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STEMMER IMAGING AG

Annual Report Nov 13, 2019

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Annual Report

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STEMMER IMAGING AG

Puchheim

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

SEHR GEEHRTE AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE,

die STEMMER IMAGING AG blickt auf ein spannendes Geschäftsjahr 2018/2019 zurück. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der STEMMER IMAGING-Gruppe für ihre beachtliche Leistung. Gleichzeitig bedankt sich der Aufsichtsrat für die gute und offene Zusammenarbeit. Darüber hinaus gilt der Dank auch den Aktionärinnen und Aktionären für ihr Vertrauen.

Die STEMMER IMAGING-Gruppe ist für das weitere, dynamische Wachstum im Markt für Industrielle Bildverarbeitung (Machine Vision) gut aufgestellt. Die Chancen, die sich durch die Digitalisierung für Anbieter wie STEMMER IMAGING bieten, sind vielversprechend. Vor dem Hintergrund des erfolgreichen Geschäftsjahres und den positiven Wachstumsaussichten der Gesellschaft hat sich die Verwaltung entschlossen, der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2018/2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung beraten und dabei die Geschäftsführung und -entwicklung der Gesellschaft begleitet und überwacht. Im Rahmen der gewohnt engen Zusammenarbeit hat der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich, telefonisch und in persönlichen Gesprächen über die Lage und Perspektiven, die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle des Unternehmens berichtet. Auch außerhalb der festgelegten Sitzungen stand der Vorstand regelmäßig im persönlichen Austausch mit den Aufsichtsratsmitgliedern. Zudem wurde das gesamte Aufsichtsratsgremium vom Vorstand laufend über relevante Entwicklungen und zustimmungspflichtige Vorgänge informiert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen oder in die er kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung einzubeziehen war, unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. In eilbedürftigen Fällen bestand für das Gremium die Möglichkeit, bei Bedarf auch Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen. Aufgrund der regelmäßigen, zeitnahen und ausführlichen Information durch den Vorstand konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion stets nachkommen. Der Aufsichtsrat ist daher der Ansicht, dass der Vorstand in jeder Hinsicht rechtmäßig, ordnungsgemäß und wirtschaftlich gehandelt hat.

SITZUNGEN UND THEMENSCHWERPUNKTE

Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und Vernetzung in allen Lebens- und Wirtschaftsbereichen stehen Unternehmen weiterhin vor zahlreichen Herausforderungen. Zugleich bieten sich für die Industrielle Bildverarbeitungsbranche, in der die STEMMER IMAGING-Gruppe zu den führenden Anbietern von Machine-Vision-Technologien in Europa zählt, hieraus auch vielfältige Chancen. Diese Entwicklungen waren im Geschäftsjahr 2018/2019 daher Gegenstand eines regelmäßigen und intensiven Meinungsaustauschs zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat zu relevanten Marktthemen und zur Entwicklung bzw. dem Ausbau von Geschäftsfeldern, für Gespräche und Diskussionen über die strategische Ausrichtung sowie über die geeigneten Strukturen und Ausstattungen, die der Dynamik der Gruppe gerecht werden.

Im Berichtsjahr fanden fünf Sitzungen des Aufsichtsrats statt, und zwar am 8. Oktober 2018, 7. Dezember 2018, 10. Mai 2019, 22. März 2019 und 4. Juni 2019. An den Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 haben jeweils alle amtierenden Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen.

In den Sitzungen nahm der Aufsichtsrat regelmäßig die Berichte des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 AktG über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität sowie den Gang der Geschäfte einschließlich der Markt- und Wettbewerbssituation entgegen und erörterte diese eingehend. Außerdem berichtete der Vorstand gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft und/oder des Konzerns von erheblicher Bedeutung sein können, insbesondere zu geplanten Akquisitionen und Desinvestitionen.

Folgende relevante Themen und Beschlüsse aus der Tätigkeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 sind darüber hinaus zu nennen:

Im Wege eines Umlaufbeschlusses genehmigte der Aufsichtsrat am 9. Juli 2018 den Erwerb von 100 % der Gesellschaftsanteile an der ELVITEC S.A.S., Pertuis/Frankreich.
In der Sitzung am 8. Oktober 2018 nahm der Aufsichtsrat den Bericht des Abschlussprüfers zum Jahresabschluss 2017/2018 der STEMMER IMAGING AG und des STEMMER IMAGING-Konzerns entgegen. Nach ausführlicher Erörterung billigte der Aufsichtsrat den Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss nebst zusammengefasstem Lagebericht der STEMMER IMAGING AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018. Der Jahresabschluss war damit festgestellt. Das Gremium befasste sich zudem mit dem Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018. Darüber hinaus stimmte der Aufsichtsrat nach ausführlicher Information und Erörterung dem Erwerb von 42 % der Geschäftsanteile an der Perception Park GmbH, Graz/Österreich, zu. Als weiteren Tagesordnungspunkt informierte der Vorstand den Aufsichtsrat ausführlich über das Vorhaben, den Segmentwechsel in den Prime Standard, einem Teilbereich des regulierten Marktes der Deutschen Börse, zu vollziehen.
Am 28. November 2018 bestellte der Aufsichtsrat im Wege eines Umlaufbeschlusses Herrn Arne Dehn mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Vorstand beziehungsweise mit Wirkung ab dem 1. März 2019 zum Vorstandsvorsitzenden der STEMMER IMAGING AG.
Schwerpunkt der Aufsichtsratssitzung am 7. Dezember 2018 waren die Vorstellung und Erörterung potenzieller Akquisitionen.
In der Aufsichtsratssitzung am 22. März 2019 genehmigte der Aufsichtsrat die Gründung einer Tochtergesellschaft in Italien.
Mit Umlaufbeschluss vom 21. Mai 2019 genehmigte der Aufsichtsrat den Erwerb von 100 % der Gesellschaftsanteile an der spanischen Alea Rubicon S.L., Barcelona/Spanien und ihrer Tochtergesellschaften (INFAIMON-Gruppe).
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 4. Juni 2019 war die Prüfung der durch den Vorstand vorgelegten Wirtschaftspläne für das Geschäftsjahr 2019/2020 und die Genehmigung der Planung für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019.

BESETZUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Dem Vorstand der STEMMER IMAGING AG gehören derzeit Arne Dehn als Vorsitzender, Martin Kersting (Technik) und Lars Böhrnsen (Finanzen) an.

Im Berichtsjahr gab es im Vorstand eine personelle Änderung: auf eigenen Wunsch schied der bisherige Vorstandsvorsitzende Christof Zollitsch mit Wirkung zum 28. Februar 2019 aus dem Vorstand aus. Das Amt als Vorstandsvorsitzender übernahm Herrn Arne Dehn, der bereits mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Vorstand der STEMMER IMAGING AG bestellt wurde, zum 1. März 2019.

Im Berichtsjahr gab es im Aufsichtsrat keine personelle Änderung. Mitglieder des Aufsichtsrats der STEMMER IMAGING AG sind weiterhin Klaus Weinmann (Vorsitzender), Stefan Kober (stellvertretender Vorsitzender) und Markus Saller. Unter anderem mit Markus Saller verfügt die Gesellschaft über ein Mitglied des Aufsichtsrats mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung gemäß § 100 Abs. 5 erster Halbsatz AktG.

Im Geschäftsjahr 2018/2019 hat der dreiköpfige Aufsichtsrat der Gesellschaft auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet und alle anstehenden Themen im Gesamtgremium behandelt.

CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Die Aufsichtsratsarbeit orientiert sich an den Regelungen des Aktiengesetzes sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Vorstand und Aufsichtsrat identifizieren sich mit den Zielen des Kodex, eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts gerichtete Unternehmensführung und -kontrolle zu fördern.

So behandelte der Aufsichtsrat in seiner Aufsichtsratssitzung vom 4. Juni 2019 die geltenden Kodexempfehlungen in der Fassung vom 7. Februar 2017 und hat überprüft, inwieweit diesen entsprochen wurde und künftig entsprochen werden soll.

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 24. Juni 2019 erklärt, dass die STEMMER IMAGING AG den Empfehlungen des Kodex weitgehend folgt und eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, die auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht ist.

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr keine potenziellen Interessenkonflikte in Bezug auf ein Aufsichtsratsmitglied festgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der Corporate Governance des Unternehmens findet sich auf der Website der Gesellschaft unter www.stemmer-imaging.com

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS

Die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht für die STEMMER IMAGING AG und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, geprüft. Die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, verantwortlich vertreten durch Frau Martina Schaaf und Herrn Philipp Schütte, ist seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 als Einzel- und Konzernabschlussprüfer der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, tätig. Frau Martina Schaaf ist im ersten Jahr als Linksunterzeichnerin für die STEMMER IMAGING AG tätig, Herr Philipp Schütte ist als leitender Prüfer und Rechtsunterzeichner des Bestätigungsvermerks ebenfalls im ersten Jahr tätig. Der Jahresabschluss der STEMMER IMAGING AG sowie der zusammengefasste Lagebericht für die STEMMER IMAGING AG und den Konzern wurden nach den deutschen gesetzlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäß den nach § 315a Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ergänzend anzuwendenden deutschen Vorschriften. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung des Einzel- und Konzernabschlusses zum 30. Juni 2019 sowie des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen und erteilte jeweils den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Die Prüfung durch den Abschlussprüfer hat ergeben, dass der Vorstand der STEMMER IMAGING AG die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems getroffen hat und dass das Risikofrüherkennungssystem grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen. In Abstimmung mit dem Abschlussprüfer wurden geeignete Maßnahmen definiert, um das Risikomanagement (Analyse, Bewertung und Dokumentation) gezielt weiterzuentwickeln.

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns, der Bericht des Abschlussprüfers über dessen Prüfung sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns lag allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Beschlussfassung und Billigung durch den Aufsichtsrat am 23. September 2019 vor. Der Abschlussprüfer berichtete dem Aufsichtsrat über den Verlauf und die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand diesem für Fragen, deren Erörterung und ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Er nahm an den Beratungen des Aufsichtsrats über den Jahres- und Konzernabschluss und der Sitzung des Aufsichtsrats zur Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Konzernabschlusses am 23. September 2019 teil.

In dieser Sitzung befasste sich der Aufsichtsrat mit den Abschlüssen und dem zusammengefassten Lagebericht für die STEMMER IMAGING AG und den Konzern, wobei er sich insbesondere mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) beschäftigte. Ferner prüfte der Aufsichtsrat den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns und zur Zahlung einer Dividende von 50 Eurocent je Aktie. Weiter hat der Aufsichtsrat seinen Vorschlag an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers unterbreitet. Zuvor hat sich der Aufsichtsrat eine schriftliche Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers eingeholt. Das Gremium hat sich zudem mit dem vom Vorstand aufgestellten Abhängigkeitsbericht, dem Rechnungslegungsprozess und dem Risikomanagementsystem des Unternehmens auseinandergesetzt sowie der Einhaltung der Integrität in der Finanzberichterstattung.

Nach eingehender Erörterung der Prüfungsberichte zum Einzel- und Konzernabschluss zum 30. Juni 2019 sowie des zusammengefassten Lageberichts der Gesellschaft und des Konzerns hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und hält den Gewinnverwendungsvorschlag für angemessen. Er billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der STEMMER IMAGING AG, den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht der STEMMER IMAGING AG und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018/2019. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde zugestimmt.

ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Des Weiteren hat der Aufsichtsrat in der Sitzung vom 23. September 2019 den Bericht des Vorstands der STEMMER IMAGING AG gemäß § 312 AktG über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018/2019 (Abhängigkeitsbericht) geprüft.

Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 Abs. 1 AktG ist ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder Nachteile ausgeglichen worden sind."

Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Abhängigkeitsbericht und der Prüfungsbericht hierzu wurden rechtzeitig dem Aufsichtsrat übermittelt. Der Abschlussprüfer hat an der Sitzung des Aufsichtsrats vom 23. September 2019 teilgenommen und dabei über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung des Abhängigkeitsberichts informiert.

Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht des Vorstands und den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft.

Der Aufsichtsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und billigt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung dessen Bericht. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung bestehen von Seiten des Aufsichtsrats keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts.

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, unser Unternehmen ist für die Zukunft gut aufgestellt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, dem Management und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das große Engagement, das zur erfolgreichen Entwicklung von STEMMER IMAGING wesentlich beigetragen hat und auch für die Zukunft eine positive Entwicklung erwarten lässt.

Puchheim, im September 2019

Für den Aufsichtsrat

Klaus Weinmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Die Gesellschaft verfügt über ein ausgewogenes Verhältnis von Freefloat und Mehrheitsbeteiligung eines strategischen Ankerinvestors. Zum 30. Juni 2019 befanden sich 46,0 % der Aktien im Streubesitz. Der größte Anteilseigner der STEMMER IMAGING AG ist mit 54,0 % der Stimmrechte die SI HOLDING GmbH, eine Mehrheitsbeteiligung der PRIMEPULSE SE-Gruppe.

WECHSEL IN DEN PRIME STANDARD

Zum 10. Mai 2019 ist die STEMMER IMAGING AG vom Freiverkehrssegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse durch die Einbeziehung aller 6.500.000 Aktien in den regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und zugleich in den Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) gewechselt. Mit dem Segmentwechsel erfüllt STEMMER IMAGING die höchsten Transparenzpflichten für börsennotierte Unternehmen in Deutschland und öffnet sich einem erweiterten Anlegerkreis.

ANALYSTEN-RESEARCH

Mit Hauck & Aufhäuser Privatbankiers, Warburg Research sowie der Berenberg Bank wird die Aktie der STEMMER IMAGING AG regelmäßig von qualifizierten Wertpapieranalysten bewertet. Die Analysten stellten die Akquisitions- und Wachstumsstrategie in das Zentrum ihrer aktuellen Bewertungen. In seiner am 23. Mai 2019 veröffentlichten Studie bekräftigte Analyst Henning Breiter von Hauck & Aufhäuser seine Kaufempfehlung für die STEMMER IMAGING-Aktie. Das Kursziel beließ der Analyst bei EUR 47,00. Er bewertet die Übernahme der spanischen INFAIMON S. L. als exzellente strategische Akquisition mit für den Gesamtkonzern wertsteigerndem Charakter. Warburg Research-Analyst Robert-Jan van der Horst widmete sich thematisch in seiner Studie vom 23. Mai 2019 ebenfalls der Akquisition der INFAIMON S. L. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass die Übernahme das Unternehmensportfolio um weitere Kompetenzfelder ergänze und erhebliche Cross-Selling-Möglichkeiten biete. Am 26. Juni 2019 nahm die Berenberg Bank die Coverage der STEMMER IMAGING-Aktie auf. In der Initiierungsstudie unterzieht Berenberg Analyst Gerhard Orgonas das Papier einer umfassenden Analyse und spricht eine Kaufempfehlung aus. Sein Kursziel liegt bei EUR 39,00. Orgonas sieht STEMMER IMAGING als diversifizierten Anbieter in einem attraktiven Markt der industriellen Bildverarbeitung.

Detaillierte Informationen stehen interessierten Anlegern unter www.stemmer-imaging.de im Bereich Investor Relations/Aktie zur Verfügung.

INVESTOR RELATIONS-AKTIVITÄTEN

Im Zentrum der Investor-Relations-Aktivitäten steht der Wertekatalog der STEMMER IMAGING AG. Das Unternehmensideal besteht in der Kommunikation der Finanzkennzahlen sowie weiterer bewertungsrelevanter Fakten. Dabei folgt Investor Relations dem Anspruch, alle wesentlichen Informationen überzeugend, umfassend und transparent bereitzustellen. Gemeinsam mit dem Vorstand steht Investor Relations auf Roadshows und Anlegerkonferenzen, bei Telefonkonferenzen anlässlich der Veröffentlichung der Zwischen- und Geschäftsberichte sowie bei aktuellen Anlässen im regelmäßigen und intensiven Dialog mit den Kapitalmarktteilnehmern. Über wichtige Ereignisse der Geschäftstätigkeit oder Vorkommnisse mit Bedeutung für die Kursentwicklung informiert das Unternehmen seine Aktionäre und die Kapitalmarktteilnehmer unverzüglich per Ad-hoc-Meldung oder Corporate News.

Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung der Unternehmensgruppe wurden wichtige Projekte zur effizienteren und transparenteren Kommunikation umgesetzt. Hierzu gehört die Umstellung des Berichtswesens auf die International Financial Reporting Standards (IFRS). Erstmalig berichtete STEMMER IMAGING zum ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2018/2019 auf IFRS-Basis.

Nach dem im Mai 2019 vollzogenen Segmentwechsel notiert die Aktie der STEMMER IMAGING AG zum Zeitpunkt der Berichtserstellung im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard).

Der Vorstand der STEMMER IMAGING AG präsentierte die Gesellschaft, ihr Geschäftsmodell und ihre Entwicklung im Berichtszeitraum auf zahlreichen Roadshows und Konferenzen an internationalen Finanzplätzen.

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25. Oktober 2018 Berenberg Pan European Discovery Conference, New York (USA)
26./27. November 2018 Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt am Main
4. Dezember 2018 CF&B - MidCap Event, Genf (Schweiz)
16./17. April 2019 CF&B 14 th SmallCap Event, Paris (Frankreich)
14. Mai 2019 Frühjahrskonferenz, Frankfurt am Main

Zudem führt der Vorstand der STEMMER IMAGING AG einen kontinuierlichen und konstruktiven Dialog mit Investoren, Analysten sowie der Finanz- und Wirtschaftspresse. Alle Orte und Termine, Präsentationen sowie aktuelle Entwicklungen im Konzern finden interessierte Anleger unter www.stemmer-imaging.de im Bereich Investor Relations.

Als Designated Sponsor fungierte im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 die Hauck & Aufhäuser Privatbankiers AG und unterstützte die angemessene Handelbarkeit der STEMMER IMAGING-Aktie kontinuierlich durch verbindliche Geld- und Briefkurse.

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

ALLGEMEINES

Die STEMMER IMAGING AG (im Folgenden auch "Gesellschaft") firmiert in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Zum 10. Mai 2019 wechselte die Gesellschaft vom Freiverkehrssegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse durch die Einbeziehung aller 6.500.000 Aktien in den regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und zugleich in den Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL

Die STEMMER IMAGING-Gruppe ist einer der führenden Anbieter Europas von Bildverarbeitungstechnologien für den Einsatz in Industrie und Wissenschaft mit Hauptsitz in Puchheim bei München und Tochtergesellschaften/Repräsentanzen in vielen Ländern Europas.

Digitale Bildverarbeitung wird in verschiedensten Anwendungsgebieten, u. a. in der Automation & Fertigungstechnik, Automobilindustrie, Medizintechnik, Verkehrstechnik, aber auch zunehmend in der Lebensmitteltechnologie und vielen weiteren Branchen als leistungsfähige und wirtschaftliche Methode der automatisierten optischen Prüfung eingesetzt. Selbst bei hohen Geschwindigkeiten und strengen Genauigkeitsanforderungen ermöglicht sie eine 100-Prozent-Kontrolle und stellt somit ein ideales Werkzeug dar, um Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Die Kunden der STEMMER IMAGING-Gruppe profitieren von einer großen Vielfalt an Bildverarbeitungsprodukten führender Hersteller auf dem neuesten Stand der Technik. Als Entwickler der weltweit erfolgreichen Bildverarbeitungssoftware Common Vision Blox (CVB) sowie als Hersteller von kundenspezifischen Produkten - wie Spezialkabeln und Schutzgehäusen für Industriekameras - verfügt die Gruppe zudem über das Know-how und die Erfahrung, um ihre Kunden optimal bei der Lösung ihrer Bildverarbeitungsaufgabe zu unterstützen.

Die STEMMER IMAGING AG unterhält Tochtergesellschaften in vielen europäischen Ländern: Österreich, UK, Frankreich, Italien, Schweiz, Niederlande, Schweden, Dänemark, Finnland und Polen. Die Tochtergesellschaften wurden im Konzernabschluss 2018/2019 nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen. Weitere Repräsentanzen/Vertriebspartner bestehen in Belgien und Irland. In den ausländischen Tochtergesellschaften bzw. Repräsentanzen werden überwiegend Vertriebs- und Serviceleistungen erbracht.

STEUERUNG DES KONZERNS

Grundlage der Konzernsteuerung ist ein jährlicher Budgetierungs- und Strategieprozess, in dem die Ausrichtung und Ziele des Konzerns festgelegt werden. Der Prozess mündet u. a. in einer Festlegung des Leistungsprogramms, einer Absatzplanung, Finanzkennzahlen sowie einer Budgetierung für das nachfolgende Geschäftsjahr. Im Zusammenhang mit der Umstellung auf IFRS-Bilanzierung und den Veränderungen im Vorstand wurden die bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren neu definiert: Wesentliche Kennzahlen sind nunmehr Umsatz sowie das EBITDA 1 (bisherige Kennzahlen: Umsatz, Rohmarge 2 und EBITDA-Marge). Das monatliche Reporting sowie regelmäßige Management-Treffen mit den lokalen Geschäftsführungen dienen der fortlaufenden Steuerung. Mögliche Abweichungen vom Ziel werden so frühzeitig erkannt und durch geeignete Gegenmaßnahmen korrigiert.

Um eine hohe Qualität der hergestellten Produkte und der im Unternehmen angewendeten Verfahrensweisen zu gewährleisten, hat die STEMMER IMAGING-Gruppe ein Qualitätsmanagementsystem (ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015) implementiert.

Im Rahmen der folgenden Berichterstattung werden die genannten Kennzahlen über den gesamten Konzern zusammengefasst. Dies spiegelt ebenso die Gegebenheiten des Ein-Segmentunternehmens wider.

Erläuterung der verwendeten Alternative Performance Measures (APM) entsprechend der APM-Leitlinien der European Securities and Markets Authority (ESMA):

1 EBITDA = Periodenergebnis + Steuern + at Equity Gewinn-Verlustanteile + Beteiligungserträge + Finanzergebnis + Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

2 Rohertrag = Gesamtleistung (Umsatzerlöse + Sonstige betriebliche Erträge + andere aktivierte Leistungen) abzüglich Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen

ZIELE UND STRATEGIE

STEMMER IMAGING verfolgt eine langfristige Wachstumsstrategie, um die führende Marktposition in der Bildverarbeitung national und international weiter auszubauen. Vorrangiges Ziel ist es, den Unternehmenswert durch ein dynamisch wachsendes Geschäftsvolumen bei steigender Profitabilität zu erhöhen. Sowohl das weitere organische Wachstum der Gesellschaft bzw. der Gruppe als auch die bisherigen und zukünftig geplanten Akquisitionen werden zu den angestrebten Wachstumszielen einen wesentlichen Beitrag leisten.

ENTWICKLUNGSAKTIVITÄTEN

Die Aktivitäten im Bereich Entwicklung konzentrieren sich auf unsere Bildverarbeitungssoftware CVB und kundenbezogene Projekte. Hervorzuheben ist der spürbare Trend zur Bildverarbeitung in Embedded Systemen. Statt wie bisher PC-Systeme basierend auf dem Betriebssystem Windows einzusetzen, fragen Kunden zunehmend eine Unterstützung von ARM-Prozessoren unter dem Linux Betriebssystem nach. Wir erwarten, dass sich dieser Trend auch im nächsten Geschäftsjahr fortsetzen wird.

In diesem Zusammenhang haben wir in diesem Geschäftsjahr unsere Aufmerksamkeit auf die Mitarbeit in den neu entstandenen einschlägigen internationalen Standardisierungsgremien des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und der OPC-UA gerichtet. OPC-UA ist die logische Konsequenz der Vernetzung unterschiedlichster Komponenten im industriellen Herstellungsprozess und damit eine unmittelbare Umsetzung von Industrie 4.0.

Die gesamten Entwicklungsaufwendungen betrugen im Berichtsjahr EUR 0,65 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 0,71 Mio.).

WIRTSCHAFTSBERICHT

ALLGEMEINE KONJUNKTURENTWICKLUNG

Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) verlangsamte sich das Wachstum der Weltwirtschaft in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres - nach einem starken Zuwachs im Jahr 2017 und zu Beginn des Jahres 2018 - deutlich. Das globale Wachstum blieb mit 3,8 % in der ersten Jahreshälfte 2018 zwar stark, schwächte sich jedoch insbesondere im Zuge des Handelsstreits zwischen China und den USA ab. Belastend wirkten sich auch das abschwächende Unternehmensvertrauen und die schwierigeren Refinanzierungsbedingungen aus. So belief sich das weltweite BIP-Wachstum in der zweiten Jahreshälfte 2018 nur noch auf 3,2 % und betrug im Gesamtjahr 3,6 %. Für 2019 rechnen die Volkswirte des IWF in ihrer Prognose vom April 2019 mit einer weiteren Eintrübung der Wachstumsdynamik auf 3,3 %.

Im Euroraum verlangsamte sich die Entwicklung stärker als erwartet, nachdem sich das Verbraucher- und Unternehmensvertrauen abschwächte. Ursächlich hierfür waren die Einführung neuer Kraftstoffemissionsnormen für Diesel-Fahrzeuge in Deutschland, die fiskalpolitische Unsicherheit in Italien und Proteste in Frankreich, die den Einzelhandel belasteten. Zusätzlich sorgte die Diskussion um einen ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU für weitere Unsicherheit. So nahm die Wachstumsdynamik gemessen am BIP in der EU ab. Im dritten und vierten Quartal 2018 belief sich das Wachstum auf jeweils 1,2 % im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal. Auch im ersten Jahresviertel 2019 nahm das BIP in der EU um 1,2 % im Jahresvergleich zu. Die Konsumausgaben der privaten Haushalte hatten sowohl in der EU als auch im Euro-Währungsraum einen positiven Einfluss auf das BIP-Wachstum. Während die US-amerikanische Federal Reserve Bank die Geldpolitik straffte - sich aufgrund des Handelsstreits mit China jedoch eine Lockerung offenhielt - blieb die Europäische Zentralbank (EZB) auch aufgrund des fehlenden Inflationsdrucks weiterhin bei ihrem expansiven geldpolitischen Kurs.

In Deutschland stieg das deutsche BIP im Jahresvergleich um 1,5 %. Positive Impulse kamen laut Angaben von Destatis hauptsächlich aus dem Inland. Sowohl staatliche als auch private Investitionen nahmen zu. Mit Blick auf den Außenhandel kam es zu keiner signifikanten Veränderung der Dynamik. Sowohl Exporte als auch Importe stiegen im gleichen Maße an. Die Wirtschaftsdynamik nahm in Deutschland in der zweiten Jahreshälfte 2018 allerdings ab. Im vierten Quartal 2018 war eine Stagnation im Vergleich zum Vorquartal zu verzeichnen.

Der Jahresstart 2019 verlief für die deutsche Wirtschaft verhalten positiv. Laut Destatis wuchs das BIP im ersten Quartal 2019 um 0,4 % gegenüber dem Vorquartal und 0,7 % im Jahresvergleich. Im zweiten Quartal 2019 war erstmalig ein Rückgang um 0,1 % zu verzeichnen.

BRANCHENENTWICKLUNG

Laut Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) erlebte die deutsche Branche Robotik und Automation ein positives Jahr 2018 und erreichte erstmals einen Branchenumsatz in Höhe von EUR 15 Mrd. Das entspricht einem Zuwachs von 4 %. Die Entwicklung in den Teilbranchen verlief unterschiedlich. Die für die STEMMER IMAGING AG maßgebliche Branche der industriellen Bildverarbeitung konnte nach einem Rekordwachstum von 17 % auf EUR 2,6 Mrd. im Jahr 2017 im Jahr 2018 lediglich eine flache Entwicklung verzeichnen. Die Branche wuchs um rd. 4 % auf EUR 2,7 Mrd.

Von wesentlicher Bedeutung für die industrielle Bildverarbeitung sind das Thema "Embedded Vision" und dessen Potenzial. Hier geht es um kleine, integrierte Bildverarbeitungssysteme, die Maschinen befähigen, zu sehen und zu verstehen. Mithilfe von Künstlicher Intelligenz werden die Bildverarbeitungssysteme noch leistungsfähiger.

MITARBEITER

Die Zahl der Beschäftigten in der STEMMER IMAGING-Gruppe beläuft sich zum 30. Juni 2019 auf 305, im Geschäftsjahresdurchschnitt waren 295 Mitarbeiter beschäftigt (Jahresdurchschnitt Vorjahresperiode: 246). Dabei nahm die Anzahl der Arbeitnehmer insbesondere in der Technik und in der Auftragsabwicklung zu.

STEMMER IMAGING investiert in die Berufsausbildung, um den künftigen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften decken zu können: Nach 12 im Vorjahr waren zum Geschäftsjahresende in der Unternehmensgruppe 9 Auszubildende beschäftigt. Die STEMMER IMAGING-Gruppe bildet derzeit Fachinformatiker in den Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwickler, IT-Systemelektroniker und Elektroniker für Geräte und Systeme aus. Darüber hinaus steigt die STEMMER IMAGING-Gruppe zum September 2019 mit dem Berufsbild Industriekaufmann/-frau in die kaufmännische Ausbildung ein. Um einem Mangel an geeigneten Auszubildenden vorzubeugen, führt STEMMER IMAGING fortlaufend Schülerpraktika und Schnuppertage für Schulen in der Umgebung durch und beteiligt sich an den Berufsinformationsmessen der umliegenden Schulen. Akademisches Personal wird durch die Vergabe von Bachelor- und Masterarbeiten sowie durch Werkstudententätigkeiten schon frühzeitig während des Studiums an das Unternehmen herangeführt. Zu diesem Zweck betreibt STEMMER IMAGING auch eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Fakultät für Informatik und Mathematik der Hochschule München. Zur Gewährleistung eines hohen Qualifikationsniveaus bei ihren Mitarbeitern investiert STEMMER IMAGING überdies kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung. Neben Schulungen für neue Mitarbeiter finden u. a. regelmäßig Produkt- und Technologieschulungen für die Beschäftigten in Technik und Vertrieb statt. Bedarfsorientierte Schulungen sowohl im Bereich der fachlichen Entwicklung (z. B. Projektmanagement, aktuelle Zollrichtlinien) als auch der persönlichen (z. B. Mitarbeiterführung, Ausbilderschein, Integration von Flüchtlingen im Unternehmen) flankieren diese Maßnahmen. Darüber hinaus unterstützt STEMMER IMAGING Mitarbeiter, die sich in ihrer Freizeit zum Beispiel zum Techniker oder Fachwirt weiterbilden lassen wollen. Das Angebot dualer Studiengänge spricht vor allem die ausgelernten Auszubildenden an, die im Anschluss an die Ausbildung noch studieren und gleichzeitig weiter für das Unternehmen arbeiten wollen.

VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES IFRS-KONZERNS

VERMÖGENSLAGE

Zum 30. Juni 2019 beträgt die Bilanzsumme der STEMMER IMAGING-Gruppe EUR 87,45 Mio. (30. Juni 2018: EUR 85,07 Mio.).

Der Anstieg beruht insbesondere auf einer Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte. Diese erhöhten sich angesichts des Wachstumskurses auf EUR 13,57 Mio. (30. Juni 2018: EUR 9,05 Mio.). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus der Akquisition der ELVITEC S.A.S. ergibt (EUR 2,10 Mio.) sowie aus dem unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Kundenstamm der ELVITEC S.A.S. (EUR 1,01 Mio.). Darüber hinaus schlägt sich die Beteiligung an der Perception Park GmbH (42 %) mit EUR 1,35 Mio. nieder.

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich auf EUR 73,88 Mio. (30. Juni 2018: EUR 76,02 Mio.). Dies liegt im Wesentlichen am Verkauf des Wertpapierbestandes Anfang Januar 2019, der sich zum 30. Juni 2018 noch auf EUR 5,07 Mio. belief und unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen war. Gegenläufig wirkte sich vor dem Hintergrund des erhöhten Umsatzvolumens der Anstieg der Vorräte auf EUR 10,72 Mio. (30. Juni 2018: EUR 8,55 Mio.) aus. Der Anstieg entfällt mit EUR 1,36 Mio. auf die SIS STEMMER IMAGING Services GmbH und mit EUR 0,81 Mio. auf die übrigen Gesellschaften.

Die SIS STEMMER IMAGING Services GmbH organisiert die Bereiche Einkauf, Produktion, Auftragsabwicklung und Logistik für die gesamte STEMMER IMAGING-Gruppe. Die Gesellschaft verrechnet die Leistungen entsprechend an die übrigen Gesellschaften der Gruppe. Ergänzend hierzu erbringt sie Leistungen im Bereich der Kabelfertigung. Werthaltigkeitsrisiken wurden durch angemessene Abwertungen bzw. Gängigkeitsabschläge berücksichtigt.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich aufgrund der weiteren Internationalisierung auf EUR 15,80 Mio. (30. Juni 2018: EUR 14,18 Mio.). Die liquiden Mittel haben sich - trotz der Investitionen, Auszahlung von Sonderboni und Gewinnausschüttung - durch den positiven operativen Cashflow und den Verkauf des Wertpapierbestandes nur leicht auf EUR 46,26 Mio. vermindert (30. Juni 2018: EUR 46,73 Mio.).

Das Eigenkapital des STEMMER IMAGING Konzerns beträgt zum 30. Juni 2019 EUR 71,62 Mio. (30. Juni 2018: EUR 70,48 Mio.) Hier spiegelt sich insbesondere die Ausschüttung an die Aktionäre in Höhe von EUR 3,25 Mio. im Dezember 2018 sowie das positive Konzernjahresergebnis von EUR 4,38 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 5,57 Mio.) wider. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 81,9 % (i. V. 82,8 %).

Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich leicht von EUR 0,66 Mio. auf EUR 0,97 Mio. Diese entfallen im Wesentlichen auf die passiven latenten Steuern i. H. v. EUR 0,50 Mio. (30. Juni 2018: EUR 0,24 Mio.), die u. a. auf die Kundenstämme aus dem Erwerb der Data Vision sowie der ELVITEC S.A.S. zu bilden sind.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten lagen bei EUR 14,87 Mio. (30. Juni 2018: EUR 13,94 Mio.). Innerhalb der kurzfristigen Verbindlichkeiten sind insbesondere die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 1,87 Mio. gestiegen, im Wesentlichen einhergehend mit dem Anstieg der Vorräte. Des Weiteren sind sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthalten, die überwiegend aus dem Erwerb der ELVITEC S.A.S. (EUR 0,9 Mio.) resultieren und voraussichtlich im Oktober 2019 zur Auszahlung kommen werden. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind hingegen von EUR 6,70 Mio. zum 30. Juni 2018 auf EUR 4,30 Mio. zum 30. Juni 2019 zurückgegangen, wobei sich v. a. die Verminderung der Personalverbindlichkeiten (EUR - 2,54 Mio.) niedergeschlagen hat. Hier spiegelt sich die Auszahlung der Boni und Tantiemen (EUR 2,22 Mio.) wider, die auch den EBITDA-Bonus (EUR 1,50 Mio.) sowie den IPO-Bonus (EUR 0,36 Mio.) enthalten. Ergebnisbedingt waren zum 30. Juni 2019 lediglich ergebnisabhängige Boni und Tantiemen in Höhe von EUR 0,30 Mio. passiviert.

FINANZLAGE

Beim Finanzmanagement verfolgt die Gruppe das Ziel, soweit möglich finanzielle Risiken abzusichern. Lieferantenrechnungen werden möglichst unter Ausnutzung von Skontoabzügen beglichen. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit sichergestellt.

Der in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds verminderte sich im Vergleich zum Vorjahr nur leicht auf EUR 46,30 Mio. (30. Juni 2018: EUR 46,73 Mio.).

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit der Gruppe (30. Juni 2019: EUR 6,10 Mio.; 30. Juni 2018: EUR 4,55 Mio.) erhöhte sich trotz des geringeren Jahresergebnisses, da sich die zusätzliche Mittelbindung im Working Capital aufgrund des geringeren Wachstums (insbesondere Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) gegenüber dem Geschäftsjahr 2017/18 deutlich reduziert hat.

Die Gruppe weist einen negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR - 2,09 Mio. aus (Vorjahresvergleichszeitraum: EUR - 7,95 Mio.). Hier haben sich inbesondere der Erwerb der ELVITEC S. A.S. sowie die Auszahlungen für die Beteiligungen an der Perception Park GmbH (EUR 1,40 Mio.) niedergeschlagen. Gegenläufig wirkt der Erlös aus dem Verkauf der Wertpapierbestände in Höhe von EUR + 5,07 Mio., die im Geschäftsjahr 2017/18 erworben worden waren (Vorjahresvergleichszeitraum: per Saldo EUR - 3,32 Mio.).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist im Geschäftsjahr 2018/19 einen Mittelabfluss von EUR 3,33 Mio. aus, der hauptsächlich aus der Zahlung der Dividende resultiert. Der hohe Finanzmittelzufluss im Geschäftsjahr 2017/18 (EUR 47,84 Mio.) resultiert aus den Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung (abzüglich der Transaktionskosten) in Höhe von EUR 47,85 Mio., die im Rahmen des Börsengangs generiert wurden.

Zum Bilanzstichtag bestehen in der Gruppe - wie im Vorjahr - keine wesentlichen Bankfinanzierungen.

ERTRAGSLAGE

STEMMER IMAGING steigerte den Konzernumsatz im Geschäftsjahr 2018/2019 um 8,3 % auf EUR 108,97 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 100,63 Mio.). Hier wirkte sich v. a. die erfolgreich durchgeführte Akquisition der ELVITEC S.A.S. mit einem Umsatzbeitrag in Höhe von EUR 5,6 Mio. aus. Darüber hinaus leistete insbesondere die schwedische Tochtergesellschaft, die STEMMER IMAGING AB, einen deutlichen Beitrag zum organischen Umsatzwachstum, während die Muttergesellschaft hinter den Erwartungen zurückblieb.

Mit Blick auf das höhere Geschäftsvolumen erhöhte sich der Materialaufwand von EUR 64,15 Mio. auf EUR 70,18 Mio. Die Materialeinsatzquote stieg auf 64,4 % (Vorjahresperiode: 63,4 %).

Der Personalaufwand der STEMMER IMAGING blieb mit EUR 19,96 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 19,92 Mio.) nahezu konstant. Einer erhöhten durchschnittlichen Mitarbeiterzahl (2018/2019: 295; Vorjahresperiode: 250) standen deutlich verringerte variable Gehaltszahlungen gegenüber, da im Geschäftsjahr 2017/18 EUR 1,84 Mio. einmalige Sondervergütungen enthalten waren. Die Personalkostenquote ist mit 18,3 % (Vorjahresperiode: 19,8 %) deutlich gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von EUR 8,83 Mio. auf EUR 12,89 Mio. angestiegen. Der Posten umfasst Verwaltungskosten (EUR 3,74 Mio.; Vorjahresperiode: EUR 2,22 Mio.), Vertriebskosten (EUR 3,18 Mio.; Vorjahresperiode: EUR 3,09 Mio.), Miet- und Leasingkosten (EUR 1,81 Mio.; Vorjahresperiode: EUR 1,60 Mio.) sowie sonstige Betriebsaufwendungen (EUR 2,65 Mio., Vorjahresperiode: EUR 0,73 Mio.). Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus folgenden einmaligen Belastungen, die im Geschäftsjahr 2018/19 angefallen sind:

Kaufpreiszahlungen aus dem Erwerb der ELVITEC S.A.S. (EUR 0,99 Mio.), die nach IFRS ratierlich ergebniswirksam erfasst werden
Beratungs- und Erwerbsnebenkosten von M&A-Transaktionen (EUR 0,68 Mio.), welche mit EUR 0,45 Mio auf den Erwerb der Alea Rubicon S.L. und ihrer Tochtergesellschaften ("INFAIMON-Gruppe") entfallen
Einmalkosten für den Segmentwechsel sowie die IFRS-Umstellung (EUR 0,56 Mio.).

Das Konzern-EBITDA reduzierte sich auf EUR 6,98 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 8,90 Mio.). Die Wachstumsstrategie der STEMMER IMAGING AG belastet zwar kurzfristig die Ergebnismarge, ermöglicht aber den weiteren Ausbau unserer Wettbewerbsposition.

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Vermögen betrugen insgesamt EUR 1,46 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 1,45 Mio.), davon Sachanlagen EUR 0,94 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 0,94 Mio.). Hinsichtlich der Umstellungseffekte auf IFRS 16 wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen.

Das Konzernbetriebsergebnis (EBIT) reduzierte sich auf EUR 5,52 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 7,45 Mio.). Damit ist die EBIT-Marge gegenüber dem Vorjahreswert von 7,4 % auf 5,1 % gesunken.

Das Finanzergebnis in Höhe von EUR 0,43 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 0,12 Mio.) verbesserte sich deutlich im Vergleich zum Vorjahr.

Unter Berücksichtung der Aufwendungen für Ertragsteuer in Höhe von EUR 1,56 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 2,0 Mio.) schloss das Geschäftsjahr 2018/2019 mit einem Konzernergebnis von EUR 4,38 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 5,57 Mio.) ab.

Die im Konzernlagebericht 2017/18 für das Geschäftsjahr 2018/19 genannte Prognose (HGB) wurde nicht erreicht. In der im Rahmen des Segmentwechsels mit Datum vom 27. März 2019 aktualisierten Prognose (IFRS) der STEMMER IMAGING Gruppe wurde mit einem Umsatz von EUR 108 Mio. bis EUR 114 Mio. und einem EBITDA in Höhe von EUR 8,0 Mio. bis EUR 10,2 Mio. gerechnet. Die EBITDA-Erwartung war durch Sondereffekte in einer Größenordnung von EUR 2,0 Mio. belastet. Die Umsatzprognose wurde am 13. Mai 2019 konkretisiert (Bandbreite EUR 108 Mio. bis EUR 111 Mio.). Mit einem Umsatz von EUR 108,97 Mio. wurde die Umsatzerwartung erreicht, das EBITDA hat mit EUR 6,98 Mio. den Erwartungswert verfehlt. Dies liegt u. a. an zusätzlichen Sondereffekten aus dem Erwerb der Infaimon-Gruppe (EUR 0,45 Mio.), die in der Prognose nicht in dieser Höhe enthalten waren.

ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

Im Folgenden sind die Angaben nach § 289 Abs. 1 HGB bzw. § 315 Abs. 1 HGB aufgeführt. Bezüglich einzelner relevanter Angaben verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang und Konzernanhang der STEMMER IMAGING AG.

HÖHE UND EINTEILUNG DES GRUNDKAPITALS

Das Grundkapital der STEMMER IMAGING AG betrug zum 30. Juni 2019 satzungsgemäß EUR 6,50 Mio. (30. Juni 2018: EUR 6,50 Mio.) und war in 6,50 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Der anteilige Betrag am Grundkapital beträgt EUR 1,00 je Aktie. Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt. Die Aktien sind mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Juli 2018 ausgestattet. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Sie sind in Globalurkunden verbrieft. Jedem Aktionär der STEMMER IMAGING AG steht grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu, das besagt, dass ihm bei Kapitalerhöhungen auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden muss.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL AB 10 %

Der STEMMER IMAGING AG wurde im Geschäftsjahr 2018/2019 die folgende direkte Beteiligung am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreitet, bekannt:

SI HOLDING GmbH: 54 %

BESTELLUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

Bezüglich der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die Vorschriften des Aktiengesetzes (§§ 84 und 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. STEMMER IMAGING beachtet bei der Bestellung des Vorstands die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation.

Der Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG hat am 28. November 2018 Herrn Arne Dehn mit Wirkung zum 1. Januar 2019 zum Vorstand der STEMMER IMAGING AG bestellt. Er hat nach einer zweimonatigen Übergangsphase den Vorstandsvorsitz von Herrn Christof Zollitsch übernommen, der am 28. Februar 2019 als Vorstand ausgeschieden ist.

ÄNDERUNG DER SATZUNG

Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen zu beschließen.

VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dar und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vorstandseinkommen und der Vergütung des Aufsichtsrats. Der Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und enthält Angaben nach den Erfordernissen des Deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS).

VERGÜTUNG DES VORSTANDES

Die Festlegung und Überprüfung der Vorstandsvergütung und des Vergütungssystems obliegt dem Aufsichtsrat. Sie orientiert sich insbesondere an der Größe des Konzerns, seiner wirtschaftlichen Lage, am Erfolg und den Zukunftsaussichten sowie an der Höhe der Vergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden die Aufgaben und die persönlichen Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt.

KOMPONENTEN DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Die Vorstandsvergütung ist leistungsorientiert. Bei Martin Kersting und Lars Böhrnsen setzt sie sich im Geschäftsjahr 2018/19 jeweils aus einer festen Vergütung (Grundvergütung) und einem variablen Bonus zusammen. Für Arne Dehn und Christof Zollitsch setzt sie sich lediglich aus einer festen Vergütung (Grundvergütung) zusammen.

Martin Kersting

Die Höhe der Tantieme beträgt 2,3 % des bereinigten Konzern-EBIT.

Lars Böhrnsen

Die Höhe der Tantieme beträgt 1,5 % des bereinigten Konzern-EBIT. Die Tantieme ist der Höhe nach auf 75 % des Jahresgehalts begrenzt. Darüberhinaus kann der Aufsichtsrat für außerordentliche Leistungen des Vorstands diesem eine Sondervergütung gewähren. Über diese Sondervergütung entscheidet der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen.

Christof Zollitsch

Das Vorstandsmandat von Christof Zollitsch wurde zum 28. Februar 2019 beendet. Für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 28. Februar 2019 ist ergebnisbedingt keine Tantieme angefallen. Seit dem 1. März 2019 ist Christof Zollitsch als Berater auf Tagessatzbasis tätig.

Arne Dehn

Arne Dehn ist seit dem 1. Januar als Vorstand bestellt. Grundsätzlich ist keine regelmäßige variable Vergütung vorgesehen. Der Aufsichtsrat kann jedoch für außerordentliche Leistungen des Vorstands diesem eine Sondervergütung gewähren. Über diese Sondervergütung entscheidet der Aufsichtsrat nach billigem Ermessen. Sondervergütungen können bis maximal 50 % der Summe der jährlichen festen Tätigkeitsvergütung betragen. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 ist keine variable Vergütung vorgesehen.

Eine mehrjährige variable Vergütung ist derzeit nicht in Kraft, lediglich der Vorstandsvertrag von Herrn Lars Böhrnsen sieht eine Rückzahlungspflicht (Malusregelung) vor, wonach der Vorstand 55 % der erhaltenen Tantiemezahlungen zurückzahlen muss, sofern 70 % des durchschnittlichen Planwertes eines Dreijahresdurchschnitts unterschritten werden. Die erste Abrechnung hierzu findet 2021 statt.

Für Herrn Zollitsch besteht seit dem Jahr 2015 eine Pensionszusage (TEUR 103), die über eine korrespondierende Rückdeckungsversicherung rückgedeckt ist.

Für den Fall der Beendigung des Anstellungsvertrags durch Kündigung oder Ablauf ist in den Vorstandsverträgen von Herrn Arne Dehn und Herrn Lars Böhrnsen eine Abfindungsregelung festgelegt. Für Martin Kersting besteht keine vertragliche Abfindungsregelung. Zudem ist für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Vertrags eine Entschädigung aufgrund eines Wettbewerbsverbots geregelt. Für den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsverträge eine Ausgleichszahlung vor, deren Höhe auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist. Beträgt die Restlaufzeit weniger als zwei Jahre, ist die Abfindung zeitanteilig zu berechnen. Die Höhe der Jahresvergütung zur Berechnung der Abfindung bestimmt sich nach der Gesamtvergütung des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor Ende des Vertrags.

Es bestehen keine Change-of-Control-Klauseln in den Vorstandsverträgen.

Die feste Vergütung wird jeweils als monatliches Gehalt ausbezahlt. Die Höhe der variablen Bonuszahlung ist vom Grad des Erreichens von Planzielen des STEMMER IMAGING Konzerns abhängig.

Maßgeblich für die Bewertung der Planziele ist der gebilligte Konzernabschluss, wobei außerordentliche Effekte wie z. B. Akquisitionen unberücksichtigt bleiben. Die Vorstandsdienstverträge weisen sowohl für die Vergütung insgesamt als auch hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen auf.

GESAMTÜBERSICHT DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Aufgrund der vorgenannten Festsetzung des Aufsichtsrats ist im Geschäftsjahr 2018/19 eine Gesamtvergütung des Vorstands von TEUR 758 (Vorjahresperiode: TEUR 1.633) aufwandswirksam berücksichtigt (individualisierte Angaben, gerundet):

AUFWAND 2018/19

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in EUR Arne Dehn Christof Zollitsch Martin Kersting Lars Böhrnsen
Festvergütung 120.000 138.800 208.200 174.500
Nebenleistungen 1 6.419 5.628 6.893 18.931
Summe der fixen Vergütungsbestandteile 126.419 144.428 215.093 193.431
Einjährige variable Vergütung 0 0 47.380 31.743
Summe der fixen und variablen Vergütungsbestandteile 0 0 47.380 31.743
Gesamtvergütung 126.419 144.428 262.473 225.174

1 Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für bzw. den geldwerten Vorteil von Nebenleistungen wie die Bereitstellung von Dienstwagen, Zuschüsse zu Versicherungen, Kindergartenzuschuss, etc.

Folgende Vergütungen sind den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/19 zugeflossen (individualisierte Angaben, gerundet):

ZUFLUSS 2018/19

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in EUR Arne Dehn Christof Zollitsch Martin Kersting Lars Böhrnsen
Festvergütung 120.000 138.800 208.200 174.500
Nebenleistungen 1 6.419 5.628 6.893 18.931
Summe der fixen Vergütungsbestandteile 126.419 144.428 215.093 193.431
Sonderbonus 0 375.000 375.000 107.143
Einjährige variable Vergütung 0 148.200 110.660 57.133
Summe der fixen und variablen Vergütungsbestandteile 0 523.200 485.660 164.276
Gesamtvergütung 126.419 667.628 700.753 357.707

1 Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für bzw. den geldwerten Vorteil von Nebenleistungen wie die Bereitstellung von Dienstwagen, Zuschüsse zu Versicherungen, Kindergartenzuschuss, etc.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Der stellvertretende Vorsitz und der Vorsitz des Gremiums werden bei der Höhe der Vergütung gesondert berücksichtigt, ebenso wie die Anzahl der Teilnahmen an Sitzungen des Aufsichtsrats (Sitzungsgeld).

KOMPONENTEN DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung. Derzeit wird ein Betrag von EUR 20.000 gewährt. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache, der Vorsitzende das Zweifache der festen jährlichen Vergütung. Daneben wird ein Sitzungsgeld für Präsenzsitzungen von EUR 1.000 je Aufsichtsratsmitglied gewährt. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache, der Vorsitzende das Zweifache des Sitzungsgeldes. Diese Vergütungsregelung wurde bei der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. November 2017 beschlossen.

GESAMTÜBERSICHT DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

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in EUR Feste Vergütung Sitzungsgeld Summe in 2018/19 Summe in 2017/18
Klaus Weinmann 40.000 8.000 48.000 29.000
Stefan Kober 30.000 6.000 36.000 21.750
Markus Saller 20.000 4.000 24.000 14.500

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden weder Kredite noch Vorschüsse gewährt noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

D & O VERSICHERUNG

Die STEMMER IMAGING AG hat zu Gunsten der Organe und leitenden Angestellten eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) abgeschlossen, welche die Leitungstätigkeit abdeckt. Der D&O Versicherungsschutz für den Vorstand beinhaltet einen Selbstbehalt in Höhe von 10 %. Die Versicherungspolice sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats jedoch keinen Selbstbehalt vor.

(KONZERN-) ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f bzw. 315d HGB einschließlich der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG hat die Gesellschaft auf ihrer Internetseite www.stemmer-imaging.com im Bereich Investoren veröffentlicht.

VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES HGB-EINZELABSCHLUSSES

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Die Bilanzsumme der STEMMER IMAGING AG bewegt sich mit EUR 73,03 Mio. nur geringfügig unter dem Vorjahresniveau (30. Juni 2018: EUR 76,85 Mio.).

Mit EUR 33,71 Mio. (30. Juni 2018: EUR 42,64 Mio.) stellen die liquiden Mittel nach wie vor die größte Bilanzposition der Aktiva dar. Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden insbesondere Investitionen in das Finanzanlagevermögen getätigt. Den größten Einzelbetrag stellt hierbei ein Darlehen (EUR 5,2 Mio.) an die französische Tochtergesellschaft dar, welches diese für den Erwerb der ELVITEC S.A.S. als langfristige Ausleihung erhalten hat. Darüber hinaus wurde eine Beteiligung an der Perception Park GmbH erworben (EUR 1,40 Mio.) sowie der Erwerb der spanischen INFAIMON Unternehmensgruppe vorbereitet (EUR 0,45 Mio.). Die Passiva der STEMMER IMAGING AG sind mit Ausnahme des Rückgangs der sonstigen Rückstellungen infolge der Auszahlung der in 2017/18 gewährten Tantiemen und (Sonder-)Boni im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr.

ERTRAGSLAGE

Die STEMMER IMAGING AG erreichte im Geschäftsjahr 2018/19 einen Umsatz von EUR 59,37 Mio. im Vergleich zu EUR 66,23 Mio. im Vorjahr. Darin enthalten sind Konzernumlagen in Höhe von EUR 5,81 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 6,37 Mio.). Umsatz und Auftragseingang lagen im zweiten Halbjahr 2018 deutlich hinter den Erwartungen zurück. Die Wareneinsatzquote lag aufgrund günstiger Einkaufskonditionen, Synergien im Konzernkreis sowie Veränderungen im Produktmix mit 65,3 % unter dem Vorjahreswert von 65,8 %.

Trotz Erhöhung der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter bei der STEMMER IMAGING AG (2018/2019: 209 Mitarbeiter; Vorjahr 164 Mitarbeiter) konnte der Personalaufwand von EUR 13,42 Mio. auf EUR 12,28 Mio. reduziert werden. Der Personalaufwand des Vorjahres war durch Sondervergütungen in Höhe von EUR 1,84 Mio. einmalig belastet.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von insgesamt EUR 7,34 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 7,80 Mio.) beinhalten i. W. Vertriebsaufwendungen (EUR 1,80 Mio., Vorjahresperiode: EUR 1,33 Mio.), Betriebsaufwendungen (EUR 1,47 Mio., Vorjahresperiode: EUR 1,06 Mio.) sowie Verwaltungskosten (EUR 4,07 Mio., Vorjahresperiode: EUR 5,41 Mio.). Die vorstehenden Aufwendungen beinhalten Kosten im Zusammenhang mit dem Segmentwechsel im Mai 2019 bzw. dem IPO im Februar 2018 (EUR 0,56 Mio.; Vorjahresperiode: EUR 3,16 Mio.). Das EBITDA beläuft sich auf EUR 1,83 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 2,16 Mio.).

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis der STEMMER IMAGING AG enthielt im Vorjahr Erträge aus Ausschüttungen (EUR 0,75 Mio.). Im Geschäftsjahr 2018/19 haben insbesondere Zinsen und ähnliche Erträge sowie Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens (EUR 1,07 Mio., Vorjahresperiode: EUR 0,35 Mio.) aus der Anlage der Finanzmittel aus dem Börsengang das Ergebnis verbessert.

Nach Abzug der Steuern vom Einkommen und Ertrag (EUR 0,62 Mio.; Vorjahresperiode: EUR 0,46 Mio.) schloss das Geschäftsjahr 2018/2019 mit einem Jahresüberschuss von EUR 1,39 Mio. (Vorjahresperiode: EUR 1,88 Mio.) ab.

RISIKOIDENTIFIKATION, -ANALYSE UND -DOKUMENTATION

INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

Die STEMMER IMAGING AG bzw. die Gruppe verfügt über ein angemessenes Risikomanagementsystem. Im Hinblick auf die Rechnungslegung in der Gruppe ist dieses darauf ausgerichtet, Risiken fehlerhafter Buchführung, Rechnungslegung und Berichterstattung rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu kommunizieren. Daneben besteht ein Finanzplanungsinstrumentarium zur Überwachung und Steuerung der aktuellen und zukünftigen Liquiditätssituation.

Das Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem befassen sich unter anderem mit der Überwachung der Rechnungslegungsprozesse. Neben der Identifizierung und Bewertung von Risiken, die in Bezug auf einen regelkonformen Abschluss hinderlich sind, ist das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung derartiger Gefahren obligatorisch.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung zählen neben einem adäquaten Warenwirtschaftssystem die eingehende Schulung der Mitarbeiter, die Festlegung der Verantwortlichkeiten und die Funktionstrennung im Rechnungswesen sowie der kontrollierte Zugang auf IT-Systemebene. Die STEMMER IMAGING AG verfügt über ein konzernweit eingesetztes ERP-System (S4), welches die wesentlichen operativen Prozesse unterstützt und dokumentiert. Die ordnungsgemäße Buchhaltung wird durch lokale Buchhaltungssysteme (insbesondere DATEV) unterstützt bzw. sichergestellt.

Darüber hinaus verfügt die STEMMER IMAGING-Gruppe über ein zertifiziertes Konsolidierungsprogramm (LUCANET), um eine transparente, zuverlässige und zeitnahe Konzernrechnungslegung und integrierte mehrjährige Planungsrechnung für die Gruppe zu gewährleisten. Neu gegründete oder akquirierte Gesellschaften werden schnellstmöglich in die bestehenden Systeme integriert. Dabei wickelt die STEMMER IMAGING AG die Buchhaltung teilweise auch als Dienstleister zentral für die Gesellschaften der STEMMER IMAGING-Gruppe ab. Für wesentliche Rechnungslegungsprozesse, und Funktionen bestehen Vertreterregelungen, ein Vier-Augen-Prinzip, Funktionstrennungen und Freigabeprozesse. Bei der Erstellung der Abschlüsse werden die Zahlen analysiert sowie Veränderungen überprüft.

Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wird die Verrechnungspreisdokumentation für die Gruppe weiter aktualisiert. Darüber hinaus bestehen Service-Agreements, welche die Zusammenarbeit und gegenseitige Verrechnung der Leistungen innerhalb der Gruppe steuern und regeln. Das Compliance-System wird derzeit den aktuellen Erfordernissen und dem Wachstum der Gruppe angepasst.

Um den laufenden Betrieb der Gesellschaft IT-seitig sicherstellen und die Gefährdung von Daten minimieren zu können, hat die Gesellschaft bzw. die Gruppe präventive Maßnahmen ergriffen und ist bestrebt, diese Maßnahmen weiterzuentwickeln sowie zusätzliche zu implementieren. Dazu gehören neben regelmäßigen Aktualisierungen und gegebenenfalls Erweiterungen ebenso die Einhaltung der internen Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien durch die Mitarbeiter. Der Schutz vor unberechtigtem Zugriff, Zerstörung und Missbrauch wird unter anderem durch Zutrittskontrollsysteme, Sicherungssysteme zum Schutz vor unerwünschten Netzwerkzugriffen sowie durch Zugriffskontrollen auf Betriebssystem- und Anwendungsebene weitgehend sichergestellt. Die Gestaltung des IT-Systems trägt zu einer zeitnahen und ordnungsgemäßen Erfassung aller relevanten Informationen für den Rechnungslegungsprozess bei.

Die strategische Unternehmensplanung, das interne Berichtswesen und das interne Kontrollwesen fließen in das Risikomanagementsystem der STEMMER IMAGING AG ein. Ziel der strategischen Unternehmensplanung ist die Identifizierung und Nutzung zukünftiger Chancen unter Abwägung der sich daraus ergebenden Risiken. Das interne Berichtswesen fungiert als Informationssystem, welches Auskunft über aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken erteilt. Es umfasst unter anderem den Rechnungslegungsprozess der gesamten STEMMER IMAGING-Gruppe. Das Controlling ist für die Analyse des Rechnungslegungsprozesses verantwortlich. Es erfolgt eine regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung über die Rechnungslegung an den Vorstand.

RISIKOBERICHT

Die Risikopolitik der STEMMER IMAGING AG bzw. der Gruppe orientiert sich an den unternehmerischen Zielen eines nachhaltigen Wachstums und einer Steigerung der Unternehmensergebnisse, um damit zu einer Erhöhung des Unternehmenswertes beizutragen. Unternehmerischen Chancen stehen meist auch Risiken gegenüber, die es gilt, frühestmöglich zu erkennen. Durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen sollen mögliche negative Auswirkungen begrenzt werden, um somit eine potentielle Bestandsgefährdung möglichst frühzeitig zu identifizieren. Bestandsgefährdende Risiken liegen derzeit nicht vor.

Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die aus heutiger Sicht das Geschäft sowie die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der STEMMER IMAGING-Gruppe wesentlich beeinflussen könnten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der genannten Risiken von der STEMMER IMAGING-Gruppe grundsätzlich als mittel eingestuft werden. Zusätzliche Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die wir derzeit als unwesentlich einschätzen, könnten unsere Geschäftsaktivitäten ebenfalls negativ beeinflussen.

Aus heutiger Sicht bestehen folgende interne und externe Risiken für die STEMMER IMAGING-Gruppe:

MARKT- UND BRANCHENBEZOGENE RISIKEN

Abhängigkeit von Konjunkturlage

STEMMER IMAGING AG ist durch die mögliche Anpassung von Kundenbudgets mit der allgemeinen Konjunktur der Weltwirtschaft verbunden.

Mögliche Konjunkturrisiken resultieren aus den politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit einem möglichen Brexit, den instabilen politischen Verhältnissen in zahlreichen Ländern sowie der Einführung von Zöllen und Handelsbeschränkungen. Dies zusammen mit der einhergehenden nur unterdurchschnittlichen Entwicklung der europäischen Märkte stellt eine Beeinträchtigung der Wachstumssituation dar.

Die Kunden der STEMMER IMAGING-Gruppe sind bei der Erteilung von Aufträgen für Dienstleistungen und Produkte der industriellen Bildverarbeitung (IBV) an vorgegebene unternehmensinterne Budgets gebunden. Die Höhe der Budgets hängt dabei erfahrungsgemäß von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, bei deren Verschlechterung die Investitionsbereitschaft von Unternehmen üblicherweise sinkt, ab. Werden Budgets für IBV-Ausgaben gekürzt oder die entsprechenden Mittel für andere Zwecke verwendet, kann dies dazu führen, dass Aufträge an die STEMMER IMAGING-Gruppe reduziert oder verschoben werden oder ganz wegfallen.

Wettbewerbsintensität

Der Markt, in dem die STEMMER IMAGING-Gruppe tätig ist, unterliegt einem starken Wettbewerb und ist durch raschen Wandel geprägt. Der Markt ist ferner stark fragmentiert. Neben einigen wenigen großen Wettbewerbern umfasst der Markt in Deutschland bzw. Europa eine Vielzahl mittelständischer und kleiner Systemlieferanten/Distributoren. Nach Ansicht der Gesellschaft wird die Wettbewerbsintensität weiter zunehmen. Zum einen steht die STEMMER IMAGING-Gruppe hier mit einigen großen, aber auch mit mittelständischen Herstellern von Bildverarbeitungskomponenten wie Kameras, optischen Komponenten, Beleuchtung, Sensoren, Software etc. im Wettbewerb, zum anderen versuchen internationale Systemanbieter zunehmend, in den Geschäftssegmenten und unter den Kundengruppen der STEMMER IMAGING-Gruppe Marktanteile zu gewinnen.

Zudem hat sich in den letzten Jahren der Konzentrationsprozess im Markt durch Übernahmen beschleunigt. Sollte sich dieser Prozess weiter fortsetzen, könnte sich der ohnehin vorhandene Preis- und Wettbewerbsdruck weiter verschärfen. Auch verfügen derzeitige und potentielle Wettbewerber der Gesellschaft über größere finanzielle, technische, Marketing-, Einkaufs- oder sonstige Ressourcen als die Gesellschaft selbst.

Ein verschärfter Wettbewerb könnte zu Preissenkungen, verringerten Margen und Einbußen beim Marktanteil führen.

Technologischer Wandel

Die Gesellschaft bzw. die Gruppe sind insbesondere von der weiteren positiven Entwicklung der Märkte für die industrielle Bildverarbeitung abhängig.

Im Hinblick auf die für die industrielle Bildverarbeitungsbranche relevanten Märkte wie insbesondere die Automobil- und Fertigungsindustrie könnten zukünftig neu aufkommende Technologien zur Folge haben, dass die Bildverarbeitungsbranche und damit der Markt für industrielle Bildverarbeitungsprodukte und -dienstleistungen überholt bzw. überflüssig werden. Gegenläufig positiv wirkt hier die Risikodiversifikation über die verschiedenen Branchen der Kunden.

Von den bestehenden und zu erwartenden Marktrisiken geht aus heutiger Sicht keine Bestandsgefährdung für die Gesellschaft bzw. die Gruppe aus. Eine günstige Marktentwicklung könnte sich jedoch positiv auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

GESCHÄFTSBEZOGENE RISIKEN

Fusionen und Übernahmen

Es besteht das Risiko, dass es der STEMMER IMAGING-Gruppe nicht gelingt, ihre bisherige Marktstrategie weiter durchzusetzen und ihre Marktposition durch weitere Akquisitionen auszuweiten.

Die Marktstrategie der STEMMER IMAGING-Gruppe fokussiert sich darauf, durch organisches und anorganisches Wachstum in Form von Akquisitionen und Eingliederungen von interessanten Gesellschaften in die STEMMER IMAGING-Gruppe die eigene Marktposition in der Bildverarbeitungsbranche zu stärken und auszuweiten.

Geplante Akquisitionen könnten scheitern oder die anvisierten Zielgesellschaften könnten sich für den Verkauf an ein anderes Unternehmen, das ebenfalls in der industriellen Bildverarbeitungsbranche tätig ist, entscheiden. Gelingt es der STEMMER IMAGING-Gruppe nicht, ihre Marktstrategie weiterhin erfolgreich durchzusetzen, könnte sich dies negativ auf die bisherige Marktposition der STEMMER IMAGING-Gruppe auswirken.

Zudem gibt es ein Risiko bei der Auswahl von geeigneten Akquisitionszielen. Falls eine geplante Akquisition unter falschen Prämissen getätigt wird oder ein überteuerter Kaufpreis gezahlt wird, könnte diese Transaktion ein Risiko für die finanzielle Situation des Konzerns darstellen.

Es besteht auch das Risiko, dass sich neu erworbene Unternehmen oder Unternehmensteile nicht zielführend in die STEMMER IMAGING-Gruppe integrieren lassen.

In der Regel wird in diesem Zusammenhang eine Due Diligence Prüfung hinsichtlich geschäftlicher, finanzieller, rechtlicher und steuerlicher Aspekte durchgeführt. Zudem ist die Gesellschaft bestrebt, sich im Rahmen der Kaufverträge entsprechende Garantien der jeweiligen Verkäufer einräumen zu lassen. Der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen stellt dennoch ein nicht unerhebliches Risiko dar. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt Risiken, die mit der Akquisition verbunden sind, auftreten oder sich realisieren, die im Rahmen der vorherigen Prüfung nicht erkannt oder falsch eingeschätzt wurden oder die von abgegebenen Garantien nicht gedeckt sind. In einem solchen Fall kann zudem die entsprechende Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen oder ein Rückgriff auf die Verkäufer aus anderen Gründen nicht möglich sein. Ferner könnten wesentliche Mitarbeiter oder Schlüsselpersonen der erworbenen Unternehmen in Folge des Erwerbs durch die STEMMER IMAGING-Gruppe dieses Unternehmen verlassen, so dass aufgrund des Wegfalls dieser wesentlichen Mitarbeiter oder Schlüsselpersonen Ziele, die mit der Akquisition erreicht werden sollten, nicht mehr erreicht werden können.

Darüber hinaus kann die organisatorische Eingliederung weiterer Unternehmen in die STEMMER IMAGING-Gruppe mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden sein. Möglicherweise können auch angestrebte Synergieeffekte nicht in dem geplanten Umfang realisiert werden.

Die Realisierung einer oder mehrerer derartiger Integrationsrisiken kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz und Ertragslage des Konzerns auswirken.

Lieferantenabhängigkeit

Die STEMMER IMAGING-Gruppe ist von wichtigen Lieferanten abhängig.

Exklusivitätsvereinbarungen zwischen den Lieferanten und der STEMMER IMAGING-Gruppe bestehen nicht. Ferner importiert die STEMMER IMAGING-Gruppe einen Teil ihrer Komponenten. Diese Bezugsquellen unterliegen dem allgemeinen Risiko, das internationalen Handelsbeziehungen innewohnt. Dies schließt u. a. Lieferverzögerungen, Wechselkursschwankungen, Erhöhungen von Steuern und Zöllen, Export- und Importbeschränkungen, Änderungen von Sicherheitsbestimmungen oder Änderungen der allgemeinen, wirtschaftlichen oder politischen Lage im Land des Lieferanten mit ein. Sollte es bei wichtigen Lieferanten zu Lieferstörungen, Lieferengpässen oder Schlechtlieferungen kommen, könnte dies bei der STEMMER IMAGING-Gruppe zu erheblichen Schwierigkeiten führen, da die Umstellung auf einen alternativen Lieferanten bei einigen Hardwareprodukten sehr lange Zeit in Anspruch nehmen würde oder im schlimmsten Fall nicht möglich wäre und teilweise hohen Entwicklungs- und Änderungsaufwand auslösen könnte. Darüber hinaus könnten das Aushandeln attraktiver Einkaufskonditionen sowie die Sicherstellung einer stetigen Materialverfügbarkeit bei alternativen Lieferanten schwierig zu erreichen sein.

Ferner besteht das Risiko, dass Lieferanten ihr Produktportfolio ändern und künftig Komponenten der industriellen Bildverarbeitung nicht mehr in dem für die STEMMER IMAGING-Gruppe erforderlichen Umfang oder überhaupt nicht mehr liefern.

Zur Reduzierung dieser Risiken bestehen alternative Bezugsquellen für wichtige Komponenten.

Preisrisiken

Es besteht das Risiko, dass es der STEMMER IMAGING-Gruppe nicht gelingt, Preissteigerungen bei bestimmten bezogenen Waren zu vermeiden und diese Preissteigerungen auch nicht an die Kunden weitergegeben werden können.

Die in den Systemlösungen eingesetzten Komponenten werden zum Teil weltweit nur von wenigen Herstellern geliefert oder vertraglich wurde eine dedizierte Herstellerlösung definiert. Sofern die Lieferung der Komponenten nicht auf der Basis von Einzelverträgen erfolgt, hat die STEMMER IMAGING-Gruppe mit den Zulieferern einzelne Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, die eine langfristige Lieferung der Komponenten sicherstellen sollen. Die STEMMER IMAGING-Gruppe ist in ihrer Geschäftstätigkeit darauf angewiesen, ihre Komponenten zu Preisen zu erwerben, die es ihr ermöglichen, ausreichende Gewinnmargen zu erzielen. Dies stellt vor dem Hintergrund der Preissteigerungen bei Komponenten aufgrund steigender Rohstoffpreise einerseits und dem Kostendruck in der Branche andererseits eine Herausforderung für die STEMMER IMAGING-Gruppe dar. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die STEMMER IMAGING-Gruppe die Komponenten zu Preisen erwerben muss, die zu einer geringeren Gewinnmarge oder gegebenenfalls sogar zu einem Verlust führen könnten.

Risiken aus Vertriebskanälen

Während die Hersteller bislang ihren Vertrieb überwiegend über Zwischenhändler wie STEMMER IMAGING-Gruppengesellschaften organisiert haben, gibt es eine zunehmende Tendenz der Hersteller, ihre Produkte unmittelbar an die Endkunden und -nutzer zu vertreiben. Hierdurch ergibt sich zusätzlicher Preis- und Wettbewerbsdruck für die STEMMER IMAGING-Gruppe. Sollte es den Herstellern von Hard- und Softwareprodukten gelingen, ihren Direktvertrieb stärker zu etablieren und wesentliche kundenspezifische Integrationsleistungen abzubilden, könnte es dies aus Sicht der STEMMER IMAGING-Gruppe erforderlich machen, ihre eigenen Vertriebskanäle gegenüber den Herstellern abzuschotten. Dies kann zur Folge haben, dass die STEMMER IMAGING-Gruppe mit den Herstellern dann nicht mehr in dem erforderlichen Maß bei der Bearbeitung von Kundenaufträgen zusammenarbeiten kann.

Risiken aus IT-Betrieb und IT-Sicherheit

Sowohl für die Entwicklung der Bildverarbeitungs-Software als auch für die Herstellung von kundenspezifischen Produkten wie Spezialkabeln und Schutzgehäusen für Industriekameras ist die STEMMER IMAGING-Gruppe auf wesentliche Informationstechnologien angewiesen. Es besteht das Risiko, dass externe Einflüsse, wie etwa Feuer, Blitzschlag, Störungen, Stromausfälle, Computerviren, Hacker-Angriffe und ähnliche Ereignisse sowie interne Einflüsse, wie etwa eine nicht sachgerechte Bedienung der Systeme, zu einem Datenverlust oder zu Betriebsstörungen oder -unterbrechungen aufgrund von teilweisen oder vollständigen Ausfällen der Computer- und Datenverarbeitungssysteme der STEMMER IMAGING-Gruppe führen. Dies könnte die Fähigkeit der STEMMER IMAGING-Gruppe, ihre Lieferprozesse effizient aufrecht zu erhalten, beeinträchtigen oder im schlimmsten Fall, mangels der erforderlichen digitalen Aufzeichnungen zu bestimmten Lieferprozessen, unmöglich machen. Insbesondere mit Hinblick auf die zentrale Funktion der SIS STEMMER IMAGING Service GmbH, welche die Kundenaufträge aller Tochtergesellschaften der STEMMER IMAGING-Gruppe europaweit in einem zentralen System bündelt, könnten Störungen des zentralen Verwaltungssystems (ERP-System) einerseits dazu führen, dass die entsprechenden Kundenaufträge von der SIS nicht mehr ordnungsgemäß verbucht und in Auftrag gegeben werden können und andererseits zur Folge haben, dass es den ausländischen Tochtergesellschaften nicht mehr möglich ist, ihrerseits ihre Vertriebsprozesse zu koordinieren.

Der Datenverlust aus dem Datenbestand der STEMMER IMAGING-Gruppe oder eine allgemeine Beeinträchtigung der computerbasierten Steuerung von Produktionsprozessen kann zu erheblichen operativen Beschränkungen und zur Verzögerung bei Entwicklungen und technologischen Prozessen der STEMMER IMAGING-Gruppe führen.

Risiken aus Fachkräftemangel

Die Gesellschaft bzw. Gruppe versucht dem Fachkräftemangel durch verantwortliche Ausbildung von Mitarbeitern entgegenzuwirken; insbesondere für die Ausbildungswege Fachinformatiker, IT-Systemelektroniker und Elektroniker für Geräte und Systeme. Technik auf dem neuesten Stand, Know-how-Transfer und das Vorantreiben von Innovationen sind wichtige Ziele für die STEMMER IMAGING AG. Insofern engagiert sich die Gesellschaft in einer Reihe von Kooperationen mit Hochschulen und Verbänden und in der aktiven Mitarbeit in wichtigen Technologie-Gremien. Mit dem Angebot von Traineeprogrammen im Unternehmen und der Einrichtung von modernen Labor-Arbeitsplätzen an der Hochschule liefert STEMMER IMAGING einen wichtigen Beitrag für eine praxisgerechte Ausbildung der Studierenden und die zukünftige Sicherstellung von qualifiziertem Nachwuchs.

Steuerliche Risiken

Zum Berichtszeitpunkt läuft eine Betriebsprüfung; abschließende Ergebnisse hierzu liegen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor. Wesentliche Feststellungen werden aktuell nicht erwartet. Materielle steuerliche Risiken bestehen nach aktueller Einschätzung des Vorstands nicht.

Compliance Risiken

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das bei der STEMMER IMAGING-Gruppe bestehende Compliance-System als unzureichend erweist.

Mitarbeiter der STEMMER IMAGING-Gruppe könnten trotz entsprechender Schulungsmaßnahmen und Überprüfungen ungeachtet bestehende rechtliche Vorschriften, interne Richtlinien oder Organisationsvorgaben zur Compliance und in- oder ausländische Rechtsvorschriften verletzen.

Ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, wie zum Beispiel Geldbußen und Strafen für die STEMMER IMAGING-Gruppe bzw. deren Organmitglieder oder Mitarbeiter, Steuernachzahlungen oder Schadenersatzansprüche Dritter gegen die STEMMER IMAGING-Gruppe. Zudem kann die Reputation der STEMMER IMAGING-Gruppe bei Veröffentlichung aufgedeckter Verstöße leiden.

Der Vorstand ist bestrebt, das Compliance- und Risikomanagementsystem ständig den neuen Anforderungen und Rechtsvorschriften anzupassen.

Zusammenfassend sind derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar.

CHANCENBERICHT

Die STEMMER IMAGING AG bzw. Gruppe ist einer der größten Technologie-Lieferanten für die Branche der industriellen Bildverarbeitung. Damit einher geht ein hoher Bekanntheitsgrad im Markt und starkes Kundenvertrauen in die angebotenen Leistungen.

Die Gruppe verfügt über eines der umfangreichsten Lager für Bildverarbeitungskomponenten in Europa und bezieht die gesamte Bandbreite an Produkten (Beleuchtungen, Optiken, Kameras, Kabel, Bilderfassung, Rechnersysteme, Zubehör) von international führenden Herstellern. Darüber hinaus verfügt sie über die selbstentwickelte Software COMMON VISION BLOX (CVB). Die Gruppe hat sich hiermit einen Wettbewerbsvorteil bzw. ein Alleinstellungsmerkmal zum Wettbewerb verschafft.

Neben der Lieferung von IBV-Produkten bietet die Gruppe auch zunehmend Service-/Support und lösungsorientierte Beratungen inkl. Machbarkeitsstudien im Anwendungslabor für die Kunden an. Der Austausch und die Kundenbindung ist somit intensiver und eröffnet neue Anwendungs-/Vertriebsbereiche. Ergänzend hierzu bietet die Gesellschaft bzw. Gruppe praxisorientierte Schulungen für die Kunden an.

Durch die im Rahmen des Börsengangs generierten finanziellen Mittel ist die Gesellschaft sehr kapitalstark und setzt weiter auf Expansion in neue europäische und außereuropäische Märkte. Die STEMMER IMAGING-Gruppe hat weitere aus Ihrer Sicht interessante Gesellschaften im Bereich der IBV im Blick und setzt auch in Zukunft auf die nationale/internationale Expansion und zwar auch in Bereichen, die ergänzende Technologien zur Bildverarbeitungstechnologie nutzen, wie z. B. im Bereich der Unterhaltungs-, Verkehrs- oder Lebensmittelindustrie. Die Chancen stehen somit in enger Verbindung zur zunehmenden Bedeutung der industriellen Bildverarbeitung in einer zunehmend digitalisierten Welt. Die aktuellen Trends in den Bereichen Hyperspectral Imaging, Industrie 4.0, Embedded Vision etc. bieten daher erhebliche Chancen für die Gesellschaft bzw. für die Gruppe.

Die Integration der erworbenen Gesellschaften wird derzeit vorangetrieben und verläuft aus Sicht des Vorstands planmäßig. Die bereits vorhandene internationale Organisation/Struktur, die langjährige erfahrene Führungsmannschaft, die Markt-/Branchenentwicklung sowie das langjährig und z. T. einzigartige Produkt-/Software- und Leistungsangebot bzw. Know-how bieten zusammen mit den guten Kundenbeziehungen eine ideale Basis, um die Ziele und Strategien der STEMMER IMAGING AG gezielt umzusetzen.

PROGNOSEBERICHT

KÜNFTIGE KONJUNKTUR- UND BRANCHENENTWICKLUNG

Anfang des Jahres 2018 prognostizierte der Internationale Währungsfonds (IWF) einen Anstieg des globalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 3,9 % für das Jahr 2019. Nach der weltweiten konjunkturellen Eintrübung im Zusammenhang mit geopolitischen Themen und belastenden Faktoren wie dem Handelsstreit zwischen den USA und China und einem drohenden ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU hat der IWF seine Schätzungen angepasst. In der Aprilausgabe des World Economic Outlook (WEO) rechnen die IWF-Volkswirte mit einem weltweiten BIP-Anstieg von 3,3 % im Jahresvergleich. Dabei gehen die Experten davon aus, dass nach einem tendenziell schwachen konjunkturellen Start ins Jahr 2019 die Dynamik in der zweiten Hälfte des Jahres zunehmen wird. Ursächlich sind hierfür in erster Linie die weiterhin akkomodierende Geldpolitik der Zentralbanken wesentlicher Industriestaaten. Hierzu zählen die Europäische Zentralbank (EZB), die Bank of England (BoE), die Bank of Japan (BoJ) und die US-amerikanische Federal Reserve Bank (Fed), die einen lockereren geldpolitischen Kurs in Aussicht gestellt hat.

Die USA sind insbesondere aufgrund der neuen Tochtergesellschaft in Mexiko ein interessanter Markt für STEMMER IMAGING. Für die USA rechnet die volkswirtschaftliche Abteilung der Privatbank M.M. Warburg & Co. mit einem Anstieg des BIP um 2,4 % im Jahr 2019. Zwar verfügen die Unternehmen nach der US-Steuerreform weiterhin über hohe Bestände an liquiden Mitteln, allerdings könnten sie sich hinsichtlich Investitionen zurückhaltend zeigen, sollten sich die Preise in Folge von Strafzöllen durch den Handelsstreit mit China erhöhen.

In der Konjunkturprognose von Mitte April 2019 geht das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) von einem schwachen Wachstum des deutschen BIP für 2019 aus und rechnet mit einer Steigerungsrate von 0,7 %. Nach Meinung der IW-Volkswirte lasten die weltweiten protektionistischen Tendenzen auf der Exportnation Deutschland. Gepaart mit geopolitischen Themen bleiben die deutschen Exporterwartungen moderat.

Ausgehend von den in 2018 in der Branche der industriellen Bildverarbeitung erzielten Umsätzen von EUR 2,71 Mrd. rechnet der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) mit einer tendenziell rückläufigen Entwicklung für 2019. Die Kontraktion soll im Bereich von 0 % bis - 5 % liegen. Die Prognose reflektiert dabei vor allem die sich eintrübende weltweite Konjunkturdynamik, geo-politische Themen und protektionistische Tendenzen in wesentlichen Industriestaaten. Der VDMA merkt dennoch an, dass ohne industrielle Bildverarbeitung die Transformation der weltweiten Produktion schwer umsetzbar sei. Daher wird die Branche nach Einschätzung des Verbands mittel- bis langfristig wieder auf steigende Nachfrage treffen.

PRÄMISSEN DER PROGNOSE

Die Prognosen für den STEMMER IMAGING Konzern und die STEMMER IMAGING AG beinhalten alle dem Vorstand zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts bekannten Informationen, die einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des STEMMER IMAGING Konzerns haben könnten. Der Ausblick basiert insbesondere auf den oben beschriebenen Erwartungen hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung sowie der Entwicklung des Machine Vision Marktes. Zudem bezieht er sich - mit Ausnahme der Berücksichtigung der zum 11. Juli 2019 erworbenen INFAIMON-Gruppe - ausschließlich auf die organische Geschäftsentwicklung. Hinsichtlich des gesamten STEMMER IMAGING Konzerns und der STEMMER IMAGING AG könnten unvorhersehbare Ereignisse, die aus heutiger Sicht erwartete Entwicklung des Unternehmens beeinflussen. Solche Ereignisse sind in der Prognose naturgemäß nicht berücksichtigt.

PROGNOSE FÜR DEN STEMMER IMAGING KONZERN

Die Gesellschaft plant im zweiten Halbjahr 2019 eine Umstellung ihres Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr. Der Vorstand der STEMMER IMAGING AG erwartet für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie für das Kalenderjahr 2020 eine grundsätzlich positive Entwicklung des STEMMER IMAGING Konzerns. Der Vorstand geht somit von einer Fortsetzung des seit mehreren Jahren anhaltenden Wachstumstrends aus.

Diese Einschätzung stützt sich insbesondere auf folgende Faktoren:

Erstkonsolidierung der INFAIMON-Gruppe zum 1. Juli 2019
Ganzjährige Erfassung der ELVITEC S.A.S., die in 2018/19 erst ab dem 1. Oktober 2018 berücksichtigt wurde

Vor dem Hintergrund der genannten Rahmenbedingungen und Prämissen rechnet der Vorstand im Konzern mit einem Umsatz im geplanten Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019 (6 Monate) in einer Bandbreite von EUR 59,0 - 65,0 Mio. (d. h. annualisiert EUR 118 - 130 Mio.) sowie einem EBITDA von EUR 5,5 - 7,1 Mio. (d. h. annualisiert EUR 11,0 - 14,2 Mio.). Für 2020 prognostiziert der Vorstand einen deutlich steigenden Konzern-Umsatz sowie eine deutliche Steigerung des Konzern-EBITDA im Vergleich zum Kalenderjahr 2019.

PROGNOSE FÜR DIE STEMMER IMAGING AG

Die Muttergesellschaft des Konzerns erwirtschaftet Einnahmen aus dem Absatz von Bildverarbeitungstechnologie in Deutschland sowie aus Umlagen für erbrachte Dienstleistungen und Finanzierungen. Für das geplante Rumpfgeschäftsjahr 2019 (vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019) erwartet der Vorstand einen deutlichen Rückgang des Umsatzes sowie des EBITDA im Vergleich zum Vorjahresvergleichszeitraum. Für 2020 rechnet der Vorstand wieder mit einem moderaten Anstieg des Umsatzes und des EBITDA im Vergleich zum Kalenderjahr 2019.

SONSTIGE ANGABEN

SCHLUSSVERMERK ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Die Gesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen Abhängigkeitsbericht erstellt, der mit folgender Schlusserklärung abschließt:

Der Vorstand der STEMMER IMAGING AG erklärt hiermit, dass nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, an dem die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte durchgeführt oder Maßnahmen getroffen wurden, die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat und dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt wurde.

VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRES

Es wird diesbezüglich auf die Erläuterungen im Anhang verwiesen.

Puchheim, den 20. September 2019

STEMMER IMAGING AG

Vorstand

Arne Dehn

Lars Böhrnsen

Martin Kersting

KONZERNBILANZ ZUM 30. JUNI 2019

AKTIVA

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in TEUR Anhang 30.06.2019 30.06.2018
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 2 2.834 2.822
Geschäfts- oder Firmenwerte 1 7.299 5.202
Andere immaterielle Vermögenswerte 1 1.902 843
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 3 1.349 0
Andere Finanzanlagen 12 17 0
Leistungen an Arbeitnehmer 10 0 29
Aktive latente Steuern 24 170 95
Sonstige Vermögenswerte 7 0 60
Summe langfristige Vermögenswerte 13.571 9.051
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 4 10.724 8.554
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5 15.799 14.178
Vertragsvermögenswerte 6 36 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 12 189 5.505
Ertragsteuerforderungen 289 547
Sonstige Vermögenswerte und Rechnungsabgrenzungsposten 7 589 507
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 8 46.257 46.730
Summe kurzfristige Vermögenswerte 73.883 76.021
Bilanzsumme 87.454 85.072
PASSIVA
in TEUR Anhang 30.06.2019 30.06.2018
Kapital und Rücklagen
Gezeichnetes Kapital 9 6.500 6.500
Kapitalrücklage 9 47.495 47.495
Gewinnrücklagen 9 17.621 16.480
Summe Eigenkapital 71.616 70.475
Langfristige Verbindlichkeiten
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 10 38 0
Sonstige Verbindlichkeiten 15 236 327
Sonstige Rückstellungen 11 198 92
Passive latente Steuern 24 498 241
Summe langfristige Verbindlichkeiten 970 660
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Darlehen 12 78 0
Sonstige Rückstellungen 11 69 144
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13 8.460 6.588
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 117
Vertragsverbindlichkeiten 14 98 0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 12 1.084 0
Ertragsteuerverbindlichkeiten 778 391
Sonstige Verbindlichkeiten 15 4.301 6.697
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 14.868 13.937
Summe Schulden 15.838 14.597
Bilanzsumme 87.454 85.072

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

ENTWICKLUNG VOM 1. JULI 2018 BIS 30. JUNI 2019

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in TEUR Anhang 2018/19 2017/18
Umsatzerlöse 17 108.966 100.634
Materialaufwand 19 - 70.179 - 64.151
Rohertrag 38.787 36.483
Sonstige betriebliche Erträge 18 1.034 1.169
Personalaufwand 20 - 19.958 - 19.924
Sonstige betriebliche Aufwendungen 22 - 12.888 - 8.827
EBITDA 6.975 8.901
Abschreibungen auf Sachanlagen 21 - 936 - 938
EBITA 6.039 7.963
Abschreibungen auf immaterielles Vermögen 21 - 521 - 516
Betriebsergebnis (EBIT) 5.517 7.447
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen 23 - 51 0
Finanzerträge 23 506 133
Finanzierungsaufwendungen 23 - 27 - 16
Ergebnis vor Ertragsteuern 5.945 7.564
Steuern vom Einkommen und Ertrag 24 - 1.563 - 1.997
Konzernergebnis 4.382 5.567
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 4.382 5.567
Anzahl Aktien (gewichteter Durchschnitt) 6.500.000 6.500.000
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert und unverwässert) 25 0,67 0,86

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG ENTWICKLUNG VOM 1. JULI 2018 BIS 30. JUNI 2019

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in TEUR 2018/19 2017/18
Konzernergebnis 4.382 5.567
Sonstiges Ergebnis
Posten, die zukünftig unter bestimmten Bedingungen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Kursdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe
Kursdifferenzen, die während des Berichtszeitraums eingetreten sind - 40 69
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste 86 7
Latente Steuer aus Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste - 37 - 8
49 - 1
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 9 68
Gesamtergebnis 4.391 5.635
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens 4.391 5.635

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG VOM 1. JULI 2018 BIS 30. JUNI 2019

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in TEUR 2018/19 2017/18
Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit
Konzernergebnis 4.382 5.567
Erfolgswirksam erfasster Ertragsteueraufwand 1.563 1.997
Erfolgswirksam erfasste Finanzierungsaufwendungen/-erträge - 407 - 117
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sach- und Finanzanlagen 1.457 1.453
Zunahme/(Abnahme) der Rückstellungen 178 41
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 1.187 1.805
(Zunahme)/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva - 1.316 - 5.655
Zunahme/(Abnahme) der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva - 1.431 - 633
Sonstige Erträge aus Ausleihungen, Beteiligungen und Wertpapieren - 21 0
Erhaltene Zinsen 506 87
Zahlungsmittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit 6.098 4.545
Gezahlte Ertragsteuern - 1.160 - 1.430
Nettozahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit 4.938 3.115
Cashflows aus Investitionstätigkeit
Zahlungen für immaterielle Vermögenswerte - 343 - 404
Erlöse aus dem Abgang von Sachanlagevermögen 12 0
Zahlungen für Sachanlagen - 958 - 856
Zahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - 1.400 0
Zahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis abzüglich erworbener Zahlungsmittel - 4.477 - 3.365
Erlöse aus Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 5.074 1.752
Zahlungen für Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 0 - 5.074
Nettoabfluss/-zufluss an Zahlungsmitteln aus Investitionstätigkeit - 2.092 - 7.947
Cashflows aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus Kapitalerhöhungen abzüglich Transaktionskosten 0 48.212
Auszahlungen an ehemalige Gesellschafter 0 - 354
Rückzahlung von Darlehen - 55 0
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens - 1.755 0
Gezahlte Dividenden an nicht beherrschende Anteile - 1.495 0
Gezahlte Zinsen - 27 - 17
Nettoabfluss an Zahlungsmitteln aus Finanzierungstätigkeit - 3.332 47.841
Nettoabnahme/-zunahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten - 486 43.009
Zahlungsmittel/Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 46.730 3.756
Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen der Zahlungsmittel 13 - 35
Zahlungsmittel/Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Geschäftsjahres 46.257 46.730
davon: Guthaben bei Kreditinstituten 46.257 46.730

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG VOM 1. JULI 2018 BIS 30. JUNI 2019

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in TEUR Gewinnrücklagen
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Rücklage für versicherungs-mathematische Gewinne/ Verluste Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung Übrige Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Stand zum 30.06.2017 250 0 - 34 - 226 15.919 15.659
Konzernergebnis 0 0 0 0 5.567 5.567
Kapitalerhöhung 6.250 47.495 0 0 -4.750 - 4.750
Anpassung Rücklagen (OCI) 0 0 1 0 0 1
Währungsumrechnung 0 0 0 - 69 0 - 69
Sonstige Veränderungen 0 0 0 0 72 72
Stand zum 30.06.2018 6.500 47.495 - 33 - 295 16.808 16.480
Konzernergebnis 0 0 0 0 4.382 4.382
Ausschüttung an die Gesellschafter des Mutterunternehmens 0 0 0 0 -1.755 - 1.755
Ausschüttung an nicht beherrschende Anteile 0 0 0 0 -1.495 - 1.495
Anpassung Rücklagen (OCI) 0 0 49 0 0 49
Währungsumrechnung 0 0 0 - 40 0 - 40
Stand zum 30.06.2019 6.500 47.495 16 - 335 17.940 17.621

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in TEUR Summe
Stand zum 30.06.2017 15.909
Konzernergebnis 5.567
Kapitalerhöhung 48.995
Anpassung Rücklagen (OCI) 1
Währungsumrechnung - 69
Sonstige Veränderungen 72
Stand zum 30.06.2018 70.475
Konzernergebnis 4.382
Ausschüttung an die Gesellschafter des Mutterunternehmens - 1.755
Ausschüttung an nicht beherrschende Anteile - 1.495
Anpassung Rücklagen (OCI) 49
Währungsumrechnung - 40
Stand zum 30.06.2019 71.616

KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018/19

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Konzernabschluss der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden: "STEMMER Konzern", "STEMMER" oder "Konzern") wurde im Geschäftsjahr 2018/19 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) und den darüber hinaus geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Der STEMMER Konzern ist einer der führenden Anbieter Europas von Bildverarbeitungstechnologien für den Einsatz in Industrie und Wissenschaft mit dem Hauptsitz in Puchheim bei München und Tochtergesellschaften/Repräsentanzen in vielen Ländern Europas (Dänemark, Finnland, Frankreich, Niederlande, Polen, Schweden, Schweiz, Großbritannien, Italien, Österreich). Digitale Bildverarbeitung wird in verschiedensten Anwendungsgebieten, u. a. in Automation & Fertigungstechnik, Automobilindustrie, Medizintechnik, Verkehrstechnik, aber auch zunehmend in der Lebensmitteltechnologie und vielen weiteren Branchen als leistungsfähige und wirtschaftliche Methode der automatisierten optischen Prüfung eingesetzt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR oder T€) angegeben. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung fassen wir in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz einzelne Posten zusammen. Die Aufgliederung dieser Posten ist im Konzernanhang aufgeführt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019. Der Sitz von STEMMER ist die Gutenbergstr. 9 - 13, 82178 Puchheim, Deutschland. Die STEMMER IMAGING AG ist beim Amtsgericht München eingetragen unter HRB 237247.

Die PRIMEPULSE SE mit Sitz in München, Muttergesellschaft einer international tätigen Unternehmensgruppe, hat mit Wirkung zum 30. Juni 2017 insgesamt 75,04 % der Anteile der STEMMER IMAGING AG erworben. Das aktuelle und ehemalige STEMMER Management wurde zunächst mit 24,96 % am Unternehmen beteiligt (30. Juni 2019: 25,63 %). Die Beteiligungen werden über eine Zwischenholding, die SI HOLDING GmbH (vormals: STEMMER Holding GmbH), München, gehalten. Per 30. Juni hält die SI Holding GmbH 54 % der Anteile an der STEMMER IMAGING AG.

Die Gesellschaft stellt als Muttergesellschaft der STEMMER IMAGING-Gruppe für den kleinsten Kreis an Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018/19 einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) und den darüber hinaus geltenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die STEMMER IMAGING-Gruppe wird in den Konzernabschluss der PRIMEPULSE SE, München, einbezogen, welche zum 31. Dezember eines Kalenderjahres einen Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen aufstellt und diesen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

2. ANWENDUNG VON NEUEN RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

Der Konzern ist als IFRS-Anwender verpflichtet, alle zum Ende der Berichtsperiode (30. Juni 2019) verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen für alle dargestellten Perioden einheitlich anzuwenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der vorzeitigen freiwilligen Anwendung von bereits veröffentlichten und von der EU anerkannten Standards und Interpretationen, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Der Konzern hat von dieser Möglichkeit im Geschäftsjahr 2017/18 im Hinblick auf IFRS 9 "Finanzinstrumente" Gebrauch gemacht.

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" verpflichtend angewendet. IFRS 15 regelt insbesondere die Erfassung von Erlösen, Identifizierung von Leistungsverpflichtungen, Prinzipal/Agent-Erwägungen und Lizenzen. Zudem werden Übergangserleichterungen für modifizierte und abgeschlossene Verträge gewährt.

NEUE, ABER NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Die nachfolgenden neuen Standards und Interpretationen, welche sowohl vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet als auch von der EU verpflichtend für nach dem 1. Januar 2019 beginnende Geschäftsjahre übernommen worden sind, wurden bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht angewendet:

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Standard oder Interpretation Inhalt und Bedeutung für den Abschluss Pflichterstanwendungszeitpunkt
IFRS 16 Der Standard ändert die bisherige Bilanzierung beim Leasingnehmer, indem grundsätzlich alle Miet- und Leasingverhältnisse bilanziell zu erfassen sind, indem ein Nutzungsrecht zu aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit zu passivieren ist. Der Standard sieht in Ausnahmen Erleichterungswahlrechte für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse sowie erweiterte Anhangsangaben vor. Die Leasinggeberbilanzierung wird materiell unverändert beibehalten. Zur Auswirkung auf den Konzernabschluss siehe unten. 01.01.2019
Änderung IFRS 9 Die Änderung konkretisiert die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten in Fällen, in denen der Kreditgeber im Falle einer Kündigung durch den Kreditnehmer eine Ausgleichszahlung leisten müsste. Aus der Erstanwendung der Regelung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. 01.01.2019
IFRIC 23 Klarstellungen zur Ausübung von Beurteilungsspielräumen in Bezug auf bestimmte ertragsteuerliche Einzelfragestellungen hinsichtlich von Interdependenzen von Sachverhalten, des Kenntnisstands der Fiskalbehörden, der Überprüfungsnotwendigkeit von Wertansätzen sowie der Erwartungshaltung bezüglich der Anerkennung ertragsteuerlicher Behandlungen durch die Fiskalbehörden. Aus der Erstanwendung der Regelung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. 01.01.2019
Änderung IAS 19 Klarstellung, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, sowie Klarstellungen zur Vermögenswertobergrenze. Aus der Erstanwendung der Regelung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. 01.01.2019
Änderung IAS 28 und IFRS 10 Klarstellung der Anwendbarkeit von IFRS 9 einschließlich der Wertminderungsvorschriften auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture sind, jedoch nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. Aus der Erstanwendung der Regelung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. 01.01.2019
Jährliches Verbesserungsprojekt Zyklus 2015-2017 Klarstellung in IFRS 3, dass ein Unternehmen seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile neu bewerten muss, wenn es Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist. 01.01.2019
Klarstellung zu IFRS 11, dass ein Unternehmen seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile nicht neu bewerten muss, wenn es gemeinsame Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der als gemeinsame Geschäftstätigkeit anzusehen ist. Aus der Erstanwendung der Regelungen werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet.
Jährliches Verbesserungsprojekt Zyklus 2015-2017 Klarstellung, dass alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden (also Ausschüttung von Gewinnen) im Betriebsergebnis auszuweisen sind, und zwar unabhängig davon, wie diese Steuern entstanden sind. Aus der Erstanwendung der Regelungen werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. 01.01.2019
Jährliches Verbesserungsprojekt Zyklus 2015-2017 Klarstellung, dass, wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, ein Unternehmen jegliche noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich aufgenommen wurden, um diesen Vermögenswert zu erhalten, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals bei der Berechnung des Aktivierungssatzes der allgemeinen Fremdkapitalaufnahme behandeln muss. Aus der Erstanwendung der Regelungen werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. 01.01.2019

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden (erstmalige Anwendung im Geschäftsjahr 2018/19):

Der neue Standard schreibt vor, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Zudem wird von den Abschlusserstellern gefordert, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen.

Der neue Standard sieht ein prinzipienbasiertes fünfstufiges Modell vor, das auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Gemäß diesem fünfstufigen Modell ist zunächst der Vertrag mit dem Kunden zu bestimmen (Schritt 1). In Schritt 2 sind die eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag zu identifizieren. Anschließend (Schritt 3) ist der Transaktionspreis zu bestimmen, wobei explizite Vorschriften zur Behandlung von variablen Gegenleistungen, Finanzierungskomponenten, Zahlungen an den Kunden und Tauschgeschäften vorgesehen sind. Nach Bestimmung des Transaktionspreises ist in Schritt 4 die Verteilung des Transaktionspreises auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen vorzunehmen. Basis hierfür sind die Einzelveräußerungspreise der einzelnen Leistungsverpflichtungen. Anschließend (Schritt 5) kann der Erlös erfasst werden, sofern die Leistungsverpflichtung durch das Unternehmen erfüllt wird. Voraussetzung hierfür ist die Übertragung der Verfügungsmacht an der Ware bzw. der Dienstleitung auf den Kunden.

Bei Abschluss eines Vertrags ist nach IFRS 15 festzustellen, ob die aus dem Vertrag resultierenden Erlöse zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen Zeitraum hinweg zu erfassen sind. Dabei ist zunächst anhand bestimmter Kriterien zu klären, ob die Verfügungsmacht an der Leistungsverpflichtung über einen Zeitraum übertragen wird. Ist dies nicht der Fall, ist der Erlös zu dem Zeitpunkt zu erfassen, an dem die Verfügungsmacht auf den Kunden übergeht.

Bei STEMMER werden im Allgemeinen die Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten der Bildverarbeitungstechnologie und weiteren eigenen Produkten sowie der Erbringung von Service-/ Dienstleistungen (z. B. Schulungen, Entwicklungs- und Integrationsdienstleistungen, Systemdesign, Livecycle-Management) durch die erstmalige Anwendung der neuen Regeln des IFRS 15 im Geschäftsjahr 2018/19 weiterhin zeitpunktbezogen bei Verschaffung der Verfügungsmacht über die entsprechenden Waren (je nach Vereinbarung mit Versand bzw. Lieferung an den Kunden erfüllt bzw. bei Dienstleistungen mit Erbringung) erfasst. Dies entspricht der bisherigen Praxis zur Berücksichtigung von Erlösen unter IAS 18. Der Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen beeinflusst die vertraglichen Verbindlichkeiten dahingehend, dass diese bei Erfüllung als Umsatz realisiert werden. Abweichend zu dieser allgemeinen Vorgehensweise gab es im Berichtsjahr lediglich bei einem Auftrag einer Tochtergesellschaft eine zeitraumbezogene Umsatzrealisierung.

Zum 1. Juli 2018 ergibt sich lediglich die Änderung, dass die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen werden (TEUR 117). Die zugehörigen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 117 wurden im Geschäftsjahr 2018/19 erfasst. Dies ergibt sich daraus, dass die erhaltenen Anzahlungen eine Gegenleistung der Kunden darstellen, die seitens der Kunden geleistet worden sind, bevor Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen werden. Zum 30. Juni 2019 belaufen sich die Vertragsverbindlichkeiten auf TEUR 98.

Die Zahlungsbedingungen enthalten gewöhnlich eine Zahlungsfrist zwischen 30 und 45 Tagen und keine Finanzierungskomponente. Ebenso bestehen keine variablen Gegenleistungen.

IFRS 16 Leasing (Zeitpunkt des Inkrafttretens laut EU: 1. Januar 2019):

Der neue Standard ersetzt die Vorschriften von IAS 17 Leasingverhältnisse und die sich auf diesen Standard beziehenden Interpretationen IFRIC 4, SIC-15 und SIC-27, nicht jedoch IFRIC 12.

Nach IFRS 16 besteht beim Leasingnehmer für alle Leasingverhältnisse eine grundsätzliche Pflicht zur Bilanzierung von Rechten und Pflichten aus Leasingverhältnissen. Leasingnehmer bilanzieren künftig das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand ("right-of-use asset") im Anlagevermögen sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Ausgenommen von der Bilanzierungspflicht sind Leasingverhältnisse mit bis zu zwölf Monaten Laufzeit und Verträge mit einem wertmäßig geringen Volumen. Die Leasingverbindlichkeit bemisst sich als Barwert der Leasingzahlungen, die während der Laufzeit des Leasingverhältnisses gezahlt werden. Die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts umfassen den Zugangswert der Leasingverbindlichkeit sowie ggf. weitere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Leasingvertrag angefallen sind. Die Leasingverbindlichkeit wird in den Folgeperioden aufgezinst und um die geleisteten Leasingzahlungen reduziert. Das Nutzungsrecht wird planmäßig über die Laufzeit des Leasingvertrags abgeschrieben. Die neue Vorschrift wird in der Konzernbilanz zu einer Zunahme des Anlagevermögens führen; gleichzeitig werden die Finanzverbindlichkeiten steigen. Nach den derzeitigen Vorschriften des IAS 17 werden die Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen (nicht abgezinst) werden im Anhang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen genannt. Nach den Vorschriften des IFRS 16 werden sich die Aufwendungen in den Abschreibungen und Zinsaufwendungen widerspiegeln. In der Kapitalflussrechnung werden Zahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bislang im Mittelfluss aus operativer Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Zukünftig werden diese Zahlungen in Zinszahlungen sowie Tilgungszahlungen aufgeteilt. Während die Zinszahlungen weiterhin im Mittelfluss aus operativer Geschäftstätigkeit ausgewiesen werden, werden die Tilgungszahlungen dem Mittelfluss aus Finanzierungstätigkeit zugeordnet.

STEMMER erwartet vor diesem Hintergrund Änderungen für einige Leistungskennzahlen, insbesondere eine Bilanzverlängerung, eine Verminderung der Eigenkapitalquote sowie einen Anstieg von EBITDA, EBIT, des Mittelabflusses aus Finanzierungstätigkeit und des Mittelzuflusses der betrieblichen Tätigkeit. Der Konzern wird den modifizierten retrospektiven Ansatz mit praktischen Vereinfachungsregeln als Übergangsansatz anwenden.

Der Konzern wird diesen Standard auf Verträge anwenden, die bislang gemäß IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Auf Verträge, die bislang nicht als Leasingverhältnisse im Sinne von IAS 17 und IFRIC 4 betrachtet wurden, wird der Standard somit keine Anwendung finden. Der Konzern wird die in diesem Standard zu Leasingverhältnissen vorgesehenen Befreiungen auf Leasingverträge, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten ab dem Datum der erstmaligen Anwendung endet, und auf Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte anwenden. Der Konzern hat bestimmte Büroausstattungsgegenstände mit nutzungsabhängiger Vergütung (z. B. PCs, Drucker und Fotokopiergeräte) geleast, die als geringwertig eingestuft werden. Im Geschäftsjahr 2018/19 hat der Konzern eine detaillierte Beurteilung und Berechnung der Auswirkungen von IFRS 16 vorgenommen. Der Berechnung der einzelnen Leasingverhältnisse liegt ein laufzeitäquivalenter Zins zugrunde.

Zusammenfassend werden durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 folgende Auswirkungen erwartet:

Auswirkungen auf die Bilanz zum 30. Juni 2019/1. Juli 2019: Aufgrund der bisher als Operating-Leasingverhältnisse bilanzierten Nutzungsrechte erhöhen sich die Sachanlagen um ca. EUR 4,0 Mio. Gleichzeitig erhöhen sich die Leasingverbindlichkeiten um ca. EUR 4,0 Mio. Darüber hinaus werden sich voraussichtlich keine weiteren wesentlichen Bilanzeffekte ergeben.
Erwartete Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung für das geplante Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli 2019 bis 31. Dezember 2019: Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wird sich das EBITDA des Konzerns um ca. EUR 0,8 Mio. verbessern, wohingegen die Zinsaufwendungen um ca. EUR 0,01 Mio. steigen werden. Dies liegt an der geänderten Bilanzierung von Aufwendungen aus Leasingverhältnissen, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Zusätzlich werden andere Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wie z. B. Abschreibungen (ca. EUR 0,8 Mio.) entsprechend angepasst.
Aufgrund der Anwendung des IFRS 16 wird sich der operative Cash Flow in Höhe der Leasingzahlungen verbessern, da diese Zahlungen als Zahlungen für Zinsen und die Rückführung eines Darlehens gelten.

NEUE, NOCH NICHT ANWENDBARE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Folgende Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen sind vom IASB verabschiedet worden. Da diese jedoch bisher noch nicht von der EU anerkannt worden sind, wurden sie bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses noch nicht berücksichtigt:

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Standard Inhalt und Bedeutung für den Abschluss Pflichterstanwendungszeitpunkt
IFRS 17 Der Standard regelt die Bilanzierung und Bewertung von Versicherungsverträgen bei dem Unternehmen, das diese Verträge begibt. Er hat keine Relevanz für den Konzernabschluss der STEMMER IMAGING AG. 01.01.2021
Änderungen der Referenzierungen zum Rahmenkonzept 2018 Aktualisierung der Referenzen in einzelnen Standards und Interpretationen an das überarbeitete Rahmenkonzept 2018 01.01.2020
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von Wesentlichkeit 01.01.2020

Für die vorstehend genannten neuen, aber noch nicht anwendbaren Standards und Interpretationen hat der Konzern noch nicht abschließend beurteilt, ob und wenn ja, welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden. Derzeit wird nicht von wesentlichen Auswirkungen ausgegangen.

3. KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2019 umfasst wie im Vorjahr die Muttergesellschaft, d. h. die STEMMER IMAGING AG sowie ein weiteres inländisches und zehn ausländische Tochterunternehmen, welche im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Als Tochterunternehmen gilt ein Unternehmen, das von der STEMMER IMAGING AG beherrscht wird. Beherrschung liegt vor, wenn die STEMMER IMAGING AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. das Anrecht auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.

Folgende Tochtergesellschaften wurden in 2018/19 in den Konsolidierungskreis einbezogen:

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Inland: SIS STEMMER IMAGING Services GmbH, Puchheim
Ausland: STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/Frankreich STEMMER IMAGING Ltd., Tongham/Großbritannien STEMMER IMAGING AG, Pfäffikon/Schweiz STEMMER IMAGING B.V., Zutphen/Niederlande STEMMER IMAGING AB, Stockholm/Schweden STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/Dänemark STEMMER IMAGING Oy, Espoo/Finnland STEMMER IMAGING Sp. z o.o., Lowicz/Polen STEMMER IMAGING Ges.m.b.H., Graz/Österreich (seit 1. Juli 2018) STEMMER IMAGING S.R.L, Bologna/Italien (seit 1. Juni 2019)

Tochtergesellschaften, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert. Im Geschäftsjahr 2017/18 betraf dies noch die neu gegründete Tochtergesellschaft in Graz/Österreich, die bis zum Bilanzstichtag 30. Juni 2018 nicht operativ tätig war. Die österreichische Tochtergesellschaft wurde mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum 1. Juli 2018 erstmalig voll konsolidiert.

Mit Gründung einer Tochtergesellschaft in Bologna/Italien, der STEMMER IMAGING S.R.L., setzt der Konzern die internationale Expansion konsequent fort. Die italienische Tochtergesellschaft wurde zum 1. Juni 2019 erstmalig voll konsolidiert. Die Anteile werden vollständig von der Muttergesellschaft gehalten.

Die ELVITEC S.A.S. wird seit dem 1. Oktober 2018 konsolidiert, stellt aber nach der im Dezember 2018 stattgefundenen Verschmelzung auf die STEMMER IMAGING S.A.S. kein eigenständiges Tochterunternehmen mehr dar.

Mit Beteiligungs- sowie Geschäftsanteilsabtretungsverträgen vom 11. Oktober 2018 hat die STEMMER IMAGING AG insgesamt 42 % der Anteile an der Perception Park GmbH, Graz/Österreich, einem innovativen Softwareanbieter für die Trendtechnologie Hyperspectral Imaging (HSI) erworben. Die Gesellschaft wird at equity bilanziert; es wird auf die Erläuterungen zu den assoziierten Unternehmen verwiesen.

Darüber hinaus gab es im Geschäftsjahr 2018/19 im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen des Konsolidierungskreises. Auf den nach dem 30. Juni 2019 erfolgten Erwerb wird auf den Nachtragsbericht verwiesen.

Die Tochterunternehmen werden unmittelbar durch die STEMMER IMAGING AG gehalten.

UNTERNEHMENSERWERBE UND NEUGRÜNDUNGEN

Erwerb der ELVITEC S. A. S., Pertuis Cedex/Frankreich, zum 1. Oktober 2018 sowie Verschmelzung auf die STEMMER IMAGING S. A. S.

Im Rahmen eines Share Deals hat die 100%ige Tochtergesellschaft der STEMMER IMAGING AG, die STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/Frankreich, mit Vertrag vom 10. Juli 2018, 100 % der Anteile an der französischen ELVITEC S.A.S. übernommen. Das Unternehmen aus Pertuis, nahe Aix-en-Provence, ist ein etablierter Anbieter von Kameralösungen für den industriellen Bereich, für Überwachung sowie Bildgebung. Durch die Akquisition rechnet der Vorstand der STEMMER IMAGING AG mit einer Verbesserung der Marktposition in Frankreich.

Gemäß Share Purchase Agreement vom 10. Juli 2018 mit Nachtrag vom 12. Oktober 2018 beträgt der Kaufpreis der Anteile EUR 3,04 Mio. zuzüglich 100 % des Working Capitals der erworbenen Gesellschaft. Der Kaufpreis in Höhe von EUR 3,04 Mio. sowie der Ausgleich für das Working Capital in Höhe von EUR 2,18 Mio. sind bereits im 2. Halbjahr 2018 entrichtet worden (insgesamt EUR 5,22 Mio.). Darüber hinaus wurden Zahlungen in Höhe von EUR 2,02 Mio. in den Jahren 2019 und 2020 vereinbart, die als sonstige Leistungen zu qualifizieren sind und ab dem 1. Oktober 2018 ratierlich als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst werden. Darüber hinaus sind über einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. Oktober 2018 vom Verbleib in der Gesellschaft abhängige Bonuszahlungen an Mitarbeiter der ELVITEC S.A.S. in Höhe von EUR 0,3 Mio. als Personalaufwand zu erfassen.

Zwecks erstmaliger Einbeziehung in den Konsolidierungskreis der STEMMER IMAGING AG zum 1. Oktober 2018 im Rahmen der Vollkonsolidierung erfolgte eine Neubewertung der Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten der ELVITEC S.A.S. im Rahmen einer Kaufpreisallokation. Auf Basis der Kaufpreisallokation ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 2,10 Mio.

Nicht aktivierungsfähige Nebenkosten des Erwerbs sind in Höhe von EUR 0,16 Mio. angefallen und in der laufenden Berichtsperiode als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen.

Mit dem Unternehmenszusammenschluss sind folgende Bilanzposten übernommen worden:

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in TEUR Fair Value zum 01.10.2018
Zahlungsmittel 5.221
Kaufpreisanpassungen - 143
Gesamte übertragene Gegenleistungen 5.078
Fair Value erworbener Vermögenswerte und Schulden
Immaterielle Vermögenswerte 1.224
hiervon während der Kaufpreisallokation identifiziert 1.179
Anlagevermögen 26
Vorräte 529
Forderungen 1.600
Sonstige Vermögenswerte 188
Liquide Mittel 854
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 133
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 494
Sonstige Verbindlichkeiten 393
Passive latente Steuern 420
Fair Value der erworbenen Nettovermögenswerte 100 % 2.981
Goodwill 2.097

Die Bruttobeträge der erworbenen vertraglichen Forderungen belaufen sich auf EUR 1,74 Mio., von denen EUR 0,14 Mio. zum Erwerbszeitpunkt voraussichtlich uneinbringlich waren.

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2018 bis 30. Juni 2019 erwirtschaftete die ELVITEC S.A.S. Umsatzerlöse in Höhe von EUR 5,6 Mio. und einen Jahresüberschuss in Höhe von EUR 0,13 Mio.

Hätte der Erwerb bereits am 1. Juli 2018 stattgefunden, wären für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2019 Konzernumsätze in Höhe von EUR 110,8 Mio. und ein Konzernergebnis in Höhe von EUR 4,1 Mio. ausgewiesen worden. Diese Beträge wurden aus den Ergebnissen des Tochterunternehmens errechnet. Zusätzlich wurden die Abschreibungen (zusammen mit den entsprechenden Steueranpassungen) berücksichtigt, die vorgenommen worden wären, sofern die Anpassungen der Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerte auf ihre beizulegenden Zeitwerte ab 1. Juli 2018 erfolgt wären.

Die ELVITEC S.A.S. wurde im Dezember 2018 auf die STEMMER IMAGING S.A.S. verschmolzen.

Erstkonsolidierung der im Geschäftsjahr 2017/18 neu gegründeten STEMMER IMAGING Ges. m. b. H., Graz/Österreich, zum 1. Juli 2018

Die im Geschäftsjahr 2017/18 neu gegründete 100%-ige Tochtergesellschaft STEMMER IMAGING Ges.m.b.H., Graz/Österreich, die bis zum 30. Juni 2018 nicht operativ tätig war und daher als Beteiligungsgesellschaft mit ihren Anschaffungskosten bilanziert war, wurde mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit ab Juli 2018 voll konsolidiert. Aus der erstmaligen Konsolidierung ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Über die Tochtergesellschaft werden über den Standort Graz sämtliche STEMMER IMAGING Produkte und Dienstleistungen für Kunden in Österreich beziehbar sein.

Erstkonsolidierung der im Geschäftsjahr 2018/19 neu gegründeten STEMMER IMAGING S. R.L., Bologna/Italien, zum 1. Juni 2019

Die im Geschäftsjahr 2018/19 neu gegründete 100%-ige Tochtergesellschaft STEMMER IMAGING S.R.L. Bologna/Italien, wurde zum 30. Juni 2019 voll konsolidiert. Aus der erstmaligen Konsolidierung ergaben sich keine Unterschiedsbeträge. Über die Tochtergesellschaft werden über den Standort Bologna sämtliche STEMMER IMAGING Produkte und Dienstleistungen für Kunden in Italien beziehbar sein.

ANTEILE AN EINEM ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

Erwerb von 42 % der Geschäftsanteile an der Perception Park GmbH, Graz/Österreich, am 11. Oktober 2018

Mit Beteiligungs- sowie Geschäftsanteilsabtretungsverträgen vom 11. Oktober 2018 hat die STEMMER IMAGING AG insgesamt 42 % der Anteile an der Perception Park GmbH, Graz/Österreich, einem innovativen Softwareanbieter für die Trendtechnologie Hyperspectral Imaging (HSI) erworben. Auf Basis der von dem Unternehmen entwickelten Datenverarbeitungsplattform Perception System & Studio werden komplexe Hyperspektraldaten auf molekularer Ebene für die industrielle Bildverarbeitung nutzbar gemacht. Dabei erstrecken sich die Anwendungsbereiche der Technologie über die lebensmittelverarbeitende Industrie, den Bergbau, die Gesundheitsbranche und den Recycling-Sektor. Mittels dieser Beteiligung erweitert die STEMMER IMAGING AG ihr Produktportfolio um eine wegweisende Zukunftstechnologie mit hohem Wachstumspotenzial.

Zum 1. Februar 2019 (Erwerbsstichtag) waren sämtliche Bedingungen der Beteiligungs- sowie Geschäftsanteilsabtretungsverträge erfüllt. Die Geschäftsanteilsabtretungen wurden damit wirksam.

Unter Berücksichtigung des an die Veräußerer zu entrichtenden Kaufpreises in Höhe von TEUR 475 und des vertragsgemäß von der STEMMER IMAGING AG zugunsten in die Kapitalrücklage der Perception Park GmbH, Graz/Österreich, zu leistenden Gesellschafterzuschusses von TEUR 800 sowie Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 125 hat die STEMMER IMAGING AG für die Akquisition einen Betrag von insgesamt TEUR 1.400 aufgewendet.

Die Anteile an der Perception Park GmbH, Graz/Österreich, werden ab dem 1. Februar 2019 nach der Equity-Methode als Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Nachfolgende Tabelle enthält die zusammengefassten Finanzinformationen:

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in TEUR 30.06.2019
Kurzfristige Vermögenswerte 840
Langfristige Vermögenswerte 49
Kurzfristige Schulden 53
Langfristige Schulden 707
Eigenkapital 129
Anteil des Konzerns am Eigenkapital 42,0 %
Geschäfts- oder Firmenwert 1.272
Buchwert des Anteils des Konzerns 54

Die Gewinn- und Verlustrechnung der Perception Park GmbH, Graz/Österreich, enthält die folgenden Beträge:

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in TEUR 01.02.2019 - 30.06.2019
Umsatzerlöse 134
Betriebsergebnis - 114
Ergebnis vor Steuern - 115
Ertragsteuern - 1
Jahresfehlbetrag - 116
Anteil des Konzerns am Ergebnis 42,0 %
Anteiliger Verlust aus dem lokalen Ergebnis - 49
Ergebnis aus stille Reserven - 2
Ergebnis at Equity - 51

FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung, in der überwiegend Zahlungsmittel erwirtschaftet werden. Bei allen Beteiligungen ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben.

Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften zum Jahresbeginn und zum Jahresende mit den jeweiligen Stichtagskursen, sämtliche Veränderungen während des Geschäftsjahres sowie Aufwendungen und Erträge und Zahlungsströme mit dem Jahresdurchschnittskurs in Euro umgerechnet.

Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet.

Die sich gegenüber der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebende Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital gesondert als Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen bzw. als Währungsänderungen ausgewiesen. Im Eigenkapital während der Konzernzugehörigkeit erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen werden beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis oder bei Reduzierung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb erfolgswirksam aufgelöst.

Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt:

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EUR 1/ Stichtagskurs 30.06.2019 Stichtagskurs 30.06.2018 Durchschnittskurs 2018/19 Durchschnittskurs 2017/18
CHF Schweiz 1,11050 1,15690 1,13474 1,15819
GBP Großbritannien 0,89655 0,88605 0,88167 0,88598
SEK Schweden 10,56330 10,45300 10,44014 9,91513
DKK Dänemark 7,46360 7,45250 7,46191 7,44404
PLN Polen 4,24960 4,37320 4,29653 4,23210

FREMDWÄHRUNGSBEWERTUNG

Monetäre Posten, wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten, die in einer anderen Währung bestehen als in der funktionalen Währung, werden im Einzelabschluss der Konzerngesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird ergebniswirksam erfasst und im Konzernergebnis unter den sonstigen Aufwendungen oder Erträgen ausgewiesen.

4. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden konsequent auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

Standards, deren Anwendungszeitpunkt erst nach dem Bilanzstichtag liegen, wurden nicht vorzeitig angewendet; in 2017/18 erfolgte eine vorzeitige Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente". Es ergaben sich somit im Geschäftsjahr 2018/19 keine Auswirkungen aus der vorzeitigen Anwendung von Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018/19 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London/ Großbritannien, aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend zum 30. Juni 2019 anzuwenden sind.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Gesellschaften sind auf den Bilanzstichtag der STEMMER IMAGING AG, d. h. den 30. Juni 2019, aufgestellt worden.

4.1. KONSOLIDIERUNGSGRUNDÄTZE

Der Konzernabschluss basiert auf den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen der STEMMER IMAGING AG.

Im Rahmen der Erstkonsolidierung werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögens wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.

Erwerbe von weiteren Anteilen an Tochterunternehmen, bei denen die Kontrolle bereits vorhanden ist, werden als Eigenkapitaltransaktionen gebucht. Somit werden weder Anpassungen an den beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden angesetzt noch Gewinne oder Verluste vereinnahmt. Ein Unterschiedsbetrag zwischen Kosten des zusätzlichen Anteils und dem Buchwert des Nettovermögens zum Zugangszeitpunkt wird direkt mit dem auf die Anteilseigner entfallenden Kapital verrechnet.

Alle wesentlichen konzerninternen Gewinne, Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den Konzerngesellschaften bestehenden Forderungen und Schulden werden eliminiert.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens. Der Ausweis erfolgt in einem gesonderten Posten einschließlich zugehöriger Ertragsteuern. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen zu erfassen. Er ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert ermittelt und dann der Verlust im Posten "Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen" erfolgswirksam erfasst.

Bei Erlangung des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen bewertet der Konzern alle Anteile, die er bis dahin an dem assoziierten Unternehmen hält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen zum Zeitpunkt der Erlangung des maßgeblichen Einflusses und dem beizulegenden Zeitwert der bereits gehaltenen Anteile werden in Abhängigkeit von der Klassifizierung nach IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Beteiligungen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert.

4.2. ERLÖSREALISIERUNG

Der Konzern ist ein europaweit tätiger Anbieter von Bildverarbeitungstechnologien für den Einsatz in Industrie und Wissenschaft. Das Leistungsspektrum der STEMMER IMAGING-Gruppe umfasst den Vertrieb von Produkten (Komponenten und Systeme) internationaler Hersteller im Bereich der industriellen Bildverarbeitung (nachfolgend "IBV"), die Entwicklung und Konfiguration von kundenspezifischen Produkten und Lösungen, die Entwicklung und den Vertrieb eigener IBV-Software sowie Service-Leistungen vor und nach dem Verkauf ihrer Produkte.

STEMMER wendet bei der Realisierung von Umsatzerlösen im Geschäftsjahr 2018/19 erstmals IFRS 15 an (Vorjahr: IAS 18). Der Konzern prüft nach dem Fünf-Stufen Modell des IFRS 15, ob die genannten Leistungsversprechen separate voneinander getrennte Leistungsverpflichtungen darstellen und ob in einem Vertrag jeweils weitere Zusagen enthalten sind, die separate Leistungsverpflichtungen darstellen, denen ein Teil des Transaktionspreises zugeordnet werden muss (z. B. Finanzierungskomponenten, Gewährleistungen, Ausrüstung (kundenspezifische Teile), Nutzungsrechte). Bei der Bestimmung des Transaktionspreises für den Verkauf von Bildverarbeitungstechnologien berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen, das Bestehen signifikanter Finanzierungskomponenten oder z. B. an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen. Für jede Leistungsverpflichtung, die im Vertragskontext von IFRS 15 eigenständig abgrenzbar ist, erfolgt eine Beurteilung, ob die Erlösrealisierung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen zu erfolgen hat.

Die erstmalige Anwendung des IFRS 15 hat sich grundsätzlich nicht auf die Erlösrealisierung des Konzerns ausgewirkt. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse auf der Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung. Von der Erlöserfassung ausgeschlossen sind Beträge, die im Namen Dritter vereinnahmt werden. Die Erlöserfassung erfolgt nach Maßgabe der Übertragung der Beherrschungsmacht (control) auf den Kunden.

Als Anbieter von digitalen Bildverarbeitungstechnologien vertreibt der Konzern unter Einsatz selbst entwickelter Software eine Vielfalt an Bildverarbeitungsprodukten führender Hersteller auf dem neuesten Stand der Technik. Als Entwickler der weltweit erfolgreichen Bildverarbeitungssoftware Common Vision Blox sowie als Hersteller von kundenspezifischen Produkten - wie Spezialkabeln und Schutzgehäusen für Industriekameras - verfügt die STEMMER IMAGING-Gruppe über das Know-how und die Erfahrung, um die Kunden optimal bei der Lösung ihrer Bildverarbeitungsaufgaben zu unterstützen.

Beim Verkauf von Bildverarbeitungstechnologien werden Umsatzerlöse grundsätzlich zeitpunktbezogen realisiert, wobei dieser Zeitpunkt im Regelfall durch die Übergabe der Geräte an den Kunden determiniert wird. Nicht in die Umsatzerlösrealisation einbezogen werden Beträge, die auf Rabatte, Boni und Skonti entfallen. Gewährleistungs- und Garantieversprechen bewegen sich in branchenüblichem Umfang.

4.3. ERGEBNIS JE AKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Ergebnisanteils nach Steuern der Gesellschafter des Mutterunternehmens durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien.

4.4. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert.

Alle immateriellen Vermögenswerte mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte verfügen über eine begrenzte Nutzungsdauer und werden dementsprechend linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IAS 36 mindestens jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Die Gesellschaft hat als Impairmentstichtag den 30. November eines Jahres festgelegt.

4.5. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die bei STEMMER anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten sind gem. IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden unmittelbar als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

4.6. SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 bewertet. Die Abschreibung erfolgt planmäßig nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Fremdkapitalkosten, die qualifizierten Vermögenswerten direkt zugerechnet werden können, werden nach IAS 23 grundsätzlich als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.

Reparaturkosten, die nicht der Erweiterung oder der wesentlichen Verbesserung des jeweiligen Vermögenswertes dienen, werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst.

4.7. LEASING

Leasingverhältnisse werden als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen werden. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating Leasingverhältnisse klassifiziert.

Liegt eine Operating-Leasingvereinbarung vor, so werden die Leasingzahlungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingvertrages erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entspricht eher dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für STEMMER.

Der STEMMER Konzern überprüft regelmäßig alle Leasingverträge, ob die originäre Einstufung zum Bilanzstichtag noch zutreffend ist.

In Bezug auf die Umstellung der Leasingverhältnisse auf IFRS 16 zum 1. Juli 2019 wird auf die Erläuterungen unter Tz. 2 verwiesen.

4.8. ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern ermittelt:

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in Jahren 30.06.2019 30.06.2018
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte 3 - 8 3 - 8
Gebäude (Mietereinbauten) 3 - 10 3 - 8
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 8 3 - 8

4.9. WERTMINDERUNG NICHT FINANZIELLER VERMÖGENSWERTE

Immaterielle Vermögenswerte sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Ein gesonderter Fall gilt, wenn der Vermögenswert Teil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist. Ist ein immaterieller Vermögenswert Teil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, wird die Abschreibung auf der Basis des erzielbaren Betrags der Einheit ermittelt. Der erzielbare Betrag ist jeweils der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Wurde einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und übersteigt ihr Buchwert den erzielbaren Betrag, so wird zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags außerplanmäßig abgeschrieben. Ein darüberhinausgehender Abschreibungsbedarf wird durch anteilige Reduzierung der Buchwerte der übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit berücksichtigt. Wenn der Grund einer früher vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung entfallen ist, werden die immateriellen Vermögenswerte zugeschrieben. Allerdings darf der durch Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten übersteigen. Bei Geschäfts- oder Firmenwerten werden keine Zuschreibungen vorgenommen.

4.10. VORRÄTE

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Ermittlung der Wertansätze liegt grundsätzlich das Durchschnittsverfahren zugrunde.

Für Lager- und Verwertungsrisiken werden Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen. Bei der Bewertung werden niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswerte am Bilanzstichtag berücksichtigt. Sind die Gründe einer früheren Abwertung entfallen, werden die Zuschreibungen als Minderungen des Materialaufwands berücksichtigt.

4.11. FINANZINSTRUMENTE

Grundlagen

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Finanzinstrumente werden zum Erfüllungstag bilanziert, sobald STEMMER Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Die erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verpflichtungen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten erhöhen bzw. vermindern den Erstbuchwert, wenn der finanzielle Vermögenswert bzw. die finanzielle Verbindlichkeit nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet wird.

Nach IFRS 9 werden im Rahmen der Folgebilanzierung alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt, nämlich diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis (at fair value through profit or loss, FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu erfassen sein.

Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird, wenn also das Unternehmen Gegenpartei der vertraglichen Vereinbarungen des Instruments wird. In bestimmten Fällen kann jedoch eine spätere Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte notwendig sein.

Finanzielle Vermögenswerte

Ein vom berichtenden Unternehmen gehaltenes Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, muss zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) bewertet werden:

Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens liegt darin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen und diese finanziellen Vermögenswerte zu veräußern sowie
die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominalwerts und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominalwerts sind.

Ein gehaltenes Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, muss zu fortgeführten Anschaffungskosten (ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode) bewertet werden:

Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens wird dadurch erreicht, dass die vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Vermögenswerte vereinnahmt werden.
Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominalwerts und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominalwerts sind.

Alle anderen Schuldinstrumente, welche die voran genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet werden (at fair value through profit or loss, FVTPL).

Effektivzinsmethode

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Schuldtitels und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden.

Für alle Finanzinstrumente, die nicht der Gruppe von finanziellen wertgeminderten Vermögenswerten (sog. purchased or originated impaired financial assets) zugeordnet werden, ist der Effektivzinssatz derjenige Zinssatz, mit dem geschätzte künftige Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstigen Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des Schuldtitels oder einer ggf. kürzeren Periode auf den Nettobuchwert aus erstmaliger Erfassung abgezinst werden.

Im Falle finanzieller Vermögenswerte, die bereits bei Zugang objektive Hinweise auf Wertminderung aufweisen, wird der Zinsertrag durch Anwendung eines angepassten Zinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten ermittelt. Dieser angepasste Zinssatz ist der Zins, mit welchem die bei Zugang erwarteten Zahlungsströme (ausdrücklich unter Berücksichtigung der erwarteten Zahlungsausfälle als auch der vertraglichen Regelungen) auf den Buchwert bei Zugang diskontiert werden.

Der Zinsertrag für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zu FVTOCI bewertet werden, wird auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt. Für alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht bereits bei Zugang objektive Hinweise auf Wertminderung aufweisen, wird der Zinsertrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf den Bruttobuchwert ermittelt.

Der Zinsertrag finanzieller Vermögenswerte, die zwar nicht bei Zugang, jedoch später objektive Hinweise auf Wertminderung aufweisen, wird durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten ermittelt. Sofern sich in Folgeperioden das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswertes, welches zur Einstufung geführt hat, so verbessert, dass die objektiven Hinweise auf Wertminderung nicht weiter vorliegen, wird der Zinsertrag unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt.

Im Falle finanzieller Vermögenswerte, die bereits bei Zugang objektive Hinweise auf Wertminderung aufweisen, erfolgt die Bewertung - auch nach Verbesserung des Kreditrisikos - nicht auf Basis des Bruttobuchwerts.

Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Finanzerträge erfasst.

Eigenkapitalinstrument eingestuft als FVTOCI

Beim erstmaligen Ansatz kann die Gesellschaft die unwiderrufliche Entscheidung treffen, durch sie gehaltene Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu bewerten, wobei nur Erträge aus Dividenden im Periodenergebnis erfasst werden, sofern sie keine Kapitalrückzahlung darstellen. Im Gegensatz zu gehaltenen Schuldinstrumenten in der Kategorie FVTOCI erfolgt beim Abgang des Eigenkapitalinstruments keine Reklassifizierung der aufgelaufenen Bewertungsergebnisse in die Gewinn- und Verlustrechnung. Diese Einstufung ist nur dann möglich, sofern diese Eigenkapitalinstrumente nicht zu Handelszwecken gehalten werden.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu Handelszwecken eingestuft, wenn dieser:

hauptsächlich mit der Absicht erworben wurde, ihn kurzfristig zu verkaufen, oder
beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam vom Konzern gesteuerter Finanzinstrumente ist, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnmitnahmen bestehen, oder
ein Derivat ist, das nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde, als solches effektiv ist und auch keine Finanzgarantie ist.

Finanzielle Vermögenswerte eingestuft als FVTPL

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht die Kriterien der Einstufung als FVTOCI bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllen, werden als FVTPL erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte eingestuft als FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert am Ende jeder Berichtsperiode ermittelt, alle daraus resultierenden Gewinne und Verluste werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sofern sie nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind.

Fremdwährungsgewinne und -verluste

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, welche in einer fremden Währung erfasst wurden, werden mit dem Stichtagskurs zu jeder Berichtsperiode umgerechnet. Für

die Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst werden und nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind, werden entsprechende Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Schuldinstrumente, die als FVTOCI erfasst wurden und die nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind, werden die Währungsumrechnungsdifferenzen auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Weitere Währungsdifferenzen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte, die als FVTPL erfasst wurden, werden die Währungsumrechnungsdifferenzen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sofern diese nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind.
Eigenkapitalinstrumente, die als FVTOCI erfasst wurden, werden Währungsumrechnungsdifferenzen im Sonstigen Ergebnis in der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung erfasst.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Die Gesellschaft erfasst für die erwarteten Ausfälle von finanziellen Vermögenswerten ("expected loss model") Wertminderungen auf Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zu FVTOCI bewertet werden. Auf Eigenkapitalinstrumente werden keine Wertminderungen erfasst. Der Betrag der erwarteten Ausfälle wird zum Ende einer Berichtsperiode aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung Rechnung zu tragen.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für vertragliche Vermögenswerte wendet die Gesellschaft das vereinfachte Verfahren an. Danach werden für diese Finanzinstrumente Wertminderungen auf Basis der erwarteten Ausfälle über deren Gesamtlaufzeit gebildet. Hierzu bildet die Gesellschaft auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit entsprechende Wertberichtigungen.

Signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos

Unter dem Ausfallrisiko versteht die Gesellschaft das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust für den Konzern führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (u. a. bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) oder sonstigen Finanzinstrumenten ausgesetzt.

Bei der Beurteilung, ob es seit erstmaliger Erfassung zu einem signifikanten Anstieg des Ausfallsrisikos kam, berücksichtigt die Gesellschaft sowohl qualitative als auch quantitative Informationen, die verfügbar und entscheidungsrelevant sind, um eine solche Beurteilung zu unterstützen. Dies beinhaltet sowohl historische als auch zukünftige Informationen. Dabei werden die länderspezifischen Ausfallraten der Vergangenheit herangezogen, um die jeweilige Ausfallwahrscheinlichkeit zu bestimmen.

Zukünftige Informationen beinhalten Informationen hinsichtlich der Entwicklung der Industrie, in der der Schuldner operiert. Diese Information wird von Industrieexperten, Finanzanalysten oder öffentlichen Einrichtungen erlangt.

Folgende Faktoren werden bei der Einstufung des Ausfallrisikos berücksichtigt:

Art des Finanzinstruments
Ausfallsrisikorating
Art der Sicherheit
Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes
Restlaufzeit
Branche

Die Gesellschaft überwacht in regelmäßigen Abständen, ob die genannten Kriterien bei der Beurteilung des Ausfallrisikos weiterhin angemessen sind, und passt diese, sofern nicht mehr zutreffend, entsprechend an.

Finanzielle Vermögenswerte, die bereits eine Wertminderung bei Zugang aufweisen

Ein finanzieller Vermögenswert ist bereits wertgemindert, wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse stattgefunden haben:

Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners
ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen
Zugeständnisse, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, ansonsten aber nicht gewähren würde
eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht
das durch finanzielle Schwierigkeiten bedingte Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert
der Erwerb oder die Ausgabe eines finanziellen Vermögenswerts mit einem hohen Disagio, das die angefallenen Kreditausfälle widerspiegelt

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswertes verbundene Chancen und Risiken auf einen Dritten überträgt.

Sofern der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken überträgt noch zurückbehält, aber weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge.

Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, erfasst der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung.

Bei der vollständigen Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes wird die Differenz zwischen Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Bei Schuldinstrumenten, die als FVTOCI erfasst wurden, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert. Bei Eigenkapitalinstrumenten, die als FVTOCI erfasst wurden, werden diese kumulierten Gewinn oder Verluste demgegenüber nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen, sondern erfolgsneutral in die Gewinnrücklage überführt.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapital klassifiziert.

Eigenkapitalinstrument

Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind dabei solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären.

Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden direkt vom Eigenkapital abgezogen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder als FVTPL erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten als FVTPL

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als FVTPL klassifiziert, sofern die finanzielle Verbindlichkeit

Verbindlichkeiten, für welche die fair value option ausgeübt wurde,
Handelsbestände,
oder bedingte Ansprüche eines Erwerbers im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses im Sinne des IFRS 3

betrifft.

Finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL klassifiziert wurden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden, sofern sie kein Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dabei werden auch die Zinszahlungen auf die finanzielle Verbindlichkeit berücksichtigt.

Sofern die Veränderung des beizulegenden Zeitwertes auf ein verändertes Ausfallrisiko der Verbindlichkeit zurückzuführen ist, werden die dabei entstehenden Gewinne und Verluste erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Zukünftige Änderungen führen nicht zu einer Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung, stattdessen werden sie bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit in die Gewinnrücklage überführt.

Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Die Ausbuchung einer Verbindlichkeit oder eines Teils der Verbindlichkeit erfolgt im Zeitpunkt ihrer Erfüllung, des Rückkaufs oder des Schuldenerlasses. Die Differenz zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten und zahlbaren Leistung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

4.12. ERTRAGSTEUERN

Die tatsächlichen Ertragsteuern für die laufenden und früheren Perioden werden in dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der STEMMER Konzern tätig ist.

Latente Steuern werden nach der Verbindlichkeitsmethode ermittelt. Danach spiegeln latente Ertragsteuern den Nettosteueraufwand/-ertrag temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Bilanz und deren Steuerwert wider. Die Bemessung latenter Steuern erfolgt anhand der Steuersätze, die erwartungsgemäß für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert bzw. eine Schuld beglichen wird. Die Bewertung latenter Steuern berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die aus der Art und Weise resultieren, in der ein Vermögenswert realisiert bzw. eine Schuld beglichen wird.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, an dem sich die temporären Bewertungsunterschiede voraussichtlich umkehren. Diese werden nicht abgezinst und als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.

Ein latenter Steueranspruch wird für alle temporären Unterschiede in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerpflichtige Gewinne verfügbar sein werden, gegen die der temporäre Unterschied verwendet werden kann. Diese Beurteilung erfolgt zu jedem Bilanzstichtag erneut.

Tatsächliche und latente Steuern werden unmittelbar dem Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben, wenn sich die Steuern auf Posten beziehen, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet werden.

In dem Umfang, wie nicht ausgeschüttete Gewinne von Beteiligungen auf unabsehbare Zeit in diesem Unternehmen investiert bleiben sollen, fallen keine latenten Steuerschulden an. Eine latente Steuerschuld wird für alle zu versteuernden temporären Differenzen ausgewiesen, soweit diese nicht aus einem Geschäfts- oder Firmenwert resultiert, für den eine Abschreibung zu Steuerzwecken nicht möglich ist.

Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.

4.13. RÜCKSTELLUNG FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich auf Verpflichtungen des Unternehmens für leistungsorientierte Pläne.

Bei leistungsorientierten Altersversorgungsystemen werden die Pensionsverpflichtungen nach der sogenannten Projected Unit Credit Methode ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung basiert auf versicherungsmathematischen Gutachten. Dabei werden zukünftige Gehaltssteigerungen und Rentensteigerungen betragserhöhend berücksichtigt. Die Sterbe- und Ausscheidewahrscheinlichkeiten werden im Inland nach den Richttafeln 2018 G (Vj. 2005 G) von Klaus Heubeck beziehungsweise im Ausland nach vergleichbaren ausländischen Sterbetafeln ermittelt.

Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen vollständig kongruent rückgedeckt werden, werden diese saldiert ausgewiesen. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen und der Ermittlung der Pensionskosten wird die defined benefit obligation zugrunde gelegt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste des Plans werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral erfasst. Nachzuverrechnender Dienstaufwand wird sofort erfolgsneutral erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, die Nettozinsen aus Rückstellungszuführung und Erträge aus Planvermögen werden in den Finanzierungsaufwendungen erfasst.

4.14. ANDERE RÜCKSTELLUNGEN

Andere Rückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Erfüllungsbetrags mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit oder bei Gleichverteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten mit dem Erwartungswert des Erfüllungsbetrags. Es werden ausschließlich Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet.

Die Bewertung erfolgt unter einem Vollkostenansatz unter Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen.

Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung entsprechender Zinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Die zugrunde gelegten Zinssätze sind abhängig von der entsprechenden Laufzeit der Verpflichtungen.

4.15. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter Kontrolle von STEMMER stehen, noch bestätigt wird. Des Weiteren sind Eventualverbindlichkeiten auf vergangenen Ereignissen beruhende, gegenwärtige Verpflichtungen, die jedoch nicht erfasst werden, weil ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtungen nicht wahrscheinlich ist oder die Verpflichtungshöhe nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden nicht in der Konzernbilanz angesetzt, sondern im Konzernanhang angegeben und beschrieben.

4.16. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2019 enthält keine separate Segmentberichterstattung, da sich die Aktivitäten der STEMMER-Gruppe auf ein berichtspflichtiges Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 beschränken. Die gesamte Geschäftstätigkeit ist auf Bildverarbeitungstechnologien ausgerichtet und wird entsprechend einheitlich intern überwacht und gesteuert. Es existiert darüber hinaus kein weiteres Geschäftssegment, das gem. IFRS 8.11 berichtspflichtig wäre. Ungeachtet dessen werden die Angaben auf Unternehmensebene gem. IFRS 8.31 - 34 im Zusammenhang mit der Darstellung der Umsatzerlöse in Tz. 16 bereitgestellt.

4.17. SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Ermessensentscheidungen zu treffen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachfolgend erläutert:

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen und Planungsrechnungen des Managements. Dies gilt ebenso für die Ermittlung von Wertminderungen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und von immateriellen Vermögenswerten sowie von finanziellen Vermögenswerten.
Es werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet, um geschätzten Verlusten aus der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit von Kunden Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Ermittlung möglicher Wertberichtigungen werden zukunftsorientierte Informationen verwendet bei der Ableitung von Annahmen hinsichtlich der Ausfallwahrscheinlichkeit und bei der Ermittlung des erwarteten Verlustes.
Annahmen sind des Weiteren zu treffen bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern. Insbesondere spielt bei der Beurteilung, ob aktive latente Steuern genutzt werden können, die Möglichkeit der Erzielung entsprechend steuerpflichtiger Einkommen eine wesentliche Rolle.
Bei der Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Rückstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit variablen Kaufpreisbestandteilen, spielt die Einschätzung künftig zu erzielender Ergebnisse eine wesentliche Rolle.
Ferner stellen bei der Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen für Pensionen die Abzinsungsfaktoren, erwartete Gehalts- und Rententrends, die Fluktuation sowie Sterbewahrscheinlichkeiten die wesentlichen Schätzgrößen dar.
Im Rahmen der Durchführung von Impairment Tests werden Annahmen getroffen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde liegen.
Hinsichtlich der Umsatzerlösrealisation sind bei der Vertragsbeurteilung an verschiedenen Stellen Annahmen erforderlich. Dies gilt zum einen für die Bestimmung der nicht in die Realisation einfließenden Beträge aufgrund von Rücksendungen, aber auch hinsichtlich der Annahme von Inanspruchnahmequoten bei Skonti bzw. der Erreichung von bestimmten Stufen bei volumenabhängigen Rabatten. Der zeitraumbezogenen Erlösrealisierung auf Basis inputbasierter Methoden wie der cost-to-cost-Methode ist darüber hinaus eine gewisse Ermessensabhängigkeit bei der Bestimmung des Leistungsfortschritts inhärent.

Bei diesen Bewertungsunsicherheiten werden die bestmöglichen Erkenntnisse, bezogen auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag, herangezogen. Die tatsächlichen Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die im Abschluss erfassten und mit diesen Unsicherheiten belegten Buchwerte sind aus der Bilanz bzw. den zugehörigen Erläuterungen im Anhang zu entnehmen.

Zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses ist nicht von wesentlichen Änderungen der der Bilanzierung und Bewertung zugrunde gelegten Annahmen auszugehen. Insofern sind aus gegenwärtiger Sicht keine nennenswerten Anpassungen der Annahmen und Schätzungen oder der Buchwerte der betroffenen Vermögenswerte und Schulden im geplanten Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 zu erwarten.

B. ERLÄUTERUNGEN ZU ABSCHLUSSPOSTEN

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Geschäfts- oder Firmenwerte 7.299 5.202
Konzessionen, Schutzrechte und Patente 385 234
Kundenstamm 1.485 546
Auftragsbestand 16 15
Anzahlungen 16 48
Summe 9.201 6.045

Nachfolgend wird die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte dargestellt:

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in TEUR Geschäfts- oder Firmenwerte Konzessionen, Schutzrechte und Patente Kundenstamm Auftragsbestand Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2018 6.685 1.983 576 26 48 9.318
Zugänge 0 315 0 0 39 354
Erwerb durch Unternehmenszusammenschlüsse 2.097 45 1.117 63 0 3.321
Umbuchung 0 71 0 0 - 71 0
Abgang - 193 - 270 0 0 0 - 463
Nettowechselkursdifferenzen - 1 0 0 0 0 - 1
Stand 30.06.2019 8.588 2.144 1.692 89 16 12.529
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2018 - 1.483 - 1.749 - 30 - 11 0 - 3.273
Abschreibungsaufwand 0 - 282 - 177 - 62 0 - 521
Abgang 193 272 0 0 0 465
Nettowechselkursdifferenzen 1 0 0 0 0 1
Stand 30.06.2019 - 1.289 - 1.759 - 207 - 73 0 - 3.328
Stand 30.06.2019 7.299 385 1.485 16 16 9.201

Im Detail entwickelte sich die immateriellen Vermögenswerte in der Vorperiode wie folgt:

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in TEUR Geschäfts- oder Firmenwerte Konzessionen, Schutzrechte und Patente Kundenstamm Auftragsbestand Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2017 3.936 1.627 0 0 0 5.563
Zugänge 0 356 0 0 48 404
Erwerb durch Unternehmenszusammenschlüsse 2.749 0 576 26 0 3.351
Stand 30.06.2018 6.685 1.983 576 26 48 9.318
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2017 - 1.354 - 1.402 0 0 0 - 2.756
Abschreibungsaufwand 0 - 347 - 30 - 11 0 - 388
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Wertminderungen - 129 0 0 0 0 - 129
Stand 30.06.2018 - 1.483 - 1.749 - 30 - 11 0 - 3.273
Stand 30.06.2018 5.202 234 546 15 48 6.045

Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes ist den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt zuzuordnen:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
STEMMER IMAGING B.V., Zutphen/Niederlande 2.953 2.953
STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/Dänemark 140 140
STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/Frankreich 2.097 0
STEMMER IMAGING AB, Stockholm/Schweden 2.109 2.109
Summe 7.299 5.202

Mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 hat die Tochtergesellschaft der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, die STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/Frankreich, 100 % der Anteile an der französischen ELVITEC S.A.S., Pertuis/Frankreich, übernommen. Aus der Erstkonsolidierung ergab sich ein Goodwill in Höhe von TEUR 2.097. Die erworbene Gesellschaft wurde im Dezember 2018 auf die STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/Frankreich, verschmolzen.

Mit Wirkung zum 31. Januar 2018 wurde das Geschäft der Data Vision, ein Unternehmensbereich von Batenburg Mechatronica B.V., Niederlande, im Rahmen eines Asset Deals durch die STEMMER IMAGING B.V., Zutphen/Niederlande, erworben. Aus der Erstkonsolidierung des Geschäfts der Data Vision ergab sich ein Goodwill in Höhe von TEUR 2.749.

Der Geschäfts- oder Firmenwert der STEMMER IMAGING A/S betrifft die im Geschäftsjahr 2014/15 (zum 1. April 2015) erfolgte Übernahme der Image House A/S, Kopenhagen/Dänemark (danach: STEMMER IMAGING Denmark ApS). Der Geschäftsbetrieb der Image House A/S, Kopenhagen/Dänemark, wurde zum 1. Oktober 2015 vollständig auf die auf die STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/Dänemark, übertragen.

Der erzielbare Betrag der vier zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde jeweils auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von abgezinsten Cashflow-Prognosen abgeleitet, die auf den vom Vorstand bewilligten Finanzbudgets für einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren und einem je zahlungsmittelgenerierender Einheit individuellen Abzinsungssatz beruhen. Diese Modelle verwenden mehrere wesentliche Annahmen, darunter Schätzungen der künftigen Umsatzvolumina, Preise, Kosten der betrieblichen Tätigkeit, nachhaltige Wachstumsraten und durchschnittlich gewichtete Kapitalkosten (Abzinsungszinssatz).

Die Zahlungsstromprognosen beruhen während des gesamten budgetierten Zeitraums auf denselben erwarteten Bruttomargen sowie derselben geschätzten Preissteigerungsrate für Rohstoffe. Die Zahlungsstromreihe wurde für einen Zeitraum nach dem dritten Jahr unter Zugrundelegung einer konstanten jährlichen Wachstumsrate von 1 % extrapoliert. Dies entspricht der durchschnittlichen Wachstumsrate auf dem Markt für Vision Technology.

Folgende Abzinsungssätze vor Steuern wurden in den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt:

STEMMER IMAGING B.V., Zutphen/Niederlande: 13,04 % (i. V. 11,40 %)
STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/Dänemark: 12,62 % (i. V. 11,12 %)
STEMMER IMGAING S.A.S., Suresnes/Frankreich: 14,76 %
STEMMER IMAGING AB, Stockholm/Schweden: 13,31 % (i. V. 11,17 %)

Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass keine vernünftigerweise denkbare Veränderung der Grundannahmen, auf denen die Bestimmung des erzielbaren Betrags basiert, dazu führen würde, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten deren jeweiligen erzielbaren Betrag unterschreiten. Daher ergibt sich im aktuellen Geschäftsjahr bei allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keine Wertminderung.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurden gleichzeitig das erwartete EBIT um 10 % gesenkt und die Nachsteuer-Zinssätze um 2 % erhöht. Auch mit den veränderten Parametern war der erzielbare Betrag deutlich höher als der Buchwert der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.

Im Vorjahr ergab sich bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/Dänemark, eine Wertminderung. Der Buchwert dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit war höher als der auf dem Nutzungswert basierende erzielbarer Betrag, so dass ein Wertminderungsaufwand in Höhe von EUR 0,13 Mio. erfasst wurde. Dies war eine Folge der Neuordnung der zusammengeführten dänischen Tochtergesellschaften STEMMER IMAGING Denmark ApS und STEMMER IMAGING A/S vor dem Hintergrund der aktuellen Wettbewerbsbedingungen des dänischen Inlandsmarktes und der langfristig erwarteten Marktentwicklung. Infolge dieser Einschätzung hat der Konzern auch seine Abschreibungspolitik für Sachanlagen in diesem Land überprüft, kam aber zu dem Ergebnis, dass sich keine Auswirkungen auf die angesetzten Nutzungsdauern ergeben. Auch bei anderen Klassen von Vermögenswerten lagen keine Wertminderungen vor. Der Wertminderungsaufwand wurde daher vollständig dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte erfasst. Durch den erfassten Wertminderungsaufwand war der erzielbare Betrag gleich dem Buchwert. Demzufolge würde eine etwaige ungünstige Entwicklung einer wesentlichen Annahme zu einer weiteren Wertminderung führen.

Die gesamten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen im Berichtsjahr EUR 0,65 Mio. (Vorjahr: EUR 0,71 Mio.).

2. SACHANLAGEN

Die Buchwerte des Sachanlagevermögens setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Gebäude (Mietereinbauten) 1.350 1.346
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.439 1.464
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 45 12
Summe 2.834 2.822

Im Detail entwickelte sich das Anlagevermögen im Geschäftsjahr wie folgt:

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in TEUR Gebäude (Mietereinbauten) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2018 3.180 5.120 12 8.312
Zugänge 125 627 207 958
Umbuchungen 168 6 - 174 0
Abgänge 0 - 383 0 - 383
Veränderung des Konsolidierungskreises 5 3 0 9
Nettowechselkursdifferenzen - 5 - 12 0 - 17
Stand 30.06.2019 3.472 5.359 45 8.876
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2018 - 1.834 - 3.656 0 - 5.490
Abschreibungsaufwand - 289 - 647 0 - 936
Umbuchungen 0 0 0 0
Abgänge 0 372 0 372
Nettowechselkursdifferenzen 1 11 0 12
Stand 30.06.2019 - 2.122 - 3.920 0 - 6.042
Stand 30.06.2019 1.350 1.439 45 2.834

Im Detail entwickelte sich das Anlagevermögen in der Vorperiode wie folgt:

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in TEUR Gebäude (Mietereinbauten) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2017 3.013 4.509 0 7.522
Zugänge 151 639 66 856
Umbuchungen 24 30 - 54 0
Abgänge - 5 - 32 0 - 37
Nettowechselkursdifferenzen - 3 - 26 0 - 29
Stand 30.06.2018 3.180 5.120 12 8.312
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2017 - 1.558 - 3.055 0 - 4.613
Abschreibungsaufwand - 283 - 655 0 - 938
Umbuchungen 0 0 0 0
Abgänge 5 32 0 37
Nettowechselkursdifferenzen 2 22 0 24
Stand 30.06.2018 - 1.834 - 3.656 0 - 5.490
Stand 30.06.2018 1.346 1.464 12 2.822

3. BETEILIGUNGEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

Die Beteiligungsquote zu dem assoziierten Unternehmen sowie deren Entwicklung sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

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in % 30.06.2019 30.06.2018
Perception Park GmbH, Graz/Österreich 42,0 % 0 %

Die Gesellschaft ist nach der Equity-Methode bilanziert.

Der Buchwert beträgt TEUR 1.349 (im Vorjahr: TEUR 0). Die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich Anteil am Gewinn und am sonstigen Ergebnis, angepasst an die von STEMMER gehaltene Beteiligungsquote, sind nachfolgend dargestellt:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Gewinn/Verlust aus fortgeführten Aktivitäten - 51 0

4. VORRÄTE

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe 349 352
Fertige Erzeugnisse und Waren 10.375 8.195
Geleistete Anzahlungen 0 7
Summe 10.724 8.554

Im Zusammenhang mit den Vorräten wurden während des Geschäftsjahres TEUR 70.179 (2017/18: TEUR 64.151) aufwandswirksam erfasst.

Die Summe der aufwandswirksam im Materialaufwand erfassten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte umfasst Abschreibungen auf den Nettoveräußerungspreis i. H. v. TEUR 204 (2017/18: TEUR 161) aufgrund von Überreichweiten, Überalterung, verminderter Gängigkeit oder nachlaufenden Kosten.

Die Realisierung der Vorräte wird erwartungsgemäß innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

5. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.196 14.360
Wertberichtigungen - 398 - 182
Summe 15.799 14.178

Die Konzerngesellschaften gewähren in der Regel Zahlungsziele zwischen 30 und 45 Tagen. Für diesen Zeitraum stellt der Konzern dem Kunden keine Zinsen in Rechnung. Anschließend werden in Einzelfällen und in Abhängigkeit von den landestypischen Gegebenheiten individuell Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen Zweifel am Zahlungsausgleich bestehen, nimmt der Konzern Wertberichtigungen vor.

Die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Anhangangabe 12 erläutert.

Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist überwiegend als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anzunehmen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

6. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

Die Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Projektauftrag 36 0
davon kurzfristig 36 0

Die Vertragsvermögenswerte entstehen in Zusammenhang mit der leistungsfortschrittbezogenen zeitraumbasierten Erlöserfassung eines Projektauftrags im Zusammenhang mit der Lieferung eines zusammenhängenden Bundles aus Hardware- und Softwarekomponenten einer Tochtergesellschaft unter Verrechnung der erhaltenen Anzahlungen von Kunden. In der Vorperiode gab es keinen solchen Projektauftrag.

Eine Wertberichtigung unter Anwendung der Expected-Loss-Methode gemäß IFRS 9 wurde gebildet, allerdings aufgrund des unerheblichen Betrags nicht separat ausgewiesen.

7. SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Sonstige Steuererstattungsanprüche 113 198
Forderungen gegen Mitarbeiter 8 5
Rechnungsabgrenzungsposten und übrige Vermögenswerte 468 304
Summe 589 507

Sonstige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

8. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten zusammen; ihr Buchwert ist als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anzusehen. Guthaben werden ausschließlich zur kurzfristigen Liquiditätsdisposition gehalten.

9. EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der STEMMER IMAGING AG beläuft sich auf TEUR 6.500 (Vorjahr: TEUR 6.500) und ist voll eingezahlt. Zum 30. Juni 2019 bestehen 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien). Der anteilige Betrag am Grundkapital beträgt EUR 1,00 je Aktie.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt TEUR 47.495 (Vorjahr: TEUR 47.495).

Gewinnrücklagen

Die übrigen Gewinnrücklagen enthalten in der Vergangenheit erzielte Ergebnisvorträge der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung verringerte sich im Geschäftsjahr 2018/19 um TEUR - 40 auf TEUR - 335. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert.

Die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/Verluste erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018/19 um TEUR 49 auf TEUR + 16. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/ Verluste kumuliert.

Wichtige Beschlussfassungen der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2018:

Es wurde beschlossen, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von EUR 15.609.469,32 wie folgt zu verwenden: a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 3.250.000,00 b) Vortrag auf neue Rechnung: EUR 12.359.469,32. Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) war der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d. h. am 12. Dezember 2018, fällig.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Oktober 2022 einmalig oder mehrmalig um insgesamt TEUR 2.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2018 um TEUR 200 bedingt erhöht worden und dient der Gewährung von bis zu 200.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG auf Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren (Bedingtes Kapital 2018/I).

10. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

Pensionen

Die Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungspläne werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) errechnet. Die Pensionsverpflichtungen werden dabei mit dem Barwert der am Bewertungsstichtag erdienten Pensionsansprüche unter Berücksichtigung wahrscheinlicher künftiger Erhöhung von Renten und Gehältern bilanziert. Der Verpflichtungsumfang für aktive Mitarbeiter erhöht sich jährlich um die Aufzinsung und um den Barwert der im Wirtschaftsjahr erdienten Pensionsansprüche. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Bestandsänderungen und Abweichungen der tatsächlichen Trends (zum Beispiel Einkommens- und Rentenerhöhungen, Zinsänderungen) von den Rechnungsannahmen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Versorgungsleistungen basieren grundsätzlich auf der Beschäftigungsdauer, auf dem bezogenen Entgelt und dem Beschäftigungsgrad der begünstigten Mitarbeiter. Die unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen umfassen solche aus bereits laufenden Pensionen sowie Anwartschaften für zukünftig zu zahlende Pensionen und Altersruhegelder.

Zum 30. Juni 2019 besteht, wie im Vorjahr, eine Leistungsverpflichtung gegenüber einer nahestehenden Person bzw. einem ehemaligen Vorstandsmitglied. Darüber hinaus bestehen Leistungsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern der französischen Tochtergesellschaft.

Versicherungsmathematische Annahmen:

Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Hierin enthalten sind die Annahmen zu künftigen Lohn- und Gehaltsentwicklungen sowie Rententrends.

Der Bewertung liegen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmebandbreiten für die Gesellschaften zugrunde:

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30.06.2019 30.06.2018
Rechnungszins 1,25 % 1,95 %
Renten-/Gehaltstrend N/A N/A

Entwicklung des Barwerts für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Stand 01.07. 74 68
Dienstzeitaufwand 39 1
Zinsaufwand 1 2
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) 27 3
Stand 30.06. 141 74

Nachfolgend wurden die wesentlichen Entwicklungen des Planvermögens dargestellt:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Stand 01.07. 103 101
Erträge/Aufwendungen auf das Planvermögen 0 2
Stand 30.06. 103 103

Im Gesamtergebnis sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beiträge erfasst worden:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Aufwand der im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche 1 1
Versicherungsmathematischer Gewinn (-)/ Verlust (+) aus der Änderung finanzieller Annahmen 6 3
Nettozinsaufwand 1 1
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 8 5

Die Neubewertung der Nettoschuld aus dem leistungsorientierten Plan ist im Sonstigen Ergebnis erfasst.

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Barwert der gedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen 141 74
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 103 103
Verpflichtungs-(-)/Plan(+)überschuss - 38 29

Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Abzinsungssatz sowie die Rentendynamik. Die nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag haben keine wesentlichen Auswirkungen auf eine mögliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung.

Die erwartete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung am 30. Juni 2019 betrug 13,5 Jahre.

Das Planvermögen besteht aus einer zur leistungsorientierten Verpflichtung korrespondierenden Rückdeckungsversicherung, die einen qualifizierenden Versicherungsvertrag darstellt.

Es werden keine weiteren Beiträge in das Planvermögen erwartet. STEMMER erwartet im geplanten Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 keine Rentenzahlungen (Vorjahr: TEUR 0).

Die Methoden und Arten von Annahmen zur Vorbereitung der Sensitivitätsanalyse haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wesentlichen Annahme, d.h. des Abzinsungszinssatzes, zum Ende des Berichtszeitraums auf die Verpflichtung extrapoliert. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf einer Änderung einer wesentlichen Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben, hiernach führt eine Veränderung des Abzinsungszinssatzes um

+ 1,0 % zu einer Erhöhung der Leistungsverpflichtung auf TEUR 156
-1,0 % zu einer Verminderung der Leistungsverpflichtung auf TEUR 129

11. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die nach der besten Einschätzung des Vorstands gebildeten sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen und haben entsprechend aufgeführte Laufzeiten:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig
--- --- --- --- ---
Zölle 0 0 128 0
Sonstige 69 198 16 92
Summe 69 198 144 92

Die langfristigen sonstigen Rückstellungen beinhalten eine Rückstellung für Aufbewahrungspflichten in Höhe von TEUR 82 sowie das Incentiveprogramm.

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in TEUR Stand 01.07.2018 Verbrauch Auflösung Zuführung Stand 30.06.2019
Zölle 128 0 - 128 0 0
Sonstige 108 - 16 0 175 267
Summe 236 - 16 - 128 175 267

Incentiveprogramm

Die STEMMER IMAGING AG hat für ausgewählte Mitarbeiter ein Langzeit-Incentiveprogramm entwickelt. Die Mitarbeiter werden durch Aufnahme in dieses Programm anteilig an der wirtschaftlichen Entwicklung von STEMMER beteiligt. Das Programm begann mit dem Ende des Geschäftsjahres 2010/11 und wird laufend fortgeschrieben. Die zugesagten Beträge stehen den Berechtigten bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der STEMMER IMAGING AG zur Verfügung.

Die Rückstellungen für das Incentiveprogramm werden gemäß IAS 19 mit dem Barwert der bestehenden Ansprüche bewertet. Der Ermittlung des Barwerts liegt ein Rechnungszins von 1,25 % zugrunde (Vorjahr: 1,73 %).

Entwicklung des Barwerts für Verpflichtungen aus dem Incentiveprogramm:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 92 44
Zuführungen 25 48
Summe 117 92

Die nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen (Abzinsungszinssatz) zum Bilanzstichtag haben keine wesentlichen Auswirkungen auf eine mögliche Veränderung der Verpflichtung.

Die erwartete Laufzeit der Verpflichtung am 30. Juni 2019 betrug 11 Jahre. STEMMER erwartet im geplanten Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 keine Zahlungen aus diesem Programm (Vorjahr: TEUR 0).

12. FINANZINSTRUMENTE

Einstufung und beizulegender Zeitwert

Die folgende Tabelle leitet die Bilanzposten zum 30. Juni 2019 der Finanzinstrumente zu Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 über. Außerdem werden die aggregierten Buchwerte pro Bewertungskategorie und die beizulegenden Zeitwerte für jede Klasse dargestellt.

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in TEUR
Kategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 30.06.2019
--- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten 15.799
Andere Finanzanlagen FVTPL 17
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungskosten 189
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Fortgeführte Anschaffungskosten 46.257
Passiva
Kurzfristige Darlehen Fortgeführte Anschaffungskosten 78
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten 8.460
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Fortgeführte Anschaffungskosten 1.084

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in TEUR Bewertung gemäß IFRS 9
Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert ergebnisneutral Beizulegender Zeitwert ergebniswirksam Bewertung gemäß IFRS 9
--- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.799 0 0 15.799
Andere Finanzanlagen 0 0 17 17
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 189 0 0 189
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 46.257 0 0 46.257
Passiva
Kurzfristige Darlehen 78 0 0 78
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.460 0 0 8.460
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.084 0 0 1.084

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in TEUR Beizulegender Zeitwert 30.06.2019
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.799
Andere Finanzanlagen 17
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 189
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 46.257
Passiva
Kurzfristige Darlehen 78
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.460
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.084

Die folgende Tabelle leitet die Bilanzposten zum 30. Juni 2018 der Finanzinstrumente zu Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 über. Außerdem werden die aggregierten Buchwerte pro Bewertungskategorie und die beizulegenden Zeitwerte für jede Klasse dargestellt.

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in TEUR
Kategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 30.06.2018
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Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten 14.178
Sonstige finanzielle Vermögenswerte FVTPL 5.505
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Fortgeführte Anschaffungskosten 46.730
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten 6.588

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in TEUR Bewertung gemäß IFRS 9
Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert ergebnisneutral Beizulegender Zeitwert ergebniswirksam Bewertung gemäß IFRS 9
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Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.178 0 0 14.178
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 0 5.505 5.505
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 46.730 0 0 46.730
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.588 0 0 6.588

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in TEUR Beizulegender Zeitwert 30.06.2018
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.178
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.505
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 46.730
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.588

Der IFRS 13 regelt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes sowie die dazugehörigen Anhangangaben. Eine Definition, in welchen Fällen der beizulegende Zeitwert zu verwenden ist, ist im Standard nicht explizit geregelt. Der beizulegende Zeitwert wird dabei als derjenige Preis definiert, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswertes vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit bezahlen würden. Die zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind in Übereinstimmung mit dem IFRS 13 den drei Stufen der Fair-Value Hierarchie zuzuordnen. Die einzelnen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden folgendermaßen definiert:

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Hierarchie 1: Notierte Marktpreise an aktiven Märkten für gleiche Vermögenswerte oder Schulden
Hierarchie 2: Andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt oder indirekt beobachtbar sind
Hierarchie 3: Informationen über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basieren

Die folgende Tabelle zeigt die Fair-Value-Hierarchien der Vermögenswerte und Schulden, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Fair Value Hierarchie Hierarchie 1 Hierarchie 2 Hierarchie 3 Hierarchie 1 Hierarchie 2 Hierarchie 3
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Aktiva
Andere Finanzlagen 17 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 5.505

Die folgende Tabelle zeigt die Fair-Value-Hierarchien der Vermögenswerte und Schulden, die in der Bilanz nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, deren beizulegender Zeitwert aber angegeben wird.

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Fair Value Hierarchie Hierarchie 1 Hierarchie 2 Hierarchie 3 Hierarchie 1 Hierarchie 2 Hierarchie 3
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Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.799 14.178
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 189 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 46.257 46.730
Passiva
Kurzfristige Darlehen 78 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.460 6.588
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.084 0

Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts in Hierarchie 1 erfolgt mittels an einem aktiven Markt notierter Preise (unbereinigt) für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, zu denen STEMMER am Abschlussstichtag Zugang hat.

Für die Hierarchie 2 erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels eines Discounted Cashflow-Modells anhand von Input-Daten, bei denen es sich nicht um in Hierarchie 1 eingeordnete notierte Preise handelt und die direkt oder indirekt beobachtbar sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Hierarchie 3 errechnen sich über Bewertungsverfahren, bei denen nicht auf dem aktiven Markt beobachtbare Faktoren einbezogen werden.

Die Beurteilung, ob es bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, zu einem Transfer zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie gekommen ist, erfolgt jeweils zum Ende der Berichtsperiode. In der abgelaufenen Berichtsperiode wurden keine Umgruppierungen vorgenommen.

Die Einordnung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgt als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert.

Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte gliedern sich folgendermaßen:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Wertpapiere 0 5.074
Sonstige 189 431
Summe 189 5.505

In den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind kreditorische Debitoren in Höhe von TEUR 31 (im Vorjahr: TEUR 45) enthalten.

Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte gab es weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr.

Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1.084 0

Hierbei handelt es sich überwiegend um Verpflichtungen aus einer sonstigen Transaktion aus dem Erwerb der ELVITEC S.A.S.

Langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gab es weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr.

Finanzielles Risikomanagement

Grundsätze des Risikomanagements

Die STEMMER Risikopolitik zielt auf das frühzeitige Erkennen von bestandsgefährdenden bzw. wesentlichen Unternehmensrisiken und den verantwortungsvollen Umgang mit ihnen ab.

Im Rahmen einer Risikoanalyse werden Risiken bei STEMMER regelmäßig bewertet.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der Kapitalausstattung nach dem im Februar 2018 erfolgten Börsengang sieht STEMMER das Liquiditätsrisiko in einem geringeren Umfang.

Um die Zahlungsfähigkeit der Mutter- und der Tochtergesellschaften jederzeit sicherzustellen, überwacht der Konzern die Liquiditätsentwicklung des Konzerns bzw. der Tochtergesellschaften regelmäßig.

Aufgrund der guten Liquiditätsausstattung der Gruppe wurden in 2018/19 weitere Finanzierungsinstrumente nur in einem geringen Umfang eingesetzt. Das Liquiditätsrisiko betrifft im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Es bestehen feste Zahlungsziele mit den Lieferanten. Daher besteht kein Risiko, dass Zahlungen früher eintreten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglichen undiskontierten Zins- und Zahlungsziele für die unter IFRS 7 fallenden Finanzinstrumente:

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30.06.2019

in TEUR
Cash Flows Rumpfgeschäftsjahr 2019 Cash Flows 2020 Cash Flows 2021-2023 Cash Flows 2024 ff
Darlehensverbindlichkeiten 78 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.460 0 0 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1.084 0 0 0
Summe 9.622 0 0 0

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30.06.2018

in TEUR
Cash Flows 2018/19 Cash Flows 2019/20 Cash Flows 2020/21 -2022/23 Cash Flows 2023/24 ff
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.588 0 0 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 0 0 0 0
Summe 6.588 0 0 0

Einbezogen sind alle Finanzinstrumente, die an den Bilanzstichtagen im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vereinbart waren. Fremdwährungen sind jeweils zum Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegungen der zuletzt vor dem jeweiligen Stichtag gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühsten Zeitraster zugeordnet.

Währungsrisiken

Bestimmte Geschäftsvorfälle werden im Konzern in fremder Währung abgewickelt. Daher entstehen Risiken aus Wechselkursschwankungen.

Die Buchwerte der auf fremde Währung lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden, soweit sie einem erfolgswirksamen Währungskursrisiko unterliegen, stellen sich wie folgt dar:

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30.06.2019 kurzfristig langfristig
GBP USD GBP USD
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Finanzielle Vermögenswerte 1.850.919,16 1.018.923,14 0,00 0,00
Finanzielle Verbindlichkeiten - 1.110.299,10 - 1.909.472,39 0,00 0,00
Gesamt 740.620,06 - 890.549,25 0,00 0,00

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30.06.2018 kurzfristig langfristig
GBP USD GBP USD
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Finanzielle Vermögenswerte 981.588,17 0,00 0,00 0,00
Finanzielle Verbindlichkeiten 80.928,68 1.849.610,66 0,00 0,00
Gesamt 900.659,49 - 1.849.610,66 0,00 0,00

Aufgrund des europäischen Währungssystems besteht seit 1999 eine enge Verbindung zwischen Dänemark und dem Euroraum. Die dänische Krone unterliegt dem Wechselkursmechanismus II, der eine maximale Schwankungsbreite des Wechselkurses der dänischen Krone zum Euro festlegt. Die Schwankung darf höchstens ± 2,25 % um den festgelegten Leitkurs von 1 Euro = 7,46038 DKK betragen. Damit ist die dänische Krone stark an den Euro gebunden, was vernachlässigbare Wechselkursrisiken zur Folge hat.

Darüber hinausgehende, in fremder Währung abgewickelte Geschäfte sind vom Umfang nicht erheblich, so dass die daraus resultierenden Währungsrisiken vernachlässigbar sind.

Fremdwährungssensitivitätsanalyse

Die folgende Tabelle zeigt die Sensitivität von Gewinn und Eigenkapital in Bezug auf die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns und dem GBP/EUR- sowie USD/EUR-Wechselkurs - alle übrigen Rahmenbedingungen sind unverändert. Es wird von einer Veränderung des GBP/EUR und des USD/EUR zum 30. Juni 2019 und zum 30. Juni 2018 um +/- 5 % ausgegangen. Dieser Prozentsatz wurde auf der Grundlage der durchschnittlichen Marktvolatilität der Wechselkurse in den letzten 12 Monaten ermittelt.

Hätte der EUR gegenüber dem USD für 2018/19 um 5 % und für 2017/18 um 5 % zugelegt, hätte dies folgende Auswirkungen gehabt:

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USD

in TEUR
Gewinn Eigenkapital
30.06.2019 51 51
30.06.2018 76 76

Hätte sich der EUR gegenüber dem USD für 2018/19 um 5 % und für 2018/19 um 5 % abgeschwächt, hätte dies folgende Auswirkungen gehabt:

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USD

in TEUR
Gewinn Eigenkapital
30.06.2019 - 51 - 51
30.06.2018 - 83 - 83

Hätte der EUR gegenüber dem GBP für 2018/19 um 5 % und für 2017/18 um 5 % zugelegt, hätte dies folgende Auswirkungen gehabt:

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GBP

in TEUR
Gewinn Eigenkapital
30.06.2019 - 10 - 32
30.06.2018 - 48 - 163

Hätte sich der EUR gegenüber dem GBP für 2018/19 um 5 % und für 2017/18 um 5 % abgeschwächt, hätte dies folgende Auswirkungen gehabt:

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GBP

in TEUR
Gewinn Eigenkapital
30.06.2019 10 32
30.06.2018 53 180

Die Wechselkursrisiken variieren im Laufe des Jahres je nach Volumen der Überseetransaktionen. Dennoch wird die obige Analyse als repräsentativ für das Währungsrisiko des Konzerns angesehen.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls eine Gegenpartei einer Verpflichtung gegenüber dem Konzern nicht nachkommt. Der Konzern ist diesem Risiko bei verschiedenen Finanzinstrumenten ausgesetzt, beispielsweise durch die Gewährung von Krediten und Forderungen an Kunden, die Platzierung von Einlagen, die Investition in Anleihen etc. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns beschränkt sich auf den Buchwert der am Bilanzstichtag bilanzierten finanziellen Vermögenswerte, wie nachfolgend zusammengefasst:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Finanzielle Vermögenswerte - Buchwerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 46.257 46.730
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.799 14.178
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 189 5.505
Summe 62.245 66.413

Die Gruppe überwacht kontinuierlich die Ausfälle von Kunden und anderen Vertragsparteien, die entweder einzeln oder nach Gruppen identifiziert werden, und bezieht diese Informationen in ihre Kreditrisikokontrolle ein. Sofern zu angemessenen Kosten verfügbar, werden externe Ratings und/oder Berichte über Kunden und andere Vertragsparteien eingeholt und analysiert. Die Politik des Konzerns besteht darin, nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern zu verhandeln.

Für alle Forderungen werden auf Basis von Informationen der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gegenpartei und historischen Erfahrungswerten hinsichtlich des Zahlungsverhaltens entsprechende Wertminderungen vorgenommen. Wertberichtigungen werden somit gebildet, wenn die erwarteten künftigen Zahlungsströme geringer sind als der Buchwert der Forderungen.

Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit neuen Kunden nutzt der Konzern interne und externe Kreditwürdigkeitsprüfungen, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu beurteilen und deren Kreditlimits festzulegen. Die Kundenbeurteilung sowie die Kreditlimits werden regelmäßig überprüft.

Seit der Erstanwendung von IFRS 9 nutzt die STEMMER Gruppe mit dem Expected Loss Model ein neues Verfahren zur Bestimmung von Wertberichtigungen. Dabei beinhaltet die Schwelle der Verlusterfassung bereits zu erwartende Verluste und nicht nur lediglich bereits eingetretene Verluste.

Die nachfolgenden Tabellen enthalten Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30. Juni 2019 bzw. 30. Juni 2018:

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in TEUR Verlustrate Bruttobuchwert Wertberichtigung Beeinträchtigte Bonität
nicht überfällig 0,85 % 13.736 - 117 Nein
überfällig <3 Monate 0,73 % 1.794 - 13 Nein
überfällig >3 Monate 19,57 % 237 - 46 Nein
überfällig >6 Monate 27,38 % 250 - 68 Ja
überfällig >12 Monate 85,63 % 178 - 153 Ja
Gesamtsumme zum 30.06.2019 16.196 - 398

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in TEUR Verlustrate Bruttobuchwert Wertberichtigung Beeinträchtigte Bonität
nicht überfällig 1,12 % 11.245 - 126 Nein
überfällig <3 Monate 0,10 % 2.858 - 3 Nein
überfällig >3 Monate 10,13 % 227 - 23 Nein
überfällig >6 Monate 100,00 % 28 - 28 Ja
überfällig >12 Monate 100,00 % 2 - 2 Ja
Gesamtsumme zum 30.06.2018 14.360 - 182

Im Zusammenhang mit der Nutzung des Expected Loss Models haben sich die Wertberichtigungen bei STEMMER wie folgt entwickelt:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 182 154
Zuführungen 312 69
Inanspruchnahme - 4 - 12
Auflösungen - 148 - 24
Währungsanpassungen, übrige Veränderungen 56 - 5
Summe 398 182

Die Wertberichtigungen enthalten in Höhe von TEUR 249 (im VJ TEUR 91) Beträge, welche unter Anwendung der Expected-Loss Methode gemäß IFRS 9 auf Basis einer Wertminderungsmatrix ermittelt wurden. Diese Wertminderungsmatrix beinhaltet erwartete Verlustquoten je Laufzeitband.

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ist der Konzern einem Kreditrisiko gegenüber einzelnen Kunden ausgesetzt. Im Betrachtungszeitraum hat der Konzern jedoch keine Umsätze mit einzelnen Kunden getätigt, die mehr als 10 % des Jahresumsatzes des Konzerns ausmachen. Demnach bestand im Betrachtungszeitraum kein Konzentrationsrisiko. Das Management schätzt aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit die Bonität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht überfällig oder wertgemindert sind, als gut ein.

Das Kreditrisiko für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird als vernachlässigbar eingeschätzt, da es sich bei den Gegenparteien um seriöse Banken mit hoher externer Bonität handelt.

Zinsänderungsrisiko

Zum 30. Juni 2018 war der Konzern keinen Marktzinsänderungen durch variabel verzinsliche Bankdarlehen ausgesetzt. Zu diesem Stichtag bestanden auch keine kurz- oder langfristigen Schulden gegenüber Kreditinstituten.

Zum 30. Juni 2019 besteht lediglich eine kurzfristige Bankverbindlichkeit in Höhe von TEUR 78 bei der französischen Tochtergesellschaft. Da die Auswirkungen einer möglichen Zinsänderung dieser kurzfristigen Bankverbindlichkeit verschwindend gering ist, wurde auf die Berechnung von Sensitivitäten im Zusammenhang mit Zinsänderungen aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten, die nur einem unwesentlichen Risiko von Wertschwankungen unterliegen.

Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration

Der Konzern ist auf ein ausgewogenes Kundenportfolio und langfristige Kundenbeziehungen sowie die Risikodiversifikation hinsichtlich branchenbezogener Endmärkte und regionaler Absatzregionen bedacht. Unabhängig hiervon birgt das unternehmerische Konzept des Konzerns gewisse Risiken, die sich hauptsächlich in markt- und branchenbezogenen Risiken (z. B. Kundenbudgets, Veränderungen in der Wettbewerbssituation, konjunkturelle Risiken, Vertriebsrisiken im Zusammenhang mit dem Direktvertrieb von Herstellern) und geschäftsbezogenen Risiken (z. B. aus den Unternehmenserwerben, Lagerrisiken, Lieferantenabhängigkeiten, Preissteigerungen, Währungsrisiken) manifestieren. Eine unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration besteht nach Einschätzung des Vorstands nicht.

13. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Weiterhin bestehen für Verbindlichkeiten bis zur ihrer endgültigen Begleichung einfache Eigentumsvorbehalte.

Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist als angemessene Schätzung für den beizulegenden Zeitwert anzusehen.

14. VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN

Vertragsverbindlichkeiten stellen die Verpflichtung dar, einem Kunden Güter oder Dienstleistungen zu übertragen, für die er bereits vom Kunden eine Gegenleistung empfangen hat. Im Rahmen der Umstellung der Vorjahreswerte zum 1. Juli 2018 infolge der Erstanwendung von IFRS 15 erfolgte eine Umgliederung der erhaltenen Anzahlungen in die Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 117.

Zum 30. Juni 2019 stellten sich die Vertragsverbindlichkeiten wie folgt dar:

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in TEUR 30.06.2019 01.07.2018
Vertragsverbindlichkeiten 98 117

15. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

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30.06.2019

in TEUR
bis 1 Jahr von 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
Personalverbindlichkeiten 1.706 0 236 1.942
Steuerverbindlichkeiten 1.891 0 0 1.891
Sonstige Verbindlichkeiten 704 0 0 704
Summe 4.301 0 236 4.537

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30.06.2018

in TEUR
bis 1 Jahr von 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
Personalverbindlichkeiten 4.150 0 327 4.477
Steuerverbindlichkeiten 2.152 0 0 2.152
Sonstige Verbindlichkeiten 393 0 0 393
Rechnungsabgrenzungsposten 2 0 0 2
Summe 6.697 0 327 7.024

Die Personalverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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30.06.2019 30.06.2018
Verpflichtungen für Boni und Tantieme 304 2.216
Urlaub, Gleitzeitguthaben 946 1.086
Verpflichtungen aus Haltebonuszahlungen 0 242
Sonstige Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 156 179
Verpflichtungen für Berufsgenossenschaften 39 94
Jubiläumsverpflichtungen 236 327
Übrige sonstige Personalverpflichtungen 261 333
Summe 1.942 4.477

Sonderbonus

Entsprechend einer am 30. Juni 2017 getroffenen Gesellschaftervereinbarung wurde den Vorständen und weiteren Managementgesellschaftern ab dem 1. Juli 2017 für die Dauer von 4,5 Jahren (d. h. bis Ende des Kalenderjahres 2021) eine jährliche Sonderprämie ("EBITDA-Bonus") zugesagt (abhängig von bereinigten EBITDA-Wachstum). Der Betrag wurde auf insgesamt EUR 1,5 Mio. begrenzt. Der auf den Zeitraum von 4,5 Jahren ausgelegte Maximalbetrag wurde bereits im Geschäftsjahr 2017/18 vollständig erreicht und unter den Verpflichtungen für Boni und Tantieme ausgewiesen. Der Sonderbonus wurde im Geschäftsjahr 2018/19 an den berechtigten Personenkreis ausbezahlt.

16. KAPITALRISIKOMANAGEMENT

Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Gesellschaften des Konzerns unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können und zugleich die Erträge der Gesellschafter durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen- und Fremdkapital zu maximieren.

Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Schulden, Zahlungsmitteln sowie dem den Eigenkapitalgebern des Mutterunternehmens zustehenden Eigenkapital. Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital und die Gewinnrücklagen.

Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen von Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.

Die Geschäftsleitung überwacht die Kapitalstruktur der Gesellschaft in regelmäßigen Abständen. Dabei werden neben dem Eigenkapital der Tochtergesellschaften auch die bestehenden Finanzierungsformen gemeldet. In der Vergangenheit hatte die Gesellschaft aufgrund der Struktur und der Ausstattung mit finanziellen Mitteln eine hohe Eigenkapitalquote unter geringem Einsatz von Fremdkapital.

Der Konzern überwacht seine Kapitalstruktur mit Hilfe des Verschuldungsgrads.

Zum Stichtag beläuft sich die Eigenkapitalquote auf ca. 82 % (Vorjahr: 83 %) und der Nettoverschuldungsgrad auf ca. - 42 % (Vorjahr: - 46 %). Zukünftig plant die Gesellschaft die Kapitalstruktur unter Einbezug ertrags- und risikogerichteter Gesichtspunkte weiter zu optimieren.

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Schulden 15.838 14.597
Barmittel und Bankguthaben - 46.257 - 46.730
Nettoschulden - 30.419 - 32.133
Eigenkapital 71.616 70.475
Nettoschulden zu Eigenkapital - 42,48 % - 45,59 %

Die Kapitalstruktur des Konzerns wird im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig überprüft.

Der Konzern unterliegt keinen extern auferlegten Kapitalanforderungen.

Zum 30. Juni 2019 bzw. 2018 wurden keine Änderungen der Ziele und Verfahren des Kapitalrisikomanagements vorgenommen.

ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

17. UMSATZERLÖSE

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in TEUR 2018/19 2017/18
Bildverarbeitungstechnologie 108.966 100.634

Weiterhin erfolgt nachfolgend noch eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Regionen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Deutschland 48.987 53.452
Europa 58.273 40.062
Rest der Welt 1.706 7.120
Summe 108.966 100.634

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen erfolgt nach dem Sitz des Kunden/Lieferort. Weder im Geschäftsjahr 2018/19 noch im Geschäftsjahr 2017/18 erzielte STEMMER mit einem Kunden mehr als 10 % der Gesamtumsatzerlöse.

18. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Währungsgewinne 217 480
Umlage IPO-Kosten an die SI HOLDING GmbH, München 17 269
Verrechnete Sachbezüge 166 150
Periodenfremde Erträge 1 73
Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 206 24
Erträge aus Auflösung von Rückstellung 128 0
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 1 10
Sonstige betriebliche Erträge 298 163
Summe 1.034 1.169

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind nachfolgende Erträge aus der Bewertung von Finanzinstrumenten enthalten:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Ergebnis aus aktivischen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten 423 504

19. MATERIALAUFWAND

Die Materialaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 70.179 64.151

20. PERSONALAUFWAND UND ANZAHL MITARBEITER

Der Personalaufwand entwickelte sich wie folgt:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Löhne und Gehälter 16.474 16.997
Sonstige soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 3.484 2.927
Summe 19.958 19.924

Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2018/19 enthält keine Beträge für Sonderbonuszahlungen. Im Vorjahr gab es Sonderbonuszahlungen in Höhe von EUR 1,84 Mio.

Der Konzern beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 295 Angestellte (Vorjahr: 246), die sich auf folgende Funktionsbereiche aufteilen lassen:

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Mitarbeiter je Bereich im Jahresdurchschnitt 2018/19
Organisation 34
Vertrieb 84
Technik 120
Auftragsabwicklung 57
Summe 295

21. ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen und Wertminderungen entfallen in Höhe von TEUR 936 (Vorjahr: TEUR 938) auf das Sachanlagevermögen und mit TEUR 521 (Vorjahr: TEUR 516) auf die immateriellen Vermögenswerte. Darin enthalten sind Sonderabschreibungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 129) auf Geschäfts- oder Firmenwerte.

22. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Vertriebsaufwendungen 3.176 3.087
Allgemeine Verwaltungskosten 3.744 2.215
Mieten, Leasing 1.811 1.596
Betriebsaufwendungen 1.503 1.198
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.654 731
Summe 12.888 8.827

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 427 (Vorjahr: TEUR 330) Fremdwährungsverluste, in Höhe von TEUR 450 Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Infaimon-Gruppe, in Höhe von TEUR 971 Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der ELVITEC, die als sonstige Transaktion bilanziert sind sowie in Höhe von TEUR 161 Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der ELVITEC enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nachfolgende Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten enthalten:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Ergebnis aus aktivischen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten 678 127

23. FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen - 51 0
Finanzerträge 506 133
Finanzaufwendungen - 27 - 16
Summe 428 117

Die Finanzerträge setzen sich dabei wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Erträge aus anderen Wertpapieren 72 47
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 434 86
Summe 506 133

Die Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen betrugen TEUR 413 (Vorjahr: TEUR 78).

Die Finanzierungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 27 16

Im Finanzergebnis sind nachfolgende Erträge (+) und Aufwendungen (-) aus der Bewertung von Finanzinstrumenten enthalten:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Ergebnis aus aktivischen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten 434 86
Ergebnis aus Finanzinstrumenten zum Zeitwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung 72 47
Ergebnis aus passivischen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten - 27 - 16

24. ERTRAGSTEUERN

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Steuern vom Einkommen und Ertrag 1.805 2.005
Latente Steuern - 242 - 8
Summe 1.563 1.997

Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr kann wie folgt auf den Periodenerfolg übergeleitet werden:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Ergebnis vor Ertragsteuern 5.945 7.564
Ertragsteueraufwand bei einem Steuersatz von 28,08 % - 1.669 - 2.124
Auswirkungen abweichender Steuersätze bei Tochterunternehmen in anderen Rechtskreisen 343 215
Steuern für Vorjahre - 64 0
Auswirkungen steuerfreie Erträge/steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben - 238 - 10
Sonstige Effekte 65 - 78
Summe - 1.563 - 1.997
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Ertragsteueraufwand - 1.563 - 1.997

Der für die oben dargestellte Überleitungsrechnung der Jahre 2018/19 und 2017/18 angewendete Steuersatz entspricht dem von der Gesellschaft in Deutschland zu leistenden Unternehmenssteuersatz auf steuerbare Gewinne gemäß dem deutschen Steuerrecht.

Es ergibt sich die nachfolgende tatsächliche Steuerquote:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Steuern vom Einkommen und Ertrag 1.805 2.005
Latente Steuern - 242 - 8
Ertragsteuern 1.563 1.997
Ergebnis vor Steuern 5.945 7.564
Tatsächliche Steueraufwandsquote 26,29 % 26,40 %

Für ausländische Zinsvorträge in Höhe von TEUR 93 (ausländische Verlustvorträge im Vorjahr: TEUR 32) wurde kein latenter Steueransatz vorgenommen.

Die Unterschiedsbeträge für aktive latente Steueransprüche lassen sich auf entsprechende Ursachen zurückführen:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Firmenwert 48 0
Sachanlagen 9 0
Vorräte 33 0
Forderungen aus Lieferung und Leistung 19 0
Pensionsrückstellungen 13 11
Personalverbindlichkeiten 62 81
Verlustvorträge 6 0
Sonstige 11 3
Aktive latente Steuern 201 95
Saldierung - 31 0
Aktive latente Steuern 170 95

Die Unterschiedsbeträge für passive latente Steuerverpflichtungen lassen sich auf entsprechende Ursachen zurückführen:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Firmenwert 45 0
Immaterielle Vermögenswerte 447 215
Sachanlagen 25 0
Sonstige 12 26
Passive latente Steuern 529 241
Saldierung - 31 0
Passive latente Steuern 498 241

25. ERGEBNIS JE AKTIE

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.

Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergäben, geteilt. Verwässerungseffekte ergaben sich für die STEMMER IMAGING AG im Geschäftsjahr 2018/19 nicht.

Nachfolgend wird das Ergebnis der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie für das Geschäftsjahr 2018/19 sowie das Vorjahr angegeben:

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2018/19 2017/18
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in TEUR) 4.382 5.567
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien 6.500.000 6.500.000
Ergebnis je Aktie (Cent je Aktie) 0,67 0,86

ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der STEMMER-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Dabei sind die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit entsprechend IAS 7 gegliedert.

Die in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellten Veränderungen der Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da die Effekte aus der Währungsumrechnung nicht zahlungswirksam sind und somit herausgerechnet werden.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit errechnet sich aus dem um die Ertragsteuern und um das Zinsergebnis bereinigten Ergebnis nach Steuern, korrigiert um Abschreibungen, Wertminderungen und andere zahlungsunwirksame Posten (andere Non-Cash Items). Ferner werden Zahlungsströme aus erhaltenen Dividenden von nicht konsolidierten Unternehmen, aus erhaltenen und gezahlten Zinsen und aus gezahlten Steuern erfasst. Unter Berücksichtigung von Veränderungen des Working Capitals und dem Verbrauch von Rückstellungen ergibt sich der Mittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit.

Im Mittelfluss aus Investitionstätigkeit werden Zahlungsströme aus dem Erwerb oder der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten sowie Sach- und Finanzanlagen erfasst. Sofern es sich um den Erwerb oder die Veräußerung von Tochtergesellschaften oder sonstigen Geschäftseinheiten handelt (Übernahme oder Verlust der Kontrolle), werden die Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung in eigenen Posten dargestellt.

Der Mittelfluss aus Finanzierungstätigkeit ist durch die Veränderungen im Kapital sowie durch gezahlte Dividenden geprägt.

Der Finanzmittelbestand (TEUR 46.257, Vorjahr: TEUR 46.730) beinhaltet flüssige Mittel in Höhe von TEUR 46.257 (Vorjahr: 46.730).

C. SONSTIGE ANGABEN

1. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nahestehende Unternehmen und Personen sind Gesellschafter mit wesentlichem Einfluss auf den STEMMER-Konzern, assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, nicht konsolidierte Tochtergesellschaften und Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die STEMMER IMAGING AG und die Finanz- und Geschäftspolitik des Konzerns haben. Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des Konzerns umfassen sämtliche Personen in Schlüsselpositionen und deren nahestehende Familienangehörige. Innerhalb des Konzerns trifft dies auf die Mitglieder der Geschäftsleitung der Muttergesellschaft zu.

ANGABEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit bestehen zwischen der STEMMER IMAGING AG und deren Tochtergesellschaften Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen.

Transaktionen mit der SI HOLDING GmbH, München

Der Anteilsbesitz der SI HOLDING GmbH, München, an der Gesellschaft umfasst zum Stichtag 30. Juni 2019 insgesamt 54 % der Aktien. Die Beteiligungsquote der SI HOLDING GmbH, München, ist daher unverändert zum Vorjahr. Als wesentliche Aktionärin der Muttergesellschaft bezog die SI HOLDING GmbH, München, im Dezember 2018 damit 54 % der beschlossenen Ausschüttung von EUR 0,50 je Aktie für das Geschäftsjahr 2017/18, d. h. EUR 1.755.000,00 (54 % der Dividende von gesamt EUR 3.250.000,00).

Der SI HOLDING GmbH, München, wurden im Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von TEUR 269 sowie im Geschäftsjahr 2018/19 weitere TEUR 17 entstandene IPO-Kosten weiterverrechnet. Die unverzinsliche Forderung von insgesamt TEUR 286 aus dieser Kostenumlage wurde im November und Dezember 2018 vollständig bezahlt.

Transaktionen mit der PRIMEPULSE SE, München, und deren Tochtergesellschaften

Mit Darlehensvertrag vom 4. Mai 2018 gewährte die STEMMER IMAGING AG der PRIMEPULSE SE, München, ein Darlehen in Höhe von EUR 40,0 Mio. Das Darlehen ist zweckgebunden und wird in Höhe des in Anspruch genommenen Betrages mit 1,5 % p. a. verzinst. Die Laufzeit des Darlehens ist vertragsgemäß unbestimmt. Das Darlehen kann sowohl vom Darlehensnehmer als auch vom Darlehensgeber jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Darlehen wurde Ende September 2018 von der PRIMEPULSE SE, München, vollständig zurückgezahlt und Anfang Oktober 2018 in Höhe von EUR 37,0 Mio. wieder in Anspruch genommen. Nach einer teilweisen Rückzahlung des Darlehensbetrags in Höhe von EUR 17,0 Mio. im Dezember 2018 erfolgte die vollständige Rückzahlung des verbleibenden Darlehensbetrages von EUR 20,0 Mio. zusammen mit den Zinsen Ende Juni 2019. Im Geschäftsjahr 2018/19 vereinnahmte die STEMMER IMAGING AG aus der Darlehensgewährung an die PRIMEPULSE SE, München, Zinserträge von insgesamt TEUR 413.

Gemäß Dienstleistungsvertrag vom 1. April 2018 können verschiedene kaufmännische und organisatorische Aufgaben auf die PRIMEPULSE SE, München, verlagert werden (z. B. Operations & Controlling, Tax, M&A Support, Marketing, PR, IR). Die PRIMEPULSE SE, München, erhält für die Erbringung der Leistungen jeweils Tagessätze von EUR 1.000 bis EUR 1.500 (zuzüglich Auslagen, Umsatzsteuer und Reisekosten). Im Geschäftsjahr 2018/19 wurden insgesamt TEUR 48 für bezogene Dienstleistungen verrechnet. Davon wurden bis zum 30. Juni 2019 insgesamt TEUR 21 an die PRIMEPULSE SE, München, bezahlt. Zum 30. Juni 2019 weist die STEMMER IMAGING AG gegenüber der PRIMEPULSE SE, München, eine Verbindlichkeit aus bezogenen Dienstleistungen in Höhe von TEUR 27 aus.

Weiterhin bestanden Warenlieferungen an die Katek GmbH, Grassau, (TEUR 3) sowie Weiterbelastungen von Lizenzkosten durch die AL-KO KOBER SE. Kötz, (TEUR 2).

Transaktionen mit der CANCOM SE

Im Geschäftsjahr 2018/19 bezog die STEMMER IMAGING-Gruppe im Zeitraum von 1. Juli bis 30. September 2018 Lieferungen und Leistungen von der CANCOM SE in einem Volumen von TEUR 102. Gegenstand der Lieferungen und Leistungen waren insbesondere IT-Hard- und Software. Die Leistungsbeziehungen basieren auf Einzelverträgen.

ANGABEN ZU MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Geschäftsjahr für ihre Tätigkeiten in der Unternehmensgruppe Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 758 (Vorjahr: TEUR 1.633) gewährt. Bei den Bezügen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen.

Für Verpflichtungen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der Geschäftsleitung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form einer Pensionszusage wurden zum 30. Juni 2019 TEUR 103 (Vj. TEUR 74) berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurden hierfür TEUR 2 (Vorjahr: TEUR 2) als Aufwand erfasst.

2. ORGANE DER GESELLSCHAFT

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2018/19 waren:

Dipl.-Inf. Christof Zollitsch, Kaufering, Vorstandsvorsitzender, bis zum 28. Februar 2019

Dipl.-Kfm. Arne Dehn, München, seit dem 1. Januar 2019; Vorstandvorsitzender seit dem 1. März 2019

Dipl.-Kfm. Lars Böhrnsen, Breitbrunn a. Ammersee, Vorstand Finanzen

Dipl. Phys. Ing. Martin Kersting, Gröbenzell, Vorstand Technik

Im Geschäftsjahr 2018/19 wurde die Aufsichtsratstätigkeit von folgenden Personen ausgeübt:

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Aufsichtsrat, Name Beruf, Ort Funktion im Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Klaus Weinmann Geschäftsführender Direktor der PRIMEPULSE SE, München Vorsitzender Vorsitzender des Verwaltungsrats der PRIMEPULSE SE, München
Stefan Kober Unternehmer Stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrats der AL-KO KOBER SE, Kötz; Mitglied des Aufsichtsrats der CANCOM SE, München
Markus Saller Director Mergers & Acquisitions der PRIMEPULSE SE, München Mitglied Mitglied des Aufsichtsrats der AL-KO KOBER SE, Kötz

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2018/19 auf TEUR 108 (Vorjahr TEUR 65).

3. ANTEILSBESITZ DER ORGANE

ANTEILBESITZ VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS:

Zum 30. Juni 2019 werden 54 % (Vj. 54 %) der Anteile an der STEMMER IMAGING AG von der SI HOLDING GmbH, München, gehalten.

An der SI HOLDING GmbH, München, sind zum Bilanzstichtag Herr Arne Dehn zu 1,34 %, Herr Martin Kersting zu 7,64 % und Herr Lars Böhrnsen zu 2,00 % beteiligt; der ehemalige Vorstand Herr Christof Zollitsch hält zum Bilanzstichtag noch 6,61 % der Anteile (Vorjahr: Herr Christof Zollitsch und Herr Martin Kersting zu jeweils 7,64 % und Herr Lars Böhrnsen zu 2,00 % beteiligt).

ANTEILBESITZ VON MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS:

Zum Bilanzstichtag sind Herr Stefan Kober mit 12,98 % und Herr Klaus Weinmann mit 12,97 % indirekt an der STEMMER IMAGING AG beteiligt. Herr Markus Saller hält eine indirekte Beteiligung in Höhe von 0,29 %.

4. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, EVENTUALVERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Zum Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften in Höhe von TEUR 15 (im Vorjahr: TEUR 0).

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligos, die sich im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit bewegen.

Darüber hinaus bestehen Miet- beziehungsweise Leasingverhältnisse (für Grundstücke, Büroräume und -gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, wie z. B. Fahrzeuge und Büromaschinen), die nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt als Operating-Leasingverhältnisse zu qualifizieren sind.

Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergeben sich im Berichtsjahr sowie im Vorjahr wie folgt:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Miet- und Leasingverpflichtungen 4.051 2.717
Übrige finanzielle Verpflichtungen 77 0
Summe 4.128 2.717

In den zugrunde liegenden Verträgen sind branchenübliche Verlängerungs- und Kaufoptionen vereinbart. Im Berichtsjahr sind Aufwendungen aus laufenden Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 1.811 (Vorjahr: TEUR 1.596) entstanden.

Der Konzern erwartet keine nennenswerten künftigen Mietzahlungen aus Untermietverhältnissen.

Die Leasingraten aus den zum Bilanzstichtag bestehenden Operating-Leasingverhältnissen werden zukünftig wie folgt fällig:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Restlaufzeit bis 1 Jahr 1.515 1.524
Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren 2.436 1.193
Restlaufzeiten von mehr als 5 Jahren 100 0
Summe 4.051 2.717

5. HONORAR FÜR DEN ABSCHLUSSPRÜFER

Im Geschäftsjahr 2017/18 war der Abschlussprüfer S&P GmbH, München. Im Geschäftsjahr 2018/19 erfolgte ein Wechsel zum Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Stuttgart. Folgende Honorare wurde in den einzelnen Jahren für den Abschlussprüfer erfasst:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Abschlussprüfungen 286 52
andere Bestätigungsleistungen 182 0
Steuerberatung 0 33
Sonstige Leistungen 0 115
Summe 468 200

In den anderen Bestätigungsleistungen ist die freiwillige Prüfung des Konzernabschlusses nach IFRS der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, für die Geschäftsjahre 2016/17 und 2017/18 sowie Leistungen in Zusammenhang mit dem Segmentwechsel der Gesellschaft enthalten.

ANTEILSBESITZLISTE

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Nr. Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital

in %
Art der Einbeziehung Gehalten von Nr.
1. STEMMER IMAGING AG, Puchheim
2. SIS STEMMER IMAGING Services GmbH, Puchheim 100 k 1
3. STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/Frankreich 100 k 1
4. STEMMER IMAGING Ltd., Tongham/Großbritannien 100 k 1
5. STEMMER IMAGING AG, Pfäffikon/Schweiz 100 k 1
6. STEMMER IMAGING B.V., Zutphen/Niederlande 100 k 1
7. STEMMER IMAGING AB, Stockholm/Schweden 100 k 1
8. STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/Dänemark 100 k 1
9. STEMMER IMAGING Oy, Espoo/Finnland 100 k 1
10. STEMMER IMAGING Sp. z o.o., Lowicz/Polen 100 k 1
11. STEMMER IMAGING Ges.m.b.H., Graz/Österreich 100 k 1
12. STEMMER IMAGING S.R.L., Bologna/Italien 100 k 1
13. Perception Park GmbH, Graz/Österreich 42 e 1

k = vollkonsolidierte Gesellschaften

e = at equity bzw. assoziiertes Unternehmen

6. BEFREIUNG GEMÄSS § 264 ABS. 3 HGB

Die SIS STEMMER IMAGING Services GmbH, Puchheim, hat als inländische Tochtergesellschaft im Geschäftsjahr 2018/19 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.

7. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

UNTERNEHMENSERWERBE

Mit Wirkung zum 11. Juli 2019 hat die STEMMER IMAGING AG, Puchheim, 100 % der Anteile an der Alea Rubicon S.L., Barcelona/ Spanien, samt Tochtergesellschaft Infaimon S.L., Barcelona/ Spanien, und deren Tochtergesellschaften in Portugal, Brasilien und Mexiko erworben. Die Infaimon-Gruppe ist ein führender Anbieter für Bildverarbeitungs- und Bildanalyseverfahren sowie deren Anwendung in gefragten Subsystemen. Insbesondere verfügt das Unternehmen über eine langjährige Expertise in sogenannten Bin-Picking-Anwendungen. Die Subsysteme nehmen im Rahmen von Industrie 4.0 und Smart Factory eine Schlüsselrolle ein und kommen unter anderem bei der Automatisierung von Produktions- und Logistikprozessen zum Einsatz.

Der Kaufpreis der Anteile beträgt TEUR 24.700 und wurde in bar entrichtet.

Der vorläufige aktive Unterschiedsbetrag vor Kaufpreisallokation beträgt ca. TEUR 22.027.

Nicht aktivierungsfähige Nebenkosten des Erwerbs sind in Höhe von TEUR 450 angefallen und im laufenden Geschäftsjahr als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen.

Mit dem Unternehmenszusammenschluss sind folgende Bilanzposten (vor Kaufpreisallokation) übernommen worden:

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in TEUR Fair Value zum 11.07.2019
Zahlungsmittel 24.700
Gesamte übertragene Gegenleistungen 24.700
Fair Value erworbener Vermögenswerte und Schulden
Immaterielle Vermögenswerte 18
hiervon während der Kaufpreisallokation identifiziert 0
Anlagevermögen 233
Vorräte 1.786
Forderungen 2.232
Sonstige Vermögenswerte 1.340
Liquide Mittel 2.277
Rückstellungen 94
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 153
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.399
Sonstige Verbindlichkeiten 3.568
Passive latente Steuern 0
Fair Value der erworbenen Nettovermögenswerte 100 % 2.673
Vorläufiger aktiver Unterschiedsbetrag 22.027

Die Bruttobeträge der erworbenen vertraglichen Forderungen belaufen sich auf EUR 2,25 Mio., von denen EUR 0,02 Mio. zum Erwerbszeitpunkt voraussichtlich uneinbringlich waren.

ANDERE EREIGNISSE

Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Infaimon-Gruppe wurde am 24. Juli 2019 ein LfA-Kapitalmarktdarlehen in Höhe von EUR 10 Mio. bei der UniCredit Bank AG, München, aufgenommen. Die Verzinsung erfolgt bis Ende des Zinsbindungszeitraums zum 30. September 2024 mit 0,65 % p. a. Das Darlehen ist mit 20 Vierteljahresraten in Höhe von TEUR 500 zu tilgen. Die Aufnahme des Darlehens erfolgte unter besonderen Bedingungen (Einhaltung von Finanzkennzahlen, Change of Control, Negativerklärung, Cross-Default-Klausel) sowie unter Bestellung von üblichen Sicherheiten.

8. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTG

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung (sogenannte "Entsprechenserklärung") zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.stemmer-imaging.com) im Bereich Investoren dauerhaft zugänglich gemacht worden.

9. GENEHMIGUNG DES ABSCHLUSSES

Der Abschluss wurde vom Vorstand am 20. September 2019 genehmigt.

Puchheim, den 20. September 2019

STEMMER IMAGING AG

Vorstand

Arne Dehn

Lars Böhrnsen

Martin Kersting

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Puchheim, den 20. September 2019

STEMMER IMAGING AG

Vorstand

Arne Dehn

Lars Böhrnsen

Martin Kersting

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE STEMMER IMAGING AG, PUCHHEIM

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. Juni 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

2. Unternehmenserwerb der ELVITEC S.A.S., Pertuis, Frankreich (kurz: ELVITEC)

Zu 1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

a) Das Risiko für den Abschluss

In dem Konzernabschluss der STEMMER IMAGING AG wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" insgesamt ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 7,3 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht circa 8,3 % der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 30. November des jeweiligen Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen.

Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, der geplanten operativen Margen sowie des verwendeten Abzinsungssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "B. Erläuterungen zu Abschlussposten", "B.1. Immaterielle Vermögenswerte des Konzernanhangs" sowie "A.3. Konsolidierungskreis Unternehmenserwerbe und Neugründungen" enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Die Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse, die aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten und vom Aufsichtsrat gebilligten Drei-Jahresplanung abgeleitet wurden, haben wir anhand der historischen sowie der aktuellen Entwicklung nachvollzogen und mit den allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgestimmt.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Abzinsungssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Abzinsungssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Aufgrund der materiellen Bedeutung der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, durchgeführt und festgestellt, dass die jeweiligen Geschäfts- oder Firmenwerte ausreichend durch die abgezinsten künftigen Zahlungsmittelüberschüsse gedeckt sind. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

Zu 2. Unternehmenserwerb der ELVITEC S.A.S., Pertuis, Frankreich

a) Das Risiko für den Abschluss

Mit Vertrag vom 10. Juli 2018 hat die STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes, Frankreich, 100 % der Anteile an der ELVITEC für einen Kaufpreis von EUR 5,1 Mio. erworben. ELVITEC wird ab dem 1. Oktober 2018 als Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 30. Juni 2019 erstmalig einbezogen. Im Konzernabschluss wurde im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 2,1 Mio. aktiviert. Der Unternehmenserwerb ist aus quantitativer Sicht von wesentlicher Bedeutung für den Konzernabschluss und unterliegt der Anwendung komplexer Rechnungslegungsvorschriften. Die vorgenommene Bewertung der beizulegende Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden sowie die Kaufpreisallokation beruhen zudem auf einer Vielzahl wesentlicher Annahmen und Ermessensbeurteilungen der gesetzlichen Vertreter, die hohen Schätzunsicherheiten unterliegen, so dass die Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses im Rahmen unserer Prüfung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dargestellt hat. Der Vorstand der STEMMER IMAGING AG hat für die erforderliche Bewertung sowie die Kaufpreisallokation einen Bewertungssachverständigen eingesetzt.

Bezüglich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen zu dem Erwerb der ELVITEC verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang, die in Abschnitt "A.3. Konsolidierungskreis Unternehmenserwerbe und Neugründungen" enthalten sind. Die mit dem Erwerb der ELVITEC im Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen des Vorstandes sowie Schätzunsicherheiten sind ebenfalls in diesem Abschnitt des Konzernanhangs dargestellt.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung der Bilanzierung des Unternehmenserwerbs haben wir eine Beurteilung des Kaufvertrags sowie eine Überprüfung der Kaufpreiszahlung an den Verkäufer vorgenommen. Des Weiteren haben wir das angewendete Bewertungsmodell, das zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von identifizierbaren Vermögenswerten und übernommenen Schulden angewendet wurde, im Hinblick auf die verwendete Methodologie und rechnerische Richtigkeit untersucht. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Prüfungshandlungen lag auf der Untersuchung der Vollständigkeit und Bewertung der identifizierten und erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Unter Berücksichtigung unserer Kenntnisse über das Geschäft der ELVITEC und der Erläuterungen und Pläne der gesetzlichen Vertreter haben wir die Identifizierung der Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des durch den Bewertungssachverständigen erstellten Gutachtens nachvollzogen. Wir haben die gesetzlichen Vertreter zu wesentlichen, für die Bewertung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Annahmen befragt und diese auf Basis von Plausibilitätsbeurteilungen unter Einbeziehung von verfügbaren Branchen- und Marktinformationen untersucht. Unsere Untersuchung der verwendeten Annahmen umfasste insbesondere die Ableitung der Kapitalkosten und des zugrunde liegenden Diskontierungszinses.

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns durch die dargestellten und weiteren Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass die wesentlichen Annahmen und Parameter angemessen sind und der Unternehmenserwerb unter Berücksichtigung der uns verfügbaren Informationen sachgerecht abgebildet wurde.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung auf die im Abschnitt "(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks,
die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Dezember 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 7. Juni 2019 vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 als Konzernabschlussprüfer der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Philipp Schütte.

BILANZ

AKTIVA

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Anlagevermögen 22.878 16.582
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 340 234
Geleistete Anzahlungen 15 48
355 282
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.134 1.085
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 713 766
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 12
1.847 1.863
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 11.258 10.788
Ausleihungen an verbundenen Unternehmen 8.018 3.618
Beteiligungen 1.400 31
20.676 14.437
Umlaufvermögen 49.953 60.103
Vorräte
Waren 593 111
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.306 6.123
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.999 5.585
Sonstige Vermögensgegenstände 343 620
15.648 12.328
Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 0 5.027
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 33.712 42.637
Rechnungsabgrenzungsposten 198 124
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0 41
73.029 76.850
PASSIVA
in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Eigenkapital 69.746 71.609
Gezeichnetes Kapital (bedingtes Kapital TEUR 200; i. V. TEUR 0) 6.500 6.500
Kapitalrücklage 49.500 49.500
Bilanzgewinn 13.746 15.609
Rückstellungen 1.701 3.566
Sonstige Rückstellungen 1.701 3.566
Verbindlichkeiten 1.582 1.675
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 36 76
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 858 529
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 99 28
Sonstige Verbindlichkeiten 589 1.042
73.029 76.850

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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in TEUR 2018/19 2017/18
Umsatzerlöse 59.371 66.235
Sonstige betriebliche Erträge 840 733
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -36.286 -41.003
Aufwendungen für bezogene Leistungen - 2.469 - 2.586
-38.755 -43.589
Personalaufwand
Löhne und Gehälter -10.489 -11.812
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung - 1.795 - 1.605
-12.284 -13.417
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 905 - 965
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 7.343 - 7.798
924 1.199
Erträge aus Beteiligungen 0 745
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne 41 74
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 298 58
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 771 294
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 29 - 40
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 618 - 455
463 675
Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 1.387 1.875
Gewinnvortrag vor Gewinnverwendung 15.609 13.734
Ausschüttung - 3.250 0
Bilanzgewinn 13.746 15.609

ANHANG

1. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

Die STEMMER IMAGING AG (im Folgenden auch "Gesellschaft") ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 237247 eingetragen. Zum 10. Mai 2019 wechselte die Gesellschaft vom Freiverkehrssegment Scale der Frankfurter Wertpapierbörse durch die Einbeziehung aller 6.500.000 Aktien in den regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und zugleich in den Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen mit Ausnahme der vorgenommenen Ausweisänderung bei den Finanzanlagen. Im Vorjahr waren Anschaffungsnebenkosten für die Beteiligung an der Perception Park GmbH, Graz/Österreich (EUR 31.248,73) unter den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen, obwohl sich die Beteiligung nur auf 42 % beläuft. Die Vorjahreszahlen bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen sowie den Beteiligungen wurden entsprechend angepasst.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern). Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig nach der linearen Methode entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer. Die jeweilige Nutzungsdauer beträgt im Wesentlichen drei bis zehn Jahre.

Für Zugänge der geringwertigen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden die steuerlichen Vorschriften zur Sofortabschreibung angewendet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, sofern keine außerplanmäßigen Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung erforderlich sind.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten; das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Vorräte umfassen im Wesentlichen Leih- und Testgeräte, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen werden.

Forderungen und sonstige Vermögengegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert oder dem am Stichtag beizulegenden Wert angesetzt. Den erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,5 % auf die Netto-Forderungen berücksichtigt.

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Der Posten umfasste im Vorjahr geldmarktnahe Fondsanteile.

Geleistete Anzahlungen werden netto ausgewiesen.

Der Ansatz des Kassenbestands sowie der Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennbetrag.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf bzw. der wirtschaftlichen Zugehörigkeit.

Der Ansatz des aktiven Unterschiedsbetrags aus der Vermögensverrechnung erfolgt gemäß § 246 Abs. 2 HGB. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Pensionsrückstellungen, soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des Anlagevermögens bestimmt, zum beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere anzusetzen, sowie er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt. Da es sich bei der Pensionsverpflichtung um eine rückdeckungsversicherungsgebundene Versorgungszusage handelt, wird der Buchwert der Pensionsverpflichtung gem. § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB analog mit dem Zeitwert der korrespondieren Rückdeckungsversicherung angesetzt und mit dieser verrechnet.

Latente Steuern auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden werden im Falle eines Überhanges an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Aktive latente Steuern wurden im Geschäftsjahr, wie auch im Vorjahr, in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 HGB auch im Falle eines Aktivüberhangs nicht angesetzt.

Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem für die Restlaufzeit maßgebenden von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Hieraus ergaben sich unrealisierte Verluste aus der Währungsumrechnung, die im vorliegenden Jahresabschluss enthalten sind. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Als Umsatzerlöse werden Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen ausgewiesen. Die Erfassung erfolgt entsprechend dem Realisationsprinzip bei Gefahrenübergang beziehungsweise bei Erbringung der Leistung. Erlösschmälerungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen.

2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

2.1. ANLAGEVERMÖGEN

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2.2. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 8.664 (i. V. TEUR 3.861) kurzfristige Betriebsmittellinien an Tochtergesellschaften. Der Restbetrag in Höhe von TEUR 335 (i. V. TEUR 1.724) entfällt auf den laufenden Liefer- und Leistungsverkehr.

2.3. LATENTE STEUERN

Infolge von Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich einzelne temporäre Differenzen, die aus abweichenden Bewertungen in Bezug auf Personalrückstellungen (Urlaubs-, Überstunden-, Jubiläums-, Incentive- und Jubiläumsrückstellung) resultieren. Insgesamt ergibt sich bei einem anwendbaren Steuersatz von rd. 28 % (i. V. 28 %) ein Überhang an aktiven latenten Steuern von TEUR 68 (i. V. TEUR 90), welcher in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs 1. Satz 2 HGB nicht angesetzt wird.

2.4. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG

Der gemäß § 246 Abs. 2 HGB ausgewiesene aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Deckung von Altersvorsorgeverpflichtungen (ursprüngliche Verpflichtung TEUR 100; Erfüllungsbetrag der Verpflichtung zum Stichtag TEUR 105 (i. V. TEUR 63) durch Vermögensgegenstände (Zeitwert TEUR 105, Anschaffungskosten TEUR 100; i. V. TEUR 103), die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger mit Ausnahme des berechtigten ehemaligen Organmitglieds entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus diesen Verpflichtungen dienen (sog. Deckungsvermögen), gedeckt werden.

Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände basiert auf einer zum Bilanzstichtag versicherungsmathematisch ermittelten Rückdeckungsversicherung (Deckungskapital inkl. zugeteilter Überschüsse).

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in TEUR 30.06.2019
Pensionsverpflichtung 105
Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) 105
Pensionsrückstellung 0
Deckungsvermögen (Anschaffungskosten) 100

2.5. EIGENKAPITAL

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt zum 30. Juni 2019 insgesamt EUR 6.500.000 (i. V. TEUR 6.500) und ist in voller Höhe eingezahlt. Zum 30. Juni 2019 bestehen 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien). Der anteilige Betrag am Grundkapital beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Aktien sind mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Juli 2018 ausgestattet. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Sie sind in Globalurkunden verbrieft. Jedem Aktionär der STEMMER IMAGING AG steht grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu, das besagt, dass ihm bei Kapitalerhöhungen auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden muss.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Oktober 2022 einmalig oder mehrmalig um insgesamt TEUR 2.500 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2018 um TEUR 200 bedingt erhöht worden und dient der Gewährung von bis zu 200.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG auf Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren (Bedingtes Kapital 2018/I).

Die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB beträgt EUR 49.500.000, so dass keine gesetzliche Rücklage dotiert werden muss, da bereits der zehnte Teil des Grundkapitals erreicht ist.

Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Gewinnvortrag 01.07. 15.609 13.734
Dividendenausschüttung - 3.250 0
Jahresüberschuss 1.387 1.875
Bilanzgewinn 30.06. 13.746 15.609

Der Bilanzgewinn steht in voller Höhe für Ausschüttungszwecke zur Verfügung.

2.6. RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 1.702 (i. V. TEUR 3.566) umfassen im Wesentlichen Personalrückstellungen (insbesondere für Urlaub, Gleitzeit, Tantiemen und Jubiläum), Beträge für Abschlussprüfung und Steuerberatung sowie für ausstehende Rechnungen. Bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten wurde keine Abzinsung der Rückstellungsbeträge vorgenommen.

2.7. VERBINDLICHKEITEN

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis ein Jahr.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Verbindlichkeiten aus Steuern 309 660
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 21 18
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 259 364
Summe 589 1.042

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

3.1. UMSATZERLÖSE

Die Umsätze werden im Bereich der industriellen Bildverarbeitung ("Machine Vision") erzielt und verteilen sich wie folgt:

Nach Tätigkeitsbereichen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Industrielle Bildverarbeitung ("Machine Vision") 53.562 59.864
Konzernumlagen und -dienstleistungen 5.809 6.371
Summe 59.371 66.235

Nach Regionen:

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in TEUR 2018/19 2017/18
Inland 55.743 60.788
EU 1.640 3.241
Sonstige 1.988 2.206
Summe 59.371 66.235

3.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 320 (i. V. TEUR 188) ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 119 (i. V. TEUR 69) enthalten.

3.3. PERSONALAUFWAND

Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 38 (i. V. TEUR 13) enthalten, die vollständig auf Altersversorgungsaufwendungen für ehemalige Organmitglieder entfallen. Hiervon sind TEUR 23 periodenfremd.

3.4. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 33 (i. V. TEUR 1) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 88 (i. V. TEUR 88). Hiervon entfallen auf unrealisierte Aufwendungen TEUR 16 (i. V. TEUR 0).

3.5. BETEILIGUNGSERGEBNIS

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen in Höhe von TEUR 0 (i. V. TEUR 745) Gewinnausschüttungen verbundener Unternehmen.

Des Weiteren entfallen TEUR 41 (i. V. TEUR 74) auf Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der SIS STEMMER IMAGING Services GmbH.

3.6. FINANZERGEBNIS

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in TEUR 30.06.2019 30.06.2018
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 298 58
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 771 294
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 29 - 40
Summe 1.040 312

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen wie im Vorjahr vollständig Zinsen von verbundenen Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen in Höhe von TEUR 770 (i. V. TEUR 294) Zinsen von verbundenen Unternehmen.

3.7. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 63.

3.8. AUSSERGEWÖHNLICHE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE

Außergewöhnliche Erträge

Aus der Veräußerung von Wertpapieren entstand ein Ertrag in Höhe von TEUR 197 (i. V. TEUR 29). Aus der Auflösung von Rückstellungen resultierten Erträge in Höhe von TEUR 246 (TEUR 0). Im Vorjahr waren darüber hinaus Erträge aus der Weiterbelastung von IPO-Kosten (TEUR 269) zu verzeichnen. Diese Beträge sind aufgrund ihrer Höhe als außergewöhnlich zu qualifizieren.

Außergewöhnliche Aufwendungen

Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Abfindungen (TEUR 226; i. V. TEUR 0). Im Vorjahr waren darüber hinaus Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.836 aus Sonderbonuszahlungen enthalten. Diese Beträge sind aufgrund ihrer Höhe bzw. ihres einmaligen Charakters als außergewöhnlich zu qualifizieren.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Segmentwechsel der Gesellschaft in Höhe von TEUR 559. Im Vorjahr resultierten Aufwendungen in Höhe von TEUR 3.155 aus dem Börsengang der Gesellschaft. Diese Beträge sind aufgrund ihres einmaligen Charakters und ihrer Höhe als außergewöhnlich zu qualifizieren.

4. SONSTIGE ANGABEN

4.1. ANGABEN ZUM ANTEILSBESITZ

Die Gesellschaft ist zum 30. Juni 2019 an den folgenden inländischen und ausländischen Unternehmen beteiligt:

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Name der Gesellschaft Anteil am Kapital

(%)
Währung 2018/19 Stichtagskurs 2018/19 Durchschnittskurs 2018/19 Jahresergebnis 2018/19 Eigenkapital zum 30.06.2019
Inland
SIS STEMMER IMAGING Services GmbH, Puchheim/D 1 100 % TEUR 41 107
Ausland
STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/F 100 % TEUR - - 678 2.478
STEMMER IMAGING Ltd., Tongham/UK 100 % TEUR 0,89655 0,88167 1.009 3.377
STEMMER IMAGING AG, Pfäffikon/CH 100 % TEUR 1,1105 1,13474 547 1.274
STEMMER IMAGING B.V., Zutphen/NL 100 % TEUR - - 606 1.898
STEMMER IMAGING AB, Stockholm/SE 100 % TEUR 10,5633 10,44014 809 1.632
STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/DK 100 % TEUR 7,4636 7,46191 235 400
STEMMER IMAGING Oy, Espoo/FI 100 % TEUR - - 280 410
STEMMER IMAGING Sp. z o.o., Lowicz/PL 100 % TEUR 4,2496 4,29653 25 - 2
STEMMER IMAGING Ges.m.b.H, Graz/AT 100 % TEUR - - 267 264
STEMMER IMAGING S.R.L., Bologna/IT 100 % TEUR - - 0 10
Perception Park GmbH, Graz/AT 42 % TEUR - - - 517 129

1 vor Ergebnisabführung

Die Eigenkapitalbeträge in Fremdwährung werden mit dem amtlichen Mittelkurs, die Jahresergebnisse in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

4.2. KONZERNABSCHLUSS

Die Gesellschaft stellt als Muttergesellschaft der STEMMER IMAGING-Gruppe für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) und den darüber hinaus geltenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die STEMMER IMAGING-Gruppe wird in den Konzernabschluss der PRIMEPULSE SE, München, einbezogen, die zum 31.12. eines Kalenderjahres einen Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der PRIMEPULSE SE wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

4.3. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Zukünftige Zahlungsverpflichtungen (sonstige finanzielle Verpflichtungen) bestehen zum Bilanzstichtag aus Mietverträgen (TEUR 1.659) sowie aus PKW-Leasing (TEUR 597). Hiervon sind TEUR 819 innerhalb eines Jahres und TEUR 1.437 innerhalb der nächsten ein bis fünf Jahre fällig.

4.4. ORGANE DER GESELLSCHAFT

Vorstand

Christof Zollitsch, Kaufering, Dipl.-Inform. (FH), Vorstand Vertrieb und Vorsitzender des Vorstands (bis 28. Februar 2019)

Arne Dehn, München, Dipl.-Kfm., Vorsitzender des Vorstands (ab 1. Januar 2019 Mitglied des Vorstands; Vorsitz ab 1. März 2019)

Lars Böhrnsen, Breitbrunn a. Ammersee, Dipl.-Kfm., Vorstand Finanzen

Martin Kersting, Gröbenzell, Dipl.-Phys. Ing., Vorstand Technik

Die Gesamtbezüge des Vorstands im Geschäftsjahr beliefen sich auf TEUR 758 (i. V. TEUR1.633). Die weitergehende Erläuterung der Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands sowie die Angaben gemäß § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 HGB sind dem Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts zu entnehmen.

Aufsichtsrat

Klaus Weinmann, München, Verwaltungsratsvorsitzender & geschäftsführender Direktor der PRIMEPULSE SE, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Stefan Kober, Jettingen-Scheppach, Unternehmer, stellvertretender Vorsitzender

Markus Saller, Garmisch-Partenkirchen, Director Mergers & Acquisitions der PRIMEPULSE SE

Alle drei Aufsichtsräte sind weiterhin Aufsichtsräte bzw. Herr Stefan Kober Aufsichtsratsvorsitzender der AL-KO KOBER SE, Kötz. Herr Stefan Kober ist des Weiteren stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der CANCOM SE, München. Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Geschäftsjahr 2018/2019 auf TEUR 108 (i. V. TEUR 65). Die Vergütung unterteilt sich in einen fixen Bestandteil in Höhe von TEUR 90 (i. V. TEUR 56) sowie Sitzungsgeld in Höhe von TEUR 18 (i. V. TEUR 9).

4.5. MITARBEITER

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug 209 (Vorjahr: 164).

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Anzahl 2018/19
Organisation 23
Vertrieb 33
Technik 102
Auftragsabwicklung 51
Summe 209

4.6. HONORAR FÜR LEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS

In Bezug auf das Honorar des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB auf den Konzernabschluss verwiesen.

In den anderen Bestätigungsleistungen ist die freiwillige Prüfung des Konzernabschlusses nach IFRS der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, für die Geschäftsjahre 2016/2017 und 2017/2018 sowie Leistungen in Zusammenhang mit dem Segmentwechsel der Gesellschaft enthalten.

4.7. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Die STEMMER IMAGING AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Als Vorstand der STEMMER IMAGING AG erklären wir hiermit, dass die STEMMER IMAGING AG bei den im vorstehenden Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG wurden im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 nicht getroffen oder unterlassen."

4.8. ERGEBNISVERWENDUNG UND AUSSCHÜTTUNGSSPERRE

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe TEUR 13.746 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende in Höhe von TEUR 3.250

Vortrag auf neue Rechnung in Höhe von TEUR 10.496

4.9. ANGABEN ZU STIMMRECHTSMITTEILUNGEN GEMÄSS § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTG

Im Geschäftsjahr wurden folgende Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG veröffentlicht:

Die SI HOLDING GmbH, Kötz, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der SI HOLDING GmbH, Kötz, mehr als der vierte Teil der Aktien der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, gehören. (Puchheim, im November 2018)
Die SI HOLDING GmbH, Kötz, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der SI HOLDING GmbH, Kötz, eine Mehrheitsbeteiligung an der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, gehört. (Puchheim, im November 2018)

Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr folgende Bekanntmachungen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht:

4.10. NACHTRAGSBERICHT

Mit Wirkung zum 11. Juli 2019 hat die STEMMER IMAGING AG, Puchheim, 100 % der Anteile an der Alea Rubicon S.L., Barcelona/ Spanien, samt Tochtergesellschaft Infaimon S.L., Barcelona/ Spanien, und deren Tochtergesellschaften in Portugal, Brasilien und Mexiko ("Infaimon-Gruppe") erworben. Die Infaimon-Gruppe ist ein Anbieter von Soft- und Hardware für den Bereich industrieller Bildverarbeitung und Robotik.

Des Weiteren wurde am 24. Juli 2019 ein Kapitalmarktdarlehen in Höhe von EUR 10,0 Mio. aufgenommen.

Darüber hinaus ergaben sich nach Schluss des Geschäftsjahres keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung.

4.11. DEUTSCHER COPORATE GOVERNANCE KODEX

Die nach § 161 Aktiengesetz vorgeschriebene Erklärung (sogenannte "Entsprechenserklärung") zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.stemmer-imaging.com) im Bereich Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht worden.

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Mitteilungspflichtiger Datum der Schwellenberührung Stimmrechtsanteil

in %
Absolut
Allianz Institutional Investors Series SICAV, Senningerberg/Luxemburg 22. Juli 2019 2,42 157.168
ELEVA UCITS FUND, Luxemburg/Luxemburg 9. Mai 2019 3,80 246.750
Eric Bendahan, 6. Februar 1976 9. Mai 2019 3,80 246.750
Allianz Institutional Investors Series SICAV, Senninigerberg/Luxemburg 9. Mai 2019 3,06 198.833
Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main 9. Mai 2019 3,81 247.658
Allianz SE, München 9. Mai 2019 6,04 392.468
Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main 9. Mai 2019 4,21 273.421
PRIMEPULSE SE, München 9. Mai 2019 54,00 3.510.000

Puchheim, den 20. September 2019

STEMMER IMAGING AG

Vorstand

Arne Dehn

Lars Böhrnsen

Martin Kersting

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der STEMMER IMAGING AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Puchheim, den 20. September 2019

STEMMER IMAGING AG

Vorstand

Arne Dehn

Lars Böhrnsen

Martin Kersting

ANLAGENSPIEGEL

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für das Geschäftsjahr 2018/19

in EUR
Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.07.2018 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand am 30.06.2019 Stand am 01.07.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.394.976 302.115 70.929 0 1.768.020 1.160.669
Geleistete Anzahlungen 47.600 38.982 - 70.929 0 15.653 0
1.442.576 341.097 0 0 1.783.674 1.160.669
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.533.537 117.837 167.502 0 2.818.876 1.448.210
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.860.670 343.615 6.011 129.439 3.080.858 2.094.938
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 12.026 161.487 - 173.514 0 0 0
5.406.234 622.939 0 129.439 5.899.734 3.543.148
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 10.787.700 470.254 0 0 11.257.954 0
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.617.898 5.221.061 0 820.937 8.018.022 0
Beteiligungen 31.249 1.368.347 0 0 1.399.596 0
14.436.847 7.059.662 0 820.937 20.675.572 0
Summe 21.285.657 8.023.699 0 950.376 28.358.979 4.703.818

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für das Geschäftsjahr 2018/19

in EUR
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Zugänge Abgänge Stand am 30.06.19 Stand am 30.06.19 Stand am 30.06.18
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 267.505 0 1.428.174 339.846 234.307
Geleistete Anzahlungen 0 0 0 15.653 47.600
267.505 0 1.428.174 355.499 281.907
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 236.656 0 1.684.866 1.134.010 1.085.327
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 400.916 127.619 2.368.236 712.622 765.732
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 12.026
637.572 127.619 4.053.102 1.846.632 1.863.085
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 0 11.257.954 10.787.700
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 8.018.022 3.617.898
Beteiligungen 0 0 0 1.399.596 31.249
0 0 0 20.675.572 14.436.847
Summe 905.077 127.619 5.481.276 22.877.703 16.581.839

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE STEMMER IMAGING AG, PUCHHEIM

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, - bestehend aus der Bilanz zum 30. Juni 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. Juni 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Werthaltigkeit Finanzanlagen

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 11.258 (15 % der Bilanzsumme), Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 8.018 (11 %) und Beteiligungen in Höhe von TEUR 1.400 (2 %) ausgewiesen. Die Bewertung von Finanzanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. In Abschnitt 1. Rechnungslegungsgrundsätze des Anhangs sind Erläuterungen zur Bilanzierung des Finanzanlagevermögens enthalten.

Zur Ermittlung des beizulegenden Werts ist die Sicht der die Finanzanlagen haltenden Gesellschaft einzunehmen. Grundlage der Bewertungen sind dabei die Barwerte der künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung berücksichtigt. Die Barwerte werden mittels Ertragswertverfahren ermittelt. Die Diskontierung erfolgt mittels risikoadäquater Diskontierungszinssätze. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Bei unserer Prüfung der beizulegenden Werte der Finanzanlagen haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen und die Ermittlung risikoadäquater Diskontierungszinssätze beurteilt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse im Zusammenhang mit den angesetzten gewichteten Kapitalkosten insgesamt eine sachgerechte Grundlage für den Werthaltigkeitstest der jeweiligen Anteile an verbundenen Unternehmen, der Ausleihungen an verbundene Unternehmen und der Beteiligung bilden. Bei unserer Einschätzung der Ergebnisse der Bewertungen zum 30. Juni 2019 haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen der verwendeten Diskontierungszinssätze wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen und der Beteiligung zu belegen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung auf die im Abschnitt "(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und der inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, und
die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APRVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Dezember 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 7. Juni 2019 vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 als Abschlussprüfer der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Philipp Schütte.

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