Annual Report • Feb 10, 2020
Annual Report
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verehrte Geschäftsfreunde,
das Geschäftsjahr 2018/2019 war von mehreren Herausforderungen für unser Unternehmen geprägt. Nach einem überaus erfolgreichen Vorjahr führten Auftragsverschiebungen und geringere Umsätze mit einem Großkunden im Segment Klebstoffe zu deutlichen Umsatz- und Ergebnisrückgängen. Die konjunkturelle Dynamik der Weltwirtschaft schwächte sich ab, was zu einer nachlassenden Investitionsbereitschaft führte. Insbesondere in der Druckindustrie spürte die Hönle Gruppe eine zum Teil deutliche Nachfrageschwäche.
Die bereinigten Umsätze im Segment Klebstoffe sanken von 47.097 T€ im Vorjahr auf 33.894 T€ im Berichtsjahr. Dies entspricht einem Rückgang von 28,0 %. Das Betriebsergebnis des Segments reduzierte sich von 22.125 T€ auf 11.674 T€.
Im Segment Geräte & Anlagen ging der bereinigte Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 10,0 % auf 52.133 T€ zurück. Vor allem die Investitionszurückhaltung in der Druck- und Beschichtungsindustrie führte zu rückläufigen Umsätzen im Anlagengeschäft. Erfreulich ist hingegen, dass die Erlöse mit Sonnensimulationsanlagen leicht über dem Niveau des Vorjahres lagen. Der Umsatzrückgang in Verbindung mit einem hohen Personalaufwand, der auf einen starken Personalaufbau im Vorjahr zurückzuführen war, führte in diesem Segment zu einem Rückgang des Betriebsergebnisses von 7.568 T€ auf 3.471 T€.
Während die Umsätze im Segment Glas & Strahler mit 21.720 T€ auf Vorjahresniveau lagen, sprang das Betriebsergebnis um 87,0 % auf 1.859 T€. Einen wesentlichen Beitrag zur Ergebnisverbesserung leistete dabei die Raesch Quarz (Germany) GmbH. Die Optimierung der Produktionsprozesse trug zu einer Reduzierung der Ausschussquoten bei Quarzglasprodukten und zu einer Verbesserung der Materialaufwandsquoten bei. Darüber hinaus war auch die Geschäftsentwicklung der UV-Technik Speziallampen GmbH erfreulich. Ein Schwerpunkt der Gesellschaft liegt in der Entwicklung von Strahlern und Komponenten zur Entkeimung von Ballastwasser. Der Umsatz mit diesen Produkten konnte gegenüber dem Vorjahr deutlich gesteigert werden.
Auch wenn das Konzernergebnis unter dem des Vorjahres lag, werden wir der Hauptversammlung vorschlagen, eine gleichbleibende Dividende von 0,80 € auszuschütten. Damit lassen wir unsere Aktionäre am Geschäftserfolg teilhaben und stellen gleichzeitig eine solide finanzielle Basis sicher.
Was sind unsere Ziele für das neue Geschäftsjahr?
Die Wirtschaftsexperten sind sich einig, dass die konjunkturelle Entwicklung ihren Höhepunkt überschritten hat. Gleichzeitig steigen die Risiken, die durch Handelsbeschränkungen hervorgerufen werden. Wir streben vor dem Hintergrund einer konjunkturellen Eintrübung im Geschäftsjahr 2019/2020 einen Umsatz von 105 bis 115 Mio. € und ein Betriebsergebnis von 17 bis 20 Mio. € für die Hönle Gruppe an.
Die Geschäftsentwicklung im Segment Klebstoffe ist von zentraler Bedeutung für den zukünftigen Erfolg der Hönle Gruppe. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird sich die Änderung der Lieferantenstrategie in einer für uns wichtigen Anwendung temporär dämpfend auf die Umsatzentwicklung im Segment Klebstoffe im Geschäftsjahr 2019/2020 auswirken. Dennoch geht der Vorstand für die kommenden Jahre von einer starken Geschäftsentwicklung aus. Dazu werden sowohl der Ausbau von bestehenden wichtigen Kundenbeziehungen als auch die Gewinnung von Neukunden und die deutlich gestiegene Anzahl an potenzialstarken Kundenprojekten beitragen. Zur Beschleunigung des Wachstums werden die Vertriebskapazitäten im Segment Klebstoffe im Geschäftsjahr 2019/2020 um ca. 35 % erhöht.
Kooperationen mit strategischen Partnern im Druckmarkt und in der Wasserentkeimung stellen weitere wichtige Wachstumspotenziale für eine nachhaltige positive Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe dar.
Darüber hinaus verfügen wir über gute Voraussetzungen, uns über entsprechende Produktqualifizierungen die Halbleiter- und Glasfasermärkte mit strategischen Partnerschaften weiter zu erschließen.
Wir möchten uns bei unseren Mitarbeitern für ihren Einsatz, aber auch bei unseren Kunden in über 90 Ländern der Welt für ihr Vertrauen in unser Unternehmen und unsere Produkte bedanken. Als Partner der Industrie setzen wir uns dafür ein, überzeugende Leistungen zu erzielen und damit für alle unsere Stakeholder nachhaltig Werte zu schaffen. Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen unsere Zukunft erfolgreich weiter zu gestalten.
Norbert Haimerl, Vorstand
Heiko Runge, Vorstand
auf das weitaus beste Jahr unserer Firmengeschichte folgte ein Jahr der Konsolidierung. Geopolitische Spannungen belasteten im Berichtsjahr die konjunkturelle Entwicklung und insbesondere die Nachfrage nach Investitionsgütern. Zudem mussten wir Nachfragerückgänge von Großkunden auch im Bereich der kurzlebigen Wirtschaftsgüter verkraften. Umso erfreulicher ist es, dass wir die Zusammenarbeit mit strategischen Partnern weiter festigen und ausbauen konnten, sodass wir für das neue Geschäftsjahr und auch die mittelfristige Entwicklung wieder optimistisch gestimmt sein dürfen. Um eine positive Geschäftsentwicklung sicherzustellen, haben wir einige Strukturänderungen in der Leitung des Unternehmens beschlossen. Ich möchte Sie daher bitten, uns auch in Zukunft als Aktionäre Ihr Vertrauen zu schenken.
Nachfolgend gebe ich Ihnen einen Überblick über die Tätigkeiten des Aufsichtsrats während des Geschäftsjahres 2018/2019.
Intensiver Dialog mit dem Vorstand
Wir haben die uns gemäß Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen, den Vorstand unserer Gesellschaft beraten und seine Entscheidungen mitgetragen. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte in einer kritisch-sachlichen Atmosphäre und war von gegenseitigem Vertrauen geprägt. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat eingebunden. Dies betraf unter anderem den Bau neuer Firmengebäude zur Erweiterung der Geschäftstätigkeit sowie die strategische Ausrichtung der Gesellschaft durch die Zusammenlegung von Betriebsstätten sowie Gründung und den Kauf von Unternehmen.
Zur Vorbereitung der Sitzungen informierte der Vorstand den Aufsichtsrat aktuell und ausführlich über den Geschäftsverlauf. Darüber hinaus wurden wir auch außerplanmäßig in mündlicher oder schriftlicher Form über besondere Vorkommnisse zeitnah unterrichtet.
Vorstand und Aufsichtsrat kamen im Berichtsjahr zu fünf ordentlichen Sitzungen und einem informellen Treffen zusammen.
Auf der Grundlage detaillierter Berichte des Vorstands befassten wir uns ausführlich mit der Geschäftsentwicklung, mit der Vermögens- und Finanzlage, der Unternehmensplanung sowie dem Risikomanagement. Soweit es die Gesetzeslage, die Satzung der Gesellschaft oder die Geschäftsordnung erforderte, erteilten wir nach ausgiebiger Erörterung die Zustimmung zu den Anträgen des Vorstands. Wir konnten uns von der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen.
Schwerpunkte der Beratungen
Der Vorstand erläuterte uns in der Sitzung am 11. Oktober 2018 die vorläufigen Zahlen der Einzelgesellschaften der Hönle Gruppe sowie die des Hönle Konzerns für das Geschäftsjahr 2017/2018. Der Vorstand ging dabei insbesondere auf die außergewöhnlich gute Geschäftsentwicklung im Segment Klebstoffe ein, die maßgeblich für die positive Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe war. Auch die Umsätze und Ergebnisse in den Segmenten Glas & Strahler sowie Klebstoffe konnten demnach gesteigert werden. Schließlich erhielten wir einen ersten Ausblick auf das Geschäftsjahr 2018/2019.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung am 14. Januar 2019 war die Erörterung und Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Dr. Hönle AG sowie die Erörterung und Billigung des geprüften Konzernabschlusses zum 30. September 2018.
An dieser Sitzung nahmen auch die Wirtschaftsprüfer der Dr. Hönle AG teil. Der Vorstand berichtete über die Rentabilität der Gesellschaft, der Tochterunternehmen und der Beteiligungsunternehmen, insbesondere über die Rentabilität des Eigenkapitals gemäß § 90 Absatz 1 Ziffer 2 AktG. Nach einer ausführlichen Aussprache über den Jahresabschluss mit dem Wirtschaftsprüfer und dem Vorstand billigte der Aufsichtsrat die Abschlüsse. In dieser Besprechung wurden auch die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 26. März 2019 und die Beschlussvorschläge festgelegt. Vorstand und Aufsichtsrat entschieden, der Hauptversammlung vorzuschlagen, vom Bilanzgewinn der Dr. Hönle AG aus dem Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von 32.516.304,62 € eine Dividende von 0,80 € je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre auszuschütten. Anschließend erläuterte der Vorstand die aktuelle Geschäftslage der Dr. Hönle AG sowie deren Tochterunternehmen im ersten Quartal und gab einen Ausblick auf die erwartete Entwicklung zum Halbjahr. Darüber hinaus wurde die Gründung einer neuen Gesellschaft im Segment Geräte & Anlagen beraten.
Am 26. Februar 2019 trafen sich Vorstand und Aufsichtsrat zu einer weiteren Sitzung. Der Vorstand berichtete über die aktuelle Geschäftsentwicklung und erläuterte die geplanten Maßnahmen, differenziert nach Segmenten, um Aufwendungen, unter anderem im Personalbereich im Segment Geräte & Anlagen, zu reduzieren. Um im Segment Klebstoffe auch für die Zukunft Wachstum zu generieren, wurde geplant, einen deutlichen Personalausbau in den Bereichen Vertrieb, Anwendungstechnik und Entwicklung vorzusehen.
Die aktuelle Geschäftslage war auch Thema auf der Aufsichtsratssitzung am 7. Juni 2019. Dabei ging der Vorstand insbesondere auf die Umsatz- und Ergebnisentwicklung wesentlicher Gesellschaften der Hönle Gruppe zum Ende des dritten Quartals ein und erläuterte jeweils die Gründe für die dargestellte Geschäftsentwicklung. Anschließend ging er auf bereits umgesetzte sowie auf noch geplante Kostensenkungsmaßnahmen ein. Nach Kenntnisnahme des aktuellen Standes der Bauvorhaben diskutierten wir mögliche Beteiligungsvorhaben zur Erweiterung unserer Geschäftstätigkeit.
Vor der letzten Sitzung im Geschäftsjahr beriet der Aufsichtsrat bei einem informellen Treffen über mögliche Anpassungen der Führungsstruktur der Dr. Hönle AG, zum einen an die veränderte Geschäftslage, zum anderen an die Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Dabei wurde eine Vergrößerung der Gremien um jeweils eine Person erwogen.
Die letzte Sitzung im Geschäftsjahr 2018/2019 fand am 23. September 2019 statt. Dabei erläuterte der Vorstand ausführlich die prognostizierten Zahlen der Einzelgesellschaften der Hönle Gruppe zum 30. September 2019. Er legte die Gründe für die Umsatz- und Ergebnisrückgänge dar und zeigte Maßnahmen auf, um der schwächeren Geschäftsentwicklung entgegenzuwirken und gleichzeitig Kosteneinsparungen zu erzielen. Schließlich gab der Vorstand einen Ausblick auf das erste Quartal des laufenden Geschäftsjahres.
Corporate Governance
Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat den Kodex zur verantwortungsvollen Unternehmensführung in der Fassung vom 07. Februar 2017 veröffentlicht. Der Aufsichtsrat stimmte die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Kodex mit dem Vorstand ab und gab eine gemeinsame Erklärung nach § 161 AktG heraus. Die Erklärung wurde in den Geschäftsbericht aufgenommen und durch Bekanntmachung im Internet den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Der Vorstand der Dr. Hönle AG besteht derzeit aus zwei und der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG aus drei Mitgliedern. Bei der Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Dr. Hönle AG ergaben sich bisher keine Änderungen. Vorstand und Aufsichtsrat erklärten sich aber prinzipiell Änderungen gegenüber aufgeschlossen.
Jahresabschluss und Konzernabschluss
Die Hauptversammlung vom 26. März 2019 wählte die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/2019. Die S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfte für das Geschäftsjahr vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 den Jahresabschluss der Dr. Hönle AG und den Konzernabschluss sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Dr. Hönle AG zusammengefasst ist, und versah sie jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
In der Aufsichtsratssitzung vom 24. Januar 2020 wurde der Prüfungsbericht vom Abschlussprüfer detailliert erörtert. Der Prüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts/Konzernlageberichts der Dr. Hönle AG und gab ergänzende Auskünfte über das letzte Geschäftsjahr. Dabei ging er insbesondere auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Aktiengesellschaft und des Konzerns ein. Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, der Hauptversammlung vom 17. März 2020 vorzuschlagen, den Bilanzgewinn der Dr. Hönle AG zur Ausschüttung einer gleichbleibenden Dividende in Höhe von 0,80 € je dividendenberechtigter Aktie zu verwenden und den verbleibenden Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Ferner prüften wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht. Es ergaben sich dabei keine Einwendungen, sodass der Aufsichtsrat die Abschlüsse billigte. Der Jahresabschluss war damit festgestellt.
Ich danke meinen Kollegen, den Vorständen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hönle Gruppe für ihre gemeinsamen Anstrengungen und Leistungen und den Erfolg im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Prof. Dr. Karl Hönle, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Die Dr. Hönle AG ist ein börsennotiertes Technologieunternehmen mit Sitz in Gräfelfing bei München. Die Hönle Gruppe gliedert sich in die drei Geschäftsfelder Klebstoffe, Geräte & Anlagen sowie Glas & Strahler. Das Segment Klebstoffe beinhaltet Industrieklebstoffe für ein breites Anwendungsfeld unter anderem in der Elektronik, Medizintechnik, Optik und im Bereich Automotive. Die Geräte und Anlagen werden in der Farb- und Lacktrocknung, in der Kleb- und Kunststoffhärtung, in der Oberflächenentkeimung sowie der Sonnenlichtsimulation eingesetzt. Das Segment Glas & Strahler umfasst Quarzglasrohre und -stäbe für die Halbleiter-, Glasfaser- und Lampenindustrie sowie Strahler für die Wasserentkeimung und die Trocknung von Beschichtungen und Klebstoffen. Die Dr. Hönle AG war zum 30.09.2019 an folgenden Gesellschaften beteiligt:
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| Name (jeweils in alphabetischer Reihenfolge) | Sitz |
|---|---|
| Segment Klebstoffe | |
| Agita Holding AG | Regensdorf/Zürich, Schweiz |
| Eleco Panacol - EFD | Gennevilliers/Paris, Frankreich |
| Hoenle UV Technology Shanghai Ltd. | Shanghai, China |
| Metamorphic Materials Inc. 1, 2 | Winsted/Connecticut, USA |
| Panacol AG | Regensdorf/Zürich, Schweiz |
| Panacol-Elosol GmbH | Steinbach/Taunus, Deutschland |
| Panacol-USA, Inc. | Torrington/Connecticut, USA |
| Panacol-Korea Co., Ltd. | Seongnam, Südkorea |
| Segment Geräte & Anlagen | |
| Eltosch Grafix America Inc. | Batavia/Chicago, USA |
| Eltosch Grafix GmbH | Pinneberg, Deutschland |
| GEPA Coating Solutions GmbH | Frickingen, Deutschland |
| Hönle Electronics GmbH | Dornbirn, Österreich |
| Honle US Real Estate LLC | Torrington/Connecticut, USA |
| Honle UV France S.à.r.l. | Lyon, Frankreich |
| PrintConcept UV-Systeme GmbH | Kohlberg, Deutschland |
| Solitec GmbH 2 | Gräfelfing/München, Deutschland |
| TECINVENT GmbH 1, 2 | Schömberg, Deutschland |
| Segment Glas & Strahler | |
| Aladin GmbH | Gräfelfing/München, Deutschland |
| Raesch Quarz (Germany) GmbH | Ilmenau, Deutschland |
| Raesch Quarz (Malta) Ltd. | Mosta, Malta |
| UV-Technik Speziallampen GmbH | Ilmenau, Deutschland |
| 1 Minderheitsbeteiligung; 2 nicht konsolidiert |
Hönle ist eine international tätige Unternehmensgruppe mit 19 Tochtergesellschaften. Im Ausland hat Hönle eigene Standorte in jenen Ländern, die für das operative Geschäft eine Schlüsselposition einnehmen. Darüber hinaus verfügt sie über ein internationales Netz an Vertriebs- und Servicepartnern. Hönle hat eigene Produktionsstandorte in Deutschland, Malta und den USA.
Für die nichtfinanzielle Erklärung nach den Vorgaben des § 289b in Verbindung mit § 315b HGB wird auf den gesonderten nichtfinanziellen Bericht verwiesen. Dieser wird im Internet auf der Webseite der Dr. Hönle AG unter https://www.hoenle.de/investoren/corporategovernance veröffentlicht.
ein nachhaltiges Wachstum des Unternehmenswertes hinzuwirken. Dabei möchte die Hönle Gruppe auch ihrer Verantwortung gegenüber der Umwelt sowie gegenüber ihren Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und Investoren gerecht werden. Hönle strebt die Festigung und den Ausbau ihrer Marktposition in ihren Kerngeschäftsfeldern an und setzt dabei insbesondere auf kundenspezifische Systemlösungen. Wir sehen uns als Partner der Industrie.
Das unternehmensinterne Managementsystem besteht im Wesentlichen aus regelmäßigen Vorstandsbesprechungen, einer monatlichen Analyse der Geschäftsentwicklung, der strategischen Unternehmensplanung, dem Qualitätsmanagement, der Investitions-, Personal- und Akquisitionsplanung, dem Risiko- und Chancenmanagement sowie der regelmäßigen Berichterstattung an den Aufsichtsrat.
Operatives Ziel des Hönle Managements ist es, die Umsätze, Ergebnisse und den Cashflow unter Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte nachhaltig zu steigern. Wichtige Finanzkennzahlen sind in diesem Zusammenhang die operativen Margen, insbesondere die EBIT-Marge. Hönle überwacht daher ständig die Entwicklung der Umsätze und der Aufwandsquoten und vergleicht diese mit der internen Planung. Großer Wert wird auch auf die Steigerung des operativen Cashflows der Hönle Gruppe gelegt.
Dieser Lagebericht geht insbesondere in den Kapiteln Geschäftsverlauf, Ertrags- und Finanzlage sowie Ausblick näher auf die einzelnen Steuerungsgrößen ein und erläutert Maßnahmen zur geplanten Entwicklung dieser Kennzahlen. Die wichtigsten Steuerungsgrößen des letzten Geschäftsjahres und ihre Veränderung gegenüber dem Vorjahr werden im Folgenden dargestellt:
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| in T€ | 2018/2019 | 2017/2018 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 107.747 | 126.492 | -14,8 |
| EBIT 1 | 17.003 | 30.687 | -44,6 |
| EBIT-Marge 2 | 15,5 % | 23,9 % | -35,2 |
| Konzernjahresergebnis | 12.396 | 21.726 | -42,9 |
1) Gewinn vor Zinsen und Steuern;
2) Verhältnis des Gewinns vor Zinsen und Steuern zur Gesamtleistung; Gesamtleistung ist die Summe aus Umsatzerlösen, Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen
Am 26. März 2019 fand die ordentliche Hauptversammlung der Dr. Hönle AG statt. Etwa 250 Teilnehmer kamen nach München in das Haus der Bayerischen Wirtschaft und folgten dort unter anderem den Ausführungen des Vorstands. Sämtliche Beschlussvorschläge der Tagesordnung wurden mit großer Mehrheit angenommen. Hierzu gehörte auch die Erhöhung der Dividende von 0,60 € auf 0,80 € je dividendenberechtigter Aktie, was einer Ausschüttung von 4.409 T€ entspricht.
Die Weltwirtschaft expandierte mit nachlassender Dynamik, insbesondere in den Industrieländern schwächte sich das Expansionstempo ab. In den Entwicklungs- und Schwellenländern belebte sich die Konjunktur zuletzt wieder etwas, wenngleich auf niedrigerem Niveau als im Vorjahr. Vor allem das verarbeitende Gewerbe befindet sich in einem Abschwung. Die Stimmung vieler Unternehmen hier ist so schlecht, wie schon seit Jahren nicht mehr. Nach 3,6 % im vergangenen Jahr dürfte die Weltproduktion laut Internationalem Währungsfonds (IWF) 2019 nur um 3,0 % gewachsen sein.
Die Umsätze der Hönle Gruppe lagen im Geschäftsjahr 2018/2019 mit 107.747 T€ um 14,8 % unter den Werten des Vorjahres. Das Betriebsergebnis ging um 44,6 % auf 17.003 T€ zurück. Ausschlaggebend für den Ergebnisrückgang war vor allem das Segment Klebstoffe: Umsatz und Ergebnis lagen deutlich unter denen des Vorjahres. Auch beim Segment Geräte & Anlagen lagen aufgrund des konjunkturellen Abschwungs der Umsatz und das Ergebnis unter den Vorjahreswerten.
Die Umsätze im Segment Klebstoffe sanken von 47.097 T€ auf 33.894 T€. Dies entspricht einem Rückgang von 28,0 %. Das Betriebsergebnis des Segments reduzierte sich von 22.125 T€ im Vorjahr auf 11.674 T€ im Berichtsjahr. Die wesentliche Ursache für den Umsatz- und Ergebnisrückgang waren Auftragsverschiebungen, die zu einem niedrigeren Umsatz im laufenden Geschäftsjahr führten. Darüber hinaus trug eine Änderung der Lieferantenstrategie eines unserer Großkunden zu dieser Entwicklung bei.
Hönle ist es gelungen, im letzten Geschäftsjahr neue Geschäftsbeziehungen mit Technologie- und Weltmarktführern insbesondere im Bereich Consumer Electronics aufzubauen und damit die Abhängigkeit von Großkunden zu reduzieren.
Im Segment Geräte & Anlagen ging der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 10,0 % auf 52.133 T€ zurück. Während die Erlöse mit Sonnensimulationsanlagen etwa auf dem Niveau des Vorjahres lagen, war insbesondere in der Druckindustrie eine Investitionszurückhaltung zu spüren. Dies führte im Anlagengeschäft zu rückläufigen Umsätzen mit Farbtrocknungssystemen.
Der Umsatzrückgang sowie der zum Ende des Vorjahres erfolgte Personalaufbau und der damit verbundene hohe Personalaufwand führten zu einem Rückgang des Betriebsergebnisses von 7.568 T€ im Vorjahr auf 3.471 T€ in diesem Geschäftsjahr.
Die Geschäftsbeziehung zu einem führenden Druckmaschinenhersteller konnte trotz des schwierigen Marktumfeldes deutlich ausgebaut werden.
Im Segment Glas & Strahler lagen die Umsätze mit 21.720 T€ auf Vorjahresniveau (Vj. 21.443 T€). Das Betriebsergebnis verbesserte sich jedoch gleichzeitig von 994 T€ auf 1.859 T€.
Einen wesentlichen Beitrag zur Ergebnisverbesserung leistete dabei die Raesch Quarz (Germany) GmbH. Die Optimierung der Produktionsprozesse in dieser Gesellschaft trug zu einer Reduzierung der Ausschussquoten bei Quarzglasprodukten und zu einer Verbesserung der Materialaufwandsquoten bei.
Darüber hinaus konnte auch die UV-Technik Speziallampen GmbH eine positive Entwicklung im Segment Glas & Strahler leisten. Ein Schwerpunkt der Gesellschaft ist die Entwicklung von Strahlern und Komponenten zur Entkeimung von Wasser. Hier sind insbesondere die Umsätze und Ergebnisse mit Ballastwasser-Entkeimungssystemen deutlich gestiegen.
Die Umsätze im Inland gingen vor allem aufgrund der Schwäche in der Druckindustrie um 14,9 % auf 36.224 T€ zurück. Eine schwächere Geschäftsentwicklung mit einem Großkunden im Bereich Consumer Electronics war der wesentliche Grund für den Umsatzrückgang von 26,1 % auf 32.289 T€ in Asien. Die Umsätze in das europäische Ausland erhöhten sich um 4,6 % auf 26.645 T€, wohingegen in Nordamerika ein Rückgang um 9,1 % auf 8.770 T€ zu verzeichnen war. Im übrigen Ausland sanken die Umsätze um 25,4 % auf 3.819 T€.

Der Umsatz der Hönle Gruppe lag im Geschäftsjahr 2018/2019 mit 107.747 T€ um 14,8 % unter dem Vorjahreswert. Die Materialaufwandsquote erhöhte sich nur geringfügig von 33,4 % auf 33,6 %, während die Personalaufwandsquote von 28,1 % auf 32,7 % stieg. Die Quote der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhte sich von 12,9 % auf 16,6 %. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Verkaufsprovisionen im Zusammenhang mit einem Großauftrag im Segment Geräte & Anlagen zurückzuführen. Das Betriebsergebnis (EBIT) ging von 30.687 T€ auf 17.003 T€ zurück, was einer EBIT-Marge von 15,5 % (Vj. 23,9 %) entspricht. Das Vorsteuerergebnis (EBT) sank von 30.397 T€ auf 16.872 T€. Nach Ertragsteuern ergab sich ein Konzernergebnis von 12.396 T€ (Vj. 21.726 T€) beziehungsweise ein Ergebnis je Aktie von 2,26 € (Vj. 3,94 €). Die Nettoumsatzrendite fiel damit von 17,2 % auf 11,5 %.
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| in T€ | 2018/2019 | 2017/2018 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 107.747 | 126.492 | -14,8 |
| Rohergebnis | 74.324 | 86.349 | -13,9 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | 17.003 | 30.687 | -44,6 |
| EBIT-Marge in % | 15,5 | 23,9 | -35,2 |
| Vorsteuerergebnis (EBT) | 16.872 | 30.397 | -44,5 |
| Konzernjahresergebnis | 12.396 | 21.726 | -42,9 |
| Ergebnis je Aktie in € | 2,26 | 3,94 | -42,6 |
Der operative Cashflow der Hönle Gruppe belief sich auf 23.062 T€ (Vj. 27.877 T€). Dabei führte die Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Mittelzuflüssen von 6.506 T€ und die Erhöhung des Vorratsvermögens zu Mittelabflüssen in Höhe von 2.407 T€. Nach Zahlung von Zinsen in Höhe von 135 T€ und Ertragsteuern in Höhe von 6.003 T€ ergab sich ein Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit von 16.924 T€ (Vj. 24.216 T€).
Die Investitionen erhöhten sich von 10.627 T€ im Vorjahr auf 19.136 T€ im Berichtsjahr. Sie enthalten vor allem Investitionen in Bauvorhaben bei der Panacol-Elosol GmbH, der Dr. Hönle AG und der UV-Technik Speziallampen GmbH in Höhe von 15.631 T€ sowie Investitionen in Fertigungsanlagen bei der Raesch Quarz (Germany) GmbH und der Panacol-Elosol GmbH.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 4.682 T€ (Vj. -6.814 T€) ist im Wesentlichen auf die Aufnahme von Bankdarlehen im Zusammenhang mit den neuen Bauprojekten einerseits und die Zahlung der Dividende an die Aktionäre andererseits zurückzuführen.
Insgesamt erhöhten sich die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2018/2019 um 2.539 T€ (Vj. 6.821 T€).
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| in T€ | 2018/2019 | 2017/2018 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | 23.062 | 27.877 | -17,3 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 16.924 | 24.216 | -30,1 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -19.136 | -10.627 | -80,1 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 4.682 | -6.814 | 168,7 |
| Veränderung liquider Mittel | 2.539 | 6.821 | -62,8 |
Die langfristigen Vermögenswerte erhöhten sich im Berichtsjahr von 54.275 T€ auf 71.877 T€. Der Anstieg ist vor allem auf die Bauprojekte zurückzuführen, die sich in einer Zunahme des Sachanlagevermögens widerspiegeln. Die kurzfristigen Vermögenswerte lagen mit 71.320 T€ auf dem Niveau des Vorjahres (71.248 T€). Während sich die liquiden Mittel um 2.539 T€ und die Vorräte um 2.616 T€ erhöhten, lagen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Stichtag 30.09.2019 um 6.019 T€ unter dem Vorjahreswert. Die Vorräte stiegen insbesondere bei der Raesch Quarz (Germany) GmbH aufgrund des Aufbaus von Lagerbestand bei großformatigen Quarzglasrohren für die Halbleiterindustrie.
Mit einer Eigenkapitalquote von 62,5 % und 14.577 T€ liquiden Mitteln ist die Hönle Gruppe weiterhin solide finanziert. Eine deutliche Veränderung ergab sich bei den langfristigen Schulden, die um 17.473 T€ auf 30.395 T€ stiegen. Die Erhöhung der langfristigen Schulden ist insbesondere auf die Nettoaufnahme langfristiger Darlehen in Höhe von 9.784 T€ zur Finanzierung der Bauvorhaben und die gestiegenen Pensionsrückstellungen zurückzuführen. Die Erhöhung der Pensionsrückstellungen um 2.276 T€ basiert im Wesentlichen auf dem gesunkenen Zinsniveau. Darüber hinaus führte die Bewertung der Zinssicherungsinstrumente (Swaps), die im Zusammenhang mit den Immobiliendarlehen stehen, zu einer Erhöhung der sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten um 5.552 T€. Die kurzfristigen Schulden reduzierten sich hingegen um 1.721 T€ auf 23.630 T€.
Die Bilanzsumme erhöhte sich im Geschäftsjahr 2018/2019 um 14,8 % auf 144.147 T€.
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| in T€ | 30.09.2019 | 30.09.2018 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 71.877 | 54.275 | 32,4 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 71.320 | 71.248 | 0,1 |
| Eigenkapital | 90.122 | 87.250 | 3,3 |
| Langfristige Schulden | 30.395 | 12.922 | 135,2 |
| Kurzfristige Schulden | 23.630 | 25.351 | -6,8 |
| Bilanzsumme | 144.147 | 125.523 | 14,8 |
(HGB-Jahresabschluss)
Der Lagebericht der Dr. Hönle AG und der Konzernlagebericht werden nach den Vorschriften des § 315 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst.
Der Jahresabschluss der Dr. Hönle AG ist nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Dr. Hönle AG ist ein börsennotiertes Technologieunternehmen mit Sitz in Gräfelfing bei München. Die Dr. Hönle AG entwickelt, produziert und vertreibt UV- und Infrarot-Systeme. Die Geräte werden in der Farb- und Lacktrocknung, in der Kleb- und Kunststoffhärtung sowie in der Oberflächenentkeimung eingesetzt. Darüber hinaus umfasst das Produktspektrum Sonnensimulations- und Beleuchtungsanlagen für industrielle Anwendungen. Der Vertrieb erfolgt über eigene Mitarbeiter, Tochtergesellschaften sowie selbstständige Partnerunternehmen. Darüber hinaus erbringt die Dr. Hönle AG Dienstleistungen für Tochterunternehmen in den Bereichen Produktion, IT und Verwaltung. In der Dr. Hönle AG waren im Geschäftsjahr 2018/2019 durchschnittlich 230 Mitarbeiter (Vj. 232) beschäftigt. Dabei stieg die Zahl der Beschäftigten im Zuge der positiven Geschäftsentwicklung im Vorjahr zunächst deutlich an, während sie im Laufe des Berichtsjahres dann wieder abnahm. Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Dr. Hönle AG stiegen von 2.163 T€ im Vorjahr auf 2.459 T€ im Berichtsjahr. Die durchschnittliche Zahl der in der F&E-Abteilung beschäftigten Mitarbeiter stieg von 27 auf 31. Damit arbeiteten 13,5 % der Mitarbeiter in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung.
Der Umsatz ging im Berichtsjahr um 16,1 % auf 38.627 T€ zurück. Während die Umsatzerlöse im Bereich Sonnensimulation etwa auf dem Niveau des Vorjahres lagen, war insbesondere in der Druckindustrie eine Investitionszurückhaltung zu spüren. Dies führte insgesamt zu rückläufigen Umsätzen mit Trocknungssystemen für Druckmaschinen. Der Umsatz mit einem führenden Druckmaschinenhersteller konnte trotz des schwierigen Marktumfeldes deutlich gesteigert werden.
Der Personalaufwand der Dr. Hönle AG lag mit 14.762 T€ nur leicht unter dem des Vorjahres von 15.069 T€, was aufgrund des niedrigeren Umsatzniveaus zu einer erhöhten Personalaufwandsquote von 38,5 % (Vj. 32,5 %) führte. Die Materialaufwandsquote ging von 46,0 % im Vorjahr leicht auf 45,4 % im Berichtsjahr zurück, was auf einen veränderten Produktmix zurückzuführen ist.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 5.787 T€ leicht über dem Niveau des Vorjahres (Vj. 5.642 T€), während deren Quote, bedingt durch den niedrigeren Umsatz, von 12,2 % auf 15,1 % stieg. Das Betriebsergebnis lag mit -255 T€ deutlich unter dem des Vorjahres von 3.550 T€. Die Dr. Hönle AG erzielte im Geschäftsjahr 2018/2019 ein Finanzergebnis in Höhe von 2.534 T€. Es enthält überwiegend Erträge aus Beteiligungen. Nach Steuern in Höhe von 167 T€ ergab sich ein Jahresüberschuss von 2.141 T€ (Vj. 4.333 T€).
Für die Erweiterung der Geschäftsaktivitäten baut die Dr. Hönle AG ein neues Produktions- und Verwaltungsgebäude in Gilching bei München. Das Sachanlagevermögen für geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau stieg in diesem Zusammenhang von 225 T€ auf 5.867 T€. Insgesamt erhöhte sich das Sachanlagevermögen von 9.569 T€ im Vorjahr auf 14.946 T€ im Berichtsjahr.
Die Vorräte gingen von 15.711 T€ auf 15.055 T€ zurück. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stiegen von 30.555 T€ auf 32.369 T€. Die liquiden Mittel erhöhten sich zum Geschäftsjahresende von 4.481 T€ auf 7.584 T€.
Das Eigenkapital der Dr. Hönle AG ging infolge des niedrigeren Bilanzgewinns von 59.051 T€ im Vorjahr auf 56.783 T€ im Berichtsjahr zurück. Die Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten stiegen insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Firmengebäudes von 5.405 T€ auf 12.917 T€. Die Verbindlichkeiten gegenüber den verbundenen Unternehmen, insbesondere gegenüber der Panacol-Elosol GmbH, erhöhten sich von 20.635 T€ auf 24.784 T€.
Die Schwächephase der konjunkturellen Entwicklung wird sich voraussichtlich fortsetzen. Der Zollkonflikt zwischen den USA und China ist weiterhin ungelöst und belastet auch die globale Konjunkturentwicklung. Dennoch geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2019/2020 auch aufgrund des Ausbaus strategischer Geschäftsbeziehungen von einer leichten Umsatzsteigerung aus und erwartet ein Betriebsergebnis, das deutlich über dem des Vorjahres liegt.
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| in T€ | 2018/2019 | 2017/2018 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 38.627 | 46.038 | -16,1 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 184 | 81 | 127,2 |
| Materialaufwand | 17.399 | 21.313 | -18,4 |
| Rohergebnis | 21.113 | 25.078 | -15,8 |
| Personalaufwand | 14.762 | 15.069 | -2,0 |
| Abschreibungen | 789 | 818 | -3,6 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.787 | 5.642 | 2,6 |
| Betriebsergebnis (EBIT) | -225 | 3.550 | -106,3 |
| Finanzergebnis | 2.534 | 1.750 | 44,8 |
| Steuern | 167 | 967 | -82,7 |
| Jahresüberschuss | 2.141 | 4.333 | -50,6 |
| Ergebnis je Aktie in € | 0,39 | 0,79 | -50,6 |
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| in T€ | 30.09.2019 | 30.09.2018 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 549 | 519 | 5,8 |
| Sachanlagen | 14.946 | 9.569 | 56,2 |
| Finanzanlagen | 33.492 | 33.958 | -1,4 |
| Anlagevermögen | 48.988 | 44.046 | 11,2 |
| Vorräte | 15.055 | 15.711 | -4,2 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 32.369 | 30.555 | 5,9 |
| Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 7.584 | 4.481 | 69,3 |
| Umlaufvermögen | 55.009 | 50.746 | 8,4 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 255 | 257 | -0,8 |
| Aktive latente Steuern | 702 | 483 | 45,3 |
| Ausgegebenes Kapital | 5.512 | 5.512 | 0,0 |
| Kapitalrücklage | 18.450 | 18.450 | 0,0 |
| Gewinnrücklage | 2.573 | 2.573 | 0,0 |
| Bilanzgewinn | 30.248 | 32.516 | -7,0 |
| Eigenkapital | 56.783 | 59.051 | -3,8 |
| Rückstellungen | 6.896 | 7.657 | -9,9 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 12.917 | 5.405 | 139,0 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 684 | 801 | -14,6 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.485 | 1.462 | 70,0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 24.784 | 20.635 | 20,1 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis | 3 | 0 | 300 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 402 | 520 | -22,7 |
| Verbindlichkeiten | 41.274 | 28.823 | 43,2 |
| Bilanzsumme | 104.954 | 95.532 | 9,9 |
Die Weltwirtschaft expandierte mit nachlassender Dynamik, insbesondere in den Industrieländern schwächte sich das Expansionstempo deutlich ab.
Im Lagebericht 2017/2018 hatte der Vorstand berichtet, dass er einen Umsatz von 115 bis 130 Mio. € und ein Betriebsergebnis von 22 bis 30 Mio. € für das Berichtsjahr erwartet.
Das Umsatz- und Ergebnisziel konnte nicht erreicht werden, da insbesondere die Umsätze im Segment Klebstoffe mit einem Großkunden deutlich unter den Erwartungen blieben. Darüber hinaus wirkte sich die Investitionszurückhaltung im Segment Geräte & Anlagen stärker als erwartet auf die Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe aus. Die Umsätze sowie das Betriebsergebnis des Segments Glas & Strahler entsprachen im Wesentlichen den Prognosen.
Die Umsätze lagen im Geschäftsjahr 2018/2019 mit 107.747 T€ um 14,8 % unter den Werten des Vorjahres. Das Betriebsergebnis ging um 44,6 % auf 17.003 T€ zurück.
Die Hönle Gruppe ist mit liquiden Mitteln in Höhe von 14,6 Mio. € (Vj. 12,0 Mio. €) und den bestehenden Kreditlinien (42,6 Mio. €; im Wesentlichen für die geplanten Bauvorhaben) solide finanziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stiegen insbesondere aufgrund der Bauvorhaben von 6,8 Mio. € auf 16,0 Mio. €.
In den letzten Jahren hat sich die Hönle Gruppe zunehmend diversifiziert und neue Wachstumsmärkte erschlossen. Der Anteil des Umsatzes mit Investitionsgütern ging daher kontinuierlich zurück und der mit kurzlebigen Wirtschaftsgütern wie Klebstoffen, Strahlern und Quarzglasprodukten stieg wie geplant deutlich an und lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei 54,8 %.
Um das geplante Wachstum darstellen zu können, investiert die Hönle Gruppe in neue Gewerbeimmobilien. Dies betrifft den Bau von neuen Firmengebäuden für die Dr. Hönle AG (Segment Geräte & Anlagen), die Panacol-Elosol GmbH (Segment Klebstoffe) und die UV-Technik Speziallampen GmbH (Segment Glas & Strahler). Die Gesamtinvestitionen erstrecken sich über einen Zeitraum von 2018 bis 2021 und belaufen sich auf etwa 50 Mio. €. Die Investitionen werden zum Großteil über langfristige Immobiliendarlehen finanziert. Die durchschnittliche Gesamtlaufzeit der Darlehen beträgt 17,5 Jahre. Die variabel verzinslichen Darlehen werden durch entsprechende Zinsswaps gegen Zinssatzschwankungen abgesichert.
Der Vorstand geht für die kommenden Jahre von einer starken Geschäftsentwicklung aus. Die Voraussetzungen sind gut, um das Umsatz- und Ergebnisniveau der Hönle Gruppe zukünftig deutlich auszubauen.
Insbesondere das Segment Klebstoffe bietet für die Hönle Gruppe gute Wachstumsperspektiven. Im Geschäftsjahr 2018/2019 konnten neue Kunden unter anderem aus dem Bereich Consumer Electronics gewonnen werden und bestehende Beziehungen zu Großkunden weiter ausgebaut werden. Dies hat dazu geführt, dass die Qualität und das Volumen der Kundenprojekte gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen sind.
Die gute Marktposition der Hönle Gruppe im Segment Geräte & Anlagen insbesondere im Bereich LED-Trocknung bietet gute Chancen, in diesem Segment weiter zu wachsen. Zudem werden neue Technologien das bestehende Produktspektrum ergänzen und zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten in der Wasser- und Oberflächenentkeimung bieten.
Aufgrund der oben beschriebenen Wachstumsaussichten ist der Vorstand trotz der prognostizierten konjunkturellen Entwicklung der Weltwirtschaft mit der Lage des Konzerns zufrieden.
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen der Hönle Gruppe stiegen von 5.610 T€ im Vorjahr auf 6.087 T€ im Berichtsjahr. Die durchschnittliche Zahl der in den F&E-Abteilungen beschäftigten Mitarbeiter kletterte von 80 auf 87. Insgesamt arbeiteten damit 14,1 % (Vj. 12,9 %) der Mitarbeiter in Forschung & Entwicklung.
Nachfolgend wird eine Auswahl der Aktivitäten im Bereich F&E im letzten Geschäftsjahr dargestellt:
Die Panacol-Elosol GmbH hat neue thermisch härtende Klebstoffe mit sehr guten wärmeleitfähigen Eigenschaften entwickelt. Die Klebstoffe mit hoher Metallhaftung wurden speziell für die Verklebung und Wärmeentkopplung von Leistungselektronik entwickelt. Aufgrund von mineralischen Füllstoffen gewährleistet etwa Elecolit(r) 6603 eine hervorragende elektrische Isolierung. Der Klebstoff ist flexibel und kann auch als Vergussmasse verwendet werden. Er zeigt ein gutes Fließverhalten und lässt sich einfach auftragen. Varianten des Klebstoffs sind besonders standfest und formstabil oder lassen sich in der Viskosität individuell einstellen.
Auf der diesjährigen FESPA zeigte die Dr. Hönle AG Trocknungssysteme, die speziell für Inkjetdruck-Anwendungen entwickelt wurden. Die Bandbreite reicht von LED-UV- und UV- bis hin zu IR-Systemen. Neben der jetCURE-Produktreihe und zahlreichen Infrarot-Varianten präsentierte Hönle auch eine Weiterentwicklung des jetCURE LED. Die Neuentwicklung erreicht Bestrahlungsstärken von 18.000 mW/qcm und ist damit besonders leistungsstark und zugleich energieeffizient. Dies ermöglicht eine zuverlässige und noch schnellere Aushärtung von UV-reaktiven Druckfarben und Lacken.
Die UV-Technik Speziallampen GmbH präsentierte erstmals auf der diesjährigen Aquatech in Shanghai digitale UV-Komponenten für die Wasserentkeimung. Ihr Vorteil gegenüber den bislang gängigen Systemen liegt in der Kombinationsmöglichkeit mit anderen Systemen, was das Zusammenspiel aller relevanten Baugruppen optimiert. Die Funktionen werden auf einem Touchpanel visualisiert und sind dadurch jederzeit einsehbar. Änderungen der Betriebszustände können erfasst und Systemparameter frühzeitig angeglichen werden.
Der Erfahrungsaustausch mit Kunden und Interessenten ist für den Erfolg der Hönle Gruppe von zentraler Bedeutung. Neben der Kooperation mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen besuchte Hönle auch viele Fachmessen im In- und Ausland und hielt eigene Seminare. Die Gesellschaft tritt so in direkten Erfahrungsaustausch mit ihren Kunden. Daneben ist die Hönle Gruppe Mitglied in mehreren Interessenverbänden und Organisationen (Auszug alphabetisch).
DECHEMA Gesellschaft für Chemische Technik und Biotechnologie e.V.
DFTA Flexodruck Fachverband e.V.
DVS Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V.
EWPA European Waterless Printing Association e.V.
FGD Forschungsgesellschaft Druckmaschinen e.V.; im VDMA Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
FOGRA Forschungsgesellschaft Druck e.V.
Industrieverband Klebstoffe e.V.
POLYGRAPH Leipzig e.V.
VCI Verband der Chemischen Industrie e.V.
Mit der Einführung des Umweltmanagementsystems verstärkt Hönle ihre Bemühungen um einen effektiven und nachhaltigen Umweltschutz. Die Dr. Hönle AG hat seit 2018 ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach ISO 14001.
Die UV-Technik gehört zur Kernkompetenz der Hönle Gruppe. Hönle UV-Trockner werden in unterschiedlichsten Druck- und Beschichtungsanwendungen eingesetzt. Im Vergleich zu konventionellen thermischen Trocknungsverfahren zeichnen sich UV-Verfahren meist durch eine deutlich bessere Umweltverträglichkeit aus. Für den Einsatz moderner UV-Trockner spricht eine gegenüber herkömmlichen Infrarot- und Heißlufttrocknern günstigere Energiebilanz. Darüber hinaus reduzieren die hohe Qualität und Kratzfestigkeit der Endprodukte Reparaturarbeiten aufgrund mechanischer Belastungen.
Der Einsatz der UV-Technologie ermöglicht es zudem, erhebliche Mengen an umweltschädlichen Lösungsmitteln einzusparen. Die Bundes-Immissionsschutzverordnung begrenzt die Emission flüchtiger organischer Verbindungen (Volatile Organic Compounds = VOC). Die Verwendung von UV-Farben und -Lacken ist eine Möglichkeit, den Vorgaben dieser Richtlinie zu entsprechen. Der Prozess zur weiteren Begrenzung von Emissionen, beispielsweise in Form der VOC- und der NEC-Richtlinie (der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen), geht länderübergreifend weiter. Daher ergeben sich auch zukünftig gute Chancen für die weitere Verbreitung der UV-Technologie in den Bereichen Druck, Lackierung und Beschichtung.
Neben UV-Entladungslampen bietet Hönle ein immer größer werdendes Sortiment an UV-LED-Systemen an. Durch den Einsatz der LED-Technik lässt sich die ohnehin schon gute Energiebilanz der UV-Technologie nochmals steigern. Im Vergleich zu herkömmlichen Entladungslampen haben LED-Lampen einen geringeren Stromverbrauch und zugleich eine deutlich höhere Lebensdauer. Mit ihren kompakten Abmessungen und der flexiblen Anordnung lassen sie sich an jede Anwendung ideal anpassen.
Aus diesen Gründen investiert die Hönle Gruppe sowohl in Fertigungsanlagen als auch in Entwicklungs- und Produktionsmitarbeiter für innovative UV-LED-Systeme.
Ein weiterer Geschäftsbereich der Hönle Gruppe ist die Trinkwasser- und Abwasserentkeimung sowie die Behandlung von Ballastwasser auf Schiffen. Die ultravioletten Strahlen stellen sehr hohe Keimabtötungsraten sicher. Der Einsatz von Chemie wird minimiert oder kann vollkommen unterbleiben. So werden beispielsweise am Abfluss von Kläranlagen Mikroorganismen ohne Chemikalien umweltverträglich abgetötet. Mithilfe der UV-Technik werden Gewässer geschützt und deren Selbstreinigungskräfte erhalten oder wiederhergestellt.
Im Jahr 2017 trat das internationale Ballastwasser-Übereinkommen in Kraft, welches in nationalen Gesetzen umgesetzt wird, in Deutschland beispielsweise im Ballastwasser-Gesetz. Das Abkommen regelt das Ballastwassermanagement in der Seeschifffahrt. Die UV-Technik Speziallampen GmbH und die Aladin GmbH bieten geeignete UV-Systeme für die Wasserentkeimung auf Schiffen an. Diese stellen eine umweltfreundliche Alternative zur chemischen Behandlung von Ballastwasser dar. Nach dem jüngsten Beschluss des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt (Maritime Environment Protection Committee, MEPC) und der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (International Maritime Organisation, IMO) müssen alle betroffenen Schiffe bis spätestens 2023 mit Systemen zur Behandlung ihres Ballastwassers ausgestattet sein. Damit soll der weltweiten Verschleppung von gebietsfremden Arten durch die Aufnahme und die Abgabe von Ballastwasser in der Schifffahrt Einhalt geboten werden.
Auch im Bereich der Oberflächendesinfektion wird die UV-Entkeimung seit Jahrzehnten weltweit erfolgreich eingesetzt, beispielsweise in der Lebensmittelindustrie. Sie besitzt zahlreiche Vorteile gegenüber chemischen Desinfektionsmethoden. So werden der Transport und die Lagerung, vor allem aber auch die Entsorgung von Chemikalien überflüssig. Die Bildung gesundheitlich bedenklicher Desinfektionsnebenprodukte unterbleibt. Und schließlich werden auch ästhetische Merkmale, wie der Geschmack, der Geruch oder die Farbe der Lebensmittel, nicht beeinträchtigt.
Im Bereich Industrieklebstoffe trägt die Hönle Gruppe ebenfalls zum Umweltschutz bei. Neben den gängigen Klebstoffen umfasst das Produktspektrum auch UV- und lichthärtende Klebstoffe, bei denen die Trocknung ohne Emission von Lösungsmitteln erfolgt. Die Klebstoffe reagieren auf die Bestrahlung, die Moleküle vernetzen sich und härten in Sekunden aus - der Einsatz von Lösungsmitteln entfällt. UV- und lichthärtende Klebstoffe zeichnen sich daher durch eine gute Umweltverträglichkeit aus.
Die Raesch Quarz (Germany) GmbH stellt hochwertige Quarzglasprodukte für industrielle Anwendungen her. In Hochöfen entstehen aus unterschiedlichen Quarzsandgemischen Produkte für die weiterverarbeitende Industrie. Die Kunden kommen unter anderem aus der Beleuchtungs-, Halbleiter-, Automobilzuliefer-, Glasfaser- und Wasseraufbereitungsindustrie. Zum Schmelzen des Sandes werden hohe Temperaturen benötigt. Entsprechend hoch ist der Energiebedarf für diesen Schmelzvorgang.
Im Sinne eines nachhaltigen, umweltbewussten Handelns führte die Gesellschaft ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) ein. Das Energiemanagement erfolgt nach einem systematischen Ansatz auf Grundlage der Norm DIN EN ISO 50001. Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Dies bringt aber nicht nur wirtschaftliche Vorteile, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. So werden zur Senkung des Energieverbrauchs seit 2014 hochwertige Isolationsgranulate an den energieintensiven Schmelzöfen der Raesch Quarz (Germany) GmbH eingesetzt.
Die nach § 289f und § 315d HGB abzugebende Erklärung zur Unternehmensführung ist im Corporate Governance Bericht enthalten. Sie steht auch im Internet unter www.hoenle.de zur Verfügung.
Im Folgenden sind die Angaben nach § 289a und § 315a des Handelsgesetzbuchs zum 30.09.2019 dargestellt.
Zu Nr. 1: Das Grundkapital der Dr. Hönle AG lag zum Geschäftsjahresende bei 5.512.930 €, aufgeteilt in 5.512.930 nennwertlose Inhaberaktien. Jede Aktie verfügt über ein Stimmrecht, Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Weitere Einzelheiten zum Grundkapital werden im Anhang im Kapitel Eigenkapital erläutert.
Zu Nr. 3: Gemäß § 33 Abs. 1 WpHG müssen Aktionäre wesentliche Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen melden. Der Dr. Hönle AG sind keine Aktionäre bekannt, die einen Anteil von über 10 % an der Dr. Hönle AG halten.
Zu Nr. 6: Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand der Dr. Hönle AG für eine Amtszeit von jeweils höchstens fünf Jahren. Jede Satzungsänderung der Gesellschaft bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung.
Zu Nr. 7: Vorstand und Aufsichtsrat sollen auch künftig in der Lage sein, genehmigtes Kapital insbesondere zum Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen und sonstigen Wirtschaftsgütern sowie zur Stärkung der Eigenmittel der Gesellschaft einzusetzen. Daher hat die Hauptversammlung vom 20.03.2015 den Vorstand bis zum 19.03.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer nennwertloser Inhaberaktien um bis zu 2.750.000 Stück zu erhöhen. Ferner hat die Hauptversammlung vom 26.03.2019 die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 31.12.2023 bis zu 551.293 eigene Aktien zu erwerben.
Zu Nr. 8: Für den Fall eines Eigentümerwechsels bei der Dr. Hönle AG hat der Vorstand das Recht zu kündigen und sein Amt niederzulegen.
Zu Nr. 9: Für den Fall eines Eigentümerwechsels bei der Dr. Hönle AG hat der Vorstand das Recht auf Erhalt einer Abfindung.
Weitere Einzelheiten zu § 315 Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB sind im nachfolgenden Vergütungsbericht erläutert.
Die Zahl der Beschäftigten in der Hönle Gruppe sank von 646 auf 590, jeweils zum Ende des Geschäftsjahres. 68 Mitarbeiter arbeiteten in Teilzeit, was einer Quote von 11,5 % der Beschäftigten entspricht. Dabei nahm die Anzahl der Beschäftigten im Laufe des Geschäftsjahres 2017/2018 deutlich zu, während sie im Laufe des Geschäftsjahres 2018/2019 dann wieder abnahm.
Die Fluktuationsquote sank von 13,3 % im Vorjahr auf 12,6 % im Berichtsjahr.
Der Personalaufwand ging von 36.020 T€ im letzten Geschäftsjahr auf 35.812 T€ im Berichtsjahr zurück.
Personalentwicklung
Zur Gewährleistung eines hohen Qualifikationsniveaus bei ihren Mitarbeitern investiert Hönle kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung. Hierfür wird sowohl auf interne Experten aus den jeweiligen Fachbereichen als auch auf externe Einrichtungen zurückgegriffen. Im Geschäftsjahr 2018/2019 lagen die Aufwendungen für Personalaus- und -weiterbildung bei 610 T€ (Vj. 554 T€).
Hönle investiert in die Berufsausbildung, um den künftigen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften decken zu können: Wie im Vorjahr waren zum Geschäftsjahresende in der Unternehmensgruppe 39 Auszubildende beschäftigt. Die Hönle Gruppe bildet derzeit u. a. Industriekaufleute, Fachinformatiker, Elektriker, Industriemechaniker und Fachkräfte für Lagerlogistik aus.
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| Mitarbeiter nach Segmenten | 30.09.2019 | 30.09.2018 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Geräte & Anlagen | 274 | 311 | -11,9 |
| Glas & Strahler | 198 | 221 | -10,4 |
| Klebstoffe | 118 | 114 | 3,5 |
| gesamt | 590 | 646 | -8,7 |
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| Personalaufwand | 2018/2019 | 2017/2018 | +/- % |
|---|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 29.331 | 29.821 | -1,6 |
| soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung | 6.481 | 6.199 | 4,6 |
| gesamt | 35.812 | 36.020 | -0,6 |

Die Risikopolitik der Dr. Hönle AG orientiert sich an den unternehmerischen Zielen eines nachhaltigen Wachstums und einer Steigerung der Unternehmensergebnisse, um damit zu einer Erhöhung des Unternehmenswertes beizutragen. Unternehmerischen Chancen stehen meist auch Risiken gegenüber, die es gilt, frühestmöglich zu erkennen und zu bewerten. Durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen sollen mögliche negative Auswirkungen begrenzt werden, um somit eine Bestandsgefährdung des Unternehmens zu verhindern.
Die Dr. Hönle AG verfügt über ein formalisiertes Risikomanagementsystem zur Überwachung der Risiken. Die in einem Handbuch dokumentierten Grundsätze definieren, wie mit Risiken umzugehen ist. In Abwägung der potenziellen Schadenshöhe, der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Schadensfalls, aber auch der dabei bestehenden Chancen für das Unternehmen wird festgelegt, ob das Risiko vermieden, reduziert, übertragen oder akzeptiert werden soll. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird den Kategorien "gering", "mittel" oder "hoch" zugeordnet.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten bei gegebenem Anlass Risikomeldungen an den Risikomanager (Risikoidentifikation). Im Rahmen einer vorgegebenen Skala zur Bewertung der potenziellen Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit wurden sämtliche Risiken beurteilt (Risikobewertung). Notwendige Maßnahmen wurden, wann immer dies nötig war, festgelegt und eingeleitet (Risikosteuerung). Ferner wurden im Abstand von drei Monaten Risikobesprechungen mit den zuständigen Risikoverantwortlichen durchgeführt, die Risikosituation analysiert und Maßnahmen überwacht (Risikocontrolling). Der Vorstand der Dr. Hönle AG wird in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Risikosituation der Unternehmensgruppe informiert und zusätzlich bei Erreichen definierter Risikoschwellen über Einzelrisiken umgehend in Kenntnis gesetzt. Sämtliche Zuständigkeiten, Grundsätze und Vorgehensweisen wurden in einem Risikomanagementhandbuch dokumentiert und alle Risikomeldungen auf standardisierten Formularen erfasst (Risikodokumentation).
Nachfolgend werden Risiken beschrieben, die mittlere oder hohe nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Hönle Gruppe haben könnten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Wahrscheinlichkeit des Eintretens sämtlicher nachfolgend genannter Risiken von der Hönle Gruppe als gering eingestuft wird. Die Reihenfolge der dargestellten Risiken innerhalb der nachfolgenden Kategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des relativen Risikomaßes in abnehmender Reihenfolge wider. Sie bietet somit einen Anhaltspunkt für die Bedeutung dieser Risiken für die Hönle Gruppe, soweit dies in jedem Einzelfall möglich ist. Zusätzliche Risiken, die uns derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die wir derzeit als unwesentlich einschätzen, könnten unsere Geschäftsaktivitäten ebenfalls negativ beeinflussen. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die nachfolgenden Risiken auf alle Segmente. Aus heutiger Sicht bestehen folgende interne und externe Chancen und Risiken für die Hönle Gruppe:
Eine deutliche globale Konjunkturabschwächung gehört zu den wesentlichen Risiken für die Hönle Gruppe. In den USA läuft die Konjunktur dank des starken Konsums weiterhin gut, wenngleich die Wirtschaftsdaten aus der Industrie ebenfalls auf eine konjunkturelle Abschwächung hindeuten. China versucht mit expansiven geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen das Wirtschaftswachstum anzukurbeln. In anderen Ländern, für die der Außenhandel eine wichtige Rolle spielt, wie etwa in Deutschland, wird die wirtschaftliche Eintrübung immer sichtbarer. In Europa bleiben sowohl die wirtschaftlichen als auch die politischen Herausforderungen bestehen, dank einer soliden Konjunktur im Dienstleistungssektor ist eine Rezession aber derzeit noch unwahrscheinlich. Je länger die Schwächephase in der Industrie jedoch anhält, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich dies auch auf andere Wirtschaftsbereiche auswirken wird.
Eine deutliche konjunkturelle Abkühlung würde die Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Hönle Gruppe beeinträchtigen. Hönle begegnet diesem Risiko mit einer kontinuierlichen Marktbeobachtung, um auf aktuelle konjunkturelle Entwicklungen schnell reagieren zu können.
Marktrisiken gehen auch von sich verändernden Rahmendaten, etwa bei Rohstoffpreisen, aus. In Abhängigkeit von der Marktsituation kann es bei den Einkaufspreisen für die benötigten Rohstoffe beziehungsweise für Energie zu deutlichen Preisschwankungen kommen. Nach sorgfältiger Abwägung hat sich die Hönle Gruppe basierend auf einer Kosten-Nutzen-Analyse gegen spezielle Sicherheitsmaßnahmen im Bereich Warenpreisrisiken entschieden. Ein Rückgang der Energie- und vieler Rohstoffpreise würde die Ergebnisentwicklung der Hönle Gruppe hingegen positiv beeinflussen.
Risiken gehen auch von sich verändernden internationalen Vorschriften und Gesetzen aus, insbesondere in Deutschland und der EU, beispielsweise bei der Verwendung von Rohstoffen oder Inhaltsstoffen. Die Errichtung von Handelsbarrieren und zunehmende geopolitische Spannungen könnten sich negativ auswirken. Der Handelskonflikt der USA mit China und der EU kann zu weiter steigenden Zöllen und zu einer Erhöhung der Preise für bezogene Waren führen und darüber hinaus auch die globale Wachstumsdynamik beeinflussen.
Gleichzeitig ergeben sich Chancen aus veränderten Rahmenbedingungen - etwa infolge der Vereinbarung von Handelsabkommen oder aufgrund des Ballastwasser-Übereinkommens, welches sich positiv auf die Entwicklung der Hönle Gruppe auswirken wird.
Die Unternehmen der Hönle Gruppe erhalten regelmäßig Zuschüsse zu Investitionen oder Entwicklungsprojekten aus öffentlichen oder privaten Quellen. Diese Zuschüsse sind teilweise an zukunftsbezogene Kriterien oder Voraussetzungen gebunden. Es besteht daher das Risiko, dass bei Planabweichungen Teile von Zuschüssen zurückzuzahlen sind. Die Geschäftsführungen und der Vorstand kontrollieren regelmäßig die Einhaltung der Kriterien, um solche Risiken zu vermeiden beziehungsweise angemessen darauf reagieren zu können.
Der Verlust von Großkunden könnte zu einem Umsatzrückgang führen. Hönle begegnet diesem Risiko, indem die Gesellschaft Großkunden intensiv beobachtet und dabei auch ihre finanzielle Leistungsstärke permanent überprüft. Die Zufriedenheit der Key Accounts wird ständig überwacht. Ferner führt der Ausbau des Kundenstamms in wirtschaftlich voneinander entkoppelten Zielbranchen zu einer besseren Risikostruktur. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit Großkunden stellt demgegenüber eine gute Basis dar, um die Geschäftsaktivitäten auszuweiten und auch zukünftig mit starken Partnern weiter zu wachsen.
Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen in Zukunft nicht oder nicht termingerecht nachkommen können. Die Kunden der Hönle Gruppe zeichnen sich bisher jedoch durch ein gutes Zahlungsverhalten aus. Hönle passt die Zahlungskonditionen den Bonitäten im Bedarfsfall an.
Die Einführung neuer Produkte oder Technologien könnte dazu führen, dass bestehende Produkte der Gesellschaft nicht mehr marktfähig sind. Der Erfolg der Hönle Gruppe hängt daher davon ab, Marktentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und fortlaufend neue Produkte zu entwickeln und anzubieten. Gleichzeitig birgt ein technologischer Wandel auch die Chance, mit innovativen Produkten neue Absatzmärkte zu erschließen. In der Vergangenheit ist es der Hönle Gruppe gelungen, Marktentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu ihrem Vorteil zu nutzen.
Wie andere Unternehmen unterliegt auch die Hönle Gruppe informationstechnischen Risiken. Die IT-Systeme bilden die Basis für nahezu alle betrieblichen Vorgänge. Um die Geschäftsprozesse vor IT-Risiken zu schützen, wurden Strukturen geschaffen, die mögliche Schäden verhindern und eine hohe Prozesssicherheit gewährleisten sollen. Hierbei ist die redundante Auslegung der IT-Systeme von großer Bedeutung. Die betrieblichen Lösungen in der Zugangskontrolle, den umfangreichen Schutzsystemen, im Störungsmanagement und in der Datensicherung gewährleisten eine hohe Verfügbarkeit der informationstechnischen Infrastruktur.
Auch wenn dies bisher nicht eingetreten ist, könnte die Stromversorgung über einen längeren Zeitraum ausfallen. Ein länger anhaltender Stromausfall hätte bei der Raesch Gruppe zur Folge, dass ein erheblicher Schaden an den technischen Einrichtungen entsteht und der Produktionsprozess unterbrochen wird. Sofern sich das Risiko-Kosten-Verhältnis in einem darstellbaren Rahmen bewegt, wird die Raesch Gruppe neben dem bestehenden Versicherungsschutz weitere Absicherungsmaßnahmen einleiten.
Hönle steht im Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte. Insbesondere der Markt für Facharbeiter und Ingenieure ist umkämpft. Die Attraktivität des Arbeitgebers ist von großer Bedeutung bei der Entscheidungsfindung der Bewerber. Hönle legt daher Wert auf ein gutes Arbeitsklima, gezielte Weiterbildungsmaßnahmen sowie unternehmensinterne Ausbildung und bietet vielversprechende berufliche Perspektiven. Ferner arbeitet Hönle eng mit ausgewählten Hochschulen zusammen und bietet Bachelor- und Masterarbeiten sowie Praktika an. Auch über die eigene Berufsausbildung wirkt Hönle dem Fachkräftemangel entgegen. Die Ausbildungsangebote im gewerblichen Bereich wurden in den letzten Jahren deutlich ausgebaut. Insgesamt ist Hönle für den zunehmenden Wettbewerb um Fach- und Führungskräfte auf dem Arbeitsmarkt gut gerüstet.
Ein weiteres Risiko stellt der Ausfall von Schlüsselpersonen im Unternehmen dar, von deren Wissen der Erfolg des Unternehmens zumindest auf kürzere Sicht abhängt. Hönle versucht daher, ihre Mitarbeiter durch umfangreiche Maßnahmen langfristig an das Unternehmen zu binden. Zudem bestehen insbesondere in sensiblen Bereichen entsprechende Vertretungsregelungen, sodass die Auswirkungen durch den unerwarteten Ausfall eines Mitarbeiters minimiert werden.
Finanzrisiken beinhalten Risiken, die mit finanziellen Verlusten aufgrund schwankender Rahmendaten etwa bei Wechselkursen und Zinsen einhergehen. Diese Risiken können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Es ist davon auszugehen, dass steigende Kurswerte des Euro sich negativ auf die Exportgeschäfte von Hönle auswirken könnten. Da die Umsätze überwiegend in Euro fakturiert werden, verzichtet Hönle jedoch auf Währungssicherungsgeschäfte. Wechselkursschwankungen, die sich auf regionale Preisstrukturen auswirken, begegnet Hönle mit einer kontinuierlichen Marktbeobachtung und gegebenenfalls mit Produkt- oder Preisanpassungen. Ein schwächerer Euro birgt das Risiko höherer Materialaufwendungen. Auf der anderen Seite bietet ein sinkender Eurokurs der Gesellschaft die Chance auf Wettbewerbsvorteile außerhalb der Eurozone mit positiven Effekten auf die Ertragslage.
Zinsrisiken ergeben sich aus sich verändernden Zinssätzen. Zur Finanzierung des Erwerbs von Gewerbeimmobilien sowie zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmensanteilen hat die Hönle Gruppe unter anderem Darlehen mit variablen Zinssätzen aufgenommen. Zur Absicherung von Zinsrisiken wurden in diesem Zusammenhang derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt. Insgesamt ist das Zinsrisiko für die Hönle Gruppe derzeit von untergeordneter Relevanz. Gleichzeitig ermöglicht das aktuell niedrige Zinsniveau eine günstige Finanzierung.
Liquiditätsengpässe infolge einer dauerhaft schlechten Geschäftsentwicklung sind nicht gänzlich auszuschließen. Die Liquiditätsversorgung der Dr. Hönle AG und ihrer Tochtergesellschaften erfolgt jedoch auf der Basis einer langfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung. Der Vorstand wird über die aktuelle Liquiditätslage regelmäßig informiert. Mit derzeit 14,6 Mio. € liquiden Mitteln und zusätzlichen bestehenden Kreditlinien ist die Hönle Gruppe solide finanziert. Ein Cash-Pooling optimiert zudem die Liquiditätsversorgung der einzelnen Gesellschaften und minimiert deren Liquiditätsrisiken.
Akquisitionen sind ein wichtiger Bestandteil der strategischen Weiterentwicklung der Hönle Konzernstruktur. Im Zusammenhang mit dem Kauf von Unternehmen ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken. Akquisitionen bieten die Möglichkeit, neue Geschäftsfelder oder Märkte zu erschließen und nachhaltig zu einer positiven Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe beizutragen. Wertminderungsrisiken entstehen, wenn die erworbene Gesellschaft nicht entsprechend dem ursprünglich vorgesehenen Zeitplan integriert werden kann oder sich die Gesellschaft nicht wie erwartet entwickelt.
Die Wahrscheinlichkeit ungünstiger Geschäftsentwicklungen erhöht sich in Zeiten schwieriger oder unsicherer makroökonomischer Rahmenbedingungen. Es ist nicht auszuschließen, dass im Zuge einer außerplanmäßig schlechteren Geschäftsentwicklung bei einzelnen Gesellschaften der Hönle Gruppe ein Wertberichtigungsbedarf bei bilanzierten Geschäfts- und Firmenwerten (Konzernabschluss) bzw. Beteiligungsengagements (Jahresabschluss) entstehen kann. Demgegenüber steht die Chance, dass die Umsatz- und Ergebnisentwicklung deutlich besser als geplant verläuft.
Die Raesch Quarz (Germany) GmbH erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2018/2019 ein Ergebnis, das über dem geplanten Ergebnis lag. Nach den Optimierungsmaßnahmen der letzten Geschäftsjahre laufen die Quarzschmelzöfen entsprechend unseren Erwartungen. Für die Geschäftsjahre 2019/2020 ff. wird auf dieser Basis eine Steigerung der Umsätze und Ergebnisse, insbesondere in den Wachstumsmärkten Halbleiter und Glasfaser, erwartet.
Nachfolgend sind die Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB dargestellt. Das Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem befassen sich unter anderem mit der Überwachung der Rechnungslegungsprozesse. Neben der Identifizierung und Bewertung von Risiken, die in Bezug auf einen regelkonformen Abschluss hinderlich sind, ist das Ergreifen geeigneter Maßnahmen zur Abwendung derartiger Gefahren obligatorisch.
Die strategische Unternehmensplanung, das interne Berichtswesen und das interne Kontrollwesen fließen in das Risikomanagementsystem der Dr. Hönle AG ein. Ziel der strategischen Unternehmensplanung ist die Erkennung und Nutzung zukünftiger Chancen unter Abwägung der sich daraus ergebenden Risiken. Das interne Berichtswesen fungiert als Informationssystem, welches Auskunft über aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken erteilt. Das interne Kontrollwesen ist fortlaufend damit beschäftigt, Risiken zu erkennen, entsprechende Maßnahmen einzuleiten und deren Umsetzung und Wirkung zu überwachen. Es umfasst unter anderem den Rechnungslegungsprozess der Dr. Hönle AG. Das Controlling ist für die Analyse des Rechnungslegungsprozesses verantwortlich. Es erfolgt eine regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung über die Rechnungslegung an den Vorstand. Die Berichterstattung beinhaltet relevante Finanzkennzahlen und umfasst einen detaillierten Vergleich der Ist-Zahlen mit der Planung.
Zudem werden in regelmäßig stattfindenden Treffen sämtlicher Abteilungen der Dr. Hönle AG im Rahmen des Risikomanagements Risiken überwacht und einzuleitende Maßnahmen besprochen. Auch hier erfolgt eine zeitnahe Berichterstattung an den Vorstand. Zur sachgemäßen Umsetzung der internen Risikomanagementrichtlinien greift Hönle auch auf die Verwendung eines eigens konzipierten Handbuchs zurück. Die Inhalte des Handbuchs umfassen Verhaltensregeln zur Erkennung, Analyse, Bewertung, Behandlung, Überwachung und Dokumentation von Risiken.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung zählen neben einem adäquaten Warenwirtschaftssystem die eingehende Schulung der Mitarbeiter, die Festlegung der Verantwortlichkeiten und die Funktionentrennung im Rechnungswesen sowie der kontrollierte Zugang auf IT-Systemebene. Die Dr. Hönle AG verfügt über ein ERP(Enterprise-Resource-Planning)- und Buchhaltungssystem, welches eine ordnungsgemäße Buchhaltung ermöglicht. Darüber hinaus besitzt die Hönle Gruppe ein konzernweit einheitliches ERP-System und ein zertifiziertes Konsolidierungsprogramm, um eine zuverlässige und zeitnahe Rechnungslegung zu gewährleisten. Neu gegründete oder akquirierte Gesellschaften werden schnellstmöglich in das bestehende ERP-System integriert. Dabei wickelt die Dr. Hönle AG die Buchhaltung auch als Dienstleister zentral für andere Gesellschaften der Hönle Gruppe ab. Der Rechnungslegungsprozess erfolgt nach dem "Vier-Augen-Prinzip". Zudem durchlaufen die Abschlussinformationen definierte Freigabeprozesse. Bei der Erstellung der Abschlüsse werden die Zahlen analysiert sowie Veränderungen überprüft.
Um eine eventuelle Gefährdung von Daten weitestgehend ausschließen zu können, ist Hönle ständig bestrebt, Präventivmaßnahmen im IT-Bereich zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dabei sind regelmäßige Aktualisierungen und gegebenenfalls Erweiterungen des Systems genauso selbstverständlich wie die Einhaltung der internen Sicherheitsrichtlinien durch die Mitarbeiter. Der Schutz vor unberechtigtem Zugriff, Zerstörung und Missbrauch wird unter anderem durch den Einsatz von komplexen Firewall-Systemen und durch Zugriffskontrollen auf Betriebssystem- und Anwendungsebene weitgehend sichergestellt.
Die Gestaltung des IT-Systems trägt zu einer zeitnahen und ordnungsgemäßen Erfassung aller relevanten Informationen für den Rechnungslegungsprozess bei und gewährleistet konzernweit ein größtmögliches Maß an Sicherheit.
Nachfolgend sind die Angaben gemäß §§ 289 Abs. 2 Nr. 1, 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB dargestellt.
Im Rahmen ihrer Position als Konzernführungsgesellschaft überwacht, koordiniert und lenkt die Dr. Hönle AG die finanzwirtschaftlichen Aktivitäten der Hönle Gruppe. Die Gewährleistung ausreichender Liquiditätsreserven ist hierbei von oberster Priorität. Darüber hinaus wird auf eine Optimierung der Rentabilität bei gleichzeitiger Minimierung der Risiken Wert gelegt.
Eine potenzielle finanzielle Gefährdung stellt bei Geschäftsabwicklungen grundsätzlich immer das Ausfallrisiko dar, welches mit dem Zahlungsrückstand des Vertragspartners einhergeht. Hönle überprüft die Bonität ihrer Geschäftspartner, wobei Großkunden ein besonderes Augenmerk gilt. Die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsvorgänge gewährleistet ein niedriges Ausfallrisiko.
Das Erreichen der Planziele der von Hönle gehaltenen Beteiligungen ist im Hinblick auf die bestehende Risikoexposition der Dr. Hönle AG von Bedeutung. Hiervon betroffen sind die Buchwerte der Beteiligungen sowie Ausleihungen und Forderungen gegenüber den Beteiligungsgesellschaften. Sollten die Planziele der Beteiligungen nicht erreicht werden oder als Reaktion auf die weitere Entwicklung notwendige Maßnahmen nicht rechtzeitig umgesetzt werden können, sind die bestehenden Wertansätze auf einen Abschreibungsbedarf hin zu überprüfen.
Das Liquiditätsrisiko könnte von Bedeutung für die Hönle Gruppe werden, wenn aktuelle oder zukünftige Zahlungen aufgrund unzureichender Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln nicht getätigt werden können. Mit einer langfristigen Finanzplanung, die sich über mehrere Jahre hinweg erstreckt, sowie einer regelmäßigen Liquiditätsplanung wird eine stetige Zahlungsfähigkeit sichergestellt.
Das Marktrisiko beinhaltet dasjenige Risiko, das mit finanziellen Verlusten aufgrund schwankender Marktpreise, etwa bei Rohstoffen, Wechselkursen, Zinsen oder Aktienkursen, einhergeht. Für die Hönle Gruppe relevant sind vor allem das Warenpreis-, das Währungs- sowie das Zinsrisiko. Diese Risiken können negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Nach sorgfältiger Abwägung hat sich die Hönle Gruppe basierend auf einer Kosten-Nutzen-Analyse gegen spezielle Sicherheitsmaßnahmen in den Bereichen Währungs- und Warenpreisrisiken entschieden.
In Abhängigkeit von der sich verändernden Marktsituation kann es bei den Einkaufspreisen für die benötigten Rohstoffe beziehungsweise für Energie zu deutlichen Preisschwankungen kommen. Von den bestehenden und zu erwartenden Marktrisiken geht aus heutiger Sicht keine Bestandsgefährdung für die Hönle Gruppe aus. Eine günstige Marktentwicklung könnte sich jedoch positiv auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.
Das Währungsrisiko umfasst die aus Wechselkursschwankungen entstehenden Gefahren, die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte sowie auf die Einkaufspreise der Hönle Gruppe haben können. Da die Hönle Gruppe den Großteil ihrer Einkaufs- und Verkaufsgeschäfte in Euro abwickelt, werden Wechselkursrisiken aus der Verrechnung von Lieferungen oder Leistungen von Lieferanten bzw. an Kunden weitgehend vermieden.
Das Zinsrisiko ergibt sich aus den sich verändernden Zinssätzen. Zur Absicherung von Zinsrisiken wurden derivative Finanzinstrumente in Form von Zins-Swaps eingesetzt. Für die Dr. Hönle AG besteht aufgrund der Effektivität der Sicherungsinstrumente kein bilanzierungspflichtiges Ertragsrisiko, da im Falle von negativen beizulegenden Zeitwerten des Finanzinstrumentes positive Entwicklungen des dazugehörenden Grundgeschäftes gegenüberstehen. Zu weiteren Angaben wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen.
Die Hönle Gruppe ist mit leistungsstarken Produkten in unterschiedlichen Branchen und Anwendungsbereichen breit aufgestellt und verfügt über eine solide finanzielle Basis.
Ein wesentliches Risiko stellt aus heutiger Sicht ein konjunktureller Abschwung dar. Es ist davon auszugehen, dass dieser auch die Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe negativ beeinflussen würde. Auch Planverfehlungen bei der Raesch Quarz (Germany) GmbH könnten die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft und des Konzerns negativ beeinflussen.
Wirtschaftliche Chancen ergeben sich durch die Erschließung neuer Märkte und Anwendungsfelder für die Hönle Gruppe. Der Ausbau der Vertriebskapazitäten, sei es über eigene Gesellschaften oder über lokale Vertriebspartner, soll neue Absatzmärkte für die Hönle Gruppe nutzbar machen. Neue Anwendungsfelder - beispielsweise in den Absatzmärkten Sensorik, Halbleiter, Wasserentkeimung und Medizintechnik - sollen in den nächsten Jahren weiter erschlossen werden.
Derzeit sind keine Risiken erkennbar, die bestandsgefährdend sind oder zukünftig sein könnten.
Die Vergütungsstruktur der Vorstände ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die monetäre Vergütung umfasst fixe sowie variable Bestandteile, die sich am Erfolg der Hönle Gruppe orientieren.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung werden vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft.
Gegenüber den Vorständen Herrn Haimerl und Herrn Runge bestehen Versorgungszusagen. Im Zuge der Umstellung der Versorgungszusagen für die Vorstände werden seit 01.01.2012 jährliche Rentenbausteine erworben. Die Höhe des in einem Geschäftsjahr erworbenen Rentenbausteins ergibt sich aus dem Versorgungsaufwand, der mit altersabhängigen Umrechnungsfaktoren verrentet wird. Der Versorgungsaufwand entspricht einem fixen Prozentsatz des jährlichen Festgehalts (ohne Tantieme). Als Leistungsarten sind Altersrente (ab 60 Jahre), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente (Witwen-, Lebenspartner- und Waisenrente) vorgesehen. Die Höhe der Erwerbsminderungs- und Altersrente entspricht der Summe aus dem Besitzstandsbaustein und den bis zum Versorgungsfall erworbenen Rentenbausteinen. Die Witwen- und Lebenspartnerrente umfasst 60 % der Erwerbsminderungs- oder Altersrente, auf die im Zeitpunkt des Todes eine Anwartschaft bestand bzw. die im Zeitpunkt des Todes zur Auszahlung kam. Die Waisenrente beträgt für Halbwaisen 12 %, für Vollwaisen 20 % des genannten Rentenanrechts. Zur Deckung der Versorgungszusagen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.
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| in T€ | Gehalt | sonstige Bezüge | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018/2019 | 2017/2018 | 2018/2019 | 2017/2018 | 2018/2019 | 2017/2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 281 | 281 | 18 | 26 | 299 | 307 |
| Heiko Runge | 281 | 281 | 19 | 18 | 300 | 299 |
| Summe | 562 | 562 | 37 | 44 | 599 | 606 |
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| in T€ | Tantieme | |
|---|---|---|
| 2018/2019 | 2017/2018 | |
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 306 | 548 |
| Heiko Runge | 306 | 548 |
| Summe | 612 | 1.096 |
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| in T€ | Pensionsaufwand nach IAS 19 | |
|---|---|---|
| 2018/2019 | 2017/2018 | |
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 293 | 267 |
| Heiko Runge | 260 | 233 |
| Summe | 553 | 500 |
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| in T€ | Anwartschaftsbarwert der Pensionszusage (Defined Benefit Obligations) | |
|---|---|---|
| Stand 30.09.2019 | Stand 30.09.2018 | |
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 2.826 | 2.069 |
| Heiko Runge | 2.569 | 1.855 |
| Summe | 5.395 | 3.924 |
Zusätzlich wurden Versorgungszahlungen für Hinterbliebene von ehemaligen Vorständen in Höhe von 12 T€ (Vj. 12 T€) geleistet.
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand der Dr. Hönle AG für eine Amtszeit von jeweils höchstens fünf Jahren.
Mit dem Vorstand der Gesellschaft wurde eine Übergangsgeldvereinbarung getroffen. Diese sieht vor, dass bei Ausscheiden aus dem Vorstand nach Vollendung des 50. Lebensjahres und vor Vollendung des 60. Lebensjahres die festen Bezüge laut Dienstvertrag für zwölf Monate fortgezahlt werden und nach diesem Zeitraum zwischen 40 % bis maximal 50 % der festen Bezüge bis zum Wirksamwerden der Versorgungszusage für den Vorstand fortgezahlt werden. Die Übergangsgeldvereinbarung wird allerdings nur dann wirksam, wenn der Betreffende mindestens zehn Jahre Mitglied des Vorstands war und er das Ausscheiden nicht selbst zu verantworten hat. Im Falle anderweitiger Einkünfte sind diese auf das Übergangsgeld anzurechnen. Dadurch kann sich dieses verringern bzw. völlig entfallen. Der Aufsichtsrat hat des Weiteren das Recht, das Übergangsgeld im Falle einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft herabzusetzen. Im Falle von zu Unrecht bezogenen Leistungen bzw. bei nachträglichen Herabsetzungen durch den Aufsichtsrat sind die gewährten Leistungen an die Gesellschaft zu erstatten.
Für den Fall eines Eigentümerwechsels bei der Dr. Hönle AG (Change of Control) hat der Vorstand das Recht, den Vorstandsdienstvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen und sein Amt zu diesem Zeitpunkt niederzulegen. Als Eigentümerwechsel gilt jede unmittelbare oder mittelbare Erlangung der Kontrolle über die Dr. Hönle AG im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch einen Dritten. Im Falle des Ausscheidens steht dem Vorstand eine Abgeltung seiner Bezüge und Nebenleistungen vom Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung bis zum Laufzeitende seines Dienstvertrages zu. Bezüglich der Versorgungszusage hat der Vorstand ein Wahlrecht zwischen einer Einmalzahlung in Höhe des Wertes oder der Fortführung. Dabei ist der Vorstand so zu stellen, als ob die Gesellschaft die Versorgungszusage bis zur im Dienstvertrag vereinbarten Beendigung des Dienstvertrages erfüllt hätte.
Die Vergütung enthält ausschließlich feststehende Bezüge, die sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder orientieren. Darüber hinaus wird keine weitere Vergütung, beispielsweise für Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, gewährt.
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| in T€ | 2018/2019 | 2017/2018 |
|---|---|---|
| Prof. Dr. Karl Hönle | 60 | 48 |
| Günther Henrich | 45 | 36 |
| Dr. Bernhard Gimple | 30 | 24 |
| Summe | 135 | 108 |
Die globale Konjunkturabschwächung setzt sich fort. Die Risiken aufgrund des Zollstreits zwischen den USA und China nahmen zu. China versucht mit expansiven geld- und fiskalpolitischen Maßnahmen das Wirtschaftswachstum anzuregen. Auch in anderen Ländern, für die der Außenhandel eine wichtige Rolle spielt, wie etwa in Deutschland, wird die wirtschaftliche Eintrübung immer sichtbarer. In den USA läuft die Konjunktur dank des starken Konsums weiterhin gut, wenngleich die Wirtschaftsdaten aus der Industrie ebenfalls auf eine konjunkturelle Abschwächung hindeuten. In Europa bleiben sowohl die wirtschaftlichen als auch die politischen Herausforderungen bestehen, dank einer soliden Konjunktur im Dienstleistungssektor ist eine Rezession aber derzeit noch unwahrscheinlich. Je länger die Schwächephase in der Industrie jedoch anhält, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich dies auch auf andere Wirtschaftsbereiche auswirken wird. Die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) für das Jahr 2020 prognostizierte globale Wirtschaftsbelebung von 3,4 % ist unsicher und geht von einer Stabilisierung in den Schwellenländern sowie von Fortschritten bei der Lösung handelspolitischer Differenzen aus.
Die weitere Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe hängt maßgeblich von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ab. Grundlage für den Ausblick stellen detaillierte Planungen für die einzelnen Gesellschaften innerhalb der drei bestehenden Geschäftssegmente dar.
Hönle hat im letzten Geschäftsjahr wichtige neue Kundenbeziehungen insbesondere im Bereich Consumer Electronics aufgebaut und die Geschäftsbeziehung zu Großkunden weiter ausgebaut. Die Qualität wie auch die Anzahl und das Volumen der Kundenprojekte konnten in diesem Zusammenhang im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert und auf eine breitere Kundenbasis verteilt werden. Auch die Anzahl der bereits bei Kunden qualifizierten Produkte wurde deutlich erhöht.
Der Vorstand sieht daher für die kommenden Jahre gute Voraussetzungen für eine starke Geschäftsentwicklung auch unter dem Aspekt, dass im kommenden Geschäftsjahr Umsätze mit einem Großkunden aus dem Bereich Sensorik voraussichtlich geringer ausfallen und das Wachstum im nächsten Geschäftsjahr temporär dämpfen können.
Zur Beschleunigung des Wachstums werden die Vertriebskapazitäten im Segment Klebstoffe im Geschäftsjahr 2019/2020 um etwa 35 % erhöht. Darüber hinaus investiert die Hönle Gruppe in den Ausbau der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten.
Nachdem im Berichtsjahr ein Umsatzrückgang zu verzeichnen war, der insbesondere auf eine konjunkturelle Schwäche in der Druckindustrie zurückzuführen war, werden im Geschäftsjahr 2019/2020 wieder steigende Umsätze und Ergebnisse im Segment Geräte & Anlagen erwartet.
Die Hönle Gruppe erweiterte ihre Kundenbasis und baute gleichzeitig ihre Geschäftsbeziehungen zu bestehenden Kunden aus der Druckindustrie weiter aus. Zudem hat Hönle die Produktpalette im Bereich Druck erweitert, um sich weitere Umsatzpotenziale außerhalb der UV-Trocknung zu erschließen. Auch im Bereich der Oberflächenentkeimung wird Hönle das Produktspektrum um neue Technologien ergänzen. Steigende Umsätze und bereits realisierte Maßnahmen zur Kosteneinsparung werden voraussichtlich zu einer deutlichen Ergebnisverbesserung im Segment Geräte & Anlagen beitragen.
Im Segment Glas & Strahler wird die Aladin GmbH rückwirkend zum 1. Oktober 2019 auf die UV-Technik Speziallampen GmbH verschmolzen. In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine Standortverlagerung der Aladin GmbH nach Thüringen in das Betriebsgebäude der UV-Technik Speziallampen GmbH. Niederdruckstrahler als auch Mitteldruckstrahler werden dann ausschließlich in Thüringen produziert. Darüber hinaus wurde der Standort mit einem neuen Betriebsgebäude erweitert und bietet damit deutlich höhere Produktionskapazitäten für das geplante Wachstum insbesondere im Bereich Ballastwasserentkeimung.
Bei der Raesch Quarz (Germany) GmbH werden voraussichtlich erfolgreiche Produktqualifizierungen sowie laufende Qualifizierungsprozesse bei Großkunden aus dem Halbleiter- und Glasfasermarkt zur Umsatz- und Ergebnissteigerung beitragen. Darüber hinaus werden Optimierungen im Fertigungsprozess zu geringeren Ausschussquoten und damit zu einer Verbesserung der Materialaufwandsquote führen. Es wird erwartet, dass in der ersten Jahreshälfte des Jahres 2020 eine Belebung des derzeit schwächeren Quarzglasmarktes erfolgt.
Mehrere Frühindikatoren deuten auf eine globale konjunkturelle Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung hin. Dies würde auch die Geschäftsentwicklung der Hönle Gruppe beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund geht der Vorstand im Geschäftsjahr 2019/2020 von einem Umsatz von 105 bis 115 Mio. € und einem Betriebsergebnis von 17 bis 20 Mio. € aus.
Die Hönle Gruppe ist mit ihren drei Geschäftssegmenten Klebstoffe, Geräte & Anlagen sowie Glas & Strahler breit aufgestellt und zugleich in Märkten vertreten, die viel Potenzial für weiteres Wachstum bieten.
Hönle konnte im vergangenen Geschäftsjahr potenzialstarke neue Kunden gewinnen und die Partnerschaft zu bestehenden Großkunden weiter ausbauen.
So zählen mittlerweile alle großen Smartphone-Hersteller zu den Kunden von Hönle. Da die Qualität als auch die Anzahl und das Volumen der Kundenprojekte deutlich über den Vorjahreswerten liegen, sieht der Vorstand gute Voraussetzungen für eine weitere starke Geschäftsentwicklung im Segment Klebstoffe.
Auch in der Wasserentkeimung stellen Kooperationen mit strategischen Partnern für die Hönle Gruppe wichtige Wachstumspotenziale für die nächsten Jahren dar.
Bei mehreren wichtigen Kunden konnten Qualifizierungsprozesse von Quarzglasprodukten erfolgreich abgeschlossen werden, was eine wesentliche Grundlage bilden kann, um den Halbleiter- und Glasfasermarkt weiter zu erschließen.
Bei langlebigen Wirtschaftsgütern ist Hönle im Segment Geräte & Anlagen mit innovativen UVLED-Systemen für die Druck- und Beschichtungsindustrie in einem Zukunftsmarkt gut positioniert. Auch hier stellt die intensive Zusammenarbeit mit Marktführern eine wichtige Voraussetzung dar, um das geplante Wachstum abbilden zu können. Darüber hinaus wird Hönle das Produktspektrum im Bereich der Oberflächenentkeimung ausbauen, um in diesem interessanten Zukunftsmarkt weiter zu wachsen.
Die Höhe der Neu- und Ersatzinvestitionen für Produktionsanlagen wird voraussichtlich bei 3 bis 4 Mio. € liegen.
Zudem investiert Hönle in neue Büro- und Produktionsflächen für die Erweiterung ihrer Geschäftsaktivitäten. Geplant ist ein Investitionsvolumen von etwa 20 Mio. € im Geschäftsjahr 2019/2020.
Im Jahr 2019 wurde in Ilmenau eine Produktionshalle für die Herstellung von UV-Strahlern errichtet, die im Frühjahr 2020 bezugsfertig wird.
Darüber hinaus entsteht ein neues Firmengebäude in Steinbach bei Frankfurt, welches ebenfalls 2020 fertiggestellt und bezogen werden soll. In diesem deutlich größeren Gebäudekomplex werden zukünftig Klebstoffe und Vergussmassen entwickelt und produziert.
In Gilching bei München entsteht derzeit die neue Konzernzentrale der Hönle Gruppe, die aus zwei Gebäudekomplexen besteht. Die Fertigstellung des Büro- und Produktionsgebäudes ist für Ende 2021 geplant, das Logistikgebäude wird bereits ein Jahr früher bezogen.
Auch zukünftig wird neben dem organischen Wachstum die Akquisition von Unternehmen für die Ausweitung der Geschäftsaktivitäten der Hönle Gruppe von Bedeutung sein. Insbesondere im Bereich Klebstoffe beabsichtigt die Hönle Gruppe, ihre Marktposition mittelfristig weiter auszubauen.
Gräfelfing, den 20. Januar 2020
Norbert Haimerl, Vorstand
Heiko Runge, Vorstand
Der Deutsche Corporate Governance Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards der Unternehmensführung. Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält drei unterschiedliche Standards, nämlich Vorschriften, die geltendes Gesetzesrecht beschreiben, sowie Empfehlungen und Anregungen der Regierungskommission.
Die im Deutschen Corporate Governance Kodex wiedergegebenen Gesetzesvorschriften sind als geltendes Gesetzesrecht von den Unternehmen zwingend zu beachten. Von den Empfehlungen können die Gesellschaften abweichen, sie sind dann aber verpflichtet, dies jährlich offenzulegen. Das deutsche Aktienrecht sieht in § 161 AktG vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat der deutschen börsennotierten Gesellschaften jährlich eine Erklärung zur Beachtung der Empfehlungen der Regierungskommission abgeben müssen. Von den Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex können die Unternehmen auch ohne Offenlegung abweichen.
Obgleich als Adressaten des Verhaltenskodexes häufig große Gesellschaften im Vordergrund stehen, entspricht die Dr. Hönle AG weitgehend den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex überprüfte den Kodex und nahm einige Änderungen vor. Das vergangene, gegenwärtige und voraussichtliche zukünftige Verhalten der Gesellschaft weicht in den nachfolgenden Punkten von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 07. Februar 2017 ab:
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass ein angemessener Selbstbehalt vereinbart werden soll, wenn die Gesellschaft für den Aufsichtsrat eine D&O- (Directors-and-Officers) Versicherung abschließt (Kodexziffer 3.8 Abs. 3). Der D&O-Versicherungsschutz für den Vorstand beinhaltet einen Selbstbehalt entsprechend der gesetzlichen Regelung. Die Versicherungspolice sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats jedoch keinen Selbstbehalt vor. Vorstand und Aufsichtsrat sind weiterhin der Ansicht, dass verantwortungsvolles Handeln für alle Organmitglieder selbstverständliche Pflicht ist; eines Selbstbehaltes für die Aufsichtsratsmitglieder bedarf es deshalb nicht.
Nach Kodexziffer 4.1.3 soll der Vorstand die Grundzüge des bestehenden Compliance Management Systems offenlegen. Die Dr. Hönle AG ist nicht der Auffassung, dass die Veröffentlichung des Compliance Management Systems für die Einhaltung von Compliance Regelungen notwendig ist. Die Dr. Hönle AG sieht daher davon ab, die Grundzüge des Compliance Management Systems offenzulegen.
Nach Kodexziffer 4.1.5 hat der Vorstand Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzusetzen. Dies tat der Vorstand der Dr. Hönle AG entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015. Der Vorstand setzte eine bis zum 30. Juni 2022 zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands von mindestens 25 % fest. Dies entspricht dem derzeitigen Frauenanteil auf dieser Ebene. Der Vorstand hat des Weiteren eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands von mindestens 0 % festgesetzt. Eine Frist für die Umsetzung ist daher nicht zu definieren. Der Vorstand ist der Auffassung, dass bei der Besetzung von Führungspositionen die persönliche Qualifikation und die individuelle Fähigkeit, nicht aber das Geschlecht entscheidend sind.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorstand einen Vorsitzenden oder Sprecher haben soll (Kodexziffer 4.2.1 Satz 1). Der Vorstand der Dr. Hönle AG besteht zurzeit aus zwei Personen. Die Geschäftsverteilung und die Zusammenarbeit innerhalb des Vorstandes werden u.a. in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Einen Vorstandsvorsitzenden bzw. einen Vorstandssprecher gibt es bei der Dr. Hönle AG nicht. Beide Vorstände arbeiten in dieser Struktur seit Jahren erfolgreich und eng zusammen. Um eine positive Geschäftsentwicklung fortzusetzen, plant die Dr. Hönle AG, den Vorstand von derzeit zwei Personen auf drei Personen zu erweitern. Einen Vorstandsvorsitzender bzw. Vorstandssprecher einzusetzen, ist nicht geplant.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass die Vergütung des Vorstands fixe und variable Bestandteile enthalten soll. Dabei sollen die variablen Vergütungsbestandteile grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben, die im Wesentlichen zukunftsbezogen und nicht vorzeitig auszahlbar sein soll (Kodexziffer 4.2.3 Absatz 2). Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG ist nicht der Ansicht, dass eine mehrjährige und zukunftsbezogene Bemessungsgrundlage die Qualität der Tätigkeit des Vorstands erhöht. Die Vorstände der Dr. Hönle AG erhalten daher auf das Geschäftsjahr bezogene variable und in ihrer Höhe begrenzte Vergütungsbestandteile.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass beim Abschluss von Vorstandsverträgen darauf geachtet werden soll, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll dabei auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden (Abfindungs-Cap, Kodexziffer 4.2.3 Absatz 4). Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand der Dr. Hönle AG für eine Amtszeit von jeweils höchstens fünf Jahren. Die Vorstandsverträge sehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit keine Begrenzung einer für diesen Fall zu zahlenden Abfindung vor. Der Aufsichtsrat hält im Grundsatz den vom Corporate Governance Kodex empfohlenen Abfindungs-Cap für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit für rechtlich problematisch. Erfolgt die vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund, der von dem Vorstandsmitglied zu vertreten ist, besteht für das Vorstandsmitglied kein Anspruch auf eine Abfindung. Im Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsverträge die Zahlung der Vorstandsvergütung bis zum Laufzeitende der Vorstandsverträge vor.
Der Aufsichtsrat hält diese Regelung für angemessen, da sie einerseits der zivilrechtlichen Wertung für Verträge mit einer festen Laufzeit entspricht, die - außer im Falle des Vorliegens wichtiger Gründe - nicht kündbar sind, und damit auch ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung besteht. Zudem ist es aus Sicht des Aufsichtsrats rechtlich unsicher, wie in einem konkreten Fall ein solcher Abfindungs-Cap von der Gesellschaft rechtlich durchgesetzt werden kann. Auch im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitgliedes aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control) sehen die Vorstandsverträge kein Abfindungs-Cap vor, so dass auch hier von der Empfehlung in Kodexziffer 4.2.3 Absatz 5 abgewichen wird. Für diesen Fall sehen die Vorstandsverträge eine Abfindung in Höhe der Vorstandsvergütung bis zum Laufzeitende der Vorstandsverträge sowie hinsichtlich der bestehenden Versorgungszusage ein Wahlrecht für den Vorstand vor, sich den Wert der Versorgungszusage gegen Abfindung abgelten zu lassen oder die Ansprüche aus der Versorgungszusage zu erhalten. Die Abweichung von der Empfehlung in Kodexziffer 4.2.3 Absatz 5 beruht auf dem mit den Vorständen erzielten Verhandlungsergebnis bei Abschluss der Vorstandsverträge.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, für jedes Vorstandsmitglied die gewährten Zuwendungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung, sowie den Zufluss aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung darzustellen und für diese Informationen vorgefertigte Mustertabellen zu verwenden (Kodexziffer 4.2.5 Absatz 3). Die Dr. Hönle AG veröffentlicht die Vergütung der Vorstände im Einklang mit den geltenden Vorschriften individualisiert und untergliedert nach erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Bezügen sowie Pensionen. Sie ist nicht der Ansicht, dass eine Umstellung der Darstellung der Vorstandsvergütung die Qualität und Verständlichkeit erhöht.
Nach Kodexziffer 5.1.2 hat der Aufsichtsrat Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand festzusetzen. Dies tat der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015. Der Aufsichtsrat setzte eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand der Dr. Hönle AG von mindestens 0 % fest. Eine Frist für die Umsetzung ist damit nicht zu definieren. Die beiden Vorstandsmitglieder der Dr. Hönle AG, Herr Haimerl und Herr Runge, führen den Konzern nunmehr seit vielen Jahren erfolgreich. Aus diesem Grund soll auch keine Mindestzielgröße für den Frauenanteil im Vorstand größer 0 % festgesetzt werden. Der Aufsichtsrat plant, den derzeitigen Vorstand um eine weitere Person auf dann drei Vorstandsmitglieder zu erweitern. Der Aufsichtsrat wird sich sowohl bei der Auswahl des geplanten dritten Vorstandsmitgliedes als auch generell bei der Auswahl von Vorstandsmitgliedern an der Qualifikation und den individuellen Fähigkeiten der Kandidatin oder des Kandidaten orientieren. Bei der Besetzung des Vorstandes ist nach Auffassung des Aufsichtsrats nicht das Geschlecht oder das Alter ausschlaggebend, allein entscheidend ist, die am besten geeignete Person für die Position des zu besetzenden Vorstandsmitglieds zu finden. Trotz der geplanten Erweiterung des Vorstandes auf drei Personen ist aktuell nicht geplant, die bestehende Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand von mindestens 0% anzuheben.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse, insbesondere einen Prüfungsausschuss und einen Nominierungsausschuss bilden soll (Kodexziffer 5.3). Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG besteht zurzeit aus drei Mitgliedern. Beschließende Ausschüsse müssen ebenfalls aus drei Personen bestehen. Aufgrund der Größe des Aufsichtsrates der Dr. Hönle AG werden derzeit keine Ausschüsse gebildet. Auch zukünftig ist die Bildung von Ausschüssen nicht geplant.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt konkrete Empfehlungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats. So empfiehlt der Kodex unter anderem die Festlegung von Altersgrenzen für Aufsichtsratsmitglieder und die Festlegung eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity) vorzusehen (Kodexziffer 5.4.1 Absatz 2). Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten (Kodexziffer 5.4.1 Absatz 2). Der Stand des Zielsetzungsprozesses für die Zusammensetzung und das Kompetenzprofil soll im Corporate Governance Bericht veröffentlicht werden. Ferner soll der Corporate Governance Bericht auch über die nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder der Anteilseigner und die Namen dieser Mitglieder informieren (Kodexziffer 5.4.1 Absatz 3). Zudem sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats die Eigentümerstruktur der Gesellschaft berücksichtigen (Kodexziffer 5.4.2). Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG besteht aus drei Mitgliedern. Die Dr. Hönle AG ist der Ansicht, dass die persönliche Qualifikation und die individuelle Fähigkeit, nicht aber beispielsweise das Geschlecht oder das Alter bzw. die Eigentümerstruktur der Gesellschaft bei der Besetzung des Aufsichtsrats entscheidend sind. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat keine festen Alters- oder andere Zugehörigkeitsgrenzen für seine Mitglieder festgelegt. Die Dr. Hönle AG sieht in einer solchen Festlegung eine unangebrachte Einschränkung des Rechts der Aktionäre, die Mitglieder des Aufsichtsrats zu wählen. Der Aufsichtsrat hat daher auch keine konkreten Ziele bzw. Kompetenzprofile im Sinne des Kodex für seine Zusammensetzung formuliert. Die Dr. Hönle AG wird deshalb auch nicht die Zielsetzung der Zusammensetzung des Aufsichtsrats bzw. die Erfüllung des Kompetenzprofils und den Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht veröffentlichen. Gleiches gilt für die Zahl unabhängiger Mitglieder und deren namentliche Benennung.
Da der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG aktuell lediglich aus drei Mitgliedern besteht, die sich vor ihrer Wahl zum Aufsichtsrat der Hauptversammlung ausführlich vorstellen und auch den Fragen der Hauptversammlung zu ihrer Person stellen, sieht die Dr. Hönle AG auch bis dato davon ab, dem jeweiligen Kandidatenvorschlag bei der Wahl von Aufsichtsräten einen Lebenslauf des Kandidaten beizufügen und diesen jährlich aktualisiert auf der Internetseite des Unternehmens zu veröffentlichen. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat jedoch entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom 24. April 2015 eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat formuliert. Da die Dr. Hönle AG nicht dem Mitbestimmungsgesetz unterliegt, muss sich ihr Aufsichtsrat nicht zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammensetzen. Der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG hat eine zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat von mindestens 0 % festgesetzt. Eine Frist zur Erreichung der Zielgröße ist damit nicht zu definieren. Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Dr. Hönle AG wurden auf der Hauptversammlung im März 2015 für eine Amtszeit von fünf Jahren neu gewählt. Für die laufende Amtsperiode des neu gewählten Aufsichtsrats soll daher keine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat größer 0 % festgelegt werden. Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 17. März 2020 wird der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG neu gewählt. Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder werden sich erneut zur Wahl stellen. Zudem soll der Aufsichtsrat um ein weiteres Mitglied auf vier Mitglieder erweitert werden und ein entsprechender Beschlussvorschlag auf der ordentlichen Hauptversammlung der Dr. Hönle AG am 17. März 2020 zur Abstimmung gestellt werden. Als weiteres Mitglied wird der Aufsichtsrat eine weibliche Kandidatin vorschlagen, sodass der Frauenanteil im Aufsichtsrat - die Wahl der vier vorgeschlagenen Kandidaten vorausgesetzt - zukünftig 25% betragen wird. Der neu gewählte Aufsichtsrat wird die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und die Zielerreichungsfrist dann neu festsetzen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt, dass der Vorstand unterjährige Finanzinformationen vor der Veröffentlichung mit dem Aufsichtsrat oder seinem Prüfungsausschuss erörtern soll (Kodexziffer 7.1.2 Satz 2). Im Zuge eines effizienten Publikationsprozesses hat die Dr. Hönle AG bereits in der Vergangenheit unterjährige Finanzinformationen (Zwischenberichte) ohne ausführliche Erörterung mit dem Aufsichtsrat veröffentlicht und beabsichtigt dies auch in der Zukunft zu tun. Ferner empfiehlt der Deutsche Corporate Governance Kodex, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht binnen 90 Tagen und die verpflichtenden unterjährigen Finanzinformationen (Zwischenberichte) binnen 45 Tagen nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich zu machen (Kodexziffer 7.1.2 Satz 3). Wie bisher veröffentlicht die Dr. Hönle AG auch zukünftig binnen 90 Tagen vorläufige Zahlen des Geschäftsjahres. Die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes jedoch erfolgt gemäß Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse für Titel des Prime Standard innerhalb von vier Monaten nach Ende des Berichtszeitraums. Halbjahresberichte und Quartalsmitteilungen werden im Einklang mit der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Die Verkürzung der Veröffentlichungszeiten würde in einem unangemessenen Verhältnis die Verwaltungskosten erhöhen. Die Veröffentlichungsfristen werden daher bis auf weiteres unverändert bleiben.
Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung.
Die Kompetenzen dieser Organe sind im Aktiengesetz, in der Satzung und den Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat geregelt.
Der Vorstand leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und seiner Geschäftsordnung sowie unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Hauptversammlung. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten. Die Geschäftsführung erfolgt über regelmäßige strategische Erörterungen auf Vorstandsebene sowie mit den Geschäftsbereichsleitungen. Der Vorstand wird monatlich über die Entwicklung wesentlicher Kenngrößen der Dr. Hönle AG und ihrer Tochtergesellschaften informiert. Weitere Informationen zur Unternehmenssteuerung finden sich in diesem Lagebericht unter der Rubrik Managementsystem. Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, um den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Dieses System wird kontinuierlich weiterentwickelt und an sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst. Weitere Informationen zum Risikomanagement enthält der Risikobericht.
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Dabei wird er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung stets rechtzeitig und angemessen eingebunden. Der Vorstand unterrichtet ihn regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf, die Ertrags- und Finanzlage, die Beschäftigungssituation sowie die Planungen und die Vorhaben des Unternehmens. Zur Vorbereitung der Sitzungstermine erhält der Aufsichtsrat regelmäßig schriftliche Berichte vom Vorstand. Nach sorgfältiger Prüfung und Beratung fasst der Aufsichtsrat, soweit erforderlich, Beschlüsse. Weitere Einzelheiten zur Tätigkeit des Aufsichtsrats werden im Bericht des Aufsichtsrats dargelegt. Der Corporate Governance Kodex empfiehlt die Bildung qualifizierter Ausschüsse mit mindestens drei Mitgliedern. Da der Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG ebenfalls aus drei Mitgliedern besteht, werden derzeit keine Ausschüsse gebildet.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und entscheiden über grundlegende Angelegenheiten der Dr. Hönle AG durch die Ausübung ihres Stimmrechts. Jede Aktie besitzt ein Stimmrecht. Alle für die Entscheidungsbildung wichtigen Unterlagen stehen den Aktionären auch auf der Internetseite der Dr. Hönle AG rechtzeitig vor der Hauptversammlung zur Verfügung.
(https://www.hoenle.de/de/investoren/hauptversammlung)
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen von der Dr. Hönle AG benannten Stimmrechtsvertreter ausüben lassen und ihm Weisungen erteilen. Nach der Hauptversammlung werden die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.
Diplom-Betriebswirt (FH) (57 Jahre)
verantwortlich für Finanzen und Personal
Norbert Haimerl beendete sein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule Regensburg mit dem Abschluss Dipl.-Betriebswirt (FH). Als Assistent der Geschäftsleitung eines mittelständischen Unternehmens startete er 1990 ins Berufsleben. In der Zeit von 1992 bis 1996 arbeitete er bei einem Tochterunternehmen eines Druckmaschinenherstellers als Assistent der Geschäftsleitung. 1996 wechselte er als kaufmännischer Leiter zur Dr. Hönle AG und wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2000 zum Vorstand der Gesellschaft bestellt.
Diplom-Ingenieur (FH) (55 Jahre)
verantwortlich für Vertrieb und Technik
Heiko Runge beendete sein Studium der physikalischen Technik an der Fachhochschule Wedel mit dem Abschluss Dipl.-Ing. (FH). Seinen beruflichen Werdegang begann er 1990 als Produktmanager Vertrieb bei der Eltosch Torsten Schmidt GmbH. Drei Jahre später wechselte er zur Dr. Hönle AG. Hier wurde er zunächst Vertriebsleiter und mit Wirkung zum 1. Januar 2000 zum Vorstand der Gesellschaft bestellt.
Diplom-Physiker
Aufsichtsratsvorsitzender
Karl Hönle ist emeritierter Professor der Hochschule München. Er hatte dort die Professur für Technische Optik und Lasertechnik und war Beauftragter für Technologietransfer und für Messebeteiligung der bayerischen Fachhochschulen. Ferner war er 20 Jahre kommunalpolitisch in Dachau tätig.
Er leitet als Mitglied des Kollegialvorstandes das Labor für Lichttechnik (GbR) und ist Mitglied im Fachnormenausschuss für Lichttechnik beim Deutschen Institut für Normung (DIN). Prof. Hönle ist darüber hinaus Geschäftsführer der Dr. Hönle Medizintechnik GmbH.
Rechtsanwalt
stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Herr Henrich war nach Tätigkeiten im Bayerischen Wirtschaftsministerium und in der LfA Förderbank Bayern von 1987 bis 2012 Geschäftsführer der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH und ihrer Vorgängergesellschaften. Er hat maßgeblich daran mitgewirkt, dass die BayBG heute der Marktführer für mittelständisches Beteiligungskapital in Bayern ist. Hierdurch verfügt Herr Henrich über ein breites Netzwerk in der bayerischen Wirtschaft. Er übernahm zahlreiche Aufsichtsrats- und Beiratsmandate bei mittelständischen Unternehmen. Zudem war er Vorsitzender einer Fachgruppe und Mitglied im Vorstand des BVK Bundesverband deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften.
Rechtsanwalt
Aufsichtsrat
Herr Dr. Gimple ist seit 2001 als Rechtsanwalt in München tätig. Nach Abschluss seines Jurastudiums und der Promotion an der Ludwig-Maximilians-Universität München arbeitete er zunächst in mehreren größeren überregionalen Wirtschaftskanzleien, ehe er im Jahre 2011 zusammen mit einem Kollegen die Wirtschaftskanzlei SOLEOS gründete. Seit November 2005 fungiert der gelernte Bankkaufmann zudem als Pfandbrieftreuhänder der Stadtsparkasse München.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Gräfelfing, den 20. Januar 2020
Dr. Hönle AG
Der Vorstand
An die Dr. Hönle Aktiengesellschaft, Gräfelfing
Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Konzernabschluss der Dr. Hönle AG, Gräfelfing, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 30. September 2019 und der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Dr. Hönle AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 30. September 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 und |
| • | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2018 bis zum 30. September 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
| • | Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte |
| • | Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern |
Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhaltes haben wir wie folgt strukturiert:
1) Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt
2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3) Verweis auf weitergehende Informationen
1) Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
1) In dem Konzernabschluss der Dr. Hönle AG werden unter den langfristigen Vermögenswerten Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 18.849 T€ (13,1 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal im Geschäftsjahr Werthaltigkeitstests (Impairment-Tests) unterzogen. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert künftiger Zahlungsströme der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der jeweilige Geschäfts- oder Firmenwert zuzuordnen ist. Den Bewertungen liegen die Planungsrechnungen der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde, die auf den vom Management genehmigten Finanzplänen beruhen. Die Abzinsung erfolgt mittels der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Ergebnis der Werthaltigkeitstests ergab sich kein Abwertungsbedarf.
Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet.
2) Wir haben uns davon überzeugt, dass die den Bewertungen zugrunde liegenden künftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die verwendeten Diskontierungszinssätze insgesamt eine sachgerechte Grundlage für die Impairment-Tests der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bilden. Bei unserer Einschätzung haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen gestützt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes teilweise wesentliche Wertauswirkungen haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter gewürdigt und das Berechnungsschema nachvollzogen. Ferner haben wir ergänzend eigene Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten mit geringer Überdeckung (Buchwert im Vergleich zum Barwert) durchgeführt, um ein mögliches Wertminderungsrisiko bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer wesentlichen Annahme der Bewertung einschätzen zu können. Die vom Management angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind aus unserer Sicht zur Überprüfung der Werthaltigkeit sachgerecht abgeleitet worden.
3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Werthaltigkeitstests sind in den Abschnitten "5 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "20 - Anlagevermögen" des Konzernanhangs enthalten.
2) Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern
1) Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern betreffen in Höhe von 1.976 T€ steuerliche Verlustvorträge. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung, da die Mehrjahresplanung als Grundlage für die Werthaltigkeit der latenten Steuern in hohem Maße von der Einschätzung und den Annahmen der gesetzlichen Vertreter abhängig ist und daher mit Unsicherheiten behaftet ist.
2) Die Werthaltigkeit der oben aufgeführten aktiven latenten Steuern auf Basis der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Planung und die Angemessenheit der verwendeten Planungsprämissen haben wir beurteilt. Die Richtigkeit der Überleitung des Planergebnisses auf das steuerliche Ergebnis, die Vereinbarkeit der Methodik zur Ermittlung der latenten Steuern mit IAS 12 und die rechnerische Richtigkeit waren ebenfalls Gegenstand der Beurteilung. Die getroffenen Annahmen der gesetzlichen Vertreter sowie die angewandte Methodik konnten wir nachvollziehen.
3) Die Angaben der Gesellschaft zu den aktiven latenten Steuern sind in den Abschnitten "5 - Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden", "15 - Steuern vom Einkommen und Ertrag" und "23 - Latente Ertragsteueransprüche und -schulden" des Konzernanhangs enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
| • | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks, |
| • | die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, |
| • | die nichtfinanzielle Erklärung nach § 289b i. V. m. § 315b HGB, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, |
| • | den Corporate Governance Bericht nach Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex, auf den im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, und |
| • | die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzenden nach § 315a Abs.1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlagebericht getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| • | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 26. März 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 29. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2012/2013 als Konzernabschlussprüfer der Dr. Hönle AG tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer
Die für die Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer sind Joachim Mairock und Dr. Henriette Burkhardt-Böck.
Augsburg, den 20. Januar 2020
**S & P GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Mairock, Wirtschaftsprüfer
Dr. Burkhardt-Böck, Wirtschaftsprüferin
scroll
| Anhang | 01.10.2018 - 30.09.2019 in T€ |
01.10.2017 - 30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | (6) | 107.747 | 126.492 |
| Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 1.893 | 1.531 | |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 56 | 156 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | (7) | 1.500 | 949 |
| Materialaufwand/Aufwand für bezogene Leistungen | (8) | 36.872 | 42.779 |
| Personalaufwand | (9) | 35.812 | 36.020 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens | (10) | 3.315 | 3.150 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (11) | 18.167 | 16.492 |
| Wertminderung nach IFRS 9 | 26 | 0 | |
| Betriebsergebnis/EBIT | 17.003 | 30.687 | |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen | (12) | 17 | 3 |
| Finanzerträge | (13) | 13 | 24 |
| Finanzaufwendungen | (14) | 162 | 318 |
| Finanzergebnis | -132 | -291 | |
| Ergebnis vor Steuern und nicht beherrschenden Anteilen/EBT | 16.872 | 30.397 | |
| Ertragsteuern | (15) | 4.476 | 8.671 |
| Konzernjahresergebnis | 12.396 | 21.726 | |
| Ergebnisanteil der den nicht beherrschenden Anteilen zuzurechnen ist | (16) | -81 | -12 |
| Ergebnisanteil der Aktionäre der Dr. Hönle AG | 12.477 | 21.738 | |
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in € | (19) | 2,26 | 3,94 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in € | (19) | 2,26 | 3,94 |
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| 01.10.2018 - 30.09.2019 in T€ |
01.10.2017 - 30.09.2018 in T€ |
||
|---|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis | 12.396 | 21.726 | |
| Sonstiges Ergebnis: | |||
| Positionen, die anschließend möglicherweise in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||
| - Unterschied aus Währungsumrechnung | (31) | 222 | 74 |
| - Sonstiges Ergebnis aus Sicherungsgeschäften | (46) | -5.638 | -112 |
| - Ertragsteuereffekte | (15) | 1.479 | 28 |
| Positionen, die nicht in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden | |||
| Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensionen | (35) | -2.133 | -260 |
| Latente Steuern aus Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste aus Pensionen | (23) | 529 | 73 |
| Summe sonstiges Ergebnis | -5.541 | -195 | |
| Gesamtergebnis | 6.855 | 21.530 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| - Ergebnisanteil, der den nicht beherrschenden Anteilen zuzuordnen ist | -81 | -12 | |
| - Ergebnisanteil der Aktionäre der Dr. Hönle AG | 6.936 | 21.543 |
AKTIVA
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| Anhang | 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Geschäfts- oder Firmenwert | (20) | 18.849 | 18.849 |
| Immaterielle Vermögenswerte | (20) | 2.355 | 2.619 |
| Sachanlagevermögen | (20) | 42.241 | 26.972 |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilie | (20) | 1.171 | 1.210 |
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | (22) | 52 | 30 |
| Finanzielle Vermögenswerte | (20) | 27 | 27 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | (21) | 1.495 | 1.269 |
| Latente Ertragsteueransprüche | (23) | 5.687 | 3.298 |
| Langfristige Vermögenswerte, gesamt | 71.877 | 54.275 | |
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | (24) | 35.895 | 33.279 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (25) | 16.980 | 22.999 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | (26) | 150 | 167 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | (27) | 2.841 | 2.114 |
| Steuererstattungsansprüche | (28) | 877 | 652 |
| Liquide Mittel | (29) | 14.577 | 12.037 |
| Kurzfristige Vermögenswerte, gesamt | 71.320 | 71.248 | |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | (30) | 950 | 0 |
| Aktiva gesamt | 144.147 | 125.523 | |
| PASSIVA | |||
| Anhang | 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
| Eigenkapital | (31) | ||
| Gezeichnetes Kapital | 5.513 | 5.513 | |
| Eigene Anteile | -8 | -8 | |
| Kapitalrücklage | 16.596 | 16.596 | |
| Gewinnrücklagen | 67.875 | 64.985 | |
| Aktionären der Dr. Hönle AG zuzuordnendes Eigenkapital | 89.976 | 87.086 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 146 | 163 | |
| Eigenkapital, gesamt | 90.122 | 87.250 | |
| Langfristige Schulden | |||
| Langfristige Darlehen (abzüglich kurzfristiger Anteil) | (32) | 14.344 | 4.560 |
| Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | (33) | 144 | 210 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | (34) | 6.085 | 533 |
| Pensionsrückstellungen | (35) | 8.264 | 5.988 |
| Abgegrenzte öffentliche Investitionszuwendungen | (36) | 266 | 332 |
| Latente Ertragsteuerschulden | (23) | 1.292 | 1.300 |
| Langfristige Schulden, gesamt | 30.395 | 12.922 | |
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (37) | 7.866 | 6.838 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | (26) | 3 | 0 |
| Vertragsverbindlichkeiten | (38) | 1.410 | 1.300 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | (33) | 65 | 64 |
| Kurzfristige Bankverbindlichkeiten und kurzfristiger Anteil an langfristigen Darlehen | (39) | 1.672 | 2.263 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | (40) | 5.671 | 7.090 |
| Sonstige Rückstellungen | (41) | 502 | 590 |
| Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | (42) | 6.441 | 7.206 |
| Kurzfristige Schulden, gesamt | 23.630 | 25.351 | |
| Passiva gesamt | 144.147 | 125.523 |
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| Gewinnrücklagen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gezeichnetes Kapital in T€ |
eigene Anteile in T€ |
Kapitalrücklage in T€ |
gesetzliche und andere Rücklagen IFRS 9 in T€ |
Rücklage aus Bewertung in T€ |
Rücklage für Sicherungsgeschäfte in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.10.2017 | 5.513 | -8 | 16.596 | 45.894 | 0 | -34 |
| Konzernjahresüberschuss | 21.738 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | -83 | |||||
| Gesamtergebnis | 21.738 | -83 | ||||
| Veränderung aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen | 979 | |||||
| Eigenkapitalzuführung nicht beherrschender Gesellschafter | ||||||
| Dividendenausschüttung | -3.307 | |||||
| Stand 30.09.2018 | 5.513 | -8 | 16.596 | 65.305 | 0 | -117 |
| Stand 01.10.2018 | 5.513 | -8 | 16.596 | 65.305 | 0 | -117 |
| Anpassung gemäß IFRS 9 | 341 | |||||
| Stand 01.10.2018 (angepasst) | 5.513 | -8 | 16.596 | 65.305 | 341 | -117 |
| Konzernjahresüberschuss | 12.477 | |||||
| Sonstiges Ergebnis | -4.159 | |||||
| Gesamtergebnis | 12.477 | -4.159 | ||||
| Veränderung aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen | 23 | |||||
| Eigenkapitalzuführung nicht beherrschender Gesellschafter | ||||||
| Dividendenausschüttung | -4.409 | |||||
| Stand 30.09.2019 | 5.513 | -8 | 16.596 | 73.395 | 341 | -4.276 |
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| Gewinnrücklagen | Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/Verluste IAS 19 in T€ |
Rücklage für Währungsdifferenzen in T€ |
Aktionären der Dr. Hönle AG zuzuordnendes Eigenkapital in T€ |
nicht beherrschende Anteile in T€ |
Gesamt in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 01.10.2017 | -1.829 | 1.748 | 67.880 | 1.898 | 69.778 |
| Konzernjahresüberschuss | 21.738 | -12 | 21.726 | ||
| Sonstiges Ergebnis | -187 | 74 | -195 | -195 | |
| Gesamtergebnis | -187 | 74 | 21.543 | -12 | 21.530 |
| Veränderung aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen | -9 | 971 | -1.771 | -800 | |
| Eigenkapitalzuführung nicht beherrschender Gesellschafter | 49 | 49 | |||
| Dividendenausschüttung | -3.307 | -3.307 | |||
| Stand 30.09.2018 | -2.024 | 1.822 | 87.087 | 164 | 87.250 |
| Stand 01.10.2018 | -2.024 | 1.822 | 87.087 | 164 | 87.250 |
| Anpassung gemäß IFRS 9 | 341 | 341 | |||
| Stand 01.10.2018 (angepasst) | -2.024 | 1.822 | 87.428 | 164 | 87.591 |
| Konzernjahresüberschuss | 12.477 | -81 | 12.396 | ||
| Sonstiges Ergebnis | -1.604 | 222 | -5.541 | -5.541 | |
| Gesamtergebnis | -1.604 | 222 | 6.936 | -81 | 6.855 |
| Veränderung aufgrund des Erwerbs von nicht beherrschenden Anteilen | 23 | -83 | -60 | ||
| Eigenkapitalzuführung nicht beherrschender Gesellschafter | 147 | 147 | |||
| Dividendenausschüttung | -4.409 | -4.409 | |||
| Stand 30.09.2019 | -3.630 | 2.044 | 89.976 | 146 | 90.122 |
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| 01.10.2018- 30.09.2019 in T€ |
01.10.2017- 30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit: | ||
| Jahresergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen und Steuern | 16.872 | 30.397 |
| Berichtigungen für: Abschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens | 3.315 | 3.150 |
| Gewinne/Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | 159 | 90 |
| Finanzerträge | -30 | -27 |
| Finanzaufwendungen | 162 | 318 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | -488 | 250 |
| Betriebsergebnis vor Änderungen des Nettoumlaufvermögens | 19.991 | 34.178 |
| Zunahme/Abnahme von Rückstellungen | 31 | 71 |
| Zunahme/Abnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 6.506 | -5.107 |
| Zunahme/Abnahme von Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 17 | 32 |
| Zunahme/Abnahme der sonstigen Vermögenswerte | -795 | -317 |
| Veränderung der Rückdeckungsversicherung | -278 | -168 |
| Zunahme/Abnahme der Vorräte | -2.407 | -3.501 |
| Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.126 | 1.602 |
| Zunahme/Abnahme von Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3 | -3 |
| Zunahme/Abnahme der erhaltenen Anzahlungen | 110 | -192 |
| Zunahme/Abnahme der sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten | -1.309 | 1.246 |
| Zunahme/Abnahme der abgegrenzten öffentlichen Investitionszuwendungen | 68 | 36 |
| Aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Zahlungsmittel | 23.062 | 27.877 |
| Gezahlte Zinsen | -135 | -171 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -6.003 | -3.490 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 16.924 | 24.216 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit: | ||
| Einzahlungen aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 76 | 11 |
| Auszahlungen für den Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten | -19.278 | -10.577 |
| Auszahlungen für Unternehmenserwerbe aus Vorjahren | 0 | -23 |
| Einzahlungen aus langfristigen Forderungen | 52 | 68 |
| Auszahlungen aus langfristigen Forderungen | 0 | -130 |
| Einzahlungen aus erhaltenen Zinsen | 13 | 21 |
| Einzahlungen aus erhaltenen Dividenden | 0 | 3 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -19.136 | -10.627 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit: | ||
| Einzahlungen aus Krediten und Bankverbindlichkeiten | 11.407 | 1.384 |
| Auszahlungen für Kredite und Bankverbindlichkeiten | -2.304 | -4.140 |
| Auszahlungen für den Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen | -60 | -800 |
| Eigenkapitalzuführungen nicht beherrschender Gesellschafter | 49 | 49 |
| Auszahlungen für Dividenden | -4.409 | -3.307 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 4.682 | -6.814 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 27 |
| Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | 69 | 19 |
| Nettoveränderung von Zahlungsmitteln | 2.539 | 6.821 |
| Zahlungsmittel zu Beginn der Berichtsperiode | 12.037 | 5.217 |
| Zahlungsmittel am Ende der Berichtsperiode | 14.577 | 12.037 |
Die Kapitalflussrechnung wird in Tz. 47 des Konzernanhangs erläutert.
Die Dr. Hönle AG ist eine börsennotierte Kapitalgesellschaft. Sie ist in das Handelsregister München (HRB Nr. 127507) eingetragen und hat ihren Sitz unter der Adresse Lochhamer Schlag 1 in 82166 Gräfelfing bei München, Deutschland.
Die Hönle Gruppe gliedert sich in die drei Geschäftsfelder Geräte & Anlagen, Klebstoffe sowie Glas & Strahler. Die Geräte und Anlagen werden in der Farb- und Lacktrocknung, in der Kleb- und Kunststoffhärtung sowie in der Oberflächenentkeimung und Sonnenlichtsimulation eingesetzt. Das Segment Klebstoffe beinhaltet Industrieklebstoffe für ein breites Anwendungsfeld unter anderem in der Elektronik, Medizintechnik, Optik und Glasverarbeitung. Das Segment Glas & Strahler umfasst Quarzglasrohre und -stäbe für die Lampen-, Automobil-, Halbleiter- und Glasfaserindustrie sowie Strahler für die Wasserentkeimung und die Trocknung von Beschichtungen und Klebstoffen.
Der vorliegende Konzernabschluss der Dr. Hönle AG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Der Konzernabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Gesamtergebnisrechnung, die Eigenkapitalveränderungsrechnung, die Kapitalflussrechnung sowie den Anhang (Notes). Der Konzernabschluss wird um den zusammengefassten Lagebericht der Dr. Hönle AG und des Konzerns ergänzt.
Das Geschäftsjahr der Dr. Hönle AG und ihrer einbezogenen Tochtergesellschaften, mit Ausnahme der Tochtergesellschaft Hoenle UV Technology (Shanghai) Trading Ltd., China, und der Panacol-Korea Co., Ltd., Südkorea, entspricht dem Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 30. September. Bei den genannten Tochtergesellschaften entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr. Die Einbeziehung der beiden Gesellschaften erfolgt auf Basis von Zwischenabschlüssen.
Der vorliegende Konzernabschluss vermittelt durch die vollständige Anwendung der maßgeblichen IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und der Zahlungsströme des Hönle Konzerns.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Betragsangaben erfolgen, wenn nicht anders angegeben, in T€ (Tausend Euro). Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen nicht genau zur angegebenen Summe addieren. Der Konzernabschluss wird grundsätzlich auf Basis historischer Anschaffungs- und Herstellungskosten erstellt, sofern nicht unter Ziffer 5 (Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden) etwas anderes angegeben wird.
Der Konzernabschluss wird unter der Going-Concern-Prämisse aufgestellt.
Der Vorstand der Dr. Hönle AG hat den Konzernabschluss am 20. Januar 2020 aufgestellt.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die die ausgewiesenen Beträge und damit im Zusammenhang stehenden Angaben beeinflusst haben. Dabei ergeben sich für das Management bei der Erstellung des Konzernabschlusses Ermessensspielräume, die nach bestem Wissen ausgeübt werden. Dennoch kann es bei den tatsächlichen Ergebnissen zu Abweichungen von diesen Schätzungen kommen.
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden in der entsprechenden Erläuterung der einzelnen Positionen aufgeführt. Im Hönle Konzern sind Schätzungen und Annahmen insbesondere für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Firmenwerte (vgl. Tz. 20), der Bewertung der Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 35), der sonstigen Rückstellungen (vgl. Tz. 41) und bei der Ermittlung der latenten Steuern (vgl. Tz. 23) getroffen worden.
In den Konzernabschluss zum 30.09.2019 werden neben der Muttergesellschaft, der Dr. Hönle AG, folgende Tochtergesellschaften einbezogen:
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| Name | Sitzland | Beteiligungsquote Berichtsjahr | Beteiligungsquote Vorjahr | Gehalten über | |
|---|---|---|---|---|---|
| Unmittelbare Beteiligungen: | |||||
| (1) | Aladin GmbH, Gräfelfing/München | Deutschland | 100,00% | 100,00% | |
| (2) | Honle UV France S.à.r.l., Lyon | Frankreich | 100,00% | 100,00% | |
| (3) | PrintConcept UV-Systeme GmbH, Kohlberg | Deutschland | 100,00% | 100,00% | |
| (4) | Eltosch Grafix GmbH, Pinneberg | Deutschland | 100,00% | 100,00% | |
| (5) | AGITA Holding AG, Regensdorf/Zürich | Schweiz | 100,00% | 100,00% | |
| (6) | UV-Technik Speziallampen GmbH, Ilmenau | Deutschland | 100,00% | 100,00% | |
| (7) | Hoenle UV Technology (Shanghai) Trading Ltd., Shanghai | China | 100,00% | 100,00% | |
| (8) | Raesch Quarz (Germany) GmbH, Ilmenau | Deutschland | 100,00% | 100,00% | |
| (9) | Raesch Quarz (Malta) Ltd., Mosta | Malta | 100,00% | 100,00% | |
| (10) | Honle US Real Estate LLC, Torrington | USA | 100,00% | 100,00% | |
| (11) | Hönle Electronics GmbH, Dornbirn | Österreich | 51,00% | 51,00% | |
| (12) | GEPA Coating Solutions GmbH, Frickingen | Deutschland | 51,00% | 0,00% | |
| Mittelbare Beteiligungen: | |||||
| (13) | Panacol AG, Regensdorf/Zürich | Schweiz | 100,00% | 100,00% | (5) |
| (14) | Panacol-Elosol GmbH, Steinbach/Frankfurt a. M. | Deutschland | 100,00% | 100,00% | (13) |
| (15) | Eleco Panacol - EFD, SAS, Gennevilliers/Paris | Frankreich | 99,96% | 99,96% | (13) |
| (16) | Eltosch Grafix America Inc., Batavia/Chicago | USA | 100,00% | 100,00% | (4) |
| (17) | Panacol-Korea Co., Ltd., Seongnam | Südkorea | 100,00% | 51,00% | (14) |
| (18) | Panacol-USA, Inc., Torrington | USA | 71,36% | 71,36% | (13) |
| Assoziierte Unternehmen: | |||||
| (19) | Metamorphic Materials Inc., Winsted | USA | 30,00% | 30,00% | (12) |
| (20) | TECINVENT GmbH, Schömberg | Deutschland | 35,00% | 35,00% |
Bei allen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen repräsentieren die Beteiligungsquoten zugleich die Stimmrechtsquoten.
Die genannten Unternehmen der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen werden aufgrund der vorliegenden Möglichkeit der Kontrolle durch die Mehrheit der Stimmrechte jeweils voll konsolidiert.
Kontrolle wird erlangt, wenn das Mutterunternehmen
| • | Verfügungsmacht über die Beteiligungsunternehmen ausüben kann, |
| • | schwankenden Renditen aus ihrer Beteiligung ausgesetzt ist und die Renditen aufgrund ihrer Verfügungsmacht der Höhe nach beeinflussen kann. |
Änderungen der Beteiligungsquoten des Konzerns an Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung über dieses Tochterunternehmen führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.
Assoziierte Unternehmen gem. IAS 28 werden nach der At-Equity-Methode bilanziert, außer wenn die Anteile als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden. In diesem Fall wird nach Maßgabe von IFRS 5 bilanziert. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern durch Mitwirkung an der Finanz- und Geschäftspolitik Einfluss, jedoch keine Beherrschung, ausüben kann. Maßgeblicher Einfluss wird angenommen, wenn das Mutterunternehmen einen Stimmrechtsanteil von 20 % oder mehr, aber weniger als 50 % hält (assoziiertes Unternehmen). Nach der Equity-Methode sind Anteile an assoziierten Unternehmen erstmalig mit ihren Anschaffungskosten in die Konzernbilanz aufzunehmen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Gewinn oder Verlust und am sonstigen Ergebnis des assoziierten Unternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt angepasst werden. Der Anteil von Hönle am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens wird in der Konzerngewinn- und verlustrechnung erfasst, der Anteil an erfolgsneutralen Veränderungen des Eigenkapitals unmittelbar im Konzerneigenkapital.
Auf eine Einbeziehung der Solitec Gesellschaft für technischen Produktvertrieb mbH (Solitec GmbH) mit Sitz in Gräfelfing wurde trotz Vorliegen einer 100%igen Beteiligung verzichtet, da die Gesellschaft für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung (Umsatz und Bilanzsumme jeweils < 50 T€) ist. Das Geschäftsjahresergebnis 2018/2019 der Solitec GmbH beträgt 2 T€ (Vj. 2 T€), die Höhe des Eigenkapitals zum 30. September 2019 beträgt 44 T€ (Vj. 41 T€).
Gegenüber dem Vorjahr kam es zu folgenden Änderungen bei den in den Konsolidierungskreis einbezogenen Konzerngesellschaften:
Im November 2018 hat die Panacol-Elosol GmbH, Steinbach/Frankfurt a. M., weitere 49 % der Anteile an der SKC Panacol Co., Ltd. Seongnam, Südkorea, erworben. Gleichzeitig erfolgte die Umfirmierung der Gesellschaft in Panacol-Korea Co., Ltd. Zum Bilanzstichtag werden somit 100 % der Anteile an der Panacol-Korea Co., Ltd., gehalten.
Ebenfalls im ersten Quartal 2018/2019 erfolgte eine Umfirmierung der amerikanischen Tochtergesellschaft Tangent Industries, Inc., Torrington, USA, in Panacol-USA, Inc.
Im zweiten Quartal des Geschäftsjahres 2018/2019 wurde die GEPA Coating Solutions GmbH mit Sitz in Frickingen (Bodensee) gegründet. Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf 100.000 €. Die Anteile werden zu 51 % von der Dr. Hönle AG gehalten. Die Gesellschaft wird erstmals zum 31. März 2019 in den Konzernabschluss der Hönle Gruppe einbezogen. Die GEPA Coating Solutions GmbH beschäftigt sich mit der Entwicklung, der Herstellung und dem Vertrieb von Maschinen für den Bereich Lackierung, Veredelung und Beschichtung von Druck-Erzeugnissen.
Im vierten Quartal 2018/2019 erfolgte eine Umfirmierung der französischen Tochtergesellschaft Eleco Produits EFD, SAS, Gennevilliers/Paris, Frankreich, in Eleco Panacol - EFD, SAS.
Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Anschaffungskosten einer Akquisition bemessen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Verbindlichkeiten, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, werden erstmalig mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang etwaiger nicht beherrschender Anteile.
Aktivische Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und dem anteiligen neubewerteten Eigenkapital der Gesellschaft werden in der Bilanz als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Passivische Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Prüfung erfolgswirksam aufgelöst, Unterschiedsbeträge beim Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen werden direkt im Eigenkapital verrechnet.
Die Bewertung von nicht beherrschenden Anteilen erfolgt zum anteilig beizulegenden Zeitwert der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Verbindlichkeiten. Nach erstmaligem Ansatz werden Gewinne und Verluste unbegrenzt beteiligungsproportional zugerechnet, wodurch auch ein Negativsaldo bei nicht beherrschenden Anteilen entstehen kann.
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktionen erfasst.
Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle, Salden und Zwischenergebnisse werden im Rahmen der Konsolidierung vollständig eliminiert.
Die funktionale Währung und die Berichtswährung der Dr. Hönle AG und des überwiegenden Teils der europäischen Tochtergesellschaften ist der Euro (€).
Für die selbständigen Tochtergesellschaften in der Schweiz, in den Vereinigten Staaten und in Südkorea ist die funktionale Währung der Schweizer Franken (CHF), der US-Dollar (USD) bzw. der Koreanische Won (KRW); für die selbständige chinesische Tochtergesellschaft der Chinesische Renminbi (RMB). Vermögenswerte und Schulden werden mit dem Bilanzstichtagskurs umgerechnet, das Eigenkapital dagegen mit historischen Kursen.
Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen wurden erfolgsneutral im Eigenkapital und in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Entwicklung dieses Sonderpostens ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Die Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet.
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| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 30.09.2019 in € |
30.09.2018 in € |
2018/2019 in € |
2017/2018 in € |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1 Schweizer Franken | CHF | 0,9136 | 0,8703 | 0,8907 | 0,8610 |
| 1 US-Dollar | USD | 0,9184 | 0,8639 | 0,8865 | 0,8399 |
| 1 Chinesischer Renminbi | RMB | 0,1286 | 0,1255 | 0,1289 | 0,1285 |
| 1 Koreanischer Won | KRW | 0,0008 | 0,0008 | 0,0008 | 0,0008 |
Fremdwährungsforderungen und ‐verbindlichkeiten werden gemäß IAS 21 grundsätzlich in der funktionalen Währung zum Devisenkassamittelkurs am Tag ihrer erstmaligen Bilanzierung erfasst und zum Ende des Berichtszeitraums mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die dabei entstehenden Umrechnungsdifferenzen werden ergebniswirksam als Kursdifferenzerträge oder Kursdifferenzaufwendungen erfasst. Sicherungsgeschäfte für das Währungsrisiko wurden nicht vorgenommen.
Im Geschäftsjahr neu anzuwendende Standards und Interpretationen
Im Geschäftsjahr 2018/2019 waren die folgenden neuen bzw. geänderten Standards des IASB (International Accounting Standards Board) bzw. IFRIC (International Financial Reporting Interpretations Committee) erstmals anzuwenden. Mit Ausnahme der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 ergaben sich aus der Erstanwendung der übrigen Standards und Interpretationen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Dr. Hönle AG.
| Amendments to IFRS 4 - Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts: Die Änderungen führen zwei Ansätze, den Überlagerungsansatz sowie den Aufschubansatz, ein, um den Herausforderungen des fehlenden Gleichklangs der Erstanwendungszeitpunkte von IFRS 9 und dem Nachfolgestandards von IFRS 4 zu begegnen. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2018). | |
| IFRIC Interpretation 22 - Foreign Currency Transactions and Advance Consideration: Die Interpretation adressiert eine Anwendungsfrage zu IAS 21 (Auswirkungen von Wechselkursänderungen). Klargestellt wird, auf welchen Zeitpunkt der Wechselkurs für die Umrechnung von Transaktionen in Fremdwährungen zu ermitteln ist, die erhaltene oder geleistete Anzahlungen beinhalten. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2018). | |
| Amendments to IAS 40 - Transfers of Investment Property: Die Änderung von IAS 40 dient der Klarstellung, in welchen Fällen die Klassifikation einer Immobilie als "als Finanzinvestition gehaltene Immobilie" beginnt bzw. endet, wenn sich die Immobilie noch im Bau oder in der Entwicklung befindet. Durch die bisher abschließend formulierte Aufzählung in IAS 40.57 war die Klassifikation noch nicht fertiggestellter Immobilien nicht klar geregelt. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2018). | |
| Amendments to IFRS 2 - Classification and Measurement of Share-based Payment Transactions: Die Änderungen betreffen die Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungen. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2018). | |
| Annual Improvements to IFRS Standards 2014-2016 Cycle: Im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB werden innerhalb einzelner IFRS Änderungen vorgenommen, um Inkonsistenzen zu anderen Standards zu eliminieren oder deren Inhalt zu präzisieren. Betroffen sind die Standards IFRS 1, IAS 28, IFRS 7. (Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2018). | |
| IFRS 9 - Financial Instruments: Der Standard ersetzt IAS 39 und führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung, Bewertung und Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten sowie im Bereich Hedge Accounting und Impairment von finanziellen Vermögenswerten ein. Dabei dienen die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem sie gesteuert werden, als Grundlage für die Klassifizierung. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor und enthält neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting. | |
| Zum 1. Oktober 2018 hat die Dr. Hönle AG erstmals den Standard IFRS 9 unter Berücksichtigung der Erleichterungs- und Übergangsvorschriften angewendet. Der Konzern hat von der Befreiung Gebrauch gemacht, Vergleichsinformationen für vorhergehende Perioden hinsichtlich der Änderungen der Klassifizierung und Bewertung (einschließlich der Wertminderung) nicht anzupassen. Differenzen zwischen den Buchwerten der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten aufgrund der Anwendung von IFRS 9 werden danach grundsätzlich in den Gewinnrücklagen zum 1. Oktober 2018 erfasst. Insofern entsprechen die für das Geschäftsjahr 2017/2018 dargestellten Informationen im Allgemeinen nicht den Anforderungen des IFRS 9, sondern denen des IAS 39. | |
| Die erstmalige Anwendung des neuen Wertminderungsmodells gemäß IFRS 9 zum 1. Oktober 2018 führte zu einer Verminderung der erfassten Wertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 480 T€ (vor latenter Steuerabgrenzung). Der kumulierte Effekt zum Erstanwendungszeitpunkt wurde ergebnisneutral im Eigenkapital erfasst, ohne die Vergleichsperiode anzupassen. | |
| Bei Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 ein geringes Kreditrisiko hatten, ist der Konzern davon ausgegangen, dass sich das Ausfallrisiko des Vermögenswertes seit seiner erstmaligen Erfassung nicht wesentlich erhöht hat. |
Die Auswirkung auf die Eröffnungsbilanz stellt sich wie folgt dar:
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| Eigenkapital zum 30. September 2018 | 87.250 T€ |
|---|---|
| Anpassungen IFRS 9 in der Gewinnrücklage: | |
| - Wertberichtigungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 480 T€ |
| - Latente Steuern auf Anpassungen IFRS 9 | -139 T€ |
| Eigenkapital zum 1. Oktober 2018 nach IFRS 9 Anpassungen | 87.591 T€ |
Daneben führt die Erstanwendung von IFRS 9 zu geänderten Kategorien von Finanzinstrumenten für die Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten. Bei der Ersterfassung von finanziellen Vermögenswerten ist nach IFRS 9 eine Klassifizierung in die Kategorien "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVthPL)", "erfolgsneutral über das sonstige Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVthOCI) oder "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" (AC) vorzunehmen. Finanzielle Vermögenswerte, die auf der Vereinnahmung von vertraglichen Cashflows beruhen und deren Zahlungsströme ausschließlich Tilgungen und Zinsen auf das ausstehende Kapital darstellen, sind der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)" zuzuordnen.
Die Klassifizierungen zum Erstanwendungszeitpunkt erfolgten unter Berücksichtigung des Geschäftsmodells, in dessen Rahmen finanzielle Vermögenswerte gehalten werden.
Die Klassifizierung von finanziellen Verbindlichkeiten hat sich gegenüber IAS 39 nicht geändert.
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| Bewertungskategorie nach IAS 39 | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Buchwert zum 01.10.2018 nach IAS 39 in T€ |
Buchwert zum 01.10.2018 nach IFRS 9 in T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| Beteiligungen | AfS | FVthOCI | 27 | 27 |
| Sonstige lfr. Vermögenswerte | LaR | AC | 89 | 89 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LaR | AC | 22.999 | 23.479 |
| Sonstige kfr. Vermögenswerte | LaR | AC | 1.789 | 1.789 |
| Liquide Mittel | LaR | AC | 12.037 | 12.037 |
| Gesamt | 36.941 | 37.421 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Banken | FLAC | AC | 6.823 | 6.823 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | AC | 6.838 | 6.838 |
| Sonstige lfr. finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | AC | 586 | 586 |
| Sonstige kfr. finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | AC | 6.661 | 6.661 |
| Derivate i. V. m. effektivem CF-Hedge | CF-Hedge | CF-Hedge | 157 | 157 |
| Gesamt | 21.065 | 21.065 |
Aufgrund der Einführung von IFRS 9 hat der Konzern Folgeänderungen zu IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" umgesetzt, wonach eine Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten in einem separaten Posten der Gesamtergebnisrechnung auszuweisen ist. Zuvor hatte der Konzern die Wertminderungen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in den sonstigen Aufwendungen berücksichtigt. Für das Vorjahr erfolgte keine Umgliederung der erfassten Wertminderung. Darüber hinaus hat der Konzern Folgeänderungen zu IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" auf die Anhangangaben für das Geschäftsjahr 2018/2019 angewendet. Diese wurden jedoch im Allgemeinen nicht auf die Vergleichsinformationen angewendet.
IFRS 9 beinhaltet ferner neue Vorschriften zum Hedge Accounting in Form eines neuen allgemeinen Modells für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen. Dieses erfordert, dass der Konzern sicherstellt, dass die Sicherungsbeziehungen mit den Zielen und der Strategie des Risikomanagements abgestimmt sind und dass er einen qualitativeren und zukunftsorientierteren Ansatz zur Beurteilung der Wirksamkeit von Sicherungsgeschäften anwendet. Aus der Anwendung von IFRS 9 für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen ergeben sich keine Auswirkungen für den Hönle Konzern. Sämtliche zum 1. Oktober 2018 designierten Sicherungsbeziehungen erfüllen die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften nach IFRS 9 und werden daher als fortlaufende Sicherungsbeziehungen betrachtet. Die neuen Vorschriften des IFRS 9 werden demnach prospektiv angewendet.
IFRS 15 - Revenue from Contracts with Customers: Der Standard regelt, wann und in welcher Höhe Erlöse zu erfassen sind. Infolgedessen ersetzt IFRS 15 die bisher relevanten Standards (IAS 18 Umsatzerlöse, IAS 11 Fertigungsaufträge und IFRIC 13) und relevante Interpretationen zur Umsatzrealisierung.
IFRS 15 basiert auf dem Grundsatz, dass Umsatzerlöse zum Zeitpunkt des Übergangs der Kontrolle über die Ware oder Dienstleistung auf den Kunden zu realisieren sind. Die erstmalige Anwendung hatte keine Auswirkungen auf die Posten der Konzerngewinn- und -verlustrechnung (inklusive Ergebnis je Aktie) sowie die Konzernkapitalflussrechnung. In der Konzernbilanz führt die Erstanwendung von IFRS 15 zu einer separaten Darstellung der erhaltenen Anzahlungen als Vertragsverbindlichkeiten. Die Umstellung erfolgte unter Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes (mit Vereinfachungsregelungen). Eine Anpassung der Vorjahresvergleichszahlen wird nicht vorgenommen. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten nach IFRS 15 im Allgemeinen nicht auf Vergleichsinformationen angewendet.
Die Umsatzerlöse im Hönle Konzern werden im Wesentlichen durch den Verkauf von Geräten, Klebstoffen und Glasrohren generiert. Dienstleistungsverträge spielen eine untergeordnete Rolle.
Nach IFRS 15 werden Erlöse aus der Veräußerung der genannten Produkte realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über den Vermögenswert erlangt. Die Verfügungsmacht geht gewöhnlich zu einem bestimmten Zeitpunkt über - nämlich mit der Lieferung der Produkte an die Kunden. Dabei kommt es auch auf die mit dem Kunden vereinbarten Incoterms an. Umsatzerlöse werden zu diesem Zeitpunkt erfasst, sofern die Umsatzerlöse und Kosten verlässlich bewertet werden können, der Erhalt des Entgelts wahrscheinlich ist und kein weiteres Verfügungsrecht über die Güter besteht. In der Regel werden Anzahlungen des Kunden vereinbart, die als Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesen werden, soweit die entsprechende Leistungsverpflichtung vom Konzern noch nicht erfüllt wurde.
Der Transaktionspreis ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und beinhaltet in der Regel keine variablen Bestandteile.
Im Dr. Hönle Konzern ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Umsatzrealisierung vor Anwendung von IFRS 15.
Neue, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
Das IASB bzw. IFRIC haben weiterhin nachfolgende Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, die bereits von der EU übernommen wurden, deren Anwendung für die Dr. Hönle AG im Geschäftsjahr jedoch noch nicht verpflichtend war. Grundsätzlich wendet die Dr. Hönle AG neue IFRS/IFRICs nicht vor dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung (Zeitpunkt des Inkrafttretens) an. Mögliche Auswirkungen auf künftige Konzernabschlüsse werden derzeit geprüft. Eine zuverlässige Einschätzung ist aktuell noch nicht möglich.
IFRIC Interpretation 23 - Uncertainty over Income Tax Treatments: Mit der Interpretation zu IAS 12 soll Klarheit und eine einheitliche Bilanzierung hinsichtlich der Erfassung und Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Situationen geschaffen werden, in denen die steuerliche Lage unsicher ist. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019).
Amendments to IAS 19 - Plan Amendment, Curtailment or Settlement: Die Änderungen betreffen die Bilanzierung einer Anpassung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans. Mit den neuen Vorschriften sollen die derzeit in Teilen uneinheitliche Bilanzierungspraxis vereinheitlicht und entscheidungsrelevante Informationen bereitgestellt werden. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019).
Amendments to IAS 28 - Long-term Interests in Associates and Joint Ventures: Die Änderungen dienen der Klarstellung, dass ein Unternehmen IFRS 9 "Finanzinstrumente" auf langfristige Beteiligungen an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture anwendet, die Teil der Nettoinvestition in dieses assoziierte Unternehmen oder Joint Venture sind, aber die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019).
Annual Improvements to IFRS Standards 2015-2017 Cycle: Im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses des IASB werden innerhalb einzelner IFRS Änderungen vorgenommen, um Inkonsistenzen zu anderen Standards zu eliminieren oder deren Inhalt zu präzisieren. Betroffen sind die Standards IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019).
Amendments to IFRS 9 - Prepayment Features with Negative Compensation: Die Änderungen behandeln die Bedeutung von Vorfälligkeitsentschädigungen für das in IFRS 9 enthaltene Cashflow-Kriterium. Nach der Neuregelung kommt es nicht mehr darauf an, wer die Vorfälligkeitsentschädigung zahlt. Solange diese angemessen ist, steht sie mit dem Cashflow-Kriterium im Einklang. Die übrigen Bedingungen für die Vereinbarkeit der Vorfälligkeitsentschädigung mit dem Cashflow-Kriterium bleiben unverändert. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019).
Amendments to References to the Conceptual Framework in IFRS Standards: Die Überarbeitung des Rahmenkonzepts enthält umfangreiche Ergänzungen, Klarstellungen und Aktualisierungen. Außerdem wurden in diversen Standards die Zitate und Querverweise aktualisiert. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2020).
Amendment to IAS 1 and IAS 8 - Definition of Material: Die in der Praxis immer wieder aufkommenden Fragen der Wesentlichkeit sollen mit diesen Anpassungen beantwortet werden. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2020).
Amendments to IFRS 9, IAS 39 and IFRS 7 - Interest Rate Benchmark Reform: Durch diese Änderungen werden einige spezifische Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen geändert, um mögliche Auswirkungen der durch die IBOR-Reform verursachten Unsicherheiten zu beseitigen. Sie fordern die Unternehmen außerdem auf, den Anlegern zusätzliche Informationen über ihre Sicherungsbeziehungen zur Verfügung zu stellen, die direkt von diesen Unsicherheiten betroffen sind. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2020).
IFRS 16 - Leases: Der Standard ersetzt die bisherigen Vorschriften zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen (IAS 17, IFRIC 4, SIC 15 und SIC 16) und ändert die Berücksichtigung beim Leasingnehmer grundlegend. Es werden der Ansatz, die Bewertung, der Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen im Abschluss von Unternehmen festgelegt. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019).
IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (Right-of-Use Asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt und bilanziert eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Darüber hinaus ergeben sich Veränderungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung. Bisher waren die Mietzahlungen aus "operating lease"-Verträgen im Wesentlichen als Aufwand im EBIT enthalten. Künftig teilt sich der Aufwand in Abschreibung und Zinsaufwand. Es gibt Ausnahmeregelungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse hinsichtlich geringwertiger Wirtschaftsgüter. Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem derzeitigen Standard - das heißt, dass der Leasinggeber die Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstuft.
Die Analyse zur Erstanwendung des IFRS 16 hat ergeben, dass dieser Standard voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Bestandteile des Konzernabschlusses und die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird:
Bei Leasingverhältnissen, die bisher gemäß IAS 17 als "Operate-Lease-Verhältnisse" eingestuft waren, wird die Leasingverbindlichkeit mit dem Barwert der restlichen Leasingzahlungen angesetzt, abgezinst unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Leasingnehmers zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand wird grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeiten zuzüglich anfänglich direkter Kosten bewertet. Darüber hinaus werden Vorauszahlungen sowie Verbindlichkeiten berücksichtigt, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Die Analyse im Rahmen des konzernweiten Projekts zur Erstanwendung hat ergeben, dass es zum 1. Oktober 2019 aus der Umstellung voraussichtlich zu einer Bilanzverlängerung von ca. 6 - 7 Mio. € kommen wird. Wesentliche Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen werden nicht erwartet.
Im Gegensatz zu dem bisherigen Ausweis der Aufwendungen aus Operate-Lease-Verhältnissen werden künftig Abschreibungen auf Nutzungsrechte sowie Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten erfasst werden. Aus dem geänderten Ausweis der Leasingaufwendungen aus Operate-Leasing-Verhältnissen wird sich entsprechend der Cashflow aus der operativen Geschäftstätigkeit verbessern und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit verschlechtern. Die Gesellschaft wird voraussichtlich die Vereinfachungsregelungen für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse in Anspruch nehmen.
Darüber hinaus wurden von IASB bzw. IFRIC folgende Regelungen herausgegeben, die noch nicht durch die Europäische Kommission übernommen wurden. Eine vorzeitige Anwendung dieser Regelungen ist daher noch nicht möglich; mögliche Auswirkungen auf zukünftige Konzernabschlüsse werden derzeit geprüft. Der aktuelle Stand der Überprüfung lässt zum Bilanzstichtag jedoch noch keine zuverlässige Einschätzung der Auswirkungen zu.
IFRS 17 - Insurance Contracts: Der Gegenstand des Standards ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im IFRS-Abschluss. Der Anwendungsbereich von IFRS 17 erstreckt sich auf alle aktiven Versicherungs- und Rückversicherungsverträge. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2021).
Amendments to IFRS 3 - Business Combinations: Die Anpassung soll Unklarheiten bezüglich der Identifikation von Geschäftsbetrieben beheben. (Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2020).
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Gesamtergebnisrechnung der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden einheitlich nach den im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens aufgestellt.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung, sondern werden mindestens einmal jährlich auf Wertminderung überprüft. Eine Überprüfung erfolgt auch, wenn Ereignisse oder Umstände (Triggering Events) eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Der Goodwill wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen aus Wertminderungen angesetzt.
Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills erfolgt auf der Ebene von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs), die die unterste Ebene repräsentieren, auf der der Goodwill für die interne Unternehmensführung überwacht wird.
Für den Wertminderungstest wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die erwartungsgemäß von den Synergien des Unternehmenszusammenschlusses profitiert. Übersteigt der Buchwert der Einheit, der der Goodwill zugeordnet wurde, deren erzielbaren Betrag, wird der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Goodwill aufgrund Wertminderung entsprechend abgeschrieben. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert, abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert der Einheit.
Die Ermittlung des Nutzungswertes wird mittels der Discounted-Cashflow-Methode durchgeführt. Dabei werden die zukünftig zu erwartenden Cashflows aus der jüngsten Managementplanung zugrundegelegt, mit langfristigen Wachstumsraten sowie Annahmen über die Margenentwicklung fortgeschrieben und mit den Kapitalkosten der zu bewertenden Einheit abgezinst.
Es werden in zukünftigen Perioden keine Wertaufholungen auf abgeschriebenen Goodwill vorgenommen, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder der Gruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Goodwill zugeordnet ist, übersteigt.
Zu einzelnen für die Wertminderungstests verwendeten Prämissen siehe Tz. 20.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte und selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte sind gemäß IAS 38 mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und werden planmäßig linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Die Nutzungszeiträume verteilen sich wie folgt:
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| Kundenstamm und andere Rechte | 5 bis 10 Jahre |
| Software | 1 bis 15 Jahre |
| Lizenzen | 3 bis 10 Jahre |
| Urheberrechte, Patente und sonst. gewerbliche Schutzrechte | 7 bis 10 Jahre |
| Rezepte, Geheimverfahren, Modelle, Entwürfe und Prototypen | 10 bis 15 Jahre |
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt gemäß IAS 16 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen. Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens werden planmäßig linear abgeschrieben.
Die planmäßige Abschreibung der in den technischen Anlagen und Maschinen ausgewiesenen Schmelzöfen des Konzerns erfolgt aufgeteilt in ihre Komponenten (insbesondere in Ofenkörper und Schmelztiegel sowie deren Unterkomponenten). Diese werden gemäß IAS 16.43ff. getrennt abgeschrieben, da sie im Betrieb unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen. Diese Vorgehensweise führt im Ergebnis zu einer verursachungsgerechteren Periodisierung des Aufwands aus der Nutzung der Vermögenswerte und ihrer Komponenten.
Je nach Vermögenswert werden folgende Nutzungszeiträume zugrunde gelegt:
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| Gebäude | 3 bis 50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1 bis 20 Jahre |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 bis 39 Jahre |
Unter der Position "Gebäude" werden auch Mietereinbauten erfasst. Die planmäßige Abschreibung der Mietereinbauten wird entsprechend der erwarteten Nutzungsdauer festgelegt.
Instandhaltungsaufwendungen werden als Periodenaufwand behandelt.
Immobilien, die nicht betrieblich genutzt werden und ausschließlich zur Erzielung von Mieteinnahmen und Gewinnen aus Wertsteigerungen dienen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Die planmäßige Abschreibung dieser Immobilien erfolgt über einen Zeitraum von von 20 bis 33 Jahren.
Assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert und in der Bilanz unter der Position "Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen" ausgewiesen. Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, auf das der Konzern maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinsame Kontrolle ausüben kann. IAS 28.6 geht davon aus, dass eine Beteiligung von mehr als 20 % der Stimmrechtsanteile auf einen maßgeblichen Einfluss hinweist.
Zur Ermittlung der Latenten Steuern wird die in IAS 12 vorgeschriebene Verbindlichkeitenmethode (Liability Method) herangezogen. Demnach werden aktive und passive latente Steuern grundsätzlich für sämtliche temporäre Bewertungsunterschiede zwischen den Wertansätzen nach IFRS und den steuerlichen Wertansätzen von Bilanzposten gebildet. Latente Steueransprüche werden nur in dem Maße angesetzt, wie es wahrscheinlich ist, dass zukünftige zu versteuernde Gewinne verfügbar sein werden. Gegen diese können die abzugsfähigen temporären Differenzen, die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste sowie die noch nicht genutzten Steuergutschriften aufgerechnet werden.
Bedingt durch unterschiedliche gewerbesteuerliche Hebesätze an den einzelnen Standorten ergeben sich in den deutschen Gesellschaften unterschiedliche anzuwendende Steuersätze.
Latente Steuern werden mit dem Steuersatz bewertet, dessen Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird.
Roh , Hilfs und Betriebsstoffe sowie Waren werden gemäß IAS 2 grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bewertet. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wird das gewogene Durchschnittsverfahren herangezogen. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Kosten auch fixe und variable Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. ln den Herstellungskosten enthalten sind zudem produktionsbezogene Kosten der Verwaltung und der Aufwendungen für freiwillige soziale Leistungen.
Fremdkapitalkosten werden in voller Höhe aufwandswirksam behandelt, da keine direkte Zuordnung zu qualifizierten Vermögenswerten erfolgen kann.
Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich geschätzter Fertigstellungs- und Vertriebskosten.
Bis zum 30. September 2018 erfolgte die Bilanzierung der finanziellen Vermögenswerte gemäß IAS 39 (Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung) nach folgenden Grundsätzen:
Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt in den folgenden Kategorien:
| • | erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte |
| • | bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen |
| • | zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte |
| • | Kredite und Forderungen |
Die Kategorisierung erfolgt bei Zugang und hängt von der Art und dem Verwendungszweck der finanziellen Vermögenswerte ab. Eine Überprüfung der Klassifizierung erfolgt zu jedem Stichtag.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte sowie bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen liegen bei der Dr. Hönle AG nicht vor. Die Finanzinstrumente werden wie folgt bilanziert:
Finanzielle Vermögenswerte, welche dieser Kategorie zugeordnet werden, sind einer der folgenden Unterkategorien zuzuordnen:
| • | finanzielle Vermögenswerte, die von Beginn an als "zu Handelszwecken gehalten" eingeordnet wurden (Held for Trading) |
| • | finanzielle Vermögenswerte, die ab dem erstmaligen Ansatz "als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten" (at Fair Value through Profit and Loss) klassifiziert wurden. |
Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde oder der finanzielle Vermögenswert vom Management entsprechend designiert wurde. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn sie entweder zu Handelszwecken gehalten oder voraussichtlich innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag realisiert werden.
Derivative Finanzinstrumente werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Wertveränderungen von Derivaten ohne Sicherungszusammenhang gelten als "zu Handelszwecken gehalten" und werden folglich erfolgswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt. Sind die Derivate in einen Cashflow-Hedge einbezogen, werden die Fair-Value-Anpassungen unter Berücksichtigung latenter Steuern direkt im Eigenkapital ausgewiesen. Bei Einbeziehung von derivativen Finanzinstrumenten in Fair-Value-Hedges wird der Buchwert des Grundgeschäfts um den dem abzusichernden Risiko zurechenbaren Gewinn oder Verlust aus dem Derivat angepasst.
Darlehen und Forderungen (Loans and Receivables) enthalten nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte, die kurzfristig zur Veräußerung bestimmt sind (Held for Trading), sowie diejenigen, welche das Management zur Bewertung zum beizulegenden Zeitwert designiert hat. Darlehen und Forderungen entstehen, wenn der Konzern Geld, Güter oder Dienstleistungen direkt einem Schuldner bereitstellt, ohne die Absicht, diese Forderungen weiterzuverkaufen. Sie werden den kurzfristigen Vermögenswerten zugerechnet, soweit die Fälligkeit der Darlehen und Forderungen nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Darlehen und Forderungen mit längeren Laufzeiten werden als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen.
Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen (Held-to-Maturity Investments) sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, bei denen das Management die Absicht und Fähigkeit besitzt, diese bis zur Endfälligkeit zu halten. Ausgenommen sind Investments, die zur Bilanzierung zum Fair Value designiert sind, die zu Handelszwecken gehalten werden oder den Darlehen und Forderungen zuzuordnen sind.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert werden und keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern.
Finanzielle Vermögenswerte werden im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten bewertet.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Vermögenswerte der Kategorie "als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Darlehen und Forderungen und bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von Vermögenswerten der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden in der Periode, in der sie entstehen, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts von nichtmonetären Wertpapieren der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" werden im übrigen Ergebnis erfasst. Wenn Wertpapiere der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" veräußert werden oder wertgemindert sind, werden die im übrigen Ergebnis zusammengefassten Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam als Gewinne bzw. Verluste aus finanziellen Vermögenswerten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die beizulegenden Zeitwerte finanzieller Vermögenswerte, die an einem aktiven Markt notiert sind, bemessen sich nach dem aktuellen Geldkurs. Liegt für finanzielle Vermögenswerte kein aktiver Markt vor oder handelt es sich um nicht notierte Wertpapiere, werden die entsprechenden beizulegenden Werte mittels geeigneter Bewertungsmethoden ermittelt. Diese umfassen Bezugnahmen auf kürzlich stattgefundene Transaktionen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern, die Verwendung aktueller Marktpreise anderer vergleichbarer Vermögenswerte, Discounted Cashflow-Verfahren sowie ggf. spezielle Optionspreismodelle.
Der Konzern prüft zu jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswertes bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Im Falle von Eigenkapitalinstrumenten, die als "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten dieser Eigenkapitalinstrumente bei der Bestimmung, inwieweit die Eigenkapitalinstrumente wertgemindert sind, berücksichtigt. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust - gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert - abzüglich davor im Hinblick auf den betrachteten finanziellen Vermögenswert erfasste Wertminderungsverluste aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Einmal in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden der Kategorie "zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" zugeordnet. Sie werden ausnahmsweise mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, da für diese Anteile kein aktiver Markt existiert und die Zeitwerte sich nicht mit vertretbarem Aufwand verlässlich ermitteln lassen.
Reguläre Käufe und Verkäufe finanzieller Vermögenswerte werden generell zum Erfüllungstag bilanziert.
Mit Einführung des IFRS 9 (Finanzinstrumente) erfolgt die Bilanzierung ab 1. Oktober 2018 nach folgenden Vorschriften:
Die Kategorisierung von finanziellen Vermögenswerten erfolgt unter IFRS 9 in drei Bewertungskategorien:
| ― | finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet werden |
| ― | finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (FVthOCI) bewertet werden |
| ― | finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVthPL) bewertet werden |
Finanzielle Vermögenswerte werden gemäß dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell und den vertraglichen Zahlungsströmen der finanziellen Vermögenswerte klassifiziert. Das grundsätzliche Geschäftsmodell der Dr. Hönle AG besteht darin, finanzielle Vermögenswerte zu halten, um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen.
Finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) bewertet, sofern sie dem Geschäftsmodell "Halten" entsprechen und deren vertragliche Zahlungsströme ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne/-verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn und Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Für Eigenkapitalinstrumente gestattet IFRS 9 optional eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (FVthOCI). Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Ein Schuldinstrument wird zum "FVthOCI bewertet" designiert, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind und der Vermögenswert nicht als FVthPL designiert wurde:
| • | es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte; und |
| • | seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. |
Schuldinstrumente, die zum FVthOCI klassifiziert werden, werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn und Verlust umgegliedert. Solche Schuldinstrumente liegen im Konzern derzeit nicht vor.
Finanzielle Vermögenswerte, deren Zahlungsströme nicht ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen bestehen, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVthPL). Nettogewinne und -verluste dieser Kategorie, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden in der Gewinn- oder Verlustrechnung erfasst. Zum FVthPL bewertete finanzielle Vermögenswerte liegen bei der Dr. Hönle AG derzeit nicht vor. Derivate werden derzeit nur im Rahmen von Sicherungsbeziehungen bilanziert.
Das Wertminderungsmodell unter IFRS 9 bezieht die Erwartungen über die Zukunft mit ein und stellt auf die erwarteten Kreditverluste ab, während unter IAS 39 lediglich eingetretene Verluste als Wertminderung auf finanzielle Vermögenswerte erfasst wurden. Das Modell unter IFRS 9 sieht grundsätzlich drei Stufen vor und ist auf alle finanziellen Vermögenswerte (Schuldinstrumente) anwendbar, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Im Konzern fallen grundsätzlich die folgenden Klassen von Finanzinstrumenten unter das Wertminderungsmodell nach IFRS 9
| • | Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte |
| • | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| • | Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte |
| • | Liquide Mittel |
Stufe 1:
Beinhaltet finanzielle Vermögenswerte zum Zugangszeitpunkt sowie danach solche ohne signifikanten Anstieg des Kreditrisikos seit Zugang. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes innerhalb der nächsten zwölf Monate.
Stufe 2:
Beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die einen Anstieg des Kreditrisikos erfahren haben, allerdings in ihrer Bonität noch nicht beeinträchtigt sind. Die Wertminderung bemisst sich anhand des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Restlaufzeit. Unter einem Anstieg des Kreditrisikos sieht der Konzern eine Verschlechterung der Bonitätseinstufung des Geschäftspartners.
Stufe 3:
Beinhaltet finanzielle Vermögenswerte, die objektive Hinweise auf eine Wertminderung aufweisen oder einen Ausfallstatus innehaben. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst sowie weitere qualitative Informationen, die auf wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners hindeuten.
Der Hönle Konzern macht von der Erleichterung Gebrauch, die IFRS 9 für Forderungen aus Lieferung und Leistung mit Finanzierungselement, Vertragsvermögenswerte mit Finanzierungselement und Leasingforderungen vorsieht. Danach können diese finanziellen Vermögenswerte bei Zugang statt der Stufe 1 unmittelbar der Stufe 2 zugeordnet werden, mit der Möglichkeit zur ausschließlichen Erfassung des erwarteten Kreditverlustes über die gesamte Laufzeit (Lifetime expected Credit Loss).
Forderungen aus Lieferung und Leistung und Vertragsvermögenswerte - jeweils ohne Finanzierungselement - sind zwingend bei Zugang der Stufe 2 des Wertberichtigungsmodells zuzuordnen mit der Notwendigkeit der Erfassung des Lifetime expected Credit Loss.
Eine Eingruppierung oder Umklassifizierung in Stufe 3 erfolgt, sofern objektive Hinweise auf eine Bonitätsbeeinträchtigung vorliegen.
Der Konzern wendet zur Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Wertminderungsmatrix an. Es wird diesbezüglich auf die Ausführungen unter Abschnitt 46 "Kreditrisiken" verwiesen.
Im vereinfachten Ansatz für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt die Ermittlung der Wertminderung mithilfe von Ausfallwahrscheinlichkeiten nach Kundengruppen. Dabei werden vergangenheitsorientierte Daten um zukunftsorientierte Parameter angepasst. Diese Parameter können makroökonomische Faktoren (z. B. Wachstum des Bruttoinlandprodukts, Arbeitslosenquote) und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen umfassen.
Ausbuchung
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
| ― | Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen. |
| ― | Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung (sog. Durchleitungsvereinbarung) übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen. |
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst der Konzern den Vermögenswert im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.
Langfristige Vermögenswerte werden als zur Veräußerung gehalten klassifiziert, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Diese Bedingung wird nur dann als erfüllt angesehen, wenn der langfristige Vermögenswert im gegenwärtigen Zustand sofort zur Veräußerung verfügbar ist und die Veräußerung hochwahrscheinlich ist. Die Geschäftsführung muss sich zu einer Veräußerung verpflichtet haben. Dabei muss davon ausgegangen werden, dass der Veräußerungsvorgang innerhalb eines Jahres nach einer solchen Klassifizierung abgeschlossen wird.
Langfristige Vermögenswerte, die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert sind, werden zu dem niedrigeren Betrag ihres ursprünglichen Buchwertes und dem beizulegenden Wert abzüglich Veräußerungskosten bewertet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert. Auf fremde Währungen lautende Guthaben werden am Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.
Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Finanzierungsaufwendungen werden im Finanzergebnis erfolgswirksam erfasst.
Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Erworbene eigene Anteile werden gemäß IAS 32.33 in einem gesonderten Posten in Höhe der Anschaffungskosten vom Eigenkapital abgezogen. Transaktionskosten sind nur in unwesentlicher Höhe angefallen.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden entweder als "finanzielle Verbindlichkeiten klassifiziert, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden" oder als "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete sonstige Verbindlichkeiten". Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Verbindlichkeiten mit dem erstmaligen Ansatz fest.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Kontokorrentkredite, Darlehen, Finanzgarantien und derivative Finanzinstrumente.
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen zuzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
In der Folgebewertung werden sie mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode angesetzt. Derivative Finanzinstrumente werden zum Fair Value angesetzt.
Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag. Langfristige Verbindlichkeiten sind mit ihrem Barwert bzw. bei Verzinslichkeit mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Kaufpreisverbindlichkeiten aus geschriebenen Put-Optionen auf nicht beherrschende Anteile werden gemäß IAS 32.23 in Höhe des Barwerts der zu erwartenden Zahlungsverpflichtung als Verbindlichkeit angesetzt. Da die Optionen auf Ausübungspreisen basieren, die von der Unternehmensentwicklung beeinflusst werden, erfolgt bei einer Änderung der den Wert der finanziellen Verbindlichkeit bestimmenden Cashflows eine bilanzielle Anpassung, die nach der Ansicht des IASB gemäß IAS 39 im Gewinn oder Verlust zu erfassen ist.
Auf Fremdwährungen lautende kurzfristige Verbindlichkeiten werden gemäß IAS 21 zum Stichtagskurs umgerechnet.
Die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hat sich im Rahmen der Erstanwendung von IFRS 9 gegenüber der Vorgehensweise nach IAS 39 für den Konzern nicht geändert.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist.
Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
In Übereinstimmung mit seiner Risikomanagementstrategie verwendet der Konzern derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps, um sich gegen Zinsrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.
Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgswirksam erfasst, mit Ausnahme des wirksamen Teils einer Absicherung von Cashflows, der im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfasst wird.
Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente wie folgt klassifiziert:
| ― | als Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung handelt, |
| ― | als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko oder dem Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann, |
| ― | als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb. |
Die Hönle Gruppe nutzt ausschließlich Sicherungsinstrumente als Absicherung von Cashflows. Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicherten Transaktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts, die sich auf das abgesicherte Risiko zurückführen lassen, ermittelt. Derartige Sicherungsbeziehungen werden hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahingehend beurteilt, ob sie tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung definiert wurde, hoch wirksam waren.
Sicherungsgeschäfte, die die strengen Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen, werden wie folgt bilanziert:
Der wirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument wird im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung und in der Rücklage zur Absicherung von Cashflows erfasst, während der unwirksame Teil sofort erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst wird. Der Hönle Konzern nutzt Zinsswaps als Sicherungsinstrument zur Absicherung des Zinsrisikos bei finanziellen Verbindlichkeiten. Für weitergehende Erläuterungen wird auf Tz. 46 verwiesen.
Die im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. dann, wenn abgesicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt wird. Resultiert eine Absicherung im Ansatz eines nicht finanziellen Vermögenswerts oder einer nicht finanziellen Verbindlichkeit, so werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten im Zugangszeitpunkt des nicht finanziellen Vermögenswerts bzw. der nicht finanziellen Verbindlichkeit.
Wird mit dem Eintritt der erwarteten Transaktion oder der festen Verpflichtung nicht länger gerechnet, werden die zuvor im Eigenkapital erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht. Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz oder ein Überrollen des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungsinstrument erfolgt, oder die Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind, verbleiben die bislang im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste so lange im sonstigen Ergebnis, bis die erwartete Transaktion oder feste Verpflichtung das Ergebnis beeinflusst.
Derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente designiert und als solche effektiv sind, werden auf der Grundlage einer Beurteilung der Tatsachen und Umstände (d.h. der zugrunde liegenden vertraglichen Cashflows) als kurzfristig oder langfristig klassifiziert oder in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil aufgeteilt.
Hält der Konzern ein Derivat für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag zur wirtschaftlichen Absicherung (und bilanziert es nicht als Sicherungsbeziehung), wird das Derivat in Übereinstimmung mit der Klassifizierung des zugrunde liegenden Postens als langfristig eingestuft (oder in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil aufgeteilt).
Derivative Finanzinstrumente, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, werden in Übereinstimmung mit der Klassifizierung des zugrunde liegenden Grundgeschäfts klassifiziert.
Das derivative Finanzinstrument wird nur dann in einen kurzfristigen und einen langfristigen Teil aufgeteilt, wenn eine verlässliche Zuordnung vorgenommen werden kann.
Die Rückstellungen für Pensionen werden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) gemäß IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern bei vorsichtiger Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Die Berechnung beruht auf versicherungsmathematischen Gutachten unter Berücksichtigung biometrischer Rechnungsgrundlagen.
Sonstige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 angesetzt, wenn aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung dieser Verpflichtung wahrscheinlich ist und eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. In den sonstigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Verpflichtungen berücksichtigt. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des wahrscheinlichsten Betrages.
Zuwendungen der öffentlichen Hand gemäß IAS 20 werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt sind und die Zuwendungen tatsächlich gewährt werden. Zuwendungen für Kauf oder Herstellung von Anlagevermögen (vermögenswertbezogene Zuwendungen) werden bei erstmaligem Ansatz mit der Bruttomethode bilanziert ("deferred income") und während der Nutzungsdauer des Vermögenswertes auf einer planmäßigen Grundlage ertragswirksam aufgelöst. Zuwendungen für bereits angefallene Aufwendungen oder Verluste oder zum Zwecke der sofortigen finanziellen Unterstützung ohne zukünftig damit verbundenen Aufwand wird gem. IAS 20.20 als Ertrag in der Periode erfasst, in der der entsprechende Anspruch entsteht.
Die Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern enthalten Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern.
Bis zum 30. September 2018 geltende Grundsätze zur Umsatzrealisierung:
Die Umsatzrealisierung erfolgt beim Abschluss von Kaufverträgen mit Auslieferung der Ware (Gefahrenübergang), beim Abschluss von Werkverträgen mit Abnahme durch den Besteller. Dienstleistungsumsätze werden mit Erbringung der Leistung realisiert.
Die Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden - wahrscheinlich ist.
Hinsichtlich der ab 1. Oktober 2018 geltenden Grundsätze wird auf die Ausführungen zur Erstanwendung von IFRS 15 in Abschnitt 4 oben verwiesen.
Umsatzerlöse werden abzüglich Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen sowie Gutschriften ausgewiesen.
Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt des Entstehens ergebniswirksam erfasst, es sei denn, sie entfallen auf ein "qualifying asset" nach IAS 23.
Der Konzern bewertet bestimmte Finanzinstrumente (z.B. Derivate) zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert und/oder gibt den beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten im Rahmen der Angabepflichten an. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder
| ― | auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld stattfindet, oder |
| ― | auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist. |
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrundelegen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei werden sowohl beobachtbare als auch nicht beobachtbare Inputfaktoren verwendet.
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise
Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist
Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung überprüft (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist).
Die für die Konzernrechnungslegung zuständigen Mitarbeiter legen gemeinsam mit dem Vorstand die Richtlinien und Verfahren für wiederkehrende und nicht wiederkehrende Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts fest.
Um die Angabeanforderungen über den beizulegenden Zeitwert zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.
Die Konzerngewinn- und -verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
Die Umsatzerlöse in Höhe von 107.747 T€ (Vj. 126.492 T€) setzen sich aus Umsatzerlösen aus dem Verkauf von Gütern in Höhe von 104.406 T€ (Vj. 123.162 T€) und Dienstleistungsumsätzen für Serviceleistungen in Höhe von 3.341 T€ (Vj. 3.330 T€) zusammen.
1 T€ (Vj. 1 T€) betreffen Umsätze aus Lieferungen an die Dr. Hönle Medizintechnik GmbH zu marktüblichen Konditionen.
Sämtliche Umsatzerlöse resultieren aus Verträgen mit Kunden.
Hinsichtlich einer weiteren Aufgliederung der Erlöse aus Verträgen mit Kunden wird auf die Segmentberichterstattung verwiesen.
Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Forderungen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden. Vertragsvermögenswerte bestehen keine.
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| Stand per 01.10.2018 in T€ |
Veränderung | Stand per 30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 23.479 | -6.499 | 16.980 |
| Vertragsverbindlichkeiten | 1.300 | 110 | 1.410 |
Die Vertragsverbindlichkeiten betreffen die von Kunden erhaltenen Anzahlungen für die Herstellung von teils kundenspezifischen Maschinen. Der zu Beginn der Periode in den Vertragsverbindlichkeiten ausgewiesene Betrag von 1.300 T€ wurde im Geschäftsjahr im Wesentlichen als Umsatzerlös erfasst. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Vertragsverbindlichkeiten haben eine erwartete Laufzeit von unter einem Jahr.
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Mieterträge | 332 | 325 |
| Erträge aus Kursdifferenzen | 560 | 187 |
| Zuschüsse/Investitionsförderungen | 114 | 127 |
| Periodenfremde Erträge | 34 | 62 |
| Ertrag aus Auflösung von Rückstellungen | 206 | 50 |
| Sonstige Erträge | 254 | 198 |
| 1.500 | 949 |
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige Erträge | 128 | 105 |
| Sonstige Erträge aus Lohnersatzleistung | 65 | 41 |
| Erträge aus abgeschriebenen Forderungen | 0 | 32 |
| Sonstige Erträge aus Schadensersatz | 59 | 20 |
| Sonstige Erträge | 254 | 198 |
Erträge aus Zuschüssen/Investitionsförderungen resultieren aus den Zuwendungsbescheiden der Forschungsprojekte und Maßnahmen der Europäischen Union, welche mit korrespondierenden Aufwendungen in Zusammenhang stehen. Außerdem sind die Erträge aus der Auflösung von abgegrenzten Zuschüssen beim Erwerb von Anlagevermögen enthalten.
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 36.088 | 41.891 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 784 | 888 |
| 36.872 | 42.779 |
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 29.331 | 29.821 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 6.481 | 6.199 |
| 35.812 | 36.020 |
Die Zusammensetzung der Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen ist im Anlagespiegel (Tz. 20) dargestellt.
In den Geschäftsjahren 2018/2019 und 2017/2018 ergaben die jährlich durchgeführten Wertminderungstests keinen Bedarf an außerplanmäßigen Abschreibungen auf Firmenwerte. Weitere Angaben zu den Wertminderungstests sind in den Erläuterungen zum Anlagevermögen (Tz. 20) enthalten.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Raumkosten | 4.000 | 3.886 |
| Versand, Warenabgabe und Verpackung | 4.391 | 3.637 |
| Reisekosten | 1.502 | 1.459 |
| Kfz-Kosten | 1.170 | 1.142 |
| davon Leasing | 584 | 564 |
| Beratung, Buchführung und Abschlusskosten | 987 | 886 |
| Aufwendungen aus Kursdifferenzen | 513 | 296 |
| Sonstige Aufwendungen periodenfremd | 422 | 168 |
| Sonstige Aufwendungen | 5.182 | 5.018 |
| 18.167 | 16.492 |
Die Sonstigen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
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|---|---|---|
| Versicherungen, Beiträge und Gebühren | 778 | 778 |
| Reparaturen und Instandhaltung | 722 | 757 |
| Werbung und Repräsentation | 861 | 706 |
| Sonstige Aufwendungen | 2.821 | 2.777 |
| Sonstige Aufwendungen | 5.182 | 5.018 |
Die Aufwendungen aus Operating-Leasingverträgen betrugen im Geschäftsjahr 2018/2019 insgesamt 858 T€ (Vj. 826 T€). Davon entfallen 584 T€ (Vj. 564 T€) auf Fahrzeuge und 274 T€ (Vj. 262 T€) auf Maschinen sowie auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, die in den Sonstigen Aufwendungen enthalten sind.
In den Sonstigen Aufwendungen sind unter anderem Aufwendungen für Personalanwerbung und Personalausbildung in Höhe von 201 T€ (Vj. 341 T€) enthalten. Die Position beinhaltet auch die Aufwendungen mit Beteiligungsunternehmen in Höhe von 30 T€ (Vj. 21 T€). Weiterhin sind IT-Aufwendungen in Höhe von 383 T€ (Vj. 344 T€) enthalten. Die Aufwendungen für die Aufsichtsratsvergütung in Höhe von 135 T€ (Vj. 108 T€) werden unter den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen.
Die Position enthält die anteiligen Ergebnisse an der Metamorphic Materials Inc., Winsted, USA, in Höhe von 17 T€ (Vj. 3 T€). Für weitere Informationen siehe Tz. 22 "Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen".
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 13 | 22 |
| Erträge aus Beteiligungen | 0 | 2 |
| Finanzerträge | 13 | 24 |
Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen in Höhe von 2 T€ (Vj. 4 T€) Zinsen aus Bankguthaben und Einlagen, die der IFRS-9-Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)" zugeordnet werden.
In der Position "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" ist ein Zinsertrag auf Darlehensforderungen gegenüber der Dr. Hönle Medizintechnik GmbH in Höhe von 4 T€ (Vj. 5 T€) enthalten.
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
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|---|---|---|
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 162 | 318 |
| Finanzaufwendungen | 162 | 318 |
Die Position enthält unter anderem Zinsaufwendungen in Höhe von 129 T€, die der IFRS-9-Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC)" zugeordnet werden. Ebenfalls ist in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen ein Betrag in Höhe von -82 T€ (Vj. 39 T€) aus der Anpassung von Verbindlichkeiten aus geschriebenen Put-Optionen an nicht beherrschende Gesellschafter enthalten.
Der unter den Zinsaufwendungen enthaltene Zinsanteil für Finanzierungsleasingverträge beträgt 8 T€ (Vj. 14 T€).
Die laufenden und latenten Steueraufwendungen und -erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand und -ertrag | 5.011 | 8.935 |
| Latenter Steueraufwand und -ertrag | ||
| aus der Veränderung des Anlagevermögens | -11 | 45 |
| aus der Veränderung des Umlaufvermögens | -154 | -7 |
| aus der Veränderung der Rückstellungen | -67 | -102 |
| aus der Veränderung der Verbindlichkeiten | 91 | 62 |
| aus der Veränderung der Verlustvorträge | -52 | -232 |
| aus Wertberichtigungen auf Verlustvorträge | -441 | 194 |
| aus Konsolidierungseffekten | 102 | -228 |
| aus Währungsdifferenzen | -6 | 3 |
| aus sonstigen Bewertungsunterschieden | 2 | 1 |
| -535 | -264 | |
| Gesamter Steueraufwand | 4.476 | 8.671 |
Die folgende Übersicht stellt eine Überleitung dar zwischen dem Steueraufwand, der sich rechnerisch bei einer Anwendung des aktuellen deutschen Steuersatzes der Konzernmutter in Höhe von 24,85 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer) ergibt, und dem tatsächlichen Steueraufwand im Konzernabschluss:
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 16.872 | 30.397 |
| Theoretischer Steuersatz in % | 24,85% | 24,86% |
| Rechnerischer Steueraufwand | 4.192 | 7.557 |
| Veränderungen des rechnerischen zum tatsächlichen Steueraufwand durch: | ||
| - Veränderung der Wertberichtigung aktiver latenter Steuer | -435 | 197 |
| - Abweichende Steuerbasis | 75 | -111 |
| - Ausschüttungsbezogene Steuererstattungen | -84 | 96 |
| - Periodenfremde Effekte | 130 | -107 |
| - Abweichende lokale Steuersätze | 573 | 1.039 |
| - Steuersatzänderungen | 25 | 0 |
| Gesamter Steueraufwand | 4.476 | 8.671 |
| Effektiver Konzernsteuersatz | 26,53% | 28,53% |
Die nachfolgende Aufzählung gibt die Ermittlung der anzuwendenden Steuersätze der jeweiligen Länder für die Berechnung der latenten Steuern wieder. Bei der Berechnung der latenten Steuern wurden folgende Steuersätze angewandt:
| • | Konzernunternehmen in Deutschland: 24,85 % bis 29,83 % (Vj. 24,86 % bis 29,88 %) |
| • | Konzernunternehmen in Frankreich: : 28,00 % bis 33 1/3 % (Vj. 33 1/3 %) |
| • | Konzernunternehmen in der Schweiz: 26,1 % (Vj. 26,1 %) |
| • | Konzernunternehmen in den USA: 26,93 % bis 28,50 % (Vj. 21,38 % bis 31,45 %) |
| • | Konzernunternehmen in China: 25,0 % (Vj. 25,0 %) |
| • | Konzernunternehmen in Malta: 15,0 % (Vj. 15,0 %) |
| • | Konzernunternehmen in Südkorea: 10,0 % (Vj. 10,0 %) |
| • | Konzernunternehmen in Österreich: 25,0 % (Vj. 25,0 %) |
Die in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesenen Ertragsteuereffekte in Höhe von 2.008 T€ (Vj. 101 T€) entfallen in Höhe von 1.479 T€ (Vj. 28 T€) auf die Veränderung der Zeitwerte aus Sicherungsgeschäften und in Höhe von 529 T€ (Vj. 73 T€) auf die Veränderung der versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus den Pensionsverpflichtungen.
Die nicht beherrschenden Anteile am Ergebnis des Geschäftsjahres setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Gewinnanteile | ||
| Aladin GmbH | 0 | 9 |
| UV-Technik Speziallampen GmbH | 0 | 55 |
| Hönle Electronics GmbH | 0 | 21 |
| Verlustanteile | ||
| Panacol-Korea Co., Ltd. | -10 | -98 |
| Hönle Electronics GmbH | -15 | 0 |
| GEPA Coating Solutions GmbH | -57 | 0 |
| -81 | -12 |
In der Position "Sonstige betriebliche Erträge" sind 34 T€ (Vj. 62 T€) periodenfremde Erträge und 206 T€ (Vj. 50 T€) aus der Auflösung von Rückstellungen enthalten.
In der Position "Sonstige betriebliche Aufwendungen" sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 422 T€ (Vj. 168 T€) enthalten.
Forschungskosten werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung als Aufwand berücksichtigt. Entwicklungskosten werden nur dann aktiviert, wenn die in IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" genannten Aktivierungsvoraussetzungen in der Hönle Gruppe erfüllt werden. Die übrigen Entwicklungsaufwendungen zielen zwar auf eine Weiterentwicklung der Produkte und Prozesse der Hönle Gruppe ab, sind aber kaum hinsichtlich ihrer technischen Realisierbarkeit oder Nutzungsdauer bewertbar und es gibt keine verlässliche Schätzung der Ausgaben für die Weiterentwicklung der Produkte und Prozesse.
Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die während der Berichtsperiode als Aufwand erfasst wurden, betrugen 6.087 T€ (Vj. 5.610 T€).
Das Ergebnis je Aktie (Earnings per Share) wird errechnet nach IAS 33 mittels Division des Ergebnisanteils, der den Aktionären der Dr. Hönle AG zuzurechnen ist, durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode im Umlauf gewesenen Aktien.
Der gewichtete durchschnittliche Bestand an eigenen Aktien am Bilanzstichtag (1.076 Stück) fließt weder bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses noch bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie mit ein.
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| 2018/2019 | 2017/2018 | |
|---|---|---|
| Ergebnisanteil, der den Aktionären der Dr. Hönle AG zuzurechnen ist in T€ | 12.477 | 21.738 |
| Gewichteter Durchschnitt der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien | 5.511.854 | 5.511.854 |
| (unverwässert) | ||
| Gewichteter Durchschnitt der während der Periode im Umlauf befindlichen Stammaktien | 5.511.854 | 5.511.854 |
| (verwässert) | ||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € | 2,26 | 3,94 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie in € | 2,26 | 3,94 |
Unter diesem Begriff werden folgende in der Bilanz ausgewiesene Posten zusammengefasst:
| • | Geschäfts- oder Firmenwert |
| • | Immaterielle Vermögenswerte |
| • | Sachanlagevermögen |
| • | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien |
| • | Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen |
| • | Finanzielle Vermögenswerte |
Geschäfts- oder Firmenwerte aus Unternehmenszusammenschlüssen werden denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die den Nutzen aus den Zusammenschlüssen ziehen, unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erwerbenden Unternehmens diesen Einheiten bereits zugewiesen worden sind.
Jede Einheit oder Gruppe von Einheiten, zu der der Geschäfts- oder Firmenwert so zugeordnet worden ist, (a) hat die niedrigste Ebene innerhalb des Unternehmens darzustellen, auf der der Geschäfts- oder Firmenwert für interne Managementzwecke überwacht wird und (b) darf nicht größer sein als ein Geschäftssegment im Sinne der IFRS 8.
Im Hönle Konzern sind Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 18.849 T€ (Vj. 18.849 T€) bilanziert. Sie sind auf die folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet worden:
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Dr. Hönle AG | 5.850 | 5.850 |
| Eltosch Grafix GmbH | 2.495 | 2.495 |
| PrintConcept GmbH | 460 | 460 |
| UV-Technik Speziallampen GmbH | 367 | 367 |
| Raesch Quarz (Germany) GmbH | 3.387 | 3.387 |
| Raesch Quarz (Malta) Ltd. | 6.290 | 6.290 |
| 18.849 | 18.849 |
Die oben angeführten Gesellschaften sind Bestandteile der Geschäftssegmente nach IFRS 8.5.
Hönle überprüft mindestens einmal jährlich die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte nach der unter Tz. 5 dargestellten Vorgehensweise. Zur Durchführung des Wertminderungstests nach IAS 36 wird der erzielbare Betrag für diese zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt. Die Ermittlung des erzielbaren Betrages für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erfolgte auf Basis des Nutzungswertes.
Der Nutzungswert ist der Barwert der zukünftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der Nutzungswert wird gemäß IAS 36 nach der Discounted-Cashflow-Methode auf Basis der Daten der aktuellen Unternehmensplanung ermittelt. Der Planungshorizont beträgt hierbei fünf Jahre. Zur Abzinsung der Cashflows wird ein gewichteter durchschnittlicher Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) herangezogen.
Die Prognose der Cashflows stützt sich dabei auf die im Rahmen eines detaillierten Planungsprozesses ermittelten Ergebnisse der einzelnen Gesellschaften im Konzern, basierend auf internen Erfahrungswerten und externen Wirtschaftsdaten. Der Planung liegen insbesondere Annahmen über die Entwicklung des Absatzes, der Verkaufspreise sowie Einkaufspreise für Materialien und Vorprodukte zugrunde. Sie berücksichtigen bereits eingeleitete kostenreduzierende Maßnahmen sowie Ersatzinvestitionen. Im Planungszeitraum wird für die betreffenden Gesellschaften von einer durchschnittlichen jährlichen Umsatzsteigerung zwischen 3,1 % und 13,6 % ausgegangen. Insgesamt beträgt die durchschnittliche Steigerungsrate der Umsätze im Planungszeitraum über die betreffenden Gesellschaften 7,4 %.
Diese Steigerungsraten stützen sich jeweils auf eine detaillierte Umsatzplanung, welche die Umsatzentwicklung mit einzelnen bestehenden Kunden sowie eine Umsatzprognose mit Neukunden, in der Regel auf der Basis aktueller Vertriebsprojekte, beinhaltet. In die Prognose gehen auch Einschätzungen und Aussagen der Kunden ein sowie Informationen und Annahmen über die sich abzeichnenden Entwicklungen der relevanten Märkte (produktspezifisch sowie regional).
Ein wesentlicher Anteil an den Geschäfts- oder Firmenwerten der Hönle Gruppe entfällt auf die am 01.01.2012 erworbenen Gesellschaften Raesch Quarz (Germany) GmbH und Raesch Quarz (Malta) Ltd..
Für die Raesch Quarz (Germany) GmbH wird von einer Umsatzsteigerung von 28,7 % im Geschäftsjahr 2019/2020 ausgegangen, da voraussichtlich erfolgreiche Produktqualifizierungen sowie laufende Qualifizierungsprozesse bei Großkunden aus dem Halbleiter- und Glasfasermarkt zur Umsatzsteigerung beitragen werden. Es wird erwartet, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2020 eine Belebung des derzeit schwächeren Quarzglasmarktes erfolgt. Bis zum Geschäftsjahr 2023/2024 wird aufgrund dieser und zukünftiger Qualifizierungsprozesse von einer Umsatzsteigerung von durchschnittlich 13,6 % p. a. ausgegangen.
Für die Raesch Quarz (Malta) Ltd. wird von einer Umsatzsteigerung von 16,1 % im Geschäftsjahr 2019/2020 ausgegangen. Begründet wird dies mit den erwarteten Auftragseingängen für laufende Projekte. Bis zum Geschäftsjahr 2023/2024 wird von durchschnittlich 6,0 % p. a. ausgegangen.
Für die Dr. Hönle AG wird von einer Umsatzsteigerung von 6,0 % im Geschäftsjahr 2019/2020 ausgegangen, vor allem da eine konjunkturelle Erholung der Druckindustrie angenommen wird. Bis zum Geschäftsjahr 2023/2024 wird mit einer Umsatzsteigerung von durchschnittlich 7,8 % p. a. gerechnet, die unter anderem auf einer Verbreiterung der Produktpalette in verschiedenen Bereichen und damit einer Erschließung weiterer Umsatzpotenziale beruht.
Für die Eltosch Grafix GmbH wird von einer Umsatzsteigerung von 10,2 % im Geschäftsjahr 2019/2020 ausgegangen, da auch hier eine konjunkturelle Erholung der Druckindustrie angenommen wird. Bis zum Geschäftsjahr 2023/2024 wird mit einer Umsatzsteigerung von durchschnittlich 3,1 % p. a. gerechnet.
Nach dem Ende des fünfjährigen Planungshorizonts wird für die folgenden Jahre eine Umsatzsteigerungsrate in Höhe von 1 % p. a. angenommen.
Auf der Grundlage der Cashflow-Prognosen wurden die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unter Verwendung von segmentspezifischen Kapitalkostensätzen vor Ertragsteuern für die Dr. Hönle AG mit 8,93 %, für die PrintConcept GmbH mit 9,80 %, für die Eltosch Grafix GmbH mit 9,80 %, für die UV-Technik Speziallampen GmbH mit 9,46 %, für die Raesch Quarz (Germany) GmbH mit 7,57 % und für die Raesch Quarz (Malta) Ltd. mit 9,66 % ermittelt. Im Vorjahr wurden Diskontierungszinssätze vor Steuern von 7,27 % bis 9,11 % angewendet.
Aus dem durchgeführten Wertminderungstest ergab sich kein Abwertungsbedarf, da die erzielbaren Beträge die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten übersteigen.
In die Berechnung der Nutzungswerte gehen Annahmen ein, die Schätzungsunsicherheiten unterliegen. Dies betrifft insbesondere die Umsatzerwartung, die Entwicklung der Gewinnmargen, die Abzinsungssätze und die Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Detailplanungszeitraums zugrunde gelegt wird.
Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnenden Risiken dar. Die Ermittlung der Abzinsungssätze basiert auf den durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Eigen- als auch das Fremdkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite von typischen Marktteilnehmern abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem Fremdkapitalzinssatz typischer Marktteilnehmer. Das segmentspezifische Risiko wird durch die Anwendung individueller Beta-Faktoren einbezogen. Die Beta-Faktoren werden jährlich aufgrund von Marktdaten ermittelt.
Die Schätzung der Wachstumsraten orientiert sich an der erwarteten allgemeinen Preissteigerung.
Vom Management wurden Szenarien mit einer Erhöhung der Gesamtkapitalkosten (WACC) von 10 % sowie einer Reduktion der Wachstumsraten nach dem Detailplanungszeitraum von 0,5 % berechnet. Die Berechnungen würden sowohl gesondert als auch in Kombination der nachteiligen Entwicklungen nicht zu einem Wertberichtigungsbedarf der ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte der einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash Generating Units, CGUs) führen.
Die Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellt sich für die Geschäftsjahre 2018/2019 und 2017/2018 wie folgt dar:
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| Kundenstamm und andere Rechte in T€ |
Software in T€ |
Patente, Lizenzen und sonstige gewerbliche Schutzrechte in T€ |
Verfahren, Modelle, Entwürfe und Prototypen in T€ |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte in T€ |
Gesamt in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2018 | 4.094 | 2.593 | 1.409 | 1.557 | 15 | 9.668 |
| Zugänge | - | 192 | 13 | -6 | 25 | 223 |
| Abgänge | - | 4 | - | - | - | 4 |
| Umbuchungen | - | 8 | - | - | -8 | - |
| Währungsparitäten | - | 1 | - | - | - | 1 |
| Konsolidierungskreis | 30 | - | 15 | - | - | 45 |
| Stand 30.09.2019 | 4.124 | 2.789 | 1.436 | 1.551 | 32 | 9.932 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2018 | 3.012 | 2.506 | 907 | 624 | - | 7.050 |
| Zugänge | 283 | 124 | 73 | 52 | - | 532 |
| Abgänge | - | 4 | - | - | - | 4 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - | - |
| Währungsparitäten | - | 1 | - | - | - | 1 |
| Stand 30.09.2019 | 3.295 | 2.626 | 980 | 676 | - | 7.578 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2019 | 829 | 163 | 456 | 875 | 32 | 2.355 |
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| Kundenstamm und andere Rechte in T€ |
Software in T€ |
Patente, Lizenzen und sonstige gewerbliche Schutzrechte in T€ |
Verfahren, Modelle, Entwürfe und Prototypen in T€ |
In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte in T€ |
Gesamt in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2017 | 4.094 | 2.490 | 1.128 | 770 | 732 | 9.214 |
| Zugänge | - | 96 | 281 | 76 | 2 | 455 |
| Abgänge | - | 1 | - | - | - | 1 |
| Umbuchungen | - | 8 | - | 710 | -718 | - |
| Währungsparitäten | - | - | - | - | - | - |
| Stand 30.09.2018 | 4.094 | 2.593 | 1.409 | 1.557 | 15 | 9.668 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2017 | 2.709 | 2.412 | 825 | 619 | - | 6.566 |
| Zugänge | 303 | 95 | 82 | 5 | - | 485 |
| Abgänge | - | 1 | - | - | - | 1 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - | - |
| Währungsparitäten | - | - | - | - | - | - |
| Stand 30.09.2018 | 3.012 | 2.506 | 907 | 624 | - | 7.050 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2018 | 1.082 | 87 | 502 | 933 | 15 | 2.619 |
Im Zuge der Unternehmenserwerbe in den Geschäftsjahren 2007/2008, 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013 und 2014/2015 wurden Marken, Kundenstämme sowie Fertigungstechnologien erworben und im Anlagevermögen als immaterielle Vermögenswerte aktiviert.
Weiterhin enthält die Position extern bezogene Entwicklungsleistungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten für ERP-Software.
Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten im Wesentlichen selbst geschaffene Vermögenswerte in Höhe von 728 T€ (Vj. 787 T€) für ein kundenspezifisches Entwicklungsprojekt, bei dem die Voraussetzungen zur Aktivierung gemäß IAS 38 vorliegen.
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und abhängig von ihrer geschätzten Nutzungsdauer planmäßig über einen Zeitraum von 1 bis 15 Jahren linear abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden jährlich auf Wertminderung überprüft.
Die Entwicklung der Sachanlagen stellt sich für die Geschäftsjahre 2018/2019 und 2017/2018 wie folgt dar:
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| Grundstücke und Gebäude in T€ |
Technische Anlagen und Maschinen in T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in T€ |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in T€ |
Gesamt in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2018 | 14.227 | 27.178 | 12.735 | 2.377 | 56.516 |
| Zugänge | 4.814 | 1.480 | 750 | 12.012 | 19.055 |
| Abgänge | 1.451 | 228 | 134 | - | 1.813 |
| Umbuchungen | 198 | 119 | 11 | -327 | - |
| Währungsparitäten | 77 | 50 | 14 | - | 141 |
| Konsolidierungskreis | - | - | 53 | - | 53 |
| Stand 30.09.2019 | 17.865 | 28.598 | 13.429 | 14.061 | 73.953 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2018 | 3.087 | 17.104 | 9.354 | - | 29.545 |
| Zugänge | 246 | 1.572 | 926 | - | 2.743 |
| Abgänge | 501 | 57 | 69 | - | 627 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - |
| Währungsparitäten | 8 | 35 | 7 | - | 50 |
| Stand 30.09.2019 | 2.840 | 18.654 | 10.217 | - | 31.712 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2019 | 15.025 | 9.944 | 3.212 | 14.061 | 42.241 |
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| Grundstücke und Gebäude in T€ |
Technische Anlagen und Maschinen in T€ |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in T€ |
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in T€ |
Gesamt in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2017 | 8.618 | 25.748 | 12.043 | 180 | 46.589 |
| Zugänge | 5.441 | 1.429 | 806 | 2.449 | 10.124 |
| Abgänge | - | 113 | 127 | - | 240 |
| Umbuchungen | 144 | 96 | 12 | -253 | - |
| Währungsparitäten | 24 | 18 | 0 | - | 43 |
| Stand 30.09.2018 | 14.227 | 27.178 | 12.735 | 2.377 | 56.516 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2017 | 2.847 | 15.569 | 8.625 | - | 27.041 |
| Zugänge | 238 | 1.546 | 842 | - | 2.627 |
| Abgänge | - | 23 | 113 | - | 136 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - |
| Währungsparitäten | 2 | 12 | -1 | - | 14 |
| Stand 30.09.2018 | 3.087 | 17.104 | 9.354 | - | 29.545 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2018 | 11.140 | 10.074 | 3.381 | 2.377 | 26.971 |
Abnutzbare Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und in Folge mit dem Anschaffungskostenmodell bewertet. Die Sachanlagen werden planmäßig über die jeweilige geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben.
In dieser Position werden die konzerneigenen Grundstücke und Gebäude ausgewiesen. Diese betreffen folgende Gesellschaften:
| ― | Dr. Hönle AG |
| ― | UV-Technik Speziallampen GmbH |
| ― | Raesch Quarz (Germany) GmbH |
| ― | Eleco Panacol - EFD, SAS |
| ― | Honle US Real Estate LLC |
| ― | Panacol-Elosol GmbH |
Die Gebäude werden über Nutzungsdauern zwischen drei und 50 Jahren abgeschrieben. Die Grundstücke der Dr. Hönle AG, der Panacol-Elosol GmbH und der UV-Technik Speziallampen GmbH dienen außerdem zur Sicherung von Bankdarlehen in Höhe von insgesamt 11.974 T€.
Die in dieser Position ausgewiesenen Vermögenswerte werden über deren betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 bis 20 Jahren linear abgeschrieben.
In den Vermögenswerten der Technischen Anlagen und Maschinen sind Maschinen enthalten, die im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrages erworben wurden. Der Buchwert der Anlagen beläuft sich zum 30.09.2019 auf 165 T€ (Vj. 192 T€). Im Gegenzug besteht eine Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing (vgl. Tz. 33). Über die Anlagen kann im Rahmen des Leasingverhältnisses nicht uneingeschränkt verfügt werden.
Die Vermögenswerte dieser Position werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 1 bis 39 Jahren linear abgeschrieben. In den Vermögenswerten der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind Fahrzeuge enthalten, die im Rahmen eines Finanzierungsleasingvertrages erworben wurden. Der Buchwert der Anlagen beläuft sich zum 30.09.2019 auf 66 T€ (Vj. 77 T€). Im Gegenzug besteht eine Verbindlichkeit aus Finanzierungsleasing (vgl. Tz. 33). Über die Anlagen kann im Rahmen des Leasingverhältnisses nicht uneingeschränkt verfügt werden.
In der Position sind für das Geschäftsjahr vor allem die Zugänge für die Bauvorhaben der Dr. Hönle AG in Höhe von 5.611 T€ (Vj. 250 T€), der UV-Technik Speziallampen GmbH in Höhe von 2.358 T€ (Vj. 0 T€) und der Panacol-Elosol GmbH in Höhe von 3.170 T€ (Vj. 643 T€) zu nennen. Des Weiteren wurden Anzahlungen von der Raesch Quarz (Germany) GmbH für einen neuen Glühofen geleistet.
Die Eltosch Grafix GmbH hält im Geschäftsjahr 2018/2019 eine Gewerbeimmobilie in Unterlüß, Deutschland, als Renditeliegenschaft, die als Finanzinvestition im Sinne des IAS 40 gilt, nachdem die Produktion an diesem Standort eingestellt wurde und das Grundstück der Vermietung dient. Der im Anlagevermögen ausgewiesene Buchwert dieser Immobilie beträgt 1.171 T€. Aus der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 Erlöse in Höhe von 218 T€ erzielt. Wesentliche mit der Erzielung der Erlöse verbundene Aufwendungen sind mit einem Betrag von 42 T€ angefallen.
Die Position hat sich wie folgt entwickelt:
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| in T€ | |
|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2018 | 1.399 |
| Zugänge | - |
| Abgänge | - |
| Umbuchungen | - |
| Stand 30.09.2019 | 1.399 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2018 | 189 |
| Zugänge | 39 |
| Abgänge | - |
| Umbuchungen | - |
| Stand 30.09.2019 | 228 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2019 | 1.171 |
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| in T€ | |
|---|---|
| Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 01.10.2017 | 1.399 |
| Zugänge | - |
| Abgänge | - |
| Umbuchungen | - |
| Stand 30.09.2018 | 1.399 |
| Abschreibungen Stand 01.10.2017 | 150 |
| Zugänge | 39 |
| Abgänge | - |
| Umbuchungen | - |
| Stand 30.09.2018 | 189 |
| Nettobuchwert zum 30.09.2018 | 1.210 |
Der beizulegende Zeitwert in Höhe von 1,55 Mio. € leitet sich aus einem indexierten Wertgutachten eines Immobiliensachverständigen ab.
Die unter dieser Position ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von 27 T€ (Vj. 27 T€) betreffen im Wesentlichen die 100%ige Beteiligung an der Solitec GmbH. Die Solitec GmbH wird aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung für den Konzern nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen.
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| 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Darlehen an nahestehende Personen | 8 | 61 |
| Aktivwerte Rückdeckungsversicherung | 1.458 | 1.180 |
| Übrige | 29 | 28 |
| 1.495 | 1.269 |
Zu den Darlehen an nahestehende Personen verweisen wir auf Tz. 49.
Unter dieser Position werden die Bilanzansätze der nach der At-Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen an der Metamorphic Materials Inc. und an der TECINVENT GmbH ausgewiesen. Zum 30. September 2019 beträgt der Buchwert der nach der At-Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen 52 T€ (Vj. 30 T€).
Die folgenden Angaben basieren auf dem jeweils letzten vorliegenden Abschluss vor Umrechnung auf die von der Dr. Hönle AG gehaltene Beteiligungsquote. Die TECINVENT GmbH entwickelt und vertreibt Produkte im Bereich elektronischer Schaltungen, Baugruppen, Geräte und Systeme. Die Metamorphic Materials Inc. entwickelt, produziert und vertreibt Oligomere und Polymere.
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| TECINVENT GmbH | Metamorphic M. Inc. | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | 2018/2019 | 2017/2018 | 2018/2019 | 2017/2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigentumsanteil in Prozent | 35% | 35% | 30% | 30% |
| Langfristige Vermögenswerte | 0 | 0 | 18 | 11 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 152 | 169 | 166 | 111 |
| Langfristige Schulden | 0 | 0 | 97 | 113 |
| Kurzfristige Schulden | 163 | 171 | 140 | 114 |
| Nettovermögen | -11 | -2 | -53 | -105 |
| Anteil des Konzerns am assoziierten Unternehmen | 0 | 0 | -16 | -31 |
| Eliminierung nicht realisierter Gewinne | 0 | 0 | -6 | -3 |
| Zzgl. vorhandene Stille Reserven | 0 | 0 | 74 | 64 |
| Buchwert des At-Equity-Werts am assoziierten Unternehmens | 0 | 0 | 52 | 30 |
| Umsatzerlöse | 213 | 238 | 468 | 367 |
| Gewinn aus den fortzuführenden Geschäftsbereichen (100%) | -9 | 6 | 59 | 10 |
| Gesamtergebnis (100%) | -9 | 6 | 59 | 10 |
| Gesamtergebnis (bezogen auf Anteil Konzern) | -3 | 2 | 18 | 3 |
Die gebildeten Steuerabgrenzungen sind nachfolgenden Bilanzpositionen bzw. Sachverhalten zuzuordnen:
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| 30.09.2019 | 30.09.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| aktivisch in T€ |
passivisch in T€ |
aktivisch in T€ |
passivisch in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | 147 | 287 | 180 | 331 |
| Umlaufvermögen | 54 | 3 | 38 | 2 |
| Rückstellungen | 1.757 | 8 | 1.163 | 6 |
| Verbindlichkeiten | 1.604 | 514 | 129 | 425 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 1.976 | 0 | 1.483 | 0 |
| - latente Steuern auf Verluste | 2.549 | 0 | 2.497 | 0 |
| - Wertberichtigungen | -573 | 0 | -1.014 | 0 |
| Konsolidierungseffekt | 148 | 479 | 306 | 534 |
| Gesamt | 5.687 | 1.292 | 3.298 | 1.300 |
Ein latenter Steueranspruch für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste wird gemäß IAS 12 in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zukünftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können.
Die Gesellschaften Panacol AG, Agita Holding AG, Hoenle UV Technology Shanghai, Ltd., Panacol-USA, Inc., Panacol-Korea Co., Ltd., Hönle Electronics GmbH, GEPA Coating Solutions GmbH sowie Raesch Quarz (Germany) GmbH verfügen über steuerliche Verlustvorträge zum 30.09.2019.
Zur Einschätzung der Werthaltigkeit werden die jährlichen Planungen zugrundegelegt, aus denen sich die Zukunftsprognose für die Nutzbarkeit ableitet. Angesetzt werden nur Verluste, die nach der Planung innerhalb von fünf Jahren nutzbar sind.
Aktive latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von 1.759 T€ entfallen auf die Raesch Quarz (Germany) GmbH, die bis zum vorletzten Geschäftsjahr Verluste ausgewiesen hat. Die substanziellen Hinweise für den Ansatz ergeben sich aus den genannten Planungsrechnungen und deren zugrunde liegenden Annahmen. Es wird dazu auf die Erläuterungen in Tz. 20 verwiesen.
Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge im Umfang von 2.187 T€ und gewerbesteuerliche Verlustvorträge im Umfang von 1.708 T€ in Bezug auf die Raesch Quarz (Germany) GmbH wurden aufgrund nicht vorhersehbarer steuerlicher Nutzbarkeit keine aktiven latenten Steuern gebildet (bzw. solche einzelwertberichtigt).
Die Vorräte gliedern sich wie folgt auf:
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| 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe inkl. Prospektmaterial (zu Anschaffungskosten) | 19.887 | 19.439 |
| Abzüglich Abwertung | 811 | 1.107 |
| 19.076 | 18.332 | |
| Unfertige Erzeugnisse und Leistungen (zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) | 536 | 474 |
| Abzüglich Abwertung | 0 | 0 |
| 536 | 474 | |
| Fertige Erzeugnisse und Waren (zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) | 16.986 | 15.063 |
| Abzüglich Abwertung | 727 | 640 |
| 16.259 | 14.423 | |
| Geleistete Anzahlungen | 24 | 50 |
| Vorräte | 35.895 | 33.279 |
Der Buchwert der zum Nettoveräußerungspreis (beizulegenden Zeitwert) angesetzten Vorräte beträgt 1.384 T€ (Vj. 1.207 T€). In der Berichtsperiode 2018/2019 wurden 36.235 T€ (Vj. 42.132 T€) Vorräte im Materialaufwand erfasst sowie 96 T€ (Vj. 457 T€ Aufwand) als Werterhöhung auf Vorräte als Ertrag gebucht.
Für die im Vorratsvermögen ausgewiesenen Werte bestehen lediglich die im Rahmen von Kaufverträgen üblichen Eigentumsvorbehalte.
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| 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamtforderungen | 17.084 | 23.590 |
| Abzüglich Wertberichtigungen | 104 | 591 |
| 16.980 | 22.999 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 30.09.2019 werden unter Berücksichtigung des Expected-Loss-Wertminderungsmodells des IFRS 9 bewertet. Die Wertberichtigungen wurden aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit mit tatsächlichen Zahlungsausfällen ermittelt und um prospektive Erwartungen angepasst (vergleiche hierzu Abschnitt 46 "Kreditrisiken").
Die Entwicklung der Wertminderung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellt sich wie folgt dar:
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Stand 30. September (gem. IAS 39) | 591 | 524 |
| Anpassungseffekt IFRS 9 | -480 | 0 |
| Stand 1. Oktober (gem. IFRS 9) | 111 | 524 |
| Veränderung der Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -7 | 67 |
| Stand 30. September | 104 | 591 |
Die Ermittlung der Wertminderungen im Vorjahr erfolgte nach den Vorschriften von IAS 39.
Die dargestellten Forderungen beinhalten im Geschäftsjahr keine Beträge, die zum Abschlussstichtag überfällig sind, für welche der Konzern jedoch keine Wertminderungen erfasst hat.
Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Buchwerten. Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beträgt weniger als ein Jahr.
Im Wesentlichen weist diese Position Forderungen gegenüber der Metamorphic Materials Inc. in Höhe von 96 T€ (Vj. 112 T€) und gegenüber der TECINVENT GmbH in Höhe von 54 T€ (Vj. 55 T€) aus.
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| 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Vorausbezahlte Aufwendungen | 550 | 494 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 2.291 | 1.620 |
| 2.841 | 2.114 |
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| 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen an nahestehende Personen | 52 | 50 |
| Umsatzsteuer | 1.416 | 492 |
| Forderungen an Mitarbeiter | 141 | 68 |
| Übrige | 682 | 1.010 |
| 2.291 | 1.620 |
Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten. Die Restlaufzeit beträgt weniger als ein Jahr. Zu den Forderungen an nahestehende Personen wird auf Tz. 48 verwiesen. Unter der Position "Übrige" werden in Höhe von 31 T€ (Vj. 96 T€) debitorische Kreditoren ausgewiesen. Für die ausgewiesenen sonstigen Vermögenswerte bestehen keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.
Die Steuererstattungsansprüche setzen sich wie folgt zusammen:
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| 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Dr. Hönle AG | 607 | 285 |
| PrintConcept GmbH | 37 | 23 |
| Eltosch Grafix GmbH | 68 | 68 |
| Eltosch Grafix America Inc. | 0 | 65 |
| Panacol AG | 48 | 60 |
| Aladin GmbH | 38 | 91 |
| Hönle Electronics GmbH | 15 | 0 |
| Panacol-USA, Inc. | 64 | 60 |
| 877 | 652 |
Die liquiden Mittel beinhalten Schecks, Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Position stellt gleichzeitig den für die Kapitalflussrechnung relevanten Finanzmittelfonds im Sinne von IAS 7 dar. Die ausgewiesenen liquiden Mittel sind nicht verfügungsbeschränkt.
Die enthaltenen Guthaben bei Kreditinstituten bestehen bei verschiedenen Banken zu Guthaben-Zinssätzen bis zu 1,0 % p.a.
Der Konzern beabsichtigt, ein nicht mehr genutztes Gebäude mit Grundstück (Buchwert 30.09.2019: 950 T€) innerhalb der nächsten zwölf Monate zu veräußern. Das Gebäude mit Grundstück, das im Eigentum der Dr. Hönle AG - Segment Geräte & Anlagen - steht, wurde von der Tochtergesellschaft Aladin GmbH genutzt. Die Produktion von Mitteldruckstrahler am derzeitigen Standort der Aladin GmbH Rott a. Inn wird eingestellt und nach Ilmenau verlagert. Die Käufersuche für die Immobilie ist bereits angelaufen. Weder zum Zeitpunkt der unterjährigen Umklassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" noch zum 30. September 2019 wurden Wertminderungen erfasst, da der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten über dem Buchwert liegt. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten beträgt 2,8 Mio. €. In dem oben dargestellten Anlagenspiegel (Tz. 20) sind dieses Grundstück sowie das Gebäude daher nicht enthalten.
Neben einer adäquaten Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals ist der Hönle Konzern bestrebt, die Eigenkapitalquote und die damit einhergehenden Liquiditätsreserven nachhaltig auf hohem Niveau zu halten, um das weitere Wachstum sicherzustellen und den Unternehmenswert zu steigern.
Das Eigenkapital stieg im Vergleich zum Vorjahr um 2.872 T€ auf 90.122 T€. Die Eigenkapitalquote sank auf 62,5 % (Vj. 69,5 %).
Hinsichtlich der Darstellung der Veränderung des Eigenkapitals im Geschäftsjahr 2018/2019 verweisen wir auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung.
Im Zusammenhang mit erhaltenen Bankdarlehen ergeben sich Mindestanforderungen im Hinblick auf das wirtschaftliche Eigenkapital (Bankdefinition) sowie zur Nettoverschuldung (Bankdefinition). Es wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 alle externen Mindestkapitalanforderungen erfüllt. Auf Basis der Ist-Zahlen wird die Einhaltung laufend überwacht.
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt 5.512.930 €. Eine Aktie gewährt somit einen rechnerischen Anteil von 1,00 € am Gesellschaftskapital. Die nennwertlosen Stückaktien lauten auf den Inhaber.
Von den ausgegebenen Aktien befinden sich zum jeweiligen Bilanzstichtag im Umlauf:
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| 30.09.2019 Stück | 30.09.2018 Stück | |
|---|---|---|
| Anzahl ausgegebene Aktien | 5.512.930 | 5.512.930 |
| abzüglich eigene Anteile | 1.076 | 1.076 |
| im Umlauf befindliche Anteile | 5.511.854 | 5.511.854 |
Die Hauptversammlungen der Vorjahre haben die Dr. Hönle AG nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zu insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals zu erwerben.
Mit Wirkung zum 27. März 2019 hat die Hauptversammlung beschlossen, Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 31. Dezember 2023 eigene Aktien in Höhe von bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals von 5.512.930 € zu erwerben. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Handel in eigenen Aktien genutzt werden. Von dieser Ermächtigung hat die Dr. Hönle AG im Geschäftsjahr 2018/2019 keinen Gebrauch gemacht. In den Vorjahren wurden von der Gesellschaft Aktien wie folgt erworben bzw. im laufenden Geschäftsjahr für den Erwerb von weiteren Tochtergesellschaften Aktien ausgegeben:
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| Geschäftsjahr | Stand per 30.09.2018 | Veränderung | Stand per 30.09.2019 |
|---|---|---|---|
| Anzahl eigene Aktien | 1.076 | 0 | 1.076 |
| Anschaffungskosten in T€ | 8 | 0 | 8 |
| Durchschnittliche Anschaffungskosten je Aktie in € | 7,77 | 0 | 7,77 |
Die eigenen Aktien werden gemäß IAS 32 mit ihren Anschaffungskosten von 8 T€ offen in einem gesonderten Posten vom Eigenkapital abgezogen. Der durchschnittliche Stückpreis aller gehaltenen eigenen Aktien beträgt 7,77 €. Der Börsenkurs am Bilanzstichtag belief sich auf 50,00 €.
Gemäß § 71b AktG stehen der Dr. Hönle AG aus den eigenen Aktien keine Rechte zu; insbesondere sind diese Aktien nicht dividendenberechtigt.
Die Kapitalrücklage enthält im Wesentlichen die Aufgelder aus der Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Börsengang im Geschäftsjahr 2000/2001.
Die gesetzliche Rücklage wurde entsprechend § 150 AktG gebildet. In die enthaltene Gewinnrücklage werden die Jahresergebnisse eingestellt, soweit sie nicht ausgeschüttet werden.
In dieser Rücklage werden die Änderungen aus dem Wertminderungsmodell gem. IFRS 9 nach Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. Zum 30. September 2019 betrug diese Rücklage 341 T€ (Vj. 0 T€) nach latenten Steuern.
In dieser Rücklage werden die Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von effektiven Sicherungsgeschäften nach Berücksichtigung latenter Steuern erfasst. Zum 30. September 2019 betrug diese Rücklage 4.276 T€ (Vj. 117 T€) nach latenten Steuern.
Die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste nach IAS 19 enthält die erfolgsneutral erfassten versicherungsmathematischen Verluste aus der Bewertung der Pensionsverpflichtungen nach IAS 19 nach Berücksichtigung latenter Steuern.
Die Rücklage für Währungsdifferenzen dient der Erfassung von Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen.
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG der Hauptversammlung 2020 vor, eine Dividende in Höhe von 0,80 € je Aktie für das Geschäftsjahr 2018/2019 auszuschütten. Dies entspricht einem Betrag von 4.409 T€. Im vorangegangenen Geschäftsjahr wurden 0,80 € je Aktie bzw. ein Betrag von 4.409 T€ ausgeschüttet.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 20.03.2015 wurde der Vorstand bis zum 19.03.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien (Stammaktien) gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um bis zu 2.750 T€ zu erhöhen. Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise auszuschließen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die Zusammensetzung der nicht beherrschenden Anteile dargestellt sowie wesentliche Finanzinformationen zu den Tochterunternehmen, bei denen nicht beherrschende Anteile bestehen:
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| in T€ | Eleco | Hönle Electronics GmbH | GEPA Coating Solutions GmbH | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Prozentsatz nicht beherrschender Anteile | 0,04% | 49% | 49% | |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.054 | 191 | 160 | 1.405 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 3.119 | 232 | 35 | 3.386 |
| Langfristige Schulden | 321 | 0 | 0 | 321 |
| Kurzfristige Schulden | 2.276 | 310 | 10 | 2.596 |
| Nettovermögen | 1.576 | 113 | 185 | 1.874 |
| Buchwert nicht beherrschende Anteile | 0 | 55 | 90 | 146 |
| Umsatzerlöse | 8.224 | 998 | 3 | 9.225 |
| Gewinn | 655 | -31 | -115 | 509 |
| Sonstiges Ergebnis | 6 | 0 | 0 | 6 |
| Gesamtergebnis | 661 | -31 | -115 | 515 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn | 0 | -15 | -56 | -71 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Dividenden an nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 704 | 17 | -146 | 575 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -25 | 0 | -28 | -53 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -600 | 0 | 202 | -398 |
| Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nettoerhöhung (-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 79 | 17 | 28 | 124 |
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| in T€ | Eleco | Hönle Electronics GmbH | Panacol-Korea Co., Ltd | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Prozentsatz nicht beherrschender Anteile | 0,04% | 49% | 49% | |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.109 | 202 | 101 | 1.412 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 2.926 | 240 | 103 | 3.270 |
| Langfristige Schulden | 304 | 0 | 0 | 304 |
| Kurzfristige Schulden | 2.266 | 298 | 6 | 2.570 |
| Nettovermögen | 1.465 | 144 | 199 | 1.808 |
| Buchwert nicht beherrschende Anteile | 1 | 70 | 93 | 164 |
| Umsatzerlöse | 8.383 | 378 | 104 | 8.865 |
| Gewinn | 626 | 44 | -202 | 468 |
| Sonstiges Ergebnis | -14 | 0 | 0 | -14 |
| Gesamtergebnis | 612 | 44 | -202 | 454 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugeordneter Gewinn | 0 | 21 | -98 | -77 |
| Nicht beherrschenden Anteilen zugeordnetes sonstiges Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Dividenden an nicht beherrschende Gesellschafter | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit | 633 | -20 | -209 | 404 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -61 | 0 | 0 | -61 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | -500 | 100 | 0 | -400 |
| Wechselkursbedingte Änderung des Finanzmittelfonds | 0 | 0 | 12 | 12 |
| Nettoerhöhung (-abnahme) der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 72 | 80 | -197 | -45 |
In dieser Position ist der langfristige Anteil der folgenden Bankdarlehen ausgewiesen:
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| Darlehensbetrag in T€ |
effektiver Zinssatz | Laufzeit bis | Tilgung p.a. in T€ |
Buchwert in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Darlehen Dr. Hönle AG | 494 | 1,65% | 30.01.2025 | 50 | 266 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 700 | 2,90% | 31.08.2023 | 74 | 301 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 400 | 1,69% | 30.06.2022 | 50 | 138 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 3.500 | 2,29% | 31.03.2021 | 500 | 750 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 205 | 2,15% | 31.03.2019 | 26 | - |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 350 | 0,85% | 31.05.2022 | 67 | 183 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 340 | 1,50% | 30.12.2022 | 50 | 164 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 878 | 1,90% | 31.12.2018 | 15 | - |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 300 | 0,70% | 31.03.2022 | 60 | 150 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 1.500 | 0,90% | 30.06.2023 | 222 | 833 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 1.300 | 0,80% | 31.12.2024 | 208 | 1.092 |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 30.100 | 2,24% | 30.06.2038 | - | 8.906 |
| Darlehen Panacol-Elosol GmbH | 15.000 | 2,17% | 29.10.2038 | - | - |
| Darlehen UV-Technik GmbH | 4.200 | 2,14% | 30.09.2037 | - | 2.501 |
| Darlehen UV-Technik GmbH | 221 | 5,50% | 30.06.2019 | 18 | - |
| Darlehen UV-Technik GmbH | 300 | 6,25% | 31.07.2019 | 28 | - |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 2.000 | 1,65% | 31.03.2019 | 375 | - |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 500 | 1,25% | 31.12.2018 | 25 | - |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 1.000 | 1,74% | 30.06.2022 | 192 | 521 |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 500 | 1,40% | 30.10.2020 | 150 | 163 |
Die lang- und kurzfristigen Anteile der oben dargestellten Darlehen ergeben sich wie folgt:
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| Anteil kurzfristig in T€ |
Anteil langfristig in T€ |
Payer-Zinsswap in T€ |
Sicherheiten | |
|---|---|---|---|---|
| Darlehen Dr. Hönle AG | 50 | 216 | nein | Grundschuld |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 74 | 227 | nein | Grundschuld |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 50 | 88 | 400 | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 500 | 250 | 3.500 | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 0 | 0 | nein | Sicherungsübereignung |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 67 | 116 | nein | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 50 | 114 | nein | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 0 | 0 | nein | Bürgschaft |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 60 | 90 | nein | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 222 | 611 | nein | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 208 | 884 | nein | keine |
| Darlehen Dr. Hönle AG | 0 | 8.906 | 30.100 | Grundschuld |
| Darlehen Panacol-Elosol GmbH | 0 | 0 | 15.000 | Grundschuld |
| Darlehen UV-Technik GmbH | 0 | 2.501 | 4.200 | Grundschuld |
| Darlehen UV-Technik GmbH | 0 | 0 | nein | keine |
| Darlehen UV-Technik GmbH | 0 | 0 | nein | keine |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 0 | 0 | nein | Bürgschaft Dr. Hönle AG |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 0 | 0 | nein | Bürgschaft, Grundschuld |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 192 | 329 | nein | Bürgschaft Dr. Hönle AG |
| Darlehen Raesch Quarz (G.) GmbH | 150 | 13 | nein | Bürgschaft Dr. Hönle AG |
Die Finanzierungsleasingverbindlichkeiten setzen sich aus den Barwerten der Mindestleasingraten für Maschinen und Fahrzeuge zusammen. Die Anteile, die innerhalb eines Jahres fällig werden, sind als kurzfristige Leasingverpflichtungen in der Bilanz ausgewiesen. Die Barwerte für die Mindestleasingraten, die erst nach einem Jahr fällig werden, sind unter den langfristigen Finanzierungsleasingverpflichtungen abgebildet.
Die Verpflichtungen aus dem Finanzierungsleasing-Verhältnis entwickeln sich wie folgt:
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| Stand 30.09.2019 | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr in T€ |
Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren in T€ |
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in T€ |
|---|---|---|---|
| Barwert der Mindestleasingzahlung | 70 | 148 | 0 |
| Zinsanteil (enthalten im Barwert) | 4 | 4 | 0 |
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| Stand 30.09.2018 | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr in T€ |
Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren in T€ |
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren in T€ |
|---|---|---|---|
| Barwert der Mindestleasingzahlung | 71 | 218 | 0 |
| Zinsanteil (enthalten im Barwert) | 6 | 8 | 0 |
Unter dieser Position sind der Marktwert der Derivate in Höhe von 5.795 T€ (Vj. 157 T€) sowie Kaufpreisverbindlichkeiten aus den geschriebenen Put-Optionen in Höhe von 128 T€ (Vj. 198 T€) ausgewiesen. Daneben ist eine Darlehensverbindlichkeit in Höhe von 163 T€ (Vj. 179 T€) enthalten.
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen für Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet.
Die Pensionsrückstellungen für die Zusagen über feste Leistungsansprüche (Defined Benefit Plans) werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Dabei werden die zukünftigen Verpflichtungen auf der Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden Trendannahmen für die relevanten Größen, die sich auf die Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere die Fluktuation, die künftigen Gehaltsentwicklungen sowie den anzusetzenden Zinssatz.
Die Pensionsrückstellungen betreffen Versorgungszusagen an Mitarbeiter der Konzernunternehmen in Deutschland sowie an Mitarbeiter der französischen Tochtergesellschaften.
Die Pensionsverpflichtungen setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
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| 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Barwert der Pensionsverpflichtung am Beginn des Jahres | 8.476 | 7.589 |
| Zzgl. Dienstzeitaufwand / Service Costs | 607 | 578 |
| Zzgl. Zinsaufwand / Interest Costs | 160 | 151 |
| Zzgl./Abzgl. versicherungsmath. Gewinne/Verluste | 2.104 | 243 |
| Zzgl./Abzgl. Zahlungen Fondvermögen | 7 | 0 |
| Abzgl. Rentenzahlungen | -85 | -85 |
| Wert der Pensionsverpflichtung am Ende des Jahres | 11.269 | 8.476 |
Für die oben genannten Pensionsverpflichtungen werden im Geschäftsjahr 2018/2019 Auszahlungen in Höhe von 85 T€ erwartet.
Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Pensionsverpflichtung in Höhe von 11.183 T€ (Vj. 8.391 T€) nach mehr als zwölf Monaten erfüllt wird.
Die im Geschäftsjahr 2018/2019 entstandenen versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste wurden erfolgsneutral in das Eigenkapital eingestellt bzw. dort verrechnet und führten insofern zur angegebenen erfolgsneutralen Veränderung der Pensionsrückstellungen.
Nachfolgende versicherungsmathematische Annahmen dienten als Grundlagen zur Bestimmung des Bilanzwerts der Pensionsverpflichtung:
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| 30.09.2019 | 30.09.2018 | 30.09.2017 | |
|---|---|---|---|
| Diskontierungszinssatz | 1,00% | 1,90% | 2,00% |
| Erträge aus dem Fondsvermögen | 1,00% | 1,90% | 2,00% |
| Steigerungsrate der Pensionszahlungen | 1,60% - 2,00% | 1,60% - 2,00% | 2,00% |
| Richttafeln Heubeck | 2018_G | 2005_G | 2005_G |
Die bilanzierte Pensionsverpflichtung wird in Höhe von 3.005 T€ (Vj. 2.488 T€) durch Planvermögen in Form von Lebensversicherungen abgedeckt, die bei verschiedenen Anbietern unabhängig verwaltet werden.
Sensitivitätsanalysen bei den versicherungsmathematischen Gutachten zum 30.09.2019 führten bei den Pensionsverpflichtungen zu den folgenden Ergebnissen:
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| Höhe der Pensionsverpflichtung bei Änderung der Parameter | in T€ | |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz | +0,5% | 10.118 |
| Abzinsungssatz | -0,5% | 12.610 |
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| Höhe der Pensionsverpflichtung bei Änderung der Parameter | in T€ | |
|---|---|---|
| Steigerungsrate der Pensionszahlungen | +0,25% | 11.704 |
| Steigerungsrate der Pensionszahlungen | -0,25% | 10.856 |
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| Höhe der Pensionsverpflichtung bei Änderung der Parameter | in T€ | |
|---|---|---|
| Lebenserwartung | +10,00% | 11.643 |
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines versicherungsmathematischen Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.
Die Entwicklung der oben dargestellten Parameter wird vom Unternehmen genau beobachtet und gegebenenfalls werden entsprechende Anpassungen bei den bestehenden Rückdeckungsversicherungen vorgenommen.
Das Planvermögen entwickelte sich im Geschäftsjahr 2018/2019 wie folgt:
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| 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Beginn des Jahres | 2.488 | 1.983 |
| Erwartete Erträge aus dem Planvermögen | 52 | 45 |
| Gezahlte Beiträge des Arbeitsgebers | 487 | 478 |
| Gezahlte Leistungen | -7 | 0 |
| Zzgl./Abzgl. versicherungsmath. Gewinne/Verluste | -16 | -17 |
| Sonstiges | 0 | 0 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Ende des Jahres | 3.005 | 2.488 |
Die erwarteten Gesamterträge aus Planvermögen werden auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt gängigen Marktpreise für den Zeitraum, über den die Verpflichtung erfüllt wird, berechnet. Diese spiegeln sich in den Grundannahmen wieder.
Die erwartete Entwicklung des Planvermögens für das Geschäftsjahr 2019/2020 stellt sich wie folgt dar:
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| 30.09.2020 in T€ |
|
|---|---|
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Beginn des Jahres | 3.005 |
| Erwartete Erträge aus dem Planvermögen | 32 |
| Gezahlte Beiträge des Arbeitsgebers | 481 |
| Beizulegender Zeitwert des Planvermögens am Ende des Jahres | 3.518 |
In der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres sind folgende Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen enthalten:
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Laufender Dienstzeitaufwand | 607 | 578 |
| Zinsaufwand | 160 | 151 |
| Erträge aus Planvermögen | -52 | -45 |
| 715 | 684 |
Vom Zinsaufwand entfallen 3 T€ (Vj. 5 T€) auf den Anteil der Versorgungsbezüge für Hinterbliebene von früheren Geschäftsführern.
Im Berichtsjahr kam es zu folgenden Bewegungen innerhalb der Bilanzposition Pensionsrückstellungen:
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| 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Bilanzwert der Pensionsrückstellung zu Beginn des Jahres | 5.988 | 5.606 |
| Zzgl. Pensionsaufwand | 715 | 685 |
| Abzgl. gezahlte Beiträge | -487 | -478 |
| Abzgl. Zahlungen/Rentenzahlungen | -85 | -85 |
| Zzgl. Auszahlung Fondsvermögen | 0 | 0 |
| Erfolgsneutralen Veränderungen | 2.133 | 260 |
| davon aus Anpassungen der Erfahrungswerte | 97 | 87 |
| davon aus biometrischen Annahmen | 80 | 1 |
| davon aus finanziellen Annahmen | 1.956 | 173 |
| Bilanzwert der Pensionsrückstellung Ende des Jahres | 8.264 | 5.988 |
Im Hinblick auf die Pensionsverpflichtungen zugunsten gegenwärtiger und ehemaliger Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer verweisen wir auf Tz. 50.
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Stand 1. Oktober 2018 | 332 | 398 |
| Im Geschäftsjahr beantragt: | 0 | 0 |
| Erfolgswirksam vereinnahmt/aufgelöst | -66 | -66 |
| Stand 30. September 2019 | 266 | 332 |
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden im Wesentlichen für den Erwerb von einem Gebäude, Schmelzöfen und Glühöfen der Raesch Quarz (Germany) GmbH gewährt und für den Neubau der Produktionshalle der UV-Technik Speziallampen GmbH. Die an diese Zuwendungen geknüpften Bedingungen wurden voraussichtlich vollständig erfüllt. Es bestehen keine wesentlichen Unsicherheiten.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben zum Bilanzstichtag einen Buchwert in Höhe von 7.866 T€ (Vj. 6.838 T€). Wegen der kurzfristigen Zahlungsziele dieser Verbindlichkeiten entspricht dieser Betrag dem beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeiten.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, die als Vertragsverbindlichkeiten erfasst werden, betreffen erhaltene Kundenzahlungen für Leistungen, die noch nicht von der Gesellschaft erbracht wurden. Der Ausweis erfolgt netto, d. h. ohne Umsatzsteuer. Es wird ferner auf die Ausführungen unter Abschnitt Tz. 6 "Umsatzerlöse" verwiesen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
Zum Ende der Berichtsperiode bestanden kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Banken in Höhe von 1.672 T€ (Vj. 2.263 T€). Zur Zusammensetzung der enthaltenen Darlehen wird auf Tz. 32 verwiesen. Des Weiteren sind in dieser Position kurzfristig in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 50 T€ (Vj. 40 T€) enthalten.
Die von Banken eingeräumten Kontokorrentkreditlinien betrugen zum 30.09.2019 insgesamt 4.742 T€ (Vj. 4.475 T€), die bei Inanspruchnahme marktüblich zu verzinsen wären. Davon sind 50 T€ (Vj. 40 T€) durch Kontokorrentkredite beansprucht.
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| 30.09.2019 in T€ |
30.09.2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Lohn- und Umsatzsteuer | 490 | 658 |
| Sozialversicherungsbeiträge | 449 | 435 |
| Tantiemen und Prämien | 1.736 | 2.941 |
| Weihnachtsgeld | 1.041 | 990 |
| Ausstehende Urlaube | 448 | 462 |
| Gleitzeitüberhänge | 411 | 674 |
| Sonstige Verbindlichkeiten aus dem Personalbereich | 555 | 519 |
| Übrige | 541 | 410 |
| 5.671 | 7.090 |
Die Verbindlichkeiten für Tantiemen und Prämien betreffen Verpflichtungen aus variablen Vergütungen und Erfolgsbeteiligungen gegenüber den Vorständen und Geschäftsführern sowie gegenüber den Mitarbeitern der in den Konzernabschluss einbezogenen Einzelgesellschaften.
Die Verbindlichkeiten für Weihnachtsgeld wurden gebildet für die periodengerechte Abgrenzung des Weihnachtsgeldes.
Die Verbindlichkeiten für ausstehende Urlaube wurden wegen des abweichenden Wirtschaftsjahres zeitanteilig bemessen.
Die Verbindlichkeiten für Gleitzeitüberhänge betrifft Überstundenguthaben der Mitarbeiter.
Die unter "Übrige" enthaltenen Verbindlichkeiten für die Vergütung des Aufsichtsrates betragen 135 T€ (Vj. 60 T€).
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
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| Stand 01.10.2018 in T€ |
Verbrauch in T€ |
Auflösung in T€ |
Zuführung in T€ |
Stand 30.09.2019 in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Vertragliche Verpflichtungen gegenüber Dritten: | |||||
| Gewährleistungen und Garantien | 451 | 1 | 84 | 6 | 372 |
| Verpflichtung aus Mietverträgen | 139 | 2 | 23 | 16 | 130 |
| Gesamt | 590 | 3 | 107 | 22 | 502 |
Die Rückstellungen für Gewährleistungen und Garantien betreffen Gewährleistungen, die sowohl mit als auch ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden, sowie Nachbearbeitungskosten aufgrund von Retouren. Die Rückstellung errechnet sich i.d.R. mit 0,5 % vom risikobehafteten Umsatz, wobei sich der Prozentsatz aus den Erfahrungswerten der Vergangenheit ableitet.
Der erwartete Zahlungsabfluss in Bezug auf die oben genannten Rückstellungen stellt sich wie folgt dar:
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| 30.09.2019 in % |
30.06.2018 in % |
|
|---|---|---|
| Im Folgejahr | 78 | 81 |
| In den folgenden 2 bis 5 Jahren | 20 | 4 |
| In den folgenden 6 bis 10 Jahren | 2 | 15 |
| 100 | 100 |
Der erwartete Zahlungsabfluss in den folgenden zwei bis zehn Jahren betrifft in erster Linie die Verpflichtungen aus Mietverträgen für die angemieteten Gebäude bis zum Vertragsende.
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern wurden in Höhe der voraussichtlichen tatsächlichen Zahlungsverpflichtungen aus Ertragsteuern für das Geschäftsjahr sowie für Vorjahre angesetzt.
Über die durch Rückstellungen abgedeckten faktischen Verpflichtungen hinaus bestehen derzeit keine wesentlichen Verpflichtungen, deren Existenz von künftigen nicht beeinflussbaren Ereignissen abhängt.
Bürgschaften für konzernfremde Personen oder Unternehmen wurden nicht abgegeben.
Nach IAS 37 zu vermerkende Eventualforderungen bestehen nicht.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen des Konzerns stellen sich wie folgt dar:
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| Stand 30.09.2019 | fällig bis 1 Jahr in T€ |
fällig in 1 bis 5 Jahren in T€ |
fällig in über 5 Jahren in T€ |
Gesamtverpflichtung in T€ |
|---|---|---|---|---|
| Gerätemietverträge | 147 | 251 | 0 | 398 |
| Raummietverträge | 2.668 | 2.205 | 399 | 5.272 |
| Kfz-Mietverträge | 436 | 384 | 0 | 820 |
| Bestellobligo | 3.606 | 0 | 0 | 3.606 |
| 6.857 | 2.840 | 399 | 10.096 |
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| Stand 30.09.2018 | fällig bis 1 Jahr in T€ |
fällig in 1 bis 5 Jahren in T€ |
fällig in über 5 Jahren in T€ |
Gesamtverpflichtung in T€ |
|---|---|---|---|---|
| Gerätemietverträge | 125 | 391 | 5 | 521 |
| Raummietverträge | 2.599 | 4.317 | 175 | 7.091 |
| KFZ-Mietverträge | 469 | 437 | 0 | 906 |
| Bestellobligo | 6.238 | 0 | 0 | 6.238 |
| 9.431 | 5.145 | 180 | 14.756 |
Der Hönle Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, welche im Risikobericht des Lageberichts erläutert werden.
Zur Überwachung der Risiken wird bei der Dr. Hönle AG ein formalisiertes Risikomanagementsystem durchgeführt. Die Grundsätze hierzu sind in einem Handbuch dokumentiert. In Abwägung der Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalls und der Wahrscheinlichkeit einer Schadenshöhe, aber auch der bestehenden Chancen für den Konzern wird festgelegt, ob das Risiko vermieden, reduziert, übertragen oder akzeptiert werden soll. Die Risikosituationen werden analysiert und, wann immer nötig, Gegenmaßnahmen definiert und eingeleitet. Der Vorstand der Dr. Hönle AG wird in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Risikosituation des Konzerns informiert und bei Auftreten neuer Risiken umgehend in Kenntnis gesetzt.
Wesentliche Risiken aus finanziellen Vermögenswerten und Schulden lassen sich in Liquiditäts-, Kredit- und Marktrisiken untergliedern.
Unter diesem Begriff wird das Risiko verstanden, dass der Hönle Konzern nicht in der Lage wäre, seinen Verpflichtungen nachzukommen, die aus finanziellen Verbindlichkeiten resultieren.
Ein Managementziel des Hönle Konzerns ist die nachhaltige Steigerung des operativen Cashflows. Damit einhergehend wird die Liquiditätssituation permanent und intensiv überwacht. In wöchentlichen Abständen wird der Vorstand der Dr. Hönle AG über die Liquiditätssituation des Konzerns informiert. Insbesondere wird die Inanspruchnahme des Cash-Pooling-Kontos der Tochtergesellschaften der Hönle Gruppe beobachtet. Ferner werden alle Salden der in der Hönle Gruppe bestehenden Bankkonten detailliert an das Management weitergegeben. Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses permanent, indem die Liquiditätsentwicklung aller Gesellschaften der Hönle Gruppe basierend auf dem Liquiditätsstand in Zusammenhang mit der Ergebnisplanung und den beabsichtigten Finanz- und Investitionstransaktionen geplant wird.
Nach unseren derzeitigen Planungen sind im Hönle Konzern keine Liquiditätsengpässe erkennbar.
In den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen sämtlicher Verbindlichkeiten dargestellt:
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| Stand 30.09.2019 | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 176 | 1.792 | 3.769 | 13.434 | 5.988 | 38.684 |
| davon aus noch nicht abgerufenen Kreditzusagen | 172 | 120 | 1.126 | 10.565 | 1.838 | 27.209 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 7.866 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzierungsleasing | 4 | 65 | 4 | 144 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4 | 5.732 | 48 | 6.036 | 1 | 50 |
| Gesamtsumme | 184 | 15.458 | 3.821 | 19.613 | 5.989 | 38.734 |
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| Stand 30.09.2019 | Gesamtbetrag | |
|---|---|---|
| Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 9.934 | 53.910 |
| davon aus noch nicht abgerufenen Kreditzusagen | 3.136 | 37.894 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 7.866 |
| Finanzierungsleasing | 8 | 209 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 | 3 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 53 | 11.817 |
| Gesamtsumme | 9.994 | 73.805 |
Bei dem Liquiditätsprofil Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in den Angaben der Zinsen die aus den Zinsswaps resultierenden Zahlungen enthalten. Es wird ferner auf die Ausführungen unter "Zinsänderungsrisiken" verwiesen.
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| Stand 30.09.2018 | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 84 | 2.263 | 108 | 4.233 | 2 | 326 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 6.838 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Finanzierungsleasing | 6 | 65 | 8 | 210 | 0 | 0 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 4 | 6.596 | 50 | 459 | 2 | 74 |
| Gesamtsumme | 94 | 15.762 | 166 | 4.902 | 4 | 401 |
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| Stand 30.09.2018 | Gesamtbetrag | |
|---|---|---|
| Zinsen in T€ |
Tilgung in T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 195 | 6.823 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 6.838 |
| Finanzierungsleasing | 14 | 275 |
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 56 | 7.129 |
| Gesamtsumme | 264 | 21.065 |
Das Kreditrisiko ist bezeichnend für das Ausfallrisiko finanzieller Vermögenswerte.
Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird in regelmäßigen Abständen von den Abteilungen Rechnungswesen und Vertrieb beurteilt. Ausstehende Forderungen gegenüber Kunden werden insbesondere über die Analyse von Altersstrukturlisten in Bezug auf die Dauer der Fälligkeit der ausstehenden Forderungen überwacht. Etwaige Lieferungen an Großkunden, insbesondere Kunden im Ausland, sind in der Regel durch Akkreditive oder sonstige Absicherungsinstrumente abgedeckt. Es wird davon ausgegangen, dass durch die Anwendung des Wertminderungsmodells für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gem. IFRS 9 das tatsächliche Risiko abgedeckt ist.
Das Management des Hönle Konzerns wird in monatlichen Abständen über Altersstrukturstatistiken der offenen Forderungen aller Kunden informiert. Dabei werden insbesondere Kundenforderungen, deren Fälligkeitstermin um mehr als 90 Tage überschritten ist, mit einem Betrag von größer als 10 T€ herausgestellt.
Bei definierten Kunden bzw. Großkunden erfolgt ein permanentes Monitoring bezüglich deren finanzieller Leistungsfähigkeit durch externe Dienstleister bzw. Informationen, die sich aus dem bisherigen Zahlungsverhalten ergeben. Zusätzlich fließen Marktinformationen in die Beurteilung der Zahlungsfähigkeit von Kunden mit ein. Insbesondere größere Aufträge werden durch Kreditauskünfte bzw. durch Teilzahlungspläne abgesichert. Bei Neukunden sowie bei Veränderung des Zahlungsverhaltens werden in der Regel Bonitätsauskünfte eingeholt.
Risikobündelungen können entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätigkeiten in derselben Region ausführen oder wirtschaftliche Merkmale besitzen, die dazu führen, dass sie bei Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage in ihrer Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, werden neben dem Segment Geräte & Anlagen auch die Segmente Klebstoffe und Glas & Strahler weiter ausgebaut. Identifizierte Ausfallkonzentrationen werden fortlaufend kontrolliert und gesteuert. Innerhalb des Konzerns werden zur Vermeidung von Risiken auf Ebene der individuellen Geschäftsbeziehungen ausgewählte Sicherungsgeschäfte eingesetzt.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte repräsentieren das maximale Ausfallrisiko für den Fall, dass die Vertragspartner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten (Netto-)Wertminderungsaufwendungen auf finanzielle Vermögenswerte resultieren aus Wertminderungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Das Ausfallrisiko des Konzerns resultiert in erster Linie aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Für diese finanziellen Vermögenswerte ist eine entsprechende Risikovorsorge getroffen worden. Der Konzern beurteilt die Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig. Diese Einschätzung wird dadurch gestützt, dass die Kunden der Hönle Gruppe in drei unterschiedlichen Segmenten (Geräte & Anlagen, Klebstoffe und Glas & Strahler) aufgeteilt sind. Darüber hinaus sind die Kunden weltweit ansässig und insbesondere in den Segmenten Klebstoffe und Glas & Strahler in verschiedenen Branchen und weitgehend unabhängigen Märkten tätig.
Der Konzern verwendet eine Wertberichtigungsmatrix, um die erwarteten Kreditverluste der Forderung aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen zu messen. In Abhängigkeit zur Altersstruktur der Forderungen werden konzerneinheitlich Wertberichtigungen auf die Forderungen vorgenommen.
Die Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach Ausfallrisiko-Ratingklassen stellen sich wie folgt dar:
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| Überfälligkeit in Tagen | Buchwerte in T€ per 30.09.2019 |
Ausfallquote in % |
Wertminderung in T€ per 30.09.2019 |
|---|---|---|---|
| Aktuell (noch nicht fällig) | 13.445 | 0,04 | 6 |
| 1 bis 90 Tage überfällig | 3.396 | 2,10 | 71 |
| 91 bis 180 Tage überfällig | 358 | 7,56 | 27 |
| mehr als 180 Tage überfällig | 63 | 13,07 | 8 |
| Gesamt | 17.262 | 112 |
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| Überfälligkeit in Tagen | Buchwerte in T€ per 01.10.2018 |
Ausfallquote in % |
Wertminderung in T€ per 01.10.2018 |
|---|---|---|---|
| Aktuell (noch nicht fällig) | 20.317 | 0,04 | 9 |
| 1 bis 90 Tage überfällig | 2.748 | 2,10 | 58 |
| 91 bis 180 Tage überfällig | 242 | 7,56 | 18 |
| mehr als 180 Tage überfällig | 195 | 13,07 | 26 |
| Gesamt | 23.502 | 111 |
Die ermittelten Verlustquoten basieren auf historischen Werten angepasst um prospektive Erwartungen. Soweit am Bilanzstichtag interne Indizien oder externe Hinweise (z. B. Informationen über erhebliche finanzielle Schwierigkeiten oder Insolvenz des Vertragspartners) im Konzern erkennbar sind, werden hierfür entsprechende zusätzliche Risikovorsorgen erfasst. Derartige zusätzliche Risikovorsorgen waren zum Bilanzstichtag nicht erkennbar.
Hinsichtlich der sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird erfahrungsgemäß nicht mit Zahlungsausfällen gerechnet.
Für Bankguthaben erfolgt keine Wertminderungskalkulation, da aus Sicht des Konzerns nicht mit einer Wertminderung zu rechnen ist. Das Ausfallrisiko für Bankguthaben wird durch die Risikostreuung (unterschiedliche Kreditinstitute) und Auswahl von bonitätsstarken Kreditinstituten ausgeschlossen. Die Risikoeinschätzung gegenüber dem Zugangszeitpunkt hat sich nicht verändert. Das Risiko zum Zugangszeitpunkt wurde als unwesentlich eingeschätzt.
Vergleichsinformationen nach IAS 39:
Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (LuL) stellt sich wie folgt dar:
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| Altersstruktur | davon noch | davon überfällig | |||
|---|---|---|---|---|---|
| (Stand: 30.09.2018) | Netto in T€ |
nicht fällig in T€ |
< 90 Tage in T€ |
90 bis 180 Tage in T€ |
>180 Tage in T€ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Forderungen LuL | 23.502 | 20.317 | 2.748 | 242 | 195 |
Der Hönle Konzern geht von der Werthaltigkeit aller nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus. In den sonstigen Vermögenswerten sind keine überfälligen Posten enthalten.
Das Marktrisiko unterteilt sich in Währungs- und Zinsänderungsrisiken.
Währungsrisiken entstehen im Hönle Konzern im Wesentlichen dadurch, dass zum Teil in Fremdwährung eingekauft und nicht in gleichem Umfang in der entsprechenden Fremdwährung wieder verkauft wird.
Risiken, die aus Schwankungen der in Fremdwährung lautenden Forderungen, Verbindlichkeiten sowie aus schwebenden Verträgen und antizipativen Posten resultieren, ergeben sich im Wesentlichen aus Fremdwährungstransaktionen in US-Dollar und Chinesischem Renminbi.
Zum Bilanzstichtag bestanden für diese Fremdwährungspositionen keine Kurssicherungsinstrumente.
Die Auswirkung eines um 10 % stärkeren Euro gegenüber dem US-Dollar hätte zu einer Verschlechterung des Konzernergebnisses um 28 T€ (Vj. 39 T€) geführt, wohingegen eine Abschwächung um 10 % zu einer Ergebnisverbesserung um 34 T€ (Vj. 48 T€) beigetragen hätte.
Wäre der Euro im Verhältnis zum Chinesischen Renminbi um 10 % stärker gewesen, hätte sich das Konzernergebnis um 139 T€ verschlechtert (Vj. um 38 T€ verbessert). Eine Abschwächung des Euro gegenüber dem Chinesischen Renminbi in gleicher Höhe hätte zu einer Verbesserung des Konzernergebnisses um 170 T€ (Vj. Verschlechterung um 47 T€) geführt.
Die Auswirkung eines um 10 % stärkeren Euro gegenüber dem Japanischen Yen hätte zu einer Verschlechterung des Konzernergebnisses um 43 T€ (Vj. 52 T€) geführt, wohingegen eine Abschwächung um 10 % zu einer Ergebnisverbesserung um 53 T€ (Vj. 64 T€) beigetragen hätte.
Schwankungen weiterer Währungen wie beispielsweise des Südkoreanischen Wons, des Schweizer Frankens und des Britischen Pfunds sind von untergeordneter Bedeutung für die Ertragslage des Konzerns.
Zinsänderungsrisiken bestehen bezüglich variabel verzinslicher Finanzinstrumente gegenüber Kreditinstituten.
Die Zinsänderungsrisiken, denen der Hönle Konzern ausgesetzt ist, wurden im Geschäftsjahr 2018/2019 und in den Vorjahren durch derivative Finanzinstrumente abgesichert.
Der Konzern verwendet eine Strategie, die sicherstellt, dass Zinsänderungsrisiken der variabel verzinsten Bankverbindlichkeiten abgesichert werden. Als Sicherungsinstrumente kommen dabei Payer-Zinsswaps zum Einsatz. Der Konzern wendet eine Sicherungsquote von 1:1 an.
Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage der Referenzzinssätze, der Laufzeiten, der Zinsanpassungstermine, der Fälligkeiten sowie der Nominal- oder Nennbeträge.
Der Konzern beurteilt unter Verwendung der Critical-Term-Match-Methode, ob das in einer Sicherungsbeziehung designierte Derivat voraussichtlich wirksam ist, um Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts auszugleichen.
Im Geschäftsjahr 2013/2014 wurde ein Vertrag für ein Bankdarlehen in Höhe von 400 T€ mit einer 8-jährigen Laufzeit bis 30. Juni 2022 abgeschlossen. Der Zinssatz wird für eine Roll-over-Periode von jeweils drei Monaten festgeschrieben. Als vereinbarter Zinssatz wird der für die entsprechende Laufzeit am Handelstag gültige EURIBOR zuzüglich eines Nominalaufschlages von 0,80 Prozentpunkten berechnet. Dieser ist bis 30. Juni 2022 festgeschrieben (gleich der Darlehenslaufzeit). Der in diesem Zusammenhang abgeschlossene Payer-Zinsswap über nominal 400 T€ mit einer 8-jährigen Laufzeit vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2022 dient als Sicherungsgeschäft, es ergibt sich daraus eine effektive feste Verzinsung von 1,69 %.
Ebenfalls im Geschäftsjahr 2013/2014 wurde ein Vertrag für ein Bankdarlehen in Höhe von 3.500 T€ mit einer 7-jährigen Laufzeit bis 31. März 2021 abgeschlossen. Der Zinssatz wird für eine Roll-over-Periode von jeweils drei Monaten festgeschrieben. Als vereinbarter Zinssatz wird der für die entsprechende Laufzeit am Handelstag gültige EURIBOR zuzüglich eines Nominalaufschlages von 1,30 Prozentpunkten berechnet. Dieser ist bis 31. März 2021 festgeschrieben (gleich der Darlehenslaufzeit). Der in diesem Zusammenhang abgeschlossene Payer-Zinsswap über nominal 3.500 T€ mit einer 7-jährigen Laufzeit vom 31. März 2014 bis zum 31. März 2021 dient als Sicherungsgeschäft, es ergibt sich daraus eine effektive feste Verzinsung von 2,29 %.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 hat die Dr. Hönle AG einen Vertrag für ein Bankdarlehen in Höhe von 30.100 T€ mit einer Laufzeit von 17,5 Jahren bis 30. Juni 2038 abgeschlossen. Der Zinssatz wird für eine Roll-over-Periode von jeweils drei Monaten festgeschrieben. Als vereinbarter Zinssatz wird der für die entsprechende Laufzeit am Handelstag gültige EURIBOR zuzüglich eines Nominalaufschlages von 0,75 Prozentpunkten berechnet. Dieser ist bis 30. Juni 2038 festgeschrieben (gleich der Darlehenslaufzeit). Der in diesem Zusammenhang abgeschlossene Payer-Zinsswap über nominal 30.100 T€ mit einer Laufzeit von 17,5 Jahren vom 31. Dezember 2020 bis zum 30. Juni 2038 dient als Sicherungsgeschäft, es ergibt sich daraus eine effektive feste Verzinsung von 2,24 %.
Im Geschäftsjahr 2017/2018 hat die UV-Technik Speziallampen GmbH einen Vertrag für ein Bankdarlehen in Höhe von 4.200 T€ mit einer Laufzeit von 17,5 Jahren bis 30. September 2037 abgeschlossen. Der Zinssatz wird für eine Roll-over-Periode von jeweils drei Monaten festgeschrieben. Als vereinbarter Zinssatz wird der für die entsprechende Laufzeit am Handelstag gültige EURIBOR zuzüglich eines Nominalaufschlages von 0,79 Prozentpunkten berechnet. Dieser ist bis 30. September 2037 festgeschrieben (gleich der Darlehenslaufzeit). Der in diesem Zusammenhang abgeschlossene Payer-Zinsswap über nominal 4.200 T€ mit einer Laufzeit von 17,5 Jahren vom 31. März 2020 bis zum 30. September 2037 dient als Sicherungsgeschäft, es ergibt sich daraus eine effektive feste Verzinsung von 2,14 %.
Im Geschäftsjahr 2018/2019 hat die Panacol-Elosol GmbH einen Vertrag für ein Bankdarlehen in Höhe von 15.000 T€ mit einer Laufzeit von 17 3/4 Jahren bis 29. Oktober 2038 abgeschlossen. Der Zinssatz wird für eine Roll-over-Periode von jeweils drei Monaten festgeschrieben. Als vereinbarter Zinssatz wird der für die entsprechende Laufzeit am Handelstag gültige EURIBOR zuzüglich eines Nominalaufschlages von 0,55 Prozentpunkten berechnet. Dieser ist bis 29. Oktober 2038 festgeschrieben (gleich der Darlehenslaufzeit). Der in diesem Zusammenhang abgeschlossene Payer-Zinsswap über nominal 15.000 T€ mit einer Laufzeit von 17 3/4 Jahren vom 4. Januar 2021 bis zum 29. Oktober 2038 dient als Sicherungsgeschäft, es ergibt sich daraus eine effektive feste Verzinsung von 2,165 %.
Die Zinsswaps werden als Cashflow-Hedges behandelt. Die Zinsswaps (variabel in fix) dienen der Absicherung gegen steigende Zinsen für die variabel verzinslichen Bankdarlehen. Der beizulegende Zeitwert (= Marktwert) entspricht jenem Wert, den die jeweilige Gesellschaft bei Auflösung des Geschäftes am Bilanzstichtag erhalten würde oder bezahlen müsste. Die Sicherungsinstrumente sind in der Bilanz unter dem Posten "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten" enthalten.
Die beizulegenden Zeitwerte werden durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme aus variablen Zahlungen auf Basis allgemein anerkannter finanzmathematischer Modelle ermittelt. Für die Bewertung werden Interbankraten verwendet.
Die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte der sicherungseffektiven Derivate in Höhe von -5.638 T€ (Vj. -112 T€) wurden unter Berücksichtigung latenter Steuern in Höhe von 1.479 T€ (Vj. 28 T€) direkt im Eigenkapital in der Rücklage für Sicherungsgeschäfte erfasst. Die Überleitung der Rücklage für Sicherungsgeschäfte ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Weitere Risikokategorien bestehen neben dem Zinsänderungsrisiko nicht.
Bezüglich der anderen Darlehen bestehen ausschließlich feste Zinsvereinbarungen. Die Darlehen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, insofern wirkt sich eine Marktzinsänderung nicht auf deren Bewertung aus. Kurzfristige Überziehungen und Guthaben auf den Kontokorrentkonten werden variabel verzinst. Geht man von einer durchschnittlichen zweiprozentigen Steigerung des Zinsniveaus im Bereich des Kontokorrentkredites aus, so ergäbe sich ein zusätzlicher Zinsaufwand von 1 T€ (Vj. 1 T€). Dabei wird unterstellt, dass der durchschnittliche negative Saldo der Kontokorrentkonten dem Jahresendwert 2018/2019 von 50 T€ (Vj. 40 T€) entspricht. Aus diesen Finanzinstrumenten würden sich bei Marktpreisänderungen nach derzeitigen Erkenntnissen keine weiteren wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis des Hönle Konzerns ergeben.
Die folgende Tabelle zeigt eine Überleitung der in den Bilanzpositionen enthaltenen finanziellen Vermögenswerte und Schulden gemäß der Kategorien nach IAS 39 sowie die im jeweiligen Geschäftsjahr erfolgswirksam gebuchten Wertminderungen, die Nettogewinne/-verluste und die Gesamtzinsaufwendungen und -erträge:
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| Buchwerte 30.09.2019 | Bewertungskategorie nach IFRS 9 | Buchwert zum 30.09.2019 nach IFRS 9 in T€ |
|---|---|---|
| Beteiligungen | FVthOCI | 27 |
| Sonstige lfr. Vermögenswerte | AC | 37 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | AC | 16.980 |
| Sonstige kfr. Vermögenswerte | AC | 1.576 |
| Liquide Mittel | AC | 14.577 |
| Gesamt | 33.197 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Banken | AC | 16.016 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | AC | 7.869 |
| Sonstige lfr. finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 435 |
| Sonstige kfr. finanzielle Verbindlichkeiten | AC | 5.797 |
| Derivate i.V.m. effektiven CF-Hedge | CF-Hedge | 5.795 |
| Gesamt | 35.912 | |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 | ||
| Amortised Cost (AC) | ||
| Finanzielle Vermögenswerte | 33.170 | |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | 30.117 | |
| Finanzielle Vermögenswerte Fair Value through other Comprehensive Income (FVthOCI) | 27 | |
| Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und Schulden | ||
| Betrag der erfolgswirksam gebuchten Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte | 26 | |
| Im sonstigen Ergebnis erfasste Nettoveränderung von Derivaten i. V. m. effektivem CF-Hedge | 5.638 | |
| Gesamtzinsaufwendungen | 129 | |
| Gesamtzinserträge | 13 |
Vorjahresangaben nach IAS 39
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| Buchwerte 30.09.2018 | Bewertungskategorie nach IAS 39 | Fortgeführte Anschaffungskosten in T€ |
Differenz zu beizulegendem Zeitwert in T€ |
|---|---|---|---|
| Beteiligungen | AfS | 27 | 0 |
| Sonstige lfr. Vermögenswerte | LaR | 89 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | LaR | 22.999 | 0 |
| Sonstige kfr. Vermögenswerte | LaR | 1.789 | 0 |
| Liquide Mittel | LaR | 12.037 | 0 |
| Gesamt | 36.941 | 0 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Banken | FLAC | 6.823 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | FLAC | 6.838 | 0 |
| Sonstige lfr. finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 586 | 0 |
| Sonstige kfr. finanzielle Verbindlichkeiten | FLAC | 6.661 | 0 |
| Derivate i.V.m. effektiven CF-Hedge | CF-Hedge | 0 | 157 |
| Gesamt | 20.908 | 157 | |
| Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 | |||
| Loans and Receivables (LaR) | 36.914 | 0 | |
| Available-for-Sale Financial Assets (AfS) | 27 | 0 | |
| Financial Liabilities Measured at Amortised Cost (FLAC) | 20.908 | 0 | |
| Betrag der erfolgswirksam gebuchten Wertminderungen | -121 | 0 | |
| Nettogewinn/-verlust | -112 | ||
| Gesamtzinsaufwendungen | -211 | 0 | |
| Gesamtzinserträge | 17 | 0 |
Bei den finanziellen Vermögenswerten (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige kurzfristige Vermögenswerte sowie liquide Mittel) entsprechen die Buchwerte den Marktwerten.
Bei den sonstigen langfristigen Vermögenswerten handelt es sich um festverzinsliche Forderungen. Die Marktwerte werden unter Berücksichtigung der Zinssätze, entsprechender Wertminderungen und individueller Kriterien gebildet. Zum Bilanzstichtag 30. September 2019 entsprechen die Buchwerte den Marktwerten.
Bei den finanziellen Verbindlichkeiten (kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) entsprechen die Buchwerte ebenfalls den Marktwerten. Alle Positionen haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten sind festverzinsliche und variabel verzinsliche Verbindlichkeiten sowie bilanzierte Leasingverbindlichkeiten. Die Bewertung der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten zu Marktwerten erfolgt über die Abzinsung der zukünftigen Cashflows mit einem Fremdfinanzierungszinssatz des Emittenten zum Ende des Berichtszeitraums über die vertragliche Laufzeit der Finanzinstrumente. Das Management hat festgestellt, dass die Buchwerte der finanziellen Schulden hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeiten oder einer marktüblichen Verzinsung ihren beizulegenden Zeitwerten nahezu entsprechen.
Die Zinsswaps (Derivate mit effektiver Sicherungsbeziehung) werden regelmäßig wiederkehrend durch Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Inputparametern bewertet. Zu den am häufigsten angewandten Bewertungsverfahren gehören Optionspreis- und Swap-Modelle unter Verwendung von Barwertberechnungen. Die Modelle beziehen verschiedene Größen mit ein, wie z.B. Bonität der Geschäftspartner, Devisen-Kassa- und Termin-Kurse und Zinsstrukturkurven. Zum 30. September 2019 werden die Derivatspositionen zum Marktwert bewertet (Marked-to-Market); dabei wird das Ausfallrisiko des Konzerns sowie der Bank als gering eingestuft.
Nachfolgende Tabelle zeigt die nach beizulegenden Zeitwerten bilanzierten finanziellen Verbindlichkeiten nach Hierarchiestufen:
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| Klasse von Verbindlichkeiten | Stichtag | Summe in T€ |
Notierter Preis auf aktiven Märkten (Stufe 1) in T€ |
Wesentlicher beobachtbarer Inputparameter (Stufe 2) in T€ |
Wesentlicher nicht beobachtbarer Inputparameter (Stufe 3) in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| Zinsswaps i.V.m. effektiven CF-Hedge | 30.09.2019 | 5.795 | - | 5.795 | - |
| Zinsswaps i.V.m. effektiven CF-Hedge | 30.09.2018 | 157 | - | 157 | - |
Die Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel des Konzerns im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzu- und -abflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 (Cash Flow Statements) wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, investiver und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Der betrachtete Finanzmittelfonds umfasst die in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel.
Die Zahlungsmittelabflüsse und -zugänge werden anhand der indirekten Ermittlungsmethode dargestellt.
Die aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschafteten Zahlungsmittel betragen 23.062 T€ (Vj. 27.877 T€) und resultieren aus dem Konzernjahresergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen und Steuern in Höhe von 16.872 T€ (Vj. 30.397 T€) und im Wesentlichen aus den Berichtigungen hinsichtlich der zahlungsunwirksamen Effekte und Finanzergebnisse in Höhe von 3.119 T€ (Vj. 3.781 T€) und Veränderungen des Nettoumlaufvermögens. Die sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträge beinhalten im Wesentlichen die Abschreibung auf das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände.
Zum Mittelabfluss im Bereich der Investitionstätigkeit führen im Wesentlichen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 19.278 T€ (Vj. 10.577 T€).
Im Rahmen der Finanzierungstätigkeit ist die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2017/2018 in Höhe von 4.409 T€ (Vj. 3.307 T€) zu nennen. Zusammen mit den im Geschäftsjahr 2018/2019 geleisteten Tilgungen der Verbindlichkeiten gegenüber Banken und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.304 T€ (Vj. 4.140 T€) ergeben sich im Wesentlichen die Zahlungsmittelabflüsse der Finanzierungstätigkeiten. Die Aufnahmen von Darlehen in Höhe von 11.407 T€ (Vj. 1.384 T€), insbesondere für die Finanzierung der Bauvorhaben bei der Dr. Hönle AG, der Panacol-Elosol GmbH und bei der UV-Technik Speziallampen GmbH, stellen die wesentlichen Mittelzuflüsse aus Finanzierungstätigkeit dar.
Überleitungsrechnung gemäß IAS 7
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| in T€ | 01.10.2018 | Zahlungswirksame Veränderung |
|---|---|---|
| --- | --- | --- |
| Langfristiges Fremdkapital | 4.560 | 9.784 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | 2.263 | -591 |
| Leasingverbindlichkeiten | 274 | -65 |
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen * | 360 | -25 |
| insgesamt | 7.457 | 9.103 |
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| in T€ | Nicht zahlungswirksame Veränderungen | 30.09.2019 | ||
|---|---|---|---|---|
| Erwerbe | Währungsunterschiede | Marktwertänderungen | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristiges Fremdkapital | 14.344 | |||
| Kurzfristiges Fremdkapital | 1.672 | |||
| Leasingverbindlichkeiten | 209 | |||
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen * | 1.536 | 12 | 4.101 | 5.984 |
| insgesamt | 1.536 | 12 | 4.101 | 22.209 |
* Die Verbindlichkeiten aus sonstigen Finanzierungsvorgängen sind Bestandteil der Bilanzpositionen "Sonstige langfristige Verbindlichkeiten" und "Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten."
Insgesamt erhöhten sich die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2018/2019 von 12.037 T€ auf 14.577 T€.
Die Segmentberichterstattung wurde gemäß IFRS 8 aufgestellt.
Die Konzernunternehmen der Hönle Gruppe werden zu Segmenten zusammengefasst, wenn sie auf ähnlichen Märkten handeln sowie auf Basis der Herstellung gleiche Produkte und ähnliche Strukturen aufweisen.
Die verantwortliche Instanz zur Allokation von Ressourcen und zur Bewertung der Ertragskraft der Segmente ist bei der Hönle Gruppe der Vorstand des Mutterunternehmens. Die Identifizierung der relevanten Segmente wurde entsprechend den Ansätzen des Management Approach nach dem Management-Informationssystem des Vorstandes vorgenommen.
Folgende Unternehmenssegmente wurden festgelegt:
| ― | Geräte & Anlagen |
| ― | Klebstoffe |
| ― | Glas & Strahler |
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Geräten und Anlagen bildet das Segment Geräte & Anlagen ab. Das Segment Klebstoffe umfasst Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Klebstoffen.
Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Rohren und Halbfabrikaten aus Quarzglas sowie Herstellung von UV-Mitteldruck- und Niederdruckstrahlern definieren das Segment Glas & Strahler.
Andere Geschäftstätigkeiten und andere Geschäftssegmente wurden nicht definiert. Die Segmentierung erfolgt unter Zugrundelegung der Daten des Rechnungswesens der enthaltenen rechtlichen Einheiten.
Die Rechnungslegungsgrundsätze der Segmentinformationen entsprechen grundsätzlich den für die Hönle Gruppe angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, wie sie unter Tz. 5 beschrieben sind.
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| Geräte & Anlagen 2018/2019 in T€ |
Klebstoffe 2018/2019 in T€ |
Glas & Strahler 2018/2019 in T€ |
Summe 2018/2019 in T€ |
Eliminierungen 2018/2019 in T€ |
Konsolidiert 2018/2019 in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ||||||
| Externe Kunden | 52.133 | 33.894 | 21.720 | 107.747 | 0 | 107.747 |
| Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen | 161 | 286 | 2.060 | 2.507 | -2.507 | 0 |
| Gesamte Verkäufe | 52.294 | 34.180 | 23.780 | 110.254 | -2.507 | 107.747 * |
| ERGEBNIS | ||||||
| Segmentergebnis (Betriebsergebnis) | 3.471 | 11.674 | 1.859 | 17.003 | 0 | 17.003 |
| Zinserträge | 315 | 15 | 39 | 370 | -357 | 13 |
| Zinsaufwendungen | 199 | 24 | 398 | 621 | -459 | 162 |
| Nach Equity-Methode bilanz. Beteiligungen | 17 | 17 | ||||
| Ergebnis vor Steuern und nicht beherrschenden Anteilen | 16.872 | |||||
| Ertragsteuern | 1.142 | 3.509 | 360 | 5.011 | 0 | 5.011 |
| Latente Steuern | -196 | -65 | -377 | -638 | 102 | -536 |
| Ergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen | 12.396 | |||||
| ANDERE INFORMATIONEN | ||||||
| Segmentvermögen | 87.325 | 51.186 | 38.326 | 176.837 | -40.827 | 136.009 |
| Nicht zugeordnete Vermögenswerte | ||||||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 52 | 52 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte | 27 | 27 | ||||
| Langfristige Forderungen | 1.495 | 1.495 | ||||
| Steuererstattungsansprüche | 877 | 877 | ||||
| Aktive latente Steuern | 5.687 | 5.687 | ||||
| Konsolidierte Vermögenswerte | 144.147 | |||||
| Segmentschulden | 48.926 | 9.862 | 31.930 | 90.718 | -58.913 | 31.804 |
| Passive latente Steuern | 1.292 | 1.292 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern | 6.441 | 6.441 | ||||
| Langfristige Darlehen | 14.488 | 14.488 | ||||
| Konsolidierte Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) | 54.025 | |||||
| Investitionen | 6.427 | 8.314 | 4.537 | 19.278 | 0 | 19.278 |
| Segment-Abschreibungen | 1.104 | 681 | 1.530 | 3.315 | 0 | 3.315 |
| Zahlungsunwirksame Aufwendungen des Segments | 81 | 1 | 0 | 82 | 0 | 82 |
* Abweichend von der Halbjahresberichtserstattung wurden Umsätze des Segments Klebstoffe aus einem Großauftrag in Höhe von 3.399 T€ dem Segment Geräte & Anlagen zugeordnet, da die Umsätze an den externen Kunden von diesem Segment wirtschaftlich erbracht wurden. In der Halbjahresberichterstattung wurden die Umsätze im Segment Klebstoffe (den Auftrag abwickelndes Segment) ausgewiesen und entsprechend erläutert.
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| Geräte & Anlagen 2017/2018 in T€ |
Klebstoffe 2017/2018 in T€ |
Glas & Strahler 2017/2018 in T€ |
Summe 2017/2018 in T€ |
Eliminierungen 2017/2018 in T€ |
Konsolidiert 2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ||||||
| Externe Kunden | 57.952 | 47.097 | 21.443 | 126.492 | 0 | 126.492 |
| Umsätze mit anderen Geschäftsbereichen | 2.506 | 412 | 2.416 | 5.334 | -5.334 | 0 |
| Gesamte Verkäufe | 60.458 | 47.509 | 23.859 | 131.826 | -5.334 | 126.492 |
| ERGEBNIS | ||||||
| Segmentergebnis (Betriebsergebnis) | 7.568 | 22.125 | 994 | 30.687 | 0 | 30.687 |
| Zinserträge | 254 | 25 | 50 | 329 | -305 | 24 |
| Zinsaufwendungen | 301 | 32 | 361 | 694 | -376 | 318 |
| Nach Equity-Methode bilanz. Beteiligungen | 3 | 3 | ||||
| Ergebnis vor Steuern und nicht beherrschenden Anteilen | 30.397 | |||||
| Ertragsteuern | 2.266 | 6.313 | 355 | 8.934 | 0 | 8.934 |
| Latente Steuern | 11 | -21 | -26 | -36 | -228 | -264 |
| Ergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen | 21.726 | |||||
| ANDERE INFORMATIONEN | ||||||
| Segmentvermögen | 77.672 | 43.166 | 33.040 | 153.878 | -33.632 | 120.246 |
| Nicht zugeordnete Vermögenswerte | ||||||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen | 30 | 30 | ||||
| Finanzielle Vermögenswerte | 27 | 27 | ||||
| Langfristige Forderungen | 1.269 | 1.269 | ||||
| Steuererstattungsansprüche | 652 | 652 | ||||
| Aktive latente Steuern | 3.298 | 3.298 | ||||
| Konsolidierte Vermögenswerte | 125.523 | |||||
| Segmentschulden | 40.189 | 7.463 | 28.649 | 76.301 | -51.304 | 24.997 |
| Passive latente Steuern | 1.300 | 1.300 | ||||
| Verbindlichkeiten aus Ertragssteuern | 7.206 | 7.206 | ||||
| Langfristige Darlehen | 4.770 | 4.770 | ||||
| Konsolidierte Verbindlichkeiten (kurz- und langfristig) | 38.273 | |||||
| Investitionen | 6.815 | 1.060 | 2.703 | 10.578 | 0 | 10.578 |
| Segment-Abschreibungen | 1.078 | 627 | 1.445 | 3.150 | 0 | 3.150 |
| Zahlungsunwirksame Aufwendungen des Segments | 178 | 8 | 0 | 186 | 0 | 186 |
Die Zuordnung der Umsatzerlöse von externen Kunden erfolgt nach dem Standort der Kunden.
Die regionale Aufteilung der Umsätze stellt sich wie folgt dar:
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
|---|---|---|
| Gesamtumsatzerlöse | 107.747 | 126.492 |
| Deutschland | 36.224 | 42.576 |
| Ausland | 71.523 | 83.915 |
Im Geschäftsjahr 2018/2019 wurden im Ausland in keinem Land Umsätze über 10 % der Gesamtumsätze erwirtschaftet. Im Vorjahr wurde in Singapur mit einem Kunden (Segmente Geräte & Anlagen sowie Klebstoffe) ein Umsatz von 19.993 T€ erwirtschaftet, der einem Anteil von 15,7 % des Gesamtumsatzes entspricht. Im aktuellen Geschäftsjahr entfällt auf keinen einzelnen Kunden ein Anteil von mehr als 10,0 % des Gesamtumsatzes.
Die Verteilung der langfristigen Vermögenswerte stellt sich wie folgt dar:
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| Deutschland: | 53.441 T€ | (Vj. 38.353 T€) |
| Ausland: | 11.178 T€ | (Vj. 11.299 T€) |
Das Segmentvermögen definiert sich als die Summe aus immateriellem Anlagevermögen, Sachanlagen, Vorräten, kurzfristigen Forderungen und liquiden Mitteln. Die Segmentschulden setzen sich aus langfristigen und kurzfristigen Verpflichtungen zusammen. Als zahlungsunwirksame Aufwendungen des Segments werden die Veränderungen der Pensionsrückstellungen sowie der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt.
Konzerninterne Lieferungen und Leistungen erfolgen hinsichtlich der Verrechnungspreise und deren Berechnungsgrundlage zu gleichen Bedingungen und Konditionen wie an fremde Dritte. Es erfolgte hierbei keine Änderung gegenüber den Vorjahren.
Im Folgenden werden die dem Konzern nahe stehenden Unternehmen und Personen im Sinne von IAS 24 benannt.
Nahestehende Unternehmen oder Personen (Related Parties) sind nach IAS 24 sonstige Personen bzw. Unternehmen, die vom berichtenden Unternehmen beeinflusst werden können bzw. die auf das Unternehmen Einfluss nehmen können, wie
| ― | die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der Dr. Hönle AG, |
| ― | assoziierte Unternehmen, |
| ― | nicht konsolidierte Tochtergesellschaften. |
Zu den Vorstand und Aufsichtsrat betreffenden Angaben verweisen wir auf die in Tz. 50 dargestellten Erläuterungen.
Hinsichtlich der berichtspflichtigen Geschäftsverbindungen verweisen wir auf die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn‐ und Verlustrechnung. Im Wesentlichen erfolgen zwischen der Solitec GmbH und Dr. Hönle AG Weiterberechnungen im Rahmen von Werbeanzeigen, die für die Ertragslage jedoch von untergeordneter Bedeutung waren. Ebenso erbrachte die TECINVENT GmbH an die in den Konzern einbezogenen Gesellschaften Entwicklungsleistungen, die für die Ertragslage jedoch von untergeordneter Bedeutung waren.
- Beherrschte Unternehmen, die wegen Unwesentlichkeit nicht in den Konzernabschluss einbezogen sind:
Solitec Gesellschaft für technischen Produktvertrieb mbH, Gräfelfing
- Unternehmen unter maßgeblichem Einfluss eines Aufsichtsrates des Konzerns:
Dr. Hönle Medizintechnik GmbH, Gilching
Im Geschäftsjahr 2014/2015 wurde ein Darlehen in Höhe von 150 T€ mit einer Laufzeit bis zum 30.04.2018 an die Dr. Hönle Medizintechnik GmbH ausgereicht. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in vereinbarten Annuitäten in Höhe von jährlich 54 T€. Im Dezember 2017 wurde das Darlehen um 130 T€ aufgestockt mit gleichbleibenden Konditionen. Die Laufzeit verlängert sich bis zum 30.11.2020. Der Buchwert beträgt zum 30.09.2019 61 T€ (Vj. 111 T€). Der kurzfristige Anteil in Höhe von 52 T€ (Vj. 50 T€) ist unter der Position "sonstige kurzfristige Vermögenswerte" (vgl. Tz. 27) ausgewiesen. Der Zinsertrag (vgl. Tz. 13) in Höhe von 4 T€ (Vj. 5 T€) resultiert aus dem vereinbarten Zinssatz von 4,5 % p. a..
Das Darlehen ist durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft in entsprechender Höhe von Herrn Prof. Dr. Hönle gesichert.
Des Weiteren besteht gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats eine Forderung in Höhe von 73 T€.
Siehe auch Tz. 13, 21, 27.
Norbert Haimerl, Diplom-Betriebswirt (FH), Vorstand für kaufmännische Funktionsbereiche, Investor Relations, Logistik, Qualitätsmanagement
Heiko Runge, Diplom-Ingenieur (FH), Vorstand für Vertrieb, Marketing, Public Relations, Technik
Die Gesellschaft wird durch die zwei einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder vertreten.
Die Vorstände sind befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Die Gesamtbezüge der Vorstände (ohne Pensionsaufwand) beliefen sich im Geschäftsjahr 2018/2019 auf:
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| Herr Norbert Haimerl | 605 T€ | (Vj. 855 T€) |
| Herr Heiko Runge | 606 T€ | (Vj. 847 T€) |
Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die monetären Vergütungsteile umfassen fixe sowie variable Bestandteile, die sich am Erfolg der Hönle Gruppe orientieren.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten in der Gesellschaft gilt. Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung werden vom Aufsichtsrat regelmäßig überprüft.
Gegenüber den Vorständen Herrn Haimerl und Herrn Runge bestehen Versorgungszusagen. Im Zuge der Umstellung der Versorgungszusagen für die Vorstände wurden und werden seit 1. Januar 2012 jährliche Rentenbausteine erworben. Die Höhe des in einem Geschäftsjahr erworbenen Rentenbausteins ergibt sich aus dem Versorgungsaufwand, der mit altersabhängigen Umrechnungsfaktoren verrentet wird. Der Versorgungsaufwand entspricht einem fixen Prozentsatz des jährlichen Festgehalts (ohne Tantieme). Als Leistungsarten sind Altersrente (ab 60 Jahren), Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente (Witwen-, Lebenspartner- und Waisenrente) vorgesehen. Die Höhe der Erwerbsminderungs- und Altersrente entspricht der Summe aus dem Besitzstandsbaustein und den bis zum Versorgungsfall erworbenen Rentenbausteinen. Die Witwen- und Lebenspartnerrente entspricht 60 % der Erwerbsminderungs- oder Altersrente, auf die im Zeitpunkt des Todes eine Anwartschaft bestand bzw. die im Zeitpunkt des Todes zur Auszahlung kam. Die Waisenrente beträgt für Halbwaisen 12 %, für Vollwaisen 20 % des genannten Rentenanrechts. Zur Deckung der Versorgungszusagen wurden Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen.
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| Gehalt | sonstige Bezüge | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 281 | 281 | 18 | 26 | 299 | 307 |
| Heiko Runge | 281 | 281 | 19 | 18 | 300 | 299 |
| Summe | 562 | 562 | 37 | 44 | 599 | 606 |
Erfolgsabhängige Bezüge
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| Tantieme | ||
|---|---|---|
| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 306 | 548 |
| Heiko Runge | 306 | 548 |
| Summe | 612 | 1.096 |
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| Pensionsaufwand nach IAS 19 | ||
|---|---|---|
| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 293 | 267 |
| Heiko Runge | 260 | 233 |
| Summe | 553 | 500 |
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| Anwartschaftsbarwert der Pensionszusagen (Defined Benefit Obligations) | ||
|---|---|---|
| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
|
| --- | --- | --- |
| Norbert Haimerl | 2.826 | 2.069 |
| Heiko Runge | 2.569 | 1.855 |
| Summe | 5.395 | 3.924 |
Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand der Dr. Hönle AG für eine Amtszeit von jeweils höchstens fünf Jahren.
Mit dem Vorstand der Gesellschaft wurde eine Übergangsgeldvereinbarung getroffen. Diese sieht vor, dass bei Ausscheiden aus dem Vorstand nach Vollendung des 50. Lebensjahres und vor Vollendung des 60. Lebensjahres die festen Bezüge laut Dienstvertrag für zwölf Monate fortgezahlt werden und nach diesem Zeitraum zwischen 40 % bis maximal 50 % der festen Bezüge bis zum Wirksamwerden der Versorgungszusage für den Vorstand fortgezahlt werden. Die Übergangsgeldvereinbarung wird allerdings nur dann wirksam, wenn der Betreffende mindestens zehn Jahre Mitglied des Vorstands war und er das Ausscheiden nicht selbst zu verantworten hat. Im Falle anderweitiger Einkünfte sind diese auf das Übergangsgeld anzurechnen. Dadurch kann sich dieses verringern bzw. völlig entfallen. Der Aufsichtsrat hat des Weiteren das Recht, das Übergangsgeld im Falle einer Verschlechterung der Lage der Gesellschaft herabzusetzen. Im Falle von zu Unrecht bezogenen Leistungen bzw. bei nachträglichen Herabsetzungen durch den Aufsichtsrat sind die gewährten Leistungen an die Gesellschaft zu erstatten.
Für den Fall eines Eigentümerwechsels bei der Dr. Hönle AG (Change of Control) hat das Vorstandsmitglied das Recht, innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Kenntnis vom Eigentümerwechsel den Vorstandsdienstvertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen und sein Amt zu diesem Zeitpunkt niederzulegen. Als Eigentümerwechsel gilt jede unmittelbare oder mittelbare Erlangung der Kontrolle über die Dr. Hönle AG im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch einen Dritten. Im Falle des Ausscheidens steht dem Vorstand eine Abgeltung seiner Bezüge und Nebenleistungen vom Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung bis zum Laufzeitende seines Dienstvertrages zu. Bezüglich der Versorgungszusage hat der Vorstand ein Wahlrecht zwischen einer Einmalzahlung in Höhe des Wertes oder der Fortführung. Dabei ist der Vorstand so zu stellen, als ob die Gesellschaft die Versorgungszusage bis zur im Dienstvertrag vereinbarten Beendigung des Dienstvertrages erfüllt hätte.
An Hinterbliebene von ehemaligen Geschäftsführern wurden Versorgungszahlungen in Höhe von 12 T€ (Vj. 12 T€) geleistet. Diese Versorgungsansprüche sind in Höhe von 315 T€ (Vj. 291 T€) durch Pensionsrückstellungen gedeckt (vgl. Tz. 35). Im Zinsaufwand ist hierfür ein Anteil von 3 T€ (Vj. 5 T€) enthalten.
Die Vergütung enthält ausschließlich feststehende Bezüge, die sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder orientieren. Darüber hinaus wird keine weitere Vergütung gewährt, beispielsweise für Beratungs- oder Vermittlungsleistungen.
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
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|---|---|---|
| Prof. Dr. Karl Hönle | 60 | 48 |
| Günther Henrich | 45 | 36 |
| Dr. Bernhard Gimple | 30 | 24 |
| Summe | 135 | 108 |
| ― | Prof. Dr. Karl Hönle, Dachau - Vorsitzender Diplom-Physiker, Professor für Optik und Lasertechnik an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München (emeritiert), Geschäftsführer der Dr. Hönle Medizintechnik GmbH |
| ― | Günther Henrich, Schäftlarn - stellvertretender Vorsitzender Rechtsanwalt, selbständig |
| ― | Dr. Bernhard Gimple, München Rechtsanwalt, selbständig |
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates beliefen sich im Geschäftsjahr 2018/2019 auf 135 T€ (Vj. 108 T€).
Nähere Ausführungen zur Vergütung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind im Vergütungsbericht, der Teil des Lageberichtes ist, enthalten.
Im Januar 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Dr. Hönle AG die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite des Unternehmens (www.hoenle.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
Für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurden von dem Abschlussprüfer S&P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Augsburg, die folgenden Honorare in Rechnung gestellt:
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| 2018/2019 in T€ |
2017/2018 in T€ |
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|---|---|---|
| Abschlussprüfung (Einzelabschlüsse und Konzernabschluss) | 180 | 178 |
| Steuerberatungsleistungen | 45 | 32 |
| Sonstige Bestätigungsleistungen | 7 | 4 |
| Gesamt | 232 | 214 |
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Vorstand) im Konzern, aufgeteilt nach Funktionsbereichen, stellt sich wie folgt dar:
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| 2018/2019 | 2017/2018 | |
|---|---|---|
| Vertrieb | 87 | 85 |
| Forschung, Entwicklung | 87 | 80 |
| Produktion, Service | 296 | 297 |
| Logistik | 80 | 86 |
| Verwaltung | 68 | 70 |
| Gesamt | 618 | 618 |
Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 20. Januar 2020 durch den Vorstand zur Prüfung durch den Aufsichtsrat freigegeben.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, von denen ein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Dr. Hönle AG ausgeht, sind nicht eingetreten.
Gräfelfing, 20. Januar 2020
Norbert Haimerl, Vorstand
Heiko Runge, Vorstand
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