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NFON AG

Annual Report Apr 15, 2020

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Annual Report

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NFON AG

München

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat der NFON AG (nachfolgend auch „Gesellschaft") hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die ihm gemäß Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Führung der Geschäfte durch den Vorstand in Erfüllung seiner Beratungs- und Aufsichtsfunktion intensiv begleitet. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat schriftlich und mündlich über die Geschäftslage und -entwicklung, die aktuelle Ertragssituation, die Risikolage, das Risikomanagement, die kurz- und langfristige Planung sowie Investitionen und organisatorische Maßnahmen unterrichtet. Der Aufsichtsratsvorsitzende stand durchweg in engem Kontakt mit dem Vorstand und wurde regelmäßig über die Entwicklung der Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorgänge informiert.

Zu den Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands, die nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungspflichtig sind, sowie zu sonstigen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung und Beratung sein Votum abgegeben. Die Entscheidungen basierten überwiegend auf den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands, die der Aufsichtsrat eingehend geprüft hatte. Vorstand und Aufsichtsrat haben 2019 konstruktiv zusammengearbeitet und auf diese Weise den kontinuierlichen Wachstumskurs der Gesellschaft fortgesetzt.

Besetzung und Veränderungen im Aufsichtsrat

Vom 01. Januar bis 12. Dezember 2019 bestand der Aufsichtsrat aus folgenden Personen:

Rainer Koppitz (Aufsichtsratsvorsitzender), Vorstandsvorsitzender der KATEK SE Gruppe, München;
Dr. Rupert Doehner (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Rechtsanwalt;
Angélique Werner, Senior Director Custumer Success bei Salesforce.com Germany GmbH;
Ralf Grüßhaber, Geschäftsführer und CFO bei think project! GmbH.

In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2019 wurden für die Aufsichtsratsmitglieder Angelique Werner und Ralf Grüßhaber, welche ihre Ämter zu diesem Termin niedergelegt hatten, Günter Müller und Florian Schuhbauer in den Aufsichtsrat gewählt. Mithin bestand der Aufsichtsrat ab dem 12. Dezember 2019 aus folgenden Personen:

Rainer Koppitz (Aufsichtsratsvorsitzender), Vorstandsvorsitzender der KATEK SE Gruppe, München;
Günter Müller (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender), Geschäftsführer der Milestone Venture Capital GmbH sowie Executive Chairman der ASC Technologies AG, Hösbach
Dr. Rupert Doehner (Mitglied des Aufsichtsrats), Rechtsanwalt
Florian Schuhbauer (Mitglied des Aufsichtsrats) Gründungspartner & Geschäftsführer der Active Ownership Advisors GmbH, Frankfurt/Main sowie der Active Ownership Capital S.à.r.l. und der Active Ownership Corporation S.à.r.l. jeweils Grevenmacher, Luxemburg;

Rainer Christian Koppitz,

Aufsichtsratsvorsitzender

Sitzungen des Aufsichtsrats und Schwerpunkte der Beratung

Im Geschäftsjahr 2019 hielt der Aufsichtsrat vier ordentliche Sitzungen ab und tagte in vier außerordentlichen Sitzungen. An allen Sitzungen nahmen sämtliche Aufsichtsratsmitglieder teil. Daneben fasste er elf Umlaufbeschlüsse. Der Aufsichtsrat bildete keine Ausschüsse. Eine Klausursitzung war regelmäßig auf der Tagesordnung der ordentlichen Aufsichtsratssitzungen.

Schwerpunkte in den Sitzungen des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 waren insbesondere folgende Themen:

Die Beratung über den Fortgang des Projekts THEODOR zum Erwerb sämtlicher Anteile an der Deutsche Telefon Standard AG sowie Beratung über den Abschluss eines Kaufvertrages über 100 % der Aktien der Deutsche Telefon Standard AG
Die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausnutzung des genehmigten Kapitals im Rahmen der vorgenannten Transaktion
Feststellung bzw. Billigung des geprüften Jahresabschlusses und des Konzernabschlussessamt zusammengefassten Konzernlagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2018
Die Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung vom 05. Juni 2019 mit Beschlussvorschlägen zur Aufstockung der Vorratskapitalia der Gesellschaft
Bericht zur Risikolage und zum Risiko- und Compliancemanagement sowie Beschlüsse und die Erklärung zum DCGK
Variable Vergütung 2018 für die Vorstandsmitglieder
Der Status der Entwicklung des Produkts Cloudya, der Vertriebsfokus mit Marketingkampagne in Deutschland
Beschluss zur Begebung einer Optionsschuldverschreibung aus bedingtem Kapital zu Gunsten der Active Ownership Capital
Die Integration der Deutsche Telefon Standard GmbH in die NFON-Gruppe
Die Neu-Definition von Key Performance Indicators für die NFON-Gruppe
Die Erforderlichkeit, Tagesordnung und Terminierung der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2019
Neuwahl des Aufsichtsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters nach der Nachbesetzung des Aufsichtsrates mit Günter Müller und Florian Schuhbauer
Die Diskussion und Prüfung des Budgets 2020-2022 der NFON-Gruppe
Der Status strategischer Partnerschaften sowie von diversen M&A-Aktivitäten
Fortgang des Asset-Deals mit der Onwerk GmbH und Genehmigung des Abschlusses am 12. Dezember 2019

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der NFON AG sowie ihrer Tochter- und Beteiligungsgesellschaften.

Der Aufsichtsrat prüfte und billigte die vom Vorstand aufgestellte Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2020. Er beriet und überprüfte die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und des Konzerns auf Basis mittel- und langfristiger Unternehmensplanungen. Die vom Vorstand erhaltenen Informationen analysierte und prüfte der Aufsichtsrat eingehend. Sein besonderes Augenmerk galt dabei der Risikolage und dem Risikomanagement.

In den Umlaufbeschlussfassungen erteilte der Aufsichtsrat überwiegend Zustimmungen zu Vorgängen, die zwar nicht von strategischer Tragweite, aber nach der Geschäftsordnung des Vorstands zustimmungsbedürftig sind. Zeitkritische Entscheidungen, insbesondere im Rahmen der durchgeführten M&A-Projekte und der Kapitalmaßnahme, fasste der Aufsichtsrat ebenfalls durch Umlaufbeschlüsse.

Jahres- und Konzernabschluss sowie Konzernlagebericht

Die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 05. Juni 2019 hat die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, (nachfolgend „KPMG") zum Abschlussprüfer der NFON AG für das Geschäftsjahr 2019 bestellt. Der Aufsichtsrat beauftragte anschließend KPMG mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019.

Der Vorstand hat den Jahresabschluss gemäß den handels- und aktienrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung und den Konzernabschluss gemäß § 315a Absatz 3 HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellt. KPMG hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss einschließlich des dazugehörigen zusammengefassten Konzernlageberichts unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung der Gesellschaft geprüft. Die Prüfung richtete sich nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) aufgestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Die Prüfung des Abschlussprüfers und die Prüfung durch den Aufsichtsrat haben zu keinen Einschränkungen und Einwendungen geführt. Der Abschlussprüfer hat die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Bestätigungsvermerke ohne Einschränkung erteilt.

Alle Aufsichtsratsmitglieder erhielten rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 31. März 2020 die besonderen abschlussrelevanten Dokumentationen, insbesondere die Jahresabschluss- und Konzern-Abschlussunterlagen, den zusammengefassten Konzernlagebericht und die dazugehörigen Prüfungsberichte von KPMG. Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats befassten sich in Vorbereitung auf diese Sitzung eingehend mit den genannten Unterlagen. In der Bilanzsitzung wurden der Jahresabschluss, der Konzernabschluss und der zusammengefasste Konzernlagebericht umfassend mit dem Vorstand beraten. Der Aufsichtsrat hat hierbei den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss und den zusammengefassten Konzernlagebericht jeweils auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit eigenständig geprüft. Der zuständige Partner von KPMG sowie der Prüfungsleiter nahmen ebenfalls an der Bilanzsitzung am 31. März 2020 teil. Sie berichteten über die Prüfung, kommentierten die Prüfungsschwerpunkte und standen dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung.

Nach eingehender Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat hiergegen keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Prüfungsergebnis von KPMG an und billigte den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der NFON AG. Der Jahresabschluss der NFON AG ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement und für ihre Leistungen im Geschäftsjahr 2019. Insbesondere den ausgeschiedenen Aufsichtsratskollegen Angelique Werner und Ralf Grüßhaber ist der Aufsichtsrat zu großem Dank für die hervorragende Zusammenarbeit verpflichtet, insbesondere in den Wochen vor dem erfolgreichen Börsengang und den wegweisenden eineinhalb Jahren danach. Dies zeigt auch die Entscheidung, noch in diesem Jahr die Anteilsverhältnisse im Aufsichtsrat angemessen abzubilden und durch die vorzeitige Niederlegung möglich zu machen.

München, März 2020

Für den Aufsichtsrat

Rainer Koppitz, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Konzernerklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich im Corporate Governance-Bericht über die Corporate Governance des Unternehmens. Dieser ist ebenso wie die Entsprechenserklärung Bestandteil der Konzernerklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft gemäß § 315d HGB i. V. m. § 289f HGB. Der Deutsche Corporate Governance Kodex (der „Kodex") enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat, die dazu beitragen sollen, dass die Gesellschaft im Unternehmensinteresse geführt wird. Vorstand und Aufsichtsrat sind sich in ihrem Handeln der Rolle des Unternehmens in der Gesellschaft und ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Der Kodex hat zum Ziel, das duale deutsche Corporate Governance System transparent und nachvollziehbar zu machen.

Er verdeutlicht die Verpflichtung von Vorstand und Aufsichtsrat, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen (Unternehmensinteresse). Diese Prinzipien verlangen nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes, eigenverantwortliches Verhalten (Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns). Vorstand und Aufsichtsrat der NFON AG sehen sich den Grundsätzen Empfehlungen und Anregungen des Kodex verpflichtet.

Über mögliche Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex berichten Vorstand und Aufsichtsrat sowohl in der Entsprechenserklärung als auch in den folgenden ausführlichen Erläuterungen, bezogen auf den Kodex in seiner Fassung vom 16. Dezember 2019.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Gemäß § 161 Aktiengesetz erklären Vorstand und Aufsichtsrat der NFON AG mit der Entsprechenserklärung, welchen Empfehlungen des vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gegebenen „Deutschen Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 16. Dezember 2019 entsprochen wurde und wird, oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.

C.2 Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten der NFON-Gruppe als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören u.a. vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in der Führung eines mittelgroßen oder größeren, international tätigen Unternehmens, in der Telekommunikationsbranche bzw. im SaaS-Geschäft und der Wertschöpfung entlang verbundener Wertschöpfungsketten, im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung, im Controlling/Risikomanagement und auf dem Gebiet Corporate Governance/ Compliance. Im Hinblick auf die Wichtigkeit dieser Erfahrungen und Kenntnisse hat der Aufsichtsrat auf die Festlegung einer Altersgrenze verzichtet.

C.10 und D.2 bis D.5, D.11 Der Aufsichtsrat der NFON AG hat aufgrund der Größe des Aufsichtsrat von vier Mitgliedern auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet. Somit sind keine Vorsitzenden von Ausschüssen benannt. Als Prüfungsausschuss fungiert der Aufsichtsrat im Ganzen und übernimmt als solcher die Aufgaben des Prüfungsausschusses. Dies gilt ebenso für den Nominierungsausschuss.

F.2 Der Konzernabschluss wird aufgrund des umfangreichen Konsolidierungsaufwandes innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende erstellt. Die Quartals-Finanzmitteilungen und der Halbjahresbericht werden ebenfalls aufgrund des hohen Konsolidierungsaufwandes entsprechend der Börsenordnung und des Transparenzrichtlinien Umsetzungsgesetzes spätestens innerhalb von zwei bzw. drei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht.

München, März 2020

Grundsätzliche Informationen über den Aufbau der Unternehmensführung und die zugrunde liegenden Regeln

Die NFON AG mit Sitz in München untersteht dem deutschen Aktienrecht und verfügt über die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Unternehmensführung basiert auf einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Organe sowie einem regen und stetigen Informationsfluss zwischen ihnen. Insbesondere auf der Hauptversammlung können die Aktionäre Fragen an die Unternehmensleitung stellen und ihr Stimmrecht ausüben.

Verantwortung zu übernehmen, gehört zum Selbstverständnis der NFON. Das Unternehmen übernimmt Verantwortung für Produkte und Prozesse, Mitarbeiter, Kunden und Partner genauso wie für Umwelt und Gesellschaft. Dabei pflegt das Unternehmen einen offenen Umgang und befindet sich in einem kontinuierlichen Dialog mit seinen Stakeholdern. Für deutsche Aktiengesellschaften ist ein duales Führungssystem, zusammengesetzt aus Vorstand und Aufsichtsrat, gesetzlich vorgeschrieben. Satzungsgemäß besteht der Aufsichtsrat der NFON AG aus vier von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern. Seine Mitglieder sind namentlich: Rainer Koppitz, CEO der Katek SE, München (Aufsichtsratsvorsitzenden seit 9. April 2018 und Mitglied des Aufsichtsrats seit 2015), Dr. Rupert Doehner (bis 12. Dezember 2019 stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzenden: Mitglied des Aufsichtsrats seit 9. April 2018) Gründungspartner der RECON. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Florian Schuhbauer, Founding Partner, Active Ownership Capital S.à.r.l., Luxemburg (Mitglied des Aufsichtsrats seit 12. Dezember 2019) und Günter Müller, Executive Chairman der ASC Technologies AG, Deutschland, sowie Geschäftsführer der Milestone Venture Capital GmbH, Deutschland (Mitglied des Aufsichtsrats und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender seit 12. Dezember 2019). Weiter Auskünfte zur Zugehörigkeit und der Zusammensetzung des Aufsichtsrats finden sich im Konzernanhang der NFON AG. Aus der Mitte des Aufsichtsrats werden der Vorsitzende und ein stellvertretender Vorsitzender gewählt. In der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die sich das Gremium selbst gegeben hat, wird dessen Arbeitsweise geregelt.

Satzungsgemäß finden die Sitzung des Aufsichtsrats der NFON AG einmal im Kalendervierteljahr statt, wobei zwei Sitzungen kalenderhalbjährlich stattzufinden haben. Außerordentliche Sitzungen werden vom Aufsichtsratsvorsitzenden nach Bedarf und pflichtgemäßem Ermessen einberufen. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt. Außerhalb von Sitzungen sind schriftliche, fernschriftliche, fernkopierte, fernmündliche oder telegraphische Beschlussfassungen oder Beschlussfassungen per E-Mail oder Videokonferenz zulässig. Der Aufsichtsrat trifft sich regelmäßig auch ohne den Vorstand der NFON AG.

Funktion der Hauptversammlung

Der Vorstand beruft mindestens einmal im Jahr die Hauptversammlung ein. In der Hauptversammlung nehmen die Aktionäre der NFON AG ihre Mitverwaltungs- und Kontrollrechte wahr. Auf der Hauptversammlung entscheiden die Aktionäre insbesondere über die Gewinnverwendung sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und wählen die Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat sowie den Abschlussprüfer. Daneben entscheidet die Hauptversammlung über rechtliche Grundlagen der Gesellschaft, wie insbesondere Änderungen der Satzung, Kapitalmaßnahmen, Unternehmensverträge und Umwandlungen. Die Hauptversammlung wird grundsätzlich mit beratendem Charakter über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder, über konkrete Vergütung des Aufsichtsrats und mit empfehlenden Charakter über die Billigung des Vergütungsberichts für das vergangene Geschäftsjahr beschließen. Für den Fall eines Übernahmeangebotes beruft der Vorstand eine außerordentliche Hauptversammlung ein. Diese soll den Aktionäre die Möglichkeit geben, über das Übernahmeangebot zu beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen zu beschließen.

Selbstverständlich liegt es im Interesse der Gesellschaft und auch im Interesse der Aktionäre, die Hauptversammlung zügig abzuwickeln. Satzungsgemäß steht dem Versammlungsleiter entsprechend die Möglichkeit zur Verfügung, das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen zu beschränken.

Besetzung des Vorstands

Satzungsgemäß kann der Aufsichtsrat eine oder mehrere Personen zum Vorstand der Gesellschaft berufen. Der Vorstand der NFON AG setzt sich derzeit aus drei Mitgliedern zusammen. Der Vorstand leitet das Unternehmen eigenverantwortlich im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) mit dem Ziel für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung (Unternehmensinteresse) zu sorgen. Gemäß der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung führt der Vorstand die Geschäfte der Gesellschaft nach einheitlichen Plänen und Richtlinien. Dabei trägt der Vorstand gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft. Im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung arbeiten die drei Vorstandsmitglieder in ihrem jeweils zugewiesenen Aufgabenbereich kollegial und vertrauensvoll zum Wohle des Unternehmens zusammen. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens und stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab. Neben der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien, auch in den Konzerngesellschaften, sorgt der Vorstand ebenso für ein angemessenes Risikomanagement und -controlling sowie für das entsprechende Chancenmanagement im Unternehmen. Näheres beschreibt der Risiko- und Chancenbericht im Konzernlagebericht. Sitzungen des Vorstands finden in regelmäßigen Abständen, nach Möglichkeit zweiwöchentlich, statt.

Aufsichtsrat und Vorstand sorgen gemeinsam für eine langfristige Nachfolgeplanung für die Besetzung des Vorstands. Zu diesem Zweck ist der Aufsichtsrat sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gesellschaft ständig auf der Suche nach erfolgversprechendem Führungsnachwuchs. Grundsätzlich macht nach Ansicht des Aufsichtsrats die konkrete Nachfolgeplanung frühestens zwei Jahre vor Ablauf der laufenden Vorstandsverträge Sinn und ist von den jeweils speziellen Gegebenheiten abhängig. Die in Frage kommenden internen Kandidaten werden davon unabhängig systematisch analysiert. Für die Vorstandsmitglieder wurde eine Altersgrenze von 65 Jahren festgelegt.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertretern der Aktionäre zusammen. Die Vertreter werden in der Regel von der Hauptversammlung gewählt. Sie sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. In seiner Zusammensetzung achtet der Aufsichtsrat darauf, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügt. Für seine Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat sich konkrete Ziele gesetzt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet. Das Gesamtgremium erfüllt sein erarbeitetes Kompetenzprofil bereits heute. Die Frauenquote von 25 % ist seit der Neuwahl des Aufsichtsrats vorerst nicht erfüllt, bleibt aber als Ziel weiter erhalten. Entgegen der Regelung für den Vorstand wurde für den Aufsichtsrat keine Altersgrenze festgelegt. Der Aufsichtsrat soll insgesamt über die Kompetenzen verfügen, die angesichts der Aktivitäten der NFON-Gruppe als wesentlich erachtet werden. Hierzu gehören u.a. vertiefte Erfahrungen und Kenntnisse in der Führung eines mittelgroßen oder größeren, international tätigen Unternehmens, in der Telekommunikationsbranche bzw. im SaaS-Geschäft und der Wertschöpfung entlang verbundener Wertschöpfungsketten, im Rechnungswesen und in der Rechnungslegung, im Controlling/Risikomanagement und auf dem Gebiet Corporate Governance/Compliance.

Wie vom Kodex vorgeschlagen, werden bei den Vorschlägen zur Aufsichtsratswahl an die Hauptversammlung die persönlichen und die geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlichen an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offengelegt soweit dies zutreffend ist. Jedem Kandidatenvorschlag wird ein Lebenslauf beigefügt, der über die relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen Auskunft gibt; dieser wird durch eine Übersicht über die wesentlichen Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsmandat ergänzt und für alle Aufsichtsratsmitglieder jährlich aktualisiert auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht werden.

Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Um eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat zu gewährleisten, sieht die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats vor, dass mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex sein sollen. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen derzeit bei keinem Aufsichtsratsmitglied konkrete Anhaltspunkte für relevante Umstände oder Beziehungen, insbesondere zum Unternehmen, zu Mitgliedern des Vorstands oder zu anderen Aufsichtsratsmitgliedern, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen könnten und die deshalb gegen die Unabhängigkeit sprächen.

Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus vier Mitgliedern. Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2019 wurden Florian Schuhbauer und Günter Müller als Aktionärsvertreter neu in den Aufsichtsrat gewählt. Mit dieser Wahl wurde verstärkt die Eigentümerstruktur berücksichtigt. Im Sinne des Kodex sind beide Aufsichtsräte unabhängig von der Gesellschaft, da sie in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur NEON oder deren Vorstand stehen. Ein wesentlicher und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt ist nicht begründet. Auch sind weder Florian Schuhbauer noch Günter Müller als kontrollierende Aktionäre zu definieren. Mit keinem der Aktionäre ist ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen worden auch verfügt keiner der Aktionäre über eine absolute Stimmenmehrheit oder eine nachhaltige Hauptversammlungsmehrheit.

Kein Mitglied des Aufsichtsrats übt Organfunktionen oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern aus.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

Gegen der Größe des Unternehmens und der durch die Satzung bestimmten Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird in der Regel auf die Bildung von Ausschüssen oder Gremien verzichtet. Aus diesem Grund beschließt und überprüft der Aufsichtsrat als Ganzes Fragen zum Thema des Vergütungssystems für den Vorstand einschließlich der wesentlichen Vertragselemente. Ebenso nimmt der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit die Aufgabe des Prüfungsausschusses wahr. Damit übernimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats zugleich die Aufgaben des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats verfügt über die geforderten besonderen Kenntnisse im Bereich der Rechnungslegung.

Diversitätskonzept

Das Thema Diversität ist für die gesamte NFON Gruppe von essenzieller Bedeutung. Der Aufsichtsrat beachtet in diesem Sinne das Thema Diversität bei seiner Zusammensetzung und den entsprechenden Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung. Hierzu zählt nicht nur die gemäß Aktiengesetz und Corporate Governance Kodex empfohlene Zusammensetzung des Aufsichtsrats mit weiblichen und männlichen Mitgliedern, sondern auch die Berücksichtigung der Erfahrung der einzelnen Mitglieder gemessen am Alter, der Berufserfahrung und der Internationalität. Maßgebliche Leitlinie für Wahlvorschläge ist das Unternehmensinteresse, respektive die mit dem Grundsatz 11 und den folgenden Empfehlungen des Kodex festgelegten Anforderungen an die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen eines Aufsichtsrats. Darüber hinaus soll der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von C.1 des Kodex angemessen berücksichtigen. Demnach schlägt der Aufsichtsrat - nach einem entsprechend geführten Bewerbungs- bzw. Vorschlagsverfahren und unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach Kenntnis, Fähigkeit, Erfahrung und Unabhängigkeit - die am besten geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten vor.

Darüber hinaus ist im Aktiengesetz sowie im Kodex festgelegt, dass der Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften für den Anteil von Frauen Zielgrößen definiert. Neben der Anforderung der selbst gesetzten Zielgröße für den Anteil von Frauen empfiehlt der Kodex (C.6) die Berücksichtigung der Eigentümerstruktur in der Besetzung des Aufsichtsrats. Bei einem aus vier Mitgliedern bestehenden Aufsichtsrat lassen sich beide Anforderung nicht durchwegs verwirklichen. Mit der außerordentlichen Hauptversammlung der NFON AG am 12. Dezember 2019 wurde der Aufsichtsrat neu besetzt und mit der Wahl von Florian Schuhbauer und Günter Müller die Eigentümerstruktur berücksichtigt. Gegenwärtig befindet sich also keine Frau im Aufsichtsrat der Gesellschaft. Unverändert bleibt es bei dem am 23. April 2018 als Zielgröße für den Zeitraum bis spätestens 22. April 2023 festgelegten Ziel eines Frauenanteils von 25 %.

Unter den gleichen Voraussetzungen ist die Neuregelung der Besetzung von Vorstandspositionen zu betrachten. Wie für den Aufsichtsrat, so gilt auch hier, dass das Interesse des Unternehmens maßgebliche Leitlinie für die Besetzung von Führungspositionen ist. Im Falle der Vorstandspositionen gilt es darüber hinaus, die Kontinuität in der anstehenden strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens zu gewährleisten. In Übereinstimmung mit den Regelungen im Aktiengesetz und im Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat deswegen eine Zielgröße von 25 % für den Anteil von Frauen im Vorstand für den Zeitraum bis 22. April 2023 beschlossen. Dementsprechend wird der Aufsichtsrat das Thema Diversität bei der Suche nach fachlich geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten für neu zu besetzende Vorstandspositionen berücksichtigen.

Daneben ist der Vorstand verpflichtet, eine Zielgröße für den Frauenanteil in der ersten und, soweit vorhanden, auch in der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands festzulegen. Als erste Führungsebene unterhalb des Vorstands wurden vom Vorstand die Geschäftsführer der ausländischen Gesellschaften sowie die Vice Presidents im Inland bzw. ihnen gleichgestellte Stabsfunktionen im Unternehmen definiert. Über eine zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands verfügt die NFON Gruppe nicht. Für die NFON AG hat der Vorstand mit Datum vom 21. April 2018 festgelegt, dass der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands mindestens 22 % betragen soll. Diese Zielgröße ist mit einem Verhältnis von 21 % nahezu erreicht.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Die nachhaltige Schöpfung des Unternehmenswertes ist das gemeinsame Ziel der engen Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat. In regelmäßigen Abständen erörtern Vorstand und Aufsichtsrat den Stand der abgestimmten strategischen Ausrichtung des Unternehmens. Über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements, der internen Rechnungslegung und der Compliance informiert der Vorstand den Aufsichtsrat ebenfalls regelmäßig. Der Vorstand berichtet über eventuelle Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen und begründet diese. Die Art und Weise, wie der Vorstand informieren und berichten muss, hat der Aufsichtsrat in der Geschäftsordnung für den Vorstand festgelegt. Für Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Unternehmens grundlegend verändern, und über Geschäfte von wesentlicher Bedeutung sind in der Geschäftsordnung des Vorstands Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats bestimmt.

Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer

Der Abschlussprüfer unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung, insbesondere bei der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung der rechnungslegungsbezogenen Kontroll- und Risikomanagementsysteme. Der Aufsichtsrat hat, dem Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juni 2019 folgend, die KPMG AG Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft, München, mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses 2019 beauftragt. Mit dem Abschlussprüfer wurde gemäß den Empfehlungen des Kodex’ vereinbart, dass der Aufsichtsrat unverzüglich über alle für die Aufsichtsratsaufgaben wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unterrichtet wird, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zur Kenntnis des Abschlussprüfers gelangen. Ebenso wird der Aufsichtsrat unverzüglich informiert, sollte der Abschlussprüfer Tatsachen feststellen, die eine Unrichtigkeit der vom Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Compliance zum Kodex nach § 161 AktG ergeben.

Effizienzprüfung sowie Aus- und Fortbildung

Der Aufsichtsrat überprüft in einem regelmäßigen Turnus die Effizienz seiner Tätigkeit. Laut Beschluss des Aufsichtsrats vom 8. April 2019 wurde Rupert Doehner zum Berichterstatter in Sachen Effizienzprüfung bestellt. Er hat ein Self-Assessment zur Effizienzprüfung erarbeitet und dem Gesamtgremium in einer weiteren außerordentlichen Sitzung am 10. April 2019 zur Beschlussfassung vorstellen. Für eine effiziente Arbeit des Aufsichtsrats ist die regelmäßige Aus- und Fortbildung unerlässlich. Wesentliche Erfahrungen gewinnen die Mitglieder des Aufsichtsrat in ihrer täglichen Arbeit außerhalb des Aufsichtsratsmandats. Davon ungeachtet werden die Aufsichtsratsmitglieder angemessen von der Gesellschaft in Fragen der Aus- und Fortbildung unterstützt.

Interessenkonflikte

Vorstand und Aufsichtsrat sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen und im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder persönliche Interessen verfolgen noch anderen Personen Vorteile gewähren oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Jedes Vorstandsmitglied legt Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat offen und informiert die übrigen Mitglieder des Vorstands. Ebenso legt jedes Aufsichtsratsmitglied Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung. Im Jahr 2019 sind keine offenlegungspflichtigen Interessenkonflikte entstanden.

Transparenz und externe Berichterstattung

Corporate Governance bedeutet für die NFON AG eine verantwortungsbewusste und transparente Führung und Kontrolle des Unternehmens. Dazu gehört insbesondere die Gleichbehandlung der Aktionäre bei der Weitergabe von Informationen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist bereit, in angemessenem Rahmen mit Investoren über aufsichtsratsspezifische Themen Gespräche zu führen. Das sind Themen, für die der Aufsichtsrat allein verantwortlich ist und die von ihm allein zu entscheiden sind. Bei Fragen, die nur gemeinsam von Vorstand und Aufsichtsrat zu entscheiden sind, werden Gespräche entweder allein vom Vorstand oder vom Aufsichtsratsvorsitzenden zusammen mit dem Vorstand geführt.

Allen Aktionären, Finanzanalysten und vergleichbaren Adressaten werden sämtliche neue Tatsachen unverzüglich zur Verfügung gestellt. Dies beinhaltet die Verbreitung der Infor-mationen in Deutsch und in Englisch sowohl auf der Internetseite der NFON AG als auch die Nutzung von Systemen, die eine gleichzeitige Veröffentlichung von Informationen im In- und Ausland gewährleisten. Hierzu nutzt die NFON AG das System der EQS AG.

Anteilseigner und Dritte werden vor allem durch den Konzernabschluss und - während des Geschäftsjahres - zusätzlich durch die Quartalsmitteilungen und den Halbjahresfinanzbericht informiert. Abweichend von der Empfehlung des Kodex werden die Quartalsmitteilung und der Halbjahresfinanzbericht aufgrund des hohen Konsolidierungsaufwandes entsprechend der Börsenordnung und dem Wertpapierhandelsgesetz spätestens innerhalb von zwei bzw. drei Monaten nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Grundsätzlich verfolgt NFON das Ziel den Konzernjahresabschluss und den Jahresabschluss innerhalb von 90 Tagen zu veröffentlichen. Im laufenden Geschäftsjahr wurde diese Frist bis auf einen Tag fast eingehalten.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Aufsichtsrat und Vorstand der NFON AG werden den neu formulierten Grundsätzen des Kodex folgen soweit das Vergütungssystem nicht bereits den gemachten Empfehlungen entspricht. Insofern besteht Einigkeit darin, dass die Vergütungsstruktur einer börsennotierten Gesellschaft wie der NFON AG auf eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft auszurichten ist mithin die Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Förderung der Geschäftsstrategie und zur langfristigen Entwicklung der Gesellschaft beitragen soll. In Anbetracht der noch bis zum Februar bzw. April 2021 laufenden Vorstandsverträge wird der Aufsichtsrat das Vergütungssystem im Verlauf des Jahres 2020 überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten. Gegenstand der Überprüfung werden die Kriterien zur Festlegung der Gesamtvergütung, die Festsetzung der Höhe der variablen Vergütungsbestandteile, die Leistungen bei Vertragsbeendigung sowie die sonstigen Regelungen sein. Grundsätzlich werden im Vergütungsbericht auch weiterhin die Grundzüge des Vergütungssystems im Detail dargelegt. In Bezug auf den für das vergangene Geschäftsjahr geltenden Vergütungsbericht ist festzustellen, dass die NFON AG gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 9. April 2018 von der individualisierten Offenlegung gem. §§ 285 Nr. 9 lit. a) Satz 5 bis 8, 314 Abs. 1 Nr. 6 lit. a) Satz 5 bis 8 HGB abweicht. Die Grundzüge des Vergütungssysteme und die zusammengefasste Vorstandsvergütung ist im Vergütungsbericht, der Teil des Konzernabschlusses und des Einzelabschlusses ist, dargestellt. Insofern weicht die Darstellung auch von der gemäß altem Kodex geforderten tabellarischen Darstellung ab.

Compliance

Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance). Fragen der Compliance sind regelmäßig Gegenstand der Beratung zwischen dem Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand. Die Unternehmenskultur der NFON Gruppe ist von Vertrauen und gegenseitigem Respekt sowie dem Willen zur strikten Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen geprägt. Dennoch sind Rechtsverstöße durch individuelles Fehlverhalten nie ganz auszuschließen. Beschäftigte und Dritte haben die Möglichkeit, Fehlverhalten im Unternehmen zu melden (Whistleblower-System https://corporate. nfon.com/de/compliance-code). Das Unternehmen setzt alles daran, dieses Risiko so weit wie möglich zu minimieren, Fehlverhalten aufzudecken und konsequent zu verfolgen. Von zentraler Bedeutung ist die Beachtung rechtlicher und ethischer Regeln und Grundsätze. Regeln und Grundsätze sind, wie auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Insiderinformationen, in der Compliance-Richtlinie festgeschrieben. Allen Mitarbeitern dient sie zur Orientierung für ein integres Verhalten im Geschäftsverkehr. Führungskräfte und Mitarbeiter werden zur Compliance-Richtlinie geschult.

Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden

Die NFON-Gruppe wird selbstverständlich im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen geführt. Die Werte, die einer guten Corporate Governance zugrunde liegen, verlangen nicht nur nach Legalität. Sie basieren ganz wesentlich auch auf ethisch fundiertem und eigenverantwortlichem Verhalten. Auf dem Weg, dem Kunden die Freiheit in der Business-kommunikation zu bringen, folgen Vorstand, Aufsichtsrat und alle Mitarbeiter fünf Werten:

Agilität
Exzellenz
Innovation
Teamgeist
Kundenorientierung

NFON verfolgt Strategien nicht sklavisch buchstabengetreu. NFON lebt eine Fehlerkultur, die Menschen in die Lage versetzt, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen. Das erhöht die Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen. Die Beschäftigten sind das höchste Gut. NFON erkennt Potenziale, entwickelt und nutzt sie. Dabei bekommt jeder Mitarbeiter den Freiraum, eine außerordentliche Leistung zu erbringen. Das ist die Voraussetzung dafür, dass sich jeder NFON-Mitarbeiter stetig weiterentwickelt und Exzellenz in seinem Bereich erlangt. Die Ziele als Einheit zu verwirklichen steht deutlich im Fokus. Kundenorientierung ist für NFON nicht nur ein Schlagwort. NFON sieht die Kunden als Freunde. Daraus folgt: Jeder Kunde wir mit einer offenen, transparenten und persönlichen Kommunikation angesprochen.

NFON möchte jeden Tag ein Lächeln in jedermanns Gesicht zaubern.

Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung einschließlich Entsprechenserklärung ist auf der Webseite der NFON AG veröffentlicht:

https://corporate.nfon.com/de/ueber-nfon/corporate-governance

ZUSAMMENGEFASSTER KONZERNLAGEBERICHT

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des Konzerns

Die NFON AG (kurz: „NFON“ oder „NFON-Gruppe“) mit Hauptsitz in München wurde 2007 gegründet und ist der einzige paneuropäische Anbieter 1 von Telefonanlagen aus der Cloud. NFON zählt über 40.000 Unternehmen in 15 europäischen Ländern zu seinen Kunden und ist mit eigenen Gesellschaften in Deutschland, Österreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Frankreich vertreten. Darüber hinaus verfügt NFON über ein großes Partnernetzwerk, über das der Vertrieb in den übrigen Ländern erfolgt.

Den Umsatz generiert die NFON-Gruppe im Wesentlichen mit der Erbringung cloudbasierter Telekommunikationsdienstleistungen für Unternehmenskunden. Dabei wird den Kunden die notwendige Vermittlungsdienstleistung aus der Cloud in den NFON-Rechenzentren über die sogenannte Cloud PBX (Private Branch Exchange oder Cloud-Telefonanlage) zur Verfügung gestellt. Diese Kunden können infolgedessen auf die herkömmliche Telefonanlage in den eigenen Räumlichkeiten verzichten. Dem Kunden wird in der Regel zunächst eine einmalige Aktivierungsgebühr je Nebenstelle und je genutzter Nebenstelle eine monatliche Bereitstellungsgebühr berechnet.

1 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

Darüber hinaus kann NFON den Telefonanschluss ersetzen, sodass der Kunde die Gebühren für sämtlichen Telefonverkehr an NFON entrichtet. NFON wiederum bezieht diese Leistung von verschiedenen Carriern. Seit November 2018 bietet die NFON-Gruppe mit „Cloudya" erstmalig ein europaweites und homogenes Tarifmodell an, das die mit dem Telefonsystem verbundenen Kernfunktionen wie Telefonkonferenzräume, automatische Anrufweiterleitung (ACD) oder automatische Weiterleitung von Anrufen an die zuständige Person abdeckt. Darüber hinaus bietet NFON seinen mehr als 40.000 Kunden Premium-Dienste an. Bei Bedarf verkauft NFON auch die Endgeräte bzw. die entsprechende Software (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones), die die Gesellschaft von mehreren Herstellern bezieht, und stellt ggf. einen Internetzugang auf Reselling-Basis zur Verfügung.

NFON unterteilt ihre Umsätze in wiederkehrende und nicht wiederkehrende Umsätze. Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud PBX, SIP-Trunk-Channel, laufende Gesprächsgebühren und SDSL-Monatsgebühren (Symmetric Digital Subscriber Line ist eine DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk) sowie Premium-Lösungen wie Neorecording und Ncontact. Dagegen sind nicht wiederkehrende Umsätze einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud PBX oder Einrichtungsgebühren für SDSL. Der Vertrieb erfolgt über fünf Kanäle mit einem klaren Fokus auf den indirekten Partnervertrieb.

Allgemeine Marktcharakteristik

Der europäische Markt für Geschäftstelefonie lässt sich in drei Bereiche unterteilen:

On-premise (PBX) umfasst die klassische vor Ort installierte Telefonanlage (Hard- oder Software), die vom Eigentümer betrieben wird. Mit Hosted PBX beginnt der Bereich der IP-basierten Telefonanlage, die zwar noch im Eigentum des Nutzers ist (private), aber nicht mehr in den eigenen Räumlichkeiten steht und von einem Dritten betreut werden kann. Davon unterschieden ist der Bereich der Cloud-PBX. Damit wird ein öffentliches Angebot beschrieben, welches jeder, beliebig reproduzierbar, nutzen kann (public). Dieser Bereich unterteilt sich wiederum in verschiedene Formen der Cloud-PBX.

Multi-Instance / Multi-Tenant: Es wird für jeden Nutzer (Tenant) eine eigene Plattform (Instanz) aufgebaut.

Single-Instance / Multi-Tenant: Verschiedene Nutzer (Tenant), nutzen nur eine Plattform (Instanz).

Ziele und Strategien

Als dominanter Anbieter 2 in Deutschland verfügt die NFON AG nach eigener Auffassung bereits über eine starke Position im international hoch fragmentierten Markt der Cloud-Tele- fonie. Mit seiner auf fünf Wachstumsvektoren basierenden Strategie verfolgt der Konzern das klar definierte Ziel, die Nummer 1 für Cloud-Telefonie in Europa zu werden.

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Ausbau und Weiterentwicklung der Kundenbasis Produkte erweitern/ verändern Offene APIs Regionale Expansion Gezielt weiter in Europa wachsen
Marketingaktivitäten zum Ausbau der bestehenden Kundenbasis und der Gewinnung neuer Kunden in bestehenden Märkten forcieren Roll-out innovativer Features: Gewinnung weiterer Kunden, Erhöhung ARPU. Schaffung Mehrwert für das Kernprodukt Entwicklung von offenen APIs zur Einbindung in Lösungen von Drittanbietern Erprobte Markteintrittstrategie nutzen, um in weitere europäische Länder zu expandieren Teil der Konsolidierung im hoch fragmentierten europäischen Markt sein: Chance weitere Marktanteile zu gewinnen
Kundenentwicklung + Produktentwicklung + Marktentwicklung + Marktkonsolidierung

Ausbau und Weiterentwicklung der Kundenbasis in bestehenden Märkten

Für die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens ist zum einen die Nutzung von Cross- und Upselling-Potenzialen innerhalb der bestehenden Kundenbasis und zum anderen die konsequent fortgeführte Gewinnung neuer Kunden eine wesentliche strategische Komponente. Dies setzt eine verstärkte Wahrnehmung der Marke NFON und der Cloud-Telefonielösungen voraus. Zu diesem Zweck werden die Marketing- und Vertriebsaktivitäten auf einem hohen Niveau gehalten. In dem sehr fragmentierten Telekommunikationsmarkt darf die Bedeutung einer Marke, die die Produktvorteile eines reinen B2B-Produktes für den Kunden deutlich erkennen lässt, nicht unterschätzt werden. Dies macht einen differenzierten und echten Multi-Channel-Marketing-Ansatz notwendig und bedeutet, eine äußerst gezielte B2B-Kommunikation, insbesondere für die NFON-Premium-Lösungen, mit einer breiteren Zielgruppenkommunikation zu kombinieren. NFON zielt auf drei Hauptzielgruppen:

Channel: Partner, Spezialisten, Reseller;
IT-Manager: IT-Spezialisten, IT-Abteilungen;
Entscheidungsträger: Vorstandsebene, Geschäftsführer.

2 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

Darüber hinaus wird sowohl das bestehende Partnernetzwerk permanent optimiert und vergrößert als auch, in Ergänzung zu den Marketingaktivitäten, die Reichweite des Vertriebs deutlich erhöht, um so die drei Hauptzielgruppen über die passenden Vertriebskanäle fokussiert anzusprechen und zu gewinnen.

Roll-out innovativer UCaaS-Funktionen

Ein wichtiger Baustein in der Wachstumsstrategie der NFON ist der Roll-out innovativer UCaaS-Funktionen und damit verbunden die Fortentwicklung der NFON zu einem Uni- fied-Communication as a Service-Unternehmen. Mit der Einführung des neuen NFON-Kernprodukts Cloudya im November 2018 hat NFON bereits einen wesentlichen Meilenstein ihrer Wachstumsstrategie erreicht. Cloudya ist die Grundlage für weitere Funktionalitäten, Technologien und Services, die die NFON-Plattform in Zukunft bereichern werden. Insofern fließen substanzielle Investitionen nicht nur in die Verbesserungen der bestehenden Lösungen, sondern insbesondere in das Design und die Entwicklung neuer Produkte und neuer Dienstleistungen. Mit der Entwicklung und Einführung von Cloudya ist NFON der erste wichtige Schritt in der Umstellung zur Unified Communication as a Service (UCaaS) gelungen. Cloudya ist die Basis für alle weiteren Entwicklungen in Richtung der Collaboration-Möglichkeiten.

Entwicklung offener APIs

Die Entwicklung offener APIs, d. h. die Entwicklung von Programmschnittstellen, ermöglicht die Einbindung der NFON Cloud- Telefonielösungen in Service- und Dienstleistungslösungen von Drittanbietern und eröffnet darüber hinaus mit dem Angebot einer Communication Platform as a Service einen weiteren möglichen zukünftigen Geschäftsbereich für NFON.

Gezielt weiter in ganz Europa wachsen

NFON war zu Beginn des Jahres in 13 europäischen Ländern, so in Deutschland, Großbritannien, Österreich, Spanien und Italien mit eigenen Tochtergesellschaften und in den übrigen Ländern über ein Händlernetzwerk, vertreten. Die aktuellen Marktbedingungen in den europäischen Ländern und die disruptiven Veränderungen im Bereich der Cloud-Telefonie bieten genau die richtigen Bedingungen, weiter in Europa zu expandieren.

Konsolidierungschancen in stark fragmentierten Cloud-PBX-Märkten

Der europäische Cloud-PBX-Markt ist hoch fragmentiert. NFON nimmt eine aktive Rolle in der zunehmenden Konsolidierung des Marktes ein. Hier bieten sich attraktive Chancen, sowohl Wettbewerber sehr gezielt und nach festgelegten Kriterien zu akquirieren als auch Unternehmen mit passenden, attraktiven Technologien in Ergänzung zum bereits bestehenden NFON-Produkt- und Lösungsportfolio zu übernehmen.

Erfolgreich erreichte Meilensteine in der strategischen Umsetzung

Im März 2019 hat die NFON AG entsprechend ihrer Wachstumsstrategie die Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz (vormals Deutsche Telefon Standard AG, Mainz; im Folgenden DTS), übernommen. Des Weiteren hat die NFON AG im Juli 2019 eine Optionsanleihe ausgegeben. Durch die Ausübung der Optionen am 21. Oktober 2019 wurde weiteres Kapital für weitere mögliche Akquisitionen zur Verfügung gestellt. Die Anleihe wurde am 02. Januar 2020 an die AOC zurückgezahlt. Mit diesem strategischen Vorgehen unterstreicht das Unternehmen seinen Führungsanspruch im europäischen Cloud-Kommunikations-Markt.

Nach Italien hat NFON am 23. März 2019 eine weitere Tochtergesellschaft in Frankreich, die NFON France S.A.S, gegründet und damit das zum Börsengang gesetzte Ziel der weiteren Expansion in Italien und Frankreich abgeschlossen. Dem Markteintrittsmodell der NFON folgend wurde zunächst ein Team von Vertriebs- und Servicemitarbeitern aufgebaut. Diese konzentrieren sich jetzt auf den Aufbau des Partnernetzwerkes.

Die Kundenbasis erhöhte sich innerhalb des vergangenen Jahres von >20.000 auf >40.000, was mit dem Wachstum der beim Kunden aktivierten Nebenstellen (Seats) auf 449.711 einher geht.

Ende 2019 konnte die NFON-Gruppe darüber hinaus über einen Asset Deal, der zum 01. April 2020 rechtswirksam wird, die eigenen F&E-Kapazitäten mit einem Full-Stack Entwicklungsteam in den Bereichen Mobile, Web-Front und -Backend sowie Client/Server ausbauen.

Organisation

Konzernstruktur und Standorte

Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2019 wird in der nachfolgenden Übersicht dargestellt.

Die fairfon Telefonsysteme GmbH wurde mit Wirkung zum 21. August 2019 auf Basis des am 26. Juni 2019 unterzeichneten Vertrages auf die NFON AG verschmolzen. Darüber hinaus wurde die NCONNECT TELEKOMÜNIKA SYON ILETIȘIM HIZMETLERI LTD. ȘTI., Türkei, liquidiert und mit Wirkung zum 18. September 2019 gelöscht.

Leitung und Kontrolle

Die Vorstände arbeiten eng mit den nationalen Führungskräften und den Geschäftsführern der ausländischen Tochtergesellschaften zusammen. Ein vierköpfiger Aufsichtsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und berät diesen. Bis zum 12. Dezember 2019 setzte sich der Aufsichtsrat aus Rainer Christian Koppitz (Aufsichtsratsvorsitzender), Dr. Rupert Doehner (stellvertretender Vorsitzender), Ralf Grüßhaber und Angelique Werner zusammen. Die Aufsichtsratsmitglieder Angelique Werner und Ralf Grüßhaber sind zur außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2019 zurückgetreten. An ihrer Stelle wurden Günter Müller und Florian Schuhbauer in den Aufsichtsrat gewählt.

Steuerung

Steuerungssysteme

Der Vorstand der NFON AG hat für die Steuerung der Gruppe ein internes Managementsystem eingeführt, das in der folgenden Grafik wiedergegeben ist:

Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Die Steuerung der NFON-Gruppe erfolgt über folgende Leistungsindikatoren:

Seatwachstum;
Gesamtumsatz;
Wiederkehrende und nicht-wiederkehrende Umsatzerlöse;
Anteil wiederkehrender und nicht-wiederkehrender Umsätze am Gesamtumsatz;
ARPU (blended);
EBITDA (bereinigt).

Mit diesen Leistungsindikatoren ist sichergestellt, dass das Unternehmen die für das Erreichen der Wachstumsziele definierten Maßnahmen analysieren und steuern sowie den Erfolg messen kann.

Die NFON unterteilt ihre Umsätze in wiederkehrende und nicht-wiederkehrende Umsätze. Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud PBX, laufende Gesprächsgebühren und SDSL-Monatsgebühren (Symmetric Digital Subscriber Line ist eine DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk) sowie Premium-Lösungen wie Neorecording und Ncontact. Dagegen sind nicht-wiederkehrende Umsätze einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud PBX oder Einrichtungsgebühren für SDSL. Der prozentuale Anteil wiederkehrender und nicht-wiederkehrender Umsätze wird in Relation zum Gesamtumsatz berechnet.

Als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren hat die NFON AG im Geschäftsjahr 2018 den Gesamtumsatz und den Anteil wiederkehrender Umsätze definiert. Darüber hinaus betrachtet das Unternehmen das Seatwachstum zum jeweiligen Stichtagsende (Gesamtzahl der vom Kunden genutzten Nebenstellen bzw. Lizenzen) als bedeutsamen nicht-finanziellen Leistungsindikator. Im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2018 wurden die bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren leicht angepasst. Anstelle der Wachstumsrate des Gesamtumsatzes wird zukünftig die Wachstumsrate der wiederkehrenden Umsätze als wesentlicher finanzieller Leistungsindikator definiert. Die wiederkehrenden Umsätze zeigen die Nachhaltigkeit und Stabilität des Geschäftsmodell der NFON-Gruppe. Ihre positive Entwicklung ist maßgeblich für die gesamte NFON-Gruppe. Unverändert betrachtet das Unternehmen den Anteil wiederkehrender Umsätze als bedeutsamen Leistungsindikator. Darüber hinaus ist das Seatwachstum zum jeweiligen Stichtagsende (Gesamtzahl der vom Kunden genutzten Nebenstellen bzw. Lizenzen), die Basis für die wiederkehrenden Umsätze, als bedeutsamer nicht-finanziellen Leistungsindikator definiert.

Als weiteren umsatzbezogenen finanziellen Leistungsindikator nutzt die NFON den durchschnittlichen Umsatz pro Nutzer (Blended ARPU), der sich berechnet aus dem durchschnittlichen Gesamtumsatz wiederkehrender Umsätze pro Monat geteilt durch die durchschnittliche Anzahl der Seats pro Monat in jedem Jahr einschließlich der Umsätze und Seats der Endkunden, die vertragliche Beziehungen mit unseren Wholesale-Partnern haben.

Mit dem Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) misst der Konzern die operative Leistungskraft und den Erfolg der einzelnen Geschäftseinheiten. Nicht-operative einmalige Aufwände, z. B. Kosten aus dem erfolgreichen Börsengang bzw. einmalige Ausgaben im Zusammenhang mit Steuern und Sozialversicherungsangelegenheiten, werden im Sinne der Messung der operativen Leistungskraft herausgerechnet und ergeben das bereinigte EBITDA.

Übersicht über die Entwicklung der finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren mit entsprechender Hervorhebung der bedeutsamen Kennzahlen (fett):

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2019 2018 Veränderung in %
Gesamtumsatz 57,1 Mio. EUR 43,0 Mio. EUR 32,7
Wiederkehrende Umsätze 48,1 Mio. EUR 34,6 Mio. EUR 38,9
Anteil wiederkehrende Umsätze am Gesamtumsatz 84,1 % 80,4 % 3,7
Nicht-wiederkehrende Umsätze 9,1 Mio. EUR 8,4 Mio. EUR 0,7
Anteil nicht-wiederkehrender Umsätze am Gesamtumsatz 15,9 % 19,6 % -3,7
ARPU blended * 9,64 EUR 9,92 EUR -0,28
Seatwachstum 449.711 320.728 40,2
Bereinigtes EBITDA ** -5,1 Mio. EUR -1,2 Mio. EUR n/a

* Basierend auf durchschnittlicher Anzahl der Seats pro Monat in jedem Jahr.

** Erläuterungen zu den Bereinigungen sind im Abschnitt Ertragslage zu finden.

Entsprechend der im März 2019 veröffentlichten Prognose der NFON-Gruppe haben sich die bedeutsamen Leistungsindikatoren wie folgt entwickelt:

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2018 2019 Erwartung 2019 angepasste Erwartung 2019 * Veränderung Erläuterung im Vergleich zur angepassten Prognose
Gesamtumsatz 43,0 Mio. EUR 57,1 Mio. EUR zwischen 40% und 45% zwischen 30% und 33% 32,7% Gesamtumsatz erreicht das obere Ende der Prognose
Anteil wiederkehrende Umsätze am Gesamtumsatz 80,4% 84,1% zwischen 75% und 80% zwischen 80% und 85% n/a Anteil erreicht das obere Ende der Prognose
Seatwachstum 320.728 449.711 mindestens 45% zwischen 39 % und 41 % 40,2% Wachstumsrate erreicht genau das Mittel der Prognose

* Erläuterungen zur Prognoseanpassung finden sich im Kapitel „Darstellung des Geschäftsverlaufs“

Zukünftig gilt die Wachstumsrate der wiederkehrenden Umsätze als bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren. Aus Transparenzgründen wird die Entwicklung dieser Kennzahl gesondert dargelegt:

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2018 2019 Erwartung 2019 (Oktober 2019) Veränderung Erläuterung
Wiederkehrende Umsätze 34,6 Mio. EUR 48,1 Mio. EUR Wachstumsrate zwischen 38 % und 40 % 38,9% Die Wachstumsrate liegt genau in der Mitte der erwarteten Entwicklung.

Forschung & Entwicklung

Der Bereich Forschung & Entwicklung konzentriert sich zum einen auf die Entwicklung von neuen Produkten und Services und zum anderen auf die Entwicklung von Produkterweiterungen und neuen Funktionen für die bestehenden Produkte und Dienstleistungen, die den NFON-Kunden als regelmäßige Updates zur Verfügung gestellt werden. Die interne Entwicklung erfolgt mittels agiler Softwareentwicklung und umfasst folgende Bereiche:

Die NFON verfolgt in ihrer Produktentwicklung einen klar definierten Prozess.

Zurzeit konzentrieren sich die F&E-Aktivitäten der NFON auf die Weiterentwicklung des neuen NFON-Clients Cloudya. Die neue Lösung ist der erste Schritt zur Transformation des erfolgreichen Cloud-Telefonsystems in eine Kommunikationsserviceplattform. Es ist die Grundlage für weitere Features, Technologien und Services, die die NFON-Plattform in Zukunft bereichern werden.

Zunächst liegt der Fokus der Integration aus Benutzerperspektive auf der Nebenstellenverwaltung und den Softphone-Funktionalitäten. In naher Zukunft sollen dann alle an Kunden gerichteten Services in die Lösung integriert werden. Am Ende wird der Kunde einen einheitlichen Service erleben, der alle seine Bedürfnisse in der täglichen Geschäftskommunikation erfüllt.

Ende 2019 waren in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Operations und Technical Consultants der NFON-Gruppe 95 Beschäftigte fest angestellt (im Vorjahr 62 Beschäftigte); dies entspricht 25,0 % (Vorjahr 25,3 %) der Gesamtbelegschaft. Für bestimmte Projekte werden bei Bedarf zusätzliche, externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter temporär eingesetzt. Ende 2019 betrug deren Anteil bis zu 9,5 % der festangestellten F&E-Belegschaft.

Im Berichtsjahr sind im Konzern 4,4 Mio. EUR (2018:3,3 Mio. EUR) F&E-Aufwendungen angefallen. Davon wurden 2,9 Mio. EUR (2018: 0 Mio. EUR) als immaterielle Vermögenswerte aktiviert. Die Aktivierungsquote liegt damit im Berichtsjahr bei 65 % (2018: 0%).

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Europa und Deutschland

Seit Anfang des Jahres 2018 hat die Konjunktur im Euroraum spürbar an Schwung verloren, vor allem weil die Wertschöpfung in der Industrie aufgrund fehlender außenwirtschaftlicher Impulse nachgegeben habe, so das Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW). Gleichzeitig blieb die Arbeitslosenquote im Euroraum 2019 trotz der inzwischen bereits mehr als ein Jahr andauernden verhaltenen Produktionsentwicklung in der Tendenz abwärtsgerichtet. 3 Die europäische Wirtschaft befand sich in der Folge 2019 auf einem stetigen wenngleich moderaten Wachstumspfad. Das jährliche BIP-Wachstum in der Eurozone, lag bei 1,2 % nach 1,9 % im Vorjahr 2018. 4

Im Heimatmarkt der NFON AG Deutschland stand das Jahr 2019 nach Aussage des IfW im Zeichen des Abschwungs. Nachdem im ersten Quartal noch Aufholeffekte produktionsausweitend wirkten, hatte die deutsche Wirtschaft im Sommerhalbjahr praktisch stagniert. Auch für das Schlussquartal zeichnete sich keine nennenswerte Dynamik ab. Dementsprechend hat sich die gesamtwirtschaftliche Kapazitätsauslastung in diesem Jahr deutlich - etwa um einen Prozentpunkt - zurückgebildet. 5 Nach Informationen des Statistischen Bundesamt betrug das BIP in Deutschland im Jahr 2019 rund 3,44 Billionen Euro. Somit betrug die Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2018 preisbereinigt 0,6 %. 6

Im wichtigsten Auslandsmarkt der NFON AG, Großbritannien, dämpften die Unsicherheit über Zeitpunkt und Ausgestaltung des angekündigten Austritts aus der EU nach Informationen des IfW die wirtschaftliche Aktivität bereits seit einiger Zeit. Gleichzeitig zeigte sich jedoch auch hier der Arbeitsmarkt ausgesprochen widerstandsfähig, und die Arbeitslosigkeit verharrt trotz der durch die Diskussion um den Brexit verursachten Unsicherheiten 2019 auf einem historischen Tiefststand. Nach Angaben des britischen Office for National Statistics stieg das BIP 2019 um 1,4 %, was leicht über dem Wachstum von 1,3 % im Vorjahr 2018 liegt.7  

3 Kieler Institut für Weltwirtschaft: Kieler Konjunkturberichte - Weltkonjunktur im Winter 2019 (https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/lfW-Publications/-ifw/Konjunktur/ Prognosetexte/deutsch/2019/KKB_61_2019-Q4_Welt_DE.pdf

4 Eurostat: Pressemitteilung vom 10.03.2020 (https://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/10516833/2-10032020-AP-DE.pdf/67d13327-038e-8be6-6585-edc78021f1d1)

5 Kieler Institut für Weltwirtschaft: Kieler Konjunkturberichte - Deutsche Konjunktur im Winter 2019 (https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/IfW-Publications/-ifw/ Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2019/KKB_62_2019-Q4_Deutschland_DE.pdf)

6 Statistisches Bundesamt (https://de.statista.com/themen/26/bip/)

7 Office for National Statistics: Statistical bulletin vom 11.02.2020 (https://www.ons.gov.uk/economy/grossdomesticproductgdp/bulletins/gdpfirstquarterlyestimateuk/ octobertodecember2019/pdf)

Wesentliche Absatzmärkte und Wettbewerbsposition der NFON-Gruppe 8

Der schnell wachsende Markt für Cloud-Telefonie unterliegt einer disruptiven Entwicklung. Wesentlicher Treiber dieser dis- ruptiven Entwicklung ist zunächst die große technologische Veränderung. Alle europäischen Telefongesellschaften vollziehen zur Zeit den Wechsel von ISDN auf All-IP. Herkömmliche Telefonanlagen werden damit obsolet oder zumindest nicht ohne eine zusätzliche Technologie nutzbar. Darüber hinaus bieten Hosted- / Cloud-Telefonanlagen deutliche Vorteile gegenüber der klassischen Telefonanlage, die dem generellen Wandel in den Anforderungen an das Arbeitsleben entsprechen. Zu den Vorteilen zählen: Flexibilität, Mobilität und Unabhängigkeit. Darin inbegriffen sind alle Vorteile von Software as a Service, insbesondere geringere Fixkosten und eine nutzungsabhängige Abrechnung. Diese Entwicklung vollzieht sich zudem in einem Markt mit großem Potenzial. In Europa sind von den rund 135 Mio. Nebenstellen erst etwa 10 bis 11%, also rund 13 Mio. 9 Nebenstellen, in der Cloud. Dabei erwarten Marktforscher wie die Cavell Group oder MZA einen 5-Jah- res-CAGR von ca. 16%. Damit könnte der Markt für Cloud Communications auf 26 bis 30 Mio.8 Nebenstellen anwachsen und sich somit verdoppeln. Der Markt steht also noch Anfang.

NFON ist in diesem Markt seit 2007 tätig. Neben Deutschland, dem Heimatmarkt der NFON-Gruppe, ist das Unternehmen inzwischen in Großbritannien, Österreich, Spanien, Frankreich und Italien mit eigenen Tochtergesellschaften vertreten. Großbritannien mit 4,2 Mio., Deutschland mit 1,8 Mio. und Frankreich mit 1,2 Mio. Cloud Communication (Multi Tenant und Multi Instance) Nutzern zählen zu den größten europäischen Märkten, in denen die NFON-Gruppe vertreten ist. Danach folgen mit deutlichem Abstand Spanien (0,9 Mio. Nutzer), Italien (0,4 Mio. Nutzer) und Österreich (0,3 Mio. Nutzer). In ihrem Heimatmarkt mit rund 1,8 Mio. Cloud Communication Nutzern nimmt die NFON AG bereits heute eine dominante Marktstellung ein. 10 Darüber hinaus ist NFON in weiteren neun Ländern über Partner vertreten, dazu zählen, Kroatien, Tschechien, Ungarn, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, die Schweiz und Slowenien. Das weist die NFON-Gruppe nach Auffassung des Unternehmens als einzigen paneuropäischen Anbieter11 für Cloud-Telefonie mit einem Kundenstamm von über 40.000 Kunden und über 2.500 Partnern aus.

NFON profitierte auch im Geschäftsjahr 2019 von dem anhaltenden Trend hin zu cloudbasierten Lösungen für Telefonanlagen. Über die Vertriebskanäle (direkt und indirekt inklusive Whole-Sale) können Kunden aller Größenordnungen an die Cloud-Telefonanlage angebunden werden. Der Kundenschwerpunkt liegt allerdings im klein- und mittelständischen Segment.

Im weltweiten Vergleich zeigt sich Nordamerika als am weitesten in der Nutzung von Cloud-Telefonie entwickelt. Entsprechend finden sich aus Sicht des Unternehmens in Nordamerika mit RingCentral und 8 x 8 die einzigen zu NFON vergleichbaren Wettbewerber. Sie verfügen beide über eine selbst entwickelte Cloud-PBX und haben ihr Produktportfolio innerhalb der letzten zehn bis elf Jahre durch UC-Angebote deutlich erweitert. Die derzeitigen geschätzte Durchdringungsrate im nordamerikanische Markt liegt mit etwa 25 % weit über der Durchdringungsrate Europas.

Auf dem europäischen Markt nimmt der Wettbewerbsdruck zu. Unternehmen wie Enreach (vormals Within Reach) forcieren die Konsolidierung, indem sie mit der Finanzkraft der Muttergesellschaft Waterland Private Equity GmbH, Hamburg, europaweit Unternehmen aus dem Bereich Cloud Communications übernehmen. Zuletzt wurde durch Enreach der spanische Cloud-Telefonanbieter Masvoz Telecomunicaciones Interactivas, S.L.U. übernommen. Auch andere Unternehmen wie die Destiny NV aus den Niederlanden starten Übernahmen. Zugleich versuchen andere etablierte und neu gegründete Unternehmen in den Markt zu kommen, wie etwa Zoom, Avaya, 3CX oder die 2019 gegründete fuze Europe GmbH.

Übersicht Marktdurchdringung Europa 12

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Land Deutschland Europa Großbritannien
2019 4% 6% 15%
2024 14% 19% 33%

Deutschland

Herrschte in Deutschland bis vor wenigen Jahren noch eine große Skepsis gegenüber Cloud Computing so ist 2019 eine zunehmende Akzeptanz zu spüren. Der bitkom Cloud-Monitor 2019 13 zeigt, dass mittlerweile 73 % der deutschen Unternehmen Cloud Computing nutzen. 2017 waren es nur 66 %. Die zunehmende Akzeptanz offenbart sich auch im schnellen Wachstum des Marktes für Cloud Communications das nach Angaben von Cavell bei rund 21 % liegt. Bis 2024 ist mit einem CAGR von rund 23 % zu rechnen.

8 Alle in diesem Kapitel genannten Marktzahlen beziehen sich auf den Cavell Service Provider Insight Report Q2 2019. Abweichende Quellen werden gesondert zitiert.

9 Quelle: MZA 2017. Alle übrigen in diesem Kapitel genannten Marktzahlen beziehen sich auf den Cavell Service Provider Insight Report Q2 2019. Abweichende Quellen werden gesondert zitiert.

10 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

11 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

12 Angaben durch Cavell Service Provider

13 https://www.bitkom.org/sites/default/files/2019-06/bitkom_kpmg_pk_charts_cloud_monitor_18_06_2019.pdf

Großbritannien

Während der deutsche Markt erst bei einer Marktdurchdringung von rund 4 % liegt, ist Großbritannien mit rund 15 % deutlich weiter. Wie in vielen anderen Fällen auch, wirkt sich allerdings die Unsicherheit über den anstehenden Brexit negativ aus, so dass das Wachstum in Großbritannien etwas nachgelassen hat. Dennoch ist damit zu rechnen, dass die Marktdurchdringung bis 2024 bei etwa 33 % liegt. Die höchste Durchdringung mit ca. 64 % wird bei Unternehmen mit 10-49 Beschäftigten zu erwarten sein, wohingegen Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten eher bei einer Rate von 35 % liegen werden, da dieser Markt immer noch stark in Richtung SIP-Trunking beeinflusst wird.

Frankreich

Frankreich zählt neben Großbritannien und Deutschland zur Zeit zum größten Markt in dem NFON tätig ist. Die neue Niederlassung wurde erst im abgelaufenen Geschäftsjahr gegründet. Das Marktpotenzial für NFON ist somit sehr groß. In Frankreich gibt es ca. 1,2 Mio. Nutzer von Cloud Communications. Bei einem CAGR von 22 % wird erwartet, dass der französische Markt für Cloud Communications in fünf Jahren bei etwa 3 bis 4 Mio. Nutzern liegen wird.

Spanien

Spanien ist für NFON bislang ein Markt mit Herausforderungen gewesen. Mit einem vorhergesagten 5-Jahres-CAGR von 29% bietet die viertgrößte Volkswirtschaft Europas ein großes Potenzial für Cloud-Telefonie-Anbieter wie NFON.

Österreich

Österreich gehört zur Zeit noch zu den kleinsten Märkten, in denen NFON tätig ist. In den nächsten fünf Jahren wird erwartet, dass der Markt mit einem CAGR von rund 19% wächst, wobei angenommen wird, dass die Konzentration hier im Gegensatz zu Großbritannien im Bereich der Unternehmen mit mehr als 250 Nebenstellen liegt (Durchdringungsrate 2024 von 17 %).

Italien

Der italienische Markt zählt zusammen mit Österreich zu den kleineren Märkten der NFON-Gruppe. Italien ist neben Frankreich das zweite Land, in dem NFON eine neue Tochtergesellschaft gegründet hat. Cavell erwartet momentan 5-Jahres-CAGR 2024 von 34 %.

Darstellung des Geschäftsverlaufs

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf 2019

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Prognose 2019 Angepasste Prognose 2019 IST 2019
Gesamtumsatz (Wachstumsrate) zwischen 40% und 45% zwischen 30% und 33% 33%
Anteil wiederkehrender Umsätze am Gesamtumsatz zwischen 75% und 80% zwischen 80% und 85% 84%
Wachstumsrate Seats (beim Kunden installierte Nebenstellen) für das Gesamtjahr mindestens 45% zwischen 39 % und 41 % 40%

Insgesamt beschleunigte sich das Wachstum der NFON-Gruppe im Vergleich zum Vorjahr weiter. Die Attraktivität des Geschäftsmodells von NFON zeigte sich in der Entwicklung der Anzahl von Seats, die im Vergleich zum Vorjahr um 40,2 % gesteigert werden konnte und nachhaltig einen Umsatzbeitrag leisten wird. Das Gesamtumsatzwachstum lag mit 32,7% deutlich über dem Gesamtumsatzwachstum des Geschäftsjahres 2018 (Ende 2018: 20,7%). Mit einem Anteil am Gesamtumsatz von 84,1 % % (Ende 2018: 80,4 %) liegt der Anteil wiederkehrender Umsätze am oberen Ende der für das Gesamtjahr 2019 prognostizierten Spanne zwischen 80% und 85%.

Dennoch blieb die Entwicklung der Seats und damit des Gesamtumsatzes hinter den ursprünglichen sehr ambitionierten Erwartung für das Geschäftsjahr 2019 zurück. Dies lag maßgeblich in zwei Effekten begründet:

Angesicht der sich im Verlauf des vergangenen Geschäftsjahres zunehmend bestätigten schwachen Konjunkturdaten für die EU-Länder, haben Kunden ihre eigenen Expansionspläne zurückgestellt und den Aufbau neuer Arbeitsplätze verzögert. Dies wirkte sich unmittelbar auf die geplanten Seats aus, da diese nicht in der Geschwindigkeit aktiviert wurden, wie zu Beginn des Jahres gegenüber NFON dargestellt.

Unabhängig von der makroökonomischen Entwicklung in ganz Europa waren entsprechend der wachsenden Nachfrage, qualifizierte Mitarbeiter im Bereich der Softwareentwicklung nur bedingt am Arbeitsmarkt verfügbar. Um mit den bestehenden Ressourcen dennoch den hohen Qualitätsanspruch der NFON AG an ihr Produkt zu gewährleisten, wurde die Markteinführung einiger zusätzlicher Funktionalitäten für die Cloud-Telefonanlage verzögert. Dies betraf im Wesentlich die CTI-Lösung (CTI - Computer Telephony Integration), die eine direkte Interaktion zwischen Computerprogrammen wie zum Beispiel CRM-Anwendungen und der Cloud-Telefonanlage ermöglichen, sowie die Applikationen für mobile Endgeräte. Als Konsequenz haben Kunden die Erweiterung ihrer Seats bis zur Einführung dieser Funktionalitäten verschoben.

Gleichzeitig hat die NFON-Gruppe bei der Umsetzung ihrer Wachstumsstrategie wichtige Meilensteine erreicht und damit die Basis für eine weiterhin erfolgreiche operative Entwicklung der NFON gelegt. Die Aufwendungen für das weitere Wachstum zeigten sich im Jahresverlauf in erhöhten Personal- sowie Marketingkosten und resultierten in einem negativen EBITDA in Höhe von -7,0 Mio. EUR. Bereinigt um die Aufwendungen im Zusammenhang mit gewährten Aktienoptionen, Retention-Boni und einmalige Belastungen u.a. aufgrund der Akquisition der DTS verzeichnete die NFON ein negatives EBITDA von -5,1 Mio. EUR.

Ertragslage

Entwicklung wesentlicher Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung

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in Mio. EUR 2019 2018 Veränderung in %
Umsatzerlöse 57,1 43,0 32,7
Materialkosten 13,6 11,1 23,0
Rohertrag 43,5 31,9 36,1
Sonstige betriebliche Erträge 0,6 1,3 -49,7
Personalaufwand 24,2 22,1 9,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen 26,8 18,9 41,8
EBITDA -7,0 -7,8 n/a
Adj. EBITDA -5,1 -1,2 n/a
Abschreibungen und Wertminderungen 3,0 0,7 335,6
EBIT -10,0 -8,5 n/a
Nettozinsaufwand -0,8 -0,1 n /a
Ertragsteueraufwand/-ertrag -0/1 0,5
Konzernverlust -10,9 -8,1 n/a

Konzernumsatz

Der Umsatz ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 32,7 % gestiegen. Dies beruhte vorwiegend auf der erfolgreichen Akquise neuer Kunden sowie einem Anstieg der installierten Nebenstellen (Seats) innerhalb des bestehenden Kundenstamms, insbesondere in Deutschland, Großbritannien und Österreich. Italien und Frankreich trugen im Berichtszeitraum noch nicht nennenswert zur Umsatzentwicklung bei. Hinzu kamen für zehn Monate die Umsätze der seit dem 01. März 2019 vollkonsolidierten DTS. Darüber hinaus resultiert ein Teil des Umsatzwachstums aus dem verstärkten Vertrieb des erweiterten Produktportfolios, welches sowohl bei neuen Kunden als auch in der bestehenden Kundenbasis vertrieben wird.

Insgesamt hat sich das Umsatzwachstum gegenüber dem Vorjahr deutlich beschleunigt, insbesondere die wiederkehrenden Umsätze zeigten eine sehr positive Entwicklung. Mit 39,0% stiegen diese überproportional zum Gesamtumsatz an und liegen damit weit über dem durchschnittlichen Marktwachstum im Europäischen Raum.

Die wiederkehrenden Umsätze setzen sich im Wesentlichen aus der monatlichen Zahlung einer festen Lizenzgebühr pro Seat zuzüglich einer festen oder volumenabhängigen Gebühr für die Nutzung von Sprachtelefonie pro Seat oder SIP-Trunk zusammen. Der für die Entwicklung der Umsätze typische kumulative Effekt, bezogen auf die im Jahresverlauf hinzugewonnenen Nebenstellen (Seats), wird durch die Entwicklung der in den einzelnen Quartalen des Berichtszeitraums erwirtschafteten wiederkehrenden Umsätze deutlich. Zu den nicht wiederkehrenden Umsätzen zählen unter anderem Umsätze aus dem Verkauf von Endgeräten (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones) und der einmaligen Aktivierungsgebühr pro Nebenstelle bei Erstanschluss. Der vergleichsweise geringe Anstieg der nicht wiederkehrenden Umsätze im Vergleich zur Vorjahresperiode (7,3%) erklärt sich insbesondere durch den geringeren Umsatz mit Endgeräten, der sich u.a. aus der oben beschriebenen verzögerten Aktivierung von neuen Seats ergab.

Umsatzentwicklung nach Segmenten

Die Aufteilung nach Segmenten entspricht den einzelnen Ländergesellschaften der NFON-Gruppe, denen im Geschäftsjahr 2019 zwei Gesellschaften aus Deutschland und jeweils eine Tochtergesellschaft in Österreich, Großbritannien, Spanien, Frankreich und Italien angehörten. Außer der deutschen Aktiengesellschaft, die auch für die Forschung & Entwicklung im Konzern zuständig ist, fungieren die Unternehmen in Ihren Heimatmärkten im Wesentlichen als Vertriebsgesellschaften, basierend auf dem gleichen Geschäftsmodell und dem gleichen Dienstleistungsangebot.

Gegenüber dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde die Ermittlung und Darstellung der Segmentberichterstattung modifiziert. Zum 31. Dezember 2018 wurden die Segmente nach lokalen Rechnungslegungsstandards dargestellt. Erstmalig zum Halbjahresabschluss 2019 wurden die Segmente nach IFRS dargestellt. Die Werte vom 31. Dezember 2018 wurden entsprechend angepasst.

Der Konzern umfasst sieben Geschäftssegmente, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige Segmente dargestellt sind. Die sieben Geschäftssegmente sind NFON AG, Deutsche Telefon Standard GmbH, nfon GmbH, NFON UK Ltd, NFON Iberia SL, NFON Italia S.R.L. und NFON France.

Die generierten Umsatzerlöse der gesamten Gruppe mit externen Kunden teilen sich wie folgt auf die einzelnen Ländergesellschaften auf und werden nach IFRS Rechnungslegungsvorschriften berichten:

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in Mio. EUR 2019 2018
NFON AG 35,6 31,8
Deutsche Telefon Standard GmbH 8,7 0
nfon GmbH 5,8 4,7
NFON UK Ltd. 6,7 6,2
NFON Iberia SL 0,3 0,3
NFON ITALIA S.R.L. 0,0 0,0
NFON France 0,0 0,0
Summe der Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente 57,1 43,0
Überleitungseffekte 0,0 0,0
Summe Konzernerlöse 57,1 43,0

Die positive Umsatzentwicklung in dem Segment NFON AG von 31,8 Mio. EUR auf 35,6 Mio. EUR basiert vor allem auf einer gegenüber dem Vorjahr erhöhten Seatbasis, was unmittelbar zu höheren wiederkehrenden Erlösen führte.

Durch die Akquise der Deutschen Telefon Standard GmbH werden erstmalig Umsatzerlöse in diesem Segment von 8,7 Mio. EUR gezeigt.

Durch die Gewinnung neuer Kunden und Erweiterung der Seatbasis stiegen die Umsatzerlöse in dem Segment nfon GmbH von 4,7 Mio. EUR auf 5,8 Mio. EUR. Vor allem auf Grund des verstärkten Ausbaus des Geschäfts mit Wholesale-Partnern stiegen die Umsätze in dem Segment NFON UK Ltd. von 6,1 Mio. EUR auf 6,7 Mio. EUR.

Die Umsatzentwicklung in dem Segment NFON Iberia SL entwickelte sich zögerlich und blieb gerundet auf EUR bei 0,3 Mio. EUR. Personelle Änderungen im Management und entsprechende strukturelle Anpassung haben hier zu Verzögerungen bezüglich der Wachstumsstrategie geführt.

Entwicklung der Seats

Die Seats-Entwicklung belegt den zunehmenden Bedarf an Cloud-Telefonanlagen im Bereich der Geschäftskunden. Zugleich unterstreicht sie den hohen Zufriedenheitsgrad der sehr loyalen NFON-Kunden 14. Erstmalig wurden die Seats der Deutschen Telefon Standard GmbH (31. Dezember 2019: 63.204) integriert.

Entwicklung Blended ARPU

Aufgrund der erstmaligen Konsolidierung der DTS sieht die NFON AG die Notwendigkeit, den bisher genutzten Leistungsindikator ARPU näher zu spezifizieren. Mit der Akquisition der DTS hat die NFON AG zusätzliches Potenzial zur Erhöhung der Seat-Basis erworben. Diese Seat-Basis ergibt sich nicht nur aus der Gewinnung neuer Cloud-Telefonie-Nutzer, sondern auch aus der potenziellen Umwandlung der bestehenden SIP-Trunk-Channels in Seats, die bis zur Umwandlung nicht zu den Seats gerechnet werden. Für den Fall der Umwandlung ändert sich die Lizenzgebühr, nicht aber die Nutzung der Sprachminuten.

Der blended ARPU berechnet sich aus dem Quotienten des durchschnittlichen wiederkehrenden Umsatzes von Seats und SIP-Trunks pro Monat abzüglich der wiederkehrenden Umsätze aus den SIP-Trunk-Lizenzgebühren in Relation zu der durchschnittlichen Anzahl an Seats pro Monat einschließlich der Umsätze und Seats von Kunden, die in Vertragsbeziehungen mit den Wholesale-Partnern der NFON stehen.

Die sich aus Sicht des Managements sehr erfolgreich entwickelnde Partnerschaft mit den Wholesale-Partnern nimmt zugleich einen maßgeblichen Einfluss auf die ARPU-Entwicklung. Zum einen werden hier aufgrund der hohen Anzahl an verkauften Nebenstellen rabattierte Preise vereinbart, zum anderen beziehen diese Partner teilweise die Sprachminuten nicht über NFON. In Summe werden mit dem wachsenden Anteil an Nebenstellen, die über Wholesale-Partner abgerechnet werden, im Durchschnitt geringere ARPUs generiert. Auch die erstmalige Konsolidierung der DTS zeigt sich im Jahresvergleich in einem leichten Abschlag auf den blended ARPU, da die DTS ihre Seats im mittleren Preissegment anbietet. Im Vergleich zum Vorjahreswert von 9,92 EUR (gleicher Wert nach alter und neuer Ermittlungsmethode) lag der ARPU 2019 bei 9,64 EUR. Zukünftig wird der zunehmende Verkauf von Premium-Lösungen, mit denen NFON zusätzliche ARPU-Beiträge generieren kann, diesem Trend entgegenwirken.

Ertrags- und Aufwandspositionen

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge des Vorjahres enthalten mit 0,7 Mio. EUR von Altgesellschaftern erstattete Boni, die infolge des Börsengangs 2018 an den Vorstand ausgezahlt wurden. Diese waren entsprechend im Personalaufwand des Vorjahres enthalten.

Materialaufwand

In der Berichtsperiode stieg der Materialaufwand von 11,1 Mio. EUR im Vorjahreszeitraum unterproportional zum Umsatz um 23,0% auf 13,6 Mio. EUR. Diese Entwicklung beruht vor allem auf dem starken Anstieg der margenstarken wiederkehrenden Umsätze.

Hieraus resultiert eine gegenüber dem Vergleichszeitraum geringere Materialaufwandsquote von 23,9% (Vorjahr: 25,8%). Sie verhält sich planungskonform innerhalb der regulären Schwankungsbreite. Die positive Entwicklung resultiert aus dem hohen Anteil wiederkehrender Umsätze, welche gegenüber den nicht wiederkehrenden Umsätzen eine deutlich höhere Marge haben.

14 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

Personalaufwand

Im Vergleich zum Vorjahr stieg im Berichtsjahr die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern von 239 auf 360. Zum einen wurde Personal insbesondere im Vertriebsbereich aufgebaut. Zum anderen erhöhte sich der Personalbestand durch die Integration der DTS im März 2019 sowie durch die neu gegründeten Gesellschaften in Italien und Frankreich. Dass der Personalaufwand trotz der starken Erhöhung der Mitarbeiterzahl und der Integration der DTS dennoch vergleichsweise moderat zum Vorjahreszeitraum nur um 9,8 % gewachsen ist, erklärt sich insbesondere mit der Entlastung des Personalaufwands durch die erstmalige Aktivierung von Entwicklungskosten in der NFON AG (2019 um 2,6 Mio. EUR) welche erst in den nächsten Jahren über Abschreibungen die Ertragslage beeinflussen werden.

Die anteilsbasierte Vergütung beruhte auf in Vorjahren mit den Vorständen getroffenen Vereinbarungen, für die mit den Altaktionären eine Schuldübernahme abgeschlossen wurde und welche aufgrund einer im Zusammenhang mit dem Börsengang abgeschlossenen Bonusvereinbarung verfallen sind. Infolgedessen wurde und wird der Betrag zu keinem Zeitpunkt auszahlungswirksam, musste aber im ersten Halbjahr 2018 nach IFRS 2 in voller Höhe aufwandswirksam in der Kapitalrücklage erfasst werden. Im Berichtszeitraum wurden Aufwendungen in Höhe von 0,6 Mio. EUR im Zusammenhang mit einem Anfang 2019 implementierten Mitarbeiter-Aktienoptionsprogramm sowie 0,5 EUR Mio. Boni im Zusammenhang mit einem Retention-Programm für Führungskräfte erfasst. Hinsichtlich der im Vorjahr erfassten Vorstandsboni im Zusammenhang mit dem IPO wird auf die Ausführungen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen verwiesen.

Bereinigt um diese Einmaleffekte (Adjustments), erhöhten sich die Personalkosten im Vorjahresvergleich von 17,1 Mio. EUR auf 23,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten Personalaufwandsquote gemessen am Umsatz von 40,5 % in 2019 nach 39,6 % im Vorjahreszeitraum.

Sonstige betriebliche Aufwendungen inklusive Marketing- und Vertriebsaufwand

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich 2019 gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 26,8 Mio. EUR (Vorjahr: 18,9 Mio. EUR). Das liegt im Wesentlichen an den erhöhten Aufwendungen für Marketing und den infolge des erhöhten Umsatzes gestiegenen Aufwendungen für Vertriebsprovisionen sowie an der Tatsache, dass mit Konsolidierung der DTS nun die sonstigen betrieblichen Aufwendungen einer weiteren Tochtergesellschaft enthalten sind.

Darüber hinaus enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 2019 Kosten in Höhe von 0,6 Mio. EUR, die im Zuge der Akquisition der DTS zum 01. März 2019 zu tragen waren. Im Vorjahr waren Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Börsengang in Höhe von 2,4 Mio. EUR enthalten.

Bereinigt um Einmaleffekte (Adjustments), erhöhten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in 2019 um 58 % auf 26,1 Mio. EUR. Dies entspricht einer bereinigten Quote gemessen am Umsatz von 45,6 % nach 38,4 % im Vorjahreszeitraum.

Marketingaufwand

Planmäßig hat die NFON auch in 2019 weiter in Marketing investiert und setzte unter anderem eine Marketingoffensive mit Schaltung von TV-Spots um und verstärkte die Marketingaktivitäten für ihre alten und neuen Tochtergesellschaften. Der Marketingaufwand erhöhte sich im Zuge dessen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 65,9% auf 9,0 Mio. EUR (Vorjahr: 5,5 Mio. EUR).

Vertriebsaufwand

Der Vertriebsaufwand erhöhte sich im Berichtszeitraum 2019 auf 6,7 Mio. EUR (Vorjahr: 4,3 Mio. EUR). Im Vertriebsaufwand enthalten sind dabei vor allem Provisionsausschüttungen an die Vertriebspartner der NFON AG, welche prozentual an den Umsätzen beteiligt werden. Gemessen am Umsatz entspricht dies einer gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 10,0% auf 11,8% leichten Steigerung der Quote. Dies beruht auf dem starken Ausbau des Vertriebs über Partner und dem etwas geringeren Anteil an direktem Vertrieb bei dem keine Provisionen anfallen. Diese Entwicklung entspricht der Strategie, da das Umsatzwachstum mit dem Vertrieb über Partner stärker beschleunigt werden kann.

Planmäßige Abschreibungen

Im Geschäftsjahr 2019 stiegen die Abschreibungen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich auf 3,0 Mio. EUR (2018: 0,7 Mio. EUR). Ursächlich hierfür ist vor allem die erstmalige Anwendung des IFRS 16 zur Bilanzierung von Leasingverträgen und eine Erhöhung des Bestands an linear abzuschreibendem Sachanlagevermögen.

Zinsergebnis

Der Nettozinsaufwand (Zinsen und ähnliche Erträge abzüglich Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) belief sich im Geschäftsjahr 2019 auf 0,8 Mio. EUR und erhöhte sich deutlich gegenüber dem Vorjahr (0,2 Mio. EUR). Ursächlich hierfür waren die Zinszahlung für ein Akquisitionsdarlehen, welches im Zuge der Akquisition der DTS aufgenommen wurde und für ein kurzfristiges, festverzinsliches Darlehen, welches im Rahmen der ausgegebenen Optionsanleihe aufgenommen wurde.

EBITDA nach Segmenten

Die Ermittlung und Darstellung der Segmentberichterstattung zum 31. Dezember 2019 wurde gegenüber den Erläuterungen im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 modifiziert. Zum 31. Dezember 2018 wurden die Segmente nach lokalen Rechnungslegungsstandards dargestellt. Erstmalig zum Halbjahresabschluss 2019 wurden die Segmente nach IFRS dargestellt. Die Werte vom 31. Dezember 2018 wurden entsprechend angepasst.

Der Konzern umfasst sieben Geschäftssegmente, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige Segmente dargestellt sind. Die sieben Geschäftssegmente sind NFON AG, Deutsche Telefon Standard GmbH, nfon GmbH, NFON UK Ltd, NFON Iberia SL, NFON Italia S.R.L. und NFON France.

Über die Geschäftssegmente wird in der Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger übereinstimmt.

Die Aufteilung nach Segmenten entspricht den einzelnen Ländergesellschaften der NFON-Gruppe, denen im Geschäftsjahr 2019 zwei Gesellschaften aus Deutschland und jeweils eine Tochtergesellschaft in Österreich, Großbritannien, Spanien, Frankreich und Italien angehörten.

Die Überleitungseffekte enthalten vor allem die im internen Reporting vorgenommenen Bereinigungen von Sondereffekte der Periode, als auch Effekte aus der Konsolidierung und Währungsumrechnung. Daraus resultiert für die NFON AG im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 ein bereinigtes EBITDA von rund 5,1 Mio. EUR.

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in Mio. EUR 2019 2018
NFON AG 1,8 2,1
Deutsche Telefon Standard GmbH 1,0 0
nfon GmbH -0,8 -1,6
NFON UK Ltd. -3,4 -1,9
NFON Iberia SL -1,1 -1,2
NFON ITALIA S.R.L -1,8 0
NFON France -0,8 0
Summer der EBITDA der berichtspflichtigen Segmente -5,1 -2,7
Überleitungseffekte -1,9 5,1
Summe Konzern-EBITDA -7,0 -7,8

EBITDA, EBIT, Konzern-Verlust

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in Mio. EUR 2019 2018
EBITDA -7,0 -7,8
Adjustments
IPO-Kosten (sbA) 0,0 2,4
Retention-Bonus 0,5 0,8
Stock-Options/ ESOPS / Anteilsbasiertes Vergütungsprogramm 0,6 3,6
Aufwand für DTS Akquisition 0,6 0,0
Aufwand Kapitalerhöhung AOC 0,1 0,0
Aufwand M&A 0,1 0,0
Summe Adjustments 1,9 6,6
EBITDA adjusted -5,1 -1,2
EBIT -10,0 -8,5
Konzernverlust -10,9 -8,1
Konzernverlust adjusted -9,1 -1,5

Finanzlage

Im Berichtszeitraum gab es keine Liquiditätsengpässe. Sämtlichen Zahlungsverpflichtungen wurde fristgerecht nachgekommen. Zum Bilanzstichtag bestanden liquide Mittel in Höhe von 36,4 Mio. EUR.

Finanzierungsanalyse

Zur Finanzierung nutzte die NFON AG 2019 in erster Linie die Einnahmen aus dem Börsengang sowie Kreditvereinbarungen mit Kreditinstituten. Darüber hinaus wurde im ersten Quartal 2019 eine bestehende Kontokorrentlinie in Höhe von 4 Mio. EUR aufgelöst und durch eine Akquisitionskreditlinie in Höhe von 10 Mio. EUR ersetzt, welche im Zuge der Akquisition der DTS nahezu ausgeschöpft wurde. Zusätzlich wurde im Rahmen der Ausgabe einer Optionsanleihe ein kurzfristiges, festverzinsliches Darlehen i.H.v. 5 Mio. EUR aufgenommen, welches Anfang 2020 zurückbezahlt wurde. Die im Zuge der Optionsanleihe begebene Option wurde vom Anleihengläubiger im vierten Quartal 2019 ausgeübt, wodurch dem Konzern liquide Mittel in Höhe von 10,6 Mio. EUR zugeflossen sind.

Investitionsanalyse

Im Berichtszeitraum wurden sämtliche Anteile an der DTS für 17,2 Mio. EUR erworben. Die im Berichtszeitraum getätigten Investitionen in das Sachanlagevermögen flossen vor allem in die IT-Infrastruktur und dienten außerdem dem Aufbau der neuen Landesgesellschaften in Italien und Frankreich.

Die Investitionen für immaterielle Vermögensgegenstände betreffen vor allem aktivierte F&E-Aktivitäten.

Das negative Ergebnis nach Steuern von 10,9 Mio. EUR wurde im operativen Cashflow u. a. um die Abschreibungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen um 3,0 Mio. EUR, die um 0,9 Mio. EUR gestiegenen Rückstellungen, die Aufwendungen von 0, 6 Mio. EUR im Zusammenhang mit dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm, die als Erhöhung in der Kapitalrücklage erfasst wurden, sowie um erhaltene Steuererstattungen i. H. v. 0,4 Mio. EUR vermindert. Insbesondere der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 2,0 Mio. EUR sowie gezahlte Zinsen von 0,7 Mio. EUR haben sich negativ auf den operativen Cash Flow ausgewirkt.

Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit von minus 20,5 Mio. EUR resultiert im Wesentlichen aus den Auszahlungen für den DTS-Erwerb in Höhe von 15,3 Mio. EUR. Des weiteren sind die Investitionen in Immaterielle Vermögensgegenstände (3,4 Mio. EUR) und Investitionen in Sachanlagen (1,8 Mio. EUR) enthalten. Die Investitionen des abgelaufenen Geschäftsjahres betreffen vor allem aktivierte F&E-Projekte sowie die IT-Infrastruktur und Server-Hardware zur Schaffung einer entsprechenden Basis für das geplante Wachstum, sowie weitere Betriebs- und Geschäftsausstattungen, welche vor allem im Zuge der Anmietung neuer Büroflächen notwendig wurden.

Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrifft mit 14,0 Mio. EUR Mittelzuflüsse aus dem im Berichtsjahr aufgenommenen Akquisitionsdarlehen sowie der begebenen Optionsanleihe. Weitere 10,6 Mio. EUR resultieren Mittelzuflüssen aus der in 2019 ausgeübten Option. Mittelabflüsse resultieren in Höhe von 0,6 Mio. EUR aus der Rückzahlung von erhaltenen Darlehen und in Höhe von 1,4 Mio. EUR aus der Tilgung von Leasingverbindlichkeiten.

Vermögenslage

Lang- und kurzfristige Vermögenswerte

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in Mio. EUR 2019 2018 Erläuterungen / Veränderungen
Sachanlagen 7,6 1,4 Anstieg durch die Erfassung der Nutzungsrechte für Büroräume (4,3 Mio. EUR) und Fahrzeuge (0,3 Mio. EUR) infolge der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 sowie durch Investitionen in die IT-Infrastruktur und Server-Hardware zur Schaffung einer entsprechenden Basis für das geplante Wachstum, sowie in weitere Betriebs- und Geschäftsausstattungen, welche vor allem im Zuge der Anmietung neuer Büroflächen notwendig wurden.
Immaterielle Vermögenswerte 22,4 0,2 Deutlicher Erhöhung insbesondere aufgrund des im Zuge der DTS-Akquisition erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts (12,4 Mio. EUR) und Kundenstamms (4,8 Mio. EUR) sowie der Aktivierung von F&E-Projekten (2,6 Mio. EUR bei NFON AG; 1,0 Mio. EUR bei DTS).
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 0,3 0,1
Latente Steueransprüche 0,1 0,2
Langfristige Vermögenswerte 30,4 1,9
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7,6 5,9 Mit der steigenden Kundenbasis erhöhen sich gleichzeitig die in Rechnung gestellten Beträge, die derzeit von Kunden geschuldet werden.
Andere finanzielle und nicht-finanzielle Vermögenswerte 2,8 2,0
Liquide Mittel 36,4 41,4 Die liquiden Mittel haben sich u. a. aufgrund der DTS-Akquisition verringert.
Kurzfristige Vermögenswerte 46,7 49,4

Eigenkapital

Zum 31. Dezember 2019 hat die NFON AG 15.055.569 (zum 31. Dezember 2018: 13.806.816) auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ausgegeben. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2019 15,1 Mio. EUR (31. Dezember 2018: 13,8 Mio. EUR).

Das Eigenkapital ist zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 von 43,6 Mio. EUR auf 47,1 Mio. EUR gestiegen. Mit Datum vom 18. Oktober 2019 hat die Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg (AOC) die in der am 02. Juli 2019 begebenen Optionsanleihe enthaltene Option ausgeübt, wodurch sich das Eigenkapital um 10,6 Mio. EUR erhöht hat. Im Zusammenhang mit der teilweisen Zahlung des Kaufpreises aus dem DTS-Erwerb hat sich das Eigenkapital um 2,8 Mio. EUR erhöht. Aus der Begebung vom Mitarbeiteraktienoptionen resultiert eine Erhöhung des Eigenkapitals i.H.v. 0,6 Mio. EUR. Weitere 43.000 EUR der Erhöhung des Eigenkapitals betreffen die Eigenkapitalkomponente der an die AOC begebenen Optionsanleihe. Die Rücklage für Währungsumrechnung hat sich um 0,3 Mio. EUR erhöht. Gegenläufig hat sich das negative Konzernergebnis i.H.v. 10,9 Mio. EUR ausgewirkt.

Lang- und kurzfristige Schulden

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in Mio. EUR 2019 2018 Erläuterungen / Veränderungen
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 3,4 0 Anstieg resultiert aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 und der damit verbundenen Erfassung der Leasingverbindlichkeiten unter den Finanzverbindlichkeiten.
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0,2 0,2
Latente Steuerschulden 0,1 0,1
Langfristige Schulden 3,7 0,3
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5,2 3,2 Anstieg im Zuge des erhöhten Geschäftsvolumens.
Kurzfristige Rückstellungen und Ertragsteuerverbindlichkeiten 2,3 1,4
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 15,5 0,1 Deutlicher Anstieg aufgrund der im Berichtsjahr beanspruchten Akquisitionskreditlinie (9,0 Mio. EUR), der in 2019 begebenen Optionsanleihe (5,0 Mio. EUR) und der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 und der damit verbundenen Erfassung der Leasingverbindlichkeiten als Finanzverbindlichkeiten (1,4 Mio. EUR).
Sonstige Verbindlichkeiten 3,4 2,6
Kurzfristige Schulden 26,4 7,4

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die NFON AG blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2019 zurück. Mit einer Wachstumsrate von 32,7% konnte das Unternehmen die Wachstumsgeschwindigkeit im Vergleich zum Vorjahr 2018 (20,7%) noch einmal beschleunigen. Die wiederkehrenden Umsätze, als Indikator für die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells, wuchsen mit 38,9 % sogar noch schneller als der Konzerngesamtumsatz 2019 und trugen insgesamt 84,1 % zum Umsatz bei. Grundlage für den Erfolg der NFON-Gruppe ist die nachhaltige Basis der beim Kunden betriebenen Nebenstellen, die Seats. Auch diese konnten mit einer Wachstumsrate von 40,2 % (449.711 Seats) einschließlich der durch die Übernahme der DTS gewonnenen Seats noch einmal deutlich schneller wachsen als im Vergleich zum Vorjahr (2018: 320.728, Plus von 26,6 %). Dieser Anstieg belegt, dass es dem Unternehmen gelingt, den zukunftsträchtigen Markt der Cloud-Telefonie erfolgreich zu adressieren und die Kundenbasis weiter auszubauen.

NFON verfügt über eine klar definierte Wachstumsstrategie. Neben den operativen Fortschritten 2019 erreichte die NFON AG im Berichtszeitraum auch weitere wesentliche strategische Meilensteine. Mit der Akquisition der DTS konnte nicht nur das Produktportfolio komplementär ergänzt, sondern auch die Seat-Basis deutlich erhöht werden. Im März und Juni wurden die Vertriebsaktivitäten in den Ländern Italien und Frankreich gestartet. Darüber hinaus erfolgte im Oktober die Einführung der neuen Produkte NCTI Pro und Nvoice for Microsoft Teams. Schließlich baute NFON zum Jahresende mit der Gewinnung der Onwerk GmbH (Closing Februar 2020) die eigenen F&E-Kapazitäten mit einem Full-Stack Entwicklungsteam in den Bereichen Mobile, Web-Front und -Backend sowie Client/Server aus.

Vor dem Hintergrund der positiven operativen wie auch strategischen Entwicklung 2019 sieht der Vorstand die NFON AG auf bestem Wege, die Nummer 1 für Cloud-Telefonie in Europa zu werden. Die Stärke des Geschäftsmodells der NFON AG ist der sehr hohe Anteil wiederkehrender Umsätze mit über 80% am Gesamtumsatz. Mit jedem gewonnen Seat erhöht sich die Basis für weitere zukünftige, planbare Umsätze. Entsprechend rechnet das Unternehmen auch weiterhin mit einem dynamischen Wachstumskurs.

Nachtragsbericht

Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Epidemie). Und stellt die Wirtschaft im Euroraum vor große Herausforderungen. Nach Schätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) wird eine Rezession - insbesondere in Italien, aber auch im Durchschnitt der Währungsunion - unvermeidbar sein. Das Bruttoinlandsprodukt im Euroraum dürfte im laufenden Jahr um 1 % schrumpfen 15.

Im Heimatmarkt der NFON AG Deutschland wird sich nach Ansicht des IfW die Verbreitung des Corona-Virus in erheblichem Maße auf die Konjunktur auswirken. Am 19. März 2020 hatte das IfW seine Konjunkturberechnungen aktualisiert und unterstellt dabei zwei Szenarien. Einmal einen „Lockdown" der deutschen Wirtschaft bis Ende April, einmal bis Ende Juli, mit anschließender Erholung der Wirtschaft zurück auf das vorherige Niveau. In der Folge falle das BIP in diesem Jahr um 4,5%, sofern die derzeitige Stresssituation bis Ende April andauere und sich dann ab Mai allmählich entspanne. Setzt die Erholung erst drei Monate später im August ein, würde das BIP nach Berechnungen des IfW um 8,7% fallen. Aufgrund der weltweiten Belastung der Konjunktur gehen beide Szenarien von keinen nennenswerten Nachholeffekten im weiteren Jahresverlauf aus, auch wenn dafür freie Kapazitäten - vor allem in der Industrie - verfügbar wären. 2021 lege dann das BIP aufgrund der Aufholeffekte in beiden Szenarien kräftig um 7,2 % bzw. um 10,9% zu. 16

In der NFON-Gruppe sind weder der Einkauf, noch der Vertrieb unmittelbar von der Epidemie betroffen, allerdings können sich bisher nicht absehbare Auswirkungen auf zukünftige Bewertungen ergeben.

15 Kieler Institut für Weltwirtschaft: Kieler Konjunkturberichte - Konjunktur im Euroraum im Frühjahr 2020 (https://www.ifw-kiel.de/fileadmin/Dateiverwaltung/ifW/Publications/-ifw/ Konjunktur/Prognosetexte/deutsch/2020/KK-B_64_2020-Q1_Euroraum_DE.pdf)

16 Kieler Institut für Weltwirtschaft: Update Konjunkturbericht: Deutsches BIP dürfte 2020 zwischen 4,5 und 9 Prozent einbrechen (https://www.ifw-kiel.de/de/Publikationen/medieninformationen/2020/update-konjunkturbericht-deutsches-bip-duerfte-2020-zwischen-45-und-9-prozent-einbrechen/)

Risiko- und Chancenbericht

Risiko- und Chancenmanagementsystem

Die NFON AG hat im Berichtszeitraum ihr neues Risiko- und Chancenmanagementsystem weiter implementiert bzw. entsprechend der geänderten Situation als börsennotiertes Unternehmen leicht angepasst. Die Anpassungen werden im folgenden Text dargelegt. Das Risiko- und Chancenmanagementsystem basiert auf der Trias Risikomanagement, Compliance und Governance.

Es handelt sich dabei um einen integrierten, holistischen Ansatz, der darauf abzielt, dass sich die Organisation - ermöglicht durch die Abstimmung von Strategien, Prozessen, Menschen und Technologie - ethisch und gemäß ihrer Risikoaffinität sowie innerhalb interner und externer Vorgaben verhält, wodurch Effizienz und Effektivität gesteigert werden.

Im Rahmen dieses Ansatzes werden die Risiken aller drei Komponenten (Risikomanagement, Compliance und Governance) in einem einheitlichen Ansatz und nach einem einheitlichen Modell erfasst, qualifiziert und kontrolliert.

Das Risiko- und Chancenmanagementsystem der NFON-Gruppe dient der frühzeitigen Chancen- und Risikoerkennung, Wahrnehmung bzw. Eingrenzung. Grundsätzlich ist die Risiko- und Chancenpolitik der NFON-Gruppe darauf ausgerichtet, den Bestand des Unternehmens nachhaltig zu sichern und die Wettbewerbsfähigkeit kontinuierlich zu verbessern. Das Risiko- und Chancenmanagement ist in die wertorientierte Steuerung und die bestehenden Strukturen der NFON-Gruppe eingebunden, um mögliche Signale frühzeitig zu erkennen und zu bewerten. Die wesentlichen Phasen des Risikomanagements der NFON-Gruppe sind 17:

Das Risiko- und Chancenmanagement lehnt sich im Wesentlichen an die ISO 31000 und ISO 27001 in Verbindung mit weiteren gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 91 Abs. 2 AktG und § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG, an. Damit ist gewährleistet, dass das Risiko- und Chancenmanagement bei der NFON-Gruppe einer einheitlichen Methodik unterliegt.

Die NFON-Gruppe versteht das Risiko- und Chancenmanagement als kontinuierlichen und durchgängigen Prozess. Darüber hinaus werden unterjährig identifizierte Risiken, die eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und ein hohes potenzielles Schadensausmaß haben, unverzüglich im Rahmen von Berichtslinien an den Vorstand kommuniziert. Das Risikofrüherkennungssystem wird im Rahmen der Abschlussprüfung vom Abschlussprüfer evaluiert, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Vertreter die nach §91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen haben, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.

Der Aufsichtsrat berät über das Risikomanagement, das Compliancemanagement und überwacht die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems und des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortlichkeiten

Der Vorstand ist für die Einführung des Risikomanagementsystems verantwortlich. Er legt die Risikomanagementziele und -methoden des Konzerns einschließlich seiner Methoden zur Absicherung fest.

Im Auftrag des Vorstands überwacht das Risiko-Chancen-Komitee die Implementierung, Durchführung und Einhaltung einer einheitlichen Risikostrategie und Methodik. Für das Komitee sind folgende Verantwortungsbereiche, unterteilt in Risikoarten, definiert:

I. Forschung & Entwicklung
II. IT/Support
III. Operations
IV. Technical Consultant
V. Personal
VI. Einkauf
VII. Vertrieb
VIII. Regulierung, Recht und Compliance
IX. Produktentwicklung
X. Markt und Reputation
XI. Finanzen und Controlling

Das Komitee setzt sich aus sieben Mitgliedern einschließlich des Chancen- / Risikomanagers zusammen. Jedes Mitglied des Risiko-Chancen-Komitees übernimmt die Koordination der Risikoinventur in den ihm jeweils zugeordneten Bereichen. Dabei bleibt es Aufgabe der Bereichsverantwortlichen, die Risiken und Chancen für ihren Bereich zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Darüber hinaus haben sie für die entsprechende Chancenrealisierung bzw. Risikobehandlung Sorge zu tragen. Folgende Bereiche sind jeweils einem Mitglied des Komitees zugeordnet:

1. F&E, IT/Support, Operations
2. Einkauf, Vertrieb, Produktmanagement, Business Development, Markt / Reputation, Technical Consultant
3. HR, Regulierung, Recht, Compliance
4. Finanzen/Controlling
5. IT-Sicherheitsbeauftragter
6. Datenschutzbeauftragte
7. Chancen-/Risikomanager

In den gemeinsamen Sitzungen des Komitees stimmen sich die Mitglieder in regelmäßigen Abständen über die Identifikation, Analyse und Bewertung von Chancen und Risiken ab. Mit diesem Ansatz ist gewährleistet, dass der von NFON gewählte integrierte, holistische Ansatz auch gelebt wird. Alle Risiken aus dem Themengebiet der Compliance und Governance werden im Bereich HR, Regulierung, Recht, Compliance mitberücksichtigt und inventarisiert. Der durch das Risiko-Chancen-Komitee verfasste Risiko- und Chancenbericht wird mit dem Vorstand regelmäßig abgestimmt.

Darüber hinaus übernimmt der Aufsichtsrat die Aufgabe der regelmäßigen Überwachung des Risikomanagementsystems.

Risikobewertung

Um alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu bewerten und zu steuern, erfolgt die zentrale Risikobewertung (Risikoinventur) der NFON-Gruppe mindestens einmal jährlich bevorzugt vierteljährlich. Der betrachtete Prognosezeitraum umfasst das auf die Inventur folgende Jahr (12 Monate). 2019 wurde die Risikobewertung einmal durchgeführt. Der Zweck der Risikobewertung besteht darin, Entscheidungen zu unterstützen. Es werden dabei „Schadenshöhe“ sowie die „Eintrittswahrscheinlichkeit“ ermittelt. Die „Schadenshöhe“ ist definiert als die potenzielle Tragweite des Schadens, wenn das Risiko tatsächlich eintritt. Eine Bezifferung des finanziellen Schadens ist erforderlich. Die Eintrittswahrscheinlichkeit resultiert aus einer möglichen Anzahl von Eintritten des bestehenden Risikos in einem definierten Zeitraum.

Die Risikobewertung kann zu der Entscheidung führen:

nichts weiter zu unternehmen (Akzeptanz);
Optionen zur Risikobehandlung zu erwägen (Verlagerung);
weitere Analysen durchzuführen, um das Risiko besser zu verstehen (Minimierung);
bestehende Steuerungen aufrechtzuerhalten oder Ziele zu überdenken.

Entscheidungen sollten den breiteren Kontext und die tatsächlichen und wahrgenommenen Auswirkungen auf die externen und internen Stakeholder berücksichtigen. Das Ergebnis der Risikobewertung wird aufgezeichnet, kommuniziert und anschließend auf den entsprechenden Ebenen der NFON-Gruppe validiert.

Bei wesentlicher Änderung der Risikolage ist die Inventur bedarfsorientiert häufiger durchzuführen. Alle identifizierten Risiken werden Risikoklassen zugeordnet und nach dem Gefährdungspotenzial, d. h. der Schadenshöhe und der Eintrittswahrscheinlichkeit, bewertet. Die Risikobewertung wird anhand folgender Kriterien durchgeführt:

Schadenshöhe

Wenn ein Schaden eintritt, kann dieser entsprechende Auswirkungen haben. Der Schaden hat entsprechende Auswirkungen, soweit die angegebenen Summen im betrachteten Zeitraum eintreten. Die Klassifizierung erfolgt unabhängig davon, ob der Schaden durch ein oder mehrere Ereignisse im betrachteten Zeitraum eintreten. Auf Grund der positiven Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage insbesondere nach dem erfolgreichen Börsengang 2018 wurden die Bewertungskriterien angepasst. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

1. Die Schadenshöhe wird seit 2019 auf den Einfluss auf die Liquidität und nicht mehr auf die Vermögens- und Ertragslage bezogen.

2. Die Bewertungsskala wurde entsprechend der geänderten positiven Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erhöht. Demnach wird ein Schaden erst ab einem negativen Einfluss auf die Liquidität von über 10.000.000 EUR als potentiell existenzbedrohend eingestuft. Zuvor lag das existenzbedrohende Schadenspotenzial bei über 2.000.000 EUR. In Konsequenz wurden die Schadensklassen insgesamt erhöht.

Klassifizierung der Schadenshöhe

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Schadenshöhe Interpretation Einfluss auf Liquidität (neu) Einfluss auf Vermögens- und Ertragslage (alt)
5 - katastrophal Existenzbedrohendes Schadenspotenzial >10.000.000 EUR >2.000.000 EUR
4 - erheblich Erhebliches Schadenspotenzial >5.000.000 EUR >1.000.000 EUR
3 - mittel Mittelmäßiges Schadenspotenzial >1.250.000 EUR >250.000 EUR
2 - gering Geringes Schadenspotenzial >100.000 EUR >10.000 EUR
1 - sehr gering Unwesentliches Schadenspotenzial <=100.000 EUR <= 10.000 EUR

Beispiele: Es tritt ein Schaden in Höhe von 12 Mio. EUR innerhalb eines Jahres ein. Dies wäre existenzbedrohend - katastrophal. Es treten drei Schäden in Höhe von 4 Mio. EUR innerhalb eines Jahres ein. Der Gesamtschaden beträgt 12 Mio. EUR und ist somit ebenso existenzbedrohend - katastrophal.

Die vorab beschriebenen Schadensklassen beziehen sich auf den Gesamtschaden eines oder mehrerer Ereignisse, welche in dem betrachteten Zeitraum eintreten. In der unten aufgeführten Multiplikation werden Einzelereignisse zur Bewertung herangezogen.

NFON verfügt über eine Haftpflicht- und Vermögensschadenversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR.

Eintrittswahrscheinlichkeit

Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird wie folgt pro Periode, die individuell festzulegen ist, definiert:

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Klasse Beschreibung (qualitativ) Eintrittswahrscheinlichkeit (quantitativ)
5 Fast sicher 80-99 % monatlich
4 Sehr wahrscheinlich 60-79 % jährlich
3 Wahrscheinlich 40-59 % im Durchschnitt alle 1-2 Jahre
2 Unwahrscheinlich 20-39 % im Durchschnitt alle 3-5 Jahre
1 Sehr unwahrscheinlich 0-19 % im Durchschnitt höchstens alle 5 Jahre

Die Ermittlung der Eintrittswahrscheinlichkeit basiert auf Erfahrungs- und Messwerten vorausgegangener Perioden, z.B. den Ergebnissen eines Management-Reviews oder Vorfällen, soweit vorhanden. Ersatzweise sind die Werte zu schätzen.

Risikoklassen 18

Aus der Multiplikation der Kennzahlen für Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit lässt sich eine Einteilung in fünf Risikoklassen ableiten.

Schadenshöhe

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>10.000.000 EUR 5 5 10 15 20 25
>5.000.000 EUR 4 4 8 12 16 20
>1.250.000 EUR 3 3 6 9 12 15
>100.000 EUR 2 2 4 6 8 10
< = 100.000 EUR 1 1 2 3 4 5
Eintrittswahrscheinlichkeit <1 2 3 4 5
Eintrittswahrscheinlichkeit in % 0-19% 20-39% 40-59% 60-79% 80-99%

Das Ergebnis der Multiplikation von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe und damit verbunden die Einteilung in die Risikoklassen ist dem folgenden Risikoportfolio zu entnehmen.

Risikoklasse 5 - Rot

In der Risikoklasse 5 befinden sich die potentiell bestandsgefährdenden Risiken. Sie können die Liquiditätssituation bzw. die Existenz des Unternehmens schwerwiegend gefährden.

Risikoklasse 4 - Orange

Risiken in diesem Bereich können die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens erheblich beeinflussen.

Risikoklasse 3 - Gelb

Risiken in diesem Bereich können die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens mittelmäßig beeinflussen.

Risikoklasse 2 - Grün

Risiken in diesem Bereich beeinflussen die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens nicht wesentlich und können nur in absoluten Ausnahmefällen eine Unternehmensgefährdung verursachen. Gleichwohl können sie die Liquidität des Unternehmens belasten und sollten durch organisatorische Sicherungsmaßnahmen und Kontrollen im Rahmen der allgemeinen Unternehmensüberwachung reduziert werden.

Risikoklasse 1 - Blau

Risiken in diesem Bereich beeinflussen die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens nicht.

Brutto- und Nettorisiken

Die Bewertung erfolgt anhand von Brutto- und Nettorisiken. Die Bruttorisiken stellen dabei die Risiken dar, welche bestehen, wenn noch keine Maßnahmen zur Risikobehandlung umgesetzt sind. Bereits in der Praxis umgesetzte Maßnahmen bleiben dabei unberücksichtigt.

Die Nettorisiken sind Risiken, welche nach Ergreifung von Maßnahmen bestehen und stellen somit das Restrisiko dar. Im Folgenden werden die Netto-Risiken dargestellt, da zu jedem identifizierten Brutto-Risiko eine entsprechende Maßnahme definiert ist.

Netto-Risiken der NFON-Gruppe

Mitarbeiterbezogene Risiken

Mit einer bundesweiten Arbeitslosenquote von 4,9 % 19 kann praktisch von einer Vollbeschäftigung in Deutschland ausgegangen werden. Insbesondere im Bundesland Bayern mit einer Arbeitslosenquote von 2,8 % 20 ist die Lage für wachsende Unternehmen mit einem steigenden Bedarf an neuen Mitarbeitern eine Herausforderung. Diese Situation verschärft sich noch einmal mit Blick auf den Bedarf an IT-Fachkräften. Gemäß der vom bitkom am 28. November 2019 veröffentlichten Studie 21 sind 124.000 Stelle für IT-Fachkräfte unbesetzt, wobei im Wesentlichen Softwareentwickler gesucht werden. Diese Situation ist im Vergleich zum Vorjahresgeschäftsjahr neu und führte zu einer entsprechenden Bewertung der Risikosituation der NFON-Gruppe.

Besetzung offener Stellen

Auch NFON muss sich dieser Herausforderung in der gesamten Gruppe stellen. Die gesuchten qualifizierten Mitarbeiter sind nur bedingt am Arbeitsmarkt verfügbar, was zu entsprechenden Effekten führt. Über die einzelnen bereichsbezogenen Risiken wird in der Darstellung der spezifischen Risikobereiche berichtet. Grundsätzlich hat sich das Risiko, offene Stellen nicht in der gewünschten Zeit mit den gewünschten qualifizierten Mitarbeitern besetzen zu können, erhöht. Wurde die Wahrscheinlichkeit Ende 2018 noch als „unwahrscheinlich” (2) bewertet, hat sich die Wahrscheinlichkeit auf „sehr wahrscheinlich” (4) Ende 2019 gehoben. Insgesamt ist das Risiko als Klasse 4 bewertet.

18 Neben den oben erfassten Risiken werden IT-Sicherheits-bzw. Datenschutz-Risiken noch einmal gesondert mit Hilfe der sogenanten CIA-Werte bewertet: Vertraulichkeit (C), Integrität (I) und die Verfügbarkeit (A).

19 Quelle: September 2019 - https://www.arbeitsagentur.de/presse/2019-31-der-arbeitsmarkt-im-september-2019

20 Quelle: September 2019 - https://www.arbeitsagentur.de/datei/arbeitslosenquote-09-19_ba045973.pdf

21 Der Arbeitsmarkt für IT-Fachkräfte Achim Berg, Bitkom-Präsident Berlin, 28. November 2019

Besetzung offener F&E-Stellen

Als gesondertes spezielles Risiko ist die Besetzung offener F&E-Stellen hinzugekommen. Hier wird sich die Situation, gemäß den Aussagen des bitkom in naher Zukunft auch nicht entschärfen. Insofern wurde dieses Risiko neu aufgenommen und entsprechend mit der Risikoklasse 5 bewertet.

Um die gewünschten Mitarbeiter für NFON zu gewinnen, wurden zusätzlich zu den klassischen Rekrutierungsmaßnahmen weitere Initiativen entwickelt und zum Einsatz gebracht. Neben dem Einsatz von Personalberatern geht NFON verstärkt über Business-Netzwerke wie LinkedIn und XING zur Ansprache von potenziellen Kandidaten. Insbesondere im Bereich der IT-Fachkräfte wurde ein eigener IT-Recruiter eingestellt, der intensiv in die aktive und direkte Ansprache geht und die Kooperation mit Hochschulen und deren Netzwerken weiter ausbaut. Darüber hinaus wird auch im Rahmen der M&A-Aktivitäten nach Unternehmen, z. B. Softwareagenturen, gesucht, die sich ein Zusammengehen mit der NFON-Gruppe vorstellen können (Acqui-Hire). Ein erster Erfolg ist hier mit der Gewinnung der Onwerk GmbH im Dezember 2019 gelungen.

Marktbezogene Risiken

Wettbewerbssituation Peergroup

Der Markt für Cloud-Geschäftskommunikation ist insgesamt sehr fragmentiert. Es ist nicht zu erwarten, dass sich diese Situation kurzfristig wesentlich ändern wird. Dabei bestehen nur wenige größere Gesellschaften wie z. B. die europäischen Anbieter Gamma, easycall, Fuze, j2global, Sipgate, Vonage, Voz, Voz Telecom und Vozelia oder die großen US-amerikanischen Wettbewerber RingCentral und 8 x 8.

Insbesondere die beiden US-amerikanischen Unternehmen bieten bereits zahlreiche Lösungen im Bereich der Unify Communication as a Service (UCaaS) an. Zu diesen Lösungen zählen u.a. Videokonferenzen, Kollaborationsplattformen oder Messaging- und Chat-Dienste. Bislang verfügen sowohl RingCentral wie 8 x 8 in Kontinentaleuropa nur über eine geringe Präsenz. NFON geht zur Zeit davon aus, dass die je nach europäischem Land eigenen regulatorischen Bestimmungen, die Vielzahl der Sprachen und die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung wesentliche Markteintrittsbarrieren für die großen US-amerikanischen Unternehmen darstellen. Dennoch ist zu vermuten, dass die US-amerikanischen Anbieter regelmäßig einen potenziellen Markteintritt in den kontinentaleuropäischen Märkten evaluieren. Diese Bewertung könnte dazu führen, dass die großen Wettbewerber einen Markteintritt in Kontinentaleuropa forcieren. NFON ist sich dieses Risikos sehr bewusst und hat entsprechende Gegenmaßnahmen vorgenommen. Zu diesen zählt vor allem die Umsetzung der Strategie. Je schneller NFON ihr Partnernetzwerk europaweit weiter ausbauen kann und ihre Marktposition in Europa stärkt desto schwieriger wird es Wettbewerbern fallen, Marktzugang zu bekommen. Sollte es zu einem Markteintritt der Wettbewerber kommen, so könnte der Schaden für die NFON-Gruppe erheblich (4) sein und ohne entsprechende Gegenmaßnahmen fast sicher eintreten. Insofern beurteilt das Unternehmen das Risiko nach wie vor nicht als gering und hat die mögliche Schadenshöhe auf Klasse 4 erhöht, ohne die Wahrscheinlichkeit zu senken.

Wettbewerbssituation Internet-Service-Unternehmen

Zusätzlich gelten als potenzielle Wettbewerber die großen Unternehmen wie Google, Amazon, Microsoft oder Oracle. Sollte eines dieser oder andere Internet-Service-Unternehmen beschließen, einen strategischen Fokus auf Cloud-PBX zu legen, wären sie angesichts ihrer Markenbekanntheit, ihres Kundenstamms und ihrer finanziellen und technologischen Ressourcen in einer hervorragenden Ausgangsposition, um ein bedeutender Anbieter auf dem Markt für Cloud-PBX zu werden. Bislang hat NFON dieses Risiko als „unwahrscheinlich" (2) eingestuft. Mit der zunehmenden disruptiven Marktentwicklung erhöht sich die Wahrscheinlichkeit. Insofern hat die NFON das Risiko auf „wahrscheinlich" (3) erhöht.

Aus zwei Gründen könnten diese Risiken die Liquiditätslage bzw. die Existenz des Unternehmens erheblich beeinflussen: Zum einen verfügt die NFON erst seit dem Börsengang über die für die Umsetzung benötigten finanziellen Mittel, zum anderen zeigt sich auch an diesem Punkt die herausfordernde Situation am Arbeitsmarkt. Die notwendige Geschwindigkeit zur Entwicklung neuer Produkte und Services wurde im Interesse des hohen Qualitätsanspruchs gedrosselt. Die NFON AG begegnet den genannten Wettbewerbsrisiken mit den entsprechenden Maßnahmen im Bereich des Partnermanagements und der Produktentwicklung. Je schneller die NFON ihre Wachstumsstrategie umsetzt und dominanter Anbieter für Cloud-Geschäftskommunikation in Europa wird, desto weniger wahrscheinlich ist ein erfolgreicher Eintritt der Wettbewerber. Das Risiko wurde insgesamt mit Klasse 4 bewertet.

Nutzung von Sprachminuten

Grundsätzlich kann an der Entwicklung der Wettbewerber und ihres Produkt- bzw. Lösungsportfolios der Trend hin zur zunehmenden Nutzung von digitalen Services im Sinne der Unified-Communications as a Service (UCaaS) beobachtet werden. Mit dieser Entwicklung besteht das Risiko, dass immer weniger Sprachminuten vom Kunden genutzt werden, da die Nutzung von neuen sogenannten Social-Media-Exchange-Plattformen oder Over-the-Top-Diensten (OTT) sich ausweiten wird. Auch die NFON sieht vor, sich zum UCaaS-Anbieter zu entwickeln. Durch die Schaffung neuer Dienste und Services kann die NFON dem Preisverfall begegnen. Dieses Risiko ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben (Risikoklasse 5).

Operationelle Risiken

Die NFON AG bereitet sich zur Zeit auf ihre Zertifizierung gemäß ISO 27001 vor. Aufgrund der in diesem Zusammenhang durchzuführenden Maßnahmen bzw. der bedingt geänderten Perspektive wurde auch die Risikoinventur grundsätzlich überarbeitet. Dadurch wurden Risiken im Vergleich zum Vorjahr weiter unterteilt und detaillierter beschrieben.

Hackerangriffe

Die NFON AG ist als Anbieter von Cloud-Telefonanlagen ein mögliches Ziel für Hackerangriffe oder andere unerlaubte Zugriffe auf die Unternehmenssysteme mit dem Zweck, Daten zu stehlen, den Betrieb zu stören, den Dienst für die Kunden zu verzögern oder zu unterbrechen. Daraus können sich verschiedene Konsequenzen ergeben, die vom Verlust geistigen Eigentums über Reputationsschäden bis hin zu damit verbundenen Haftungsklagen führen können. Aufgrund des für NFON wesentlichen Risikos, das aus erfolgreichen Hackerangriffen erwachsen würde, hat das Unternehmen seit Gründung (2007) vielfältige Schutzvorkehrungen und präventive Maßnahmen implementiert und aktualisiert diese Vorkehrungen kontinuierlich, so dass sie den Erfolg möglicher Angriffe verhindern. Dieses Risiko ist im Vergleich zur Vorjahresbetrachtung unverändert geblieben (Risikoklasse 5).

Unsicherheiten über die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union (Brexit)

Die Unsicherheiten rund um die Verhandlung zum Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (Brexit) haben zu erheblichen wirtschaftlichen, politischen und sozialen Unsicherheiten geführt, nicht nur in Großbritannien und Europa, sondern auf der ganzen Welt. Das Ausmaß der Auswirkungen des Brexit auf das Geschäft der NFON-Gruppe, insbesondere auf das britischen Geschäft, wird zum Teil von der Art der Vereinbarungen abhängen, die zwischen Großbritannien und der Europäischen Union nach dem Brexit getroffen werden, und dem Ausmaß, in dem Großbritannien fortfährt, Gesetze anzuwenden, die auf EU-Rechtsvorschriften basieren. Beispielsweise kann der Brexit etablierte Handelsbeziehungen stören, indem Lizenzgebühren eingeführt oder Steuern einbehalten werden. Der Brexit könnte letztlich zu dem Ergebnis führen, dass NFON britische Kunden von den in Deutschland installierten Servern aus regulatorischen Gründen nicht mehr bedienen kann, sondern Server in Großbritannien einrichten muss. Es kann keine Zusicherung gegeben werden, dass eine solche Serverinfrastruktur in kurzer Zeit oder überhaupt in Großbritannien eingerichtet werden kann, was die Geschäftsbeziehung mit den bestehenden Kunden in Großbritannien stören oder am Ende auch zu einer Kündigung des Vertragsverhältnisses führen würde.

NFON hat, ungeachtet der noch sehr ungewissen politischen Gesamtlage, erste Pläne zur Installation von Hardware in britischen Rechenzentren vorbereitet, die gegebenenfalls umgesetzt werden können.

Auch hier gilt, dass die NFON AG dieses Risiko weiter im Fokus behält. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird das Risiko - insbesondere auch in Folge der Anpassung der Matrix - mit der Klasse 3 bewertet. Es fällt somit aus der Matrix heraus.

Produkt- und Serviceportfolio

(2018 noch „Entwicklungsgeschwindigkeit)

In einem sich disruptiv verändernden und stark fragmentierten Markt kommt es nicht nur darauf an, qualitativ hochwertige Produkte und Services anzubieten, sondern diese auch entsprechend der Kundenbedürfnisse rechtzeitig im Markt zu haben. Insofern besteht das Risiko, die vom Markt geforderte zeitliche Schnelligkeit nicht erreichen zu können oder im schlechtesten Fall weit hinter den Entwicklungsstand zu fallen und somit die Kundenbedürfnisse nicht mehr erfüllen zu können. Wie bereits im Abschnitt mitarbeiterbezogene Risiken beschrieben, sah sich die NFON AG 2019 mit diesem Risiko konfrontiert. Es hat in Teilen dazu geführt, dass die NFON zum einen nicht mehr in der vom Kunden gewünschten Qualität liefern konnte. Die Folgen waren eine geringere als erwartete Anzahl an abgeschlossenen Neuverträgen und eine Verzögerung der von Kunden aktivierten Nebenstellen (Seats), da hier noch auf neue Funktionalitäten gewartet wird. Darüber hinaus könnte diese Entwicklung auch dazu geführt haben, dass Kunden nicht zur NFON gegangen sind, sondern sich für Wettbewerbsprodukte entschieden haben.

NFON ist dieses Risiko bewusst eingegangen, da sie Produkte nur in der gewohnten hohen Qualität in den Markt bringen will. Diesem Risiko begegnete die NFON-Gruppe zum Ende des Geschäftsjahres mit der Einführung von NCTI Pro und Nvoice for Microsoft Teams, die Teile der Kundenbedürfnisse bereits abdecken können. Darüber hinaus wurden die risikominimierenden Maßnahmen eingesetzt. Die Bewertung des Risikos wurde entsprechend der veränderten Bewertungsmatrix angepasst. Somit verringerte sich die Klassifizierung der möglichen Schadenshöhe auf ein „mittelmäßiges Schadenspotenzial" (3) dafür erhöhte sich die Eintrittswahrscheinlichkeit von „wahrscheinlich" (3) auf „fast sicher" (5). Das Risiko wurde insgesamt mit der Klasse 5 bewertet.

Entwicklungsgeschwindigkeit und Bereitstellung neuer Funktionalitäten

Um mit der vom Markt geforderten Entwicklungsgeschwindigkeit mindestens mithalten zu können, kommt es darauf an, die Entwicklungsanforderungen und -ziele durch adäquat besetzte Entwicklungsteams in ausreichender Personenzahl umzusetzen. Wie in der durch die NFON-Gruppe veröffentlichten Wachstumsstrategie dargelegt verfügt das Unternehmen nach dem Börsengang über die notwendigen finanziellen Mittel, um die Entwicklungsteams auf die angemessene Größe zu erweitern. Darüber hinaus kann der Bereich Forschung & Entwicklung auf die Möglichkeit des Einsatzes von externer Entwicklungskapazität zurückgreifen. Dennoch sieht sich auch die NFON AG mit den weiter oben beschriebenen allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen konfrontiert. Neben der intensivierten Personalsuche und der Gewinnung der Onwerk GmbH Ende 2019 arbeitet NFON stets daran den Gesamtprozess zur Umsetzung von Kunden- und Marktanforderungen sowie technischer Anforderungen weiter zu verbessern. Bedingt durch die Gesamtschau der Ausgangslage wurde die Wahrscheinlichkeit des Risikoeintritts von zuvor „wahrscheinlich" (3) auf jetzt „sehr wahrscheinlich" (4) erhöht, insgesamt fällt dieses Risiko somit in die Risikoklasse 5.

Geistiges Eigentum

Trotz der Bemühungen um Geheimhaltung, einschließlich der mit den NFON-Mitarbeitern, Lieferanten und Partnern vereinbarten Geheimhaltungspflichten, könnte geistiges Eigentum und Know-how der NFON-Gruppe in die Hände eines Mitbewerbers gelangen. Das könnte zur Folge haben, dass diese unternehmenseigene technologische Entwicklungen und das Know-how nutzen können, um den Wettbewerbsdruck auf das Unternehmen zu erhöhen. Dieses Risiko ist besonders hoch, wenn Mitarbeiter, die über spezifisches Know-how verfügen, zum Beispiel Produktmanager oder Softwareentwickler, von Wettbewerbern abgeworben werden. Wenn das geistige Eigentum der NFON nicht angemessen geschützt wird, könnte dies dazu führen, dass das entsprechende Know-how nicht weiter in den NFON-Produkten Anwendung finden kann. Darüber hinaus könnten Bemühungen zur Durchsetzung spezieller Rechte an geistigem Eigentum mit Abwehrmechanismen, Gegenansprüchen und Gegenansprüchen gegen die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der NFON-Rechte an geistigem Eigentum stoßen. Darüber hinaus kann jeder Rechtsstreit, ob er nun zu Gunsten der NFON gelöst wird oder nicht, erhebliche Kosten verursachen und die Effizienz des Bereichs Forschung & Entwicklung beeinträchtigen. Die NFON AG hat entsprechende Schutzmechanismen implementiert. Das Risiko hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht weiter verändert. Das Risiko wurde insgesamt mit der Klasse 5 bewertet.

Markenrisiko

In der Vergangenheit wurde NFON beschuldigt, die Marke eines Dritten verletzt zu haben, und musste ein sogenanntes Coexistence Agreement eingehen, das die Verwendung der Marke nfon einschränkt. Die daraus resultierenden Einschränkungen bei der Verwendung der Marke „NFON” könnten die NFON-Gruppe daran hindern, ihre Dienstleistungen unter der Marke zu vermarkten, die für das Unternehmen am besten geeignet gehalten wird, was sich negativ auf die Markenattraktivität der Dienstleistungen bei potenziellen Kunden auswirken kann. Dieses Risiko hat sich im vergangenen Geschäftsjahr deutlich verringert. Wesentliche Ursachen hierfür sind zum einen die geänderte Bemessung der Schadenshöhe zum anderen auch die Etablierung von „Cloudya” als eigener Marke. Aus diesen Gründen wird das Markenrisiko nicht mehr als Risiko der Klasse 4 oder 5 bewertet.

Finanzrisiken

Finanzierungsrisiko

Ungeachtet der Tatsache, dass die NFON AG mit der im Zuge des Börsengangs vollzogenen Kapitalerhöhung einen Bruttoerlös von 50 Mio. EUR erzielt hat, könnte das Unternehmen möglicherweise in der Zukunft zusätzliche Finanzierungen benötigen. Diese Finanzierungen stehen möglicherweise nicht oder zu ungünstigen Konditionen zur Verfügung. Das könnte das geplante, zukünftige Wachstum maßgeblich negativ beeinflussen, die Risikobewertung wird deswegen in der Klasse 4 belassen. Grundsätzlich hat sich das Finanzierungsrisiko der NFON AG mit dem erfolgten Börsengang aber deutlich minimiert.

Sondersituation COVID-19 (Risiken)

Die Ausbreitung des Corona-Virus' stellt die Wirtschaft im Euroraum vor große Herausforderungen. Auch für die NFON-Gruppe ist diese Situation neu mithin sind die damit verbundenen Risiken zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht zu bewertbar. Es kann jedoch auch nicht davon ausgegangen werden, dass es keine Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der NFON AG durch den Ausbruch des Corona-Virus' geben wird.

Für NFON sind aufgrund des Produktportfolios sowohl negative als auch positive Effekte möglich. Sollte es zu einer Rezession, verbunden mit Insolvenzen kommen, kann dies zu Umsatzeinbußen für die NFON-Gruppe führen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich bei Kunden Entscheidungen verzögern. Zusätzlich muss in Betracht gezogen werden, dass die Ausbreitung des Corona-Virus' auch Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe innerhalb der NFON-Gruppe haben könnte. Zur Zeit hat NFON alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Ein extra gegründete Taskforce beschließt und koordiniert Maßnahmen, Entscheidungen und Empfehlungen in regelmäßigen Abständen und ggf. ad-hoc.

Gesamtaussage zur Risikosituation der NFON-Gruppe

Im Vergleich zu der Gesamtzahl von 230 identifizierten, analysierten und bewerteten Risiken ist die Anzahl der für die NFON-Gruppe wesentlichen Risiken - also Risiken der Klasse 4 oder 5 - mit nur 10 Risiken bzw. 4,3% sehr gering. Unter Berücksichtigung möglicher Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten sind derzeit keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Insgesamt sind die Risiken beherrschbar; die Risiken der Klasse 5 können aber die Entwicklung beeinträchtigen. Organisatorisch hat das Unternehmen alle Voraussetzungen dafür geschaffen, frühzeitig über mögliche neue Risikosituationen informiert zu sein und schnell reagieren zu können.

Zusammenfassend stellt nachfolgende tabellarische Übersicht die Risikosituation (Netto-Risiken) der NFON-Gruppe zum Bilanzstichtag sowie die Entwicklung der Risiken gegenüber dem Vorjahr dar. Aus Transparenzgründen wurden die Risiken, die noch im vergangenen Geschäftsjahr als wesentlich bewertet worden sind erneut aufgenommen und als „(alt)" bzw. „verringert (-) entfällt)" gekennzeichnet. Sofern sich an ihrer Bewertung im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 nichts ändert, werden diese Risiken im nächsten Bericht nicht weiter aufgeführt.

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Risiken Schadenshöhe Eintrittswahrscheinlichkeit Risikoklasse Entwicklung
Mitarbeiterbezogene Risiken
Besetzung offener Stellen (allgemein) 3 4 4 erhöht (+)
Besetzung offener F&E-Stellen 5 3 5 neu
Marktbezogene Risiken
Wettbewerbssituation Peergroup 4 4 5 erhöht (+)
Wettbewerbssituation Internet-Service-Unternehmen 4 3 4 erhöht (+)
Nutzung von Sprachminuten 3 5 5 unverändert (≈)
Operationelle Risiken
Brexit 5 (alt) 2 (alt) 4 (alt) verringert(-) entfällt
Hackerangriffe 5 3 5 unverändert (≈)
Produkt- und Serviceportfolio (2018 noch „Entwicklungsgeschwindigkeit“) 3 5 5 erhöht (+)
Entwicklungsgeschwindigkeit und Bereitstellung neuer Funktionalitäten 5 4 5 erhöht (+)
Geistiges Eigentum 5 4 5 unverändert (≈)
Markenrisiko 5 (alt) 2 (alt) 4 (alt) verringert (-) entfällt
Finanzrisiken
Finanzierung 5 2 4 unverändert(≈)

Chancen der NFON-Gruppe

Ende 2017 hat die NFON-Gruppe ihre Unternehmensstrategie noch einmal grundlegend überdacht und neu definiert. In diesem Zusammenhang wurden die Chancen in dem sich disruptiv verändernden Markt für Cloud-Kommunikation sorgfältig überprüft und neu bewertet (vgl. Kapitel „Ziele und Strategie"). Die NFON-Gruppe hat die Chancen qualitativ ermittelt; sie wurden nicht für Steuerungszwecke quantifiziert oder in einer Chancenmatrix erhoben. Der betrachtete Prognosezeitraum umfasst das auf die Inventur folgende Jahr (12 Monate). 2019 wurden die Chanceninventur einmal durchgeführt.

Mit ihrer Wachstumsstrategie verfolgt die NFON-Gruppe das Ziel, die Nummer 1 für Cloud-Geschäftskommunikation in Europa zu werden. Folgende sowohl marktbedingende als auch das Kundenverhalten verändernde Faktoren bilden die Basis für die erfolgreiche Umsetzung der durch die NFON definierten Wachstumsstrategie. Sie stellen zugleich den Nährboden für weitere, die Entwicklung der NFON AG positiv beeinflussende Chancen dar:

1. Die von allen Telefonanbietern (Carriern) angekündigte Umstellung von ISDN auf All-IP.
2. Die Einführung digitaler Technologien, die sich auf viele Geschäftsprozesse auswirken und die Notwendigkeit erhöhen, verschiedene digitale Lösungen auf einer Plattform zu integrieren.
3. Das Bedürfnis, digitale Dienste je nach Bedarf sehr flexibel skalieren zu können und nur den Aufwand verbuchen zu müssen, der tatsächlich anfällt.
4. Der ortsungebundene Einsatz aller in einem Unternehmen genutzten digitalen Technologien.
5. Die Minimierung von Verwaltungs- und Wartungsdiensten durch die zentrale Steuerung aller genutzter Dienste und Services.
6. Deutliche Reduzierung der Kosten und Erhöhung der Effizienzen in allen Arbeits- und Geschäftsprozessen.

Marktchancen

Die NFON-Gruppe ist inzwischen in 15 europäischen Ländern vertreten und damit der einzige paneuropäische Anbieter für Cloud-Telefonie. Innerhalb eines insgesamt sehr fragmentierten europäischen Markt für Cloud-Telefonie 22, ergibt sich mit dieser Ausgangssituation für die NFON eine starke Position 22, um zum dominanten Anbieter für Cloud-Telefonie in Europa zu werden. Aus diesem Grund hat die NFON AG in ihrer Wachstumsstrategie sowohl die Marktentwicklung als auch die Marktkonsolidierung als zwei von fünf Wachstumsvektoren definiert. Gemäß der mit dem Börsengang veröffentlichten Pläne hat die NFON-Gruppe 2019 die Vertriebsaktivitäten in Italien aufgenommen und eine neue Tochtergesellschaft in Frankreich gegründet. Damit ist im Wesentlichen der Aufbau des Partnernetzwerkes und dem folgend die Gewinnung neuer Kunden zu verstehen. Der Markteintritt in Frankreich und Italien könnte in Kombination mit den Bestrebungen der NFON, aktiver Teil der sich verstärkenden Marktkonsolidierung zu werden, beschleunigt werden. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass die Vielzahl von kleineren Anbietern im europäischen Markt deutlich sinken könnte. Damit würden sich die Marktchancen für die größeren Anbieter erhöhen können.

Diese Entwicklungen erhalten darüber hinaus weiteren Rückenwind durch die fortschreitende Umstellung von ISDN auf All-IP. Unternehmen mit einer bekannten Marke und entsprechender Reputation haben es in diesem Umfeld leichter Kunden zu gewinnen. Als Marktführer in Deutschland  22 mit zunehmender Bekanntheit im europäischen Ausland hat sich die NFON bereits eine entsprechende Reputation erarbeitet.

Kunden, die gezwungen sind ihre Telefonie umzustellen, nehmen vermehrt NFON als Anbieter wahr. Sollte die von den Carriern angekündigte Umstellung schneller umgesetzt werden als bisher angekündigt, kann die NFON diese Marktpräsenz als zusätzliche Chance und Beschleunigung der Wachstumsstrategie nutzen.

Chancen als Arbeitgeber

Für viele Arbeitgeber ist die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern zu einem kritischen Erfolgsfaktor geworden. Trotz aller Herausforderungen, denen sich auch NFON im abgelaufenen Geschäftsjahr stellen musste, sieht das Unternehmen diesen Faktor dennoch als große Chance in dem sich stark verändernden Markt für Cloud-Kommunikation. Der für NFON definierte Markenkern gilt insofern auch für die Beschäftigten der NFON: Das zentrale Thema ist die Freiheit der Businesskommunikation.

Durch die Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit europaweit tätig zu sein, stellt sich die NFON bereits heute als interessanter Arbeitgeber dar. Agilität, Exzellenz, Teamgeist, Innovation und Kundenfokussierung sind die gelebten Werte. So könnte die NFON-Gruppe sich international von ihren Wettbewerbern abgrenzen und die Beschäftigten einstellen, die die Entwicklung der NFON im Sinne der Produkt- und Marktstrategie deutlich nach vorne bringen.

22 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

Darüber hinaus hat NFON damit begonnen, neue Wege im Personal Recruiting zu gehen. Neben den klassischen Maßnahmen und dem Einsatz von Personalberatern, wurde im vergangenen Jahr ein eigener IT-Recruiter eingestellt. Ergänzend sieht NFON auch große Chancen, qualifizierte Mitarbeiter über die Akquisition von Unternehmen zu gewinnen (Acqui-Hire).

Produktchancen

Geschäftskommunikation ist schon lange nicht mehr nur Telefonie. Nach dem Siegeszug der E-Mail werden verstärkt Chat- oder Messagingfunktionalitäten, Kollaborationsplattformen, aber auch Web- und Videokonferenzen genutzt. Das vernetzte und ortsunabhängige Arbeiten wird zu einer zunehmenden Nutzung von sogenannten Unified Communications as a Service, kurz UCaaS, führen. Damit ist die Migration von Telefonie, Kommunikation und Zusammenarbeit auf ein einheitliches System in der Cloud gemeint. Moderne UC-Plattformen bieten bereits heute vielseitige Funktionalitäten wie interne Chats, Webmeetings, virtuelle Teamarbeit, Telefonie und Videokonferenzen an und gewährleisten darüber hinaus jederzeit mobile Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Außendienst oder Home-Office. Weitere Dienste, die über eine UC-Plattform angeboten werden können, sind Kontaktcenter-Funktionalitäten wie automatische Telefonzentrale, IVR-Technologie (Interactive Voice Response), Anrufweiterleitung oder die Integration mit gängigen CRMs. Mit diesen Diensten werden die volle Flexibilität und Skalierbarkeit im täglichen Geschäft möglich.

Auch die NFON-Gruppe sieht ihre Entwicklung zu einem UCaaS-Anbieter als maßgeblich für den zukünftigen Erfolg. Abgesehen von der Bereitstellung bereits bekannter UC-Funktionalitäten kann die NFON AG darüber hinaus aus der Evaluierung des sich verändernden Kundenverhaltens und -bedürfnisses in Kombination mit agilen Entwicklungsprozessen sich abzeichnende Trends antizipieren und entsprechend weitere, neue Funktionalitäten zur Verfügung stellen.

Diese können dem Kunden über die bereits entwickelte Plattform Cloudya zügig angeboten werden. Damit könnte sich die NFON-Gruppe zu einem bevorzugten Anbieter von UC-Services entwickeln.

Vertriebschancen

Ein wesentlicher Faktor für die positive Entwicklung der NFON-Gruppe ist ein wachsendes und erfolgreiches Partnernetzwerk. 2019 verfügte die NFON-Gruppe bereits über ein Partnernetzwerk von über 2.500 Partnern. Dieses Netzwerk wird durch das in der NFON-Gruppe etablierte Partnermanagement gepflegt und weiter ausgebaut. Darüber hinaus bieten sich aber auch durch die Aktivitäten im Bereich der Marktkonsolidierung Chancen, das Partnernetzwerk durch bereits etablierte Netzwerke auszubauen und damit schneller wachsen zu lassen. Mit der Expansion des Partnernetzwerkes ist eine erhöhte Durchdringung des Marktes möglich.

Eine solche Entwicklung könnte die NFON AG schneller ihrem Ziel, die Nummer 1 für Cloud-Kommunikation in Europa zu werden, näherbringen.

Sondersituation COVID-19 (Chancen)

Wie bereits in der Darstellung der Risiken aufgeführt, ist die Ausbreitung des Corona-Virus' eine unbekannte Herausforderung für die Wirtschaft im Euroraum. Für NFON sind aufgrund des Produktportfolios neben den negative auch positive Effekte möglich und machen sich bereits bemerkbar, wobei einschränkend gesagt werden muss, dass sich zum Zeitpunkt der Berichtserstellung noch nicht herauskristallisiert, welche Effekte überwiegen könnten. Nach wie vor gilt, dass das Geschäftsmodell aufgrund des hohen Anteils an wiederkehrenden Umsätzen eine gewisse Robustheit gegenüber Marktschwankungen aufweist. Darüber hinaus zwingt die Krise nahezu alle Unternehmen, ihre Arbeitsprozesse auf Home-Office umzustellen. Das erzeugt zusätzliche Nachfrageimpulse. Zum einen verschieben Bestandskunden ihre Tätigkeit ins Home-Office und fragen deswegen nicht nur vermehrt die Telefonie, sondern auch die Möglichkeit der Telefonkonferenz nach. Zum anderen bekommt NFON auch Nachfragen von Interessierten, die bisher noch keine Lösung haben, mit der sie flexibel Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten können. In Ergänzung zu diesen momentanen Effekten könnte die Krise auch zu einem grundsätzlichen Umdenken bei Unternehmen führen und die Akzeptanz von Cloud-Services deutlich erhöhen.

Gesamtaussage zur Chancensituation

Die Chancen und Risiken stehen sich ausgewogen gegenüber.

Compliancemanagementsystem

Der Vorstand hat für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien zu sorgen und wirkt auf deren Beachtung durch die Konzernunternehmen hin (Compliance).

Fragen der Compliance sind regelmäßig Gegenstand der Beratung zwischen dem Aufsichtsrat bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand. Die Unternehmenskultur der NFON-Gruppe ist von Vertrauen und gegenseitigem Respekt sowie dem Willen zur strikten Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen geprägt. Dennoch sind Rechtsverstöße durch individuelles Fehlverhalten nie ganz auszuschließen.

Beschäftigte und Dritte haben die Möglichkeit, Fehlverhalten im Unternehmen dem dafür eingesetzten Compliance-Officer zu melden. Die NFON AG stellt ihren Beschäftigten und Dritten ein System zur Verfügung, geschützt Hinweise zu geben (Whistleblower-System). Das Unternehmen setzt alles daran, dieses Risiko so weit wie möglich zu minimieren, Fehlverhalten aufzudecken und konsequent zu verfolgen.

Von zentraler Bedeutung ist die Beachtung rechtlicher und ethischer Regeln und Grundsätze. Regeln und Grundsätze sind, wie auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Insiderinformationen, in der Compliance-Richtlinie festgeschrieben. Allen Mitarbeitern dient sie zur Orientierung für ein integres Verhalten im Geschäftsverkehr. Führungskräfte und Mitarbeiter werden zur Compliance-Richtlinie geschult.

Internes Kontrollsystem (Rechnungslegungsprozess)

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem (IKS) ist integraler Bestandteil des umfassenden unternehmensweiten Kontroll- und Risikomanagementsystems. Das Ziel des IKS im Rechnungslegungsprozess ist es, durch die Implementierung von Kontrollen hinreichende Sicherheit für die Erstellung eines regelkonformen Abschlusses zu gewährleisten.

Das IKS der NFON-Gruppe stützt sich auf organisatorische Sicherungsmaßnahmen, z. B. Funktionstrennung und prozessintegrierte Kontrollen, z.B. Zugriffsbeschränkungen im IT-Bereich oder Zahlungsrichtlinien, da diese die Wahrscheinlichkeit von Fehlern vor deren Eintreten reduzieren. Überwiegend stützt sich das IKS aber auch auf nachgelagerte aufdeckende Kontrollen, insbesondere im Rahmen des monatlichen Controllings.

Die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess können wie folgt beschrieben werden:

Die NFON AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss der NFON-Gruppe auf. Diesem Prozess vorgelagert ist die Finanzberichterstattung der in den Konzernabschluss einbezogenen Konzerngesellschaften. Alle Prozesse werden durch ein stringentes internes Kontrollsystem überwacht, das sowohl die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung als auch die Einhaltung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen sichert.

Die bereichsübergreifenden Schlüsselfunktionen werden zentral gesteuert, wobei die einzelnen Tochtergesellschaften über ein definiertes Maß an Selbstständigkeit bei der Erstellung ihrer Abschlüsse verfügen. Wesentliche Regelungen und Instrumentarien bei der Erstellung des Konzernabschlusses sind:

Bilanzierungsrichtlinien auf Konzernebene;
Klar definierte Aufgabentrennung und Zuordnung von Verantwortlichkeiten zwischen den am Rechnungslegungsprozess beteiligten Bereichen;
Einbeziehung externer Sachverständiger, soweit erforderlich, wie zum Beispiel für die Bewertung von aktienbasierten Vergütungen oder Kaufpreisallokationen;
Verwendung geeigneter IT-Finanzsysteme und Anwendung von detaillierten Berechtigungskonzepten zur Sicherstellung aufgabengerechter Befugnisse unter Beachtung von Funktionstrennungsprinzipien;
Systemseitig implementierte Kontrollen und weitere Prozesskontrollen der Rechnungslegung in den Gesellschaften, Konsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses sowie anderer relevanter Prozesse auf Konzern- und Gesellschaftsebene;
Berücksichtigung von im Risikomanagementsystem erfassten und bewerteten Risiken in den Jahresabschlüssen, soweit dies nach bestehenden Bilanzierungsregeln erforderlich ist.

Für die Umsetzung dieser Regelungen und die Nutzung der Instrumentarien ist in den Konzerngesellschaften der verschiedenen Länder die Geschäftsführung verantwortlich. Der Konzernabschluss liegt in der Verantwortung des für Finanzen zuständigen Mitglieds des Vorstands der NFON AG.

Das Vorstandsmitglied wird dabei durch den Vice President Finance unterstützt. Durch die Beschäftigung von qualifiziertem und spezialisiertem Fachpersonal, gezielter und regelmäßiger Fort- und Weiterbildung sowie Beachtung des Vieraugenprinzips verfolgt die NFON-Gruppe die strikte Einhaltung der lokalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften im Jahres- und Konzernabschluss mit Nachdruck.

Alle Jahresabschlüsse von wesentlichen Konzerngesellschaften, die Eingang in die Konzernkonsolidierung finden, unterliegen der Prüfung durch einen Abschlussprüfer. Durch die Verpflichtung aller Tochtergesellschaften, ihre Geschäftszahlen monatlich in einem standardisierten Reporting-Format an die NFON AG zu berichten, werden unterjährige Soll-Ist-Abweichungen zeitnah erkannt, um kurzfristig darauf reagieren zu können.

Prognosebericht

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Prognose 2020
Anteil wiederkehrende Umsätze am Gesamtumsatz zwischen 80% und 85%
Wachstumsrate wiederkehrende Umsätze zwischen 22% und 26%
Wachstumsrate Seats zwischen 20% und 24%

Die Planung sowie alle nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Kenntnisstand bis zum 31. März 2020 unter Berücksichtigung der für die NFON-Gruppe dargestellten Chancen und Risiken. Damit kann es zu einer Abweichung zwischen den Plandaten und den Werten, die am Jahresende tatsächlich erreicht werden, kommen. Das gilt auch in Bezug auf die für die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen vorgenommen Annahmen.

Diese Prognose berücksichtigt noch nicht abschließend die Auswirkungen der Ausbreitung von COVID-19, da diese noch nicht quantifiziert werden können. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass es keine Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung der NFON AG durch den Ausbruch des Corona-Virus' geben wird.

Für NFON sind aufgrund des Produktportfolios sowohl negative als auch positive Effekte möglich. Grundsätzlich gilt nach wie vor, dass das Geschäftsmodell aufgrund des hohen Anteils an wiederkehrenden Umsätzen eine gewisse Robustheit gegenüber Marktschwankungen aufweist. Sollte es zu einer Rezession, verbunden mit Insolvenzen kommen, kann dies dennoch zu Umsatzeinbußen für die NFON-Gruppe führen. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass sich bei Kunden Entscheidungen verzögern. In der Folge könnte die Seat-Neugewinne hinter den genannten Erwartungen zurückbleiben. Dem gegenüber können jedoch auch zusätzliche Nachfrageimpulse entstehen, da Kunden vermehrt auf Homeoffice umstellen. Zum einen verschieben Bestandskunden ihre Tätigkeit ins Homeoffice und fragen deswegen nicht nur vermehrt die Telefonie, sondern auch die Möglichkeit der Telefonkonferenz nach. Zum anderen bekommt NFON auch Nachfragen von Interessierten, die bisher noch keine Lösung haben, mit der sie flexibel Homeoffice-Arbeitsplätze einrichten können.

Darüber hinaus gelten für die von NFON gemachten Prognosen folgende Prämissen:

Alle Prognosen berücksichtigen keine weiteren Unternehmenszukäufe.
Die fortschreitende von allen Telefonanbietern (Carriern) angekündigte Umstellung von ISDN auf All-IP.
Die Veränderung der Businesskommunikation hin zur vermehrten Nutzung digitaler UC-Lösungen und -Services, z. B. Collaboration-Tools, Chat oder Messaging (UCaaS).
Die Möglichkeit, die für die weitere Entwicklung des Unternehmens benötigten Mitarbeiter rekrutieren zu können.
Die Einführung digitaler Kommunikationstechnologien, die sich auf viele Geschäftsprozesse auswirken und die Notwendigkeit erhöhen, verschiedene digitale Lösungen auf einer Plattform zu integrieren.
Das wachsende Bedürfnis der Unternehmen, digitale Dienste je nach Bedarf sehr flexibel skalieren zu können und nur den Aufwand verbuchen zu müssen, der tatsächlich anfällt.

Für die Prognose der NFON-Gruppe und ihrer berichtspflichtigen Segmente für das Geschäftsjahr 2020 werden die Erwartungen und Annahmen zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung sowie die für NFON relevanten länderspezifischen Branchenentwicklungen zugrunde gelegt. Detaillierte Angaben finden sich im Kapitel „Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen“.

Erwartete gesamt- und branchenwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Markt für Businesskommunikation befindet sich in einem historischen Umbruch. Die NFON AG profitiert von einem strukturellen Wandel hin zu cloudbasierten Telefonie-Lösungen, der den Markt für Businesskommunikation nachhaltig verändert. Der europäische Cloud-Telefoniemarkt wird zwischen 2018 und 2023 voraussichtlich mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von ca. 16 % wachsen 23. Die ausführliche Darstellung der Marktentwicklung findet sich im Kapitel „Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen"

Erwartete Geschäftsentwicklung der NFON-Gruppe

Für die NFON-Gruppe als derzeit einzigem paneuropäischen Anbieter 24 von Telefonanlagen aus der Cloud eröffnet sich die Chance, deutlich stärker zu wachsen als der europäische Gesamtmarkt. Auf Basis der von der NFON-Gruppe definierten Wachstumsstrategie konnten 2019 weitere wichtige Meilensteine in der Umsetzung erreicht werden. Diese Aktivitäten werden auch 2020 weiter fortgesetzt. Nachdem im vergangenen Jahr der Vertrieb in den neuen Tochtergesellschaften in Frankreich und Italien gestartet worden ist, werden diese Aktivitäten weiter forciert und der Ausbau sowohl des Partnernetzwerks als auch der Kundenbasis vorangetrieben. Der Aufbau der neuen Vertriebsgesellschaften in diesen beiden Ländern wird auch künftig Investitionen erfordern. Für 2020 plant NFON darüber hinaus weitere Services über das neue Kernprodukt Clouyda anzubieten und analysiert die Möglichkeiten der Übernahme attraktiver Unternehmen im Bereich der Cloud-Telefonie. Eine oder mehrere mögliche Übernahmen sind in der Prognose nicht mit berücksichtigt.

Erwartete Entwicklung der bedeutenden Leistungsindikatoren und Gesamtaussage zur erwarteten Entwicklung

Auf Basis des erfolgreichen Geschäftsjahres 2019 mit einem Umsatz von 57,1 Mio. EUR und der fortschreitenden Umsetzung der Wachstumsstrategie geht das Unternehmen gestärkt in das Geschäftsjahr 2020. Im Gegensatz zum Geschäftsjahr 2019 hat NFON die bedeutenden Leistungsindikatoren angepasst. Statt der erwarteten Wachstumsrate des Gesamtumsatzes wird ab dem Geschäftsjahr 2020 die Wachstumsrate der wiederkehrenden Umsätze prognostiziert. Hier plant NFON für 2020 im Vergleich zum Vorjahr mit einer Wachstumsrate zwischen 22 % und 26 %. Im Geschäftsjahr 2019 trugen im Wesentlichen die Tochtergesellschaften aus Deutschland, Großbritannien, Österreich und Spanien zum organischen Wachstum der Umsatzerlöse bei. Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet NFON, dass alle Tochtergesellschaften zum organischen Wachstum beitragen. Wie schon im vergangenen Geschäftsjahr 2019 plant NFON mit einem Anteil der wiederkehrenden Umsätze am Gesamtumsatz zwischen 80 % und 85 %. Hinsichtlich der bei den Kunden betriebenen Seats plant die NFON AG im Gesamtjahr 2020 mit einem Wachstum in Höhe zwischen 20 % und 24 % und damit steigt auch der Gesamtumsatz im Vergleich zum Vorjahr.

Entsprechend des Ziels, die Nr. 1 im europäischen Markt für Cloud-Telefonie zu werden, investiert die NFON-Gruppe auch in Zukunft maßgeblich in die Gewinnung von Marktanteilen. NFON hat die Ambition bei einer stabilen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und einem sich erwartungsgemäß schnell ausdehnenden Cloud-Kommunikations-Markt in Europa einer Fortsetzung des dynamischen Umsatzwachstums mit möglichen zusätzlichen Impulsen aus weiteren M&A-Aktivi- täten. Der EBITDA-Break-even könnte bei der Beibehaltung der derzeitigen Investitionsintensität mittelfristig erreicht werden. Investitionen zur Nutzung sich kurzfristig bietender zusätzlicher Wachstumsopportunitäten sind hierbei nicht berücksichtigt.

23 Quelle: MZA 2017. Alle übrigen in diesem Kapitel genannten Marktzahlen beziehen sich auf den Cavell Service Provider Insight Report Q2 2019. Abweichende Quellen werden gesondert zitiert.

24 Diese Angabe ist nicht durch den Abschlussprüfer geprüft.

Übernahmerelevante Angaben - Erläuternder Bericht des Vorstand zu den Angaben §§ 289a Abs. 1,214a Abs. 1 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zur näheren Erläuterung verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang in Abschnitt 13.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Jede Aktie berechtigt zur Abgabe einer Stimme in der Hauptversammlung. Es bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen. Alle Aktien, einschließlich der von den Altaktionären gehaltenen Aktien, offerieren dem Inhaber dieselben Stimmrechte.

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten

Zum 31. Dezember 2019 bestanden die folgenden direkten und indirekten Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschritten:

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Name/ Firma Direkte / Indirekte Beteiligung von mehr als 10% der Stimmrechte
Milestone Venture Capital GmbH mit Sitz in Hösbach, Deutschland Direkt (33,90 %)
Earlybird Verwaltungs GmbH mit Sitz in München, Deutschland Direkt (14,05 %, Datum der Schwellenberührung: 21. Oktober 2019 zuvor 17,82 %)
Florian Schuhbauer Indirekt (11,43 %, Datum der Schwellenberührung 04. Dezember 2019)
Klaus Röhrig Indirekt (11,43%, Datum der Schwellenberührung 04. Dezember 2019)

Die obigen Angaben basieren auf Stimmrechtsmitteilungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), welche die NFON AG erhalten und veröffentlicht hat. Die Angaben zur Milestone Venture Capital GmbH wurde der Gesellschaft durch den Aktionär bestätigt.

Durch die NFON AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilungen sind im Internet unter: https://corporate.nfon.com/de/news/ir-news abrufbar.

Aktien mit Sonderrechten

Die NFON AG hat keine Aktien mit Sonderrechten ausgegeben.

Stimmrechtskontrolle bei Arbeitnehmerbeteiligung

Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie über die der Satzung

Vorschriften und Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands entsprechen der Rechtsvorschrift gemäß § 84 AktG. Ein Vorstandsmitglied kann mit oder ohne Grund abberufen und/oder durch Beschluss des Aufsichtsrats jederzeit ersetzt werden. Der Aufsichtsrat ist zur Vornahme von Satzungsänderungen berechtigt, die nur die Fassung betreffen (§ 18 Nr. 3 der Satzung der NFON AG).

Befugnisse des Vorstands, insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen

Die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Aktien ist in §4 der Satzung i.V.m. mit den gesetzlichen Bestimmung geregelt. Zum 31. Dezember 2019 bestanden folgende Ermächtigungen des Vorstands zur Ausgabe von Aktien:

Genehmigtes Kapital

Die außerordentliche Hauptversammlung der NFON AG vom 12. Dezember 2019 hat das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Genehmigte Kapital I aufgehoben und ein Genehmigtes Kapital 2019 geschaffen. Demnach ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital in der Zeit bis zum 11. Dezember 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder in Teilbeträgen um insgesamt 3.000.000,00 EUR durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe zu entscheiden sowie Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung festzulegen. Die Ermächtigung sieht vor, dass das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 3 lit. a) bis c)).

Bedingtes Kapital I

Zum Zweck der Ausgaben von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien an Inhaber oder Gläubiger von Wandlungs- oder Optionsrechten oder von Schuldverschreibungen wurde das Grundkapital der NFON AG um bis zu 2.892.045 EUR durch Ausgabe von bis zu 2.892.045 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I).

Bedingtes Kapital II (Aktienoptionsplan)

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 964.015 EUR durch Ausgabe von bis zu Stück 964.015 neue auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 9. April 2018 in der Zeit bis zum 08. April 2023 von der Gesellschaft ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaf nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien oder einen Barausgleich gewährt. Die ausgegebenen neuen Aktien der NFON AG nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil.

Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels im Falle eines Übernahmeangebots stehen und die hieraus folgenden Wirkungen

Wesentliche Vereinbarungen des Mutterunternehmens unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots wurden weder mit Dritten noch mit Tochterunternehmen getroffen.

Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen worden sind

Aktienoptionsplan

Erwirbt ein Dritter die Kontrolle über die Gesellschaft im Sinne des § 29 Absatz 2 WpÜG, so bleiben die ausgeteilten Optionen davon unberührt. Ein „Delisting Event" liegt vor, wenn die Aktien der Gesellschaft an keinem organisierten Markt (§2 Abs. 5 WpHG) mehr notiert sind. Bei Vorliegen eines Delisting Event hat der Bezugsberechtigte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, für jede Option von der Gesellschaft bzw. dem Rechtsnachfolger der Gesellschaft die Zahlung des Optionswerts zu verlangen. Die Auszahlung des Optionswerts erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Delisting Events.

Konzernerklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft

Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung in der NFON-Gruppe enthält die erforderlichen Angaben nach § 315d HGB i. V. m. § 289f HGB und ist auf der Homepage der NFON AG unter der Rubrik Investor Relations publiziert (https://corporate.nfon.com/de/ueber-nfon/corporate-governance).

Vergütungsbericht

I. Vorstand

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder von NFON besteht aus fixen und variablen Bestandteilen. Zusätzlich erhalten die Vorstandsmitglieder Jan-Peter Koopmann und Cesar Flores Rodriguez einen Dienstwagen, und das Vorstandsmitglied Cesar Flores Rodriguez hat eine Direktversicherung mit Lohnumwandlung abgeschlossen. NFON führt hierfür die entsprechend umgewandelten Beträge ab. Des Weiteren hat NFON eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Versicherung für die Vorstandsmitglieder abgeschlossen, die den gesetzlichen Selbstbehalt berücksichtigt. Diese Zuwendungen sind von den Vorstandsmitgliedern teilweise als geldwerte Vorteile zu versteuern.

Das kurzfristige variable Gehalt aller drei Vorstandsmitglieder ist zu 50% vom Umsatz der NFON-Gruppe sowie zu 50% vom EBITDA der NFON-Gruppe abhängig. Es ist bei einer Zielerreichung von jeweils 150% gedeckelt. Bei einer Zielerreichung von unter 80 % wird kein variables Gehalt geschuldet. Der kurzfristig variable Gehaltsbestandteil beträgt je nach Vorstandsmitglied zwischen 21 % und 32% vom fixen Grundgehalt. Der Aufsichtsrat kann ferner laut Vorstandsdienstvertrag eine Ermessenstantieme in Höhe von maximal einem fixen Jahresgrundgehalt gewähren, was jedoch im Geschäftsjahr nicht erfolgt ist.

Zudem gewährt NFON seinen Vorstandsmitgliedern als langfristige variable Vergütung Aktienoptionen mit folgenden wesentlichen Parametern:

Laufzeit des Programms: bis 22. April 2022
Laufzeit ab Zuteilung: 10 Jahre
Ausübungspreis: arithmetisches Mittel der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsentagen vor Ausgabe der jeweiligen Aktienoption (Tag der Annahme der Zeichnungserklärung des Berechtigten durch die Gesellschaft oder das von ihr für die Abwicklung eingeschaltete Kreditinstitut).
Persönliche Ausübungsvoraussetzungen:
Erreichung des Erfolgsziels: Wachstum des Umsatzes, wie im Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr der Zuteilung der Optionen ausgewiesen, gegenüber dem Umsatz wie im Konzernjahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr vor Zuteilung ausgewiesen, um 20 %.
Erfüllung der Wartezeit von 4 Jahren ab Zuteilung
Bestehen eines Anstellungsverhältnis bzw. Dienstverhältnis im Zeitpunkt der Ausübung
Kappungsgrenze: Summe der Vorstandsgrundgehälter (Fixum) bei der Gesellschaft bis zur Ausübung der Optionen, multipliziert mit dem Faktor 1,5.

Diese Aktienoptionen wurden erstmalig im Geschäftsjahr 2019 zugeteilt und berechtigen die Mitglieder des Vorstands zum Kauf einer bestimmten Anzahl von Aktien des Unternehmens. Das Erfolgsziel wurde im Geschäftsjahr 2019 erreicht.

Mit den Vorstandsmitgliedern ist in deren Vorstandsdienstverträgen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot vereinbart, infolge dessen dem jeweiligen Vorstandsmitglied bei seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft für die Dauer eines Jahres eine Entschädigung von 50% der letzten vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen wäre. Ferner steht dem Vorstandsmitglied Jan-Peter Koopmann eine von der Gesellschaft bei Ablauf seines Vorstandsdienstvertrages zu zahlende exitbezogene Tantiemezahlung aus einer Vereinbarung aus dem Jahre 2013, welche im Geschäftsjahr 2018 angepasst und erneuert wurde, von 0,1 Mio. EUR zu.

II. Aufsichtsrat

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 09. April 2018 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats der NFON AG - neben der Erstattung von Auslagen gemäß der Satzung der NFON AG - folgende Barvergütung:

a) eine nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Grundvergütung von 40.000,00 EUR für den Aufsichtsratsvorsitzenden und von 25.000,00 EUR für die übrigen Aufsichtsratsmitglieder jeweils zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer;

b) für jede Sitzung des Aufsichtsrats (Plenum), an der sie vollständig teilgenommen haben, zusätzlich ein nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbares Sitzungsgeld von 1.000,00 EUR zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer.

Mit dieser Vergütung sind auch Mitgliedschaften und Vorsitze in Ausschüssen abgegolten. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder den Vorsitz im Aufsichtsrat führen, erhalten die in lit. a) jeweils maßgebliche Vergütung pro rata temporis. Dabei erfolgt eine Aufrundung auf volle Monate.

Die Vergütung gemäß vorstehenden lit. a) und b) erhalten die Aufsichtsratsmitglieder auch in den folgenden Geschäftsjahren, es sei denn, die Hauptversammlung beschließt etwas anderes.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Rainer Koppitz erhielt mithin für das Geschäftsjahr 2019 Bezüge von 40.000 EUR Grundvergütung und 6.000 EUR Sitzungsgeld zzgl. Umsatzsteuer, das Aufsichtsratsmitglied Dr. Rupert Doehner erhielt für das Geschäftsjahr 2019 Bezüge von 25.000 EUR Grundvergütung und 6.000 EUR Sitzungsgeld zzgl. Umsatzsteuer, die Aufsichtsratsmitglieder Angelique Werner und Ralf Grüßhaber erhielten jeweils eine Grundvergütung von 25.000 EUR nebst Sitzungsgeld von je 5.000 EUR jeweils ggf. zzgl. Umsatzsteuer und die Aufsichtsratsmitglieder Günter Müller und Florian Schuhbauer erhielten für das Geschäftsjahr 2019 jeweils Bezüge von 2.083,33 EUR Grundvergütung und je 1.000 EUR Sitzungsgeld jeweils ggf. zzgl. Umsatzsteuer

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 betrugen mithin ohne Auslagenersatz netto 0,1 Mio. EUR. Im Geschäftsjahr 2018 (ab 09. April 2018) beliefen sich die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats ohne Auslagenersatz auf 0,1 Mio. EUR.

NFON AG (HGB)

Der Jahresabschluss der NFON AG wurde nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Die NFON AG (NFON) ist das Mutterunternehmen des NFON-Konzerns und hat ihren Sitz in München, Deutschland. Die Geschäftsanschrift lautet: Machtlfinger Str. 7, 81379 München.

Den Umsatz generiert NFON im Wesentlichen mit der Erbringung cloudbasierter Telekommunikationsdienstleistungen an Unternehmenskunden. Dabei wird den Kunden die notwendige Vermittlungsdienstleistung aus der Cloud in den NFON-Rechenzentren über die sogenannte Cloud PBX (Private Branch Exchange oder Cloud-Telefonanlage) zur Verfügung gestellt, so dass diese auf die herkömmliche Telefonanlage in den eigenen Räumlichkeiten verzichten können. Der Kunde zahlt in der Regel zunächst eine einmalige Aktivierungsgebühr je Nebenstelle, zudem wird je genutzter Nebenstelle eine monatliche Bereitstellungsgebühr berechnet. Darüber hinaus kann NFON den Telefonanschluss ersetzen, sodass der Kunde die Gebühren für sämtlichen Telefonverkehr an NFON entrichtet. NFON wiederum bezieht diese Leistung von verschiedenen Carriern. Bei Bedarf verkauft NFON auch die Endgeräte bzw. die entsprechende Software (Telefone, Softclients für PCs und Smartphones), die die Gesellschaft von mehreren Herstellern bezieht, und stellt ggf. einen Internetzugang auf Reselling-Basis zur Verfügung.

Der Vertrieb erfolgt über fünf Kanäle mit einem klaren Fokus auf den indirekten Partnervertrieb. Der direkte Kanal stellt nur einen dieser Vertriebswege dar. Darüber hinaus arbeitet NFON zum einen über den Vertrieb durch Händler, zum anderen werden in einem dritten Kanal noch Distributoren zwischen geschaltet. Zwei weitere Vertriebswege werden mit Wholesale-Partnern bedient, die die Sprachminuten selbst verkaufen oder ebenfalls über NFON beziehen. Die Sprachminuten umfassen die Dauer der einzelnen Telefongespräche und generieren wiederkehrende Umsätze in Form von Gesprächsgebühren.

Die NFON unterteilt ihre Umsätze in wiederkehrende und nicht-wiederkehrende Umsätze. Zu den wiederkehrenden Umsätzen zählen Monatsgebühren für die Cloud PBX, laufende Gesprächsgebühren und SDSL Monatsgebühren (Symmetrie Digital Subscriber Line ist eine DSL-Zugangstechnik zu einem öffentlichen digitalen Netzwerk) sowie Premium Lösungen wie Neorecording und Ncontact. Dagegen sind nicht-wiederkehrende Umsätze einmalige Umsätze aus dem Verkauf von Hardware, Einrichtungsgebühren der Cloud PBX oder Einrichtungsgebühren für SDSL.

Ertragslage

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in Mio. EUR 2019 2018
Umsatzerlöse 37,6 22,9
Sonstige betriebliche Erträge 0,5 9,1
Materialaufwand 6,9 7,2
Personalaufwand 16,9 14,7
Abschreibungen 0,7 0,6
Sonstige betriebliche Aufwendungen 27,1 20,4
Abschreibungen auf Finanzanlagen 0,0 0,0
Zinsergebnis -0,6 0,2
Steuern von Einkommen und vom Ertrag 0,0 0,4
Ergebnis nach Steuern -14,0 -10,2
Sonstige Steuern 0,0 0,1
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag -14,0 -10,3

Umsatzerlöse

Der Anstieg der Umsatzerlöse ist im Wesentlichen auf die im letzten Jahr erfolgte Korrektur der Verrechnungspreissystematik zurückzuführen. Im Vorvorjahr (2017) wurde an die Tochtergesellschaften insgesamt 9,4 Mio. EUR für den Zeitraum 2009 - 2017 aufgrund der Verrechnungspreismethode Cost-Plus in Rechnung gestellt. In 2018 wurde aufgrund einer Betriebsprüfung dieses Verfahren geändert. Seit 2018 gilt die sogenannte transaktionsbasierte Nettomargenmethode.

Die Vorjahreszahlen der Umsatzerlöse sind insofern aufgrund der Anpassungen der Verrechnungspreissystematik nicht vergleichbar. Im Vorjahr sind negative Effekte auf die Erlöse aus Verrechnungspreisen in Höhe von 8,9 Mio. EUR beinhaltet. In 2018 erfolgte eine Gutschrift, die als negativer Umsatz berücksichtigt wurde. Diese Verrechnungspreisumsätze werden als nicht wiederkehrenden (non-recurring) ausgewiesen.

Ohne Verrechnungspreiserlöse bzw. -gutschriften ergeben sich 2019 Umsatzerlöse von 35,8 Mio. EUR und in 2018 von 31,8 Mio Mio. EUR.

Nach Bereinigung dieser Verrechnungspreise sind die Umsätze 2019 durch eine gestiegene Kundenbasis (wiederkehrende Umsätze) und den Verkauf von Hardware und sonstigen Dienstleistungen (nichtwiederkehrende Umsätze) gegenüber dem Vorjahr um rund 12,2 % angestiegen.

Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus wiederkehrenden Erlösen i. H.v. 29,9 Mio. EUR und nicht-wiederkehrenden Erlösen i.H.v. 5,8 Mio. EUR.

Sonstige betriebliche Erträge

2019 sind insbesondere Investitionszuschüsse des Landes Berlin für den dortigen Standort in Höhe von 0,2 Mio. EUR enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge im Jahr 2018 bestanden hautsächlich aus einer Zuschreibung von in Vorperioden abgeschriebenen Ausleihungen und Forderungen an Tochtergesellschaften in Höhe von 7,1 Mio. EUR in Zusammenhang mit der Anpassung der Verrechnungspreissystematik. Dazu kam eine Rückerstattung von IPO-Kosten sowie Management-Boni im Zusammenhang mit dem IPO seitens der Altinvestoren in Höhe von 1,3 Mio. EUR.

Materialaufwand

Der Materialaufwand sank trotz Ausweitung der Geschäftstätigkeit um 4,6%. Grund dafür sind reduzierte Hardwareumsätze mit niedriger Marge, im Vergleich zum Gesamtproduktportfolio, so dass sich hier folglich ein überdurchschnittlich großer Kostenblock reduzierte. Im Bereich der ebenfalls eingekauften Voice Minuten konnten günstigere Einkaufskonditionen erzielt werden.

Personalaufwand

Der Anstieg des Personalaufwands um 14,9 % ist insbesondere auf den Retentionbonus i.H.v. 0,5 Mio. EUR und Mitarbeiteraktienoptionen i.H.v. 0,6 Mio EUR sowie den kontinuierlichen, strategischen Personalausbau zurückzuführen. Daraus resultierte zusätzlich eine leichte Erhöhung der Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung.

Abschreibungen

Investitionen bestanden aus Ersatz- und geringfügigen Erweiterungsinvestitionen. Somit verbleiben die resultierenden planmäßigen Abschreibungen auf gleichem Niveau. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist im Wesentlichen zurückzuführen auf Aufwendungen für den Ergebnisausgleich der Tochtergesellschaften im Zuge der Anwendung der transaktionsbasierten Nettomargenmethode i.H.v. 8,9 Mio. EUR für 2019 im Vergleich zu 2018 i.H.v. 3,5 Mio. EUR. Hier wirkt sich insbesondere die Eröffnung der Landesgesellschaften in Italien und Frankreich aus.

Die Marketingausgaben stiegen weiterhin planmäßig von 3,8 Mio. EUR 2018 auf 5,0 Mio. EUR 2019.

Gegenläufig sanken Beratungskosten von 4,2 Mio. EUR auf 1,4 Mio. EUR. Dabei fielen 0,6 Mio EUR für die Akquisition.

2018 waren in Zusammenhang mit dem Börsengang der DTS an Rechts- und Beratungskosten i. H.v. 3,6 Mio. EUR entstanden.

Zinsergebnis

Die NFON AG zahlte Zinsen für ein Darlehen zur Akquisition der DTS, sowie für eine ausgegebene Optionsanleihe.

Steuern von Einkommen und vom Ertrag

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2018 beinhalteten periodenfremde Erträge aus Steuererstattungen.

Aufgrund des weiterhin negativen Ergebnisses vor Steuern, fielen auch 2019 keine Steuern auf Erträge an.

Ergebnis nach Steuern

Zu dem Ergebnis nach Steuern trägt die im Zuge der Betriebsprüfung geänderte Verrechnungspreismethode wesentlich zu erheblichen Differenzen im Vergleich zum Vorjahr bei. Signifikanten Einfluss haben darüber hinaus die umfangreichen Beratungskosten im Zuge des erfolgreichen Börsengangs.

Sonstige Steuern

In den Sonstigen Steuern entfielen gegenüber dem Vorjahr Steuernachzahlungen aus Vorjahren, sodass sich dieser Posten lediglich auf geringfügige Kfz-Steuern reduziert.

Jahresfehlbetrag

Der gestiegene Jahresfehlbetrag resultiert im Wesentlichen aus dem expansiven Vorgehen der NFON AG. Es wurden neue Tochtergesellschaften in Italien und Frankreich eröffnet, deren Anlaufkosten über die transaktionsbasierte Nettomargenmethode komplett von der NFON AG getragen werden müssen. Des Weiteren wurde das Marketing signifikant ausgebaut, um die Positionierung auf dem heimischen Markt weiter auszubauen.

Finanzlage

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist maßgeblich vom negativen Jahresergebnis von 14,0 Mio. EUR geprägt. Es wird auf die Ausführungen in der Ertragslage verwiesen.

Die Investitionstätigkeit im Berichtsjahr beinhaltet im Wesentlichen die Mittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Erwerb sämtlicher Anteile an der DTS.

Bei der Finanzierungstätigkeit betreffen 14,0 Mio. EUR Mittelzuflüsse aus dem im Berichtsjahr aufgenommenen Akquisitionsdarlehen sowie der begebenen Optionsanleihe. Weitere Mittelzuflüsse von 10,7 Mio. EUR resultieren aus der 2019 ausgeübten Option. Im Vorjahr waren bei den Mittelzuflüssen die Emissionserlöse i. H.v. 50,0 Mio. € brutto aus dem Börsengang prägend.

Insgesamt verringerte sich der Finanzmittelfond gegenüber dem Vorjahr um 5,5 Mio. EUR auf 27,3 Mio. EUR. Die NFON AG konnte zu jedem Zeitpunkt ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Vermögenslage

Bilanz der NFON AG nach HGB (Kurzfassung)

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in Mio. EUR 2019 2018
Anlagevermögen 43,1 24,2
Umlaufvermögen 32,0 37,9
Rechnungsabgrenzungsposten 0,9 0,4
Aktiva 76,0 62,5
Eigenkapital 50,8 51,0
Rückstellungen 3,4 2,7
Verbindlichkeiten 21,8 8,9
Passiva 76,0 62,5

Anlagevermögen

Der deutliche Anstieg des Anlagevermögens resultiert vor allem aus dem Erwerb der Anteile an der DTS im Berichtsjahr (17,2 Mio. EUR). Des Weiteren erhöhte sich das Sachanlagevermögen um 1,0 Mio. EUR, insbesondere durch Investitionen in die IT- Infrastruktur und Serverhardware zur Schaffung einer entsprechenden Basis für das geplante Wachstum, sowie in weitere Betriebs- und Geschäftsausstattungen, welche vor allem im Zuge der Anmietung neuer Büroflächen notwendig wurde.

Auf der anderen Seite reduzierten sich die Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 2,6 Mio. EUR. Die Abschreibungen auf immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrug 2019 0,7 Mio. EUR.

Umlaufvermögen

Die Reduzierung des Umlaufvermögens basiert vor allem auf den um 5,5 Mio EUR gegenüber dem Vorjahr reduzierten Bankguthaben. Hinsichtlich der dafür maßgeblichen Gründe wird auf die Ausführungen zu Kapitalflussrechnung verwiesen.

Eigenkapital

Trotz des Jahresfehlbetrags von 14,0 Mio EUR hat sich das Eigenkapital im Berichtsjahr (50,9 Mio. EUR) gegenüber dem Vorjahr (50,9 Mio. EUR) aufgrund der im Zuge des DTS-Erwerbs durchgeführten Kapitalerhöhung aus genehmigten Kapital (2,5 Mio, EUR) und der Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit der im Berichtsjahr von AOC ausgeübten Option (10,6 Mio. EUR) sowie der begebenen Mitarbeiteraktienoptionen (0,6 Mio. EUR) nahezu nicht verändert.

Rückstellungen

Der Anstieg der Rückstellungen ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Rückstellungen für fehlende Eingangsrechnungen zurückzuführen. Darüber hinaus erhöhten sich - auf Grund der Ausweitung des Umsatzes, der durch Partner vermittelt wird - die Rückstellungen die für Partnerprovisionen von 0,6 auf 0,7 Mio. EUR.

In Summe steigen die Rückstellungen von 2,7 Mio. EUR auf 3,4 Mio. EUR.

Verbindlichkeiten

Die Erhöhung der Verbindlichkeiten betrifft vor allem mit 9,0 Mio. EUR das im Berichtsjahr aufgenommenen Akquisitionsdarlehen und mit 5,0 Mio. EUR die in 2019 begebene Optionsanleihe. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich infolge des gestiegenen Geschäftsvolumens von 2,0 Mio. EUR zum 31. Dezember 2018 auf 2,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019. Gegenläufig entwickelten sich die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen (-1,4 Mio. EUR auf 4,3 Mio. EUR zum 31. Dezember 2019).

Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Insgesamt war 2019 für die NFON AG ein erfolgreiches Jahr. Die Gesellschaft konnte den eingeschlagenen Wachstumskurs weiterführen, die beim Börsengang im Vorjahr vereinnahmten Mittel planmäßig in organisches und anorganisches Wachstum investieren und den Umsatz sowie den Rohgewinn steigern. Zusätzlich zu den beim Börsengang 2018 erhaltenen finanziellen Mitteln konnten weitere finanzielle Mittel über die Begebung einer Optionsanleihe generiert werden. Hierdurch erhöhten sich das Eigenkapital um 10,6 Mio. EUR.

Risiken und Chancen

Die Geschäftsentwicklung der NFON AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des Gesamtkonzerns. An den Risiken der Beteiligungen und Tochterunternehmen partizipiert die NFON grundsätzlich in voller Höhe, da es sich ausschließlich um Gesellschaften handelt, an denen die NFON AG 100 % der Anteile hält. Aufgrund der überarbeiteten Transferpreissystematik ergibt sich für die NFON AG das Risiko, potenzielle Anlaufverluste der Tochtergesellschaften finanziell tragen zu müssen. Die Risiken und Chancen sind im „Risiko- und Chancenbericht" des Konzernlageberichts dargestellt.

Prognosebericht

Aufgrund der Verflechtungen der NFON AG mit den Konzerngesellschaften verweisen wir auf die Aussagen im Prognosebericht des Konzernlageberichts, die insbesondere auch die Erwartungen für die Muttergesellschaft widerspiegeln. Die im Konzernprognosebericht getroffenen Aussagen zu CO-VID-19 treffen uneingeschränkt für die NFON AG zu. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Auswirkungen, des sich ausbreitenden Virus' auf die wirtschaftliche Entwicklung der NFON AG noch nicht abzuschätzen. Unabhängig davon erwartet die NFON AG für das Geschäftsjahr 2020 einen im Vergleich zum Berichtsjahr leicht stärken Anstieg der wiederkehrenden Umsätze und damit auch des Gesamtumsatzes. Unter Berücksichtigung einer kostenrechnerischen Allokation der Kosten auf die Tochtergesellschaften und ohne Anwendung des Transferpricings erwartet der Vorstand eine gegenüber dem Berichtszeitraum signifikante Verbesserung des EBITDA. Ursächlich hierfür sind der durch den Umsatz verbesserte Gross Profit und die Realisierung von Skaleneffekten im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die beim Kunden betriebenen Nebenstellen (Seats) werden im Vergleich zum Geschäftsjahr 2019 ähnlich stark wachsen. Diese Planung basiert auf dem Kenntnisstand zum 31. März 2020. Das Unternehmen weist darauf hin, dass es zu einer Abweichung zwischen den Plandaten und den Werten, die am Jahresende tatsächlich erreicht werden, kommen kann.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 315 Abs. 1 Satz 5 und nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB ALT

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

München, 31. März 2020

Hans Szymanski, Vorstandsvorsitzender

César Flores Rodríguez, Vorstand

Jan-Peter Koopmann, Vorstand

Konzern-GuV und -Gesamtergebnisrechnung

Konzernbilanz

Konzern-Kapitalflussrechnung

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2019

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung 2018

Konzern-GuV und -Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2019

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in TEUR Anhangangabe 01.01.-31.12.2019 01.01.-31.12.2018
Umsatzerlöse 18 57.117 43.028
Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -27 9
Sonstige betriebliche Erträge 15 636 1.256
Materialaufwand -13.637 -11.083
Personalaufwand 17 -24.248 -22.082
Planmäßige Abschreibungen 4/5/6 -3.005 -690
Sonstige betriebliche Aufwendungen 16 -26.773 -18.875
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 21 -42 -73
Sonstiger Steueraufwand -10 38
Erträge aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Zinsergebnis und Ertragsteuern -9.989 -8.473
Zinsen und ähnliche Erträge 36 13
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -852 -168
Zinsergebnis -816 -155
Ergebnis vor Ertragssteuern -10.805 -8.628
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 12 -39 376
Latenter Steuerertrag 12 -81 139
Konzern-Jahresfehlbetrag -10.924 -8.113
Zurechenbar:
den Anteilseignern des Mutterunternehmens -10.924 -8.113
nicht-beherrschenden Anteilen 0 0
Sonstiges Ergebnis (das in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird) 333 -113
Steuern auf das sonstige Ergebnis 0 0
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 333 -113
Gesamtergebnis -10.592 -8.225
Zurechenbar:
den Anteilseignern des Mutterunternehmens -10.592 -8.225
nicht-beherrschenden Anteilen 0 0
Nettoverlust je Aktie unverwässert und verwässert (in EUR) 14 -0,77 -0,76

Konzernbilanz zum 31.12.2019

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in TEUR Anhangangabe 31.12.2019 31.12.2018
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 4/5 7.606 1.352
Immaterielle Vermögenswerte 6 22.438 233
Aktive latente Steuern 12 132 203
Langfristige sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 9 289 99
Summe langfristige Vermögenswerte 30.467 1.886
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 7 208 92
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 8 7.558 5.859
Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 8 390 390
Kurzfristige sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 9 2.164 1.206
kurzfristige Ertragsteuerforderungen 9 0 399
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 21 36.419 41.436
Summe kurzfristige Vermögenswerte 46.740 49.382
Summe Aktiva 77.206 51.268

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in TEUR Anhangangabe 31.12.2019 31.12.2018
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 13 15.056 13.807
Kapitalrücklage 13 82.987 70.131
Gewinnrücklage -51.674 -40.749
Rücklage für Währungsumrechnung 778 445
Summe Eigenkapital 47.146 43.633
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 3.436 0
Langfristige sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 9 172 172
Passive latente Steuern 12 77 63
Summe langfristige Verbindlichkeiten 3.685 236
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 21 5.174 3.237
Kurzfristige Rückstellungen 10 2.176 1.310
Kurzfristige Ertragsteuerverbindlichkeiten 9 125 82
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 11 15.451 128
Kurzfristige sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 9 3.449 2.643
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 26.374 7.399
Summe Eigenkapital und Verbindlichkeiten 77.206 51.268

Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2019

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in TEUR Anhangangabe 2019 2018
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Ergebnis nach Steuern -10.924 -8.113
Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses zum Mittelzufluss
Ertragssteuern 12 120 -515
Zinserträge/(-aufwendungen), netto 816 155
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 5 830 89
Abschreibungen auf Sachanlagen 4 2.175 601
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 42 73
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 19 638 3.551
Sonstige zahlungsunwirksame Erträge (Aufwendungen) 233 -136
Veränderungen bei:, Vorräte 42 -83
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen -1.974 -1.898
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten -119 1.165
Rückstellungen und Leistungen an Arbeitnehmer 873 47
Abgrenzungen im Zusammenhang mit dem im Berichtjahr erfolgten Börsengang und Rechnungsabgrenzungsposten 0 297
Gezahlte Zinsen -655 -206
Gezahlte Ertragsteuern, netto 385 -4
Auswirkungen von Wechselkursänderungen 333 15
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -7.187 -4.960
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 4 0 0
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen 4 -1.847 -943
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte 5 -3.372 -112
Auszahlungen im Zusammenhang mit dem DTS-Erwerb -15.260 0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -20.480 -1.055
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Kapitalerhöhung durch die Anteilseigner des Mutterunternehmens nach Verrechnung mit IPO-Kosten und Kostenerstattungen durch die Altgesellschafter 13 10.605 47.720
Einzahlungen aus aufgenommenen Krediten und Darlehen 14.007 0
Rückzahlungen von Bankdarlehen und ähnlichen Verbindlichkeiten 11 -649 -2.438
Auszahlungen im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen -1.357 0
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 22.606 45.282
Veränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente -5.060 39.267
Auswirkung von Wechselkursveränderungen auf die Liquidität 43 -7
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn der Periode 41.436 2.176
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende der Periode 36.419 41.436

Die Auszahlungen für den Erwerb der DTS berücksichtigen bei der DTS zum Erwerbszeitpunkt vorhandene negative Cash-Bestande von 565 TEUR.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode umfassen Einlagen bei Banken in Höhe von TEUR 340 zum 31. Dezember 2019 (31. Dezember 2018: TEUR 339), die aufgrund von Sicherheitsleistungen von Kunden mit schlechten Kreditratings nicht uneingeschränkt dem Konzern zurückgeführt werden können. Alle Einschränkungen bezüglich derartiger Sicherheitsleistungen sind kurzfristiger Natur.

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31.12.2019

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Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar
TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Rücklage für Währungsumrechnung
--- --- --- ---
Stand zum 01.01.2019 13.807 70.132 444
Summe Gesamtergebnis in der Periode
Verlust (Gewinn) in der Periode 0 0 0
Sonstiges Ergebnis in der Periode 0 0 333
Summe Gesamtergebnis in der Periode 0 0 333
Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 0 638 0
Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigen Kapital zur teilweisen Zahlung des Kaufpreises aus dem DTS-Erwerb 285 2.534 0
Eigenkapitalkomponente der im Berichtszeitraum begebenen Optionsanleihe 0 43 0
Erhöhung des Eigenkapitals aus genehmigten Kapital i.Z.m. der Ausübung der im Berichtsjahr begebenen Optionsanleihe 964 9.640 0
Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens 1.249 12.855 0
Stand zum 31.12.2019 15.056 82.987 777

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Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar
TEUR Bilanzverlust Summe Eigenkapital Nichtbeherrschende Anteile Summe
--- --- --- --- ---
Stand zum 01.01.2019 -40.750 43.634 0 43.634
Summe Gesamtergebnis in der Periode
Verlust (Gewinn) in der Periode -10.924 -10.924 0 -10.924
Sonstiges Ergebnis in der Periode 0 333 0 333
Summe Gesamtergebnis in der Periode -10.924 -10.529 0 -10.529
Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 0 638 0 638
Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigen Kapital zur teilweisen Zahlung des Kaufpreises aus dem DTS-Erwerb 0 2.819 0 2.819
Eigenkapitalkomponente der im Berichtszeitraum begebenen Optionsanleihe 0 43 0 43
Erhöhung des Eigenkapitals aus genehmigten Kapital i.Z.m. der Ausübung der im Berichtsjahr begebenen Optionsanleihe 0 10.604 0 10.604
Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens 0 14.104 0 14.104
Stand zum 31.12.2019 -51.674 47.146 0 47.146

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31.12.2018

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Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar
TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Rücklage für Währungsumrechnung
--- --- --- ---
Stand zum 01.01.2018 371 32.052 557
Summe Gesamtergebnis in der Periode
Verlust (Gewinn) in der Periode 0 0 0
Sonstiges Ergebnis in der Periode 0 0 -113
Summe Gesamtergebnis in der Periode 0 0 -113
Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 0 3.551 0
Erhöhung des Grundkapitals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 9.269 -9.269 0
Einzahlungen in das Eigenkapital durch den im Berichtszeitraum erfolgten Börsengang 4.167 45.833 0
Mit dem Börsengang im Zusammenhang stehende Aufwendungen und Erträge, die im Eigenkapital erfasst wurden 0 -2.035 0
Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens 13.436 38.080 0
Stand zum 31.12.2018 13.807 70.131 445

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Den Eigentümern des Unternehmens zurechenbar
TEUR Gewinnrücklage Summe Eigenkapital Nichtbeherrschende Anteile Summe
--- --- --- --- ---
Stand zum 01.01.2018 -32.637 343 0 343
Summe Gesamtergebnis in der Periode
Verlust (Gewinn) in der Periode -8.113 -8.113 0 -8.113
Sonstiges Ergebnis in der Periode 0 -113 0 -113
Summe Gesamtergebnis in der Periode -8.113 -8.225 0 -8.225
Geschäftsvorfälle mit Eigentümern des Unternehmens
Anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 0 3.551 0 3.551
Erhöhung des Grundkapitals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22. Februar 2018 0 0 0
Einzahlungen in das Eigenkapital durch den im Berichtszeitraum erfolgten Börsengang 0 50.000 50.000
Mit dem Börsengang im Zusammenhang stehende Aufwendungen und Erträge, die im Eigenkapital erfasst wurden 0 -2.035 0 -2.035
Summe Geschäftsvorfälle mit den Eigentümern des Unternehmens 0 51.516 0 51.516
Stand zum 31.12.2018 -40.749 43.634 0 43.634

KONZERNANHANG

1. Grundlagen der Rechnungslegung

2. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden

3. Zusammenfassung der Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen

4. Sachanlagen

5. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

6. Immaterielle Vermögenswerte

7. Vorräte

8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte

9. Sonstige (nicht-finanzielle) Vermögenswerte, sonstige (nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten, Ertragsteuerforderungen und Ertragsteuerverbindlichkeiten

10. Rückstellungen

11. Verzinsliches Fremdkapital  

12. Ertragsteuern

13. Eigenkapital

14. Ergebnis je Aktie

15. Sonstige betriebliche Erträge

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen

17. Personalaufwand und Mitarbeiter

18. Umsatzerlöse

19. Leasingverhältnisse

20. Anteilsbasierte Vergütungen

21. Finanzinstrumente

22. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

23. Segmentinformationen

24. Konzern-Kapitalflussrechnung

25. Eventual- und andere Verpflichtungen

26. Sonstige Angaben

27. Anteilsbesitz

28. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

29. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

1. Grundlagen der Rechnungslegung

Übersicht zum Unternehmen

Der NFON-Konzern erbringt Cloud-Telefondienste für eine nutzerfreundliche und effektive Kommunikation für Kunden an allen Standorten und für alle Mitarbeiter, jederzeit und über unterschiedliche Geräte wie Smartphones, Tablets, PCs und Festnetztelefone. Der Konzern ist in verschiedenen europäischen Ländern tätig, insbesondere in Deutschland, Österreich, dem Vereinigten Königreich und Spanien.

Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Machtlfinger Straße 7, 81379 München und ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 168022 eingetragen. Das Unternehmen ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurde am 31. März 2020 durch Beschluss des Vorstands zur Veröffentlichung freigegeben.

Konzernabschluss

Der Konzernabschluss und die Anhangangaben bilden die Geschäftstätigkeit der NFON AG (das „Unternehmen”) und seiner Tochterunternehmen (zusammen „NFON” oder der „Konzern”) ab. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht und von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden unter Berücksichtigung der Auslegung des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Währung

Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt, der die funktionale Währung und die Berichtswährung der NFON AG darstellt. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Werte im Konzernabschluss und in den zugehörigen Anhangangaben auf die nächsten Tausend Euro (TEUR) gerundet. Daher können in den Tabellen im Konzernanhang Rundungsdifferenzen auftreten.

Sonstiges

Die Konzernbilanz wird gemäß IAS 1 in kurz- und langfristiges Vermögen beziehungsweise kurz- und langfristige Verbindlichkeiten gegliedert. Die Konzern-GuV wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Vergleichsinformationen

Der Konzernabschluss enthält Beträge zu den Stichtagen bzw. für die Perioden zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018.

2. Wesentliche Rechnungslegungsmethoden

A. Grundlage der Erstellung

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis des Prinzips der Periodenabgrenzung und auf Basis der historischen Kosten, die gegebenenfalls durch die Bewertung ausgewählter langfristiger Vermögenswerte, finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert und anteilsbasierter Vergütungen geändert wurden.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

B. Im Berichtsjahr erstmals anzuwendende neue und geänderte Standards

NFON hat in der am 01. Januar 2019 beginnenden Berichtsperiode folgende Standards und Änderungen bestehender Standards erstmalig angewendet:

IFRS 16 „Leasingverhältnisse"
Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung - Änderungen an IFRS 9
Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen - Änderungen an IAS 28
Jährliche Verbesserungen der IFRS (Zyklus 2015-2017)
Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen - Änderungen an IAS 19
IFRIC 23 „Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung"

C. Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsmethoden - erstmalige Anwendung des IFRS 16

Die erstmalige Anwendung der neuen Regelungen des IFRS 16 erfolgte auf Basis der modifizierten retrospektiven Methode wonach der kumulierte Effekt der erstmaligen Anwendung zum 01. Januar 2019 in den Gewinnrücklagen erfasst wird. Daher wurden die Vergleichsinformationen für 2018 nicht angepasst, d. h. wie zuvor nach IAS 17 und den damit verbundenen Interpretationen dargestellt. Die Einzelheiten zu den Änderungen der Rechnungslegungsmethoden sind nachstehend aufgeführt. Darüber hinaus wurden die Angabepflichten in IFRS 16 nicht generell auf die Vergleichsinformationen angewendet.

1. Definition eines Leasingverhältnisses

Bisher bestimmte der Konzern bei Vertragsbeginn, ob eine Vereinbarung gemäß IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält ein Leasingverhältnis enthielt oder war. Der Konzern beurteilt nun, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält, basierend auf der Definition eines Leasingverhältnisses, wie in Anhangangabe 2. - Wesentliche Rechnungslegungsmethoden - W. - Leasing - erläutert.

Beim Übergang auf IFRS 16 entschied sich der Konzern, die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. Der Konzern wendete IFRS 16 nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Verträge, die nach IAS 17 und IFRIC 4 nicht als Leasingverhältnisse identifiziert wurden, wurden nicht daraufhin überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt. Daher wurde die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 nur auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 1. Januar 2019 abgeschlossen oder geändert wurden.

2. NFON als Leasingnehmer

Als Leasingnehmer least der Konzern verschiedene Vermögenswerte, einschließlich Immobilien und KfZ. Der Konzern hat Leasingverhältnisse bisher als Operating-Leasingverhältnis oder Finanzierungsleasing eingestuft, basierend auf seiner Einschätzung, ob das Leasingverhältnis im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen auf den Konzern übertragen hat. Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen.

Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelpreise auf.

Bisher hat der Konzern Immobilien- und KfZ- Leasingverhältnisse nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft. Beim Übergang wurden die Leasingverbindlichkeiten für diese Leasingverträge mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns zum 1. Januar 2019 bzw. - sofern dem Konzern bekannt - zum vom Leasinggeber verwendeten internen Zinssatz.

Nutzungsrechte werden zu einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit bewertet.

Zum Zeitpunkt des Übergangs gab es keine Hinweise auf eine Wertminderung der Nutzungsrechte.

NFON hat eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung des IFRS 16 auf Leasingverhältnisse genutzt, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Im Einzelnen hat der Konzern:

bei Leasingverhältnissen, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt,
bei Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt,
bei der Bewertung des Nutzungsrechtes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt gelassen, und
rückwirkend die Laufzeit von Leasingverhältnissen bestimmt.

3. Auswirkungen auf den Abschluss

Die Auswirkungen beim Übergang auf IFRS 16 stellen sich wie folgt dar:

Nutzungsrechte Sachanlagen: 4.635 TEUR
Leasingverbindlichkeiten: 4.635 TEUR

Der gewichtete durchschnittliche Diskontierungssatz liegt bei 1,9 %.

Die Überleitung der Operating - Leasingverhältnisse zum 31. Dezember 2018 (wie nach IAS 17 im Konzernabschluss 2018 angegeben) stellt sich wie folgt dar:

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TEUR
Zum 31.12.2018 angegebene Verpflichtungen aus Operating Leasingverträgen 5.775
Diese Verpflichtungen abgezinst zum 01.01.2019 5.603
Abzüglich kurzfristige Leasingverhältnisse, die linear aus Aufwand erfasst werden 969
Am 01.01.2019 bilanzierte Leasingverbindlichkeiten 4.635
Davon Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 1.056
Davon Langfristige Leasingverbindlichkeiten 3.580

Die anderen im Abschnitt B aufgeführten Änderungen haben voraussichtlich keinen signifikanten Einfluss auf die aktuelle bzw. zukünftige Perioden.

D. Neue Standards, die noch nicht angewendet werden

Bei den folgenden Standards wird davon ausgegangen, dass sie in der Periode der erstmaligen Anwendung keine bzw. keine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben werden:

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards, anzuwenden ab dem 01. Januar 2020
Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3), anzuwenden ab dem 01. Januar 2020
Definition von „wesentlich“ (Änderungen an IAS 1 und IAS 8), anzuwenden ab dem 01. Januar 2020
IFRS 17 „Versicherungsverträge“, anzuwenden ab dem 01. Januar 2021
Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Zinssatz Benchmark Reform, anzuwenden ab dem 1. Januar 2O2O
Änderungen an IAS 1: Ausweis von Verbindlichkeiten als kurzfristig und langfristig, anzuwenden ab dem 1. Januar 2O2O
Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 „Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen", erstmalige Anwendung ist noch offen

NFON wendet neue Standards prinzipiell erstmals ab dem Zeitpunkt der erstmaligen verpflichtenden Anwendung an.

E. Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss schließt alle von der NFON AG kontrollierten Tochterunternehmen ein. Alle konzerninternen Geschäftsvorfälle oder Salden werden eliminiert. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen der NFON AG sind ab dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung erlangt wird, bis zum Zeitpunkt, an dem die Beherrschung endet, in den Konzernabschluss des Unternehmens einbezogen und werden für die gleiche Berichtsperiode nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt.

Die Beherrschung ist dann gegeben, wenn der Konzern aufgrund seines Engagements bei dem Beteiligungsunternehmen schwankenden Renditen ausgesetzt ist oder Anrechte daran besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels seiner Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.

Konkret beherrscht der NFON-Konzern ein Beteiligungsunternehmen nur dann, wenn er über Folgendes verfügt:

Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. bestehende Rechte, die dem Konzern die gegenwärtige Möglichkeit verleihen, die maßgeblichen Tätigkeiten des Beteiligungsunternehmens zu bestimmen);
eine Risikobelastung aufgrund schwankender Renditen aus dem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen und
die Fähigkeit, durch Ausübung der Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen die Höhe der Rendite des Beteiligungsunternehmens zu beeinflussen.

In der Regel wird davon ausgegangen, dass bei einer Mehrheit der Stimmrechte eine Beherrschung gegeben ist.

Der Konzern beurteilt, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht oder nicht, wenn Tatsachen und Umstände darauf hinweisen, dass sich eines oder mehrere der drei Elemente der Beherrschung verändert haben.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Anteilseignern des Mutterunternehmens des NFON-Konzerns und den nicht beherrschenden Anteilen selbst dann zugeordnet, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen. Wenn erforderlich werden Berichtigungen in den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, damit deren Rechnungslegungsmethoden den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns entsprechen. Alle konzerninternen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Eigenkapitalien, Erträge, Aufwendungen und Cashflows im Zusammenhang mit Geschäftsvorfällen zwischen Konzernunternehmen werden bei der Konsolidierung in voller Höhe eliminiert.

Im Falle, dass der Konzern einen Anteil des von nicht beherrschenden Anteilen gehaltenen Eigenkapitals erwirbt, erfolgt eine Erfassung der Differenzen zwischen dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile im Konzerneigenkapital und dem beizulegenden Zeitwert der gezahlten oder erhaltenen Gegenleistung unmittelbar im Konzerneigenkapital.

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode (Acquisition Method) bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert am Tag des Erwerbs und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss bewertet NFON die Anteile ohne beherrschenden Einfluss entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst. Vereinbarte bedingte Gegenleistungen werden am Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gegenleistung über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden, zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Schulden des Konzerns bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Unternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Prüfung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich gegebenenfalls notwendiger Wertminderungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen Zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet sind.

Die Zusammensetzung der konsolidierten Konzernunternehmen stellt sich wie folgt dar:

NFON AG, München, Deutschland (oberstes Mutterunternehmen);
nfon GmbH, St. Pölten, Österreich (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
NFON UK Ltd., Maidenhead, Vereinigtes Königreich (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
NFON Iberia SL, Madrid, Spanien (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
NFON Italia S.R.L., Mailand, Italien (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
NFON France SAS, Paris, Frankreich (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG);
Deutsche Telefon Standard GmbH (DTS), Mainz (hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG)

Die fairfon Telefonsysteme GmbH, München, Deutschland (2018: hundertprozentiges Tochterunternehmen der NFON AG) wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 26. Juni 2019 zum 1. Januar 2019 auf die NFON AG verschmolzen.

Kaufpreisallokation der DTS

Mit Datum vom 1. März 2019 hat der Konzern sämtliche Anteile an der Deutsche Telefon Standard, Mainz übernommen. Die DTS ist spezialisiert auf professionelle SIP Kommunikation und ist ein führender Anbieter von Netz-Tk-Anlagen in Deutschland. Mit der DTS erwirbt der Konzen einen erfolgreichen Wettbewerber, erhöht seine Kundenbasis und realisiert Skaleneffekte. Dem Erwerb voraus ging der am 6. Februar 2019 unterzeichnete Kauf- und Einbringungsvertrag hinsichtlich des Erwerbs der Anteile an der DTS. NFON finanziert rund 17 Mio. EUR des Kaufpreises für die DTS - wovon 14,7 Mio. EUR in bar gezahlt wurden - aus Teilen der Einnahmen aus dem Börsengangs 2018 sowie aus Fremdkapital. Darüber hinaus werden die Altaktionäre der DTS durch die Ausgabe neuer Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung mit einem vertraglichen Gesamtvolumen von rund 2,5 Mio. EUR aus genehmigtem Kapital an der NFON beteiligt. Hierzu wurde das Grundkapital der NFON um 284.738 Aktien erhöht; das Grundkapital beläuft sich nach Kapitalerhöhung auf 14.091.554 Euro und wird in 14.091.554 Aktien ohne Nennbetrag eingeteilt. Die Aktienkomponente beinhaltet 284.738 Aktien der NFON AG die mit dem Börsenkurs am Tag der Transaktion bewertet wurden.

Die Kaufpreisallokation im Zusammenhang mit dem DTS-Erwerb stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR Buchwert zum 01.03.2019 aufgedeckte stille Reserven Beizulegender Zeitwert zum 01.03.2019
Vermögenswerte
Sachanlagen 1.090 0 1.090
Immaterielle Vermögenswerte (inkl. Goodwill) 2.018 17.397 19.415
Vorräte 158 0 158
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 808 0 808
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte 52 0 52
Summe Vermögenswerte 4.126 17.397 21.523
Schulden
Finanzverbindlichkeiten 1.812 0 1.812
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 787 0 787
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten 1.138 270 1.408
Summe Verbindlichkeiten 3.739 270 4.009

Der beizulegende Zeitwert der immateriellen Vermögenswerte enthält aufgedeckte stille Reserven im Zusammenhang mit dem Kundenstamm (TEUR 5.013) sowie dem Goodwill (TEUR 12.384). Der Berechnung des vorläufigen Kundenstamms liegt eine Nutzungsdauer von 20 Jahren zugrunde. Die den Kundenstamm betreffenden passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.481 werden mit aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 1.481 verrechnet. In den sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der Transaktion erworbene stille Lasten von TEUR 270 aufgedeckt.

Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden keine wesentlichen Ausfallrisiken erwartet.

Der zur erfassende Goodwill basiert auf den mit der Akquisition verbundenen künftigen Synergieeffekten. Entsprechend unserer Erwartungen ist der im Konzernabschluss zu erfassende Goodwill steuerlich nicht abzugsfähig.

Im Zeitraum 01. März bis 31. Dezember 2019 erwirtschaftete die DTS Umsatzerlöse von TEUR 8.740 und ein Jahresergebnis von TEUR 106.

Hätte der Erwerb bereits am 01. Januar 2019 stattgefunden, wären konsolidierte Pro-forma-Umsatzerlöse von TEUR 58.631 und eine Jahresergebnis von TEUR -11.028 für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 ausgewiesen worden. Diese Werte basieren auf den Umsatzerlösen und dem Ergebnis der DTS für Januar und Februar 2019, bereinigt um die Unterschiedsbeträge aus den Rechnungslegungsmethoden des NFON Konzerns und der DTS und den zusätzlichen Abschreibungen, die vorgenommen worden wären, sofern die Anpassungen der immateriellen Vermögenswerte auf ihre beizulegenden Zeitwerte, zusammen mit den entsprechenden Steueranpassungen, bereits ab dem 01. Januar 2019 vorgenommen worden wären.

Vorläufige Kaufpreisallokation Onwerk GmbH, Mannheim

Mit Datum vom 20. Dezember 2019 hat der Konzern mit der Onwerk GmbH, Mannheim (Onwerk), vereinbart, dass verschiedene Vermögenswerte und Vertragsverhältnisse sowie insbesondere die bestehenden Arbeitsverhältnisse (inklusive der Arbeitsverhältnisse der beiden geschäftsführenden Gesellschafter) zu einem Barkaufpreis von TEUR 150 von Onwerk auf NFON übertragen werden. Übertragungsstichtag ist der 01. April 2020.

Der Kaufpreis hängt von der Anzahl der Mitarbeiter, die zum 1.4.2020 auf NFON übergehen (d. h., dass am 01. April 2020 ein Arbeitsverhältnis zwischen dem betreffenden Mitarbeiter und der NFON AG besteht), ab. Maximal können 8 Mitarbeiter übergehen wobei davon ausgegangen wird, dass alle Mitarbeiter übergehen werden. Wenn keine Mitarbeiter übergehen, würde keine Kaufpreiszahlung erfolgen.

Onwerk entwickelt umfassende und individuelle Software-Lösungen in verschiedenen Bereichen und Branchen. Diese Entwicklung wird maßgebend von den Mitarbeiten und den beiden geschäftsführenden Gesellschaftern von Onwerk geprägt. Maßgeblicher Grund für den Erwerb ist die Erweiterung der Workforce im NFON-Entwicklungsbereich.

Da die übernommenen Vermögenswerte und die übernommenen Vertragsverhältnisse von untergeordnetem Wert sind, wird der gesamte Kaufpreis auf den Geschäfts- oder Firmenwert allokiert. Dieser zu erfassende Goodwill basiert auf dem künftigen Umsatzpotential, das mit den mit Hilfe der übernommenen Mitarbeitern entwickelten Produkten bzw. Features erwirtschaftet werden soll. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in voller Höhe steuerlich erfasst. Die Kaufpreisallokation ist vorläufig und wird - sofern notwendig - im 12-Monatsfenster angepasst.

F. Vorräte

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet und bei Bedarf abgeschrieben. Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden auf der Grundlage der tatsächlichen Anschaffungskosten und gegebenenfalls der direkten Arbeitskosten ermittelt, die angefallen sind, um die Vorräte an ihren derzeitigen Ort und in ihren derzeitigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Wenn die Nettoveräußerungswerte unter den Lagerhaltungskosten liegen, wird eine Rückstellung in Höhe dieser Differenz gebildet.

Wenn die Umstände, die vormals zu einer Abwertung der Vorräte auf einen Wert unter ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten geführt haben, nicht länger bestehen, wird der Betrag der Abwertung insoweit rückgängig gemacht, dass der neue Buchwert dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und berichtigtem Nettoveräußerungswert entspricht.

Die Vorräte des Konzerns bestehen hauptsächlich aus einem minimalen Bestand an Hardware, beispielsweise Telefonen, die an Kunden verkauft werden oder bei Kunden zu Testzwecken zeitlich beschränkt im Einsatz sind.

G. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Kunden wird auf der Grundlage einer Bewertung ihrer jeweiligen finanziellen Lage Kredit gewährt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und bei sonstigen Forderungen handelt es sich um in Rechnung gestellte Beträge, die derzeit von Kunden bzw. sonstigen Schuldnern geschuldet werden. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden beim erstmaligen Ansatz zu fortgeführten Anschaffungskosten zuzüglich Transaktionskosten erfasst, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe zuzurechnen sind. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Die Vorgehensweise zur Ermittlung von Wertminderungsaufwendungen wird in Anhangangabe 8 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) beschrieben.

H. Sachanlagen

Posten des Sachanlagevermögens werden zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Der Barwert der erwarteten Kosten für die Entsorgung der Vermögenswerte nach deren Nutzung ist in den Anschaffungs- oder Herstellungskosten der entsprechenden Vermögenswerte enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind. Die Anschaffungskosten umfassen Aufwendungen, die direkt dem Erwerb des Vermögenswerts zugeordnet werden können.

Nachträgliche Anschaffungskosten erhöhen nur dann den Buchwert des ursprünglichen Vermögenswertes bzw. werden als separater Vermögenswert aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen in Verbindung mit dem Vermögenswert zufließen wird und dieser Nutzen verlässlich ermittelt werden kann. Alle sonstigen Reparatur- und Wartungskosten werden direkt in der Periode der Entstehung als Aufwand erfasst.

Abschreibungen auf Sachanlagen erfolgen linear über die geschätzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Anlagen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-15 Jahre.

Mietereinbauten werden über die geschätzte Nutzungsdauer der Mietereinbauten oder die Laufzeit des Leasingverhältnisses abgeschrieben, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.

Die Buchwerte von Vermögenswerten, die Abschreibungsmethoden und die Nutzungsdauern werden am Ende jeder Berichtsperiode überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Beim Abgang von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die zugehörigen kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen aus der Konzernbilanz ausgebucht und der Nettobetrag abzüglich eventuell entstandener Erlöse wird in der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung erfasst.

Die Werthaltigkeit der Sachanlagen wird überprüft, sobald Ereignisse oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Gegebenenfalls wird der erzielbare Betrag der Vermögenswerte durch Schätzung ermittelt.

I. Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Nachträgliche Ausgaben werden nur für bestehende sonstige immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn sie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswerts erhöhen, auf den sie sich beziehen. Die Kosten von Entwicklungsaktivitäten werden aktiviert, wenn die Ansatzkriterien von IAS 38 erfüllt sind. Alle sonstigen Aufwendungen für intern erzeugte Produkte oder Vermögenswerte (z. B. Forschungskosten) werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens in der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung erfasst.

Die Nutzungsdauer sonstiger immaterieller Vermögenswerte wird individuell bestimmt. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden systematisch über ihre Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben und auf Wertminderungen geprüft, falls Ereignisse oder Änderungen von Umständen darauf hindeuten, dass ihr Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist.

Die immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben. Wertminderungsverluste werden erfasst, sofern der Buchwert über dem erzielbaren Betrag liegt. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich dahin gehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Die Überprüfung des Vorliegens einer Wertminderung wird entweder auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes oder auf Ebene einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (CGU) vorgenommen. Für die dargestellten Perioden hat der Konzern keine immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer aktiviert.

Sonstige immaterielle Vermögenswerte, die noch nicht fertig gestellt sind, werden ebenfalls jährlich auf Wertminderungen geprüft.

1. Geschäfts- oder Firmenwerte

Für im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte wird eine unbestimmte Nutzungsdauer unterstellt. Entsprechend IAS 36 werden mindestens einmal jährlich (am Jahresende) sowie bei Anzeichen für das Vorliegen einer Wertminderung Werthaltigkeitstests auf der Ebene der Zahlungsmittel generierenden Einheit durchgeführt. Einmal vorgenommene Wertminderungen werden in Folgeperioden nicht zugeschrieben.

2. Immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen

Immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen haben eine begrenzte Nutzungsdauer. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und linear über die geschätzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die bei 20 Jahren liegt, abgeschrieben. Sie werden auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass sich ihr Nettoveräußerungswert verringert haben könnte.

3. Aktivierte Entwicklungsprojekte

Entwicklungskosten für neu entwickelte Software werden als Entwicklungsprojekte aktiviert, wenn

eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich ist,
sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt sind,
die Entwicklungstätigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führen wird,
NFON beabsichtigt und fähig ist, das Entwicklungsprojekt fertigzustellen und es zu nutzen, und
adäquate technische, finanzielle und sonstige Ressourcen verfügbar sind, um die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert nutzen und verkaufen zu können.

Die aktivierten Entwicklungsprojekte umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten. Finanzierungskosten werden aktiviert, wenn das Entwicklungsprojekt einen qualifizierten Vermögenswert im Sinne des IAS 23 darstellt und die Finanzierungskosten nicht unwesentlich sind.

Nach dem erstmaligen Ansatz der Entwicklungsprojekte werden die Vermögenswerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die planmäßige Abschreibungen erfolgen linear ab dem Zeitpunkt, zu dem das neu entwickelte Produkt bzw. Feature die sogenannte „Definition of Done" erreicht. Dabei wird der planmäßigen Abschreibung geschätzte Nutzungsdauer zugrunde gelegt, die regelmäßig zwischen 3 und 7 Jahren liegt.

Noch nicht fertig gestellte Entwicklungsprojekte werden jährlich sowie bei Anzeichen für das Vorliegen einer Wertminderung auf Werthaltigkeit getestet. Abgeschlossene Entwicklungsprojekte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden bei Anzeichen für das Vorliegen einer Wertminderung auf Werthaltigkeit getestet. Wertminderungen werden vorgenommen, sofern hinreichende Gründe hierfür vorliegen.

Forschungskosten werden nicht aktiviert und bei Entstehung als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Der Forschungs- und Entwicklungsaufwand belief sich im Berichtsjahr auf 4.410 TEUR (2018: 3.289 TEUR). Davon wurden 2.831 TEUR (2018: 0 TEUR) als immaterielle Vermögenswerte aktiviert.

J. Impairment-Test

Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Abschlussstichtag ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet und auf Wertminderung geprüft, indem ermittelt wird, ob ihr Betrag erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird erfasst, wenn objektive Hinweise vorliegen, dass der Buchwert des Vermögenswerts den erzielbaren Betrag übersteigt.

Für immaterielle Vermögenswerte ohne bestimmte Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Anzeichen von Wertminderungen Werthaltigkeitstests durchgeführt.

Der Buchwert nicht-finanzieller Vermögenswerte wird (bis auf das Vorratsvermögen und die latenten Steueransprüche) zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen. Wenn ein solcher Anhaltspunkt vorliegt, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswerts geschätzt.

Zur Überprüfung auf Wertminderung werden die Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen und weitgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten sind (CGU). Der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird den CGUs oder den Gruppen von CGUs zugeordnet, die voraussichtlich einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen werden. Die Segmente, die von der Geschäftsführung als die operativen Segmente ermittelt wurden, sind gleichzeitig die CGUs für die Überprüfung der Anzeichen auf das Vorliegen von Wertminderungen.

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer CGU ist der höhere Wert aus dem entsprechenden Nutzungswert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten. Zur Bestimmung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Anwendung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die gegenwärtigen Marktbewertungen des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts oder der CGU widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Ein Wertminderungsaufwand wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer CGU seinen / ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Solche Wertminderungsaufwendungen werden erfolgswirksam erfasst. Dabei wird zunächst der Buchwert des der CGU zugewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerts reduziert. Sofern dieser null beträgt, werden die Buchwerte der sonstigen Vermögenswerte der CGU bzw. der Gruppe von CGUs anteilig wertgemindert.

Eine Wertminderung in Bezug auf einen Firmen- oder Geschäftswert wird in späteren Jahren nicht aufgeholt. Bei sonstigen Vermögenswerten kann eine außerplanmäßige Abschreibung nur unter Berücksichtigung zwischenzeitlich vorzunehmender planmäßiger Abschreibungen aufgeholt werden.

K. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und der Konzern die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden in der Bilanz als Verminderung der Anschaffungskosten angesetzt und in gleichen Raten über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts als Abschreibung aufgelöst.

L. Fremdwährungsumrechnung

Die Abschlüsse jeder Einheit werden mit der Währung desjenigen Wirtschaftsumfelds erfasst, in dem die Einheit primär tätig ist (funktionale Währung). Der Konzernabschluss wird in EUR, der Berichtswährung des Konzerns, aufgestellt.

Transaktionen in Fremdwährungen werden zu dem am Tag der Transaktion geltenden Wechselkurs in die jeweilige funktionale Währung der Unternehmen des Konzerns umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die auf Fremdwährungen lauten, werden mit dem Kurs zum Abschlussstichtag in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs in die funktionale Währung umgerechnet, der am Tag der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gültig war. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, sind mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet.

Umrechnungsdifferenzen werden prinzipiell erfolgswirksam erfasst.

Die funktionale Währung des ausländischen Tochterunternehmens NFON UK Ltd. ist das britische Pfund Sterling (GBP).

Zum Abschlussstichtag werden die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten dieses Tochterunternehmens zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs (Kassakurs) in die Konzern-Berichtswährung umgerechnet. Die Gesamtergebnisrechnung wird zu dem für die Berichtsperiode geltenden Durchschnittskurs umgerechnet. Die Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen und in einer gesonderten Eigenkapitalkomponente erfasst. Beim Abgang der ausländischen Einheit werden die bis zu diesem Zeitpunkt im Eigenkapital erfassten Umrechnungsdifferenzen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Die Konzern-Kapitalflussrechnung wird zum Periodendurchschnittskurs, die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Periodenstichtagskurs umgerechnet.

Die folgenden Wechselkurse wurden für die jeweiligen Konzernabschlüsse verwendet:

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Kassakurse zum Durchschnittskurse
31.12.2019 31.12.2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
GBP 1,1754 1,11791 1,1393 1,13031

M. Segmentberichterstattung

Über Geschäftssegmente wird in einer Art und Weise berichtet, die mit der internen Berichterstattung an den Hauptentscheidungsträger des Konzerns übereinstimmt.

N. Ertragsteuern

Tatsächliche und latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf einen Unternehmenszusammenschluss oder Posten, die im sonstigen Ergebnis und damit direkt im Eigenkapital erfasst werden.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum jeweiligen Bilanzstichtag gelten. Zu den tatsächlichen Steuern gehören auch Steuern, die infolge der Festsetzung von Dividenden entstehen.

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Verbindlichkeitsmethode auf zum Bilanzstichtag bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme der

latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts und aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Einkommen beeinflusst, und der
latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede, noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielle Periodenergebnis noch das zu versteuernde Einkommen beeinflusst, und
latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden und kein ausreichendes zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Einkommen die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten. Künftige Steuersatzänderungen werden am Bilanzstichtag berücksichtigt, sofern materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens erfüllt sind.

Entsprechend IAS 12.74 werden die latenten Steuern saldiert dargestellt, soweit die Anforderungen für eine Aufrechnung gegeben sind.

IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z. B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzpositionen unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Es ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der NFON AG.

O. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Bankguthaben. Alle hochliquiden Anlagen, die mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten ab dem Erwerbszeitpunkt gekauft werden, werden als Zahlungsmitteläquivalente angesehen. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

P. Rückstellungen

Rückstellungen werden gebildet, wenn als Folge eines Ereignisses in der Vergangenheit gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung besteht, die zuverlässig geschätzt werden kann, und wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Abfluss von Ressourcen erforderlich ist, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Bei einer wesentlichen Wirkung des Zinseffektes werden Rückstellungen unter Verwendung eines Abzinsungssatzes abgezinst, der die jeweils aktuellen Markterwartungen sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken widerspiegelt. Der entsprechende Zinseffekt wird in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst. Rückstellungen werden regelmäßig überprüft und auf der Grundlage der bestmöglichen Schätzung der Geschäftsführung angepasst. Da Rückstellungen einem gewissen Ermessensspielraum unterliegen, kann die zukünftige Erfüllung der jeweiligen Verpflichtung von den als Rückstellung erfassten Beträgen abweichen. Für die Ermittlung von Rückstellungen in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten, regulatorischen Verfahren sowie behördlichen Untersuchungen werden umfangreiche Schätzungen angestellt.

Weitere Einzelheiten zu Rückstellungen finden sich in Anhangangabe 10 - Rückstellungen und Anhangangabe 25 - Eventual- und andere Verpflichtungen.

Q. Umsatzerlöse

Nach IFRS 15 - Erlöse aus Verträgen mit Kunden weist NFON Umsatzerlöse aus, um den Übergang zugesagter Güter oder Dienstleistungen an Kunden in einem Betrag darzustellen, der die Gegenleistung widerspiegelt, auf die das Unternehmen im Gegenzug für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich Anspruch hat. Dabei wird die folgende fünfstufige Vorgehensweise zugrunde gelegt:

Identifizierung des Vertrags (der Verträge) mit einem Kunden,
Identifizierung von separaten Leistungsverpflichtungen innerhalb des Vertrags,
Bestimmung des Transaktionspreises,
Aufteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags,
Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen.

Kundenverträge sind in der Regel monatliche Verträge, das heißt, sie haben keine Mindestvertragslaufzeit, sondern verlängern sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht gekündigt werden. Allerdings gibt es auch Verträge, die eine Mindestvertragslaufzeit haben, beispielsweise 12, 24 oder 36 Monate. Kundenverträge beinhalten (i) wiederkehrende Dienstleistungen und (ii) nichtwiederkehrende Dienstleistungen und Produkte.

Eine Leistungsverpflichtung („LV") ist die Bilanzierungseinheit für die Erlöserfassung unter IFRS 15. Bei Vertragsabschluss prüft NFON die im Vertrag dem Kunden zugesagten Güter oder Dienstleistungen und definiert dabei folgendes als Leistungsverpflichtung:

ein eigenständig abgrenzbares Gut bzw. eine eigenständig abgrenzbare Dienstleistung oder ein eigenständig abgrenzbares Bündel aus Gütern oder Dienstleistungen oder
eine Reihe eigenständig abgrenzbarer Güter oder Dienstleistungen, die im Wesentlichen gleich sind und nach dem gleichen Muster auf den Kunden übertragen werden.

NFON führt diese Prüfung für alle zugesagten Güter oder Dienstleistungen und alle ausdrücklich in den Vereinbarungen mit dem Kunden angegebenen Aktivitäten durch. Beispielsweise sind monatliche Telefondienstleistungen und die Bereitstellung von Hardware eigenständig abgrenzbar und werden in einem Vertrag abgegrenzt. Dienstleistungen wie Aktivierungsgebühren oder die Portierung bestehender Telefonnummern gelten nicht als separate Leistungsverpflichtungen, denn sie führen zu einer Erweiterung des NFON-Netzes und nicht zur Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung auf den Kunden. Zudem kann der Kunde sich nicht dafür entscheiden, Aktivierungsaktivitäten nicht zu kaufen, ohne dass dies die monatlichen Telefondienstleistungen erheblich beeinträchtigen würde.

1. Wiederkehrende Umsätze

Wiederkehrende Umsatzerlöse werden generiert, wenn die Kunden für monatliche Telefondienstleistungen im Rahmen eines „Per-Seat-Modells" pro Nebenstelle (Seat) für die Nutzung der Cloud-Technologie von NFON bezahlen. Der Betrag der monatlichen Lizenzgebühr pro Kunde hängt ab von der Art und der Anzahl der verfügbaren optionalen Funktionen und vertikalen Lösungen sowie von der maximalen Anzahl von Geräten, die pro Nebenstelle verwendet werden können. Die Lizenzgebühren weichen in den verschiedenen Ländern geringfügig voneinander ab. Sämtliche Tarife (über alle Segmente und Regionen hinweg) bieten Kunden den Vorteil, dass alle Plattform-, Wartungs- und Funktionsupgrades in der monatlichen Lizenzgebühr enthalten sind und Updates nach dem Release automatisch für jeden Nutzer verfügbar sind, ohne dass dafür ein zusätzlicher Onsite-Dienst erforderlich wäre. Kunden können NFON für die Nutzung von Sprachtelefonie (d. h. Gesprächszeit) entweder im Rahmen einer Pauschalgebühr für die Gesprächszeit (Flatrate) oder auf Basis einer minutenbasierten Abrechnung bezahlen. Kundenverträge können auch beides beinhalten: eine monatliche Pauschale und monatliche variable Zahlungen pro Minute Gesprächszeit.

Wenn für den Kunden monatliche Telefondienstleistungen erbracht werden, werden die Umsatzerlöse monatlich erfasst.

2. Nicht-wiederkehrende Umsätze

Nicht-wiederkehrende Umsatzerlöse werden hauptsächlich generiert, wenn an Kunden Hardware und Kommunikationsgeräte verkauft werden, wenn für Kunden bestimmte Beratungs- oder Schulungsdienstleistungen erbracht werden und wenn neue Anschlüsse aktiviert werden.

Wiederkehrende und nicht-wiederkehrende Umsatzerlöse werden auf der Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden genannten Gegenleistung bewertet und schließen Beträge aus, die im Namen von Dritten eingezogen werden. Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn er die Kontrolle über ein Produkt oder eine Dienstleistung auf einen Kunden überträgt.

Der Konzern fasst zwei oder mehr Verträge zusammen, wenn die Verträge gleichzeitig oder in geringem Zeitabstand mit ein und demselben Kunden oder diesem nahestehenden Unternehmen und Personen geschlossen werden und wenn die Verträge mit einem einzigen Leistungsziel geschlossen werden, wobei der Betrag der Gegenleistung eines Vertrags vom Preis oder der Leistung des anderen Vertrags abhängt und die in den Verträgen zugesagten Güter oder Dienstleistungen einzelne Leistungsverpflichtungen darstellen. Die Summe der Gegenleistung im Vertrag wird allen Produkten und Dienstleistungen zugewiesen, basierend auf den jeweiligen Einzelveräußerungspreisen jeder Leistungsverpflichtung.

Der Konzern erfasst die Umsatzerlöse, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen erlangt hat. Beim Verkauf von Hardware wird die Verfügungsgewalt in Form der Lieferung der Hardware, und damit zu diesem Zeitpunkt, übertragen. Wenn nicht wiederkehrende Produkte und Dienstleistungen geliefert oder erbracht werden, werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Leistungsverpflichtung erfüllt ist.

3. Monatlich kündbare Verträge

Bei monatlich kündbaren Verträgen werden die Umsatzerlöse in dem Monat erfasst, in dem sie vereinnahmt wurden. Solche Verträge beinhalten eine Verpflichtung im Hinblick auf monatliche Telefondienste sowie manchmal eine Verpflichtung im Hinblick auf Hardware-Verkäufe und andere nicht wiederkehrende Dienstleistungen zu Beginn des Vertrags.

4. Langfristige Verträge

Bei langfristigen Verträgen, das heißt Verträgen mit einer Mindestvertragslaufzeit, ermittelt NFON bei Vertragsbeginn, ob Güter und Dienstleistungen eigenständig abgrenzbar sind und im Kontext des Vertrags eigenständig abgegrenzt werden können.

Die Hardware und die monatlichen Telefondienstleistungen sind in Verträgen von NFON separat aufgeführt, denn sie sind keine Inputfaktoren eines einzigen Vermögenswerts (d. h. eines kombinierten Postens), was darauf hindeutet, dass NFON keine signifikante Integrationsleistung erbringt. Weder die Hardware noch die monatlichen Telefondienstleistungen bedingen grundsätzlich eine gegenseitige Modifikation in erheblichem Umfang oder müssen einander in erheblichem Umfang angepasst werden. In manchen Fällen subventioniert NFON gegenüber dem Kunden die veräußerte Hardware.

Nicht wiederkehrende Dienstleistungen wie die Aktivierung der Ports oder das Portieren bestehender Telefonnummern führen zur Erweiterung des NFON-Netzes. Kunden können sich nicht dafür entscheiden, beispielsweise Aktivierungsaktivitäten nicht zu kaufen, ohne dass dies die monatlichen Telefondienstleistungen erheblich beeinträchtigen würde (die Dienstleistung ist ohne einen aktivierten Port nicht möglich). Zudem können sich die Kunden nicht dafür entscheiden, mit verschiedenen Parteien Verträge über die Aktivierungsaktivitäten einerseits und die monatlichen Telefondienstleistungen andererseits zu schließen. Insofern erfolgt die entsprechende Bilanzierung bei NFON unter der Prämisse, dass nicht wiederkehrende Dienstleistungen wie Aktivierungs- oder Portierungsaktivitäten keine separaten Leistungsverpflichtungen darstellen. Die erhaltene Gegenleistung für Dienstleistungen, bei denen es sich nicht um Leistungsverpflichtungen handelt, wird den Leistungsverpflichtungen über die Laufzeit des Vertrags zugeteilt.

Langfristige Verträge beinhalten feste Gegenleistungen (d. h. feste monatliche Gebühren für ein Kontingent von Gesprächsminuten oder den Preis für die Hardware), variable Gegenleistungen (z. B. Gebühren pro Nutzung), aber keine wesentliche Finanzierungskomponente. Mit Vertragsbeginn ermittelt NFON nach Identifizierung der relevanten Leistungsverpflichtungen den geschätzten Transaktionspreis für die Summe der anfangs zugesagten festen Gegenleistungen. Variable zukünftige Gegenleistungen für die Gebühr pro Nutzung werden bei Vertragsbeginn nicht zugesagt und sind daher im geschätzten Transaktionspreis nicht enthalten. Die Summe der Gegenleistungen wird auf der Grundlage der jeweiligen Einzelveräußerungspreise den nicht wiederkehrenden Produkten und Dienstleistungen einerseits und den wiederkehrenden, d. h. monatlichen Dienstleistungsverpflichtungen andererseits zugeteilt. NFON ermittelt anhand des Niveaus der Leistungsverpflichtung, ob ein Umsatzerlös über einen bestimmten Zeitraum hinweg oder in Gänze zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst wird.

Die relativen Einzelveräußerungspreise basieren auf der Preisliste des Konzerns, die Kunden und potenziellen Kunden zur Verfügung steht.

Umsatzerlöse in Verbindung mit langfristigen Verträgen werden über einen bestimmten Zeitraum erfasst. Wenn NFON seine Leistungsverpflichtung für eine im Vertrag mit den Kunden genannte spezifische Dienstleistung oder ein im Vertrag mit dem Kunden genanntes spezifisches Produkt erfüllt hat, erfasst der Konzern den Umsatzerlös. Wenn der Konzern keine Rechnung gestellt hat, wird der Anspruch auf die Gegenleistung als sonstiger nichtfinanzieller Vermögenswert erfasst. Es erfolgt eine Umgliederung in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, wenn der Anspruch auf die Zahlung unbedingt wird. Eine Vertragsverpflichtung wird in der Bilanz als sonstige nichtfinanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen, wenn ein Kunde eine Gegenleistung gezahlt hat, bevor die Einheit ihre Leistungsverpflichtung durch die Übertragung des entsprechenden Guts oder der entsprechenden Dienstleistung auf den Kunden erfüllt hat.

5. Zusätzliche Kosten bei der Anbahnung eines Vertrags

NFON schließt regelmäßig mit verschiedenen Partnern, Händlern und anderen Dritten Provisionsvereinbarungen ab. Provisionen, die NFON zu Beginn des Vertrags (d. h. einmalig) und auf monatlicher Basis entstehen können, werden als Kosten für die Anbahnung des Vertrags aktiviert, wenn es sich um zusätzliche Kosten handelt und davon ausgegangen wird, dass sie wiedererlangt werden können. Diese aktivierten Provisionen werden entsprechend der Umsatzlegung für den zugehörigen Vertrag aufgelöst. Wenn der erwartete Amortisierungszeitraum ein Jahr oder weniger beträgt, wird die Provision zum Zeitpunkt ihres Entstehens sofort ergebniswirksam erfasst.

R. Anteilsbasierte Vergütungen

Als Form der Entlohnung und zur Bindung bestimmter Mitarbeiter (einschließlich der Führungskräfte) an den Konzern begibt NFON Mitarbeiteraktienoptionen (anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Die Berichterstattung und Bewertung erfolgt gemäß IFRS 2. In der Vergangenheit wurden zudem anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich vereinbart.

Der am Tag der Gewährung geltende beizulegende Zeitwert anteilsbasierter Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, die Mitarbeitern gewährt wurden, wird linear über den Erdienungszeitraum als Personalaufwandmit entsprechender Eigenkapitalerhöhung erfasst. Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit. Der als Aufwand erfasste Betrag basiert auf den vereinbarten Dienstleistungs und marktunabhängigen Leistungsbedingungen zum Zeitpunkt der erstmaligen Ausübbarkeit. Der beizulegende Zeitwert wird durch einen externen Sachverständigen unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt. Bei anteilsbasierten Vergütungen mit Nichtausübungsbedingungen wird der am Tag der Gewährung geltende beizulegende Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung bewertet, um diese Bedingungen widerzuspiegeln. Dabei wird keine Anpassung („True-Up") zum Ausgleich von Differenzen zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Ergebnis vorgenommen.

Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie berücksichtigt.

Der beizulegende Zeitwert des den Mitarbeitern für anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich zu zahlende Betrag wird als Aufwand mit einem entsprechenden Anstieg der Verbindlichkeiten über den Zeitraum erfasst, in dem die Mitarbeiter den uneingeschränkten Anspruch auf die Zahlung erwerben. Die Verbindlichkeit wird zu jedem Bilanzstichtag und zum Erfüllungstag auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der Prämien neu bewertet. Entstehende Veränderungen der Verbindlichkeit werden erfolgswirksam erfasst.

S. Eigenkapital

Als Eigenkapital werden Stammaktien klassifiziert. Zusätzlich anfallende Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Aktienoptionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital als Abzug von den Emissionserlösen, abzüglich der Steuern, bilanziert.

Wenn eine Konzerngesellschaft Eigenkapitalinstrumente des Unternehmens erwirbt, beispielsweise aufgrund eines Aktienrückkaufplans oder eines aktienbasierten Zahlungsplans, wird die gezahlte Gegenleistung einschließlich etwaiger zusätzlich anfallender direkt zurechenbarer Kosten (abzüglich Ertragsteuern) von dem auf die Eigentümer des Konzern entfallenden Eigenkapital als eigene Anteile abgezogen, bis die Aktien eingezogen oder wieder ausgegeben werden. Werden solche Stammaktien nachträglich wieder ausgegeben, wird jede erhaltene Gegenleistung, abzüglich etwaiger direkt zurechenbarer zusätzlicher Transaktionskosten und damit verbundener Ertragssteuereffekte, in das auf die Eigentümer des Konzerns entfallende Eigenkapital einbezogen.

T. Finanzinstrumente

Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten basiert auf den Regelungen des IFRS 9.

1. Ansatz und erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erstmalig zum Zeitpunkt ihrer Entstehung erfasst. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte oder finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmalig erfasst, wenn der Konzern Vertragspartei des Instruments wird. Eine Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente wird beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Ein marktüblicher Kauf finanzieller Vermögenswerte wird - ebenso wie der Verkauf - zum Handelstag angesetzt bzw. ausgebucht.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel, Kassenbestände und Tagesgeldkonten. Sie werden zum beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten erfasst, die direkt dem Erwerb oder der Ausgabe zuzurechnen sind.

2. Klassifizierung und anschließende Bewertung finanzieller Vermögenswerte

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (Schuldinstrumente) oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (Finanzinvestitionen) bewertet klassifiziert.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrer erstmaligen Erfassung nicht neu klassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell für die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells neu klassifiziert.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet, designiert ist:

Der Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten.
Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht wie oben beschrieben als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden, werden ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Bewertung des Geschäftsmodells

Der Konzern stellt eine Bewertung der Zielsetzung des Geschäftsmodells an, bei dem ein finanzieller Vermögenswert auf Portfolioebene gehalten wird.

Finanzielle Vermögenswerte: Beurteilung, ob vertragliche Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen

Zum Zweck dieser Bewertung wird der „Kapitalbetrag" definiert als der beizulegende Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts bei der erstmaligen Erfassung. „Zinszahlungen" werden definiert als das Entgelt für den Zeitwert des Geldes, für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, und für andere grundlegende Risiken und Kosten des Kreditgeschäfts (z. B. Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) sowie für eine Gewinnmarge.

Bei der Beurteilung, ob die vertraglichen Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen, berücksichtigt der Konzern die Vertragsbedingungen des Instruments.

Finanzielle Vermögenswerte: Folgebewertung und Gewinne und Verluste

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Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich aller Zins- oder Dividendenerträge, werden erfolgswirksam erfasst.
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die amortisierten Kosten werden um den Wertminderungsaufwand verringert. Zinserträge, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Ein bei der Ausbuchung entstehender etwaiger Gewinn oder Verlust wird aufwands- oder ertragswirksam erfasst.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bilanzierte Schuldtitel Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Zinsen, die unter Anwendung der Effektivzinsmethode berechnet werden, Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung sowie Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei einer Ausbuchung werden die kumuliert im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bilanzierte Beteiligungstitel Im Rahmen der Folgebewertung werden diese Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dividenden werden erfolgswirksam als Ertrag erfasst, es sei denn, die Dividende stellt eindeutig eine Rückgewährung eines Teils der Anschaffungskosten der Finanzinvestition dar. Sonstige Nettogewinne und -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und werden nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Finanzielle Verbindlichkeiten: Klassifizierung, Folgebewertung und Gewinne und Verluste

Finanzielle Verbindlichkeiten werden klassifiziert nach ihrer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert, wenn sie zu Handelszwecken gehalten wird oder beim erstmaligen Ansatz als solcher eingeschätzt wird. Bei finanziellen Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden Nettogewinne und -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, ergebniswirksam erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden sonstige finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung werden erfolgswirksam erfasst. Ein bei der Ausbuchung entstehender etwaiger Gewinn oder Verlust wird aufwands- oder ertragswirksam erfasst.

3. Ausbuchung

Finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte an den Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows aus einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden oder der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des übertragenen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er keine Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert behält.

Der Konzern geht Transaktionen ein, mit denen er in seiner Bilanz erfasste Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder im Wesentlichen alle Risiken und Chancen der übertragenen Vermögenswerte beim Konzern verbleiben. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.

In einigen Fällen kann die Neuverhandlung oder Änderung der vertraglichen Cashflows eines finanziellen Vermögenswerts zur Ausbuchung des finanziellen Vermögenswerts gemäß IFRS 9 führen.

Wenn die Änderung eines finanziellen Vermögenswerts zur Ausbuchung des vorhandenen finanziellen Vermögenswerts und anschließender Aktivierung des geänderten finanziellen Vermögenswerts führt, wird der geänderte Vermögenswert als „neuer" finanzieller Vermögenswert betrachtet.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn seine vertraglichen Verpflichtungen ausgeglichen oder aufgehoben sind oder auslaufen. Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit zudem aus, wenn die Bedingungen geändert werden und sich die Cashflows der geänderten Verbindlichkeit erheblich unterscheiden. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit auf der Grundlage der geänderten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem getilgten Buchwert und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) erfolgswirksam erfasst.

4. Saldierung von Posten

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn der Konzern zum aktuellen Zeitpunkt einen einklagbaren Anspruch zur Verrechnung der Beträge hat und er beabsichtigt, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

5. Wertminderung von Finanzinstrumenten

Der Konzern erfasst Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerten. Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten werden immer zu einem Betrag entsprechend der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bewertet.

Bei der Bestimmung, ob das Kreditrisiko eines finanziellen Vermögenswerts seit der erstmaligen Erfassung und der Schätzung der erwarteten Kreditverluste deutlich gestiegen ist, berücksichtigt der Konzern angemessene und belastbare Informationen, die relevant und ohne unangemessenen Kosten- oder Zeitaufwand verfügbar sind. Dies beinhaltet sowohl quantitative als auch qualitative Informationen und Analysen, basierend auf der historischen Erfahrung des Konzerns und einer fundierten Bonitätsbeurteilung und einschließlich zukunftsgerichteter Informationen.

Der Konzern nimmt an, dass sich das Kreditrisiko bei einem finanziellen Vermögenswert seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, wenn er mehr als 30 Tage überfällig ist.

Der Konzern geht davon aus, dass bei einem finanziellen Vermögenswert ein Ausfall eingetreten ist, wenn die Gegenpartei Insolvenz anmeldet. Über die Laufzeit erwartete Kreditverluste sind jene, die aus allen möglichen Ausfallereignissen über die erwartete Laufzeit eines Finanzinstruments resultieren.

Der maximale Zeitraum, über den die erwarteten Kreditverluste geschätzt werden, entspricht der maximalen Vertragslaufzeit, über die der Konzern dem Ausfallrisiko ausgesetzt ist.

Bewertung der erwarteten Kreditverluste

Die erwarteten Kreditverluste sind eine wahrscheinlichkeitsgewichtete Schätzung von Kreditverlusten. Kreditverluste werden bewertet als der Barwert aller Zahlungsausfälle (d. h. die Differenz zwischen den Zahlungen, die einem Unternehmen vertragsgemäß geschuldet werden, und den Zahlungen, die der Konzern voraussichtlich einnimmt).

Finanzielle Vermögenswerte mit beeinträchtigter Bonität

Zu jedem Bilanzstichtag bewertet der Konzern, ob zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierte finanzielle Vermögenswerte in ihrer Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist „in seiner Bonität beeinträchtigt", wenn eines oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten künftigen Zahlungsströme dieses finanziellen Vermögenswerts eingetreten sind.

Indikatoren für eine beeinträchtigte Bonität eines finanziellen Vermögenswerts sind u. a. die folgenden beobachtbaren Daten:

erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder des Emittenten;
ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von mehr als 90 Tagen;
die Restrukturierung eines Kredits oder Vorschusses durch den Konzern zu Bedingungen, die der Konzern unter normalen Umständen nicht gewähren oder akzeptieren würde;
die Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht, oder
der Wegfall eines aktiven Markts für ein Wertpapier infolge finanzieller Schwierigkeiten.

Nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zu der Kategorie „finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden" gehören, werden zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, ob ein objektiver Hinweis auf Wertminderung dieser Vermögenwerte vorliegt.

Als objektive Hinweise auf eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts gelten:

der Ausfall oder der Verzug eines Schuldners;
Akzeptanz von Veränderungen vertraglicher Bedingungen zu einer finanziellen Verbindlichkeit zugunsten des Schuldners, die der Konzern unter normalen Umständen nicht gewähren oder akzeptieren würde;
Hinweise auf eine Insolvenz eines Schuldners oder Emittenten;
nachteilige Veränderung des Zahlungsverhaltens von Schuldnern oder Emittenten;
der Wegfall eines aktiven Markts für ein Wertpapier infolge finanzieller Schwierigkeiten oder
beobachtbare Daten, die auf eine messbare Verringerung der erwarteten Cashflows aus einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.

Bei einer Investition in ein Eigenkapitalinstrument sind objektive Hinweise auf eine Wertminderung ein erheblicher oder ein lang anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten des nicht-derivativen Vermögenswertes. Der Konzern stuft einen Rückgang von 20 % als erheblich und einen Zeitraum von neun Monaten als lang anhaltend ein.

Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte

Der Konzern überprüft Hinweise auf eine Wertminderung dieser Vermögenswerte sowohl auf der Ebene des einzelnen Vermögenswerts als auch auf einer übergeordneten Ebene. Alle für sich genommen bedeutsamen Vermögenswerte werden einzeln auf Wertminderung überprüft. Vermögenswerte, bei denen keine Wertminderung festgestellt wurde, werden dann gemeinsam auf bereits aufgetretene, aber noch nicht einzeln erfasste Wertminderungen geprüft. Vermögenswerte, die für sich gesehen nicht bedeutsam waren, werden einer gemeinsamen Wertminderungsbeurteilung unterzogen. Dabei werden sie in Gruppen mit anderen Vermögenswerten mit vergleichbaren Risikoeigenschaften zusammengefasst.

Bei der gemeinsamen Wertminderungsbeurteilung legt der Konzern historische Daten zum Zeitpunkt der Wertaufholungen sowie zur Höhe der entstandenen Verluste zugrunde, wobei eine Anpassung an die Beurteilung erfolgt, ob die derzeitigen Wirtschafts- und Kreditbedingungen eher höhere oder niedrigere tatsächliche Verluste als es die historischen Trends nahelegten, mit sich bringen würden.

Eine Wertminderung wird berechnet als Differenz zwischen dem Buchwert eines Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswerts. Verluste werden erfolgswirksam erfasst und in einem Wertberichtigungskonto wiedergegeben. Falls der Konzern keine realistischen Aussichten auf die Beitreibung des Vermögenswerts sah, werden die entsprechenden Beträge abgeschrieben. Verringert sich die Höhe einer Wertminderung in einer der folgenden Perioden und kann diese Verringerung objektiv auf ein nach dem Erfassen der Wertminderung eingetretenes Ereignis zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertminderung rückgängig gemacht und die Verringerung ergebniswirksam erfasst.

Zum beizulegenden Zeitwert bilanzierte finanzielle Vermögenswerte

Wertminderungsaufwendungen bei zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten werden erfasst, indem die in der Neubewertungsrücklage kumulierten Aufwendungen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden. Der umgegliederte Betrag entspricht der Differenz zwischen den Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Tilgungen und Amortisationen) und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert, abzüglich etwaiger zuvor erfolgswirksam erfasster Wertminderungen. Steigt der beizulegende Zeitwert eines wertgeminderten zur Veräußerung verfügbaren Wertpapiers in einer der folgenden Perioden an und kann diese Verringerung objektiv auf ein nach dem Erfassen der Wertminderung eingetretenes Ereignis zurückgeführt werden, wird die Wertminderung ergebniswirksam rückgängig gemacht. Ergebniswirksam erfasste Wertberichtigungen für ein gehaltenes Eigenkapitalinstrument, das als zur Veräußerung verfügbar eingestuft werden, werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht.

Darstellung von Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste in der Bilanz

Wertberichtigungen für zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden vom Bruttobuchwert der Vermögenswerte abgezogen.

6. Abschreibung

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswerts wird (entweder teilweise oder ganz) abgeschrieben, falls keine realistischen Aussichten auf dessen Bezahlung bestehen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Konzern feststellt, dass der Schuldner nicht über Vermögenswerte oder Einkommensquellen verfügt, die ausreichende Cashflows generieren, um die Beträge, die abgeschrieben werden, zurückzuzahlen. Allerdings können abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte weiterhin Vollstreckungsmaßnahmen unterliegen.

7. Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Die Finanzerträge und Finanzaufwendungen des Konzerns umfassen Folgendes:

Zinserträge und
Zinsaufwendungen.

Zinserträge oder -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfasst. Dividendenerträge werden ergebniswirksam zu dem Datum erfasst, an dem das Recht des Konzerns auf den Erhalt einer Zahlung festgestellt wird.

Der „Effektivzinssatz“ ist derjenige Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments exakt auf:

den Bruttobuchwert des finanziellen Vermögenswertes oder
die fortgeführten Anschaffungskosten der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.

Bei der Berechnung von Zinserträgen und Zinsaufwendungen wird der Effektivzinssatz auf den Bruttobuchwert des Vermögenswerts (wenn die Bonität des Vermögenswerts nicht beeinträchtigt ist) oder auf die fortgeführten Anschaffungskosten der Verbindlichkeit angewandt. Bei finanziellen Vermögenswerten, deren Bonität nach dem erstmaligen Ansatz beeinträchtigt ist, errechnet sich der Zinsertrag jedoch durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts. Wenn die Bonität des Vermögenswerts nicht länger beeinträchtigt ist, wird bei der Berechnung des Zinsertrags die Bruttobasis herangezogen.

U. Bewertung zum beizulegenden Zeitwert

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der im Rahmen einer marktüblichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erzielt würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen wäre. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert geht davon aus, dass die Transaktion zum Verkauf des Vermögenswerts oder zur Übertragung der Schuld entweder am Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder, in Ermangelung eines Hauptmarkts, an dem für den Vermögenswert oder die Schuld vorteilhaftesten Markt erfolgt. Der Hauptmarkt oder der vorteilhafteste Markt muss für den Konzern zugänglich sein. Der beizulegende Zeitwert einer Schuld spiegelt das Nichterfüllungsrisiko wider.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird unter Verwendung der Annahmen ermittelt, die Marktteilnehmer bei der Preisfestlegung des Vermögenswerts oder der Schuld verwenden würden, wobei angenommen wird, dass Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Eine Bewertung eines nicht-finanziellen Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert berücksichtigt die Fähigkeit eines Marktteilnehmers, durch Nutzung des Vermögenswerts in seiner höchst- und bestmöglichen Nutzung oder durch seinen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der den Vermögenswert in seiner höchst- und bestmöglichen Nutzung nutzen würde, wirtschaftlichen Nutzen zu generieren.

Beim erstmaligen Ansatz eines Finanzinstruments ist der bestmögliche substanzielle Hinweis auf den beizulegenden Zeitwert in der Regel der Transaktionspreis, d. h. der beizulegende Zeitwert des gegebenen oder erhaltenen Entgelts. Wenn der Konzern feststellt, dass der beizulegende Zeitwert beim erstmaligen Ansatz vom Transaktionspreis abweicht und dieser weder durch einen in einem aktiven Markt notierten Preis für einen identischen Vermögenswert bzw. eine identische Schuld belegt wird, noch auf einer Bewertungsmethode basiert, bei der nicht beobachtbare Eingangsparameter als für die Bewertung unbedeutend angesehen werden, wird das Finanzinstrument erstmalig zum beizulegenden Zeitwert bewertet, mit einer Anpassung, um die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert beim erstmaligen Ansatz und dem Transaktionspreis abzugrenzen.

Anschließend wird diese Differenz über die Laufzeit des Instruments ergebniswirksam erfasst.

Der Konzern verwendet Bewertungsverfahren, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind und für die genügend Datenmaterial zur Verfügung steht, um den beizulegenden Zeitwert durch Maximierung der Verwendung von relevanten beobachtbaren Eingangsparametern und durch Minimierung der Verwendung von nicht beobachtbaren Eingangsparametern zu ermitteln.

Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, für die in den Abschlüssen ein beizulegender Zeitwert bewertet oder angegeben wird, werden innerhalb der Bemessungshierarchie zugeordnet, die im Folgenden beschrieben wird. Die Zuordnung richtet sich nach dem Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist:

Stufe 1: die auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notierten (unbereinigten) Preise.
Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist, direkt oder indirekt beobachtbar ist.
Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Eingangsparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts als Ganzes von Bedeutung ist, nicht beobachtbar ist.

V. Ergebnis je Aktie

1. Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich durch Division des auf die Eigentümer des Unternehmens entfallenden Gewinns. Nicht berücksichtig werden hierbei Kosten für die Bedienung des Eigenkapitals (mit Ausnahme der Stammaktien und des gewichteten Durchschnitts der im Geschäftsjahr in Umlauf befindlichen Stammaktien, bereinigt um Gratisaktien, die im Geschäftsjahr ausgegeben wurden) und die eigenen Anteile.

2. Verwässertes Ergebnis je Aktie

Im verwässerten Ergebnis je Aktie erfolgt eine Anpassung des bei der Ermittlung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie verwendeten Wertes zur Berücksichtigung:

des Nachsteuereffekts von Zinsen und sonstigen Finanzierungsaufwendungen, die mit der Verwässerung potenzieller Stammaktien zusammenhängen, und
des gewichteten Durchschnitts der zusätzlichen Stammaktien, die sich unter der Annahme der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien in Umlauf befunden hätten.

W. Leasing

Der Konzern hat IFRS 16 nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz angewendet und daher die Vergleichsinformationen nicht angepasst, sondern weiterhin nach IAS 17 und IFRIC 4 dargestellt. Die Details der Rechnungslegungsmethoden nach IAS 17 und IFRIC 4 werden separat dargestellt.

Ab dem 01. Januar 2019 angewendete Methode

Bei Vertragsbeginn beurteilt der Konzern, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt der Konzern die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.

Diese Methode wird auf Verträge angewendet, die am oder nach dem 01. Januar 2019 geschlossen werden.

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes erlangt der Konzern Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.

Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen:

feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen
variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Indexes bzw. (Zins-)Satzes
Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und
den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn der Konzern hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, es sei denn, der Konzern ist hinreichend sicher, nicht vorzeitig zu kündigen.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf Null verringert hat.

Der Konzern hat beschlossen, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse, denen Vermögenswerte von geringem Wert zugrunde liegen, sowie für kurzfristige Leasingverhältnisse, einschließlich IT-Ausstattung, nicht anzusetzen. Der Konzern erfasst die mit diesen Leasingverhältnissen in Zusammenhang stehenden Leasingzahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand.

Vor dem 01. Januar 2019 angewendete Methode

Der Konzern beurteilte bei Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung, ob diese ein Leasingverhältnis ist oder enthält.

Die laut Vereinbarung geforderten Zahlungen und anderen Entgelte wurden vom Konzern zu Beginn der Laufzeit oder zum Zeitpunkt der Neubeurteilung einer Vereinbarung, die ein Leasingverhältnis enthielt, anhand der relativen beizulegenden Zeitwerte in Zahlungen für das Leasingverhältnis und Zahlungen für andere Elemente der Vereinbarung aufgeteilt.

Wenn ein Unternehmen des Konzerns Leasingnehmer in einem Leasingverhältnis war, das nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen vom Leasinggeber auf das Unternehmen übertrug, wurde der Gesamtbetrag der Leasingzahlungen linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst (abzüglich vom Leasinggeber erhaltener Anreizzahlungen). Die Laufzeit des Leasingverhältnisses umfasste die unkündbare Zeitperiode, für die sich der Leasingnehmer vertraglich verpflichtet hat, den Vermögenswert zu mieten, sowie weitere Zeiträume, für die der Leasingnehmer mit oder ohne weitere Zahlungen eine Option ausüben konnte, wenn zu Beginn des Leasingverhältnisses die Inanspruchnahme der Option durch den Leasingnehmer hinreichend sicher war. Anfängliche direkte Kosten, die direkt den Verhandlungen und dem Abschluss eines Leasingverhältnisses zugeordnet werden konnten, wurden als nicht finanzielle Vermögenswerten bilanziert und über die Laufzeit des Leasingverhältnisses aufwandswirksam erfasst. Erhaltene Leasingvorteile wurden als integraler Bestandteil des gesamten Leasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ausgewiesen.

Leasingverträge über Sachanlagen, bei denen dem Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen wurden, stufte der Konzern als Finanzierungsleasing ein. Beim erstmaligen Ansatz wurde der Leasinggegenstand mit einem Betrag bewertet, der entweder seinem beizulegenden Zeitwert oder dem Barwert der Mindestleasingzahlungen entsprach, wobei der jeweils niedrigere Wert zur Anwendung kam. In den Folgeperioden erfolgte die Bilanzierung nach der für diese Art von Vermögenswerten geltenden Rechnungslegungsmethode.

Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen wurden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst.

Leasingzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen wurden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ergebniswirksam erfasst. Erhaltene Leasingvorteile wurden als integraler Bestandteil des gesamten Leasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ausgewiesen.

Die im Rahmen von Finanzierungsleasingverträgen geleisteten Mindestleasingzahlungen wurden in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Der Finanzierungsaufwand wurde so über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass über die Perioden ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Schuld entstand.

In der Vergleichsperioden hatte NFON keine Verträge, die als Finanzierungs-Leasingverhältnisse eingestuft wurden.

3. Zusammenfassung der Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS verlangt von der Geschäftsführung die Abgabe von Beurteilungen, Schätzungen und Annahmen, die Auswirkungen auf die Anwendung der Rechnungslegungsmethoden und den ausgewiesenen Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Zeitpunkt dieses Abschlusses und die erfassten Umsatzerlöse und Aufwendungen für die dargestellten Perioden haben. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft. Berichtigungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen werden in dem Berichtszeitraum dargestellt, in dem die Schätzung geändert wird, und in den zukünftigen Berichtszeiträumen, soweit relevant.

Nachfolgend erfolgt die Darstellung von Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, die ein signifikantes Risiko beinhalten, im nächsten Berichtszeitraum zu einer wesentlichen Anpassung des Buchwerts von Vermögenswerten bzw. Verbindlichkeiten zu führen.

A. Umsatzerlöse

Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge werden entspr. der Vorgaben von IFRS 15 erfasst, wenn die vereinbarte Dienstleistung erbracht wird bzw. die Güter geliefert werden. Bei langfristigen Verträgen schätzt die Geschäftsleitung den Gesamtpreis der Transaktion pro Vertrag auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten und zu Laufzeitbeginn des Vertrags bekannten Festpreiskomponenten. Wenn Verträge geändert oder frühzeitig gekündigt werden, können sich diese Schätzungen ändern. Variable Komponenten werden zu Beginn der Laufzeit langfristiger Verträge nicht berücksichtigt, da sie nicht verlässlich geschätzt werden können und von der Nutzung der Kunden abhängen. Weitere Einzelheiten zur Erfassung von Umsatzerlösen finden sich in Anhangsangabe 18 - Umsatzerlöse.

B. Anteilsbasierte Vergütungen (IFRS 2)

Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten und Wertsteigerungsrechten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente und Wertsteigerungsrechte zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bzw. zum Bilanzstichtag bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts wird für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten und Wertsteigerungsrechten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt; dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Weiterhin sind die Festlegung der voraussichtlichen Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite sowie weiterer Annahmen erforderlich. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangsangabe 20 - Anteilsbasierte Vergütungen.

C. Festlegung zahlungsmittelgerierender Einheiten und Ermittlung des erzielbaren Betrags im Rahmen der Überprüfung der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und langfristigen Vermögenswerten

Es wird auf die Anhangangabe 2.1. und J. - Wesentliche Rechnungslegungsmethoden - Immaterielle Vermögenswerte und Impairment-Test - verwiesen. Wesentlich schätzbehaftet sind die geplanten Umsatzerlöse und der im Rahmen des Werthaltigkeitstests verwendete Diskontierungssatz.

D. Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden entsprechend der unter Anhangangabe 2.1.3. - Wesentliche Rechnungslegungsmethoden - Immaterielle Vermögenswerte - Aktivierte Entwicklungsprojekte - dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung der Unternehmensleitung, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist; dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Entwicklungsprojekt einen bestimmten Meilenstein in dem bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft die Unternehmensleitung Annahmen über den künftigen wirtschaftlichen Erfolg der aus den Entwicklungsprojekten resultieren Produkte bzw. Features. Die entsprechenden Buchwerte sind unter Anhangangabe 6 - Immaterielle Vermögenswerte - dargestellt.

E. Tatsächliche und latente Steuern

Bei tatsächlichen Steuern besteht das Risiko, dass Änderungen von Steuervorschriften, der Verwaltungspraxis oder der Rechtsprechung negative steuerliche Folgen für den Konzern haben könnten.

Zudem verfügt der Konzern über steuerliche Verlustvorträge unterschiedlicher juristischer Personen in unterschiedlichen Steuerhoheitsgebieten, die in künftigen Jahren zu niedrigeren Steuerzahlungen führen könnten. Latente Steueransprüche wurden insoweit erfasst, als die Realisierung des entsprechenden Vorteils unter Berücksichtigung des prognostizierten zukünftigen zu versteuernden Ergebnisses der jeweiligen Rechtsperson als wahrscheinlich gilt. Weitere Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden für Ertragsteuern und zur Angabe der Ertragsteuern finden sich in Anhangangabe 12 - Ertragsteuern.

F. Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Der Konzern emittierte eine Optionsanleihe in Euro, welche dem Inhaber das Recht gibt, Eigenkapitalanteile der Gesellschaft zum festgesetzten Optionspreis zu erwerben. Die Bilanzierung erfolgt analog der Regelung zu zusammengesetzten Finanzinstrumenten.

Die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird beim erstmaligen Ansatz mit dem beizulegenden Zeitwert einer ähnlichen Verbindlichkeit, die keine Option enthält, erfasst. Die Eigenkapitalkomponente wird beim erstmaligen Ansatz als Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des zusammengesetzten Finanzinstruments und dem beizulegenden Zeitwert der Fremdkapitalkomponente erfasst. Direkt zurechenbare Transaktionskosten sind im Verhältnis der Buchwerte von Fremd- und Eigenkapitalkomponente des Finanzinstruments zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zuzuordnen.

Im Rahmen der Folgebewertung wird die Fremdkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Die Eigenkapitalkomponente des zusammengesetzten Finanzinstruments wird mit dem beim erstmaligen Ansatz erfassten Wert fortgeführt.

Zinsen in Verbindung mit der finanziellen Verbindlichkeit werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Bei Ausübung der Option im festgelegten Ausübungsfenster wird der vereinnahmte Optionspreis im Eigenkapital erfasst (Aufteilung auf Grundkapital und Kapitalrücklage).

G. Rückstellungen

Im Hinblick auf die Erfassung und Bewertung bestehen Unsicherheiten bezüglich des Ausgangs von Rechtsstreitigkeiten sowie bezüglich des Ausmaßes, des Zeitpunkts und der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der jeweiligen Rückstellung. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 10 - Rückstellungen.

H. Wertminderung finanzieller Vermögenswerte

Bei der Bestimmung der Wertminderung finanzieller Vermögenswerte („Expected Credit Loss“) wenden wir bestimmte Annahmen und Schätzungen an. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangangabe 21. (Finanzinstrumente - Wertminderung von Finanzinstrumenten).

I. Bewertungsgrundlage

Der Konzernabschluss wird auf der Grundlage der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgestellt mit Ausnahme der folgenden Posten, die zu jedem Bilanzstichtag auf einer alternativen Bewertungsgrundlage bewertet werden.

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Posten Bewertungsgrundlagen
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete nicht derivative Finanzinstrumente Beizulegender Zeitwert
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert
Bei einem Unternehmenszusammenschluss übernommene Eventualverpflichtungen Beizulegender Zeitwert
Verbindlichkeiten aus anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Barausgleich Beizulegender Zeitwert

4. Sachanlagen

Die Hauptkategorien der Sachanlagen sowie die Veränderungen des Buchwerts jeder Kategorie stellen sich wie folgt dar:

A. Überleitung des Bruttobuchwerts

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in TEUR 01.01.2019 Änderungen Konsolidierungskreis Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2019
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Mietereinbauten 44 0 166 5 0 217
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.810 463 1.757 -5 83 5.942
Summe der Kosten 2019 3.854 463 1.923 0 83 6.157

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in TEUR 01.01.2018 Änderungen Konsolidierungskreis Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2018
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Mietereinbauten 19 0 25 0 0 44
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.893 0 917 0 0 3.810
Summe der Kosten 2018 2.912 0 942 0 0 3.854

B. Überleitung der kumulierten Abschreibungen und Buchwerte

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in TEUR 01.01.2019 Abschreibungen Abgänge 31.12.2019
Abschreibungen
Mietereinbauten 1 19 0 20
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.501 826 54 3.273
Summe der Abschreibungen 2019 2.502 845 54 3.293

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in TEUR 01.01.2018 Abschreibungen Abgänge 31.12.2018
Abschreibungen
Mietereinbauten 1 1 0 1
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.901 601 1 2.501
Summe der Abschreibungen 2018 1.901 601 1 2.502

Buchwerte

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Buchwert
Mietereinbauten 195 43
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.669 1.309
Summe Buchwert 2.864 1.352

Der Konzern erfasste für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2019 und 2018 keine (außerplanmäßigen) Wertminderungen auf Sachanlagen. Wechselkursveränderungen hatten keine wesentliche Auswirkung.

5. Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

A. Überleitung des Bruttobuchwerts

Die Veränderungen der Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 01.01.2019 Änderungen Konsolidierung Zugänge Abgänge 31.12.2019
Bruttobuchwert
Nutzungsrechte aus Leasing für Gebäude 4.338 516 551 0 5.405
Nutzungsrechte aus Leasing für KfZ 297 107 323 0 727
Summe Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 2019 4.635 623 874 0 6.132

B. Überleitung der kumulierten Abschreibungen und Buchwerte

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in TEUR 01.01.2019 Abschreibungen Abgänge 31.12.2019
Abschreibungen
Nutzungsrechte aus Leasing für Gebäude 0 1.147 0 1.147
Nutzungsrechte aus Leasing für KfZ 0 241 0 241
Summe Abschreibungen 2019 0 1.388 0 1.388

Buchwerte:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Buchwert
Nutzungsrechte aus Leasing für Gebäude 4.258 3.921
Nutzungsrechte aus Leasing für KfZ 484 297
Summe Buchwert 4.745 4.218

6. Immaterielle Vermögenswerte

A. Überleitung des Bruttobuchwerts

Die Veränderungen der immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 01.01.2019 Änderungen Konsolidierungskreis Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2019
Bruttobuchwert
Software 391 1.226 572 23 0 2.213
Selbsterstellte Software 0 0 132 0 0 132
Aktivierte F&E-Kosten 0 434 0 144 0 578
Aktivierte F&E-Kosten in der Entwicklung 0 359 2.831 -144 0 3.046
Kundenstamm 0 5.013 0 0 0 5.013
Goodwill 0 12.384 0 0 0 12.384
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 23 0 24 -23 0 24
Summe immaterielle Vermögenswerte 414 19.416 3.560 0 0 23.390

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in TEUR 01.01.2018 Änderungen Konsolidierungskreis Zugänge Umbuchungen Abgänge 31.12.2018
Bruttobuchwert
Software 291 0 100 0 0 391
Selbsterstellte Software 0 0 0 0 0 0
Aktivierte F&E-Kosten 0 0 0 0 0 0
Aktivierte F&E-Kosten in der Entwicklung 0 0 0 0 0 0
Kundenstamm 0 0 0 0 0 0
Goodwill 0 0 0 0 0 0
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 12 0 12 0 0 24
Summe immaterielle Vermögenswerte 303 0 111 0 0 414

B. Überleitung der kumulierten Abschreibungen und Buchwerte

Die kumulierten Abschreibungen stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 01.01.2019 Abschreibungen Abgänge 31.12.2019
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
Software 175 501 0 677
Selbsterstellte Software 0 0 0 0
Aktivierte F&E-Kosten 0 57 0 57
Aktivierte F&E-Kosten in der Entwicklung 0 0 0 0
Kundenstamm 0 209 0 209
Goodwill 0 0 0 0
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 7 2 0 8
Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 2018 181 770 0 951

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in TEUR 01.01.2018 Abschreibungen Abgänge 31.12.2018
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte
Software 86 89 0 175
Selbsterstellte Software 0 0 0 0
Aktivierte F&E-Kosten 0 0 0 0
Aktivierte F&E-Kosten in der Entwicklung 0 0 0 0
Kundenstamm 0 0 0 0
Goodwill 0 0 0 0
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 7 0 0 7
Summe Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 2017 93 89 0 182

Buchwerte:

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in TEUR 31.12.2019 31.12.2018
Buchwert
Software 1.536 216
Selbsterstellte Software 132 0
Aktivierte F&E-Kosten 521 0
Aktivierte F&E-Kosten in der Entwicklung 3.046 0
Kundenstamm 4.804 0
Goodwill 12.384 0
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 16 17
Summe Buchwert 22.438 233

Wechselkursveränderungen hatten keine wesentliche Auswirkung.

C. Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert

Zum 31. Dezember 2019 ist erstmals ein derivativer Geschäfts- oder Firmenwert erfasst (31. Dezember 2019: 12,4 Mio. EUR) für den ein jährlicher Wertminderungstest durchzuführen ist. Im Geschäftsjahr 2019 wurde kein Wertminderungsaufwand erfasst.

Als Zahlungsmittel generierende Einheiten werden alle Legaleinheiten angesehen, die aufgrund eines eigenen Produktportfolios, einer eigenen Kundenbasis sowie eigener Vertriebswege weitestgehend unabhängig von anderen Konzerngesellschaften dazu in der Lage sind, Umsatz zu generieren. Zur Durchführung der Werthaltigkeitsprüfung werden die Geschäfts- oder Firmenwerte grundsätzlich der Zahlungsmittel generierenden Einheit zugeordnet, in der die Konzerngesellschaft enthalten ist, bei deren Erwerb der Geschäfts- oder Firmenwert entstanden ist.

Der zum 31. Dezember 2019 erfassten Geschäfts- oder Firmenwert resultiert vollumfänglich aus dem im Berichtsjahr erfolgten Erwerb der Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz.

Die Ermittlung des erzielbaren Betrags basiert auf dem Nutzungswert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Als Zahlungsströme gehen die erwarteten Cashflows für die nächsten drei Jahre auf Basis des genehmigten Budgets ein. Danach folgt eine sieben jährige Konvergenzphase in der eine Abschmelzung des für 2O22 geplanten und genehmigten Umsatzwachstums um jährlich 2 % vorgenommen wurde. In der ewige Rente ist ein Wachstum der Umsatzerlöse in Höhe des Basiszinssatzes von 0,2 % berücksichtigt. Der verwendete Diskontierungssatz ist ein Vorsteuerzinssatz und reflektiert die spezifischen Risiken der DTS. Er wird nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) ermittelt. Die Eigenkapitalkosten setzen sich demnach aus dem risikolosen Zinssatz und einem Risikoaufschlag zusammen, der sich aus der Differenz der durchschnittlichen Marktrendite und dem risikolosen Zinssatz multipliziert mit dem unternehmensspezifischen Risiko (Beta-Faktor) ergibt. Der Beta-Faktor wird dafür von einer Gruppe vergleichbarer Unternehmen abgeleitet. In 2019 wurde ein Diskontierungssatz von 7,96 % zugrunde gelegt.

Da eine Wertminderung zum Bilanzstichtag unwahrscheinlich ist, wird auf die Angabe von Sensitivitäten verzichtet.

D. Erworbener Kundenstamm

Der bilanzierte Kundenstamm von TEUR 4.804 resultiert aus dem Erwerb der DTS zum 01. März 2019. Der Kundenstamm wird planmäßig über 20 Jahre abgeschrieben. Die planmäßige Abschreibung des Berichtsjahres beläuft sich auf TEUR 209.

E. Aktivierte Entwicklungsprojekte und selbsterstellte Software

Die Methode der Werthaltigkeitsprüfung für in der Entwicklung befindliche Entwicklungsprojekte sowie in der Entstehung befindliche selbsterstellte Software (zum 31. Dezember 2019 erfolgt noch keine planmäßige Abschreibung) entspricht der unter Abschnitt „Erworbener Geschäfts- oder Firmenwert” beschriebenen Methode. Die Grundannahmen und Schätzungsunsicherheiten sind identisch.

7. Vorräte

Die Vorräte beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 208 (2018: TEUR 92). Die Vorräte umfassen im Wesentlichen Hardware, z. B. Telefone. Die innerhalb des Konzerns vorrätigen Hardwarebestände sind in der Regel gering, denn Hardware wird von den Lieferanten „just in time" geliefert, wenn NFON aufgrund von Kundenbestellungen eine Lieferung anfordert. Für die dargestellten Perioden musste keine wesentlichen Wertberichtigungen für veraltete Bestände gebildet werden.

Der Materialaufwand enthält Aufwand in Höhe von TEUR 5.008 (2018: TEUR 4.451) für die Beschaffung von Hardware.

8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte

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Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen 0 280
Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.557 5.579
Summe 7.558 5.859

Informationen über die Kredit- und Währungsrisiken sowie die mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen verbundenen Wertminderungsverluste des Konzerns sowie zu den Veränderungen der Wertberichtigungen sind Anhangangabe 21 - Finanzinstrumente zu entnehmen.

Bewertung erwarteter Kreditverluste

Der Konzern wendet für die Darstellung der erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Losses", „ECL") den in IFRS 9 dargestellten vereinfachten Ansatz an. Dieser Ansatz schreibt vor, dass für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Wertberichtigung in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL erfasst werden muss. Der Konzern verwendet zur Berechnung der erwarteten Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten eine Wertminderungsmatrix.

Bei diesem Ansatz verwendet der Konzern-Informationen zu historischen Ausfallquoten bei seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten und passt die historischen Ausfallquoten an, um Folgendes zu berücksichtigen:

i. Informationen über die aktuellen Bedingungen;

ii. angemessene und belastbare Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Bedingungen.

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte beliefen sich zum Dezember 2019 auf TEUR 390 (2018: TEUR 390). Die Position enthält aufgrund von Rückgriffsrechten von Banken bezüglich Lastschriften von Kunden auf nicht sofort verfügbare liquide Mittel.

9. Sonstige (nicht-finanzielle) Vermögenswerte, sonstige (nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten, Ertragsteuerforderungen und Ertragsteuerverbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2019 und 2018 stellten sich die sonstigen nicht-finanziellen Vermögenswerte wie folgt dar:

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Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte
Vertragsvermögen 220 210
Aktivierte Vertragskosten 108 124
Steuerforderungen 361 76
Rechnungsabgrenzungsposten 1.217 473
Sonstige nicht-finanzielle Vermögenswerte 258 323
Zwischensumme sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.163 1.206
Sonstige langfristige Vermögenswerte
Geleistete Anzahlungen 178 47
Sonstige 112 51
Zwischensumme sonstige langfristige Vermögenswerte 289 99
Sonstige Vermögenswerte 2.454 1.305

Zum 31. Dezember 2019 und 2018 stellten sich die sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten wie folgt dar:

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Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Sonstige kurzfristige (nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten
Steuerschulden 688 720
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 1.253 1.306
Sonstige nicht-finanzielle Verbindlichkeiten 1.509 617
Zwischensumme sonstige kurzfristige (nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten 3.450 2.643
Sonstige 172 172
Zwischensumme sonstige langfristige (nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten 172 172
Sonstige (nicht-finanzielle) Verbindlichkeiten 3.622 2.815

In den sonstigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten sind Vertragsverbindlichkeiten von TEUR 290 (31. Dezember 2018: TEUR 18) enthalten.

Die im Vorjahr bilanzierten kurzfristigen Ertagsteuerforderungen von TEUR 399 betrafen im Wesentlichen erstattungfähige Steuervorauszahlungen der NFON AG.

Die kurzfristigen Ertragsteuerverbindlichkeiten betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR 125 (31. Dezember 2018: TEUR 82) und betreffen insbesondere Vorjahre.

10. Rückstellungen

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in TEUR Buchwert zum 01.01.2019 Änderung Konsolidierungskreis Zugänge Inanspruchnahme Auflösung Buchwert zum 31.12.2019
Kurzfristige Rückstellungen
Personalbezogene Rückstellungen 128 0 90 11 0 207
Sonstige Rückstellungen 1.183 20 1.819 1.044 9 1.968
Summe 1.310 20 1.908 1.054 9 2.175

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in TEUR Buchwert zum 01.01.2018 Änderung Konsolidierungskreis Zugänge Inanspruchnahme Auflösung Buchwert zum 31.12.2018
Kurzfristige Rückstellungen
Personalbezogene Rückstellungen 7 121 0 0 128
Sonstige Rückstellungen 879 1.183 736 143 1.183
Summe 885 1.303 1.125 143 1.310

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen für Verkaufsprovisionen in Höhe von insgesamt TEUR 901 (2018: TEUR 750) und Rückstellungen für Jahresberichte und Jahresabschlüsse in Höhe von TEUR 377 (2018: TEUR 258).

Die personalbezogenen Rückstellungen beinhalten zum 31. Dezember 2019 mit TEUR 113 vornehmlich Verpflichtungen aus anteilsbasierter Vergütung gegenüber einem Vorstand.

Für Gewährleistungen, auftragsbedingte Verluste und Risiken aus Umweltschutzauflagen wurden keine Rückstellungen gebildet.

11. Verzinsliches Fremdkapital

Die folgenden Kredite und Darlehen sind in den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten erfasst. Weitere Einzelheiten finden sich in Anhangsangabe 21 - Finanzinstrumente.

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Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Akquisitionsdarlehen 8.967 0
Optionsanleihe 5.000 0
Betriebsmitteldarlehen 26 121
Leasingverbindlichkeiten 1.342 0
Sonstige 115 7
Zwischensumme kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 15.451 128
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Leasingverbindlichkeiten 3.436 0
Zwischensumme langfristige Finanzverbindlichkeiten 3.436 0
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 18.886 128

Alle Darlehen wurden ohne Sicherheiten und Nachrangabreden gewährt.

Kreditfazilität

Der Konzern hat mit folgenden Ausnahmen keine ausstehenden Darlehen im Hinblick auf revolvierende Kreditfazilitäten.

Der Konzern verfügt seit dem 8. Januar 2019 über eine Akquisitionskreditlinie i. H. v. TEUR 10.000. Der Zinssatz von 4 % bei Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist variabel und ändert sich bei Veränderungen des monatlichen Durchschnitts des 3-Monats-EURIBOR. Die Bereitstellungsprovision beträgt 1 %. Zum Stichtag ist diese Kreditlinie mit TEUR 8.967 beansprucht. Entsprechend der Kreditvereinbarung ist von NFON eine Mindestliquidität von TEUR 12.000 vorzuhalten.

Optionsanleihe

Mit Datum vom 01. Juli 2019 hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Optionsanleihe im Nennbetrag von 5.000 TEUR („Anleihe") im Rahmen einer Privatplatzierung an die Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg auszugeben. Für eine Laufzeit bis einschließlich 02. Januar 2020 wird die Anleihe mit 6,00 % p. a. verzinst. Die Anleihe wird zusammen mit einem von der NFON AG begebenen Optionsschein ausgegeben. Der Optionsschein berechtigt den Inhaber zum Bezug von 964.015 Inhaber-Stammaktien aus bedingtem Kapital der NFON AG mit einem Anteil des auf jede Aktie entfallenden Grundkapitals von 1,00 EUR je Aktie. Der Ausübungspreis je Aktie beträgt 11,00 Euro. Das Bezugsrecht der Aktionäre wurde ausgeschlossen.

Betriebsmitteldarlehen

Der Konzern ging in Österreich eine Vereinbarung ein, um Hardware-Käufe zu finanzieren. Hardware kann an Kunden verkauft werden, allerdings können Kunden den Preis für diese Hardware über die Laufzeit eines langfristigen Vertrags zahlen. Daher wurden in der Vergangenheit Betriebsmittelfinanzierungen in Anspruch genommen, wann immer im Rahmen derartiger Verträge Hardware verkauft wurde. In der Vergangenheit belief sich der durchschnittliche Zins für monatliche Teilbeträge auf 13 % p. a., und die Teilbeträge wurden durchschnittlich über 36 Monate zurückgezahlt. Zum 31. Dezember 2019 belief sich der verbleibende Darlehensbetrag auf TEUR 26. Nach Juli 2017 hat der Konzern keine neuen Darlehen erhalten.

Leasingverbindlichkeiten

Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen mit TEUR 1.107 gemietete Büroräume und mit TEUR 235 geleaste Fahrzeuge. Die langfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen mit TEUR 3.184 gemietete Büroräume und mit TEUR 252 geleaste Fahrzeuge. Es wird auf die weiteren Ausführungen zum Leasing unter Anhangangabe 19 - Leasingverhältnisse verwiesen.

12. Ertragsteuern

A. Aufwands- oder ertragswirksam erfasste Beträge

Tatsächliche Steuern auf den Gewinn oder Verlust für das Jahr werden als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung mit etwaigen Änderungen der Rückstellungen für latente Steuern erfasst.

A. Steuer auf das Jahresergebnis

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Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Steuerertrag (Steueraufwand) (Bundes- und Landessteuern) 39 -376
Latenter Steuerertrag (Steueraufwand) 81 -139
Ertragsteuerertrag /(-aufwand) 120 -515

Der tatsächliche Steueraufwand des Berichtsjahres betrifft ausschließlich das laufende Jahr. Der Steuerertrag im Vorjahr betraf in Höhe von TEUR 390 Steuererträge für frühere Jahre und TEUR 14 Steueraufwand für das laufende Jahr. Der latente Steueraufwand resultiert mit TEUR 102 aus der Anpassung von aktiven latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge. Das verbleibende latente Steuerergebnis resultiert aus der Erfassung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen.

B. Im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge

Es gab im Berichtszeitraum und im Vorjahreszeitraum keine Geschäftsvorfälle, die zu latenten Steuerauswirkungen im sonstigen Ergebnis führten.

C. Überleitung des effektiven Steuersatzes

In Deutschland basiert die Berechnung der tatsächlichen Steuer auf einem kombinierten Steuersatz von 32,5% für den Konzern. Dieser setzt sich zusammen aus einem Körperschaftsteuersatz von 15%, dem darauf erhobenen Solidaritätszuschlag von 5,5% und einem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz von 16,7 %.

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in TEUR 2019 2018
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen -10.805 -8.628
Steuern unter Verwendung des inländischen Steuersatzes des Unternehmens von 32,5% 3.509 2.815
Steuerliche Auswirkungen auf:
Unterschiede aufgrund ausländischer Steuersätze 132 -368
Nicht abzugsfähige Aufwendungen -151 -76
Steuereffekt in Verbindung mit anteilsbasierten Vergütungen 0 -1.159
Verluste des laufenden Jahres, für die keine latenten Steueransprüche angesetzt werden -3.048 -2.408
Steuereffekt in Verbindung mit der Erfassung von IPO-Kosten 0 664
Anpassungen für tatsächliche Steuern Vorjahre 0 390
Zuschreibung von in Vorjahren wertberichtigten Verlustvorträge 0 140
Nutzung von Verlustvorträgen, für die im Vorjahr keine aktive latente Steuer angesetzt war 73 31
Mindestbesteuerung 0 2
Veränderungen bei der Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern und Steuergutschriften -719 415
Sonstige 84 69
Tatsächliche Ertragsteuern -120 515
Tatsächlicher Steueraufwand (-ertrag) -39 376
Latenter Steueraufwand (-ertrag) -81 139
Ertragsteueraufwand (-ertrag) -120 515

Die Überleitung auf die tatsächlichen Steuern ist maßgeblich von der Nichterfassung steuerlicher Verlustvorträge in der NFON AG beeinflusst. Die von den Konzerngesellschaften lokal verwendeten Steuersätze liegen zwischen 18 % und 32,5 %.

D. Veränderungen der Steuerabgrenzungsposten

Für latente Steuern werden auf der Grundlage aller temporären Differenzen aktive oder passive latente Steuern unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode gebildet. Temporäre Differenzen entstehen zwischen der steuerlichen Basis von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten und werden im Laufe der Zeit ausgeglichen.

Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, deren Gültigkeit für die Periode, in der die temporären Differenzen sich auflösen werden, erwartet wird, basierend auf den Steuersätzen, die zum Abschlussstichtag gültig oder "substantively enacted" sind. Latente Steueransprüche werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass zukünftig positive zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, mit denen die temporären Differenzen und steuerlichen Verluste verrechnet werden können. Aktive latente Steuern sind Ertragsteuern, die in zukünftigen Perioden erstattungsfähig sind und aus abzugsfähigen temporären Differenzen oder dem steuerlich noch nicht genutzten Verlustvortrag resultieren.

E. Latente Steueransprüche / Steuerschulden (Vorjahr: nicht angesetzte latente Steueransprüche / Steuerschulden)

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Geschäftsjahr zum 31.12.2019
in TEUR aktive latente Steuern latente Steuerschulden Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr davon ergebniswirksam
--- --- --- --- ---
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 14 1.437 -1.414 -1.414
Immaterielle Vermögenswerte 8 2.646 -2.645 -2.645
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 0 16 16
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 0 0 1 1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15 31 96 96
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 0 32 26 26
Eigenkapital
Kapitalrücklage 105 0 105 105
Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 1.007 0 1.007 1.007
Kurzfristige Verbindlichkeiten 0 0 14 14
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 36 0 34 34
Kurzfristige Rückstellungen 2 0 66 66
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 369 0 339 339
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 121 3 -105 -105
Konsolidierungseffekte 26 0 -8 -8
Zwischensumme temporäre Differenzen 1.702 4.148 -2.465 -2.465
Steuerlicher Verlustvortrag 3.162 0 3.022 3.022
Zwischensumme temporäre Differenzen 4.864 4.148 557 557
Saldierung -4.071 -4.071 0 0
Zwischensumme temporäre Differenzen nach Saldierung 793 77 557 557
Wertminderung -665 0 -638 -638
Wertaufholung 23 0 -415 -415
Wertminderungen im Vorjahr -19 0 415 415
Summe temporäre Differenzen 132 77 -81 -81

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Geschäftsjahr zum 31.12.2018
in TEUR aktive latente Steuern latente Steuerschulden Veränderungen im laufenden Geschäftsjahr davon ergebniswirksam
--- --- --- --- ---
Vermögenswerte
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 12 21 -19 -19
Immaterielle Vermögenswerte 8 0 8 8
Sonstige langfristige Vermögenswerte 0 16 -16 -16
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 0 1 2 2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12 125 -107 -107
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 12 69 15 15
Eigenkapital
Kapitalrücklage 0 0 -312 -312
Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 0 17 -81 -81
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 0 1 1
Kurzfristige Rückstellungen 0 64 -64 -64
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 30 0 -27 -27
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 225 1 183 183
Konsolidierungseffekte 37 4 33 33
Zwischensumme temporäre Differenzen 337 319 -384 -384
Steuerlicher Verlustvortrag 141 0 141 141
Zwischensumme temporäre Differenzen 478 319 -243 -243
Saldierung -256 -256 0 0
Zwischensumme temporäre Differenzen nach Saldierung 222 63 -243 -243
Wertminderung -23 0 -22 -22
Wertaufholung 438 0 438 438
Wertminderungen im Vorjahr -434 0 -33 -33
Summe temporäre Differenzen 203 63 139 139

F. Steuerlicher Verlustvortrag

Es werden keine latenten Steueransprüche für gewerbesteuerliche Verlustvorträge von TEUR 50.296 (2018: TEUR 31.596) und für körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von TEUR 54.547 (2018: TEUR 31.918) ausgewiesen. Von den gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen betreffen TEUR 13.511 das Berichtjahr und TEUR 36.785 frühere Perioden. Von den körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen betreffen TEUR 13.883 das Berichtsjahr und TEUR 40.665 frühere Perioden. Die gewerbesteuerlichen und körperschaftsteuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche ausgewiesen wurden, unterliegen keiner Beschränkung hinsichtlich ihrer Inanspruchnahme.

G. Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Der Konzern ist der Auffassung, dass die für Steuerschulden gebildeten Rückstellungen angemessen sind, um alle steuerlich noch nicht abgeschlossenen Geschäftsjahre abzudecken, wobei diese Einschätzung auf zahlreichen Faktoren, einschließlich Auslegungen der Steuervorschriften und bisherigen Erfahrungen, basiert. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass regelmäßig verschiedene Steuerprüfungen (Betriebssteuern, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge) durchgeführt werden.

Die zukünftige Besteuerung von Dividendenausschüttungen erfolgt derzeit zu einer pauschalen Quellensteuer von 25,0 % zuzüglich eines darauf erhobenen Solidaritätszuschlags von 5,5 %.

13. Eigenkapital

Kapitalerhöhungen und Konzernjahresergebnis

Das Eigenkapital ist zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 von TEUR 43.633 auf TEUR 47.146 gestiegen. Mit Datum vom 18. Oktober 2019 hat die Active Ownership Fund SICAV-FIS SCS, Luxemburg (AOC) die in der am 2. Juli 2019 begebenen Optionsanleihe enthaltene Option ausgeübt, wodurch sich das Eigenkapital um TEUR 10.604 erhöht hat. Im Zusammenhang mit der teilweisen Zahlung des Kaufpreises aus dem DTS-Erwerb hat sich das Eigenkapital um TEUR 2.819 erhöht. Aus der Begebung vom Mitarbeiteraktienoptionen resultiert eine Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von TEUR 638. Weitere TEUR 43 der Erhöhung des Eigenkapitals betreffen die Eigenkapitalkomponente der an die AOC begebenen Optionsanleihe. Die Rücklage für Währungsumrechnung hat sich um TEUR 333 erhöht. Gegenläufig hat sich das negative Konzernergebnis in Höhe von TEUR 10.924 ausgewirkt.

Gezeichnetes Kapital und Stammaktien

Zum 31. Dezember 2019 hat die NFON AG 15.055.569 (zum 31. Dezember 2018: 13.806.816) auf den Inhaber lautende Stammaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 ausgegeben. Das gezeichnete Kapital betrug zum 31. Dezember 2019 TEUR 15.056 (31. Dezember 2018: TEUR 13.807).

Stammaktien berechtigen den Inhaber zum einfachen Stimmrecht in der Hauptversammlung und zum Erhalt einer Dividende im Falle einer Ausschüttung. An Stammaktien sind keine Einschränkungen geknüpft.

Sämtliche ausgegebenen und im Umlauf befindlichen Aktien sind zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018 vollständig eingezahlt.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Aufgeld aus ausgegebenen Aktien sowie im Zusammenhang mit dem im Vorjahr erfolgten Börsengang vorgenommene Kostenerstattungen von Transaktionskosten durch bisherige Gesellschafter. Damit verrechnet wurden im Zusammenhang mit der Platzierung neuer Aktien im Rahmen des Börsengangs stehende Transaktionskosten. Die Kapitalrücklage beinhaltet darüber hinaus in Vorperioden als Personalaufwand erfasste kumulierte Aufwendungen für anteilbasierte Vergütungstransaktionen für bestimmte Mitglieder der Geschäftsführung, in der Berichtsperiode als Personalaufwand erfasste Aufwendungen aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm sowie die Eigenkapitalkomponente der im Berichtsjahr begebenen Optionsanleihe.

Die Entwicklung des konsolidierten Eigenkapitals wird in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist entsprechend des Beschlusses der Hauptversammlung vom 12. Dezember 2019 bis zum 11. Dezember 2024 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein- oder mehrmals in Teilbeträgen das Grundkapital der NFON AG um bis zu insgesamt EUR 3.000.000 durch Ausgabe von bis zu 3.000.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu entscheiden, wobei dieses nur in folgenden Fällen ausgeschlossen werden kann:

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen ausgegeben werden, um Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen, Unternehmensteile oder sonstige Vermögenswerte, einschließlich von Rechten und Forderungen, zu erwerben und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag des Grundkapitals 10 % nicht übersteigt und zwar bezogen auf den 31. Dezember 2019, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt, der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende Betrag des Grundkapitals 10% nicht übersteigt und zwar bezogen auf den 31. Dezember 2019, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens und den Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

Das zum 31. Dezember 2018 bestehende Genehmigte Kapital I von EUR 653.409 wurde im Berichtsjahr aufgehoben.

Bedingtes Kapital

Die Schaffung eines bedingten Kapitals (bedingtes Kapital I) in der Hauptversammlung vom 09. April 2018 in der Form, dass das Grundkapital der NFON AG um bis zu EUR 3.856.060 durch Ausgabe von bis zu 3.856.060 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht wird, dient der Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 08. April 2023 auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte, Gewinnschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtbetrag bis zu EUR 115.681.800 zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf neue Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 3.856.060 zu gewähren, deren Ausgabe auch gegen Sacheinlage erfolgen kann.

Das Grundkapital der NFON AG wird des Weiteren zur Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen (Bezugsrechte i.S.d. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG), die in der Zeit vom 9.4.2018 bis zum 8.4.2023 ausgeben werden, aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9.4.2018 um bis zu EUR 964.015 durch Ausgabe von bis zu 964.015 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital II).

Das bedingte Kapital I beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 2.892.045 (31. Dezember 2018: EUR 3.856.060). Das bedingte Kapital II ist zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Beschluss in der HV vom 9.4.2018 unverändert.

Gewinnrücklage

Die Gewinnrücklagen enthalten in früheren Jahren und in 2019 entstandene Verluste.

Rücklage für Währungsumrechnung

Das kumulierte sonstige Ergebnis dient der Erfassung von Differenzen aus der Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Konzern-Gesellschaften in die Konzernwährung.

Stimmrechte

Die NFON AG hat im Jahr 2019 folgende Mitteilungen gemäß § 33 Absatz 1, § 38 Absatz 1 und § 40 WpHG auf der Website des Konzerns veröffentlicht:

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Datum der Änderung der Beteiligung Name der Inhaber der Beteiligung Schwellenwertüber-/-unterschreitung Anteil der Stimmrechte
25.03.2019 KBC Asset Management NV, Brüssel, Belgien Unter 3% 2,99%
25.04.2019 Swedbank Robur Fonder AB, Sundyberg, Schwedern Über 3% 3,18%
21.05.2019 Dr. Matthias Hallweger (indirekt) Unter 5%, unter 3% 0,00%
28.05.2019 FIL Limited, Pembroke, Bermuda Unter 3% 2,80%
17.07.2019 FIL Limited, Pembroke, Bermuda Über 3% 3,05%
09.08.2019 FIL Limited, Pembroke, Bermuda Unter 3% 2,95%
01.10.2019 Klaus Röhrig (indirekt) Über 3% 3,12%
01.10.2019 Florian Schubhauer (indirekt) Über 3 % 3,12%
21.10.2019 Earlybird Verwaltungs GmbH, München, Deutschland Unter 15% 14,05%
21.10.2019 Klaus Röhrig (indirekt) Über 5% 9,33%
21.10.2019 Florian Schuhbauer (indirekt) Über 5% 9,33%
04.12.2019 Klaus Röhrig (indirekt) Über 10% 11,43%
04.12.2019 Florian Schuhbauer (indirekt) Über 10% 11,43%

Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten bzw. diese auszubauen, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Konzerns durch organisches und anorganisches Wachstum sicherzustellen.

Derzeit wird keine Dividende ausgeschüttet.

14. Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie (basic earnings per share) wird berechnet, indem das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehende Periodenergebnis nach Steuern durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Periode ausstehenden Stammaktien dividiert wird.

Das verwässerte Ergebnis je Aktie (diluted earnings per share) wird berechnet, indem das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zustehende bereinigte Ergebnis nach Steuern und die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während der Berichtsperiode ausstehenden Stammaktien um die Auswirkung etwaiger Verwässerungseffekte bereinigt werden, die mit der Umwandlung potenzieller Stammaktien verbunden sind. Im dargestellten Vorjahreszeitraum gab es keine verwässernden Instrumente. Das Unternehmen hatte zwar anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barausgleich und Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente gewährt, zukünftige Zahlungen im Rahmen der Pläne werden jedoch bar abgegolten bzw. erfolgen gar nicht aufgrund der im Vorjahr erfolgten Cancellation. Daher gelten die gewährten Instrumente im Sinne der Berechnung des Ergebnisses je Aktie nicht als potenzielle im Umlauf befindliche Stammaktien.

Das Ergebnis je Aktie gemäß der folgenden Tabelle zeigt das Ergebnis aus dem fortzuführenden Geschäft.

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in TEUR 2019 2018
Den Eigentümern des Mutterunternehmens für das unverwässerte Ergebnis je Aktie zurechenbarer Gewinn (Verlust) für das Jahr -10.924 -8.113
Den Eigentümern des Mutterunternehmens für das verwässerte Ergebnis je Aktie zurechenbarer Gewinn (Verlust) für das Jahr -10.924 -8.113

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Menge 2019 2018
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien für das unverwässerte Ergebnis je Aktie 14.190.255 10.669.523
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stammaktien für das verwässerte Ergebnis je Aktie 14.190.255 10.669.523

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Geschäftsjahr zum 31.12.
in EUR 2019 2018
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Verlust je Aktie
Unverwässertes Ergebnis -0,77 -0,76
Verwässertes Ergebnis -0,77 -0,76

15. Sonstige betriebliche Erträge

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in TEUR 2019 2018
Sonstige betriebliche Erträge
Nicht unmittelbar zahlungswirksame mitarbeiterbezogene Leistungen 277 277
Verschiedene sonstige Erträge 359 239
Erstattung für Management Boni 0 740
Summe sonstige betriebliche Erträge 635 1.256

Nicht unmittelbar zahlungswirksame mitarbeiterbezogene Leistungen beinhalten Beträge, die Mitarbeitern für die Firmenwagennutzung berechnet werden. TEUR 102 der verschiedenen sonstigen Erträge betreffen Erträge aus der Untervermietung von Büroräumen. Die infolge des im Vorjahr erfolgten Börsengangs an den Vorstand gezahlten Boni wurden von den Altgesellschaftern getragen. Diese Erstattung war in Höhe von TEUR 740 im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten. Der entsprechende Aufwand war im Personalaufwand erfasst. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus öffentlichen Zuschüssen in Höhe von TEUR 199 (2018: TEUR 117) enthalten.

16. Sonstige betriebliche Aufwendungen

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in TEUR 2019 2018
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Marketingaufwendungen 9.044 5.452
Verkaufsprovisionen 6.733 4.305
Allgemeine Verwaltung 1.487 992
Supportkosten 523 405
Vertriebskosten 88 147
Beratungsaufwendungen 2.616 2.711
IT-Aufwendungen 1.359 753
Reisekosten 1.297 1.022
Mietkosten 808 1.181
Sonstiger Personalaufwand 2.820 1.908
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen 26.773 18.875

Der Anstieg der Marketingaufwendungen im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr resultiert insbesondere aus verschiedenen Marketingprojekten im Zusammenhang mit Cloudya.

Da Verkaufsprovisionen einen prozentualen Anteil der durch Vertriebspartner oder Händler erzielten Umsatzerlöse darstellen, war der Anstieg von TEUR 4.305 im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 6.733 im Geschäftsjahr 2019 hauptsächlich auf den Anstieg der Umsatzerlöse insgesamt und insbesondere auf den höheren Anteil der über Partnerkanäle generierten Umsatzerlöse zurückzuführen.

Der Anstieg der Reisekosten im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr resultiert vor allem aus dem gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Geschäftsvolumen und der damit einhergehenden Ausweitung der Reisetätigkeit, insbesondere der Vertriebsmitarbeiter.

Die Beratungsaufwendungen beinhalten im Geschäftsjahr 2019 Rechtskosten in Höhe von TEUR 750 und Beratungsaufwendungen in Höhe von TEUR 1.865.

Der Anstieg des sonstigen Personalaufwands von TEUR 1.908 im Geschäftsjahr 2018 auf TEUR 2.820 im Geschäftsjahr 2019 beruhte hauptsächlich auf höheren Kosten für Freelancer sowie auf höheren Kosten für die Personalbeschaffung, die zur Unterstützung unserer Wachstumsstrategie erforderlich waren.

Der Rückgang der Mietkosten resultiert aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 im Berichtsjahr.

17. Personalaufwand und Mitarbeiter

Der Personalaufwand setzte sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2019 2018
Löhne und Gehälter 19.582 15.745
Sozialabgaben 3.780 2.314
Anteilsbasierte Vergütungspläne 1 638 3.664
Aufwendungen für Altersversorgung und andere soziale Leistungen 135 39
Sonstiger Personalaufwand 110 319
Summe 24.246 22.082
1 Davon mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente 638 3.551

Die Aufwendungen für Altersversorgung und andere soziale Leistungen betreffen hauptsächlich die Einzahlungen des Unternehmens in beitragsorientierte Pläne (Beiträge zu staatlichen Plänen), die erfasst werden, wenn die zugehörige Leistung erbracht wird. Im Voraus bezahlte Beiträge werden in dem Maße als Vermögenswert erfasst, in dem eine Rückerstattung oder eine Verringerung künftiger Zahlungen möglich ist.

Die Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungspläne im Vorjahr betrafen mit TEUR 3.551 die sogenannte „Cancellation” der in Vorjahren mit Vorständen abgeschlossenen anteilsbasierten Vergütungspläne (mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente). Die Auszahlung dieser Vergütungspläne hing sowohl am Eintritt eines Exits als auch teilweise an der Erreichung eines bestimmten Prozentsatzes von (bestehenden) Anteilen, welche im Falle eines Exits auf neue Anteilseigner übergehen hätte müssen. Letztere Bedingung wurde beim IPO im Mai 2018 nicht erreicht. Insofern kam und kommt es (auch zukünftig) aus diesen Vergütungsplänen zu nahezu keiner Auszahlung. Nichtsdestotrotz wären entsprechend den Vorgaben des IFRS 2 die bei der Gewährung der Vergütungsprogramme festgelegten Zeitwerte der Bilanzierung weiterhin zugrunde zu legen und bis zum Ende der Vesting-Periode (im Jahr 2021) aufwandswirksam der Kapitalrücklage zuzuführen. Die im Zusammenhang mit dem Börsengang mit den Vorständen abgeschlossene Bonusvereinbarung mit der Bedingung, dass die Ansprüche aus den in Vorjahren abgeschlossenen anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen verfallen, war als „Cancellation” im Sinne des IFRS 2 dieser in Vorjahren abgeschlossenen anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen zu werten. Infolgedessen mussten im Hinblick auf diese Vergütungspläne die zum Zeitpunkt der Cancellation verbliebenen Beträge, welche ursprünglich geplant über die im Geschäftsjahr 2021 endende Vestingperiode der Kapitalrücklage hätten zugeführt werden müssen, vollumfänglich im Vorjahr bilanziert werden (sogenanntes „accelerated vesting"). Die entsprechenden Bonuszahlungen wurden von den Altgesellschaftern erstattet, so dass es netto zu keinem Cash-Abfluss beim Konzernkam.

In 2019 waren durchschnittlich 346 Angestellte und 14 leitende Angestellte (2018: 228 und 11) beschäftigt.

18. Umsatzerlöse

A. Art der Güter oder Dienstleistungen

Nachfolgend werden die Hauptaktivitäten beschrieben, mit denen der Konzern seine Umsatzerlöse erwirtschaftet:

Der Konzern erwirtschaftet seine Umsatzerlöse vorrangig mit Telefondienstleistungen. Die meisten der vom Konzern geschlossenen Verträge beziehen sich auf Telefondienstleistungen mit oder ohne den Verkauf von Hardware und anderer Dienstleistungen.

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Produkte und Dienstleistungen Art und Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Erfüllung der Verpflichtung
Wiederkehrend Wiederkehrende Dienstleistungen werden in der Regel durch monatliche Zahlungen einer festen Lizenzgebühr pro Arbeitsplatz zuzüglich einer weiteren festen oder volumenbasierten Gebühr für die Nutzung von Sprachtelefonie abgegolten.
Monatlich kündbare Verträge: Telefondienstleistungen werden über einen bestimmten Zeitraum erfüllt, d. h. in dem Monat der Dienstleistung, über die der Kunde eine Vereinbarung geschlossen hat.
Auf der Basis der erbrachten Dienstleistungen stellt NFON den Kunden eine monatliche Rechnung. Bei den meisten Kunden werden die fälligen Beträge per Lastschrift eingezogen. Wenn ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde, geht das Geld mit dem Lastschrifteinzug nach dem Monat ein, in dem die Dienstleistung erbracht wurde. Der Umsatzerlös wird erfasst, wenn die jeweiligen Leistungsverpflichtungen erfüllt sind, d. h. in dem Monat, in dem die Telefondienstleistung für den Kunden erbracht wird.
Langfristige Verträge: Monatliche Telefondienstleistungen werden über einen bestimmten Zeitraum erfüllt, d.h. über die Mindestlaufzeit des Vertrags (z.B. 24 Monate).
Auf der Basis der erbrachten Dienstleistungen sendet NFON den Kunden eine monatliche Rechnung. Bei den meisten Kunden werden die fälligen Beträge per Lastschrift eingezogen. Wenn ein Lastschriftverfahren vereinbart wurde, geht das Geld mit dem Lastschrifteinzug nach dem Monat ein, in dem die Dienstleistung erbracht wurde. Der Umsatzerlös wird über die Zeit erfasst, in der die jeweiligen Leistungsverpflichtungen erbracht werden. Die Höhe des Umsatzerlöses basiert auf der Zuteilung des Transaktionspreises zu den Leistungsverpflichtungen auf der Grundlage der Methode der relativen Einzelveräußerungspreise. Der zu Laufzeitbeginn eines Vertrags geschätzte gesamte Transaktionspreis wird den Leistungsverpflichtungen zugeteilt, die von Anfang an bekannt sind (z. B. monatliche Pauschale für ein bestimmtes Minutenkontingent). Die Umsatzerlöse für diese Leistungsverpflichtungen werden während der Laufzeit des Vertrags linear erfasst, da dies den Umsatzerlös für jeden Monat des Vertrags am besten darstellt. Bei Dienstleistungen, die sich während der Vertragslaufzeit ändern können, werden die Umsatzerlöse erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht wird, z. B. in dem Monat, in dem die Gesprächsminuten vom Kunden in Anspruch genommen werden.
Nicht wiederkehrend Hardware:
Der Umsatzerlös wird erfasst, sobald die Verfügungsmacht auf den Kunden übertragen wird.
Aktivierung des Ports:
Die Aktivierung des Ports führt zu einer Erweiterung des Konzernnetzes und nicht zur Übertragung eines Guts oder einer Dienstleistung auf den Kunden. Somit stellt die Aktivierung des Ports keine separate Leistungsverpflichtung dar.
Portierung bestehender Telefonnummern /Einrichtung neuer geografischer Telefonnummern:
Der Kunde kann sich nicht dafür entscheiden, diese Portierungsaktivität nicht zu kaufen, ohne dass dies die monatlichen Telefondienstleistungen erheblich beeinträchtigen würde. Somit gilt sie nicht als separate Leistungsverpflichtung.
Beratungsleistungen, Schulungsdienstleistungen:
Der Umsatzerlös wird erfasst, sobald Schulungen erbracht werden, oder über den Zeitraum, in dem die Beratungsleistung erbracht wird. Allerdings ist der Anteil derartiger Schulungen und Dienstleistungen im Vergleich zu anderen Dienstleistungen und Produkten eher gering.
Auf der Basis der bereitgestellten Produkte oder Dienstleistungen sendet NFON den Kunden eine monatliche Rechnung. Der Kunde bezahlt die Rechnung per Lastschrift oder Überweisung im Monat nach dem Monat, in dem die Leistungsverpflichtung erfüllt wird. Umsatzerlöse aus Hardware werden erfasst, wenn die Hardware geliefert wird und alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen auf den Kunden übertragen werden. Umsatzerlöse für andere nicht wiederkehrende Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Leistungsverpflichtungen erbracht werden, z. B. in dem Monat, in dem die Schulungsdienstleistung für den Kunden erbracht wird. Wenn eine Dienstleistung nicht als Leistungsverpflichtung eingestuft wird, wird die erhaltene Gegenleistung den Leistungsverpflichtungen des Vertrags zugeteilt und entsprechend als Umsatzerlös erfasst.
Bei allen nicht wiederkehrenden Umsatzerlösen werden die jeweiligen Barmittel zur Mitte des Monats nach der jeweiligen Transaktion erhalten.

Kundenverträge, die sowohl wiederkehrende als auch nicht wiederkehrende Dienstleistungen und/oder Produkte umfassen können, haben meistens keine Mindestvertragslaufzeit, sondern sind monatlich rollierende Verträge. Im Hinblick auf diese Verträge geht die Unternehmensleitung davon aus, dass die Vertragslaufzeit mindestens einen Monat beträgt, denn der Kunde hat das Recht zur monatlichen Kündigung. Daher kann die tatsächliche Vertragslaufzeit zu Vertragsbeginn nicht verlässlich geschätzt werden.

Bei langfristigen Verträgen, das heißt Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit, ermittelt NFON bei Vertragsbeginn die vom Kunden über die Laufzeit des Vertrags insgesamt zu zahlende Gegenleistung, basierend auf den Gebühren, die verlässlich geschätzt werden können. Zudem ermittelt der Konzern die Leistungsverpflichtung jeder Dienstleistung / jedes Produkts, berechnet auf der Basis der Preislisten den jeweiligen Einzelveräußerungspreis für jede Leistungsverpflichtung und ordnet die jeweiligen Einzelveräußerungspreise über die Laufzeit des Vertrags den Leistungsverpflichtungen zu.

B. Aufgliederung von Erlösen

In der folgenden Tabelle werden die Umsatzerlöse nach Segmenten nach wiederkehrenden und nicht wiederkehrenden Produkten / Dienstleistungen aufgegliedert. Sämtliche Umsatzerlöse resultieren um Berichtsjahr - wie auch im Vorjahr - aus Verträgen mit Kunden.

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in TEUR 2019 2018
Produkt / Dienstleistung
Wiederkehrende Umsätze
NFON AG 29.900 25.621
Deutsche Telefon Standard GmbH 7.718 0
nfon GmbH 4.319 3.688
NFON UK Ltd. 5.811 5.076
NFON Iberia SL 301 199
NFON ITALIA S.R.L. 7 0
NFON France 5 0
Summe wiederkehrende Umsätze nach Segmenten 48.060 34.584
Überleitung auf wiederkehrende Konzernumsatzerlöse -5 0
Wiederkehrende Konzernumsatzerlöse 48.055 34.584
Nicht wiederkehrende Umsätze
NFON AG 5.654 6.226
Deutsche Telefon Standard GmbH 1.022
nfon GmbH 1.496 1.037
NFON UK Ltd. 842 1.106
NFON Iberia SL 33 75
NFON ITALIA S.R.L. 9
NFON France 5
Nicht wiederkehrende Umsätze nach Segmenten 9.063 8.443
Überleitung auf nichtwiederkehrende Konzernumsatzerlöse
Nichtwiederkehrende Konzernumsatzerlöse 9.063 8.443
Konzernumsatzerlöse 57.117 43.028

C. Vertragssalden

Die folgende Tabelle enthält Informationen über Forderungen, Vertragsvermögen und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden.

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Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Forderungen, die in Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten sind 7.558 5.859
Vertragsvermögen 220 210
Vertragsverbindlichkeiten 290 18

Das in der Bilanz unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesene Vertragsvermögen, bezieht sich hauptsächlich auf die Rechte des Konzerns auf die Gegenleistung für in der Berichtsperiode abgeschlossene, aber noch nicht abgerechnete Leistungen. Mit Rechnungstellung an den jeweiligen Kunden werden die entsprechenden Beträge in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen umgegliedert. In den dargestellten Berichtsperioden wurden keine Wertminderungen im Zusammenhang mit Vertragsvermögen erfasst.

Die Vertragsverbindlichkeiten aus langfristigen Verträgen, die unter sonstige Verbindlichkeiten in der Bilanz dargestellt werden, beziehen sich hauptsächlich auf die von Kunden erhaltene Vorauszahlungen für Dienstleistungen zu Laufzeitbeginn des Vertrags (z. B. Aktivierungsgebühren, Portierung von Telefonnummern), die keine separaten Leistungsverpflichtungen darstellen und über einen bestimmten Zeitraum als Teil vertraglicher Leistungsverpflichtungen erfasst werden.

Aufgrund der revolvierenden Natur der langfristigen Verträge und der Wesentlichkeitsüberlegungen werden alle Vertragsvermögen und Vertragsverbindlichkeiten als kurzfristige Vermögenswerte beziehungsweise Verbindlichkeiten eingestuft. NFON erhält Vorauszahlungen (z. B. für die Aktivierung des Ports und für die Portierung bestehender Telefonnummern / Einrichtung neuer geografischer Telefonnummern), die nicht den separaten Leistungsverpflichtungen zugeordnet werden. Langfristige Verträge enthalten keine signifikante Finanzierungskomponente.

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2019 2020
in TEUR 01.01. Auflösung Neu in Auflösung neu 31.12. Auflösung in
--- --- --- --- --- --- ---
Vertragsvermögen 210 78 106 18 220 122
Vertragsverbindlichkeit 18 9 368 87 290 120

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2018
in TEUR 01.01. Auflösung Neu in Auflösung neu 31.12.
--- --- --- --- --- ---
Vertragsvermögen 18 7 242 43 210
Vertragsverbindlichkeit 28 18 9 1 18

D. Den verbleibenden Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis

Die folgende Tabelle enthält die Umsatzerlöse, von denen erwartet wird, dass sie in der Zukunft in Verbindung mit im Berichtszeitraum nicht (oder nur teilweise) erfüllten Leistungsverpflichtungen erfasst werden. Dies betrifft hauptsächlich zukünftige Umsatzerlöse aus festen Preiskomponenten im Rahmen langfristiger Verträge (d. h. Pauschalen).

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Geschäftsjahr zum 31.12. Erfassung in
in TEUR 2019 2020 2021 2022 und Folgejahre
--- --- --- --- ---
Nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordneter Transaktionspreis 1.795 875 545 375
Anteil 100% 49% 30% 21%

Der Konzern wendet die Erleichterung gemäß Paragraph C5(d) von IFRS 15 an und legt die Höhe des Transaktionspreises, der den zum 31. Dezember 2019 verbliebenen Leistungsverpflichtungen zugeordnet ist, nicht offen.

E. Kosten für die Anbahnung eines Vertrags

Die Kosten für die Anbahnung eines Vertrags beziehen sich auf zusätzliche Provisionen zwischen 25,0 % bis 85,0 %, die für die Anbahnung von Kundenverträgen an Intermediäre (hauptsächlich Vertriebspartner und Händler) gezahlt werden. Im Hinblick auf langfristige Verträge werden diese Kosten linear über die unkündbare Vertragslaufzeit abgeschrieben, da diese den Zeitraum darstellt, in dem NFON Produkte und Dienstleistungen auf die Kunden überträgt.

Die Unternehmensleitung geht davon aus, dass die für die Anbahnung des gesamten Vertrags an die Partner gezahlten Provisionen über die Vertragslaufzeit beim Kunden abgerechnet werden können. Wann immer die Vertragslaufzeit mehr als zwölf Monate beträgt, aktiviert der Konzern die Provisionen als Vertragskosten. Diese beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 108 (2018: TEUR 124).

Bei monatlichen Verträgen, die im NFON-Konzern die Mehrheit der Kundenverträge bilden, erfasst NFON unter Anwendung der Erleichterungen in IFRS 15 die zusätzlichen Kosten für die Anbahnung eines Vertrags zum Zeitpunkt ihres Entstehens als Aufwand. Die Provisionen im Rahmen derartiger Verträge betrugen 2019 TEUR 6.529 (2018: TEUR 4.316) und sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Konzern-Gewinn- und -verlustrechnung erfasst.

19. Leasingverhältnisse

Der Konzern mietet Büroräume und Fahrzeuge. Die Laufzeit der Leasingvereinbarungen liegt typischerweise zwischen 3 und 5 Jahren. Sofern diesen Verträgen eine kurzfristige Laufzeit zugrunde liegt, erfasst der Konzern weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten. Die entsprechenden Aufwendungen werden im operativen Cash Flow erfasst. Im Zusammenhang mit den als Finanzverbindlichkeiten passivierten Leasingverbindlichkeiten erfasst der Konzern die entsprechenden Auszahlungen im Finanzierungs-Cash Flow in der Konzernkapitalflussrechnung. Bei manchen Verträgen hat sich der Konzern dazu entschieden, eine Mietverlängerungsoption zu vereinbaren, um kurzfristig über verschiedene operative Optionen zu verfügen.

Informationen über Leasingverhältnisse, in denen NFON Leasingnehmer ist, werden nachfolgend dargestellt.

Nutzungsrechte

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in TEUR Grundstücke und Gebäude KFZ Gesamt
Stand zum 01. Januar 2019 4.337 297 4.634
Änderung Konsolidierungskreis (netto) 516 107 623
Abschreibungen des Geschäftsjahres -1.147 -241 -1.388
Zugänge zu Nutzungsrechten 551 323 874
Stand zum 31.12.2019 4.257 484 4.741

Zu weiteren Details wird auf die Anhangangabe 5 - Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen - verwiesen.

Leasingverbindlichkeiten

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in TEUR Langfristige Finanzverbindlichkeiten Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Gesamt
Grundstücke und Gebäude 3.184 1.107 4.291
KfZ 252 235 487
3.436 1.342 4.778

In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Beträge

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2019 - Leasingvereinbarungen nach IFRS 16 TEUR
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten (im Finanzergebnis erfasst) 89
Ertrag aus dem Unterleasingverhältnis von Nutzungsrechten, dargestellt in den sonstigen betrieblichen Erträgen 102
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 221
Gesamte Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse 1.578

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2018 - Operating Leasingverhältnisse nach IAS 17 TEUR
Leasingaufwand 961

20. Anteilsbasierte Vergütungen

A. Mitarbeiteraktienoptionspgrogramm

NFON hat im Berichtsjahr Aktienoptionen an die Mitglieder des Vorstands der NFON AG (Gruppe 1) und an Geschäftsführer verbundener Unternehmen (Gruppe 2) sowie an ausgewählte Mitarbeiter der NFON AG (Gruppe 3) und verbundener Unternehmen (Gruppe 4) (Aktienoptionsplan 2018) ausgegeben.

Der Kreis der Bezugsberechtigten ist individuell geregelt. Die Aktienoptionen konnten nach dem Beschluss der Hauptversammlung vom 9. April 2018 zu 31 % - insgesamt 298.845 Bezugsrechte - an die Gruppe 1, zu 11 % - insgesamt 106.042 Bezugsrechte - an die Gruppe 2, zu 42% - insgesamt 404.886 Bezugsrechte - an die Gruppe 3 und zu 16 % - insgesamt 154.242 Bezugsrechte - an die Gruppe 4 ausgegeben werden. Der genaue Kreis der Bezugsberechtigten sowie der Umfang des jeweiligen Angebots werden durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt, bzw. soweit der Vorstand betroffen ist, durch den Aufsichtsrat.

Sämtliche Bezugsrechte aus dem oben genannten Programm haben eine Wartezeit von 4 Jahren und eine Gesamtlaufzeit von 10 Jahren. Aus den Aktienoptionen können Bezugsrechte nur ausgeübt werden, wenn der Umsatz, wie im Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr der Zuteilung der Optionen ausgewiesen, gegenüber dem Umsatz wie im Konzernjahresabschluss für das letzte Geschäftsjahr vor Zuteilung ausgewiesen, um 20 % gestiegen ist. Für Mitglieder des Vorstands ist außerdem eine Kappungsgrenze nach Maßgabe von Ziffer 4.2.3. des Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehen.

Die Aktienoptionen sind nicht übertragbar. Unberührt hiervon bleiben die Aktienoptionen im Falle des Todes des Bezugsberechtigten. Sofern der Bezugsberechtigte altersbedingt aus einem mit der Gesellschaft bzw. mit einem Verbundenen Unternehmen bestehenden Anstellungs- oder Dienstverhältnis ausscheidet, ohne dass dem Bezugsberechtigten gekündigt worden ist, bleiben sämtliche Rechte aus den Optionen hiervon unberührt. Invalidität, Berufsunfähigkeit und vorzeitiger Ruhestand entsprechen dem altersbedingten Ausscheiden. Bei Vorstandsmitgliedern entsprechen Ablauf und Nichtverlängerung der Bestellung dem altersbedingten Ausscheiden. Falls ein Anstellungsoder Dienstverhältnis zwischen dem Bezugsberechtigten und der Gesellschaft bzw. einem Unternehmen der NFON Gruppe infolge einer Kündigung durch den Bezugsberechtigten oder einer ordentlichen Kündigung der Gesellschaft beendet wurde, kann der Bezugsberechtigte seine zum Beendigungszeitpunkt ausübbaren Optionen unmittelbar nach Beendigung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses innerhalb von 60 Kalendertagen ausüben, wobei sich diese Frist um die Tage verlängert, an denen aufgrund einer Ausübungssperrfrist nicht ausgeübt werden kann. Jede Option, die bis dahin nicht ausgeübt wurde, erlischt ersatzlos. Nicht ausübbare Optionen erlöschen grundsätzlich ersatzlos im Beendigungszeitpunkt. Im Falle einer einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungs- oder Dienstverhältnisses zwischen dem Bezugsberechtigten und der Gesellschaft bzw. einem Unternehmen der NFON Gruppe, kann der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats, bzw., soweit Bezugsberechtigte der Gruppe 1 betroffen sind, der Aufsichtsrat, beschließen, ob und in welchem Umfang Optionen weiter bestehen sollen; hierbei kann auch festgelegt werden, dass im Beendigungszeitpunkt noch nicht ausübbare Optionen weiterhin bestehen bleiben. Im Falles eines sogenannten Delisting Events hat der Bezugsberechtigte im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht, für jede Option von der Gesellschaft bzw. dem Rechtsnachfolger der Gesellschaft die Zahlung des Optionswerts zu verlangen.

Jedes Bezugsrecht aus Aktienoptionen berechtigt nach Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug einer Stückaktie der Gesellschaft. In den Optionsbedingungen sind jeweils die Laufzeit, der relevante Ausübungspreis (Bezugspreis), Wartezeiten und Ausübungssperrfristen geregelt.

Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Optionen basiert auf einem Binomialmodell. Der gewichtete Durchschnitt der beizulegenden Zeitwerte am Bewertungsstichtag der im Berichtsjahr gewährten Optionen beträgt 4,09 EUR.

Für die im Jahr 2019 neu ausgegebenen Optionen wurden folgende Berechnungsparameter zugrunde gelegt:

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Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis 1 8,98 EUR
Gewichtete erwartete Volatilität 39,9%
Laufzeit 10 Jahre
Gewichteter risikoloser Zinssatz 0,15%

1 entspricht dem gewichteten Durchschnitt des arithmetischen Mittels der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 10 Börsentagen vor Ausgabe der Aktienoptionen

Die Volatilität bezeichnet die Schwankung des Aktienkurses um den Durchschnittskurs der Periode. Die erwartete Volatilität wurde jeweils auf Basis der Aktienkursentwicklung der Vergangenheit ermittelt (historische Volatilität).

Es wurde eine erwartete Fluktuation von durchschnittlich 4 % berücksichtigt.

Die Ermittlung des risikolosen Zinssatzes erfolgte auf Basis der Verzinsung von risikolosen Geldanlagen mit entsprechender Laufzeit.

Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts der Optionen wurde unterstellt, dass keine Dividende ausgeschüttet wird.

Die Entwicklung der Anzahl der ausstehenden Optionen ist in den nachstehenden Tabellen erläutert.

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Anzahl Optionen Gewichteter Durchschnitt der Ausübungspreise (EUR)
Gewährte Optionen 710.229 8,98
Ausgeübte Optionen n/a n/a
Verwirkte Optionen 5.000 8,78
Verfallene Optionen n/a n/a
Ausstehende Optionen zum 31.12.2019 705.229 8,98
Davon ausübbare Optionen n/a n/a

Der im Berichtsjahr erfasste Aufwand im Zusammenhang mit anteilsbasierter Vergütung betrug EUR 638 (2018: TEUR 3.551).

B. Bis zum 31.12.2018 ausgegebene Wertsteigerungsrechte mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 hatte der Konzern die folgenden anteilsbasierten Vergütungsvereinbarungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geschlossen (die nachfolgend nicht aufgeführten Programme 1-5 waren bereits in 2017 vollständig abgewickelt):

6) Am 8. Dezember 2016 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer ehemaligen Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. Dezember 2019 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 1.112 SARs. Die Prämien sind zum Gewährungszeitraum voll erdient. Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.

Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Erlösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. die Aktien und die Gesamtzahl der gewährten SARs).

7) Am 6. Dezember 2016 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. Dezember 2019 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 3.708 SARs. Der Erdienungszeitraum begann am 1. Oktober 2016 und endet am 1. Oktober 2019. Wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis vor dem Ende des vollen Erdienungszeitraums beendet, darf er den erdienten Teil der Prämie behalten. Falls das Exit-Ereignis vor dem 30. September 2019 eintritt, sind alle SARs erdient (beschleunigte Erdienung). Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.

Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Erlösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. die Aktien und die Gesamtzahl der gewährten SARs).

8) Am 12. Dezember 2016 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. Dezember 2019 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 5.562 SARs. Der Erdienungszeitraum begann am 30. Juni 2016 und endet am 30. Juni 2019. Wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis vor dem Ende des vollen Erdienungszeitraums beendet, darf er den erdienten Teil der Prämie behalten. Falls das Exit-Ereignis vor dem 30. Juni 2019 eintritt, sind alle SARs erdient (beschleunigte Erdienung). Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50 % der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.

Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Erlösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. die Aktien und die Gesamtzahl der gewährten SARs).

9) Am 2. März 2017 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einem ehemaligen leitenden Mitarbeiter Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 31. Dezember 2019 ein Exit-Ereignis eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 1.584 SARs. Die Erdienung erfolgte in 36 monatlichen Tranchen von 1/36 bis zum 01. Januar 2015 und zum 31. Dezember 2017, d. h. zum Datum der Gewährung waren 26/36 der Prämien erdient. Wenn der Mitarbeiter das Beschäftigungsverhältnis vor dem Ende des vollen Erdienungszeitraums beendet, darf er den erdienten Teil der Prämie behalten. Falls das Exit-Ereignis vor dem 31. Dezember 2017 eingetreten wäre, wären alle SARs erdient (beschleunigte Erdienung). Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus den Exit-Erlösen (dabei ist der Exit ein Trade Sale von mehr als 50% der Aktien von NFON in einer einzigen oder in mehreren verbundenen Transaktionen), berechnet auf der Grundlage von 100 % der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.

Die Barzahlung je SAR ergibt sich, indem die Wertsteigerung (vom Basispreis zu den Exit-Er- lösen abzüglich Transaktionskosten) durch die verwässerte Anzahl der Aktien von NFON dividiert wird (d. h. durch die Aktien und die SARs).

Änderungen der SAR-Programme 7) und 8):

Am 19. Dezember 2017 änderte der Konzern die SAR-Programme 7) und 8), um für die beiden Führungskräfte in Schlüsselpositionen einen Anreiz im Hinblick auf einen geplanten Börsengang zu schaffen.

Die Zahl der jeweiligen SARs bleibt von der Änderung unberührt. Aus der Änderung ergibt sich ein modifizierter Erdienungszeitplan mit verschiedenen Erdienungszeiträumen.

Tranche 1: x %, dabei ist x der Anteil der Aktien von NFON, die - im Fall des Börsengangs - in sekundären Transaktionen verkauft werden (Erdienungsdatum von Tranche 1 - Datum des Börsengangs)
Tranche 2: (100-x) %/4
(Erdienungsdatum von Tranche 2 = Datum des Börsengangs + 15 Monate)
Tranche 3: (100-x)%/4
(Erdienungsdatum von Tranche 3 = Datum des Börsengangs + 18 Monate)
Tranche 4: (100-x)%/4
(Erdienungsdatum von Tranche 4 = Datum des Börsengangs + 21 Monate)
Tranche 5: (100-x)%/4
(Erdienungsdatum von Tranche 5 = Datum des Börsengangs + 21 Monate)

Die Führungskräfte in Schlüsselpositionen müssen bis zu den festgelegten Terminen in ihrem Beschäftigungsverhältnis bleiben, damit die jeweiligen Tranchen erdient werden.

Für Tranche 1 gilt eine Marktbedingung in Form eines Börsengangs, bei dem die Mindesterlöse den Basispreis übersteigen. Für die Tranchen 2 bis 5 gilt zusätzlich die Marktbedingung, dass die sekundären Transaktionen im Verlauf des Börsengangs mindestens TEUR 40.000 betragen müssen.

Die Ermittlung der Barzahlungen bleibt unter den geänderten SARs im Wesentlichen unverändert. Die Exit-Erlöse werden durch die Erlöse aus dem Börsengang ersetzt (NFON-Aktien vor dem Börsengang multipliziert mit dem Ausgabekurs für die Aktien).

Alle Zahlungen im Rahmen der SAR-Programme 6) bis 9) werden von den Aktionären von NFON durch Übernahme der Schulden getragen und werden daher als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. NFON ist somit das Unternehmen, das die Dienstleistungen erhält, ist aber nicht zur Begleichung der Prämien verpflichtet.

Bei den Vereinbarungen (SAR) 7) und 8) sowie bei den Modifikationen zu diesen Programmen (Modifikationen vom 19. Dezember 2017) kam es im Rahmen einer Bonusvereinbarung zwischen den Anteilseignern von NFON und den Berechtigten vom 18. Mai 2018 zu einer Annullierung. In diesem Zusammenhang wurden im 2. Quartal 2018 die Beträge, die ansonsten für die im restlichen Erdienungszeitraum erhaltenen Leistungen erfasst worden wären, sofort erfasst.

10) Am 26. Februar 2018 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 28. Februar 2021 ein IPO eintritt. Das Programm umfasst eine feste Zahl von 4.449 SARs. Für den Fall eines IPOs ergibt sich folgender Erdienungszeitplan mit verschiedenen Erdienungszeiträumen.

Tranche 1: x/ 36, dabei ist x die Anzahl der vollendeten Kalendermonate ab März 2018 bis zum IPO
Tranche 2: (18 - x)/ 36 bis Ende August 2019
Tranche 3: 12/36 bis Ende August 2020
Tranche 4: 6/36 bis Ende Februar 2021

Der Betrag der Barzahlung errechnet sich aus dem IPO-Erlös, berechnet auf der Grundlage von 100% der Aktien von NFON abzüglich Transaktionskosten abzüglich eines vertraglich vereinbarten Basispreises.

Die Führungskraft in einer Schlüsselposition muss bis zu den festgelegten Terminen in ihrem Beschäftigungsverhältnis bleiben, damit die jeweiligen Tranchen erdient werden.

Alle Zahlungen im Rahmen des SAR-Programms A.1.10) werden von den Aktionären von NFON durch Übernahme der Schulden getragen und werden daher als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente bilanziert. NFON ist somit das Unternehmen, das die Dienstleistungen erhält, ist aber nicht zur Begleichung der Prämien verpflichtet.

Bei der Vereinbarung (SAR) 10) kam es im Rahmen einer Bonusvereinbarung zwischen den Anteilseignern von NFON und dem Berechtigten vom 18. Mai 2018 zu einer Annullierung. In diesem Zusammenhang wurden im 2. Quartal 2018 die Beträge, die ansonsten für die im restlichen Erdienungszeitraum erhaltenen Leistungen erfasst worden wären, sofort erfasst.

Die zentralen Bedingungen für die Gewährungen im Rahmen der im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 geltenden Programme stellen sich wie folgt dar:

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Tag der Gewährung/ berechtigte Mitarbeiter Nummer Anzahl der Instrumente Laufzeit Erdienung am Tag der Gewährung in % Erdienungszeitraum bis Ausübungspreis je SAR in EUR
Mitgliedern der Geschäftsführung in Schlüsselpositionen gewährte SARs (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
Am 08.12.2016 SAR 6 1.112 31.12.2019 100,0 08.12.2016 119,89
Am 19.12.2017 SAR 7 mod. 3.708 31.12.2019 0,0 unterschiedl. 2 125,83  1,3
Am 19.12.2017 SAR 8 mod. 5.562 31.12.2019 0,0 unterschiedl. 2 125,83  1,3
Am 26.02.2018 SAR 10 4.449 28.02.2022 0,0 unterschiedl. 2 142,15
Leitenden Mitarbeitern gewährte SARs (Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente)
Am 02.03.2017 SAR 9 1.584 31.12.2019 72,2 31.12.2017 37,54
Summe SAR 16.415
Summe SAR per 31.12.2018 (nach Annulierungen) SAR 6,9 2.696

1 Änderung siehe Text.

2 Annulierung im Mai 2018.

3 Beizulegender Zeitwert bei Gewähung: 236,29 EUR.

Für alle Tranchen gilt eine Marktbedingung in Form eines Börsengangs, bei dem die Mindesterlöse den Basispreis übersteigen sowie dass die sekundären Transaktionen im Verlauf des Börsengangs mindestens TEUR 40.000 betragen müssen.

Der beizulegende Zeitwert der SAR-Programme zum 31. Dezember 2018 wurde anhand eines Discounted-Cash-Flow-Modells (zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Anteile am Tag der Gewährung) und der Black-Scholes-Formel (zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der SARs und der Änderungen zum Tag der Gewährung) bewertet. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts wurden mit den Vereinbarungen verbundene Dienstleistungs- und marktunabhängige Leistungsbedingungen nicht berücksichtigt.

Da eine Mitarbeiterleistung bis zum Exit-Ereignis für die SAR-Programme nicht erforderlich ist, handelt es sich bei der Exit-Bedingung um eine Nicht-Ausübungsbedingung. Die Wahrscheinlichkeit und das geschätzte Datum eines Exit-Ereignisses werden somit bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der SARs am Tag der Gewährung berücksichtigt. Für die Änderungen zu den SAR 6) und 7) waren das Ereignis des Börsengangs und die zusätzlichen Anforderungen Ausübungsbedingungen.

Der zusätzliche beizulegende Zeitwert aus den Änderungen zu den SAR 6) und 7) - gemessen als die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des geänderten Eigenkapitalinstruments und dem des ursprünglichen Eigenkapitalinstruments (beide zum Tag der Änderung am 19. Dezember 2017 geschätzt) - belief sich auf etwa EUR 236 je SAR.

Die bei der Bewertung des beizulegenden Zeitwerts zum Tag der Gewährung der im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 gewährten SAR-Programme mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente verwendeten Eingangsparameter stellten sich wie folgt dar:

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SAR 10 2018 SAR 9 2017 SAR 6 2016 SAR 7 2016 SAR 8 2016
B.1. Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
Wert je SAR zum Tag der Gewährung (spiegelt Exit-Wahrscheinlichkeit wider)
Innerer Wert (in EUR) 266,95 66,50 53,94 57,15 54,08
Zeitwert (in EUR) 0,00 0,00 0,38 0,29 0,33
Beizulegender Zeitwert (in EUR) 266,95 66,50 54,32 57,44 54,41
Erwartete Laufzeit (in Jahren) 0,2 0,08 0,31 0,31 0,31
Erwartete Exit-Wahrscheinlichkeit (in %) 80,0 40,0 70,0 70,0 70,0
Erwartete Volatilität (in %) 35,0 37,5 40,0 40,0 40,0
Erwartete Dividendenrendite (in %) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0
Risikoloser Zins (basierend auf Staatsanleihen) (in %) -0,6 -0,8 -0,7 -0,7 -0,7

Die erwartete Volatilität beruht auf einer Bewertung der historischen Volatilität des Aktienkurses von Unternehmen der Vergleichsgruppe, deren Geschäftsmodell dem von NFON ähnelt.

Die Anzahl und die gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise der SARs unter den SAR-Programmen (siehe A. 6) bis 10)) stellten sich wie folgt dar:

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Geschäftsjahr zum 31.12.
2019 2018
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Anzahl der SARs Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis in EUR Anzahl der SARs Gewichteter durchschnittlicher Ausübungspreis in EUR
--- --- --- --- ---
C. Überleitung ausstehender SARs
Zum 01.01. ausstehend 2.696 71,51 11.966 108,99
Im Geschäftsjahr verfallen 2.696 71,51 0 0
Im Geschäftsjahr ausgeübt 0 0 0 0
Im Geschäftsjahr annuliert (sofortige Erdienung) 0 0 13.719 127,11
Im Geschäftsjahr gewährt 0 0 4.449 142,15
Zum 31.12. ausstehend 0 0 2.696 71,51
Zum 31.12. ausübbar 0 0

C. Bis zum 31.12.2018 ausgegebene Wertsteigerungsrechte mit Barausgleich

Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 hatte der Konzern die folgende anteilsbasierte Vergütungsvereinbarung mit Barausgleich geschlossen:

Am 22. Februar 2018 begründete der Konzern ein Programm für Wertsteigerungsrechte (share appreciation rights, SAR), das einer Führungskraft in einer Schlüsselposition Anspruch auf eine Barzahlung gewährt, falls bis zum 30. September 2019 ein Verkauf von mehr als 50 % der Anteile von NFON oder ein IPO („Exit”) stattfindet. Wenn der Berechtigte bis zum Exit beschäftigt bleibt, erhält er eine Barzahlung. Wenn der Berechtigte bis zum Exit das Beschäftigungsverhältnis beendet oder wenn bis zum 30. September 2019 kein Exit stattfindet, verfallen die Ansprüche. Die Barzahlung bemisst sich nach dem Verkaufserlös bzw. IPO-Erlös bezogen auf 100 % der Anteile an NFON. Die Barzahlung ist auf den geringeren Betrag von EUR 200.000 und 0,5 % des den veräußernden Aktionären anlässlich des Exits tatsächlich zugeflossenen Betrags begrenzt.

Am 10. Mai 2018 fand ein IPO statt und für den Berechtigten wurde eine anteilsbasierte Barvergütung in Höhe von EUR 113.035 (0,5 % des den veräußernden Aktionären anlässlich des IPOs tatsächlich zugeflossenen Betrags) unter den sonstigen Rückstellungen erfasst.

Der beizulegende Zeitwert wurde anhand eines Discounted-Cash-Flow-Modells (zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Anteile) bewertet. Aufgrund des zum Ende des ersten Quartals 2018 erwarteten beizulegenden Zeitwerts der zugrunde liegenden Anteile ergab sich per 22. Februar 2018 der Betrag von EUR 200.000. Zum Zeitpunkt der Durchführung der Transaktion resultierte ein Betrag von EUR 113.035 (0,5% des den veräußernden Aktionären anlässlich des IPOs tatsächlich zugeflossenen Betrags) der zum 31. Dezember 2019 in den sonstigen Rückstellungen erfasst ist.

21. Finanzinstrumente

A. Einstufungen und beizulegende Zeitwerte

Beizulegender Zeitwert

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich ihrer Stufe in der Bemessungshierarchie dar. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

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31.12.2019 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert
in TEUR Buchwert Summe Buchwert Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 7.558 7.558 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 390 390 0 0 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1 36.419 36.419 0 0 0 0
Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 44.367 44.367 0 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Akquisitionsdarlehen 8.967 8.967
Optionsanleihe 5.000 5.000
Betriebsmitteldarlehen 1 26 26 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen1 5.174 5.174 0 0 0 0
Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 19.167 19.167 0 0 0 0

1 Ohne Angabe des beizulegenden Zeitwerts, da dieser annähernd dem Buchwert entspricht.

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31.12.2018 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert
in TEUR Buchwert Summe Buchwert Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen  1 5.859 5.859 0 0 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1 390 390 0 0 0 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1 41.436 41.436 0 0 0 0
Summe finanzielle Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 47.685 47.685 0 0 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
Betriebsmitteldarlehen 1 121 121 0 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 3.237 3.237 0 0 0 0
Summe finanzielle Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 3.358 3.358 0 0 0 0

1 Ohne Angabe des beizulegenden Zeitwerts, da dieser annähernd dem Buchwert entspricht.

Der Konzern erfasste in seiner Gesamtergebnisrechnung keine wesentlichen Nettogewinne oder Nettoverluste aus finanziellen Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten. Im Berichtsjahr sind TEUR 164 (2018: TEUR 0) nach der Effektivzinsmethode im Zusammenhang mit finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zu beizulegenden Zeitwert bewertet werden, berechneter Zinsaufwand im Finanzergebnis enthalten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten in der Regel in etwa dem beizulegenden Zeitwert. Alle zum Bilanzstichtag ausstehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen werden aufgrund ihrer kurzfristigen Laufzeit als kurzfristige Forderungen eingestuft.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entspricht aufgrund der kurzen Laufzeiten in etwa ihrem beizulegenden Zeitwert. Alle zum Bilanzstichtag ausstehenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sind gemäß den für das Unternehmen geltenden Zahlungsbedingungen innerhalb von 30 Tagen ab dem Abschlussstichtag zu zahlen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht in etwa ihrem Buchwert, wenn die Zahlungsmittel auf Anforderung rückzahlbar oder kurzfristiger Natur sind.Reklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Verzinsliche Kredite / Verbindlichkeiten

Der beizulegende Zeitwert verzinslicher Kredite oder Verbindlichkeiten wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode berechnet. Das Bewertungsmodell berücksichtigt die erwarteten zukünftigen Zahlungen, die mit einem risikobereinigten Diskontsatz (8,00 % p. a.) abgezinst werden.

Reklassifizierung finanzieller Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte werden nach ihrer erstmaligen Erfassung nicht neu klassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell für die Verwaltung finanzieller Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der ersten Berichtsperiode nach der Änderung des Geschäftsmodells neu klassifiziert. Für die dargestellten historischen Perioden hat der Konzern keine finanziellen Vermögenswerte neu klassifiziert.

Verzugsfälle

Der Konzern verzeichnete in den Geschäftsjahren 2019 und 2018 jeweils keine Verzugsfälle bei Zins- oder Tilgungszahlen und auch keine anderen Verstöße im Hinblick auf seine Darlehen und Kredite.

B. Finanzrisikomanagement

Für den Konzern bestehen die folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten:

1. Kreditrisiken
2. Liquiditätsrisiko
3. Marktrisiken (Zinsrisiken und Währungsrisiken)

Grundsätze des Risikomanagements

Der Vorstand trägt die Hauptverantwortung für die Aufstellung und Übersicht über die Grundsätze des Risikomanagements des Konzerns.

Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns dienen dazu, die Risiken des Konzerns zu identifizieren und zu analysieren, geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Risiken und die Einhaltung der definierten Grenzwerte zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und -systeme werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Marktbedingungen und Aktivitäten des Konzerns angemessen zu berücksichtigen. Durch Schulungen und die Festlegung von Führungsstandards und -verfahren wird ein diszipliniertes und konstruktives Kontrollumfeld geschaffen, in dem alle Mitarbeiter ihre Aufgaben und Pflichten kennen.

Allgemeine Finanzmarktrisiken

Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftsaktivitäten verschiedenen Finanzmarktrisiken ausgesetzt.

Wenn diese Finanzrisiken eintreten, könnten sie sich negativ auf das Nettovermögen, die Finanzlage und die Geschäftsergebnisse des Konzerns auswirken. Der Vorstand trägt die Hauptverantwortung für die Aufstellung und Übersicht über die Grundsätze des Risikomanagements des Konzerns. Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns dienen dazu, die Risiken des Konzerns zu identifizieren und zu analysieren, geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Risiken und die Einhaltung der definierten Grenzwerte zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und -systeme werden regelmäßig überprüft, um Änderungen der Marktbedingungen und Aktivitäten des Konzerns angemessen zu berücksichtigen. Der Konzern hat Leitlinien für Risikomanagementprozesse und für die Verwendung von Finanzinstrumenten erstellt. Diese beinhalten eine klare Aufgabentrennung von finanziellen Aktivitäten, Fakturierung, Finanzberichterstattung und zugehörigem Controlling.

Der Konzern überwacht diese Risiken aktiv anhand eines Risikomanagementsystems.

1. Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Risiko eines finanziellen Verlustes des Konzerns, wenn ein Kunde oder Vertragspartner eines Finanzinstruments seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, und ergibt sich hauptsächlich aus den Forderungen des Konzerns gegen Kunden. Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Der Konzern stuft die Steuerung des kommerziellen Kreditrisikos als entscheidend für die Erreichung der Ziele eines nachhaltigen Wachstums des Unternehmens und des Kundenstamms im Einklang mit den Risikomanagementleitlinien ein. Für die Steuerung und die Überwachung des Kreditrisikos wurden geeignete Prozesse festgelegt. Dazu gehören die laufende Überwachung der erwarteten Risiken und der Ausfallhöhe. Besondere Aufmerksamkeit wird Kunden geschenkt, die eine wesentliche Auswirkung auf den Konzernabschluss haben und bei denen - abhängig vom Geschäftsbereich und der Art der Kundenbeziehung - geeignete Kreditmanagementinstrumente zur Begrenzung des Kreditrisikos eingesetzt werden.

Die für finanzielle Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte ergebniswirksam erfassten Wertberichtigungen stellen sich wie folgt dar.

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in TEUR 2019 2018
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (einschließlich Vertragsvermögen) 28 73
Wertberichtigungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1 0 0
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 28 73

1 Siehe im Folgenden das Unterkapitel „Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente“.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Das Kreditrisiko des Konzerns wird in erster Linie durch die individuellen Merkmale jedes Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt die Unternehmensleitung auch die Faktoren, die das Kreditrisiko des Kundenstamms beeinflussen könnten, darunter das Ausfallrisiko in Verbindung mit dem Land, in dem die Kunden Geschäfte tätigen.

Zum 31. Dezember stellte sich das maximale Kreditrisiko im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nach geografischen Regionen wie folgt dar:

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Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Länder
Deutschland 5.563 4.252
Vereinigtes Königreich 1.233 1.058
Österreich und restliches Europa 762 549
Summe maximales Kreditrisiko 7.558 5.859

Der Konzern erhält für jeden Neukunden von einer Rating-Agentur ein Bonitätsrating. Hat ein Kunde ein niedriges Rating, erhält der Konzern anfangs eine Kaution von diesem Kunden. Der Konzern verfolgt das Bonitätsrating des Kunden nicht weiter, da die Forderungen per Lastschrift eingezogen werden. Nur in den Fällen, in denen Kunden negative Banksalden haben oder die Bankangaben der Bank des Kunden nicht ausreichend oder falsch sind, besteht die Möglichkeit, dass die Barmittel aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht erhalten werden. Der Konzern verfolgt Nichtzahlungen von Rechnungen auf wöchentlicher Basis. Im Fall einer Nichtzahlung stellt der Konzern nach acht Wochen nach Rechnungsdatum die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden ein.

Es gibt keine wesentlichen vertragsrechtlich noch ausstehende Beträge im Zusammenhang mit in der Berichtsperiode abgeschriebenen Forderungen die noch einer Vollstreckungsmaßnahme unterliegen.

Beurteilung des erwarteten Kreditverlusts für Kunden zum 31. Dezember 2019 und 2018

Der Konzern wendet für die Berechnung der erwarteten Kreditverluste („Expected Credit Loss", „ECL") den von IFRS 9 vorgeschriebenen vereinfachten Ansatz an. Dieser Ansatz schreibt vor, dass für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Rückstellung in Höhe der Gesamtlaufzeit-ECL erfasst werden muss. Der Konzern verwendet zur Berechnung der erwarteten Kreditausfälle bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die eine große Anzahl geringer Salden umfassen, eine Wertminderungsmatrix. Bei diesem Ansatz verwendet der Konzern Informationen zu historischen Ausfallquoten bei seinen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und passt die historischen Ausfallquoten an, um Folgendes zu berücksichtigen:

i. Informationen über die aktuellen Bedingungen;

ii. angemessene und belastbare Prognosen zukünftiger wirtschaftlicher Bedingungen.

Keine der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen werden mit beeinträchtigter Bonität erworben oder ausgereicht.

Die Verlustraten werden anhand einer „Roll Rate“-Methode auf der Grundlage der Wahrscheinlichkeit berechnet, dass eine Forderung aufeinander folgende Stufen des Verzugs bis hin zur Abschreibung durchläuft. Die „Roll Rates“ werden für verschiedene geografische Segmente auf der Grundlage der Laufzeitenstruktur der Forderungen berechnet.

NFON stuft Forderungen, die seit mehr als 90 Tagen fällig sind, als Forderungen mit beeinträchtigter Bonität ein. Die Unternehmensleitung hält den Zeitraum von 90 Tagen für angemessen. Ein Minimum von 90 Tagen ist erforderlich, um zu ermitteln, ob die Kunden zahlungsunfähig sind, beispielsweise aufgrund von Insolvenz. Die Beträge werden abgeschrieben, wenn der Kunde für insolvent erklärt wird. Falls Forderungen gegenüber Kunden mehr als 90 Tage überfällig sind, wird eine Wertberichtigung auf der Grundlage der oben beschriebenen Wertminderungsmatrix ermittelt.

Die folgende Tabelle stellt das Kreditrisiko und die ECLs für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen gegenüber einzelnen Kunden zum 31. Dezember 2019 dar:

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Bruttobuchwert Verlustrate Wertberichtigung Bonität eingeschränkt
in TEUR in % in TEUR
--- --- --- --- ---
Deutschland
Nicht überfällig 5.378 2,04 58 Nein
1-90 Tage überfällig 6 20,85 3 Nein
Mehr als 90 Tage überfällig 237 49,13 31 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Deutschland 5.621 92
Vereinigtes Königreich
Nicht überfällig 859 0,37 3 Nein
1-90 Tage überfällig 512 0,89 5 Nein
Mehr als 90 Tage überfällig 61 18,22 11 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vereinigten Königreich 1.431 19
Österreich und sonstige Länder
Nicht überfällig 646 0,87 4 Nein
1-90 Tage überfällig 83 3,12 2 Nein
Mehr als 90 Tage überfällig 95 5,84 4 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Österreich und sonstigen Ländern 824 10
Gesamtsumme der Forderungen 7.876 121
Vertragsvermögen 220 0,37 0 Nein

Die folgende Tabelle stellt das Kreditrisiko und die ECLs für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögen gegenüber einzelnen Kunden zum 31. Dezember 2018 dar:

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Bruttobuchwert in TEUR Verlustrate in % Wertberichtigung in TEUR Bonität eingeschränkt
in TEUR in % in TEUR
--- --- --- --- ---
Deutschland
Nicht überfällig 3.074 0,49 15 Nein
1-90 Tage überfällig 862 1,85 21 Nein
Mehr als 90 Tage überfällig 474 4,94 22 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Deutschland 4.410 58
Vereinigtes Königreich
Nicht überfällig 548 0,19 1 Nein
1-90 Tage überfällig 514 0,41 2 Nein
Mehr als 90 Tage überfällig -1 101,97 -1 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vereinigten Königreich 1.061 2
Österreich und sonstige Länder
Nicht überfällig 400 4,94 5 Nein
1-90 Tage überfällig 130 16,62 5 Nein
Mehr als 90 Tage überfällig 87 23,93 8 Ja
Summe Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Österreich und sonstigen Ländern 617 18
Gesamtsumme der Forderungen 6.088 78
Vertragsvermögen 210 2,14 0 Nein

Die Entwicklung der Wertberichtigungen im Hinblick auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stellte sich im Geschäftsjahr 2019 wie folgt dar:

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Entwicklung während
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Wertminderungsaufwand
Anfangssaldo zum 01.01. 78 77
Erfasster Wertminderungsaufwand 42 73
Abgeschriebene Beträge 120 66
Schlusssaldo zum 31.12. 121 78

Konzentrationen des Kreditrisikos

Risikokonzentrationen werden von der Unternehmensleitung anhand der zum Periodenende von einzelnen Kunden ausstehenden Beträge ermittelt. Aufgrund der gesamteuropäischen Aktivitäten und der diversifizierten Kundenstruktur des Konzerns besteht keine wesentliche Konzentration von Kreditrisiken, ausgenommen bei einem Kunden, der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG. Zum 31. Dezember 2019 belief sich die von diesem Kunden fällige Saldoforderung auf TEUR 720 (31. Dezember 2018: TEUR 865).

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zum 31. Dezember 2019 hielt der Konzern Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 36.419 (2018: TEUR 41.436). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken und Finanzinstituten gehalten, die auf der Grundlage der Ratings von S&P Global ein Rating von A-1 bis A-2 aufweisen.

Wertberichtigungen auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden auf der Grundlage der für die nächsten zwölf Monate erwarteten Verluste bewertet und spiegeln die kurzfristigen Laufzeiten der Risiko-Engagements dar. NFON ist der Ansicht, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente aufgrund der externen Bonitätsratings der Gegenparteien ein geringes Kreditrisiko aufweisen.

2. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Das Liquiditätsmanagement des Konzerns ist darauf ausgerichtet, eine ausreichende Liquidität sicherzustellen, sodass die bestehenden Verbindlichkeiten sowohl unter normalen als auch angespannten Bedingungen bei Fälligkeit bezahlt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass keine inakzeptablen Verluste anfallen oder die Konzernreputation geschädigt wird.

Der Konzern will die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf einem Niveau über den erwarteten zukünftigen Zahlungsmittelabflüssen aus finanziellen Verbindlichkeiten (mit Ausnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) halten. Der Konzern überwacht außerdem die Höhe der erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen mit den erwarteten Zahlungsmittelabflüssen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten. Zur Vermeidung einer Konzentration von Liquiditätsrisiken bei den Zahlungsmittelzuflüssen aus normalen Verkäufen hält der Konzern zudem eine Akquisitionskreditlinie i.H.v. TEUR 10.000. Der Zinssatz von 4% bei Inanspruchnahme zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist variabel und ändert sich bei Veränderungen des monatlichen Durchschnitts des 3-Monats-EURIBOR. Die Bereitstellungsprovision beträgt 1 %.

Die folgende Tabelle stellt die vertraglichen undiskontierten Zins- und Tilgungszahlungen für die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns dar. Die Fälligkeiten basieren auf den vertraglich bestimmten Zinssätzen der Finanzinstrumente. Da für alle nachstehend aufgeführten finanziellen Verbindlichkeiten Rückzahlungszeiträume von einem Jahr oder weniger gelten (mit Ausnahme von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die gemäß den für das Unternehmen geltenden Zahlungsbedingungen 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig sind), werden die vertraglich festgelegten Fälligkeiten auf jährlicher Basis berücksichtigt:

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31.12.2019 Vertraglich festgelegte Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten
in TEUR Buchwert Vertragliche Cashflows 1 Jahr oder weniger 1-2 Jahre 2-5 Jahre 5 Jahre und mehr
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzielle Verbindlichkeiten
Betriebsmitteldarlehen 26 35 35 0 0 0
Akquisitionsdarlehen 8.967 9.326 9.326 0 0 0
Optionsanleihe 5.000 5.075 5.075 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.174 5.174 5.174 0 0 0
Leasingverbindlichkeiten 4.778 5.057 1.593 1.456 2.009 0
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 115 115 115 0 0 0
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 24.060 24.782 21.318 1.456 2.009 0

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31.12.2018 Vertraglich festgelegte Fälligkeiten finanzieller Verbindlichkeiten
in TEUR Buchwert Vertragliche Cashflows 1 Jahr oder weniger 1-2 Jahre 2-5 Jahre 5 Jahre und mehr
--- --- --- --- --- --- ---
Finanzielle Verbindlichkeiten
Betriebsmitteldarlehen 121 134 99 35 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.237 3.237 3.237 0 0 0
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 7 7 7 0 0 0
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 3.365 3.378 3.343 35 0 0

3. Marktrisiko

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, z. B. Wechselkurse oder Zinssätze, ändern und dadurch der Wert der Finanzinstrumente oder der Ergebnisse des Konzerns beeinflusst wird. Das Ziel bei der Steuerung des Marktrisikos lautet, die Gefährdung durch die Marktrisiken auf einem akzeptablen Niveau zu halten und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.

Währungsrisiko

Der Konzern ist einem Währungsrisiko ausgesetzt, wenn zwischen den Währungen, auf die Umsatzerlöse, Käufe und Kredite lauten, und den jeweiligen funktionalen Währungen der Konzernunternehmen eine Inkongruenz besteht. Die funktionalen Währungen der Konzernunternehmen sind Euro und britische Pfund. Die Währung, auf die diese Transaktionen vorrangig lauten, ist der Euro.

Währungsrisiken

Die der Geschäftsführung des Konzerns gemeldeten zusammengefassten quantitativen Daten bezüglich der Währungsrisiken, denen der Konzern ausgesetzt ist, stellen sich wie folgt dar:

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Geschäftsjahr zum 31.12.
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Forderungen / Verbindlichkeiten 3.304 3.014
Bankguthaben 0 0
Nettorisiko 3.304 3.014

Die folgenden Kurse wurden angewandt:

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Kassakurse zum 31.12. Durchschnittskurse
Zum 31.12.2019 Zum 31.12.2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
GBP 1,17536 1,11791 1,13925 1,13031

Sensitivitätsanalyse

Eine Abwertung / Aufwertung des britischen Pfunds um zehn Prozent hätte das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust um die nachfolgend aufgeführten Beträge erhöht / verringert. Diese Berechnung geht davon aus, dass die Veränderung zum Abschlussstichtag eintrat und wurde auf das zu diesem Zeitpunkt bestehende Risiko angewandt.

Bei dieser Analyse wurde unterstellt, dass alle anderen Einflussfaktoren mit Ausnahme der Wechselkurse konstant bleiben.

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Gewinn oder Verlust Eigenkapital nach Steuern
in TEUR Aufwertung (Rückgang um 10 %) Abwertung (Anstieg um 10 %) Aufwertung (Rückgang um 10%) Abwertung (Anstieg um 10%)
--- --- --- --- ---
Sensitivitätsanalyse für das Nettorisiko
31.12.2019 -330 330 320 -320
31.12.2018 -301 301 305 -305

Das Netto-Währungsrisiko ergibt sich aus auf EUR lautenden Forderungen der NFON UK deren funktionale Währung GBP ist.

Zinsänderungsrisiko

Zinsänderungsrisiko ist das Risiko, dass sich der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze verändern könnte.

Das Zinsänderungsrisiko des Konzerns betrifft fest und variabel verzinsliche kurzfristige Kredite. Das Ziel des Konzerns ist es, die Kosten der Nettokredite und die Auswirkung von Zinsänderungen auf den Zinsaufwand und das Nettoergebnis des Konzerns zu minimieren.

Zinsrisiko

Das der Geschäftsführung des Konzerns gemeldete Zinsrisiko der variabel verzinslichen Finanzinstrumente des Konzerns stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 2019 2018
Finanzielle Verbindlichkeiten
Betriebsmitteldarlehen 26 121
Für einen Erwerb zu zahlende Gegenleistung 8.967 0
Summe finanzielle Verbindlichkeiten 8.993 121

Sensitivitätsanalyse der beizulegenden Zeitwerte für verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten Im Hinblick auf das Akquisitionsdarlehen hätte eine Veränderung des Zinssatzes um 1 % das Eigenkapital und den Gewinn oder Verlust im Berichtsjahr um TEUR 90 vermindert (Abnahme)/TEUR 90 erhöht (Anstieg). Das Darlehen wird mit einem jährlichen Zinssatz von 4 % verzinst und ändert sich bei Veränderungen des monatlichen Durchschnitts des 3-Monats-EURIBOR. Eine Änderung des Zinssatzes des Betriebsmitteldarlehens hätte keinen wesentlichen Effekt auf das Eigenkapital und des Gewinn oder Verlust des Berichtsjahres.

In der Analyse wird unterstellt, dass alle anderen Variablen mit Ausnahme der Zinssätze konstant bleiben (diese Analyse enthält alle wesentlichen verzinslichen Schulden zu den Bilanzstichtagen).

Für alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten gilt ein fester Zinssatz, somit ist eine Analyse nicht erforderlich.

22. Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Unternehmen und Personen werden als nahestehend betrachtet, wenn sich die Parteien unter gemeinsamer Beherrschung befinden oder wenn eine der Parteien über die Möglichkeit verfügt, die andere Partei zu beherrschen oder einen maßgeblichen Einfluss auf oder die gemeinsame Beherrschung über deren Finanz- und Geschäftspolitik auszuüben. Bei der Betrachtung aller möglichen Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen wird der wirtschaftliche Gehalt der Beziehung und nicht allein die rechtliche Gestaltung geprüft. Darüber hinaus gelten als nahestehende Personen alle Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der NFON AG, einschließlich ihrer unmittelbaren Familienmitglieder und aller Rechtspersonen, die sich im Besitz oder unter der Beherrschung dieser natürlichen Personen befinden.

Die folgenden Tabellen stellen die Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen mit Ausnahme der Vergütung von Mitgliedern des Vorstands (im Vorjahr inkl. der Erstattung des IPO-Bonus durch die Altgesellschafter; vgl. Anhangangabe 15 - sonstige betriebliche Erträge) und des Aufsichtsrats dar. Sofern nicht anders erläutert, handelt es sich bei den nahestehenden Personen um Unternehmen, unter deren maßgeblichen Einfluss die NFON AG steht.

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Wert der Geschäftsvorfälle
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge 1 24 606

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Wert der Geschäftsvorfälle
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen 2 250 232

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Ausstehender Saldo zum 31.12.
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Forderungen 0 280

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Ausstehender Saldo 31.12.
in TEUR 2019 2018
--- --- ---
Verbindlichkeiten  3 174 11

1 Davon betreffen TEUR 19 (Vorjahr: TEUR 45) Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstands sowie TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 0) Transaktionen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats.

2 Davon betreffen TEUR 176 (Vorjahr: TEUR 59)Transaktionen mit Mitgliedern des Vorstands sowie TEUR 74 (Vorjahr: TEUR 32)Transaktionen mit Mitgliedern des Aufsichtsrats.

3 Davon betreffen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 5) Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Vorstands und TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 0) Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen wurden zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen und sind innerhalb von zwei Monaten nach dem Abschlussstichtag zu begleichen. Keiner der Salden ist gesichert. Im laufenden Jahr oder im Vorjahr wurde kein wesentlicher Aufwand für uneinbringliche oder zweifelhafte Forderungen im Hinblick auf von nahestehenden Unternehmen und Personen geschuldete Beträge erfasst.

Der Posten Verkauf von Waren und Dienstleistungen und sonstige Erträge beinhaltet cloudbasierte Dienstleistungen, die nahestehenden Unternehmen und Personen zu den gleichen Bedingungen wie anderen Kunden des Konzerns erbracht wurden. Der Posten Käufe von Waren und Dienstleistungen und sonstige Aufwendungen beinhaltet im Wesentlichen Dienstleistungen, die von Unternehmen erbracht wurden, die von nahestehenden Personen und Unternehmen beherrscht werden.

Verschiedene Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen haben Positionen in anderen Unternehmen inne, die dazu führen, dass sie diese Unternehmen beherrschen oder einen wesentlichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben.

Mehrere dieser Unternehmen haben im Laufe des Geschäftsjahres Geschäfte mit dem Konzern getätigt. Die Bedingungen dieser Geschäftsvorfälle waren nicht nachteiliger oder vorteilhafter als diejenigen, die bei ähnlichen Geschäftsvorfällen zu marktüblichen Bedingungen mit Unternehmen, die in keiner Beziehung zu Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen stehen, galten oder - unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit - hätten erwartet werden können.

Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Unternehmen und Personen können von Zeit zu Zeit Waren und Dienstleistungen vom Konzern kaufen oder dem Konzern Waren und Dienstleistungen verkaufen. Diese Käufe werden zu den gleichen Bedingungen getätigt wie diejenigen, die mit anderen Lieferanten eingegangen werden.

A. Organe und Vergütung

1. Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands sind:

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Wohnort Funktion und Beruf Externe Mandate
Hans Szymanski Berlin CEO, CFO Dipl. Kaufmann n.a.
Jan-Peter Koopmann Nackenheim CTO, Dipl. Wirtschaftsinformatiker n.a.
Cesar Flores Rodriguez Pullach im Isartal CSO, Dipl. Betriebswirt n.a.

Der Vorstand erhielt gem. §314 Abs. 1 Nr. 6 a Satz 1 bis 3 HGB im Berichtsjahr eine Vergütung in Höhe von 1.858 TEUR (im Vorjahr 2.852 TEUR). Darin enthalten sind die Gewährungswerte für aktienbasierte Vergütung in Höhe von 805 TEUR (im Vorjahr 1.388 TEUR). Für die im Vorjahr erfasste anteilsbasierte Vergütung wurde eine vollständige Kostenübernahme durch die Gesellschafter vereinbart. Insgesamt wurden 199.229 Aktienoptionen gewährt (im Vorjahr wurden 4.449 SARs gewährt).

Auf die Angabe nach § 314 Abs. 1 Nr. 6 a) Satz 5 bis 8 HGB wird aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 9.4.2018 verzichtet.

Entsprechend der IFRS - Regelungen stellt sich die Vorstandsvergütung wie folgt dar:

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in TEUR 2019 2018
Vorstandsvergütung
Summe kurzfristige Vergütung 1.053 1.464
Summe aktienbasierte Vergütung (langfristiger Anreiz) 193 1 3.664 1
Summe Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung 1.246 5.128

1 Gelangte in Höhe von EUR 3,5 Mio. nicht zur Auszahlung und wird nie zur Auszahlung gelangen; vgl. Ausführungen unter Anhangangabe 17 - Personalaufwand und Mitarbeiter.

Die kurzfristige Vergütung der Mitglieder des Vorstands beinhaltet Gehälter und Bonuszahlungen.

2. Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der NFON AG gehörten zum 31. Dezember 2019 folgende Mitglieder an:

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31.12.2019 Funktion Beruf Externe Mandate
Aufsichtsrat
Rainer Christian Koppitz Vorsitz CEO der Katek SE, München n.a.
Dr. Rupert Doehner Stv. Vorsitz Rechtsanwalt, Geschäftsführer der RECON. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München. n.a.
Günter Müller (seit 12.12.2019) Geschäftsführer der Milestone Venture Capital GmbH, Hösbach. n.a.
Florian Schuhbauer (seit 12.12.2019) Geschäftsführer Active Owneship Capital S.a.r.l und Active Ownership Corporation S.a.r.l., Grevenmacher, Luxembourg Aufsichtsrat der PNE AG, Cuxhaven
Ralf Grüßhaber (bis 12.12.2019) Geschäftsführer und CFO der think project! GmbH, München Aufsichtsrat der 11880 Solutions AG, Essen, (bis 30.09.2018)
Angelique Werner, (bis 12.12.2019), Senior Director Customer Success bei salesforce.com Germany GmbH, München n.a.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten die folgende Vergütung:

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in TEUR 2019 2018
Aufsichtsratsvergütung
Grundvergütung 119 86
Sitzungsgeld 24 24
Summe Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats 143 110

Verschiedene Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen haben Positionen in anderen Unternehmen inne, die dazu führen, dass sie diese Unternehmen beherrschen oder einen wesentlichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben.

Mehrere dieser Unternehmen haben im Laufe des Geschäftsjahres Geschäfte mit dem Konzern getätigt. Die Bedingungen dieser Geschäftsvorfälle waren nicht nachteiliger oder vorteilhafter als diejenigen, die bei ähnlichen Geschäftsvorfällen zu marktüblichen Bedingungen mit Unternehmen, die in keiner Beziehung zu Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen stehen, galten oder - unter dem Gesichtspunkt der Angemessenheit - hätten erwartet werden können.

Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Unternehmen und Personen können von Zeit zu Zeit Waren und Dienstleistungen vom Konzern kaufen oder dem Konzern Waren und Dienstleistungen verkaufen. Diese Käufe werden zu den gleichen Bedingungen getätigt wie diejenigen, die mit anderen Lieferanten eingegangen werden, und sind gemäß dem Vorstehenden oder den Kunden unter andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen erfasst.

23. Segmentinformationen

Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung abzugrenzen, die regelmäßig von den Hauptentscheidungsträgern, dem Vorstandsvorsitzenden (CEO), der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen auf die Segmente und der Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. Grundlage für die Entscheidung, welche Informationen berichtet werden, ist die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die Struktur der internen Finanzberichterstattung. Im Zuge der routinemäßigen Managementberichterstattung erhält und prüft der CEO Finanzinformationen.

Die ausgewiesenen Segmentergebnisse beinhalten die Beträge solcher Posten, die einem Segment direkt zugeordnet werden können, und die Beträge solcher Posten, die sich sinnvollerweise einem Segment zuweisen lassen. Die Segmentberichterstattung beinhaltet keine segmentinternen Verkäufe. Sie beinhaltet segmentinterne Leistungsverrechnungen. Die Unternehmensleitung bewertet die Performance in erster Linie auf der Grundlage der in der Managementberichterstattung ausgewiesenen Informationen zu Umsatzerlösen und EBITDA. Das EBITDA ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und planmäßigen Abschreibungen.

Die Segmentstruktur des Konzerns stellt dar, wie die Unternehmensleitung derzeit Finanzentscheidungen trifft und Ressourcen zuweist. Gegenüber dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 wurde die Ermittlung und Darstellung der Segmentberichterstattung modifiziert. Zum 31. Dezember 2018 wurden die Segmente nach lokalen Rechnungslegungsstandards dargestellt. Erstmalig zum Halbjahresabschluss 2019 wurden die Segmente nach IFRS dargestellt. Die Werte aus vom 31. Dezember 2018 wurden entsprechend angepasst.

Der Konzern umfasst sieben Geschäftssegmente, welche nachfolgend separat als berichtspflichtige Segmente dargestellt sind. Die sieben Geschäftssegmente sind NFON AG, Deutsche Telefon Standard GmbH, nfon GmbH, NFON UK Ltd, NFON Iberia SL, NFON Italia S.R.L. und NFON France.

Die Quelle der Umsatzerlöse aller Segmente ist in Anhangsangabe 2 Q - Wesentliche Rechnungslegungsmethoden - Umsatzerlöse und Anhangsangabe 17 - Umsatzerlöse - beschrieben.

A. Umsatzerlöse und EBITDA nach berichtspflichtigen Segmenten

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in TEUR 2019 2018
Umsatzerlöse
NFON AG 35.554 31.848
Deutsche Telefon Standard GmbH 8.740 0
nfon GmbH. 5.815 4.725
NFON UK Ltd. 6.654 6.181
NFON Iberia SL 334 273
NFON ITALIA S.R.L. 16 0
NFON France 10 0
Summe der Umsatzerlöse der berichtspflichtigen Segmente 57.123 43.028
Überleitung -5 0
Summe Konzernerlöse 57.117 43.028

Die Umsatzerlöse nach berichtspflichtigen Segmenten gemäß der vorstehenden Tabelle entsprechen den Umsatzerlösen mit externen Kunden und basieren auf IFRS. Interne Rechnungsstellungen werden bei den Segmenten als Be- und Entlastung der Kosten dargestellt und sind nicht in den Umsätzen enthalten. Hierbei sind die betriebswirtschaftlichen Kostenverrechnungen im EBIDA enthalten, während steuerliche Verrechnungspreisanforderungen außerhalb des EBITDA dargestellt werden.

Die Überleitungseffekte i. H. v. -5 TEUR (im Vorjahr: 0 TEUR) betreffen Wechselkursunterschiede bei der Umrechnung der NFON UK, die im Managementreporting mit dem Monatsdurchschnittskurs und im Konzernabschluss mit dem Jahresdurchschnittskurs durchgeführt wurde.

Die im Konzernabschluss 2018 aufgrund der damaligen Darstellung enthaltenen Überleitungseffekte in den Umsatzerlösen i. H.v. 9 TEUR aus IFRS-Anpassungen wurden verursachungsgemäß den jeweiligen Gesellschaften zugeordnet.

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in TEUR 2019 2018
EBITDA
NFON AG 1.779 2.141
Deutsche Telefon Standard GmbH 1.024 0
nfon GmbH -842 -1.639
NFON UK Ltd. -3.354 -1.949
NFON Iberia SL -1.079 -1.225
NFON ITALIA S.R.L. -1.811 0
NFON France -840 0
Summe EBITDA der berichtspflichtigen Segmente -5.124 -2.673
Sonstige Segmente 0 32
Überleitung -1.860 -5.142
Konzern-EBITDA -6.984 -7.783
Hinzurechnung:
Abschreibungen -3.005 -690
Nettozinserträge/-aufwendungen -816 -155
Ertragsteueraufwand/ -ertrag -120 515
Konzern-Jahresergebnis -10.924 -8.113

Die interne Berichterstattung basiert auf IFRS. Sondereffekte der Periode, die als außerordentlich angesehen werden, werden im berichteten EBITDA bereinigt.

Die Überleitungseffekte zum 31. Dezember 2019 i. H.v. 1.860 TEUR betreffen die in der internen Berichterstattung bereinigte Sondereffekte aus den Kosten für Retention Boni und Stock Options i.H.v. 1.138 TEUR sowie Aufwendungen für Kapitalerhöhungen und M&A-Aktivitäten i. H.v. 722 TEUR.

Zum 31. Dezember 2018 betraf der Überleitungseffekt i. H. v. 5.152 TEUR vor allem in der internen Berichterstattung bereinigte Sondereffekte i. H.v. 5.818 TEUR aus den Kosten des Börsenganges und der aufwandswirksamen Erfassung von Retention Boni. Effekte aus der Konsolidierung und Währungsumrechnung sind mit 666 TEUR enthalten.

Die im Konzernabschluss 2018 aufgrund der damaligen Darstellung im EBITDA enthaltenen Überleitungseffekte aus IFRS-Anpassungen i.H.v. 1.778 TEUR wurden verursachungsgemäß den jeweiligen Gesellschaften zugeordnet. Die IFRS Anpassungen betrafen hauptsächlich die Erfassung von Share Based Payments i.H.v. -3.551 TEUR und die anteilige Umgliederung von Kosten des Börsenganges ins Konzerneigenkapital i.H.v. 2.428 TEUR, sowie die Umgliederung eines Cost Sharing Agreements für Kosten des Börsenganges i.H.v. -525 TEUR ebenfalls ins Konzerneigenkapital.

B. Umsatzerlöse nach Produkten / Dienstleistungen

Eine Beschreibung der Produkte und Dienstleistungen des Konzerns findet sich Anhangsangabe 17 - Umsatzerlöse. Jedes der vorstehend genannten berichtspflichtigen Segmente bietet wiederkehrende und nicht wiederkehrende Produkte und Dienstleistungen an.

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in TEUR 2019 2018
Produkt / Dienstleistung
Wiederkehrende Umsätze 48.055 34.584
Nicht-wiederkehrende Umsätze 9.063 8.443
Konzernerlöse 57.117 43.028

C. Informationen zu geografischen Bereichen

Die nachfolgenden Tabellen stellen die Umsatzerlöse und die langfristigen Vermögenswerte nach einzelnen Ländern dar. Die geografische Zuordnung der Umsatzerlöse und Vermögenswerte basiert auf dem Sitz der Unternehmen in den jeweiligen Ländern.

1. Umsatz mit externen Kunden

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in TEUR 2019 2018
Umsatzerlöse
Deutschland 43.515 31.005
Österreich 5.815 4.725
Vereinigtes Königreich 6.648 6.181
Spanien 334 273
Italien 16 0
Frankreich 10 0
Sonstige Länder 779 843
Gesamteinnahmen 57.117 43.028

2. Langfristige Vermögenswerte

Die nachfolgende Tabelle stellt die langfristigen Vermögenswerte mit Ausnahme von Finanzinstrumenten und latenten Steuern dar.

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in TEUR 2019 2018
Langfristige Vermögenswerte
Deutschland 29.269 1.455
Vereinigtes Königreich 457 131
Österreich 413 95
Italien 126
Spanien 41 2
Frankreich 26
Summe langfristiges Vermögen 30.332 1.683

D. Großkunden

Der Konzern hat keine wesentliche Kundenkonzentration. Kein einzelner externer Kunde war für 10,0 % oder mehr der Gesamteinnahmen des Konzerns verantwortlich.

24. Konzern-Kapitalflussrechnung

Die Aufstellung der Kapitalflussrechnung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des IAS 7. Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand entspricht der Bilanzposition „Liquide Mittel" und enthält ausschließlich kurzfristig kündbare Bankguthaben. Die Cashflows aus der Investitions- und aus der Finanzierungstätigkeit werden direkt ermittelt, der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit wird ausgehend vom Ergebnis nach Steuern indirekt abgeleitet. Im Rahmen der indirekten Ermittlung werden die berücksichtigten Veränderungen von Bilanzpositionen um Effekte aus der Währungsumrechnung bereinigt. Sie können daher nicht mit den entsprechenden Veränderungen auf Grundlage der veröffentlichten Konzern-Bilanz abgestimmt werden.

25. Eventual- und andere Verpflichtungen

Aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 im Berichtsjahr und der damit verbundenen Aktivierung der Nutzungsrechte von Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten bei gleichzeitiger Erfassung dieser als Finanzverbindlichkeiten, werden nachfolgend die Leasingverhältnisse mit einer Nutzungsdauer von weniger als 12 Monaten dargestellt. Die entsprechenden Mindestleasingzahlungen zum 31. Dezember 2019 belaufen sich auf 115 TEUR.

Zum 31. Dezember 2018 bestanden folgende Verpflichtungen aus zukünftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen nicht kündbarer Leasingverhältnisse:

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Mindestleasingzahlungen zahlbar in
in TEUR weniger als 1 Jahr 1-5 Jahren mehr als 5 Jahren
--- --- --- ---
Mietzahlungen 1.101 4.011 198
Zahlungen für Fahrzeugleasing 215 249 0
Summe Leasingverpflichtungen zum 31.12.2018 1.316 4.260 198

Im Geschäftsjahr 2018 belief sich der Gesamtaufwand für Operating-Leasingverhältnisse auf 961 TEUR.

Im April 2017 schloss das Unternehmen eine Vereinbarung über eine Garantie des Mutterunternehmens ab, wonach die NFON AG als Garantiegeber einem ihrer Partner, British Telecommunications plc, eine Garantie für alle vom Tochterunternehmen NFON UK zu leistenden Zahlungen gibt. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme wird als sehr gering angesehen..

Der Konzern kann im Zuge seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Rechtsstreitigkeiten, Schadenersatzansprüche sowie behördliche und regulatorische Verfahren verwickelt werden. In diesen Fällen bildet der Konzern eine Rückstellung für diese Angelegenheiten, wenn es wahrscheinlich ist, dass ein Verlust entstanden ist und die Höhe des Verlusts mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden kann. Zwar liegt die Ungewissheit über den endgültigen Ausgang solcher Angelegenheiten in der Natur der Sache, doch nach der Konsultation von Rechtsberatern ist der Konzern der Ansicht, dass die Regelung dieser Verfahren keine wesentlichen nachteiligen Folgen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Cashflows des Konzerns haben wird.

26. Sonstige Angaben

A. Abschlussprüferhonorar

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, ein Mitglied der deutschen Wirtschaftsprüfungskammer in Berlin, ist seit 2018 gesetzlicher Abschlussprüfer der Gesellschaft und des Konzerns. Der für die Gesellschaft verantwortliche Abschlussprüfer ist Matthias Koeplin.

In den Jahren 2019 und 2018 wurden für den gesetzlichen Abschlussprüfer folgende Honorare erfasst:

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in TEUR 2019 2018
Abschlussprüfung 407 201
Andere Bestätigungsleistungen 0 626
Sonstige Leistungen 156 211

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG WPG bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der NFON AG. In 2019 betreffen davon TEUR 103 für die Prüfung des Abschlusses zum 31. Dezember 2018.

Andere Bestätigungsleistungen im Vorjahr betrafen die Prüfung von Abschlüssen sowie die Erteilung von Comfort Lettern in Zusammenhang mit dem Börsengang.

Die sonstigen Leistungen betreffen qualitätssichernde Unterstützungsleistungen in Verbindung mit der Einführung neuer Rechnungslegungsgrundsätze nach IFRS sowie für die Weiterentwicklung von Richtlinien, Systemen und Prozessen vor dem Hintergrund der Anforderungen an ein börsennotiertes Unternehmen.

27. Anteilsbesitz

nfon GmbH, St Pölten / Österreich

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Anteil: 100,00 %
Jahresergebnis 2019: 12 TEUR
Eigenkapital: 8.752 TEUR

NFON UK Ltd., Maidenhead / Großbritannien

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Anteil: 100,00 %
Jahresergebnis 2019: 323 TEUR
Eigenkapital: 4.888 TEUR

NFON Iberia SL, Madrid / Spanien

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Anteil: 100,00 %
Jahresergebnis 2019: -22 TEUR
Eigenkapital: -854 TEUR

NFON Italia S.R.L, Mailand / Italien

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Anteil: 100,00 %
Jahresergebnis 2019: -48 TEUR
Eigenkapital: 52 TEUR

NFON France SAS, Paris / Frankreich

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Anteil: 100,00 %
Jahresergebnis 2019: -8 TEUR
Eigenkapital: 92 TEUR

Deutsche Telefon Standard GmbH, Mainz

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Anteil: 100,00 %
Jahresergebnis 2019: 23 TEUR
Eigenkapital: 410 TEUR

Die angegebenen Jahresergebnisse und Eigenkapitalien basieren auf den Werten aus den von den Tochtergesellschaften für Zwecke der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses erstellten IFRS-Reporting Packages (HB II).

28. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Epidemie). In diesem Zusammenhang wird mit deutlich negativen Auswirkungen auf das weltweite Wirtschaftswachstum aber auch auf das Wirtschaftswachstum in Deutschland gerechnet.

Im NFON Konzern ist weder der Einkauf, noch der Absatz unmittelbar von der Epidemie betroffen, allerdings können sich bisher nicht absehbare Auswirkungen auf zukünftige Bewertungen ergeben.

29. Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die gemäß §161 AktG abzugebende Erklärung zur Einhaltung des Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und auf der Website des Unternehmens (https://corporate.nfon.com/de/ueber-nfon/corporate-governance/entsprechens-erklaerung/) veröffentlicht.

31. März 2020

Hans Szymanski, CEO und CFO

Jan-Peter Koopmann, CTO

Cesar Flores Rodriguez. CSO

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die NFON AG, München

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Konzernlageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der NFON AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und -verlustrech- nung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht (im Folgenden auch „Konzernlagebericht") der NFON AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht im Gesetz vorgesehene Querverweise. Diese Querverweise sowie die Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen” genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. Der Lagebericht enthält als ungeprüft gekennzeichnete, nicht vom Gesetz vorgesehene Querverweise. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich nicht auf diese Querverweise sowie Informationen, auf die sich die Querverweise beziehen.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel lO Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Der Erwerb der Deutsche Telefon Standard AG

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Abschnitte 2.E und 6. des Konzernanhangs.

Das Risiko für den Abschluss

Am 1. März 2019 erwarb der NFON Konzern die Deutsche Telefon Standard AG, Mainz (DTS). Insgesamt betrug der Kaufpreis EUR 17,5 Mio. Unter Berücksichtigung des erworbenen Nettovermögens in Höhe von EUR 0,4 Mio sowie der aufgedeckten stillen Reserven aus dem Kundenstamm in Höhe von EUR 5,0 Mio und der erworbenen stillen Lasten von EUR 0,3 Mio ergab sich ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 12,4 Mio.

Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden werden nach IFRS 3 im Regelfall zum beizulegenden Zeitwert am Tag des Erwerbs angesetzt. Zur Bestimmung und Bewertung der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden hat NFON einen externen Sachverständigen hinzugezogen.

Identifikation und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind komplex und beruhen auf ermessensbehafteten Annahmen des Vorstands. Die wesentlichen Annahmen betreffen die Umsatzplanung und Margenentwicklung des erworbenen Geschäftsbetriebs sowie die Kapitalkosten.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden unzutreffend identifiziert bzw. fehlerhaft bewertet sind. Außerdem besteht das Risiko, dass die Angaben im Konzernanhang nicht vollständig und sachgerecht sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Unter Einbezug unserer eigenen Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Identifikations- und Bewertungsverfahren beurteilt. Dafür haben wir uns zunächst durch Befragungen von Mitarbeitern des Finanz-Bereichs sowie durch Würdigung der relevanten Verträge ein Verständnis von der Erwerbstransaktion verschafft.

Den Gesamtkaufpreis, bestehend aus einer Bar- und einer Aktienkomponente, haben wir mit dem zugrunde liegenden Kaufvertrag, dem Börsenkurs am Stichtag und den Zahlungsnachweisen abgestimmt.

Wir haben die Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des von NFON beauftragten unabhängigen Sachverständigen beurteilt. Außerdem haben wir den Prozess der Identifikation der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden vor dem Hintergrund unserer Kenntnisse des Geschäftsmodells der DTS auf Übereinstimmung mit den Anforderungen nach IFRS 3 gewürdigt. Die verwendeten Bewertungsverfahren haben wir auf Übereinstimmung mit den Bewertungsgrundsätzen untersucht.

Die erwartete Umsatz- und Margenentwicklung haben wir mit den Planungsverantwortlichen erörtert und zu historischen Finanzinformationen plausibilisiert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit dem von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten und vom Aufsichtsrat genehmigten Budget vorgenommen und die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt. Die den Kapitalkosten zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, haben wir mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Beurteilung der rechnerischen Richtigkeit haben wir unter risikoorientierten Gesichtspunkten ausgewählte Berechnungen nachvollzogen.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Anhangangaben zum Erwerb der DTS vollständig und sachgerecht sind.

Unsere Schlussfolgerungen

Das der Identifikation und Bewertung der erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen. Die wesentlichen Annahmen und Parameter sind angemessen und die Darstellung im Konzernanhang ist vollständig und sachgerecht.

Umsatzerlösrealisierung

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Abschnitte 2 und 18 des Konzernanhangs.

Das Risiko für den Abschluss

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 der NFON AG weist Umsatzerlöse in Höhe von EUR 57,1 Mio aus. Zu den Umsatzerlösen tragen insbesondere monatliche Gebühren, minutenbasierte Gesprächstarife und nicht wiederkehrende Umsatzerlöse wie der Verkauf von Hardware und die Erbringung von Dienstleistungen bei.

Der überwiegende Teil der Leistungen des NFON Konzerns wird cloudbasiert erbracht und hängt von Faktoren wie der Anzahl der Nebenstellen oder der Anzahl der Gesprächsminuten ab, die durch das IT-System der Gesellschaft erfasst und monatlich abgerechnet werden. Über die Systemaufzeichnungen der Gesellschaft hinaus liegen dementsprechend in vielen Fällen keine externen Leistungsnachweise vor. Dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht von regelmäßig 60 Tagen zu, danach gelten die abgerechneten Leistungen als abgenommen.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass Umsatzerlöse ohne wirksame Leistungsabnahme abgerechnet und somit zu hoch ausgewiesen werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Als Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten in Deutschland ist die Gesellschaft verpflichtet, die Abrechnungsgenauigkeit und Entgeltrichtigkeit der Datenverarbeitungseinrichtungen durch ein Qualitätssicherungssystem sicherzustellen und weitgehend einmal jährlich überprüfen zu lassen (§ 45 g TKG). Wir haben uns mit den entsprechenden Prüfberichten befasst, um uns einen Überblick über den eingerichteten Prozess der Umsatzlegung zu verschaffen.

Für eine mittels eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Stichprobe der Umsatzerlöse pro Kunde haben wir die zugrunde liegenden Verträge und weitere Nachweise hinsichtlich der Existenz der Kundenbeziehung gewürdigt. Weiterhin haben wir mögliche Widersprüche innerhalb der jeweiligen Frist geprüft und für ebenfalls auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens ausgewählte Umsatzerlöse Bestätigungen von Kunden eingeholt.

Ausgehend von den auf den Bankkonten erfassten Zahlungseingängen des Geschäftsjahres haben wir einen Erwartungswert der Umsatzerlöse für das gesamte Geschäftsjahr berechnet und Abweichungen zur Höhe der bilanzierten Umsatzerlöse analysiert.

Unsere Schlussfolgerungen

Die Methode zur Realisierung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

Die Konzernerklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird,
die im Konzernlagebericht enthaltenen lageberichtsfremden und als ungeprüft gekennzeichneten Angaben und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und der inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben.
Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 5. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 5. Juni 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der NFON AG als kapitalmarktorientiertes Unternehmen tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Matthias Koeplin.

München, den 31. März 2020

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Koeplin, Wirtschaftsprüfer

gez. Rothfelder, Wirtschaftsprüfer

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