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InVision AG

Annual / Quarterly Financial Statement Apr 2, 2020

230_rns_2020-04-02_da1b311a-aef8-4ac0-aded-fa417985b24f.html

Annual / Quarterly Financial Statement

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InVision Aktiengesellschaft

Düsseldorf

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat der InVision AG hat den Vorstand während des Geschäftsjahres 2019 überwacht und sich unter Berücksichtigung aller wesentlichen Geschäftsvorgänge eingehend über die Entwicklung des Konzerns informiert. Er ist im Berichtsjahr zu vier Sitzungen zusammengekommen. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand die laufende Geschäftsentwicklung analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Die Beratungen erstreckten sich sowohl auf die wirtschaftliche Lage der InVision AG und deren Tochtergesellschaften als auch auf die aktuelle und längerfristige Entwicklung sowie die Produkt-, Vertriebs- und Marketingstrategie. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden sowie den Aufsichtsrat bei Bedarf schriftlich und fernmündlich über den Geschäftsgang informiert. Geschäfte, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats bedürfen, hat der Aufsichtsrat geprüft und über seine Zustimmung entschieden.

Im Geschäftsjahr 2019 hatten die Sitzungen des Aufsichtsrates folgende Schwerpunkte:

Am 27.03.2019 wurden der Jahresabschluss und Konzernabschluss 2018 sowie Lagebericht und Konzernlagebericht 2018 eingehend inkl. der erforderlichen Beschlussfassung behandelt. Darüber hinaus wurde der Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz, Lage und Rentabilität der Gesellschaft besprochen. An der Sitzung nahm der Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft teil.
Am 28.05.2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat ebenfalls mit dem Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft.
Am 26.09.2019 wurden die beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundsätzliche Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere die Finanz-, Investitions- und Personalplanung) einschließlich Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen unter Angabe der Gründe erörtert sowie der Gang der Geschäfte, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat nahm die Erteilung von Einzelprokura an die Herren Christof Bollenbeck, Christoph Rütte und Detlef Wiedenbruch zustimmend zur Kenntnis.
Die Sitzung am 06.12.2019 befasste sich mit dem Geschäftsverlauf im zweiten Halbjahr 2019, insbesondere Umsatz und Lage der Gesellschaft einschließlich konservativem 3-Jahres-Plan.

Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss und den Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2019 ordnungsgemäß an die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte RSM GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, erteilt.

Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat eine Unabhängigkeitserklärung nach Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben. Die Erklärung bestätigt, dass keine beruflichen, finanziellen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an seiner Unabhängigkeit begründen könnten, und dass keine Ausschlussgründe hinsichtlich seines Netzwerkes gem. § 319 b HGB vorliegen.

Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung von der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, geprüft worden. Sie hat den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfungsberichte wurden dem Aufsichtsrat vorgelegt und dem gesamten Aufsichtsrat und dem Vorstand durch den für die Durchführung der Prüfung verantwortlichen Wirtschaftsprüfer persönlich erläutert. Der Aufsichtsrat hat die Berichte eingehend geprüft, sich dem Ergebnis der Abschlussprüfung angeschlossen und den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Damit ist der vorgelegte Jahresabschluss festgestellt.

Der Aufsichtsrat hat gemeinsam mit dem Vorstand eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und unter https://www.invision.de/investors/compliance_statement veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern für ihren Einsatz und die im Geschäftsjahr 2019 geleistete Arbeit.

Düsseldorf, im März 2020

InVision AG

Der Aufsichtsrat

Dr. Thomas Hermes

Matthias Schroer

Prof. Dr. Wilhelm Mülder

Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB

Erklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG haben am 24. Januar 2020 erklärt, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017) nicht entsprochen wurde und wird. Angesichts der Größe und der Marktkapitalisierung der Gesellschaft sowie deren Ausrichtung wäre die Übernahme mit einem unangemessen hohen Aufwand verbunden. Dessen ungeachtet beachten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft den im Kodex niedergelegten Standard guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung, um für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Dem Vorstand obliegt die Unternehmensführung unter der Kontrolle durch den Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen und befinden sich in regelmäßigem Kontakt. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung, die Risikosituation und ggf. vorliegende Abweichungen in der Geschäftsentwicklung von der ursprünglichen Planung. Die Arbeit der Organe Vorstand und Aufsichtsrat ist jeweils in einer Geschäftsordnung geregelt.

Vorstand

Der Vorstand leitet die InVision AG in eigener Verantwortung und besteht derzeit aus einem Mitglied.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der InVision AG bestellt, überwacht und berät den Vorstand und wird in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat. Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat der InVision AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Es werden derzeit keine Ausschüsse gebildet.

Festlegungen gemäß § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG

Die InVision AG hat keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Daher kann eine Festlegung gemäß § 76 Absatz 4 AktG nicht vorgenommen werden. Der Aufsichtsrat hat als Zielgröße für den Vorstand und für den Aufsichtsrat gemäß § 111 Absatz 5 AktG einen Frauenanteil von mindestens 0% festgelegt. Die Zielgröße wurde im Geschäftsjahr 2019 erreicht.

Düsseldorf, 24. Januar 2020

InVision AG

Vorstand und Aufsichtsrat

Bilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

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31.12.2019 Vorjahr
EUR EUR EUR
--- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 11,524,938.03 25,231.03
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 7,320,018.39 7,514,351.39
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1,610,834.35 1,666,935.85
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0.00 97,680.44
8,930,852.74 9,278,967.68
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 4,687,023.24 4,687,023.24
25,142,814.01 13,991,221.95
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 86,092.03 90,883.81
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0.00 4,368,470.51
3. Sonstige Vermögensgegenstände 74,335.92 81,448.45
160,427.95 4,540,802.77
II. Guthaben bei Kreditinstituten 2,039,582.71 317,570.74
2,200,010.66 4,858,373.51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 112,098.81 104,989.38
27.454.923,48 18,954,584.84
PASSIVA
31.12.2019 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 2,235,000.00 2,235,000.00
Bedingtes Kapital (1,117,500.00) (1,117,500.00)
II. Kapitalrücklage 3,113,292.60 3,113,292.60
III. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 78,988.99 78,988.99
IV. Bilanzgewinn 12,792,101.47 9,266,590.85
Gewinnvortrag (9,266,590.85) (6,135,239.63)
18,219,383.06 14,693,872.44
66.36% 77.52%
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 502,232.00 113,016.00
2. Sonstige Rückstellungen 132,116.62 136,169.60
634,348.62 249,185.60
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1,000,000.00 250,000.00
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (480,000.00) (250,000.00)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (520,000.00) (0.00)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 98,755.23 132,642.02
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (98,755.23) (132,642.02)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
3. Unternehmen
Unternehmen 7,288,332.39 3,406,640.37
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (7,288,332.39) (3,406,640.37)
4. Sonstige Verbindlichkeiten 120,354.35 104,721.34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (120,354.35) (104,721.34)
davon aus Steuern (103,162.38) (100,771.53)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit (1,755.93) (2,315.31)
8,507,441.97 3,894,003.73
D. Rechnungsabgrenzungsposten 93,749.83 117,523.07
27,454,923.48 18,954,584.84

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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2019 Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 10.693.703,26 11,173,466.19
2. Sonstige betriebliche Erträge 403,031.02 96,166.71
- davon aus Währungsumrechnung (0.20) (5.05)
3. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen -804,065.79 -1,036,374.03
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -5,507,960.23 -5,510,423.84
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -960,658.16 -969,862.05
- davon für Altersversorgung (23,274.33) -6,468,618.39 (23,891.04) -6,480,285.89
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -488,956.98 -497,418.02
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1,927,874.73 -2,297,929.39
- davon aus Währungsumrechnung (-1,544.64) (-625.44)
7. Erträge aus Beteiligungen 2,528,415.20 2,381,280.00
- davon aus verbundenen Unternehmen (2,528,415.20) (2,381,280.00)
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 133,274.75 79,850.48
- davon aus verbundenen Unternehmen (133,274.75) (79,850.48)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -138,186.00 -161,037.12
- davon an verbundene Unternehmen (-51,428.25) (-148,874.62)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -391,860.01 -113,016.00
11. Ergebnis nach Steuern 3,538,862.33 3,144,702.93
12. Sonstige Steuern -13,351.71 -13,351.71
13. Jahresüberschuss 3,525,510.62 3,131,351.22
14. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 9,266,590.85 6,135,239.63
15. Bilanzgewinn 12,792,101.47 9,266,590.85

Anhang zum Jahresabschluss zum 31.12.2019

der InVision AG, Düsseldorf

1 Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die InVision Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in der Speditionstraße 5, 40221 Düsseldorf, Deutschland. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRB 44338 eingetragen. Der Jahresabschluss der InVision AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewendet. Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Die Beträge im Anhang werden in tausend Euro (TEUR) angegeben, soweit nicht anders bezeichnet.

2 Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Gegen Entgelt erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben.

Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer. Für die selbstgenutzte Gewerbeimmobilie wird von einer Nutzungsdauer von 33 Jahren ausgegangen. Die Zugänge werden pro rata temporis abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um vorgenommene Abschreibungen bilanziert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert aktiviert und Risiken durch Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die liquiden Mittel und Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nominalwert angesetzt.

Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen finden alle erkennbaren Risiken - soweit nicht in anderen Bilanzpositionen erfasst - in ausreichendem Maße Berücksichtigung.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

3 Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im beigefügten Anlagenspiegel dargestellt. Der Zugang von 11.500 TEUR zu den immateriellen Vermögensgegenständen bildet den Erwerb der Softwarelizenzen für Workforce Management durch Kaufvertrag vom 27.12.2019 zwischen der InVision AG, Düsseldorf und der Tochtergesellschaft injixo AG, Zug, Schweiz ab.

3.2 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen sind im Vergleich zum Vorjahresstichtag unverändert.

3.3 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben sämtlich eine Laufzeit von unter einem Jahr.

3.4 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Nominalforderungen gegen verbundene Unternehmen betrugen zum Bilanzstichtag 5.137 TEUR (Vorjahr: 9.802 TEUR) und sind vollständig wertberichtigt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

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Tochtergesellschaft

(in TEUR)
Sitz Anteil 2019 2018
InVision Software Inc. Chicago/USA 100% 4.687 4.984
injixo AG Zug/Schweiz 100% 0 4.368
InVision Software Systems, S.L. Madrid/Spanien 100% 450 450
Gesamt 5.137 9.802

3.5 Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuerforderungen.

3.6 Aktive latente Steuern

Der steuerliche Verlustvortrag für die Körperschaftsteuer wurde durch den Gewinn des Geschäftsjahres verbraucht. Der steuerliche Verlustvortrag für die Gewerbesteuer wurde im Vorjahr verbraucht.

3.7 Grundkapital

Das Grundkapital beträgt 2.235.000 EUR und ist vollständig eingezahlt. Zum 31. Dezember 2019 besaß die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2019 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

Peter Bollenbeck, Düsseldorf (33,13%)

hiervon direkt 17,0%, indirekt über InVision Holding GmbH 16,13%
InVision Holding GmbH, Düsseldorf (16,13%)
Matthias Schroer, Maurach, Österreich (11,32%)
Armand Zohari, Bochum (10,00%)

3.8 Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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In TEUR 2019 2018
Gewerbesteuer 288 83
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 214 30
Gesamt 502 113

3.9 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

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In TEUR 2019 2018
Prüfungsaufwand 53 48
Personalbezogene Rückstellungen 31 28
Rückstellung für ausstehende Rechnungen 24 38
Diverse Rechts- und Beratungskosten 8 8
Sonstige 16 14
Gesamt 132 136

3.10 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Gesellschaft hatte zur Finanzierung einer selbstgenutzten Büroimmobilie ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen aufgenommen, welches im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres vollständig getilgt wurde (Vorjahr: 250 TEUR). Zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen hat die InVision AG ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen in Höhe von 6.000 TEUR aufgenommen. Davon wurden im ersten Halbjahr des aktuellen Geschäftsjahres 1.000 TEUR durch die Gesellschaft abgerufen.

3.11 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

3.12 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Darlehen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

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Tochtergesellschaft

(in TEUR)
Sitz Anteil 2019 2018
injixo AG Zug/Schweiz 100% 5.565 0
InVision Software Ltd. London/Großbritannien 100% 1.174 831
InVision Software SAS Paris/Frankreich 100% 549 2.576
Gesamt 7.288 3.407

3.13 Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig und setzen sich wie folgt zusammen:

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In TEUR 2019 2018
Lohn- und Kirchensteuer 103 101
Sonstige 17 4
Gesamt 120 105

3.14 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten abgegrenzte Wartungs- und Abonnementumsätze.

4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus:

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In TEUR 2019 2018
Umsätze mit Kunden 3.750 4.039
Umsätze mit Konzernunternehmen 6.944 7.134
Gesamt 10.694 11.173

Eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach geographisch bestimmten Märkten erfolgt nicht, da unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs und der Vermietung von Produkten keine erhebliche Unterscheidung zwischen Tätigkeitsbereichen und geographisch bestimmten Märkten vorliegt.

4.2 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt:

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In TEUR 2019 2018
Auflösung von Einzelwertberichtigungen zu Forderungen verbundene Unternehmen 297 0
Erträge aus Sachbezügen für Mitarbeiter 64 52
Auflösung von Einzelwertberichtigungen zu Forderungen 7 7
Periodenfremde Erträge 4 12
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 1 3
Übrige sonstige betriebliche Erträge 30 22
Gesamt 403 96

4.3 Materialaufwand

Die angefallenen Materialkosten bestehen aus eingekauften Lizenzen, Wartungen und Mieten für den Bezug bzw. die Nutzung von Softwareprodukten der Tochtergesellschaft injixo AG, Zug, Schweiz.

4.4 Personalaufwand

Trotz der im Jahresdurchschnitt geringeren Mitarbeiterzahl lag der Personalaufwand mit 6.469 TEUR auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 6.480 TEUR). Grund hierfür sind insbesondere höhere Gehälter bei Neueinstellungen und Gehaltsanpassungen bei bestehenden Mitarbeitern auf Marktniveau.

4.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 2019 2018
Büroraummiete und -nebenkosten 382 291
Reiseaufwendungen 245 179
Cloud Services 243 233
Beratungsaufwendungen 240 134
Personalnebenkosten 172 304
Marketingaufwendungen 108 185
Kommunikationskosten 68 68
Personaleinstellung 65 84
Instandhaltungsaufwendungen 63 85
Aufsichtsratsvergütung 56 56
Veranstaltungen intern 39 43
Versicherungen 38 39
Wartungs- u. Leasingaufwendungen 27 26
Finanzspesen 6 8
Einstellung in die Einzelwertberichtigung zu Forderungen verb. Unternehmen 0 460
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 176 103
Gesamt 1.928 2.298

4.6 Erträge aus Beteiligungen

Durch die Ausschüttung der Tochtergesellschaft InVision Software SAS, Paris, Frankreich, wurde ein Ertrag von 2.528 TEUR vereinnahmt.

5 Sonstige Angaben

5.1 Vorstand und Aufsichtsrat

Zum Vorstand war im Geschäftsjahr bestellt:

Peter Bollenbeck (Vorsitzender), Kaufmann, Düsseldorf

Die Bezüge des Vorstands betrugen im Berichtsjahr:

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In TEUR 2019 2018
Peter Bollenbeck 364 364

Es handelt sich ausschließlich um feste Bezüge. Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Dr. Thomas Hermes (Vorsitzender), Rechtsanwalt und Notar, Essen
Matthias Schroer (stellvertretender Vorsitzender), Kaufmann, Maurach, Österreich
Prof. Dr. Wilhelm Mülder, Hochschulprofessor, Essen

Dr. Thomas Hermes ist Aufsichtsratsvorsitzender der Wohnungsgenossenschaft Essen-Nord e.G., Aufsichtsratsvorsitzender der Essen-Nord Bau GmbH, Mitglied des Aufsichtsrates von Rot-Weiss Essen e.V., Mitglied des jeweiligen Kuratoriums des Politischen Forums Ruhr e.V., Essen, und der Sankt-Clemens-Maria-Hofbauer-Stiftung, Essen. Matthias Schroer und Prof. Dr. Wilhelm Mülder haben keine weiteren Aufsichtsratsmandate.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen im Berichtsjahr 56 TEUR (Vorjahr: 56 TEUR). Es wurden keine Organkredite gewährt.

5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

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In TEUR < 1 Jahr >1 Jahr
Mietaufwendungen 172 1.445

5.3 Personal

Während des Geschäftsjahres 2019 wurden im Durchschnitt 86 Mitarbeiter (Vorjahr: 94) beschäftigt.

5.4 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers

Die Honorare werden im Konzernabschluss der Gesellschaft dargestellt.

5.5 Anteilsbesitz

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In EUR Sitz Anteil Ergebnis des Geschäftsjahres Eigenkapital
InVision Software Ltd. London/Großbritannien 100% 332.099 1.068.224
InVision Software SAS Paris/Frankreich 100% 474.602 595.602
InVision Software S.r.l.i.l. Mailand/Italien 100% 0 -677.973
InVision Software Systems, S.L. Madrid/Spanien 100% 0 -1.222.069
InVision Software, Inc. Chicago, IL/ USA 100% 365.710 -5.320.293
injixo AG Zug/Schweiz 100% 8.949.719 5.405.034

Der Ausweis des Eigenkapitals und der Ergebnisse des Geschäftsjahres erfolgt auf Grundlage der Jahresabschlüsse, entsprechend lokaler handelsrechtlicher Grundsätze, zum 31. Dezember 2019 bzw. bei der InVision Software S.r.l.i.l., Mailand, zum 31.12.2014. Auf die Erläuterungen zu den Finanzanlagen unter Punkt 3.2 wird hingewiesen.

5.6 Angaben zum Kapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 EUR und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 EUR am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu 1.117.500 EUR (Genehmigtes Kapital 2015) zu erhöhen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015).

Des Weiteren wurde die Gesellschaft durch Beschluss der Hauptversammlung am 18. Mai 2015 zum Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals ermächtigt. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020.

5.7 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage umfasst das Agio aus der Kapitalerhöhung im Juni 2007. Dies beinhaltet den Emissionserlös in Höhe von 22.879.872 EUR abzüglich der Erhöhung des Grundkapitals in Höhe von 714.996 EUR, sowie den Ausgleich des zum 31. Dezember 2012 bestehenden Verlustvortrages. Ferner ergab sich in 2014 eine Erhöhung durch die Veräußerung der eigenen Anteile in Höhe von 4.524.632 EUR sowie eine Verminderung durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln in Höhe von 5.587.500 EUR. Weiterhin wurde der Verlustvortrag zum 31. Dezember 2015 in Höhe von 8.115.108 EUR mit der Kapitalrücklage verrechnet.

5.8 Konzernabschluss

Die InVision Aktiengesellschaft hat einen IFRS-Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufgestellt, da die Aktien der InVision Aktiengesellschaft an einem regulierten Markt notiert sind.

5.9 Angaben gemäß § 160 AktG

Veränderungen des Geschäftsjahres:

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Meldedatum Mitteilungspflichtiger / Namen der Aktionäre Datum der Schwellenberührung Schwelle Gesamtstimmrechtsanteile Einzelheiten z.d. Stimmrechts-

beständen
letzte Mitteilung neu direkt (§33 WpHG)
--- --- --- --- --- --- ---
19.12.19 Peter Bollenbeck/ InVision Holding GmbH 13.12.19 15% 13,000% 16,130%
Matthias Schroer 11,318% 11,318%
Armand Zohari 10,002% 10,002%
Peter Bollenbeck 17,002% 17,002% 380.000
Gesamtstimmrechtsanteile: 51,322% 54,452% 380.000

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Meldedatum Mitteilungspflichtiger / Namen der Aktionäre Einzelheiten z.d. Stimmrechtsbeständen zugerechnet (§34 WpHG) Gesamtstimmrechtsanteile neu absolut
19.12.19 Peter Bollenbeck/ InVision Holding GmbH 360.500 360.500
Matthias Schroer 252.968 252.968
Armand Zohari 223.550 223.550
Peter Bollenbeck 380.000
Gesamtstimmrechtsanteile: 837.018 1.217.018

Schwellenüberschreitungen vorangegangener Meldezeiträume:

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Meldedatum Mitteilungspflichtiger / Namen der Aktionäre Datum der Schwellenberührung Schwelle Gesamtstimmrechtsanteile Einzelheiten z.d. Stimmrechts-

beständen
letzte Mitteilung neu direkt (§33 WpHG)
--- --- --- --- --- --- ---
11.04.18 Waag & Zübert Value AG 05.04.18 3% n/a 3,090% 69.161
04.07.18 Norman Rentrop/ Investment AG für langfristige Investoren TGV 29.06.18 5% 3,040% 5,060%

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Meldedatum Mitteilungspflichtiger / Namen der Aktionäre Einzelheiten z.d. Stimmrechts-

beständen zugerechnet (§34 WpHG)
Gesamtstimmrechtsanteile neu absolut
11.04.18 Waag & Zübert Value AG 69.161
04.07.18 Norman Rentrop/ Investment AG für langfristige Investoren TGV 113.150 113.150

5.10 Ergebnisverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

5.11 Erklärung gemäß §161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben am 24. Januar 2020 eine Erklärung gemäß §161 AktG abgegeben, inwieweit sie den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entspricht.

Die Erklärung ist im Internet veröffentlicht unter:

https://www.ivx.com/investors/corporate-governance/compliance-statement/

5.12 Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der InVision AG so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der InVision AG beschrieben sind.

Düsseldorf, den 16. März 2020

Peter Bollenbeck

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Bilanzposten Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen
Anfangsbestand 1/1/2019

EUR
Zugänge

EUR
Umbuchungen

EUR
Abgänge

EUR
Endstand 12/31/2019

EUR
Anfangsbestand 1/1/2019

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 63.625,37 11.500.000,00 0,00 0,00 11.563.625,37 38.394,34
63.625,37 11.500.000,00 0,00 0,00 11.563.625,37 38.394,34
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 8.393.638,59 0,00 0,00 0,00 8.393.638,59 879.287,20
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.539.296,13 143.838,04 97.680,44 89.069,40 2.691.745,21 872.360,28
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 97.680,44 0,00 -97.680,44 0,00 0,00 0,00
11.030.615,16 143.838,04 0,00 89.069,40 11.085.383,80 1.751.647,48
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 8.058.546,72 0,00 0,00 0,00 8.058.546,72 3.371.523,48
8.058.546,72 0,00 0,00 0,00 8.058.546,72 3.371.523,48
19.152.787,25 11.643.838,04 0,00 89.069,40 30.707.555,89 5.161.565,30

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Bilanzposten Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte
Zuschreibungen des Geschäftsjahres

EUR
Abschreibungen des Geschäftsjahres

EUR
Entnahme für Abgänge

EUR
Endstand 12/31/2019

EUR
Stand am 12/31/2019

EUR
Stand am 12/31/2018

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 293,00 0,00 38.687,34 11.524.938,03 25.231,03
0,00 293,00 0,00 38.687,34 11.524.938,03 25.231,03
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 0,00 194.333,00 0,00 1.073.620,20 7.320.018,39 7.514.351,39
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 294.330,98 85.780,40 1.080.910,86 1.610.834,35 1.666.935,85
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 97.680,44
0,00 488.663,98 85.780,40 2.154.531,06 8.930.852,74 9.278.967,68
III. Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 3.371.523,48 4.687.023,24 4.687.023,24
0,00 0,00 0,00 3.371.523,48 4.687.023,24 4.687.023,24
0,00 488.956,98 85.780,40 5.564.741,88 25.142.814,01 13.991.221,95

Lagebericht

der InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr 2019 nach § 289 HGB

Der folgende Lagebericht wurde nach den Vorgaben des § 289 HGB aufgestellt und enthält Informationen über die InVision AG, Düsseldorf (im Folgenden auch "InVision", "AG" oder "Gesellschaft" genannt).

1. Das Unternehmen

Geschäftstätigkeit

Die InVision AG entwickelt und vertreibt Produkte zur Optimierung des Personaleinsatzes (Workforce Management) und zur Ausbildung von Mitarbeitern (Education) und ist zusammen mit ihren Tochtergesellschaften hauptsächlich in Europa und den USA tätig.

Mitarbeiter

Am 31. Dezember 2019 waren inklusive Vorstand 86 Mitarbeiter bei der Gesellschaft beschäftigt (31. Dezember 2018: 89 Mitarbeiter).

Forschung und Entwicklung

Für InVision ist die laufende Weiterentwicklung ihrer Software-Systeme ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor, da diese Software-Systeme Kern des Geschäftsmodells sind. Zu diesem Zwecke beschäftigte die Gesellschaft zum 31.12.2019 62 Mitarbeiter im Bereich Produktentwicklung (Vorjahr: 65 Mitarbeiter).

Angaben gemäß § 289a HGB

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2.235.000 Euro und ist in 2.235.000 nennwertlose Inhaberaktien eingeteilt. Auf jede Aktie entfällt ein rechnerischer Anteil von 1,00 Euro am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der Satzung und der gesetzlichen Vorschriften ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist der Vorstand nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Mai 2020 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.117.500,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2015). Die neuen Aktien können auch von durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:

für Spitzenbeträge,
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; auf diesen Höchstbetrag für einen Bezugsrechtsausschluss ist der anteilige Betrag am Grundkapital von Aktien anzurechnen, die seit dem 18. Mai 2015 unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2015 bereits ausgegeben wurden oder aufgrund seit dem 18. Mai 2015 begebener Options- oder Wandlungsrechte bzw. seither begründeter Wandlungspflichten bezogen werden können, soweit bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals bzw. bei der Begebung der Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß bzw. entsprechend §186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgeschlossen wird; weiter ist der anteilige Betrag am Grundkapital von eigenen Aktien anzurechnen, die die Gesellschaft auf der Grundlage einer Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG seit dem 18. Mai 2015 erworben und an Dritte gegen Barzahlung ohne Einräumung eines Bezugsrechts der Aktionäre veräußert hat, es sei denn, dass diese Veräußerung über die Börse oder aufgrund eines öffentlichen Angebotes an die Aktionäre erfolgt ist;
soweit es erforderlich ist, den Inhabern von Wandlungs- oder Optionsrechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung eines Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. einer Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde;
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist das Grundkapital um bis zu EUR 1.117.500 bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur soweit durchzuführen, wie die Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, welche von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 bis zum 17. Mai 2020 ausgegeben wurden, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht haben und die Gesellschaft nicht den Wandlungsanspruch auf andere Weise erfüllt hat. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres gewinnbezugsberechtigt, in dem sie ausgegeben werden. Der Vorstand ist unter Zustimmung des Aufsichtsrates ermächtigt, die Einzelheiten der Durchführung der jeweiligen bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2015 ist die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt EUR 223.500 zu erwerben. Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach den § 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Die Ermächtigung gilt bis zum 17. Mai 2020. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien können zu allen gesetzlichen Zwecken verwendet werden. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag keine eigenen Aktien.

Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien ist der Gesellschaft eingeräumt worden, um u.a. das Eigenkapital flexibel den jeweiligen geschäftlichen Erfordernissen anpassen und auf günstige Börsensituationen reagieren zu können. Darüber hinaus können erworbene Aktien als Gegenleistung verwendet werden, um Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben.

Nach Kenntnis der Gesellschaft waren zum 31. Dezember 2019 folgende Aktionäre mit mehr als 10% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt:

Peter Bollenbeck, Düsseldorf (33,13%)

hiervon direkt 17,0%, indirekt über InVision Holding GmbH 16,13%
InVision Holding GmbH, Düsseldorf (16,13%)
Matthias Schroer, Maurach, Österreich (11,32%)
Armand Zohari, Bochum (10,00%)

Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 ff. AktG bestellt und abberufen.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 01. Juni 2018 wurde § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung geändert. Der Vorstand besteht nunmehr aus mindestens einer Person. Die Bestellung von stellvertretenden Mitgliedern des Vorstands ist zulässig. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Bestimmung der Anzahl sowie die Bestellung der ordentlichen Vorstandsmitglieder und der stellvertretenden Vorstandsmitglieder sowie der Widerruf der Bestellung durch den Aufsichtsrat, ebenso die Ernennung eines Mitglieds des Vorstands zum Vorstandsvorsitzenden sowie weiterer Vorstandsmitglieder zu stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 01. Juni 2018 wurde §8 der Satzung ergänzt. Satz 2 legt die Alleinvertretung fest, wenn nur ein Vorstandsmitglied bestellt ist.

Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung ist der Aufsichtsrat zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen. Gemäß § 21 Abs. 1 der Satzung bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt danach, sofern nicht durch Gesetz eine größere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist, die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen, bestehen nicht. Ebenso wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

Die Gesellschaft ist an den folgenden Tochterunternehmen mit 100% beteiligt:

injixo AG, Zug, Schweiz
InVision Software, Inc., Chicago, USA
InVision Software Ltd., London, Vereinigtes Königreich
InVision Software SAS, Paris, Frankreich
InVision Software S.r.l.i.l., Mailand, Italien
InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien

Die Gesellschaften InVision Software S.r.l.i.l., Mailand, Italien und InVision Software Systems S.L., Madrid, Spanien, befinden sich in einem Insolvenzverfahren.

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Laut Internationalem Währungsfonds ist die Wirtschaft im Euroraum 2019 um 1,2 Prozent und in den USA um 2,3 Prozent gewachsen. Die insgesamt gute Konjunkturlage hat im Berichtsjahr zu partiellen Engpässen auf dem Arbeitsmarkt geführt. Gemäß Bitkom Research GmbH ist der Markt für Informationstechnik im Berichtsjahr um 2,9 Prozent gewachsen.

3. Geschäftsentwicklung

Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind der Umsatz und der Jahresüberschuss. Durch das Geschäftsmodell der Gesellschaft hat eine positive oder negative Entwicklung dieser Leistungsindikatoren eine korrelierende Auswirkung auf die Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage.

Ertragslage

Der Umsatz ist im Berichtsjahr um 4 Prozent auf 10.694 TEUR gesunken (Vorjahr: 11.173 TEUR). Die Umsatzerlöse bestehen aus dem Verkauf von Lizenzen, Wartungsverträgen, Software-Abonnements sowie damit verbundenen Dienstleistungen und Dienstleistungen für Tochterunternehmen. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen auf 403 TEUR (Vorjahr: 96 TEUR) was vor allem auf die Auflösung von Einzelwertberichtigungen zu Forderungen gegen verbundene Unternehmen zurückzuführen ist. Der Materialaufwand sank auf 804 TEUR (Vorjahr: 1.036 TEUR). Die darin im Vorjahr enthalten externen Beratungskosten wurden im Geschäftsjahr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt und betrugen 122 TEUR (Vorjahr: 117 TEUR). Der Personalaufwand lag mit 6.469 TEUR in etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 6.480 TEUR). Die Abschreibungen sind auf 489 TEUR gesunken (Vorjahr: 497 TEUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen im Berichtsjahr bei 1.928 TEUR. Der Vorjahreswert von 2.298 TEUR enthielt eine Abschreibung auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen von 460 TEUR. Der Anstieg der restlichen sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist vor allem auf die Anpassung der genutzten Bürofläche der Immobilie in Leipzig zurückzuführen. Die aus Dividendenzahlungen bestehenden Erträge aus Beteiligungen betragen 2.528 TEUR (Vorjahr: 2.381 TEUR). Im Berichtsjahr sind Zinserträge in Höhe von 133 TEUR (Vorjahr: 80 TEUR) sowie Zinsaufwendungen in Höhe von 138 TEUR (Vorjahr: 161 TEUR) angefallen. Die Zinserträge betreffen im Wesentlichen konzerninterne Darlehensbeziehungen. Die Zinsaufwendungen entstanden sowohl durch Verzinsung konzerninterner Darlehensbeziehungen als auch durch die Aufnahme eines Bankdarlehens in Höhe von 6.000 TEUR, von dem im Geschäftsjahr 1.000 TEUR durch die Gesellschaft abgerufen wurden, und der darauf anfallenden Zinsen und Bereitstellungszinsen. Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden in Höhe von 392 TEUR ermittelt (Vorjahr: 113 TEUR). Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres beträgt 3.526 TEUR (Vorjahr: 3.131 TEUR), was einer Quote von 33 Prozent der Umsatzerlöse entspricht.

Finanz- und Vermögenslage

Zum 31.12.2019 hat die Gesellschaft die Rechte an der im Jahr 2008 an die Tochtergesellschaft injixo AG, Schweiz, veräußerten Software für Workforce Management zurückerworben. Der Kaufpreis lag laut Vertrag vom 27.12.2019 bei 11.500 TEUR. Zum Bilanzstichtag betrugen die immateriellen Vermögensgegenstände somit 11.525 TEUR (Vorjahr: 25 TEUR). Grund und Boden sowie Gebäude liegen nach planmäßigen Abschreibungen bei 7.320 TEUR (Vorjahr: 7.514 TEUR). Die anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind durch Investitionen in die Ausstattung neuer Büroräume einerseits und planmäßige Abschreibungen andererseits auf 1.611 TEUR gesunken (Vorjahr: 1.667 TEUR). Die Finanzanlagen der Gesellschaft liegen unverändert bei 4.687 TEUR. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegen zum 31. Dezember 2019 bei 86 TEUR (Vorjahr: 91 TEUR). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen 5.137 TEUR und sind in voller Höhe wertberichtigt. Im Vorjahr lagen diese Forderungen bei 9.802 TEUR und waren mit 5.434 TEUR wertberichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen zum Ende des Geschäftsjahres 74 TEUR (Vorjahr: 81 TEUR) und bestehen zum größten Teil aus Umsatzsteuerforderungen. Die liquiden Mittel stiegen im Vorjahresvergleich um 1.722 TEUR auf 2.040 TEUR (Vorjahr: 318 TEUR). Neben positiven Cashflows vor allem aus der operativen Geschäftstätigkeit ist diese Entwicklung auch auf positive Cashflows aus Finanzierungsaktivitäten von 750 TEUR zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2019 wurde einerseits die letzte Rate über 250 TEUR des in 2014 aufgenommenem langfristigen Darlehens getilgt. Gegenläufig erhöhte der Abruf von 1.000 TEUR aus einem Bereitstellungsdarlehen über 6.000 TEUR die Guthaben bei Kreditinstituten. Dieser wurde zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen aufgenommen. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten liegen bei 112 TEUR (Vorjahr: 105 TEUR) und beinhalten vor allem Zahlungen für Versicherungen und Jahresabonnements für das folgende Geschäftsjahr.

Das gezeichnete Kapital liegt zum Berichtsjahresende bei 2.235 TEUR, die Kapitalrücklage beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 3.113 TEUR. Zusammen mit den Gewinnrücklagen in Höhe von 79 TEUR, dem Gewinnvortrag von 9.267 TEUR und dem laufenden Periodenergebnis von 3.526 TEUR ergibt sich ein Eigenkapital in Höhe von 18.219 TEUR (Vorjahr: 14.694 TEUR). Die Eigenkapitalquote beträgt somit 66 Prozent (Vorjahr: 78 Prozent). Steuerrückstellungen wurden für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer in Höhe von 502 TEUR gebildet (Vorjahr: 113 TEUR). Die sonstigen Rückstellungen liegen zum Bilanzstichtag bei 132 TEUR (Vorjahr: 136 TEUR). Das 2014 aufgenommene langfristige Darlehen zur teilweisen Finanzierung der eigenen Büroimmobilie in Höhe von 4.000 TEUR wurde im Geschäftsjahr 2019 vollständig durch die Zahlung von 250 TEUR getilgt. Zur Refinanzierung von Investitionen und zur Durchführung weiterer Investitionen hat die InVision AG Ende 2018 ein durch eine Grundschuld besichertes Bankdarlehen über 7 Jahre in Höhe von 6.000 TEUR aufgenommen. Davon wurden im ersten Halbjahr des aktuellen Geschäftsjahres 1.000 TEUR durch die Gesellschaft abgerufen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen liegen am Bilanzstichtag bei 99 TEUR (Vorjahr: 133 TEUR).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind zum Bilanzstichtag auf 7.288 TEUR gestiegen (Vorjahr: 3.407 TEUR). Grund hierfür ist die Verrechnung des Kaufpreises für den Erwerb der Nutzungsrechte an der Workforce Management Software über 11.500 TEUR mit bestehenden Forderungen gegen die Tochtergesellschaft injixo AG, Schweiz. Die sonstigen Verbindlichkeiten liegen mit 120 TEUR in etwa auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 105 TEUR). Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten reduzierten sich auf 94 TEUR (Vorjahr: 118 TEUR). Die Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember der Berichtsperiode 27.455 TEUR (Vorjahr: 18.955 TEUR).

Insgesamt war der Geschäftsverlauf günstig und lag damit im Rahmen der Erwartungen.

4. Grundzüge des Vergütungssystems

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft erhalten eine Festvergütung in Höhe von 12,5 TEUR. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die Vergütung wird spätestens nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt.

Die Vorstandsvergütung besteht aus einem festen Grundgehalt in Höhe von 360 TEUR sowie einem Zuschuss zu Kranken- und Pflegeversicherungskosten in Höhe von 4 TEUR. Außerdem ist durch die Gesellschaft eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden.

5. Risikobericht

Grundzüge des Risikomanagementsystems und des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems

Für die InVision AG ist ein ganzheitliches Risikomanagement wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie. Ein unternehmensweites Überwachungssystem sorgt für die systematische Identifikation sowie die Bewertung von Risiken hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der möglichen quantitativen Auswirkungen auf den Unternehmenswert. Mit dem Risikomanagement sollen vor allem bestandsgefährdende Risiken frühzeitig erkannt werden, um effektive Gegenmaßnahmen zur Abwendung der Risiken einleiten zu können. Darüber hinaus sollen die möglichen negativen Auswirkungen aller Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bei weitgehender Wahrung der korrespondierenden Chancen minimiert werden. Zu den möglichen Gegenmaßnahmen gehören beispielhaft das Unterlassen von risikobehafteten Aktivitäten, die Verminderung einzelner Risikopotenziale durch Nutzung von weniger risikobehafteten Handlungsalternativen, die Diversifikation und Limitierung von einzelnen Risiken sowie die Übertragung von Risiken auf Vertragspartner oder Versicherungen. Das Risikomanagement wird durch den Vorstand vorgenommen. Eine grundsätzliche Überprüfung aller Risiken findet mindestens einmal jährlich statt. Es bestehen einheitliche Regelungen zur Rechnungslegung in den Unternehmen des Konzerns, deren Einhaltung fortlaufend kontrolliert wird. Dabei wird auch die Konformität der Abschlüsse mit den jeweils geltenden Regelwerken gewährleistet. Bei wesentlichen Änderungen und neu auftretenden Risiken erfolgt eine interne Ad-Hoc-Berichterstattung. Alle risikorelevanten Themen sowie die aktuelle wirtschaftliche Situation im zeitlichen Verlauf werden kontinuierlich überwacht. Sofern notwendig, werden dabei operative Teams oder externe Spezialisten hinzugezogen. Das Risikomanagement wird in einer konzernweiten Risikomanagement-Richtlinie beschrieben und festgelegt.

Wesentliche Risiken der Geschäftstätigkeit

Die InVision AG ist auf gut eingespielte und geschulte Teams von Mitarbeitern angewiesen. Der Erfolg von InVision wird auch in Zukunft davon abhängen, hochqualifizierte Mitarbeiter zu finden und dauerhaft an sich zu binden. Um Mitarbeiter mit wissenschaftlichem, technischem oder branchenspezifischem Fachwissen herrscht ein intensiver Wettbewerb. Dadurch ist es möglich, dass eine Anwerbung neuer Mitarbeiter über den Arbeitsmarkt nicht unverzüglich erfolgen und zusätzliche Kosten verursachen kann. Der Verlust von qualifizierten Mitarbeitern oder anhaltende Schwierigkeiten bei der Einstellung geeigneter Mitarbeiter könnten dazu führen, dass es InVision nicht gelingt, wichtige Entscheidungen und Maßnahmen erfolgreich umzusetzen, was ihre Geschäftstätigkeit beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere im Fall einer Zombie-Apokalypse.

InVision hat in den letzten Jahren zugunsten der Einführung von neuen Produktkategorien der Betreuung von Bestandskunden nur untergeordnete Priorität eingeräumt. Dies hat sich negativ auf die allgemeine Zufriedenheit dieser Kunden ausgewirkt. Dadurch ist es möglich, dass bestehende Kunden auf Produkte von Wettbewerbern von InVision wechseln, sodass die bisherigen Umsatzströme nachhaltig versiegen. Sofern es InVision nicht gelingt, die Kundenzufriedenheit auf hohem Niveau zu stabilisieren, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.

InVision hat bereits 2018 festgestellt, dass die bisher angewendeten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten im Bereich Workforce Management in überproportional langen Einführungszyklen und häufig einem unvollständig genutzten Funktionsumfang resultieren. Dies kann dazu führen, dass Kunden während oder nach der Produkteinführung nur einen eingeschränkten Wert aus der dauerhaften Nutzung erzielen und sich in der Folge entscheiden, die Nutzung des Produktes einzustellen, so dass bestehende Umsatzströme nachhaltig versiegen und die Möglichkeit, neue Umsatzströme zu etablieren, eingeschränkt wird. Sofern es InVision nicht gelingt, die bisher angewendeten Methoden, Prozesse und Technologien zur Einführung von Produkten bei Kunden dahingehend zu verändern, dass Kunden schnell und dauerhaft einen hohen Wert aus der Nutzung der Produkte erzielen, kann dies die Geschäftstätigkeit dauerhaft negativ beeinträchtigen.

Da bislang noch sehr viel Unklarheit über die Auswirkungen der Corona Pandemie herrschen und in diesem Zusammenhang noch keine konkreten Ereignisse im direkten Geschäftsumfeld von InVision eingetreten sind, lassen sich Risiken und mögliche Einflüsse zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen. Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft und zur Sicherstellung der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs wurden getroffen.

Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch insgesamt zu nachhaltigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft führen.

6. Erklärung zur Unternehmensführung

Die jeweils aktuelle Erklärung gem. § 161 AktG, die jeweils aktuellen Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und zur Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen sind auf der Internetseite der Gesellschaft in der Rubrik "Corporate Governance" unter http://www.ivx.com/investors verfügbar.

7. Prognosebericht & Chancen

Voraussichtliche weltwirtschaftliche Entwicklung

Der Internationale Währungsfonds rechnet für 2020 mit einem Wachstum der Wirtschaft im Euroraum um 1,1 Prozent und in den USA um 2,0 Prozent. Die Bitkom Research GmbH rechnet für 2020 mit einem Wachstum von 2,7 Prozent in der Informationstechnik.

Voraussichtliche Entwicklung von InVision

InVision geht in den nächsten Jahren von einer stabilen Nachfrage nach den Produkten der InVision-Gruppe aus, so dass Chancen für eine nachhaltige Ausschöpfung des Umsatzpotenzials bestehen. Für die nächsten Monate sieht die Unternehmensplanung weitere Investitionen in den Bereichen Vertrieb und Marketing vor. Auch die Intensivierung der Kundenbetreuung sowie Investitionen in Methoden, Prozesse und Technologien für die Einführung von Software-Produkten stehen weiterhin im Vordergrund.

Mit den geplanten Maßnahmen sollen aktuelle Risiken der Geschäftstätigkeit verringert und Möglichkeiten zur nachhaltigen Ausschöpfung des Umsatzpotenzials geschaffen werden. InVision rechnet mindestens mit Umsatz auf Vorjahresniveau. Der Jahresüberschuss wird insbesondere durch zusätzliche, planmäßige Abschreibungen aus dem Lizenzkauf belastet und vorübergehend negativ ausfallen.

Angesichts der zum jetzigen Zeitpunkt gesamtwirtschaftlich noch unvorhersehbaren Entwicklungen der Corona Pandemie wurden mögliche Auswirkungen hieraus auf den Geschäftsverlauf von InVision nicht berücksichtigt.

Düsseldorf, den 16. März 2020

Peter Bollenbeck

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die InVision Aktiengesellschaft, Düsseldorf

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InVision Aktiengesellschaft - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InVision Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt 6 "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt 6 "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Umsatzrealisierung
Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

1. Sachverhalt und Problemstellung

2. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3. Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

Umsatzrealisierung

1. Die Umsatzrealisierung wurde als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt ausgewählt, da in ihr ein bedeutsames Risiko im Sinne des IDW PS 261 n.F. identifiziert wurde und dieses gleichzeitig am bedeutsamsten in der Prüfung für den aktuellen Berichtszeitraum war. Bedeutsame Risiken sind Fehlerrisiken, die aufgrund ihrer Art oder des mit ihnen verbundenen Umfangs möglicher falscher Darstellungen in der Rechnungslegung bei der Abschlussprüfung besondere Aufmerksamkeit erfordern. Das Fehlerrisiko liegt hierbei vorrangig in der nicht rechtzeitigen (insbesondere zu frühen) Erfassung von Umsatzerlösen und damit einem überhöhten Ausweis von Ergebnissen wie Ergebnis nach Steuern und Jahresüberschuss.

2. Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem ausgehend von den erfassten Umsatzerlösen und für die unterschiedlichen Erlösarten in Stichproben Nachweise für die Erbringung der Leistungen bis zum Abschlussstichtag eingeholt. Bei der Auswahl der Stichproben sind wir im Sinne einer größtmöglichen Abdeckung der ausgewiesenen Umsatzerlöse durch unsere Prüfung auch von der Höhe der Einzelumsätze ausgegangen. Darüber hinaus haben wir Stichproben ausgewählt und die zutreffende Erfassung anhand von Nachweisen geprüft. Sofern im Fall stichtagsübergreifender Rechnungen an Kunden Abgrenzungen vorzunehmen waren, haben wir uns von der Richtigkeit der vorgenommenen Abgrenzungen und der Zuordnung der Erlöse zu der richtigen Rechnungslegungsperiode überzeugt.

Bei der Prüfung der Umsatzerlöse, die gegenüber Konzernunternehmen erzielt wurden, haben wir uns unter anderem von der richtigen Kostenabgrenzung überzeugt, die die Grundlage für die Kostenweiterbelastung bildet. Wir haben auch die Beachtung der zugrundeliegenden Verträge zwischen den Konzerngesellschaften geprüft.

3. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der InVision Aktiengesellschaft werden Umsatzerlöse in Höhe von 10.694 T€ in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Darüber hinaus erfolgen Erläuterungen im Anhang unter Punkt 4.1 sowie im Lagebericht (einschließlich Erläuterungen zu auf den Umsatzerlösen aufbauenden Ergebnissen) im Abschnitt "Ertragslage".

Forderungen gegen verbundene Unternehmen

1. Aufgrund der für die Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erforderlichen Beurteilung durch die gesetzlichen Vertreter und wegen der Höhe der Wertberichtigungen, haben wir diesen Sachverhalt als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt identifiziert.

2. Zur Beurteilung der sachgerechten bilanziellen Behandlung haben wir im Rahmen der Prüfung die zugrundeliegenden Annahmen geprüft. Dabei wurde beurteilt, ob auf Grundlage der Planung mit ihren impliziten Planungsunsicherheiten eine Wertminderung der Forderungen unverändert gegeben war. Aufgrund der nicht sicher prognostizierbaren zukünftigen Entwicklung der betroffenen verbundenen Unternehmen, kann nicht ausreichend sicher von einem beizulegenden Wert der Forderungen ausgegangen werden, weshalb der Wertansatz von null für die Forderungen gegen die betroffenen beiden Tochtergesellschaften beizubehalten war. Die darüber hinaus zum aktuellen Abschlussstichtag ausgewiesene Forderung gegen ein weiteres Tochterunternehmen ist als werthaltig anzusehen.

3. Zum Jahresabschlussstichtag 31. Dezember 2019 weist die InVision Aktiengesellschaft vollständig wertberichtigte Forderungen gegen zwei Tochterunternehmen aus. Im Jahresabschluss der InVision Aktiengesellschaft findet sich eine Erläuterung zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen unter Punkt 3.4 des Anhangs sowie im Lagebericht unter dem Abschnitt Finanz- und Vermögenslage. Demnach hat die InVision Aktiengesellschaft auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen Wertberichtigungen in Höhe von insgesamt 5.137 T€ gebildet.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Erklärung zur Unternehmensführung, auf die in Abschnitt 6 "Erklärung zur Unternehmensführung" des Lageberichts verwiesen wird; diese stellt einen nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts dar,
den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex und
die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernlagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 28. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir haben den uns erteilten Auftrag am 30. Dezember 2019 schriftlich bestätigt. Der Aufsichtsrat hat die Bestätigung am 27. Januar 2020 schriftlich gegengezeichnet. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2007 als Abschlussprüfer der InVision Aktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Rainer Grote.

Düsseldorf, 16. März 2020

**RSM GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Knöpfle, Wirtschaftsprüfer

Grote, Wirtschaftsprüfer

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