die aufwandswirksame Erfassung von Retention-Boni und Share Based Payments mit 528 TEUR. Effekte aus der Konsolidierung und Währungsumrechnung sind mit 9 TEUR enthalten.
Im ersten Halbjahr 2018 betraf der Überleitungseffekt in Höhe von 6.536 TEUR vor allem in der internen Berichterstattung bereinigte Sondereffekte in Höhe von 6.186 TEUR aus den Kosten des Börsenganges mit 1.915 TEUR und der aufwandswirksamen Erfassung von Retention-Boni sowie Share Based Payments mit 4.270 TEUR. Auf Konsolidierungseffekte und Währungseffekte entfallen 350 TEUR.
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Umsatzerlöse und die langfristigen Vermögenswerte nach einzelnen Ländern dar. Die geografische Zuordnung der Umsatzerlöse und Vermögenswerte basiert auf dem Sitz der Unternehmen in den jeweiligen Ländern.
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ||
| Deutschland | 19.769 | 14.885 |
| Österreich | 2.894 | 2.281 |
| Vereinigtes Königreich | 3.119 | 2.908 |
| Spanien | 166 | 138 |
| Italien | 0 | 0 |
| Frankreich | 0 | 0 |
| Sonstige Länder | 381 | 405 |
| Gesamteinnahmen | 26.328 | 20.617 |
Die nachfolgende Tabelle stellt die langfristigen Vermögenswerte mit Ausnahme von Finanzinstrumenten und latenten Steuern dar.
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| in TEUR | H1 2019 | H1 2018 |
| --- | --- | --- |
| Deutschland | 9.072 | 1.455 |
| Vereinigtes Königreich | 511 | 131 |
| Österreich | 544 | 95 |
| Spanien | 17 | 2 |
| Italien | 5 | 0 |
| Frankreich | 0 | 0 |
| Summe langfristiges Vermögen | 10.149 | 1.683 |
Mit Datum vom 01. Juli 2019 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Optionsanleihe im Nennbetrag von 5.000 TEUR ("Anleihe") im Rahmen einer Privatplatzierung an die Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg, auszugeben. Für eine Laufzeit bis einschließlich 02. Januar 2020 wird die Anleihe mit 6,00 % p. a. verzinst. Die Anleihe wird zusammen mit einem von der NFON AG begebenen Optionsschein ausgegeben. Der Optionsschein berechtigt den Inhaber zum Bezug von 964.015 Inhaber-Stammaktien aus bedingtem Kapital der NFON AG mit einem Anteil des auf jede Aktie entfallenden Grundkapitals von 1,00 EUR je Aktie. Der Ausübungspreis je Aktie beträgt 11,00 EUR. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.
München, 23. August 2019
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| Hans Szymanski | Jan-Peter Koopmann | Cesar Flores Rodriguez |
| CEO und CFO | CTO | CSO |
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Halbjahresfinanzberichterstattung der Konzernhalbjahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
München, 23. August 2019
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| Hans Szymanski | Jan-Peter Koopmann | Cesar Flores Rodriguez |
| CEO und CFO | CTO | CSO |
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