Annual Report • Apr 14, 2020
Annual Report
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LEONI AG Nürnberg Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019 Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Damen und Herren, das zurückliegende Geschäftsjahr 2019 war für die LEONI AG geprägt von einem schwierigen Marktumfeld und der Bewältigung erheblicher unternehmerischer Herausforderungen, die zu einem deutlichen Ergebniseinbruch und einer Verknappung der Liquidität geführt haben. In enger Abstimmung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde das bereits 2018 gestartete Performanceprogramm VALUE 21 weiter vorangetrieben sowie weitere wichtige Maßnahmen zur Stabilisierung der Liquiditätssituation ergriffen. Die enge Zusammenarbeit mit dem Vorstand in dieser besonderen Situation erforderte außergewöhnlich viele Sitzungen des Aufsichtsratsgremiums sowie der Ausschüsse. Der Aufsichtsrat der LEONI AG hat bei seiner Arbeit die ihm nach Gesetz, Satzung, Deutschem Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben sorgfältig und pflichtgemäß erfüllt, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend beraten und dessen Arbeit kontinuierlich überwacht. Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand verlief stets konstruktiv, offen und vertrauensvoll. Der Vorstand informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich über alle für LEONI relevanten Themen. Hierzu zählten insbesondere die Strategie, die Planung, der operative Geschäftsgang sowie die aktuelle Lage des Konzerns einschließlich der Risikosituation. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen erläuterte der Vorstand ausführlich und bezog den Aufsichtsrat in Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung ein. Sofern die Geschäftsordnung die Zustimmung des Aufsichtsrats für bestimmte Maßnahmen erforderte, wurde diese nach eingehender Diskussion auf Grundlage der vom Vorstand hierzu jeweils erstellten Berichte und Unterlagen erteilt. Auch über die Sitzungen hinaus standen Vorstand und Aufsichtsrat stets in engem Kontakt. Die Vorsitzenden der beiden Gremien berieten sich regelmäßig in Jour Fixes, auch kurzfristig und anlassbezogen, sofern Abstimmungsbedarf bestand. Gerade im Hinblick auf die besonderen unternehmerischen Herausforderungen, denen sich die Unternehmensleitung gegenübersah, wurde die Anzahl der Gespräche und Jour Fixes deutlich erhöht. Über den Inhalt dieser Gespräche wurde das gesamte Aufsichtsratsgremium spätestens in der folgenden Sitzung eingehend informiert. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hielt im Geschäftsjahr 2019 acht ordentliche Aufsichtsratssitzungen ab, und zwar am 28. Januar, 28. Februar, 7. Mai, 16. Mai, 9. Juli, 25. Juli, 19. September und 12. Dezember. Hinzu kamen eine weitere ordentliche Aufsichtsratssitzung am 5. November 2019, bei der ohne den Vorstand beraten wurde ("Executive Session"), sowie elf anlassbezogene außerordentliche Aufsichtsratssitzungen am 7. Februar, 15. März, 17. März, 28. März, 2. August, 9. September, 27. September, 2. Oktober, 7. Oktober, 11. November und 10. Dezember. Die Vertreter der Arbeitnehmer traten vor jeder ordentlichen Aufsichtsratssitzung zu einer Vorbesprechung zusammen. Am 7. Mai, 1. Juli, 9. Juli sowie 18. Oktober hielten auch die Vertreter der Anteilseigner eine Vorbesprechung ab. Das Aufsichtsgremium war stets beschlussfähig. Bei drei ordentlichen Sitzungen fehlte jeweils ein Mitglied entschuldigt. Der Vorstand nahm mit Ausnahme der Executive Session an allen ordentlichen Sitzungen vollzählig teil, soweit es nicht um Themen ging, die in seiner Abwesenheit zu behandeln waren. Dazu gehörten u.a. Beratungen über den Personalwechsel im Vorstand sowie die weitere Aufarbeitung des im Jahr 2016 aufgedeckten Betrugsfalls. Das vergangene Geschäftsjahr war geprägt von mehreren Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat intensiv beschäftigte. In jeder Sitzung ließen wir uns ausführlich vom Vorstand über die aktuelle Geschäftslage Bericht erstatten und diskutierten die jeweils vorliegenden Zahlen eingehend mit dem Management-Team. Hierbei ließen wir uns vom Vorstand auch die Hintergründe der jeweils aktuellen Entwicklungen erläutern. In mehreren Sitzungen befassten wir uns mit der künftigen Strategie der LEONI AG und der Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätslage sowie der Finanzierungssituation der LEONI AG und ihres Konzerns: Gegenstand der Beratungen waren hierbei insbesondere die Konsequenzen aus der ab dem vierten Quartal 2018 sowie im ersten Quartal 2019 deutlich unter den Erwartungen liegenden Ergebnis- und Cashflow-Entwicklung und die eingeleiteten Gegenmaßnahmen. Vor diesem Hintergrund ließen wir uns regelmäßig über das vom Vorstand bereits im Geschäftsjahr 2018 initiierte Performance- und Strategie-Programm ("VALUE 21") informieren. Die grundsätzliche Billigung von VALUE 21 erteilten wir in der Sitzung am 28. Februar 2019. Auf diese Billigung hin begann der Vorstand, die konkreten Maßnahmenpakete auszuarbeiten. Bedauerlicherweise bestand ein Teil der Maßnahmen auch darin, zahlreiche Arbeitsplätze abzubauen. In den Sitzungen vom 7. Mai 2019, 19. September 2019 sowie 12. Dezember 2019 erstattete der Vorstand jeweils Bericht zu den konkret ausgearbeiteten Maßnahmen, zum Umsetzungsstand von VALUE 21 und den Auswirkungen bereits ergriffener Maßnahmen. Wie bereits im vergangenen Jahr berichtet, ist es das Ziel der Transformation der LEONI AG, das Wachstum im Unternehmensbereich Wiring Systems auf ein organisatorisch und finanziell zu bewältigendes Maß zu begrenzen sowie ein aktives Portfoliomanagement zu betreiben. Hierzu haben wir uns mit verschiedenen strategischen Optionen für die LEONI AG und ihre Divisionen befasst. Wir diskutierten diese Optionen und den jeweiligen Vorbereitungs- und Umsetzungsstand nach entsprechenden Berichten des Vorstands im Schwerpunkt in den Sitzungen vom 28. Februar 2019, 16. Mai 2019, 25. Juli 2019, 19. September 2019 und 12. Dezember 2019 sowie in der außerordentlichen Sitzung vom 27. September 2019. Maßgeblicher Meilenstein im Rahmen der strategischen Transformation der LEONI AG und ihres Konzerns war die Sitzung vom 9. Juli 2019, in der wir nach intensiver Diskussion der Vor- und Nachteile verschiedener Optionen die Separierung der Wire & Cable Solutions Division ("WCS") und die Vorbereitung einer Teil- bzw. Komplettveräußerung der Division bzw. eines Börsenganges der WCS billigten. Zum Umsetzungstand dieses Projekts ließen wir uns in den nachfolgenden Aufsichtsratssitzungen, insbesondere am 19. September 2019 sowie am 12. Dezember 2019, berichten. Darüber hinaus befassten wir uns eingehend mit der Vermögensund Liquiditätssituation der LEONI AG und ihres Konzerns. Wir beschäftigten uns insbesondere im ersten Quartal 2019 intensiv mit den Auswirkungen der schwierigen wirtschaftlichen Situation auf die Rechnungslegung. Zu diesen Themen berieten wir vor allem in den Sitzungen vom 7. Mai 2019, 9. Juli 2019, 25. Juli 2019, 19. September 2019 sowie vom 12. Dezember 2019. Im engen Zusammenhang mit der Vermögens- und Liquiditätssituation der LEONI AG standen die Beratungen zur aktuellen Verschuldungs- und Finanzierungssituation einschließlich der möglichen Maßnahmen für eine langfristige Sicherung der Finanzierungsbasis. Hierzu diskutierten wir insbesondere in den Sitzungen vom 16. Mai 2019, 9. Juli 2019, 25. Juli 2019, 19. September 2019 sowie 12. Dezember 2019. Nach ausführlichen Berichten des Vorstands besprachen wir die vom Vorstand erarbeiteten Finanzierungsmöglichkeiten und den jeweiligen Stand der Vorbereitungs- und Umsetzungsmaßnahmen. Insbesondere die im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der LEONI AG stattfindende Sitzung vom 16. Mai 2019 beschäftigte sich nahezu ausschließlich mit dem Liquiditäts- und Verschuldungsmanagement der Gesellschaft. Auch die außerordentlichen Sitzungen vom 2. August 2019 sowie vom 10. Dezember 2019 beschäftigten sich mit der finanziellen Restrukturierung. Im Zuge der Bemühungen zur finanziellen und operativen Restrukturierung der LEONI AG und ihres Konzerns wurde das Management-Team um externe Expertise verstärkt. Mit der entsprechenden Beraterauswahl sowie der Vertragsgestaltung beschäftigte sich der Aufsichtsrat vor allem in seinen Sitzungen vom 25. Juli 2019 und 19. September 2019 sowie den außerordentlichen Aufsichtsratssitzungen vom 9. September 2019, 2. Oktober 2019, 7. Oktober 2019 und 11. November 2019. Die Beraterauswahl erfolgte in einem strukturierten Prozess durch den Vorstand und wurde vom Personalausschuss und vom Gesamtaufsichtsrat intensiv begleitet und gebilligt. Jenseits der vorgenannten Themenkomplexe beschäftigten uns zwei weitere Gegenstände fortlaufend: Zunächst war dies die Aufarbeitung der Anlaufprobleme im mexikanischen Bordnetz-Werk Mérida sowie die entsprechenden Gegenmaßnahmen. Hierzu ließen wir uns in den Sitzungen vom 28. Februar 2019, 7. Mai 2019, 16. Mai 2019, 9. Juli 2019, 25. Juli 2019 und 19. September 2019 jeweils vom Vorstand Bericht erstatten. Auch die weitere Aufarbeitung des Betrugsfalls im Jahre 2016 war Gegenstand mehrerer Sitzungen, und zwar insbesondere am 28. Januar 2019, 28. Februar 2019, 7. Mai 2019 und 19. September 2019. Über diese Themenschwerpunkte hinaus behandelten wir in den ordentlichen Aufsichtsratssitzungen im Wesentlichen die folgenden Themen: In der Sitzung vom 28. Januar 2019 befassten wir uns mit dem aktuellen Stand der Planung für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Mittelfristplanung für die Jahre ab 2020, einschließlich der Personalplanung. Darüber hinaus verabschiedeten wir den Investitionsplan für das Jahr 2019. Wir diskutierten zudem über die Vorstandsvergütung für das Geschäftsjahr 2019 und ließen uns zur Corporate Sustainability, einschließlich der Umsetzung von Diversity-Zielen, internen Klimaschutzzielen und Compliance-Maßnahmen, im Geschäftsjahr 2018 berichten. Daneben standen turnusgemäße Vorbereitungsarbeiten für die Hauptversammlung 2019 auf der Tagesordnung. In der Bilanzsitzung vom 28. Februar 2019 billigten wir nach eingehender Prüfung und vorheriger Befassung des Prüfungsausschusses mit diesen Unterlagen den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den Lagebericht für die LEONI AG und den Konzern. Der Abschlussprüfer nahm an den Beratungen teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Ferner wurde der Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Gewinnverwendungsvorschlag gebilligt. Wir verabschiedeten zudem die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung 2019, einschließlich des Beschlussvorschlags im Hinblick auf eine Satzungsänderung der LEONI AG. Über diese turnusgemäßen Gegenstände hinaus beschäftigten wir uns in der Bilanzsitzung mit Personalfragen auf dem ersten Management-Level unterhalb des Vorstands sowie abermals mit dem aktualisierten Stand der Planung, insbesondere der Mittelfristplanung. Weiterer Gegenstand der Sitzung war die aktuelle Risikolage des Konzerns. In der Sitzung vom 7. Mai 2019 ließen wir uns über die vorläufigen Ergebnisse des ersten Quartals 2019 berichten. Der Vorstand berichtete zudem über seine Analyse der überraschenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage im vierten Quartal 2018 sowie im ersten Quartal 2019. Darüber hinaus wurde Frau Jägering mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 zur CFO bestellt und in diesem Zuge die Geschäftsverteilung für den Vorstand angepasst. Zudem bildete der Aufsichtsrat einen Sonderausschuss zur Beratung und Unterstützung des Vorstands sowie zum Monitoring der Liquiditäts- und Überschuldungssituation, einschließlich der Überwachung der vom Vorstand hierzu ergriffenen Maßnahmen. In der Sitzung vom 9. Juli 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem aktuellen Stand der Mehrjahresplanung. In der Sitzung vom 25. Juli 2019 ließen wir uns eingehend über die Entwicklung und die Hintergründe der Geschäftszahlen berichten. Auch zum aktuellen Status der Mehrjahresplanung der LEONI AG und des Konzerns erstattete der Vorstand ausführlich Bericht. Darüber hinaus konnte Frau Jägering nunmehr bereits mit Wirkung zum 1. August 2019 zur CFO bestellt werden; die Geschäftsverteilung des Vorstands wurde hierzu nochmals angepasst. In der Sitzung vom 19. September 2019 ließen wir uns über zahlreiche Einzelthemen aus den Divisionen berichten. Weiterer Gegenstand war der Konzernplanungsprozess. Die Sitzung vom 5. November 2019 (Executive Session) nutzte der Aufsichtsrat zur Diskussion über die Grundlagen der Aufsichtsratsarbeit, das Anforderungsprofil und die vorhandenen Kompetenzen im Aufsichtsrat. Zudem evaluierte der Aufsichtsrat die Zusammensetzung der Ausschüsse, deren Aufgaben und deren Zusammenspiel mit dem Gesamtaufsichtsrat sowie den Informationsfluss zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit den Ergebnissen der jährlichen Effizienzprüfung. Neben der Beschlussfassung zur Abgabe der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG befassten wir uns in der Sitzung vom 12. Dezember 2019 mit dem Stand der Planung für 2020, der Mittelfristplanung für die Jahre ab 2021 sowie dem Investitionsplan für 2020. Neben den bereits erwähnten Themen der außerordentlichen Sitzungen waren im vergangenen Geschäftsjahr noch zu zwei weiteren Themenkomplexen außerordentliche Sitzungen erforderlich: In der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 7. Februar 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat zum einen mit dem Vorschlag des Vorstands zur Dividendenpolitik bzw. zur Gewinnverwendung für die letztjährige Hauptversammlung, sowie mit Fragen der Vorstandsvergütung. In den außerordentlichen Sitzungen vom 15. März 2019, 17. März 2019 sowie 28. März 2019 beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Vertragsverlängerung bzw. Nachfolgeplanung von Herrn Gadesmann. Arbeit der Ausschüsse Der Aufsichtsrat der LEONI AG hat einen Prüfungs-, Personal-, Nominierungs- und Strategieausschuss gebildet. Zudem hat der Aufsichtsrat der LEONI AG im Mai 2019 einen Ad-hoc-Ausschuss gebildet, der sodann in Sonderausschuss umbenannt wurde. Hinzu kommt der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG. Diese Gremien bereiten im Aufsichtsratsplenum zu behandelnde Themen und dort zu fassende Beschlüsse vor. Die Besetzung der Ausschüsse ist im Kapitel Aufsichtsrat und Vorstand beschrieben, über die Aufgaben der Ausschüsse informiert der Corporate Governance Bericht. Im gesetzlich zulässigen Rahmen sind Entscheidungsbefugnisse des Aufsichtsrats auf Ausschüsse übertragen. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichteten regelmäßig in den Aufsichtsratssitzungen über ihre Arbeit. Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr zu vier ordentlichen und zwei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nahmen ohne Ausnahme an jeder Sitzung teil. Der Prüfungsausschuss befasste sich intensiv mit dem Jahres- und Konzernabschluss 2018, den Lage- und Quartalsberichten, den Ergebnissen der Abschlussprüfung und dem Halbjahresbericht 2019. Er bereitete die Billigung des Jahresabschlusses sowie die Abschlussprüfung einschließlich der Auswahl der Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2019 vor. Weitere Themen waren der Status des Wechsels des Abschlussprüfers für das vergangene Geschäftsjahr nebst Freigabe des Berichts über das Auswahlverfahren zur Bestellung des zukünftigen Abschlussprüfers und die Kontrolle und Freigabe zulässiger Nichtprüfungsleistungen. Darüber hinaus beschäftigte sich das Gremium mit der aktuellen Geschäftslage und der Liquiditätsentwicklung nebst Finanzierungssituation, der Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung sowie der nichtfinanziellen Konzernerklärung. Auch die Aufarbeitung des im Jahr 2016 aufgedeckten Betrugsfalls war Gegenstand der Beratungen des Prüfungsausschusses. Die im vergangenen Geschäftsjahr durchgeführte Wirksamkeitsprüfung nach Compliance Standards nahm ebenfalls einigen Raum in den Sitzungen ein. Darüber hinaus befasste sich das Gremium mit den Themen Informationssicherheit/IT, Internes Kontrollsystem, Risikomanagement, Accounting, Controlling, Treasury-Management und Steuern sowie Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei LEONI. Der Sonderausschuss beschäftigte sich in insgesamt neunzehn Sitzungen intensiv mit dem Prozess der finanziellen Restrukturierung der LEONI AG sowie den organisatorischen und strategischen Maßnahmen im Zusammenhang mit VALUE 21. Im Schwerpunkt beschäftigte er sich mit der Beobachtung der Liquiditäts- und Verschuldungssituation der LEONI AG und ließ sich hierzu regelmäßig vom Vorstand Bericht erstatten. Er beriet den Vorstand bei den ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen, insbesondere zu Finanzierungsoptionen, verfolgte die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen und stand in engem Austausch mit dem Vorstand. Aufgrund der engen Taktung der Sitzungen konnten nicht alle Mitglieder des Sonderausschusses an jeder Sitzung teilnehmen. An insgesamt neun Sitzungen nahmen alle Mitglieder teil. Jeweils zwei Mitglieder konnten an zwei Sitzungen nicht teilnehmen, ein Mitglied konnte drei Termine nicht wahrnehmen, ein weiteres Ausschussmitglied fehlte bei einer Sitzung. Ein Mitglied konnte vier Termine nicht wahrnehmen, ein weiteres Mitglied sechs Sitzungen. Der Personalausschuss tagte 2019 elf Mal. Zwei Mitglieder konnten entschuldigt jeweils an einer Sitzung nicht teilnehmen, davon abgesehen nahmen jedoch alle Mitglieder des Personalausschusses an jeder Sitzung teil. Er beschäftigte sich schwerpunktmäßig mit der Neubesetzung der Position des Finanzvorstands. Der Strategieausschuss hielt im abgelaufenen Geschäftsjahr drei Sitzungen ab. Hauptthema war die Strategie des Konzerns und der Divisionen. Mit Ausnahme einer Sitzung, an der ein Mitglied entschuldigt nicht teilnehmen konnte, nahmen alle Ausschussmitglieder an allen Sitzungen teil. In den ersten beiden Sitzungen beschäftigte sich der Ausschuss intensiv mit dem Corporate Development Plan 2019 und dem Strategieprojekt VALUE 21. Gegenstand der Diskussionen waren insbesondere auch die Ausgestaltung sowie die Nachhaltigkeit der einzelnen im Rahmen von VALUE 21 vorgeschlagenen Maßnahmen und die damit verbundenen Konsequenzen, Effekte und Kosten. Darüber hinaus beschäftigte sich der Strategieausschuss mit den im Zuge des Transformationsprozesses beschlossenen Maßnahmen, insbesondere mit der Separierung der Division WCS, der Weiterentwicklung der Strategie für den LEONI-Konzern sowie dem Status der Umsetzung des Programms VALUE 21. Der NOMINIERUNGSAUSSCHUSS tagte insgesamt drei Mal. Die Mitglieder des Nominierungsausschusses nahmen an allen Sitzungen teil; an der Sitzung vom 26. Oktober 2019 nahm Frau Dr. Elisabetta Castiglioni an Stelle von Frau Dr. Ulrike Friese-Dormann teil. Der Nominierungsausschuss beschäftigte sich im vergangenen Geschäftsjahr mit der Suche nach einer Nachfolgerin für Frau Dr. Friese-Dormann. Eine Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG war in der Berichtsperiode nicht erforderlich. Corporate Governance und Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen im Dezember 2019, eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abzugeben. Die Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2019 wurde den Aktionären auf der Unternehmenswebsite dauerhaft zugänglich gemacht. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gemäß Ziffern 4.3.4 und 5.5.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex offengelegt werden müssen, sind einmal während des Berichtszeitraums aufgetreten. Das betroffene Aufsichtsratsmitglied Herr Prof. Dr. Christian Rödl klärte noch vor Aufruf des betreffenden TOPs über seinen potentiellen Interessenskonflikt auf, verließ die Sitzung und beteiligte sich nicht an der Entscheidungsfindung bzw. Abstimmung. Weiterhin wurden ihm durch die Änderung des Berechtigungskonzepts im elektronischen Datenraum keine Unterlagen zu dem betreffenden Tagesordnungspunkt zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen zur Corporate Governance können Sie dem Corporate-Governance-Bericht, der auch die Erklärung zur Unternehmensführung enthält, entnehmen. Jahresabschlussprüfung Die ordentliche Hauptversammlung der LEONI AG wählte am 16. Mai 2019 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, auf Vorschlag des Aufsichtsrats, der einer Empfehlung des Prüfungsausschusses entsprach, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019. Die Gesellschaft hat den Jahresabschluss 2019 der LEONI AG sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Verantwortliche Prüfungspartner im Sinne des § 319a Abs. 1 Satz 4 HGB waren Sebastian Kiesewetter und Alexander Hofmann (jeweils beginnend mit dem Abschluss 2019). Deloitte hatte, bevor der Aufsichtsrat sie der Hauptversammlung als Abschlussprüfer vorschlug, gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Prüfungsausschuss bestätigt, dass keine Umstände bestehen, die ihre Unabhängigkeit als Abschlussprüfer beeinträchtigen oder Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen könnten. Dabei hat Deloitte auch erklärt, in welchem Umfang im vorausgegangenen Geschäftsjahr Leistungen außerhalb der Abschlussprüfung für das Unternehmen erbracht wurden oder für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. Der Jahresabschluss und der zusammengefasste Lagebericht der LEONI AG wurden nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Für die Erstellung des Konzernabschlusses kamen die International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie die ergänzend nach § 315e Abs. 1 des HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften zum Einsatz. Die Abschlussprüfung erfolgte in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die Prüfer bestätigten, dass der zusammengefasste Lagebericht die Situation der LEONI AG und des Konzerns sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung in zutreffender Weise beschreibt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde auch das Risiko-Früherkennungssystem, das der Vorstand nach § 91 Abs. 2 AktG einzurichten hat, vom Abschlussprüfer beurteilt. Allen Aufsichtsratsmitgliedern lagen die Jahresabschlüsse der Gesellschaft und des Konzerns, der zusammengefasste Lagebericht (einschließlich der nichtfinanziellen Konzernerklärung) und die Berichte des Abschlussprüfers rechtzeitig vor. Der Prüfungsausschuss nahm in seiner Sitzung am 19. März 2020 eine Vorprüfung dieser Unterlagen vor und erstattete dem Aufsichtsrat darüber in der ordentlichen Aufsichtsratssitzung vom 23. März 2020 Bericht. Anschließend diskutierten wir die Abschlüsse und Berichte ausführlich. An beiden Sitzungen nahmen die Vertreter des Abschlussprüfers teil, informierten über das Ergebnis ihrer Prüfungen und standen für zusätzliche Auskünfte zur Verfügung. Diskutiert wurde hauptsächlich die Situation aufgrund der wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die angespannte Liquiditätssituation. Außerdem wurden insbesondere die Ergebnisse der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) für die LEONI AG und den Konzern vorgestellt. Die Key Audit Matters für die Prüfung des Konzernabschlusses 2019 waren (i) Wertminderungstest der Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterieller Vermögenswerte und Sachanlagen sowie (ii) Drohverlustrückstellungen und für den Jahresabschluss 2019 die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen, Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat den Ergebnissen der Abschlussprüfung in einer Sondersitzung am 30. März 2020 zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung der Abschlüsse des Konzerns und der LEONI AG sowie des zusammengefassten Lageberichts durch den Prüfungsausschuss und den Aufsichtsrat ergaben sich keine Einwendungen. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der LEONI AG und den Konzernabschluss für das Jahr 2019 hat der Aufsichtsrat gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss der LEONI AG festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an, der Hauptversammlung 2020 vorzuschlagen, keine Dividende auszuschütten. Im Rahmen seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat auch die nichtfinanzielle Konzernerklärung, die gemäß § 315b HGB zu erstellen war, geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese den bestehenden Anforderungen genügt und keine Einwendungen zu erheben sind. Eine externe Prüfung hatte zuvor bestätigt, dass keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die die Prüfer zur Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit § 315c HGB aufgestellt worden ist. Personalien Am 17. März 2019 legte Karl Gadesmann, seit dem Jahr 2016 Finanzvorstand der LEONI AG, im Einvernehmen mit der Gesellschaft sein Mandat mit sofortiger Wirkung nieder. Wir danken ihm nochmals herzlich für seine Arbeit und den großen Einsatz für das Unternehmen. Seine Aufgaben wurden übergangsweise von Aldo Kamper, dem Vorstandsvorsitzenden (CEO) der LEONI AG, wahrgenommen. Mit Wirkung zum 1. August 2019 berief der Aufsichtsrat schließlich Ingrid Jägering als neues Vorstandsmitglied mit der Zuständigkeit für Finanzen. Wie bereits im vergangenen Jahr berichtet, wurde Janine Heide mit Beschluss vom 15. Januar 2019 als Nachfolgerin für Carmen Schwarz zum Mitglied des Aufsichtsrats als Arbeitnehmervertreterin bestellt. Daneben gab es im vergangenen Geschäftsjahr einen weiteren Wechsel im Aufsichtsrat. Mit Wirkung zum 8. November 2019 hat Dr. Ulrike Friese-Dormann ihr Mandat niedergelegt. Auf Vorschlag des Nominierungsausschusses wurde Regine Stachelhaus mit Beschluss vom 12. November 2019 mit sofortiger Wirkung gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt, zunächst gemäß den Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex befristet bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2020. Der Aufsichtsrat dankt Frau Dr. Ulrike Friese-Dormann für ihr Engagement und ihren persönlichen Einsatz als Mitglied des Aufsichtsrats. Gleichzeitig wünscht er Frau Regine Stachelhaus viel Erfolg bei ihrer neuen Aufgabe. Dank an Vorstand und Mitarbeiter Der Aufsichtsrat spricht dem gesamten Vorstand, allen Führungskräften sowie allen Mitarbeitern seinen besonderen Dank für ihren Einsatz im schwierigen Geschäftsjahr 2019 aus. Der hohe Anspannungsgrad und die vielen aus dem Performanceprogramm VALUE 21 resultierenden Maßnahmen und Veränderungen haben alle Mitarbeiter bei LEONI vor große Herausforderungen gestellt. Auch das Jahr 2020 wird diesbezüglich nicht einfacher und weniger herausfordernd werden, weshalb der Aufsichtsrat allen Mitarbeitern viel Kraft und Erfolg bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben wünscht. Nürnberg, 30. März 2020 Dr. Klaus Probst, Vorsitzender des Aufsichtsrats ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT Der LEONI Konzernlagebericht wurde gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht der LEONI AG zusammengefasst. Der Lagebericht wird daher zusammengefasster Lagebericht genannt. Der Jahresabschluss der LEONI AG, der nach den Vorschriften des HGB aufgestellt wird, und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich beim elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die bereitgestellten Informationen gelten, soweit nicht anders vermerkt, für den LEONI-Konzern sowie für die LEONI AG gemeinsam. Kapitel, die lediglich Informationen zur LEON AG enthalten, sind als solche gekennzeichnet. 1. Grundlagen des Konzerns 1.1. Geschäftsmodell LEONI ist ein globaler Anbieter von Produkten, Lösungen und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement in der Automobilbranche und weiteren Industrien. Unser Portfolio umfasst Drähte und optische Fasern, Kabel und Kabelsysteme sowie die dazugehörigen Komponenten, Steckverbindungen und Serviceleistungen. Auf dieser Basis bieten wir unseren Kunden zunehmend smarte Energie- und Datenmanagementlösungen für Fahrzeuge und industrielle Anwendungen. Das Geschäft von LEONI ist in zwei Unternehmensbereiche (auch Segmente oder Divisionen) unterteilt, die unterschiedlich strukturiert und in verschiedenen Marktumfeldern aktiv sind. Daher werden sie künftig eigenständiger und organisatorisch voneinander unabhängig aufgestellt > Strategie und VALUE 21. Der Unternehmensbereich Wiring Systems (WSD) zählt zu den weltweit größten Anbietern von kompletten Bordnetz-Systemen und kundenspezifischen Kabelsätzen für die Fahrzeugindustrie. Das Leistungsspektrum beinhaltet die Entwicklung und Fertigung von anspruchsvollen Kabelsätzen bis zu integrierten Bordnetz-Systemen, Hochvolt- (HV-) Bordnetzen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge, Energieverteilungskomponenten und Spezial-Steckverbindern. Als Systemanbieter decken wir die gesamte Bandbreite von der Konzeption bis zur Serienfertigung sowie ergänzende Dienstleistungen ab. Dabei positionieren wir uns zunehmend als Lösungsanbieter für Daten- und Energiemanagement im Fahrzeug, um unsere Kunden mit innovativen Produkten und Dienstleistungen für die automobilen Megatrends Elektromobilität (EMO), Konnektivität und autonomes Fahren zu versorgen. Zum Ausbau unserer Stellung als Systemanbieter stärken wir außerdem unsere Kompetenz in den Bereichen Elektronik und Software. Die Wire & Cable Solutions Division (WCS) ist ein führender Hersteller von Draht- und Kabelsystemen, der sich im Rahmen der digitalen Transformation sukzessive zum Lösungsanbieter von sicheren und intelligenten Energieübertragungs- und Datenmanagementsystemen entwickelt. Das Leistungsspektrum umfasst Drähte, Litzen und optische Fasern, standardisierte Leitungen, Spezialkabel und komplett konfektionierte Systeme sowie entsprechende Dienstleistungen für Kunden aus der Automobil-, Investitionsgüter-, Medizintechnik-, Telekommunikations-, Energie- und Infrastruktur-Industrie. Der Fokus liegt bereits heute auf technologisch anspruchsvollen Produkten und kundenspezifischen Anwendungen für Nischenmärkte. Das Portfolio wird kontinuierlich um intelligente Kabel und Kabelsysteme, Softwarelösungen sowie Smart Services erweitert, um die Chancen aus der Digitalisierung und anderen wichtigen globalen Megatrends für LEONI zu nutzen. 1.2. Wesentliche Standorte und Konsolidierungskreis-Veränderungen Der LEONI-Konzern setzt sich aus der LEONI AG und den beiden Unternehmensbereichen mit entsprechenden Tochtergesellschaften zusammen. Ende 2019 war LEONI mit 70 Tochtergesellschaften (Vorjahr: 72) in 31 Ländern (Vorjahr: 32) in Asien, Amerika und der Region EMEA (Europe, Middle East, Africa) präsent. Im Unternehmensbereich Wiring Systems gab es drei inländische und 28 ausländische Gesellschaften, wovon sieben in Asien, sechs in Amerika und 15 in der Region EMEA lagen. Auf die Wire & Cable Solutions Division entfielen zwölf In- und 22 Auslandsgesellschaften, davon vier in Asien und sechs in Amerika sowie zwölf in der Region EMEA. Darüber hinaus sind fünf Gesellschaften in der Region EMEA für beide Divisionen tätig. Hinzu kommt die LEONI AG als Holdinggesellschaft. Im Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Veränderungen im Konsolidierungskreis. 1.3. Organisationsstruktur Die LEONI AG agiert als Managementholding. Sie verantwortet mit ihren Konzernfunktionen übergreifende Aufgaben für die LEONI-Gruppe, die im Rahmen des Programms VALUE 21 künftig zunehmend von den Unternehmensbereichen übernommen werden Strategie und VALUE 21. Die Struktur der beiden Segmente orientiert sich an den jeweiligen Kundengruppen bzw. Märkten und ist in Business Groups und Business Units unterteilt. In der Wiring Systems Division führt ein Sales Board mit zehn global agierenden Business Units (BU) die Kunden in Europa, Asien und Amerika direkt und koordiniert zugleich die Auftragsvergabe mit den Werken, die unter Einhaltung festgelegter Standards für Qualität und Kosteneffizienz verantwortlich sind. Ergänzend gibt es drei interne, BU-übergreifende Tech Center, die unsere Business Units mit innovativen Produkten und Services aus den Bereichen Elektromobilität, Komponenten sowie Energie- und Datenmanagement beliefern. Das Sales Board bildet die Schnittstelle für diese Produkte, sodass unsere Kunden nur einen Ansprechpartner für das Hochvolt- und das klassische Bordnetz-Geschäft sowie Komponenten haben. Hinzu kommen Zentralfunktionen für die Leitungsebene und unterstützende Funktionen. Das weltweite Produktionsnetzwerk des Unternehmensbereichs Wiring Systems umfasst Fertigungsstätten in zahlreichen Ländern, vor allem in China, Mexiko, Nordafrika und Osteuropa. Die Standorte werden nach Kostenvorteilen und Logistikanforderungen ausgewählt und befinden sich möglichst in der Nähe unserer Kunden. Die Organisationsstruktur des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions orientiert sich an den kernstrategischen Märkten, wozu neben der Automobilbranche die Bereiche Industrieautomatisierung, Robotik, Medizintechnik, Energie- und Dateninfrastrukturprojekte sowie Transport und erneuerbare Energien zählen. Die Bearbeitung dieser Zielgruppen erfolgt über Business Groups (BG): die BG Automotive Cable Solutions für die Automobilindustrie und die BG Industrial Solutions für das Industriegeschäft. Hinzu kommt die BG Wire Products & Solutions mit einem breiten Portfolio an Drähten, hochflexiblen Kupferlitzen und Gewebebändern sowohl für Industrieanwendungen als auch für die Automobilbranche. Für diese BG entstehen im Zusammenhang mit Hochvoltlösungen sowie Batterietechnologie verstärkt Wachstumspotenziale im Zukunftssegment Elektromobilität. Das operative Geschäft der Wire & Cable Solutions Division wird von insgesamt 17 Business Units abgewickelt. Des Weiteren gibt es kaufmännische und technisch-operative Unterstützungsfunktionen sowie eine Digital Solutions Group, welche die digitale Transformation und die Entwicklung des Unternehmensbereichs zum Lösungsanbieter vorantreibt. Die WCS-Produktionsstandorte liegen in West- und Osteuropa, Amerika sowie Asien. Sie befinden sich nicht nur in strategisch günstiger Nähe zu unseren Abnehmern, sondern auch in wichtigen Wachstumsregionen der bearbeiteten Kernmärkte. 1.4. Kunden und Absatzmärkte Zu den Kunden des LEONI-Konzerns zählen hauptsächlich Automobilproduzenten sowie deren Zulieferer. Diese Abnehmergruppe trug 2019 rund 82 Prozent des LEONI-Gesamtumsatzes (Vorjahr: 83 Prozent) bei. Mit den fünf größten Kunden erwirtschafteten wir in der Berichtsperiode ein Geschäftsvolumen von circa 1,9 Mrd. € (Vorjahr: 2,0 Mrd. €). Dies entsprach rund 39 Prozent des Konzernumsatzes (Vorjahr: 39 Prozent). Der Unternehmensbereich Wiring Systems beliefert die führenden Automobilhersteller weltweit - vom Kleinfahrzeug über die Kompakt- und Mittelklasse bis hin zu Modellen des Premium- und Luxussegments. Von großer Bedeutung ist darüber hinaus die Nutzfahrzeugindustrie. Hinzu kommen Hersteller von Agrar- und Sonder- sowie von Freizeitfahrzeugen. Unsere Komponenten, Kabelsätze und Bordnetz-Systeme entstehen während der Konzept- und Entwicklungsphase eines neuen Fahrzeugs in intensiver Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kunden. Auf Basis unseres großen, spezifischen Know-hows in den Bereichen Entwicklung, Herstellung und Distribution von Bordnetz-Systemen sowie unserer hohen Qualität und Zuverlässigkeit pflegen wir langjährige Beziehungen zu unseren Abnehmern. Der Kundenkreis der Wire & Cable Solutions Division umfasst weltweit tätige Bordnetz-Hersteller und viele weitere Automobilzulieferer sowie international führende Anbieter verschiedenster Investitionsgüterindustrien, insbesondere der Medizin- und Kommunikationstechnik, Infrastrukturbranche, Robotik und Schienenverkehrstechnik sowie aus den Bereichen regenerative Energien und industrielle Großprojekte. Wir pflegen langjährige und enge Beziehungen zu unseren Kunden und stehen mit ihnen insbesondere über den Vertrieb und die Entwicklung in vertrauensvollem Kontakt. Zunehmend zählen auch global agierende OEMs aus unterschiedlichsten Industriebereichen zu unseren Kunden, die hohes Interesse an einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit uns als Lösungsanbieter haben. Regional betrachtet liegen die bedeutendsten Absatzmärkte des LEONI-Konzerns in Europa, Amerika und Asien. Mit einem Umsatzanteil von rund 69 Prozent (Vorjahr: 70 Prozent) ist derzeit die Region Europa - inklusive dem Nahen Osten und Afrika (EMEA) - das wichtigste Absatzgebiet von LEONI. Auf Amerika entfallen circa 17 Prozent (Vorjahr: 16 Prozent) und auf Asien etwa 14 Prozent (Vorjahr: 15 Prozent). 1.5. Wettbewerbssituation und -vorteile Der Unternehmensbereich Wiring Systems ist in Europa ein führender Anbieter bei der Herstellung von Kabelsätzen und Bordnetz-Systemen. Weltweit rangieren wir nach Berechnungen des Automotive Wiring Harness Market auf Platz 4. Die wichtigsten Mitbewerber sind die Unternehmen Aptiv, Sumitomo und Yazaki. Unser Erfolg am Markt fußt neben der guten internationalen Wettbewerbsposition - auch im Bereich Elektromobilität - auf hoher Innovationskraft und Wertschöpfungstiefe, einer umfassenden Logistik- und Systemkompetenz sowie weltweit verteilten Entwicklungszentren mit großer Kundennähe. Ein weiterer wichtiger Faktor ist unser weltumspannendes Produktionsnetzwerk mit standardisierten Prozessen sowie einem hohen Fertigungsanteil an lohnkostengünstigen Standorten. Unsere sehr breite internationale Aufstellung sowie die Belieferung von verschiedenen Fahrzeugherstellern und -marken verringern außerdem Risiken aus regionalen oder kundenspezifischen Marktzyklen. Der Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions ist ein führendes Kabelunternehmen in Europa und in vielen seiner Zielmärkte Technologie- und Marktführer. Bei einigen Produkten, wie zum Beispiel Daten- und Sonderleitungen für die Automobilindustrie oder Kabelsystemen für die Robotik, sehen wir uns als Weltmarktführer. Eine Spitzenstellung nehmen wir aus unserer Sicht auch bei Kabeln für bestimmte Industrieanwendungen ein, etwa im Maschinenbau, der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik sowie der Medizintechnik. Unsere gute Wettbewerbsposition stützt sich vor allem auf eine vertikal stark integrierte Wertschöpfungskette, über Jahrzehnte entwickelte Kernkompetenzen wie ein breites Rohstoffverständnis, Werkstoff-, Engineering- und Applikations-Know-how sowie die Beherrschung technologisch anspruchsvoller Herstellungsprozesse. Zusätzliche Vorteile bieten unsere zunehmende internationale Präsenz und die verstärkte Positionierung als Lösungsanbieter von intelligenten Energieübertragungs- und Datenmanagementsystemen. 1.6. Strategie und VALUE 21 Die Strategie des LEONI-Konzerns zielt grundsätzlich darauf ab, die Unternehmensbereiche unabhängig voneinander zu führenden Systemanbietern von intelligenten Energie- und Datenmanagementlösungen zu entwickeln - gemäß unserer Vision "Passion for intelligent energy and data solutions". "Passion" steht dabei für vollen Einsatz und Leidenschaft bezüglich der anstehenden Aufgaben. "Intelligent" drückt aus, dass die Produkte von LEONI den Kunden durch zusätzliche, smarte Eigenschaften einen Mehrwert bieten. "Energy and data" sind die beiden Felder, auf denen LEONI mit hoher Expertise tätig ist: die Übertragung von Energie sowie von Daten. Und "Solutions" verdeutlicht den Trend, unsere Kunden verstärkt als Lösungs- und Systemanbieter zu unterstützen. Steigerung der unternehmerischen Eigenständigkeit Im Rahmen des VALUE 21-Programms hat die LEONI AG die bestehende Konzernstruktur und die Strategie für die Divisionen geprüft. Dazu gehörte auch die Überprüfung der optimalen künftigen Eigentümerstruktur für Wire & Cable Solutions (WCS) und Wiring Systems Division (WSD), um festzulegen, wie die beiden Divisionen ihr volles Potenzial realisieren können. LEONI sieht aktuell nur sehr geringe Synergien zwischen den beiden Divisionen und beabsichtigt, deren operative Unabhängigkeit zu erhöhen. In diesem Zuge werden Zentralfunktionen von der Holding auf die Divisionen übertragen. WCS konzentriert sich vermehrt auf fortschrittliche und intelligente Kabellösungen und Dienstleistungen, und der Bordnetzbereich baut die Kompetenzen im Bereich Energie- und Datenlösungen und Dienstleistungen weiter aus. Vor diesem Hintergrund bereitet LEONI eine Trennung von dem Unternehmensbereich WCS vor. Nach einer möglichen Trennung würde sich LEONI in erster Linie auf die Entwicklung des Bordnetzbereiches konzentrieren. Dies schafft klar fokussierte Geschäfte, die individuelle Markt- und Technologieentwicklungen sowie Investitionen besser und schneller umsetzen können. Bordnetz-Segment als Systemlieferant und Entwicklungspartner Mit dem Schwerpunkt im Bordnetzbereich erwartet LEONI, besser in der Lage zu sein, sich auf die Optimierung des operativen Geschäfts zu konzentrieren und seine führende Position bei Fahrzeugbordnetzen weiter auszubauen. Darüber hinaus kann LEONI seine Ressourcen auf die Entwicklung des Unternehmens hin zu einem globalen Lösungsanbieter für den Automobilsektor fokussieren und beabsichtigt, neue Chancen auf dem Gebiet des Energie- und Datenmanagements zu nutzen. Durch die Entwicklung von WSD zum Systemlieferanten und Entwicklungspartner seiner Kunden ist LEONI auf dem besten Weg, künftig nicht nur Produkte zu verkaufen, sondern das eigene Angebot von Dienstleistungen in den Bereichen Engineering, Architekturdesign und Simulation weiter auszubauen. Im Bereich Elektromobilität sieht sich das Unternehmen sowohl technologisch als auch in Bezug auf die Marktposition gut aufgestellt, um von der fortschreitenden Umstellung auf Elektro- und Hybridfahrzeuge zu profitieren. WCS als führender Anbieter von Spezialkabeln und Verbindungslösungen Der Unternehmensbereich WCS erwartet, sich noch stärker in seinen Kernbereichen jeweils zu einem führenden Anbieter von spezialisierten Kabeln und Verbindungslösungen mit einem langfristigen Wachstumspotenzial weiterzuentwickeln. Mit dem breiten und differenzierten Produkt- und Leistungsportfolio bedient WCS ein großes Spektrum von wachsenden Endmärkten wie unter anderem das Gesundheitswesen, die Fabrikautomatisierung, das Transportwesen sowie den Automobilmarkt. Darüber hinaus ist WCS mit seiner LEONiQ-Technologie gut positioniert, um Vorreiter für intelligente Kabel-Lösungen zu werden. Die WCS Division ist in den vergangenen Jahren in wichtigen Marktsegmenten gewachsen und hat sich eine führende Position als Anbieter für technologisch hoch anspruchsvolle und intelligente Kabellösungen und Dienstleistungen erarbeitet. Durch die angestrebte Trennung wollen wir es dem Unternehmensbereich ermöglichen, unter einer anderen Eigentümerstruktur sein volles Potenzial schneller zu realisieren. VALUE 21 Das umfassende Performance- und Strategie-Programm VALUE 21 wurde Ende 2018 angekündigt und 2019 beschlossen, um die Basis für gesundes Wachstum, Profitabilität und Cash-Generierung zu verbessern sowie unsere Ausrichtung auf die Zukunftsthemen Digitalisierung, Elektromobilität und autonomes Fahren zu intensivieren. Neben der unternehmerisch eigenständigen strategischen Weiterentwicklung der Divisionen verfolgt das Programm VALUE 21 drei zusätzliche Ansatzpunkte, die von grundlegender Bedeutung für die künftige Entwicklung sind: die nachhaltige Verbesserung der Performance im gesamten Konzern, die stärkere Ausrichtung des Unternehmensbereichs Wiring Systems auf Ergebnisqualität und Cashflow sowie der Ausbau des höhermargigen Geschäfts und die Optimierung des Portfolios der Wire & Cable Solutions Division. Nachhaltige Verbesserung der Performance Um die unbefriedigende Ergebnis- und Cashflow-Situation zu wandeln, stand im Berichtsjahr bei der Umsetzung von VALUE 21 die Ausrichtung auf einen verbesserten Cashflow und Ergebnisqualität im Vordergrund. Das Programm beinhaltet mehr als 1.000 Initiativen, die im Schwerpunkt die Optimierung des direkten und indirekten Einkaufs, die Erhöhung der Effizienz in Produktion, Logistik und Entwicklung sowie die Reduzierung von Vertriebs- und IT-Kosten betreffen. Für das Segment Wiring Systems sieht VALUE 21 vor, Marktchancen noch stärker zu priorisieren und sich bei der Selektion neuer Projekte mehr auf Ergebnisqualität und Cashflow auszurichten. Das organische Wachstum soll auf das Niveau der Marktentwicklung beschränkt werden. Dazu konzentrieren wir uns stärker auf unsere strategischen Kundenbeziehungen. Entscheidend für die Annahme neuer Projekte wird vor allem die Profitabilität und die Auslastung der vorhandenen und momentan noch im Bau befindlichen Kapazitäten sein. 2019 wurden neue Projekte bereits nach diesen Kriterien selektiert. > Bericht aus den Unternehmensbereichen/Segmentbericht Das fokussierte Wachstum soll ebenso wie die Restrukturierungs- und Kostensenkungs-Maßnahmen dazu beitragen, die Cashflow- und EBIT-Marge zu verbessern. Im Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions zielt das Programm VALUE 21 neben der Verbesserung der Performance auf die klare Ausrichtung auf strategische Kernmärkte sowie den Ausbau des höhermargigen Geschäfts und die entsprechende Optimierung des Portfolios. 2019 haben wir unsere Geschäfts- und Produktfelder deshalb hinsichtlich ihrer strategischen Bedeutung und Ergebnisqualität analysiert. Erste Schritte zur Portfoliobereinigung wurden in der Berichtsperiode bereits umgesetzt. So haben wir uns von einzelnen Teilbereichen, die kein profitables Wachstum versprechen, getrennt bzw. deren Schließung vorbereitet. Außerdem wurden einzelne Geschäftsaktivitäten an Standorte mit einer günstigeren Kostensituation verlagert. Zusätzliche Informationen über die Fortschritte bei der Umsetzung der Bereichsstrategien enthalten die Kapitel > Bericht aus den Unternehmensbereichen/Segmentbericht sowie > Forschung & Entwicklung Ab dem Jahr 2022 soll die Umsetzung aller Maßnahmen gegenüber 2018 zu nachhaltigen Kosteneinsparungen von 500 Mio. € pro Jahr vor gegenläufigen Effekten führen. Bis Ende 2019 wurden bereits Maßnahmen mit einem Brutto-Einsparpotenzial von mehr als 300 Mio. € umgesetzt und das Ziel für das abgelaufene Geschäftsjahr somit übertroffen. Das Programm wird voraussichtlich mit Kosten von rund 120 Mio. € verbunden sein, davon mehr als die Hälfte aus Personalmaßnahmen. Der Großteil der Kosten wird 2019 und 2020 entstehen. 2019 fielen bereits 86 Mio. € an. 1.7. Unternehmensführung (Angaben nach §§ 289f und 315d HGB) Die Unternehmensführung von LEONI orientiert sich an den Grundsätzen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Verantwortlich für die Unternehmensführung ist der Vorstand. Seine Arbeit wird durch den Aufsichtsrat überwacht. Der Vorstand legt die Konzernstrategie fest und erarbeitet gemeinsam mit den Verantwortlichen der Unternehmensbereiche bzw. der einzelnen Geschäftsfelder geeignete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung. Weitere Informationen enthalten der Corporate Governance Bericht und die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, die auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich sind. Details zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat sind im > Vergütungsbericht aufgeführt. >> https://www.leoni.com/de/investor-relations/corporate-governance/ 1.8. Steuerung des operativen Geschäfts Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für den LEONI-Konzern sind der Umsatz, das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten und der Free Cashflow. Die Steuerung der beiden Divisionen erfolgt über den Umsatz und das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten. Die neue Kennzahl EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten stellt eine Bereinigung des Ergebnisses um außergewöhnliche Einmaleffekte dar, um eine leichtere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und eine bessere Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Die Sondereffekte beinhalten wesentliche außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und sonstige Vermögenswerte, wesentliche Aufwendungen für drohende Verluste aus Kundenverträgen, Kosten zur Vorbereitung der Abspaltung der Wire & Cable Solutions Division (ohne interne Kosten), Refinanzierungskosten (inkl. Berater-, Banken- und Anwaltskosten; außer den Kosten, die den Zinsaufwendungen zugerechnet werden) sowie übrige Einmalaufwendungen, die aufgrund strategischer Entscheidungen anfielen. Kosten für das Programm VALUE 21 sind alle damit verbundenen Restrukturierungs- und Abfindungskosten sowie externe Beraterkosten. Konkrete Informationen zur Entwicklung dieser Steuerungskennzahlen im abgelaufenen Geschäftsjahr enthält das Kapitel > Geschäftsverlauf im Überblick. Die Planung für das Geschäftsjahr 2020 ist im > Prognosebericht dargestellt. In den nachfolgenden Kapiteln zusätzlich aufgeführte Kennzahlen und Leistungsindikatoren dienen dem besseren Verständnis und der weiteren Erläuterung des Geschäftsverlaufs sowie der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Rahmenbedingungen 2.1. Gesamtwirtschaft 2019 wurde die globale Konjunktur von mehreren Faktoren beeinträchtigt. Hemmend wirkten vor allem die andauernden Handelskonflikte zwischen den USA und China bzw. der EU, geopolitische Spannungen in verschiedenen Regionen sowie der Brexit. Die daraus resultierende Verunsicherung über die weitere Entwicklung staatenübergreifender Handelssysteme und der internationalen Zusammenarbeit generell bremsten nicht nur den globalen Handel, sondern auch die Investitionsneigung der Unternehmen. Hinzu kam dem Internationalen Währungsfonds (IWF) zufolge die mangelnde Investitionsbereitschaft einzelner Länder, beispielsweise Deutschlands. Diesen negativen Einflüssen stand die expansive Politik vieler Notenbanken gegenüber. Gegen Ende des Jahres führten erste Einigungen im Handelsstreit zwar weltweit zu einer leichten Entspannung. Dennoch lag das globale Wirtschaftswachstum 2019 Schätzungen des Internationalen Währungsfonds zufolge nur bei 2,9 Prozent und fiel damit um 0,7 Prozentpunkte geringer aus als im Vorjahr. Anfang 2019 hatte der IWF noch ein Plus von 3,5 Prozent vorhergesagt, diese Prognose im Jahresverlauf aber mehrfach nach unten korrigiert. Das weltweite Handelsvolumen nahm lediglich um 1,0 Prozent (Vorjahr: 3,7 Prozent) zu und war damit so schwach wie zuletzt 2012. Die stärksten Impulse für das Wirtschaftswachstum setzten erneut die Entwicklungs- und Schwellenländer, deren Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2019 insgesamt um 3,7 Prozent (Vorjahr: 4,5 Prozent) anstieg. Die höchsten Zuwächse erzielten China und Indien, auch wenn die Dynamik in beiden Staaten und insbesondere in Indien nachließ. In den Industrienationen erhöhte sich das BIP um 1,7 Prozent (Vorjahr: 2,2 Prozent), wobei die USA um 2,3 Prozent, die Eurozone dagegen nur um 1,2 Prozent zulegen konnte. Deutschland wuchs hierzu mit 0,5 Prozent unterdurchschnittlich, was hauptsächlich auf die große Bedeutung der Exporte zurückzuführen ist. Wirtschaftswachstum 2018 bis 2020 in % Quelle: IWF, World Economic Outlook, Update Januar 2020 Wirtschaftswachstum 2019 in ausgewählten Regionen in % Quelle: IWF, World Economic Outlook, Update Januar 2020, Schätzung 2.2. Branchenkonjunktur Die verhaltene gesamtwirtschaftliche Situation schlug sich 2019 auch in der Automobilindustrie nieder. Der globale Pkw-Absatz ging 2019 nach vorläufigen Berechnungen des VDA (Verband der Automobilindustrie) im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent zurück. Dabei blieb der europäische Markt stabil, während die Neuzulassungen in den USA um 2 Prozent und in China sogar um 10 Prozent geschrumpft sind. Dämpfend auf die Autokonjunktur wirkten sich vor allem die internationalen Handelskonflikte und der Brexit aus. Die Automobilindustrie reagierte auf die rückläufige Nachfrage mit einer Drosselung ihrer Produktion. Vorläufigen Berechnungen des Marktforschungsinstituts IHS Automotive zufolge wurden 2019 weltweit fast 6 Prozent weniger Pkw und leichte Nutzfahrzeuge hergestellt als 2018. Vor allem in China und der EMEA-Region liefen weniger Fahrzeuge vom Band, aber auch in Amerika gab es moderate Einbußen. Einen gegenläufigen Impuls setzten Autos mit alternativen Antrieben: Hier nahmen die Stückzahlen weltweit um 38 Prozent zu, mit besonders hohen Wachstumsraten im EMEA-Raum. Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen Quelle: IHS Light Vehicle Production Forecast, Oktober 2019 Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen Quelle: IHS Light Vehicle Production Forecast, Oktober 2019 Auch die Nutzfahrzeughersteller fuhren ihre Produktion laut IHS Automotive 2019 zurück. Nach den kräftigen Steigerungen im Vorjahr wurden global 7,5 Prozent weniger schwere Nutzfahrzeuge (Nfz) gefertigt. Während China einen Rückgang um 11 Prozent und die Region EMEA Einbußen von 6,5 Prozent verzeichneten, verließen in Amerika 4 Prozent mehr neue schwere Nfz die Fabriken. Die Zahlen decken sich mit unseren eigenen Beobachtungen, wonach der Bedarf an Kabelsätzen für Lkw, Motoren, Land- und Baumaschinen weltweit stabil bis leicht rückläufig war. Produktion von schweren Nutzfahrzeugen nach Regionen Quelle: IHS MHCV Production Forecast, Oktober 2019 Für die globale Elektroindustrie rechnet der ZVEI (Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) im Jahr 2019 nochmals mit einem Wachstum um 4 Prozent. Dabei dürften sich die Schwellenländer mit plus 5 Prozent insgesamt dynamischer entwickelt haben als die Industrienationen mit plus 2 Prozent. Am stärksten erhöhte sich die Nachfrage in Asien, gefolgt von Amerika und Europa. In Deutschland stieg der Branchenumsatz etwas unterdurchschnittlich um 1 Prozent. Die für LEONI wichtigen Segmente Automation, Elektromedizin, Kommunikations- und Informationstechnik legten weltweit jeweils um 3 bis 4 Prozent zu. Der Maschinenbau war 2019 laut VDMA (Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau) von der schwachen Weltkonjunktur, globalen Handelsstreitigkeiten sowie dem tiefgreifenden Strukturwandel in der Autoindustrie spürbar geprägt. Im abgelaufenen Jahr erzielte die Branche weltweit einen gegenüber dem Vorjahr stagnierenden Umsatz, wobei die Situation maßgeblich von China gestützt wurde. Ohne die Volksrepublik dürfte der Umsatz um 2 Prozent gesunken sein. Die deutschen Maschinen- und Anlagenbauer schlossen mit einem Produktionsminus von 2 Prozent ab. 2.3. Weitere Einflussfaktoren Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen haben eine große Bedeutung für den Geschäftsverlauf von LEONI. Darüber hinaus spielen eine Reihe weiterer Faktoren eine wichtige Rolle: Die Preisentwicklung von Rohstoffen > Beschaffung, insbesondere von Kupfer, wirkt sich merklich auf unser Umsatzvolumen aus. Die Schwankungen des Kupferpreises geben wir über Vertragsvereinbarungen weitgehend an unsere Kunden weiter, allerdings in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung. Ein veränderter Kupferpreis führt bei LEONI daher normalerweise zunächst zu einem entsprechenden Umsatzeffekt ohne nennenswerte Ergebnisauswirkung. In der Bilanz kann es - abhängig von der Kupferpreisentwicklung - zu Bestandsabwertungen oder Drohverlustrückstellungen für Teilmengen der Bestände kommen. Gleiches gilt für den Rohstoff Silber, der vorwiegend bei der Veredelung von Drahtprodukten eingesetzt wird. Dagegen ergeben sich aus der Energiepreisentwicklung für LEONI konzernweit keine größeren Auswirkungen. Eine weitere, sehr bedeutende Einflussgröße sind die Personalkosten in unseren Produktionsländern. Sie fließen in Standortentscheidungen ebenso ein wie verlässliche rechtliche und politische Rahmenbedingungen sowie günstige Transportmöglichkeiten. 2019 beeinträchtigten unerwartete spürbare Tariflohnerhöhungen in einigen osteuropäischen Ländern unsere Ergebnisentwicklung > Bericht aus den Unternehmensbereichen/Segmentbericht. Die politischen Entwicklungen in für uns wichtigen Produktions- und Absatzländern verfolgen wir ebenfalls sehr genau. Entsprechende Informationen enthält der > Risiko- und Chancenbericht. Zu den rechtlichen Einflussfaktoren, die für LEONI von Bedeutung sind, zählen neben den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen der Länder, in denen wir präsent sind, auch internationale Regelungen. Indirekt wirken sich beispielsweise strengere CO2-Emissionsgrenzen aus, denn sie verstärken die Nachfrage aus der Automobilindustrie nach Leitungen, Kabelsätzen und Bordnetz-Systemen, die besonders leicht oder für alternative Antriebstechnologien geeignet sind. Dies führt zu einem steigenden Einsatz von Sensoren und Steuergeräten, was wiederum einen zusätzlichen Verkabelungsumfang zur Folge hat. Aus Währungskursschwankungen können sich Auswirkungen auf die Umsatzerlöse ergeben, die mittels geeigneter Sicherungsgeschäfte vermindert werden. Bei sehr deutlichen Veränderungen in den Währungsparitäten kann es im Einzelfall dennoch zu Ergebniseffekten kommen > Konzernanhang. 3. Wirtschaftsbericht 3.1. Geschäftsverlauf im Überblick, Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Entwicklung und Vergleich mit der Prognose Geschäftsverlauf im Überblick und Gesamtaussage des Vorstands 2019 nahm der LEONI-Konzernumsatz vor dem Hintergrund der abgeschwächten Automobilkonjunktur von 5,1 Mrd. € auf 4,8 Mrd. € ab. Davon entfielen 3,0 Mrd. € (Vorjahr: 3,2 Mrd. €) auf den Unternehmensbereich Wiring Systems und 1,8 Mrd. € (Vorjahr: 1,9 Mrd. €) auf das Segment Wire & Cable Solutions. Das Konzern-Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) war von verschiedenen Faktoren stark belastet. Neben der rückläufigen Nachfrage machten sich unter anderem die mit umfangreichen Zusatzaufwendungen verbundenen Anlaufschwierigkeiten an einem mexikanischen Bordnetz-Standort bemerkbar. Außerdem entstanden hohe Kosten durch Sondereffekte, im Wesentlichen Rückstellungen und Wertberichtigungen, sowie für das Performance- und Strategieprogramm VALUE 21 > Strategie und VALUE 21. Vor Sondereffekten und VALUE 21-Kosten belief sich das Konzern-EBIT auf - 66 Mio. € (Vorjahr: 157 Mio. €). Im Segment WSD lag es bei -118 Mio. € (Vorjahr: 92 Mio. €) und in der Division WCS bei 51 Mio. € (Vorjahr: 67 Mio. €). Konzern-EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 1, 2 scroll Mio. € 2019 2018 EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten - 66 157 Sondereffekte - 233 - 11 VALUE 21-Kosten - 86 - 2 EBIT - 384 144 Inklusive der Aufwendungen für VALUE 21 in Höhe von 86 Mio. € und der Sondereffekte in Höhe von - 233 Mio. € wurde ein EBIT von - 384 Mio. € (Vorjahr: 144 Mio. €) ausgewiesen, davon stammten - 370 Mio. € (Vorjahr: 80 Mio. €) aus der Wiring Systems Division und - 14 Mio. € (Vorjahr: 66 Mio. €) aus dem Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions. Das negative Ergebnis und ein erneut hohes Investitionsvolumen für notwendige Kapazitätserweiterungen im Zusammenhang mit anstehenden Kundenprojekten führten im Berichtsjahr konzernweit zu einem Free Cashflow von - 308 Mio. € (Vorjahr: - 140 Mio. € 3). 1 Die Kennzahl stellt die Bereinigung des EBIT um außergewöhnliche Einmaleffekte dar, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Sondereffekte beinhalten wesentliche außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und sonstige Vermögenswerte, wesentliche Aufwendungen für drohende Verluste aus Kundenverträgen, Kosten in Vorbereitung der Abspaltung der Wire & Cable Solutions Division (ohne interne Kosten), Refinanzierungskosten (inkl. Berater-, Banken- und Anwaltskosten; außer den Kosten, die den Zinsaufwendungen zugerechnet werden) sowie übrige Einmalaufwendungen, die aufgrund strategischer Entscheidungen anfielen. Kosten für das Programm VALUE 21 beinhalten alle damit verbundenen Restrukturierungs- und Abfindungskosten sowie externe Beraterkosten. 2 Überleitungen für die Divisionen sind im Bericht aus den Unternehmensbereichen/Segmentbericht enthalten 3 Vorjahreswert angepasst Die Eigenkapitalquote reduzierte sich per Ende 2019 auf 17,7 Prozent (Vorjahr: 31,2 Prozent) und die Nettofinanzverschuldung stieg stark auf 1.186 Mio. € (Vorjahr: 613 Mio. €). Die verfügbare Liquidität belief sich Ende 2019 auf 624 Mio. € (Vorjahr: 1.001 Mio. €). Von der frei verfügbaren Liquidität sind zum Bilanzstichtag Avale in Höhe von 74 Mio. € (Vorjahr: 89 Mio. €) abzuziehen. Zudem verweisen wir auf die Ausführungen im > Risiko- und Chancenbericht im Abschnitt "Zins- und Finanzierungsrisiken / Liquiditätsrisiko". Der Vorstand beurteilt die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des LEONI-Konzerns im Geschäftsjahr 2019 insgesamt als nicht zufriedenstellend. Positiv zu bewerten sind die Fortschritte des Performance- und Strategie-Programms VALUE 21. Dieses im ersten Quartal 2019 beschlossene Programm für gesundes Wachstum, mehr Profitabilität und Cash-Generierung sowie die Konkretisierung unserer Ausrichtung auf die Zukunftsthemen Digitalisierung, Elektromobilität und autonomes Fahren führte im zweiten Halbjahr u.a. beim Free Cashflow bereits zu deutlichen Verbesserungen. Ab 2022 sollen durch VALUE 21 gegenüber 2018 nachhaltige Brutto-Kosteneinsparungen von 500 Mio. € p.a. erzielt werden. Ende 2019 waren bereits Initiativen mit einem Einsparpotenzial von mehr als 300 Mio. € umgesetzt. Damit verfügt LEONI über eine gute Grundlage, um das angestrebte Einsparziel ab dem Jahr 2022 zu erreichen und damit zu einer profitablen Unternehmensentwicklung zurückzukehren. Kennzahlen Konzern scroll Ist 2018 Erste Prognose 2019 Aktualisierte Prognose 2019 Ist 2019 Konzernumsatz 5,1 Mrd. € rund 5,2 Mrd. € moderat unter Vorjahr 4,8 Mrd. € EBIT 144 Mio. € 100 - 130 Mio. €1 - - 384 Mio. € EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 157 Mio. € - bis zu mittlerer zweistelliger negativer Mio. €-Betrag - 66 Mio. € Free Cashflow - 140 Mio. € 2 auf Vorjahresniveau Niveau erstes Halbjahr 2019 +/- niedriger zweistelliger Mio. €-Betrag - 308 Mio. € Vergleich mit der Prognose Die im Zuge der Jahresabschlusserstellung 2018 abgegebene Konzern-Prognose für 2019 ging von einem Umsatz von rund 5,2 Mrd. €, einem EBIT vor Effekten aus dem Performance- und Strategie-Programm VALUE 21 von 100 - 130 Mio. € und einem Free Cashflow auf Vorjahreshöhe (- 140 Mio. € 3) aus. Sie wurde im März wegen der unerwartet erhöhten Kosten im Zusammenhang mit den Anlaufschwierigkeiten am mexikanischen Bordnetz-Standort Mérida, den erwarteten Kostenbelastungen aus den Restrukturierungsprognosen im Rahmen von VALUE 21 sowie einer weiteren Eintrübung des Marktumfelds in beiden Divisionen nicht erreicht und zurückgenommen. Der Vorstand entschied, aufgrund der unsicheren Situation zunächst keinen neuen Ausblick zu veröffentlichen. Im August 2019 wurde eine aktualisierte Prognose für 2019 herausgegeben. Darin kündigte der Vorstand für den Umsatz einen moderat unter Vorjahr liegenden Wert, beim EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten einen bis zu mittleren zweistelligen negativen Mio. Euro Betrag und für den Free Cashflow einen Wert auf dem Niveau des Halbjahres plus/minus eines niedrigen zweistelligen Mio. Euro Betrags (30.6.2019: - 382 Mio. € 4) an. Der 2019 erzielte Umsatz von 4,8 Mrd. € und das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten von - 66 Mio. € lagen deutlich unter den erwarteten Werten aus der zurückgenommenen ersten Prognose, allerdings bewegten sie sich im Rahmen der aktualisierten Prognose. Der Free Cashflow bewegte sich ebenfalls hinsichtlich der zurückgenommenen ersten Prognose merklich unter der Erwartung, jedoch lag er dank der raschen Fortschritte unseres intensivierten Cash-Managements mit - 308 Mio. € deutlich über der aktualisierten Prognose. Erstmalige Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" LEONI wendet die neuen Regelungen des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" erstmals im Geschäftsjahr 2019 an und hat für die Umsetzung den modifizierten, retrospektiven Ansatz gewählt. Daher wurde die Vergleichsperiode 2018 nicht angepasst. LEONI setzte zum Umstellungszeitpunkt 1. Januar 2019 Nutzungsrechte in Höhe der Leasingverbindlichkeiten an, welche um im Voraus geleistete Leasingzahlungen angepasst wurden. Daraus resultierte eine Bilanzverlängerung von 157 Mio. €. Gemäß dem neuen Standard werden Leasingverhältnisse in der Bilanz in Form einer Leasingverbindlichkeit und eines entsprechenden Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfasst. Die Leasingverbindlichkeit wird in den Folgeperioden um den Tilgungsanteil der gezahlten Leasingraten gekürzt, der Zinsanteil als Zinsaufwand ergebniswirksam erfasst. Die Nutzungsrechte an den gemieteten Gegenständen werden ergebniswirksam abgeschrieben. Nach den Vorschriften des IFRS 16 werden die bisher in den operativen Aufwendungen enthaltenen Mietaufwendungen durch Abschreibungen und Zinsaufwand ersetzt, wodurch sich positive Effekte auf das EBIT und EBITDA ergeben. Die Investitionen in Sachanlagen enthalten ab 2019 auch Zugänge aus Nutzungsrechten, welche aus dem Abschluss neuer Leasingverträge resultieren. Der Ansatz der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen führt zu einer Erhöhung der kurz- und langfristigen Finanzschulden und somit zum Anstieg der Nettofinanzverschuldung. Die Erstanwendung des IFRS 16 hat einen positiven Effekt auf den Free Cashflow, da die Aufwendungen für Leasingverhältnisse nicht mehr im operativen Cashflow erfasst, sondern als Auszahlungen für Tilgung und Zins im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden. 1 vor Effekten aus VALUE 21 2 Vorjahreswert angepasst (Ausweisänderung: Gezahlte und erhaltene Zinsen werden in vollem Umfang dem Finanzierungsbereich zugeordnet, siehe Konzernanhang, Textziffer 1 3 Vorjahreswert angepasst (Ausweisänderung: Gezahlte und erhaltene Zinsen werden in vollem Umfang dem Finanzierungsbereich zugeordnet) 4 Wert angepasst (Ausweisänderung: Gezahlte und erhaltene Zinsen werden in vollem Umfang dem Finanzierungsbereich zugeordnet) Weiterhin resultiert aus der Bilanzierung von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten eine Bilanzverlängerung, die zu einer Verschlechterung der Eigenkapitalquote führt. Die wesentlichen Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 auf die relevanten Kennzahlen bzw. Abschlussgrößen sind im Folgenden zusammenfassend dargestellt: scroll Mio. € 2019 Davon: IFRS 16-Effekt 2019 Bereinigt um IFRS 16-Effekte 2018 EBITDA - 179 45 - 225 303 EBIT - 384 4 - 388 144 EBT - 419 0 - 419 121 Free Cashflow - 308 45 - 353 - 140 Investitionen 357 86 271 343 Kurzfristige Finanzschulden - 365 - 42 - 323 - 177 Langfristige Finanzschulden - 965 - 155 - 810 - 588 Nettofinanzverschuldung - 1.186 - 196 - 989 - 613 Bilanzsumme 3.599 196 3.402 3.462 Eigenkapitalquote 17,7 % 18,7 % 31,2 % 3.2. Umsatz- und Ertragslage Konzernumsatz nimmt moderat auf 4,8 Mrd. € ab Der Konzernumsatz der LEONI AG ging 2019 um 5 Prozent auf 4.846 Mio. € zurück. Ursächlich dafür war vor allem die schwächere Nachfrage aus der Automobilindustrie, die sowohl bei Bordnetz-Systemen als auch bei Fahrzeugleitungen zu Volumeneinbußen führte. Das Geschäft mit Spezialkabeln und Kabelsystemen für die Industrie entwickelte sich ebenfalls rückläufig. Effekte aus der Veränderung des Kupferpreises, der Wechselkurse und des Konsolidierungskreises spielten eine untergeordnete Rolle und glichen sich weitgehend aus. Unterteilt nach Regionen reduzierte sich der Konzernumsatz im EMEA-Raum um 6 Prozent auf 3.348 Mio. € und in Asien um 11 Prozent auf 670 Mio. €. In Amerika wurde dagegen ein Plus von 4 Prozent auf 828 Mio. € erzielt. Umsatzentwicklung LEONI-Konzern scroll in Mio. € in % Umsatz 2018 5.101 Organische Veränderung - 257 - 5,0 Effekte aus Konsolidierungskreisveränderungen - 17 - 0,3 Währungsumrechnungseffekt 53 1,0 Kupferpreiseffekt - 34 - 0,7 Umsatz 2019 4.846 - 5,0 Konzernumsatz nach Segmenten Konzernumsatz nach Regionen Konzern-EBIT bei - 66 Mio. € vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten Die Ertragslage des LEONI-Konzerns war in der Berichtsperiode von verschiedenen Faktoren erheblich beeinträchtigt. Im operativen Geschäft wirkten sich neben dem Umsatzrückgang vor allem die Hochlaufprobleme am WSD-Standort Mérida / Mexiko und gestiegene Lohnkosten in Osteuropa aus. Außerdem entstanden Aufwendungen für das Performance- und Strategieprogramm VALUE 21 von insgesamt 86 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) und Sondereffekte in Höhe von - 233 Mio. € (Vorjahr: - 11 Mio. €). Die VALUE 21-Kosten beinhalteten vor allem Beratungs- und Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 30 Mio. € bzw. 53 Mio. €. Zu den wesentlichen Sondereffekten zählten Drohverlustrückstellungen in Höhe von 119 Mio. € sowie außerplanmäßige Wertberichtigungen von 77 Mio. €. Im vierten Quartal wurde eine Drohverlustrückstellung wegen geänderter Rahmenbedingungen für ein Großprojekt in Höhe von rund 80 Mio. € gebildet. Die verbliebenen Drohverlustrückstellungen resultierten überwiegend aus der Neueinschätzung des WSD-Auftragsportfolios und der Marktperspektiven vor dem Hintergrund des eingetrübten Umfelds. Ein Großteil der außerplanmäßigen Wertberichtigungen von 77 Mio. € ist ebenfalls auf die Neueinschätzung des WSD-Auftragsportfolios und der Marktperspektiven sowie der gemäß VALUE 21 konkretisierten Neuausrichtung auf strategische Kundenbeziehungen zurückzuführen. In der Division WCS wurde Anlagevermögen in Höhe von 20 Mio. € abgewertet. Weitere Sonderkosten ergaben sich aus Maßnahmen im Zusammenhang mit der Refinanzierung und der Vorbereitung der Abspaltung des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions. Konzern-EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 1 scroll Mio. € 2019 2018 EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten - 66 157 Sondereffekte - 233 - 11 davon außerplanmäßige Wertberichtigungen - 77 - 7 davon Drohverlustrückstellungen - 119 - 4 davon Refinanzierungskosten - 15 0 davon Kosten für Vorbereitung Abspaltung WCS - 6 0 davon übrige Einmalaufwendungen aufgrund strategischer Entscheidungen - 16 0 VALUE 21-Kosten - 86 - 2 davon Beratungskosten - 30 - 2 davon Restrukturierungsaufwand - 53 0 davon sonstige Aufwendungen - 3 0 EBIT - 384 144 Vor diesem Hintergrund nahmen die Umsatzkosten des LEONI-Konzerns trotz des niedrigeren Geschäftsvolumens um 5 Prozent auf 4.491 Mio. € zu. Das Bruttoergebnis vom Umsatz verringerte sich von 816 Mio. € auf 354 Mio. €, was einer Brutto-Umsatzmarge von 7,3 Prozent entsprach (Vorjahr: 16,0 Prozent). Auch bei den allgemeinen Verwaltungs- und Vertriebskosten, die in Summe um 12 Prozent auf 617 Mio. € zulegten, spielten Sondereffekte und VALUE 21-Kosten eine wesentliche Rolle. Zudem machten sich erhöhte Frachtkosten im Zusammenhang mit den Anlaufschwierigkeiten in Mérida bemerkbar. Die Forschungs- und Entwicklungskosten wuchsen wegen weiterer umfangreicher Vorleistungen für künftige Projektanläufe um 7 Prozent auf 161 Mio. €. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen (27 Mio. €) und Aufwendungen (- 22 Mio. €) kam es zu keinen bedeutenden Veränderungen. Das Ergebnis aus assoziierten und Gemeinschaftsunternehmen, das im Wesentlichen aus unserem Joint Venture in Langfang, China, resultiert, erhöhte sich von 23 Mio. € auf 34 Mio. €. Insgesamt ergab sich 2019 ein Konzern-EBIT von - 66 Mio. € (Vorjahr: 157 Mio. €) vor und von - 384 € (Vorjahr: 144 Mio. €) nach Sondereffekten sowie VALUE 21-Kosten. Da sich die Finanzaufwendungen aufgrund der gewachsenen Verschuldung von 24 Mio. € auf 36 Mio. € vergrößerten, verminderte sich das Ergebnis vor Steuern auf - 419 Mio. € (Vorjahr: 121 Mio. €). Nach Ertragsteuern wurde ein Konzernfehlbetrag von 435 Mio. € ausgewiesen gegenüber einem Konzerngewinn von 73 Mio. € im Jahr 2018. Das Ergebnis je Aktie lag bei - 13,30 € (Vorjahr: 2,31 €). 1 Die Kennzahl stellt die Bereinigung des EBIT um außergewöhnliche Einmaleffekte dar, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Sondereffekte beinhalten wesentliche außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und sonstige Vermögenswerte, wesentliche Aufwendungen für drohende Verluste aus Kundenverträgen, Kosten in Vorbereitung der Abspaltung der Wire & Cable Solutions Division (ohne interne Kosten), Refinanzierungskosten (inkl. Berater-, Banken- und Anwaltskosten; außer den Kosten, die den Zinsaufwendungen zugerechnet werden) sowie übrige Einmalaufwendungen, die aufgrund strategischer Entscheidungen anfielen. Kosten für das Programm VALUE 21 beinhalten alle damit verbundenen Restrukturierungs- und Abfindungskosten sowie externe Beraterkosten. 3.3. Finanzlage Finanz- und Liquiditätsmanagement Das Finanzmanagement des LEONI-Konzerns wird zentral durch die Holdinggesellschaft LEONI AG abgewickelt. Sie aggregiert den Kapitalbedarf auf Konzernebene und nimmt die erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen für die gesamte Unternehmensgruppe vor. In Ausnahmefällen greifen wir auf regionale Sonderfinanzierungen zurück. Die wesentlichen Ziele des Finanzmanagements sind die Sicherung der Liquidität der Unternehmensgruppe weltweit, die Optimierung der Finanzaufwendungen und -erträge sowie die Steuerung und Minimierung der Währungs- und Zinsrisiken. Um möglichst unabhängig von einzelnen Märkten oder Finanzierungsarten zu sein, nutzen wir ein breites Spektrum an Instrumenten. Generell arbeitet LEONI langfristig und vertrauensvoll mit internationalen Kreditinstituten und Leasing-Gesellschaften zusammen. Die Finanzierung der Konzerngesellschaften wird weitestgehend in deren funktionaler Währung abgewickelt. Wesentliche Finanzverbindlichkeiten bestanden 2019 in Euro, US-Dollar, indischen Rupien und südkoreanischen Won. Die Liquidität des LEONI-Konzerns steuern wir über ein Cash-Pooling-System mit Pools in den Herkunftsländern der wichtigsten Konzernwährungen. Darüber hinaus übernimmt die LEONI AG den größten Teil des Zahlungsverkehrs für die Gruppe. Wir nutzen zur Absicherung unseres langfristigen Finanzierungsbedarfs Kapitalmarktinstrumente wie Schuldscheindarlehen und einen Konsortialkredit zentral für die gesamte Gruppe. Die kurzfristige Finanzierung erfolgt über bilaterale Kreditlinien. Die Kreditkonditionen haben sich im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen nicht geändert. Im September 2019 haben wir ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 49 Mio. € zurückgezahlt. Darüber hinaus gab es im Geschäftsjahr 2019 keine wesentlichen Änderungen in der Finanzierungsstruktur und es wurden keine größeren Kapitalmaßnahmen durchgeführt. Des Weiteren wird zur Verbesserung der Liquidität das außerbilanzielle Instrument Factoring eingesetzt, das zentral gesteuert wird. Es stellt aufgrund seiner Flexibilität in Bezug auf die Umsatzentwicklung und den daraus resultierenden Finanzierungsbedarf eine wichtige Ergänzung zu anderen Instrumenten der Liquiditätssteuerung dar. Ende 2019 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 219 Mio. € (Vorjahr: 200 Mio. €) durch echtes Factoring gemindert. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfielen 60 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €) auf den Eingang von Forderungen, die im Rahmen von echtem Factoring verkauft waren. Zur Lieferantenfinanzierung im Zusammenhang mit der Kupferbeschaffung werden zudem Reverse-Factoring-Transaktionen eingesetzt. Per 31. Dezember 2019 waren im Rahmen geschlossener Reverse-Factoring-Vereinbarungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 142 Mio. € (Vorjahr: 171 Mio. €) an Factoring-Unternehmen übertragen. Der Free Cashflow betrug im Geschäftsjahr 2019 - 308 Mio. € (Vorjahr: - 140 Mio. € 1). Die Verringerung ist insbesondere auf die verschlechterte Ertragssituation aufgrund des schwächeren Marktumfelds in der Automobilindustrie, hohe Einmalaufwendungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung im Rahmen des Performance- und Strategie-Programms VALUE 21, weiterhin hohe Investitionen für Kapazitätserweiterungen im Zuge von anstehenden Kundenprojekten und ungeplante Kosten durch Anlaufschwierigkeiten bei einem Projekthochlauf in Mérida/Mexiko zurückzuführen. Zudem wirkten sich die nicht wettbewerbsfähige Kostenstruktur des Öl- und Gasgeschäfts an einem Standort in Deutschland, die abnehmende Effizienz infolge des rapiden Anstiegs der Lohn- und Gehaltskosten in Osteuropa sowie der Hochlauf von margenschwachen Programmen des Auftragsbuchs aufgrund der dynamischen Wachstumsstrategie der Vergangenheit negativ auf die Entwicklung des Free Cashflows aus. Die rechnungslegungsbedingt erstmalige Abbildung von Leasingverträgen in der Bilanz gemäß IFRS 16 führte zu einer Zunahme der Finanzschulden um 196 Mio. € zum 31. Dezember 2019 und zu einem positiven Effekt auf den Free Cashflow. Insgesamt hat sich damit die Nettofinanzverschuldung des Konzerns zum 31. Dezember 2019 auf 1.186 Mio. € (Vorjahr: 613 Mio. €) erhöht und die frei verfügbare Liquidität auf 624 Mio. € (Vorjahr: 1.001 Mio. €) reduziert. Sie setzt sich zusammen aus Barmitteln in Höhe von 144 Mio. € und freien Kreditlinien in Höhe von 480 Mio. €. Von der frei verfügbaren Liquidität sind zum Bilanzstichtag Avale in Höhe von 74 Mio. € (Vorjahr: 89 Mio. €) abzuziehen. 1 Vorjahreswert angepasst (Ausweisänderung: Gezahlte und erhaltene Zinsen werden in vollem Umfang dem Finanzierungsbereich zugeordnet) Das syndizierte Darlehen von 750 Mio. € steht bis Juni 2023 (Endfälligkeit) zur Verfügung. Die zum 31. Dezember 2019 bestehenden bilateralen Linien und Darlehen in Höhe von 276 Mio. € hatten zum Abschlussstichtag keine feste Laufzeit bzw. liefen in den ersten beiden Quartalen 2020 aus und hätten dann zurückgeführt werden müssen. Weiterhin werden im Geschäftsjahr 2020 aus den zum 31. Dezember 2019 bestehenden Schuldscheindarlehen von insgesamt rund 588 Mio. € Tilgungen in Höhe von insgesamt 196 Mio. € fällig, die ebenfalls planmäßig zurückgeführt werden sollen. Am 18. März 2020 wurden davon bereits rund 166 Mio. € zurückgezahlt. Aufgrund der Rückzahlungen der Schuldscheindarlehen und ursprünglich fälligen bilateralen Linien und Darlehen sowie eines bisherigen für das Geschäftsjahr 2020 geplanten negativen Free Cashflows hatte der Vorstand bereits vor dem Bilanzstichtag Liquiditätslücken ab dem Geschäftsjahr 2020 identifiziert. Infolge dieser Entwicklung lagen zum Bilanzstichtag bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit vor. Als Reaktion hierauf hatte der Vorstand unterschiedliche Maßnahmenpakete zur Vermeidung einer Illiquidität des Konzerns umgesetzt, eingeleitet und geplant. Dadurch, dass eine erfolgreiche Sanierung der LEONI-Gruppe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwartet wurde, hat die LEONI-Gruppe in Anlehnung an IDW S6 am 13. März 2020 eine positive Sanierungsbestätigung erhalten. Das bis Ende 2022 ausgelegte Sanierungsgutachten enthielt eine positive Fortbestehens- und Fortführungsprognose. Voraussetzung dafür ist die Umsetzung mitigierender Maßnahmen zur Sicherstellung der mittelfristigen Liquidität. Kurz nach Ausstellung dieses Sanierungsgutachtens kündigten verschiedene Automobilhersteller überraschend an, die Automobilproduktion in ihren Werken wegen der Corona-Krise zu drosseln oder zeitweilig einzustellen. Damit einhergehend sind nun deutliche Belastungen für Umsatz, Ergebnis und Liquidität im Geschäftsjahr 2020 zu erwarten, so dass weitere mitigierende Maßnahmen zur Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Liquidität erforderlich sind. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im > Nachtragsbericht sowie im > Risiko- und Chancenbericht im Abschnitt "Zins- und Finanzierungsrisiken / Liquiditätsrisiko". Free Cashflow bei - 308 Mio. € Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit des LEONI-Konzerns belief sich in der Berichtsperiode auf - 22 Mio. € (Vorjahr: 158 Mio. € 1). Der Rückgang resultierte hauptsächlich aus dem deutlich negativen Ergebnis > Umsatz und Ertragslage. Dem standen im Jahresverlauf wesentliche Verbesserungen im Working Capital gegenüber. Im investiven Bereich flossen 286 Mio. € ab (Vorjahr: 298 Mio. €), vorwiegend zur Erweiterung unserer Kapazitäten für neue Kundenprojekte. Der Free Cashflow lag bei - 308 Mio. € und damit erheblich unter dem Vorjahreswert von - 140 Mio. €1. Nach einem deutlich negativen Free Cashflow im ersten Halbjahr 2019 von - 382 Mio. € 2 hat sich dieser im zweiten Halbjahr des Geschäftsjahrs infolge unseres intensivierten Cash-Managements bereits deutlich verbessert. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit betrug im Berichtsjahr 298 Mio. € (Vorjahr: 108 Mio. €1). Dabei stand dem Mittelzufluss in Höhe von 536 Mio. €, im Wesentlichen durch die weitere Ausnutzung bestehender Kreditlinien, die planmäßige Tilgung von Finanzschulden in Höhe von 213 Mio. € gegenüber. Eine Dividende wurde 2019 aufgrund der unbefriedigenden Ertrags- und Finanzlage nicht ausgeschüttet. Zur Absicherung der Durchfinanzierung hat sich LEONI dazu verpflichtet, bis zur Rückzahlung der umstrukturierten Kreditlinien keine Dividende auszuschütten. 1 Vorjahreswert angepasst 2 Halbjahreswert angepasst Unter Berücksichtigung wechselkursbedingter Veränderungen reduzierte sich der Finanzmittelbestand des LEONI-Konzerns per Ende 2019 auf 144 Mio. € (Vorjahr: 152 Mio. €). Free Cashflow Mio. € Konzernkapitalflussrechnung (Kurzfassung) / Berechnung des Free Cashflow scroll Mio. € 2019 20182 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit - 22 158 Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 286 - 298 Free Cashflow - 308 - 140 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 298 108 Veränderung des Finanzmittelbestandes 3 - 8 - 33 Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 144 152 Verfügbare Liquidität und Nettofinanzverschuldung Die frei verfügbare Liquidität des LEONI-Konzerns belief sich am 31. Dezember 2019 insgesamt auf 624 Mio. € (Vorjahr: 1.001 Mio. €). Diese setzt sich aus Barmitteln in Höhe von 144 Mio. € und freien Kreditlinien in Höhe von 480 Mio. € zusammen. Von der frei verfügbaren Liquidität sind zum Bilanzstichtag Avale in Höhe von 74 Mio. € (Vorjahr: 89 Mio. €) abzuziehen. Die Höhe der insgesamt bestehenden Kreditlinien betrug zum Bilanzstichtag 998 Mio. € (Vorjahr: 909 Mio. €). Die Nettofinanzverschuldung des LEONI-Konzerns erhöhte sich 2019 von 613 Mio. € auf 1.186 Mio. €. Ursächlich hierfür waren vor allem die deutlich verschlechterte Ertragssituation und der weiterhin hohe Mittelabfluss für Investitionen im Zusammenhang mit anstehenden Kundenprojekten. Zusätzlich resultierte ein Anstieg der Finanzschulden um 196 Mio. € aus der rechnungslegungsbedingten erstmaligen Abbildung von Leasingverhältnissen in der Bilanz. Das Gearing (Nettofinanzschulden in Prozent des Eigenkapitals) nahm von 57 Prozent auf 186 Prozent zu. Die Finanzschulden enthielten neben den erstmalig in der Bilanz angesetzten Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 196 Mio. € auch Schuldscheindarlehen in Höhe von 589 Mio. € (Vorjahr: 639 Mio. €) und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 544 Mio. € (Vorjahr: 124 Mio. €). Der Anteil der Finanzschulden zu festen Zinssätzen belief sich auf 321 Mio. € (Vorjahr: 370 Mio. €). Berechnung der Nettofinanzschulden scroll Mio. € 2019 2018 Veränderung Zahlungsmittel und -äquivalente 144 152 - 8 Kurzfristige Finanzschulden - 365 - 177 - 188 Langfristige Finanzschulden - 965 - 588 - 377 Nettofinanzposition - 1.186 - 613 - 573 Eigenkapital und Nettofinanzschulden / Gearing Investitionen von 357 Mio. € im Konzern Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des LEONI-Konzerns nahmen 2019 um 4 Prozent auf 357 Mio. € (Vorjahr: 343 Mio. €) zu. Davon entfielen 244 Mio. € (Vorjahr: 205 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Wiring Systems und 107 Mio. € (Vorjahr: 114 Mio. €) auf den Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions. Weitere Informationen enthält der > Bericht aus den Unternehmensbereichen/Segmentbericht. Von den Gesamtinvestitionen des Konzerns entfielen 86 Mio. € auf den Zugang von Nutzungsrechten, welche aus dem Abschluss neuer Leasingverträge resultierten (Erstanwendung des IFRS 16). 1 Vorjahreswert angepasst 2 Vorjahreswerte angepasst (Ausweisänderung: Gezahlte und erhaltene Zinsen werden in vollem Umfang dem Finanzierungsbereich zugeordnet) 3 Inklusive wechselkursbedingter Veränderung 3.4. Vermögenslage Die LEONI-Konzernbilanz verlängerte sich per 31. Dezember 2019 im Stichtagsvergleich um 4 Prozent oder 137 Mio. € auf 3.599 Mio. €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die erstmalige Anwendung des IFRS 16 "Leasingverhältnisse", die sich hauptsächlich auf das Sachanlagevermögen und die Finanzschulden auswirkt, zu einem Anstieg um 196 Mio. € führte. Auf vergleichbarer Basis hätte sich demnach eine Bilanzverkürzung ergeben. Unter den Aktiva erhöhte sich vor allem das Sachanlagevermögen. Es nahm wegen des notwendigen Kapazitätsausbaus für neue Kundenprojekte und des IFRS 16-Effekts um 20 Prozent auf 1.453 Mio. € zu. Daneben kam es zu einem Anstieg der latenten Steuern. Insgesamt wuchsen die langfristigen Vermögenswerte um 17 Prozent auf 2.036 Mio. €. Im Gegenzug verringerten sich die kurzfristigen Vermögenswerte in Summe um 9 Prozent auf 1.562 Mio. €. Zurückzuführen ist dies zum einen auf um 13 Prozent auf 588 Mio. € reduzierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Hier verstärkten sich unter anderem die Factoring Aktivitäten gegenüber dem Vorjahr. Zum anderen nahmen die Vorräte um 12 Prozent auf 537 Mio. € ab. Dabei wirkten sich nicht nur das niedrigere Geschäftsvolumen, sondern auch erste positive Effekte des Programms VALUE 21 aus. Auf der Passivseite stiegen die kurzfristigen Verbindlichkeiten um 7 Prozent auf 1.598 Mio. €. Ursächlich war vor allem die Erhöhung der Position kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil langfristiger Kredite von 177 Mio. € auf 365 Mio. €. Sie resultierte aus der stärkeren Ausnutzung bestehender Kreditlinien, der Umgliederung von in 2020 fälligen Schuldscheindarlehen in Höhe von 196 Mio. € von lang- in kurzfristige Finanzschulden und der erstmaligen Bilanzierung von kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 42 Mio. €. Außerdem wuchsen die kurzfristigen Rückstellungen von 25 Mio. € auf 117 Mio. €, vor allem wegen gestiegener Drohverlustrückstellungen sowie Restrukturierungsrückstellungen im Zusammenhang mit dem Programm VALUE 21. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten nahmen dagegen um 17 Prozent auf 901 Mio. € ab. Die langfristigen Verbindlichkeiten veränderten sich von 882 Mio. € auf 1.364 Mio. €. Die langfristigen Finanzschulden stiegen um 64 Prozent auf 965 Mio. €, wobei sich die langfristigen Kredite einerseits durch die Umgliederung in die kurzfristigen Finanzschulden verminderten, andererseits durch die Ausnutzung des Konsortialkredits jedoch erhöhten, und sich der erstmalige Ansatz der langfristigen Leasingverbindlichkeiten aufgrund des neuen Standards IFRS 16 erhöhend auswirkte. Die Pensionsrückstellungen stiegen um 18 Prozent auf 188 Mio. €, da sie infolge des veränderten Marktzinsniveaus neu bewertet werden mussten. Des Weiteren erhöhten sich die langfristigen sonstigen Rückstellungen von 36 Mio. € auf 98 Mio. €, im Wesentlichen wegen gestiegener Drohverlustrückstellungen. Das Eigenkapital reduzierte sich im Stichtagsvergleich von 1.081 Mio. € auf 636 Mio. €. Hauptgrund dafür waren die durch den Konzernfehlbetrag 2019 auf 372 Mio. € verringerten Gewinnrücklagen (Vorjahr: 807 Mio. €). Per Ende Dezember 2019 errechnete sich daraus eine Eigenkapitalquote von 17,7 Prozent (Vorjahr: 31,2 Prozent). 3.5. Die LEONI AG (Kurzfassung nach HGB) Der Einzelabschluss der LEONI AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Als Konzern-Holding nimmt die LEONI AG keine operativen Tätigkeiten, sondern insbesondere Finanzierungs- und Zentralfunktionen wahr. Dabei hält die Holding-Gesellschaft die Beteiligungen an den operativen Einheiten der Wire & Cable Solutions und der Wiring Systems Division. Aufgrund ihrer Funktion als Holding-Gesellschaft wird die Geschäftslage und Entwicklung der LEONI AG durch die Ergebnisbeiträge der Teilkonzerne Wire & Cable Solutions und Wiring Systems bestimmt. Deshalb wird kein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator für die LEONI AG definiert. Die Geschäftsentwicklung der LEONI AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des LEONI-Konzerns > Risiko- und Chancenbericht. Risiken für die LEONI AG resultieren weiterhin im Wesentlichen aus der Werthaltigkeit von Finanzanlagen und Finanzinstrumenten (Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen). Die Entwicklung des Konzerns hat durch die bestehenden Ergebnisabführungsverträge einen erheblichen Einfluss auf die Ertragslage der LEONI AG. Der Vorstand plant für das Geschäftsjahr 2020 unter Berücksichtigung von Dividenden und Ergebnisübernahmen mit einem im Vergleich zum Vorjahr deutlich besseren Jahresergebnis für den Jahresabschluss der LEONI AG. Basis für diese Annahme sind die Planungen der einzelnen Konzerngesellschaften, die auch Grundlage für die Prognose des Konzernergebnisses sowie die Dividendenpolitik für die Konzerngesellschaften sind. Ertragslage der LEONI AG LEONI AG - Gewinn- und Verlustrechnung (HGB) scroll Mio. € 2019 2018 1. Umsatzerlöse 195 130 2. Andere aktivierte Eigenleistungen 1 1 3. Sonstige betriebliche Erträge 30 34 4. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen - 119 - 64 5. Personalaufwand: a) Löhne und Gehälter - 35 - 37 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - 7 - 5 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 10 - 8 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen - 106 - 76 8. Erträge aus Beteiligungen 0 5 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 0 108 10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 29 26 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 13 9 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen - 3 - 3 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme - 288 - 70 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 22 - 16 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 3 - 1 16. Ergebnis nach Steuern - 324 32 17. Sonstige Steuern 0 0 18. Jahresfehlbetrag/-überschuss - 324 32 19. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0 1 20. Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0 16 21. Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen 162 0 22. Entnahmen aus den gesetzlichen Gewinnrücklagen 1 0 23. Bilanzverlust/-gewinn - 161 17 Die LEONI AG weist Umsatzerlöse aus, welche sich zum Hauptteil aus der Weiterbelastung zentraler IT-Dienstleistungen, Managementberatung und Versicherungen zusammensetzen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Umsatzerlöse durch die Weiterverrechnung der VALUE 21-Kosten und Sonderkosten auf 195 Mio. € gestiegen (Vorjahr: 130 Mio. €). Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich unter anderem aus periodenfremden Erträgen für Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 8 Mio. €) und Erträgen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 11 Mio. € (Vorjahr: 15 Mio. €) zusammen. Die Materialaufwendungen in Höhe von 119 Mio. € (Vorjahr: 64 Mio. €) stellen Aufwendungen aus bezogenen Leistungen dar und beinhalten Datenverarbeitungs-Beratungskosten in Höhe von 30 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €) sowie Instandhaltungs- und Lizenzgebühren in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr: 17 Mio. €). Zudem ergeben sich VALUE 21-Kosten sowie Sonderkosten aus der Refinanzierung und der Vorbereitung der Abspaltung des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions in Höhe von 54 Mio. €. Der Anstieg der Materialaufwendungen um 55 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr ist auf die genannten VALUE 21-Kosten sowie die Sonderkosten zurückzuführen. Erträge aus Beteiligungen aus verbundenen Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2019 nicht erzielt (Vorjahr: 5 Mio. €). Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betragen 29 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €). In den Zinserträgen in Höhe von 13 Mio. € (Vorjahr: 9 Mio. €) und Zinsaufwendungen in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: 16 Mio. €) sind, wie auch im Vorjahr, im Wesentlichen Sachverhalte aus verbundenen Unternehmen enthalten. Aus den mit den Tochtergesellschaften abgeschlossenen Gewinnabführungsverträgen mit Verlustübernahme resultierte im Jahr 2019 per saldo ein Verlust in Höhe von 288 Mio. €. Davon stammt von der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH ein Verlust von 206 Mio. € und von der LEONI Kabel GmbH ein Verlust von 83 Mio. €. Im Jahr 2019 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 324 Mio. €, welcher im Wesentlichen auf die Verlustübernahmen der LEONI Kabel GmbH und LEONI Bordnetz-Systeme GmbH sowie auf eingebuchte Wertberichtigungen auf Forderungen und Ausleihungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 38 Mio. € zurückzuführen ist. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich ein Rückgang um 356 Mio. €. Vermögens- und Finanzlage der LEONI AG LEONI AG - Bilanz (HGB) scroll Mio. € 2019 2018 Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände 29 33 Sachanlagen 3 4 Anteile an verbundenen Unternehmen 489 489 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 487 779 Finanzanlagen 976 1.268 Anlagevermögen 1.008 1.305 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 572 341 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 31 24 Umlaufvermögen 603 365 Rechnungsabgrenzungsposten 10 9 Summe Aktiva 1.620 1.679 Passiva Eigenkapital (bedingtes Kapital 6 Mio. €) 154 478 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 21 19 Steuerrückstellungen 1 0 Sonstige Rückstellungen 32 24 Rückstellungen 54 43 Finanzschulden 1.100 750 Andere Verbindlichkeiten 312 408 Summe Passiva 1.620 1.679 Die immateriellen Vermögensgegenstände sind im Vergleich zum Vorjahr um 4 Mio. € zurückgegangen. Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Rückgang von Softwareprojekten. Die wesentlichen Vermögenspositionen in der Bilanz der LEONI AG stellen die Anteile an verbundenen Unternehmen (489 Mio. €) und die Finanzierungsforderungen gegenüber verbundenen Unternehmen (487 Mio. €) dar. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um 292 Mio. € gesunken. Dies ist insbesondere auf die Rückzahlungen von Ausleihungen der LEONI Kabel GmbH (70 Mio. €) und der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH (260 Mio. €) sowie Neuausreichungen an die LEONI Schweiz AG in Höhe von 32 Mio. €, an die LEONI Wiring Systems Southeast d.o.o. (Serbien) in Höhe von 30 Mio. € und an die LEONI Special Cables GmbH in Höhe von 15 Mio. € zurückzuführen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind um 230 Mio. € gestiegen. Der Anstieg resultiert insbesondere aus den Forderungen gegenüber der LEONI Bordnetz-Systeme GmbH und Leonische Holding, Inc. Das Bankguthaben ist im Vergleich zum Vorjahr von 24 Mio. € auf 31 Mio. € gestiegen. Das Eigenkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 324 Mio. € verringert. Der Rückgang ergibt sich aus den Aufwendungen aus den Verlustübernahmen von der LEONI Kabel GmbH und LEONI Bordnetz-Systeme GmbH. Das Eigenkapital beträgt 9,5 Prozent der Bilanzsumme. Die anderen Gewinnrücklagen in Höhe von 162 Mio. € sowie die gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 1 Mio. € wurden aufgelöst, woraus sich ein Bilanzverlust in Höhe von 161 Mio. € ergibt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Vergleich zum Vorjahr um 350 Mio. € gestiegen. Der Anstieg resultiert aus der Aufnahme von kurzfristigem Termingeld in Höhe von 30 Mio. €, der Inanspruchnahme des Konsortialkredits in Höhe von 350 Mio. € und damit verbundener Veränderungen der Kontokorrentlinien in Höhe von 16 Mio. €. Dem gegenübersteht ein Effekt aus der planmäßigen Tilgung von Darlehen bzw. Schuldscheindarlehen in Höhe von 49 Mio. €. Außerplanmäßige Tilgungen von Schuldscheindarlehen erfolgten in 2019 nicht. Es ergeben sich Nettofinanzschulden in Höhe von 1.069 Mio. € (Vorjahr: 726 Mio. €). Der Anstieg ist auf die oben genannten Sachverhalte zurückzuführen. LEONI AG - Nettoverschuldung (HGB) scroll Mio. € 2019 2018 Finanzschulden 1.100 750 abzüglich liquide Mittel 31 24 Nettofinanzschulden 1.069 726 Die anderen Verbindlichkeiten sind insgesamt um 96 Mio. € gesunken. Im wesentlich resultiert der Rückgang aus Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen. Im Vorjahr wurden Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 54 Mio. € unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesen. Demgegenüber steht ein Anstieg der Zahlungseingänge aus verkauften Forderungen zum Bilanzstichtag in Höhe von 12 Mio. €. Die LEONI AG verkauft Forderungen der Tochtergesellschaften. Dabei werden die Forderungen vom Faktor ausgeglichen. Nach Eingang der jeweiligen Kundenzahlungen bei der Tochtergesellschaft muss das Geld an den Faktor weitergeleitet werden. 4. Bericht aus den Unternehmensbereichen/Segmentbericht 4.1. Unternehmensbereich Wiring Systems Strategisch wichtige Projekte 2019 Die Wiring Systems Division konzentrierte sich 2019 auf die systematische Umsetzung des Programms VALUE 21. Ziel ist die kurzfristige Stabilisierung der Ertrags- und Finanzsituation sowie die Schaffung ausreichender Mittel für künftige strategische Projekte. Das Programm ist funktionsübergreifend und nachhaltig angelegt, wird also auch in den Jahren 2020 und 2021 von wesentlicher Bedeutung bleiben. Details des Programms sowie Informationen zu den Fortschritten, die 2019 erzielt wurden, sind im Kapitel > Strategie und VALUE 21 dargestellt. Wichtige Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Innovationsstrategie C.A.R.E.S. beschreibt das Kapitel > Forschung & Entwicklung. Geschäftsverlauf 2019 Kennzahlen Wiring Systems scroll 2019 2018 Veränderung Konzernaußenumsatz Mio. € 3.027 3.168 - 4,4 % EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 1 Mio. € - 118 92 ->100,0 % Umsatz geht leicht auf 3,0 Mrd. € zurück Der Außenumsatz des Unternehmensbereichs Wiring Systems nahm 2019 um rund 4 Prozent auf 3.027 Mio. € ab. Ursächlich für den Rückgang war das insgesamt schwächere Automobilumfeld, das bei verschiedenen großen Kunden zur Verschiebung von Abrufen führte. Dem standen mehrere Projektan- und -hochläufe gegenüber, sodass der Rückgang bei LEONI insgesamt geringer ausfiel als im Gesamtmarkt (weltweite Pkw-Produktion). Der veränderte Kupferpreis sowie Konsolidierungskreis- und Währungsumrechnungseffekte hatten keine wesentliche Auswirkung. Umsatzentwicklung Wiring Systems scroll in Mio. € in % Umsatz 2018 3.168 Organische Veränderung - 142 - 4,5 Effekte aus Konsolidierungskreisveränderungen - 17 - 0,5 Währungsumrechnungseffekt 25 0,8 Kupferpreiseffekt - 6 - 0,2 Umsatz 2019 3.027 - 4,4 Der Großteil des Geschäftsvolumens entfiel unverändert auf Bordnetz-Systeme und Kabelsätze für die internationale Automobilindustrie, wobei sich der Umsatz auf eine Vielzahl von Fahrzeugherstellern und Modellen verteilt. Die Nachfrage war vom weltweit rückläufigen Automobilmarkt beeinträchtigt. Insbesondere an Standorten in China und Europa wurden die Produktionsmengen und in der Folge auch die Abrufe bei LEONI reduziert. Das Geschäftsvolumen mit Kabelsätzen für die Nutzfahrzeugindustrie lag trotz des ebenfalls schwierigen Branchenumfelds etwa auf Vorjahresniveau. Regional betrachtet nahm der Umsatz im EMEA-Raum (Europa, Naher Osten, Afrika) um 5 Prozent auf 2.288 Mio. € und in Asien um 21 Prozent auf 325 Mio. € ab, während er in Amerika um 19 Prozent auf 415 Mio. € zunahm. Außenumsatz Wiring Systems in Mio. € Neuanläufe leisten erste Umsatzbeiträge Die marktbedingten Volumenrückgänge wurden 2019 teilweise durch verschiedene Projektan- und -hochläufe kompensiert, die bereits Umsatzbeiträge lieferten. Unter anderem nahmen wir an Standorten in Osteuropa und Nordafrika die Serienfertigung von Bordnetz-Systemen für Kleinwagen- und Mittelklassemodelle europäischer Hersteller auf. Die Projektanläufe in Mexiko leisteten ebenfalls Umsatzbeiträge. Im EMO-Bereich beliefern wir seit Ende 2018 den Technologieträger Audi e-tron. Darüber hinaus startete die Belieferung eines neuen Elektrofahrzeugs für einen europäischen Hersteller, das wir, ebenso wie den Audi e-tron, sowohl mit dem vollständigen Niedervolt-Bordnetz als auch mit dem Hochvolt-Kabelsatz ausstatten. 1 Die Kennzahl stellt die Bereinigung des EBIT um außergewöhnliche Einmaleffekte dar, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Sondereffekte beinhalten wesentliche außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und sonstige Vermögenswerte, wesentliche Aufwendungen für drohende Verluste aus Kundenverträgen, Kosten in Vorbereitung der Abspaltung der Wire & Cable Solutions Division (ohne interne Kosten), Refinanzierungskosten (inkl. Berater-, Banken- und Anwaltskosten; außer den Kosten, die den Zinsaufwendungen zugerechnet werden) sowie übrige Einmalaufwendungen, die aufgrund strategischer Entscheidungen anfielen. Kosten für das Programm VALUE 21 beinhalten alle damit verbundenen Restrukturierungs- und Abfindungskosten sowie externe Beraterkosten. 118 Mio. € Verlust vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten Für 2019 ergab sich im Unternehmensbereich Wiring Systems ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern, vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten in Höhe von - 118 Mio. € (Vorjahr: 92 Mio. €). EBIT Wiring Systems vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten scroll Mio. € 2019 2018 EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten - 118 92 Sondereffekte - 203 - 11 VALUE 21-Kosten - 50 - 1 EBIT - 370 80 Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern des Unternehmensbereichs Wiring Systems war in der Berichtsperiode von verschiedenen Faktoren zum Teil erheblich belastet. Neben dem geringeren Umsatzvolumen und planmäßig gestiegenen Hochlaufkosten für neue Projekte machten sich das erhöhte Lohnniveau in mehreren osteuropäischen Ländern, die signifikante Verteuerung verschiedener Vormaterialien und vor allem die inzwischen weitgehend beseitigten Probleme mit einem Produktionsanlauf Ende 2018 am mexikanischen Standort Mérida bemerkbar. Dort waren hauptsächlich im ersten Halbjahr 2019 noch umfangreiche zusätzliche Personal- und Frachtaufwendungen zur Sicherstellung des Projektanlaufs angefallen. Die Sondereffekte und VALUE 21-Kosten beliefen sich im Berichtsjahr auf - 253 Mio. € (Vorjahr: - 12 Mio. €). Durch die zügige Umsetzung erster Initiativen aus dem Programm VALUE 21, durch das sich die Performance der WSD insgesamt deutlich verbessern soll, fielen im Berichtsjahr Kosten in Höhe von 50 Mio. € insbesondere für Restrukturierung und Beratung an. Zu den wesentlichen Sondereffekten zählten Drohverlustrückstellungen in Höhe von 119 Mio. € sowie außerplanmäßige Wertberichtigungen von 57 Mio. €. Im vierten Quartal wurde eine Drohverlustrückstellung wegen geänderter Rahmenbedingungen für ein Großprojekt in Höhe von rund 80 Mio. € gebildet. Daraus können Verluste im Laufe des Jahres 2021 und danach über einen mehrjährigen Zeitraum liquiditätswirksam werden. Die verbliebenen Drohverlustrückstellungen resultierten überwiegend aus der Neueinschätzung des Auftragsportfolios und der Marktperspektiven vor dem Hintergrund der geänderten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen. Die außerplanmäßigen, nicht liquiditätswirksamen Wertberichtigungen in Höhe von 57 Mio. € sind ebenfalls hauptsächlich auf die Neueinschätzung des Auftragsportfolios und der Marktperspektiven sowie der gemäß VALUE 21 konkretisierten Neuausrichtung auf strategische Kundenbeziehungen zurückzuführen. Nach Sondereffekten sowie VALUE 21-Kosten ergab sich für 2019 ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern von - 370 Mio. € (Vorjahr: 80 Mio. €). Investitionen für neue Kundenprojekte Im Geschäftsjahr 2019 investierte der Unternehmensbereich Wiring Systems 244 Mio. € in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte nach 205 Mio. € im Vorjahr, wobei im Berichtsjahr 67 Mio. € auf den Zugang von Nutzungsrechten entfielen, welche aus dem Abschluss neuer Leasingverträge resultierten (Erstanwendung des IFRS 16). Die Investitionen betrafen vor allem den Neu- oder Ausbau von Werken an Standorten in Osteuropa und Nordafrika. Auftragslage: Selektive Projektauswahl gemäß VALUE 21 Der Auftragseingang der WSD belief sich in der Berichtsperiode auf rund 2 Mrd. € (Vorjahr: rund 4,1 Mrd. €), Bestellungen für Fahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb hatten daran einen Anteil von 20 Prozent (Vorjahr: 27 Prozent). Entsprechend unserer im Rahmen von VALUE 21 konkretisierten Strategie haben wir 2019 damit begonnen, neue Projekte restriktiver nach Cashflow- und Ergebniskriterien zu selektieren, um zukünftig das organische Wachstum auf das Niveau der Marktentwicklung zu beschränken sowie uns auf die Auslastung bestehender Kapazitäten und strategische Kundenbeziehungen zu konzentrieren. Wichtige Neuaufträge gingen unter anderem von zwei deutschen Premiumherstellern ein. Sie betrafen verschiedene Fahrzeugmodelle der Kompakt- und Oberklasse. Damit wurde zugleich ein Projekt kompensiert, das aufgrund zu geringer Margenerwartung ohne zusätzliche Kosten zurückgegeben werden konnte. Der Auftragsbestand der Wiring Systems Division bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Projekte lag per Ende 2019 bei 22,9 Mrd. € (Vorjahr: 24,4 Mrd. €). Davon entfielen 26 Prozent (Vorjahr: 23 Prozent) auf Kabelsätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Der genaue Umfang und der Zeitpunkt der Lieferungen werden durch die tatsächlichen Abrufe unserer Kunden bestimmt. 4.2. Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions Strategisch wichtige Projekte 2019 Die Wire & Cable Solutions Division erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr sowohl bei der Weiterentwicklung zum Systemlieferanten auf Basis von intelligenten und digitalisierten Produkten und Services als auch beim Ausbau ihrer Aktivitäten in den Zukunftsfeldern Elektromobilität und autonomes Fahren Fortschritte. Die diesbezüglich wichtigsten strategischen Projekte sind nachfolgend dargestellt. Zusätzlich enthält das Kapitel > Forschung & Entwicklung Informationen zu bedeutenden Entwicklungsvorhaben. Ein weiterer Schwerpunkt der Aktivitäten lag auf der Umsetzung des Programms VALUE 21, insbesondere auf Performance- und Portfoliomaßnahmen sowie den Vorbereitungen für die Trennung der beiden Divisionen >Strategie und VALUE 21 Weiterentwicklung von LEONiQ Nach der erfolgreichen Präsentation von LEONiQ bei verschiedenen Zielkunden entwickelten wir diese Schlüsseltechnologie gemeinsam mit Partnern und Endkunden 2019 weiter - unterstützt von neuen Kompetenzteams für Simulation und "Embedded Systems" der Digital Solutions Group. Auch erste Machbarkeitsstudien für konkrete Kundenprojekte konnten wir erfolgreich abschließen. Mit LEONiQ lassen sich verschiedene Parameter wie Temperatur oder mechanische Belastung entlang eines Kabelsystems erfassen und auswerten. So wird es möglich, das Kabelsystem vorausschauend zu warten und das Risiko eines ungeplanten Ausfalls der Energie- und Datenübertragung zu senken. Kooperation mit relayr Im April gingen wir mit relayr, einem Spezialisten für industrielle Lösungen im Internet of Things (IoT), eine strategische Partnerschaft für sogenannte Predictive-Maintenance-Lösungen in Roboterlinien der Automobil- und Zuliefererindustrie ein. Im Rahmen gemeinsamer Entwicklungsaktivitäten werden unsere intelligenten Kabel- und Automatisierungs-Systeme auf Basis der LEONiQ-Technologie mit dem IoT-Portfolio von relayr verknüpft. So entstehen Lösungen, die es Automobilherstellern und Zulieferern ermöglichen, ungeplante Stillstände ihrer Roboterlinien zu reduzieren, die Produktivität zu erhöhen und damit die anlagenübergreifende Effizienz zu verbessern. 2019 wurde die relevante LEONiQ-Technologie in internen Tests validiert und verfeinert und Gespräche mit einer Reihe von US-amerikanischen Automobilzulieferern für eine erste Pilotinstallation geführt. Produktionsstart in der Fabrik der Zukunft Im dritten Quartal 2019 nahmen die ersten Teilbereiche der Fabrik der Zukunft am Standort Roth bei Nürnberg die Produktion auf. In diesem neuen WCS-Kompetenzzentrum werden vor allem hochmoderne Datenleitungen für autonomes Fahren und Lösungen für eine sicherere und effizientere Energieverteilung in Elektroautos entwickelt und hergestellt. Bis zum Jahresende wurde der Umzug des überwiegenden Teils der Verwaltung sowie Teile der Produktion vollzogen. Weltweiter Ausbau der Kapazitäten für automobile Zukunftstrends Um unser Geschäft mit Produkten und Lösungen für die automobilen Zukunftstrends Elektromobilität und autonomes Fahren global auszudehnen, erweiterten wir 2019 unsere Fertigung in Asien und Amerika. In China entstanden zusätzliche Kapazitäten für Hochvoltleitungen und Ladekabel von Elektrofahrzeugen sowie für Daten- und Sensorleitungen. Teilweise werden die Maßnahmen erst 2020 abgeschlossen. In Mexiko wurde unter dem Projektnamen EMOMex mit einem Erweiterungsbau für die Fertigung von Hochvolt- und Ladekabeln begonnen, der 2020 die Produktion aufnehmen soll. Neues strategisches Marktsegment Halbleiterindustrie Nach langjähriger Vorentwicklungs- und Projektarbeit gelang uns in der Berichtsperiode der Einstieg in den wichtigen Markt der Halbleiterindustrie. Für diese Branche entwickeln und fertigen wir künftig Hochleistungs-Kabelsysteme mit sehr spezifischen Materialeigenschaften, die für die Herstellung von Halbleitern unter Reinraum-Bedingungen notwendig sind. VALUE 21 2019 wurden bereits verschiedene VALUE 21-Initiativen umgesetzt. Im Zuge unseres Portfoliomanagements haben wir uns von einzelnen Teilbereichen, die kein profitables Wachstum versprechen, getrennt bzw. deren Schließung vorbereitet. Außerdem wurden einzelne Geschäftsaktivitäten an Standorte mit einer günstigeren Kostensituation verlagert. Damit einher gingen Restrukturierungsmaßnahmen sowie Einsparungs- und Effizienzsteigerungs-Initiativen im direkten und indirekten Bereich zur divisionsweiten Senkung der Strukturkosten. Hinzu kamen unternehmensbereichsweite Aktivitäten zur Verbesserung des Nettoumlaufvermögens, insbesondere durch die Optimierung des Vorrats- und Forderungsmanagements. Geschäftsverlauf 2019 Kennzahlen Wire & Cable Solutions scroll 2019 2018 Veränderung Konzernaußenumsatz Mio. € 1.818 1.934 - 6,0 % EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 1 Mio. € 51 67 - 23,0 % Spürbarer Umsatzrückgang auf 1,8 Mrd. € Die Wire & Cable Solutions Division erzielte 2019 einen Außenumsatz von 1.818 Mio. €, das entsprach gegenüber dem Vorjahreswert von 1.934 Mio. € einem Minus von 6 Prozent. Sowohl im Automotive- als auch im Industriegeschäft nahm das Geschäftsvolumen organisch etwas ab. Kupferpreis- und Währungsumrechnungseffekte glichen sich nahezu aus. Unterteilt nach Regionen ergab sich in der Region EMEA ein Rückgang von 7 Prozent auf 1.060 Mio. €, in Amerika von 7 Prozent auf 413 Mio. € und in Asien eine Zunahme von 1 Prozent auf 345 Mio. €. Umsatzentwicklung Wire & Cable Solutions scroll in Mio. € in % Umsatz 2018 1.934 Organische Veränderung - 115 - 6,0 Währungsumrechnungseffekt 28 1,4 Kupferpreiseffekt - 28 - 1,4 Umsatz 2019 1.818 - 6,0 Das Geschäftsvolumen mit Standard- und Spezialleitungen für die Automobilindustrie nahm in der Berichtsperiode in Summe um 7 Prozent ab. Nach wie vor verzeichneten wir eine lebhafte Nachfrage nach Highspeed-Datenleitungen für Fahrerassistenz- und Infotainment-Systeme sowie nach Hochvolt- und Ladekabeln für Elektrofahrzeuge, während sich der Bedarf im Bereich Standardkabel marktbedingt rückläufig zeigte. In der Business Group Industrial Solutions verringerte sich das Geschäftsvolumen insgesamt um 4 Prozent. Dabei war ein deutlicher Rückgang im Umsatz mit Kabeln und Kabelsystemen für die Automatisierungstechnik, Robotik und Datenkommunikation sowie bei faseroptischen Systemen zu verzeichnen. Dieser konnte durch die positive Entwicklung in den Bereichen Medizin- und Schienenverkehrstechnik teilkompensiert werden. Das Geschäft mit der Öl- und Gasindustrie sowie insbesondere in Teilen der Solarindustrie unterlag einem hohen Preisdruck und blieb weiterhin unbefriedigend. Aus diesem Grund beendeten wir im Berichtsjahr die Konfektion von Solarboxen in China und bereiteten auch in Indien den Ausstieg aus diesem Marktsegment vor. 1 Die Kennzahl stellt die Bereinigung des EBIT um außergewöhnliche Einmaleffekte dar, um eine bessere Vergleichbarkeit zwischen den Perioden und Interpretation der operativen Ertragskraft zu ermöglichen. Sondereffekte beinhalten wesentliche außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte, immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagevermögen und sonstige Vermögenswerte, wesentliche Aufwendungen für drohende Verluste aus Kundenverträgen, Kosten in Vorbereitung der Abspaltung der Wire & Cable Solutions Division (ohne interne Kosten), Refinanzierungskosten (inkl. Berater-, Banken- und Anwaltskosten; außer den Kosten, die den Zinsaufwendungen zugerechnet werden) sowie übrige Einmalaufwendungen, die aufgrund strategischer Entscheidungen anfielen. Kosten für das Programm VALUE 21 beinhalten alle damit verbundenen Restrukturierungs- und Abfindungskosten sowie externe Beraterkosten. Für die Restrukturierung des Geschäfts mit der petrochemischen Industrie wurden ebenfalls erste Vorkehrungen getroffen und Rückstellungen gebildet. Außenumsatz Wire & Cable Solutions in Mio. € Ergebnis vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten bei 51 Mio. € Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions war durch den Umsatzrückgang und die geringere Auslastung der Kapazitäten beeinträchtigt. Die rasche Umsetzung zahlreicher Initiativen des Programms VALUE 21 führte zu Aufwendungen in Höhe von 36 Mio. €. Ferner ergaben sich Sondereffekte von - 29 Mio. €. Darin enthalten waren die Abwertung von Anlagevermögen in Höhe von 20 Mio. € sowie Kosten für die Vorbereitungen der Abspaltung der Division vom LEONI-Konzern und die Refinanzierung. Unter dem Strich wies der Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions 2019 ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern von 51 Mio. € vor (Vorjahr: 67 Mio. €) und von - 14 Mio. € nach Sondereffekten sowie VALUE 21-Kosten aus (Vorjahr: 66 Mio. €). EBIT Wire & Cable Solutions vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten scroll Mio. € 2019 2018 EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 51 67 Sondereffekte - 29 0 VALUE 21-Kosten - 36 - 1 EBIT - 14 66 Investitionen in automobile Zukunftstrends Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte der Wire & Cable Solutions Division beliefen sich 2019 auf 107 Mio. € (Vorjahr: 114 Mio. €). Hiervon resultierten 18 Mio. € aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 16. Die Schwerpunkte lagen auf dem Bau der Fabrik der Zukunft am deutschen Standort Roth sowie der Erweiterung der Kapazitäten in Asien, Amerika und Osteuropa, insbesondere für Daten- und Sensorleitungen sowie Hochvolt- und Ladekabel. Im Industriebereich wurde unter anderem die Produktion von Spezialkabeln für die Halbleiterindustrie ausgebaut. Neue Bestellungen im Wert von 1,7 Mrd. € im Geschäftsjahr eingegangen Der Auftragseingang der Wire & Cable Solutions Division summierte sich 2019 auf 1.732 Mio. € gegenüber 1.942 Mio. € im Vorjahr. Daraus errechnet sich eine Book-to-bill-Ratio von rund 1. Bedeutende Einzelaufträge gingen vor allem aus der Automobilindustrie ein. Verschiedene OEMs und Zulieferer orderten neben Standardkabeln unter anderem Sensorleitungen für Sicherheitssysteme sowie Lade- und Silikonkabel für Elektrofahrzeuge. Aus der Robotik-Industrie erhielten wir ferner eine große Bestellung über Schlauchpakete für die automatisierte Pkw-Fertigung. 5. Weitere Indikatoren (inkl. Nichtfinanzielle Konzernerklärung) 5.1. Beschaffung Der Einkauf von Material ist für den LEONI-Konzern von wesentlicher Bedeutung. Für die Herstellung unserer Produkte benötigen wir vor allem Metalle, Kunststoffe und Komponenten. 2019 lag der Materialaufwand konzernweit bei 2.866 Mio. € (Vorjahr: 2.998 Mio. €). Das entsprach gemessen am Umsatz einer Quote von 59 Prozent (Vorjahr: 59 Prozent). WCS: Kupfer im Jahresdurchschnitt etwas günstiger Im Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions beliefen sich die Materialkosten in der Berichtsperiode auf 1.293 Mio. € (Vorjahr: 1.415 Mio. €) oder 65 Prozent des Segmentumsatzes (Vorjahr: 66 Prozent). Wie in den Vorjahren war Kupfer, das wir bei großen strategischen Lieferanten beziehen, mit einem Jahresvolumen von rund 160.000 Tonnen der wichtigste Rohstoff. Die Preis-findung erfolgt auf Basis der Notierung an der Londoner Metallbörse. 2019 verteuerte sich Kupfer zunächst spürbar: Die höchste Notierung des Jahres wurde Anfang April mit 587,25 € je 100 kg erreicht. Im Laufe der nächsten Monate gab der Kupferpreis bis Anfang August auf den Tiefststand von 513,78 €/100 kg deutlich nach. Danach zog er wieder etwas an und stieg bis zum Jahresende auf 556,77 €/100 kg. Im Durchschnitt kostete Kupfer in der Berichtsperiode 544,48 €/100 kg und war damit 2019 etwas günstiger als 2018 mit 559,34 €/100 kg. Entwicklung des Kupferpreises 2019 (niedrige DEL-Notierung) Quelle: http://del-notiz.orgAbsatzkontrolle Andere Metalle wie Silber, Nickel und Zinn ergänzen unser Portfolio. Dabei beobachten wir einen steigenden Bedarf an Legierungen wie insbesondere CuSn, einer Kupfer-Zinn-Legierung, die zunehmend für Automobilanwendungen eingesetzt wird. In der Berichtsperiode verteuerten sich Silber und Nickel um 9 Prozent bzw. 8 Prozent, während Zinn um rund 2 Prozent günstiger wurde. Den zweitgrößten Anteil am Materialkostenblock der WCS hatten Standardkunststoffe wie PVC/PE-Compounds mit Volumina von circa 52.000 Tonnen. Hinzu kamen Sonderisolierstoffe wie thermoplastische Elastomere, Fluorpolymere, Polyurethane und Silikone. Das Preisniveau bei den Kunststoffen war das gesamte Jahr 2019 über uneinheitlich. Während es bei einigen Standardkunststoffen temporär zu leicht tieferen Notierungen kam, blieben Sonderisolierwerkstoffe teuer, wobei sich der weitere Preisanstieg deutlich verlangsamt hat. Die Versorgungslage hat sich gegenüber dem Vorjahr zum Großteil entspannt. WSD: Kostensteigerungen bei Komponenten Der Materialaufwand der Wiring Systems Division lag 2019 bei 1.760 Mio. € (Vorjahr: 1.794 Mio. €), das entsprach 58 Prozent des Bereichsumsatzes (Vorjahr: 57 Prozent). Wie in den Vorjahren stellten Steckverbinder mit einem Anteil von 41 Prozent am Gesamtaufwand die wichtigste Materialgruppe dar, gefolgt von Kabeln und Leitungen mit 36 Prozent und Befestigungsteilen mit 9 Prozent. 8 Prozent entfielen auf elektrische Komponenten und 6 Prozent auf Spritzgussteile. Der Unternehmensbereich WSD kauft Kabel und Leitungen für die Produktion von Bordnetz-Systemen zu großen Teilen vom Segment Wire & Cable Solutions zu, nutzt jedoch auch externe Zulieferer. Die Beschaffung von Komponenten wie Steckverbindern und Befestigungsteilen erfolgt weitgehend von außen. Dabei arbeitet LEONI häufig mit Lieferanten zusammen, die im Zuge der Auftragsvergabe von den Kunden aus der Automobilindustrie bestimmt werden. 2019 kam es in diesem Bereich aufgrund des hohen globalen Preisdrucks auf Rohmaterial zu spürbaren Kostensteigerungen. Diesen begegnen wir grundsätzlich durch weltweit intensive Verhandlungen mit unseren Zulieferern, technische Substitution oder Lieferantenwechsel. Außerdem werden - auch bei Versorgungsengpässen - gemeinsam mit unseren Schlüssellieferanten Programme zur Verbesserung der Performance definiert und umgesetzt. 5.2. Mitarbeiter 1 94.928 Beschäftigte im LEONI-Konzern Ende 2019 zählte die Stammbelegschaft der LEONI-Gruppe 94.928 Mitarbeiter nach 92.549 Personen am Vorjahresstichtag. Dabei kam es im Berichtsjahr zu gegenläufigen Entwicklungen: Den Personalreduzierungen im Rahmen des Programms VALUE 21 (> Strategie und VALUE 21; > Nichtfinanzielle Konzernerklärung), bei denen betriebsbedingte Kündigungen unter anderem durch ein freiwilliges, sogenanntes Sprinterprogramm weitestgehend vermieden werden konnten, standen Neueinstellungen für Projektanläufe in der Wiring Systems Division gegenüber, die hauptsächlich im gewerblichen Bereich stattfanden. Mit 90.048 Personen oder 95 Prozent war der Großteil der LEONI-Belegschaft im Ausland tätig (Vorjahr: 87.476 Personen oder 95 Prozent). Auf Deutschland entfielen 4.880 Arbeitnehmer (Vorjahr: 5.073). Konzernweit waren 8 Prozent der Arbeitnehmer (Vorjahr: 9 Prozent) in Hoch- und 92 Prozent (Vorjahr: 91 Prozent) in Niedriglohnländern aktiv. Der konstruktive Dialog mit den Arbeitnehmervertretungen konnte auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen des Geschäftsjahres 2019 auf allen Ebenen erfolgreich und interessengerecht fortgesetzt werden. In der Wiring Systems Division nahm die Zahl der Mitarbeiter 2019 wegen notwendiger Kapazitätserweiterungen für neue Kundenprojekte um 2.805 Personen auf 86.186 Beschäftigte zu. Die entsprechenden Neueinstellungen fanden vor allem bei direkten Mitarbeitern an Produktionsstandorten in Osteuropa und Nordafrika statt. Im Gegenzug gab es gemäß VALUE 21 Reduzierungen im indirekten Bereich in Hochlohnländern, wobei sich der Großteil des Personalabbaus erst Anfang 2020 bemerkbar machen wird. Die Belegschaft der Wire & Cable Solutions Division verkleinerte sich im Stichtagsvergleich um 350 Personen auf 8.457 Mitarbeiter. Der Abbau fand zu rund 60 Prozent im gewerblichen Bereich statt. Hinzu kamen Reduzierungen im Zuge von VALUE 21, die größtenteils nicht-gewerbliche Mitarbeiter in Hochlohnländern betrafen. Die LEONI AG, die im Rahmen von VALUE 21 von einer Management- in eine schlankere Finanz- und Governance-Holding umgebaut wird, beschäftigte am 31. Dezember 2019 285 Arbeitnehmer (Vorjahr: 361). Konzernweit beschäftigte LEONI Ende 2019 25.771 Mitarbeiter in befristeten Arbeitsverhältnissen (Vorjahr: 20.892) und weitere 3.060 Personen (Vorjahr: 4.331) über Personalleasingverträge. Auf diese Weise kann unter anderem rasch auf Nachfrageschwankungen reagiert werden. Im Durchschnitt war die LEONI-Belegschaft 2019 in Deutschland wie im Vorjahr 41 Jahre alt und seit zwölf Jahren im Unternehmen tätig (Vorjahr: elf). In der Berichtsperiode begingen 70 Mitarbeiter ihr 25-jähriges Betriebsjubiläum (Vorjahr: 17). Die Quote der Menschen mit Behinderung lag bei rund 4 Prozent (Vorjahr: 3 Prozent). 523 Personen (Vorjahr: 493) arbeiteten in Teilzeit bei LEONI und weitere 138 befanden sich in Altersteilzeit (Vorjahr: 124). Mitarbeiter nach Segmenten Stand 31. Dezember Mitarbeiter nach Regionen Stand 31. Dezember Entwicklung der Mitarbeiterzahl nach Lohngebieten Stand 31. Dezember 1 In diesem Lagebericht und im gesamten Geschäftsbericht werden Begriffe wie "Mitarbeiter" und "Arbeitnehmer" sowie Berufsbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit stellvertretend für "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" oder die männliche und weibliche Form der Berufsbezeichnung verwendet. 5.3. Forschung & Entwicklung F&E-Ziele LEONI betreibt intensive Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (F&E). Ziel ist es, neue Produkte und Lösungen zu entwickeln, um unsere in vielen Märkten führende Wettbewerbsposition weiter auszubauen und zusätzliche Abnehmergruppen zu erschließen. Dabei konzentrieren wir uns zunehmend auf intelligente Energie- und Datenmanagementlösungen für die Fahrzeugbranche und andere Industrien. Entwicklungsschwerpunkte Der Unternehmensbereich Wiring Systems richtet seine F&E-Aktivitäten verstärkt darauf aus, sich als Konzeptentwicklungspartner für die Automobilhersteller zu positionieren und die entsprechenden Kompetenzen zu erweitern. Im Zentrum standen 2019 weiterhin die Themen der Innovationsstrategie C.A.R.E.S.: vernetzte Mobilität (Connected Mobility), autonomes Fahren (Autonomous Mobility), neuartige Produktionskonzepte und Automatisierung (Revolutionizing Productivity), Elektromobilität (Electrified Mobility) sowie intelligente Lösungen und Services (Solutions & Services). Diese Themen sind auch bei der projektbezogenen Entwicklung kundenspezifischer Bordnetz-Systeme von wachsender Bedeutung. Zusätzlich beschäftigten wir uns nach wie vor intensiv mit dem Thema Hochvolt-Batteriesysteme, um unsere Stellung im Bereich Elektromobilität auszubauen. Die Weiterentwicklung des Angebotsspektrums für Elektromobilität war erneut auch ein F&E-Schwerpunkt im Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions. Dabei vertieften wir die Arbeit vor allem auf den Gebieten gekühlte Ladekabel und Hochvoltleitungen inklusive entsprechender Kunststoffmischungen. Neu hinzu kam das Thema induktives Laden. Die Aktivitäten im Bereich Automotive Ethernet zur Datenübertragung im Fahrzeug wurden ebenfalls fortgesetzt. Die Technologie, die eine flexible Vernetzung von elektronischen Komponenten und Fahrerassistenzsystemen mit zunehmendem Datenübertragungsbedarf ermöglicht, ist ein wichtiger Grundbaustein von Bordnetz-Systemen für autonomes Fahren. Darüber hinaus beschäftigten wir uns intensiv mit neuen digitalen Lösungen, der dazugehörigen Technologieplattform und entsprechenden Geschäftsmodellen, insbesondere mit der Schlüsseltechnologie LEONiQ. F&E-Aufwand nimmt 2019 auf 161 Mio. € zu Der Aufwand für F&E des LEONI-Konzerns lag 2019 bei 161 Mio. € (Vorjahr: 150 Mio. €). Daraus errechnet sich wie im Vorjahr ein Anteil am Konzernumsatz von 3 Prozent. Zudem wurden im Anlagevermögen 1,6 Mio. € Entwicklungskosten aktiviert (Vorjahr: 0,7 Mio. €). Diese sind für den LEONI-Konzern von untergeordneter Bedeutung. Vom konzernweiten F&E-Aufwand entfielen 144 Mio. € auf die Wiring Systems Division (Vorjahr: 133 Mio. €), das waren 5 Prozent des Bereichsumsatzes (Vorjahr: 4 Prozent). Im Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions entstanden Entwicklungskosten in Höhe von 15 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €), was, ebenso wie im Vorjahr, rund 1 Prozent des Bereichsumsatzes entsprach. Insgesamt arbeiteten am Ende der Berichtsperiode 1.861 Personen (Vorjahr: 2.259) oder unverändert 2 Prozent der Konzernbelegschaft im Bereich F&E. Davon waren 1.565 Beschäftigte (Vorjahr: 1.844) in der Wiring Systems Division und 296 (Vorjahr: 415) im Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions tätig. Ergebnisse der F&E-Arbeit Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten erneut verschiedene kundenorientierte Entwicklungsprojekte abgeschlossen und innovative Produkte zur Marktreife gebracht werden, obwohl die F&E-Aktivitäten auch von Kostensenkungs- und Restrukturierungmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Strategie- und Performance-Programm VALUE 21 beeinflusst waren. Die Zahl der angemeldeten Schutzrechte lag bei 45 Patenten und Gebrauchsmustern (Vorjahr: 60), davon 21 aus dem Segment WSD (Vorjahr: 19) und 24 von WCS (Vorjahr: 41). Nachfolgend informieren wir über wichtige Projekte aus dem vergangenen Jahr: Wiring Systems Division INTELLIGENTE LÖSUNGEN FÜR HOCHAUTOMATISIERTES FAHREN Der Unternehmensbereich WSD erweiterte das Portfolio im Bereich intelligenter Komponenten für hochverfügbare und damit ausfallsichere Energiebordnetze, die eine wichtige Grundlage für autonomes Fahren bilden. Die entwickelten Prototypen dieser neuartigen Produkte konnten für verschiedene Anwendungsfälle adaptiert werden. Darüber hinaus wurden unsere Testverfahren für sicherheitskritische Anforderungen im Energiebordnetz erfolgreich bei der Prüfung aktueller Fahrzeugkonzepte eingesetzt. INNOVATIVE LÖSUNGEN FÜR E-MOBILITÄT Im Bereich Elektromobilität wurden unsere Komponenten für das Hochvoltbordnetz weiter optimiert und insbesondere das Angebot für HV-Speicher ausgebaut. Hierfür liefern wir bereits Produkte zur Verkabelung wie Sensorkabelbäume und Modulverbinder. Künftig sollen sogenannte HV Junction Boxes und neuartige Lösungen im Bereich Zell- und Modulverbinder hinzukommen. KONZEPTENTWICKLUNG ENERGIEBORDNETZE Unser 2018 auf dem Gebiet Energiebordnetze aufgebautes Know-how konnten wir im Berichtsjahr erfolgreich in gemeinsame Konzeptentwicklungsprojekte mit unseren Kunden zur Neugestaltung einer Fahrzeugplattform einbringen. Die entsprechenden Ergebnisse kommen in Autos zum Einsatz, die ab 2025 produziert werden. VOLLAUTOMATISIERTE FERTIGUNG Das im Vorjahr entwickelte Konzept für eine vollautomatisierte Fertigung von Teilbordnetzen konnte 2019 prototypisch realisiert werden. Mit dieser neuen Produktionstechnologie kann sich die WSD ein Alleinstellungsmerkmal erarbeiten. Wire & Cable Solutions Division NEUES HPC-LADEKABEL In der Wire & Cable Solutions Division wurde die Entwicklung einer neuen Hochstromladeleitung (High Power Charging, HPC) für E-Fahrzeuge weiter vorangetrieben. Mit der Fertigstellung von Entwicklungsmustern, die sich derzeit zur Prüfung bei Kunden und Approbationsstellen befinden, steht das Projekt kurz vor dem Abschluss. Zudem haben wir ein Hochvoltkabel-Sortiment aufgebaut, das auch Silikonleitungen umfasst. AUSBAU UND GLOBALISIERUNG DES ETHERNET-PORTFOLIOS Unser Angebot an Ethernet Datenleitungen, die Basistechnologie für die Vernetzung elektronischer Komponenten auf dem Weg zum autonomen Fahren, wurde 2019 für Automotive-Anwendungen weiterentwickelt. Außerdem erhielten wir Freigaben europäischer, amerikanischer und asiatischer OEMs für unser gesamtes Ethernet-Portfolio und konnten so unsere internationale Marktstellung verbessern. NEUARTIGES OPTISCHES MESSSYSTEM FÜR PREDICTIVE MAINTENANCE Die Digital Solutions Group und die Business Unit Fiber Optics entwickelten gemeinsam den Prototyp eines innovativen, kostengünstigen optischen Systems für die Überwachung von Kabeln. Die technologische Basis ist die Kombination von speziellen optischen Fasern und der Schlüsseltechnologie LEONiQ. Die innovative Lösung soll 2020 zur Marktreife gebracht werden, erste Überlegungen für Kooperationen mit geeigneten Systempartnern laufen. INTELLIGENTE ROBOTER-MONTAGELÖSUNGEN Mit einer besonders flexiblen, leichten und widerstandsfähigen Befestigungslösung erweiterte die WCS ihr Sortiment an Kabelmanagementlösungen für Industrieroboter. Die neue Halterung, mit der das Schlauch- und Kabelpaket an den Roboter angebracht wird, eignet sich für alle Kommissionierungs-, Verpackungs- und Palettierungsanwendungen - insbesondere in den Bereichen Lebensmittel, Getränke und pharmazeutische Produkte. Sie erhöht die Lebensdauer von Kabeln und reduziert somit Ausfallzeiten. Entwicklungsprojekte und Kooperationen Beide Unternehmensbereiche waren im Berichtsjahr wieder in verschiedene, teilweise geförderte Entwicklungs- und Kooperationsprojekte eingebunden. Die Wire & Cable Solutions Division beteiligte sich beispielsweise am Forschungsprojekt AUTOGRID, das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird. Thema ist die Entwicklung einer robusten, echtzeitfähigen Lösung für das Monitoring und die Analyse von Verteilnetzen, um auf die Herausforderungen der Energiewende und der Digitalisierung von elektrischen Energieversorgungs-Infrastrukturen zu reagieren. Auch die Entwicklungspartnerschaft der Wiring Systems Division mit der Diehl-Gruppe im Bereich Batterie-Systeme von Elektro- und Hybridfahrzeugen wurde fortgesetzt. Um sich mit anderen Unternehmen und der Wissenschaft über neueste technologische Trends auszutauschen, gehört LEONI außerdem verschiedenen Initiativen und Fachausschüssen an. Bei der Wiring Systems Division zählen dazu der "Cluster Automotive" der Bayern Innovativ GmbH oder der "eNOVA Strategiekreis Automobile Zukunft". Zusätzlich beteiligt sich die WSD seit 2019 an der NAV-Alliance, einer Plattform zur Schaffung einheitlicher Standards für die Entwicklung der nächsten Generation von fahrzeuginternen Netzwerk-Infrastrukturen in autonomen Fahrzeugen. Die Partnerschaft mit einem Team des internationalen Hochschul-Konstruktionswettbewerbs "Formula Student" wurde ebenfalls fortgeführt. Die Wire & Cable Solutions Division war in wesentlichen nationalen und internationalen Fachausschüssen sowie Gremien von Verbänden wie dem VDI (Verein Deutscher Ingenieure), dem ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie) und dem IEEE (Institute of Electrical and Electronics Engineers) vertreten. 5.4. Nichtfinanzielle Konzernerklärung (gemäß § 315b HGB) 1 LEONI versteht unter Nachhaltigkeit sowohl eine langfristig und ertragsorientiert ausgelegte Unternehmensentwicklung als auch die Übernahme von sozialer und ökologischer Verantwortung. Ziel ist es, die hieraus resultierenden Anforderungen in ein Gleichgewicht zu bringen. Nachfolgend berichten wir gemäß § 315b HGB, dem CSR Richtlinie Umsetzungsgesetz und den entsprechenden Bestimmungen des Deutschen Rechnungslegungsstandards 20 über wesentliche nichtfinanzielle Aspekte der LEONI AG. Die Aspekte umfassen Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Für die Berichterstattung unserer nichtfinanziellen Informationen orientieren wir uns am Deutschen Nachhaltigkeitskodex und den zehn Leitprinzipien des UN Global Compact. Des Weiteren gibt es LEONI-spezifische Richtlinien, an denen wir unser Handeln hinsichtlich verschiedener nichtfinanzieller Aspekte ausrichten. Hierzu zählen u.a. die LEONI Sozialcharta und der LEONI Code of Conduct, die konzernweit gültig sind, sowie die Arbeits-, Gesundheits- & Umweltschutzpolitik (Safety, Health, Environment, kurz SHE) der beiden Unternehmensbereiche. Unser konzernweites Programm VALUE 21, das zur Steigerung der Performance und Optimierung der Strategie von LEONI aufgesetzt wurde und ausführlich im Kapitel > Strategie und VALUE 21 beschrieben ist, hat im Jahresverlauf zu allgemeinen Einsparungen im Konzern geführt. Dennoch konnten wir in verschiedenen Bereichen des Nachhaltigkeitsmanagements erneut Fortschritte erzielen. Wesentlichkeitsanalyse und Zusammenfassung der relevanten Themen Der Bereich Corporate Sustainability hat im abgelaufenen Geschäftsjahr zusammen mit den zuständigen Fachabteilungen überprüft, ob sich die Bedeutung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen von LEONI verändert hat oder ob es neue zu berichtende Themen gab. Darüber hinaus wurde bewertet, wie sich die Umsetzung des Programms VALUE 21 auf die Relevanz der Themen auswirkte. Die Überprüfung ergab keine neuen wesentlichen Themen. Daher informieren wir in diesem Bericht über ― Arbeitnehmerbelange mit den Schwerpunkten Diversität, Mitarbeiterzufriedenheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz; ― Umweltbelange mit den Schwerpunkten Umweltmanagement, Energieverbrauch, Ressourcen- und Materialeffizienz; ― Achtung der Menschenrechte sowohl innerhalb der LEONI-Gruppe als auch in der Lieferkette auf Basis der Sozialcharta und der UN Global Compact Leitprinzipien sowie ― Compliance und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Auf die Berichterstattung über Sozialbelange wird aufgrund des fehlenden Zusammenhangs mit unserem Kerngeschäft verzichtet. Weitere, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Informationen zur Corporate Sustainability bei LEONI enthält unser jährlicher Nachhaltigkeitsbericht, zugleich der UN Global Compact Fortschrittsbericht, der auf unserer Website abrufbar ist. Der Nachhaltigkeitsbericht 2019 wird voraussichtlich im dritten Quartal 2020 veröffentlicht. >> www.leoni.com 1 Nicht von Deloitte als Abschlussprüfer geprüft, aber von Ernst & Young einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Prüfvermerk Nichtfinanzielle Konzernerklärung Einbeziehung des Vorstands Das für das Ressort Corporate Sustainability zuständige Vorstandsmitglied ist über die aktuelle Entwicklung aller relevanten nichtfinanziellen Aspekte durch regelmäßigen Informationsaustausch mit dem verantwortlichen Bereichsleiter für Corporate Sustainability informiert und in wesentliche Entscheidungen eingebunden. Zudem finden sogenannte Sustainability Steering Committee-Sitzungen mit den Corporate Central Functions in Verantwortung des Vorstands statt, in denen die aktuellen nichtfinanziellen Themen bei LEONI kontinuierlich bearbeitet werden. Aufgabe des Sustainability Steering Committees, das 2019 zweimal tagte, ist es ferner, die strategische Nachhaltigkeitsausrichtung des Unternehmens festzulegen und entsprechende langfristige Entscheidungen zu treffen. Zusätzlich zum Vorstand wurde 2019 auch der Aufsichtsrat eingebunden und über die CSR-Ausrichtung 2030 informiert. CSR-Ausrichtung 2030 Anfang 2019 verabschiedete der Vorstand die im Vorjahr vom Bereich Corporate Sustainability und den zuständigen Fachabteilungen erarbeitete CSR-Ausrichtung 2030 - ein strategischer Rahmen für die umfassende, strukturierte und stringente Weiterentwicklung der wesentlichen nichtfinanziellen Themen bei LEONI. Darin wurden für die einzelnen Themen Ziele, Maßnahmen und Schlüsselindikatoren (Key Performance Indicators, kurz KPI) festgelegt. Die neue CSR-Ausrichtung wurde erstmals im Mitte 2019 publizierten Nachhaltigkeitsbericht 2018 veröffentlicht und ist für beide Unternehmensbereiche gültig. Für die Bewertung der Fortschritte bei der Umsetzung der CSR-Ausrichtung 2030 nutzen wir einen IT-gestützten Prozess mit Fragebögen, über die sowohl quantitative als auch qualitative Daten von 84 Standorten erhoben werden. Einbezogen sind alle operativen Standorte sowie Forschungs- und Verwaltungsstandorte mit mehr als 50 Mitarbeitern. Die Daten werden einmal jährlich zentral im Bereich Corporate Sustainability konsolidiert und bilden eine wesentliche Diskussionsgrundlage für die weitere strategische Ausrichtung des Nachhaltigkeitsmanagements. Im Jahr 2019 wurden die drei Hauptfragebögen zu Umweltkennzahlen, sozialer Verantwortung und Nachhaltigkeitsaktivitäten überarbeitet und angepasst. Geschäftsmodell und nichtfinanzielle Risiken Das Geschäftsmodell des LEONI-Konzerns ist im Kapitel > Grundlagen des Konzerns/Geschäftsmodell beschrieben. Risiken werden im Rahmen unseres mehrstufigen Risikomanagement-Systems systematisch und frühzeitig identifiziert sowie in Hinblick auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungen analysiert und bewertet. Dabei werden Risiken aus nichtfinanziellen Aspekten gemäß CSR-RUG aus zwei Perspektiven betrachtet: zum einen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf LEONI und zum anderen bezüglich etwaiger Auswirkungen auf die Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange. Zur Beurteilung werden die gemeldeten nichtfinanziellen Risiken in den operativen Bereichen zusammen mit den von einem Expertenteam definierten abstrakten Risiken analysiert. Die identifizierten abstrakten Risiken sind bereits in unserem Risikomanagementsystem erfasst und im Risikoprozess integriert. 2019 wurden keine sehr wahrscheinlichen Risiken im Sinne des CSR-RUG mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Belange identifiziert. Arbeitnehmerbelange LEONI ist unverändert bestrebt, seinen Beschäftigten interessante Aufgaben mit hoher Eigenverantwortung in einem motivierenden, fördernden und konstruktiven Leistungsumfeld zu bieten, um als attraktiver Arbeitgeber kompetente und engagierte Beschäftigte zu finden und an das Unternehmen zu binden. Diversität (Vielfalt) und Mitarbeiterzufriedenheit sind nach wie vor zentrale Erfolgsfaktoren für die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens. Ebenso ist es unser erklärtes Ziel, konzernweit hohe Standards bei Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu erfüllen. Das Jahr 2019 war von signifikanten Restrukturierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Programm VALUE 21 geprägt. Das Programm sieht vor, bis 2021 weltweit etwa 2.000 Stellen abzubauen, davon ca. 500 in Hochlohnländern. Vorrangiges Ziel ist es, den Personalabbau so sozialverträglich wie möglich zu gestalten. Um Kündigungen soweit wie möglich zu vermeiden, wurden beispielsweise in Deutschland eine neunmonatige Absenkung der vergüteten Arbeitszeit, die Umwandlung von Tarifzulagen in arbeitsfreie Zeit und die Verschiebung von Entgelterhöhungen vereinbart. Darüber hinaus wurde mit dem Gesamtbetriebsrat eine Abfindungsregelung verhandelt, die betroffene Mitarbeiter für die Neuorientierung am Arbeitsmarkt finanziell absichern soll. Knapp 100 Beschäftigte (auf Vollzeitbasis) haben von diesem sogenannten Sprinter-Programm Gebrauch gemacht. So konnten mit der natürlichen Fluktuation und Altersteilzeitvereinbarungen in Deutschland 383 Stellen abgebaut und dabei betriebsbedingte Kündigungen nahezu vollständig vermieden werden. Ende 2019 beschäftigte der LEONI-Konzern weltweit 94.928 Mitarbeiter (Vorjahr: 92.549). Diversität Vielfalt - im Hinblick auf Geschlecht, Alter, kulturelle Herkunft, ethnische sowie berufliche Hintergründe und Denkweisen -sehen wir als Schlüssel, um die immer komplexer werdenden Aufgaben und Herausforderungen in heterogenen Teams erfolgreich bewältigen zu können. Unser Fokus liegt dabei auf dem Top-Management und hier insbesondere auf der Förderung von Frauen und ihrer angemessenen Beteiligung sowie auf einer stärkeren Internationalisierung und Erhöhung der Fach- und Funktionsmobilität. Im Rahmen der CSR-Ausrichtung 2030 haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Frauenanteil in den beiden obersten Führungsetagen (Level 1, Level 2) bis zum Jahr 2030 auf rund 20 Prozent zu erhöhen und das bereits bestehende, ausgewogene Verhältnis in der Gesamtbelegschaft beizubehalten. Auch den Anteil nichtdeutscher Staatsangehöriger im Top-Management wollen wir deutlich steigern. Zur Förderung von Frauen im Top-Management unterstützen wir unverändert Potenzialträgerinnen mit gezielter Qualifizierung und speziellen Mentoring-Maßnahmen wie beispielsweise dem Entwicklungsprogramm für weibliche (Nachwuchs-) Führungskräfte der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft. Auch unsere Personalberater bleiben dazu aufgefordert, für alle zu besetzenden Stellen Kandidatinnen zu identifizieren und vorzustellen. 2019 belief sich der Anteil der Frauen im Top-Management des LEONI-Konzerns weltweit auf rund 6 Prozent (Vorjahr: 7 Prozent). Seit August 2019 ist der LEONI-Vorstand zu 25 Prozent weiblich. Die LEONI-Gesamtbelegschaft war - wie im Vorjahr -weltweit zu rund 54 Prozent weiblich (Vorjahr: 54 Prozent). Die weitere Internationalisierung des Managements wurde auch 2019 mit internationalen Mitarbeiterentwicklungsgesprächen und Talent-Konferenzen sowie interkulturellen Workshops und Sensibilisierungstrainings unterstützt. Derzeit liegt der Anteil nicht-deutscher Führungskräfte am Topmanagement bei ca. 22 Prozent. Die entsprechenden Maßnahmen wurden 2019 fortgesetzt, aufgrund der umfassenden Kostensenkungsmaßnahmen im Rahmen des Programms VALUE 21 jedoch nicht weiter ausgebaut. Mitarbeiterzufriedenheit LEONI ist bestrebt, weltweit für alle Mitarbeiter ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das sowohl bei der Anstellung als auch während der Beschäftigung frei von Diskriminierung ist sowie die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen sichern soll. Ein generelles Diskriminierungsverbot ist deshalb unter anderem in unserem Code of Conduct und in der LEONI Sozialcharta verankert. Darüber hinaus schreibt die Sozialcharta die Unterstützung von Mitarbeiterqualifizierung vor und fordert mindestens die Einhaltung der jeweiligen nationalen gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Vergütung und Mindestlohn, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie Arbeits- und Urlaubszeiten. Aufgrund der Fokussierung auf das Programm VALUE 21 fanden 2019 keine globalen Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit statt. Die Plattform mit den Ergebnissen der ersten globalen Mitarbeiterbefragung aus dem Jahr 2017 und den rund 950 zwischenzeitlich daraus abgeleiteten Veränderungsmaßnahmen steht den Führungskräften nach wie vor zur Verfügung. Bei konkretem Bedarf an einem Standort können sogenannte best practices anderer Standorte eingesehen und genutzt werden. Die nächste globale Vollbefragung verbunden mit der Ableitung konkreter Maßnahmen zur Mitarbeiterzufriedenheit aus den Ergebnissen ist für 2020/2021 geplant. Um die Attraktivität von LEONI als Arbeitgeber zu steigern, bieten wir unseren Beschäftigten Rahmenbedingungen, die deren verschiedenen Lebensmodellen gerecht werden, wie etwa flexible Arbeitszeiten, erweiterte Möglichkeiten der Teilzeitarbeit oder Homeoffice. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Die Förderung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Einhaltung entsprechender Standards sind wesentliche Ziele der SHE-Politik in beiden Divisionen. Die darin für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz enthaltenen, konkreten Handlungsgrundsätze wurden 2019 aktualisiert und lauten: ― Soziales und ökologisches Handeln sind zentrale Unternehmensziele. ― Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sind Bestandteil jeder Führungsverantwortung. ― Bereitstellen von sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen zur Vermeidung von arbeitsbedingten Verletzungen und Erkrankungen. ― Fortlaufende Verbesserung der Maßnahmen zu Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. ― Einhaltung aller bindenden Verpflichtungen zu Arbeits-, Gesundheits-, und Umweltschutz (rechtliche und andere Anforderungen). Die gültigen nationalen Standards sind hierbei unsere Mindestanforderungen. ― Schaffen und Fördern von gegenseitigem Vertrauen durch Dialog mit allen beteiligten Interessengruppen, intern insbesondere mit unseren Mitarbeitern und deren Vertretern. Trotz der im Rahmen des Programms VALUE 21 vorgesehenen unternehmerischen Trennung der beiden Segmente wurde die aktualisierte, bislang konzernweit gültige SHE-Politik von beiden Divisionen übernommen. Der konzernübergreifende SHE-Ansatz und damit auch die Arbeit des OneSHE-Netzwerks, das sich aus den regionalen SHE-Verantwortlichen beider Divisionen zusammensetzte und im Berichtsjahr noch einmal tagte, wurde abgeschlossen. Die notwendigen Arbeits- und Umweltschutz Aktivitäten werden in den operativen Divisionen weitergeführt. Um die Sicherheit und Gesundheit unserer Mitarbeiter zu gewährleisten, setzen wir verstärkt international anerkannte Standards um. Im Jahr 2019 wurde die OHSAS 18001-Matrix der Wiring Systems Division von 11 auf 24 Standorte erweitert. Das erweiterte OHSAS 18001-Zertifikat wird voraussichtlich im ersten Quartal 2020 erteilt. In der Division Wire & Cable Solutions sind drei Standorte zertifiziert, ein Standort ist nach OHSAS 18001 zertifiziert und zwei Standorte wurden im Berichtsjahr erstmals nach der neuen Arbeitssicherheitsnorm ISO 45001 zertifiziert. Insgesamt verfügen damit konzernweit 32 Prozent aller abgefragten Standorte über ein OH&S Managementsystem (Vorjahr: 13 Prozent). Seit 2018 hatten wir zum Ziel, in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Notfallmanagement konzernweit sowohl Arbeitsunfälle als auch Aktivitäten zu Gesundheit und Arbeitssicherheit an den in die Abfrage einbezogenen Standorten (Standorte mit mehr als 50 Mitarbeitern) zu erfassen. Dieses Ziel wurde 2019 erreicht. Im Rahmen der CSR-Ausrichtung 2030 wurde als neues Ziel die Beibehaltung der Unfallquote an den jeweiligen Standorten bzw. die Erreichung einer verbesserten Konzern-Unfallquote von 0,5 je 100 Mitarbeiter bis 2030 festgelegt. Hierzu fanden im Berichtsjahr erneut verschiedene Arbeitssicherheits- und Gesundheitsinitiativen statt. Sie reichen von Sicherheitstrainings bis hin zu Vorsorgeuntersuchungen, wobei jeweils standortspezifische Schwerpunkte gesetzt werden. Im Jahr 2019 blieb die Quote der Arbeitsunfälle 1 unverändert bei 0,67 pro 100 Mitarbeiter (Vorjahr: 0,67). Umweltbelange LEONI stellt sich seiner ökologischen Verantwortung und betrachtet Umweltschutz als ein wichtiges Unternehmensziel. Unser Umweltmanagement ist darauf ausgerichtet, die Auswirkungen sämtlicher Prozesse auf die Natur so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sind wir bestrebt, den Energieverbrauch und damit verbundene CO2-Emissionen als unseren Beitrag zum Klimaschutz zu reduzieren sowie eine hohe Ressourcen- und Materialeffizienz zu erreichen. Wir betreiben mehrere Initiativen zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Mitarbeiter für ökologische Aspekte. Mit unterschiedlichen Sensibilisierungsmaßnahmen an unseren Standorten wollen wir außerdem das Bewusstsein der Mitarbeiter für dieses Thema fördern. Gemäß dem UN Global Compact soll der Schutz der Umwelt bei LEONI durch einen vorsorgenden Ansatz unterstützt werden. In unserem Code of Conduct ist Umweltschutz als zentrales Unternehmensziel verankert. 1 Unfälle sind nach internationalem Standard ab dem ersten Ausfalltag zu berichten Hinzu kommt die SHE-Politik der beiden Divisionen, die folgende Handlungsgrundsätze zum Thema Ökologie enthält: ― Fortlaufende Verbesserung der Maßnahmen zu Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz. ― Verminderung von Umweltauswirkungen durch unsere Produkte und Prozesse im Rahmen von Wirtschaftlichkeit und technischer Machbarkeit. ― Effizienter Einsatz von Umweltressourcen und Energie. ― Abfallvermeidung geht vor Abfalltrennung und -entsorgung. ― Einhaltung aller bindenden Verpflichtungen zu Arbeits- Gesundheits-, und Umweltschutz (rechtliche und andere Anforderungen). Die gültigen nationalen Standards sind hierbei unsere Mindestanforderungen. Umweltmanagement Um geeignete Grundlagen für die Umsetzung dieser Grundsätze zu schaffen und die ökologischen Auswirkungen unserer Aktivitäten überwachen zu können, betreiben wir am Großteil unserer Standorte Umweltmanagementsysteme nach international anerkannten Standards wie ISO 14001, EMAS III und ISO 50001. Der Unternehmensbereich WSD hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2019 alle operativen Einheiten nach ISO 14001 zu zertifizieren. Im Zuge der weiteren Integration der Managementsysteme für Qualität und SHE wurde der Zertifizierungsprozess 2019 neu aufgesetzt und die anstehende Matrix-Auditierung nach ISO 14001 in das vierte Quartal verlegt. Dadurch ergab sich ein dreimonatiger Zeitraum ohne gültige Bescheinigung, aber keine materielle Auswirkung auf die Wirksamkeit des SHE-Managementsystem, da die operativen Prozesse gleichlaufend fortgeführt wurden. Alle in der Stichprobe der externen Zertifizierer enthaltenen operativen Einheiten durchliefen die Prüfung erfolgreich. Die entsprechenden Zertifikate wurden im Januar erteilt. Im Unternehmensbereich WCS sollen langfristig ebenfalls alle Standorte sukzessive nach der Norm ISO 14001 geprüft werden. Im Berichtsjahr wurde die Gruppenzertifizierung, in die 30 Standorte einbezogen sind (Vorjahr: 27), erfolgreich absolviert und das entsprechende Matrixzertifikat, das bis Oktober 2022 gültig ist, erteilt. Konzernweit absolvierten bis Ende 2019 88 Prozent der abgefragten Standorte die Zertifizierung nach ISO 14001 (Vorjahr: 70 Prozent). Außerdem erfüllen 6 Prozent der abgefragten Standorte die Norm für Energiemanagement-Systeme nach ISO 50001 (Vorjahr: 6 Prozent) und 6 Prozent haben sich der Umweltbetriebsprüfung der EU (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS III) unterzogen (Vorjahr: 6 Prozent). Energieverbrauch Als Beitrag zum Klimaschutz und im Sinne unseres Handlungsgrundsatzes, Umweltressourcen und Energie effizient einzusetzen, ist es unser generelles Ziel, den Energieverbrauch an unseren Produktionsstandorten zu reduzieren. Hierzu definieren die Werke unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Ausrichtungen und infrastrukturellen Besonderheiten geeignete Energieeffizienzprojekte und setzen diese um. Im Rahmen unserer neuen CSR-Ausrichtung 2030 streben wir an, den relativen Energieverbrauch des LEONI-Konzerns bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2016 um ca. 15 Prozent je 1 Mio. € Umsatz zu verringern. Die Scope 1- und Scope 2-Emissionen wollen wir im selben Zeitraum um 20 Prozent je 1 Mio. € reduzieren. 2019 wurden hierzu eine Reihe von Energieeffizienzprojekten umgesetzt. Auch beim Neubau der Fabrik der Zukunft am Standort Roth, die 2019 den Betrieb aufnahm, spielten Energieeffizienzgesichtspunkte eine wichtige Rolle. Mittels eines Blockheizkraftwerks wird dort unter anderem Kraftwärmekopplung eingesetzt. Zur Kälteerzeugung nutzen wir eine Absorptionskältemaschine, außerdem sind alle Räume mit energiesparender LED-Beleuchtung ausgestattet. Positive Auswirkungen erwarten wir ferner durch bereits installierte Anlagen zur Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung sowie die zentrale Steuerung von Wärme, Kälte, Beleuchtung und Jalousien. Trotz der gestiegenen Mitarbeiterzahl, der Erweiterung der Produktionsfläche sowie der Erweiterung der Produktionslinien und Maschinen lag im Berichtsjahr der absolute Energieverbrauch (Energie und Strom) der LEONI-Gruppe bei 502.574 MWh (Vorjahr: 511.370 MWh). Je 1 Mio. € Umsatz nahm der Energieverbrauch im Vergleich zum Vorjahr um 3,3 Prozent zu. Die daraus resultierenden Scope 1- und Scope 2-Emissionen werden voraussichtlich im weiteren Jahresverlauf veröffentlicht. Ressourcen- und Materialeffizienz Die Aktivitäten von LEONI sind mit einem hohen Ressourcenbedarf verbunden. Für unsere Produkte und Lösungen kommen verschiedene Materialien zum Einsatz, insbesondere Kupfer und Kunststoffe. Um die Ressourceneffizienz zu optimieren, existieren unterschiedliche längerfristige Projekte, beispielsweise die Entwicklung ultradünner Fahrzeugleitungen mit reduzierten Isolationswandstärken oder die Simulation von Bordnetz-Architekturen zur Querschnittsoptimierung von Kabeln. Über unsere Bestrebungen zur Vermeidung des Einsatzes sogenannter Konfliktmineralien informiert das nachfolgende Kapitel Achtung der Menschenrechte. Im Zusammenhang mit Ressourcen- und Materialeffizienz ist weiterhin auch unser Abfallkonzept auf der Grundlage der anfallenden Abfallmenge und des jährlichen Recyclinganteils von Bedeutung. Generell bestehen in beiden Unternehmensbereichen klare Vorgaben, die vorrangig die Vermeidung von Abfall zum Ziel haben. In der Berichtsperiode gab es verschiedene Projekte zur Abfallvermeidung an den einzelnen Standorten. Sofern eine Abfallvermeidung nicht möglich ist, hat Recycling bei LEONI klaren Vorrang vor Entsorgung. Im Rahmen unserer CSR-Ausrichtung 2030 verfolgen wir zudem das Ziel, die Sondermüllmengen gemessen am Aufkommen 2018 um 10 Prozent pro 1 Mio. € Umsatz zu verringern. Achtung der Menschenrechte Der LEONI-Konzern bekennt sich zum Schutz der international anerkannten Menschenrechte. Die Unternehmensführung, alle Mitarbeiter und unsere Lieferanten sind aufgefordert, moderne Sklaverei und Menschenhandel in unseren Geschäftsaktivitäten zu verhindern. Unser Code of Conduct sowie die LEONI Sozialcharta legen fest, dass jegliche Zwangs- oder Pflichtarbeit bei LEONI unzulässig ist. In unserer Deklaration zur Achtung der Menschenrechte erklären wir ebenfalls explizit, dass wir keine Menschenrechtsverletzungen dulden und Verstöße unmissverständlich sanktioniert werden. Die Aktivitäten im Rahmen des Projekts "Modern Slavery Prävention" wurden im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten weitergeführt. Hierzu wurde Anfang des Jahres 2020 die bereits existierende Beschwerdeplattform um weitere Themen wie Diskriminierung oder unzulässige Arbeitsbedingungen ergänzt. LEONI fordert auch seine Lieferanten zu nachhaltigem Handeln und insbesondere zur Einhaltung der Menschenrechte auf. Im Jahr 2019 wurde hierzu ein Code of Conduct für Geschäftspartner veröffentlicht. Generell verpflichten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen alle Lieferanten, die Sozialcharta und/ oder die Prinzipien des UN Global Compact einzuhalten. So erhält ein neuer Zulieferer in beiden Divisionen nur dann die Freigabe, wenn er entweder den UN Global Compact Leitprinzipien oder der Sozialcharta zustimmt. Bei Bekanntwerden von schwerwiegenden und wiederholten Verstößen gegen die dort festgelegten Grundsätze ist LEONI zur sofortigen Beendigung der Geschäftsbeziehung berechtigt. Im Jahr 2019 wurden keine wesentlichen Verstöße festgestellt. Zudem ist LEONI bestrebt, die Verwendung sogenannter Konfliktmineralien zu verhindern, die unter Missachtung der Menschenrechte gewonnen werden, und fordert Lieferanten auf, keine Komponenten mit Rohstoffen aus der Demokratischen Republik Kongo oder deren Nachbarstaaten zu liefern. Dies ist in einer konzernweiten Richtlinie zu Konfliktmineralien erfasst, deren operative Umsetzung in beiden Unternehmensbereichen erfolgt. Seit 2014 informieren wir interessierte Kunden freiwillig gemäß "U.S. Dodd-Frank Wall Street and Consumer Protection Act" darüber, in welchem Umfang unsere Produkte Konfliktmineralien wie Gold, Tantal, Zinn oder Wolfram enthalten, die aus Minen oder Schmelzhütten bestimmter afrikanischer Länder stammen. In diesem Zusammenhang fragen wir bei unseren Lieferanten jährlich die notwendigen Informationen ab. Damit fördern wir die Nachverfolgbarkeit dieser Stoffe sowie die Transparenz der Lieferkette und unterstützen unsere Kunden dabei, ihre entsprechenden Anforderungen zu erfüllen. Um die Transparenz in unserer Lieferkette zu erhöhen, unterstützten wir im Jahr 2019 auch ein Projekt unseres Kunden BMW Group. Anhand eines Supply Chain Mappings wurden alle Schritte der Kupferlieferkette beleuchtet. Compliance und Bekämpfung von Korruption und Bestechung Mit dem Ziel, alle Gesetze einzuhalten und Korruptionsfälle zu vermeiden, verpflichtet LEONI alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verantwortungsvollem, integrem und regelkonformem Verhalten. Entsprechende Regelungen enthalten der LEONI Code of Conduct und die Anti-Korruptions-Richtlinien. Um deren Einhaltung sicherzustellen und zu überprüfen, betreibt LEONI ein systematisches Compliance Management. Das Compliance Management System beinhaltet mehrere Vorschriften zur Prävention von Korruption. Im Berichtszeitraum wurden die Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, die Compliance Richtlinie für Geschäftspartner sowie die Compliance Richtlinie für Spenden und Sponsoring überarbeitet. Eine neu entwickelte Compliance Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten ergänzt den bestehenden Regelungsumfang. Der Leiter der Abteilung Corporate Compliance (Chief Compliance Officer) ist direkt an den Vorstandsvorsitzenden der LEONI AG angebunden, berichtet diesem auch disziplinarisch und hat darüber hinaus Berichtslinien an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats. Das im Jahr 2018 eingeführte Compliance Management Dashboard für Mitarbeiter haben wir 2019 weiter ausgebaut. Bisher konnten unter anderem Richtlinien zur Kenntnisnahme und Bestätigung zur Verfügung gestellt, Trainingsmaterialien verteilt, Compliance Geschäftspartnerprüfungen durchgeführt sowie Geschenke, Einladungen, Spenden und Sponsoring dokumentiert sowie freigegeben werden. Neu eingeführt wurde ein Modul zu Interessenkonflikten. Mitarbeiter können unternehmensweit Interessenkonflikte in den Bereichen Nebentätigkeit, Beteiligungen an LEONI-Geschäftspartnern oder Wettbewerbern, Beteiligungen von nahestehenden Personen und persönliche Beziehungen dokumentieren. Der Prozess sieht vor, dass der Vorgesetzte zusammen mit der HR bzw. Compliance Abteilung (je nach Sachverhalt) den Interessenkonflikt prüft und eine Entscheidung trifft, wie damit umzugehen ist, z.B. durch Anordnung risikomitigierender Maßnahmen. Zur Vertiefung des im LEONI Code of Conduct dargestellten Werteverständnisses dient der 2018 implementierte sogenannte Living Code: eine interne, interaktive Informationsplattform, die gleichzeitig als Schulungsplattform für den LEONI Code of Conduct dient. Die Informationsplattform vermittelt durch Beispiele, Erklärvideos, Grafiken, Checklisten, Links, etc. die wichtigsten Compliance Grundlagen für die Mitarbeiter. Die für den Living Code entwickelte Schulung umfasst unter anderem das Thema Anti-Korruption und ist für jeden aktiven Mitarbeiter mit Windows-Account verpflichtend, dies entspricht rund 20 Prozent unserer Mitarbeiter. Die Schulung konnte in 2019 auch Mitarbeitern zugewiesen werden, die über keinen Internetzugang verfügen. In 2019 wurde das Training von über 13.300 Mitarbeitern absolviert. Alle Führungskräfte der obersten Managementebenen und weitere relevante Mitarbeitergruppen (z.B. Einkauf, Vertrieb) durchlaufen darüber hinaus eine spezielle e-Learning-Antikorruptionsschulung. Die e-Learnings sind regelmäßig im Abstand von zwei bis drei Jahren zu absolvieren. Hinweise auf mögliche Verstöße gegen interne Anti-Korruptions-Richtlinien oder gegen Gesetze werden aufgeklärt und - sofern sich der Hinweis bestätigt - geahndet. 6. Risiko- und Chancenbericht 6.1. Risikopolitik Als international ausgerichtetes und tätiges Unternehmen sieht sich LEONI mit Risiken und Chancen konfrontiert. Durch die systematische Herangehensweise, die sich am sogenannten Three-Lines-of-Defense-Modell orientiert, werden Risiken und Chancen frühzeitig transparent gemacht. Risiken und Chancen sind als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen bzw. positiven Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können, definiert. Unser Ziel ist es, Risiken stets nur dann bewusst einzugehen, wenn damit verbundene Chancen gleichzeitig einen angemessenen Beitrag zum Unternehmenswert leisten können. 6.2. Risikomanagement-System LEONI verfügt über ein mehrstufiges Risikomanagement-System, das durch weitere unterstützende Kontrollsysteme komplettiert wird. Die zentrale Überwachung und Koordinierung des Risikomanagement-Prozesses nimmt eine unmittelbar dem CFO zugeordnete Stabsstelle wahr, die auch die Gesamtrisikolage des Konzerns ermittelt und beschreibt. Darüber hinaus sind die dezentralen Business Partner Risk & Opportunity (BRO), das Controlling und die operativ tätigen Führungskräfte aller relevanten Unternehmensteile sowie das WSD Projekt Audit Team in das System eingebunden. Das Risikomanagement ist in die bestehenden Planungs-, Controlling- und Informationssysteme integriert und umfasst weltweit alle Gesellschaften der LEONI-Gruppe, wobei die Division WCS ein selbständiges und dem Risikomanagement der LEONI AG zuarbeitendes Risikomanagement-System aufgebaut hat. Damit ist es ebenso wie das interne Kontroll- und das Compliance Management System Teil der sogenannten 2 nd Line-of-Defense. Neben dem Risikomanagement im engeren Sinn, das sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt, betreibt das Unternehmen damit ein über die vom deutschen Gesetzgeber geforderten Mindeststandards hinausgehendes Überwachungssystem für Risiken, das wesentliche Informationen aus sämtlichen Managementsystemen zu Chancen und Risiken gleichermaßen auswertet und transparent macht (Risikomanagement im weiteren Sinn). CHANCENMANAGEMENT Das Chancenmanagement bei LEONI ist fester Bestandteil des Risikomanagementprozesses und der genutzten GRC- (Governance, Risikomanagement, Compliance) Software. Es werden nicht nur die Risiken (Gefahren), sondern auch die Chancen als Abweichungen von geplanten Prognosen bzw. Zielen systematisch identifiziert. Das Chancen-Reporting wird analog zum monatlich stattfindenden Risiko-Reporting mit Hilfe der GRC-Software bis auf Gesellschaftsebene durchgeführt. RISIKOIDENTIFIZIERUNG UND -BEWERTUNG Im Rahmen der Risikoanalyse werden Risiken und Chancen systematisch frühzeitig identifiziert sowie bedeutsame Risiken und Chancen im Hinblick auf Eintrittswahrscheinlichkeit und quantitative Auswirkungen analysiert und bewertet. Hierfür finden Expertenrunden mit den operativen Managern und jährliche Risk Summits für die Holding und die Divisionen statt. In den Risk Summits werden die Ergebnisse der zeitlich vorgelagerten Risikointerviews mit dem operativen Management für jede Business Group/Unit und bedeutenden Zentralfunktionen sowie der unterjährig stattgefundenen Expertenrunden berücksichtigt. Flankiert werden diese Aktivitäten durch regelmäßige Risiko-Assessments in der GRC-Software für wesentliche Risiken und Chancen sowie das quartalsweise tagende Corporate Risk Committee. In den Risk Summits werden das Risiko- und Chanceninventar der Unternehmensbereiche und des Konzerns durchgesprochen und gegebenenfalls aktualisiert, Trainings durchgeführt und Marktschwankungsbreiten (z.B. Absatz-, Kapital-, Beschaffungs- und Personalmarktschwankungen) eingeschätzt. Für Prozessrisiken und -chancen finden regelmäßige Risikogespräche mit der Geschäftsführung in den lokalen Gesellschaften statt. Die Verantwortung für die Risikoidentifikation und -bewältigung sowie die Chancenumsetzung verbleibt stets beim zuständigen operativen Management. Bei der Identifikation und Quantifizierung von möglichen Ergebniseffekten und kompensierenden Maßnahmen werden das operative Management und das dezentrale Controlling vom Risikomanagement als unabhängigem Business Partner unterstützt. Für die quantitative Beschreibung der wesentlichen Risiken und Chancen werden unterschiedliche, in Anbetracht des jeweiligen Sachverhalts geeignete Wahrscheinlichkeitsverteilungen genutzt. Außer einer Beschreibung von Risiken und Chancen durch Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe werden entsprechend beispielsweise Dreiecksverteilungen und Normalverteilungen (speziell für Marktschwankungen) verwendet. Zur Früherkennung von bestandsbedrohenden Entwicklungen (vgl. § 91 Absatz 2 AktG) und zur Bestimmung des Gesamtrisiko-umfangs erfolgt eine Aggregation der Risiken mittels Monte-Carlo-Simulation. In die Risikoaggregation fließen dabei jeweils die Nettorisiken ein, das heißt die Risiken unter Berücksichtigung von Risikobewältigungsmaßnahmen. Der Gesamtrisikoumfang von LEONI wird durch die Risikoaggregation bestimmt. Bei der Monte-Carlo-Simulation werden einmal pro Jahr die Wirkungen der wichtigsten Einzelrisiken des Unternehmens aggregiert den entsprechenden Posten der Plan-GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) und Plan-Bilanz zugeordnet. Dabei werden in unabhängigen Simulationsläufen mehrere zehntausend mögliche risikobedingte Zukunftsszenarien analysiert. RISIKO-REPORTING UND -ÜBERWACHUNG Über die quartalsweise durchgeführte Risikoberichterstattung an den Gesamtvorstand wird eine Einschätzung der Risikosituation anhand der Nettorisiken größer 10 Mio. Euro (gemäß der Risikomatrix im Kapitel Chancen- und Risikolage) vorgenommen und mit dem Vorstand besprochen. Zusätzlich werden diese Nettorisiken zusammen mit der Risikoaggregation jährlich dem Aufsichtsrat berichtet. Ergänzend erfolgt eine Aktualisierung des Risiko-Reportings (Ad hoc Meldung), wenn sich das Risikoprofil des Unternehmens deutlich verändert. Das Risiko-Reporting wird mit Hilfe des SAP GRC-Moduls Risk Management regelmäßig bis auf Gesellschaftsebene durchgeführt. Zu aufsichtsratsrelevanten unternehmerischen Entscheidungen (z.B. Akquisitionen, bedeutende Kundenprojekte oder wichtige Investitionen) erhält der Vorstand ergänzende Risikoanalysen. PROZESSVERBESSERUNG Im Corporate Risk Committee berichten die wesentlichen Risikoverantwortlichen über die definierten Risikofelder und geben eine Einschätzung der Vollständigkeit und Plausibilität dieser Risiken sowie entsprechender Maßnahmen ab. Auch über Verbesserungen des Risikomanagement-Prozesses wird in diesem Committee entschieden. Mit der Wirksamkeit des Risikomanagement-Systems beschäftigt sich der Prüfungsausschuss sowie regelmäßig die interne Revision. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wird das Risiko-Früherkennungssystem auch vom Abschlussprüfer beurteilt. Die im Sommer 2017 begonnene externe Prüfung des Risk Management Systems für die Kernbereiche Treasury, Human Resources und Financial Statement Closing Prozess gemäß IDW Prüfungsstandard 981 wurde im Berichtszeitraum fortgeführt und aufgrund der in Mérida eingetretenen Entwicklung in 2019 um Projektrisiken erweitert. Die Angemessenheitsprüfung wurde zum 30. April 2018 erfolgreich abgeschlossen. Die Prüfung der Wirksamkeit soll im Jahr 2020 durchgeführt werden. Fortentwicklung des Risikomanagementsystems im Jahr 2019: ― Einführung eines Sanktionskatalogs für nicht in voller Höhe oder rechtzeitig gemeldete eingetretene konkrete Risiken; ― Durchführung von zusätzlichen Plausibilitätskontrollen für wesentliche Risiken und risikominimierende Maßnahmen durch die Mitglieder des Corporate Risk Management Committees; ― Implementierung eines Projekt Audit Teams in der Wiring Systems Division. 6.3. Internes Kontrollsystem Wie beim Risikomanagement bereits ausgeführt ist die Geschäftsführung einer Gesellschaft als operatives Management für das Design und die Funktionsfähigkeit des internen Kontrollsystems verantwortlich - als 1 st Line-of-Defense. Das Interne Kontrollsystem (IKS) ist als Corporate Funktion der 2 nd Line-of-Defense zugeordnet und ist im Aufbau an das vom Commitee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) 2013 veröffentlichte und weltweit anerkannte Rahmenkonzept angelehnt. Dieser Teilbereich des IKS ist für die strategische Ausrichtung und Fortentwicklung durch systematische und globale organisatorische Regelungen verantwortlich, berät das operative Management der legalen Gesellschaften mit Expertenwissen und hilft bei der Überwachung der operativen Wirksamkeit des internen Kontrollsystems auf allen Gesellschaftsebenen. Durch das SAP GRC-Modul Process Control wird das IKS entsprechend einheitlich abgebildet und ermöglicht unterschiedliche Reportings in Echtzeit. Unter anderem gemeinsam mit dem Risiko- und Compliance Management ist es Aufgabe des IKS, durch systematische und organisatorische Regelungen ein Kontrollsystem zu gestalten, das ― verlässliche und effiziente Abläufe gewährleistet, ― das Unternehmen mit all seinem Vermögen für die Share- und Stakeholder sichert und ― Regelungen in gesetzeskonformer Art und Weise berücksichtigt. Das Interne Kontrollsystem von LEONI umfasst die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie der Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften. Dies soll durch ein Zusammenspiel von manuellen und automatisierten Kontrollen möglichst in präventiver oder, falls nicht anders effizient möglich, in aufdeckender Ausprägung erreicht werden. Prüfaktivitäten von unterschiedlichsten internen und externen Stellen sollen gewährleisten, dass das IKS durch permanentes Monitoring und Testen kontinuierlich risikoorientiert weiterentwickelt wird und erkannte Schwächen zeitlich adäquat und strukturiert abgearbeitet werden. Bei LEONI erfolgt dies mit Hilfe der SAP GRC-Software, die weltweit verfügbar ist. Das Interne Kontrollsystem unterstützt im Zusammenspiel mit dem Risikomanagement gleichfalls die Identifikation von prozessualen, inhärenten Risiken bis hin zur Aufdeckung von Schwächen und der Vermeidung von Betrug (Fraud). Die grundlegenden Prinzipien des IKS bilden das Vier-Augen-Prinzip als Minimalanforderung oder, sofern möglich und geboten, das Funktionstrennungsprinzip mit klar definierten Kompetenzen einer Person/Funktion, das Transparenzprinzip und, angelehnt an die Gedanken des deutschen Datenschutzes, die Datensparsamkeit hinsichtlich notwendiger Informationen. Dabei verfolgt LEONI die Strategie, Kontrollprozesse vollumfänglich durchzuführen und nicht nur auf rechnungslegungsbezogene Kontrollen und/oder Risiken zu begrenzen; es werden neben rechnungslegungsbezogenen Kontrollen unter anderem auch strategische/Markt-, operative und Compliance Kontrollen mit einbezogen. Eine Überprüfung aller Kontrollfragen und -prozesse des IKS auf Aktualität, Vollständigkeit sowie Wirksamkeit erfolgt durch das Corporate Internal Control Committee. Dieses setzt sich aus den wesentlichen Prozessverantwortlichen zusammen. RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES INTERNES KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT-SYSTEM Im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess sind im Konzern folgende Strukturen und Prozesse implementiert: Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagement-System im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess im Konzern. Über eine fest definierte Führungs- und Berichtsorganisation sind alle Unternehmens- und Geschäftsbereiche eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems sind in einer internen Richtlinie niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst wird. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess erachten wir solche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems als wesentlich, die die Bilanzierung und Gesamtaussage des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht und Konzernlagebericht maßgeblich beeinflussen können. Dies sind insbesondere die folgenden Elemente: ― Identifikation der wesentlichen Risikofelder und Kontrollbereiche mit Relevanz für den Rechnungslegungsprozess; ― Monitoring-Kontrollen zur Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und deren Ergebnisse auf Ebene des Vorstands und der strategischen Unternehmensbereiche; ― präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen sowie in operativen, leistungswirtschaftlichen Unternehmensprozessen, die wesentliche Informationen für die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses einschließlich Lagebericht und Konzernlagebericht generieren, inklusive einer Funktionstrennung und vordefinierter Genehmigungsprozesse in relevanten Bereichen; ― Maßnahmen, die die ordnungsmäßige EDV-gestützte Verarbeitung von rechnungslegungsbezogenen Sachverhalten und Daten sicherstellen; ― Maßnahmen zur Überwachung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems. REPORTING Ein formelles Reporting erfolgt vierteljährlich im Corporate Internal Control Committee an den CFO. Grundlage der Berichterstattung sind die über die GRC-Software abgegebenen Assessments des operativen Managements. Darüber hinaus ist durch die Systemunterstützung jederzeit auch ein individuelles und zeitunabhängiges Eigenreporting möglich. PROZESSVERBESSERUNG Mit der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems beschäftigt sich der Prüfungsausschuss regelmäßig. Hierzu legt der Wirtschaftsprüfer gegebenenfalls im Rahmen der Abschlussprüfung festgestellte Schwachstellen des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystems dar. Darüber hinaus überprüft die interne Revision (3 rd Line-of-Defense) in Stichproben den Prozess des Internen Kontrollsystems (2 nd Line-of-Defense). Fortentwicklung des Internen Kontrollsystems im Jahr 2019: ― Durchführung eines systemgestützen Test of Design aller Kontrollen in SAP GRC und SAP Financial Closing Cockpit für den gesamten Konzern; ― Einführung erster kontinuierlicher Überwachungsprozesse von automatisierten Kontrollen; ― weiterer Rollout von SAP Financial Closing Cockpits für den gesamten Konzern. 6.4. Compliance Management System LEONI verfügt über ein umfassendes Compliance Management System (CMS), um verantwortungsvolles, regelkonformes Verhalten sicherzustellen und zu überprüfen. Das CMS ist in das Risikomanagement- und interne Kontrollsystem integriert. Es gliedert sich in die drei Bereiche Vorbeugen, Erkennen und Handeln und umfasst die sieben wesentlichen Elemente eines zeitgemäßen und angemessenen CMS nach dem IDW Prüfungsstandard PS 980. Im Geschäftsjahr wurde die externe Wirksamkeitsprüfung des CMS für die wesentlichen Themen Kartellrecht und Korruption für ausgewählte Konzerngesellschaften erfolgreich abgeschlossen. Neben der Risikoanalyse und den Maßnahmen zur Früherkennung von möglichen Fehlentwicklungen, insbesondere der Überwachung der Einhaltung der Compliance Prozesse und Kontrollen (sog. Compliance Quality Reviews), sind die Richtlinien und die Schulungen der Mitarbeiter wesentliche Bausteine des CMS. Über ein digitales Hinweisgebersystem und weitere Kommunikationswege können Mitarbeiter und Externe Verdachtsfälle auf mögliche Compliance Verstöße melden, die anschließend intern untersucht werden. Bei bestätigten Compliance Verstößen werden diese entsprechend sanktioniert. Weitere Informationen enthalten die Kapitel > Corporate Governance Bericht und > Nichtfinanzielle Konzernerklärung. 6.5. Chancen- und Risikolage Die Chancen- und Risikolage berichtet neben den wesentlichen Chancen insbesondere über die wesentlichen Risiken gemäß der nachfolgenden Matrix. In der Matrix ist auch die Verteilung (Anzahl) der beschriebenen Risiken größer 10 Mio. Euro ersichtlich: Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen- sowie Risikokategorien dargestellt. Diese beinhalten auch die jeweiligen Risiken und Chancen aus dem Programm VALUE 21. Sofern keine Division explizit hervorgehoben wird, betreffen die Chancen und Risiken beide Divisionen. Strategisch und marktbezogen STANDORT-/LÄNDERRISIKEN Die Standortpolitik des LEONI-Konzerns orientiert sich stark an den Anforderungen der Kunden, denen LEONI auf Auslandsmärkte folgt. Der Preis- und Kostendruck führt zu einem überproportionalen Wachstum der Produktionskapazitäten in Niedriglohnländern. Dadurch müssen Kunden häufig über mehrere Grenzen hinweg beliefert werden. In einigen Ländern bestehen zudem politische Risiken, beispielsweise in Nordafrika, Mexiko, der Türkei, Südkorea und der Ukraine. Instabile politische Verhältnisse können immer wieder zu Unruhen und auch zu Streiks an unseren dortigen Produktionsstandorten oder zu geschlossenen See- und Flughäfen führen. Die Möglichkeit einer vorübergehenden Belieferung unserer Abnehmer aus anderen, nicht betroffenen Ländern ist aufgrund der kundenspezifischen Produkte im Unternehmensbereich Wiring Systems stark eingeschränkt. Die Tragweite dieses Risikos wird durch Just-in-time- und Just-in-sequence-Belieferung sowie das Single-Source-Prinzip mancher Kunden zusätzlich gesteigert. Eine Verlagerung ist nur mit einem entsprechenden Vorlauf möglich, der durch den Aufbau der notwendigen Produktionsmitarbeiter und -kapazitäten limitiert wird. Deshalb bieten wir unseren Abnehmern optional eine Belieferung aus zwei Standorten in verschiedenen Ländern an. In vielen Fällen haben sich unsere Kunden aus Wirtschaftlichkeitsgründen jedoch entschieden, das Risiko einer 100-prozentigen Belieferung aus einem Land weiter mitzutragen. Ein Ausfall der Lieferkette zum Kunden, beispielsweise aufgrund von Unruhen, Cybercrime oder Naturkatastrophen, könnte zu einem mehrwöchigen Lieferengpass führen. Aufgrund der erreichten Größe betreibt LEONI weltweit eine beachtliche Anzahl von Produktionsstätten, die über angemessene und von den Automobilherstellern akzeptierte Kapazitätsreserven verfügen. Ferner haben alle Produktionsstandorte vorbeugende Maßnahmen umgesetzt und in einem weltweiten Notfallkonzept dokumentiert. Sie reichen von einem rund um die Uhr tätigen Wachdienst bis zu aufwändigen Feuerschutzanlagen. Zudem befindet sich kein LEONI-Standort in einem Gebiet, das bekanntermaßen durch Erdbeben, Überschwemmungen oder sonstige Naturkatastrophen extrem gefährdet ist. RISIKEN UND CHANCEN AUS KONJUNKTURSCHWANKUNGEN / CORONAVIRUS Der Großteil des LEONI-Konzernumsatzes entfällt auf Kunden aus der Automobilindustrie und deren Lieferanten. Dadurch hat die aktuelle Marktentwicklung in dieser Branche einen großen Einfluss auf das Geschäftsvolumen und das Unternehmensergebnis von LEONI. Eine weiter voranschreitende und andauernde Verbreitung des Coronavirus kann zu Umsatzausfällen und unerwarteten Ergebniseffekten führen. Wie jedes weltweit tätige Unternehmen haben wir mit Herausforderungen in der Lieferkette, der Logistik, einer eingeschränkten Mitarbeiterverfügbarkeit und teilweise veränderten Abrufmengen seitens unserer Kunden zu tun. Wir stehen in ständigem Kontakt mit unseren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern, um Störungen soweit wie möglich zu vermeiden. Das Risiko der Unterbrechung der Supply Chain zu unseren Kunden wird unter den Standort-/Länderrisiken detailliert beschrieben. Wir haben Task Force Teams im Einsatz, die gemeinsam mit den Behörden, unseren Kunden und Lieferanten daran arbeiten, unsere Mitarbeiter bestmöglich zu schützen und die Belieferung unserer Kunden aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus sind wir bemüht, von verschiedenen Regierungen in Aussicht gestellte Finanzmittel zu nutzen. Ein ungeregelter Austritt Großbritanniens aus der EU (No-deal-Brexit) könnte sich negativ auf die dortigen Absatzzahlen unserer Kunden auswirken, zu steigenden Zoll- und Abwicklungskosten sowie Abwertungsverlusten des Britischen Pfunds führen. Wir verfolgen den Austrittsprozess aufmerksam und bereiten uns gemeinsam mit unseren Kunden auf einen No-deal-Brexit vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich im Falle eines No-deal-Brexits wesentliche Auswirkungen auch für LEONI nicht vermeiden lassen. Grundsätzlich besteht für LEONI die Chance, durch eine bessere Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds und eine entsprechend steigende Nachfrage in den bearbeiteten Märkten höhere Umsätze zu erzielen als erwartet. RISIKEN AUS DER ABSATZPREISENTWICKLUNG LEONI liefert seine Produkte in Märkte, die durch sehr hohen Wettbewerb gekennzeichnet sind. Der in der Automobilindustrie weiterhin herrschende Trend zur Beteiligung der Zulieferer an den Entwicklungskosten und unerwartet hohe, notwendige Preiszugeständnisse stellen damit ein Risiko dar. Dieses Risiko minimieren wir durch eine professionelle Vertriebsleistung und Verhandlungen sowohl zur Kompensation von Stückzahlreduzierungen als auch zur Weitergabe der gestiegenen Lohn- und Materialkosten. RISIKEN AUS KUPFERPREISSCHWANKUNGEN In beiden Unternehmensbereichen von LEONI wird Kupfer als wesentliches Vormaterial eingesetzt. Daher beeinflusst der Weltmarktpreis für diesen Rohstoff, der deutlichen Schwankungen unterworfen ist, in hohem Maße die Materialkosten im Konzern, sodass diese als eigenständiges Risiko betrachtet werden. Bei einem über längere Zeit steigenden Kupferpreis ist durch die zeitlich verzögerte Kostenweitergabe an unsere Kunden stichtagsbezogen ein negativer Ergebniseffekt möglich. Erhebliche Nachfragerückgänge können dazu führen, dass wir bei gleichzeitigem Kupferpreisrückgang einen Teil der von uns auf Termin zu höheren Einstandspreisen gekauften Kupferbestände zu niedrigen Preisen verkaufen müssen. Dadurch würde sich ebenfalls ein negativer Ergebniseffekt ergeben. Kupferterminkäufe werden nur mit korrespondierendem Grundgeschäft zur Absicherung der mit unseren Kunden vereinbarten Abrechnungsmodelle getätigt. Bei einem zum Stichtag stark fallenden Kupferpreis können sich Abwertungsrisiken für die Kupferbestände ergeben. Eine Verknappung der Kupferbestände kann zu Lieferengpässen und höheren Kupferpreisen führen. Um Lieferengpässe zu vermeiden, setzt LEONI auf langfristige und direkte Lieferbeziehungen zu den Kupferlieferanten. RISIKEN UND CHANCEN AUS MATERIALKOSTENSCHWANKUNGEN (OHNE KUPFER) Zunehmende Bedarfe können zu Kostensteigerungen bei unseren wichtigsten Rohstoffen führen. Dies kann Preisforderungen und damit einen Anstieg der Einkaufspreise bei den entsprechenden Einzelteilen und zusätzlich bei Verknappung auch Lieferengpässe nach sich ziehen. Bisher konnten Materialkostensteigerungen durch den internationalen Wettbewerb unserer Lieferanten weitgehend vermieden werden. Kontaktierungssysteme, die aus Kunststoffgehäusen und Metallkontakten bestehen, werden nahezu ausschließlich mit Werkzeugen hergestellt, die aufgrund von Kundenvorgaben oder aus Wirtschaftlichkeitsgründen überwiegend von einem Lieferanten stammen (Single Source). Generell würde sich eine günstigere Entwicklung der Rohstoffpreise positiv auf die Materialkostenquote und damit auf die Margen von LEONI auswirken. RISIKEN UND CHANCEN AUS DER DIGITALISIERUNG Mit der Digitalisierung (Internet der Dinge, Industrie 4.0) sind Risiken verbunden, die zu neuen Wettbewerbern oder der Substitution von existierenden Lösungen führen könnten. Neue technologische und gesellschaftliche Trends bieten LEONI aber zugleich gute Wachstumschancen - insbesondere die fortschreitende Digitalisierung in allen Lebensbereichen und damit auch in vielen unserer Abnehmerbranchen. Generell eröffnen auch andere für LEONI wichtige globale Trends - wie beispielsweise Mobilität, Energie- und Datenmanagement, Umweltbewusstsein und Ressourcenknappheit sowie Industrialisierung und Automatisierung - dem Unternehmen auf vielen Gebieten zusätzliche Expansionsmöglichkeiten. So kann sich beispielsweise der Trend in der Automobilindustrie zu Hybrid- und Elektroantrieben sowie Elektrik- und Elektronik-Innovationen im Fahrzeug positiv auf unsere künftige Entwicklung auswirken. Operativ RISIKEN AUS NEUEN KUNDENPROJEKTEN Neben den projektübergreifenden Risiken, wie z.B. den Standort-/Länderrisiken und den Personalkostenschwankungen, gibt es auch projektspezifische Kostenrisiken. Sie können aus Sondermaßnahmen zur Sicherstellung des Produktionsstarts bei unseren Kunden während der Anlaufphase oder z.B. aus Kalkulationsfehlern, die sich eventuell auf die komplette Laufzeit auswirken, resultieren. Sofern es nicht gelingt, die Vielzahl der jährlichen Fertigungsanläufe termingerecht und den Anforderungen der Kunden entsprechend sicherzustellen, könnte dies gravierende Folgen für das künftige Geschäft haben. Wir versuchen, dieses Risiko durch eine Risikoaggregation auf Basis der wesentlichen Schwankungsbreiten für bedeutende neue Kundenprojekte vor der Projektannahme, ein Frühwarnsystem auf Basis der Risiken und Chancen bezogen auf die Projektlaufzeit und z.B. durch die Bereitstellung von Support-Kapazitäten zu minimieren. Im Geschäftsjahr sind aus einem Projekt in Mexiko Belastungen entstanden, welche nicht angemessen Bottom-up durch die Projektverantwortlichen im Risikomanagementsystem als konkretes Risiko erfasst worden waren. Im Risiko-Reporting waren abstrakte Projektrisiken Top-down als Top-Risiko priorisiert. Der Vorstand hat als Reaktion neue Sanktionsmechanismen implementiert, externe Berater involviert sowie ein Projekt Audit Team (CPAT) mit der Aufgabe des frühzeitigen Erkennens von Projektrisiken in allen Projektphasen im Unternehmensbereich WSD eingerichtet. Sofern ein Kunde sein Projekt verzögert, so kann dies zu Umsatzverlusten führen, die über Verhandlungen erst zeitverzögert wieder teilweise oder komplett ausgeglichen werden können. RISIKEN AUS INFORMATIONSTECHNOLOGIEN Ein weltweit operierendes Unternehmen wie LEONI kann nur mit Hilfe komplexer IT-Systeme gesteuert werden. Auch die permanente Lieferbereitschaft - insbesondere gegenüber der Automobilindustrie, die in der Regel eine Just-in-time- oder Just-in-sequence-Lieferung fordert - hängt von der ständigen Verfügbarkeit der entsprechenden Systeme und Daten ab. Gravierende Störungen wie Systemausfälle, Angriffe auf unsere Netzwerke, der Verlust oder die Manipulation von Daten können einen Ausfall der Lieferkette zum Kunden zur Folge haben. LEONI arbeitet sowohl im konzeptionellen als auch im operativen Bereich permanent an der Optimierung des IT-Umfeldes. Ein Beispiel dafür ist das Vorhalten eines zweiten, redundanten Rechenzentrums als Notfallsystem. Darüber hinaus steigen die Bedrohungen für unsere Informationssicherheit aufgrund der weltweit zunehmenden Professionalität in der Computerkriminalität. Wie andere große multinationale Unternehmen sind wir regen Cyber-Angriffen von erfahrenen Gegnern ausgesetzt, die vom organisierten Verbrechen und von Nationen, die Wirtschaftsspionage betreiben, unterstützt werden. Zur Risikominimierung ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, die unter anderem die sogenannte Netzwerksegmentierung, die Schulung von Mitarbeitern sowie die Überwachung unserer Netzwerke und Informationssysteme etwa durch Firewalls und Virenscanner umfassen. Das verbleibende Restrisiko ist durch eine Cyber Secure Versicherung abgesichert. RISIKEN AUS PRODUKTHAFTUNG/RÜCKRUF LEONI-Produkte werden überwiegend für technisch anspruchsvolle Erzeugnisse oder Anlagen mit hohen Sicherheitsstandards verwendet. Ein Ausfall könnte zu weitreichenden Konsequenzen von Stillstandskosten über Vertragsstrafen bis zu Personenschäden führen. Die damit verbundenen Produkthaftungsrisiken minimieren wir durch wirksame Maßnahmen im Rahmen der Prozesssicherheit und des Qualitätsmanagements. Alle Werke sind nach ISO 9001 zertifiziert, ein Teil der Werke in Abhängigkeit von den zu beliefernden Abnehmergruppen beispielsweise zusätzlich nach IATF 16949 (Automobilindustrie), EN/AS 9100 (Luft- und Raumfahrt) und ISO 13485 (Medizintechnik). Zudem bestehen Versicherungen für Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftung sowie für Rückrufaktionen. Um ein strukturiertes Notfallmanagement sicherzustellen, werden Produkthaftungsfälle und Rückrufe im Unternehmensbereich WSD durch einen implementierten Alert Workflow in SAP GRC bzw. im Unternehmensbereich WCS über einen Red Alert Prozess ohne Verzögerung an alle betroffenen Bereiche gemeldet. RISIKEN AUS DEM VERLUST EINES KUNDEN Der Verlust eines oder mehrerer von uns belieferter Großkunden kann übergangsweise zu Gewinn-/Deckungsbeitragsausfällen und zusätzlichen Kapazitätsanpassungskosten führen. Durch eine breitere, internationale Kundenbasis haben wir die Abhängigkeit von einigen wenigen Großkunden im Unternehmensbereich Wiring Systems verringert. Die langen Vertragslaufzeiten, meistens über die Lebensdauer einer Fahrzeugbaureihe, sowie der Aufbau sehr enger und stabiler Kundenbeziehungen, z.B. durch eine umfassende Entwicklungsarbeit und einen hervorragenden Lieferservice, sorgen dafür, dass sich ein Kundenverlust in der Regel frühzeitig ankündigen würde und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden könnten. RISIKEN AUS PERSONALKOSTENSCHWANKUNGEN Veränderungen in der Verfügbarkeit von Mitarbeitern in Hoch- und vielen Niedriglohnländern (z.B. ein wachsender Fachkräftemangel in Deutschland) sowie ein damit einhergehender Anstieg der Lohn- und Gehaltskosten an beschäftigungsintensiven Produktionsstandorten in Osteuropa, Nordafrika und Asien stellen das Personalmanagement vor Herausforderungen. Aufgrund des hohen Umfangs an Produktion in Ländern mit niedrigem Lohnniveau können sich Mindestlohnsteigerungen dort in den Personalkosten deutlich auswirken. Um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber Beschäftigte rekrutieren und binden zu können, werden in Ländern mit Neuanläufen verstärkt Anstrengungen zur Personalbeschaffung, -bindung und -förderung unternommen - zum Beispiel interne Qualifizierungs- und Integrationsprogramme sowie zusätzliche Sozialleistungen. CHANCEN AUS OPERATIVEN STÄRKEN Zu den operativen Stärken des LEONI-Konzerns zählen die in den wichtigsten Märkten europaweit führende Position, unsere globale Vertriebs-, Entwicklungs- und Produktionspräsenz sowie das breite, internationale Kundenportfolio. Diese Faktoren ermöglichen es uns, weltweit von positiven Marktentwicklungen zu profitieren. Zudem fokussiert sich LEONI klar auf Kernprodukte und märkte, verfügt entlang der gesamten Wertschöpfungskette über eine durchgehend hohe Kompetenz und deckt ein umfangreiches Technologieportfolio ab. Weitere Informationen über konkrete Chancen der beiden Unternehmensbereiche enthält der > Prognosebericht . Finanziell ZINS- UND FINANZIERUNGSRISIKEN / LIQUIDITÄTSRISIKO Grundsätzlich wird zur Sicherstellung der Liquidität ein stringentes Cash Pooling genutzt. Die wichtigsten Zahlungsströme im Konzern werden zentral bei der LEONI AG gesteuert und durchgeführt. Der Konzern überwacht täglich die aktuelle Liquiditätssituation. Zur Steuerung des künftigen Liquiditätsbedarfs werden eine monatliche, währungsdifferenzierte, rollierende Liquiditätsplanung für jeweils dreizehn Wochen ebenso wie eine quartalsweise Planung für jeweils zwölf Monate eingesetzt. Die Planung berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzmittel und der finanziellen Vermögenswerte (z.B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. Wie im Kapitel > Finanzlage beschrieben, hatte der Vorstand aufgrund der Rückzahlungen der Schuldscheindarlehen und ursprünglich fälligen bilateralen Linien und Darlehen sowie eines bisherigen für das Geschäftsjahr 2020 geplanten negativen Free Cashflows Liquiditätslücken ab dem Geschäftsjahr 2020 identifiziert. In der Ad-hoc-Mitteilung vom 10. Dezember 2019 hat der Vorstand kommuniziert, dass er beabsichtigt, die verfügbare Liquidität zur Absicherung der Durchfinanzierung um 200 Mio. € zu erhöhen. Gleichzeitig gab LEONI bekannt, zur Bestätigung des eingeschlagenen Kurses und der Durchfinanzierung ein Sanierungsgutachten in Anlehnung des IDW S6 zu beauftragen. Infolge dieser Entwicklung wurden somit Ende 2019 bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit identifiziert. Als Reaktion hierauf hatte der Vorstand unterschiedliche Maßnahmenpakete zur Vermeidung einer Illiquidität des Konzerns umgesetzt, eingeleitet und geplant. Mit Vereinbarung zur Revolving Credit Facility 2 (RCF2) vom 13. März 2020 wurde die lokal in China nicht benötigte Kreditlinie über rund 52 Mio. € der LEONI Gruppe ab dem 16. März 2020 zur Verfügung gestellt. Auch konnte die Umwandlung der bilateralen Linien und Darlehen ohne feste Laufzeit in Höhe von 276 Mio. € in Darlehenszusagen mit festem Fälligkeitstermin bis Ende 2022 fest vereinbart werden, sofern bestimmte Voraussetzungen bis Ende Mai 2020 erfüllt sind. LEONI kann diese Bedingungen unabhängig von Dritten selbst erfüllen. Zudem wurde die bestehende Reverse-Factoring-Linie in Höhe von rund 150 Mio. € mit einem der Reverse-Factoring-Anbieter im Zuge der Vereinbarung zum "RCF2" für den Zeitraum bis Ende 2022 fest zugesagt. In diesem Zusammenhang haben die Warenkreditversicherer Wohlwollenserklärungen abgegeben, in denen die bedarfsgerechte Zurverfügungstellung der Linien bestätigt wird. Des Weiteren wurde das Factoringvolumen Anfang März 2020 um 50 Mio. € erhöht. Darüber hinaus laufen sehr aussichtsreiche Vertragsverhandlungen für eine weitere Erhöhung um bis zu 280 Mio. €. Positive Gremienbeschlüsse eines Partners bzw. eine verbindliche Zusage eines weiteren Partners hierzu liegen bereits vor. Aktuell stehen für die zusätzlichen Factoringvolumina Forderungen in Höhe von 212 Mio. € per Ende Januar zur Verfügung. Vor Eintritt der Corona-Krise hätten weiterhin rund 200 Mio. € im August 2020 (schwächster Sommermonat wegen Werksferien OEMs), hin zu einem Anstieg bis auf 267 Mio. € bis gegen Ende 2022 zur Verfügung gestanden. Aufgrund der Werksschließungen in Folge der Corona-Krise steht lediglich ein deutlich niedrigeres Forderungsvolumen zur Verfügung. Als weitere mitigierende Maßnahme wurden mehrere Sale-and-Leaseback-Transaktionen abgeschlossen, die insgesamt zu einem Zahlungsmittelzufluss von rund 58 Mio. € bis Mitte März 2020 geführt haben. Mittelfristig wird das umfassende Performance- und Strategie-Programm VALUE 21 ab 2022 nachhaltige Bruttokosteneinsparungen von mindestens 500 Mio. € pro Jahr generieren. Zudem soll die konsequente Ausrichtung auf Ergebnisqualität und Cashflow-Profil dazu beitragen, die Profitabilität neuer Projekte zu verbessern. Schließlich könnten sich aus der strategischen Trennung von der Kabelsparte WCS weitere Verbesserungen im Cashflow ergeben. Die WCS ist in den vergangenen Jahren gewachsen und hat eine führende Position als Anbieter für intelligente Kabellösungen und Dienstleistungen behauptet. Durch die angestrebte Trennung wird dem Unternehmensbereich ermöglicht, unter einer anderen Eigentümerstruktur sein volles Potenzial schneller zu realisieren. Darüber hinaus können nach Bedarf auch weitere Sale-and-Leaseback-Transaktionen realisiert werden. Dadurch, dass eine erfolgreiche Sanierung der LEONI-Gruppe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwartet wurde, hat die LEONI-Gruppe in Anlehnung an IDW S6 am 13. März 2020 eine positive Sanierungsbestätigung erhalten. Das bis Ende 2022 ausgelegte Sanierungsgutachten enthielt eine positive Fortbestehens- und Fortführungsprognose. Voraussetzung dafür ist die Umsetzung mitigierender Maßnahmen zur Sicherstellung der mittelfristigen Liquidität. Auf Basis des Sanierungsgutachtens sowie der bereits umgesetzten, eingeleiteten und geplanten Maßnahmen ging der Vorstand zum 13. März 2020 davon aus, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben wäre. Kurz nach Ausstellung dieses Sanierungsgutachtens kündigten verschiedene Automobilhersteller überraschend an, die Automobilproduktion in ihren Werken wegen der Corona-Krise zu drosseln oder zeitweilig einzustellen. Vor dem Hintergrund der damit zusammenhängenden Absatzrückgänge bei vielen Kunden und Produkten hat LEONI beschlossen, die Produktion an europäischen, nordafrikanischen und amerikanischen Bordnetz-Standorten vorübergehend stark einzuschränken. Die Maßnahmen sollen für die Dauer der Produktionseinschränkungen der Automobilhersteller aufrechterhalten werden, die mehrere Wochen andauern werden. Die Situation an den chinesischen Bordnetz-Standorten hat sich hingegen weitgehend normalisiert. Auch für das Automobilgeschäft der Wire & Cable Solutions Division rechnet LEONI in der Folge mit Einbußen und Produktionseinschränkungen. Die Produktion im Industriegeschäft des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions wird hingegen bis auf Weiteres aufrechterhalten, wenngleich auch hier mit Einbußen zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang sind nun deutliche Belastungen für Umsatz, Ergebnis und Liquidität im Geschäftsjahr 2020 zu erwarten, so dass weitere mitigierende Maßnahmen zur Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Liquidität erforderlich sind. Zur Mitigierung der durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen Risiken der Illiquidität nimmt LEONI das Angebot der Bundesregierung wahr und ist dabei, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Diese Mittel werden den finanziellen Spielraum des Unternehmens erhöhen und sind auf Konzernebene zur Sicherung des Fortbestands des Geschäftsbetriebs notwendig. Der Vorstand ist überzeugt, dass die Finanzierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen und bis zum Eintreten erster Liquiditätslücken die erwarteten Liquiditätshilfen aus den Programmen in Anspruch genommen werden können. Zudem reagiert LEONI auf die aktuellen Produktionsunterbrechungen seiner Kunden mit Werkschließungen in Europa, Nordafrika und Amerika und der Einführung von Kurzarbeit in Deutschland sowie vergleichbaren Maßnahmen an weiteren europäischen Standorten. Die unter Einbindung der Arbeitnehmervertretungen vereinbarte Kurzarbeit wird die finanzielle Flexibilität des Unternehmens erhöhen. Ergänzend können eine Veränderung des Risikozuschlags auf den Kapitalmarktzins oder des Kapitalmarktzinses und die aufgeführten Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität zu einer Steigerung der Finanzierungskosten führen. RISIKEN AUS FORDERUNGSAUSFALL Der Ausfall des Forderungsbestands eines großen Kunden stellt ein Risiko dar. Zur Vorsorge werden alle Kunden, die mit dem LEONI-Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur ermöglicht eine laufende Überwachung des Risikos. Als weiteres Instrument zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient das Factoring, welches als True Sale Factoring für ausgewählte Kunden erfolgt. RISIKEN AUS WERTBERICHTIGUNGEN Auf Grundlage der IFRS-Bilanzierungsregeln führt LEONI jährlich Asset- und Goodwill-Impairmenttests durch. Eine Erhöhung des Abzinsungsfaktors und/oder eine Verschlechterung der Ertragsaussichten, insbesondere durch die Corona-Krise, lassen das Abwertungsrisiko steigen. RISIKEN UND CHANCEN AUS AKQUISITIONEN Risiken aus geplanten Akquisitionen werden im Rahmen der jeweiligen Due Dilligence des Akquisitionsziels systematisch identifiziert und quantifiziert. Die Implikationen dieser Risiken für den Gesamtrisikoumfang des Unternehmens werden durch das Risikomanagement im Vorfeld der Akquisitionsentscheidung untersucht. Zugleich sind mit jeder Akquisition Chancen verbunden, die zu realisieren sind. RISIKEN AUS PENSIONSVERPFLICHTUNGEN Die Niedrigzinsphase könnte auch Auswirkungen auf die Pensionsfonds von LEONI haben und sich in einem erhöhten Zahlungsmittelabfluss zur nach lokalen Regelungen vorgeschriebenen Verminderung einer Unterdeckung auswirken. RISIKEN UND CHANCEN AUS DER WÄHRUNGSENTWICKLUNG Hauptsächlich tätigen wir unsere Geschäfte in Euro oder in lokalen Märkten in der jeweiligen Landeswährung. Aufgrund der Globalisierung der Märkte sind wir jedoch verstärkt mit Währungsrisiken konfrontiert. In der Konzernholding, der LEONI AG, verantwortet die Abteilung Corporate Finance & Treasury in Zusammenarbeit mit einer Währungskommission Risiken im Währungsbereich und berichtet diese an das zentrale Risikomanagement. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt in Abstimmung mit den bestehenden Grundgeschäften bzw. den geplanten Transaktionen. Die Auswahl der einzusetzenden Sicherungsinstrumente erfolgt regelmäßig nach eingehenden Analysen des abzusichernden Grundgeschäfts. Ziel ist, die Einflüsse der Wechselkursschwankungen auf das Konzernergebnis zu begrenzen. Zur Sicherung unserer operativen Geschäftstätigkeit nutzen wir neben den eigentlichen Sicherungsgeschäften primär die Möglichkeiten des Nettings der Fremdwährungspositionen innerhalb des Konzerns. Als weitere Maßnahme der Währungssicherung finanzieren wir ausländische Tochtergesellschaften grundsätzlich in der jeweiligen funktionalen Währung mit entsprechenden Refinanzierungen in der korrespondierenden Währung. Ökonomische Währungsrisiken ergeben sich zudem durch die Auswirkungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit einzelner Standorte (Werke) infolge von Veränderungen der Währungsrelation. Die schwankenden Währungskurse können für die nicht mit Termingeschäften abgesicherten Umfänge auch zu einem positiven Effekt führen. Weitere Details über diese Finanzrisiken enthält der > Konzernanhang. Compliance RISIKEN AUS COMPLIANCE VERSTÖSSEN Grundsätzlich kann es bei Compliance Verstößen zu erheblichen Bußgeldern, Reputationsverlusten und Schadensersatzansprüchen kommen. Je nach Land sind auch Haftstrafen für Führungskräfte und beteiligte Mitarbeiter möglich. Mit einem effektiven Compliance Management System vermindert LEONI diese Risiken aus Rechts- und Richtlinienverstößen. RISIKEN AUS KORRUPTION Angesichts der weltweiten Geschäftstätigkeit von LEONI und insbesondere der Tatsache, dass Korruption und Erpressung in bestimmten Ländern, in denen LEONI tätig ist, weit verbreitet sind, könnten sich die von LEONI ergriffenen Compliance Maßnahmen dennoch als unzureichend erweisen, um rechtswidriges Verhalten zu verhindern oder aufzudecken. Wie bereits berichtet ergab sich bei internen Compliance Untersuchungen im Jahr 2015 der Verdacht auf ein unrechtmäßiges Verhalten im Zusammenhang mit mindestens einem Agenten, der von einer LEONI-Konzerngesellschaft aus dem Unternehmensbereich WCS beauftragt wurde. Der Sachverhalt betrifft ungeklärte Provisionszahlungen bei Geschäften insbesondere mit asiatischen Kunden. LEONI hat den Verdacht 2016 proaktiv bei den deutschen Behörden gemeldet und den Sachverhalt in den Jahren 2016 und 2017 in enger Zusammenarbeit mit den Untersuchungsbehörden weiter aufgeklärt. Zu Beginn des Jahres 2017 haben die Behörden mehrere Ermittlungsverfahren gegen ehemalige und aktuelle Geschäftsführer und Mitarbeiter eingeleitet. Bis zum Ende des Jahres 2017 konnten die internen Sachverhaltsaufklärungsmaßnahmen und die externen Ermittlungsmaßnahmen weitestgehend abgeschlossen werden. Im Rahmen von tatsächlichen Verständigungen mit den Finanzbehörden über den zugrundliegenden Sachverhalt und die steuerliche Abzugsfähigkeit von Provisionszahlungen hat LEONI im Jahr 2017 eine Einigung erzielt. Die Ermittlungsverfahren gegen acht ehemalige und aktuelle Mitarbeiter und Geschäftsführer einer LEONI-Konzerngesellschaft wurden zum Jahresende 2018 bzw. Jahresbeginn 2019 abgeschlossen. Gegen die LEONI AG und die betroffenen Konzerngesellschaften waren und sind keine Verfahren im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt anhängig. RISIKEN AUS DEM KARTELLRECHT LEONI unterliegt der kartellrechtlichen Regulierung in der EU sowie anderen Rechtsordnungen und ist daher Risiken hinsichtlich der Einhaltung dieser Vorschriften sowie der damit verbundenen Durchsetzungsmaßnahmen und Schadenersatzansprüche ausgesetzt. Die Feststellung eines Verstoßes gegen die kartellrechtlichen Vorschriften könnte LEONI negativ beeinträchtigen. Wie berichtet wurden seit Oktober 2011 in den USA und Kanada mehrere Zivilverfahren in Form von Sammelklagen gegen LEONI und weitere Bordnetzhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht eingeleitet. LEONI konnte in den Geschäftsjahren 2016 und 2017 sämtliche dieser Verfahren ohne Anerkennung einer Schuld durch Vergleichsvereinbarungen abschließen. Derzeit sind in den USA nur noch wenige Verfahren individueller Kläger anhängig, die aus heutiger Sicht weit geringere Auswirkungen haben dürften als die bisher beendeten Verfahren. LEONI geht davon aus, auch diese verbleibenden Verfahren möglichst zeitnah beenden zu können. RISIKEN AUS BETRUG (FAKE-CEO FRAUD) Wie viele andere Unternehmen ist auch LEONI den Risiken des internen und externen Betrugs, insbesondere des Diebstahls von Geldern, ausgesetzt. Wie berichtet wurde LEONI im August 2016 Opfer betrügerischer Handlungen unter Verwendung gefälschter Dokumente und Identitäten sowie Nutzung elektronischer Kommunikationswege. In der Folge wurden insgesamt circa 40 Mio. € des Unternehmens auf Zielkonten im Ausland transferiert. Im Berichtsjahr hat der Vorstand die Aufarbeitung des Betrugsfalls auf verschiedenen Ebenen weiter vorangetrieben und laufend überwacht. Dazu gehörte das weitere Bemühen, abgeflossene Beträge sicherzustellen und mit nationalen und internationalen Ermittlungsbehörden zu kooperieren, um Täter ihrer strafrechtlichen Verantwortung zuzuführen. Ferner hat der Vorstand im Berichtsjahr nach Abschluss der externen Analyse und Bewertung von möglichen Pflichtverletzungen die Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen weiter vorangetrieben. Letzteres erfolgt korrespondierend zu geltend gemachten Ansprüchen des Aufsichtsrats in Bezug auf ein ehemaliges Mitglied des Vorstands. Die ergriffenen Maßnahmen lassen sich wie folgt zusammenfassen: ― Ermittlungen und Asset Tracing: Die Ermittlungsmaßnahmen der Behörden in den beteiligten Ländern wurden im Berichtsjahr weitergeführt und dauern noch an. LEONI unterstützt die Behörden weiterhin bei der Sachverhaltsermittlung und -aufklärung. Daneben hat LEONI eigene Maßnahmen zur Nachverfolgung der Geldströme und zur Sicherstellung der Geldbeträge fortgeführt. Im Umfang von insgesamt rund 983 T€ (Stand 31. Dezember 2018: 327 T€) konnten bislang Vermögenswerte zurückerlangt werden. Die Maßnahmen zur Wiedererlangung der Vermögenswerte dauern an. LEONI geht derzeit aber nicht davon aus, noch wesentliche Vermögenswerte zurückerlangen zu können. ― Geltendmachung von Ersatzansprüchen: Auf der Grundlage einer Stellungnahme der Rechtsanwaltskanzlei Baker McKenzie hat der Vorstand weitere Ersatzansprüche für den der LEONI AG entstandenen Schaden geltend gemacht und meldete den Betrugsfall den D&O-Versicherern der LEONI AG. Die Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Mitarbeiter dauern an. Aussagen zu Verlauf und Erfolgsaussichten sind noch nicht möglich. ― Versicherungsleistungen: LEONI konnte im Jahr 2017 einen Betrag von 5 Mio. € im Rahmen der bestehenden Vertrauensschadensversicherung erlangen. Der Vorstand hat weitergehende Versicherungsansprüche gegen den Vertrauensschadensversicherer geltend gemacht. Die Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche dauern an. Aussagen zu Verlauf und Erfolgsaussichten sind noch nicht möglich. RISIKEN AUS EXPORTKONTROLLE UND ZOLL Politische oder regulatorische Änderungen z.B. bei Exportvorschriften, Zollbestimmungen oder Embargomaßnahmen, können unsere Geschäftstätigkeit in einzelnen nationalen Märkten beeinflussen und unsere Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Bei Verstößen kann es zu Strafzahlungen, Sanktionen sowie Reputationsschäden und Schadenersatzansprüchen kommen. Daher achten wir auf die konsequente Einhaltung der entsprechenden Bestimmungen. Protektionistische Maßnahmen, Handelskriege oder Sanktionen in den Ländern und Regionen, in denen LEONI tätig ist, insbesondere in den USA und Asien, könnten zu erhöhten Handelshemmnissen führen und die Geschäftstätigkeit von LEONI beeinträchtigen. Insbesondere die Zunahmen von regionalen oder internationalen Handelshemmnissen einschließlich Zöllen, der Rückzug von Staaten aus bi- und multilateralen Handelsabkommen oder deren Neuverhandlung könnten sich negativ auf das weltwirtschaftliche Umfeld auswirken und damit zu einer geringeren Nachfrage nach den Produkten von LEONI führen. In den Wachstumsmärkten, wie unter anderem in China, könnten Handelshemmnisse, einschließlich der Anforderungen an lokale Inhalte, die Nachfrage nach den Produkten von LEONI beeinträchtigen und damit das operative Ergebnis beeinflussen. Weiterhin könnten Handelshemmnisse oder andere protektionistische Maßnahmen, die die Produktionskosten des Konzerns oder die Preise seiner Produkte erhöhen, auch die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte von LEONI beeinträchtigen und das operative Ergebnis negativ beeinflussen. Als globaler Zulieferer der Automobil- und Industriebranche ist LEONI erheblichen Risiken ausgesetzt, die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft und den weltpolitischen Rahmenbedingungen zusammenhängen. RISIKEN VON CORPORATE GOVERNANCE-VERSTÖSSEN Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Organe und/oder Mitarbeiter gegen Gesetze, interne Richtlinien oder von LEONI anerkannte Standards guter Unternehmensführung verstoßen. Beurteilung der Chancen- und Risikosituation durch den Vorstand Dadurch, dass eine erfolgreiche Sanierung der LEONI-Gruppe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwartet wurde, hat die LEONI-Gruppe in Anlehnung an IDW S6 am 13. März 2020 eine positive Sanierungsbestätigung erhalten. Das bis Ende 2022 ausgelegte Sanierungsgutachten enthielt eine positive Fortbestehens- und Fortführungsprognose. Voraussetzung dafür ist die Umsetzung mitigierender Maßnahmen zur Sicherstellung der mittelfristigen Liquidität. Auf Basis des Sanierungsgutachtens sowie der bereits umgesetzten, eingeleiteten und geplanten Maßnahmen ging der Vorstand zum 13. März 2020 davon aus, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben wäre. Durch die Auswirkungen der Corona-Krise ist LEONI neben den bereits eingeleiteten liquiditätssichernden Maßnahmen insbesondere auf staatliche Hilfsprogramme zur Schließung von Liquiditätslücken angewiesen. Infolge der Abhängigkeit von den staatlichen Finanzhilfen ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährdet. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf eine wesentliche Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen und die einem bestandsgefährdenden Risiko in Analogie zum § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB entsprechen. Zur Mitigierung der durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen Risiken nimmt LEONI das Angebot der Bundesregierung wahr und ist dabei, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Diese Mittel werden den finanziellen Spielraum des Unternehmens erhöhen und sind auf Konzernebene zur Sicherung des Fortbestands des Geschäftsbetriebs notwendig. Bei einer nicht erfolgreichen Umsetzung dieser mitigierenden Maßnahme besteht ein bestandsgefährdendes Risiko in Analogie zum § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB mit der Folge der Illiquidität. Der Vorstand ist jedoch überzeugt, dass die Finanzierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen und bis zum Eintreten erster Liquiditätslücken die erwarteten Liquiditätshilfen aus den Programmen in Anspruch genommen werden können. Das nächstgrößte Risiko für das Gesamtunternehmen besteht nach wie vor im Ausfall der Lieferkette zum Kunden. Nach Ansicht des Vorstands hat sich die Risikolage für den LEONI-Konzern für 2020 darüber hinaus im Bereich der Cyberrisiken weiter erhöht. Die größte Chance liegt in der Übererfüllung des Performance- und Strategieprogrammes VALUE 21. 7. Nachtragsbericht Dadurch, dass eine erfolgreiche Sanierung der LEONI-Gruppe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwartet wurde, hat die LEONI-Gruppe in Anlehnung an IDW S6 am 13. März 2020 eine positive Sanierungsbestätigung erhalten. Das bis Ende 2022 ausgelegte Sanierungsgutachten enthielt eine positive Fortbestehens- und Fortführungsprognose. Voraussetzung dafür ist die Umsetzung mitigierender Maßnahmen zur Sicherstellung der mittelfristigen Liquidität. Das Gutachten beruht auf einem von Gesellschaft und externen Sachverständigen gemeinsam ausgearbeiteten Restrukturierungskonzept für die Jahre 2020-2022, das an das bereits in der Umsetzung befindliche Performance- und Strategie-Programm VALUE 21 anknüpft und teilweise darüber hinaus geht. Auf Basis des Sanierungsgutachtens sowie der bereits umgesetzten, eingeleiteten und geplanten Maßnahmen ging der Vorstand zum 13. März 2020 davon aus, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben wäre. Kurz nach Ausstellung dieses Sanierungsgutachtens kündigten verschiedene Automobilhersteller überraschend an, die Automobilproduktion in ihren Werken wegen der Corona-Krise zu drosseln oder zeitweilig einzustellen. Vor dem Hintergrund der damit zusammenhängenden Absatzrückgänge bei vielen Kunden und Produkten hat LEONI beschlossen die Produktion an europäischen, nordafrikanischen und amerikanischen Bordnetz-Standorten vorübergehend stark einzuschränken. Die Maßnahmen sollen für die Dauer der Produktionseinschränkungen der Automobilhersteller aufrechterhalten werden, die mehrere Wochen andauern werden. Die Situation an den chinesischen Bordnetz-Standorten hat sich hingegen weitgehend normalisiert. Auch für das Automobilgeschäft der Wire & Cable Solutions Division rechnet LEONI in der Folge mit Einbußen und Produktionseinschränkungen. Die Produktion im Industriegeschäft des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions wird hingegen bis auf Weiteres aufrechterhalten, wenngleich auch hier mit Einbußen zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang sind nun deutliche Belastungen für Umsatz, Ergebnis und Liquidität im Geschäftsjahr 2020 zu erwarten, so dass weitere mitigierende Maßnahmen zur Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Liquidität erforderlich sind. Folgende Maßnahmen, die seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht mehr zur Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Liquidität ausreichend sind, wurden seit dem Bilanzstichtag umgesetzt. Seit Mitte März steht eine nicht benötigte lokale Kreditlinie in Höhe von rund 52 Mio. € der LEONI Gruppe global zur Verfügung. Weiterhin wurde die Umwandlung der bilateralen Linien und Darlehen ohne feste Laufzeit in Höhe von 276 Mio. € in Darlehenszusagen mit festem Fälligkeitstermin bis Ende 2022 vereinbart, sofern bestimmte Voraussetzungen bis Ende Mai 2020 erfüllt sind. LEONI kann diese Bedingungen unabhängig von Dritten selbst erfüllen. In diesem Zusammenhang wurde eine Reverse-Factoring Linie bis Ende 2022 fest zugesagt und durch die Warenkreditversicherer Wohlwollenserklärungen abgegeben, in denen die bedarfsgerechte Zurverfügungstellung der Linien bestätigt wird. Des Weiteren wurde im LEONI-Konzern das Factoringvolumen um 50 Mio. € erhöht und es laufen sehr aussichtsreiche Vertragsverhandlungen für eine weitere Erhöhung um bis zu 280 Mio. €. Anfang des Geschäftsjahres 2020 wurden im Konzern zudem mehrere Sale-and-Leaseback-Transaktionen abgeschlossen, die bis Mitte März 2020 insgesamt zu einem Zahlungsmittelzufluss von rund 58 Mio. € geführt haben. Zur Mitigierung der durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen Risiken nimmt LEONI das Angebot der Bundesregierung wahr und ist dabei, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Diese Mittel werden den finanziellen Spielraum des Unternehmens erhöhen und sind auf Konzernebene zur Sicherung des Fortbestands des Geschäftsbetriebs notwendig. Der Vorstand ist überzeugt, dass die Finanzierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen und bis zum Eintreten erster Liquiditätslücken die erwarteten Liquiditätshilfen aus den Programmen in Anspruch genommen werden können. Zudem reagiert LEONI auf die aktuellen Produktionsunterbrechungen seiner Kunden mit Werkschließungen in Europa, Nordafrika und Amerika und der Einführung von Kurzarbeit in Deutschland sowie vergleichbaren Maßnahmen an weiteren europäischen Standorten. Die unter Einbindung der Arbeitnehmervertretungen vereinbarte Kurzarbeit wird die finanzielle Flexibilität des Unternehmens erhöhen. Darüber hinaus gab es nach Abschluss des Geschäftsjahres bis zur Unterzeichnung dieses Berichts keine Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des LEONI-Konzerns. 8. Prognosebericht 8.1. Konjunkturelle Rahmenbedingungen Anfang des laufenden Jahres hat sich die Weltwirtschaft nach Ansicht des Internationalen Währungsfonds (IWF) zunächst etwas stabilisiert. Verantwortlich dafür waren unter anderem die anhaltend lockere Geldpolitik der führenden Notenbanken, erste Teilvereinbarungen im amerikanisch-chinesischen Handelskonflikt sowie die zunehmende Wahrscheinlichkeit eines geordneten Brexits. Der IWF bezeichnete die Situation allerdings weiterhin als fragil, da die Handelsstreitigkeiten zwischen den USA und China jederzeit wieder aufflammen könnten. Als weitere Risikofaktoren wurden wetterbedingte Naturkatastrophen und geopolitische Konflikte wie der zwischen den USA und Iran genannt, die möglicherweise zu steigenden Ölpreisen und sinkender Investitionsneigung der Unternehmen führen. Vor diesem Hintergrund schätzte der IWF in seinem World Economic Outlook vom Januar 2020, dass die Weltwirtschaft im laufenden Jahr insgesamt um 3,3 Prozent und damit etwas stärker wachsen würde als 2019 mit 2,9 Prozent. In den Industriestaaten wurde ein Plus von 1,6 Prozent prognostiziert, wobei in den USA im Vergleich zum Vorjahr mit einer leicht geringeren, in der Eurozone dagegen mit etwas mehr Dynamik gerechnet wurde. Für die deutsche Konjunktur erwartete der IWF eine Expansion um 1,1 Prozent. In den Entwicklungs- und Schwellenländern sollte der Zuwachs 4,4 Prozent betragen, bei einer Abschwächung in China auf 6,0 Prozent. Die zunehmende Ausbreitung der Covid-19-Pandemie veranlasste den IWF Mitte Februar, seine Prognose für China auf 5,6 Prozent und für das globale BIP-Wachstum auf 3,2 Prozent zu reduzieren. Weitere Anpassungen wurden bislang nicht vorgenommen. Nach den jüngsten Entwicklungen ist aber auch eine deutlich stärkere Beeinträchtigung nicht auszuschließen. Wirtschaftswachstum 2019 bis 2021 in % Quelle: IWF, World Economic Outlook, Update Januar 2020, IWF Pressemitteilung 22. Februar 2020 Wirtschaftswachstum 2020 in ausgewählten Regionen in % Quelle: IWF, World Economic Outlook, Update Januar 2020, IWF, Pressemitteilung 22. Februar 2020 Branchenkonjunktur In den großen Automobilindustrie-Märkten fehlen nach Ansicht des VDA im laufenden Jahr erneut Wachstumsimpulse, auch wenn die Modelloffensive bei Elektrofahrzeugen in vollem Gange ist. Zudem wird die Branche spürbar durch die Covid-19-Pandemie gebremst. Ende Februar korrigierte der VDA daher seine Prognose für 2020 nach unten und erwartet nun weltweit ein Minus von 3 Prozent bei den Neuzulassungen. Die Absatzzahlen dürften vor allem in China, aber auch in Europa und Amerika sinken. Die Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen wird sich laut IHS Automotive global etwa auf dem Vorjahresniveau bewegen, wobei die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie in diesen Einschätzungen wie auch in der nachfolgenden Prognose für die Nutzfahrzeugindustrie noch nicht enthalten sind. Leichte Steigerungen werden demnach ausschließlich in Amerika erwartet. In China sollen gleich viel und in der EMEA-Region etwas weniger Fahrzeuge vom Band rollen. Dagegen dürfte die Entwicklung bei Fahrzeugen mit alternativen Antriebstechniken weiter dynamisch zulegen: Weltweit werden sich die Stückzahlen hier gemäß IHS-Einschätzung um 63 Prozent erhöhen, wobei sich die Produktion im EMEA-Raum weit mehr als verdoppelt. Auch in Asien und Amerika ist von deutlich zweistelligen Zuwachsraten auszugehen. Um die Entwicklungsarbeit für diese und andere Zukunftstechnologien wie autonomes Fahren zu beschleunigen und die entsprechenden Kosten zu teilen, ist damit zu rechnen, dass die Anzahl strategischer Partnerschaften und Kooperationen zwischen Automobilherstellern und Zulieferern weiter ansteigt. Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach Regionen Quelle: IHS Light Vehicle Production Forecast, Oktober 2019 Für die Produktion von schweren Nutzfahrzeugen ist IHS Automotive weniger zuversichtlich. Das Forschungsinstitut erwartet, dass sich die Zahl der hergestellten Fahrzeuge 2020 weltweit um 6 Prozent reduziert. Der Rückgang wird in Amerika voraussichtlich bei 15 Prozent und in Asien bei 5 Prozent liegen. Für den EMEA-Raum könnte sich ein leichter Zuwachs um 1 Prozent ergeben. Diese Tendenz entspricht weitgehend unseren eigenen Einschätzungen, wonach in den für uns bedeutsamen Absatzregionen Europa und NAFTA sowohl das Geschäft mit Lastwagen als auch mit entsprechenden Motoren, Land- und Baumaschinen insgesamt stabil bis rückläufig ausfallen wird. Produktion von schweren Nutzfahrzeugen nach Regionen Quelle: IHS Light Vehicle Production Forecast, Oktober 2019 In der Elektroindustrie rechnet der ZVEI im laufenden Jahr ohne Berücksichtigung der Covid-19-Pandemie global mit einem Umsatzplus von 3 Prozent, das sich erneut im Wesentlichen auf die Schwellenländer stützt. In Asien wächst die Branche voraussichtlich um 4 Prozent, in Amerika und Europa um jeweils 2 Prozent. Für den deutschen Markt prognostiziert der ZVEI ein Plus von 1 Prozent. Unter den für LEONI wichtigen Segmenten wird der Automation und der Elektromedizin eine leicht überdurchschnittliche Entwicklung vorhergesagt, während die Kommunikationstechnik parallel zum Gesamtmarkt und die Informationstechnologie etwas schwächer expandieren dürfte. Der Maschinenbau befindet sich dem VDMA zufolge weltweit in einem zyklischen Abschwung, der verstärkt und überlagert wird durch vielfältige Belastungen und strukturelle Veränderungen. Dazu gehören unter anderem der Wandel in der Automobilindustrie, die wirtschaftliche Neuausrichtung Chinas sowie zunehmender Protektionismus infolge politischer Umbrüche und die Erhebung von Handelszöllen. Insgesamt führen diese Faktoren zu einer teils deutlich verminderten Nachfrage nach Investitionsgütern. Bereits vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie, die der Verband als kaum kalkulierbare Belastung bezeichnet, ging der VDMA daher 2020 von einer erneuten Stagnation des preisbereinigten globalen Umsatzes mit Maschinen und Anlagen aus. 8.2. Geschäftsverlauf und künftige Ausrichtung LEONI-Konzern Die ursprüngliche Planung für den Geschäftsverlauf im Jahr 2020 beruhte insbesondere vor den jüngsten Entwicklungen seit Mitte März im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie auf den im Kapitel > Konjunkturelle Rahmenbedingungen gemachten Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Aufgrund der fortschreitenden Ausbreitung und der nicht absehbaren Dauer der Pandemie sind insbesondere die finanziellen Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2020 derzeit nicht verlässlich quantifizierbar. Nahezu alle großen Kunden kündigten an, ihre Produktion für einige Wochen auszusetzen. LEONI hat diverse Maßnahmen implementiert, um auf die Corona-Krise zu reagieren. Der weitere Verlauf des Geschäftsjahres wird dennoch wesentlich davon abhängen, wie lange die Werksschließungen bei unseren Kunden andauern und mit welcher Geschwindigkeit im Anschluss wieder auf das erwartete Niveau hochgefahren wird. Daher können wir zum jetzigen Zeitpunkt lediglich von deutlich negativen Abweichungen gegenüber unserer bisherigen Planung ausgehen. Der Vorstand wird die Lage fortlaufend neu bewerten. Prognose LEONI-Konzern scroll Ist 2019 Bisherige Planung per Mitte März 2020 Prognose 2020 Konzernumsatz Mrd. € 4,8 Moderater Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr Deutlicher Rückgang gegenüber bisheriger Planung und gegenüber Vorjahr EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten Mio. € - 66 Mittlerer zweistelliger positiver Mio. €-Betrag Deutliche Verschlechterung gegenüber bisheriger Planung und gegenüber Vorjahr Free Cashflow Mio. € - 308 Negativer hoher zweistelliger bis niedriger dreistelliger Mio. €-Betrag Deutliche Verschlechterung gegenüber bisheriger Planung und gegenüber Vorjahr Der Konzernumsatz sollte im laufenden Jahr gegenüber dem Vorjahr moderat ansteigen (2019: 4,8 Mrd. €). Hierzu hätte vor allem die Wiring Systems Division beigetragen. Die zu erwartende, insgesamt verhaltene Nachfrage aus der Fahrzeugindustrie sollte durch den Anlauf umfangreicher neuer Bordnetz-Projekte überkompensiert werden. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Ende 2019 gestartete Belieferung eines neuen Elektrofahrzeugs für einen europäischen Hersteller. Die Wire & Cable Solutions Division hätte sich in etwa auf dem Niveau des Jahres 2019 bewegen können. Aufgrund der eingangs beschriebenen Einschätzung zur Covid-19-Pandemie gehen wir aber nunmehr davon aus, dass in beiden Divisionen der Umsatz deutlich unter der bisherigen Planung und deutlich unter dem Vorjahr liegen wird. Wir gingen bis vor Kurzem davon aus, dass sich das Konzern-EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten auf einen mittleren zweistelligen positiven Mio. Euro Betrag (2019: - 66 Mio. €) verbessern wird. Positiv hätten sich insbesondere der Mehrumsatz sowie die Stabilisierung des Standorts Mérida bemerkbar machen sollen. Da die bisherigen Planungen allerdings durch die negativen Auswirkungen der Corona-Krise voraussichtlich erheblich beeinträchtigt werden, nehmen wir nun eine deutliche Verschlechterung zur bisherigen Planung und zum Vorjahr an. Das Unternehmen geht aber weiterhin davon aus, dass die Umsetzung aller geplanten VALUE 21 Maßnahmen vor gegenläufigen Effekten zu nachhaltigen Kosteneinsparungen von brutto 500 Mio. Euro jährlich ab 2022 führen wird. Sowohl in den Bereichen Einkauf, Produktion und Logistik als auch in Vertrieb, Forschung & Entwicklung sowie IT stehen weitere Optimierungen an. Im laufenden Jahr werden darüber hinaus die 2019 begonnene grundlegende Restrukturierung des Geschäfts mit Kabeln für die Öl- und Gasindustrie der Wire & Cable Solutions Division fortgeführt sowie weitere Restrukturierungsmaßnahmen an verschiedenen Standorten umgesetzt. Hinzu kommen Kosten vor allem für die Refinanzierung und die geplante Abspaltung (Carve-out) des Unternehmensbereichs WCS in Höhe eines bis zu mittleren zweistelligen Millionen Euro Betrags. Durch das verbesserte operative Ergebnis, weitere Fortschritte beim Cash-Management und das reduzierte Investitionsvolumen gingen wir bisher für 2020 von einer spürbaren Verbesserung des LEONI Konzern-Free Cashflow aus. Wegen der im Geschäftsjahr 2020 zahlungswirksam werdenden Restrukturierungsmaßnahmen aus 2019 sowie der weiteren VALUE 21-Kosten und Sondereffekte rechneten wir bisher noch mit einem negativen hohen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Mio. Euro Betrag (2019: - 308 Mio. €). Mittelzuflüsse aus der gegen Ende des Jahres 2019 bekannt gegebenen Ausweitung des Factorings sind hierin noch nicht enthalten. Entsprechend der Auswirkungen der Corona-Krise auf das EBIT erwarten wir auch, dass der Free Cashflow durch die Entwicklungen der Pandemie negativ beeinträchtigt wird und gehen von einer deutlichen Verschlechterung im Vergleich zu 2019 sowie zur bisherigen Planung aus. Im Übrigen verweisen wir auf die ergänzenden Ausführungen der Kapitel > Finanzlage sowie > Risiko- und Chancenbericht im Abschnitt "Zins- und Finanzierungsrisiken / Liquiditätsrisiko". Die Prognose steht unter der weiteren Prämisse, dass sich das gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Umfeld, die Lohnkosten in wesentlichen Produktionsländern sowie die Preise für wichtige Rohstoffe im Rahmen unserer Erwartungen bewegen. Informationen zur Entwicklung des wirtschaftlichen Umfelds enthält das Kapitel > Konjunkturelle Rahmenbedingungen. Für den Kupferpreis wurde ein Planwert von durchschnittlich 5,20 €/kg angesetzt. Mögliche Desinvestments oder Akquisitionen sind nicht berücksichtigt. Entwicklung der Wiring Systems Division Der Außenumsatz des Unternehmensbereichs WSD hätte 2020 spürbar gegenüber dem Vorjahr (2019: 3,0 Mrd. €) ansteigen sollen. Dieser ursprüngliche, über der prognostizierten Marktentwicklung liegende Zuwachs resultierte aus verschiedenen Projektneuanläufen für unsere Kunden. Bisher war ein ausgeglichenes EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten geplant (2019: - 118 Mio. €). Es hätte sich damit im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessern sollen. Hierfür wären neben dem Mehrumsatz und dem weitgehenden Wegfall der Belastungen am Standort Mérida auch positive Produktmixeffekte sowie Fortschritte bei der operativen Performance verantwortlich gewesen. Damit hätten die zu erwartenden Personalkostensteigerungen und die nach wie vor hohen Vorleistungen für Projektanläufe überkompensiert werden können. Aufgrund der eingangs beschriebenen Einschätzung zur Covid-19-Pandemie gehen wir davon aus, dass der Umsatz und das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten der Division deutlich unter den bisherigen Planungen und auch deutlich unter dem Vorjahr liegen werden. Um den Unternehmensbereich WSD finanziell stabil aufzustellen und damit die Voraussetzung für zukunftsorientierte Investitionen in Technologietrends zu schaffen, werden wir die Umsetzung des Programms VALUE 21 im laufenden Jahr mit Hochdruck vorantreiben. Neben Maßnahmen zur Reduzierung der Personal- und Materialkosten stehen Initiativen zur Effizienzsteigerung und Cashflow-Verbesserung im Mittelpunkt. Auch ein Teil des geplanten, gegenüber den Vorjahren wieder auf ein Normalmaß reduzierten Investitionsvolumens wird VALUE 21 betreffen, zum Beispiel für Maßnahmen zur Erhöhung der Produktivität in der Fertigung. Darüber hinaus werden wir insbesondere in Osteuropa und Nordafrika in die Fertigstellung von Erweiterungen der Produktionskapazitäten für bereits erhaltene Aufträge unserer Kunden investieren. Mittelfristig bieten sich der Wiring Systems Division unverändert gute Chancen durch die großen Mobilitätstrends wie alternative Antriebstechnologien und autonomes Fahren. Im Rahmen unserer Innovationsstrategie C.A.R.E.S. entwickeln wir hierfür gemeinsam mit unseren Kunden zukunftsorientierte Lösungen und positionieren uns zunehmend als Systemanbieter. Entwicklung der Wire & Cable Solutions Division Im Unternehmensbereich Wire & Cable Solutions hätte der Außenumsatz 2020 voraussichtlich in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (2019: 1,8 Mrd. €) gelegen. Für den Automotive-Bereich rechneten wir trotz der insgesamt schwachen Branchenentwicklung mit positiven Impulsen aus der anhaltend hohen Nachfrage nach Lade- und Datenkabeln. Das Industriegeschäft hätte in Summe ebenfalls leicht expandieren können, in einigen Bereichen wäre aber erneut ein starker Preis- und Wettbewerbsdruck erwartet worden. Diesem begegnen wir mit entsprechenden Restrukturierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen. Ein Schwerpunkt soll dabei auf dem Geschäft mit Kabeln für die Öl- und Gasindustrie liegen. Aufgrund der eingangs beschriebenen Einschätzung zur Covid-19-Pandemie erwarten wir nun, dass der Umsatz der Division deutlich unter der bisherigen Planung und auch deutlich unter dem Vorjahr liegen wird. Beim EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten gingen wir von einem mittleren zweistelligen positiven Mio. Euro Betrag (2019: 51 Mio. €) aus. Positiv wirkten sich bei dieser ursprünglichen Planung sowohl der höhere Umsatz als auch Produktmixeffekte aus, wodurch die prognostizierten Personalkostensteigerungen mehr als ausgeglichen worden wären. Die 2019 im Rahmen von VALUE 21 eingeleiteten Initiativen zur Ergebnis- und Liquiditätsverbesserung sowie zur Optimierung des Portfolios werden fortgesetzt bzw. ausgeweitet. Zu den daraus zu erwartenden Kosten kommen weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit der Refinanzierung und der geplanten Abspaltung. Aufgrund der eingangs beschriebenen Einschätzung zur Covid-19-Pandemie gehen wir aber nunmehr davon aus, dass das EBIT der Division vor Sondereffekten sowie vor VALUE21-Kosten deutlich unter der bisherigen Planung und unter dem Wert des Vorjahres liegen wird. Die Investitionen werden sich im laufenden Jahr voraussichtlich verringern und damit wieder normalisieren. Im Mittelpunkt stehen Kapazitätserweiterungen in Asien, Amerika und Osteuropa sowie die Fertigstellung der Spezialeinbauten der Fabrik der Zukunft am deutschen Standort Roth. Damit reagieren wir vor allem auf den wachsenden Bedarf an Daten- und Sensorleitungen für autonomes Fahren sowie an Hochvolt- und Ladekabeln für Elektroautos. Diese beiden Megatrends autonomes Fahren und Elektromobilität sowie die Digitalisierung bieten auch künftig besonders gute Chancen für das Automotive-Geschäft der Wire & Cable Solutions Division, die wir durch die Weiterentwicklung unserer Kabel und Lösungen für entsprechende Anwendungen verstärkt nutzen wollen. Als wichtige Wachstumsfelder im Industriebereich sehen wir die Marktsegmente Schienenverkehr, Datenkommunikation und Medizintechnik. Mit unserer neuen Technologie LEONiQ, für die 2020 erste kleinere Umsätze geplant sind, setzen wir darüber hinaus unsere Transformation zum Lösungsanbieter für intelligente Daten- und Energieübertragungssysteme konsequent fort. Die geplante Trennung von der Wire & Cable Solutions Division wurde im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 eingeleitet und dauert an. Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung In Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie wird es insgesamt aus heutiger Sicht zu deutlich negativen Abweichungen von der ursprünglichen Planung kommen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung der gesamten Situation lässt sich derzeit weder das konkrete Ausmaß noch die Dauer der Beeinträchtigungen verlässlich ermitteln. Die tatsächlichen Auswirkungen hängen maßgeblich vom weiteren Verlauf der Corona-Krise ab, die seitens des Vorstands fortlaufend überwacht werden, um den eingeschlagenen Restrukturierungsprozess dennoch erfolgreich fortzusetzen. Im Übrigen verweisen wir hierzu auf den > Nachtragsbericht sowie den > Risiko- und Chancenbericht Abschnitt "Zins- und Finanzierungsrisiken / Liquiditätsrisiko". Zukunftsbezogene Aussagen Dieser Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen des Managements über künftige Entwicklungen beruhen. Derartige Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, die LEONI nicht kontrollieren und präzise einschätzen kann. Sollten Unwägbarkeiten eintreten oder Annahmen, auf denen diese Aussagen basieren, sich als unrichtig erweisen, könnten die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von diesen Aussagen abweichen. LEONI übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsbezogene Aussagen zu aktualisieren, um sie an Ereignisse nach der Veröffentlichung dieses Berichts anzupassen. 9. Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder und erläutert Struktur und Höhe der individuellen Einkommen. Ferner werden Angaben zu den Leistungen, die den Vorstandsmitgliedern für den Fall der Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind sowie die Grundsätze und Höhe der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK oder Kodex) und enthält erforderliche Angaben des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB), der deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) und der International Financial Reporting Standards (IFRS). 9.1. Vergütung des Vorstands Der Aufsichtsrat der LEONI AG befasst sich gemäß § 87 AktG pflichtgemäß regelmäßig mit der Vergütung des Vorstands und deren Angemessenheit. Dabei werden die einzelnen Komponenten und deren Auswirkungen auf die künftige Vorstandsvergütung besprochen und in die Prüfung mit einbezogen. Auch ein Vergleich mit SDAX-Unternehmen sowie die Beachtung der Entwicklungen des unternehmensinternen Lohn- und Gehaltsgefüges sind Bestandteil der Analyse. Eine Berücksichtigung des Verhältnisses der Vergütung des Vorstands zu der des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, auch in der zeitlichen Entwicklung wie es Ziffer 4.2.2 Abs. 2 Satz 3 des Kodex vorsieht, findet dagegen nicht statt. Die aktuelle > Entsprechenserklärung geht ausführlich auf diese Abweichung ein. Grundzüge des Vergütungssystems Das für den Berichtszeitraum gültige Vorstandsvergütungssystem ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Es ist darauf ausgerichtet, Anreize für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung und Wertsteigerung zu schaffen, an der die Vorstandsmitglieder partizipieren sollen. Besondere Leistungen sollen honoriert werden, Zielverfehlungen zu einer spürbaren Verringerung der Vergütung führen. In Übereinstimmung mit dem Kodex erläutern wir im Folgenden die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand der LEONI AG und die konkrete Ausgestaltung der einzelnen Komponenten. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Struktur und Systematik. scroll Komponente Bemessungsgrundlage Korridor Voraussetzung für Zahlung Auszahlung 1. Fixvergütung Fixbezüge Sachbezüge/ Nebenleistungen Funktion, Verantwortung, Dauer der Vorstandszugehörigkeit, Üblichkeit Fix vereinbart für die Dauer des Vertrags Vertragliche Regelung Monatlich 2. Kurzfristige Vergütungskomponente Jahresbonus Aufgabe, Leistung, Jahresüberschuss + EBIT-Marge des Konzerns 0 bis 110 % [ Ziel voll erreicht = 100 % ] 1-Jahresplanung des Konzerns, Erreichung der Ziele 100 % jährlich im darauf folgenden Jahr 3. Mittelfristige Vergütungskomponente Mehrjahresbonus Aufgabe, Leistung, Jahresüberschuss des Konzerns 0 bis 115 % [ Ziel voll erreicht = 100 % ] 3-Jahresplanung des Konzerns, Zielerreichung im Durchschnitt von 3 Jahren mind. 50 % 50 % Abschlagszahlung jährlich, 50 % im 4. Jahr 4. Langfristige Vergütungskomponente Langfristbonus, Bonusbank Aufgabe, Leistung, EVA und Aktienkurssteigerung 0 bis Cap, Malusregelung Vertragliche Regelung Einmal jährlich im darauf folgenden Jahr; 50 % vom Bruttobetrag Umwandlung in LEONI-Aktien mit einer Haltefrist von 50 Monaten 5. Versorgung Pensionsanwartschaft Versorgungsfähige Fixbezüge, Dienstjahre im Vorstand, beitragsorientierte Versorgungszusage Festbetrag Pensionierung, Versorgungsfall - Fixvergütung Das Fixum ist eine feste jährliche Grundvergütung, die in monatlich gleichen Raten ausbezahlt wird. Da alle anderen Vergütungskomponenten variabel sind und bis auf null sinken können, ist das Fixum die Untergrenze der Vorstandsvergütung. Es ist im Vergleich zu dem anderer SDAX-Unternehmen angemessen. Variable Bestandteile Neben der Fixvergütung gibt es noch drei variable Vergütungskomponenten, die jeweils absolut nach oben begrenzt sind und bis auf null sinken können. Die Gewichtung zwischen Kurzfrist- und Mittelfristkomponente beträgt ca. 50 zu 50. KURZFRISTIGE VERGÜTUNGSKOMPONENTE - JAHRESBONUS: In Abhängigkeit vom erreichten Jahresüberschuss des Konzerns wird ein Jahresbonus berechnet, wobei Beträge, die über 110 Prozent (Cap) des in der Planung festgelegten Jahresüberschusses des Konzerns hinausgehen, unberücksichtigt bleiben. Der ermittelte Jahresbonus kann noch um 10 Prozent steigen, sofern im Konzern eine EBIT-Marge von mehr als 7,5 Prozent erreicht wird. Bei EBIT-Margen, die kleiner als 4,5 Prozent sind und nicht unter 3,5 Prozent liegen, wird auf den errechneten Jahresbonus ein Abschlag von 10 Prozent vorgenommen. Sollte eine EBIT-Marge von unter 3,5 Prozent erzielt werden, beträgt der Abschlag auf den errechneten Jahresbonus 30 Prozent. Der Jahresbonus ist in jedem Jahr der Vertragslaufzeit absolut nach oben begrenzt, wird bar ausbezahlt und kann auf null sinken. MITTELFRISTIGE VERGÜTUNGSKOMPONENTE - MEHRJAHRESBONUS: Der Mehrjahresbonus stellt in Abhängigkeit des jeweiligen Jahresüberschusses des Konzerns auf die Ergebnisse eines Dreijahreszeitraums ab, wobei Beträge, die über 115 Prozent (Cap) der geplanten Jahresüberschüsse hinausgehen, unberücksichtigt bleiben. Er kommt im vierten Jahr nach Ablauf der Dreijahresperiode dann zur Auszahlung, wenn der Zielerreichungsgrad im (arithmetischen) Durchschnitt des Dreijahreszeitraums mindestens 50 Prozent beträgt. 50 Prozent des jährlichen Betrags werden im jeweiligen Folgejahr als Abschlagszahlung ausgezahlt. Wird der Zielerreichungsgrad im (arithmetischen) Durchschnitt des Dreijahreszeitraums von mindestens 50 Prozent nicht erreicht, verfällt der Mehrjahresbonus vollständig, das heißt auch, dass bereits gezahlte Abschläge zurückzuzahlen sind. Damit entspricht der Mehrjahresbonus der im VorstAG und im Kodex aufgestellten Nachhaltigkeitsforderung. Der Mehrjahresbonus ist in jedem Jahr der Vertragslaufzeit absolut nach oben begrenzt, wird bar ausbezahlt und kann bis auf null sinken. LANGFRISTIGE VERGÜTUNGSKOMPONENTE: Zur weiteren Stärkung einer nachhaltig positiven Unternehmensentwicklung dient eine langfristige Vergütungskomponente, die die Wertentwicklung des Unternehmens (EVA, Economic Value Added) und seiner Börsenkapitalisierung angemessen berücksichtigt. Sie wird für ein Geschäftsjahr höchstens bis zu einem vertraglich vereinbarten Maximalwert ausgezahlt. Ein darüberhinausgehender Wert wird in eine Bonusbank eingestellt und dient als Guthaben für die Folgezeit. Ist die Wertentwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr negativ, so wird dies mit einem eventuellen Guthaben der Bonusbank verrechnet, wobei die Bonusbank bis auf null sinken kann. Erreicht die langfristige Vergütungskomponente für ein Geschäftsjahr nicht den jeweiligen Höchstbetrag, wird sie mit einem eventuell bestehenden Guthaben der Bonusbank aufgefüllt. Vom Bruttoauszahlungsbetrag müssen 50 Prozent in LEONI-Aktien angelegt werden, die über einen Zeitraum von 50 Monaten zu halten sind. Damit wird der Haltedauer von mindestens 48 Monaten gemäß VorstAG entsprochen. ABSOLUTE OBERGRENZE: Die Gesamtvergütung, die sich als Summe aus Fixum, Kurzfrist-, Mittelfrist- und Langfristkomponente ergibt, wie auch die Kurzfrist-, Mittelfrist- und Langfristkomponenten selbst, sind für jedes Vorstandsmitglied in jedem Jahr der Vertragslaufzeit durch eine absolute Obergrenze begrenzt. Die Gesamtvergütung ist im Vergleich zu anderen SDAX-Unternehmen und anderen Unternehmen ähnlicher Größe angemessen. Sie trägt sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung. Die einzelnen Bestandteile verleiten den Vorstand überdies nicht zum Eingehen unangemessener Risiken. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Vergütung für den Vorstand der LEONI AG den Erfordernissen des VorstAG sowie des Kodex entspricht und auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Versorgung Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder andere Gründe, die das Vorstandsmitglied nicht zu vertreten hat, wird die Vergütung, je nach vertraglicher Vereinbarung, für die Dauer von neun Monaten, längstens bis zur Beendigung des Anstellungsvertrags, weitergezahlt. Sofern dies einzelvertraglich vereinbart wurde, besteht eine Versorgungszusage für das Vorstandsmitglied. Diese Zusage umfasst Invaliditäts-, Hinterbliebenen- und Altersleistungen. Im Einzelnen bedeutet dies: Im Falle einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit erhält das Vorstandsmitglied eine Invaliditätsrente. Verstirbt das Vorstandsmitglied, so werden Hinterbliebenenrenten gezahlt. Für Zusagen bis Ende 2014 besteht nach Vollendung des 65. (bzw. mit vereinbarten Abschlägen des 63.) Lebensjahres Anspruch auf Zahlung einer Altersrente, die sich nach der Dauer der Vorstandstätigkeit und dem versorgungsfähigen Fixgehalt bemisst. Versorgungsfähig ist ein vertraglich vereinbarter Anteil der zuletzt bezahlten Fixvergütung. Drei von vier Vorstandsmitgliedern erhalten eine erfolgsunabhängige Sonderzahlung in Höhe von 37,5 Prozent vom Fixgehalt. Sie haben die Wahl, sich den Betrag für den Aufbau einer individuellen Altersversorgung ausbezahlen zu lassen oder im Zuge einer Entgeltumwandlung in eine Anwartschaft auf eine betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung in Form einer Direktzusage umzuwandeln. Für diejenigen Vorstandsmitglieder, die sich für eine Entgeltumwandlung entscheiden, wird für Zusagen ab 1. September 2018 eine beitragsorientierte Alters- und Hinterbliebenenversorgung gewährt. Demnach gibt es für jedes Vorstandsmitglied bei erstmaligen Zusagen eine absolute Obergrenze des zu leistenden Aufwands für jedes Jahr der Vertragslaufzeit. Das Versorgungssystem ist so ausgestaltet, dass das Pensionsregelalter 67 Jahre beträgt und frühestens mit 63 Jahren unter Inkaufnahme von Rentenabschlägen in Pension gegangen werden kann. Unabhängig von einer Entgeltumwandlung erhält das Vorstandsmitglied für den Fall der Invalidität eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn sein Anstellungsverhältnis nach Inkrafttreten des Vorstandsvertrags und vor Vollendung des 63. Lebensjahres infolge von Berufsunfähigkeit endet. Auch die Versorgungsvergütungen des Vorstands der LEONI AG sind im Vergleich zu anderen SDAX-Unternehmen angemessen. Sonstiges Abfindungszahlungen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, sind begrenzt auf zwei Jahresvergütungen und betragen nicht mehr als die Jahresvergütungen für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags (Abfindungs-Cap gemäß Kodex). Im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) hat der Vorstand, sofern vertraglich vereinbart, ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund und Anspruch auf eine Abfindung. Diese ist auf maximal drei Jahresvergütungen begrenzt (150 Prozent des Abfindungs-Caps gemäß Kodex) und beträgt auch in diesem Fall nicht mehr als die Jahresvergütungen für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags. Vergütung im Jahr 2019 Die Vorstandsvergütung wird gemäß den Mustertabellen des Kodex veröffentlicht. Hierbei wird unterschieden zwischen einerseits dem Vorstand gewährten Zuwendungen und andererseits dem Zufluss, den der Vorstand erhält. Die Aufstellung gemäß der Mustertabelle des Kodex finden Sie unter folgendem Link: >> Vollständige Aufstellung über die Vergütung des Vorstands 2019 scroll [Auszug aus der Mustertabelle gem. Kodex ] Aldo Kamper Vorstandsvorsitzender / CEO (ab 1.9.2018) 2018 2019 GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN T€ min max 1. Gesamtvergütung nach DCGK Erfolgsunabhängige Komponenten 272 806 806 806 Erfolgsbezogene Komponenten (Zielwerte) 658 1.612 1.244 2.370 Gesamtvergütung nach DCGK 1.055 2.700 2.331 3.457 2. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf IFRS (Aufwand) Gesamtvergütung nach DCGK 1.055 2.700 Aufwand für die Vergütung nach IFRS 1.040 2.331 3. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf HGB (§ 314) Gesamtvergütung nach DCGK 1.055 2.700 Vergütung nach HGB (§ 314) 1.009 2.331 ZUFLUSS T€ Erfolgsunabhängige Komponenten 272 806 Erfolgsbezogene Komponenten (Ist-Werte) 516 1.371 Gesamtvergütung nach DCGK 913 2.458 scroll [Auszug aus der Mustertabelle gem. Kodex ] Dieter Bellé Vorstandsvorsitzender / CEO (bis 31.1.2018) GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN T€ 2018 2019 1. Gesamtvergütung nach DCGK Erfolgsunabhängige Komponenten 66 Erfolgsbezogene Komponenten (Zielwerte) 127 Gesamtvergütung nach DCGK 300 2. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf IFRS (Aufwand) Gesamtvergütung nach DCGK 300 Aufwand für die Vergütung nach IFRS 300 3. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf HGB (§ 314) Gesamtvergütung nach DCGK 300 Vergütung nach HGB (§ 314) 193 ZUFLUSS T€ Erfolgsunabhängige Komponenten 66 Erfolgsbezogene Komponenten (Ist-Werte) 127 Gesamtvergütung nach DCGK 300 scroll [Auszug aus der Mustertabelle gem. Kodex ] Ingrid Jägering Finanzvorstand (seit 1.8.2019) 2018 2019 GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN T€ min max 1. Gesamtvergütung nach DCGK Erfolgsunabhängige Komponenten 218 218 218 Erfolgsbezogene Komponenten (Zielwerte) 457 457 685 Gesamtvergütung nach DCGK 754 753 981 2. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf IFRS (Aufwand) Gesamtvergütung nach DCGK 754 Aufwand für die Vergütung nach IFRS 754 3. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf HGB (§ 314) Gesamtvergütung nach DCGK 754 Vergütung nach HGB (§ 314) 754 ZUFLUSS T€ Erfolgsunabhängige Komponenten 218 Erfolgsbezogene Komponenten (Ist-Werte) 458 Gesamtvergütung nach DCGK 754 scroll [Auszug aus der Mustertabelle gem. Kodex ] Martin Stüttem Vorstandsmitglied (seit 1.4.2017) 2018 2019 GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN T€ min max 1. Gesamtvergütung nach DCGK Erfolgsunabhängige Komponenten 502 528 528 528 Erfolgsbezogene Komponenten (Zielwerte) 1.284 1.038 0 1.575 Gesamtvergütung nach DCGK 1.786 1.566 528 2.103 2. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf IFRS (Aufwand) Gesamtvergütung nach DCGK 1.786 1.566 Aufwand für die Vergütung nach IFRS 562 528 3. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf HGB (§ 314) Gesamtvergütung nach DCGK 1.786 1.566 Vergütung nach HGB (§ 314) 691 1.219 ZUFLUSS T€ Erfolgsunabhängige Komponenten 502 528 Erfolgsbezogene Komponenten (Ist-Werte) 325 346 Gesamtvergütung nach DCGK 827 874 scroll [Auszug aus der Mustertabelle gem. Kodex ] Bruno Fankhauser Vorstandsmitglied (seit 1. 2. 2016) 2018 2019 GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN T€ min max 1. Gesamtvergütung nach DCGK Erfolgsunabhängige Komponenten 522 542 542 542 Erfolgsbezogene Komponenten (Zielwerte) 1.284 1.038 0 1.575 Gesamtvergütung nach DCGK 1.806 1.768 730 2.305 2. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf IFRS (Aufwand) Gesamtvergütung nach DCGK 1.806 1.768 Aufwand für die Vergütung nach IFRS 782 730 3. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf HGB (§ 314) Gesamtvergütung nach DCGK 1.806 1.768 Vergütung nach HGB (§ 314) 711 1.561 ZUFLUSS T€ Erfolgsunabhängige Komponenten 522 542 Erfolgsbezogene Komponenten (Ist-Werte) 325 416 Gesamtvergütung nach DCGK 847 1.146 scroll [Auszug aus der Mustertabelle gem. Kodex ] Karl Gadesmann Finanzvorstand (seit 1. 10. 2016) Summe 2018 2019 2018 2019 GEWÄHRTE ZUWENDUNGEN T€ min max 1. Gesamtvergütung nach DCGK Erfolgsunabhängige Komponenten 500 523 523 523 1.862 2.617 Erfolgsbezogene Komponenten (Zielwerte) 1.284 1.038 0 1.575 4.637 5.184 Gesamtvergütung nach DCGK 1.784 1.561 523 2.098 6.731 8.348 2. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf IFRS (Aufwand) Gesamtvergütung nach DCGK 1.784 1.561 6.731 8.348 Aufwand für die Vergütung nach IFRS 561 523 3.246 4.865 3. Überleitung der Vergütung nach DCGK auf HGB (§ 314) Gesamtvergütung nach DCGK 1.784 1.561 6.731 8.348 Vergütung nach HGB (§ 314) 690 1.354 3.295 7.220 ZUFLUSS T€ Erfolgsunabhängige Komponenten 500 523 1.862 2.617 Erfolgsbezogene Komponenten (Ist-Werte) 325 416 1.618 3.008 Gesamtvergütung nach DCGK 825 939 3.711 6.172 Die Tabelle "gewährte Zuwendungen" zeigt bei der Vorstandsvergütung gemäß DCGK auf, welche Zuwendungen dem Vorstand bei einer 100-prozentigen Zielerfüllung gewährt worden wären und welche individuell erreichbaren Minimal- und Maximalvergütungen gegolten hätten. Diese Gesamtvergütung (DCGK) hätte im Geschäftsjahr 2019 einem Betrag von 8.348 T€ (Vorjahr: 6.731 T€) entsprochen. Da es sich um Planangaben handelt, die nur bei einer 100-prozentigen Zielerfüllung so eingetreten wären, sind diese Daten in einer Überleitungsrechnung entsprechend dem tatsächlich eingetretenen Geschäftsverlauf und aufschiebenden Bedingungen zu korrigieren. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen einer Überleitung der Vergütung (nach DCGK) auf IFRS und auf § 314 HGB. In diesen Überleitungsrechnungen werden zu allen variablen Vergütungskomponenten entsprechende Korrekturbeträge gegenüber den Planwerten angegeben. Dies führt dann zu den tatsächlich gewährten Zuwendungen gemäß IFRS bzw. § 314 HGB. Die Vergütung im Geschäftsjahr 2019 betrug gemäß IFRS 4.865 T€ (Vorjahr: 3.246 T€) und gemäß § 314 HGB 7.220 T€ (Vorjahr: 3.295 T€). Die zwischen der LEONI AG und Herrn Dieter Bellé geschlossene Aufhebungsvereinbarung sieht eine weitere Ausgleichszahlung an Herrn Bellé nach Beendigung der Dienstzeit in Höhe von 3.222,9 T€ (Gehalt bis regulärem Dienstzeitende 31.12.2019) für den Fall vor, dass keine Ansprüche gegen Herrn Bellé oder den D&O-Versicherer aus dem CEO-Fraud geltend gemacht werden oder durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung festgestellt wird, dass keine Schadensersatzansprüche gegen Herrn Bellé aus dem CEO-Fraud bestehen. Die weitere Ausgleichszahlung kommt im Falle eines Vergleichs zwischen der Gesellschaft und dem D&O-Versicherer nicht zum Tragen. Die Tabelle "Zufluss" gibt an, welche liquiden Beträge dem Vorstand aus den einzelnen Vergütungskomponenten gemäß DCGK zugeflossen sind bzw. zufließen werden. Insgesamt wird dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung für seine Vorstandstätigkeit in Höhe von 6.172 T€ (Vorjahr: 3.711 T€) ausbezahlt. Die sonstigen Bezüge beinhalten geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Dienstwagen und Zuschüssen zu Versicherungen. Für das Geschäftsjahr 2019 betrug der Versorgungsaufwand ohne Entgeltumwandlungen für die Mitglieder des Vorstands 46 T€ (Vorjahr: 138 T€). Der Anwartschaftsbarwert belief sich auf 80 T€ (Vorjahr: 41 T€). Die individuellen Werte sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Versorgungszusagen (ohne Entgeltumwandlungen) scroll T€ Versorgungsaufwand Anwartschaftsbarwert 2018 2019 2018 2019 Dieter Bellé 1 107 0 Aldo Kamper 2 31 31 41 61 Ingrid Jägering 15 19 Summe 138 46 41 80 Der Versorgungsaufwand setzt sich grundsätzlich aus den sogenannten Dienstzeitaufwendungen (service costs) und den nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen (past service costs) gemäß IFRS zusammen. Der Anwartschaftsbarwert entspricht dem Verpflichtungsumfang gemäß IFRS (Defined Benefit Obligation, kurz: DBO). 1 Versorgungszusage auf Zahlung einer Alters-, Invaliditäts- u. Hinterbliebenenrente, die sich nach dem versorgungsfähigen Fixgehalt bemisst. Der Anwartschaftsbarwert ist ab 2018 unter den Angaben zu ehemaligen Vorstandsmitgliedern aufgeführt. 2 Versorgunszusage auf Zahlung einer Invaliditätsrente, die sich nach dem Fixgehalt bemisst. 9.2. Vergütung des Aufsichtsrats Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt. Seit dem 1. Januar 2013 gilt für den Aufsichtsrat der LEONI AG ein fixes Vergütungssystem. Dieses sieht einen Festbetrag von 85 T€ je einfachem Aufsichtsratsmitglied vor. Der Vorsitzende erhält das Zweifache und die stellvertretenden Vorsitzenden das Eineinhalbfache dieses Betrags. Die Vergütung für Ausschusstätigkeit (Personal-, Prüfungs-, Strategie- und Nominierungsausschuss) beläuft sich auf 8 T€ je einfachem Mitglied und 16 T€ je Ausschuss-Vorsitzendem. Sie erfolgt nur dann, wenn der Ausschuss mindestens einmal im Jahr getagt hat. Für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses wird ein Sitzungsgeld von 1.000 € je Sitzung und Aufsichtsratsmitglied ausbezahlt, wobei pro Geschäftsjahr maximal zehn Sitzungen Berücksichtigung finden. Die maximal mögliche Gesamtvergütung für den Aufsichtsrat einschließlich der Ausschusstätigkeiten und Sitzungsgelder beläuft sich auf 1.534 T€. Vergütung im Jahr 2019 scroll T€ Fixum (netto) Sitzungsgeld Vergütung für Ausschusstätigkeit Sonstiges Gesamt Dr. Klaus Probst 1 2019 170 10 56 0,0 236 2018 170 10 32 0,0 212 Franz Spieß 2,7 2019 128 10 24 0,0 162 2018 128 10 16 0,0 154 Dr. Werner Lang 3 2019 128 10 8 0,0 146 2018 128 6 16 0,0 150 Dr. Elisabetta Castiglioni 2019 85 9 8 0,0 102 2018 85 7 8 2,9 103 Wolfgang Dehen 2019 85 9 40 2,4 136 2018 85 7 16 0,2 108 Mark Dischner 7 2019 85 10 16 0,0 111 2018 85 7 8 0,0 100 Dr. Ulrike Friese-Dormann 4 2019 73 8 8 1,8 91 2018 85 7 0 1,5 93 Janine Heide 5,7 2019 81 9 0 1,5 92 2018 0 0 0 0,0 0 Karl-Heinz Lach 7 2019 85 9 8 0,0 102 2018 85 7 8 0,0 100 Richard Paglia 7 2019 85 10 24 0,0 119 2018 85 10 16 0,0 111 Prof. Dr. Christian Rödl 2019 85 10 24 0,0 119 2018 85 10 16 0,0 111 Carmen Schwarz 6,7 2019 3 0 0 0,0 3 2018 85 5 8 0,1 98 Regine Stachelhaus 8 2019 12 0 0 0,0 12 2018 0 0 0 0,0 0 Inge Zellermaier 7 2019 85 10 8 0,0 103 2018 85 7 0 0,0 92 Summe 2019 1.189 114 224 5,7 1.532 2018 1.190 93 144 4,7 1.432 Die Aufsummierung der Einzelbezüge in T€ in obiger Tabelle kann rundungsbedingt von den ausgewiesenen Summen abweichen. 1 Aufsichtsratsvorsitzender 2 1. stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 3 2. stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 4 Mitglied des Aufsichtsrats bis 08.11.2019 5 Mitglied des Aufsichtsrats ab 15.01.2019 6 Mitglied des Aufsichtsrats bis 13.01.2019 7 Arbeitnehmervertreter 8 Mitglied des Aufsichtsrats ab 12.11.2019 10. Ergänzende Angaben und Erläuterungen gemäß § 289 a Abs. 1 und § 315 a Abs. 1 HGB ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS: Zum 31. Dezember 2019 betrug das Grundkapital der Gesellschaft 32.669.000,00 € (im Vorjahr 32.669.000,00 €). Es ist in 32.669.000 auf den Namen lautende Stückaktien unterteilt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seines Anteils ist nach § 4 Abs. 2 der Satzung ausgeschlossen, soweit nicht eine Verbriefung nach den Regeln erforderlich ist, die an einer Wertpapierbörse gelten, an der die Aktien dann zugelassen sind. Im Verhältnis zur LEONI AG gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 AktG als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Mit allen Aktien sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Die Rechte und Pflichten der Aktionäre ergeben sich im Einzelnen aus den Regelungen des AktG, insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff. und 186 AktG. BESCHRÄNKUNGEN, DIE STIMMRECHTE ODER DIE ÜBERTRAGUNG VON AKTIEN BETREFFEN: Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn. Hiervon ausgenommen sind von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, aus denen der Gesellschaft keine Rechte zustehen. In den Fällen des § 136 AktG ist das Stimmrecht aus den betroffenen Aktien kraft Gesetzes ausgeschlossen. Verstöße gegen Mitteilungspflichten im Sinne der §§ 33 Abs. 1, 2, 38 Abs. 1, 39 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) können dazu führen, dass nach Maßgabe des § 44 WpHG Rechte aus Aktien und auch das Stimmrecht zumindest zeitweise nicht bestehen. Weitere die Stimmrechte betreffende Beschränkungen, insbesondere vertragliche Beschränkungen, sind der LEONI AG nicht bekannt. Für die Stimmrechtsausübung durch Aktionärsvereinigungen sowie durch Kreditinstitute und andere geschäftsmäßig handelnde Personen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere § 135 AktG findet Anwendung. Übertragungsbeschränkungen bestehen insofern, als Aktien, die der Vorstand und Führungskräfte im Rahmen eines sogenannten Long Term Incentive-Programms erwerben bzw. erworben haben, einer Haltefrist von 50 Monaten unterliegen. DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL, DIE 10 PROZENT DER STIMMRECHTE ÜBERSCHREITEN, sind der LEONI AG nicht gemeldet worden und nicht anderweitig bekannt. AKTIEN MIT SONDERRECHTEN, DIE KONTROLLBEFUGNISSE VERLEIHEN, existieren nicht. ART DER STIMMRECHTSKONTROLLE, WENN ARBEITNEHMER AM KAPITAL BETEILIGT SIND UND IHRE KONTROLLRECHTE NICHT UNMITTELBAR AUSÜBEN: Sofern Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind, können sie die ihnen aus diesen Aktien zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den Bestimmungen der Satzung und des Gesetzes ausüben. GESETZLICHE VORSCHRIFTEN UND BESTIMMUNGEN DER SATZUNG ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS UND ÜBER DIE ÄNDERUNG DER SATZUNG: Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern sind in den §§ 84 und 85 AktG sowie in § 31 Mitbestimmungsgesetz geregelt. Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern. Im Übrigen bestellt der Aufsichtsrat gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 der Satzung die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Er kann stellvertretende Vorstandsmitglieder sowie einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands bestimmen (§ 5 Abs. 2 S. 2, 3 der Satzung). Eine Satzungsänderung bedarf nach §§ 119 Abs. 1 Nr. 5, 179 Abs. 1 S. 1 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Nach § 179 Abs. 1 S. 2 AktG, § 19 der Satzung ist der Aufsichtsrat befugt, Abänderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat gemäß § 4 Abs. 5 UAbs. 5 der Satzung ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals durch Ausübung des Genehmigten Kapitals 2017 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern. Er wurde ferner durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2015 ermächtigt, die Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des bedingten Kapitals 2015 und nach Ablauf der Ermächtigungsfrist zu ändern. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend oder § 103 Abs. 1 S. 2 AktG etwas anderes vorsehen (§ 16 Abs. 3 S. 1 der Satzung). Dementsprechend bedürfen auch satzungsändernde Beschlüsse der Hauptversammlung neben der einfachen Stimmenmehrheit der Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend eine größere Mehrheit vor. BEFUGNISSE DES VORSTANDS, AKTIEN AUSZUGEBEN ODERZURÜCKZUKAUFEN: Erwerb eigener Aktien - Der Vorstand der Gesellschaft ist in den in § 71 AktG gesetzlich geregelten Fällen zum Rückkauf von eigenen Aktien und zur Veräußerung zurückgekaufter Aktien befugt. Der Vorstand der LEONI AG wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Mai 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Mai 2020 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Betrag niedriger ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Der Erwerb kann auch durch ein von der Gesellschaft abhängiges oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehendes Unternehmen oder für Rechnung der Gesellschaft oder eines von der Gesellschaft abhängigen oder in ihrem Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmens durch Dritte durchgeführt werden. Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Erwerbsangebots erfolgen und muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre genügen. Die Ermächtigung kann vollständig oder in mehreren Teilbeträgen verteilt auf mehrere Erwerbszeitpunkte ausgenutzt werden. Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund der Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zugelassenen sowie den in der Ermächtigung genannten Zwecken zu verwenden. Der Vorstand wurde durch die Hauptversammlung ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien 1. in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre unter der Voraussetzung zu veräußern, dass die Veräußerung gegen Geldzahlung und zu einem Preis erfolgt, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Verwendungsermächtigung ist beschränkt auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Ermächtigung der Hauptversammlung. 2. an Dritte zu übertragen, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder sonstige Vermögensgegenstände zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. 3. zur Erfüllung von Bezugs- oder Wandlungsrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- oder Wandlungsrechten entstehen bzw. zur Erfüllung von Options- oder Wandlungspflichten zu verwenden, die im Rahmen der Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) der Gesellschaft oder ihrer Konzerngesellschaften gewährt bzw. auferlegt werden. 4. an Mitarbeiter der Gesellschaft oder Mitarbeiter oder Organmitglieder von nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG zu übertragen. 5. ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung kann auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft erfolgen. Der Vorstand ist für diesen Fall zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. 6. zur Durchführung einer sogenannten Aktiendividende (scrip dividend) zu verwenden. Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu einem oder mehreren der in Ziffer 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Zwecke, ist das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Erfolgt die Verwendung der erworbenen eigenen Aktien zu dem in Ziffer 6 genannten Zweck, ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auszuschließen. Bei Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien über die Börse besteht ebenfalls kein Bezugsrecht der Aktionäre. Für den Fall einer Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien durch ein öffentliches Angebot an die Aktionäre, das unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes erfolgt, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Von den Ermächtigungen in Ziffer 1 bis 4 und 6 darf der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats Gebrauch machen. Im Übrigen kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund der Ermächtigung nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen Von der Ermächtigung wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Zum 31. Dezember 2019 verfügt die Gesellschaft wie bereits zum 31. Dezember 2018 über keine eigenen Aktien. Genehmigtes Kapital Der Vorstand der LEONI AG ist gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 16.334.500,00 € durch die einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 16.334.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch nach § 4 Abs. 5 UAbs. 2 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, 1. bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung im Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags, die möglichst zeitnah zur Platzierung der neuen Stückaktien erfolgen soll, nicht wesentlich im Sinne von § 203 Abs. 1 und 2, § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unterschreitet. Dieser Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt; maßgeblich ist dabei das niedrigste bestehende Grundkapital der Gesellschaft zu den drei folgenden Zeitpunkten: zum 11. Mai 2017, zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 5 UAbs. 2 (erster Spiegelstrich) der Satzung. 2. bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder auch zum (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzernunternehmen anbieten zu können. 3. soweit es erforderlich ist, um den Inhabern oder Gläubigern von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen oder -genussrechten, die von der Gesellschaft oder von unmittelbaren oder mittelbaren Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegeben sind oder werden, ein Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungs- oder Optionspflicht zustehen würde, 4. um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen. Der anteilige Betrag des Grundkapitals, der auf Aktien entfällt, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden, darf insgesamt 10 Prozent des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen. Nähere Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 4 Abs. 5 UAbs. 3 der Satzung. Bedingtes Kapital Des Weiteren ist der Vorstand aufgrund Beschlusses der Hauptversammlung vom 7. Mai 2015 und § 4 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Mai 2020 einmalig oder mehrmals Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 500.000.000,00 € auszugeben und den Inhabern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. Wandlungsrechte für auf den Namen lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 6.533.800,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss. Das gesetzliche Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut oder den Mitgliedern eines Konsortiums von Kreditinstituten bzw. diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats 1. Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflichten als Aktionär zustehen würde. 2. das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Geldzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. Options- oder Wandlungspflichten auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch - falls dieser Betrag niedriger ist - im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung. Die Höchstgrenze von 10 Prozent des Grundkapitals vermindert sich um den anteiligen Betrag des Grundkapitals, der auf diejenigen Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden; die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus dem Ermächtigungsbeschluss. 3. soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Optionsrechte oder Wandlungsrechte bzw. Options- oder Wandlungspflichten ausgegeben werden, das Bezugsrecht der Aktionäre insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d.h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Ausgabe aktuellen Marktkonditionen entsprechen. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen unter Ausschluss des Bezugsrechts darf nach dieser Ermächtigung nur erfolgen, soweit auf die Summe der neuen Aktien, die aufgrund solcher Schuldverschreibungen auszugeben sind, zusammen mit neuen Aktien, die von der Gesellschaft während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden oder aufgrund von während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf der Grundlage der Ausnutzung einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts begebener Schuldverschreibungen auszugeben sind, rechnerisch ein Anteil am Grundkapital von insgesamt nicht mehr als 20 Prozent des Grundkapitals zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung entfällt. Das Grundkapital der Gesellschaft wurde um bis zu 6.533.800,00 €, eingeteilt in bis zu 6.533.800 auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Optionsausübung bzw. Wandlung Verpflichteten ihre Pflicht zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ihr Recht unter solchen Instrumenten wahrnimmt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft zu gewähren, und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus § 4 Abs. 6 der Satzung. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS INFOLGE EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS STEHEN: Im Falle eines Kontrollwechsels im Zuge eines Übernahmeangebots können die in den Jahren 2012, 2013 und 2015 platzierten Schuldscheindarlehen, die zum 31. Dezember 2019 noch in Höhe von insgesamt 256,5 Mio. € im Bestand sind, sowie die weiteren Kreditverträge unmittelbar fällig gestellt werden. Ebenso können die Darlehensgeber unter den im Jahr 2018 platzierten Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 331 Mio. € im Falle eines Kontrollwechsels die Rückzahlung ihres jeweiligen Anteils an dem Darlehen geltend machen, auf Verlangen der Gesellschaft allerdings erst nach Ablauf einer Verhandlungsfrist von bis zu 60 Tagen. Unter dem Konsortialkreditvertrag aus dem Jahr 2018 über eine revolvierende Kreditfazilität in Höhe von insgesamt 750 Mio. € besteht im Falle eines Kontrollwechsels ein Recht der Darlehensgeber zur Kündigung und Fälligstellung. Ähnlich wie bei den in 2018 platzierten Schuldscheindarlehen, kann dieses Kündigungsrecht auf Verlangen der Gesellschaft erst nach Ablauf einer Verhandlungsfrist von bis zu 60 Tagen ausgeübt werden. Das Recht, die Kündigung und Rückzahlung der betreffenden Darlehen zu verlangen, steht sowohl unter den in 2018 platzierten Schuldscheindarlehen als auch unter dem Konsortialkreditvertrag jedem einzelnen Darlehensgeber im Hinblick auf seinen jeweiligen Anteil an den Darlehen bzw. der Fazilität individuell zu. Unter dem Konsortialkreditvertrag ist nach Eintritt eines Kontrollwechsels zudem jeder Darlehensgeber individuell berechtigt, die Auszahlung weiterer Darlehen zu verweigern (mit Ausnahme von bargeldlosen Rollover-Darlehen). Im Falle eines Kontrollwechsels hat zudem ein Teil der wesentlichen Kunden, Lieferanten sowie weiteren Kooperationspartner das Recht, die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Unternehmen vorzeitig zu kündigen. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN DER GESELLSCHAFT, DIE FÜR DEN FALL EINES ÜBERNAHMEANGEBOTS MIT DEN MITGLIEDERN DES VORSTANDS ODER ARBEITNEHMERN GETROFFEN SIND: Der Dienstvertrag von drei Vorstandsmitgliedern enthält eine sogenannte Change of Control Klausel. Im Falle, dass der Gesellschaft eine Mitteilung nach § 33 Abs. 1, S. 1 WpHG zugeht, wonach der Meldepflichtige 30 Prozent oder 50 Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft erreicht oder überschritten hat bzw. eine Mitteilung nach § 35 WpÜG, wonach ein Aktionär die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 WpÜG erlangt hat, ist das entsprechende Vorstandsmitglied berechtigt, sein Dienstverhältnis mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalendermonats zu kündigen und sein Amt als Mitglied des Vorstands mit derselben Frist niederzulegen. Es hat in diesem Fall einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für die Restlaufzeit seines Anstellungsvertrags. Dabei ist eine Jahresvergütung zugrunde zu legen, die sich zusammensetzt aus (1) der durchschnittlichen Festvergütung des zuletzt abgelaufenen und des laufenden Geschäftsjahres, (2) dem Durchschnitt aus Jahresbonus für das zuletzt abgelaufene Geschäftsjahr und Planjahresbonus für das laufende Geschäftsjahr, (3) dem Durchschnitt aus fiktivem Jahresbonus aus dem zuletzt abgelaufenen Geschäftsjahr und dem fiktiven Planjahresbonus für das laufende Geschäftsjahr sowie (4) dem Durchschnitt aus dem Aktienbonus für das zuletzt abgelaufene Geschäftsjahr und 80 Prozent des maximal auszahlbaren Betrags für den Aktienbonus des laufenden Geschäftsjahres. Die Abfindung ist begrenzt auf drei Jahresvergütungen und darf insgesamt nicht mehr als den Wert der Jahresvergütungen für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags betragen. Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht, wenn der Kontrollwechsel innerhalb von zwölf Monaten vor Beginn des Ruhestands des entsprechenden Vorstandsmitglieds eintritt, oder das Dienstverhältnis auch unabhängig vom Kontrollwechsel innerhalb der nächsten sechs Monate automatisch geendet hätte oder die Gesellschaft das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich wirksam kündigt. Weitere Informationen finden sich im > Vergütungsbericht. Nürnberg, 30. März 2020 Der Vorstand Aldo Kamper Bruno Fankhauser Ingrid Jägering Martin Stüttem KONZERNABSCHLUSS Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung scroll T€ 01.01. bis 31.12. Anhang 2019 2018 Umsatzerlöse [ 6 ] 4.845.712 5.101.123 Umsatzkosten - 4.491.438 - 4.284.953 Bruttoergebnis vom Umsatz 354.274 816.170 Vertriebskosten - 281.328 - 264.214 Allgemeine Verwaltungskosten - 335.305 - 285.721 Forschungs- und Entwicklungskosten - 161.155 - 150.248 Sonstige betriebliche Erträge [ 7 ] [ 8 ] 27.488 29.774 Sonstige betriebliche Aufwendungen [ 7 ] - 21.928 - 24.714 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen [ 18 ] 34.008 23.206 EBIT - 383.946 144.253 Finanzerträge [ 9 ] 566 545 Finanzaufwendungen [ 9 ] - 35.610 - 24.060 Sonstiges Beteiligungsergebnis 93 184 Ergebnis vor Steuern - 418.897 120.922 Ertragsteuern [ 10 ] - 15.941 - 47.677 Konzernfehlbetrag/-überschuss - 434.838 73.245 davon: Anteilseigner des Mutterunternehmens - 434.547 75.626 Anteile ohne beherrschenden Einfluss - 291 - 2.381 Ergebnis je Aktie (unverwässert und verwässert) in Euro [ 29 ] - 13,30 2,31 Durchschnittliche im Umlauf befindliche Aktien (unverwässert und verwässert) [ 29 ] 32.669.000 32.669.000 Konzern-Gesamtergebnisrechnung scroll T€ 01.01. bis 31.12. 2019 2018 Konzernfehlbetrag/-überschuss - 434.838 73.245 Sonstiges Ergebnis Nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Posten: Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Versorgungsplänen - 24.953 11.592 Ertragsteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses entfallen, die nicht umgegliedert werden 4.120 489 Anteil der versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, der auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt - 122 15 In die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Posten: Differenzen aus der Währungsumrechnung In der laufenden Periode entstandene Gewinne und Verluste 15.956 - 852 Abzüglich Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung 247 0 Summe Differenzen aus der Währungsumrechnung 16.203 - 852 Cashflow Hedges In der laufenden Periode entstandene Gewinne und Verluste 7.924 8.389 Abzüglich Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung - 8.936 - 1.668 Abzüglich Umbuchungen in die Bilanz 0 - 6 Summe Cashflow Hedges - 1.012 6.715 Anteil der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbaren Posten, der auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt 182 - 21 Ertragsteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses entfallen, die umgegliedert werden - 761 - 471 Sonstiges Ergebnis (nach Steuern) - 6.343 17.467 Gesamtergebnis - 441.181 90.712 davon: Anteilseigner des Mutterunternehmens - 441.101 93.068 Anteile ohne beherrschenden Einfluss - 80 - 2.356 Konzern-Kapitalflussrechnung scroll T€ 01.01. bis 31.12. 2019 2018 Konzernfehlbetrag/-überschuss - 434.838 73.245 Überleitung zum Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit: Ertragsteuern 15.941 47.677 Zinsergebnis 34.188 23.298 Dividendenerträge - 93 - 168 Abschreibungen 204.550 158.590 Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten 62.322 6.830 Zahlungsunwirksames Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen - 34.008 - 23.222 Ergebnis aus Anlagenabgängen - 5.548 - 10.147 Entkonsolidierungseffekt 349 - 1.086 Veränderung der betrieblichen Vermögenswerte und Schulden Veränderung der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte 61.314 - 40.130 Veränderung der Vorräte 68.006 - 12.594 Veränderung der sonstigen Vermögenswerte - 3.752 - 82.696 Veränderung der Restrukturierungsrückstellungen 39.159 - 3.567 Veränderung der sonstigen Rückstellungen 114.691 - 6.761 Veränderung der Verbindlichkeiten - 136.896 60.481 Gezahlte Ertragsteuern - 42.045 - 49.264 Erhaltene Dividendenzahlungen 35.102 17.715 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit - 21.558 158.201 Investitionen in immaterielle Vermögenswerte - 30.381 - 21.294 Investitionen in Sachanlagevermögen - 271.299 - 294.387 Akquisitionen von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen - 600 0 Investitionen in sonstige finanzielle Vermögenswerte - 2.625 0 Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 0 45 Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagevermögen 15.291 17.222 Einzahlungen aus Abgängen von sonstigen finanziellen Vermögenswerten 39 0 Erlöse aus dem Verkauf eines Geschäftsbetriebes/von Tochterunternehmen abzüglich abgegebener Finanzmittel 3.302 0 davon: Verkaufserlöse 4.181 T€ (Vorjahr: 0 T€) Abgegebene Finanzmittel 879 T€ (Vorjahr: 0 T€) Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 286.273 - 298.414 Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 536.120 763.180 Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden - 212.851 - 588.720 Einzahlungen für Anteile ohne beherrschenden Einfluss 0 45 Gezahlte Zinsen 1 - 25.409 - 20.649 Erhaltene Zinsen 1 331 283 Gezahlte Dividenden der LEONI AG 0 - 45.737 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 298.191 108.402 Veränderung des Finanzmittelbestandes - 9.640 - 31.811 Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelbestandes 2.099 - 1.519 Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 151.754 185.084 Finanzmittelbestand am Ende der Periode 144.213 151.754 1 Vorjahreswerte angepasst, siehe Textziffer 1 Konzern-Bilanz Aktiva scroll T€ Anhang 31.12.2019 31.12.2018 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 144.213 151.754 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte [ 11 ] 588.154 673.655 Sonstige Vermögenswerte [ 12 ] 166.395 170.326 Ertragsteuerforderungen 21.927 19.084 Vorräte [ 13 ] 536.703 609.290 Vertragsvermögenswerte [ 6 ] 104.729 95.181 Summe kurzfristige Vermögenswerte 1.562.121 1.719.290 Sachanlagevermögen [ 14 ] 1.452.921 1.206.316 Immaterielle Vermögenswerte [ 15 ] 66.582 75.871 Geschäfts- oder Firmenwerte [ 17 ] 139.202 140.221 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen [ 18 ] 44.694 33.359 Vertragsvermögenswerte [ 6 ] 84.753 78.762 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 7.872 6.452 Latente Steuern [ 10 ] 98.208 56.136 Sonstige Vermögenswerte 142.185 145.121 Summe langfristige Vermögenswerte 2.036.417 1.742.238 Summe Aktiva 3.598.538 3.461.528 Passiva T€ Anhang 31.12.2019 31.12.2018 Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil an langfristigen Krediten [ 20 ] 364.774 176.550 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten [ 21 ] 901.258 1.084.343 Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 19.175 22.218 Kurzfristige andere Verbindlichkeiten [ 22 ] 196.324 190.169 Rückstellungen [ 23 ] 116.644 24.538 Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 1.598.175 1.497.818 Langfristige Finanzschulden [ 20 ] 965.010 587.880 Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 24.743 29.860 Langfristige andere Verbindlichkeiten 11.071 10.605 Pensionsrückstellungen [ 24 ] 187.720 158.904 Sonstige Rückstellungen [ 23 ] 98.051 35.509 Latente Steuern [ 10 ] 77.630 59.514 Summe langfristige Verbindlichkeiten 1.364.225 882.272 Gezeichnetes Kapital [ 25 ] 32.669 32.669 Kapitalrücklage [ 25 ] 290.887 290.887 Gewinnrücklagen [ 25 ] 372.195 806.742 Kumuliertes sonstiges Ergebnis - 61.351 - 54.797 Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital 634.400 1.075.501 Anteile ohne beherrschenden Einfluss 1.738 5.937 Summe Eigenkapital [ 25 ] 636.138 1.081.438 Summe Passiva 3.598.538 3.461.528 Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals scroll Kumuliertes sonstiges Ergebnis T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Differenz aus der Währungsumrechnung 31. Dezember 2017 32.669 290.887 782.263 43.750 Anpassung IFRS 9 - 5.410 1. Januar 2018 32.669 290.887 776.853 43.750 Konzernüberschuss 75.626 Sonstiges Ergebnis - 898 Gesamtergebnis Dividendenzahlung - 45.737 Einzahlungen für Anteile ohne beherrschenden Einfluss 31. Dezember 2018 32.669 290.887 806.742 42.852 1. Januar 2019 32.669 290.887 806.742 42.852 Konzernfehlbetrag - 434.547 Sonstiges Ergebnis 16.174 Gesamtergebnis Abgang Anteile ohne beherrschenden Einfluss 31. Dezember 2019 32.669 290.887 372.195 59.026 scroll Kumuliertes sonstiges Ergebnis T€ Cashflow Hedges Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste 31. Dezember 2017 - 3.375 - 112.614 Anpassung IFRS 9 1. Januar 2018 - 3.375 - 112.614 Konzernüberschuss Sonstiges Ergebnis 6.244 12.096 Gesamtergebnis Dividendenzahlung Einzahlungen für Anteile ohne beherrschenden Einfluss 31. Dezember 2018 2.869 - 100.518 1. Januar 2019 2.869 - 100.518 Konzernfehlbetrag Sonstiges Ergebnis - 1.773 - 20.955 Gesamtergebnis Abgang Anteile ohne beherrschenden Einfluss 31. Dezember 2019 1.096 - 121.473 scroll T€ Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital Anteile ohne beherrschenden Einfluss Summe 31. Dezember 2017 1.033.580 8.306 1.041.886 Anpassung IFRS 9 - 5.410 - 58 - 5.468 1. Januar 2018 1.028.170 8.248 1.036.418 Konzernüberschuss 75.626 - 2.381 73.245 Sonstiges Ergebnis 17.442 25 17.467 Gesamtergebnis 93.068 - 2.356 90.712 Dividendenzahlung - 45.737 0 - 45.737 Einzahlungen für Anteile ohne beherrschenden Einfluss 45 45 31. Dezember 2018 1.075.501 5.937 1.081.438 1. Januar 2019 1.075.501 5.937 1.081.438 Konzernfehlbetrag - 434.547 - 291 - 434.838 Sonstiges Ergebnis - 6.554 211 - 6.343 Gesamtergebnis - 441.101 - 80 - 441.181 Abgang Anteile ohne beherrschenden Einfluss - 4.119 - 4.119 31. Dezember 2019 634.400 1.738 636.138 Konzernanhang Grundlagen Die LEONI AG ("LEONI", der "Konzern" oder die "Gesellschaft") wurde unter dem Namen Leonische Werke Roth-Nürnberg, Aktiengesellschaft, mit Vertrag vom 23. April 1917 in Deutschland gegründet und am 2. Februar 1918 in das Handelsregister eingetragen. Die LEONI AG wird beim Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRB 202 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg, Marienstraße 7. Die Hauptaktivitäten des Konzerns sind in der Textziffer 5 beschrieben. Der vorliegende Konzernabschluss der LEONI AG wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 1 HGB ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und den damit verbundenen Auslegungen (SIC/IFRIC-Interpretationen) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Der Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2019 wurde in Euro erstellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Gesamtergebnisrechnung wird in zwei miteinander verbundenen Darstellungen vorgenommen. Soweit zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst sind, wurden sie im Anhang gesondert ausgewiesen. Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres mit Ausnahme der erstmalig im Geschäftsjahr 2019 angewendeten neuen IFRS Vorschriften. Diese sind in der Textziffer 2 erläutert. Hinsichtlich der vorliegenden wesentlichen Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können, verweisen wir auf die Ausführungen im Kapitel 6.5 Chancen- und Risikolage in den Abschnitten "Zins- und Finanzierungsrisiken / Liquiditätsrisiko" sowie "Beurteilung der Chancen- und Risikosituation durch den Vorstand" des zusammengefassten Lageberichts. Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde vom Vorstand am 30. März 2020 zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. 1 | Konsolidierungsgrundsätze und Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuld- und Eigenkapitalinstrumenten sowie bedingte Gegenleistungen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Konsolidierungsgrundsätze Zum Konzernabschluss gehören die Abschlüsse der LEONI AG und aller Tochterunternehmen, die von der LEONI AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt: ― die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), ― eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und ― die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das ist der Zeitpunkt, ab dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch LEONI nicht mehr besteht. Eine Veränderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verluste werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens erstellt. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste und Dividenden aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert. Unternehmenszusammenschlüsse bzw. die Kapitalkonsolidierung von Tochterunternehmen werden unter Anwendung der Vorschriften des IFRS 3 nach der Akquisitionsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt und ggf. der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss werden die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwertes einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in den Fällen, in denen sie nicht binnen zwölf Monaten nach dem Unternehmenserwerb erfolgen, in Übereinstimmung mit IFRS 9 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Andernfalls führen sie zu einer Anpassung der Anschaffungskosten im Erwerbszeitpunkt. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zum beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Ein Geschäfts- oder Firmenwert entsteht und wird bei der Erstkonsolidierung zu Anschaffungskosten angesetzt, wenn die übertragene Gegenleistung und der Betrag der Anteile ohne beherrschenden Einfluss die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden übersteigen. Liegt die übertragene Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach der Erstbilanzierung mindestens einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest gemäß IAS 36 unterzogen, der zu einer Abwertung führen kann ("Impairment-Only Approach"). Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Ein assoziiertes Unternehmen liegt vor, wenn LEONI einen maßgeblichen Einfluss auf dessen Geschäfts- und Finanzpolitik ausüben kann, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse. Dies ist grundsätzlich bei einem Stimmrechtsanteil zwischen 20 und 50 Prozent der Fall. Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern. Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunternehmen erforderlich sind. Anteile an assoziierten Unternehmen und an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Die Anteile werden zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten bewertet, die in den Folgeperioden um die nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Reinvermögens des Unternehmens, wie z.B. die anteiligen Jahresergebnisse und Gewinnausschüttungen, erhöht bzw. vermindert werden. Dabei wird das anteilige Ergebnis nach den in dieser Textziffer beschriebenen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden ermittelt. Entsprechend der Behandlung von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften werden keine planmäßigen Abschreibungen auf im Buchwert enthaltene Firmenwerte der at equity bewerteten Beteiligungen vorgenommen. Statt eines Werthaltigkeitstests des im Buchwert enthaltenen Firmenwertes wird der gesamte Wertansatz der at equity bewerteten Beteiligungen gemäß IAS 36 auf seine Werthaltigkeit geprüft, sofern gemäß IFRS 9 Anhaltspunkte für einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand vorliegen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils und dem Buchwert als Wertminderungsaufwand ergebniswirksam erfasst. Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses im operativen Ergebnis ausgewiesen. Die Abschlüsse der assoziierten Unternehmen und der Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens erstellt. Währungsumrechnung Der Konzernabschluss wird in der Darstellungswährung Euro aufgestellt, welche die funktionale Währung der Konzernmuttergesellschaft, der LEONI AG, ist. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einzelnen Tochtergesellschaften ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist. Die Umrechnung der in der jeweiligen funktionalen Währung der Tochterunternehmen erstellten Abschlüsse erfolgt nach der Stichtagskursmethode, d.h. die Vermögens- und Schuldposten werden von der funktionalen Währung in die Darstellungswährung grundsätzlich mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Jahresdurchschnittskursen auf Monatsbasis umgerechnet. Unterschiede aus der Währungsumrechnung der Vermögenswerte und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden beim Abgang des betreffenden ausländischen Tochterunternehmens bzw. Geschäftsbetriebs zum gleichen Zeitpunkt wie auch der Gewinn oder der Verlust aus dem Abgang erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Fremdwährungstransaktionen, das heißt Geschäftsvorfälle, die von einer in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaft in einer anderen Währung als ihrer funktionalen Währung getätigt werden, werden mit dem am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung bei der Konzerngesellschaft in die funktionale Währung umgerechnet. In den Folgeperioden werden monetäre Vermögenswerte und Schulden zu jedem Berichtsstichtag unter Verwendung des Stichtagskurses neu bewertet. Die daraus resultierenden Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht monetäre Posten werden weiterhin mit dem Transaktionskurs bewertet bzw., sofern sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Währungsgewinne und Währungsverluste, die aus der Bewertung von monetären, im Wesentlichen konzerninternen Posten entstehen, werden insoweit dem operativen Ergebnis (EBIT) zugeordnet, als es sich um Währungseffekte handelt, die in einem direkten Zusammenhang mit einem operativen Geschäft stehen. Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss wesentlichen Gesellschaften haben sich wie folgt verändert: scroll Mittelkurs zum Bilanzstichtag 1 Euro in Fremdwährungseinheiten Land Währung ISO Code 31.12.2019 31.12.2018 Brasilien Real BRL 4,51220 4,45010 China Renminbi Yuan CNY 7,81250 7,88650 Großbritannien Pfund GBP 0,85000 0,89680 Korea Won KRW 1.296,37000 1.277,90000 Mexiko Peso MXN 21,23860 22,53000 Polen Zloty PLN 4,26150 4,29900 Rumänien Leu RON 4,78300 4,66300 Russische Föderation Rubel RUB 69,78000 79,95000 Schweiz Schweizer Franken CHF 1,08580 1,12700 USA Dollar USD 1,12280 1,14570 scroll Jahresdurchschnittskurs 1 Euro in Fremdwährungseinheiten Land Währung ISO Code 2019 2018 Brasilien Real BRL 4,41883 4,29960 China Renminbi Yuan CNY 7,73777 7,81497 Großbritannien Pfund GBP 0,87702 0,88586 Korea Won KRW 1.301,71692 1.295,12231 Mexiko Peso MXN 21,70434 22,68872 Polen Zloty PLN 4,29974 4,26069 Rumänien Leu RON 4,74484 4,65537 Russische Föderation Rubel RUB 72,80077 73,87808 Schweiz Schweizer Franken CHF 1,11226 1,15243 USA Dollar USD 1,12156 1,18044 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Der Konzern bewertet verschiedene Vermögenswerte an jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert ("fair value"). Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall entweder auf dem Hauptmarkt oder, wenn kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld erfolgt. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt haben. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei wird die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering gehalten. Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebenen Hierarchiestufen ("Fair-Value-Hierarchie") eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist: Stufe 1: In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, überprüft. Externe Wertgutachter werden einzelfallabhängig für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte sowie wesentlicher Schulden wie bedingter Gegenleistungen hinzugezogen. Der Konzern analysiert zu jedem Abschlussstichtag die Wertentwicklungen von Vermögenswerten und Schulden, die gemäß den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns neu bewertet oder neu beurteilt werden müssen. Bei dieser Analyse werden die wesentlichen Inputfaktoren, die bei der letzten Bewertung angewandt wurden, überprüft. Umsatzrealisierung LEONI erzielt Umsätze mit Produkten und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement in der Automobilbranche und weiteren Industrien. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich in Höhe der Gegenleistung, mit der der Konzern im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf seine Kunden erwartungsgemäß rechnen kann. Die Erlöse aus dem Verkauf von Gütern im Segment Wire & Cable Solutions werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Die gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel 30 - 90 Tage ab Lieferung. Im Segment Wiring Systems werden Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungen im Vorfeld einer Serienbelieferung der Kunden der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie und aus der anschließenden Serienfertigung und -belieferung erwirtschaftet, die jeweils separate Leistungsverpflichtungen darstellen. Die Entwicklungsleistungen der Division Wiring Systems im Vorfeld einer Serienbelieferung werden über einen Zeitraum erbracht, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung wendet der Konzern als inputorientiertes Verfahren die cost-to-cost-Methode an, verbunden mit einem Bilanzausweis unter den Vertragsvermögenswerten. Die Schätzung der variablen Vergütung von Entwicklungsleistungen in Form von Teil- und Vollamortisation über den Teilepreis der Serie wird begrenzt auf die Höhe der Kosten ohne Marge aufgrund der immanenten Projektrisiken. Gegenstand der Serienlieferung sind typischerweise kundenindividuelle Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit, die auf Bestellung innerhalb rahmenvertraglicher Regelungen hergestellt werden. Der Rahmenvertrag erstreckt sich über die Laufzeit der Serienproduktion (ca. 5-7 Jahre), eine verbindliche Zusage im Sinne eines durchsetzbaren Rechtes zur Lieferung einer bestimmten Menge besteht aber erst mit der Bestellung des Kunden. Daher stellt der Rahmenvertrag zusammen mit der jeweiligen Bestellung den Vertrag im Sinne des IFRS 15.9 dar. Ohne vertragliche Mindestabnahmemengen besteht nur ein Transaktionspreis für die jeweils aktuelle Bestellung. Bei der Bestimmung des Transaktionspreises berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen in Form von Preisnachlässen und ggf. an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen in Form von Nomination Fees. Nomination Fees, die einen unmittelbaren kausalen Zusammenhang zur Auftragserlangung haben und einen vorweggenommen Rabatt für zukünftiges Geschäftsvolumen darstellen, werden aktiviert und unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Der aktivierte Betrag wird anhand des Verhältnisses der abgenommenen Stückzahlen zu den geplanten Stückzahlen über die Serienlaufzeit umsatzmindernd erfasst. LEONI verfügt bei nahezu allen Kunden nach erhaltener Bestellung über einen Rechtsanspruch auf Zahlungen über die bereits erbrachten Leistungen aus der Serienbelieferung. Damit sind die Voraussetzungen für eine zeitraumbezogene Umsatz- und Ertragsrealisierung gegeben. Für diese kundenindividuellen Produkte werden folglich Umsätze und Erträge zeitraumbezogen realisiert, verbunden mit einem Bilanzausweis unter den Vertragsvermögenswerten. Sofern LEONI keinen Rechtsanspruch auf Zahlungen über die bereits erbrachten Leistungen hat, werden die Umsatzerlöse aus der Serienbelieferung zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Produkte der Fall. Die im Rahmen der Serienlieferung gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel 30 - 120 Tage ab Lieferung. Die bestehenden Garantieverpflichtungen qualifizieren als Gewährleistungsrückstellungen (assurance type warranties) und stellen somit keine separaten Leistungsverpflichtungen dar. Daher werden sie nach den Regelungen für sonstige Rückstellungen bilanziert. Zins- und Dividendenerträge Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Unter Verwendung der Effektivzinsmethode bedeutet dies, dass der Zinsertrag erfasst wird, der sich unter Verwendung des Effektivzinssatzes ergibt. Dieser ist der Kalkulationszinssatz, mit dem geschätzte zukünftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Zwecken der Liquiditätssteuerung gehalten werden, werden in den Finanzerträgen ausgewiesen. Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung Aufwendungen für Forschung werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie angefallen sind. Aufwendungen für Entwicklung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst, soweit es sich nicht um auftragsspezifische Entwicklungskosten handelt, die nach IFRS 15 zu bilanzieren sind, oder um Entwicklungskosten, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzung gemäß IAS 38 als immaterieller Vermögenswert aktiviert werden müssen. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts gekürzt. Factoring Um Zahlungseingänge frühzeitig zu realisieren, werden teilweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die hauptsächlich gegenüber Automobilproduzenten und deren Zulieferern bestehen, an Factoringgesellschaften verkauft. Die betreffenden Forderungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs ausgebucht, da alle mit Eigentum an den Forderungen verbundenen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen werden. Der vom Factoringpartner veranschlagte Sicherheitseinbehalt wird nach den allgemeinen Vorgaben des IFRS 9 in den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten verbucht. Die Verbindlichkeiten aus Zahlungseingängen für verkaufte Forderungen werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Reverse-Factoring Zur Lieferantenfinanzierung im Zusammenhang mit der Kupferbeschaffung werden Reverse-Factoring-Transaktionen eingesetzt. Mit diesen Vereinbarungen kann es auch zur stärkeren Ausnutzung der bestehenden Zahlungsziele kommen. Bilanziell als auch zivilrechtlich ergeben sich jedoch keine Auswirkungen, die eine Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in eine andere Art von Verbindlichkeiten in der Bilanz nach sich ziehen. Vorräte Vorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse. Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Der erzielbare Nettoveräußerungswert wird aus dem geschätzten Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzüglich eventuell noch anfallender Fertigstellungskosten und den notwendigen Vertriebskosten ermittelt. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung eingerechnet. Sachanlagen Sachanlagen - mit Ausnahme von Leasing-Nutzungsrechten -werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zuordenbare Fremdkapitalkosten werden bei Sachanlagen, deren Beschaffung und/oder Versetzung in den betriebsbereiten Zustand einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt ("qualifying asset"), als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 23 aktiviert. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten derjenigen Vermögenswerte, für die die Zuwendung gewährt wurde. In den Folgeperioden werden Sachanlagen mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Sie werden über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Unbewegliches Sachanlagevermögen wird überwiegend linear und bewegliches Sachanlagevermögen je nach Einsatzart linear oder, sofern es aufgrund der tatsächlichen Nutzung geboten ist, degressiv abgeschrieben. Bei Durchführung von größeren Wartungen werden die Kosten im Buchwert der Sachanlage erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Für die planmäßigen Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: scroll Gebäude und Grundstückseinrichtungen max. 50 Jahre Maschinen und Anlagen max. 15 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung max. 10 Jahre Computer-Hardware 3 - 5 Jahre Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum der Laufzeit des Mietvertrags oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Geschäftsjahresende überprüft und gegebenenfalls angepasst. Vertragsvermögenswerte Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt LEONI seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst. Leasingverhältnisse LEONI beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst LEONI einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit in seiner Bilanz. Die Nutzungsrechte werden erstmalig auf Basis des Betrages aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit angesetzt, angepasst um bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen, zuzüglich etwaiger entstandener anfänglicher direkten Kosten, abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen. Nutzungsrechte beziehen sich hauptsächlich auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Maschinen und KFZ und Betriebs- und Geschäftsausstattung und werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben: scroll Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 1 - 50 Jahre Maschinen, KFZ und Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 15 Jahre Dies gilt auch für die Fälle, bei denen ein Leasingverhältnis das Eigentum an dem Leasingobjekt überträgt oder der Konzern die Ausübung einer im Rahmen des Leasingverhältnisses vereinbarten Kaufoption als hinreichend sicher einstuft und der Ausübungspreis damit entsprechend bereits in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist. Geht das Eigentum an dem zu Grunde liegenden Vermögenswert über oder ist es hinreichend sicher, dass eine Kaufoption ausgeübt wird, so ist das entsprechende Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zu Grunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben. LEONI wendet IAS 36 an, um zu bestimmen, ob ein Nutzungsrecht wertgemindert ist und erfasst den festgestellten Wertminderungsaufwand entsprechend. Die Nutzungsrechte sind in der Konzernbilanz unter dem Sachanlagevermögen und dort in den betreffenden Positionen ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeit wird erstmalig zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit dem Leasingverhältnis zu Grunde liegenden Zinssatz. Da der dem Leasingverhältnis zu Grunde liegende Zinssatz nicht bestimmt werden kann, verwendet LEONI den Grenzfremdkapitalzinssatz, entsprechend der Laufzeit des zu Grunde liegenden Leasingverhältnisses, so wie im Standard vorgeschrieben. In die Bewertung der Leasingverbindlichkeit werden folgende Zahlungen einbezogen: ― Feste Leasingzahlungen (inklusive faktisch feste Zahlungen), abzüglich zu erhaltende Anreizzahlungen ― Variable Leasingzahlungen, die auf einem Index oder Kurs basieren, anfänglich mit dem Index oder Kurs zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses bemessen ― Erwartete Zahlungen durch den Leasingnehmer aufgrund von Restwertgarantien ― Ausübungspreise von Kaufoptionen, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben, und ― Strafzahlungen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen, sofern der Laufzeit des Leasingverhältnisses entsprechend die Ausübung des Kündigungsrechts zu Grunde liegt. Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Kurs abhängen, werden nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts einbezogen. Diese Zahlungen werden in der Periode, in der das auslösende Ereignis oder die auslösende Bedingung eintritt, als Aufwand erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt durch eine Erhöhung des Buchwertes, um dem Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit Rechnung zu tragen (unter Verwendung der Effektivzinsmethode) und durch eine Verringerung des Buchwertes, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Die Leasingverbindlichkeiten sind innerhalb der Finanzschulden erfasst. Der Konzern nimmt für die folgenden Fälle eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten und eine entsprechende Anpassung der korrespondierenden Nutzungsrechte vor: ― Die Laufzeit des Leasingverhältnisses hat sich geändert oder es gibt ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände, die zu einer Änderung der Beurteilung hinsichtlich Ausübung einer Kaufoption führt. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz neu bewertet. Das Nutzungsrecht wird dabei um den aus der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit resultierenden Betrag berichtigt, maximal bis auf einen Buchwert von Null. Darüber hinausgehende Anpassungen sind erfolgswirksam zu erfassen. ― Die Leasingzahlungen ändern sich aufgrund von Index- oder Kursänderungen oder durch eine Änderung der erwarteten zu leistenden Zahlung aufgrund einer Restwertgarantie. In diesen Fällen wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem unveränderten Diskontierungszins neu bewertet (es sei denn, die Änderung der Leasingzahlungen ist auf eine Änderung eines variablen Zinssatzes zurückzuführen. In diesem Fall ist ein aktualisierter Zinssatz zu verwenden). ― Ein Leasingverhältnis wird geändert und die Änderung des Leasingverhältnisses nicht als separates Leasingverhältnis erfasst. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit auf der Grundlage der Laufzeit des geänderten Leasingverhältnisses neu bewertet, indem die geänderten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz zum effektiven Zeitpunkt der Änderung abgezinst werden. Das Nutzungsrecht wird entsprechend angepasst. IFRS 16 erlaubt dem Leasingnehmer, auf eine Trennung zwischen Leasing- und Nicht-Leasingkomponenten zu verzichten und Verträge mit zugehörigen Nicht-Leasingkomponenten entsprechend als eine einzige Vereinbarung nach IFRS 16 zu bilanzieren. Der Konzern hat diese Erleichterungsvorschrift nicht genutzt. Bei Verträgen, die eine Leasingkomponente und eine oder mehrere zusätzliche Leasing- oder Nichtleasingkomponenten enthalten, ordnet der Konzern die Gegenleistung im Vertrag jeder Vertragskomponente auf der Grundlage des relativen Einzelveräußerungspreises der Leasingkomponente und der aggregierten Einzelveräußerungspreise der Nicht-Leasingkomponente zu. LEONI hat das Wahlrecht ausgeübt, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse (mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger) und für Leasingverhältnisse von geringem Wert (Neuwert des Vermögensgegenstandes ist kleiner als 5.000 EUR) nicht zu erfassen. Die entsprechenden Leasingzahlungen werden als Aufwendungen in den Funktionsbereichen der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt. Immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte sind Patente, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen, Marken, Technologien und Fertigungs-Know-how. Ein immaterieller Vermögenswert, der aus Entwicklungsausgaben resultiert, wird aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt eine Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden und dass die weiteren Kriterien des IAS 38.57 erfüllt sind. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Bei der Bewertung in den Folgeperioden ist zwischen immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer und mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer zu differenzieren. Gemäß IAS 38 sind immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben. Das Unternehmen schreibt daher in Übereinstimmung mit diesen Regelungen als immaterielle Vermögenswerte aktivierte Entwicklungskosten und andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert, in der Regel auf Null ab. Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer handelt es sich im Wesentlichen um Softwarelizenzen mit einer Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren sowie um im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen mit Nutzungsdauern von zwei bis 23 Jahren und erworbene Technologie und Fertigungs-Know-how mit einer Nutzungsdauer von zwei bis 15 Jahren. Die Abschreibungsmethode und die Abschreibungsdauer werden für einen immateriellen Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswertes erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode und der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer sind gemäß IAS 38 nicht planmäßig abzuschreiben, sondern werden nach IAS 36 mindestens einmal jährlich hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft und sind ggf. auf ihren niedrigeren erzielbaren Betrag ("recoverable amount") abzuschreiben. Die Überprüfung wird zum 31. Oktober jeden Jahres nach den gleichen Grundsätzen vorgenommen wie bei den Geschäfts- oder Firmenwerten. Die Ausführungen im folgenden Abschnitt gelten daher analog. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Immaterielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang zu erwarten ist. Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- oder Firmenwerte ("Goodwill") aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Werthaltigkeit zum 31. Oktober vor. Eine Überprüfung findet auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Für Zwecke des Werthaltigkeitstests wird ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("cash-generating units") des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen sie zugeordnet wurden, getestet, indem der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Einheiten mit ihrem erzielbaren Betrag ("recoverable amount") verglichen wird. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, liegt eine Wertminderung vor und es ist auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less cost to sell") und Nutzungswert ("value in use"). Der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist definiert als der Barwert der erwarteten Cashflows, die dem Unternehmen aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zufließen werden. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten zukünftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Discounted-Cashflow-Bewertungsmodelle, Börsenkurse oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Dabei beinhalten die wichtigsten Annahmen, auf denen die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten und des Nutzungswerts basiert, geschätzte Wachstumsraten sowie gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Die Abzinsungssätze werden auf Basis eines risikofreien Zinssatzes und einer Marktrisikoprämie ermittelt. Sie spiegeln die gegenwärtige Marktbeurteilung der spezifischen Risiken jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit wider. Die zugrunde liegenden Schätzungen sowie die zugehörige Methodik können einen erheblichen Einfluss auf die jeweiligen Werte und letztlich auf die Höhe einer möglichen Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte haben. Eine spätere Zuschreibung infolge des Wegfalls der Gründe für einen in vergangenen Geschäftsjahren oder Zwischenberichtsperioden erfassten Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts ist nicht zulässig. Die grundlegenden Annahmen, auf deren Basis LEONI den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bestimmt, beinhalten langfristige Wachstumsraten von 1,5 Prozent und Abzinsungssätze (nach Steuern) von 8,45 Prozent bis 9,74 Prozent (Vorjahr: 7,69 Prozent bis 8,96 Prozent). Detaillierte Erläuterungen zu den Wertminderungsüberprüfungen des Geschäftsjahres sind in der Textziffer 17 enthalten. Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen An jedem Bilanzstichtag wird eine Einschätzung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass langfristige Vermögenswerte wertgemindert sein könnten. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswerts bestimmt und seinem Buchwert gegenübergestellt. Die Systematik und die Auswirkungen dieser Überprüfung sind analog zum Test des Geschäfts- oder Firmenwerts (siehe vorstehende Ausführungen zum Geschäfts- oder Firmenwert). Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten oder anderen Gruppen von Vermögenswerten weitgehend unabhängig generierten Mittelzuflüsse zugeordnet werden, wird deren Werthaltigkeit auf Basis der kleinsten übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten getestet. Wenn die Gründe für eine früher vorgenommene Abwertung weggefallen sind, werden die Vermögenswerte wieder zugeschrieben. Die Zuschreibung ist auf den Wert beschränkt, der sich bei Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben hätte. Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte wie auch für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer einmal jährlich eine entsprechende Wertminderungsprüfung durchgeführt. Zu den durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen des Geschäftsjahres sind in der Textziffer 16 detailliertere Erläuterungen enthalten. Finanzinstrumente LEONI wendet seit dem 1. Januar 2018 den Standard IFRS 9 an. Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert ausgewiesen, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald LEONI Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird, ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang der Erfüllungstag relevant, d.h. der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch LEONI geliefert wird. Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, Beteiligungen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Schuldscheindarlehen und derivative Finanzverbindlichkeiten. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: ― Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen. ― Der Konzern behält zwar die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IFRS 9.3.2.5 ("pass-through-arrangement") erfüllt. ― Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und dabei entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, oder anderenfalls die Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert übertragen. Zahlungseingänge auf verkaufte Forderungen, die am Bilanzstichtag noch nicht an den Forderungskäufer weitergeleitet waren, werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die der Verbindlichkeit zugrundeliegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Buchwerts berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 aufgeführten Bewertungskategorien zugeordnet, in die sie zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes designiert werden. Finanzielle Vermögenswerte Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt nach IFRS 9 auf Grundlage des Geschäftsmodells des Konzerns zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte. Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien eingeteilt: ― Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL) Diese Kategorie enthält zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte designiert wurden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Factorings verkauft werden sollen und dem entsprechend nach dem Geschäftsmodell "Verkaufen" bilanziert werden, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie werden erfolgswirksam erfasst. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nach dem Geschäftsmodell "Verkaufen" kategorisiert sind, als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert. Andere originäre finanzielle Vermögenswerte wurden dieser Kategorie nicht zugeordnet. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte zu designieren, wurde kein Gebrauch gemacht. Gemäß IFRS 9 werden alle Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Zeitwertbewertung resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von dem Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, macht der Konzern derzeit keinen Gebrauch. ― Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" sind insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Factoring) sowie sonstige Forderungen. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind: ― Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und ― die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird. ― Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt. Sie werden entsprechend ihrem Nennwert bewertet. Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern einen vereinfachten Ansatz zur Wertminderung nach IFRS 9 ("simplified approach") an und erfasst die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Daher verfolgt der Konzern Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Die erwarteten Verluste werden anhand einer Wertminderungsmatrix ermittelt, indem die wesentlichen Forderungsarten nach deren Risikoeinstufungen gruppiert werden. Die Risikoeinstufungen stehen für die Fähigkeit der Kunden, die fälligen Beträge vertragsmäßig zu begleichen. Die Zuordnungen zu den Ausfallrisikoklassen erfolgen im Wesentlichen auf Basis von externen Ratings der wesentlichen Kunden unter Berücksichtigung von zukunftsbezogenen Schätzungen. Die Aktualisierung der Daten zum externen Rating bzw. der Ausfallwahrscheinlichkeiten erfolgt vierteljährlich bzw. jährlich zum Stichtag. Basierend auf dieser Vorgehensweise erfolgt für diese Finanzinstrumente keine Unterscheidung zwischen der Zuordnung in Stufe 1 und Stufe 2 des Wertminderungsmodells nach IFRS 9. Die Risiken der restlichen Kunden wurden anhand eines pauschalen Ansatzes zur Ermittlung der Risikoeinstufung einbezogen. Zur Berechnung der erwarteten Verluste wird die Ausfallwahrscheinlichkeit entsprechend der Ausfallrisikoklassen zugrunde gelegt, die in einer Bandbreite von "geringes Risiko" bis "ausgefallene Forderungen" kategorisiert sind. Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, werden Finanzinstrumente in die Stufe 3 des Wertminderungsmodells nach IFRS 9 transferiert. Dabei geht der Konzern bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen erheblich überfällig sind. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. Für Bankguthaben sowie für sonstige den Wertminderungsvorschriften unterliegende finanzielle Vermögenswerte ist das allgemeine Wertminderungsmodell des IFRS 9 anzuwenden. Der Konzern verfolgt daher die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner, um eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zu erkennen. Bei Ersterfassung werden diese Finanzinstrumente der Stufe 1 zugeordnet. Der erwartete Verlust entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten 12 Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann. Der identifizierte mögliche Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich. Finanzielle Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien eingeteilt: ― Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) Finanzielle Verbindlichkeiten, die unter diese Kategorie fallen, werden auch in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und die daraus resultierenden Gewinne und Verluste ergebniswirksam erfasst. Diese Kategorie umfasst zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten designiert wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Im Geschäftsjahr 2019 waren keine originären finanziellen Verbindlichkeiten als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und es wurde nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, finanzielle Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten zu designieren. ― Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) Alle finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht in die oben genannte Kategorie fallen und keine derivativen Finanzinstrumente sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten der Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen. Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte Im LEONI-Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem Marktwert am Abschlussstichtag bilanziert. Abhängig von der Fälligkeit werden Derivate mit positivem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Aus der Marktwertänderung resultierende Gewinne oder Verluste werden grundsätzlich ergebniswirksam behandelt. Soweit Derivate, die zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme aus schwebenden Geschäften oder geplanten Transaktionen abgeschlossen werden ("Cashflow Hedges"), den Anforderungen des Rechnungslegungsstandards hinsichtlich des Hedge-Accountings genügen, werden die Wertänderungen dieser Derivate bis zur Realisierung des Ergebnisses aus den abgesicherten Grundgeschäften im sonstigen Ergebnis bzw. direkt im Eigenkapital gesondert verbucht. Diejenigen Teile der Marktwertänderungen der Derivate, die hinsichtlich des abgesicherten Risikos als ineffektiv angesehen werden, werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam verbucht. In der Folgezeit werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge zeitgleich mit der Ergebnisauswirkung der gesicherten Transaktion in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Werden Zinsderivate ("Fair Value Hedges") zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Grundgeschäfts abgeschlossen, wird auch das Sicherungsinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und sowohl die Marktwertänderungen des Sicherungsderivates als auch des abgesicherten Grundgeschäfts, soweit sie aus dem gesicherten Risiko resultieren, in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen erfasst. Warentermingeschäfte, die durch einen Ausgleich in bar erfüllt werden, sind als Derivat bilanziert. Die Marktwertänderung des Derivats wird erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Konzerns abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchverträge), werden nicht als derivatives Finanzinstrument, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert. Enthalten hybride Verträge eingebettete Derivate mit einer finanziellen oder nichtfinanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag, werden die Derivate getrennt vom Basisvertrag bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Überprüfung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, das getrennt vom Basisvertrag zu bilanzieren ist, wird zu dem Zeitpunkt vorgenommen, zu dem das Unternehmen Vertragspartei geworden ist. Eine Neubeurteilung wird nur dann vorgenommen, wenn es zu erheblichen Änderungen der Vertragsbedingungen kommt, aus denen eine signifikante Änderung der Zahlungsströme resultiert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne werden aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit-Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Änderungen aus den versicherungsmathematischen Annahmen oder Unterschiede zwischen der tatsächlichen Entwicklung und den ursprünglichen Annahmen sowie Vermögensgewinne oder -verluste, die sich als Differenz zwischen dem im Nettozinsaufwand berücksichtigten und tatsächlichen Ertrag aus dem Vermögen des Pensionsfonds bzw. dem Planvermögen ("plan assets") ergeben (versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste), werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird zum Zeitpunkt der Planänderung ergebniswirksam erfasst. Die als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Nettoverpflichtung umfasst den Barwert der leistungsorientierten Zusagen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Der Wert eines Vermögenswerts beschränkt sich auf den Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Nettoverpflichtung werden unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn am Bilanzstichtag eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen gegenüber einem Dritten entstanden ist, deren Eintritt als wahrscheinlich anzusehen ist und deren Höhe verlässlich bestimmt werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung beispielsweise aus einem Versicherungsvertrag erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt gemäß IAS 37 mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Soweit Rückstellungen erst nach einem Jahr fällig werden und eine verlässliche Abschätzung der Auszahlungsbeträge bzw. -zeitpunkte möglich ist, wird für den langfristigen Teil der Barwert durch Abzinsung ermittelt. Die Aufzinsungsbeträge werden im Zinsaufwand erfasst. Verpflichtungen zur Entsorgung einer Sachanlage und Rekultivierungsverpflichtungen ihres Standortes oder ähnliche Verpflichtungen sind als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlage zu aktivieren und gleichzeitig als Rückstellung zu passivieren. In den Folgeperioden ist dieser hinzuaktivierte Betrag über die Restnutzungsdauer der Sachanlage planmäßig abzuschreiben. Die bestmögliche Schätzung der Zahlungsverpflichtung bzw. Rückstellung wird am Ende jedes Berichtszeitraums auf ihren aktuellen Barwert angepasst. Restrukturierungsrückstellungen werden angesetzt, wenn die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entsprechend den Kriterien gemäß IAS 37.72 entstanden ist. Abgegrenzte Schulden ("accruals") werden nicht unter den Rückstellungen, sondern unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen. Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, werden als Rückstellung erfasst. Das Bestehen eines belastenden Vertrages wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrages ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrages den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. Ertragsteuern Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die für die entsprechende Periode zur Anwendung kommen. Unsichere laufende Ertragsteuerpositionen für noch nicht endgültig veranlagte Steuerjahre werden dabei auf der Grundlage der Regelungen zu IFRIC 23 und basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit mit der bestmöglichen Schätzung berücksichtigt. Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ("balance sheet liability method") gebildet. Danach werden aktive und passive latente Steuern für sämtliche temporäre Differenzen, abgesehen von den Ausnahmen des IAS 12.15, IAS 12.24, IAS 12.39 und IAS 12.44, zwischen dem Wertansatz in der Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie für steuerliche Verlustvorträge erfasst ("temporary-Konzept"). Dabei sind die Steuersätze anzuwenden, die nach der derzeitig gültigen oder verabschiedeten Rechtslage künftig gelten werden, wenn sich die Differenzen wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen von Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der Periode, in der das Gesetz verabschiedet wird, ergebniswirksam berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden nur insoweit angesetzt, als es wahrscheinlich ist, dass die damit zusammenhängenden Steuervorteile realisiert werden können. Die rechtlich selbständigen Gesellschaften werden daraufhin einzeln überprüft, eine etwa vorliegende Verlusthistorie wird in die Betrachtung mit einbezogen. Weitere Einzelheiten sind in der Textziffer 10 dargestellt. Die bilanzierten und die nicht angesetzten aktiven latenten Steuern werden zu jedem Bilanzstichtag diesbezüglich überprüft. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen und von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ergebnis je Aktie Das Ergebnis je Aktie wird in Übereinstimmung mit IAS 33 "Earnings per Share" ermittelt. Das Basis-Ergebnis je Aktie ergibt sich durch Division des den LEONI-Aktionären zuzurechnenden Konzernüberschusses durch den gewogenen Durchschnitt der Zahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des den LEONI-Aktionären zuzurechnenden Konzernüberschusses durch die Summe der gewogenen Durchschnittszahl der im Umlauf befindlichen Stammaktien und der gewogenen Durchschnittszahl der in Stammaktien umwandelbaren Wertpapiere. In den dargestellten Berichtsperioden gab es keine Verwässerungseffekte. Kapitalflussrechnung Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 in die Bereiche betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Dabei werden die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode ermittelt, indem das Periodenergebnis um Auswirkungen von nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfällen, Rückstellungen und Abgrenzungen von vergangenen oder künftigen betrieblichen Ein- und Auszahlungen sowie um Ertrags- und Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, berichtigt wird. Unter den "sonstigen zahlungsunwirksamen Aufwendungen und Erträgen" werden dabei im Wesentlichen nicht als Gewinnausschüttung vereinnahmte Ergebnisse der at equity bilanzierten Unternehmen und aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Währungsergebnisse ausgewiesen. Gezahlte Zinsen im Zusammenhang mit dem Working Capital Management sowie erhaltene Zinsen wurden bisher im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen. Nach einer Analyse der Darstellung bei vergleichbaren Unternehmen haben wir festgestellt, dass die Mehrzahl der Unternehmen sämtliche gezahlten und erhaltenen Zinsen als Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausweist. Zur besseren Vergleichbarkeit haben wir daher den Ausweis entsprechend geändert. Den Vorjahreswert der gezahlten Zinsen im Bereich der betrieblichen Tätigkeit haben wir entsprechend angepasst und einen Betrag in Höhe von 6.972 T€ in den Finanzierungsbereich umgegliedert. Der Vorjahreswert der erhaltenen Zinsen wurde mit 283 T€ ebenfalls der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Gezahlte Dividenden sind im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit enthalten. Der Finanzmittelbestand setzt sich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Diese beinhalten Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt. Der Einfluss von wechselkursbedingten Wertänderungen auf den Finanzmittelbestand wird gesondert ausgewiesen, sodass der Finanzmittelbestand zu Beginn und Ende der Berichtsperiode abgestimmt werden kann. Segmentberichterstattung Die Segmentberichterstattung erfolgt unter Anwendung des Rechnungslegungsstandards IFRS 8 "Geschäftssegmente" entsprechend des dort verankerten Management-Ansatzes ("management approach"), der eine an der internen Organisations- und Berichtsstruktur sowie an den internen Steuerungsgrößen anknüpfende Segmentierung und Berichterstattung vorsieht. Die Abgrenzung und Bestimmung der Segmente wurde daher entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur vorgenommen. Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert. Der Konzern verfügt daher über zwei berichtspflichtige Segmente: Wire & Cable Solutions und Wiring Systems. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Das EBIT wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses ermittelt. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe der zum Stichtag ausgewiesenen Vermögenswerte, Schulden und die Angabe von Eventualverpflichtungen sowie auf die Aufwendungen und Erträge auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten jedoch Ereignisse entstehen, die in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte und Schulden führen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres wesentliche Anpassungen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein werden, werden nachstehend erläutert. Die Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- und Firmenwerten, immateriellen Vermögenswerten und von langfristigen Vermögenswerten basiert auf der Berechnung des erzielbaren Betrags, der der höhere Wert aus dem Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen die langfristigen Vermögenswerte oder Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Zinssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln (Discounted-Cashflow-Methode). Die Cashflows werden aus der Unternehmensplanung der nächsten fünf Geschäftsjahre abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und wesentliche künftige Investitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten erhöhen werden, nicht enthalten sind. Die Unternehmensplanung wird unter Berücksichtigung von Zielvorgaben bottom-up erstellt, d.h. die Planzahlen werden für jede Business Unit oder Business Group bzw. Tochtergesellschaft detailliert erstellt und zu den Segmenten und zum Gesamtkonzern verdichtet. Wesentliche Planungsannahmen basieren auf den von den Automobilherstellern kommunizierten erwarteten Stückzahlen. Sie berücksichtigt die auf Erfahrungswerten beruhenden Preisvereinbarungen und erwartete Effizienzsteigerungen sowie eine auf Basis der strategischen Ausrichtung abgeleitete Umsatzentwicklung. Der erzielbare Betrag ist stark abhängig von den prognostizierten Abnahmemengen und von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Diskontierungssatz. Die Schätzung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten unterscheidet sich vom Nutzungswert nur durch die Behandlung des Bewertungsobjekts als nicht zum Konzern zugehöriger Geschäftsbetrieb. Die zur Ermittlung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen und Parameter sowie die Einzelheiten zu den Werthaltigkeitstests werden in den Textziffern 17 und 18 näher erläutert. Für die Bilanzierung aktiver latenter Steuern, im Wesentlichen auf nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge, sind Einschätzungen und Ermessensentscheidungen der Unternehmensleitung in Bezug auf die Höhe der zukünftig zur Nutzung der Verlustvorträge zur Verfügung stehenden zu versteuernden Einkommen zu treffen. Soweit hinreichend konkretisiert, werden dabei Steuerplanungsstrategien und die erwarteten Eintrittszeitpunkte der Ergebnisse daraus berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden regelmäßig insoweit angesetzt, als aufrechenbare latente Steuerverbindlichkeiten in gleicher Höhe und gleicher Fristigkeit erwartet werden. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern nur dann angesetzt, wenn zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit ausreichend zu versteuerndes Einkommen erwartet wird, um die latenten Steueransprüche aus Verlustvorträgen und temporären Differenzen nutzen zu können. Für diese Beurteilung wird das erwartete zu versteuernde Einkommen aus der Unternehmensplanung abgeleitet, welche nach den oben beschriebenen Grundsätzen erstellt wird. Der Betrachtungszeitraum beträgt aufgrund der zunehmenden Unsicherheiten in der weiteren Zukunft in der Regel fünf Jahre. Bei Gesellschaften in Verlustsituationen werden aktive latente Steuern erst dann angesetzt, wenn sich der Turnaround abzeichnet bzw. mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass die zukünftigen positiven Ergebnisse erzielt werden können. Bei der Bemessung der Wertberichtigungen für latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen werden Regelungen zur Beschränkung der Verlustnutzung (Mindestbesteuerung) beachtet. Weitere Einzelheiten sind in der Textziffer 10 dargestellt. Der Altersversorgungsaufwand aus leistungsorientierten Plänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Diese Bewertungen basieren auf Annahmen und Ermessensentscheidungen in Bezug auf Abzinsungssätze der Nettoverpflichtung, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung solcher Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Einzelheiten zu diesen Unsicherheiten bzw. Sensitivitäten sind in der Textziffer 24 dargestellt. Das Programm VALUE 21 der LEONI AG beinhaltet den Umbau der Gesellschaft von einer Management- in eine schlanke Finanz- und Governance-Holding. Der LEONI-Konzern setzt zu diesem Zweck strategisch auch Maßnahmen zur Anpassung des Personalbestands an die neue Unternehmensstruktur um. Die für diese Restrukturierung anfallenden Kosten betreffen ganz überwiegend auch Reduzierungen im Personalbereich. Aufgrund konkreter Planungsszenarien und bereits beschlossener Restrukturierungsmaßnahmen können die Kosten für den Unternehmensumbau hinsichtlich ihrer mengen- und preisinduzierten Bewertungsparameter verlässlich geschätzt werden. Das Management hat den Konzernumbau für Zwecke der Rechnungslegung angemessen berücksichtigt und Restrukturierungsrückstellungen in ausreichender Höhe dotiert. Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, werden als Rückstellung erfasst. Dabei ist die Bewertung der Rückstellungen in erheblichem Maß mit Schätzungen verbunden. LEONI bildet Rückstellungen für drohende Verluste aus Verträgen mit Kunden und auftragsbezogene Risiken, wenn die geschätzten Gesamtkosten die unvermeidbaren Umsatzerlöse übersteigen. Mittels laufender Kontrolle des Projektfortschritts und Aktualisierung der Schätzungen identifiziert LEONI die erwarteten Verluste aus den Kundenverträgen. 2 | Neue Rechnungslegungsvorschriften Im Geschäftsjahr erstmalig angewendete neue Rechnungslegungsvorschriften IFRS 16 IFRS 16 führt neue oder geänderte Anforderungen in Bezug auf die Bilanzierung von Leasingverhältnissen ein. Die Änderung der Definition eines Leasingverhältnisses betrifft gemäß IFRS 16 im Wesentlichen das Konzept der Beherrschung im Gegensatz zur Fokussierung auf "Chancen und Risiken" in IAS 17 und IFRIC 4. Nach Inanspruchnahme der Erleichterungen zum Erstanwendungszeitpunkt wendet LEONI die Definition eines Leasingverhältnisses und die damit verbundenen Leitlinien des IFRS 16 auf alle Verträge an, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden. Anreizzahlungen (z.B. mietfreie Perioden) werden im Rahmen der Bewertung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten erfasst, während sie nach IAS 17 abgegrenzt und in der Regel linear als Reduzierung der Mietaufwendungen amortisiert wurden. Vom Leasingnehmer an den Leasinggeber gegebene Restwertgarantien werden nach IFRS 16 nur zu dem voraussichtlich fälligen Betrag angesetzt, während nach IAS 17 der garantierte Höchstbetrag zu berücksichtigen war, sofern der Vertrag als nach IAS 17 Finanzierungsleasing qualifiziert wurde. IFRS 16 "Leasingverhältnisse" gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen und ersetzt IAS 17 "Leasingverhältnisse". LEONI wendet die neuen Regelungen des IFRS 16 erstmals im Geschäftsjahr 2019 an und hat für die Umsetzung den modifizierten retrospektiven Ansatz gewählt, der durch die Übergangsvorschriften im Standard geregelt ist. Daher wurde die Vergleichsperiode 2018 nicht angepasst. Für Leasinggegenstände von geringem Wert (Neuwert des Vermögensgegenstands kleiner als 5 T€) und für kurzfristige Leasingverhältnisse (Vertragslaufzeit weniger als zwölf Monate) hat LEONI von den Anwendungserleichterungen Gebrauch gemacht, diese als Aufwand über den Nutzungszeitraum linear zu erfassen. Zum Erstanwendungszeitpunkt wurde von folgenden anderen Vereinfachungen Gebrauch gemacht, die durch den Standard erlaubt sind: Die anfänglichen, direkten Kosten wurden nicht bei der Erstanwendung berücksichtigt. Sah ein Vertrag im Erstanwendungszeitpunkt Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen vor, so wurde die Laufzeit des Leasingverhältnisses rückwirkend bestimmt. Aus der Erstanwendung des IFRS 16 ergeben sich somit folgende Effekte: Konzernbilanz scroll T€ 31.12.2018 vor Anpassung Anpassung 01.01.2019 nach Anpassung Summe Aktiva 3.461.528 157.177 3.618.705 Sonstige Vermögenswerte 170.326 - 757 169.569 Sachanlagevermögen 1.206.316 157.934 1.364.250 davon Nutzungsrechte 0 157.934 157.934 Summe Passiva 3.461.528 157.177 3.618.705 Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil an langfristigen Krediten 176.550 34.404 210.954 davon kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 0 34.404 34.404 Langfristige Finanzschulden 587.880 122.773 710.653 davon langfristige Leasingverbindlichkeiten 0 122.773 122.773 LEONI setzt in der Konzernbilanz zum Umstellungszeitpunkt Leasingverbindlichkeiten an, die unter IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse erfasst wurden. Diese Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Leasingzahlungen bewertet. Die Leasingzahlungen werden mit dem Leasingverhältnis zu Grunde liegenden Grenzfremdkapitalzinssatz abgezinst. Das dazugehörende Nutzungsrecht wurde zum gleichen Betrag bilanziert wie die Leasingverbindlichkeit, angepasst um im Voraus geleistete Leasingzahlungen. Infolgedessen wurden bei der erstmaligen Überleitung auf IFRS 16 Nutzungsrechte von insgesamt 157.934 T€ abzgl. im Voraus geleisteter Leasingzahlungen in Höhe von 757 T€ und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 157.177 T€ erfasst. Daraus resultierte eine Bilanzverlängerung von 157.177 T€. Ausgehend von den operativen Leasingverpflichtungen zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgender Überleitungseffekt auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten: scroll T€ 01.01.2019 Operative Leasingverpflichtungen zum 31.12.2018 187.582 Anwendungserleichterung für kurzfristige Leasingverhältnisse - 3.718 Anwendungserleichterung für Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte - 954 Sonstiges 1 - 12.005 Brutto-Leasingverbindlichkeit zum 01.01.2019 170.905 Abzinsung - 13.728 Leasingverbindlichkeit durch Erstanwendung von IFRS 16 zum 01.01.2019 157.177 Der gewichtete Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes für die Abzinsung der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 betrug 2,5 %. 1 Diese Position resultiert im Wesentlichen aus folgenden Leasingverhältnissen: - Leasingverhältnisse, aus welchen bereits eine vertragliche Verpflichtung nach IAS 17 entstanden ist, die Bereitstellung des Leasinggegenstandes jedoch noch nicht erfolgt ist und somit noch keine Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 angesetzt wird (-24,3 Mio €) - Leasingverhältnisse mit hinreichend sicheren Verlängerungsoptionen, welche in der Berechnung der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 berücksichtigt sind, jedoch in den operativen Leasingverpflichtungen nach IAS 17 nicht enthalten sind (7,6 Mio €) Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über die betroffenen Bilanzposten und die Weiterentwicklung der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten zum 31. Dezember 2019: scroll Aktiva T€ 31.12.2019 Sachanlagevermögen 1.452.921 davon Nutzungsrechte 202.225 scroll Passiva 31.12.2019 Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil an langfristigen Krediten 364.774 davon kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 41.730 Langfristige Finanzschulden 965.010 davon langfristige Leasingverbindlichkeiten 154.694 Kapitalflussrechnung: Die gezahlten Leasingraten sind in der Kapitalflussrechnung enthalten, wobei der Zins- und Tilgungsanteil nach IFRS 16 im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ausgewiesen wird, während die Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse bisher in Summe im operativen Cashflow gezeigt wurden. LEONI tritt nicht in wesentlichem Umfang als Leasinggeber auf. IFRIC 23 Der Konzern wendet IFRIC 23 erstmals im Geschäftsjahr 2019 an. IFRIC 23 legt die Bilanzierung laufender und latenter Steuerschulden aus, bei denen Unsicherheiten hinsichtlich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Solche Unsicherheiten entstehen, wenn die Anwendung des jeweils geltenden Steuerrechts auf eine spezifische Transaktion nicht eindeutig ist und daher auch von der Auslegung durch die Steuerbehörden abhängt, die dem Unternehmen bei der Aufstellung des Abschlusses jedoch nicht bekannt ist. Ein Unternehmen berücksichtigt diese Unsicherheiten nur dann bei den bilanziell erfassten Steuerschulden oder -ansprüchen, wenn es wahrscheinlich ist, dass die entsprechenden Steuerbeträge bezahlt oder erstattet werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die Steuerbehörden ihr Recht zur Überprüfung erklärter Beträge ausüben werden und dabei vollständige Kenntnis aller zugehörigen Informationen besitzen. Wenn sich Tatsachen und Umstände, die Grundlage für die Beurteilung der Unsicherheit waren, geändert haben oder bei Vorliegen neuer relevanter Informationen ist die Beurteilung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Anwendung von IFRIC 23 hatte keine Auswirkungen auf den LEONI-Konzernabschluss, da keine entsprechenden Transaktionen erfolgt sind. Weitere für das Geschäftsjahr 2019 erstmals anzuwendende neue und geänderte Rechnungslegungsstandards oder Interpretationen wirken sich nicht wesentlich auf den Konzernabschluss aus und werden aus diesem Grund nicht näher erläutert. Zukünftige, neue Rechnungslegungsvorschriften Am 23. September 2019 hat das IASB die Verlautbarung "Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)" veröffentlicht. Diese sind von der Europäischen Union am 16. Januar 2020 für die Anwendung in Europa übernommen worden und für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, anzuwenden. Durch die Änderung soll es ermöglicht werden, trotz der Ablösung verschiedener Referenzzinssätze die bisherige Bilanzierung von Sicherungsgeschäften fortzuführen. LEONI erwartet aus diesen Änderungen keine wesentliche Auswirkung auf die Konzernbilanz. Ferner wurden im Geschäftsjahr 2019 wenige weitere Änderungen durch das IASB veröffentlicht. Diese sind nach aktueller Einschätzung für LEONI voraussichtlich ebenfalls nicht relevant und werden aus diesem Grund nicht aufgeführt. 3 | Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss sind neben der LEONI AG 15 inländische und 55 ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen der LEONI AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht. Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften scroll T€ 31.12.2019 31.12.2018 Inland 16 16 Ausland 55 57 Gesamt 71 73 Im Berichtszeitraum wurde der Konsolidierungskreis durch den Verkauf einer chinesischen Gesellschaft des Unternehmensbereichs Wiring Systems sowie durch die Liquidation einer nicht operativ tätigen Gesellschaft des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions verringert. Die vollständige Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, der assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2019 ist am Ende des Anhangs dargestellt. 4 | Akquisitionen und Veräußerungen von Tochterunternehmen LEONI verkaufte im April 2019 die LEONI ZhengAo Automotive Wire Harness Co., Ltd.. Das Tochterunternehmen schied am Tage des Verkaufs aus dem Konsolidierungskreis aus, da zu diesem Zeitpunkt auch die Beherrschung über das Unternehmen auf den Erwerber überging. Die vom Erwerber erbrachte Gegenleistung betrug 4.181 T€. Aus dem Verkauf realisierte der Konzern insgesamt einen Ergebniseffekt aus Entkonsolidierung in Höhe von - 349 T€. Dieser beinhaltete einen Währungsverlust in Höhe von - 247 T€, der aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wurde und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen ist. Folgende Übersicht zeigt die abgegangenen Vermögenswerte und Schulden: scroll T€ Bei Verkauf abgegangen Forderungen aus Lieferung und Leistung 6.803 Vorräte 4.581 Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 139 Sachanlagevermögen 4.372 Sonstige langfristige Vermögenswerte 1.280 Zahlungsmittel und -äquivalente 879 Abgegangene Vermögenswerte 18.055 Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 5.426 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.979 Langfristige Finanzschulden 1.623 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 624 Abgegangene Verbindlichkeiten 9.652 Nettovermögen 8.403 Abgegangener Minderheitenanteil 49 % - 4.119 Erhaltene Gegenleistung 4.181 Abgegangenes Nettovermögen Anteil 51 % - 4.283 Abgehendes OCI - 247 Entkonsolidierungseffekt - 349 Erläuterungen 5 | Segmentberichterstattung Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäftseinheiten organisiert. Die Abgrenzung der Segmente wurde entsprechend der internen Organisations- und Berichtsstruktur vorgenommen. Der Konzern verfügt über zwei berichtspflichtige Segmente: Wire & Cable Solutions Die Wire & Cable Solutions Division ist ein führender Draht- und Kabelhersteller, der sich im Rahmen seiner strategischen Neuausrichtung sukzessive zum Lösungsanbieter von intelligenten und sicheren Energieübertragungs- und Datenmanagement-Systemen entwickelt. Wiring Systems Die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Kabelsätzen, kompletten Bordnetz-Systemen sowie dazugehörigen Komponenten und Steckverbindungen für die internationale Automobil- und Zulieferindustrie bilden das Hauptgeschäft des Unternehmensbereichs Wiring Systems. Das EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten wird vom Management überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Es stellt eine Bereinigung des bisher verwendeten EBIT um außergewöhnliche Einmaleffekte dar. Für eine genaue Definition der Sondereffekte und VALUE 21-Kosten verweisen wir auf den Lagebericht (> Steuerung des operativen Geschäfts). Das EBIT vor Sondereffekten sowie VALUE 21-Kosten wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses ermittelt. Es enthält auch das Ergebnis aus der Equity-Bewertung von Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen. Verkäufe und Erlöse zwischen den Segmenten werden weitgehend zu Preisen berechnet, wie sie auch mit Konzernfremden vereinbart würden Die Segmentinformationen stellen sich für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 wie folgt dar: scroll Wire & Cable Solutions Wiring Systems Division Überleitung T€ 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Umsatzerlöse, brutto 2.000.593 2.140.547 3.029.430 3.169.434 - 184.311 - 208.858 ./. Konzerninnenumsätze 182.339 206.960 1.972 1.898 - 184.311 - 208.858 Konzernaußenumsatz 1.818.254 1.933.587 3.027.458 3.167.536 - - davon Inland 389.220 483.357 735.104 906.647 0 0 davon Ausland 1.429.034 1.450.230 2.292.354 2.260.889 0 0 Auslandsanteil in % 78,6 75,0 75,7 71,4 EBIT - 13.990 65.796 - 370.453 80.222 497 - 1.765 in % vom Konzernaußenumsatz - 0,8 3,4 - 12,2 2,5 EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten 51.209 66.463 - 117.632 92.470 597 - 1.765 in % vom Konzernaußenumsatz 2,8 3,4 - 3,9 2,9 Finanzergebnis und sonstiges Beteiligungsergebnis Ergebnis vor Steuern Steuern vom Einkommen und Ertrag Konzernjahresfehlbetrag/-überschuss Ergebnis aus der Equity-Bewertung 0 0 34.008 23.206 0 0 Abschreibungen 59.984 45.023 130.260 102.620 14.306 10.947 EBITDA 45.994 110.819 - 240.194 182.842 14.804 9.182 Bilanzsumme 1.876.696 1.725.585 2.449.466 2.349.951 - 727.624 - 614.008 Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 106.818 114.243 244.195 204.651 6.111 24.002 Akquisitionen / Investitionen in Finanzanlagen 3.227 0 45 65 0 0 Mitarbeiter im Durchschnitt 8.658 8.671 85.611 83.359 322 343 scroll LEONI Konzern T€ 2019 2018 Umsatzerlöse, brutto 4.845.712 5.101.123 ./. Konzerninnenumsätze - - Konzernaußenumsatz 4.845.712 5.101.123 davon Inland 1.124.324 1.390.004 davon Ausland 3.721.388 3.711.119 Auslandsanteil in % 76,8 72,8 EBIT - 383.946 144.253 in % vom Konzernaußenumsatz - 7,9 2,8 EBIT vor Sondereffekten sowie vor VALUE 21-Kosten - 65.826 157.168 in % vom Konzernaußenumsatz - 1,4 3,1 Finanzergebnis und sonstiges Beteiligungsergebnis - 34.951 - 23.331 Ergebnis vor Steuern - 418.897 120.922 Steuern vom Einkommen und Ertrag - 15.941 - 47.677 Konzernjahresfehlbetrag/-überschuss - 434.838 73.245 Ergebnis aus der Equity-Bewertung 34.008 23.206 Abschreibungen 204.550 158.590 EBITDA - 179.396 302.843 Bilanzsumme 3.598.538 3.461.528 Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielle Vermögenswerte 357.124 342.896 Akquisitionen / Investitionen in Finanzanlagen 3.272 65 Mitarbeiter im Durchschnitt 94.591 89.373 In der Überleitung werden konzerninterne Geschäftsvorfälle zwischen den Segmenten sowie die Werte der AG ausgewiesen. Segmentinformationen nach Regionen: scroll EMEA gesamt davon: Deutschland Osteuropa T€ 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Konzernaußenumsatz Wire & Cable Solutions 1.060.449 1.144.996 389.221 483.357 348.450 375.654 Wiring Systems Division 2.287.770 2.406.009 735.104 906.647 363.492 369.381 3.348.219 3.551.005 1.124.325 1.390.004 711.942 745.035 Langfristige Vermögenswerte 1.155.383 1.009.624 354.181 317.766 481.337 429.477 scroll Übriges Europa Übriges EMEA T€ 2019 2018 2019 2018 Konzernaußenumsatz Wire & Cable Solutions 297.996 266.052 24.782 19.933 Wiring Systems Division 1.154.931 1.091.642 34.243 38.339 1.452.927 1.357.694 59.025 58.272 Langfristige Vermögenswerte 95.736 90.550 224.129 171.831 scroll Amerika Asien Überleitung T€ 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Konzernaußenumsatz Wire & Cable Solutions 412.979 445.926 344.826 342.665 Wiring Systems Division 414.530 348.508 325.158 413.019 827.509 794.434 669.984 755.684 Langfristige Vermögenswerte 217.587 141.877 190.870 164.257 357 - 212 scroll LEONI Konzern T€ 2019 2018 Konzernaußenumsatz Wire & Cable Solutions 1.818.254 1.933.587 Wiring Systems Division 3.027.458 3.167.536 4.845.712 5.101.123 Langfristige Vermögenswerte 1.564.197 1.315.546 Der wesentliche Anteil am Konzernaußenumsatz nach Absatzland entfiel in der Region Asien wie im Vorjahr mit 10,3 Prozent (Vorjahr: 11,9 Prozent) auf China und in der Region Amerika mit 8,8 Prozent (Vorjahr: 8,7 Prozent) auf die USA. Die nach Regionen segmentierten langfristigen Vermögenswerte beinhalten die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sowie die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen. Wie im Vorjahr wurde mit keinem Kunden zehn oder mehr Prozent des Konzernumsatzes erreicht. 6 | Umsatzerlöse LEONI erzielte folgende zeitpunkt- bzw. zeitraumbezogene Umsatzerlöse: scroll T€ 2019 2018 Konzern Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt 1 2.544.919 3.056.623 Übertragung über einen bestimmten Zeitraum 2.300.794 2.044.500 davon Entwicklungsleistungen 1 48.293 49.801 davon kundenindividuelle Produkte 2.252.501 1.994.699 Umsatzerlöse 4.845.712 5.101.123 Wiring Systems Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt 1 726.664 1.123.036 Übertragung über einen bestimmten Zeitraum 2.300.794 2.044.500 davon Entwicklungsleistungen 1 48.293 49.801 davon kundenindividuelle Produkte 2.252.501 1.994.699 Umsatzerlöse 3.027.458 3.167.536 Wire & Cable Solutions Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt 1.818.254 1.933.587 Umsatzerlöse 1.818.254 1.933.587 Die Leistungsverpflichtungen im Bereich Wire & Cable Solutions haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, so dass von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, auf zusätzliche Angaben zu den am Bilanzstichtag noch nicht voll erfüllten Leistungsverpflichtungen zu verzichten. Die Leistungsverpflichtungen aus Serienlieferung im Bereich Wiring Systems haben aufgrund der kurzfristigen Bestellabrufe eine Laufzeit von nur wenigen Wochen, sodass ebenfalls von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wird, auf zusätzliche Angaben zu den am Bilanzstichtag noch nicht voll erfüllten Leistungsverpflichtungen zu verzichten. Für die zum Bilanzstichtag verbleibenden Leistungsverpflichtungen aus begonnenen Entwicklungsaufträgen rechnet der Konzern mit der Erfassung von Umsatzerlösen innerhalb der nächsten zwei Jahre in Höhe von rund 60 Mio. € (Vorjahr: rund 62 Mio. €). Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 189.482 T€ (Vorjahr: 173.943 T€) teilten sich wie folgt auf: scroll T€ 2019 2018 Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 104.729 95.181 Entwicklungsaufträge 12.505 12.680 Kundenindividuelle Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit 92.224 82.501 Langfristige Vertragsvermögenswerte 84.753 78.762 Entwicklungsaufträge 84.753 78.762 Vertragsvermögenswerte 189.482 173.943 7 | Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Erträge setzten sich wie folgt zusammen: scroll T€ 2019 2018 Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 7.573 11.598 Erbringung von Dienstleistungen für Joint Venture in Langfang, China 4.694 5.026 Staatliche Zuwendungen 3.768 4.473 Versicherungsentschädigung 2.477 0 Entkonsolidierungsertrag Geschäftsbereich der Haus- und Elektrogeräte 0 1.086 Sonstige 8.976 7.591 27.488 29.774 Im Geschäftsjahr 2019 wirkten sich Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten mit 7.573 T€ (Vorjahr: 11.598 T€) positiv aus. Diese resultierten zum Großteil aus dem Verkauf eines Grundstücks mit aufstehendem Produktionsgebäude eines Standortes in China. Aus der Erbringung von Dienstleistungen für unser Joint Venture in Langfang, China, entstanden Erträge in Höhe von 4.694 T€ (Vorjahr: 5.026 T€; siehe hierzu auch Textziffer 18). 1 Vorjahreswerte aufgrund Fehlerbehebung angepasst Die erfolgsbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 3.768 T€ (Vorjahr: 4.473 T€) wurden überwiegend für die Förderung der Wirtschaft in China und Ägypten gewährt. Weitere Informationen hierzu siehe Textziffer 8. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 21.928 T€ (Vorjahr: 24.714 T€) beinhalteten unter anderem Währungsverluste in Höhe von 9.523 T€ (Vorjahr: 10.912 T€). scroll T€ 2019 2018 Währungsverluste 9.523 10.912 Factoring-Aufwand 3.308 2.958 Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 2.155 1.527 Wertminderung Geschäfts- oder Firmenwerte 1.928 6.830 Sonstige Steuern 1.308 0 Sonstige 3.706 2.487 21.928 24.714 8 | Zuwendungen der öffentlichen Hand Der Konzern erhielt im Geschäftsjahr 2019 verschiedene erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand von insgesamt 5.166 T€ (Vorjahr: 9.747 T€). Davon wurden 1.398 T€ (Vorjahr: 5.274 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung direkt mit den angefallenen Aufwendungen verrechnet. Weiterhin wurden in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgsbezogene Zuwendungen in Höhe von 3.768 T€ (Vorjahr: 4.473 T€) abgebildet, die hauptsächlich auf das Segment Wiring Systems entfielen. Davon waren 1.387 T€ (Vorjahr: 1.378 T€) auf die Förderung der Exportwirtschaft in Ägypten zurückzuführen und weitere 1.465 T€ (Vorjahr: 260 T€) wurden durch den chinesischen Staat zur Förderung der Entwicklung von E-Mobilitäts-Technologie gewährt. Im Geschäftsjahr 2019 wurden investitionsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 16.562 T€ (Vorjahr: 18.492 T€) erfasst. Der Großteil entfiel dabei, wie bereits im Vorjahr, auf ein Bordnetzwerk in Serbien. Sie wurden von den Anschaffungs- und Herstellungskosten der betreffenden Sachanlagen abgezogen. Die erhaltenen Zuschüsse sind an die Schaffung und mehrjährige Aufrechterhaltung von Arbeitsplätzen, an Steuerzahlungen und an das Erreichen eines Umsatzvolumens bei den Gesellschaften geknüpft. 9 | Finanzerträge und Finanzaufwendungen Bei den Finanzerträgen in Höhe von 566 T€ (Vorjahr: 545 T€) handelte es sich jeweils ausschließlich um Zinserträge. Diese wurden wie im Vorjahr unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode ermittelt. Die Finanzaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen: scroll T€ 2019 2018 Zinsaufwendungen 25.812 20.451 Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 4.402 0 Nettozinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen 3.378 3.316 Sonstige Finanzaufwendungen 2.018 293 Finanzaufwendungen 35.610 24.060 Die Zinsaufwendungen enthielten in Höhe von 24.166 T€ (Vorjahr: 19.501 T€) Zinsen, die ebenso unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode ermittelt wurden. 10 | Ertragsteuern Für die Geschäftsjahre 2019 und 2018 setzten sich die Ertragsteuern einschließlich der latenten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung wie folgt zusammen: scroll T€ 2019 2018 Laufende Ertragsteuern Deutschland 4.916 1.704 Andere Länder 29.170 36.904 34.086 38.608 Latente Steuern Deutschland 12.866 3.283 Andere Länder - 31.011 5.786 - 18.145 9.069 Ertragsteuern 15.941 47.677 Im Geschäftsjahr 2019 wurde Steueraufwand in Höhe von 15.941 T€ (Vorjahr: 47.677 T€) in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In Höhe von 3.359 T€ (Vorjahr: 18 T€) wurde ein Steuerertrag erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst. Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden sind anhand der Steuersätze zu bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der der Vermögenswert oder die Schuld erfüllt werden, erwartet wird. Bei den deutschen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2019 für die Berechnung der latenten Steuern unverändert zum Vorjahr ein Körperschaftsteuersatz von 15 Prozent angewendet. Weiterhin berücksichtigt wurden wie im Vorjahr ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Körperschaftsteuer sowie ein durchschnittlicher Gewerbesteuersatz in Höhe von 13,8 Prozent. Damit ergab sich analog zum Vorjahr für die Berechnung der latenten Steuern bei den inländischen Gesellschaften ein kombinierter Steuersatz von 29,6 Prozent. Bei ausländischen Gesellschaften wurden zur Berechnung der latenten Steuern die jeweiligen landesspezifischen Steuersätze zugrunde gelegt. Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten zum jeweils ausgewiesenen Steueraufwand bzw. der erwarteten zur ausgewiesenen Steuerquote. Zur Ermittlung des erwarteten Steueraufwands wurde der im Geschäftsjahr in Deutschland gültige kombinierte Steuersatz in Höhe von 29,6 Prozent (Vorjahr: 29,6 Prozent) mit dem Ergebnis vor Steuern multipliziert. Die Veränderung der Steuerquote gegenüber dem Vorjahr war im Wesentlichen auf den Nicht-Ansatz von aktiven latenten Steuern auf laufende Verluste zurückzuführen. Bei der Veränderung der Wertberichtigungen aktiver latenter Steuern in Höhe von 116.733 T€ (Vorjahr: 18.154 T€) handelte es sich im Einzelnen in Höhe von 119.752 T€ (Vorjahr: 22.691 T€) um im Geschäftsjahr nicht aktivierte latente Steuern. Diese Wertberichtigungen betrafen wie im Vorjahr im Wesentlichen latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen, soweit hinsichtlich der Nutzbarkeit dieser Verlustvorträge aufgrund der Sach- und Rechtslage sowie der verfügbaren Informationen Unsicherheiten bestanden. Aktive latente Steuern, die in Vorperioden im Wesentlichen auf Verlustvorträge angesetzt worden waren, wurden im Geschäftsjahr nicht abgeschrieben (Vorjahr: 693 T€). In Höhe von - 1.729 T€ (Vorjahr: - 3.363 T€) waren in der Veränderung der Wertberichtigungen ertragswirksame Auflösungen von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern enthalten. Für die Nutzung von Verlustvorträgen, für die in Vorjahren keine Steueransprüche bilanziert waren, enthielt die Position -1.290 T€ (Vorjahr: - 1.867 T€). scroll 2019 2018 T€ % T€ % Erwarteter Steueraufwand (2019: 29,6 %; 2018: 29,6 %) - 123.994 29,6 35.793 29,6 Unterschied zu ausländischen Steuersätzen 2.130 - 0,5 - 12.883 - 10,7 Veränderungen von Wertberichtigungen aktiver latenter Steuern 116.733 - 27,9 18.154 15,0 Nicht abzugsfähige Aufwendungen 1 9.645 - 2,3 12.389 10,3 Ausländische Quellensteuer 15.539 - 3,7 1.530 1,3 Periodenfremder Steuerertrag / -aufwand 2.967 - 0,7 2 0,0 Ergebnisse aus at equity-Beteiligungen - 10.075 2,4 - 6.875 - 5,7 Sonstiges 2.996 - 0,7 - 432 - 0,4 Tatsächlicher Steueraufwand / Steuerquote 15.941 - 3,8 47.677 39,4 1 Darstellung im Vorjahr geändert Bei Gesellschaften, die im laufenden Jahr oder im Vorjahr ein negatives steuerliches Ergebnis erwirtschafteten und bei denen die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge nicht durch einen Passivüberhang der latenten Steuern gedeckt sind, wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 22.795 T€ (Vorjahr: 2.975 T€) angesetzt. Auf Basis von Annahmen und Einschätzungen des Managements über die zukünftige Geschäftsentwicklung, die aus den Erfahrungen der Vergangenheit und den aktuell vorliegenden Informationen und Prognosen entwickelt wurden, liegen für die Realisierung dieser Steueransprüche überzeugende substantielle Hinweise vor. In der Position Sonstiges in Höhe von 2.996 T€ sind mit einem Teilbetrag von 415 T€ ertragswirksame Änderungen ausländischer Steuersätze erfasst (Vorjahr: Steueraufwand 534 T€). Die aktiven und passiven latenten Steuern ergaben sich aus Buchungsunterschieden (temporären Differenzen) in den folgenden Bilanzposten sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen: scroll Konzern-Bilanz Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung T€ 2019 2018 2019 2018 Vorräte 16.312 9.551 6.689 1.021 Forderungen und sonstige Vermögenswerte 17.231 5.458 12.546 2.365 Sachanlagen 5.554 3.973 1.413 791 Immaterielle Vermögenswerte 682 638 44 26 Langfristige finanzielle Vermögenswerte 1.561 987 580 553 Steuerliche Verlustvorträge 213.001 121.271 91.336 22.222 Verbindlichkeiten und Rückstellungen 52.670 27.652 24.824 10.039 Pensionsrückstellungen 35.623 28.886 - 71 - 212 Summe 342.635 198.417 Wertberichtigung - 218.805 - 108.145 - 107.959 - 17.048 Aktive latente Steuern (vor Saldierung) 123.830 90.271 Vorräte 7.637 8.238 701 18 Forderungen und sonstige Vermögenswerte 8.247 8.216 260 - 4.630 Sachanlagen 24.374 29.879 5.920 - 1.458 Immaterielle Vermögenswerte 12.842 12.847 24 2.412 Langfristige finanzielle Vermögenswerte 33.366 30.547 - 2.748 - 22.899 Verbindlichkeiten und Rückstellungen 6.258 3.914 - 2.373 - 2.223 Pensionsrückstellungen 2 8 21 - 47 Others (outside basis difference) 10.525 0 10.525 0 Passive latente Steuern (vor Saldierung) 103.252 93.650 Latenter Steuerertrag / -aufwand 41.731 - 9.069 Nettobetrag der aktiven / passiven latenten Steuern 20.578 - 3.378 In Höhe von 218.805 T€ (Vorjahr: 108.145 T€) wurden keine aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge angesetzt, da eine Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit nicht ausreichend sicher erscheint. Der Nettobetrag der aktiven und passiven latenten Steuern ergab sich wie folgt: scroll Konzern-Bilanz T€ 2019 2018 Aktive latente Steuern 317.013 164.281 Wertberichtigung - 218.805 - 108.145 Nettobetrag der aktiven latenten Steuern 98.208 56.136 Nettobetrag der passiven latenten Steuern 77.630 59.514 Saldo der aktiven und passiven latenten Steuern 20.578 - 3.378 Zur Ermittlung des Nettobetrags der aktiven sowie der passiven latenten Steuern ist eine Saldierung von aktiven und passiven latenten Steuern mit vergleichbarer Fristigkeit auf Ebene der einzelnen Konzerngesellschaften erfolgt. In Bezug auf Dividendenbeschlüsse im Wertaufhellungszeitraum, die ausländische Quellensteuern auslösen, wurden passive latente Steuern in Höhe von 10.525 T€ gebildet. Im Übrigen wurden keine latenten Steuern auf sogenannte "Outside Basis Differences" (Differenzen zwischen dem jeweiligen Nettovermögen inklusive Geschäfts- und Firmenwerten der Tochterunternehmen und dem jeweiligen steuerlichen Wert der Anteile an den Tochterunternehmen) gebildet, da die Umkehrung der Differenzen beispielsweise durch Ausschüttungen gesteuert werden kann und für die absehbare Zukunft keine wesentlichen Steuereffekte zu erwarten sind. Die "Outside Basis Differences" betrugen zum 31. Dezember 2019 115.340 T€ (Vorjahr: 363.633 T€). Am Bilanzstichtag bestanden im Konzern ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge wie auch inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von insgesamt 792.309 T€ (Vorjahr: 450.362 T€), davon sind 666.238 T€ (Vorjahr: 330.532 T€) nach der am jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig. Allerdings können in Deutschland vorgetragene Verluste nur bis zu einem Betrag von 1.000 T€ uneingeschränkt von den positiven Einkünften abgezogen werden. Ein verbleibender Betrag an positiven Einkünften kann bis zu 60 Prozent um vorgetragene Verluste gemindert werden. Bei US Gesellschaften ist der Abzug von Verlustvorträgen auf 80 Prozent der positiven Einkünfte beschränkt. Die nicht unbegrenzt vortragsfähigen steuerlichen Verlustvorträge betrafen ausschließlich ausländische Tochtergesellschaften und werden spätestens bis zum Jahre 2028 verfallen, soweit sie nicht genutzt werden können. Folgende Tabelle zeigt die Nutzbarkeit dieser ausländischen Verlustvorträge: scroll T€ 2019 Nutzbar bis 2020 50 Nutzbar bis 2021 1.027 Nutzbar bis 2022 11.371 Nutzbar bis 2023 21.514 Nutzbar bis 2024 27.594 Nutzbar bis 2025 18.211 Nutzbar bis 2026 16.257 Nutzbar bis 2027 21.811 Nutzbar bis 2028 8.237 Inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie ausländische Verlustvorträge für US State Tax bestanden am Bilanzstichtag im Konzern in Höhe von 518.043 T€ (Vorjahr: 239.358 T€). Die inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind nach der am jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig, die Verrechnungsmöglichkeiten mit zukünftigen positiven Einkünften entsprechen denen der körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge. Im Geschäftsjahr wurden inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 50 T€ (Vorjahr: 47 T€) und inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 50 T€ (Vorjahr: 47 T€) genutzt. Ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge wurden in Höhe von 5.308 T€ (Vorjahr: 30.638 T€) genutzt. Verlustvorträge für US State Tax wurden im Geschäftsjahr nicht in Anspruch genommen (Vorjahr: 0 T€). 11 | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte scroll T€ 2019 2018 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 527.242 625.275 Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 4.795 15.268 Sonstige finanzielle Vermögenswerte 56.117 33.112 588.154 673.655 Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren nicht verzinslich. Am Bilanzstichtag waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch echtes Factoring in Höhe von 218.920 T€ (Vorjahr: 199.597 T€) gemindert. Beim echten Factoring übernimmt die Factoringgesellschaft das Ausfallrisiko der Forderungen. Die hier ausgewiesenen kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 56.117 T€ (Vorjahr: 33.112 T€) enthalten sonstige finanzielle Forderungen in Höhe von 44.341 T€ (Vorjahr: 25.736 T€) und derivative finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 11.776 T€ (Vorjahr: 7.376 T€). Der Anstieg der sonstigen finanziellen Vermögenswerte resultiert im Wesentlichen aus hier bilanzierten Sicherheitseinbehalten aus dem erhöhten Factoring-Volumen. Das maximale Kreditausfallrisiko belief sich auf den Buchwert des Forderungsbestands. Am Abschlussstichtag bestanden keine Anzeichen für über die Wertberichtigung hinausgehende Zahlungsausfälle. 12 | Sonstige Vermögenswerte scroll T€ 2019 2018 Umsatzsteuerforderungen 94.754 111.321 Abgegrenzte Aufwendungen 34.828 30.319 Geleistete Anzahlungen 15.482 12.177 Gehaltsvorschüsse und Reisekostenauslagen 6.030 2.742 Forderungen us sonstigen Steuern 3.933 5.207 Übrige Vermögenswerte 11.368 8.560 166.395 170.326 13 | Vorräte scroll T€ 2019 2018 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 295.574 324.396 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 86.264 96.142 Fertige Erzeugnisse und Waren 154.865 188.752 536.703 609.290 Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst worden ist, belief sich auf 28.936 T€ (Vorjahr: 23.114 T€). Die Bestandsabwertungen waren im Geschäftsjahr 2019 wie im Vorjahr in voller Höhe in den Umsatzkosten enthalten. Die als Aufwand in den Umsatzkosten erfassten Vorräte (Materialaufwand) betrugen im Geschäftsjahr 2.866.138 T€ (Vorjahr: 2.998.025 T€). Im Buchwert waren Vorräte in Höhe von 29.909 T€ (Vorjahr: 41.500 T€) enthalten, die zum erzielbaren Nettoveräußerungswert bewertet wurden. 14 | Sachanlagen Im Geschäftsjahr wurden Zinsen in Höhe von 395 T€ (Vorjahr: 898 T€) aktiviert. Diese betreffen Bauvorhaben in Deutschland und der Ukraine. Für untergegangene und außer Betrieb genommene Sachanlagen erhielt der Konzern im Geschäftsjahr Entschädigungen in Höhe von 1.809 T€ (Vorjahr: 0 T€). scroll T€ Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe Nettobuchwert 1. Januar 2018 312.114 503.889 98.275 138.059 1.052.337 Anschaffungskosten 1. Januar 2018 491.439 1.213.148 313.552 139.016 2.157.155 Währungsunterschiede 357 3.776 772 251 5.156 Zugang 26.907 96.482 31.569 155.801 310.759 Abgang 32.959 23.087 17.718 297 74.061 Umgliederung 11.927 67.690 9.187 - 88.804 0 31. Dezember 2018 497.671 1.358.009 337.362 205.967 2.399.009 Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2018 179.325 709.259 215.277 957 1.104.818 Währungsunterschiede 403 2.440 450 - 3 3.290 Zugang Abschreibungen 16.186 89.769 31.946 48 137.949 Abgang 21.334 17.268 14.762 0 53.364 31. Dezember 2018 174.580 784.200 232.911 1.002 1.192.693 Nettobuchwert 31. Dezember 2018 323.091 573.809 104.451 204.965 1.206.316 Anschaffungskosten 1. Januar 2019 497.671 1.358.009 337.362 205.967 2.399.009 Anpassungen IFRS 16 138.227 9.999 9.708 0 157.934 Währungsunterschiede 4.624 11.220 1.954 1.131 18.929 Zugang 78.297 111.161 33.625 116.261 339.344 Abgang 11.880 28.387 13.674 5.005 58.946 Abgang Konsolidierungskreis 1.540 4.546 323 132 6.541 Umgliederung 103.617 58.354 10.519 - 172.490 0 31. Dezember 2019 809.016 1.515.810 379.171 145.732 2.849.729 Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2019 174.581 785.134 232.910 69 1.192.694 Währungsunterschiede 1.505 6.922 1.231 13 9.671 Zugang Abschreibungen 48.131 97.248 38.432 1.601 185.412 Zugang Wertminderungen 7.898 33.286 4.139 8.006 53.329 Abgang 8.639 19.808 13.682 0 42.129 Abgang Konsolidierungskreis 363 1.616 190 0 2.169 31. Dezember 2019 223.113 901.166 262.840 9.689 1.396.808 Nettobuchwert 31. Dezember 2019 585.903 614.644 116.331 136.043 1.452.921 15 | Immaterielle Vermögenswerte scroll T€ Schutzrechte und ähnliche Rechte, Software und Sonstiges Kundenbeziehungen und Auftragsbestand Entwicklungskosten Geleistete Anzahlungen Summe Nettobuchwert 1. Januar 2018 35.042 14.375 4.515 10.554 64.486 Anschaffungskosten 1. Januar 2018 134.538 123.304 18.893 11.288 288.023 Währungsunterschiede 717 39 136 56 948 Zugang 22.059 0 651 9.427 32.137 Abgang 0 0 157 217 374 Umgliederung 4.001 0 2.708 - 6.709 0 31. Dezember 2018 161.315 123.343 22.231 13.845 320.734 Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2018 99.496 108.929 14.378 734 223.537 Währungsunterschiede 781 68 71 0 920 Zugang Abschreibungen 12.527 6.295 790 1.029 20.641 Abgang 0 0 67 168 235 31. Dezember 2018 112.804 115.292 15.172 1.595 244.863 Nettobuchwert 31. Dezember 2018 48.511 8.051 7.059 12.250 75.871 Anschaffungskosten 1. Januar 2019 161.315 123.343 22.231 13.845 320.734 Währungsunterschiede 540 - 626 445 22 381 Zugang 5.652 0 1.633 10.495 17.780 Abgang 4.567 0 5.174 267 10.008 Abgang Konsolidierungskreis 1.348 0 0 87 1.435 Umgliederung 3.522 0 2.364 - 5.886 0 31. Dezember 2019 165.114 122.717 21.499 18.122 327.452 Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2019 112.804 115.292 15.172 1.595 244.863 Währungsunterschiede 379 -625 339 0 93 Zugang Abschreibungen 14.196 1.757 1.244 1.941 19.138 Zugang Wertminderungen 0 4.287 2.832 0 7.119 Abgang 4.747 0 5.174 267 10.188 Abgang Konsolidierungskreis 155 0 0 0 155 31. Dezember 2019 122.477 120.711 14.413 3.269 260.870 Nettobuchwert 31. Dezember 2019 42.637 2.006 7.086 14.853 66.582 In der Position Schutzrechte und ähnliche Rechte, Software und Sonstiges waren unter anderem im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Technologien bzw. nicht patentiertes Fertigungs-Know-How enthalten. Der Restbuchwert der Technologie bzw. des Fertigungs-Know-Hows betrug 2.716 T€ (Vorjahr: 3.402 T€) und die durchschnittliche Restnutzungsdauer betrug rund fünf Jahre. Wie im Vorjahr waren in Höhe von 1.877 T€ im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Marken enthalten, die als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer klassifiziert wurden, da keine vorhersehbare Begrenzung für die Nutzung dieser Marken existierte. Die im Rahmen von Unternehmenskäufen erworbenen vertraglichen und nicht-vertraglichen Kundenbeziehungen in der Position Kundenbeziehungen und Auftragsbestand hatten einen Restbuchwert von 2.006 T€ (Vorjahr: 8.051 T€), die durchschnittliche Restnutzungsdauer der Kundenbeziehungen über 1.998 T€ (Vorjahr: 8.043 T€) betrug rund sechs Jahre. Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer waren in folgenden Funktionskosten enthalten: scroll T€ 2019 2018 Umsatzkosten 3.814 8.597 Allgemeine Verwaltungskosten 12.834 10.671 Vertriebskosten 330 362 Forschungs- und Entwicklungskosten 2.160 1.011 Gesamt 19.138 20.641 Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr wurden Zuschreibungen vorgenommen. 16 | Überprüfung der Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten Die Sachanlagen und die immateriellen Vermögenswerte wurden bei Vorliegen möglicher Anzeichen einer Wertminderung gemäß IAS 36.13 auf ihre Werthaltigkeit geprüft. Für die Überprüfung der Werthaltigkeit wurden in allen Fällen die erwarteten Cashflows basierend auf der von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Unternehmensplanung abgeleitet. Bei den Werthaltigkeitstests wurde der erzielbare Betrag der jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheit grundsätzlich auf Basis des beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten herangezogen und gemäß IFRS 13 mit Parametern der Stufe drei ermittelt. Das Geschäft des Segmentes Wire & Cable Solutions wird nach Produktgruppen in Business Groups untergliedert, die jeweils zahlungsmittelgenerierende Einheiten für die Überwachung des Geschäfts- oder Firmenwertes (Goodwill) darstellen. Bei einer der Business Groups erfolgt die Steuerung des Geschäfts über verschiedene legale Einheiten hinweg, die für sich alleine keine eigenständigen Mittelzuflüsse generieren. Diese Business Group bildet daher eine zahlungsmittelgenerierende Einheit für die Überprüfung der Werthaltigkeit der Vermögenswerte. In den übrigen Business Groups des Segmentes Wire & Cable Solutions werden alle Geschäftsaktivitäten mit einer einheitlichen Gesamtausrichtung am Markt platziert und die Neupositionierung von LEONI als kundenorientierter Lösungsanbieter für Industrieanwendungen erreicht. Die einzelnen rechtlichen Einheiten sind Fertigungs- und Vertriebsstandorte, die für sich selbständige losgelöste Zahlungsmittelzuflüsse generieren. Die Strukturierung legt den Schwerpunkt auf die Fertigstellung technischer Produkte/Lösungen, die von einer rechtlichen Einheit hergestellt und an Kunden veräußert werden. Interdependenzen mit anderen Produkten sind vorhanden, stellen aber nicht die dominierende Stellgröße dar. Somit stellen die einzelnen legalen Einheiten (LE) der verschiedenen Business Groups die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten dar. Das Segment Wiring Systems gliedert sich in verschiedene Business Units, die nach Kundengruppen diversifiziert sind und sich jeweils aus mehreren rechtlichen Einheiten zusammensetzen. Diese können für sich alleine keine eigenständigen Mittelzuflüsse generieren. Erst das Zusammenwirken mehrerer Standorte mit verschiedenen Wertschöpfungsstufen als auch verschiedenen Produkten sowie Produktgenerationen eröffnet Mittelzuflüsse. Die für das Segment Wiring Systems zu bestimmenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden auf Ebene der jeweiligen Business Units festgesetzt. Innerhalb des Segmentes Wiring Systems erfolgt die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwertes auf der Divisionsebene. Der Goodwill Impairment Test wird daher auf Ebene des gesamten Segmentes Wiring Systems vorgenommen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten aus den Segmenten Wire & Cable Solutions und Wiring Systems auf Basis des erzielbaren Betrags überprüft, bei denen Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorlagen. Der Wertminderungsbedarf und die zugrundeliegenden Annahmen über den Detailplanungszeitraum sind nachfolgend dargestellt: Die Überprüfung führte in dem Segment Wire & Cable Solutions zu einer erfolgswirksamen Erfassung eines Wertminderungsaufwands in Höhe von insgesamt 19,6 Mio. €. Im Wesentlichen ist der Wertminderungsbedarf auf ein schwierigeres wirtschaftliches Umfeld in einzelnen Märkten sowie die geplante Verlagerung von operativem Geschäft zurückzuführen. Zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU) scroll Lfd. Nr. Segment/CGU Wertminderung Mio. € Erzielbarer Betrag Mio. € Durchschnittliches Umsatzwachstum % Durchschnittliche EBIT-Marge % WACC % Wire & Cable Solution 1. LE 1 in den USA - 2,1 8,8 7,1 1,3 7,99 2. LE 2 in Deutschland - 3,8 16,6 6,8 0,5 8,33 3. LE 3 in Deutschland - 5,0 22,6 - 1 - 1 8,22 4. LE 4 in der Schweiz - 3,7 93,5 4,0 3,8 8,35 5. LE 5 in Deutschland - 5,0 13,4 3,7 0,7 8,32 Summe - 19,6 154,9 Wiring Systems 6. OEM 1 - 8,6 60,5 3,3 0,3 9,74 7. OEM 2 - 4,0 32,9 0,0 0,7 9,36 8. OEM 3 - 10,3 40,8 6,2 - 1,8 8,61 Summe - 22,9 134,2 Im Segment WSD erfolgte eine Wertminderung in Höhe von insgesamt 22,9 Mio. €, insbesondere aufgrund von Eintrübungen im Automobilmarkt und damit einhergehenden strategischen Entscheidungen hinsichtlich ausgewählter Kunden. Im Rahmen der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für die jeweiligen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten hat LEONI als wesentliche Annahmen und Berechnungsparameter eine langfristige Wachstumsrate in Höhe von 1,5 Prozent zugrunde gelegt. Zusätzlich zu den erwähnten Abwertungen wurden noch weitere einzelne Vermögenswerte wertberichtigt. Die geänderten Einschätzungen hinsichtlich einzelner Investitionsmaßnahmen führten zur Streichung einiger laufender Projekte. Dadurch kam es zu Abwertungen von weiteren Vermögenswerten in Höhe von 15,4 Mio. €. Davon entfiel eine Wertminderung in Höhe von 5,0 Mio. € auf ein Gebäude in Korea. Insgesamt beliefen sich die Abwertungen von Vermögenswerten auf 57,9 Mio. €, die sich in der Gewinn- und Verlustrechnung hauptsächlich in den Umsatzkosten (48,3 Mio. €), den allgemeinen Verwaltungskosten (6,8 Mio. €) und in den Forschungs- und Entwicklungskosten (2,8 Mio. €) niederschlugen. 1 Keine Angaben aufgrund Verlagerung des operativen Geschäfts 17 | Geschäfts- oder Firmenwerte Die Geschäfts- oder Firmenwerte haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt: scroll T€ 2019 2018 Anschaffungskosten 1. Januar 150.142 149.698 Kumulierte Wertberichtigungen 9.921 3.016 Buchwert 1. Januar 140.221 146.682 Wertberichtigung - 1.928 - 6.830 Währungsdifferenzen 910 368 Buchwert 31. Dezember 139.202 140.221 Anschaffungskosten 31. Dezember 151.071 150.142 Kumulierte Wertberichtigungen 31. Dezember 11.869 9.921 Buchwert 31. Dezember 139.202 140.221 Neben den mindestens einmal jährlich obligatorisch durchzuführenden Werthaltigkeitstests für alle Geschäfts- oder Firmenwerte werden während des Geschäftsjahres bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wertminderung hinweisen, zusätzliche Werthaltigkeitstests durchgeführt. Der mindestens einmal jährlich verpflichtend vorzunehmende Werthaltigkeitstest wurde für alle Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Oktober 2019 durchgeführt. Für Zwecke der Werthaltigkeitsüberprüfung wurden alle Geschäfts- oder Firmenwerte denjenigen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet, die aus den Synergien der Unternehmenszusammenschlüsse Nutzen ziehen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden wie folgt zugeordnet: Im Segment Wiring Systems besteht auf der Segmentebene ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 68,7 Mio. Innerhalb des Segments Wire & Cable Solutions wurde der Business Group Industrial Solutions (BG IN) ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 66,1 Mio. € (Vorjahr: 65,6 Mio. €) und der Business Group Automotive Cables (BG AM) ein Geschäfts- oder Firmenwert von insgesamt 4,1 Mio. € (Vorjahr: 4,1 Mio. €) zugeordnet. Bei den Werthaltigkeitstests aller Geschäfts- oder Firmenwerte wurde der erzielbare Betrag auf Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten ermittelt. Die dabei zugrundeliegenden Cashflow-Prognosen basieren jeweils auf der von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Unternehmensplanung. Den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten lagen dabei folgende wesentliche Annahmen im Detailplanungszeitraum zugrunde: scroll % WSD WCS BG AM BG IN Durchschnittliches Umsatzwachstum 7,3 3,0 5,5 Durchschnittliche Marge 2,8 4,3 4,6 Die Cashflows für den fünf Jahre übersteigenden Zeitraum wurden unter Zugrundelegung einer konstanten jährlichen Wachstumsrate in Höhe von 1,5 % extrapoliert. Die Geschäftsführung nimmt eine konstante Wachstumsrate auf der Grundlage der Wertentwicklung der Vergangenheit und der erwarteten künftigen Marktentwicklung an. Die verwendeten Abzinsungssätze nach Steuern betrugen für das Segment Wiring Systems 8,69 Prozent (Vorjahr: 7,89 Prozent), für die Business Group Automotive Cables 9,20 Prozent (Vorjahr: 8,88 Prozent) und für die Business Group Industrial Solutions 8,45 Prozent (Vorjahr: 7,69 Prozent). Der innerhalb des Segments Wire & Cable Solutions der Business Group Industrial Solutions zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert von 66,1 Mio. € wurde auf Werthaltigkeit getestet. Der Abzinsungssatz nach Steuern betrug 8,45 Prozent (Vorjahr: 7,69 Prozent). Im Ergebnis überstieg der erzielbare Betrag den Buchwert von 418,6 Mio. € um 57,5 Mio. €. Bei einer Erhöhung des Abzinsungssatzes um 0,82 Prozentpunkte (Vorjahr: 2,8 Prozentpunkte) würde ceteris paribus der erzielbare Betrag dem Buchwert entsprechen. Auf Werthaltigkeit getestet wurde ebenfalls der innerhalb des Segments Wire & Cable Solutions der Business Group Automotive Cables zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert von 4,1 Mio. €. Der Abzinsungssatz nach Steuern betrug dabei 9,20 Prozent (Vorjahr: 8,88 Prozent). Der erzielbare Betrag überstieg dabei den Buchwert von 418,4 Mio. € um 16,9 Mio. €. Bei einer Erhöhung des Abzinsungssatzes um 0,27 Prozentpunkte (Vorjahr: 2,23 Prozentpunkte) würde ceteris paribus der erzielbare Betrag dem Buchwert entsprechen. Innerhalb des Segments Wiring Systems wurde der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 68,7 Mio. € vollständig auf Segmentebene zugeordnet und ebenfalls auf Werthaltigkeit getestet. Der Abzinsungssatz nach Steuern betrug dabei 8,69 Prozent (Vorjahr: 8,45 Prozent). Auf Basis der getroffenen Annahmen überstieg der erzielbare Betrag den Buchwert von 1.084,3 Mio. € um 365,9 Mio. €. Bei einer Erhöhung des Abzinsungssatzes um 1,98 Prozentpunkte (Vorjahr: 4,49 Prozentpunkte) würde ceteris paribus der erzielbare Betrag dem Buchwert entsprechen. 18 | Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen betrafen wie im Vorjahr im Wesentlichen die Langfang LEONI Wiring Systems Co. Ltd. mit Sitz in Langfang, China, an der der Konzern einen Anteil von 50 Prozent besitzt und die mit diesem Anteil in den Konzernabschluss einbezogen wird. Geschäftszweck dieses Gemeinschaftsunternehmens ist die Fertigung von Kabelsätzen für Pkw-Baureihen. Für das zuvor genannte wesentliche Gemeinschaftsunternehmen lassen sich aus dem nach IFRS aufgestellten Jahresabschluss folgende Kennzahlen ableiten. Die Angaben erfolgen zu 100 Prozent und spiegeln nicht den Anteil von LEONI an diesen Beträgen wider. Darüber hinaus erfolgt eine Überleitung des anteiligen Nettovermögens auf den Buchwert des Anteils von LEONI am Gemeinschaftsunternehmen. Aus der Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse ergibt sich zum Stichtag eine Bilanzverlängerung von 7.645 T€. scroll T€ 2019 2018 Kurzfristige Vermögenswerte 143.693 109.126 davon flüssige Mittel 12.310 13.496 Langfristige Vermögenswerte 41.147 29.780 Kurzfristige Verbindlichkeiten 99.898 81.965 davon kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 80.823 68.482 Langfristige Verbindlichkeiten 6.452 0 davon langfristige finanzielle Schulden 5.242 0 Umsatzerlöse 324.266 253.590 Zinserträge 342 1.432 Zinsaufwendungen 605 0 Planmäßige Abschreibungen 7.639 4.196 Aufwendungen 236.554 189.258 Ergebnis vor Steuern 79.810 61.568 Ertragsteueraufwand oder -ertrag - 12.020 - 15.452 Ergebnis nach Steuern 67.790 46.116 Sonstiges Ergebnis 364 - 42 Gesamtergebnis 68.154 46.074 Anteiliges Gesamtergebnis 34.077 23.037 Nettovermögen (ohne Goodwill) 78.490 56.941 Anteiliges Nettovermögen 39.245 28.470 Anteiliger Goodwill 4.010 3.972 Beteiligungsbuchwert 43.255 32.442 Nicht wesentliche Gemeinschaftunternehmen 1.439 917 Beteiligungsbuchwert gemäß Bilanz 44.694 33.359 Durchschnittliche Mitarbeiterzahl 749 662 Im Geschäftsjahr hat LEONI eine Dividende von der Langfang LEONI Wiring Systems Co. Ltd. in Höhe von 23.372 T€ (Vorjahr: 23.552 T€) erhalten. Der Buchwert der einzeln nicht wesentlichen Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen betrug 1.439 T€ (Vorjahr: 917 T€). Das anteilig auf LEONI entfallende Gesamtergebnis ist nachfolgend dargestellt: scroll T€ 2019 2018 Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten 113 152 Sonstiges Ergebnis nach Steuern - 122 15 Gesamtergebnis - 9 167 19 | Leasingverhältnisse Bei der Gesellschaft bestehen Leasingverträge für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Maschinen, KFZ sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Berechnung der Leasingverbindlichkeiten zum Stichtag für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten lagen Verträge mit Restlaufzeiten zwischen ein und zwanzig Jahren zugrunde, während Verbindlichkeiten für die Miete von Maschinen, Kfz sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung auf Basis von Restlaufzeiten zwischen ein bis acht Jahren berechnet wurden. Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für Mietverträge erfasst, die eine Laufzeit von weniger als 12 Monaten hatten. Diese Verträge betrafen überwiegend Fahrzeuge, Technische Anlagen und Maschinen, aber auch kurzfristige Gebäudemietverträge. Darüber hinaus wurden Aufwendungen für Mietverträge erfasst, bei denen der Neuwert des Vermögenswerts kleiner als 5 T€ ist. Letztere betreffen überwiegend Büro- und Geschäftsausstattung. Zum 1. Januar 2019 betrug der Buchwert der im Rahmen von Leasingverhältnissen bilanzierten Sachanlagen 157.934 T€. Zu den Effekten der erstmaligen Anwendung der neuen Leasingbilanzierung (IFRS 16) zum 1. Januar 2019 verweisen wir auf Textziffer 2 des Anhangs ("Neue Rechnungslegungsvorschriften"). Im Folgenden ist die nach Anlageklassen gegliederte Entwicklung der Nutzungsrechte im Berichtsjahr sowie deren Bestand zum Stichtag dargestellt: scroll T€ Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe Nettobuchwert 1. Januar 2019 (angepasst) 138.227 9.999 9.708 157.934 Anschaffungskosten 1. Januar 2019 (angepasst) 138.227 9.999 9.708 157.934 Zugänge 61.295 14.930 10.345 86.570 Abgang 2.615 136 89 2.840 31. Dezember 2019 196.907 24.793 19.964 241.664 Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2019 (angepasst) 0 0 0 0 Zugang Abschreibungen 31.081 3.890 6.124 41.095 Zugang Wertminderungen 0 0 0 0 Abgang 1.450 123 83 1.656 31. Dezember 2019 29.631 3.767 6.041 39.439 Nettobuchwert 31. Dezember 2019 167.276 21.026 13.923 202.225 Die Zugänge zu den Nutzungsrechten aus Leasing sind in der Kapitalflussrechnung als nicht zahlungswirksame Zugänge zu den finanziellen Vermögenswerten dargestellt. Die folgenden Beträge sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst: scroll T€ 2019 Abschreibungen auf Nutzungsrechte 41.095 Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 4.402 Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 2.570 Aufwendungen für Leasinggegenstände von geringem Wert 514 Variable Leasingaufwendungen 560 Erträge aus Untermietverhältnissen 148 Gesamtbetrag der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Leasingaufwendungen 48.993 Von den in der Gewinn- und Verlustrechnung im Zusammenhang mit Leasing ausgewiesenen Posten waren 48.964 T€ zahlungswirksam. Sale-and-Leaseback-Transaktionen fanden nur in geringem Umfang statt. Beim Verkauf von Produktionsmaschinen wurden im Berichtsjahr 1.168 T€ vereinnahmt, es entstanden keine Buchgewinne. Zu verschiedenen wesentlichen Sale-and-Lease-back-Transaktionen, die nach dem Bilanzstichtag stattfanden, verweisen wir auf Textziffer 34 des Anhangs ("Ereignisse nach dem Bilanzstichtag"). Die unter den Finanzschulden erfassten Leasingverbindlichkeiten haben sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt: scroll T€ 2019 Buchwert 1. Januar 157.177 Zugänge 86.263 Aufzinsung 4.402 Tilgung - 51.418 Buchwert 31. Dezember 196.424 davon kurzfristig 41.730 davon langfristig 154.694 Die künftigen (nicht abgezinsten) Mindestmietzahlungen aus während der Grundmietzeit unkündbaren Verträgen sind nach ihrer Fälligkeit in Textziffer 27 ("Risikomanagement und Finanzderivate"; Abschnitt "Liquiditätsrisiko") dargestellt. Die Gesellschaft hat in geringfügigem Umfang Leasingverträge für die Anmietung von Grundstücken und Gebäuden mit variablen Leasingzahlungen abgeschlossen, die vom Volumen der Lagerbewegungen abhängig sind. Im Berichtsjahr betrugen die nicht in den Leasingverbindlichkeiten erfassten Aufwendungen für derartige Verträge 560 T€, die Auszahlungen hierfür betrugen 523 T€. Aufgrund von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ergeben sich potentielle künftige Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 2.308 T€. Diese betreffen insbesondere Verlängerungsoptionen von bis zu 15 Jahren für Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Diese Optionen wurden nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt, da ihre Wahrnehmung aktuell nicht als hinreichend sicher beurteilt wurde. Darüber hinaus bestehen nicht bilanzierte künftige Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen (309 T€), aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte (968 T€) sowie über variable Leasingzahlungen und aus Verträgen, die bereits abgeschlossen wurden, jedoch erst nach dem Bilanzstichtag beginnen (14.620 T€). Im Vorjahr gab es nahezu ausschließlich Verpflichtungen aus Operating Leasingverhältnissen, deren Mindestleasingzahlungen sich wie folgt gliederten: scroll Geschäftsjahre T€ 2019 45.482 2020 36.151 2021 29.373 2022 23.061 2023 18.811 ab 2024 34.704 Summe 187.582 20 | Finanzschulden scroll T€ 2019 2018 Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil an langfristigen Krediten 364.774 176.550 Langfristige Finanzschulden 965.010 587.880 1.329.784 764.430 Die Finanzschulden umfassten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Wechselverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie sonstige Darlehensverpflichtungen. Sie betrugen zum 31. Dezember 2019 insgesamt 1.329.784 T€ (Vorjahr: 764.430 T€). Die kurzfristigen Finanzschulden und der kurzfristige Anteil an den langfristigen Krediten beliefen sich am Bilanzstichtag auf 364.774 T€ (Vorjahr: 176.550 T€). Der Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der stärkeren Ausnutzung bestehender Kreditlinien, der Umgliederung von in 2020 fälligen Schuldscheindarlehen in Höhe von 196 Mio. € von lang- in kurzfristige Finanzschulden und der erstmaligen Bilanzierung von kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 34 Mio. € zum Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 16 am 1. Januar 2019 und in Höhe von 8 Mio. € im laufenden Geschäftsjahr. Die im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls deutlich erhöhten langfristigen Finanzschulden belaufen sich am Bilanzstichtag auf 965.010 T€. Im Wesentlichen ist die Steigerung mit 417 Mio. € auf die Inanspruchnahme der Kreditlinien des Konsortialkredites, für die mit einer Rückzahlung nun später als in 12 Monaten zu rechnen ist, zurückzuführen, sowie der erstmaligen Bilanzierung von langfristigen Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 123 Mio. € zum Erstanwendungszeitpunkt des IFRS 16 am 1. Januar 2019 und in Höhe von 32 Mio. € im laufenden Geschäftsjahr. Gegenläufig wirkte die oben genannte Umgliederung in Höhe von 196 Mio. € von den lang- in die kurzfristigen Finanzschulden. Die folgende Übersicht zeigt die bestehenden Schuldscheindarlehen: scroll Nominalwert T€ Buchwert 31.12.2019 T€ Auszahlungsjahr Rückzahlung Verzinsung Sicherungsinstrument 25.000 25.515 2013 endfällig 2020 festverzinslich Fair Value Hedge 6.000 6.054 2015 endfällig 2020 festverzinslich keine 87.000 87.210 2015 endfällig 2020 variabel verzinslich keine 77.500 78.178 2015 endfällig 2020 festverzinslich keine 9.000 9.094 2012 endfällig 2022 festverzinslich keine 21.000 21.048 2015 endfällig 2022 variabel verzinslich keine 19.000 19.203 2015 endfällig 2022 festverzinslich keine 11.000 10.998 2018 endfällig 2023 festverzinslich keine 87.000 86.947 2018 endfällig 2023 variabel verzinslich Cashflow Hedge 66.500 66.505 2018 endfällig 2024 festverzinslich keine 87.000 86.957 2018 endfällig 2024 variabel verzinslich Cashflow Hedge 12.000 12.176 2015 endfällig 2025 festverzinslich keine 58.000 58.032 2018 endfällig 2026 festverzinslich keine 13.500 13.512 2018 endfällig 2028 festverzinslich keine 8.000 7.998 2018 endfällig 2028 variabel verzinslich Cashflow Hedge Details zu den Finanzverbindlichkeiten und Sicherungsinstrumenten sind in der > Note 27 zu finden. 21 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten scroll T€ 2019 2018 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 766.484 956.826 Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 1.562 1.477 Sonstige Verbindlichkeiten 133.212 126.040 901.258 1.084.343 Zum 31. Dezember 2019 betreffen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 141.705 T€ (Vorjahr: 171.254 T€) solche aus Reverse-Factoring Verhältnissen. In den sonstigen Verbindlichkeiten waren Verbindlichkeiten in Höhe von 59.765 T€ (Vorjahr: 39.207 T€) aus dem Eingang von Forderungen, die im Rahmen von echtem Factoring verkauft waren, enthalten. 22 | Kurzfristige andere Verbindlichkeiten scroll T€ 2019 2018 Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 102.284 97.079 Verbindlichkeiten aus Steuern 41.523 46.115 Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 26.656 23.612 Sonstige Verbindlichkeiten 25.861 23.363 196.324 190.169 23 | Rückstellungen Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: scroll T€ 01.01.2019 Verbrauch Auflösung Zuführung Aufzinsung Währungsdifferenzen Rückstellungen des Personalbereichs 27.450 4.524 232 6.498 1.154 - 60 Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen 9.525 3.262 612 12.088 0 - 59 Weitere Rückstellungen des Einkaufs- und Vertriebsbereichs 9.009 3.296 119 106.899 0 - 27 Restrukturierungsrückstellungen 684 455 189 39.803 0 0 Sonstige Rückstellungen 13.379 1.716 1.652 4.063 8 - 46 Summe 60.047 13.253 2.804 169.351 1.162 - 192 scroll T€ 31.12.2019 kurzfristige Rückstellungen 2019 langfristige Rückstellungen 2019 kurzfristige Rückstellungen 2018 langfristige Rückstellungen 2018 Rückstellungen des Personalbereichs 30.406 1.871 28.535 1.388 26.062 Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen 17.798 17.798 0 9.525 0 Weitere Rückstellungen des Einkaufs- und Vertriebsbereichs 112.520 55.453 57.067 8.873 136 Restrukturierungsrückstellungen 39.843 36.676 3.167 684 0 Sonstige Rückstellungen 14.128 4.846 9.282 4.068 9.311 Summe 214.695 116.644 98.051 24.538 35.509 Bei den Rückstellungen des Personalbereichs handelte es sich im Wesentlichen um langfristige Rückstellungen für Jubiläumsrückstellungen in Höhe von 14.048 T€ (Vorjahr: 12.762 T€) und für Altersteilzeit in Deutschland in Höhe von 8.198 T€ (Vorjahr: 8.518 T€). Die Jubiläumsrückstellungen kommen entsprechend der Altersstruktur der Belegschaft zu den jeweiligen Dienstjubiläen der Mitarbeiter zur Auszahlung. Bezogen auf den aktuellen Mitarbeiterbestand wird die Auszahlung schwerpunktmäßig in den nächsten 21 Jahren anfallen. Die Auszahlungen für die Altersteilzeitrückstellungen verteilen sich voraussichtlich auf die nächsten 6,5 Jahre. Die Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen wurden auf Basis von Vergangenheitswerten ermittelt, wobei auch Kulanzzugeständnisse berücksichtigt wurden. Im Geschäftsjahr 2019 wurden den Rückstellungen für Gewährleistungs- und Produkthaftungsfälle 12.088 T€ (Vorjahr: 6.505 T€) zugeführt. Den Gewährleistungs- und Produkthaftungsrückstellungen standen Forderungen an den Versicherer in Höhe von 50 T€ (Vorjahr: 50 T€) gegenüber. Im Einkaufs- und Vertriebsbereich bestanden auftragsbezogene Rückstellungen für belastende Verträge in Höhe von insgesamt 107.298 T€ (Vorjahr: 4.399 T€). Diese resultierten vor allem aus einer im vierten Quartal gebildeten Drohverlustrückstellung in Höhe von rund 80 Mio. € für geänderte Rahmenbedingungen eines Großprojektes. Daraus können Verluste im Laufe des Jahres 2021 und danach über einen mehrjährigen Zeitraum liquiditätswirksam werden. Die verbliebenen Drohverlustrückstellungen resultierten überwiegend aus der Neueinschätzung des Auftragsportfolios und der Marktperspektiven vor dem Hintergrund der geänderten gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Rahmenbedingungen. Der starke Anstieg bei den Restrukturierungsrückstellungen von insgesamt 39.159 T€ steht ganz überwiegend im Zusammenhang mit dem Programm VALUE 21. Die Zuführungen betreffen Abfindungen, die sich zu nahezu gleichen Teilen auf beide Teilkonzerne verteilen und zum Großteil bis Ende 2020 liquiditätswirksam werden. Detaillierte Ausführungen zum Programm VALUE 21 finden sich im Lagebericht. In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen enthalten, die die Bodensanierung eines Grundstücks an einem deutschen Standort betreffen. 24 | Pensionsrückstellungen Bei LEONI existieren in verschiedenen Ländern Versorgungszusagen, die Leistungen im Falle von Invalidität, Pensionierung oder Tod vorsehen. Die wesentlichen Zusagen beschränken sich auf die Gesellschaften in England, Deutschland und in der Schweiz und sind als leistungsorientierte Versorgungszusagen konzipiert. Die Verpflichtungen und das Planvermögen der Versorgungspläne in diesen drei Ländern machten 97,4 Prozent (Vorjahr: 97,1 Prozent) bzw. 99,5 Prozent (Vorjahr: 99,2 Prozent) des Konzernwerts aus. Die Vorsorgepläne in England und der Schweiz werden über rechtlich eigenständige Einrichtungen, den "LEONI UK Pension Scheme" und die "Vorsorgestiftung LEONI Schweiz", verwaltet. Deutschland In Deutschland bietet LEONI den meisten Mitarbeitern die Möglichkeit an, durch Gehaltsumwandlung Versorgungsbezüge zu erwerben (Deferred-Compensation-Vereinbarungen). Die Umwandlungsbeträge werden fest verzinst und führen bei Eintritt des Versorgungsfalls zu einem festgelegten Kapitalleistungsanspruch. Diese Ansprüche sind durch Kapitallebensversicherungen rückgedeckt. Diese Rückdeckungsversicherungen sind qualifizierte Versicherungspolicen und werden daher als Planvermögen berücksichtigt. Die Laufzeiten der Versicherungsverträge sind auf die Fälligkeiten der Leistungen abgestimmt. Die Verzinsung der Versorgungsbausteine richtet sich nach dem jeweils aktuell festgesetzten Höchstzinssatz gemäß § 65 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Deckungsrückstellungsverordnung. Sie ist gedeckelt bei 6 Prozent; aktuell erworbene Versorgungsbausteine werden mit 4,5 Prozent verzinst. Das Versorgungswerk der Leonische Drahtwerke AG, das für Neueintritte bereits im Jahr 1981 geschlossen wurde, gewährt Rentenzahlungen, die sich nach der Betriebszugehörigkeit und dem Einkommen zum Zeitpunkt des Austritts richten. Pensionszusagen bei akquirierten deutschen Unternehmen berechnen sich im Allgemeinen nach dem Lohn- und Gehaltsniveau der Anspruchsberechtigten und/oder ihrer Position in der Unternehmenshierarchie und Betriebszugehörigkeit bzw. nach einem Festbetrag pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Alle Versorgungswerke der akquirierten Unternehmen sind für Neueintritte geschlossen. Aus den Plänen in Deutschland resultiert im Wesentlichen ein Zinsrisiko, ein Langlebigkeitsrisiko und zum Teil ein Risiko aus Gehaltssteigerungen. Vereinigtes Königreich In England besteht ein leistungsorientierter Versorgungsplan, der im Jahr 2000 eingerichtet wurde und das bis dahin gültige Versorgungswerk abgelöst hat. An diesem Plan konnten bis zu seiner Schließung für Neueintritte im Jahr 2008 alle Mitarbeiter teilnehmen. Das Versorgungswerk wird von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren Verwaltungsorgan sich aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite rekrutiert. Ferner sind externe Experten für Vermögensverwaltung und Versicherungsmathematik in beratender Funktion vertreten. Die Treuhandgesellschaft legt die durch LEONI einzuzahlenden Beiträge fest und beschließt über die Höhe der von LEONI zu entrichtenden Zusatzbeiträge im Falle einer Unterdeckung. Durch die anhaltend niedrigen Abzinsungssätze, die für die Berechnung der Pensionsverpflichtung anzuwenden sind, ergibt sich aus dem Saldo aus Anwartschaftsbarwert und Planvermögen aktuell eine Unterdeckung in Höhe von 57.419 T€ (Vorjahr 50.964 T€). Dies entspricht 25,6 Prozent (Vorjahr: 26,1 Prozent) des Anwartschaftsbarwertes. Zwischen LEONI und der Treuhandgesellschaft finden in einem dreijährigen Turnus Verhandlungen statt, in denen Höhe und Zeitraum der Einzahlungen zum Ausgleich der Unterdeckung festgelegt werden. Neben den laufenden Beiträgen wurden im Geschäftsjahr Beiträge in Höhe von 4.481 T€ (Vorjahr: 4.286 T€) zum Ausgleich der Unterdeckung geleistet. Die Höhe der zugesagten Leistungen richtet sich nach dem Einkommen bei Eintritt des Versorgungsfalls, nach Betriebszugehörigkeit und Zuzahlungen der Teilnehmer in den Fonds. Die Rentenanpassungen sind an einen Inflationsindex gekoppelt, der die steigenden Lebenshaltungskosten widerspiegelt. LEONI unterliegt aus den Plänen in England im Wesentlichen einem Zins-, Anlage , Inflations- und Langlebigkeitsrisiko sowie einem Risiko aus Gehaltssteigerungen. Schweiz In der Schweiz besteht neben der staatlichen Rentenversicherung die gesetzliche Pflicht der Unternehmen zur beruflichen Vorsorge für alle Mitarbeiter (BVG) mit der Gewährung von Leistungen im Falle von Pensionierung, Invalidität und Tod. Es handelt sich dabei um einen leistungsorientierten Versorgungsplan, der bei LEONI durch die rechtlich selbständige "Vorsorgestiftung LEONI Schweiz" durchgeführt wird. Das Management der Stiftung obliegt dem Stiftungsrat, der sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite zusammensetzt. Die Risiken aus Langlebigkeit, Zinssatz und Anlagerisiko werden ausschließlich durch die Stiftung getragen. Die Sparbeiträge in die Stiftung werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer geleistet. Im Falle einer Unterdeckung können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Neben der Möglichkeit einer Verringerung der Rentenzahlungen oder einer Erhöhung der Sparbeiträge besteht für die Unternehmen eine gesetzliche Pflicht zur Leistung von Sanierungsbeiträgen. Die Höhe der Versorgungsleistungen richtet sich im Falle von Invalidität oder Tod nach der Höhe des versicherten Lohnes bzw. ist im Falle von Pensionierung abhängig vom Guthaben nomineller Sparkonten (Altersguthaben) im Zeitpunkt der Pensionierung. Sonstige Länder In Frankreich bestehen leistungsorientierte Pensionspläne entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen und zusätzlicher Vereinbarungen. Die Leistungshöhe wird vom Tarifabkommen der französischen Metallindustrie vorgeschrieben. Sie orientiert sich an den Monatsgehältern in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit. Bei den italienischen Tochtergesellschaften bestehen Pensionspläne entsprechend den lokalen gesetzlichen Bestimmungen. Diese sind als leistungsorientierte Pläne nach IAS 19 zu qualifizieren und wurden dementsprechend abgebildet. Des Weiteren bestehen vereinzelt bei ausländischen Tochterunternehmen pensionsähnliche Leistungszusagen, vor allem für Übergangszahlungen nach Eintritt in den Ruhestand, die als leistungsorientierte Pläne gemäß IAS 19 abgebildet wurden und für den Konzern nur von untergeordneter Bedeutung waren. Die Entwicklung der Nettopensionsverpflichtung, die sich aus der Veränderung des Anwartschaftsbarwertes und der Veränderung des Marktwertes des Planvermögens ergibt, stellt sich wie folgt dar: scroll 2019 Veränderung des Anwartschaftsbarwertes T€ UK Deutschland Schweiz Rest Gesamt Anwartschaftsbarwert am Anfang des Geschäftsjahres 195.226 124.510 96.994 12.268 428.998 Dienstzeitaufwand 1.537 2.346 2.199 2.427 8.509 Zinsaufwand 5.662 2.487 789 266 9.204 Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste 18.020 15.272 9.882 810 43.984 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0 0 0 - 81 - 81 Beiträge der Arbeitnehmer 16 3.227 2.260 0 5.503 Währungsdifferenzen 11.313 0 3.999 2 15.314 Transfers nach Schweizer Recht 0 0 3.171 0 3.171 Rentenzahlungen - 7.479 - 3.603 - 5.224 - 1.429 - 17.735 Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 224.295 144.239 114.070 14.263 496.867 scroll Veränderung des Planvermögens T€ UK Deutschland Schweiz Rest Gesamt Marktwert des Planvermögens am Anfang des Geschäftsjahres 144.262 43.238 80.323 2.271 270.094 Zinsertrag 4.238 870 653 65 5.826 Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) 11.725 50 7.293 - 44 19.024 Währungsdifferenzen 8.395 0 3.301 - 35 11.661 Beiträge des Arbeitgebers 6.443 441 2.254 395 9.533 Beiträge der Arbeitnehmer 16 3.227 2.260 0 5.503 Verwaltungskosten, Gebühren und Steuern - 724 0 0 0 -724 Transfers nach Schweizer Recht 0 0 3.171 0 3.171 Rentenzahlungen - 7.479 - 1.022 - 5.224 - 1.216 - 14.941 Planvermögen am Ende des Geschäftsjahres 166.876 46.804 94.031 1.436 309.147 Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 57.419 97.435 20.039 12.827 187.720 scroll 2018 Veränderung des Anwartschaftsbarwertes T€ UK Deutschland Schweiz Rest Gesamt Anwartschaftsbarwert am Anfang des Geschäftsjahres 213.608 121.442 90.167 11.621 436.838 Dienstzeitaufwand 1.772 2.450 1.957 698 6.877 Zinsaufwand 5.024 2.305 641 233 8.203 Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste - 18.363 - 1.352 - 219 322 - 19.612 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 985 0 - 386 4 603 Beiträge der Arbeitnehmer 18 2.834 2.131 0 4.983 Währungsdifferenzen - 2.064 0 3.515 3 1.454 Transfers nach Schweizer Recht 0 0 5.148 0 5.148 Rentenzahlungen - 5.754 - 3.169 - 5.960 - 613 - 15.496 Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 195.226 124.510 96.994 12.268 428.998 scroll Veränderung des Planvermögens T€ UK Deutschland Schweiz Rest Gesamt Marktwert des Planvermögens am Anfang des Geschäftsjahres 146.982 39.941 76.919 2.247 266.089 Zinsertrag 3.502 763 547 75 4.887 Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) - 4.501 23 - 3.472 - 46 - 7.996 Währungsdifferenzen - 1.543 0 2.945 0 1.402 Beiträge des Arbeitgebers 6.274 414 2.065 407 9.160 Beiträge der Arbeitnehmer 18 2.834 2.131 0 4.983 Verwaltungskosten, Gebühren und Steuern - 716 0 0 0 - 716 Transfers nach Schweizer Recht 0 0 5.148 0 5.148 Rentenzahlungen - 5.754 - 737 - 5.960 - 412 - 12.863 Planvermögen am Ende des Geschäftsjahres 144.262 43.238 80.323 2.271 270.094 Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 50.964 81.272 16.671 9.997 158.904 Die Pensionsverpflichtungen sind in der Bilanz als Nettoverbindlichkeit in Höhe von 187.720 T€ (Vorjahr: 158.904 T€) ausgewiesen. Die Transfers nach Schweizer Recht betreffen die Übertragung der Verpflichtung und des entsprechenden Anteils am Planvermögen, dem sog. Freizügigkeitsguthaben, auf den neuen Arbeitgeber oder ein gemäß den landesrechtlichen Vorgaben dafür geeignetes Finanzinstitut. Der Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres entfiel in Höhe von 441.733 T€ (Vorjahr: 380.852 T€) auf über Planvermögen finanzierte Verpflichtungen und in Höhe von 55.133 T€ (Vorjahr: 48.146 T€) auf nicht über Planvermögen finanzierte Verpflichtungen. Die Aufteilung der Verpflichtungen auf die Kategorien aktive und ausgeschiedene Mitarbeiter sowie unverfallbarer und verfallbarer Anspruch ist der folgenden Übersicht zu entnehmen: scroll 2019 T€ UK Deutschland Schweiz Rest Gesamt Aktive Mitarbeiter mit unverfallbarem Anspruch 59.875 75.579 77.353 3.574 216.381 Aktive Mitarbeiter mit noch verfallbarem Anspruch 0 0 0 10.689 10.689 Ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbarem Anspruch 83.189 22.539 0 0 105.728 Rentner 81.231 46.121 36.717 0 164.069 Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 224.295 144.239 114.070 14.263 496.867 scroll 2018 T€ UK Deutschland Schweiz Rest Gesamt Aktive Mitarbeiter mit unverfallbarem Anspruch 49.936 63.776 66.109 4.389 184.210 Aktive Mitarbeiter mit noch verfallbarem Anspruch 0 0 0 7.879 7.879 Ausgeschiedene Mitarbeiter mit unverfallbarem Anspruch 69.027 24.853 0 0 93.880 Rentner 76.263 35.881 30.885 0 143.029 Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 195.226 124.510 96.994 12.268 428.998 Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Neubewertung wurden im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Die Entwicklung der versicherungsmathematischen Verluste des Konzerns, einschließlich des Anteils, der auf assoziierte Unternehmen entfällt, ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen: scroll T€ 2019 2018 Versicherungsmathematische Verluste am Anfang des Geschäftsjahres 126.345 137.976 Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste - aus der Veränderung von demografischen Annahmen - 5.190 1.461 - aus der Veränderung von finanziellen Annahmen 48.767 - 21.135 - aus erfahrungsbedingten Anpassungen 532 47 Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) - 19.027 7.996 Versicherungsmathematische Verluste am Ende des Geschäftsjahres 151.427 126.345 Die zur Berechnung des Anwartschaftsbarwertes gesetzten Prämissen für die Abzinsung, für die Gehaltssteigerungen sowie für den Rententrend variieren entsprechend der wirtschaftlichen Situation des Landes, in dem der Pensionsplan aufgestellt wurde. Der Abzinsungssatz wurde dabei auf Basis erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen ermittelt. Dabei wurde Bezug genommen auf Anleihen, die am Bilanzstichtag eine den Pensionsverpflichtungen gleichlautende Laufzeit haben und in der entsprechenden Währung notiert sind. Als Datenbasis für die Ermittlung der Abzinsungssätze wurden Anleihen in der Ratingklasse AA verwendet. Folgende Übersicht zeigt die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung des Anwartschaftsbarwertes: scroll 2019 UK Deutschland Schweiz Gesamt Diskontierungssatz 2,09 % 1,21% 0,15 % 1,36 % Langfristige Gehaltssteigerungsraten 2,91 % 2,50 % 1,00 % 2,33 % Rententrend 2,81 % 1,75 % 0,00 % 1,79 % scroll 2018 UK Deutschland Schweiz Gesamt Diskontierungssatz 2,89 % 2,02 % 0,80 % 2,12 % Langfristige Gehaltssteigerungsraten 3,21 % 2,50 % 1,00 % 2,47 % Rententrend 3,07 % 1,75 % 0,00 % 1,91% Für die Berechnung der Nettopensionsaufwendungen wurden die in der folgenden Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde gelegt: scroll 2019 UK Deutschland Schweiz Gesamt Diskontierungssatz 2,89 % 2,02 % 0,80 % 2,12 % Langfristige Gehaltssteigerungsraten 3,21 % 2,50 % 1,00 % 2,47 % Rententrend 3,07 % 1,75 % 0,00 % 1,91 % scroll 2018 UK Deutschland Schweiz Gesamt Diskontierungssatz 2,38 % 1,93 % 0,70 % 1,88 % Langfristige Gehaltssteigerungsraten 3,18 % 2,50 % 1,00 % 2,51 % Rententrend 3,05 % 1,75 % 0,00 % 1,98 % Die zugrunde gelegten Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf publizierten Statistiken und Erfahrungswerten in den jeweiligen Ländern. Bei der Bewertung der Altersversorgungsleistungen in England wird grundsätzlich die "S2NA Sterblichkeitstafel" zugrunde gelegt. Im März 2019 wurden die Annahmen zur Sterblichkeit durch die Veröffentlichung des "CMI Mortality Projections Model 2018" weiter detailliert und um persönliche Einflussfaktoren auf die Sterblichkeit erweitert. Die Auswirkung auf den Anwartschaftsbarwert ist in den versicherungsmathematischen Veränderungen aus demographischen Annahmen enthalten. In Deutschland und der Schweiz kamen, wie im Vorjahr, die "Heubeck-Richttafeln 2018 G", bzw. die "BVG 2015 Generationentafel", zur Anwendung. Der wesentliche Einflussfaktor auf die Höhe der Nettopensionsverpflichtung ist der Diskontierungssatz. Eine Erhöhung oder Verminderung um 1 Prozentpunkt hat folgende Auswirkung auf den Anwartschaftsbarwert: scroll 2019 T€ UK Deutschland Schweiz Rest Gesamt Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 224.295 144.239 114.070 14.263 496.867 Diskontierungssatz + 1 %-Punkt Veränderung: - 34.453 - 17.845 - 14.694 - 507 - 67.499 Anwartschaftsbarwert: 189.842 126.394 99.376 13.756 429.368 Diskontierungssatz - 1 %-Punkt Veränderung: 44.756 22.178 18.836 561 86.331 Anwartschaftsbarwert: 269.051 166.417 132.906 14.824 583.198 scroll 2018 T€ UK Deutschland Schweiz Rest Gesamt Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 195.226 124.510 96.994 12.268 428.998 Diskontierungssatz + 1 %-Punkt Veränderung: - 29.671 - 14.925 - 11.746 - 1.307 - 57.649 Anwartschaftsbarwert: 165.555 109.585 85.248 10.961 371.349 Diskontierungssatz - 1 %-Punkt Veränderung: 38.678 18.458 14.923 1.564 73.623 Anwartschaftsbarwert: 233.904 142.968 111.917 13.832 502.621 Die Annahmen zum Gehaltstrend, Rententrend und zur Sterbewahrscheinlichkeit haben für die Pensionspläne im Konzern folgende Auswirkungen auf den Anwartschaftsbarwert. Dabei ist zu beachten, dass in der Schweiz ein Absinken des Rentenniveaus gesetzlich ausgeschlossen ist. Die Entwicklung der Sterblichkeit ist durch die Verwendung von sog. Generationentafeln in den drei wesentlichen Versorgungsplänen berücksichtigt. Die Berechnung des Anwartschaftsbarwertes mit einer um ein Jahr höheren Lebenserwartung ergibt für den Plan in England einen Anstieg des Anwartschaftsbarwertes um 3,15 Prozent (Vorjahr: 3,43 Prozent), in Deutschland um 2,45 Prozent (Vorjahr: 2,34 Prozent) und in der Schweiz um 2,60 Prozent (Vorjahr: 2,30 Prozent). Die Berechnung der Sensitivitäten beruhte im Rahmen einer ceteris paribus Betrachtung auf der Änderung jeweils einer Annahme, während alle übrigen Annahmen unverändert bleiben, sodass Abhängigkeiten zwischen den Annahmen ausgeschlossen sind. Die Methode zur Berechnung der Sensitivitäten ist identisch mit der Berechnungsmethode der Nettopensionsverpflichtung. scroll 2019 T€ UK Deutschland Schweiz Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 224.295 144.239 114.070 Gehaltstrend + 0,5 %-Punkte Veränderung (absolut): 2.353 30 342 Veränderung (relativ): 1,05 % 0,02 % 0,30 % Gehaltstrend - 0,5 %-Punkte Veränderung (absolut): - 2.353 - 29 - 342 Veränderung (relativ): - 1,05 % - 0,02 % - 0,30 % Rententrend + 0,5 %-Punkte Veränderung (absolut): 15.294 4.247 5.475 Veränderung (relativ): 6,82 % 2,94 % 4,80 % Rententrend - 0,5 %-Punkte Veränderung (absolut): - 14.118 - 3.866 n/a Veränderung (relativ): - 6,29 % - 2,68 % n/a Lebenserwartung + 1 Jahr Veränderung (absolut): 7.059 3.534 2.966 Veränderung (relativ): 3,15 % 2,45 % 2,60 % scroll 2018 T€ UK Deutschland Schweiz Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 195.226 124.510 96.994 Gehaltstrend + 0,5 %-Punkte 2.230 31 194 1,14 % 0,03 % 0,20 % Gehaltstrend - 0,5 %-Punkte - 2.230 - 52 - 194 - 1,14 % - 0,04 % - 0,20 % Rententrend + 0,5 %-Punkte 13.381 3.655 4.462 6,85 % 2,94 % 4,60 % Rententrend - 0,5 %-Punkte - 12.266 - 3.334 n/a - 6,28 % - 2,68 % n/a Lebenserwartung + 1 Jahr 6.690 2.915 2.231 3,43 % 2,34 % 2,30 % Der im Gesamtergebnis erfasste Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne setzte sich aus den im Konzernergebnis und den im sonstigen Ergebnis enthaltenen Beträgen zusammen: scroll T€ 2019 2018 Laufender Dienstzeitaufwand 8.509 6.877 Nettozinsaufwand 3.378 3.316 Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand - 81 603 Verwaltungskosten und Steuern im Zusammenhang mit der Planverwaltung 724 716 Im Konzernergebnis erfasster Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne 12.530 11.512 Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste 44.109 - 19.627 Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) - 19.027 7.996 Im sonstigen Ergebnis erfasster Ertrag / Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne 25.082 - 11.631 Im Gesamtergebnis erfasster Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne 37.612 - 119 Der Nettozinsaufwand, der sich aus der Anwendung des Diskontierungssatzes auf den Saldo aus Anwartschaftsbarwert abzüglich Planvermögen (Nettopensionsverpflichtung) ergab, wurde unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen. Der im Konzernergebnis erfasste Aufwand war in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten: scroll T€ 2019 2018 Umsatzkosten 4.893 3.311 Allgemeine Verwaltungskosten 1.557 2.051 Vertriebskosten 1.069 1.104 Forschungs- und Entwicklungskosten 1.633 1.730 Finanzaufwendungen 3.378 3.316 Im Konzernergebnis erfasster Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne 12.530 11.512 Asset-Liability-Matching-Strategien Bei LEONI sind die wesentlichen Versorgungszusagen satzungsgemäß mit einem Deckungskapital ausgestattet, das in seiner Art dazu geeignet ist, die fälligen Versorgungsleistungen zeitlich und in der Höhe gegenfinanzieren zu können. Bei dem deutschen Versorgungswerk wird dies ausschließlich mittels qualifizierter Lebensversicherungsverträge bewerkstelligt, die in Laufzeit und Höhe auf die erwarteten Versorgungsleistungen synchronisiert sind. Bei den Versorgungswerken in England und in der Schweiz sorgen die Organe der unabhängigen Stiftungen für die Einhaltung der Anlagestrategien. Diese Strategien zielen darauf ab, mögliche Anlagerisiken zu minimieren, kurzfristig ausreichend Liquidität zur Bedienung der fälligen Versorgungszahlungen bereitzuhalten und langfristig eine marktgerechte Rendite zu erwirtschaften. Zur Überprüfung der Erreichung der Strategieziele werden unter Einbeziehung von unabhängigen externen Spezialisten aus den Bereichen Vermögensanlage und Versicherungsmathematik regelmäßig Bewertungen des Anlageportfolios vorgenommen und darauf aufbauend von den Organen Investitionsentscheidungen getroffen. Die Aufgliederung des Planvermögens in die verschiedenen Klassen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: scroll 2019 2018 T€ % T€ % Eigenkapitalinstrumente 65.959 21,3 48.143 17,8 Schuldinstrumente 41.706 13,5 36.330 13,5 Immobilien 40.858 13,2 36.155 13,4 davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 22.361 7,2 20.053 7,4 Wertpapierfonds 90.948 29,4 82.086 30,4 Qualifizierende Versicherungsverträge 46.848 15,2 43.278 16,0 Sonstiges Planvermögen 16.538 5,3 19.097 7,1 davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 13.936 4,5 13.227 4,9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 6.290 2,0 5.005 1,9 Summe Planvermögen 309.147 100,0 270.094 100,0 Das Planvermögen aus qualifizierenden Versicherungsverträgen stammte fast ausschließlich aus den Rückdeckungsversicherungen in Deutschland. Bis auf die Klasse Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden die Vermögenswerte aller weiteren genannten Klassen durch das Fondsvermögen der Versorgungspläne in England und der Schweiz bestimmt und gliederten sich wie folgt auf: scroll 2019 UK Schweiz T€ % T€ % Eigenkapitalinstrumente 39.383 23,6 26.576 28,3 Schuldinstrumente 0 0,0 41.706 44,4 Immobilien 22.361 13,4 18.497 19,7 davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 22.361 13,4 0 0,0 Wertpapierfonds 90.948 54,5 0 0,0 Sonstiges Planvermögen 13.850 8,3 2.688 2,9 davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 13.850 8,3 86 0,1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 334 0,2 4.564 4,9 Summe Planvermögen 166.876 100,0 94.031 100,0 scroll 2018 UK Schweiz T€ % T€ % Eigenkapitalinstrumente 30.293 21,0 17.848 22,2 Schuldinstrumente 0 0,0 36.330 45,2 Immobilien 20.053 13,9 16.102 20,0 davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 20.053 13,9 0 0,0 Wertpapierfonds 82.086 56,9 0 0,0 Sonstiges Planvermögen 11.830 8,2 7.267 9,0 davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 11.830 8,2 1.397 1,7 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 0,0 2.776 3,5 Summe Planvermögen 144.262 100,0 80.323 100,0 Die Eigenkapitalinstrumente in England und der Schweiz setzten sich aus Investitionen in Aktienfonds und direkten Anlagen zusammen. Dabei waren sowohl jeweils nationale Titel des Landes als auch internationale Titel vertreten. Bei den Schuldinstrumenten in der Schweiz handelte es sich um nationale und internationale Unternehmens- und Staatsanleihen. Die Immobilieninvestitionen in England und der Schweiz erfolgten ausschließlich in offenen Immobilienfonds. Bei den Wertpapierfonds in England handelte es sich um sogenannte "Diversified Growth Funds" beziehungsweise "Liability Driven Investment Funds" (LDI). Das sonstige Planvermögen in England beinhaltete Investitionen in Fonds, in deren Portfolios sich internationale Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktureinrichtungen befanden. Die Aufteilung des Planvermögens auf die genannten Anlageklassen entspricht den in den Satzungen der Versorgungspläne definierten Zielanlageklassen. Insbesondere für den Plan in England wird die Anlagestrategie durch den Treuhänder laufend überwacht. Ziel ist es, bei gleichwertiger Ertragsstärke eine optimale Kongruenz hinsichtlich Langzeitstruktur und Zins- und Inflationssensitivitäten zwischen Pensionsverpflichtungen und dem Planvermögen sicherzustellen (Liability-Driven Investments). So wurde die im Vorjahr eingeleitete Verschiebung der Zielallokation weg von den Schuldinstrumenten hin zu Wertpapierfonds fortgesetzt. Von diesen wird eine mehr zielgerichtete Absicherung des Inflations- und Zinsrisikos erwartet. Von LEONI wurden keine Vermögenswerte des Planvermögens selbst genutzt. Die Beiträge in das Planvermögen betrugen 9.533 T€ und wurden für das folgende Geschäftsjahr mit 10.025 T€ angenommen. Eine Auflistung der Pensionszahlungen (ohne kompensatorische Effekte aus Auszahlungen aus dem Planvermögen) stellte sich wie folgt dar: Geleistete Pensionszahlungen scroll T€ 2018 15.496 2019 17.735 Erwartete Pensionszahlungen scroll T€ 2020 16.658 2021 16.454 2022 19.826 2023 17.917 2024 19.300 2025 - 2029 99.665 Erwartete Pensionszahlungen bis 2029 189.820 Die durchschnittliche gewichtete Fälligkeit der Leistungsverpflichtungen ("Macaulay-Duration") betrug in England 18 Jahre und in Deutschland und der Schweiz 14 bzw. 15 Jahre. Einige ausländische Gesellschaften gewähren beitragsorientierte Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ("defi-ned-contribution"-Pläne). In Deutschland und im Ausland wurden unter den beitragsorientierten Zusagen auch sog. "State-Plans" erfasst. Der Gesamtaufwand aus solchen Beitragsleistungen betrug im Geschäftsjahr 86.924 T€ (Vorjahr: 82.349 T€). 25 | Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital in Höhe von 32.669 T€ (Vorjahr: 32.669 T€) entsprach dem Grundkapital der LEONI AG und ist in 32.669.000 (Vorjahr: 32.669.000) nennwertlose Stückaktien aufgeteilt. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage betrug wie im Vorjahr 290.887 T€. Gesetzliche Rücklage Die Gewinnrücklagen enthielten wie im Vorjahr die gesetzliche Rücklage der LEONI AG in Höhe von 1.092 T€, die für die Ausschüttung nicht zur Verfügung steht. Genehmigtes Kapital Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 10. Mai 2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu 16.335 T€ durch die einmalige oder mehrmalige Ausgabe von insgesamt bis zu 16.334.500 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand wurde jedoch von der Hauptversammlung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten, in der Satzung aufgeführten Fällen, auszuschließen. Bedingtes Kapital Des Weiteren wurde der Vorstand von der Hauptversammlung am 7. Mai 2015 ermächtigt, bis zum 6. Mai 2020 Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben. Hierbei wurde das Grundkapital um bis zu 6.534 T€ bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen oder soweit die Gesellschaft ihr Recht unter solchen Instrumenten wahrnimmt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrages Aktien der Gesellschaft zu gewähren und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Gezahlte Dividende Im Geschäftsjahr 2019 wurde keine Dividende beschlossen und ausgeschüttet. Ergebnisverwendungsvorschlag Im Geschäftsjahr 2019 wurden Gewinnrücklagen der LEONI AG in Höhe von 163.449 T€ aufgelöst. Daraus ergibt sich ein nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) und dem Aktiengesetz (AktG) ermittelter Bilanzverlust von 160.660 T€, der auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen wird. Zur Absicherung der Durchfinanzierung hat sich LEONI dazu verpflichtet, bis zur Rückzahlung der umstrukturierten Kreditlinien keine Dividende auszuschütten. 26 | Erfolgsunsicherheiten und sonstige Verpflichtungen Verpflichtungen aus Leasingverträgen Zu den nicht bilanzierten Eventualverpflichtungen aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf Ziffer 19. Bestellobligo Am Bilanzstichtag bestanden Bestellobligos für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 51.197 T€ (Vorjahr: 60.008 T€). Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche Einzelne LEONI-Gesellschaften sind in Rechtsstreitigkeiten involviert oder könnten in weitere Rechtsstreitigkeiten involviert werden. Diese können Schadenersatzforderungen oder andere Ansprüche nach sich ziehen. Für derartige Forderungen und Ansprüche werden angemessene Beträge und ggfs. Forderungen gegenüber Versicherungsträgern bilanziell berücksichtigt. Wie berichtet, wurden seit Oktober 2011 in den USA und Kanada mehrere Zivilverfahren in Form von Sammelklagen gegen LEONI und weitere Bordnetzhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht eingeleitet. Seit 2017 sind diese Verfahren ohne Anerkennung einer Schuld durch Vergleichsvereinbarungen abgeschlossen. Derzeit sind in den USA noch drei Verfahren individueller Kläger anhängig, die aus heutiger Sicht weit geringere Auswirkungen haben dürften als die bisher beendeten Verfahren. Ein viertes Verfahren wurde in 2019 durch den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung und ohne Anerkennung einer Schuld abgeschlossen. LEONI geht davon aus, die verbleibenden Verfahren möglichst zeitnah beenden zu können. In Bezug auf die behauptete Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Übernahme von Mitarbeitern in Frankreich machte ein Kläger einen Schaden in Höhe von 12 Mio. € geltend. LEONI kann weder die Begründung noch die Ermittlung des angeblichen Schadens nachvollziehen. Daher gehen wir wie bisher davon aus, die Behauptungen widerlegen und das Verfahren erfolgreich abschließen zu können. Darüber hinaus sind Klagen oder Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von LEONI haben, weder anhängig gewesen noch derzeit anhängig. 27 | Risikomanagement und Finanzderivate Überblick Finanzinstrumente Folgende Tabellen zeigen die Finanzinstrumente, die zum 31. Dezember 2019 und im Vorjahr im Konzern bestanden: scroll Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 T€ Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwert 31.12.2019 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Aktiva Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 144.213 144.213 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 492.960 492.960 Sonstige finanzielle Forderungen AC 55.445 55.445 Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte FVTPL 34.282 Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte Beteiligungen FVTPL 1.115 Derivative finanzielle Vermögenswerte Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 5.275 Derivate mit Hedge-Beziehung n/a 6.948 6.948 Passiva Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 766.484 766.484 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 543.860 543.860 Schuldscheindarlehen AC 589.428 589.428 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 151.521 151.521 Leasingverbindlichkeiten n/a 196.424 196.424 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 3.941 Derivate mit Hedge-Beziehung n/a 4.127 4.127 Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9: Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 692.618 692.618 Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 40.672 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 2.051.293 2.051.293 Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 3.941 scroll Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 T€ Fair Value erfolgswirksam Fair Value 31.12.2019 Aktiva Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 144.213 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 492.960 Sonstige finanzielle Forderungen 55.445 Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte 34.282 34.282 Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte Beteiligungen 1.115 1.115 Derivative finanzielle Vermögenswerte Derivate ohne Hedge-Beziehung 5.275 5.275 Derivate mit Hedge-Beziehung 6.948 Passiva Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 766.484 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 543.650 Schuldscheindarlehen 564.513 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 151.521 Leasingverbindlichkeiten n/a Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Derivate ohne Hedge-Beziehung 3.941 3.941 Derivate mit Hedge-Beziehung 4.127 Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9: Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 692.618 Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 40.672 40.672 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 2.026.168 Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 3.941 3.941 scroll Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 T€ Bewertungskategorie nach IFRS9 Buchwert 31.12.2018 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Aktiva Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 151.754 151.754 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 586.730 586.730 Sonstige finanzielle Forderungen AC 44.680 44.680 Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte FVTPL 38.545 Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte Beteiligungen FVTPL 1.116 Derivative finanzielle Vermögenswerte Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 1.202 Derivate mit Hedge-Beziehung n/a 7.832 7.832 Passiva Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 956.826 956.826 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 124.303 124.303 Schuldscheindarlehen AC 638.549 638.549 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 147.507 147.507 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 7.787 Derivate mit Hedge-Beziehung n/a 3.661 3.661 Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9: Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 783.164 783.164 Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 40.863 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 1.867.185 1.867.185 Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 7.787 scroll Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 T€ Fair Value erfolgswirksam Fair Value 31.12.2018 Aktiva Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 151.754 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 586.730 Sonstige finanzielle Forderungen 44.680 Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte 38.545 38.545 Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte Beteiligungen 1.116 1.116 Derivative finanzielle Vermögenswerte Derivate ohne Hedge-Beziehung 1.202 1.202 Derivate mit Hedge-Beziehung 7.832 Passiva Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 956.826 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 124.022 Schuldscheindarlehen 645.604 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 147.507 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Derivate ohne Hedge-Beziehung 7.787 7.787 Derivate mit Hedge-Beziehung 3.661 Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9: Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 783.164 Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 40.863 40.863 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.873.959 Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 7.787 7.787 Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Factoring) sowie sonstigen kurzfristigen Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte wie im Vorjahr weitgehend den Buchwerten. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten keine Bestände, die in bilateralen Vereinbarungen als Sicherheitsleistungen gestellt wurden. Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen reflektieren. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Schuldscheindarlehen und der sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweiligen gültigen Zinsstrukturkurven und unter Berücksichtigung der konzernspezifischen Margen ermittelt. Aus diesem Grund sind die beizulegenden Zeitwerte der Hierarchiestufe 2 zuzuordnen. Kapitalsteuerung Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von LEONI ist sicherzustellen, dass zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit und zur Steigerung des Shareholder-Value ein hohes Bonitätsranking, eine gute Eigenkapitalquote bzw. ein angemessener Verschuldungsgrad aufrechterhalten werden. Der Konzern steuert die Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Um eine möglichst breite Palette an Finanzierungsoptionen zu haben, strebt LEONI an, sich im Rahmen der jährlichen Hauptversammlung sämtliche Vorratsbeschlüsse genehmigen zu lassen. LEONI überwacht das Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrads ("Gearing"), der dem Verhältnis von Nettofinanzschulden zu Eigenkapital entspricht. scroll T€ 2019 2018 Finanzschulden 1.329.784 764.431 abzüglich liquide Mittel - 144.213 - 151.754 Nettofinanzschulden 1.185.571 612.677 Eigenkapital 636.138 1.081.438 Verschuldungsgrad ("Gearing") 186 % 57 % Am Ende des Geschäftsjahres 2019 betrug der Verschuldungsgrad 186 Prozent (Vorjahr: 57 Prozent), was sowohl auf das gesunkene Eigenkapital, bedingt durch die Verlustsituation, als auch auf die durch eine Erhöhung der Bankschulden und den erstmaligen Ansatz der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen deutlich gestiegenen Nettofinanzschulden zurückzuführen ist. Die aktuelle Finanz- und Liquiditätslage des LEONI-Konzerns wird im Konzernlagebericht ("Finanzlage) ausführlich dargestellt. Für Zwecke der Erläuterungen zur Kapitalsteuerung von LEONI wird hierauf verwiesen. Eine Entwicklung der Finanzschulden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Finanzschulden scroll T€ Kurzfristig Langfristig Summe 31.12.2018 176.550 587.880 764.430 Anpassung IFRS 16 34.404 122.773 157.177 01.01.2019 210.954 710.653 921.607 zahlungswirksame Veränderungen Aufnahme 118.751 417.369 536.120 Tilgung - 212.851 0 - 212.851 zahlungsunwirksame Veränderungen Umgliederungen 196.010 - 196.010 0 Effekt aus Währungsumrechnung 255 0 255 Bewertungseffekte - 1.064 1.077 13 Erfassung Leasingverbindlichkeiten 54.342 31.921 86.263 Änderung Konsolidierungskreis - 1.623 0 - 1.623 31.12.2019 364.774 965.010 1.329.784 scroll T€ Kurzfristig Langfristig Summe 01.01.2018 254.373 336.947 591.320 zahlungswirksame Veränderungen Aufnahme 432.180 331.000 763.180 Tilgung - 588.719 0 - 588.719 zahlungsunwirksame Veränderungen Umgliederungen 78.679 - 78.679 0 Effekt aus Währungsumrechnung 1.423 - 694 729 Bewertungseffekte - 1.386 - 693 - 2.079 31.12.2018 176.550 587.880 764.430 Nettoergebnisse der Finanzinstrumente Nach Bewertungskategorien stellen sich die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente wie folgt dar: Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 scroll 2019 T€ 2018 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) 7.515 1.955 Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) - 13.290 - 12.261 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) - 6.364 - 1.189 Summe - 12.139 - 11.495 Saldierung von Finanzinstrumenten LEONI hielt derivative Vermögenswerte und derivative Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditinstituten, die die Saldierungskriterien des IAS 32.42 nicht erfüllen. Entsprechend wurden diese derivativen Finanzinstrumente separat in der Bilanz ausgewiesen. Die abgeschlossenen Rahmenverträge beinhalten jedoch Aufrechnungsvereinbarungen im Insolvenzfall. Folgende Übersicht zeigt die entsprechenden Werte: scroll 31.12.2019 T€ Bruttowerte Saldierung Nettowerte Aufrechnungsvereinbarungen Nettowerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte Derivate 11.832 0 11.832 - 4.579 7.253 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Derivate - 8.069 0 - 8.069 4.579 - 3.490 scroll 31.12.2018 T€ Bruttowerte Saldierung Nettowerte Aufrechnungsvereinbarungen Nettowerte Sonstige finanzielle Vermögenswerte Derivate 9.034 0 9.034 - 4.742 4.292 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Derivate - 11.127 0 - 11.127 4.742 - 6.385 Cashflow Hedge Rücklage Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Cashflow Hedge Rücklage innerhalb des Konzerneigenkapitals: scroll T€ Cashflow Hedge Rücklage davon: Absicherung von Währungsrisiken davon: Absicherung von Zinsrisiken 01.01.2019 2.869 3.245 - 376 Wertveränderung des Sicherungsgeschäfts aus: Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen, sowie der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens 7.924 10.673 - 2.749 Umgliederung in die GuV - 8.936 - 8.936 0 Steuereffekt - 761 - 603 - 158 31.12.2019 1.096 4.379 - 3.283 scroll T€ Cashflow Hedge Rücklage davon: Absicherung von Währungsrisiken davon: Absicherung von Zinsrisiken 01.01.2018 - 3.375 - 3.375 0 Wertveränderung des Sicherungsgeschäfts aus: Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen, sowie der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens 8.389 8.924 - 535 Umgliederung in die GuV - 1.668 - 1.668 0 Umgliederung in die Bilanz - 6 - 6 0 Steuereffekt - 471 - 629 158 31.12.2018 2.869 3.245 - 376 Die zugrundeliegenden Sicherungsgeschäfte werden in den Abschnitten Währungs- und Zinsrisiken beschrieben. Kreditrisiko Das Ausfallrisiko entsteht aus Guthaben bei Banken und Finanzinstitutionen, den vertraglichen Cashflows aus Schuldtiteln, derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwerkt sowie vor allem aus ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten. Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die regelmäßige Analyse des Forderungsbestandes und der Forderungsstruktur ermöglicht eine laufende Überwachung des Risikos. Das Debitorenmanagement ist dezentral organisiert und unterliegt den Vorgaben einer Richtlinie zum konzernweiten Debitorenmanagement. Folgende Tabelle zeigt die regionale Aufteilung der Kundenforderungen: scroll in Prozentpunkten 2019 2018 EMEA 62 59 davon: Frankreich 15 13 Deutschland 12 12 Großbritannien 5 4 Rumänien 4 5 Übrige 26 25 Asien 25 26 davon: China 20 21 Südkorea 2 2 Indien 1 1 Übrige 2 2 Americas 13 15 davon: USA 10 11 Übrige 3 4 Die nachstehende Tabelle zeigt die Größenklassen der Kundenforderungen zum Bilanzstichtag: scroll 2019 2018 Gesamtanteil Gesamtanteil in % in % in % in % Größter Kunde 12 12 9 9 Zweitgrößter Kunde 7 7 6 6 Dritt- bis fünftgrößter Kunde 3 - 6 13 4 - 5 14 Übrige Kunden ≤ 3 68 ≤ 4 71 Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt: scroll T€ 2019 2018 Stand Wertberichtigungen zum 01.01. nach IFRS 9 17.475 15.630 Kursdifferenzen 875 109 Zuführungen (Aufwendungen für Wertberichtigungen) 6.921 6.538 Verbrauch - 1.180 - 581 Auflösung - 4.231 - 4.221 Stand Wertberichtigungen zum 31.12. 19.860 17.475 Der Anstieg des Aufwandes resultiert im Wesentlichen aus einer geänderten Kundeneinstufung innerhalb der Ausfallrisikoklassen. Die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vertragsvermögenswerte verteilen sich wie folgt auf die Ausfallrisikoklassen: scroll T€ 31.12.2019 Forderungshöhe (brutto) 31.12.2019 Wertberichtigung Risikoeinstufung geringes Risiko 638.201 8.779 durchschnittliches Risiko 58.527 4.709 überdurchschnittliches Risiko 29.319 1.187 erhöhtes und hohes Risiko 5.830 479 sehr hohes Risiko 129 100 ausgefallene Forderungen 4.619 4.606 Summe 736.625 19.860 scroll T€ 31.12.2018 Forderungshöhe (brutto) 31.12.2018 Wertberichtigung Risikoeinstufung geringes Risiko 691.506 8.034 durchschnittliches Risiko 88.276 1.629 überdurchschnittliches Risiko 21.437 446 erhöhtes und hohes Risiko 10.702 2.593 sehr hohes Risiko 86 86 ausgefallene Forderungen 4.687 4.687 Summe 816.694 17.475 Dabei liegt folgende Wertminderungsmatrix zugrunde: scroll Ausfallrisikoklassen Ausfallrate Risikoeinstufung 1 Sehr hohe Kreditwürdigkeit 0,10% geringes Risiko 2 Hohe Kreditwürdigkeit 0,25% geringes Risiko 3 Gute Kreditwürdigkeit 0,50% geringes Risiko 4 Relativ gute Kreditwürdigkeit 1,00% geringes Risiko 5 Mittlere Kreditwürdigkeit 2,00% durchschnittliches Risiko 6 Höheres Risiko 4,00% überdurchschnittliches Risiko 7 Hohes Risiko 6,50% erhöhtes und hohes Risiko 8 Kaum Kreditwürdig 10,00% erhöhtes und hohes Risiko 9 Nicht Kreditwürdig 18,00% sehr hohes Risiko 10 Insolvent 100,00% ausgefallene Forderungen Die Vertragsvermögenswerte werden vollständig der Ausfallrisikoklasse "geringes Risiko" zugeordnet. 24 Prozent (Vorjahr: 24 Prozent) des Gesamtforderungsbestandes waren durch Versicherungslimite über einen Konzernrahmenvertrag mit einem Kreditversicherer bzw. über andere lokale Kreditversicherer abgesichert. Bei der Ermittlung des versicherten Bestandes wurde auf die Berücksichtigung von Selbstbehalten verzichtet. Somit lag die tatsächliche Absicherung geringfügig unter diesem Prozentsatz. Der nicht versicherte Bestand beinhaltete mit 43 Prozent (Vorjahr: 43 Prozent) Kunden, die von der vertraglichen Versicherungspflicht ausgenommen sind. Bei den aus der vertraglichen Versicherungspflicht ausgenommenen Kunden handelte es sich im Wesentlichen um Großkunden aus dem Automobil- und Elektronik-/Elektrotechnikbereich. Für 33 Prozent (Vorjahr: 33 Prozent) des Forderungsbestandes bestanden keine Deckungen durch einen Kreditversicherer. Folgende Tabelle zeigt die Struktur von versicherten und nicht versicherten Kundenforderungen: scroll % 2019 2018 Forderungsbestand abgesichert 24 24 Von Versicherungspflicht ausgenommen 43 43 Keine Deckungen 33 33 Kreditversicherungslimite sind von den versicherten Tochtergesellschaften beim Kreditversicherer für alle Kundenforderungen zu beantragen, die nicht aus der Versicherungspflicht ausgenommen sind und die in der bestehenden Richtlinie vorgegebenen Betragsgrenzen übersteigen. Im Einzelnen gelten die folgenden Bedingungen: Es besteht eine Anbietungspflicht von LEONI an den Kreditversicherer für alle Kundenforderungen größer 50 T€. Auch für niedrigere Forderungen kann ein Versicherungslimit eingeholt werden. Konsignationslager und Fabrikationsrisiken sind pauschal mitversichert. Die Kreditversicherung entschädigt 90 Prozent des versicherten Umfangs. Die Bewertung und Überwachung der Werthaltigkeit des nicht versicherten Forderungsbestandes wird unter anderem durch Bonitätsprüfungen des Kreditversicherers und anderer Dienstleister unterstützt. Tochtergesellschaften werden in den Rahmenvertrag integriert, sofern dies aus Sicht der vorherrschenden Kundenstruktur sinnvoll ist und keine regionalen oder politischen Gründe seitens des Kreditversicherers gegen die Aufnahme sprechen. Die nicht integrierbaren Tochtergesellschaften sollen über lokale Kreditversicherer abgesichert werden. Interne Kreditlimite werden für Großkunden, die aus der Versicherungspflicht ausgenommen sind, und andere nichtversicherte Kunden vergeben. Die Beantragung der Limitvergabe erfolgt zeitnah, dezentral und wird im Rahmen des zentralen Debitorenmanagements überwacht. Als weiteres Instrument zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient das Factoring, welches als "True Sale Factoring" für ausgewählte Kunden erfolgt. Auch Kunden mit guter Bonitätsbewertung werden einbezogen. Für alle weiteren Klassen von finanziellen Vermögenswerten sind die Wertberichtigungen sowie deren Veränderungen von untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss der LEONI AG. Liquiditätsrisiko Der Konzern überwacht täglich die aktuelle Liquiditätssituation. Zur Steuerung des künftigen Liquiditätsbedarfs wird eine monatliche währungsdifferenzierte rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 13 Wochen sowie eine quartärliche währungsdifferenzierte rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 12 Monate eingesetzt. Die Planung berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus analysieren wir auf Basis der jährlich von uns zu überarbeitenden Mittelfristplanung unsere bestehenden Finanzierungen. Soweit sich hieraus ein veränderter Finanzierungsbedarf ergibt, leiten wir frühzeitig geeignete Maßnahmen in die Wege. Ziel des Konzerns ist die Sicherstellung der Finanzmittel in der jeweils benötigten Währung. Die Flexibilität bleibt gewahrt durch die Nutzung von kurz- und langfristigen Finanzierungsinstrumenten wie Kontokorrentkrediten, Darlehen, Leasingverhältnissen, Factoring, Reverse Factoring und Kapitalmarktinstrumenten wie Schuldscheindarlehen. Zur Sicherung der Liquidität bestanden am Bilanzstichtag Kreditlinien bei Banken erstklassiger Bonität in Höhe von 998.073 T€ (Vorjahr: 909.366 T€) mit Laufzeiten bis zu drei Jahren und fünf Monaten. Diese Kreditlinien wurden in Höhe von 517.881 T€ (Vorjahr: 59.920 T€) durch Kontokorrentkonten und Termingelder in Anspruch genommen. Zusammen mit dem kurzfristigen Anteil an den langfristigen Krediten betrugen die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 126.015 T€ (Vorjahr: 123.827 T€). Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit negativem beizulegenden Zeitwert ersichtlich: scroll 2019 T€ Buchwert 31.12.2019 Cashflow 2020 Cashflow 2021 Cashflow 2022 - 2024 Cashflow ab 2025 Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 766.484 - 766.484 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 543.860 - 125.294 - 148 - 417.552 - 73 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel und sonstige Finanzschulden - 72 - 72 Schuldscheindarlehen - 589.428 - 202.871 - 5.067 - 313.085 - 95.442 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 151.449 - 127.636 - 22.781 - 1.032 Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - 196.424 - 41.731 - 35.722 - 69.257 - 49.714 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - 3.941 270.529 - 274.698 Devisen- und Zinsderivate - 4.127 19.043 in Verbindung mit Cashflow Hedges - 20.924 - 952 - 2.375 - 327 scroll 2018 T€ Buchwert 31.12.2018 Cashflow 2019 Cashflow 2020 Cashflow 2021 - 2023 Cashflow ab 2024 Originäre finanzielle Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 956.826 - 956.826 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - 124.303 - 124.896 - 79 - 218 - 179 Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel und sonstige Finanzschulden - 1.578 - 1.578 Schuldscheindarlehen - 638.549 - 57.902 - 202.871 - 161.230 - 252.365 Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten - 145.929 - 133.370 - 10.359 - 2.200 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung - 7.465 376.288 - 384.640 Devisen- und Zinsderivate - 3.661 178.170 9.518 in Verbindung mit Cashflow Hedges - 180.605 - 10.239 - 2.809 - 845 Warentermingeschäfte - 322 - 322 Einbezogen wurden alle Instrumente, die sich zum jeweiligen Bilanzstichtag im Bestand befanden und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem jeweiligen Bilanzstichtag fixierten Zinssätze ermittelt. Kann LEONI wählen zu welchem Zeitpunkt eine Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, wird die Verbindlichkeit dem Zeitraster zugeordnet, in dem LEONI frühestens zur Rückzahlung aufgefordert werden kann. Zum Zwecke der Transparenz wurden bei den Devisenderivaten sowohl die Mittelabflüsse als auch die Mittelzuflüsse in vorstehender Tabelle dargestellt. Zur Absicherung von Beträgen in Währungen, die nicht frei handelbar sind, wurden Non-Deliverable Forwards (NDF) abgeschlossen. Bei dieser Art von Fremdwährungsgeschäften erfolgt die Erfüllung bei Fälligkeit nicht durch die Abwicklung von Zahlungsströmen in den entsprechenden Währungen, sondern in Form einer Ausgleichszahlung. Währungsrisiken Obwohl wir hauptsächlich Geschäfte in Euro oder in den lokalen Märkten in Landeswährung abwickeln, sind wir aufgrund der Globalisierung der Märkte auch Währungsrisiken ausgesetzt. In der Konzernholding, der LEONI AG, kümmert sich die Abteilung Corporate Finance & Treasury zentral in Zusammenarbeit mit und anhand von Vorgaben der Währungskommission im Hinblick auf Limite und Laufzeiten um die daraus resultierenden Risiken im Währungsbereich. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt in Abstimmung mit den bestehenden Grundgeschäften sowie den geplanten Transaktionen. Die Auswahl des einzusetzenden Sicherungsinstruments erfolgt regelmäßig nach eingehender Analyse des abzusichernden Grundgeschäfts. Im Wesentlichen bestehen Sicherungsgeschäfte in den Währungen britische Pfund, chinesische Yuan, mexikanische Pesos, rumänische Lei, Schweizer Franken und US-Dollar. Ziel ist, die Einflüsse der Wechselkursschwankungen auf das Konzernergebnis zu begrenzen. Zur Sicherung unserer operativen Geschäftstätigkeit nutzen wir neben den eigentlichen Sicherungsgeschäften primär die Möglichkeiten des Nettings der Fremdwährungspositionen innerhalb des Konzerns. Als weitere Maßnahme der Währungssicherung finanzieren wir grundsätzlich ausländische Tochtergesellschaften in der jeweiligen funktionalen Währung mit entsprechenden Refinanzierungen in der korrespondierenden Währung. Zum Bilanzstichtag bestanden Devisensicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 818.145 T€ (Vorjahr: 1.073.535 T€) und einer Restlaufzeit von bis zu 6 Monaten. Die Summe der Marktwerte der zum Bilanzstichtag bestehenden Devisentermingeschäfte betrug per saldo 6.611 T€ (Vorjahr: - 2.379 T€). In Höhe von 138.602 T€ (Vorjahr: 492.664 T€) erfüllten die Devisentermingeschäfte die Voraussetzungen des Hedge Accountings (Cashflow-Hedges). Diejenigen, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, wurden in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 abgeschlossen. Die Summe der Marktwerte von 5.667 T€ (Vorjahr: 3.883 T€) wurde im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Cashflows aus den Grundgeschäften werden im Geschäftsjahr 2020 erwartet. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Marktwertänderungen werden im Zusammenhang mit der Ergebnisauswirkung der gesicherten Transaktion erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Devisentermingeschäfte, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten. Zwischen den gesicherten Grundgeschäften und den Sicherungsinstrumenten besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Devisenterminkontrakte denjenigen der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen entsprechen (dies ist der Fall bei Nominalbetrag, Währung und voraussichtlichem Zahlungstermin). Das zugrundeliegende Risiko der Devisenterminkontrakte ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher hat der Konzern für die Sicherungsbeziehungen ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt. Die Nominalvolumina und die durchschnittlichen Sicherungskurse der Devisentermingeschäfte, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, stellten sich im Detail am Bilanzstichtag wie folgt dar: scroll Nominalwert in T€ Durchschnittliche Sicherungskurse T€ Restlaufzeit bis 6 Monate Restlaufzeit 6 Monate bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 2 Jahre Summe Kauf Verkauf Aktiva Währungssicherungskontrakte 118.673 - - 118.673 Devisentermingeschäfte EUR-CNY 562 - - 562 8,02 EUR -EGP 9.208 - - 9.208 22,45 EUR -GBP 17.459 - - 17.459 0,89 EUR-RON 39.306 - - 39.306 4,91 EUR - USD 196 - - 196 1,11 USD - MXN 44.118 - - 44.118 20,56 Sonstige 7.824 - - 7.824 Passiva Währungssicherungskontrakte 19.930 - - 19.930 Devisentermingeschäfte EUR -CNY 5.141 - - 5.141 8,08 EUR -GBP 1.024 - - 1.024 0,92 EUR-USD 7.846 - - 7.846 1,16 Sonstige 5.919 - - 5.919 Die Sicherungsinstrumente, die LEONI in Sicherungsbeziehungen designiert hat, hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz: scroll T€ Nominalwert Buchwert Bilanzposten Wertänderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten Devisentermingeschäfte 118.673 6.511 kurz- und langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 10.673 Devisentermingeschäfte 19.930 - 844 kurz- und langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften wurden auf Basis von aktuellen, am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge bestimmt. Dem Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner als auch dem Nichterfüllungsrisiko des Konzerns trägt LEONI durch die Ermittlung von Berichtigungswerten, sogenannten Credit Value Adjustments (CVA) oder Debt Value Adjustments (DVA), auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens Rechnung. Die gesicherten Grundgeschäfte hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz: scroll T€ Wertveränderung zur Ermittlung der Ineffektivität Cashflow Hedge Rücklage Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen 10.630 4.379 Die Sicherungsbeziehungen hatten folgende Auswirkungen auf die GuV und das sonstige Ergebnis (OCI): scroll T€ Im OCI erfasster Gewinn oder Verlust aus Hedging Aus dem OCI in die GuV umgegliederte Ineffektivität Posten in der GuV Aus dem OCI in die GuV umgegliederter Betrag Posten in der GuV Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen 10.673 -43 sonstiger betrieblicher Ertrag/ Aufwand - 8.897 Umsatzerlöse, Umsatzkosten Die während des Berichtsjahres im Rahmen des Hedge Accountings im sonstigen Ergebnis gebuchten Beträge beliefen sich auf 10.673 T€ (Vorjahr: 8.924 T€). Ein Betrag in Höhe von 8.940 T€ (Vorjahr: 1.668 T€) wurde ertragswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung in die in der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Positionen umgegliedert. scroll T€ 2019 2018 Umsatzerlöse - 1.039 394 Umsatzkosten 9.936 1.285 Sonstiger betrieblicher Ertrag / Aufwand (Ineffektivität) 43 - 11 Summe 8.940 1.668 Weitere Erläuterungen Die Devisensicherungsgeschäfte wurden mit Geschäftsbanken erstklassiger Bonität abgeschlossen, sodass kein signifikantes Kontrahentenrisiko vorliegt. Es erfolgt ein regelmäßiges Monitoring. Die Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilung bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht. Sofern die Ausgestaltungsmerkmale des Sicherungsinstruments exakt mit denen des gesicherten Grundgeschäfts übereinstimmen, führt LEONI eine qualitative Beurteilung durch. Andernfalls oder wenn sich Änderungen der Umstände auf die Merkmale des gesicherten Grundgeschäfts derart auswirken, dass die wesentlichen Merkmale nicht mehr exakt mit denen des Sicherungsinstruments übereinstimmen, wendet LEONI zur Beurteilung der Effektivität die Hypothetische-Derivate-Methode an. Bei Absicherung von Fremdwährungstransaktionen können sich Ineffektivitäten ergeben, wenn sich der Zeitpunkt der geplanten Transaktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung ändert, das Grundgeschäft nicht im erwarteten Umfang eintritt oder wenn Änderungen des Ausfallrisikos des Grundgeschäfts bzw. der Gegenpartei des Derivats eintreten. Sensitivität Währungen Eine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung der Wechselkurse würde das Konzernergebnis aufgrund der beizulegenden Zeitwerte der monetären Vermögenswerte und Schulden beeinflussen. Zusätzlich würden Effekte entstehen, die sich auf das Eigenkapital aufgrund der Marktwertänderung im Rahmen des Cashflow-Hedge Accountings auswirken. Da wir das Zinsänderungsrisiko aus den Währungsderivaten als unwesentlich einschätzen, fließt es nicht in die Berechnung mit ein. Die nachstehende Tabelle basiert auf den zum Bilanzstichtag festgestellten Wechselkursen. Sie veranschaulicht die Auswirkungen, die sich aus Sicht der betroffenen Konzerngesellschaften bei einer Auf- bzw. Abwertung der zu berücksichtigenden Fremdwährungen um +10 Prozent bzw. -10 Prozent gegenüber der jeweiligen funktionalen Währung ergeben. Das Gesamtergebnis je Währung beinhaltet damit auch Effekte, die sich bei einer Auf- bzw. Abwertung des Euro für die Konzerngesellschaften errechnen, bei denen die funktionale Währung der in der Tabelle genannten entspricht. scroll 2019 T€ Wechselkursänderung Eigenkapital + 10 % - 10 % EGP 1.005 - 822 USD - 982 803 CNY 769 - 629 RON 4.338 - 3.549 GBP 1.823 - 1.492 Wechselkursänderung Ergebnis + 10 % - 10 % EGP - 107 88 USD - 1.824 1.494 CNY - 666 545 RON - 234 192 GBP - 1.197 980 scroll 2018 T€ Wechselkursänderung Eigenkapital + 10 % - 10 % EGP 2.983 - 2.441 USD - 3.589 2.936 CNY 2.526 - 2.067 RON 15.359 - 12.567 GBP 7.093 - 5.803 Wechselkursänderung Ergebnis + 10 % - 10 % EGP - 124 102 USD - 2.075 1.702 CNY 291 - 240 RON 709 - 580 GBP - 2.348 1.920 Zinsrisiken In Abhängigkeit von der erwarteten Zinsentwicklung setzt der LEONI Konzern entweder Instrumente zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts (Fair Value Hedge) oder zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos (Cashflow Hedge) ein. Das Ausmaß des Zinsrisikos des LEONI Konzerns aus Kreditaufnahmen ergibt sich sowohl aus variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen sowie aus festverzinslichen Schuldscheindarlehen. Fair Value Hedge Für das im November 2013 aufgenommene Schuldscheindarlehen in Höhe von 25.000 T€ wurde in gleicher Höhe und mit gleicher Laufzeit zur Absicherung des Wertänderungsrisikos ein Zinsswap abgeschlossen. Aus dem Zinsswap erhält die LEONI AG eine feste Verzinsung des Nominalbetrags und zahlt einen variablen Zinssatz einschließlich Marge. Der Zinsswap sichert den beizulegenden Zeitwert des Schuldscheindarlehens ab. Die Restlaufzeit beträgt zehn Monate und als Referenzzinssatz wurde der EURIBOR für ein Jahr vereinbart. Zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen des Zinsswaps denjenigen des festverzinslichen Darlehens entsprechen. Dies gilt für den Nominalbetrag, die Laufzeit, die Zahlungs- und die Zinsanpassungstermine. Das zugrundeliegende Risiko des Zinsswaps ist mit dem der abgesicherten Risikokomponente identisch. Daher wurde für die Sicherungsbeziehung ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt. Zur Prüfung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wendet der Konzern die Hypothetische-Derivate-Methode an. Das Nominalvolumen und der durchschnittliche Sicherungskurs des Zinsswaps, welcher die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllte, stellten sich im Detail am Bilanzstichtag wie folgt dar: scroll Nominalwert Durchschnittlicher Sicherungskurs in % auf Basis aktuellem Fixing T€ Restlaufzeit bis 2 Jahre Summe Aktiva Zinssicherungskontrakt Zinsswap 25.000 25.000 1,9470 Der Zinsswap hatte folgende Auswirkungen auf die Bilanz: scroll T€ Nominalwert Buchwert Bilanzposten Wertänderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten Zinsswap 25.000 437 sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte - 385 Das in eine Sicherungsbeziehung designierte Schuldscheindarlehen wirkte sich wie folgt auf die Bilanz aus: scroll T€ Buchwert Betrag der Fair Value Hedge Anpassung des Grundgeschäfts Bilanzposten Wertänderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten Festverzinsliches Schuldscheindarlehen 25.515 515 kurzfristige Finanzschulden - 385 Die Minderung des beizulegenden Zeitwerts des Zinsswaps aus 2013 ohne Stückzinsen (clean fair value) in Höhe von 385 T€ (Vorjahr 340 T€) wurde als Aufwand im Finanzergebnis mit dem korrespondierenden positiven Betrag aus der Bewertung des Schuldscheindarlehens saldiert. Es ergab sich keine Unwirksamkeit. Die Marktwertänderung von 385 T€ (Vorjahr 340 T€) wurde wie im Vorjahr vollständig in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Cashflow Hedge Für die im November 2018 aufgenommenen variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 182.000 T€ wurden ebenso in gleicher Höhe und mit gleicher Laufzeit Zinsswaps zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. Aus diesen Zinsswaps erhält die LEONI AG eine variable Verzinsung in Höhe des 6-Monats-EURIBORs und zahlt einen festen Betrag. Die Zinsswaps sichern die zukünftigen Zinszahlungen der variablen Schuldscheindarlehen ab und weisen eine Restlaufzeit von höchstens acht Jahren und zehn Monaten auf. Auch hier besteht zwischen den Grund- und Sicherungsgeschäften eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Zinsswaps denjenigen der variabel verzinslichen Darlehen entsprechen. Dies gilt für den Nominalbetrag, die Laufzeit, die Zahlungs- und die Zinsanpassungstermine. Das zugrundeliegende Risiko der Zinsswaps ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher wurde für die Sicherungsbeziehung ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt. Die Nominalvolumina und die durchschnittlichen Sicherungskurse dieser Zinsswaps, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, stellten sich im Detail am Bilanzstichtag wie folgt dar: scroll T€ Restlaufzeit bis 2 Jahre Restlaufzeit 2 bis 6 Jahre Restlaufzeit 6 bis 10 Jahre Summe Durchschnittlicher Sicherungskurs in % auf Basis aktuellem Fixing Passiva Zinssicherungskontrakte Zinsswaps - 174.000 8.000 182.000 0,5161 Die Sicherungsinstrumente, die LEONI in Sicherungsbeziehungen designiert hat, hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz: scroll T€ Nominalwert Buchwert Bilanzposten Wertänderung zur Ermittlung der Ineffektivität Zinsswaps 182.000 - 3.403 sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten - 2.749 Die gesicherten Grundgeschäfte hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz: scroll T€ Wertänderung zur Ermittlung der Ineffektivität Cashflow Hedge Rücklage Absicherung der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens - 2.749 - 3.283 Die Sicherungsbeziehungen hatten folgende Auswirkungen auf die GuV und das sonstige Ergebnis (OCI): scroll T€ Im OCI erfasster Gewinn oder Verlust aus Hedging Absicherung der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens - 2.749 Die Minderung des Marktwertes von insgesamt 2.749 T€ wurde im OCI erfasst. Es ergaben sich weder Unwirksamkeiten noch Umgliederungen in die GuV. Weitere Erläuterungen Die beizulegenden Zeitwerte der Zinssicherungsinstrumente (Zinsswaps) wurden auf Basis abgezinster, zukünftiger Cashflows ermittelt. Dabei wurden die für die Restlaufzeiten der Finanzinstrumente geltenden Marktzinssätze und Volatilitäten verwendet. Das Kontrahentenrisiko stufen wir als sehr gering ein, da alle Zinsderivate mit nationalen bzw. international tätigen Geschäftsbanken erstklassiger Bonität abgeschlossen wurden. Das Kontrahentenrisiko unterliegt einem regelmäßigen Monitoring. Die Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilung bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht. Sofern die Vertragsmodalitäten des Sicherungsinstruments exakt mit denen des gesicherten Grundgeschäfts übereinstimmen, führt LEONI eine qualitative Beurteilung durch. Andernfalls oder wenn sich Änderungen der Umstände auf die Konditionen des gesicherten Grundgeschäfts derart auswirken, dass die wesentlichen Konditionen nicht mehr exakt mit denen des Sicherungsinstruments übereinstimmen, wendet LEONI zur Beurteilung der Effektivität die Hypothetische-Derivate-Methode an. Ineffektivitäten können sich ergeben aus unterschiedlichen Vertragsbedingungen zwischen Zinsswap und gesichertem Grundgeschäft sowie aus Anpassungen für das Ausfallrisiko der Vertragsparteien des Zinsswaps (Credit Value/Debt Value Adjustments), die nicht durch Wertänderungen der gesicherten Kredite ausgeglichen werden. Sensitivität Zinsen Das Ergebnis im Konzern ist von der Entwicklung des Marktzinsniveaus abhängig. Eine Änderung des Zinsniveaus würde sich auf das Ergebnis und das Eigenkapital des Konzerns auswirken. Die von uns durchgeführte Analyse umfasst alle verzinslichen Finanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen. Zinsänderungsrisiken, die sich auf das sonstige Ergebnis auswirken, waren nicht zu berücksichtigen. Bei der Berechnung der Sensitivität der Zinsen gehen wir von einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve aus. Aufgrund der Erwartung eines volatileren Zinsumfeldes haben wir die Verschiebung nach oben auf 100 Basispunkte (Vorjahr 50 Basispunkte) angepasst, die Verschiebung nach unten auf 50 Basispunkte (Vorjahr 25 Basispunkte). Dabei wird als Untergrenze ein Zinssatz von Null angewendet. Bezüglich der für uns in diesem Zusammenhang wesentlichen Währungen führt die Verschiebung zu folgenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie das Eigenkapital: scroll 2019 T€ Zinsänderung Eigenkapital + 1,00 % - 0,50 % EUR 5.568 - 913 Zinsänderung Ergebnis + 1,00 % - 0,50 % CNY 669 - 334 EUR - 3.305 0 scroll 2018 T€ Zinsänderung Eigenkapital + 0,50 % - 0,25 % EUR 3.404 - 1.136 Zinsänderung Ergebnis + 0,50 % - 0,25 % CNY 470 - 235 EUR - 382 0 Risiken aus Rohstoffpreisen Die Geschäfte im Segment Wire & Cable Solutions sind Risiken aus der Änderung von Rohstoffpreisen, insbesondere Kupfer-, aber auch Gold- und Silberpreisen, ausgesetzt. Aus diesem Grunde erfolgt für Gold, Silber und insbesondere Kupfer eine Absicherung der Einkaufspreise für bekannte zukünftige Liefermengen durch Warentermingeschäfte. Diese Warentermingeschäfte werden im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bzw. Einkaufstätigkeit der benötigten Rohstoffe abgeschlossen und werden daher gemäß IFRS 9 nicht als Finanzderivat bilanziert. Warentermingeschäfte, die durch einen Ausgleich in bar erfüllt werden, sind als Derivat bilanziert. Die Marktwertänderung der Derivate wird erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Die Risiken aus diesen Derivaten sind für den Konzern von untergeordneter Bedeutung. 28 | Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögensgegenstände und Schulden nach Hierarchiestufen stellt sich wie folgt dar: scroll 31.12.2019 T€ Notierte Preise auf aktiven Märkten (Stufe 1) Bewertungsmethoden, bei denen alle wesentlichen Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2) Bewertungsmethoden, bei denen alle wesentlichen Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3) Summe Zum Fair Value bewertete Vermögenswerte Originäre finanzielle Vermögenswerte Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte 34.282 34.282 Beteiligungen 1.115 1.115 Derivative finanzielle Vermögenswerte Derivate ohne Hedge-Beziehung 390 4.885 5.275 Derivate mit Hedge-Beziehung 6.948 6.948 Zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Derivate ohne Hedge-Beziehung 3.941 3.941 Derivate mit Hedge-Beziehung 4.127 4.127 scroll 31.12.2018 T€ Notierte Preise auf aktiven Märkten (Stufe 1) Bewertungsmethoden, bei denen alle wesentlichen Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 2) Bewertungsmethoden, bei denen alle wesentlichen Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren (Stufe 3) Summe Zum Fair Value bewertete Vermögenswerte Originäre finanzielle Vermögenswerte Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte 38.545 38.545 Beteiligungen 1.116 1.116 Derivative finanzielle Vermögenswerte Derivate ohne Hedge-Beziehung 1.202 1.202 Derivate mit Hedge-Beziehung 7.832 7.832 Zum Fair Value bewertete Verbindlichkeiten Derivative finanzielle Verbindlichkeiten Derivate ohne Hedge-Beziehung 322 7.465 7.787 Derivate mit Hedge-Beziehung 3.661 3.661 Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr fanden Bewegungen zwischen den einzelnen Stufen statt. Für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die entweder zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für die eine Angabe zum beizulegenden Zeitwert im Konzernanhang erfolgt, wurden die folgenden Bewertungsverfahren und Inputfaktoren zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes verwendet: Stufe 1: Für die als Derivat bilanzierten Warentermingeschäfte wird der Börsenkurs zum Stichtag herangezogen. Stufe 2: Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt auf Basis von aktuellen, am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. -abschläge. Hierbei wird das Kreditrisiko der Vertragspartner durch die Ermittlung von Credit Value Adjustments (CVA) oder Debt Value Adjustments (DVA) auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens berücksichtigt. Der beizulegende Zeitwert der Finanzschulden ergibt sich als Barwert der erwarteten Zahlungsmittelzu- beziehungsweise -abflüsse unter Berücksichtigung der für die Restlaufzeiten geltenden Marktzinssätze und Volatilitäten. Stufe 3: Dieser Stufe sind die Beteiligungen zugeordnet, die für den Konzernabschluss der LEONI AG von untergeordneter Bedeutung sind. 29 | Ergebnis je Aktie Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (Basis-Ergebnis je Aktie) berechnete sich wie folgt: scroll 2019 2018 Gesamtbetrag T€ Ergebnis je Aktie € Gesamtbetrag T€ Ergebnis je Aktie € Zähler: Ergebnis vor Steuern Auf die Anteilseigner des Mutterkonzerns entfallend - 418.611 123.020 Konzernfehlbetrag/-überschuss Auf die Anteilseigner des Mutterkonzerns entfallend - 434.547 - 13,30 75.626 2,31 Nenner: Gewichteter Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien (in Stück) 32.669.000 32.669.000 Die im Umlauf befindlichen Aktien betrugen am 31. Dezember 2019 wie im Vorjahr 32.669.000 Stück und entsprechen den ausgegebenen Aktien. Im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr gab es keine Verwässerungseffekte. 30 | Honorar des Abschlussprüfers Die Aufwendungen für Leistungen des bestellten Abschlussprüfers ergeben sich im Geschäftsjahr vor allem aus der Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses nebst zusammengefassten Lagebericht des Mutterunternehmens sowie aus den Jahresabschlussprüfungen verschiedener Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2019. Weiterhin erfolgte die prüferische Durchsicht des Konzernzwischenberichts zum 2. Quartal und 1. Halbjahr 2019. Im Vorjahr 2018 wurden diese Leistungen von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH erbracht. Andere Bestätigungsleistungen beinhalten insbesondere Leistungen im Rahmen der Refinanzierungsmaßnahmen, Leistungen für die freiwillige Prüfung des Risk-Management-Systems und des Compliance-Managements-Systems. scroll T€ 2019 2018 Abschlussprüfung 1.427 1.187 Steuerberatungsleistungen 0 99 Andere Bestätigungsleistungen 891 100 Sonstige Leistungen 0 148 Gesamt 2.317 1.534 31 | Personalaufwand und Mitarbeiter scroll T€ 2019 2018 Löhne und Gehälter 1.022.987 928.698 Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 213.746 191.774 1.236.733 1.120.472 Im letzteren Posten sind folgende Aufwendungen für Altersversorgung enthalten: scroll T€ 2019 2018 Nettopensionsaufwendungen 12.530 11.512 Kosten für beitragsorientierte Versorgungspläne 86.924 82.349 99.454 93.861 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt: scroll 2019 2018 Angestellte 16.132 15.419 Gewerbliche Arbeitnehmer 78.459 73.954 94.591 89.373 Am Bilanzstichtag waren im Konzern 94.928 Mitarbeiter (Vorjahr: 92.549) beschäftigt, davon 90.048 Mitarbeiter im Ausland (Vorjahr: 87.476). Weitere Informationen 32 | Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen Die Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und Aufsichtsrats. Die Vergütung des Vorstands stellte sich wie folgt dar: scroll T€ 2019 2018 Kurzfristig fällige Leistungen 3.037 2.732 Andere langfristig fällige Leistungen 1.281 282 Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 547 232 4.865 3.246 Die kurzfristig fälligen Leistungen enthielten neben der Fixvergütung einen variablen Anteil in Höhe von 420 T€ (Vorjahr: 870 T€). Die anderen langfristig fälligen Leistungen umfassen die mittelfristige und langfristige Vergütungskomponente. Die langfristige Vergütungskomponente berechnet sich aus der Wertentwicklung des Unternehmens (EVA) und der Börsenkapitalisierung und schlägt sich in einer sogenannten Bonusbank nieder. Aus dieser Bonusbank kommt jährlich bis zu einer Obergrenze (Cap) ein Betrag zur Auszahlung, von dem 50 Prozent durch die Mitglieder des Vorstands in LEONI-Aktien angelegt werden müssen und die über einen Zeitraum von 50 Monaten zu halten sind. Negative Unternehmensentwicklungen mindern die Bonusbank (Malusregelung), wobei die Bonusbank bis auf Null sinken kann. Der Aufwand für die langfristige Vergütungskomponente betrug im Geschäftsjahr 2019 383 T€ (Vorjahr: 166 T€). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB betrugen 7.220 T€ (Vorjahr: 3.295 T€). Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste im Berichtsjahr 1.532 T€ (Vorjahr: 1.432 T€). Die Grundzüge des Vergütungssystems und die Bezüge der einzelnen Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind im Lagebericht dargestellt. Arbeitnehmervergütungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats Aufgrund ihrer Anstellungsverhältnisse bei LEONI bezogen die Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats der LEONI AG eine Vergütung. Die Aufwendungen für LEONI daraus betrugen 512 T€ (Vorjahr: 531 T€). Am 31. Dezember 2019 bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 28 T€ (Vorjahr: 38 T€) aus Dienstverträgen gegenüber den Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrats. Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder Die Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebener betrugen im Geschäftsjahr 961 T€ (Vorjahr: 747 T€). Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene bestehen Pensionsverpflichtungen (DBO) in Höhe von 22.774 T€ (Vorjahr: 20.373 T€). Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen Der Konzern hatte im Geschäftsjahr Geschäftsbeziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen. Die Transaktionen mit diesen nahestehenden Unternehmen resultieren aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch und wurden zu marktüblichen Konditionen vorgenommen. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen ist in nachfolgender Tabelle dargestellt: scroll T€ 2019 2018 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.795 15.268 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.562 1.477 Erlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen 11.007 10.694 Käufe und bezogene Dienstleistungen 2.021 2.051 Darin enthalten sind im Wesentlichen Geschäftsbeziehungen zum chinesischen Joint-Venture in Langfang. Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Herr Dr. Werner Lang ist seit 16. Mai 2012 Mitglied des Aufsichtsrats. Er ist Geschäftsführer der Lang Verwaltungsgesellschaft mbH und damit der MEKRA Lang GmbH & Co. KG, der Ing. H. Lang GmbH & Co. KG, der Lang Technics GmbH & Co. KG sowie der Grundstücksgesellschaft Lang GbR. LEONI veräußerte im Geschäftsjahr 2019 Produkte an die MEKRA Lang GmbH & Co. KG. in Höhe von 2.610 T€ (Vorjahr: 2.636 T€). Am Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von 114 T€ (Vorjahr: 205 T€) gegenüber dieser Gesellschaft. Die Lieferungen wurden zu marktüblichen Bedingungen getätigt. Darüber hinaus gab es keine berichtspflichtigen Transaktionen mit nahestehenden Personen. 33 | Abgabe der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG Im Dezember 2019 haben Vorstand und Aufsichtsrat die aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft (www.leoni.com) dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist zudem im Corporate Governance Bericht enthalten, der im Geschäftsbericht 2019 abgedruckt ist. 34 | Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Dadurch, dass eine erfolgreiche Sanierung der LEONI-Gruppe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwartet wird, hat die LEONIGruppe in Anlehnung an IDW S6 am 13. März 2020 eine positive Sanierungsbestätigung erhalten. Das bis Ende 2022 ausgelegte Sanierungsgutachten enthielt eine positive Fortbestehens- und Fortführungsprognose. Voraussetzung dafür ist die Umsetzung mitigierender Maßnahmen zur Sicherstellung der mittelfristigen Liquidität. Das Gutachten beruht auf einem von Gesellschaft und externen Sachverständigen gemeinsam ausgearbeiteten Restrukturierungskonzept für die Jahre 2020-2022, das an das bereits in der Umsetzung befindliche Performance- und Strategie-Programm VALUE 21 anknüpft und teilweise darüber hinaus geht. Auf Basis des Sanierungsgutachtens sowie der bereits umgesetzten, eingeleiteten und geplanten Maßnahmen ging der Vorstand zum 13. März 2020 davon aus, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gegeben wäre. Kurz nach Ausstellung dieses Sanierungsgutachtens kündigten verschiedene Automobilhersteller überraschend an, die Automobilproduktion in ihren Werken wegen der Corona-Krise zu drosseln oder zeitweilig einzustellen. Vor dem Hintergrund der damit zusammenhängenden Absatzrückgänge bei vielen Kunden und Produkten hat LEONI beschlossen, die Produktion an europäischen, nordafrikanischen und amerikanischen BordnetzStandorten vorübergehend stark einzuschränken. Die Maßnahmen sollen für die Dauer der Produktionseinschränkungen der Automobilhersteller aufrechterhalten werden, die mehrere Wochen andauern werden. Die Situation an den chinesischen Bordnetz-Standorten hat sich hingegen weitgehend normalisiert. Auch für das Automobilgeschäft der Wire & Cable Solutions Division rechnet LEONI in der Folge mit Einbußen und Produktionseinschränkungen. Die Produktion im Industriegeschäft des Unternehmensbereichs Wire & Cable Solutions wird hingegen bis auf Weiteres aufrechterhalten, wenngleich auch hier mit Einbußen zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang sind nun deutliche Belastungen für Umsatz, Ergebnis und Liquidität im Geschäftsjahr 2020 zu erwarten, so dass weitere mitigierende Maßnahmen zur Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Liquidität erforderlich sind. Folgende Maßnahmen, die seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht mehr zur Sicherstellung der kurz- und mittelfristigen Liquidität ausreichend sind, wurden seit dem Bilanzstichtag umgesetzt. Seit Mitte März steht eine nicht benötigte lokale Kreditlinie in Höhe von rund 52 Mio. € der LEONI Gruppe global zur Verfügung. Weiterhin wurde die Umwandlung der bilateralen Linien und Darlehen ohne feste Laufzeit in Höhe von 276 Mio. € in Darlehenszusagen mit festem Fälligkeitstermin bis Ende 2022 vereinbart, sofern bestimmte Voraussetzungen bis Ende Mai 2020 erfüllt sind. LEONI kann diese Bedingungen unabhängig von Dritten selbst erfüllen. In diesem Zusammenhang wurde eine Reverse-Factoring Linie bis Ende 2022 fest zugesagt und durch die Warenkreditversicherer Wohlwollenserklärungen abgegeben, in denen die bedarfsgerechte Zurverfügungstellung der Linien bestätigt wird. Des Weiteren wurde im LEONI-Konzern das Factoringvolumen um 50 Mio. € erhöht und es laufen sehr aussichtsreiche Vertragsverhandlungen für eine weitere Erhöhung um bis zu 280 Mio. €. Anfang des Geschäftsjahres 2020 wurden im Konzern zudem mehrere Sale-and-Leaseback-Transaktionen abgeschlossen, die bis Mitte März 2020 insgesamt zu einem Zahlungsmittelzufluss von rund 58 Mio. € geführt haben. Zur Mitigierung der durch die Covid-19-Pandemie hervorgerufenen Risiken nimmt LEONI das Angebot der Bundesregierung wahr und ist dabei, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Diese Mittel werden den finanziellen Spielraum des Unternehmens erhöhen und sind auf Konzernebene zur Sicherung des Fortbestands des Geschäftsbetriebs notwendig. Der Vorstand ist überzeugt, dass die Finanzierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen und bis zum Eintreten erster Liquiditätslücken die erwarteten Liquiditätshilfen aus den Programmen in Anspruch genommen werden können. Zudem reagiert LEONI auf die aktuellen Produktionsunterbrechungen seiner Kunden mit Werkschließungen in Europa, Nordafrika und Amerika und der Einführung von Kurzarbeit in Deutschland sowie vergleichbaren Maßnahmen an weiteren europäischen Standorten. Die unter Einbindung der Arbeitnehmervertretungen vereinbarte Kurzarbeit wird die finanzielle Flexibilität des Unternehmens erhöhen. Darüber hinaus ergaben sich nach Abschluss des Geschäftsjahres bis zur Unterzeichnung dieses Berichts keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des LEONI-Konzerns. Nürnberg, 30. März 2020 LEONI AG Der Vorstand Aldo Kamper Bruno Fankhauser Ingrid Jägering Martin Stüttem Konsolidierungskreis scroll bis zum 31.12.2019 Kapitalanteil in % I. Vollkonsolidierte Unternehmen LEONI AG, Nürnberg, Deutschland LEONI Kabel GmbH, Nürnberg 1) 100 Haarländer GmbH, Roth 1) 100 KB Kabel Beteiligungs-GmbH, Nürnberg 100 LEONI Cable Assemblies GmbH, Roth 1) 100 LEONI Draht GmbH, Nürnberg 1) 100 LEONI elocab GmbH, Georgensgmünd 1) 100 LEONI Fiber Optics GmbH, Neuhaus-Schierschnitz 1) 100 LEONI HighTemp Solutions GmbH, Halver 1) 100 LEONI Kerpen GmbH, Stolberg 1) 100 LEONI protec cable systems GmbH, Schmalkalden 1) 100 LEONI Special Cables GmbH, Friesoythe 1) 100 j-fiber GmbH, Jena 1) 100 j-plasma GmbH, Jena 1) 100 LEONI Bordnetz-Systeme GmbH, Kitzingen 1) 100 LEONI Kabelsysteme GmbH, Neu-Ulm 1) 100 LEONI CIA Cable Systems S.A.S., Gellainville, Frankreich 100 LEONI Furas S.L., Barcelona, Spanien 100 LEONI Italy S.r.l., Felizzano (Alessandria), Italien 100 LEONI Kabel Polska sp. z o.o., Kobierzyce, Polen 100 LEONI Kablo ve Teknolojileri Sanayi ve Ticaret Ltd. Sirketi, Mudanya, Türkei 95 LEONI Slovakia spol. s.r.o.,Trencin, Slowakei 100 LEONI Schweiz AG, Däniken, Schweiz 100 LEONI Studer AG, Däniken, Schweiz 100 Adaptricity AG, Zürich, Schweiz 84 LEONI Tailor-Made Cable UK Ltd., Chesterfield, Derbyshire, Großbritannien 100 LEONI Temco Ltd., Cinderford, Gloucestershire, Großbritannien 100 LKH LEONI Kábelgyár Hungária Kft., Hatvan, Ungarn 100 neumatic cz, s.r.o., Mírová pod Kozákovem, Tschechische Republik 100 LEONI Wiring Systems Arad S.R.L., Arad, Rumänien 100 LEONI Wiring Systems France S.A.S., Montigny le Bretonneux, Frankreich 100 LEONI Wiring Systems Pitesti S.R.L., Sat Bascov, Rumänien 100 LEONI Wiring Systems RO S.R.L., Bistrita-Nasaud, Rumänien 100 LEONI Systems Spain, S.L.U., Santa Perpetua/Barcelona, Spanien 100 LEONI Wiring Systems U.K. Ltd., Newcastle- under-Lyme, Staffordshire, Großbritannien 100 TOV LEONI Wiring Systems UA GmbH, Stryi, Ukraine 100 Leonische Portugal Lda., Lugar de Sao Martinho, Guimaraes, Portugal 100 OOO LEONI RUS, Zavolzhye, Russland 100 LEONI Wiring Systems Southeast d.o.o., Prokuplje, Serbien 100 LEONI Bulgaria EOOD, Sofia, Bulgarien 100 LEONI Fiber Optics, Inc., Williamsburg, Virginia, USA 100 LEONI (S.E.A.) Pte. Ltd., Singapur 100 LEONI Cable Maroc SARL, Aïn Sebâa, Casablanca, Marokko 100 LEONI Cable (China) Co., Ltd., Changzhou, China 100 LEONI Cable, Inc., Rochester, Michigan, USA 100 LEONI Cable S.A. de C.V., Cuauhtémoc, Chihuahua, Mexiko 100 LEONI Cable de Chihuahua S.A. de C.V., Cuauhtémoc, Chihuahua, Mexiko 100 LEONI Elocab Ltd., Kitchener, Ontario, Kanada 100 LEONI Engineering Products & Services, Inc., Troy, Michigan, USA 100 LEONI Cable Solutions (India) Pvt. Ltd., Pune, Indien 100 LEONI Wire, Inc., Chicopee, Massachusetts, USA 100 LEONI Wire & Cable Solutions Japan K.K., Nagakuteshi, Japan 100 LEONI Middle East FZE i.L., Dubai, Vereinigte Arabische Emirate 100 LEONI Automotive do Brasil Ltda., Itú, Sao Paulo, Brasilien 100 LEONI Electrical Systems (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China 100 LEONI Wiring Systems (Tieling) Co., Ltd., Tieling City, China 100 LEONI Wiring Systems Tunisia SARL, M'Saken-Sousse, Tunesien 100 LEONI Wiring Systems (Changchun) Co., Ltd. i.L., Changchun, China 100 LEONI Wiring Systems Ain Sebaa S.A., Aïn Sebâa, Casablanca, Marokko 100 LEONI Wiring Systems Bouskoura S.A., Bouskoura, Casablanca, Marokko 100 LEONI Wiring Systems Berrechid S.A., Bouznika, Marokko 100 LEONI Wiring Systems de Durango S.A. de C.V., Chihuahua, Mexiko 100 LEONI Wiring Systems Egypt S.A.E., Nasr City, Kairo, Ägypten 100 LEONI Wiring Systems, Inc., Tucson, Arizona, USA 100 LEONI Wiring Systems Mexicana S.A. de C.V., Hermosillo, Mexiko 100 LEONI Wiring Systems de Yucatán S.A. de C.V., Mérida, Mexiko 100 LEONI Wiring Systems de Paraguay S.R.L., Asunción, Paraguay 100 LEONI Wiring Systems (Pune) Pvt. Ltd., Pune, Maharashtra, Indien 100 LEONI Wiring Systems Korea, Inc., Busan (Jisa-dong), Korea 100 LEONI Electrical Systems (Jining) Co., Ltd., Jining, China 100 LEONI Electrical Systems (Penglai) Co., Ltd., Penglai, China 100 LEONI Electrical Systems (Jining) Co., Ltd., Jining, China 100 LEONI Electrical Systems (Penglai) Co., Ltd., Penglai, China 100 II. Assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen Intedis GmbH & Co. KG, Würzburg, Deutschland 50 Intedis Verwaltungs-GmbH, Würzburg, Deutschland 50 Langfang LEONI Wiring Systems Co., Ltd., Sanhe downtown, China 50 j-fiber Hengtong GmbH, Jena, Deutschland 38 1 Gesellschaften, die von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die LEONI AG, Nürnberg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der LEONI AG, Nürnberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der LEONI AG, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB und den Corporate Governance Bericht, auf die jeweils in Abschnitt 1.7 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, und die im zusammengefassten Lagebericht in Abschnitt 5 enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach §§ 315b, 315c HGB haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, des Corporate Governance Berichts und der nichtfinanziellen Konzernerklärung nach §§ 315b, 315c HGB. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir weisen auf Abschnitt 1 und 34 des Konzernanhangs sowie die Risikoberichterstattung im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel 6 "Risiko- und Chancenbericht", Unterkapitel "Zins- und Finanzierungsrisiken / Liquiditätsrisiko" und Unterkapitel "Beurteilung der Chancen- und Risikosituation durch den Vorstand" hin. Dort bezeichnen die gesetzlichen Vertreter sich abzeichnende Liquiditätslücken aufgrund des für das Geschäftsjahr 2020 erwarteten, im Vergleich zur ursprünglichen Planung, verschlechterten Free-Cash-Flows als Folge der Ausbreitung des Corona-Virus in Zusammenhang mit erfolgten sowie anstehenden Zahlungsmittelabflüssen als bestandsgefährdendes Risiko für den LEONI-Konzern. Für das Jahr 2020 ist der Konzern trotz der größtenteils umgesetzten Maßnahmen zur Sicherung der kurz- und mittelfristigen Liquidität, die Ende letzten Jahres eingeleitet worden waren, auf staatliche Hilfsprogramme zur Schließung von Liquiditätslücken infolge der Corona-Krise angewiesen. Aufgrund der Abhängigkeit der Zahlungsfähigkeit des LEONI-Konzerns von den staatlichen Finanzhilfen ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit gefährdet. Wie im zusammengefassten Lagebericht dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf eine wesentliche Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Unternehmens zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die einem bestandsgefährdenden Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB entspricht. Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommene Einschätzung der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit beurteilt. In diesem Zusammenhang haben wir eine Beurteilung der Pläne der gesetzlichen Vertreter für zukünftige Maßnahmen, die ihrer Einschätzung zugrunde liegen, vorgenommen und geprüft, ob die Pläne der gesetzlichen Vertreter unter den gegebenen Umständen durchführbar sind. Zunächst hatten wir im Rahmen unserer Abschlussprüfung das von einem externen Sachverständigen erstellte Sanierungsgutachten in Anlehnung an IDW S 6 einer kritischen Würdigung unterzogen. Die diesem Gutachten zugrunde liegende von den gesetzlichen Vertretern erstellte und vom Aufsichtsrat verabschiedete Mehrjahresplanung und die darin enthaltenen Annahmen hatten wir mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen plausibilisiert. Hierbei wurden wir von Spezialisten aus dem Bereich Valuation bzw. Restructuring unterstützt. Gleiches gilt für die uns vorgelegte gutachterliche Stellungnahme hinsichtlich der insolvenzrechtlichen Fortbestehensprognose durch einen weiteren externen Sachverständigen. Während der gesamten Prüfung hatten wir die einzelnen Maßnahmen regelmäßig mit den gesetzlichen Vertretern sowie dem Aufsichtsrat erörtert. Wir hatten darüber hinaus gemeinsam mit unseren Spezialisten die Ergebnisse des Sanierungsgutachtens mit den erstellenden Sachverständigen und Vertretern des LEONI Konzerns kritisch erörtert. Für die im Aufstellungszeitraum bereits erfolgten Liquiditätsund Finanzierungsmaßnahmen haben wir die entsprechenden Verträge und Vereinbarungen eingesehen, kritisch gewürdigt und - soweit noch nicht umgesetzt - hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit beurteilt. Insbesondere haben wir zum Ende der Abschlussprüfung die von der Gesellschaft erstellte aktuelle kurzfristige Liquiditätsprognose kritisch gewürdigt. Außerdem haben wir die zugrunde liegenden aktualisierten Annahmen, vor allem im Hinblick auf die Umsatzerwartungen, auf Basis von Nachweisen geprüft, sowie deren Nachvollziehbarkeit und Plausibilität gewürdigt. In Bezug auf die Einführung von Kurzarbeit oder vergleichbarer Maßnahmen haben wir die Vereinbarungen mit der Belegschaft eingesehen sowie die Dokumentation der gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf die Erfolgsaussichten bei der Beantragung staatlicher Finanzhilfen kritisch auf ihre Plausibilität hin gewürdigt. Zudem haben wir uns von der Angemessenheit der Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht überzeugt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem in Abschnitt "Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die nachfolgend beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind: 1. Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte, Sonstigen immateriellen Vermögenswerte sowie Sachanlagen 2. Ansatz und Bewertung der Drohverlustrückstellungen aus belastenden Kundenverträgen. Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert: a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht) b) Prüferisches Vorgehen 1. Bewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte, Sonstigen immateriellen Vermögenswerte sowie Sachanlagen Im Konzernabschluss der LEONI AG werden zum 31. Dezember 2019 Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von Mio. EUR 139 ausgewiesen. Dies entspricht rund 4 % der Konzernbilanzsumme bzw. 22 % des Konzerneigenkapitals. Für Geschäfts- oder Firmenwerte werden jeweils innerhalb eines Geschäftsjahres oder anlassbezogen Wertminderungstests durchgeführt. Darüber hinaus sind auch für Sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen Wertminderungstests vorzunehmen, sofern "Triggering Events" vorliegen. Die Wertminderungstests erfolgen über Bewertungen nach der Discounted-Cashflow-Methode. Grundlage dieser Bewertungen sind die Barwerte der künftigen Zahlungsmittelüberschüsse, die auf der zum Bewertungszeitpunkt gültigen Unternehmensplanung beruhen. Die Abzinsung erfolgt mit den gewichteten Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC). Die Wertminderungstests erfordern Ermessensausübungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelüberschüsse der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes. Insofern sind die Bewertungsergebnisse mit Unsicherheiten behaftet. Das Ergebnis der Wertminderungstests ist insofern in erheblichem Maße von den Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zu den Bewertungsparametern abhängig und damit mit Unsicherheiten und Ermessensspielräumen behaftet. Für den Konzernabschluss erwächst hieraus das Risiko einer Überbewertung der Geschäfts- oder Firmenwerte, Sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen sowie einer unzureichenden Erfassung der Abschreibungen, welche sich negativ auf das Konzerneigenkapital und das Konzernergebnis auswirken würden. Vor diesem Hintergrund wurden die Wertminderungstests der Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Sonstigen immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen im Rahmen unserer Prüfung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt klassifiziert. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Wertminderungstests sind im Konzernanhang in Ziffer 1 "Konsolidierungsgrundsätze und Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" (Abschnitte "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts", "Geschäfts- oder Firmenwerte" sowie "Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen"), in Ziffer 16 "Überprüfung der Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten" und Ziffer 17 "Geschäfts- oder Firmenwerte" enthalten. Unter Anwendung unseres risikoorientierten Prüfungsansatzes haben wir insbesondere das methodische Vorgehen zur Durchführung der Wertminderungstests nachvollzogen. Wir haben untersucht, ob das verwendete Bewertungsmodell die Anforderungen der relevanten Rechnungslegungsstandards sachgerecht abbildet und die Verknüpfungen und Formeln im Modell korrekt sind. Darüber hinaus haben wir die vollständige und korrekte Herleitung von Inputdaten sowie deren korrekte Verarbeitung im Modell geprüft. Weiterhin haben wir uns mit dem Planungsprozess auseinandergesetzt. Die kritische Würdigung der bewertungstheoretischen Methodik sowie die Prüfung der rechnerischen Richtigkeit des Bewertungsmodells haben wir unter Einbindung unserer internen Bewertungsspezialisten vorgenommen. Die im Rahmen der Bewertung angesetzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse haben wir mit der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Mehrjahresplanung abgestimmt und die zugrunde liegenden Annahmen mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen plausibilisiert. Da Veränderungen des Diskontierungszinssatzes signifikante Auswirkungen auf die Höhe des erzielbaren Betrags und damit das Ergebnis des Wertminderungstests haben können, haben wir unsere internen Bewertungsspezialisten zur Validierung der bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes (WAAC) herangezogenen Parameter eingebunden und mit deren Hilfe das Berechnungsschema des WAAC nachvollzogen. Aufgrund der bewertungsinhärenten Unsicherheiten haben wir darüber hinaus für zahlungsmittelgenerierende Einheiten mit geringer Überdeckung eigene Sensitivitätsanalysen durchgeführt. 2. Ansatz und Bewertung der Drohverlustrückstellungen aus belastenden Kundenverträgen. Im Konzernabschluss der LEONI AG werden Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Kundenverträgen in Höhe von Mio. EUR 107 ausgewiesen. Ein belastender Kundenvertrag liegt vor, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Vertragserfüllung höher als der zu erwartende wirtschaftliche Nutzen aus dem Vertrag sind. Grundlage hinsichtlich Ansatz und Bewertung der Rückstellungen aus den belastenden Verträgen bilden die Kalkulationen einzelner langfristiger Kundenprojekte. Diese Kalkulationen erfordern in erheblichem Umfang Annahmen und zukunftsbezogene Schätzungen hinsichtlich der künftigen Projekterlöse und -kosten durch die gesetzlichen Vertreter. Entsprechend ist die Bewertung mit erheblichen Unsicherheiten hinsichtlich künftiger Entwicklungen im Projektgeschäft behaftet. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass der Ansatz der Rückstellungen nicht vollständig ist oder die Bewertungen der Rückstellungen für belastende Kundenverträge nicht zutreffend sind. Vor diesem Hintergrund haben wir den Ansatz und die Bewertung von Drohverlustrückstellungen aus belastenden Kundenverträgen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt klassifiziert. Die Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Rückstellungen für Drohverluste aus belastenden Kundenverträgen sind in Abschnitt 23 "Rückstellungen" des Konzernanhangs enthalten. Im Rahmen unserer risikoorientierten Prüfung haben wir insbesondere das methodische Vorgehen zur Ermittlung der Rückstellungen für belastende Kundenverträge kritisch gewürdigt. In diesem Zusammenhang haben wir untersucht, ob die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Rückstellungen einschließlich der diese weiter konkretisierenden Kriterien des IAS 37.66 ff. angewendet wurden. Auf Basis einer repräsentativen Stichprobenauswahl haben wir für einzelne Projekte die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Ermessensentscheidungen beurteilt. Dabei haben wir eine kritische Durchsicht der zugrunde liegenden Verträge und Vereinbarungen vorgenommen und nachvollzogen, ob darin enthaltene Regelungen bei der Ermittlung der Rückstellungen berücksichtigt wurden. Darüber hinaus haben wir die aktuellen Projektinformationen (Planerlöse und -kosten) anhand einer Befragung von Projektverantwortlichen analysiert und plausibilisiert. Die getroffenen Einschätzungen und Annahmen haben wir auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse und unter der Berücksichtigung historischer Finanzdaten gewürdigt. Hierbei haben wir die Berechnung der Rückstellungen mit den Vertragsund Planungsdaten sowie Daten aus der Kosten- und Leistungsrechnung abgestimmt. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen ― die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB, auf die in Abschnitt 1.7 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, ― den Corporate Governance Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex, auf den in Abschnitt 1.7 des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, ― die in Abschnitt 5 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene nichtfinanzielle Konzernerklärung nach §§ 315b, 315c HGB, ― die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB und ― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefasten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 16. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. Oktober 2019 / 16. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Konzernabschlussprüfer der LEONI AG, Nürnberg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Sebastian Kiesewetter. Nürnberg, den 30. März 2020 Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Sebastian Kiesewetter, Wirtschaftsprüfer Alexander Hofmann, Wirtschaftsprüfer Prüfvermerk Nichtfinanzielle Konzernerklärung Vermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über eine Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit An die LEONI AG, Nürnberg Wir haben die nichtfinanzielle Konzernerklärung der LEONI AG im Sinne des § 315b HGB, bestehend aus dem Kapital "Nichtfinanzielle Konzernerklärung" im Konzernlagebericht sowie dem durch Verweisung als Bestandteil qualifizierten Abschnitt "Grundlagen des Konzerns" des Konzernlageberichts, für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (nachfolgend: nichtfinanzielle Konzernerklärung) einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen. Angaben für Vorjahre waren nicht Gegenstand unseres Auftrags. A. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB. Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung zu ermöglichen, die frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Angaben ist. B. Erklärungen des Wirtschaftsprüfers in Bezug auf die Unabhängigkeit und Qualitätssicherung Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Unsere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wendet die nationalen gesetzlichen Regelungen und berufsständischen Verlautbarungen zur Qualitätssicherung an, insbesondere die Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer sowie den IDW Qualitätssicherungsstandard: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1). C. Verantwortung des Wirtschaftsprüfers Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung ein Prüfungsurteil mit begrenzter Sicherheit über die nichtfinanzielle Konzernerklärung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised): "Assurance Engagements other than Audits or Reviews of Historical Financial Information", herausgegeben vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), durchgeführt. Danach haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir mit einer begrenzten Sicherheit beurteilen können, ob die nichtfinanzielle Konzernerklärung der Gesellschaft in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. Bei einer Prüfung zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit sind die durchgeführten Prüfungshandlungen im Vergleich zu einer Prüfung zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit weniger umfangreich, sodass dementsprechend eine erheblich geringere Prüfungssicherheit erlangt wird. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Wirtschaftsprüfers. Im Rahmen unserer Prüfung, die wir im Wesentlichen in den Monaten Dezember 2019 bis Februar 2020 durchgeführt haben, haben wir u.a. folgende Prüfungshandlungen und sonstige Tätigkeiten durchgeführt: ― Befragung von Mitarbeitern hinsichtlich der Auswahl der Themen für die nichtfinanzielle Konzernerklärung, der Risikoeinschätzung und der Konzepte des Konzerns für die als wesentlich identifizierten Themen, ― Befragung von Mitarbeitern, die mit der Datenerfassung und -konsolidierung sowie der Erstellung der nichtfinanziellen Konzernerklärung betraut sind, zur Beurteilung des Berichterstattungssystems, der Methoden der Datengewinnung und -aufbereitung sowie der internen Kontrollen, soweit sie für die Prüfung der Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung relevant sind, ― Identifikation wahrscheinlicher Risiken wesentlicher falscher Angaben in der nichtfinanziellen Konzernerklärung, ― Einsichtnahme in die relevante Dokumentation der Systeme und Prozesse zur Erhebung, Aggregation und Validierung der Daten aus den relevanten Bereichen [wie z.B. Umwelt und Personal] im Berichtszeitraum sowie deren stichprobenartige Überprüfung, ― analytische Beurteilung von Angaben der nichtfinanziellen Konzernerklärung ― Befragungen und Dokumenteneinsicht in Stichproben hinsichtlich der Erhebung und Berichterstattung von ausgewählten Daten, ― Beurteilung der Darstellung der Angaben der nichtfinanziellen Konzernerklärung. D. Prüfungsurteil Auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungshandlungen und der erlangten Prüfungsnachweise sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Auffassung gelangen lassen, dass die nichtfinanzielle Konzernerklärung der LEONI AG für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den §§ 315c i. V. m. 289c bis 289e HGB aufgestellt worden ist. E. Verwendungszweck des Vermerks Wir erteilen diesen Vermerk auf Grundlage des mit der LEONI AG geschlossenen Auftrags. Die Prüfung wurde für Zwecke der Gesellschaft durchgeführt und der Vermerk ist nur zur Information der Gesellschaft über das Ergebnis der Prüfung bestimmt und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Dieser Vermerk ist nicht dazu bestimmt, dass Dritte hierauf gestützt (Vermögens-) Entscheidungen treffen. F. Auftragsbedingungen und Haftung Für diesen Auftrag gelten, auch im Verhältnis zu Dritten, unsere Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 (www.de.ey.com/IDW-Auftragsbedingungen). Wir verweisen ergänzend auf die dort in Ziffer 9 enthaltenen Haftungsregelungen und auf den Haftungsausschluss gegenüber Dritten. Dritten gegenüber übernehmen wir keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Vermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Vermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. München, den 20. März 2020 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Nicole Richter, Wirtschaftsprüferin Rhea Kraft, ppa. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Nürnberg, 30. März 2020 LEONI AG Der Vorstand Aldo Kamper Bruno Fankhauser Ingrid Jägering Martin Stüttem
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