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KST Beteiligungs AG

Annual / Quarterly Financial Statement Nov 14, 2019

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Annual / Quarterly Financial Statement

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KST Beteiligungs AG

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

BILANZ

AKTIVA

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Euro Gesamtjahr/Stand

Euro
Euro Vorjahr

Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
II. Sachanlagen EUR 27.971,00 EUR 35.119,00
III. Finanzanlagen EUR 8.697.662,26 EUR 7.748.376,92
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände EUR 803.745,76 EUR 801.702,87
III. Wertpapiere EUR 71.939,50 EUR 41.464,50
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks EUR 816.508,46 EUR 366.340,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten EUR 2.473,50 EUR 1.997,50
Summe Aktiva EUR 10.420.300,48 EUR 8.995.001,42

PASSIVA

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Euro Gesamtjahr/Stand

Euro
Euro Vorjahr

Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital EUR 5.326.576,00 EUR 5.326.576,00
II. Kapitalrücklage EUR 1.606.599,01 EUR 1.606.599,01
III. Gewinnrücklagen
IV. Bilanzgewinn EUR 768.937,91 EUR 1.017.857,75
davon Gewinnvortrag EUR 1.017.857,75 EUR 684.435,83
B. Rückstellungen EUR 30.849,00 EUR 43.739,00
C. Verbindlichkeiten EUR 2.687.338,56 EUR 1.000.229,66
D. Rechnungsabgrenzungsposten
Summe Passiva EUR 10.420.300,48 EUR 8.995.001,42

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Vorliegender Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des AktG sowie des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt.

Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesell­schaft im Hinblick auf die Rechnungs­legungs-, Prü­fungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapital­ge­sell­schaft.

Die Rechnungslegung erfolgt nach HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögens­gegen­stände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Auf­wen­dungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes be­stimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der Voraus­setzung des § 250 HGB angesetzt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unter­nehmens­tätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen (going concern).

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vor­her­sehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Ab­schluss­stichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Ab­schlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt gewor­den sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaft­lichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeit­punkten der entsprechenden Zahlungen.

Seit dem Jahresabschluss 2015 wird bei der Bewertung der Wert­pa­piere des Anlagevermögens das gemil­derte Nie­derstwertprinzip angewendet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungs­vorschriften unter der Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung und Bilan­zierung vorgenommen.

Die Sachanlagen werden zu An­schaf­fungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Ab­schreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der degressiven bzw. linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr des Zugangs im Sammelposten erfasst und linear mit 20 % abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 150,00 Euro werden im Geschäftsjahr des Zugangs voll­ständig abgeschrieben. Zugänge werden mit den Anschaf­fungs­kosten bewertet.

Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens er­folgte zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschrei­bungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet.

Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgte zu An­schaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Bei der Position Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte die Be­wertung jeweils zum Nominalbetrag.

Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nominalbetrag.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kauf­männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag aus­ge­wiesen.

Für auf fremde Währung lautende Positionen wurden fol­gende Umrechnungskurse zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt:

Vereinigte Staaten USD 1,1458

Russland RUB 79,519

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde ebenfalls zu Anschaf­fungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen be­wertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

3.2 Finanzanlagen

Wertpapiere des Anlagevermögens

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungs­kosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. Auf die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden im Jahresabschluss aufgrund dauerhafter Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen auf eine Positionen in Höhe von insgesamt EUR 10.423,00 (Vorjahr EUR 0,00) vorgenommen. Weitere außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, auch wenn der Zeitwert der Papiere unter dem bilanzierten Wert liegt, da aus Sicht der Gesellschaft keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Der Buchwert des Aktienbestandes beträgt EUR 4.412.874,12, der Zeitwert EUR 3.900.127,00. Außerdem werden festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen mit einem Buchwert von EUR 4.265.984,14 gehalten. Der Zeitwert beträgt EUR 3.946.564,69.

3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein kurzfristiges Darlehen über TEUR 600 zur kurzfristigen Überbrückung ausgewiesen. Dieses Darlehen hat eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten des Weiteren Zinsabgrenzungen auf im Anlagevermögen gehaltenen Anleihen sowie Steuererstattungsansprüche.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr EUR 0,00).

3.4 Wertpapiere

Sonstige Wertpapiere

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungs­kosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

3.5 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten, die jeweils mit dem Nennwert angesetzt wurden und zur freien Verfügung stehen.

3.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung ist zum Nennwert ange­setzt. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Beiträge sowie Mieten für 2019.

3.7 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.500.000 auf den Namen lautende Stückaktien zu je EUR 1,00.

Eigene Anteile

Die ordentliche Hauptversammlung der KST Beteiligungs AG hat am 9. Juni 2015 den Vorstand zum Rück­kauf von bis zu 594.000 eigenen Aktien ermächtigt. Die ordentliche Hauptversammlung von 2. Mai 2016 hat diese Ermächtigung neu gefasst und den Vorstand zum Rück­kauf von bis zu 550.000 eigenen Aktien ermächtigt.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 173.424 eigene Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von EUR 1,4837. Dies entspricht 3,15 Prozent des Grundkapitals.

Der Bestand an eigenen Aktien jeweils zum Quartalsende ergibt sich wie folgt:

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Datum Erwerb Anteil Grund-kapital Anschaffungs-kosten in Euro End-bestand
01.01. 173.424 3,15 % 257.307,75 173.424
Q1/18 0 0,00 % 257.307,75 173.424
Q2/18 0 0,00 % 257.307,75 173.424
Q3/18 0 0,00 % 257.307,75 173.424
Q4/18 0 0,00 % 257.307,75 173.424
31.12. 173.424 3,15 % 257.307,75 173.424

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Auf­sichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.970.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.970.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Geneh­migtes Kapital 2015).

Bedingtes Kapital

Durch Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 9. Juni 2015 und 2. Mai 2016 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Auf­sichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 4.158.000 bedingt zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 4.158.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2015).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1.606.599,01 setzt sich aus dem Aufgeld von insgesamt EUR 566.599,01 aus Kapitalerhöhungen sowie einem Einstellungsbetrag von EUR 1.040.000,00 aufgrund der in den Jahren 2007 und 2015 durchgeführten Kapitalherabsetzungen zusammen.

Im Geschäftsjahr 2016 wurden aus der Kapitalrücklage EUR 2.200.000,00 zum Zweck der Rückzahlung an die Aktionäre der Gesellschaft entnommen.

Bilanzgewinn

Der ausgewiesene Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zu­sammen:

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Jahresüberschuss EUR 283.737,76
Gewinnvortrag EUR 1.017.857,75
Ausschüttung EUR - 532.657,60
Bilanzgewinn EUR 768.937,91

3.8 Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

3.9 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Gesellschaft hat bei einem Kreditinstitut ein Kontokorrentdarlehen mit einem Betrag von bis zu EUR 2.363.000,00 zum Bilanzstichtag. Dieses ist zum 31. Dezember 2018 mit EUR 2.589.918,23 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurde ein Wertpapierdepot verpfändet.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und betreffen:

Aufsichtsratvergütungen 2018: EUR 53.550,00

(Vorjahr EUR 0,00)

Aufsichtsratvergütungen 2017: EUR 29.750,00

(Vorjahr EUR 53.550,00)

Aufsichtsratvergütungen 2016: EUR 7.211,73

(Vorjahr 7.972,35)

Aufsichtsratvergütungen 2015: EUR 4.760,00

(Vorjahr EUR 4.760,00)

diverse Verbindlich­keiten: EUR 1.613,55

(Vorjahr EUR 2.166,40)

Lohn- und Kirchensteuer: EUR 535,05

(Vorjahr EUR 538,21)

Die Restlaufzeit sämtlicher sonstiger Verbindlichkeiten beträgt unter einem Jahr.

Verbindlichkeitenspiegel

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Restlaufzeit Summe davon gesichert
< 1 Jahr 1 - 5 Jahre > 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute 2.589.918,23 - - 2.589.918,23 -
Sonstige Verbindlichkeiten 97.420,33 - - 97.420,33 -

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Art und Form der Sicherheiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute Wertpapiere im Depot
Sonstige Verbindlichkeiten -

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sämtliche Erträge wurden im Inland erzielt.

4.1 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus EUREX-Optionen.

4.2 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere der Umlaufvermögens

Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten bei den Finanzanlagen im Berichtsjahr in Höhe von EUR 10.423,00 (Vorjahr EUR 0,00). Die Wertpapiere des Handelsbestandes wurden in Höhe von EUR 13.611,60 (Vorjahr EUR 51.487,25) aufgrund des strengen Niederstwertprinzip abgeschrieben.

5. Sonstige Angaben

5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Patronatser­klärungen und Verfügungsbeschränkungen

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB be­standen zum Bilanzstichtag nicht.

Aus Mietverhältnissen bestehen zum Bilanzstichtag ebenfalls keine Verpflichtungen (Vorjahr EUR 0,00).

Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben. Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Ver­träge, aus denen sich erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben, be­stehen nicht.

5.2 Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnitt­lich einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter.

5.3 Sitz und Handelsregister

Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19241 eingetragen.

5.4 Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG

Die Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, hat am 20. Februar 2015 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der KST Beteiligungs AG gehört.

5.5 Weitere Angaben

Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditäts­reserve werden unter der Bilanzposition "Finanzanlagen, Wertpapiere des Anlagevermögens", die Wertpapiere des Handelsbestandes unter der Bilanzposition "Wertpapiere, sonstige Wertpapiere" ausgewiesen.

Stuttgart, den 19. Januar 2019

KST Beteiligungs AG

Der Vorstand

Stuttgart, den 19. Januar 2019

gez. Voss

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Januar 2019

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