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Telefonica Deutschland Holding AG

Annual Report Mar 13, 2020

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Annual Report

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Telefónica Deutschland Holding AG

München

Konzernabschluss und zusammengefasster Lagebericht zum 31.12.2019

GESCHÄFTSBERICHT für das Berichtsjahr 2019

Telefónica Deutschland Holding AG

Zusammengefasster Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Die nachfolgenden Zahlenangaben wurden nach etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet. Additionen der Zahlenangaben können daher zu anderen als den ebenfalls in der Tabelle dargestellten Summen führen.

DIE TELEFÓNICA DEUTSCHLAND GRUPPE AUF EINEN BLICK

Finanzkennzahlen

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018 % Veränderung
Umsatzerlöse 7.399 7.320 1,1
Umsatzerlöse (exkl. regulatorische Effekte 2019) 7.458 7.320 1,9
Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen 5.301 5.267 0,6
Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen (ohne regulatorische Effekte 2019) 5.355 5.267 1,7
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) nach IAS 17 bereinigt um Sondereffekte (exkl. regulatorische Effekte 2019) 1.903 1.884 1,0
OIBDA-Marge nach IAS 17 bereinigt um Sondereffekte (exkl. regulatorische Effekte 2019) 25,5% 25,7% (0,2%-p.)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) bereinigt um Sondereffekte 2.316 1.884 22,9
OIBDA-Marge bereinigt um Sondereffekte 31,3% 25,7% 5,6%-p.
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) 2.292 1.797 27,6
OIBDA-Marge 31,0% 24,6% 6,4%-p.
CapEx (1.044) (966) 8,1
Investitionsquote (CapEx/Sales-Ratio) 14,1 13,2 6,9
Operating Cashflow (OIBDA-CapEx) 1.248 839 48,7
Free Cashflow 1.023 733 39,5
Mobilfunkanschlüsse (in Tausend) 43.827 42.819 2,4
Netto-Neuanschlüsse mobiles Prepaid-Geschäft (in Tausend) (447) (1.338) 66,6
Netto-Neuanschlüsse mobiles Postpaid-Geschäft (in Tausend) 1.455 1.002 45,2
Gesamt-ARPU (in EUR) 10,0 10,0 (0,2)
Anteil Datenumsatz ohne SMS am gesamten Datenumsatz (%) 90,7% 85,4% 5,4%-p.

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Zum 31. Dezember 2019 2018 % Veränderung
Verschuldungsgrad 1,7x 0,6x 188,1
Nettofinanzschulden 3.860 1.129 241,9

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Dieser Bericht umfasst den Konzernlagebericht der Telefónica Deutschland Gruppe, bestehend aus der Telefónica Deutschland Holding AG (nachfolgend auch Telefónica Deutschland oder Gesellschaft), ihren konsolidierten Tochtergesellschaften und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (gemeinsam nachfolgend auch die Telefónica Deutschland Gruppe oder Gruppe), sowie den Lagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG.

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist eine Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts mit Sitz in München, Deutschland.

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist die Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Gruppe. Diese wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.; deren Konzern: Telefónica, S.A. Group), einbezogen. Die direkte Muttergesellschaft der Telefónica Deutschland Gruppe ist die Telefónica Germany Holdings Limited, eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (O2 (Europe) Limited), und eine mittelbare Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Geschäftstätigkeit

Die Telefónica Deutschland Gruppe ist einer der drei führenden integrierten Netzbetreiber in Deutschland. Wir bieten Mobilfunk- und Festnetzdienste für Privat- und Geschäftskunden sowie innovative digitale Produkte und Services an. Des Weiteren beziehen unsere zahlreichen Wholesale-Partner umfangreiche Leistungen im Bereich Mobilfunk von uns.

Im Mobilfunkbereich bedienen wir die Nachfrage nach mobilen Dienstleistungen, die sich aus der Digitalisierung von immer mehr Lebensbereichen ergibt.

Unsere Marken

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor unseres Marketing- und Vertriebsansatzes ist unsere Mehrmarkenstrategie. Mit unserer Kernmarke O2 bieten wir Privat- und Geschäftskunden eine große Bandbreite an hochwertigen Mobilfunk- und Festnetzprodukten. Internationale Großkonzerne werden von unserer Marke Telefónica abgedeckt.

Wir setzen auf sich ergänzende Vertriebskanäle, um die verschiedenen Kundenbedürfnisse bestmöglich bedienen zu können. Zu unserer Vertriebslandschaft gehören sowohl direkte Vertriebskanäle, darunter eigene Läden, ein landesweites Netzwerk unabhängig betriebener Franchise- und Premium-Partner-Shops, Online- und Telesales, als auch indirekte Vertriebskanäle, wie Partnerschaften und Kooperationen mit Einzelhändlern über physische oder Online-Kanäle.

G 01

UNSERE MARKEN 1

1 Exemplarische Darstellung von Marken bei Zweitmarken und Partnermarken.

Mit unseren Zweit- und Partnermarken sowie über unsere Wholesale-Kanäle erreichen wir weitere Kundenkreise, beispielsweise ethnische Zielgruppen in Deutschland, welche wir nicht über die Marke O2 ansprechen. Zudem bieten wir durch gemeinschaftliche Tätigkeiten und strategische Partnerschaften weitere Mobilfunkmarken an. Hierzu zählen beispielsweise TCHIBO mobil oder ALDI TALK in Kooperation mit MEDIONmobile. Unser Mehrmarkenansatz gibt uns die Möglichkeit, das komplette Kundenspektrum mit einem maßgeschneiderten Produktangebot, Vertrieb und Marketing anzusprechen und so unseren potenziellen Umsatz zu erhöhen.

Mobilfunkdienstleistungen

Wir sind mit insgesamt 43,8 Mio. Mobilfunkanschlüssen zum 31. Dezember 2019 ein führender Anbieter in diesem Markt. Im Jahr 2019 bildeten die Mobilfunkdienste mit 5.301 Mio. EUR den wichtigsten Umsatzstrom für die Telefónica Deutschland Gruppe (72 % des Gesamtvolumens). In diesem Bereich bieten wir Privat- und Geschäftskunden mobile Sprach- und Datendienste sowohl auf Vertragsbasis (Postpaid) als auch im Prepaid-Segment an.

Basis hierfür ist unser Mobilfunk-Netzwerk. In 2019 hat die Telefónica Deutschland Gruppe die Zusammenführung der Netze von O2 und E-Plus, die per Ende 2018 schon weitestgehend abgeschlossen war, finalisiert und den Ausbau ihres LTE-Netzwerks weiter konsequent fortgesetzt. In den Städten wurde das LTE-Netz weiter verdichtet und um zusätzliche Kapazitäten und LTE-Frequenzbänder erweitert.

In der im Juni 2019 zu Ende gegangenen Mobilfunkfrequenzauktion hat sich Telefónica Deutschland 90 MHz bundesweit einsetzbares Spektrum für den leistungsfähigen Mobilfunkstandard 5G gesichert. Das ersteigerte Spektrum hat eine Laufzeit von 2021 bzw. 2026 bis 2040.

Mit unserem Portfolio verfügen wir dabei über Frequenzen, die einerseits Abdeckung (niedrige Frequenzen) und andererseits Kapazität (hohe Frequenzen) ermöglichen.

G 02

FREQUENZBÄNDER FÜR MOBILFUNKNETZBETREIBER IN DEUTSCHLAND 2021 - 2025 2 , 3

1 Bis 31. Dezember 2020: TEF D: 2 x 34,65 MHz, VOD: 2 x 14,85 MHz, DT: 2 x 9,9 MHz

Ab 1. Januar 2026: DRI: 2x 10 MHz, TEF D: 2x10 MHz, VOD: 2x20 MHz, DT: 2 x 20MHz

Zusätzlich (nicht in der Grafik enthalten): Bis 31. Dezember 2020: 24,2 MHz TDD, ab 2021 19,2 MHz TDD

Schwebende Geschäfte, beispielsweise die Frequenzüberlassungen an Drillisch, sind nicht berücksichtigt

2 Quelle: Bundesnetzagentur (https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/

Breitband/MobilesBreitband/Frequenzauktion/2019/ Auktion2019.html)

3 Die Bundesnetzagentur wird die formale Zuteilung des Spektrums an das Unternehmen im Bereich von 2,1 GHz mit einem Block mit Wirkung zum 1. Januar 2021 bzw. mit einem weiteren Block zum 1. Januar 2026 vornehmen. Das 3,6 GHz Spektrum steht schrittweise in den nächsten Jahren und vollständig ab 2022 zur Verfügung.

Das neu erworbene Spektrum wird in einem ersten Schritt insbesondere Ballungsräume und Industriestandorte mittels 5G mit hohen Datenraten und geringen Latenzzeiten versorgen. Im nächsten Schritt wird 5G auch für Privatkunden relevant sein, da der Standard vor allem mehr Netzkapazitäten und höhere Geschwindigkeiten für die Nutzung ihrer digitalen Anwendungen bietet.

Festnetzgeschäft

Ergänzend zu unseren Mobilfunkdiensten bieten wir landesweit Festnetzdienste an. Unsere DSL-Retail-Kundenbasis betrug zum Jahresende 2,2 Mio.

Dieses Angebot basiert auf unserer strategischen Partnerschaft mit der Telekom Deutschland GmbH. Sie gewährt uns Zugang zu zukunftssicherer Festnetzinfrastruktur der nächsten Generation und kann bereits über 34 Mio 4 . Haushalten in Deutschland mit einen Hochgeschwindigkeits-Internetzugang versorgen. Ferner profitiert die Telefónica Deutschland Gruppe von sämtlichen künftigen Verbesserungen der Deutschen Telekom im Festnetzbereich.

Darüber hinaus werden wir unser deutschlandweites Angebot im Festnetzbereich (einschließlich internetbasierter TV-Dienste) durch die Zugangsvereinbarungen mit Vodafone und Tele Columbus erheblich erweitern.

Hardwaregeschäft

Wir nutzen viele Wege, um eine große Vielfalt an Endgeräten an unsere Kunden zu vertreiben. Über unser Programm O2 My Handy kann der Kunde z.B. unabhängig vom Mobilfunkvertrag jedes Gerät im Angebot von O2 sofort kaufen oder in flexiblen Monatsraten abzahlen. Wir versorgen z. T. auch unsere Wholesale-Partner mit Hardware und unterstützen sie bei Bedarf bei Vertrieb und Vermarktung der Hardware an ihre Kunden.

Unsere wichtigsten Lieferanten für Mobiltelefone sind die Hersteller Samsung, Apple und Huawei, wobei wir uns insbesondere auf den Verkauf von LTE-fähigen Smartphones konzentrieren. Die Nachfrage von Kunden unserer Zweitmarken nach mehr mobilen Datendiensten decken wir über ein breites Spektrum erschwinglicher Smartphones ab.

Digitale Dienste

Um unsere Angebote rund um Smartphones noch attraktiver für unsere Kunden zu gestalten, bieten wir eine Vielzahl zusätzlicher Produkte und Services an, wie beispielsweise unsere digitalen Zusatzdienste O2 TV, O2 Banking oder die O2 Cloud.

Unsere Marktbereiche

Wir stärken die Position unserer Kernmarke O2 im Markt. Hier wollen wir weiter hochwertige Kunden im Privat- und Geschäftskundenbereich gewinnen. Darüber hinaus bieten wir unseren Wholesale-Partnern Zugang zu unserer Infrastruktur und unseren Dienstleistungen.

Privatkunden

Wir adressieren die Bedürfnisse unserer Privatkunden in der digitalen Welt mit datenzentrierten Mobilfunkverträgen und haben mit der Einführung unseres O2 Free Tarifportfolios unsere Kernmarke O2 konsequent auf das Kundenversprechen der Freiheit ausgerichtet. In 2019 haben wir diese Ausrichtung durch kontinuierliche Erweiterung des Tarifportfolios fortgesetzt.

Die Marke Blau ist eine klar von O2 abgegrenzte Zweitmarke für preisbewusste Privatkunden, die diesem Kundensegment ein auf das Wesentliche reduziertes Mobilfunk-Portfolio und transparente Kommunikation bietet. Auch mit der Marke Blau richten wir uns am Kundenversprechen der Freiheit aus.

Wholesale-Partner

Unser Partnergeschäft ist eine wichtige Säule unseres Mehrmarkenansatzes. Wir bieten unseren Partnern ein breites Portfolio an Möglichkeiten an. Grundlage ist ein skalierbares Geschäftsmodell mit unterschiedlichen Wertschöpfungstiefen, das wir potenziellen Partnern anbieten können, die in den deutschen Mobilfunkmarkt einsteigen möchten.

Zu unseren größten Partnern aus dem Reseller- und Service Provider-Bereich gehören MEDIONmobile (ALDI TALK), 1&1 Drillisch, mobilcom/debitel und Kabelanbieter. Darüber hinaus sprechen wir mit Marken wie AY YILDIZ oder Ortel Mobile auch ethnische Zielgruppen an. Wir haben uns im Rahmen des Zusammenschlusses mit E-Plus verpflichtet, 20 % unserer mobilen Netzwerkkapazität über Mobile Bitstream Access (MBA) an die Drillisch Online AG (vormals: MS Mobile Service GmbH), die mittlerweile zur 1&1 Drillisch-Gruppe gehört, zu veräußern. 1&1 Drillisch hat am 30. Dezember 2019 die vertraglich vereinbarte Verlängerungsoption für den kapazitätsbasierten MBA MVNO-Vertrag mit Telefónica Deutschland ausgeübt, womit sich dieser bis zum 30. Juni 2025 verlängert.

4 Quelle: Deutsche Telekom Q3 2019 Results, Präsentation.

Geschäftskunden

Die Telefónica Deutschland Gruppe bietet auch Geschäftskunden Mobilfunk- und Festnetzprodukte an. Unser Fokus liegt darauf, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Small Offices/Home Offices (SoHo) über unsere Kernmarke O2 mit einem bedarfsgerechten Produkt-Portfolio zu adressieren.

Zudem bieten wir Geschäftskunden auch Dienstleistungen im Bereich Internet of Things (IoT), Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) und Managed Connectivity an.

New Business: Internet of Things

Mit Internet of Things erschließt die Telefónica Deutschland Gruppe neue Geschäftsfelder, die nahe an unserem Kerngeschäft liegen. Mit der IoT Smart Center Plattform, der Global SIM und IoT Connect bietet Telefónica Deutschland beispielsweise flexible Vernetzungslösungen. Das IoT Partner Programm (IPP) hilft Unternehmen zusätzlich bei der Entwicklung und Vernetzung von neuen und zukunftsweisenden Technologien.

Steuerungssystem

Die Telefónica Deutschland Gruppe wird von den Mitgliedern des Vorstands gesteuert.

Der Vorstand führt die Geschäfte der Telefónica Deutschland Gruppe und berichtet an den Aufsichtsrat. Dieser nimmt bei zustimmungsbedürftigen Geschäften an der Geschäftsführung teil (z.B. bei der Festlegung des Jahresbudgets, bei Änderungen der Unternehmensstruktur oder der Grundsätze der Unternehmensstrategie). Gemeinsam mit dem Aufsichtsrat lädt der Vorstand zur jährlichen Hauptversammlung ein.

Im siebenköpfigen Vorstand werden in den wöchentlichen Sitzungen alle operativen und strategischen Entscheidungen zur erfolgreichen Steuerung des Unternehmens in den einzelnen Geschäftsbereichen getroffen. Dies beinhaltet z.B. die Festlegung und Verabschiedung der Strategie über alle operativen Bereiche, die konsistente und einheitliche Operationalisierung der Strategie, das Management der operativen Performance, die Sicherstellung der funktionsübergreifenden Abstimmung und Zusammenarbeit, Sicherstellung der Budgetzielerreichung, Definition und Implementierung von Maßnahmen zur Performanceverbesserung sowie das funktionale Risiko Management für den jeweiligen Verantwortungsbereich.

Wir streben an, den Unternehmenswert im Sinne unserer Aktionäre zu erhöhen. Darüber hinaus sind wir fest davon überzeugt, dass die Zufriedenheit unserer Kunden und Mitarbeiter maßgeblich zu dieser Wertsteigerung beiträgt.

Die Geschäftsführung der Telefónica Deutschland Gruppe hat für die Steuerung der Gruppe ein umfassendes internes Managementsystem eingeführt, das in erster Linie folgende Bestandteile umfasst:

Prozess zur strategischen Zielsetzung
Integriertes Budgetierungs- und Planungssystem
Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Monatliche Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat
Kontinuierliches Chancen- und Risikomanagement
Führung durch zielgerichtete Vereinbarungen auf allen Ebenen des Unternehmens

Strategische Zielsetzungen werden jährlich überprüft und neu festgelegt

Im Rahmen eines jährlich stattfindenden Planungsprozesses wird die Unternehmensstrategie mit Unterstützung des Strategiebereichs vom Vorstand der Telefónica Deutschland überprüft. Dabei werden langfristige Strategieziele für die Positionierung des Unternehmens auf dem deutschen Markt sowie ein Strategieplan inklusive einer Finanzplanung für die nächsten drei Jahre ausgearbeitet. Auf Grundlage der vereinbarten Mehrjahresziele erfolgt dann die detaillierte Budgetplanung für das nächste Geschäftsjahr. Gleichzeitig werden die kurzfristigen Prioritäten festgelegt. Entscheidungen basieren auf aktuellen Markt- und Wettbewerbsanalysen sowie Marktprognosen, die mit der Unternehmensvision und den langfristigen Strategiezielen abgeglichen werden.

Mit diesem systematischen Ansatz werden Chancen und Wachstumsmöglichkeiten, aber auch Risiken ermittelt und die Unternehmensstrategie sowie Investitionsentscheidungen abgeleitet. Anschließend wird die Unternehmensstrategie in konkrete Strategien für die jeweiligen Organisationseinheiten übersetzt. Auf dieser Ebene werden die für die jeweilige Organisationseinheit relevanten Chancen bei der operativen Umsetzung der Strategie priorisiert.

Steuerungssystem der Telefónica Deutschland Gruppe

Zur Steuerung unserer strategischen und operativen Ziele haben wir Leistungskennzahlen aufgestellt. Finanzielle Leistungsindikatoren sind Bestandteil des Managementsystems der Telefónica Deutschland Gruppe und spiegeln die Interessen unserer unterschiedlichen Stakeholder wider.

Folgende Steuerungsgrößen hatten im Geschäftsjahr 2019 für die wertorientierte Steuerung und Beurteilung in unserem Unternehmen eine besondere Bedeutung:

G 04

LEISTUNGSINDIKATOREN

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Bedeutsamste und steuerungsrelevante Leistungsindikatoren Umsatzerlöse OIBDA bereinigt um Sondereffekte Investitionsquote (CapEx/Sales-Ratio)
Weitere bedeutsamste Leistungsindikatoren Free Cashflow Nettoverschuldungsgrad

Umsatzerlöse

Die Entwicklung der Umsatzerlöse stellt eine wesentliche Grundlage für die Messung unseres Unternehmenserfolgs dar. Die Umsatzerlöse bilden den Gesamtwert unserer betrieblichen Tätigkeit ab und sind damit eine zentrale Kennzahl für den Erfolg des Absatzes unserer Produkte und Dienstleistungen im Markt. Für eine bessere Vergleichbarkeit mit Vorjahren betrachten wir die Kennzahl bereinigt um die regulatorischen Effekte des Berichtsjahres, sofern diese einen maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Kennzahl haben.

OIBDA bereinigt um Sondereffekte

Das OIBDA entspricht dem Betriebsergebnis vor Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen sowie Nutzungsrechte. Anhand des OIBDA messen wir die Ertragskraft unseres operativen Geschäfts. Diese Betrachtung gibt einen umfassenden Blick auf unsere Aufwands- und Ertragsstruktur. Da Sondereffekte eine Vergleichbarkeit mit Vorjahren erschweren, verwenden wir für eine transparente Darstellung das OIBDA bereinigt um Sondereffekte. Diese Einmaleffekte wirken sich unmittelbar auf die Ertragslage aus und resultieren aus einer geänderten Zusammensetzung des Konzerns, dem Veräußerungsergebnis aus Unternehmenstransaktionen, den akquisitionsbedingten Beraterkosten, Restrukturierungsaufwendungen oder nicht operativen Transaktionen. Wir betrachten die Kennzahl weiterhin bereinigt um die regulatorischen Effekte des Berichtsjahres, sofern diese einen maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung der Kennzahl haben. Die Auswirkungen auf die Ertragslage werden angepasst, wenn die Vergleichbarkeit des Leistungsindikators mit Vorjahresperioden aufgrund einer unterjährig durchgeführten Transaktion nicht sachgerecht ist. Da andere Unternehmen möglicherweise eine andere Berechnungsgrundlage für das OIBDA verwenden, kann unsere Darstellung eventuell nicht mit anderen Unternehmen vergleichbar sein.

Investitionsquote (CapEx/Sales-Ratio)

Die Investitionsquote (CapEx/Sales-Ratio) dient für die Telefónica Deutschland Gruppe im Wesentlichen der Sicherung unserer zukünftigen Geschäftstätigkeit und gibt den prozentualen Anteil der Investitionen an den Umsatzerlösen wieder. Die Investitionsausgaben (CapEx), setzen sich aus Zugängen von Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten zusammen. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen dienen hauptsächlich dem Ausbau der Abdeckung und Kapazität unseres Netzwerks sowie der Produktentwicklung. Investitionen in Mobilfunkfrequenzlizenzen sowie aus Unternehmenszusammenschlüssen sind nicht im CapEx enthalten.

Free Cashflow

Der Leistungsindikator Free Cashflow ist definiert als die Summe des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit sowie der Investitionstätigkeit. Implizit gibt der Free Cashflow auch Auskunft über die Veränderung des Working Capital. Working Capital Management trägt somit zur Steuerung des Free Cashflow in der jeweiligen Berichtsperiode bei.

Der Free Cashflow beschreibt die Finanzmittelveränderung aus betrieblich veranlassten Mittelzuflüssen und -abflüssen sowie allen investiven Ein- und Auszahlungen, die zur organischen Erhaltung oder Erweiterung des Unternehmens getätigt wurden. Der Wert gibt Aufschluss über die Veränderung der verfügbaren finanziellen Mittel des Unternehmens, die es uns beispielsweise ermöglichen, Wachstumsinvestitionen zu tätigen bzw. Dividendenzahlungen vorzunehmen oder Finanzverbindlichkeiten zu bedienen.

Nettoverschuldungsgrad

Der Nettoverschuldungsgrad wird definiert als der Quotient der Nettofinanzschulden und OIBDA bereinigt um Sondereffekte für die letzten zwölf Monate. Die Nettofinanzschulden umfassen kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Die Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Mobilfunkfrequenzen sind kein Bestandteil der Nettofinanzschulden.

Der Nettoverschuldungsgrad setzt die Höhe der Nettofinanzschulden in Beziehung zu einer operativen Erfolgskennziffer (OIBDA bereinigt um Sondereffekte) und stellt dem Management Informationen darüber zur Verfügung, inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, Schulden zu reduzieren. Der im Rahmen unserer Finanzierungspolitik definierte und seit 2012 gültige maximale Verschuldungsgrad von 1,0x wurde im Zuge der erstmaligen Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 auf einen Wert von 2,5x angepasst. In der Dividenden- und Finanzierungspolitik wurden entsprechende Änderungen vorgenommen.

Budgetierungs- und Planungssystem legt konkrete Zielvorgaben fest

Das integrierte Planungssystem basiert auf strategischen und operativen Zielen. Der Vorstand der Telefónica Deutschland legt im Hinblick auf die bedeutsamsten Leistungsindikatoren interne Zielvorgaben für die Gruppe fest. Zur Festlegung eines Dreijahresplans werden die voraussichtliche Marktentwicklung sowie die internen Erwartungen hinsichtlich der Fortschritte in den Bereichen Wachstum und Effizienzevolution einmal im Jahr diskutiert. Das erste Planjahr wird dabei auf monatlicher Basis abgebildet, um eine detaillierte Budgetaufstellung zu ermöglichen. Aus Kontrollgründen wird das Budget zweimal im Jahr durch eine Prognose (Forecast) aktualisiert. Neben den bereits erzielten Ergebnissen, die im Rahmen der monatlichen Berichterstattung analysiert werden, werden auch die aktuelle Marktentwicklung sowie ergänzende Chancen oder Risiken, die zum jeweiligen Zeitpunkt bekannt sind, in den Aktualisierungen berücksichtigt. Diese Prognose wird dann verwendet, um operative Verbesserungen einzuführen oder um neue Chancen wahrzunehmen, die sich der Gruppe bieten.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG DES KONZERNS

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland schwächt sich ab

In Deutschland ist der lang anhaltende Aufschwung vorerst reduziert worden. Die führenden Wirtschaftsinstitute haben ihre Wachstumsprognose für Deutschland deutlich gesenkt und rechnen für 2019 mit einem Wachstum von 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Gründe für die schwache Entwicklung seien vor allem die nachlassende weltweite Nachfrage nach Investitionsgütern und politische Unsicherheit wie etwa durch den Handelsstreit zwischen den USA und China und der Brexit. Diese Unsicherheiten schlugen sich auch laut Gfk Konsumklima auf die Stimmung der Verbraucher nieder. Grundsätzlich war der private Konsum auch in 2019 eine wichtige Stütze der deutschen Wirtschaft.

Technologietrends bringen Wachstumspotenzial für den Telekommunikationsmarkt mit sich

Digitalisierung und Technologien wie Künstliche Intelligenz, Internet der Dinge (IoT), Big Data oder Data Analytics prägen zunehmend das Alltagsleben und stellen Industrien vor Veränderungen. Viele neue Technologien erfordern die Übertragung deutlich höherer Datenvolumen. Die 5G-Technologie zum Beispiel, wird eine solche erhöhte mobile Datenübertragung möglich machen und wird zum Auslöser für innovative Inhalte und Dienste im Consumer- als auch B2B-Bereich. Hierzu zählen zum Beispiel Angebote wie 4K-/8K-Video, Virtual- und Augmented Reality sowie Real-Time-Gaming oder auch vernetzte und selbst fahrende Autos.

Das Smartphone ist der ständige Begleiter und die Steuerungszentrale des digitalen Lebens. An die Seite des Smartphones treten als Bedienzentrale immer häufiger Sprachassistenten, sei es in Form von separaten smarten Lautsprechern oder als integrierte Sprachsteuerungssoftware beispielsweise in Fernsehern, Kühlschränken oder dem Auto. Durch diese Vernetzung werden die Grenzen zwischen klassischer Consumer Technology, Hausgeräten und Haussteuerung immer durchlässiger, das Zuhause smarter, der Alltag einfacher.

Die Geräte im smarten Zuhause sind inzwischen nicht nur untereinander vernetzt, sondern greifen auf Datenplattformen in der Cloud zu. Hier hat sich im engeren Bereich der Consumer Technology in den vergangenen Jahren der größte Wandel vollzogen. Musik und Videos werden bereits ganz selbstverständlich aus der Cloud gestreamt.

Auch der Fernsehmarkt in Deutschland befindet sich im Umbruch. Lineares Fernsehen wird für viele Menschen zunehmend weniger interessant, wenngleich es nach wie vor die am weitesten verbreitete Form des Fernsehens ist. Der Konsum von Filmen, Serien und Videoclips über das Internet gewinnt in Deutschland über alle Altersklassen hinweg weiterhin an Bedeutung und stellt einen festen Bestandteil der alltäglichen Mediennutzung dar. Die Verbreitung von Video-on-Demand (VoD) Angeboten erfolgt dabei over the top (OTT), also über das Internet. Hier steigt unter anderem die Anzahl der Nutzer als auch der Zahlungsbereitschaften.

Die Nachfrage nach mobilen Datendiensten ist weiterhin steigend 5

Der Mobilfunkmarkt ist ein gesättigter Markt. Ende September 2019 betrug der von den Netzbetreibern veröffentlichte SIM-Karten-Bestand inkl. M2M- bzw. IoT-Karten 138,8 Mio. (Ende September 2018: 133,6 Mio.). Rechnerisch entfallen auf jeden Einwohner rund 1,7 Karten. Zweit- und Drittgeräte sind aber nicht ständig in Gebrauch, sodass die Anzahl der ausschließlich aktiv genutzten SIM-Karten geringer ist. Das SIM Karten Wachstum kommt überwiegend von M2M- bzw. IoT-Karten: nach Schätzungen von Analysys Mason wurden Ende 2019 rund 25 Mio. SIM Karten für M2M bzw. IoT Anwendungen genutzt, 2018 waren es 17,4 Mio. Karten.

5 Quelle: Bmwi: Herbstprojektion 2019 Tabelle 4; Pressemitteilungen Zur "Wirtschaftlichen Entwicklung" (17. Oktober 2019); Pwc: German Entertainment & Media Outlook (Gemo) 2019-2023 (24. Oktober 2019); Vatm: "Tk-Marktstudie 2019" (9. Oktober 2019); Bitkom: Zukunft Der Consumer Technologie Studie 2018 & 2019 (29. August 2018 Und 4. September 2019); Unternehmensdaten Und Eigene Berechnungen: Deutsche Telekom Investor Relations Publikation Der Q3 2019 Ergebnisse (7. November 2019); Vodafone Deutschland Pressemitteilung Zu Den Juli-September 2019 Ergebnissen (12. November 2019); Bundesnetzagentur: Jahresbericht 2018 (16. Mai 2019); Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Zum 30. Juni 2019 (Stand 2. Oktober 2019); Analysys Mason: Data Hub Report (Datengenerierung Am 30. Oktober 2019); GfK Pressemitteilung "Konsumklimastudie" (26. September Und 25. Oktober 2019).

Die stetig wachsende Nachfrage nach datenintensiveren Internetdiensten wie zum Beispiel Videostreaming sorgte 2019 für ein weiteres Ansteigen der mobilen Datennutzung. Laut Schätzungen des VATM ist der durchschnittliche Datenverbrauch pro Mobilfunkkunde im Monat von 1,6 GB in 2018 auf 2,5 GB in 2019 gestiegen. Das entspricht einer Steigerung von fast 60 Prozent.

Der deutsche Mobilfunkmarkt ist ein etablierter Markt

Nach dem Zusammenschluss der Telefónica Deutschland Gruppe mit der E-Plus Gruppe besteht der deutsche Mobilfunkmarkt aus drei Netzbetreibern und mehreren Service-Providern bzw. Virtuellen Mobilfunknetzbetreibern (MVNO). Bei der im Juni 2019 beendeten 5G Frequenzauktion, hat der Anbieter 1&1 Drillisch Frequenzen erworben und plant sich in Zukunft als vierter Mobilfunk Netzbetreiber zu etablieren. Im dritten Quartal 2019 hatte Telefónica Deutschland einen Marktanteil von 32,2 % bezogen auf den Mobilen Serviceumsatz.

G 05

MARKTANTEILE IM MOBILFUNKMARKT 6

BEZOGEN AUF SERVICE-UMSATZ (IN %)

3. QUARTAL 2019

6 Quelle: Unternehmensdaten Und Eigene Berechnungen: Deutsche Telekom Investor Relations Publikation Der Q3 2019 Ergebnisse; (7. November 2019); Vodafone Deutschland Pressemitteilung Zu Den Juli-September 2019 Ergebnissen (12. November 2019); United Internet Pressemitteilungen Vom 12. Juni 2019; Drillisch Investor Relations "5G Rationale" (3. Juli 2019).

Das Wachstum im deutschen Festnetz-Breitbandmarkt setzt sich fort 7

Das Wachstum der Festnetz-Breitbandanschlüsse setzte sich unvermindert fort: Die VATM schätzt, dass die Anzahl der Anschlüsse gegenüber dem Vorjahr um rund 3 % auf ca. 35,2 Mio. Ende 2019 zugelegt hat. Mit circa 8,4 Millionen aktiven Breitband-Anschlüssen Ende 2019 macht Kabel inzwischen einen Anteil von rund 24 Prozent am Gesamtmarkt aus. Durch die Übernahme des Kabelanbieters Unitymedia durch Vodafone im Sommer 2019 ist in Deutschland ein bundesweiter Kabelanbieter entstanden. Durch eine Vereinbarung zwischen Telefónica Deutschland Gruppe und Vodafone erhält Telefónica Deutschland Gruppe künftig Zugriff auf das Kabelnetz von Vodafone und Unitymedia in Deutschland und erreicht somit 24 Millionen Kabelhaushalte. Darüber hinaus erreicht die Telefónica Deutschland Gruppe weitere 2,3 Millionen Haushalte durch eine mit Tele Columbus geschlossene Zugangsvereinbarung.

Der Datenhunger in Deutschland setzt sich weiter fort: Laut der VATM werden Ende 2019 bereits über 40 % der Kunden mit einem Breitband-Anschluss maximale Empfangsdatenraten von mehr als 50 Mbit/s nutzen, Ende 2018 waren es noch 33 %. Die gestiegene Kundennachfrage nach mehr Bandbreite spiegelt sich auch in dem pro Breitbandanschluss und Monat erzeugten Datenvolumen wider. Dieses stieg laut der VATM im Jahr 2019 auf durchschnittlich 137 GB pro Monat, was ein Plus von 26 % bedeutet.

Regulatorische Einflüsse auf die Telefónica Deutschland Gruppe

Als Anbieter von Telekommunikationsdiensten und als Betreiber von Telekommunikationsnetzen hat die Telefónica Deutschland Gruppe besondere regulatorische Anforderungen zu erfüllen. Sie unterliegt insoweit der Aufsicht der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Im Folgenden werden die wesentlichen regulatorischen Ereignisse des Geschäftsjahres aufgezeigt, die die Telefónica Deutschland Gruppe betreffen.

Frequenzen

Frequenzauktion zur Bereitstellung neuer Frequenzen zum weiteren Ausbau digitaler Infrastrukturen

Am 19. März 2019 begann die Auktion zur Vergabe der Ende 2020 und Ende 2025 auslaufenden Frequenzen bei 2 GHz sowie der Frequenzen von 3,4 bis 3,7 GHz. Neben der Telefónica Deutschland Gruppe wurden die Vodafone GmbH, die Telekom Deutschland GmbH und die zur 1&1 Drillisch Gruppe gehörende Drillisch Netz AG zur Auktion zugelassen. Die Auktion ist am 12. Juni 2019 zu Ende gegangen. Die Telefónica Deutschland Gruppe hat bei 2 GHz einen gepaarten Block von 5 MHz mit einer Laufzeit ab 2021 und einen gepaarten Block von 5 MHz mit einer Laufzeit ab 2026 sowie bei 3,6 GHz sieben ungepaarte Blöcke zu je 10 MHz ersteigert. Dafür zahlt die Telefónica Deutschland Gruppe insgesamt 1.425 Mio. Euro. Das ersteigerte Spektrum hat eine Laufzeit bis Ende 2040.

7 Quelle: Vatm: "Tk-Marktstudie 2019" (9. Oktober 2019); Vodafone Pressemitteilungen: "Geplante Unitymedia-Übernahme: Maßnahmenvorschlag An Eu-Kommission Kann Wettbewerb Auf Neue Stufe Heben" (7. Mai 2019); "Vodafone-Unitymedia-Gigabit-Republik" (18. Juli 2019); Telefónica Deutschland Pressemitteilung: "Highspeed-Internet-Per-Kabel-Telefonica-Deutschland-und-Vodafone-Kooperieren-Bei-Schnellen-Kabelanschluessen" (7. Mai 2019).

Bezüglich der Bezahlung einigte sich die Telefónica Deutschland Gruppe wie auch die anderen Auktionsteilnehmer im Rahmen eines nationalen Mobilfunkpakts am 5. September 2019 mit der Bundesrepublik Deutschland auf Zahlungserleichterungen im Wege der Stundung und Ratenzahlung. Im Gegenzug verpflichtete sich die Telefónica Deutschland Gruppe zum Bau von 333 zusätzlichen Mobilfunkstandorten in weißen Flecken bis Ende 2021; zudem sollen bis Ende 2020 bundesweit 99 % der Haushalte mit LTE und je Bundesland bis Ende 2021 versorgt sein. Die Zahlungsbedingungen für die Telefónica Deutschland Gruppe sind nun wie folgt: (1) Für 70 MHz im 3,6 GHz Band wird die Zahlung von insgesamt 1.044 Mio. EUR bis zum 31. Dezember 2019 gestundet und dann in zwölf gleichen Jahresraten beginnend mit dem 31. Dezember 2019 zur Zahlung fällig, (2) für 10 MHz im 2 GHz Band mit Verfügbarkeit ab 2021 wird die Zahlung von insgesamt 211 Mio. EUR bis zum 31. Dezember 2020 gestundet und dann in zehn gleichen Jahresraten beginnend mit dem 1. Januar 2021 zur Zahlung fällig, und (3) für 10 MHz im 2 GHz Band mit Verfügbarkeit ab 2026 wird die Zahlung von insgesamt 170 Mio. EUR bis zum 31. Dezember 2025 gestundet und dann in fünf gleichen Jahresraten beginnend mit dem 1. Januar 2026 zur Zahlung fällig.

Die von der Telefónica Deutschland Gruppe gegen die Entscheidungen der Präsidentenkammer der BNetzA über Anordnung und Wahl des Verfahrens zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang vom 14. Mai 2018 (so genannte Präsidentenkammerentscheidungen I und II) erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht Köln am 18. Februar 2019 abgewiesen. Hiergegen hat die Telefónica Deutschland Gruppe Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde für den 30. April 2020 anberaumt.

Ein gegen die Entscheidungen der Präsidentenkammer der BNetzA vom 26. November 2018 über die Vergaberegeln und über die Auktionsregeln zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz (so genannte Präsidentenkammerentscheidungen III und IV) beim Verwaltungsgericht Köln am 4. Februar 2019 im Rahmen eines Eilverfahrens gestellter Antrag, die aufschiebende

Wirkung der am 21. Dezember 2018 eingelegten Klage anzuordnen, wurde am 14. März 2019 rechtskräftig abgelehnt. Die erhobene Klage wurde am 8. November 2019 mündlich vor dem Verwaltungsgericht Köln verhandelt. Ein Urteil wird in 2020 erwartet.

Parallel zum Vergabeverfahren erarbeitete die BNetzA ein Antragsverfahren für lokale Frequenzzuteilungen im Bereich von 3,7 bis 3,8 GHz insbesondere für 5G-Anwendungen. Am 31. Januar 2019 hat die BNetzA einen Entwurf der grundsätzlichen Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens veröffentlicht und interessierte Kreise dazu angehört. Im März 2019 wurden "Grundlegende Rahmenbedingungen des zukünftigen Antragsverfahrens für den Bereich 3.700 MHz - 3.800 MHz für Anwendungen des drahtlosen Netzzugangs" im Internet und im Amtsblatt veröffentlicht. Ergänzend hierzu hat die BNetzA den Entwurf der "Verwaltungsvorschrift Lokales Breitband" erarbeitet. Sie beschreibt die konkrete Ausgestaltung des Antragsverfahrens (Regeln und Formblätter). Als weitere Voraussetzung hat die BNetzA im Einvernehmen mit den zuständigen Bundesministerien die Gebühren für die betroffenen Frequenzen festgelegt. Die entsprechend geänderte Frequenzgebührenverordnung ist im November 2019 in Kraft getreten. Der Start des Antragsverfahrens erfolgte am 21. November 2019.

Für den Frequenzbereich oberhalb 24 GHz bereitet die BNetzA zunächst bei 26 GHz ebenfalls ein Antragsverfahren vor. Auch hier sind lokale Zuteilungen insbesondere für 5G-Anwendungen vorgesehen. Hierzu hatte die BNetzA in 2018 erste Erwägungen entwickelt und zur Anhörung gestellt, woran sich die Telefónica Deutschland Gruppe beteiligte. Die von der BNetzA danach avisierte Erarbeitung von Zuteilungsregelungen ist bislang nicht erfolgt. Mit einer Fortsetzung wird Anfang 2020 gerechnet.

Gesamtkonzept Mobilfunk

Der Beirat der BNetzA hatte mit Beschluss vom 26. November 2018 festgelegt, dass er gemeinsam mit BNetzA, Bundesregierung, Bundestag und Bundesländern ein Gesamtkonzept für den Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland entwickeln möchte. In Umsetzung dieses Beschlusses hat die Bundesregierung am 17. November 2019 eine "Mobilfunkstrategie" beschlossen, die als Ziel eine zügige flächendeckende Versorgung verfolgt. Das Strategiepapier beinhaltet unter anderem die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, die Erhöhung der Anzahl nutzbarer Standorte, ein Mobilfunkförderprogramm für den ländlichen Raum sowie die Gründung einer Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft zur Flankierung und Beschleunigung des Netzausbaus.

Telekommunikationsmarkt

Zusammenschluss von Telefónica und E-Plus

Telefónica Deutschland hat im Dezember 2019 mit der 1&1 Drillisch Gruppe eine Frequenzüberlassung vereinbart, wonach Telefónica Deutschland ein Frequenzpaket von 2x 10 MHz im Frequenzbereich bei 2,6 GHz an 1&1 Drillisch bis zum Ende der Laufzeit Ende 2025 überlassen wird. Im Gegenzug erhält Telefónica Deutschland ein jährliches Nutzungsentgelt. Mit der Frequenzüberlassung erfüllt Telefónica Deutschland eine weitere EU-Auflage der Europäischen Kommission aus dem Zusammenschluss von Telefónica Deutschland/E-Plus in 2014.

Die EU Kommission hat am 22. Februar 2019 wegen der Umsetzung der aus dem Zusammenschluss von Telefónica/E-Plus resultierenden Zusage zur Gewährung von 4G-Vorleistungen mit der Übermittlung von Beschwerdepunkten ein förmliches Verfahren gegen die Telefónica Deutschland Gruppe initiiert. Telefónica Deutschland hat am 26. April 2019 zu den Beschwerdepunkten Stellung genommen.

Deutscher Gesetzgeber arbeitet an Umsetzung des EU-Kodex für elektronische Kommunikation

Der EU-Kodex für elektronische Kommunikation ist am 20. Dezember 2018 in Kraft getreten und muss bis zum 20. Dezember 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Der EU-Kodex sieht eine grundlegende Überarbeitung der Regeln für die Telekommunikationswirtschaft vor. Kernpunkte sind die Vereinheitlichung der telekommunikationsrechtlichen Verbraucherschutzregelungen in Europa, die Ergänzung der Regulierungsziele um die "Förderung hochleistungsfähiger Kommunikationsnetze" sowie Überlegungen zur Regulierung von OTT-Diensten. Darüber hinaus umfasst der Vorschlag unter anderem Regelungen zur Frequenznutzung, investitionsfreundliche Zugangsregulierung sowie zum künftigen institutionellen Rahmen. Für die Umsetzung in nationales Recht erarbeitet der deutsche Gesetzgeber eine entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes. In dieser Novelle könnten auch weitere aktuelle politische Themen, wie zum Beispiel das Gesamtkonzept Mobilfunk, ein lokales Roaming, ein Recht auf schnelles Internet sowie Fragen zur Netzsicherheit einfließen. Nach derzeitigem Stand soll der erste Entwurf des Umsetzungsgesetzes im 1. Quartal 2020 veröffentlicht werden.

Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung durch die BNetzA

Im Jahr 2017 hat die BNetzA eine Mitteilung veröffentlicht, wonach sie bis zur rechtskräftigen Klärung der Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht von Anordnungen und sonstigen Maßnahmen zur Durchsetzung der Speicherverpflichtungen gegenüber allen verpflichteten Unternehmen absehen wird. Die Telefónica Deutschland Gruppe hat in 2017 deshalb die Speicherung vorläufig ausgesetzt. Die rechtskräftige Klärung der Rechtmäßigkeit der Speicherpflicht dauerte auch in 2019 noch an.

Zugangs- und Entgeltregulierung

Zusammenschluss von Vodafone und Unitymedia in Deutschland

Die EU Kommission hat mit Entscheidung vom 18. Juli 2019 die geplante Übernahme der Geschäftstätigkeit von Liberty Global in Deutschland, Tschechien, Ungarn und Rumänien durch Vodafone genehmigt. Dies umfasst insbesondere den Betrieb der Kabelnetze von Liberty Global in diesen Ländern. Weil die EU Kommission im März 2019 insbesondere für Deutschland wettbewerbliche Bedenken geäußert hat, ist die Genehmigung an die vollständige Umsetzung eines von Vodafone vorgelegten Pakets von Verpflichtungszusagen geknüpft. Teil dieser Verpflichtungszusagen ist auch die zwischen Telefónica Deutschland und Vodafone geschlossene Vereinbarung über einen Vorleistungszugang zum Kabelnetz der Vodafone und der Unitymedia in Deutschland. Damit ist diese Vereinbarung durch die Genehmigung der EU Kommission ebenfalls freigegeben und wirksam geworden.

Roam-like-at-home

Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (VZBV) hatte die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG in 2017 hinsichtlich einzelner Aspekte der Umsetzung von Roam-like-at-home abgemahnt. Da die Umsetzung im Einklang mit den Vorgaben der BNetzA erfolgte, wurde der Abmahnung nicht zugestimmt. Der VZBV hat trotzdem Klage zum LG München I erhoben. Nach der mündlichen Verhandlung am 26. Februar 2019 hat das Gericht mit Beschluss vom 4. Juni 2019 entschieden, das Verfahren auszusetzen und die Rechtsfrage zur Vorabentscheidung dem Gerichtshof der Europäischen Union vorzulegen, ob die EU-Roaming-Verordnung zwingend vorgibt, dass alle Kunden zum Zeitpunkt von deren Inkrafttreten automatisch auf einen Roam-like-at-home-Tarif migriert werden müssen. Mit einer Entscheidung des Gerichtshofs wird frühestens im 2. Halbjahr 2020 gerechnet.

Neue Preisobergrenzen für Intra-EU Anrufe und SMS seit Mai 2019

Im Wege einer im Dezember 2018 in Kraft getretenen Änderung der Roaming-Verordnung wurden die Entgelte für Anrufe und SMS aus Deutschland in das EU-Ausland mit Wirkung ab dem 15. Mai 2019 mit einer Preisobergrenze versehen. Für Anrufe darf seitdem maximal ein Entgelt von 19 EUR-Cent pro Minute und für SMS von maximal 6 EUR-Cent pro SMS (jeweils netto) erhoben werden. Diese Änderung wirkt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und bedurfte keines nationalen gesetzlichen Umsetzungsaktes.

MTR und FTR

Die mit Beschluss vom 6. März 2017 von der BNetzA genehmigten und zuletzt gültigen Mobilfunkterminierungsentgelte (MTR) in Höhe von 0,95 EUR-Cent pro Minute sind zum 30. November 2019 ausgelaufen. Für die Zeit ab 1. Dezember 2019 hat die BNetzA mit Beschluss vom 28. November 2019 ein Terminierungsentgelt von 0,90 EUR-Cent pro Minute bis zum 30. November 2020 festgesetzt. Daran anschließend wurde bis zum 30. November 2021 ein Entgelt von 0,78 EUR-Cent pro Minute und ab dem 1. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2022 ein Entgelt von 0,70 EUR-Cent pro Minute genehmigt. Der Entwurf steht unter dem Widerrufsvorbehalt, dass ein delegierter Rechtsakt europaweit einheitliche Entgelte festlegt.

Die Festnetzterminierungsentgelte (FTR) wurden mit Beschluss vom 28. Juni 2019 rückwirkend für das Jahr 2019 in Höhe von 0,08 EUR-Cent pro Minute festgelegt. Für das Jahr 2020 liegt das Entgelt bei 0,06 EUR-Cent pro Minute und für das Jahr 2021 bei 0,05 EUR-Cent pro Minute. Auch diese Entscheidung steht unter dem Widerrufsvorbehalt, dass ein delegierter Rechtsakt europaweit einheitliche Entgelte festlegt.

Ab dem 31. Dezember 2020 soll im Rahmen der Neugestaltung des europäischen Rechtsrahmens für Telekommunikationsdienste ein delegierter Rechtsakt erlassen werden, der für die MTR und FTR eine europaweite Höchstgrenze festlegt. Diese Höchstgrenze würde auch gegenüber der Telefónica Deutschland Gruppe gelten. Derzeit wird der delegierte Rechtsakt von der EU-Kommission entworfen und konsultiert. Es ist daher noch nicht vorherzusehen wie hoch die Entgeltgrenze für MTR und FTR sein wird, ob es Übergangsfristen geben wird und wie die Regulierung in den einzelnen Mitgliedsstaaten aussehen wird.

Mobilfunk-Portierungsentgelte

In einem Verfahren zur nachträglichen Entgeltregulierung der Portierungsentgelte im Mobilfunk auf der Vorleistungsebene hat die BNetzA gegenüber der Vodafone GmbH entschieden, dass bei Vorliegen eines Wechsels des Vertragspartners für den Endkunden von Vodafone auf Vorleistungsebene kein höheres Entgelt als 3,58 EUR (zzgl. Umsatzsteuer) für die Portierung einer Rufnummer verlangt werden darf. Am 16 Oktober 2019 wurde gegen die Telefónica Deutschland Gruppe ein entsprechendes Verfahren eröffnet und dazu am 14. November 2019 eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Mit Beschluss vom 16. Dezember 2019 hat die BNetzA auch gegenüber Telefónica Deutschland ein Portierungsentgelt auf der Vorleistungsebene von maximal 3,58 EUR (zzgl. Umsatzsteuer) festgesetzt.

BNetzA Konsultation und Marktuntersuchung zu Glasfaserinfrastrukturen dauert an

Die von der BNetzA im Jahr 2017 eingeleiteten Untersuchungen zu "Fragen der Entgeltregulierung bei FttH/B-basierten Vorleistungsprodukten mit Blick auf den Ausbau hochleistungsfähiger Glasfaserinfrastrukturen" sowie zur Regulierungsbedürftigkeit und dem Vorliegen beträchtlicher Marktmacht auf den Märkten 3a (= Markt für den auf der Vorleistungsebene an festen Standorten lokal bereitgestellten Zugang) und 3b (= Markt für Massenmarktprodukte auf der Vorleistungsebene an festen Standorten zentral bereitgestellter Zugang) dauerten auch im Jahr 2019 an. Kernpunkte dieser Untersuchungen waren die Fragen nach der entgeltbezogenen regulatorischen Unterstützung eines beschleunigten Ausbaus der Glasfasernetze sowie nach der Zuordnung von FttH/B-basierten Vorleistungsprodukten in den bundesweiten Anschlussmarkt, in dem sich auch kupferbasierte Anschlüsse und Kabel-Anschlüsse befinden. Erste Entscheidungen werden frühestens in 2020 erwartet.

Überblick über das Geschäftsjahr 2019

In 2019 blieb das Marktumfeld im deutschen Mobilfunkmarkt über alle Segmente hinweg dynamisch, jedoch rational. Der Fokus auf profitables Wachstum wurde weiterhin gestützt durch die kontinuierliche Nachfrage der Kunden nach größeren Datenmengen. Entsprechend verzeichnete die Telefónica Deutschland Gruppe auch in 2019 eine hohe Nachfrage nach ihrem O2 Free Portfolio. Die starke Entwicklung des Privatkundengeschäfts in Kombination mit einem soliden Partnergeschäft resultierte daher in einem signifikanten Anstieg der Postpaid Netto-Neuanschlüsse von 1.002 Tausend in 2018 auf 1.455 Tausend in 2019, ein Plus von 45,2 %. Auch das Prepaid-Geschäft verzeichnete in 2019 eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr, die Netto-Neuanschlüsse waren jedoch weiterhin rückläufig (-447 Tausend im Vergleich zu -1.338 Tausend in 2018), was unverändert auf eine geringere Nachfrage nach Prepaid infolge regulatorischer Änderungen und einem allgemeinen Markttrend zu Postpaid-Angeboten zurückzuführen ist.

Die Zahl der Mobilfunkanschlüsse legte dabei um 2,4% zu und betrug zum Jahresende 43,8 Mio. Die Zahl der Mobilfunkanschlüsse im Postpaid-Geschäft wuchs dabei um 6,5% im Vergleich zum Vorjahr und erreichte 23,7 Mio. Anschlüsse oder 54,1% der gesamten Mobilfunkbasis. Dabei profitierte das Postpaid-Geschäft von unserer klaren ARPU-up und Churn down Strategie, die zusätzlich durch kommerzielle Investitionen zur Positionierung der Marke O2 unterstützt wurde. Die Kundenbindungsmaßnahmen und die durch unabhängige Netztests bestätigten signifikanten Verbesserungen in der Netzqualität resultierten in einer weiterhin niedrigen Abwanderungsrate. Insbesondere verbesserte sich die Abwanderungsrate im O2-Postpaid-Privatkundengeschäft im Vergleich zum Vorjahr nochmals leicht auf -1,3% in 2019 (-1,4% in 2018).

Darüber hinaus blieb der Beitrag der Partnermarken stark und lieferte im Berichtsjahr erneut rund 60 % der Postpaid Bruttozugänge, was nicht zuletzt auf den anhaltenden 4G-Fokus und die damit verbundenen Migrationen in das Netz von Telefónica Deutschland Gruppe zurückzuführen ist.

Auch im Festnetzgeschäft konnte eine starke Nachfrage nach O2 Free-Produkten verzeichnet werden und somit ein Plus von 127 Tausend Netto-Neuanschlüsse realisiert werden (8 Tausend in 2018), im Wesentlichen getrieben durch den hohen Bedarf für VDSL-Angebote. Entsprechend stieg die DSL-Retail-Kundenbasis um 6,1% auf insgesamt 2,2 Mio. an.

Die Umsatzerlöse lagen somit im Geschäftsjahr 2019 bei 7.399 Mio. EUR, ein Plus von 1,1 % gegenüber dem Vorjahr, unterstützt durch eine weiterhin starke Nachfrage nach Endgeräten und die positive Entwicklung der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen. Hier spiegeln sich positive ARPU-Effekte durch O2 Free Neukunden wider, während gegenläufige Effekte unter anderem aus der Zusammensetzung der Kundenbasis allmählich abschwächen. Ohne Berücksichtigung negativer regulatorischer Effekte in Höhe von 59 Mio. EUR stiegen die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um +1,9 % auf 7.458 Mio. EUR und lagen damit innerhalb der Erwartungen.

Das OIBDA nach IAS 17 bereinigt um Sondereffekte kam im Berichtsjahr auf 1.866 Mio. EUR, -1,0 % gegenüber dem Vorjahr. Die Sondereffekte beliefen sich nach IAS 17 auf 52 Mio. EUR und sind im Wesentlichen auf Restrukturierungskosten im Zusammenhang mit verbleibenden Netzmietverträgen und Rückstellungen für Abfindungen zurückzuführen.

Das OIBDA nach IAS 17 bereinigt um Sonder- sowie regulatorische Effekte in Höhe von 38 Mio. EUR belief sich in 2019 erwartungsgemäß auf 1.903 Mio. EUR, ein Plus von 1,0 % gegenüber dem Vorjahr. Gemäß IFRS 16 wuchs das OIBDA bereinigt um Sondereffekte im Geschäftsjahr 2019 um 22,9 % gegenüber dem Vorjahr auf 2.316 Mio. EUR. Dies spiegelt sich in einem Anstieg der OIBDA-Marge um 5,6 Prozentpunkte auf 31,3 % wider.

Erwartungsgemäß lag die Investitionsquote in 2019 bei 14,1 % und spiegelt den kontinuierlichen Fokus auf das Kundenerlebnis im Netz wider, während der LTE-Rollout kontinuierlich voranschreitet. Der Investitionsaufwand (CapEx) belief sich somit in 2019 auf 1.044 Mio. EUR.

T 01

ÜBERBLICK GESCHÄFTSJAHR 2019

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Referenzwert 2018 (in Millionen EUR) Ausblick 2019 8 (Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) Geschäftsjahr 2019 (Entwicklung gegenüber Vorjahr in %) Bewertung
Umsatzerlöse 7.320 Weitgehend unverändert ggü. Vorjahr (bereinigt um regulatorische Effekte in Höhe von 60-70 Mio. EUR) 7.458 Mio. EUR (bereinigt um regulatorische Effekte in Höhe von 59 Mio. EUR) + 1,9 % Wie erwartet
OIBDA bereinigt um Sondereffekte 1.884 Weitgehend stabil bis leicht positiv ggü. Vorjahr (bereinigt um regulatorische Effekte von 40-50 Mio. EUR) 1.903 Mio. EUR (bereinigt um regulatorische Effekte in Höhe von 38 Mio. EUR) + 1,0 % Wie erwartet
Investitionsquote 13,2 % ca. 13-14 % 14,1 % Wie erwartet

8 Die Auswirkungen der Implementierung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 sind im Finanzausblick nicht berücksichtigt.

Der Geschäftsverlauf wird in den folgenden Kapiteln näher erläutert.

Ertragslage

T 02

KONZERNGEWINN UND -VERLUSTRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018 Veränderung % Veränd.
Umsatzerlöse 7.399 7.320 79 1,1
Sonstige Erträge 183 177 6 3,6
Betriebliche Aufwendungen (5.290) (5.700) 410 (7,2)
Materialaufwand und bezogene Leistungen (2.372) (2.459) 87 (3,5)
Personalaufwand (592) (610) 17 (2,9)
Wertberichtigung gemäß IFRS9 (77) (79) 2 (2,4)
Sonstige Aufwendungen (2.249) (2.552) 303 (11,9)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) 2.292 1.797 495 27,6
OIBDA-Marge 31,0 % 24,6 % - 6,4 %-p.
Abschreibungen (2.416) (1.987) (429) 21,6
Betriebsergebnis (124) (190) 67 (35,0)
Finanzergebnis (55) (42) (13) 30,6
Ergebnis vor Steuern (179) (233) 54 (23,1)
Ertragsteuern (33) 3 (36) (1.412,2)
Periodenergebnis (212) (230) 18 (7,9)

T 03

AUFGLIEDERUNG UMSATZERLÖSE

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018 Veränderung % Veränd.
Umsatzerlöse aus Mobilfunk 6.647 6.539 108 1,6
Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen 5.301 5.267 34 0,6
Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware 1.346 1.272 74 5,8
Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL 741 767 (26) (3,4)
Sonstige Umsatzerlöse 11 13 (2) (18,0)
Umsatzerlöse 7.399 7.320 79 1,1

Seit dem 1. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

T 04

ÜBERLEITUNG DER STEUERUNGSRELEVANTEN LEISTUNGSINDIKATOREN

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Konzerngewinn- und Verlustrechnung 2019 Regulatorische Effekte 1 2019 Sondereffekte aus Restrukturierung 2019 Sonstige Sondereffekte 2019 IFRS 16 Effekte 2019 bereinigt
Umsatzerlöse 7.399 59 - - - 7.458
Sonstige Erträge 183 - - - - 183
Betriebliche Aufwendungen (5.290) (21) 22 1 (451) (5.739)
Materialaufwand und bezogene Leistungen (2.372) (21) - - (43) (2.436)
Personalaufwand (592) - 5 - (4) (591)
Wertberichtigung gemäß IFRS 9 (77) - - - - (77)
Sonstige Aufwendungen (2.249) - 17 1 (404) (2.635)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) 2.292 38 22 1 (451) 1.903

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 bereinigt Veränderung % Veränd.
Umsatzerlöse 7.320 138 1,9
Sonstige Erträge 177 6 3,4
Betriebliche Aufwendungen (5.613) (126) 2,2
Materialaufwand und bezogene Leistungen (2.459) 23 -
Personalaufwand (591) - -
Wertberichtigung gemäß IFRS 9 (79) 2 (2,5)
Sonstige Aufwendungen (2.484) (151) 6,1
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) 1.884 19 -

1 Regulatorische Effekte beinhalten Effekte aus der geänderten Festsetzung der Mobilfunkterminierungsentgelte, Festnetzterminierungsentgelte sowie Roamingentgelte.

G 06

UMSATZERLÖSE

(IN % UND MRD. EUR)

GJ 2019

GJ 2018

Umsatzerlöse gestiegen

Der Gesamtumsatz stieg 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 % an. Ohne die Berücksichtigung regulatorischer Effekte, lag der Gesamtumsatz mit 1,9 % deutlich über dem vergleichbaren Niveau zum Vorjahr. Einen positiven Effekt auf den Umsatz hatten die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen und Mobilfunk-Hardware. Diese konnten die gegenüber dem Vorjahr geringeren Umsätze im Festnetz/DSL-Geschäft überkompensieren.

Anstieg der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen

In einem weiterhin anspruchsvollen und wettbewerbsintensiven deutschen Markt, der durch regulatorische Einflüsse beeinträchtigt wurde, ist ein Anstieg der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen zu verzeichnen. Ohne Berücksichtigung der regulatorischen Effekte, die hauptsächlich im Zusammenhang mit der Reduzierung der Mobilfunkterminierungsentgelte stehen, lagen die Umsätze aus Mobilfunkdienstleistungen um 1,7 % über dem Vorjahreswert. In 2019 konnte die Telefónica Deutschland Gruppe ein stetiges Kundenwachstum verzeichnen. Dabei vergrößerte sich unsere Postpaid-Mobilfunkkundenbasis im Geschäftsjahr 2019 um 1.455 Tsd. Nettoneukunden auf 23,7 Mio. (Anstieg Geschäftsjahr 2018: 1.002 Tsd.). Daraus resultierte ein Anstieg des Anteils unserer Postpaid-Kunden an unserer Mobilfunkkundenbasis um 2,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr auf nun 54,1 %. Trotz eines vergleichsweise niedrigen Preisniveaus im Partnergeschäft und des Einflusses von regulatorischen Effekten lag der durchschnittliche Kundenumsatz (ARPU) mit 10,0 EUR stabil auf Vorjahresniveau (Geschäftsjahr 2018: 10,0 EUR). Infolge der kontinuierlichen Erhöhung der LTE-Netzabdeckung und einer zunehmenden Anzahl an LTE-fähigen Mobilfunkgeräten, steigt die Nutzung mobiler Audio- und Video-Applikationen und in der Folge die Nachfrage nach größeren Datenpaketen. Anteilig an den Datenumsätzen stiegen die Non-SMS-Datenumsätze im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 5,4 Prozentpunkte auf 90,7 %.

Anstieg der Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware

Durch die Abhängigkeit vom Verkaufsstart neuer Endgeräte unterliegen die Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware generellen Schwankungen. Aufgrund einer weiterhin starken Nachfrage nach Mobilfunk-Hardware im Geschäftsjahr 2019 stiegen die Verkaufszahlen von Endgeräten - auch an Mobilfunkpartner - im Vorjahresvergleich deutlich an.

Rückgang der Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL

Die Umsatzerlöse aus dem Festnetzgeschäft entwickelten sich positiv und lagen nur noch 3,4 % unter dem Vorjahreswert, während der Rückgang des Vorjahres noch bei 11,0 % lag. Der Rückgang ist in erster Linie auf Effekte aus der Stilllegung der veralteten ULL-Infrastruktur zurückzuführen. Weiterhin schwächte sich der rückläufige Trend der Festnetzumsätze im Privatkundengeschäft ab. Dies ist auf eine höhere Kundenbasis im Jahresvergleich infolge der anhaltenden VDSL-Nachfrage sowie einem höheren Anteil von Bundles in der Kundenbasis zurückzuführen.

Geringere betriebliche Aufwendungen

Die betrieblichen Aufwendungen verringerten sich im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr hauptsächlich aufgrund der Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019. Infolgedessen werden die Leasingaufwendungen nicht mehr unter den betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. Gegenläufig wirkten der gestiegene Wareneinsatz für Hardware sowie erhöhte Vertriebs- und Instandhaltungskosten. Die betrieblichen Aufwendungen beinhalten Sondereffekte in Höhe von 23 Mio. EUR, welche im Wesentlichen auf Nachlaufkosten der Netzwerkkonsolidierung zurückzuführen sind.

Materialaufwand und bezogene Leistungen gesunken

Der Materialaufwand fiel im Geschäftsjahr 2019 geringer als im Vorjahreszeitraum aus. Maßgeblich für die Aufwandsreduzierung ist die Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 seit 1. Januar 2019 und infolgedessen deutlich geringere Leasingaufwendungen im Netzwerkbereich sowie rückläufige Mobilfunkterminierungsentgelte. Gegenläufig wirkte sich der erhöhte Wareneinsatz für Hardware entsprechend der starken Nachfrage nach Endgeräten aus.

Personalaufwand im Jahresvergleich rückläufig

Der Personalaufwand verringerte sich im Geschäftsjahr 2019 hauptsächlich durch geringere Restrukturierungsaufwendungen, die sich im Berichtsjahr auf 5 Mio. EUR beliefen (Geschäftsjahr 2018: 19 Mio. EUR).

Sonstige Aufwendungen stark verringert

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich im Geschäftsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr, maßgeblich beeinflusst durch die Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr 2019 Restrukturierungskosten in Höhe von 17 Mio. EUR im Vergleich zu 66 Mio. EUR in der Vergleichsperiode. Eine gegenläufige Entwicklung gab es bei den Vertriebs- sowie Instandhaltungskosten.

G 07

BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

(IN % UND MRD. EUR)

GJ 2019

GJ 2018

Anstieg des OIBDA nach IAS 17 bereinigt um Sonder- und regulatorische Effekte

Das OIBDA nach IAS 17 bereinigt um Sondereffekte (exkl. regulatorische Effekte) stieg im Vorjahresvergleich im Geschäftsjahr 2019 um 1,0 % an. Die Sondereffekte (52 Mio. EUR nach IAS 17) hängen hauptsächlich mit Nachlaufkosten der Netzwerkkonsolidierung zusammen. Negative regulatorische Effekte betrugen 38 Mio. EUR. Sie wurden vor allem im Zusammenhang mit der Reduzierung der Mobilfunkterminierungsentgelte verursacht.

G 08

OIBDA NACH IAS 17 BEREINIGT UM SONDEREFFEKTE

(IN MIO. EUR)

Abschreibungen gestiegen

Der Anstieg beruht im Wesentlichen auf Abschreibungen, der durch die Anwendung von IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 aktivierten Nutzungsrechten.

Betriebsergebnis verbessert

Die Entwicklung resultiert insbesondere aus den geringeren Restrukturierungs- und Terminierungsaufwendungen, die teilweise durch gestiegene Vertriebs- und Instandhaltungsaufwendungen kompensiert wurden.

Finanzergebnis verschlechtert

Der Rückgang des Finanzergebnisses von -42 Mio. EUR auf -55 Mio. EUR in der Berichtsperiode wurde hauptsächlich durch den zusätzlichen Zinsaufwand aus der Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 verursacht.

Ertragsteuern

Die Telefónica Deutschland Gruppe verzeichnete im Jahr 2019 kein positives zu versteuerndes Einkommen und wird folglich erneut keine laufenden Ertragsteuern zahlen. Der im Geschäftsjahr enthaltene Steueraufwand in Höhe von 33 Mio. EUR bezieht sich daher auf Veränderungen der latenten Steuern, die im Wesentlichen aus dem Nettoanstieg der zu versteuernden temporären Differenzen resultieren. In der Vorperiode resultierte ein Ertrag aus latenten Steuern in Höhe von 3 Mio. EUR.

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die Risikokontrolle und eine zentrale Steuerung bilden die Grundprinzipien des Finanzmanagements der Telefónica Deutschland Gruppe. Ziel des Finanzmanagements ist es, dauerhaft ausreichend finanzielle Liquidität und Stabilität sicherzustellen. Risikokontrollen werden eingesetzt, um potenzielle Risiken zu antizipieren und mit entsprechenden Maßnahmen entgegenzusteuern. Es sind derzeit keine Sachverhalte bekannt, dass die Telefónica Deutschland Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

Eine wichtiger Leistungsindikator ist dabei der Nettoverschuldungsgrad (>STEUERUNGSSYSTEM).

Finanzierung

Zur Fremdkapitalbeschaffung werden sowohl Kreditlinien als auch Kapitalmarktinstrumente genutzt.

Refinanzierung des Konsortialkredits

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat am 22. März 2016 eine Konsortialkreditlinie in Höhe von 750 Mio. EUR abgeschlossen, die zum 17. Dezember 2019 durch eine neue, revolvierende Konsortialkreditlinie in gleicher Höhe mit Laufzeit bis 17. Dezember 2024 ersetzt wurde. Die Kreditlinie dient allgemeinen Unternehmenszwecken und ist zum 31. Dezember 2019 nicht in Anspruch genommen.

Finanzierungsverträge mit der Europäischen Investitionsbank (EIB)

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat am 13. Juni 2016 ihren ersten Finanzierungsvertrag mit der EIB in Höhe von 450 Mio. EUR unterzeichnet. Die Linie dient der Finanzierung der Konsolidierung, Modernisierung und Erweiterung des Mobilfunknetzes der Telefónica Deutschland Gruppe nach der Akquisition der E-Plus Gruppe und wurde zum 31. Dezember 2019 vollständig in Anspruch genommen. Die durch die EIB bereitgestellten Finanzierungsmittel haben eine Laufzeit von bis zu acht Jahren.

Am 18. Dezember 2019 wurde ein weiterer Finanzierungsvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 300 Mio. EUR unterschrieben. Zum 31. Dezember 2019 besteht noch keine Inanspruchnahme dieses Darlehens. Die durch die EIB bereitgestellten Finanzierungsmittel haben mit Inanspruchnahme ebenfalls eine Laufzeit von acht Jahren und werden in gleich hohen Raten zurückgezahlt.

Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat am 13. März 2015 eine Erstplatzierung von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit unterschiedlichen Laufzeiten bis 2032 und einer Gesamtsumme von 300 Mio. EUR abgeschlossen. Im Februar 2018 wurden weitere Schuldscheindarlehen in verschiedenen Tranchen und eine Namensschuldverschreibung im Gesamtvolumen von insgesamt 250 Mio. EUR mit verschiedenen Laufzeiten bis maximal 2033 begeben. Im Geschäftsjahr 2019 wurden am 25. April weitere Schuldscheindarlehen in verschiedenen Tranchen im Gesamtvolumen von insgesamt 360 Mio. EUR mit Laufzeiten bis maximal 2029 platziert.

Verbindlichkeiten aus Anleihen

Im Februar 2014 hat die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH eine Anleihe mit einem Nominalbetrag von 500 Mio. EUR und einer Laufzeit von sieben Jahren und im Juli 2018 eine weitere Anleihe mit einem Nominalbetrag von 600 Mio. EUR und einer Laufzeit von ebenfalls sieben Jahren platziert. Die Emittentin hat den Nettoemissionserlös aus den Anleihen ihrer Gesellschafterin, der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, jeweils im Rahmen eines Darlehens zur Verfügung gestellt. Beide Anleihen werden von der Telefónica Deutschland garantiert. Die Einzelheiten stellen sich wie folgt dar:

T 04

BETRAG NOMINAL

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Betrag nominal (in Mio. EUR) Laufzeit von bis Kupon p.a.
500 10.02.2014 10.02.2021 2,375 %
600 05.07.2018 05.07.2025 1,75 %

Konzerndarlehen

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat am 31. Juli 2017 eine bilaterale revolvierende Kreditlinie mit der Finanzierungsgesellschaft der Telefónica S.A. Group, Telfisa Global B.V. in Höhe von 500 Mio. EUR abgeschlossen, die zum Vertragsablauf 31. Juli 2019 nicht verlängert wurde.

Telefónica Deutschland Gruppe profitiert weiterhin von der Teilnahme am Cash-Pooling der Telefónica, S.A. Group

Die Telefónica Deutschland Gruppe wird sich auch in Zukunft am Liquiditätsmanagement-System der Telefónica, S.A. Group beteiligen. Hierzu wurden mit Telfisa Global B.V. Vereinbarungen über Einlagen und das Liquiditätsmanagement getroffen. Die liquiden Mittel der gesamten Telefónica, S.A. Group werden anhand dieser Vereinbarungen zentralisiert. Auf diese Weise wird von den Skalenvorteilen der gesamten Telefónica, S.A. Group profitiert. Im Rahmen des Cash Pooling stehen dem Konzern bis zu einem Höchstbetrag von 454 Mio. EUR kurzfristige Überziehungslinien zur Verfügung. Die Telefónica, S.A. hat sich für die Verpflichtungen der Telfisa Global B.V. aus den Cash-Pooling-Vereinbarungen verbürgt.

Finanzielle Flexibilität durch ungenutzte Kreditfazilitäten

Die finanzielle Flexibilität des Konzerns ist durch die Verfügbarkeit ungenutzter Kreditlinien in Höhe von insgesamt 2.214 Mio. EUR weiterhin sichergestellt. Es handelt sich dabei um bilaterale revolvierende Kreditfazilitäten bei verschiedenen Banken in Höhe von 710 Mio. EUR mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr, die nicht in Anspruch genommene Konsortialkreditlinie in Höhe von 750 Mio. EUR das nicht in Anspruch genommene EIB Darlehen in Höhe von 300 Mio EUR sowie 454 Mio. EUR, zur Verfügung stehende kurzfristige Überziehungslinien der Telfisa Global B.V.

Silent Factoring stärkt unser Working Capital

Es wurden mit unterschiedlichen Kreditinstituten Factoring-Vereinbarungen über den Verkauf von Forderungen abgeschlossen, um damit das Working Capital zu stärken. Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Wesentlichen Factoring-Transaktionen über Ratenforderungen mit einem Nettozufluss an Liquidität von insgesamt 677 Mio. EUR abgeschlossen. Verkaufte Forderungen wurden zum Zeitpunkt des Verkaufs mit Ausnahme des anhaltenden Engagements vollständig ausgebucht. Weitere Informationen zum Silent Factoring können dem Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 entnommen werden (>ANHANG NR. 4.5 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN).

Finanzielle Effizienz und Zahlungsmittelflexibilität durch Zahlungszielverlängerung

Um die finanzielle Effizienz und die Flexibilität der liquiden Mittel zu verbessern, hat die Telefónica Deutschland Gruppe mit bestimmten kommerziellen Lieferanten Vereinbarungen über die Verlängerung der Zahlungsfristen geschlossen. Hierbei wurden die branchentypischen Zahlungsziele nicht überschritten, sodass die Lieferverbindlichkeiten unverändert als solche ausgewiesen wurden.

Finanzierungsanalyse

Nettofinanzschulden beeinflusst von IFRS 16

Die Nettofinanzschulden, als wesentlicher Bestandteil des Nettoverschuldungsgrades, der sich im Berichtsjahr auf 1,7x beläuft, erhöhten sich zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 2.731 Mio. EUR auf 3.860 Mio. EUR.

Die Tabelle 5 zeigt die Zusammensetzung der Nettofinanzschulden -d. h. den Saldo aus zinstragenden Finanzverbindlichkeiten abzüglich der liquiden Mittel und der zinstragenden finanziellen Vermögenswerte.

Der Anstieg der Nettofinanzschulden zum 31. Dezember 2019 wurde in Höhe von 2.489 Mio. EUR durch die Bildung der Leasingverbindlichkeit, aufgrund der verpflichtenden Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019, beeinflusst. Weiterhin trug die Dividendenauszahlung für das Geschäftsjahr 2018 (803 Mio. EUR) sowie der Free Cashflow in Höhe von 1.023 Mio. EUR zur Veränderung bei.

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entwicklung der Nettofinanzschulden im Geschäftsjahr 2019.

G 09

ENTWICKLUNG DER NETTOFINANZSCHULDEN

(IN MIO. EUR)

T 05

ZUSAMMENSETZUNG DER NETTOFINANZSCHULDEN

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018 Veränderung % Veränd.
A Liquidität 781 751 30 4,0
B Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (1) 211 182 29 15,9
C Kurzfristige Finanzschulden (2) 801 145 656 452,7
D=C-A-B Kurzfristige Nettofinanzschulden (191) (788) 597 (75,7)
E Langfristige finanzielle Vermögenswerte (1) 129 87 42 48,1
F Langfristige Finanzschulden (2) 4.180 2.004 2.176 108,6
G = F-E Langfristige Nettofinanzschulden 4.051 1.917 2.134 111,3
H=D+G Nettofinanzschulden (3) 3.860 1.129 2.731 241,9

(1) Kurzfristige und langfristige finanzielle Vermögenswerte beinhalten noch nicht fällige Handset-Forderungen, Nettoinvestitionen (gemäß IFRS 16 ab 1. Januar 2019), die positive Wertentwicklung des Fair value Hedge für festverzinsliche Finanzschulden sowie ausgegebene Darlehen an Dritte.

(2) Kurzfristige und langfristige Finanzschulden beinhalten Leasingverbindlichkeiten (gemäß IFRS 16 ab 1. Januar 2019) bzw. Leasingschulden (gemäß IAS 17 bis 31. Dezember 2018), ausgegebene Anleihen, Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, sonstige Darlehen.

(3) Nettofinanzschulden beinhalten kurz- und langfristige zinstragende Vermögenswerte und zinstragende Finanzverbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Anmerkungen:

Die Handset-Forderungen sind in der Bilanz unter Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen.

Außerbilanzielle Verpflichtungen

Die Verpflichtungen aus Operatingleasingverhältnissen werden seit dem 1. Januar 2019 entsprechend den Anforderungen des IFRS 16 bilanziert. Die Abnahme- und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen erhöhten sich um 263 Mio. EUR auf 2.801 Mio. EUR, insbesondere aufgrund höherer Abnahmeverpflichtungen für Serviceleistungen.

Weitere Informationen können dem Anhang des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2019 entnommen werden (> ANHANG NR. 4.5 FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE FORDERUNGEN).

Liquiditätsanalyse T 06

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums 751 587
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 2.015 1.690
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (992) (957)
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (993) (569)
Nettozu-(ab)nahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 30 164
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums 781 751

Konzernkapitalflussrechnung

Nachfolgend wird die Entwicklung der Zahlungsflüsse der Telefónica Deutschland Gruppe in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 analysiert.

Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit erhöht durch erstmalige Anwendung von IFRS 16

Der Anstieg des Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ist im Wesentlichen bedingt durch die Verbesserung des OIBDA, die hauptsächlich auf die verminderten Mietaufwendungen aufgrund der Anwendung von IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 zurückzuführen ist.

Veränderung des Cashflow aus der Investitionstätigkeit getrieben durch gesunkene Mittelabflüsse

Die Mittelabflüsse lagen mit 995 Mio. EUR um 13 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen, die um 23 Mio. EUR erhöhte Silent Factoring Einlage. Gegenläufig wirkten leicht rückläufige Auszahlungen für Investitionen in Sachanalgen und immaterielle Vermögenswerte.

Die Mittelzuflüsse in Höhe von 3 Mio. EUR lagen um 22 Mio. EUR unter den Mittelzuflüssen des Vorjahres, die im Vorjahr im Wesentlichen durch getätigte Veräußerung eines konsolidierten Unternehmens beeinflusst waren.

Anstieg des Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit insbesondere durch Erstanwendung von neuem Rechnungslegungsstandard beeinflusst

Die Mittelabflüsse verringerten sich um 1.255 Mio. EUR auf 1.821 Mio. EUR und beinhalten im Wesentlichen die Zahlung der Dividende in Höhe von 803 Mio. EUR, Zahlungen zur Rückführung von Leasingverbindlichkeiten von 484 Mio. EUR, sowie die Rückzahlungen des Darlehens mit der Telfisa Global B.V. in Höhe von 330 Mio. EUR, des Schuldscheindarlehens in Höhe von 75 Mio. EUR sowie des EIB -Darlehens in Höhe von 42 Mio. EUR. Weiterhin fand im Berichtsjahr eine Zahlung für den Ausgleich der fälligen Zahlungsverpflichtung aus der Mobilfunkfrequenzauktion in Höhe von 87 Mio. EUR statt. Im Vergleich wurden im Vorjahr 1.680 Mio. EUR Darlehensrückzahlungen an die Telfisa Global B.V., die Rückzahlung der fälligen Anleihe in Höhe von 600 Mio. EUR sowie die Dividendenzahlung in Höhe von 773 Mio. EUR getätigt.

Der Mittelzufluss aus der Aufnahme von verzinslichen Schulden verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.679 Mio. EUR auf 828 Mio. EUR und ist im Wesentlichen auf die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 360 Mio. EUR, kurzfristige Inanspruchnahme des Darlehens mit Telfisa Global B.V. in Höhe von 330 Mio. EUR und einer weiteren kurzfristigen Kreditlinie in Höhe von 130 Mio. EUR zurückzuführen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gestiegen

Aufgrund der oben beschriebenen Mittelzuflüsse/(-abflüsse) nahmen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gegenüber dem Stichtag des Vorjahres um 30 Mio. EUR zu und beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 781 Mio. EUR.

T 07

HERLEITUNG DES FREE CASHFLOW

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018 Veränderung % Veränd.
OIBDA 2.292 1.797 495 27,6
- CapEX (1.044) (958) (86) 9,0
\= Operating Cashflow (OpCF) 1.248 839 409 48,7
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge - (15) 15 (100,0)
+/- Veränderung des Working Capitals (148) (79) (70) 88,3
+/- (Gewinne) Verluste aus dem Verkauf von Vermögenswerten (1) (0) (1) 197,3
+/- Ein-/Auszahlungen aus Veränderung des Konsolidierungskreises - 21 (21) (100,0)
+/- Ein-/Auszahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen 3 0 3 567,9
+ Nettozinszahlungen (49) (33) (15) 45,2
+/- Ein-/Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte (21) 1 (22) (1.540,4)
\= Free Cashflow vor Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel 1.032 734 298 40,6
- Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel (9) (1) (8) 1.409,7
\= Free Cashflow 1.023 733 290 39,5
- Auszahlungen zur Rückführung von Leasingverbindlichkeiten (484) - (484) (>100)
- Auszahlungen für Spektrum (87) - (87) (>100)
- Dividendenzahlungen (803) (773) (30) 3,8
+/- Ein-/Auszahlungen für verzinsliche Schulden 373 224 150 66,9
+/- Sonstige Ein-/Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 8 (19) 28 (141,9)
\= Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 30 164 (134) (81,7)

Vermögenslage

T 08

KONZERNBILANZ

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018 Veränderung % Veränderung
Geschäfts- oder Firmenwerte sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte 7.348 6.687 661 9,9
Sachanlagen 3.750 3.793 (43) (1,1)
Nutzungsrechte 2.499 - 2.499 >100
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1.469 1.371 99 7,2
Latente Steueransprüche 314 204 110 54,3
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 150 111 39 35,5
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 675 619 55 9,0
Vorräte 165 261 (96) (36,9)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 781 751 30 4,0
Summe Vermögenswerte = Summe Eigen- und Fremdkapital 17.151 13.796 3.354 24,3
Verzinsliche Schulden 2.492 2.149 343 16,0
Leasingverbindlichkeiten 2.489 - 2.489 >100
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 2.508 2.438 70 2,9
Verbindlichkeiten - Spektrum 1.272 - 1.272 >100
Rückstellungen 729 714 15 2,1
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 103 39 64 165,0
Rechnungsabgrenzungsposten 710 712 (2) (0,3)
Latente Steuerschulden 314 177 137 77,8
Eigenkapital 6.534 7.569 (1.035) (13,7)

Immaterielle Vermögenswerte vor allem durch Investitionen in Mobilfunkfrequenzen gestiegen

Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ist auf die Zugänge aus ersteigerten Mobilfunkfrequenzen in Höhe von 1.425 Mio. EUR zurückzuführen. Weiterhin sind im Berichtsjahr Zugänge in Höhe von 251 Mio. EUR zu verzeichnen, die hauptsächlich auf Softwareinvestitionen beruhen. Gegenläufig wirkten planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer in Höhe von 1.014 Mio. EUR.

Sachanlagen vor allem durch Abschreibungen gesunken

Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr ist in Höhe von 851 Mio. EUR im Wesentlichen auf planmäßige Abschreibungen zurückzuführen. Demgegenüber stehen Zugänge des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 807 Mio. EUR.

Nutzungsrechte nach IFRS 16

Die Erfassung der Nutzungsrechte in der Berichtsperiode resultiert aus der Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019.

Investitionsquote (CapEx/Sales-Ratio) gestiegen

Die Investitionen stiegen im Geschäftsjahr 2019 auf 1.044 Mio. EUR im Vergleich zu 966 Mio. EUR in der Vergleichsperiode 2018. Infolgedessen erhöhte sich auch die Investitionsquote in der Berichtsperiode auf 14,1 % (Vorjahr: 13,2 %)

Erhöhte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus den zum Jahresende erhöhten Voucherverkäufen sowie den gestiegenen Umsatzerlösen und gleichzeitig rückläufigen Factoringtransaktionen bezogen auf die Großkundenforderungen im letzten Quartal des Berichtsjahres.

Latente Steueransprüche

Die latenten Steueransprüche stiegen im Wesentlichen aufgrund des gesondert ausgewiesenen Anstiegs an latenten Steuerschulden, welche einen korrespondierenden, quotalen Ansatz von latenten Steueransprüchen ermöglichen (> LATENTE STEUERSCHULDEN).

Sonstige finanzielle Vermögenswerte gestiegen

Der Anstieg der sonstigen finanziellen Vermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Einlage für Silent Factoring sowie der durch die Anwendung von IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 geforderten Erfassung der Nettoinvestitionen bei Untervermietungen durch die Telefónica Deutschland Gruppe (> ANHANG NR. 4 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE).

Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte gestiegen

Im Wesentlichen beruht der Anstieg auf den im Geschäftsjahr erhöhten Aktivierungen für die Kosten der Vertragserlangung.

Vorräte von mobilen Endgeräten rückläufig

Ursächlich für den Rückgang war der Abbau des erhöhten Vorratsbestands, der im Vorjahr im Wesentlichen auf das seinerzeit erwartete Verkaufsverbot eines Lieferanten einzelner Mobilfunkmodelle zurückzuführen war.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente gestiegen

Die Entwicklung ist auf mehrere Effekte zurückzuführen, die im Kapitel > FINANZLAGE näher dargestellt werden.

Verzinsliche Schulden gegenüber Vorjahr gestiegen

Dieser Anstieg resultiert insbesondere aus der Aufnahme eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 360 Mio. EUR sowie aus der Inanspruchnahme einer kurzfristigen Kreditlinie in Höhe von 130 Mio. EUR. Gegenläufig wirkten die Rückzahlungen eines Schuldscheindarlehens in Höhe von 75 Mio. EUR sowie des Darlehens mit der EIB in Höhe von 42 Mio. EUR. Weiterhin wurde durch die Anwendung von IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019 eine Umgliederung der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 30 Mio. EUR vorgenommen.

Leasingverbindlichkeiten

Die Erfassung der Leasingverbindlichkeiten in der Berichtsperiode resultiert aus der Erstanwendung von IFRS 16 seit dem 1. Januar 2019.

Verbindlichkeiten - Spektrum

Die Verbindlichkeiten sind auf die noch offenen Zahlungsverpflichtungen aus der Mobilfunkfrequenzauktion des Jahres 2019 zurückzuführen, für nähere Erläuterungen > REGULATORISCHE EINFLÜSSE AUF DIE TELEFONICA DEUTSCHLAND GRUPPE .

Rückstellungen nahezu auf Vorjahresniveau

Die Veränderung ist im Wesentlichen auf die rückläufigen Restrukturierungsverpflichtungen in Höhe 63 Mio. EUR sowie in Höhe von 18 Mio. EUR auf die rückläufigen sonstigen Rückstellungen zurückzuführen. Gegenläufig entwickelten sich die Pensionsrückstellungen mit 60 Mio. EUR und spiegeln im Wesentlichen die Zinsentwicklung wider.

Latente Steuerschulden

Die Entwicklung ist auf die steuermindernden temporären Differenzen zurückzuführen, die unter anderem steuerliche Mehrabschreibungen sowie längere Abschreibungszeiträume für steuerliche Zwecke im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten betreffen und planmäßig realisiert wurden.

Eigenkapital unter dem Vorjahresniveau

Die Eigenkapitalveränderung ist hauptsächlich auf die am 24. Mai 2019 vollzogene Dividendenzahlung in Höhe von 803 Mio. EUR sowie auf das Periodenergebnis in Höhe von -212 Mio. EUR zurückzuführen. Weitere im Eigenkapital erfasste Effekte beziehen sich mit -36 Mio. EUR auf die Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie auf hierauf entfallende latente Steuern. Gegenläufig wirkte der im Eigenkapital erfasste Effekt durch Erstanwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 in Höhe von 17 Mio. EUR.

NACHTRAGSBERICHT

Bezüglich Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung, die nach Ende des Berichtsjahres eingetreten sind, wird auf > ANHANG NR. 21 NACHTRAGSBERICHT verwiesen.

RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENT

Die Telefónica Deutschland Gruppe antizipiert Chancen, die für die Erreichung ihrer strategischen Ziele wichtig sind. Um diese Chancen zu nutzen, muss das Unternehmen jedoch auch gewisse Risiken eingehen. Unser Risikomanagement ist darauf ausgelegt, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und aktiv gegenzusteuern.

Risikomanagement und Risikoberichterstattung

Grundprinzipien des Risikomanagements

Im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit ist Telefónica Deutschland Gruppe mit verschiedenen geschäftlichen, operationellen, finanziellen und sonstigen (globalen) Risiken konfrontiert. Wir erbringen unsere Dienstleistungen auf Basis der von uns getroffenen organisatorischen, strategischen und finanziellen Entscheidungen und Vorkehrungen.

Jede Geschäftstätigkeit birgt Risiken, die den Prozess der Zielfestlegung und der Zielerfüllung beeinträchtigen können. Diese Risiken entstehen aus der Ungewissheit zukünftiger Ereignisse -häufig aufgrund unzureichender Informationen - und haben zur Folge, dass Zielvorgaben verfehlt werden können. Werden Risiken nicht erkannt und behandelt, können sie die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens gefährden. Um angemessen auf diese Tatsache zu reagieren, hat die Unternehmensführung einen Risikomanagementprozess eingeführt. Dieser soll die frühzeitige und vollständige Transparenz hinsichtlich neuer Risiken oder Veränderungen an bestehenden Risiken gewährleisten.

Das Risikomanagement ist ein fester Bestandteil der Entscheidungsprozesse der Telefónica Deutschland Gruppe. Das Verfahren stellt sicher, dass Risikobewertungen in die Entscheidungsfindung einfließen und frühzeitig Maßnahmen zur Minderung und Bewältigung von Risiken ergriffen werden. Die Grundlage hierfür ist die Bewertung, Kommunikation und Handhabung von Risiken durch die Manager des Unternehmens.

Ein unterer Grenzwert für die Erfassung von Risiken ist grundsätzlich nicht festgelegt. Die Abteilung Risikomanagement stellt das Risikoregister des Unternehmens bereit, das auch die Tochtergesellschaften abdeckt. Im Rahmen der Erstellung des Risikoregisters wird gewährleistet, dass gleichartige oder kumulativ wirkende Risiken zusammengefasst und damit einer ganzheitlichen Betrachtung zugeführt werden. Zudem wird dieser sogenannte Bottom-up-Ansatz, d. h. die Identifizierung von Risiken durch die operativen Einheiten, durch einen Top-down-Ansatz ergänzt, um eine unternehmensübergreifende Perspektive auf Risiken sicherzustellen. Zweck des Top-down-Ansatzes ist es, Risiken, die ausschließlich auf höchster Managementebene oder unter Zugrundelegung einer gruppenweiten Betrachtung identifiziert werden können, einer Diskussion mit den operativ verantwortlichen Einheiten zuzuführen. Damit sollen eine vollständige Qualifizierung sowie eine ganzheitliche Steuerung ermöglicht und die Relevanz für zukünftige Berichterstattungen evaluiert werden. Dabei steht das Risikomanagement kontinuierlich mit sämtlichen Unternehmensbereichen und deren Risikokoordinatoren in Kontakt, um Risiken sowie deren Management und Entwicklung fortlaufend zu verfolgen und zu beurteilen. Verantwortliche Mitarbeiter werden individuell geschult, um einen einheitlichen, strukturierten Prozess der Risikoerfassung und -bewertung sicherzustellen. Darüber hinaus stehen allen Mitarbeitern Grundlagenschulungen zur Verfügung, um diese allgemein für das Management von Risiken zu sensibilisieren.

Risiken werden mit Blick auf ihre Auswirkungen auf unsere Geschäftsziele bewertet, sowohl aus betrieblicher als auch aus finanzieller Sicht. Das Risikoregister beruht auf einer Datenbank, die sämtliche identifizierten Risiken, ihren aktuellen Status, bereits getroffene Maßnahmen und festgelegte Aktionspläne beinhaltet.

In einem formellen, vorausschauenden Verfahren wird dem Vorstand regelmäßig über das Risikoregister der Telefónica Deutschland Gruppe Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat (Prüfungsausschuss) wird regelmäßig über Risiken und deren Entwicklung informiert.

Chancen werden nicht im Risikomanagementsystem erfasst.

Risikobewertung

Im folgenden Abschnitt werden die identifizierten Risiken dargestellt, die unsere Finanzlage, unsere Wettbewerbsfähigkeit oder unsere Fähigkeit zur Umsetzung der Zielvorgaben erheblich beeinträchtigen könnten. Die Darstellung folgt dem Nettoprinzip, d. h. die Beschreibung und Beurteilung der Risiken wird unter Berücksichtigung erfolgter Risikobegrenzungsmaßnahmen durchgeführt.

Für die Ermittlung der im Folgenden dargestellten Risiken mit wesentlichem Einfluss auf die Geschäftsentwicklung verwenden wir als Ausgangspunkt eine 5x5 Matrix, innerhalb derer das potenzielle Schadenvolumen sowie die jeweilige Eintrittswahrscheinlichkeit in jeweils fünf Kategorien eingeteilt werden:

G 10

RISIKOPROFIL

Aus der Kombination des potenziellen Schadenvolumens und der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit werden die einzelnen Risiken in drei Kategorien eingeteilt (bedeutende, moderate und geringe Risiken). Als bedeutend für das Unternehmen werden alle Risiken mit einem sehr hohen potenziellen Schadenvolumen angesehen, wobei die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit unberücksichtigt bleibt. Mit steigender Eintrittswahrscheinlichkeit fallen auch Risikopunkte mit hohem oder mittlerem potenziellen Schadenvolumen in diese Kategorie. Risiken mit einem sehr geringen potenziellen Schadensvolumen werden grundsätzlich als geringe Risiken angesehen, wobei die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit unberücksichtigt bleibt.

Als gering eingestufte Risiken werden nicht an den Vorstand berichtet und sind daher in der Risikoauflistung des folgenden Kapitels nicht enthalten. Solche Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses erfasst, dokumentiert und durch die relevanten Führungsebenen verwaltet.

Für den internen Gebrauch und das Reporting innerhalb des Konzerns werden Risiken in geschäftliche, operationelle, finanzielle und sonstige (globale) Risiken unterteilt. Diese Einteilung wird auch diesem Kapitel des Berichts zugrunde gelegt. Die Risiken werden gemäß ihrer Rangfolge in den jeweiligen Kategorien genannt.

Unser Unternehmen kann durch andere oder zusätzliche Risiken beeinflusst werden, die uns gegenwärtig nicht bewusst sind oder die wir nach derzeitigem Kenntnisstand nicht als wesentlich erachten. Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich derzeit als geringer eingeschätzte Risiken innerhalb des Prognosezeitraums in einer Weise verändern, dass sie eine potenziell höhere Auswirkung haben können als derzeit als bedeutender eingeschätzte Risiken.

Risiken

Geschäftsrisiken

Wettbewerbsintensive Märkte und wechselnde Kundenanforderungen

Wir sind auf Märkten tätig, die sich durch ein hohes Maß an Wettbewerb und kontinuierliche technologische Entwicklungen auszeichnen. Unser Unternehmen steht in einem zunehmenden Wettbewerb mit alternativen Telekommunikationsanbietern wie Kabelbetreiber, MVNOs sowie Unternehmen für Unterhaltungselektronik, und auch mit alternativen Telekommunikationsdienstleistungen wie OTT (Over-the-top). Es besteht das Risiko, unsere Wachstumsziele und geplanten Umsatzerlöse nicht zu erreichen. Um uns gegenüber diesen Unternehmen und Entwicklungen zu behaupten, müssen wir auch in Zukunft wettbewerbsfähige Dienstleistungen zur Verfügung stellen und unsere Produkte erfolgreich vermarkten. Dazu beobachten wir neue Kundenbedürfnisse, die Geschäftsaktivitäten unserer Mitbewerber, technologische Änderungen sowie die allgemeinen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Bedingungen systematisch und berücksichtigen sie bei unseren Planungen. Dieses Risiko stufen wir als bedeutend ein.

Geopolitische Risiken

Politische Konflikte können unsere internationalen Handelsbeziehungen beeinflussen und direkten oder indirekten Einfluss auf unsere Lieferkette sowie das wirtschaftliche Umfeld haben. Die aktuellen politischen Spannungen zwischen den USA und China könnten durch bestehende oder zukünftige Handelshemmnisse auch Auswirkungen auf unsere Lieferantenbeziehungen bedingen.

Sollte bestimmte Netztechnik oder Hardware nicht mehr zur Verfügung stehen, könnte dies hohe Folgekosten verursachen. Ebenso könnte der Vertrieb von Endgeräten beeinträchtigt sein und zu Umsatzeinbußen führen. Dieses Risiko stufen wir als bedeutend ein.

Marktakzeptanz und technologischer Wandel

In einem Umfeld, welches durch starken technischen Wandel gekennzeichnet ist, besteht das Risiko, dass wir technische Anforderungen und Kundenwünsche nicht rechtzeitig antizipieren und umsetzen können. Fehlinterpretationen und falsche Entscheidungen bergen das Risiko, dass die Akzeptanz unserer Produkte durch den Kunden negativ beeinflusst wird, und könnten dazu führen, dass wir unsere Wachstums- und Ertragsziele nicht erreichen. Diesem moderaten Risiko begegnen wir durch ein Monitoring unserer Bruttomarge, der Churn-Raten sowie durch umfassende Markforschungsaktivitäten.

Regulatorisches Umfeld

Wir sind in einem stark regulierten Marktumfeld aktiv. Entscheidungen der Regulierungsbehörden können Dienstleistungen, Produkte und Preise direkt und bedeutend beeinflussen.

Lizenzen und Frequenzen

Unsere Lizenzen und die uns gewährten Lizenznutzungsrechte sind befristet und von einer vorhergehenden Zuteilung abhängig. Wenn wir die für unser Geschäft notwendigen Lizenzen und Frequenznutzungsrechte nicht verlängern oder neu einholen können oder wenn sich die finanziellen Bedingungen für die Nutzung dieser Lizenzen und Rechte erheblich ändern, entstehen höhere Investitionskosten als geplant. Eine ebenso hierdurch mögliche Veränderung im Netzausbau könnte sich auch negativ auf die erwarteten Umsatzerlöse auswirken. Insgesamt stufen wir das Risiko nach Abschluss der Frequenzauktion 2019 als moderat ein.

Regulatorische Vorgaben im Zusammenhang mit dem Erwerb der E-Plus Gruppe

In der von der EU-Kommission erfolgten Freigabe des Erwerbs der E-Plus Gruppe wurde die Telefónica Deutschland Gruppe zur Erfüllung verschiedener Auflagen verpflichtet. Dies betrifft unter anderem die Verpflichtung, einem potenziellen neuen Mobilfunknetzbetreiber Frequenzen, Infrastruktur und Netzkapazitäten entgeltlich zur Verfügung zu stellen. In Erfüllung des Frequenzteils dieser Auflage hat Telefónica Deutschland mit der 1&1 Drillisch Gruppe die Überlassung von 2x 10 MHz im Frequenzbereich bei 2,6 GHz an 1&1 Drillisch bis zum Ende der Laufzeit Ende 2025 vereinbart; im Gegenzug erhält Telefónica Deutschland ein jährliches Nutzungsentgelt. Der Vertrag wurde von der EU Kommission freigegeben. Zur Erfüllung einer weiteren Auflage haben wir mit der Drillisch Group bereits in 2014 umfangreiche Vereinbarungen zur Abgabe von Netzkapazitäten und Serviceleistungen getroffen. Zur Sicherstellung der strikten Einhaltung der geschlossenen Verträge und damit zur Vermeidung erheblicher möglicher Strafzahlungen wurde ein umfangreiches Projekt aufgesetzt. Wir stufen dieses Risiko als moderat ein.

Regulatorische Einflüsse auf unsere Sendeleistung

Die elektromagnetische Verträglichkeit von Sendeanlagen könnte aufgrund möglicher, bisher nicht bewiesener Gesundheitsrisiken einer Neuregelung unterliegen. Dabei wäre eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und des Ausbaus unseres Mobilfunknetzes im Falle einer Änderung der Vorgaben bezüglich der maximal zulässigen Sendeleistung möglich. Wir stufen dieses Risiko als moderat ein.

Sonstige regulatorische Einflüsse

Unsere Geschäftstätigkeit unterliegt erheblichen Einflüssen und Vorgaben der Regulierungsbehörden. Abweichungen bei der Interpretation dieser Vorgaben könnten jedoch Bußgelder zur Folge haben und sich somit negativ auf unsere Finanzlage oder Reputation auswirken.

Die Regulierungsbehörden könnten jederzeit zusätzliche Maßnahmen ergreifen, beispielsweise um Tarife sowie Festnetz- oder Mobilfunkterminierungsentgelte weiter zu kürzen. Ebenso könnten sie uns dazu verpflichten, Dritten zu reduzierten Preisen Zugang zu unseren Netzen zu gewähren. Es besteht somit das moderate Risiko, dass sich die Maßnahmen der Regulierungsbehörden nachteilig auf unsere Geschäftstätigkeit sowie unsere Finanz- und Ertragslage auswirken.

Um den genannten regulatorischen Risiken entgegenzuwirken, pflegt die Telefónica Deutschland Gruppe einen engen Austausch zu den Entscheidungsträgern auf nationaler und internationaler Ebene. So können wir unsere Interessen und Standpunkte rechtzeitig in die Entscheidungsprozesse einbringen. Zudem prüfen und nutzen wir Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Entscheidungen der Regulierungsbehörden, um für uns positive Veränderungen aktiv herbeizuführen.

Versicherungen

Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten sowie unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit begegnet die Telefónica Deutschland Gruppe Risiken durch den Abschluss umfangreicher Versicherungen. Insbesondere Risiken, die sich aus dem Betrieb der technischen Infrastruktur sowie durch mögliche Verstöße gegen das Urheber- oder Patentrecht ergeben könnten, werden dadurch signifikant reduziert. Trotzdem könnten unvorhergesehene Ereignisse unter anderem Vermögensschäden nach sich ziehen, wenn sich unser Versicherungsschutz oder unsere Rückstellungen als unzureichend herausstellen sollten. Im Rahmen des Managements unserer Versicherungsabdeckung findet eine regelmäßige Überprüfung statt, um eine bestmögliche und wirtschaftliche Abdeckung zu erreichen. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.

Operationelle Risiken

Zuverlässigkeit unserer Dienste

Kundengewinnung und Kundenbindung

Der Erfolg unserer Geschäftstätigkeit hängt von unserer Fähigkeit ab, neue Kunden zu gewinnen und Bestandskunden zu halten. In einem Umfeld, welches durch ständige Weiterentwicklung von Produkten, Services und Tarifen gekennzeichnet ist, müssen wir darüber hinaus auch unsere Netzwerkleistung und die unserer Wettbewerber im Blick haben. Sollten unsere Angebote auf dem Markt keine Akzeptanz finden, würden wir in der Neukundengewinnung hinter unseren Wettbewerbern stehen. Wir begegnen diesem bedeutenden Risiko einerseits durch die intensive Beobachtung und Auswertung der Kundenzufriedenheit, aber auch durch ein umfassendes Monitoring unserer Netzwerkelemente.

Schäden durch Cyberangriffe

Cyberattacken auf unser Netz oder unsere IT-Systeme, die nicht rechtzeitig erkannt oder abgewehrt werden, könnten zu Störungen oder Schäden führen, die auch unsere Dienstleistungen einschränken und somit Umsatzeinbußen und Kundenunzufriedenheit zur Folge haben könnten. Die Verfügbarkeit und die Vertraulichkeit von Daten, die wir verarbeiten, könnten durch diese Angriffe möglicherweise eingeschränkt sein. Neben Reputationsverlusten wären auch rechtliche Konsequenzen möglich und wir könnten mit Bußgeldern belegt werden. Wir begegnen diesem Risiko einerseits durch die Analyse und Reduktion von Schwachstellen und richten unseren Fokus auf ein Frühwarnsystem, andererseits verbessern wir auch ständig unsere Systeme zur Behebung von Störungen und etablieren ein verstärktes Risikobewusstsein bei unseren Mitarbeitern hinsichtlich Cyberangriffe. Wir stufen dieses Risiko als bedeutend ein.

Technische Störungen

Anhaltende oder wiederholte Störungen oder Schäden in unseren Mobilfunk- oder Festnetzen sowie in unseren technischen Anlagen und Systemen könnten die Kundenzufriedenheit negativ beeinflussen und Kundenverlust oder Umsatzeinbußen zur Folge haben. Auch hier setzen wir ein umfassendes Monitoring unserer Netzwerkelemente und Systeme entgegen. Zudem sind versicherbare Risiken im Rahmen unseres Versicherungsprogramms abgedeckt. Durch ein umfassendes Krisen- und Notfallmanagement soll das Unternehmen im Falle einer Störung das Kerngeschäft weiter fortführen können und danach die Wiederaufnahme des gesamten Geschäftsbetriebs sicher stellen, um seine Unternehmensziele zu erreichen. Trotz der kontinuierlichen Anpassung der vorgesehenen Maßnahmen könnte es bei Störungen und Ausfällen zu einer verzögerten Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs kommen. Weil schon durch geringfügige Ausfälle erhebliche Umsatzeinbußen möglich sind, stufen wir dieses Risiko als bedeutend ein.

Störungen der Lieferkette

Als Mobilfunk- und Festnetzbetreiber sowie Anbieter von Telekommunikationsdiensten und -produkten sind wir - wie andere Unternehmen aus der Branche auch - von wenigen Hauptlieferanten abhängig. Diese stellen wichtige Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung, die hauptsächlich die IT- und Netzinfrastruktur sowie Endgeräte betreffen. Wenn diese Lieferanten ihre Produkte und Dienstleistungen nicht erwartungsgemäß zur Verfügung stellen oder zur Verfügung stellen können, könnte dies den Betrieb und Ausbau des Netzes sowie den Absatz der Telekommunikationsprodukte gefährden, was sich wiederum nachteilig auf unser Unternehmen und die Ertragslage auswirken könnte. Das Gleiche gilt, wenn Anbieter, an die wir aus Effizienzgründen Projekte vergeben, die Dienstleistungen nicht in der geforderten Frist oder Qualität erbringen. Im Rahmen unseres Lieferantenmanagements bewerten wir fortlaufend die Qualität der bereitgestellten Dienstleistungen sowie die hier möglichen Risiken. Wir können dadurch Schwachstellen frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.

Verlust von Vorteilen im Falle einer reduzierten Integration in die Telefónica, S.A. Group

Nutzung von Markenrechten

Die Nutzung der Kernmarke O2 in Deutschland ist Gegenstand einer Lizenzvereinbarung mit der O2 Worldwide Ltd., einem Tochterunternehmen der Telefónica, S.A. Für unsere Geschäftstätigkeit sind die Markenrechte von erheblicher Bedeutung. Gerade der Verlust einer Marke könnte sich auf Kundenwachstum und damit die Umsatzerlöse negativ auswirken. Wir stufen dieses Risiko als bedeutend ein, auch wenn keine Indizien für eine zukünftige Unterbrechung der Vertragsbeziehungen vorliegen.

Nutzung von Dienstleistungen

Die Telefónica Deutschland Gruppe bezieht in erheblichem Ausmaß Dienstleistungen und Vorleistungen von der Telefónica, S.A. Group. Insbesondere im Bereich des Finanzmanagements sowie bezüglich IT-Dienstleistungen besteht eine Reihe von Verträgen. Sollten Vorleistungen durch die Telefónica, S.A. Group nicht weiter erbracht werden, besteht das moderate Risiko, diese am Markt nicht oder nicht zu gleich günstigen Konditionen beziehen zu können. Auch hier liegen keine Indizien für eine zukünftige Unterbrechung dieser Dienstleistungsbeziehungen vor.

Rechtliche Risiken

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Telefónica Deutschland Gruppe zur Einhaltung einer Vielzahl von Gesetzen verpflichtet. Ein Verstoß gegen Rechtsvorschriften beinhaltet per se ein Risiko für die Geschäftstätigkeit, den Geschäftserfolg sowie die Reputation des Unternehmens.

Datenschutzvorgaben

Im Zuge unserer Geschäftstätigkeit sammeln und verarbeiten wir Kundendaten und andere personenbezogene Daten. Es besteht das Risiko eines Missbrauchs oder Verlusts dieser Daten. Dies könnte einen Verstoß gegen geltende Gesetze und Bestimmungen darstellen und Bußgelder, Reputationsverluste sowie die Abwanderung von Kunden und damit einhergehend Umsatzverlust zur Folge haben. Wir stufen das Risiko als moderat ein.

Vertragsbeziehungen

Aus den Verträgen mit Vertriebspartnern, Lieferanten und Kunden können sich Vertragsstrafen oder Forderungen ergeben, sollten wir unseren vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen oder z.B. vereinbarte Abnahmemengen nicht erfüllen. Dieses Risiko stufen wir als moderat ein.

Verletzung von Kundenrechten

Unsere Kundenbeziehungen sowie die Vertragsbedingungen, die sich aus diesen Beziehungen ergeben, werden von Verbraucherschutzagenturen ständig beobachtet. Von der Unternehmenssicht abweichende Interpretationen könnten dazu führen, dass diese Agenturen eine Verletzung der Kundenrechte sehen und rechtliche Maßnahmen gegen uns ergreifen. Es besteht das moderate Risiko, dass dadurch unser Geschäftsergebnis oder unsere Reputation negativ beeinträchtigt werden könnten.

Zur Vermeidung von rechtlichen Risiken, insbesondere aus dem Wettbewerbs- und Datenschutzrecht, hat die Telefónica Deutschland Gruppe ein Compliance Management System etabliert. Bestandteile dieses Managementsystems sind die geltenden Geschäftsgrundsätze, eine Reihe von Richtlinien sowie die fortlaufende Schulung von Mitarbeitern bezüglich der wesentlichen Rechtsvorschriften und Vorgaben, insbesondere auch die der Datenschutzgrundverordnung sowie des Themas Informationssicherheit. In Ergänzung dazu sind rechtliche Risiken, soweit zulässig, durch Versicherungen abgedeckt. Zudem unterhält die Telefónica Deutschland Gruppe eine interne Compliance- und Rechtsabteilung sowie ständigen Kontakt zu externen Rechtsanwaltskanzleien, Behörden, Vereinen und Verbänden.

Finanzielle Risiken

Steuern

Wie jedes Unternehmen werden wir regelmäßig steuerlichen Betriebsprüfungen unterzogen. Solche beinhalten per se das Risiko, dass Steuernachzahlungen für vorherige Besteuerungszeiträume festgesetzt werden könnten, falls die Steuerbehörden eine abweichende Meinung zu den unserer Steuererklärung zugrundeliegenden Auslegungen und Zahlen vertreten. Auch aus dem Erwerb der E-Plus Gruppe könnten sich in diesem Zusammenhang Steuernachzahlungen ergeben. Weiterhin könnten Veränderungen im Steuerrecht oder die Auslegung existierender Vorschriften durch Gerichte oder Steuerbehörden negative Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit sowie Finanz- und Ertragslage haben. Diesem moderaten Risiko begegnen wir durch regelmäßige Schulung unserer Mitarbeiter, Austausch mit unseren externen Steuerberatern sowie Teilnahme an Expertenrunden und Arbeitskreisen. Veränderungen der Steuergesetze oder deren Auslegung können wir somit frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen einleiten.

Sonstige (globale) Risiken

Zum Ende des Geschäftsjahres liegen keine wesentlichen sonstigen (globalen) Risiken vor.

Risiken aus Finanzinstrumenten

Die Telefónica Deutschland Gruppe ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit verschiedenen Finanzmarktrisiken ausgesetzt. Diese sind im Rahmen des oben beschriebenen Risikomanagementprozesses als geringe Risiken bewertet. Sollten diese Finanzmarktrisiken eintreten, könnten sie sich dennoch nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Telefónica Deutschland Gruppe auswirken und sind deshalb nachfolgend einzeln dargestellt.

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat Richtlinien für Risikomanagementverfahren und für den Einsatz von Finanzinstrumenten festgelegt, einschließlich einer klaren Aufgabentrennung in Bezug auf Finanztätigkeiten, Abrechnung, Rechnungslegung und zugehöriges Controlling. Derivative Finanzinstrumente werden ausschließlich zum Management von Zins- und Währungsrisiken eingesetzt. Die Telefónica Deutschland Gruppe hat Richtlinien festgelegt, die sich aus bewährten Standards für die Risikobewertung und die Überwachung im Hinblick auf den Einsatz von Finanzderivaten ableiten.

Marktrisiko

Das Marktrisiko besteht in dem Risiko, dass Änderungen von Marktpreisen wie etwa Wechselkurs- und Zinssatzänderungen sich auf den Wert von Finanzinstrumenten oder auf die Erträge der Telefónica Deutschland Gruppe auswirken.

Währungsrisiko

Die zugrunde liegende Währung für die Finanzberichte der Telefónica Deutschland Gruppe ist der Euro. Sämtliche Abschlüsse der Tochtergesellschaften der Telefónica Deutschland Gruppe werden ebenfalls in Euro aufgestellt, daher unterliegt die Telefónica Deutschland Gruppe keinem Translationsrisiko.

Das Transaktionsrisiko, das sich aus den Geschäftsbeziehungen der Telefónica Deutschland Gruppe mit ihren Lieferanten oder Geschäftspartnern in Ländern mit einer anderen Landeswährung als dem Euro ergibt, ist aufgrund des regionalen Tätigkeitsschwerpunkts nicht wesentlich. Da sich die Telefónica Deutschland Gruppe ausschließlich durch selbst generierte Zahlungsmittel in Euro sowie in Euro denominiertes Eigen- und Fremdkapital finanziert, ergibt sich hieraus ebenfalls kein Wechselkursrisiko.

Die Effekte vor Steuern einer simultanen, parallelen Aufwertung (Abwertung) des Euro gegenüber allen Fremdwährungen in Höhe von 10 % auf die Konzerngewinn- und Verlustrechnung hätte im Geschäftsjahr 2019 bzw. 2018 betragen:

T 09

WÄHRUNGSRISIKO

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1. Januar bis 31. Dezember 2019 2018
(In

Millionen EUR)
Risikoposition + /(-) 10

%
Risikoposition + /(-) 10

%
--- --- --- --- ---
USD (4,9) 0,4/(0,5) (5,7) 0,5/(0,6)
GBP - (0,0)/0,1 1,0 (0,1)/0,1

Es liegen keine direkten Effekte aus der Wechselkursschwankung auf das Konzerneigenkapital der Telefónica Deutschland Gruppe vor.

Zinsrisiko

Als Zinsrisiko wird das Risiko betrachtet, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cash Flow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwankt. Der Konzern steuert sein Zinsrisiko, indem es ein ausgeglichenes Portfolio von fest und variabel verzinslichen Finanzierungsinstrumenten anstrebt. Zur Erreichung dieser Zielsetzung werden ggf. Zinsswaps eingesetzt. Die Zinsrisiken werden im Rahmen des Zinsmanagements gesteuert.

Bei der Telefónica Deutschland Gruppe ergeben sich Zinsrisiken sowohl durch variabel verzinste Darlehensverträge als Kreditnehmer sowie aus den variabel verzinsten Cash-Pooling-Konten bei der Telfisa Global B.V. als auch in Form von Opportunitätskosten beim Abschluss von festverzinslichen Schulden, deren Zinssatz während der Laufzeit über den Marktzinsen liegen kann. Zur Reduzierung dieser Opportunitätskosten wurde im Zusammenhang mit der Emission einer Anleihe ein Zinsswap auf einen Teilbetrag des Anleihenominalbetrags abgeschlossen. Auf der Grundlage dieses Zinsswap-Kontraktes zahlt die Telefónica Deutschland Gruppe einen variablen Zinssatz auf einen Nominalbetrag und erhält im Gegenzug dafür Zinsen auf Basis eines festen Zinssatzes auf denselben Betrag. Dieser Zinsswap gleicht in Höhe seines Nominalbetrags, die Auswirkungen künftiger Marktzinsänderungen auf den beizulegenden Zeitwert der zugrunde liegenden festverzinslichen Finanzschuld aus der Anleiheemission aus (Fair Value Hedge). Die Sicherungsbeziehung wird gemäß Hedge Accounting nach IFRS 9 bilanziert.

Zu Beginn der Sicherungsbeziehungen wurden sowohl die Beziehung zwischen dem jeweiligen Sicherungsinstrument und dem Grundgeschäft als auch Ziel und Strategie der Absicherung dokumentiert. Es erfolgte eine konkrete Zuordnung vom Absicherungsinstrument zu der entsprechenden Verbindlichkeit. Die bestehende Sicherungsbeziehung wird fortlaufend auf Effektivität hin überwacht. Als Methode zur Messung der Effektivität wird die hypothetische Derivatemethode angewandt. Da zwischen den Grund- und Sicherungsgeschäften stets eine wirtschaftliche Beziehung besteht (dieselbe Laufzeit bzw. dieselben Zahlungszeitpunkte, dasselbe abgesicherte Nominalvolumen, etc.), ergeben sich keine wesentlichen Ineffektivitäten. Der einzige Treiber für eine mögliche Ineffektivität ergibt sich aus der Kreditrisikoanpassung der Derivate. Diese sind zum aktuellen Zeitpunkt als auch in Erwartung für die Zukunft gering und daher nicht erfasst. Für weitere Ausführungen zu Sicherungsbeziehungen wird auf > 4.10 VERZINSLICHE SCHULDEN verwiesen.

Die Effekte vor Steuern auf die Konzerngewinn- und Verlustrechnung aus der Änderung der Zinssätze variabel verzinslicher Finanzinstrumente von +/- 100 Basispunkten zu den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2019 und 2018 werden nachstehend angegeben. Es gibt keine Auswirkung, die direkt im Eigenkapital ausgewiesen wird. Diese Analyse setzt voraus, dass alle anderen Variablen unverändert bleiben.

T 10

ZINSRISIKO

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018
+100bp 5 4
-100bp (9) 2

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko bezeichnet das Risiko finanzieller Verluste aus der Unfähigkeit des Vertragspartners, Schulden vertragsgemäß zu tilgen oder zu bedienen. Das maximale Ausfallrisiko der Telefónica Deutschland Gruppe entspricht dem Buchwert der finanziellen Vermögenswerte.

Die Telefónica Deutschland Gruppe erachtet die Steuerung des kommerziellen Ausfallrisikos als entscheidend, um ihre Ziele für ein nachhaltiges Wachstum des Geschäfts und der Kundenbasis im Einklang mit ihren Risikomanagementrichtlinien zu erreichen. Für das Management und die Überwachung von Ausfallrisiken wurden geeignete Prozesse festgelegt, welche die laufende Überwachung von angenommenen Risiken und der Ausfallhöhe beinhalten. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Kunden, die erhebliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Gruppe haben können. Für diese Kunden werden abhängig vom Geschäftsbereich und von der Art der Geschäftsbeziehung entsprechende Kreditmanagementinstrumente wie eine Kreditversicherung oder Sicherheiten für die Begrenzung des Ausfallrisikos eingesetzt. Zur Kontrolle des Ausfallrisikos führt die Telefónica Deutschland Gruppe regelmäßig eine Analyse der Fälligkeitsstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch und bucht Wertberichtigungen auf erwartete Kreditausfälle bei Forderungen.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko beinhaltet das Risiko, dass die Telefónica Deutschland Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Zur Sicherstellung der Liquidität werden auf Basis einer detaillierten Finanzplanung die Mittelzu- und -abflüsse fortlaufend überwacht und zentral gesteuert. Die Telefónica Deutschland Gruppe schließt im Rahmen ihres Liquiditätsmanagement entsprechend der Konzernpolitik der Telefónica, S.A. Group Cash-Pooling- und Einlagenvereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., Niederlande, ab. Neben der operativen Liquidität werden die sich an den Finanzmärkten bietenden Möglichkeiten fortlaufend geprüft, um die finanzielle Flexibilität der Telefónica Deutschland Gruppe sicherzustellen.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 verfügt die Telefónica Deutschland Gruppe über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien aus kurzfristigen Überziehungslinien sowie revolvierenden Kreditfazilitäten in einem Gesamtvolumen von 2.214 Mio. EUR, zum 31. Dezember 2018 betrugen die nicht in Anspruch genommenen Kreditlinien 2.015 Mio. EUR.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen zum 31. Dezember 2019 781 Mio. EUR bzw. 751 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018.

Die nachstehende Tabelle zeigt das Fälligkeitsprofil der finanziellen Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Gruppe auf Basis der vertraglichen, nicht diskontierten Zahlungen (inklusive Zinsen):

T 11

FÄLLIGKEITEN DER FINANZIELLEN VERBINDLICHKEITEN

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Restlaufzeit
Zum 31. Dezember 2019 (In

Millionen EUR)
Summe Buchwert Mittelabfluss brutto < 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
--- --- --- --- --- ---
Langfristige verzinsliche Schulden 2.153 2.286 - 1.294 992
Langfristige Leasingverbindlichkeiten 2.027 2.060 - 1.248 811
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 15 15 - 15 -
Langfristige Verbindlichkeiten - Spektrum 1.186 1.251 - 432 818
Kurzfristige verzinsliche Schulden 339 352 352 - -
Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 462 469 469 - -
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 2.493 2.481 2.481 - -
Kurzfristige Verbindlichkeiten - Spektrum 86 87 87 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten 8.675 9.000 3.301 2.990 2.622

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Restlaufzeit
Zum 31. Dezember 2018 (In

Millionen EUR)
Summe Buchwert Mittelabfluss brutto < 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
--- --- --- --- --- ---
Langfristige verzinsliche Schulden 2.004 2.152 - 1.169 983
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 19 19 - 19 -
Kurzfristige verzinsliche Schulden 145 156 156 - -
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 2.419 2.419 2.419 - -
Finanzielle Verbindlichkeiten 4.587 4.745 2.575 1.188 983

Chancenmanagement

Die konsequente Nutzung unternehmerischer Chancen zur künftigen Steigerung von Umsatz und OIBDA sowie ihre frühzeitige und kontinuierliche Identifizierung, Analyse und Steuerung sind wesentliche Aufgaben des Managements der Telefónica Deutschland Gruppe.

Die im Rahmen des strategischen Zielsetzungsprozesses ermittelten Chancen und Wachstumspotenziale werden im Rahmen eines jährlichen Planungsprozesses in enger Zusammenarbeit mit den einzelnen Geschäftsbereichen priorisiert. Daraus werden in der Folge die entsprechenden strategischen Ziele abgeleitet. Zur Messung der Umsetzung werden konkrete finanzielle Ziele in Form finanzieller und nicht-finanzieller Leistungsindikatoren (KPIs) auf der Ebene der Geschäftsbereiche festgelegt.

Chancenmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des gesamten Prozesses zur Bestimmung der strategischen Ziele. Es erfolgt sowohl im Rahmen der Budgeterstellung für die kommenden zwölf Monate als auch im Rahmen der langfristigen Planung.

Chancen werden weder im Risikoregister erfasst noch quantifiziert.

Chancen

Anstieg der mobilen Datennutzung

Die weitere Steigerung der mobilen Datennutzung durch die Kunden könnte die Nachfrage nach hochwertigen O2 Tarifen weiter beschleunigen. Ein wesentlicher Anstieg der Nachfrage nach mobilen Daten kann aus mehreren Entwicklungen resultieren. Deutliche Verbesserungen der LTE-Netzverfügbarkeit in Verbindung mit einer stark zunehmenden Nutzung von Smartphones ermöglicht mehr Kunden die Nutzung hoher Datenübertragungsraten. Zugleich entstehen mehr mobile Dienste, die sehr datenintensiv sind, wie etwa Musik- oder TV/-Video-Streaming. Beide Effekte können zu einer Erhöhung des durchschnittlichen monatlichen Datenverbrauchs pro Kunde führen und somit die Nachfrage nach Tarifen mit einem größeren Datenvolumen weiter steigern. Falls sich diese Effekte positiver als in unserem Ausblick prognostiziert darstellen sollten, könnte sich dies positiver als angenommen auf unsere Umsatzerlöse auswirken.

Des Weiteren kann auch eine erhöhte Nachfrage nach mobilfunkbasierten WLAN-Routern, die als Alternative zum klassischen DSL-Anschluss genutzt werden können, die Datennutzung steigern.

Darüber hinaus kann sich auch ein stärker steigender Bedarf nach konvergenten Angeboten und mobilen Bündelprodukten z.B. für Familien positiv auf den durchschnittlichen Umsatz pro Kunde als auch auf die Kundenbindung auswirken und somit die Umsatzerlöse steigern.

Ausbau unseres LTE-Netzes

In 2020 werden wir den Ausbau unseres LTE-Netzes insbesondere in ländlichen Gebieten weiter vorantreiben. Sollte der Ausbau unseres LTE-Netzes aufgrund positiverer allgemeiner Bedingungen schneller erfolgen oder sollten unsere Kunden auf die bessere Qualität des LTE-Netzes positiver reagieren als in unserem Ausblick dargestellt, könnte unser Anteil am mobilen Datengeschäft stärker wachsen als vorhergesagt. Demzufolge könnten unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis unsere derzeitige Prognose übertreffen.

5G und neue Geschäftsmodelle

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat sich in der Mobilfunkfrequenzauktion, die im Juni 2019 beendet wurde, 90 MHz bundesweit einsetzbares Spektrum mit einer Laufzeit bis 2040 gesichert. Der künftige Mobilfunkstandard 5G wird dank weiter gesteigerten Übertragungsgeschwindigkeiten und geringeren Latenzzeiten komplett neue Anwendungsfelder eröffnen. Dies ist vor allem für industrielle Anwendungen von Bedeutung, etwas später werden die Vorteile für Privatkunden spürbar werden. 5G legt die Grundlage für eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle in Bereichen wie Campus-Netzwerke, autonomes Fahren, virtuelle Realität oder dem Internet der Dinge. Die Telefónica Deutschland Gruppe arbeitet bereits bundesweit an 5G-Projekten.

Telefónica Deutschland bereitet sich intensiv auf den Start von 5G vor und lässt die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten in die Ausbauplanung einfließen.

Sollte der Ausbau des 5G-Netzes schneller als geplant erfolgen können und die Nachfrage der Kunden nach 5G-Diensten höher ausfallen als bereits angenommen, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis auswirken.

Festnetzkooperationen über verschiedene Technologien

Telefónica Deutschland stellt als integrierter Telekommunikationsanbieter neben umfassenden Mobilfunkservices auch Festnetz-Dienstleistungen bereit, die durch verschiedene Kooperationen ermöglicht werden. Wir setzen seit 2013 auf eine bundesweite strategische Partnerschaft mit der Telekom Deutschland GmbH, über die wir unseren Kunden DSL-Produkte anbieten können. Eine Kooperation mit der netzbetreiberunabhängigen Plattform der vitroconnect GmbH bietet uns außerdem Zugriff auf das VDSL-Netz der EWE TEL GmbH in Niedersachsen. Sollten die Telekom Deutschland GmbH und andere über die vitroconnect GmbH erschlossene Partner die Verfügbarkeit von Hochgeschwindigkeits-Verbindungen über VDSL oder Supervectoring schneller als geplant steigern, könnte es zu einer stärker als erwarteten Nachfrage nach unseren Festnetz-Produkten kommen und sich positiv auf unsere Umsatzerlöse auswirken.

Zudem ergänzen neue Kooperationen unsere bisherige Positionierung im Festnetzmarkt und eröffnen ebenfalls weitere Wachstumschancen. Telefónica Deutschland und Vodafone haben vereinbart, dass wir künftig Zugriff auf das Kabelnetz von Vodafone und Unitymedia in Deutschland erhalten. Durch diesen Zugang kann Telefónica Deutschland bis zu 24 9 Millionen Kabelhaushalte in Deutschland mit O2 Festnetzprodukten mit höheren Geschwindigkeiten als VDSL versorgen. Darüber hinaus hat die Telefónica Deutschland Gruppe eine Kooperationsvereinbarung mit Tele Columbus geschlossen und erhält langfristigen Zugriff auf weiter 2,3 10 Millionen Haushalten, die von Tele Columbus über Kabel- und Glasfaser-Netze mit IP-Produkten versorgt werden. Durch die Kooperation weitet Telefónica Deutschland das Angebot an Highspeed-Internet im Festnetz für O2 Kunden nochmals deutlich aus. Zudem erlaubt die Vereinbarung, den Kunden künftig Datengeschwindigkeiten von bis zu 1 Gbit/s bereitzustellen. Falls die erwartete Steigerung der Nachfrage nach unseren Festnetzprodukten höher als erwartet ausfallen würde, könnte dies sich positiv auf unsere Umsatzerlöse auswirken. Zudem eröffnen uns die die Kooperationen mit der Deutschen Telekom, Vodafone und Tele Columbus zusätzliche Wachstumschancen in Bereich konvergenter Angebote.

Digitale Innovation

Um unsere Position auf dem deutschen Markt für mobile Telekommunikationsdienstleistungen vollständig auszunutzen und zusätzliche Wachstumschancen zu monetarisieren, haben wir innovative digitale Produkte und Mehrwertdienstleistungen in verschiedenen Bereichen wie Kommunikationsdienstleistungen oder Finanzdienstleistungen eingeführt. Wir erschließen auch neue digitale Marktsegmente wie das Internet of Things (IoT) für all unsere Kundengruppen.

Sollte sich die Nachfrage nach unseren digitalen Produkten und Dienstleistungen besser entwickeln als derzeit erwartet, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatzerlöse und unser Betriebsergebnis auswirken und wir könnten unsere Prognose damit übertreffen.

Digitalisierung der Prozesse und Nutzung künstlicher Intelligenz

Wir treiben konsequent die digitale Transformation unseres Unternehmens und die damit verbundenen Prozessoptimierung voran. Zum einen wird dadurch die Interaktion mit den Kunden einfacher und intuitiver, da der Kunde z.B. intuitive Selfcare-Angebote nutzen oder schneller das gewünschte Produkt identifizieren und kaufen kann. Zum anderen nutzen wir die digitale Transformation zur Verringerung, Vereinfachung und Automatisierung unserer Prozesse. Wir wollen insgesamt ein einheitliches Kundenerlebnis über alle Kontaktpunkte hinweg schaffen.

Wenn die digitale Transformation unseres Unternehmens schneller als erwartet vorgenommen werden kann und die Resonanz der Kunden noch positiver als erwartet ausfällt, könnte dies zu höherer Kundenzufriedenheit, Umsatzerlösen und Kosteneinsparungen führen und damit unser OIBDA erhöhen.

Potential im KMU-Segment des Geschäftskundenmarkts

Unsere Planung fokussiert den Ausbau unseres noch relativ geringen Marktanteils im Segment kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU). Die Größe dieses Marktsegments macht es für uns attraktiv, so dass wir erwarten, mit schlanken, passgenauen Mobilfunk- und Festnetzprodukten entsprechende KMU-Kunden gewinnen und resultierende Wachstumspotentiale erschließen zu können.

Sollte unser erneuertes Produkt-Portfolio für Geschäftskunden mit Produkten wie O2 Free Business oder O2 Business Fusion die Kundenbedürfnisse von kleinen und mittelständischen Unternehmen noch besser als erwartet erfüllen, könnte eine noch höhere Nachfrage als angenommen resultieren.

Zugehörigkeit zur Telefónica, S. A. Group

Als Teil eines der größten Telekommunikationskonzerne der Welt profitiert die Telefónica Deutschland Gruppe von Skaleneffekten in den Bereichen Beschaffung, Kooperationen und Entwicklung digitaler Produkte. Sollten sich diese Skaleneffekte besser als erwartet entwickeln, könnte sich dies positiv auf unsere Umsatzerlöse und unsere Ertragslage auswirken und wir könnten unsere Prognose übertreffen.

Zusammenfassende Darstellung der Risiko- und Chancenlage

Nach unserer Wertung resultieren die Risiken mit den größten potenziellen Auswirkungen aus dem intensiven Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt, dem regulatorischen Umfeld sowie aus der Notwendigkeit, einen zuverlässigen Service sicherzustellen. Die Entwicklungen internationaler Handelsbeziehungen haben uns gezeigt, dass wir geopolitischen Risiken unterliegen, die direkten oder indirekten Einfluss auf unsere Lieferkette nehmen könnten. Aufgrund dieser Entwicklung haben wir den Punkt Geopolitische Risiken neu aufgenommen. Weiterhin ergab sich eine Reduktion des Risikos Lizenzen und Frequenzen.

9 Vodafone Group Plc, Results for the half year ended 30 September 2019, Seite 39.

10 Telecolumbus AG, Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2019, Seite 4.

Nach unserer Einschätzung hat sich die Lage der für die Telefónica Deutschland Gruppe erheblichen Risiken und Chancen bis auf die oben genannten Sachverhalte im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert. Gegenwärtig werden durch uns keine Risiken identifiziert, die einzeln oder kumulativ mit anderen Risiken geeignet wären, den Fortbestand unseres Unternehmens zu gefährden.

Wir sind davon überzeugt, dass wir bei Fortführung des bisherigen Risikomanagementansatzes auch für das kommende Geschäftsjahr in der Lage sein werden, relevante Risiken frühzeitig identifizieren und geeignete Maßnahmen, um ihnen entgegenzuwirken, einleiten zu können.

Wir sind ebenso zuversichtlich, mit unserer Unternehmensstrategie die sich uns bietenden Chancen im Markt nutzen und die dafür notwendigen Ressourcen einsetzen zu können.

INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess

Die folgenden Ausführungen beinhalten Informationen gemäß § 289 Abs. 4 HGB und § 315 Abs. 4 HGB.

Das übergeordnete Ziel unseres rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems lautet, die Ordnungsmäßigkeit der Finanzberichterstattung im Sinne einer Übereinstimmung des Konzernabschlusses mit allen einschlägigen Vorschriften sicherzustellen.

Das im Abschnitt > Risiko- und Changenmanagement beschriebene Risikomanagement beinhaltet auch eine rechnungslegungsbezogene Sichtweise, deren Ziel die Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung ist. Das von uns eingeführte IKS muss neben den gesetzlichen Anforderungen z. B. des deutschen Aktiengesetzes und des HGB auch die Vorschriften des amerikanischen Sarbanes-Oxley-Act (SOX) erfüllen. Die Verpflichtung zur Erfüllung der vorgenannten SOX-Anforderungen durch die Telefónica Deutschland Gruppe ergibt sich aus der Registrierung ihres Mehrheitsaktionärs, der Telefónica S.A., bei der US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission). Weiterhin muss das IKS der Telefónica Deutschland Gruppe das globale IKS-Control-Setup der Telefónica S.A. erfüllen.

Die Einrichtung und wirksame Unterhaltung angemessener interner Kontrollen über die Finanzberichterstattung liegt in der Verantwortung des Vorstands der Telefónica Deutschland und erfolgt unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Anforderungen.

Den konzeptionellen Rahmen für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden im Wesentlichen die konzernweit einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien sowie der Kontenplan. Diese müssen beide von allen Gesellschaften der Telefónica Deutschland Gruppe konsistent angewendet werden. Neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere offizielle Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich ihrer Relevanz und Auswirkungen auf die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses analysiert. Die sich daraus ergebenden Änderungen werden durch den Bereich Finance & Accounting in unseren Bilanzierungsrichtlinien und dem Kontenplan berücksichtigt.

Die Datengrundlage für die Erstellung des Konzernabschlusses bilden die von der Telefónica Deutschland, ihren Tochtergesellschaften und gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Ventures) berichteten Abschlussinformationen, die wiederum auf den in den Gesellschaften erfassten Buchungen basieren. Die Rechnungslegung der einzelnen Gesellschaften erfolgt entweder durch den Bereich Finance & Accounting oder in enger Abstimmung mit diesem. Bei einigen Themen, die Spezialkenntnisse erfordern, z. B. zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen, bedienen wir uns der Unterstützung externer Dienstleister. Auf Basis der berichteten Abschlussinformationen wird der Konzernabschluss in unserem Konsolidierungssystem erstellt. Die zur Erstellung des Konzernabschlusses durchzuführenden Schritte werden auf allen Ebenen manuellen wie auch systemtechnischen Kontrollen unterzogen.

In den Rechnungslegungsprozess einbezogene Mitarbeiter werden bereits bei ihrer Auswahl hinsichtlich ihrer fachlichen Eignung überprüft und regelmäßig geschult. Die Abschlussinformationen müssen auf jeder Ebene bestimmte Freigabeprozesse durchlaufen. Kritische Aufgabenfelder im Rechnungslegungsprozess sind zum Zwecke einer wirksamen Funktionentrennung entsprechend aufgeteilt und es gilt grundsätzlich das Vier-Augen-Prinzip. Weitere Kontrollmechanismen sind Soll-Ist-Vergleiche sowie Analysen über die inhaltliche Zusammensetzung und Veränderungen der einzelnen Posten, sowohl der von einzelnen Konzerngesellschaften berichteten Abschlussinformationen als auch des Konzernabschlusses. In den rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen werden insbesondere die IT-Sicherheit, das Veränderungsmanagement und die operativen IT-Vorgänge kontrolliert. Zugriffsberechtigungen beispielsweise sind definiert und etabliert, um zu gewährleisten, dass rechnungslegungsbezogene Daten vor nicht genehmigtem Zugriff, Verwendung und Veränderung geschützt sind.

Die Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS wird jährlich durch den Vorstand der Telefónica Deutschland beurteilt. Dazu prüft unsere interne Revision kontinuierlich die Einhaltung der Richtlinien, die Zuverlässigkeit und Funktionsfähigkeit unseres IKS sowie die Angemessenheit und Wirksamkeit unseres Risikomanagementsystems und berichtet darüber dem Vorstand der Telefónica Deutschland.

Unter anderem durch den Prüfungsausschuss ist der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland gemäß § 171 Abs. 1 AktG i.V. m. § 107 Abs. 3 AktG in das IKS eingebunden. Diesem obliegt die Überwachung insbesondere des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des IKS, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung. Weiterhin sichtet der Prüfungsausschuss die Unterlagen zum Einzel- und Konzernabschluss der Telefónica Deutschland und erörtert die Abschlüsse mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer.

Im Rahmen seines risikoorientierten Prüfungsansatzes bildet sich der Abschlussprüfer ein Urteil über die Wirksamkeit der für die Finanzberichterstattung relevanten Teile des IKS und berichtet dem Aufsichtsrat im Rahmen der Abschlussbesprechung.

Der Konzernabschluss wird in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union (EU) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Bei Bedarf, beispielsweise zum Zweck des handelsrechtlichen Jahresabschlusses oder für steuerliche Zwecke, wird auf Kontenebene auf die jeweiligen Vorschriften übergeleitet. Damit stellen korrekt ermittelte IFRS-Abschlussinformationen auch für den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG eine wichtige Grundlage dar. Für die Telefónica Deutschland Holding AG und andere nach HGB bilanzierende Konzerngesellschaften ergänzt ein HGB-Kontenplan den oben genannten konzeptionellen Rahmen.

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Gruppe in das oben dargestellte konzernweite rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem eingebunden. Die oben gemachten Angaben gelten grundsätzlich auch für den HGB-Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und der anderen nach HGB bilanzierenden Konzerngesellschaften.

PROGNOSEBERICHT

Wirtschaftlicher Ausblick

Laut Angaben des Bundesministerium für Wirtschaft- und Energie (BMWI) ist in 2019 das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gewachsen. Für 2020 erwartet die Bunderegierung ein Wachstum von 1,0 Prozent. Ein Treiber für die Konjunktur wird unter anderem der private Konsum bleiben. Grundlage hierfür sind vor allem eine weiterhin positive Entwicklung am Arbeitsmarkt sowie die steigende Kaufkraft der Haushalte.

Ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung in Europa und vor allem in Deutschland bleibt nach wie vor das internationale Umfeld sowie der zum 31. Januar 2020 geplante und inzwischen vollzogene Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (Brexit).

Quelle: BMWI: Herbstprojektion 2019 der Bundesregierung, Pressemitteilungen zur "Wirtschaftlichen Entwicklung" (17. Oktober 2019)

T 12

BIP-WACHSTUM 2018 - 2020

DEUTSCHLAND (KALENDERBEREINIGT)

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In % 2018 2019 2020
Deutschland 1,5 0,5 1,0

Markterwartungen

Digitalisierung und Technologien wie Künstliche Intelligenz, Internet der Dinge (IoT), Big Data oder Data Analytics prägen zunehmend das Alltagsleben und stellen Industrien vor Veränderungen. Eine Vielzahl an Trends werden sich 2020 fortsetzen beziehungsweise an Bedeutung gewinnen. Korrespondierend mit der fortwährenden Ausweitung der technischen Möglichkeiten wird der Datenkonsum in Deutschland weiter ansteigen. Für das Jahr 2019 erwarteten Analysten einen gesamten Datenkonsum von ca. 60 Milliarden GB und für 2020 sogar 75 Milliarden GB in 2020.

Viele der neuen Technologien werden höhere Datenübertragungsraten erfordern: Die 5G-Technologie wird eine solche erhöhte mobile Datenübertragung möglich machen und wird zum Enabler für innovative Inhalte und Dienste im Consumer als auch B2B Bereich. Hierzu zählen zum Beispiel Angebote wie 4K-/8K-Video, Virtual- und Augmented Reality sowie Real-Time-Gaming oder auch vernetzte und selbst fahrende Autos.

Das Smartphone bleibt der ständige Begleiter und die Steuerungzentrale des digitalen Lebens. An die Seite des Smartphones treten als Bedienzentrale immer häufiger Sprachassistenten, sei es in Form von separaten smarten Lautsprechern oder als integrierte Sprachsteuerungssoftware beispielsweise in Fernsehern, Kühlschränken oder dem Auto. Durch diese Vernetzung werden die Grenzen zwischen klassischer Consumer Technology, Hausgeräten und Haussteuerung immer durchlässiger, das Zuhause smarter, der Alltag einfacher.

Auch der Fernsehmarkt in Deutschland befindet sich im Umbruch. Lineares Fernsehen wird für viele Menschen zunehmend weniger interessant, wenngleich es nach wie vor die am weitesten verbreitete Form des Fernsehens ist. Der Konsum von Filmen, Serien und Videoclips über das Internet gewinnt in Deutschland über alle Altersklassen hinweg weiterhin an Bedeutung und stellt einen festen Bestandteil der alltäglichen Mediennutzung dar. Die Verbreitung von Video-on-Demand (VoD) Angeboten erfolgt dabei over the top (OTT), also über das Internet. Hier steigt unter anderem die Anzahl der Nutzer als auch der Zahlungsbereitschaften.

Quelle: : Bitkom: Zukunft der Consumer Technologie Studie 2018 & 2019 (29. August 2018 und 4. September 2019), Pwc: German Entertainment & Media Outlook (GEMO) 2019-2023 (24. Oktober 2019)

Finanzausblick 2020

Die Telefónica Deutschland Gruppe wird Geschäftsjahr 2020 weiterhin auf den Errungenschaften der erfolgreichen Integration von Telefónica Deutschland und E-Plus aufbauen, insbesondere auf den Skaleneffekten sowie dem konsolidierten Netz als Basis für zukünftiges Wachstum. Mit unserem 2019 gestarteten Programm Digital4Growth werden wir den Weg der digitalen Transformation weitergehen um unser Geschäft "einfacher, schneller und besser" zu machen und von Umsatz- und Transformationsgewinnen zu profitieren.

Unsere Mehrmarken- und Multikanalstrategie wird das Rückgrat unserer Go-to-Market-Strategie bleiben und hat einen klaren Fokus auf ARPU-Up und Churn-Down. Wir gehen im aktuellen Marktumfeld davon aus, dass das Preisumfeld im Premium- und Discountsegment im Jahr 2020 stabil bleiben wird. Nach wie vor wird Postpaid der stärkste Wertgenerator für unser Geschäft bleiben, hauptsächlich getrieben von der Performance unserer eigenen Marken. Prepaid wird ebenfalls weiterhin eine wichtige Säule unserer operativen und finanziellen Performance sein; wir erwarten jedoch, dass sich der derzeitige Trend der Pre-zu-Postpaid-Migration aufgrund der Regulierung fortsetzen wird.

In der 5G-Welt strebt Telefónica Deutschland in 2020 an, den Wachstumskurs weiter zu beschleunigen unter anderem indem wir Chancen in den folgenden drei Bereichen wahrnehmen:

Steigerung des Marktanteil im Mobilfunk in ländlichen Gebieten bei gleichzeitiger Festigung der starken Position in Städten
Intelligente Bündelung von Festnetz- und Mobilfunkprodukten sowie mobilen Festnetzersatzprodukten, um unseren Kunden technologie-agnostische Produkte anbieten zu können
Wahrnehmung der Chancen im Geschäftskundenmarkt, insbesondere im KMU-Segment

Diese bilden die Basis für eine nachhaltige Dynamik der Mobilfunk Serviceumsätzen. Die Umsätze mit Mobilfunk-Hardware werden weiterhin von der Marktdynamik sowie den Launchzyklen und der Verfügbarkeit neuer Gerätegenerationen abhängen. Wie in der Vergangenheit sind die Margen im Bereich für Mobilfunk-Hardware weiterhin weitgehend neutral. Im Festnetzgeschäft können wir durch die technologie-agnostische Positionierung der Telefónica Deutschland Gruppe auf die individuellen Kundenbedürfnisse entweder mit VDSL, FttX oder Kabel eingehen.

Wir erwarten, dass regulatorische Veränderungen im Jahr 2020 weiterhin einen Gegenwind für die finanzielle Performance darstellen werden. Die Umsatzerlöse werden dabei durch die negativen Auswirkungen der Senkung des Terminierungsentgelts für Mobilfunk-Sprachminuten von 0,95 Eurocent auf 0,90 Eurocent zum 1. Dezember 2019 und die neue Regulierung für Intra-EU-Gespräche/SMS mit einer Obergrenze von 0,19 EUR pro Minute 0,06 EUR pro SMS seit 15. Mai 2019 beeinflusst werden. Insgesamt erwarten wir für das Jahr 2020 negative regulatorische Auswirkungen auf den Gesamtumsatz in Höhe von ca. 20-30 Mio. EUR. Ebenso wird die OIBDA-Performance weiterhin die negativen Nutzungselastizitätseffekte aus der Roam-like-Home- und der zuvor erwähnten Intra-EU-Call-/ SMS-Regulierung sowie in geringerem Maße die Effekte aus den Terminierungsentgeltkürzungen widerspiegeln. Insgesamt erwarten wir, dass die negativen regulatorischen Auswirkungen auf die OIBDA im Jahr 2020 weniger als 10 Mio. EUR betragen werden.

Daher erwarten wir für das Jahr 2020 unveränderte bis leicht positiv Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr.

Vor diesem Hintergrund erwarten wir für das Jahr 2020 ein im Vergleich zum Vorjahr weitgehend unverändertes bis leicht positives OIBDA bereinigt um Sondereffekte.

Um diese Wachstumschancen bei den Umsatzerlösen und im OIBDA zu realisieren, hat die Telefónica Deutschland Gruppe ein zweijähriges Investitionsprogramm mit Schwerpunkt Netz und Spitzenwerten bei der Investitionsquote in diesen Jahren gestartet. Im Mittelpunkt stehen der verstärkte Ausbau der Versorgung von ländlichen Gebieten vor allem mit 4G und die Beschleunigung der Kapazität in Städten insbesondere mit 5G. Unser Investitionsprofil sieht die Neuallokation des Spektrums und die effiziente Nutzung von Technologien vor. Für das Jahr 2020 erwarten wir eine Investitionsquote von 17-18%.

Unsere Annahmen basieren auf der Erwartung von Kontinuität in Bezug auf das aktuelle Wettbewerbsumfeld, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die bestehenden Geschäftsbeziehungen zu Wholesale-Partnern.

T 13

FINANZAUSBLICK 2020

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Referenzwert 2019 Ausblick für 2020
Umsatzerlöse 7.399 Mio. EUR Unverändert bis leicht positiv ggü. Vorjahr
OIBDA bereinigt um Sondereffekte 2.316 Mio. EUR Weitgehend unverändert bis leicht positiv ggü. Vorjahr
Investitionsquote 14,1% 17 - 18%

SONSTIGE ANGABEN

Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Die Telefónica Deutschland Holding AG war im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 im Sinne von § 312 AktG eine unmittelbar abhängige Gesellschaft von Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich. Darüber hinaus war die Telefónica Deutschland Holding AG im Sinne von § 312 AktG eine mittelbar abhängige Gesellschaft von O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, und von Telefónica, S.A., Madrid, Spanien. Es besteht weder ein Beherrschungsvertrag noch ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Telefónica Deutschland Gruppe und den vorgenannten Gesellschaften.

Daher hat der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt. Dieser Bericht enthält folgende Schlusserklärung:

"Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Getroffene oder unterlassene Maßnahmen lagen im Berichtszeitraum nicht vor."

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt Struktur und Ausgestaltung der Vergütung für Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG. Darüber hinaus wird die Vergütung jedes Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieds für das Geschäftsjahr 2019 individualisiert und nach Bestandteilen aufgegliedert ausgewiesen.

Der Bericht entspricht den Vorgaben des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK) unter Berücksichtigung des deutschen Rechnungslegungs-Standards Nr. 17 (DRS 17) und der International Financial Reporting Standards (IFRS).

Vergütung von Vorstandsmitgliedern

Vertragsverlängerungen und Veränderungen in der Zusammensetzung des Vorstands

Markus Haas wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 11. Dezember 2016 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 erneut als Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt und zum neuen Chief Executive Officer (CEO) der Telefónica Deutschland Holding AG ernannt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 18. Februar 2019 die weitere Bestellung von Markus Haas als CEO mit Wirkung ab dem 1. Januar 2020 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 beschlossen. Die Vorstandsmitglieder Markus Rolle, Wolfgang Metze, Alfons Lösing, Valentina Daiber und Nicole Gerhardt wurden mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 20. Juli 2017 mit Wirkung ab dem 1. August 2017 bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 als Vorstandsmitglieder der Gesellschaft bestellt. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 30. September 2019 deren weitere Bestellung mit Wirkung ab dem 1. August 2020 bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 beschlossen. Die Anstellungsverträge wurden für die Dauer der erneuten Bestellung jeweils neu abgeschlossen.

Zudem wurde Mallik Rao (Yelamate Mallikarjuna Rao) mit Wirkung ab dem 15. Oktober 2019 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 neu als Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt. Sein Anstellungsvertrag wurde für die Dauer der Bestellung abgeschlossen.

Guido Eidmann, mit Wirkung ab dem 1. August 2017 bis zum Ablauf des 31. Juli 2020 als Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt, schied mit Wirkung zum Ablauf des 31. Oktober 2019 aus dem Vorstand aus. Zu diesem Datum endete auch sein Anstellungsvertrag.

Cayetano Carbajo Martín, der mit Wirkung ab dem 1. August 2017 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2018 als Vorstandsmitglied der Gesellschaft bestellt wurde und dessen Bestellung mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 24. Oktober 2018 um ein Jahr bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 verlängert wurde, schied mit Wirkung zum Ablauf des 14. Oktober 2019 aus dem Vorstand aus. Sein Anstellungsvertrag endete mit Ablauf des 8. November 2019.

Struktur und Komponenten der Vorstandsvergütung

Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder besteht aus einer Festvergütung, Nebenleistungen, einer einjährigen variablen Vergütung (Bonus I) und langfristigen Vergütungskomponenten (Bonus II, Bonus III / PSP, PIP). Daneben erhalten die Vorstandsmitglieder Versorgungszusagen.

In Abweichung dazu wurde für das neue Vorstandsmitglied Mallik Rao für seine Tätigkeit in 2019, also für den begrenzten Zeitraum vom 15. Oktober 2019 bis zum 31. Dezember 2019, lediglich die Zahlung einer Festvergütung und von Nebenleistungen als Gesamtvergütung vereinbart. Insofern treffen die Erläuterungen unten zu den variablen Vergütungsbestandteilen nicht auf ihn zu. In Bezug auf Versorgungszusagen erfolgt die Aufnahme in den Pensionsplan der Gesellschaft zum 1. Januar 2020.

Die fixen, erfolgsunabhängigen Vergütungskomponenten (Festvergütung und Nebenleistungen) machen in 2019 56 % der Gesamtvergütung aus. Die variablen, erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten machen 44 % aus. Davon entfallen 33 % auf die einjährige variable Vergütung und 11 % auf Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung.

Festvergütung und Nebenleistungen

Der fixe Bestandteil besteht aus dem jährlichen Festgehalt, das in zwölf gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt wird, und aus Nebenleistungen. Die Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen Firmenwagen, Lebens- und Unfallversicherung, Reisekostenpauschalen, Mietzulagen, den Ersatz von Kosten der Sozialversicherung, Gremienentschädigung und Expatzulagen. Nicht alle Vorstandsmitglieder erhalten alle diese Nebenleistungen.

Einjährige variable Vergütung

Die einjährige variable Vergütung ist ein jährlicher Cash-Bonus (Bonus I). Bonus I wird nach der Formel Zielbonus mal Geschäftsperformance berechnet. Der Zielbonus entspricht der Höhe nach einem festgesetzten Prozentsatz des jährlichen Festgehalts. Der Geschäftsperformance-Faktor kann einen minimalen Wert von 0 % und einen maximalen Wert von 125 % annehmen. Die Vorstandsmitglieder (mit Ausnahme von Mallik Rao) können also maximal eine Auszahlung von 125 % des jeweiligen Zielbonus erhalten (CAP).

Bei der Geschäftsperformance sind zwei Komponenten maßgeblich, die sich zu 70 % am Erfolg der Telefónica Deutschland Holding AG (Telefónica Deutschland-Komponente) und zu 30 % an dem der Telefónica, S.A. (Telefónica, S.A.-Komponente) orientieren.

Die für die Bemessung der Telefónica Deutschland-Komponente relevanten Kennzahlen (KPIs), deren Gewichtung, Zielwerte und Auszahlungskurven werden jährlich durch den Aufsichtsrat festgelegt. Für das Jahr 2019 sind neben Finanzzielen auch Ziele vereinbart, die sich mittelbar und unmittelbar auf Kundenzufriedenheit sowie ökologische und soziale Faktoren beziehen. Wenn weniger als ein bestimmter Prozentsatz des jeweiligen Zielwerts erreicht wird, beträgt der Wert für den Faktor der Geschäftsperformance 0 %. Im Fall der Zielerreichung beträgt der Faktor 100 %. Wenn der Zielwert überschritten wird, erhöht sich der Faktor bis zu einer Obergrenze, die für 2019 bei einem Finanzziel bei 140 % und bei allen anderen Zielen bei 125 % liegt. Zwischenwerte der Zielerreichung werden nicht linear interpoliert, sondern nach einer vom Aufsichtsrat festgelegten Auszahlungskurve ermittelt. Die Auszahlungskurve ordnet für jede Kennzahl dem tatsächlich erreichten, prozentualen Zielwert einen entsprechenden Geschäftsperformance-Faktor (in %) zu. Um einen erhöhten Anreiz für die gleichzeitige Erfüllung aller Jahresziele zu schaffen, hat der Aufsichtsrat für 2019 beschlossen, dass diejenigen Faktoren, die unter 120 % liegen, jeweils auf 120 % angehoben werden, falls alle Ziele erreicht werden. Die Summe der gewichteten Geschäftsperformance-Faktoren ergibt die Telefónica Deutschland-Komponente.

Die Telefónica, S.A.-Komponente wird vom Aufsichtsrat nach pflichtgemäßem Ermessen festgelegt. Ermessensleitend ist dabei die Unternehmensperformance der Telefónica, S.A. im betreffenden Jahr.

Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung

Die mehrjährige variable Vergütung der Vorstandsmitglieder setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Alle Vorstandsmitglieder (mit Ausnahme von Mallik Rao) nehmen am Deferred-Bonus-Plan (Bonus II) der Telefónica Deutschland Holding AG teil.

Der Vorstandsvorsitzende ist zudem grundsätzlich berechtigt, an einem langfristigen variablen Vergütungsplan der Telefónica, S.A. teilzunehmen. Dies sind der "Performance & Investment Plan" (PIP) und sein Nachfolgeplan, der "Performance Share Plan" (PSP). Für 2019 hat der Aufsichtsrat einer Teilnahme am Performance Share Plan (PSP) zugestimmt.

Für die übrigen Vorstandsmitglieder (mit Ausnahme von Mallik Rao) ist dagegen als Bonus III vereinbart, dass der Aufsichtsrat jährlich darüber entscheidet, ob sie entweder eine zusätzliche Zuteilung aus dem Deferred-Bonus-Plan (Bonus II) erhalten, oder eine Zuteilung aus einem langfristigen variablen Vergütungsplan der Telefónica, S.A., oder eine Zuteilung aus einem anderen, vom Aufsichtsrat der Gesellschaft zu verabschiedenden, langfristigen variablen Vergütungsplan. Der Zuteilungswert entspricht dabei jeweils einem gewissen Anteil des jährlichen Festgehalts. Für 2019 hat der Aufsichtsrat einer Zuteilung aus dem aktuellen langfristigen variablen Vergütungsplan der Telefónica, S.A., dem Performance Share Plan (PSP), zugestimmt.

Deferred-Bonus-Plan (Bonus II): Der Bonus II ist ein aufgeschobener Bonus. Dabei wird den Vorstandsmitgliedern ein Betrag in Höhe eines prozentualen Anteils des jährlichen Festgehalts als Prämie in Aussicht gestellt. Das Vorstandsmitglied hat nach einer Frist von drei Jahren Anrecht auf diesen Betrag in voller Höhe (CAP), wenn der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG im oberen Quartil des Total Shareholder Returns einer Referenzgruppe bestehend aus den DAX-30-Gesellschaften liegt. Es hat Anrecht auf 50 % des Bonus II, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG dem Median der Referenzgruppe entspricht. Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG zwischen dem Median und dem oberen Quartil, wird der Bonus II linear-proportional berechnet. Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica Deutschland Holding AG unterhalb des Medians, besteht kein Anspruch auf eine Zahlung.

In 2019 beläuft sich der Zuteilungsbetrag auf 80 % des jährlichen Festgehaltes für den Vorstandsvorsitzenden und auf jeweils 33 % für die übrigen Vorstandsmitglieder (mit Ausnahme von Mallik Rao). Die Teilnahme am Bonus II mit der Laufzeit von 2016 bis 2019 hat zu keiner Auszahlung geführt.

Performance & Investment Plan (PIP): Der Performance & Investment Plan wurde am 30. Mai 2014 von der Hauptversammlung der Telefónica, S.A. genehmigt und besteht aus drei Zuteilungszyklen beginnend am 1. Oktober 2014, 1. Oktober 2015 und 1. Oktober 2016. Die Laufzeit beträgt jeweils drei Jahre. Es gibt zwei Fassungen, nämlich die Fassung für Mitglieder des ExComm der Telefónica, S.A. , anwendbar auf Markus Haas, und die Fassung für den oberen Führungsbereich; beide Fassungen unterscheiden sich darin, dass Mitglieder des ExComm der Telefónica, S.A. - wie unten näher dargestellt - eine Zuteilung von 125 % der ausgelobten Performance-Aktien erhalten können.

Nach dem PIP wird den Mitgliedern des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine bestimmte Anzahl von Performance-Aktien als Prämie (Award) zugeteilt. Die Anzahl der Performance-Aktien wird berechnet, indem ein Betrag, der einem bestimmten Anteil des jährlichen Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds entspricht, durch den durchschnittlichen Börsenpreis der Telefónica, S.A.-Aktie geteilt wird (Core Award). Nach drei Jahren geben die Performance-Aktien ein Recht zum kostenlosen Erwerb der entsprechenden Anzahl von Aktien der Telefónica, S.A. Voraussetzungen sind, dass die betreffende Person bei Ablauf des Zeitraums noch bei einem Unternehmen der Telefónica, S.A. Group beschäftigt ist und der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. über den dreijährigen "Erdienungszeitraum" mindestens dem Median des Total Shareholder Returns eines Referenzindexes von weltweiten Telekommunikationsunternehmen entspricht. 30 % der ausgelobten Performance-Aktien werden erdient, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. dem Median dieser Unternehmen entspricht. Die Zahl der erdienten Aktien erhöht sich auf 100 %, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. im oberen Quartil des Referenzindexes liegt. Wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. zwischen dem Median und dem oberen Quartil liegt, wird die Anzahl der erdienten Aktien auf einer linear anteilsmäßigen Basis berechnet. Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. unter dem Median des Referenzindexes, verfallen die Anwartschaften. Mitgliedern des ExComm der Telefónica, S.A. werden 125 % erdient, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. mindestens den Total Shareholder Return des oberen Dezils der Vergleichsgruppe erreicht. Die Vorstandsmitglieder können also maximal einen Anspruch auf 100 % bzw. 125 % der ursprünglich zugeteilten Performance-Aktien in Form von echten Aktien erhalten (CAP).

Alternativ zum Core Award sieht der PIP auch einen Enhanced Award vor, bei dem die Anzahl der Performance-Aktien gegenüber dem Core Award um 25 % erhöht ist. Bedingung für die Erreichung des Enhanced Award ist, dass ein Vorstandsmitglied eine bestimmte Zahl von Aktien der Telefónica, S.A. (derzeit 25 % des Core Award) auf eigene Kosten erwirbt. Sind die Voraussetzungen des Enhanced Award erfüllt, wird die Anzahl der tatsächlich zu erdienenden Aktien auf Grundlage des Enhanced Award und nicht des Core Award berechnet.

Die Vorstandsmitglieder haben am Zuteilungszyklus 2016 nicht teilgenommen. Folglich wurden ihnen in 2019 aus dem Zuteilungszyklus 2016 keine Aktien erdient.

Performance Share Plan (PSP): Der Performance Share Plan wurde am 8. Juni 2018 von der Hauptversammlung der Telefónica, S.A. genehmigt und besteht aus drei Zuteilungszyklen beginnend am 1. Januar 2018, 1. Januar 2019 und 1. Januar 2020. Die Laufzeit beträgt jeweils drei Jahre. Zu Beginn der Laufzeit wird den Mitgliedern des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine bestimmte Anzahl an Performance-Aktien zugeteilt, die dem Wert nach einem bestimmten Anteil des jährlichen Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds entsprechen. Die Anzahl der am Ende der dreijährigen Laufzeit tatsächlich erdienten Aktien berechnet sich als Produkt aus der Anzahl an zugeteilten Performance-Aktien und einem Zielerreichungsfaktor, der von der Erfüllung gewisser Performancebedingungen abhängt und einen minimalen Wert von 0 % und einen maximalen Wert von 100 % erreichen kann. Die Vorstandsmitglieder können also maximal einen Anspruch auf 100 % der ursprünglich zugeteilten Performance-Aktien in Form von echten Aktien erhalten (CAP). Für Planteilnehmer, die gleichzeitig Mitglieder des Executive Committee der Telefónica, S.A sind (zutreffend für Markus Haas), ist im Anschluss eine Halteperiode von 12 Monaten für mindestens 25 % der erdienten Aktien vorgesehen.

Wie bereits für den Zuteilungszyklus 2018 setzt sich für den Zuteilungszyklus 2019 der Zielerreichungsfaktor aus zwei Komponenten zusammen: Die erste Komponente orientiert sich am Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. (TSR-Zielerreichungsfaktor) und hat eine Gewichtung von 50 %. Die zweite Komponente orientiert sich an der Erfüllung von Free Cash Flow-Zielen (FCF-Zielerreichungsfaktor) und hat ebenfalls eine Gewichtung von 50 %.

Der TSR-Zielerreichungsfaktor hängt davon ab, wie sich der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. im Vergleich zum Total Shareholder Return von ausgewählten globalen Telekommunikationsunternehmen über den Zeitraum der drei Jahre entwickelt hat: Liegt der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. unter dem Median der Referenzgruppe, liegt der TSR-Zielerreichungsfaktor bei 0 %. Bei Erreichen des Medians liegt der TSR-Zielerreichungsfaktor bei 30 %. Der TSR-Zielerreichungsfaktor erhöht sich mittels linearer Interpolation auf bis zu 100 %, wenn der Total Shareholder Return der Telefónica, S.A. das obere Quartil der Referenzgruppe erreicht.

Der FCF-Zielerreichungsfaktor entspricht dem Durchschnitt von jährlichen Zielerreichungsfaktoren, die jeweils in Abhängigkeit von der Erfüllung von Jahreszielen für den Free Cash Flow zwischen 0 % und 100 % liegen können. Die jeweiligen Jahresziele für den Free Cash Flow und die zugehörige Zielerreichungskurve werden dabei grundsätzlich jährlich vom Board of Directors der Telefónica, S.A. festgelegt.

Alle Vorstandsmitglieder (mit Ausnahme von Mallik Rao) haben aus dem Zuteilungszyklus 2019 nach Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft eine Zuteilung von Performance-Aktien erhalten.

Versorgungszusagen

Markus Haas, Markus Rolle, Guido Eidmann, Valentina Daiber, Wolfgang Metze und Nicole Gerhardt nehmen am Pensionsplan der Gesellschaft teil. Das neue Vorstandsmitglied Mallik Rao ist in 2019 nicht berechtigt, am Pensionsplan der Gesellschaft teilzunehmen. Seine Aufnahme in den Plan erfolgt zum 1. Januar 2020. Alfons Lösing erhält einen festen Beitrag für eine rückgedeckte Zusage des Essener Verbandes (EV). Das Vorstandsmitglied Cayetano Carbajo Martín hat keine Zusage bezüglich einer unternehmensfinanzierten Altersvorsorge durch die Gesellschaft, nimmt jedoch am spanischen Plan für Direktoren teil.

Die Vorstandsmitglieder, die am Pensionsplan der Gesellschaft teilnehmen, erhalten jährlich einen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 20 % des jährlichen Festgehalts, der in eine rückgedeckte Unterstützungskasse investiert wird. Die Vorstandsmitglieder können jährlich zwischen 6 vorgegebenen Vorsorgepaketen wählen, die die Risiken Hinterbliebenenversorgung, Berufsunfähigkeit und Alter unterschiedlich stark absichern. Neben der gesetzlichen Garantieverzinsung gibt es keine weitere Zinsgarantie. Die Vorstandsmitglieder haben die Wahlmöglichkeit zwischen einer einmaligen Auszahlung, einer Auszahlung in drei oder sechs Teilbeträgen oder den Bezug einer Rente. Altersrente bzw. die Auszahlung erhält das Vorstandsmitglied, das die Altersgrenze erreicht hat und aus den Diensten der Firma ausgeschieden ist.

Das Vorstandsmitglied, das Mitglied des Essener Verbandes (EV) ist, erhält einen festen Finanzierungsbetrag für die sogenannte BOLO (Beitragsorientierte Leistungsordnung des EV). Es gibt ein spezifisches Rentenalter. Darüber hinaus werden Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsleistungen gewährt. Der Vorstand erhält weiterhin eine Versorgung aus der Leistungsordnung B des EV. Hier werden ebenfalls Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsrenten zugesagt. Die nicht über den Pensionssicherungsverein abgedeckten Leistungen aus den Zusagen sind im Rahmen eines Rückdeckungsvertrages versichert.

Zusagen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Geschäftstätigkeit

Vorzeitige Aufhebung des Anstellungsvertrages: Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrages ohne wichtigen Grund enhalten die Vorstandsverträge eine Klausel im Sinne von Ziffer 4.2.3 des DCGK, dass gegebenenfalls zu vereinbarende Zahlungen an das Vorstandsmitglied einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und nicht den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Vorstandsanstellungsvertrags überschreiten sollen. Dabei soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Kontrollwechsel (Change-of-Control): Im Falle eines Kontrollwechsels hat das Vorstandsmitglied das Recht, das Anstellungsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen und sein Amt als Vorstandsmitglied mit dieser Frist niederzulegen. In diesem Falle zahlt die Gesellschaft dem Vorstandsmitglied eine einmalige Entschädigung in Höhe eines jährlichen Festgehaltes und des zuletzt bezogenen jährlichen Cash-Bonus (Bonus I), höchstens jedoch die Vergütung, die bis zum Ende des Anstellungsvertrages zahlbar gewesen wäre.

Sterbegeldzusage: Verstirbt ein Vorstandsmitglied während der Dauer des Anstellungsvertrages, so haben die Witwe / der Witwer und die Kinder, soweit diese noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben, als Gesamtgläubiger Anspruch auf die unverminderte Fortzahlung des jährlichen Festgehalts für den Sterbemonat und die sechs darauf folgenden Monate, längstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages.

Sonstige Vergütungskomponenten

Diskretionärer Bonus: Der Aufsichtsrat ist dazu ermächtigt, nach seinem Ermessen den Vorstandsmitgliedern für besondere Leistungen, die nicht mit der im Übrigen gewährten Vergütung abgegolten sind und die sich für die Gesellschaft wirtschaftlich signifikant vorteilhaft auswirken, einen Ermessensbonus bis maximal 100 % des jährlichen Festgehaltes festzusetzen. Der Aufsichtsrat hat in 2019 wie in den Vorjahren keinen diskretionären Bonus an Vorstandsmitglieder gewährt.

D&O-Versicherung: Die Gesellschaft hat zugunsten der Vorstandsmitglieder eine D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) abgeschlossen mit einem Selbstbehalt von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen des jährlichen Festgehalts des jeweiligen Vorstandsmitglieds.

Sicherheiten/Darlehen/Garantien: Derzeit hat die Telefónica Deutschland Gruppe ihren Mitgliedern des Vorstands keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.

Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Mit den Vorstandsmitgliedern ist ein Wettbewerbsverbot bzw. nachträgliches Wettbewerbsverbot vereinbart. Für die Dauer des nachträglichen Wettbewerbsverbots erhält das Vorstandsmitglied eine Entschädigung von 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen. Die Gesellschaft kann jederzeit auf die Einhaltung verzichten.

Rückgabe von Gesellschaftseigentum: Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, bei Beendigung des Anstellungsvertrags sowie im Falle der Abberufung unverzüglich sämtliche sich in ihrem Besitz befindlichen Gegenstände der Gesellschaft, inklusive Firmenwagen, zurückzugeben.

Leistungen im Zusammenhang mit der Beendigung der Vorstandstätigkeit im Geschäftsjahr

Guido Eidmann ist zum 31. Oktober 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Zu diesem Datum wurde auch der Vorstandsanstellungsvertrag, der eine Restlaufzeit bis zum 31. Juli 2020 hatte, vorzeitig beendet. Bis zum Beendigungsdatum wurde die vertragliche Vergütung unverändert fortgezahlt. Die einjährige variable Vergütung (Bonus I) für das Geschäftsjahr 2019 wurde dabei unter der Annahme einer Zielerreichung von 100 % zeitanteilig abgegolten (EUR 162.500). Für die Abgeltung von vertragsmäßigen Leistungen für die verbleibende Restlaufzeit des Vorstandsanstellungsvetrags erhält Herr Eidmann eine Abfindung in Höhe von EUR 662.697. Grundlage für den Abfindungsbetrag bilden ausstehende vertragsmäßige Ansprüche aus Festvergütung, Nebenleistungen, einjähriger variabler Vergütung (Bonus I), Finanzierungsbeiträgen zum Pensionsplan der Gesellschaft, und dem Verzicht auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Etwaige Ansprüche aus ausstehenden Tranchen der mehrjährigen variablen Vergütung (Bonus II, Bonus III / PSP) bleiben zunächst erhalten und werden mit einem Nachlauf von einem Jahr nach Ausscheiden, also zum 31. Oktober 2020, zeitanteilig zur jeweiligen Planlaufzeit gemäß den anwendbaren Planregelungen abgewickelt. Dafür wurden Rückstellungen in Höhe von EUR 243.915 gebildet. In Bezug auf die Versorgungszusagen werden die vertraglichen Verpflichtungen unvermindert bis zum 31. Mai 2020 fortgeführt. Die Finanzierungsbeiträge von November 2019 bis Mai 2020 belaufen sich dabei auf EUR 35.000. Die gesamte erworbene Versorgungsanwartschaft ist unverfallbar.

Cayetano Carbajo Martín ist zum 14. Oktober 2019 aus dem Vorstand ausgeschieden. Sein Vorstandsanstellungsvertrag, der eine Restlaufzeit bis zum 31. Dezember 2019 hatte, wurde zum 8. November 2019 vorzeitig beendet. Bis zum Beendigungsdatum wurde die vertragliche Vergütung unverändert fortgezahlt. Da Herr Carbajo Martín nach dem Beendigungsdatum seine Beschäftigung mit einer anderen Gesellschaft der Telefónica Gruppe fortsetzte, erhielt er keine Abfindung. Stattdessen kommen gemäß Aufhebungsvereinbarung die Regelungen des Anstellungsvertrags und die jeweiligen Planregelungen der mehrjährigen variablen Vergütung zur Anwendung: Ansprüche auf noch ausstehende Nebenleistungen werden gemäß dem Anstellungsvertrag abgegolten. Die einjährige variable Vergütung (Bonus I) für das Geschäftsjahr 2019 wird auf Grundlage der tatsächlichen Zielerreichung zeitanteilig abgerechnet und regulär im März 2020 ausbezahlt. In Bezug auf die mehrjährige variable Vergütung (Bonus II, Bonus III / PSP) werden in 2019 gemachte Zuteilungen aus dem Bonus II und dem Bonus III/PSP zeitanteilig zum Kalenderjahr gekürzt und betragen jeweils 85,48 % des vollen Zuteilungswertes. Ansonsten bleiben etwaige Ansprüche aus ausstehenden Tranchen der mehrjährigen variablen Vergütung vollständig erhalten und werden regulär gemäß den anwendbaren Planregelungen abgewickelt. Dafür wurden Rückstellungen in Höhe von EUR 232.250 gebildet. Versorgungszusagen der Gesellschaft gegenüber Herrn Carbajo Martín bestehen nicht.

Ausweis der Vorstandsvergütung

Der Ausweis der Vorstandsvergütung erfolgt sowohl auf Basis der Vorgaben des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) als auch gemäß den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 (DCGK). Dadurch kommt es bei einzelnen Vergütungsbestandteilen und den Gesamtbezügen zu Abweichungen.

Gemäß DCGK folgen die Darstellungen den empfohlenen Mustertabellen 1 und 2, die die Gesamtvergütung der für das Berichtsjahr gewährten sowie der zugeflossenen Vergütungsbestandteile abbilden. Die Übersicht über die gewährten Zuwendungen enthält zudem die jeweiligen Zielwerte sowie die Minimal- und Maximalwerte. In Abweichung zu der Gewährungstabelle werden in der Zuflusstabelle nicht die Zielwerte für die kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteile ausgewiesen, sondern die tatsächlich für das Jahr 2019 zufließenden Werte.

Vorstandsvergütung gemäß HGB

Für die in 2019 tätigen Mitglieder des Vorstands fielen folgende Vergütungen an:

T 14

VORSTANDSVERGÜTUNG 2019

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erfolgsunabhängige Komponenten erfolgsbezogene Komponenten Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
2019 Festvergütung Nebenleistungen SUMME Einjährige variable Vergütung Mehrjährige Barvergütung Mehrjährige Aktienvergütung1) Anzahl 2)
--- --- --- --- --- --- ---
Markus Haas 700.000 19.323 719.323 717.500 - 36.181
Markus Rolle 400.000 24.415 424.415 266.500 - 17.056
Wolfgang Metze 400.000 28.283 428.283 266.500 - 17.056
Alfons Lösing 400.000 86.266 486.266 266.500 - 17.056
Cayetano Carbajo Martín (bis 08/11/2019) 256.667 214.133 3) 470.800 135.292 - 11.218
Nicole Gerhardt 300.000 17.253 317.253 199.875 - 12.793
Valentina Daiber 300.000 19.768 319.768 199.875 - 12.793
Guido Eidmann (bis 31/10/2019) 250.000 57.357 307.357 167.375 - 8.467
Mallik Rao (seit 15/10/2019) 203.871 24.194 228.065 - - -

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Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
2019 Mehrjährige Aktienvergütung1) Zeitwert 2) SUMME: Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Gesamtvergütung
--- --- --- ---
Markus Haas 192.684 192.684 1.629.507
Markus Rolle 90.835 90.835 781.749
Wolfgang Metze 90.835 90.835 785.618
Alfons Lösing 90.835 90.835 843.601
Cayetano Carbajo Martín (bis 08/11/2019) 60.060 60.060 666.153
Nicole Gerhardt 68.126 68.126 585.255
Valentina Daiber 68.126 68.126 587.769
Guido Eidmann (bis 31/10/2019) 45.832 45.832 520.564
Mallik Rao (seit 15/10/2019) - - 228.065

1) Der im Geschäftsjahr gemäß IFRS erfasste Aufwand aus aktienbasierter Vergütung für die Mitglieder des Vorstands belief sich auf EUR 527.979. Auf die Mitglieder des Vorstands entfielen dabei folgende Beträge: Markus Haas EUR 140.061, Markus Rolle EUR 66.028, Wolfgang Metze EUR 66.028, Alfons Lösing EUR 66.028, Cayetano Carbajo Martín EUR 0, Nicole Gerhardt EUR 49.522, Valentina Daiber EUR 49.522, Guido Eidmann EUR 90.790, Mallik Rao EUR 0.

2) Die ausgewiesene Anzahl und die zugehörigen Zeitwerte umfassen Zuteilungen aus dem PSP-Zuteilungszyklus 2018 und 2019. Die Anzahl an tatsächlich zu erdienenden Aktien am Ende der Planlaufzeit hängt zu 50 % vom TSR-Zielerreichungsfaktor und zu 50 % vom FCF-Zielerreichungsfaktor ab. Die ausgewiesenen Werte berücksichtigen, dass nach IFRS 2 nur diejenigen Performance-Aktien als zugeteilt gelten, für die zum Zeitpunkt der Gewährung entsprechende Zielwerte feststanden.

3) Die Nebenleistungen für Herrn Cayetano Carbajo Martín enthalten verschiedene Expatzulagen, insbesondere Mietkosten, Lebenshaltungskostendifferenz-Zulage, Reisebudget.

Für die in 2018 tätigen Mitglieder des Vorstands fielen folgende Vergütungen an:

T 15

VORSTANDSVERGÜTUNG 2018

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erfolgsunabhängige Komponenten erfolgsbezogene Komponenten Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
2018 Festvergütung Nebenleistungen SUMME Einjährige variable Vergütung Mehrjährige Barvergütung Mehrjährige Aktienvergütung1) Anzahl 2)
--- --- --- --- --- --- ---
Markus Haas 700.000 16.616 716.616 594.020 - 27.570
Markus Rolle 400.000 18.602 418.602 243.599 - 12.998
Wolfgang Metze 400.000 17.496 417.496 243.599 - 12.998
Alfons Lösing 400.000 61.193 461.193 243.599 - 12.998
Cayetano Carbajo Martín 300.000 225.099 3) 525.099 192.215 - 9.748
Nicole Gerhardt 300.000 18.550 318.550 182.699 - 9.748
Valentina Daiber 300.000 16.538 316.538 182.699 - 9.748
Guido Eidmann 300.000 64.607 364.607 182.699 - 9.748 4)

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Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
2018 Mehrjährige Aktienvergütung1) Zeitwert SUMME: Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Gesamtvergütung
--- --- --- ---
Markus Haas 145.979 145.979 1.456.615
Markus Rolle 68.820 68.820 731.021
Wolfgang Metze 68.820 68.820 729.914
Alfons Lösing 68.820 68.820 773.611
Cayetano Carbajo Martín 51.616 51.616 768.929
Nicole Gerhardt 51.616 51.616 552.865
Valentina Daiber 51.616 51.616 550.853
Guido Eidmann 51.616 4) 51.616 598.922

1) Der im Geschäftsjahr 2018 gemäß IFRS erfasste Aufwand aus aktienbasierter Vergütung für die damaligen Mitglieder des Vorstands belief sich auf EUR 130.795. Auf die damaligen Mitglieder des Vorstands entfielen dabei folgende Beträge: Markus Haas EUR 34.162, Markus Rolle EUR 16.105, Wolfgang Metze EUR 16.105, Alfons Lösing EUR 16.105, Cayetano Carbajo Martín EUR 12.079, Nicole Gerhardt EUR 12.079, Valentina Daiber EUR 12.079, Guido Eidmann EUR 12.079.

2) Die Anzahl an tatsächlich zu erdienenden Aktien am Ende der Planlaufzeit hängt zu 50 % vom TSR-Zielerreichungsfaktor und zu 50 % vom FCF-Zielerreichungsfaktor ab. Die ausgewiesene Anzahl berücksichtigt, dass nach IFRS 2 nur diejenigen Performance-Aktien als zugeteilt gelten, für die zum Zeitpunkt der Gewährung entsprechende Zielwerte feststanden.

3) Die Nebenleistungen für Herrn Cayetano Carbajo Martín enthalten verschiedene Expatzulagen, insbesondere Mietkosten, Lebenshaltungskostendifferenz-Zulage, Schulgebühren, Steuerausgleich.

4) Gemäß Aufhebungsvereinbarung reduziert sich die zugeteilte Anzahl an Performance-Aktien aus dem PSP Zuteilungszyklus 2018 von 9.748 auf 9.207. Der Zeitwert der reduzierten Anzahl beträgt EUR 48.748.

T 16

VERSORGUNGSZUSAGEN UND SONSTIGE LEISTUNGEN

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Dienstzeitaufwand nach IFRS Dienstzeitaufwand nach HGB 1) Anwartschaftsbarwert der Ruhegeldzusage nach IFRS
2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Markus Haas 143.885 142.308 102.103 250.263 1.214.343 860.277
Markus Rolle 82.128 37.574 75.529 68.573 771.771 481.681
Wolfgang Metze 82.391 37.869 10.750 22.531 74.029 45.877
Alfons Lösing 93.626 97.934 28.221 206.453 2.833.122 2.352.689
Cayetano Carbajo Martín (bis 08/11/2019) 66.350 86.804 65.037 86.898 - 1.108
Nicole Gerhardt 61.678 196 20.096 8.449 49.201 13.429
Valentina Daiber 61.592 39.619 24.590 57.909 272.459 194.831
Guido Eidmann (bis 31/10/2019) 61.752 26.736 16.113 36.208 134.968 92.092
Mallik Rao (seit 15/10/2019) - - 1.416 - 1.438 -

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Anwartschaftsbarwert der Ruhegeldzusage nach HGB
2019 2018
--- --- ---
Markus Haas 744.108 622.074
Markus Rolle 396.959 311.446
Wolfgang Metze 45.106 33.300
Alfons Lösing 1.879.623 1.793.862
Cayetano Carbajo Martín (bis 08/11/2019) - 1.093
Nicole Gerhardt 31.118 10.683
Valentina Daiber 174.488 145.244
Guido Eidmann (bis 31/10/2019) 91.144 72.716
Mallik Rao (seit 15/10/2019) 1.416 -

1) Im jeweiligen Geschäftsjahr erfasster Personalaufwand ohne Zinseffekt

T 17

VORSTANDSVERGÜTUNG GEMÄß DCGK (GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN UND ZUFLUSS)

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Markus Haas Markus Rolle
Chief Executive Officer (CEO) Chief Financial Officer
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Gewährte Zuwendungen 2018 2019 2019 (min) 2019 (max) 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 700.000 700.000 700.000 700.000 400.000 400.000
Nebenleistungen 16.616 19.323 19.323 19.323 18.602 24.415
Summe 716.616 719.323 719.323 719.323 418.602 424.415
Einjährige variable Vergütung 700.000 700.000 - 875.000 260.000 260.000
Mehrjährige variable Vergütung 705.979 752.684 - n.a. 200.820 222.835
Bonus II (2018 - 2021) 560.000 - - - 132.000 -
PSP / Bonus III (2018 - 2020) 1) 145.979 35.638 - n.a. 68.820 16.801
Bonus II (2019 - 2022) - 560.000 - 560.000 - 132.000
PSP / Bonus III (2019 - 2021) 1) - 157.046 - n.a. - 74.034
Summe 2.122.595 2.172.007 719.323 n.a. 879.422 907.249
Versorgungsaufwand 142.308 143.885 143.885 143.885 37.574 82.128
Gesamtvergütung 2.264.903 2.315.892 863.208 n.a. 916.996 989.377

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Markus Rolle Wolfgang Metze
Chief Financial Officer Chief Consumer Officer
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Gewährte Zuwendungen 2019 (min) 2019 (max) 2018 2019 2019 (min) 2019 (max)
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000 400.000
Nebenleistungen 24.415 24.415 17.496 28.283 28.283 28.283
Summe 424.415 424.415 417.496 428.283 428.283 428.283
Einjährige variable Vergütung - 325.000 260.000 260.000 - 325.000
Mehrjährige variable Vergütung - n.a. 200.820 222.835 - n.a.
Bonus II (2018 - 2021) - - 132.000 - - -
PSP / Bonus III (2018 - 2020) 1) - n.a. 68.820 16.801 - n.a.
Bonus II (2019 - 2022) - 132.000 - 132.000 - 132.000
PSP / Bonus III (2019 - 2021) 1) - n.a. - 74.034 - n.a.
Summe 424.415 n.a. 878.316 911.118 428.283 n.a.
Versorgungsaufwand 82.128 82.128 37.869 82.391 82.391 82.391
Gesamtvergütung 506.543 n.a. 916.185 993.509 510.674 n.a.

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Alfons Lösing Cayetano Carbajo Martín
Chief Partner and Wholesale Officer Chief Technology Officer
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Bis: 08/11/2019
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Gewährte Zuwendungen 2018 2019 2019 (min) 2019 (max) 2018 2019
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Festvergütung 400.000 400.000 400.000 400.000 300.000 256.667
Nebenleistungen 61.193 86.266 86.266 86.266 225.099 214.133
Summe 461.193 486.266 486.266 486.266 525.099 470.800
Einjährige variable Vergütung 260.000 260.000 - 325.000 195.000 166.833
Mehrjährige variable Vergütung 200.820 222.835 - n.a. 150.616 144.685
Bonus II (2018 - 2021) 132.000 - - - 99.000 -
PSP / Bonus III (2018 - 2020) 1) 68.820 16.801 - n.a. 51.616 12.601
Bonus II (2019 - 2022) - 132.000 - 132.000 - 84.625
PSP / Bonus III (2019 - 2021) 1) - 74.034 - n.a. - 47.460
Summe 922.012 969.101 486.266 n.a. 870.714 782.319
Versorgungsaufwand 97.934 93.626 93.626 93.626 86.804 66.350
Gesamtvergütung 1.019.946 1.062.727 579.892 n.a. 957.519 848.668

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Cayetano Carbajo Martín Nicole Gerhardt
Chief Technology Officer Chief Human Resources Officer
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Bis: 08/11/2019
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Gewährte Zuwendungen 2019 (min) 2019 (max) 2018 2019 2019 (min) 2019 (max)
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 256.667 256.667 300.000 300.000 300.000 300.000
Nebenleistungen 214.133 214.133 18.550 17.253 17.253 17.253
Summe 470.800 470.800 318.550 317.253 317.253 317.253
Einjährige variable Vergütung - 208.542 195.000 195.000 - 243.750
Mehrjährige variable Vergütung - n.a. 150.616 167.126 - n.a.
Bonus II (2018 - 2021) - - 99.000 - - -
PSP / Bonus III (2018 - 2020) 1) - n.a. 51.616 12.601 - n.a.
Bonus II (2019 - 2022) - 84.625 - 99.000 - 99.000
PSP / Bonus III (2019 - 2021) 1) - n.a. - 55.525 - n.a.
Summe 470.800 n.a. 664.166 679.380 317.253 n.a.
Versorgungsaufwand 66.350 66.350 196 61.678 61.678 61.678
Gesamtvergütung 537.150 n.a. 664.362 741.058 378.931 n.a.

1) Im Rahmen des PSP ist die maximal zu erdienende Anzahl an Aktien begrenzt. Das Maximum beträgt 100 % der ursprünglich zugeteilten Performance-Aktien. Eine Begrenzung der Aktienkursentwicklung findet jedoch nicht statt. Folglich ist die Angabe eines Maximalwertes nicht möglich.

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Valentina Daiber Guido Eidmann
Chief Officer for Legal and Corporate Affairs Chief Information Officer
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Bis: 31/10/2019
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Gewährte Zuwendungen 2018 2019 2019 (min) 2019 (max) 2018 2019
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Festvergütung 300.000 300.000 300.000 300.000 300.000 250.000
Nebenleistungen 16.538 19.768 19.768 19.768 64.607 57.357
Summe 316.538 319.768 319.768 319.768 364.607 307.357
Einjährige variable Vergütung 195.000 195.000 - 243.750 195.000 162.500
Mehrjährige variable Vergütung 150.616 167.126 - n.a. 150.616 81.582
Bonus II (2018 - 2021) 99.000 - - - 99.000 2) -
PSP / Bonus III (2018 - 2020) 1) 51.616 12.601 - n.a. 51.616 3) 11.900
Bonus II (2019 - 2022) - 99.000 - 99.000 - 35.750
PSP / Bonus III (2019 - 2021) 1) - 55.525 - n.a. - 33.931
Summe 662.154 681.894 319.768 n.a. 710.223 551.439
Versorgungsaufwand 39.619 61.592 61.592 61.592 26.736 61.752
Gesamtvergütung 701.773 743.486 381.360 n.a. 736.959 613.191

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Guido Eidmann Mallik Rao
Chief Information Officer Chief Technology and Information Officer
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Bis: 31/10/2019 Seit: 15/10/2019
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Gewährte Zuwendungen 2019 (min) 2019 (max) 2018 2019 2019 (min) 2019 (max)
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Festvergütung 250.000 250.000 - 203.871 203.871 203.871
Nebenleistungen 57.357 57.357 - 24.194 24.194 24.194
Summe 307.357 307.357 - 228.065 228.065 228.065
Einjährige variable Vergütung - 203.125 - - - -
Mehrjährige variable Vergütung - n.a. - - - -
Bonus II (2018 - 2021) - - - - - -
PSP / Bonus III (2018 - 2020) 1) - n.a. - - - -
Bonus II (2019 - 2022) - 35.750 - - - -
PSP / Bonus III (2019 - 2021) 1) - n.a. - - - -
Summe 307.357 n.a. - 228.065 228.065 228.065
Versorgungsaufwand 61.752 61.752 - - - -
Gesamtvergütung 369.109 n.a. - 228.065 228.065 228.065

1) Im Rahmen des PSP ist die maximal zu erdienende Anzahl an Aktien begrenzt. Das Maximum beträgt 100 % der ursprünglich zugeteilten Performance-Aktien. Eine Begrenzung der Aktienkursentwicklung findet jedoch nicht statt. Folglich ist die Angabe eines Maximalwertes nicht möglich.

2) Gemäß Aufhebungsvereinbarung reduziert sich der Zuteilungsbetrag von EUR 99.000 auf EUR 68.750.

3) Gemäß Aufhebungsvereinbarung reduziert sich die zugeteilte Anzahl an Performance-Aktien aus dem PSP Zuteilungszyklus 2018 von 9.748 auf 9.207. Der Zeitwert der reduzierten Anzahl beträgt EUR 48.748.

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Markus Haas Chief Executive Officer (CEO) Markus Rolle Chief Financial Officer Wolfgang Metze Chief Consumer Officer
Zufluss 2019 2018 2019 2018 2019 2018
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Festvergütung 700.000 700.000 400.000 400.000 400.000 400.000
Nebenleistungen 19.323 16.616 24.415 18.602 28.283 17.496
Summe 719.323 716.616 424.415 418.602 428.283 417.496
Einjährige variable Vergütung 1) 700.000 717.500 260.000 266.500 260.000 266.500
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Bonus II (2015 - 2018) - - - - - -
PIP / Bonus III (2015 - 2018) - - - - - -
Bonus II (2016 - 2019) - - - - - -
PIP / Bonus III (2016 - 2019) - - - - - -
Sonstiges - - - - - -
Summe 1.419.323 1.434.116 684.415 685.102 688.283 683.996
Versorgungsaufwand 143.885 142.308 82.128 37.574 82.391 37.869
Gesamtvergütung 1.563.208 1.576.424 766.543 722.676 770.674 721.865

1) Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag noch kein Beschluss des Aufsichtsrates über die Auszahlungsbeträge für die einjährige variable Vergütung vor. Der Ausweis der einjährigen variablen Vergütung erfolgt auf Basis des geschätzten Auszahlungsbetrags.

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Alfons Lösing Chief Partner and Wholesale Officer Cayetano Carbajo Martín Chief Technology Officer Bis: 08/11/2019 Nicole Gerhardt Chief Human Resources Officer
Zufluss 2019 2018 2019 2018 2019 2018
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Festvergütung 400.000 400.000 256.667 300.000 300.000 300.000
Nebenleistungen 86.266 61.193 214.133 225.099 17.253 18.550
Summe 486.266 461.193 470.800 525.099 317.253 318.550
Einjährige variable Vergütung 1) 260.000 266.500 166.833 199.875 195.000 199.875
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Bonus II (2015 - 2018) - - - - - -
PIP / Bonus III (2015 - 2018) - - - - - -
Bonus II (2016 - 2019) - - - - - -
PIP / Bonus III (2016 - 2019) - - - - - -
Sonstiges - - - - - -
Summe 746.266 727.693 637.633 724.974 512.253 518.425
Versorgungsaufwand 93.626 97.934 66.350 86.804 61.678 196
Gesamtvergütung 839.892 825.627 703.983 811.778 573.931 518.621

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Valentina Daiber Chief Officer for Legal and Corporate Affairs Guido Eidmann Chief Information Officer Bis: 31/10/2019 Mallik Rao Chief Technology and Information Officer Seit: 15/10/2019
Zufluss 2019 2018 2019 2018 2019 2018
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Festvergütung 300.000 300.000 250.000 300.000 203.871 -
Nebenleistungen 19.768 16.538 57.357 64.607 24.194 -
Summe 319.768 316.538 307.357 364.607 228.065 -
Einjährige variable Vergütung 1) 195.000 199.875 162.500 2) 199.875 - -
Mehrjährige variable Vergütung - - - - - -
Bonus II (2015 - 2018) - - - - - -
PIP / Bonus III (2015 - 2018) - - - - - -
Bonus II (2016 - 2019) - - - - - -
PIP / Bonus III (2016 - 2019) - - - - - -
Sonstiges - - - - - -
Summe 514.768 516.413 469.857 564.482 228.065 -
Versorgungsaufwand 61.592 39.619 61.752 26.736 - -
Gesamtvergütung 576.360 556.032 531.609 591.218 228.065 -

1) Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lag noch kein Beschluss des Aufsichtsrates über die Auszahlungsbeträge für die einjährige variable Vergütung vor. Der Ausweis der einjährigen variablen Vergütung erfolgt auf Basis des geschätzten Auszahlungsbetrags.

2) Gemäß Aufhebungsvereinbarung erfolgte die Auszahlung auf Basis von 100 % Zielerreichung zeitanteilig.

Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten satzungsgemäß eine fixe Vergütung in Höhe von 20.000 EUR jährlich, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält 80.000 EUR und der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende 40.000 EUR. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält zusätzlich 50.000 EUR, sofern nicht der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter in diesem Ausschuss den Vorsitz hat. Aufsichtsratsmitglieder, die ihr Amt im Aufsichtsrat oder das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden oder Vorsitzenden eines Ausschusses nur über einen bestimmten Teil des Geschäftsjahres innehaben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

Neben der Vergütung erstattet das Unternehmen den Aufsichtsratsmitgliedern die Auslagen, die in der Erfüllung ihrer Pflichten als Aufsichtsratsmitglieder anfallen, sowie eine etwaige Mehrwertsteuer auf ihre Vergütung und ihre Auslagen.

Vier Mitglieder des Aufsichtsrats, die gleichsam eine Executive Funktion in einer der Gesellschaften der Telefónica, S.A. Group wahrnehmen, verzichten bzw. verzichteten auf ihre Vergütung bis zu einem Betrag von 2.000 EUR im Jahr.

Außerhalb der genannten Tätigkeiten des Aufsichtsrats und der Ausschüsse wurden keine Dienstleistungen, insbesondere keine Beratungs- oder Vermittlungsleistungen, erbracht.

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Name Mitglied des Aufsichtsrats Vergütung (in EUR) 2019 Vergütung (in EUR) 2018
Laura Abasolo García de Baquedano seit 12. Mai 2015 2.000 2.000
Eva Castillo Sanz seit 5. Oktober 2012 bis 25. Mai 2018 - 26.849
Christoph Braun seit 1. Juli 2016 40.000 38.575
Sally Anne Ashford seit 18. September 2014 20.000 20.000
Martin Butz seit 17. Mai 2018 20.000 12.548
Pablo de Carvajal González seit 25. Juli 2018 2.000 2.000
Patricia Cobían González seit 18. September 2012 2.000 2.000
Peter Erskine seit 19. Mai 2016 20.000 20.000
María García-Legaz Ponce seit 7. Juni 2018 2.000 2.000
Cansever Heil * seit 3. April 2019 14.959 -
Christoph Heil * seit 3. Juni 2013 bis 17. Mai 2018; seit 3. April 2019 14.959 7.507
Sandra Hofmann ** seit 17. Mai 2018 bis 18. Februar 2019 2.685 12.548
Michael Hoffmann seit 5. Oktober 2012 70.000 70.000
Julio Linares López seit 16. Oktober 2017 20.000 20.000
Enrique Medina Malo seit 18. September 2012 bis 24. Juli 2018 - 2.000
Thomas Pfeil seit 3. Juni 2013 20.000 20.000
Joachim Rieger *** seit 31. Oktober 2014 24.500 24.500
Jürgen Thierfelder seit 31. Oktober 2014 bis 31. Dezember 2018 - 23.168
Marcus Thurand seit 3. Juni 2013 bis 17. Mai 2018 - 7.507
Dr. Jan-Erik Walter seit 3. Juni 2013 20.000 20.000
Claudia Weber seit 3. Juni 2013 20.000 20.000

* Christoph Heil und Cansever Heil wurden mit Wirkung zum 3. April 2019 gerichtlich als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat bestellt und am 26. September 2019 durch die Delegiertenversammlung in ihren Ämtern bestätigt.

** Sandra Hofmann legte ihr Amt mit Wirkung zum Ende der Aufsichtsratssitzung am 18. Februar 2019 nieder.

*** Zusätzlich zu der Vergütung nach § 20 der Satzung der Telefónica Deutschland Holding AG erhielt Herr Joachim Rieger für seine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Tochtergesellschaft TGCS Essen & Potsdam GmbH eine jährliche Vergütung i.H.v. 4.500 EUR, welche in der Tabelle bereits berücksichtigt ist.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften eine Vergütung in Höhe von 315 Tsd. EUR in 2019 und 353 Tsd. EUR in 2018.

Zum 31. Dezember 2019 hatte die Telefónica Deutschland Gruppe ihren Aufsichtsratsmitgliedern keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.

Gesonderter zusammengefasster nichtfinanzieller Bericht

Die Telefónica Deutschland wird einen gesonderten, zusammengefassten, nichtfinanziellen Bericht, der die Informationen der Telefónica Deutschland Gruppe wie auch die der Telefónica Deutschland beinhaltet unter der folgenden Webadresse öffentlich zugänglich machen: www.telefonica.de/nfe. Dieser nichtfinanzielle Bericht gemäß § 315 Abs. 5 HGB i. V. m. § 289b HGB ist Teil dieses zusammengefassten Lageberichts.

Angaben nach § 289a, § 315a HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG beträgt unverändert 2.974.554.993 EUR. Das Grundkapital ist eingeteilt in 2.974.554.993 nennwertlose Namensaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 EUR (Aktien). Das Grundkapital ist voll einbezahlt. Zum 31. Dezember 2019 und bei Aufstellung dieses Lageberichts hielt die Telefónica Deutschland Holding AG keine eigenen Aktien. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung sind Ansprüche der Aktionäre auf Verbriefung von Anteilen ausgeschlossen. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Die Aktien sind frei übertragbar.

Stimmrechtsbeschränkung und Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien

Es bestehen keine grundsätzlichen Stimmrechtsbeschränkungen. Uns sind keine vertraglichen Vereinbarungen mit der Telefónica Deutschland Holding AG oder andere Vereinbarungen über die Beschränkung von Stimmrechten oder der Übertragbarkeit von Aktien bekannt. Neben den gesetzlichen Insider-Bestimmungen sowie dem Handelsverbot nach der Marktmissbrauchsverordnung informiert die Gesellschaft über sogenannte "Silent" Periods von jeweils 30 Tagen vor Veröffentlichung der Finanzzahlen mit der damit verbundenen Empfehlungen, in diesem Zeitraum keinen Handel zu betreiben. Es bestehen im Übrigen keine internen Governance-Vorschriften, die Beschränkungen für den Kauf und Verkauf von Aktien durch Vorstandsmitglieder oder Mitarbeiter vorsehen.

Beteiligung am Aktienkapital im Umfang von mehr als 10 % der Stimmrechte

Die Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, hält zum 31. Dezember 2019 ca. 69,2 % der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG und ebensoviele Stimmrechte. Über Telefónica Germany Holdings Limited halten sowohl O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich, als auch Telefónica, S.A., Madrid, Spanien, mittelbar ca. 69,2 % der Aktien an der Telefónica Deutschland Holding AG. Darüber hinaus wurden wir nicht von Beteiligungen am Aktienkapital der Telefónica Deutschland Holding AG im Umfang von über 10 % der Stimmrechte in Kenntnis gesetzt und uns sind solche auch nicht bekannt.

Aktien mit Sonderrechten

Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, insbesondere keine Aktien mit Rechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Stimmrechtskontrolle, wenn Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind

Ebenso wie alle anderen Aktionäre üben Mitarbeiter, die Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG halten, ihre Kontrollrechte im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und der Satzung unmittelbar aus.

Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern

Im Einklang mit § 7 der Satzung und § 84 AktG bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Mitglieder des Vorstands und ist für ihre Bestellung und Abberufung sowie für die Ernennung des Vorstandsvorsitzenden (Chief Executive Officer, CEO) verantwortlich. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Zum 31. Dezember 2019 setzte sich der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG aus sieben Mitgliedern zusammen. Vom 1. Januar bis zum 31. Oktober 2019 bestand er aus acht Mitgliedern.

Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestellt. Die Bestellung kann erneuert und die Amtszeiten können verlängert werden, sofern eine Amtszeit den Zeitraum von fünf Jahren nicht überschreitet. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied abberufen, falls ein wichtiger Grund wie grobe Verletzung von Treuepflichten vorliegt oder falls die Hauptversammlung dem betreffenden Vorstandsmitglied durch Beschluss das Vertrauen entzieht. Weitere Beendigungsmöglichkeiten - wie einvernehmliche Aufhebung -bleiben unberührt.

Die Telefónica Deutschland Holding AG unterliegt den Bestimmungen des deutschen Mitbestimmungsgesetzes (MitbestG).

Gemäß § 31 MitbestG ist für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder notwendig. Wird diese Mehrheit bei der ersten Abstimmung des Aufsichtsrats nicht erreicht, kann die Bestellung oder Abberufung auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses, der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG zu bilden ist, in einem weiteren Wahlgang mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen. Wird die vorgeschriebene Mehrheit auch dabei nicht erreicht, muss eine dritte Abstimmung stattfinden, die erneut eine einfache Mehrheit erfordert; bei dieser Abstimmung hat der bzw. die Aufsichtsratsvorsitzende jedoch zwei Stimmen.

Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat zudem in dringenden Fällen das Amtsgericht München gemäß § 85 Abs. 1 AktG das Mitglied auf Antrag eines Beteiligten zu bestellen.

Satzungsänderungen

Gemäß § 179 Abs. 1 Satz 1 AktG bedarf jede Satzungsänderung der Telefónica Deutschland Holding AG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 27 der Satzung in Verbindung mit § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG werden Beschlüsse der Hauptversammlung der Telefónica Deutschland über Satzungsänderungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Falls das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit der Stimmen oder des Kapitals vorsieht, so ist diese Mehrheit anzuwenden. Im Zusammenhang mit Änderungen, die nur die Fassung der Satzung betreffen, ist der Aufsichtsrat jedoch gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 17 Abs. 3 der Satzung zur Vornahme dieser Änderungen berechtigt.

Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstands sind in §§ 76 ff. AktG in Verbindung mit §§ 8 ff. der Satzung geregelt. Insbesondere hat der Vorstand die Gesellschaft zu leiten und sie gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.

Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ist in § 4 der Satzung i.V.m. den gesetzlichen Bestimmungen geregelt. Zum 31. Dezember 2019 bestanden folgende Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe von Aktien:

Genehmigtes Kapital

Zum 31. Dezember 2019 ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 18. Mai 2021 einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.487.277.496 EUR durch Ausgabe von bis zu 1.487.277.496 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016/I). Die Ermächtigung sieht vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 3 der Satzung). Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 hatte dies unter Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals 2012/I entsprechend beschlossen.

Bedingtes Kapital

Zum Zweck der Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien an Inhaber oder Gläubiger von Schuldverschreibungen wurde das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 558.472.700 EUR durch Ausgabe von 558.472.700 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019/l). Die Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 hatte dies unter Aufhebung des bisherigen Bedingten Kapitals 2014/I entsprechend beschlossen.

Ermächtigung des Vorstands zum Rückkauf von Aktien

Die Befugnisse des Vorstands zum Rückkauf eigener Aktien werden in § 57 Abs. 1 Satz 2 und §§ 71 ff. AktG geregelt.

Die Hauptversammlung vom 19. Mai 2016 hat unter Aufhebung der bisherigen Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien vom 5. Oktober 2012 eine neue Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zum Rückkauf eigener Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals beschlossen.

Kontrollwechsel/Entschädigungsvereinbarungen

Wesentliche Vereinbarungen der Telefónica Deutschland Gruppe, die eine Kontrollwechselklausel enthalten, beziehen sich auf die Finanzierung.

Im Falle eines Kontrollwechsels wird bei den Kapitalmarktverbindlichkeiten das Rating der Telefónica Deutschland oder der langfristigen, ausstehenden Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Gruppe überprüft. Für den Fall, dass es zu einer in den Verträgen definierten Absenkung des Ratings kommt, räumen die Verträge der O2 Telefónica Deutschland Finanzierung GmbH als Emittentin die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung der Finanzierung zu einem Rückzahlungsbetrag von 101 % des Nennbetrags plus aufgelaufener Zinsen ein. Andernfalls wird die Verzinsung bis zum Laufzeitende um 1,25 % bzw. bezüglich der am 5. Juli 2018 begebenen Anleihe um 3,0 % p.a. erhöht.

Zu einem geringen Teil räumen weitere Verträge den Vertragspartnern im Fall eines Kontrollwechsels entsprechend der üblichen Praxis ein Kündigungsrecht ein, was die Pflicht zur Erfüllung ausstehender Verpflichtungen bzw. die Beendigung des Rechts zum Leistungsbezug zur Folge hat.

Die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder mit der Telefónica Deutschland Holding AG räumen das Recht ein, diese Verträge im Falle eines Übernahmeangebots durch einen Dritten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende zu kündigen; diese Kündigung muss jedoch binnen sechs Monaten nach einem Kontrollwechsel erfolgen. In diesem Fall hat das betreffende Vorstandsmitglied Anspruch auf eine einmalige Entschädigung in Höhe eines festen Jahresgehalts zuzüglich des zuletzt bezogenen Jahresbonus. Dabei darf die Entschädigung jedoch nicht über der Vergütung liegen, die bis zum Ende des Vertrags zu zahlen wäre.

GESCHÄFTSENTWICKLUNG DER TELEFÓNICA DEUTSCHLAND HOLDING AG

Der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.

Die Telefónica Deutschland agiert als Holdinggesellschaft und ist als Dienstleister für das Management und die strategische Ausrichtung der Telefónica Deutschland Gruppe verantwortlich. Eine gesonderte Steuerung der Telefónica Deutschland Holding AG als Mutterunternehmen der Telefónica Deutschland Gruppe über eigene bedeutsame finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt nicht, da die Telefónica Deutschland Holding AG keine eigenständigen bedeutsamen Leistungsindikatoren besitzt. Die Telefónica Deutschland Holding AG ist in die Konzernsteuerung eingebunden.

Seit dem 1. Januar 2019 ist die TDH AG Organträgerin für einen erweiterten Kreis an Organgesellschaften der umsatzsteuerlichen Organschaft der TDH AG.

Zum 31. Dezember 2019 hat die Telefónica Deutschland keine Mitarbeiter.

Ertragslage

Die Telefónica Deutschland generiert ihre Umsatzerlöse durch die Vergütung von Dienstleistungen, die sie für ihre Tochtergesellschaften erbringt. Aus der Weiterbelastung der hierfür angefallenen Kosten resultierten im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von 11 Mio. EUR.

Die Umsatzentwicklung im Geschäftsjahr 2019 ist aufgrund einer leicht gestiegenen Kostenbasis und der damit verbundenen gestiegenen Kostenweiterbelastung im Berichtsjahr leicht über der Vorjahresprognose.

Die Umsatzerlöse sowie die betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen und führten zu einem Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 2 Mio. EUR der somit auf Vorjahresniveau liegt. Das im Vorjahr prognostizierte Ergebnis in ähnlicher Höhe wie im Vorjahr wurde erreicht.

Umsatzerlöse leicht über Vorjahresniveau

Im Geschäftsjahr wurden Umsatzerlöse in Höhe von 11 Mio. EUR (2018: 10 Mio. EUR) erzielt. Die Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen die Weiterbelastung der Kosten für die Vergütung der Vorstandsmitglieder sowie weiterer Verwaltungskosten, die gemäß den Vereinbarungen zur Erstattung für Managementleistungen von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG übernommen werden. Darüber hinaus sind abgerechnete Managementleistungen in Höhe von 240 Tsd. EUR enthalten, die die Telefónica Deutschland Holding AG für die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Telefónica Germany Management GmbH erbringt.

Personalaufwand leicht über Vorjahresniveau

Der Personalaufwand enthält im Wesentlichen die Vergütungen des Vorstands inklusive der sozialen Abgaben und belief sich im Geschäftsjahr auf 9 Mio. EUR (2018: 8 Mio. EUR). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus der unterjährigen Veränderung des Vorstands im Geschäftsjahr 2019.

Sonstige betriebliche Aufwendungen auf Vorjahresniveau

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen mit 4 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Sie beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten von externen Dienstleistern.

Jahresfehlbetrag auf Vorjahresniveau

In 2019 erzielte die Gesellschaft wie im Geschäftsjahr 2018 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 2 Mio. EUR.

T 18

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Gewinn- und Verlustrechnung

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1. Januar bis 31. Dezember (in Millionen EUR) 2019 2018 Veränderung % Veränd.
Umsatzerlöse 11 10 - 8,9
Sonstige Erträge - - - 43,1
Betriebliche Aufwendungen (13) (12) (1) 10,0
Personalaufwand (9) (8) (1) 13,3
Sonstige betriebliche Aufwendungen (4) (4) - 3,7
Betriebsergebnis (2) (1) - 9,3
Finanzergebnis - - - (6,3)
Ergebnis vor Steuern (2) (2) - 6,9
Ertragsteuern - - - (100,0)
Ergebnis nach Steuern (2) (2) - 7,7
Sonstige Steuern - - - (99,3)
Jahresfehlbetrag (2) (2) - 4,8

Finanz- und Vermögenslage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist als Dienstleister für das Management der Telefónica Deutschland Gruppe verantwortlich. Sie finanziert sich im Wesentlichen durch Eigenkapital und erwirtschaftet einen operativen Cashflow aus der Weiterbelastung der Management-Dienstleistungen an die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und die Telefónica Germany Management GmbH. Des Weiteren ist die Telefónica Deutschland Holding AG in das konzernweite Finanzmanagement der Telefónica Deutschland Gruppe integriert und ist dadurch jederzeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Insoweit gelten die weiteren Ausführungen aus dem Abschnitt Finanzlage des Konzerns.

Anleihen zur Unternehmensfinanzierung

Im Februar 2014 bzw. Juli 2018 hat die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH zwei Anleihen platziert mit einem Nominalwert von 500 Mio. EUR sowie 600 Mio. EUR und einer Laufzeit von jeweils sieben Jahren.

Die Anleihen der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH wurden der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG im Rahmen von Darlehen zur Verfügung gestellt.

Die Telefónica Deutschland Holding AG garantiert im Rahmen des konzernweiten Finanzmanagements der Telefónica Deutschland Gruppe die pünktliche Zahlung von Zinsen, Kapital sowie etwaigen zusätzlichen Beträgen, die unter den Anleihen zu zahlen sind.

Investitionsvorhaben

Derzeit sind keine umfangreichen Investitionen auf Ebene der Telefónica Deutschland Holding AG geplant.

Rückgang des Finanzanlagevermögens

Das Finanzanlagevermögen umfasste in Höhe von 8.547 Mio. EUR (2018: 9.340 Mio. EUR) die Anteile an der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München. Im Geschäftsjahr erfolgte auf Basis eines Gesellschafterbeschlusses vom 06. Mai 2019 eine Entnahme der Telefónica Deutschland von insgesamt 803 Mio. EUR, gemäß § 4 Abs. 3 des Gesellschaftervertrags, dies führte zu einem entsprechenden Rückgang des Beteiligungsbuchwerts.

Unverändert zur Vorperiode betrug der Buchwert der Anteile an der Telefónica Germany Management GmbH, München 10 Mio. EUR.

Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Der Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultierte im Wesentlichen aus dem Anstieg der Cash-Pool-Forderungen gegenüber der Telfisa Global B.V., Amsterdam von 5 Mio. EUR in 2018 auf 54 Mio. EUR im Berichtsjahr. Dieser Anstieg resultierte hauptsächlich aus der Auszahlung des von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG im Berichtsjahr gewährten Darlehens in Höhe von 50 Mio. EUR. Das Darlehen dient zur Vorfinanzierung der Zahlung der Umsatzsteuerverbindlichkeit der Organschaft durch die Telefónica Deutschland Holding AG sowie zur Finanzierung der allgemeinen Geschäftstätigkeit der Telefónica Deutschland Holding AG.

Darüber hinaus bestehen Forderungen gegen verbundenen Unternehmen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von 79 Mio. EUR.

Geringfügiger Rückgang der Rückstellungen

Der geringfügige Rückgang bei den sonstigen Rückstellungen zum Ende der Berichtsperiode resultierte im Wesentlichen aus gesunkenen Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen für Beratungsleistungen.

Die Rückstellungen für Pensionen lagen mit 3 Mio. EUR auf Vorjahresniveau.

Anstieg der Verbindlichkeiten

Der Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen im Berichtsjahr resultierte im Wesentlichen aus dem gewährten Darlehen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG an die Telefónica Deutschland Holding AG in Höhe von 50 Mio. EUR.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen lagen auf Vorjahresniveau.

Die sonstigen Verbindlichkeiten lagen mit 76 Mio. EUR aufgrund der veränderten umsatzsteuerlichen Organschaft der Telefónica Deutschland Holding AG deutlich über Vorjahresniveau.

Rückgang des Eigenkapitals

Das Eigenkapital ist im Geschäftsjahr 2019 um 805 Mio. EUR bzw. 8,6 % auf 8.544 Mio. EUR (2018: 9.349 Mio. EUR) gesunken. Die Eigenkapitalveränderung ergab sich aus der am 21. Mai 2019 beschlossenen Dividendenzahlung in Höhe von 803 Mio. EUR sowie aus dem Periodenergebnis in Höhe von -2 Mio. EUR.

Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG ist um bis zu 558.472.700 EUR durch Ausgabe von bis zu 558.472.700 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019/I). Das Bedingte Kapital 2019/I wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 - unter Aufhebung des Bedingten Kapital 2014/I - beschlossen.

T 19

BILANZ

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Zum 31. Dezember (in Millionen EUR) 2019 2018 Veränderung % Veränd.
Anlagevermögen
Finanzanlagen
Anteile verbundene Unternehmen 8.547 9.350 (803) (9)
Umlaufvermögen
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 136 9 126 1.354
Sonstige Vermögensgegenstände und übrige Aktiva - - - -
Summe Vermögenswerte 8.683 9.360 (677) (7)
Eigenkapital 8.544 9.349 (805) (9)
Rückstellungen 8 8 - (4)
Verbindlichkeiten 131 3 129 5.133
Summe Eigen- und Fremdkapital 8.683 9.360 (677) (7)

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2019 hat die Telefónica Deutschland Holding AG, ebenso wie im Jahr 2018, keine Mitarbeiter.

Nachtragsbericht

Bezüglich Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung, die nach Ende des Berichtsjahres eingetreten sind, wird auf > ANHANG, NACHTRAGSBERICHT IM JAHRESABSCHLUSS 2019 DER TELEFÓNICA DEUTSCHLAND HOLDING AG verwiesen.

Risiken und Chancen

Die Geschäftsentwicklung der Telefónica Deutschland Holding AG unterliegt grundsätzlich den gleichen Risiken und Chancen wie die der Telefónica Deutschland Gruppe. An den Risiken und Chancen seiner Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die Telefónica Deutschland grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote.

Die Telefónica Deutschland Holding AG übernimmt in ihrer Eigenschaft als Mutterunternehmen der Telefónica Deutschland Gruppe Gewährleistungsverpflichtungen für ihre Tochterunternehmen. Im Rahmen der Begebung der beide Anleihen der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, hat die Telefónica Deutschland im Februar 2014 bzw. Juli 2018 gegenüber jedem Inhaber eines Betrags der beiden begebenen Schuldverschreibungen in Höhe von 500 Mio. EUR bzw. 600 Mio. EUR die unbedingte und unwiderrufliche Garantie für die ordnungsgemäße und pünktliche Zahlung aller nach Maßgabe der Anleihenbedingungen von der Emittentin auf die Schuldverschreibung zu zahlenden Beträge, gegeben.

Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als äußerst gering erachtet. Diese Einschätzung beruht auf der Tatsache, dass die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH eine mittelbare Tochter der Telefónica Deutschland Holding AG ist und über die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG voll beherrscht wird. Die Bonität der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH wird somit durch den operativen Geschäftsbetrieb der Telefónica Deutschland Gruppe selbst bestimmt.

Im Geschäftsjahr 2016 hat die Telefónica Deutschland Holding AG der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG und der Telefónica Germany Management GmbH jeweils eine Patronatserklärung erteilt. Die Patronatserklärungen bestehen weiterhin und können unter Wahrung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Ablauf eines Geschäftsjahrs der Gesellschaften gekündigt werden.

Die Telefónica Deutschland Holding AG hat der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG am 21. Januar 2019 zudem eine befristete Patronatserklärung bis zum 31.12.2040 erteilt.

Durch die Patronatserklärungen verändert sich die wirtschaftliche Substanz der Chancen und Risiken nicht wesentlich. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen wird als gering eingeschätzt.

Die Telefónica Deutschland Holding AG als Mutterunternehmen der Telefónica Deutschland Gruppe ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebunden. Für weitere Informationen > RISIKOMANAGEMENT UND RISIKOBERICHTERSTATTUNG .

Die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems für die Telefónica Deutschland Holding AG erfolgt in > INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM BEZOGEN AUF DEN KONZERNRECHNUNGSLEGUNGSPROZESS.

Ausblick 2020

Die Telefónica Deutschland Holding AG fungiert als Management- und Holdinggesellschaft. Die dauerhafte zukünftige Geschäftsentwicklung hängt somit entscheidend von der Entwicklung der operativen Gesellschaften der Telefónica Deutschland Gruppe, insbesondere der Telefónica Deutschland GmbH & Co. OHG, ab. Zu der Wirtschafts- und Marktentwicklung sowie der erwarteten Entwicklung wichtiger Kennzahlen auf Ebene der Telefónica Deutschland Gruppe verweisen wir auf den > PROGNOSEBERICHT.

Für weitere Informationen > RISIKO- UND CHANCENMANAGEMENT.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Das Unternehmen hat diese Erklärung, die auch die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie die Angaben nach §§ 76 Abs. 4, 111 Abs. 5 AktG und die Ausführungen zum Diversitätskonzept für Aufsichtsrat und Vorstand beinhaltet, auf seiner Website (www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2019) und im Abschnitt Corporate Governance/Entsprechenserklärung des Geschäftsberichts veröffentlicht. Diese Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB i.V.m. § 315d HGB ist Teil dieses zusammengefassten Lageberichts.

München, 14. Februar 2020

Telefónica Deutschland Holding AG

Der Vorstand

Markus Haas

Markus Rolle

Valentina Daiber

Nicole Gerhardt

Wolfgang Metze

Alfons Lösing

Mallik Rao

KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr 2019

KONZERNBILANZ

Aktiva

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Anhang 2019 2018
A) Langfristige Vermögenswerte 14.367 11.061
Geschäfts- oder Firmenwerte [4.1] 1.964 1.960
Sonstige immaterielle Vermögenswerte [4.2] 5.384 4.727
Sachanlagen [4.3] 3.750 3.793
Nutzungsrechte [4.4] 2.499 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen [4.5] 104 70
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [4.6] 133 101
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte [4.7] 220 206
Latente Steueransprüche [5.7] 314 204
B) Kurzfristige Vermögenswerte 2.783 2.736
Vorräte [4.8] 165 261
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen [4.5] 1.366 1.301
Sonstige finanzielle Vermögenswerte [4.6] 17 9
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte [4.7] 455 413
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente [4.9] 781 751
Bilanzsumme (A+B) 17.151 13.796
Passiva
Zum 31. Dezember (in Millionen EUR) Anhang 2019 2018
A) Eigenkapital 6.534 7.569
Gezeichnetes Kapital [4.10] 2.975 2.975
Kapitalrücklagen [4.10] 4.800 4.800
Gewinnrücklagen (1.240) (205)
Gesamtes den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnendes Eigenkapital 6.534 7.569
B) Langfristige Schulden 6.532 2.901
Verzinsliche Schulden [4.11] 2.153 2.004
Leasingverbindlichkeiten [4.12] 2.027 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten [4.13] 15 19
Verbindlichkeiten - Spektrum [4.14] 1.186 -
Rückstellungen [4.15] 624 526
Rechnungsabgrenzungsposten [4.13] 213 176
Latente Steuerschulden [5.7] 314 177
C) Kurzfristige Schulden 4.084 3.326
Verzinsliche Schulden [4.11] 339 145
Leasingverbindlichkeiten [4.12] 462 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten [4.13] 2.493 2.419
Verbindlichkeiten - Spektrum [4.14] 86 -
Rückstellungen [4.15] 104 188
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten [4.7] 103 39
Rechnungsabgrenzungsposten [4.13] 497 535
Bilanzsumme (A+B+C) 17.151 13.796

Seit dem 1. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

KONZERNGEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Anhang 2019 2018
Umsatzerlöse [5.1] 7.399 7.320
Sonstige Erträge [5.2] 183 177
Materialaufwand und bezogene Leistungen (2.372) (2.459)
Personalaufwand [5.3] (592) (610)
Wertberichtigung gemäß IFRS 9 (77) (79)
Sonstige Aufwendungen [5.4] (2.249) (2.552)
Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) 2.292 1.797
Abschreibungen [5.5] (2.416) (1.987)
Betriebsergebnis (124) (190)
Finanzerträge 3 2
Währungsgewinne 0 1
Finanzaufwendungen (58) (44)
Währungsverluste (0) (1)
Finanzergebnis [5.6] (55) (42)
Ergebnis vor Steuern (179) (233)
Ertragsteuern [5.7] (33) 3
Periodenergebnis (212) (230)
Den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzurechnendes Periodenergebnis (212) (230)
Periodenergebnis (212) (230)
Ergebnis je Aktie [8]
Unverwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (0,07) (0,08)
Verwässertes Ergebnis je Aktie in EUR (0,07) (0,08)

Seit dem 1. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Anhang 2019 2018
Periodenergebnis (212) (230)
Posten, die nicht in den Gewinn/(Verlust) umgegliedert werden
Neubewertung von Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses [4.15] (53) 7
Ertragsteuereffekte [5.7] 17 (2)
Sonstiges Ergebnis (36) 5
Gesamtergebnis (248) (225)
Den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzurechnendes Gesamtergebnis (248) (225)
Gesamtergebnis (248) (225)

KONZERNEIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

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(In

Millionen EUR)
Anhang Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Gesamtes den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnendes Eigenkapital Eigenkapital
Stand 1. Januar 2018 2.975 4.800 523 8.297 8.297
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 9 und IFRS 15 (nach Steuern) - - 274 274 274
Stand 1. Januar 2018, angepasst 2.975 4.800 797 8.571 8.571
Periodenergebnis - - (230) (230) (230)
Sonstiges Ergebnis - - 5 5 5
Gesamtergebnis - - (225) (225) (225)
Dividende [4.10] - - (773) (773) (773)
Sonstige Veränderungen [13] - - (4) (4) (4)
Stand 31. Dezember 2018 2.975 4.800 (205) 7.569 7.569
Stand 1. Januar 2019 2.975 4.800 (205) 7.569 7.569
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 (nach Steuern) - - 17 17 17
Stand 1. Januar 2019, angepasst 2.975 4.800 (189) 7.586 7.586
Periodenergebnis - - (212) (212) (212)
Sonstiges Ergebnis - - (36) (36) (36)
Gesamtergebnis - - (248) (248) (248)
Dividende [4.10] - - (803) (803) (803)
Stand 31. Dezember 2019 2.975 4.800 (1.240) 6.534 6.534

Seit dem 1. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

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1. Januar bis 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Anhang 2019 2018
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit
Periodenergebnis (212) (230)
Überleitung vom Periodenergebnis
Finanzergebnis [5.6] 55 42
Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten (1) (0)
Ertragsteuerergebnis [5.7] 33 (3)
Abschreibungen [5.5] 2.416 1.987
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge - (15)
Veränderung des Working Capital und Sonstige
Sonstige langfristige Vermögenswerte [4.5], [4.6], [4.7] (95) 18
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte [4.5], [4.6], [4.7],[4.8] 35 (160)
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen [4.13], [4.15] (61) (166)
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen [4.13], [4.15] (106) 249
Sonstige
Erhaltene Zinsen 4 6
Gezahlte Zinsen (53) (40)
Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 2.015 1.690
Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 3 0
Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen [7] - 21
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte [4.2], [4.3] (966) (979)
Erwerb von Unternehmen abzgl. übernommener Zahlungsmittel (9) (1)
Einzahlungen für finanzielle Vermögenswerte 0 4
Auszahlungen für finanzielle Vermögenswerte (21) (3)
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (992) (957)
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen zur Rückführung von Leasingverbindlichkeiten 1 [4.12] (484) -
Auszahlungen für Finanzierungen im Rahmen von Frequenzauktionen [4.14] (87) -
Einzahlungen aus der Aufnahme für verzinsliche Schulden [4.11] 820 2.526
Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Schulden 1 [4.11] (446) (2.302)
Dividendenzahlungen (803) (773)
Sonstige Ein-/Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 8 (19)
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (993) (569)
Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 30 164
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Berichtszeitraums [4.9] 751 587
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Berichtszeitraums [4.9] 781 751

Seit dem 1. Januar 2019 kommt der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zur Anwendung. Die Vorjahreswerte wurden nicht angepasst. Für nähere Informationen verweisen wir auf Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

1 Zum 31. Dezember 2018 waren Auszahlungen zur Rückführung von Finanzierungs-Leasingverhältnissen Gemäß IAS 17 in Höhe von 22 Mio. EUR in der Position "Auszahlungen aus der Tilgung von verzinslichen Schulden" ausgewiesen.

KONZERNANHANG für das Geschäftsjahr 2019

1. Berichtendes Unternehmen

Der Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde für das zum 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr erstellt und umfasst die Telefónica Deutschland Holding AG (nachfolgend auch Telefónica Deutschland) und ihre Tochtergesellschaften sowie gemeinschaftliche Tätigkeiten (gemeinsam die "Telefónica Deutschland Gruppe" oder "Gruppe").

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist eine Aktiengesellschaft (AG) deutschen Rechts und ist am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet. Die WKN (Wertpapierkennnummer) lautet A1J5RX, die ISIN (International Securities Identification Number) DE000A1J5RX9.

Zum 31. Dezember 2019 befanden sich 30,8 % der Aktien im Freefloat. 69,2 % wurden von der Telefónica Germany Holdings Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (Telefónica Germany Holdings Limited), gehalten, einer indirekten 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.). Laut Pressemitteilung der Koninklijke KPN N.V. vom 13. Juni 2019 wurden alle bisher von der Koninklijke KPN N.V. gehaltenen Aktien an der Telefónica Deutschland Holding AG verkauft.

Die Firma lautet "Telefónica Deutschland Holding AG". Sitz der Gesellschaft ist München, Deutschland. Die Telefónica Deutschland Holding AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 201055 eingetragen. Die Gesellschaft hat die Geschäftsanschrift Georg-Brauchle-Ring 50, 80992 München, Deutschland (Telefonnummer: +49 (0)89 2442-0; www.telefonica.de). Die Telefónica Deutschland Holding AG wurde auf unbestimmte Zeit errichtet.

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember).

Die Telefónica Deutschland Gruppe ist einer der drei führenden integrierten Netzbetreiber in Deutschland. Die Telefónica Deutschland Gruppe bietet Privat- und Geschäftskunden Sprach-, Daten- und Mehrwertdienste im Mobilfunk- und Festnetz an. Darüber hinaus zählt die Telefónica Deutschland Gruppe zu den führenden Wholesale-Anbietern in Deutschland. Den Wholesale-Partnern wird Zugang zu der eigenen Infrastruktur und zu den eigenen Dienstleistungen angeboten. Die Telefónica Deutschland Gruppe ist Teil der Telefónica, S.A. Group, eines der größten Telekommunikationsunternehmen der Welt.

Zum 31. Dezember 2019 waren die im Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Gruppe enthaltenen Gesellschaften entsprechend dem nachfolgenden Organigramm organisiert:

Sofern nicht anders vermerkt, betragen die Beteiligungsquoten 100 %. Für Veränderungen in der Konzernstruktur verweisen wir auf Anhang Nr. 10, Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Gruppe.

2. Grundlage der Erstellung

Der Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wird in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union (EU) verabschiedeten International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt.

Außerdem stimmen die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen mit den Vorjahresangaben des veröffentlichten Konzernabschlusses, für das zum 31. Dezember 2018 endende Geschäftsjahr, überein. Ausnahme hiervon sind die Änderungen der IFRS und die Bewertungsänderungen wie sie unter Anhang Nr. 3 (Buchstabe p) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze) dargestellt sind. Darüber hinaus werden die ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften gemäß § 315 e Abs. 1 HGB angewandt.

Der Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG wurde am 17. Februar 2020 durch den Aufsichtsrat gebilligt.

Funktionale Währung und Berichtswährung

Der vorliegende Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der Telefónica Deutschland Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften, aufgestellt.

Sofern nichts anderes angegeben ist, werden die Zahlen in diesem Konzernabschluss in Millionen Euro (Mio. EUR) und nach etablierten kaufmännischen Grundsätzen gerundet dargestellt. Additionen der Zahlenangaben können daher zu anderen als den ebenfalls in den Tabellen dargestellten Summen führen.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die wesentlichen zur Erstellung des beigefügten Konzernabschlusses angewandten Rechungslegungsmethoden stellen sich wie folgt dar:

a) Unternehmenserwerbe

Unternehmenszusammenschlüsse werden nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten einer Akquisition bemessen sich nach den beizulegenden Zeitwerten der hingegebenen Vermögenswerte und der eingegangenen oder übernommenen Verbindlichkeiten zum Erwerbszeitpunkt.

Transaktionskosten werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens in den sonstigen Aufwendungen erfasst. Die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen, identifizierbaren Vermögenswerte sowie die übernommenen Schulden, einschließlich Eventualverbindlichkeiten, bewertet Telefónica Deutschland erstmalig mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt.

b) Geschäfts- oder Firmenwerte

Für Unternehmenszusammenschlüsse stellt der Geschäfts- oder Firmenwert den Betrag dar, um den die Anschaffungskosten die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt übersteigen. Bei den Anschaffungskosten handelt es sich um die Summe aus beizulegendem Zeitwert der erbrachten Gegenleistung und dem den bestehenden Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugeordneten Wert. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet die Telefónica Deutschland Gruppe die Anteile ohne beherrschenden Einfluss entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens.

Für Übernahmen nach dem 1. Januar 2004 stellt der Geschäfts- oder Firmenwert den Betrag dar, um den die Anschaffungskosten inklusive Transaktionskosten den Anteil des erwerbenden Unternehmens an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt übersteigen.

Nach erstmaligem Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus wird ein Werthaltigkeitstest durchgeführt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert höher ist als der erzielbare Betrag (siehe Anhang Nr. 4.1 Geschäfts- oder Firmenwerte).

c) Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Folgekosten für bereits bilanzierte sonstige immaterielle Vermögenswerte werden nur aktiviert, wenn diese Kosten den künftigen wirtschaftlichen Nutzen aus den entsprechenden Vermögenswerten erhöhen. Aufwendungen für selbst geschaffene Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenzeichen werden erfolgswirksam als Aufwand in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten umfassen externe und interne Kosten, die sich aus erworbenen Vermögenswerten und Dienstleistungen sowie Fertigungslöhnen bei der Installation und dem zurechenbaren Teil der Gemeinkosten für die entsprechende Investition zusammensetzen. Die beiden letzteren Positionen werden in sonstige Erträge - aktivierte Eigenleistungen erfasst.

Fremdkapitalkosten i. S. d. IAS 23, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert.

Die Nutzungsdauern, entweder begrenzt oder unbestimmt, werden für jeden sonstigen immateriellen Vermögenswert individuell festgelegt. Die Telefónica Deutschland Gruppe hat keine sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmten Nutzungsdauern erfasst. Sonstige immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert nicht wieder erzielt werden kann. Noch nicht nutzbare sonstige immaterielle Vermögenswerte werden darüber hinaus einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen. Die Restbuchwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und ggf. angepasst.

Lizenzen

Hierunter sind im Wesentlichen Anschaffungskosten für Vereinbarungen der für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten durch verschiedene Behörden gewährten Mobilfunklizenzen zu subsumieren sowie Werte, die den von bestimmten Unternehmen gehaltenen Mobilfunklizenzen zu dem Zeitpunkt zugeordnet wurden, zu dem sie in die Telefónica Deutschland Gruppe einbezogen wurden. Der Zweck des Erwerbs der Mobilfunklizenzen ist ein Netzwerk aufzubauen und ist im Sinne des IAS 23 als qualifizierter Vermögenswert zu bezeichnen. Diese Mobilfunklizenzen wie auch das korrespondierende Netzwerk werden bis zur Fertigstellung des Netzes und somit Nutzbarkeit der Frequenzen unter den Anlagen im Bau ausgewiesen.

Diese Frequenznutzungslizenzen werden mit Beginn der wirtschaftlichen Verwertung über die Laufzeit der jeweiligen Frequenzblöcke (überwiegend zwischen acht und 20 Jahren) linear abgeschrieben.

Kundenstämme

Hierunter fallen Kundenbeziehungen, die im Rahmen von Unternehmenstransaktionen erworben und somit aktiviert wurden. Die Abschreibungen erfolgen linear über die geschätzte Dauer der Kundenbeziehung (im Wesentlichen sieben und fünfzehn Jahre).

Software

Software wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und über ihre Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer liegt in der Regel zwischen einem und fünf Jahren.

Markennamen

Hierunter fallen Markennamen, welche im Rahmen von Unternehmenstransaktionen erworben und somit aktiviert wurden. Die Markennamen werden linear über den Zeitraum der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzung abgeschrieben (in der Regel zwischen fünf und neunzehn Jahren).

d) Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten umfassen externe und interne Kosten, die sich aus erworbenen Investitionsgütern und Dienstleistungen sowie eingesetztem Lagermaterial, Fertigungslöhnen bei der Installation und dem zurechenbaren Teil der Gemeinkosten für die entsprechende Investition zusammensetzen. Die beiden letzteren Positionen werden in sonstige Erträge -aktivierte Eigenleistungen erfasst.

Die Anschaffungs- und Herstellungskosten umfassen darüber hinaus ggf. die bei der erstmaligen Erfassung geschätzten Kosten für Abbau und Beseitigung des Gegenstands sowie für die Wiederherstellung des Standorts, auf welchem der Gegenstand sich befindet, sofern die Gesellschaft durch Erwerb oder Nutzung dazu verpflichtet ist, diese Kosten zu tragen. Die sich hieraus in den Folgejahren ergebenden Bewertungsänderungen werden ebenfalls dem dazugehörigen Vermögenswert zugerechnet.

Die Kosten der Erweiterung, Modernisierung oder Verbesserung, die zur Erhöhung der Produktivität, Kapazität und Effizienz oder zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer für den Vermögenswert führen, werden aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Kosten für Instandhaltung und Wartung werden erfolgswirksam erfasst.

Sobald sich die Sachanlagen in betriebsbereitem Zustand befinden, schreibt die Telefónica Deutschland Gruppe diese unter Zugrundelegung der folgenden geschätzten Nutzungsdauern der Vermögenswerte linear ab. Die Nutzungsdauern werden unter Berücksichtigung des technologischen Fortschritts und des Abbauwerts regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert:

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Erwartete Nutzungsdauer

(in Jahren)
Gebäude 5 - 20
Technische Anlagen und Maschinen (einschl. Telefonanlagen, Netze und Teilnehmergeräte) 1 - 20
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeuge und Sonstiges 2 - 13

Geschätzte Restwerte von Vermögenswerten sowie Abschreibungsmethoden werden ebenfalls regelmäßig überprüft und ggf. am Ende eines jeden Geschäftsjahres angepasst.

e) Außerplanmäßige Wertminderungen von Sachanlagen, Geschäfts- oder Firmenwerten sowie von sonstigen immateriellen Vermögenswerten

Geschäfts- oder Firmenwerte sowie noch nicht nutzbare immaterielle Vermögenswerte und Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden jährlich zum Bilanzstichtag oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten auf Wertminderung überprüft. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte mit einer bestimmten Nutzungsdauer werden nur dann einem Werthaltigkeitstest unterzogen, sofern zum Bilanzstichtag Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwerte werden auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der sie zuzuordnen sind, auf Werthaltigkeit getestet. Zum 31. Dezember 2019 besteht die Telefónica Deutschland Gruppe aus einer einzigen zahlungsmittelgenerierenden Einheit, dem berichtspflichtigen Segment Telekommunikation. Innerhalb der Telefónica Deutschland Gruppe bestehen unterhalb der Gesamtkonzernebene keine weiteren identifizierbaren Gruppen von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte sind. Ein Wertminderungsbedarf entsteht dann, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag übersteigt.

Die Telefónica Deutschland Gruppe ermittelt den erzielbaren Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit grundsätzlich anhand ihres beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Marktkapitalisierung der Telefónica Deutschland Holding AG zum Bilanzstichtag herangezogen. Die Veräußerungskosten enthalten Kosten wie Rechts- und Beratungskosten, die dem Verkauf der zahlungsmittelgenerierenden Einheit direkt zugeordnet werden können.

Unterschreitet der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit zugeordnetem Geschäfts- oder Firmenwert den Buchwert der Einheit, ist in Höhe der Differenz ein ergebniswirksamer Wertminderungsaufwand zu erfassen. Sofern die Abschreibung den Wert des Geschäfts- oder Firmenwerts übersteigt, wird der Restbetrag proportional zu den jeweiligen Buchwerten auf die übrigen Vermögenswerte verteilt.

Übersteigt der Buchwert eines sonstigen Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Buchwert an den erzielbaren Betrag angepasst und der dabei entstandene Verlust in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der künftige Abschreibungsaufwand wird für die Restnutzungsdauer entsprechend dem neuen Buchwert des Vermögenswerts angepasst.

Sofern die Voraussetzungen für in früheren Perioden erfasste Wertminderungen nicht mehr bestehen, sind die betreffenden Vermögenswerte (mit Ausnahme eines Goodwill) erfolgswirksam zuzuschreiben.

f) Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet und sofern erforderlich in diesem Zuge wertberichtigt. Die Kosten werden auf Basis der durchschnittlichen gewichteten Anschaffungskosten ermittelt. Schätzungen des Nettoveräußerungswerts basieren auf den verlässlichsten substanziellen Hinweisen, die zum Zeitpunkt der Schätzungen im Hinblick auf den für die Vorräte voraussichtlich erzielbaren Betrag verfügbar sind. Diese Schätzungen berücksichtigen Preis- oder Kostenänderungen sowie den Zweck, zu dem die Vorräte gehalten werden.

Wenn die Umstände, die früher zu einer Abwertung der Vorräte auf einen Wert unter ihren Anschaffungskosten geführt haben, nicht länger bestehen, wird der Betrag der Abwertung insoweit rückgängig gemacht, dass der neue Buchwert dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und dem berichtigten Nettoveräußerungswert entspricht.

Die Gruppe hält in ihrem Vorratsvermögen im Wesentlichen Handelswaren, die zum Verkauf an Endkunden bestimmt sind. Zum Zeitpunkt des Verkaufs bzw. des Gefahrenübergangs an den Kunden wird das Vorratsvermögen aufwandswirksam gemindert. Die Bestandsveränderung wird in dem Posten Materialaufwand und bezogene Leistungen erfasst.

g) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Als Zahlungsmitteläquivalente werden kurzfristige, hochliquide Finanzinvestitionen mit einer Laufzeit von maximal 3 Monaten definiert, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

h) Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument nach IFRS 9 ist ein Vertrag, der zeitgleich bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Finanzinstrumente werden angesetzt, sobald die Telefónica Deutschland Gruppe Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Alle marktüblichen Käufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d.h. am Tag, an dem die Telefónica Deutschland Gruppe die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Bei erstmaligem Ansatz werden die Finanzinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet, welcher in der Regel dem Transaktionspreis entspricht. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Zugangswerts berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Bei der Folgebewertung werden die Finanzinstrumente in die folgenden Kategorien unterteilt:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Von der Möglichkeit finanzielle Vermögenswerte bei erstmaligem Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren ("Fair Value Option") macht die Telefónica Deutschland Gruppe keinen Gebrauch. Ebenfalls wird derzeit von der Möglichkeit, Eigenkapitalinstrumente bei erstmaligem Ansatz als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert zu designieren, kein Gebrauch gemacht.

Für finanzielle Vermögenswerte ergibt sich die Kategorisierung nach IFRS 9 in Abhängigkeit von dem Geschäftsmodell und den Zahlungsstromkriterien. Umklassifizierungen finanzieller Vermögenswerte sind nur zulässig soweit sich das Geschäftsmodell geändert hat; finanzielle Verbindlichkeiten dürfen nicht umklassifiziert werden.

Finanzielle Vermögenswerte: Beurteilung des Zahlungsstromkriteriums

Das Zahlungsstromkriterium beinhaltet die Beurteilung, ob die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Die Tilgung impliziert die noch ausstehenden Rückzahlungen und die Zinsen stellen die Vergütung für den Zeitwert des Geldes, das Kredit- und Liquiditätsrisiko sowie weitere Kosten und Gewinnmargen dar, die während der Laufzeit im Zuge des "Haltens" des Finanzinstruments entstehen. Bei der Beurteilung werden die vertraglichen Bedingungen der einzelnen Instrumente eingehend analysiert. Dies beinhaltet ebenfalls die Analyse von möglichen Vereinbarungen, welche die Höhe oder den Zeitpunkt des Eintretens von vertraglichen Zahlungsströmen beeinflussen können und die Nichterfüllung des Kriteriums gefährden.

Finanzielle Vermögenswerte: Beurteilung des Geschäftsmodells

Sofern das Zahlungsstromkriterium erfüllt ist, beurteilt die Telefónica Deutschland Gruppe im Zuge des Geschäftsmodellkriteriums, wie die finanziellen Vermögenswerte auf Portfolioebene gesteuert werden. Diese Entscheidung wird von Personen in Schlüsselpositionen getroffen. Dabei werden vor allem die Ziele für das Portfolio, die Richtlinien sowie praktische und konkrete Handlungsanweisungen berücksichtigt. Prinzipiell sind drei Arten von Geschäftsmodellen möglich: "Halten", "Halten und Verkaufen" sowie "Sonstige". Entscheidend für die Einordnung in diese Geschäftsmodelle sind insbesondere die Häufigkeit, das Volumen, die Gründe und die Zeitpunkte der Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten aus früheren Perioden sowie die Erwartungen bzgl. der Verkäufe in der Zukunft. Sollte das Geschäftsmodell der finanziellen Vermögenswerte im "Halten" bestehen um vertragliche Zahlungsströme zu vereinnahmen, werden diese zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Bei allen finanziellen Vermögenswerten, deren Hauptzweck in der Vereinnahmung und dem Verkauf liegt, erfolgt die Bewertung erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert. Sollten die Voraussetzungen für die zuvor genannten Geschäftsmodelle nicht erfüllt sein, beispielsweise wenn eine Handelsabsicht vorliegt, werden die finanziellen Vermögenswerte der Bewertungskategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" zugeordnet.

Finanzielle Vermögenswerte

Die finanziellen Vermögenswerte umfassen vor allem Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Bei den erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Investitionen in Start-Ups. Die Zugangs- und Folgebewertung erfolgt jeweils erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Auch Derivate, die nicht in Sicherungsbeziehungen einbezogen worden sind, werden in dieser Kategorie bilanziert.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte

Diese betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Ausleihungen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bilanziert. Gewinne und Verluste werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn die finanziellen Vermögenswerte verkauft, abgeschrieben oder wertgemindert sind. Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.

Effektivzinsmethode: Bei der Effektivzinsmethode werden die fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit berechnet und die Zinserträge bzw. Zinsaufwendungen über die betreffende Periode zugeordnet. Der Effektivzinssatz ist jener Zinssatz, der exakt die geschätzten künftigen Zahlungseingänge bzw. -ausgänge während der voraussichtlichen Lebensdauer eines Finanzinstruments oder ggf. innerhalb kürzerer Zeit auf den Nettobuchwert aus der erstmaligen Erfassung abzinst. Die Zinserträge bzw. -aufwendungen werden auf der Basis des effektiven Zinssatzes erfasst.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Bei diesen Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, für die das Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" gilt. Diese Forderungen unterliegen dem Factoring Programm und werden abhängig von dem benötigten Kapitalbedarf weiterveräußert. Diese werden in der Folge zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Zinserträge, Fremdwährungsgewinne und -verluste sowie Wertminderungen bzw. Wertaufholungen werden jedoch erfolgswirksam erfasst. Bei der Ausbuchung werden die im sonstigen Ergebnis kumulierten Gewinne und Verluste in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Wertminderung der finanziellen Vermögenswerte

Die Telefónica Deutschland Gruppe erfasst für alle finanziellen Vermögenswerte, die Fremdkapitalinstrumente darstellen und die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, Wertminderungen in Höhe des erwarteten Kreditverlusts, sofern dieser nicht als unwesentlich erachtet wird.

Wertminderungen für finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.

Bei finanziellen Vermögenswerten der erfolgsneutralen Bewertungskategorie wird die Wertminderung erfolgswirksam erfasst und aus dem sonstigen Ergebnis ausgebucht.

Bei der Ermittlung der Wertminderung ist grundsätzlich zwischen dem erwarteten Verlust innerhalb der nächsten 12 Monate und der Gesamtlaufzeit zu differenzieren. Beim erstmaligen Ansatz wird zunächst der innerhalb der nächsten 12 Monate erwartete Verlust als Wertminderung erfasst. Hiervon ausgenommen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte und Forderungen aus Leasingverhältnissen. Sollte sich ein signifikanter Anstieg des Kreditrisikos abzeichnen, wird die Wertminderungserfassung auf die Gesamtlaufzeit ausgeweitet.

Die Telefónica Deutschland Gruppe geht davon aus, dass ein Schuldtitel ein geringes Kreditrisiko aufweist, wenn sein Kreditrisiko-Rating der global verstandenen Definition des Begriffs "Investment Grade" entspricht. Ein Absinken des Ratings unterhalb "Investment Grade" wird dementsprechend als signifikanter Anstieg des Kreditrisikos angesehen. Darüber hinaus nimmt die Telefónica Deutschland Gruppe an, dass das Kreditrisiko für einen finanziellen Vermögenswert signifikant gestiegen ist, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.

Die Telefónica Deutschland Gruppe beurteilt laufend, ob finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, konkret kreditausfallgefährdet sind und die Forderungen an externe Inkassopartner übergeben werden. Hiervon geht die Gruppe grundsätzlich aus, wenn eine interne Beitreibungsmaßnahme erfolglos blieb.

Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt die Telefónica Deutschland Gruppe, ob finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, kreditausfallgefährdet sind. Die Telefónica Deutschland Gruppe geht grundsätzlich davon aus, dass ein finanzieller Vermögenswert ausfallgefährdet ist, wenn:

Es unwahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen gegenüber der Gruppe in voller Höhe begleichen wird, ohne dass die Telefónica Deutschland Gruppe auf Maßnahmen wie die Verwertung von Sicherheiten (falls vorhanden) zurückgreift.
Der finanzielle Vermögenswert 90 Tage oder mehr überfällig ist.
Ein Schuldner sich in schweren finanziellen Schwierigkeiten befindet oder zahlungsunwillig ist.

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird vollständig oder teilweise ausgebucht, sofern keine realistische Aussicht auf eine Realisierung besteht. Dies ist im Allgemeinen der Fall, wenn die Telefónica Deutschland Gruppe feststellt, dass der Schuldner über keine Vermögenswerte oder Ertragsquellen verfügt, die ausreichende Zahlungsmittel generieren könnten, um die geschuldeten Beträge zurückzuzahlen. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können weiterhin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unterliegen.

Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf Vertragsvermögenswerte werden, dem vereinfachten Ansatz folgend, grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe des über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverlusts erfasst. Bei der Schätzung von erwarteten Kreditverlusten berücksichtigt die Telefónica Deutschland Gruppe angemessene Informationen, die relevant und mit vertretbarem Aufwand verfügbar sind. Dies umfasst sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, die auf historischen Erfahrungen und Bonitätsbeurteilungen der Telefónica Deutschland Gruppe beruhen, sowie zukunftsgerichtete Informationen. Erwartete Kreditverluste ergeben sich durch eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung von Kreditverlusten. Kreditverluste werden als Barwert aller Zahlungsausfälle und verspäteter Zahlungen (d.h. als Differenz zwischen den dem Unternehmen gemäß Vertrag zustehenden Zahlungsströmen und den erwarteten Zahlungsströmen) ermittelt.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Die finanziellen Verbindlichkeiten umfassen hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten, verzinsliche Schulden, Verbindlichkeiten, Spektrum sowie Leasing-Verbindlichkeiten. Je nach Fälligkeit werden sie als kurz- oder langfristige Verbindlichkeiten bzw. Schulden ausgewiesen. Zudem werden eingebettete Derivate von finanziellen Verbindlichkeiten getrennt, wenn diese nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind.

Die finanziellen Verbindlichkeiten aus der Spektrum-Auktion im Geschäftsjahr 2019 sind aufgrund ihrer besonderen Relevanz in Sinne des IAS 1.55 unter dem gesonderten Posten Verbindlichkeiten - Spektrum ausgewiesen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode, die oben beschrieben wurde, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Eine finanzielle Verbindlichkeit gilt als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn diese nicht der Bewertungskategorie der fortgeführten Anschaffungskosten folgt. Bei der Telefónica Deutschland Gruppe fallen hierunter derivative Verbindlichkeiten, sofern sie nicht als Sicherungsbeziehungen bilanziert werden. Diese werden abhängig von ihrer Laufzeit als kurz- oder langfristige Verbindlichkeiten bzw. Schulden dargestellt.

Unter dieser Kategorie geführte Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung und an jedem nachfolgenden Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zusätzlich können finanzielle Verbindlichkeiten über die Fair Value Option in dieser Kategorie bewertet werden. Von dieser Option wird kein Gebrauch gemacht.

Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf den Erhalt von Zahlungsströmen aus den Vermögenswerten auslaufen oder wenn die finanziellen Vermögenswerte übertragen wurden und die Telefónica Deutschland Gruppe im Wesentlichen die Chancen und Risiken, welche in Verbindung mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts stehen, abgetreten hat.

Bei der Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswerts ist die Differenz zwischen dem Buchwert und den erhaltenen Gegenleistungen einschließlich aller kumulierten Gewinne und Verluste, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden, im Gesamtergebnis zu erfassen. Sofern die Telefónica Deutschland Gruppe so gut wie alle relevanten Chancen und Risiken weder behält noch überträgt und die Kontrolle über den übertragenen Vermögenswert behält, wird der übertragene Vermögenswert nach Maßgabe seines anhaltenden Engagements weiter erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglich genannten Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die Differenz zwischen dem Buchwert der ausgebuchten finanziellen Verbindlichkeit und den bezahlten Gegenleistungen wird ergebniswirksam erfasst. Ein Finanzinstrument muss auch dann ausgebucht werden, sofern eine substanzielle Modifikation der vertraglichen Bedingungen vorgenommen wurde.

Saldierung

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden miteinander verrechnet und der Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn und nur dann, wenn die Telefónica Deutschland Gruppe gegenwärtig ein einklagbares Recht zur Aufrechnung der Beträge hat und beabsichtigt, diese entweder auf Nettobasis zu begleichen oder gleichzeitig den Vermögenswert zu realisieren und die Verbindlichkeit zu begleichen.

Derivative Finanzinstrumente

Derivate werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden regelmäßig in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Telefónica Deutschland Gruppe hält im aktuellen Geschäftsjahr ein Zinsswap (derivative Finanzinstrumente) zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken.

Sicherungsbeziehungen werden in der Telefónica Deutschland Gruppe im Hedge Accounting designiert, sofern alle folgenden Kriterien erfüllt sind: a) es besteht eine wirtschaftliche Beziehung zwischen dem Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument, b) das Kreditrisiko dominiert nicht die Wertänderung von Sicherungs- und Grundgeschäft, c) die tatsächliche Sicherungsquote entspricht der in der Risikostrategie definierten Sicherungsquote. Der Konzern dokumentiert seine den Sicherungsbeziehungen zugrundeliegenden Risikomanagementziele und -strategien einschließlich der Frage, ob damit zu rechnen ist, dass Änderungen in den Cashflows der Sicherungsinstrumente Änderungen in den Cashflows der Grundgeschäfte kompensieren. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilungen bestimmt.

Sofern die Gesellschaft eine Absicherung des beizulegenden Zeitwerts vornimmt (Fair Value Hedges), wird der dem abgesicherten Risiko zuzurechnende Gewinn- oder Verlustanteil dem Buchwert des Grundgeschäfts zugerechnet. Der Buchwert des Grundgeschäfts wird um den Gewinn oder Verlust, der dem abgesicherten Risiko zuzurechnen ist, erhöht oder vermindert. Bei Grundgeschäften, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, wird die Erhöhung oder Verminderung des Buchwerts bis zur Fälligkeit des Grundgeschäfts vollständig amortisiert.

Ab dem Zeitpunkt, ab dem das Sicherungsinstrument ausläuft, veräußert, beendet oder ausgeübt wird, endet auch die Bilanzierung als Sicherungsbeziehung. Gleiches gilt, wenn kein gesichertes Grundgeschäft im Sinne des IFRS 9 mehr vorliegt.

i) Rückstellungen

Pensionsverpflichtungen

Die Verpflichtungen der Telefónica Deutschland Gruppe aus leistungsorientierten Pensionsplänen werden unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) ermittelt und grundsätzlich im Personalaufwand erfasst, außer nachfolgend wird etwas anderes erläutert.

Die Telefónica Deutschland Gruppe bestimmt den im Finanzergebnis erfassten Nettozinsaufwand (Nettozinsertrag) durch die Multiplikation der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) zu Periodenbeginn mit dem der Diskontierung der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtung am Periodenbeginn zugrunde liegenden Zinssatz.

Der Diskontierungszinssatz wird auf der Grundlage von Renditen bestimmt, die am jeweiligen Stichtag für erstrangige, festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden.

Der Ermittlung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) liegt zu jedem Abschlussstichtag ein versicherungsmathematisches Gutachten vor, dem Parameter zugrunde liegen, die nachfolgend erläutert werden. Resultiert aus dem Abzug des Planvermögens von der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtung eine Überdotierung, beschränkt sich der Ansatz des Nettovermögenswerts der Höhe nach auf den Barwert, der sich aus den mit dem Planvermögensüberschuss verbundenen wirtschaftlichen Vorteilen in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder aufgrund geminderter künftiger Beitragszahlungen ergibt. Im Falle einer Überdotierung des Plans enthält die Neubewertungskomponente darüber hinaus die Veränderung des Nettovermögenswerts aus der Anwendung der Obergrenze (asset ceiling), soweit diese nicht in der Nettozinskomponente berücksichtigt wurde.

Vermögenswerte, die die Telefónica Deutschland Gruppe übernommen hat, um ihren Pensionsverpflichtungen nachzukommen, die aber kein Planvermögen gemäß IAS 19 darstellen, werden unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der mit dem Planvermögensüberschuss verbundenen wirtschaftlichen Vorteile werden eventuell bestehende Mindestdotierungsverpflichtungen berücksichtigt.

Die Neubewertungskomponente umfasst zum einen die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Bewertung der leistungsorientierten Bruttopensionsverpflichtungen und zum anderen den Unterschied zwischen tatsächlich realisierter Planvermögensrendite und den Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld (den Nettovermögenswert) enthalten sind.

Sämtliche Neubewertungseffekte erfasst die Gesellschaft sofort im sonstigen Ergebnis, wohingegen die übrigen Komponenten des Nettopensionsaufwands (Dienstzeit- und Nettozinskomponente) in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung Berücksichtigung finden.

Bei den beitragsorientierten Versorgungsplänen zahlt das betreffende Unternehmen Beiträge an zweckgebundene Versorgungseinrichtungen, die im Personalaufwand ausgewiesen werden.

Sonstige Rückstellungen inklusive Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn die Telefónica Deutschland Gruppe eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Ist der aus der Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, werden Rückstellungen abgezinst, und die entsprechende, durch den Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellung wird als Zinsaufwand erfasst. Zur Diskontierung wendet die Gruppe laufzeitadäquate risikofreie Marktzinssätze vor Steuern an. Hiervon ausgenommen sind andere langfristig fällige Leistungen (Altersteilzeitverpflichtungen), für die der Diskontierungszinssatz auf der gleichen Grundlage wie für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen ermittelt wird. Potenzielle Risiken werden vollständig bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. Wenn die Telefónica Deutschland Gruppe mit der Rückerstattung eines Teils oder der gesamten Rückstellung rechnet, zum Beispiel aufgrund eines Versicherungsvertrags, wird die Rückerstattung als eigener Vermögenswert ausgewiesen, aber nur dann, wenn die Rückerstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird ggf. saldiert mit der Erstattung in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

In den sonstigen Rückstellungen werden auch Altersteilzeitverpflichtungen ausgewiesen, auf die das Blockmodell Anwendung findet. Durch dieses Modell baut sich in der Aktivphase ein Erfüllungsrückstand des Arbeitgebers auf, der der Höhe des noch nicht vergüteten Anteils der Arbeitsleistung entspricht. Nach Beendigung der Aktivphase und während der Berichtsperioden des zweiten Blocks des Modells (der Passiv- oder Freistellungsphase), in denen der Arbeitnehmer gemäß der Teilzeitvereinbarung vergütet wird, ohne dass er eine Arbeitsleistung erbringt, wird der Schuldposten entsprechend aufgelöst.

Aufstockungen werden in Höhe des Barwerts aller künftigen Zahlungen über einen gewissen Zeitraum angesammelt. Der Zeitraum, über den die Aufstockungen erdient werden, erstreckt sich für alle Zahlungen bis zum Ende der Aktivphase. Die Rückstellung für Altersteilzeit ist den sonstigen langfristig fälligen Leistungen zuzuordnen.

Rückstellungen für Sterbegeldverpflichtungen werden auf der Basis von versicherungsmathematischen Gutachten angesetzt, denen dieselben Parameter wie die der Pensionsverpflichtung zugrunde gelegt werden.

Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen inklusive der Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden angesetzt, wenn ein detaillierter formaler Plan zu den zu ergreifenden Maßnahmen vorliegt, der von den zuständigen Geschäftsleitungsorganen bewilligt wurde und bei den Betroffenen eine gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde, dass die Restrukturierungsmaßnahmen vollzogen werden. Dies erfolgt durch Beginn der Umsetzung der Maßnahmen oder die Kommunikation der wesentlichen Bestandteile des Programms an die Betroffenen.

In den Rückstellungen für Restrukturierung sind nur die den jeweiligen Maßnahmen direkt zuordenbaren notwendigen Aufwendungen enthalten.

Rückstellungen für die Kosten der Außerbetriebnahme und Stilllegung werden angesetzt, wenn die Telefónica Deutschland Gruppe eine rechtliche oder faktische Verpflichtung zur Ausführung der Maßnahmen hat.

Rückbauverpflichtung

Rückbauverpflichtungen entstehen durch die vertragliche Verpflichtung, das Mietobjekt in dem Zustand zurückzugeben, in dem es sich bei Vertragsbeginn befand. Da zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Kosten für den zukünftigen Rückbau noch nicht feststehen, werden diese Kosten geschätzt. Die geschätzten Kosten werden sowohl als Vermögenswert als auch als Rückstellung erfasst.

Die für den Rückbau des Netzwerks sowie der Filial- und Bürostandorte angesetzten Kosten und die Zinsentwicklung werden jährlich überprüft.

j) Erträge und Aufwendungen

Erträge und Aufwendungen werden nach dem Konzept der Periodenabgrenzung in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst (d. h. wenn die jeweilige Leistungsverpflichtung erfüllt wurde), unabhängig von dem tatsächlichen Zahlungseingang oder -ausgang.

k) Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden

Die Telefónica Deutschland Gruppe realisiert im Wesentlichen Erlöse aus Dienstleistungsverträgen und Verkäufen von (Mobilfunk-) Hardware.

Gemäß IFRS 15 werden Umsatzerlöse in der Höhe erfasst, die als Gegenwert für die übernommenen Leistungsverpflichtungen erwartet wird. Zur Umsetzung dieses Prinzips wird ein Fünf-Stufen-Modell zur Bestimmung von Umsatzhöhe und Umsatzzeitpunkt angewendet:

Identifizierung des Vertrags,
Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtung,
Bestimmung des Transaktionspreises,
Allokation des Transaktionspreises,
Erlösrealisierung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtung

Erlöse im Rahmen von Dienstleistungs- und Mehrkomponentenverträgen

Die Telefónica Deutschland Gruppe erbringt sowohl Mobilfunk- als auch Festnetzdienstleistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erfüllt werden. Die Bestimmung des Leistungsfortschrittes erfolgt anhand von outputbasierten Methoden. Bei Anwendung der outputbasierten Methode werden die Umsätze auf Basis des Werts der bisher übertragenen Dienstleistungen für den Kunden im Verhältnis zu den verbleibenden vertraglich zugesagten Dienstleistungen erfasst. Entsprechend werden unstete Rabatte auf diese Dienstleistung über die Vertragslaufzeit linearisiert.

Neben den reinen Dienstleistungsverträgen, bietet die Telefónica Deutschland Gruppe ihren Kunden Produkte im Rahmen von Mehrkomponentenverträgen an. Hierbei werden insbesondere Rabatte auf Mobilfunkdienstleistungen vergeben, wenn es zusammen mit dem Kauf von Mobilfunkdienstleistungen zum Kauf einer Mobilfunk-Hardware kommt. Eine Rabattierung auf die Mobilfunk-Hardware erfolgt nicht.

Es wird eine Allokation der Rabatte vorgenommen, wobei alle Vertragskomponenten, die den Transaktionspreis eines Vertrages beeinflussen, in der Berechnung des Allokationsfaktors berücksichtigt werden.

Die durch den Endkunden zu entrichtenden Anschlussgebühren werden im Rahmen der Gesamtwürdigung in die Allokation der Vertragskomponenten einbezogen und entsprechend über die zugrundeliegende Vertragslaufzeit als Umsatzerlöse erfasst. Rabatte, die für den gleichzeitigen Abschluss eines Mobilfunk- und eines DSL-Vertrags gewährt werden, werden auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise der zugrunde liegenden Tarife als Minderung der Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen und Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL ausgewiesen.

Im Rahmen der Bestimmung des Erfüllungszeitpunkts der Leistungsverpflichtungen (bspw. bei Hardware-Verkauf) wurde der Übergang der Verfügungsmacht auf den Endkunden als maßgebliches Beurteilungskriterium gewählt.

Bei der Ermittlung des Transaktionspreises müssen wesentliche Finanzierungskomponenten berücksichtigt werden. Im Einklang mit dem Standard berücksichtigt die Telefónica Deutschland Gruppe diese Finanzierungskomponenten nicht, da die Analyse der zugrundeliegenden Verträge ergeben hat, dass diese unwesentlich sind.

Gemäß IFRS 15 besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Bilanzierungsvorschriften auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Verträge anzuwenden, wenn daraus keine wesentlichen Auswirkungen im Vergleich zur einzelnen Vertragsbetrachtung erwartet werden. Die Telefónica Deutschland Gruppe hat die bestehenden Verträge analysiert und diese zu Portfolien aggregiert. Die Gruppe wendet die Umsatzvorschriften auf Ebene dieser definierten Portfolien an.

Aktivierung von Vertragserlangungskosten

Die Telefónica Deutschland Gruppe zahlt Provisionen an Händler und Vermittler für die Akquisition von Kunden. Diese Kosten werden als Vertragserlangungskosten aktiviert, wenn sie im Rahmen eines Vertragsabschlusses anfallen und einem Kunden direkt zugeordnet werden können.

Die Abschreibung erfolgt in Abhängigkeit davon, wie die Leistungsverpflichtungen, auf die sich die Kosten beziehen, auf den Kunden im Rahmen des jeweiligen Vertrags übertragen werden. Die Vertragserlangungskosten werden im Rahmen dieser Systematik linear über die zugrundeliegende Amortisierungsdauer ergebniswirksam erfasst.

Im Rahmen der Aktivierung nimmt die Telefónica Deutschland Gruppe den im Standard definierten praktischen Behelf in Anspruch und aktiviert nur solche Vertragserlangungskosten, deren zugrundeliegende Amortisationsdauer mehr als ein Jahr beträgt. Bei einer Amortisierungsdauer von bis zu einem Jahr werden die Kosten im Zeitpunkt der Entstehung aufwandswirksam erfasst.

Neben der Aktivierung von Vertragserlangungskosten regelt der Standard auch die Aktivierung der Vertragserfüllungskosten. Die Analyse der zugrundeliegenden Verträge hat ergeben, dass es keine Vertragserfüllungskosten gibt, die die Telefónica Deutschland Gruppe zu bilanzieren hat.

Bilanzierung von Vertragsänderungen

Nach IFRS 15 bestehen komplexere Anforderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Vertragsänderungen im Vergleich zu den Regelungen des IAS 18. Teilweise werden Vertragsänderungen prospektiv als separater Vertrag bilanziert, teilweise resultiert aus der Vertragsänderung eine Anpassung des bestehenden Vertrags. Dabei kann es zu kumulierten Erlösanpassungen kommen.

Prinzipal-Agenten-Stellung

Nach IFRS 15 basiert die Beurteilung, ob sich die Telefónica Deutschland Gruppe in der Prinzipal- oder Agentenstellung befindet, darauf, ob die Gruppe vor der Übertragung bestimmter Güter bzw. der Erbringung von Dienstleistungen an den Endkunden die Verfügungsgewalt daran besitzt.

l) Ertragsteuern

Ertragsteuern beinhalten tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche und latente Steuern werden, sofern sie nicht Unternehmenszusammenschlüsse betreffen oder sich auf im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasste Posten beziehen, in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam erfasst. Sofern sich latente Steuern auf im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasste Posten ergeben, werden diese ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis der Konzerngesamtergebnisrechnung erfasst.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und -schulden für die laufende Periode und für frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden oder eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die am Bilanzstichtag geltenden oder verabschiedeten Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt.

Abzugsfähige temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge führen zu latenten Steueransprüchen in der Konzernbilanz. Steuerpflichtige temporäre Differenzen führen zu latenten Steuerschulden in der Konzernbilanz. Temporäre Differenzen entstehen aufgrund der Differenz zwischen der steuerlichen Bemessungsgrundlage der Vermögenswerte und Schulden und ihren jeweiligen Buchwerten.

Die Telefónica Deutschland Gruppe ermittelt latente Steueransprüche und -schulden anhand der Steuersätze, deren Gültigkeit für die Periode erwartet wird, in der der entsprechende Vermögenswert realisiert oder die Schuld erfüllt wird. Dabei werden die zum Bilanzstichtag gültigen oder verabschiedeten Steuersätze und Steuervorschriften zugrunde gelegt.

Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht auf den Gegenwartswert abgezinst und werden unabhängig vom Zeitpunkt der Umkehrung als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.

Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zukünftig zur Verfügung stehen wird, gegen das die latenten Steueransprüche verwendet werden können. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden in diese Überprüfung einbezogen.

Latente Steuerschulden im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen, Zweigniederlassungen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten werden nicht angesetzt, sofern die Muttergesellschaft in der Lage ist, den zeitlichen Ablauf der Umkehrung zu steuern, und sofern sich die temporäre Differenz voraussichtlich nicht in absehbarer Zeit umkehren wird. Fälle, bei denen für Tochterunternehmen keine passiven latenten Steuern gebildet wurden, sind betraglich von untergeordneter Bedeutung.

Latente Steueransprüche und -schulden aus der erstmaligen Erfassung der Kaufpreisanpassung bei Unternehmenszusammenschlüssen beeinflussen die Höhe des Geschäfts- oder Firmenwerts. Nachträgliche Änderungen der im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Steueransprüche werden als erfolgswirksame Anpassung erfasst.

Latente Steueransprüche und -schulden werden miteinander verrechnet, wenn die Gruppe einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Für bilanzierte unsichere Ertragsteuerpositionen wird als beste Schätzung die voraussichtlich erwartete Steuerzahlung zugrunde gelegt. Aus der Einführung von IFRIC 23 ergeben sich keine wesentlichen Anpassungen auf den Konzernabschluss per 31. Dezember 2019.

m) Leasingverhältnisse

Bilanzierung als Leasingnehmer

Nach den Regelungen des IFRS 16 sind beim Leasingnehmer alle Verträge, die als Leasingverhältnis identifiziert werden, dahingehend zu bilanzieren, dass ein Nutzungsrecht (sog. right-of-use) und eine Leasingverbindlichkeit zu aktivieren bzw. passivieren sind.

Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn zur Erfüllung eines Vertrags ein identifizierter Vermögenswert im Austausch für eine Gegenleistung für einen bestimmten Zeitraum dem Leasingnehmer zur Verfügung gestellt wird und dieser während dieses Zeitraums das Recht hat, im Wesentlichen den gesamten Nutzen aus dessen Verwendung zu ziehen und über die Art und den Zweck seiner Nutzung zu bestimmen.

Unter Verwendung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatzes ist der Barwert der noch nicht geleisteten Leasingzahlungen als Leasingverbindlichkeit zu passivieren. Wenn der implizite Zinssatz aus einem Vertrag nicht ohne weiteres bestimmbar ist, kommt der risiko- und laufzeitäquivalente Grenzfremdkapitalzinsssatz zum Tragen. Der Barwert der Verbindlichkeiten wird mittels Effektivzinsmethode ermittelt. Die Leasingverbindlichkeiten umfassen neben den fixen Zahlungen auch variable index- bzw. zinsgebundene Zahlungen sowie Restwertgarantien, die der Leasingnehmer abgegeben hat.

Der Zugangswert der Verbindlichkeit bestimmt die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts. Das erworbene Nutzungsrecht ist als Vermögenswert zu aktivieren. Der Ausweis erfolgt als separater Posten in der Bilanz. Die Leasingverbindlichkeit und das Nutzungsrecht werden über die Vertragslaufzeit um Tilgungen bzw. Abschreibungen reduziert. Die Abschreibung des Nutzungsrechts erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des Nutzungsrechtes.

Bei einer Neubewertung der Leasingverbindlichkeit aufgrund einer Vertragsmodifikation oder Änderung getroffener Einschätzungen wird die entsprechende Anpassung im Nutzungsrecht erfasst. Ist das Nutzungsrecht bereits vollumfänglich abgeschrieben, erfolgt die Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Bestehen Anzeichen für eine Wertminderung des Nutzungsrechts, erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36.

Die Telefónica Deutschland Gruppe wendet die Regelungen des IFRS 16 nicht auf Verträge mit immateriellen Vermögenswerten an. Die Telefónica Deutschland Gruppe hat als Leasingnehmer keine Restwertgarantien abgegeben.

Von der zuvor dargestellten Bilanzierung kann gem. IFRS 16.5 für Leasinggegenstände mit geringem Wert oder bei Verträgen mit kurzer Laufzeit (von 12 Monaten oder weniger) abgewichen werden. Die Telefónica Deutschland Gruppe macht von dieser Erleichterungsvorschrift Gebrauch, wobei die Erleichterungsvorschrift für Leasinggegenstände mit geringem Wert nur auf Betriebs- und Geschäftsausstattung angewandt wird. Für diese Leasingverträge wird weder eine Leasingverbindlichkeit noch ein Nutzungsrecht bilanziert. Die Aufwendungen daraus werden somit direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Bilanzierung als Leasinggeber:

Als Leasinggeber klassifiziert die Telefónica Deutschland Gruppe im Sinne des IFRS 16 ihre Leasingverträge entweder als Operating-Leasingverhältnis oder als Finanzierungsleasing.

Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen überträgt. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Einstufung als Operating-Leasingverhältnis.

Wird die Untervermietung als Finanzierungsleasing im Sinne des IFRS 16.61 ff. eingestuft wird das Nutzungsrecht des angemieteten Vermögenswerts ausgebucht und eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts angesetzt. Die entsprechenden Zahlungen des Leasingnehmers werden nach der Effektivzinsmethode in Zins- und Tilgungsleistungen aufgeteilt. Für die Abzinsung der noch nicht erhaltenen Leasingzahlungen aus Untermietverhältnissen wird der Zinssatz des vorausgehenden Hauptmietvertrags verwendet.

Bei einer Klassifizierung einer Untervermietung als Operating-Leasingverhältnis wird weiterhin das Nutzungsrecht aus dem Hauptmietvertrag bilanziert und die erhaltenen Leasingeinzahlungen aus dem Untermietvertrag über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst.

Allgemeine Grundsätze des IFRS 16:

Die Beurteilung der Laufzeit des Leasingverhältnisses, im Rahmen dessen die Telefónica Deutschland Gruppe als Leasingnehmer oder Leasinggeber auftritt, erfolgt unter Berücksichtigung der unkündbaren Laufzeit. Enthält der Leasingvertrag Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen für den Leasingnehmer oder den Leasinggeber werden diese berücksichtigt, sofern die Ausübung oder Nichtausübung zum Stichtag als hinreichend sicher eingestuft werden kann, wobei Kündigungsoptionen des Leasinggebers immer als nicht ausgeübt betrachtet werden. Hierbei werden alle relevanten Fakten und Umstände (u.a. absehbare Änderungen durch Technologie, Regulierung, Wettbewerb, Geschäftsmodell) berücksichtigt.

Enthält ein Leasingverhältnis verschiedene Vertragskomponenten, sind die Leistungen grundsätzlich in Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten aufzuteilen. In der Bewertung des Leasingverhältnisses sind somit keine Serviceanteile inkludiert.

n) Verwendung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Bilanzstichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer sich innerhalb des nächsten Geschäftsjahres beträchtliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben könnten, werden nachstehend erläutert. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultieren aus Vergangenheitserfahrungen sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren.

Eine wesentliche Änderung der Sachverhalte und Umstände, auf denen diese Schätzungen und die damit verbundenen Ermessensentscheidungen basieren, könnte wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Telefónica Deutschland Gruppe haben.

Durch von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegende Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich ergebenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. In diesem Fall werden die zugrunde liegenden Annahmen und ggf. auch die Buchwerte der jeweiligen Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst.

Änderungen von Schätzungen werden in den Perioden gebucht, in denen sie auftreten, auch in den Folgeperioden, wenn die Änderungen sowohl die Berichtsperiode als auch die nachfolgenden Perioden betreffen.

Pensionsverpflichtungen - Leistungsorientierte Versorgungspläne

Die Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen beinhaltet die Verwendung von versicherungsmathematischen Annahmen.

Zur Ermittlung des Zinssatzes für die leistungsorientierten Versorgungspläne wird zunächst das sogenannte Bond-Universum auf Basis der zu einem Stichtag vorhandenen AA-Unternehmensanleihen bestimmt. Basierend auf diesen Anleihen wird eine Zinsstrukturkurve errechnet. Danach wird mit einem Zahlungsstrom, welcher der Laufzeit des Bestands der Telefónica Deutschland Gruppe entspricht, ein einheitlicher Durchschnittszins berechnet. Dieser letztgenannte Zins ist dann der angewandte Rechnungszins.

Die Ermittlung der erwarteten Rentensteigerungen orientiert sich an der langfristigen Inflationserwartung für den Euroraum.

Die Annahme zur Fluktuation der jeweiligen Mitarbeiter basiert auf Erfahrungswerten. Die der Berechnung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen zugrunde liegende Sterberate basiert auf amtlichen Statistiken und Sterbetafeln.

Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte und Geschäfts- oder Firmenwert

Die Bilanzierung von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte beinhaltet die Verwendung von Schätzungen zur Ermittlung der Nutzungsdauer für Abschreibungszwecke und zur Bewertung des beizulegenden Zeitwerts von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen Vermögenswerten zu ihrem Erwerbszeitpunkt.

Zur Ermittlung der Nutzungsdauer sind Schätzungen in Verbindung mit künftigen technologischen Entwicklungen und der alternativen Nutzung der Vermögenswerte erforderlich. Annahmen in Bezug auf die technologische Entwicklung zu treffen erfordert in wesentlichem Umfang Ermessensentscheidungen, die sich insbesondere auf den zeitlichen Verlauf und den Umfang des technologischen Fortschritts beziehen.

Die Telefónica Deutschland Gruppe bewertet regelmäßig den erzielbaren Betrag ihrer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, um eine mögliche Wertminderung von Vermögenswerten bzw. des Geschäfts- oder Firmenwerts feststellen zu können. Die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, welcher der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wird, kann ggf. ein gewisses Maß an Annahmen und Schätzungen sowie wesentliche Ermessensentscheidungen erfordern. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wird die Marktkapitalisierung der Telefónica Deutschland Holding AG zum Bilanzstichtag herangezogen.

Leasingverhältnisse

Bei der Bilanzierung von Leasingverhältnissen unterliegen die Bestimmung der Laufzeit eines Leasingverhältnisses, die Frage, ob eine Verlängerungs-, Kündigungs- oder eine Kaufoption ausgeübt wird oder nicht und die Bestimmung des relevanten Grenzfremdkapitalzinssatzes bestimmten Ermessensentscheidungen und beinhalten somit Schätzunsicherheiten. Die Telefónica Deutschland Gruppe berücksichtigt in dem verwendeten Grenzfremdkapitalzinssatz verschiedene Einflussgrößen wie beispielsweise Laufzeit, Vertragsgegenstand und das wirtschaftliche Umfeld.

Basis für die Beurteilung der Vertragslaufzeit ist die unkündbare Grundmietzeit eines Leasingsverhältnisses. Verlängerungs- und Kündigungsoptionen, die der Telefónica Deutschland Gruppe als Leasingnehmer zustehen, werden in der Vertragslaufzeit berücksichtigt, wenn deren Ausübung zu Beginn des Leasingverhältnisses hinreichend wahrscheinlich ist und sie innerhalb eines Prognosezeitraums von drei Jahren ausgeübt werden können.

Latente Ertragsteuern

Die Telefónica Deutschland Gruppe beurteilt die Werthaltigkeit der latenten Steueransprüche auf Grundlage einer Schätzung der künftigen Ergebnisse. Ob diese latenten Steueransprüche realisiert werden können, hängt letztendlich davon ab, ob die Telefónica Deutschland Gruppe während des Zeitraums, über den die latenten Steueransprüche abzugsfähig bleiben, ein zu versteuerndes Ergebnis erwirtschaftet. Dieser Analyse liegen der geschätzte zeitliche Verlauf der Umkehr der latenten Steuerschulden sowie Schätzungen des zu versteuernden Ergebnisses zugrunde, die auf internen Prognosen basieren und aktualisiert werden, um die neuesten Entwicklungen und Einschätzungen widerzuspiegeln. In der Vergangenheit wurden für die Bewertung der Verlustvorträge und der temporären Differenzen Zeithorizonte von fünf bis sieben Jahren verwendet. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die verwendeten Zeithorizonte nicht verändert.

Die Erfassung der Steueransprüche und -schulden hängt von einer Reihe von Faktoren ab, darunter Schätzungen bezüglich des zeitlichen Verlaufs und der Realisierung latenter Steueransprüche, sowie dem geschätzten Verlauf der Steuerzahlungen. Aufgrund von Änderungen der Steuergesetzgebung oder unvorhersehbaren, den Steuersaldo beeinflussenden Transaktionen könnten die tatsächlichen Ertragsteuereinnahmen und -zahlungen der Telefónica Deutschland Gruppe von den von der Gruppe getroffenen Schätzungen abweichen.

Rückstellungen

Sowohl Ansatz als auch Bewertung von Rückstellungen unterliegen in einem hohen Maß Ermessensentscheidungen. Die Höhe der Rückstellung wird somit auf Basis der bestmöglichen Schätzung des zur Erfüllung der Verpflichtung erforderlichen Abflusses von Ressourcen ermittelt, wobei sämtliche zum Bilanzstichtag verfügbaren Informationen berücksichtigt werden, einschließlich der Meinung unabhängiger Sachverständiger wie z.B. Rechtsbeistand oder -berater.

In Anbetracht der Schätzungsunsicherheiten bei der Ermittlung der Höhe der Rückstellungen können die tatsächlichen Abflüsse von Ressourcen von den ursprünglich auf Basis der Schätzungen erfassten Beträgen abweichen.

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Im Falle, dass Mitarbeitern im Rahmen eines Freiwilligenprogramms Abfindungsangebote gemacht werden, werden die Leistungen auf Basis der erwarteten Anzahl der Mitarbeiter, die das Angebot annehmen werden, bewertet. Diese Leistungen werden unabhängig von ihrer Laufzeit zum Verpflichtungsbetrag angesetzt.

Die Ermittlung des Betrags für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses basiert auf verschiedenen Annahmen, die ebenfalls Ermessensentscheidungen und Schätzungen erfordern und somit diesbezüglich Unsicherheiten enthalten können. Hierunter fallen im Wesentlichen das zugrunde gelegte Gehaltsniveau, die Betriebszugehörigkeit und der Freistellungszeitraum bis zum Austrittsdatum.

Umsatzrealisierung

Ermittlung des Einzelveräußerungspreises der Leistungsverpflichtung Mobilfunktarif Postpaid

Jeder Mobilfunktarif Postpaid wird im Rahmen der Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtung im Fünf-Stufen-Modell des IFRS 15 als eigenständige Leistungsverpflichtung klassifiziert. Zur Ermittlung des Einzelveräußerungspreises dieser Leistungsverpflichtung wird zunächst der auf der Rechnung ausgewiesene Listenpreis herangezogen. Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Rabatte, welche Kunden der Telefónica Deutschland Gruppe gewährt werden, wird dieser im zweiten Schritt um einen spezifizierten Abschlagssatz gemindert.

Der geminderte Listenpreis entspricht dem Einzelveräußerungspreis der vorgenannten Leistungsverpflichtung.

Ermittlung der durchschnittlichen Vertragslaufzeit

Bei der Telefónica Deutschland Gruppe gibt es für Kunden die Möglichkeit Verträge mit einer festgelegten Mindestvertragslaufzeit abzuschließen. Bei Abschluss eines solchen Laufzeitvertrages sind sowohl Telefónica als auch der Kunde zunächst an die jeweils festgelegte Vertragslaufzeit gebunden. Allerdings gewährt Telefónica dem Kunden das Recht, den Vertrag vorzeitig zu verlängern. Die in diesem Rahmen regelmäßig von Kunden ausgeübten Vertragsverlängerungen führen insgesamt zu einer Verkürzung der rechtlich vertraglichen Grundlaufzeit.

Die Ermittlung der Laufzeit im Rahmen des Portfolioansatzes erfolgt dabei anhand von Vergangenheitswerten und findet bei der Ermittlung des Transaktionspreises entsprechend Berücksichtigung.

Mögliche Änderungen von Schätzungen könnten zu Änderungen sowohl der Höhe als auch des zeitlichen Verlaufs der künftigen Ertragsrealisierung führen.

Gemeinschaftliche Tätigkeiten

Die TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH und die TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG wurden in Anwendung des IFRS 11.17 unter Berücksichtigung der spezifischen Tatsachen und Umstände als gemeinschaftliche Tätigkeiten eingestuft. Insbesondere die Tatsache, dass die Vertragspartner die Rechte an den gesamten von den beiden Gesellschaften erzeugten Leistungen haben, unterstützt unsere Einschätzung, dass es sich bei der Vereinbarung um eine gemeinschaftliche Tätigkeit handelt.

Eventualvermögenswerte- und -verbindlichkeiten

Im Rahmen der Bestimmung der Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten (siehe Anhang Nr. 17 Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten) wird ebenfalls auf Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen zurückgegriffen.

Diese beziehen sich u.a. auf Risiken aus der Geltendmachung von Patentverletzungen sowie Beteiligungen an gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Nach Einschätzung des Vorstands verfügt die Telfisa Global B.V. über ausreichende finanzielle Mittel um ihren Verpflichtungen, insbesondere die gegenüber der Telefónica Deutschland Gruppe, jederzeit nachzukommen.

o) Konsolidierungsmethoden

Die angewandten Konsolidierungsmethoden stellen sich wie folgt dar:

Vollkonsolidierung bei Unternehmen, über die die Telefónica Deutschland Gruppe beherrschenden Einfluss hat. Eine Beherrschung wird dann angenommen, wenn die Telefónica Deutschland Gruppe im Hinblick auf das Beteiligungsunternehmen Verfügungsgewalt hat sowie schwankenden Renditen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese Renditen besitzt. Darüber hinaus muss die Fähigkeit bestehen, diese Renditen mittels der Verfügungsgewalt zu beeinflussen.
Anteilige Konsolidierung der zurechenbaren Vermögenswerte, Schulden sowie Aufwendungen und Erträge bei gemeinschaftlich mit Dritten geführten Unternehmen (gemeinschaftliche Tätigkeiten), sodass der entsprechende Anteil an den gesamten Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen und Erträgen sowie Cashflows dieser Unternehmen in den entsprechenden Posten in den Konzernabschluss integriert wird.

Alle wesentlichen konzerninternen Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Transaktionen zwischen den konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert. Auch die aus Transaktionen mit aktivierungsfähigen Gütern oder Dienstleistungen von Tochterunternehmen mit anderen Unternehmen der Telefónica Deutschland Gruppe generierten Ergebnisse wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Die Einzelabschlüsse der Konzerngesellschaften werden unter Anwendung einheitlicher Rechnungslegungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft. Falls die Rechnungslegungsmethoden von Konzerngesellschaften von denen der Telefónica Deutschland Gruppe abweichen, werden bei der Konsolidierung Anpassungen vorgenommen, um den Konzernabschluss einheitlich darzustellen.

In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung sind die Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows von Unternehmen, die der Telefónica Deutschland Gruppe nicht länger angehören, bis zu dem Zeitpunkt enthalten, an dem die entsprechende Beteiligung veräußert oder das Unternehmen liquidiert wurde.

Die Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows von neuen Konzerngesellschaften sind ab dem Zeitpunkt bis zum Jahresende enthalten, ab dem die Beteiligung erworben oder das Unternehmen gegründet wurde.

p) Veröffentlichte, verpflichtend anzuwendende Standards und IFRIC-Interpretationen zum 31. Dezember 2019

IFRS 16: Leasingverhältnisse - Effekte aus der Erstanwendung

Zum 13. Januar 2016 hat das IASB den IFRS 16 Leasingverhältnisse veröffentlicht, welcher den IAS 17 sowie weitere bestehende Interpretationen ersetzt hat. Am 9. November 2017 wurde der Standard in europäisches Recht übernommen. Der Standard ist verpflichtend für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2019 anzuwenden.

Im Rahmen des IFRS 16 sind beim Leasingnehmer grundsätzlich alle Verträge, die als Leasingverhältnis identifiziert werden, dahingehend zu bilanzieren, dass ein Nutzungsrecht (sog. right-of-use) und eine Leasingverbindlichkeit zu aktivieren bzw. passivieren sind. Die nach dem IAS 17 zuvor bestehende Unterscheidung zwischen Finanzierungsleasing und Operating-Leasingverhältnis entfällt somit für die Leasingnehmer-Seite. Die Fortschreibung der Leasingverbindlichkeit erfolgt nach der Effektivzinsmethode. In der Regel ergeben sich aufgrund dieser Methode und den daraus resultierenden Zinseffekten höhere Aufwendungen zu Vertragsbeginn. Die Regelungen auf Leasinggeber-Seite sind hingegen ähnlich den vorherigen Regelungen des IAS 17.

Der Standard stellte dem Anwender für den Zeitpunkt der Erstanwendung folgende Übergangsvorschriften zur Wahl:

Anwendung rückwirkend auf alle Leasingverhältnisse unter Anpassung der Vorjahre (vollständig retrospektiver Ansatz)
Anwendung auf alle Leasingverhältnisse ab Einführung des Standards (modifiziert retrospektiver Ansatz)

Die Telefónica Deutschland Gruppe bilanziert seit dem 1. Januar 2019 nach den Regelungen des IFRS 16 und hat sich für die Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes entschieden. Der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung wird dabei als Anpassung des Eröffnungsbilanzwerts in den Gewinnrücklagen in der Berichtsperiode 2019 erfasst.

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat die Vergleichszahlen der Vorjahresperiode nicht angepasst. Die Leasingverbindlichkeiten wurden beim erstmaligen Ansatz unter Verwendung des laufzeitäquivalenten Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete durchschnittliche Zinssatz betrug 0,5 %.

Für die Bewertung der Nutzungsrechte aus vormaligen Operating-Leasingverhältnis-Verträgen zum 1. Januar 2019 besteht ein Wahlrecht gemäß IFRS 16.C8, das je Leasingverhältnis individuell ausgeübt werden kann. Die Telefónica Deutschland Gruppe hat für den Großteil ihrer Verträge die Alternative des IFRS 16.C8 (b) (ii) zu Grunde gelegt, sodass eine Bewertung der Nutzungsrechte in Höhe der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten erfolgte, korrigiert um im Voraus geleistete und abgegrenzte Leasingzahlungen. Die Bewertung erfolgte in der Übergangsphase exklusive der anfänglichen direkten Kosten. Bestehende Finanzierungsleasingverträge, bei denen die Telefónica Deutschland Gruppe als Leasingnehmer aufritt, werden zum 1. Januar 2019 mit dem zum 31. Dezember 2018 ermittelten Buchwert fortgeführt.

Für die Telefónica Deutschland Gruppe als Leasinggeber ergeben sich durch die Umstellung auf IFRS 16 im Rahmen der Untervermietung keine wesentlichen Auswirkungen. Eine Ausnahme besteht jedoch für Untermietverträge von Shopflächen, welche bisher als Operating-Leasingverhältnis bilanziert wurden. Gemäß IFRS 16 wird ein überwiegender Teil dieser Untermietverträge als Finanzierungsleasing eingestuft. Die entsprechenden Forderungen in Höhe des Nettoinvestitionswertes werden nun unter den Sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfasst.

Für die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 wurde in Bezug auf die Klassifizierung von Leasingverhältnissen die Erleichterungsvorschrift des IFRS 16.C3 angewendet. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung nicht erneut beurteilt wurde, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder beinhaltet. Stattdessen wurde IFRS 16 auf Vereinbarungen angewendet, die zuvor unter Anwendung von IAS 17 und von IFRIC 4 als Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Auf Vereinbarungen, die zuvor unter Anwendung von IAS 17 und IFRIC 4 als Vereinbarung ohne Leasingverhältnisse eingestuft waren, wurde IFRS 16 nicht angewendet. Darüber hinaus hat die Telefónica Deutschland Gruppe von der Erleichterungsvorschrift Gebrauch gemacht, Leasingverhältnisse die spätestens zum 31. Dezember 2019 enden, wie Verträge mit kurzer Laufzeit zu behandeln.

Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 ergaben sich neben der initialen Erfassung der Nutzungsrechte sowie Leasingverbindlichkeiten im Wesentlichen folgende Effekte:

Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen auf Verbindlichkeiten ersetzen den Leasingaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung. Dies wirkt sich zum Geschäftsjahr 2019 positiv auf das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (OIBDA) aus. Das Betriebsergebnis und Finanzergebnis hingegen sind zum Geschäftsjahr 2019 nur leicht negativ beeinflusst.
Zum 1. Januar 2019 wurden Drohverlustrückstellungen, die nach IAS 17 für Operating-Leasingverhältnis-Verträge gebildet wurden und für die nach IFRS 16 ein Nutzungsrecht bilanziert wird, über das Eigenkapital angepasst. Eine Wertberichtigung nach IAS 36 war nicht erforderlich.
Zahlungen zur Begleichung von Leasingverbindlichkeiten werden in Höhe des Tilgungsanteils im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit gezeigt und entlasten somit den Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit.

Die erstmalige Anwendung des IFRS 16 hat folgende quantitative Auswirkungen auf die Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018 bzw. zum 1. Januar 2019:

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(In

Millionen EUR)
31. Dezember 2018 Anpassung aufgrund IFRS 16 1. Januar 2019
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 3.793 (76) 3.717
Nutzungsrechte - 2.889 2.889
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 101 13 115
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 206 (19) 187
Kurzfristige Vermögenswerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 9 4 14
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 413 (34) 379
Eigenkapital
Gewinnrücklagen (205) 17 (189)
Langfristige Schulden
Verzinsliche Schulden 2.004 (22) 1.981
Leasingverbindlichkeiten - 2.258 2.258
Rückstellungen 526 (11) 514
Rechnungsabgrenzungsposten 176 - 176
Latente Steuerschulden 177 8 185
Kurzfristige Schulden
Verzinsliche Schulden 145 (8) 137
Leasingverbindlichkeiten - 551 551
Rückstellungen 188 (14) 174

Die Leasingverpflichtungen gem. IAS 17 zum 31. Dezember 2018 wurden zum 1. Januar 2019 wie folgt übergeleitet:

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(In

Millionen EUR)
Zum 31. Dezember 2018 angegebene Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen 2.579
(Abzgl.): kurzfristige Leasingverhältnisse (22)
(Abzgl.): Leasingverhältnisse über Vermögenswerte mit geringem Wert (4)
Zzgl.: Leasingverhältnisse ohne Kündigungsoption 86
Zzgl.: Unterschiede aufgrund der Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen (bzw. nicht gezogenen Kündigungsoptionen) 247
Zzgl.: belastende Operating-Leasingverhältnisse 29
(Abzgl.) Verpflichtungen, bei denen die Vertragslaufzeit noch nicht begonnen hat. (58)
(Abzgl.): Sonstiges (15)
Brutto-Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 2.841
(Abzgl.): Abzinsung (62)
Mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 abgezinst 2.779
Zzgl.: zum 31. Dezember 2018 bilanzierte Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 30
Am 1. Januar 2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten 2.810

q) Neue veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und IFRIC-Interpretationen zum 31. Dezember 2019

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses bekannt gemachte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt.

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Standards, Interpretationen und Änderungen Verpflichtende Anwendungen für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem
Diverse Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards 1. Januar 2020
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 1. Januar 2020 1
Änderungen an IAS 1 und IAS 8 Definition von wesentlich 1. Januar 2020
IFRS 17 Versicherungsverträge 1. Januar 2021 1
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Reform des Zinsbenchmarks (IBOR-Reform) 1. Januar 2020
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig 1. Januar 2022 1

1 Beschlussfassung durch EU noch ausstehend, Angabe zur verpflichtenden Anwendung gemäß IASB.

Die Telefónica Deutschland Gruppe plant derzeit alle Änderungen im Rahmen der verpflichtenden Anwendung umzusetzen. Ausgenommen der bereits beschriebenen Effekte, geht die Gruppe derzeit von keinen wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch die Anwendung künftiger Standards, Interpretationen und Änderungen aus.

4. Ausgewählte erläuternde Anhangangaben zur Konzernbilanz

4.1. Geschäfts- oder Firmenwerte

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(In

Millionen EUR)
2019 2018
Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 1. Januar 1.960 1.960
Zugänge durch Erwerb 4 -
Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 1.964 1.960

Der Anstieg um 4 Mio. EUR resultiert aus dem Erwerb einer Gesellschaft. Weitere Informationen siehe Anhang Nr. 6 Unternehmenszusammenschlüsse.

Die auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Telekommunikation durchgeführte Prüfung auf Wertminderung ergibt keine Notwendigkeit für eine Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts zum Jahresende 2019, da der erzielbare Betrag in Höhe von 7.607 Mio. EUR (2018: 10.088 Mio. EUR), basierend auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, höher war als der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Auch im Geschäftsjahr 2018 wurden keine Abschreibungen vorgenommen.

In Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wird die Prüfung auf Wertminderung dargestellt.

4.2. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

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(In

Millionen EUR)
Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen und Lizenzen Kundenstämme Software
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zum 1. Januar 2018 11.574 3.076 1.379
Zugänge - - 263
Abgänge - - (65)
Umgliederungen - - 4
Zum 31. Dezember 2018 11.574 3.076 1.582
Zum 1. Januar 2019 11.574 3.076 1.582
Zugänge - 9 234
Abgänge (0) (98) (49)
Umgliederungen - - 2
Zum 31. Dezember 2019 11.574 2.988 1.769
Kumulierte Abschreibungen
Zum 1. Januar 2018 (8.879) (1.190) (875)
Zugänge (412) (328) (278)
Abgänge - - 65
Zum 31. Dezember 2018 (9.291) (1.518) (1.089)
Zum 1. Januar 2019 (9.291) (1.518) (1.089)
Zugänge (412) (324) (272)
Abgänge 0 98 49
Zum 31. Dezember 2019 (9.702) (1.745) (1.313)
Buchwerte
Zum 31. Dezember 2018 2.283 1.557 493
Zum 31. Dezember 2019 1.872 1.243 456

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(In

Millionen EUR)
davon aktivierte Eigenleistungen Markennamen Sonstige
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zum 1. Januar 2018 173 101 44
Zugänge 30 - 0
Abgänge (1) - (2)
Umgliederungen (0) - -
Zum 31. Dezember 2018 201 101 42
Zum 1. Januar 2019 201 101 42
Zugänge 28 - 0
Abgänge - - (1)
Umgliederungen - - -
Zum 31. Dezember 2019 229 101 42
Kumulierte Abschreibungen
Zum 1. Januar 2018 (121) (54) (33)
Zugänge (26) (3) (7)
Abgänge 1 - 2
Zum 31. Dezember 2018 (146) (57) (38)
Zum 1. Januar 2019 (146) (57) (38)
Zugänge (29) (3) (3)
Abgänge - - 1
Zum 31. Dezember 2019 (174) (59) (41)
Buchwerte
Zum 31. Dezember 2018 56 45 4
Zum 31. Dezember 2019 54 42 1

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(In

Millionen EUR)
Anlagen im Bau/ Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zum 1. Januar 2018 342 16.516
Zugänge 6 269
Abgänge - (66)
Umgliederungen (3) -
Zum 31. Dezember 2018 344 16.719
Zum 1. Januar 2019 344 16.719
Zugänge 1.428 1.672
Abgänge - (147)
Umgliederungen (2) -
Zum 31. Dezember 2019 1.770 18.244
Kumulierte Abschreibungen
Zum 1. Januar 2018 - (11.030)
Zugänge - (1.029)
Abgänge - 66
Zum 31. Dezember 2018 - (11.993)
Zum 1. Januar 2019 - (11.993)
Zugänge - (1.014)
Abgänge - 147
Zum 31. Dezember 2019 - (12.860)
Buchwerte
Zum 31. Dezember 2018 344 4.727
Zum 31. Dezember 2019 1.770 5.384

Lizenzen

Die Lizenzen bestehen zum 31. Dezember 2019 im Wesentlichen aus den nachfolgend aufgeführten Lizenzen:

Im August 2000 erwarb die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG eine UMTS-Lizenz (3G), deren Nutzung bis zum 31. Dezember 2020 begrenzt ist. Im Mai 2010 erwarb die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Frequenznutzungsrechte im 2,0 GHz-Band, die bis Dezember 2025 befristet sind. Im Rahmen des Erwerbs der E-Plus Gruppe zum 1. Oktober 2014 wurde eine weitere UMTS-Lizenz erworben, die bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist, sowie weitere Frequenznutzungsrechte im 2,0 GHz-Band mit Laufzeiten bis Dezember 2025. Der Buchwert zum 31. Dezember 2019 beträgt 233 Mio. EUR (2018: 439 Mio. EUR). Die 3G Lizenzen werden planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauern betragen ein bis sechs Jahre.

Im Mai 2010 erwarb die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG darüber hinaus Frequenznutzungsrechte, die u.a. für LTE genutzt werden (4G) und die im Jahr 2025 ablaufen. Mit dem Erwerb der E-Plus Gruppe zum 1. Oktober 2014 wurden weitere Frequenznutzungsrechte durch die Telefónica Deutschland Gruppe erworben, die für LTE nutzbar sind und bis Dezember 2025 laufen. Im Juni 2015 ersteigerte die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zwei gepaarte Blöcke im 1,8 GHz-Bereich, welche seit dem 1. Januar 2017 genutzt werden und die bis Dezember 2033 befristet sind. Darüber hinaus sind LTE Lizenzen mit Laufzeiten bis Dezember 2025 bzw. Dezember 2033 vorhanden. Der Buchwert der Frequenznutzungsrechte zum 31. Dezember 2019 beträgt 1.321 Mio. EUR (2018: 1.504 Mio. EUR). Die 4G Lizenzen werden planmäßig linear über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauern betragen sechs bis 14 Jahre.

Im Juni 2015 ersteigerte die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zwei gepaarte Blöcke im 900 MHz-Bereich (2G), welche seit dem 1. Januar 2017 genutzt werden und die mit einer Laufzeit bis Dezember 2033 ausgestattet sind. Der Buchwert der Frequenznutzungsrechte zum 31. Dezember 2019 beträgt 317 Mio. EUR (2018: 340 Mio. EUR). Die Lizenzen werden planmäßig linear über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Restnutzungsdauer beträgt 14 Jahre.

Kundenstämme

Die Kundenstämme resultieren im Wesentlichen aus dem Erwerb der E-Plus Gruppe durch die Telefónica Deutschland. Die im Rahmen des Erwerbs der E-Plus Gruppe zum 1. Oktober 2014 erworbenen Kundenstämme werden über einen verbleibenden Zeitraum von überwiegend vier bis 15 Jahren abgeschrieben.

Software

Die Software umfasst im Wesentlichen Entwicklungen und Lizenzen für IT- und Office-Anwendungen. Im Geschäftsjahr 2019 betrafen die Zugänge im wesentlichen CRM- und Billingsysteme sowie Enterprise Resource Planning-Systeme. Die Softwareabgänge betreffen im Wesentlichen Programme, deren Ende der betrieblichen Nutzung erreicht wurde.

Markennamen

Die im Rahmen des Erwerbs der E-Plus Group zum 1. Oktober 2014 erworbenen Markennamen werden überwiegend über verbleibende 15 Jahre abgeschrieben.

Anlagen im Bau/Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte

Im Juni 2019 ersteigerte die Telefónica Deutschland Gruppe abstrakte Frequenzblöcke in den Bereichen 2 GHz und 3,6 GHz. Die konkrete Zuordnung der Frequenzblöcke erfolgte im August 2019 durch die Bundesnetzagentur. Die Anschaffungskosten der Frequenzen belaufen sich auf 1.425 Mio. EUR. Jeweils 2x 5 MHz Kapazität an 2 GHz Spektrum ist ab den Jahren 2021 und 2026 verfügbar. Die Frequenzen im Bereich 3,6 GHz werden schrittweise bis spätestens 2022 zur Verfügung gestellt. Die Nutzung aller Frequenzen ist bis Ende des Jahres 2040 befristet.

Darüber hinaus sind die 700 MHz Frequenzen (337 Mio. EUR) aus der Ersteigerung im Geschäftsjahr 2015 weiterhin als Anlagen im Bau ausgewiesen, da diese noch nicht im betriebsbereiten Zustand sind.

4.3. Sachanlagen

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(In

Millionen EUR)
Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Betriebs- und Geschäftsausstattung, Werkzeuge und Sonstiges Anlagen im Bau Sachanlagen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zum 1. Januar 2018 722 8.809 260 146 9.938
Zugänge 5 607 33 51 697
Abgänge (99) (313) (25) - (438)
Umgliederungen 5 69 12 (86) (1)
Sonstiges 6 8 - - 14
Zum 31. Dezember 2018 639 9.180 280 112 10.210
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 (97) (361) (38) - (496)
Zum 1. Januar 2019 542 8.819 242 112 9.715
Zugänge 5 764 19 19 807
Abgänge (177) (515) (17) - (709)
Umgliederungen 1 57 1 (58) 1
Sonstiges (1) 79 - - 78
Zum 31. Dezember 2019 370 9.204 245 73 9.891
Kumulierte Abschreibungen
Zum 1. Januar 2018 (607) (5.127) (163) - (5.896)
Zugänge (52) (865) (41) - (959)
Abgänge 99 313 25 - 438
Umgliederungen (0) 0 - - -
Zum 31. Dezember 2018 (561) (5.678) (178) - (6.417)
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 91 318 11 - 420
Zum 1. Januar 2019 (470) (5.360) (167) - (5.998)
Zugänge (31) (790) (31) - (851)
Abgänge 177 513 17 - 707
Umgliederungen 0 (0) - - -
Zum 31. Dezember 2019 (323) (5.638) (181) - (6.142)
Buchwerte
Zum 31. Dezember 2018 78 3.502 101 112 3.793
Zum 1. Januar 2019 - angepasst aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 72 3.459 75 112 3.717
Zum 31. Dezember 2019 47 3.566 64 73 3.750

Die Zuführung in den Sachanlagen im Zusammenhang mit der Außerbetriebnahme und Rückbau- bzw. Stilllegungsverpflichtungen stehenden Vermögenswerte belief sich auf 80 Mio. EUR (2018: 19 Mio. EUR), welche im Wesentlichen auf die Zinsentwicklung, höhere Kosteneinschätzungen und Zuwächse im Mengengerüst zurückzuführen ist.

Die Anlagen im Bau resultieren hauptsächlich aus dem Ausbau des Netzwerks.

4.4. Nutzungsrechte

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(In

Millionen EUR)
Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Sonstiges Nutzungsrechte
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Zum 31. Dezember 2018 - - - -
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 994 1.748 147 2.889
Zum 1. Januar 2019 994 1.748 147 2.889
Zugänge 77 118 34 230
Abgänge (36) (41) (3) (79)
Umgliederungen - (1) - (1)
Zum 31. Dezember 2019 1.035 1.825 179 3.039
Kumulierte Abschreibungen
Zum 31. Dezember 2018 - - - -
Zum 1. Januar 2019 - - - -
Zugänge (185) (325) (40) (550)
Abgänge 5 5 0 10
Zum 31. Dezember 2019 (181) (320) (40) (540)
Buchwerte
Zum 31. Dezember 2018 - - - -
Zum 1. Januar 2019 - angepasst aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 994 1.748 147 2.889
Zum 31. Dezember 2019 855 1.505 139 2.499

Zum 31. Dezember 2019 hat die Telefónica Deutschland Gruppe für Grundstücke und Gebäude im Wesentlichen Nutzungsrechte für Dachflächen, Büroflächen und Shopflächen aktiviert.

In den Bereichen Technische Anlagen und Maschinen fallen im Wesentlichen Nutzungsrechte für Funkmasten sowie Dark Fiber Mietleitungen.

Mietverträge können Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten und haben individuelle Laufzeiten und Konditionen, da diese, insbesondere bei den Mast- und Dachstandorten mit den einzelnen Vermietern ausgehandelt werden.

Die Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 beinhaltet neben dem erstmaligen Ansatz der Nutzungsrechte auch die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Finanzierungs-Leasingverhältnisse in Höhe von 76 Mio. EUR.

4.5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

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Zum 31. Dezember 2019 2018
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 104 1.316 70 1.268
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen (Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen) - 37 - 40
Sonstige Forderungen - 77 - 62
Risikovorsorge - (65) - (68)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 104 1.366 70 1.301

Die kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (inklusive O2 My Handy Forderungen) bewertet sind, haben einen Buchwert in Höhe von 568 Mio. EUR (2018: 682 Mio. EUR) und die langfristigen in Höhe von 104 Mio. EUR (2018: 70 Mio. EUR).

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind, haben einen Bruttobuchwert von 748 Mio. EUR (2018: 586 Mio. EUR).

Für die in der Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Forderungen ist keine separate Risikovorsorge gebildet, da das Kreditausfallsrisiko in Höhe von 94 Mio. EUR (2018: 75 Mio. EUR) implizit im beizulegenden Zeitwert berücksichtig ist. Die Risikovorsorge in Höhe von 65 Mio. EUR (2018: 68 Mio. EUR) besteht in wesentlichen aus der Wertminderung von Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von 59 Mio. EUR (2018: 63 Mio. EUR).

Um den erwarteten Kreditverlust zu messen, wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte in homogene Kundensegmente gruppiert. Der Wertberichtigungssatz wird für jedes Segment auf der Grundlage der Überfälligkeit und tatsächliche erlittener Kreditverluste vergangener Jahre kalkuliert. Der Wert beinhaltet auch zukunftsorientierte Informationen, wenn eine Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten und die Einschätzung der während der Laufzeit der finanziellen Vermögenswerte erwarteten wirtschaftlichen Lage aus der Sicht des Konzerns einen Anpassungsbedarf ergibt. Beobachtbare zukunftsorientierte Informationen können unter anderem verfügbare Einkommen, das Bruttoinlandsprodukt sowie Inflationsindizes sein.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft über Kreditrisikokonzentrationen und erwartete Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (exklusive O2 My Handy) pro Überfälligkeitszeitband zum 31. Dezember 2019.

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Zum 31. Dezember 2019 (In

Millionen EUR)
Bruttobuchwert Risikovorsorge Durchschnittliche erwartete Ausfallrate
Diese Darstellung folgt dem vereinfachten Ansatz:
nicht fällig 841 14 1,7 %
fällig seit 1-30 Tagen 33 2 6,6 %
fällig seit 31-60 Tagen 6 1 21,2 %
fällig seit 61-90 Tagen 5 2 36,3 %
fällig seit 91-180 Tagen 13 7 57,9 %
fällig seit 181-360 Tagen 16 11 69,8 %
fällig seit mehr als 360 Tagen 31 22 70,4 %
Summe 945 60

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Zum 31. Dezember 2018 (In

Millionen EUR)
Bruttobuchwert Risikovorsorge Durchschnittliche erwartete Ausfallrate
Diese Darstellung folgt dem vereinfachten Ansatz:
nicht fällig 708 8 1,1 %
fällig seit 1-30 Tagen 117 2 1,8 %
fällig seit 31-60 Tagen 13 2 11,4 %
fällig seit 61-90 Tagen 6 2 35,6 %
fällig seit 91-180 Tagen 70 8 12,0 %
fällig seit 181-360 Tagen 20 12 62,6 %
fällig seit mehr als 360 Tagen 37 30 80,0 %
Summe 972 64

Der Bruttobuchwert in Höhe von 945 Mio. EUR (2018: 972 Mio. EUR) setzt sich zusammen aus sämtlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich O2 My Handy Forderungen in Höhe von 568 Mio. EUR (2018: 441 Mio. EUR), für die eine separate Wertberichtigung in Höhe von 93 Mio. EUR (2018: 74 Mio. EUR) gebildet ist.

Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich im Berichtsjahr keine signifikanten Veränderungen im Bereich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, was zu keiner wesentlichen Veränderung der Wertberichtungen für das Geschäftsjahr 2019 führt. In 2018 ergab sich jedoch eine Ausweisänderung auf Grund von IFRS 9.

Bei der Ermittlung der erwarteten Risikovorsorge wird eine Inkassoquote von 24 % in 2019 (2018: 23 %) berücksichtigt.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem vertraglichen Volumen von 58 in Mio. EUR (2018: 78 Mio. EUR), welche während des Geschäftsjahres 2019 an Inkassounternehmen übermittelt wurden und noch nicht bezahlt worden sind, laufen weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen.

Die Zusammensetzung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergibt sich wie folgt:

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Zum 31. Dezember 2019 2018
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Fakturierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 104 802 70 779
Nicht fakturierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 514 - 488
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 104 1.316 70 1.268

Die nachstehende Tabelle zeigt die die Entwicklung der Wertberichtigung für die zum 31. Dezember endenden Jahre 2019 und 2018.

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2019
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen aus Lieferung und Leistungen Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Forderungen aus Lieferung und Leistungen
--- --- --- --- ---
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
1. Januar 2019 - (68) (13) (63)
Zuführung - (28) - (48)
Auflösung - - - -
Verbrauch - 32 - 29
Umbuchungen - - (9) 9
31 Dezember 2019 - (65) (21) (73)

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2018
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Forderungen aus Lieferung und Leistungen Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Forderungen aus Lieferung und Leistungen
--- --- --- --- ---
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
1. Januar 2018 - (89) (7) (55)
Zuführung - (28) - (47)
Auflösung - - - -
Verbrauch - 49 - 33
Umbuchungen - - (5) 5
31 Dezember 2018 - (68) (13) (63)

In den Jahren 2019 und 2018 verkaufte die Telefónica Deutschland Gruppe Ratenforderungen, um das Working Capital zu optimieren und um Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen zu erhalten. Der Nominalwert der in 2019 abgeschlossenen Transaktionen beläuft sich auf 682 Mio. EUR (2018: 632 Mio. EUR), und der Buchwert beläuft sich auf 677 Mio. EUR (2018: 625 Mio. EUR). Die Forderungsankäufer übernehmen einen Teil des Risikos dieser Forderungen. Die verkauften Forderungen wurden zum Zeitpunkt des Verkaufs mit Ausnahme des anhaltenden Engagements in Höhe von 117 Mio. EUR (2018: 70 Mio. EUR) vollständig ausgebucht. In Höhe des maximal verbliebenen Verlustrisikos wurde eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe erfasst.

Das anhaltende Engagement resultiert aus gewährten Garantien. Hieraus wird eine Inanspruchnahme in Höhe von 6 Mio. EUR (2018: 5 Mio. EUR) erwartet.

Hinsichtlich der sonstigen Forderungen lagen zum 31. Dezember 2019 und 2018 keine wesentlichen Wertminderungen vor.

4.6. Sonstige finanzielle Vermögenswerte

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Zum 31. Dezember 2019 2018
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Beteiligungen an Start-up-Unternehmen 1 - 1 -
Zinsswaps 3 2 5 2
Ansprüche aus Versicherungsverträgen 75 - 70 -
Einlage Silent Factoring 29 10 12 8
Kautionen 0 - 0 -
Darlehensforderungen 15 - 14 0
Nettoinvestitionswert 9 5 - -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 133 17 101 9

Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte enthalten im Wesentlichen den kurzfristigen Anteil der Einlage als Sicherheit für Silent Factoring.

Die Einlage Silent Factoring wird als Sicherheit für die Deckung des Höchstrisikos, das von der Telefónica Deutschland Gruppe zu tragen ist, und der Gewährleistung des Forderungs-Managements (Servicing) über die Laufzeit der verkauften Forderungen verpfändet. Die Telefónica Deutschland Gruppe erhält einen Festzins für diese Einlage. Bei Ausfall der zugrundliegenden Forderungen ist ein Teil dieser Forderung zu erstatten. Die Einlage stellt eine Sicherheit für die Verluste der Bank aus dem Forderungsverkauf dar.

Der Zinsswap wird als Sicherungsinstrument für den in 2014 ausgegebenen Bond eingesetzt (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 4.11 Verzinsliche Schulden).

Die Versicherungsansprüche in 2019 sind zur Deckung der Pensions- und Altersteilzeitverpflichtungen entstanden, stellen bis auf 7 Mio. EUR (2018: 8 Mio. EUR) Überdeckung jedoch, gemäß IAS 19, kein Planvermögen dar. Die erfassten Zeitwerte basieren auf den durch die Versicherung übermittelten Werten, die auf internen Rechenmodellen der Versicherung beruhen.

Die Darlehensforderungen enthalten zum 31. Dezember 2019 im Wesentlichen ein Darlehen aus dem Verkauf der Anteile an der Shortcut I GmbH & Co. KG.

Für weitere Informationen zu den Beteiligungen an Start-up-Unternehmen siehe Anhang Nr. 9 Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten.

Der Nettoinvestitionswert resultiert aus Leasingforderungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen für Untermietverträge für Shops und Standorte mit Antennenträgern. Für weitere Informationen zum Nettoinvestitionswert siehe Anhang Nr. 19 Leasing.

Hinsichtlich der sonstigen finanziellen Vermögenswerte lagen zum 31. Dezember 2019 keine wesentlichen Wertminderungen vor.

4.7. Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte und sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten

Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

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Zum 31. Dezember 2019 2018
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Vorauszahlungen 95 73 99 68
Vorauszahlungen gegenüber verbundenen Unternehmen - 1 - 0
Aktivierte Kosten der Vertragserlangung 122 360 103 326
Vertragsvermögenswert 3 21 4 19
Sonstige Steuerforderungen - 0 - 0
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 220 455 206 413

Die Vorauszahlungen betreffen im Wesentlichen Vorauszahlungen für Mietenebenkosten von Antennenstandorten, Dienstleistungs- und IT-Supportvereinbarungen.

Bei den Vorauszahlungen gegenüber verbundenen Unternehmen verweisen wir auf Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen.

Die aktivierten Kosten der Vertragserlangung enthalten Kosten für Provisionen, die Verträgen mit Kunden direkt zugeordnet werden können.

Diese werden linear über die zugrundeliegende Amortisationsdauer ergebniswirksam abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2019 wurden in diesem Zusammenhang Abschreibungen in Höhe von 461 Mio. EUR (2018: 437 Mio. EUR) erfasst.

Der Vertragsvermögenswert enthält Verträge für welche die Telefónica Deutschland Gruppe ihren vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Mobilfunk-Hardware, Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen oder Erbringung von Festnetz- bzw. DSL-Leistungen nachgekommen ist, bevor eine Gegenleistung gezahlt oder fällig geworden ist.

Für Vertragsvermögenswerte ist eine Risikovorsorge von 1 Mio. EUR (2018: 1 Mio. EUR) bereits direkt im beizulegenden Wert erfasst. Vertragsvermögenswerte bestehen überwiegend mit Privatkunden.

Die sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 Kurzfristig 2018 Kurzfristig
Lohnsteuer und Sozialversicherung 9 10
Sonstige Steuerverbindlichkeiten für indirekte Steuern 93 22
Sonstige Steuern 1 7
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 103 39

4.8. Vorräte

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018
Handelswaren 166 264
Wertberichtigung (2) (3)
Vorräte 165 261

Die Vorräte umfassen insbesondere Smartphones und Zubehörteile.

Der Gesamtbetrag der aufwandswirksam erfassten Vorräte beläuft sich im Geschäftsjahr 2019 auf 1.312 Mio. EUR (2018: 1.275 Mio. EUR).

Die Lieferanten der Vorräte haben branchentypisch einen Eigentumsvorbehalt an den Vorräten bis zu deren vollständigen Zahlung.

4.9. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfasst hauptsächlich Einlagen im Zusammenhang mit Cash-Pooling-Vereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., Amsterdam, Niederlande (Telfisa Global B.V.), Forderungen gegen Banken, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt und Kassenbestände.

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018
Bankguthaben und Kassenbestand 14 14
Cash-Pooling 767 737
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 781 751

Die Telefónica hat Cash-Pooling- und Einlagenvereinbarungen mit der Telfisa Global B.V., einer Konzerngesellschaft der Telefónica, S.A. Group, abgeschlossen und hinterlegt dort ihre Barüberschüsse. Die Telefónica, S.A. ist von internationalen Ratingagenturen mit einem Investment Grade Rating eingestuft. Daher werden hier keine wesentlichen Kreditverluste erwartet.

4.10. Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG zum 31. Dezember 2019 beträgt unverändert 2.975 Mio. EUR und ist eingeteilt in 2.974.554.993 nennwertlose Namensaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 EUR. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Das Grundkapital ist voll einbezahlt.

Zum 31. Dezember 2019 hält die Telefónica Deutschland Holding AG keine eigenen Aktien.

Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung sind Ansprüche der Aktionäre auf Verbriefung von Anteilen ausgeschlossen. In der Hauptversammlung gewährt jede Stückaktie eine Stimme. Die Aktien sind frei übertragbar.

Genehmigtes Kapital

Die Telefónica Deutschland Holding AG verfügt zum 31. Dezember 2019 über ein Genehmigtes Kapital 2016/I in Höhe von 1.487.277.496 EUR.

Bedingtes Kapital

Das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG ist um bis zu 558.472.700 EUR durch Ausgabe von bis zu 558.472.700 auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2019/I). Das Bedingte Kapital 2019/I wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 - unter Aufhebung des Bedingten Kapital 2014/I - beschlossen.

Kapitalrücklage

Im Zuge einer Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Erwerb von E-Plus, die am 18. September und 7. Oktober 2014 in das Handelsregister eingetragen wurden, erfolgte in 2014 eine Erhöhung der Kapitalrücklage um 4.800 Mio. EUR auf den unveränderten Stand zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 4.800 Mio. EUR.

Mit Eintragung im Handelsregister am 4. Juni 2018 wurde die gebundene Kapitalrücklage in Höhe eines Teilbetrages von 4.535.097.828 EUR in eine freie Kapitalrücklage (§272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) umgewandelt.

Gewinnrücklage

Gesetzliche Rücklage

Die Gewinnrücklage enthält eine gesetzliche Rücklage gemäß § 150 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) in Höhe von 0,014 Mio. EUR (2018: 0,014 Mio. EUR).

Dividendenausschüttung im Geschäftsjahr

Am 21. Mai 2019 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von 0,27 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt rund 803 Mio. EUR, auszuschütten.

Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2019 zur Ausschüttung in 2020

Der Vorstand der Telefónica Deutschland hat am 11. Dezember 2019 beschlossen, der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die für den 20. Mai 2020 geplant ist, eine Bardividende in Höhe von insgesamt 506 Mio. EUR bzw. 0,17 EUR pro Aktie vorzuschlagen.

Dividendenausschüttung im Vorjahr

Am 17. Mai 2018 beschloss die ordentliche Hauptversammlung der Telefónica Deutschland, für das Geschäftsjahr 2017 eine Dividende von 0,26 EUR je dividendenberechtigter Stückaktie, insgesamt rund 773 Mio. EUR, auszuschütten.

4.11. Verzinsliche Schulden

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Zum 31. Dezember 2019 2018
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Anleihen 1.098 16 1.099 16
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen 721 118 474 79
Darlehensverbindlichkeiten 333 205 408 42
Finanzierungsleasing (*) - - 22 8
Verzinsliche Schulden 2.153 339 2.004 145

(*) Finanzierungsleasing gemäß IAS 17. Für die Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 verweisen wir auf Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Zum Fälligkeitsprofil der aufgeführten Verbindlichkeiten wird auf die Angaben im Lagebericht, Risiken aus Finanzinstrumenten verwiesen. Langfristige verzinsliche Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 953 Mio. EUR (2018: 931 Mio. EUR).

Anleihen

Im Februar 2014 wurde von der Telefónica Deutschland Gruppe eine Anleihe mit einem Nominalvolumen von 500 Mio. EUR platziert. Die Laufzeit der Anleihe endet am 10. Februar 2021. Diese ungesicherte siebenjährige Anleihe (Senior Unsecured Bond) wurde von der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, ausgegeben und wird von der Telefónica Deutschland Holding AG garantiert. Der Kupon der Festzinsanleihe beträgt 2,375 % und der Ausgabepreis lag bei 99,624 %. Bei einem Emissionsspread von 100 Basispunkten über der siebenjährigen Euro-Midswap-Rate ergibt sich eine Rendite von 2,434 %. Die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München hat den Nettoemissionserlös der Anleihe im Rahmen eines Darlehens der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zur Verfügung gestellt.

Eine weitere Anleihe der Telefónica Deutschland Gruppe wurde am 5. Juli 2018 mit einem Nominalvolumen von 600 Mio. EUR emittiert. Der Festzinssatz liegt bei 1,75 % und die Laufzeit der Anleihe endet am 5. Juli 2025. Diese ungesicherte siebenjährige Anleihe (Senior Unsecured Bond) wurde ebenfalls von der O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München, ausgegeben und wird von der Telefónica Deutschland Holding AG garantiert. Die Anleihe dient der Refinanzierung einer im November fälligen und inzwischen zurückgezahlten Anleihe sowie für allgemeine Unternehmenszwecke. Die O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München hat den Nettoemissionserlös der Anleihe im Rahmen eines Darlehens der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG zur Verfügung gestellt.

Die Bewertung der Anleihen erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode.

Angaben zum Hedge Accounting

Auf einen Teilbetrag des Nominalvolumens der oben genannten Anleihe vom Februar 2014 wurde in Höhe von 150 Mio. EUR ein Zinsswap abgeschlossen, welcher als Fair Value Hedge bilanziert wird. Auf Grundlage dieses Zinsswapvertrags zahlt die Telefónica Deutschland Gruppe einen variablen Zinssatz in Höhe des 3-Monats-Euribor auf den Nominalbetrag von 150 Mio. EUR und erhält im Gegenzug dafür Zinsen auf Basis eines festen Zinssatzes von 1,268 % auf denselben Betrag. Die folgende Tabelle fasst die Parameter des Geschäfts zusammen.

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(In

Millionen EUR)
Nominal Betrag Fälligkeit Sicherungszins Buchwert Bilanzposition langfristig
Zum 31. Dezember 2019 Zinsswap 150 10.02.2021 3 Monate EURIBOR 5 Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Zum 31. Dezember 2018 Zinsswap 150 10.02.2021 3 Monate EURIBOR 6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

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(In

Millionen EUR)
Bilanzposition kurzfristig Kumulierte Wertänderung der Sicherungsinstrumente zur Ermittlung der Effektivität
Zum 31. Dezember 2019 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 3
Zum 31. Dezember 2018 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 5

Der Fair Value des Swaps, die Buchwertanpassung und die Amortisation der Buchwertanpassungen werden im Zinsergebnis erfasst.

Der abgesicherte Nominalbetrag der Finanzschulden beträgt 150 Mio. EUR. Damit sind 14 % des Bestandes an Anleihen des Unternehmens von festverzinslich auf variabel verzinslich getauscht. Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine nennenswerten Ineffektivitäten erfasst.

Die Buchwertanpassung der Anleihen wird bestimmt durch Abzinsung der vertraglichen künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzschulden mit vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen. Die nachfolgende Tabelle fasst den Buchwert, die Buchwertanpassungen und die Wertänderungen des Bonds zusammen.

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(In

Millionen EUR)
Buchwert Bilanzposition langfristig Bilanzposition kurzfristig Kumulierte Wertänderung der gesicherten Grundgeschäften zur Ermittlung der Effektivität Bestand der Buchwertanpassung des Grundgeschäft
Zum 31. Dezember 2019 Bond 513 Verzinsliche Schulden Verzinsliche Schulden (3) (3)
Zum 31. Dezember 2018 Bond 514 Verzinsliche Schulden Verzinsliche Schulden (5) (5)

Bei der Bewertung der Zinsswaps zum beizulegenden Zeitwert fließen alle Faktoren ein, die Marktteilnehmer berücksichtigen würden, einschließlich der Kreditrisiken der Vertragspartner. Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps ergibt sich durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme über die Restlaufzeit des Vertrages unter Einsatz aktueller Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven.

Für weitere Informationen zur Bilanzierung der Sicherungsbeziehungen verweisen wir auf die Ausführungen zu Risiken aus Finanzinstrumenten im zusammengefassten Lagebericht.

Schuldscheindarlehen-/Namensschuldverschreibungen

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat am 13. März 2015 eine Erstplatzierung von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit einem Volumen von 300 Mio. EUR abgeschlossen.

Die platzierten Schuldscheindarlehen mit einem Volumen von 172 Mio. EUR haben ungesicherte Tranchen mit Laufzeiten von fünf, acht und zehn Jahren, jeweils sowohl mit variabler und mit fester Verzinsung. Die durchschnittliche Verzinsung der Tranchen mit fixem Zinssatz beläuft sich auf 1,38 % p.a. Die Verzinsung der variablen Tranchen erfolgt zu Euribor-Geldmarktkonditionen zuzüglich einer vereinbarten Marge.

Die platzierten Namensschuldverschreibungen haben Laufzeiten von 12, 15 und 17 Jahren und feste Verzinsung. Die Tranchen betragen jeweils 3 Mio. EUR, 33 Mio. EUR und 92 Mio. EUR, die jeweilige Verzinsung beträgt 2,000 %, 2,250 % und 2,375 %.

Alle Tranchen wurden zu par ausgegeben.

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat weiterhin über die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG im Februar 2018 Schuldscheindarlehen in verschiedenen Tranchen und eine Namensschuldverschreibung im Gesamtvolumen von insgesamt 250 Mio. EUR begeben. Die platzierten Schuldscheindarlehen haben Tranchen mit Laufzeiten von 1 Jahr mit fixer Verzinsung sowie Laufzeiten mit 5 und 7 Jahren mit variabler und fixer Verzinsung und eine Tranche mit 10 jähriger Laufzeit mit fixer Verzinsung. Die jeweilige Verzinsung der fixen Tranchen mit 1, 5, 7 und 10 Jahren Laufzeit beträgt 0,03 %, 1,051 %, 1,468 % und 1,962 % p.a. Die Namensschuldverschreibung weist eine Laufzeit von 15 Jahren und eine fixe Verzinsung von 2,506 % p.a. auf. Die Verzinsung der variablen Tranchen erfolgt zu Euribor-Geldmarktkonditionen zuzüglich einer vereinbarten Marge. Alle Tranchen wurden zu par ausgegeben.

Am 25. April 2019 hat die Telefónica Deutschland Gruppe über die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Schuldscheindarlehen in verschiedenen Tranchen im Gesamtvolumen von insgesamt 360 Mio. EUR begeben. Die platzierten Schuldscheindarlehen haben Tranchen mit Laufzeiten von fünf und sieben Jahren mit jeweils variabler und fixer Verzinsung sowie eine Tranche mit einer Laufzeit von 10 Jahren mit fixer Verzinsung. Die jeweilige Verzinsung der fixen Tranchen mit fünf, sieben und 10 Jahren Laufzeit beträgt 0,893 %, 1,293 % und 1,786 % p.a. Die Verzinsung der variablen Tranchen erfolgt zu Euribor-Geldmarktkonditionen zuzüglich einer vereinbarten Marge. Alle Tranchen wurden zu par ausgegeben.

Darlehensverbindlichkeiten

Am 22. März 2016 wurde eine revolvierende Konsortialkreditlinie (RCF) in Höhe von 750 Mio. EUR unterschrieben. Diese Konsortialkreditlinie wurde zum 18. Dezember 2019 gekündigt und durch eine neue, revolvierende Konsortialkreditlinie in gleicher Höhe mit Laufzeit bis 17. Dezember 2024 und zwei Verlängerungsoptionen bis Ende 2026 ersetzt. Die Verzinsung des RCF erfolgt variabel zu Euribor-Geldmarktkonditionen zuzüglich einer vereinbarten Marge. Die Marge ist u.a. auch an die Entwicklung eines ESG Nachhaltigkeitsratings der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG gekoppelt. Zum 31. Dezember 2019 besteht keine Inanspruchnahme der Kreditlinie.

Am 13. Juni 2016 wurde ein Finanzierungsvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 450 Mio. EUR unterschrieben. Zum 31. Dezember 2019 war dieser in Höhe von 408 Mio. EUR mit fixer Verzinsung in Form von zwei Tranchen in Anspruch genommen. Die durch die EIB bereitgestellten Finanzierungsmittel haben eine Laufzeit bis Dezember 2024 bzw. Mai 2025 und werden ab Dezember 2019 bzw. Mai 2020 in gleich hohen Raten zurückgezahlt.

Am 18 Dezember 2019 wurde ein weiterer Finanzierungsvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 300 Mio. EUR abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2019 besteht keine Inanspruchnahme dieses Darlehens. Die durch die EIB bereitgestellten Finanzierungsmittel haben mit Inanspruchnahme ebenfalls eine Laufzeit von acht Jahren und werden in gleich hohe hohen Raten zurückgezahlt. Bei beiden Finanzierungen bestimmt sich der Referenzzinssatz der fixen Tranchen nach den Grundsätzen, die jeweils durch die Organe der EIB für gleichartige Darlehen festgelegt werden.

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat am 31. Juli 2017 über die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG eine bilaterale revolvierende Kreditlinie mit der Telfisa Global B.V. in Höhe von 500 Mio. EUR abgeschlossen. Die Kreditlinie dient allgemeinen Unternehmenszwecken. Die Kreditlinie, wurde mit Vertragsablauf zum 31. Juli 2019 nicht verlängert. Im Gegenzug wurde die Überziehungslinie der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG im Rahmen der Cash Pool Vereinbarung mit der Telfisa Global B.V. auf 454 Mio. EUR erhöht. Zum 31. Dezember 2019 besteht keine Inanspruchnahme dieser Linie. Darüber hinaus hat die Telefónica Deutschland Gruppe zum 31. Dezember 2019 eine kurzfristige Bankkreditlinie über 130 Mio. EUR in Anspruch genommen.

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat am 31. Juli 2019 mit Wirkung zum 12. September 2019 mit der Telfin Ireland DAC., einer Finanzierungsgesellschaft der Telefónca, S.A. Group, eine bilaterale relvolvierende Kreditlinie in Höhe von 700 Mio. EUR abgeschlossen, die der Finanzierung des Kaufpreises aus der Spektrum Auktion dienen sollte. Aufgrund neuer Zahlungsbedingungen war diese Fazilität jedoch nicht mehr erforderlich und wurde mit Wirkung zum 4. Dezember 2019 beendet. Im Berichtsjahr bestand keine Inanspruchnahme dieser Linie.

Finanzierungsleasing - Vorjahresangabe gemäß IAS 17

Zum 31. Dezember 2018 resultierten die Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen hauptsächlich aus Vereinbarungen für Netzwerkelemente, die im Rahmen von Sale- und Leaseback-Transaktionen geschlossen und gemäß ihrer Ausgestaltung jeweils als Finanzierungsleasing eingestuft werden, sowie aus Vereinbarungen zur Anmietung von IT-Ausstattungen.

Die Mindestleasingzahlungen setzen sich wie folgt zusammen:

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Zukünftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen Nicht amortisierter Zinsaufwand 2018 Barwert zukünftiger Mindestleasingzahlungsverpflichtungen
fällig innerhalb eines Jahres 8 0 8
fällig zwischen 1 und 5 Jahren 23 0 22
fällig in mehr als 5 Jahren - - -
Summe 31 1 30

Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2018 Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 Zum 1. Januar 2019 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ** Zu-/ Abgänge Fair Value Änderungen
Anleihen 1.115 - 1.115 - - (2)
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen * 554 - 554 285 - -
Darlehensverbindlichkeiten * 450 - 450 88 - -
Finanzierungs-Leasing 30 (30) - - - -
Verzinsliche Schulden 2.149 (30) 2.118 373 - (2)
Leasingverbindlichkeiten - 2.810 2.810 (484) 159 -
Verbindlichkeiten - Spektrum - - - (87) 1.356 -

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Sonstige Veränderungen 2019
Anleihen 1 1.114
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen * - 839
Darlehensverbindlichkeiten * - 538
Finanzierungs-Leasing - -
Verzinsliche Schulden 2 2.492
Leasingverbindlichkeiten 4 2.489
Verbindlichkeiten - Spektrum 4 1.272

* für wesentliche Bewegungen verweisen wir auf Anhang Nr. 4.11 Verzinsliche Schulden.

** Die gezahlten Zinsen für verzinsliche Schulden und für Leasingverbindlichkeiten werden im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen und werden nicht in dieser Überleitung berücksichtigt.

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2017 Cashflow aus Finanzierungstätigkeit** Zu-/ Abgänge Fair Value Änderungen Sonstige Veränderungen 2018
Anleihen * 1.117 (4) - (3) 6 1.115
Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen 303 250 - - - 554
Darlehensverbindlichkeiten 450 (0) - - - 450
Finanzierungsleasing 33 (22) 19 - - 30
Einlage- und Abfindungsverpflichtungen 2 (0) - - (2) 0
Verzinsliche Schulden 1.905 224 19 (3) 4 2.149

* für wesentliche Bewegungen verweisen wir auf Anhang Nr. 4.11. Verzinsliche Schulden (Anleihen).

** Die gezahlten Zinsen für verzinslichen Schulden werden im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen und werden nicht in dieser Überleitung berücksichtigt.

4.12. Leasingverbindlichkeiten

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Zum 31. Dezember 2019 2018
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Leasingverbindlichkeiten gegenüber Dritten 1.689 426 - -
Leasingverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen (Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen) 338 36 - -
Leasingverbindlichkeiten 2.027 462 - -

Aufgrund der verpflichtenden Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 2.779 Mio. EUR neu erfasst. Die bisherigen Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von 30 Mio. EUR sind seit dem 1. Januar 2019 ebenfalls in den Leasingverbindlichkeiten enthalten.

Für nähere Informationen zur Anwendung des neuen Rechnungslegungsstandards verweisen wir auf den Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Die Fälligkeitsstruktur der Leasingverbindlichkeiten im Anwendungsbereich des IFRS 7 basierend auf Cashflows stellt sich wie folgt dar:

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2019
Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
Zukünftige Mindestleasing-Zahlungsverpflichtungen Nicht amortisierter Zinsaufwand Barwert zukünftiger Mindestleasing-Zahlungsverpflichtungen
--- --- --- ---
fällig innerhalb eines Jahres 469 8 462
fällig zwischen 1 und 5 Jahren 1.248 22 1.226
fällig in mehr als 5 Jahren 811 11 801
Summe 2.529 41 2.489

4.13. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten

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Zum 31. Dezember 2019 2018
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten - 966 - 1.102
Abzugrenzende Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12 705 17 697
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen (Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen) - 517 - 362
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12 2.188 17 2.160
Sonstige, nicht handelsbezogene Verbindlichkeiten 0 213 1 158
Sonstige Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Personen (Anhang Nr. 12 Nahestehende Unternehmen und Personen) 3 47 1 45
Übrige Verbindlichkeiten - 45 - 56
Sonstige Verbindlichkeiten 3 305 1 260
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 15 2.493 19 2.419
Rechnungsabgrenzungsposten 213 497 176 535

Die abzugrenzenden Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen für Waren und Dienstleistungen sowie für das Anlagevermögen.

Die sonstigen, nicht handelsbezogenen Verbindlichkeiten umfassen hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Silent Factoring und Verbindlichkeiten gegenüber Personal.

Die übrigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen kreditorische Debitoren.

Zum Fälligkeitsprofil der aufgeführten Verbindlichkeiten wird auf die Angaben im zusammengefassten Lagebericht, Risiken aus Finanzinstrumenten, verwiesen.

Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten im Wesentlichen vertragliche Verpflichtungen aus bereits geleisteten Kundenzahlungen auf Prepaid-Guthaben sowie sonstige erhaltene Anzahlungen für künftigen Leistungsbezug. Darüber hinaus ist im Rechnungsabgrenzungsposten die vertragliche Verpflichtung auf Zahlungen, die vorzeitig, vor der vollständigen Erfüllung der vertraglichen Leistungen entstanden sind, enthalten. Weitere Informationen siehe Anhang Nr. 5.1 Umsatzerlöse.

Innerhalb der Rechnungsabgrenzungsposten wird der Finanzierungsvorteil aus der mit den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten zinslosen Stundung und Ratenzahlung der aufgrund der Frequenzauktion 2019 anstelle von Einmalzahlungen zu zahlenden Auktionsentgelte ausgewiesen. Im Gegenzug verpflichtete sich die Telefónica Deutschland Gruppe zum Bau von 333 zusätzlichen Mobilfunkstandorten in weißen Flecken bis Ende 2021; zudem sollen bis Ende 2020 bundesweit 99 % der Haushalte mit LTE und je Bundesland bis Ende 2021 versorgt sein. Dieser öffentliche Zuschuss wird in Höhe des gewährten finanziellen Vorteils mit 69 Mio. EUR ausgewiesen.

Weiterhin ist in den Rechnungsabgrenzungsposten die Verpflichtung aus der erhaltenen Zahlung von der MS Mobile Service GmbH (Drillisch) im Zuge des Mobile Bitstream Access Mobile Virtual Network Operator (MBA MVNO) Vertrags enthalten.

Die vertraglichen Verpflichtungen werden gemäß der erwarteten Inanspruchnahme in die jeweilige Fristigkeit aufgeteilt. Vertragliche Verpflichtungen aus erhaltenen Anzahlungen auf Prepaid-Guthaben sind ausschließlich als kurzfristig eingestuft.

4.14. Verbindlichkeiten - Spektrum

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Zum 31. Dezember 2019 2018
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten - Spektrum 1.186 86 - -

Im Geschäftsjahr 2019 entstanden im Zusammenhang mit dem Erwerb von 5G Mobilfunklizenzen Verpflichtungen in Höhe von 1.425 Mio. EUR. Auf Grundlage des mit den Vertretern der Bundesrepublik Deutschland geschlossenen Vertrages zur Umsetzung des Mobilfunkgipfels 2018 wurde bezüglich der aufgrund der Frequenzauktion 2019 zu zahlenden Auktionsentgelte anstelle von Einmalzahlungen ein Zahlungsaufschub bis zum jeweils in der Zuteilung vorgesehenen Laufzeitbeginn der Frequenzen und jährliche Ratenzahlungen bis 2030, beginnend ab 2019, vereinbart.

Nach Diskontierung und Berücksichtigung der in 2019 bereits geleisteten Rate von 87 Mio. EUR ergibt sich ein Buchwert der Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 1.272 Mio. EUR. Durch Aufschub des Zahlungsbeginns und Ratenzahlung wurde der Rahmen für zusätzliche Ausbauinvestitionen geschaffen, zu deren Übernahme sich die Gesellschaft verpflichtet hat.

Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen in Höhe von 818 Mio. EUR.

4.15. Rückstellungen

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Zum 31. Dezember 2019 2018
(In

Millionen EUR)
Langfristig Kurzfristig Langfristig Kurzfristig
--- --- --- --- ---
Pensionsverpflichtungen 218 - 157 -
Restrukturierung 7 20 23 67
Rückbau 346 75 310 111
Sonstige Rückstellungen 54 9 36 10
Rückstellungen 624 104 526 188

Pensionsverpflichtungen

Die Telefónica Deutschland Gruppe unterhält leistungsorientierte Pensionspläne. Diese beinhalten im Wesentlichen leistungsorientierte Ansprüche gegenüber einem externen Versorgungsträger (Gruppen-Unterstützungskasse, die entsprechend ihrer Satzung geleitet wird) und unmittelbare Zusagen (Direktzusagen).

Die übergeordnete Anlagepolitik und -strategie für die leistungsorientierten Pensionspläne basiert auf dem Ziel, eine Rendite aus dem Planvermögen sowie aus den Erstattungsansprüchen gegenüber Versicherungen zu erwirtschaften, welche zusammen mit den Beiträgen ausreichen, um den Pensionsverpflichtungen nachzukommen.

Die Anlage des Planvermögens erfolgt in Rückdeckungsversicherungen, die unmittelbar von der Telefónica Deutschland Gruppe oder mittelbar von der Unterstützungskasse abgeschlossen werden. Die Erstattungsansprüche gegenüber Versicherungen resultieren aus denjenigen Rückdeckungsversicherungen, die nicht zugunsten der Mitarbeiter verpfändet wurden.

Die Anforderungen an die Finanzierung von Pensionsverpflichtungen ergeben sich aus der Finanzierungsstrategie der Unterstützungskasse und sind in deren Richtlinie fixiert. In der Richtlinie wird definiert, dass die vorgesehenen leistungsorientierten Ansprüche von der Unterstützungskasse erbracht werden. Sie werden in vollem Umfang von der Telefónica Deutschland Gruppe finanziert. Die Telefónica Deutschland Gruppe wendet der Unterstützungskasse die notwendigen finanziellen Mittel zu.

Satzungsgemäß muss die Unterstützungskasse ihre Leistungen jedoch einstellen bzw. kürzen, wenn die Firma die erforderlichen Finanzierungsmittel der Unterstützungskasse nicht bzw. nicht mehr zur Verfügung stellt. In diesem Fall kann der Mitarbeiter seinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistung gegen die Telefónica Deutschland Gruppe geltend machen.

Die Höhe der Versorgungszusagen für die leistungsorientierten Pensionspläne bemisst sich im Wesentlichen nach dem Grundgehalt der einzelnen Mitarbeiter über die Beschäftigungsdauer. Die Versorgungsleistungen umfassen Altersrenten, Berufsunfähigkeitsleistungen sowie Leistungen im Todesfall für Hinterbliebene.

Um die biometrischen Risiken der Versorgungszusagen (wie z.B. vorzeitiger Versorgungsfall durch Invalidität oder Tod des Versorgungsanwärters) zu minimieren, wird das Renten- oder Alterskapitalversprechen in vollem Umfang (kongruent) oder teilweise durch die Rückdeckungsversicherung abgedeckt. Zusätzlich dient die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsanwärter der Sicherung der Ansprüche der Begünstigten im Falle der Insolvenz des Trägerunternehmens.

Dieser leistungsorientierte Plan unterliegt versicherungsmathematischen und finanzwirtschaftlichen Risiken wie dem Langlebigkeits- und dem Zinsrisiko, sowie dem Inflationsrisiko. Zudem sind alle Rückdeckungsversicherungen im Wesentlichen bei einem Versicherungsunternehmen.

Im Geschäftsjahr 2019 beträgt der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung 38 Mio. EUR (2018: 40 Mio. EUR).

Die Telefónica Deutschland Gruppe schließt zusätzlich beitragsorientierte Pensionspläne für Mitarbeiter ab. Der erfasste Beitrag für den beitragsorientierten Versorgungsplan beträgt 2 Mio. EUR (2018: 2 Mio. EUR).

In den nachstehenden Tabellen sind die Eckdaten der leistungsorientierten Pensionspläne angegeben:

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus kapitalgedeckten Plänen (141) (114)
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus ungedeckten Plänen (162) (125)
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (304) (239)
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 93 90
davon Überdeckung 7 8
Pensionsrückstellungen (218) (157)
Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen 68 62

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen entwickelte sich in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wie folgt:

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Zum 31. Dezember (In

Millionen EUR)
2019 2018
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 1. Januar (239) (235)
Laufender Dienstzeitaufwand (Personalaufwand) (11) (9)
Zinsaufwand (Finanzergebnis) (5) (4)
Neubewertung des Barwerts der Pensionsverpflichtung (53) 6
davon Anpassung der demografischen Annahme - (4)
davon versicherungsmathematische Gewinne/(Verluste) durch Veränderung finanzieller Annahmen (61) 11
davon erfahrungsbedingte Anpassungen 8 (1)
Gezahlte Leistungen 4 3
Sonstiges - (0)
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum 31. Dezember (304) (239)

Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens entwickelte sich in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wie folgt:

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(In Millionen EUR) 2019 2018
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 1. Januar 90 84
Erträge / (Aufwand) aus Planvermögen ohne Beträge, die im Nettozinsaufwand/Nettozinsertrag enthalten sind 2 1
Zinserträge (Finanzergebnis) 2 1
Arbeitgeberbeiträge 3 3
Gezahlte Leistungen (2) (2)
Sonstiges (1) 2
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens zum 31. Dezember 93 90

Der beizulegende Zeitwert der Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen entwickelte sich in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 wie folgt:

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(In Millionen EUR) 2019 2018
Beizulegender Zeitwert der Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen zum 1. Januar 62 57
Erträge / (Aufwand) aus Erstattungsansprüchen ohne Beträge, die im Nettozinsaufwand/Nettozinsertrag enthalten sind - 0
Zinserträge (Finanzergebnis) (1) 1
Arbeitgeberbeiträge 7 6
Gezahlte Leistungen (1) (1)
Sonstiges 1 (2)
Beizulegender Zeitwert der Erstattungsansprüche aus Versicherungsverträgen zum 31. Dezember 68 62

Die in 2018 in der Position "Sonstiges" ausgewiesenen Beträge beim Planvermögen und bei den Erstattungsansprüchen resultieren aus dem Saldierungsverbot von nicht verpfändeten Erstattungsansprüchen mit dem Planvermögen.

In 2019 gab es analog zum Vorjahr keine Begrenzung des Aktivpostens. Dieses Jahr gibt es eine Überdeckung in Höhe von 7 Mio. EUR (2018: 8 Mio. EUR), die in den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen wird.

Nachfolgend sind die wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen wiedergegeben, die der Ermittlung des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtung zum Stichtag zugrunde liegen (Angaben in Form von Durchschnittsfaktoren).

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Zum 31. Dezember 2019 2018
Diskontierungszinssatz 0,92 % 1,95 %
Rentensteigerungsrate 1,00 % / 1,75 % 1 % / 1,75 %
Fluktuationsrate 6,3% 6,4%

Die Sterbetafeln, die der versicherungsmathematischen Berechnung der DBO zu den Bilanzstichtagen zugrunde liegen, sind für 2018 und für 2019 die Heubeck'schen Richttafeln 2018G.

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Zum 31. Dezember (In Jahren) 2019 2018
Lebenserwartung für derzeitige Rentner im Alter von 65 Jahren 22 22
Lebenserwartung für derzeit 40-jährige Anwärter im Alter von 65 Jahren 25 25

Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen hätte auf den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen zum 31. Dezember 2019 folgende Auswirkungen:

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(In Millionen EUR) Erhöhung Parameter Reduzierung Parameter
Diskontierungszinssatz (+0,25 % / -0,25 %) (17) 18
Rentenentwicklung (+0,50 % / -0,50 %) 21 (6)
Fluktuation (+1,00 % / -1,00 %) (0) 0
Langlebigkeit (+1 Jahr) 19 -

Erhöhungen und Senkungen des Diskontierungssatzes und der Rentensteigerungen wirken bei der Ermittlung der DBO aufgrund von Zinseszinseffekten nicht in gleicher Höhe. Wenn mehrere Annahmen gleichzeitig geändert werden, muss die Gesamtwirkung nicht notwendigerweise der Summe der Einzeleffekte aufgrund der Änderungen der Annahmen entsprechen. Daneben gilt, dass die Sensitivitäten eine Veränderung der DBO nur für die jeweilige, konkrete Größenordnung der Änderung von Annahmen (beispielsweise 0,25 %) widerspiegeln. Wenn sich die Annahmen in einer anderen Größenordnung ändern, muss die Auswirkung auf die DBO nicht notwendigerweise linear sein.

Die folgende Tabelle zeigt Informationen zur Fälligkeitsanalyse erwarteter Leistungsauszahlungen:

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 1 3 3
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 2 3 3
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 3 4 3
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 4 4 4
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb Jahr 5 4 4
Erwartete Leistungsauszahlung innerhalb von 6 bis 10 Jahren 31 29

Die durchschnittlich erwartete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen liegt im Geschäftsjahr 2019 bei 22,1 Jahren (2018: 21,8 Jahren).

Die beste Schätzung der Beiträge, die in dem zum 31. Dezember 2019 endenden Geschäftsjahr in die Pläne eingezahlt werden, beträgt 10,4 EUR (2018: 9 Mio. EUR).

Sonstige Rückstellungen

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(In Millionen EUR) Restrukturierung Rückbau Sonstige Total
Zum 31. Dezember 2018 90 421 46 556
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 (25) - - (25)
Zum 1. Januar 2019 64 421 46 531
Zugänge 8 79 3 90
Verbrauch (35) (51) (11) (97)
Auflösung (11) - (3) (14)
Umbuchungen - (28) 28 -
Aufzinsung - - - -
Zum 31. Dezember 2019 26 421 63 510
davon langfristig 6 346 54 406
davon kurzfristig 20 75 9 104

Die Rückstellung für Restrukturierung umfasst im Wesentlichen Maßnahmen, die sich aus dem alten Restrukturierungsprogramm (Integration von E-Plus) und neuen Restrukturierungsprogrammen im Personalbereich ergeben. Der Betrag von 26 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019 (2018: 90 Mio. EUR) verteilt sich im Wesentlichen auf Abfindungszahlungen und die Aufhebung von Verträgen mit Handelsvertretern.

Die Zugänge werden wie auch im Vorjahr unter den sonstigen Aufwendungen sowie im Personalaufwand erfasst (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 5.3 Personalaufwand und 5.4 Sonstige Aufwendungen).

Die Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen beinhalten die kalkulierten Kosten für Rückbau und Entfernung von Vermögenswerten (z. B. Mobilfunkeinrichtungen wie Betriebsvorrichtungen und Technik), größtenteils basierend auf den Verträgen mit den Dienstleistern.

5. Ausgewählte erläuternde Anhangangaben zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung

5.1. Umsatzerlöse

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Erbringung von Dienstleistungen 6.042 6.034
Übrige Umsatzerlöse 1.357 1.286
Umsatzerlöse 7.399 7.320

Die Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen beinhalten Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen sowie Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL. Die übrigen Umsatzerlöse beinhalten Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware sowie sonstige Umsatzerlöse.

Auf keinen Kunden der Telefónica Deutschland Gruppe entfallen mehr als 10 % der gesamten Umsatzerlöse.

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Mobilfunk und Festnetz/ DSL ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Umsatzerlöse aus Mobilfunk 6.647 6.539
Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen 5.301 5.267
Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware 1.346 1.272
Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL 741 767
Sonstige Umsatzerlöse 11 13
Umsatzerlöse 7.399 7.320

Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen

Die Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen beruhen größtenteils auf Grundgebühren und den erhobenen Gebühren für Sprach- (einschließlich ein- und ausgehender Anrufe), Messaging- (einschließlich SMS und MMS) und mobile Datendienste sowie auf Dienstleistungsverträgen. In den Umsatzerlösen aus Mobilfunkdienstleistungen sind neben den Roaming-Umsätzen auch die Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte (interconnection fees) enthalten, die von anderen Anbietern für Anrufe und SMS-Nachrichten bezahlt und über unser Netz zugestellt werden. Zudem sind einmalige Anschlussgebühren enthalten, soweit diese auf die Mobilfunkdienstleistungen allokiert wurden.

Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware

Die Umsatzerlöse aus Mobilfunk-Hardware enthalten die Einnahmen aus dem Verkauf von Mobilfunkgeräten im Rahmen des "O2 My Handy"-Modells, sowie die Umsatzerlöse aus Barverkäufen. Des Weiteren sind Umsatzerlöse aus Hardware-Verkäufen an Distributoren und Partner sowie aus Verkäufen von Zubehör enthalten.

Der Kunde kann bei dem "O2 My Handy"-Modell wählen, ob er den gesamten Kaufpreis des Mobilfunkgeräts sofort zahlt oder zunächst eine Anzahlung leistet und den restlichen Kaufpreis in 6, 12, 24, 36 und 48 Monatsraten zahlt.

Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL

Die Umsatzerlöse aus Festnetz/DSL bestehen hauptsächlich aus Umsatzerlösen aus DSL-Dienstleistungen für Privatkunden, aus DSL-Aktivierungsgebühren für Privatkunden, aus DSL-Hardware und einmaligen Posten (z.B. Gebühren für die Anschriftsänderung, Rufnummernmitnahme usw.), aus dem Verkauf von DSL-Produkten, Dienstleistungen und Hardware an Fremdanbieter, die diese neu bündeln und an Endkunden weitervertreiben sowie aus Datenverkehrserlösen von Carriern in Verbindung mit dem Verkauf und Handel von Minuten zwischen Carriern zur Verbindung ihrer Kundengespräche über Netze anderer Betreiber. Zudem beinhalten die DSL-Umsatzerlöse auch Festnetz-Umsatzerlöse.

Sonstige Umsatzerlöse

Die sonstigen Umsatzerlöse beziehen sich auf das Neugeschäft wie Werbung und Finanzdienstleistungen, z.B. den mobilen Angebotsservice "O2 More Local", das O2 Banking sowie neue innovative Produkte aus dem Geschäftsfeld IoT ADA.

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden

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(In Millionen Euro) 31. Dezember 2019 31. Dezember 2018
Vertragsvermögenswert 24 23
Vertragliche Verpflichtung 486 522

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(In Millionen Euro) 2019 2018
Zu Beginn der Periode in der vertraglichen Verpflichtung erfasste Beträge, die zu Umsatzerlösen in der Berichtsperiode geführt haben. 495 445

Die Telefónica Deutschland Gruppe erhält Zahlungen von Kunden auf der Grundlage eines Abrechnungsplans, der Bestandteil der jeweiligen Verträge ist. Der Vertragsvermögenswert bezieht sich dabei auf den Anspruch auf eine Gegenleistung für die Erfüllung der zu erbringenden vertraglichen Leistungen. Der Vertragsvermögenswert enthält Verträge für welche die Telefónica Deutschland Gruppe ihren vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Mobilfunk-Hardware, Erbringung von Mobilfunkdienstleistungen oder Erbringung von Festnetz- bzw. DSL-Leistungen nachgekommen ist, bevor eine Gegenleistung gezahlt oder fällig geworden ist. Bereits als Forderungen ausgewiesene Beträge bleiben beim Ansatz des Vertragsvermögenswerts unberücksichtigt.

Forderungen werden erfasst, wenn der Anspruch auf Erhalt der Gegenleistung unbedingt wird, da die Fälligkeit der Zahlung lediglich abhängig vom Zeitablauf ist.

Die vertragliche Verpflichtung bezieht sich auf Zahlungen, die vorzeitig, also vor der vollständigen Erfüllung der vertraglichen Leistungen, erhalten wurden. Vertragsverbindlichkeiten werden als Umsatzerlöse erfasst, sobald (oder wenn) die Telefónica Deutschland Gruppe die vertraglichen Leistungen erbringt.

Die Veränderungen der vertraglichen Vermögenswerte oder Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus der (noch nicht erfolgten) Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtungen.

Zukünftige Umsatzerlöse aus noch nicht (vollständig) erfüllten Leistungsverpflichtungen

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Zum 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Davon voraussichtlich in ≤ 12 Monaten erfüllt Davon voraussichtlich in >12 Monaten erfüllt Davon voraussichtlich in ≤ 12 Monaten erfüllt Davon voraussichtlich in >12 Monaten erfüllt
--- --- --- --- ---
Gesamtumfang der zum 31. Dezember kontrahierten, aber noch nicht (vollständig) erfüllten Leistungsverpflichtungen 1.047 266 1.120 269

Im Rahmen der Angaben gem. IFRS 15.120 wurde vom Practical Expedient nach IFRS 15.121 Gebrauch gemacht. In diesem Zusammenhang wurden Leistungsverpflichtungen, welche aus Verträgen mit maximal einem Jahr Laufzeit resultieren sowie Leistungsverpflichtungen für welche der Umsatz korrespondierend zur Rechnungstellung realisiert wurden, nicht berücksichtigt.

Entsprechend ist der auf diese noch nicht (vollständig) erfüllten Leistungsverpflichtungen allokierte Anteil des Transaktionspreises in der Angabe nicht enthalten.

5.2. Sonstige Erträge

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Aktivierte Eigenleistungen 105 108
Gewinne aus dem Abgang von Vermögenswerten 2 0
Sonstige 77 68
Sonstige Erträge 183 177

Die Position Sonstige beinhaltet im Wesentlichen Pönalen und Schadenersatzansprüche.

5.3. Personalaufwand

Im Geschäftsjahr 2019 betragen die Personalaufwendungen 592 Mio. EUR (2018: 610 Mio. EUR). Davon entfallen auf Löhne und Gehälter 499 Mio. EUR (2018: 518 Mio. EUR), auf die soziale Sicherheit 80 Mio. EUR (2018: 80 Mio. EUR) sowie 13 Mio. EUR (2018: 11 Mio. EUR) auf die Altersversorgung. Der Personalaufwand aus anteilsbasierter Vergütung wird in Anhang Nr. 13 Anteilsbasierte Vergütungen, der Personalaufwand aus Pensionsplänen wird in Anhang Nr. 4.15 Rückstellungen dargestellt.

Außerdem sind Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 5 Mio. EUR (2018: 19 Mio. EUR) im Personalaufwand erfasst. Weitere Informationen hierzu siehe Anhang Nr. 4.15 Rückstellungen.

5.4. Sonstige Aufwendungen

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Sonstige Fremdleistungen 1.921 2.190
Sonstige betriebliche Aufwendungen 81 103
Wertberichtigung des Umlaufvermögens 8 7
Werbung 239 253
Sonstige Aufwendungen 2.249 2.552

Die sonstigen Fremdleistungen beinhalten unter anderem Provisionen.

In den sonstigen Aufwendungen sind zum 31. Dezember 2019 Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 17 Mio. EUR (2018: 66 Mio. EUR) erfasst (weitere Informationen siehe Anhang Nr. 4.15 Rückstellungen).

5.5. Abschreibungen

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Abschreibungen immaterielle Vermögenswerte 1.014 1.029
Abschreibungen auf Sachanlagen 851 959
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 550 -
Abschreibungen 2.416 1.987

5.6. Finanzergebnis

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten 3 2
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten (11) -
Zinsaufwendungen aus finanziellen Schulden (44) (42)
Aufzinsung von Rückstellungen und sonstigen Verbindlichkeiten (3) (3)
Sonstige Währungsumrechnungsverluste/ -gewinne 0 (0)
Finanzergebnis (55) (42)

Die Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten bestehen im Wesentlichen aus verspätet erhaltenen Zahlungseingängen.

Zum 31. Dezember 2018 waren Zinsaufwendungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen gemäß IAS 17 in der Position Zinsaufwendungen aus finanziellen Schulden ausgewiesen.

Die Zinsaufwendungen aus finanziellen Schulden bestehen im Wesentlichen aus der Verzinsung für die im Februar 2014 und Juli 2018 emittierten Anleihen, für den zum 13. Juni 2016 unterschriebenen Finanzierungsvertrag mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie für die im März 2015, Februar 2018 und April 2019 ausgegebenen Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen.

5.7. Ertragsteuern

Steuerliche Organschaft

Zum 31. Dezember 2019 umfasst die ertragsteuerliche Organschaft der Telefónica Deutschland Gruppe 17 (2018: 17) Unternehmen.

Laufende und Latente Steuern

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Laufender Steueraufwand 0 0
Latenter Steuerertrag / (-aufwand) (33) 3
Ertragsteuern (33) 3

Bei den latenten Steueransprüchen ergeben sich folgende Änderungen:

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(In Millionen EUR) 2019 2018
Zum 1. Januar 27 162
Latenter Steuerertrag / (-aufwand) (33) 3
Betrag der in der Konzerngesamtergebnisrechnung direkt im Eigenkapital erfassten latenten Steuern 17 (2)
Anpassung aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 (2019) / IFRS 15 (2018) (8) (134)
Erfolgsneutral im Zuge der Akquisition von Unternehmen erfasst (3) -
Zum 31. Dezember - 27

Steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen

Die steuerlichen Verlustvorträge, für die zum 31. Dezember 2019 keine latenten Steueransprüche ausgewiesen werden, betragen 14.712 Mio. EUR für Körperschaftsteuer und 14.280 Mio. EUR für Gewerbesteuer (2018: 14.693 Mio. EUR und 14.284 Mio. EUR).

Für Gesellschaften bzw. den ertragsteuerlichen Organkreis, die im Vorjahr oder in der laufenden Periode ein negatives Ergebnis erzielt haben, wurde ein latenter Steueranspruch nach Saldierung mit latenten Steuerschulden in Höhe von 314 Mio. EUR (2018: 204 Mio. EUR) aktiviert, da die künftige Realisierung dieses Steueranspruchs aufgrund der steuerlichen Ergebnisplanung erwartet wird. Die Summe der latenten Steueransprüche und -schulden gesamt beträgt 0 Mio. EUR (2018: 27 Mio. EUR).

Der Aktivierung der Verlustvorträge liegt eine konservativere Abschätzung der künftigen Erträge zugrunde, als diese für andere, nicht rechnungslegungsrelevante Zwecke antizipiert werden.

Die Zusammensetzung der latenten Steueransprüche und Steuerschulden aus temporären Differenzen und steuerlichen Verlustvorträgen ist wie folgt:

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2019 2018
Zum 31. Dezember

(In Millionen EUR)
Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden Latente Steueransprüche Latente Steuerschulden
--- --- --- --- ---
Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte 297 (428) 600 (534)
Materielle Vermögenswerte - (157) - (200)
Nutzungsrechte - (800) - -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 3 (186) 1 (172)
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 16 (2) 3 (0)
Schulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 5 (5) 14 (5)
Rückstellungen inklusive Pensionsrückstellungen 157 (11) 111 (1)
Sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 152 (5) 12 (6)
Sonstige langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 649 - - -
Steuerliche Verlustvorträge 314 - 204 -
Latente Steueransprüche/ (-schulden) brutto 1.593 (1.593) 945 (918)
Saldierung (1.279) 1.279 (741) 741
Latente Steueransprüche/ (-schulden) nach Saldierung lt. Konzernbilanz 314 314 204 177
Summe latente Steueransprüche/ (-schulden) gesamt - - 27 -

Bei den in der Konzernbilanz als langfristig klassifizierten aktiven latenten Steuern in Höhe 1.593 Mio. EUR (2018: 945 Mio. EUR) handelt es sich in Höhe von 1.441 Mio. EUR (2018: 945 Mio. EUR) um langfristige aktive latente Steuern und in Höhe von 152 Mio. EUR (2018: 0 Mio. EUR) um kurzfristige aktive latente Steuern im Zusammenhang mit dem Ansatz von kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16, ausgewiesen unter den sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten.

Bei den in der Konzernbilanz als langfristig klassifizierten passiven latenten Steuern in Höhe 1.593 Mio. EUR (2018: 918 Mio. EUR) handelt es sich in Höhe von 1.478 Mio. EUR (2018: 814 Mio. EUR) um langfristige passive latente Steuern und in Höhe von 115 Mio. EUR (2018: 104 Mio. EUR) um kurzfristige passive latente Steuern im Zusammenhang mit der Aktivierung von kurzfristig abschreibbaren Vertragserlangungskosten nach IFRS 15.

Der Posten Nutzungsrechte enthält passive latente Steuern zu Nutzungsrechten gemäß IFRS16, während die Leasingverbindlichkeiten je nach Fristigkeit in den sonstigen kurzfristigen bzw. langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthalten sind. Latenzen, die nicht IFRS 16 betreffen, sind in diesen 3 Posten von untergeordneter Bedeutung.

Überleitung vom Ergebnis vor Steuern auf die ausgewiesenen Ertragsteuern

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Ergebnis vor Steuern (179) (233)
Steueraufwand zum geltenden gesetzlichen Steuersatz (32 %) 57 74
Nicht abzugsfähige Aufwendungen (12) (12)
Veränderung nicht berücksichtigter temporärer Differenzen und steuerliche Verlustvorträge (78) (60)
Sonstiges (0) -
Ertragsteuern (33) 3
Laufender Steuerertrag / (-aufwand) 0 0
Latenter Steuerertrag / (-aufwand) (33) 3
Ertragsteuern (33) 3

6. Unternehmenszusammenschlüsse

Im Geschäftsjahr 2019 wurde von der Telefónica Deutschland Gruppe ein Unternehmen erworben. Wegen der noch im Geschäftsjahr erfolgten Verschmelzung der erworbenen Gesellschaft auf eine Tochtergesellschaft der Telefónica Deutschland Gruppe, ergab sich zum 31. Dezember 2019 keine Auswirkung auf den Konsolidierungskreis. Die Verschmelzung war mit der Eintragung in das Handelsregister am 18. November 2019 wirksam. Der Unternehmenserwerb war für den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Gruppe von untergeordneter Bedeutung.

7. Veräußerungsgruppen

Veräußerungsgruppe in 2018: Verkauf der Anteile an der Shortcut I GmbH & Co. KG

Mit Vertrag vom 14. September 2018 hat die E-Plus Service GmbH sämtliche Anteile an der Shortcut I GmbH & Co. KG verkauft. Die Veräußerung sämtlicher Anteile an der Shortcut I GmbH & Co. KG wurde zum 8. Oktober 2018 formal und rechtlich vollzogen. Aufgrund des mit der Transaktion verbundenen Kontrollverlustes wurde das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt entkonsolidiert. Der Buchwert der abgegangenen Vermögenswerte und Schulden und die Auswirkung auf den Konzernabschluss waren von untergeordneter Bedeutung.

8. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das den Stammaktionären der Muttergesellschaft zuzurechnende Ergebnis nach Steuern durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien geteilt wird.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem das den Stammaktionären der Muttergesellschaft zuzurechnende Ergebnis nach Steuern sowie die gewichtete durchschnittliche Anzahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf befindlichen Stammaktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien bereinigt werden.

Sowohl das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis je Aktie, das auf Stammaktionäre der Muttergesellschaft entfällt, wird auf der Basis folgender Daten gemäß IAS 33 berechnet.

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Den Stammaktionären der Muttergesellschaft zuzurechnendes unverwässertes = verwässertes Periodenergebnis (212) (230)
Durchschnittlich gewichtete Anzahl der ausgegebenen Stammaktien (in Mio. Stück) 2.975 2.975
Ergebnis je Aktie in EUR (unverwässert = verwässert) (0,07) (0,08)

Außerdem ist das Grundkapital der Telefónica Deutschland Holding AG bedingt erhöht (siehe Anhang Nr. 4.10 Eigenkapital). Aktien aus dem bedingten Grundkapital einer Aktiengesellschaft sind nicht Gegenstand der Berechnung des Ergebnisses pro Aktie, da sie bedingt emissionsfähig sind.

9. Weitere Angaben zu finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten

In den nachstehenden Tabellen sind die beizulegenden Zeitwerte aller finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten der Telefónica Deutschland Gruppe gemäß den Bewertungskategorien aus IFRS 9 unter Beachtung der Anforderungen des IFRS 13 angegeben.

Zum 31. Dezember 2019 stellt der Buchwert der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar.

Zudem wird in den Tabellen die Kategorisierung der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten gemäß der Bedeutung der Input-Parameter angegeben, die für ihre jeweilige Bewertung verwendet wurden. Die Prüfung erfolgt dabei sukzessive von Stufe zu Stufe. Die erste Stufe wird vorrangig priorisiert betrachtet und die nachfolgenden Stufen erst dann zur Bewertung herangezogen, wenn die Anforderungen an die Inputfaktoren der ersten Stufe nicht erfüllt werden konnten. Zu diesem Zweck werden drei Stufen bzw. Bewertungshierarchien festgelegt:

Stufe 1: Inputfaktoren dieser Stufe sind in aktiven, für das Unternehmen am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.
Stufe 2: Inputfaktoren der zweiten Stufe sind andere als die auf Stufe eins genannten Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.
Stufe 3: Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind.

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Zum 31. Dezember 2019
Finanzielle Vermögenswerte
--- --- --- ---
Bewertungshierarchie
--- --- --- ---
(In Millionen EUR) Sicherungsbeziehungen (keine Bewertungskategorie im Sinne von IFRS 9) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
--- --- --- ---
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) - - 104
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) 3 1 -
davon Derivate 3 - -
davon Beteiligungen an Start-Up - 1 -
davon Nettoinvestitionswert - - -
davon Sonstige - - -
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) - - 568
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) 2 - -
davon Derivate 2 - -
davon Nettoinvestitionswert - - -
davon Sonstige - - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.9) - - -
Gesamt 5 1 672

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Zum 31. Dezember 2019
Finanzielle Vermögenswerte
--- --- --- ---
Bewertungshierarchie
--- --- --- ---
(In Millionen EUR) Zu fortgeführten Anschafungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 Summe Buchwert
--- --- --- ---
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) - - 104
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) 45 84 133
davon Derivate - - 3
davon Beteiligungen an Start-Up - - 1
davon Nettoinvestitionswert - 9 9
davon Sonstige 45 75 120
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) 796 1 1.366
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) 10 5 17
davon Derivate - - 2
davon Nettoinvestitionswert - 5 5
davon Sonstige 10 - 10
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.9) 781 - 781
Gesamt 1.632 91 2.401

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Zum 31. Dezember 2019
Finanzielle Vermögenswerte
--- --- --- --- ---
Bewertungshierarchie
--- --- --- --- ---
(In Millionen EUR) Stufe 1 (originärer Marktwert) Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter) Stufe 3 (signifikante nicht beobachtbare Input-Parameter) Summe beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- ---
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) - 104 - 104
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) - 57 1 58
davon Derivate - 3 - 3
davon Beteiligungen an Start-Up - - 1 1
davon Nettoinvestitionswert - 9 - 9
davon Sonstige - 45 - 45
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) - 568 - n.a.
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) - - - n.a.
davon Derivate - 2 - n.a.
davon Nettoinvestitionswert - - - n.a.
davon Sonstige - - - n.a.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.9) - - - n.a.
Gesamt - 729 1 162

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Zum 31. Dezember 2018
Finanzielle Vermögenswerte*
--- --- --- ---
Bewertungshierarchie
--- --- --- ---
(In Millionen EUR) Sicherungsbeziehungen (keine Bewertungskategorie im Sinne von IFRS 9) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
--- --- --- ---
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) - - 70
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) 5 1 -
davon Derivate 5 - -
davon Beteiligungen an Start-Up - 1 -
davon Sonstige - - -
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) - - 682
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) 2 - -
davon Derivate 2 - -
davon Sonstige - - -
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.9) - - -
Gesamt 6 1 752

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Zum 31. Dezember 2018
Finanzielle Vermögenswerte*
--- --- --- ---
Bewertungshierarchie
--- --- --- ---
(In Millionen EUR) Zufortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7 Summe Buchwert
--- --- --- ---
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) - - 70
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) 26 70 101
davon Derivate - - 5
davon Beteiligungen an Start-Up - - 1
davon Sonstige 26 70 96
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) 618 1 1.301
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) 8 - 9
davon Derivate - - 2
davon Sonstige 8 - 8
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.9) 751 - 751
Gesamt 1.402 72 2.233

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Zum 31. Dezember 2018
Finanzielle Vermögenswerte*
--- --- --- --- ---
Bewertungshierarchie
--- --- --- --- ---
(In Millionen EUR) Stufe 1 (originärer Marktwert) Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter) Stufe 3 (signifikante nicht beobachtbare Input-Parameter) Summe beizulegender Zeitwert
--- --- --- --- ---
Langfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) - 70 - 70
Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) - 31 1 31
davon Derivate - 5 - 5
davon Beteiligungen an Start-Up - - 1 1
davon Sonstige - 26 - 26
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Anhang Nr. 4.5) - 682 - n.a.
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte (Anhang Nr. 4.6) - - - n.a.
davon Derivate - 2 - n.a.
davon Sonstige - - - n.a.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Anhang Nr. 4.9) - - - n.a.
Gesamt - 782 1 101

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die Darstellung des Vorjahres angepasst.

Zum 31. Dezember 2019 werden 3 Mio. EUR (2018: 5 Mio. EUR) der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte sowie 2 Mio. EUR (2018: 2 Mio. EUR) der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in eine Sicherungsbeziehung eingezogen. Hierbei handelt es sich um das Swapgeschäft, das vor dem Hintergrund einer Anleiheemission abgeschlossen wurde (für weitere Informationen wird auf Anhang Nr. 4.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte verwiesen).

Der beizulegende Zeitwert der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit aktuellen Marktzinsen ermittelt.

Außerdem werden 1 Mio. EUR (2018: 1 Mio. EUR) der langfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Hierbei handelt es sich überwiegend um Beteiligungen an Start-up-Unternehmen. Diese Vermögenswerte wurden nach Stufe 3 bewertet. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert basiert auf vorliegenden Businessplänen mit zahlreichen unvorhersehbaren Prämissen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden zum Teil als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Hierbei handelt es sich um Forderungen, die im Rahmen von Factoringtransaktionen verkauft werden können.

Alle weiteren finanziellen Vermögenswerte zum 31. Dezember 2019 wurden als zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte kategorisiert.

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Zum 31. Dezember 2019
Finanzielle Verbindlichkeiten
--- --- --- --- --- --- ---
Bewertungshierarchie
--- --- --- --- --- --- ---
(In Millionen EUR) Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7(**) Summe Buchwert Stufe 1 (originärer Marktwert) Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter) Stufe 3 (signifikante nicht-beobachtbare Input-Parameter)
--- --- --- --- --- --- ---
Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.11) 2.153 - 2.153 1.142 1.095 -
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.13) 12 3 15 - 12 -
Langfristige Verbindlichkeiten - Spektrum (Anhang Nr. 4.14) 1.186 - 1.186 - 1.202 -
Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.11) 339 - 339 - - -
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.13) 2.451 42 2.493 - - -
Kurzfristige Verbindlichkeiten - Spektrum (Anhang Nr. 4.14) 86 - 86 - - -
Gesamt 6.227 45 6.272 1.142 2.310 -

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(In Millionen EUR) Zum 31. Dezember 2019 Finanzielle Verbindlichkeiten Bewertungshierarchie Summe beizulegender Zeitwert
Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.11) 2.237
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.13) 12
Langfristige Verbindlichkeiten - Spektrum (Anhang Nr. 4.14) 1.202
Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.11) n.a.
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.13) n.a.
Kurzfristige Verbindlichkeiten - Spektrum (Anhang Nr. 4.14) n.a.
Gesamt 3.452

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Zum 31. Dezember 2018
Finanzielle Verbindlichkeiten(*)
--- --- --- --- --- --- ---
Bewertungshierarchie
--- --- --- --- --- --- ---
(In Millionen EUR) Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten Nicht im Anwendungsbereich des IFRS 7(**) Summe Buchwert Stufe 1 (originärer Marktwert) Stufe 2 (signifikante sonstige beobachtbare Input-Parameter) Stufe 3 (signifikante nicht beobachtbare Input-Parameter)
--- --- --- --- --- --- ---
Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.11) 1.981 - 1.981 1.130 884 -
Finanzierungsleasing 22 - 22 - 22 -
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.13) 17 1 18 - 17 -
Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.11) 137 - 137 - - -
Finanzierungsleasing 8 - 8 - - -
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.13) 2.376 43 2.419 - - -
Gesamt 4.542 44 4.586 1.130 924 -

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(In Millionen EUR) Zum 31. Dezember 2018 Finanzielle Verbindlichkeiten(*) Bewertungshierarchie Summe beizulegender Zeitwert
Langfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.11) 2.014
Finanzierungsleasing 22
Langfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.13) 17
Kurzfristige verzinsliche Schulden (Anhang Nr. 4.11) n.a.
Finanzierungsleasing n.a.
Kurzfristige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Anhang Nr. 4.13) n.a.
Gesamt 2.054

(*) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde die Darstellung des Vorjahres angepasst.

(**) Diese Instrumente sind nicht in der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt.

Zum 31. Dezember 2019 werden 152 Mio. Euro (2018: 155 Mio. EUR) der langfristigen verzinslichen Schulden in eine Sicherungsbeziehung einbezogen. Hierbei handelt es sich um einen Anteil der Anleihen, der mit einem Zinsswap als Fair Value Hedge bilanziert wird (für weitere Informationen wird auf Anhang Nr. 4.11 Verzinsliche Schulden verwiesen).

Für den beizulegenden Zeitwert der Anleihen (lang- und kurzfristige verzinsliche Schulden) wird der originäre Marktwert (nicht modifizierter Preis des aktiven Marktes, Stufe 1) als Bewertungsmaßstab herangezogen. Der beizulegende Zeitwert der übrigen langfristigen verzinslichen Schulden wird durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsströme mit aktuellen Marktzinsen ermittelt.

Neben den Anleihen enthalten die lang- und kurzfristigen verzinslichen Schulden zum 31. Dezember 2019 Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen mit einem Nominalwert in Höhe von insgesamt 835 Mio. EUR (2018: 550 Mio. EUR), ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Höhe von 408 Mio. EUR (2018: 450 Mio. EUR) und kurzfristige Inanspruchnahmen von Kreditlinien i.H.v. 130 Mio. EUR (2018: 0 Mio. EUR).

Die lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden als finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten kategorisiert.

Für weitere Informationen wird auf die jeweiligen Anhangangaben verwiesen.

Die folgende Tabelle zeigt die Nettogewinne bzw. - Verluste je Bewertungskategorie nach IFRS 9:

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Fortgeführte Anschaffungskosten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
1. Januar bis 31. Dezember 2019

(In Millionen EUR)
Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte
--- --- --- --- --- ---
Nettoergebnis aus dem Abgang - - - - -
Ergebnis aus Bewertungen 0 (0) 0 - -
Wertminderung/Wertaufholung (28) - - - (48)
Effektivzinsertrag 2 - - - -
Effektivzinsaufwand - (43) - - -
Gebühreneinnahmen/-ausgaben - - - - -
Gesamt (26) (43) 0 - (48)

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Fortgeführte Anschaffungskosten Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert
1. Januar bis 31. Dezember 2018

(In Millionen EUR)
Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Vermögenswerte
--- --- --- --- --- ---
Nettoergebnis aus dem Abgang - - 16 - -
Ergebnis aus Bewertungen 1 (1) - - -
Wertminderung/Wertaufholung (31) - - - (46)
Effektivzinsertrag 2 - - - -
Effektivzinsaufwand - (42) - - -
Gebühreneinnahmen/-ausgaben - - - - -
Gesamt (29) (42) 16 - (46)

Saldierung

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag wird in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn die Gruppe einen gegenwärtigen Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und die Absicht vorliegt, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des Vermögenswerts die zugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

In der nachstehenden Tabelle werden die Beträge der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, die bilanziell saldiert werden, per 31. Dezember 2019 dargestellt.

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(In Millionen EUR) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zum 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Bruttobeträge 1.468 2.249
In der Konzernbilanz nach IAS 32.42 saldierte Beträge (49) (49)
In der Bilanz ausgewiesene Nettobeträge 1.420 2.200

Saldierungen werden im Wesentlichen für Roaming-Gebühren und für Forderungen und Verbindlichkeiten im Absatzgeschäft vorgenommen.

10. Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Gruppe

Die nachstehende Tabelle enthält gemäß den §§ 285 und 313 HGB die Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Gruppe zum 31. Dezember 2019.

Für ausführliche Angaben verweisen wir auf den Anteilsbesitz, der mit dem Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.

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Zum 31. Dezember 2019 Name der Gesellschaft, Satzungssitz Land Einbezug Kapitalanteil

in %
Muttergesellschaft
Telefónica Deutschland Holding AG, München Deutschland n.a. n.a.
Tochtergesellschaften
Telefónica Germany Management GmbH, München 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, München 1 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Telefónica Germany 1. Beteiligungsgesellschaft mbH, München 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Rostock GmbH, München 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Telefónica Germany Next GmbH, München 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Minodes GmbH, Berlin 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Telefónica Germany Retail GmbH, Düsseldorf 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Wayra Deutschland GmbH, München 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
O2 Telefónica Deutschland Finanzierungs GmbH, München Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Bremen GmbH, München 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Hamburg GmbH, München 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Nürnberg GmbH, München 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
E-Plus Service GmbH, Düsseldorf 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Essen & Potsdam GmbH, Potsdam 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TGCS Berlin GmbH, Düsseldorf 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
AY YILDIZ Communications GmbH, Düsseldorf 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Ortel Mobile GmbH, Düsseldorf 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
TFS Potsdam GmbH, Potsdam 2 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 100 %
Gemeinschaftliche Tätigkeiten
TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH, Hamburg Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 50 %
TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG, Hamburg Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 50 %
Sonstige Beteiligungen 3
MNP GbR, Düsseldorf 4 Deutschland Gesamtes Geschäftsjahr 33 %

1 Die Gesellschaft nimmt die Erleichterungsvorschriften des § 264b HGB in Anspruch.

2 Die Gesellschaften nehmen die Erleichterungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

3 Sonstige Beteiligungen werden nicht in die Konsolidierung einbezogen.

4 Das Eigenkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2018 194 Tsd. EUR. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 +41 Tsd. EUR.

11. Gemeinschaftliche Tätigkeiten

Die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG führt die TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH, Hamburg, und die TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG, Hamburg, gemeinschaftlich mit der TCHIBO GmbH, Hamburg.

Unternehmenszweck der TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH ist das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften. Unternehmenszweck der TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG, deren persönlich haftender Gesellschafter die TCHIBO Mobilfunk Beteiligungs-GmbH ist, ist die Vermarktung und der Vertrieb von durch Dritte zu erbringende Mobilfunkdienstleistungen sowie die Vermarktung und der Vertrieb von Hardware.

Im Rahmen der gemeinschaftlichen Tätigkeit an der TCHIBO Mobilfunk GmbH & Co. KG vergütet die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG der Gesellschaft deren Vertriebs- und Marketingleistungen einerseits und beliefert die Gesellschaft mit Mobilfunkgeräten andererseits.

12. Nahestehende Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen oder Unternehmen im Sinne des IAS 24 gelten natürliche Personen und Unternehmen, die von der Telefónica Deutschland Gruppe beeinflusst werden können, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Telefónica Deutschland Gruppe ausüben können oder die unter maßgeblichem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei der Telefónica Deutschland Gruppe stehen.

Die Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen beinhalten Transaktionen zwischen der Telefónica Deutschland Gruppe und der Telefónica, S.A. Group.

Die Telefónica Deutschland Holding AG ist die Obergesellschaft der Telefónica Deutschland Gruppe. Diese wird in den Konzernabschluss der obersten Konzernmuttergesellschaft, der Telefónica, S.A., Madrid, Spanien (Telefónica, S.A.; deren Konzern: Telefónica, S.A. Group), einbezogen. Die direkte Muttergesellschaft der Telefónica Deutschland Gruppe ist die Telefónica Germany Holdings Limited, eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich (O2 (Europe) Limited), und eine mittelbare Tochtergesellschaft der Telefónica, S.A. Die Unternehmen der Telefónica, S.A. Group sind nahestehende Unternehmen, da die Telefónica, S.A. die Telefónica Deutschland Gruppe beherrscht.

Anhang Nr. 10. Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Gruppe gibt einen Überblick über die Konzerngesellschaften der Telefónica Deutschland Gruppe. Nahestehende Unternehmen oder Personen aus Sicht der Telefónica Deutschland Gruppe waren in 2018 und 2019:

Telefónica, S.A. und ihre Tochterunternehmen sowie wesentliche Beteiligungen der Telefónica, S.A. Group (siehe Anhang Nr. 12.1. Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group),
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Telefónica, S.A. und die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland Gruppe (siehe Anhang Nr. 12.2. Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat).

Der Umfang der Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group sowie sonstigen nahestehende Personen ergibt sich aus den nachfolgenden Übersichten.

Weiterverrechnungen von Konzerngesellschaften basieren auf cost-plus oder ähnlichen Verrechnungsmethoden.

12.1. Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group

Vermögenswerte und Schulden gegenüber der Telefónica, S.A. Group

Die Telefónica Deutschland Gruppe weist gegenüber den Unternehmen der Telefónica, S.A. Group folgende Vermögenswerte und Schulden aus:

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Zum 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Vermögenswerte gegenüber der Telefónica, S.A. Group 1.178 778
die in folgenden Bilanzpositionen ausgewiesen werden:
Nutzungsrechte 373 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 38 40
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente (Cash-Pooling) 767 737
Schulden gegenüber der Telefónica, S.A. Group 940 408
die in folgenden Bilanzpositionen ausgewiesen werden:
Leasingverbindlichkeiten 374 -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 567 408

Nutzungsrechte

Die Nutzungsrechte umfassen im Wesentlichen die von der Telxius Towers Germany GmbH gemieteten Flächen für aktives Equipment auf den Masten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Diese Forderungen resultieren aus Transaktionen mit Waren und Dienstleistungen wie z.B. Roaming und Provisionen für Versicherungsleistungen sowie aus Lizenzvereinbarungen zwischen der Telefónica Deutschland Gruppe und der Telefónica, S.A. Group. Der Posten beinhaltet zu den Bilanzstichtagen zum 31. Dezember Forderungen gegenüber der Telefónica, S.A. in 2019 in Höhe von 4 Mio. EUR (2018: 4 Mio. EUR).

Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente (Cash-Pooling)

Die Vermögenswerte gegenüber der Telefónica, S.A. Group aus dem Cash-Pooling beziehen sich auf die Cash-Pooling-Vereinbarung mit der Telfisa Global B.V.

Leasingverbindlichkeiten

Die Leasingverbindlichkeiten beziehen sich im Wesentlichen auf die von der Telxius Towers Germany GmbH gemieteten Flächen für aktives Equipment auf den Masten.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Dieser Posten umfasst hauptsächlich Verbindlichkeiten, die von den Lieferanten der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG an die Telefónica Factoring España, S.A. verkauft wurden, an der die Telefónica, S.A. beteiligt ist. Zusätzlich beinhaltet die Position Lizenzvereinbarungen und Sozialleistungen der gesamten Telefónica, S.A. Group.

Der Posten beinhaltet zu den Bilanzstichtagen zum 31. Dezember sonstige Verbindlichkeiten gegenüber der Telefónica, S.A. in 2019 in Höhe von 7 Mio. EUR (2018: 7 Mio. EUR).

Umsatzerlöse, sonstige Erträge, Aufwendungen sowie Abschreibungen und Zinsaufwendungen gegenüber der Telefónica, S.A. Group

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1. Januar bis 31. Dezember Umsatzerlöse, sonstige Erträge und Zinserträge Aufwendungen, Abschreibungen auf Nutzungsrechte und Zinsaufwendungen
(In Millionen EUR) 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Telefónica, S.A. Group 35 39 (148) (148)

Die Umsatzerlöse und sonstigen Erträge werden im Wesentlichen aus Waren und Dienstleistungen wie Roaming, Handyversicherung generiert.

Die Aufwendungen beinhalten Gruppengebühren in Höhe von insgesamt 34 Mio. EUR in 2019 (2018: 37 Mio. EUR) sowie Aufwendungen aus dem Kauf von Waren, Dienstleistungen, Miete und sonstige Aufwendungen aus Transaktionen mit der Telefónica, S.A. Group wie IT-Services.

12.2. Transaktionen mit Vorstand und Aufsichtsrat

a) Vorstand

Im Geschäftsjahr 2019 bestanden die Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen aus den folgenden Vorstandsmitgliedern:

Markus Haas (CEO)
Markus Rolle (CFO)
Cayetano Carbajo Martín (bis 14. Oktober 2019)
Valentina Daiber
Guido Eidmann (bis 31. Oktober 2019)
Nicole Gerhardt
Alfons Lösing
Wolfgang Metze
Mallik Rao (seit 15. Oktober 2019)

Das Vergütungssystem der Telefónica Deutschland Gruppe für die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wird im zusammengefassten Lagebericht im Abschnitt Vergütungsbericht näher erläutert.

In den Jahren, auf die sich der Konzernabschluss bezieht, haben die Mitglieder des Vorstands keine Transaktionen mit der Telefónica Deutschland Gruppe durchgeführt, außer im Rahmen der normalen Handels- und Geschäftstätigkeit der Telefónica Deutschland Gruppe.

Gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB beläuft sich die Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands der Telefónica Deutschland Holding AG für das am 31. Dezember 2019 abgelaufene Geschäftsjahr auf 6.628 Tsd. EUR. In der Gesamtvergütung sind im Berichtsjahr aktienbasierte Vergütungen auf unentgeltliche Übereignung von Aktien mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von 707 Tsd. EUR bei einer Stückzahl von 132.620 enthalten.

Derzeit hat die Telefónica Deutschland Gruppe ihren Mitgliedern des Vorstands keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.

Die Gesamtvergütung des Vorstands gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB belief sich in 2018 auf 6.163 Tsd. EUR. In der Gesamtvergütung sind im Geschäftsjahr 2018 aktienbasierten Vergütungen auf unentgeltliche Übereignung von Aktien mit einem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung in Höhe von 559 Tsd. EUR bei einer Stückzahl von 105.556 enthalten.

Gehälter und sonstige Leistungen gemäß IAS 24.17, die amtierenden Mitgliedern des Vorstands gewährt wurden, setzen sich wie folgt zusammen:

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Tausend EUR)
2019 2018
Gesamtvergütung 8.381 6.883
davon:
Kurzfristig fällige Leistungen 5.921 5.604
Andere langfristig fällige Leistungen 1.279 679
Anteilsbasierte Vergütungen 528 131
Dienstzeitaufwand 653 469

Bei den Anwartschaften auf unentgeltliche Übereignung von Aktien (Gratisaktien) der Telefónica, S.A. für die Vorstände (weitere Informationen siehe im Lagebericht - Vergütung von Vorstandsmitgliedern) haben sich folgende Änderungen ergeben:

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(In Einheiten) 2019 2018
Anwartschaften auf unentgeltliche Übereignung von Aktien zum 1. Januar 105.556 60.345
Verfallene Anwartschaften (541) (60.345)
Neu erteilte Anwartschaften 132.620 105.556
Anwartschaften auf unentgeltliche Übereignung von Aktien zum 31. Dezember 237.635 105.556

Die leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen für die Vorstände belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 3.355 Tsd. EUR (2018: 2.980 Tsd. EUR).

Zum 31. Dezember 2019 belaufen sich die Pensionsverpflichtungen für die Mitglieder der ehemaligen Geschäftsleitung und ihre Hinterbliebenen auf 17.587 Tsd. EUR (2018: 16.195 Tsd. EUR).

Nähere Angaben zu Pensionsverpflichtungen der Telefónica Deutschland Gruppe sind im Anhang Nr. 4.15. Rückstellungen enthalten.

Im Geschäftsjahr 2019 beläuft sich der Gesamtvergütungsaufwand für die Mitglieder der ehemaligen Geschäftsleitung und ihre Hinterbliebenen auf 485 Tsd. EUR (2018: 468 Tsd. EUR).

b) Aufsichtsrat

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Name Mitglied des Aufsichtsrats Vergütung (in EUR) 2019
Laura Abasolo García de Baquedano seit 12. Mai 2015 2.000
Christoph Braun seit 1. Juli 2016 40.000
Sally Anne Ashford seit 18. September 2014 20.000
Martin Butz seit 17. Mai 2018 20.000
Pablo de Carvajal González seit 25. Juli 2018 2.000
Patricia Cobían González seit 18. September 2012 2.000
Peter Erskine seit 19. Mai 2016 20.000
María García-Legaz Ponce seit 7. Juni 2018 2.000
Cansever Heil * seit 3. April 2019 14.959
Christoph Heil * seit 3. Juni 2013 bis 17. Mai 2018; seit 3. April 2019 14.959
Sandra Hofmann ** seit 17. Mai 2018 bis 18. Februar 2019 2.685
Michael Hoffmann seit 5. Oktober 2012 70.000
Julio Linares López seit 16. Oktober 2017 20.000
Thomas Pfeil seit 3. Juni 2013 20.000
Joachim Rieger *** seit 31. Oktober 2014 24.500
Dr. Jan-Erik Walter seit 3. Juni 2013 20.000
Claudia Weber seit 3. Juni 2013 20.000

* Christoph Heil und Cansever Heil wurden mit Wirkung zum 3. April 2019 gerichtlich als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat bestellt und am 26. September 2019 durch die Delegiertenversammlung in ihren Ämtern bestätigt.

** Sandra Hofmann legte ihr Amt mit Wirkung zum Ende der Aufsichtsratssitzung am 18. Februar 2019 nieder

*** Zusätzlich zu der Vergütung nach § 20 der Satzung der Telefónica Deutschland Holding AG erhielt Joachim Rieger für seine Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied der Tochtergesellschaft TGCS Essen & Potsdam GmbH eine jährliche Vergütung i.H.v. 4.500 EUR, welche in der Tabelle bereits berücksichtigt ist.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG und ihrer Tochtergesellschaften eine Vergütung in Höhe von 315 Tsd. EUR in 2019 (2018: 353 Tsd. EUR).

Sofern sie gleichzeitig Arbeitnehmer in der Telefónica Deutschland Gruppe sind, erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats auch Vergütungen im Rahmen des Angestelltenverhältnisses einschließlich der Ansprüche aus den anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen, soweit die Voraussetzungen für die Teilnahme im Einzelfall erfüllt sind und erwerben Ansprüche im Rahmen von Pensionsplänen. Diese setzt sich für den Zeitraum der Bestellung in den Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Tausend EUR)
2019 2018
Gesamtvergütung 656 755
davon:
Kurzfristig fällige Leistungen 603 730
Anteilsbasierte Vergütungen 31 7
Dienstzeitaufwand 22 18

Zum 31. Dezember 2019 hatte die Telefónica Deutschland Gruppe ihren Aufsichtsratsmitgliedern keine Sicherheiten oder Darlehen gewährt und keine Garantien für sie übernommen.

13. Anteilsbasierte Vergütungen

Zum 31. Dezember 2019 hatte die Telefónica Deutschland Gruppe verschiedene Vereinbarungen über anteilsbasierte Vergütungen getroffen. Die anteilsbasierten Vergütungstransaktionen werden als anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumenten bilanziert. Die finanziellen Auswirkungen der anteilsbasierten Vergütungssysteme sind für die Telefónica Deutschland Gruppe jedoch von untergeordneter Bedeutung:

Im Geschäftsjahr 2019 werden Personalaufwendungen resultierend aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen in Höhe von 2 Mio. EUR (2018: 1 Mio. EUR) ausgewiesen.
Zum 31. Dezember 2019 werden Verbindlichkeiten resultierend aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen in Höhe von 4 Mio. EUR (2018: 4 Mio. EUR) gegenüber der Telefónica S.A. Group ausgewiesen.

14. Angaben zu den Mitarbeitern

In der nachstehenden Tabelle sind die durchschnittlichen Mitarbeiterzahlen der Telefónica Deutschland Gruppe dargestellt, aufgegliedert nach dem arbeitsrechtlichen Status der Mitarbeiter:

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Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 2019 2018
Angestellte 8.202 8.650
davon aus Gemeinschaftsunternehmen 12 12
Vorübergehende Mitarbeiter 388 340
Summe 8.590 8.990

15. Finanzinstrumente und Risikomanagement

Die Telefónica Deutschland Gruppe ist zum Berichtsstichtag verschiedenen Risiken aus Finanzinstrumenten ausgesetzt. Wir verweisen hierzu auf die Ausführungen zu Risiken aus Finanzinstrumenten im zusammengefassten Lagebericht.

16. Kapitalmanagement

Die Telefónica Deutschland Gruppe ist bestrebt, die Nachhaltigkeit ihres Geschäfts zu gewährleisten und ihren Unternehmenswert zu maximieren, indem sie ihre Kapitalkosten, die Eigenkapitalquote und das OIBDA laufend überwacht.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt die Eigenkapitalquote 38,1 % bzw. 54,9 % zum 31. Dezember 2018. Das OIBDA beträgt im Jahr 2019 2.292 Mio. EUR (2018: 1.797 Mio. EUR). Die Veränderung der Eigenkapitalquote und des OIBDA ist im Wesentlichen auf die Erstanwendung von IFRS 16 zurückzuführen.

17. Eventualvermögenswerte und -verbindlichkeiten

Mittelbare Klagen gegen den Frequenzzuschlag bei 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz könnten zu einer Rückübertragung der im Rahmen der Frequenzauktion 2010 ersteigerten Frequenzen bei 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz führen. Die vorgenannten Frequenzen waren (mittelbar) streitbefangen, da Klageverfahren mehrerer Kabelnetzbetreiber, Rundfunkanstalten und der Airdata AG gegen die Frequenzvergabebedingungen, welche Grundlage für den Frequenzzuschlag sind, anhängig waren. Diese richteten sich primär gegen die Vergabebedingungen bei 800 MHz, hatten aber auch hilfsweise die Aufhebung der gesamten Vergabeentscheidung (also auch betreffend 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz) zum Gegenstand. Die Klagen wurden mittlerweile letztinstanzlich abgewiesen. Damit sind die Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten beendet. Nicht auszuschließen ist, dass aufgrund von noch nicht verbeschiedenen Drittwidersprüchen gegen Frequenzzuteilungen bei 800 MHz im Zusammenhang mit den vorgenannten Klagen weitere Klageverfahren anhängig werden. Sollten die Widerspruchsverfahren erfolgreich sein, könnte dies zur Rückübertragung der im Rahmen der Frequenzauktion 2010 erworbenen Frequenzen bei 800 MHz führen.

Die Telefónica Deutschland Gruppe ist als einer der führenden Netzbetreiber in Deutschland dem Risiko der Geltendmachung von Patentverletzungen ausgesetzt. In diesem Zusammenhang könnten Patentrechtsinhaber Ansprüche auf Lizenzzahlungen und/oder auf Untersagung der Nutzung bestimmter patentverletzender Techniken geltend machen. Dem stehen risikomindernd Freistellungs- und Ersatzansprüche der Telefónica Deutschland Gruppe gegen ihre betreffenden Lieferanten gegenüber. Gegenwärtig kommen potenziell auf Grundlage der vorläufigen/gerichtlich festgesetzten Streitwerte in den Gerichtsverfahren nebst Ersatzansprüchen für Verfahrenskosten auch Lizenzansprüche von Patentrechtsinhabern in Betracht, die sich in etwa mit den potenziell risikomindernden Freistellungs- und Ersatzansprüchen aufwiegen. Die Höhe der Verfahrenskosten und Lizenzansprüche wird auf einen niedrigen Millionenbetrag geschätzt.

Des Weiteren ist die Telefónica Deutschland Gruppe im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs an verschiedenen gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren beteiligt. Mögliche Auswirkungen sind von untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

18. Abnahme- und sonstige Vertragsverpflichtungen

Für die Abnahme- und sonstigen Vertragsverpflichtungen gelten folgende erwartete Fristigkeiten:

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Zum 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Unter einem Jahr 1.272 1.584
1 bis 5 Jahre 1.381 758
Über 5 Jahre 148 195
Abnahme- und sonstige Vertragsverpflichtungen 2.801 2.538

Die Abnahme- und sonstige Vertragsverpflichtungen beinhalten auch kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingverhältnisse, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist.

Die Telefónica Deutschland Gruppe stellt selbstschuldnerische Bürgschaften zur Absicherung von Mietverpflichtungen, im Wesentlichen für Antennenstandorte. Diese Bürgschaften werden von externen Finanzierungsparteien gewährt.

Die Bürgschaften belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf 146 Mio. EUR. (2018: 96 Mio. EUR)

Die Telefónica Holding AG hat im Rahmen des 5G-Versteigerungsverfahrens bei der Bundesnetzagentur eine Finanzierungszusage vorgelegt. In dieser verpflichtet sich die Telefónica Holding AG, uneingeschränkt und dauerhaft sicherzustellen, dass der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG sämtliche für die Erfüllung eines abgegebenen Gebots für den Erwerb einer Frequenz im Versteigerungsverfahren erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Diese bereits abgegebene Patronatserklärung ersetzt die Abgabe einer neuen Patronatserklärung im Rahmen des Vertrages über die Umsetzung des Mobilfunkgipfels 2018. Dort stellt die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG klar, dass die im Rahmen der Frequenzauktion 2019 abgegebene Patronatserklärung auch zur Sicherung eventueller Ansprüche der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen dieses Vertrages gilt.

Für Vertragsverpflichtungen aus weiteren Leasingverhältnissen verweisen wir auf den Anhang Nr. 19 Leasing.

19. Leasing

Allgemeine Angaben

Die Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen werden seit dem 1. Januar 2019 entsprechend den Anforderungen des neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 bilanziert. Für die Überleitung der Leasingverpflichtungen gemäß IAS 17 zum 31. Dezember 2018 verweisen wir auf den Anhang Nr. 3 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze.

Im Geschäftsjahr 2018 umfassten die Aufwendungen für Leasingverhältnisse in Höhe von 626 Mio. EUR im Wesentlichen Mietaufwendungen für Netzwerkausrüstung (d.h. Mietleitungen und Basisstationen), Antennenstandorte, Shops und Bürogebäude, sowie Fahrzeuge auf Basis IAS 17. Im Geschäftsjahr 2018 betrugen die Erträge aus Untermietverträgen 11 Mio. EUR.

Anwendung von IFRS 16

In der Konzerngewinn- und Verlustrechnung ergaben sich durch die Anwendung von IFRS 16 folgende Darstellungen:

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019
Erträge aus Operating-Leasingverhältnissen 10
Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (24)
Aufwendungen aus geringwertigen Leasingverhältnissen (7)
Abschreibungen auf Nutzungsrechte (550)
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten (11)

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2019 betrugen 525 Mio. EUR.

Für die Zugänge zu Nutzungsrechten im Geschäftsjahr 2019 und Buchwert des Nutzungsrechts zum 31. Dezember 2019 nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte verweisen wir auf Anhang Nr. 4.4 Nutzungsrechte.

Aus Leasingverhältnissen, welche die Telefónica Deutschland Gruppe als Leasingnehmer eingegangen ist, deren Laufzeit aber noch nicht begonnen hat, ergeben sich zukünftig mögliche Zahlungsabflüsse von 63 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019.

Unterleasingverhältnisse

Die Telefónica Deutschland Gruppe hat als Leasinggeber mehrere Untermietverträge für Shops und Standorte mit Antennenträgern abgeschlossen. Bei Vorliegen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen setzt die Gruppe Sonstige finanzielle Vermögenswerte in Höhe des Nettoinvestitionswerts an. Die zukünftigen Zahlungseingänge aus Mindest-Leasing-Zahlungen aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen setzen sich wie folgt zusammen:

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Zum 31. Dezember 2019
(In Millionen EUR) Zukünftige Mindest-Leasing-Zahlungen Nicht realisierter Finanzertrag Barwert der Mindest-Leasing-Zahlungen
--- --- --- ---
fällig innerhalb eines Jahres 5 0 5
fällig zwischen 1 und 5 Jahren 8 0 8
fällig in mehr als 5 Jahren 1 0 1
Summe Nettoinvestitionswert 15 0 15

Ist die Gruppe Leasinggeber im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen setzt sie die Nutzungsrechte in der Konzernbilanz an. Die erhaltenen Leasingzahlungen werden erfolgswirksam erfasst. Die zukünftigen Einnahmen aus Operating-Leasingverhältnissen setzen sich wie folgt zusammen:

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Zum 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Unter einem Jahr 4 10
1 bis 5 Jahre 6 15
Über 5 Jahre 5 5
Zukünftig erhaltenen Mindest-Leasing-Zahlungen aus den Operating-Leasingverhältnissen (2018: Erträge aus Untermietverträgen) 15 30

20. Gesamthonorar für Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers

In den Geschäftsjahren 2019 und 2018 werden die unten aufgeführten Leistungen vom Abschlussprüfer der Gruppe, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Da die Telefónica Deutschland Gruppe ihre gesamte Geschäftstätigkeit in Deutschland ausübt, fällt der gesamte Betrag in Deutschland an.

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1. Januar bis 31. Dezember

(In Millionen EUR)
2019 2018
Art der Honorare:
Abschlussprüfungsleistungen 2 2
Andere Bestätigungsleistungen 0 0
Gesamthonorar 2 2

Die Prüfungshonorare beinhalten insbesondere die Honorare für die Abschlussprüfung des Konzernabschlusses der Telefónica Deutschland Holding AG und Honorare für die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften. Andere Bestätigungsleistungen sind im Geschäftsjahr 2019 und 2018 in geringem Umfang angefallen.

21. Nachtragsbericht

Darlehensverbindlichkeiten

Am 14. Januar 2020 haben die Telefónica Germany GmbH & Co OHG und die Europäische Investitionsbank (EIB) einen Darlehensvertrag in Höhe von 150 Mio. EUR abgeschlossen.

Veränderung im Aufsichtsrat

Laura Abasolo García de Baquedano hat den Vorstand und den Aufsichtsrat des Unternehmens am 3. Februar 2020 darüber informiert, dass sie ihr Amt als Mitglied und Vorsitzende des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2020 niederlegt.

Die Telefónica Deutschland Gruppe arbeitet derzeit an der Bestellung eines Nachfolgers.

Weitere berichtspflichtigen Ereignisse nach Ende des Geschäftsjahres 2019 haben sich nicht ergeben.

22. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben zuletzt am 30. September und 2. Oktober 2019 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Den vollständigen Wortlaut der Entsprechenserklärung können Sie auch auf der Internetseite der Telefónica Deutschland unter www.telefonica.de/entspraechenserklaerung-2019 einsehen.

München, 14. Februar 2020

Telefónica Deutschland Holding AG

Der Vorstand

Markus Haas

Markus Rolle

Valentina Daiber

Nicole Gerhardt

Alfons Lösing

Wolfgang Metze

Mallik Rao

WEITERE INFORMATIONEN

TELEFÓNICA DEUTSCHLAND HOLDING AG

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

München, 14. Februar 2020

Telefónica Deutschland Holding AG

Der Vorstand

Markus Haas

Markus Rolle

Valentina Daiber

Nicole Gerhardt

Alfons Lösing

Wolfgang Metze

Mallik Rao

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Telefónica Deutschland Holding AG, München

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG, München, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG, der mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

1 Angemessenheit der Bilanzierung der Umsatzerlöse

2 Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1 Sachverhalt und Problemstellung

2 Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3 Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1 Angemessenheit der Bilanzierung der Umsatzerlöse

1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von 7,4 Mrd. € ausgewiesen. Die Umsatzerlöse setzen sich aus der Erbringung von Dienstleistungen (Mobilfunk sowie Festnetz / DSL), aus dem Verkauf von Mobilfunk-Hardware sowie aus sonstigen Umsatzerlösen zusammen. Aufgrund der Komplexität (z.B. die Unterscheidung zwischen Prinzipal- und Agentenstellung, die bilanzielle Abbildung von Mehrkomponentenverträgen wie auch die Erfassung der zu aktivierenden Vertragserlangungskosten) sowie der Anzahl der für die zutreffende Erfassung und Abgrenzung der Umsatzerlöse erforderlichen Systeme, der fortwährenden Änderung der Preis- und Tarifmodelle sowie dem Vorhandensein von Mehrkomponentenverträgen unterliegt dieser betragsmäßig bedeutsame Posten einem besonderen Risiko.

Zudem basiert die Bilanzierung der Umsatzerlöse in hohem Maße auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Vor diesem Hintergrund war die Bilanzierung der Umsatzerlöse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Unter Berücksichtigung der Kenntnis, dass aufgrund der Komplexität und der durch die gesetzlichen Vertreter vorzunehmenden Einschätzungen und Annahmen ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung besteht, haben wir im Rahmen unserer Prüfung zunächst die von der Gesellschaft verwendeten Systeme sowie die eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung und Abgrenzung der Umsatzerlöse beurteilt. Dabei haben wir auch das Umfeld der IT-Systeme von der Datenübertragung aus den Mediation-Systemen über die Bewertungs- und Fakturierungssysteme bis hin zur Erfassung im Hauptbuch beurteilt Damit einhergehend haben wir die vollständige und richtige Erfassung der Umsatzerlöse gewürdigt und die Periodenzuordnung bzw. -abgrenzung nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir die bilanziellen Auswirkungen der Mehrkomponentenverträge sowie die Abbildung der Geschäftsverbindungen mit Händlern und Geschäftspartnern gewürdigt. Dabei haben wir unter anderem die Angemessenheit der angewendeten Verfahren zur Bilanzierung der Umsatzerlöse beurteilt und die getroffenen Schätzungen bzw. Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter zur Erlösrealisierung und Erlösabgrenzung gewürdigt. Weiterhin haben wir in Stichproben Kundenrechnungen und die zugehörigen Verträge sowie Zahlungseingänge überprüft und im Bereich der Privat- und Geschäftskunden nachvollzogen, dass die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen begründet sind. Durch konsistente Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung der operativen Tochtergesellschaften haben wir sichergestellt, dass wir dem Prüffeld inhärenten Prüfungsrisiko angemessen begegnen. Ferner haben wir die Stetigkeit und Konsistenz der im Konzern angewandten Verfahren zur Erfassung der Umsatzerlöse nachvollzogen.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind und dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Umsatzerlöse zu gewährleisten.

3 Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind in dem Abschnitt "5.1. Umsatzerlöse" des Konzernanhangs enthalten.

2 Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen

1 In dem Konzernabschluss der Gesellschaft werden zum Bilanzstichtag Nutzungsrechte von 2,5 Mrd. € und Leasingverbindlichkeiten von 2,5 Mrd. € ausgewiesen. Die Nutzungsrechte und die Leasingverbindlichkeiten repräsentieren damit jeweils ca. 15 % der Bilanzsumme. Im Geschäftsjahr ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zu Leasingverhältnissen (IFRS 16) wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte und deren Fortschreibung im Geschäftsjahr. Die Umstellung auf IFRS 16 erfolgte nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz. Die Vergleichszahlen der Vorjahresperioden wurden nicht angepasst. Aufgrund des großen Volumens an Leasingverhältnissen und den hieraus resultierenden Transaktionen hat die Gesellschaft konzernweite Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und richtigen Erfassung von Leasingverhältnissen eingerichtet. Zudem erforderte die Erstanwendung die Implementierung eines zentralen IT-Systems zur Abbildung der Leasingverhältnisse. Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 bedingt für bestimmte Bereiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter. Dies trifft insbesondere auf Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit oder auf die Bestimmung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des jeweiligen Leasingverhältnisses zu.

Vor diesem Hintergrund, und aufgrund der Komplexität der neuen Anforderungen des IFRS 16, war die Bilanzierung der Leasingverhältnisse im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

2 Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung unserer internen Spezialisten (IT- sowie Prozessspezialisten) unter anderem die Angemessenheit und Wirksamkeit der von der Gesellschaft eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Erfassung von Leasingverhältnissen gewürdigt. Dies gilt auch für die Implementierung des zentralen IT-Systems zur Abbildung der Leasingverhältnisse sowie für die erforderlichen Anpassungen der bestehenden Systeme zur Verarbeitung der Transaktionen. Darüber hinaus haben wir bei unserer Prüfung mit Unterstützung unserer internen Spezialisten (IT- sowie Prozessspezialisten) die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 beurteilt. Gemeinsam haben wir die Implementierungsarbeiten nachvollzogen sowie die Ausgestaltung der eingerichteten Prozesse zur Abbildung der Transaktionen in Einklang mit IFRS 16 und der IT-Systeme zur Unterstützung der Umsetzung der neuen Vorgaben beurteilt. Hierbei haben wir auf Basis von Stichproben Einsicht in Leasingverträge genommen, die Identifizierung von Leistungsverpflichtungen nachvollzogen und gewürdigt, ob diese vollständig und zutreffend in dem neu implementierten zentralen System zur Abbildung von Leasingverhältnissen erfasst wurden. Dabei haben wir insbesondere die Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses wie auch die Bestimmung des zu verwendenden Grenzfremdkapitalzinssatzes anhand von Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und durch Einsicht in geeignete Nachweise beurteilt.

Wir konnten uns davon überzeugen, dass die eingerichteten und an IFRS 16 angepassten Systeme und Prozesse sowie die eingerichteten Kontrollen angemessen sind. Ferner konnten wir nachvollziehen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Leasingverhältnisse unter erstmaliger Anwendung des IFRS 16 zu gewährleisten.

3 Die Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 sind in Textziffer Tz. 4.4 des Konzernanhangs enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

die in Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB
den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses, des geprüften Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Konzernabschlussprüfer der Telefónica Deutschland Holding AG, München, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Wir haben folgende Leistungen, die nicht im Konzernabschluss oder im Konzernlagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Konzernabschlussprüfung für das geprüfte Unternehmen bzw. für die von diesem beherrschten Unternehmen erbracht: Wir haben den Jahresabschluss der Gesellschaft geprüft und verschiedene Jahresabschlussprüfungen bei Tochtergesellschaften durchgeführt. Wir haben zudem andere Bestätigungsleistungen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie sonstige Leistungen im Zusammenhang mit regulatorischen Anforderungen erbracht.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Stefano Mulas.

München, den 14. Februar 2020

**PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Stefano Mulas, Wirtschaftsprüfer

ppa. Gabor Krüpl, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

Laura Abasolo García de Baquedano,

Vorsitzende des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland Holding AG

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

2019 war wieder ein ereignisreiches Jahr für die Telefónica Deutschland. Der Aufsichtsrat hat hierbei im Sinne einer guten Corporate Governance bei allen maßgeblichen Belangen vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn bei der Leitung des Unternehmens beraten und seine Kontrollfunktion ausgeübt.

Er hat dabei die ihm nach Gesetz, Satzung sowie Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben stets verantwortungsbewusst und in vollem Umfang wahrgenommen.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestand der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern: Laura Abasolo García de Baquedano (Vorsitzende), Christoph Braun (stellvertretender Vorsitzender) sowie die Aufsichtsratsmitglieder Sally Anne Ashford, Martin Butz, Pablo de Carvajal González, Patricia Cobián González, Peter Erskine, María García-Legaz Ponce, Michael Hoffmann, Sandra Hofmann, Julio Linares López, Thomas Pfeil, Joachim Rieger, Dr. Jan-Erik Walter und Claudia Weber.

Das Aufsichtsratsmitglied Jürgen Thierfelder hatte mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018 sein Amt niedergelegt. Sandra Hofmann schied nach Amtsniederlegung mit Wirkung zum 18. Februar 2019 aus dem Aufsichtsrat aus. Cansever Heil und Christoph Heil wurden mit Wirkung zum 3. April 2019 gerichtlich als ihre jeweiligen Nachfolger bestellt und von den Delegierten der Arbeitnehmer am 26. September 2019 im Amt bestätigt und in den Aufsichtsrat gewählt.

Die in 2018 gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder María García-Legaz Ponce und Pablo de Carvajal González wurden ferner durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 als Vertreter der Anteilseigner in ihrem Amt bestätigt und in den Aufsichtsrat der Gesellschaft bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2022 gewählt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2019 waren: die Vorsitzende Laura Abasolo García de Baquedano, der stellvertretende Vorsitzende Christoph Braun sowie die Aufsichtsratsmitglieder Sally Anne Ashford, Martin Butz, Pablo de Carvajal González, Patricia Cobián González, Peter Erskine, María García-Legaz Ponce, Cansever Heil, Christoph Heil, Michael Hoffmann, Julio Linares López, Thomas Pfeil, Joachim Rieger, Dr. Jan-Erik Walter und Claudia Weber.

Im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG nimmt das unabhängige Mitglied Michael Hoffmann die Funktion als Finanzexperte mit dem nach § 100 Abs. 5 AktG geforderten Sachverstand wahr.

Am 3. Februar 2020 trat Laura Abasolo García de Baquedano als Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzende des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. März 2020 zurück.

Zusammensetzung des Vorstands

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestand der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG aus acht Mitgliedern:

Markus Haas, Vorstandsvorsitzender (CEO),

Markus Rolle, Finanzvorstand (CFO),

Cayetano Carbajo Martín (Chief Technology Officer), Valentina Daiber

(Chief Officer Legal und Corporate Affairs),

Guido Eidmann (Chief Information Officer),

Nicole Gerhardt (Chief Human Resources Officer und Arbeitsdirektorin),

Alfons Lösing (Chief Partner und Business Officer) und Wolfgang Metze (Chief Consumer Officer).

Mit Wirkung zum Ablauf des 14. Oktober 2019 schied Cayetano Carbajo Martín aus dem Vorstand aus; am 15. Oktober 2019 trat Mallik Rao (Yelamate Mallikarjuna Rao) seine Nachfolge als Chief Technology Officer an. Mallik Rao übernahm mit Wirkung zum 1. November 2019 auch den Geschäftsbereich von Guido Eidmann, der mit Wirkung zum 31. Oktober 2019 aus dem Vorstand ausschied.

Zum 31. Dezember 2019 bestand der Vorstand aus sieben Mitgliedern:

Markus Haas, Vorstandsvorsitzender (CEO),

Markus Rolle, Finanzvorstand (CFO),

Valentina Daiber (Chief Officer Legal und Corporate Affairs),

Nicole Gerhardt (Chief Human Resources Officer und Arbeitsdirektorin),

Alfons Lösing (Chief Partner & Wholesale Officer),

Wolfgang Metze (Chief Consumer Officer) und Mallik Rao (Chief Technology & Information Officer).

Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten bei allen maßgeblichen Belangen vertrauensvoll in und außerhalb von Aufsichtsratssitzungen zusammen.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand im Berichtszeitraum überwacht und beratend begleitet. Soweit nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, erfolgte diese nach intensiver Befassung, Prüfung und Erörterung im Aufsichtsrat. Hierzu band der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah bei allen wesentlichen Entscheidungen ein, legte dem Aufsichtsrat Berichte in mündlicher und schriftlicher Form vor und lieferte bei Bedarf zusätzliche Informationen. Erforderlichenfalls konnte der Aufsichtsrat auch auf die Expertise externer Berater zurückgreifen. Interessierte Aufsichtsratsmitglieder haben ferner im Berichtsjahr auch an Sonderterminen (sogenannte "Deep Dive Sessions") außerhalb von Sitzungen zu einzelnen Themen beispielsweise in den Bereichen M&A, Finanzen und HR - jeweils mit den relevanten Vorstandsressortmitgliedern - teilgenommen. Ferner fand wieder ein Strategieworkshop im Berichtsjahr statt. Darüber hinaus erstattete der Vorstand dem Aufsichtsrat monatlich einen schriftlichen Bericht, der insbesondere relevante Finanzkennzahlen ("KPI's") enthielt.

Die Aufsichtsratsvorsitzende stand im regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Vorstand, insbesondere dem Vorstandsvorsitzenden. So fanden insbesondere wöchentliche, zumeist telefonische Abstimmungstermine zwischen der Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden statt. Hierbei erörtern sie insbesondere den gegenwärtigen Stand und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens, sowie den Fortschritt laufender wichtiger Projekte, Strategie, Geschäftspolitik, Unternehmensplanungen, Risiken & Chancen und deren Management sowie Compliance & Governance-Themen. Die Aufsichtsratsvorsitzende informierte die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats über dabei erörterte wichtige Themen.

Sitzungen des Aufsichtsrats

In 2019 fanden fünf turnusmäßige Sitzungen des Aufsichtsrats statt, und zwar am 18. Februar (Bilanzsitzung über das Geschäftsjahr 2018), am 7. Mai, am 22. Juli, am 23. Oktober sowie am 16. Dezember 2019.

Ferner gab es sieben interne Sitzungen des Aufsichtsrats, in welchen aufsichtsratsinterne Themen wie die Effizienzumfrage des Aufsichtsrats sowie Vorstandsverträge und Nachfolgeplanung behandelt wurden.

Darüber hinaus fanden zwei außerordentliche Aufsichtsratssitzungen am 15. März sowie am 10. Dezember 2019 statt.

In 2020 gab es bislang eine Aufsichtsratssitzung, und zwar am 17. Februar 2020 (Bilanzsitzung betreffend das Geschäftsjahr 2019). In der Bilanzsitzung wurden - neben den Finanzthemen - insbesondere auch Corporate Governance Themen und die Vorbereitung der Hauptversammlung behandelt. Im Rahmen der Sitzung dankten Vorstand und Aufsichtsrat der zum Ablauf des 31. März 2020 ausscheidenden Aufsichtsratsvorsitzenden Laura Abasolo García de Baquedano für die herausragende und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Wesentliche vom Aufsichtsrat behandelte Themen

Die erste Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 war die Bilanzsitzung über das Geschäftsjahr 2018. Sie fand am 18. Februar 2019 statt. Den Schwerpunkt dieser Sitzung stellte die Prüfung und Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018, die Behandlung des Abhängigkeits- sowie des nichtfinanziellen Berichts dar. Ferner erfolgte weitere Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat unter anderem nach § 90 AktG. Es wurde auch der Audit Plan für 2019 vorgelegt.

Neben diesen Themen behandelte der Aufsichtsrat in dieser Sitzung auch die Tagesordnung sowie Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Mai 2019. Ferner wurden die Geschäftsstrategie, regulatorische und Corporate Governance-Themen sowie die bevorstehende Frequenzauktion erörtert. Ohne Teilnahme des Vorstands beschäftigte sich der Aufsichtsrat sodann auch mit Vorstandsvergütungsthemen und verabschiedete die Vertragsverlängerung sowie die Organbestellung des Vorstandsvorsitzenden Markus Haas bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022.

In einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 15. März 2019 befasste sich der Aufsichtsrat im Detail mit der Frequenzauktion und damit einhergehenden Themen. Er implementierte in dieser Sitzung auch einen beschließenden Ausschuss des Aufsichtsrats, das sogenannte Spektrumkomitee, welches während der Auktion dem Vorstand beratend zur Seite stand.

Auf der Tagesordnung der Aufsichtsratssitzung am 7. Mai 2019 standen neben den Finanzergebnissen für Q 1 und dem Ausblick auch ein Update zur Frequenzauktion, HR, Netzwerkthemen sowie zur bevorstehenden Hauptversammlung. Ferner wurden operative Themen wie die Vereinbarung mit Vodafone über den Kabel Wholesale Zugang sowie maßgebliche Geschäftsentwicklungen in den Businessbereichen erörtert. Im Übrigen befasste sich der Aufsichtsrat an diesem Tag mit der Vorstandsnachfolgeplanung.

Letzteres Thema beschäftigte den Aufsichtsrat auch in seinen internen Sitzungen vom 16. und 29. Mai 2019. Aus Anlass des zum Jahresende auslaufenden CTO-Vertrags fasste der Aufsichtsrat am 29. Mai 2019 den Beschluss Mallik Rao (Yelamate Mallikarjuna Rao) als Nachfolger von Cayetano Carbajo Martín zu benennen und verabschiedete entsprechende Vertragskonditionen. Ferner wurde in der Sitzung eine Anpassung der Geschäftsverteilung verabschiedet, wonach der B2B-Bereich direkt dem Vorstandsvorsitzenden unterstellt wurde.

Am 16. Juli 2019 fand zusammen mit dem Vorstand ein Strategie Workshop statt. In diesem wurden maßgebliche strategische Themen aller Vorstandsressorts in informellen Rahmen diskutiert. Im Anschluss an den Workshop fand am selben Tag eine interne Aufsichtsratssitzung statt, in welcher der Aufsichtsrat an seine Diskussionen vom Mai zur Nachfolgeplanung anknüpfte.

Die Sitzung vom 22. Juli 2019 hatte u.a. die Halbjahresfinanzzahlen, Audit und Risikomanagement, Public Affairs, Corporate Finance sowie Compliance-Themen zum Gegenstand. Im Rahmen dieser Sitzung erfolgte auch die Auflösung des Spektrumkomitees. In einer aufsichtsratsinternen Sitzung vom selben Tag beschäftigte sich der Aufsichtsrat intensiv mit Corporate Goverance Themen einschließlich der Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex vom 9. Mai 2019 sowie anderweitiger rechtlicher Änderungen im Aktienrecht, der Vorbefassung mit der Entsprechenserklärung sowie der bevorstehenden jährlichen Effizienzumfrage des Aufsichtsrats. Ferner wurden Vorstandsvergütungskonditionen diskutiert - auch mit Blick auf etwaige Vertragsverlängerungen - sowie ein neuer langfristiger Anreizplan (LTI) verabschiedet.

Am 30. September 2019 fand eine interne Sitzung des Aufsichtsrats statt, in welcher der Aufsichtsrat die Verlängerung der Vorstandsanstellungsverträge und der Organbestellung von Markus Rolle, Valentina Daiber, Nicole Gerhardt, Alfons Lösing sowie Wolfgang Metze bis zum Ablauf des 31. Juli 2023 beschloss. Ferner verabschiedete der Aufsichtsrat an diesem Tag auch die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG.

In der Sitzung vom 23. Oktober 2019 wurden insbesondere die Q 3 Ergebnisse und der Strategie - und Long Term Businessplan behandelt. Ferner erfolgte ein Update zu NT und B2B-Themen. Am selben Tag fand wiederum eine interne Sitzung des Aufsichtsrats statt, in welcher die Ergebnisse der Effizienzumfrage des Aufsichtsrats vorgestellt wurden. Ferner befasste sich der Aufsichtsrat in dieser Sitzung mit der Beendigungsvereinbarung von Guido Eidmann, der zum 31. Oktober 2019 aus dem Vorstand ausschied. Mallik Rao (Yelamate Mallikarjuna Rao) wurde in derselben Sitzung zum CTIO mit Wirkung zum 1. November 2019 ernannt. Ferner wurde in diesem Kontext die Größe des Vorstands mit Wirkung ab dem 1. November 2019 auf sieben Mitglieder festgelegt und der Geschäftsverteilungsplan entsprechend angepasst.

In einer außerordentlichen Sitzung am Abend des 10. Dezember 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit relevanten Finanzthemen wie Dividendenoptionen und -politik sowie der Anpassung der Finanzierungspolitik einschließlich Zielverschuldungsgrad. Dies erfolgte im Vorgriff auf das Investor Relations Strategie Update des Vorstands am nächsten Tag.

In der Sitzung des Aufsichtsrats vom 16. Dezember 2019 wurde insbesondere das Budget für das Geschäftsjahr 2020 verabschiedet. Ferner erfolgte ein Update einzelner Vorstandsressorts, einschließlich des neuen CTIO Bereichs, sowie zur Tagesordnung für die am 20. Mai 2020 geplante Hauptversammlung. In der im Anschluss angesetzten internen Sitzung des Aufsichtsrats wurden die Effizienzumfrageergebnisse und die Effektivität des Gremiums und seiner Ausschüsse im Detail besprochen. Ferner erfolgte eine Information zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (sogenanntes "ARUG II") und zum Status des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 9. Mai 2019.

Der Aufsichtsrat fasste - soweit erforderlich - Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere per E-Mail. So wurden auf diesem Beschlussweg - nach entsprechender intensiver Vorbehandlung in Präsenzsitzungen sowie Ausschüssen (soweit einschlägig) - unter anderem die finale Tagesordnung der Hauptversammlung 2019 (einschließlich Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2019/I), Vorstandsthemen (u.a. Organbestellung von Mallik Rao mit Wirkung zum 15. Oktober 2019 sowie die Beendigungsvereinbarung mit seinem Vorgänger Cayetano Carbajo Martín) und die Erklärung zur Unternehmensführung verabschiedet. Auch die Wahl von Patricia Cobían González als Mitglied des Prüfungsausschusses erfolgte per E-Mail Beschluss.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat die folgenden vier permanenten Ausschüsse gebildet: einen Prüfungsausschuss (Audit Committee), einen Vorstandsvergütungsausschuss (Remuneration Committee), einen Nominierungsausschuss (Nomination Committee) und einen Vermittlungsausschuss (Mediation Committee). Der Aufsichtsrat betrachtet den Prüfungsausschuss und den Vorstandsvergütungsausschuss als seine Hauptausschüsse, da sie regelmäßig tagen.

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) bereitet unter anderem die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Billigung der Jahresabschlüsse vor, erörtert die Quartals- und Halbjahresberichte mit dem Vorstand, überwacht die Rechnungslegungsprozesse und Abschlussprüfung, Compliance sowie die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme (einschließlich Risikomanagement und interner Revisionssysteme). Ferner ist er für die Koordination mit dem Abschlussprüfer und dessen Auswahl zuständig. Zum 31. Dezember 2019 setzte sich der Prüfungsausschuss aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Michael Hoffmann (Vorsitzender)
Patricia Cobían González (seit dem 1. Mai 2019)
Martin Butz und
Thomas Pfeil

Laura Abasolo García de Baquedano legte ihr Amt als Mitglied des Prüfungsausschusses mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2019 nieder.

In 2019 trat der Prüfungsausschuss vier Mal zusammen, und zwar am 18. Februar, 7. Mai, 22. Juli und 23. Oktober 2019. Hierbei wurden u.a. die regelmäßigen Themen wie Finanzergebnisse, Revision, Risikomanagement und Integrity Services / Compliance behandelt. Ferner wurden die Bilanzsitzung des Aufsichtsrats und entsprechende Empfehlungen an das Gesamtgremium vorbereitet.

Auch außerhalb von Sitzungen stand der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Berichtsjahr in engem Austausch mit den Abschlussprüfern und internen (insbesondere Finanz-) Abteilungen sowie dem Vorstand und informierte die restlichen Mitglieder des Prüfungsausschuss über wichtige Themen aus diesem Austausch.

Dem Vorstandvergütungsausschuss gehörten zum 31. Dezember 2019 folgende Mitglieder an:

Sally Anne Ashford (Vorsitzende)
Laura Abasolo García de Baquedano (seit 13. Juni 2018)
Dr. Jan-Erik Walter und
Claudia Weber

Der Vorstandsvergütungsausschuss (Remuneration Committee) ist mit der Vorbereitung von Themen und Details, welche die Vorstandsvergütung betreffen, betraut und unterstützt durch seine Vorarbeit maßgeblich den Gesamtaufsichtsrat bei seiner Entscheidungsfindung. Der Vorstandsvergütungsausschuss trat im Berichtszeitraum acht Mal zusammen. Es beschäftigte sich u.a. intensiv mit den Konditionen für die Vorstandsvertragsverlängerungen sowie rechtlichen Neuerungen betreffend die Vorstandsvergütung. Die Mitglieder des Vorstandsvergütungsausschusses nahmen zudem an verschiedenen Vorbereitungsterminen (sogenannten Deep Dive Sessions) außerhalb der Sitzungen des Vorstandsvergütungsausschusses teil. Ferner fasste der Vorstandsvergütungsausschuss im Berichtszeitraum auch Beschlüsse außerhalb von Sitzungen per E-Mail.

Der Nominierungsausschuss (Nomination Committee) schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Zum 31. Dezember 2019 setzte sich der Nominierungsausschuss aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Patricia Cobían González (Vorsitzende)
Laura Abasolo García de Baquedano und
Pablo de Carvajal González.

Der Nominierungsausschuss hat im Berichtsjahr den Wahlvorschlag des Aufsichtsrats an die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 zur Wahl der im Vorjahr gerichtlich bestellten Mitglieder María García-Legaz Ponce und Pablo de Carvajal González vorbereitet.

Dem Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) mit den Aufgaben nach § 31 Mitbestimmungsgesetz gehörten zum 31. Dezember 2019 folgende Mitglieder an:

Laura Abasolo García de Baquedano (Vorsitzende)
Christoph Braun
Julio Linares López und
Christoph Heil (seit dem 2. Mai 2019).

Sandra Hofmann gehörte dem Vermittlungsausschuss bis zum 18. Februar 2019 an.

Der Vermittlungsausschuss musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden.

Um Flexibilität während der von der Bundesnetzagentur 2019 durchgeführten Frequenzauktion zu gewährleisten, implementierte der Aufsichtsrat am 15. März 2019 einen weiteren beschließenden Ausschuss des Aufsichtsrats, das sogenannte Spektrumkomitee (Spectrum Comittee). Das Spektrumkomitee nahm anstelle des Aufsichtsrats und im Rahmen der erteilten Ermächtigung Aufgaben des Aufsichtsrats während der Frequenzauktion wahr.

Mitglieder des Spektrumkomitees waren:

Laura Abasolo García de Baquedano (Vorsitzende)
Pablo de Carvajal González (stellvertretender Vorsitzender)
Martin Butz und
Patricia Cobían González

Das Spektrumkomitee tagte insgesamt drei Mal, informierte sich im Detail über den Verlauf der Auktion und beriet den Vorstand und das Projektteam.

Der Ausschuss wurde nach Beendigung der Frequenzauktion durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22. Juli 2019 aufgelöst.

Teilnahme an Sitzungen

Alle Aufsichtsratsmitglieder, die das gesamte Geschäftsjahr 2019 im Amt waren, haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen im Berichtszeitraum teilgenommen.

Soweit im Einzelfall Mitglieder des Aufsichtsrats nicht an Sitzungen des Aufsichtsrats oder einschlägigen Ausschusssitzungen teilnehmen konnten, waren sie entschuldigt. Sie konnten an den Beschlussfassungen durch schriftliche Stimmabgaben teilnehmen und nahmen diese Möglichkeit im Falle ihrer Verhinderung auch grundsätzlich wahr.

Die individuelle Sitzungsteilnahme im Geschäftsjahr 2019 war:

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Mitglied des Aufsichtsrats Anzahl der Sitzungen* Teilnahme Nicht-Teilnahme Teilnahmequote
Laura Abasolo García de Baquedano 26 25 1 96%
Christoph Braun 14 14 0 100%
Sally Anne Ashford 22 19 3 86%
Martin Butz 21 21 0 100%
Pablo de Carvajal González 17 12 5 71%
Patricia Cobián González 20 17 3 85%
Peter Erskine 14 11 3 79%
María García-Legaz Ponce 14 14 0 100%
Christoph Heil (seit 3. April 2019) 12 11 1 92%
Cansever Heil (seit 3. April 2019) 12 12 0 100%
Michael Hoffmann 18 15 3 83%
Sandra Hofmann (bis 18. Februar 2019) 1 0 1 0%
Julio Linares López 14 12 2 86%
Thomas Pfeil 18 18 0 100%
Joachim Rieger 14 11 3 79%
Dr. Jan-Erik Walter 22 22 0 100%
Claudia Weber 22 21 1 96%
Total 281 255 26 91%

* Dies beinhaltet die Anzahl der Aufsichtsrats- und einschlägigen Ausschusssitzungen. Die Arbeit des Aufsichtsrats, die außerhalb der Sitzungen stattfindet, wurde hierbei nicht erfasst.

Die Übersicht findet sich auch auf der Webseite der Gesellschaft unter www.telefonica.de/investor-relations/unternehmen/ aufsichtsrat/individuelle-sitzungsteilnahme.html.

Corporate Governance

Eine gute Corporate Governance ist ein Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens und daher im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre. Weitere Einzelheiten zur Corporate Governance der Telefónica Deutschland Holding AG sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f i.V.m. 315d HGB im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2019 und im Corporate Governance Bericht auf der Internetseite des Unternehmens unter www. telefonica.de/corporate-governance-bericht-2019 zu finden.

Am 30. September und 2. Oktober 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet. Die Entsprechenserklärung wurde auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/ entsprechenserklaerung-2019 veröffentlicht. Auf der Internetseite des Unternehmens finden sich auch die vorherigen Fassungen der Entsprechenserklärung.

Sechs der 16 Aufsichtsratsmitglieder haben Funktionen in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen beim Mehrheitsaktionär oder mit ihm verbundenen Unternehmen. Sowohl die Aufsichtsratsmitglieder als auch die Vorstandsmitglieder teilen dem Aufsichtsrat potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich mit. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgetreten.

Der Aufsichtsrat setzte sich zum 31. Dezember 2019 aus sechs weiblichen und zehn männlichen Mitgliedern zusammen (d.h. 37,5% weibliche und 62,5 % männliche Mitglieder). Der Aufsichtsrat erfüllt damit weiterhin die vom Aufsichtsrat auch für sich festgelegte Vorgabe des § 96 Abs. 2 AktG (30 % Mindest-Gender Diversity Quote), die nach Beschluss der Anteilseignervertreter von Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank getrennt zu erfüllen ist und mit zwei weiblichen Mitgliedern auf der Arbeitnehmervertreter- und vier weiblichen Mitgliedern auf der Anteilseignervertreterseite erfüllt bzw. übererfüllt wird.

Die Mindest Gender Diversity Quote des Vorstands beträgt 25%. Diese wurde im gesamten Geschäftsjahr 2019 erfüllt (zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 waren zwei der acht Mitglieder weiblich, zum 31. Dezember 2019 waren zwei von sieben Mitgliedern weiblich).

Unterstützung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden bei ihrer Amtseinführung nach Ansicht der Gesellschaft angemessen unterstützt. So findet insbesondere bei Amtsantritt eine Einführung in die Tätigkeit des Aufsichtsrats bei der Telefónica Deutschland statt. Hierbei werden vom Aufsichtsratsbüro und der rechtlichen Beratung des Aufsichtsrats die praktischen sowie rechtlichen Grundlagen erläutert und auch spezifische aktienrechtliche Fragestellungen beleuchtet. Während der Ausübung der Tätigkeit wird regelmäßig ein eventuell bestehender Aus- und Fortbildungsbedarf des Aufsichtsratsgremiums eruiert. Im Berichtsjahr wurden allgemeine wie auch rechtliche Schulungen insbesondere zu Corporate Governance Themen und neuen rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt. Darüber hinaus wurden Sondertermine (sogenannte "Deep Dive Sessions") zu speziellen Themenstellungen aus den Bereichen Human Resources und Finance für interessierte Aufsichtsratsmitglieder abgehalten.

Prüfung des Jahresabschlusses 2019

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern zum 31. Dezember 2019 geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und der zusammengefasste Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Abschlussprüfer hat die Prüfung in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Die Jahresabschlussunterlagen für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern, der gesonderte zusammengefasste nichtfinanzielle Bericht für die Telefónica Deutschland Holding AG für das Berichtsjahr 2019 und die entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers sowie der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurden dem Aufsichtsrat vor der Bilanzsitzung vom 17. Februar 2020 vorgelegt. Der Prüfungsausschuss und der Gesamtaufsichtsrat haben den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern, den gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht, die entsprechenden Prüfberichte sowie den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sorgfältig geprüft und die Vorlagen am 17. Februar 2020 jeweils gemeinsam mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete zudem über den Umfang, die Schwerpunkte und die Ergebnisse seiner Prüfung. Wesentliche Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems wurden nicht berichtet. Der Vorstand hat in dieser Sitzung neben den Abschlüssen der Telefónica Deutschland Holding AG und des Konzerns, dem zusammengefassten Lagebericht für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern und dem gesonderten zusammengefassten nichtfinanziellen Bericht auch das Risikomanagementsystem erläutert. Der Aufsichtsrat hat den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen erhoben.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 17. Februar 2020 den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 sowie den zusammengenfassten Lagebericht gebilligt; der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG ist damit festgestellt.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Abschlussprüfer hat auch den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Diesen Bericht hat der Abschlussprüfer mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der vom Vorstand erstellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Abhängigkeitsbericht sowie der Prüfbericht zum Abhängigkeitsbericht wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und in der Sitzung vom 17. Februar 2020 ausführlich behandelt und mit dem Abschlussprüfer erörtert. Nach Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des zugehörigen Prüfberichts hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts zugestimmt und nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen den Abhängigkeitsbericht und gegen die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands erhoben.

Der Aufsichtsrat dankt nochmals dem im Geschäftsjahr 2019 ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglied Sandra Hofmann für die gute Zusammenarbeit. Ferner dankt der Aufsichtsrat auch den ehemaligen Vorstandsmitgliedern Cayetano Carbajo Martín sowie Guido Eidmann für ihre herausragenden Leistungen in den vergangenen Jahren. Sie haben mit ihrem Einsatz wesentlich zum Erfolg des Unternehmens beigetragen.

München, 17. Februar 2020

Im Namen des Aufsichtsrats

Aufsichtsratsvorsitzende der Telefónica Deutschland Holding AG

Laura Abasolo García de Baquedano

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Der Deutsche Corporate Governance Kodex legt Standards für die Überwachung und Leitung von Unternehmen fest. Im Folgenden informieren der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der am 7. Februar 2017 beschlossenen und im Berichtszeitraum geltenden Fassung (DGCK 2017) über die Corporate Governance. Dieser Corporate Governance Bericht wird auch zusammen mit der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f i.V.m. 315d HGB auf unserer Internetseite veröffentlicht, www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2019.

Entsprechenserklärung

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG fühlen sich den Grundsätzen einer transparenten Corporate Governance verpflichtet und beschäftigen sich regelmäßig mit den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex. Sie haben zuletzt am 30. September und 2. Oktober 2019 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Den vollständigen Wortlaut der Entsprechenserklärung können Sie auch auf der Internetseite der Telefónica Deutschland Holding AG unter www.telefonica.de/entsprechenserklaerung-2019 einsehen.

Die Organe des Unternehmens

Als deutsche Aktiengesellschaft hat die Telefónica Deutschland Holding AG drei Organe: die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat und den Vorstand. Deren Aufgaben und Befugnisse werden im Wesentlichen durch das deutsche Aktiengesetz, die Satzung der Gesellschaft sowie die Geschäftsordnungen des Vorstands und des Aufsichtsrats geregelt.

A - Organe der Gessellschaft

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Telefónica Deutschland Holding AG Vorstand
Aufsichtsrat
Hauptversammlung

Das deutsche Aktiengesetz schreibt eine strikte personelle Trennung zwischen Leitungs- und Überwachungsorganen vor.

Der Vorstand ist das Leitungsorgan. Er führt das Unternehmen in eigener Verantwortung und im Interesse des Unternehmens mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Der Vorstand wird hierbei vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Alle Maßnahmen und Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, werden in enger Abstimmung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat ausgeführt.

Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Themen, insbesondere zur Planung, Geschäftsentwicklung, Strategie, Risikolage, zum Risikomanagement und zur Compliance. Des Weiteren informiert der Vorstand den Aufsichtsrat, wenn im Geschäftsverlauf Abweichungen von aufgestellten Plänen oder Zielen auftreten und was die Gründe hierfür sind.

Einzelheiten zur Zusammensetzung und Arbeitsweise des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Ausschüsse des Aufsichtsrats sind in der Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f i.V.m. 315d HGB auf der Internetseite der Telefónica Deutschland Holding AG unter www.telefonica.de/erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2019 zu finden.

Der Aufsichtsrat hat unter Berücksichtigung des Deutschen Corporate Governance Kodex 11 ein Kompetenzprofil erstellt, das untenstehend näher beschrieben wird.

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder in Gesamtheit die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrung besitzen, die erforderlich sind, um den Vorstand ordnungsgemäß zu beraten und zu beaufsichtigen. Jedes Mitglied sollte bereit und in der Position sein, ausreichend Zeit zu investieren und die notwendigen persönlichen Eigenschaften, insbesondere Integrität, Motivation und Persönlichkeit, besitzen, um sein Amt auszuüben. Alle Mitglieder sollen die Anforderungen an verantwortliches und ethisches Verhalten eines Ehrbaren Kaufmanns berücksichtigen.

11 Basierend auf dem DCGK 2017 als relevantem DCGK für den Berichtszeitraum des Geschäftsjahr 2019. Die Zusammensetzungskriterien (Zusammensetzungsziele) und das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats entsprechen den Anforderungen des DCGK 2020.

Darüber hinaus sollte jedes Mitglied des Aufsichtsrats über Fachwissen in mindestens einem der für die Beratung und Beaufsichtigung des Vorstands relevanten Bereiche verfügen. Die unterschiedlichen beruflichen Hintergründe, das Fachwissen sowie die Lebenserfahrungen der Mitglieder sollten sich gegenseitig ergänzen, so dass der Aufsichtsrat auf ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungen und Fachwissen zurückgreifen kann, z.B. Finanzwesen, M&A, Marketing & Sales, Recht und Regulierung, HR, Netzwerk & Technologie.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele 11 benannt, die u.a. die unternehmensspezifische Situation, den Aktionärskreis, die internationale Tätigkeit des Unternehmens, Diversity sowie die Tatsache berücksichtigen, dass die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz von den Arbeitnehmern gewählt sind. Vor diesem Hintergrund hat sich der Aufsichtsrat die folgenden Ziele für seine Zusammensetzung gesetzt:

Dem Aufsichtsrat sollen mindestens zwei unabhängige Mitglieder im Sinne der Ziffer 5.3.2 und 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex angehören; ihm sollen keine Personen angehören, die eine Funktion wahrnehmen (z.B. bei einem wichtigen Wettbewerber), die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.
Mindestens 30% der Aufsichtsratsmitglieder sollen Frauen, mindestens 30% Männer sein.
Mindestens ein Drittel der von der Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder soll über internationale Berufserfahrung und Englischkenntnisse verfügen sowie ein Verständnis globaler wirtschaftlicher Zusammenhänge besitzen ("Internationalität")
Die Amtszeit von Mitgliedern des Aufsichtsrats soll regelmäßig mit der Hauptversammlung enden, die auf das Erreichen des 75. Lebensjahres eines Mitglieds folgt, außer die Erfahrung eines einzelnen Mitglieds ist von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft und der Aufsichtsrat stimmt einer solchen Ausnahme zu.
Für Mitglieder des Aufsichtsrats findet eine Regelgrenze von 15 Jahren, d.h., drei vollen Amtszeiten, Anwendung. Im Interesse der Gesellschaft und nach Zustimmung des Aufsichtsrats ist eine Abweichung von der Regelhöchstgrenze möglich, insbesondere dann, wenn sie der Erfüllung anderer Zusammensetzungskriterien dient.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen legt der Aufsichtsrat -unter Einbeziehung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex 2017 zur Unabhängigkeit - die folgenden Kriterien für Unabhängigkeit fest.

Unabhängig sind Mitglieder, die:

Nicht direkt oder indirekt von Telefónica Deutschland oder ihrem Mehrheitsaktionär oder eines mit diesen Gesellschaften verbundenen Unternehmen beschäftigt werden und/oder
Derzeit keine Funktion (ob Exekutiv- oder Nicht-Exekutiv) bei einem vertretungsberechtigten Gremium des Mehrheitsaktionärs der Telefónica Deutschland oder einer mit ihm verbundenen Gesellschaft innehaben und/oder
Keinen wesentlichen Anteilsbesitz haben. Wesentlicher Anteilsbesitz in diesem Sinne bedeutet einen Anteil von 3% der Anteile der Gesellschaft; und/oder
Nicht in enger Beziehung zu einem Exekutiven oder Nicht-Exekutiven Gremienmitglied der Telefónica Deutschland oder ihres Mehrheitsaktionärs oder eines mit ihnen verbundenen Unternehmen stehen (im Sinne von Art.3 Abs.1 Nr.26 der Marktmissbrauchsverordnung) und/oder
Keine wesentlichen Beziehungen (z.B. kommerzielle Vereinbarungen wie Vertriebs-, Kunden-/Lieferanten-, Beratungs- oder andere Vereinbarungen) zu Telefónica Deutschland, ihrem Mehrheitsaktionär oder einem verbundenen Unternehmen oder ihren Kontrollorganen haben, die einen (nicht nur vorübergehenden) Konflikt mit den Interessen der Gesellschaft darstellen könnten und/oder
Kein Mitglied von Kontrollorganen eines wesentlichen Wettbewerbers der Gesellschaft oder beratend für diesen tätig sind.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats war im Berichtszeitraum eine Zahl von mindestens zwei unabhängigen 12 Mitgliedern der Anteilseigner 13 angemessen.

Eines der unabhängigen Mitglieder soll die Funktion als Finanzexperte mit dem nach § 100 Abs. 5 AktG geforderten Sachverstand wahrnehmen.

12 Basierend auf dem DCGK 2017 als relevantem DCGK für den Berichtszeitraum des Geschäftsjahr 2019.

13 Nach Einschätzung des Aufsichtsrats (Anteilseignerseite) ist ferner künftig nach den Vorgaben des DCGK 2020 eine Zahl von mindestens zwei vom kontrollierenden Aktionär unabhängigen Mitgliedern der Anteilseigner sowie eine Zahl von mindestens fünf von der Telefónica Deutschland und deren Vorstand unabhängigen Mitglieder angemessen.

Die unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG waren im Geschäftsjahr 2019 Michael Hoffmann und Sally Anne Ashford. Beide sind sowohl unabhängig 14 von der Telefónica Deutschland und deren Vorstand als auch von dem kontrollierenden Aktionär. Im Geschäftsjahr 2019 waren die weiteren Vertreter der Anteilseignerseite (Laura Abasolo García de Baquedano, Pablo de Carvajal González, Patricia Cobían González, Peter Erskine, María García-Legaz Ponce und Julio Linares López) auch unabhängig von der Telefónica Deutschland und deren Vorstand.

Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat war Michael Hoffmann.

Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass diese Ziele auch die Eigentümerstruktur angemessen berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat sieht diese konkreten Ziele und die Vorgaben des Kompetenzprofils derzeitig als erfüllt an.

Das obenstehende Kompetenzprofil und die Zusammensetzungskriterien (konkrete Zusammensetzungsziele) stellen die Vorgaben des vom Aufsichtsrat zu erfüllenden Diversitätskonzeptes dar, vergleiche auch www.telefonica.de/ erklaerung-zur-unternehmensfuehrung-2019.

Beziehung zu den Aktionären und Hauptversammlung

Die Aktionäre werden grundsätzlich viermal im Jahr über die Finanz- und Ertragslage sowie die Geschäftsentwicklung informiert. Weitere Informationen, insbesondere den Finanzkalender, stellt das Unternehmen auf seiner Internetseite zur Verfügung (www. telefonica.de/ir). Darüber hinaus finden Konferenzen, Road Shows und Treffen mit Analysten statt, auch fand am 11. Dezember 2019 ein sogenanntes Strategy Update statt.

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte gemäß Gesetz und der Satzung der Gesellschaft vor und während der Hauptversammlung wahr, insbesondere durch Ausübung ihrer Stimmrechte (u.a. zur Gewinnverwendung, Entlastung sowie Wahl des Abschlussprüfers).

Risikomanagement

Für Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG ist das interne Kontroll- und Risikomanagement fundamental. Die Risikomanagement-Abteilung berichtet regelmäßig an den Vorstand und an den Prüfungsausschuss über aktuelle Risiken, Aktionspläne und Entwicklungen. Der Risikomanagementprozess ist durch konstante Abstimmung mit den relevanten Stakeholdern darauf ausgelegt, zeitnah Unternehmensrisiken zu identifizieren, zu evaluieren und diesen entgegen zu wirken. Das Risikomanagementsystem wird laufend optimiert und von den Wirtschaftsprüfern geprüft.

Weitere Details finden Sie in dem Abschnitt "Risiko- und Chancenmanagement" des Geschäftsberichts.

14 Damit sind auch die Unabhängigkeitskriterien des DCGK 2020 erfüllt.

Compliance

Die Telefónica Deutschland Group hat sich verpflichtet, alle für ihre Geschäftstätigkeit geltenden Gesetze, Richtlinien, Verfahren, Regeln und Verordnungen einzuhalten. Das Unternehmen hat eine Compliance Abteilung, welche mit der Implementierung und der Optimierung der Compliance-Organisation im gesamten Unternehmen sowie der Koordinierung der Compliance-Aktivitäten betraut ist. Sie berät ferner die Mitarbeiter bei ihren Fragen. Dabei wird ein präventiver Ansatz verfolgt, bei dem die Mitarbeiter sensibilisiert und aufgeklärt werden, um potenzielle Regelverstöße bereits im Vorfeld auszuschließen. Beschäftigte und Dritte haben die Möglichkeit, Verdacht auf Rechtsverstöße unter anderem über ein externes Whistleblowersystem, den Ombudsmann, geschützt zu melden.

Das Compliance-Programm legt seinen Schwerpunkt auf Verhalten, das den lauteren Wettbewerb schützt, Korruption und Interessenkonflikte vermeidet und ethisch angemessen ist. Diese Themen sind Gegenstand verpflichtender Online-Trainings, ebenso wie die Bereiche Datenschutz, Anti-Diskriminierung und Informationssicherheit. Jeder Mitarbeiter muss abhängig von seinem Verantwortungsbereich in regelmäßigen Abständen bestimmte vorgeschriebene Schulungen absolvieren. Zu den wichtigsten Compliance-Themen wurden klare Richtlinien und Vorgaben etabliert.

Das bestehende Compliance Management System wird kontinuierlich weiterentwickelt, um es an die sich ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen der Geschäftstätigkeit anzupassen. Dem Vorstand und Aufsichtsrat (insbesondere dem Prüfungsausschuss, welcher für die Prüfung der internen Kontrollsysteme und Compliance zuständig ist) wird über die Compliance-Aktivitäten regelmäßig Bericht erstattet.

In diesem Gesamtzusammenhang verfügt das Unternehmen auch über eine Kapitalmarktrechtsabteilung im Bereich General Counsel, welche die Compliance mit Insiderregeln sicherstellt (einschließlich Schulungen und die Führung von Insider-Listen, in denen entsprechend der Marktmißbrauchsverordnung alle Personen verzeichnet sind, die bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben).

Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat setzen sich regelmäßig mit dem Thema Compliance auseinander.

Transparenz und Kommunikation

Auf der Internetseite von Telefónica Deutschland können sich die Aktionäre über das Unternehmen informieren. So werden beispielsweise Pressemitteilungen, Corporate News und Mitteilungen an den Kapitalmarkt wie z.B. Ad-hoc-Mitteilungen sowie die Satzung der Gesellschaft auf der Internetseite veröffentlicht.

Relevanter Aktienbesitz von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats

Einige Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten Aktien an der Telefónica Deutschland Holding AG. Kein Mitglied der Verwaltung hält Aktienoptionen an der Telefónica Deutschland Holding AG.

Zum 31. Dezember 2019 hielt der Vorstand ca. 0,0034% der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG. Diese Anteile wurden an der Börse erworben. Sie sind - soweit einschlägig - unter Eigengeschäften aufgeführt.

Zum 31. Dezember 2019 hielt der Aufsichtsrat ca. 0,0001% der Aktien der Telefónica Deutschland Holding AG. Diese Anteile wurden an der Börse erworben und sind - soweit einschlägig - unter Eigengeschäften aufgeführt.

Eigengeschäfte

Nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung müssen Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen Eigengeschäfte mit Anteilen oder Schuldtitel der Telefónica Deutschland oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten anzeigen wenn der Wert dieser Geschäfte den Betrag von 5.000 EUR in einem Kalenderjahr erreicht.

Entsprechende Mitteilungen können Sie der Internetseite von Telefónica Deutschland unter: www.telefonica.de/ eigengeschaefte-von-fuehrungspersonen entnehmen.

Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung

Die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsstelle München, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 bestellt.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG gemäß §§ 289f i.V.m. 315d HGB

1. Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Nach § 161 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird bzw. welchen Empfehlungen nicht gefolgt wurde oder wird und die Gründe hierfür. Die Erklärung soll auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich sein.

Vorstand und Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG ("Gesellschaft") haben am 30. September und 2. Oktober 2019 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Abs. 1 AktG abgegeben. Die vorliegende Entsprechenserklärung bezieht sich auf den "Deutschen Corporate Governance Kodex" ("DCGK") in der Fassung vom 7. Februar 2017, bekanntgemacht im Bundesanzeiger am 24. April 2017.

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft erklären, dass den Empfehlungen des DCGK seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:

1. Von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 4 DCGK, wonach bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsbestandteile sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden soll, wurde und wird abgewichen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die Vergütung des Vorstands gleichwohl auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet ist. Die Vergütung besteht aus festen sowie kurz- und langfristigen variablen Komponenten. Die für die Festlegung der variablen Vergütung maßgeblichen Parameter sind insgesamt auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet und so strukturiert, dass sie in ihrer Gesamtheit keine Anreize für dem Gesellschaftsinteresse zuwiderlaufende Geschäftsführungsmaßnahmen setzen können.

2. In Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 7 empfiehlt der DCGK, dass die variablen Vergütungsteile auf anspruchsvolle, relevante Vergleichsparameter bezogen sein sollen. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen. Für die Höhe des Jahresbonus sind zu einem Teil auch Kennzahlen der Telefónica, S.A. maßgeblich. Auch ein Teil der langfristigen Vergütungskomponenten ist von Kennzahlen der Telefónica, S.A. abhängig bzw. kann hiervon abhängig sein. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass hierdurch keine Fehlanreize geschaffen werden.

3. Der DCGK empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 Satz 6, dass die Vergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen, da für einige Bestandteile der variablen Vergütung keine betragsmäßige Höchstgrenzen festgelegt sind. Hierdurch soll dem Aufsichtsrat der erforderliche Spielraum gewährt werden, um jederzeit die Ausgewogenheit zwischen kurzfristigen und langfristigen variablen Vergütungskomponenten sicherstellen zu können. Aus einzelnen Vorstandsanstellungsverträgen lässt sich zudem der exakte Betrag der Pensionsaufwendungen der Gesellschaft nicht entnehmen. Die Gesellschaft hat die insoweit zugrunde liegenden Pensionszusagen von der jeweiligen vorherigen Anstellungsgesellschaft des Vorstandsmitglieds übernommen und führt diese fort.

4. Von der Empfehlung in Ziffer 4.2.3 Abs. 2 S. 8 DCGK, wonach eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder Vergleichsparameter ausgeschlossen sein soll, wurde und wird abgewichen. Die Vertragsgestaltung lässt teilweise eine nachträgliche Änderung der Kriterien der variablen Vergütung zu. Dies ist aus Sicht des Aufsichtsrats und des Vorstands erforderlich, da sich die Gesellschaft in einem extrem volatilen und innovativen Marktumfeld bewegt und eine Änderung der Unternehmensstrategie im Interesse der nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft auch innerhalb eines Bemessungszeitraums für die variablen Vergütungsbestandteile möglich sein muss. Derartige im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft erforderliche Änderungen der Unternehmenspolitik sollen nicht durch monetäre Interessen der Mitglieder des Vorstands behindert oder verzögert werden. Daher ist insbesondere der Aufsichtsrat der Ansicht, dass Flexibilität in Bezug auf die Erfolgsziele und Vergleichsparameter erforderlich ist.

5. Der DCGK empfiehlt in Ziffer 4.2.3 Abs. 3, dass der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau - auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit - festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen soll. Von dieser Empfehlung wurde und wird teilweise abgewichen. Für einzelne Vorstandsmitglieder der Gesellschaft besteht eine beitragsorientierte Zusage, die nicht auf ein bestimmtes Versorgungsniveau zielt. Der Aufsichtsrat stellt mit der insoweit gewählten Form der Versorgungszusagen nicht auf ein angestrebtes Versorgungsniveau ab, da diese Pensionszusagen von der jeweiligen vorherigen Anstellungsgesellschaft des Vorstandsmitglieds übernommen wurden.

6. Abweichend von der Empfehlung in Ziffer 5.4.6 Abs. 1 Satz 2 DCGK, wonach u. a. der Vorsitz und die Mitgliedschaft in den Ausschüssen bei der Vergütung besonders berücksichtigt werden sollen, erhält nur der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine zusätzliche Vergütung. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass dies der gegenwärtigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats angemessen Rechnung trägt.

Diese Entsprechenserklärung, sowie die vorherigen Entsprechenserklärungen stehen auf der Internetseite der Gesellschaft, für 2019 unter www.telefonica.de/ entsprechenserklaerung-2019 zur Verfügung.

2. Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Die Telefónica Deutschland Holding AG und ihre Verwaltungsorgane sind einer effizienten, nachhaltigen und transparenten Unternehmensführung sowie Werten verpflichtet, die die Grundlage einheitlicher Geschäftsgrundsätze bilden, wie sie in dem Leitfaden "Unsere Geschäftsgrundsätze" dargelegt sind. Dieser Verhaltenskodex enthält verschiedene Grundsätze und Richtlinien, die sich sowohl an das Management als auch an die Mitarbeiter im Rahmen ihrer täglichen Arbeit richten. Die Geschäftsgrundsätze enthalten wertvolle Hilfestellungen insbesondere in Situationen, in denen rechtliche und/oder ethische Interessenkonflikte auftreten, um integer und professionell zu handeln und Entscheidungen treffen zu können. Dies betrifft nicht nur die Gestaltung und Umsetzung von Arbeitsprozessen, sondern auch die Art und Weise, wie das Unternehmen mit seinen Kunden, seinen Aktionären, seinen Mitarbeitern, Lieferanten und anderen Stakeholdern umgeht.

Die Geschäftsgrundsätze des Unternehmens stehen auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/ geschaeftsgrundsaetze zur Verfügung.

Die Beachtung der Geschäftsgrundsätze ist von herausragender Bedeutung, da die Reputation des Unternehmens durch die Handlungen und Entscheidungen seiner Verwaltungsorgane und Mitarbeiter aufgebaut und beeinflusst wird. Daher wird diese Einhaltung in enger Zusammenarbeit zwischen den Fachbereichen Compliance, Personal, Interne Revision, Corporate Responsibility und der Rechtsabteilung überwacht.

Das Compliance-Programm des Unternehmens umfasst u.a. die Hauptbereiche Korruptionsbekämpfung mit klaren Richtlinien und Verfahren, Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie die Verhinderung ethisch unangemessenen Verhaltens. Mögliche Rechtsverstöße, insbesondere Hinweise auf Korruption, können von Beschäftigten und Dritten u.a. über das externe Whistleblower-System (www telefonica.de/ombudsmann) geschützt gemeldet werden.

Der Datenschutzbeauftragte des Unternehmens überwacht die Einhaltung des Datenschutzrechts, das für die Gesellschaft von höchster Bedeutung ist. Der Bereich "Compliance, Corporate Security & Data Protection" und die Interne Revision waren im Geschäftsjahr 2019 ebenso wie der Bereich General Counsel direkt dem Vorstand unterstellt.

Weitere Einzelheiten zur Compliance-Organisation des Unternehmens werden im Corporate Governance Bericht erläutert, der auch Teil des Geschäftsberichts ist und sind auch auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/ corporate-governance-bericht-2019 veröffentlicht.

3. Zusammensetzung und Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und den Ausschüssen des Aufsichtsrats

Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestand der Vorstand der Telefónica Deutschland Holding AG aus acht Mitgliedern: Markus Haas, Vorstandsvorsitzender (CEO), Markus Rolle, Finanzvorstand (CFO), Cayetano Carbajo Martín (Chief Technology Officer), Valentina Daiber (Chief Officer Legal und Corporate Affairs), Guido Eidmann (Chief Information Officer), Nicole Gerhardt (Chief Human Resources Officer und Arbeitsdirektorin), Alfons Lösing (Chief Partner und Business Officer) und Wolfgang Metze (Chief Consumer Officer).

Mit Wirkung zum Ablauf des 14. Oktober 2019 schied Cayetano Carbajo Martín aus dem Vorstand aus, am 15. Oktober 2019 trat Mallik Rao (Yelamate Mallikarjuna Rao) seine Nachfolge als Chief Technology Officer an. Mallik Rao übernahm mit Wirkung zum 1. November 2019 auch den Geschäftsbereich von Guido Eidmann, der mit Wirkung zum 31. Oktober 2019 aus dem Vorstand ausschied.

Zum 31. Dezember 2019 bestand der Vorstand aus sieben Mitgliedern: Markus Haas, Vorstandsvorsitzender (CEO), Markus Rolle, Finanzvorstand (CFO), Valentina Daiber (Chief Officer Legal und Corporate Affairs), Nicole Gerhardt (Chief Human Resources Officer und Arbeitsdirektorin), Alfons Lösing (Chief Partner & Wholesale Officer), Wolfgang Metze (Chief Consumer Officer) und Mallik Rao (Chief Technology & Information Officer).

In Übereinstimmung mit den Unternehmensgrundsätzen hat sich die Gesellschaft ausdrücklich zu Diversität und Chancengleichheit im Unternehmen verpflichtet. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass Vielfalt nachhaltig dem Unternehmensinteresse dient. Das Diversitätskonzept für den Vorstand beinhaltet die nachfolgend gemäß §289f Abs. 2 Nr. 6 HGB erläuterten Diversitätskriterien.

Die Mitglieder des Vorstands sollen insbesondere langjährige Führungserfahrung aus unterschiedlichen, für das Unternehmen relevanten Bereichen vorweisen. Mindestens ein Mitglied soll über internationale Berufs- oder Ausbildungserfahrung verfügen und der Vorstand in seiner Gesamtheit langjährige Erfahrung auf den Gebieten Telekommunikation, Finanzen, Vertrieb und Personalführung aufweisen.

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Im Berichtsjahr hat sich der Aufsichtsrat intensiv (z.B. in Aufsichtsratssitzungen im Mai 2019 sowie einem Workshop am 16. Juli 2019) mit den Anforderungen (Fähigkeiten und Kenntnisse) an Vorstandsmitglieder mit Blick auf eine nachhaltige Entwicklung zum Wohle der Gesellschaft beschäftigt. Dabei bediente sich der Aufsichtsrat auch externer Expertise, u.a. für Benchmarks. Hierbei wurde für jede Rolle festgelegt, welche Kriterien (Erfahrung und Fähigkeiten) herangezogen werden sollen.

Der Aufsichtsrat hat im Dezember 2017 gemäß § 111 Abs. 5 AktG für den Vorstand eine Gender Diversity Quote von mindestens 25% festgelegt, zu erfüllen bis zum 30. Juni 2022, die im gesamten Geschäftsjahr 2019 erfüllt wurde (zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 waren zwei der acht Mitglieder weiblich, zum 31. Dezember 2019 waren zwei von sieben Mitgliedern weiblich).

Auch unter Berücksichtigung der vorgenannten Mindest Gender Diversity Quote sowie der in den Vorstandsverträgen verankerten Altersgrenze von 62 Jahren für Vorstandsmitglieder strebt die Gesellschaft zum Wohle des Unternehmens sich ergänzende Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrung in der Verwaltung an.

Diese Ziele wurden und sollen bei Besetzung und Nachfolgeplanung der Mitglieder des Vorstands durch den Aufsichtsrat berücksichtigt werden und waren im Berichtszeitraum erfüllt. Die Erfüllung lässt sich auch anhand der auf der Internetseite der Gesellschaft www.telefonica.de/vorstand veröffentlichten Lebensläufen der Mitglieder des Vorstands nachvollziehen.

Als Teil der Diversitätsstrategie hat der Vorstand entsprechend § 76 Abs. 4 AktG freiwillig für die Führungsebene (Berichtsebene 1) unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festgelegt. Die bis zum 30. Juni 2022 zu erreichende Zielgröße von 30% soll mithilfe der Diversitätsstrategie der Gesellschaft erreicht werden. Im Berichtszeitraum konnte der Frauenanteil in der Berichtsebene 1 zum 31. Dezember 2019 auf 22,4% erhöht werden (im Vorjahr: 21,3% zum 31. Dezember 2018).

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, seiner Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Die Arbeit des Vorstands wird insbesondere durch die Geschäftsordnung des Vorstands und die Satzung der Gesellschaft geregelt. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sich hierzu regelmäßig mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung.

Jedes Vorstandsmitglied hat den ihm nach der Geschäftsverteilung zugewiesenen Geschäftsbereich zu leiten, unbeschadet der gemeinsamen Verantwortung der Vorstandsmitglieder für die Leitung des gesamten Unternehmens. In allen Angelegenheiten von grundlegender oder wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen und/oder seine verbundenen Gesellschaften, insbesondere Angelegenheiten im Hinblick auf die Organisation, Unternehmenspolitik, Investitions- und Finanzplanung sowie betreffend Investitionen, die das vom Aufsichtsrat verabschiedete Jahresbudget wesentlich überschreiten, muss der gesamte Vorstand entscheiden. Ferner kann jedes Vorstandsmitglied dem Gesamtvorstand Angelegenheiten zur Entscheidung vorlegen. Geschäfte und Maßnahmen von besonderer Bedeutung bedürfen zudem der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

Sitzungen des Vorstands werden regelmäßig abgehalten, grundsätzlich einmal pro Woche. Sitzungen können auch per Telefon oder Videokonferenz abgehalten werden. Beschlüsse des Vorstands können auch außerhalb von Sitzungen, insbesondere per E-Mail, gefasst werden.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat des Unternehmens regelmäßig über den Geschäftsgang, unter anderem indem er dem Aufsichtsrat monatlich schriftliche Berichte vorlegt, die relevante Leistungsindikatoren für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens enthalten. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über Vorgänge zu berichten, die für die Rentabilität oder Liquidität des Unternehmens von erheblicher Bedeutung sein können. Schließlich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat über wichtige Ereignisse oder Angelegenheiten im Sinne von § 90 Abs. 1 Satz 3 AktG zu berichten. Diesen Maßgaben kommt der Vorstand gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach.

Der Aufsichtsrat des Unternehmens besteht aus 16 Mitgliedern, von denen acht Anteilseigner- und acht Arbeitnehmervertreter sind. Zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 bestand der Aufsichtsrat aus folgenden Mitgliedern: Laura Abasolo García de Baquedano (Vorsitzende), Christoph Braun (stellvertretender Vorsitzender) sowie den Aufsichtsratsmitgliedern Sally Anne Ashford, Martin Butz, Pablo de Carvajal González, Patricia Cobián González, Peter Erskine, María García-Legaz Ponce, Michael Hoffmann, Sandra Hofmann, Julio Linares López, Thomas Pfeil, Dr. Jan-Erik Walter und Claudia Weber.

Das Aufsichtsratsmitglied Jürgen Thierfelder hatte mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2018 sein Amt niedergelegt, Sandra Hofmann schied mit Wirkung zum 18. Februar 2019 aus dem Aufsichtsrat aus. Cansever Heil und Christoph Heil wurden jeweils mit Wirkung zum 3. April 2019 gerichtlich als ihre jeweiligen Nachfolger bestellt und von den Delegierten der Arbeitnehmer am 26. September 2019 im Amt bestätigt und in den Aufsichtsrat gewählt.

Die in 2018 gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder María García-Legaz Ponce und Pablo de Carvajal González wurden durch die Hauptversammlung vom 21. Mai 2019 als Vertreter der Anteilseigner in ihrem Amt bestätigt und bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2022 in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gewählt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2019 waren: die Vorsitzende Laura Abasolo García de Baquedano, der stellvertretende Vorsitzende Christoph Braun, sowie die Aufsichtsratsmitglieder Sally Anne Ashford, Martin Butz, Pablo de Carvajal González, Patricia Cobián González, Peter Erskine, María García-Legaz Ponce, Cansever Heil, Christoph Heil, Michael Hoffmann, Julio Linares López, Thomas Pfeil, Joachim Rieger, Dr. Jan-Erik Walter und Claudia Weber.

Der Aufsichtsrat setzte sich zum 31. Dezember 2019 aus sechs weiblichen und zehn männlichen Mitgliedern zusammen (d.h. 37,5% weibliche und 62,5 % männliche Mitglieder). Der Aufsichtsrat erfüllte damit weiterhin die vom Aufsichtsrat auch für sich festgelegte Vorgabe des § 96 Abs. 2 AktG (30 % Mindest-Gender Diversity Quote), die nach Beschluss der Anteilseignervertreter von Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank getrennt zu erfüllen ist und mit zwei weiblichen Mitgliedern auf der Arbeitnehmervertreter- und vier weiblichen Mitgliedern auf der Anteilseignervertreterseite erfüllt bzw. übererfüllt wurde.

Der Aufsichtsrat ist davon überzeugt, dass Diversität der Erfüllung seiner Aufgaben zum Wohle des Unternehmens dient und hat sich in Übereinstimmung mit den Unternehmensgrundsätzen ausdrücklich zu Diversität und Chancengleichheit in der Gesellschaft verpflichtet. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass Vielfalt nachhaltig dem Unternehmensinteresse dient.

Die Kriterien des Diversitätskonzepts für den Aufsichtsrat ergeben sich aus dem Kompetenzprofil und den Zusammensetzungskriterien (Zusammensetzungsziele) 15 des Aufsichtsrats, die nach der Überzeugung des Aufsichtsrats eine dem Wohle des Unternehmens dienende Vielfalt im Aufsichtsrat sicherstellen. Die Einzelheiten des Kompetenzprofils und der Zusammensetzungskriterien sind im Einzelnen dem Corporate Governance Bericht zu entnehmen, publiziert auf der Internetseite des Unternehmens unter www.telefonica.de/corporate-governance-bericht-2019.

15 Basierend auf dem DCGK 2017 als relevantem DCGK für den Berichtszeitraum des Geschäftsjahr 2019. Die Zusammensetzungskriterien (Zusammensetzungsziele) und das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats entsprechen den Anforderungen des DCGK 2020.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats war im Berichtszeitraum eine Zahl von mindestens zwei unabhängigen 16 Mitgliedern der Anteilseigner angemessen. 17

Eines der unabhängigen Mitglieder soll die Funktion als Finanzexperte mit dem nach § 100 Abs. 5 AktG geforderten Sachverstand wahrnehmen.

Die unabhängigen Mitglieder im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG waren im Geschäftsjahr 2019 Michael Hoffmann und Sally Anne Ashford. Beide sind sowohl unabhängig 18 von der Telefónica Deutschland und deren Vorstand als auch von dem kontrollierenden Aktionär. Im Geschäftsjahr 2019 waren die weiteren Vertreter der Anteilseignerseite (Laura Abasolo García de Baquedano, Pablo de Carvajal González, Patricia Cobían González, Peter Erskine, María García-Legaz Ponce und Julio Linares López) auch unabhängig von der Telefónica Deutschland und deren Vorstand.

Der unabhängige Finanzexperte im Aufsichtsrat war Michael Hoffmann.

Das Nominierungskomitee und der Gesamt-Aufsichtsrat berücksichtigen Kompetenzprofil und Zusammensetzungskriterien (Zusammensetzungsziele) bei der Vorbereitung von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung und setzen das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats so um.

Die Anforderungen des Diversitätskonzepts waren im Berichtszeitraum erfüllt, wie sich aus den Lebensläufen der Aufsichtsratsmitglieder und der Darstellung des jeweiligen beruflichen und persönlichen Hintergrunds unter Angabe der aktuellen Mandate - veröffentlicht unter www.telefonica.de/ aufsichtsrat - ergibt. Die grundsätzlich festgelegte Altersgrenze für Mitglieder des Aufsichtsrats liegt bei 75 Jahren.

Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens laufend. Er wird in alle außerhalb des üblichen Geschäftsgangs liegenden Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Aufsichtsrat ist für die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands zuständig und setzt die Vergütung des Vorstands fest. Die Vorsitzende des Aufsichtsrats koordiniert die Tätigkeiten im Aufsichtsrat und die Zusammenarbeit mit dem Vorstand. Die Grundsätze der Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Zusammenarbeit mit dem Vorstand sind maßgeblich in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sowie der Satzung der Gesellschaft geregelt.

16 Basierend auf dem DCGK 2017 als relevantem DCGK für den Berichtszeitraum des Geschäftsjahr 2019.

17 Nach Einschätzung des Aufsichtsrats (Anteilseignerseite) ist ferner künftig nach den Vorgaben des DCGK 2020 eine Zahl von mindestens zwei vom kontrollierenden Aktionär unabhängigen Mitgliedern der Anteilseigner sowie eine Zahl von mindestens fünf von der Telefónica Deutschland und deren Vorstand unabhängigen Mitglieder angemessen.

18 Damit sind auch die Unabhängigkeitskriterien des DCGK 2020 erfüllt.

Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr ab. Sitzungen des Aufsichtsrats können auch per Telefon- oder Videokonferenz abgehalten werden. Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden, insbesondere per E-Mail.

Der Aufsichtsrat überprüft die Effizienz und Effektivität seiner Tätigkeit und der seiner Ausschüsse mindestens einmal jährlich im Wege einer umfassenden Befragung aller Mitglieder, so auch im Geschäftsjahr 2019.

Zusammensetzung und Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats

Zum 31. Dezember 2019 bestanden vier Ausschüsse des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat kann bei Bedarf weitere Ausschüsse einsetzen. Dem Aufsichtsrat wird regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) bereitet unter anderem die Entscheidung des Aufsichtsrats über die Billigung der Jahresabschlüsse vor, erörtert die Quartals- und Halbjahresberichte mit dem Vorstand, überwacht die Rechnungslegungsprozesse und die Abschlussprüfung, Compliance sowie die Wirksamkeit der internen Kontrollsysteme (einschließlich Risikomanagement und interner Revisionssysteme) und die Abschlussprüfung. Ferner ist er für die Koordination mit dem Abschlussprüfer und dessen Auswahl zuständig. Zum 31. Dezember 2019 setzte sich der Prüfungsausschuss aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

Michael Hoffmann (Vorsitzender)
Patricia Cobían González (seit dem 1. Mai 2019)
Martin Butz und
Thomas Pfeil.

Laura Abasolo García de Baquedano legte ihr Amt als Mitglied des Prüfungsausschusses mit Wirkung zum Ablauf des 30. April 2019 nieder.

Die Mitglieder des Vorstandsvergütungsausschusses (Remuneration Committee) waren zum 31. Dezember 2019:

Sally Anne Ashford (Vorsitzende)
Laura Abasolo García de Baquedano
Dr. Jan-Erik Walter und
Claudia Weber.

Der Nominierungsausschuss (Nomination Committee) schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor.

Zum 31. Dezember 2019 setzte sich der Nominierungsausschuss aus folgenden Mitgliedern zusammen:

Patricia Cobián González (Vorsitzende)
Laura Abasolo García de Baquedano und
Pablo de Carvajal González.

Dem Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) mit den Aufgaben nach § 31 Mitbestimmungsgesetz gehörten zum 31. Dezember 2019 folgende Mitglieder an:

Laura Abasolo García de Baquedano (Vorsitzende)
Christoph Braun
Christoph Heil (seit dem 2. Mai 2019) und
Julio Linares López .

Sandra Hofmann gehörte dem Vermittlungsausschuss bis zum 18. Februar 2019 an.

Um Flexibilität während der von der Bundesnetzagentur 2019 durchgeführten Frequenzauktion zu gewährleisten implementierte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr am 15. März 2019 einen neuen beschließenden Ausschuss des Aufsichtsrats, das sogenannte Spektrumkomitee (Spectrum Comittee). Das Spektrumkomitee nahm anstelle des Aufsichtsrats und im Rahmen der erteilten Ermächtigung Aufgaben des Aufsichtsrats während der Frequenzauktion wahr.

Mitglieder des Spektrumkomitees waren:

Laura Abasolo García de Baquedano (Vorsitzende)
Pablo de Carvajal González (stellvertretender Vorsitzender)
Martin Butz und
Patricia Cobían González .

Der Ausschuss wurde nach Beendigung der Frequenzauktion durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22. Juli 2019 aufgelöst.

Weitere Einzelheiten zur Zusammensetzung und zur Arbeit der Ausschüsse des Aufsichtsrats finden sich im Bericht des Aufsichtsrats.

7. Februar 2020

11. Februar 2020

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

GLOSSAR

Das Glossar umfasst auch die im Konzernlagebericht verwendeten Abkürzungen.

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ADA Advanced Data Analytics (Intelligente Datenanalysen)
AktG Aktiengesetz
ARPU Average Revenue per User (durchschnittlicher Umsatz pro Kunde)
Art Artikel
Augmented Reality Erweiterte Realität: Computerunterstützte Realitätserweiterung
BIP Bruttoinlandsprodukt
Bitkom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V., Berlin
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
BNetzA Bundesnetzagentur
BOLO Beitragsorientierte Leistungsordnung des Essener Verbandes
bp Basispunkte
Breitband Bezieht sich auf Telekommunikation, in dem ein breites Band von Frequenzen zur Informationsübertragung zur Verfügung steht
Brexit British Exit - Austritt des Vereinten Königreiches aus der Europäischen Union
CAP Kappungsgrenze
CapEx Capital Expenditure: Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte ohne Investitionen in Mobilfunkfrequenzlizenzen, Unternehmenszusammenschlüsse und Finanzierungsleasingverhältnisse
CapEx/Sales-Ratio Investitionsquote - gibt den prozentualen Anteil der Investitionen an den Umsatzerlösen wider
Carrier Von der BNetzA autorisierter Telekommunikations-Netzbetreiber
Churn Kundenabwanderung
Cloud-Dienste Beziehen sich auf eine dynamische Infrastruktur, Software- und Plattformdienste, welche online zur Verfügung stehen
CSI Customer Satisfaction Index
DAX Deutscher Aktien Index
DBO Defined Benefit Obligation
DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex
DRS Deutsche Rechnungslegungsstandards
DSL Digital Subscriber Line: Technologie, mit der Daten in der Teilnehmeranschlussleitung an die Endverbraucher übertragen werden
EIB Europäische Investitionsbank
EV Essener Verband
EU Europäische Union
Euribor Euro Interbank Offered Rate
ExComm Executive Committee
FCF Free Cashflow
FDD Frequenzduplexbetrieb
FMS Fixed-Mobile Substitution: Substitution von Festnetzdiensten durch Mobilfunkdienste
FTE Full-time equivalent (Vollzeitäquivalent)
FTR Fixed network Termination Rates (Festnetz-Terminierungsentgelte)
FttB FttB - Fiber to the Building oder auch Fiber to the Basement (Glasfaser bis in das Gebäude oder den Keller). Als FttB bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis ins Gebäude (Keller).
FttH FttH - Fiber to the Home (Glasfaser bis ins Haus). Als FttH bezeichnet man in der Telekommunikation das Verlegen von Glasfaserkabeln bis in die Wohnung des Kunden.
GB Gigabyte
GfK Gesellschaft für Konsumforschung
GHz Gigahertz
Handset Mobilfunkgerät
HGB Handelsgesetzbuch
IAS International Accounting Standards,
IASB International Accounting Standards Board
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
IFRS International Financial Reporting Standards
IKS Internes Kontrollsystem
IoT Internet of Things (Internet der Dinge)
ISIN International Securities Identification Number (Internationale Wertpapierkennnummer)
IT Information Technology
Joint Venture Gemeinschaftsunternehmen: eine gemeinschaftliche Vereinbarung, bei der die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Nettovermögen der Vereinbarung haben
KMU Kleine und mittlere Unternehmen
KPI Key Performance Indicator
KPN Koninklijke KPN N.V., Den Haag, Niederlande
LTE Long Term Evolution: Weiterentwicklung des Mobilfunkstandards UMTS/HSPA
M2M Machine-to-Machine-Kommunikation: Automatischer Informationsaustausch zwischen Geräten
MBA Mobile Bitstream Access
Mbit Megabit
MHz Megahertz
ms Millisekunden
MSR Mobile service revenue (Umsatzerlöse aus Mobilfunkdienstleistungen)
MTR Mobile network termination rates (Mobilfunk-Terminierungsentgelte)
MVNO Mobile Virtual Network Operator: Virtueller Netzbetreiber
Net Adds Nettoneukunden: Im Betrachtungszeitraum neu gewonnene Kunden nach Abzug der Kundenabgänge
NPS Net Promoter Score
O2 (Europe) Limited O2 (Europe) Limited, Slough, Vereinigtes Königreich
O2 My Handy Bezahlmodell für Handys und andere Geräte mit monatlicher Ratenzahlung
O2 Free Mit dem Datentarif O2 Free sind unsere Kunden auch nach dem Verbrauch ihres Highspeed-Datenvolumens mit bis zu 1 Mbit/s online
OIBDA Operating Income before Depreciation and Amortization (Betriebsergebnis vor Abschreibungen)
OpCF Operating Cashflow
OTT Over The Top - IP-basierte und plattformunabhängige Dienste und Anwendungen (Whats app, Facebook, etc.)
PIP Performance and Investment Plan
Prepaid/Postpaid Im Gegensatz zu Postpaid-Verträgen wird bei Prepaid-Verträgen das Guthaben ohne feste Vertragsbindung im Voraus erworben
PSP Performance Share Plan
RCF Revolving Credit Facility (Revolvierende Konsortialkreditlinie)
Roaming Der Gebrauch eines Geräts oder einer Kundenidentität in einem fremden oder anderen als dem Heimnetzwerk
SIM Subscriber Identity Module: Eine Chipkarte, welche in das Mobiltelefon eingelegt wird und zur Identifikation des Nutzers im Netz dient
Smartwatch elektronische Armbanduhr ("Wearable"), die über zusätzliche Sensoren, Aktuatoren, sowie Computerfunktionalitäten und -konnektivitäten verfügt.
Smartphone Mobiltelefon mit umfangreichen Computer- und Internetfunktionalitäten
SMS Short Message Service (Kurznachrichtendienst)
SoHo Small offices/Home offices (Kleinunternehmen)
SOX Sarbanes-Oxley-Act: US-Bundesgesetz zur Verbesserung der Verlässlichkeit der Berichterstattung
Tablet Kabelloser, tragbarer Personal Computer mit Touchscreen
TDD Zeitduplexbetrieb
Telefónica Deutschland Telefónica Deutschland Holding AG, München
Telefónica, S.A. Telefónica S.A., Madrid, Spanien
Telefónica Deutschland Gruppe Die in den Konzernabschluss der Telefónica Deutschland einbezogenen Unternehmen
TKG Telekommunikationsgesetz
Translationsrisiko Das Risiko aus der Umrechnung von buchhalterischen Positionen zu einem späteren Stichtag
TSR Total Shareholder Return (Aktienrendite)
ULL Unbundled Local Loop: Überbrückt die Distanz zwischen Lokalaustausch und der Endstelle in den Örtlichkeiten des Kunden. Es ist auch unter dem Namen "last mile" bekannt
UMTS Universal Mobile Telecommunications Service: Internationaler, mobiler Kommunikationsstandard der dritten Generation, welcher mobiles Multimedia und Telematik-Services unter dem Frequenzspektrum von 2GHz vereint
VATM Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V., Berlin
VDSL Very High Data Rate Digital Subscriber Line - DSL-Technik mit wesentlich höheren Datenübertragungsraten (siehe auch DSL)
Vectoring Durch die Vectoring-Technologie werden elektromagnetische Störungen zwischen den Leitungen ausgeglichen, sodass höhere Bandbreiten möglich sind.
Virtual Reality Virtuelle Realität: computergenerierte Darstellung einer Welt (in Echtzeit)
VZBV Verbraucherzentrale Bundesverband e.V., Berlin
Wearables Wearable Computer (kurz Wearables) sind Computersysteme, die während der Anwendung am Körper des Benutzers befestigt sind
Wholesale Der Verkauf von Services an dritte Parteien, die diese an ihre eigenen Endkunden entweder direkt oder nach weiterer Bearbeitung verkaufen

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Dieser Bericht liegt in deutscher und englischer Sprache vor.

Die deutsche Ausgabe ist im Zweifel verbindlich.

Der Geschäftsbericht ist online verfügbar unter www.telefonica.de/geschaeftsbericht

Konzept und Design

Telefónica Deutschland Corporate Communications, München

SDL plc

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