Management Reports • Dec 23, 2019
Management Reports
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1 Grundlagen des Konzerns
1.1 Konzernportrait
1.2 Organisation und Tochterunternehmen
1.3 Branchenentwicklung und Marktposition
1.4 Steuerungssystem - finanzielle und nicht-finanzielle
Leistungsindikatoren
1.5 Forschung und Entwicklung
2 Wirtschaftsbericht
2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage
2.2 Geschäftsverlauf
2.3 Ertragslage
2.4 Finanzlage
2.5 Vermögenslage
2.6 Investitionen und Abschreibungen
3 Übernahmerelevante Angaben
4 Chancen- und Risikobericht
4.1 Chancenbericht
4.1.1 Wachstum durch Motorboote
4.1.2 Erträge durch Katamarane
4.1.3 Starke etablierte Marken und breites Produktportfolio
4.1.4 Produktinnovationen
4.1.5 Regionale Ausbreitung
4.1.6 Risikomanagement
4.2 Internes Kontrollsystem
4.3 Risikofelder
4.3.1 Gesamtwirtschaft und Branche
4.3.2 Operative Geschäftsrisiken
4.3.3 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken
4.3.4 Finanzrisiken
4.3.5 Risiken aus Planabweichungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
4.3.6 Liquiditätsrisiken aus Kreditvertragsvereinbarungen..
4.3.7 Compliance Risiken
4.3.8 Personelle Risiken
4.3.9 Cyberkriminalität
4.4 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft
5 Vergütungsbericht
6 Erklärung zur Unternehmensführung
7 Nichtfinanzielle Berichterstattung
8 Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit
9 Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen
10 Prognosebericht
1.1 Konzernportrait
Der HanseYachts AG Konzern (kurz: „HanseYachts", „Konzern", oder auch „HanseYachts Konzern") ist weltweit der zweitgrößte Hersteller von Segelyachten mit einer Rumpflänge von 29 bis 67 ft (9 - 21 m) und gehört zu den Top 10 der Motorbootproduzenten mit einer Rumpflänge von 30 bis 54 ft (10 - 16 m). Seit Juni 2017 werden auch Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilége über das weltweite Händlernetz verkauft. Mit Wirkung zum 28. Juni 2019 wurden darüber hinaus 100% der Anteile an der Privilége Marine Holding GmbH erworben.
Die Produkte und Marken des Konzerns sind innovativ, marktetabliert und haben eine lange Historie. Innerhalb der jeweiligen Marken werden verschiedene Yachttypen angeboten. Die konsequente Ausweitung der Produktpalette ist Teil der Mehrmarkenstrategie, so dass sich das gesamte Produktportfolio auf mittlerweile 40 verschiedene Modelle erstreckt. Die Yachten werden über Vertragshändler und über eigene Vertriebsgesellschaften veräußert. Alle Boote werden ausschließlich auf Endkundenbestellung gefertigt.
Am produktionsgünstig gelegenen Standort mit Meereszugang zur Ostsee in Greifswald wird die Forschung und Entwicklung sowie die zentrale Marketingkoordination inklusive der Media- und Messeplanung der HanseYachts vorgenommen. Auch der Zentraleinkauf, die Gesamtvertriebssteuerung sowie die administrative Verwaltung erfolgen hier. Ein weiterer Produktionsstandort befindet sich in einer Entfernung von ca. 170 km zu Greifswald in Goleniów, Polen. Die Katamarane werden am Atlantik, an der französischen Westküste in der Bucht von Biskaya, gebaut. Eigenständige Konzern-Vertriebsgesellschaften befinden sich in Deutschland und den USA. Der Verkauf erfolgt weltweit über ein Netzwerk von 181 Händlern.
1.2 Organisation und Tochterunternehmen
Die HanseYachts AG ist die Muttergesellschaft des Konzerns. Sie nimmt zentrale Holdingaufgaben wahr und betreibt einen Großteil des operativen Geschäfts. An fast allen Tochtergesellschaften ist die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. Die Tochtergesellschaften sind die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG mit ihrer Komplementärin, der Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH, die Moody Yachts GmbH, die Dehler Yachts GmbH, die Sealine Yachts GmbH, die Hanse Yachts US, LLC, USA, die Technologie Tworzyw Sztucznych Sp.z o.o., Polen (kurz „TTS"), die HanseYachts TVH GmbH, die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH, die Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH mit ihrer nicht mehr operativ tätigen Tochtergesellschaft Mediterranean Yacht Service Center SARL, Frankreich sowie seit 28. Juni 2019 die Privilége Marine Holding GmbH mit ihrer französischen Tochtergesellschaft Privilége Marine SAS.
Der HanseYachts Konzern wird in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, einbezogen.
Der HanseYachts Konzern ist im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
1.3 Branchenentwicklung und Marktposition
Der weltweite Segel- und Motoryachtenmarkt ist von intensivem Wettbewerb geprägt. Weltweit existiert eine Vielzahl von Yachtherstellern, die jährlich jeweils ein- bis zweistellige Stückzahlen produzieren. Es gibt hingegen weltweit nur wenige Wettbewerber, die - wie auch der HanseYachts Konzern - eine dreistellige Anzahl von Yachten im Jahr industriell produzieren und mit denen wir erheblich im globalen Wettbewerb stehen.
Unverändert durchläuft der Segel- und Motoryachtmarkt eine starke Konsolidierung. Das Marktumfeld ist somit anhaltend anspruchsvoll.
Das globale maritime Marktumfeld ist für den HanseYachts Konzern weiterhin leicht wachsend, wobei die Entwicklung für die einzelnen Marken unterschiedlich ausfällt. Insbesondere der Markt für Motorboote der Marken Fjord und Sealine wächst weiterhin, wobei hier aber auch der Wettbewerb erheblich zugenommen hat. Stärkste Absätze erzielt HanseYachts in Deutschland, Spanien, Frankreich, USA, Italien und England. Die positive Entwicklung in Griechenland konnte den Umsatzrückgang in England kompensieren.
Dem Branchenumfeld begegnet HanseYachts mit stetigen Investitionen in Yacht-Neuentwicklungen und einer ständig überarbeiteten Produktpalette, die den Wünschen der Kunden nach Individualität und Variantenvielfalt entgegenkommt, wobei die Kundenwünsche vielfältig und regional sogar sehr unterschiedlich sein können. Nur mit einer seriennahen Fertigung sowie einer modularen Bauweise, die kostengünstig eine hohe Variantenvielfalt abbilden kann, und mit klar positionierten Marken wird sich eine Werft nach unserer Überzeugung erfolgreich und nachhaltig am Markt positionieren können. Das stetige Umsatzwachstum der letzten sieben Jahre bezeugt den Erfolg der Strategie und der Produkte der HanseYachts.
Die im Konzern produzierten Yachten sind bei den Segelyachten die Marken „Hanse", „Moody" sowie „Dehler" und bei den Motoryachten die Marken „Fjord" und „Sealine". Zusätzlich stellt die im Berichtsjahr erworbene Tochtergesellschaft Privilége Marine SAS Segel- und Motor-Katamarane der Marke „Privilége" her. Diese Mehr-Marken-Strategie macht es möglich, klare Abgrenzungen innerhalb der einzelnen Produktgruppen vorzunehmen. Die Produkte sind klar positioniert und haben innerhalb der Marke eine starke Identität. Hierdurch können unterschiedliche Kundenwünsche zielgenau angesprochen werden und haben ein höheres Anpassungspotenzial für sich ändernde Marktbedingungen. Durch den Einsatz von variabel kombinierbaren Modulen für den Yacht-Innenausbau, Farbgebung, Stoffen, verschiedenen Hölzern und eine breite Vielfalt von Zusatzausrüstung wird dem Endkunden die Möglichkeit geboten, die gewünschte Yacht seinen jeweiligen Bedürfnissen individuell anzupassen.
Im Segelbootbereich bieten wir mit der Marke „Hanse" komfortable Familienyachten, mit der Marke „Moody" luxuriöse Decksalon- und Classic-Yachten und mit der Marke „Dehler" hochwertige Performance Cruiser an. Im Motorbootbereich bieten wir unter der Marke „Fjord" Boote mit besonders eigenständigem Design und viel Power an und unter der Marke „Sealine" vermarkten wir gleitende Motorboote mit viel Platz und besonders viel natürlichem Licht. Die Katamarane der Marke „Privilége" sind im Premium Segment angesiedelt und haben seit über 35 Jahren eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Markt. Jeder einzelne Katamaran ist einzigartig, wird mit hoher Qualität veredelt und nach Kundenwunsch individuell gefertigt. Sie eigenen sich zudem besonders für Weltumsegelungen.
1.4 Steuerungssystem - finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren sind vornehmlich die Umsatzerlöse, das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) sowie das insgesamt erzielte Konzernjahresergebnis, die im Rahmen einer Erfolgsrechnung aggregiert für den HanseYachts-Konzern (IFRS) auf Monatsbasis für den jeweils abgelaufenen Monat sowie kumuliert für das laufende Geschäftsjahr („YTD") an den Vorstand berichtet werden. Dabei werden Abweichungen sowohl zur Planung als auch zum Vorjahr systematisch analysiert. Das Berichtsformat der kurzfristigen Erfolgsrechnung entspricht grundsätzlich einer produktionsbezogenen Deckungsbeitragsrechnung, die auch weitere Kennziffern, wie z.B. Materialeinsatzquote, Fertigungskostenquote und eine Deckungsbeitragsgröße enthält und bestimmte Aufwandsarten nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten abweichend von der IFRS-Gliederung zuordnet (z.B. Zuordnung der Aufwendungen für Leiharbeiter zu den Fertigungskosten anstatt zum Materialaufwand). Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst darüber hinaus eine KonzernBilanz (IFRS) und eine Konzern-Kapitalflussrechnung (IFRS), auf deren Grundlage weitere für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentliche Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittelbestand) regelmäßig überwacht werden. Im Rahmen der laufenden Liquiditätssteuerung werden darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen berichtet und wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt und mit dem verfügbaren Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) verglichen.
Eine weitergehende Aufteilung der Erlöse und Aufwendungen, des Geschäftsergebnisses, der Vermögensgegenstände und Schulden sowie der Cashflows auf einzelne Geschäftsbereiche („Segmente") oder eine separate Berichterstattung über einzelne Legaleinheiten des HanseYachts-Konzerns erfolgt im Rahmen der monatlichen Berichterstattung an den Vorstand nicht.
Neben finanziellen Leistungsindikatoren steuert und überwacht der Vorstand die Geschäftsentwicklung auch durch eine Reihe von nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung auf Konzernebene aggregiert werden und bezüglich ihrer Entwicklung im Vergleich zur Planung bzw. zum Vorjahr untersucht werden. Wesentliche nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind hierbei die Auftragseingänge sowie die Anzahl der fakturierten und produzierten Schiffe.
Bezüglich der Entwicklung der wesentlichen Leistungsindikatoren verweisen wir auf unsere nachfolgenden Erläuterungen. Da das interne Berichtswesen eine produktionsbezogene Sichtweise aufweist, ergeben sich bei den nachfolgenden Ausführungen für einzelne Leistungsindikatoren Abweichungen zum internen Berichtsformat.
1.5 Forschung und Entwicklung
Unsere Entwicklungsarbeit konzentriert sich auf die Entwicklung neuer, innovativer Yachten unter der Verwendung modernster Werkstoffe und Fertigungsverfahren. In diese Entwicklung fließen die im Rahmen der laufenden Prozessoptimierungen gewonnenen Erkenntnisse ein. Die umfangreichen Erfahrungen der eigenen Mitarbeiter werden dabei durch die Zusammenarbeit mit international anerkannten Konstruktionsbüros und Yachtdesignern erweitert sowie durch technische Neuerungen bei Lieferanten für lieferbares Zubehör und Waren ergänzt.
Der Einsatz der Konstruktionssoftware Catia ermöglicht uns, den gesamten Entwicklungs- und Fertigungsprozess vom ersten Design bis zur Ansteuerung von Produktionsmaschinen abzubilden. Neben Hard- und Softwarekosten fallen dabei Aufwendungen für die Schulung unserer Mitarbeiter und den Einsatz externer Spezialisten an.
Der Schwerpunkt unserer Entwicklungstätigkeit lag im Berichtsjahr in der Entwicklung neuer Modelle für sämtliche Marken. Dabei handelt es sich neben der Weiterentwicklung des Außen- und Innenlayouts für bestehende Modelle insbesondere um die Entwicklung neuer Designs und Konzepte sowie die Festlegung von Konstruktions- und Produktionsstandards.
Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen beliefen sich im Berichtsjahr auf 4,1 Mio. Euro (Vorjahr: 4 Mio. Euro). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und Abschreibungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände („Entwicklungskosten“) bzw. technische Anlagen und Maschinen/ Anlagen im Bau („Produktionsformen“) erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (1,7 Mio. Euro, Vorjahr: 1,9 Mio. Euro). In Summe wurden damit für Forschung und Entwicklung 2,4 Mio. Euro (Vorjahr: 2,1 Mio. Euro) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst.
2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage
Der europäische Markt und hier insbesondere Deutschland ist für den HanseYachts Konzern der wichtigste Einzelmarkt. Hier hebt sich Deutschland im Euroraum unverändert mit seinem soliden und stetigen Wirtschaftswachstum hervor. Der Privatkonsum sowie eine Nachfrage aus dem Ausland sorgten im Jahr 2018 für ein Bruttoinlandsprodukt-Zuwachs von 1,5 Prozent.
2.2 Geschäftsverlauf
Mit Wirkung zum 28. Juni 2019 wurden zu einem Kaufpreis von 1,1 Mio. Euro 100% der Anteile an der Privilége Marine Holding GmbH von der HY Beteiligungs GmbH erworben. Die Privilége Marine Holding GmbH wiederum hält 97,43 % an der französischen Privilége Marine SAS. Der vereinbarte Barkaufpreis beträgt TEUR 500 zuzüglich einer variablen Kaufpreiskomponente von maximal TEUR 600, die abhängig von in künftigen Geschäftsjahren erzielten Umsätzen der Privilége Marine SAS fällig sind, von deren Erzielung wir ausgehen. Hinsichtlich des Produktportfolios der Privilége Marina SAS verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Punkt 1.3.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 hatte der HanseYachts Konzern bereits die Rechte an der Marke „Privilége“ erworben und lizensiert diese an die Privilége Marine SAS seitdem zur weiteren Nutzung zurück. Die Privilége Marine SAS bezieht mit Hilfe einer Kooperationsvereinbarung mit der HanseYachts AG bereits seit dem Geschäftsjahr 2017/2018 Waren von Lieferanten zu geringeren Einkaufpreisen und darf über das weltweite Händlernetzwerk der HanseYachts AG ihre Produkte verkaufen. Die HanseYachts AG berechnet an die Privilége Marine SAS einen Teil der gewonnenen Einkaufs- sowie Vertriebsvorteile weiter.
Aus der Lizensierung der Marke, der Zurverfügungstellung von Formen, der Gewährung von Einkaufsvorteilen, den Beratungsleistungen sowie Warenleistungen sind der HanseYachts AG im Berichtszeitraum bis zum Erwerb des Unternehmens Erträge in Höhe von 2,2 Mio. Euro (Vorjahr 1,9 Mio. Euro) entstanden, die nicht konsolidiert wurden.
In dem unverändert anspruchsvollen Marktumfeld konnten wir durch intensive Vertriebsaktivitäten und durch Produktinnovationen und -pflege im Geschäftsjahr 2018/19 ein Umsatzwachstum von 8 % auf 152,0 Mio. Euro erzielen. Der Umsatzzuwachs resultierte insbesondere aus dem europäischen Raum mit den Motoryachten der Marken „Fjord" und „Sealine". Regional gute Wachstumsraten erzielten wir nicht nur wie in den Vorjahren in Deutschland, sondern mit Italien und Griechenland wieder auch im Mittelmeerraum.
Im Geschäftsjahr 2018/19 haben wir mit der Fjord 44 Coupe, Fjord 52 open, Sealine S330v, Sealine C390 und Privilége Euphorie wie in den Vorjahren erheblich in unsere Produktpalette investiert. Weitere Neuentwicklungen und Facelifts für das kommende Geschäftsjahr 2019/2020 sind in Vorbereitung und erreichen mit der Privilége 510, Privilége 580, Dehler 30od, Sealine C330v, Moody DS41, Fjord 38 und Fjord 38xp bereits jetzt ein interessiertes Publikum. Zu den Marktaktivitäten des HanseYachts Konzerns gehören vor allem die regelmäßige Teilnahme an nationalen und internationalen Fachmessen, wie beispielsweise in Düsseldorf, Cannes (Frankreich), Palma de Mallorca (Spanien), Miami (USA), Annapolis (USA) oder Sydney (Australien). Der Konzern ist auf 79 Messen in 27 Ländern jährlich selbst oder über ihre Händler vertreten.
2.3 Ertragslage
Der HanseYachts Konzern hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 01. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Der folgende Vergleich zeigt die Ergebnisentwicklung im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr.
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| 1.7.2018 - bis 30.06.2019 | 1.7.2017 - bis 30.06.2018 | Ergebnis Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | absolut | in % | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatz | 152.013 | 140.267 | 11.746 | 8% |
| Erhöhung an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 330 | 779 | -449 | -58% |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.709 | 2.211 | -502 | -23% |
| Gesamtleistung | 154.052 | 143.257 | 10.795 | 8% |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.230 | 1.562 | 668 | 43% |
| Materialaufwand | -85.750 | -81.696 | -4.054 | 5% |
| Personalaufwand | -40.847 | -39.804 | -1.043 | 3% |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -18.775 | -18.308 | -467 | 3% |
| EBITDA | 10.910 | 5.011 | 5.899 | 118% |
| Abschreibungen | -5.748 | -5.653 | -95 | 2% |
| EBIT | 5.162 | -642 | 5.804 | -904% |
| Finanzergebnis | -1.466 | -1.640 | 174 | -11% |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3.696 | -2.282 | 5.978 | -262% |
| Ertragsteuern | -367 | -2 | -365 | - |
| Konzernergebnis | 3.329 | -2.284 | 5.613 | -246% |
Die Umsatzerlöse sind im Berichtszeitraum Juli 2018 bis Juni 2019 um 8 % auf 152,0 Mio. Euro gestiegen. Die Umsatzerlöse entfielen mit rund 57 % überwiegend auf das Segelbootgeschäft (Vorjahr 66 %) und mit ca. 39 % auf den Motorbootbereich (Vorjahr 30 %). Den wesentlichen Anteil an den Umsatzerlösen machen wie im Vorjahr die Segelyachten der Marke „Hanse" mit 69,2 Mio. Euro aus.
Die Umsätze mit Motorbooten in Höhe von 58,6 Mio. Euro entfallen auf die verschiedenen Motorboot-Modelle der beiden Marken „Fjord" und „Sealine". Innerhalb der Segel- und Motorbootbereiche gab es Verschiebungen zwischen den Marken und den Modellen, was die Folgen unserer Mehrmarkenstrategie und des Produktmixes sind.
Bei insgesamt 570 produzierten und 575 fakturierten Schiffen (Vorjahr 573 und 564) im Konzern ist der durchschnittliche Erlös je Schiff von TEUR 239 auf TEUR 250 im Berichtsjahr gestiegen. Hinsichtlich der Anzahl der fakturierten Schiffe von 575 Stück wurde die Prognose eines leichten Anstiegs gegenüber Vorjahr eingehalten. Der ebenfalls prognostizierte leichte Anstieg der produzierten Schiffe wurde aufgrund des Auftragsrückgangs am Ende des Geschäftsjahres 2017/2018 geringfügig verfehlt.
Der konzernweite Auftragseingang lag für das Geschäftsjahr 2018/19 mit rund 118,4 Mio. Euro um 17 % unter dem Vorjahreswert. Der Vorstand geht davon aus, dass es sich dabei um eine saisonale Verschiebung von Auftragseingängen handelt.
Die Gesamtleistung stieg unter Berücksichtigung des Bestandsaufbaus von bestellten, aber am Bilanzstichtag noch nicht ausgelieferten Yachten (+0,3 Mio. Euro) und der aktivierten Eigenleistungen (+1,7 Mio. Euro) um 8 % auf 154,1 Mio. Euro.
Bei einem Materialaufwand von 85,8 Mio. Euro (Vorjahr 81,7 Mio. Euro) ist die Materialaufwandsquote (55,7 %) im Verhältnis zur Gesamtleistung um 1,3%-Punkte besser als im Vorjahr. Neben einer Verringerung der Materialintensität, insbesondere bei einigen Modellen der Marke Hanse sowie Sealine, wurden Preiserhöhungen durchgeführt, die zu einer Verringerung der Materialaufwandsquote geführt haben.
Insgesamt haben wir einen Rohertrag (Gesamtleistung abzgl. Materialaufwand) von 68,3 Mio. Euro (Vorjahr 61,6 Mio. Euro) erwirtschaftet, der vor allem durch die zusätzlich erzielten Deckungsbeiträge aus der gestiegenen Gesamtleistung und der verbesserten Materialeinsatzquote um 6,7 Mio. Euro über dem Vorjahr liegt.
Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen mit 2,2 Mio. Euro um 0,7 Mio. Euro über dem Vorjahr und enthalten mit 1,2 Mio. Euro im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Marketing- und Messekosten an Händler. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge ist auf einen Anstieg Schadensersatzzahlungen und Versicherungsentschädigungen in Höhe von 0,6 Mio Euro auf 0,8 Mio. Euro zurückzuführen.
Die Personalaufwendungen für Lohn- und Gehaltsempfänger in Höhe von 40,8 Mio. Euro sind gegenüber dem Vorjahr (39,8 Mio. Euro) in Relation zur gestiegenen Gesamtleistung um 1 %-Punkt auf 27 % gesunken. Im Jahresdurchschnitt haben wir 1.419 Mitarbeiter beschäftigt (Vorjahr 1.447). Ursächlich für den absoluten Anstieg der Personalaufwendungen in Höhe von 1,0 Mio. Euro sind tarifliche Lohnerhöhungen in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um 0,5 Mio. Euro auf 18,8 Mio. Euro (Vorjahr: 18,3 Mio Euro). Während insbesondere absatzbedingt die Aufwendungen für Gewährleistungen, Fracht sowie Lizenzgebühren angestiegen sind, wirkte sich unter anderem der Rückgang von Messeaufwendungen und Rechts- und Beratungskosten positiv aus, weshalb die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Relation zur Gesamtleistung von 13 % auf 12 % gesunken sind.
In Folge der zuvor genannten Entwicklungen verzeichnete das Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Ergebnisverbesserung um 5,9 Mio. Euro auf 10,9 Mio. Euro.
Die Abschreibungen sind gegenüber dem Vorjahr mit 5,7 Mio. Euro unverändert. Die absolute Höhe der Abschreibungen ist eine Folge der hohen Investitionen in Entwicklung und Produktionsformen von neuen Yachtmodellen in den vergangenen Geschäftsjahren, die über einen vergleichsweisen kurzen Zeitraum von drei bis vier Jahren planmäßig abgeschrieben werden.
Das EBIT verbesserte sich entsprechend dem verbesserten EBITDA gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 5,8 Mio. Euro auf 5,2 Mio. Euro.
Das Finanzergebnis beträgt -1,5 Mio. Euro (Vorjahr: -1,6 Mio. Euro). Es enthält vor allem den planmäßigen Zinsdienst für die zinstragenden Verbindlichkeiten.
Der Konzernjahresüberschuss beträgt 3,3 Mio. Euro (Vorjahr: Konzernjahresfehlbetrag -2,3 Mio. Euro).
Die hier berichtete Geschäftsentwicklung stimmt weitestgehend mit der Prognose des Vorjahres überein. Der Umsatz des Konzerns betrug im Geschäftsjahr 2018/2019 152,0 Mio. Euro und lag damit um 8 % über dem Vorjahr. Die Erwartungen eines moderaten Anstiegs wurden somit sogar leicht übererfüllt. Das EBITDA ist wie erwartet mit einer Verdoppelung stark gestiegen und es konnte wie prognostiziert ein positives Konzernergebnis im einstelligen Millionen-Euro-Bereich erzielt werden. Das Umsatzwachstum wurde entsprechend der Prognose durch den Verkauf von Motoryachten der Marken „Sealine“ sowie den Fjord-Modellen generiert. Der Großteil der Umsatzerlöse wurde aber, wie geplant, weiterhin mit unseren Segelyachten erzielt.
Hinsichtlich der Anzahl der fakturierten Schiffe von 575 Stück wurde die Prognose eines leichten Anstiegs gegenüber dem Vorjahr eingehalten. Der ebenfalls prognostizierte leichte Anstieg der produzierten Schiffe wurde aufgrund des Auftragsrückgangs am Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 geringfügig verfehlt.
In den Umsatzerlösen sind Lizenzerlöse und erbrachte Dienstleistungen an Privilége Marine SAS, Frankreich (kurz „Privilége") in Höhe von TEUR 2.160 (Vorjahr TEUR 1.867) für den Zeitraum bis zum Kauf am 28. Juni 2019 enthalten. Da der Kauf der Privilége Marine Holding GmbH und deren französischen Tochtergesellschaft Privilége Marine SAS am 28. Juni 2019 und damit kurz vor dem Bilanzstichtag erfolgte, wurden vor dem Kaufdatum entstandene Aufwendungen und Erträge mit Privilége Marine SAS im HanseYachts Konzern nicht konsolidiert.
Wäre Privilége Marine SAS bereits vollumfänglich seit dem 1. Juli 2018 konsolidiert worden, würde das Konzernergebnis zum 30. Juni 2019 einen Fehlbetrag von -1,8 Mio. Euro ausweisen.
2.4 Finanzlage
Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeiten sind in Höhe von 5,3 Mio. Euro vor allem auf Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände zurückzuführen. Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen betreffen hauptsächlich Yachten-Neuentwicklungen, neue Produktionsformen für Yachten sowie Produktionshallen-Erweiterungen.
Der operative Cashflow beträgt +3,2 Mio. Euro gegenüber +1,1 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2017/18. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen das um 5,6 Mio. Euro gestiegenen Konzernjahresergebnis.
Zum Abschlussstichtag bestanden Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von 6,0 Mio. Euro, die im Vergleich zum Vorjahr um 15,2 Mio. Euro deutlich geringer ausfielen. Die Abweichung resultiert mit 13,0 Mio. Euro insbesondere aus der am 06. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlten Anleihe. Zur Finanzierung der Rückzahlung hatte die HanseYachts vor dem Bilanzstichtag 30. Juni 2018 bei drei Banken landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro zu fest vereinbarten Zinssätzen aufgenommen, die bis auf 30 %ige Restbeträge über die Laufzeit bis 2023 getilgt werden und zum Bilanzstichtag mit 11,4 Mio. Euro valutieren. Ziel der vorzeitigen Kündigung der Unternehmensanleihe war es, die Finanzierungsstruktur im Konzern zu einer deutlich günstigeren Verzinsung zu optimieren. Zusätzlich zu bestehenden Bankguthaben stehen Kontokorrentlinien in Höhe von 9,0 Mio. Euro zur Verfügung, die teilweise durch Landesbürgschaften abgesichert sind. Diese Linien wurden zum Stichtag in Höhe von 8,5 Mio. Euro in Anspruch genommen (Inanspruchnahme im Vorjahr 8,3 Mio. Euro).
Die darüber hinaus bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Finanzinstituten betreffen kurz- bis mittelfristige Investitionsdarlehen.
Zur Unterstützung unserer Vertragshändler besteht zusätzlich zu den vorstehend beschriebenen Finanzierungsinstrumenten ein Rahmenvertrag mit einer unabhängigen institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaft. Dies ermöglicht den Händlern - bei entsprechender eigener Bonität - sowohl von Kunden bestellte Schiffe, als auch Ausstellungs- und Messeboote zu finanzieren.
2.5 Vermögenslage
Die Bilanzsumme am 30. Juni 2019 erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 5,9 Mio. Euro auf 97,3 Mio. Euro (Vorjahr 91,5 Mio. Euro). Hintergrund für den Zuwachs ist insbesondere die Erstkonsolidierung der Privilége Marine SAS und - gegenläufig - die Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 13,0 Mio. Euro am 06. Juli 2018, wobei die hierfür benötigten liquiden Mittel bereits zum letzten Stichtag am 30. Juni 2018 über Darlehen zur Verfügung gestellt worden waren.
Die langfristigen Vermögenswerte sind mit 55,5 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (39,3 Mio. Euro) durch einen Anstieg der immateriellen Vermögensgegenstände deutlich höher. Diese haben sich in Folge des Erwerbs der Privilége Marine Holding GmbH und deren Tochtergesellschaft Privilége Marine SAS erhöht, da im Rahmen der Erstkonsolidierung ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 17,0 Mio. Euro aufgedeckt wurde. Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens an der Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag insgesamt 57,1 % (Vorjahr 43,0 %).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen und im Sachanlagevermögen standen den planmäßigen Abschreibungen von 5,7 Mio. Euro im Gegenzug Investitionen in die Produktpalette von 4,7 Mio. Euro gegenüber.
Das Vorratsvermögen ist gegenüber dem Vorjahr um 4,6 Mio. Euro auf 27,4 Mio. Euro gestiegen. Hintergrund hierfür ist einerseits, dass sich die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe aufgrund der größeren Produktvielfalt und Ausstattungsvarianten der Yachten und des Erwerbs von bislang in Konsignationslagern liegenden Vorräten um 1,5 Mio. Euro auf 11,2 Mio. Euro erhöht haben. Die Erstkonsolidierung der Privilége Marine SAS hat überdies mit 3,0 Mio. Euro insbesondere zum Anstieg der unfertigen Erzeugnisse beigetragen, die zum Bilanzstichtag 13,8 Mio. Euro (Vorjahr 9,7 Mio. Euro) betragen. Im Gegenzug haben sich der Bestand an fertigen, aber noch nicht ausgelieferten Yachten um 0,4 Mio. Euro und die geleisteten Anzahlungen um 0,6 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr reduziert.
Das den Aktionären der HanseYachts AG zuzurechnende Eigenkapital ist im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund des Konzernjahresüberschusses um 3,3 Mio. Euro auf 17,0 Mio. Euro gestiegen. Unter Berücksichtigung des dem nicht beherrschenden Anteil an der Privilége Marine SAS zuzurechnenden Eigenkapitals ist das Konzerneigenkapital insgesamt um 2,9 Mio. Euro auf 16,6 Mio. Euro gestiegen.
Die Rückzahlung der Anleihe wirkte sich gegenläufig auf den Effekt aus der Erstkonsolidierung der Privilége Marine Holding GmbH und der Privilége Marine SAS aus, sodass die Bilanzsumme letztlich nur leicht angestiegen ist und sich die Eigenkapitalquote aufgrund des Konzernüberschusses somit von 14,9 % auf 17,1 % erhöht hat.
Die kurz- und langfristigen Finanzschulden haben sich in Folge planmäßiger Tilgungen um 0,8 Mio. Euro auf 21,9 Mio. Euro reduziert. Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von der HanseYachts AG am 01. Juni 2018 gekündigt, durch Bankdarlehen bereits im Vorjahr umfinanziert und zu Beginn des Berichtsjahres am 06. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Die Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sind bedingt durch die Konsolidierung der Privilége um EUR 7,0 Mio. angestiegen.
2.6 Investitionen und Abschreibungen
Aufgrund der umfangreichen Investitionen in der Vergangenheit waren im Berichtsjahr mit Ausnahme des Ausbaus der Produktionsfläche für den Möbelbau keine signifikanten Investitionen in Produktionsanlagen erforderlich. Die Fertigungsstraßen zur Herstellung der Segel- und Motoryachten in Fließfertigung sowie in der Inselfertigung werden regelmäßig gewartet und instandgehalten.
Daher konzentrierten sich die Investitionen im Wesentlichen auf die Entwicklung neuer Schiffstypen sowie auf die Herstellung und den Erwerb von Produktionsformen. Entwicklungskosten für neue Yachten wurden in Höhe von 0,7 Mio. Euro aktiviert (Vorjahr 0,9 Mio. Euro). Bei den technischen Anlagen und Maschinen bzw. den Anlagen in Bau beliefen sich die Zugänge auf insgesamt auf 3,5 Mio. Euro (Vorjahr 4,1 Mio. Euro). Der Großteil dieser Investitionen entfiel auf Modelle der Marken Sealine und Privilége.
Durch die Erstkonsolidierung von Privilége Marine SAS hat sich das Sachanlagevermögen um 0,9 Mio. Euro erhöht, was im Wesentlichen auf technischen Anlagen und Maschinen entfiel.
Das gezeichnete Kapital in Höhe von 11.091.430,00 Euro ist eingeteilt in 11.091.430 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Es wurden ausnahmslos gleichberechtigte Stammaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewährt.
Am Grundkapital bestehen zum Bilanzstichtag einschließlich der bis zum Abschluss der Erstellung dieses Lageberichts zugegangenen Mitteilungen und Informationen, folgende Beteiligungen über 10 % des Grundkapitals: die HY Beteiligungs GmbH hält 51,14 % und die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA 24,58 % der Anteile an der HanseYachts AG.
Der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA sind 51,14 % der Stimmrechte über die HY Beteiligungs GmbH und 24,58 % der Anteile der HanseYachts AG direkt zuzurechnen.
Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands ist in den §§ 84,85 AktG sowie in § 7 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Mio. Euro beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht. Es können auch stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden; diese haben in Bezug auf die Vertretung der Gesellschaft nach außen dieselben Rechte wie die ordentlichen Mitglieder des Vorstandes. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt.
Die Änderung der Satzung erfolgt nach den §§ 179,133 AktG in Verbindung mit § 19 Abs. 1 der Satzung. Die Satzung hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, weitere Erfordernisse für Satzungsänderungen aufzustellen. Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas Abweichendes bestimmen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Gesetz außerdem zur Beschlussfassung eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals vorschreibt, genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Kapitals. Gem. § 23 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, soweit diese nur die Fassung betreffen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Dezember 2016 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 14. Dezember 2021 unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft erworben hat und noch besitzt oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien neben einer Veräußerung über die Börse oder mittels eines Angebots an alle Aktionäre zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Er ist weiter ermächtigt, in bestimmten Fällen das Andienungsrecht beim Erwerb und das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Verwendung auszuschließen. Der Vorstand hat von dieser Ermächtigung bislang keinen Gebrauch gemacht.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.545.715,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Dezember 2022 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 27. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Grundlagenbeschluss über die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital 2017 gegen Einlage von Zahlungsansprüchen, im Wesentlichen aus Darlehen, sowie einer kompensierenden Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für die Aktionäre gefasst. Wir verweisen hierzu auf unsere Ausführungen im Nachtragsbericht des Anhangs der Gesellschaft.
Den Vorstandsmitgliedern wurde ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Fall eingeräumt, dass ein Aktionär die Kontrolle über die Mehrheit der Stimmrechte erlangt. Im Fall der Ausübung dieses Kündigungsrechts steht dem Vorstandsmitglied eine Abfindung in Höhe der Festvergütung zu, auf die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit noch ein Anspruch besteht, begrenzt auf die Festvergütung eines Jahres.
Ein Kontokorrentkredit eines unserer betreuenden Kreditinstitute könnte außerordentlich gekündigt werden, falls AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA bzw. ein mit der Aurelius SE verbundenes Unternehmen nicht mehr direkt oder indirekt die HanseYachts AG kontrolliert und sofern mit dem Kreditinstitut keine Einigung über die Fortsetzung der Kreditverhältnisse erzielt wird.
Ein weiterer Kontokorrentkredit einer unserer betreuenden Banken und die Darlehen, die zur Umfinanzierung der Anleihe in Höhe von 13 Mio. Euro aufgenommen wurden, beinhalten Change of Control Klauseln.
Diese treten ein, wenn die Kontrolle über den Kreditnehmer, die Hanse Yachts AG, von einer anderen Person übernommen wird, eine andere Person die Kontrolle erwirbt oder festgestellt wird, dass eine andere Person die Kontrolle ausübt. Bei einem Change of Control ist die Bank berechtigt, die Bestellung bzw. die Verstärkung von bankmäßigen Sicherheiten zur Absicherung der Ansprüche der Bank aus diesem Kreditvertrag zu verlangen. Wird dieser Nachbesicherungspflicht nicht innerhalb einer angemessenen, von der Bank gesetzten Frist nachgekommen, so wäre die Bank zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.
Die Banken behalten sich das Recht vor, die Fortsetzung der Darlehensverträge zu veränderten Konditionen durchzuführen.
4.1 Chancenbericht
Chancen ergeben sich, wenn die tatsächliche Geschäftsentwicklung die geplante Entwicklung übertrifft oder wenn sich die Prognose infolge einer positiven Entwicklung verbessert. Dies ist insbesondere der Fall bei Marktentwicklungen mit positiver Wirkung auf das Ergebnis sowie bei Produktentwicklungen.
4.1.1 Wachstum durch Motorboote
Nach unserer Ansicht besteht in dem Umsatz mit Motorbooten ein deutliches Wachstumspotenzial. Im Konzern macht der Umsatz mit Motorbooten in Relation zu dem Umsatz mit Segelyachten hingegen immer noch einen geringeren Anteil am gesamten erzielten Umsatz aus. Der Umsatzanteil der Segelyachten konnte in der Vergangenheit zwar schon mit der Ergänzung durch die Motorboote der Marke Sealine zu den Motorbooten der Marke Fjord ausgebaut werden, es bestehen aber noch weitere Wachstumsmöglichkeiten. Hierzu planen wir die Produktpalette der Marke Sealine und der Marke Fjord durch stetige Investitionen auszuweiten und das Händlernetzwerk regional auszubauen bzw. zu intensivieren.
Wir rechnen in der Zukunft durch die Motorboote der Marken Fjord und Sealine mit Wachstumsimpulsen für der HanseYachts Konzern.
4.1.2 Erträge durch Katamarane
Der Katamaranmarkt ist im Markt der Freizeitboote derjenige mit den höchsten Wachstums raten in der jüngsten Vergangenheit. Über den Kauf der Mehrheitsbeteiligung an der Privilége Marine Holding GmbH am 28. Juni 2019 profitiert der HanseYachts Konzern von dem erwarteten Erfolg mit einem etablierten Katamaranhersteller in einem stark wachsenden Segment.
4.1.3 Starke etablierte Marken und breites Produktportfolio
Wir verfügen über starke und bekannte Marken im Markt für Segel- und Motoryachten, die zum Teil schon sehr lange Zeit existieren. So werden Yachten unter der Marke Moody seit Anfang des 20. Jahrhundert vertrieben. Die Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilége genießen ihrerseits eine hervorragende Reputation für ihre hohen Standards auf dem Katamaran-Markt. Seit Gründung des Katamaranherstellers im Jahr 1985 wurden über 800 Privilége Yachten gebaut. Auch die Yachten der übrigen Marken im HanseYachts Konzern haben jeweils ihre eigenen besonderen Eigenschaften, ein voneinander abgrenzbares Design und bedienen damit unterschiedlichste Kundeninteressen bzw. Kundengruppen.
Nach Auffassung des Vorstands ist der HanseYachts Konzern durch die differenzierte Mehr-Marken-Strategie im Vergleich zum Wettbewerb gut positioniert und verfügt damit über die Grundlagen, auch zukünftig stärker als der Gesamtmarkt zu wachsen.
4.1.4 Produktinnovationen
Unsere Yachten heben sich am Markt durch kontinuierliche Innovationen hervor, die den Kundennutzen der Produkte erhöhen. Wir investieren jedes Jahr erhebliche Beträge in die Verbesserung der bestehenden Produkte und auch in neue Produkte. Der Erfolg spiegelt sich nicht nur in Produktauszeichnungen durch Fachjournalisten, sondern auch in dem wachsenden Konzernumsatz wider. Hier kommt uns zugute, dass es eine eigene Abteilung für Forschung und Entwicklung gibt, in der neben nautischen und technischen Eigenschaften der Yachten insbesondere die Bereiche Design und Raumgestaltung im Fokus stehen. Gerade in diesen Bereichen setzen wir immer wieder neue Trends am Markt und überarbeiten und erweitern die Produktpalette laufend. Dadurch tragen wir den sich ändernden Marktgegebenheiten Rechnung und können schnell auf Änderungen der Kundenwünsche reagieren.
4.1.5 Regionale Ausbreitung
Unsere produzierten Yachten werden über unsere Händler und deren Unterhändler in über 45 Ländern verkauft. Mit der Übernahme großer Marken, wie im Jahr 2014 Sealine und im Jahr 2017 Privilége, sowie durch den stetigen Ausbau vorhandener Vertriebsstrukturen wächst das Händlernetzwerk des HanseYachts Konzerns stetig an. Unsere weltweite Präsenz wird erweitert und somit auch die Möglichkeit, zusätzliche Schiffe durch eine verstärkte regionale Ausbreitung in neuen, aber auch bestehenden Ländern durch zusätzliche Händler zu verkaufen.
4.1.6 Risikomanagement
Grundsätzlich verfolgt der Vorstand des HanseYachts Konzerns das Ziel, Risiken möglichst zu vermeiden oder, wo möglich, entsprechend abzusichern.
Die allgemeinen Risiken, wie der Untergang von Produktionsstätten, z.B. durch Feuer, sind durch Sicherungsvorkehrungen, aber auch durch entsprechende Versicherungen mit risikoadäquaten Deckungssummen abgedeckt.
Das interne Risikofrüherkennungssystem ist auf entwicklungsbeeinträchtigende und bestandsgefährdende Risiken fokussiert. Wesentliche Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der Bedeutung für das Unternehmen beurteilt. Die systematische Darstellung und Beschreibung der Risikogruppen, Schadenszenarien und etwaiger Gegenmaßnahmen, die relevanten Kontrollmechanismen und die Kommunikationswege durch die Risikoverantwortlichen an das Risikomanagement sind in einem Risikohandbuch geregelt. Darin sind auch die risikopolitischen Grundsätze, die Struktur des Risikomanagements und die Risikokommunikation festgeschrieben. Die relevanten Risikopositionen werden aus den jeweiligen Geschäftsbereichen direkt an den Vorstand kommuniziert. Die oben dargestellten Chancen werden über das Risikomanagement-System nicht erfasst.
Zum Risikomanagement gehört neben der regelmäßigen internen Berichterstattung über den Geschäftsverlauf auch ein gruppeneinheitlicher Planungs- und Budgetierungsprozess. In einer Kurz- und Mittelfristplanung sind die Vorgaben für den Konzern aggregiert. Dies sind neben den modellbezogenen Absatzerwartungen im Wesentlichen die kritischen erfolgsbestimmenden Faktoren wie die Materialaufwandsquote, die Personaleinsatzquote sowie das Marketing- und Vertriebsbudget. Investitionen und Liquidität werden ebenfalls geplant. Über ein regelmäßiges Reporting wird sichergestellt, dass die Planvorgaben eingehalten werden. Abweichungen zur Planung bzw. zum Vorjahr werden systematisch auf Monatsbasis analysiert sowie Maßnahmen festgelegt und eingeleitet.
4.2 Internes Kontrollsystem
Der Vorstand hat für die vielfältigen organisatorischen, technischen und kaufmännischen Abläufe im Unternehmen ein internes Kontrollsystem eingerichtet. Wesentlicher Bestandteil ist das Prinzip der Funktionstrennung, das gewährleisten soll, dass vollziehende (z.B. die Abwicklung von Einkäufen), verbuchende (z.B. Finanzbuchhaltung) und verwaltende (z.B. Lagerverwaltung) Tätigkeiten, die innerhalb eines Unternehmensprozesses vorgenommen werden, nicht in einer Hand vereint sind. Dies wird durch die ERP-Software proAlpha unter Berücksichtigung eines Berechtigungskonzepts unterstützt. Mitarbeiter haben nur auf solche Prozesse und Daten Zugriff, die sie für ihre Arbeit benötigen. Durch ein Vier-Augen-Prinzip wird gewährleistet, dass kein wesentlicher Vorgang ohne Kontrolle bleibt. Für unterschiedliche Prozesse im Unternehmen existieren Sollkonzepte und Anweisungen, wodurch beurteilt werden kann, ob Mitarbeiter konform zu diesem Sollkonzept arbeiten.
Die Mitarbeiter des Konzernrechnungswesens der HanseYachts AG sind bereits langjährig im Unternehmen tätig und daher sehr sicher und erfahren im Umgang mit den Routinegeschäftsvorfällen und Transaktionen, welche die Geschäftstätigkeiten des HanseYachts-Konzerns mit sich bringen.
Das Risikomanagement-System stellt sicher, dass kritische Informationen und Daten direkt an die Geschäftsleitung gegeben werden. Zur Sicherstellung der bilanziell richtigen Erfassung und Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten finden regelmäßig enge Abstimmungen zwischen Vorstand und kaufmännischer Leitung statt. Hinsichtlich gesetzlicher Neuregelungen und neuartiger oder ungewöhnlicher Geschäftsvorfälle besteht auch unterjährig ein enger Kontakt mit unserem Abschlussprüfer. Problemfälle werden im Vorwege analysiert, diskutiert und mit dem Abschlussprüfer einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt mittels der zertifizierten Konsolidierungssoftware LucaNet zentral durch eigene Mitarbeiter der HanseYachts AG mit langjähriger Erfahrung und spezieller Expertise für Konsolidierungsfragen und die IFRS-Rechnungslegung.
Für die Berichterstattung der wesentlichen ausländischen Tochtergesellschaft TTS und -seit Ende Juni 2019- Privilége an die Muttergesellschaft wird ein standardisiertes Reporting-Package verwendet, das alle notwendigen Angaben für die Erstellung eines vollständigen IFRS-Konzernabschlusses der HanseYachts AG enthält.
Darüber hinaus unterliegt der HanseYachts Konzern auch der internen Revision der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, in deren Konzernabschluss der HanseYachts Konzern einbezogen werden.
4.3 Risikofelder
Wir haben uns bei der Darstellung der folgenden Risiken im Wesentlichen auf die Risiken beschränkt, die aus Sicht des Vorstandes eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 10% oder höher haben.
4.3.1 Gesamtwirtschaft und Branche
Der HanseYachts Konzern ist in einem internationalen Marktumfeld tätig und dabei intensivem Wettbewerb ausgesetzt. Bei unseren Produkten handelt es sich um Luxusgüter, deren Nachfrage im Wesentlichen von der wirtschaftlichen Situation des individuellen Kunden und damit aber auch indirekt von der gesamtwirtschaftlichen Situation in den unterschiedlichen Märkten abhängt. Veränderte gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen in wesentlichen Absatzmärkten können somit trotz der breiten regionalen Streuung des internationalen Händlernetzes Auswirkungen auf die Nachfrage unserer Produkte haben.
Die militärischen Auseinandersetzungen im Mittleren Osten haben nur in wenigen Einzelfällen Auswirkungen auf unseren Absatz. Jedoch stellt der Ausstieg Englands aus der Europäischen Union, der Werteverfall der türkischen Lira sowie der Protektionismus der USA ein Risiko für die bisherige positive konjunkturelle Entwicklung dar.
Es besteht ein generelles Absatzrisiko durch vergleichbare Konkurrenzprodukte, die preisaggressiv von Wettbewerbern vermarktet werden. Dem begegnet der Konzern insbesondere durch kurze Entwicklungszyklen und innovative Produkte, aber teilweise ebenfalls mit Preisnachlässen oder verbesserten Ausstattungen. Außerdem wird über den Ausbau der Produktpalette, insbesondere im Bereich der Motorboote der Marken „Fjord" und „Sealine" und im Katamaranbereich der Marke „Privilége", einerseits ein größerer Kreis an Kunden angesprochen und werden andererseits auch zusätzliche Regionen erschlossen.
Aufgrund der derzeitigen Marktsituation sowie vor dem Hintergrund des aktuellen Auftragseingangs wird die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos zusammen mit dem daraus resultierenden Umsatzausfallrisiko als mittel eingestuft.
Die aktuelle Marktentwicklung und die damit verbundene pauschale vorsichtigere Einschätzung der Marktteilnehmer hinsichtlich der Ertrags- und Liquiditätslage sämtlicher Branchenmitglieder könnte auch bei dem HanseYachts Konzern zu negativen Auswirkungen auf die notwendige Gewährung von Sicherheiten für geleistete Anzahlungen und Warenlieferungen führen. Sofern seitens der Händler keine Sicherheiten für die geleisteten Anzahlungen gewährt werden können, könnten sich negative Auswirkungen auf die Absatzzahlen des HanseYachts Konzern ergeben.
4.3.2 Operative Geschäftsrisiken
Yachten sind technisch anspruchsvolle Luxusgüter, die ein hohes Maß an Fachkenntnis des Verkäufers erfordern. Daher stellt der erfolgreiche Vertrieb von Yachten hohe Anforderungen an den jeweiligen Verkäufer. Das Vertriebskonzept und die Wachstumsperspektiven von HanseYachts beruhen ganz maßgeblich auf einem Netz von unabhängigen Vertragshändlern und sind von deren Anzahl, Leistungsfähigkeit und Qualität abhängig. Der Wegfall von Vertragshändlern oder eine Verschlechterung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit hätte in dem jeweiligen Marktgebiet eine lückenhafte Vermarktung unserer Produkte zur Folge. Dieses Risiko wird allerdings bei dem derzeitigen Vertriebsnetzwerk als gering eingeschätzt.
Die Designgestaltung unserer Yachten ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Erfolgs. Änderungen des Kundengeschmacks oder die Entwicklung neuer Typen, welche den Kundengeschmack nicht treffen, könnten erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Absatz unserer Yachten haben. Der Erfolg des Designs am Markt birgt aber auch das Risiko der Designkopierung durch Wettbewerber, wogegen sich die HanseYachts AG bereits juristisch erfolgreich gewehrt hat.
Ferner besteht neben der Chance neue Marktgebiete zu erreichen, ein generelles Risiko, dass neu entwickelte Modelle nicht vom Markt angenommen werden und sich die Entwicklungskosten nicht amortisieren. Das Risikoausmaß ist als wesentlich, die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos erfahrungsgemäß hingegen als gering einzustufen.
Die von HanseYachts hergestellten Yachten müssen höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügen. Trotz der angewendeten Sorgfalt und der bestehenden Qualitätssicherungssysteme lassen sich Qualitätsmängel nicht völlig ausschließen. Produkthaftpflichtfälle und Unfälle mit Yachten, die von HanseYachts hergestellt wurden, sowie Rückrufaktionen wegen Produktrisiken können zu erheblichen finanziellen Belastungen und Reputationsverlust führen. Identifizierte Risiken werden durch die Bildung von Rückstellungen bilanziell bereits berücksichtigt. Vor dem Hintergrund einer weiteren Verbesserung der Qualitätssicherung im Geschäftsjahr 2018/19 ist dieses Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.
Bei der Fertigung unserer Yachten besteht das Risiko, dass die geplanten externen und internen logistischen Abläufe der Produktion nicht eingehalten werden können. So können unerwartet Lieferengpässe, Logistikprobleme oder Qualitätsabweichungen bei Lieferanten und Zulieferern von Rohstoffen, Einzelteilen oder Komponenten auftreten, die nicht kurzfristig behebbar sind.
Aber auch intern kann es aufgrund von Maschinenschäden, der Zerstörung von Produktionsformen, Funktionsstörungen der IT, Stromausfällen, Unfällen oder sonstigen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen (Überschwemmungen, Kältewellen), Feuer etc., zu einer Unterbrechung der Produktion sowie zu Schäden an Menschen, Eigentum Dritter und der Umwelt kommen.
Das Risiko eines Ausfalls von nicht kurzfristig ersetzbaren Maschinen wird unter Berücksichtigung der getroffenen Maßnahmen als mittel eingestuft. Die Wahrscheinlichkeit eines Produktionsausfalls in Folge der übrigen genannten Risiken wird als gering bis mittel eingestuft. Das Schadensausmaß eines etwaigen Produktionsausfalls wird als wesentlich betrachtet.
Die von HanseYachts abgeschlossenen Versicherungen können bei Elementarschäden entstandene Verluste ausgleichen, Schäden durch organisatorische Mängel aber nur bedingt kompensieren.
4.3.3 Beschaffungs- und Einkaufsrisiken
Der HanseYachts Konzern bezieht die zur Herstellung der Yachten erforderlichen Rohstoffe, Vorprodukte und Bauteile von einer Vielzahl von Lieferanten. Da sich das Beschaffungsvolumen wertmäßig auf rund 55 % der Gesamtleistung bemisst, hat die Lieferantenbeziehung und die Abwendung von damit verbundenen Risiken bei uns eine hohe Bedeutung. Die Absicherung von Einkaufspreisrisiken wird im Wesentlichen dadurch gewährleistet, dass mit den Lieferanten möglichst Rahmenvereinbarungen geschlossen werden, die insbesondere den Bezugspreis der Waren jeweils für das Produktionsjahr festschreiben. Erfolgskritische Komponenten werden vorzugsweise bei größeren, international agierenden Lieferanten bezogen.
Ein wichtiger Lieferant ist die 100%ige polnische Tochtergesellschaft TTS, die an die HanseYachts AG in Greifswald den überwiegenden Anteil der glasfaserverstärkten Kunststoffteile liefert. Die termingerechte Lieferung sowie die Qualität der von TTS sowie den übrigen Lieferanten gelieferten Teile sind wesentlich für den Produktionsablauf. Ein gegenseitiger kontinuierlicher Informationsaustausch sowie die zeitnahe Umsetzung von Verbesserungsvorschlägen gewährleisten eine taktgesteuerte Herstellung der Yachten. Die Nutzung einer miteinander vernetzten ERP-Komplettlösung proALPHA bei TTS und bei HanseYachts AG optimiert die Bestell- und Lieferprozesse. Sowohl die termingerechte Lieferung als auch die Qualität der zugelieferten Teile unterliegen einem permanenten Monitoring durch die HanseYachts AG.
Dem Einkaufsrisiko, z. B. durch Wegfall einzelner Lieferanten oder Lieferverzögerungen, wird dadurch begegnet, dass für Kaufteile möglichst alternative Lieferanten zur Verfügung stehen.
Schwankungen in den Rohstoffpreisen können zu Preisveränderungen in wesentlichen Zulieferteilen führen. Dieses Risiko lässt sich nur zum Teil durch längerfristige Preisvereinbarungen abmildern und wird daher als wesentlich und die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering bis mittel eingestuft.
4.3.4 Finanzrisiken
Da die Yachten fast ausschließlich auf Kunden- bzw. Endkundenbestellung gebaut werden und von den Kunden für die Yachten bis zum Beginn der Endmontage Anzahlungen zu leisten sind, wird das Risiko eines Ausfalls des Kunden oder Endkunden deutlich reduziert. Die geleisteten Anzahlungen reichen aus, um das Vermarktungsrisiko zu decken. Darüber hinaus wird eine Yacht nur an den Kunden bzw. seinen Frachtführer übergeben, wenn sie vollständig bezahlt wurde bzw. eine verbindliche Zusage der Absatzfinanzierung vorliegt. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Genehmigung durch den Vorstand. Daher besteht nur ein geringes Ausfallrisiko hinsichtlich der Forderungen aus Yachtverkäufen.
Aus dem mit einer institutionellen Absatzfinanzierungsgesellschaft geschlossenen Rahmenvertrag besteht für den Fall des Ausfalls eines Händlers, eine Vermarktungsverpflichtung und im Extremfall eine Rückkaufverpflichtung des betreffenden Schiffes durch die HanseYachts.
Auch für diese Schiffe werden von HanseYachts Anzahlungen vereinnahmt und von den Händlern gegenüber der Finanzierungsgesellschaft laufende Tilgungen geleistet, die zusammen das Verwertungsrisiko nahezu eliminieren.
Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von HanseYachts am 01. Juni 2018 gekündigt und am 06. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat der Konzern bei drei Banken fünfjährige Darlehen über 13,0 Mio. Euro aufgenommen, die bis auf 30%-ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden und zum Bilanzstichtag mit 11,4 Mio. Euro valutieren. Der Zinssatz beträgt unter Berücksichtigung von zu zahlenden Bürgschaftsgebühren an das Land Mecklenburg-Vorpommern ca. 3,1%. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen zu den Liquiditätsrisiken.
Der Saisonalität des Geschäfts folgend, werden die wesentlichen Ergebnisbeiträge erst in der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres realisiert, während in der ersten Geschäftsjahreshälfte Fehlbeträge anfallen. Die Konzernplanung sieht eine Einhaltung der vertraglichen Mindesteigenkapitalausstattungsvorschriften vor. Das Schadensausmaß wäre aufgrund strenger Eigenkapitalerhaltungsvorschriften und Vorgaben durch die finanzierenden Banken zwar als wesentlich, das Risiko ist jedoch als niedrig einzustufen.
Inhärente Planungsunsicherheiten bestehen im Rahmen der Unternehmensplanung vor allem bezüglich der Absatzmengen, des Produktabsatzmixes und der Umsatzerlöse, da ein Großteil der Kundenbestellungen regelmäßig erst auf den Herbstmessen im Spätherbst / Winter - und damit nach Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses bzw. der Unternehmensplanung - abgegeben wird. Etwaige Planabweichungen aufgrund einer unsicheren Auftragslage können daher zu künftigen positiven oder negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Inwieweit der anhaltende Handelsstreit einiger G20-Nationen sowie der Austritt Englands aus der Europäischen Union negative Auswirkungen auf den Absatz haben wird, ist derzeit vom Vorstand nur schwer abzuschätzen.
Aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen kann der tatsächliche Geschäftsverlauf von unseren Erwartungen abweichen.
Die Währungsrisiken der HanseYachts resultieren im Wesentlichen aus Fremdwährungsforderungen, bei denen es sich insbesondere um USD-Forderungen gegenüber der amerikanischen Vertriebstochter handelt. Mit eventuellen Wechselkursschwankungen sind sowohl Risiken als auch Chancen verbunden. Da ein Teil dieser Forderungen durch den Abschluss von Devisentermingeschäften hinsichtlich Wertschwankungen abgesichert wurden, wird das hieraus resultierende Risiko als gering bis mittel eingeschätzt.
4.3.5 Risiken aus Planabweichungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Konzern Unternehmensplanung ist Grundlage für wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie für die aus der Ertrags- und Bilanzplanung abgeleitete Liquiditätsplanung der Gesellschaft. Über die einer Unternehmensplanung inhärente Unsicherheit und darin enthaltene ermessensbehaftete Annahmen hinaus ist der HanseYachts Konzern als Hersteller von luxuriösen Konsumgütern in besonderem Maße von der konjunkturellen Entwicklung in Europa und den USA abhängig. Vor diesem Hintergrund ist die Erreichung der in der Unternehmensplanung prognostizierten Leistungsindikatoren im kommenden Geschäftsjahr mit höheren Unsicherheiten und damit unmittelbar ableitbaren Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft verbunden.
Die HanseYachts AG hält direkt und indirekt mehrheitliche Beteiligungen an 13 in- und ausländischen Gesellschaften. Eine Verschlechterung deren Profitabilität bzw. deren Geschäftsaussichten kann zu wesentlichen Auswirkungen auf die Konzernertragslage führen.
Auch der am 28. Juni 2019 mehrheitlich erworbene Katamaranhersteller Privilége Marine SAS ist einem stringenten Beteiligungscontrolling unterworfen, im Zuge dessen die operativen Abläufe sowie die wirtschaftliche Entwicklung überwacht werden. Eine Verfehlung der geplanten Geschäftsentwicklung von Privilége könnte signifikante Abwertung des im Rahmen der Erstkonsolidierung gebildeten Goodwills von 17,2 Mio. Euro zur Folge haben und damit das Konzernergebnis maßgeblich beeinflussen. Die positive mittel- bis langfristige Planung für die Privilége Marine SAS unterstellt auf Basis von im Wesentlichen bereits abgeschlossenen sowie zukünftig erwarteten Aufträgen deutlich steigende Umsätze. Darüber hinaus wird basierend auf geplanten und eingeleiteten Maßnahmen mit einer sinkenden Materialeinsatz- und Fertigungskostenquote gerechnet. Obwohl diese Schätzungen auf Grundlage der gegenwärtigen Erkenntnisse des Managements erfolgen, kann es bei der tatsächlichen Entwicklung (insbesondere der unterstellten Entwicklung von Umsatzerlösen, Materialeinsatz- und Fertigungskostenquote) zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen, die negative Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der genannten Vermögensgegenstände haben können.
Das Risiko für wesentliche Auswirkungen auf die zukünftige Ertragslage wird insgesamt als mittel eingestuft.
Aus negativen Planabweichungen der Privilége Marine SAS sowie aus den Planabweichungen der HanseYachts AG und ihren weiteren Töchtern können sich darüber hinaus Liquiditätsrisiken ergeben.
Entsprechend der Saisonalität der Konzern-Geschäftstätigkeit über das Geschäftsjahr hinweg besteht eine sehr unterschiedliche Mittelbindung bezüglich des Working Capital. In den Wintermonaten besteht ein höherer Liquiditätsbedarf als in den Sommermonaten.
Zur Deckung dieses Bedarfes stehen neben dem Bestand an liquiden Mitteln auf Basis einer gezielten Working Capital-Steuerung (z.B. Ausnutzung von Zahlungszielen und Lieferantenkrediten) auch die teilweise landesverbürgten Kontokorrentlinien der betreuenden Kreditinstitute zur Verfügung. Die zur Verfügung stehenden Kontokorrentlinien in Höhe von insgesamt 9,0 Mio. Euro sind zum Stichtag in Höhe von 8,5 Mio. Euro (Vj. 8,3 Mio. Euro) in Anspruch genommen worden, so dass unter Berücksichtigung der liquiden Mittel freie Finanzmittel in Höhe von rund 5,9 Mio. Euro zum Stichtag zur Verfügung standen.
Die Liquidität des Konzerns steht aufgrund der Planungsunsicherheiten, des Wachstums und des damit verbundenen Liquiditätsbedarfs im Working Capital sowie der Saisonalität unter stetiger Beobachtung und Steuerung des Vorstands. In den Sommermonaten besteht infolge der Auslieferung der fertigen Erzeugnisse und einer reduzierten Produktionsintensität eine gegenüber den Wintermonaten vergleichsweise geringe Mittelbindung. In den Wintermonaten werden die Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissen deutlich aufgebaut und die Produktion erreicht ihren maximalen Auslastungsgrad. Infolge dessen verringert sich die vorhandene Liquidität in den Wintermonaten im Vergleich zu den Sommermonaten deutlich, da die von den Kunden zu leistenden Anzahlungen nicht vollständig gleichlaufend mit dem Produktionsfortschritt in Rechnung gestellt werden.
Die vom Vorstand aufgestellte Liquiditätsplanung sieht für das gesamte Geschäftsjahr 2019/20 eine ausreichende Liquidität vor. Wesentliche Annahmen für diese Einschätzung sind:
| • | Plangemäße Auftragseingänge und hieraus resultierende Anzahlungen |
| • | Verringerung der Mittelbindung im Working Capital durch gezielte Liquiditätssteuerungsmaßnahmen und Aufschub nicht betriebsnotwendiger Investitionen |
| • | Bereitstellung einer Saisonzwischenfinanzierung durch den Mehrheitsaktionär von 4,2 Mio. Euro (siehe Nachtragsbericht) |
| • | Einhaltung der Ertragsziele der Privilége Marine SAS |
Zur Finanzierung des Wachstums prüft die Gesellschaft darüber hinaus den Ausbau weiterer Finanzierungsmöglichkeiten.
Das Liquiditätsrisiko ist vor dem Hintergrund der relativ geringen freien Kontokorrentlinien und der der Liquiditätsplanung zugrundeliegenden Planungsunsicherheiten nach wie vor als mittel bis hoch einzustufen.
4.3.6 Weitere Liquiditätsrisiken
Die Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von HanseYachts am 01. Juni 2018 gekündigt und am 06. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat der Konzern bei drei Banken fünfjährige landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3,1 % p.a. aufgenommen, die bis auf 30 %ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Die Darlehensgewährung der Kreditinstitute ist bei zwei der drei Banken abhängig von der Einhaltung der vertraglich definierten finanziellen Kennzahl Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA, für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der HanseYachts AG die Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Kennzahl („Financial Covenant“) könnte ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Der Financial Covenant wurde zum 30. Juni 2019 eingehalten.
4.3.7 Compliance Risiken
Der HanseYachts Konzern betreibt die effiziente Steuerung einzelner Compliance-Risiken durch die jeweiligen Risikoverantwortlichen in den einzelnen Abteilungen. Unter Compliance wird die Einhaltung von Gesetzen und internen Richtlinien verstanden. Potentielle finanzielle Auswirkungen von Compliance-Verstößen wären Klagen, Reputationsverluste und / oder Geldbußen für HanseYachts. Das Risiko von Compliance Verstößen wird als gering bis mittel eingestuft. Weitere Erläuterungen dazu finden sich im nichtfinanziellen Bericht der HanseYachts AG. Wir verweisen auf den Abschnitt „Nichtfinanzielle Berichterstattung“.
4.3.8 Personelle Risiken
Der zukünftige Konzernerfolg hängt wie bei anderen mittelständischen Unternehmen in erheblichem Umfang von der Verfügbarkeit ausreichender Arbeitskräfte zu wirtschaftlich tragfähigen Entlohnungskonditionen, der weiteren Mitwirkung unserer Führungskräfte, leitenden Mitarbeitern und Mitarbeitern in sonstigen Schlüsselpositionen ab. Ob wir in der Lage sein werden, die Wachstumspläne umzusetzen, wird auch davon abhängen, ob und inwieweit wir in der Lage sein werden, die vorhandenen Schlüsselpersonen zu halten sowie zusätzlich hoch qualifizierte Mitarbeiter und Führungskräfte mit Branchenerfahrung zu gewinnen und dauerhaft an uns zu binden.
Wir beschäftigen Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten, die teilweise für verschiedene Konzernunternehmen Aufgaben ausüben. Darüber hinaus sind eine Reihe selbständiger Unternehmer für uns tätig. Eine vollständige Freizügigkeit ist auch innerhalb Europas noch nicht gegeben.
Ein Verstoß gegen sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen oder Vorschriften des deutschen Entsendegesetzes könnten zu einer vom aktuellen Status abweichenden Einstufung und zu entsprechenden Belastungen mit Sozialabgaben führen.
Die personellen Risiken, insbesondere das Finden von qualifizierten Fachkräften sowie eine mögliche Personalfluktuation, werden als mittel eingestuft.
4.3.9 Cyberkriminalität
Cyberkriminalität ist ein weltweites wachsendes Risiko, das überall dort stattfindet, wo Menschen Computer und andere IT-Geräte benutzen. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter und Händler der HanseYachts beim Umgang mit dem Internet vor möglichen Gefahren sowie Investitionen in den Schutz der Computer und Server verringern den Erfolg von Betrugsversuchen. Das Risiko wird weiterhin als mittel bis hoch eingestuft.
4.4 Gesamtaussage des Vorstands zur Risiko- und Chancensituation der Gesellschaft
Das Risiko eines Auftragsrückgangs wird auf Grundlage der aktuellen allgemeinen Eintrübung der Wirtschaftslage und den möglichen Auswirkungen des geplanten Brexits höher eingeschätzt als im Vorjahr. Sollte dieses Risiko eines deutlichen Auftragsrückgangs eintreten und man dem Rückgang durch Maßnahmen nicht entgegensteuern kann, besteht ein Risiko, dass die im Rahmen des Prognoseberichts kommunizierte Entwicklung nicht eingehalten werden kann.
Darüber hinaus hat die wirtschaftliche Entwicklung des Katamaranherstellers Privilége Marine SAS nach dem Kauf der Gesellschaft am 28. Juni 2019 eine noch stärkere Bedeutung für die Risiko- und Chancensituation der HanseYachts.
Weitere wesentliche Veränderungen hinsichtlich der Chancen- und Risikosituation der Gesellschaft im Berichtsjahr 2018/19 im Vergleich zu 2017/18 haben sich nicht ergeben.
Die Liquiditätsrisiken bleiben unter Berücksichtigung der finanziellen Unterstützung durch den Hauptgesellschafter der HanseYachts mittel bis hoch. Die Liquidität des Konzerns wird nach den Investitionen und dem bisherigen stetigen Wachstum auch weiterhin unter Beobachtung und Steuerung des Vorstands liegen.
Möglicherweise wurden nicht alle zukünftigen Risiken in diesem Bericht berücksichtigt. Durch die Schaffung von organisatorischen Strukturen und Prozessen wird jedoch eine frühzeitige Identifikation und Bewertung der Risiken ermöglicht und somit auch der Einsatz von angemessenen Maßnahmen zur Gegensteuerung.
Die Einschätzung des Gesamtrisikos und der -chancen erfolgt auf der Grundlage des Risiko- und Chancenmanagementsystems in Verbindung mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen. Die Beurteilung der Risiken erfolgt unabhängig von der Beurteilung der Chancen, die sich für den Konzern ergeben könnten.
Unter Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen aller beschriebenen Risiken stellen die Risiken bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts aus Sicht des Vorstands weder einzeln noch in ihrer aggregierten Form eine Gefährdung des Fortbestands der HanseYachts in den nächsten zwölf Monaten dar.
Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 beschlossen, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder für die nächsten fünf Jahre nicht individualisiert offengelegt wird.
Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen, die sich an bestimmten Indikatoren orientieren (z.B. Umsatz, EBITDA, Vertriebs-, Einkaufs-, Fertigungsbezogene Ziele, Qualität). Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Pensionsregelungen bestehen nicht. Für das abgelaufene Geschäftsjahr erhält der Vorstand einen variablen Vergütungsbestandteil.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50,00 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 315 d HGB i.V.m 289 f HGB wurde auf unserer Internet Homepage unter https://www.yachts.group/de/hansegroup/corporate-governance/deutscher-corporate-governance-kodex.html veröffentlicht.
Aus den Anforderungen des deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes leitet sich für die HanseYachts AG die Pflicht zur Veröffentlichung einer nichtfinanziellen Erklärung ab. Diese Erklärung wird gemeinsam für die HanseYachts AG und den Konzern als zusammengefasster gesonderter nichtfinanzieller Bericht (im Folgenden nichtfinanzieller Bericht) veröffentlicht. Der nichtfinanzielle Bericht findet sich im Internet unter https://www.yachts.group/de/publikationen/nichtfinanzielleberichte.html.
Um den gesetzlichen Anforderungen des Entgelttransparenzgesetzes zu entsprechen, haben wir in 2018 einen separaten Bericht abgegeben. Der Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit war kein Bestandteil des geprüften Lageberichts. Der Bericht wurde als Anlage zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 beim Bundesanzeiger eingereicht und offengelegt.
Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Der Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthält die folgende Schlusserklärung:
„Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über Beziehungen der HanseYachts AG zu verbundenen Unternehmen erstellt. Die Gesellschaft hat bei jedem im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht getroffen oder unterlassen.“
Das Wachstum im Euroraum hat sich abgekühlt. Mit rund 2 Prozent Zuwachs gegenüber dem Vorjahr gemessen am Bruttoinlandsprodukt ist sowohl der Euroraum als auch die EU im Jahr 2018 zwar erneut, aber mit geringerem Zuwachs als in den Vorjahren gewachsen. Die globale Unsicherheit über die zukünftigen wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen und die Befürchtungen über eine weitere Zuspitzung der bestehenden Handelskonflikte und deren Ausweitungen auf die Handelsbeziehungen mit der Europäischen Union führen zu einer Reduzierung der erwarteten Bruttoinlandsprodukt-Wachstumsraten in den Jahren 2019 und 2020 im Euroraum auf 1,5 Prozent 1. Für die Weltwirtschaft wird mit einem Wachstum für das Jahr 2019 von 3,2 Prozent und für 2020 von 3,3 Prozent 2 gerechnet.
Den für uns relevanten weltweiten Bootsmarkt sehen wir dabei ebenfalls leicht wachsend. Als Motoren des Wachstums erwarten wir neben Europa und Nordamerika auch China. In absoluten Zahlen ist unser Hauptabsatzmarkt unverändert Europa. Die Folgen der Entscheidung der britischen Wähler, die Europäische Union zu verlassen („Brexit"), sind durch Kaufzurückhaltung englischer Kunden spürbar. Die Rezession der türkischen Wirtschaft besteht fort, wir gehen hier aber dennoch von einem leichten Nachfragewachstum aus.
Mit unserem stetig wachsenden Vertriebsnetz, dem verstärkten finanziellen Engagement in Motoryachten, der Aufnahme von Katamaranen in das Produktsortiment, den laufenden Produktinnovationen sowie der positiven Kundenresonanz sehen wir uns im Wassersportmarkt gut positioniert. Die Präsentation unserer Segel- und Motorboot-Marken und der breiten Modellpalette auf allen wichtigen Bootsmessen sowie weitere Neuentwicklungen werden wieder den Grundstein für unseren Vertriebserfolg der kommenden Saison bilden.
Nach einer erneuten Umsatzsteigerung im Geschäftsjahr 2018/2019 im siebten Jahr in Folge rechnen wir für das kommende Geschäftsjahr 2019/2020 mit einem Umsatz leicht über dem Niveau des Berichtsjahres 2018/2019. Der Großteil der Umsatzerlöse wird dabei weiterhin mit unseren Segelyachten erzielt werden. Die Anzahl der produzierten und fakturierten Schiffe wird gegenüber dem Berichtsjahr leicht steigen. Das operative Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern (EBITDA) wird deutlich unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2018/2019 liegen, da wir von geringeren sonstigen betrieblichen Erträgen und infolge der abgeschlossenen Tarifverhandlungen von höheren Personalkosten ausgehen. Auch wird für das kommende Geschäftsjahr 2019/2020 für die Integration der Privilége Marine SAS mit Anlaufverlusten im niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Bereich gerechnet.
1 Kieler Konjunkturberichte Nr. 55
2 Kieler Konjunkturberichte Nr. 55
Dennoch erwarten wir für das kommende Geschäftsjahr ein positives Konzernergebnis, das aber nach den Erwartungen deutlich geringer als das im Berichtsjahr 2018/2019 ausfallen wird. Wir rechnen mit einem positiven Konzernergebnis, das deutlich unter dem Vorjahr liegen wird.
Grundlage dieser Umsatz- und Ergebnisprognose ist, dass wir hinsichtlich des geplanten Auftragseingangs im kommenden Geschäftsjahr 2019/20 von einer deutlichen Steigerung im Vergleich zum Berichtsjahr ausgehen. Aufgrund der gesunkenen Auftragseingänge zum Ende des Geschäftsjahres 2018/2019 wird sich der steigende Auftragseingang im kommenden Geschäftsjahr nicht gleichzeitig auf höhere Umsatzerlöse auswirken, weshalb diese leicht steigend geplant wurden. Sollte diese Annahme aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung nicht eintreffen, besteht das Risiko, dass diese Entwicklung nicht eingehalten werden kann. Wir verweisen auf unsere Ausführungen zu den Risiken aus Planabweichungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in Abschnitt 4.3.5.
Das geplante Wachstum wird in einem bestimmten Umfang weitere Investitionen in unsere Modellpalette sowie vereinzelte Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen erfordern.
Greifswald, 23. Oktober 2019
Der Vorstand
Dr. Jens Gerhardt
Sven Göbel
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| Anhang | 30. Juni 2019 EUR |
30. Juni 2018 EUR |
|
|---|---|---|---|
| AKTIVA | 97.346.686,24 | 91.477.195,76 | |
| Langfristige Vermögenswerte | 55.538.905,58 | 39.315.039,87 | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 6.1. | 29.658.369,77 | 12.713.875,90 |
| Sachanlagevermögen | 6.2. | 25.800.475,42 | 25.613.282,01 |
| Finanzanlagevermögen | 6.2. | 0,00 | 900.000,00 |
| Aktive latente Steuern | 6.3. | 80.060,39 | 87.881,96 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 41.807.780,66 | 52.162.155,89 | |
| Vorräte | 6.4. | 27.441.251,29 | 22.852.636,48 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.5. | 5.201.137,20 | 4.055.135,90 |
| Forderungen gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen | 11. | 0,00 | 2.079.144,98 |
| Sonstige Vermögenswerte | 6.6. | 3.179.152,95 | 1.948.954,13 |
| Flüssige Mittel | 6.7. | 5.986.239,22 | 21.226.284,40 |
| PASSIVA | 97.346.686,24 | 91.477.195,76 | |
| Eigenkapital | 6.8. | 16.604.742,33 | 13.675.332,04 |
| Eigenkapital der Aktionäre der HanseYachts AG | 17.007.344,90 | 13.675.332,04 | |
| Gezeichnetes Kapital | 11.091.430,00 | 11.091.430,00 | |
| Kapitalrücklage | 3.663.726,37 | 3.663.726,37 | |
| Rücklage für Fremdwährungsumrechnung | 193.524,97 | 190.287,16 | |
| Bilanzgewinn /-verlust | 2.058.663,56 | (1.270.111,49) | |
| Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | (402.602,57) | 0,00 | |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 21.015.406,16 | 16.185.908,51 | |
| Langfristige Finanzschulden | 6.11. | 10.315.176,55 | 11.554.001,44 |
| Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing | 6.12. | 1.195.229,61 | 631.907,07 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen | 11. | 9.505.000,00 | 4.000.000,00 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 59.726.537,75 | 61.615.955,21 | |
| Sonstige Rückstellungen | 6.9. | 3.737.842,07 | 2.127.586,04 |
| Anleihen | 6.10. | 0,00 | 12.924.473,14 |
| Übrige Finanzschulden | 6.11. | 11.620.361,82 | 11.187.670,51 |
| Verbindlichkeiten Finanzierungsleasing | 6.12. | 655.529,89 | 152.463,57 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 6.13. | 17.011.303,87 | 11.383.484,51 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.13. | 16.426.282,69 | 16.736.935,43 |
| Verbindlichkeiten Ertragsteuern | 6.3. | 257.122,64 | 257.628,45 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Unternehmen und Personen | 11. | 2.846.640,49 | 1.384.303,49 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 6.13. | 7.171.454,28 | 5.461.410,07 |
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| in EUR | Anhang | 1. Juli 2018 - bis 30. Juni 2019 | 1. Juli 2017 - bis 30. Juni 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 5.1. | 152.013.126,73 | 140.266.600,42 |
| Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 5.1. | 329.896,35 | 778.798,34 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 5.1. | 1.709.167,95 | 2.210.817,59 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.2. | 2.229.645,49 | 1.561.975,78 |
| Materialaufwand | 5.3. | (85.750.588,71) | (81.696.280,76) |
| Personalaufwand | 5.4. | (40.846.886,37) | (39.803.637,43) |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.5. | (18.774.670,15) | (18.307.656,34) |
| EBITDA | 10.909.691,29 | 5.010.617,60 | |
| Abschreibungen | 5.6. | (5.747.848,86) | (5.652.272,78) |
| EBIT | 5.161.842,43 | (641.655,18) | |
| Finanzergebnis | 5.7. | (1.466.106,71) | (1.639.816,25) |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 3.695.735,72 | (2.281.471,43) | |
| Ertragsteuern | 5.8. | (366.960,67) | (2.216,44) |
| Konzernjahresergebnis | 3.328.775,05 | (2.283.687,87) | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert / verwässert) | 5.9. | 0,30 | (0,21) |
| Konzernjahresergebnis | 3.328.775,05 | (2.283.687,87) | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten, die potenziell nachträglich in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden: | |||
| Unterschiedsbetrag aus der Währungsumrechnung | 3.237,81 | 1.631,92 | |
| Gesamtergebnis | 3.332.012,86 | (2.282.055,95) | |
| Davon: | |||
| Anteile der Aktionäre der HanseYachts AG | 3.332.012,86 | (2.282.055,95) | |
| Anteile nicht beherrschender Gesellschafter | 0,00 | 0,00 |
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| in EUR | Anhang | 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 | 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 |
|---|---|---|---|
| Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern | 5.161.842,43 | (641.655,18) | |
| Abschreibungen / Zuschreibungen | 5.747.848,86 | 5.491.138,38 | |
| Zinszahlungen (saldiert) | 7. | (1.348.549,28) | (1.483.058,38) |
| Erhaltene / Gezahlte Ertragsteuern (saldiert) | 7. | (208.633,29) | 175.272,46 |
| Gewinne aus Anlagenabgängen sowie aus Abgängen von zu Veräußerungszwecken gehaltenen langfristigen Vermögenswerten (saldiert mit Verlusten) | (25.442,90) | 41.388,52 | |
| Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | (4.294.721,81) | (6.754.158,82) | |
| Veränderung der Schulden, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | (1.784.745,60) | 4.265.410,51 | |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 3.247.598,41 | 1.094.337,49 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens sowie von zu Veräußerungszwecken gehaltenen langfristigen Vermögenswerten | 31.000,00 | 37.000,00 | |
| Investitionen in | |||
| immaterielle Vermögenswerte | 6.1. | (916.000,00) | (1.286.582,87) |
| Sachanlagen | 6.2. | (3.749.378,51) | (4.363.831,85) |
| Finanzanlagen | 6.2. | (635.808,34) | (900.000,00) |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | (5.270.186,85) | (6.513.414,72) | |
| Tilgung von Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 0,00 | (131.660,21) | |
| Einzahlungen aus Finanzierungsleasing | 1.066.388,86 | 0,00 | |
| Aufnahme von übrigen Finanzschulden | 6.11., 11. | 0,00 | 14.197.565,09 |
| Tilgung von Finanzschulden | (14.764.007,66) | 0,00 | |
| Aufnahme Kontokorrentverbindlichkeiten * | 195.309,26 | 4.957.033,02 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | (13.502.309,54) | 19.022.937,90 | |
| Veränderung des Finanzmittelfonds | (15.524.897,98) | 13.603.860,67 | |
| Konsolidierungskreisbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | 288.090,61 | 0,00 | |
| Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | (3.237,81) | 2.189,00 | |
| Finanzmittelfonds zu Periodenbeginn | 21.226.284,40 | 7.620.234,73 | |
| Finanzmittelfonds zum Periodenende | 5.986.239,22 | 21.226.284,40 | |
| Zusammensetzung des Finanzmittelbestands | |||
| Bankguthaben | 6.7. | 5.984.033,73 | 21.222.647,40 |
| Kassenbestand | 6.7. | 2.205,49 | 3.637,00 |
| 5.986.239,22 | 21.226.284,40 |
* Die Kontokorrentverbindlichkeiten werden aufgrund einer retrospektiven Korrektur nach IAS 8 nicht mehr in den Finanzmittelbestand einbezogen, sondern stellen einen Bestandteil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit dar. Wir verweisen auf Abschnitt 7. des Konzernanhangs.
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| Anzahl Stückaktien | Gezeichnetes Kapital EUR |
Kapitalrücklage EUR |
Bilanzgewinn/ -verlust EUR |
Rücklage für Fremdwährungsumrechnung EUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| 30. Juni 2017/ 1. Juli 2017 | 11.091.430 | 11.091.430,00 | 3.663.726,37 | 1.013.576,38 | 188.655,24 |
| Konzernjahresfehlbetrag | 0,00 | 0,00 | (2.283.687,87) | 0,00 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.631,92 | |
| Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | (2.283.687,87) | 1.631,92 | |
| 30. Juni 2018/ 1. Juli 2018 | 11.091.430 | 11.091.430,00 | 3.663.726,37 | (1.270.111,49) | 190.287,16 |
| Konzernjahresüberschuss | 0,00 | 0,00 | 3.328.775,05 | 0,00 | |
| Sonstiges Ergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.237,81 | |
| Gesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 3.328.775,05 | 3.237,81 | |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | |||||
| 30. Juni 2019 | 11.091.430 | 11.091.430,00 | 3.663.726,37 | 2.058.663,56 | 193.524,97 |
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| Anteil der Aktionäre der HanseYachts AG EUR |
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter EUR |
Konzerneigenkapital*) EUR |
|
|---|---|---|---|
| 30. Juni 2017/ 1. Juli 2017 | 15.957.387,99 | 0,00 | 15.957.387,99 |
| Konzernjahresfehlbetrag | (2.283.687,87) | 0,00 | (2.283.687,87) |
| Sonstiges Ergebnis | 1.631,92 | 0,00 | 1.631,92 |
| Gesamtergebnis | (2.282.055,95) | 0,00 | (2.282.055,95) |
| 30. Juni 2018/ 1. Juli 2018 | 13.675.332,04 | 0,00 | 13.675.332,04 |
| Konzernjahresüberschuss | 3.328.775,05 | 0,00 | 3.328.775,05 |
| Sonstiges Ergebnis | 3.237,81 | 0,00 | 3.237,81 |
| Gesamtergebnis | 3.332.012,86 | 0,00 | 3.332.012,86 |
| Änderungen des Konsolidierungskreises | 0,00 | (402.602,57) | (402.602,57) |
| 30. Juni 2019 | 17.007.344,90 | (402.602,57) | 16.604.742,33 |
*) Die Privilége Marine SAS wurde als mittelbare Beteiligung über die Privilége Marine Holding mit 97,43 % erstmalig im Rahmen der Vollkonsoldierung in den Konzernabschluss einbezogen. Hieraus resultieren Anteile nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe von TEUR 403.
1. Allgemeine Angaben
2. Rechnungslegungsgrundsätze
3. Konsolidierungsgrundsätze
3.1. Konsolidierungskreis
3.2. Konsolidierungsmethoden
3.3. Währungsumrechnung
4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
4.1. Allgemeine Grundsätze
4.2. Umsatzrealisierung
4.3. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
4.4. Sicherungsgeschäfte
4.5. Finanzergebnis
4.6. Ertragsteuern
4.7. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung
4.8. Immaterielle Vermögenswerte
4.9. Wertminderung von Vermögenswerten
4.10. Sachanlagen
4.11. Finanzierungsleasing
4.12. Vorräte
4.13. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
4.14. Zuwendungen der öffentlichen Hand
4.15. Übrige Verbindlichkeiten
4.16. Rückstellungen
4.17. Latente Steuern
4.18. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden
4.19. Annahmen und Schätzungen
4.20. Segmentberichterstattung
5. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
5.1. Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen
5.2. Sonstige betriebliche Erträge
5.3. Materialaufwand
5.4. Personalaufwand
5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
5.6. Abschreibungen
5.7. Finanzergebnis
5.8. Ertragsteuern
5.9. Ergebnis je Aktie
5.10. Forschung und Entwicklung
6. Erläuterungen zur Konzernbilanz
6.1. Immaterielle Vermögenswerte
6.2. Sachanlagevermögen
6.3. Latente Steuern und Ertragsteuern
6.4. Vorräte
6.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
6.6. Sonstige Vermögenswerte
6.7. Flüssige Mittel
6.8. Eigenkapital
6.9. Sonstige Rückstellungen
6.10. Anleihen
6.11. Übrige Finanzschulden
6.12. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
6.13. Änderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit
6.14. Übrige Verbindlichkeiten
7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
8. Erläuterungen zur Segmentberichterstattung
9. Management der finanzwirtschaftlichen Risiken
9.1. Ausfall- und Kreditrisiken
9.2. Liquiditätsrisiko
9.3. Zinsänderungsrisiko
9.4. Währungsrisiko
9.5. Beizulegende Zeitwerte
9.6. Kapitalmanagement
9.7. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
10. Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige finanzielle Verpflichtungen und Rechtstreitigkeiten
10.1. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten
10.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
10.3. Rechtsstreitigkeiten
11. Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
12. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Codex
13. Honorar für den Abschlussprüfer (Angabe gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB)
14. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
15. Freigabe zur Veröffentlichung
Die HanseYachts AG mit Sitz in Greifswald, Deutschland, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft und oberste Muttergesellschaft des HanseYachts-Konzerns. Die Aktien der Gesellschaft werden am Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (Aktie ISIN: DE000A0KF6M8 / WKN: A0KF6M).
Die Geschäftstätigkeit der Unternehmen des HanseYachts-Konzerns umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion und den Vertrieb von Segelyachten unter den Markennamen HANSE, MOODY, DEHLER sowie von Motorbooten unter den Markennamen FJORD, SEALINE und Segel- und Motorkatamarane der Marke Privilége. Der Konzern entfaltete seine Geschäftsaktivitäten im Wesentlichen an den Produktionsstandorten in Greifswald, Polen und Frankreich sowie durch zwei operative Vertriebsgesellschaften in Greifswald und in den USA.
Der Konzernabschluss der HanseYachts AG wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge gerundet in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Bei Abweichungen von bis zu einer Einheit (TEUR, %) handelt es sich um rechentechnisch begründete Rundungsdifferenzen.
Der Konzern hat ein vom Kalenderjahr abweichendes Geschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres. Damit wird dem saisonalen Geschäftszyklus der Gesellschaft Rechnung getragen.
Die HanseYachts AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund unter HRB 7035 eingetragen. Die Anschrift der Gesellschaft ist Ladebower Chaussee 11,17493 Greifswald.
Neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen sowie Änderungen von Rechnungslegungsstandards
Für das Geschäftsjahr 2018/19 wurden alle Rechnungslegungsstandards angewendet, die bis zum Bilanzstichtag 30.06.2019 in der Europäischen Union zwingend anzuwenden waren. Von einer vorzeitigen Anwendung noch nicht verpflichtend per 30.06.2019 anzuwendender Standards wurde abgesehen. Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2018/19 waren folgende durch das IASB neu herausgegebene oder überarbeitete und von der EU anerkannte Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden:
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| Standard/ Interpretation | Inhalt der Neuerung/ Überarbeitung | Anwendungspflicht |
|---|---|---|
| Neue Standards und Interpretationen | ||
| IFRS 9 | Finanzinstrumente | 01.01.2018 (EU) |
| IFRS 15 | Erlöse aus Verträgen mit Kunden | 01.01.2018 |
| (EU) | ||
| IFRIC 22 | Fremdwährungstransaktionen und Vorauszahlungen | 01.01.2018 (EU) |
| Änderungen von Standards | ||
| IAS 40 | Übertragungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 01.01.2018 (EU) |
| IFRS 2 | Klassifizierung und Bewertung aktienbasierter | 01.01.2018 |
| Vergütungstransaktionen | (EU) | |
| IFRS 4 | Anwendung von IFRS 9 | 01.01.2018 (EU) |
| IFRS 15 | Datum des Inkrafttretens | 01.01.2018 (EU) |
| IFRS 15 | Klarstellungen | 01.01.2018 (EU) |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2014 - 2016) nur IAS 28 und IFRS 1 | 01.01.2018 (EU) |
IFRS 9 - Finanzinstrumente
IFRS 9 ändert die Bilanzierungsvorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten, für Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten und für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. HanseYachts AG wendet bei Erstanwendung die modifiziert retrospektive Methode an. Die Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden wurden daher nicht angepasst.
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten werden anhand des betriebenen Geschäftsmodells und der Struktur der Zahlungsströme bestimmt. Ein finanzieller Vermögenswert wird dabei beim erstmaligen Ansatz entweder als „zu fortgeführten Anschaffungskosten“, als „zum beizulegenden Zeitwert mit erfolgsneutraler Erfassung der Wertänderung im sonstigen Ergebnis" oder als „zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderung in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung" klassifiziert.
Die finanziellen Vermögenswerte des HanseYachts Konzerns entfallen zum überwiegenden Teil auf die Kategorie „Darlehen und Forderungen" gemäß IAS 39. Unter IFRS 9 werden diese finanziellen Vermögenswerte der Kategorie „zu fortgeführten Anschaffungskosten" zugeordnet. Für finanzielle Verbindlichkeiten wurden die nach IAS 39 bestehenden Kategorisierungsvorschriften weitgehend in IFRS 9 übernommen.
Ebenso wird ein neues Modell zur Erfassung von Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten eingeführt. Das bisherige „Incurred Loss-Modell" wird durch ein stärker auf die Zukunft ausgerichtetes „Expected Credit Loss-Modell" abgelöst.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird in Übereinstimmung mit dem IFRS 9 grundsätzlich der über die Laufzeit erwartete Verlust als Wertberichtigung gebildet (vereinfachtes Wertminderungsmodell). Dieser wird entweder im Rahmen einer individuellen Beurteilung bei entsprechenden Hinweisen für eine Wertminderung oder auf Basis von Erfahrungswerten über Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten, die gegebenenfalls um zukunftsorientierte Informationen adjustiert wurden, ermittelt. Für flüssige Mittel und sonstige Forderungen wird grundsätzlich das dreistufige Wertberichtigungsmodell angewendet (allgemeines Wertminderungsmodell). Auf einen Transfer in Stufe 2 wird verzichtet, solange das absolute Kreditrisiko als gering eingestuft wird.
Zum 30. Juni 2019 gab es für die Bewertung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen finanziellen Vermögenswerten keine notwendigen Änderungen im Rahmen der Bemessung der Höhe der Risikovorsorge im Vergleich zum Vorjahr.
Bezüglich der Überleitung der Bewertungskategorien von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten beziehungsweise der Wertberichtigungen auf finanziellen Vermögenswerten im Zusammenhang mit der erstmaligen Anwendung von IFRS 9, verweisen wir auf die Ausführungen in 9.5 Beizulegende Zeitwerte.
Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9 werden aus Gründen der Wesentlichkeit nicht in einem separaten Posten in der Konzerngewinn- und -verlustrechnung ausgewiesen, sondern wie bisher unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen.
Aus der Anwendung von IFRS 9 ergeben sich keine Unterschiede zu der bisherigen Bilanzierung.
IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 fasst die Bilanzierungsvorschriften zur Umsatzrealisierung neu. Der Standard legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Das Kernprinzip von IFRS 15 besteht darin, dass ein Unternehmen Umsatzerlöse erfassen soll, wenn die Lieferung von Gütern erfolgt ist bzw. die Dienstleistung erbracht wurde.
Umstellungseffekte haben sich für den HanseYachts Konzern zum 30. Juni 2019 nicht ergeben, da die bisherige Vorgehensweise bereits in Einklang mit den Neuregelungen steht. Aus der Anwendung von IFRS 15 ergeben sich keine Unterschiede zu der bisherigen Umsatzrealisierung nach IAS 18.
Die anderen erstmalig anzuwendenden neuen Standards und Interpretationen sowie Änderungen von Standards hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der HanseYachts AG.
Zukünftig zu beachtende Standards
IFRS 16 - Leasingverhältnisse
Nach IFRS 16 entfällt die bisherige Unterscheidung zwischen Operating- und Finanzierungsleasingverhältnissen beim Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse bilanziert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird nach den Vorschriften für immaterielle Vermögenswerte über die Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die Bilanzierung der Leasingverbindlichkeit erfolgt entsprechend den Vorschriften für Finanzinstrumente nach IAS 39 bzw. IFRS 9. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung wird gesondert als Abschreibungen auf den Vermögenswert und Zinsen aus der Verbindlichkeit vorgenommen. Für kurzfristige Leasingverhältnisse von geringem Wert gibt es Erleichterungen bei der Bilanzierung.
Die Angaben im Anhang werden sich erweitern und sollen den Adressaten in die Lage versetzen, den Betrag sowie die Unsicherheit im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen zu beurteilen.
Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Die Leasingverträge werden weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.
Die Anwendung des neuen Standards wird keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der HanseYachts AG haben. Im Konzern der HanseYachts AG sind bisher als Operate Leasing-Verträge mit einem Volumen von deutlich unter EUR 1,0 Mio. zum 30. Juni 2019 kontrahiert (siehe Abschnitt 10.2).
3.1. Konsolidierungskreis
Oberste Konzerngesellschaft ist die HanseYachts AG. In den Konzernabschluss sind neben der HanseYachts AG neun (Vorjahr: acht) Gesellschaften mit Sitz im Inland sowie vier (Vorjahr: drei) Gesellschaften mit Sitz im Ausland einbezogen.
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| Bezeichnung | Anteil | |||
|---|---|---|---|---|
| unmittelbar: | kurz | |||
| 1. Dehler Yachts GmbH | DY | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 2. Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG | HVG | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 3. Verwaltung Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH | VHV | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 4. Yachtzentrum Greifswald Beteiligungs-GmbH | YZGB | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 5. HanseYachts US, LLC | HUS | Savannah / USA | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 6. Technologie Tworzyw Sztucznych Sp. z o.o. | TTS | Goleniów / Polen | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 7. HanseYachts TVH GmbH | HYTVH | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 8. Moody Yachts GmbH | MY | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 9. Sealine Yachts GmbH | SY | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| 10. Privilége Marine Holding GmbH | PMH | Grünwald | 100% | (Vj. 0,0%) |
| mittelbar: | ||||
| über Nr. 4 | ||||
| 11. Mediterranean Yacht Service Center SARL | MYSC | Canet en Roussillon / Frankreich | 100% | (Vj. 100,0%) |
| über Nr. 7 | ||||
| 12. HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH (HYTV) | HYTV | Greifswald | 100% | (Vj. 100,0%) |
| über Nr. 10 | ||||
| 13. Privilége Marine SAS | PM | Les Sables d'Olonne / Frankreich | 97% | (Vj. 0,0%) |
Angaben zur Erstkonsolidierung der Privilége Marine Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaft zum 30. Juni 2019
Mit notariellem Geschäftsanteilskaufvertrag vom 28. Juni 2019 hat die HanseYachts AG sämtliche Anteile an der Privilége Marine Holding GmbH, Grünwald, erworben. Die Veräußerung der Anteile erfolgte mit wirtschaftlicher Wirkung zum 28. Juni 2019. Die Erstkonsolidierung erfolgte aus Vereinfachungsgründen auf den 30. Juni 2019, sodass die Privilége Marine Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaft (Privilége Marine SAS) ab diesem Zeitpunkt in den Konzernabschluss der HanseYachts AG einbezogen werden. Durch den Erwerb wird das Geschäftsportfolio des HanseYachts-Konzerns ausgeweitet.
In der folgenden Tabelle werden die im Rahmen der Erstkonsolidierung des erworbenen Privilége-Teilkonzerns übernommenen Vermögenswerte und Schulden mit ihren Buchwerten und aufgedeckten stillen Reserven zum Erwerbszeitpunkt dargestellt und der durch Gegenüberstellung des erworbenen Nettovermögens zum Kaufpreis ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert hergeleitet:
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| in TEUR | Wert zum Erwerbszeitpunkt |
|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 90 |
| Sachanlagen | 859 |
| Kurzfristiges Vermögen | 4.694 |
| Liquide Mittel | 288 |
| Summe übernommenes Vermögen zu Buchwerten | 5.931 |
| Verbindlichkeiten | -22.099 |
| Erworbenes Nettovermögen zu Buchwerten | -16.168 |
| Aufgedeckte stille Reserven | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 626 |
| Passive latente Steuern | -190 |
| Aufgedeckte stille Lasten | |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | -1.150 |
| Aktive latente Steuern | 340 |
| Erworbenes Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert inkl. aufgedeckte stille Reserven | -16.542 |
| Davon Anteile der Aktionäre der HanseYachts AG | -16.139 |
| Davon nicht beherrschende Gesellschafter | -403 |
| Kaufpreis | 1.100 |
| Unterschiedsbetrag (Geschäfts- oder Firmenwert) | 17.239 |
Gemäß der Anforderungen des IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“ wurden zum Erwerbszeitpunkt sämtliche übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Hieraus ergaben sich insbesondere durch die Aufdeckung von stillen Lasten und stillen Reserven im Auftragsbestand insgesamt eine Verringerung des Nettoreinvermögens unter Berücksichtigung von darauf entfallenden latenten Steuern in Höhe von 0,4 Mio. Euro. Im Rahmen der Kaufpreisallokation wurden keine weiteren ansatzpflichtige Vermögenswerte oder Schulden identifiziert, die zu einem gegenüber dem Buchwert abweichenden beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
Aus der Verrechnung des anteiligen erworbenen Reinvermögens zu beizulegenden Zeitwerten in Höhe von -16,1 Mio. Euro mit dem vereinbarten Kaufpreis für den Anteilserwerb von 1,1 Mio. Euro ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert von 17,2 Mio. Euro. Es sind im Zusammenhang mit dem Anteilserwerb keine wesentlichen Kosten angefallen.
Aufgrund des Erstkonsolidierungszeitpunkts am 30. Juni 2019 ist im Konzernabschluss zum 30. Juni 2019 kein Ergebnisbeitrag der Privilége Marine Holding GmbH und ihrer Tochtergesellschaft enthalten. Den nicht beherrschenden Gesellschaftern (2,57% der Anteile am Eigenkapital der Privilége Marine SAS) werden vor diesem Hintergrund ebenfalls keine Ergebnisse per 30. Juni 2019 zugewiesen.
Wäre die Privilége Marine Holding GmbH bereits ab dem 01. Juli 2018 konsolidiert worden, dann wären für die erworbenen Gesellschaften in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse von 9,6 Mio. Euro und ein Konzernjahresfehlbetrag nach Steuern von - 1,8 Mio. Euro ausgewiesen worden.
Befreiungsvorschriften für Konzerngesellschaften
Durch die Einbeziehung in den Konzernabschluss der HanseYachts AG nimmt die Hanse (Deutschland) Vertriebs GmbH & Co. KG unter den weiteren Voraussetzungen des § 264 b HGB die Offenlegungserleichterungen in Anspruch.
Die HanseYachts TVH GmbH und die HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH können unter den weiteren Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB die Offenlegungserleichterungen in Anspruch nehmen.
Einbeziehung in einen übergeordneten Konzernabschluss
Die HanseYachts AG und ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften werden in den Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, einbezogen, der bei dem Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und über die Internetseite des Unternehmensregisters veröffentlicht wird.
3.2. Konsolidierungsmethoden
In den Konzernabschluss zum 30. Juni 2019 sind neben der HanseYachts AG alle in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, die entsprechend den Anforderungen des IFRS 10 vom HanseYachts-Konzern beherrscht werden. Der HanseYachtsKonzern beherrscht in diesem Sinne Konzernunternehmen, wenn ihm durch die Verbindung mit dem Konzernunternehmen die variablen Rückflüsse aus dem Konzernunternehmen zustehen und der HanseYachts-Konzern darüber hinaus die Möglichkeit besitzt, seine Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einzusetzen. Die Entscheidungsmacht über ein Konzernunternehmen liegt vor, wenn der HanseYachts-Konzern aufgrund der bestehenden Rechte die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten des Konzernunternehmens zu bestimmen. Diese Voraussetzung ist im Regelfall gegeben, wenn die HanseYachts AG unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft verfügt oder ähnliche Rechte besitzt. Bei der Bestimmung eines Beherrschungsverhältnisses werden auch potentielle Stimmrechte, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, berücksichtigt. Die Abschlüsse der Tochtergesellschaften werden vom Tag der Erlangung der Beherrschung bis zur Beendigung der Beherrschung in den Konzernabschluss einbezogen.
Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften stellen einen Jahres- bzw. Zwischenabschluss auf den Stichtag des Einzelabschlusses der HanseYachts AG auf, der der Stichtag des Konzernabschlusses ist.
Der Konzernabschluss wurde auf Basis einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß den IFRS aufgestellt. Sofern erforderlich werden die Abschlüsse der Tochterunternehmen angepasst, um die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden an die im Konzern angewandten Grundsätze anzugleichen.
Die Erstkonsolidierung erfolgt nach IFRS 3 unter Anwendung der Erwerbsmethode durch Verrechnung der Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit den im Zeitpunkt des Erwerbs neu bewerteten anteiligen Vermögenswerten sowie Schulden und Eventualschulden der Tochterunternehmen. Ein nach einer Kaufpreisallokation verbleibender positiver Unterschiedsbetrag wird entsprechend IFRS 3 unter den immateriellen Vermögenswerten als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert.
Konzerninterne Gewinne und Verluste, Umsatzerlöse, Aufwendungen und Erträge sowie zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehende Forderungen und Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen werden eliminiert.
Zwischenergebnisse im Anlagevermögen und im Vorratsvermögen aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert.
Bürgschaften und Garantien, die die HanseYachts AG zu Gunsten konsolidierter Tochtergesellschaften übernimmt, werden eliminiert, da die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten im Konzernabschluss passiviert sind.
3.3. Währungsumrechnung
Die Konzernwährung der HanseYachts AG ist der Euro (€)
Die Umrechung der in fremder Währung aufgestellten Jahreabschlüsse der einbezogenen Konzernunternehmen erfolgt auf Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung (IAS 21) nach der modifizierten Stichtagskursmethode. Für die Tochterunternehmen richtet sich die funktionale Währung grundsätzlich nach deren primärem Wirtschaftsumfeld und entspricht damit mit Ausnahme der polnischen Tochtergesellschaft der jeweiligen Landeswährung. Im Konzernabschluss werden die Aufwendungen und Erträge aus Abschlüssen von Tochterunternehmen, die in fremder Währung aufgestellt sind und mittels der modifizierten Stichtagskursmethode einbezogen werden, zum Jahresdurchschnittskurs, Vermögenswerte und Schulden zum Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitals zu historischen Kursen ergebende Währungsunterschied wird erfolgsneutral im kumulierten übrigen Eigenkapital ausgewiesen, ebenso wie die sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ergebenden Umrechnungsdifferenzen.
In den Einzelabschlüssen der in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten bei Zugang zum Anschaffungskurs bewertet. Zum Bilanzstichtag eingetretene Kursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam berücksichtigt.
Die funktionale Währung der polnischen Tochtergesellschaft TTS ist der Euro, da der Liefer- und Leistungsverkehr im Wesentlichen mit der HanseYachts AG in Euro abgewickelt wird. Darüber hinaus erfolgt die Finanzierung in Euro. Währungsdifferenzen, die bei der Umrechnung von den Fremdwährungsposten in die funktionale Währung entstehen, sind gemäß IAS 21 nach der Zeitbezugsmethode entsprechend erfolgswirksam im Konzernabschluss zu behandeln. Da bei der TTS die wesentlichen Investitionen und die Refinanzierung abgeschlossen sind, werden dem Konzept der funktionalen Währung folgend die nichtmonetären Posten des Abschlusses der TTS zu den historischen Umrechnungskursen bewertet.
Die bedeutenden Fremdwährungen für HanseYachts sind der US-Dollar und der polnische Zloty. Für die Währungsumrechnung werden die Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank verwendet. Die Wechselkurse haben sich wie folgt entwickelt:
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| EUR Referenzkurs der EZB | Durchschnittskurs für | |||
|---|---|---|---|---|
| 1,00 Euro |
30.06.2019 | 30.06.2018 | Geschäftsjahr 2018/2019 | Geschäftsjahr 2017/2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| USD | 1,14 | 1,17 | 1,14 | 1,19 |
| PLN | 4,25 | 4,37 | 4,29 | 4,24 |
4.1. Allgemeine Grundsätze
Der Konzernabschluss wurde auf Basis des historischen Anschaffungskostenprinzips erstellt, mit Ausnahme von bestimmten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten derivativen Finanzinstrumenten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
4.2. Umsatzrealisierung
Die Umsatzerlöse stammen überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten. Gemäß IFRS 15 werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Lieferung von Gütern erfolgt ist bzw. eine Dienstleistung erbracht wurde (Übergang der Verfügungsgewalt). Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf werden zeitpunktbezogen erfasst.
Die Umsatzerlöse stellen die den Kunden berechneten Entgelte abzüglich Skonti, Preisnachlässen, Kundenboni und Rabatten dar. Der Kunde zahlt entsprechend vertraglicher Vereinbarungen regelmäßig Abschlagszahlungen, die sich im Wesentlichen am Baufortschritt der Segelyachten und Motorboote orientieren; eine Finanzierungskomponente ist hierbei nicht enthalten.
Vertragsanbahnungskosten entstehen im HanseYachts-Konzern nicht.
4.3. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
Entwicklungskosten werden in der Bilanz aktiviert, wenn sämtliche Kriterien erfüllt werden, die zu einem Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen.
Die Herstellungskosten der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte umfassen alle direkt zurechenbaren Kosten der vom Management genehmigten und budgetierten Entwicklungsprojekte (Segel- oder Motoryachttypen). Die Abschreibungen werden wie im Vorjahr linear zeitanteilig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren vorgenommen.
Soweit die Entwicklungskosten zu aktivierungspflichtigen Vermögenswerten des Sachanlagevermögens führen, werden diese im Sachanlagevermögen aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungszeit linear abgeschrieben. Hierbei werden insbesondere selbst erstellte Produktionsformen mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und wie im Vorjahr über eine voraussichtliche Nutzungsdauer zwischen drei bis vier Jahren linear abgeschrieben.
Forschungskosten werden bei Anfall ergebniswirksam behandelt.
4.4. Sicherungsgeschäfte
Derivative Finanzinstrumente werden im HanseYachts-Konzern zu Sicherungszwecken eingesetzt, um Währungs- und Zinsrisiken aus dem operativen Geschäft bzw. die daraus resultierenden Finanzierungserfordernisse zu reduzieren.
Alle derivativen Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 9 zum Marktwert bilanziert, da die im HanseYachts-Konzern eingesetzten Derivate die strengen Kriterien des Hedge Accounting gemäß IFRS 9 nicht erfüllen.
Sie werden in die Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderung in der Konzerngewinn- und verlustrechnung" eingeordnet und dementsprechend behandelt.
4.5. Finanzergebnis
Im Finanzergebnis werden Zinserträge aus Geldanlagen und Zinsaufwendungen aus Krediten ausgewiesen. Sie werden zum Zeitpunkt der Entstehung erfasst. Darüber hinaus werden finanzierungsbedingte Fremdwährungsgewinne und -verluste, die mit den von der TTS getätigten Investitionen sowie mit deren Refinanzierung in Zusammenhang stehen, im Finanzergebnis erfasst.
4.6. Ertragsteuern
Unter den Ertragsteuern werden zum einen die aufgrund steuerlicher Ergebnisse entstehenden Zahlungsverpflichtungen ausgewiesen. Zum anderen werden nach IAS 12 (Ertragsteuern) aktive und passive latente Steuern für alle temporären Unterschiede zwischen Konzern- und den jeweiligen Steuerbilanzwerten gebildet. Siehe auch 4.17 und 4.18.
4.7. Kosten der Eigenkapitalbeschaffung
Die mit der Ausgabe von Eigenkapital direkt verbundenen Kosten sind gemäß IAS 32.37 nicht als Aufwand zu berücksichtigen, sondern unmittelbar vom zugegangenen Eigenkapital unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzugsfähigkeit zu kürzen.
4.8. Immaterielle Vermögenswerte
Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem geschätzten Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt.
Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten, abzüglich kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die übrigen Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.
Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear und zeitanteilig abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft.
Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Derartige Änderungen werden als Änderungen einer Schätzung behandelt.
Die Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte mit begrenzten Nutzungsdauern betragen wie im Vorjahr zwischen drei und acht Jahren.
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der kleinsten Zahlungsmittel generierenden Einheit ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbestimmten Nutzungsdauer zur begrenzten Nutzungsdauer auf prospektiver Basis vorgenommen.
Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind die ausgewiesenen Geschäfts- und Firmenwerte sowie die Markenrechte. Ein Geschäfts- oder Firmenwert ist der aktivische Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Zeitwert von erworbenen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen eines Unternehmenserwerbes.
In der Vergangenheit außerplanmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte werden bis zur Höhe ihrer ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeschrieben, wenn der über dem Buchwert liegende erzielbare Betrag dies erfordert.
4.9. Wertminderung von Vermögenswerten
Der HanseYachts-Konzern führt Werthaltigkeitstests auf Ebene der für den Test relevanten Zahlungsmittel generierenden Einheit (Cash Generating Unit) durch. Die Werthaltigkeit wird durch Gegenüberstellung des Buchwerts der Cash Generating Unit einschließlich des zuzurechnenden Geschäfts- oder Firmenwerts bzw. der Markenrechte und des erzielbaren Betrags für die Cash Generating Unit bestimmt.
Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Werte aus dem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und dem Barwert der zurechenbaren künftigen Cashflows durch die fortgeführte Nutzung des Vermögenswertes. Liegt der Buchwert über dem erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert um die sich ergebende Differenz außerplanmäßig abgeschrieben. Sofern die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen, werden entsprechende Wertaufholungen vorgenommen.
Ein außerplanmäßig abgeschriebener Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht wieder durch Zuschreibungen berichtigt.
Der erwartete Zahlungsmittelüberschuss der Cash Generating Unit wird aus der Mittelfristplanung des HanseYachts-Konzerns abgeleitet. Hinsichtlich der Geschäftsbereiche des HanseYachts-Konzerns verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.20. (Segmentberichterstattung). Demgemäß entsprechen die Cash Generating Units den Legaleinheiten bzw. Kombinationen von Legaleinheiten im Konzern, da auf dieser Basis unternehmerische Dispositionen getroffen werden.
4.10. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 abzüglich planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Reparaturen und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand gebucht. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert. Finanzierungskosten werden aktiviert, soweit die Voraussetzungen des IAS 23 vorliegen.
Die Nutzungsdauern der Gegenstände des Sachanlagevermögens werden nach der voraussichtlichen Nutzbarkeit für das Unternehmen definiert. Erhaltene Investitionszuschüsse und Investitionszulagen mindern die Anschaffungskosten der relevanten Vermögenswerte. Die Abschreibungen erfolgen unverändert linear und pro rata temporis im Wesentlichen aufgrund folgender geschätzter wirtschaftlicher Nutzungsdauern:
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| Jahre | |
|---|---|
| Gebäude und Außenanlagen | 5 - 40 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2 - 21 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 - 20 |
4.11. Finanzierungsleasing
Das wirtschaftliche Eigentum an Leasinggegenständen ist in Übereinstimmung mit IAS 17 (Leasingverhältnisse) dem Leasingnehmer zuzurechnen, wenn dieser alle wesentlichen mit dem Gegenstand verbundenen Chancen und Risiken trägt (Finanzierungsleasing). Alle Leasinggegenstände, die betragsmäßig wesentlich sind und die als Finanzierungsleasing zu qualifizieren sind, werden mit ihrem Marktwert bzw. mit dem niedrigeren Barwert der Leasingraten aktiviert. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig über die Nutzungsdauer bzw. über die Laufzeit des Leasingvertrages.
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden unter den Verbindlichkeiten gesondert ausgewiesen und mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasingobjektes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, passiviert. Die Leasingzahlungen werden so in ihre Bestandteile Finanzierungsaufwendungen und Tilgung der Leasingschuld aufgeteilt, dass der verbleibende Restbuchwert der Leasingschuld mit einem konstanten Zinssatz verzinst wird. Entsprechend der Laufzeit des Leasingvertrages erfolgt die Aufteilung in kurzfristige und langfristige Verbindlichkeiten.
4.12. Vorräte
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt grundsätzlich zu durchschnittlichen Anschaffungskosten oder den niedrigeren Zeitwerten.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen, abzüglich noch anfallender Kosten, bewertet. Grundlage für die Bewertung sind die auftragsbezogenen Einzelkosten. Diese Einzelkosten betreffen Fertigungslöhne und Materialaufwendungen. Über die Gemeinkosten im Material- und Fertigungsbereich hinaus wurden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltungskosten in die Herstellungskosten einbezogen. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert, da die Vorräte aufgrund ihres kurzen Fertigungszeitraums keine qualifizierten Vermögenswerte darstellen.
Eine Teilgewinnrealisierung gemäß der Percentage-of-Completion-Methode wird für die unfertigen und fertigen Erzeugnisse nicht vorgenommen, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen nicht vorliegen.
Handelswaren und Gebrauchtboote werden zum jeweils niedrigeren Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
4.13. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
Originäre Finanzinstrumente
Originäre Finanzinstrumente umfassen im HanseYachts-Konzern Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Teile der sonstigen Verbindlichkeiten.
Originäre Finanzinstrumente werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; bei finanziellen Vermögenswerten zuzüglich und bei finanziellen Verbindlichkeiten abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten.
Forderungen werden im Rahmen der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen. Langfristige Forderungen ohne einen kurzfristig erwarteten Zahlungseingang werden abgezinst.
Im Rahmen der Folgebewertung werden finanzielle Verbindlichkeiten gemäß der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungsosten bewertet, wobei der Zinsaufwand entsprechend dem Effektivzinssatz erfasst wird. Die fortgeführten Anschaffungskosten entsprechen den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Rückzahlungen und der Amortisation von Transaktionskosten.
In den kurzfristigen Finanzschulden ist regelmäßig auch jener Anteil an langfristigen Darlehen enthalten, dessen Restlaufzeit höchstens ein Jahr beträgt. Finanzschulden werden nur dann als langfristig ausgewiesen, wenn der Konzern das uneingeschränkte Recht hat, die Erfüllung der Verpflichtung um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag zu verschieben, und von diesem Recht gemäß der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter des Mutterunternehmens auch Gebrauch machen wird.
Derivative Finanzinstrumente
Zur Absicherung von Risikopositionen aus Währungsschwankungen werden auch derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte eingesetzt. Die Sicherungsgeschäfte decken Währungsrisiken aus schwebenden Liefer- und Leistungsgeschäften ab.
Nach IFRS 9 werden alle derivativen Finanzinstrumente bei ihrer erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Die Zeitwerte sind auch für die Folgebewertungen relevant. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von Devisentermingeschäften wird der Devisenterminkurs am Bilanzstichtag zugrunde gelegt.
4.14. Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, werden aktiviert, wenn am Abschlussstichtag feststeht, dass die an die Gewährung geknüpften Bedingungen mit angemessener Sicherheit erfüllt werden bzw. diese bereits erfüllt wurden und die Zuwendungen bei der gewährenden Institution bis zur Abschlussaufstellung beantragt wurden bzw. sichergestellt ist, dass der Antrag gestellt wird. Zuwendungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, d.h. deren Gewährung von Ermessensausübungen einer Behörde abhängt, werden als Forderung aktiviert, wenn der Bewilligungsbescheid der gewährenden Behörde vorliegt und am Bilanzstichtag mit angemessener Sicherheit feststeht, dass die an die Zuwendung geknüpften Bedingungen erfüllt werden.
Die erhaltenen Zuwendungen werden als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erworbenen Vermögenswerte gebucht, sofern die bezuschussten Vermögenswerte am Bilanzstichtag bereits betrieblich genutzt werden.
Erhaltene Zuwendungen, die an die Erfüllung bestimmter Bedingungen gebunden sind, werden als Rückstellung bzw. Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn die Nichteinhaltung der Förderbedingungen am Bilanzstichtag wahrscheinlich ist.
4.15. Übrige Verbindlichkeiten
Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag bzw. zum Barwert angesetzt worden.
4.16. Rückstellungen
Rückstellungen werden für die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe des wahrscheinlichen Erfüllungsbetrages bewertet und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten werden mit einem risikoadäquaten Marktzins abgezinst.
Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung des bisherigen bzw. des geschätzten zukünftigen Schadensverlaufs gebildet.
Gewährleistungsrückstellungen werden in Höhe der geschätzten Kosten zum Zeitpunkt des Verkaufs des jeweiligen Produktes gebildet bzw. bei Kenntniserlangung über einen konkreten Schadensfall.
Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und dieser den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.
Soweit die Möglichkeit eines Mittelabflusses nicht überwiegend wahrscheinlich, jedoch auch nicht unwahrscheinlich ist (Eventualschulden), erfolgt statt eines bilanziellen Ausweises unter den Rückstellungen eine Beschreibung im Konzernanhang.
4.17. Latente Steuern
Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitenmethode auf temporäre Differenzen zwischen den IFRS-Bilanzansätzen und den steuerlichen Wertansätzen unter Verwendung der Steuersätze gebildet, die zum Zeitpunkt ihrer Umkehrung als wahrscheinlich gelten.
Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge und Steuergutschriften in Folgejahren ergeben.
Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erwartet werden.
Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie auf steuerliche Verlustvorträge werden nur angesetzt, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass die daraus resultierenden Steuerminderungen in Zukunft tatsächlich eintreten werden. Der Buchwert der aktiven latenten Steuern wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
Aktive latente Steuern auf in der Vergangenheit entstandene steuerliche Verluste wurden, mit Ausnahme eines unwesentlichen Aktivüberhangs, nur in Höhe eines bestehenden Überhangs passiver Latenzen aktiviert.
4.18. Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung der Beträge werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.
4.19. Annahmen und Schätzungen
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwandt worden, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen ausgewirkt haben.
Insbesondere werden Annahmen und Schätzungen beim Werthaltigkeitstest für immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und aktive latente Steuern, bei der konzerneinheitlichen Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, der Einschätzung von Verwertungsrisiken im Vorratsvermögen (insbesondere bei den Gebrauchtbooten) sowie der Beurteilung der Einbringlichkeit von Forderungen und bei der Bewertung von Rückstellungen verwendet.
Obwohl die vorgenannten Annahmen und Schätzungen nach bestem Wissen des Managements basierend auf den gegenwärtigen Ereignissen und Maßnahmen erfolgen, kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen.
4.20. Segmentberichterstattung
Nach IFRS 8 basiert die Identifikation von berichtspflichtigen operativen Segmenten auf dem „Management Approach". Danach erfolgt die externe Segmentberichterstattung auf Basis der internen Finanzberichterstattung an das oberste Führungsgremium. Im HanseYachts-Konzern ist der Vorstand der HanseYachts AG verantwortlich für die Bewertung und Steuerung des Geschäftserfolgs und gilt als oberstes Führungsgremium im Sinne des IFRS 8.
So können die Größen Ergebnis, Vermögen, Schulden, Abschreibungen und Investitionen des HanseYachts-Konzerns nicht verlässlich auf die Produktlinien Segelyachten, Motorboote und Übrige aufgeteilt werden, da Segelyachten und Motorboote in einer Fertigungslinie produziert werden. Eine Schlüsselung auf Basis der Umsatzerlöse oder der Anzahl produzierter Boote wäre willkürlich und liefert keine entscheidungsnützlichen Informationen. Eine direkte Zuordnung ist ebenfalls nicht möglich. Eine Aufteilung in die Geschäftssegmente Segelyachten, Motorboote und Übrige wird auch intern nicht als Steuerungsgröße an das Management kommuniziert bzw. verwendet.
Der HanseYachts-Konzern nimmt intern somit lediglich eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktlinien vor. Die weitere interne Berichterstattung erfolgt ausschließlich auf konsolidierter Basis. Eine Angabe der übrigen nach IFRS 8 geforderten Angaben zur Segmentberichterstattung nach Geschäftsbereichen erfolgt mangels direkter Zuordnung und mangels verlässlicher Schlüsselgrößen somit nicht. Die Gesellschaft prüft, ob der Erwerb der Privilége Marine Holding GmbH ab dem Geschäftsjahr 2019/20 an dieser Einschätzung etwas ändert.
Hinsichtlich der Segmentierung nach geographischen Segmenten verweisen wir auf Abschnitt 8. Die Zuordnung der Außenumsätze orientiert sich nach dem Standort der jeweiligen Kunden.
Die Zuordnung der Vermögenswerte zu den Regionen wird nach dem Standort des betreffenden Vermögens vorgenommen. Den Bewertungsgrundsätzen für die Segmentberichterstattung liegen die im Konzernabschluss verwendeten IFRS-Grundsätze zu Grunde.
5.1. Umsatzerlöse, Bestandsveränderung und aktivierte Eigenleistungen
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ||
| Segelyachten | 87.221 | 92.666 |
| Motorboote | 58.603 | 42.614 |
| Katamarane | 1.239 | 0 |
| Übrige | 4.950 | 4.987 |
| 152.013 | 140.267 | |
| Bestandsveränderung | ||
| Unfertige Erzeugnisse | 630 | (244) |
| Fertige Erzeugnisse | (300) | 1.023 |
| 330 | 779 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.709 | 2.211 |
| Gesamtleistung | 154.052 | 143.257 |
Andere aktivierte Eigenleistungen betreffen durch den HanseYachts-Konzern selbst erstellte Produktionsformen für Segelyachten, Motorboote und Katamarane sowie selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (Entwicklungskosten).
Eine geographische Aufteilung der Umsatzerlöse findet sich unter Abschnitt 8.
Sämtliche Umsatzerlöse werden zeitpunktbezogen realisiert.
5.2. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und abgegrenzter Schulden sowie der Herabsetzung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen | 655 | 434 |
| Erträge aus Schadenersatz | 638 | 0 |
| Erträge aus Weiterberechnungen im Wesentlichen an Händler (Gewährleistungen, Transportkosten, Marketing, Messekosten, etc.) | 551 | 543 |
| Kursgewinne aus Währungsumrechnung | 31 | 127 |
| Übrige Erträge | 355 | 458 |
| 2.230 | 1.562 |
Die Erträge aus Schadensersatz resultieren in Höhe von TEUR 638 aus einem Plagiatsfall. Die HanseYachts AG erhält in Abhängigkeit der Umsätze der Gegenseitige jeweils eine Entschädigung in Höhe von TEUR 13 bis zu einem Gesamtbetrag von 1,0 Mio. Euro.
Wechselkursgewinne und -verluste resultieren vor allem aus der Umrechnung von Geschäftsvorfällen, die in US-Dollar bzw. polnischen Zloty abgerechnet wurden. Das Gesamtergebnis aus Wechselkursdifferenzen beträgt unter Berücksichtigung der Erträge/Aufwendungen aus Devisentermingeschäften insgesamt TEUR -88 (Vorjahr: TEUR -239). Hinsichtlich der Aufwendungen aus Währungsumrechnung verweisen wir auf Abschnitt 5.5.
5.3. Materialaufwand
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 82.954 | 77.750 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 2.797 | 3.946 |
| 85.751 | 81.696 |
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten zum Großteil die Aufwendungen für Leiharbeiter.
Hinsichtlich der im Materialaufwand erfassten Wertminderungen auf das Vorratsvermögen verweisen wir auf Abschnitt 6.4. (Vorräte).
5.4. Personalaufwand
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 34.140 | 33.321 |
| Soziale Abgaben / Aufwendungen Altersversorgung | 6.707 | 6.483 |
| 40.847 | 39.804 |
In der Position soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung sind Beiträge an Rentenversicherungsträger (beitragsorientierte Versorgungspläne) in Höhe von TEUR 2.955 (Vorjahr: TEUR 2.850) enthalten.
Im Jahresdurchschnitt beschäftigte der Konzern ohne Auszubildende 1.419 Mitarbeiter (Vorjahr: 1.447):
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| 2018/2019 | 2017/2018 | |
|---|---|---|
| Anzahl Mitarbeiter (Durchschnitt) | 1.419 | 1.447 |
| Davon | ||
| - Angestellte | 248 | 238 |
| - Gewerbliche Arbeitnehmer | 1.171 | 1.209 |
5.5. Sonstige betriebliche Aufwendungen
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für: | ||
| Vertrieb, Messen, Lizenzen, Werbung und Reisen | 7.463 | 7.674 |
| Gewährleistungen, Frachten und Verpackungen | 3.914 | 3.115 |
| Mieten, Energie, Instandhaltung und Fahrzeuge | 3.586 | 3.354 |
| Rechtsberatung, Verwaltung, EDV, Versicherungen | 2.343 | 2.408 |
| Übrige Aufwendungen * | 1.469 | 1.757 |
| 18.775 | 18.308 | |
| *) davon | ||
| Wertberichtigungen auf Forderungen und Forderungsverluste | 151 | 70 |
| aus Wechselkursverlusten | 72 | 307 |
| aus Devisentermingeschäften | 47 | 59 |
Den gegenüber Vorjahr um TEUR 211 leicht rückläufigen Aufwendungen für Vertrieb, Messen, Lizenzen, Werbung und Reisen stehen um TEUR 799 gestiegene Aufwendungen für Gewährleistungen sowie Frachten und Verpackungen, die weitestgehend auf Gewährleistungen entfallen, entgegen. Insgesamt sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Relation zur Gesamtleistung um 0,6 %-Punkte auf 12,2 % gesunken (Vorjahr 12,8 %).
5.6. Abschreibungen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus den Erläuterungen zu den immateriellen Vermögenswerten (6.1) und Sachanlagen (6.2) ersichtlich.
Die Absetzung von in den Vorjahren erhaltenen Zuwendungen von den Anschaffungskosten für Gegenstände des Anlagevermögens führte in der Berichtsperiode zu einer Verminderung der Abschreibungen von TEUR 298 (Vorjahr: TEUR 310).
5.7. Finanzergebnis
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Zinserträge | 83 | 93 |
| Zinsaufwendungen | (1.500) | (1.818) |
| Wechselkursverlust/-gewinn Finanzierung TTS | (49) | 85 |
| (1.466) | (1.640) |
Die Zinsaufwendungen stammen vornehmlich aus dem Zinsdienst für die aufgenommenen Bankdarlehen und das Absatzfinanzierungsprogramm. Für die vorzeitige Ablöse der Inhaberschuldverschreibungen am 6. Juli 2018 sind Vorfälligkeitsentschädigungen an die Investoren in Höhe von insgesamt TEUR 260 angefallen.
Aus den erfolgswirksam im Konzernabschluss zu behandelnden Währungsdifferenzen aus der Währungsumrechnung der TTS resultiert im Geschäftsjahr 2018/2019 ein Wechselkursverlust in Höhe von TEUR -49 (Vorjahr: Gewinn TEUR 85). Diese Differenz wurde dem Finanzergebnis zugewiesen, da sie im Wesentlichen finanzierungsbedingt und nicht der operativen Geschäftstätigkeit zuzurechnen ist.
5.8. Ertragsteuern
Zusammensetzung der Ertragsteuern:
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Laufender Steuerertrag / -aufwand (-) | (209) | (75) |
| Latenter Steuerertrag / -aufwand (-) | (158) | 73 |
| (367) | (2) |
Latente Steuern resultierten im Wesentlichen aus unterschiedlichen steuerlichen und handelsrechtlichen Wertansätzen. Aus der Bewertung der aktiven latenten Steuern für steuerliche Verlustvorträge bzw. steuerliche Fördermaßnahmen bei der polnischen Tochtergesellschaft resultierten im Geschäftsjahr Erträge in Höhe von TEUR 28 (Vorjahr: Erträge TEUR 51). Die polnische Tochtergesellschaft ist in einer Sonderwirtschaftszone tätig.
Dort werden steuerliche Verluste nicht anerkannt. Im Gegenzug können Steuergutschriften, die ebenfalls zu einer Nichtbelastung des steuerlichen Gewinns mit Ertragsteuern führen, geltend gemacht werden. Die Bewertung der aktiven latenten Steuern auf diese Vorteile führte im Geschäftsjahr 2018/19 zu einem Ertrag von TEUR 41.
Der Vorteil aus zukünftigen Steuergutschriften in der Sonderwirtschaftszone beträgt insgesamt rund EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 2,1 Mio.), von denen bisher etwa EUR 1,8 Mio. (Vorjahr: EUR 1,8 Mio.) nicht angesetzt wurden. Die steuerliche Förderung in Polen ist bis zum Jahr 2026 (Vorjahr: bis zum Jahr 2026) zeitlich begrenzt.
Zum 30. Juni 2019 bestehen im Konzern körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von rund EUR 40,9 Mio. (Vorjahr: EUR 28,3 Mio.) und gewerbesteuerliche Verlustvorträge von rund EUR 39,4 Mio. (Vorjahr: EUR 26,1 Mio.). Berücksichtigt werden bei der HanseYachts AG ausschließlich Verluste, die nach dem Anteilseignerwechsel im November 2011 angefallen sind. Die Verlustvorträge wurden in Höhe von rund EUR 38,2 Mio. (Körperschaftsteuer, Vorjahr: EUR 26,2 Mio.) bzw. rund EUR 36,8 Mio. (Gewerbesteuer, Vorjahr: EUR 23,9 Mio.) nicht für die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge berücksichtigt, da die Voraussetzungen hierfür noch nicht vorliegen. Verluste ausländischer Tochtergesellschaften, deren Geschäftsbetrieb nicht fortgeführt werden soll, sind in den vorgenannten Angaben nicht berücksichtigt, da mit einer Nutzung nicht mehr zu rechnen ist. Temporäre Differenzen, für die mangels Vorliegen der Voraussetzungen keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, bestanden am Bilanzstichtag wie im Vorjahr nicht. Darüber hinaus verweisen wir bezüglich der latenten Steuern auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.3.
Der durchschnittlich für das Geschäftsjahr 2018/19 unterstellte Steuersatz beträgt unverändert ca. 30 %. Der auf Basis des durchschnittlichen Steuersatzes erwartete Steueraufwand leitet sich wie folgt zum tatsächlichen Steueraufwand über:
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Steuern | 3.696 | (2.281) |
| Durchschnittlicher Gesamtsteuersatz | 30% | 30% |
| Erwarteter Steuerertrag (-) / -aufwand (+) | 1.109 | (684) |
| Steuersatzabweichungen | (194) | 159 |
| Steuereffekte aufgrund einer steuerlich abweichenden Bemessungsgrundlage | 130 | 127 |
| Bewertung von aktiven latenten Steuern und Wertberichtigung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge | 34 | (51) |
| Auf Vorjahre entfallende Ertragsteuern | (83) | 0 |
| Nichtansatz von aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen bzw. erwirtschaftete Fehlbeträge | 64 | 496 |
| Minderung des Steueraufwands durch Nutzung von in Vorjahren nicht angesetzten latenten Steuern/Steuergutschriften | (693) | (44) |
| Sonstige Effekte | 0 | (1) |
| Tatsächlicher Gesamtsteueraufwand (+) | 367 | 2 |
| Konzernsteuerquote | 9,9% | -0,1% |
Steuersatzabweichungen betreffen die Unterschiede aus den jeweils für die ausländischen Tochtergesellschaften anzuwendenden durchschnittlichen Steuersätzen.
Im Berichtsjahr wurden im Wesentlichen aktive latente Steuern auf die angefallenen Fehlbeträge nur bis zu der Höhe gebildet, bis zu der aufrechenbare passive latente Steuern bei den jeweiligen Gesellschaften bestehen.
5.9. Ergebnis je Aktie
Das Ergebnis je Aktie ist aus dem Ergebnisanteil der Aktionäre der HanseYachts AG und der Zahl der im Jahresdurchschnitt im Umlauf befindlichen Aktien ermittelt und stellt sich wie folgt dar:
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis = Konzernanteil am Periodenergebnis | 3.329 | (2.284) |
| Gewichteter Durchschnitt der Anzahl der ausgegebenen Stammaktien | 11.091.430 | 11.091.430 |
| Ergebnis je Aktie in EUR | 0,30 | -0,21 |
Verwässernde Aktien bestehen nicht, so dass das unverwässerte Ergebnis je Aktie mit dem verwässerten Ergebnis je Aktie identisch ist.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 27. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Grundlagenbeschluss über die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung gegen Einlage von Zahlungsansprüchen, im Wesentlichen aus Darlehen, sowie einer kompensierenden Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für die Aktionäre gefasst. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde das Grundkapital der Gesellschaft nach dem Stichtag um EUR 933.162,00 gegen Ausgabe von 933.162 neuen Aktien durch Einbringung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen mit einem Marktwert von insgesamt ca. EUR 5,4 Mio. erhöht. Parallel bzw. unmittelbar anschließend wurde das Grundkapital der HanseYachts AG um EUR 299.219,00 gegen Ausgabe von 299.219 neuen Aktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung wurden den Aktionären zu einem Bezugspreis von EUR 5,75 je neuer Aktie angeboten. In der Bezugsfrist 20. August bis 10. September 2019 wurden 130.335 neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 5,75 je Aktie gezeichnet.
Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung sowie aus der Sachkapitalerhöhung sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2018/2019 ausgegeben worden. Wir verweisen auf die Ausführungen zu den Ereignissen nach dem Bilanzstichtag.
Das Grundkapital der HanseYachts AG hat sich folglich im Aufstellungszeitraum um insgesamt 1.063.497 auf 12.154.927 Aktien erhöht. Das Ergebnis je Aktie für das Geschäftsjahr 2018/2019 verringert sich auf Grundlage dieser Kapitalerhöhungen auf EUR 0,27.
5.10. Forschung und Entwicklung
Die für den Bereich Forschung und Entwicklung in der Kostenrechnung separat erfassten Aufwendungen belaufen sich im Berichtsjahr auf TEUR 4.112 (Vorjahr: TEUR 3.977). Enthalten sind vor allem Personalaufwendungen und bezogene Leistungen. Sofern die Ansatzvoraussetzungen für immaterielle Vermögensgegenstände („Entwicklungskosten“) bzw. Technische Anlagen und Maschinen/ Anlagen in Bau („Produktionsformen“) erfüllt waren, erfolgte über die aktivierten Eigenleistungen eine entsprechende Aktivierung (TEUR 1.676, Vorjahr: TEUR 1.910). In Summe werden damit für Forschung und Entwicklung TEUR 2.436 (Vorjahr: TEUR 2.067) als Aufwand zu Lasten des Periodenergebnisses erfasst.
6.1. Immaterielle Vermögenswerte
Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:
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| 2017/18 in TEUR |
Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte | Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | Firmenwert | Geleistete Anzahlungen | GESAMT | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 1. Jul. 2017 | 4.471 | 10.737 | 4.618 | 70 | 19.896 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -7 | 0 | 0 | -7 | |
| Zugänge | 942 | 297 | 0 | 48 | 1.287 | |
| Umgliederungen | -20 | 33 | 0 | 0 | 13 | |
| Abgänge | 0 | -52 | 0 | 0 | -52 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun. 2018 | 5.393 | 11.008 | 4.618 | 118 | 21.137 |
| Abschreibungen | 1. Jul. 2017 | 2.006 | 2.814 | 2.610 | 0 | 7.430 |
| Währungsdifferenzen | 0 | -2 | 0 | 0 | -2 | |
| Zugänge | 599 | 446 | 0 | 0 | 1.045 | |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Abgänge | 0 | -50 | 0 | 0 | -50 | |
| Abschreibungen | 30. Jun. 2017 | 2.605 | 3.208 | 2.610 | 0 | 8.423 |
| Nettobuchwerte | 1. Jul. 2017 | 2.465 | 7.923 | 2.008 | 70 | 12.466 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun. 2018 | 2.788 | 7.800 | 2.008 | 118 | 12.714 |
| 2018/19 | ||||||
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 1. Jul. 2018 | 5.393 | 11.008 | 4.618 | 118 | 21.137 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 6 | 0 | 0 | 6 | |
| Zugänge | 715 | 201 | 0 | 0 | 916 | |
| Umgliederungen | 0 | 118 | 0 | -118 | 0 | |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 165 | 17.239 | 0 | 17.404 | |
| Abgänge | 0 | -86 | 0 | 0 | -86 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun. 2019 | 6.108 | 11.412 | 21.857 | 0 | 39.377 |
| Abschreibungen | 1. Jul. 2018 | 2.605 | 3.208 | 2.610 | 0 | 8.423 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | |
| Zugänge | 842 | 463 | 0 | 0 | 1.305 | |
| Zuschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 74 | 0 | 0 | 74 | |
| Abgänge | 0 | -85 | 0 | 0 | -85 | |
| Abschreibungen | 30. Jun. 2018 | 3.447 | 3.662 | 2.610 | 0 | 9.719 |
| Nettobuchwerte | 1. Jul. 2018 | 2.788 | 7.800 | 2.008 | 118 | 12.714 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun. 2019 | 2.661 | 7.750 | 19.247 | 0 | 29.658 |
In dem Posten selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden die Herstellungskosten der vom Management genehmigten und budgetierten Entwicklungsprojekte (Segel- oder Motoryachttypen) ausgewiesen.
In dem Posten „Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte" werden vor allem Markenwerte bzw. Nutzungsrechte an Markenwerten sowie Lizenzen für die im Konzern in der Fertigung und in der Verwaltung eingesetzte Software ausgewiesen.
Die in der Konzernbilanz erfassten Markenwerte („Fjord", „Moody", „Dehler" und „Privilége") werden unverändert zum Vorjahr mit ihren ursprünglichen bzw. fortgeführten Anschaffungskosten von TEUR 7.062 ausgewiesen.
Das im Rahmen einer separaten Lizenzvereinbarung zeitlich befristete Nutzungsrecht an dem Markennamen „Sealine" wird planmäßig linear über die Mindestlaufzeit der Lizenzvereinbarung abgeschrieben (31. Dezember 2019). Danach ist der Vertrag kündbar bzw. läuft mit unbestimmter Dauer fort.
Der der TTS zugeordnete Goodwill beträgt zum Bilanzstichtag unverändert TEUR 2.000.
Der im Rahmen der Erstkonsolidierung durch Kauf der Privilége Marine Holding GmbH und deren operativen Tochtergesellschaft Privilége Marine SAS bilanzierte Goodwill beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 17.239.
Im Übrigen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter 4.8. und 4.9.
Der HanseYachts-Konzern ist neben den vorgenannten Markenrechten auch Inhaber der Rechte an den Marken „Hanse" und „Varianta". An den Marken „Hanse", „Dehler", „Moody", „Varianta" und „Fjord" wurden Pfandrechte zur Besicherung der Bankdarlehen bestellt. Der Buchwert der bilanzierten und als Sicherheit dienenden Markenrechte beträgt TEUR 3.898.
Die immateriellen Vermögenswerte werden im Fall einer nicht planmäßigen Abschreibung den jeweiligen Zahlungsmittel generierenden Einheiten („CGU") zugerechnet und auf dieser Ebene einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Basis dieses Werthaltigkeitstests ist die Unternehmensplanung mit einem Planungszeitraum von vier Jahren und einer anschließenden ewigen Rente und somit eine Bewertung auf Basis der Stufe-3-Hierarchie im Sinne des IFRS 13.
Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten wurden Zahlungsmittelzuflüsse für die nächsten vier Jahre prognostiziert, die auf Erfahrungen der Vergangenheit, aktuellen operativen Ergebnissen und der besten vom Management vorgenommenen Einschätzung über zukünftige Entwicklungen sowie auf Marktannahmen basieren. Die bei der Bewertung verwendeten Parameter können aufgrund stichtagsbedingter abweichender Input-Faktoren (z.B. Zinssätze, BetaFaktoren) und aufgrund besserer Erkenntnis hinsichtlich der künftigen Entwicklung vom Vorjahr abweichen.
Der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts liegen differenzierte Annahmen zum Umsatzwachstum im Detailplanungszeitraum zugrunde. Der Vorstand der HanseYachts AG erwartet auf Basis seiner heutigen Kenntnisse einen leichten Anstieg des Konzernumsatzes. Dabei geht der Vorstand davon aus, die Umsatzerlöse der CGU Privilége gegenüber der Vergangenheit, in der die CGU Privilége noch nicht zum Konzern der HanseYachts AG gehörte, deutlich steigern zu können. Neben dem Umsatzwachstum liegen der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes auch Annahmen zur Rohertragsmarge und der Kostenentwicklung zu Grunde, die unter Berücksichtigung von Produktivitätssteigerungen für die CGU Privilége geplant wurden.
Für die Extrapolation der Cashflows wurde für den Zeitraum der ewigen Rente eine durchschnittlich angewendete Wachstumsrate wie im Vorjahr von 1 % angewendet. Für die CGU Privilége wurde eine Wachstumsrate von 0,5% unterstellt. Der für die Diskontierung der zukünftigen Cahsflows verwendete Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) wurde anhand von Marktdaten stetig zum Vorjahr ermittelt. Zum 30. Juni 2019 ergab sich somit mit Ausnahme der CGU Privilége ein WACC vor Steuern von 12,1 % (Vorjahr: 12,1 %).
Der für die Diskontierung CGU Privilége verwendete Vorsteuerzinssatz beträgt 8,9 %. Die im Rahmen des Werthaltigkeitstests der CGU Privilége getestesten Vermögenswerte umfassen den Firmenwert in Höhe von EUR 17,2 Mio. sowie die Marke in Höhe von 3,2. Hintergrund des gegenüber den anderen CGUs des Konzerns niedriegeren WACCs ist eine unterschiedliche Peer Group, die auch andere Katamaranhersteller einschließt.
Zur Validierung der ermittelten beizulegenden Zeitwerte wurden für die CGU Privilége eine Sensitivitätsanalyse für die vier bedeutensten Bewertungsparamter Kapitalkostensatz (WACC), Umsatzerlöse, Materialeinsatzkostenquote und Fertigungskostenquote durchgeführt. Die Sensitivitätsanalysen wurden für alle wesentlichen Einflussfaktoren isoliert vorgenommen, sodass eine Änderung des erzielbaren Betrags bei einer CGU nur durch die Reduktion oder Erhöhung des jeweiligen Einflussfaktors bedingt wurde. So wurde bei der Sensitivitätsanalyse des Einflussfaktors Umsatzerlöse eine konstante EBIT-Marge unterstellt.
Bei der Werthaltigkeitsprüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts Privilége übersteigt der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten den Buchwert um € 7,5 Mio. Der Fair Value abzüglich Veräußerungskosten des Geschäfts- oder Firmenwerts Privilége würde bei einem WACC vor Steuern von 12,1 % statt 8,9 %, bei einem pauschalen Abschlag von 35% pro Jahr auf die geplanten Umsatzerlöse, einem pauschalen Zuschlag auf die geplante Materialeinsatzkostenquote von 5 % oder einem pauschalen Zuschlag auf die geplante Fertigungskostenquote von 12 % (jeweils im Detailplanungszeitraum und der ewigen Rente) dem Buchwert entsprechen.
6.2. Sachanlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Sachanlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.
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| 2017/2018 in TEUR |
Grundstücke und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | GESAMT | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 1. Jul. 2017 | 29.059 | 28.724 | 3.244 | 1.158 | 62.185 |
| Währungsdifferenzen | -78 | -60 | -7 | -5 | -150 | |
| Zugänge | 88 | 2.156 | 681 | 1.985 | 4.910 | |
| Umgliederungen | 141 | 2.136 | 36 | -2.326 | -13 | |
| Abgänge | 0 | -437 | -54 | 0 | -491 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun. 2018 | 29.210 | 32.519 | 3.900 | 812 | 66.441 |
| Abschreibungen | 1. Jul. 2017 | 11.535 | 22.874 | 2.543 | 0 | 36.952 |
| Währungsdifferenzen | -83 | -30 | -4 | 0 | -117 | |
| Zugänge | 1.237 | 3.020 | 350 | 0 | 4.607 | |
| Zuschreibungen | -1 | -149 | -11 | 0 | -161 | |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Abgänge | 0 | -400 | -53 | 0 | -453 | |
| Abschreibungen | 30. Jun. 2018 | 12.688 | 25.315 | 2.825 | 0 | 40.828 |
| Nettobuchwerte | 1. Jul. 2017 | 17.524 | 5.850 | 701 | 1.158 | 25.233 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun. 2018 | 16.522 | 7.204 | 1.075 | 812 | 25.613 |
| 2018/19 | ||||||
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 1. Jul. 2018 | 29.210 | 32.519 | 3.900 | 812 | 66.441 |
| Währungsdifferenzen | 85 | 53 | -3 | 4 | 139 | |
| Zugänge | 232 | 486 | 282 | 2.749 | 3.749 | |
| Umgliederungen | 80 | 1.438 | 54 | -1.572 | 0 | |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 1.241 | 115 | 52 | 1.408 | |
| Abgänge | -6 | -578 | -63 | -9 | -656 | |
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten | 30. Jun. 2019 | 29.601 | 35.159 | 4.285 | 2.036 | 71.081 |
| Abschreibungen | 1. Jul. 2018 | 12.688 | 25.315 | 2.825 | 0 | 40.828 |
| Währungsdifferenzen | 72 | 25 | -11 | 0 | 86 | |
| Zugänge | 1.168 | 2.873 | 401 | 0 | 4.442 | |
| Umgliederungen | 0 | 0 | 74 | 0 | 74 | |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0 | 477 | 0 | 0 | 477 | |
| Abgänge | -2 | -568 | -56 | 0 | -626 | |
| Abschreibungen | 30. Jun. 2019 | 13.926 | 28.122 | 3.233 | 0 | 45.281 |
| Nettobuchwerte | 1. Jul. 2018 | 16.522 | 7.204 | 1.075 | 812 | 25.613 |
| Nettobuchwerte | 30. Jun. 2019 | 15.675 | 7.037 | 1.052 | 2.036 | 25.800 |
Grundstücke und Bauten
Die Zugänge im Geschäftsjahr 2018/19 betreffen Neuinvestitionen in Gebäude. Im Berichtsjahr sind dem Konzern keine Zuwendungen zugeflossen, sodass von den Anschaffungskosten der im Berichtsjahr zugegangenen Vermögenswerte keine Beträge abgesetzt worden sind. Insgesamt mindern vereinnahmte Zuwendungen der Vorjahre den Restbuchwert der ausgewiesenen Gebäude zum 30. Juni 2019 in Höhe von TEUR 2.180 (Vorjahr: TEUR 2.490).
An den Grundstücken und Bauten bestehen übliche Sicherungsrechte für die eingeräumten Darlehen. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 15.051 (Vorjahr: TEUR 15.923), bei einer Inanspruchnahme der Darlehen in Höhe von TEUR 14.904 (Vorjahr: TEUR 16.549).
Technische Anlagen und Maschinen
Unter Berücksichtigung von Umgliederungen belaufen sich die Investitionen in technische Anlagen und Maschinen auf insgesamt TEUR 1.924 (Vorjahr: TEUR 4.292). Sie entfallen im Wesentlichen auf Rumpf- und Deckformen für neue Schiffsmodelle. Durch den Kauf des Privilége-Teilkonzerns sind technische Anlagen und Maschinen von TEUR 1.241 hinzugekommen.
Der Buchwert der durch Finanzierungsleasing finanzierten technischen Anlagen und Maschinen beträgt TEUR 1.960 (Vorjahr: TEUR 926). An den finanzierten Gegenständen bestehen übliche Sicherungsrechte für die eingeräumten Finanzierungen.
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis € 250,00 werden unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten im Zugangsjahr in voller Höhe im Aufwand erfasst.
Anlagen im Bau
Anlagen im Bau betreffen überwiegend die noch nicht abgenommenen oder noch nicht im betriebsbereiten Zustand befindlichen Maschinen und Anlagen (vor allem Produktionsformen).
Das Finanzanlagevermögen beinhaltet zwei im Vorjahr und im Geschäftsjahr 2018/19 an Privilége Marine SAS ausgegebene Darlehen, die in Folge des Kaufs der Gesellschaft am 28. Juni 2019 im Rahmen der Schuldenkonsolidierung eliminiert werden.
6.3. Latente Steuern und Ertragsteuern
Die bilanzierten latenten Steuern betreffen folgende Bilanzposten:
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| 30.06.2019 | 30.06.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv TEUR |
Passiv TEUR |
Aktiv TEUR |
Passiv TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 953 | 0 | 806 |
| Sachanlagen | 111 | 296 | 83 | 378 |
| Forderungen | 2 | 0 | 2 | 10 |
| Vorräte | 113 | 0 | 50 | 0 |
| Sonstige Vermögenswerte | 0 | 190 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten | 174 | 4 | 239 | 24 |
| Rückstellungen | 340 | 0 | 5 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 783 | 0 | 886 | 0 |
| Steuerliche Fördermaßnahmen | 0 | 0 | 41 | 0 |
| 1.523 | 1.443 | 1.306 | 1.218 | |
| Saldierung | (1.443) | (1.443) | (1.218) | (1.218) |
| 80 | 0 | 88 | 0 |
Passive latente Steuern auf immaterielle Vermögenswerte resultieren ausschließlich aus Vermögensunterschieden der aktivierten Entwicklungskosten.
Passive latente Steuern auf Sachanlagen betreffen vor allem die Vermögensunterschiede aus der Umrechnung des Anlagevermögens zu historischen Umrechnungskursen der als „integrierten Einheit" angesehenen polnischen Tochtergesellschaft.
Aktive latente Steuern auf steuerliche Fördermaßnahmen betrafen im Vorjahr die Sonderwirtschaftszone in Polen. Latente Steuern für zukünftige Steuergutschriften wurden nur in der Höhe aktiviert, bis zu der passive latente Steuern angesetzt wurden bzw. bis zu der die zukünftige Nutzbarkeit hinreichend sicher erscheint. Der für die Beurteilung der Nutzbarkeit angewendete Planungszeitraum beträgt drei Jahre (Vorjahr: drei Jahre). Aktive latente Steuern auf angefallene Verluste des Geschäftsjahres 2018/19 wurden bei gesellschaftsbezogener Betrachtung, bis auf einen Betrag von TEUR 80, in Höhe eines Überhangs passiver Latenzen gebildet.
Soweit bei den einbezogenen Gesellschaften latente Steueransprüche und -verpflichtungen jeweils gegenüber der gleichen Steuerbehörde bestehen, wurde eine Saldierung vorgenommen.
Die aktiven und passiven latenten Steuern haben die folgenden erwarteten Fristigkeiten:
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| 30.06.2019 | 30.06.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv TEUR |
Passiv TEUR |
Aktiv TEUR |
Passiv TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kurzfristige latente Steuern | 418 | 99 | 296 | 10 |
| Langfristige latente Steuern | 1.105 | 1.344 | 1.010 | 1.208 |
| Saldierung | (1.443) | (1.443) | (1.218) | (1.218) |
| 80 | 0 | 88 | 0 |
Für die auf kurzfristige Vermögenswerte (Forderungen, Termingeschäfte, Vorräte) und auf die Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen entfallenden latenten Steuern wird mit einer Umkehrung der zugrunde liegenden temporären Differenzen innerhalb eines Jahres gerechnet.
Die unter den Verbindlichkeiten ausgewiesenen Verpflichtungen aus Ertragsteuern betreffen die erwartete Steuerbelastung für noch nicht veranlagte Geschäftsjahre. Die erwartete Fristigkeit beträgt unter einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern untergliedern sich wie folgt:
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| In- und ausländische Unternehmenssteuern | ||
| Körperschaftsteuer | 107 | 91 |
| Solidaritätszuschlag | 6 | 5 |
| Gewerbesteuer | 144 | 162 |
| 257 | 258 |
6.4. Vorräte
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 11.235 | 9.709 |
| Unfertige Erzeugnisse | 13.758 | 9.685 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.288 | 2.663 |
| Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | 160 | 796 |
| 27.441 | 22.853 |
Unter den unfertigen Erzeugnissen werden in Produktion befindliche Schiffe sowie bereits auftragsbezogen bearbeitete Kunststoff- und Möbelteile ausgewiesen. Die fertigen Erzeugnisse und Waren betreffen Schiffe, die sich noch im Eigentum des Konzerns befinden. Sämtliche Schiffe sind auf Bestellung oder als Messe- bzw. Ausstellungsboote gefertigt. Die Waren betreffen Gebrauchtboote. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Vorräte im üblichen Geschäftsgang innerhalb von 12 Monaten umschlagen.
Durch den Kauf der Privilége Marine SAS ist Vorratsvermögen in Höhe von TEUR 3.995 angestiegen. Dies betrifft im Wesentlichen unfertige Erzeugnisse in Form von Katamaranen, die sich noch in Produktion befinden.
Die für die einzelnen Posten des Vorratsvermögens erfassten Wertberichtigungen gliedern sich wie folgt auf:
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| Vorräte | Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | Unfertige Erzeugnisse | ||
|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | 2017/18 | 2018/19 | 2017/18 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 12.799 | 9.961 | 13.758 | 9.820 |
| Wertberichtigungen | -1.564 | -252 | 0 | -135 |
| Buchwert zum 30.06. | 11.235 | 9.709 | 13.758 | 9.685 |
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| Vorräte | Fertige Erzeugnisse und Waren | Geleistete Anzahlungen auf Vorräte | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | 2017/18 | 2018/19 | 2017/18 | 2018/19 | 2017/18 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | 2.319 | 2.710 | 160 | 796 | 29.036 | 23.287 |
| Wertberichtigungen | -31 | -47 | 0 | 0 | -1.595 | -434 |
| Buchwert zum 30.06. | 2.288 | 2.663 | 160 | 796 | 27.441 | 22.853 |
Abwertungen auf die Nettoveräußerungswerte betreffen Gängigkeitsabschreibungen auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Abschreibungen auf unfertige Erzeugnisse und Waren (Gebrauchtboote) zur Berücksichtigung möglicher Verwertungsrisiken. Die Veränderung der Abwertungen - als Saldogröße aus Zuführung, Auflösung und Verbrauch - wird im Materialaufwand erfasst. Dies führte im Berichtsjahr zu einer Erhöhung (=„Aufwand") des Materialaufwands in Höhe von TEUR 1.161 (Vorjahr: Ertrag TEUR 35).
Die Veränderung der Wertberichtigung der unfertigen Erzeugnisse in Höhe von TEUR 135 (Vorjahr: TEUR -69) ist in dem Posten Erhöhung (Vorjahr Verminderung) des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten.
Mit den Hausbanken und einer Absatzfinanzierungsgesellschaft bestehen übliche Sicherungsvereinbarungen (z.B. Raumsicherungsübereignung, Sicherungsübereignung von Schiffen, etc.) hinsichtlich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sowie der Gebrauchtboote. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vorräte beträgt TEUR 9.655 (Vorjahr: TEUR 17.994).
6.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.661 | 4.240 |
| abzüglich Wertberichtigungen | -460 | -185 |
| 5.201 | 4.055 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind überwiegend durch Schiffe besichert, die bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nicht ausgeliefert werden. Aus diesem Grund kommen Forderungsverluste sehr selten vor und sind in Relation zur Bilanzsumme marginal (0,01 % in 2018/19; Vorjahr 0,00 %). Der Buchwert der Forderungen entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert.
Aufwendungen für Forderungsverluste und Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in der Berichtsperiode in Höhe von TEUR 146 angefallen (Vorjahr: TEUR 70).
Die Wertberichtigungen für Ausfallrisiken in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Stand am 1. Juli | 185 | 334 |
| Wertberichtigungen des Geschäftsjahres | ||
| - Zuführungen | 146 | 70 |
| - Erstkonsolidierung Privilége-Teilkonzern | 229 | 0 |
| - Verbrauch | -100 | -219 |
| - Auflösungen | 0 | 0 |
| Stand am 30. Juni | 460 | 185 |
Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund von Vergangenheitserfahrungen mit Zahlungsausfällen und der Altersstruktur des Forderungsbestands berechnet.
Die eingeräumten Bankdarlehen sind durch eine Globalzession eines Teils des Forderungsbestands besichert. Der Buchwert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte beträgt TEUR 3.567 (Vorjahr: TEUR 3.512).
6.6. Sonstige Vermögenswerte
Die sonstigen Vermögenswerte haben wie im Vorjahr sämtlich eine Restlaufzeit von voraussichtlich unter einem Jahr.
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Rechnungsabgrenzung | 1.201 | 1.459 |
| Umsatzsteuer | 976 | 500 |
| Auftragsbestand aus Erstkonsolidierung | 626 | 0 |
| Debitorische Kreditoren | 63 | 63 |
| Übrige (einschließlich Wertberichtigungen) | 408 | 185 |
| Einzelwertberichtigungen | -95 | -258 |
| 3.179 | 1.949 |
Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält insbesondere Vorauszahlungen auf Messebeteiligungen, Versicherungen und Lizenzgebühren.
6.7. Flüssige Mittel
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Bankguthaben | 5.984 | 21.222 |
| Kassenbestand | 2 | 4 |
| 5.986 | 21.226 |
Der Buchwert der flüssigen Mittel entspricht ihrem beizulegenden Zeitwert. Sie bestehen aus jederzeit fälligen Sichteinlagen und Tagesgeldern. In Höhe von TEUR 731 (Vorjahr: TEUR 103) unterliegen die flüssigen Mittel einer Verfügungsbeschränkung durch Kreditinstitute.
6.8. Eigenkapital
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung (Anlage 4) dargestellt.
Gezeichnetes Kapital
Das voll eingezahlte Grundkapital der HanseYachts AG beträgt zum 30. Juni 2019 unverändert zum Vorjahr EUR 11.091.430,00 und ist unverändert in 11.091.430 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von je EUR 1,00 aufgeteilt. Sämtliche Aktien sind Inhaberaktien.
Genehmigtes Kapital
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 2017 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt nominal 5.545.715,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 13. Dezember 2022 einmalig oder mehrfach zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und bestimmte weitere in § 6 der Satzung festgelegte Voraussetzungen gegeben sind oder bei einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage. Hinsichtlich der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals wird auf die Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verwiesen.
Das genehmigte Kapital hat sich wie folgt entwickelt:
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| 2018/2019 TEUR |
2017/2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Genehmigtes Kapital zu Beginn des Geschäftsjahres | 5.546 | 3.297 |
| Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2014 | 0 | -3.297 |
| Beschluss neues Genehmigtes Kapital 2017 | 0 | 5.546 |
| Genehmigtes Kapital zum Ende des Geschäftsjahres | 5.546 | 5.546 |
Kapitalrücklage
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 3.664 aus, die sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Die Kapitalrücklage unterliegt den Restriktionen des § 150 AktG.
Anteile nicht beherrschender Gesellschafter
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter umfassen die Minderheitenanteile am konsolidierten Eigenkapital der einbezogenen Tochtergesellschaft und beläuft sich zum 30. Juni 2019 auf T€ -403 (Vj. T€ 0). Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter bestehen an der Privilége Marine SAS mit 2,57%.
Der Kapitalanteil entspricht dem Stimmrechtsanteil. Die auf die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter zugewiesenen Anteile am Konzernjahresergebnis werden in der Eigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesen und beträgt aufgrund des Zeitpunkts der Erstkonsolidierung im Geschäftsjahr 2018/19 T€ 0.
6.9. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellung haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| 1. Jul. 2018 TEUR |
Verbrauch TEUR |
Auflösung TEUR |
Zuführung TEUR |
Erst-Konsol. TEUR |
30. Jun 2019 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | ||||||
| Gewährleistungen | 1.736 | 372 | 0 | 657 | 345 | 2.366 |
| Drohverluste | 272 | 272 | 0 | 2 | 1.250 | 1.252 |
| Restrukturierung | 120 | 0 | 0 | 0 | 0 | 120 |
| 2.128 | 644 | 0 | 659 | 1.595 | 3.738 |
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| 1. Jul. 2017 TEUR |
Verbrauch TEUR |
Auflösung TEUR |
Zuführung TEUR |
Erst-Konsol. TEUR |
30. Jun 2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2017/18 | ||||||
| Gewährleistungen | 1.916 | 252 | 0 | 72 | 0 | 1.736 |
| Drohverluste | 0 | 0 | 0 | 272 | 0 | 272 |
| Restrukturierung | 120 | 0 | 0 | 0 | 0 | 120 |
| 2.036 | 252 | 0 | 344 | 0 | 2.128 |
Die Rückstellungen für Gewährleistungen betreffen mögliche Gewährleistungsarbeiten an Schiffen, die im Gewährleistungszeitraum verkauft worden sind, sowie Prozesskosten im Zusammenhang mit Gewährleistungsfällen. Rückstellungen werden sowohl für konkret bekannte Einzelsachverhalte als auch aufgrund von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gebildet.
Die Bewertung der Rückstellungen für Gewährleistungssachverhalte für bekannt gewordene Einzelsachverhalte basiert auf den in der Vergangenheit angefallenen Kosten für vergleichbare Sachverhalte oder auf aktuellen Kostenschätzungen (z.B. Kostenvoranschläge von Gutachtern). Die Bewertung von Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten richtet sich bei entsprechender Konkretisierung nach Vergleichsangeboten bzw. Gerichtsurteilen oder nach der Beurteilung der betreuenden Rechtsanwälte bzw. der Mitarbeiter der Gesellschaft.
Die Rückstellungen für Restrukturierung in Höhe TEUR 120 betreffen zum 30. Juni 2019 wie im Vorjahr noch mögliche Rückzahlungsverpflichtungen für in Vorjahren erhaltene Zuwendungen, bei denen die Einhaltung der Förderbedingungen aufgrund der umgesetzten Restrukturierungsmaßnahmen nicht mehr hinreichend sicher ist.
Sämtliche Verpflichtungen haben grundsätzlich eine voraussichtliche Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Aufgrund des kurzfristigen Charakters waren keine Kostensteigerungen bzw. Zinseffekte zu berücksichtigen.
6.10. Anleihen
Die Anleihe 2014/19 wurde am 1. Juni 2018 fristgerecht gekündigt und wurde am 6. Juli 2018 gem. den Anleihebedingungen in Höhe von 102% des Nennbetrags vorzeitig zurückbezahlt. Die vorzeitige Tilgung erfolgte mittels Bankdarlehen.
6.11. Übrige Finanzschulden
Unter den übrigen Finanzschulden werden die zu verzinsenden Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten und sonstigen externen Darlehensgebern ausgewiesen.
Insgesamt gliedern sich die Finanzschulden nach ihrer Fristigkeit zum Bilanzstichtag wie folgt:
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Finanzschulden ggü. Kreditinstituten und sonstigen Darlehensgebern | ||
| bis 1 Jahr | 11.620 | 11.188 |
| 1 bis 5 Jahre | 10.315 | 11.554 |
| 21.935 | 22.742 |
Zum Bilanzstichtag bestanden Bankverbindlichkeiten und sonstige Finanzschulden in Höhe von TEUR 21.935 (Vorjahr: TEUR 22.742). Sie resultierten aus festverzinslichen Darlehen (TEUR 12.609, Vorjahr: TEUR 14.460), den negativen Marktwerten der Währungssicherungsgeschäfte (TEUR 2, Vorjahr: TEUR 16) sowie den in Anspruch genommenen Kontokorrentkreditlinien und Absatzfinanzierungen (TEUR 9.324, Vorjahr: TEUR 8.922).
Die Finanzschulden gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen werden in Abschnitt 11 erläutert.
Hinsichtlich der erwarteten Liquiditätsabflüsse verweisen wir auf Abschnitt 9.2, hinsichtlich der Zinssicherung verweisen wir auf Abschnitt 9.3., hinsichtlich der beizulegenden Zeitwerte verweisen wir auf Abschnitt 9.5. und hinsichtlich der Fristigkeit bzw. vereinbarter Covenants verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 9.6.
Bezüglich der für Finanzschulden als Sicherheit dienenden Vermögenswerte verweisen wir auf die Ausführungen in den Abschnitten 6.2., 6.4., 6.5. und 6.7.
6.12. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing
Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing werden mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten angesetzt. Leasinggegenstände sind Vermögenswerte des Sachanlagevermögens. Die Mindestleasingzahlungen leiten sich wie folgt aus dem Barwert ab:
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Barwert Leasingraten | ||
| bis 1 Jahr | 656 | 152 |
| 1 bis 5 Jahre | 1.119 | 509 |
| über 5 Jahre | 76 | 123 |
| 1.851 | 784 | |
| Zinsanteil | ||
| bis 1 Jahr | 55 | 22 |
| 1 bis 5 Jahre | 49 | 29 |
| über 5 Jahre | 2 | 4 |
| 106 | 55 | |
| Mindestleasingraten | ||
| bis 1 Jahr | 711 | 174 |
| 1 bis 5 Jahre | 1.168 | 538 |
| über 5 Jahre | 78 | 127 |
| 1.957 | 839 |
Die Zunahme der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing resultiert aus dem Abschluss von Leasingverträgen über Negativ-Formen zur Herstellung von GfK-Bootsteilen.
6.13. Änderungen der Schulden aus Finanzierungstätigkeit
Die nachfolgende Überleitungsrechnung stellt sowohl die zahlungswirksamen als auch die zahlungsunwirksamen Veränderungen der Schulden, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, dar. In die Überleitungsrechnung sind grundsätzlich die Fremdkapitalposten einzubeziehen, bei denen verbundene Zahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen wurden bzw. künftig dort auszuweisen sind.
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| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.07.2018 TEUR |
Cashflows TEUR |
Aufnahme TEUR |
Erstkonsolidierung TEUR |
Umgliederungen TEUR |
30.06.2019 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzschulden ggü. Kreditinstituten | ||||||
| langfristig | 11.554 | 0 | 613 | -1.852 | 10.315 | |
| kurzfristig | 11.187 | -1.645 | 0 | 226 | 1.852 | 11.620 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen | 784 | 1.067 | 0 | 0 | 0 | 1.851 |
| Anleihe | 12.924 | -12.924 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 36.449 | -13.502 | 0 | 839 | 0 | 23.786 |
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| Zahlungsunwirksame Veränderungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.07.2017 TEUR |
Cashflows TEUR |
Aufnahme TEUR |
Verteilung Transaktionskosten TEUR |
Umgliederungen TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) | 0 | 11.554 | 0 | 0 | 0 | 11.554 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (kurzfristig) | 3.586 | 7.601 | 0 | 0 | 0 | 11.187 |
| Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen | 370 | -132 | 546 | 0 | 0 | 784 |
| Anleihe (langfristig) | 12.841 | 0 | 0 | 83 | -12.924 | 0 |
| Anleihe (kurzfristig) | 0 | 0 | 0 | 0 | 12.924 | 12.924 |
| 16.797 | 19.023 | 546 | 83 | 0 | 36.449 |
Die Kontokorrentverbindlichkeiten werden aufgrund einer retrospektiven Korrektur nach IAS 8 nicht mehr in den Finanzmittelbestand einbezogen, sondern stellen einen Bestandteil des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit dar.
6.14. Übrige Verbindlichkeiten
Sämtliche nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeiten sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig:
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 16.426 | 16.737 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 17.011 | 11.383 |
| Verbindlichkeiten ggü. nahe stehenden Personen und Unternehmen | 2.847 | 1.384 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten im Personalbereich | 4.724 | 4.157 |
| Steuern | 1.313 | 731 |
| Kreditorische Debitoren | 357 | 347 |
| Übrige | 778 | 227 |
| 7.172 | 5.462 | |
| 43.456 | 34.966 |
Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Vorauszahlungen auf bestellte Segelyachten, Motorboote und Katamarane.
Die Verbindlichkeiten des Personalbereichs betreffen im Wesentlichen übliche Verpflichtungen für Lohn und Gehalt mit TEUR 2.035 (Vorjahr: TEUR 1.750) sowie ausstehende Urlaubsansprüche und Überstunden mit TEUR 1.767 (Vorjahr: TEUR 1.762).
Bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen und Unternehmen verweisen wir auf die Ausführungen in Abschnitt 11.
In der Kapitalflussrechnung sind die Zahlungsströme in die Bereiche Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, Cashflow aus Investitionstätigkeit und Cashflow aus Finanzierungstätigkeit aufgeteilt. Dabei werden die Folgen einer Veränderung des Konsolidierungskreises in den einzelnen Positionen eliminiert.
Im Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit sind die nicht zahlungswirksamen operativen Aufwendungen und Erträge sowie das Ergebnis aus Anlageverkäufen eliminiert. Diesem Bereich sind die Zinseinnahmen, die Zinsausgaben und die gezahlten Ertragsteuern zugeordnet. Die Ermittlung des Cashflows aus betrieblicher Geschäftstätigkeit erfolgt nach der indirekten Methode.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit enthält die zahlungswirksamen Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und in Finanzanlagen. Die Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen können von den bei der Entwicklung des Anlagevermögens gezeigten Zugängen abweichen, wenn die Gegenstände finanziert werden oder wenn Zuwendungen als Minderung der Anschaffungs- und Herstellungskosten für die erworbenen Vermögenswerte gebucht werden, sofern die bezuschussten Vermögenswerte im Zeitpunkt des Entstehens eines Anspruchs auf die Zuwendungen bereits betrieblich genutzt werden.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit setzt sich aus den Aufnahmen und Tilgungen von Finanzverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten für das Finanzierungsleasing zusammen.
Im Anschluss an die Kapitalflussrechnung wird die Zusammensetzung des Finanzmittelfonds aufgegliedert. Bezüglich der Bankguthaben, die einer Verfügungsbeschränkung unterliegen, verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.7. und Abschnitt 10.1.
In den letzten Geschäftsjahren wurden die Kontokorrentverbindlichkeiten in den Finanzmittelbestand nach IAS 7.8 einbezogen. Anlässlich einer Agendaentscheidung des International Financial Reporting Interpretations Committee wurde der Einbezug der Kontokorrentverbindlichkeiten in den Finanzmittelbestand erneut gewürdigt und zum 30. Juni 2019 retrospektiv nach IAS 8 angepasst.
Nur die Kontokorrentkredite, die auf Anforderung rückzahlbar sind und einen integralen Bestandteil des Cash Managements bilden, wofür der regelmäßig schwankende Saldo zwischen Soll- und Haben-Beständen spricht, sind in den Finanzmittelbestand einzubeziehen.
Da die Kontokorrentverbindlichkeiten nicht regelmäßig schwanken, dienen diese eher der Finanzierung des Unternehmens und sind daher gemäß IAS 7.8 nicht in den zu erläuternden Finanzmittelbestand der Kapitalflussrechnung einzubeziehen. In der Kapitalflussrechnung zum 30. Juni 2018 ergibt sich daher ein um EUR 5,0 Mio. erhöhter Cashflow aus Finanzierungstätigkeit und aufgrund der Anpassung des Finanzmittelfonds zu Periodenbeginn um EUR 3,3 Mio., ein um EUR 8,3 erhöhter dargestellter Zahlungsmittelbestand. Zum 30. Juni 2019 ergibt sich aufgrund der Anpassung ein Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR -13,5 Mio. sowie ein Finanzmittelfonds von EUR 6,0 Mio. Auf den Gesamtbetrag des in der Bilanz enthaltenen Finanzmittelbestands hat die Korrektur keinen Einfluss, sondern stellt lediglich eine Ausweisänderung in der Kapitalflussrechnung dar.
Der Finanzmittelfonds enthält daher abweichend zu den Vorjahren nur die in der Bilanz ausgewiesenen Bankguthaben und den Kassenbestand.
Mit ca. 57 % (Vorjahr: 66 %) entfällt der größte Anteil der Umsatzerlöse auf den Vertrieb von Segelyachten. Hinsichtlich der Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Produktbereichen verweisen wir auf unsere Darstellung unter 5.1. Eine weitere Segmentberichterstattung nach Geschäftsbereichen erfolgt unter Berücksichtigung der in Abschnitt 4.20 genannten Gründe nicht.
Nachfolgend werden Aufgliederungen nach geographischen Gesichtspunkten vorgenommen.
Für die Segmentinformationen nach Regionen werden die Umsatzerlöse nach dem Sitz der Kunden, die übrigen Angaben nach dem Sitz der Konzerngesellschaften bestimmt.
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| Umsatzerlöse | 2018/19 TEUR |
2017/18 TEUR |
Veränderung TEUR |
Veränderung % |
|---|---|---|---|---|
| Inland | 39.116 | 29.590 | 9.526 | 32,2% |
| Frankreich | 15.526 | 14.598 | 928 | 6,4% |
| Spanien | 15.068 | 14.845 | 223 | 1,5% |
| USA | 12.603 | 12.389 | 214 | 1,7% |
| Italien | 11.604 | 8.235 | 3.369 | 40,9% |
| Großbritannien | 9.107 | 12.280 | -3.173 | -25,8% |
| Sonstiges Europa | 35.673 | 33.896 | 1.777 | 5,2% |
| Sonstige weltweit (ohne Europa) | 13.316 | 14.434 | -1.118 | -7,7% |
| Summe | 152.013 | 140.267 | 11.746 | 8,4% |
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| Langfristige Vermögenswerte | 2018/19 TEUR |
2017/18 TEUR |
Veränderung TEUR |
Veränderung % |
|---|---|---|---|---|
| Inland | 27.838 | 29.237 | -1.399 | -4,8% |
| Frankreich | 18.189 | 1 | 18.188 | ;-; |
| Polen | 9.509 | 9.983 | -474 | -4,7% |
| Sonstige | 3 | 6 | -3 | -50,0% |
| Summe | 55.539 | 39.227 | 16.312 | 41,6% |
9.1. Ausfall- und Kreditrisiken
Unter dem Ausfall- bzw. Kreditrisiko versteht man das Risiko der Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners sowie Kreditrisiken bei Geldanlagen oder derivativen Finanzinstrumenten. Der HanseYachts-Konzern unterliegt im Wesentlichen nur dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit von Händlern sowie deren Endkunden.
Zur Minimierung dieses Ausfallrisikos erhebt der Konzern grundsätzlich bis zur Fertigstellung einer bestellten Segel- oder Motoryacht und Katamaran von den Händlern bzw. deren Endkunden Abschlagszahlungen, die auf den vereinbarten Kaufpreis angerechnet werden. Die physische Auslieferung einer Yacht - unbenommen der zeitgleichen oder vorher erfolgten Umsatzrealisation - erfolgt grundsätzlich erst nach dem vollständigen Eingang des Kaufpreises. Ausnahmen hiervon bedürfen der Zustimmung des Vorstands.
Die wesentlichen sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen gegen Behörden. Die Bankguthaben bestehen bei bonitätsstarken Banken.
Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht wie im Vorjahr den in der Bilanz ausgewiesenen Buchwerten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen, der sonstigen Vermögenswerte sowie der liquiden Mittel.
9.2. Liquiditätsrisiko
Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen. Zur Steuerung und Kontrolle der Liquidität verfügt der HanseYachts-Konzern über eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung. Mit Unterstützung dieses Instrumentariums konnte auf Basis des operativen Cashflows und der durch die Banken zur Verfügung gestellten Kontokorrentlinien sowie der Finanzmittelbestände die kurzfristige Liquidität jederzeit gewährleistet werden.
Über die kurzfristige Finanzplanung stellt der Konzern sicher, dass ausreichend Mittel auf Abruf bereitstehen, um die erwarteten Auszahlungen einschließlich der zur Bedienung der finanziellen Verpflichtungen benötigten Beträge zu decken.
Die undiskontierten Brutto-Zahlungsmittelabflüsse (Zins- und Tilgungszahlungen) für die finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| davon | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | bis 1 Jahr TEUR |
1 bis 5 Jahre TEUR |
>5 Jahre TEUR |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| (Vorjahr) | (13.354) | (13.354) | (0) | (0) | |
| Übrige Finanzschulden | 22.452 | 11.986 | 10.466 | 0 | |
| (Vorjahr) | (23.858) | (11.584) | (12.274) | (0) | |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 1.957 | 711 | 1.168 | 78 | |
| (Vorjahr) | (839) | (174) | (538) | (127) | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 16.426 | 16.426 | 0 | 0 | |
| (Vorjahr) | (16.737) | (16.737) | (0) | (0) | |
| Verbindlichkeiten ggü. nahe stehenden Unternehmen | 14.088 | 1.164 | 1.240 | 11.684 | |
| (Vorjahr) | (7.724) | (1.080) | (700) | (5.944) | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 357 | 357 | 0 | 0 | |
| (Vorjahr) | (347) | (347) | (0) | (0) | |
| 55.280 | 30.644 | 12.874 | 11.762 | ||
| (Vorjahr) | (62.859) | (43.276) | (13.512) | (6.071) |
Die Zahlungsmittelabflüsse aus den Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing, den Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen sowie aus den in Anspruch genommenen Kontokorrentlinien (TEUR 8.461, Vorjahr: TEUR 8.266), die innerhalb der übrigen Finanzschulden ausgewiesen werden, enthalten die hierauf entfallenden Zinsanteile. Wenn Zinszahlungen auf variablen Kenngrößen basieren, wurde der undiskontierte Betrag auf Basis der Zinsstrukturkurve am Ende der Berichtsperiode ermittelt.
Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag nicht in Anspruch genommene Kontokorrentlinien über TEUR 539.
9.3. Zinsänderungsrisiko
Die Fremdkapitalfinanzierung des HanseYachts-Konzerns erfolgte im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Bankenkredite zu festvereinbarten Zinssätzen. Auch die durch die Mehrheitsaktionärin gewährten Darlehen sehen fixe Zinsvereinbarungen vor. Ein Zinsänderungsrisiko besteht bezüglich dieser Finanzierungen nicht.
Finanzinstrumente der Kategorien „Kredite und Forderungen“, „Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten“ und „Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten/Vermögenswerte“ führten in der Berichtsperiode insgesamt zu Zinsaufwendungen von TEUR 1.502 (Vorjahr: TEUR 1.831).
Zinssensitivitätsanalyse
Finanzinstrumente mit einer festen Verzinsung werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet und unterliegen daher keiner Zinssensitivität im Sinne des IFRS 7. Für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten wird unterstellt, dass der Betrag der ausstehenden Verbindlichkeit zum Bilanzstichtag für das gesamte Jahr ausstehend war.
Aufgrund der Unwesentlichkeit der bestehenden Zinsderivate sowie der einer variablen Verzinsung unterliegenden Verbindlichkeiten wurde auf eine Abschätzung des Zinsänderungsrisikos durch einen Anstieg bzw. ein Absinken des Zinses von 100 Basispunkten verzichtet.
9.4. Währungsrisiko
Unter Währungsrisiko wird das Risiko von wechselkursinduzierten Wertänderungen von Bilanzposten verstanden. Dieses Risiko besteht für den HanseYachts-Konzern insbesondere im Lieferungs- und Leistungsverkehr mit Händlern außerhalb des EURORaumes aus Zahlungsmittelzuflüssen in US-Dollar.
Auf Basis einer Planung über erwartete US-Dollar-Zuflüsse verkauft HanseYachts bei Bedarf gezielt US-Dollar auf Termin zu den jeweils erwarteten Zuflusszeitpunkten, um etwaige negative Wechselkurseffekte abzusichern. Zum Bilanzstichtag 30. Juni 2019 bestanden schwebende USD-Termingeschäfte mit einem negativen Marktwert in Höhe TEUR 2 (Vorjahr: negativen Marktwert in Höhe TEUR 14).
Die Fremdwährungsforderungen aus Lieferungen und Leistungen betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 1.153 (Vorjahr: TEUR 462). Dies entspricht einem Anteil an den gesamten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 22 % (Vorjahr: 11 %). Die Forderungen bestehen in den folgenden Währungen:
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| USD - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.131 | 430 |
| PLN - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 22 | 32 |
| 1.153 | 462 |
Eine 10 %-ige Auf- bzw. Abwertung der Fremdwährungsforderungen gegenüber dem Euro zum Bilanzstichtag hätte eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. auf das Eigenkapital in Höhe von TEUR 128 (Vorjahr: TEUR 51) bzw. TEUR -105 (Vorjahr: TEUR -42) gehabt. Darüber hinaus ist die polnische Tochtergesellschaft einem Währungsrisiko ausgesetzt, das aus den in Euro abgerechneten Geschäfts- und Leistungsbeziehungen zur HanseYachts AG resultiert.
Hinsichtlich der Fremdwährungsverbindlichkeiten bestehen zum Bilanzstichtag Verpflichtungen in folgenden Währungen:
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| GBP - Verbindlichkeiten | 20 | 54 |
| PLN - Verbindlichkeiten | 1.476 | 1.128 |
| USD - Verbindlichkeiten | 48 | 82 |
| 1.544 | 1.264 |
Eine 10 %-ige Auf- bzw. Abwertung der Fremdwährungsverbindlichkeiten gegenüber dem Euro zum Bilanzstichtag hätte eine Auswirkung auf das Konzernergebnis bzw. auf das Eigenkapital in Höhe von TEUR -172 (Vorjahr: TEUR -145) bzw. TEUR 140 (Vorjahr: TEUR 119) gehabt.
9.5. Beizulegende Zeitwerte
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der in der Konzernbilanz ausgewiesenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden erfolgt grundsätzlich unter Bezugnahme auf zur Verfügung stehende Marktinformationen. Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Zinsswapkontrakten und Devisentermingeschäften erfolgt unter Anwendung anerkannter mathematischer Verfahren auf der Basis der zum Berechnungszeitpunkt vorliegenden Marktdaten. Für die Anleiheverbindlichkeiten standen Börsenkursinformationen zur Verfügung.
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| 30.06.2019 | 30.06.2018 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Kategorie nach IAS 39 | Kategorie nach IFRS 9 | Buchwert TEUR |
beizulegender Zeitwert TEUR |
Buchwert TEUR |
beizulegender Zeitwert TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte | 0 | 0 | 900 | 900 | ||
| Ausleihungen an nahe stehende Unternehmen | lar | aac | 0 | 0 | 900 | 900 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 5.264 | 5.264 | 6.197 | 6.197 | ||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | lar | aac | 5.201 | 5.201 | 4.055 | 4.055 |
| Forderungen gegen nahe stehende Unternehmen und Personen | lar | aac | 0 | 0 | 2.079 | 2.079 |
| Sonstige Forderungen | lar | aac | 63 | 63 | 63 | 63 |
| Summe finanzielle Vermögenswerte | 5.264 | 5.264 | 7.097 | 7.097 | ||
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 21.015 | 21.015 | 16.186 | 16.186 | ||
| Bankdarlehen und sonstige Darlehen | flac | flac | 10.315 | 10.315 | 11.554 | 11.554 |
| Finanzierungsleasing | flac | flac | 1.195 | 1.195 | 632 | 632 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen | flac | flac | 9.505 | 9.505 | 4.000 | 4.000 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 31.907 | 31.907 | 42.806 | 42.896 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | flac | flac | 16.426 | 16.426 | 16.737 | 16.737 |
| Anleihe | flac | flac | 0 | 0 | 12.924 | 13.014 |
| Bankdarlehen, Kontokorrentkredite u. sonstige Darlehen | flac | flac | 11.619 | 11.619 | 11.171 | 11.171 |
| Zur Währungssicherung eingesetzte Derivate ohne Sicherungsbeziehung | fvtpl | lafv | 2 | 2 | 16 | 16 |
| Finanzierungsleasing | flac | flac | 656 | 656 | 152 | 152 |
| Verbindlichkeiten gegenüber nahe stehenden Personen | flac | flac | 2.847 | 2.847 | 1.384 | 1.384 |
| Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten | flac | flac | 357 | 357 | 422 | 422 |
| Summe finanzielle Verbindlichkeiten | 52.922 | 52.922 | 59.992 | 59.082 |
lar = loans and receivables (Ausgereichte Kredite und Forderungen)
flac = financial liability at cost (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)
fvtpl = fair value through profit and loss (Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit)
aac = financial assets measured at amortised costs (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte)
flac = financial liabilities measured at amortised costs (Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)
lafv = financial liabilities at fair value through profit or loss (erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzille Verbindlichkeiten)
Aufgrund der kurzen Laufzeiten entsprechen die Buchwerte der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und Schulden weitgehend den Zeitwerten.
Bei den langfristigen finanziellen Vermögenswerten und Schulden entsprechen die Zinssätze den marktüblichen Zinsen bzw. die Volumina sind von vergleichsweise überschaubarer Größe, sodass auch hier die Zeitwerte den Buchwerten entsprechen.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigten Nettoergebnisse der finanziellen Vermögenswerte und Schulden setzen sich wie folgt zusammen:
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| Bewertungskategorie | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2018/19 | aac TEUR |
flac TEUR |
lafv TEUR |
Gesamt TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wechselkursgewinne/-verluste | 0 | 0 | -47 | -47 |
| Wertminderungen und Forderungsverluste | -151 | 0 | 0 | -151 |
| Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 0 | 654 | 0 | 654 |
| Bewertung von SWAP-/Devisentermingeschäften | 0 | 0 | -2 | -2 |
| -151 | 654 | -49 | 455 |
aac = financial assets measured at amortised costs
(Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte)
flac = financial liabilities measured at amortised costs
(Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)
lafv = financial liabilities at fair value through profit and loss
(Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit)
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| Bewertungskategorie | ||||
|---|---|---|---|---|
| 2017/18 | lar TEUR |
flac TEUR |
fvtpl TEUR |
Gesamt TEUR |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Wechselkursverluste | 0 | 0 | -59 | -59 |
| Wertminderungen und Forderungsverluste | -70 | 0 | 0 | -70 |
| Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 0 | 434 | 0 | 434 |
| Ausgleichszahlungen von SWAP-/Devisentermingeschäfte | 0 | 0 | -15 | -15 |
| Bewertung von SWAP-/Devisentermingeschäften | 0 | 0 | -16 | -16 |
| -70 | 434 | -90 | 274 |
lar = loans and receivables (Ausgereichte Kredite und Forderungen)
flac = financial liability at cost
(Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten)
fvtpl = fair value through profit and loss
(Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeit)
9.6. Kapitalmanagement
Grundsatz des Vorstands ist es, eine stabile Kapitalbasis aufrecht zu erhalten und jederzeit eine ausreichende Liquiditätsversorgung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wurde im Berichtsjahr der Fokus auf weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Liquiditätsmanagements sowie der Optimierung der Finanzierungsstruktur gelegt. Wichtigste Kennzahl in diesem Zusammenhang ist das Net Working Capital (Umlaufvermögen abzüglich Lieferantenverbindlichkeiten).
Zur Kapital- und Liquiditätssteuerung verfügt der HanseYachts-Konzern über ein internes monatliches Berichtswesen. Das an den Vorstand gerichtete Berichtswesen umfasst eine kurzfristige Konzern-Erfolgsrechnung, Konzern-Bilanz und KonzernKapitalflussrechnung, auf deren Grundlage die für die Kapital- und Liquiditätssteuerung wesentlichen Kennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote, Working Capital, Finanzmittelbestand) überwacht werden. Aus der integrierten Unternehmensplanung wird darüber hinaus eine kurz- bis mittelfristige Finanzplanung abgeleitet. Über diese Finanzplanung stellt der Konzern sicher, dass jederzeit ausreichend liquide Mittel auf Abruf bereitstehen, um die erwarteten bzw. fälligen Auszahlungen zu decken.
Im Rahmen der Liquiditätssteuerung werden durch den Finanzbereich darüber hinaus täglich die Ein- und Auszahlungen überwacht, wöchentliche Liquiditätsprognosen erstellt, der verfügbare Finanzmittelrahmen (Bestand der liquiden Mittel zuzüglich der freien Finanzierungsfazilitäten) analysiert sowie fällige Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten überwacht. Bezüglich der weiteren Ausgestaltung des internen Steuerungssystems verweisen wir auch auf die Ausführungen in Abschnitt 2.3. des Konzernlageberichts.
Schuldverschreibungen in Höhe von 13,0 Mio. Euro wurden von der HanseYachts AG am 1. Juni 2018 gekündigt und am 6. Juli 2018 vorzeitig zurückgezahlt. Zur Finanzierung hat die Gesellschaft bei drei Banken fünfjährige landesverbürgte Darlehen über 13,0 Mio. Euro mit einer Verzinsung von durchschnittlich 3,1 % p.a. aufgenommen, die bis auf 30 %ige Restbeträge über die Laufzeit getilgt werden. Die Darlehensgewährung der Kreditinstitute ist abhängig von der Einhaltung finanzieller Kennzahlen (im Wesentlichen bereinigte Nettoverschuldung/bereinigtes EBITDA), für deren Berechnung der nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss der HanseYachts AG die Ausgangsbasis bildet. Eine Verletzung der Bankkennzahlen („Financial Covenants") würde bei zwei der drei finanzierenden Institute ein außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensgeber auslösen. Die vereinbarten Financial Covenants wurden zum Stichtag 30. Juni 2019 eingehalten.
9.7. Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten
Wertminderungen von kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten entfallen ausschließlich auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Es handelt sich insbesondere um Einzelwertberichtigungen und in geringem Umfang um Pauschalwertberichtigungen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen in dem Abschnitt 6.5.
10.1. Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten
Mit einer unabhängigen Absatzfinanzierungsgesellschaft besteht ein Finanzierungsprogramm im Gesamtvolumen von TEUR 15.150 (Vj. TEUR 12.459), über das Händler den Erwerb ihrer Schiffe von der HanseYachts AG finanzieren können. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht bei eine Rückkaufverpflichtung durch die HanseYachts AG für die mittels des Finanzierungsprogramms finanzierten Schiffe, sofern die teilnehmenden Händler ihren Verpflichtungen gegenüber der Absatzfinanzierungsgesellschaft nicht nachkommen.
Da die Verträge mit der Absatzfinanzierungsgesellschaft zunächst eine Verwertungsphase der von den Händlern zur Sicherheit an die Absatzfinanzierungsgesellschaft übereigneten Schiffe vorsehen und jeweils nur ein Teil des Kaufpreises für ein Schiff auf diesem Weg finanziert wird, wird von einem geringen Risiko der Inanspruchnahme aus möglichen Rückkaufverpflichtungen bzw. den Ausfallgarantien für die Tochtervertriebsgesellschaften ausgegangen.
Da die wesentlichen Risiken aus den Forderungen im Rahmen der zuvor genannten Absatzfinanzierungsvereinbarungen übergegangen sind, wurden die zum Stichtag verkauften Kundenforderungen mit einem Nominalvolumen von TEUR 4.210 (Vj. TEUR 1.499) ausgebucht.
Sonstige Haftungsverhältnisse und sonstige Eventualverbindlichkeiten gegenüber Dritten bestehen nicht.
10.2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen, vornehmlich aus Leasing-, Miet- und Pachtverträgen sowie Dienstleistungsverträgen.
Es werden jeweils die vereinbarten bzw. die erwarteten Laufzeiten der Vertragsverhältnisse berücksichtigt.
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| 30.06.2019 TEUR |
30.06.2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen | ||
| Fällig innerhalb eines Jahres | 559 | 507 |
| Fällig nach einem Jahr | 958 | 744 |
| 1.517 | 1.251 | |
| Bestellobligo aus begonnenen Investitionen | 910 | 170 |
| 2.427 | 1.421 |
Von den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen resultieren TEUR 180 (davon TEUR 120 innerhalb eines Jahres fällig) aus Verträgen mit Unternehmen der AURELIUS-Unternehmensgruppe. Zusätzlich zu den vorgenannten finanziellen Verpflichtungen bestehen kurzfristig kündbare Dienstleistungsverträge mit einzelnen Gesellschaften der AURELIUS-Unternehmensgruppe.
Weitere Erläuterungen finden sich im Abschnitt zu den Geschäften mit nahe stehenden Personen (Abschnitt 11.).
Im Geschäftsjahr 2018/19 belief sich der Aufwand aus Operate-Lease-Kontrakten auf TEUR 419 (Vorjahr: TEUR 335).
10.3. Rechtsstreitigkeiten
Die HanseYachts AG oder eine ihrer Konzerngesellschaften sind im Rahmen ihrer laufenden Geschäftstätigkeit in Rechtsstreite sowohl mit Lieferanten als auch mit Kunden verwickelt.
Rechtsstreite mit Kunden zielen üblicherweise auf Schadensersatzzahlungen für Mängel und Nutzungsausfallentschädigen ab oder haben die Rückabwicklung von Kaufverträgen zum Ziel. Die Streitwerte der Rechtsstreite mit Kunden orientieren sich unter anderem an den Kaufpreisen der jeweiligen Schiffe, die in einer Bandbreite von ca. EUR 0,1 Mio. bis ca. EUR 1,4 Mio. bei Segel- und Motoryachten liegen. Die für Rechtsstreite gebildeten Rückstellungen sind in der Regel deutlich niedriger als die angesetzten Streitwerte.
Der Konzern ist aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit der Ansicht, dass durch die gebildeten Rückstellungen das Risiko aus möglichen Inanspruchnahmen aus Rechtsstreitigkeiten vollständig abgedeckt ist.
In einem Einzelfall ist die HanseYachts AG in der Vergangenheit von einem Gericht in einem Land außerhalb der Europäischen Union und anderer westlicher Staatenbündnisse, mit dem kein völkerrechtlicher Vertrag zur gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen besteht, zu einer Zahlung von rund EUR 1,1 Mio. verurteilt worden. Der Konzern hält das Urteil für offenkundig rechtswidrig und somit nichtig. Es wird mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen, dass eine Inanspruchnahme des Konzerns (z.B. in Folge von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) aufgrund des Urteils nicht erfolgen wird. Aus diesem Grund wurde für den Sachverhalt keine weitere Risikovorsorge getroffen.
Bezüglich der Bewertung der Rückstellungen verweisen wir auf unsere Ausführungen in Abschnitt 6.9.
Nach IAS 24 müssen Personen oder Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen maßgeblich beeinflusst werden bzw. die auf das Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss nehmen können, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidierte Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Als nahe stehende Personen des HanseYachts-Konzerns kommen grundsätzlich die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates in Betracht. Darüber hinaus kommen als nahe stehende Personen auch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Grünwald, in Betracht, in deren Konzernabschluss die HanseYachts AG einbezogen wird. Nahe stehende Unternehmen sind daher insbesondere die Unternehmen des Konzernkreises der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA.
Die Festlegung der Verrechnungspreise für konzerninterne Umsätze und Leistungen erfolgt marktorientiert. Die HanseYachts AG hat nach den Umständen, die im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, eine angemessene Gegenleistung erhalten.
Wie im Vorjahr waren in der Berichtsperiode keine Forderungen gegen nahe stehende Personen bzw. Unternehmen zweifelhaft oder uneinbringlich.
Vorstand
Mitglieder des Vorstands der HanseYachts AG waren im Geschäftsjahr:
| • | Dr. Jens Gerhardt, Hamburg, Vorstand Vertrieb und Qualität |
| • | Sven Göbel, Naumburg, Vorstand Finanzen und Produktion |
Die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/19 belaufen sich auf TEUR 1.092. Darin enthalten sind variable Gehaltsbestandteile von TEUR 505, die im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht zur Auszahlung gelangt sind.
Bezüglich der Angabe der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds wird aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung von der Befreiung gem. § 286 Abs. 5 HGB Gebrauch gemacht.
Der Aufsichtsrat bestand im Geschäftsjahr aus den folgenden Mitgliedern:
•
Gert Purkert, München, Vorstand der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, Aufsichtsratsvorsitzender
Weitere Mandate:
| ― | Aurelius Beteiligungsberatungs AG, München (Vorsitzender), o Aurelius Portfolio Management AG, München (Vorsitzender), o Aurelius Transaktionsberatungs AG, München, |
| ― | AUREPA Management AG, München (Vorsitzender seit 12. September 2018), |
•
Dr. Frank Forster, München, Syndikusanwalt der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender,
Weitere Mandate:
| ― | Aurelius Portfolio Management AG, München, |
•
Fritz Seemann, Düsseldorf, Vorstand der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA,
Weitere Mandate:
| ― | Ebert HERA Esser Holding GmbH, Baden-Baden, |
•
Dr. Martin Schoefer, München, Vorstand der AURELIUS Beteiligungsberatungs AG,
•
Alexander Herbst, Trassenheide, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat,
•
Ronny Riechert, Greifswald, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat erhielt in der Berichtsperiode Bezüge in Höhe von TEUR 55.
Neben den zuvor dargestellten Vergütungen der Organmitglieder bestanden die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften der Aurelius-Unternehmensgruppe:
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| Ertrag TEUR |
Aufwand TEUR |
Ford. | Vbk. | |
|---|---|---|---|---|
| 30.06.2019 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Geschäftsjahr 2018/19 | TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Beratungen (inkl. Reisekosten) | 893 | 24 | 0 | 0 |
| Lizenzgebühren und Leasingraten | 583 | 595 | 0 | 500 |
| Einkaufskooperation | 201 | 0 | 0 | 0 |
| Darlehen | 81 | 336 | 0 | 10.644 |
| Schuldverschreibung 2014/2019 | 0 | 18 | 0 | 0 |
| Sonstige Lieferungen und Leistungen | 536 | 12 | 0 | 1.204 |
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| Ertrag TEUR |
Aufwand TEUR |
Ford. | Vbk. | |
|---|---|---|---|---|
| 30.06.2018 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Geschäftsjahr 2017/18 | TEUR | TEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Beratungen (inkl. Reisekosten) | 1.183 | 152 | 1.183 | 0 |
| Lizenzgebühren und Leasingraten | 346 | 451 | 346 | 668 |
| Einkaufskooperation | 301 | 0 | 301 | 0 |
| Darlehen | 49 | 320 | 954 | 4.584 |
| Schuldverschreibung 2014/2019 | 0 | 56 | 0 | 704 |
| Sonstige Lieferungen und Leistungen | 197 | 20 | 195 | 11 |
Beratung (inkl. Reisekosten)
Die Erträge aus Beratungsleistungen und die hieraus resultierenden Forderungen sind auf Leistungen zurückzuführen, die durch den HanseYachts AG an die Privilége Marine SAS vor dem Erwerbszeitpunkt erbracht und entsprechend dem Beratervertrag vom 01. Juli 2017 zu üblichen Stundensätzen abgerechnet wurden.
Die Aufwendungen für Beratungsleistungen betreffen in voller Höhe die von der AURELIUS Beteiligungsberatungs AG erbrachten Beratungsleistungen an die HanseYachts AG.
Lizenzgebühren und Leasingraten
Die HanseYachts AG ist Eigentümer der Marke „Privilége" und lizensiert die Marke an die Privilége Marine SAS mit Vertrag vom 29. Juni 2017 zur weiteren Nutzung zurück. Zudem wurden im Vorjahr von dem französischen Katamaranherstellter Privilége Marine SAS ausgewählte Bootsformen erworben und die Formen an die Privilége Marine SAS zur weiteren Nutzung zurück vermietet. Darüber hinaus wurde mit Vertrag vom 01. April 2018 vereinbart, dass die HanseYachts AG Bootsformen im Auftrag von Privilége herstellt und nach Fertigstellung die Formen zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Die dargestellten Lizenzgebühren und Leasingraten betreffen den Zeitraum vor dem Erwerb am 28. Juni 2019.
Die AURELIUS Active Management GmbH stellt der HanseYachts AG Formen zur Herstellung von speziellen Schiffstypen der Marke „Sealine" sowie den Markennamen „Sealine" und Produktions-Know-how zur Verfügung. Dies geschieht im Rahmen eines Lizenzvertrages, der zu den dargestellten Aufwendungen und den korrespondierenden Verbindlichkeiten aus Lizenzgebühren führt.
Einkaufskooperation
Privilége bezieht aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit der HanseYachts AG vom 02. August 2017 Waren von Lieferanten zu geringeren Einkaufpreisen und darf über das weltweite Händlernetzwerk der HanseYachts AG seine Produkte verkaufen. Die HanseYachts AG berechnet an Privilége einen Teil der Einkaufs- sowie Vertriebsvorteile weiter. Hierzu berechnet die Gesellschaft Privilége 50% der Einkaufsersparnisse des Geschäftsjahres.
Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Kostenweiterbelastungen bzw. der Abrechnung von Beratungsleistungen und Lizenzgebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind jeweils kurzfristig.
Zukünftig werden Erträge aus den genannten Verträgen und Vereinbarungen mit der Privilége Marine SAS nach dem Kauf der Privilége Marine Holding GmbH am 28. Juni 2019 nicht mehr im Konzern ausgewiesen.
Darlehen und Schuldverschreibungen
Der HanseYachts AG sind im Geschäftsjahr 2018/19 vor dem Erwerb der Privilége Marine Holding GmbH am 28. Juni 2019 Zinserträge gegenüber Privilége Marine SAS in Höhe von TEUR 81 entstanden.
Die Verbindlichkeiten aus Darlehen bzw. Schuldverschreibungen enthalten in der oben genannten Darstellung neben den Nominalbeträgen auch anteilig aufgelaufene Zinsen.
Sofern die Darlehensverbindlichkeiten keiner Besicherung unterliegen und gegebenenfalls ein Rangrücktritt erklärt wurde, richtete sich die Verzinsung der Darlehen nach den Konditionen vergleichbarer Neuaufnahmen von Fremdmitteln. Die bestehenden Darlehensverbindlichkeiten wurden im Geschäftsjahr mit 8,0 % verzinst.
In Ergänzung zu den vorstehenden Angaben weist die Gesellschaft gegebenenfalls freiwillig darauf hin, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie die Mitglieder des Vorstands Anteilseigner einer Gesellschaft in Deutschland sind, deren Geschäftszweck die Vercharterung von Segel- und Motorbooten ist. Die zur Vercharterung vorgesehenen Schiffe werden von einem externen Händler der HanseYachts AG erworben, der die Schiffe über die HanseYachts AG bezieht und gleichzeitig gegen eine Gebühr die Vercharterung der Schiffe betreibt. Der Händler hat Schiffe für TEUR 230 von der HanseYachts AG im Berichtsjahr erworben.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ist abgegeben und als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB den Aktionären durch Veröffentlichung auf unserer Homepage (www.hansegroup.com) unter Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht worden.
Das Honorar für den Abschlussprüfer setzt sich wie folgt zusammen:
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| 2018/19 TEUR |
2017/18 TEUR |
|
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 128 | 107 |
Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen jeweils die Jahres- und Konzernabschlussprüfung der HanseYachts AG (inklusive Auslagen).
Die Abschlussprüfungsleistungen betreffen auch die Zwischenabschlussprüfung zum 31. Dezember 2018 für Zwecke der Einbeziehung des HanseYachts-Konzernabschlusses in den übergeordneten Konzernabschluss der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage des Konzerns am Bilanzstichtag liefern (werterhellend), werden bilanziell berücksichtigt.
Sowie sie wesentlich sind, werden nicht zu berücksichtigenden Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (wertbegründend) im Anhang angegeben.
Der Vorstand der Gesellschaft hat am 27. Juni 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einen Grundlagenbeschluss über die Durchführung einer Sachkapitalerhöhung gegen Einlage von Zahlungsansprüchen, im Wesentlichen aus Darlehen, sowie einer kompensierenden Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht für die Aktionäre gefasst. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurde das Grundkapital der Gesellschaft nach dem Stichtag um EUR 933.162,00 gegen Ausgabe von 933.162 neuen Aktien durch Einbringung von Rückzahlungsansprüchen aus Darlehen mit einem Marktwert von insgesamt ca. EUR 5,4 Mio. erhöht. Parallel bzw. unmittelbar anschließend wurde das Grundkapital der HanseYachts AG um EUR 299.219,00 gegen Ausgabe von 299.219 neuen Aktien gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung wurden den Aktionären zu einem Bezugspreis von EUR 5,75 je neuer Aktie angeboten. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung sowie aus der Sachkapitalerhöhung sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2018/2019 ausgegeben worden. In der Bezugsfrist 20. August bis 10. September 2019 wurden 130.335 neue Aktien zu einem Bezugspreis von EUR 5,75 je Aktie gezeichnet.
Die im Rahmen der Sachkapitalerhöhung eingebrachten Zahlungsansprüche resultieren im Wesentlichen aus verschiedenen Darlehen, die die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA und die HY Beteiligungs GmbH der Privilége Marine Holding GmbH gewährt hatten und in die HanseYachts AG mit einer Erklärung am 1. Juli 2019 eingetreten ist. AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA und die HY Beteiligungs GmbH haben auf ihre Bezugsrechte aus der Barkapitalerhöhung verzichtet, so dass die Aktien aus der Barkapitalerhöhung von den übrigen Aktionären in einem Bezugsverhältnis von 1 neue(n) Aktie(n) für 9 alte Aktien bezogen werden konnten.
Mit Vertrag vom 14. Oktober 2019 gewährte Aurelius der HanseYachts AG ein Darlehen in Höhe von EUR 4,2 Mio. Das Darlehen dient der saisonbedingten Finanzierung des Working Capital und hat eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni 2020. Die Verzinsung erfolgt auf Basis des LIBOR zzgl. einer Marge von 9,5 %. Als Sicherheiten dienen sämtliche Boots-Formen sowie die noch nicht als Sicherheiten dienenden übrigen Vermögensgegenstände.
Darüber hinaus ereigneten sich keine Geschäftsvorfälle mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Der Vorstand der HanseYachts AG hat den Konzernabschluss am 23. Oktober 2019 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Greifswald, 23. Oktober 2019
Der Vorstand
Dr. Jens Gerhardt
Sven Göbel
An die HanseYachts AG, Greifswald
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der HanseYachts AG, Greifswald, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 30. Juni 2019, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der HanseYachts AG, Greifswald, für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 geprüft. Den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten mit dem gesonderten nichtfinanziellen Bericht zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (im Folgenden „nichtfinanzieller Bericht"), auf den im Abschnitt „7. Nichtfinanzielle Berichterstattung" des Konzernlageberichts verwiesen wird, und die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, auf die in Abschnitt „6. Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. Juni 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte des auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten nichtfinanziellen Berichts, auf den in Abschnitt „7. Nichtfinanzielle Berichterstattung" des Konzernlageberichts verwiesen wird und auch nicht auf die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB, auf die in Abschnitt „6. Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts verwiesen wird. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts
Wir verweisen auf die Ausführungen des Vorstands in der Risikoberichterstattung des Konzernlageberichts (Abschnitt 4.3.4 Finanzrisiken). Dort ist ausgeführt, dass einhergehend mit dem Geschäftsmodell der HanseYachts AG, Greifswald, inhärente Planungsunsicherheiten bezüglich der Unternehmensplanung bestehen. Diese Unsicherheiten betreffen insbesondere die Planung der Absatzmengen, des Produktabsatzmixes und daraus resultierend der Umsatzerlöse, da ein Großteil der Kundenbestellungen für das Geschäftsjahr 2019/20 regelmäßig erst auf den Herbstmessen im Spätherbst/Winter - und damit nach Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgen. Etwaige Planabweichungen aufgrund einer unsicheren Auftragslage können daher zu künftigen positiven oder negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht ist diesbezüglich nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
| 1. | Erstkonsolidierung der Privilége Gruppe |
| 2. | Umsatzerlösrealisation und Periodenabgrenzung |
| 3. | Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse |
Zu 1) Erstkonsolidierung der Privilége Gruppe
a) Das Risiko für den Abschluss
Mit Datum vom 28. Juni 2019 hat die HanseYachts AG 100 % der Anteile an der Privilége Marine Holding GmbH, Grünwald, zu einem Kaufpreis von EUR 1,1 Mio. erworben. Die Privilége Marine Holding GmbH ist mit 97,43 % an der Privilége Marine SAS mit Sitz in Les Sables-d'Olonne, Frankreich, beteiligt. Unter Berücksichtigung des anteilig erworbenen Nettovermögens von EUR -16,1 Mio. ergab sich im Rahmen der Kaufpreisallokation ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 17,2 Mio.
Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden sind gemäß IFRS 3 im Rahmen der Kaufpreisallokation mit dem beizulegenden Zeitwert zu erfassen.
Die Angaben der Gesellschaft zur erfolgten Erstkonsolidierung sind im Abschnitt 3.1 des Konzernanhangs enthalten.
Die vollständige Identifikation und korrekte Bewertung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Kaufpreisallokation neu erworbener Unternehmen unterliegt einer hohen Komplexität. Zudem erfolgt die Bewertung identifizierter Vermögenswerte und Schulden regelmäßig auf der Basis zukünftig erwarteter Cashflows. Insofern unterliegt die Kaufpreisallokation in erheblichem Ausmaß der Ermessensausübung durch die gesetzlichen Vertreter des Konzerns. Darüber hinaus kommt der vollständigen Identifikation und korrekten Bewertung des jeweils erworbenen Reinvermögens eine hohe Bedeutung zu, da sich der in Folgejahren nicht planmäßig abzuschreibende Geschäfts- oder Firmenwert als Residualgröße aus dem Kaufpreis und dem erworbenen Reinvermögen ergibt. Vor diesem Hintergrund waren diese Sachverhalte aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerung
Wesentliches Ziel unserer Prüfungshandlungen war die Sicherstellung einer vollständigen Identifikation aller relevanten und im Rahmen der Erstkonsolidierung anzusetzenden Vermögenswerte und Schulden sowie deren korrekte Bewertung.
Zu diesem Zweck haben wir die von der Gesellschaft erstellten Unterlagen durchgesehen und die verantwortlichen Mitarbeiter befragt, um ein Verständnis von dem Geschäftsmodell der erworbenen Unternehmen sowie einen Gesamteindruck über die anzusetzenden Vermögenswerte und Schulden zu gewinnen.
Auch haben wir Unternehmenskauf- und Gesellschaftsverträge sowie sonstige relevante Unterlagen und Verträge eingesehen und ggf. vorliegende Hinweise auf bisher nicht bilanziell berücksichtigte Sachverhalte gewürdigt.
Aus den Unterlagen der Gesellschaft und unserer Durchsicht wurden mit Ausnahme der auf den Auftragsbestand von saldiert EUR 0,4 Mio. entfallenden stillen Lasten keine weiteren Vermögenswerte oder Schulden identifiziert, bei denen stille Reserven oder Lasten aufzudecken gewesen wären.
Die im Rahmen der Bewertungen verwendeten Planungen wurden plausibilisiert. Des Weiteren wurden die methodische und rechnerische Richtigkeit der vorgenommenen Bewertungen sowie die dabei verwendeten Parameter geprüft und das Gesamtergebnis analytisch gewürdigt.
Die im Konzernanhang enthaltenen Angaben zu Unternehmenserwerben haben wir anhand der gewonnenen Erkenntnisse geprüft. Die der Erstkonsolidierung zugrunde liegenden Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sind aus unserer Sicht hinreichend dokumentiert sowie begründet und führen zu einer sachgerechten Abbildung im Konzernabschluss.
Zu 2) Umsatzerlösrealisation und Periodenabgrenzung
a) Das Risiko für den Abschluss
Im Geschäftsjahr vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 wurden im HanseYachts-Konzern Umsatzerlöse in Höhe von EUR 152,0 Mio. erwirtschaftet. Diese wurden überwiegend aus dem Verkauf von Segelyachten und Motorbooten erzielt und werden mit dem Eigentums- bzw. Gefahrenübergang auf den Kunden erfasst, wenn ein Preis vereinbart oder bestimmbar ist und von dessen Bezahlung ausgegangen werden kann. Die Beurteilung, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist für jeden einzelnen Verkauf gesondert vorzunehmen. Hierzu hat der Konzern Prozesse implementiert, die sicherstellen, dass die Umsatzerlösrealisation für jeden Verkauf individuell und sachgerecht beurteilt werden kann.
Eine Teilgewinnrealisierung gemäß der Percentage-of-Completion-Methode wird nicht vorgenommen, da die hierfür notwendigen Voraussetzungen aufgrund der Serienfertigung der Segelyachten und Motorboote nicht vorliegen.
Die Angaben des Konzerns zur erfolgten Umsatzerlösrealisierung und Periodenabgrenzung sind in den Abschnitten 4.2 und 5.1 des Anhangs sowie im Kapitel 2.3 zur Ertragslage im Wirtschaftsbericht des Konzernlageberichts enthalten.
Aufgrund der notwendigen individuellen Beurteilung des sachgerechten Zeitpunkts der Umsatzerlösrealisation sowie des bei höherwertigen Segelyachten und Motorbooten wesentlichen Betrags einzelner Transaktionen war das Risiko wesentlicher Fehler bezüglich der Umsatzrealisierung im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Ausgehend von einer Systemaufnahme haben wir die Angemessenheit der eingerichteten Prozesse und der implementierten Kontrollen zur Sicherstellung der korrekten Umsatzerlösrealisation beurteilt (Aufbauprüfung). Darauf aufbauend haben wir im Rahmen unserer Prüfung die aus unserer Sicht wesentlichen Kontrollen in Stichproben hinsichtlich ihrer Wirksamkeit geprüft (Funktionsprüfung). Dabei haben wir erstens geprüft, ob die eingerichteten Prozesse den Nachweis der Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach garantieren und zweitens, ob die vom Vorstand eingerichteten Prozesse eine ordnungsgemäße Periodenabgrenzung der Umsatzerlösrealisation verlässlich sicherstellen können.
Dazu haben wir für jedes einzelne Stichprobenelement geprüft, ob die Prozesse auf Basis der vertraglichen Grundlagen, des Produktionsplans, der bereits geleisteten Abschlags- und Kaufpreiszahlungen, der Qualitätssicherungsprotokolle, der durch die Käufer unterschriebenen Übergabeprotokolle sowie der Schlussrechnung die Erreichung der genannten Ziele sicherstellen können.
Unsere Aufbau- und Funktionsprüfung hat gezeigt, dass die implementierten Prozesse eine sachgerechte Umsatzerlösrealisation dem Grunde nach sicherstellt und die von uns geprüften Kontrollen wirksam waren.
Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir keine wesentlichen Fehler bei der Umsatzrealisation und der Periodenabgrenzung festgestellt.
Zu 3) Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse
a) Das Risiko für den Abschluss
Im Konzernabschluss der HanseYachts AG wird zum 30. Juni 2019 ein Vorratsvermögen in Höhe von EUR 27,4 Mio. ausgewiesen, das sich aus Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen von EUR 11,2 Mio., aus unfertigen sowie fertigen Erzeugnissen und Waren von EUR 16,0 Mio. sowie mit EUR 0,2 Mio. aus geleisteten Anzahlungen auf Vorräte zusammensetzt. Bei den unfertigen und fertigen Erzeugnissen handelt es sich um noch im Bau befindliche oder bereits fertiggestellte Segelyachten und Motorboote.
Die unfertigen und fertigen Schiffe werden zu Herstellungskosten, höchstens jedoch zu ihren voraussichtlichen Veräußerungserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet.
Zur Berücksichtigung der bis zur Veräußerung anfallenden Kosten (insbesondere für Marketing und Vertrieb) werden die unfertigen und fertigen Schiffe maximal in Höhe von 95 % des voraussichtlichen Verkaufspreises bewertet.
Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte auf pauschalierter Basis je Modelltyp für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. April 2019, da eine im Zeitablauf weitgehend konstante Kostenstruktur unterstellt werden kann. Bei der Ermittlung werden die Materialeinzelkosten grundsätzlich anhand der bewerteten Stückliste eines Standardschiffes ohne Sonderausstattung sowie geschätzte Materialkosten für Sonderausstattungen herangezogen. Zuschläge für Materialgemeinkosten werden berücksichtigt. Die Fertigungszeiten je Schiffstyp werden anhand von Stundenzetteln und im Fall der Serienfertigung in Montagebändern („Bandfertigung") über ein System zur Erfassung der durchschnittlichen Produktionszeiten ermittelt und für die Bewertung herangezogen. Fertigungsgemeinkosten für Produktionsanlagen und die Leitung des Fertigungsbereiches werden angesetzt. Für die Kosten der allgemeinen Verwaltung wird, soweit sie den Produktionsbereich betreffen, ein Verwaltungsgemeinkostenzuschlag berücksichtigt.
Zusätzlich wird für diejenigen unfertigen Schiffe, die im Rahmen der Bandfertigung produziert werden, ein typisierter Fertigstellungsgrad anhand des Fertigungstakts, in dem sich ein unfertiges Schiff am Bilanzstichtag befindet, berücksichtigt. Die typisierten Fertigstellungsgrade je Fertigungstakt sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Bestimmte Schiffstypen werden aufgrund ihrer Fertigungstiefe und der Komplexität der Produktion außerhalb der Bandfertigung hergestellt. Für diese im Rahmen einer sogenannten „Inselfertigung" hergestellten Schiffe wird der Fertigstellungsgrad zum Bilanzstichtag auf Basis der abgeschlossenen Produktionsschritte geschätzt. Im Vergleich zur Bandfertigung unterliegt der Fertigstellungsgrad der Schiffe im Rahmen der Inselfertigung einem erhöhten Ermessensspielraum.
Die Angaben des Konzerns zur Bewertung der fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind im Abschnitt 4.12 und 6.4 des Anhangs enthalten.
Aus unserer Sicht ist die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse von besonderer Bedeutung, da die Bestimmung des Fertigstellungsgrades und die Ermittlung der zu berücksichtigenden Gemeinkosten von Ermessensentscheidungen abhängig ist.
b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen
Bei unserer Prüfung haben wir u.a. zur Beurteilung des Fertigstellungsgrades an der Inventur der HanseYachts AG beobachtend teilgenommen und anhand von Kostenträgerauswertungen die ordnungsgemäße Bewertung zum Bilanzstichtag geprüft. In diesem Zusammenhang haben wir die angefallenen Einzel- und Gemeinkosten je Yacht- bzw. Bootstyp analysiert und geprüft, ob die Bewertung der zum 30. Juni 2019 bilanzierten fertigen und unfertigen Segelyachten und Motorboote unter Berücksichtigung des geschätzten Fertigstellungsgrades im Vergleich zu den angefallenen Ist-Kosten plausibel abgeleitet wurde.
Im Rahmen der von uns durchgeführten Prüfung haben wir die Angemessenheit der zugrunde gelegten Annahmen beurteilt und keine wesentlichen Feststellungen im Rahmen der Bewertung der unfertigen und fertigen Segelyachten und Motorboote zum 30. Juni 2019 getroffen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die im Abschnitt „Prüfungsurteile" genannten, nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, |
| ― | den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des Konzernlageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberich ts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. |
| ― | Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 6. Dezember 2018 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 9. Juli 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009/2010 als Konzernabschlussprüfer der HanseYachts AG, Greifswald, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Thomas Wülfing
Hamburg, 23. Oktober 2019
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Thomas Götze, Wirtschaftsprüfer
Thomas Wülfing, Wirtschaftsprüfer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss 2018/2019 der HanseYachts AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Greifswald, 23. Oktober 2019
Der Vorstand
Dr. Jens Gerhardt
Sven Göbel
Der Konzernabschluss zum 30. Juni 2019 wurde in der Aufsichtsratssitzung am 23. Oktober 2019 durch den Aufsichtsrat gebilligt.
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019 regelmäßig und intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt und die ihm nach Gesetz, Satzung der Gesellschaft und Geschäftsordnung des Aufsichtsrats obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstands uneingeschränkt und gewissenhaft wahrgenommen. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist durch einen sehr intensiven Informations- und Meinungsaustausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstands einbezogen.
Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in mündlichen und schriftlichen Berichten, insbesondere über die Umsatz- und Ertragsentwicklung, die Finanzlage der Gesellschaft, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marken- und Modellpolitik sowie über personelle Angelegenheiten. Diese Aspekte wurden mit dem Vorstand in den Aufsichtsratssitzungen besprochen und diskutiert. Die Informationen an den Aufsichtsrat über die laufende Geschäftsentwicklung erfolgten monatlich. Soweit es Abweichungen vom geplanten Geschäftsverlauf gab, wurden diese vom Vorstand erläutert und begründet.
Im Geschäftsjahr 2018/2019 fanden fünf Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats als Präsenzsitzungen oder Telefonkonferenzen statt, daneben wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.
Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr waren die laufende Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG sowie ihrer Tochtergesellschaften, die Begleitung der Finanzierung, die Gestaltung der Markenpolitik, die Unternehmensplanung sowie der Status der Kooperationen und der spätere Kauf sämtlicher Anteile an der Privilége Marine Holding GmbH und damit mittelbar des französischen Katamaran-Herstellers Privilége Marine SAS sowie die Grundlagenentscheidung über eine Sachkapitalerhöhung und anschließende Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital.
Der erste Beschluss des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2018/2019 am 19. Juli 2018 betraf die Zustimmung zur Vergabe privater Darlehen durch beide Vorstandsmitglieder der HanseYachts AG an die französische Gesellschaft Privilége Marine SAS.
In der Sitzung am 27. September 2018 beriet der Aufsichtsrat über den Jahres- und Konzernabschluss der HanseYachts AG für das am 30. Juni 2018 endende Geschäftsjahr 2017/2018 sowie den Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) im Geschäftsjahr 2017/2018. Das Budget für das neue Geschäftsjahr 2018/2019 und Folgejahre wurde diskutiert und genehmigt.
Durch Umlaufbeschluss im Oktober 2018 hat der Aufsichtsrat den Jahres- und Konzernabschluss der HanseYachts AG für das vorangegangene Geschäftsjahr 2017/2018 gebilligt bzw. festgestellt, den Abhängigkeitsbericht 2017/2018 gebilligt und die gemeinsame Erklärung von Aufsichtsrat und Vorstand zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG sowie den Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017/2018 verabschiedet.
In der Aufsichtsratssitzung am 17. Oktober 2018 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat insbesondere über die derzeitige Ergebnissituation, die aktuelle Vertriebsentwicklung, den Status der Kooperation mit Privilége Marine SAS sowie geplante Kosteneinsparungsprojekte. Der Aufsichtsrat diskutierte die Tagesordnungspunkte für die kommende Hauptversammlung. Per Umlaufbeschluss vom 22. Oktober 2018 verabschiedete der Aufsichtsrat mit der finalen Fassung der Tagesordnung die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung vom 6. Dezember 2018.
Gegenstand der Sitzung am 6. Dezember 2018 waren insbesondere der Bericht über die Geschäftsentwicklung der HanseYachts AG, die Analyse der positiven wie auch negativen Planabweichungen sowie geplante Preiserhöhungen der Produkte.
Die Genehmigung zur Aufnahme eines Liquiditätsdarlehens wurde vom Aufsichtsrat dem Vorstand im Umlaufverfahren im Januar 2019 erteilt und im Mai 2019 zum Abschluss eines Mietvertrages über eine zusätzliche Lagerhalle.
In der Aufsichtsratssitzung am 20. März 2019 berichtete der Vorstand über die Ergebnissituation, die aktuelle Vertriebsentwicklung, den Status der Kooperation mit Privilége Marine SAS sowie die Umsetzung der Kosteneinsparungsprojekte. Der Aufsichtsratsvorsitzende erläuterte die Konditionen für die Verlängerungen der Vorstandsverträge. Anschließend beschloss der Aufsichtsrat die Bestellungen der Vorstandsmitglieder im Anschluss an die bisherige Amtszeit um jeweils drei Jahre zu verlängern, die Vorstandsverträge anzupassen und zu verlängern und ermächtigte den Vorsitzenden, die Änderungsvereinbarungen zu den Vorstandsverträgen mit den Vorstandsmitgliedern abzuschließen. Ferner genehmigte der Aufsichtsrat die Anmietung eines zusätzlichen Verwaltungsgebäudes.
Die letzte Aufsichtsratssitzung im Geschäftsjahr 2018/2019 am 27. Juni 2019 befasste sich mit der für die HanseYachts AG relevanten Bootsmarktsituation, dem aktuellen und geplanten Vertrieb sowie der Ergebnissituation bis einschließlich Mai 2019. Nach intensiver Diskussion und Abwägung der Vor- und Nachteile stimmte der Aufsichtsrat zudem dem Grundlagenbeschluss des Vorstands, das Grundkapital der HanseYachts AG durch eine Sachkapitalerhöhung gegen Einbringung von Zahlungsansprüchen durch die AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA und die HY Beteiligungs GmbH sowie durch eine anschließende kompensierende Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der restlichen Aktionäre, jeweils unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals zu erhöhen, sowie dem Erwerb sämtlicher Anteile an der Privilége Marine Holding GmbH zu.
Zusätzlich zur regelmäßigen monatlichen Berichterstattung wurde der Aufsichtsrat auch in den Sitzungen über die laufende Geschäftsentwicklung informiert. Zwischen den Sitzungen hielt der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand regelmäßig Kontakt und wurde über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie die Leitung der HanseYachts AG von wesentlicher Bedeutung waren, unverzüglich informiert. Der Gesamtaufsichtsrat wurde anschließend entsprechend unterrichtet.
Dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr 2018/2019 fünf und seit der Nachwahl durch die Hauptversammlung am 6. Dezember 2018 sechs Mitglieder an und zwar Herr Gert Purkert, Herr Dr. Frank Forster, Herr Fritz Seemann, Herr Dr. Martin Schoefer (seit 6. Dezember 2018), Herr Alexander Herbst und Herr Ronny Riechert. Herr Purkert ist Vorsitzender und Herr Dr. Forster stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat sind Herr Alexander Herbst und Herr Ronny Riechert. Die Amtszeiten sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats enden mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2019 und es stehen Wahlen an.
Herr Dr. Frank Forster ist Vorsitzender des Prüfungsausschusses, dem darüber hinaus die Herren Purkert und Seemann als weitere Mitglieder angehören. Dem Prüfungsausschuss obliegen neben der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagement- und internen Revisionssystems und der Compliance insbesondere die Vorprüfung des Jahresabschlusses sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrates zur Feststellung des Jahresabschlusses. Weitere Ausschüsse des Aufsichtsrates bestehen nicht.
Der Prüfungsausschuss hat im Geschäftsjahr 2018/2019 einmal am 27. September 2018 getagt. In der Sitzung hat sich der Ausschuss über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung der Rechnungslegungsunterlagen 2018/2019 durch den Abschlussprüfer berichten lassen und seine Beschlussempfehlungen an den Aufsichtsrat verabschiedet. Die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte und die Vorbesprechung der Ergebnisse der Abschlussprüfung erfolgten durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Abschlussprüfer in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss.
Darüber hinaus war Gegenstand der Sitzung des Prüfungsausschusses auch die Beratung über den Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019. Da die HanseYachts AG gesetzlich verpflichtet ist, das Abschlussprüfungsmandat 2019/2020 öffentlich auszuschreiben, führte der Prüfungsausschuss im Zeitraum September und Oktober 2019 eine entsprechende Ausschreibung durch. Als Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens legte der Ausschuss dem Aufsichtsratsplenum eine begründete Empfehlung mit drei Vorschlägen für den vom Aufsichtsrat zu fassenden Beschluss über den an die Hauptversammlung zu richtenden Wahlvorschlag in Bezug auf den Abschlussprüfer vor. Im Rahmen dieser Vorschläge wurde vom Prüfungsausschuss der gesetzlichen Regelung folgend auch eine begründete Präferenz abgegeben und zwar zugunsten des bisherigen Abschlussprüfers Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg. In seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 folgte der Aufsichtsrat dieser Präferenz und beschloss einen entsprechenden Wahlvorschlag an die kommende ordentliche Hauptversammlung 2019.
Mit Ausnahme zweier Aufsichtsratsmitglieder, die an je einer Sitzung des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum entschuldigt persönlich nicht teilnehmen konnten, haben alle Mitglieder des Aufsichtsrats persönlich an allen Sitzungsterminen des Aufsichtsrats teilgenommen. Für Herrn Dr. Schoefer gilt dies für die während seiner Amtszeit abgehaltenen Aufsichtsratssitzungen. An der Sitzung des Prüfungsausschusses haben alle Ausschussmitglieder persönlich teilgenommen.
Bei der Beschlussfassung des Aufsichtsrats vom 27. Juni 2019 über den Erwerb sämtlicher Anteile an der Privilége Marine Holding GmbH von der HY Beteiligungs GmbH haben der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Gert Purkert und das Aufsichtsratsmitglied Herr Fritz Seemann mit Rücksicht auf potentielle Interessenkonflikte aufgrund ihrer Funktionen als gesetzliche Vertreter der AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA an der Beratung und Abstimmung im Aufsichtsrat nicht teilgenommen bzw. im Falle von Herrn Seemann sich der Stimme enthalten. Weitere Interessenkonflikte sind im Geschäftsjahr 2018/2019 im Aufsichtsrat nicht aufgetreten.
Im Berichtszeitraum bestand der Vorstand aus den Herren Dr. Jens Gerhard (Vertrieb, Qualität) und Sven Göbel (Finanzen, Produktion).
In der Hauptversammlung vom 6. Dezember 2018 wurde die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt und anschließend durch den Aufsichtsrat beauftragt.
Der nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der HanseYachts AG für den Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 sowie der nach den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss für den Zeitraum 1. Juli 2018 bis 30. Juni 2019 sowie die dazugehörigen Lageberichte wurden von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat und der Prüfungsausschuss haben sich in der Sitzung vom 23. Oktober 2019 über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit Schwerpunkt auf besonders wichtigen Prüfungssachverhalten (Key Audit Matters) berichten lassen. Der Abschlussprüfer berichtete ferner über seine Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, die keine wesentlichen Schwächen ergaben, und stand für ergänzende Fragen zur Verfügung. Die Abschlussunterlagen und die Prüfberichte für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurden vom Prüfungsausschuss und Aufsichtsrat umfassend diskutiert.
Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis der Prüfungsberichte der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 30. Juni 2019 mit den jeweiligen Lageberichten geprüft und dabei keine Einwendungen gegen die Feststellungen des Prüfers oder den Jahres- und Konzernabschluss erhoben. Der Aufsichtsrat hat der Empfehlung des Prüfungsausschusses folgend und auf der Grundlage seiner eigenen Prüfung den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2019 mit den jeweiligen Lageberichten am 23. Oktober 2019 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2018/2019 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft, er hat über das Ergebnis schriftlich berichtet und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| 1. | die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, |
| 2. | bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistungen der Gesellschaften nicht unangemessen hoch waren." |
Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer angeschlossen. Gegen die im Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen enthaltene Schlusserklärung des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben.
Der Aufsichtsrat hat sich ferner mit dem vom Vorstand erstmals erstellten zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht zum 30. Juni 2019 befasst; der Aufsichtsrat hatte nach seiner Prüfung keine Einwendungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates danken den Mitgliedern des Vorstandes für die konstruktive Zusammenarbeit und den Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Aufsichtsrat spricht allen Beteiligten, insbesondere den Mitarbeitern, seinen Dank für das große Engagement und die geleistete Arbeit aus.
Greifswald, 23. Oktober 2019
Gert Purkert, Aufsichtsratsvorsitzender
Der Vorstand erstattet - zugleich für den Aufsichtsrat - Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und berichtet über die Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB. Die HanseYachts AG verfolgt dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten. Der Abschnitt enthält auch den Vergütungsbericht.
Die Erklärung zur Unternehmensführung für die Gesellschaft und den Konzern sowie der Vergütungsbericht sind jeweils Bestandteil des Lage- bzw. Konzernlageberichts.
Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG bekennen sich zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und identifizieren sich mit den Zielen des Kodex, eine gute, verantwortungsvolle und am Nutzen der Anteilseigner, Mitarbeiter und Kunden orientierte Unternehmensführung zu fördern.
Dies kommt zum Ausdruck in einer verantwortungsvollen, am Maßstab der Wertschöpfung ausgerichteten Leitung und Überwachung des Unternehmens sowie in einer transparenten Darstellung der Grundsätze des Unternehmens und dessen geschäftlicher Entwicklung, um das Vertrauen der Kunden, Geschäftspartner und Investoren in das Unternehmen zu gewährleisten und zu stärken. Parameter der guten Unternehmensführung sind weiterhin eine enge und effiziente Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen, eine offene Unternehmenskommunikation, eine ordnungsgemäße Rechnungslegung und Abschlussprüfung sowie ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken.
Die HanseYachts AG versteht Corporate Governance als einen fortlaufenden Prozess und wird auch künftige Entwicklungen aufmerksam verfolgen und berücksichtigen.
Vorstand und Aufsichtsrat erklären, dass die HanseYachts AG seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Oktober 2018 den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 07. Februar 2017 entsprochen hat und auch künftig entsprechen wird, mit Ausnahme der nachfolgenden Abweichungen:
| • | Entgegen Ziffer 3.8 DCGK (Selbstbehalt in der D&O Versicherung auch für den Aufsichtsrat) sieht die von HanseYachts AG für ihren Aufsichtsrat abgeschlossene D&O-Versicherung keinen Selbstbehalt vor. Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG sind grundsätzlich nicht der Ansicht, dass Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt verbessert werden könnten. Die HanseYachts AG plant deshalb insoweit auch keine Änderung ihrer aktuellen D&O-Versicherungsverträge. |
| • | Entgegen der Empfehlung nach Ziffer 4.2.1 DCGK hat die HanseYachts AG nicht einen, sondern zwei Vorstandssprecher. Beide Vorstände sind als Sprecher des Vorstands benannt, da Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung sind, dass die beiden Vorstandsmitglieder grundsätzlich gleichberechtigt sein sollen. |
| • | Entgegen Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK berücksichtigt die Festlegung der Vorstandsvergütung nicht das Verhältnis zur Vergütung des obersten Führungskreises und der Belegschaft insgesamt in der zeitlichen Entwicklung. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss und Anpassung der Vorstandsverträge in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Aktiengesetzes dafür Sorge getragen, dass die den Vorstandsmitgliedern gewährten Gesamtbezüge in einem angemessenen Verhältnis zu dem allgemeinen Lohn- und Gehaltsgefüge innerhalb der Gesellschaft stehen und damit die sogenannte „vertikale Angemessenheit" der Vorstandsvergütung gewahrt ist. Soweit diese vom Aktiengesetz geforderte Überprüfung einer vertikalen Angemessenheit der Vorstandsvergütung durch den Deutschen Corporate Governance Kodex konkretisiert und die für den Vergleich maßgeblichen Vergleichsgruppen sowie den zeitlichen Maßstab des Vergleichs näher definiert werden, wird insoweit vorsorglich eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hat bei Abschluss der derzeit gültigen Vorstandsverträge im Rahmen der Überprüfung der Angemessenheit nicht zwischen den Vergleichsgruppen im Sinne der Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK unterschieden und auch keine Erhebungen zur zeitlichen Entwicklung des Lohn- und Gehaltsgefüges durchgeführt. |
| • | Entgegen Ziffer 4.2.4 und 4.2.5 Abs. 3 DCGK erfolgt kein individualisierter und nach Bestandteilen - insbesondere nach gewährten Zuwendungen, nach Zufluss und Versorgungsaufwand - aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 17. Dezember 2015 den Beschluss gefasst, auf eine individuelle Offenlegung der Vorstandsvergütung zu verzichten. Vor diesem Hintergrund kann die Vergütung auch nicht im Vergütungsbericht anhand der dem DCGK beigefügten Mustertabellen aufgegliedert werden, da dies zu einer individualisierten Offenlegung der Vorstandsvergütung führen würde und damit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 17. Dezember 2015 zuwiderliefe, der noch bis einschließlich für das Geschäftsjahr 2019/2020 gilt. Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG sind zudem der Auffassung, dass die nach den einschlägigen, von der HanseYachts AG befolgten Rechnungslegungsvorschriften erfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung ausreichend sind. Ein nach Bestandteilen - insbesondere nach gewährten Zuwendungen, nach Zufluss und Versorgungsaufwand - aufgegliederter Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder unter Verwendung der dem Kodex als Anlage beigefügten Mustertabellen im Vergütungsbericht - der unter Berücksichtigung des vorstehend genannten Beschlusses der Hauptversammlung am 17. Dezember 2015 nicht individualisiert erfolgen dürfte - brächten keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen. |
| • | Entgegen der Empfehlung gemäß Ziffer 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 DCGK wurde keine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Eine pauschalisierte Altersbegrenzung stellt aus Sicht der HanseYachts AG kein geeignetes Qualitätskriterium dar und schränkt die Suche nach besonders qualifizierten und erfahrenen Kandidaten unnötig ein. Darüber hinaus legt die derzeitige Altersstruktur der Vorstandsmitglieder die Festlegung einer Altersgrenze nicht nahe. |
| • | Gemäß Ziffer 5.3.2 Abs. 3 S. 2 DCGK soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unabhängig sein. Vorsorglich weist die Gesellschaft darauf hin, dass der am 27. September 2018 gewählte neue Vorsitzende des Prüfungsausschusses (als leitender Angestellter) in einer geschäftlichen Beziehung zu dem Großaktionär der HanseYachts AG steht. Nach Auffassung des Aufsichtsrats kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses seinen mit dieser Funktion verbundenen Überwachungspflichten uneingeschränkt und unabhängig nachkommen und seine Amtsführung liegt im Interesse der Gesellschaft und aller Aktionäre. |
| • | Entgegen den Empfehlungen gemäß Ziffer 5.3.3 DCGK wurde kein Nominierungsausschuss gebildet. Der Aufsichtsrat hält es für vorzugswürdig, Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern im Gesamtaufsichtsrat zu erarbeiten, um die im Aufsichtsrat bereits vorhandene Vielfalt (Diversity) auch in die Wahlvorschläge einfließen zu lassen. |
| • | Entgegen den Empfehlungen gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 2 DCGK hat der Aufsichtsrat keine konkreten Ziele für seine Zusammensetzung benannt und kein förmliches Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und beabsichtigt dies auch nicht zu tun. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden individuell anhand der für ihr Amt erforderlichen Kompetenz ausgewählt. Aus Sicht der HanseYachts AG stellen starre Kompetenzkriterien, insbesondere pauschalisierte Alters- und Zugehörigkeitsbegrenzungen keine geeigneten Qualitätskriterien dar und schränken die Suche nach besonders qualifizierten und erfahrenen Kandidaten unnötig ein und grenzen vorhandene qualifizierte Mitglieder aus. Darüber hinaus legt die derzeitige Altersstruktur der Aufsichtsratsmitglieder die Festlegung einer Altersgrenze nicht nahe. Die übrigen in Ziffer 5.4.1 genannten Beispiele (insbesondere internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, Unabhängigkeit im Sinne der Ziffer 5.4.2 und Diversity) sind bei der Suche nach geeigneten Aufsichtsratsmitgliedern ohnehin zu berücksichtigen, sodass eine gesonderte Zielsetzung an dieser Stelle nicht für erforderlich gehalten wird. |
| • | Der aktuelle Corporate Governance Bericht der HanseYachts AG informiert entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.4.1 Abs. 4 DCGK nicht über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder. Einzelne Mitglieder des Aufsichtsrats durch Nennung im Corporate Governance Bericht zu exponieren, erachtet der Aufsichtsrat nicht als sachgerecht. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass ihm in seiner derzeitigen Besetzung, gemessen an der Größe des Aufsichtsrats und an der Aktionärsstruktur, eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehört. Zwar stehen alle Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat in einer geschäftlichen Beziehung zu dem Großaktionär der HanseYachts AG. Insbesondere für diejenigen Mitglieder, die keinem geschäftsführenden Organ des Großaktionärs angehören, ist nach Auffassung des Aufsichtsrats indes kein wesentlicher und nicht nur vorübergehender Interessenkonflikt erkennbar, der ihre Unabhängigkeit tangieren würde. |
| • | Entgegen Ziffer 5.4.1 Abs. 5 Satz 2 DCGK fügt die Gesellschaft bei Aufsichtsratswahlen der Hauptversammlung dem Kandidatenvorschlag keinen Lebenslauf und keine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat bei und aktualisiert diese auch nicht für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich auf der Webseite des Unternehmens. Die Gesellschaft erfüllt alle rechtlichen Vorgaben zur Information über die Kandidaten, die der Hauptversammlung zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden. Freiwillig werden aus Anlass von Aufsichtsratswahlen darüber hinaus Lebensläufe der Kandidaten über die Webseite zugänglich gemacht. Die Gesellschaft sieht keinen Mehrwert darin, Lebensläufe sowie eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat für alle Aufsichtsratsmitglieder gesondert aktualisiert auf der Webseite des Unternehmens zu veröffentlichen oder der Tagesordnung für die Hauptversammlung beizufügen. |
| • | Der Empfehlung nach Ziffer 7.1.2 DCGK, den Konzernabschluss binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende und verpflichtende unterjährige Finanzinformationen binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich zu machen, wird nicht gefolgt. Die Gesellschaft berichtet innerhalb der vorgeschriebenen Fristen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Handelsgesetzbuchs, die Vorstand und Aufsichtsrat grundsätzlich für angemessen halten. |
Die Gesellschaft wendet im Unternehmen und im Konzern alle gesetzlich vorgeschriebenen Unternehmensführungspraktiken an. Weitere unternehmensweit gültige Standards wie ethische Standards, Arbeits- und Sozialstandards existieren nicht.
Vorstand und Aufsichtsrat der HanseYachts AG arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Alle relevanten Fragen der Geschäftslage und -entwicklung, der Finanzierung sowie der Strategie und Planung werden zwischen den beiden Führungsgremien besprochen.
Der Aufsichtsrat berät und kontrolliert den Vorstand bei der Führung des Unternehmens und prüft alle bedeutenden Geschäftsvorfälle durch Einsichtnahme in die betreffenden Unterlagen auf Grundlage des Aktiengesetzes und der Satzung. Der Aufsichtsrat wird von der Hauptversammlung gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat entscheidet hinsichtlich der Anzahl der Vorstandsmitglieder und des Vorsitzenden. In der Geschäftsordnung für den Vorstand legt der Aufsichtsrat einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan fest. Der Aufsichtsrat agiert auf Basis einer eigenen Geschäftsordnung.
Der Aufsichtsrat stellt den Jahresabschluss fest und billigt den Konzernabschluss. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeiten des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung. Der Aufsichtsrat der HanseYachts AG besteht aus sechs Mitgliedern. Davon werden vier Mitglieder von der Hauptversammlung und zwei Mitglieder von den Arbeitnehmern nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt. Es besteht ein Prüfungsausschuss, der seit dem 01. Juli 2018 aus drei Mitgliedern des Aufsichtsrates gebildet wird. Seine Aufgaben umfassen neben der Beratung über die Prüfung des Rechnungslegungsprozesses, der Überwachung der Abschlussprüfung und den weiteren in § 107 Abs. 3 AktG genannten Aufgaben auch die Erörterung der Unternehmensplanung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses sind im Bericht des Aufsichtsrats namentlich genannt.
Der Vorstand besteht zurzeit aus zwei Mitgliedern. Der Vorstand leitet das Unternehmen unter eigener Verantwortung. Die Zuständigkeitsbereiche ergeben sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Die Leiter der Geschäftsbereiche berichten über die Unternehmensbereiche an den Vorstand und tragen die Ergebnisverantwortung für ihren jeweiligen Bereich. Regelmäßig, zeitnah und umfassend berichtet der Vorstand schriftlich sowie in den turnusmäßigen Sitzungen über die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie über die Lage des Konzerns einschließlich des Risikomanagements an den Aufsichtsrat. Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Aufsichtsrats regelmäßig teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder.
Die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats vor den jeweiligen Sitzungen schriftlich mitgeteilt. Von der Möglichkeit, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird insbesondere in Fällen Gebrauch gemacht, die besonders eilbedürftig sind.
Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich am Unternehmensinteresse aus und muss die effektive Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleisten. Deshalb berücksichtigt der Aufsichtsrat bei seiner Zusammensetzung insbesondere die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung dieser Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Daneben soll die Zusammensetzung des Aufsichtsrats insgesamt nach Auffassung des Aufsichtsrats den Grundsätzen der Vielfalt („Diversity") entsprechen. In diesem Zusammenhang strebt der Aufsichtsrat grundsätzlich auch eine angemessene Beteiligung von Frauen an.
Die HanseYachts AG ist als börsennotierte Gesellschaft gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat, im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen.
Dementsprechend hat der Aufsichtsrat für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von 16,6 % beschlossen. Der Aufsichtsrat bestand zum 30. Juni 2019 und besteht auch derzeit, wie bereits zum Zeitpunkt der Zielfestlegung, ausschließlich aus männlichen Mitgliedern. Bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung 2019 zur (Wieder-)Wahl der amtierenden Aufsichtsratsmitglieder hat der Aufsichtsrat diese Zielfestlegung zwar bei seiner Entscheidung berücksichtigt. Gleichwohl wird keine weibliche Kandidatin zur Wahl vorgeschlagen, da der Aufsichtsrat die der Hauptversammlung unterbreiteten Vorschläge vorrangig an den fachlichen und persönlichen Kompetenzen und Erfahrungen der Kandidaten und einer kontinuierlichen Besetzung des Aufsichtsrats ausgerichtet hat. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist in der derzeitigen Besetzung des Aufsichtsrats eine sachgerechte Überwachung und Beratung des Vorstands gewährleistet.
Für den Vorstand setzte der Aufsichtsrat das Ziel fest, bei Erweiterung des Organs auf drei Mitglieder, ein weibliches Vorstandsmitglied zu bestellen. Dies entspricht einer Zielquote von 33,3%, die bis zum 30. Juni 2022 angestrebt wird.
Eine Erweiterung des Vorstands war bislang jedoch nicht angezeigt, sodass der Vorstand aktuell ausschließlich aus zwei männlichen Mitgliedern besteht.
Der Vorstand hat für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands jeweils eine Zielgröße von 20 % bis zum 30. Juni 2022 festgelegt. In der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands liegt der Anteil von Frauen zum 30. Juni 2019 bei 0 %, in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands bei 12,5 %. Die Gesellschaft wird weiterhin daran arbeiten, den Anteil der Frauen in beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands zu erhöhen.
Über die beschriebenen Festlegungen zum Anteil von Frauen hinaus verfolgt die HanseYachts AG kein spezifisches Diversitätskonzept für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats werden individuell anhand der für ihr Amt erforderlichen Kompetenz ausgewählt. Ein spezifisches Diversitätskonzept würde auch angesichts der Größe der beiden Organe die Suche nach qualifizierten und erfahrenen Kandidaten unnötig einschränken.
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat in angemessener Höhe festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit bilden sowohl die Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt.
Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands erfolgt durch den Aufsichtsrat, der die Angemessenheit der Vergütung regelmäßig überprüft. Die Vergütung umfasst fixe und variable Bestandteile. Die variablen Bestandteile sind abhängig von der Erreichung von jährlich festzulegenden Zielen. Die Höhe der variablen Bestandteile ist nach oben begrenzt. Die Auszahlung des variablen Vergütungsanteils erfolgt anteilig einmal jährlich in Abhängigkeit von den Ergebnissen des abgelaufenen Geschäftsjahres und nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Zielerreichung. Die Auszahlung des restlichen Teilbetrags erfolgt grds. zeitlich versetzt abhängig von der Zielerreichung. Der Aufsichtsrat kann dem Vorstand darüber hinaus im Falle außerordentlicher Leistungen eine Sondervergütung gewähren, die ebenfalls nach oben begrenzt ist. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Vorstand noch keinen variablen Vergütungsbestandteil erhalten, da eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates hierüber noch aussteht. Pensionsregelungen bestehen nicht.
Im vergangenen Geschäftsjahr endend zum 30. Juni 2019 beliefen sich die Bezüge des Gesamtvorstands einschließlich der Überlassung von Dienstwagen und Versicherungsprämien auf TEUR 1.106 (Vorjahr: TEUR 989). Sie betreffen mit TEUR 601 (Vorjahr: TEUR 845) fixe Gehaltskomponenten und mit TEUR 505 (Vorjahr: TEUR 144) variable Gehaltsbestandteile, wobei es sich bei Letzteren um Rückstellungen handelt, da eine Beschlussfassung des Aufsichtsrates hierüber noch nicht erfolgt ist.
Der Aufsichtsrat prüft in zweijährigem Abstand die jeweiligen Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder insbesondere unter Berücksichtigung der Ertragssituation der HanseYachts AG und der individuell erbrachten Leistungen und hat im Zusammenhang mit der Verlängerung der Bestellungen der Vorstandsmitglieder die Gesamtbezüge zuletzt im März 2019 angemessen angepasst.
Weiterhin hat die HanseYachts AG zugunsten der Vorstandsmitglieder eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Directors and Officers (D&O Versicherung) mit Selbstbeteiligung abgeschlossen.
Für den Fall des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds endet der Anstellungsvertrag und damit die Zahlung der Bezüge und die Gewährung sonstiger Leistungen durch die HanseYachts AG mit dem Tag des Zugangs des Widerrufs. Erlischt bzw. entfällt das Amt als Vorstandsmitglied aufgrund oder infolge einer Umwandlungs- und/oder Umstrukturierungsmaßnahme, besteht für die HanseYachts oder eine Rechtsnachfolgerin u.a. das Wahlrecht, den Anstellungsvertrag der Vorstandsmitglieder mit einer Frist von 6 Monaten zu kündigen. Kündigt ein Vorstandsmitglied in einem solchen Fall, ist eine Abfindungszahlung auf das Einkommen von 6 Monaten beschränkt. Im Falle eines Kontrollwechsels („Change of Control") ist der Vorstand berechtigt, innerhalb von 2 Monaten nach Rechtswirksamkeit des Kontrollwechsels mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen und sein Amt zum Kündigungstermin niederzulegen sowie als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung in Höhe von 12 Monatsgehältern zu verlangen, begrenzt auf die bis zum regulären Vertragsende maximal zur Auszahlung gelangende (Fest-)Vergütung.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats informiert die Hauptversammlung der HanseYachts AG zudem über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderungen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in § 14 der Satzung der HanseYachts AG geregelt. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen zunächst eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von jährlich 6.000,00 Euro. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied eine variable Vergütung in Höhe von 50 Euro für jeden Cent, um den der Konzernüberschuss je Aktie den Betrag von 1,30 Euro übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, sein Vertreter und Vorsitzende von Ausschüssen das Zweifache der festen und variablen Vergütung. Für das abgelaufene Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat, wie auch bereits in den Vorjahren, keine variablen Vergütungsbestandteile erhalten.
Die HanseYachts AG informiert ausführlich über die Aktiengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung, die so genannten Directors’ Dealings, werden stets auch auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
Transparenz und der Anspruch, die Aktionäre und die Öffentlichkeit schnell und umfassend zu informieren, haben für die HanseYachts AG eine hohe Priorität. Daher werden aktuelle Entwicklungen und wichtige Unternehmensinformationen auf der Webseite der HanseYachts AG (http://www.hansegroup.com) zur Verfügung gestellt. Neben Erläuterungen zur Corporate Governance werden dort weitergehende Informationen zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, die gesetzlich vorgesehenen Berichte des Unternehmens (Jahresabschluss, Halbjahresfinanzbericht sowie Unternehmensmitteilungen der Geschäftsleitung) , ein Finanzkalender zu allen wesentlichen Terminen sowie Ad-hoc-Meldungen und meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings) veröffentlicht.
Greifswald, im Oktober 2019
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