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FRoSTA AG

Annual Report Mar 30, 2020

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Annual Report

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FRoSTA Aktiengesellschaft

Bremerhaven

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Inhalt:

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Konzern-Bilanz per 31.12.2019

Konzern-GuV per 31.12.2019

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung per 31.12.2019

Konzernkapitalflussrechnung per 31.12.2019

Konzernanhang

Konzern-Anlagenspiegel

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Bericht des Aufsichtsrates

Zusammengefasster Lagebericht und Konzernlagebericht der FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven

MARKT- & BRANCHENBERICHT

WIRTSCHAFTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

Das Bruttoinlandsprodukt wird nach der Prognose der Europäischen Kommission mit 1,1 % gewachsen sein. Die für das Unternehmen wichtige deutsche Wirtschaft wächst dagegen nur mit 0,6 % und wurde vor allem durch private Konsumausgaben mit einem Zuwachs von 1,6 % gestützt (Quellen: https://ec.europa.eu/germany/news/

20191107-herbstprognose-2019_de sowie https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/01/PD20_018_811).

Der Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland konnte im Berichtsjahr ein Wachstum von 1,2 % erwirtschaften

(Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/01/PD20_034_45212).

HERAUSFORDERUNGEN IM BESCHAFFUNGSMARKT

Der Beschaffungsmarkt war 2019 durch weiter stark steigende Preise für Fisch und Gemüse gekennzeichnet. Nach den ersten Preiserhöhungen für Fisch um ca. 40 % im 2. Halbjahr 2018 war das gesamte Jahr 2019 von den außergewöhnlich hohen Fischpreisen geprägt. Seit Januar 2019 sind diese Preise nun auch in den Supermärkten für die Verbraucher sichtbar. Die Trockenheit im Sommer 2019 rund um unsere Gemüsewerke in Lommatzsch und Bobenheim hat besonders bei Erbsen und Bohnen zu deutlich niedrigeren Ernten geführt. Die Fehlmengen haben wir im Markt zugekauft. Da die Landwirtschaft auch in anderen Regionen Europas betroffen war, haben wir für die Zukaufmengen deutlich mehr bezahlt als für unser eigenes Gemüse. Durch den Klimawandel gehen wir auch zukünftig von stark schwankenden Ernteergebnissen aus, die wir mit Zukäufen kompensieren müssen.

DER TIEFKÜHLKOST MARKT IN 2019

Der Handelsumsatz von Tiefkühlkost im Lebensmitteleinzelhandel (LEH) inklusive Harddiscount (Aldi/Lidl/Norma) ist im Jahr 2019 um 2,3 % gewachsen.

Die Marke FRoSTA ist 2019 erneut zweistellig und mit 18,5 % auch deutlich schneller als der Gesamtmarkt gewachsen. In allen wichtigen Marktsegmenten (Fisch, Gemüse und Komplettgerichte) konnte FRoSTA überproportional zum Segmentwachstum beitragen (Quelle: IRi 2019).

In Italien war der Markt für Tiefkühlkost mit +0,1 % stabil zum Vorjahr. Unser Markengeschäft ist insgesamt mit 3,4 % stärker als der Markt gewachsen. Dazu hat die Marke FRoSTA mit Fischartikeln überproportional beigetragen. Das Sortiment und auch die Verfügbarkeit konnten deutlich ausgebaut werden. Dies sorgte für ein Wachstum von +138 % gegenüber dem Vorjahr. Die Gemüsemarke „La Valle degli Orti“, die wir 2017 von Nestlé Italiana S.p.A. akquiriert hatten, musste im abgelaufenen Jahr weiter konsolidiert werden: Die von der Nestle übernommenen Verträge wurden mit allen Handelspartnern neu verhandelt, und das Sortiment wurde überarbeitet. Der Markenauftritt wurde in allen Medien weiter entwickelt und mit starken Werbeinvestitionen unterstützt. Für die große Produktkategorie Minestrone wurde eine innovative Papierverpackung eingeführt. In Summe ging der Umsatz trotzdem um 16,6 % zurück (Quelle: Nielsen 2019).

In Osteuropa liegen uns für die einzelnen Länder keine detaillierten Marktdaten vor. Wir gehen aber von einem moderaten Wachstum der Märkte aus. In den für uns relevanten Zielmärkten konnte die Marke FRoSTA im abgelaufenen Jahr erneut leicht zulegen und damit die Marktpositionen in jedem Land stärken.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESCHÄFTSVERLAUF MIT ERTRAGS-, VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

UMSATZENTWICKLUNG

Der Konzernumsatz der FRoSTA AG konnte 2019 gegenüber dem Vorjahr um 2,7% auf EUR 523m gesteigert werden.

Dieses Wachstum ist verursacht durch die besonders positive Entwicklung des Markengeschäfts im In- und Ausland, wo die Nachfrage jeweils erneut zweistellig gesteigert werden konnte. Das starke und kontinuierliche Wachstum der Marke FRoSTA in Deutschland hat dazu maßgeblich beigetragen. Das zweite volle Jahr nach der Akquisition der Marken „La Valle degli Orti" und „Mare Fresco" in Italien bleibt hinter unseren Erwartungen.

Die Umsätze im Bereich der Heimdienste verliefen weitestgehend stabil.

Das Foodservice Geschäft konnte 2019 über alle Länder einen guten Beitrag zur positiven Entwicklung leisten.

Das Geschäft mit Handelsmarken war 2019 erneut rückläufig. Wegen der steigenden Kosten bei Energie, Transport und Rohwaren konnte den Preiserwartungen unserer Kunden nicht immer entsprochen werden, und dementsprechend ist Volumen verlorengegangen.

ERTRAGSENTWICKLUNG

Der Jahresüberschuss hat sich im Jahr 2019 um EUR -7,4m gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Wesentlicher Einflussfaktor mit EUR -14,1m war die verschlechterte Rohmaterialmarge in den ersten Monaten des Jahres. Erst mit der Umsetzung von erhöhten Abgabepreisen an unsere Kunden ist es gelungen, diesen Effekt im letzten Tertial weitgehend zu drehen.

Trotz dieser Entwicklung wurden die Kosten für Werbung und Marketingaktivitäten in unsere wachstumsstarke Marke konsequent um EUR 1,8m erhöht. Das italienische Markengeschäft wurde dabei weiterhin auf dem hohen Niveau des Vorjahres unterstützt. Durch margenverbessernde Maßnahmen im Portfolio ist es hier gelungen, den Verlust von EUR -4,6m auf EUR -1,8m zu reduzieren, jedoch noch nicht den Break-even zu erreichen.

In den Werken hatten wir bei der Inbetriebnahme neuer Linien deutlich längere Lernkurven als erwartet, wodurch unerwartete Anlaufkosten von etwa EUR 1m entstanden sind.

Zusätzlich zeigen sich im Ergebnis durch die Investitionen in Technik und Digitalisierung um EUR 1,1m höhere Abschreibungen als im Vorjahr (bereinigt um die IFRS 16 Anpassung, wodurch EUR 1,1 m bisheriger Leasingaufwand jetzt in den Abschreibungen gezeigt werden).

Durch Investitionen in neue Technologien, u.a. die Einführung einer zukunftsweisenden Papierverpackung, sind ebenfalls einmalige Kosten im Berichtsjahr angefallen.

Durch striktes Overhead Management sowie als Folge des geringeren Ergebnisses deutlich niedrigere Tantiemen auf allen Ebenen konnte ein Teil des Ergebnisrückgangs kompensiert werden.

Das Finanzergebnis bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres. Durch die Auflösung der FRoSTA Italia Srl und die Ablösung von langfristigen Kreditverbindlichkeiten hat sich eine Verbesserung im Finanzergebnis von EUR -0,7m auf EUR 0,1m ergeben.

Eine Steuerrückforderung aus Vorjahren hat den Steueraufwand um EUR -0,9m beeinflusst.

Dieses Ergebnis liegt, wie in der Ad hoc Mitteilung vom 20. Januar 2020 genannt, unterhalb der zuletzt abgegebenen Prognose. Ursache hierfür sind weitere Effekte aus angestiegenen Rohmaterialkosten und zusätzlich außerordentliche Umstellungskosten auf eine zukunftsweisende Papierverpackung.

VERMÖGENS- UND FINANZSITUATION

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr deutlich um EUR 21,4m reduziert.

Das Working Capital wurde weiter optimiert. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit ist von EUR 37,3m auf EUR 24,3m im Jahr 2019 zurückgegangen und beinhaltet neben Ersatz- und Erweiterungsprojekten in unseren Werken auch die erfolgreiche Einführung von SAP S/4 HANA.

Da wir die Hauptursachen für die Verschlechterung des Cashflows als kurzfristig und vorübergehend betrachten, haben wir uns entschlossen, eine Ausweitung des bestehenden Asset Backed Security (ABS) Programmes um EUR 8,7m und kurzfristige Geldmarktkredite in Höhe von EUR 12m für die Finanzierung zu nutzen.

Die Erstanwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16 hat sich bilanzverlängernd ausgewirkt. Den Nutzungsrechten von TEUR 2.173 stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von TEUR 2.187 gegenüber. Leasingaufwendungen in Höhe von EUR 1,1 m, die im Vorjahr noch in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wurden, werden im Berichtsjahr in den Abschreibungen dargestellt.

Die Eigenkapitalquote konnte weiterhin auf dem guten Niveau des Vorjahres gehalten werden und bleibt für FRoSTA ein wichtiger Maßstab für die wirtschaftliche Unabhängigkeit.

Das in der Konzernbilanz der FRoSTA AG ausgewiesene Eigenkapital setzt sich jeweils zum 31. Dezember wie folgt zusammen:

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EIGENKAPITAL (in mEUR)
31.12.2018 31.12.2019
--- --- ---
Gezeichnetes Kapital 17,4 17,4
+ Kapitalrücklage 12,8 12,8
+ Gewinn-/sonstige Rücklagen 119,2 128,4
+ Jahresüberschuss 20,0 12,6
Eigenkapital 169,5 171,2
Bilanzsumme 328,6 332,0
Eigenkapitalquote 51,6% 51,6%

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

GESCHÄFTSSEGMENT FRoSTA

Das Geschäftssegment FRoSTA haben wir in diesem Jahr klarer strukturiert, und es enthält jetzt nur noch das Marken-, Foodservice- und Heimdienstgeschäft in Europa. In den Vorjahresberichten wurden auch Teile des europäischen Handelsmarkengeschäftes gezeigt. Neue und verbesserte Berichtsstrukturen haben jetzt eine Trennung möglich gemacht.

Insgesamt hat sich das Segment FRoSTA gut entwickelt und ist mit 10,2 % erneut überdurchschnittlich im Umsatz gewachsen.

Das deutsche FRoSTA Markengeschäft hat dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet.

Der Endverbraucherumsatz der Marke FRoSTA in Deutschland hat im Jahr 2019 mit einem Zuwachs von +18,5 % das Vorjahreswachstum von 13,4 % sogar noch übertroffen (Quelle: IRs 2019 und 2018). Das ist ein gutes Ergebnis, denn damit ist unsere Marke im Jahr 2019 erneut deutlich schneller als der Gesamtmarkt Tiefkühlkost gewachsen.

Bei den Pfannengerichten konnte FRoSTA die Marktführerschaft mit einem Wachstum von +23,9 % weiter behaupten (Quelle: IRi 2019).

Der Handelsumsatz im Segment Gemüse kann nach den hervorragenden Zahlen des Vorjahres erneut ein fast zweistelliges Wachstum von +9,9 % ausweisen. Unsere internationalen Gemüsepfannen haben erneut maßgeblich zu diesem sehr guten Ergebnis beigetragen (Quelle: IRi 2019).

Im Fischsegment konnten insbesondere unsere Fischstäbchen mit über 20 % deutlich zulegen. Auch unsere Backofen und Pfannenfisch Produkte sowie unsere Schlemmerfilets wuchsen erneut stark. Durch die Kombination von TV- und Promotionskampagnen ist es gelungen, in diesem Segment erneut ein gutes Wachstum von +14,7 % zu erreichen (Quelle: IRi 2019).

In Italien konnte das Wachstum mit FRoSTA den Rückgang der Marke „La Valle degli Orti" fast auffangen, bleibt aber deutlich unter unseren Erwartungen.

Ansonsten ist unser Markengeschäft auch im übrigen europäischen Ausland erneut gewachsen. Über alle Märkte, in denen wir mit der Marke aktiv sind, lag das Wachstum bei +12,2 %.

TV- und „Out-of-Home“-Werbekampagnen sowie intensivierte Digital-Aktivitäten haben die Bekanntheit und die Nachfrage nach unseren Markenprodukten erneut unterstützt. Daneben waren, wie in den Vorjahren, Innovationen in allen Märkten ein wichtiger Bestandteil für die gesteigerte Nachfrage.

Der Foodservice-Bereich konnte den Umsatz in allen Märkten steigern.

GESCHÄFTSSEGMENT COPACK

Das Geschäftssegment COPACK deckt unser Handelsmarkengeschäft in Europa ab.

Durch die Verzögerung bei der Weitergabe der außergewöhnlich hohen Kostensteigerungen in höhere Abgabepreise an unsere Kunden sind erhebliche Verluste entstanden. Bei einigen Kontrakten konnten wir den Preiserwartungen unserer Handelsmarkenkunden nicht entsprechen und haben dementsprechend moderat auf Volumen verzichten müssen.

PRODUKTION UND TECHNIK

Das Produktionsvolumen ist im Vergleich zu 2018 um -1,0 % gesunken. Hauptursache dafür sind verlorene Kontrakte im Handelsmarkengeschäft.

Die Personalsituation in unserem Werk in Polen hat sich sehr gut stabilisiert, und das Werk konnte sich im Berichtsjahr in Lieferservice, Qualität und Effizienz deutlich steigern.

Die Lernkurven bei der Inbetriebnahme von neuen Produktionslinien haben sich deutlich länger als erwartet gezeigt und im Jahresverlauf zusätzliche Kosten in der Höhe von EUR 1 m verursacht. Für die Umstellung auf Papierverpackung haben Produktion, Technik und Entwicklung in enger Zusammenarbeit mit Marketing und Vertrieb wesentlich zur Zukunftsgestaltung beigetragen.

Alle Fabriken sind erfolgreich gemäß ISO 50001 (Energiemanagement) zertifiziert. Die FRoSTA AG konnte 2019 eine Reduktion der C0 2e-Emissionen in der Produktion von 54.361 t auf 54.212 t (-0,3 %) über alle Werke (Scope 1 - 2) hinweg erreichen. Die spezifischen C0 2e-Emissionen (CO 2e- Emissionen/kg Fertigware) stiegen dagegen durch das geringere Produktionsvolumen um 1 %. An unserem Ziel, die spezifischen CO 2e- Emissionen bis 2022 um 7,5 % gegenüber 2018 zu reduzieren, halten wir fest.

Über eine Logistikkooperation in Verbindung mit einem neuen Zentrallagerkonzept konnte zum Beginn des zweiten Halbjahres 2019 ein ineffizientes Tiefkühllager vom Netz genommen werden. Dies wird sich positiv auf die Energiebilanz auswirken.

Qualität und Produktionssicherheit haben nach wie vor höchste Priorität. Entsprechend wurden unsere Fabriken erneut nach IFS- und BRC-Standards zertifiziert und haben die Audits mit gehobenem Niveau abgeschlossen.

MITARBEITER UND ORGANISATION

MITARBEITERZAHLEN

Wir haben die Zahl unserer Mitarbeiter weiter erhöht und insgesamt 74 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt.

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im Jahresdurchschnitt beschäftigte Mitarbeiter 2018 2019
FROoSTA Administration 409 428
davon Verwaltung 245 262
davon Vertrieb 164 166
FRoSTA Produktionsbetriebe 1.369 1.424
davon Bremerhaven 577 582
davon Bydgoszcz 442 500
davon Lommatzsch 201 198
davon Bobenheim-Roxheim 149 144
Gesamt Konzern 1.778 1.852

Der Aufbau erfolgte hauptsächlich in der Produktion und in der Verwaltung in Polen. Die Mitarbeiteranzahl ist zum Jahresende 2019 wieder auf einen Stand von 1.796 Mitarbeitern gesunken.

Die Personalkosten ohne Sozialleistungen stiegen 2019 um 0,9 % auf EUR 63,3m.

DIVERSITÄTSKONZEPT

Die Steigerung des Anteils an Frauen in Führungspositionen ist uns ein wichtiges Anliegen. Im Jahr 2019 lag der Frauenanteil in der ersten Führungsebene bei 22 % (2018: 25 %) und in der zweiten Führungsebene bei 45 % (2018:44 %), Insgesamt betrug der Anteil der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiterinnen 37 % (2018:37 %). Erwähnenswert ist, dass wir bei Ausbildungs- und Management Trainee-Programmen einen höheren Frauenanteil erreichen. Dies wird langfristig die Quote auch in den oberen Führungsebenen anheben.

Als Zielgröße für den Vorstand und den Aufsichtsrat bleibt ein Frauenanteil von 30 % bestehen, der in der Zukunft im Zuge von Neubesetzungen durch Wahl oder Bestellung erreicht werden soll.

GESUNDHEITSMANAGEMENT

Unter dem Motto „FRoSTA macht fit!” haben wir ein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) etabliert. Als ersten Schritt haben wir die Belastungssituationen unserer Mitarbeiter an den verschiedenen Standorten analysiert. Ausgehend von den Analyseergebnissen etablieren wir derzeit Gesundheitsstrukturen im gesamten Unternehmen und führen präventive Maßnahmen, wie z. B. einen regelmäßigen Gesundheitstag, Zuschüsse zu Fitnessstudio-Beiträgen, einen Newsletter sowie eine Ergonomie-Beratung ein.

Zudem haben wir ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) aufgebaut. Ziel ist es hier, die Arbeits- und Leistungsfähigkeit langfristig erkrankter Mitarbeiter zu erhalten. Sowohl die bestehende Arbeitsunfähigkeit, als auch die mögliche erneute Arbeitsunfähigkeit sollen hierbei vermieden werden.

Wir erhoffen uns, durch die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Lebensqualität am Arbeitsplatz einerseits die Gesundheit und Motivation unserer Mitarbeiter nachhaltig zu fördern und andererseits die Produktivität, Produkt- und Dienstleistungsqualität sowie die Innovationsfähigkeit unseres Unternehmens zu erhöhen.

Die Offenheit und die Teilnahme unserer Mitarbeiter an dem Programm bestätigt unser Engagement im Betrieblichen Gesundheitsmanagement.

WEITERBILDUNG UND TRAINING

Auch 2019 haben wir kontinuierlich in sinnvolle Personalentwicklungsmaßnahmen in allen Bereichen investiert. Ein wichtiger Baustein unseres Trainingsportfolios war erneut die nachhaltige Verankerung unserer gemeinsamen Werte und Spielregeln bei allen Mitarbeitern. Daneben wurden insbesondere Weiterbildungsmaßnahmen in den Bereichen Englisch, kommunikative Kompetenz und Projektmanagement nachgefragt und erfolgreich durchgeführt. Mit der Etablierung von Englischkursen im virtuellen Klassenzimmer gehen wir erste Schritte in Richtung des verstärkten Angebots von zeitgemäßen und kosteneffizienten E-Learning-Maßnahmen. Wir sind stolz darauf, dass wir 2019 das hohe Niveau an Weiterbildungsprogrammen für unsere Mitarbeiter aufrechterhalten haben.

MITARBEITERBETEILIGUNG

Wir machen unsere Mitarbeiter zu Miteigentümern der FRoSTA AG und beteiligen sie damit am gemeinsamen Erfolg. Auch im Jahr 2019 hatten unsere Mitarbeiter die Möglichkeit, Belegschaftsaktien zu vergünstigten Konditionen zu erwerben.

Insgesamt haben 385 Mitarbeiter (2018:398) an der Aktion teilgenommen und insgesamt 18.375 Aktien (2018: 37.320) erworben. Den Mitarbeitern werden zwei Angebote zum Kauf von Aktien gemacht. Das Kaufvolumen des ersten Angebots (limitiert auf 50 Aktien) hat leicht zugenommen, da hier der Ausgabepreis von EUR 20,50 auf EUR 15,00 reduziert worden ist, um möglichst viele Mitarbeiter an einer Beteiligung am Unternehmen zu motivieren. Beim zweiten Angebot (limitiert auf maximal 950 Aktien je nach Betriebszugehörigkeit) wurde der Angebotspreis von EUR 41,00 auf EUR 45,00 erhöht, und das Kaufvolumen ist deutlich zurückgegangen.

FRoSTA hat ein großes Interesse daran, möglichst viele Mitarbeiter für eine Beteiligung zu gewinnen, muss aber auch die Kosten dafür in der Balance halten. Insgesamt betragen die Kosten für das Programm TEUR 746 (2018: TEUR 1.808), die im Personalaufwand gezeigt werden.

Wir freuen uns über die dennoch hohe Beteiligung an diesem Programm und das damit gezeigte Vertrauen und hoffen, dass in Zukunft noch mehr Mitarbeiter FRoSTA Aktionäre werden.

Wir möchten unseren Mitarbeitern und dem Betriebsrat für den hohen Einsatz und das begeisterte Engagement ganz herzlich danken.

EINZELABSCHLUSS DER FRoSTA AG

Der Einzelabschluss und der Konzernabschluss der FRoSTA AG sind in der Entwicklung der meisten Bilanz- und GuV-Positionen deckungsgleich. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Abschlüssen ergeben sich aus der Konsolidierung der Tochtergesellschaften und den unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards. Es wird abweichend vom Konzernabschluss, für den die internationalen Vorschriften nach IFRS maßgebend sind, nach den Bestimmungen des HGB aufgestellt. Die erhöhten Abschreibungen im IFRS-Abschluss ergeben sich aus dem nach IFRS-Regeln höher als im HGB-Abschluss bewerteten Anlagevermögen und den anderen Abschreibungsregeln und Nutzungsdauern.

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Überleitung Jahresabschluss 2019 kEUR
Jahresüberschuss der FRoSTA AG HGB 5.203
Anpassungen IFRS:
Abschreibungen -2.132
Paletten 1.336
Latente Steuern -5
Devisen -10
Übrige 927
Jahresüberschuss der FRoSTA AG IFRS 5.319
Jahresergebnisse der in den Konzernabschluss
einbezogenen Tochtergesellschaften 7.559
Effekte der erfolgswirksamen Konsolidierungsbuchungen -285
Jahresüberschuss des FRoSTA Konzerns 12.592

Der Umsatz der FRoSTA AG im Einzelabschluss konnte den Erwartungen entsprechend um 4,9 % gesteigert werden. Dagegen haben sich der Jahresüberschuss um EUR -7,0m und das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit um EUR -13,5m verschlechtert. Hauptursache dafür ist - wie auch im Konzern - die vorübergehende Margenverschlechterung durch höhere Rohmaterial- und Energiepreise mit EUR -8,9m.

Weitere Effekte entstanden aus Intercompany Transaktionen mit EUR -3,3m, die sich im Konzern heraus konsolidieren. Weiterhin wurden in der FRoSTA AG um EUR 1,4m höhere Werbe- und Marketingmaßnahmen für die Marke FRoSTA geschaltet als im Vorjahr.

Wie auch im Konzern wurde damit auch für den Einzelabschluss die Prognose hinsichtlich des Jahresüberschusses nicht erreicht.

Die Vermögenslage ist zum Stichtag durch die weiterhin umgesetzten Maßnahmen zur Optimierung des Working Capital geprägt. Durch die deutliche Reduzierung des Bestandes an offenen Forderungen sank der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme auf 55,4 % (2018: 57,3 %). Die Buchwerte des Sachanlagevermögens erhöhten sich durch die Investitionstätigkeit auf TEUR 88.179 (2018: TEUR 85.940). Die Kapitalstruktur hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt zum Stichtag 45,0 % (2018:47.6 %).

Aus den Mittelzuflüssen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, den Abflüssen aus der Investitionstätigkeit sowie den Zuflüssen aus der Finanzierungstätigkeit ergab sich eine Erhöhung des Bestands an liquiden Mitteln zum Stichtag.

Die FRoSTA AG war jederzeit in der Lage, ihre finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.

Bei den übrigen Ausführungen des Lageberichts entsprechen sich - bis auf die konzerntypischen Besonderheiten - der Einzel- und Konzernabschluss. Zu den Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB - sofern relevant - verweisen wir auf die Angaben im Anhang.

KONZERNERGEBNISVERWENDUNG

Der handelsbilanzielle Einzelabschluss bleibt auch weiterhin Basis für die Ausschüttungsbemessung.

Der Vorstand wird der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 EUR je Aktie auszuschütten und den verbleibenden Betrag den Rücklagen zuzuführen. Bei einer Anzahl von 6.812.598 Aktien, abzüglich der nach § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigten eigenen Anteile in Höhe von 10.795 Aktien, ergibt dies eine Dividendensumme von EUR 10,9m.

Vom Konzernjahresüberschuss vor Steuern werden 49,1 % als Nettodividende und 40,5 % als Steuern abgeführt, so dass - in der Erwartung einer deutlichen Verbesserung der Profitabilität in 2020 - nur 10,4 % im Unternehmen verbleiben.

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Ergebnisverwendung 2019 mEUR Anteil
Laufende Unternehmenssteuern 3,7
Kapitalertragssteuern inkl. Solidaritätszuschlag auf Dividende 2,9
Summe Steuern 6,6 40,5%
Netto-Dividende 8,0 49,1%
Verbleib im Unternehmen 1,7 10,4%
Konzernjahresüberschuss vor Steuern 16,3 100%

DIE FRoSTA AKTIE

Stammdaten der FRoSTA Aktie

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Marktsegment Freiverkehr der Börse Frankfurt
WKN 606900
ISIN DE0006069008
Nennwert der Aktie EUR 2,56

Die FRoSTA Aktie hat sich im Laufe des Jahres 2019 wie folgt entwickelt: Der Aktienkurs stand im Dezember 2018 bei EUR 63,96 und im Dezember 2019 bei EUR 59,00. Seit März 2017 wird die Aktie der FRoSTA AG im Freiverkehr der Börse Frankfurt gehandelt.

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Kennzahlen zur FRoSTA Aktie 2018 2019
Grundkapital mEUR 17,4 17,4
Anzahl Aktien in 1.000 6.813 6.813
Eigenkapital Bilanz Konzern mEUR 169,5 171,2
Eigenkapital / Aktie EUR 24,87 25,13
Börsenkurs zum Jahresende EUR 63,96 59,00
Jahreshoch EUR 85,00 64,50
Jahrestief EUR 59,50 51,50
Umsatz in Stück 194.156 562.468
KGV (Kurs Jahresende/Jahresüberschuss je Aktie) 21,83 31,89
Dividende (Ausschüttung/Aktie) EUR Vorschlag 1,60 1,60
Dividendenrendite (Dividende/Jahresabschlusskurs) 2,5 % 2,7 %
Jahresüberschuss Konzern mEUR 20,0 12,6
Jahresüberschuss/Aktie EUR 2,93 1,85

Zu den Angaben nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf den Anhang.

NACHHALTIGKEIT, UMWELT UND SOZIALE VERANTWORTUNG

Nachhaltigkeit ist und bleibt ein wichtiges Leitelement von FRoSTA. Daher berichten wir alle zwei Jahre über unsere Ziele und Maßnahmen in unserem Nachhaltigkeitsbericht, den wir auf unserer Internetseite www.frosta-ag.com veröffentlichen. Der nächste Nachhaltigkeitsbericht erscheint 2021.

In verkürzter Form berichten wir auch hier zum Thema Umwelt (siehe KapitelProduktion), Mitarbeiter (siehe Kapitel Mitarbeiter), Korruption/Bestechung (siehe Kapitel Compliance), Menschenrechte (siehe Kapitel (Beschaffungsmarktrisiken)) sowie im folgenden Abschnitt über unser soziales Engagement:

Seit 2015 engagieren wir uns jedes Jahr mit 2 % der Dividendensumme des Vorjahres für soziale Projekte im In- und Ausland. Wir fördern dabei sowohl Projekte in der Umgebung unserer vier Produktionsstandorte als auch in den Herkunftsländern unserer Zutaten. In 2019 haben wir uns für die Verlängerung eines Projektes mit dem Kinderhilfswerk Plan International für weitere zwei Jahre in Ecuador entschieden. Hier werden Jugendliche bei der Existenzgründung unterstützt und begleitet. Bereits fünf kleine Unternehmen wurden in der Region Cotopaxi gegründet und werden von FRoSTA weiterhin unterstützt.

RISIKOBERICHT

INTERNES STEUERUNGSSYSTEM

FRoSTA verfügt über ein internes Steuerungs- und Überwachungssystem, mit dessen Durchführung das Controlling in Zusammenarbeit mit allen Fachabteilungen beauftragt ist.

Die wichtigsten internen Erfolgssteuerungsgrößen sind Umsatzwachstum, Profitabilität sowie Working Capital, Investment- und Eigenkapitalquote.

Diese Kennzahlen und auch die damit verbundenen Treiber werden in täglichen, wöchentlichen und monatlichen Zyklen über Controlling-Berichte aufgearbeitet, analysiert und mit den Fachabteilungen durchgesprochen. Zielsetzung ist es, kontinuierlich an der Verbesserung der Ergebnisse zu arbeiten und gleichzeitig frühe Gegensteuerungsmaßnahmen für Fehlentwicklungen zu gewährleisten.

Im Rahmen des monatlichen „Sales & Operations Planning" Turnus wird anhand einer rollierenden Planung auf zukünftige Marktveränderungen reagiert.

Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Konzernrechnungslegung wird durch Verfahrensanweisungen im QM-Handbuch und das einheitliche Berichtssystem in SAP gewährleistet, das in allen relevanten Konzerngesellschaften Gültigkeit hat.

Die internen Audits unserer Qualitätsmanagement-Beauftragten und interne Revisionsprojekte unterstützen zusätzlich die Einhaltung bzw. Anpassung unserer Prozesse.

Die Vorschriften regeln auch die materiellen und formellen Anforderungen an die Abschlusserstellung. Risiken können trotz der Dichte an Regelungen auftreten, z. B. bei Abschluss außergewöhnlicher oder komplexer Geschäfte.

Die strikte Trennung von Ausführung-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen reduziert das Risiko missbräuchlichen Handelns.

RISIKOMANGEMENTSYSTEM

Das „Risk-Management” des Konzerns stellt sicher, dass Risiken schnell erkannt und bewertet werden können, und definiert klare Verantwortungen im Umgang mit bedrohlichen Unternehmenssituationen.

Ein Risk-Management Team aus den unterschiedlichen Fachbereichen schätzt die Risiken - auch unter Einbeziehung externer Beratung - jeweils neu ein und initiiert geeignete Maßnahmen zur Gegensteuerung.

Unternehmerische Risiken des Marktes tragen wir selbstverständlich selbst. Hierzu gehören Risiken aus der Entwicklung neuer Produkte. Alle nicht zu den unmittelbaren Tätigkeitsfeldern des Unternehmens gehörenden Risiken, wie z. B. Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, übertragen wir soweit wie möglich auf Dritte.

Über die Instanz einer Compliance Koordinatorin haben wir einen Verhaltenskodex für alle Mitarbeiter der FRoSTA AG entwickelt, um damit unsere Mitarbeiter im Verhalten untereinander, gegenüber Geschäftspartnern und im Umgang mit Daten zu sensibilisieren. Dieser Verhaltenskodex wird im ersten Quartal 2020 an alle Mitarbeiter verteilt. Des Weiteren werden Anfang 2020 Präsenz-Compliance-Schulungen für die besonders sensiblen Bereiche Einkauf und Verkauf durchgeführt. In Anlehnung an den Aufbau einer Compliance Organisation werden 2020 darüber hinaus alle Standorte der FRoSTA AG auf Korruptionsrisiken überprüft.

Wir versuchen, „Cyber-Risiken" neben der Absicherung durch Versicherungen auch über eine moderne „Firewall-Architektur" in Verbindung mit regelmäßigen internen und externen Audits und Penetrationstests immer wieder neu zu begegnen.

Das Risikomanagementsystem unterliegt einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess.

RISIKEN & CHANCEN

BESCHAFFUNGSMARKT

Die Produktion von Tiefkühlkost bedingt den Einsatz von unterschiedlichsten Rohwaren, deren Beschaffung starken Schwankungen unterliegen kann. Durch die Kooperation mit strategischen Lieferanten werden diese Schwankungen geglättet und Abhängigkeiten vermieden. Auch unsere eigene Gemüseproduktion ist durch unterschiedliche geographische Lagen gegen starke lokale Witterungseinflüsse, die zu Minderernten führen können, weitgehend in der Versorgung abgesichert. Gleiches gilt für die Versorgung mit Fischrohwaren, wo es durch zunehmende Nachfrage und mangelnde Verfügbarkeit zu Versorgungsengpässen kommen kann.

In jedem Fall kann es zu deutlichen Veränderungen der Rohwarenpreise kommen, die je nach Wettbewerbssituation nicht immer zeitnah an die Kunden weitergegeben werden können. Diese Situation bietet Chancen und Risiken. Preisvereinbarungen mit Kunden über eine Gültigkeit von mehr als sechs Monaten erhöhen jedoch unser Risiko/unsere Chance, da wir uns in der Regel nicht entsprechend langfristig mit Rohwaren eindecken können. Soweit es geht, versuchen wir deshalb, Kontrakt- und Liefervereinbarungen mit Kunden über den genannten Zeitraum hinaus zu vermeiden. Des Weiteren können Preisgleitklauseln für bestimmte Rohmaterialien in die Verhandlungen für die Abgabepreise einfließen und die Risiken und Chancen in der Beschaffung erheblich glätten. Aus Wettbewerbsgründen gelingt die Verhandlung dieser Elemente nicht immer.

Die Qualität der Rohwaren wird durch Auditierungen unserer Lieferanten vor Ort und Eingangskontrollen in unseren Werken geprüft. Die Qualitätskontrollen können aber nicht eine 100 %ige Sicherheit für die einwandfreie Qualität der Rohwaren garantieren, da die Nachweisgrenzen für Fremdstoffe immer niedriger werden und es sich bei den Kontrollen nur um Stichproben handelt.

Wir kaufen Rohwaren aus über 30 Ländern, darunter auch aus den BSCI-Risikoländern Brasilien, China, Ecuador, Guatemala, Indien, Mexiko, Peru, Vietnam, Indonesien, Thailand und der Türkei. Wir tragen damit auch Verantwortung für die Arbeitsbedingungen bei unseren Lieferanten sowie für die Einhaltung der Menschenrechte. Unser „Code of Conduct", den jeder Lieferant unterzeichnen muss, regelt die Arbeitsbedingungen und ihre Einhaltung und wird bei Lieferanten aus BSCI-Risikoländern durch Sozialaudits überprüft und eingefordert. 2019 sind keine Verstöße unseres „Code of Conduct" bekannt geworden. Um das Risiko von Verstößen zu minimieren, wollen wir unsere eigenen, unangekündigten Sozialaudits in 2020 um 20 % erhöhen.

WÄHRUNGSSITUATION

Einen großen Teil dieser Rohwaren bezieht FRoSTA aus internationalen Märkten. Sie werden größtenteils in US-Dollar fakturiert. Zur Absicherung des Wechselkurses bedienen wir uns marktüblicher Options- bzw. Termingeschäfte.

Die Abwicklung dieser Währungssicherungsgeschäfte ist in einer Verfahrensanweisung geregelt, deren Einhaltung durch Controlling-Instrumente überwacht wird. Generell führt eine Verschlechterung der EUR/USD-Relation zu einer Verteuerung der Wareneinkäufe und umgekehrt.

Die Absicherung der Wechselkursrisiken kann nur im begrenzten Umfang das Risiko von anhaltend steigenden US-Dollar-Kursen kompensieren. Chancen können sich aus fallenden US-Dollar-Kursen ergeben.

Im Rahmen des Risikomanagements werden die für FRoSTA bedeutsamsten Risiken Beschaffungsmarkt und Währungsrisiken am intensivsten überwacht.

ABSATZMARKT

Die zunehmende Konzentration des Handels führt zu Risiken durch den möglichen Wegfall von Großkontrakten. Unsere auf Eigen- und Kundenmarken sowie auf Belieferung von Heimdiensten, Großverbrauchern und Industriekunden beruhende breite Kundenstruktur sichert uns gegen zu starke Schwankungen in Teilmärkten ab. In der Regel beinhalten unsere Kundenverträge keine festen Mengen, sondern lediglich Listungs- und Preisvereinbarungen. Insofern liegt das Risiko bzw. die Chance schwankender Abverkäufe durch die Endverbraucher bei FRoSTA.

Das Risiko des Forderungsausfalls begrenzen wir durch Kreditversicherungen mit den üblichen Selbstbeteiligungen, durch ein konsequentes Mahnwesen und durch interne Kreditlimits.

Politischen und protektionistischen Risiken begegnen wir, indem wir die Risiken und Chancen eines Marktes abschätzen und ggfs. Distribution bzw. Produktionspartner einbeziehen. Das konkrete Brexit-Risiko begrenzen wir, indem wir schon früh mit unseren Kunden zukünftige Abwicklungsmodalitäten abgestimmt haben.

Der Markt für Tiefkühlkost unterliegt ständigen Veränderungen. Wettbewerber können Produkttrends schneller aufgreifen oder technologisch einen Vorsprung erlangen. Durch intensive Marktforschung zum Erkennen von Markttrends in enger Zusammenarbeit mit unserer Produktentwicklung können wir mit innovativen Produktkonzepten auf Veränderungen reagieren bzw. Veränderungen am Markt selbst herbeiführen.

Die Marke FRoSTA bietet die Chance auf weiteres nachhaltiges Wachstum auf Basis des Reinheitsgebotes und eines innovativen Portfolios.

FINANZIERUNG

Unsere Finanzierung ist von Krediten abhängig. Durch die Ausübung alternativer Finanzierungsformen, wie z. B. den Forderungsverkauf über Asset Backed Securities, aber auch mit einer ausreichenden Eigenkapitalbasis versuchen wir, die Abhängigkeit der Kreditfinanzierung zu reduzieren und den verschärften Anforderungen durch den Kapitalmarkt zu genügen. Dabei unterliegen wir dem Zinsänderungsrisiko des Kapitalmarktes. Durch den Einsatz langfristiger Kredite bzw. Zinssicherungen (Zinsswaps) begrenzen wir das Zinsrisiko.

RECHTLICHE RISIKEN

Rechtliche Risiken bestehen nicht.

NACHTRAGSBERICHT

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag mit Rückwirkung auf das abgelaufene Geschäftsjahr haben sich nicht ergeben.

ZWEIGNIEDERLASSUNGSBERICHT

Die FRoSTA AG hat die folgenden Zweigniederlassungen:

F. Schottke, Bremerhaven

Elbtal Tiefkühlkost, Lommatzsch

Rheintal Tiefkühlkost, Bobenheim-Roxheim

PROGNOSEBERICHT

Basierend auf der langfristigen Euromonitor-Prognose wird der Markt für Tiefkühlkost in unseren Kernmärkten in den Jahren 2020 bis 2022 ein Umsatzwachstum um 1,1 % aufweisen.

Wir erwarten, dass sich vor diesem Hintergrund unser Umsatz ebenfalls positiv entwickeln wird. Als Ergebnis erwarten wir einen Jahresüberschuss um 4 % vom Umsatz.

Wir werden selbstverständlich weiter am Ausbau von Service, Qualität und Innovationen arbeiten, um die Entwicklung unseres Geschäftes positiv zu unterstützen.

Unsere Rohmaterialmärkte werden wir sehr genau beobachten, um auf Kostenanstiege schnell mit vertretbaren Einsparungen und Preiserhöhungen reagieren zu können.

Im Januar 2020 verzeichnen wir einen Umsatzrückgang von -1,8 % gegenüber dem Vorjahr. Während das Segment FRoSTA um 1,2 % wächst, verliert das Segment COPACK um -5,9 %.

Für das neue Geschäftsjahr sehen wir uns gut aufgestellt und werden die FRoSTA AG weiter als unabhängigen Partner für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter entwickeln.

Bremerhaven, im Februar 2020

Der Vorstand

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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Anhang Nr. 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
kEUR kEUR kEUR
--- --- --- --- --- ---
A. Langfristiges Vermögen
I. Immaterielle Vermögenswerte 6, 8, 24 12.234 9.935 23,1%
II. Sachanlagen 7, 8, 25 126.421 122.963 2,8%
III. Finanzielle Vermögenswerte 9,26 165 125 32,0%
IV. Aktive Latente Steuern 16,47 2.789 2.063 35,2%
141.609 135.086 4,8%
B. Kurzfristiges Vermögen
I. Vorräte 10,27 88.729 89.065 -0,4%
II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte 11
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28 75.038 82.199 -8,7%
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 1 1
3. Sonstige Vermögenswerte
Finanzielle Vermögenswerte 29 5.878 9.297 -36,8%
Übrige Vermögenswerte 28 719 659 9,1%
4. Steuerforderungen 29 5.319 1.275 0,0%
III. Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 12,48 14.666 11.045 32,8%
190.350 193.541 -1,6%
331.959 328.627 1,0%

Passiva

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Anhang Nr. 31.12.2019 31.12.2018 Veränderung
kEUR kEUR kEUR
--- --- --- --- --- ---
A. Eigenkapital 30
I. Gezeichnetes Kapital 31
Nennbetrag 17.440 17.440 0,0%
Eigene Anteile -27 -2
17.413 17.438 -0,1%
II. Kapitalrücklage 32 12.815 12.815 0,0%
III. Gewinnrücklagen 33 98.319 97.539 0,8%
IV. Sonstige Rücklagen 34 -454 -991 -54,2%
V. Erwirtschaftetes Konzerneigenkapital (ohne Gewinnrücklagen) 33 43.104 42.655 1,1%
171.197 169.456 1,0%
B. Langfristige Schulden
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 13,36 758 1.069 -29,1%
II. Andere langfristige Rückstellungen 37 2.917 2.628 11,0%
III. langfristige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 38 16.830 23.704 -29,0%
IV. Passive latente Steuern 16,47 2.655 1.983 33,9%
23.160 29.384 -21,2%
C. Kurzfristige Schulden
I. Kurzfristige Rückstellungen 37 767 312 145,8%
II. Finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 38 38.868 18.509 110,0%
III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38 84.104 92.646 -9,2%
IV. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 38
Finanzielle Verbindlichkeiten 38 2.464 2.702 -8,8%
Übrige Verbindlichkeiten 38 9.080 11.749 -22,7%
V. Steuerschulden 2.319 3.869 -40,1%
137.602 129.787 6,0%
331.959 328.627 1,0%

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.2019

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2019 2018 Ergebnisauswirkung
Anhang-Nr. kEUR kEUR
--- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 40 522.937 509.284 2,7%
2. Erhöhung / Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 1.432 -5.613 > +100,0%
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 56 1
4. Sonstige Erträge 41 7.396 9.314 -20,6%
5. Gesamtleistung 531.821 512.986 3,7%
6. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -315.467 -289.439 -9,0%
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -11.567 -10.834 -6,8%
-327.034 -300.273 -8,9%
7. Personalaufwand 42
a) Löhne und Gehälter -63.267 -62.684 -0,9%
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -12.455 -11.591 -7,5%
- davon aus Altersversorgung kEUR 71 (2018: kEUR 41)
-75.722 -74.275 -1,9%
8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens und Sachanlagen 43 -18.752 -16.538 -13,4%
9. Sonstige Aufwendungen 44 -94.130 -91.861 -2,5%
10. Betriebsergebnis (EBIT) 16.183 30.039 -46,1%
11. Erträge aus Beteiligungen 566 49 > +100,0%
12. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 45 180 55 227,3%
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 45 -635 -792 19,8%
- davon Finanzierungsaufwendungen kEUR 569 (2018: kEUR 784) -
14. Finanzergebnis 111 -688 116,1%
15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 16.294 29.351 -44,5%
16. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 46 -3.747 -9.850 62,0%
17. Latente Steuern 46, 47 45 482 -90,7%
18. Konzernjahresüberschuss 12.592 19.983 -37,0%

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Anhang Nr. 2019 kEUR 2018 kEUR Ergebnisauswirkung
1. Konzernjahresüberschuss 48 12.592 19.983 -37,0%
2. Sonstiges Ergebnis
a) Posten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste darauf entfallene Ertragsteuern kEUR -2 (2018: kEUR -13) -5 -43 -88,4%
b) Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder werden können Gewinne und Verlust aus Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Tochterunternehmen 543 -1.451 > +100,0%
3. Gesamtergebnis 13.130 18.489 -29,0%
Zurechnung des Gesamtergebnisses an die Eigentümer des Mutterunternehmens 13.130 18.489 -29,0%
Anteile andere Gesellschafter 0 0
13.130 18.489 -29,0%
Ergebnis je Aktie (unverwässert/verwässert) 48 1,85 2,93 -37,0%

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung per 31.12.2019

(in kEUR)

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Eigenkapitalveränderungsrechnung Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen
--- --- --- ---
Stand 1. Januar 2018 17.440 12.815 89.520
Gezahlte Dividenden
Erwerb eigener Anteile -106 -3.261
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 104 3.203
Einstellung in Gewinnrücklagen 8.078
Währungsänderung
Ergebnisänderung
Konzernjahresüberschuss
Stand am 31. Dezember 2018 17.438 12.815 97.540
Stand 1. Januar 2019 17.438 12.815 97.540
Gezahlte Dividenden
Erwerb eigener Anteile -77 -1.712
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 52 1.172
Einstellung in Gewinnrücklagen 1.319
Währungsänderung
Ergebnisänderung
Konzernjahresüberschuss
Stand am 31. Dezember 2019 17.413 12.815 98.319

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Eigenkapitalveränderungsrechnung Sonstige Gewinnrücklagen erwirtschaftetes Eigenkapital
versicherungsmathematisches Ergebnis Ausgleichsposten Währungsumrechnung Konzerneigenkapital (o. Gewinnrücklagen)
--- --- --- --- ---
Stand 1. Januar 2018 -105 609 41.625 161.903
Gezahlte Dividenden -10.876 -10.876
Erwerb eigener Anteile -3.367
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 3.307
Einstellung in Gewinnrücklagen -8.078 0
Währungsänderung -1.451 -1.451
Ergebnisänderung -43 -43
Konzernjahresüberschuss 20.044 20.044
Stand am 31. Dezember 2018 -148 -842 42.716 169.518
Stand 1. Januar 2019 -148 -842 42.716 169.518
Gezahlte Dividenden -10.885 -10.885
Erwerb eigener Anteile -1.789
Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 1.224
Einstellung in Gewinnrücklagen -1.319 0
Währungsänderung 543 543
Ergebnisänderung -5 -5
Konzernjahresüberschuss 12.592 12.592
Stand am 31. Dezember 2019 -154 -300 43.104 171.197

Konzernkapitalflussrechnung

(in kEUR)

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31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
--- --- ---
Konzernjahresüberschuss vor Ertragsteuern 16.294 29.351
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 18.752 16.538
Zinserträge - 180 - 55
Zinsaufwendungen 635 792
Abnahme/Zunahme der langfristigen Rückstellungen - 21 205
Ergebnis aus dem Abgang von Vermögenswerten des Anlagevermögens - 24 - 260
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge und Aufwendungen 2.060 - 8.384
Gezahlte Zinsen - 524 - 506
Erhaltene Zinsen 119 4
Gezahlte Ertragsteuern - 11.878 - 11.308
Erhaltene Ertragsteuern 2.561 -
Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen 456 - 780
Abnahme/Zunahme anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 3.420 - 2.349
Abnahme/Zunahme anderer Passiva, die nicht der Investitions- und
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 7.339 5.822
Cashflow vor Veränderung Working Capital 24.331 29.070
Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.497 1.384
Abnahme/Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 5.980 16.766
Veränderung Working Capital 1.517 18.150
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 25.848 47.220
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens 31 16
Einzahlungen aus Abgängen von Vermögenswerten des Finanzanlagevermögens - -
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 22.284 - 35.448
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen - 1.992 - 1.877
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - 40 -
Cashflow aus Investitionstätigkeit - 24.285 - 37.309
Auszahlungen aus dem Erwerb eigener Aktien - 1.789 - 3.367
Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien 1.224 3.307
Ausschüttungen an die Gesellschafter - 10.885 - 10.876
Einzahlungen aus der Aufnahme von Bankdarlehen - 5.150
Auszahlungen für die Tilgung von Bankdarlehen - 7.258 - 7.502
Zunahme der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten 20.743 -
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 2.035 - 13.288
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 23 - 156
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 3.598 - 3.377
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 11.045 14.578
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 14.666 11.045

Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2019

FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven

Registriert im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen,

Register-Nr.: HRB 1100 BHV

Die FRoSTA Aktiengesellschaft (im Folgenden FRoSTA AG) ist eine an der Frankfurter Wertpapierbörse im Freiverkehr geführte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die FRoSTA AG als Mutterunternehmen und ihre Tochtergesellschaften entwickeln, produzieren und vertreiben Tiefkühlkost in Deutschland und im europäischen Ausland. Die Erzeugnisse werden unter den Eigenmarken „FRoSTA", „Elbtal" und „TIKO" sowie als Handelsmarken vertrieben. Der Konzern hat seinen Sitz in 27572 Bremerhaven (Deutschland), Am Lunedeich 116. Der Vorstand der FRoSTA AG hat den Konzernabschluss am 24. Februar 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt.

(1)

1) Grundlagen der Rechnungslegung

Der Konzernabschluss der FRoSTA AG zum 31. Dezember 2019 wurde in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsstandards des International Accounting Standards Board (IASB) - den International Accounting Standards (IAS) bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) - aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind.

Dabei wurden sämtliche zum 31. Dezember 2019 anzuwendenden IAS bzw. IFRS sowie die entsprechenden Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) bzw. des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) beachtet. Die Anforderungen der vorstehenden Vorschriften wurden erfüllt, so dass der Konzernabschluss der FRoSTA AG ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Zahlungsströme des Geschäftsjahres vermittelt.

Die Voraussetzungen gemäß § 315a HGB für die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlusses nach deutschen Rechnungslegungsnormen sind erfüllt. Um die Gleichwertigkeit mit einem nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss zu erzielen, werden alle über die Regelungen des IASB hinausgehenden gesetzlichen Angabe- und Erläuterungspflichten, insbesondere die Erstellung eines zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts, erfüllt.

Der Konzernabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zu allen Posten des Abschlusses werden Vergleichszahlen des Vorjahres angegeben.

Die Abschlüsse der FRoSTA AG und ihrer Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen.

Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Dabei werden die im Geschäftsjahr angefallenen Kosten nach Kostenarten unterteilt und die in den Vorräten sowie die in den immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen aktivierten Kosten gesondert als Bestandsveränderungen bzw. aktivierte Eigenleistungen ausgewiesen.

Als Vergleichsperiode wurde der Stichtag zum 31. Dezember 2018 festgelegt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Sofern nicht anderweitig angegeben, sind alle Beträge in Tausend Euro (kEUR) ausgewiesen.

(2)

2) Konsolidierung

a) Konsolidierungsgrundsätze

In den Konzernabschluss des FRoSTA Konzerns sind alle wesentlichen in- und ausländischen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die FRoSTA AG direkt oder indirekt die Möglichkeit zur Beherrschung der Finanz- und Geschäftspolitik dieser Gesellschaften hat. Die Abschlüsse dieser Unternehmen werden nach einheitlichen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt.

Die Tochterunternehmen werden nach der Methode der Vollkonsolidierung erfasst, dabei wird der Buchwert der Beteiligung dem anteiligen konsolidierungspflichtigen Eigenkapital des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile (Erwerbsmethode) nach IFRS 3 gegenübergestellt. Das Eigenkapital ist dabei zwingend nach der Neubewertungsmethode zu ermitteln. Grundsätzlich ist IFRS 3 für sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse vor dem Erstanwendungszeitpunkt (31. Dezember 2005) rückwirkend abzubilden.

Für Unternehmenszusammenschlüsse vor dem Übergangszeitpunkt (01. Januar 2004) werden von der FRoSTA AG gemäß IFRS 1 folgende Erleichterungen in Anspruch genommen:

IFRS 3 wird nicht für Unternehmenszusammenschlüsse, die vor dem Übergangszeitpunkt (01. Januar 2004) stattgefunden haben, rückwirkend angewendet.
Somit wird die ursprünglich gewählte Konsolidierungsmethode beibehalten.

Aufwendungen und Erträge sowie Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Zwischengewinne und -verluste aus konzerninternen Transaktionen werden erfolgswirksam eliminiert.

(3)

b) Konsolidierungskreis

Voll konsolidierte Tochtergesellschaften

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital 2018 Anteil am Kapital 2019
% %
--- --- --- ---
Copack Tiefkühlkost-Produktions GmbH Bremerhaven 100,00 100,00
Copack France S.a.r.l. Boulogne-Billancourt/Frankreich 100,00 100,00
FRoSTA Tiefkühlkost GmbH Bremerhaven 100,00 100,00
FRoSTA Foodservice GmbH Bremerhaven 100,00 100,00
FRoSTA CR s.r.o. Prag/Tschechische Republik 100,00 100,00
FRoSTA Sp. z o.o. Bydgoszcz/Polen 100,00 100,00
Tiko Vertriebsgesellschaft mbH Bremerhaven 100,00 100,00
FRoSTA S.r.l. Rom/Italien 100,00 100,00
Copack S.r.l. Rom/Italien 100,00 100,00

In den Konzernabschluss wurden im Geschäftsjahr folgende Unternehmen nicht einbezogen, die in ihrer Gesamtheit für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung sind.

Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital 2018 Anteil am Kapital 2019 Eigenkapital (kEUR) Jahresergebnis 2019
% % (kEUR)
--- --- --- --- --- ---
FRoSTA Romania S.R.L. Bukarest/Rumänien 100,00 100,00 3 3
NORDSTERN America Inc. Seattle/USA 100,00 100,00 1 1
OOO FRoSTA Moskau/Russland 100,00 100,00 -211 -75
FRoSTA Hungary Kft. Esztergom/Ungarn 100,00 100,00 79 8
Copack Sp. z o.o. Bydgoszcz/Polen 100,00 100,00 1 0
Columbus Spedition GmbH Bremerhaven 33,33 33,33 423 2 3

1 Die Gesellschaft ist nicht mehr geschäftstätig, es liegen keine Daten vor.

2 betrifft 2018 3 Daten liegen noch nicht vor.

(4)

c) Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung des Konzerns, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb des Konzerns legt seine eigene funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zu dem am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet. Am Bilanzstichtag werden die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Tochterunternehmen zum geltenden Währungskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu monatlichen Durchschnittskursen, da dies aufgrund geringer Kursschwankungen im Berichtszeitraum eine angemessene Annäherung an die Umrechnungskurse an den Tagen der Geschäftsvorfälle darstellt. Die hieraus resultierenden Währungsdifferenzen werden erfolgsneutral als Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung erfasst.

Die folgenden Wechselkurse wurden bei der Erstellung der Konzern-Bilanz und Konzern-Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt (Gegenwert für EUR 1).

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Entwicklung wesentlicher Wechselkurse Durchschnittskurs Stichtagskurs
2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- ---
Polnischer Zloty 4,2453 4,2980 4,2981 4,2597
Tschechische Krone 25,646 25,671 25,724 25,407

(5)

3) Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Ertrags- und Aufwandsrealisierung, Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Als Umsätze werden nur die aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens resultierenden Produktverkäufe ausgewiesen. FRoSTA realisiert die Umsätze für Produktverkäufe mit Übergabe an den Spediteur oder alternativ bei Nachweis, dass die Lieferung erfolgt ist und die Gefahren auf den Kunden übergegangen sind. Außerdem muss die Höhe des Umsatzes verlässlich ermittelbar sein und von der Einbringbarkeit der Forderung ausgegangen werden können.

FRoSTA realisiert ausschließlich Umsatzerlöse aus Festpreisverträgen mit Kunden. Die Umsatzrealisierung erfolgt ausschließlich zeitpunktbezogen.

FRoSTA macht grundsätzlich von den Erleichterungsvorschriften des IFRS 15 Gebrauch, wonach ausstehende Leistungsverpflichtungen im Rahmen von Verträgen mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr und Erlöse, die entsprechend der Rechnungsstellung erfasst werden, von der Angabepflicht zu nicht oder teilweise noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen ausgenommen sind.

Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistung bzw. zum Zeitpunkt ihrer Verursachung ergebniswirksam.

Zinsen werden im Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand bzw. Ertrag erfasst.

Dividenden werden zum Ausschüttungszeitpunkt vereinnahmt.

(6)

b) Immaterielle Vermögenswerte

Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren erzielbaren Betrag angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte, die eine bestimmbare Nutzungsdauer aufweisen, werden ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung linear über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:

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Abschreibungszeitraum von immateriellen Vermögenswerten Nutzungsdauer in Jahren
Software 4
Lizenzen 4

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren erzielbaren Betrag angesetzt.

(7)

c) Sachanlagen

Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Ist der erzielbare Betrag niedriger, werden Sachanlagen auf diesem Wert abgeschrieben.

Die Kosten selbsterstellter Sachanlagen umfassen alle Einzelkosten sowie alle Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit dem Herstellungsvorgang anfallen.

Zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zählen neben dem Kaufpreis und den direkt zurechenbaren Kosten, um den Vermögenswert zu dem Standort und in den erforderlichen, vom Management beabsichtigten betriebsbereiten Zustand zu bringen, auch die geschätzten Kosten für den Abbruch und das Abräumen des Gegenstands und die Wiederherstellung des Standorts, an dem er sich befindet.

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können, werden als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert.

Investitionszuschüsse sowie Investitionszulagen werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass diese Zuwendungen gewährt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt werden. Sie mindern die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden in dem Geschäftsjahr als Ertrag erfasst, in dem die entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, angefallen sind. Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich als Aufwand behandelt. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des Vermögenswertes führen. Die zu aktivierenden Vermögenswerte werden für Zwecke der Abschreibungsbemessung getrennten Betrachtungen unterzogen, wenn wesentliche Kostenbestandteile unterschiedliche wirtschaftliche Nutzungsdauern haben.

Die aktivierten Vermögenswerte werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen oder Aufwendungen ausgewiesen.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen konzerneinheitlich über die folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern.

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Abschreibungszeitraum von Sachanlagen Nutzungsdauer in Jahren
Gebäude 25-40
Andere Baulichkeiten 12-15
Technische Anlagen und Maschinen 7-15
EDV-Ausstattung 3 - 7
Sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung 5-13

(8)

d) Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sach- und Finanzanlagen

Die FRoSTA AG überprüft die Vermögenswerte des Anlagevermögens auf die Notwendigkeit außerplanmäßiger Abschreibungen, sobald Ereignisse oder veränderte Umstände darauf hindeuten, dass dauerhafte Wertminderungen vorliegen („Impairment-Test”).

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird ein Wertminderungstest mindestens jährlich und bei Anhaltspunkten einer Wertminderung durchgeführt.

Eine außerplanmäßige Abschreibung wird vorgenommen, falls der erzielbare Betrag kleiner ist als der jeweilige Buchwert des Vermögenswertes. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungswert und Nutzungswert. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem Betrag, der aus einem Verkauf eines Vermögenswertes zu marktüblichen Bedingungen erzielbar ist. Der Nutzungswert wird auf Basis der zukünftig erwarteten Zahlungsströme aus der Nutzung eines Vermögenswertes mit Hilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt. Der Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.

Sofern eine Ermittlung des erzielbaren Betrages für einzelne Vermögenswerte nicht möglich ist, erfolgt die Bestimmung des Cashflows für die nächsthöhere Gruppierung von Vermögenswerten, für die ein derartiger Cashflow ermittelt werden kann. Dabei handelt es sich bei der FRoSTA AG um die Produktionslinien. Die Cashflow-Prognose dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheiten basiert auf dem detaillierten Finanzbudget des nächsten Jahres sowie der darüber hinaus fortentwickelten dreijährigen Finanzplanung. Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Während des Geschäftsjahres nahm der Konzern eine Überprüfung des erzielbaren Betrags der im Geschäftsjahr 2017 erworbenen Markenrechte vor. Die betreffenden Vermögenswerte sind dem Geschäftssegment Markengeschäft des Konzerns zugeordnet. Die Überprüfung führte zu keinem Wertminderungsaufwand. Der erzielbare Betrag dieser Vermögenswerte wurde auf Grundlage ihrer Nutzungswerte, unter Verwendung eines Diskontierungssatzes von 7,5% p.a. (Vorjahr: 7,5% p.a.), bestimmt.

Bei der Berechnung sowohl des Nutzungswerts als auch des beizulegenden Zeitwerts abzgl. Veräußerungskostens (mittels DCF-Verfahren) der Markenrechte bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrundeliegenden Annahmen, besonders hinsichtlich der Bruttogewinnmargen, des Diskontierungsfaktors (Zinssatz), der Rohstoffpreisentwicklung im Berichtszeitraum und der Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird.

Das Mengen- und Umsatzwachstum basiert auf dem Marketing- und Vertriebsplan für die Folgejahre. So werden die Prognose für 2020 und die Produkt- und Marketingmaßnahmen für 2021 - 2023 ermittelt. Dies beinhaltet auch die Überarbeitung der wesentlichen Produktpalette und die Wettbewerbsvorteile einer verbesserten Verpackung.

Der Deckungsbeitrag spiegelt das Produktportfolio und Marktgegebenheiten sowie die Vorjahresdurchschnittswerte wider. Die Rohwarenpreisentwicklung basiert auf der aktuellen Prognose. Sollte die Liefersituation bei Rohwaren weitere Preiserhöhungen zur Folge haben, werden diese an die Kunden weitergegeben werden müssen.

Das Management ist der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der Markenrechte getroffene Grundannahme dazu führen könnte, dass der Buchwert der Markenrechte ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt.

(9)

e) Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, gehaltene Eigenkapitalinstrumente sowie derivative finanzielle Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte werden angesetzt, sobald die FRoSTA AG Vertragspartei der Regelungen des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Kaufen oder Verkaufen ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang der Erfüllungstag relevant, d. h. der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch die FRoSTA AG geliefert wird.

Veräußerbare finanzielle Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte. Sofern diese nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden in der Regel unsaldiert ausgewiesen; sie werden nur dann saldiert, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich herbeizuführen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Geldkonten und kurzfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden bei Zugang mit dem Transaktionspreis angesetzt.

Derivative finanzielle Vermögenswerte, die nicht in eine wirksame Sicherungsbeziehung eingebunden sind, werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Gehaltene Eigenkapitalinstrumente umfassen Beteiligungen.

Bei Finanzinstrumenten hat die FRoSTA AG von der Anwendung des Wahlrechts, diese bei ihrer erstmaligen bilanziellen Erfassung als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu designieren (At Fair Value through Profit or Loss), keinen Gebrauch gemacht.

Bei der Ermittlung des künftig zu erwartenden Wertminderungsbedarfs wird grundsätzlich auf historische Ausfallwahrscheinlichkeiten abgestellt. Die Wertminderungen tragen den künftig erwarteten Ausfallrisiken Rechnung. Ausfälle führen zur Ausbuchung der Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht und wertberichtigt.

(10)

f) Vorräte

Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren werden nach der Durchschnittsmethode ermittelt und ergeben sich aus den Einkaufspreisen zuzüglich der Anschaffungsnebenkosten. Die Herstellungskosten beinhalten neben den direkt zurechenbaren Material-, Maschinen- und Lohneinzelkosten auch dem Produktionsprozess zuzurechnende Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich angemessener Abschreibungen auf Fertigungsanlagen unter der Annahme einer Normalauslastung. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Bewertung der Vorräte einbezogen, sondern in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie anfallen.

Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Soweit erforderlich, wird der niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzüglich geschätzter Fertigstellungs- und Verkaufskosten.

Bei Wegfall der Gründe, die zu einer Wertminderung der Vorräte geführt haben, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen.

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g) Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte werden bei der Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten und bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Der beizulegende Zeitwert (Transaktionspreis) wird über notierte Preise (Stufe 1) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte ermittelt. Als aktiver Markt für die Vermögenswerte wird der Absatzmarkt herangezogen. Ausfallrisiken sind, soweit nicht durch Versicherungen abgedeckt, durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Regelungen des IFRS 9 betreffen bei FRoSTA die Bilanzierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Nach IFRS 9 sind die zukünftig erwarteten Kreditverluste maßgeblich für die Höhe der Wertberichtigung (“Expected-loss-Modell). Die erwarteten Kreditausfälle werden aufgrund ihrer kurzfristigen Natur auf Basis der über die Laufzeit erwarteten Kreditausfälle ermittelt. Bei FRoSTA erfolgt eine laufende individuelle Beurteilung der Kunden-Kreditrisiken. Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden teilweise unter Verwendung von Wertberichtigungskonten vorgenommen. Die Entscheidung, ob ein Ausfallrisiko mittels eines Wertberichtigungskontos oder über eine direkte Minderung der Forderung berücksichtigt wird, hängt vom Grad der Verlässlichkeit der Beurteilung der Risikosituation ab.

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h) Finanzmittel

Die Kassenbestände und Bankguthaben sind zum Nennwert bilanziert.

(13)

i) Rückstellungen für Pensionen

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt dabei auf Basis von Pensionsgutachten. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen wird durch Diskontierung der geschätzten künftigen Zahlungen der laufenden Leistungen bestimmt. Der Rechnungszinssatz orientiert sich hierbei an erstklassigen festverzinslichen Industrieanleihen vergleichbarer Laufzeit am Bewertungsstichtag. Währung und Fristigkeit der Anleihen sollen Währung und geschätzter Fälligkeit der erdienten Pensionsansprüche entsprechen.

Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird bei den Zinsaufwendungen ausgewiesen. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden in den sonstigen Rücklagen erfasst. Ein Pensionsfonds besteht nicht.

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j) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren rechtlichen und faktischen Verpflichtungen des Konzerns gegenüber Dritten, deren Erfüllung wahrscheinlich ist und deren Höhe zuverlässig eingeschätzt werden kann. Die Rückstellungen werden entsprechend IAS 37 mit dem erwarteten Erfüllungsbetrag angesetzt.

Zu den langfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer zählen die Jubiläumsgelder und Altersteilzeitverpflichtungen. Jubiläumsrückstellungen werden nach IAS 19 mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren bewertet. In jedem Jahr ist der Barwert der bis zum Stichtag erworbenen Ansprüche zurückzustellen. Rückstellungen zur Altersteilzeit haben ebenfalls zum Barwert zu erfolgen. Vorhandenes Planvermögen ist mit den Rückstellungen zur Altersteilzeit zu verrechnen, wobei das Planvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten ist.

Langfristige Rückstellungen werden auf der Grundlage entsprechender Marktzinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert.

Rückstellungen für Restrukturierungen werden nur berücksichtigt, sofern zum Bilanzstichtag eine hinreichende Konkretisierung der beabsichtigten Maßnahmen erfolgt ist und diese Maßnahmen kommuniziert worden sind.

(15)

k) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden bei der Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten und in der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Der beizulegende Zeitwert (Transaktionspreis) wird über notierte Preise (Stufe 1) auf aktiven Märkten für identische Verbindlichkeiten ermittelt. Als aktiver Markt für die Verbindlichkeiten wird der Beschaffungsmarkt herangezogen. Ein Ausfallrisiko im Bereich der Verbindlichkeiten besteht nicht.

Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Kursgesicherte Positionen in fremder Währung werden ebenfalls mit dem Stichtagskurs bewertet.

(16)

I) Latente Steuern

Gemäß IAS 12 (Ertragsteuern) werden aktive und passive latente Steuern für alle temporären Abweichungen von Aktiva und Passiva zwischen Steuer- und Handelsbilanz und für die künftige Nutzung steuerlicher Verlustvorträge gebildet. Zur Berechnung werden die zum Bilanzstichtag zukünftig geltenden Steuersätze angewendet. Aktive latente Steuern werden nur insoweit ausgewiesen, als es wahrscheinlich ist, dass diese gegen zukünftig zu versteuerndes Einkommen genutzt werden können.

Risikobehaftete steuerliche Positionen sind nicht vorhanden. Die steuerlichen Forderungspositionen betreffen Erstattungsansprüche aus Festsetzungen. Die Steuerrückstellungen betreffen vorläufige Ergebnisse aus Betriebsprüfungen.

m) Derivative Finanzinstrumente

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Devisentermin- und -optionsgeschäfte sowie Zinsswaps

An derivativen Finanzinstrumenten können Devisentermin- und -optionsgeschäfte sowie Zinsswaps und Zinscaps genutzt werden. Diese werden nur mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen. Der Einsatz dieser Geschäfte erfolgt strikt nach Maßgabe einer FRoSTA internen Verfahrensanweisung und unterliegt strengen internen Kontrollen. Diese Geschäfte werden nur abgeschlossen zur Absicherung des operativen Geschäfts und der damit verbundenen Finanzierungsvorgänge. Abgesichert werden im Wesentlichen USD-Bedarfe, die sich dadurch ergeben, dass FRoSTA einen Teil seiner benötigten Rohwaren in dieser Währung einkauft, ohne dass USD-Einnahmen dem gegenüberstehen.

Bei Devisentermingeschäften wird ein festgelegter USD-Betrag zu einem vereinbarten Kurs und Termin gekauft. Dadurch wird das Risiko gemindert, dass das Unternehmen eventuell ungünstigere USD-Kaufkurse nutzen muss, was den Rohwareneinkauf in USD verteuern würde. Abgeschlossene Devisentermingeschäfte bieten allerdings keinerlei Möglichkeiten, wenn die Entwicklung auf den Devisenmärkten zu günstigeren USD-Kaufkursen führt.

Bei Devisenoptionsgeschäften erhält das Unternehmen das Recht, einen festgelegten USD-Betrag zu einem vereinbarten Kurs und Termin zu kaufen. Wenn sich die USD-Kaufkurse nach Abschluss für das Unternehmen ungünstiger entwickeln, kann der vereinbarte USD-Betrag zu dem abgeschlossenen USD-Kaufkurs gekauft werden. Entwickeln sich die USD-Kaufkurse günstiger, muss das abgeschlossene Optionsgeschäft nicht ausgeübt werden. Die benötigten USD-Beträge können auf dem günstiger gewordenen Markt beschafft werden. Mit Devisenoptionsgeschäften kann FRoSTA das Risiko eines teurer werdenden USD senken, ohne auf die Partizipation an günstiger werdenden USD-Kursen zu verzichten. Für diese Flexibilität sind allerdings Gebühren zu entrichten, die bei Abschluss eines Devisenoptionsgeschäftes fällig werden.

Die Zinssicherungsinstrumente werden nach Bedarf zur Absicherung mittelfristiger und langfristiger variabler Finanzierungen genutzt.

Schließt das Unternehmen mit einer Bank einen Zinsswap ab, dann zahlt es während eines vereinbarten Zeitraumes zu bestimmten regelmäßigen Zeitpunkten einen festen Zinssatz für einen festgelegten Betrag an die Bank. Von der Bank erhält es zu den gleichen Zeitpunkten einen variablen Zinssatz (Referenzzinssatz wie z.B. Euribor) für den festgelegten Betrag. Unabhängig davon, wie der Marktzins (und somit der Referenzzinssatz) sich während des vereinbarten Zeitraumes entwickelt - für das Unternehmen kann er nicht schlechter werden als der feste Zinssatz.

Die Bilanzierung der derivativen Finanzinstrumente erfolgt bei Abschluss mit ihren Anschaffungskosten. Zu späteren Zeitpunkten werden sie zu ihren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die Ermittlung der Zeitwerte wird von den Banken vorgenommen und erfolgt anhand von Marktnotierungen.

Alle derivativen Finanzinstrumente werden als eigenständige Derivate behandelt, d. h., alle entstehenden Gewinne und Verluste, die sich aus der Entwicklung der Zeitwerte ergeben, werden sofort ergebniswirksam berücksichtigt.

(18)

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Umfang und Marktwert der Derivate (in kEUR)
31.12.2018 31.12.2019
--- --- --- --- --- ---
Finanzinstrument Art Nennbetrag Zeitwert Nennbetrag Zeitwert
--- --- --- --- --- ---
Devisentermingeschäfte Kauf kUSD 20.055 55 36.714 -659
Devisenswapgeschäfte Kauf kUSD 1.034 1 0 0
Zinsswaps Darlehen kEUR 0 0 0 0

Als Nennbetrag eines derivativen Sicherungsgeschäftes wird die rechnerische Bezugsgröße bezeichnet, aus der sich die Zahlungen ableiten. Sicherungsgegenstand und Risiko sind nicht der Nennbetrag selbst, sondern nur die darauf bezogenen Preisänderungen.

Der Marktwert entspricht dem Betrag, der zum Stichtag bei der unterstellten Auflösung der Sicherungsgeschäfte zu bezahlen oder zu bekommen wäre. Da es sich bei den Sicherungsgeschäften zum Zeitpunkt der Anschaffung um Geschäfte handelt, die zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, wird der Zeitwert anhand von Marktnotierungen ermittelt. Es wird kein Hedge Accounting angewendet.

Der positive Marktwert der Finanzinstrumente wird unter den sonstigen Vermögenswerten und der negative Marktwert unter den übrigen Verbindlichkeiten gezeigt. Da die zugrunde liegenden Kontrakte mit bonitätsmäßig einwandfreien Banken abgeschlossen wurden, existieren keine Kreditrisiken für diese Finanzinstrumente.

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Fälligkeiten der Zinssicherungsinstrumente 31.12.2018 31.12.2019
(in kEUR)
--- --- ---
Innerhalb eines Jahres 0 0
Zwischen einem und fünf Jahren 0 0
Über fünf Jahre 0 0
Gesamt 0 0

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n) Mitarbeiteraktienprogramm

Jedes Jahr können die Mitarbeiter/innen der FRoSTA AG eine begrenzte Anzahl von Aktien zum festen Vorzugspreis erwerben. Der Unverfallbarkeitszeitpunkt entspricht dem Kaufzeitpunkt.

Es gibt zwei unterschiedliche Kaufpreise je Aktie, die Sperrfrist für beide Angebote beträgt vier Jahre. Erst nach Ablauf dieser Frist können die Wertpapiere weiterveräußert werden.

Die Mitarbeiter müssen sich innerhalb eines Monats für die Annahme des Angebotes entscheiden.

(20)

o) Zeitwerte der Finanzinstrumente

Die Zeitwerte der Finanzinstrumente werden auf Basis entsprechender Marktwerte bestimmt (Stufe 1). Flüssige Mittel und andere kurzfristige originäre Finanzinstrumente entsprechen den Zeitwerten der zu den jeweiligen Stichtagen bilanzierten Buchwerte.

Bei langfristigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten erfolgt die Bestimmung des Zeitwertes auf der Basis der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag gültigen Referenzzinssätze. Die derivativen Finanzinstrumente wurden auf Grundlage der am Bilanzstichtag bestehenden Fremdwährungsterminkurse sowie Referenzzinssätze ermittelt.

Die folgende Aufstellung zeigt die Verteilung der Finanzinstrumente in den jeweiligen Bilanzpositionen:

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Bilanzposition (in kEUR) Buchwert Zeitwert
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 86.955 86.955
Flüssige Mittel 14.666 14.666
Langfristige Schulden 23.161 23.290
Kurzfristige Schulden 137.601 137.601

(21)

p) Verwendung von Schätzungen

Die Aufstellung des IFRS-Konzernabschlusses erfordert Schätzungen und Annahmen, die Einfluss auf den Ausweis von Vermögenswerten und Schulden, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen haben.

Wesentliche Schätzungen und Annahmen sind insbesondere hinsichtlich der Festlegung der Abschreibungsdauern, der versicherungsmathematischen Parameter bei der Bewertung der Pensions-, Jubiläums- und Altersteilzeitrückstellungen sowie der Realisierbarkeit aktiver latenter Steuern getroffen worden. Die tatsächlichen Beträge können von den Beträgen, die sich aus Schätzungen und Annahmen ergeben, abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

(22)

q) Leasingverhältnisse

IFRS 16

Der Zugangswert der Verbindlichkeit ist zugleich Ausgangspunkt für die Bestimmung der Anschaffungskosten des Nutzungsrechts, welches separat als neuer Posten in der Bilanz des FRoSTA Konzerns ausgewiesen wird. In die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts einbezogen werden darüber hinaus noch anfängliche direkte Kosten und erwartete Kosten, die aufgrund einer Rückbauverpflichtung bestehen, wenn sich diese nicht auf eine Sachanlage beziehen. Vorauszahlungen erhöhen und erhaltene Leasinganreize reduzieren den Zugangswert. Alle Nutzungsrechte werden von der FRoSTA AG zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des identifizierten Vermögenswerts, wenn Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen.

Beim Abschluss von Leasingvereinbarungen sichert der FRoSTA Konzern die betriebliche Flexibilität über Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ab. Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird im Wesentlichen durch die Einschätzung zur Laufzeit beeinflusst. Im Rahmen der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von bestehenden Optionen bieten. Die unterstellte Laufzeit umfasst daher auch Perioden, die von Verlängerungsoptionen abgedeckt sind, wenn mit einer hinreichenden Sicherheit von einer Ausübung ausgegangen wird. Eine Änderung der Laufzeit wird berücksichtigt, wenn eine Änderung hinsichtlich der hinreichend sicheren Ausübung bzw. Nicht-Ausübung einer bestehenden Option eintritt.

FRoSTA AG tritt als Leasingnehmer insbesondere in den Bereichen Fuhrpark, Flurförderzeuge und Kopierer in Erscheinung. Zur Sicherstellung der unternehmerischen Flexibilität werden insbesondere für Immobilien Verlängerungs- und Kündigungsoptionen vereinbart, deren Ausübung in der Bestimmung der Laufzeit erfolgt, wenn mit hinreichender Sicherheit von einer Ausübung auszugehen ist. Für Leasingvereinbarungen im Bereich der Fuhrparks werden vorgegebene Laufzeitenden berücksichtigt. Es sind daher alle wesentlichen Zahlungsmittelabflüsse in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit und korrespondierend den Nutzungsrechten berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen fallen nur in unwesentlichem Umfang an, auch gibt der FRoSTA Konzern keine Restwertgarantien ab. Es wurden auch keine wesentlichen Leasingvereinbarungen, deren Nutzung noch nicht begonnen hat, bereits vertraglich vereinbart. Die bestehenden Finanzverbindlichkeiten sehen keine Covenants-Klauseln vor, die an bilanzielle Kennzahlen gekoppelt sind. Aus der Bilanzierung von Leasingvereinbarungen nach dem Nutzungsrechtsmodell ergeben sich daher keine Auswirkungen.

Folgende Beträge sind in der Berichtsperiode für Leasingaktivitäten des FRoSTA Konzerns angefallen:

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Art des Betrags in kEUR
Abschreibungsbetrag für das Nutzungsrecht nach Klassen zugrunde liegender Vermögenswerte 1.108
- davon Immobilien 155
- davon Betriebs- und Geschäftsausstattung 953
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 64
Aufwand für kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 374
Aufwand für Leasingverbindlichkeiten über Vermögenswerte von geringem Wert 31
Aufwand für variable Leasingzahlungen, der in die Bewertung von Leasingverbindlichkeiten nicht einbezogen wurde 0
Ertrag aus dem Unterleasing von Nutzungsrechten 0
Gesamtsumme der Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 1.756
Zugänge zu Nutzungsrechten 569
Gewinne und Verluste aus Sale-and-Lease-Back-Transaktionen 0
Buchwert nach Abschreibung, Impairment, etwaiger Zuschreibungen sowie nach Neubewertungen und Modifikationen 2.173

Den Nutzungsrechten von kEUR 2.173 stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von kEUR 2.187 gegenüber. Der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeit beträgt kEUR 1.158.

Die Zahlungsverpflichtungen weisen die folgende Fälligkeitsstruktur auf:

FRoSTA AG als Leasingnehmer - Zahlungsverpflichtungen

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Mindestleasingzahlungen Enthaltener Zinsanteil Barwerte
in kEUR 2018 2019 2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Fälligkeit bis 1 Jahr 1.014 1.158 52 64 962 1.095
Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre 913 907 43 47 870 860
Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre 559 612 25 27 534 585
Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre 298 422 15 13 284 409
Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre 225 271 9 4 216 267
Fälligkeit über 5 Jahre 204 0 4 0 201 0
Summe 3.213 3.370 148 155 3.067 3.216

Die Darstellung konzerninterner Leasingverhältnisse in der Segmentberichterstattung erfolgt im Einklang mit der internen Steuerung als laufender Aufwand.

Die Neuregelung der Bilanzierung von Leasingverträgen nach IFRS 16 bringt für den FRoSTA Konzern als Leasinggeber keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zur bisherigen Abbildung. Wenn ein Leasing-Verhältnis identifiziert wird, erfolgt in Abhängigkeit von der Verteilung der Chancen und Risiken eine Klassifizierung als Operating- oder Finance-Leasingverhältnis. Eine Besonderheit ergibt sich künftig für die Klassifizierung von Unterleasingvereinbarungen („subleases“). Hierzu wurde auf das Nutzungsrecht aus dem Hauptleasingverhältnis und nicht mehr auf den zugrunde liegenden Vermögenswert abgestellt. Bei einer Klassifizierung als Operating-Leasingverhältnis bilanziert der FRoSTA Konzern weiterhin den identifizierten Vermögenswert und erfasst die Leasingzahlungen auf systematischer Basis über die Laufzeit als sonstigen betrieblichen Ertrag. Für Finance-Leasingverhältnisse wird der identifizierte Vermögenswert ausgebucht und eine Forderung in Höhe des Nettoinvestitionswerts angesetzt. Zahlungen des Leasingnehmers werden im Einklang mit der Effektivzinsmethode in Zins- und Tilgungsleistungen unterschieden.

Die erstmalige Anwendung des Standards zum 1. Januar 2019 erfolgte nach der modifiziert retrospektiven Umstellungsmethode. Der FRoSTA Konzern wendet für den Übergang auf IFRS 16 die folgenden Erleichterungsvorschriften für Leasingnehmer an:

Auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge wurde ein einziger Abzinsungssatz angewendet.
Eine Prüfung hinsichtlich Wertminderung einzelner Nutzungsrechte erfolgt nicht. Stattdessen wird das Nutzungsrecht zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung vereinfachend um den Betrag, der zum 31. Dezember 2019 als Rückstellung für belastende Leasingverhältnisse erfasst wurde, vermindert.
Im Zeitpunkt der Erstanwendung wird für bestehende Verträge keine Neubeurteilung vorgenommen, ob diese Verträge auf Basis der Kriterien des IFRS 16 ein Leasingverhältnis darstellen oder nicht. Stattdessen wird die bisher getroffene Einschätzung unter IAS 17 und IFRIC 4 beibehalten.

Ausgehend von den finanziellen Verpflichtungen für Operating Leases zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:

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Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten (in kEUR) 01.01.2019
3.809
Finanzielle Verpflichtungen aus Operating Leases zum 31. Dezember 2018
Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse -400
- Anwendungserleichterungen für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte -63
+/- Änderungen aufgrund Neudefinition von Leasingverhältnissen -478
+/- Änderungen bei Verlängerungs- und Kündigungsoptionen 0
+/- Anpassungen aufgrund von Index- und Kursänderungen bei variablen Zahlungen 0
+ Nicht-Leasingkomponenten aufgrund Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift nach IFRS 16.15 0
+/- Sonstiges 0
\= Brutto-Leasingverbindlichkeit aus ehemaligen Operating Leases zum 1. Januar 2019 2.868
- Effekte aus Abzinsung -155
\= Leasingverbindlichkeit aus ehemaligen Operating Leases zum 1. Januar 2019 2.713
+ Barwert der Verbindlichkeiten aus Finance Leases zum 31. Dezember 2018 0
\= Gesamtbetrag der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 2.713

Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatzes von 2,5 % zum 1. Januar 2019 abgezinst.

(23)

4) Anwendung weiterer IAS- und IFRS-Standards

Neue Standards und Interpretationen, die noch nicht angewendet wurden

Folgende in EU-Recht übernommene IFRS wurden bis zum 31. Dezember 2019 herausgegeben, sind aber erst in späteren Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden und FRoSTA hat vom Wahlrecht zur vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch gemacht.

Änderungen von Verweisen auf den Konzeptionellen Rahmen von IFRS-Standards

Die Änderungen betreffen Verweise innerhalb der IFRS-Standards auf die Neufassung des Conceptual Framework (Fassung 2018).

Änderungen zu IAS 1 und IAS 8

Die Änderung beinhaltet eine Klarstellung des Begriffs der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen. Informationen sind wesentlich, wenn vernünftigerweise zu erwarten ist, dass das Auslassen, das Verfälschen oder das Verschleiern dieser Informationen Entscheidungen der Abschlussadressaten beeinflussen würde.

Änderungen zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7

Die Änderungen an den Standards betreffen die Reform des Zinssatz-Benchmarks.

Alle genannten Standards/Änderungen sind erstmals zum 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwenden. Die Auswirkungen dieser Änderungen auf den Abschluss sind noch nicht verlässlich abschätzbar.

Folgende IFRS, IFRIC oder Änderungen sind bis zum 31. Dezember 2019 durch den IASB veröffentlicht, aber nicht in EU-Recht übernommen worden und wurden durch FRoSTA auch nicht vorzeitig angewendet:

IFRS 17 Versicherungsverträge
Änderung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse; Definition eines Geschäftsbetriebs

Die Auswirkungen dieser noch nicht in EU-Recht übernommenen Änderungen auf den Abschluss sind noch nicht verlässlich abschätzbar.

5) Erläuterungen zur Konzern-Bilanz

(24)

a) Immaterielle Vermögenswerte

Die Entwicklung der einzelnen Posten der immateriellen Vermögenswerte ist im Konzernanlagespiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt. Der Anteil der ausländischen Tochterunternehmen am Restbuchwert zum 31. Dezember 2019 beträgt kEUR 815 (2018: kEUR 900).

Im FRoSTA Konzern sind Entwicklungskosten nicht aktiviert worden, da der zukünftige wirtschaftliche Nutzen nicht zuverlässig bestimmt werden kann, solange die Produkte noch nicht der Markteinführung unterlegen haben. Die Aufwendungen der Produktentwicklung für das Geschäftsjahr 2019 betragen kEUR 1.668 (2018: kEUR 1.714).

Die Werthaltigkeit der Marken wird unter Anwendung des Fair-Value-less-cost-to-sell-Ansatzes auf Basis zukünftiger geschätzter Cashflows geprüft. Die den Planungsparametern zugrundeliegenden Annahmen spiegeln die Erfahrungen aus der Vergangenheit wider. Die Planung basiert auf einem Planungshorizont von fünf Jahren. Die ermittelten Cashflows werden unter Verwendung eines Kapitalkostensatzes von 7,5% abgezinst. Als Ergebnis der Werthaltigkeitstests sind Verlustpuffer in ausreichender Höhe festgestellt worden, sodass - wie im Vorjahr - kein Anlass für Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer bestand. Daneben liegen keine rechtlichen, regulatorischen oder wettbewerbsbedingten Faktoren vor, die die Nutzung der Markenrechte beschränken.

(25)

b) Sachanlagen

Hinsichtlich der Entwicklung der Sachanlagen wird auf den Konzernanlagenspiegel verwiesen. Der Anteil der Sachanlagen am Restbuchwert zum 31. Dezember 2019, die außerhalb von Deutschland und im Wesentlichen in Polen gelegen sind, beträgt kEUR 33.099 (2018: kEUR 31.954). Im Geschäftsjahr mindern erhaltene Investitionszuschüsse sowie Investitionszulagen die Anschaffungskosten um kEUR 2.272 (2018: kEUR 2.621). Aufgrund der aus heutiger Sicht zukünftig zu erwartenden Ergebnisbeiträge wurden im Geschäftsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten gemäß IAS 23 aktiviert.

(26)

c) Finanzielle Vermögenswerte

Für die nicht konsolidierten Anteile an Tochterunternehmen erfolgt der Wertansatz zum Bilanzstichtag zu fortgeführten Anschaffungskosten.

(27)

d) Vorräte

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Vorräte (in kEUR) 31.12.2018 31.12.2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 41.715 38.865
Unfertige Erzeugnisse 16.966 16.559
Fertige Erzeugnisse und Waren 29.799 33.305
Geleistete Anzahlungen 585 0
Vorräte 89.065 88.729

Es wurde, soweit dies erforderlich war, der niedrigere Nettoveräußerungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Vertriebs- und Herstellungskosten angesetzt. Die Buchwerte der Vorräte, welche zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt wurden, betragen im Berichtsjahr 2019 kEUR 241. Die im Aufwand erfassten Wertminderungen auf Vorräte betragen kEUR 487 (2018: kEUR 212).

(28)

e) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (in kEUR) 31.12.2018 31.12.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, brutto 83.019 75.786
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen -820 -748
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 82.199 75.038

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Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2018 2019
(in kEUR)
--- --- ---
Stand Wertberichtigungen 1. Januar 479 820
Kursdifferenzen -1 -0
Zuführungen 342 143
Verbrauch 0 215
Auflösungen 0 0
Stand Wertberichtigungen 31. Dezember 820 748

Die Aufwendungen für die vollständige Ausbuchung von Forderungen basieren auf Zahlungsausfällen und belaufen sich auf kEUR 14 (2018: kEUR 23).

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In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene Risiken 31.12.2018 31.12.2019
(in kEUR)
--- --- ---
Weder überfällige noch wertberichtigte Forderungen 75.718 69.506
Überfällige Forderungen, die nicht einzelwertberichtigt sind
Weniger als 30 Tage 4.767 3.190
30 bis 60 Tage 818 580
Mehr als 60 Tage 896 1.762
Gesamt überfällige Forderungen 6.481 5.532
Buchwert (netto) 82.199 75.038

Im Rahmen von Asset-Backed-Securities-Geschäften (ABS) wurden Forderungen in Höhe von kEUR 25.023 verkauft. Aufgrund der Struktur des Vertrages ist das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen bei FRoSTA verblieben. Die aus der Vorfinanzierung des Forderungseinzugs resultierenden Verbindlichkeiten sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen.

Bei Asset-Backed-Securities-Geschäften werden Forderungen an eine Zweckgesellschaft aus der Finanzbranche verkauft. Diese Gesellschaft platziert diese Forderungen am Kapitalmarkt. Der Preis für die Forderungen orientiert sich am Nennwert der Forderungen, verringert um die zu erwartenden Abzüge. Gleichzeitig wird für die Zeit bis zum Zahlungseingang eine variable Zinszahlung fällig, die sich am Zinssatz für kurzfristige Finanzierungen orientiert. Den Forderungseinzug betreibt die FRoSTA AG als Service Provider für die Zweckgesellschaft. Es besteht das Risiko, dass die Forderungen nicht mehr am Kapitalmarkt platziert werden können. Die Zweckgesellschaft hat sich jedoch für jeweils ein Jahr zum Ankauf der Forderungen verpflichtet.

(29)

f) Sonstige Vermögenswerte

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Sonstige Vermögenswerte (in kEUR) 31.12.2018 31.12.2019
Debitorische Kreditoren 249 390
Forderungen gegenüber Mitarbeitern 40 24
Umsatz- und Verbrauchssteuern 6.878 3.173
Übrige finanzielle Vermögenswerte 2.130 2.290
Finanzielle Vermögenswerte 9.297 5.877
Abgrenzungen 659 720
Nicht finanzielle Vermögenswerte 659 720
Sonstige Vermögenswerte 9.956 6.597

Für die sonstigen Vermögenswerte wurden keine Ausfallrisiken identifiziert.

Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Unter den übrigen Vermögenswerten wird ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von KEUR 97 (2018: KEUR 40) ausgewiesen. Bei den Vermögengegenständen handelt es sich um Rückdeckungsversicherungen. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen ist mit dem Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen zu verrechnen.

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Rückdeckungsversicherungen (in KEUR) 31.12.2018 31.12.2019
Beizulegender Zeitwert des angelegten Vermögens 394 436
Anschaffungskosten des angelegten Vermögens 392 431

Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf Tz. 37.

(30)

g) Eigenkapital

Das Kapitalmanagement umfasst das in der Konzernbilanz ausgewiesene Konzerneigenkapital.

Die Veränderung des Konzerneigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Die Mindestkapitalanforderungen sind erfüllt.

Es wird eine Eigenkapitalquote angestrebt, die dem Unternehmen die wirtschaftliche Unabhängigkeit sichert. Die Erreichung soll durch Eigenfinanzierung erfolgen.

(31)

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt kEUR 17.440. Bei einer Anzahl von 6.812.598 Aktien besteht ein rechnerischer Anteil in Höhe von EUR 2,56 je Aktie.

Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien hat sich im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 9.832 verringert.

Mit dem Eigenkapital verrechnet wurden 10.795 (2018: 963) eigene Inhaberstückaktien der AG mit einem Nominalwert von kEUR 28 beziehungsweise 0,16 % des Stammkapitals. Der den Nennbetrag übersteigende Anteil der Anschaffungskosten in Höhe von kEUR 609 wird im Zuge einer Kürzung in den Gewinnrücklagen dargestellt. Den eigenen Inhaberstückaktien stehen nach § 71b Aktiengesetz keine Rechte zu.

Daneben besteht ein noch nicht ausgenutztes, bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von kEUR 1.000 zur Ausgabe von Aktien an Mitarbeiter der FRoSTA AG oder der mit ihr verbundenen Unternehmen sowie ein bis zum 20. Juli 2023 befristetes genehmigtes Kapital von kEUR 5.000 zur Kapitalerhöhung aus Geldeinlagen.

(32)

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien und die Personalaufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienprogramm.

(33)

Gewinnrücklagen und erwirtschaftetes Konzerneigenkapital (ohne Gewinnrücklagen)

Die Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht ausgeschüttet wurden.

Das erwirtschaftete Konzerneigenkapital umfasst die in der laufenden Periode erzielten Ergebnisse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, soweit sie nicht in die Rücklagen eingestellt wurden. Nach dem Aktiengesetz bemisst sich die an die Aktionäre ausschüttbare Dividende nach dem im Jahresabschluss der FRoSTA AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Dieser beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf kEUR 10.883 (2018: kEUR 12.205).

Die Hauptversammlung hat am 10. Mai 2019 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn der FRoSTA AG zum 31. Dezember 2018 eine Dividende in Höhe von EUR 1,60 je Aktie entsprechend einer Dividendensumme von kEUR 10.885 zu zahlen.

Der Vorstand der FRoSTA AG schlägt für das Jahr 2019 vorbehaltlich der Zustimmung durch die Hauptversammlung eine Dividende von EUR 1,60 je Aktie vor.

(34)

Sonstige Rücklagen

Die sonstigen Rücklagen umfassen als Ausgleichsposten die Unterschiede aus der Währungsumrechnung bei Tochterunternehmen, die in einer anderen Währung als die der Konzernmutter bilanzieren. Hauptsächlich resultiert der Bewertungsunterschied aus der Beteiligung an der FRoSTA Sp. z o.o., Bydgoszcz/Polen, deren Jahresabschluss in Polnischen Zloty erstellt wird. Der Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung beträgt zum Bilanzstichtag kEUR -300 (2018: kEUR -843). Außerdem werden in den sonstigen Rücklagen zum 31. Dezember 2019 versicherungsmathematische Verluste in Höhe von kEUR 153 (2018: kEUR 148) erfasst.

(35)

Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Die FRoSTA AG hat ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit geboten, FRoSTA Aktien zu einem Vorzugspreis zu erwerben. Es wird zwischen zwei Angeboten mit unterschiedlichen Ausgabepreisen unterschieden, die eine limitierte Kaufmöglichkeit pro Mitarbeiter aufweisen.

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Mitarbeiterbeteiligungsprogramm: getätigte Aktienkäufe 2018 2019
Angebot I - Stückzahl 15.910 16.317
Ausgabepreis (EUR) 20,50 15,00
Durchschnittlicher Börsenkurs (EUR) 80,70 58,96
Differenz (EUR) 60,20 43,96
Wert (kEUR) 958 717
Angebot II - Stückzahl 21.410 2.058
Ausgabepreis (EUR) 41,00 45,00
Durchschnittlicher Börsenkurs (EUR) 80,70 58,96
Differenz (EUR) 39,70 13,96
Wert (kEUR) 850 29
Gesamt (kEUR) 1.808 746

Der Unterschied zwischen dem Kaufkurs der FRoSTA Aktie und dem reduzierten Preis, den die Mitarbeiter zahlen, wird als Personalaufwand erfasst.

Anteilsbasierte Vergütungen

Die Gesellschaft hat für Mitarbeiter der Führungsebene der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen ein Tantiememodell aufgelegt, das die Vergütung in der Abgabe von Aktien der Gesellschaft vorsieht. Die Anzahl der zu übertragenden Aktien bestimmt sich nach einer leistungsorientierten Formel, mit der die Mitarbeiter entsprechend dem Grad der Zielerreichung des Konzerns und der persönlichen Zielerreichung sowohl nach qualitativen als auch quantitativen Kriterien entlohnt werden.

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Anteilsbasierte Vergütungen 2018 2019
Für das vorhergehende Geschäftsjahr ausgegebene Aktien 3.375 1.793

(36)

h) Pensionsverpflichtungen

Rückstellungen für Pensionen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und laufenden Leistungen aufgrund von Einzelzusagen an ehemalige Mitarbeiter des FRoSTA Konzerns sowie für deren Hinterbliebene gebildet.

Die Versorgungssysteme innerhalb des Konzerns sind ausschließlich leistungsorientiert (defined benefit plans).

Die Berechnung der Pensionsrückstellungen für die leistungsorientierte Altersversorgung erfolgt nach IAS 19 auf der Grundlage versicherungsmathematischer Annahmen.

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Parameter zur Berechnung von Pensionsrückstellungen 2018 2019
Rechnungszins 2,05 % 1,19 %
Gehaltstrend 2,00 % 2,00 %
Rententrend 2,30 % 1,10%

Die versicherungsmathematischen Annahmen hinsichtlich der Lebenserwartung basieren auf den „Richttafeln 2018 G“ von Dr. Klaus Heubeck.

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Pensionsaufwand
(in kEUR) 2018 2019
--- --- ---
Sonstiger Pensionsaufwand / -ertrag 76 -263
Personalaufwand / -ertrag 76 -263
Zinsaufwand 9 2
Pensionsaufwand / -ertrag 85 -261

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Bilanzwirksame Nettoverpflichtung (in kEUR) 2018 2019
Rückstellung 1. Januar 1.006 1.069
Pensionsaufwand7-ertrag 85 -261
Zahlungen an Pensionäre -65 -55
Versicherungsmathematische Verluste (+) / Gewinne (-) 43 5
Rückstellung 31. Dezember 1.069 758

Die Anzahl der Begünstigten, die Pensionsleistungen erhalten haben, beläuft sich auf 11 Personen. Die Arbeitgeberbeiträge zur Rentenversicherung werden als Aufwendungen zu beitragsorientierten Versorgungsplänen qualifiziert und betrugen im Geschäftsjahr kEUR 4.341 (2018: kEUR 4.153).

(37)

i) Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

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in kEUR Stand 01.01.2019 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.2019
Jubiläen 2.561 285 0 579 2.855
Langfristige sonstige Rückstellungen 2.561 285 0 579 2.855
Abfindungen 148 142 6 647 647
Drohverluste 164 164 0 120 120
Kurzfristige sonstige Rückstellungen 312 306 6 767 767
Sonstige Rückstellungen 2.873 591 6 1.346 3.622

Altersteilzeit - Planvermögen

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in kEUR Stand 01.01.2019 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung Stand 31.12.2019
Altersteilzeit 421 165 16 161 401
Planvermögen 394 112 0 154 436

Den Altersteilzeitrückstellungen stehen zur Insolvenzsicherung Rückdeckungsversicherungen gegenüber.

Da diese Versicherungen als Planvermögen zu qualifizieren sind, werden sie mit den Rückstellungen für Altersteilzeit saldiert. Da das Planvermögen pro Altersteilzeitverpflichtung zugeordnet ist, kommt es wegen des Einzelbewertungsgrundsatzes sowohl zu einer Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von kEUR 62 (2018: kEUR 68) als auch zu einem Überhang des Vermögens in Höhe von kEUR 97 (2018: kEUR 40).

Für weitere Erläuterungen verweisen wir auf Tz. 29.

(38)

j) Verbindlichkeiten

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Verbindlichkeiten (in kEUR) davon mit einer Restlaufzeit
Gesamtbetrag bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr mehr als 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 55.698 38.868 16.830 2.021
(im Vorjahr) (42.213) (18.509) (23.704) (4.059)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 84.104 84.104 0 0
(im Vorjahr) (92.646) (92.646) (0) (0)
Übrige Verbindlichkeiten 11.544 11.544 0 0
(im Vorjahr) (14.451) (14.451) (0) (0)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte in Höhe von KEUR 6.852 (2018: KEUR 8.866) und durch ähnliche Rechte in Höhe von KEUR 389 (2018: KEUR 611) besichert. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen handelsübliche Eigentumsvorbehalte.

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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (in kEUR) Pos. 31.12.2018 31.12.2019
Langfristige Darlehen 1 30.577 23.704
davon kurzfristig fällig innerhalb 1 Jahres 2 6.873 6.873
Kurzfristige Darlehen 3 385 12.000
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 4 11.251 19.995
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten 5 = (2+3+4) 18.509 38.868
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6 = (1+3+4) 42.213 55.698

Die im Rahmen von Asset-Backed-Securities-Geschäften (ABS) verkauften Forderungen betragen zum 31. Dezember 2019 kEUR 25.023. Nach Abzug eines Abschlages in Höhe von kEUR 5.028 sind in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten kEUR 19.995 enthalten.

Von den mit Kreditinstituten vereinbarten Finanzierungszusagen enthält eine sogenannte Financial Covenants. Dies sind vorgegebene Bilanzkennzahlen mit Mindestwerten, die nicht unterschritten werden dürfen. Falls doch, kann die Finanzierungszusage zurückgezogen werden.

Darlehensverbindlichkeiten

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31.12.2018 31.12.2019 Zinssatz Fälligkeit
kEUR kEUR in%
--- --- --- ---
385 0 3,40 30.09.2019
611 389 3,00 30.09.2021
2.406 1.531 1,05 30.09.2021
2.063 1.313 0,95 30.09.2021
1.343 959 2,65 30.06.2022
934 667 3,05 30.06.2022
5.250 3.750 0,82 30.06.2022
750 550 0,62 30.09.2022
1.898 1.476 2,05 30.06.2023
4.935 4.077 0,55 30.09.2024
6.081 5.242 0,81 30.03.2026
4.306 3.750 0,85 30.09.2026
30.962 23.704

(39)

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Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (in kEUR) 31.12.2018 31.12.2019
Inkassovergütungen 2.000 1.286
Kreditorische Debitoren 316 503
Übrige sonstige Finanzverbindlichkeiten 386 675
Finanzielle Verbindlichkeiten 2.702 2.464
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 4.638 2.898
Sozialversicherungsbeiträge 570 608
Steuern 772 779
Abgrenzungen 5.769 4.800
Nicht finanzielle Verbindlichkeiten 11.749 9.080
Übrige Verbindlichkeiten 14.451 11.544

Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern beinhalten ausstehende Tantieme-, Lohn- und Gehaltszahlungen.

Die Abgrenzungen enthalten sowohl Ansprüche der Mitarbeiter für noch nicht genommenen Urlaub und Freischichten als auch übrige sonstige Verbindlichkeiten.

6) Erläuterungen zur Konzern-Gesamtergebnisrechnung

(40)

a) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse betreffen den Verkauf von Waren und werden zum beizulegenden Zeitwert des erhaltenen oder zu beanspruchenden Entgelts bemessen.

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Umsatzerlöse nach Regionen 2018 2019
(in kEUR)
--- --- ---
Inland 278.592 299.480
Ausland 230.692 223.457
Umsatzerlöse 509.284 522.937

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Umsatzerlöse nach Produktgruppen (in kEUR) 2018 2019
Fisch 225.225 237.357
Gemüse und Obst 140.328 136.631
Fertiggerichte und übrige Produkte 143.731 148.949
Umsatzerlöse 509.284 522.937

(41)

b) Sonstige Erträge

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Sonstige Erträge (in kEUR) 2018 2019
Währungskursgewinne 3.072 2.670
Erträge aus der Ausbuchung von Abgrenzungen 3.399 1.667
Erträge aus Gutschriften für Vorjahre und der Ausbuchung von Verbindlichkeiten 138 609
Übrige betriebliche Erträge 2.705 2.450
Sonstige Erträge 9.314 7.396

(42)

c) Personalaufwand

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Personalaufwand (in kEUR) 2018 2019
Löhne und Gehälter 60.877 62.521
Soziale Abgaben 11.593 12.384
Aufwendungen für Altersversorgung -2 71
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen 1.807 746
Personalaufwand 74.275 75.722

Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil wird im Finanzergebnis ausgewiesen.

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Anzahl der Mitarbeiter (Jahresdurchschnitt) 2018 2019
Gewerbliche Arbeitnehmer 1.211 1.259
Angestellte 535 562
Beschäftigtenzahl nach § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB 1.746 1.821
Auszubildende 32 31
Anzahl der Mitarbeiter 1.778 1.852

(43)

d) Abschreibungen

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Abschreibungen (in kEUR) 2018 2019
Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-werte 763 1.145
Abschreibungen auf Sachanlagen 15.775 17.607
Abschreibungen 16.538 18.752

(44)

e) Sonstige Aufwendungen

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Sonstige Aufwendungen (in kEUR) 2018 2019
Lager- und Transportkosten 23.830 24.305
Aufwendungen für Fremdpersonal 14.777 14.947
Vertriebsaufwendungen 18.622 19.855
Mieten und Kühlhausaufwendungen 9.321 11.675
Instandhaltung 6.213 5.656
Währungsverluste 3.069 2.650
Gebühren, Beiträge und Versicherungen 3.831 3.943
Übrige Aufwendungen 12.198 11.099
Sonstige Aufwendungen 91.861 94.130

In den übrigen Aufwendungen sind Abfindungen in Höhe von kEUR 722 (2018: kEUR 254) sowie Aufwendungen für Aufstockungsbeträge zur Altersteilzeit in Höhe von kEUR 161 (2018: kEUR 212) enthalten.

f) Erträge aus Beteiligungen

Das Ergebnis aus Beteiligungen in Höhe von kEUR 566 (2018: kEUR 49) setzt sich zusammen aus dem Beteiligungsertrag an der Columbus Spedition in Höhe von kEUR 66 und dem Ergebnis aus der Liquidation der FRoSTA Italia Srl in Höhe von kEUR 500.

(45)

g) Zinsergebnis

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Zinsergebnis (in kEUR) 2018 2019
Zinserträge aus Bankguthaben 3 0
Zinserträge aus Ausleihungen 0 0
Zinserträge aus der Verminderung von Drohverlustrückstellungen aus Zinsswaps 0 0
Übrige Zinserträge 52 180
Zinserträge 55 180
Zinsaufwendungen für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -405 -393
Zinsaufwendungen aus Zinsswaps 0 0
Zinsaufwendungen für Rückstellungen für Pensionen und Altersteilzeit -8 -2
ABS -91 -132
Zinsaufwendungen aus Steuerschulden -288 -14
Übrige Zinsaufwendungen 0 -94
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -792 -635
Zinsergebnis -737 -455

(46)

h) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag und latente Steuern

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Gewerbe- und Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und den jeweiligen ausländischen Steuern zusammen.

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Steueraufwand nach Herkunft (in kEUR) 2018 2019
Laufende Steuern Inland 6.425 1.809
Laufende Steuern Ausland 2.487 2.698
Laufende Steuern Geschäftsjahr 8.912 4.507
Steuern für Vorjahre 938 -760
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 9.850 3.747
Latente Steuern Inland -553 5
Latente Steuern Ausland 71 -50
Latente Steuern -482 -45
Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung 9.368 3.702

Der erwartete Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Konzernobergesellschaft FRoSTA AG in Höhe von 30,66 % (2018: 30,66 %) auf das IFRS-Konzernergebnis vor Steuern ergeben hätte, lässt sich wie folgt auf die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag laut Gesamtergebnisrechnung überleiten:

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Überleitung Steueraufwand (in kEUR) 2018 2019
Ergebnis vor Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 29.351 16.291
Steuersatz der FRoSTA AG 30,66 % 30,66 %
Erwarteter Steueraufwand 8.999 4.996
Abweichende Steuersätze (insb. auf latente Steuern) -1.003 -766
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für Vorjahre 938 -761
Steueraufwand von nicht abziehbaren Betriebsausgaben 469 271
Steuerentlastung durch steuerfreie Erträge -35 -38
Steueraufwand laut Gesamtergebnisrechnung 9.368 3.702

Bei in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften werden 15 % für die Körperschaftsteuer und 5,5 % für den Solidaritätszuschlag der geschuldeten Körperschaftsteuer abgeführt. Zusätzlich unterliegen diese Gesellschaften der Gewerbesteuer, deren Höhe sich in Abhängigkeit gemeindespezifischer Hebesätze bestimmt.

(47)

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Aktive und passive latente Steuern 31.12.2018 31.12.2019
(in kEUR)
--- --- --- --- ---
Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 4 139 6 174
Sachanlagevermögen 292 1.659 308 2.103
Finanzanlagen 632 0 632 0
Vorräte 0 148 4 132
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8 32 7 84
Sonstige Vermögenswerte 12 3 70 2
Pensionsrückstellungen 203 0 202 0
Sonstige Rückstellungen 448 0 487 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 44 0 674 0
Übrige Verbindlichkeiten 440 2 399 160
Summe 2.083 1.983 2.789 2.655
Saldierung -1.013 -1.013 -1.680 -1.680
Saldo 1.070 970 1.109 975

(48)

h) Ergebnis je Aktie

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Ergebnis je Aktie 2018 2019
Konzernjahresüberschuss kEUR 19.983 12.592
Anzahl sich im Umlauf befindlicher Stammaktien Tsd. Stück 6.812 6.802
Konzernjahresüberschuss je Aktie EUR 2,93 1,85

Der Wert von EUR 1,85 (2018: EUR 2,93) wird sowohl für das unverwässerte als auch das verwässerte Ergebnis ausgewiesen.

7) Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung

(49)

Zusammensetzung des Finanzmittelfonds

Der Finanzmittelfonds setzt sich aus Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von kEUR 14.666 (2018: kEUR 11.045) zusammen.

(50)

8) Segmentberichterstattung

Zur Erläuterung der im Folgenden dargestellten Segmentberichterstattung verweisen wir auf die im zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht gemachten Angaben.

Aufgrund des IFRS 8.23 in der Fassung vom April 2009 sind wir verpflichtet, die Darstellung unserer Segmentberichterstattung den internen Steuerungs- und Berichtsstrukturen entsprechend vorzunehmen (Management Approach). Wir führen die FRoSTA AG in zwei separaten Vertriebsbereichen. Dies ist zum einen das Geschäftssegment „FRoSTA“, welches den Vertrieb des Marken-, Foodservice- und Heimdienstgeschäftes in Europa beinhaltet, und zum anderen das Geschäftssegment „Copack“, welches das Handels- markengeschäft in Europa verantwortet.

Das Management betrachtet ausschließlich die Ergebnisentwicklung der Segmente. Eine segmentierte Betrachtung des Vermögens oder der Schulden erfolgt nicht. Die Darstellung der Segmentberichterstattung entspricht der Struktur des internen Reportings. Konsolidierungseffekte sind anteilig in den Segmenten enthalten. Diese sind insgesamt aber unwesentlich.

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Segment FRoSTA Segment CoPACK Gesamt
mEUR 2018 2019 +/- 2018 2019 +/- 2018 2019 +/-
--- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 244,6 269,5 10,2% 264,7 253,4 -4,3% 509,3 522,9 2,7%
Rohergebnis 111,2 114,5 3,0% 101,5 90,3 -11,1% 212,7 204,8 -3,7%
% vom Umsatz 45,5% 42,5% 38,4% 35,6% 41,8% 39,2%
Personalaufwand -34,2 -37,5 9,8% -40,1 -38,2 -4,7% -74,3 -75,7 1,9%
Abschreibungen -6,9 -8,1 16,4% -9,6 -10,7 11,2% -16,5 -18,8 13,4%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -40,5 -46,1 13,8% -51,3 -48,0 -6,4% -91,9 -94,1 2,5%
EBIT 29,6 22,8 -22,8% 0,5 -6,6 >-100% 30,0 16,2 -46,1%
% vom Umsatz 12,1% 8,5% 0,2% -2,6% 5,9% 3,1%
Finanzergebnis -0,3 0,0 -115,5% -0,4 0,1 -114,8% -0,7 0,1 -115,1%
Ergebnis der gewöhn). Geschäftstätigkeit 29,3 22,9 -21,8% 0,1 -6,6 >-100% 29,3 16,3 -44,4%
Steuern -9,3 -5,2 -44,1% 0,0 1,5 > - 100% -9,3 -3,7 -60,2%
Konzernjahresüberschuss 20,0 17,7 -11,5% 0,0 -5,1 >-100% 20,0 12,6 -37,1%
% vom Umsatz 8,2% 6,6% 0,0% -2,0% 3,9% 2,4%

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Inland Ausland Gesamt
mEUR 2018 2019 +/- 2018 2019 +/- 2018 2019 +/-
--- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 285,2 299,8 5,1% 224,1 223,1 -0,4% 509,3 522,9 2,7%
Rohergebnis 116,1 117,1 0,9% 96,7 87,7 -9,2% 212,7 204,8 -3,7%
% vom Umsatz 40,7% 39,0% 43,1% 39,3% 41,8% 39,2%
Personalaufwand -42,4 -43,6 2,9% -31,9 -32,1 0,6% -74,3 -75,7 1,9%
Abschreibungen -9,8 -11,3 15,0% -6,8 -7,5 11,0% -16,5 -18,8 13,4%
Sonstige betriebliche Aufwendungen -47,0 -51,6 9,8% -44,9 -42,6 -5,2% -91,9 -94,1 2,5%
EBIT 16,9 10,6 -37,2% 13,1 5,6 -57,6% 30,0 16,2 -46,1%
% vom Umsatz 5,9% 3,5% 5,9% 2,5% 5,9% 3,1%
Finanzergebnis -0,4 0,1 -115,3% -0,3 0,0 -114,8% -0,7 0,1 -115,1%
Ergebnis der gewöhnl. Geschäftstätigkeit 16,5 10,7 -35,2% 12,8 5,6 -56,3% 29,3 16,3 -44,4%
Steuern -5,2 -2,4 -53,6% -4,1 -1,3 -68,7% -9,3 -3,7 -60,2%
Konzernjahresüberschuss 11,2 8,3 -26,6% 8,8 4,3 -50,5% 20,0 12,6 -37,1%
% vom Umsatz 3,9% 2,8% 3,9% 1,9% 3,9% 2,4%

Im Geschäftsjahr 2019 hat ein Kunde mit einem Umsatzerlös von kEUR 70.007 (2018: kEUR 64.846) in den Segmenten FRoSTA und COPACK um mehr als 10 % zum Konzernumsatz beigetragen.

9) Sonstige Angaben

(51)

a) Originäre Finanzinstrumente

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Originäre Finanzinstrumente (in kEUR) 31.12.2018 31.12.2019
Buchwert Zeitwert Buchwert Zeitwert
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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 42.213 42.294 55.698 55.827
Übrige Finanzverbindlichkeiten 2.702 2.702 2.463 2.463

In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Darlehen enthalten. Bei der Ermittlung des Zeitwertes wird für diese der Barwert angesetzt, der sich aufgrund des aktuellen Zinsniveaus errechnet. Für die übrigen Finanzverbindlichkeiten stimmen die Buchwerte mit den Zeitwerten aufgrund der kurzen Laufzeit überein.

(52)

b) Haftungsverhältnisse

Nennenswerte Haftungsverhältnisse bestehen aus Sicht des FRoSTA Konzerns nicht.

(53)

c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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Sonstige finanzielle Verpflichtungen (in kEUR) 2018 2019
Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen 2.755 2.333
Verpflichtungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen 3.517 3.772
Bestellobligo aus Erweiterungsinvestitionen 6.688 3.075
Konsignationsvereinbarungen 2.432 1.867
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 15.392 11.027

Die Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen betreffen überwiegend Leasinggeschäfte über PKW und Flurförderzeuge und werden ausschließlich über Operating-Leasing-Verträge abgewickelt. Die Überprüfung, ob eine Leasingvereinbarung vorliegt, erfolgt bei Eingang des Vertrages bzw. der Rechnungsbelege.

Die Verpflichtungen aus laufenden Mietverträgen betreffen die Mieten für Büroräume, Software und Kommunikationssysteme.

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Restlaufzeiten von Miet-, Wartungs- und Leasingverträgen zum 31. Dezember 2019
in kEUR < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre
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Künftige Zahlungen aus laufenden Leasingverträgen 946 1.387 0
Künftige Zahlungen aus laufenden Miet- und Wartungsverträgen 2.944 823 5
Summe 3.890 2.210 5

Die Gesamtaufwendungen aus den Leasing- und Mietverträgen betrugen im Geschäftsjahr kEUR 4.357 (2018: kEUR 4.382).

(54)

d) Honorar des Konzernabschlussprüfers

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Honorar des Abschlussprüfers kEUR
Abschlussprüfungsleistungen 76
Andere Bestätigungsleistungen 11
Summe 87

(55)

e) Beziehungen zu nahestehenden Personen

Vorstand

Mitglieder des Vorstands der FRoSTA AG waren im Geschäftsjahr 2019:

Felix Ahlers, Kaufmann, Hamburg, Vorstandsvorsitzender Stand zum 31. Dezember 2019: 2.290.480 FRoSTA Aktien = 33,6 %.
Maik Busse, Kaufmann, Bremerhaven, Vorstand Business Partnering und Administration
Hinnerk Ehlers, Kaufmann, Hamburg, Vorstand Marketing, Vertrieb und Personal
Jürgen Marggraf, Kaufmann, Bremen, Vorstand Produktion und Technik, stellv. Vorstandsvorsitzender (bis 31. März 2019)

Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Gesamtbesitz an FRoSTA Aktien des Vorstands 2.300.652 Stück = 33,8 %.

Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrats der FRoSTA AG waren im Geschäftsjahr 2019:

Dirk Ahlers, Kaufmann, Hamburg, Aufsichtsratsvorsitzender Stand zum 31. Dezember 2019: 681.159 FRoSTA Aktien = 10,0 %
Volker Kuhn, Kaufmann, Genf, stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
Jürgen Schimmelpfennig, Betriebsratsvorsitzender der FRoSTA AG, Bremerhaven (bis 21. Mai 2019)
Torsten Richter, Mitarbeiter der FRoSTA AG, Lommatzsch (seit 22. Mai 2019)

Zum 31. Dezember 2019 beträgt der Gesamtbesitz an Aktien der FRoSTA AG beim Aufsichtsrat 681.159 Stück = 10,0 %.

Sonstige

Geschäfte zu nahestehenden Unternehmen wurden zu marktüblichen Konditionen abgewickelt. Im Nachfolgenden werden sämtliche Geschäftsbeziehungen erläutert.

Leistungen von der Kommanditgesellschaft Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, ein Unternehmen, dessen Gesellschafter Dirk Ahlers ist, in Höhe von kEUR 33 (2018: kEUR 87). Leistungen an die Kommanditgesellschaft Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, in Höhe von kEUR 77 (2018: kEUR 89).

Mit Lizenzvertrag vom 12.02.2019 hat die FRoSTA AG der Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co, KG, Hamburg, die Nutzung der Rechte an der Marke „Solino" eingeräumt. Die Überlassung der Rechte erfolgt unentgeltlich.

Lieferungen von der Bulgaria Foods Ltd., einer 100%-Beteiligung der Kommanditgesellschaft Lenox Handels- und Speditionsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, ein Unternehmen, dessen Gesellschafter Dirk Ahlers ist, in Höhe von kEUR 404 (2018: kEUR 171).

Lieferungen an die Bulgaria Foods Ltd. in Höhe von kEUR 33.

Leistungen der Columbus Spedition GmbH in Höhe von kEUR 1.764 (2018: kEUR 1.698). Vertriebs kosten von einem nicht konsolidierten Tochterunternehmen in Höhe von kEUR 335 (2018: kEUR 318).

Aus den Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen resultieren zum 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten in Höhe von kEUR 231.

Am 22. Dezember 2015 teilten Herr Dirk Ahlers, Frau Friederike Ahlers und Herr Felix Ahlers ihre Stimmrechte an der Gesellschaft mit.

(56)

f) Bezüge gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB

Die Mitglieder des Vorstands erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:

einer festen jährlichen Grundvergütung
einer variablen Vergütung zum Kauf von FRoSTA Aktien
einer variablen Vergütung in Abhängigkeit vom Konzernjahresüberschuss vor Steuern
einer langfristigen Tantiemekomponente, die sich an dem 3-Jahres-Durchschnitt der Kapitalverzinsung (Return on Investment/ROI) der FRoSTA AG orientiert.

Für das Geschäftsjahr 2019 betrugen die ausgezahlten Gesamtbezüge des Vorstands kEUR 2.140,1 (2018: kEUR 3.057,1). Davon betrafen fixe Bezüge kEUR 1.009,0 (2018: kEUR 1.087,1) und variable Vergütungen kEUR 1.131,1 (2018: kEUR 1.970,0).

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr kEUR 45 (2018: kEUR 56). Die Pensionsrückstellungen für ehemalige Vorstände betragen zum Bilanzstichtag kEUR 0 (2018: kEUR 416).

Die Vergütung zum Kauf von Aktien ist mit einer Haltefrist der Aktien von fünf Jahren verbunden. Die Longterm-Tantiemekomponenten errechnen sich aus einer durchschnittlichen Performance von drei Jahren und sind nach Ablauf der drei Jahre fällig.

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Jahr: 2018 2019
Zielwert bei 100% Zielerreichung Zielerreichung in % (Performance) Verguetung effektiv +/-% Vorjahr
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Fixe Bezuege
Festverguetung 926.331 870.938 -6,0%
Sonstige Sachbezuege 160.748 138.031 -14,1%
Fixe Bezuege gesamt 1.087.079 1.008.968 -7,2%
variable Verguetungen
Tantieme shortterm 1.085.125 1.061.340 57% 600.841 -44,6%
Tantieme longterm 502.367 569.687 70% 396.482 -21,1%
Verguetung zum Aktienkauf 382.544 542.137 25% 133.760 -65,0%
variable Verguetungen gesamt 1.970.036 2.173.164 52% 1.131.083 -42,6%
Gesamtbezuege 3.057.115 2.140.051 -30,0%

Die langfristige Vergütung bezieht sich ab 2018 auf die effektiv an die Vorstände ausgezahlten Beträge.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten Bezüge, die sich zusammensetzen aus:

einer festen jährlichen Grundvergütung, die einmal jährlich ausgezahlt wird
einer Erfolgsprämie, die von der Höhe des Gewinns je Aktie abhängig ist und ebenfalls einmal jährlich ausgezahlt wird.

Die Vergütungen an den Aufsichtsrat betrugen kEUR 120, davon variable kEUR 30 und fixe kEUR 90. Bei den Vorjahresbezügen von kEUR 119 handelte es sich um variable kEUR 29 und fixe Bezüge kEUR 90.

(57)

g) Ergebnisverwendung

Bei einer Anzahl von 6.812.598 Inhaberstückaktien, abzüglich der nach § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigten eigenen Inhaberstückaktien in Höhe von 10.795 ergibt sich eine Anzahl von dividendenberechtigten Inhaberstückaktien in Höhe von 6.801.803. Wir werden der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn der FRoSTA AG von EUR 10.882.884,80 eine Bruttodividende in Höhe von EUR 1,60 je Aktie entsprechend einer Bruttodividendensumme von EUR 10.882.884,80 zu zahlen. Die Bruttodividende unterliegt der Kapitalertragsteuer (25 %) in Höhe von EUR 2.720.721,20 und einem Solidaritätszuschlag (5,5 %) in Höhe von EUR 149.639,67. Hieraus ergibt sich eine Nettodividende in Höhe von EUR 8.012.523,93. Das Ergebnis steht den Eigentümern des Mutterunternehmens vollständig zu. Nicht beherrschende Anteile bestehen im Konzern der FRoSTA AG nicht.

(58)

h) Risikobericht

Alle nicht zu den unmittelbaren Tätigkeitsfeldern des Konzerns gehörenden Risiken, wie z. B. Währungs-, Haftpflicht- oder Sachschadenrisiken, werden durch Vereinbarungen bzw. Verträge abgesichert.

Unternehmerische Risiken des Marktes werden vom Konzern selbst getragen. Durch entsprechendes Risikomanagement sollen Schäden möglichst gar nicht auftreten bzw. niedrig gehalten werden. Die im Abschluss dargestellten Finanzinstrumente unterliegen Marktrisiken und Währungsrisiken. Zur Darstellung von Marktrisiken verlangt IFRS 7 Sensitivitätsanalysen, welche Auswirkungen hypothetischer Änderungen von relevanten Risikovariablen auf Ergebnis und Eigenkapital zeigen. Neben Währungsrisiken unterliegt FRoSTA Preisrisiken insbesondere von Rohmaterialien. Den Preisrisiken wird grundsätzlich durch die zeitliche Begrenzung langfristiger Kontrakte begegnet. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand der Finanzinstrumente zum Abschlussstichtag bezogen werden.

Währungsrisiken entstehen bei Einkaufskontrakten in Fremdwährung. Den Wechselkursrisiken begegnet FRoSTA mit Währungssicherungsgeschäften. Den Währungssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde: wesentliche originäre monetäre Finanzinstrumente (Flüssige Mittel, Forderungen, verzinsliche Schulden, unverzinsliche Verbindlichkeiten) sind unmittelbar in funktionaler Währung ausgewiesen. Für Fremdwährungspositionen erfolgt eine Begrenzung des Fremdwährungsrisikos durch derivative Finanzinstrumente wie Devisentermingeschäfte. Auf Basis der mit Lieferanten abgeschlossenen Kontrakte in fremder Währung erfolgt eine Bedarfsermittlung an Fremdwährung. Bei der Berechnung des USD-Kalkulationskurses wird von einem USD-Kurssicherungsbedarf in Höhe der Planbedarfe der 4 Folgemonate ausgegangen. Für die Währungssicherung erfolgt die Ermittlung eines Kalkulationskurses, der von der Kursentwicklung beeinflusst wird. Mit dem Währungsmanagement über den Planbedarf von 4 Monaten werden Währungsrisiken begrenzt, aber nicht vollständig ausgeschlossen.

Ausführliche Informationen über die Unternehmensrisiken sind dem zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht der FRoSTA AG zu entnehmen.

Bremerhaven, 24. Februar 2020

Der Vorstand

F. Ahlers

M. Busse

H. Ehlers

Konzernanlagenspiegel

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2019 Wechselkurs Effekte Zugang Abgang Umbuchungen Stand 31.12.2019
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kEUR kEUR kEUR kEUR kEUR kEUR
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 25.470 2 1.992 0 1.451 28.915
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 99.241 161 3.048 49 528 102.929
2. Technische Anlagen und Maschinen 201.104 300 9.973 2.824 2.762 211.315
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 61.213 27 6.699 1.402 363 66.900
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.343 5 2.564 0 -5.104 2.808
366.901 493 22.284 4.275 -1.451 383.952
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 536 0 40 0 0 576
392.907 495 24.316 4.275 0 413.443

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Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2019 Wechselkurs Effekte Zugang Abgang Stand 31.12.2019
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kEUR kEUR kEUR kEUR kEUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 15.535 1 1.145 0 16.681
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 59.757 44 3.038 30 62.809
2. Technische Anlagen und Maschinen 139.104 150 9.537 2.816 145.975
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 45.077 22 5.032 1.384 48.747
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
243.938 216 17.607 4.230 257.531
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 411 0 0 0 411
259.884 217 18.752 4.230 274.623

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Restbuchwerte
Stand 31.12.2019 Stand 31.12.2018
--- --- ---
kEUR kEUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 12.234 9.935
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 40.120 39.484
2. Technische Anlagen und Maschinen 65.340 62.000
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 18.153 16.136
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.808 5.343
126.421 122.963
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 165 125
138.820 133.023

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2018 Wechselkurs Effekte Zugang Abgang Umbuchungen Stand 31.12.2018
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kEUR kEUR kEUR kEUR kEUR kEUR
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I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 23.590 -7 1.877 47 57 25.470
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 92.923 -485 5.696 0 1.107 99.241
2. Technische Anlagen und Maschinen 179.647 -809 18.184 1.584 5.666 201.104
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 55.936 -74 6.309 1.455 497 61.213
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.515 -104 5.259 0 -7.327 5.343
336.021 -1.472 35.448 3.039 -57 366.901
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 536 0 0 0 0 536
360.147 -1.479 37.325 3.086 0 392.907

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Kumulierte Abschreibungen
Stand 1.1.2018 Wechselkurs Effekte Zugang Abgang Stand 31.12.2018
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kEUR kEUR kEUR kEUR kEUR
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.822 -3 763 47 15.535
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 57.191 -120 2.686 0 59.757
2. Technische Anlagen und Maschinen 131.656 -434 9.218 1.336 139.104
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 42.666 -32 3.871 1.428 45.077
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
231.513 -586 15.775 2.764 243.938
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 411 0 0 0 411
246.746 -589 16.538 2.811 259.884

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Restbuchwerte
Stand 31.12.2018 Stand 31.12.2017
--- --- ---
kEUR kEUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögenswerte
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.935 8.768
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 39.484 35.732
2. Technische Anlagen und Maschinen 62.000 47.991
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.136 13.270
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 5.343 7.515
122.963 104.508
III. Finanzanlagen
Finanzielle Vermögenswerte 125 125
133.023 113.401

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der FRoSTA Aktiengesellschaft, Bremerhaven, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) — bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns) der FRoSTA Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter „SONSTIGE INFORMATIONEN“ genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter „SONSTIGE INFORMATIONEN“ genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATES FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB an-zuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher — beabsichtigter oder unbeabsichtigter — falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Bremen, 25. Februar 2020

**BDO AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Sabath, Wirtschaftsprüfer

gez. Renken, Wirtschaftsprüfer

Versicherung der gesetzlichen Vertreter gemäß § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 6 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Bremerhaven, 24. Februar 2020

(F. Ahlers)

(M. Busse)

(H. Ehlers)

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben und Pflichten wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung beraten und dabei die Geschäftsführung und -entwicklung der Gesellschaft sowohl begleitet als auch überwacht. Im Rahmen der engen Zusammenarbeit hat der Vorstand dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend schriftlich, telefonisch und in persönlichen Gesprächen über die Lage und Perspektiven, die Grundsätze der Geschäftspolitik, die Rentabilität der Gesellschaft und die wesentlichen Geschäftsvorfälle des Unternehmens berichtet. Auch außerhalb der festgelegten Sitzungen stand insbesondere der Vorstandsvorsitzende im persönlichen Austausch mit den Aufsichtsratsmitgliedern und in erster Linie mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen oder in die er kraft Gesetzes, Satzung oder Geschäftsordnung einzubeziehen war, unmittelbar und rechtzeitig eingebunden. Aufgrund der regelmäßigen, zeitnahen und ausführlichen Information durch den Vorstand konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungs- und Beratungsfunktion stets nachkommen.

Sitzungen und Themenschwerpunkte

Ein Schwerpunkt regelmäßiger Beratungen im Geschäftsjahr 2019 war die Entwicklung der Marke FRoSTA. Gemeinsam mit dem Vorstand erörterte der Aufsichtsrat Möglichkeiten, diese Marke weiterhin positiv zu entwickeln, und gab hierzu wichtige Anstöße. Der Aufsichtsrat unterstützt hierbei auch den Vorstand bei der Transformation der Gesellschaft hin zu einem Markenartikler und in dem Zusammenhang die geplante Erhöhung des Werbebudgets auf EUR 16m im Jahr 2020.

Wie im Vorjahr hat sich der Aufsichtsrat auch 2019 intensiv mit der schwierigen Lage auf den Beschaffungsmärkten beschäftigt, insbesondere mit der für die FRoSTA AG wichtigen Fischsorte Alaska Seelachs. Der Anstieg der Rohwarenpreise insbesondere beim Fisch führte auch zu einem geringeren Ergebnis als ursprünglich geplant und prognostiziert.

Ein weiterer Schwerpunkt regelmäßiger Beratungen im Geschäftsjahr 2019 war die nicht ganz den Erwartungen entsprechende Entwicklung des im Jahr 2017 erworbenen Markengeschäfts in Italien und mögliche Verbesserungsmaßnahmen. Hierzu gehörte insbesondere auch die Erörterung, ob die Marke "La Valle degli Orti" weiter ausgebaut oder schrittweise auf die Marke FRoSTA umgestellt werden sollte.

Weiterhin standen die Digitalisierung sowie Cyber-Risiken im Vordergrund der Beratungen.

Im Jahr 2019 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, und zwar am 27.2.2019, am 10.5.2019, am 13.9.2019 und am 18.12.2019, an denen sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen haben. In diesen ordentlichen Sitzungen nahm der Aufsichtsrat die Berichte des Vorstands gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 AktG über die beabsichtigte Geschäftspolitik, die Rentabilität sowie den Gang der Geschäfte einschließlich der Markt- und Wettbewerbssituation entgegen und erörterte diese eingehend. Außerdem berichtete der Vorstand gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 über Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Gesellschaft und/oder des Konzerns von erheblicher Bedeutung sein können.

Darüber hinaus wurden in den einzelnen Sitzungen insbesondere die folgenden Themen behandelt:

Am 27.2.2019 fand die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses 2018 sowie eine ausführliche Diskussion der Entwicklung des Italien-Geschäfts und des Bereichs Foodservice statt.

Am 10.5.2019 wurde die am gleichen Tag stattfindende Hauptversammlung vorbereitet und im Anschluss erneut über die geschäftliche Situation in Italien beraten.

Am 13.9.2019 wurden die vom Vorstand bereits umgesetzten sowie die weiteren geplanten Schritte zur Digitalisierung beraten.

Am 18.12.2019 wurde die Jahresplanung für das Geschäftsjahr 2020 vorgestellt, diskutiert und vom Aufsichtsrat genehmigt. Darüber hinaus fand eine intensive Diskussion der Cyber-Risiken für die FRoSTA AG statt. Außerdem berichtete Torsten Richter aus den Werken und von seinen Eindrücken in den ersten Monaten seiner neuen Tätigkeit als Mitarbeitervertreter im Aufsichtsrat.

Jahres- und Konzernabschluss

Die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht für die FRoSTA AG und den Konzern jeweils für das Geschäftsjahr 2019 wurden von der durch die Hauptversammlung bestellte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft.

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, hat sowohl zum Jahresabschluss als auch zum Konzernabschluss uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt.

Der zusammengefasste Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns hat ebenso den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers erhalten.

Die Berichte des Abschlussprüfers lagen den Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vor. Sie wurden dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats vom Abschlussprüfer am 25. Februar 2020 vorgestellt und von diesem geprüft.

Am 26. Februar 2020 wurden sie vom Aufsichtsrat abschließend geprüft und gründlich beraten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.

Der Aufsichtsrat stellte fest, dass nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und gegen den zusammengefassten Lagebericht der FRoSTA AG und des Konzerns zum 31. Dezember 2019 zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat deshalb den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und den Konzernabschluss einstimmig gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat billigte darüber hinaus den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.

Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Vorstand bestand im Berichtszeitraum aus Felix Ahlers (Vorsitzender), Maik Busse, Hinnerk Ehlers sowie bis zum 31. März 2019 Jürgen Marggraf. Der von Jürgen Marggraf bis dahin noch vertretende Bereich „Technik“ wurde von Maik Busse und der Bereich „Verkauf Handelsmarken“ von Felix Ahlers sowie Hinnerk Ehlers übernommen.

Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2019 waren Dirk Ahlers (Vorsitzender), Volker Kuhn (stellvertretender Vorsitzender) sowie bis zum 21. Mai 2019 Jürgen Schimmelpfennig als Arbeitnehmervertreter, und im Anschluss daran ab 22. Mai 2019 dann Torsten Richter als neu gewählter Vertreter der Arbeitnehmer.

Ausschüsse

Der Finanz- und Personalausschuss, bestehend aus Dirk Ahlers und Volker Kuhn hat sich jeweils vor jeder Aufsichtsratssitzung getroffen und zuvor telefonisch die ihm zugeleiteten detaillierten Monatsergebnisse erörtert.

Weitere Ausschüsse hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe nicht gebildet.

Vorstandsvergütung

Die fixen Bezüge des Vorstands sind auf Grund des Ausscheidens von Herrn Marggraf zum 31. März 2019 um 7,2 % gesunken. Auch durch das Ausscheiden von Herrn Marggraf, im Wesentlichen aber auf Grund des schlechteren Ergebnisses ist die variable Vergütung des Vorstands um 42,6% gesunken.

Auch die Vergütung zum Aktienkauf hat sich durch das Ausscheiden von Herrn Marggraf und die niedrigen Ergebnisse deutlich verringert.

Dank

Das schwierigere Umfeld im Jahr 2019 hat einen deutlich höheren Einsatz sowohl des Vorstands als auch vieler Mitarbeiter zur Folge gehabt.

Der Aufsichtsrat bedankt sich bei dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz.

Bremerhaven, 26. Februar 2020

Für den Aufsichtsrat

Dirk Ahlers

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