Annual / Quarterly Financial Statement • Mar 26, 2020
Annual / Quarterly Financial Statement
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| Inhalt: |
| Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 |
| Bilanz per 31.12.2019 |
| GuV per 31.12.2019 |
| Anhang |
| Anlagenspiegel |
| Versicherung der gesetzlichen Vertreter |
| Bericht des Aufsichtsrates |
FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven
MARKT- & BRANCHENBERICHT
WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN
Das Bruttoinlandsprodukt wird nach der Prognose der Europäischen Kommission mit 1,1 % gewachsen sein. Die für das Unternehmen wichtige deutsche Wirtschaft wächst dagegen nur mit 0,6 % und wurde vor allem durch private Konsumausgaben mit einem Zuwachs von 1,6 % gestützt (Quellen: https://ec.europa.eu/germany/news/20191107-herbstprognose-2019_de sowie https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/01/P020_018_811).
Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland konnte im Berichtsjahr ein Wachstum von 1,2 % erwirtschaften (Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/01/PD20_034_45212).
HERAUSFORDERUNGEN IM BESCHAFFUNGSMARKT
Der Beschaffungsmarkt war 2019 durch weiter stark steigende Preise für Fisch und Gemüse gekennzeichnet. Nach den ersten Preiserhöhungen für Fisch um ca. 40 % im 2. Halbjahr 2018 war das gesamte Jahr 2019 von den außergewöhnlich hohen Fischpreisen geprägt. Seit Januar 2019 sind diese Preise nun auch in den Supermärkten für die Verbraucher sichtbar. Die Trockenheit im Sommer 2019 rund um unsere Gemüsewerke in Lommatzsch und Bobenheim hat besonders bei Erbsen und Bohnen zu deutlich niedrigeren Ernten geführt. Die Fehlmengen haben wir im Markt zugekauft. Da die Landwirtschaft auch in anderen Regionen Europas betroffen war, haben wir für die Zukaufmengen deutlich mehr bezahlt als für unser eigenes Gemüse. Durch den Klimawandel gehen wir auch zukünftig von stark schwankenden Ernteergebnissen aus, die wir mit Zukäufen kompensieren müssen.
DER TIEFKÜHLKOST MARKT IN 2019
Der Handelsumsatz von Tiefkühlkost im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) inklusive Harddiscount (Aldi/Lidl/Norma) ist im Jahr 2019 um 2,3 % gewachsen.

Die Marke FRoSTA ist 2019 erneut zweistellig und mit 18,5 % auch deutlich schneller als der Gesamtmarkt gewachsen. In allen wichtigen Marktsegmenten (Fisch, Gemüse und Komplettgerichte) konnte FRoSTA überproportional zum Segmentwachstum beitragen (Quelle: IRi 2019).
In Italien war der Markt für Tiefkühlkost mit +0,1 % stabil zum Vorjahr. Unser Markengeschäft ist insgesamt mit 3,4 % stärker als der Markt gewachsen. Dazu hat die Marke FRoSTA mit Fischartikeln überproportional beigetragen. Das Sortiment und auch die Verfügbarkeit konnten deutlich ausgebaut werden. Dies sorgte für ein Wachstum von +138 % gegenüber dem Vorjahr. Die Gemüsemarke „La Valle degli Orti", die wir 2017 von Nestlé Italiana S.p.A. akquiriert hatten, musste im abgelaufenen Jahr weiter konsolidiert werden: Die von der Nestlé übernommenen Verträge wurden mit allen Handelspartnern neu verhandelt, und das Sortiment wurde überarbeitet. Der Markenauftritt wurde in allen Medien weiter entwickelt und mit starken Werbeinvestitionen unterstützt. Für die große Produktkategorie Minestrone wurde eine innovative Papierverpackung eingeführt. In Summe ging der Umsatz trotzdem um 16,6 zurück (Quelle: Nielsen 2019).
In Osteuropa liegen uns für die einzelnen Länder keine detaillierten Marktdaten vor. Wir gehen aber von einem moderaten Wachstum der Märkte aus. In den für uns relevanten Zielmärkten konnte die Marke FRoSTA im abgelaufenen Jahr erneut leicht zulegen und damit die Marktpositionen in jedem Land stärken.
WIRTSCHAFTSBERICHT
GESCHÄFTSVERLAUF MIT ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
UMSATZENTWICKLUNG

Der Konzernumsatz der FRoSTA AG konnte 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2,7 % auf EUR 523m gesteigert werden.
Dieses Wachstum ist verursacht durch die besonders positive Entwicklung des Markengeschäfts im In- und Ausland, wo die Nachfrage jeweils erneut zweistellig gesteigert werden konnte. Das starke und kontinuierliche Wachstum der Marke FRoSTA in Deutschland hat dazu maßgeblich beigetragen. Das zweite volle Jahr nach der Akquisition der Marken „La Valle degli Orti" und „Mare Fresco" in Italien bleibt hinter unseren Erwartungen.
Die Umsätze im Bereich der Heimdienste verliefen weitestgehend stabil.
Das Foodservice Geschäft konnte 2019 über alle Länder einen guten Beitrag zur positiven Entwicklung leisten.
Das Geschäft mit Handelsmarken war 2019 erneut rückläufig. Wegen der steigenden Kosten bei Energie, Transport und Rohwaren konnte den Preiserwartungen unserer Kunden nicht immer entsprochen werden, und dementsprechend ist Volumen verlorengegangen.
ERTRAGSENTWICKLUNG
Der Jahresüberschuss hat sich im Jahr 2019 um EUR -7,4m gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Wesentlicher Einflussfaktor mit EUR -14,1m war die verschlechterte Rohmaterialmarge in den ersten Monaten des Jahres. Erst mit der Umsetzung von erhöhten Abgabepreisen an unsere Kunden ist es gelungen, diesen Effekt im letzten Tertial weitgehend zu drehen.

Trotz dieser Entwicklung wurden die Kosten für Werbung und Marketingaktivitäten in unsere wachstumsstarke Marke konsequent um EUR 1,8m erhöht. Das italienische Markengeschäft wurde dabei weiterhin auf dem hohen Niveau des Vorjahres unterstützt. Durch margenverbessernde Maßnahmen im Portfolio ist es hier gelungen, den Verlust von EUR -4,6m auf EUR -1,8m zu reduzieren, jedoch noch nicht den Break-even zu erreichen.
In den Werken hatten wir bei der Inbetriebnahme neuer Linien deutlich längere Lernkurven als erwartet, wodurch unerwartete Anlaufkosten von etwa EUR 1m entstanden sind.
Zusätzlich zeigen sich im Ergebnis durch die Investitionen in Technik und Digitalisierung um EUR 1,1m höhere Abschreibungen als im Vorjahr (bereinigt um die IFRS 16 Anpassung, wodurch EUR 1,1m bisheriger Leasingaufwand jetzt in den Abschreibungen gezeigt werden).
Durch Investitionen in neue Technologien, u.a. die Einführung einer zukunftsweisenden Papierverpackung, sind ebenfalls einmalige Kosten im Berichtsjahr angefallen.
Durch striktes Overhead Management sowie als Folge des geringeren Ergebnisses deutlich niedrigere Tantiemen auf allen Ebenen konnte ein Teil des Ergebnisrückgangs kompensiert werden.
Das Finanzergebnis bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres. Durch die Auflösung der FRoSTA Italia Srl und die Ablösung von langfristigen Kreditverbindlichkeiten hat sich eine Verbesserung im Finanzergebnis von EUR -0,7m auf EUR 0,1m ergeben.
Eine Steuerrückforderung aus Vorjahren hat den Steueraufwand um EUR -0,9m beeinflusst.
Dieses Ergebnis liegt, wie in der Ad hoc Mitteilung vom 20. Januar 2020 genannt, unterhalb der zuletzt abgegebenen Prognose. Ursache hierfür sind weitere Effekte aus angestiegenen Rohmaterialkosten und zusätzlich außerordentliche Umstellungskosten auf eine zukunftsweisende Papierverpackung.
VERMÖGENS- UND FINANZSITUATION
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr deutlich um EUR 21,4m reduziert.

Das Working Capital wurde weiter optimiert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist von EUR 37,3m auf EUR 24,3m im Jahr 2019 zurückgegangen und beinhaltet neben Ersatz- und Erweiterungsprojekten in unseren Werken auch die erfolgreiche Einführung von SAP S/4 HANA.
Da wir die Hauptursachen für die Verschlechterung des Cashflows als kurzfristig und vorübergehend betrachten, haben wir uns entschlossen, eine Ausweitung des bestehenden Asset Backed Security (ABS) Programmes um EUR 8,7m und kurzfristige Geldmarktkredite in Höhe von EUR 12m für die Finanzierung zu nutzen.
Die Erstanwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16 hat sich bilanzverlängernd ausgewirkt. Den Nutzungsrechten von TEUR 2.173 stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von TEUR 2.187 gegenüber. Leasingaufwendungen in Höhe von EUR 1,1m, die im Vorjahr noch in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden, werden im Berichtsjahr in den Abschreibungen dargestellt.
Die Eigenkapitalquote konnte weiterhin auf dem guten Niveau des Vorjahres gehalten werden und bleibt für FRoSTA ein wichtiger Maßstab für die wirtschaftliche Unabhängigkeit.
Das in der Konzernbilanz der FRoSTA AG ausgewiesene Eigenkapital setzt sich jeweils zum 31. Dezember wie folgt zusammen:
EIGENKAPITAL (in mEUR)
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| 31.12.2018 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 17,4 | 17,4 |
| + Kapitalrücklage | 12,8 | 12,8 |
| + Gewinn-/sonstige Rücklagen | 119,2 | 128,4 |
| +Jahresüberschuss | 20,0 | 12,6 |
| Eigenkapital | 169,5 | 171,2 |
| Bilanzsumme | 328,6 | 332,0 |
| Eigenkapitalquote | 51,6% | 51,6% |
SEGMENTBERICHTERSTATTUNG
GESCHÄFTSSEGMENT FRoSTA
Das Geschäftssegment FRoSTA haben wir in diesem Jahr klarerstrukturiert, und es enthält jetzt nur noch das Marken-, Foodservice- und Heimdienstgeschäft in Europa. In den Vorjahresberichten wurden auch Teile des europäischen Handelsmarkengeschäftes gezeigt. Neue und verbesserte Berichtsstrukturen haben jetzt eine Trennung möglich gemacht.

Insgesamt hat sich das Segment FRoSTA gut entwickelt und ist mit 10,2 % erneut überdurchschnittlich im Umsatz gewachsen.
Das deutsche FRoSTA Markengeschäft hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet.
Der Endverbraucherumsatz der Marke FRoSTA in Deutschland hat im Jahr 2019 mit einem Zuwachs von +18,5 % das Vorjahreswachstum von 13,4 % sogar noch übertroffen (Quelle: IRi 2019 und 2018). Das ist ein gutes Ergebnis, denn damit ist unsere Marke im Jahr 2019 erneut deutlich schneller als der Gesamtmarkt Tiefkühlkost gewachsen.
Bei den Pfannengerichten konnte FRoSTA die Marktführerschaft mit einem Wachstum von +23,9 % weiter behaupten (Quelle: IRi 2019).
Der Handelsumsatz im Segment Gemüse kann nach den hervorragenden Zahlen des Vorjahres erneut ein fast zweistelliges Wachstum von +9,9 % ausweisen. Unsere internationalen Gemüsepfannen haben erneut maßgeblich zu diesem sehr guten Ergebnis beigetragen (Quelle: IRi 2019).
Im Fischsegment konnten insbesondere unsere Fischstäbchen mit über 20 % deutlich zulegen. Auch unsere Backofen und Pfannenfisch Produkte sowie unsere Schlemmerfilets wuchsen erneut stark. Durch die Kombination von TV- und Promotionskampagnen ist es gelungen, in diesem Segment erneut ein gutes Wachstum von +14,7 % zu erreichen (Quelle: IRi 2019).
In Italien konnte das Wachstum mit FRoSTA den Rückgang der Marke „La Valle degli Orti" fast auffangen, bleibt aber deutlich unter unseren Erwartungen.
Ansonsten ist unser Markengeschäft auch im übrigen europäischen Ausland erneut gewachsen. Über alle Märkte, in denen wir mit der Marke aktiv sind, lag das Wachstum bei +12,2 %.
TV- und „Out-of-Home"-Werbekampagnen sowie intensivierte Digital-Aktivitäten haben die Bekanntheit und die Nachfrage nach unseren Markenprodukten erneut unterstützt. Daneben waren, wie in den Vorjahren, Innovationen in allen Märkten ein wichtiger Bestandteil für die gesteigerte Nachfrage.
Der Foodservice-Bereich konnte den Umsatz in allen Märkten steigern.
GESCHÄFTSSEGMENT COPACK
Das Geschäftssegment COPACK deckt unser Handelsmarkengeschäft in Europa ab.

Durch die Verzögerung bei der Weitergabe der außergewöhnlich hohen Kostensteigerungen in höhere Abgabepreise an unsere Kunden sind erhebliche Verluste entstanden. Bei einigen Kontrakten konnten wir den Preiserwartungen unserer Handelsmarkenkunden nicht entsprechen und haben dementsprechend moderat auf Volumen verzichten müssen.
PRODUKTION UND TECHNIK
Das Produktionsvolumen ist im Vergleich zu 2018 um -1,0 % gesunken. Hauptursache dafürsind verlorene Kontrakte im Handelsmarkengeschäft.
Die Personalsituation in unserem Werk in Polen hat sich sehr gut stabilisiert, und das Werk konnte sich im Berichtsjahr in Lieferservice, Qualität und Effizienz deutlich steigern.
Die Lernkurven bei der Inbetriebnahme von neuen Produktionslinien haben sich deutlich länger als erwartet gezeigt und im Jahresverlauf zusätzliche Kosten in der Höhe von EUR 1m verursacht. Für die Umstellung auf Papierverpackung haben Produktion, Technik und Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit Marketing und Vertrieb wesentlich zur Zukunftsgestaltung beigetragen.
Alle Fabriken sind erfolgreich gemäß ISO 50001 (Energiemanagement) zertifiziert. Die FRoSTA AG konnte 2019 eine Reduktion der CO2e-Emissionen in der Produktion von 54.361 t auf 54.212 t (-0,3 %) über alle Werke (Scope 1 — 2) hinweg erreichen. Die spezifischen CO2e-Emissionen (CO2e- Emissionen/kg Fertigware) stiegen dagegen durch das geringere Produktionsvolumen um 1 %. An unserem Ziel, die spezifischen CO2e-Emissionen bis 2022 um 7,5 % gegenüber 2018 zu reduzieren, halten wir fest.
Über eine Logistikkooperation in Verbindung mit einem neuen Zentrallagerkonzept konnte zum Beginn des zweiten Halbjahres 2019 ein ineffizientes Tiefkühllager vom Netz genommen werden. Dies wird sich positiv auf die Energiebilanz auswirken.
Qualität und Produktionssicherheit haben nach wie vor höchste Priorität. Entsprechend wurden unsere Fabriken erneut nach IFS- und BRC-Standards zertifiziert und haben die Audits mit gehobenem Niveau abgeschlossen.
MITARBEITER UND ORGANISATION
Mitarbeiterzahlen
Wir haben die Zahl unserer Mitarbeiter weiter erhöht und insgesamt 74 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt.
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| im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| FRoSTA Administration | 409 | 428 |
| davon Verwaltung | 245 | 262 |
| davon Vertrieb | 164 | 166 |
| FRoSTA Produktionsbetriebe | 1.369 | 1.424 |
| davon Bremerhaven | 577 | 582 |
| davon Bydgoszcz | 442 | 500 |
| davon Lommatzsch | 201 | 198 |
| davon Bobenheim-Roxheim | 149 | 144 |
| Gesamt Konzern | 1.778 | 1.852 |
Der Aufbau erfolgte hauptsächlich in der Produktion und in der Verwaltung in Polen. Die Mitarbeiteranzahl ist zum Jahresende 2019 wieder auf einen Stand von 1.796 Mitarbeitern gesunken.
Die Personalkosten ohne Sozialleistungen stiegen 2019 um 0,9 % auf EUR 63,3m.
DIVERSITÄTSKONZEPT
Die Steigerung des Anteils an Frauen in Führungspositionen ist uns ein wichtiges Anliegen. Im Jahr 2019 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 22 % (2018: 25 %) und in der zweiten Führungsebene bei 45 % (2018: 44 %), Insgesamt betrug der Anteil der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen 37 % (2018: 37 %). Erwähnenswert ist, dass wir bei Ausbildungs- und Management Trainee-Programmen einen höheren Frauenanteil erreichen. Dies wird langfristig die Quote auch in den oberen Führungsebenen anheben.
Als Zielgröße für den Vorstand und den Aufsichtsrat bleibt ein Frauenanteil von 30 % bestehen, der in der Zukunft im Zuge von Neubesetzungen durch Wahl oder Bestellung erreicht werden soll.
GESUNDHEITSMANAGEMENT
Unter dem Motto „FRoSTA macht fit!" haben wir ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert. Als ersten Schritt haben wir die Belastungssituationen unserer Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten analysiert. Ausgehend von den Analyseergebnissen etablieren wir derzeit Gesundheitsstrukturen im gesamten Unternehmen und führen präventive Maßnahmen, wie z. B. einen regelmäßigen Gesundheitstag, Zuschüsse zu Fitnessstudio-Beiträgen, einen Newsletter sowie eine Ergonomie-Beratung ein.
Zudem haben wir ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) aufgebaut. Ziel ist es hier, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit langfristig erkrankter Mitarbeiter zu erhalten. Sowohl die bestehende Arbeitsunfähigkeit, als auch die mögliche erneute Arbeitsunfähigkeit sollen hierbei vermieden werden.
Wir erhoffen uns, durch die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz einerseits die Gesundheit und Motivation unserer Mitarbeiter nachhaltig zu fördern und andererseits die Produktivität, Produkt- und Dienstleistungsqualität sowie die Innovationsfähigkeit unseres Unternehmens zu erhöhen.
Die Offenheit und die Teilnahme unserer Mitarbeiter an dem Programm bestätigt unser Engagement im Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
WEITERBILDUNG UND TRAINING
Auch 2019 haben wir kontinuierlich in sinnvolle Personalentwicklungsmaßnahmen in allen Bereichen investiert. Ein wichtiger Baustein unseres Trainingsportfolios war erneut die nachhaltige Verankerung unserer gemeinsamen Werte und Spielregeln bei allen Mitarbeitern. Daneben wurden insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Englisch, kommunikative Kompetenz und Projektmanagement nachgefragt und erfolgreich durchgeführt. Mit der Etablierung von Englischkursen im virtuellen Klassenzimmer gehen wir erste Schritte in Richtung des verstärkten Angebots von zeitgemäßen und kosteneffizienten E-Learning-Maßnahmen. Wir sind stolz darauf, dass wir 2019 das hohe Niveau an Weiterbildungsprogrammen für unsere Mitarbeiter aufrechterhalten haben.
MITARBEITERBETEILIGUNG
Wir machen unsere Mitarbeiter zu Miteigentümern der FRoSTA AG und beteiligen sie damit am gemeinsamen Erfolg. Auch im Jahr 2019 hatten unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, Belegschaftsaktien zu vergünstigten Konditionen zu erwerben.
Insgesamt haben 385 Mitarbeiter (2018: 398) an der Aktion teilgenommen und insgesamt 18.375 Aktien (2018: 37.320) erworben. Den Mitarbeitern werden zwei Angebote zum Kauf von Aktien gemacht. Das Kaufvolumen des ersten Angebots (limitiert auf 50 Aktien) hat leicht zugenommen, da hier der Ausgabepreis von EUR 20,50 auf EUR 15,00 reduziert worden ist, um möglichst viele Mitarbeiter an einer Beteiligung am Unternehmen zu motivieren. Beim zweiten Angebot (limitiert auf maximal 950 Aktien je nach Betriebszugehörigkeit) wurde der Angebotspreis von EUR 41,00 auf EUR 45,00 erhöht, und das Kaufvolumen ist deutlich zurückgegangen.
FRoSTA hat ein großes Interesse daran, möglichst viele Mitarbeiter für eine Beteiligung zu gewinnen, muss aber auch die Kosten dafür in der Balance halten. Insgesamt betragen die Kosten für das Programm TEUR 746 (2018: TEUR 1.808), die im Personalaufwand gezeigt werden.
Wir freuen uns über die dennoch hohe Beteiligung an diesem Programm und das damit gezeigte Vertrauen und hoffen, dass in Zukunft noch mehr Mitarbeiter FRoSTA Aktionäre werden.
Wir möchten unseren Mitarbeitern und dem Betriebsrat für den hohen Einsatz und das begeisterte Engagement ganz herzlich danken.
EINZELABSCHLUSS DER FRoSTA AG
Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss der FRoSTA AG sind in der Entwicklung der meisten Bilanz- und GuV-Positionen deckungsgleich. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Abschlüssen ergeben sich aus der Konsolidierung der Tochtergesellschaften und den unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards. Es wird abweichend vom Konzernabschluss, für den die internationalen Vorschriften nach IFRS maßgebend sind, nach den Bestimmungen des HGB aufgestellt. Die erhöhten Abschreibungen im IFRS-Abschluss ergeben sich aus dem nach IFRS-Regeln höher als im HGB-Abschluss bewerteten Anlagevermögen und den anderen Abschreibungsregeln und Nutzungsdauern.
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| Überleitung Jahresabschluss 2019 | kEUR |
|---|---|
| Jahresüberschuss der FRoSTA AG HGB | 5.203 |
| Anpassungen IFRS: | |
| Abschreibungen | -2.132 |
| Paletten | 1.336 |
| Latente Steuern | -5 |
| Devisen | -10 |
| Übrige | 927 |
| Jahresüberschuss der FRoSTA AG IFRS | 5.319 |
| Jahresergebnisse der in den Konzernabschluss | |
| einbezogenen Tochtergesellschaften | 7.559 |
| Effekte der erfolgswirksamen Konsolidierungsbuchungen | -285 |
| Jahresüberschuss des FRoSTA Konzerns | 12.592 |
Der Umsatz der FRoSTA AG im Einzelabschluss konnte den Erwartungen entsprechend um 4,9 % gesteigert werden. Dagegen haben sich der Jahresüberschuss um EUR -7,0m und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um EUR -13,5m verschlechtert. Hauptursache dafür ist — wie auch im Konzern — die vorübergehende Margenverschlechterung durch höhere Rohmaterial- und Energiepreise mit EUR -8,9m. Weitere Effekte entstanden aus Intercompany Transaktionen mit EUR -3,3m, die sich im Konzern heraus konsolidieren. Weiterhin wurden in der FRoSTA AG um EUR 1,4m höhere Werbe- und Marketingmaßnahmen für die Marke FRoSTA geschaltet als im Vorjahr.
Wie auch im Konzern wurde damit auch für den Einzelabschluss die Prognose hinsichtlich des Jahresüberschusses nicht erreicht.
Die Vermögenslage ist zum Stichtag durch die weiterhin umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung des Working Capital geprägt. Durch die deutliche Reduzierung des Bestandes an offenen Forderungen sank der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme auf 55,4 % (2018: 57,3 %). Die Buchwerte des Sachanlagevermögens erhöhten sich durch die Investitionstätigkeit auf TEUR 88.179 (2018: TEUR 85.940). Die Kapitalstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 45,0 % (2018: 47.6 %).
Aus den Mittelzuflüssen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, den Abflüssen aus der Investitionstätigkeit sowie den Zuflüssen aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich eine Erhöhung des Bestands an liquiden Mitteln zum Stichtag.
Die FRoSTA AG war jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Bei den übrigen Ausführungen des Lageberichts entsprechen sich — bis auf die konzerntypischen Besonderheiten — der Einzel- und Konzernabschluss. Zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB — sofern relevant — verweisen wir auf die Angaben im Anhang.
KONZERNERGEBNISVERWENDUNG
Der handelsbilanzielle Einzelabschluss bleibt auch weiterhin Basis für die Ausschüttungsbemessung.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 EUR je Aktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag den Rücklagen zuzuführen. Bei einer Anzahl von 6.812.598 Aktien, abzüglich der nach § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigten eigenen Anteile in Höhe von 10.795 Aktien, ergibt dies eine Dividendensumme von EUR 10,9m.
Vom Konzernjahresüberschuss vor Steuern werden 49,1 % als Nettodividende und 40,5 % als Steuern abgeführt, so dass - in der Erwartung einer deutlichen Verbesserung der Profitabilität in 2020 - nur 10,4 % im Unternehmen verbleiben.
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| Ergebnisverwendung 2019 | mEUR | Anteil |
|---|---|---|
| Laufende Unternehmenssteuern | 3.7 | |
| Kapitalertragssteuern inkl. | ||
| Solidaritätszuschlag auf Dividende | 2.9 | |
| Summe Steuern | 6.6 | 40.57 |
| Netto-Dividende | 8.0 | 49.1% |
| Verbleib im Unternehmen | 1.7 | 10.4% |
| Konzernjahresüberschuss vor Steuern | 16.3 | 100% |
DIE FRoSTA AKTIE
Stammdaten der FRoSTA Aktie
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| Marktsegment | Freiverkehr der Börse Frankfurt |
| WKN | 606900 |
| ISIN | DE0006069008 |
| Nennwert der Aktie | EUR 2.56 |
Die FRoSTA Aktie hat sich im Laufe des Jahres 2019 wie folgt entwickelt: Der Aktienkurs stand im Dezember 2018 bei EUR 63,96 und im Dezember 2019 bei EUR 59,00. Seit März 2017 wird die Aktie der FRoSTA AG im Freiverkehr der Börse Frankfurt gehandelt.
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| Kennzahlen zur FRoSTA Aktie | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Grundkapital mEUR | 17,4 | 17,4 |
| Anzahl Aktien in 1.000 | 6.813 | 6.813 |
| Eigenkapital Bilanz Konzern mEUR | 169,5 | 171,2 |
| Eigenkapital / Aktie EUR | 24,87 | 25,13 |
| Börsenkurs zum Jahresende EUR | 63,96 | 59,00 |
| Jahreshoch EUR | 85,00 | 64,50 |
| Jahrestief EUR | 59,50 | 51,50 |
| Umsatz in Stück | 194.156 | 562.468 |
| KGV (Kurs Jahresende/Jahresüberschuss je Aktie) | 21,83 | 31,89 |
| Dividende (Ausschüttung/Aktie) EUR Vorschlag | 1,60 | 1,60 |
| Dividendenrendite (Dividende/Jahresabschlusskurs) | 2,5 % | 2,7 % |
| Jahresüberschuss Konzern mEUR | 20,0 | 12,6 |
| Jahresüberschuss/Aktie EUR | 2,93 | 1,85 |
Zu den Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf den Anhang.
NACHHALTIGKEIT, UMWELT UND SOZIALE VERANTWORTUNG
Nachhaltigkeit ist und bleibt ein wichtiges Leitelement von FRoSTA. Daher berichten wir alle zwei Jahre über unsere Ziele und Maßnahmen in unserem Nachhaltigkeitsbericht, den wir auf unserer Internetseite www.frosta-ag.com veröffentlichen. Der nächste Nachhaltigkeitsbericht erscheint 2021.
In verkürzter Form berichten wir auch hier zum Thema Umwelt (siehe Kapitel Produktion), Mitarbeiter (siehe Kapitel Mitarbeiter), Korruption/Bestechung (siehe Kapitel Compliance), Menschenrechte (siehe Kapitel Beschaffungsmarktrisiken) sowie im folgenden Abschnitt über unser soziales Engagement:
Seit 2015 engagieren wir uns jedes Jahr mit 2 % der Dividendensumme des Vorjahres für soziale Projekte im In- und Ausland. Wir fördern dabei sowohl Projekte in der Umgebung unserer vier Produktionsstandorte als auch in den Herkunftsländern unserer Zutaten. In 2019 haben wir uns für die Verlängerung eines Projektes mit dem Kinderhilfswerk Plan International für weitere zwei Jahre in Ecuador entschieden. Hier werden Jugendliche bei der Existenzgründung unterstützt und begleitet. Bereits fünf kleine Unternehmen wurden in der Region Cotopaxi gegründet und werden von FRoSTA weiterhin unterstützt.
RISIKOBERICHT
INTERNES STEUERUNGSSYSTEM
FRoSTA verfügt über ein internes Steuerungs- und Überwachungssystem, mit dessen Durchführung das Controlling in Zusammenarbeit mit allen Fachabteilungen beauftragt ist.
Die wichtigsten internen Erfolgssteuerungsgrößen sind Umsatzwachstum, Profitabilität sowie Working Capital, Investment- und Eigenkapitalquote.
Diese Kennzahlen und auch die damit verbundenen Treiber werden in täglichen, wöchentlichen und monatlichen Zyklen über Controlling-Berichte aufgearbeitet, analysiert und mit den Fachabteilungen durchgesprochen. Zielsetzung ist es, kontinuierlich an der Verbesserung der Ergebnisse zu arbeiten und gleichzeitig frühe Gegensteuerungsmaßnahmen für Fehlentwicklungen zu gewährleisten.
Im Rahmen des monatlichen „Sales & Operations Planning" Turnus wird anhand einer rollierenden Planung auf zukünftige Marktveränderungen reagiert.
Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung wird durch Verfahrensanweisungen im QM-Handbuch und das einheitliche Berichtssystem in SAP gewährleistet, das in allen relevanten Konzerngesellschaften Gültigkeit hat.
Die internen Audits unserer Qualitätsmanagement-Beauftragten und interne Revisionsprojekte unterstützen zusätzlich die Einhaltung bzw. Anpassung unserer Prozesse.
Die Vorschriften regeln auch die materiellen und formellen Anforderungen an die Abschlusserstellung. Risiken können trotz der Dichte an Regelungen auftreten, z. B. bei Abschluss außergewöhnlicher oder komplexer Geschäfte.
Die strikte Trennung von Ausführung-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen reduziert das Risiko missbräuchlichen Handelns.
RISIKOMANGEMENTSYSTEM
Das „Risk-Management" des Konzerns stellt sicher, dass Risiken schnell erkannt und bewertet werden können, und definiert klare Verantwortungen im Umgang mit bedrohlichen Unternehmenssituationen.
Ein Risk-Management Team aus den unterschiedlichen Fachbereichen schätzt die Risiken — auch unter Einbeziehung externer Beratung - jeweils neu ein und initiiert geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung.
Unternehmerische Risiken des Marktes tragen wir selbstverständlich selbst. Hierzu gehören Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte. Alle nicht zu den unmittelbaren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken, wie z. B. Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, übertragen wir soweit wie möglich auf Dritte.
Über die Instanz einer Compliance Koordinatorin haben wir einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter der FRoSTA AG entwickelt, um damit unsere Mitarbeiter im Verhalten untereinander, gegenüber Geschäftspartnern und im Umgang mit Daten zu sensibilisieren. Dieser Verhaltenskodex wird im ersten Quartal 2020 an alle Mitarbeiter verteilt. Des Weiteren werden Anfang 2020 Präsenz-Compliance-Schulungen für die besonders sensiblen Bereiche Einkauf und Verkauf durchgeführt. In Anlehnung an den Aufbau einer Compliance Organisation werden 2020 darüber hinaus alle Standorte der FRoSTA AG auf Korruptionsrisiken überprüft.
Wir versuchen, „Cyber-Risiken" neben der Absicherung durch Versicherungen auch über eine moderne „Firewall-Architektur in Verbindung mit regelmäßigen internen und externen Audits und Penetrationstests immer wieder neu zu begegnen.
Das Risikomanagementsystem unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.
RISIKEN & CHANCEN
BESCHAFFUNGSMARKT
Die Produktion von Tiefkühlkost bedingt den Einsatz von unterschiedlichsten Rohwaren, deren Beschaffung starken Schwankungen unterliegen kann. Durch die Kooperation mit strategischen Lieferanten werden diese Schwankungen geglättet und Abhängigkeiten vermieden. Auch unsere eigene Gemüseproduktion ist durch unterschiedliche geographische Lagen gegen starke lokale Witterungseinflüsse, die zu Minderernten führen können, weitgehend in der Versorgung abgesichert. Gleiches gilt für die Versorgung mit Fischrohwaren, wo es durch zunehmende Nachfrage und mangelnde Verfügbarkeit zu Versorgungsengpässen kommen kann. In jedem Fall kann es zu deutlichen Veränderungen der Rohwarenpreise kommen, die je nach Wettbewerbssituation nicht immer zeitnah an die Kunden weitergegeben werden können. Diese Situation bietet Chancen und Risiken. Preisvereinbarungen mit Kunden über eine Gültigkeit von mehr als sechs Monaten erhöhen jedoch unser Risiko/unsere Chance, da wir uns in der Regel nicht entsprechend langfristig mit Rohwaren eindecken können. Soweit es geht, versuchen wir deshalb, Kontrakt- und Liefervereinbarungen mit Kunden über den genannten Zeitraum hinaus zu vermeiden. Des Weiteren können Preisgleitklauseln für bestimmte Rohmaterialien in die Verhandlungen für die Abgabepreise einfließen und die Risiken und Chancen in der Beschaffung erheblich glätten. Aus Wettbewerbsgründen gelingt die Verhandlung dieser Elemente nicht immer.
Die Qualität der Rohwaren wird durch Auditierungen unserer Lieferanten vor Ort und Eingangskontrollen in unseren Werken geprüft. Die Qualitätskontrollen können aber nicht eine 100 %ige Sicherheit für die einwandfreie Qualität der Rohwaren garantieren, da die Nachweisgrenzen für Fremdstoffe immer niedriger werden und es sich bei den Kontrollen nur um Stichproben handelt.
Wir kaufen Rohwaren aus über 30 Ländern, darunter auch aus den BSCI-Risikoländern Brasilien, China, Ecuador, Guatemala, Indien, Mexiko, Peru, Vietnam, Indonesien, Thailand und der Türkei. Wir tragen damit auch Verantwortung für die Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten sowie für die Einhaltung der Menschenrechte. Unser „Code of Conduct", den jeder Lieferant unterzeichnen muss, regelt die Arbeitsbedingungen und ihre Einhaltung und wird bei Lieferanten aus BSCI-Risikoländern durch Sozialaudits überprüft und eingefordert. 2019 sind keine Verstöße unseres „Code of Conduct" bekannt geworden. Um das Risiko von Verstößen zu minimieren, wollen wir unsere eigenen, unangekündigten Sozialaudits in 2020 um 20 % erhöhen.
WÄHRUNGSSITUATION
Einen großen Teil dieser Rohwaren bezieht FRoSTA aus internationalen Märkten. Sie werden größtenteils in US-Dollar fakturiert. Zur Absicherung des Wechselkurses bedienen wir uns marktüblicher Options- bzw. Termingeschäfte.
Die Abwicklung dieser Währungssicherungsgeschäfte ist in einer Verfahrensanweisung geregelt, deren Einhaltung durch Controlling-Instrumente überwacht wird. Generell führt eine Verschlechterung der EUR/USD-Relation zu einer Verteuerung der Wareneinkäufe und umgekehrt.
Die Absicherung der Wechselkursrisiken kann nur im begrenzten Umfang das Risiko von anhaltend steigenden US-Dollar-Kursen kompensieren. Chancen können sich aus fallenden US-Dollar-Kursen ergeben.
Im Rahmen des Risikomanagements werden die für FRoSTA bedeutsamsten Risiken Beschaffungsmarkt und Währungsrisiken am intensivsten überwacht.
ABSATZMARKT
Die zunehmende Konzentration des Handels führt zu Risiken durch den möglichen Wegfall von Großkontrakten. Unsere auf Eigen- und Kundenmarken sowie auf Belieferung von Heimdiensten, Großverbrauchern und Industriekunden beruhende breite Kundenstruktur sichert uns gegen zu starke Schwankungen in Teilmärkten ab. In der Regel beinhalten unsere Kundenverträge keine festen Mengen, sondern lediglich Listungs- und Preisvereinbarungen. Insofern liegt das Risiko bzw. die Chance schwankender Abverkäufe durch die Endverbraucher bei FRoSTA.
Das Risiko des Forderungsausfalls begrenzen wir durch Kreditversicherungen mit den üblichen Selbstbeteiligungen, durch ein konsequentes Mahnwesen und durch interne Kreditlimits.
Politischen und protektionistischen Risiken begegnen wir, indem wir die Risiken und Chancen eines Marktes abschätzen und ggfs. Distribution bzw. Produktionspartner einbeziehen. Das konkrete Brexit-Risiko begrenzen wir, indem wir schon früh mit unseren Kunden zukünftige Abwicklungsmodalitäten abgestimmt haben.
Der Markt für Tiefkühlkost unterliegt ständigen Veränderungen. Wettbewerber können Produkttrends schneller aufgreifen oder technologisch einen Vorsprung erlangen. Durch intensive Marktforschung zum Erkennen von Markttrends in enger Zusammenarbeit mit unserer Produktentwicklung können wir mit innovativen Produktkonzepten auf Veränderungen reagieren bzw. Veränderungen am Markt selbst herbeiführen.
Die Marke FRoSTA bietet die Chance auf weiteres nachhaltiges Wachstum auf Basis des Reinheitsgebotes und eines innovativen Portfolios.
FINANZIERUNG
Unsere Finanzierung ist von Krediten abhängig. Durch die Ausübung alternativer Finanzierungsformen, wie z. B. den Forderungsverkauf über Asset Backed Securities, aber auch mit einer ausreichenden Eigenkapitalbasis versuchen wir, die Abhängigkeit der Kreditfinanzierung zu reduzieren und den verschärften Anforderungen durch den Kapitalmarkt zu genügen. Dabei unterliegen wir dem Zinsänderungsrisiko des Kapitalmarktes. Durch den Einsatz langfristiger Kredite bzw. Zinssicherungen (Zinsswaps) begrenzen wir das Zinsrisiko.
RECHTLICHE RISIKEN
Rechtliche Risiken bestehen nicht.
NACHTRAGSBERICHT
Ereignisse nach dem Abschlussstichtag mit Rückwirkung auf das abgelaufene Geschäftsjahr haben sich nicht ergeben.
ZWEIGNIEDERLASSUNGSBERICHT
Die FRoSTA AG hat die folgenden Zweigniederlassungen:
F. Schottke, Bremerhaven
Elbtal Tiefkühlkost, Lommatzsch
Rheintal Tiefkühlkost, Bobenheim-Roxheim
PROGNOSEBERICHT
Basierend auf der langfristigen Euromonitor-Prognose wird der Markt für Tiefkühlkost in unseren Kernmärkten in den Jahren 2020 bis 2022 ein Umsatzwachstum um 1,1 % aufweisen.
Wir erwarten, dass sich vor diesem Hintergrund unser Umsatz ebenfalls positiv entwickeln wird. Als Ergebnis erwarten wir einen Jahresüberschuss um 4 % vom Umsatz.
Wir werden selbstverständlich weiter am Ausbau von Service, Qualität und Innovationen arbeiten, um die Entwicklung unseres Geschäftes positiv zu unterstützen.
Unsere Rohmaterialmärkte werden wir sehr genau beobachten, um auf Kostenanstiege schnell mit vertretbaren Einsparungen und Preiserhöhungen reagieren zu können.
Im Januar 2020 verzeichnen wir einen Umsatzrückgang von -1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Während das Segment FRoSTA um 1,2 % wächst, verliert das Segment COPACK um -5,9 %.
Für das neue Geschäftsjahrsehen wir uns gut aufgestellt und werden die FRoSTA AG weiter als unabhängigen Partner für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter entwickeln.
Bremerhaven, im Februar 2020
Der Vorstand
AKTIVA
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| 31.12.2019 | 31.12.2018 | Veränderung | ||
|---|---|---|---|---|
| kEUR | kEUR | kEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.420 | 9.035 | 26,4% | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 24.128 | 23.489 | 2,7% | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 49.583 | 45.239 | 9,6% | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12.281 | 12.361 | -0,6% | |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.187 | 4.851 | -54,9% | |
| 88.179 | 85.940 | 2,6% | ||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.289 | 11.249 | 0,4% | |
| 2. Beteiligungen | 17 | 17 | 0,0% | |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genossenschaftsanteile | 6 | 6 | 0,0% | |
| 11.312 | 11.272 | 0,4% | ||
| 110.911 | 106.247 | 4,4% | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 24.715 | 28.074 | -12,0% | |
| 2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen | 14.991 | 16.112 | -7,0% | |
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 22.326 | 19.059 | 17,1% | |
| 62.032 | 63.245 | -1,9% | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 43.580 | 48.923 | -10,9% | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 19.059 | 21.037 | -9,4% | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 8.724 | 8.251 | 5,7% | |
| 71.363 | 78.211 | -8,8% | ||
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 5.556 | 1.863 | 198,2% | |
| 138.951 | 143.319 | -3,0% | ||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 665 | 600 | 10,8% | |
| D. AKTIVER UNTERSCHIEDSBETRAG AUS DER VERMÖGENSVERRECHNUNG | 98 | 41 | >100,0% | |
| 250.625 | 250.207 | 0,2% | ||
| PASSIVA | ||||
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | Veränderung | ||
| A. EIGENKAPITAL | kEUR | kEUR | kEUR | |
| I. Ausgegebenes Kapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 17.440 | 17.440 | 0,0% | |
| 2. Eigene Anteile | -27 | -2 | > 100,0% | |
| 17.413 | 17.438 | -0,1% | ||
| II. Kapitalrücklage | 11.447 | 11.447 | 0,0% | |
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 200 | 200 | 0,0% | |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 72.863 | 77.757 | -6,3% | |
| 73.063 | 77.957 | -6,3% | ||
| IV. Bilanzgewinn | 10.883 | 12.205 | -10,8% | |
| 112.806 | 119.047 | -5,2% | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 74 | 470 | -84,3% | |
| 2. Steuerrückstellungen | 1.065 | 3.624 | -70,6% | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 24.647 | 25.740 | -4,2% | |
| 25.786 | 29.834 | -13,6% | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 55.698 | 42.211 | 32,0% | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35.833 | 39.405 | -9,1% | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 16.945 | 16.382 | 3,4% | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.557 | 3.328 | 6,9% | |
| - davon aus Steuern: kEUR 603 (2018: kEUR 564) - | ||||
| 112.033 | 101.326 | 10,6% | ||
| 250.625 | 250.207 | 0,2% |
für den Zeitraum vom 1.1. bis 31.12.2019
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| 2019 | 2018 | Ergebnisauswirkung | ||
|---|---|---|---|---|
| kEUR | kEUR | kEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 444.808 | 424.173 | 4,9% | |
| 2. Erhöhung/Verminderung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen | 3.266 | -5.589 | >+100,0 | |
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 56 | 1 | >+100,0 | |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 9.712 | 15.604 | -37,8% | |
| - davon aus Währungsumrechnung: kEUR 1.163 (2018: kEUR 255) - | ||||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -295.056 | -264.195 | -11,7% | |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -9.667 | -9.223 | -4,8% | |
| -304.723 | -273.418 | -11,4% | ||
| 6. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -51.954 | -52.839 | 1,7% | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | --9.900 | -9.311 | -6,3% | |
| - davon für Altersversorgung: kEUR 7 (2018: kEUR 69) - | ||||
| -61.854 | -62.150 | 0,5% | ||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -12.423 | -10.668 | -16,5% | |
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -72.800 | -67.558 | -7,8% | |
| - davon aus Währungsumrechnung: kEUR 619 (2018: kEUR 1.012) - | ||||
| 9. Betriebsergebnis | 6.042 | 20.395 | -70,4% | |
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 566 | 49 | >+100,0 | |
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 195 | 172 | 13,4% | |
| - davon aus verbundenen Unternehmen kEUR 69 (2018: kEUR 148) - | ||||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -586 | -872 | 32,8% | |
| - davon an verbundene Unternehmen kEUR 3 (2018: kEUR 23) - | ||||
| - davon aus der Aufzinsung: kEUR 56 (2018: kEUR 68) - | ||||
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -837 | -7.362 | 88,6% | |
| 14. Ergebnis nach Steuern | 5.380 | 12.382 | -56,5% | |
| 15. Sonstige Steuern | -177 | -177 | 0,0% | |
| 16. Jahresüberschuss | 5.203 | 12.205 | -57,4% | |
| 17. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | 5.680 | 0 | >+100,0 | |
| 18. Bilanzgewinn | 10.883 | 12.205 | -10,8% |
Registriert im Handelsregister des Amtsgericht Bremen,
Register-Nr.: HRB Nr.1100 BHV
(1) A. Grundlagen des Abschlusses
Der Jahresabschluss der FRoSTA Aktiengesellschaft (im Folgenden FRoSTA AG) wird nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und unter Beachtung ergänzender Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt und in Tausend Euro (kEUR) angegeben.
Die FRoSTA AG stellt auch einen Konzernabschluss auf, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird.
(2) B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Abschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Die FRoSTA AG erstellt die Gewinn- und-Verlust-Rechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden auf Grundlage der betrieblichen Nutzungsdauern nach der linearen Methode ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung berechnet. Die Nutzungsdauer für Software und Lizenzen beträgt 4 Jahre. Für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher in voller Höhe in den Aufwand gebucht. Die entgeltlich erworbenen Markenrechte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert. Auf Grund der zeitlich unbegrenzten Nutzung werden die Vermögensgegenstände nicht über eine geplante Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Werthaltigkeit wird jährlich geprüft. Wertverluste werden wenn notwendig über außerplanmäßige Abschreibungen dargestellt.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bei zeitlich begrenzter Nutzung, angesetzt. Die Kosten selbsterstellter Sachanlagen umfassen alle Einzelkosten sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens.
Die Abschreibungen werden auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern berechnet. Der Übergang von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode erfolgt, sobald diese zu höheren Abschreibungen führt. Diese Regelung gilt für Anlagenzugänge bis zum 31. Dezember 2009. Ab dem 1. Januar 2010 werden Anlagenzugänge nach der linearen Methode auf Grundlage der wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben.
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Gebäude | 25 - 40 |
| Andere Baulichkeiten | 12 - 19 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 7 - 15 |
| EDV-Ausstattung | 3 - 7 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5 - 13 |
Für voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden im Zugangsjahr als Aufwand erfasst. Bei Anschaffungskosten zwischen EUR 250,01 und EUR 800,00 werden die geringwertigen Wirtschaftsgüter voll abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Für bilanzierte Transportpaletten besteht ein Festwert.
Vereinnahmte bzw. beantragte Investitionszulagen und -zuschüsse mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der geförderten Anlagegegenstände.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abschreibungen auf den beizulegenden Wert angesetzt, sofern eine dauernde Wertminderung vorliegt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet, soweit nicht nach dem Niederstwertprinzip eine niedrigere Bewertung vorzunehmen ist. Für die Bewertung zum Niederstwertprinzip wird der Marktwert herangezogen. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren ergeben sich aus den Einkaufspreisen zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Anschaffungspreisminderungen.
Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Abschläge für verlustfreie Bewertung und für Bestandsrisiken durch überhöhte Lagerdauer oder verminderte Verwertbarkeit werden vorgenommen. Die Wertberichtigungen zum Stichtag betragen für Fertigerzeugnisse kEUR 871 (2018: kEUR 553) sowie kEUR 206 (2018: kEUR 67) für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt.
Ausfall- und Kreditrisiken wird durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Für die Berechnung der Pauschalwertberichtigung wird ein Prozentsatz von 1,0 zugrunde gelegt.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Latente Steuern
Latente Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten werden saldiert ausgewiesen. Bei einem Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern wird von dem Wahlrecht des Nichtausweises Gebrauch gemacht. Zur Berechnung werden die zum Bilanzstichtag zukünftig geltenden Steuersätze angewendet.
Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung
Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Altersteilzeitverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Ertrag aus der Abzinsung verrechnet und im Finanzergebnis ausgewiesen. Weiterhin werden diese Vermögensgegenstände mit der jeweils zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung.
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. „Projected-Unit-Credit-Methode". Der Rückstellungsbetrag wird unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen Anwartschafts- bzw. Rentenentwicklung sowie evtl. Fluktuationswahrscheinlichkeiten ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die „Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet.
Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
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| Rechnungszinssatz p.a.: | 2,72% (10-Jahres-Durchschnitt) |
| Rententrend p.a.: | 1,10% |
Für die Abzinsung wird seit dem 1. Januar 2010 der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte durchschnittliche Marktzins verwendet. Die Erfassung des Zinsaufwandes erfolgt im Finanzergebnis.
Die Berechnung der Rückstellung für die Witwenleistungsanwartschaft erfolgt nach der sog. Kollektiven Methode, bei der die Verheiratungswahrscheinlichkeiten der verwendeten Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt werden.
Sonstige Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind in angemessenem und ausreichendem Umfang individuelle Vorsorgen für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Die Höhe der Rückstellungen wird nach vernünftiger Beurteilung des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt nach der vom Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) veröffentlichten Stellungnahme IDW RS HFA 3. Zinsaufwendungen werden im Finanzergebnis erfasst.
Die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sog. „Projected-Unit-Credit-Methode". Zukünftig erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung des Barwertes berücksichtigt. Für die Abzinsung wird seit dem 1. Januar 2010 der jeweilige von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz verwendet. Die Erfassung des Zinsaufwandes erfolgt im Finanzergebnis.
Für Altersteilzeitzusagen wurden jeweils Zeitkontenrückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Zur Verrechnung von Verpflichtungen mit Vermögensgegenständen sowie zur Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen siehe "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung und Ertrags- und Aufwandsverrechnung".
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Währungsumrechnung
Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in fremder Währung werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Sowohl unrealisierte Gewinne als auch Verluste werden bilanziert. Die Bilanzierung von derivativen Finanzinstrumenten erfolgt dagegen imparitätisch, das heißt, für negative Werte werden Rückstellungen gebildet, positive Werte werden nicht abgesetzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
(3) 1. Anlagevermögen
Eine von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung des Anlagevermögens ist als Anlage zu diesem Anhang beigefügt.
Auf das Finanzanlagevermögen der FRoSTA AG wurden im Geschäftsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen (2018: kEUR 0).
Für bilanzierte Transportpaletten besteht ein Festwert in Höhe von kEUR 421 (2018: kEUR 421).
Die Wertminderung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von geförderten Anlagegegenständen aufgrund von Investitionszulagen und -zuschüssen betrug zum 31.12.2019 kEUR 357 (2018: kEUR 456). Die Auflösung der Investitionszulagen und -zuschüsse von kEUR 99 (2018: kEUR 117) mindert direkt die Bruttoabschreibungen.
Beteiligungen
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| Name der Gesellschaft | Anteil am Kapital % | Gezeichnetes Kapital | Eigenkapital | Jahresergebnis 2018 | Jahresergebnis 2019 |
|---|---|---|---|---|---|
| kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. COPACK Tiefkühlkost-Produktions GmbH, Bremerhaven | 100,00 | 256 | 233 | -3 | -2 |
| 2. Frosta Tiefkühlkost GmbH, Bremerhaven | 100,00 | 255 | 268 | 1 | 1 |
| 3. FRoSTA Foodservice GmbH, Bremerhaven | 100,00 | 256 | 271 | 1 | 1 |
| 4. Tiko Vertriebsgesellschaft mbH, Bremerhaven | 100,00 | 256 | 278 | 1 | 2 |
| 5. FRoSTA Sp. z o.o., Bydgoszcz/Polen | 100,00 | 8.217 | 58.689 | 7.427 | 5.560 |
| 6. COPACK France S.a.r.l., (vorm. FRoSTA France S.a.r.l) Boulogne-Billancourt/ Frankreich | 100,00 | 153 | 404 | 26 | 1 |
| 7. FRoSTA CR s.r.o., Prag/Tschechien | 100,00 | 39 | 247 | 6 | 8 |
| 8. FRoSTA Hungary Kft., Esztergom/Ungarn | 100,00 | 20 | 79 | 2 | 8 |
| 9. FRoSTA S.r.l. Rom/Italien | 100,00 | 500 | 2.954 | 157 | 1.376 |
| 10. Copack Sp. z o.o., Bydgoszcz/Polen | 100,00 | 16 | 1 | 0 | 0 |
| 11. Columbus Spedition GmbH, Bremerhaven | 33,33 | 225 | 4231 | 123 | 2 |
1 betrifft 2018
2 Daten liegen nicht vor
Daneben bestehen vier weitere Beteiligungen, auf deren Angabe in der Übersicht mit Hinweis auf § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB verzichtet wird.
Die Eurowerte aus Abschlüssen in Fremdwährung werden durch Umrechnung zu Stichtagskursen ermittelt.
(4) 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus dem gegenseitigen Lieferungs- und Leistungsverkehr in Höhe von kEUR 8.221 (2018: kEUR 11.337), dem Verrechnungsverkehr in Höhe von kEUR 1.244 (2018: kEUR 926) und aus Finanzierungstätigkeiten in Höhe von kEUR 9.594 (2018: kEUR 8.774).
Von den Forderungen aus Finanzierungstätigkeiten haben kEUR 4.413 (2018: kEUR 6.594) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Zum 31. Dezember 2019 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von kEUR 25.023 (2018: kEUR 14.078) im Rahmen von Asset-Backed-Security-Geschäften verkauft. Durch die Veräußerungen der Forderungen standen Finanzmittel in Höhe von kEUR 19.995 zu einem früheren Zeitpunkt zur Verfügung. Im Gegenzug sind Gebühren in Höhe von kEUR 151 angefallen.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben kEUR 181 (2018: kEUR 224) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
(5) 3. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung beträgt kEUR 98 (2018: kEUR 41). Dieser Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre. Der beizulegende Zeitwert des angelegten Vermögens beträgt kEUR 436 (2018: kEUR 394), die Anschaffungskosten betragen kEUR 431 (2018: kEUR 392).
Bei den Vermögensgegenständen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen zur Altersteilzeitverpflichtung.
(6) 4. Eigenkapital
Am 31. Dezember 2019 beträgt das Grundkapital EUR 17.440.250,88 und ist eingeteilt in 6.812.598 Stückaktien (rechnerischer Wert 2,56) , die in der Gattung Stammaktien einzuordnen sind. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 10. Mai 2019 wurde aus dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 12.204.690,88 ein Betrag von EUR 1.319.447,68 in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Die Gewinnrücklagen umfassen die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden. Zusätzlich wird in den Gewinnrücklagen der den Nennbetrag übersteigende Anteil der Anschaffungskosten der im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien im Zuge einer Kürzung dargestellt (Veränderung: kEUR 534).
Mit dem Eigenkapital verrechnet wurden 10.795 eigene Inhaberstückaktien der AG mit einem Nominalwert von EUR 27.635,20 beziehungsweise 0,16 % des Stammkapitals. Der den Nennbetrag übersteigende Anteil der Anschaffungskosten in Höhe von EUR 608.520,50 wird im Zuge einer Kürzung in den Gewinnrücklagen dargestellt.
Diese 10.795 eigenen Inhaberstückaktien resultieren aus folgenden An- und Verkaufsvorgängen: Zusätzlich zu den bereits aus 2018 vorhandenen 963 eigenen Aktien mit einem Nominalbetrag in Höhe von EUR 2.465,28, die auch im Rahmen eines Aktienrückkaufs im Zeitraum zwischen dem 30. Januar 2018 und dem 08. Oktober 2018 gekauft wurden, hat die FRoSTA AG im Zeitraum zwischen dem 11. April 2019 und dem 01. August 2019 im Rahmen eines Aktienrückkaufs 30.000 Stück eigene Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Betrag von nominal EUR 76,800,00 beziehungsweise 0,44 % des Grundkapitals. Hierfür wurden EUR 1.770.125,00 aufgewendet; dies entspricht einem gewichteten durchschnittlichen Kurs von EUR 59,00 je Aktie.
Danach hat die FRoSTA AG im Rahmen verschiedener aktienbasierter Vergütungen und Mitarbeiteraktienprogramme insgesamt 20.168 eigene Inhaberstückaktien veräußert. Dies entspricht einem Nominalbetrag von EUR 51.630,08 beziehungsweise 0,30 % des am 31. Dezember 2019 maßgeblichen Grundkapitals. Für 18.375 im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogramms veräußerte Inhaberstückaktien sind insgesamt EUR 337.365,00 vereinnahmt worden, die die FRoSTA AG zur freien Verwendung erhalten hat. Im Rahmen eines Tantiememodells hat die Gesellschaft an Mitarbeiter der Führungsebene 1.793 Aktien ausgegeben.
Die Aktienrückkäufe wurden auf Basis der im Vorjahr getätigten Veräußerungen im Rahmen der aktienbasierten Vergütungen und Mitarbeiteraktienprogramme ermittelt. Da im Geschäftsjahr 2019 weniger Aktien im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms veräußert wurden, hat sich die Anzahl der eigenen Inhaberstückaktien auf 10.795 erhöht. Den eigenen Inhaberstückaktien stehen nach § 71b Aktiengesetz keine Rechte zu.
Zusätzlich besteht ein noch nicht ausgenutztes, bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von EUR 1.000.000,00 zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der Gesellschaft oder der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie ein bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von EUR 5.000.000,00 zur Kapitalerhöhung gegen Geldeinlagen.
(7) 5. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen betrifft ausschließlich Bestandsrentner. Der Wertansatz gemäß § 253 Abs. 2 unter Verwendung des 10-Jahres-Durchschnittzinssatzes in Höhe von 2,72% beträgt im Geschäftsjahr kEUR 74. Unter Verwendung des 7-Jahres-Durchschnittssatzes gemäß § 253 Abs. 6 in Höhe von 1,97% hätte sich im Geschäftsjahr ein Wertansatz in Höhe von kEUR 78 ergeben.
Im Vorjahr betrug der Wertansatz unter Verwendung eines 7-Jahres-Durchschnittssatzes in Höhe von 2,33% kEUR 493.
Der sich ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von kEUR 4 (2018: kEUR 23) unterliegt einer Ausschüttungssperre.
(8) 6. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Personalrückstellungen in Höhe von kEUR 7.936. Darin enthalten sind Jubiläumsrückstellungen mit einem Erfüllungsbetrag von kEUR 1.959. Der zugrunde gelegte Abzinsungssatz beträgt bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren 1,97%.
Altersteilzeitrückstellungen sind mit einem Erfüllungsbetrag von kEUR 399 bewertet. Es wurde mit einem Zinssatz von 1,97% (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB) gerechnet. Da das Planvermögen in Höhe von kEUR 435 pro Altersteilzeitverpflichtung zugeordnet ist, kam es wegen des Einzelbewertungsgrundsatzes sowohl zu einem Überhang in Höhe von kEUR 98 als auch zu einer Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von kEUR 62.
Weitere Rückstellungen betreffen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von kEUR 4.094. Des Weiteren umfassen die sonstigen Rückstellungen Verpflichtungen aus umsatzabhängigen Konditionsvereinbarungen in Höhe von kEUR 9.672.
(9) 7. Verbindlichkeiten
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| davon mit einer Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten (in kEUR) | Gesamtbetrag | bis zu 1 Jahr | mehr als 1 Jahr | mehr als 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 55.698 | 38.868 | 16.830 | 2.021 |
| (im Vorjahr) | (42.211) | (18.507) | (23.704) | (4.059) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 35.833 | 35.833 | 0 | 0 |
| (im Vorjahr) | (39.405) | (39.405) | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 16.945 | 16.945 | 0 | 0 |
| (im Vorjahr) | (16.382) | (16.382) | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 3.557 | 3.557 | 0 | 0 |
| (im Vorjahr) | (3.328) | (3.328) | 0 | 0 |
| 112.033 | 95.203 | 16.830 | 2.021 | |
| (101.326) | (77.622) | (23.704) | (4.059) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte in Höhe von kEUR 6.852 (2018: kEUR 8.866) und durch ähnliche Rechte in Höhe von kEUR 389 (2018: kEUR 611) besichert (Summe kEUR 7.241, 2018: kEUR 9.477).
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen handelsübliche Eigentumsvorbehalte.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stammen in Höhe von kEUR 10.701 (2018: kEUR 10.496) aus dem gegenseitigen Lieferungs- und Leistungsverkehr, in Höhe von kEUR 6.244 (2018: kEUR 5.886) aus dem Verrechnungsverkehr und in Höhe von kEUR 0 (2018: kEUR 0) aus Finanzierungstätigkeiten.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
(10) 1. Umsatzerlöse
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| Umsatzerlöse nach Regionen (in mEUR) | 2018 | 2019 | Veränderung % |
|---|---|---|---|
| - Inland | 331 | 351 | 6,0 |
| - Ausland | 137 | 146 | 6,6 |
| 468 | 497 | 6,2 | |
| Erlösschmälerungen | 44 | 52 | 18,2 |
| 424 | 445 | 5,0 |
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| Umsatzerlöse nach Produktgruppen (in mEUR) | 2018 | 2019 | Veränderung % |
|---|---|---|---|
| - Fisch | 167 | 172 | 3,0 |
| - Gemüse und Obst | 113 | 120 | 6,2 |
| - Fertiggerichte und übrige Produkte | 144 | 153 | 6,3 |
| 424 | 445 | 5,0 |
(11) 2. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen sowie Aufwendungen und Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung
In der Gewinn- und Verlustrechnung der FRoSTA AG sind periodenfremde Erträge von kEUR 4.289 (2018: kEUR 7.408) und periodenfremde Aufwendungen von kEUR 562 (2018: kEUR 250) enthalten. Die periodenfremden Erträge stammen im Wesentlichen aus der Ausbuchung von Werbekostenzuschüssen sowie Boni, der Auflösung von Personalrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung in Höhe von kEUR 941 angefallen. Die außergewöhnlichen Aufwendungen resultieren aus Pönalen.
(12) 3. Ertrags- und Aufwandsverrechnung
Erträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von kEUR 1 (2018: kEUR 1) wurden mit Zinsaufwendungen aus der Altersteilzeitverpflichtung in Höhe von kEUR 7 (2018: kEUR 6) verrechnet.
(13) 4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
In diesem Posten sind unter anderem periodenfremde Steuererträge von kEUR 971 (2018: periodenfremde Steueraufwendungen kEUR 938) enthalten.
Die latenten Steuern auf temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ergeben sich wie folgt:
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| 31.12.2018 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2019 | |
|---|---|---|---|---|
| in kEUR | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 139 | 0 | 174 |
| Sachanlagevermögen | 0 | 98 | 0 | 21 |
| Sonstige Finanzanlagen | 633 | 0 | 633 | 0 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Rückstellungen für Pensionen | 29 | 0 | 5 | 0 |
| Sonstige Rückstellungen | 246 | 0 | 261 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus LuL | 0 | 13 | 0 | 17 |
| Summe | 908 | 250 | 899 | 212 |
| Saldierung | -250 | -250 | -212 | -212 |
| Saldo | 658 | 0 | 687 | 0 |
Die Bewertung der temporären Differenzen erfolgte mit dem für das Geschäftsjahr geltenden kombinierten Steuersatz aus KSt und GewSt von 30,66% (2018: 30,66%).
Die sich rechnerisch ergebende Steuerentlastung wurde nach dem Wahlrecht des § 274 HGB n. F. nicht aktiviert.
E. Sonstige Angaben
(14) 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | ||
|---|---|---|
| kEUR | 31.12.2018 | 31.12.2019 |
| --- | --- | --- |
| Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen | 2.468 | 1.968 |
| Verpflichtungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen | 3.152 | 3.489 |
| Bestellobligo aus Erweiterungsinvestitionen | 6.429 | 2.948 |
| Konsignationsvereinbarungen | 2.432 | 1.867 |
| 14.480 | 10.272 |
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| Restlaufzeiten von Miet-, Wartungs- und Leasingverträgen zum 31. Dezember 2019 | |||
|---|---|---|---|
| kEUR | < 1 Jahr | > 1-5 Jahre | > 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- |
| Künftige Zahlungen aus laufenden Leasingverträgen | 746 | 1.222 | 0 |
| Künftige Zahlungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen | 2.811 | 673 | 5 |
| Bestellobligo aus Erweiterungsinvestitionen | 2.948 | 0 | 0 |
| Konsignationsvereinbarungen | 1.867 | 0 | 0 |
| 8.372 | 1.895 | 5 |
(15) 2. Sicherungsgeschäfte/Derivate
Die Devisensicherungsgeschäfte werden zur Absicherung ausgehender Zahlungen in USD abgeschlossen. Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt bei Abschluss mit ihren Anschaffungskosten. Zum Bilanzstichtag werden von den Banken anhand von Marktnotierungen die beizulegenden Zeitwerte ermittelt. Die Bewertung der Sicherungsgeschäfte erfolgt imparitä-tisch, das heißt, für negative Werte werden Drohverlustrückstellungen gebildet, positive Werte werden nicht angesetzt. Der Ausweis erfolgt unter den sonstigen Rückstellungen.
Zur Zinssicherung werden Zinsswaps abgeschlossen.
Die einzelnen Finanzinstrumente sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Basis für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts ist der jeweilige Stichtagskurs.
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| Sicherungsgeschäfte / Derivate | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Finanzinstrument | Art | Zeitraum | Grundgeschäft | Umfang | Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | ||||
| Devisentermingeschäfte | Kauf kUSD | 25.01.2019 - 17.12.2020 | 15.960 | 14.288 | -113 |
| Devisenswapgeschäfte | Kauf kUSD | 0 | 0 | 0 |
(16) 3. Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Das von den Abschlussprüfern BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar ist in der entsprechenden Anhangsangabe im Konzernabschluss enthalten.
(17) 4. Anzahl der Mitarbeiter
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| Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) | 2018 | 2019 |
|---|---|---|
| Gewerbliche Arbeitnehmer | 792 | 792 |
| Angestellte | 334 | 339 |
| Beschäftigtenanzahl nach § 285 Nr. 7 HGB | 1.126 | 1.131 |
| Auszubildende | 32 | 31 |
| 1.158 | 1.162 |
(18) 5. Vorstand
Mitglieder des Vorstands der FRoSTA AG waren im Geschäftsjahr 2019:
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| - | Felix Ahlers, Kaufmann, Hamburg, Vorstandsvorsitzender Stand zum 31. Dezember 2019: 2.290.480 FRoSTA-Aktien = 33,6 % |
| - | Hinnerk Ehlers, Kaufmann, Hamburg, Vorstand Marketing, Vertrieb und Personal |
| - | Maik Busse, Kaufmann, Bremerhaven, Vorstand Business Partnering und Administration |
| - | Jürgen Marggraf, Kaufmann, Bremen, Vorstand Produktion und Technik, stellv. Vorstandsvorsitzender (bis 31. März 2019) |
Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Gesamtbesitz an FRoSTA Aktien des Vorstands 2.300.652 Stück = 33,8 %.
( 19) 6. Aufsichtsrat
Mitglieder des Aufsichtsrats der FRoSTA AG waren im Geschäftsjahr 2019:
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| - | Dirk Ahlers, Kaufmann, Hamburg, Aufsichtsratsvorsitzender, ehemaliger Vorstand der Gesellschaft |
| Stand zum 31. Dezember 2019: 681.159 FRoSTA-Aktien = 10,0 %. | |
| - | Volker Kuhn, Kaufmann, Genf, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, Procter & Gamble |
| - | Jürgen Schimmelpfennig, Betriebsratsvorsitzender der FRoSTA AG, Bremerhaven (bis 21. Mai 2019) |
| - | Torsten Richter, Mitarbeiter der FRoSTA AG, Lommatzsch (seit 22. Mai 2019) |
Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Gesamtbesitz an Aktien der FRoSTA AG beim Aufsichtsrat 681.159 Stück = 10,0 %.
(20) 7. Bezüge gemäß § 285 Nr. 9 HGB
Die Mitglieder des Vorstands erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
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| - | einer festen jährlichen Grundvergütung |
| - | einer variablen Vergütung zum Kauf von FRoSTA Aktien |
| - | einer variablen Vergütung in Abhängigkeit vom Konzernjahresüberschuss vor Steuern |
| - | einer langfristigen Tantiemekomponente, die sich an dem 3-Jahres-Durchschnitt der Kapitalverzinsung (Return an Investment/ROI) der FRoSTA AG orientiert. |
Die ausgezahlten Gesamtbezüge des Vorstands bei der FRoSTA AG betrugen im Geschäftsjahr kEUR 2.140,1 (2018: kEUR 3.057,1). Davon betrafen fixe Bezüge kEUR 1.009,0 (2018: kEUR 1.087,1) und variable Vergütungen kEUR 1.131,1 (2018: kEUR 1.970,0).
Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands bei der FRoSTA AG betrugen im Geschäftsjahr kEUR 45 (2018: kEUR 56). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Vorstände der FRoSTA AG zum Bilanzstichtag betragen kEUR 0 (2018: kEUR 392).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:
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| - | einer festen jährlichen Grundvergütung, die einmal jährlich ausgezahlt wird |
| - | einer Erfolgsprämie, die von der Höhe des Gewinns je Aktie abhängig ist und ebenfalls einmal jährlich ausgezahlt wird. |
Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betrugen kEUR 120 (2018: kEUR 119), die variable Bezüge in Höhe von kEUR 30 (2018: kEUR 29) und fixe Bezüge in Höhe von kEUR 90 (2018: kEUR 90) betrafen.
8. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Besondere Sachverhalte nach dem Bilanzstichtag mit wesentlicher Wirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zum 31. Dezember 2019 haben sich nicht ergeben.
(21) 9. Sonstiges
Herr Dirk Ahlers teilte am 22. Dezember 2015 ein Unterschreiten des Anteilsbesitzes von 25 % mit.
Frau Friederike Ahlers teilte am 22. Dezember 2015 ein Überschreiten des Anteilsbesitzes von 25 % mit.
Herr Felix Ahlers teilte am 22. Dezember 2015 ein Überschreiten des Anteilsbesitzes von 25 % mit.
(22) 10. Ergebnisverwendung
Bei einer Anzahl von 6.812.598 Inhaberstückaktien, abzüglich der nach § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigten eigenen Inhaberstückaktien in Höhe von 10.795 ergibt sich eine Anzahl von dividendenberechtigten Inhaberstückaktien in Höhe von 6.801.803. Wir werden der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn von EUR 10.882.884,80 eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 je Aktie entsprechend einer Dividendensumme von EUR 10.882.884,80 zu zahlen.
Bremerhaven, 24. Februar 2020
Der Vorstand
(F. Ahlers)
(M. Busse)
(H. Ehlers)
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2019 | Zugang | Abgang | Umbuchungen | Stand 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 22.862 | 1.927 | 0 | 1.451 | 26.240 |
| 22.862 | 1.927 | 0 | 1.451 | 26.240 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 81.371 | 2.149 | 0 | 421 | 81941 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 166.244 | 8.784 | 2.495 | 2.440 | 174.973 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 51904 | 2.241 | 394 | 311 | 56.062 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 4.851 | 1.959 | 0 | -4.623 | 2.187 |
| 306.370 | 15.133 | 2.889 | -1.451 | 317.163 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.701 | 40 | 0 | 0 | 11.741 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 301 | 0 | 0 | 0 | 301 |
| 3. Beteiligungen | 193 | 0 | 0 | 0 | 193 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genossenschaftsanteile | 6 | 0 | 0 | 0 | 6 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 22 | 0 | 0 | 0 | 22 |
| 12.223 | 40 | 0 | 0 | 12.263 | |
| 341.455 | 17.100 | 2.889 | 0 | 355.666 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1.1.2019 | Zugang | Abgang | Zuschreibungen | Stand 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | kEUR | KEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 13.827 | 993 | 0 | 0 | 14.820 |
| 13.827 | 993 | 0 | 0 | 14.820 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 57.882 | 1.931 | 0 | 0 | 59.813 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 121.005 | 6.874 | 2.489 | 0 | 125.390 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 41.543 | 2.625 | 387 | 0 | 43.781 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 220.430 | 11.430 | 2.876 | 0 | 228.984 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 452 | 0 | 0 | 0 | 452 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 301 | 0 | 0 | 0 | 301 |
| 3. Beteiligungen | 176 | 0 | 0 | 0 | 176 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genossenschaftsanteile | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 22 | 0 | 0 | 0 | 22 |
| 951 | 0 | 0 | 0 | 951 | |
| 235.208 | 12.423 | 2.876 | 0 | 244.755 |
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| Restbuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- |
| kEUR | kEUR | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 11.420 | 9.035 |
| 11.420 | 9.035 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten | 24.128 | 23.489 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 49.583 | 45.239 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12.281 | 12.361 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.187 | 4.851 |
| 88.179 | 85.940 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 11.289 | 11.249 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 17 | 17 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens und Genossenschaftsanteile | 6 | 6 |
| 5. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 |
| 11.312 | 11.272 | |
| 110.911 | 106.247 |
PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben den Jahresabschluss der FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der FRoSTA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
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| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| • | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
SONSTIGE INFORMATIONEN
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
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| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bremen, 25. Februar 2020
**BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Sabath
Wirtschaftsprüfer
gez. Renken
Wirtschaftsprüfer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Bremerhaven, 24. Februar 2020
(F. Ahlers)
(M. Busse)
(H. Ehlers)
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung beraten und dabei die Geschäftsführung und -entwicklung der Gesellschaft sowohl begleitet als auch überwacht. Im Rahmen der engen Zusammenarbeit hat der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich, telefonisch und in persönlichen Gesprächen über die Lage und Perspektiven, die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle des Unternehmens berichtet. Auch außerhalb der festgelegten Sitzungen stand insbesondere der Vorstandsvorsitzende im persönlichen Austausch mit den Aufsichtsratsmitgliedern und in erster Linie mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen oder in die er kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung einzubeziehen war, unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Aufgrund der regelmäßigen, zeitnahen und ausführlichen Information durch den Vorstand konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion stets nachkommen.
Sitzungen und Themenschwerpunkte
Ein Schwerpunkt regelmäßiger Beratungen im Geschäftsjahr 2019 war die Entwicklung der Marke FRoSTA. Gemeinsam mit dem Vorstand erörterte der Aufsichtsrat Möglichkeiten, diese Marke weiterhin positiv zu entwickeln, und gab hierzu wichtige Anstöße. Der Aufsichtsrat unterstützt hierbei auch den Vorstand bei der Transformation der Gesellschaft hin zu einem Markenartikler und in dem Zusammenhang die geplante Erhöhung des Werbebudgets auf EUR 16m im Jahr 2020.
Wie im Vorjahr hat sich der Aufsichtsrat auch 2019 intensiv mit der schwierigen Lage auf den Beschaffungsmärkten beschäftigt, insbesondere mit der für die FRoSTA AG wichtigen Fischsorte Alaska Seelachs. Der Anstieg der Rohwarenpreise insbesondere beim Fisch führte auch zu einem geringeren Ergebnis als ursprünglich geplant und prognostiziert.
Ein weiterer Schwerpunkt regelmäßiger Beratungen im Geschäftsjahr 2019 war die nicht ganz den Erwartungen entsprechende Entwicklung des im Jahr 2017 erworbenen Markengeschäfts in Italien und mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Hierzu gehörte insbesondere auch die Erörterung, ob die Marke "La Valle degli Orti" weiter ausgebaut oder schrittweise auf die Marke FRoSTA umgestellt werden sollte.
Weiterhin standen die Digitalisierung sowie Cyber-Risiken im Vordergrund der Beratungen.
Im Jahr 2019 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, und zwar am 27.2.2019, am 10.5.2019, am 13.9.2019 und am 18.12.2019, an denen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen haben. In diesen ordentlichen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat die Berichte des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 — 3 AktG über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität sowie den Gang der Geschäfte einschließlich der Markt- und Wettbewerbssituation entgegen und erörterte diese eingehend. Außerdem berichtete der Vorstand gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft und/oder des Konzerns von erheblicher Bedeutung sein können.
Darüber hinaus wurden in den einzelnen Sitzungen insbesondere die folgenden Themen behandelt:
Am 27.2.2019 fand die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2018 sowie eine ausführliche Diskussion der Entwicklung des Italien-Geschäfts und des Bereichs Foodservice statt. Am 10.5.2019 wurde die am gleichen Tag stattfindende Hauptversammlung vorbereitet und im Anschluss erneut über die geschäftliche Situation in Italien beraten.
Am 13.9.2019 wurden die vom Vorstand bereits umgesetzten sowie die weiteren geplanten Schritte zur Digitalisierung beraten.
Am 18.12.2019 wurde die Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2020 vorgestellt, diskutiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Darüber hinaus fand eine intensive Diskussion der Cyber-Risiken für die FRoSTA AG statt. Außerdem berichtete Torsten Richter aus den Werken und von seinen Eindrücken in den ersten Monaten seiner neuen Tätigkeit als Mitarbeitervertreter im Aufsichtsrat.
Jahres- und Konzernabschluss
Die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht für die FRoSTA AG und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2019 wurden von der durch die Hauptversammlung bestellte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft. Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, hat sowohl zum Jahresabschluss als auch zum Konzernabschluss uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.
Der zusammengefasste Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns hat ebenso den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erhalten.
Die Berichte des Abschlussprüfers lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Sie wurden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats vom Abschlussprüfer am 25. Februar 2020 vorgestellt und von diesem geprüft.
Am 26. Februar 2020 wurden sie vom Aufsichtsrat abschließend geprüft und gründlich beraten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.
Der Aufsichtsrat stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und gegen den zusammengefassten Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2019 zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und den Konzernabschluss einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat billigte darüber hinaus den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.
Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Vorstand bestand im Berichtszeitraum aus Felix Ahlers (Vorsitzender), Maik Busse, Hinnerk Ehlers sowie bis zum 31. März 2019 Jürgen Marggraf. Der von Jürgen Marggraf bis dahin noch vertretende Bereich „Technik" wurde von Maik Busse und der Bereich „Verkauf Handelsmarken" von Felix Ahlers sowie Hinnerk Ehlers übernommen.
Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2019 waren Dirk Ahlers (Vorsitzender), Volker Kuhn (stellvertretender Vorsitzender) sowie bis zum 21. Mai 2019 Jürgen Schimmelpfennig als Arbeitnehmervertreter, und im Anschluss daran ab 22. Mai 2019 dann Torsten Richter als neu gewählter Vertreter der Arbeitnehmer.
Ausschüsse
Der Finanz- und Personalausschuss, bestehend aus Dirk Ahlers und Volker Kuhn hat sich jeweils vor jeder Aufsichtsratssitzung getroffen und zuvor telefonisch die ihm zugeleiteten detaillierten Monatsergebnisse erörtert.
Weitere Ausschüsse hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe nicht gebildet.
Vorstandsvergütung
Die fixen Bezüge des Vorstands sind auf Grund des Ausscheidens von Herrn Marggraf zum 31. März 2019 um 7,2 % gesunken. Auch durch das Ausscheiden von Herrn Marggraf, im Wesentlichen aber auf Grund des schlechteren Ergebnisses ist die variable Vergütung des Vorstands um 42,6% gesunken.
Auch die Vergütung zum Aktienkauf hat sich durch das Ausscheiden von Herrn Marggraf und die niedrigen Ergebnisse deutlich verringert.
Dank
Das schwierigere Umfeld im Jahr 2019 hat einen deutlich höheren Einsatz sowohl des Vorstands als auch vieler Mitarbeiter zur Folge gehabt.
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz.
Bremerhaven, 26. Februar 2020
Für den Aufsichtsrat
Dirk Ahlers
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