Annual Report • Apr 28, 2020
Annual Report
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Die Gesellschaft mit Sitz in Mettlach ist unter der Nummer HRB 63610 im Register des Amtsgerichts Saarbrücken eingetragen.
Aktiva
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| Anhang | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| TEuro | TEuro | TEuro | TEuro | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | |||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 1 | 4.594 | 1.366 | ||
| Sachanlagen | 1 | 73.520 | 77.098 | ||
| Finanzanlagen | 2 | 311.096 | 312.993 | ||
| 389.209 | 391.457 | ||||
| Umlaufvermögen | |||||
| Vorräte | 3 | 72.366 | 64.839 | ||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 4 | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 61.760 | 59.121 | |||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 64.337 | 81.566 | |||
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 24.444 | 23.601 | |||
| 150.541 | 164.288 | ||||
| Flüssige Mittel | 5 | 183.607 | 47.984 | ||
| 406.514 | 277.111 | ||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 6 | 570 | 515 | ||
| Aktive latente Steuern | 7 | 16.276 | 9.536 | ||
| 812.569 | 678.619 | ||||
| Passiva | |||||
| Anhang | 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |||
| TEuro | TEuro | TEuro | TEuro | ||
| Eigenkapital | |||||
| Gezeichnetes Kapital | 71.909 | 71.909 | |||
| Nennbetrag der eigenen Anteile | -4.309 | -4.309 | |||
| Ausgegebenes Kapital | 8 | 67.601 | 67.601 | ||
| Kapitalrücklage | 193.587 | 193.587 | |||
| Gewinnrücklagen | 9 | 38.513 | 38.513 | ||
| Bilanzgewinn | 10 | 47.306 | 23.302 | ||
| 347.007 | 323.003 | ||||
| Rückstellungen | 11 | ||||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 137.195 | 134.591 | |||
| Übrige Rückstellungen | 73.054 | 52.749 | |||
| 210.249 | 187.340 | ||||
| Verbindlichkeiten | 12 | ||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 103.163 | 65.768 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28.816 | 27.726 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 110.521 | 60.969 | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 77 | 77 | |||
| Übrige Verbindlichkeiten | 12.689 | 13.682 | |||
| 255.266 | 168.221 | ||||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 13 | 47 | 54 | ||
| 812.569 | 678.619 |
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| Anhang | 2019 TEuro |
2018 TEuro |
|
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 14 | 510.615 | 512.376 |
| Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen und andere aktivierte Eigenleistungen | 15 | 1.826 | 3.647 |
| Gesamtleistungen | 512.441 | 516.023 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 16 | 23.490 | 28.782 |
| davon Erträge aus der Währungsumrechnung 15.499 TEuro (Vj. 14.253 TEuro) | |||
| Materialaufwand | 17 | -231.406 | -240.016 |
| Personalaufwand | 18 | -143.358 | -130.584 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 19 | -9.021 | -8.444 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 20 | -173.705 | -154.439 |
| davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung 15.920 TEuro (Vj. 12.518 TEuro) | |||
| Beteiligungsergebnis | 21 | 69.278 | 19.442 |
| davon aus verbundenen Unternehmen 66.764 TEuro (Vj. 10.230 TEuro) | |||
| Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 22 | -2.880 | -9.800 |
| Zinsergebnis | 23 | -6.237 | -6.326 |
| davon Aufwendungen aus der Aufzinsung 10.519 TEuro (Vj. 10.541 TEuro) | |||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 24 | 1.366 | -2.549 |
| davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern 6.740 TEuro (Vj. Ertrag 1.051 TEuro) | |||
| Ergebnis nach Steuern | 39.968 | 12.089 | |
| Sonstige Steuern | -822 | -861 | |
| davon Grundsteuern 568 TEuro (Vj. 608 TEuro) | |||
| Jahresüberschuss | 39.146 | 11.228 | |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 8.160 | 12.074 | |
| Bilanzgewinn | 47.306 | 23.302 |
Villeroy & Boch ist ein international führender Keramikhersteller. Als Komplettanbieter im Bad und "rund um den gedeckten Tisch" unterteilt sich unser operatives Geschäft in die beiden Unternehmensbereiche Bad und Wellness sowie Tischkultur. Konzernübergreifende Aufgaben und Funktionen werden von unseren Zentralbereichen wahrgenommen.
Die Villeroy & Boch AG fungiert als Konzernobergesellschaft für insgesamt 54 (Vorjahr: 55) direkt oder indirekt gehaltene, vollkonsolidierte Tochtergesellschaften. Die Veränderung des Konsolidierungskreises ist hauptsächlich durch die Veräußerung einer luxemburgischen Immobiliengesellschaft bedingt. Daneben wurden im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 zwei neue Tochtergesellschaften gegründet, um neue Geschäftsfelder im digitalen Umfeld zu erschließen. Auf eine Einbeziehung in den Konzernabschluss der Villeroy & Boch AG wird derzeit verzichtet, da beide Gesellschaften bisher eine nur geringe aktive Geschäftstätigkeit aufweisen und der Einfluss insgesamt auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung ist. Weitere Informationen zum Konsolidierungskreis und zur Beteiligungsstruktur von Villeroy & Boch sind in Tz. 2 des Anhangs zum Jahresabschluss dargestellt.
Unsere Produkte werden in rund 125 Ländern verkauft. Im Unternehmensbereich Bad und Wellness umfasst unser Produktportfolio keramische Badkollektionen in unterschiedlichen Stilrichtungen, Badmöbel, Dusch-, Wannen- und Whirlpoolsysteme, Armaturen, keramische Küchenspülen und ergänzendes Zubehör. Hierfür wenden wir uns in der Regel über einen zwei- bzw. dreistufigen Vertriebsweg an den Endverbraucher. Unsere Kernzielgruppen stellen dabei Händler, das verarbeitende Handwerk, Architekten, Interior Designer und Fachplaner dar. Weltweit sind unsere Bad- und Wellness-Produkte in über 12.000 Showrooms ausgestellt. Daneben erreichen wir die jeweiligen Zielgruppen über unterschiedliche Kommunikationsmedien, unter anderem über den auf unserer Internetseite speziell für Architekten, Planer und Handwerker eingerichteten Profi-Bereich, der umfassende Informationen über Produktneuheiten, Referenzen und Planungstools inklusive technischer Produktspezifikationen bietet. Dem Endverbraucher stehen zudem mit dem Badinspirator, dem Badplaner und der Augmented Reality-App praktische Anwendungen zur Verfügung, die es ihm in einer virtuellen Umgebung ermöglichen, komplette Bäder individuell zu planen und zu gestalten.
Unser Produktsortiment im Unternehmensbereich Tischkultur umfasst hochwertiges Geschirr, Gläser, Besteck und passende Accessoires, Küchen und Tischtextilien sowie Geschenkartikel. Dabei beliefern wir zum einen den Fachhandel - vom kleinen Porzellangeschäft über große Warenhausketten bis hin zu spezialisierten E-Commerce-Anbietern. Zum anderen erreichen wir den Endverbraucher über unsere eigenen Einzelhandelsaktivitäten. Dazu zählen mehr als 100 Villeroy & Boch-Geschäfte sowie nahezu 500 von unserem eigenen Personal betreute Verkaufspunkte in namhaften Warenhäusern. Außerdem verfolgen wir auch im eigenen Einzelhandel den kontinuierlichen Ausbau unserer weltweiten Onlinepräsenz. Mittlerweile vertreiben wir unsere Tischkultur-Produkte in mehr als 15 Ländern über eigene Online-Shops. Insgesamt sind unsere Produkte an weltweit rund 4.000 Verkaufsstellen erhältlich.
Darüber hinaus ergänzen wir unser Sortiment mit lizenzbasierten Produkten aus dem Bereich "Wohnen". Hierzu gehören vor allem Leuchten, Badaccessoires, Fußböden und seit Anfang 2019 Wohnmöbel.
Im Projektgeschäft beider Unternehmensbereiche setzen wir auf spezialisierte Vertriebseinheiten. Zielgruppe für Projekte im Sanitärbereich sind in erster Linie Architekten, Interior Designer sowie Planer von öffentlichen Einrichtungen, Bürogebäuden, Hotels und hochwertigen Wohnkomplexen. Im Unternehmensbereich Tischkultur sprechen wir vorrangig Investoren und Betreiber von Hotels und Restaurants an.
Die Villeroy & Boch AG und ihre Konzernzentrale haben ihren Sitz im saarländischen Mettlach.
Wir unterhalten derzeit 14 Produktionsstandorte in Europa, Asien und Amerika. Unsere Produkte für den Unternehmensbereich Tischkultur werden in den Werken Merzig und Torgau (beide Deutschland) hergestellt. In den übrigen zwölf Werken fertigen wir Produkte für den Unternehmensbereich Bad und Wellness. Sanitärkeramik produzieren wir an den Standorten in Mettlach (Deutschland), Valence d'Agen (Frankreich), Hódmezovásárhely (Ungarn), Lugoj (Rumänien), Gustavsberg (Schweden), Ramos (Mexiko) und Saraburi (Thailand). Darüber hinaus stellen wir in Treuchtlingen (Deutschland) und Mondsee (Österreich) Badmöbel her, während wir in Roden (Niederlande) und Roeselare (Belgien) Bade- und Duschwannen sowie Whirlpools und in Vargarda (Schweden) Armaturen fertigen.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG steuert den Gesamtkonzern mittels einer fest definierten Führungsstruktur und operativer Ziele, deren Erreichungsgrad durch festgelegte Kennzahlen überwacht wird. Hierbei stehen finanzielle Steuerungsgrößen im Fokus.
Die Leistungsstärke unseres Konzerns im Ganzen sowie unserer beiden Unternehmensbereiche im Einzelnen wird mit den folgenden finanziellen Steuerungsgrößen gemessen: Nettoumsatzerlöse, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) und rollierende operative Nettovermögensrendite. Letztere errechnet sich aus dem rollierenden operativen Ergebnis, dividiert durch das operative Nettovermögen auf Basis der Durchschnittswerte der vergangenen zwölf Monate. Das hier verwendete operative Ergebnis ist das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit auf Konzernebene. Das operative Nettovermögen errechnet sich als die Summe der immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen, Vorräte, Warenforderungen und der sonstigen operativen Vermögenswerte abzüglich der Summe der Lieferantenverbindlichkeiten, Rückstellungen und der übrigen operativen Verbindlichkeiten. Eine konzernübergreifende Steuerung unter Anwendung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren erfolgt derzeit nicht - diese spielen auf operativer Ebene innerhalb der Handlungsfelder Umwelt, Mitarbeiter, Lieferkette, Produktverantwortung und Compliance dennoch eine wichtige Rolle. Ausführliche Informationen über unsere nichtfinanzielle Leistung sind im Nachhaltigkeitsbericht des Villeroy & Boch-Konzerns dargestellt. Dieser nach § 315b Abs. 3 HGB erstellte, gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht ist im Internet unter www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2019 abrufbar. Für weitere Einzelheiten wird auf das Kapitel "Nachhaltigkeit" verwiesen.
Unsere Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation stärken unsere Wettbewerbsfähigkeit und bilden damit die Basis für einen langfristigen und nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg.
Einschließlich der Designentwicklung haben wir im Jahr 2019 in der Villeroy & Boch AG 11,9 Mio. Euro (Vorjahr: 11,3 Mio. Euro) in Forschung und Entwicklung investiert. Hiervon entfielen 7,5 Mio. Euro (Vorjahr: 7,2 Mio. Euro) auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness sowie 4,4 Mio. Euro (Vorjahr: 4,1 Mio. Euro) auf den Unternehmensbereich Tischkultur.
Unsere Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten konzentrierten sich auch im Geschäftsjahr 2019 auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unserer keramischen Werkstoffe, Produkte und Fertigungstechnologien.
Villeroy & Boch unterhält ein Netzwerk aus externen Partnern im Bereich der angewandten Forschung und industriellen Entwicklung. Hiermit verfolgen wir das Ziel, innovative Lösungsansätze zu generieren, um Produkte mit konkretem Kundenmehrwert zu erschaffen, effiziente Fertigungstechnologien zu ermöglichen sowie die Digitalisierung von Prozessen voranzutreiben.
Die Entwicklungsarbeiten im Rahmen des Verbundvorhabens "HyFly", einem bereits im Jahr 2016 angelaufenen Teilprojekt der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ins Leben gerufenen Forschungsinitiative "InfectControl 2020", wurden im Jahr 2019 fortgeführt. Hierbei arbeiten wir gemeinsam mit Einrichtungen aus dem Forschungs- und Hochschulwesen an der Konzeption funktioneller Oberflächen, die antibakterielle und pflegeleichte Eigenschaften miteinander vereinen. Wissenschaftliche Methoden aus der Fluidmechanik und der numerischen Simulation haben uns in die Lage versetzt, neue Konzepte für WCs und Waschtische mit besonderen hygienischen Vorteilen zu entwickeln und die Wirksamkeit im Entwurfsstadium zu überprüfen. Gemeinsam mit einer Forschungsgruppe der Universität des Saarlandes wurden innovative Verfahren zur Herstellung funktionaler Oberflächen auf ihre Machbarkeit untersucht. Ziel dieser Aktivitäten ist es, Produkte für Sanitäreinrichtungen zu erschaffen, in denen hohe Hygienestandards und die Infektionsprävention im Vordergrund stehen, wie dies zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden oder in Infrastrukturobjekten wie Flughäfen oder Bahnhöfen erforderlich ist. In dem Forschungsvorhaben "KARMIN", einem weiteren Teilprojekt der Initiative "InfectControl 2020", engagieren wir uns als assoziierter Industriepartner bei der Erstellung einer hygieneoptimierten Nasszelle, die für den Einbau in Patientenzimmern im Krankenhaus konzipiert wird.
Weitere Forschungskooperationen während des Berichtszeitraums hatten die Einführung moderner Prüfverfahren in der Qualitätskontrolle und -sicherung zum Ziel. Neben der Qualifizierung von Rohstoffen und keramischen Schlickern wurden Methoden zum besseren Verständnis der Verarbeitungseigenschaften der Zwischenprodukte in der sanitärkeramischen Fertigung untersucht.
Im Rahmen des betrieblichen Gesundheits- und Arbeitsschutzes haben wir auch im Jahr 2019 weiterhin an der Digitalisierung von Prozessen gearbeitet, um uns an die dynamischer werdenden Anforderungen in diesen Handlungsfeldern anzupassen. Eine wichtige Rolle hierbei spielt der Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Diese gehören zu den Schlüsseltechnologien der deutschen Industrie, weshalb die Bundesregierung im Rahmen ihrer Hightech-Strategie 2020 das BMBF-Förderprogramm "IKT 2020 - Forschung für Innovation" aufgelegt hat, an dem sich auch Villeroy & Boch aktiv beteiligt. Im Berichtsjahr haben wir mit dem Deutschen Forschungszentrum für künstliche Intelligenz (DFKI) und zwei weiteren Partnern unsere Zusammenarbeit an einem Forschungsvorhaben planmäßig abgeschlossen. Ziel war es, bislang manuell ablaufende Prozesse im betrieblichen Gefahrstoffmanagement weitestgehend zu automatisieren.
Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass die Nutzung des zukünftigen Programms unter Einbeziehung einer Künstlichen Intelligenz (KI) mit Einsparpotenzialen im betrieblichen Gefahrstoffmanagement verbunden ist. Insbesondere das automatische Auslesen von Sicherheitsdatenblättern und die KI-gestützte Ersatzstoffsuche führen zu Zeit- und somit Kostenersparnis. Es wird erwartet, dass bei einer Implementierung des Demonstrators in eine ganzheitliche Gefahrstoffmanagement-Software die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit einem weiteren Einsparpotenzial verbunden ist. Insgesamt ergibt sich dadurch eine Vermeidung und Reduzierung der Risiken für Mitarbeiter und Kunden nach dem neuesten Wissensstand.
Im Rahmen der internen Weiterentwicklung unserer Fertigungsverfahren wurden Projekte initiiert, die die Schaffung von robusten Prozessen, Rohstoff- und Ressourceneffizienzen sowie Standardisierung und damit die Ausbringungsverbesserung zum Ziel haben. Um neue Ideen zur Gestaltung von Produkten mit anspruchsvollem Design umzusetzen, bedarf es oftmals weiterentwickelter Fertigungsverfahren. Mittels intelligenter Nutzung und Kombination vorhandener Technologien entstehen verschiedene Produkt- und Verfahrensentwicklungen.
Darüber hinaus arbeiten wir kontinuierlich an der Optimierung der Technologien, die gemeinhin unter dem Schlagwort "Industrie 4.0" bekannt sind. Neue verfügbare Techniken wurden dabei hinsichtlich ihres Potenzials und der Integrationsmöglichkeit in bestehende Fertigungsanlagen an unseren Produktionsstandorten untersucht.
Produktbezogene Entwicklungstätigkeiten im Unternehmensbereich Bad und Wellness bezogen sich unter anderem auf die kontinuierliche Weiterentwicklung unseres innovativen Keramikwerkstoffs TitanCeram, der Produktdesigns mit extrem dünnen Wandstärken und scharf gezeichneten Kanten in Verbindung mit einer hohen Materialfestigkeit und -robustheit ermöglicht.
Dank der kontinuierlichen Weiterentwicklung von TitanCeram konnte der innovative Werkstoff außerdem im Mainstream-Segment platziert werden. Durch das moderne Design und sein filigranes Profil überzeugen die Waschtische der Collaro Kollektion in diesem Preissegment. Des Weiteren wurden neue Farben, zum Beispiel die neue Mattfarben für Memento 2.0 und eine neue Glanzfarbe Glossy Black für ViClean-I 100, unsere neue Dusch-WC-Generation, entwickelt. Mit RockLite kommt erstmals die von Villeroy & Boch entwickelte Duschwannen-Technologie zum Einsatz. Dabei wird, dank neuartigem Kern auf Basis von hochwertigem Polyurethan, eine neue Rückseitengestaltung mit der Zielsetzung höchster Materialstabilität für Acryl-Duschwannen ermöglicht. Eine weitere Neuerung ist die Sortimentserweiterung unserer barrierefreien Kollektion ViCare um Accessoires wie z.B. Wandhaltegriffe und Einhängesitze.
Im Unternehmensbereich Tischkultur umfassten die Schwerpunkte unserer Entwicklungsaktivitäten die Arbeit an Glasuren und unterschiedlichen Oberflächen. Copper Glow ist das neue metallisch anmutende Oberflächen-Finish, ein rein anorganisches Material mit ungewöhnlich hoher Kratzfestigkeit, das überaus widerstandsfähig ist und sogar in der Mikrowelle verwendet werden kann. Dabei wurde Copper Glow für alle Applikationstechniken (Malen, Spritzen, Dekorbild) entwickelt und kann entsprechend eingesetzt werden.
Darüber hinaus haben wir unsere Entwicklungstätigkeiten im Bereich additiver Fertigungsverfahren, des sogenannten 3D-Drucks, und der damit verbundenen Designfreiheiten bei Werkstoffen wie Metall und Kunststoff weiter vorangetrieben. Der bestehende Forschungsauftrag mit externen Know-how-Trägern wurde verlängert, wobei es eine maßgebliche Zielsetzung ist, sowohl Druckgeschwindigkeit und Baugröße als auch Qualität und Gebrauchseigenschaften der gedruckten Keramikprodukte weiter zu optimieren.
Das Beschaffungsportfolio von Villeroy & Boch umfasst sowohl den Einkauf von Rohmaterialien, Energie sowie Hilfs- und Betriebsstoffen für eigene Produktionsstätten als auch den Zukauf von Halbfertig- und Fertigwaren. Darüber hinaus werden Investitionsgüter, Verpackungsmaterialien, Transportleistungen und eine große Bandbreite weiterer Dienstleistungen beschafft. Unser Beschaffungsvolumen inklusive Investitionen macht einen wesentlichen Teil der Umsatzerlöse aus. Ziel unserer Einkaufsorganisation und unserer Beschaffungsstrategien ist es, einen nachhaltigen Beitrag zum langfristigen Unternehmenserfolg zu leisten, indem wir die benötigten Materialien und Dienstleistungen in der erforderlichen Qualität und Menge zum geforderten Zeitpunkt und zum möglichst optimalen Preis bereitstellen. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten wollen wir zudem die Qualität unserer Produkte und unserer Unternehmensprozesse kontinuierlich verbessern sowie Innovationen vorantreiben.
Die Beschaffungspreise unseres Unternehmens sind im Geschäftsjahr 2019 insgesamt leicht gestiegen. Nach wie vor trugen insbesondere steigende Transport-, Energie- und Rohmaterialpreise zu dem Kostenanstieg bei. Ebenso hatten Wechselkurseffekte einen negativen Einfluss. Die ergriffenen Gegenmaßnahmen im Rahmen unseres Einkaufsmanagements konnten die Preissteigerungen nicht komplett kompensieren.
Wir messen unseren Lieferantenbeziehungen eine große Bedeutung bei. Im Rahmen eines konsequenten strategischen Beschaffungsmanagements führen wir laufend Bewertungen unserer Lieferanten anhand eines standardisierten Kriterienkatalogs in den Kategorien Qualität, Kosten, Logistik, Service, Technologie und Umwelt durch und entwickeln auf dieser Basis unsere Zusammenarbeit weiter. Außerdem gilt es, Lieferantenbeziehungen so zu gestalten, dass jegliche Risiken in der Zusammenarbeit möglichst minimiert werden. Dementsprechend werden Lieferantenverträge verhandelt, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verfolgt und ein daran ausgerichtetes Risikomanagement praktiziert. Insbesondere verpflichten wir unsere Lieferanten im Rahmen des "Code of Conduct", sich hinsichtlich Integrität, Geschäftsethik, Arbeitsbedingungen und Beachtung von Menschenrechten an dieselben Standards zu halten, denen wir als Unternehmen verpflichtet sind und zu deren Einhaltung wir uns bekennen.
Zum 31. Dezember 2019 beschäftigten wir insgesamt 2.327 Mitarbeiter. Im Vergleich zum Vorjahresstichtag erhöhte sich der Personalstand um 24 Personen (Vorjahr: 2.303 Mitarbeiter). Auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness entfielen 880 Mitarbeiter (Vorjahr: 908 Mitarbeiter), auf den Unternehmensbereich Tischkultur 956 Mitarbeiter (Vorjahr: 930 Mitarbeiter) und auf die Zentralbereiche 491 Mitarbeiter (Vorjahr: 465 Mitarbeiter).
Im Jahresdurchschnitt erhöhte sich unser Personalstand gegenüber dem Vorjahr von 2.199 auf 2.214 Mitarbeiter.
Das Weltwirtschaftswachstum hat sich im Jahresverlauf weiter abgeschwächt und lag unter dem Niveau des Vorjahres. Dabei wurde die Weltkonjunktur in diesem Jahr maßgeblich durch die Intensivierung des Handelskonflikts zwischen den Vereinigten Staaten und China belastet. Im Oktober 2019 senkte der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Wachstumsvorhersage für das Jahr 2019 zum vierten Mal in Folge auf nunmehr 3,0 %.
Im Euroraum war im Vergleich zum Vorjahr ein sehr verhaltener Konjunkturverlauf zu beobachten, der aber insgesamt durch eine robuste Expansion geprägt wurde. Die Unsicherheiten über den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union belasteten die Konjunktur spürbar. Trotz der Schwäche im Euroraum verlief die Konjunktur in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern der EU robust. Die deutsche Wirtschaft hat unter der prägenden Wirkung von Handelskriegen, globalen Konflikten und der schwächeren Weltkonjunktur abermals einen Gang zurückgelegt. Insbesondere durch die Abhängigkeit vom Exportgeschäft und der Industrie dürfte die Wirtschaftsleistung im Jahresdurchschnitt 2019 laut Einschätzung von IWF um 0,5 % expandiert haben.
In Übersee verlief das Konjunkturwachstum der beiden größten Volkswirtschaften der Welt abgeschwächt. Die US-Wirtschaft befindet sich in einem moderaten Aufschwung, wobei die Exporte und die Unternehmensinvestitionen zur Schwäche neigten, während der private Verbrauch - gestützt durch einen robusten Arbeitsmarkt - bis zuletzt noch recht kräftig zulegte. Die Expansion der chinesischen Wirtschaft wurde durch den Einfluss des Handelskonflikts mit den USA sowie durch strukturelle Probleme im Land abgeschwächt und fiel geringer aus als erwartet. Diese Konjunkturabschwächung wirkt sich mittlerweile auch auf unsere Branchen aus.
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness wird die Geschäftsentwicklung maßgeblich durch die europäische Wohnungsbaukonjunktur beeinflusst. Die positive Entwicklung des Wohnungsbaus in Europa war nach einem anfänglich starken Wachstum leicht rückläufig. Die Bautätigkeit in unserem wichtigen Heimatland Deutschland konnte trotz der weiterhin günstigen Finanzierungsbedingungen nur verhalten zulegen. Begründet ist dies durch die unverändert hohe Kapazitätsauslastung in der Branche, die den Anstieg der Bauinvestitionen bereits seit einiger Zeit vor allem durch Kapazitätsengpässe bei den Unternehmen begrenzt.
Ein wichtiger Einflussfaktor für die Geschäftsentwicklung im Unternehmensbereich Tischkultur ist das Konsumklima der Privathaushalte. Das Wachstum der privaten Konsumausgaben in Deutschland für das Jahr 2019 hat sich laut GfK trotz der Konjunkturschwäche auf einem Niveau von 1,5 % stabilisiert. Darüber hinaus spiegelt sich die Konsumentenaktivität in der Besucherfrequenz im stationären Einzelhandel wider. Entgegen dem bisherigen Trend konnte in unseren eigenen Shops in Deutschland, unserem wichtigsten Heimatmarkt, sowie Österreich, Schweiz, Frankreich und den BeNeLux-Ländern ein leichter Anstieg der Besucherfrequenz im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. Dagegen sind vor allem im skandinavischen Raum und in Übersee die Besucherfrequenzen rückläufig.
Die folgenden Erläuterungen geben einen Überblick über unsere Ertragslage im Geschäftsjahr 2019.
Die Umsatzentwicklung war im Geschäftsjahr 2019 in unseren beiden Unternehmensbereichen von einer Heterogenität geprägt, liegt aber dennoch mit 510,6 Mio. Euro nahezu auf dem Vorjahresniveau von 512,4 Mio. Euro, was einen leichten Umsatzrückgang in Höhe von 1,8 Mio. Euro bzw. 0,3 % entspricht. Die im Vorjahresbericht für das Jahr 2019 prognostizierte Umsatzsteigerung von 3 bis 5 % wurde hingegen nicht erreicht. Im Gesamtumsatz sind 98,0 Mio. Euro Umsätze an Konzerngesellschaften enthalten. Weitere Informationen hierzu finden sich in Tz. 14 des Anhangs.
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| Unternehmensbereich | 2018 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| Verkauf von Produkten Bad und Wellness | 303,5 | 291,1 | -12,4 | -4,1% |
| Verkauf von Produkten Tischkultur | 185,0 | 190,6 | 5,6 | 3,0% |
| Erbringung sonst. Leistungen, Vermietung und Verpachtung | 24,0 | 28,9 | 4,9 | 20,4% |
| Gesamtumsatz | 512,4 | 510,6 | -1,8 | -0,3% |
Der Unternehmensbereich Bad und Wellness schloss das Geschäftsjahr 2019 mit einem Umsatz in Höhe von 291,1 Mio. Euro ab. Aufgrund eines schwierigen ersten Halbjahres, das vom Lagerbestandsabbau unserer Kunden in der Region EMEA sowie von Verzögerungen im Projektgeschäft insbesondere in China gekennzeichnet war, lag der Umsatz insgesamt um 4,1% unter dem Vorjahreswert. Erfreulicherweise hat sich das Geschäft im dritten Quartal stabilisiert und ist im vierten Quartal sogar wieder auf den Wachstumspfad zurückgekehrt. Der unterjährige deutliche Umsatzrückstand zum Vorjahr konnte dadurch teilweise aufgeholt werden.
In unserem wichtigen Heimatmarkt Deutschland mussten wir gegenüber dem hohen Vorjahresniveau einen leichten Rückgang von 1,0 % hinnehmen, während wir die Umsätze in Frankreich um 13,3 % steigern konnten. Auch die Umsätze in den USA entwickelten sich mit einem erfreulichen Umsatzplus von 27,3 % positiv. In den BeNeLux-Staaten sowie in Skandinavien lagen die Umsätze mit jeweils 1,2 % leicht über dem Vorjahr. In den übrigen außereuropäischen Ländern gaben die Umsätze um 18,3 %, insbesondere bedingt durch die Einflüsse aus dem Handelskonflikt mit den USA nach, ferner bekräftigt durch konjunkturbedingt verschobene Wohnungsbauprojekte. Dies konnte auch durch Umsatzzuwächse in China, unserer bisherigen Wachstumsregion, mit 11,1 % sowie durch die in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit 18,0 % nicht kompensiert werden.
Der Unternehmensbereich Tischkultur erzielte im Geschäftsjahr 2019 ein Umsatzvolumen von 190,6 Mio. Euro und übertraf damit den Vorjahreswert um 3,0 %. Das Geschäft entwickelte sich ganzjährig sehr positiv. Maßgeblich dazu beigetragen haben die 2018 vollzogenen strategischen Änderungen in der Marktbearbeitung. Die Ansprache unserer Kunden erfolgt heute deutlich differenzierter, d.h. die Ausgestaltung des Sortiments hängt stärker vom Vertriebskanal und der jeweiligen Zielgruppe ab. Positiv hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang auch die Einführung des Premiumkonzepts Signature, in dem wir unsere hochwertigsten Kollektionen bündeln und unseren Premium-Kunden nur an ausgewählten Verkaufsstellen anbieten.
Regionaler Wachstumstreiber war insbesondere unser größter Absatz- und Kernmarkt Deutschland mit einem Plus von 8,6 %. Weitere Umsatzsteigerungen sind in Skandinavien (22,7 %), in den westeuropäischen (9,1 %) sowie osteuropäischen Ländern (11,2 %) zu verzeichnen, wohingegen wir rückläufige Umsätze in den BeNeLux-Staaten (-2,2 %) und in den USA (-39,4 %) hinnehmen mussten. In China konnten wir zudem erfreulicherweise ein deutliches Umsatzwachstum von 40,6 % erzielen.
Der Anteil der E-Commerce-Aktivitäten am Gesamtumsatz des Unternehmensbereichs Tischkultur beträgt mittlerweile rund 13 % und hat sich mit einem Umsatzplus von 19,7 % außerordentlich gut entwickelt.
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| Mio. Euro | |
|---|---|
| Deutschland | 223 |
| Ausland | 287 |
| 511 |
Unser Auftragsbestand zum 31. Dezember 2019 betrug 20,9 Mio. Euro. Davon entfielen auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness 11,6 Mio. Euro und auf den Unternehmensbereich Tischkultur 9,3 Mio. Euro.
Ausgehend vom Ergebnis vor Steuern in 2018 von 14,6 Mio. Euro zeigt sich im Berichtszeitraum eine deutlich positive Ergebnissteigerung von 24,0 Mio. Euro auf rd. 38,6 Mio. Euro. Davon entfallen 26,2 Mio. Euro auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness und 12,4 Mio. Euro auf den Unternehmensbereich Tischkultur. Der Jahresüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr um 27,9 Mio. Euro auf 39,1 Mio. Euro gestiegen. Dieses deutliche Plus ergibt sich im Wesentlichen aus einer Dividendenzahlung der Villeroy & Boch S.á r.l., Luxemburg, in Höhe von 60,0 Mio. Euro, resultierend aus dem Sonderertrag des Verkaufs unserer Werksimmobilie in Luxemburg im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die im Vorjahresbericht für das Jahr 2019 prognostizierte Ergebnissteigerung von 3 bis 5 % vor Immobiliensondererträgen wurde nicht erreicht.
Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die Villeroy & Boch AG sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 23,5 Mio. Euro, diese lagen um 5,3 Mio. Euro niedriger als im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Kursgewinne in Höhe 15,5 Mio. Euro (Vorjahr 14,3 Mio. Euro) und Frachtweiterbelastungen in Umfang von 4,3 Mio. Euro. Die periodenfremden Erträge resultieren überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1,1 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro). Eine Wertaufholung von Beteiligungen ist im laufenden Geschäftsjahr nicht enthalten, wohingegen diese im Vorjahr noch 6,0 Mio. Euro betrug. Weitergehende Informationen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen sind unter Tz. 16 im Anhang aufgeführt.
Die Personalaufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 12,8 Mio. Euro auf 143,4 Mio. Euro angestiegen, bedingt im Wesentlichen durch Aufwendungen für die geplante Umsetzung eines personalbezogenen Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramms in Höhe von 8,8 Mio. Euro. Weitere Gründe für den Anstieg sind tarifpolitisch erwirkte Personalkostensteigerungen, ein Anstieg der Anzahl an Mitarbeitern sowie erhöhte Pensionsaufwendungen. Nähere Informationen zu den Personalaufwendungen sind unter Tz. 18 im Anhang aufgeführt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um 19,3 Mio. Euro auf 173,7 Mio. Euro gestiegen. Dies resultiert aus diversen Effekten, wie einer Wertberichtigung von Forderungen gegenüber einem verbundenem Unternehmen in Höhe von 6,6 Mio. Euro, für Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen für Standorte in Deutschland in einer Gesamthöhe von 8,0 Mio. Euro sowie Projektkosten im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung unseres Konzerns in Höhe von 2,4 Mio. Euro. Nähere Informationen zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind unter Tz. 20 im Anhang aufgeführt.
Das Finanzergebnis ist um 56,8 Mio. Euro auf 60,2 Mio. Euro gestiegen und setzt sich aus Beteiligungsergebnis, Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Finanzanlagen sowie Zinsergebnis zusammen. Ausschlaggebend für den Anstieg sind höhere Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 69,3 Mio. Euro (Vorjahr 19,4 Mio. Euro), niedrigere Abschreibungen auf Ausleihungen in Höhe von 2,9 Mio. Euro (Vorjahr 9,8 Mio. Euro). Das Zinsergebnis liegt mit einem Aufwand von 6,2 Mio. Euro leicht besser als Vorjahr (6,3 Mio. Euro).
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Aufwand aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um 1,8 Mio. Euro. Gegenläufig erhöhte sich der Ertrag aus latenten Steuern um 5,7 Mio. Euro. Insgesamt ergibt sich somit eine positive Veränderung von 3,9 Mio. Euro.
Die Verbesserung des operativen Ergebnisses wird im Wesentlichen durch ein weiterhin erfolgreiches Kostenmanagement in beiden Unternehmensbereichen in den Bereichen Vertrieb, Marketing und Entwicklung sowie auch in der Administration getragen. Auch die positive Geschäftsentwicklung des Unternehmensbereichs Tischkultur im Geschäftsjahr 2019 ist dabei hervorzuheben.
Im Villeroy & Boch Konzern dient die Rendite auf das rollierende operative Nettovermögen als eine Steuerungsgröße. Da die Villeroy & Boch AG in die wesentlichen Warenströme des Konzerns eingebunden ist, erfolgt die Steuerung durch die beiden Unternehmensbereiche auch für die betreffenden Bereiche der Villeroy & Boch AG. Zum Jahresende 2019 hat sich die operative Nettovermögensrendite des Konzerns um 2,3 Prozentpunkte auf 14,4 % reduziert. Ursächlich hierfür war neben dem leichten Rückgang des operativen Ergebnisses vorwiegend ein Vermögensaufbau, der sich hauptsächlich im Anlagevermögen und den Vorräten widerspiegelt. Hinzu kommt eine Verminderung der Lieferantenverbindlichkeiten und des sonstigen Nettovermögens.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung am 27. März 2020 vor, den Bilanzgewinn der Villeroy & Boch AG zur Ausschüttung einer Dividende von
0,55 Euro für die Stamm-Stückaktie
0,60 Euro für die Vorzugs-Stückaktie
zu verwenden. Das Ausschüttungsvolumen beträgt folglich insgesamt 16,2 Mio. Euro. Unter Berücksichtigung des Bestands eigener Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft zum Ausschüttungszeitpunkt beträgt der Liquiditätsabfluss daraus 15,1 Mio. Euro.
Wir verfügen über ein zentrales Finanzmanagement, das die globale Liquiditätssteuerung, das Cash Management sowie das Management von Marktpreisrisiken umfasst.
Das Finanzmanagement wird konzernweit einheitlich aus der zentralen Abteilung Konzern-Treasury heraus ausgeführt. Den Rahmen hierfür bilden neben externen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen auch interne Richtlinien und Limite.
Unser Liquiditätsmanagement stellt sicher, dass wir jederzeit unsere Zahlungsverpflichtungen erfüllen können. Die Zu- und Abflüsse aus dem operativen Geschäft sind Basis der täglichen Kontendisposition sowie der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsplanung.
Daraus entstehende Finanzierungsbedarfe werden in der Regel über Bankkredite abgedeckt. Liquiditätsüberschüsse legen wir unter Beachtung von Risiko- und Renditegesichtspunkten am Geldmarkt an. Unter der Bedingung einer guten Bonität der Finanzhandelspartner, ausgedrückt in einem Investment Grade-Rating, verfolgen wir das Ziel, ein optimales Finanzergebnis zu erreichen.
Unser Cash Management wird ebenfalls zentral gesteuert und gestaltet. Die Zentralisierung von Zahlungsströmen durch Cash-Pooling-Verfahren steht dabei im Rahmen der wirtschaftlichen Effizienz an vorderster Stelle. Ein Inhouse-Cash-System führt konzerninterne Zahlungsströme immer dann über interne Verrechnungskonten aus, wenn dies steuerlich und rechtlich möglich ist. Durch die konzerninterne Verrechnung reduzieren wir somit die Anzahl externer Bankgeschäfte auf ein Mindestmaß. Zur Durchführung des Zahlungsverkehrs sind standardisierte Prozesse und Übermittlungswege etabliert.
Das Management von Marktpreisrisiken umfasst die Bereiche Währungskursrisiken, Zinsänderungsrisiken und sonstige Preisänderungsrisiken. Unser Ziel ist es, negative Auswirkungen von Schwankungen auf das Ergebnis der Unternehmensbereiche und des Konzerns zu begrenzen. Das konzernweite Risikopotenzial wird hierzu regelmäßig ermittelt, und entsprechende Sicherungsentscheidungen werden getroffen.
Weitere Informationen zum Management von Risiken finden sich im Kapitel "Risiko- und Chancenbericht" des Lageberichts.
Unsere Finanzierungsstruktur setzt sich wie folgt zusammen:
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| In Mio. Euro | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 347 | 323 |
| Langfristige Schulden | 215 | 169 |
| Kurzfristige Schulden | 251 | 187 |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 813 | 679 |
Das Eigenkapital ist gegenüber dem Vorjahr um 24,0 Mio. Euro gestiegen. Unsere Eigenkapitalquote zum aktuellen Bilanzstichtag betrug 42,7 % (VJ: 47,6 %) und ist gegenüber dem Vorjahreswert aufgrund der auf 812,6 Mio. Euro gestiegenen Bilanzsumme um 4,9 Prozentpunkte gesunken. Das Anlagevermögen in Höhe von 389,2 Mio. Euro (Vorjahr 391,5 Mio. Euro) wird zu 89,2 % (Vorjahr: 82,5 %) durch Eigenkapital abgedeckt.
Die langfristigen Schulden enthalten im Wesentlichen Pensionsverpflichtungen, Finanzverbindlichkeiten und Personalrückstellungen. Die Pensionsrückstellungen haben sich im Berichtsjahr auf 137,2 Mio. Euro (Vorjahr: 134,6 Mio. Euro) erhöht. Bei der Bewertung dieser Verpflichtungen haben wir gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung einen Abzinsungssatz von 2,70 % angewendet.
Die langfristigen Finanzverbindlichkeiten haben sich um 45,0 Mio. Euro auf 70,0 Mio. Euro erhöht. Die in den langfristigen Schulden bilanzierten Finanzverbindlichkeiten wurden bei Kreditinstituten mit fester mittelfristiger Laufzeit und festem Zinssatz in Euro aufgenommen.
Die kurzfristigen Schulden umfassen vorwiegend sonstige Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Finanzverbindlichkeiten und sonstige Rückstellungen. Im Berichtsjahr sind die kurzfristigen Schulden um insgesamt 64,1 Mio. Euro gestiegen. Grund hierfür waren vor allem eine Steigerung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 49,6 Mio. Euro und eine Steigerung der sonstigen Rückstellungen in Höhe von 21,6 Mio. Euro sowie eine Verminderung der Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 7,3 Mio. Euro. Nähere Informationen zu den sonstigen Rückstellungen sind unter Tz. 11 im Anhang aufgeführt.
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände des Geschäftsjahres 2019 betragen 8,8 Mio. Euro.
Zum Bilanzstichtag bestanden Verpflichtungen zum Erwerb von Anlagevermögen in Höhe von 4,1 Mio. Euro. Diese werden aus dem operativen Cash Flow finanziert.
Auf den Unternehmensbereich Bad und Wellness entfielen 2,1 Mio. Euro unserer Investitionsausgaben.
Der Investitionsfokus lag auf unserer Sanitärproduktion im Werk Mettlach und beinhaltet im Wesentlichen 0,4 Mio. Euro für den Ersatz von Glasier-Robotern, 0,2 Mio. Euro für Steuerungssysteme einer Glasierlinie und 0,2 Mio. Euro für die Umsetzung unserer Rohstoff-Strategie.
Für Sozialräume und Regalanlagen in unserem Logistikzentrum in Losheim sind 0,2 Mio. Euro angefallen.
0,1 Mio. Euro haben wir in eine Software für digitale Preislisten investiert.
Im Unternehmensbereich Tischkultur investierten wir insgesamt 3,6 Mio. Euro. Für unsere Geschirr-Produktion in den Werken Merzig und Torgau wurden neue Maschinen und Werkzeuge über 1,2 Mio. Euro erworben. Davon entfielen u.a. auf unser Werk in Merzig 0,6 Mio. Euro für neue Presswerkzeuge und 0,2 Mio. Euro für eine Farbapplikationsmaschine. Weitere 0,3 Mio. Euro wurden in unsere Druckgussanlage in Torgau investiert. In unserem Zentrallager in Merzig haben wir 0,5 Mio. Euro in ein Shuttle-Kommissionier-System investiert.
Im Zentralbereich wurden 3,1 Mio. Euro investiert. Da es unser Ziel ist, die für unser Unternehmen essentiellen Prozesse Vertrieb, E-Commerce, Marketing und Service kundenorientierter auszurichten und damit die Kaufwahrscheinlichkeit zu erhöhen, haben wir im Berichtsjahr weitere 1,5 Mio. Euro in die Implementierung unserer neuen cloudbasierten CRM-Lösung (Customer Relationship Management) investiert. Sie ist Treiber der weiteren Digitalisierung der Vertriebswege (B2B/B2C) sowie des Marketings und damit der digitalen Transformation beider Unternehmensbereiche und bildet zudem eine wichtige Basis für unsere Omni Channel Strategie.
Zur Effizienzsteigerung und weiteren Reduzierung von Medienbrüchen haben wir auch in der Administration in neue digitale Tools über 0,3 Mio. Euro investiert.
1. Januar - 31. Dezember 2019
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 39,1 | 11,2 |
| Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 9,0 | 18,2 |
| Veränderung der langfristigen Rückstellungen | 2,0 | -2,0 |
| Ergebnis aus Anlageabgängen | 0,1 | 0,3 |
| Veränderung der Vorräte, Forderungen und sonstigen Aktiva | -0,6 | -14,6 |
| Veränderung der Verbindlichkeiten, kurzfristigen Rückstellungen und sonstigen Passiva | 70,6 | -14,8 |
| Gezahlte/erhaltene Steuern im Geschäftsjahr | 1,9 | 6,3 |
| Gezahlte Zinsen im Geschäftsjahr | 2,3 | 2,2 |
| Erhaltene Zinsen im Geschäftsjahr | -6,3 | -0,9 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen | -57,4 | -13,7 |
| Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit | 60,8 | -7,8 |
| Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | -8,8 | -16,7 |
| Investitionen in Finanzanlagen | -4,7 | -19,2 |
| Einzahlungen aus Anlageabgängen | 0,0 | 0,0 |
| Erhaltene Zinsen | 1,0 | 0,0 |
| Erhaltene Dividenden | 67,0 | 0,0 |
| Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | 54,5 | -35,9 |
| Veränderungen der Finanzverbindlichkeiten | 37,4 | 15,3 |
| Gezahlte Zinsen | -2,3 | 0,0 |
| Dividendenzahlungen | -15,1 | -14,3 |
| Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | 19,9 | 1,0 |
| Summe der Cash Flows | 135,1 | -42,7 |
| Zahlungsmittelbestand zum 01.01. | 48,1 | 89,1 |
| Veränderung lt. Summe der Cash Flows | 135,1 | -42,7 |
| Wechselkursbedingte Änderungen des Zahlungsmittelbestandes | 0,3 | 1,7 |
| Gesamtveränderung des Zahlungsmittelbestandes | 135,4 | -41,0 |
| Zahlungsmittelbestand zum 31.12. | 183,6 | 48,1 |
Unser Cash Flow aus der betrieblichen Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 60,8 Mio. Euro und lag um 68,6 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Ursächlich für die starke Steigerung waren vorwiegend die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um 49,6 Mio. Euro, die Erhöhung der kurzfristigen Rückstellungen um 19,5 Mio. Euro sowie der im Vergleich zum Vorjahr um 27,9 Mio. Euro höhere Jahresüberschuss. Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus der erhaltenen Kaufpreiszahlung an die Villeroy & Boch S.á r.l., Luxemburg, im Zusammenhang mit der Veräußerung der ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg (114,0 Mio. Euro), die über das Cash-Pooling-Verfahren an die Villeroy & Boch AG übertragen worden ist.
Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit lag mit 54,5 Mio. Euro um 90,4 Mio. Euro über dem Vorjahreswert. Dies ist hauptsächlich durch die erhaltenen Dividenden zu begründen.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit betrug 19,9 Mio. Euro. Im Wesentlichen hierin enthalten waren einerseits die Erhöhung der Bankverbindlichkeiten in Höhe von 37,4 Mio. Euro sowie andererseits die im Frühling 2019 für das Geschäftsjahr 2018 getätigte Dividendenzahlung in Höhe von 15,1 Mio. Euro.
Die Nettoliquidität liegt zum Bilanzstichtag bei 80,4 Mio. Euro und ist im Vergleich zum Vorjahr (-17,8 Mio. Euro) um 98,2 Mio. Euro gestiegen. Die höhere Nettoliquidität begründet sich im Wesentlichen durch einen um 135,4 Mio. Euro höheren Zahlungsmittelbestand von 183,6 Mio. Euro (Vorjahr: 48,1 Mio. Euro), im Wesentlichen resultierend aus der erhaltenen Kaufpreiszahlung an die Villeroy & Boch S.á r.l. im Zusammenhang mit der Veräußerung der ehemaligen Werksimmobilie in Luxemburg (114,0 Mio. Euro). Durch das Cash-Pooling-Verfahren ist dieser Geldeingang an die Villeroy & Boch AG übertragen worden.
Bei der Berechnung der Nettoliquidität werden der Zahlungsmittelbestand, die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sowie die kurz- bzw. langfristigen Finanzverbindlichkeiten zusammengefasst.
Die Dividendenzahlung betrug 15,1 Mio. Euro.
Zum 31.12.2019 verfügt die Villeroy & Boch AG über nicht in Anspruch genommene Kreditlinien in Höhe von 223,5 Mio. Euro.
Die Bilanzsumme erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 133,9 Mio. Euro von 678,6 Mio. Euro auf 812,6 Mio. Euro. Die Bilanzstruktur zeigt im Vergleich 2019/2018 folgendes Bild (Werte in Mio. Euro):
Aktiva
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 405 | 401 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 223 | 230 |
| Zahlungsmittel | 184 | 48 |
| Bilanzsumme | 813 | 679 |
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| Passiva | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Eigenkapital | 347 | 323 |
| Langfristige Schulden | 215 | 169 |
| Kurzfristige Schulden | 251 | 187 |
| Bilanzsumme | 813 | 679 |
Das langfristige Vermögen umfasst das Anlagevermögen, latente Steueransprüche sowie sonstige langfristige Vermögenswerte. Zum Bilanzstichtag erhöhte sich unser langfristiges Vermögen um insgesamt 5,0 Mio. Euro und betrug damit 405,5 Mio. Euro.
Das Anlagevermögen lag mit 389,2 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert von 391,5 Mio. Euro. Die Anteile an verbundenen Unternehmen nahmen um 0,7 Mio. Euro zu. Aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen nahmen die Ausleihungen an verbundenen Unternehmen um 1,8 Mio. Euro, die Beteiligungen um 1,1 Mio. Euro ab.
Der Anteil des gesamten Anlagevermögens an der Bilanzsumme verringerte sich gegenüber dem Vorjahr von 57,7 % auf 47,9 %.
Das kurzfristige Vermögen setzt sich hauptsächlich aus Vorräten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten und Zahlungsmitteln zusammen.
Gegenüber dem Vorjahr verminderte sich das kurzfristige Vermögen von 229,6 Mio. Euro um 6,1 Mio. Euro auf 223,5 Mio. Euro. Dies zeigt sich hauptsächlich in der Abnahme der Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 17,2 Mio. Euro. Des Weiteren erhöhten sich die Zahlungsmittel im Berichtsjahr um 135,5 Mio. Euro von 48,1 Mio. Euro auf 183,6 Mio. Euro.
Die Positionen der Passivseite sind im Lagebericht unter 2.3.2. Kapitalstruktur erläutert.
Das Erreichen der finanziellen Ziele ist für uns eng mit den verschiedenen Facetten der Nachhaltigkeit verbunden, um unser unternehmerisches Handeln neben ökonomischen auch mit ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern - allen voran Kunden und Lieferanten, Mitarbeitern, Eigentümern und Kapitalgebern -sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit der Umwelt nehmen daher einen besonderen Stellenwert in unserer Organisation und unseren Prozessen ein.
Nachhaltige Unternehmensführung im Sinne einer guten und transparenten Corporate Governance erfordert das integre und rechtskonforme Verhalten aller Villeroy & Boch-Mitarbeiter, damit ein langfristiger Unternehmenserfolg erreicht werden kann. Die Einhaltung von gesetzlichen und behördlichen Vorschriften sowie unternehmensintern geltenden Kodizes und Richtlinien - hierzu gehört vor allem unser für alle Mitarbeiter geltender Verhaltenskodex - wird durch ein konzernweit wirksames Compliance-Management-System gesichert. Da der Unternehmenserfolg zudem untrennbar mit dem Engagement von kreativen und motivierten Mitarbeitern verbunden ist, legen wir im Rahmen unserer Personalstrategie einen großen Wert auf ein attraktives Beschäftigungsumfeld unter gesunden und sicheren Arbeitsbedingungen, eine faire Bezahlung, gezielte Weiterbildungsangebote sowie eine gelebte Vielfalt und Chancengleichheit.
Unsere Kunden vertrauen auf die hohe Qualität unserer Produkte - und diese basiert gleichermaßen auf einem stilvollen Design, einer extrem hohen Langlebigkeit und einer maximalen Produktsicherheit. Mit technisch überlegenen Produkten und einer nachhaltigen Wertschöpfung wollen wir uns dieses Vertrauen auch in Zukunft verdienen. Deshalb stellen wir ebenso hohe Anforderungen an unsere Lieferanten wie an unsere eigene Produktion. Neben der Einhaltung von Recht und Gesetz sowie Arbeits- und Umweltstandards setzen wir uns zum Ziel, unsere außergewöhnliche Produktqualität mit einer möglichst hohen Ressourcen- und Energieeffizienz zu erreichen. Der Einsatz von Managementsystemen und standardisierten Prozessen unterstützt uns dabei.
1 Es handelt sich bei diesem Abschnitt um einen ungeprüften Bestandteil des Lageberichts.
Die Villeroy & Boch AG ist gemäß §§ 289b, 315b HGB verpflichtet, den Lagebericht bzw. den Konzernlagebericht um eine sog. nichtfinanzielle Erklärung zu erweitern. Berichtspflichtige Aspekte im Sinne des § 289c HGB umfassen unternehmensbezogene Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer und Sozialbelangen, zur Achtung der Menschenrechte sowie zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung - und beziehen sich damit unmittelbar auf unsere nachhaltigkeitsrelevanten Aktivitäten in den zuvor skizzierten Handlungsfeldern. Bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung machen wir von dem gesetzlichen Wahlrecht Gebrauch, alternativ einen zusammengefassten, gesonderten nichtfinanziellen Bericht für den Villeroy & Boch-Konzern und die Villeroy & Boch AG zu erstellen und im Internet unter dem Link www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltigkeitsberichte zu veröffentlichen.
Der nichtfinanzielle Bericht ist integriert in unserem Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019, in dem wir ausführlich über unsere nichtfinanzielle Leistung informieren.
Unsere Geschäftspolitik ist darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und Ertragskraft sowie damit einhergehend den Wert unseres Unternehmens im Sinne unserer Aktionäre und weiterer Anspruchsgruppen nachhaltig zu steigern. In diesem Zusammenhang eröffnen die Geschäftsaktivitäten von Villeroy & Boch eine Vielzahl von Chancen; zugleich bringen sie fortwährend Risiken mit sich. In unserem unternehmerischen Handeln unterliegen wir dabei allgemeinen konjunkturellen und spezifischen Branchenrisiken sowie den üblichen finanzwirtschaftlichen Risiken.
Gemäß unserem Risikoverständnis werden potenzielle Geschäftsrisiken frühestmöglich identifiziert, bewertet und - soweit möglich - mittels anerkannter Methoden und Maßnahmen minimiert bzw. vollständig vermieden. Risiken gehen wir bewusst dann ein, wenn die damit verbundenen Erfolgsaussichten entsprechend attraktiv sind. Zudem müssen die vorliegenden Risiken kalkulierbar, in der Höhe verkraftbar und in ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gering sein. Innerhalb unseres Unternehmens besteht ein funktionsfähiges und wirksames Risikomanagement. Dieses System dient dazu, den Fortbestand von Villeroy & Boch zu sichern und das Erreichen unserer Unternehmensziele -vor allem finanzielle, operative oder strategische Ziele - zu gewährleisten.
Unser Risikomanagementsystem erfasst sowohl Risiken als auch Chancen. Im Gegensatz zu Risikobegrenzungsmaßnahmen wirken Chancen grundsätzlich nicht risikoreduzierend; diese werden separat im Abschnitt "Chancenbericht" dargestellt.
Das Risikomanagementsystem umfasst sämtliche Bereiche unseres Konzerns und ordnet allen Organisationseinheiten eindeutige Verantwortlichkeiten und Aufgaben zu. In diesem System legt der Vorstand über die allgemeinen Grundzüge der Konzernstrategie hinaus auch die Grundsätze der Risikopolitik und -behandlung fest und sorgt für deren Überwachung. Ein weiterer Baustein dieser Systematik ist die konzernweit für alle Mitarbeiter und Führungskräfte gültige Verhaltensrichtlinie, mit der die Risiken möglicher Rechts- und Regelverletzungen begrenzt werden sollen.
In der Umsetzung des Gesamtsystems sind verschiedene aufeinander abgestimmte Planungs-, Berichts- und Kontrollprozesse sowie Frühwarnsysteme eingerichtet, die darauf abzielen, Entwicklungen, die den Fortbestand des Konzerns gefährden, frühzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen wirksam zu ergreifen.
Unser operatives Risikomanagement umfasst den gesamten Prozess von der Risikofrüherkennung bis hin zur Steuerung bzw. Handhabung der (Rest-)Risiken und liegt einschließlich der gebotenen Gegenmaßnahmen primär in der Verantwortung des Prozessmanagements, also dezentral in den Unternehmensbereichen. Das Risikocontrolling identifiziert, misst und bewertet alle Risiken. Im Besonderen ist mit der Einbindung des jeweiligen Unternehmensbereichscontrollings die Integration des Risikomanagements in die dezentrale Controlling-Organisation gewährleistet. Zusätzlich werden die Funktionen des Risikomanagements zur Gewährleistung eines konzerneinheitlichen und reibungslosen Prozessablaufs zentral koordiniert.
Einen zentralen Bestandteil des Risikomanagements bei Villeroy & Boch bildet das interne Kontrollsystem. Es umfasst die vom Management eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur
| ― | Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, |
| ― | Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Finanzberichterstattung sowie |
| ― | Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften (Compliance). |
Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind in konzernweit gültigen Richtlinien und Arbeitsanweisungen kodifiziert. Diese fachspezifischen Vorgaben basieren sowohl auf einschlägigen Gesetzen und Regularien als auch auf freiwillig auferlegten Unternehmensstandards und werden in kontinuierlichen Abständen an externe und interne Entwicklungen angepasst.
Auf der Grundlage eines vom Vorstand delegierten Mandats überprüft die Konzernrevision regelmäßig die Effizienz der Arbeits- und Prozessabläufe sowie die Effektivität der in den dezentralen Unternehmensbereichen eingerichteten internen Kontrollen und des installierten Risikomanagementsystems. Über die Ergebnisse der Revisionsprüfungen wird zeitnah berichtet. Damit ist eine kontinuierliche Information des Vorstands über bestehende Schwächen und eventuell daraus resultierende Risiken sowie die Ableitung adäquater Empfehlungen zur Behebung dieser Schwächen gewährleistet. Im Einzelnen ist unsere Konzernrevision dafür verantwortlich, im Rahmen ihres Tätigkeitsspektrums Risiken zu erkennen (Aufdeckungsfunktion), diese unabhängig und objektiv zu beurteilen (Bewertungsfunktion) sowie Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten (Beratungsfunktion) und deren Umsetzung zu verfolgen (Nachschaufunktion).
Zusätzlich überwacht der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats die Wirksamkeit des Risikomanagement-, internen Kontroll- und internen Revisionssystems sowie insbesondere den Rechnungslegungsprozess. Darüber hinaus werden die Effektivität des internen Kontrollsystems für die Finanzberichterstattung sowie die Wirksamkeit des Risikofrüherkennungssystems regelmäßig im Rahmen der externen Prüfung des Jahresabschlusses durch unsere Wirtschaftsprüfer bestätigt.
Die Villeroy & Boch AG ist als kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaft im Sinne des § 264d HGB dazu verpflichtet, gemäß § 315 Abs. 4 HGB die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess zu beschreiben. Die Zwecksetzung dieses Systems besteht darin, mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass die Finanzberichterstattung verlässlich ist, und die Rechnungslegung einheitlich und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben, den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung sowie den internen Richtlinien erfolgt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem ist in unser konzernweites Risikomanagementsystem integriert, wodurch wir Doppelroutinen vermeiden. Es umfasst die Organisations- sowie Kontroll- und Überwachungsstrukturen, mit denen wir sicherstellen, dass die Geschäftsvorfälle und unternehmerischen Sachverhalte vollständig, transparent, zeitnah und sachgerecht erfasst, aufbereitet und bilanziell abgebildet werden. Die zentrale Grundlage für einen ordnungsgemäßen, einheitlichen und kontinuierlichen Rechnungslegungsprozess bilden einschlägige Gesetze und Normen sowie unternehmensinterne Vorgaben, die in einer konzernweit gültigen, laufend aktualisierten Bilanzierungsrichtlinie kodifiziert sind. Zudem existieren eindeutig festgelegte Verfahrensweisen, die durch eine einheitliche Rechnungslegung, einen einheitlichen Kontenrahmen für die Berichterstattung, einen konzernweiten Terminplan für die Abschlusserstellung und diverse Handbücher spezifiziert werden. Darüber hinaus folgen die im Rahmen des Rechnungslegungs- und Konsolidierungsprozesses wahrgenommenen Funktionen (zum Beispiel Konzernberichtswesen, Controlling, Finanzbuchhaltung, Personalabrechnung, Steuern und Konzern-Treasury) klaren fachlichen wie personellen Zuordnungen, wodurch eine trennscharfe Abgrenzung der spezifischen Verantwortungsbereiche gewährleistet wird.
Neben angemessenen personellen Ressourcen wird die Konzernabschlusserstellung durch eine einheitliche, standardisierte Berichterstattungs- und Konsolidierungssoftware unterstützt, die umfangreiche Prüf- und Validierungsroutinen beinhaltet. In diesem Sinne sieht das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem sowohl präventive als auch nachträglich aufdeckende Kontrollen vor. Hierzu gehören etwa IT-gestützte und manuelle Abstimmungen in Form von regelmäßigen Stichproben und Plausibilitätskontrollen, diverse risiko-, prozess- oder inhaltlich orientierte Kontrollen in den Unternehmensbereichen, die Einrichtung von Funktionstrennungen und vordefinierten Genehmigungsprozessen, die konsequente Umsetzung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sowie streng reglementierte Zugriffsregelungen in unseren IT-Systemen zur Vermeidung von unberechtigten Datenzugriffen auf rechnungslegungsrelevante Inhalte.
Die Einhaltung der Kontrollsysteme und Bilanzierungsvorgaben durch die Konzerngesellschaften wird regelmäßig durch analytische Prüfungen überwacht - namentlich von den lokalen Geschäftsführern und Abschlussprüfern, der Zentralabteilung Konzernberichtswesen, dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats, der Konzernrevision und dem Konzernabschlussprüfer. Die Überwachung beinhaltet die Identifizierung und das Kommunizieren von Schwachstellen, die Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen sowie die Überprüfung, ob Schwachstellen behoben worden sind.
Nachfolgend werden die Risiken erläutert, die sich aus Sicht von Villeroy & Boch als bedeutend erweisen und bei ihrem potenziellen Eintritt relevante nachteilige Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns haben können.
Als weltweit agierendes Unternehmen vermarkten wir unsere Produkte gegenwärtig in rund 125 Ländern. Typischerweise sind mit jeder internationalen Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von allgemeinen Marktrisiken verbunden, die von gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen, gesellschafts- und geopolitischen Faktoren sowie regulatorischen Rahmenbedingungen abhängen.
Im Einzelnen können makroökonomische Entwicklungen - beispielsweise eine Konjunkturabschwächung in den Industrie- und Schwellenländern oder Währungskursschwankungen -die Investitionsbereitschaft bzw. -möglichkeiten unserer Kunden beeinträchtigen oder zu Verzögerungen bei Kaufentscheidungen führen. So sehen wir im Falle eines nicht geordneten, harten Brexit nicht unerhebliche Auswirkungen für unser Absatzgeschäft im britischen Markt: Neben einem konjunkturbedingten, geringeren Umsatzvolumen antizipieren wir Risiken vor allem aus nachteiligen Wechselkursentwicklungen sowie der Erhebung von Zöllen, welche die Preise für den wechselseitigen Waren- und Güterverkehr mit Großbritannien deutlich verteuern würden. In unserem größten Wachstumsmarkt China hat sich durch den Handelskrieg mit den Vereinigten Staaten im Jahr 2019 eine spürbare Konjunkturabschwächung ergeben, die sich mittlerweile auch auf unsere Branche auswirkt. Nicht zuletzt unterliegen unsere in Schwellenländern gelegenen Märkten dem allgemeinen konjunkturellen Risiko, dass die weitere Straffung der US-Zinspolitik den Kapitalabzug ausländischer Investoren noch mehr verstärken könnte. Die Höhe der Konsumausgaben und das Konsumentenvertrauen in einzelnen Märkten können außerdem aufgrund von gesellschaftspolitischen Faktoren, wie etwa militärische Auseinandersetzungen oder Bürgerunruhen, beeinträchtigt werden.
Im Unternehmensbereich Bad und Wellness sehen wir aufgrund der zunehmenden Konzentration innerhalb der Sanitärbranche einen erhöhten Wettbewerbsdruck sowie das damit einhergehende Risiko der Veränderung von Marktanteilen. Speziell im Projektgeschäft besteht für uns die Herausforderung, zusätzliche Wachstumspotenziale zu erschließen, um unsere Marktposition erfolgreich gegenüber dem Wettbewerb zu verteidigen.
Neben konjunkturbezogenen Absatzrisiken ergeben sich für den Unternehmensbereich Tischkultur zusätzliche Herausforderungen durch die dynamische Veränderung des Konsumverhaltens unserer Kunden. Die Erreichung unserer Umsatzziele geht daher eng einher mit der erfolgreichen operativen Umsetzung unserer Vertriebsmaßnahmen, insbesondere in den Wachstumskanälen E-Commerce und Projektgeschäft. Mit Blick auf unsere vermarktungsintensiven Produktbereiche Neuheiten und Zweitmarken sind darüber hinaus inhärente Unsicherheiten in Bezug auf ihre zukünftige Akzeptanz auf Seiten unserer Handelspartner naturgemäß nicht zu vermeiden. Im Hinblick auf den stationären Handel in den westeuropäischen Märkten bedingen anhaltend nachlassende Besucherfrequenzen ein nicht unerhebliches Absatzrisiko für unseren eigenen Einzelhandel, dem wir im Besonderen mit der effektiveren Verknüpfung der Offline- und Online-Vertriebskanäle begegnen. Darüber hinaus vergrößert die Konsolidierung im Einzelhandel die Marktmacht großer Handelsketten, sodass wir uns auch hier einem zunehmenden Preis- und Margendruck ausgesetzt sehen.
Im Hinblick auf die aufgeführten Marktrisiken betreiben wir ein umfassendes Risiko-Monitoring, indem wir kontinuierlich die für unser Geschäft besonders wichtigen makroökonomischen Daten sowie Konjunktur- und Branchenentwicklungen beobachten und analysieren. In unseren operativen Unternehmensbereichen werden die daraus erkennbaren Anpassungserfordernisse und Maßnahmen zur Abwehr drohender Risiken sowie vor allem auch zur Nutzung sich bietender Chancen konzipiert, vorbereitet und umgesetzt.
Allgemeine Beschaffungsrisiken umfassen - insbesondere im kritischen Bereich der Produktionsversorgung - Risiken aus mangelnder Qualität gelieferter Materialien, Lieferanteninsolvenz oder sonstige Versorgungsunterbrechungen. Für diese Risiken sind im Rahmen des Risikomanagements geeignete Gegenmaßnahmen definiert worden, wie die permanente Beobachtung der Märkte und der finanziellen Stabilität wesentlicher Lieferanten sowie die Definition und Umsetzung von Beschaffungsstrategien. Dazu gehört auch die weitestgehende Vermeidung von Single Sourcing-Situationen. Allerdings sehen wir uns in einigen Ausnahmefällen - davon auch im wichtigen Bereich der Rohmaterialien - mit Marktkonstellationen konfrontiert, in denen es derzeit am Markt kaum alternative Bezugsquellen gibt.
Des Weiteren können sich aus der zunehmenden Volatilität der Marktpreise vieler Rohstoffe entsprechende Risiken für unsere Beschaffungspreise ergeben: Einerseits können Phasen rasch steigender Marktpreise zu einer Verschlechterung unserer Kostenposition führen, andererseits wären wir in Phasen fallender Marktpreise aufgrund mittel- oder längerfristig vereinbarter oder gesicherter Preise nicht in der Lage, davon in vollem Umfang zu profitieren.
Da unsere Wettbewerbsposition sowie unsere Umsatz- und Ergebnisentwicklung in signifikanter Weise von der Entwicklung kommerziell erfolgreicher Produkte und Produktionstechnologien abhängen, investieren wir beträchtliche finanzielle Mittel in Forschung und Entwicklung. Die Entwicklungsprozesse erfordern einen hohen Zeit- und Ressourcenaufwand und unterliegen technologischen Herausforderungen sowie regulatorischen Vorgaben. Dadurch und zudem aufgrund eines starken Wettbewerbs ist jedoch nicht sichergestellt, dass alle Produkte, die sich zukünftig oder derzeit in unserer Entwicklungspipeline befinden, ihre geplante Marktreife erreichen und sich auf dem Markt kommerziell erfolgreich behaupten werden.
Weiterführende Informationen über unsere Aktivitäten im Bereich Forschung und Entwicklung werden in dem gleichnamigen Abschnitt des Kapitels "Grundlagen der Gesellschaft" dargestellt.
Produktionsrisiken resultieren aus möglichen Betriebsunterbrechungen, die beispielsweise aufgrund von Maschinen- oder Ofenausfällen entstehen, und können erhebliche finanzielle Aufwendungen sowie eine Beeinträchtigung unseres Geschäftsergebnisses zur Folge haben. Aus diesem Grund stellen wir ein angemessenes Instandhaltungsbudget bereit, um regelmäßige Wartungen und Ersatzinvestitionen der Produktionsanlagen zu gewährleisten. Darüber hinaus wird ein schnelles Eingreifen bei eventuellen Betriebsproblemen durch unsere Techniker an den Produktionsstandorten sowie mittels spezieller Wartungsverträge mit unseren Ersatzteillieferanten sichergestellt. Sollte es trotz der umfangreichen Präventionsmaßnahmen zu einer Unterbrechung des Betriebsablaufs kommen, decken Versicherungen den etwaig verursachten finanziellen Schaden betriebswirtschaftlich sinnvoll ab.
Im Rahmen der Produktion lassen sich Umweltbelastungen nicht vollkommen vermeiden. Um damit einhergehenden Umweltschutzrisiken, gerade vor dem Hintergrund einer sich verschärfenden Gesetzgebung, vorzubeugen, werden umweltschutz- und auch arbeitsschutzrelevante Gesetze in regelmäßigen Zeitabständen analysiert und nachfolgend bei entsprechender Relevanz organisatorische Maßnahmen eingeleitet. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Rückstellungen für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen in Höhe von 8,0 Mio. Euro gebildet, die mit den Standorten in Deutschland in Zusammenhang stehen.
Zudem erfolgt eine kontinuierliche Überwachung von Emissionswerten an all unseren Standorten. Dies umfasst nicht nur eine Analyse der konkreten Umweltauswirkungen, vielmehr werden auch hieran angrenzende Arbeitsschutzaspekte mitberücksichtigt (zum Beispiel Immissionen an den jeweiligen Arbeitsplätzen). Zentrale Grundlage für das laufende Monitoring bildet ein eigenständiges Berichtswesen, in dem standortbezogene Informationen gebündelt und für den Gesamtkonzern dargestellt werden. Sofern Handlungsbedarf besteht, reagieren wir mit entsprechenden Investitionen im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes.
Ein weiterer wichtiger Baustein der Präventionsarbeit sind unsere Mitarbeiter, die wir regelmäßig für aktuelle Themen in den Bereichen Umwelt und Energie sensibilisieren. Die Mitarbeiter werden in ihrem jeweiligen Umfeld in verschiedene operative Projekte eingebunden, um Potenziale zu erschließen und Risiken zu minimieren.
Wir sind als weltweit agierender Konzern finanzwirtschaftlichen Risiken ausgesetzt. Diese sind im Besonderen:
| ― | Bestands-, Ausfall- und Bonitätsrisiken, |
| ― | Liquiditätsrisiken sowie |
| ― | Marktpreisrisiken (Währungskurs-, Zinsänderungs-, und sonstige Preisänderungsrisiken). |
Das weltweite Management der finanzwirtschaftlichen Risiken erfolgt zentral durch unseren Fachbereich Konzern-Treasury. Für den Umgang mit finanzwirtschaftlichen Risiken bestehen detaillierte Richtlinien und Vorgaben, die unter anderem eine Funktionstrennung von Handel und Abwicklung vorsehen. Die konzernweit gültigen Grundsätze regeln sämtliche relevante Themen wie Bankenpolitik, Finanzierungsvereinbarungen sowie die globale Liquiditätssteuerung.
Management der Bestandsrisiken: Für das Sachanlagevermögen und für die Vorratsbestände besteht ein Versicherungsschutz gegen die diversen Risiken eines physischen Untergangs. Gegen das Risiko von Wertverlusten aufgrund eingeschränkter Verwertbarkeit des Vorratsvermögens ist ein detailliertes Berichtswesen bezüglich Höhe, Struktur, Reichweite und Veränderung der einzelnen Positionen eingerichtet. Es liegt keine wesentliche Konzentration der Bestandsrisiken vor. Im Jahr 2019 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung.
Management der Ausfall und Bonitätsrisiken: Ausfall und Bonitätsrisiken bezeichnen die Unsicherheit, dass eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zur Minderung dieser Risiken sehen unsere Richtlinien vor, dass Geschäftsverbindungen lediglich mit kreditwürdigen Geschäftspartnern und, falls erforderlich, unter Einholung von Sicherheiten eingegangen werden. Die wesentlichen Kundenforderungen sind durch eine Warenkreditversicherung abgesichert. Das Ausfallrisiko für den nicht versicherten restlichen Forderungsbestand wird durch ein Limitsystem und ein Berichtswesen gesteuert. Die Limiteinhaltung wird zentral überwacht. Möglichen Ausfallrisiken begegnen wir durch von unseren Kunden hinterlegten Sicherheiten wie Bürgschaften oder Hypotheken sowie durch zeitnahe Inkassomaßnahmen. Für dennoch auftretende konkrete Ausfallrisiken, insbesondere bei erheblichen finanziellen Schwierigkeiten des Schuldners und drohenden Insolvenzen, werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Auch für Kreditinstitute sind Mindestanforderungen an ihre Bonität und individuelle Höchstgrenzen für das einzugehende Engagement (Limite) festgelegt, die auf die Ratings internationaler Ratingagenturen, auf die Preise von Absicherungsinstrumenten (Credit Default Swaps) sowie auf interne Bonitätsprüfungen abstellen. Die Limiteinhaltung wird laufend überwacht. Die Ausfallrisiken bei Geldanlagen und derivativen Finanzinstrumenten sind gering, da grundsätzlich nur mit Vertragspartnern gehandelt wird, die über ein Investment Grade-Rating einer internationalen Ratingagentur verfügen. Zusätzlich wird auf eine externe Sicherung der jeweiligen Kapitalanlage geachtet, wie beispielsweise durch Einlagensicherungssysteme. Es liegt keine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken vor. Im Jahr 2019 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung.
Management der Liquiditätsrisiken: Um unsere jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie unsere finanzielle Flexibilität sicherzustellen, steuern wir den kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsbedarf durch das Halten von angemessenen Liquiditätsreserven, ausreichenden Kreditlinien bei in- und ausländischen Banken sowie durch eine kurz- und mittelfristige Liquiditätsvorschau. Der Finanzierungsbedarf von Konzerngesellschaften wird grundsätzlich über interne Darlehensbeziehungen abgedeckt. Dies ermöglicht eine kostengünstige und stets ausreichende Deckung des Finanzbedarfs für das operative Geschäft und für Investitionen vor Ort. Wir setzen länderübergreifende Cash-Pooling-Systeme ein, die zu reduzierten Fremdfinanzierungsvolumina sowie zu einer Optimierung des Finanzergebnisses führen. Nur sofern dies in Ausnahmefällen rechtliche, steuerliche oder sonstige Gegebenheiten nicht zulassen, werden für betroffene Konzerngesellschaften externe Finanzierungen bereitgestellt. Es liegt keine wesentliche Konzentration der Liquiditätsrisiken vor. Im Jahr 2019 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung.
Management der Währungsrisiken: Im Rahmen unserer globalen Geschäftsaktivitäten entstehen Währungsrisiken aus Fremdwährungstransaktionen. Als Sicherungsgeschäfte setzen wir überwiegend Devisentermingeschäfte ein, die mit Kreditinstituten guter Bonität kontrahiert werden. Die Absicherung des Währungsrisikos erfolgt bei uns grundsätzlich für den Zeitraum von zwölf Monaten, in Ausnahmefällen kann die Absicherung über diesen Zeitraum hinaus erfolgen. Zur Ermittlung des notwendigen Absicherungsvolumens werden zunächst konzernweit die Forderungen und Verbindlichkeiten je Fremdwährungspaar aufgerechnet. Der verbleibende Fremdwährungssaldo wird auf Basis historischer Erfahrungen in einem ersten Schritt grundsätzlich zu 70 % abgesichert. Ab Vertragsabschluss wird periodisch nachgewiesen, dass mögliche Währungsschwankungen des geplanten Grundgeschäftes während der Vertragslaufzeit durch gegenläufige Kurseffekte aus dem Sicherungsgeschäft ausgeglichen werden. Für bereits abgerechnete Geschäfte wird außerdem zu jedem Bilanzstichtag die Volumenidentität der geplanten und realisierten Fremdwährungsumsätze überprüft und dokumentiert. Es liegt keine wesentliche Konzentration der Währungsrisiken vor. Änderungen in der Art dieser Risiken sowie hinsichtlich Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung waren für das Jahr 2019 nicht zu verzeichnen. Allerdings ergibt sich wie in den Vorjahren ein erhöhtes Risiko durch die Volatilität verschiedener Währungen, wie z.B. des Britischen Pfunds, der Schwedischen Krone, der Norwegischen Krone und des Chinesischen Renminbis. In diesen Währungen muss auch für 2020 von einem erhöhten Währungsrisiko ausgegangen werden. Diesen Risiken tragen wir mit einem dynamischen Sicherungsansatz Rechnung.
Management der Zinsänderungsrisiken: Zinsrisiken treten durch marktbedingte Schwankungen der Zinssätze auf, wenn Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen angelegt oder aufgenommen werden. Das aus Zinsänderungen resultierende Ergebnisrisiko wird auf Basis von Sensitivitätsanalysen ermittelt und durch das Konzern-Treasury gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Das Risiko von volatilen Zinsmärkten wird durch bestehende Festzinskreditvereinbarungen begrenzt. Im Jahr 2019 gab es weder Änderungen der Zinsrisikopositionen noch Änderungen in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung. Die Weiterreichung negativer Einlagezinsen von Zentralbanken an Unternehmenskunden wurde auch im Jahr 2019 von einigen Banken angesprochen. Villeroy & Boch verfügt aber über eine ausreichende Anzahl alternativer Bankpartner und Anlagemöglichkeiten, sodass derzeit keine negativen Einlagezinsen anfallen.
Management der sonstigen Preisänderungsrisiken: Sonstige finanzielle Risiken entstehen aus Preisänderungen von bezogenen Materialien, wie beispielsweise Roh- oder Betriebsstoffe, die in unsere Wertschöpfungskette eingehen. Im Rahmen des Risikomanagements identifizieren wir das Volumen des Risikos mit dem Ziel der Absicherung. Hierzu nutzen wir unter anderem auch kapitalmarktorientierte Finanzprodukte. Es liegt keine wesentliche Konzentration von sonstigen Preisrisiken vor. Im Jahr 2019 gab es weder Änderungen in Art und Umfang dieser Risiken noch in der Art und Weise der Risikosteuerung und -bewertung.
Villeroy & Boch unterliegt aufgrund seiner weltweiten Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von landesspezifischen, steuerlichen Gesetzen und Regelungen. Änderungen der einschlägigen Steuerrechtslage können die Besteuerung der Konzerngesellschaften negativ beeinflussen.
Bei den im In- und Ausland ansässigen Konzerngesellschaften kann eine Überprüfung der deklarierten und abgeführten Steuern durch die lokal zuständigen Finanzverwaltungen erfolgen. Damit einhergehende Risiken bestehen prinzipiell für alle offenen Veranlagungszeiträume und ergeben sich vornehmlich im Zusammenhang mit ggf. abweichenden bzw. restriktiveren Auslegungen bestehender Vorschriften durch die Finanzverwaltungen, woraus sich finanzielle Belastungen ergeben können.
Die Identifizierung sowie systematische Überprüfung und Bewertung steuerlicher Risiken erfolgt fortlaufend im Rahmen unseres Risikomanagementsystems. Entsprechende fachliche Fragestellungen werden dabei durch die zentrale Konzernsteuerabteilung in Zusammenarbeit mit externen Steuerberatern analysiert und beurteilt. Für bereits bekannte Steuerrisiken wurden in den vergangenen Geschäftsjahren Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet.
Der nachhaltige Erfolg von Villeroy & Boch hängt maßgeblich von engagierten und leistungsfähigen Fach- und Führungskräften ab. Anlässlich der langfristigen Nachwuchs- und Knowhow-Sicherung legen wir großen Wert auf eine zielgerichtete Personalpolitik, die sich inhaltlich mit der Rekrutierung bzw. Ausbildung neuer qualifizierter Mitarbeiter sowie der laufenden Fortbildung des Stammpersonals im Rahmen von Führungs- und Persönlichkeitsschulungen und fachbezogenen Lernprogrammen beschäftigt. Eine zunehmend größere Herausforderung für uns als Arbeitgeber ist der sich verschärfende Wettbewerb um die Gewinnung neuer Mitarbeiter, da gesellschaftliche Entwicklungen, wie vor allem der demografische Wandel, zu einer Verschiebung von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt führen. Notwendige Nachbesetzungen von qualifizierten Mitarbeitern in Schlüsselpositionen bedeuten teilweise länger andauernde Rekrutierungsprozesse. Dies kann zu Kapazitätsengpässen führen. Ferner müssen wir uns an die Änderungen der zukünftig benötigten Berufsbilder im Hinblick auf die Digitalisierung anpassen.
Zur Altersversorgung unserer Mitarbeiter erteilen wir Versorgungszusagen für Pensionen und pensionsähnliche Leistungszusagen. Ein finanzielles Risiko für uns stellen dabei Veränderungen relevanter Bewertungsparameter wie beispielsweise Zinssätze, Sterbewahrscheinlichkeit und Gehaltssteigerungsraten dar, da diese Parameter zu einer Veränderung des Verpflichtungsumfangs führen und unser Eigenkapital sowie unser Ergebnis belasten können. Die Pensionsrückstellungen werden in Tz. 11 des Anhangs beschrieben.
Mit fortschreitender Internationalisierung unserer Geschäftstätigkeiten steigen die Anzahl und die Komplexität rechtlicher Vorschriften. Infolgedessen sind wir ständig Risiken aus den Bereichen Gewährleistungspflichten oder Sachmängel, Produkthaftung, Wettbewerbs- und Kartellrecht, gewerbliche Schutzrechte sowie Ansprüchen aus Vertragsverstößen ausgesetzt. Soweit vorhersehbar und wirtschaftlich sinnvoll, decken wir die bestehenden rechtlichen Risiken durch branchenübliche Versicherungen ab und bilden für darüber hinaus bestehende Verpflichtungen entsprechende Rückstellungen in ausreichendem Umfang. Um potenzielle Kosten rechtlicher Risiken zu reduzieren, werden mit regelmäßiger Überwachung der Produktion und laufenden Verbesserungen hohe Qualitätsstandards unserer Produkte gewährleistet. Zudem stellen wir ein verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln über die vom Vorstand eingerichtete Compliance-Organisation sicher.
Im Zusammenhang mit der Entscheidung der EU im kartellrechtlichen Verfahren "Bathroom Case" ist der Aufsichtsrat nach rechtlicher Beratung zu dem Ergebnis gelangt, dass möglicherweise gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder Regressansprüche bestehen könnten. Gegen alle sind Leistungsklagen anhängig. Bisher wurden weder Rückerstattungsansprüche noch Regressforderungen bilanziert.
Generell kann zwischen folgenden IT-Risiken unterschieden werden:
| ― | Nichtverfügbarkeit von IT-Systemen und Anwendungen, |
| ― | fehlende oder falsche Bereitstellung von Daten, |
| ― | Verlust oder Manipulation von Daten, |
| ― | Cyberkriminalität, |
| ― | Compliance-Verletzungen (Datenschutzbestimmungen, Lizenzen etc.), |
| ― | Offenlegung vertraulicher Informationen. |
Um diese Risiken aktiv zu managen, gibt es bei uns konzernweit gültige, detaillierte Richtlinien und Vorgaben, die regelmäßig durch Wirtschaftsprüfer und die Konzernrevision auf Einhaltung und Wirksamkeit geprüft werden. Unsere zentrale IT-Organisationsstruktur sowie der Einsatz standardisierter, konzernweit genutzter Systeme und Prozesse sind weitere Maßnahmen, um die Eintrittswahrscheinlichkeiten von Risiken zu minimieren.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung unserer Geschäfts und Produktionsprozesse hat das Thema Cybersecurity in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen. Um uns vor potenziellen Bedrohungen wirksam zu schützen, setzen wir an allen Konzernstandorten eine einheitliche FirewallTechnologie ein. Im Schadensfall ist Villeroy & Boch durch eine Cybercrime-Versicherung finanziell abgesichert.
Der Vorstand der Villeroy & Boch AG überprüft regelmäßig die Risikosituation des Konzerns und ist von der Wirksamkeit des eingerichteten Risikomanagementsystems überzeugt. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Risikoprofil im Geschäftsjahr 2019 nicht wesentlich verändert. Nach Überzeugung des Vorstands weisen die vorstehend beschriebenen Risiken in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdenden Charakter auf. Die einzelnen Risiken werden im Rahmen des Risikomanagementsystems gesteuert und durch in ausreichender Höhe vorhandene Risikodeckungsmassen begrenzt. Der Vorstand erwartet daraus keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.
Für Villeroy & Boch bestehen vielfältige Chancen, die unseren künftigen langfristigen Unternehmenserfolg sichern. Nachfolgend werden die wesentlichen Chancen des Unternehmens dargestellt, mit denen zusätzliche Ergebnispotenziale einhergehen.
Die Kompetenz rund um den Werkstoff Keramik ist fest mit der DNA des Unternehmens Villeroy & Boch verbunden und ein wesentlicher Erfolgsfaktor unserer über 270-jährigen Historie. Im Fokus steht dabei die Kombination aus Produktdesign, Rohstoff- und Herstellungskompetenz sowie Funktion und Qualität des Produkts. Mit Erfolgsprodukten wie dem spülrandlosen DirectFlush-WC und Neuheiten wie dem hochmodernen Dusch-WC ViClean-I 100, bei dem die gesamte Technik in die Keramik im Inneren des WCs integriert ist, unterstreichen wir unseren Anspruch auf die Innovationsführerschaft im Bereich der Sanitärkeramik. Weitere Beispiele dafür sind Materialinnovationen wie TitanCeram, das ausgewählte natürliche Rohstoffe wie Feldspat, Quarz, Ton und Titandioxid für besonders filigrane und ebenso stabile Waschtische miteinander kombiniert, und unsere Matt-Glasur TitanGlaze, die dank hochreinem, kristallinem Aluminiumoxid die Keramik mit einer besonders kratz- und schlagbeständigen Oberfläche veredelt. Wir arbeiten in unserem eigenen Entwicklungszentrum sowie mit ausgewählten Forschungspartnern an der Keramik von morgen und sind der festen Überzeugung, dass wir uns hiermit auch zukünftig vom Wettbewerb differenzieren können.
Im Unternehmensbereich Tischkultur liegt eine wesentliche Chance darin, gesellschaftliche Trends in puncto Essen, Trinken und Genuss frühzeitig zu erkennen, um mit einem passgenauen Produktangebot davon zu profitieren. Für die Zukunft richten wir daher einen besonderen Fokus auf den weltweit boomenden Mobilitäts- und Nachhaltigkeits-Trend, den wir mit unserer wachsenden "To Go"-Serie, also wiederverwendbaren Produkten zum Essen und Trinken außer Haus, adressieren werden. Darüber hinaus setzen wir auch weiterhin auf das Produktfeld "Geschenkartikel & Accessoires".
Während unser Fokus in den gesättigten Märkten Europas primär auf dem Ausbau unserer Marktanteile liegt, ist unser Handeln in den Wachstumsregionen auf die Steigerung der Markenbekanntheit und damit auf den Aufbau der Marktposition ausgerichtet. Das größte Wachstumspotenzial im Unternehmensbereich Bad und Wellness sehen wir nach wie vor in unserem chinesischen Markt, der sich durch eine konsumfreudige und vor allem markenaffine, stetig breiter werdende Mittel- und Oberschicht auszeichnet. An dieser grundsätzlichen Einschätzung ändert auch die derzeitige konjunkturelle Delle im chinesischen Bausektor nichts. Den Ausbau unseres Distributionsnetzwerks haben wir in den vergangenen Jahren mittels der Etablierung eigenständiger Organisationen inklusive lokaler Logistikplattformen forciert. So haben wir auch im Geschäftsjahr 2019 unsere vor Ort befindlichen Vertriebspunkte erweitert. Im Unternehmensbereich Tischkultur wird der chinesische Markt durch den Ausbau der Distribution deutlich an Bedeutung gewinnen. Im US-amerikanischen Markt sowie in ausgewählten europäischen Märkten setzen wir den Schwerpunkt in die Stärkung der vorhandenen Handelsstruktur mithilfe einer differenzierten Sortimentspolitik.
Im Projektgeschäft des Unternehmensbereichs Bad und Wellness sehen wir weltweit unverändert gute Chancen, unser Absatzvolumen zu steigern. Wir verfügen über spezialisierte Vertriebsmitarbeiter und ein umfassendes Sortiments- und Serviceangebot, das genau auf die Bedürfnisse der professionellen Partner zugeschnitten ist. Um unsere internationalen Aktivitäten noch effizienter zu steuern, haben wir die neue zentrale Organisationseinheit "Global Projects" mit Hauptsitz in London gestärkt, über die wir gezielt die Top Interior Designer sowie große Hotelgruppen und Projektentwickler ansprechen. Auch im Unternehmensbereich Tischkultur sehen wir den Ausbau des Projektgeschäfts als Chance - hier stehen neben Hotels und Restaurants vor allem Kreuzfahrtschiffe im Mittelpunkt der Vertriebsaktivitäten. Dabei sind wir auch in der Lage, die Produkte individualisiert anzubieten. Darüber hinaus greifen wir den Trend nachhaltiger Produkte im Bereich "To Go" auf, der besonders für Städte und größere Unternehmen immer mehr an Bedeutung gewinnt.
Die Vergabe von Markenlizenzen stellt für uns ein weiteres Instrument dar, um die Marke Villeroy & Boch außerhalb unserer Kerngeschäftsfelder zu positionieren. Folglich dient das Lizenzgeschäft der Erschließung neuer Zielgruppen sowie der Erweiterung unseres Produktspektrums. Im Marken-Lizenzbereich werden durch unsere Lizenzpartner derzeit Fliesen, Armaturen, Holzfußböden, Leuchten sowie seit Anfang 2019 auch Möbel unter der Marke Villeroy & Boch angeboten.
Wir haben unsere Strukturen und Investitionen im Bereich Digitalisierung in den vergangenen Jahren massiv erhöht und richten unsere Online-Aktivitäten darauf aus, unseren Kunden innovative und bedarfsgerechte Konzepte anzubieten, sowohl offline als auch online. Ziel ist es, überall dort vertreten zu sein, wo der Kunde uns sucht, und ihm ein konsistentes Informations- und Einkaufserlebnis zu bieten. Dazu gehören die kontinuierliche Verbesserung unseres Internetauftritts, die Forcierung unserer Social-Media-Aktivitäten, die verstärkte Nutzung von Online-Marketing-Kanälen und die Optimierung unserer Web-Inhalte für Suchmaschinen. In diesem Zusammenhang haben wir in den vergangenen Jahren die Web-Inhalte der Villeroy & Boch-Internetseite kontinuierlich optimiert und um zusätzliche Funktionen erweitert. Des Weiteren wurden verstärkt Online-Marketing-Maßnahmen genutzt, um gezielt und unter Nutzung moderner Targeting-Ansätzen neue Sortimente in der passenden Zielgruppe zu bewerben. Auch die Aktivierung von Bestandskunden über Kanäle wie E-Mail-Marketing wurde weiter vorangetrieben und verbessert. Im Ergebnis hat sich die Sichtbarkeit und Präsenz von Villeroy & Boch in den digitalen Kanälen über alle Regionen deutlich erhöht. Durch die Implementierung einer vollständig neuen technischen Plattform für unsere Online-Präsenz schaffen wir in den kommenden Jahren zusätzliche Möglichkeiten, um noch effektiver und zielgerichteter auf Neu und Bestandskunden zugehen zu können.
Für unseren Unternehmensbereich Tischkultur ist E-Commerce ein strategisch bedeutender und zugleich der am schnellsten wachsende Absatzkanal, der sowohl unsere eigenen Online-Shops als auch die Verkaufsplattformen anderer Anbieter umfasst. Für die kommenden Jahre rechnen wir weiterhin mit überdurchschnittlichen Zuwachsraten im Online-Geschäft. Nachdem wir unsere personellen Kapazitäten in unseren Fachabteilungen weiter aufgebaut und Prozesse verbessert haben, konnten wir in der Villeroy & Boch AG im Geschäftsjahr 2019 unsere Online-Umsätze im Vorjahresvergleich um 19,7 % steigern. Dabei sind auch die eigenen Online-Shops eine wichtige Wachstumssäule. Diese positive Entwicklung soll in den Folgejahren weiter beibehalten und forciert werden. Im Unternehmensbereich Bad und Wellness spielen unterdessen in erster Linie digitale Service-Angebote und -Tools eine Rolle. Mit Anwendungen wie unserem Badplaner und Badinspirator sowie unserer Augmented Reality-App können Verbraucher ihre Wunschbäder planen und die ausgewählten Produkte per Smartphone oder Tablet-PC in den dafür vorgesehenen Raum projizieren, um eine lebensechte dreidimensionale Darstellung zu erhalten. Der Einsatz neuer Technologien erzeugt somit einen Zusatznutzen für den Kunden. Außerdem lassen sich durch die Nutzung von digitalen Kanälen zielgerichtet und effizient sowohl Endkunden als auch Geschäftskunden (unter anderem Architekten, Planer und Installateure) erreichen. So generieren wir wertvolle "Leads" (Kontakte potenzieller Käufer) mit zusätzlichem Umsatzpotenzial, die wir bei Einverständnis des Kunden an unsere Händler weiterleiten. Hier werden kontinuierlich weitere Kontaktstrecken über digitale Kanäle aufgebaut und verbessert, und darüber hinaus die Bearbeitung der Leads mit unseren Händlern weiter verbessert.
Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten und somit ein enormes Potenzial für unsere Produktionsstandorte. Hierbei sind bereits erste Pilotprojekte in der Umsetzung. Die derzeitige Ausweitung von standardisierten sowie durchgängigen IT-Systemen und die Vernetzung von Maschinen innerhalb des Produktionsprozesses in den Sanitärfabriken sind dabei Grundlage für weiterführende Bereiche der Digitalisierung.
Das Potenzial zur Verbesserung durch statistische Fehleranalysen und der Stabilisierung von Prozessparametern wird weiterhin genutzt. Predictive Analytics ist dabei im Umfeld der Digitalisierung ein weiterer Baustein. Basis zur Potenzialausschöpfung ist die Erfassung und Sammlung aller relevanten Daten eines Produkts im Herstellungsprozess. In den Sanitärfabriken werden dabei an Messstationen alle Produkte zunächst via Barcode identifiziert, um anschließend qualitätsrelevante Daten in einem zentralen Analysesystem zu sichern, beispielsweise in Bezug auf die Keramikzusammensetzung und den Materialfluss sowie auf die klimatischen Bedingungen, die verwendeten Werkzeuge oder die Prozessparameter der Fertigungsanlagen. Ziel ist es, die erfassten Daten so miteinander zu verknüpfen, dass im ersten Schritt Einfluss, kritische Wertebereiche und Wechselwirkungen der Prozessparameter identifiziert werden, um langfristig möglichst verlässliche Vorhersagen über das Risiko eines fehlerhaften Produkts am Ende des Herstellungsprozesses zu treffen. Übersteigt in einem auf Basis definierter Grenzwerte kontrollierten Prozess die Fehlerwahrscheinlichkeit eine vorher definierte Höhe, wird das Produkt frühzeitig aussortiert, um keine unnötigen Prozesskosten zu verursachen und - speziell im Hinblick auf den energieintensiven Brennprozess - die Energieeffizienz zu erhöhen. Vom sukzessiven Rollout und der kontinuierlichen Verbesserung dieser Analyse-Systeme in sämtlichen Werken versprechen wir uns langfristig relevante Ergebnisverbesserungen.
Ebenso werden neueste Technologien, wie der Einsatz von kollaborativen Robotern, für überwiegend manuelle und körperlich anstrengende Prozessschritte innerhalb der Produktion geprüft. Dazu arbeiten wir mit Roboter-Herstellern sowie mit Forschungsinstituten eng zusammen.
Die Digitalisierung wirkt sich nicht zuletzt auch positiv auf die Effizienz in unseren administrativen Bereichen aus. Die Nutzung und Leistungssteigerung von einheitlichen IT-Systemen sowie der Einsatz neuer Technologien tragen erheblich zur kontinuierlichen Effizienzsteigerung bei. Das Optimierungspotenzial besteht in der konzernweiten Harmonisierung und Standardisierung von repetitiven Prozessen und betrifft grundsätzlich alle Funktionsbereiche. In den Bereichen Personal, Einkauf und Finanzen setzen wir zudem auf die gebündelte Bearbeitung von Geschäftsvorfällen in Shared Service Centern. Die weitere Digitalisierung von Prozessen unter Nutzung neuer digitaler Tools, wie Robotics Process Automation bzw. der Einsatz von Bots, zielt auf die Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Qualität unserer Prozesse bei gleichzeitiger Erhöhung der Effizienz ab. Erste Pilotprojekte konnten in diesem Zusammenhang bereits erfolgreich umgesetzt werden.
Neben den bereits genannten Anwendungsfeldern und den darin liegenden Chancen der Digitalisierung existiert seit 2018 eine eigene Organisationseinheit, die den digitalen Wandel des gesamten Unternehmens vorantreibt und damit die Chancen der Digitalisierung im Arbeitsalltag nutzbar machen soll. Im Vordergrund stehen hier zum Beispiel Aktivitäten in Bezug auf den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle im Unternehmen oder die Beteiligung an digitalen Start-ups, um so neue Geschäftsfelder und Vertriebsmöglichkeiten zu erschließen, oder auch die Entwicklung von Methoden und Know-how im Bereich Data Science, so etwa die Nutzung von Big Data oder künstlicher Intelligenz in allen Wertschöpfungsprozessen. Mit ersten Pilotprojekten können wir den Nutzen dieser Initiativen bestätigen. Darüber hinaus wurden auch im Jahr 2019 zahlreiche interne Programme zur Begleitung der digitalen Transformation und zum Ausbau der digitalen Fitness unserer Mitarbeiter umgesetzt.
Mit Blick auf das Jahr 2020 gehen wir von einem moderaten Wachstum der Weltwirtschaft aus. Unterstützt wird diese Prognose durch die teilweise Entspannung im Handelsstreit zwischen den USA und China sowie eine weiterhin lockere Geldpolitik der Zentralbanken, die den Konsum stärken soll. Die Konjunktur im Euroraum dürfte trotz der Unsicherheiten über die Auswirkungen aus dem noch zu verhandelnden Austrittsabkommen Großbritanniens aus der Europäischen Union sowie politischen Unsicherheiten in einzelnen Mitgliedsländern wie Italien und Spanien grundsätzlich ebenfalls robust verlaufen. Die Konjunktur in Deutschland wird wohl nur wenig Dynamik entfalten.
In Übersee wird erwartet, dass die konjunkturelle Dynamik in den Vereinigten Staaten weiterhin nachgibt. Ebenso wird in China die gesamtwirtschaftliche Expansion in der Grundtendenz weiterhin nachlassen.
Zudem bestehen weiterhin zahlreiche Risiken, etwa eine neuerliche Eskalation im Handelsstreit zwischen den USA und China oder geopolitische Spannungen wie beispielsweise zwischen den USA und dem Iran. Auch regierungskritische Proteste in verschiedenen Ländern könnten die Wirtschaft belasten. Weiterhin sind die Auswirkungen durch die Ausbreitung des Coronavirus auf die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere in China derzeit nicht vorhersehbar.
Im Hinblick auf den europäischen Wohnungsbau, der ein maßgeblicher Indikator für die Geschäftsentwicklung des Unternehmensbereichs Bad und Wellness ist, rechnen wir im Prognosezeitraum mit länderübergreifend stabilen, allerdings in Deutschland und Schweden sich abschwächenden Steigerungsraten. Die bereits erreichten Kapazitätsgrenzen in der Baubranche dürften sich weiterhin als limitierender Faktor erweisen.
Der private Konsum, einer der wichtigen Einflussfaktoren unseres Tischkultur-Geschäfts, wird in unseren europäischen Märkten voraussichtlich eine stabile Entwicklung im Vergleich zum Berichtsjahr 2019 nehmen. In Deutschland wird eine geringe Steigerung der privaten Konsumausgaben, begünstigt durch die vergleichsweise hohe Anzahl der Arbeitstage, erwartet.
Die hier dargestellten Prognosen für die Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen und branchenbezogenen Rahmenbedingungen basieren auf den von verschiedenen Forschungseinrichtungen publizierten Angaben sowie eigenen Einschätzungen.
Auf Basis einer grundsätzlich noch positiven Markteinschätzung streben wir im Geschäftsjahr 2020 ein leichtes Wachstum im Umsatz und operativem Ergebnis (EBIT) an.
Unsere operative Nettovermögensrendite wird im Jahr 2020 voraussichtlich auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019 liegen.
Im Hinblick auf unsere operativen Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte gehen wir für das Geschäftsjahr 2020 von einer moderaten Steigerung der Investitionstätigkeit aus. Der Anteil des Unternehmensbereichs Bad und Wellness am Gesamtinvestitionsvolumen wird voraussichtlich bei rund 70 % liegen. Ein Investitionsschwerpunkt im Unternehmensbereich Bad und Wellness wird die gezielte Optimierung unserer technischen Kapazitäten an die gegebenen Markterfordernisse in unseren Sanitärkeramik-Werken umfassen. Im Unternehmensbereich Tischkultur werden wir im Geschäftsjahr 2020 einen verstärkten Fokus auf die Optimierung und Erweiterung in unseren Produktionswerken Merzig und Torgau sowie den Ausbau unseres Distributionsnetzwerks legen.
Dies wird sich entsprechend in der Villeroy & Boch AG auswirken. Dementsprechend streben wir für die Villeroy & Boch AG ebenfalls ein leichtes Wachstum im Umsatz und operativem Ergebnis (EBIT) an.
Darüber hinaus werden wir im Verlauf der nächsten Monate an der weiteren detaillierten Ausarbeitung des personalbezogenen Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramms zur Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit arbeiten. Mit der Umsetzung dieses Plans werden wir voraussichtlich noch in der ersten Hälfte dieses Jahres beginnen.
Die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf den Einschätzungen des Vorstands der Villeroy & Boch AG nach bestem Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses. Die Aussagen sind grundsätzlich einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Die tatsächlichen Ereignisse können daher von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen, wenn eine der im Risiko- und Chancenbericht genannten bzw. andere Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.
Angaben zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG sind im Anhang in Tz. 08 dargestellt.
Hinsichtlich der nach § 289f HGB geforderten Konzernerklärung zur Unternehmensführung wird auf die im Rahmen des Corporate-Governance-Berichts im Geschäftsbericht 2019 abgedruckte und im Internet unter dem Link www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/corporate-governance zugängliche Version verwiesen.
Der Aufsichtsrat überprüft das Vergütungssystem für den Vorstand regelmäßig im Hinblick auf die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung gesetzten gesetzlichen Rahmenbedingungen und die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und nimmt dort Anpassungen vor, wo es ihm geboten oder zweckmäßig erscheint. Der Aufsichtsrat zieht auch im gebotenen Umfang einen unabhängigen Vergütungsberater hinzu.
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands ist leistungsorientiert. Es sieht eine feste Vergütung und eine erfolgsabhängige variable Vergütung vor. Die Höhe der variablen Vergütung hängt von dem Erfüllungsgrad der jährlich in einer Zielvereinbarung festzulegenden Ziele ab und macht bei voller Zielerreichung mindestens die Hälfte der Gesamtvergütung aus. Die variable Vergütung gliedert sich in eine kurzfristige jährliche Komponente (Jahresbonus) und eine langfristige Komponente mit einem Bemessungszeitraum von drei Jahren. Die langfristige Vergütung ist gegenüber der kurzfristigen Komponente wertmäßig höher gewichtet. Inhaltlich orientieren sich die variablen Vergütungskomponenten an finanziellen Unternehmenszielen (operative Nettovermögensrendite, Ergebnis vor Zinsen und Steuern, Ergebnis vor Steuern) und individuellen Zielen. Die Zielparameter der variablen Vergütungskomponenten werden vorbereitend vom Personalausschuss des Aufsichtsrates mit den Mitgliedern des Vorstands abgestimmt und vom Aufsichtsratsplenum beschlossen, so auch für das Geschäftsjahr 2019. Daneben steht den Mitgliedern des Vorstands ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung. Die mit den amtierenden Mitgliedern des Vorstands bestehenden Verträge sehen leistungsorientierte bzw. beitragsorientierte Pensionszusagen vor. Die Gesamtbezüge und die einzelnen Vergütungskomponenten stehen nach der Überzeugung des Aufsichtsrates, gestützt durch einen vom Aufsichtsrat beauftragten unabhängigen Vergütungsberater, in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und überschreiten nicht die übliche Vergütung im Vergleich mit Referenzunternehmen.
Im Übrigen wird auf die jeweilige Fassung der Entsprechenserklärung Bezug genommen. Die Aufsichtsratsvergütung setzt sich satzungsgemäß ebenfalls aus einer fixen und einer variablen Komponente zusammen. Die variable erfolgsabhängige Komponente bemisst sich an der ausgeschütteten Dividende der Villeroy & Boch AG.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Mettlach, den 4. Februar 2020
Frank Göring
Andreas Pfeiffer
Gabriele Schupp
Dr. Markus Warncke
1 Es handelt sich bei diesem Abschnitt um einen ungeprüften Bestandteil des Lageberichts.
Der Jahresabschluss der Villeroy & Boch AG mit Sitz in Mettlach, eingetragen im Register des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 63610, ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Die Zahlen in den Tabellen wurden exakt gerechnet und summiert. Die Darstellung erfolgt gerundet. Hierdurch können sich in der Summenbildung Rundungsdifferenzen ergeben.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Zinsanteil der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen ist im Zinsergebnis ausgewiesen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und überwiegend über vier Jahre planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Das Sachanlagevermögen der technischen Anlagen und Maschinen sowie der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung für Zugänge bis zum Geschäftsjahr 2007 wird mit den zulässigen Höchstsätzen degressiv abgeschrieben. Die lineare Abschreibungsmethode wird angewandt, sobald dies zu höheren Abschreibungen führt.
Für die Anlagenzugänge ab dem Geschäftsjahr 2008 wird die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Das Wahlrecht in Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde in Anspruch genommen. Die Abschreibungssätze richten sich grundsätzlich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Diese wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls sachgerecht angepasst. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt für Gebäude längstens 50 Jahre, für technische Anlagen und Maschinen überwiegend acht Jahre und für andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend fünf Jahre. Für geringwertige Anlagegüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet. Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 250 Euro werden im Jahr des Zugangs als Aufwand erfasst.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten oder mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Ertragswertberechnungen erfolgen unter Anwendung eines Diskontierungszinsfußes (nach Steuern) von 8,25 % für die ersten drei Planjahre und von 7,25 % für die Folgejahre. Abschreibungen erfolgen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung.
Wertpapiere des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Ausleihungen des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten oder mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Abschreibungen erfolgen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.
Bei den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen alle Kostenbestandteile nach handelsrechtlichen Vorschriften. Für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang Abwertungen vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Risiken sind durch angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen worden.
Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden zu Anschaffungskosten oder gegebenenfalls zu den niedrigeren Werten, die sich aus den Börsen- oder Marktpreisen am Stichtag ergeben, angesetzt.
Die Rückstellungsberechnungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgten unter Verwendung der "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck nach der PUC-Methode. Es handelt sich hierbei um den nach der Vereinfachungsregelung für eine Laufzeit von 15 Jahren angegebenen Zinssatz gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung für den Monat Dezember 2019.
Am 17. März 2016 trat die gesetzliche Neuregelung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen gem. § 253 (2) HGB in Kraft, wonach Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen sind. Dieser ergibt sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen zwingend aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren.
Der angewandte Rechnungszins liegt für zehn Jahre bei 2,70 %, für sieben Jahre bei 1,95 %. Im Vorjahr betrug der Rechnungszins für zehn Jahre 3,20 %, für sieben Jahre 2,31 %. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden wie im Vorjahr mit 2,50 % berücksichtigt, die Rentendynamik wurde wie im Vorjahr mit 1,25 % angesetzt.
Diese Anpassung des Abzinsungssatzes führt bei den Pensions- und Überbrückungsgeldverpflichtungen zu einer Verminderung des Erfüllungsbetrages von 11.291 TEuro (Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB).
Im Rahmen eines Gehaltsumwandlungsprogramms wird den leitenden Angestellten die Möglichkeit geboten, einen Teil der variablen Vergütung in eine mitarbeiterfinanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Pensionszusage umzuwandeln. Die Villeroy & Boch AG erteilt eine wertgleiche Pensionszusage über die gesamte Ablaufleistung der Rückdeckungsversicherung.
Die sonstigen Rückstellungen und Steuerrückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
Latente Steuern werden für temporäre oder quasi-permanente Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen sowie aufgrund steuerlicher Verlustvorträge gebildet. Die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung sind auf Basis des erwarteten unternehmensindividuellen Steuersatzes im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden das Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB - Kursgewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind - und das Anschaffungskostenprinzip nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB - Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen - beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen "davon-Vermerke", die Währungsumrechnung betreffend, enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen.
Soweit Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB gebildet werden, kommen folgende Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung:
Das Grundgeschäft und das Sicherungsgeschäft werden zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst. Auf die bilanzielle Erfassung unrealisierter Verluste, die aus abgesicherten Risiken resultieren, wird bei den Komponenten der Bewertungseinheit verzichtet, soweit diesen Verlusten unrealisierte Gewinne in gleicher Höhe gegenüberstehen.
Einzelne Posten des Jahresabschlusses der Villeroy & Boch AG werden zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Folgenden gesondert ausgewiesen.
Das Anlagevermögen hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
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| (in TEuro) | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand 31.12.2019 | Anfangsbestand 01.01.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 14.124 | 847 | 20 | 387 | 15.338 | 12.759 |
| In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 1.608 | 0 | 1.205 | 2.813 | 0 |
| 14.124 | 2.455 | 20 | 1.592 | 18.151 | 12.759 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 145.000 | 744 | 410 | 346 | 145.680 | 112.488 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 146.692 | 1.857 | 1.026 | 4.227 | 151.750 | 118.370 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 45.619 | 1.977 | 2.974 | 368 | 44.991 | 39.384 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 10.029 | 1.783 | 0 | -6.532 | 5.280 | 0 |
| 347.340 | 6.361 | 4.409 | -1.592 | 347.700 | 270.242 | |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 282.304 | 713 | 0 | 0 | 283.016 | 370 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 25.377 | 0 | 0 | 0 | 25.377 | 9.800 |
| Beteiligungen | 5.587 | 0 | 0 | 0 | 5.587 | 1.969 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 11.833 | 3.996 | 3.709 | 0 | 12.120 | 0 |
| Sonstige Ausleihungen | 31 | 0 | 16 | 0 | 15 | 0 |
| 325.133 | 4.709 | 3.725 | 0 | 326.116 | 12.140 | |
| Gesamt | 686.597 | 13.525 | 8.156 | 0 | 691.967 | 295.140 |
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| (in TEuro) | Abschreibungen | Buchwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zugänge | Zuschreibungen | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand 31.12.2019 | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 819 | 0 | 20 | 0 | 13.557 | 1.781 |
| In Entwicklung befindliche immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2.813 |
| 819 | 0 | 20 | 0 | 13.557 | 4.594 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.787 | 0 | 407 | 0 | 113.867 | 31.813 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3.650 | 0 | 940 | 0 | 121.079 | 30.670 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.765 | 0 | 2.916 | 0 | 39.234 | 5.757 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 5.280 |
| 8.202 | 0 | 4.264 | 0 | 274.180 | 73.520 | |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 370 | 282.646 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.803 | 0 | 0 | 0 | 11.603 | 13.774 |
| Beteiligungen | 1.077 | 0 | 0 | 0 | 3.046 | 2.541 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 12.120 |
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 15 |
| 2.880 | 0 | 0 | 0 | 15.020 | 311.096 | |
| Gesamt | 11.901 | 0 | 4.284 | 0 | 302.757 | 389.209 |
Das Anlagevermögen hat sich im Vorjahr wie folgt entwickelt:
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| (in TEuro) | Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand 31.12.2018 | Anfangsbestand 01.01.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 13.695 | 496 | 127 | 60 | 14.124 | 12.120 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 489 | 0 | 489 | 0 | 0 | 489 |
| 14.184 | 496 | 616 | 60 | 14.124 | 12.610 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 139.906 | 1.429 | 5.499 | 9.164 | 145.000 | 116.163 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 140.417 | 5.546 | 3.722 | 4.451 | 146.692 | 118.661 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 46.355 | 2.062 | 3.714 | 916 | 45.619 | 40.281 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 17.488 | 7.132 | 0 | -14.591 | 10.029 | 0 |
| 344.166 | 16.169 | 12.935 | -60 | 347.340 | 275.105 | |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 279.750 | 2.553 | 0 | 0 | 282.304 | 6.370 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 13.774 | 11.603 | 0 | 0 | 25.377 | 0 |
| Beteiligungen | 5.004 | 584 | 0 | 0 | 5.587 | 1.969 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 8.662 | 4.420 | 1.249 | 0 | 11.833 | 0 |
| Sonstige Ausleihungen | 54 | 9 | 31 | 0 | 31 | 0 |
| 307.244 | 19.169 | 1.280 | 0 | 325.133 | 8.340 | |
| Gesamt | 665.595 | 35.834 | 14.832 | 0 | 686.597 | 296.054 |
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| (in TEuro) | Abschreibungen | Buchwert | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zugänge | Zuschreibungen | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand 31.12.2018 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 765 | 0 | 127 | 0 | 12.759 | 1.366 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 489 | 0 | 0 | 0 |
| 765 | 0 | 616 | 0 | 12.759 | 1.366 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.762 | 0 | 5.437 | 0 | 112.488 | 32.512 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3.192 | 0 | 3.484 | 0 | 118.370 | 28.322 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.725 | 0 | 3.622 | 0 | 39.384 | 6.235 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 10.029 |
| 7.679 | 0 | 12.542 | 0 | 270.242 | 77.098 | |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 6.000 | 0 | 0 | 370 | 281.933 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 9.800 | 0 | 0 | 0 | 9.800 | 15.577 |
| Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 1.969 | 3.618 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 11.833 |
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 31 |
| 9.800 | 6.000 | 0 | 0 | 12.140 | 312.993 | |
| Gesamt | 18.244 | 6.000 | 13.159 | 0 | 295.140 | 391.457 |
Der Anteilsbesitz hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
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| Beteiligung | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| gezeichnetes Kapital in Tsd. Landeswährung |
unmittelbar % |
mittelbar % |
insgesamt % |
Eigenkapital TEuro |
||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbundene konsolidierte Unternehmen | ||||||
| Inland | ||||||
| 1. Sanipa Badmöbel Treuchtlingen GmbH, Treuchtlingen | EUR | 4.400 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 4.432 |
| 2. Heinrich Porzellan GmbH, Selb | EUR | 2.050 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 2.117 |
| 3. HoL Badshop & Service GmbH, Mettlach | EUR | 365 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 2 |
| 4. Intermat Beteiligungs- und Vermittlungsges. mbH, Mettlach | EUR | 256 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 418 |
| 5. V & B International GmbH, Mettlach | EUR | 100 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 930 |
| 6. Villeroy & Boch Creation GmbH, Mettlach | EUR | 52 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 52 |
| 7. Sales Design Vertriebsgesellschaft mbH, Merzig | EUR | 50 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 49 |
| 8. Villeroy & Boch Gastronomie GmbH, Mettlach | EUR | 26 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 118 |
| 9. VilboCeram GmbH, Mettlach | EUR | 26 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 26 |
| 10. Gästehaus Schloß Saareck Betreibergesellschaft mbH, Mettlach | EUR | 25 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 34 |
| 11. Villeroy & Boch Interior Elements GmbH, Mettlach | EUR | 25 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 24 |
| 12. Villeroy & Boch K-Shop GmbH, Mettlach | EUR | 25 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 25 |
| 13. Keraco GmbH, Wadgassen | EUR | 25 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 26 |
| Ausland | ||||||
| 14. Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd., Saraburi (Thailand) | THB | 990.500 | 16,51 | 83,49 | 100,00 | 9.297 |
| 15. Villeroy & Boch S.á r.l. Faiencerie de Septfontaines-lez-Luxembourg, Luxembourg (Luxemburg) | EUR | 15.000 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 21.815 |
| 16. EXCELLENT INTERNATIONAL HOLDINGS LTD, Hong Kong (China) | HKD | 112.658 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 23.363 |
| 17. Vilbomex S.A. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | MXN | 246.460 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | -23.424 |
| 18. Villeroy et Boch S.A.S., Paris (Frankreich) | EUR | 9.269 | 99,99 | 0,01 | 100,00 | 3.549 |
| 19. Villeroy & Boch USA Inc., New Jersey (USA) | USD | 8.500 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 5.827 |
| 20. Villeroy & Boch Australia Pty. Ltd., Sydney (Australien) | AUD | 6.500 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | -1.423 |
| 21. Villeroy & Boch Magyarország Kft., Hódmez0vásárhely (Ungarn) | THUF | 1.228 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 24.031 |
| 22. Mondial S.A., Lugoj (Rumänien) | RON | 17.010 | 99,45 | 0,00 | 99,45 | 29.595 |
| 23. Delfi Asset S.A., Luxemburg (Luxemburg) | EUR | 2.941 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 1.980 |
| 24. Villeroy & Boch Hogar S.L., Barcelona (Spanien) | EUR | 2.242 | 44,00 | 56,00 | 100,00 | 1.128 |
| 25. Villeroy et Boch Arts de la Table S.A.S., Paris (Frankreich) | EUR | 2.050 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 6.121 |
| 26. Villeroy & Boch Gustavsberg AB, Gustavsberg (Schweden) | SEK | 20.000 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 28.286 |
| 27. Ucosan B.V., Roden (Niederlande) | EUR | 1.650 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 57.628 |
| 28. Villeroy & Boch Wellness N.V., Roeselare (Belgien) | EUR | 1.562 | 99,99 | 0,01 | 100,00 | 9.151 |
| 29. Villeroy & Boch Tableware Ltd., Toronto (Kanada) | CAD | 2.200 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 892 |
| 30. Villeroy & Boch (U.K.) Ltd., London (Vereinigtes Königreich) | GBP | 1.105 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 3.025 |
| 31. Villeroy & Boch Austria GmbH, Mondsee (Österreich) | EUR | 1.235 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 9.604 |
| 32. Villeroy & Boch Gustavsberg Oy, Helsinki (Finnland) | EUR | 1.060 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 5.005 |
| 33. Argent Australia Pty. Ltd., Brisbane (Australien) | AUD | 1.400 | 45,36 | 0,00 | 45,36 | 8.306 |
| 34. Villeroy & Boch Tableware (Far East) Ltd., Hong Kong (China) | HKD | 7.000 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 346 |
| 35. Villeroy & Boch MC S.á r.l., Monaco (Monaco) | EUR | 515 | 99,99 | 0,01 | 100,00 | 70 |
| 36. Villeroy & Boch (Schweiz) AG, Lenzburg (Schweiz) | CHF | 500 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 1.718 |
| 37. Kiinteistö Oy Helsingin Laippatie 14, Helsinki (Finnland) | EUR | 434 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 444 |
| 38. Villeroy & Boch Belgium S.A., Brüssel (Belgien) | EUR | 250 | 99,99 | 0,01 | 100,00 | 804 |
| 39. Villeroy & Boch Norge AS, Lorenskog (Norwegen) | NOK | 1.800 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 6.780 |
| 40. Villeroy & Boch Trading (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai (China) | CNY | 1.421 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 14.098 |
| 41. Villeroy & Boch OOO, Moskau (Russland) | RUB | 10.000 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 2.866 |
| 42. Villeroy & Boch Asia Pacific Pte. Ltd., Singapore (Singapur) | SGD | 200 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 1.307 |
| 43. Villeroy & Boch Polska Sp. z o.o., Warszawa (Polen) | PLN | 500 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | -308 |
| 44. Villeroy & Boch Tableware B.V., Oosterhout (Niederlande) | EUR | 100 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 1.548 |
| 45. Villeroy & Boch Danmark A/S, Redovre (Dänemark) | DKK | 511 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 2.313 |
| 46. Villeroy & Boch Arti della Tavola S.r.l., Milano (Italien) | EUR | 25 | 0,20 | 99,80 | 100,00 | 1.307 |
| 47. Villeroy & Boch Ukraine TOV, Kyiv (Ukraine) | UAH | 387 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | -3 |
| 48. V and B South Africa Pty Ltd., Cape Town (Südafrika) | ZAR | 150 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 27 |
| 49. Villeroy & Boch Tableware Oy, Helsinki (Finnland) | EUR | 8 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 580 |
| 50. Villeroy & Boch Czech s.r.o., Praha (Tschechien) | CZK | 200 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 50 |
| 51. Villeroy & Boch Sales India Private Limited, Mumbai (Indien) | INR | 100 | 99,99 | 0,01 | 100,00 | 499 |
| 52. Vilbomex Inmobiliaria S. de R.L. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | MXN | 3 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | -1.070 |
| 53. Vilbona México S.A. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | MXN | 1 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 1.027 |
| Verbundene nicht konsolidierte Unternehmen | ||||||
| 54. Villeroy & Boch Innovations GmbH, Mettlach (Deutschland) | EUR | 100 | 100,00 | 0,00 | 100,00 | 694 |
| 55. Villeroy & Boch Ventures GmbH, Mettlach (Deutschland) | EUR | 100 | 0,00 | 100,00 | 100,00 | 539 |
| Beteiligungen | ||||||
| 56. V&B Lifestyle India Private Limited, Gurugram (Indien) | INR | 174.900 | 50,00 | 0,00 | 50,00 | 561 |
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| Jahresergebnis TEuro |
||
|---|---|---|
| Verbundene konsolidierte Unternehmen | ||
| Inland | ||
| 1. Sanipa Badmöbel Treuchtlingen GmbH, Treuchtlingen | 0 | 1) |
| 2. Heinrich Porzellan GmbH, Selb | 0 | 1) |
| 3. HoL Badshop & Service GmbH, Mettlach | -10 | |
| 4. Intermat Beteiligungs- und Vermittlungsges. mbH, Mettlach | 0 | 1) |
| 5. V & B International GmbH, Mettlach | 0 | 1) |
| 6. Villeroy & Boch Creation GmbH, Mettlach | 0 | 1) |
| 7. Sales Design Vertriebsgesellschaft mbH, Merzig | 0 | 1) |
| 8. Villeroy & Boch Gastronomie GmbH, Mettlach | 0 | 1) |
| 9. VilboCeram GmbH, Mettlach | 0 | 1) |
| 10. Gästehaus Schloß Saareck Betreibergesellschaft mbH, Mettlach | 0 | 1) |
| 11. Villeroy & Boch Interior Elements GmbH, Mettlach | 0 | 1) |
| 12. Villeroy & Boch K-Shop GmbH, Mettlach | 0 | 1) |
| 13. Keraco GmbH, Wadgassen | -4 | |
| Ausland | ||
| 14. Villeroy & Boch (Thailand) Co. Ltd., Saraburi (Thailand) | -2.281 | |
| 15. Villeroy & Boch S.á r.l. Faiencerie de Septfontaines-lez-Luxembourg, Luxembourg (Luxemburg) | 73.760 | |
| 16. EXCELLENT INTERNATIONAL HOLDINGS LTD, Hong Kong (China) | -25 | |
| 17. Vilbomex S.A. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | -2.236 | |
| 18. Villeroy et Boch S.A.S., Paris (Frankreich) | -11.510 | |
| 19. Villeroy & Boch USA Inc., New Jersey (USA) | -36 | |
| 20. Villeroy & Boch Australia Pty. Ltd., Sydney (Australien) | -1.058 | |
| 21. Villeroy & Boch Magyarország Kft., Hódmez0vásárhely (Ungarn) | 2.712 | |
| 22. Mondial S.A., Lugoj (Rumänien) | 3.638 | |
| 23. Delfi Asset S.A., Luxemburg (Luxemburg) | 280 | |
| 24. Villeroy & Boch Hogar S.L., Barcelona (Spanien) | 22 | |
| 25. Villeroy et Boch Arts de la Table S.A.S., Paris (Frankreich) | 909 | |
| 26. Villeroy & Boch Gustavsberg AB, Gustavsberg (Schweden) | 3.576 | |
| 27. Ucosan B.V., Roden (Niederlande) | 431 | |
| 28. Villeroy & Boch Wellness N.V., Roeselare (Belgien) | -209 | |
| 29. Villeroy & Boch Tableware Ltd., Toronto (Kanada) | -313 | |
| 30. Villeroy & Boch (U.K.) Ltd., London (Vereinigtes Königreich) | 735 | |
| 31. Villeroy & Boch Austria GmbH, Mondsee (Österreich) | 286 | |
| 32. Villeroy & Boch Gustavsberg Oy, Helsinki (Finnland) | 965 | |
| 33. Argent Australia Pty. Ltd., Brisbane (Australien) | 238 | |
| 34. Villeroy & Boch Tableware (Far East) Ltd., Hong Kong (China) | -31 | |
| 35. Villeroy & Boch MC S.á r.l., Monaco (Monaco) | -12 | |
| 36. Villeroy & Boch (Schweiz) AG, Lenzburg (Schweiz) | -17 | |
| 37. Kiinteistö Oy Helsingin Laippatie 14, Helsinki (Finnland) | 11 | |
| 38. Villeroy & Boch Belgium S.A., Brüssel (Belgien) | 339 | |
| 39. Villeroy & Boch Norge AS, Lorenskog (Norwegen) | 736 | |
| 40. Villeroy & Boch Trading (Shanghai) Co. Ltd., Shanghai (China) | 6.093 | |
| 41. Villeroy & Boch OOO, Moskau (Russland) | -747 | |
| 42. Villeroy & Boch Asia Pacific Pte. Ltd., Singapore (Singapur) | 640 | |
| 43. Villeroy & Boch Polska Sp. z o.o., Warszawa (Polen) | 181 | |
| 44. Villeroy & Boch Tableware B.V., Oosterhout (Niederlande) | 200 | |
| 45. Villeroy & Boch Danmark A/S, Redovre (Dänemark) | 230 | |
| 46. Villeroy & Boch Arti della Tavola S.r.l., Milano (Italien) | 166 | |
| 47. Villeroy & Boch Ukraine TOV, Kyiv (Ukraine) | -3 | |
| 48. V and B South Africa Pty Ltd., Cape Town (Südafrika) | 14 | |
| 49. Villeroy & Boch Tableware Oy, Helsinki (Finnland) | 33 | |
| 50. Villeroy & Boch Czech s.r.o., Praha (Tschechien) | 29 | |
| 51. Villeroy & Boch Sales India Private Limited, Mumbai (Indien) | -83 | |
| 52. Vilbomex Inmobiliaria S. de R.L. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | -309 | |
| 53. Vilbona México S.A. de C.V., Ramos Arizpe (Mexiko) | 23 | |
| Verbundene nicht konsolidierte Unternehmen | ||
| 54. Villeroy & Boch Innovations GmbH, Mettlach (Deutschland) | -6 | |
| 55. Villeroy & Boch Ventures GmbH, Mettlach (Deutschland) | -61 | |
| Beteiligungen | ||
| 56. V&B Lifestyle India Private Limited, Gurugram (Indien) | -6 |
1) Ergebnisabführungsvertrag mit der Villeroy & Boch AG, Mettlach
In einem Fall wurde § 286 Abs. 3 Nr. 2 HGB angewendet.
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| 31.12.2019 TEuro |
31.12.2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 9.782 | 8.550 |
| Unfertige Erzeugnisse | 10.528 | 10.708 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 52.056 | 45.556 |
| Geleistete Anzahlungen | 0 | 25 |
| 72.366 | 64.839 |
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| 31.12.2019 TEuro |
31.12.2018 TEuro |
|||
|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 61.760 | 59.121 | ||
| über 1 Jahr | 0 | 0 | ||
| 61.760 | 59.121 | |||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 64.337 | 81.566 | ||
| über 1 Jahr | 0 | 0 | ||
| 64.337 | 81.566 | |||
| Übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 4.040 | 2.657 | ||
| über 1 Jahr | 0 | 0 | ||
| Sonstige Vermögensgegenstände | 20.400 | 20.939 | ||
| über 1 Jahr | 4 | 5 | ||
| 24.444 | 23.601 | |||
| 150.541 | 164.288 |
Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Forderungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten vor allem Forderungen aus der Debitorenabwicklung für verbundene Unternehmen sowie laufende Steuerforderungen.
Hierin sind die Guthaben bei Kreditinstituten, der Kassenbestand und von Kunden erhaltene Schecks enthalten.
Der Posten umfasst insbesondere IT-Dienstleistungen und Versicherungsprämien.
Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 30,0 % zugrunde gelegt.
Die aktiven latenten Steuern in Höhe von 18.423 TEuro sind mit den passiven latenten Steuern über 2.147 TEuro saldiert worden.
Die aktiven latenten Steuern erhöhten sich im Geschäftsjahr um 6.581 TEuro auf 18.423 TEuro und resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen bei den Pensions- und sonstigen Rückstellungen.
Im laufenden Geschäftsjahr wurden die latenten Steuerschulden aus dem Sonderposten mit Rücklageanteil um 159 TEuro auf 2.147 TEuro zurückgeführt. Dieser Sonderposten wurde in der Handelsbilanz im Geschäftsjahr 2010 in die Gewinnrücklage eingestellt und wird in der Steuerbilanz weitergeführt.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 71.909 TEuro. Es ist eingeteilt in 14.044.800 Stamm-Stückaktien und 14.044.800 stimmrechtslose Vorzugs-Stückaktien. Die Stammaktien und die Vorzugsaktien lauten auf den Inhaber und sind am Grundkapital in jeweils gleichem Umfang beteiligt. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Inhaber der stimmrechtslosen Vorzugs-Stückaktien erhalten aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine um 0,05 Euro je Vorzugs-Stückaktie höhere Dividende als die Inhaber von Stamm-Stückaktien, mindestens jedoch eine Vorzugsdividende in Höhe von 0,13 Euro je Vorzugs-Stückaktie. Reicht in einem Geschäftsjahr der Bilanzgewinn zur Zahlung dieser Vorzugsdividende nicht aus, so erfolgt die Nachzahlung der Rückstände aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre. Hierbei werden die älteren Rückstände vor den jüngeren getilgt. Erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände wird die Vorzugsdividende des aktuellen Geschäftsjahres geleistet. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil des Gewinnanspruchs desjenigen Geschäftsjahres, aus dessen Bilanzgewinn die Nachzahlung auf die Vorzugs-Stückaktien gewährt wird.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 1999 wurden im Geschäftsjahr 2000 insgesamt 1.058.023 (3,77 % des Grundkapitals) nennwertlose Vorzugs-Stückaktien erworben. Diese entsprechen einem anteiligen Grundkapital von 2.708.539 Euro. In 2003 wurden 282.591 (1,00 % des bzw. 723.433 Euro anteiliges Grundkapital) nennwertlose Vorzugs-Stückaktien auf Beschluss der Hauptversammlung vom 23.5.2003 erworben. Im Geschäftsjahr 2004 wurden aus diesem Beschluss weitere 425.380 (1,51 % des bzw. 1.088.973 Euro anteiliges Grundkapital) nennwertlose Vorzugs-Stückaktien erworben. In den Jahren 2000 bis 2003 wurden insgesamt 82.965 Aktien für das im Geschäftsjahr 2006 ausgelaufene Aktienoptionsprogramm an Vorstände und Führungskräfte veräußert.
Der Hauptversammlungsbeschluss vom 23. März 2018 ermächtigt den Vorstand der Villeroy & Boch AG, bis zum 22. März 2023 einschließlich eigene Stamm-Stückaktien und/oder Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft bis zu 10 vom Hundert des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. März 2013 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die Zeit ab dem Wirksamwerden der neuen Ermächtigung aufgehoben, soweit sie noch nicht ausgenutzt worden ist. Auf die aufgrund dieser Ermächtigung zu erwerbenden Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, nicht mehr als 10 vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann sich auf die Aktien nur einer Gattung beschränken.
In den Jahren 2005 bis 2019 wurden keine weiteren Aktien erworben bzw. veräußert. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 beträgt der Bestand 1.683.029 Aktien entsprechend 4.309 TEuro anteiliges Grundkapital.
Entsprechend § 272 Abs. 1a HGB wurde der Nennbetrag der eigenen Aktien von 4.309 TEuro offen von dem gezeichneten Kapital abgesetzt. Daraus ergibt sich das ausgegebene Kapital von insgesamt 67.601 TEuro.
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| 31.12.2019 TEuro |
31.12.2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Andere Gewinnrücklagen | 22.237 | 28.977 |
| Gewinnrücklagen nicht ausschüttungsfähig | 16.276 | 9.536 |
| 38.513 | 38.513 |
Aus den anderen Gewinnrücklagen wurden im Geschäftsjahr keine Entnahmen vorgenommen. Weitere Angaben zur Gewinnausschüttungssperre befinden sich in Tz. 37.
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| 31.12.2019 TEuro |
31.12.2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 39.146 | 11.228 |
| Gewinnvortrag | 8.160 | 12.074 |
| 47.306 | 23.302 |
Die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2018 betrug 15.142 TEuro. Der verbleibende Restbetrag des Bilanzgewinns in Höhe von 8.160 TEuro wurde auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Erfüllungsbetrag zum 31.12.2019 beträgt unter Anwendung des 10-Jahres-Durchschnitt-Zinses 137.195 TEuro.
Die übrigen Rückstellungen betreffen:
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| 31.12.2019 TEuro |
31.12.2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Steuerrückstellungen | 4.560 | 3.109 |
| Sonstige Rückstellungen | 68.494 | 49.640 |
| 73.054 | 52.749 |
Unter den sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen Rückstellungen für den Personalbereich, wie Rückstellungen für Altersteilzeit, Tantiemezahlungen, Jubiläumsvergütungen, Gleitzeitguthaben, Urlaubsansprüche, für Kundenboni, für die Umsetzung eines personalbezogenen Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramms, für Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen an verschiedenen Standorten in Deutschland, für Projektkosten im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung des Konzerns, für Beratungskosten, für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen sowie für ungewisse Verpflichtungen für Gewährleistungen ausgewiesen.
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| Gesamt | davon mit einer Restlaufzeit | Gesamt | davon Restlaufzeit | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 TEuro |
bis 1 Jahr TEuro |
1 bis 5 Jahre TEuro |
mehr als 5 Jahre TEuro |
31.12.2018 TEuro |
bis 1 Jahr TEuro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 103.163 | 33.163 | 70.000 | 0 | 65.768 | 40.768 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28.816 | 28.816 | 0 | 0 | 27.726 | 27.726 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 110.521 | 110.521 | 0 | 0 | 60.969 | 60.969 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 77 | 77 | 0 | 0 | 77 | 77 |
| Übrige Verbindlichkeiten | ||||||
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 2.201 | 2.201 | 0 | 0 | 2.330 | 2.330 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 10.489 | 10.489 | 0 | 0 | 11.353 | 11.353 |
| (davon aus Steuern) | (4.849) | (4.849) | 0 | 0 | (4.311) | (4.311) |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | (359) | (359) | 0 | 0 | (339) | (339) |
| 12.689 | 12.689 | 0 | 0 | 13.682 | 13.682 | |
| 255.266 | 185.266 | 70.000 | 0 | 168.221 | 143.221 |
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| davon Restlaufzeit über 1 Jahr TEuro |
|
|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 25.000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 |
| (davon aus Steuern) | 0 |
| (davon im Rahmen der sozialen Sicherheit) | 0 |
| 0 | |
| 25.000 |
Für die Verbindlichkeiten bestehen keine grundpfandrechtlichen oder sonstigen Sicherungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten vor allem Verpflichtungen für Steuern, Löhne und Gehälter sowie ehemaligen Eigentümern eines verbundenen Unternehmens.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, handelt es sich im Wesentlichen um sonstige Verbindlichkeiten.
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind transitorische Erträge in Höhe von 47 TEuro enthalten, teils für einen Baukostenzuschuss, der über die Mietdauer aufgelöst wird, teils für eine Instandhaltungsrücklage.
Die Umsätze gliedern sich wie folgt:
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| 2019 TEuro |
2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Verkauf von Produkten Bad und Wellness | 291.122 | 303.488 |
| Verkauf von Produkten Tischkultur | 190.596 | 184.990 |
| Erbringung sonst. Leistungen, Vermietung und Verpachtung | 28.897 | 23.898 |
| 510.615 | 512.376 | |
| Inland | 223.457 | 219.011 |
| Ausland | 287.158 | 293.365 |
| 510.615 | 512.376 |
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| 2019 TEuro |
2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Bestandsveränderungen | 1.823 | 3.596 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 2 | 51 |
| 1.826 | 3.647 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Kursgewinne und Erträge aus Frachtweiterbelastungen. Die periodenfremden Erträge i.H.v. 1.333 TEuro (Vorjahr 8.095 TEuro) resultieren überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 1.053 TEuro (Vorjahr 999 TEuro).
Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung lagen im Geschäftsjahr nicht vor.
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| 2019 TEuro |
2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe (einschließlich Vorprodukte) | 37.631 | 38.285 |
| Aufwendungen für bezogene Waren | 182.211 | 188.197 |
| 219.842 | 226.482 | |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 11.564 | 13.534 |
| 231.406 | 240.016 |
Die bezogenen Leistungen betreffen im Wesentlichen Energie.
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| 2019 TEuro |
2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 118.636 | 107.467 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 21.717 | 20.725 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 3.005 | 2.392 |
| 143.358 | 130.584 |
Im Personalaufwand sind einmalige Aufwendungen für die Umsetzung eines personenbezogenen Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramms in Höhe von 8.813 TEuro enthalten. Hierbei handelt es sich um einen Betrag sowohl von außerordentlicher Größenordnung als auch von außergewöhnlicher Bedeutung.
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| Durchschnittlicher Personalstand | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Lohnempfänger | 972 | 974 |
| Gehaltsempfänger | 1.242 | 1.225 |
| 2.214 | 2.199 | |
| Auszubildende | 86 | 81 |
| 2.300 | 2.280 |
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| 2019 Teuro |
2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| planmäßig | 819 | 765 |
| Sachanlagen | ||
| planmäßig | 8.202 | 7.679 |
| 9.021 | 8.444 |
Dieser Posten enthält im Wesentlichen Vertriebsaufwendungen (Provisionen, Werbekosten, Lizenzgebühren, Ausgangsfrachten), Verwaltungsaufwendungen (Instandhaltungs- und Reparaturaufwendungen, Dienstleistungen für IT-Service, Rechts- und Beratungskosten, Entwicklungs- und Versuchskosten, Reisekosten, Telekommunikations- und Portokosten, Mieten und Leasinggebühren für Maschinen und Kraftfahrzeuge, Mieten und Pachten für Immobilien, Versicherungsprämien, Aufwendungen für Repräsentation und Bewirtung), Aufwendungen aus Kursverlusten und periodenfremde Aufwendungen wie z. B. Buchverluste aus Anlagenabgängen.
Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung fielen in 2019 für folgende Sachverhalte an:
Gegenüber einem verbundenen Unternehmen wurde eine Wertberichtigung auf Forderungen in Höhe von 6.575 TEuro vorgenommen.
Zusätzlich enthält dieser Posten Aufwendungen über 7.950 TEuro für Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen an verschiedenen Standorten in Deutschland sowie Projektkosten im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung des Konzerns über 2.370 TEuro.
Das Beteiligungsergebnis enthält:
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| 2019 TEuro |
2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 6.541 | 10.250 |
| Erträge aus Beteiligungen von verbundenen Unternehmen | 66.764 | 10.230 |
| Erträge aus Beteiligungen von Sonstigen | 200 | 378 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -4.011 | -1.417 |
| Aufwendungen aus Beteiligungen von Sonstigen | -216 | 0 |
| 69.278 | 19.442 |
In den Erträgen aus Beteiligungen von verbundenen Unternehmen ist insbesondere eine Dividendenzahlung der Villeroy & Boch S.á r.l. (Luxemburg) von außergewöhnlicher Größenordnung enthalten.
Im laufenden Geschäftsjahr erfolgten Wertberichtigungen auf Finanzanlagen in Höhe von 2.880 TEuro (Vorjahr 9.800 TEuro).
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| 2019 TEuro |
2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Erträge | ||
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | ||
| von Sonstigen | 283 | 231 |
| von verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| 283 | 231 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| von Sonstigen | 930 | 1.441 |
| von verbundenen Unternehmen | 5.354 | 4.923 |
| 6.284 | 6.364 | |
| 6.567 | 6.595 | |
| Aufwendungen | ||
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| von Sonstigen | -2.162 | -2.256 |
| von verbundenen Unternehmen | -123 | -123 |
| -2.285 | -2.379 | |
| Zinsanteil in der Veränderung der Rückstellungen für Pensionen, Altersteilzeit und Jubiläen | -10.519 | -10.541 |
| -12.804 | -12.920 | |
| Zinsergebnis | -6.237 | -6.325 |
Hierin sind Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie latente Steuern ausgewiesen. Die latenten Steuern basieren im Wesentlichen auf unterschiedlichen Wertansätzen bei den Pensions- und sonstigen Rückstellungen.
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| 2019 TEuro |
||
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer lfd. Jahr | 0 | |
| Körperschaftsteuer Vorjahre | 4.758 | |
| 4.758 | ||
| Gewerbesteuer lfd. Jahr | 0 | |
| Gewerbesteuer Vorjahre | 615 | |
| 615 | ||
| Latente Steuer aus temporären Differenzen | -6.739 | |
| Latente Steuer auf Verlustvorträge | 0 | |
| -6.739 | ||
| Steueraufwand | -1.366 |
LUITWIN GISBERT VON BOCH-GALHAU
Ehrenmitglied des Aufsichtsrats
YVES ELSEN
Vorsitzender des Aufsichtsrats (bis 31.12.2019)
Managing Partner & CEO der HITEC Luxembourg S.A., Luxemburg, Luxemburg
b) Université du Luxembourg, Luxemburg (Vorsitzender)
Carrosserie Robert Comes & Compagnie S.A., Niederanven, Luxemburg (bis 14.11.2019)
Société Luxembourgeoise de Capital-Développement pour les PME S.A., Luxemburg, Luxemburg
EarthLab Luxembourg S.A., Kayl, Luxemburg
RALF RUNGE * 1. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorsitzender des Villeroy & Boch Euro-Betriebsrats
Betriebsratsvorsitzender Faiencerie Merzig, Deutschland
DR. ALEXANDER VON BOCH-GALHAU
Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 15.01.2020
(2. Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 14.01.2020)
Unternehmensberater
b) Union Stiftung, Saarbrücken, Deutschland
DIETMAR GEUSKENS *
Bezirksleiter der Industriegewerkschaft IGBCE Saarbrücken, Deutschland
a) Steag New Energies GmbH, Saarbrücken, Deutschland
PROF. DR. ANNETTE G. KÖHLER (bis 29.02.2020)
Universitätsprofessorin, Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und
Controlling der Universität Duisburg-Essen, Deutschland
a) UniCredit Bank AG, München, Deutschland
DMG Mori AG, Bielefeld, Deutschland
b) DKSH Holding AG, Zürich, Schweiz
THOMAS KANNENGIEßER
Senior Produktmanager für den Unternehmensbereich Bad & Wellness der Villeroy & Boch AG
DIETMAR LANGENFELD
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Villeroy & Boch AG
Betriebsratsvorsitzender Sanitärfabrik Mettlach, Deutschland
CHRISTINA ROSENBERG
Unternehmensberaterin bei innotail, München
b) combyne GmbH, München, Deutschland
Josef Tretter GmbH & Co. KG, München, Deutschland (ab 04.07.2019)
presize UG (limited), München, Deutschland (ab 02.08.2019)
SABINE SÜPKE
Vorstandssekretärin bei der IGBCE, Hannover
a) KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG, Essen, Deutschland
LOUIS DE SCHORLEMER
Geschäftsführer der Corporate Diplomat Sprl, Brüssel, Belgien
b) Lift Me Off, Ltd., Aylesbury, UK (ab 21.11.2019)
BÄRBEL WERWIE *
Betriebsratsvorsitzende Hauptverwaltung der Villeroy & Boch AG
DOMINIQUE VILLEROY DE GALHAU
Generaldirektor der La Financiere Tiepolo SAS, Paris, Frankreich
a) Momentum Asset Management S.A., Luxemburg (Vorsitzender)
b) Adolphe de Galhau' sche Sophienstiftung, Wallerfangen, Deutschland (Vorsitzender)
* Vertreter der Arbeitnehmer
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 AktG
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 AktG
FRANK GÖRING
Vorsitzender des Vorstands
b) konzernintern: V&B Fliesen GmbH, Merzig, Deutschland
V&B Innovations GmbH, Mettlach, Deutschland
ANDREAS PFEIFFER
Vorstand Unternehmensbereich Bad und Wellness
b) konzernintern: Villeroy & Boch Magyarország Kft., Hódmezovásárhely, Ungarn
Villeroy & Boch Trading Shanghai Co., Ltd, Shanghai, China
GABRIELE SCHUPP (ab 01.02.2019)
Vorstand Unternehmensbereich Tischkultur
b) konzernintern: V&B Innovations GmbH, Mettlach, Deutschland
NICOLAS LUC VILLEROY (bis 31.01.2019)
Vorstand Unternehmensbereich Tischkultur
DR. MARKUS WARNCKE
Vorstand Finanzen
b) konzernintern: V&B Innovations GmbH, Mettlach, Deutschland
a) Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i.S.d. § 125 AktG
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen i.S.d. § 125 AktG
Gute Corporate Governance mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung durch verantwortungsbewusste Unternehmensführung ist von grundlegender Bedeutung für Villeroy & Boch. Sie bildet die Basis zur Förderung des Vertrauens der Aktionäre, Journalisten, Kunden, Mitarbeiter sowie der breiten Öffentlichkeit. Entsprechend sind die Empfehlungen und Anregungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex die Grundlage für das Handeln von Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Entsprechenserklärung wurde von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 abgegeben. Im Geschäftsbericht sowie im Internet findet sich eine zusammenfassende Darstellung zur Corporate Governance. Die Entsprechenserklärung ist den Aktionären im Internet dauerhaft zugänglich.
Die Honorare für den Abschlussprüfer Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft betrugen im laufenden Geschäftsjahr für Abschlussprüfungsleistungen 371 TEuro (Vorjahr 416 TEuro) und für sonstige Leistungen 6 TEuro (Vorjahr 271 TEuro).
Im Rahmen unseres operativen Geschäftes beziehen wir weltweit Materialien, Vorräte und Dienstleistungen von zahlreichen Geschäftspartnern. Unter diesen befinden sich auch solche, an denen die Villeroy & Boch AG beteiligt ist, sowie Unternehmen, die mit Gesellschaften oder Organmitgliedern der Villeroy & Boch AG in Verbindung stehen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.
Die Villeroy & Boch AG mit Sitz in Deutschland ist das oberste beherrschende Unternehmen des Villeroy & Boch Konzerns. Die Transaktionen zwischen der Villeroy & Boch AG und den Tochtergesellschaften sowie zwischen den einzelnen Tochtergesellschaften beziehen sich im Wesentlichen auf den Austausch von unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie Waren und Dienstleistungen.
Im Berichtszeitraum erfolgten alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen zu marktüblichen Bedingungen.
Zur Gruppe der nahestehenden Personen gehören Aktionäre mit der Möglichkeit einer maßgeblichen Einflussnahme auf die Villeroy & Boch AG und Personen in Schlüsselpositionen sowie die Familienangehörigen dieser Personenkreise.
Als Personen in Schlüsselpositionen gelten die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands. In der Villeroy & Boch AG beschäftigte, nahestehende Personen sowie Familienangehörige dieses Personenkreises erhalten eine stellen- bzw. aufgabenorientierte Vergütung, die unabhängig von der Person des Stelleninhabers geleistet wird.
Im Berichtszeitraum wurden darüber hinaus keine weiteren Geschäfte von materieller Bedeutung mit nahestehenden Personen abgeschlossen. Grundsätzlich erfolgen alle Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen.
Miet- und Leasingverträge
Es werden Verkaufsräume, Lagerstätten, Büroräume, Einrichtungen und bewegliche Wirtschaftsgüter angemietet. Die Verträge haben eine Grundmietzeit zwischen einem halben Jahr und 30 Jahren. Um besser auf aktuelle Gegebenheiten des Marktes reagieren zu können, werden verstärkt Pop-Up-Verträge mit einer sehr kurzen Laufzeit von nur wenigen Monaten genutzt. Die meisten Verträge verlängern sich zu den bestehenden Konditionen stillschweigend.
Im Geschäftsjahr 2019 belief sich der Mietaufwand aus Operating-Leasingverträgen auf 5.826 TEuro (Vorjahr: 4.792 TEuro).
Die zukünftigen Verpflichtungen aus den bestehenden Miet-, Leasingverträgen sind aus Tz. 32 ersichtlich. Die hieraus resultierenden Risiken und Vorteile sind unwesentlich, und deren Offenlegung ist für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens nicht erforderlich.
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| 31.12.2019 TEuro |
31.12.2018 TEuro |
|
|---|---|---|
| Bürgschaftsverpflichtungen | 135.314 | 117.879 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 135.314 | 117.879 |
| Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber Fremden aus Mietverpflichtungen | 764 | 918 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 764 | 918 |
| Treuhandverpflichtungen | 90 | 101 |
Die Haftungsverhältnisse sind wie im Vorjahr weder durch sonstige Sicherheiten noch durch gewährte Pfandrechte gesichert.
Es sind die maximal übernommenen Bürgschaftsverpflichtungen zugunsten verbundener Unternehmen angegeben, für die die Villeroy & Boch AG höchstens in Anspruch genommen werden kann.
Neben Finanzierungs- und Mietbürgschaften hat die Villeroy & Boch AG für einige Konzerngesellschaften Garantien zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber Dritten übernommen.
Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschafts- und Gewährleistungsverpflichtungen für die Verbindlichkeiten von verbundenen Unternehmen gegenüber Kreditinstituten und sonstigen fremden Dritten wird aufgrund der positiven Ertragsentwicklung als gering eingeschätzt.
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| 31.12.2019 TEuro |
|
|---|---|
| Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-, und Leasingverträgen | |
| fällig 2020 | 2.494 |
| fällig 2021-2024 | 3.242 |
| fällig nach 2025 | 102 |
| Verpflichtungen aus vergebenen Aufträgen | 15.077 |
| 20.915 |
Gemeinsames Kennzeichen aller originären und derivativen Finanzinstrumente ist ein zukünftiger Anspruch auf Zahlungsmittel. Entsprechend unterliegt die Villeroy & Boch AG insbesondere Risiken aus der Volatilität von Wechselkursen, Zinssätzen und Marktpreisen. Um diese Marktrisiken zu begrenzen, besteht ein funktionsfähiges und wirksames Risikomanagementsystem mit einer klaren funktionalen Organisation. Weitere Informationen zum implementierten Risikomanagementsystem werden im Abschnitt "Risikomanagementsystem" des Lageberichts beschrieben.
Unter dem Währungsrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments auf Grund von Wechselkursänderungen schwanken. Zur Absicherung setzt Villeroy & Boch Devisentermingeschäfte ein. Die Vorgehensweise bei der Absicherung von Währungsschwankungen wird im Lagebericht im Kapitel "Management von Währungsrisiken" beschrieben.
Zum Bilanzstichtag bestehen folgende derivative Finanzpositionen:
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| Transaktionsvolumina 31.12.2019 TEuro |
Marktwertveränderung 31.12.2019 TEuro |
Bilanzwert 31.12.2019 TEuro |
|
|---|---|---|---|
| Devisentermingeschäfte | |||
| mit positivem Marktwert | 2.772 | 44 | 0 |
| mit negativem Marktwert | 24.205 | 933 | 0 |
| 26.977 | 977 | 0 |
Das Transaktionsvolumen ist die Summe aller Kauf- und Verkaufsbeträge derivativer Finanzgeschäfte. Die Marktwerte ergeben sich aus der Bewertung der ausstehenden Positionen zu Marktpreisen ohne Berücksichtigung gegenläufiger Wertentwicklungen aus den Grundgeschäften. Bei einer Bilanzierung zu Marktwerten ergäbe sich eine Auswirkung auf das Jahresergebnis in Höhe der Differenz aus Marktwert und Bilanzwert.
Unter dem Rohstoffpreisrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungsströme eines Finanzinstruments auf Grund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Die Sicherungsstrategie von Villeroy & Boch wird im Lagebericht im Kapitel "Management der sonstigen Preisänderungsrisiken" beschrieben.
Das allgemeine Beschaffungsmarktrisiko wird im Lagebericht erörtert.
Unter dem Zinsänderungsrisiko versteht man die Unsicherheit, dass der beizulegende Zeitwert oder die künftigen Zahlungen eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen des Marktzinssatzes schwanken. Die eingesetzte Managementmethode wird im Lagebericht im Kapitel "Management der Zinsänderungsrisiken" beschrieben.
Ausfall- und Bonitätsrisiken bezeichnen die Unsicherheit, dass eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, wie zum Beispiel bei Kunden im Rahmen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder bei Kreditinstituten im Rahmen von Geldanlagen. Zur Minderung dieses Risikos hat Villeroy & Boch umfangreiche Maßnahmen ergriffen, die im Lagebericht im Kapitel "Management der Ausfall- und Bonitätsrisiken" dargestellt sind.
Um sicherzustellen, dass Villeroy & Boch jederzeit zahlungsfähig und finanziell flexibel ist, wird eine ausreichende Liquiditätsreserve vorgehalten. Die Sicherungsstrategie wird im Lagebericht im Kapitel "Management der Liquiditätsrisiken" beschrieben. Zur Steuerung der Liquidität werden Finanzinstrumente in Form von Zahlungsmitteln (vgl. Tz. 05) und Kreditaufnahmen (vgl. Tz. 12) eingesetzt.
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz sind die veröffentlichten Inhalte von Mitteilungen über das Bestehen von Beteiligungen an der Villeroy & Boch AG, die nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG (bzw. §§ 21 ff. WpHG in der vor dem 03.01.2018 geltenden Fassung) mitgeteilt worden sind, anzugeben.
Nachstehend sind die Inhalte von Mitteilungen nach §§ 33 ff. WpHG (bzw. §§ 21 ff. WpHG in der vor dem 03.01.2018 geltenden Fassung) zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses aufgeführt:
1. Frau Thalea von Boch-Reichel, Deutschland, hat uns am 11.11.2016 gemäß § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 09.11.2016 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.020 Stimmrechte) beträgt.
2. Frau Alida-Kirsten von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 11.11.2016 gemäß § 21 Abs.1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 09.11.2016 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.020 Stimmrechte) beträgt.
3. Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland, hat uns gemäß § 41 Abs. 4 f WpHG am 15.01.2016 mitgeteilt:
Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland hält seit dem 26.11.2015 Instrumente nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 WpHG (Ankaufsrecht), die es ihr theoretisch ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien der Villeroy & Boch AG zu erwerben. Es ist ein Stimmrechtsanteil von 98,73 % betroffen, was 13.866.852 Stimmrechten entspricht, sodass theoretisch die Schwellen von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% überschritten werden könnten. Es gibt derzeit keine Stimmrechtsanteile aufgrund von Instrumenten nach § 25 WpHG und keine Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.
4. Herr Christophe de Schorlemer, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.307 Stimmrechte) beträgt.
5. Frau Gabrielle de Schorlemer-de Theux, Luxemburg, hat uns am 13. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.308 Stimmrechte) beträgt.
6. Frau Caroline de Schorlemer-d'Huart, Belgien, hat uns am 11. Juni 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG seit dem 28. März 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Zeitpunkt 3,16 % (444.308 Stimmrechte) beträgt.
7. Die Villeroy and Boch Saarufer GmbH, Mettlach, Deutschland, hält seit dem 20. Februar 2013 Finanzinstrumente oder sonstige Instrumente nach § 25a WpHG (Ankaufsrecht), die es ihr theoretisch ermöglichen, mit Stimmrechten verbundene Aktien der Villeroy & Boch AG zu erwerben. Es ist ein Stimmrechtsanteil von 98,73 % betroffen, was 13.866.852 Stimmrechten entspricht, sodass theoretisch die Schwellen von 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % überschritten werden könnten. Es gibt derzeit keine Stimmrechtsanteile aufgrund von Finanzinstrumenten bzw. sonstigen Instrumenten nach § 25 WpHG und keine Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.
8. Herr Luitwin-Gisbert von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 14. Februar 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG am 17. November 2010 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 17,74 % (2.491.132 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 13,94 % (1.957.696 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen, davon 1,10 % (154.000 Stimmrechte) auch nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG. Weitere 3,37 % (472.726 Stimmrechte) sind ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären werden ihm dabei jeweils 3 % oder mehr der Stimmrechte zugerechnet:
| ― | Luitwin Michel von Boch-Galhau |
| ― | Siegfried von Boch-Galhau. |
9. Herr Dr. Alexander von Boch-Galhau, Deutschland, hat uns am 20. Mai 2010 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Villeroy & Boch AG am 18. Mai 2010 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und seit diesem Tag 4,13 % (580.250 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 1,42 % (200.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpHG zuzurechnen.
Nachfolgend genannte Aktionäre haben uns nach § 127 Abs. 2 WpHG (bzw. § 41 Abs. 2 WpHG in der vor dem 03.01.2018 geltenden Fassung) mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft zu den nachfolgend genannten Stichtagen folgende Höhe hatte:
1. Herrn Luitwin Michel von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 01. April 2002 18,42 % Stimmrechtsanteile zu; davon sind ihm 1,55 % der Stimmrechtsanteile nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zuzurechnen.
2. Herrn Wendelin von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 01. April 2002 7,41 % Stimmrechtsanteile der Gesellschaft zu, davon sind ihm 6,80 % der Stimmrechtsanteile nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 4 WpHG zuzurechnen.
3. Herrn Franziskus von Boch-Galhau, Deutschland, stehen per 01. April 2002 7,14 % Stimmrechtsanteile zu, wovon ihm 0,34 % der Stimmrechtsanteile gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 1 WpHG zuzurechnen sind.
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, lagen nicht vor.
Im Geschäftsjahr erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrats der Villeroy & Boch AG im Rahmen der Mandatsausübung Bezüge in Höhe von 660 TEuro (Vorjahr: 612 TEuro) ausgezahlt.
Hinsichtlich der Vergütung der Mitglieder des Vorstands ist im Geschäftsjahr 2019 ein Aufwand in Höhe von 4.522 TEuro (Vorjahr: 3.621 TEuro) in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Der Aufwand setzt sich aus 1.714 TEuro (Vorjahr: 1.444 TEuro) fixen und 1.650 TEuro (Vorjahr: 1.495 TEuro) variablen Gehaltskomponenten sowie Aufwendungen für Pensionsanwartschaften und ähnlicher Verpflichtungen aktiver Vorstände in Höhe von 1.158 TEuro (Vorjahr: 266 TEuro) zusammen. Darüber hinaus war im Vorjahr eine Sonderzahlung aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Höhe von 416 TEuro enthalten. Dieses Jahr beträgt diese Position 0 TEuro. Im Fixum ist ein Sachbezug in Höhe von 148 TEuro (Vorjahr: 70 TEuro) enthalten, davon 2 TEuro (Vorjahr: 2 TEuro) als Versicherungsbeiträge.
Für ehemalige Mitglieder des Vorstands bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 17.684 TEuro (Vorjahr: 17.612 TEuro), die Bezüge im Geschäftsjahr betragen 1.572 TEuro (Vorjahr: 1.520 TEuro).
Für die Angabe der individuellen Vorstandsbezüge bis einschließlich des Geschäftsjahres 2021 wurde die Regelung des § 286 Abs. 5 HGB in Anspruch genommen.
Dem Aufsichtsrat und dem Vorstand wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Daraus resultierend gibt es keine zurückgezahlten oder erlassenen Beträge. Es bestehen keine zugunsten dieser Personen eingegangenen Haftungsverhältnisse.
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 beläuft sich auf 39.145.923,70 Euro. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags aus dem Vorjahr in Höhe von 8.159.875,12 Euro ergibt sich ein Bilanzgewinn von 47.305.798,82 Euro.
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| Ausschüttungsgesperrte Beträge | 31.12.2019 TEuro |
|---|---|
| Betrag, um den die aktiven latenten Steuern die passiven latenten Steuern übersteigen 1) | 16.276 |
| Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren 2) | 11.291 |
| Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge | 27.567 |
1) Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB
2) Ausschüttungssperre gem. § 253 Abs. 6 HGB
Der Bilanzgewinn in Höhe von 47.305.798,82 Euro darf komplett ausgeschüttet werden, da die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen, zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags, den Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge von 27.567 TEuro i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB übersteigen.
Es wurde keine Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen zu Gunsten des Bilanzgewinns durchgeführt.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen der Hauptversammlung am 27. März 2020 vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn der Villeroy & Boch AG in Höhe von 47.305.798,82 Euro zur Ausschüttung einer Dividende von 0,55 Euro je Stamm-Stückaktie (14.044.800 Aktien) und 0,60 Euro je Vorzugs-Stückaktie (14.044.800 Aktien) zu verwenden. Der Gewinnverwendungsvorschlag entspricht einer Dividende:
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| Euro | |
|---|---|
| für das Stammkapital von | 7.724.640 |
| für das Vorzugskapital von | 8.426.880 |
| 16.151.520 |
Der Restbetrag des Bilanzgewinns in Höhe von 31.154.278,82 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sollten sich zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses noch eigene Anteile im Besitz der Gesellschaft befinden, verringert sich die Dividendenzahlung für das Vorzugskapital um den auf die eigenen Anteile entfallenden Betrag. Der auf die eigenen Anteile entfallende Betrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden, entsprechend erhöht sich der Gewinnvortrag in das Jahr 2020.
Mettlach, den 4. Februar 2020
Frank Göring
Andreas Pfeiffer
Gabriele Schupp
Dr. Markus Warncke
Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
An die Villeroy & Boch Aktiengesellschaft
Wir haben den Jahresabschluss der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft, Mettlach - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der im Lagebericht angegebenen Internetseite veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Lageberichts ist, die in Abschnitt 3.1 des Lageberichts enthaltenen allgemeinen Erläuterungen zur Nachhaltigkeit sowie die in Abschnitt 8 des Lageberichts enthaltene zusammengefasste Versicherung der gesetzlichen Vertreter haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung, nicht auf den Inhalt der oben genannten allgemeinen Erläuterungen zur Nachhaltigkeit und nicht auf den Inhalt der oben genannten zusammengefassten Versicherung der gesetzlichen Vertreter. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nachfolgend beschreiben wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte:
1. Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen
Die Anteile an verbundenen Unternehmen unterliegen einer jährlichen Werthaltigkeitsüberprüfung. Grundlage dieser Bewertungen ist regelmäßig der Barwert zukünftiger Erträge des jeweiligen zu bewertenden Unternehmens. Den Bewertungen liegen Planungsrechnungen der verbundenen Unternehmen zugrunde, die auf den vom Vorstand und Aufsichtsrat genehmigten Finanzplänen beruhen. Das Ergebnis der Bewertungen ist insbesondere von der Einschätzung der künftigen Erträge der jeweiligen Unternehmen durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und ist daher ermessensbehaftet.
Wir haben die den Bewertungen zugrundeliegenden künftigen Erträge und die verwendeten Diskontierungszinssätze, die die Grundlage für die Ertragswertberechnungen der jeweiligen zu bewertenden Unternehmen bilden, analysiert. Hierbei haben wir unter anderem einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen vorgenommen sowie detaillierte Erläuterungen des Managements zu den wesentlichen Werttreibern der Planungen eingeholt. Zudem haben wir die Planungstreue der Vergangenheit auf der Basis einer Soll-Ist-Abweichungsanalyse nachvollzogen. Die Ableitung des Diskontierungssatzes und das Bewertungsmodell haben wir unter Hinzuziehung unserer internen Bewertungsexperten gewürdigt, indem wir die externen Marktdaten abgeglichen und rechnerisch nachvollzogen haben. Um bei einer für möglich gehaltenen Änderung einer der wesentlichen Annahmen ein mögliches Wertminderungsrisiko einschätzen zu können, haben wir die von der Gesellschaft vorgenommenen Sensitivitätsanalysen analysiert.
Unsere Prüfungshandlungen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen haben zu keinen Einwänden geführt.
Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sind im Anhang (Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze) enthalten.
2. Bewertung der Vorratsbestände
Die Vorräte stellen einen wesentlichen Posten im Jahresabschluss dar. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Hierbei erfolgt zum Jahresende eine Anpassung der unterjährig verwendeten Standardkosten über Umbewertungsfaktoren an die jeweiligen Istkosten. Diese Anpassung hängt in hohem Maße von den Annahmen hinsichtlich der einzubeziehenden Gemeinkosten des Produktionsprozesses, der nicht produktionsbezogenen Fixkosten und der Festlegung der geplanten Kapazitätsauslastung (Normalauslastung) ab.
Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und/oder geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt. Insbesondere die Bestimmung der angewandten Abwertungssätze und die Einteilung in verschiedene Bewertungsklassen bei den IT-gestützten Abwertungsverfahren sowie die Beurteilung ob zusätzliche manuelle Abwertungen erforderlich sind, die nicht durch dieses Abwertungsverfahren berücksichtigt werden, unterliegen dem Ermessen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir uns mit den Verfahren befasst und die zugrundeliegenden Kontrollen der Vorratsbewertung geprüft.
Die Ermittlung der Standardkosten haben wir methodisch nachvollzogen und auf Artikelebene für jeden Unternehmensbereich mittels datenanalytischer Verfahren nach Auffälligkeiten und Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr untersucht. Die für die Anpassung der Standardkosten an die Istkosten verwendeten Umbewertungsfaktoren haben wir stichprobenweise analysiert. Dabei haben wir auch untersucht, ob fertigungsbedingte Gemeinkosten bei der Ermittlung der Herstellungskosten nur insoweit berücksichtigt wurden, wie sie bei einer normalen Auslastung der technischen und personellen Fertigungskapazitäten anfallen. Insbesondere haben wir die Veränderung der Gemeinkosten und die geplante Fertigungskapazität im Vergleich zum Vorjahr analysiert. Die geplante und tatsächliche Ausbringungsmenge haben wir durch einen Vorjahresvergleich und durch Einsichten in Produktionsberichte der Fertigungswerke untersucht.
Die Eignung der IT-gestützten Abwertungsverfahren zur Ermittlung von Bestandsrisiken haben wir gewürdigt. Dazu haben wir unter Hinzuziehung von internen IT-Experten die systemseitige Umsetzung der Abwertungsverfahren beurteilt. Die Berechnungslogik des Modells haben wir mit den von der Gesellschaft angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden abgeglichen und rechnerisch in Stichproben nachvollzogen. Die ermittelten Abwertungen haben wir weiterhin vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Vergangenheit durch analytische Vergleiche mit den in Vorjahren vorgenommenen Abwertungen bei einzelnen Artikeln und auf den Gesamtbestand beurteilt und auf dieser Basis die Notwendigkeit zusätzlicher manueller Abwertungen mit den gesetzlichen Vertretern besprochen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Bewertung der Vorräte ergeben.
Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Vorratsbestände sind im Anhang (Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze) enthalten.
3. Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen für personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen und für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen
Im Geschäftsjahr 2019 sind die sonstigen Rückstellungen deutlich angestiegen. Dieser Anstieg resultiert insbesondere aus Rückstellungen für geplante personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen in Deutschland im Zusammenhang mit dem Transformations- und Effizienzsteigerungsprogramm "Fit for Future", in dem für verschiedene Funktionsbereiche konkrete Personalanpassungsmaßnahmen definiert wurden. Weiterhin enthalten die sonstigen Rückstellungen in wesentlichem Umfang Rückstellungen für verschiedene Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen aus mittlerweile stillgelegten oder verpachteten Fabriken in Deutschland. Im Rahmen der Prüfung haben wir die Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen für personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen und für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen als besonders wichtigen Prüfungssachverhalt bestimmt, da der Ansatz und die Bewertung auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit und Höhe einer möglichen Inanspruchnahme beruhen und damit in hohem Maße ermessensabhängig sind.
Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen in Bezug auf die personalbezogenen Restrukturierungsmaßnahmen im Jahresabschluss haben wir die geplanten Maßnahmen mit Vertretern der Gesellschaft diskutiert und interne Unterlagen wie Vorstands- und Aufsichtsratsprotokolle eingesehen. Hierbei haben wir insbesondere nachvollzogen, ob jeweils ein formaler Restrukturierungsplan vorliegt. Wir haben auch Unterlagen zur Kommunikation mit dem Betriebsrat eingesehen und diesen befragt. Die Berechnung der Rückstellung haben wir in Stichproben nachvollzogen und anhand der in der Vergangenheit durchgeführten Personalmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Abfindungshöhe pro Mitarbeiter, verplausibilisiert.
Unsere Prüfungshandlungen bezüglich der Rückstellungen für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen umfassten Befragungen der gesetzlichen Vertreter und anderer mit diesen Sachverhalten betrauter Personen innerhalb der Gesellschaft im Hinblick auf den Stand der Diskussionen mit den jeweiligen Behörden, den Zeitpunkt der Kenntnisnahme und die Notwendigkeit der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen. Wir haben dabei den internen und externen Schriftverkehr eingesehen und gewürdigt, inwieweit die Kriterien von § 249 HGB bezüglich des Ansatzes einer Rückstellung erfüllt sind. Die den Berechnungen größtenteils zugrundeliegenden Stellungnahmen durch externe Gutachter über die durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen und die Höhe der geschätzten Kosten haben wir gewürdigt und die externen Gutachter befragt. Weiterhin haben wir die Konsistenz mit der internen Berichterstattung (Risikobericht) und die Berechnung der Rückstellung rechnerisch und methodisch nachvollzogen.
Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich hinsichtlich der Bilanzierung und Bewertung der Rückstellungen für personalbezogene Restrukturierungsmaßnahmen und für Rekultivierungs- und Rückbauverpflichtungen keine Einwendungen ergeben.
Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der sonstigen Rückstellungen sind im Anhang (Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze) enthalten.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung, die Bestandteil des Lageberichts ist, die im Lagebericht enthaltenen allgemeinen Erläuterungen zur Nachhaltigkeit und die im Lagebericht enthaltene zusammengefasste Erklärung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. März 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 25. April 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2009 als Abschlussprüfer der Villeroy & Boch Aktiengesellschaft tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Heiko Hummel."
Stuttgart, 4. Februar 2020
**Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Hummel, Wirtschaftsprüfer
Waldner, Wirtschaftsprüfer
Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG erklären gemäß § 161 AktG, dass die Villeroy & Boch AG seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 29. November 2018 mit den Ergänzungen vom 19. Februar und 9. April 2019 den Empfehlungen der "Regierungskommission
Die bestehende D & O-Versicherung (Directors and Officers Liability Insurance) sah und sieht für Auffassung, dass eine Selbstbeteiligung nicht geeignet ist, Motivation und Verantwortung, mit der
Vorstand und Aufsichtsrat können die für die langfristigen variablen Vergütungsteile maßgeblichen Erfolgsziele, die sich auf die Jahre ab einschließlich 2020 beziehen, verändern, sofern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gegenüber den ursprünglichen Prognosen wesentlich ändern. Dies gibt dem Aufsichtsrat die Möglichkeit, die Incentivierungswirkung der variablen Vergütung und eine adäquate Leistungsbemessung auch bei geänderten externen Faktoren zu gewährleisten und damit für einen Interessengleichlauf zwischen Aktionären und Vorstandsmitgliedern zu sorgen.
Ein Vorstandsanstellungsvertrag sieht vor, dass in bestimmten Fällen der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit entgegen Ziffer 4.2.3 Absatz 4 des Kodex die teilweise Abgeltung der Vertragsrestlaufzeit auf zwei Jahreszielvergütungen (ohne Nebenleistungen) begrenzt ist. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass mit dieser Regelung eine angemessene und praktikable Bestimmung des Abfindungs-Cap erreicht wird, weil bei der Berechnung sowohl in der Vergangenheit liegende Sondereffekte als auch künftige nur schwer prognostizierbare positive oder negative Entwicklungen außer Betracht gelassen werden.
Auf Grund des sog. "Opt-Out"-Beschlusses der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 29. März 2019 unterbleibt gemäß § 286 Absatz 5, § 314 Absatz 3 Satz 1 HGB die Angabe der individualisierten Vorstandsvergütung in den Jahres- und Konzernabschlüssen der Gesellschaft, die für die Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 aufzustellen sind. In die Vergütungsberichte für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2018 beginnen, wird die Gesellschaft die gemäß Ziffer 4.2.4 und Ziffer 4.2.5 Absatz 3 des Kodex für jedes Vorstandsmitglied empfohlenen Darstellungen nicht aufnehmen, solange ein entsprechender "Opt-Out"-Beschluss der Hauptversammlung vorliegt.
Wahlvorschläge wurden und werden in Anteilseigner-Sitzungen vorbereitet. Da dem Aufsichtsrat nur sechs Vertreter der Anteilseigner angehören und sich die bisherige Praxis der Vorbereitung von Wahlvorschlägen in Anteilseigner-Sitzungen als effizient erwiesen hat, sieht der Aufsichtsrat institutionalisieren.
Der Aufsichtsrat hat kein Ziel benannt, welches die konkrete Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex berücksichtigt und wird kein solches Ziel benennen. Die Besetzung des Aufsichtsrats soll eine Überwachung und Beratung des Vorstands im besten Interesse des Unternehmens gewährleisten. Persönliche Qualifikation und Erfahrungen der Mitglieder sind daher ausschlaggebend. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat auf eine diesbezügliche Zielfestlegung verzichtet. Der Aufsichtsrat ist jedoch der Auffassung, dass ihm gegenwärtig eine nach seiner Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder angehört. Mangels Festlegung eines entsprechenden Ziels erfolgt insoweit auch weder eine Berücksichtigung bei den Vorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung noch eine Veröffentlichung über den Stand der Umsetzung im Corporate Governance Bericht.
Der Aufsichtsrat wird bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär nicht der Kodexempfehlung entsprechend offenlegen. Der Kodex lässt nach Auffassung der Villeroy & Boch AG offen, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung anzugeben sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat hat die Gesellschaft sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass bereits die Angabepflichten nach dem Aktiengesetz dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen.
Die den Mitgliedern des Aufsichtsrats gemäß der Satzung zugesagte erfolgsorientierte Vergütung war und ist auf die jährliche Dividendenzahlung bezogen und damit nach dem Verständnis des Kodex nicht auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet. Die Dividendenzahlung ist nach Auffassung der Villeroy & Boch AG die wesentliche Erfolgsgröße für die Aktionäre. Die Villeroy & Boch AG erachtet es als sachgerecht, die Mitglieder des Aufsichtsrats nach Kriterien zu vergüten, die auch für die Aktionäre von Bedeutung sind.
D-66693 Mettlach, im Dezember 2019
Der Vorstand
Frank Göring
Vorsitzender des Vorstands
Der Aufsichtsrat
Yves Elsen
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat der Villeroy & Boch AG haben am 19. Dezember 2019 nach § 161 AktG eine Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommision Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 abgegeben, die nunmehr in einem Punkt zu ergänzen ist:
Die Gesellschaft hat sich dazu entschlossen, einen Antrag auf gerichtliche Bestellung von Peter Prinz Wittgenstein als Mitglied des Aufsichtsrats nicht nur auf die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung zu stellen, sondern für eine Amtsdauer bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr beschließt und damit bis zum Ablauf der regelmäßigen Amtsperiode des aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenen Herrn Yves Elsen.
Das schafft Klarheit und Rechtssicherheit für die Gesellschaft, ihre Stakeholder und auch Prinz Wittgenstein und vermeidet für den Geschäftserfolg schädliche Spekulationen über die zukünftige Aufsichtsratszusammensetzung
Mettlach, im Februar 2020
Der Vorstand
Frank Göring
Vorsitzender des Vorstands
Der Aufsichtsrat
Dr. Alexander von Boch-Galhau
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre
der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 seine Aufgaben nach Gesetz und Satzung in vollem Umfang wahrgenommen. Er überwachte den Geschäftsverlauf sowie die Tätigkeiten des Vorstands und stand diesem bei der Leitung des Unternehmens beratend zur Seite. Der Vorstand, dem seit Februar 2019 nach entsprechender Berufung durch den Aufsichtsrat Gabriele Schupp als Leiterin des Unternehmensbereichs Tischkultur angehört, informierte den Aufsichtsrat umfassend, kontinuierlich und zeitnah in schriftlichen und mündlichen Berichten über die aktuelle Entwicklung der Ertragssituation der Gesellschaft und der Geschäftsbereiche einschließlich der Risikolage sowie des Risikomanagements und der Compliance. Darüber hinaus war der Aufsichtsrat in alle für das Unternehmen wesentlichen Entscheidungen, insbesondere Fragen der Strategie und der Planung, sowie in die Prüfung strategischer Optionen unmittelbar eingebunden. Auf dieser Grundlage wurde in den Sitzungen intensiv beraten. In diesem Zusammenhang setzte sich der Aufsichtsrat auch intensiv mit der Prüfung des Erwerbs der Ideal Standard Gruppe durch die Gesellschaft auseinander, ohne dass es diesbezüglich bislang zu einer Entscheidung gekommen wäre. Der Aufsichtsrat erteilte zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Dies betraf insbesondere auch den Verkauf der Immobilie in Luxemburg, dem der Aufsichtsrat nach sorgfältiger Prüfung seine Zustimmung erteilte. In seinen Beschlüssen hat der Aufsichtsrat den Beschlussvorlagen des Vorstands und der Ausschüsse nach eingehender eigener Prüfung und Beratung zugestimmt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden regelmäßig präventiv auf die Vertraulichkeit der Inhalte aller Sitzungen hingewiesen.
Im Geschäftsjahr 2019 trat der Aufsichtsrat zu sieben gemeinsamen Sitzungen zusammen. Er fasste drei Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren (gemischte Beschlussfassung). Kein Mitglied des Aufsichtsrats nahm an weniger als der Hälfte der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teil. Die detaillierte Berichterstattung des Vorstands über die Lage und Geschäftsentwicklung des Villeroy & Boch-Konzerns war stets Grundlage der Beratungen.
DR. ALEXANDER VON BOCH-GALHAU
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Kernpunkte der Bilanzsitzung im Februar 2019 waren die Erläuterung des Konzern- und Jahresabschlusses 2018 und die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung sowie deren Feststellung und Billigung durch den Aufsichtsrat. Ferner wurden die Tagesordnung für die Hauptversammlung verabschiedet und die Ergebnisse der durchgeführten Effizienzkontrolle des Aufsichtsrats besprochen. Im Rahmen der Vorstandsvergütung hat der Aufsichtsrat die Zielerfüllung für das Jahr 2018 geprüft. Ebenso hat der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Lage des Konzerns informiert. Inhalte der Sitzung im März waren der Verlauf und die Ergebnisse der Hauptversammlung, das weitere Vorgehen im sogenannten EU Bathroom Case, einem Kartellverfahren aus dem Jahr 2010, sowie die Aktualisierung des Kompetenzprofils des Aufsichtsrats.
Zu einer Sitzung, deren Inhalt die Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen im EU Bathroom Case war, trat der Aufsichtsrat im April 2019 zusammen. Nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage und unter anderem auch gestützt auf die Ausführungen der rechtlichen Berater der Gesellschaft wurde die Erhebung von Klagen gegen drei ehemalige Organmitglieder beschlossen.
Im Juli und September 2019 waren die Geschäftsentwicklung, Strategiethemen und Konzernprojekte, insbesondere auch die Prüfung strategischer Wachstumsoptionen, wesentlicher Gegenstand der Sitzungen. Der Aufsichtsrat hat sich mit den entsprechenden Planungen und Vorhaben des Vorstands sowohl zum Gesamtkonzern als auch zu den einzelnen Unternehmensbereichen intensiv auseinandergesetzt und die relevanten Aspekte diskutiert und miteinander abgewogen.
Schwerpunktthemen der Sitzung im November 2019 waren die Erläuterung der Geschäftszahlen zum 31. Oktober 2019 und die darauf aufbauende Orientierung für den Konzern- und Jahresabschluss 2019 sowie der Nachhaltigkeitsbericht und der darin integrierte zusammengefasste, gesonderte nichtfinanzielle Bericht des Villeroy & Boch-Konzerns und der Villeroy & Boch AG, der Bericht des Vorstands zur Lage des Konzerns sowie die Überprüfung des Risikomanagementsystems. Der Aufsichtsrat hat das Risikomanagementsystem für ausreichend erachtet und die Risikobeurteilung des Vorstands geteilt. Außerdem wurden die aktuellen Konzernprojekte besprochen. Im Dezember trat der Aufsichtsrat zu einer weiteren Sitzung zusammen, um die Jahresplanung 2020 zu verabschieden, die aktualisierte Entsprechenserklärung (§ 161 AktG) abzugeben und den Fortschritt einiger Projekte zu besprechen.
Zusätzlich haben sich die Mitglieder des Vorstands mit dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie mit der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zur Erörterung von aktuellen Einzelthemen getroffen. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets über die aktuelle operative Entwicklung des Unternehmens, die wesentlichen Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Entwicklung der Finanzkennzahlen informiert.
Zur effizienten Wahrnehmung der Aufsichtsratsarbeit findet ein grundlegender Teil dieser in den vier gebildeten Ausschüssen statt:
Der Prüfungsausschuss trat im Berichtsjahr zu fünf regulären Sitzungen zusammen und fasste einen Beschluss im Umlaufverfahren. In der Sitzung im Januar 2019 hat die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 sowie über die Prüfung der nichtfinanziellen Erklärung Bericht erstattet. Zusätzlich wurde beschlossen, dem Aufsichtsrat zu empfehlen, erneut die Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Hauptversammlung zur Wahl zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 vorzuschlagen. Außerdem wurden die Ergebnisse der Effizienzkontrolle des Aufsichtsrats erörtert. In der Sitzung vom Juli 2019 wurde über die internen Kontrollsysteme, insbesondere über die Abläufe und Zuständigkeiten im Rahmen des Risikomanagementsystems zur Erfassung sowohl von Chancen als auch von Risiken, berichtet. Mit dem Abschlussprüfer wurden im September die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (sogenannte Key Audit Matters) und wesentliche Punkte der anstehenden Jahres- und Konzernabschlussprüfung sowie die Kennziffern für den Nachhaltigkeitsbericht besprochen. Wesentliche Themen waren unter anderem Konzernprojekte, Abschreibungen auf einzelne Bilanzpositionen und Wertberichtigungen sowie die Prüfung der Anwendung des IFRS 16. Themenschwerpunkte der Sitzung im November 2019 waren die Vorbereitung der nachfolgenden Aufsichtsratssitzung, insbesondere der Stand der Vorprüfung des Konzern- und Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer, sowie der nichtfinanzielle Konzernbericht, die internen Kontrollsysteme (interne Revision, Risikomanagement und Compliance) und die Zustimmung zu im Berichtsjahr durchgeführten bzw. die Vorabgenehmigung von Nicht-Prüfungsleistungen für das Jahr 2020 durch den Abschlussprüfer. Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Nicht-Prüfungsleistung beauftragt. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ist unabhängig und verfügt aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes als Professorin für Betriebswirtschaftslehre und Inhaberin des Lehrstuhls für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling an der Universität Duisburg-Essen über die Qualifikation als Finanzexpertin im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.
Der Investitionsausschuss hat im Berichtsjahr einmal getagt. Im November 2019 bereitete der Investitionsausschuss in seiner Sitzung die Unternehmens- und Investitionsplanung 2020 sowie die Mittelfristplanung zur Entscheidung durch den Aufsichtsrat vor.
Die Mitglieder des Personalausschusses kamen 2019 zu zwei Sitzungen zusammen. Sie berieten über die Feststellung des Zielerreichungsgrades im Geschäftsjahr 2018, die Zielvereinbarungen für den Vorstand für das Geschäftsjahr 2020 und Vertragskonditionen von Vorstandsverträgen. Hierzu erfolgte auch eine Entscheidung im schriftlichen Umlaufverfahren, aufgrund derer kleinere Anpassungen vorgenommen wurden.
Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG tagte im Berichtsjahr nicht. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig und ausführlich durch die jeweiligen Vorsitzenden über die Arbeit der Ausschüsse unterrichtet.
Yves Elsen hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzender des Gremiums mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2019 niedergelegt. Bis zur Wahl von Dr. Alexander von Boch-Galhau zum neuen Vorsitzenden des Aufsichtsrats am 15. Januar 2020 hat der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Ralf Runge, satzungs- und gesetzesgemäß die Aufgaben des Vorsitzenden wahrgenommen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28. Januar 2020 wurde Peter Prinz Wittgenstein auf Antrag der Gesellschaft für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Yves Elsen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat bestellt. Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses Prof. Dr. Annette G. Köhler hat am 31. Dezember 2019 ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats und Vorsitzende des Prüfungsausschusses satzungsgemäß mit Wirkung zum Ablauf des 29. Februar 2020 niedergelegt. Die dadurch entstehende Vakanz im Aufsichtsrat wird zeitnah nachbesetzt werden. Auf der Arbeitnehmerseite gab es keine Veränderungen.
Der nach den Vorschriften des HGB aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht sowie der nach IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellte Konzernabschluss und Konzernlagebericht für die Villeroy & Boch AG für das Geschäftsjahr 2019 wurden von dem von der Hauptversammlung gewählten Abschlussprüfer Ernst&Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Diese Unterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats rechtzeitig vor der Bilanzsitzung übermittelt. Der Prüfungsausschuss hat im Januar und Februar 2020 über den Jahresabschluss beraten. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats im Februar 2020 wurde der Jahresabschluss ebenfalls intensiv im Gesamtplenum erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete in beiden Sitzungen über die Prüfung insgesamt, über die einzelnen Prüfungsschwerpunkte sowie die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und beantwortete alle Fragen des Ausschusses und des Aufsichtsrats eingehend. Insbesondere nahm der Abschlussprüfer auch dazu Stellung, ob das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess wesentliche Schwächen aufweist; er hatte insoweit keine Beanstandungen. Weiterhin erläuterte der Abschlussprüfer, dass keine Umstände vorlägen, die Anlass zur Besorgnis über seine Befangenheit gäben, und er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zu den Abschlussprüfungsleistungen erbrachte Leistungen. Den Prüfungsbericht und das Ergebnis der Prüfung nahm der Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis.
Der Aufsichtsrat prüfte den Jahresabschluss, den Konzernabschluss sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht zum Geschäftsjahr 2019, jeweils unter Berücksichtigung des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers, sowie den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er im Rahmen der Bilanzsitzung im Februar 2020 entsprechend der Empfehlung des Prüfungsausschusses den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss. Damit ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt.
Ferner billigte der Aufsichtsrat den Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Villeroy & Boch AG. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schloss sich der Aufsichtsrat an. Der für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der Villeroy & Boch AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt.
Der Aufsichtsrat hat nach Empfehlung des Prüfungsauschusses gemäß §§ 170, 171 AktG die rechtmäßige, ordnungsgemäße und zweckmäßige Erstattung des nichtfinanziellen Konzernberichts geprüft sowie sich kritisch mit den vom Vorstand in Ansatz gebrachten Methoden, Verfahren und Prozessen der Datenerhebung auseinandergesetzt. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung billigte er den vom Vorstand aufgestellten nichtfinanziellen Konzernbericht. Der nichtfinanzielle Konzernbericht ist auf der nachfolgenden Internetseite veröffentlicht:
www.villeroyboch-qroup.com/de/investor-relations/publikationen/nachhaltiqkeitsberichte.html
Der Aufsichtsrat bedankt sich bei Yves Elsen und Prof. Dr. Annette G. Köhler für die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unser Dank gilt ebenso den Mitgliedern des Vorstands und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Villeroy & Boch-Konzerns für ihren großen persönlichen Einsatz sowie unseren Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mettlach, im Februar 2020
Für den Aufsichtsrat
Dr. Alexander von Boch-Galhau, Vorsitzender
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