Management Reports • Mar 27, 2020
Management Reports
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| ― | Konzernumsatz mit 833,3 Mio. € und operatives EBIT mit 51,0 Mio. € nach gutem 4. Quartal im Rahmen der zum Halbjahr aktualisierten Prognose. |
| ― | Sondereffekte - insbesondere Immobilienertrag Luxemburg - sorgen für deutlichen Anstieg des Konzern-EBIT auf 103,4 Mio. €. |
| ― | Konzernergebnis gegenüber Vorjahr auf 80,4 Mio. € mehr als verdoppelt (Vorjahr: 33,9 Mio. €). |
Der Villeroy & Boch-Konzern ist ein international führender Keramikhersteller. Als Komplettanbieter im Bad und "rund um den gedeckten Tisch" unterteilt sich unser operatives Geschäft in die beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur. Konzernübergreifende Aufgaben und Funktionen werden von unseren Zentralbereichen wahrgenommen.
Die Villeroy & Boch AG fungiert als Konzernobergesellschaft für insgesamt 54 (Vorjahr: 55) direkt oder indirekt gehaltene, vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Die Veränderung des Konsolidierungskreises ist hauptsächlich durch die Veräußerung einer luxemburgischen Immobiliengesellschaft bedingt. Daneben wurden im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 zwei neue Tochtergesellschaften gegründet, um neue Geschäftsfelder im digitalen Umfeld zu erschließen. Auf eine Einbeziehung in den Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG wurde verzichtet, da beide Gesellschaften bisher eine nur geringe aktive Geschäftstätigkeit aufweisen und der Einfluss insgesamt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Weitere Informationen zum Konsolidierungskreis und zur Beteiligungsstruktur des Villeroy & Boch-Konzerns sind in Tz. 2 und 63 des Anhangs zum Konzernabschluss dargestellt.
Unsere Produkte werden in rund 125 Ländern verkauft. Im Unternehmensbereich Bad und Wellness umfasst unser Produktportfolio keramische Badkollektionen in unterschiedlichen Stilrichtungen, Badmöbel, Dusch-, Wannen- und Whirlpoolsysteme, Armaturen, keramische Küchenspülen und ergänzendes Zubehör. Hierfür wenden wir uns in der Regel über einen zwei- bzw. dreistufigen Vertriebsweg an den Endverbraucher. Unsere Kernzielgruppen stellen dabei Händler, das verarbeitende Handwerk, Architekten, Interior Designer und Fachplaner dar. Weltweit sind unsere Bad- und Wellness-Produkte in über 12.000 Showrooms ausgestellt. Daneben erreichen wir die jeweiligen Zielgruppen über unterschiedliche Kommunikationsmedien, unter anderem den auf unserer Internetseite speziell für Architekten, Planer und Handwerker eingerichteten Profi-Bereich, der umfassende Informationen über Produktneuheiten, Referenzen und Planungstools inklusive technischer Produktspezifikationen bietet. Dem Endverbraucher stehen zudem mit dem Badinspirator, dem Badplaner und der Augmented Reality-App praktische Anwendungen zur Verfügung, die es ihm in einer virtuellen Umgebung ermöglichen, komplette Bäder individuell zu planen und zu gestalten. Unser Produktsortiment im Unternehmensbereich Tischkultur umfasst hochwertiges Geschirr, Gläser, Besteck und passende Accessoires, Küchen- und Tischtextilien sowie Geschenkartikel. Dabei beliefern wir zum einen den Fachhandel - vom kleinen Porzellangeschäft über große Warenhausketten bis hin zu spezialisierten E-Commerce-Anbietern. Zum anderen erreichen wir den Endverbraucher über unsere eigenen Einzelhandelsaktivitäten. Dazu zählen mehr als 100 Villeroy & Boch-Geschäfte sowie nahezu 500 von unserem eigenen Personal betreute Verkaufspunkte in namhaften Warenhäusern. Außerdem verfolgen wir auch im eigenen Einzelhandel den kontinuierlichen Ausbau unserer weltweiten Onlinepräsenz. Mittlerweile vertreiben wir unsere Tischkultur-Produkte in mehr als 15 Ländern über eigene Online-Shops. Insgesamt sind unsere Produkte an weltweit rund 4.000 Verkaufsstellen erhältlich. Darüber hinaus ergänzen wir unser Sortiment mit lizenzbasierten Produkten aus dem Bereich "Wohnen". Hierzu gehören vor allem Leuchten, Badaccessoires, Fußböden und seit Anfang 2019 Wohnmöbel. Im Projektgeschäft beider Unternehmensbereiche setzen wir auf spezialisierte Vertriebseinheiten. Zielgruppe für Projekte im Sanitärbereich sind in erster Linie Architekten, Interior Designer sowie Planer von öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden, Hotels und hochwertigen Wohnkomplexen. Im Unternehmensbereich Tischkultur sprechen wir vorrangig Investoren und Betreiber von Hotels und Restaurants an.
Die Villeroy & Boch AG und ihre Konzernzentrale haben ihren Sitz im saarländischen Mettlach. Wir unterhalten derzeit 14 Produktionsstandorte in Europa, Asien und Amerika. Unsere Produkte für den Unternehmensbereich Tischkultur werden in den Werken Merzig und Torgau (beide Deutschland) hergestellt. In den übrigen zwölf Werken fertigen wir Produkte für den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Sanitärkeramik produzieren wir an den Standorten in Mettlach (Deutschland), Valence d'Agen (Frankreich), Hódmezövásárhely (Ungarn), Lugoj (Rumänien), Gustavsberg (Schweden), Ramos (Mexiko) und Saraburi (Thailand). Darüber hinaus stellen wir in Treuchtlingen (Deutschland) und Mondsee (Österreich) Badmöbel her, während wir in Roden (Niederlande) und Roeselare (Belgien) Bade- und Duschwannen sowie Whirlpools und in Vårgårda (Schweden) Armaturen fertigen.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG steuert den Gesamtkonzern mittels einer fest definierten Führungsstruktur und operativer Ziele, deren Erreichungsgrad durch festgelegte Kennzahlen überwacht wird. Hierbei stehen finanzielle Steuerungsgrößen im Fokus.
Die Leistungsstärke unseres Konzerns im Ganzen sowie unserer beiden Unternehmensbereiche im Einzelnen wird mit den folgenden finanziellen Steuerungsgrößen gemessen: Nettoumsatzerlöse, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und rollierende operative Nettovermögensrendite. Letztere errechnet sich aus dem rollierenden operativen Ergebnis, dividiert durch das operative Nettovermögen auf Basis der Durchschnittswerte der vergangenen zwölf Monate. Das hier verwendete operative Ergebnis ist das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit auf Konzernebene. Das operative Nettovermögen errechnet sich als die Summe der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen, Vorräte, Warenforderungen und der sonstigen operativen Vermögenswerte abzüglich der Summe der Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen und der übrigen operativen Verbindlichkeiten.
Ausführliche Informationen zur Entwicklung der finanziellen Steuerungsgrößen sind im Wirtschaftsbericht dargestellt.
Eine konzernübergreifende Steuerung unter Anwendung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren erfolgt derzeit nicht - diese spielen auf operativer Ebene innerhalb der Handlungsfelder Umwelt, Mitarbeiter, Lieferkette, Produktverantwortung und Compliance dennoch eine wichtige Rolle. Ausführliche Informationen über unsere nichtfinanzielle Leistung sind im Nachhaltigkeitsbericht des Villeroy & Boch-Konzerns dargestellt. Dieser nach § 315b Abs. 3 HGB erstellte, gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist im Internet unter www.villeroyboch-group.com/de/ investor-relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2019 abrufbar. Für weitere Einzelheiten wird auf das Kapitel "Nachhaltigkeit" verwiesen.
Unsere Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit und bilden damit die Basis für einen langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
Einschließlich der Designentwicklung haben wir im Geschäftsjahr 2019 im Villeroy & Boch-Konzern 16,6 Mio. € (Vorjahr gesamt: 15,9 Mio. €) in Forschung und Entwicklung investiert. Hiervon entfielen 12,2 Mio. € (Vorjahr gesamt: 11,8 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness sowie 4,4 Mio. € (Vorjahr gesamt: 4,1 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur.
Unsere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten konzentrierten sich auch im Geschäftsjahr 2019 auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer keramischen Werkstoffe, Produkte und Fertigungstechnologien.
Villeroy & Boch unterhält ein Netzwerk aus externen Partnern im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Entwicklung. Hiermit verfolgen wir das Ziel, innovative Lösungsansätze zu generieren, um Produkte mit konkretem Kundenmehrwert zu erschaffen, effiziente Fertigungstechnologien zu ermöglichen sowie die Digitalisierung von Prozessen voranzutreiben.
Die Entwicklungsarbeiten im Rahmen des Verbundvorhabens "HyFly", einem bereits im Jahr 2016 angelaufenen Teilprojekt der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ins Leben gerufenen Forschungsinitiative "InfectControl 2020", wurden im Jahr 2019 fortgeführt. Hierbei arbeiten wir gemeinsam mit Einrichtungen aus dem Forschungs- und Hochschulwesen an der Konzeption funktioneller Oberflächen, die antibakterielle und pflegeleichte Eigenschaften miteinander vereinen. Wissenschaftliche Methoden aus der Fluidmechanik und der numerischen Simulation haben uns in die Lage versetzt, neue Konzepte für WCs und Waschtische mit besonderen hygienischen Vorteilen zu entwickeln und die Wirksamkeit im Entwurfsstadium zu überprüfen. Gemeinsam mit einer Forschungsgruppe der Universität des Saarlandes wurden innovative Verfahren zur Herstellung funktionaler Oberflächen auf ihre Machbarkeit untersucht. Ziel dieser Aktivitäten ist es, Produkte für Sanitäreinrichtungen zu erschaffen, in denen hohe Hygienestandards und die Infektionsprävention im Vordergrund stehen, wie dies zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden oder in Infrastrukturobjekten wie Flughäfen oder Bahnhöfen erforderlich ist. In dem Forschungsvorhaben "KARMIN", einem weiteren Teilprojekt der Initiative "InfectControl 2020", engagieren wir uns als assoziierter Industriepartner bei der Erstellung einer hygieneoptimierten Nasszelle, die für den Einbau in Patientenzimmern im Krankenhaus konzipiert wird.
Weitere Forschungskooperationen während des Berichtszeitraums hatten die Einführung moderner Prüfverfahren in der Qualitätskontrolle und -sicherung zum Ziel. Neben der Qualifizierung von Rohstoffen und keramischen Schlickern wurden Methoden zum besseren Verständnis der Verarbeitungseigenschaften der Zwischenprodukte in der sanitärkeramischen Fertigung untersucht.
Im Rahmen des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes haben wir auch im Jahr 2019 weiterhin an der Digitalisierung von Prozessen gearbeitet, um uns an die dynamischer werdenden Anforderungen in diesen Handlungsfeldern anzupassen. Eine wichtige Rolle hierbei spielt der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Diese gehören zu den Schlüsseltechnologien der deutschen Industrie, weshalb die Bundesregierung im Rahmen ihrer Hightech-Strategie 2020 das BMBF-Förderprogramm "IKT 2020 - Forschung für Innovation" aufgelegt hat, an dem sich auch Villeroy & Boch aktiv beteiligt. Im Berichtsjahr haben wir mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) und zwei weiteren Partnern unsere Zusammenarbeit an einem Forschungsvorhaben planmäßig abgeschlossen. Ziel war es, bislang manuell ablaufende Prozesse im betrieblichen Gefahrstoffmanagement weitestgehend zu automatisieren.
Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass die Nutzung des zukünftigen Programms unter Einbeziehung einer künstlichen Intelligenz (KI) mit Einsparpotenzialen im betrieblichen Gefahrstoffmanagement verbunden ist. Insbesondere das automatische Auslesen von Sicherheitsdatenblättern und die KI-gestützte Ersatzstoffsuche führen zu Zeit- und somit Kostenersparnis. Es wird erwartet, dass bei einer Implementierung des Demonstrators in eine ganzheitliche Gefahrstoffmanagement-Software die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit einem weiteren Einsparpotenzial verbunden ist. Insgesamt ergibt sich dadurch eine Vermeidung und Reduzierung der Risiken für Mitarbeiter und Kunden nach dem neuesten Wissensstand.
Im Rahmen der internen Weiterentwicklung unserer Fertigungsverfahren wurden Projekte initiiert, die die Schaffung von robusten Prozessen, Rohstoff- und Ressourceneffizienzen sowie Standardisierung und damit die Ausbringungsverbesserung zum Ziel haben. Um neue Ideen zur Gestaltung von Produkten mit anspruchsvollem Design umzusetzen, bedarf es oftmals weiterentwickelter Fertigungsverfahren. Mittels intelligenter Nutzung und Kombination vorhandener Technologien entstehen verschiedene Produkt- und Verfahrensentwicklungen.
Darüber hinaus arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung der Technologien, die gemeinhin unter dem Schlagwort "Industrie 4.0" bekannt sind. Neue verfügbare Techniken wurden dabei hinsichtlich ihres Potenzials und der Integrationsmöglichkeit in bestehende Fertigungsanlagen an unseren Produktionsstandorten untersucht.
Produktbezogene Entwicklungstätigkeiten im Unternehmensbereich Bad und Wellness bezogen sich unter anderem auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres innovativen Keramikwerkstoffs TitanCeram, der Produktdesigns mit extrem dünnen Wandstärken und scharf gezeichneten Kanten in Verbindung mit einer hohen Materialfestigkeit und -robustheit ermöglicht.
Dank der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Titan-Ceram konnte der innovative Werkstoff außerdem im Mainstream-Segment platziert werden. Durch das moderne Design und sein filigranes Profil überzeugen die Waschtische der Collaro Kollektion in diesem Preissegment. Des Weiteren wurden neue Farben, zum Beispiel die neue Mattfarben für Memento 2.0 und eine neue Glanzfarbe Glossy Black für ViClean-I 100, unsere neue Dusch-WC-Generation, entwickelt. Mit RockLite kommt erstmals die von Villeroy & Boch entwickelte Duschwannen-Technologie zum Einsatz. Dabei wird dank neuartigem Kern auf Basis von hochwertigem Polyurethan, eine neue Rückseitengestaltung mit der Zielsetzung höchster Materialstabilität für Acryl-Duschwannen ermöglicht. Eine weitere Neuerung ist die Sortimentserweiterung unserer barrierefreien Kollektion ViCare um Accessoires wie zum Beispiel Wandhaltegriffe und Einhängesitze. Im Unternehmensbereich Tischkultur umfassten die Schwerpunkte unserer Entwicklungsaktivitäten die Arbeit an Glasuren und unterschiedlichen Oberflächen. Copper Glow ist das neue metallisch anmutende Oberflächen-Finish, ein rein anorganisches Material mit ungewöhnlich hoher Kratzfestigkeit, das überaus widerstandsfähig ist und sogar in der Mikrowelle verwendet werden kann. Dabei wurde Copper Glow für alle Applikationstechniken (Malen, Spritzen, Dekorbild) entwickelt und kann entsprechend eingesetzt werden.
Darüber hinaus haben wir unsere Entwicklungstätigkeiten im Bereich additiver Fertigungsverfahren, des sogenannten 3D-Drucks, und der damit verbundenen Designfreiheiten bei Werkstoffen wie Metall und Kunststoff weiter vorangetrieben. Der bestehende Forschungsauftrag mit externen Know-how-Trägern wurde verlängert, wobei es eine maßgebliche Zielsetzung ist, sowohl Druckgeschwindigkeit und Baugröße als auch Qualität und Gebrauchseigenschaften der gedruckten Keramikprodukte weiter zu optimieren.
Das Beschaffungsportfolio des Villeroy & Boch-Konzerns umfasst sowohl den Einkauf von Rohmaterialien, Energie sowie Hilfs- und Betriebsstoffen für eigene Produktionsstätten als auch den Zukauf von Halbfertig- und Fertigwaren. Darüber hinaus werden Investitionsgüter, Verpackungsmaterialien, Transportleistungen und eine große Bandbreite weiterer Dienstleistungen beschafft. Insgesamt beträgt unser Beschaffungsvolumen inklusive Investitionen wertmäßig über 60 % der Umsatzerlöse. Ziel unserer Einkaufsorganisation und unserer Beschaffungsstrategien ist es, einen nachhaltigen Beitrag zum langfristigen Unternehmenserfolg zu leisten, indem wir die benötigten Materialien und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität und Menge zum geforderten Zeitpunkt und zum möglichst optimalen Preis bereitstellen. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten wollen wir zudem die Qualität unserer Produkte und unserer Unternehmensprozesse kontinuierlich verbessern sowie Innovationen vorantreiben. Die Beschaffungspreise des Konzerns sind im Geschäftsjahr 2019 insgesamt leicht gestiegen. Nach wie vor trugen insbesondere steigende Transport-, Energie- und Rohmaterialpreise zu dem Kostenanstieg bei. Ebenso hatten Wechselkurseffekte einen negativen Einfluss. Die ergriffenen Gegenmaßnahmen im Rahmen unseres Einkaufsmanagements konnten die Preissteigerungen nicht komplett kompensieren.
Wir messen unseren Lieferantenbeziehungen eine große Bedeutung bei. Im Rahmen eines konsequenten strategischen Beschaffungsmanagements führen wir laufend Bewertungen unserer Lieferanten anhand eines standardisierten Kriterienkatalogs in den Kategorien Qualität, Kosten, Logistik, Service, Technologie und Umwelt durch und entwickeln auf dieser Basis unsere Zusammenarbeit weiter. Außerdem gilt es, Lieferantenbeziehungen so zu gestalten, dass jegliche Risiken in der Zusammenarbeit möglichst minimiert werden. Dementsprechend werden Lieferantenverträge verhandelt, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verfolgt und ein daran ausgerichtetes Risikomanagement praktiziert. Insbesondere verpflichten wir unsere Lieferanten im Rahmen des "Code of Conduct", sich hinsichtlich Integrität, Geschäftsethik, Arbeitsbedingungen und Beachtung von Menschenrechten an dieselben Standards zu halten, denen wir als Unternehmen verpflichtet sind und zu deren Einhaltung wir uns bekennen.
Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte der Villeroy & Boch-Konzern insgesamt 7.835 Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahresstichtag reduzierte sich der Personalstand um 156 Personen (Vorjahr: 7.991 Mitarbeiter). 35,5 % der Belegschaft waren in Deutschland tätig (Vorjahr: 34,7 %). Auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness entfielen 4.982 Mitarbeiter (Vorjahr: 5.184 Mitarbeiter), auf den Unternehmensbereich Tischkultur 2.273 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.244 Mitarbeiter) und auf die Zentralbereiche 580 Mitarbeiter (Vorjahr: 563 Mitarbeiter). Im Jahresdurchschnitt verringerte sich unser Personalstand gegenüber dem Vorjahr von 8.018 auf 7.846 Mitarbeiter. Dies betraf insbesondere den Unternehmensbereich Bad und Wellness.
Das Weltwirtschaftswachstum hat sich im Jahresverlauf weiter abgeschwächt und lag unter dem Niveau des Vorjahres. Dabei wurde die Weltkonjunktur in diesem Jahr maßgeblich durch die Intensivierung des Handelskonflikts zwischen den Vereinigten Staaten und China belastet. Im Oktober 2019 senkte der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Wachstumsvorhersage für das Jahr 2019 zum vierten Mal in Folge auf nunmehr 3,0 %.
Im Euroraum war im Vergleich zum Vorjahr ein sehr verhaltener Konjunkturverlauf zu beobachten, der aber insgesamt durch eine robuste Expansion geprägt wurde. Die Unsicherheiten über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union belasteten die Konjunktur spürbar. Trotz der Schwäche im Euroraum verlief die Konjunktur in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern der EU robust. Die deutsche Wirtschaft hat unter der prägenden Wirkung von Handelskriegen, globalen Konflikten und der schwächeren Weltkonjunktur abermals einen Gang zurückgelegt. Insbesondere durch die Abhängigkeit vom Exportgeschäft und der Industrie dürfte die Wirtschaftsleistung im Jahresdurchschnitt 2019 laut Einschätzung vom IWF um 0,5 % expandiert haben.
In Übersee verlief das Konjunkturwachstum der beiden größten Volkswirtschaften der Welt abgeschwächt. Die US-Wirtschaft befindet sich in einem moderaten Aufschwung, wobei die Exporte und die Unternehmensinvestitionen zur Schwäche neigten, während der private Verbrauch - gestützt durch einen robusten Arbeitsmarkt - bis zuletzt noch recht kräftig zulegte. Die Expansion der chinesischen Wirtschaft wurde durch den Einfluss des Handelskonflikts mit den USA sowie durch strukturelle Probleme im Land abgeschwächt und fiel geringer aus als erwartet. Diese Konjunkturabschwächung wirkt sich mittlerweile auch auf unsere Branchen aus.
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness wird die Geschäftsentwicklung maßgeblich durch die europäische Wohnungsbaukonjunktur beeinflusst. Die positive Entwicklung des Wohnungsbaus in Europa war nach einem anfänglich starken Wachstum leicht rückläufig. Die Bautätigkeit in unserem wichtigen Heimatland Deutschland konnte trotz der weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen nur verhalten zulegen. Begründet ist dies durch die unverändert hohe Kapazitätsauslastung in der Branche, die den Anstieg der Bauinvestitionen bereits seit einiger Zeit vor allem durch Kapazitätsengpässe bei den Unternehmen begrenzt.
Ein wichtiger Einflussfaktor für die Geschäftsentwicklung im Unternehmensbereich Tischkultur ist das Konsumklima der Privathaushalte. Das Wachstum der privaten Konsumausgaben in Deutschland für das Jahr 2019 hat sich laut GfK trotz der Konjunkturschwäche auf einem Niveau von 1,5 % stabilisiert. Darüber hinaus spiegelt sich die Konsumentenaktivität in der Besucherfrequenz im stationären Einzelhandel wider. Entgegen dem bisherigen Trend konnte in unseren eigenen Shops in Deutschland, unserem wichtigsten Heimatmarkt, sowie Österreich, Schweiz, Frankreich und den Benelux-Ländern ein leichter Anstieg der Besucherfrequenz im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. Dagegen sind vor allem im skandinavischen Raum und in Übersee die Besucherfrequenzen rückläufig.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG beurteilt die wirtschaftliche Lage des Konzerns insgesamt als zufriedenstellend.
Wir haben unsere für das Geschäftsjahr 2019 gesteckten Ziele für die Umsatz- und EBIT Entwicklung unter Berücksichtigung der unterjährigen Prognoseanpassung erreicht. Eine Gegenüberstellung der angepassten prognostizierten Kennzahlen zu den erreichten Istwerten für das Jahr 2019 sowie zu den Prognosewerten für das Jahr 2020 ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:
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| Prognose 20191) | Ist 2019 | Prognose 2020 | |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 825 - 850 Mio. € | 833,3 Mio. € | leichtes Umsatzwachstum |
| EBIT operativ | 48 - 52 Mio. € | 51,0 Mio. € | leichte Ergebnissteigerung |
| Operative Nettovermögensrendite | leicht unter 16 % | 14,4 % | auf Vorjahresniveau |
| Investitionen operativ (ohne Leasing) | 30 - 35 Mio. € | 33,2 Mio. € | moderate Steigerung |
1) Unterjährig aktualisierte Prognose
Im Geschäftsjahr 2019 betrug der Konzernumsatz insgesamt 833,3 Mio. € (Vorjahr: 853,1 Mio. €) und lag damit im unterjährig angepassten Zielkorridor. Mit einer starken Geschäftsentwicklung im vierten Quartal 2019 in beiden Unternehmensbereichen konnten wir den verbesserten Trend des dritten Quartals fortsetzen und den schwachen Jahresstart teilweise kompensieren. Insgesamt ging der Konzernumsatz im Vorjahresvergleich aufgrund der Umsatzentwicklung im Unternehmensbereich Bad und Wellness um 2,3 % zurück.
Ebenfalls erreicht haben wir das zum Halbjahr angepasste Ziel für unser operatives Ergebnis. Mit einem operativen EBIT in Höhe von 51,0 Mio. € lagen wir dabei im oberen Bereich der in Aussicht gestellten 48 bis 52 Mio. €. Zur Zielerreichung beigetragen haben sowohl die verbesserte Geschäftsentwicklung im zweiten Halbjahr als auch unser konsequentes Kostenmanagement.
Darüber hinaus haben wir insbesondere durch den Immobilienverkauf in Luxemburg ein nicht-operatives Ergebnis in Höhe von 52,4 Mio. € erzielt. Insgesamt betrug das EBIT somit 103,4 Mio. €.
Die rollierende operative Nettovermögensrendite des Konzerns betrug zum Jahresende 14,4 %. Die Abweichung im Vergleich zum Vorjahr (16,7 %) war bedingt durch den Anstieg des rollierenden operativen Nettovermögens auf 354,6 Mio. € (Vorjahr: 320,4 Mio. €). Dieser resultierte aus einem Vermögensaufbau, der sich hauptsächlich im Anlagevermögen und den Vorräten widerspiegelt.
Die im Geschäftsjahr 2019 getätigten Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen insgesamt 33,2 Mio. € (Vorjahr: 43,6 Mio. €) und lagen damit im ebenfalls unterjährig aktualisierten Prognose-Korridor von 30 bis 35 Mio. €.
Weitere Informationen zur Umsatz- und Ergebnisentwicklung der beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur sind in den nachfolgenden Erläuterungen zur Ertragslage dargestellt. Die Entwicklung weiterer Kennzahlen wird in den Abschnitten "Finanzlage", "Vermögenslage" und "Sonstige finanzielle Leistungsindikatoren" im Konzernlagebericht beschrieben.
Die folgenden Erläuterungen geben einen Überblick über unsere Ertragslage im Geschäftsjahr 2019.
Der Villeroy & Boch-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz in Höhe von 833,3 Mio. €. Nominal sank der Umsatz um 2,3 % gegenüber dem Vorjahr (853,1 Mio. €). Währungseffekte in unwesentlicher Höhe führten auf konstanter Kursbasis zu einem Umsatzrückgang von 2,5 %.
Von den im Umsatz enthaltenen Erlösen unseres Lizenzgeschäfts in Höhe von 7,1 Mio. € (Vorjahr: 6,1 Mio. €), entfielen 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness sowie 3,7 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur. Den Lizenzvereinbarungen des Zentralbereichs waren 2,8 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €) zuzuordnen.
In unserer Hauptregion EMEA (Europa, Naher Osten, Afrika) mussten wir einen Umsatzrückgang von 1,6 % verzeichnen. Dabei konnten wir den Umsatzrückstand des ersten Halbjahres in der zweiten Jahreshälfte in verschiedenen Ländern mehr als aufholen - so beispielsweise in unserem Heimatmarkt in Deutschland (+ 2,4 %), in osteuropäischen Ländern wie Ungarn (+ 9,1 %) oder Polen (+ 8,4 %) sowie in Russland (+ 1,4 %). In Großbritannien wirkten sich dagegen die Einflüsse aus dem erwarteten Brexit mit einem Umsatzrückgang von 5,5 % aus. Ferner führten die Anspannungen in verschiedenen Ländern des Nahen Ostens zu Umsatzeinbußen von 21,9 %.
In Übersee mussten wir Umsatzrückgänge in Höhe von 5,6 % hinnehmen. Dies zeigte sich vor allem in China, wo wir insbesondere getrieben durch den Handelskonflikt mit den USA 4,9 % unter Vorjahr lagen.
Der Unternehmensbereich Bad und Wellness erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz in Höhe von 554,0 Mio. €. Dabei entwickelten sich die Umsatzerlöse in unseren Geschäftsfeldern unterschiedlich. Während wir in den Bereichen Wellness und Küche unsere Umsatzerlöse um 4,1 % bzw. um 1,1 % steigern konnten, ging der Umsatz in den Geschäftsfeldern Sanitärkeramik (- 8,3 %), Armaturen (- 1,4 %) und Badmöbel (- 1,3 %) zurück.
Der Umsatzanstieg im Bereich Wellness konnte vor allem aufgrund einer guten Performance bei Bade- und Duschwannen in einer Vielzahl an Ländern erreicht werden. Ausnahmen bildeten hauptsächlich die Märkte in Frankreich und Großbritannien.
Der Umsatzrückgang bei Sanitärprodukten resultierte hauptsächlich aus dem schwierigen ersten Halbjahr, das vom Lagerabbau unserer Kunden sowie Verzögerungen im Projektgeschäft, insbesondere in China, geprägt war.
Zudem hinterließ auch der Handelskrieg zwischen den USA und China seine Spuren. Erfreulicherweise hat sich das Geschäft im dritten Quartal stabilisiert und ist im vierten Quartal sogar wieder auf den Wachstumspfad zurückgekehrt. Der unterjährige deutliche Umsatzrückstand zum Vorjahr konnte dadurch teilweise aufgeholt werden.
Der Rückgang im Armaturengeschäft war teilweise währungsgetrieben. Im Badmöbelbereich konnten wir zwar ein leichtes Umsatzwachstum mit der Marke Sanipa erreichen - dies konnte die Umsatzeinbußen mit Badmöbeln der Marke Villeroy & Boch jedoch nur teilweise kompensieren.
Im Unternehmensbereich Tischkultur haben wir im Geschäftsjahr 2019 ein Umsatzvolumen von 276,5 Mio. € erzielt und damit den Vorjahreswert um deutliche 10,3 Mio. € bzw. 3,9 % übertroffen. Kursbereinigt erreichten wir ein Umsatzplus von 3,0 %.
Größter Wachstumstreiber waren unsere E-Commerce-Aktivitäten (+ 16,3 %) in nahezu allen relevanten Märkten. Dabei zahlte sich unsere Fokussierung auf diesen wachsenden Kanal, verbunden mit erhöhten Investitionen in Personal und IT-Strukturen sowie einer damit einhergehenden gesteigerten Professionalität deutlich aus. Unterstützt wurde dies durch eine deutlich gestiegene Nachfrage nach Produkten der Marke Villeroy & Boch, beispielsweise nach der neuen Kollektion Manufacture Rock. Über alle Regionen hinweg lag der Anteil der E-Commerce-Aktivitäten am Tischkultur-Gesamtumsatz mittlerweile bei 19,6 %.
Ebenso erfreulich war die Entwicklung im Projektgeschäft, wo insbesondere durch die intensivere Einbindung unserer Projektpartner ein Wachstum in Höhe von 3,9 % erreicht werden konnte. Hierzu trugen insbesondere die Märkte in Europa und Amerika bei.
Zudem konnten wir durch ein optimiertes Shop-Management in unseren eigenen Einzelhandelsgeschäften nach den Rückgängen der vergangenen Jahre wieder ein leichtes Wachstum in Höhe von 1,3 % erzielen. Neben diesem Wachstum ist dieser Vertriebskanal für uns weiterhin als Markenbotschafter und Schaufenster besonders wichtig.
Dagegen mussten wir im Geschäft mit unseren stationären Handelspartnern vor allem im amerikanischen Markt einen leichten Umsatzrückgang in Höhe von 1,0 % hinnehmen. In den europäischen Märkten hingegen zeigte sich durch den weiteren Ausbau unserer Distribution auch hier eine positive Entwicklung.
Der Auftragsbestand im Villeroy & Boch-Konzern ist im Vorjahresvergleich von 59,8 Mio. € auf 44,8 Mio. € gesunken. Auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness entfielen 35,3 Mio. € (Vorjahr: 48,7 Mio. €). Der Rückgang war insbesondere auf das starke Schlussquartal zurückzuführen. Dem Unternehmensbereich Tischkultur waren zum Bilanzstichtag 9,5 Mio. € (Vorjahr: 11,1 Mio. €) zuzuordnen.
Im Geschäftsjahr 2019 konnten wir ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) erzielen, das mit 103,4 Mio. € um 49,8 Mio. € deutlich über dem Vorjahreswert von 53,6 Mio. € lag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass wir im abgelaufenen Geschäftsjahr von einem Sonderertrag in Höhe von 52,4 Mio. € profitiert haben, der hauptsächlich auf den Immoblienverkauf in Luxemburg zurückzuführen war. Das operative EBIT lag mit 51,0 Mio. € umsatzbedingt leicht unter dem Vorjahreswert von 53,6 Mio. €.
Als Beleg für das weiterhin erfolgreiche Kostenmanagement im abgelaufenen Geschäftsjahr sind insbesondere die absolute Reduzierung der Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten auf 261,6 Mio. € (Vorjahr: 266,9 Mio. €) und der allgemeinen Verwaltungskosten auf 42,3 Mio. € (Vorjahr: 43,8 Mio. €) hervorzuheben.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und Erträge lagen mit 0,8 Mio. € auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie im Vorjahr (- 1,6 Mio. €).
Das nicht-operative Ergebnis in Höhe von 52,4 Mio. € enthielt vor allem den Ertrag aus der Veräußerung unserer ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg (87,7 Mio. €), dem einmalige Aufwendungen in einer Gesamthöhe von 35,3 Mio. € gegenüber standen. Diese enthielten im Wesentlichen Aufwendungen für Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen in einer Gesamthöhe von 18,8 Mio. € - vor allem für die Standorte Frankreich und Deutschland - sowie Aufwendungen für die Umsetzung eines Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramms im Rahmen des IAS 37.72-79 (10,6 Mio. €) und Projektkosten im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung des Konzerns (4,3 Mio. €).
Die Inhalte des nicht-operativen Ergebnisses betreffen sämtliche Funktionen der Gewinn- und Verlustrechnung und sind in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sachverhaltsgerecht zugeordnet.
Der Unternehmensbereich Bad und Wellness schloss das Geschäftsjahr 2019 mit einem operativen Gewinn (EBIT) in Höhe von 43,2 Mio. € (Vorjahr: 47,3 Mio. €) ab. Der Ergebnisrückgang war maßgeblich durch das geringere Umsatzniveau bedingt.
Der Unternehmensbereich Tischkultur erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen operativen Gewinn (EBIT) von 7,8 Mio. € (Vorjahr: 6,3 Mio. €) und lag damit dank der positiven Geschäftsentwicklung um 23,8 % über dem Vorjahr.
Im Geschäftsjahr 2019 haben wir unser Konzernergebnis mit 80,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (33,9 Mio. €) mehr als verdoppelt. Das deutliche Plus basiert hauptsächlich auf dem im Geschäftsjahr erzielten nicht-operativen Ergebnis. Das Finanzergebnis lag mit - 6,7 Mio. € um - 2,3 Mio. € unter Vorjahr (- 4,4 Mio. €). Die Veränderung war unter anderem auf höhere Zinsaufwendungen für Pensionspflichtungen (- 0,8 Mio. €) sowie auf die geänderte Bilanzierung der Leasingverträge infolge des neuen Leasingstandards IFRS 16 (- 0,8 Mio. €) zurückzuführen.
Der Ertragsteueraufwand lag mit 16,3 Mio. € leicht über dem Vorjahr (15,3 Mio. €). Insbesondere aufgrund des steuerfreien Sonderertrags aus dem Immobilienprojekt Luxemburg betrug die Steuerquote 16,9 % (Vorjahr: 31,1 %). Für das Geschäftsjahr 2020 wird wieder eine Steuerquote auf dem üblichen Niveau (ca. 30 %) erwartet.
Zusammenfassend ergibt sich folgendes Bild der Ertragslage im Geschäftsjahr 2019:
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| in Mio. € | 2019 | % vom Umsatz | 2018 | % vom Umsatz |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 833,3 | 100,0 | 853,1 | 100,0 |
| Einstandskosten der verkauften Waren | - 479,0 | - 57,5 | - 487,3 | - 57,1 |
| Vertriebs-, Marketing-, Entwicklungskosten | - 261,6 | - 31,4 | - 266,9 | - 31,3 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | - 42,3 | - 5,1 | - 43,8 | - 5,1 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen / Erträge | 0,8 | 0,1 | - 1,6 | - 0,2 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | - 0,2 | 0,0 | 0,1 | 0,0 |
| Operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 51,0 | 6,1 | 53,6 | 6,3 |
| Nicht-operatives Ergebnis | 52,4 | 6,3 | - | - |
| Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) | 103,4 | 12,4 | 53,6 | 6,3 |
| Finanzergebnis | - 6,7 | - 0,8 | - 4,4 | - 0,5 |
| Ergebnis vor Steuern (EBT) | 96,7 | 11,6 | 49,2 | 5,8 |
| Ertragsteuern | - 16,3 | - 2,0 | - 15,3 | - 1,8 |
| Konzernergebnis | 80,4 | 9,6 | 33,9 | 4,0 |
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung am 27. März 2020 vor, den Bilanzgewinn der Villeroy & Boch AG zur Ausschüttung einer Dividende von
0,55 € für die Stamm-Stückaktie
0,60 € für die Vorzugs-Stückaktie
zu verwenden. Das Ausschüttungsvolumen beträgt 16,1 Mio. €. Unter Berücksichtigung des unveränderten Bestands eigener Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft zum Ausschüttungszeitpunkt wird der Liquiditätsabfluss daraus voraussichtlich 15,1 Mio. € betragen.
Wir verfügen über ein zentrales Finanzmanagement, das die globale Liquiditätssteuerung, das Cash Management sowie das Management von Marktpreisrisiken umfasst.
Das Finanzmanagement wird konzernweit einheitlich aus der zentralen Abteilung Konzern-Treasury heraus ausgeführt. Den Rahmen hierfür bilden neben externen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen auch interne Richtlinien und Limite.
Unser Liquiditätsmanagement stellt sicher, dass wir jederzeit unsere Zahlungsverpflichtungen erfüllen können. Die Zu- und Abflüsse aus dem operativen Geschäft sind Basis der täglichen Kontendisposition sowie der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanung.
Daraus entstehende Finanzierungsbedarfe werden in der Regel über Bankkredite abgedeckt. Liquiditätsüberschüsse legen wir unter Beachtung von Risiko- und Renditegesichtspunkten am Geldmarkt an. Unter der Bedingung einer guten Bonität der Finanzhandelspartner, ausgedrückt in einem Investment Grade-Rating, verfolgen wir das Ziel, ein optimales Finanzergebnis zu erreichen.
Unser Cash Management wird ebenfalls zentral gesteuert und gestaltet. Die Zentralisierung von Zahlungsströmen durch Cash-Pooling-Verfahren steht dabei im Rahmen der wirtschaftlichen Effizienz an vorderster Stelle. Ein Inhouse-Cash-System führt konzerninterne Zahlungsströme immer dann über interne Verrechnungskonten aus, wenn dies steuerlich und rechtlich möglich ist. Durch die konzerninterne Verrechnung reduzieren wir somit die Anzahl externer Bankgeschäfte auf ein Mindestmaß. Zur Durchführung des Zahlungsverkehrs sind standardisierte Prozesse und Übermittlungswege etabliert.
Das Management von Marktpreisrisiken umfasst die Bereiche Währungskursrisiken, Zinsänderungsrisiken und sonstige Preisänderungsrisiken. Unser Ziel ist es, negative Auswirkungen von Schwankungen auf das Ergebnis der Unternehmensbereiche und des Konzerns zu begrenzen.
Das konzernweite Risikopotenzial wird hierzu regelmäßig ermittelt, und entsprechende Sicherungsentscheidungen werden getroffen.
Weitere Informationen zum Management von Risiken finden sich im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" des Konzernlageberichts.
Unsere Finanzierungsstruktur, die in der nachfolgenden Tabelle dargestellt ist, hat sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt verändert:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 254,0 | 209,4 |
| Langfristige Schulden | 364,5 | 236,6 |
| Kurzfristige Schulden | 274,6 | 235,6 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 893,1 | 681,6 |
Das Eigenkapital ist im Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahresstichtag um 44,6 Mio. € auf 254,0 Mio. € angestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf das verbesserte Konzernergebnis zurückzuführen. Die Gewinnrücklagen erhöhten sich per Saldo um 65,1 Mio. €. Dem im Geschäftsjahr 2019 erwirtschafteten Konzerngewinn in Höhe von 80,4 Mio. € stand die im April 2019 erfolgte Ausschüttung der Dividende (15,1 Mio. €) gegenüber. Insgesamt verminderte sich unsere Eigenkapitalquote auf 28,4 % gegenüber 30,7 % zum Vorjahresstichtag. Dies ist vor allem bedingt durch die Bilanzverlängerung aus der Anwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16 (- 1,6 Prozentpunkte) und der aufgenommenen Bankkredite sowie durch den Einfluss der infolge der Senkung des Diskontierungszinssatzes der Pensionsrückstellungen erfolgsneutralen Belastung des Eigenkapitals (- 1,6 Prozentpunkte). Das Konzernanlagevermögen in Höhe von 297,4 Mio. € wurde zu 85,4 % durch Eigenkapital abgedeckt.
Die langfristigen Schulden in Höhe von 364,5 Mio. € umfassten Pensionsrückstellungen, Finanzverbindlichkeiten, Leasingverbindlichkeiten, sonstige Rückstellungen, sonstige Verbindlichkeiten, Personalrückstellungen sowie latente Steuerschulden. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die langfristigen Schulden um 127,9 Mio. € erhöht. Dabei sind die Finanzschulden um 45,0 Mio. €, die sonstigen Verbindlichkeiten um 24,5 Mio. €, die sonstigen Rückstellungen um 15,0 Mio. € und die Pensionsrückstellungen um 12,7 Mio. € angestiegen. Des Weiteren haben die erstbilanzierten Leasingverbindlichkeiten (30,2 Mio. €) zu einem Anstieg dieser Position geführt. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten entfällt hauptsächlich auf die Rückzahlungsverpflichtung aus dem Immobilienverkauf in Luxemburg (24,7 Mio. €). Die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen beinhaltet die in 2019 gebildeten Rückstellungen für Rekultivierung- und Rückbauverpflichtungen (insgesamt: 19,3 Mio. €) mit einem langfristigen Anteil in Höhe von 14,9 Mio. €.
Die kurzfristigen Schulden, bestehend aus sonstigen Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten, sonstigen Rückstellungen, Personalrückstellungen, Leasingverbindlichkeiten und Ertragsteuerschulden, stiegen im Vorjahresvergleich um 39,0 Mio. € auf 274,6 Mio. €. Die Erhöhung ist größtenteils auf die erstbilanzierten Leasingverbindlichkeiten von 13,1 Mio. €, den Anstieg der Finanzverbindlichkeiten um 9,4 Mio. € und sonstigen Rückstellungen um 11,7 Mio. € zurückzuführen. In dem Anstieg der sonstigen Rückstellungen sind die im Zusammenhang mit dem Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramm zur Weiterentwicklung des Konzerns zu effizienten Strukturen passivierten Verpflichtungen in Höhe von 10,4 Mio. € enthalten.
Unsere Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte betrugen im Geschäftsjahr 2019 33,2 Mio. € (Vorjahr: 43,6 Mio. €). Hiervon entfielen 31 % auf das Inland (Vorjahr: 43 %). Zum Jahresende 2019 bestanden Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 6,3 Mio. €. Die Finanzierung der Investitionsverpflichtungen wird aus dem operativen Cash Flow erfolgen.
Der Großteil unserer Investitionsausgaben entfiel mit 27,4 Mio. € bzw. 82,5 % auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Der Investitionsfokus lag in der Anschaffung neuer Produktionsanlagen für unsere Keramik-Werke im In- und Ausland, davon insbesondere in Thailand, Ungarn und Frankreich.
Im Unternehmensbereich Tischkultur investierten wir 5,8 Mio. €, was 17,5 % der Gesamtinvestitionen entsprach. Für unsere Produktion in den Werken Merzig und Torgau wurden neue Maschinen und Werkzeuge erworben.
Darüber hinaus haben wir in die weitere Optimierung unseres Einzelhandelsnetzes wie zum Beispiel die Renovierung bzw. Neueröffnung von Verkaufsgeschäften in Deutschland, China und den USA investiert.
Zu weiteren Informationen über die wesentlichen Investitionstätigkeiten des Konzerns im Berichtszeitraum wird auf Tz. 6 im Anhang des Konzernabschlusses verwiesen.
Unser Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit betrug 46,3 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2019 wurde der operative Cash Flow durch die erstmalige Anwendung des neuen Leasingstandards (IFRS 16) um 14,2 Mio. € verbessert, da der Mittelabfluss nun im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit zu zeigen ist. Diese Veränderung ist in den erhöhten Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte enthalten. Das Ergebnis aus Anlagenabgängen enthält hauptsächlich den Ertrag aus der Veräußerung unserer ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg (87,7 Mio. €). Einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (5,7 Mio. €) sowie der Vorräte (9,9 Mio. €) stehen gestiegene Rückstellungen, im Wesentlichen aus der Zuführung der Rückstellungen für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen (19,3 Mio. €, davon 4,4 Mio. € kurzfristig) sowie der Rückstellung für das Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramm (10,4 Mio. €), gegenüber.
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 80,4 | 33,9 |
| Lfd. Abschreibungen auf das Anlagevermögen inkl. Zuschreibung | 41,7 | 23,5 |
| Veränderung der langfristigen Rückstellungen | 7,5 | -18,8 |
| Ergebnis aus Anlagenabgängen | -88,0 | -3,3 |
| Veränderungen Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten und lfd. kurzfristige Rückstellungen sowie sonstige Aktiva und Passiva | -6,7 | -41,3 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge / Aufwendungen | 11,4 | 8,1 |
| Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit | 46,3 | 2,1 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | 81,3 | -44,6 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 24,6 | -7,6 |
| Summe der Cash Flows | 152,2 | -50,1 |
| Zahlungsmittelbestand am 01.01. | 57,6 | 108,7 |
| Summe der Cash Flows | 152,2 | -50,1 |
| Wechselkursbedingte Änderung des Zahlungsmittelbestands | 0,5 | -1,0 |
| Zahlungsmittelbestand am 31.12. | 210,3 | 57,6 |
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 81,3 Mio. € (Vorjahr: - 44,6 Mio. €) umfasste hauptsächlich die Einzahlung aus der Veräußerung der ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg in Höhe von 114,0 Mio. € sowie weitere Einzahlungen aus Anlagenabgängen in Höhe von 5,0 Mio. €, denen Investitionsauszahlungen von insgesamt 37,7 Mio. € für den Erwerb von Sachanlagen, langfristigen finanziellen sowie immateriellen Vermögenswerten gegenüberstanden.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug 24,6 Mio. € (Vorjahr: - 7,6 Mio. €). Dabei stand der Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten (54,4 Mio. €) der infolge der Anwendung des neuen Leasingstandards erstmals hier zu zeigende Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 14,2 Mio. € und die im April 2019 getätigte Dividendenzahlung (15,1 Mio. €) gegenüber.
Unsere Nettoliquidität betrug zum Bilanzstichtag 97,8 Mio. € (Vorjahr: - 0,5 Mio. €). Der Anstieg der Nettoliquidität resultierte dabei insbesondere aus der erhaltenen Kaufpreiszahlung im Zusammenhang mit der Veräußerung der ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg (114,0 Mio. €), dem hauptsächlich der Anstieg der Vorratsbestände (9,9 Mio. €) und der Warenforderungen (5,8 Mio. €) gegenüberstanden.
Bei der Berechnung der Nettoliquidität wurden der Zahlungsmittelbestand, die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie die kurz- bzw. langfristigen Finanzverbindlichkeiten zusammengefasst.
Wir verfügten zum 31. Dezember 2019 über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 233 Mio. € (31. Dezember 2018: 220 Mio. €), die keinen Beschränkungen unterliegen.
Die Bilanzsumme des Villeroy & Boch-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2019 auf 893,1 Mio. € gegenüber 681,6 Mio. € zum Vorjahresstichtag. Die Bilanzstruktur zeigte nachstehendes Bild:
Das langfristige Vermögen in Höhe von 337,2 Mio. € (Vorjahr: 287,8 Mio. €) umfasste das Anlagevermögen einschließlich der Nutzungsrechte, latente Steueransprüche sowie sonstige Vermögenswerte. Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Umstellung auf die Bilanzierung nach IFRS 16 "Leasingverhältnisse", wodurch erstmalig Nutzungsrechte in Höhe von 42,0 Mio. € erfasst wurden. Weitere Angaben zu den Auswirkungen des IFRS 16 sind in Tz. 7 des Konzernanhangs zu finden. Darüber hinaus erhöhten sich die immateriellen Vermögenswerte um 3,3 Mio. € sowie das Sachanlagevermögen um 4,7 Mio. €. Der Anteil des gesamten Anlagevermögens an der Bilanzsumme betrug 33,3 % (Vorjahr: 36,4 %).
Das kurzfristige Vermögen setzte sich hauptsächlich aus dem Zahlungsmittelbestand, Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sowie sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten zusammen. Im Vergleich zum Vorjahr verminderte sich das kurzfristige Vermögen (inklusive der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte) um 162,1 Mio. € auf 555,9 Mio. €.
Der Zahlungsmittelbestand lag mit 210,3 Mio. € um 152,7 Mio. € über dem Niveau des Vorjahres, was hauptsächlich mit der im Dezember 2019 erhaltenen Kaufpreiszahlung für die luxemburgische Immobilie (114,0 Mio. €) sowie aufgenommenen Darlehen (70,0 Mio. €) in Zusammenhang stand. Dem gegenüber standen die Auszahlung der Dividende (15,1 Mio. €) sowie die Finanzierung unseres operativen Nettovermögens, was sich vorwiegend im Vorratsbestand (9,9 Mio. €) sowie den Warenforderungen (5,8 Mio. €) widerspiegelt.
Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von 336,2 Mio. € um 9,4 Mio. € auf 345,6 Mio. €. Der Erhöhung der Vorräte und der Warenforderungen stand dabei ein Rückgang der sonstigen Vermögenswerte um 6,9 Mio. € entgegen.
Die Positionen der Passivseite werden im Lagebericht im Kapitel Kapitalstruktur erläutert.
Neben den für uns wesentlichen Steuerungsgrößen Umsatz und Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT), deren Entwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr im Abschnitt "Ertragslage" erläutert wird, liegt ein weiterer Schwerpunkt in der Optimierung der rollierenden operativen Nettovermögensrendite. Das operative Nettovermögen errechnet sich aus dem Anlagevermögen (bestehend aus den immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen, Nutzungsrechten) sowie Vorräten, Warenforderungen und sonstigen operativen Vermögenswerten abzüglich der Summe der Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen und übrigen operativen Verbindlichkeiten (inkl. Leasingverbindlichkeiten).
Die operative Nettovermögensrendite wird wie folgt ermittelt:
Das rollierende operative Nettovermögen des Villeroy & Boch-Konzerns setzte sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt zusammen:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Operatives Nettovermögen | 354,6 | 320,4 |
| - Anlagevermögen | 237,0 | 183,5 |
| - Vorräte | 181,0 | 169,7 |
| - Warenforderungen | 127,2 | 123,9 |
| - Lieferantenverbindlichkeiten | - 66,8 | - 70,2 |
| - Sonstiges Nettovermögen | - 123,7 | - 86,5 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 51,0 | 53,6 |
| Operative Nettovermögensrendite | 14,4 % | 16,7 % |
Zum Jahresende 2019 hat sich die operative Nettovermögensrendite des Konzerns um 2,3 Prozentpunkte auf 14,4 % reduziert. Ursächlich hierfür war neben dem leichten Rückgang des operativen Ergebnisses vorwiegend ein Vermögensaufbau, der sich hauptsächlich im Anlagevermögen und den Vorräten widerspiegelt. Hinzu kommt eine Verminderung der Lieferantenverbindlichkeiten und des sonstigen Nettovermögens. Aus der Erstbilanzierung des IFRS 16 ergab sich nur eine geringe Auswirkung. Den im Anlagevermögen enthaltenen Nutzungsrechten (42,0 Mio. €) stehen die im sonstigen Nettovermögen enthaltenen Leasingverbindlichkeiten (43,3 Mio. €) nahezu gegenüber. Das rollierende operative Nettovermögen des Unternehmensbereichs Bad und Wellness stellte sich folgendermaßen dar:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Operatives Nettovermögen | 269,7 | 234,4 |
| - Anlagevermögen | 184,8 | 160,4 |
| - Vorräte | 114,9 | 103,3 |
| - Warenforderungen | 97,0 | 94,2 |
| - Lieferantenverbindlichkeiten | - 51,8 | - 54,1 |
| - Sonstiges Nettovermögen | - 75,2 | - 69,4 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 47,0 | 54,8 |
| Operative Nettovermögensrendite | 17,4 % | 23,4 % |
* Die vom Unternehmensbereich nicht beeinflussbaren Ergebnisanteile des Zentralbereichs werden bei Berechnung der operativen Nettovermögensrendite nicht berücksichtigt.
Die operative Nettovermögensrendite des Unternehmensbereichs Bad und Wellness hat sich auf 17,4 % (Vorjahr: 23,4 %) vermindert. Dies war durch das rückläufige Ergebnis sowie den Anstieg des operativen Nettovermögens (+ 35,3 Mio. €) - vor allem im Anlagevermögen, aber auch in unseren Vorräten - bedingt. Im Unternehmensbereich Bad und Wellness sind aus der Anwendung des IFRS 16 im Anlagevermögen 10,5 Mio. € und im sonstigen Nettovermögen 10,3 Mio. € enthalten.
Das rollierende operative Nettovermögen des Unternehmensbereichs Tischkultur setzte sich wie folgt zusammen:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Operatives Nettovermögen | 84,9 | 86,0 |
| - Anlagevermögen | 52,3 | 23,1 |
| - Vorräte | 66,1 | 66,4 |
| - Warenforderungen | 30,1 | 29,7 |
| - Lieferantenverbindlichkeiten | - 15,0 | - 16,1 |
| - Sonstiges Nettovermögen | - 48,5 | - 17,1 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | 7,3 | 3,0 |
| Operative Nettovermögensrendite | 8,6 % | 3,5 % |
* Die vom Unternehmensbereich nicht beeinflussbaren Ergebnisanteile des Zentralbereichs werden bei Berechnung der operativen Nettovermögensrendite nicht berücksichtigt.
Im Unternehmensbereich Tischkultur hat sich die operative Nettovermögensrendite aufgrund der erfreulichen Ergebnisentwicklung um 5,1 Prozentpunkte von 3,5 % auf 8,6 % verbessert. Aus der Anwendung des IFRS 16 sind 30,0 Mio. € im Anlagevermögen und 30,3 Mio. € im sonstigen Nettovermögen enthalten.
Das Erreichen der finanziellen Ziele ist für uns eng mit den verschiedenen Facetten der Nachhaltigkeit verbunden, um unser unternehmerisches Handeln neben ökonomischen auch mit ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern - allen voran Kunden und Lieferanten, Mitarbeitern, Eigentümern und Kapitalgebern - sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit der Umwelt nehmen daher einen besonderen Stellenwert in unserer Organisation und unseren Prozessen ein.
Nachhaltige Unternehmensführung im Sinne einer guten und transparenten Corporate Governance erfordert das integre und rechtskonforme Verhalten aller Villeroy & Boch-Mitarbeiter, damit langfristiger Unternehmenserfolg erreicht werden kann. Die Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie unternehmensintern geltenden Kodizes und Richtlinien - hierzu gehört vor allem unser für alle Mitarbeiter geltender Verhaltenskodex - wird durch ein konzernweit wirksames Compliance-Management-System gesichert. Da der Unternehmenserfolg zudem untrennbar mit dem Engagement von kreativen und motivierten Mitarbeitern verbunden ist, legen wir im Rahmen unserer Personalstrategie einen großen Wert auf ein attraktives Beschäftigungsumfeld unter gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, eine faire Bezahlung, gezielte Weiterbildungsangebote sowie eine gelebte Vielfalt und Chancengleichheit.
Unsere Kunden vertrauen auf die hohe Qualität unserer Produkte - und diese basiert gleichermaßen auf einem stilvollen Design, einer extrem hohen Langlebigkeit und einer maximalen Produktsicherheit. Mit technisch überlegenen Produkten und einer nachhaltigen Wertschöpfung wollen wir uns dieses Vertrauen auch in Zukunft verdienen. Deshalb stellen wir ebenso hohe Anforderungen an unsere Lieferanten wie an unsere eigene Produktion. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Arbeits- und Umweltstandards setzen wir uns zum Ziel, unsere außergewöhnliche Produktqualität mit einer möglichst hohen Ressourcen- und Energieeffizienz zu erreichen. Der Einsatz von Managementsystemen und standardisierten Prozessen unterstützt uns dabei.
1 Es handelt sich bei diesem Abschnitt um einen ungeprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.
Die Villeroy & Boch AG ist gemäß §§ 289b, 315b HGB verpflichtet, den Lagebericht bzw. den Konzernlagebericht um eine sogenannte nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern. Berichtspflichtige Aspekte im Sinne des § 289c HGB umfassen unternehmensbezogene Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung - und beziehen sich damit unmittelbar auf unsere nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten in den zuvor skizzierten Handlungsfeldern. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung machen wir von dem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch, alternativ einen zusammengefassten, gesonderten nichtfinanziellen Bericht für den Villeroy & Boch-Konzern und die Villeroy & Boch AG zu erstellen und im Internet unter dem Link www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen. Der nichtfinanzielle Bericht ist integriert in unserem Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019, in dem wir ausführlich über unsere nichtfinanzielle Leistung informieren.
Unsere Geschäftspolitik ist darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und Ertragskraft sowie damit einhergehend den Wert unseres Unternehmens im Sinne unserer Aktionäre und weiterer Anspruchsgruppen nachhaltig zu steigern. In diesem Zusammenhang eröffnen die Geschäftsaktivitäten des Villeroy & Boch-Konzerns eine Vielzahl von Chancen; zugleich bringen sie fortwährend Risiken mit sich. In unserem unternehmerischen Handeln unterliegen wir dabei allgemeinen konjunkturellen und spezifischen Branchenrisiken sowie den üblichen finanzwirtschaftlichen Risiken.
Gemäß unserem Risikoverständnis werden potenzielle Geschäftsrisiken frühestmöglich identifiziert, bewertet und - soweit möglich - mittels anerkannter Methoden und Maßnahmen minimiert bzw. vollständig vermieden. Risiken gehen wir bewusst dann ein, wenn die damit verbundenen Erfolgsaussichten entsprechend attraktiv sind. Zudem müssen die vorliegenden Risiken kalkulierbar, in der Höhe verkraftbar und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gering sein. Innerhalb unseres Unternehmens besteht ein funktionsfähiges und wirksames Risikomanagement.
Dieses System dient dazu, den Fortbestand des Konzerns zu sichern und das Erreichen unserer Unternehmensziele - vor allem finanzielle, operative oder strategische Ziele - zu gewährleisten.
Unser Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Im Gegensatz zu Risikobegrenzungsmaßnahmen wirken Chancen grundsätzlich nicht risikoreduzierend; diese werden separat im Abschnitt "Chancenbericht" dargestellt.
Das Risikomanagementsystem umfasst sämtliche Bereiche unseres Konzerns und ordnet allen Organisationseinheiten eindeutige Verantwortlichkeiten und Aufgaben zu. In diesem System legt der Vorstand über die allgemeinen Grundzüge der Konzernstrategie hinaus auch die Grundsätze der Risikopolitik und -behandlung fest und sorgt für deren Überwachung. Ein weiterer Baustein dieser Systematik ist die konzernweit für alle Mitarbeiter und Führungskräfte gültige Verhaltensrichtlinie, mit der die Risiken möglicher Rechts- und Regelverletzungen begrenzt werden sollen.
In der Umsetzung des Gesamtsystems sind verschiedene aufeinander abgestimmte Planungs-, Berichts- und Kontrollprozesse sowie Frühwarnsysteme eingerichtet, die darauf abzielen, Entwicklungen, die den Fortbestand des Konzerns gefährden, frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen wirksam zu ergreifen.
Unser operatives Risikomanagement umfasst den gesamten Prozess von der Risikofrüherkennung bis hin zur Steuerung bzw. Handhabung der (Rest-)Risiken und liegt einschließlich der gebotenen Gegenmaßnahmen primär in der Verantwortung des Prozessmanagements, also dezentral in den Unternehmensbereichen. Das Risikocontrolling identifiziert, misst und bewertet alle Risiken. Im Besonderen ist mit der Einbindung des jeweiligen Unternehmensbereichscontrollings die Integration des Risikomanagements in die dezentrale Controlling-Organisation gewährleistet. Zusätzlich werden die Funktionen des Risikomanagements zur Gewährleistung eines konzerneinheitlichen und reibungslosen Prozessablaufs zentral koordiniert.
Einen zentralen Bestandteil des Risikomanagements bei Villeroy & Boch bildet das interne Kontrollsystem. Es umfasst die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur
| ― | Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, |
| ― | Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Finanzberichterstattung sowie |
| ― | Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (Compliance). |
Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in konzernweit gültigen Richtlinien und Arbeitsanweisungen kodifiziert. Diese fachspezifischen Vorgaben basieren sowohl auf einschlägigen Gesetzen und Regularien als auch auf freiwillig auferlegten Unternehmensstandards und werden in kontinuierlichen Abständen an externe und interne Entwicklungen angepasst.
Auf der Grundlage eines im Villeroy & Boch-Konzern vom Vorstand delegierten Mandats überprüft die Konzernrevision regelmäßig die Effizienz der Arbeits- und Prozessabläufe sowie die Effektivität der in den dezentralen Unternehmensbereichen eingerichteten internen Kontrollen und des installierten Risikomanagementsystems. Über die Ergebnisse der Revisionsprüfungen wird zeitnah berichtet. Damit ist eine kontinuierliche Information des Vorstands über bestehende Schwächen und eventuell daraus resultierende Risiken sowie die Ableitung adäquater Empfehlungen zur Behebung dieser Schwächen gewährleistet. Im Einzelnen ist unsere Konzernrevision dafür verantwortlich, im Rahmen ihres Tätigkeitsspektrums Risiken zu erkennen (Aufdeckungsfunktion), diese unabhängig und objektiv zu beurteilen (Bewertungsfunktion) sowie Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten (Beratungsfunktion) und deren Umsetzung zu verfolgen (Nachschaufunktion).
Zusätzlich überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die Wirksamkeit des Risikomanagement-, internen Kontroll- und internen Revisionssystems sowie insbesondere den Rechnungslegungsprozess. Darüber hinaus werden die Effektivität des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung sowie die Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems regelmäßig im Rahmen der externen Prüfung des Konzernjahresabschlusses durch unsere Wirtschaftsprüfer bestätigt.
Die Villeroy & Boch AG ist als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB dazu verpflichtet, gemäß § 315 Abs. 4 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Zwecksetzung dieses Systems besteht darin, mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass die Finanzberichterstattung verlässlich ist, und die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den internen Richtlinien erfolgt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist in unser konzernweites Risikomanagementsystem integriert, wodurch wir Doppelroutinen vermeiden. Es umfasst die Organisations- sowie Kontroll- und Überwachungsstrukturen, mit denen wir sicherstellen, dass die Geschäftsvorfälle und unternehmerischen Sachverhalte vollständig, transparent, zeitnah und sachgerecht erfasst, aufbereitet und bilanziell abgebildet werden. Die zentrale Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess bilden einschlägige Gesetze und Normen sowie unternehmensinterne Vorgaben, die in einer konzernweit gültigen, laufend aktualisierten Bilanzierungsrichtlinie kodifiziert sind. Zudem existieren eindeutig festgelegte Verfahrensweisen, die durch eine einheitliche Rechnungslegung, einen einheitlichen Kontenrahmen für die Berichterstattung, einen konzernweiten Terminplan für die Abschlusserstellung und diverse Handbücher spezifiziert werden. Darüber hinaus folgen die im Rahmen des Rechnungslegungs- und Konsolidierungsprozesses wahrgenommenen Funktionen (zum Beispiel Konzernberichtswesen, Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalabrechnung, Steuern und Konzern-Treasury) klaren fachlichen wie personellen Zuordnungen, wodurch eine trennscharfe Abgrenzung der spezifischen Verantwortungsbereiche gewährleistet wird.
Neben angemessenen personellen Ressourcen wird die Konzernabschlusserstellung durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware unterstützt, die umfangreiche Prüf- und Validierungsroutinen beinhaltet. In diesem Sinne sieht das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem sowohl präventive als auch nachträglich aufdeckende Kontrollen vor. Hierzu gehören etwa IT-gestützte und manuelle Abstimmungen in Form von regelmäßigen Stichproben- und Plausibilitätskontrollen, diverse risiko-, prozess- oder inhaltlich orientierte Kontrollen in den Unternehmensbereichen, die Einrichtung von Funktionstrennungen und vordefinierten Genehmigungsprozessen, die konsequente Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sowie streng reglementierte Zugriffsregelungen in unseren IT-Systemen zur Vermeidung von unberechtigten Datenzugriffen auf rechnungslegungsrelevante Inhalte.
Die Einhaltung der Kontrollsysteme und Bilanzierungsvorgaben durch die Konzerngesellschaften wird regelmäßig durch analytische Prüfungen überwacht - namentlich von den lokalen Geschäftsführern und Abschlussprüfern, der Zentralabteilung Konzernberichtswesen, dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, der Konzernrevision und dem Konzernabschlussprüfer. Die Überwachung beinhaltet die Identifizierung und das Kommunizieren von Schwachstellen, die Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen sowie die Überprüfung, ob Schwachstellen behoben worden sind.
Nachfolgend werden die Risiken erläutert, die sich aus Sicht des Villeroy & Boch-Konzerns als bedeutend erweisen und bei ihrem potenziellen Eintritt relevante nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben können.
Einen Gesamtüberblick über die einzelnen Risiken vermittelt die nachstehende Übersicht. Ausgehend von einem einjährigen Prognosehorizont zeigt sie die relative Bedeutung der Einzelrisiken, welche sich aus der Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen finanziellen Auswirkungen - nach etwaigen Maßnahmen zur Risikobegrenzung (Nettorisiko) - ergibt. Dabei wird eine Eintrittswahrscheinlichkeit von weniger als 30 % als "niedrig", eine von mehr als 60 % als "hoch" eingestuft. Die Einschätzung über die möglicherweise eintretenden finanziellen Auswirkungen erfolgt auf Grundlage der qualitativen Kriterien "unwesentlich" (Schadenswert kleiner 1 Mio. €), "moderat" (Schadenswert zwischen 1 Mio. € und 5 Mio. €) und "wesentlich" (Schadenswert größer 5 Mio. €).
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich unsere Beurteilung der Einzelrisiken hinsichtlich möglicher finanzieller Auswirkungen bei Produktentwicklungsrisiken auf moderat verringert und bei Umweltrisiken auf wesentlich erhöht (vgl. dazu Erläuterung der Einzelrisiken).
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| Eintrittswahrscheinlichkeit | Mögliche finanzielle Auswirkungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Risikoart | niedrig | mittel | hoch | unwesentlich | moderat | wesentlich |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Allgemeine und branchenspezifische Marktrisiken | X | X | ||||
| Leistungswirtschaftliche Risiken | ||||||
| - Beschaffungsrisiken | X | X | ||||
| - Produktentwicklungsrisiken | X | X | ||||
| - Produktionsrisiken | X | X | ||||
| - Umweltschutzrisiken | X | X | ||||
| Finanzwirtschaftliche Risiken | ||||||
| - Bestandsrisiken | X | X | ||||
| - Ausfall- und Bonitätsrisiken | X | X | ||||
| - Liquiditätsrisiken | X | X | ||||
| - Währungsrisiken | X | X | ||||
| - Zinsänderungsrisiken | X | X | ||||
| - Sonstige Preisänderungsrisiken | X | X | ||||
| Steuerrisiken | X | X | ||||
| Personalrisiken | X | X | ||||
| Rechtliche Risiken | X | X | ||||
| IT-Risiken | X | X |
Als weltweit agierendes Unternehmen vermarkten wir unsere Produkte gegenwärtig in rund 125 Ländern. Typischerweise sind mit jeder internationalen Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von allgemeinen Marktrisiken verbunden, die von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, gesellschafts- und geopolitischen Faktoren sowie regulatorischen Rahmenbedingungen abhängen.
Im Einzelnen können makroökonomische Entwicklungen - beispielsweise eine Konjunkturabschwächung in den Industrie- und Schwellenländern oder Währungskursschwankungen - die Investitionsbereitschaft bzw. -möglichkeiten unserer Kunden beeinträchtigen oder zu Verzögerungen bei Kaufentscheidungen führen. So sehen wir im Falle eines nicht geordneten, harten Brexit nicht unerhebliche Auswirkungen für unser Absatzgeschäft im britischen Markt: Neben einem konjunkturbedingten geringeren Umsatzvolumen antizipieren wir Risiken vor allem aus nachteiligen Wechselkursentwicklungen sowie der Erhebung von Zöllen, welche die Preise für den wechselseitigen Waren- und Güterverkehr mit Großbritannien deutlich verteuern würden. In unserem größten Wachstumsmarkt China hat sich durch den Handelskrieg mit den Vereinigten Staaten im Jahr 2019 eine spürbare Konjunkturabschwächung ergeben, die sich mittlerweile auch auf unsere Branche auswirkt. Nicht zuletzt unterliegen unsere in Schwellenländern gelegenen Märkte dem allgemeinen konjunkturellen Risiko, dass die weitere Straffung der US-Zinspolitik den Kapitalabzug ausländischer Investoren noch mehr verstärken könnte. Die Höhe der Konsumausgaben und das Konsumentenvertrauen in einzelnen Märkten können außerdem aufgrund von gesellschaftspolitischen Faktoren, wie etwa militärische Auseinandersetzungen oder Bürgerunruhen, beeinträchtigt werden.
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness sehen wir aufgrund der zunehmenden Konzentration innerhalb der Sanitärbranche einen erhöhten Wettbewerbsdruck sowie das damit einhergehende Risiko der Veränderung von Marktanteilen. Speziell im Projektgeschäft besteht für uns die Herausforderung, zusätzliche Wachstumspotenziale zu erschließen, um unsere Marktposition erfolgreich gegenüber dem Wettbewerb zu verteidigen.
Neben konjunkturbezogenen Absatzrisiken ergeben sich für den Unternehmensbereich Tischkultur zusätzliche Herausforderungen durch die dynamische Veränderung des Konsumverhaltens unserer Kunden. Die Erreichung unserer Umsatzziele geht daher eng einher mit der erfolgreichen operativen Umsetzung unserer Vertriebsmaßnahmen, insbesondere in den Wachstumskanälen E-Commerce und Projektgeschäft. Mit Blick auf unsere vermarktungsintensiven Produktbereiche Neuheiten und Zweitmarken sind darüber hinaus inhärente Unsicherheiten in Bezug auf ihre zukünftige Akzeptanz auf Seiten unserer Handelspartner naturgemäß nicht zu vermeiden. Im Hinblick auf den stationären Handel in den westeuropäischen Märkten bedingen anhaltend nachlassende Besucherfrequenzen ein nicht unerhebliches Absatzrisiko für unseren eigenen Einzelhandel, dem wir im Besonderen mit der effektiveren Verknüpfung der Offline- und Online-Vertriebskanäle begegnen. Darüber hinaus vergrößert die Konsolidierung im Einzelhandel die Marktmacht großer Handelsketten, sodass wir uns auch hier einem zunehmenden Preis- und Margendruck ausgesetzt sehen.
Im Hinblick auf die aufgeführten Marktrisiken betreiben wir ein umfassendes Risiko-Monitoring, indem wir kontinuierlich die für unser Geschäft besonders wichtigen makroökonomischen Daten sowie Konjunktur- und Branchenentwicklungen beobachten und analysieren. In unseren operativen Unternehmensbereichen werden die daraus erkennbaren Anpassungserfordernisse und Maßnahmen zur Abwehr drohender Risiken sowie vor allem auch zur Nutzung sich bietender Chancen konzipiert, vorbereitet und umgesetzt.
Allgemeine Beschaffungsrisiken umfassen - insbesondere im kritischen Bereich der Produktionsversorgung - Risiken aus mangelnder Qualität gelieferter Materialien, Lieferanteninsolvenz oder sonstige Versorgungsunterbrechungen. Für diese Risiken sind im Rahmen des Risikomanagements geeignete Gegenmaßnahmen definiert worden, wie die permanente Beobachtung der Märkte und der finanziellen Stabilität wesentlicher Lieferanten sowie die Definition und Umsetzung von Beschaffungsstrategien. Dazu gehört auch die weitestgehende Vermeidung von Single Sourcing-Situationen. Allerdings sehen wir uns in einigen Ausnahmefällen - davon auch im wichtigen Bereich der Rohmaterialien - mit Marktkonstellationen konfrontiert, in denen es derzeit am Markt kaum alternative Bezugsquellen gibt.
Des Weiteren können sich aus der zunehmenden Volatilität der Marktpreise vieler Rohstoffe entsprechende Risiken für unsere Beschaffungspreise ergeben: Einerseits können Phasen rasch steigender Marktpreise zu einer Verschlechterung unserer Kostenposition führen, andererseits wären wir in Phasen fallender Marktpreise aufgrund mittel- oder längerfristig vereinbarter oder gesicherter Preise nicht in der Lage, davon in vollem Umfang zu profitieren.
Da unsere Wettbewerbsposition sowie unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung in signifikanter Weise von der Entwicklung kommerziell erfolgreicher Produkte und Produktionstechnologien abhängen, investieren wir beträchtliche finanzielle Mittel in Forschung und Entwicklung. Die Entwicklungsprozesse erfordern einen hohen Zeit- und Ressourcenaufwand und unterliegen technologischen Herausforderungen sowie regulatorischen Vorgaben. Dadurch und zudem aufgrund eines starken Wettbewerbs ist jedoch nicht sichergestellt, dass alle Produkte, die sich zukünftig oder derzeit in unserer Entwicklungspipeline befinden, ihre geplante Marktreife erreichen und sich auf dem Markt kommerziell erfolgreich behaupten werden.
Weiterführende Informationen über unsere Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung werden in dem gleichnamigen Abschnitt des Kapitels "Grundlagen des Konzerns" dargestellt.
Produktionsrisiken resultieren aus möglichen Betriebsunterbrechungen, die beispielsweise aufgrund von Maschinen- oder Ofenausfällen entstehen, und können erhebliche finanzielle Aufwendungen sowie eine Beeinträchtigung unseres Geschäftsergebnisses zur Folge haben. Aus diesem Grund stellen wir ein angemessenes Instandhaltungsbudget bereit, um regelmäßige Wartungen und Ersatzinvestitionen der Produktionsanlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird ein schnelles Eingreifen bei eventuellen Betriebsproblemen durch unsere Techniker an den Produktionsstandorten sowie mittels spezieller Wartungsverträge mit unseren Ersatzteillieferanten sichergestellt. Sollte es trotz der umfangreichen Präventionsmaßnahmen zu einer Unterbrechung des Betriebsablaufs kommen, decken Versicherungen den etwaig verursachten finanziellen Schaden betriebswirtschaftlich sinnvoll ab.
Im Rahmen der Produktion lassen sich Umweltbelastungen nicht vollkommen vermeiden. Um damit einhergehenden Umweltschutzrisiken, gerade vor dem Hintergrund einer sich verschärfenden Gesetzgebung, vorzubeugen, werden umweltschutz- und auch arbeitsschutzrelevante Gesetze in regelmäßigen Zeitabständen analysiert und nachfolgend bei entsprechender Relevanz organisatorische Maßnahmen eingeleitet. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Rückstellungen für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen in Höhe von 19,3 Mio. € gebildet, die hauptsächlich mit den Standorten in Frankreich und Deutschland in Zusammenhang stehen. So musste beispielsweise nach der Schließung des Fliesenproduktionsstandortes in Frankreich und der Kündigung des bestehenden Mietvertrages durch die V&B Fliesen GmbH im Dezember dieses Jahres eine entsprechende Verpflichtung abgebildet werden.
Des Weiteren erfolgt eine kontinuierliche Überwachung von Emissionswerten an all unseren Standorten. Dies umfasst nicht nur eine Analyse der konkreten Umweltauswirkungen, vielmehr werden auch hieran angrenzende Arbeitsschutzaspekte mitberücksichtigt (zum Beispiel Immissionen an den jeweiligen Arbeitsplätzen). Zentrale Grundlage für das laufende Monitoring bildet ein eigenständiges Berichtswesen, in dem standortbezogene Informationen gebündelt und für den Gesamtkonzern dargestellt werden. Sofern Handlungsbedarf besteht, reagieren wir mit entsprechenden Investitionen im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Präventionsarbeit sind unsere Mitarbeiter, die wir regelmäßig für aktuelle Themen in den Bereichen Umwelt und Energie sensibilisieren. Die Mitarbeiter werden in ihrem jeweiligen Umfeld in verschiedene operative Projekte eingebunden, um Potenziale zu erschließen und Risiken zu minimieren.
Wir sind als weltweit agierender Konzern finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Diese sind im Besonderen:
| ― | Bestands-, Ausfall- und Bonitätsrisiken, |
| ― | Liquiditätsrisiken sowie |
| ― | Marktpreisrisiken (Währungskurs-, Zinsänderungs-, und sonstige Preisänderungsrisiken). |
Das weltweite Management der finanzwirtschaftlichen Risiken erfolgt zentral durch unseren Fachbereich Konzern-Treasury. Für den Umgang mit finanzwirtschaftlichen Risiken bestehen detaillierte Richtlinien und Vorgaben, die unter anderem eine Funktionstrennung von Handel und Abwicklung vorsehen. Die konzernweit gültigen Grundsätze regeln sämtliche relevante Themen wie Bankenpolitik, Finanzierungsvereinbarungen sowie die globale Liquiditätssteuerung.
Management der Bestandsrisiken: Für das Sachanlagevermögen und für die Vorratsbestände besteht ein Versicherungsschutz gegen die diversen Risiken eines physischen Untergangs. Gegen das Risiko von Wertverlusten aufgrund eingeschränkter Verwertbarkeit des Vorratsvermögens ist ein detailliertes Berichtswesen bezüglich Höhe, Struktur, Reichweite und Veränderung der einzelnen Positionen eingerichtet. Weitere Informationen enthält der Konzernanhang in Tz. 6 und 12. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der Bestandsrisiken vor. Im Jahr 2019 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung.
Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken: Ausfall- und Bonitätsrisiken bezeichnen die Unsicherheit, dass eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zur Minderung dieser Risiken sehen unsere Richtlinien vor, dass Geschäftsverbindungen lediglich mit kreditwürdigen Geschäftspartnern und, falls erforderlich, unter Einholung von Sicherheiten eingegangen werden. Die wesentlichen Kundenforderungen sind durch eine Warenkreditversicherung abgesichert. Das Ausfallrisiko für den nicht versicherten restlichen Forderungsbestand wird durch ein Limitsystem und ein Berichtswesen gesteuert. Die Limiteinhaltung wird zentral überwacht. Möglichen Ausfallrisiken begegnen wir durch von unseren Kunden hinterlegten Sicherheiten wie Bürgschaften oder Hypotheken sowie durch zeitnahe Inkassomaßnahmen. Für dennoch auftretende konkrete Ausfallrisiken, insbesondere bei erheblichen finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners und drohenden Insolvenzen, werden Einzelwertberichtigungen gebildet (vgl. Tz. 13 des Anhangs zum Konzernabschluss). Auch für Kreditinstitute sind Mindestanforderungen an ihre Bonität und individuelle Höchstgrenzen für das einzugehende Engagement (Limite) festgelegt, die auf die Ratings internationaler Ratingagenturen, auf die Preise von Absicherungsinstrumenten (Credit Default Swaps) sowie auf interne Bonitätsprüfungen abstellen. Die Limiteinhaltung wird laufend überwacht. Die Ausfallrisiken bei Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten sind gering, da grundsätzlich nur mit Vertragspartnern gehandelt wird, die über ein Investment Grade-Rating einer internationalen Ratingagentur verfügen. Zusätzlich wird auf eine externe Sicherung der jeweiligen Kapitalanlage geachtet, wie beispielsweise durch Einlagensicherungssysteme. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor. Im Jahr 2019 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung.
Management der Liquiditätsrisiken: Um unsere jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie unsere finanzielle Flexibilität sicherzustellen, steuern wir den kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf durch das Halten von angemessenen Liquiditätsreserven, ausreichenden Kreditlinien bei in- und ausländischen Banken sowie durch eine kurz- und mittelfristige Liquiditätsvorschau. Der Finanzierungsbedarf von Konzerngesellschaften wird grundsätzlich über interne Darlehensbeziehungen abgedeckt. Dies ermöglicht eine kostengünstige und stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen vor Ort. Wir setzen länderübergreifende Cash-Pooling-Systeme ein, die zu reduzierten Fremdfinanzierungsvolumina sowie zu einer Optimierung des Finanzergebnisses führen. Nur sofern dies in Ausnahmefällen rechtliche, steuerliche oder sonstige Gegebenheiten nicht zulassen, werden für betroffene Konzerngesellschaften externe Finanzierungen bereitgestellt. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der Liquiditätsrisiken vor. Im Jahr 2019 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Weitere Informationen zum Management der Liquiditätsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 55.
Management der Währungsrisiken: Im Rahmen unserer globalen Geschäftsaktivitäten entstehen Währungsrisiken aus Fremdwährungstransaktionen. Als Sicherungsgeschäfte setzen wir überwiegend Devisentermingeschäfte ein, die mit Kreditinstituten guter Bonität kontrahiert werden. Die Absicherung des Währungsrisikos erfolgt bei uns grundsätzlich für den Zeitraum von zwölf Monaten, in Ausnahmefällen kann die Absicherung über diesen Zeitraum hinaus erfolgen. Zur Ermittlung des notwendigen Absicherungsvolumens werden zunächst konzernweit die Forderungen und Verbindlichkeiten je Fremdwährungspaar aufgerechnet. Der verbleibende Fremdwährungssaldo wird auf Basis historischer Erfahrungen in einem ersten Schritt grundsätzlich zu 70 % abgesichert. Ab Vertragsabschluss wird periodisch nachgewiesen, dass mögliche Währungsschwankungen des geplanten Grundgeschäftes während der Vertragslaufzeit durch gegenläufige Kurseffekte aus dem Sicherungsgeschäft ausgeglichen werden. Für bereits abgerechnete Geschäfte wird außerdem zu jedem Bilanzstichtag die Volumenidentität der geplanten und realisierten Fremdwährungsumsätze überprüft und dokumentiert. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration der Währungsrisiken vor. Änderungen in der Art dieser Risiken sowie hinsichtlich Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung waren für das Jahr 2019 nicht zu verzeichnen. Allerdings ergibt sich wie in den Vorjahren ein erhöhtes Risiko durch die Volatilität verschiedener Währungen, wie zum Beispiel des Britischen Pfunds, der Schwedischen Krone, der Norwegischen Krone und des Chinesischen Renminbis. In diesen Währungen muss auch für 2020 von einem erhöhten Währungsrisiko ausgegangen werden. Diesen Risiken tragen wir mit einem dynamischen Sicherungsansatz Rechnung. Weitere Informationen zum Management der Währungsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 55.
Management der Zinsänderungsrisiken: Zinsrisiken treten durch marktbedingte Schwankungen der Zinssätze auf, wenn Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen angelegt oder aufgenommen werden. Das aus Zinsänderungen resultierende Ergebnisrisiko wird auf Basis von Sensitivitätsanalysen ermittelt und durch das Konzern-Treasury gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Das Risiko von volatilen Zinsmärkten wird durch bestehende Festzinskreditvereinbarungen begrenzt. Im Jahr 2019 gab es weder Änderungen der Zinsrisikopositionen noch Änderungen in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Die Weiterreichung negativer Einlagezinsen von Zentralbanken an Unternehmenskunden wurde auch im Jahr 2019 von einigen Banken angesprochen. Der Villeroy & Boch-Konzern verfügt aber über eine ausreichende Anzahl alternativer Bankpartner und Anlagemöglichkeiten, sodass derzeit keine negativen Einlagezinsen anfallen. Weitere Informationen zum Management der Zinsänderungsrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 55.
Management der sonstigen Preisänderungsrisiken: Sonstige finanzielle Risiken entstehen aus Preisänderungen von bezogenen Materialien, wie beispielsweise Roh- oder Betriebsstoffe, die in unsere Wertschöpfungskette eingehen. Im Rahmen des Risikomanagements identifizieren wir das Volumen des Risikos mit dem Ziel der Absicherung. Hierzu nutzen wir unter anderem auch kapitalmarktorientierte Finanzprodukte. Derzeit sichern wir den Rohstoff Messing mittels Rohstoff-Swaps mit Kreditinstituten guter Bonität ab. Der Bedarf für das kommende Jahr gemäß Produktionsplanung wird auf Basis der Erfahrungswerte aus den Vorjahren in der Regel zu 70 %, der des darauffolgenden Jahres in der Regel zu 30 % abgesichert. Im Jahr 2019 gab es keine Änderung im Management der Marktpreisrisiken von Messing. Die vollständige Deckung des Volumens der Sicherungsgeschäfte durch entsprechende Grundgeschäfte war im Jahr 2019 monatlich gegeben. Innerhalb unseres Konzerns liegt keine wesentliche Konzentration von sonstigen Preisrisiken vor. Im Jahr 2019 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Weitere Informationen zum Management der Rohstoffpreisrisiken enthält der Anhang zum Konzernabschluss in Tz. 55.
Der Villeroy & Boch-Konzern unterliegt aufgrund seiner weltweiten Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von landesspezifischen steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen der einschlägigen Steuerrechtslage können die Besteuerung der Konzerngesellschaften negativ beeinflussen. Bei den im In- und Ausland ansässigen Konzerngesellschaften kann eine Überprüfung der deklarierten und abgeführten Steuern durch die lokal zuständigen Finanzverwaltungen erfolgen. Damit einhergehende Risiken bestehen prinzipiell für alle offenen Veranlagungszeiträume und ergeben sich vornehmlich im Zusammenhang mit ggf. abweichenden bzw. restriktiveren Auslegungen bestehender Vorschriften durch die Finanzverwaltungen, woraus sich finanzielle Belastungen ergeben können. Die Identifizierung sowie systematische Überprüfung und Bewertung steuerlicher Risiken erfolgt fortlaufend im Rahmen unseres Risikomanagementsystems. Entsprechende fachliche Fragestellungen werden dabei durch die zentrale Konzernsteuerabteilung in Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern analysiert und beurteilt. Für bereits bekannte Steuerrisiken wurden in den vergangenen Geschäftsjahren Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet.
Der nachhaltige Erfolg des Villeroy & Boch-Konzerns hängt maßgeblich von engagierten und leistungsfähigen Fach- und Führungskräften ab. Anlässlich der langfristigen Nachwuchs- und Know-how-Sicherung legt der Konzern großen Wert auf eine zielgerichtete Personalpolitik, die sich inhaltlich mit der Rekrutierung bzw. Ausbildung neuer qualifizierter Mitarbeiter sowie der laufenden Fortbildung des Stammpersonals im Rahmen von Führungs- und Persönlichkeitsschulungen und fachbezogenen Lernprogrammen beschäftigt. Eine zunehmend größere Herausforderung für uns als Arbeitgeber ist der sich verschärfende Wettbewerb um die Gewinnung neuer Mitarbeiter, da gesellschaftliche Entwicklungen, wie vor allem der demografische Wandel, zu einer Verschiebung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führen. Notwendige Nachbesetzungen von qualifizierten Mitarbeitern in Schlüsselpositionen bedeuten teilweise länger andauernde Rekrutierungsprozesse. Dies kann zu Kapazitätsengpässen führen. Ferner müssen wir uns an die Änderungen der zukünftig benötigten Berufsbilder im Hinblick auf die Digitalisierung anpassen. Zur Altersversorgung unserer Mitarbeiter erteilen wir Versorgungszusagen für Pensionen und pensionsähnliche Leistungszusagen. Ein finanzielles Risiko für uns stellen dabei Veränderungen relevanter Bewertungsparameter wie beispielsweise Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeit und Gehaltssteigerungsraten dar, da diese Parameter zu einer Veränderung des Verpflichtungsumfangs führen und unser Eigenkapital sowie unser Ergebnis belasten können. Dies zeigte sich im Geschäftsjahr 2019 aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Zinssätze in signifikanter Höhe. Die Pensionsrückstellungen werden in Tz. 27 des Konzernanhangs beschrieben.
Mit fortschreitender Internationalisierung unserer Geschäftstätigkeiten steigen die Anzahl und die Komplexität rechtlicher Vorschriften. Infolgedessen sind wir ständig Risiken aus den Bereichen Gewährleistungspflichten oder Sachmängel, Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, gewerbliche Schutzrechte sowie Ansprüchen aus Vertragsverstößen ausgesetzt. Soweit vorhersehbar und wirtschaftlich sinnvoll, decken wir die bestehenden rechtlichen Risiken durch branchenübliche Versicherungen ab und bilden für darüber hinaus bestehende Verpflichtungen entsprechende Rückstellungen in ausreichendem Umfang. Um potenzielle Kosten rechtlicher Risiken zu reduzieren, werden mit regelmäßiger Überwachung der Produktion und laufenden Verbesserungen hohe Qualitätsstandards unserer Produkte gewährleistet. Zudem stellen wir ein verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln über die vom Vorstand eingerichtete Compliance-Organisation sicher.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung der EU im kartellrechtlichen Verfahren "Bathroom Case" ist der Aufsichtsrat nach rechtlicher Beratung zu dem Ergebnis gelangt, dass möglicherweise gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder Regressansprüche bestehen könnten. Gegen alle sind Leistungsklagen anhängig. Bisher wurden weder Rückerstattungsansprüche noch Regressforderungen bilanziert.
Generell kann zwischen folgenden IT-Risiken unterschieden werden:
| ― | Nichtverfügbarkeit von IT-Systemen und Anwendungen, |
| ― | fehlende oder falsche Bereitstellung von Daten, |
| ― | Verlust oder Manipulation von Daten, |
| ― | Cyberkriminalität, |
| ― | Compliance-Verletzungen (Datenschutzbestimmungen, Lizenzen etc.), |
| ― | Offenlegung vertraulicher Informationen. |
Um diese Risiken aktiv zu managen, gibt es bei uns konzernweit gültige, detaillierte Richtlinien und Vorgaben, die regelmäßig durch Wirtschaftsprüfer und die Konzernrevision auf Einhaltung und Wirksamkeit geprüft werden. Unsere zentrale IT-Organisationsstruktur sowie der Einsatz standardisierter, konzernweit genutzter Systeme und Prozesse sind weitere Maßnahmen, um die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Risiken zu minimieren.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unserer Geschäfts- und Produktionsprozesse hat das Thema Cybersecurity in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Um uns vor potenziellen Bedrohungen wirksam zu schützen, setzen wir an allen Konzernstandorten eine einheitliche Firewall-Technologie ein. Im Schadensfall ist der Konzern durch eine Cybercrime-Versicherung finanziell abgesichert.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG überprüft regelmäßig die Risikosituation des Konzerns und ist von der Wirksamkeit des eingerichteten Risikomanagementsystems überzeugt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Risikoprofil im Geschäftsjahr 2019 nicht wesentlich verändert. Nach Überzeugung des Vorstands weisen die vorstehend beschriebenen Risiken in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdenden Charakter auf.
Die einzelnen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementsystems gesteuert und durch in ausreichender Höhe vorhandene Risikodeckungsmassen begrenzt. Der Vorstand erwartet daraus keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.
Für den Villeroy & Boch-Konzern bestehen vielfältige Chancen, die unseren künftigen langfristigen Unternehmenserfolg sichern. Nachfolgend werden die wesentlichen Chancen des Konzerns dargestellt, mit denen zusätzliche Ergebnispotenziale einhergehen.
Die Kompetenz rund um den Werkstoff Keramik ist fest mit der DNA des Unternehmens Villeroy & Boch verbunden und ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer über 270-jährigen Historie. Im Fokus steht dabei die Kombination aus Produktdesign, Rohstoff- und Herstellungskompetenz sowie Funktion und Qualität des Produkts. Mit Erfolgsprodukten wie dem spülrandlosen DirectFlush-WC und Neuheiten wie dem hochmodernen Dusch-WC ViClean-I 100, bei dem die gesamte Technik in die Keramik im Inneren des WCs integriert ist, unterstreichen wir unseren Anspruch auf die Innovationsführerschaft im Bereich der Sanitärkeramik. Weitere Beispiele dafür sind Materialinnovationen wie TitanCeram, das ausgewählte natürliche Rohstoffe wie Feldspat, Quarz, Ton und Titandioxid für besonders filigrane und ebenso stabile Waschtische miteinander kombiniert, und unsere Matt-Glasur TitanGlaze, die dank hochreinem, kristallinem Aluminiumoxid die Keramik mit einer besonders kratz- und schlagbeständigen Oberfläche veredelt. Wir arbeiten in unserem eigenen Entwicklungszentrum sowie mit ausgewählten Forschungspartnern an der Keramik von morgen und sind der festen Überzeugung, dass wir uns hiermit auch zukünftig vom Wettbewerb differenzieren können.
Im Unternehmensbereich Tischkultur liegt eine wesentliche Chance darin, gesellschaftliche Trends in puncto Essen, Trinken und Genuss frühzeitig zu erkennen, um mit einem passgenauen Produktangebot davon zu profitieren. Für die Zukunft richten wir daher einen besonderen Fokus auf den weltweit boomenden Mobilitäts- und Nachhaltigkeits-Trend, den wir mit unserer wachsenden "To Go"-Serie, also wiederverwendbaren Produkten zum Essen und Trinken außer Haus, adressieren wollen. Darüber hinaus setzen wir auch weiterhin auf das Produktfeld "Geschenkartikel & Accessoires".
Während unser Fokus in den gesättigten Märkten Europas primär auf dem Ausbau unserer Marktanteile liegt, ist unser Handeln in den Wachstumsregionen auf die Steigerung der Markenbekanntheit und damit auf den Aufbau der Marktposition ausgerichtet. Das größte Wachstumspotenzial im Unternehmensbereich Bad und Wellness sehen wir nach wie vor in unserem chinesischen Markt, der sich durch eine konsumfreudige und vor allem markenaffine, stetig breiter werdende Mittel- und Oberschicht auszeichnet. An dieser grundsätzlichen Einschätzung ändert auch die derzeitige konjunkturelle Delle im chinesischen Bausektor nichts. Den Ausbau unseres Distributionsnetzwerks haben wir in den vergangenen Jahren mittels der Etablierung eigenständiger Organisationen inklusive lokaler Logistikplattformen forciert. So haben wir auch im Geschäftsjahr 2019 unsere vor Ort befindlichen Vertriebspunkte erweitert. Im Unternehmensbereich Tischkultur wird der chinesische Markt durch den Ausbau der Distribution deutlich an Bedeutung gewinnen. Im US-amerikanischen Markt sowie in ausgewählten europäischen Märkten setzen wir den Schwerpunkt in die Stärkung der vorhandenen Handelsstruktur mithilfe einer differenzierten Sortimentspolitik.
Im Projektgeschäft des Unternehmensbereichs Bad und Wellness sehen wir weltweit unverändert gute Chancen, unser Absatzvolumen zu steigern. Wir verfügen über spezialisierte Vertriebsmitarbeiter und ein umfassendes Sortiments- und Serviceangebot, das genau auf die Bedürfnisse der professionellen Partner zugeschnitten ist. Um unsere internationalen Aktivitäten noch effizienter zu steuern, haben wir die neue zentrale Organisationseinheit "Global Projects" mit Hauptsitz in London gestärkt, über die wir gezielt die Top Interior Designer sowie große Hotelgruppen und Projektentwickler ansprechen. Auch im Unternehmensbereich Tischkultur sehen wir den Ausbau des Projektgeschäfts als Chance - hier stehen neben Hotels und Restaurants vor allem Kreuzfahrtschiffe im Mittelpunkt der Vertriebsaktivitäten. Dabei sind wir auch in der Lage, die Produkte individualisiert anzubieten. Darüber hinaus greifen wir den Trend nachhaltiger Produkte im Bereich "To Go" auf, der besonders für Städte und größere Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Vergabe von Markenlizenzen stellt für uns ein weiteres Instrument dar, um die Marke Villeroy & Boch außerhalb unserer Kerngeschäftsfelder zu positionieren. Folglich dient das Lizenzgeschäft der Erschließung neuer Zielgruppen sowie der Erweiterung unseres Produktspektrums. Im Marken-Lizenzbereich werden durch unsere Lizenzpartner derzeit Fliesen, Armaturen, Holzfußböden, Leuchten sowie seit Anfang 2019 auch Möbel unter der Marke Villeroy & Boch angeboten.
Wir haben unsere Strukturen und Investitionen im Bereich Digitalisierung in den vergangenen Jahren massiv erhöht und richten unsere Online-Aktivitäten darauf aus, unseren Kunden innovative und bedarfsgerechte Konzepte anzubieten, sowohl offline als auch online. Ziel ist es, überall dort vertreten zu sein, wo der Kunde uns sucht, und ihm ein konsistentes Informations- und Einkaufserlebnis zu bieten. Dazu gehören die kontinuierliche Verbesserung unseres Internetauftritts, die Forcierung unserer Social-Media-Aktivitäten, die verstärkte Nutzung von Online-Marketing-Kanälen und die Optimierung unserer Web-Inhalte für Suchmaschinen. In diesem Zusammenhang haben wir in den vergangenen Jahren die Web-Inhalte der Villeroy & Boch-Internetseite kontinuierlich optimiert und um zusätzliche Funktionen erweitert. Des Weiteren wurden verstärkt Online-Marketing-Maßnahmen genutzt, um gezielt und unter Nutzung moderner Targeting-Ansätze neue Sortimente in der passenden Zielgruppe zu bewerben. Auch die Aktivierung von Bestandskunden über Kanäle wie E-Mail-Marketing wurde weiter vorangetrieben und verbessert. Im Ergebnis hat sich die Sichtbarkeit und Präsenz von Villeroy & Boch in den digitalen Kanälen über alle Regionen deutlich erhöht. Durch die Implementierung einer vollständig neuen technischen Plattform für unsere Online-Präsenz schaffen wir in den kommenden Jahren zusätzliche Möglichkeiten, um noch effektiver und zielgerichteter auf Neu- und Bestandskunden zugehen zu können. Für unseren Unternehmensbereich Tischkultur ist E-Commerce ein strategisch bedeutender und zugleich der am schnellsten wachsende Absatzkanal, der sowohl unsere eigenen Online-Shops als auch die Verkaufsplattformen anderer Anbieter umfasst. Für die kommenden Jahre rechnen wir weiterhin mit überdurchschnittlichen Zuwachsraten im Online-Geschäft. Nachdem wir unsere personellen Kapazitäten in unseren Fachabteilungen weiter aufgebaut und Prozesse verbessert haben, konnten wir im Geschäftsjahr 2019 unsere Online-Umsätze im Vorjahresvergleich um rund 17 % steigern. Dabei sind auch die eigenen Online-Shops eine wichtige Wachstumssäule. Diese positive Entwicklung soll in den Folgejahren weiter beibehalten und forciert werden.
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness spielen unterdessen in erster Linie digitale Service-Angebote und -Tools eine Rolle. Mit Anwendungen wie unserem Badplaner und Badinspirator sowie unserer Augmented Reality-App können Verbraucher ihre Wunschbäder planen und die ausgewählten Produkte per Smartphone oder Tablet-PC in den dafür vorgesehenen Raum projizieren, um eine lebensechte dreidimensionale Darstellung zu erhalten. Der Einsatz neuer Technologien erzeugt somit einen Zusatznutzen für den Kunden. Außerdem lassen sich durch die Nutzung von digitalen Kanälen zielgerichtet und effizient sowohl Endkunden als auch Geschäftskunden (unter anderem Architekten, Planer und Installateure) erreichen. So generieren wir wertvolle "Leads" (Kontakte potenzieller Käufer) mit zusätzlichem Umsatzpotenzial, die wir bei Einverständnis des Kunden an unsere Händler weiterleiten. Hier werden kontinuierlich weitere Kontaktstrecken über digitale Kanäle aufgebaut und verbessert und darüber hinaus die Bearbeitung der Leads mit unseren Händlern weiter verbessert.
Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten und somit ein enormes Potenzial für unsere Produktionsstandorte. Hierbei sind bereits erste Pilotprojekte in der Umsetzung. Die derzeitige Ausweitung von standardisierten sowie durchgängigen IT-Systemen und die Vernetzung von Maschinen innerhalb des Produktionsprozesses in den Sanitärfabriken sind dabei Grundlage für weiterführende Bereiche der Digitalisierung.
Das Potenzial zur Verbesserung durch statistische Fehleranalysen und der Stabilisierung von Prozessparametern wird weiterhin genutzt. Predictive Analytics ist dabei im Umfeld der Digitalisierung ein weiterer Baustein. Basis zur Potenzialausschöpfung ist die Erfassung und Sammlung aller relevanten Daten eines Produkts im Herstellungsprozess. In den Sanitärfabriken werden dabei an Messstationen alle Produkte zunächst via Barcode identifiziert, um anschließend qualitätsrelevante Daten in einem zentralen Analysesystem zu sichern, beispielsweise in Bezug auf die Keramikzusammensetzung und den Materialfluss sowie auf die klimatischen Bedingungen, die verwendeten Werkzeuge oder die Prozessparameter der Fertigungsanlagen. Ziel ist es, die erfassten Daten so miteinander zu verknüpfen, dass im ersten Schritt Einfluss, kritische Wertebereiche und Wechselwirkungen der Prozessparameter identifiziert werden, um langfristig möglichst verlässliche Vorhersagen über das Risiko eines fehlerhaften Produkts am Ende des Herstellungsprozesses zu treffen. Übersteigt in einem auf Basis definierter Grenzwerte kontrollierten Prozess die Fehlerwahrscheinlichkeit eine vorher definierte Höhe, wird das Produkt frühzeitig aussortiert, um keine unnötigen Prozesskosten zu verursachen und - speziell im Hinblick auf den energieintensiven Brennprozess - die Energieeffizienz zu erhöhen. Vom sukzessiven Rollout und der kontinuierlichen Verbesserung dieser Analyse-Systeme in sämtlichen Werken versprechen wir uns langfristig relevante Ergebnisverbesserungen.
Ebenso werden neueste Technologien, wie der Einsatz von kollaborativen Robotern, für überwiegend manuelle und körperlich anstrengende Prozessschritte innerhalb der Produktion geprüft. Dazu arbeiten wir mit Roboter-Herstellern sowie mit Forschungsinstituten eng zusammen.
Die Digitalisierung wirkt sich nicht zuletzt auch positiv auf die Effizienz in unseren administrativen Bereichen aus. Die Nutzung und Leistungssteigerung von einheitlichen IT-Systemen sowie der Einsatz neuer Technologien tragen erheblich zur kontinuierlichen Effizienzsteigerung bei. Das Optimierungspotenzial besteht in der konzernweiten Harmonisierung und Standardisierung von repetitiven Prozessen und betrifft grundsätzlich alle Funktionsbereiche. In den Bereichen Personal, Einkauf und Finanzen setzen wir zudem auf die gebündelte Bearbeitung von Geschäftsvorfällen in Shared Service Centern. Die weitere Digitalisierung von Prozessen unter Nutzung neuer digitaler Tools, wie Robotic Process Automation und der Einsatz von Bots zielt auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Qualität unserer Prozesse bei gleichzeitiger Erhöhung der Effizienz ab. Erste Pilotprojekte konnten in diesem Zusammenhang bereits erfolgreich umgesetzt werden.
Neben den bereits genannten Anwendungsfeldern und den darin liegenden Chancen der Digitalisierung existiert seit 2018 eine eigene Organisationseinheit, die den digitalen Wandel des gesamten Unternehmens vorantreibt und damit die Chancen der Digitalisierung im Arbeitsalltag nutzbar machen soll. Im Vordergrund stehen hier zum Beispiel Aktivitäten in Bezug auf den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle im Unternehmen oder die Beteiligung an digitalen Start-ups, um so neue Geschäftsfelder und Vertriebsmöglichkeiten zu erschließen, oder auch die Entwicklung von Methoden und Know-how im Bereich Data Science, so etwa die Nutzung von Big Data oder künstlicher Intelligenz in allen Wertschöpfungsprozessen. Mit ersten Pilotprojekten können wir den Nutzen dieser Initiativen bestätigen. Darüber hinaus wurden auch im Jahr 2019 zahlreiche interne Programme zur Begleitung der digitalen Transformation und zum Ausbau der digitalen Fitness unserer Mitarbeiter umgesetzt.
Mit Blick auf das Jahr 2020 gehen wir von einem moderaten Wachstum der Weltwirtschaft aus. Unterstützt wird diese Prognose durch die teilweise Entspannung im Handelsstreit zwischen den USA und China sowie eine weiterhin lockere Geldpolitik der Zentralbanken, die den Konsum stärken soll. Die Konjunktur im Euroraum dürfte trotz der Unsicherheiten über die Auswirkungen aus dem noch zu verhandelnden Austrittsabkommen Großbritanniens aus der Europäischen Union sowie politischen Unsicherheiten in einzelnen Mitgliedsländern wie Italien und Spanien grundsätzlich ebenfalls robust verlaufen. Die Konjunktur in Deutschland wird wohl nur wenig Dynamik entfalten. In Übersee wird erwartet, dass die konjunkturelle Dynamik in den Vereinigten Staaten weiterhin nachgibt. Ebenso wird China die gesamtwirtschaftliche Expansion in der Grundtendenz weiterhin nachlassen.
Zudem bestehen weiterhin zahlreiche Risiken, etwa eine neuerliche Eskalation im Handelsstreit zwischen den USA und China oder geopolitische Spannungen wie beispielsweise zwischen den USA und dem Iran. Auch regierungskritische Proteste in verschiedenen Ländern könnten die Wirtschaft belasten. Weiterhin sind die Auswirkungen durch die Ausbreitung des Corona-Virus auf die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere in China nicht vorhersehbar.
Im Hinblick auf den europäischen Wohnungsbau, der ein maßgeblicher Indikator für die Geschäftsentwicklung des Unternehmensbereichs Bad und Wellness ist, rechnen wir im Prognosezeitraum mit länderübergreifend stabilen, allerdings in Deutschland und Schweden sich abschwächenden Steigerungsraten. Die bereits erreichten Kapazitätsgrenzen in der Baubranche dürften sich weiterhin als limitierender Faktor erweisen.
Der private Konsum, einer der wichtigen Einflussfaktoren unseres Tischkultur-Geschäfts, wird in unseren europäischen Märkten voraussichtlich eine stabile Entwicklung im Vergleich zum Berichtsjahr 2019 nehmen. In Deutschland wird eine geringe Steigerung der privaten Konsumausgaben, begünstigt durch die vergleichsweise hohe Anzahl der Arbeitstage, erwartet.
Die hier dargestellten Prognosen für die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen basieren auf den von verschiedenen Forschungseinrichtungen publizierten Angaben sowie eigenen Einschätzungen.
Auf Basis einer grundsätzlich noch positiven Markteinschätzung streben wir im Geschäftsjahr 2020 ein leichtes Wachstum im Umsatz und operativen Ergebnis (EBIT) an. Unsere operative Nettovermögensrendite wird im Jahr 2020 voraussichtlich auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019 liegen.
Im Hinblick auf unsere operativen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte gehen wir für das Geschäftsjahr 2020 von einer moderaten Steigerung der Investitionstätigkeit aus. Der Anteil des Unternehmensbereichs Bad und Wellness am Gesamtinvestitionsvolumen wird voraussichtlich bei rund 70 % liegen. Ein Investitionsschwerpunkt im Unternehmensbereich Bad und Wellness wird die gezielte Optimierung unserer technischen Kapazitäten an die gegebenen Markterfordernisse in unseren Sanitärkeramik-Werken umfassen. Im Unternehmensbereich Tischkultur werden wir im Geschäftsjahr 2020 einen verstärkten Fokus auf die Optimierung und Erweiterung in unseren Produktionswerken Merzig und Torgau sowie den Ausbau unseres Distributionsnetzwerks legen.
Darüber hinaus werden wir im Verlauf der nächsten Monate an der weiteren detaillierten Ausarbeitung des Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramms zur Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit arbeiten. Mit der Umsetzung dieses Plans werden wir voraussichtlich noch in der ersten Hälfte dieses Jahres beginnen.
Die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf den Einschätzungen des Vorstands der Villeroy & Boch AG nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses. Die Aussagen sind grundsätzlich einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ereignisse können daher von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen, wenn eine der im Risiko- und Chancenbericht genannten bzw. andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.
Angaben zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind im Anhang des Konzernabschlusses in Tz. 20 dargestellt.
Die übernahmerelevanten Angaben nach § 315a Abs. 1 HGB sind im Anhang des Konzernabschlusses in den Tz. 18 und 26 dargestellt.
Hinsichtlich der nach § 315d i. V. m. § 289f HGB geforderten Konzernerklärung zur Unternehmensführung wird auf die im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts im Geschäftsbericht 2019 abgedruckte und im Internet unter dem Link www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/ corporate-governance zugängliche Version verwiesen.
Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem für den Vorstand regelmäßig im Hinblick auf die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung gesetzten gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und nimmt dort Anpassungen vor, wo es ihm geboten oder zweckmäßig erscheint. Der Aufsichtsrat zieht auch im gebotenen Umfang einen unabhängigen Vergütungsberater hinzu.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist leistungsorientiert. Es sieht eine feste Vergütung und eine erfolgsabhängige variable Vergütung vor. Die Höhe der variablen Vergütung hängt von dem Erfüllungsgrad der jährlich in einer Zielvereinbarung festzulegenden Ziele ab und macht bei voller Zielerreichung mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung aus. Die variable Vergütung gliedert sich in eine kurzfristige jährliche Komponente (Jahresbonus) und eine langfristige Komponente mit einem Bemessungszeitraum von drei Jahren. Die langfristige Vergütung ist gegenüber der kurzfristigen Komponente wertmäßig höher gewichtet. Inhaltlich orientieren sich die variablen Vergütungskomponenten an finanziellen Unternehmenszielen (operative Nettovermögensrendite, Ergebnis vor Zinsen und Steuern, Ergebnis vor Steuern) und individuellen Zielen. Die Zielparameter der variablen Vergütungskomponenten werden vorbereitend vom Personalausschuss des Aufsichtsrates mit den Mitgliedern des Vorstands abgestimmt und vom Aufsichtsratsplenum beschlossen, so auch für das Geschäftsjahr 2019. Daneben steht den Mitgliedern des Vorstands ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die mit den amtierenden Mitgliedern des Vorstands bestehenden Verträge sehen leistungsorientierte bzw. beitragsorientierte Pensionszusagen vor. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungskomponenten stehen nach der Überzeugung des Aufsichtsrats, gestützt durch einen vom Aufsichtsrat beauftragten unabhängigen Vergütungsberater, in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und überschreiten nicht die übliche Vergütung im Vergleich mit Referenzunternehmen.
Im Übrigen wird auf die jeweilige Fassung der Entsprechenserklärung Bezug genommen. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich satzungsgemäß ebenfalls aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammen. Die variable erfolgsabhängige Komponente bemisst sich an der ausgeschütteten Dividende der Villeroy & Boch AG.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Mettlach, den 4. Februar 2020
Frank Göring
Gabriele Schupp
Andreas Pfeiffer
Dr. Markus Warncke
1 Es handelt sich bei diesem Abschnitt um einen ungeprüften Bestandteil des Konzernlageberichts.
Aktiva
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| in Mio. € | Anhang Tz. | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| - Immaterielle Vermögenswerte | 5 | 42,2 | 38,9 |
| - Sachanlagen | 6 | 187,9 | 183,2 |
| - Nutzungsrechte | 7 | 42,0 | - |
| - Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | 8 | 6,4 | 7,0 |
| - Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 9 | 1,4 | 1,6 |
| - Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 10 | 17,5 | 17,1 |
| 297,4 | 247,8 | ||
| - Sonstige langfristige Vermögenswerte | 14 | 2,0 | 3,5 |
| - Latente Steueransprüche | 11 | 37,8 | 36,5 |
| 337,2 | 287,8 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| - Vorräte | 12 | 176,4 | 166,5 |
| - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 13 | 143,2 | 137,4 |
| - Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 14 | 20,7 | 27,6 |
| - Ertragsteuerforderungen | 15 | 5,3 | 3,9 |
| - Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | 16 | 210,3 | 57,6 |
| 555,9 | 393,0 | ||
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 17 | - | 0,8 |
| Summe Vermögenswerte | 893,1 | 681,6 | |
| Passiva | |||
| in Mio. € | Anhang Tz. | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | |||
| - Gezeichnetes Kapital | 18 | 71,9 | 71,9 |
| - Kapitalrücklage | 19 | 193,6 | 193,6 |
| - Eigene Anteile | 20 | - 15,0 | - 15,0 |
| - Gewinnrücklagen | 21 | 97,0 | 31,9 |
| - Bewertungsrücklagen | 22 | - 98,1 | - 77,9 |
| 249,4 | 204,5 | ||
| Minderheitsanteile am Eigenkapital | 23 | 4,6 | 4,9 |
| Summe Eigenkapital | 254,0 | 209,4 | |
| Langfristige Schulden | |||
| - Pensionsrückstellungen | 27 | 189,9 | 177,2 |
| - Langfristige Personalrückstellungen | 28 | 18,5 | 17,1 |
| - Sonstige langfristige Rückstellungen | 29 | 23,8 | 8,8 |
| - Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 30 | 70,0 | 25,0 |
| - Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 31 | 30,2 | - |
| - Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 32 | 28,9 | 4,4 |
| - Latente Steuerschulden | 11 | 3,2 | 4,1 |
| 364,5 | 236,6 | ||
| Kurzfristige Schulden | |||
| - Kurzfristige Personalrückstellungen | 28 | 15,4 | 15,2 |
| - Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 29 | 31,7 | 20,0 |
| - Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 30 | 42,5 | 33,1 |
| - Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 31 | 13,1 | - |
| - Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 32 | 85,6 | 86,6 |
| - Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 33 | 81,3 | 77,3 |
| - Ertragsteuerschulden | 5,0 | 3,4 | |
| 274,6 | 235,6 | ||
| Summe Schulden | 639,1 | 472,2 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 893,1 | 681,6 |
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| in Mio. € | Anhang Tz. | 01.01.2019 - 31.12.2019 | 01.01.2018 - 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 34 | 833,3 | 853,1 |
| Einstandskosten der verkauften Waren | 35 | - 479,6 | - 487,3 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 353,7 | 365,8 | |
| Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten | 36 | - 271,1 | - 266,9 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 37 | - 44,5 | -43,8 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 38 | 102,8 | 14,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 39 | - 37,3 | - 15,8 |
| Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen | 40 | - 0,2 | 0,1 |
| Betriebliches Ergebnis (EBIT) | 103,4 | 53,6 | |
| Zins- und sonstige finanzielle Erträge | 41 | 1,5 | 1,8 |
| Zins- und sonstige finanzielle Aufwendungen | 42 | - 8,2 | - 6,2 |
| Finanzergebnis | - 6,7 | - 4,4 | |
| Ergebnis vor Steuern | 96,7 | 49,2 | |
| Ertragsteuern | 43 | - 16,3 | - 15,3 |
| Konzernergebnis | 80,4 | 33,9 | |
| Davon entfallen auf: | |||
| - Die Aktionäre der Villeroy & Boch AG | 80,2 | 33,5 | |
| - Minderheitsgesellschafter | 44 | 0,2 | 0,4 |
| Konzernergebnis | 80,4 | 33,9 | |
| Ergebnis je Aktie | in € | in € | |
| - Ergebnis je Stammaktie | 45 | 3,01 | 1,25 |
| - Ergebnis je Vorzugsaktie | 45 | 3,06 | 1,30 |
Verwässerungseffekte bestanden in den Berichtsperioden nicht.
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Konzernergebnis | 80,4 | 33,9 |
| Sonstiges Ergebnis | ||
| Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden: | ||
| - Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungen | - 3,1 | - 1,3 |
| - Gewinne und Verluste aus Cash Flow Hedges | -4,3 | - 1,0 |
| - Latente Steuer auf Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden | - 0,9 | 0,6 |
| Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden: | ||
| - Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen | - 18,0 | - 3,1 |
| - Gewinne und Verluste aus übrigen Wertänderungen | 0,5 | - 0,4 |
| - Latente Steuer auf Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden | 5,6 | 0,7 |
| Summe Sonstiges Ergebnis | - 20,2 | - 4,5 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 60,2 | 29,4 |
| Davon entfallen auf: | ||
| - Die Aktionäre der Villeroy & Boch AG | 60,0 | 29,6 |
| - Minderheitsgesellschafter | 0,2 | - 0,2 |
| Summe Gesamtergebnis nach Steuern | 60,2 | 29,4 |
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| Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Eigenkapital | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Eigene Anteile | Gewinnrücklagen | Bewertungsrücklagen | Summe |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anhang Tz. | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | |
| Stand 01.01.2018 | 71,9 | 193,6 | - 15,0 | 12,7 | - 74,0 | 189,2 |
| Konzernergebnis | 33,5 | 33,5 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | - 3,9 | - 3,9 | ||||
| Gesamtergebnis nach Steuern | 33,5 | - 3,9 | 29,6 | |||
| Dividendenausschüttung | - 14,3 | - 14,3 | ||||
| Stand 31.12.2018 | 71,9 | 193,6 | - 15,0 | 31,9 | - 77,9 | 204,5 |
| Stand 01.01.2019 | 71,9 | 193,6 | - 15,0 | 31,9 | - 77,9 | 204,5 |
| Konzernergebnis | 80,2 | 80,2 | ||||
| Sonstiges Ergebnis | - 20,2 | - 20,2 | ||||
| Gesamtergebnis nach Steuern | 80,2 | - 20,2 | 60,0 | |||
| Dividendenausschüttung | - 15,1 | - 15,1 | ||||
| Erwerb von Minderheitsanteilen | - 0,0 | 0,0 | ||||
| Stand 31.12.2019 | 71,9 | 193,6 | - 15,0 | 97,0 | - 98,1 | 249,4 |
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| in Mio. € | Minderheitsanteile am Eigenkapital | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|
| Anhang Tz. | 23 | |
| Stand 01.01.2018 | 5,4 | 194,6 |
| Konzernergebnis | 0,4 | 33,9 |
| Sonstiges Ergebnis | - 0,6 | - 4,5 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | - 0,2 | 29,4 |
| Dividendenausschüttung | - 0,3 | - 14,6 |
| Stand 31.12.2018 | 4,9 | 209,4 |
| Stand 01.01.2019 | 4,9 | 209,4 |
| Konzernergebnis | 0,2 | 80,4 |
| Sonstiges Ergebnis | 0,0 | - 20,2 |
| Gesamtergebnis nach Steuern | 0,2 | 60,2 |
| Dividendenausschüttung | - 0,5 | - 15,6 |
| Erwerb von Minderheitsanteilen | 0,0 | 0,0 |
| Stand 31.12.2019 | 4,6 | 254,0 |
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| in Mio. € | Anhang Tz. | 01.01.2019 - 31.12.2019 | 01.01.2018 - 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 80,4 | 33,9 | |
| Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 46 | 41,7 | 23,5 |
| Veränderung der langfristigen Rückstellungen | 7,5 | - 18,8 | |
| Ergebnis aus Anlagenabgängen | - 88,0 | - 3,3 | |
| Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Aktiva | - 17,6 | - 25,1 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten, kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen Passiva | 21,5 | - 3,2 | |
| Gezahlte / erhaltene Steuern im Geschäftsjahr | - 8,3 | - 11,0 | |
| Gezahlte Zinsen im Geschäftsjahr | - 3,1 | - 2,7 | |
| Erhaltene Zinsen im Geschäftsjahr | 0,8 | 0,7 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge / Aufwendungen | 50 | 11,4 | 8,1 |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 50 | 46,3 | 2,1 |
| Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | - 33,2 | - 43,6 | |
| Investitionen in langfristige finanzielle Vermögenswerte | - 4,5 | - 5,1 | |
| Einzahlungen aus Anlagenabgängen | 5,0 | 4,1 | |
| Einzahlungen aus Immobilienveräußerung Luxemburg | 114,0 | - | |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | 51 | 81,3 | -44,6 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen | 30 | 92,5 | 34,3 |
| Auszahlungen für die Rückzahlung von Darlehen | 30 | - 38,1 | - 27,3 |
| Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Leasingschulden | 31 | - 14,2 | - |
| Gezahlte Dividende an andere Gesellschafter | 23 | - 0,5 | - 0,3 |
| Gezahlte Dividende an Aktionäre der Villeroy & Boch AG | 24 | - 15,1 | - 14,3 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 52 | 24,6 | - 7,6 |
| Summe der Cash Flows | 152,2 | - 50,1 | |
| Zahlungsmittelbestand zum 01.01. | 57,6 | 108,7 | |
| Veränderung lt. Summe der Cash Flows | 152,2 | - 50,1 | |
| Wechselkursbedingte Änderungen des Zahlungsmittelbestandes | 0,5 | - 1,0 | |
| Gesamtveränderung des Zahlungsmittelbestandes | 152,7 | - 51,1 | |
| Zahlungsmittelbestand zum 31.12. | 16 + 53 | 210,3 | 57,6 |
Die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft mit Sitz in Mettlach, Saaruferstraße 1 - 3, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Sie übt die Funktion der Muttergesellschaft des Villeroy & Boch-Konzerns aus. Der Villeroy & Boch-Konzern ist ein international führender Keramikhersteller. Als Komplettanbieter im Bad und "rund um den gedeckten Tisch" unterteilt sich unser operatives Geschäft in die beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur. Die Börsennotierung der Villeroy & Boch AG erfolgt im Prime Standard der Deutschen Börse AG.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde unter Berücksichtigung des § 315e HGB nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Konzernabschluss wurde nach § 315e HGB um weitere Erläuterungen ergänzt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht gesondert vermerkt, werden alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben.
Der Jahresabschluss der Villeroy & Boch AG sowie der Konzernabschluss der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG hat den Konzernabschluss am 4. Februar 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.
Im Folgenden werden die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der IFRS beschrieben, wie diese im Villeroy & Boch-Konzern regelkonform angewendet werden.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen mit Ausnahme der im Geschäftsjahr erstmalig verpflichtend anzuwendenden IFRS-Regelungen im Wesentlichen den im Vorjahr angewandten Vorschriften.
Der Villeroy & Boch-Konzern hat im Rahmen der Umstellung auf die Bilanzierung nach IFRS 16 "Leasingverhältnis" zum 1. Januar 2019 erstmalig Vermögenswerte für Nutzungsrechte an den Leasinggegenständen in Höhe von 47,5 Mio. € erfasst, denen wertgleiche Leasingverbindlichkeiten gegenüberstehen. Von diesen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 47,5 Mio. € waren 12,3 Mio. € innerhalb eines Jahres fällig.
Der Übergang auf den neuen Leasing-Standard erfolgte nach der modifizierten retrospektiven Methode. Die für das Vorjahr 2018 dargestellten Vergleichsangaben wurden regelkonform nicht angepasst. Die bisherige Beurteilung zum Vorliegen eines Leasingverhältnisses nach IAS 17 wurde für bereits bestehende Verträge beibehalten. Bei der Überleitung der bisherigen Operating Leasing-Verträge wurde ein einheitlicher Abzinsungssatz bei vergleichbaren Leasingverträgen angewendet und bei der Bewertung des Nutzungsrechtes auf die Einbeziehung der anfänglichen direkten Kosten verzichtet. Die Mietzahlungen aus Verträgen, die bis zum 31. Dezember 2019 auslaufen, wurden als Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen erfasst. Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:
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| in Mio. € | 01.01.2019 |
|---|---|
| Außerbilanzielle Leasing- und Mietverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 (vgl. Tz. 7) | 50,0 |
| Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse am Umstellungsstichtag | - 1,1 |
| Brutto-Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 | 48,9 |
| Effekt aus der Diskontierung | 1,4 |
| Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 zusätzlich angesetzte Verbindlichkeiten | 47,5 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31. Dezember 2018 | 0,3 |
| Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 | 47,8 |
Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Verwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum 1. Januar 2019 abgezinst. Die Umstellung erfolgte zu einem gewichteten durchschnittlichen Zinssatz von 1,8 %. Zur Ermittlung des Grenzfremdkapitalzinssatzes wurden Referenzzinssätze aus den Geldmarktrenditen in den Transaktionswährungen abgeleitet. Diese Referenzzinssätze werden um eine laufzeitabhängige, die Unternehmensbonität widerspiegelnde, Risikoprämie ergänzt, die auf der Renditedifferenz zu erstklassigen Anleihen mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren basiert.
Die Leasingzahlungen aus den bilanzierten Mietverträgen werden seit dem 1. Januar 2019 regelkonform nach der Effektivzinsmethode in eine Tilgungs- und eine Zinsrate aufgeteilt. Der bis zum 31. Dezember 2018 als Mietaufwand erfasste Gesamtbetrag der Leasingzahlungen wird folglich in der Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2019 anteilig im operativen Ergebnis und im Finanzergebnis ausgewiesen. Die Belastung des Finanzergebnisses mit Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 0,8 Mio. € reduzierte hauptsächlich die operativen Mietaufwendungen im Bereich der Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten (0,7 Mio. €).
Durch die Untervermietung von nicht betrieblich genutzten, ungekündigten Mietobjekten realisiert der Villeroy & Boch-Konzern zusätzliche Erträge (vgl. Tz. 7). Die bisherige Klassifizierung als Operating-Leasingverhältnis konnte auch nach dem 1. Januar 2019 fortgeführt werden. Angaben zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten sowie weitere Erläuterungen finden sich unter den entsprechenden Bilanzposten (vgl. Tz. 7 und Tz. 31).
Die übrigen Änderungen der erstmals im Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden IFRS-Regelungen werden in Tz. 64 vorgestellt und hatten keine materiellen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Villeroy & Boch-Konzern.
Zudem wurden verschiedene neue Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht, die jedoch für Berichtsperioden zum 31. Dezember 2019 nicht verpflichtend anzuwenden sind. Diese wurden vom Villeroy & Boch-Konzern nicht vorzeitig angewendet. Die Auswirkungen dieser neuen Regeln auf die laufende oder auf künftige Berichtsperioden sowie auf absehbare künftige Transaktionen werden als nicht wesentlich angesehen. Über die Entwicklungen des IFRS-Regelwerks informiert Tz. 64.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu den Anschaffungskosten aktiviert, die notwendig waren, um diese in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte werden im Jahr ihres Entstehens nur dann aktiviert, sofern diese die Voraussetzungen des IAS 38 erfüllen. Die Zugangsbewertung erfolgt zu Herstellungskosten inklusive der zurechenbaren Gemeinkosten.
Vermögenswerte mit einer bestimmbaren Nutzungsdauer werden entsprechend dem Nutzungsverlauf um planmäßige, lineare Abschreibungen vermindert. Vermögenswerte werden erst ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, zu dem diese im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Die Nutzungsdauer liegt überwiegend bei drei bis sechs Jahren. Die Abschreibungen sind im Wesentlichen in den allgemeinen Verwaltungskosten enthalten.
Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wie beispielsweise Geschäfts- oder Firmenwerte, werden nur bei nachgewiesenem Wertverlust abgeschrieben. Zur Ermittlung der Werthaltigkeit werden die fortgeführten Anschaffungskosten dem erzielbaren Betrag gegenübergestellt. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert des gleichen Vermögenswerts. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Erlös nach Abzug aller noch anfallenden Verkaufskosten, der mit einem unabhängigen Geschäftspartner erzielbar wäre. Der Nutzungswert ("Value in Use") wird nach der Discounted-Cash-Flow-Methode durch Abzinsung der dem Vermögenswert zurechenbaren Zahlungsströme (netto) unter Anwendung eines angemessenen langfristigen Zinssatzes vor Ertragsteuern berechnet. Steigerungsraten in Umsatz und Ergebnis sind in den zugrundeliegenden Berechnungen berücksichtigt. Die hierbei angesetzten Zahlungsströme werden in der Regel aus den aktuellen Mittelfristplanungen abgeleitet, wobei die Zahlungen in den Jahren außerhalb des Planungshorizonts aus der Situation des letzten geplanten Jahres abgeleitet werden. Die Planungsprämissen basieren auf den gegenwärtigen Erkenntnissen. Dabei werden angemessene Annahmen zu makroökonomischen Trends und historische Entwicklungen berücksichtigt.
Festgestellte Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Entfällt der Grund für eine in Vorjahren durchgeführte Wertminderung, erfolgt eine Zuschreibung. Bei den aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerten besteht ein Zuschreibungsverbot. Für die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt dieser jährliche Werthaltigkeitstest auf Ebene der Unternehmensbereiche.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen bilanziert. Die Anschaffungskosten umfassen sämtliche Nettokosten, die notwendig sind, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Der Ansatz zu Herstellungskosten erfolgt auf Basis der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie anteiliger Material- und Fertigungsgemeinkosten. Wartungs- und Reparaturaufwendungen von Sachanlagen werden erfolgswirksam erfasst.
Besteht ein Vermögenswert aus mehreren Komponenten, deren Nutzungsdauern sich wesentlich voneinander unterscheiden, werden die einzelnen Elemente entsprechend ihres individuellen Leistungspotenzials planmäßig abgeschrieben. Die Sachanlagen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf linear abgeschrieben.
Folgende Nutzungsdauern liegen konzerneinheitlich unverändert zum Vorjahr zugrunde:
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Gebäude (überwiegend 20 Jahre) | 20 - 50 |
| Betriebsvorrichtungen | 10 - 20 |
| Öfen | 5 - 10 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 12 |
| Fahrzeuge | 4 - 8 |
| EDV-Anlagen | 3 - 6 |
| Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 10 |
Die geschätzten wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden regelmäßig überprüft.
Sachanlagen werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der Nutzungswert bzw. der Nettoveräußerungswert des betreffenden Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunken sind. Entfallen die Gründe für eine in Vorjahren durchgeführte Wertminderung, erfolgt eine Zuschreibung.
In der Herstellung befindliche Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Finanzierungskosten, die direkt während der Erstellung eines sogenannten qualifizierten Vermögenswerts entstehen, werden aktiviert. Anlagen im Bau werden erst ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, zu dem die betreffenden Vermögenswerte fertiggestellt sind und im Geschäftsprozess eingesetzt werden.
Ein Leasingverhältnis ist ein Vertrag, der das Recht auf die Nutzung eines Vermögenswertes (des Leasingobjektes) für einen vereinbarten Zeitraum gegen Zahlung eines Entgeltes begründet.
Mietet der Villeroy & Boch-Konzern Leasingobjekte für eine Gesamtnutzungsdauer von weniger als zwölf Monaten oder von geringem Wert, werden die Leasingzahlungen grundsätzlich linear über die Laufzeit des Vertragsverhältnisses als Aufwand erfasst.
Bei allen anderen Leasingverhältnissen, bei denen der Villeroy & Boch-Konzern als Mieter agiert, wird der Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen als Verbindlichkeit angesetzt. Die Leasingzahlungen werden nach der Effektivzinsmethode in Tilgungs- und Zinsanteile aufgeteilt. Korrespondierend wird zu Beginn des Leasingverhältnisses das Nutzungsrecht am gemieteten Vermögenswert aktiviert, das grundsätzlich dem Barwert der Verbindlichkeit zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten und Rückbau- und Abrissverpflichtungen entspricht. Vor Beginn des Leasingverhältnisses geleistete Zahlungen sowie vom Leasinggeber gewährte Mietanreize werden ebenfalls im Buchwert des Nutzungsrechts berücksichtigt. Das Nutzungsrecht wird über die Laufzeit des Vertragsverhältnisses oder - falls kürzer - über die Nutzungsdauer des geleasten Vermögenswertes linear abgeschrieben. Die Regelungen zur Ermittlung und Erfassung von Wertminderungen von Vermögenswerten gelten auch für aktivierte Nutzungsrechte.
Ändern sich die erwarteten Leasingzahlungen, zum Beispiel bei indexabhängigen Entgelten oder aufgrund neuer Einschätzungen bezüglich vertraglicher Optionen, wird die Verbindlichkeit neu bewertet. Die Anpassung an den neuen Buchwert erfolgt grundsätzlich erfolgneutral durch eine korrespondierende Anpassung des aktivierten Buchwertes des Nutzungsrechts.
Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden bei Anfall aufwandswirksam erfasst.
Die Berechnung des Barwertes der Leasingzahlungen erfolgt zum Grenzfremdkapitalzinssatz, der aus den Referenzzinssätzen der Geldmarktrenditen in der Transaktionswährung abgeleitet wird. Diese Referenzzinssätze werden um eine laufzeitabhängige, die Unternehmensbonität widerspiegelnde, Risikoprämie ergänzt, die auf der Renditedifferenz zu erstklassigen Anleihen mit einer Laufzeit von bis zu 15 Jahren basiert. Bei der Bestimmung der Vertragslaufzeiten werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von Verlängerungsoptionen oder Nicht-Ausübung von Kündigungsoptionen bieten. Laufzeitänderungen aus der Ausübung bzw. Nicht-Ausübung solcher Optionen werden bei der Vertragslaufzeit nur berücksichtigt, wenn sie hinreichend sicher sind.
Leasingverträge, bei denen der Villeroy & Boch-Konzern als Vermieter agiert und bei denen die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Vermögenswerts nicht auf den Vertragspartner übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnisse erfasst. Der Leasinggegenstand wird grundsätzlich weiterhin im Anlagevermögen ausgewiesen und die Leasingzahlungen werden linear über die Laufzeit als Mietertrag erfasst. Erhält der Mieter die wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Vermögenswertes, wird der Barwert der ausstehenden Mindestleasingzahlungen als Forderungen aus Finanzierungsleasing bilanziert. Zahlungen des Mieters werden als Tilgungsleistungen bzw. Zinsertrag erfasst. Die Zinserträge werden über die Laufzeit nach der Effektivzinsmethode erfasst.
Bis zum 31. Dezember 2018 wurden alle Leasingverträge in Finanzierungsleasing und Operating-Leasing unterschieden. Waren Vermögenswerte vom Villeroy & Boch-Konzern gemietet und trug der Leasinggeber wesentliche Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum in Verbindung standen, wurden die Leasingraten bzw. Mietaufwendungen linear über die Vertragslaufzeit als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Operating Lease). Lag das wirtschaftliche Eigentum beim Villeroy & Boch-Konzern (Finanzierungsleasing), erfolgte eine Aktivierung zum beizulegenden Zeitwert des gemieteten Vermögenswerts bzw. zum niedrigeren Barwert der Leasingraten. Die Abschreibung verteilte sich über die entsprechende wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts bzw. - sofern kürzer - über die Laufzeit des Leasingvertrages. Die abgezinsten korrespondierenden Zahlungsverpflichtungen aus den künftigen Leasingraten wurden passiviert. Die Bilanzierung von Verträgen, bei denen der Villeroy & Boch-Konzern als Vermieter agiert, wurde unverändert in die neue Vorschrift IFRS 16 "Leasingverhältnis" übernommen.
Zuwendungen werden erst erfasst, wenn der Konzern die damit verbundenen Bedingungen mit angemessener Sicherheit erfüllt und die Zuwendungen gewährt wurden. Erhaltene öffentliche Zuschüsse und Subventionen für den Erwerb bzw. die Errichtung von materiellen und immateriellen Vermögenswerten kürzen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sofern sie den einzelnen Vermögenswerten zugeordnet werden können. Anderenfalls findet eine passivische Abgrenzung mit einer anschließenden erfüllungsgradabhängigen Auflösung statt.
Zur Erzielung regelmäßiger Miet- und Pachteinkünfte gehaltene Grundstücke und Gebäude (Investment Properties) werden getrennt von den operativ genutzten Vermögenswerten ausgewiesen. Eine gemischt genutzte Immobilie wird anteilig als Finanzinvestition klassifiziert, wenn der vermietete Gebäudeteil gesondert verkauft werden könnte. Ist das Kriterium der Einzelveräußerbarkeit nicht erfüllt, gilt das ganze Objekt als ein Investment Property, wenn der selbst genutzte Anteil unbedeutend ist. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibungen entsprechen denen der betrieblich genutzten Sachanlagen. Verkehrswerte werden durch unabhängige Gutachter sowie durch eigenes Personal ermittelt. Die beauftragten Gutachter berechnen in der Regel den Verkehrswert nach dem Ertragswertverfahren. Als Kontrollrechnung wird in diesem Fall der Verkehrswert der Immobilie nach dem Sachwertverfahren ermittelt. Grundlage für die interne Bestimmung der Verkehrswerte bilden hauptsächlich die offiziellen Vergleichspreise aus den Bodenrichtwertkarten der Gutachterausschüsse ergänzt um objektbezogene angemessene Zeitwerte der jeweiligen Aufbauten.
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Villeroy & Boch-Konzern über einen maßgeblichen Einfluss verfügt. Der Villeroy & Boch-Konzern besitzt einen maßgeblichen Einfluss, wenn die Möglichkeit besteht, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, ohne dass eine Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung besteht. Anteile an assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Hierbei werden die zum Erwerbszeitpunkt angefallenen Anschaffungskosten unter anderem um die zukünftigen anteiligen Ergebnisse der assoziierten Beteiligung fortgeschrieben. In der Erfolgsrechnung werden die Eigenkapitaländerungen hieraus im betrieblichen Ergebnis ausgewiesen.
Finanzinstrumente entstehen aus Verträgen, die zu einem finanziellen Vermögenswert oder einer finanziellen Verbindlichkeit bzw. einem Eigenkapitalinstrument führen. Sie werden bilanziell angesetzt, sobald der Villeroy & Boch-Konzern einen entsprechenden Vertrag abschließt. Jedes Finanzinstrument wird gemäß IFRS 9 in Abhängigkeit der Ausgestaltung seiner vertraglichen Zahlungsströme und der Art des Geschäftsmodells in eine von vier Bewertungskategorien gemäß der in Tz. 55 beschriebenen Klassifizierung eingeordnet und in Abhängigkeit der gewählten Kategorie entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn der Zahlungsausgleichsanspruch ausgelaufen ist.
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und dem Nettoveräußerungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten (zum Beispiel Fertigungsmaterial und -löhne) und Gemeinkosten des Produktionsprozesses. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der Standardkostenmethode. Die Anschaffungskosten beim Großteil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelsware werden nach der gleitenden Durchschnittsmethode ermittelt und beinhalten alle angefallenen Kosten, um diese an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und/oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang Wertberichtigungen vorgenommen. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich erzielbaren Verkaufserlöse, vermindert um die bis zum Verkauf anfallenden Kosten, angesetzt. Soweit bei früher wertberichtigten Beständen der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, erfolgt eine ergebniswirksame Wertaufholung, die in der Gewinn- und Verlustrechnung als Minderung der Einstandskosten der verkauften Waren erfasst wird.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste bis zum vereinbarten Zahlungsziel aktiviert. Liegen in der Folge objektive Hinweise für einen möglichen Ausfall einer Forderung vor, wird eine zusätzliche Wertberichtigung gebildet. Die Ermittlung der zu erfassenden Risikovorsorge erfolgt in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste.
Langfristige Forderungen werden bei Zugang zu Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Hierbei wird eine Vorsorge für das mögliche Ausfallrisiko gebildet, das innerhalb der nächsten zwölf Monate bestehen könnte. Steigt während der Vertragslaufzeit das Kreditrisiko signifikant an, wird die Wertberichtigung um den Betrag eines möglichen Ausfalls während der gesamten Restlaufzeit erhöht. Anzeichen sind beispielsweise Verschlechterung des Ratings oder die Überfälligkeit von mehr als 90 Tagen. Liegen in der Folge weitere objektive Hinweise für einen möglichen Ausfall einer Forderung vor, zum Beispiel die Anmeldung der Insolvenz, wird die Wertberichtigung erhöht.
Die Wertminderungen tragen den Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Vermögenswerte.
Als Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Zahlungsmitteläquivalente) werden Kassenbestände, Sichteinlagen und Festgelder mit einer ursprünglichen Laufzeit von bis zu drei Monaten zusammengefasst. Zahlungsmittel werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei Zahlungsmitteläquivalenten werden zeitanteilige Zinserträge erfolgswirksam berücksichtigt.
Für Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen (Defined-Benefit-Pläne) werden Rückstellungen in Höhe der versicherungsmathematischen Barwerte (Defined-Benefit-Obligation: DBO) der bereits erdienten Anwartschaften gebildet. Hierbei werden auch die künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Sind Pensionsverpflichtungen ganz oder teilweise durch Fondsvermögen gedeckt, so wird der Marktwert dieses Vermögens mit der DBO verrechnet, wenn diese Vermögenswerte als Treuhandvermögen klassifiziert und von Dritten verwaltet werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, wie zum Beispiel aus der Veränderung des Abzinsungsfaktors oder der unterstellten Sterblichkeit, werden in der Bewertungsrücklage des Eigenkapitals erfasst. Von den jährlichen Pensionskosten werden der Dienstzeitaufwand (Service Cost) im Personalaufwand und der Zinsanteil (Interest Cost) im Zinsergebnis ausgewiesen.
Für beitragsorientierte Versorgungspläne (Defined-Contribution-Pläne) werden keine Rückstellungen gebildet, da die geleisteten Zahlungen in derjenigen Periode als Personalaufwand erfasst werden, in der die Arbeitnehmer die Arbeitsleistungen erbracht haben, die zu den Versorgungsbeiträgen berechtigen.
Rückstellungen werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet, die aus einem vergangenen Ereignis entstanden sind, wobei ein Mittelabfluss zur Begleichung der bestehenden Verpflichtung wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar sein muss. Der Ansatz erfolgt zum zukünftigen Erfüllungsbetrag auf Basis einer bestmöglichen Schätzung. Soweit erforderlich, wird eine Abzinsung vorgenommen.
Finanzverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten werden mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Eventualverbindlichkeiten sind eventuelle Verpflichtungen, vorwiegend aus Bürgschaften, die in der Vergangenheit begründet wurden, aber deren tatsächliche Existenz vom Eintreten eines künftigen Ereignisses abhängig und bei denen die Inanspruchnahme zum Bilanzstichtag nicht wahrscheinlich ist. Sie werden außerhalb der Bilanz vermerkt.
Umsatzerlöse aus dem Warenverkauf werden erfasst, wenn die zugehörige Leistungsverpflichtung, durch Übertragung der Waren an den Kunden, erfüllt wurde. Die Waren gelten zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde die Verfügungsgewalt über die Waren erlangt, als übertragen. Bei Transaktionen mit dem Großhandel ist dieser Zeitpunkt in Abhängigkeit der individuell vereinbarten Lieferbedingungen zu beurteilen. Bei Konsignations- oder Kommissionsagenturmodellen erfolgt die Umsatzrealisation zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs an den Endkunden. Im eigenen Einzelhandel werden die Umsätze unmittelbar zum Transaktionszeitpunkt bei Bezahlung der Ware erfasst, während im eigenen Online-Versandhandel die erfolgte Auslieferung der Waren an den Kunden maßgeblich ist.
Mit Blick auf die wesentlichen Zahlungsbedingungen gewährt der Konzern gewerblichen Abnehmern länder- und branchenspezifische Zahlungsziele, im Regelfall jedoch nicht länger als 90 Tage. Ebenso ist bei einzelnen Kundengruppen die Vereinbarung von Voraus- und Anzahlungen nicht unüblich. In beiden Fällen beinhalten die zugrunde liegenden Verträge keine wesentlichen Finanzierungskomponenten.
Die Höhe der zu erfassenden Umsatzerlöse bemisst sich nach dem Transaktionspreis, das heißt dem Betrag der Gegenleistung, der im Austausch für die Übertragung der Waren voraussichtlich - unter Abzug von Rabatten, Skonti und Kundenboni - geleistet wird. Anders als Rabatte und Skonti werden Boni nicht rechnungsbezogen gewährt, sondern es handelt sich um nachträgliche, erfolgsabhängige Rückvergütungen an den Kunden. Sobald davon auszugehen ist, dass der Kunde die vereinbarten Bedingungen zur Gewährung der Boni erfüllt, wird dieser Betrag über eine korrespondierende Schuld erlösschmälernd abgegrenzt. Für die unterjährige Abgrenzung der Kundenboni werden Hochrechnungen auf Basis von kunden- und länderspezifischen Daten erstellt (Methode des wahrscheinlichsten Betrags). Einige Verträge räumen den Kunden das Recht ein, die Produkte innerhalb einer festgelegten Frist zurückzugeben. Diese Rückgaberechte führen zu einer variablen Gegenleistung, die mit ihrem Erwartungswert bilanziert wird. Eine Begrenzung der Schätzung variabler Gegenleistungen erfolgt dabei nicht, da die Unsicherheit über die einzurechnenden Beträge aufgrund der laufenden Aktualisierung der Hochrechnungen nur über einen vorübergehenden Zeitraum anhält.
Villeroy & Boch generiert des Weiteren Umsätze aus der Lizenzierung von Markenrechten an Dritte. Die zugrunde liegende Leistungsverpflichtung wird während der Vertragslaufzeit durch den Lizenznehmer durch die Produktion unter dem Label des Villeroy & Boch-Konzerns erfüllt. Die resultierenden umsatzbasierten Lizenzerlöse werden gemäß den Vertragsbedingungen periodengerecht erfasst.
Dividendenerträge werden erfasst, wenn ein Rechtsanspruch auf Zahlung entstanden ist. Zinserträge werden nach Maßgabe der fortgeführten Anschaffungskosten und der Effektivzinsmethode zeitlich abgegrenzt. Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien sind linear über die Laufzeit des relevanten Mietverhältnisses zu erfassen. Erlöse aus konzerninternen Transaktionen werden erst realisiert, wenn die Vermögenswerte den Konzern endgültig verlassen haben. Betriebliche Aufwendungen werden zum Zeitpunkt ihrer wirtschaftlichen Verursachung ergebniswirksam erfasst. Mietaufwendungen aus kurzfristigen Leasingverträgen, das bedeutet aus Verträgen mit einer maximalen Vertragsdauer von zwölf Monaten, sowie Mietaufwendungen aus Verträgen über Vermögenswerte von geringem Wert, werden linear über den vereinbarten Zeitraum erfasst. Mietaufwendungen auf Basis variabler Leasingzahlungen, die nicht bei der Bewertung des Nutzungsrechtes berücksichtigt wurden, werden ergebniswirksam erfasst.
Forschungskosten entstehen bei einer eigenständigen und planmäßigen Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen. Sie werden nach IAS 38 bei Anfall sofort aufwandswirksam erfasst. Entwicklungskosten umfassen Aufwendungen, die dazu dienen, verfügbare theoretische Erkenntnisse technisch und kommerziell umzusetzen. Die Entwicklung endet mit dem Beginn der gewerblichen Produktion oder der kommerziellen Nutzung. Während der Entwicklungsdauer anfallende Kosten werden aktiviert, wenn die Voraussetzungen zur Bilanzierung als immaterieller Vermögenswert erfüllt sind. Aufgrund der bis zur Markteinführung bestehenden Risiken werden diese Voraussetzungen regelmäßig nicht vollständig erfüllt.
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe aus laufendem Steueraufwand und aus latenten Steuern dar. Sowohl die laufenden als auch die latenten Steuern werden erfolgswirksam als Aufwand oder Ertrag erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesen Fällen wird die Steuer ebenfalls direkt im Eigenkapital ausgewiesen.
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Geschäftsjahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in früheren/späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeiten des Villeroy & Boch-Konzerns für die laufenden Steuern werden auf Grundlage der anzuwendenden Steuersätze bilanziert. Die latenten Steuern werden in den einzelnen Ländern unter Zugrundelegung der zum Realisierungszeitpunkt erwarteten Steuersätze ermittelt. Diese entsprechen den am Bilanzstichtag gültigen bzw. verabschiedeten gesetzlichen Regelungen.
Sofern nicht anders vermerkt, werden sämtliche im Abschluss und in den Anhangangaben ausgewiesenen Beträge auf volle Millionen Euro mit einer Nachkommastelle gerundet.
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| Position | Bewertungsmethoden |
|---|---|
| AKTIVA | |
| Immaterielle Vermögenswerte | |
| - Geschäfts- oder Firmenwert | (Fortgeführte) Anschaffungskosten (Folgebewertung: Impairment-Test) |
| - Entgeltlich erworbene sonstige immaterielle Vermögenswerte | (Fortgeführte) Anschaffungskosten |
| - Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte | Herstellungskosten (Einzel- und direkt zurechenbare Gemeinkosten) |
| Sachanlagen | (Fortgeführte) Anschaffungskosten |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | (Fortgeführte) Anschaffungskosten |
| Finanzielle Vermögenswerte | |
| - Forderungen und sonstige Vermögenswerte | (Fortgeführte) Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode |
| - Wertpapiere (Aktien usw.) | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert ohne Ergebnisrealisierung bei Abgang |
| - Sicherungsinstrumente | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Ineffektivitäten: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert) |
| Vorräte | Niedrigerer Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | (Fortgeführte) Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen | (Fortgeführte) Anschaffungskosten |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | Niedrigerer Wert aus Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten |
| PASSIVA | |
| Rückstellungen | |
| Pensionsrückstellungen | Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren) |
| Personalrückstellungen | |
| - Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit) |
| - Andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer | Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren) |
| Sonstige Rückstellungen | Abgezinster Erfüllungsbetrag (mit höchster Eintrittswahrscheinlichkeit) |
| Finanzielle Schulden | |
| - Sonstige Verbindlichkeiten | Erfolgswirksam zu fortgeführten Anschaffungskosten |
| - Sicherungsinstrumente | Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert (Ineffektivitäten: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert) |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | (Fortgeführte) Anschaffungskosten nach der Effektivzinsmethode |
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und/oder Schätzungen vorgenommen, die sich auf den Ausweis und die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese wirken beispielsweise auf die Beurteilung der Beherrschungsmöglichkeiten zur Festlegung des Konsolidierungskreises, die Beurteilung der Werthaltigkeit des aktivierten Vermögens, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Beurteilung der Vertragslaufzeit von Leasingverträgen, die Einzahlungszeitpunkte von Forderungen, die Höhe der variablen Kaufpreise (vgl. Tz. 17), die Einschätzung zum Ausfallrisiko und den erwarteten Verlustraten durch Zahlungsausfälle, die Einschätzung der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge und den Ansatz von Rückstellungen.
Die wesentlichen Ursachen von Schätzungsunsicherheiten betreffen in die Zukunft gerichtete Bewertungsfaktoren wie den Rechnungszins, die Annahmen zur weiteren Ertragsentwicklung, die Annahmen zur Risikosituation und zur Zinsentwicklung. Die zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen beruhen auf dem zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses aktuell verfügbaren Informationsstand. Zum Ende des Geschäftsjahres gab es weder zukunftsbezogene Annahmen noch Angaben über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, das innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erwarten lässt. In Einzelfällen können die tatsächlichen Werte von den projizierten Ansätzen abweichen. Änderungen hiervon werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis unmittelbar berücksichtigt. Die Buchwerte der betroffenen Posten werden einzeln in den jeweiligen Textziffern dargestellt.
In den Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG sind sämtliche 14 (Vorjahr: 13) inländische und 41 (Vorjahr: 43) ausländische Tochterunternehmen einbezogen, die - direkt oder indirekt - von der Villeroy & Boch AG beherrscht und vollkonsolidiert werden. Die Veränderung des Konsolidierungskreises des Villeroy & Boch-Konzerns stellte sich wie folgt dar:
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| Inland | Ausland | Gesamt | Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|
| Stand zum 01. Januar 2019 | 13 | 43 | 56 | 54 |
| Zugang durch Unternehmenserwerb (a) | 1 | - | 1 | - |
| Abgang durch Liquidationen (b) | - | - 1 | - 1 | - |
| Abgang durch Vermögensverkauf (c) | - | - 1 | - 1 | - |
| Zugänge durch Neugründungen (d) | - | - | - | 2 |
| Stand zum 31. Dezember 2019 | 14 | 41 | 55 | 56 |
Die Villeroy & Boch AG erwarb sämtliche Anteile der Hol Badshop und Service GmbH, bei der es sich um eine inaktive Vorratsgesellschaft handelt.
Die Villeroy & Boch Tableware Japan K.K. wurde am 15. Oktober 2019 liquidiert, nachdem das operative Geschäft infolge der Umstellung des Vertriebsmodels bereits im Vorjahr eingestellt wurde.
Die Villeroy & Boch S.à r.l., Luxemburg, verkaufte am 06. Dezember 2019 sämtliche Anteile der Immobiliengesellschaft Rollingergrund Premium Properties SA an einen Immobilien-Projektentwickler. Der wesentliche Vermögenswert dieser Gesellschaft war das Gelände des rückgebauten Tischkulturwerks in Luxemburg. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise handelt es sich bei dieser unmittelbaren Anteilstransaktion um eine mittelbare Veräußerung des Grundvermögens (vgl. Tz. 17).
Im Vorjahr wurde die V&B South Africa Pty. Ltd., Kapstadt, Südafrika, und die Villeroy et Boch Valence d'Agen S.A.S., Valence d'Agen, Frankreich, gegründet. Beide Gesellschaften sind dem Unternehmensbereich Bad und Wellness zugeordnet.
Der Villeroy & Boch-Konzern gliedert sich nach Hauptzweck und Sitz der Einzelgesellschaften wie folgt:
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| Inland | Ausland | 2019 | Inland | Ausland | 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anteilsbesitz: 100 % | ||||||
| Geschäftsbereich | ||||||
| Bad und Wellness | 3 | 24 | 27 | 3 | 30 | 33 |
| Tischkultur | 4 | 21 | 25 | 5 | 18 | 23 |
| Andere Geschäftszwecke | 8 | 3 | 11 | 6 | 3 | 9 |
| Überleitung | - 1 | - 9 | - 10 | - 1 | - 10 | - 11 |
| Summe | 14 | 39 | 53 | 13 | 41 | 54 |
| Anteilsbesitz: 50 - 99 % | ||||||
| Bad und Wellness | - | 2 | 2 | - | 2 | 2 |
| Summe Konzern | 14 | 41 | 55 | 13 | 43 | 56 |
Im Villeroy & Boch-Konzern bestehende Immobilien- und Betreibergesellschaften für Restaurants werden in der Kategorie "Andere Geschäftszwecke" zusammengefasst. Einige Unternehmen, wie beispielsweise die Villeroy & Boch AG, sind in beiden Unternehmensbereichen aktiv. Mehrfachnennungen werden über die Zeile "Überleitung" eliminiert. Einzelheiten zu den nicht 100 %-igen Tochtergesellschaften, an denen für den Villeroy & Boch-Konzern wesentliche Minderheiten bestehen, werden in Tz. 23 dargestellt. Information zur Struktur des Villeroy & Boch-Konzerns enthält der Lagebericht im Abschnitt "Geschäftsmodell des Konzerns".
In dem Villeroy & Boch-Konzernabschluss werden darüber hinaus unverändert zum 31. Dezember 2019 zwei assoziierte Unternehmen nach der Equity-Methode einbezogen (vgl. Tz. 9). Für die Bilanzierung nach der Equity-Methode wurde jeweils der letzte verfügbare Jahresabschluss zugrunde gelegt.
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert erstmalig die Anteile an zwei neugegründeten Konzerngesellschaften von untergeordneter Bedeutung als finanzielle Vermögenswerte (Vgl. Tz. 10(a)). Am 15. April 2019 hat die Villeroy & Boch AG die Villeroy & Boch Innovations GmbH mit Sitz in Mettlach gegründet. Die Villeroy & Boch Innovations GmbH bündelt als Holdinggesellschaft weitere Beteiligungen im digitalen Umfeld. Als erste Beteiligung wurde die Villeroy & Boch Venture GmbH mit Sitz in Mettlach gegründet, die Tischkulturprodukte digitalisiert veredelt und anschließend vertreibt. Die Villeroy & Boch AG hält direkt bzw. indirekt 100 % der jeweiligen Gesellschaftsanteile (vgl. Tz. 63). Als nicht konsolidierte Tochterunternehmen sind diese sowohl einzeln als auch insgesamt für die Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Villeroy & Boch-Konzerns von untergeordneter Bedeutung. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 313 Abs. 2 HGB erfolgt in Tz. 63.
Der Villeroy & Boch-Konzern nimmt folgende nationale Erleichterungen in Bezug auf die Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen in Anspruch:
Der Villeroy & Boch-Konzern macht für fast alle inländischen Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2019 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB für die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines eigenen Jahresabschlusses und ggf. eines eigenen Lageberichts Gebrauch. Die formalen Voraussetzungen seitens der jeweiligen Konzerngesellschaft sowie von der Villeroy & Boch AG sind erfüllt. Die betreffenden Gesellschaften sind in der Anteilsliste (vgl. Tz. 63) entsprechend gekennzeichnet. Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG der befreiende Konzernabschluss.
Für die Villeroy & Boch (U.K.) Limited, London, im Unternehmensregister von England und Wales eingetragen unter der Nummer 00339567, wurde gemäß § 479A UK Companies Act 2006 (= englisches Handelsrecht) auf eine Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer verzichtet.
Die beiden niederländischen Gesellschaften Ucosan B.V., Roden, und Villeroy & Boch Tableware B.V., Oosterhout, nutzen die nach Teil 9, § 403(1b), 2. Buch des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs zulässigen Erleichterungsvorschriften zur Aufstellung, Veröffentlichung und Prüfung des Jahresabschlusses. Die Bilanzdaten beider Unternehmen sind als vollkonsolidierte Tochtergesellschaften im Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG enthalten, welcher beim niederländischen Handelsregister hinterlegt ist. Für die Villeroy & Boch S.à r.l., Faiencerie de Septfontaines-lez-Luxembourg, wird gemäß § 314 des Luxemburger Gesetzes über Handelsgesellschaften auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts verzichtet. Die Bilanzdaten sind als vollkonsolidierte Tochtergesellschaften im Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG enthalten, welcher beim luxemburgischen Handels- und Gesellschaftsregister hinterlegt ist.
Die Jahresabschlüsse der in den Abschluss des Villeroy & Boch-Konzerns einbezogenen Gesellschaften werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt und in die Konsolidierung einbezogen. Der Bilanzstichtag der konsolidierten Gesellschaften entspricht dem der Villeroy & Boch AG als oberste Muttergesellschaft. Der Konzernabschluss beinhaltet die Geschäftsvorfälle derjenigen Gesellschaften, die zum Bilanzstichtag als Tochtergesellschaften und als assoziierte Unternehmen der Villeroy & Boch AG gelten.
Tochtergesellschaften sind diejenigen Gesellschaften, bei denen die Villeroy & Boch AG - direkt oder indirekt - die maßgebliche Geschäftstätigkeit einseitig bestimmen kann. Die maßgebliche Geschäftstätigkeit umfasst alle relevanten Aktivitäten, die die Profitabilität der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. Beherrschung ist nur gegeben, wenn die Villeroy & Boch AG die relevanten Tätigkeiten des untergeordneten Unternehmens steuern kann, einen Rechtsanspruch auf variable Rückflüsse aus dem Engagement im untergeordneten Unternehmen besitzt und die Höhe der Ausschüttungen beeinflussen kann. In der Regel beruht die Beherrschungsmöglichkeit im Villeroy & Boch-Konzern dabei auf einer mittel- oder unmittelbaren Stimmrechtsmehrheit der Villeroy & Boch AG. Hierbei werden auch potenzielle substanzielle Stimmrechte berücksichtigt. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht. Sie endet, wenn die Möglichkeit der Beherrschung nicht mehr gegeben ist. Im Zuge der Kapitalkonsolidierung werden die Anschaffungskosten der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mit dem auf sie entfallenden neu bewerteten Eigenkapitalanteil verrechnet. Die sich danach eventuell ergebenden positiven Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte bilanziert (vgl. Tz. 1 - Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze: Immaterielle Vermögenswerte). Negative Unterschiedsbeträge werden nach nochmaliger Überprüfung sofort ergebniswirksam erfasst. Die Anschaffungsnebenkosten eines Unternehmenszusammenschlusses werden in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergebniswirksam erfasst. Im Rahmen der Folgekonsolidierung werden aufgedeckte stille Reserven und Lasten entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt.
Die Anteile von Minderheitsgesellschaftern am erworbenen Unternehmen werden zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet und unter dem Posten Minderheitsanteile am Eigenkapital (vgl. Tz. 23) in der Konzernbilanz der Villeroy & Boch AG ausgewiesen. Transaktionen mit Minderheitsgesellschaftern, die nicht zu einem Beherrschungsverlust führen, werden erfolgsneutral als Eigenkapitaltransaktion erfasst. Bei sukzessiven Unternehmenserwerben erfolgt eine erfolgswirksame Neubewertung von zum Zeitpunkt des Beherrschungsübergangs bereits gehaltenen Anteilen. Nachträgliche Anpassungen bedingter Kaufpreisbestandteile werden ergebniswirksam erfasst.
Bei der Schuldenkonsolidierung werden die abgestimmten gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der in die Konsolidierung einbezogenen Gesellschaften untereinander aufgerechnet. Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen den einbezogenen Gesellschaften werden eliminiert. Zwischenergebnisse im Anlage- sowie Vorratsvermögen werden neutralisiert. Die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften werden ab dem tatsächlichen Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum tatsächlichen Abgangszeitpunkt in der Konzernerfolgsrechnung erfasst.
Soweit sich ein abweichender Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich ausgleicht, werden auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen latente Steuerabgrenzungen vorgenommen.
Bei der erstmaligen Einbeziehung einer assoziierten Unternehmung werden die Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung entsprechend den Grundsätzen der Vollkonsolidierung behandelt. Zwischengesellschaftliche Gewinne und Verluste waren bei dieser Gesellschaft in den Berichtsjahren unbedeutend.
Anteile an verbundenen Unternehmen von untergeordneter Bedeutung werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert (vgl. Tz. 10 (a)). Wertänderungen werden als Rücklagen für übrige Bewertungserfolge eingestellt, da diese aus strategischen Gründen gehalten werden.
Im Geschäftsjahr wurde die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises regelmäßig überprüft. Die Villeroy & Boch AG beherrschte alle bisherigen Tochtergesellschaften. Die im Vorjahr angewendeten Konsolidierungsgrundsätze wurden beibehalten.
Auf Basis der Einzelabschlüsse werden sämtliche Geschäftsvorfälle in ausländischer Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung angesetzt. Zum jeweiligen Bilanzstichtag erfolgt eine Bewertung zum Stichtagskurs.
Die in ausländischer Währung aufgestellten Einzelbilanzen der konsolidierten Gesellschaften werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet. Bei allen ausländischen Konzerngesellschaften ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben. Die Vermögenswerte und Schulden werden aus praktischen Erwägungen zum Mittelkurs am Bilanzstichtag, sämtliche Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zu monatlichen Durchschnittskursen umgerechnet. Aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen resultierende Differenzen werden erfolgsneutral behandelt (vgl. Tz. 22(a)). Währungseffekte aus Nettoinvestitionen in ausländische Konzerngesellschaften werden ebenfalls in den Bewertungsrücklagen (vgl. Tz. 22(b)) ausgewiesen. Diese verbleiben bei einer partiellen Zurückführung der Nettoinvestition in diesem Bilanzposten. Verlassen bisher konsolidierte Unternehmen den Konsolidierungskreis, werden die erfolgsneutral erfassten Umrechnungsdifferenzen ergebniswirksam aufgelöst.
Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt:
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| 1 € = | Stichtagskurs | Durchschnittskurs | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Schwedische Krone | SEK | 10,45 | 10,25 | 10,57 | 10,24 |
| Chinesischer Yuan | CNY | 7,82 | 7,88 | 7,74 | 7,82 |
| US-Dollar | USD | 1,12 | 1,15 | 1,12 | 1,19 |
| Australischer Dollar | AUD | 1,60 | 1,62 | 1,61 | 1,58 |
| Thailändischer Baht | THB | 33,42 | 37,05 | 34,96 | 38,35 |
| Norwegische Krone | NOK | 9,86 | 9,95 | 9,85 | 9,62 |
| Ungarischer Forint | HUF | 330,53 | 320,98 | 325,00 | 318,88 |
| Mexikanischer Peso | MXN | 21,22 | 22,49 | 21,63 | 22,79 |
| Rumänischer Lei | RON | 4,78 | 4,66 | 4,73 | 4,65 |
Die immateriellen Vermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:
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| in Mio. € | Konzessionen, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte | In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte | Geschäfts- oder Firmenwerte | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Kumulierte Anschaffungswerte | ||||
| Stand zum 01.01.2018 | 20,1 | - | 40,5 | 60,6 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | - | - 0,2 | - 0,2 |
| Zugänge | 3,0 | - | - | 3,0 |
| Abgänge | - 0,6 | - | - | - 0,6 |
| Stand zum 01.01.2019 | 22,5 | - | 40,3 | 62,8 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | - | - 0,1 | - 0,1 |
| Zugänge | 2,2 | 1,6 | - | 3,8 |
| Abgänge | - 1,2 | - | - | - 1,2 |
| Umbuchungen | 0,4 | 1,2 | - | 1,6 |
| Stand zum 31.12.2019 | 23,9 | 2,8 | 40,2 | 66,9 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| Stand zum 01.01.2018 | 14,3 | - | 8,8 | 23,1 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | - | - | 0,0 |
| Planmäßige Abschreibungen | 1,0 | - | - | 1,0 |
| Abgänge | - 0,2 | - | - | - 0,2 |
| Stand zum 01.01.2019 | 15,1 | - | 8,8 | 23,9 |
| Währungsanpassungen | 0,1 | - | - | 0,1 |
| Planmäßige Abschreibungen | 0,9 | - | - | 0,9 |
| Wertminderungen | 0,2 | - | - | 0,2 |
| Abgänge | - 0,4 | - | - | - 0,4 |
| Stand zum 31.12.2019 | 15,9 | - | 8,8 | 24,7 |
| Restbuchwerte | ||||
| Stand zum 31.12.2019 | 8,0 | 2,8 | 31,4 | 42,2 |
| Stand zum 31.12.2018 | 7,4 | - | 31,5 | 38,9 |
Die Anlagengruppe "Konzessionen, Patente, Lizenzen und ähnliche Rechte" enthält im Wesentlichen von Tochtergesellschaften aktivierte Schlüsselgelder für angemietete Einzelhandelsflächen im Wert von 2,4 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €), aktivierte Softwarelizenzen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,6 Mio. €) und Emissionsrechte in Höhe von 3,4 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €). In der Entwicklung befindliche immaterielle Vermögenswerte bestehen ausschließlich aus noch laufenden Software-Einführungen. Im Geschäftsjahr wurden Softwarelizenzen im Wert von 1,6 Mio. € in diesen Bilanzposten umgegliedert (vgl. Tz. 6).
Die Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 31,4 Mio. € (Vorjahr: 31,5 Mio. €) wurden dem Unternehmensbereich Bad und Wellness als zahlungsmittelgenerierende Einheit zugeordnet. Die wesentlichen Kenngrößen des Unternehmensbereichs Bad und Wellness werden im Segmentbericht (vgl. Tz. 54) dargestellt. Die Werthaltigkeit der aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte wurde überprüft. Hierzu wurde der Barwert der zukünftigen Zahlungsüberschüsse aus diesem Unternehmensbereich gemäß der Planung festgestellt. Dabei werden die prognostizierten Zahlungsströme bis 2023 mit einem Zinssatz vor Ertragsteuer von 5,8 % p. a. (Vorjahr: 6,9 % p. a.) und spätere Cash Flows mit einem Zinssatz vor Ertragsteuer von 5,2 % p. a. (Vorjahr: 6,2 % p. a.) unter Verwendung einer Wachstumsrate diskontiert. Die Wachstumsrate entspricht der langfristigen, durchschnittlichen Entwicklungsrate in der Sanitärkeramikbranche. Der so ermittelte Barwert lag über dem Nettovermögen des Unternehmensbereichs, sodass keine Wertminderung für diese Bilanzposten erforderlich war.
Im Berichtsjahr entwickelten sich die betrieblich genutzten Sachanlagen wie folgt:
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| in Mio. € | Grundstücke und Gebäude | Technische Anlagen und Maschinen | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | In Herstellung befindliche Sachanlagen | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| Kumulierte Anschaffungswerte | |||||
| Stand zum 01.01.2018 | 189,4 | 333,9 | 94,8 | 26,6 | 644,7 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | - 0,3 | - 0,3 | 0,0 | - 0,6 |
| Zugänge | 2,6 | 10,1 | 4,4 | 23,2 | 40,3 |
| Abgänge | - 5,4 | - 7,8 | - 7,0 | - | - 20,2 |
| Umbuchungen | 10,2 | 9,6 | 1,9 | - 21,7 | 0,0 |
| Stand zum 01.01.2019 | 196,8 | 345,5 | 93,8 | 28,1 | 664,2 |
| Währungsanpassungen | 0,9 | 1,6 | 0,4 | 0,5 | 3,4 |
| Zugänge | 1,7 | 7,0 | 4,3 | 16,4 | 29,4 |
| Abgänge | - 1,4 | - 5,3 | - 6,4 | - | - 13,1 |
| Umbuchungen | 5,8 | 21,3 | 0,7 | - 25,5 | 2,3 |
| Stand zum 31.12.2019 | 203,8 | 370,1 | 92,8 | 19,5 | 686,2 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||||
| Stand zum 01.01.2018 | 125,6 | 276,6 | 77,2 | - | 479,4 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | - 0,6 | 0,1 | - | - 0,5 |
| Planmäßige Abschreibungen | 3,5 | 11,6 | 6,7 | - | 21,8 |
| Wertminderungen | - | - | - | - | - |
| Abgänge | - 5,3 | - 7,6 | - 6,8 | - | - 19,7 |
| Umbuchungen | - | - | - | - | - |
| Stand zum 01.01.2019 | 123,8 | 280,0 | 77,2 | - | 481,0 |
| Währungsanpassungen | 0,3 | 1,2 | 0,3 | - | 1,8 |
| Planmäßige Abschreibungen | 4,8 | 13,2 | 6,6 | - | 24,6 |
| Wertminderungen | - | - | 0,4 | - | 0,4 |
| Abgänge | - 2,2 | - 5,3 | - 6,3 | - | - 13,8 |
| Umbuchungen | 4,5 | 0,1 | - 0,3 | - | 4,3 |
| Stand zum 31.12.2019 | 131,2 | 289,2 | 77,9 | - | 498,3 |
| Restbuchwerte | |||||
| Stand zum 31.12.2019 | 72,6 | 80,9 | 14,9 | 19,5 | 187,9 |
| Stand zum 31.12.2018 | 73,0 | 65,5 | 16,6 | 28,1 | 183,2 |
Wir erwarben Sachanlagen im Wert von 29,4 Mio. € (Vorjahr: 40,3 Mio. €). Der Großteil unserer Investitionen entfiel mit 23,3 Mio. € (Vorjahr: 30,8 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Schwerpunktmäßig investierten wir in die Modernisierung unserer Produktion. Der Fokus lag auf der Sanitärfertigung, hauptsächlich in Mettlach, Saraburi (Thailand), in Hódmezövásárhely (Ungarn) und Valence d' Agen (Frankreich). Darüber hinaus wurde mit dem Aufbau einer Frontenbohrlinie bei Sanipa Badmöbel GmbH in Treuchtlingen begonnen. Ebenso wurden Formen für neue Wellnessprodukte in Roeselare (Belgien) angeschafft.
Im Unternehmensbereich Tischkultur investierten wir 4,4 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €). Für unsere Produktion in den Werken Merzig und Torgau wurden neue Maschinen und Werkzeuge im Wert von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €) erworben. In unserem Logistikzentrum in Merzig wurde mit dem Aufbau eines Shuttle-Kommissionier-Systems begonnen. Darüber hinaus haben wir in die weitere Optimierung unseres Einzelhandelsnetzes wie zum Beispiel die Renovierung bzw. Neueröffnung von Verkaufsgeschäften in Deutschland, China und den USA investiert. Für die Zentralbereiche wurden Sachanlagen im Wert von 1,7 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €) erworben. In die Umgestaltung unserer Verwaltungszentrale in Mettlach investierten wir davon insgesamt 0,7 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €).
Im Berichtszeitraum wurden Anlagen im Wert von 25,5 Mio. € fertiggestellt und in die betriebliche Wertschöpfung integriert (Vorjahr: 21,7 Mio. €). 5,1 Mio. € entfielen auf Mexiko, wo ein neuer Ofen (3,7 Mio. €) in Betrieb genommen wurde. In der Sanitärfabrik Mettlach wurde ein Herdwagenofen (1,8 Mio. €) in Betrieb genommen. In die Modernisierung der Glasuraufbereitung Mettlach wurden 0,6 Mio. € investiert. Die Sanipa Badmöbel GmbH in Treuchtlingen hat eine Schubkastenlinie (0,8 Mio. €) in Betrieb genommen. Das Werk in Saraburi nahm unter anderem einen Trockner neu in Betrieb. Die Produktion in Ungarn nutzt neu errichtete Anlagen im Wert von 1,4 Mio. €. Ein Großteil entfiel auf neue Gießanlagen und eine Schrumpfanlage. Im Vorjahr wurden vor allem neue Anlagen in Deutschland (14,6 Mio. €) und in Ungarn (2,4 Mio. €) erstmals eingesetzt.
Die Abgänge des Geschäftsjahres bei den Anschaffungskosten in Höhe von 13,1 Mio. € (Vorjahr: 20,2 Mio. €) und bei den kumulierten Abschreibungen in Höhe von 13,8 Mio. € (Vorjahr: 19,7 Mio. €) resultierten vorwiegend aus der Verschrottung bereits vollständig abgeschriebener, nicht mehr nutzbarer Vermögenswerte.
Zum 1. Januar 2019 wurden aus der Anlagengruppe "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" bei den Anschaffungskosten ein Wert von 0,7 Mio. € und bei den kumulierten Abschreibungen ein Wert von 0,3 Mio. € in den neuen Bilanzposten Nutzungsrechte (vgl. Tz. 7) umgegliedert, der in den Vorjahren im sogenannten Finanzierungsleasing bilanziert wurde. Softwarelizenzen in Höhe von 1,6 Mio. € wurden in die immateriellen Vermögenswerte (vgl. Tz. 6) umgegliedert. Daneben wurden Vermögenswerte mit historischen Anschaffungskosten in Höhe von 4,6 Mio. € und korrespondierenden kumulierten Abschreibungen von den als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (vgl. Tz. 8) transferiert.
Der Villeroy & Boch-Konzern mietet Verkaufsräume, Lagerstätten, Büroräume, Einrichtungen und bewegliche Wirtschaftsgüter an, wenn dies die kostengünstigste Bezugsquelle ist.
Im Berichtsjahr entwickelten sich die aktivierten Nutzungsrechte wie folgt:
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| in Mio. € | Grundstücke und Gebäude | Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Kumulierte Anschaffungswerte | |||
| Stand zum 01.01.2019 | - | - | - |
| Währungsanpassungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Zugänge aus Erstanwendung IFRS 16 | 42,1 | 5,4 | 47,5 |
| Zugänge | 6,9 | 2,3 | 9,2 |
| Abgänge | - | - 0,1 | - 0,1 |
| Umbuchungen | - | 0,7 | 0,7 |
| Stand zum 31.12.2019 | 49,0 | 8,3 | 57,3 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | |||
| Stand zum 01.01.2019 | - | - | - |
| Währungsanpassungen | 0,0 | 0,1 | 0,1 |
| Planmäßige Abschreibungen | 11,2 | 2,6 | 13,8 |
| Wertminderungen | 1,2 | - | 1,2 |
| Abgänge | - | - 0,1 | - 0,1 |
| Umbuchungen | - | 0,3 | 0,3 |
| Stand zum 31.12.2019 | 12,4 | 2,9 | 15,3 |
| Restbuchwerte | |||
| Stand zum 31.12.2019 | 36,6 | 5,4 | 42,0 |
Der Übergang zum 1. Januar 2019 erfolgte unter Anwendung des sogenannten modifizierten retrospektiven Ansatzes. Hierbei stehen den aktivierten Nutzungsrechten in Höhe von 47,5 Mio. € wertgleiche Leasingschulden gegenüber (vgl. Tz. 31). Die Angaben zum Vorjahr werden nicht auf die geänderte Bilanzierung umgestellt. Die Vorjahresinformationen nach IAS 17 sind am Ende dieser Textziffer dargestellt.
Wir aktivierten seit dem 1. Januar 2019 neue Nutzungsrechte im Wert von 9,2 Mio. €. Der Großteil dieser Investitionen resultiert aus der erstmaligen Aktivierung von Nutzungsrechten an Immobilien, bei denen nach der modifizierten retrospektiven Methode regelkonform auf eine Aktivierung am Übergangsstichtag verzichtet wurde. Die Zugänge bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen enthalten hauptsächlich die Neuanmietung von Fahrzeugen, mit denen Fahrzeuge ausgelaufener Mietverträge ersetzt wurden. Auch bei diesen im Geschäftsjahr 2019 ausgelaufenen Mobilien-Mietverträgen wurde nach der modifizierten retrospektiven Methode regelkonform auf eine Aktivierung am Übergangsstichtag verzichtet.
Die Abgänge des Geschäftsjahres resultierten vorwiegend aus vorzeitigen Vertragsbeendigungen.
Aus den Sachanlagen (vgl. Tz. 6) wurde ein Buchwert in Höhe von 0,4 Mio. € in diesen Posten umgegliedert, der auf bereits aktivierte Mietobjekte entfiel. Die Bilanzierung dieser gemieteten Betriebs- und Geschäftsausstattung im Finanzierungsleasing-Model des IAS 17 wird bis zum Vertragsende im Bilanzposten Nutzungsrechte fortgeführt.
Den planmäßigen, linearen Abschreibungen in Höhe von 13,8 Mio. € liegen zum 31. Dezember 2019 folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:
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| in Mio. € | 2019 |
|---|---|
| Grundstücke und Gebäude | 2 bis 27 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 7 Jahre |
Ein Vertrag wurde um 1,2 Mio. € außerplanmäßig abgeschrieben, da die nicht mehr benötigte Fläche weder vorzeitig an den Vermieter zurückgegeben noch an einen Nachmieter weitervermittelt werden konnte. Die unvermeidbaren zukünftigen Nebenkosten aus diesem Vertrag wurden zurückgestellt.
Den zu Beginn eines Leasingverhältnisses aktivierten Nutzungsrechten stehen korrespondierende kurz- und langfristige Leasingverbindlichkeiten gegenüber (vgl. Tz. 31), die durch die laufenden Mietzahlungen getilgt werden. Die langfristen Leasingverbindlichkeiten werden aufgezinst (vgl. Tz. 31).
Der Villeroy & Boch-Konzern nutzt die beiden Wahlrechte, Leasingverträge mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten und Verträge über einen Vermögenswert von geringem Wert nicht zu aktivieren. Im Geschäftsjahr 2019 setzt sich der Aufwand für nicht aktivierungspflichtige Leasingvereinbarungen und nicht aktivierungspflichtige Anteilen der Leasingzahlungen wie folgt zusammen:
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| in Mio. € | 31.12.2019 |
|---|---|
| Aufwand aus variablen Mietzahlungen aus Immobilien-Leasing | - 8,5 |
| Aufwand aus kurzfristigem Immobilien-Leasing | - 3,0 |
| Aufwand aus Leasing über einen Vermögenswert von geringem Wert | - 1,5 |
| Aufwand aus kurzfristigem Mobilien-Leasing | - 1,4 |
| Aufwand aus variablen Mietzahlungen aus Mobilien-Leasing | - 0,1 |
| Aufwand aus rückwirkenden Änderungen von Verträgen | - |
| Aufwand aus nicht in die Aktivierung einbezogenen Leasingverträgen | - 14,5 |
Der Aufwand aus variablen Mietzahlungen resultiert größtenteils aus der Anmietung von Verkaufsflächen, bei denen die Mieten ganz oder teilweise von dem auf der jeweiligen Fläche realisierten Umsatz abhängen. Direkt in die Erfolgsrechnung wird nur der variable Anteil der Umsatzmiete erfasst. Vertraglich vereinbarte Mindestumsatzmiete wird als Bestandteil der Anschaffungskosten des jeweiligen Nutzungsrechtes berücksichtigt.
Der Villeroy & Boch-Konzern vermietet zurzeit ausgewählte, freie Grundstücke und Gebäude, die als Sachanlagen aktiviert werden (vgl. Tz. 6). Die wesentlichen Chancen und Risiken aus diesen Liegenschaften verbleiben bei Villeroy & Boch. Aus diesen als Operate Lease klassifizierten Mietverträgen wurden Einnahmen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) realisiert. Wir erwarten folgende zukünftige Mindestleasingzahlungen von unseren Mietern:
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| in Mio. € | 2019 |
|---|---|
| Fällig innerhalb der nächsten 12 Monate | 1,1 |
| Fällig ab dem 13. Monat bis zum 24. Monat | 0,8 |
| Fällig ab dem 25. Monat bis zum 36. Monat | 0,8 |
| Fällig ab dem 37. Monat bis zum 48. Monat | 0,5 |
| Fällig ab dem 49. Monat bis zum 60. Monat | 0,5 |
| Fällig nach dem 61. Monat bis zum Vertragsende | 7,2 |
| Summe erwartete Leasingzahlungen | 10,9 |
Durch die Untervermietung von zurzeit nicht betrieblich genutzten, ungekündigten Mietobjekten wurden Einnahmen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €) erzielt. Anfallende Nebenkosten und sonstige Verpflichtungen werden von den Untermietern getragen. Die Untervermietung endet spätestens mit dem Auslaufen des Konzernmietvertrags. Wir erwarten folgende zukünftige Mindestleasingzahlungen unserer Untermieter:
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| in Mio. € | 2019 |
|---|---|
| Fällig innerhalb der nächsten 12 Monate | 0,4 |
| Fällig ab dem 13. Monat bis zum 24. Monat | 0,3 |
| Fällig ab dem 25. Monat bis zum 36. Monat | 0,1 |
| Fällig ab dem 37. Monat bis zum 48. Monat | 0,1 |
| Fällig ab dem 49. Monat bis zum 60. Monat | 0,1 |
| Fällig nach dem 61. Monat bis zum Vertragsende | 0,6 |
| Summe erwartete Leasingeinzahlungen | 1,6 |
Der Villeroy & Boch-Konzern vermietet daneben einige ausgewählte Flächen der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien (vgl. Tz. 8).
Leasing-Transaktionen wurden bis zum 31. Dezember 2018 in Einklang mit IAS 17 "Leasingverhältnisse" entsprechend den vertraglichen Regelungen als Finanzierungs- oder als Operating-Leasing klassifiziert (vgl. Tz. 1). Finanzierungs-Leasing-Verträge bestanden im Villeroy & Boch-Konzern ausschließlich bei der am 23. Juli 2017 akquirierten Gesellschaft Argent Australia Pty. Ltd., die Betriebs- und Geschäftsausstattung mit einem Nettobuchwert in Höhe von 0,4 Mio. € zum 31. Dezember 2018 anmietete. Diesen Vermögenswerten standen Mindestleasingzahlungen in Höhe von 0,3 Mio. € gegenüber, die im Wesentlichen bis zum 31. Dezember 2019 fällig wurden. Alle übrigen Leasinggeschäfte, bei denen der Villeroy & Boch-Konzern als Leasingnehmer auftrat, wurden als Operating-Lease eingestuft. Im Geschäftsjahr 2018 belief sich der Mietaufwand aus Operating-Lease-Verträgen auf 32,8 Mio. €. Die Mindestleasingzahlungen wurden folgendermaßen fällig:
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| in Mio. € | wie berichtet | Nachmeldung | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| Fällig bis 1 Jahr | 15,8 | 1,0 | 16,8 |
| Fällig 1 - 5 Jahre | 24,9 | 2,9 | 27,8 |
| Fällig über 5 Jahre | 5,2 | 0,2 | 5,4 |
| Summe | 45,9 | 4,1 | 50,0 |
Der Villeroy & Boch-Konzern vermietete Vermögenswerte ausschließlich unter Zurückbehaltung der wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasingobjektes (= Operating-Lease als Leasinggeber). Die hieraus realisierten Mieteinnahmen stellten sich wie folgt dar:
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| in Mio. € | Untervermietung 31.12.2018 | Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Mietertrag | 0,5 | 0,5 |
| Bewirtschaftungskosten | - | - 0,2 |
| Zukünftige Einnahmen: | ||
| Fällig bis 1 Jahr | 0,4 | 0,5 |
| Fällig 1 - 5 Jahre | 0,3 | 1,7 |
| Fällig über 5 Jahre | - | 5,1 |
| Summe zukünftiger Einnahmen | 0,7 | 7,3 |
Anfallende Nebenkosten und sonstige Verpflichtungen werden von den Untermietern getragen. Die Untervermietung endet spätestens mit dem Auslaufen des Konzernmietvertrags.
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien haben sich wie folgt entwickelt:
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| Nicht betrieblich genutztes Vermögen | ||||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Grundstücke | Gebäude | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte Anschaffungswerte | ||||
| Stand zum 01. Januar | 0,3 | 67,5 | 67,8 | 74,5 |
| Zugänge | - | - | 0,3 | |
| Umgliederungen | - 4,6 | -4,6 | - 7,0 | |
| Stand zum 31. Dezember | 0,3 | 62,9 | 63,2 | 67,8 |
| Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen | ||||
| Stand zum 01. Januar | - | 60,8 | 60,8 | 66,3 |
| Planmäßige Abschreibungen | 0,6 | 0,6 | 0,7 | |
| Umgliederungen | - 4,6 | -4,6 | - 6,2 | |
| Stand zum 31. Dezember | - | 56,8 | 56,8 | 60,8 |
| Restbuchwerte | ||||
| Stand zum 31. Dezember | 0,3 | 6,1 | 6,4 | 7,0 |
Der Posten enthält Immobilien im Saarland und in Frankreich.
Im Berichtsjahr wurden Immobilien in Deutschland in die Sachanlagen umgegliedert (vgl. Tz. 6). Die Liegenschaft in Luxemburg wurde bereits im Vorjahr als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte klassifiziert und in den entsprechenden Bilanzposten umgegliedert (vgl. Tz. 17).
Der Verkehrswert zum 31. Dezember 2019 für alle in dieser Position enthaltenen Immobilien nach der vorstehend beschriebenen Klassifizierung beträgt 12,5 Mio. € (Vorjahr: 13,1 Mio. €). In der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 werden diese Verkehrswerte der Stufe 3 zugeordnet. Aus den Bestandsimmobilien erwirtschaftete der Konzern:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Mieteinnahmen | 0,5 | 0,5 |
| Aufwendungen für Bewirtschaftung und Ähnliches | - 0,1 | - 0,2 |
Es wird erwartet, dass sich die Miete wie folgt entwickelt:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Fälligkeit bis 1 Jahr | 0,5 | 0,5 |
| Fälligkeit 1 - 2 Jahre | 0,4 | 0,5 |
| Fälligkeit 2 - 3 Jahre | 0,4 | 0,4 |
| Fälligkeit 3 - 4 Jahre | 0,4 | 0,4 |
| Fälligkeit 4 - 5 Jahre | 0,4 | 0,4 |
| Fälligkeit über 5 Jahre | 4,5 | 5,1 |
| Summe erwartete Leasingzahlungen | 6,6 | 7,3 |
Die zukünftigen Mieten erhöhen sich gemäß der Entwicklung des jeweils gültigen Verbraucherpreisindexes. Die Mieter tragen in der Regel sämtliche Instandhaltungsaufwendungen.
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert, wie im Vorjahr, zwei Unternehmen nach der Equity-Methode des IAS 28. Die V&B Lifestyle India Private Limited, mit Sitz in Gurgaon, Indien, vertreibt Tischkulturprodukte in Indien. Im Geschäftsjahr 2018 wurde das Eigenkapital erhöht. Ein weiteres nicht börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Deutschland, für das § 313 Abs. 3 HGB Anwendung findet, ist keinem operativen Unternehmensbereich zuzuordnen. Die Buchwerte der Beteiligungen haben sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand zum 01. Januar | 1,6 | 1,5 |
| Zugang aus Kapitalerhöhung | - | 0,6 |
| Anteilige Erfolge der assoziierten Gesellschaften | - 0,2 | 0,0 |
| Ausschüttung an den Villeroy & Boch-Konzern | - | - 0,5 |
| Stand zum 31. Dezember | 1,4 | 1,6 |
An beiden Gesellschaften hält der Villeroy & Boch-Konzern jeweils 50 % der Stimmrechte. Gemeinsame Vereinbarungen im Sinne des IFRS 11 bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte umfassen:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Anteile an nicht konsolidierten, verbundenen Gesellschaften (a) | 0,7 | - |
| Beteiligungen (b) | 2,1 | 2,1 |
| Ausleihungen (c) | 2,4 | 3,8 |
| Wertpapiere (d) | 12,3 | 11,2 |
| Insgesamt | 17,5 | 17,1 |
(a) Dieser Bilanzposten enthält die Anteile an der Villeroy & Boch Innovations GmbH, Mettlach (vgl. Tz. 2). Die Geschäftsbeziehungen mit dieser Gesellschaft werden in Tz. 58 dargestellt.
(b) Innerhalb der Beteiligungen wird ein 2,29 %-Anteil am Grundkapital der V&B Fliesen GmbH, Merzig, mit einem Buchwert von 2,1 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr: 2,1 Mio. €).
(c) Im Zusammenhang mit dem schrittweisen Verkauf der Werksimmobilie in Gustavsberg, Schweden, wurde 2013 eine Darlehensforderung an die Porslinsfabriksstaden AB, Gustavsberg, Schweden, einem Unternehmen der IKANO Bostad-Gruppe, begründet. Das in Schwedischen Kronen begebene Darlehen mit einem Gegenwert von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €) hat eine Restlaufzeit von zwei Jahren. Im Dezember 2019 wurde eine Tilgungsrate in Höhe von 1,6 Mio. € gezahlt. Die finale Tilgungsrate über rund 0,5 Mio. € wird im Dezember 2021 erwartet. Als Kreditsicherheiten dienen eine Bankbürgschaft der Svenska Handelsbanken AB (publ), Stockholm, Schweden, und übertragene Eigentumsrechte an Sachwerten. Daneben werden als Ausleihungen an Fremde im Wesentlichen staatliche Pflichtausleihungen in Frankreich bilanziert.
Die Ausleihungen an Dritte werden wie folgt fällig:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Bruttobuchwert zum 31. Dezember | 2,4 | 3,8 |
| Davon: Zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig | 2,4 | 3,8 |
| - Innerhalb eines Jahres fällig | 0,1 | 1,7 |
| - In zwei bis fünf Jahren fällig | 1,0 | 1,0 |
| - In mehr als fünf Jahren fällig | 1,3 | 1,1 |
(d) Als Wertpapiere werden börsennotierte Renten, Aktien und Investmentfonds erfolgsneutral zum aktuellen Börsenwert bilanziert. Wertänderungen werden in der Bewertungsrücklage des Eigenkapitals erfasst (vgl. Tz. 22(f)) und bei Abgang des jeweiligen Wertpapiers in die Gewinnrücklage (im Vorjahr in die Gewinnrücklage) umgegliedert. Die Anlagen sind wie folgt unterteilt:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Förderfond der Stammaktionäre | 1,5 | 1,4 |
| Freie Kapitalanlagen | 10,8 | 9,8 |
| Insgesamt | 12,3 | 11,2 |
Von den Stammaktionären wurde anlässlich des 100-jährigen Bestehens der Mosaikfabrik Mettlach am 17. Januar 1970 ein Sondervermögen bereitgestellt, das der Förderung der Berufsaus- und Weiterbildung von Mitarbeitern der Villeroy & Boch AG und deren Angehörigen, der Förderung von Forschung und Wissenschaft sowie von Investor Relations und von Corporate Governance des Villeroy & Boch-Konzerns dienen soll. Die freie Kapitalanlage erfolgt renditeoptimiert.
In der Fair-Value-Hierarchie des IFRS 13 wird dieser Bilanzposten der Stufe 1 zugeordnet.
In der Bilanz werden die folgenden latenten Steuern ausgewiesen:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuer aus temporären Differenzen | 30,1 | 23,0 |
| Aktive latente Steuer auf Verlustvorträge | 7,7 | 13,5 |
| Latente Steueransprüche | 37,8 | 36,5 |
| Latente Steuerschulden | 3,2 | 4,1 |
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind in Höhe von 7,7 Mio. € (Vorjahr: 13,5 Mio. €) ausgewiesen. Sie betreffen Verlustvorträge ausländischer Konzerngesellschaften. Die latenten Steuern aus temporären Differenzen resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen zwischen Konzernbilanz und Steuerbilanz in den folgenden Posten:
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| Aktive latente Steuern | Passive latente Steuern | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Tz. | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | 5 | 0,1 | 0,0 | 1,7 | 1,2 |
| Sachanlagen | 6 | 0,9 | 3,5 | 2,8 | 3,6 |
| Nutzungsrechte | 7 | 0,0 | 0,0 | 6,9 | 0,0 |
| Finanzielle Vermögenswerte | 10 | 0,3 | 0,2 | 0,2 | 0,2 |
| Vorräte | 12 | 0,0 | 0,0 | 2,4 | 1,3 |
| Sonstige Vermögenswerte | 14 | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,9 |
| Steuerlicher Sonderposten | 0,0 | 0,0 | 4,2 | 4,2 | |
| Pensionsrückstellungen | 27 | 33,6 | 28,1 | 6,6 | 5,8 |
| Sonstige Rückstellungen | 29 | 7,9 | 1,6 | 0,0 | 0,0 |
| Leasingverbindlichkeiten | 31 | 7,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Sonstige Schulden | 1,8 | 3,1 | 0,0 | 0,6 | |
| Zwischensumme | 51,8 | 36,7 | 24,9 | 17,8 | |
| Aktiv- / Passivverrechnung | - 21,7 | - 13,7 | - 21,7 | - 13,7 | |
| Latente Steuer aus temporären Differenzen | 30,1 | 23,0 | 3,2 | 4,1 |
Die Veränderung der aktiven latenten Steuern aus temporären Differenzen um 7,1 Mio. € auf 30,1 Mio. € (Vorjahr: 23,0 Mio. €) resultiert im Wesentlichen aus der Vermehrung der Steuerlatenz auf die Pensionsrückstellungen in Höhe von 5,5 Mio. € (vgl. Tz. 27).
Zum Geschäftsjahresende wies das Unternehmen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 80,6 Mio. € (Vorjahr: 87,8 Mio. €) aus, die Verlustverrechnungsbeschränkungen unterlagen. Für diese wurden insoweit keine aktiven latenten Steuern angesetzt, als deren Nutzung durch künftige positive steuerliche Ergebnisse nicht wahrscheinlich ist. Auf Grundlage eines Impairment-Tests mit Planungshorizont 2020 bis 2024 sind Wertberichtigungen auf latente Steuern auf Verlustvorträge mit 25,8 Mio. € (Vorjahr: 16,7 Mio. €) gebildet worden.
Zum Bilanzstichtag setzten sich die Vorräte wie folgt zusammen:
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| Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 24,9 | 23,6 |
| Unfertige Erzeugnisse | 20,9 | 19,0 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 130,2 | 123,9 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,4 | - |
| Summe Vorräte | 176,4 | 166,5 |
Aus Sicht der einzelnen Unternehmensbereiche gliederten sich die Vorräte wie folgt:
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| Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Bad und Wellness | 114,0 | 105,0 |
| Tischkultur | 62,4 | 61,5 |
| Summe Vorräte | 176,4 | 166,5 |
Die deutliche Erhöhung der Vorräte im Unternehmensbereich Bad und Wellness um 9,0 Mio. € auf 114,0 Mio. € entfällt hauptsächlich auf die nachhaltige Sicherstellung der Lieferfähigkeit.
Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer bzw. geminderter Verwertbarkeit ergeben, wurde eine Wertberichtigung in Höhe von 21,1 Mio. € bilanziert. Diese erhöhten sich im Geschäftsjahr um 3,6 Mio. €.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis unter Berücksichtigung der erwarteten Verluste bis zum vereinbarten Zahlungsziel aktiviert. Villeroy & Boch gewährt seinen Kunden länder- und branchenspezifische Zahlungsziele. Regional verteilten sich diese Forderungen nach dem Sitz der Kunden wie folgt:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Deutschland | 25,3 | 23,9 |
| Übriger Euroraum | 28,8 | 28,8 |
| Sonstiges Ausland | 93,2 | 87,7 |
| Bruttobuchwert | 147,3 | 140,4 |
| Wertberichtigung aufgrund der erwarteten Verluste (Stufe 1) | - 0,5 | -0,5 |
| Wertberichtigung aufgrund von objektiven Hinweisen (Stufe 2) | - 3,7 | - 2,5 |
| Wertberichtigungen | - 4,2 | - 3,0 |
| Forderungen gegen verbundene, nicht konsolidierte Gesellschaften | 0,1 | - |
| Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 143,2 | 137,4 |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an Externe entfielen mit 104,0 Mio. € (Vorjahr: 99,3 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness und mit 39,1 Mio. € (Vorjahr: 38,1 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Tischkultur. Forderungen gegen verbundene, nicht konsolidierte Gesellschaften betragen 0,1 Mio. € (vgl. Tz. 58).
Die Wertberichtigungen werden nach einem zweistufigen Verfahren bilanziert, da die einzelnen Forderungen hauptsächlich kurzfristig fällig werden und demzufolge keine signifikanten Finanzierungskomponenten enthalten. Das Ausfallrisiko bei den nichtwertberichtigten Forderungen trägt im Wesentlichen eine Versicherung.
In der ersten Stufe wird der erwartete Verlust bis zum vereinbarten Zahlungsziel als Wertberichtigung erfasst. Nicht versicherte Forderungsbestände werden durch Limite auf Basis der Versicherungsklassifizierung und eines internen Ratings gesteuert. Die Ermittlung der erwarteten Verluste erfolgt im Wesentlichen auf Basis externer und interner Kundenratings und den verbundenen historischen Ausfallwahrscheinlichkeiten.
Liegen in der Folge objektive Hinweise für einen möglichen Ausfall einer Kundenforderung vor, wird eine zusätzliche Wertberichtigung gebildet (Stufe 2). Die Ermittlung der zu erfassenden Risikovorsorge erfolgt in Höhe der über die gesamte Restlaufzeit erwarteten Verluste. Um die erwarteten Kreditausfälle zu bestimmen, wird folgende Matrix angewendet. Diese basiert auf den beobachteten historischen Ausfallquoten, ergänzt um zukunftsbezogene Schätzungen.
Der Forderungsbestand umfasste:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Brutto | Wertberichtigung | Brutto | Wertberichtigung |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Weder wertgeminderte noch überfällige Positionen | 106,8 | - | 101,8 | - |
| Nicht wertgemindert, aber überfällig | 23,5 | - | 21,8 | - |
| Wertgemindert, aber nicht überfällig 1) | 13,4 | - 0,5 | 13,0 | - 0,5 |
| Wertgemindert und überfällig | 3,7 | - 3,7 | 3,8 | - 2,5 |
| Kunde seit maximal 90 Tagen säumig | 0,8 | - 0,8 | 0,8 | - 0,2 |
| Kunde zwischen 91 und 360 Tagen säumig | 1,8 | - 1,8 | 1,5 | - 0,8 |
| Kunde seit mindestens 361 Tagen säumig | 1,1 | - 1,1 | 1,5 | - 1,5 |
| Bruttowert insgesamt | 147,4 | - 4,2 | 140,4 | - 3,0 |
| Wertberichtigungen | - 4,2 | - | - 3,0 | - |
| Nettobuchwert | 143,2 | - | 137,4 | - |
1) nicht durch Kreditversicherung abgedeckte Forderungen
Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch im Zahlungsverzug befindlichen Bestandes lagen zum Abschlussstichtag keine Anzeichen auf einen möglichen Ausfall des Schuldners vor. Für die überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen hat der Villeroy & Boch-Konzern eine Deckungszusage des Warenkreditversicherers oder werthaltige Sicherungen erhalten. Alle übrigen Forderungen wurden in der ersten Stufe wertgemindert, auch wenn diese noch nicht überfällig waren. Dieser Forderungsbestand erhöhte sich im Berichtsjahr von 13,0 Mio. € um 0,4 Mio. € auf 13,4 Mio. €. Im Wesentlichen basiert diese Erhöhung auf der generellen Erhöhung der Forderungen. Darüber hinaus wird zur allgemeinen Risikovorsorge der nicht versicherte Anteil pauschal wertberichtigt. Lagen objektive Hinweise für einen möglichen Ausfall vor, wurde in der zweiten Stufe eine zusätzliche Wertberichtigung gebildet und die Forderung als wertgemindert und überfällig ausgewiesen. Die Wertberichtigungen in den beiden Stufen haben sich wie folgt entwickelt:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Summe | Stufe 1 | Stufe 2 | Summe | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 01. Januar | 0,5 | 2,5 | 3,0 | 0,4 | 2,7 | 3,1 |
| Zuführungen | 0,5 | 1,9 | 2,4 | 0,2 | 1,1 | 1,3 |
| Währungsanpassungen | - 0,3 | 0,1 | - 0,2 | - 0,1 | - 0,1 | - 0,2 |
| Inanspruchnahmen | - 0,2 | - 0,3 | - 0,5 | 0,0 | - 0,4 | - 0,4 |
| Auflösungen | 0,0 | - 0,5 | - 0,5 | 0,0 | - 0,8 | - 0,8 |
| Stand zum 31. Dezember | 0,5 | 3,7 | 4,2 | 0,5 | 2,5 | 3,0 |
Die Wertberichtigungen entsprechen 2,8 % des gesamten Forderungsbestands aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 2,1 %). Im Konzern liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor, da diese über eine große Anzahl von Kunden verteilt sind.
Die sonstigen Vermögenswerte beinhalten:
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| in Mio. € | Buchwert | Restlaufzeit | Buchwert | Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr | 31.12.2018 | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Geleistete Anzahlungen und Kautionen | 4,1 | 2,2 | 1,9 | 4,9 | 3,1 | 1,8 |
| Marktwerte von Sicherungsinstrumenten | 0,7 | 0,6 | 0,1 | 3,2 | 1,5 | 1,7 |
| Vertragsvermögenswerte | 1,3 | 1,3 | - | 1,6 | 1,6 | - |
| Übrige sonstige Vermögenswerte | 8,6 | 8,6 | - | 10,5 | 10,5 | - |
| Summe Finanzinstrumente | 14,7 | 12,7 | 2,0 | 20,2 | 16,7 | 3,5 |
| Sonstige Steuerforderungen | 6,2 | 6,2 | - | 9,1 | 9,1 | - |
| Rechnungsabgrenzung | 1,8 | 1,8 | - | 1,8 | 1,8 | - |
| Summe sonstige Vermögenswerte | 22,7 | 20,7 | 2,0 | 31,1 | 27,6 | 3,5 |
* Die Beschreibung der Finanzinstrumente erfolgt in Tz. 55.
Die Sicherungsinstrumente betreffen zum Bilanzstichtag Devisentermingeschäfte (0,6 Mio. € / Vorjahr: 3,2 Mio. €) und Messingswaps (0,1 Mio. € / Vorjahr 0,0 Mio. €).
Die aktivierten Kautionen in Höhe von 1,9 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) wurden in Form von Zahlungsmitteln bei den jeweiligen Vermietern hinterlegt. Der beizulegende Zeitwert dieser Sicherheiten entspricht den Buchwerten.
Vertragsvermögenswerte umfassen eingerechnete, aber noch nicht abgerechnete Lizenzansprüche im Wert von 1,3 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2019 wurden von den zum Bilanzstichtag des Vorjahres aktivierten Werten 1,6 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) an Lizenznehmer fakturiert und neue Ansprüche im Wert von 1,3 Mio. € gebildet (Vorjahr: 1,6 Mio. €). Ansprüche, die zum 31.12. bilanziert wurden, in Höhe von 0,0 Mio. € (Vorjahr: -) wurden erfolgswirksam aufgelöst.
Die Position "Übrige sonstige Vermögenswerte" umfasst Forderungen an den französischen Staat aus dem "crédit d'impôt pour la compétitivité et l'emploi", Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, Mietforderungen, debitorische Kreditoren sowie eine Vielzahl an Einzelsachverhalten. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Forderungen aus dem Verkauf von Anlagen vollständig beglichen (vgl. Tz. 17).
Die sonstigen Steuerforderungen in Höhe von 6,2 Mio. € (Vorjahr: 9,1 Mio. €) umfassen vor allem Umsatzsteuerguthaben in Höhe von 4,4 Mio. € (Vorjahr: 6,6 Mio. €).
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält hauptsächlich Mietzahlungen und Versicherungsprämien.
Bei Zweifel an der Einbringlichkeit von Forderungen wurden von den Portfolioverantwortlichen Wertberichtigungen in ausreichender Höhe vorgenommen, die direkt mit den Buchwerten verrechnet sind. Die Risikovorsorge bei den kurzfristigen Vermögenswerten erfolgt nach dem vereinfachten, zweistufigen Verfahren. Zum 31. Dezember 2019 bestehen in dieser Bilanzposition, wie im Vorjahr, keine überfälligen Forderungen. Im Konzern liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor, da diese über eine große Anzahl von Vertragspartnern verteilt sind.
Die Ertragsteuerforderungen in Höhe von 5,3 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €) enthalten im Wesentlichen ausstehende Körperschaftsteuererstattungsansprüche. Davon betreffen 0,9 Mio. € (Vorjahr: 3,1 Mio. €) ausländische Konzerngesellschaften.
Der Zahlungsmittelbestand setzte sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Kassenbestand inkl. Schecks | 0,4 | 0,6 |
| Guthaben auf laufenden Konten bei Kreditinstituten | 53,9 | 19,9 |
| Kurzfristige Anlagen | 156,0 | 37,1 |
| Summe Zahlungsmittel und kurzfristige Anlagen | 210,3 | 57,6 |
Die Mittel werden ausschließlich kurzfristig bei Banken mit hoher Bonität gehalten, die überwiegend einem Einlagensicherungssystem angehören (vgl. Tz. 55). Aus diesem Grund erwarten wir keine Ausfälle innerhalb der nächsten zwölf Monate. Die Kreditwürdigkeit unserer Bankpartner verfolgen wir kontinuierlich, um bei einer signifikanten Erhöhung des Ausfallrisikos gegenzusteuern.
Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der zum 1. Januar 2019 in diesem Bilanzposten ausgewiesene Buchwert in Höhe von 0,8 Mio. € betraf das Gelände unseres ehemaligen Tischkulturwerks in Luxemburg. Am 6. Dezember 2019 erfolgte die Veräußerung dieser Immobilie im Rahmen eines Unternehmensverkaufs. Das Vermögen der verkauften Gesellschaft bestand fast ausschließlich aus dem Grundstückswert. Der Erwerber beabsichtigt, das Grundstück baurechtlich zu erschließen, zu entwickeln und anschließend zu vermarkten. Der Kaufpreis für sämtliche Gesellschaftsanteile richtet sich nach der maximal bebaubaren Grundfläche auf diesem Gelände. Diese Baudichte ergibt sich erst aus dem endgültigen Bebauungsplan, dessen Freigabe durch die zuständige luxemburgische Behörde voraussichtlich nicht bis Ende 2020 erwartet werden kann. Der Erwerber leistete eine Kaufpreiszahlung in Höhe von 114,0 Mio. €. Aufgrund der Kopplung mit einer möglichen Variabilität der Baudichte handelt es sich um eine Transaktion mit einem entsprechend variablen Kaufpreis. Jede Veränderung der Baudichte führt zu einer Anpassung des Kaufpreises. Daher erfolgte die Bewertung der Transaktion unter Berücksichtigung von verschiedenen, als möglich erachteten Szenarien. Die als möglich betrachteten sechs Szenarien betrachteten eine unterschiedliche Baudichte verbunden mit einer Schätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit, die sich zwischen 0 % und 80 % bewegte. Das voraussichtlich wahrscheinlichste Szenario mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit von 80 % führte zu einem Fair Value (Stufe 3) in Höhe von 89,3 Mio. €. Dies bedeutete eine entsprechende Ertragsrealisierung in der vorstehend genannten Höhe. Daraus resultiert der Ansatz einer potenziellen Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von 24,7 Mio. €, die in den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird (vgl. Tz. 32). Unter Berücksichtigung des Anlagenabgangs und der angefallenen Beratungskosten wurde ein Ertrag in Höhe von 87,7 Mio. € erfasst.
Die Verifizierung unserer Preiseinschätzung erfolgt durch einen unabhängigen Immobilienexperten. Die Ermittlung des finalen Transaktionspreises wird regelmäßig überprüft. Eventuelle Änderungen des Erwartungswertes werden erfolgswirksam erfasst.
Das gezeichnete Kapital der Villeroy & Boch AG beträgt zum Bilanzstichtag unverändert 71,9 Mio. € und ist in 14.044.800 voll eingezahlte Stamm-Stückaktien und 14.044.800 voll eingezahlte stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien eingeteilt. Am Grundkapital sind beide Anteilsklassen jeweils im gleichen Umfang beteiligt.
Die Inhaber der stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine um 0,05 € je Vorzugs-Stückaktie höhere Dividende als die Inhaber von Stamm-Stückaktien, mindestens jedoch eine Vorzugsdividende in Höhe von 0,13 € je Vorzugs-Stückaktie. Reicht in einem Geschäftsjahr der Bilanzgewinn zur Zahlung dieser Vorzugsdividende nicht aus, so erfolgt die Nachzahlung der Rückstände aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre. Hierbei werden die älteren Rückstände vor den jüngeren getilgt. Erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände wird die Vorzugsdividende des aktuellen Geschäftsjahres geleistet. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanspruchs desjenigen Geschäftsjahres, aus dessen Bilanzgewinn die Nachzahlung auf die Vorzugs-Stückaktien gewährt wird. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
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| Stück | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stamm-Stückaktien | ||
| Im Umlauf befindliche Stückaktien - unverändert - | 14.044.800 | 14.044.800 |
| Vorzugs-Stückaktien | ||
| Ausgegebene Stückaktien - unverändert - | 14.044.800 | 14.044.800 |
| Vom Villeroy & Boch-Konzern gehaltene Aktien Stand am 31. Dezember - unverändert - | 1.683.029 | 1.683.029 |
| Im Umlauf befindliche Stückaktien | 12.361.771 | 12.361.771 |
Der Hauptversammlungsbeschluss vom 23. März 2018 ermächtigt den Vorstand der Villeroy & Boch AG nach den folgenden Regeln eigene Stamm-Stückaktien und/oder Vorzugs-Stückaktien zu erwerben:
a) Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 22. März 2023 einschließlich eigene Stamm-Stückaktien und/oder Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft bis zu 10 vom Hundert des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder -falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. März 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab dem Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben, soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, nicht mehr als 10 vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann sich auf die Aktien nur einer Gattung beschränken. Der Erwerb von Vorzugs-Stückaktien darf nach Wahl des Vorstands entweder über die Börse (dazu (1)) oder aufgrund eines an alle Vorzugsaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Vorzugsaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten (dazu (2)) unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgen. Der Erwerb von Stamm-Stückaktien darf nach Wahl des Vorstands entweder aufgrund eines an alle Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. aufgrund einer an alle Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (dazu (2)) oder von einzelnen Stammaktionären unter Ausschluss des Andienungsrechts der übrigen Stammaktionäre (dazu (3)) erfolgen.
(1) Erfolgt der Erwerb von Vorzugs-Stückaktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft geleistete Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Erwerbstag um nicht mehr als 10 vom Hundert über oder unterschreiten.
(2) Erfolgt der Erwerb von Vorzugs- und/oder StammStückaktien aufgrund eines jeweils an alle Aktionäre einer Gattung gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen
| ― | im Falle eines an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bzw. |
| ― | im Falle einer an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten die Grenzwerte der von der Gesellschaft festgelegten Kaufpreisspanne (ohne Erwerbsnebenkosten) |
den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Börsenhandelstage vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des öffentlichen Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten um nicht mehr als 20 vom Hundert über oder unterschreiten.
Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots bzw. einer an alle Vorzugsund/oder Stammaktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erhebliche Abweichungen des maßgeblichen Kurses, so kann das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. In diesem Fall wird auf den Durchschnitt der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am dritten, vierten und fünften Börsenhandelstag vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung der Anpassung abgestellt. Das Volumen des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann begrenzt werden. Sofern bei einem öffentlichen Kaufangebot oder einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten das Volumen der angedienten Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien das vorgesehene Rückkaufvolumen überschreitet, kann der Erwerb im Verhältnis der jeweils gezeichneten bzw. angebotenen Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien erfolgen; das Recht der Vorzugs- und/oder Stammaktionäre, ihre Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten anzudienen, ist insoweit ausgeschlossen.
Eine bevorrechtigte Behandlung geringer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Vorzugs- und/oder Stamm-Stückaktien je Vorzugs- und/oder Stammaktionär sowie eine kaufmännische Rundung zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien können vorgesehen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Vorzugs- und/oder Stammaktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Das an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichtete öffentliche Kaufangebot bzw. die an alle Vorzugs- und/oder Stammaktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten kann weitere Bedingungen vorsehen.
(3) Erfolgt der Erwerb von Stamm-Stückaktien von einzelnen Aktionären unter Ausschluss des Andienungsrechts der übrigen Stammaktionäre, darf der Kaufpreis den Schlusskurs der Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am Vortag des Erwerbsangebots um nicht mehr als 5 vom Hundert überschreiten. Der Erwerb zu einem niedrigeren als dem danach maßgeblichen Preis ist möglich.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung gemäß vorstehend lit. a) oder einer oder mehrerer früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Die eigenen Aktien können über die Börse oder aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes veräußert und insbesondere auch zu den folgenden Zwecken verwendet werden:
(1) Vorzugs-Stückaktien können in anderer Weise als über die Börse oder aufgrund eines Angebots an alle Aktionäre veräußert werden, wenn der bar zu zahlende Kaufpreis den Börsenpreis der im Wesentlichen gleich ausgestatteten, bereits börsennotierten Aktien nicht wesentlich unterschreitet. Nicht wesentlich ist eine Unterschreitung, wenn der Kaufpreis den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Veräußerung um nicht mehr als 5 vom Hundert unterschreitet. Die Anzahl der in dieser Weise veräußerten Vorzugs-Stückaktien darf zusammen mit der Anzahl anderer Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert oder aus genehmigtem Kapital ausgegeben worden sind, und der Anzahl der Aktien, die durch Ausübung von Options- und/oder Wandlungsrechten oder Erfüllung von Wandlungspflichten aus Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen entstehen können, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind, 10 vom Hundert des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.
(2) Die eigenen Vorzugs-Stückaktien und/oder StammStückaktien können gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere auch in Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen sowie Zusammenschlüssen von Unternehmen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen.
(3) Die Vorzugs-Stückaktien oder Stamm-Stückaktien können eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Aktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Aktien in der Satzung ermächtigt. Eigene Stamm-Stückaktien dürfen ohne gleichzeitige Einziehung einer mindestens entsprechenden Anzahl eigener Vorzugs-Stückaktien nur eingezogen werden, sofern dadurch der anteilige Betrag am Grundkapital der insgesamt ausgegebenen Vorzugs-Stückaktien die Hälfte des Grundkapitals nicht übersteigt.
(4) Die Vorzugs-Stückaktien können neben oder anstelle einer Barausschüttung als Sachausschüttung an die Aktionäre ausgeschüttet werden.
c) Sämtliche vorstehenden Ermächtigungen können einzeln oder gemeinsam, einmal oder mehrmals, ganz oder teilweise, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgenutzt werden. Die Ermächtigungen unter lit. a) und lit. b) Ziffern (1) und (2) können auch durch abhängige oder in Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder durch auf deren Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden. Die vorstehenden Ermächtigungen dürfen nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 2 AktG).
d) Der Vorstand darf von den vorstehenden Ermächtigungen zu lit. a) bis c) nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen.
e) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die aufgrund der Ermächtigung gemäß vorstehend lit. a) oder einer oder mehrerer früher erteilten Ermächtigungen erworbenen eigenen Aktien wird ausgeschlossen, soweit sie gemäß den vorstehenden Ermächtigungen zu lit. b) Ziffern (1) und/oder (2) verwendet werden. Bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse gemäß lit. b) besteht ebenfalls kein Bezugsrecht der Aktionäre. Bei einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot gemäß lit. b) ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der jeweils anderen Gattung auszuschließen, sofern der jeweilige Angebotspreis den Durchschnitt der Schlusskurse der Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor der Ankündigung des Angebots um nicht mehr als 5 vom Hundert unterschreitet. Bei einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot und bei einer Sachausschüttung gemäß lit. b) Ziffer (4) wird der Vorstand außerdem ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen.
Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 193,6 Mio. €.
Die Einstandskosten der gehaltenen 1.683.029 Vorzugs-Stückaktien betragen, wie im Vorjahr, 15,0 Mio. €. Nach IAS 32.33 vermindern die gesamten Anschaffungskosten das Eigenkapital. Alle Transaktionen erfolgten auf Basis gültiger Hauptversammlungsbeschlüsse und nach Zustimmung des Aufsichtsrats über die Börse. Anteilstransaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfolgten nicht. Eigene Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Die Verwendung der gehaltenen Vorzugs-Stückaktien ist durch die ergangenen Beschlüsse begrenzt.
Die Gewinnrücklagen des Villeroy & Boch-Konzerns in Höhe von 97,0 Mio. € (Vorjahr: 31,9 Mio. €) enthalten die Gewinnrücklagen der Villeroy & Boch AG und die anteiligen - seit Konzernzugehörigkeit erwirtschafteten - Erfolge der konsolidierten Tochtergesellschaften.
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand zum 01. Januar | 31,9 | 12,7 |
| Den Gesellschaftern der Villeroy & Boch AG zurechenbarer Anteil am Konzernergebnis | 80,2 | 33,5 |
| Gezahlte Dividenden an die Aktionäre der Villeroy & Boch AG | - 15,1 | - 14,3 |
| Erwerb von Minderheitsanteilen (vgl. Tz. 23) | 0,0 | - |
| Stand zum 31. Dezember | 97,0 | 31,9 |
Die Bewertungsrücklagen umfassen die Rücklagen des Sonstigen Ergebnisses für:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden: | |||
| Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Konzerngesellschaften (a) | - 11,4 | - 5,0 | - 6,4 |
| Währungsumrechnung von als Nettoinvestitionen klassifizierten, langfristigen Darlehen an ausländische Konzerngesellschaften (b) | -4,4 | - 6,5 | 2,1 |
| Cash-Flow-Hedges (c) | - 0,6 | 2,5 | - 3,1 |
| Latente Steuer auf Posten, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden (d) | - 5,5 | - 4,6 | - 0,9 |
| Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden: | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen (e) | -107,9 | -89,9 | - 18,0 |
| Übrige Bewertungserfolge (f) | 0,2 | - 0,3 | 0,5 |
| Latente Steuer auf Posten, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden (g) | 31,5 | 25,9 | 5,6 |
| Stand zum 31. Dezember | -98,1 | -77,9 | -20,2 |
Konzerngesellschaften, die in ausländischer Währung bilanzieren, werden nach dem Konzept der funktionalen Währung in Euro umgerechnet (vgl. Tz. 4). Aus der Umrechnung dieser Abschlüsse resultiert im Geschäftsjahr 2019 ein Nettoeffekt in Höhe von - 6,4 Mio. € (Vorjahr: - 1,7 Mio. €).
Innerhalb des Villeroy & Boch-Konzerns bestehen Darlehen, die eine Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb finanzieren. Darlehen in ausländischer Währung werden am Bilanzstichtag zum jeweiligen Stichtagskurs bewertet. Währungseffekte aus den als Nettoinvestition klassifizierten Darlehen werden in dieser Bewertungsrücklage ausgewiesen. Im Berichtszeitraum betrug diese Nettoeigenkapitaländerung 2,1 Mio. € (Vorjahr: 1,0 Mio. €).
Im Villeroy & Boch-Konzern werden Finanzderivate zur Risikominderung geplanter operativer Währungs- und Messingtransaktionen genutzt (vgl. Tz. 55). In der Bilanz werden diese Sicherungsgeschäfte mit ihren beizulegenden Zeitwerten entweder als Sonstiger Vermögenswert (vgl. Tz. 14) oder als Sonstige Verbindlichkeit (vgl. Tz. 32) ausgewiesen.
Wertänderungen der beizulegenden Zeitwerte in Höhe von - 0,8 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €) sind im Berichtszeitraum zugegangen. In Vorperioden angesparte Wertänderungen in Höhe von - 2,3 Mio. € (Vorjahr: - 2,8 Mio. €) wurden im Geschäftsjahr ergebniswirksam umgebucht, da sich zu diesem Zeitpunkt auch das abgesicherte Grundgeschäft auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkte. Im Berichtszeitraum betrug die Nettoeigenkapitaländerung - 3,1 Mio. € (Vorjahr: - 1,0 Mio. €).
Die Rücklage enthält zum Bilanzstichtag hauptsächlich die auf die bilanzierte Cash-Flow-Hedge-Rücklage gebildete latente Steuer. Sie hat sich wie folgt entwickelt:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand zum 01. Januar | - 4,6 | - 5,2 |
| Zugänge | - 1,1 | 0,6 |
| Abgänge | 0,2 | 0,0 |
| Stand zum 31. Dezember | - 5,5 | - 4,6 |
Bei der Abrechnung des jeweiligen Sicherungsinstruments wird anteilig die in dieser Rücklage gebildete Steuerlatenz in die Erfolgsrechnung umgegliedert.
Die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen (vgl. Tz. 27) entsteht bei der Bewertung von Versorgungszusagen durch die stichtagsbezogene Aktualisierung von versicherungsmathematischen Parametern, wie beispielsweise des Abzinsungssatzes, der Rentenbezugsdauer oder des langfristigen Gehaltstrends. Im Berichtszeitraum veränderte sich dieser Posten von - 89,9 Mio. € um - 18,0 Mio. € auf - 107,9 Mio. € (vgl. Tz. 27).
In dieser Rücklage werden zusammengefasst:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränderung |
|---|---|---|---|
| Bewertungserfolge von Wertpapieren | 0,2 | - 0,6 | 0,8 |
| Bewertungserfolge von Personalrückstellungen | 0,0 | 0,3 | - 0,3 |
| Stand zum 31. Dezember | 0,2 | - 0,3 | 0,5 |
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert börsennotierte Wertpapiere (vgl. Tz. 10 c). Diese Finanzinstrumente werden zum jeweiligen beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert entspricht dem Börsenkurs und wird in der Fair-Value-Hierarchie in die erste Stufe eingruppiert. Wertänderungen während der Haltedauer werden erfolgsneutral in der Bewertungsrücklage erfasst. Bei der Ausbuchung verbleiben die bisher in dieser Position ausgewiesenen Erfolge in den Rücklagen. Im Berichtszeitraum veränderte sich dieser Posten von - 0,6 Mio. € um + 0,8 Mio. € auf 0,2 Mio. € (vgl. Tz. 10).
Die Personalrückstellungen (vgl. Tz. 28) enthalten langfristige Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern der Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd., die in Höhe der versicherungsmathematischen Barwerte bilanziert werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, wie zum Beispiel aus der Veränderung des Abzinsungsfaktors oder der unterstellten Sterblichkeit, werden in dieser Position erfasst. Im Berichtszeitraum veränderte sich dieser Posten von 0,3 Mio. € um - 0,3 Mio. € auf 0,0 Mio. €.
Die Rücklage enthält zum Bilanzstichtag ausschließlich die latente Steuer auf die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen. Hieraus entstand im Geschäftsjahr eine Nettoeigenkapitalveränderung in Höhe von 5,6 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €).
Die Minderheitsanteile am Eigenkapital betragen 4,6 Mio. € (Vorjahr: 4,9 Mio. €). Minderheitsgesellschafter sind, wie im Vorjahr, an zwei Konzerngesellschaften beteiligt (vgl. Tz. 63). Am 9. August 2019 wurden weitere Anteile an der Mondial S.A. hinzuerworben. Zusammengefasst stellen sich diese Konzerngesellschaften zum Bilanzstichtag wie folgt dar:
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| in Mio. € | Argent Australia Pty. Ltd., Australien | Mondial S.A., Rumänien | Gesamt 2019 | Gesamt 2018 |
|---|---|---|---|---|
| Prozentsatz der Minderheitsanteile | 54,6 % | 0,5 % | ||
| Langfristige Vermögenswerte | 1,0 | 12,8 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | 13,7 | 16,9 | ||
| Langfristige Schulden | - 0,5 | - 1,1 | ||
| Kurzfristige Schulden | - 5,9 | - 7,5 | ||
| Nettovermögen | 8,3 | 21,1 | ||
| Nettovermögen der Minderheitsanteile | 4,5 | 0,1 | 4,6 | 4,9 |
| Umsatzerlöse | 19,4 | 40,7 | ||
| Gewinn | 0,3 | 4,1 | ||
| davon auf die Minderheitsanteile entfallend | 0,2 | 0,0 | 0,2 | 0,4 |
| Gesamtergebnis | 0,0 | 4,1 | ||
| davon auf die Minderheitsanteile entfallend | 0,0 | 0,0 | 0,0 | - 0,6 |
| Dividendenausschüttung an Minderheitsgesellschafter | - 0,5 | - | - 0,5 | - 0,3 |
Diese zusammenfassenden Finanzinformationen enthalten Transaktionen mit anderen Gesellschaften des Villeroy & Boch-Konzerns, die im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden, wie beispielsweise Verbindlichkeiten aus dem Bezug von Waren und noch nicht realisierte Zwischengewinne. Unsere Konsolidierungsgrundsätze werden in Tz. 3 beschrieben.
Die hier dargestellten Erläuterungen beziehen sich auf die Verwendung des nach deutschem Handelsrecht ermittelten Bilanzergebnisses der Villeroy & Boch AG. Der Jahresüberschuss 2019 der Villeroy & Boch AG beträgt 39,1 Mio. €. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 8,2 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 47,3 Mio. €.
Aufsichtsrat und Vorstand der Villeroy & Boch AG schlagen der Hauptversammlung am 27. März 2020 vor, den Bilanzgewinn wie folgt zur Ausschüttung einer Dividende zu verwenden:
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| 0,55 € | für die Stamm-Stückaktie |
| 0,60 € | für die Vorzugs-Stückaktie |
Der Gewinnverwendungsvorschlag entspricht einer Dividende von:
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| Stamm-Stückaktie: | 7,7 Mio. € |
| Vorzugs-Stückaktie: | 8,4 Mio. € |
| 16,1 Mio. € |
Sofern sich zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses noch eigene Anteile im Besitz der Gesellschaft befinden, verringert sich die Dividendenzahlung für das Vorzugskapital um den auf die eigenen Anteile entfallenden Betrag. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
An die Inhaber der Villeroy & Boch-Aktien wurde in den Vorjahren die in der folgenden Tabelle dargestellte Dividende ausgezahlt:
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| 3. April 2019 | 28. März 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Dividendenberechtigte Aktiengattung | Stückdividende in € |
Gesamtdividende in Mio. € |
Stückdividende in € |
Gesamtdividende in Mio. € |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stamm-Stückaktien | 0,55 | 7,7 | 0,52 | 7,3 |
| Vorzugs-Stückaktien | 0,60 | 7,4 | 0,57 | 7,0 |
| 15,1 | 14,3 |
Vorrangige Ziele des zentralen Kapitalmanagements im Villeroy & Boch-Konzern sind die jederzeitige Sicherstellung der Liquidität sowie der Zugang zu den Kreditmärkten. Dadurch werden Handlungsspielräume eröffnet und der Unternehmenswert nachhaltig gesteigert. Die langfristigen Finanzierungsquellen des Villeroy & Boch-Konzerns bestehen aus:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 254,0 | 209,4 |
| Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 27) | 189,9 | 177,2 |
| Finanzverbindlichkeiten (vgl. Tz. 30) | 70,0 | 25,0 |
| Langfristige Finanzierungsquellen | 513,9 | 411,6 |
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sind die veröffentlichten Inhalte von Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der Villeroy & Boch AG, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG (bzw. §§ 21 ff. WpHG in der vor dem 03. Januar 2018 geltenden Fassung) mitgeteilt worden sind, anzugeben. Nachstehend sind die Inhalte von Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG (bzw. §§ 21 ff. WpHG in der vor dem 03. Januar 2018 geltenden Fassung) zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses aufgeführt:
(1) Frau Thalea von Boch-Reichel, Deutschland, hat uns am 11. November 2016 gemäß § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 09. November 2016 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.020 Stimmrechte) beträgt.
(2) Frau Alida-Kirsten von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 11. November 2016 gemäß § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 09. November 2016 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.020 Stimmrechte) beträgt.
(3) Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland, hat uns gemäß § 41 Abs. 4 f WpHG am 15. Januar 2016 mitgeteilt:
Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland hält seit dem 26. November 2015 Instrumente nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (Ankaufsrecht), die es ihr theoretisch ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien der Villeroy & Boch AG zu erwerben. Es ist ein Stimmrechtsanteil von 98,73 % betroffen, was 13.866.852 Stimmrechten entspricht, sodass theoretisch die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten werden könnten. Es gibt derzeit keine Stimmrechtsanteile aufgrund von Instrumenten nach § 25 WpHG und keine Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.
(4) Herr Christophe de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.307 Stimmrechte) beträgt.
(5) Frau Gabrielle de Schorlemer-de Theux, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.308 Stimmrechte) beträgt.
(6) Frau Caroline de Schorlemer-d'Huart, Belgien, hat uns am 11. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.308 Stimmrechte) beträgt.
(7) Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland, hält seit dem 20. Februar 2013 Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente nach § 25a WpHG (Ankaufsrecht), die es ihr theoretisch ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien der Villeroy & Boch AG zu erwerben. Es ist ein Stimmrechtsanteil von 98,73 % betroffen, was 13.866.852 Stimmrechten entspricht, sodass theoretisch die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten werden könnten. Es gibt derzeit keine Stimmrechtsanteile aufgrund von Finanzinstrumenten bzw. sonstigen Instrumenten nach § 25 WpHG und keine Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.
(8) Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG am 17. November 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 17,74 % (2.491.132 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 13,94 % (1.957.696 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen, davon 1,10 % (154.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG. Weitere 3,37 % (472.726 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären werden ihm dabei jeweils 3 % oder mehr der Stimmrechte zugerechnet:
| ― | Luitwin Michel von Boch-Galhau |
| ― | Siegfried von Boch-Galhau |
(9) Herr Dr. Alexander von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 20. Mai 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG am 18. Mai 2010 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und seit diesem Tag 4,13 % (580.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 1,42 % (200.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen.
Nachfolgend genannte Aktionäre haben uns nach § 127 Abs. 2 WpHG (bzw. § 41 Abs. 2 WpHG in der vor dem 03. Januar 2018 geltenden Fassung) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft zu den nachfolgend genannten Stichtagen folgende Höhe hatte:
(1) Herrn Luitwin Michel von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 01. April 2002 18,42 % Stimmrechtsanteile zu; davon sind ihm 1,55 % der Stimmrechtsanteile nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zuzurechnen.
(2) Herrn Wendelin von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 01. April 2002 7,41 % Stimmrechtsanteile der Gesellschaft zu, davon sind ihm 6,80 % der Stimmrechtsanteile nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 WpHG zuzurechnen.
(3) Herrn Franziskus von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 01. April 2002 7,14 % Stimmrechtsanteile zu, wovon ihm 0,34 % der Stimmrechtsanteile gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zuzurechnen sind.
Im Villeroy & Boch-Konzern bestehen diverse leistungsorientierte Pensionspläne. Die hierfür zu bildenden Pensionsrückstellungen wiesen folgende regionale Verteilung auf:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Deutschland | 166,5 | 157,9 |
| Übriger Euroraum | 10,6 | 9,3 |
| Sonstiges Ausland | 12,8 | 10,0 |
| Pensionsrückstellungen | 189,9 | 177,2 |
In Deutschland bestehen ein Endgehaltsplan und mehrere Entgeltpunktepläne. In Schweden wird ein Endgehaltsplan angeboten. Die Pensionspläne in Schweden, in der Schweiz, in Norwegen und in Mexiko sind teilweise durch die Anlage von finanziellen Vermögenswerten bei externen Verwaltern gedeckt.
Im Villeroy & Boch-Konzern besitzen 8.261 Personen (im Vorjahr: 8.236 Personen) einen leistungsorientierten Pensionsanspruch. Deren regionale Verteilung stellt sich wie folgt dar:
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| Personen | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Deutschland | ||
| Anwärter | 2.362 | 2.258 |
| Unverfallbar Ausgeschiedene | 1.230 | 1.235 |
| Rentner | 2.360 | 2.354 |
| Summe | 5.952 | 5.847 |
| Übriger Euroraum | ||
| Anwärter | 422 | 427 |
| Unverfallbar Ausgeschiedene | 27 | 24 |
| Rentner | 75 | 68 |
| Summe | 524 | 519 |
| Sonstiges Ausland | ||
| Anwärter | 1.357 | 1.450 |
| Unverfallbar Ausgeschiedene | 170 | 165 |
| Rentner | 258 | 255 |
| Summe | 1.785 | 1.870 |
| Personen mit einer Zusage | 8.261 | 8.236 |
Die Bewertung erfolgte anhand folgender gesellschaftsspezifischer Parameter:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in % | ø | Spanne | ø | Spanne |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Abzinsungssatz | 1,0 | 0,2 - 7,0 | 1,8 | 0,9 - 9,1 |
| Erwarteter langfristiger Lohn- und Gehaltstrend | 2,5 | 1,0 - 5,6 | 2,5 | 1,0 - 5,6 |
| Erwarteter langfristiger Rententrend | 1,3 | 0,0 - 3,4 | 1,3 | 0,0 - 3,5 |
Die Durchschnittswerte (Ø) werden als gewichtetes Mittel auf Basis der Barwerte ermittelt. Der Abzinsungssatz wird auf der Grundlage erstrangiger, festverzinslicher Industrieanleihen bestimmt. Die landesspezifischen Abzinsungssätze bewegen sich in einer Spanne zwischen 0,25 % in der Schweiz bis 7,0 % in Mexiko. Im Vorjahr reichte die Spanne der landesspezifischen Abzinsungssätze von 0,9 % in der Schweiz bis 9,1 % in Mexiko. In Deutschland wird ein Abzinsungssatz in Höhe von 1,00 % (Vorjahr: 1,75 %) verwendet. Bei der Schätzung der künftigen Entgelt- und Rententrends werden Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen und andere Faktoren des Arbeitsmarktes berücksichtigt. Für die deutschen Konzerngesellschaften erfolgt die Bewertung der Pensionsverpflichtungen, wie im Vorjahr, unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen Heubeck Richttafel 2018 G (Vorjahr: Heubeck Richttafel 2018 G). In den übrigen Konzernunternehmen wurden landesspezifische Sterbetafeln verwendet.
Nachfolgend werden die Pensionspläne zusammengefasst dargestellt, da wie im Vorjahr der wesentliche Anteil dieser Rückstellung auf deutsche Gesellschaften entfällt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen kann wie folgt auf die in der Bilanz ausgewiesene Rückstellung übergeleitet werden:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Barwert der Anwartschaften | 214,6 | 200,7 |
| Marktwert des Planvermögens | - 24,7 | - 23,5 |
| Bilanzausweis | 189,9 | 177,2 |
Die passivierten Anwartschaftsbarwerte haben sich wie folgt entwickelt:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand zum 01. Januar | 200,7 | 209,3 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 2,3 | 2,1 |
| Zinserträge und Zinsaufwendungen | 3,4 | 3,5 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die aus | ||
| - Veränderungen bei den demografischen Annahmen entstehen | 0,0 | 1,9 |
| - Veränderungen bei den finanziellen Annahmen entstehen | 18,2 | 0,7 |
| - Veränderungen bei den übrigen Annahmen entstehen | 0,9 | 0,3 |
| Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand | 0,9 | 0,0 |
| Gewinne oder Verluste aus Abgeltungen | - 0,1 | - 1,4 |
| Beiträge der begünstigten Arbeitnehmer | 0,4 | 0,4 |
| Gezahlte Rentenleistungen | - 11,9 | - 12,4 |
| Abgeltungsauszahlungen | - 0,1 | - 3,2 |
| Währungsänderungen aus Nicht-EURO-Plänen | - 0,1 | - 0,5 |
| Stand zum 31. Dezember | 214,6 | 200,7 |
Das Planvermögen veränderte sich wie folgt:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand zum 01. Januar | 23,5 | 24,2 |
| Zinserträge und Zinsaufwendungen | 0,4 | 0,5 |
| Gewinne und Verluste aus dem Planvermögen | 1,1 | - 0,2 |
| Beiträge des Villeroy & Boch-Konzerns als Arbeitgeber | 0,4 | 0,4 |
| Beiträge der begünstigten Arbeitnehmer | 0,4 | 0,4 |
| Gezahlte Rentenleistungen | - 1,2 | - 1,2 |
| Währungsänderungen aus Nicht-EURO-Plänen | 0,1 | - 0,6 |
| Stand zum 31. Dezember | 24,7 | 23,5 |
Das Planvermögen wies folgende Portfoliostruktur auf:
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| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | % | in Mio. € | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| - Renten / Rentenfonds | 10,4 | 42 | 9,9 | 42 |
| - Aktien /Aktienfonds | 5,6 | 23 | 5,6 | 24 |
| - Immobilien / Immobilienaktien | 2,2 | 9 | 2,1 | 9 |
| - Zahlungsmittel | 0,1 | 0 | 0,1 | 0 |
| Anlagen an einem aktiven Markt | 18,3 | 74 | 17,7 | 75 |
| Versicherungsverträge | 6,4 | 26 | 5,8 | 25 |
| Planvermögen | 24,7 | 100 | 23,5 | 100 |
Die mit den leistungsorientierten Verpflichtungen verbundenen Risiken im Villeroy & Boch-Konzern betreffen im Wesentlichen die zukunftsbezogene Festlegung der versicherungsmathematischen Grundannahmen auf Basis der historischen Entwicklungen bei der Berechnung des Bilanzansatzes. Dieser Barwert wird insbesondere durch die Diskontierungssätze beinflusst, wobei das gegenwärtig niedrige Zinsniveau zu einer vergleichsweise hohen Pensionsrückstellung beiträgt. Ein fortgesetzter Rückgang der Rendite auf dem Kapitalmarkt für erstklassige Industrieanleihen würde zu einem weiteren Anstieg der Verpflichtungen führen. Eine Simulationsrechnung wird im nachfolgenden Abschnitt "Sensitivitäten, erwartete Entwicklung und Duration" dargestellt.
Innerhalb des Planvermögens bestehen durch die Auswahl der einzelnen Kapitalanlagen und deren Zusammenstellung in einem Depot Risiken, wie beispielsweise das Aktienkurs- und Emittenten-Ausfallrisiko. Aufgrund des insgesamt überschaubaren Volumens des Planvermögens erachtet der Villeroy & Boch-Konzern diese Risiken als angemessen und wertet diese in ihrer Gesamtheit als unkritisch. Die Rendite des Planvermögens wird in Höhe der Diskontierungssätze angenommen, die auf Basis von erstrangigen, festverzinslichen Industrieanleihen bestimmt werden. Sofern die tatsächlichen Renditen der Planvermögen die angewendeten Diskontierungssätze unterschreiten, erhöht sich die Nettoverpflichtung aus den Pensionsplänen.
Die im Folgenden dargestellte Sensitivitätsanalyse der Anwartschaftsbarwerte berücksichtigt jeweils die Änderung einer Annahme, wobei die übrigen Variablen gegenüber der ursprünglichen Berechnung unverändert bleiben:
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| Veränderung der versicherungsmathematischen Annahme | Auswirkung auf die Anwartschaften in Mio.€ |
||
|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Barwert der Anwartschaften | 214,6 | 200,7 | |
| Erhöhung um 0,25 % | 207,7 | 194,6 | |
| Abzinsungssatz | Verminderung um 0,25 % | 222,4 | 206,6 |
| Erhöhung um 0,25 % | 219,5 | 204,8 | |
| Rententrend | Verminderung um 0,25 % | 211,3 | 196,8 |
Für die Bestimmung der Auswirkungen auf die Höhe der Pensionsverpflichtungen bei Änderung der zugrunde liegenden Parameter wurde eine alternative Bewertung der Pensionsverpflichtungen durchgeführt. Eine lineare Extrapolation dieser Werte bei abweichenden Veränderungen der Annahmen oder die Addition bei Kombination der Veränderung einzelner Annahmen ist nicht möglich. Für das Folgejahr wird folgende Entwicklung der Anwartschaftsbarwerte erwartet:
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| in Mio. € | Erwartung 2020 | Erwartung 2019 |
|---|---|---|
| Anwartschaftbarwerte zum 31.12.2019 bzw. 2018 | 214,6 | 200,7 |
| Erwarteter Dienstzeitaufwand | 2,8 | 2,3 |
| Erwartete Zinskosten | 2,1 | 3,5 |
| Erwartete Rentenzahlungen | - 12,6 | - 12,5 |
| Erwartete Anwartschaftsbarwerte | 206,9 | 194,0 |
Bei der Ermittlung der erwarteten Pensionsverpflichtungen werden die demografischen Annahmen über die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises aus dem aktuellen Szenario übernommen. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen im nächsten Jahr erfolgt auf Basis der am Bewertungsstichtag bestehenden Situation. Zum 31. Dezember 2019 beträgt die gewichtete Duration der Pensionsrückstellung im Villeroy & Boch-Konzern 13,2 Jahre (Vorjahr: 12,6 Jahre). Bei den Pensionsplänen deutscher Gesellschaften liegt die gewichtete Duration bei 12,0 Jahren (Vorjahr: 11,4 Jahre).
Bei den Personalrückstellungen richtet sich die Leistung des Villeroy & Boch-Konzerns nach den rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes. Im Berichtszeitraum veränderten sich diese Rückstellungen wie folgt:
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| in Mio. € | Langfristige Rückstellungen für: | Kurzfristige Personalrückstellungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Jubiläumsgratifikationen | Abfertigungen | Altersteilzeit | Sonstige | Summe | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2018 | 7,2 | 6,0 | 5,0 | 0,8 | 19,0 | 15,4 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Inanspruchnahmen | - 0,5 | - 3,4 | - 2,1 | - 0,1 | - 6,1 | - 13,4 |
| Auflösungen | 0,0 | - | - 0,3 | - 0,1 | - 0,4 | - 1,3 |
| Zuführungen | 0,5 | 3,3 | 0,7 | 0,4 | 4,9 | 14,5 |
| Umbuchungen | - 0,4 | - | 0,1 | 0,0 | - 0,3 | - |
| Stand zum 01.01.2019 | 6,8 | 5,9 | 3,4 | 1,0 | 17,1 | 15,2 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | 0,3 | 0,0 | 0,0 | 0,3 | 0,2 |
| Inanspruchnahmen | - 0,5 | - 2,7 | - 2,0 | - 0,1 | - 5,3 | - 13,5 |
| Auflösungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 | - 0,8 |
| Zuführungen | 1,2 | 4,1 | 0,4 | 0,7 | 6,4 | 14,3 |
| Umbuchungen | - | - | 0,0 | 0,0 | 0,0 | - |
| Stand zum 31.12.2019 | 7,5 | 7,6 | 1,8 | 1,6 | 18,5 | 15,4 |
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| in Mio. € | Gesamtbetrag |
|---|---|
| Stand zum 01.01.2018 | 34,4 |
| Währungsanpassungen | 0,0 |
| Inanspruchnahmen | - 19,5 |
| Auflösungen | - 1,7 |
| Zuführungen | 19,4 |
| Umbuchungen | - 0,3 |
| Stand zum 01.01.2019 | 32,3 |
| Währungsanpassungen | 0,5 |
| Inanspruchnahmen | - 18,8 |
| Auflösungen | - 0,8 |
| Zuführungen | 20,7 |
| Umbuchungen | 0,0 |
| Stand zum 31.12.2019 | 33,9 |
Die Rückstellungen für Jubiläumsgratifikationen werden von Konzerngesellschaften gebildet, die sich gegenüber ihren Arbeitnehmern verpflichtet haben, diesen anlässlich von Dienstjubiläen entsprechende Geld- oder Sachzuwendung zu gewähren. Die Villeroy & Boch AG bilanziert eine Verpflichtung in Höhe von 5,4 Mio. € (Vorjahr: 4,8 Mio. €). Dies entspricht 72,0 % (Vorjahr: 70,6 %) dieser Rückstellung. Die Bewertung erfolgte, wie im Vorjahr, unter Anwendung der biometrischen Annahmen der Heubeck Richttafel 2018 G. Im Vorjahr gliederte eine ausländische Konzerngesellschaft einen Betrag von 0,3 Mio. € in die Personalverbindlichkeiten um (vgl. Tz. 32).
Die Rückstellungen für Abfertigungen werden für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gebildet, die unter anderem bei einem Arbeitgeberwechsel oder Renteneintritt gezahlt werden müssen. In der Regel handelt es sich hierbei um Einmalzahlungen an Mitarbeiter in Thailand, Österreich, Italien, Australien, Rumänien und Indien. Der Rückstellungsbetrag entfällt zu 49,9 % auf Ansprüche der Mitarbeiter der Villeroy & Boch Thailand (Vorjahr: 38,6 %) und zu 30,3 % auf die Ansprüche der Mitarbeiter der Villeroy & Boch Austria GmbH (Vorjahr: 34,1 %).
Über Altersteilzeitprogramme besteht die Möglichkeit, die Arbeitszeit von Mitarbeitern unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen während eines gesetzlich festgelegten Zeitraums vor Rentenbeginn zu reduzieren. Der Rückstellungsbetrag entfällt zu 91,0 % auf Mitarbeiter der Villeroy & Boch AG (Vorjahr: 97,0 %).
Der Anstieg der sonstigen langfristigen Personalrückstellung basiert im Wesentlichen auf der Bildung eines Demografie-Fonds als Instrument zur Bewältigung des demografischen Wandels und finanziert Maßnahmen zur Gesundheitsprävention, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Unterstützung lebensphasenorientierter Arbeitszeiten.
In den kurzfristigen Personalrückstellungen werden hauptsächlich Rückstellungen für variable Vergütungsbestandteile in Höhe von 14,9 Mio. € (Vorjahr: 14,3 Mio. €) bilanziert. Die Bewertung der lang- und kurzfristigen Personalrückstellungen basiert auf extern erstellten Gutachten, auf vorliegenden Erfahrungswerten sowie auf staatlichen Vorschriften.
Die sonstigen lang- und kurzfristigen Rückstellungen haben sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:
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| in Mio. € | Sonstige langfristige Rückstellungen | Kurzfristige Rückstellungen für: | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Restrukturierung | Garantien | Rekultivierung und Rückbau | Beratungs- und Prozesskosten | Übrige | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2018 | 11,3 | - | 7,0 | 4,1 | 1,7 | 7,2 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | - | - 0,1 | - | 0,0 | 0,0 |
| Inanspruchnahmen | - 1,0 | - | - 0,8 | - 1,1 | - 0,5 | - 3,0 |
| Auflösungen | - 1,9 | - | - 0,2 | - | 0,0 | - 0,8 |
| Zuführungen | 1,6 | - | 0,7 | - | 0,8 | 3,8 |
| Umbuchungen | - 1,2 | - | - | 1,2 | - | - |
| Stand zum 01.01.2019 | 8,8 | - | 6,6 | 4,2 | 2,0 | 7,2 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 | - | 0,0 | 0,0 |
| Inanspruchnahmen | - 1,8 | - | - 0,9 | - 0,9 | - 0,7 | - 3,6 |
| Auflösungen | - 0,1 | - | - 0,2 | - 2,5 | - 0,3 | - 0,9 |
| Zuführungen | 16,2 | 10,4 | 0,7 | 4,4 | 3,0 | 3,9 |
| Umbuchungen | 0,7 | - | - | - | - | - 0,7 |
| Stand zum 31.12.2019 | 23,8 | 10,4 | 6,2 | 5,2 | 4,0 | 5,9 |
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| in Mio. € | Kurzfristige Rückstellungen für: | Gesamtbetrag |
|---|---|---|
| Summe | ||
| --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2018 | 20,0 | 31,3 |
| Währungsanpassungen | - 0,1 | - 0,1 |
| Inanspruchnahmen | - 5,4 | - 6,4 |
| Auflösungen | - 1,0 | - 2,9 |
| Zuführungen | 5,3 | 6,9 |
| Umbuchungen | 1,2 | 0,0 |
| Stand zum 01.01.2019 | 20,0 | 28,8 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | 0,0 |
| Inanspruchnahmen | - 6,1 | - 7,9 |
| Auflösungen | - 3,9 | - 4,0 |
| Zuführungen | 22,4 | 38,6 |
| Umbuchungen | - 0,7 | 0,0 |
| Stand zum 31.12.2019 | 31,7 | 55,5 |
Die langfristigen Rückstellungen bestehen insbesondere für Rekultivierungs- und Immobilien-Rückbauverpflichtungen für mehrere Liegenschaften von bestehenden oder ehemaligen Produktionsstandorten und für Verpflichtungen zum Rückbau von Mietereinbauten.
In diesem Jahr wurden im Wesentlichen für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen auf Liegenschaften in Frankreich, Deutschland und Schweden Rückstellungen in Höhe von 19,3 Mio. € gebildet. Im kommenden Geschäftsjahr erwarten wir aus diesen Maßnahmen eine Inanspruchnahme in Höhe von 4,4 Mio. €. Für den Rückbau und die Sanierung des ehemaligen Tischkulturwerks in Luxemburg wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Betrag in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) ausgegeben. Im kommenden Geschäftsjahr erwarten wir aus diesem Projekt in Luxemburg Ausgaben in Höhe von 0,8 Mio. €.
Im Dezember 2019 wurde ein Restrukturierungsplan zur Weiterentwicklung unseres Konzerns im Hinblick auf effiziente Strukturen verabschiedet. Die Maßnahmen dieses Transformations- und Effizienzsteigerungsplans umfassen sämtliche Funktionen und Märkte des Villeroy & Boch-Konzerns. Die lokalen Arbeitnehmervertreter wurden entsprechend informiert. Die geschätzten Restrukturierungskosten für Personal werden mit insgesamt 9,2 Mio. € veranschlagt. Andere direkt diesem Restrukturierungsprogramm zurechenbare Kosten belaufen sich auf 1,2 Mio. €. Die Berechnung dieser Verpflichtung erfolgte auf Basis von unternehmensspezifischen aktualisierten Erfahrungswerten. Die Kosten wurden vollumfänglich im Geschäftsjahr zurückgestellt und sind im Wesentlichen in den Vertriebs-, Marketing- und Entwicklungskosten (71 %) und in den allgemeinen Verwaltungskosten (21 %) enthalten. Die bilanzierte Rückstellung soll erwartungsgemäß innerhalb der nächsten zwölf Monate vollständig verbraucht werden.
Der Villeroy & Boch-Konzern verkaufte seine Produkte in der Regel mit einer länder- und branchenspezifischen Garantie. Die Bemessung der Rückstellung für Garantieleistungen erfolgte auf Grundlage unternehmensbereichsspezifischer Erfahrungswerte der Vergangenheit. Zusätzlich flossen aktuelle Erkenntnisse aus eventuellen neuen Risiken in Zusammenhang mit neuen Materialien, geänderten Produktionsprozessen oder sonstigen, die Qualität beeinflussenden Faktoren in die Bewertung ein.
Die übrigen Rückstellungen umfassten Rückstellungen für Provisionen, Lizenzgebühren und eine Vielzahl an weiteren Einzelsachverhalten.
Unter den Finanzverbindlichkeiten werden zum 31. Dezember 2019 die verzinslichen Verpflichtungen gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Diese veränderten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| in Mio. € | Langfristige Finanzverbindlichkeiten | Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | Gesamtbetrag |
|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2018 | 50,2 | 0,9 | 51,1 |
| Zahlungswirksame Veränderungen | - | 34,3 | 34,3 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen: | |||
| - Aufrechnung (vgl. Tz. 16) | - | - 28,3 | - 28,3 |
| - Zinskapitalisierungen | - | 1,0 | 1,0 |
| - Umgliederungen | - 25,2 | 25,2 | 0,0 |
| - Währungsanpassungen | - | 0,0 | 0,0 |
| Stand zum 01.01.2019 | 25,0 | 33,1 | 58,1 |
| Zahlungswirksame Veränderungen | 70,0 | - 2,5 | 67,5 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen: | |||
| - Aufrechnung (vgl. Tz. 16) | - | - 13,1 | - 13,1 |
| - Zinskapitalisierungen | - | 0,3 | 0,3 |
| - Umgliederungen | - 25,0 | 25,0 | 0,0 |
| - Umgliederung aus Erstanwendung IFRS 16 | - | - 0,3 | - 0,3 |
| - Währungsanpassungen | - | 0,0 | 0,0 |
| Stand zum 31.12.2019 | 70,0 | 42,5 | 112,5 |
Zum 31. Dezember 2019 bestehen langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 70,0 Mio. € (Vorjahr: 25,0 Mio. €). Im Dezember 2019 hat die Villeroy & Boch AG bei drei inländischen Kreditinstituten langfristige, endfällige Darlehensverträge abgeschlossen. Ein Bankdarlehen über 20,0 Mio. € wird im Jahr 2022, die beiden übrigen Darlehen über jeweils 25,0 Mio. € im Jahr 2024 fällig. Die Zinsen sind quartalsweise bzw. jährlich zu zahlen. Diese Finanzierungen enthalten Negativerklärungen der Villeroy & Boch AG. Im Falle eines Kontrollwechsels bei der Villeroy & Boch AG endet ein mehrjähriger Kreditvertrag vorzeitig.
Im Geschäftsjahr 2019 wurde ein Bankdarlehen mit einem Nennwert von 25,0 Mio. € in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliedert, da es innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückgezahlt wird. Bei diesem mehrjährigen Kreditvertrag wurde ein Sonderkündigungsrecht der kreditgebenden Bank im Fall eines Kontrollwechsels bei der Villeroy & Boch AG vereinbart. Der Kapitaldienst erfolgt jährlich. Das im Vorjahr in die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten umgegliederte mehrjährige Bankdarlehen im Wert von 25,0 Mio. € wurde fristgerecht zurückbezahlt. Forderungen an bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden in Höhe von 13,1 Mio. € (Vorjahr: 28,3 Mio. €) konsolidiert (vgl. Tz. 16). Die Aufrechnungstatbestände und die Absicht zur Abwicklung auf Nettobasis sind gegeben.
Mit der Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 wurden die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing in Höhe von 0,3 Mio. € in den Bilanzposten lang- und kurzfristige Leasingverbindlichkeiten umgegliedert (vgl. Tz. 31).
Die Leasingverbindlichkeiten betreffen ausschließlich zukünftige Zahlungsverpflichtungen aus der langfristigen Anmietung von Vermögenswerten (vgl. Tz. 7). Sie werden mit dem Barwert der über die Vertragslaufzeit zu leistenden Zahlungen für die Nutzung des Vermögenswertes an den Vermieter passiviert. Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten veränderten sich im Geschäftsjahr wie folgt:
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| in Mio. € | Langfristige Leasingverbindlichkeiten | Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | Gesamtbetrag |
|---|---|---|---|
| Stand zum 01.01.2019 | - | - | - |
| Zugänge aus Erstanwendung IFRS 16 | 35,2 | 12,3 | 47,5 |
| Zahlungswirksame Veränderungen | - | - 14,2 | - 14,2 |
| Zahlungsunwirksame Veränderungen: | |||
| Erstmaliger Ansatz | 8,9 | - | 8,9 |
| Finance Lease Verträge (vgl. Tz. 30) | - | 0,3 | 0,3 |
| Zinskapitalisierungen | 0,8 | 0,0 | 0,8 |
| Umgliederungen | - 14,7 | 14,7 | 0,0 |
| Währungsanpassungen | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
| Stand zum 31.12.2019 | 30,2 | 13,1 | 43,3 |
Im Geschäftsjahr wurden Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von - 0,8 Mio. € ergebniswirksam erfasst.
Die undiskontierten Verpflichtungen aus den aktivierten Mietverträgen werden wie folgt fällig:
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| in Mio. € | 2019 |
|---|---|
| Fällig innerhalb der nächsten 3 Monate | 4,0 |
| Fällig ab dem 4. Monat bis zum 12. Monat | 10,5 |
| Fällig ab dem 13. Monat bis zum 24. Monat | 11,1 |
| Fällig ab dem 25. Monat bis zum 36. Monat | 7,7 |
| Fällig ab dem 37. Monat bis zum 48. Monat | 4,9 |
| Fällig ab dem 49. Monat bis zum 60. Monat | 3,0 |
| Fällig nach dem 61. Monat bis zum Vertragsende | 5,4 |
| Summe undiskontierte Leasingzahlungen | 46,6 |
| Enthaltener Zinsanteil | -3,3 |
| Bilanzierte Leasingverbindlichkeit | 43,3 |
In den Leasingverträgen bestehen teilweise Preisanpassungsklauseln sowie Verlängerungs-, Kauf- und Kündigungsoptionen. Für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit werden solche Optionen nur dann einbezogen, wenn mit hinreichender Sicherheit von einer Verlängerung bzw. Nicht-Kündigung ausgegangen werden kann. Variable Leasingzahlungen, die nicht von der Entwicklung eines Index oder Kurses abhängen, wie etwa umsatzabhängige Teile einer Miete, dürfen ebenfalls nicht in die Leasingverbindlichkeiten einbezogen werden. Aus diesen nicht bilanzierten Vertragsklauseln könnten folgende theoretische zusätzliche Zahlungen resultieren:
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| in Mio. € | 31.12.2019 |
|---|---|
| Künftig mögliche Abflüsse aus | |
| - variablen Leasingzahlungen | 1,0 |
| - Verlängerungs- und Kündigungsoptionen | 3,2 |
| - Restwertgarantien | - |
| - Vertragsstrafen | 0,1 |
| - Verträgen, bei denen das Leasingobjekt noch nicht übergeben wurde | 0,8 |
| 5,1 |
In der Kapitalflussrechnung erfasste Beträge umfassen neben Auszahlungsbeträgen für den Zins- und Tilgungsanteil der bilanzierten Leasingverbindlichkeit auch Auszahlungen für nicht bilanzierte kurzfristige Leasingverträge sowie für Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte. Der Tilgungsanteil wird innerhalb des Cash Flows aus der Finanzierungstätigkeit und der Zinsanteil innerhalb des Cash Flows aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen.
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| in Mio. € | Tz. | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | ||
| Aufwendungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen | 7 | - 4,3 |
| Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über einen geringwertigen Vermögenswert | 7 | - 1,5 |
| Aufwendungen aus variablen Mietzahlungen | 7 | - 8,5 |
| Übrige Leasingaufwendungen | 7 | - 0,1 |
| Erträge aus der Vermietung von Sachanlagen | 7 | 1,9 |
| Erträge aus der Untervermietung | 7 | 0,5 |
| Erträge aus der Vermietung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | 8 | 0,5 |
| Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten | 31 | - 0,8 |
| Veränderung des Cash Flows aus betrieblicher Tätigkeit | - 12,3 | |
| Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit | ||
| Auszahlungen für den Tilgungsanteil der Mietschulden | 31 | - 14,2 |
| Veränderung des Cash Flows aus Finanzierungstätigkeit | - 14,2 | |
| Gesamtveränderung des Zahlungsmittelbestands aus Zahlungsmittelabflüssen für Leasingverhältnisse | - 26,5 |
Die sonstigen lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassten:
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| in Mio. € | Buchwert | Restlaufzeit | Buchwert | Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr | 31.12.2018 | Bis 1 Jahr | Über 1 Jahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bonusverbindlichkeiten | 41,9 | 41,9 | - | 43,0 | 43,0 | - |
| Marktwerte von Sicherungsinstrumenten | 1,3 | 0,6 | 0,7 | 0,7 | 0,4 | 0,3 |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 4,1 | 4,1 | - | 4,5 | 4,5 | - |
| Verbindlichkeiten gegen nicht konsolidierte Gesellschaft | 0,4 | 0,4 | - | - | - | - |
| Übrige Verbindlichkeiten | 30,4 | 3,4 | 27,0 | 6,7 | 4,3 | 2,4 |
| Summe Finanzinstrumente | 78,1 | 50,4 | 27,7 | 54,9 | 52,2 | 2,7 |
| Personalverbindlichkeiten | 19,9 | 19,8 | 0,1 | 19,5 | 19,4 | 0,1 |
| Sonstige Steuerverbindlichkeiten | 12,4 | 12,4 | - | 12,3 | 12,3 | - |
| Rechnungsabgrenzung | 4,1 | 3,0 | 1,1 | 4,3 | 2,7 | 1,6 |
| Summe Buchwert | 114,5 | 85,6 | 28,9 | 91,0 | 86,6 | 4,4 |
* Die Beschreibung der Finanzinstrumente erfolgt in Tz. 55
Die Bewertung von Sicherungsinstrumenten (vgl. Tz. 55) entfällt mit 1,3 Mio. € auf Devisensicherungen (Vorjahr: 0,7 Mio. €).
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen gelten nach IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeiten. Im Geschäftsjahr 2019 wurden von den zum 31. Dezember 2018 bilanzierten erhaltenen Anzahlungen 3,7 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €) durch Lieferungen beglichen.
Die übrigen Verbindlichkeiten umfassten unter anderem eine langfristige Verpflichtung aus dem Verkauf des Werkgrundstücks in Luxemburg in Höhe von 24,7 Mio. € (vgl. Tz. 17), kreditorische Debitoren sowie eine Vielzahl an weiteren Einzelsachverhalten.
Die sonstigen Steuerverbindlichkeiten enthielten hauptsächlich Umsatzsteuer in Höhe von 7,8 Mio. € (Vorjahr: 7,4 Mio. €) sowie Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 4,0 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €).
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten setzte sich im Wesentlichen aus der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten (vgl. Tz. 5), aus der Ablöse für einen langfristigen Mietvertrag mit der Stadt Luxemburg (vgl. Tz. 8), aus erhaltenen Mietzahlungen und aus staatlichen Zuwendungen für Sachanlagen (vgl. Tz. 6) zusammen.
Die übrigen Verbindlichkeiten gegen verbundene, nicht konsolidierte Gesellschaften bestehen hauptsächlich aus einem verzinslichen Darlehen dieser Tochterunternehmen im Rahmen des allgemeinen Liquiditätsausgleichs (vgl. Tz. 58).
Bezogen auf den Sitz der Konzerngesellschaft betrafen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Deutschland | 32,3 | 31,4 |
| Übriger Euroraum | 9,4 | 9,8 |
| Sonstiges Ausland | 39,6 | 36,1 |
| Stand zum 31. Dezember | 81,3 | 77,3 |
Der Villeroy & Boch-Konzern erzielt Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Handelswaren. Darüber hinaus werden die aus dem Lizenzgeschäft erzielten Erlöse als Bestandteil des Konzernumsatzes ausgewiesen. Eine Aufgliederung der Umsätzekategorisiert nach Umsatzart bzw. Unternehmensbereichen und Regionen - wird im Rahmen der Segmentberichterstattung in Tz. 54 dargestellt.
Hinsichtlich der Entwicklung der Vertragssalden bezogen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 13), Vertragsvermögenswerte (Tz. 14) und Vertragsverbindlichkeiten - diese entsprechen dem Bilanzposten "Erhaltene Anzahlungen" (Tz. 32) - wird auf die angegebenen Tz. verwiesen.
Im Geschäftsjahr 2019 wurden Umsätze in Höhe von 3,7 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €) erfasst, die zu Beginn der Berichtsperiode im Saldo der Erhaltenen Anzahlungen (4,1 Mio. €) enthalten waren. Der Betrag der im Geschäftsjahr 2019 erfassten Umsätze aus Leistungsverpflichtungen, die in früheren Perioden erfüllt waren, belief sich auf 2,1 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €).
Zu ausführlichen Angaben über die Leistungsverpflichtungen aus Verträgen mit Kunden wird auf den Abschnitt "Umsatzrealisierung" in Tz. 1 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" verwiesen.
Zum Bilanzstichtag betrug der Gesamtbetrag der noch unerfüllten Leistungsverpflichtungen, das heißt der Auftragsbestand des Konzerns, 44,8 Mio. €, wovon voraussichtlich 44,8 Mio. € innerhalb der kommenden zwölf Monate und 0,0 Mio. € in dem Zeitraum danach erfüllt werden. Der Auftragsbestand des Vorjahres betrug 59,8 Mio. €, als kurzfristig auslieferbar galten 59,6 Mio. €. In den angegebenen Beträgen sind nachträglich zu gewährende Abzüge sowie aus dem Lizenzgeschäft zu erwartende umsatzabhängige Erlöse unberücksichtigt.
Die Einstandskosten der verkauften Waren umfassen die Kosten der umgesetzten Erzeugnisse und der verkauften Handelswaren. Hierbei sind gemäß IAS 2 neben den direkt zurechenbaren Kosten wie zum Beispiel Material-, Personal- und Energiekosten auch die Gemeinkosten und zurechenbare Abschreibungen auf Produktionsanlagen berücksichtigt.
In diesem Posten sind die Kosten des Vertriebs, des Außendienstes, Werbe- sowie Logistikkosten, Lizenzaufwendungen und Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten. Die Aufwendungen für Forschung und technische Entwicklung gliederten sich in:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Bad und Wellness | - 12,2 | - 11,8 |
| Tischkultur | - 4,4 | - 4,1 |
| Summe | - 16,6 | - 15,9 |
Die allgemeinen Verwaltungskosten umfassen die Personal- und Sachkosten der Leitungs- und Verwaltungsstellen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ertrag aus der Veräußerung eines Grundstücks in Luxemburg | 87,7 | - |
| Kursgewinne | 5,7 | 2,9 |
| Auflösung von Rückstellungen | 4,4 | 3,9 |
| Erstattungen für Schadensersatz | 0,6 | 0,3 |
| Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen | 0,5 | 0,8 |
| Ausbuchung von Verbindlichkeiten | 0,3 | 0,7 |
| Buchgewinne aus Anlagenabgängen | 0,2 | 3,7 |
| Übrige Sachverhalte | 3,4 | 1,9 |
| Summe | 102,8 | 14,2 |
* Ohne Anteile in anderen GuV-Zeilen
In der Zeile "Ertrag aus der Veräußerung eines Grundstücks in Luxemburg" werden die im Geschäftsjahr 2019 realisierten Sondererträge aus dem Verkauf eines ehemaligen Werksgrundstücks in Luxemburg ausgewiesen. Zu weiteren Informationen hierzu wird auf die Tz. 17 "Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte" verwiesen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthielten:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen | - 18,7 | - |
| Beratungsleistungen | - 5,3 | - 3,1 |
| Zuführung Wertberichtigungen auf Forderungen | - 2,5 | - 3,5 |
| Aufwendungen für Dienstleistungen | - 1,1 | - 1,3 |
| Kursverluste | - 0,7 | - 2,4 |
| Reorganisationsaufwand | - 0,6 | - 0,9 |
| Zuführung Wertberichtigungen auf sonstige Forderungen | - 0,5 | - 0,2 |
| Aufwendungen für Instandhaltungen / Reparaturen | - 0,3 | - 0,1 |
| Buchverluste aus Anlageabgängen | - 0,2 | - 0,5 |
| Übrige Sachverhalte | - 7,4 | - 3,8 |
| Summe | - 37,3 | - 15,8 |
Im Geschäftsjahr wurden Rückstellungen für Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen gebildet (vgl. Tz. 29). Der Aufwand aus der Zuführung der Wertberichtigungen auf Forderungen betrifft die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (vgl. Tz. 13) sowie die sonstigen Forderungen.
Diese Position enthält das anteilige Ergebnis aus der Beteiligung an zwei assoziierten Unternehmen in Höhe von - 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,1 Mio. €).
Die finanziellen Erträge umfassten:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinserträge aus: | ||
| - Zahlungsmitteln | 0,8 | 1,1 |
| - Forderungen und sonstigen Vermögenswerten | 0,2 | 0,4 |
| Summe Zinserträge | 1,0 | 1,5 |
| Dividenden aus Wertpapieren | 0,5 | 0,3 |
| Summe Finanzerträge | 1,5 | 1,8 |
Die finanziellen Aufwendungen betrafen:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinsaufwendungen aus: | ||
| - Rückstellungen | -4,2 | - 3,4 |
| - Leasingverbindlichkeiten | - 0,8 | - |
| - Kurzfristigen Kontokorrentkrediten | - 2,0 | - 1,8 |
| - Langfristigen Krediten | - 0,8 | - 1,0 |
| - Sonstigen Aufnahmen | 0,0 | 0,0 |
| Summe Zinsaufwendungen | - 7,8 | - 6,2 |
| Sonstige finanzielle Aufwendungen | - 0,4 | 0,0 |
| Summe Finanzaufwendungen | - 8,2 | - 6,2 |
Der Zinsaufwand aus Rückstellungen stieg um - 0,8 Mio. € auf - 4,2 Mio. € im Wesentlichen aufgrund des angepassten Diskontierungszinses bei der Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen der Villeroy & Boch AG an. Dieser sank von 1,75 % zum 31. Dezember 2018 auf aktuell 0,55 %. Der Zinsaufwand aus der Bewertung der Pensionsrückstellung hat sich im Vorjahresvergleich nur unwesentlich verändert, da im Berichtzeitraum der Zinssatz des Jahres 2018 von 1,75 % wirkte (vgl. Tz. 27). Der aktuelle Pensionszins von 1,00 % beeinflusst erst das Zinsergebnis 2020.
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanzierte im Geschäftsjahr erstmalig den Barwert der zukünftigen Leasingzahlungen als Verbindlichkeit (vgl. Tz. 31). Die Belastung des Zinsergebnisses mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung dieser Buchwerte in Höhe von - 0,8 Mio. € war im Vorjahr in den operativen Mietaufwendungen enthalten. Nach der modifizierten retrospektiven Umstellungsmethode wurden die Vorjahreswerte regelkonform nicht angepasst (vgl. Tz. 1 - Erstmalige Anwendung von IFRS 16).
Die sonstigen finanziellen Aufwendungen stiegen hauptsächlich durch den Einsatz von Währungsderivaten außerhalb der Bilanzierung des Hedge-Accountings an. Die Nutzung dieser Derivate erfolgt im Rahmen unserer Sicherungsstrategie von Fremdwährungen (vgl. Tz. 55).
Als Ertragsteuern sind die gezahlten bzw. geschuldeten Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie die latenten Steuerabgrenzungen ausgewiesen. Das im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 anzuwendende deutsche Steuerrecht sieht für die deutschen Gesellschaften des Villeroy & Boch-Konzerns, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gewerbesteuersätze, einen Steuersatz von 30 % (Vorjahr: 29,5 %) vor. Die für ausländische Gesellschaften zugrunde gelegten jeweiligen länderspezifischen Ertragsteuersätze liegen zwischen 9,0 % und 30,0 % (Vorjahr: 9,0 % und 34,6 %).
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| In Deutschland gezahlte bzw. geschuldete Steuern | -5,3 | -2,9 |
| Im Ausland gezahlte bzw. geschuldete Steuern | - 7,6 | - 8,1 |
| Effektive Steuern | - 12,9 | - 11,0 |
| Latente Steuern | - 3,4 | - 4,3 |
| Steuern vom Einkommen und Ertrag | - 16,3 | - 15,3 |
Die auf Basis des deutschen Gesamtsteuersatzes von 30,0 % erwarteten Ertragsteueraufwendungen (laufende und latente) weichen von den ausgewiesenen wie folgt ab:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuer (EBT) | 96,7 | 49,2 |
| Erwartete Ertragsteuer (EBT x Steuersatz 30,0 %) | - 29,0 | - 14,5 |
| Unterschiede aus ausländischen Steuersätzen | 6,3 | 3,1 |
| Steuereffekte aus: | ||
| Steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen | - 2,3 | - 1,9 |
| Anpassung / Wertberichtigungen auf latente Steuern | - 7,0 | - 2,0 |
| Steuerfreien Erträgen | 19,1 | 0,8 |
| Steuern Vorjahre | - 4,0 | 0,0 |
| Steuersatzänderungen | 0,2 | - 1,0 |
| Sonstigen steuerlichen Abgrenzungen | 0,4 | 0,2 |
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand | - 16,3 | - 15,3 |
| Tatsächlicher Steuersatz in % | 16,9 | 31,1 |
Die Überleitung der aktiven und passiven latenten Steuern in der Bilanz zu den in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Veränderung der Bilanzposten: | ||
| - Aktive latente Steueransprüche (Tz. 10) | 1,3 | - 0,8 |
| - Passive latente Steuerschulden (Tz. 10) | - 0,9 | - 0,7 |
| Zwischensumme | 0,4 | - 1,5 |
| - Erfolgsneutral verrechnet (Tz. 22(e)) | - 4,6 | - 1,4 |
| - Währungsanpassungen | 0,8 | - 1,4 |
| Latente Steuer gemäß Gewinn- und Verlustrechnung | - 3,4 | - 4,3 |
Die Minderheitsanteile am Konzernergebnis betrugen 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €).
Konzerngesellschaften, an denen Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, werden in der Anteilsliste (vgl. Tz. 63) aufgeführt. Die wesentlichen Kennzahlen sind in Tz. 23 dargestellt.
Das Ergebnis je Aktie ergibt sich aus der Division des den Aktionären der Villeroy & Boch AG zurechenbaren Anteils am Konzernjahresergebnis durch die gewichtete Zahl ausgegebener Aktien:
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| Stammaktien | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Anzahl der im Umlauf befindlichen Stückaktien | 14.044.800 | 14.044.800 |
| Anteiliges Konzernergebnis (in Mio. €) | 42,3 | 17,5 |
| Ergebnis je Aktie (in Euro) | 3,01 | 1,25 |
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| Vorzugsaktien | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Anzahl der im Umlauf befindlichen Stückaktien | 12.361.771 | 12.361.771 |
| Anteiliges Konzernergebnis (in Mio. €) | 37,9 | 16,0 |
| Ergebnis je Aktie (in Euro) | 3,06 | 1,30 |
* Jeweils bezogen auf die im Umlauf befindlichen Stückaktien
Die Aufteilung des auf die Aktionäre der Villeroy & Boch AG entfallenen Anteils am Konzernergebnis erfolgt unter Berücksichtigung der satzungsmäßigen Ergebnisverwendung (vgl. Tz. 18). Die Entwicklung des eigenen Aktienbestandes wird in Tz. 20 beschrieben. Verwässerungseffekte bestanden in den Berichtsperioden nicht.
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres setzten sich wie folgt zusammen:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte | -0,9 | -1,0 |
| Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten | -0,2 | - |
| Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen | - 24,6 | - 21,8 |
| Wertminderungen von Sachanlagen | -0,4 | - |
| Planmäßige Abschreibung auf Nutzungsrechte | - 13,8 | - |
| Wertminderung auf Nutzungsrechte | -1,2 | - |
| Planmäßige Abschreibungen auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | -0,6 | - 0,7 |
| Wertminderungen von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien | - | - |
| Wertminderungen von finanziellen Vermögenswerten | - | - |
| Summe Abschreibungen | - 41,7 | - 23,5 |
Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf konzerneinheitlichen Nutzungsdauern (vgl. Tz. 1). Erstmalig kam es im Geschäftsjahr zu Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen (vgl. Tz. 7). Im Vorjahr erfolgte eine Anpassung der Nutzungsdauern für Öfen/Trocknungsanlagen von fünf auf zehn Jahre sowie für Formgebungsmaschinen von fünf auf acht Jahre.
Der Materialaufwand umfasste:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (einschließlich Vorprodukte) | - 132,7 | - 133,9 |
| Aufwendungen für bezogene Waren | - 122,4 | - 122,0 |
| - 255,1 | - 255,9 | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | - 39,5 | - 40,2 |
| Summe Materialaufwand | - 294,6 | - 296,1 |
Die Personalaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | - 240,6 | - 237,5 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses: | ||
| - Aufwendungen aus leistungsorientierten Plänen (vgl. Tz. 27) | - 3,2 | - 2,1 |
| - Abgeltungserträge aus leistungsorientierten Plänen (vgl. Tz. 27) | 0,1 | 1,4 |
| - Aufwendungen aus beitragsorientierten Plänen | - 17,9 | - 17,6 |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - 11,7 | - 2,3 |
| Sonstige Leistungen | - 34,3 | - 33,0 |
| Summe Personalaufwand | - 307,6 | - 291,1 |
Der Aufwand für beitragsorientierte Pensionspläne betrifft im Wesentlichen die Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Die "Sonstigen Leistungen" enthalten Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung, Beiträge zu Berufsgenossenschaften und ähnliche Aufwendungen.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Lohnempfänger | 4.040 | 4.224 |
| Gehaltsempfänger | 3.806 | 3.794 |
| Durchschnittlicher Stand | 7.846 | 8.018 |
Vom gesamten Personalbestand sind 2.753 Mitarbeiter (Vorjahr: 2.756) in Deutschland und 5.093 Mitarbeiter (Vorjahr: 5.262) im Ausland beschäftigt. Die Unternehmensbereiche beschäftigen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Bad und Wellness | 5.065 | 5.205 |
| Tischkultur | 2.220 | 2.256 |
| Übergreifend | 561 | 557 |
| Durchschnittlicher Stand | 7.846 | 8.018 |
Der Aufwand aus den sonstigen Steuern betrug im Berichtszeitraum - 3,7 Mio. € (Vorjahr: - 4,0 Mio. €). Auf Gesellschaften mit Sitz in Deutschland entfielen - 0,9 Mio. € (Vorjahr: - 0,9 Mio. €) und auf ausländische Konzerngesellschaften - 2,8 Mio. € (Vorjahr: - 3,1 Mio. €). Unter "Sonstige Steuern" werden hauptsächlich Aufwendungen aus der Grundsteuer in Höhe von - 1,5 Mio. € (Vorjahr: - 1,5 Mio. €), aus der französischen "contribution economique territoriale" in Höhe von - 0,7 Mio. € (Vorjahr: - 0,9 Mio. €) und der französischen "taxe organic" in Höhe von von - 0,1 Mio. € (Vorjahr: - 0,1 Mio. €) ausgewiesen.
Der Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit wird nach der indirekten Methode ermittelt. Dabei wird das Konzernergebnis nach Steuern um zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge, wie zum Beispiel Abschreibungen, korrigiert, und es werden die zahlungswirksamen Veränderungen des operativen Vermögens berücksichtigt.
Der Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit betrug 46,6 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Mit der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 "Leasing" verbesserte sich dieser Cash Flow um 14,2 Mio. €, da der Mittelabfluss im Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit zu zeigen ist. Diese Veränderung ist in den erhöhten Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte enthalten. Das Ergebnis aus Anlagenabgängen enthält hauptsächlich den Ertrag aus der Veräußerung unserer ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg (87,7 Mio. €). Einem Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (5,7 Mio. €) sowie der Vorräte (9,9 Mio. €) stehen gestiegene Rückstellungen, im Wesentlichen aus der Zuführung der Rückstellungen für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen (19,3 Mio. €, davon 4,4 Mio. € kurzfristig) sowie der Rückstellung für das Transformations-Effizienzsteigerungsprogramm (10,4 Mio. €) nahezu gegenüber. Daneben tragen der Aufbau der Lieferantenverbindlichkeiten (4,0 Mio. €) sowie geringere Steuerzahlungen (2,7 Mio. €) zur Verbesserung des Cash Flows aus betrieblicher Tätigkeit bei.
Die Zeile "Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen" enthält:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Zinsen aus der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 4,2 | 3,4 |
| Aufwendungen / Erträge aus latenter Steuer | 4,3 | 2,9 |
| Zuführungen zu den Steuerrückstellungen | 2,4 | 0,2 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge | 0,5 | 1,6 |
| Summe | 11,4 | 8,1 |
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 81,3 Mio. € (Vorjahr: - 44,6 Mio. €) umfasste hauptsächlich die Einzahlung aus der Veräußerung der ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg in Höhe von 114,0 Mio. € (vgl. Tz.17) und weitere Einzahlungen aus Anlagenabgängen in Höhe von 4,8 Mio. €, denen Investitionsauszahlungen von insgesamt 37,7 Mio. € für den Erwerb von Sachanlagen, langfristigen finanziellen sowie immateriellen Vermögenswerten gegenüberstanden.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug 24,6 Mio. € (Vorjahr: - 7,6 Mio. €). Dabei stand der Erhöhung der Finanzverbindlichkeiten (54,4 Mio. €) der infolge der Anwendung des neuen Leasingstandards erstmals hier zu zeigende Tilgungsanteil der Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 14,2 Mio. € und die im April 2019 getätigte Dividendenzahlung (15,1 Mio. €) gegenüber.
Der Zahlungsmittelbestand beträgt zum Bilanzstichtag 210,3 Mio. € (Vorjahr: 57,6 Mio. €) und ist damit gegenüber dem Vorjahr um 152,7 Mio. € gestiegen.
Der Villeroy & Boch-Konzern ist in die nachfolgend beschriebenen operativen Unternehmensbereiche gegliedert, die die Konzernaktivitäten rund um unser Produktgeschäft bündeln. Die Unternehmensbereiche entsprechen der internen Organisations- und Berichtsstruktur und stellen die berichtspflichtigen Geschäftssegmente im Sinne des IFRS 8 dar.
Der Unternehmensbereich Bad und Wellness stellt Sanitärkeramik, keramische Küchenspülen, Badmöbel, Bade- und Duschwannen, Whirlpools, Armaturen (für Bad und Küche) sowie Zubehör her. Gleichzeitig runden unter anderem Dusch-WCs, Installationssysteme, Outdoor-System-Pools und Accessoires die Produktpalette ab.
Der Unternehmensbereich Tischkultur umfasst ein komplettes Sortiment aus Geschirr, Kristall/Glas und Besteck "rund um den gedeckten Tisch", ergänzt durch passende Accessoires, Küchen- und Tischtextilien sowie ausgewählte Geschenkartikel.
Das Betriebsergebnis der Unternehmensbereiche stellt neben den Nettoumsatzerlösen die zentrale Kenngröße dar, um Entscheidungen über die Ressourcenverteilung zu treffen und die Ertragskraft der Unternehmensbereiche zu bestimmen. Darüber hinaus wird zur Messung der Ertragsstärke des Konzerns sowie der einzelnen Unternehmensbereiche die rollierende operative Nettovermögensrendite verwendet. Diese ergibt sich aus dem operativen Nettovermögen zum Monatsende als Durchschnittswert der letzten zwölf Monate in Relation zum Ergebnis vor Zinsen und Steuern (vor Aufwendungen der Zentralbereiche). Die Konzernfinanzierung und die Ertragsteuern werden konzerneinheitlich gesteuert und nicht den einzelnen Unternehmensbereichen zugeordnet. Die Verrechnungspreise zwischen den Unternehmensbereichen werden anhand marktüblicher Konditionen ermittelt.
Die Unternehmensbereiche des Villeroy & Boch-Konzerns erzielten folgende Umsatzerlöse:
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| Umsatzerlöse aus Warenverkäufen an externe Kunden | Erlöse aus dem Lizenzgeschäft | Erlöse zwischen den Segmenten | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bad und Wellness | 553,4 | 583,8 | 0,6 | 0,5 | 0,0 | 0,0 |
| Tischkultur | 272,8 | 263,2 | 3,7 | 3,0 | 0,0 | 0,0 |
| Überleitung / Sonstige | - | - | 2,8 | 2,6 | 0,0 | - |
| Summe der Segmenterlöse | 826,2 | 847,0 | 7,1 | 6,1 | 0,0 | 0,0 |
| Eliminierungen | 0,0 | 0,0 | - | - | - | - |
| Konsolidierte Umsatzerlöse | 826,2 | 847,0 | 7,1 | 6,1 | 0,0 | 0,0 |
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| Summe | ||
|---|---|---|
| in Mio. € | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- |
| Bad und Wellness | 554,0 | 584,3 |
| Tischkultur | 276,5 | 266,2 |
| Überleitung / Sonstige | 2,8 | 2,6 |
| Summe der Segmenterlöse | 833,3 | 853,1 |
| Eliminierungen | 0,0 | 0,0 |
| Konsolidierte Umsatzerlöse | 833,3 | 853,1 |
Das Betriebsergebnis der beiden Unternehmensbereiche wurde wie folgt als operatives Segmentergebnis (EBIT) ermittelt:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Bad und Wellness | 43,2 | 47,3 |
| Tischkultur | 7,8 | 6,3 |
| Sonderergebnis | 52,4 | 0,0 |
| Summe | 103,4 | 53,6 |
| Finanzergebnis (vgl. Tz. 39 und 40) | - 6,7 | - 4,4 |
| Ergebnis vor Steuern | 96,7 | 49,2 |
| Ertragsteueraufwand (vgl. Tz. 41) | - 16,3 | - 15,3 |
| Konzernergebnis | 80,4 | 33,9 |
Den Unternehmensbereichen wurden die folgenden Vermögenswerte und Schulden zugeordnet:
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| Vermögenswerte | Schulden | Nettovermögen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bad und Wellness | 422,9 | 393,2 | 160,5 | 147,8 | 262,4 | 245,4 |
| Tischkultur | 158,3 | 128,1 | 72,7 | 41,3 | 85,6 | 86,8 |
| Überleitung | 311,9 | 160,3 | 405,9 | 283,1 | - 94,0 | - 122,8 |
| Summe | 893,1 | 681,6 | 639,1 | 472,2 | 254,0 | 209,4 |
Die Vermögenswerte und Schulden der beiden Unternehmensbereiche stiegen im Wesentlichen aufgrund des erstmaligen Ansatzes von Nutzungsrechten an gemieteten Vermögenswerten bzw. an deren korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten (vgl. Tz. 1). Der Unternehmensbereich Bad und Wellness bilanziert zum 31. Dezember 2019 Nutzungsrechte im Wert von 12,7 Mio. € (vgl. Tz. 7) und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 12,3 Mio. € (vgl. Tz. 31). Der Unternehmensbereich Tischkultur aktivierte zum aktuellen Bilanzstichtag Nutzungsrechte in Höhe von 28,8 Mio. € und passivierte Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 29,3 Mio. €.
Das rollierende operative Nettovermögen der beiden Unternehmensbereiche stellte sich zum Berichtszeitpunkt wie folgt dar:
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| rollierende Vermögenswerte | rollierende Schulden | rollierendes Nettovermögen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bad und Wellness | 411,4 | 374,0 | 141,7 | 139,6 | 269,7 | 234,4 |
| Tischkultur | 153,7 | 125,1 | 68,8 | 39,1 | 84,9 | 86,0 |
| Summe | 565,1 | 499,1 | 210,5 | 178,7 | 354,6 | 320,4 |
Das Segmentvermögen umfasst immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte, Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögenswerte. Das rollierende operative Vermögen des Unternehmensbereichs Bad und Wellness stieg aufgrund der seit dem 1. Januar 2019 verpflichtenden Aktivierung von Nutzungsrechten um 9,1 Mio. €, das des Unternehmensbereichs Tischkultur um 25,2 Mio. €.
In den Segmentschulden werden Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Leasingverbindlichkeiten und übrige Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die rollierenden operativen Schulden des Unternehmensbereichs Bad und Wellness stiegen ebenfalls aufgrund der neuen Leasingbilanzierung um 8,8 Mio. € und die des Unternehmensbereichs Tischkultur um 25,3 Mio. €.
Die Überleitung enthält im Wesentlichen Finanzanlagen, Zahlungsmittel, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, latente Steueransprüche, Pensionsrückstellungen, Finanzverbindlichkeiten und latente Steuerschulden.
Die planmäßigen Abschreibungen betreffen die den einzelnen Unternehmensbereichen zugeordneten immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte. Die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von 1,8 Mio. € sind hauptsächlich im Unternehmensbereich Bad und Wellness angefallen.
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| Zugänge von immateriellen Werten und Sachanlagen | Zugänge an Nutzungsrechten | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bad und Wellness | 27,4 | 37,7 | 17,7 | - | 45,1 | 37,7 |
| Tischkultur | 5,8 | 5,9 | 39,0 | - | 44,8 | 5,9 |
| Summe | 33,2 | 43,6 | 56,7 | - | 89,9 | 43,6 |
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| Planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Werte und Sachanlagen | Planmäßige Abschreibungen auf Nutzungsrechten | Summe | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Bad und Wellness | - 20,6 | - 18,0 | - 4,2 | - | - 24,8 | - 18,0 |
| Tischkultur | - 5,5 | - 5,5 | - 9,6 | - | - 15,1 | - 5,5 |
| Summe | - 26,1 | - 23,5 | - 13,8 | - | - 39,9 | - 23,5 |
Die Umsatzerlöse mit externen Kunden und die langfristigen Vermögenswerte gliederten sich nach dem Sitz der jeweiligen Landesgesellschaft:
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| Umsatzerlöse aus Warenverkäufen an externe Kunden | Langfristige Vermögenswerte | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutsche Konzerngesellschaften | 409,0 | 419,7 | 98,5 | 90,0 |
| Gesellschaftsitz im übrigen Euroraum | 139,3 | 142,8 | 45,4 | 23,3 |
| Gesellschaftsitz außerhalb des Euroraums | 277,9 | 284,5 | 138,4 | 113,8 |
| Summe | 826,2 | 847,0 | 282,3 | 227,1 |
* gemäß IFRS 8.33 (b)
Die langfristigen Vermögenswerte enthalten seit der Erstanwendung des IFRS 16 die Restbuchwerte der aktivierten Nutzungsrechte (vgl. Tz. 7). Am 31. Dezember 2019 bilanzieren die Gesellschaften mit Sitz in Deutschland 9,0 Mio. €, die Gesellschaften mit Sitz im Euro-Raum 14,7 Mio. € und die Gesellschaften mit Sitz außerhalb des Euro-Raums 18,3 Mio. €. Die für das Vorjahr 2018 dargestellten Vergleichsangaben wurden regelkonform nicht angepasst.
Die Bilanzierung der originären und derivaten Finanzinstrumente richtet sich nach ihrer Zuordnung zu den vier Bewertungskategorien des IFRS 9. Im Villeroy & Boch-Konzern werden im Berichtszeitraum folgende Bewertungskategorien genutzt:
| ― | Zu fortgeführten "Anschaffungskosten" werden Fremdkapitalinstrumente, wie bspw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Bankguthaben und Lieferantenverbindlichkeiten, bilanziert, die vorrangig zur Erzielung von vertraglich vereinbarten Zahlungsströmen gehalten werden und deren Zahlungsströme sich auf die Verzinsung und die Tilgung eines ausstehenden Nominalwertes beziehen. Wertänderungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. |
| ― | Als "Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" werden Fremdkapitalinstrumente, die nicht bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, und Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden, bilanziert. Diese Finanzinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Wertänderung zwischen zwei Bilanzstichtagen wird erfolgsneutral in den Rücklagen erfasst. Die im Laufe der Zeit in den Rücklagen angesammelten Gewinne und Verluste werden bei Ausbuchung eines Fremdkapitalinstrumentes in die Erfolgsrechnung umgegliedert (sogenanntes "Recycling"). Bei der Ausbuchung eines Eigenkapitalinstruments werden die angesammelten Gewinne und Verluste in die Gewinnrücklage umgegliedert. |
| ― | Alle übrigen Finanzinstrumente werden "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" bilanziert. Positive und negative Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes werden grundsätzlich über die Erfolgsrechnung erfasst. |
| ― | Als "Sicherungsgeschäfte" werden im Villeroy & Boch-Konzern Finanzderivate ausschließlich zur Risikominderung einer geplanten operativen Transaktion (Cash-Flow-Hedge) eingesetzt. In der Bilanz sind diese mit ihren beizulegenden Zeitwerten erfasst. Zu Beginn der Sicherungsbeziehung wird die Verbindung zwischen dem Grund- und Sicherungsgeschäft dokumentiert. Wertänderungen des beizulegenden Zeitwertes, die sich nach Maßgabe von IFRS 9 als effektiv erweisen, werden im Eigenkapital ausgewiesen. Effektivität bedeutet, dass die Marktwertänderung des abgesicherten Grundgeschäftes durch gegenläufige Zeitwertänderungen des Sicherungsinstrumentes ausgeglichen wird. Die zunächst im Eigenkapital kumulierten Wertänderungen werden später in dem Zeitraum ergebniswirksam ausgewiesen, in dem sich das abgesicherte Grundgeschäft auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirkt. Ineffektive Anteile der Änderungen des beizulegenden Zeitwertes werden bei Auftreten sofort ergebniswirksam erfasst. |
In der Villeroy & Boch-Konzernbilanz sind folgende Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 enthalten:
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| Nach IFRS 9 bewertete Anteile | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | Bilanzwert zum 31.12.2019 | Nicht nach IAS 9 bewertete Anteile | Erfolgsneutral | Cash-Flow-Hedge | Buchwert zum 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 16) | 210,3 | - | 210,3 | - | 210,3 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 13) | 143,2 | - | 143,2 | - | 143,2 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 10) | 17,5 | - | 2,4 | 15,1 | - | 17,5 |
| Sonstige Vermögenswerte (Tz. 14) | 22,7 | 8,0 | 14,0 | 0,7 | 14,7 | |
| 369,9 | 15,1 | 0,7 | 385,7 | |||
| Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IFRS 9 bilanziert wurden (a) | 8,0 | |||||
| Anlagevermögen - ohne Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 10) | 279,9 | |||||
| Vorratsvermögen (Tz. 12) | 176,4 | |||||
| Latente Steueransprüche (Tz. 11) und Ertragsteuerforderungen (Tz. 15) | 43,1 | |||||
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (Tz. 17) | 0,0 | |||||
| Summe Aktiva | 893,1 |
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| Nach IFRS 9 bewertete Anteile | |
|---|---|
| in Mio. € | Fair Value zum 31.12.2019 |
| --- | --- |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 16) | 210,3 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 13) | 143,2 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 10) | 17,5 |
| Sonstige Vermögenswerte (Tz. 14) | 14,7 |
| 385,7 | |
| Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IFRS 9 bilanziert wurden (a) | - |
| Anlagevermögen - ohne Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 10) | - |
| Vorratsvermögen (Tz. 12) | - |
| Latente Steueransprüche (Tz. 11) und Ertragsteuerforderungen (Tz. 15) | - |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (Tz. 17) | - |
| Summe Aktiva | - |
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| Nach IFRS 9 bewertete Anteile | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | Bilanzwert zum 31.12.2019 | Nicht nach IAS 9 bewertete Anteile | Cash-Flow-Hedge | Buchwert zum 31.12.2019 | Fair Value zum 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 33) | 81,3 | - | 81,3 | - | 81,3 | 81,3 |
| Finanzverbindlichkeiten (Tz. 30) | 112,5 | - | 112,5 | - | 112,5 | 112,5 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (Tz. 32) | 114,5 | 36,4 | 76,8 | 1,3 | 78,1 | 78,1 |
| 270,6 | 1,3 | 271,9 | 271,9 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten, die nicht nach IFRS 9 bilanziert werden (b) | 36,4 | - | ||||
| Eigenkapital | 254,0 | - | ||||
| Lang- und kurzfristige Rückstellungen (c) | 279,3 | - | ||||
| Leasingverbindlichkeiten (Tz. 31) | 43,3 | - | ||||
| Latente Steuerschulden (Tz. 11) und Ertragsteuerschulden | 8,2 | - | ||||
| Summe Passiva | 893,1 | - |
(a) Bei den nicht nach IFRS 9 bilanzierten sonstigen Vermögenswerten handelt es sich um Steuerforderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 14).
(b) Bei den nicht nach IFRS 9 bilanzierten sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Personalverbindlichkeiten, sonstige Steuerverbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 32).
(c) Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen umfassen die Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 27), die Personalrückstellungen (vgl. Tz. 28) und die sonstigen Rückstellungen (vgl. Tz. 29).
Im Vorjahr waren folgende Finanzinstrumente gemäß IFRS 9 in der Bilanz enthalten:
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| Nach IFRS 9 bewertete Anteile | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | Bilanzwert zum 31.12.2018 | Nicht nach IAS 9 bewertete Anteile | Erfolgsneutral | Cash-Flow-Hedge | Buchwert zum 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 16) | 57,6 | - | 57,6 | - | 57,6 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 13) | 137,4 | - | 137,4 | - | 137,4 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 10) | 17,1 | - | 3,8 | 13,3 | - | 17,1 |
| Sonstige Vermögenswerte (Tz. 14) | 31,1 | 10,9 | 17,0 | 3,2 | 20,2 | |
| 215,8 | 13,3 | 3,2 | 232,3 | |||
| Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IFRS 9 bilanziert wurden (a) | 10,9 | |||||
| Anlagevermögen - ohne Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 10) | 230,7 | |||||
| Vorratsvermögen (Tz. 12) | 166,5 | |||||
| Latente Steueransprüche (Tz. 11) und Ertragsteuerforderungen (Tz. 15) | 40,4 | |||||
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (Tz. 17) | 0,8 | |||||
| Summe Aktiva | 681,6 |
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| Nach IFRS 9 bewertete Anteile | |
|---|---|
| in Mio. € | Fair Value zum 31.12.2018 |
| --- | --- |
| Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Tz. 16) | 57,6 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 13) | 137,4 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 10) | 17,1 |
| Sonstige Vermögenswerte (Tz. 14) | 20,2 |
| 232,3 | |
| Sonstige Vermögenswerte, die nicht nach IFRS 9 bilanziert wurden (a) | - |
| Anlagevermögen - ohne Sonstige finanzielle Vermögenswerte (Tz. 10) | - |
| Vorratsvermögen (Tz. 12) | - |
| Latente Steueransprüche (Tz. 11) und Ertragsteuerforderungen (Tz. 15) | - |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (Tz. 17) | - |
| Summe Aktiva | - |
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| Nach IFRS 9 bewertete Anteile | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | Beizulegender Zeitwert | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | Bilanzwert zum 31.12.2018 | Nicht nach IAS 9 bewertete Anteile | Cash-Flow-Hedge | Buchwert zum 31.12.2018 | Fair Value zum 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Tz. 33) | 77,3 | - | 77,3 | - | 77,3 | 77,3 |
| Finanzverbindlichkeiten (Tz. 30) | 58,1 | - | 58,1 | - | 58,1 | 58,1 |
| Sonstige Verbindlichkeiten (Tz. 31) | 91,0 | 36,1 | 54,2 | 0,7 | 54,9 | 54,9 |
| 189,6 | 0,7 | 190,3 | 190,3 | |||
| Sonstige Verbindlichkeiten, die nicht nach IFRS 9 bilanziert werden (b) | 36,1 | - | ||||
| Eigenkapital | 209,4 | - | ||||
| Lang- und kurzfristige Rückstellungen (c) | 238,3 | - | ||||
| Latente Steuerschulden (Tz. 11) und Ertragsteuerschulden | 7,5 | - | ||||
| Summe Passiva | 681,6 | - |
(a) Bei den nicht nach IFRS 9 bilanzierten sonstigen Vermögenswerten handelt es sich um Steuerforderungen und aktive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 14).
(b) Bei den nicht nach IFRS 9 bilanzierten sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Personalverbindlichkeiten, sonstige Steuerverbindlichkeiten und passive Rechnungsabgrenzungsposten (vgl. Tz. 32).
(c) Die lang- und kurzfristigen Rückstellungen umfassen die Pensionsrückstellungen (vgl. Tz. 27), die Personalrückstellungen (vgl. Tz. 28) und die sonstigen Rückstellungen (vgl. Tz. 29).
Aufgrund der kurzen Laufzeiten der flüssigen Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen. Die beizulegenden Zeitwerte der sonstigen Forderungen sowie der bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen werden als Barwerte der erwarteten zukünftigen Zahlungen ermittelt. Zur Diskontierung werden auf die jeweilige Anlagedauer bezogene, marktübliche Zinssätze verwendet. Die beizulegenden Zeitwerte der Devisentermingeschäfte und Fremdwährungspositionen werden anhand der Marktpreise zum Bilanzstichtag bestimmt.
Die beizulegenden Zeitwerte der bilanzierten Finanzinstrumente wurden, wie im Vorjahr, bei Sicherungsgeschäften auf Basis von Marktpreisen der den Derivaten zugrunde liegenden Parametern, wie zum Beispiel Tages- und Terminkurse sowie Zinsstrukturkurven, ermittelt. Börsenkurse werden bei der Bewertung von den Wertpapieren des Förderfonds und der freien Kapitalanlage (vgl. Tz. 10c) genutzt.
Gemeinsames Kennzeichen aller originären und derivativen Finanzinstrumente ist ein zukünftiger Anspruch auf Zahlungsmittel. Entsprechend unterliegt der Villeroy & Boch-Konzern insbesondere Risiken aus der Volatilität von Wechselkursen, Zinssätzen und Marktpreisen. Um diese Marktrisiken zu begrenzen, besteht innerhalb des Villeroy & Boch-Konzerns ein funktionsfähiges und wirksames Risikomanagementsystem mit einer klaren funktionalen Organisation. Weitere Informationen zum implementierten Risikomanagementsystem werden im Abschnitt "Risikomanagementsystem" des Lageberichts beschrieben.
Unter dem Währungsrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Wechselkursänderungen schwanken. Zur Absicherung setzt der Villeroy & Boch-Konzern Devisentermingeschäfte ein. Die Vorgehensweise bei der Absicherung von Währungsschwankungen wird im Lagebericht im Kapitel "Management von Währungsrisiken" beschrieben. Nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 werden Devisentermingeschäfte wie folgt ausgeführt:
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| Vermögenswerte zum Bilanzstichtag | Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen | Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Innerhalb der nächsten drei Monate | 5,1 | 0,1 | 10,1 | 0,2 |
| In drei bis sechs Monaten | 7,8 | 0,1 | 6,3 | 0,2 |
| In sechs bis zwölf Monaten | 16,5 | 0,3 | 8,2 | 0,2 |
| Nach zwölf Monaten | 23,5 | 0,1 | 53,5 | 0,7 |
| Summe | 52,9 | 0,6 | 78,1 | 1,3 |
Der Villeroy & Boch-Konzern bilanzierte zum Bilanzstichtag des Vorjahres folgende Transaktionen:
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| Vermögenswerte zum Bilanzstichtag | Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen | Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Innerhalb der nächsten drei Monate | 21,9 | 0,4 | 3,1 | 0,1 |
| In drei bis sechs Monaten | 21,2 | 0,4 | 3,8 | 0,1 |
| In sechs bis zwölf Monaten | 34,6 | 0,7 | 7,7 | 0,2 |
| Nach zwölf Monaten | 68,8 | 1,7 | 10,2 | 0,3 |
| Summe | 146,5 | 3,2 | 24,8 | 0,7 |
Zum Bilanzstichtag sind rund 30 % der geplanten Fremdwährungsumsätze in verschiedenen Währungen noch ungesichert. Im Wesentlichen sind hier die Fremdwährungen Chinesischer Yuan, Schwedische Krone und Norwegische Krone betroffen. Bei einer Änderung der jeweiligen Kursnotierungen um +/- 10 % und unter der theoretischen Annahme, dass alle übrigen Variablen konstant geblieben wären, würden zum 31. Dezember 2019 die bilanzierten Buchwerte um 7,5 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) steigen bzw. sinken. Auf die Erfolgsrechnung des Berichtsjahres hätten diese beiden Szenarien wie im Vorjahr keinen Einfluss.
Unter dem Rohstoffpreisrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments auf Grund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Die Sicherungsstrategie des Villeroy & Boch-Konzerns wird im Lagebericht im Kapitel "Management der sonstigen Preisänderungsrisiken" beschrieben. Aus den bestehenden Rohstoff-Swaps auf Messing werden folgende Zahlungsströme nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 fällig:
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| Vermögenswerte zum Bilanzstichtag | Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen | Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Innerhalb der nächsten drei Monate | 0,7 | 0,0 | - | - |
| In drei bis sechs Monaten | 0,7 | 0,0 | - | - |
| In sechs bis zwölf Monaten | 1,5 | 0,1 | - | - |
| Nach zwölf Monaten | - | - | - | - |
| Summe | 2,9 | 0,1 | - | - |
Der Villeroy & Boch Konzern bilanzierte zum Bilanzstichtag des Vorjahres folgende Transaktionen:
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| Vermögenswerte zum Bilanzstichtag | Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen | Transaktionsvolumen | Marktwertänderungen |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Innerhalb der nächsten drei Monate | 0,2 | 0,0 | 0,2 | 0,0 |
| In drei bis sechs Monaten | 0,1 | 0,0 | 0,3 | 0,0 |
| In sechs bis zwölf Monaten | - | - | 0,8 | 0,0 |
| Nach zwölf Monaten | - | - | 0,8 | 0,0 |
| Summe | 0,3 | 0,0 | 2,1 | 0,0 |
Auf Basis der Produktionsplanung besteht zum Bilanzstichtag eine ungesicherte Messingposition von insgesamt 1.956 Tonnen für das nachfolgende Geschäftsjahr (Vorjahr: 2.088 Tonnen). Bei einer Änderung der Messingnotierung um +/- 10 % und unter der theoretischen Annahme, dass alle übrigen Variablen konstant geblieben wären, würden zum 31. Dezember 2019 die bilanzierten Buchwerte um 0,8 Mio. € (Vorjahr: 0,8 Mio. €) steigen bzw. sinken. Auf die Erfolgsrechnung 2019 hätten diese beiden Szenarien wie im Vorjahr keinen Einfluss.
Das allgemeine Beschaffungsmarktrisiko wird im Lagebericht erörtert.
Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert (Fair Value) oder die künftigen Zahlungen eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Die eingesetzte Managementmethode wird im Lagebericht im Kapitel "Management der Zinsänderungsrisiken" beschrieben.
Aus den bestehenden Zinspositionen ist der Villeroy & Boch-Konzern marktbedingten Schwankungen ausgesetzt. Bei einer theoretischen Änderung der Zinssätze im Geschäftsjahr 2019 um +/- 50 Basispunkte wäre das Finanzergebnis gemäß einer Sensitivitätsanalyse vor Steuereffekten um 0,6 Mio. € (Vorjahr: +/- 0,3 Mio. €) gestiegen bzw. gesunken, wenn alle anderen Variablen konstant geblieben wären.
Ausfall- und Bonitätsrisiken bezeichnen die Unsicherheit, dass eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, wie zum Beispiel bei Kunden im Rahmen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder bei Kreditinstituten im Rahmen von Geldanlagen. Zur Minderung dieses Risikos hat der Villeroy & Boch-Konzern umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die im Lagebericht im Kapitel "Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken" dargestellt sind.
Um sicherzustellen, dass der Villeroy & Boch-Konzern jederzeit zahlungsfähig und finanziell flexibel ist, wird eine ausreichende Liquiditätsreserve vorgehalten. Die Sicherungsstrategie wird im Lagebericht im Kapitel "Management der Liquiditätsrisiken" beschrieben. Zur Steuerung der Liquidität werden Finanzinstrumente in Form von Zahlungsmitteln (vgl. Tz. 16) und Kreditaufnahmen (vgl. Tz. 30) eingesetzt. Aufgrund der vertraglichen Laufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten wird mit folgenden Auszahlungen gerechnet:
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| Abfluss in folgenden Zeitbändern erwartet | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | Buchwert zum 31.12. | Brutto | Innerhalb von drei Monaten | Vom vierten Monat bis einem Jahr | Zwischen einem und fünf Jahren | Später als in fünf Jahren |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 77,3 | 77,3 | 77,3 | - | - | - |
| Kurz- und langfristige Finanzverbindlichkeiten (a) | 58,1 | 79,7 | 28,3 | 26,0 | 25,4 | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 54,2 | 51,6 | 44,0 | 5,0 | 2,6 | - |
| Verbindlichkeiten aus Cash-Flow-Hedges (b) | 0,7 | 26,8 | 3,3 | 12,6 | 10,9 | - |
| Summe zum 31.12.2018 | 190,3 | 235,4 | 152,9 | 43,6 | 38,9 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 81,3 | 81,3 | 81,3 | - | - | - |
| Lang- und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten (a) | 112,5 | 129,1 | 30,7 | 25,9 | 72,5 | - |
| Leasingverbindlichkeiten | 43,3 | 46,4 | 4,0 | 10,5 | 26,7 | 5,2 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 76,8 | 76,8 | 59,5 | 13,9 | 3,4 | - |
| Verbindlichkeiten aus Cash-Flow-Hedges (b) | 1,3 | 78,0 | 10,1 | 14,4 | 53,5 | - |
| Summe zum 31.12.2019 | 315,2 | 411,6 | 185,6 | 64,7 | 156,1 | 5,2 |
(a) Im Zahlungsstrom der kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten sind zukünftige Zinszahlungen in Höhe von 3,6 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) berücksichtigt, die wirtschaftlich erst nach dem 31. Dezember 2019 anfallen werden. Kurzfristige Finanzschulden in Höhe von 13,1 Mio. € (Vorjahr: 28,3 Mio. €) wurden in der Bilanz konsolidiert (vgl. Tz. 30).
(b) Dem Transaktionsvolumen der Verbindlichkeiten aus Cash-Flow-Hedges in Höhe von 78,0 Mio. € (Vorjahr: 26,2 Mio. €) stehen Gegeneffekte aus den jeweiligen Grundgeschäften gegenüber. Zum Bilanzstichtag wird ein Nettoeffekt in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) erwartet, der dem Bilanzposten entspricht. In den nächsten drei Monaten sind hiervon 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) auszugleichen.
In der Liquiditätsplanung werden die bilanzierten Verpflichtungen mit ihrem Zahlbetrag zum Fälligkeitstag angegeben. Hierbei werden die künftigen Zinsen berücksichtigt, die zum Bilanzstichtag nicht in der Bilanz enthalten sind, da diese erst in späteren Geschäftsjahren anfallen werden.
Im Berichtsjahr erzielte der Villeroy & Boch-Konzern aus dem Einsatz von originären und derivaten Finanzinstrumenten ein Nettoergebnis in Höhe von - 6,7 Mio. € (Vorjahr: - 4,3 Mio. €). Der Anstieg basiert im Wesentlichen auf Sicherungsgeschäften (vgl. Tz. 22 c) und dem Wertberichtigungsaufwand auf Forderung aus Lieferungen und Leistungen (vgl. Tz. 13).
Im Villeroy & Boch-Konzern bestanden folgende Eventualverbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Bürgschaften | 0,9 | 1,3 |
| Treuhandverpflichtungen | 0,0 | 0,9 |
Es sind die maximal übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen angegeben, für die der Villeroy & Boch-Konzern höchstens in Anspruch genommen werden kann. Bürgschaften wurden im Wesentlichen von der Villeroy & Boch AG zugunsten von Kreditinstituten und Vermietern gestellt.
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende finanzielle Verpflichtungen:
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| in Mio. € | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verpflichtungen aus vergebenen Aufträgen: | ||
| Für Investitionen in Sachanlagen | 6,0 | 6,3 |
| Für Investitionen in Nutzungsrechte | 0,8 | n/a |
| Für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | 0,3 | 0,3 |
Die Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagen in Höhe von 6,0 Mio. € entfielen mit einem Anteil von 63,8 % auf die Villeroy & Boch AG, gefolgt von der Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd. mit 20,6 % und der Villeroy & Boch Magyarország Kft. mit 8,2 %. Im Vorjahr entfiel auf die Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd ein Anteil von 53,3 %, gefolgt von der Villeroy & Boch AG mit 25,5 % und der Villeroy & Boch Austria GmbH mit 5,2 %.
Die Verpflichtungen zum Erwerb von Nutzungsrechten resultieren aus bereits unterschriebenen Leasingverträgen, bei denen das Objekt noch nicht zur Nutzung übergeben wurde (vgl. Tz. 31).
Im Rahmen unseres operativen Geschäftes beziehen wir weltweit Materialien, Vorräte und Dienstleistungen von zahlreichen Geschäftspartnern. Unter diesen befinden sich auch solche, an denen der Villeroy & Boch-Konzern beteiligt ist, und Unternehmen, die mit Gesellschaften oder Organmitgliedern der Villeroy & Boch AG in Verbindung stehen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.
Die Villeroy & Boch AG mit Sitz in Deutschland ist das oberste beherrschende Unternehmen des Villeroy & Boch-Konzerns. Die Transaktionen zwischen der Villeroy & Boch AG und den Tochtergesellschaften sowie zwischen den einzelnen Tochtergesellschaften beziehen sich im Wesentlichen auf den Austausch von unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Waren und Dienstleistungen. Entsprechend den Konsolidierungsgrundsätzen (vgl. Tz. 3) wurden diese eliminiert und werden an dieser Stelle nicht erläutert. Der Villeroy & Boch-Konzern bilanziert zwei Gesellschaften nach der Equity-Methode (vgl. Tz. 9). Die V&B Lifestyle India Private Limited wurde im Jahr 2013 zum Vertrieb des Tischkultursortiments in Indien gegründet. Sie unterhält zum Bilanzstichtag drei Verkaufstellen (Vorjahr: drei). Aus Sicht des Villeroy & Boch-Konzerns bestehen zurzeit nur geringe Liefer- und Leistungsbeziehungen. Mit dem nach der Equity-Methode bilanzierten deutschen Unternehmen bestehen keine Liefer- und Leistungsbeziehungen. Der Umfang von finanziellen Forderungen und Verbindlichkeiten der assoziierten Gesellschaften war aus Sicht des Villeroy & Boch-Konzerns unwesentlich.
Die Villeroy & Boch AG bilanziert zwei Gesellschaften, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns besitzen, als sonstige finanzielle Vermögenswerte (vgl. Tz. 10). Die Villeroy & Boch AG hat an diese Gesellschaften im Geschäftsjahr hauptsächlich Tischkulturprodukte im Wert von 110 T€ geliefert. Als Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aktiviert der Konzern einen Saldo in Höhe von 73 T€ (vgl. Tz. 12). Der Konzern bilanziert ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 377 T€ als sonstige kurzfristige Verbindlichkeit (vgl. Tz. 32).
Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus keine weiteren Geschäfte von materieller Bedeutung mit nahestehenden Unternehmen abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.
Zur Gruppe der nahestehenden Personen gehören Aktionäre mit der Möglichkeit einer maßgeblichen Einflussnahme auf die Villeroy & Boch AG und Personen in Schlüsselpositionen sowie die Familienangehörigen dieser Personenkreise. Als Personen in Schlüsselpositionen gelten die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands. In der folgenden Tabelle werden sämtliche Bezüge dieser Personengruppe aufgeführt:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Kurzfristig fällige Leistungen | 4,5 | 4,1 |
| Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses | 2,9 | 1,8 |
| Andere langfristig fällige Leistungen | 0,2 | - |
| Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses | - | 0,4 |
| Summe | 7,6 | 6,3 |
Innerhalb des Villeroy & Boch-Konzerns beschäftigte Familienangehörige dieses Personenkreises erhalten eine stellen- bzw. aufgabenorientierte Vergütung, die unabhängig von der Person des Stelleninhabers geleistet wird.
Im Berichtszeitraum wurden keine weiteren Geschäfte von materieller Bedeutung mit nahestehenden Personen abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben laut Satzung der Villeroy & Boch AG einen Anspruch auf die Erstattung der ihnen durch ihre Tätigkeit entstehenden Auslagen. Darüber hinaus erhalten sie eine feste Basisvergütung sowie einen variablen Vergütungsanteil.
Die feste jährliche Basisvergütung eines Mitglieds des Aufsichtsrats beträgt 24.000 €. Zusätzlich erhält der Vorsitzende 53.000 €, sein Stellvertreter 16.500 €. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten pro Sitzung des Gesamtgremiums ein Sitzungsentgelt in Höhe von 1.500 €. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält 10.000 €, die Vorsitzenden des Investitions- und Personalausschusses jeweils 4.000 €, die Mitglieder der jeweiligen Ausschüsse erhalten jeweils 2.500 € pro Jahr zusätzlich zur Basisvergütung.
Als variable Vergütung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jeden den Betrag von 10,5 Cent übersteigenden Cent pro Aktie Aktionärsdividende einen Betrag von zusätzlich 195 €. Als Aktionärsdividende gilt das Mittel der Dividende, die auf eine Vorzugsaktie bzw. eine Stammaktie gezahlt wird. Die vorstehenden Vergütungen werden zuzüglich einer eventuell anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer gezahlt. Ein Vergütungsanspruch besteht nur pro rata temporis für die Dauer der Bestellung.
Im Geschäftsjahr erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Villeroy & Boch AG im Rahmen der Mandatsausübung folgende Bezüge ausgezahlt:
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| in T€ | Fixum | Sitzungsgelder | Variable Vergütung für 2018 | Gesamt | Vorjahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Yves Elsen 1), 3 *) | 85 | 12 | 9 | 106 | 103 |
| Dr. Alexander von Boch-Galhau 2) | 43 | 12 | 9 | 64 | 57 |
| Ralf Runge 4) | 41 | 12 | 9 | 62 | 56 |
| Dietmar Langenfeld 2), 4) | 27 | 12 | 9 | 48 | 45 |
| Dominique Villeroy de Galhau 1) | 27 | 12 | 9 | 48 | 44 |
| Dietmar Geuskens 1), 4) | 27 | 12 | 9 | 48 | 44 |
| Christina Rosenberg 3) | 27 | 12 | 9 | 48 | 44 |
| Prof. Dr. Annette Köhler ) | 34 | 12 | 7 | 53 | 32 |
| Peter Prinz Wittgenstein (bis 03/ 2018) | - | - | 2 | 2 | 25 |
| Louis de Schorlemer | 24 | 12 | 7 | 43 | 25 |
| Thomas Kannengießer | 24 | 12 | 7 | 43 | 25 |
| Bärbel Werwie 4) | 24 | 12 | 7 | 43 | 25 |
| Sabine Süpke 3), 4) | 27 | 12 | 6 | 45 | 24 |
| Werner Jäger (bis 03 / 2018) 4) | - | - | 2 | 2 | 18 |
| Francesco Grioli (bis 03/ 2018) 4) | - | - | 2 | 2 | 18 |
| Susanne Ollmann (bis 03/ 2018) | - | - | 2 | 2 | 17 |
| Dr. Renate Neumann-Schäfer (bis 03 / 2018) | - | - | 2 | 2 | 16 |
| Wendelin von Boch-Galhau (bis 03 /2017) | - | - | - | - | 2 |
| Rundung | - 3 | 0 | 2 | - 1 | - 8 |
| Summe Auszahlungen | 407 | 144 | 109 | 660 | 612 |
1) Prüfungsausschuss
2) Investitionsausschuss
3) Personalausschuss
4) Gemäß den Richtlinien des DGB über die Abführung von Aufsichtsratsvergütungen wird die Vergütung abgeführt.
* Vorsitzender des jeweiligen Ausschusses
Im Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2019 wurden insgesamt 1.034 T€ als Aufwand erfasst (Vorjahr: 773 T€). Neben dem gezahlten Fixum und den Sitzungsgeldern 2019 enthält der Aufwand 205 T€ für die gebildete Rückstellung für variable Vergütung 2019 (Vorjahr: 108 T€), 122 T€ für bezogene Beratungsleistungen (Vorjahr: 15 T€), Versicherungsbeiträge in Höhe von 100 T€ (Vorjahr: 98 T€) sowie weitere Auslagenerstattungen in Höhe von 55 T€ (Vorjahr: 53 T€). Im Vorjahr war zusätzlich ein Aufwand in Höhe von 5 T€ für ausgezahlte variable Vergütung 2018 enthalten.
Im Geschäftsjahr 2019 ist ein Aufwand in Höhe von 4.755 T€ (Vorjahr: 3.688 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Der Aufwand setzt sich aus 1.714 T€ (Vorjahr: 1.444 T€) fixen und 1.650 T€ (Vorjahr: 1.495 T€) variablen Gehaltskomponenten sowie Aufwendungen für Pensionsanwartschaften und ähnlicher Verpflichtungen aktiver Vorstände in Höhe von 1.390 T€ (Vorjahr: 333 T€) zusammen. Darüber hinaus war im Vorjahr eine Sonderzahlung aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Höhe von 416 T€ enthalten. In diesem Jahr beträgt diese Position 0 T€. Die variable Gehaltskomponente besteht aus einer einjährigen Vergütung in Höhe von 605 T€ (Vorjahr: 686 T€) und einer mehrjährigen Vergütung in Höhe von 1.045 T€ (Vorjahr: 809 T€). In dem Fixum ist ein Sachbezug in Höhe von 148 T€ (Vorjahr: 70 T€) enthalten, inklusive Versicherungsbeiträge in Höhe von 2 T€ (Vorjahr: 2 T€).
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 20.618 T€ (Vorjahr: 20.043 T€). Im Geschäftsjahr bezogen ehemalige Mitglieder des Vorstands Renten in Höhe von 1.572 T€ (Vorjahr: 1.520 T€). Für die Angabe der individuellen Vorstandsbezüge bis einschließlich des Geschäftsjahres 2021 wurde die Regelung nach § 314 Abs. 3 Satz 1 HGB in Verbindung mit § 286 Abs. 5 HGB in Anspruch genommen.
Die Honorare für den Abschlussprüfer Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gliederten sich wie folgt auf:
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfung | 0,4 | 0,4 |
| Andere Bestätigungsleistungen | - | - |
| Steuerberatungsleistungen | - | - |
| Sonstige Leistungen | 0,0 | 0,3 |
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex für das Geschäftsjahr 2019 wurde von Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG am 19. Dezember 2019 abgegeben. Im Internet sind die Entsprechenserklärungen den Aktionären dauerhaft zugänglich.
Es liegen aktuell keine Ereignisse von besonderer Bedeutung vor, die nach Abschluss des Geschäftsjahres eingetreten sind.
Im Folgenden wird die Aufstellung des Anteilsbesitzes des Villeroy & Boch-Konzerns gemäß § 313 Abs. 2 HGB aufgeführt:
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| in % Vollkonsolidierte Beteiligungen | Beteiligung Villeroy & Boch AG | ||
|---|---|---|---|
| Inland | Unmittelbar | Mittelbar | Insgesamt |
| --- | --- | --- | --- |
| 1. Gästehaus Schloß Saareck Betreibergesellschaft mbH, Mettlach 1) | 100 | - | 100 |
| 2. Heinrich Porzellan GmbH, Selb 1) | 100 | - | 100 |
| 3. Hol Badshop und Service GmbH, Mettlach 1) | 100 | - | 100 |
| 4. INTERMAT - Beteiligungs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Mettlach 1) | 100 | - | 100 |
| 5. Keraco GmbH, Wadgassen | 100 | - | 100 |
| 6. Sales Design Vertriebsgesellschaft mbH, Merzig 1) | 100 | - | 100 |
| 7. Sanipa Badmöbel Treuchtlingen GmbH, Treuchtlingen 1) | 100 | - | 100 |
| 8. V & B International GmbH, Mettlach 1) | 100 | - | 100 |
| 9. VilboCeram GmbH, Mettlach 1) | 100 | - | 100 |
| 10. Villeroy & Boch Creation GmbH, Mettlach 1) | 100 | - | 100 |
| 11. Villeroy & Boch Gastronomie GmbH, Mettlach 1) | 100 | - | 100 |
| 12. Villeroy & Boch Interior Elements GmbH, Mettlach 1) | 100 | - | 100 |
| 13. Villeroy & Boch K-Shop GmbH, Mettlach 1) | 100 | - | 100 |
| Ausland | Unmittelbar | Mittelbar | Insgesamt |
| 14. Argent Australia Pty. Ltd., Brisbane (Australien) | 45,36 | - | 45,36 |
| 15. Delfi Asset S.A., Luxemburg (Luxemburg) | - | 100 | 100 |
| 16. EXCELLENT INTERNATIONAL HOLDINGS LIMITED, Hongkong (China) | 100 | - | 100 |
| 17. Kiinteistö Oy, Helsinki (Finnland) | - | 100 | 100 |
| 18. Mondial S.A., Lugoj (Rumänien) | 99,45 | - | 99,45 |
| 19. Ucosan B.V., Roden (Niederlande) | 100 | - | 100 |
| 20. V AND B SOUTH AFRICA PTE LTD., Claremont (Südafrika) | 100 | - | 100 |
| 21. Vilbomex Inmobiliaria S. de R.L. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | - | 100 | 100 |
| 22. Vilbomex S.A. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | - | 100 | 100 |
| 23. Vilbona Mexiko S.A. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | - | 100 | 100 |
| 24. Villeroy & Boch (Schweiz) AG, Lenzburg (Schweiz) | - | 100 | 100 |
| 25. Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd., Saraburi (Thailand) | 16,51 | 83,49 | 100 |
| 26. Villeroy & Boch (U.K.) Ltd., London (Vereinigtes Königreich) | - | 100 | 100 |
| 27. Villeroy & Boch Arti della Tavola S.r.l., Mailand (Italien) | 0,2 | 99,8 | 100 |
| 28. Villeroy & Boch Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur (Singapur) | 100 | - | 100 |
| 29. Villeroy & Boch Australia Pty. Ltd., Brookvale (Australien) | - | 100 | 100 |
| 30. Villeroy & Boch Austria GmbH, Mondsee (Österreich) | 100 | - | 100 |
| 31. Villeroy & Boch Belgium S.A., Brüssel (Belgien) | 99,99 | 0,01 | 100 |
| 32. Villeroy & Boch Czech s.r.o., Prag (Tschechien) | 100 | - | 100 |
| 33. Villeroy & Boch Danmark A/ S, Rødovre (Dänemark) | - | 100 | 100 |
| 34. Villeroy & Boch Gustavsberg AB, Gustavsberg (Schweden) | 100 | - | 100 |
| 35. Villeroy & Boch Gustavsberg Oy, Helsinki (Finnland) | - | 100 | 100 |
| 36. Villeroy & Boch Hogar S.L., Barcelona (Spanien) | 44 | 56 | 100 |
| 37. Villeroy & Boch Magyarország Kft., Hódmezövásárhely (Ungarn) | 100 | - | 100 |
| 38. Villeroy & Boch MC S.à r.l., Monaco (Monaco) | 99,99 | 0,01 | 100 |
| 39. Villeroy & Boch Norge AS, Lorenskog (Norwegen) | - | 100 | 100 |
| 40. Villeroy & Boch OOO, Moskau (Russland) | 100 | - | 100 |
| 41. Villeroy & Boch Polska Sp. z o.o., Warschau (Polen) | - | 100 | 100 |
| 42. Villeroy & Boch S.à r.l., Faiencerie de Septfontaines-lez-Luxembourg, Luxemburg (Luxemburg) | 100 | - | 100 |
| 43. Villeroy & Boch Sales India Private Limited, Mumbai (Indien) | 99,99 | 0,01 | 100 |
| 44. Villeroy & Boch Tableware (Far East) Ltd., Hongkong (China) | - | 100 | 100 |
| 45. Villeroy & Boch Tableware B.V., Oosterhout (Niederlande) | 100 | - | 100 |
| 46. Villeroy & Boch Tableware Ltd., Toronto (Kanada) | - | 100 | 100 |
| 47. Villeroy & Boch Tableware Oy, Helsinki (Finnland) | - | 100 | 100 |
| 48. Villeroy & Boch Trading (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai (China) | 100 | - | 100 |
| 49. Villeroy & Boch Ukraine TOV, Kiew (Ukraine) | 100 | - | 100 |
| 50. Villeroy & Boch USA Inc., New Jersey (USA) | - | 100 | 100 |
| 51. Villeroy & Boch Wellness N.V., Roeselare (Belgien) | 99,99 | 0,01 | 100 |
| 52. Villeroy et Boch Arts de la Table S.A.S., Paris (Frankreich) | - | 100 | 100 |
| 53. Villeroy et Boch S.A.S., Paris (Frankreich) | 100 | 0 | 100 |
| 54. Villeroy et Boch Valence d'Agen S.A.S., Valence d'Agen (Frankreich) | - | 100 | 100 |
| Assoziierte Beteiligungen | Unmittelbar | Mittelbar | Insgesamt |
| 55. V & B Lifestyle India Private Limited, Gurgaon (Indien) | 50 | - | 50 |
| Anteile an verbundenen, nichtkonsolidierten Unternehmen | Unmittelbar | Mittelbar | Insgesamt |
| 56. Villeroy & Boch Innovations GmbH, Mettlach (Deutschland) | 100 | - | 100 |
| 57. Villeroy & Boch Venture GmbH, Mettlach (Deutschland) | - | 100 | 100 |
1) Für diese Gesellschaft wird § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.
* Bei zwei inländischen Beteiligungen wird § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB sowie § 313 Abs. 3 HGB angewendet.
Folgende Verlautbarungen des internationalen Standardsetters International Accounting Standards Board (IASB) wurden von der EU im Rahmen des sogenannten Endorsement-Verfahrens übernommen und sind für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen, verpflichtend anzuwenden:
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| Standard | Name | |
|---|---|---|
| IFRS | 9 | Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung |
| IFRS | 16 | Leasingverhältnisse |
| IAS | 19 | Änderungen an IAS 19: Leistungen an Arbeitnehmer |
| IAS | 28 | Änderungen an IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
| Diverse | Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015 - 2017) | |
| IFRIC | 23 | Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung |
Der Einfluss aus der Erstanwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" wird in Tz. 1 "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" zusammengefasst. Bei einer unterjährigen Anpassung von Pensionsplänen sind seit dem 1. Januar 2019 Dienstzeitaufwendungen und Nettozinsen für den Zeitraum ab der Modifizierung bis zum 31. Dezember unter Anwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu berechnen; bisher erfolgte diese Neuberechnung erst zum Jahresende ohne Anpassung des laufenden Jahresaufwands. Durch diese Umstellung wird der Periodenerfolg aus einer entspechenden Maßnahme genauer dargestellt (vgl. Tz. 30). Im Berichtsjahr wurden keine Pensionspläne modifizert. Bei der Ermittlung der Ertragssteuerschulden wurde IFRIC 23 beachtet. Durch die erstmalige Anwendung entstanden keine signifikanten Änderungen. Regelkonform wurden bereits bisher Steuerrisiken, die nicht Ertragssteuer betreffen, wie zum Beispiel die Umsatzsteuer, gemäss IAS 37 erfasst und ausgewiesen. Die Anwendung dieser Neuregelungen hatte keine materiellen Auswirkungen auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Villeroy & Boch-Konzern. Alle von der EU übernommenen Verlautbarungen des IASB waren für das laufende Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwenden.
Folgende Verlautbarungen des IASB wurden von der EU übernommen und waren für das abgelaufene Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden:
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| Standard | Name |
|---|---|
| Neue Standards | |
| - |
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| Rahmenkonzept | Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen) | |
| IAS | 1 | Änderungen an IAS 1 und IAS 8: Definition von "wesentlich" (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen) |
| Diverse | Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform der Referenzzinssätze (anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen) |
Das Rahmenkonzept ist die Grundlage für die Schaffung neuer Einzelstandards und die Überarbeitung bestehender Regelungen. Es stellt die "Verfassung" des IASB dar. Im überarbeiteten Rahmenkonzept wird die Verantwortung des Managements für die Präsentation entscheidungsnützlicher Informationen unter Anwendung des Vorsichtsprinzips gestärkt. In diesem Zusammenhang wird die Definition einer wesentlichen Information geschärft und gleichzeitig in die beiden Standards IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehlern" übertragen.
Interbankensätze, wie bspw. EURIBOR und LIBOR, sind wichtige Referenzzinssätze für die Bewertung von Bilanzposten. Die Anwendung dieser Zinssätze als neutraler Maßstab für die Bewertung von Finanzinstrumenten (vgl. Tz. 55) wurde von internationalen Organisationen infrage gestellt. Mit der Erweiterung der IFRS 9 "Finanzinstrumente", IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" und IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben" wird die Grundlage geschaffen, um die Interbankensätze bis zu einer endgültigen Entscheidung weiterhin zu nutzen.
Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird der Villeroy & Boch-Konzern aus der Änderung nur unwesentlich betroffen sein.
Die EU hat folgende IASB-Verlautbarungen noch nicht übernommen:
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| Standard | Name | |
|---|---|---|
| Neue Standards | ||
| IFRS | 17 | Insurance Contracts (issued on 18 May 2017) |
| Änderungen und Ergänzungen an bestehenden Standards | ||
| IFRS | 3 | Amendments to IFRS 3 Business Combinations (issued on 22 October 2018) |
Die vorgenannten Neuerungen und Ergänzungen werden zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens innerhalb der EU von uns angewendet. In Ermangelung einer offiziellen deutschen Übersetzung sind diese Texte mit ihren englischen Titeln angegeben.
Der neue IFRS 17 "Insurance Contracts" ist auf alle Verträge anzuwenden, bei denen das Unternehmen bei Eintritt eines ungewissen künftigen Ereignisses zur Leistung einer Entschädigung verpflichtet ist. Typische Beispiele für ein Industrieunternehmen sind unter anderem Produktgarantien, die von einem Hersteller gegeben werden, Vermögenswerte und Schulden im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen oder Stillhalterpositionen aus gegebenen Restwertgarantien. Durch explizite Freistellung oder der Optimierung zum IFRS 9 wird der Villeroy & Boch-Konzern wohl nur unwesentlich betroffen sein. Vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht ist der Standard ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden.
Der modifizierte IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" darf nur noch auf die Übernahme von Geschäftsbetrieben angewendet werden, wenn diese bereits Erlöse aus Waren- und Dienstleistungstransaktionen realisiert haben. Kapital- und sonstige Erträge, Kosteneinsparungen und sonstige wirtschaftliche Nutzungsvorteile bleiben zukünftig unberücksichtigt. Ein Anteilserwerb an einem Start-up, das bisher noch keine Umsätzeerlöse aus Waren oder Dienstleistungen erzielt hat, darf nur als Unternehmenszusammenschluss bilanziert werden, wenn eine organisierte Belegschaft übernommen wird. Vorbehaltlich der Übernahme in EU-Recht ist der Standard ab dem 1. Januar 2020 anzuwenden.
Nach derzeitigen Erkenntnissen wird der Villeroy & Boch-Konzern nur unwesentlich von den oben genannten Neuerungen betroffen sein.
Die Europäische Kommission hat entschieden, folgende IASB-Verlautbarungen nicht in europäisches Recht zu übernehmen:
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| Standard | Erstanwendung |
|---|---|
| IFRS 14 Regulatory Deferral Accounts (issued on 30 January 2014) | 01.01.16 |
| Amendments to IFRS 10 and IAS 28: Sale or Contribution of Assets between an Investor and its Associate or Joint Venture (issued on 11 September 2014) | 01.01.16 |
Der Villeroy & Boch-Konzern darf diese Regeln bei der Erstellung eines nach § 315e Abs. 1 HGB befreienden Konzernabschlusses, aufgrund der fehlenden Umwandlung in EU-Recht, nicht anwenden. Von beiden Regeln wäre der Villeroy & Boch-Konzern nicht betroffen.
Mettlach, den 4. Februar 2020
Frank Göring
Gabriele Schupp
Andreas Pfeiffer
Dr. Markus Warncke
Zu dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
Wir haben den Konzernabschluss der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft, Mettlach, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der im Konzernlagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Konzernerklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, die in Abschnitt 3.1 des Konzernlageberichts enthaltenen allgemeinen Erläuterungen zur Nachhaltigkeit sowie die in Abschnitt 8 des Konzernlageberichts enthaltene zusammengefasste Versicherung der gesetzlichen Vertreter haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Konzernerklärung zur Unternehmensführung, nicht auf den Inhalt der oben genannten allgemeinen Erläuterungen zur Nachhaltigkeit und nicht auf den Inhalt der oben genannten zusammengefassten Versicherung der gesetzlichen Vertreter. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
Am 6. Dezember 2019 hat die Villeroy & Boch S.à r.l. im Rahmen eines Share-deals 100 % der Anteile an der Rollingergrund Premium Properties SA (RPP) veräußert. Das Vermögen der RPP bestand fast ausschließlich aus Grundvermögen in Luxemburg. Der Erwerber beabsichtigt, das Grundstück baurechtlich zu erschließen. Ein entsprechender Bebauungsplan ist allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt bei den zuständigen Behörden der Stadt Luxemburg weder eingereicht noch verabschiedet, weshalb die Bebauungsdichte und damit die tatsächlich bebaubare Fläche noch nicht feststeht.
Für die Bemessung des vorläufigen Kaufpreises haben die Parteien eine bestimmte bebaubare Fläche zugrunde gelegt, die zu einer höheren Bebauungsdichte führen würde im Vergleich zu anderen Flächen in diesem Stadtgebiet. Eventuelle Mehr-/Minderflächen im verabschiedeten Bebauungsplan führen zu einer entsprechenden Anpassung des Kaufpreises. Im Rahmen der Prüfung haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, da der der Berechnung des Veräußerungsgewinns zugrundeliegende Kaufpreis maßgeblich von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter und der externen Sachverständigen über die tatsächlich bebaubare Fläche abhängt und damit ermessensabhängig ist.
Wir haben Einsicht in den zugrundeliegenden Vertrag sowie weitere interne Unterlagen genommen, um ein Verständnis über die wesentlichen Eckpunkte der Transaktion, insbesondere die Ermittlung des vorläufigen Kaufpreises aus der im Vertrag enthaltenen Kaufpreisformel und mögliche nachträgliche Anpassungen des Kaufpreises bei Abweichungen der zukünftig genehmigten von der bisher geschätzten Bebauungsfläche, zu erlangen. Die mit den Vertragsverhandlungen bei Villeroy & Boch befassten Mitarbeiter haben wir im Hinblick auf den Stand der Gespräche mit den zuständigen Behörden in Luxemburg über den Bebauungsplan und die getroffenen Annahmen, insbesondere zur Einschätzung der tatsächlich bebaubaren Fläche, befragt. Das von einem externen Sachverständigen erstellte Gutachten bezüglich der wahrscheinlichen Bebauungsfläche haben wir unter Einbeziehung von internen Spezialisten gewürdigt. Weiterhin haben wir die getroffenen Annahmen mit Bebauungsplänen in unmittelbarer Nähe der veräußerten Grundstücke verglichen. Die Berechnung des im Geschäftsjahr 2019 zu bilanzierenden Veräußerungsgewinns haben wir methodisch und rechnerisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir auch die steuerlichen Auswirkungen aus der Veräußerung gewürdigt. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der bilanziellen Abbildung der Veräußerung der Anteile an der RPP keine Einwendungen ergeben.
Die Angaben zur Veräußerung der Anteile an der RPP einschließlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen sind im Konzernanhang (Tz. 1 und Tz. 17) enthalten.
Die Vorräte stellen einen wesentlichen Posten im Konzernabschluss dar. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten. Hierbei erfolgt zum Jahresende eine Anpassung der unterjährig verwendeten Standardkosten über Umbewertungsfaktoren an die jeweiligen Istkosten. Diese Anpassung hängt in hohem Maße von den Annahmen hinsichtlich der einzubeziehenden Gemeinkosten des Produktionsprozesses, der nicht produktionsbezogenen Fixkosten und der Festlegung der geplanten Kapazitätsauslastung (Normalauslastung) ab.
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und/oder geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Insbesondere die Bestimmung der angewandten Abwertungssätze und die Einteilung in verschiedene Bewertungsklassen bei den IT-gestützten Abwertungsverfahren sowie die Beurteilung, ob zusätzliche manuelle Abwertungen erforderlich sind, die nicht durch dieses Abwertungsverfahren berücksichtigt werden, unterliegen dem Ermessen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen haben wir uns mit den Verfahren befasst und die zugrundeliegenden Kontrollen der Vorratsbewertung geprüft. Die Ermittlung der Standardkosten haben wir methodisch nachvollzogen und auf Artikelebene für jeden Unternehmensbereich mittels datenanalytischer Verfahren nach Auffälligkeiten und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr untersucht. Die für die Anpassung der Standardkosten an die Istkosten verwendeten Umbewertungsfaktoren haben wir stichprobenweise analysiert. Dabei haben wir auch untersucht, ob fertigungsbedingte Gemeinkosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten nur insoweit berücksichtigt wurden, wie sie bei einer normalen Auslastung der technischen und personellen Fertigungskapazitäten anfallen. Insbesondere haben wir die Veränderung der Gemeinkosten und die geplante Fertigungskapazität im Vergleich zum Vorjahr analysiert. Die geplante und tatsächliche Ausbringungsmenge haben wir durch einen Vorjahresvergleich und durch Einsichten in Produktionsberichte der Fertigungswerke untersucht.
Die Eignung der IT-gestützten Abwertungsverfahren zur Ermittlung von Bestandsrisiken haben wir gewürdigt. Dazu haben wir unter Hinzuziehung von internen IT-Experten die systemseitige Umsetzung der Abwertungsverfahren beurteilt. Die Berechnungslogik des Modells haben wir mit den von der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen und rechnerisch in Stichproben nachvollzogen. Die ermittelten Abwertungen haben wir weiterhin vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit durch analytische Vergleiche mit den in Vorjahren vorgenommenen Abwertungen bei einzelnen Artikeln und auf den Gesamtbestand beurteilt und auf dieser Basis die Notwendigkeit zusätzlicher manueller Abwertungen mit den gesetzlichen Vertretern besprochen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Vorräte ergeben.
Angaben der Gesellschaft hinsichtlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Bezug auf die Vorratsbestände sind im Konzernanhang (Tz. 1 und Tz. 12) enthalten.
Im Geschäftsjahr 2019 sind die sonstigen Rückstellungen deutlich angestiegen. Dieser Anstieg resultiert insbesondere aus Rückstellungen für geplante personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen in Deutschland im Zusammenhang mit dem Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramm "Fit for Future", in dem für verschiedene Funktionsbereiche konkrete Personalanpassungsmaßnahmen definiert wurden. Weiterhin enthalten die sonstigen Rückstellungen in wesentlichem Umfang Rückstellungen für verschiedene Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen aus mittlerweile stillgelegten oder verpachteten Fabriken in Frankreich, Deutschland und Schweden. Im Rahmen der Prüfung haben wir die Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen für personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen und für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, da der Ansatz und die Bewertung auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit und Höhe einer möglichen Inanspruchnahme beruhen und damit in hohem Maße ermessensabhängig sind.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen in Bezug auf die personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen im Konzernabschluss haben wir die geplanten Maßnahmen mit Vertretern der Gesellschaft diskutiert und interne Unterlagen wie Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle eingesehen. Hierbei haben wir insbesondere nachvollzogen, ob am Bilanzstichtag jeweils ein formaler Restrukturierungsplan vorliegt und bei den betroffenen Mitarbeitern eine gerechtfertigte Erwartung geweckt wurde. Wir haben auch Unterlagen zur Kommunikation mit dem Betriebsrat eingesehen und diesen befragt. Die Berechnung der Rückstellung haben wir in Stichproben nachvollzogen und anhand der in der Vergangenheit durchgeführten Personalmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Abfindungshöhe pro Mitarbeiter, verplausibilisiert.
Unsere Prüfungshandlungen bezüglich der Rückstellungen für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen umfassten Befragungen der gesetzlichen Vertreter und anderer mit diesen Sachverhalten betrauter Personen innerhalb des Konzerns im Hinblick auf den Stand der Diskussionen mit den jeweiligen Behörden, den Zeitpunkt der Kenntnisnahme und die Notwendigkeit der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen. Wir haben dabei den internen und externen Schriftverkehr eingesehen und gewürdigt, inwieweit die Kriterien von IAS 37.14 ff. bezüglich des Ansatzes einer Rückstellung erfüllt sind. Die den Berechnungen größtenteils zugrundeliegenden Stellungnahmen durch externe Gutachter über die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen und die Höhe der geschätzten Kosten haben wir unter Heranziehung von internen Spezialisten gewürdigt und die externen Gutachter befragt. Weiterhin haben wir die Konsistenz mit der internen Berichterstattung (Risikobericht) und die Berechnung der Rückstellung rechnerisch und methodisch nachvollzogen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen für personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen und für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen keine Einwendungen ergeben.
Angaben der Gesellschaft zu personalbezogenen Restrukturierungsaufwendungen und Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen einschließlich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Konzernanhang (Tz. 1 und Tz. 29) enthalten.
Im Geschäftsjahr 2019 ergaben sich aus der Erstanwendung des neuen Rechnungslegungsstandards zu Leasingverhältnissen (IFRS 16) wesentliche Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte und deren Fortschreibung im Geschäftsjahr. Aufgrund des Volumens an Leasingverhältnissen und den hieraus resultierenden Transaktionen hat die Gesellschaft konzernweite Prozesse und Kontrollen zur vollständigen und richtigen Erfassung von Leasingverhältnissen eingerichtet. Zudem erforderte die Erstanwendung die Anpassung der IT-Systeme zur Abbildung der Leasingverhältnisse. Der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 16 bedingt für bestimmte Bereiche Schätzungen und Ermessensentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter, die im Rahmen unserer Prüfung zu beurteilen waren. Dies trifft insbesondere auf Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu. Vor diesem Hintergrund, und aufgrund der Komplexität der neuen Anforderungen des IFRS 16, war die Bilanzierung der Leasingverhältnisse ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns ein Verständnis über den vom Konzern eingerichteten Prozess zur Erfassung von Leasingverhältnissen verschafft. Die IT-mäßigen Anpassungen zur Abbildung der Leasingverhältnisse und Berechnung der jeweiligen Werte haben wir unter Einbeziehung von internen Spezialisten beurteilt. Wir haben auf Basis von Stichproben Einsicht in Leasingverträge genommen und gewürdigt, ob diese vollständig und zutreffend im IT-System zur Abbildung von Leasingverhältnissen erfasst wurden. Die Vollständigkeit haben wir darüber hinaus anhand der bilanzierten Leasingzahlungen nachvollzogen. Weiterhin haben wir die Einschätzungen zur Ausübung von Optionen mit Auswirkungen auf die Laufzeit des Leasingverhältnisses anhand von Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und durch Einsicht in geeignete Nachweise beurteilt.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen keine Einwendungen ergeben.
Angaben der Gesellschaft zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen und den Auswirkungen der Erstanwendung von IFRS 16 sind im Konzernanhang (Tz. 1, Tz. 7 und 31) enthalten.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG und die Entsprechenserklärung des Aufsichtsrats zum Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Konzernlageberichts ist, die im Konzernlagebericht enthaltenen allgemeinen Erläuterungen zur Nachhaltigkeit und die im Konzernlagebericht enthaltene zusammengefasste Erklärung der gesetzlichen Vertreter. Des Weiteren umfassen die sonstigen Informationen die für den Geschäftsbericht vorgesehenen Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere den Corporate Governance Bericht, den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG sowie den gesonderten nichtfinanziellen Bericht aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende, geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben und ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; |
| ― | holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. März 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. April 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Konzernabschlussprüfer der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Heiko Hummel."
Stuttgart, 4. Februar 2020
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Hummel, Wirtschaftsprüfer
Waldner, Wirtschaftsprüfer
Vorsitzender des Vorstands
b) V&B Fliesen GmbH, Merzig
konzernintern: Villeroy & Boch Innovations GmbH, Mettlach
Vorstand Unternehmensbereich Bad und Wellness
b) konzernintern: Villeroy & Boch Magyarország Kft.,
Hódmezövásárhely, Ungarn
Villeroy & Boch Trading (Shanghai) Co.,
Ltd., Shanghai, China
Vorstand Unternehmensbereich Tischkultur
Vorstand Unternehmensbereich Tischkultur
b) konzernintern: Villeroy & Boch Innovations GmbH, Mettlach
Vorstand Finanzen
b) konzernintern: Villeroy & Boch Innovations GmbH, Mettlach
Ehrenmitglied des Aufsichtsrats
| ― | Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 31.12.2019) |
| ― | Managing Partner & CEO der HITEC Luxembourg S.A., Luxemburg |
b) Université du Luxembourg, Luxemburg (Vorsitzender)
Carrosserie Robert Comes & Compagnie S.A., Niederanven, Luxemburg (bis 14.11.2019)
Société Luxembourgeoise de Capital-Développement pour les PME S.A., Luxemburg
EarthLab Luxembourg S.A., Kayl, Luxemburg
| ― | 1. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats |
| ― | Vorsitzender des Villeroy & Boch Euro |
| ― | Betriebsrats Betriebsratsvorsitzender Faiencerie Merzig |
| ― | Vorsitzender des Aufsichtsrats (ab 15.01.2020) |
| ― | (2. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats; bis 14.01.2020) |
| ― | Unternehmensberater |
b) Union Stiftung, Saarbrücken
Bezirksleiter der Industriegewerkschaft IGBCE Saarbrücken
a) Steag New Energies GmbH, Saarbrücken
Universitätsprofessorin, Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen
a) UniCredit Bank AG, München DMG Mori AG, Bielefeld
b) DKSH Holding AG, Zürich, Schweiz
Senior Produktmanager für den Unternehmensbereich Bad und Wellness der Villeroy & Boch AG
| ― | Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Villeroy & Boch AG |
| ― | Betriebsratsvorsitzender Sanitärfabrik Mettlach |
Unternehmensberaterin bei innotail, München
b) combyne GmbH, München Josef Tretter GmbH & Co. KG, München (ab 04.07.2019)
presize UG (limited), München (ab 02.08.2019)
Vorstandssekretärin bei der IGBCE, Hannover
a) KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Essen
Geschäftsführer der Corporate Diplomat Sprl, Brüssel, Belgien
b) Lift Me Off, Ltd., Aylesbury, UK (ab 21.11.2019)
Betriebsratsvorsitzende Hauptverwaltung der Villeroy & Boch AG
Generaldirektor der La Financiere Tiepolo SAS, Paris, Frankreich
a) Momentum Asset Management S.A., Luxemburg (Vorsitzender)
b) Adolphe de Galhau'sche Sophienstiftung, Wallerfangen (Vorsitzender)
* Vertreter der Arbeitnehmer
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 AktG
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i. S. d. § 125 AktG
27.03.2020 - Hauptversammlung in der Stadthalle Merzig
22.04.2020 - Bericht über die ersten drei Monate
2020 20.07.2020 - Bericht über die ersten sechs Monate
2020 20.10.2020 - Bericht über die ersten neun Monate 2020
Villeroy & Boch AG
Saaruferstraße 1 - 3
66693 Mettlach
www.villeroy-boch.com
Weitere Exemplare dieses Geschäftsberichts schicken wir Ihnen auf Anfrage gerne kostenlos zu:
Tel.: +49 6864 81-1227
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
www.villeroy-boch.com/karriere
Statement GmbH
www.agentur-statement.de
Bernd Hartung
Frankfurt - www.berndhartung.de
Chris Schuff
Saarbrücken - www.chris-schuff.com
Buch- und Offsetdruckerei Häuser KG
Köln - www.haeuserkg.de
Dieser Geschäftsbericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts beruhen. Solche Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die Villeroy & Boch großenteils weder beeinflussen noch präzise einschätzen kann. Dazu gehören beispielsweise die zukünftigen wirtschaftlichen und rechtlichen Marktbedingungen, das Verhalten anderer Marktteilnehmer und erwartete Synergieeffekte. Sollten diese oder andere Unsicherheitsfaktoren eintreten oder sollten sich die Annahmen, auf denen die zukunftsbezogenen Aussagen basieren, als unrichtig erweisen, können die tatsächlichen Ergebnisse von den hier beschriebenen, erwarteten Ergebnissen abweichen. Villeroy & Boch wird zukunftsbezogene Aussagen nach dem Berichtsdatum nicht aktualisieren, um sie an spätere Ereignisse oder Entwicklungen anzupassen.
Bei Prozentangaben und Zahlen in diesem Bericht können Rundungsdifferenzen auftreten.
Aus technischen Gründen (z. B. Umwandlung von elektronischen Formaten) können Abweichungen zwischen den in diesem Dokument enthaltenen und den zum Bundesanzeiger eingereichten Rechnungslegungsunterlagen auftreten. In diesem Fall ist die zum Bundesanzeiger eingereichte Fassung verbindlich. Dieses Dokument liegt in englischer Übersetzung vor; bei Abweichungen geht die deutsche Fassung des Berichts der englischen Übersetzung vor.
(Fassung vom 19.12.2019)
Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Villeroy & Boch AG seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 29. November 2018 mit den Ergänzungen vom 19. Februar und 9. April 2019 den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex) in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahme folgender weniger Empfehlungen entsprochen hat und entsprechen wird:
Die bestehende D & O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) sah und sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats keinen Selbstbehalt vor. Die Villeroy & Boch AG ist der Auffassung, dass eine Selbstbeteiligung nicht geeignet ist, Motivation und Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrats ihre Aufgaben wahrnehmen, zu beeinflussen.
Vorstand und Aufsichtsrat können die für die langfristigen variablen Vergütungsteile maßgeblichen Erfolgsziele, die sich auf die Jahre ab einschließlich 2020 beziehen, verändern, sofern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegenüber den ursprünglichen Prognosen wesentlich ändern. Dies gibt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Incentivierungswirkung der variablen Vergütung und eine adäquate Leistungsbemessung auch bei geänderten externen Faktoren zu gewährleisten und damit für einen Interessengleichlauf zwischen Aktionären und Vorstandsmitgliedern zu sorgen.
Ein Vorstandsanstellungsvertrag sieht vor, dass in bestimmten Fällen der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit entgegen Ziffer 4.2.3 Absatz 4 des Kodex die teilweise Abgeltung der Vertragsrestlaufzeit auf zwei Jahreszielvergütungen (ohne Nebenleistungen) begrenzt ist. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass mit dieser Regelung eine angemessene und praktikable Bestimmung des Abfindungs-Cap erreicht wird, weil bei der Berechnung sowohl in der Vergangenheit liegende Sondereffekte als auch künftige nur schwer prognostizierbare positive oder negative Entwicklungen außer Betracht gelassen werden.
Auf Grund des sog. "Opt-Out"-Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. März 2019 unterbleibt gemäß § 286 Absatz 5, § 314 Absatz 3 Satz 1 HGB die Angabe der individualisierten Vorstandsvergütung in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 aufzustellen sind. In die Vergütungsberichte für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen, wird die Gesellschaft die gemäß Ziffer 4.2.4 und Ziffer 4.2.5 Absatz 3 des Kodex für jedes Vorstandsmitglied empfohlenen Darstellungen nicht aufnehmen, solange ein entsprechender "Opt-Out"-Beschluss der Hauptversammlung vorliegt.
Der Aufsichtsrat hat keinen separaten Nominierungsausschuss zur Vorbereitung der Wahlvorschläge für die Aufsichtsratsneuwahl gebildet und wird keinen solchen bilden. Wahlvorschläge wurden und werden in Anteilseigner-Sitzungen vorbereitet. Da dem Aufsichtsrat nur sechs Vertreter der Anteilseigner angehören und sich die bisherige Praxis der Vorbereitung von Wahlvorschlägen in Anteilseigner-Sitzungen als effizient erwiesen hat, sieht der Aufsichtsrat keine Notwendigkeit, diese Praxis durch Bildung eines zusätzlichen Nominierungsausschusses zu institutionalisieren.
Der Aufsichtsrat hat kein Ziel benannt, welches die konkrete Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex berücksichtigt und wird kein solches Ziel benennen. Die Besetzung des Aufsichtsrats soll eine Überwachung und Beratung des Vorstands im besten Interesse des Unternehmens gewährleisten. Persönliche Qualifikation und Erfahrungen der Mitglieder sind daher ausschlaggebend. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat auf eine diesbezügliche Zielfestlegung verzichtet. Der Aufsichtsrat ist jedoch der Auffassung, dass ihm gegenwärtig eine nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehört. Mangels Festlegung eines entsprechenden Ziels erfolgt insoweit auch weder eine Berücksichtigung bei den Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung noch eine Veröffentlichung über den Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht.
Der Aufsichtsrat wird bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär nicht der Kodexempfehlung entsprechend offenlegen. Der Kodex lässt nach Auffassung der Villeroy & Boch AG offen, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung anzugeben sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat hat die Gesellschaft sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass bereits die Angabepflichten nach dem Aktiengesetz dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen.
Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß der Satzung zugesagte erfolgsorientierte Vergütung war und ist auf die jährliche Dividendenzahlung bezogen und damit nach dem Verständnis des Kodex nicht auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Dividendenzahlung ist nach Auffassung der Villeroy & Boch AG die wesentliche Erfolgsgröße für die Aktionäre. Die Villeroy & Boch AG erachtet es als sachgerecht, die Mitglieder des Aufsichtsrats nach Kriterien zu vergüten, die auch für die Aktionäre von Bedeutung sind.
D-66693 Mettlach, im Dezember 2019
Der Vorstand
Frank Göring
Vorsitzender des Vorstands
Der Aufsichtsrat
Yves Elsen
Vorsitzender des Aufsichtsrats
(Ergänzung vom 04.02.2020)
Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG haben am 19. Dezember 2019 nach § 161 AktG eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 abgegeben, die nunmehr in einem Punkt zu ergänzen ist:
Die Gesellschaft hat sich dazu entschlossen, einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von Peter Prinz Wittgenstein als Mitglied des Aufsichtsrats nicht nur auf die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung zu stellen, sondern für eine Amtsdauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beschließt und damit bis zum Ablauf der regelmäßigen Amtsperiode des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Yves Elsen.
Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit für die Gesellschaft, ihre Stakeholder und auch Prinz Wittgenstein und vermeidet für den Geschäftserfolg schädliche Spekulationen über die zukünftige Aufsichtsratszusammensetzung.
D-66693 Mettlach, im Februar 2020
Der Vorstand
Frank Göring
Vorsitzender des Vorstands
Der Aufsichtsrat
Dr. Alexander von Boch-Galhau
Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 seine Aufgaben nach Gesetz und Satzung in vollem Umfang wahrgenommen. Er überwachte den Geschäftsverlauf sowie die Tätigkeiten des Vorstands und stand diesem bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite. Der Vorstand, dem seit Februar 2019 nach entsprechender Berufung durch den Aufsichtsrat Gabriele Schupp als Leiterin des Unternehmensbereichs Tischkultur angehört, informierte den Aufsichtsrat umfassend, kontinuierlich und zeitnah in schriftlichen und mündlichen Berichten über die aktuelle Entwicklung der Ertragssituation der Gesellschaft und der Geschäftsbereiche einschließlich der Risikolage sowie des Risikomanagements und der Compliance. Darüber hinaus war der Aufsichtsrat in alle für das Unternehmen wesentlichen Entscheidungen, insbesondere Fragen der Strategie und der Planung, sowie in die Prüfung strategischer Optionen unmittelbar eingebunden. Auf dieser Grundlage wurde in den Sitzungen intensiv beraten. In diesem Zusammenhang setzte sich der Aufsichtsrat auch intensiv mit der Prüfung des Erwerbs der Ideal Standard Gruppe durch die Gesellschaft auseinander, ohne dass es diesbezüglich bislang zu einer Entscheidung gekommen wäre. Der Aufsichtsrat erteilte zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Dies betraf insbesondere auch den Verkauf der Immobilie in Luxemburg, dem der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung seine Zustimmung erteilte. In seinen Beschlüssen hat der Aufsichtsrat den Beschlussvorlagen des Vorstands und der Ausschüsse nach eingehender eigener Prüfung und Beratung zugestimmt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden regelmäßig präventiv auf die Vertraulichkeit der Inhalte aller Sitzungen hingewiesen.
Im Geschäftsjahr 2019 trat der Aufsichtsrat zu sieben gemeinsamen Sitzungen zusammen. Er fasste drei Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren (gemischte Beschlussfassung). Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil. Die detaillierte Berichterstattung des Vorstands über die Lage und Geschäftsentwicklung des Villeroy & Boch-Konzerns war stets Grundlage der Beratungen.
Kernpunkte der Bilanzsitzung im Februar 2019 waren die Erläuterung des Konzern- und Jahresabschlusses 2018 und die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie deren Feststellung und Billigung durch den Aufsichtsrat. Ferner wurden die Tagesordnung für die Hauptversammlung verabschiedet und die Ergebnisse der durchgeführten Effizienzkontrolle des Aufsichtsrats besprochen. Im Rahmen der Vorstandsvergütung hat der Aufsichtsrat die Zielerfüllung für das Jahr 2018 geprüft. Ebenso hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Lage des Konzerns informiert. Inhalte der Sitzung im März waren der Verlauf und die Ergebnisse der Hauptversammlung, das weitere Vorgehen im sogenannten EU Bathroom Case, einem Kartellverfahren aus dem Jahr 2010, sowie die Aktualisierung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats.
Zu einer Sitzung, deren Inhalt die Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen im EU Bathroom Case war, trat der Aufsichtsrat im April 2019 zusammen. Nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage und unter anderem auch gestützt auf die Ausführungen der rechtlichen Berater der Gesellschaft wurde die Erhebung von Klagen gegen drei ehemalige Organmitglieder beschlossen.
Im Juli und September 2019 waren die Geschäftsentwicklung, Strategiethemen und Konzernprojekte, insbesondere auch die Prüfung strategischer Wachstumsoptionen, wesentlicher Gegenstand der Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat sich mit den entsprechenden Planungen und Vorhaben des Vorstands sowohl zum Gesamtkonzern als auch zu den einzelnen Unternehmensbereichen intensiv auseinandergesetzt und die relevanten Aspekte diskutiert und miteinander abgewogen.
Schwerpunktthemen der Sitzung im November 2019 waren die Erläuterung der Geschäftszahlen zum 31. Oktober 2019 und die darauf aufbauende Orientierung für den Konzern- und Jahresabschluss 2019 sowie der Nachhaltigkeitsbericht und der darin integrierte zusammengefasste, gesonderte nichtfinanzielle Bericht des Villeroy & Boch-Konzerns und der Villeroy & Boch AG, der Bericht des Vorstands zur Lage des Konzerns sowie die Überprüfung des Risikomanagementsystems. Der Aufsichtsrat hat das Risikomanagementsystem für ausreichend erachtet und die Risikobeurteilung des Vorstands geteilt. Außerdem wurden die aktuellen Konzernprojekte besprochen. Im Dezember trat der Aufsichtsrat zu einer weiteren Sitzung zusammen, um die Jahresplanung 2020 zu verabschieden, die aktualisierte Entsprechenserklärung (§ 161 AktG) abzugeben und den Fortschritt einiger Projekte zu besprechen.
Zusätzlich haben sich die Mitglieder des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Erörterung von aktuellen Einzelthemen getroffen. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets über die aktuelle operative Entwicklung des Unternehmens, die wesentlichen Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Entwicklung der Finanzkennzahlen informiert.
Zur effizienten Wahrnehmung der Aufsichtsratsarbeit findet ein grundlegender Teil dieser in den vier gebildeten Ausschüssen statt:
Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr zu fünf regulären Sitzungen zusammen und fasste einen Beschluss im Umlaufverfahren. In der Sitzung im Januar 2019 hat die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 sowie über die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung Bericht erstattet. Zusätzlich wurde beschlossen, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, erneut die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Hauptversammlung zur Wahl zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Außerdem wurden die Ergebnisse der Effizienzkontrolle des Aufsichtsrats erörtert. In der Sitzung vom Juli 2019 wurde über die internen Kontrollsysteme, insbesondere über die Abläufe und Zuständigkeiten im Rahmen des Risikomanagementsystems zur Erfassung sowohl von Chancen als auch von Risiken, berichtet. Mit dem Abschlussprüfer wurden im September die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (sogenannte Key Audit Matters) und wesentliche Punkte der anstehenden Jahres- und Konzernabschlussprüfung sowie die Kennziffern für den Nachhaltigkeitsbericht besprochen. Wesentliche Themen waren unter anderem Konzernprojekte, Abschreibungen auf einzelne Bilanzpositionen und Wertberichtigungen sowie die Prüfung der Anwendung des IFRS 16. Themenschwerpunkte der Sitzung im November 2019 waren die Vorbereitung der nachfolgenden Aufsichtsratssitzung, insbesondere der Stand der Vorprüfung des Konzern- und Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer, sowie der nichtfinanzielle Konzernbericht, die internen Kontrollsysteme (interne Revision, Risikomanagement und Compliance) und die Zustimmung zu im Berichtsjahr durchgeführten bzw. die Vorabgenehmigung von Nicht-Prüfungsleistungen für das Jahr 2020 durch den Abschlussprüfer. Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Nicht-Prüfungsleistung beauftragt. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig und verfügt aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes als Professorin für Betriebswirtschaftslehre und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling an der Universität Duisburg-Essen über die Qualifikation als Finanzexpertin im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Der Investitionsausschuss hat im Berichtsjahr einmal getagt. Im November 2019 bereitete der Investitionsausschuss in seiner Sitzung die Unternehmens- und Investitionsplanung 2020 sowie die Mittelfristplanung zur Entscheidung durch den Aufsichtsrat vor.
Die Mitglieder des Personalausschusses kamen 2019 zu zwei Sitzungen zusammen. Sie berieten über die Feststellung des Zielerreichungsgrades im Geschäftsjahr 2018, die Zielvereinbarungen für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 und Vertragskonditionen von Vorstandsverträgen. Hierzu erfolgte auch eine Entscheidung im schriftlichen Umlaufverfahren, aufgrund derer kleinere Anpassungen vorgenommen wurden.
Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG tagte im Berichtsjahr nicht. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig und ausführlich durch die jeweiligen Vorsitzenden über die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.
Yves Elsen hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Gremiums mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 niedergelegt. Bis zur Wahl von Dr. Alexander von Boch-Galhau zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats am 15. Januar 2020 hat der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Ralf Runge, satzungsund gesetzesgemäß die Aufgaben des Vorsitzenden wahrgenommen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28. Januar 2020 wurde Peter Prinz Wittgenstein auf Antrag der Gesellschaft für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Yves Elsen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat bestellt. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Annette G. Köhler hat am 31. Dezember 2019 ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses satzungsgemäß mit Wirkung zum Ablauf des 29. Februar 2020 niedergelegt. Die dadurch entstehende Vakanz im Aufsichtsrat wird zeitnah nachbesetzt werden. Auf der Arbeitnehmerseite gab es keine Veränderungen.
Der nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht sowie der nach IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht für die Villeroy & Boch AG für das Geschäftsjahr 2019 wurden von dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Diese Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung übermittelt. Der Prüfungsausschuss hat im Januar und Februar 2020 über den Jahresabschluss beraten. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats im Februar 2020 wurde der Jahresabschluss ebenfalls intensiv im Gesamtplenum erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die Prüfung insgesamt, über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und beantwortete alle Fragen des Ausschusses und des Aufsichtsrats eingehend. Insbesondere nahm der Abschlussprüfer auch dazu Stellung, ob das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess wesentliche Schwächen aufweist; er hatte insoweit keine Beanstandungen. Weiterhin erläuterte der Abschlussprüfer, dass keine Umstände vorlägen, die Anlass zur Besorgnis über seine Befangenheit gäben, und er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte Leistungen. Den Prüfungsbericht und das Ergebnis der Prüfung nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.
Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht zum Geschäftsjahr 2019, jeweils unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er im Rahmen der Bilanzsitzung im Februar 2020 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Damit ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Ferner billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Villeroy & Boch AG. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat an. Der für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der Villeroy & Boch AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt.
Der Aufsichtsrat hat nach Empfehlung des Prüfungsauschusses gemäß §§ 170, 171 AktG die rechtmäßige, ordnungsgemäße und zweckmäßige Erstattung des nichtfinanziellen Konzernberichts geprüft sowie sich kritisch mit den vom Vorstand in Ansatz gebrachten Methoden, Verfahren und Prozessen der Datenerhebung auseinandergesetzt. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung billigte er den vom Vorstand aufgestellten nichtfinanziellen Konzernbericht. Der nichtfinanzielle Konzernbericht ist auf der nachfolgenden Internetseite veröffentlicht:
www.villeroyboch-aroup.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte.html
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Yves Elsen und Prof. Dr. Annette G. Köhler für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Dank gilt ebenso den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Villeroy & Boch-Konzerns für ihren großen persönlichen Einsatz sowie unseren Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mettlach, im Februar 2020
Für den Aufsichtsrat
Dr. Alexander von Boch-Galhau, Vorsitzender
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