AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

7C Solarparken AG

Annual Report Apr 28, 2020

6_rns_2020-04-28_589e6247-f185-4296-9b33-97156f9db801.html

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

7C Solarparken AG

Bayreuth

Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

BERICHT DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Geschäftsjahr 2019 war ein sehr positives Jahr für die 7C Solarparken AG. Finanziell konnten wir unser EBITDA auf EUR 38,1 Mio. verbessern, dank eines weiteren leicht über dem langjährigen Durchschnitt liegenden Einstrahlungsjahres und einer schnell wachsenden Kapazität unseres IPP-Portfolios. Strategisch gesehen stieg unser IPP-Portfolio von 154 MWp auf 190 MWp zum Jahresende 2019. Zusätzlich haben wir Betriebsführungsverträge für 77 MWp deutsche Freiflächenanlagen, die Drittinvestoren gehören, erworben. Unser geplanter "tier-2" Status, d.h. ein 200 MWp IPP-Portfolio aufzubauen und/oder eine Marktkapitalisierung von EUR 200 Mio. zu erreichen, wurde bereits im ersten Quartal 2020 vollständig erreicht. Die Kapitalmärkte haben diese Leistung durch einen höheren Aktienkurs zusammen mit einem starken Anstieg des täglichen Handelsvolumens belohnt. Offensichtlich wurde das Interesse institutioneller Anleger an erneuerbaren Vermögenswerten, die eine sichere Rendite erzielen, auch durch die anhaltend niedrigen Zinsen und eine stärkere Befürwortung globaler Klimaschutzmaßnahmen angezogen.

7C Solarparken hat im Geschäftsjahr 2019 eine Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von 171,3 GWh ausgewiesen und damit einen Ausstoß von 141.000 Tonnen CO2 eingespart. Der Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 43,1 Mio. (i.V. EUR 40,3 Mio.) und übertraf damit die Prognose aus dem Geschäftsbericht 2018 von EUR 41,0 Mio. Das EBITDA erhöhte sich auf EUR 38,1 Mio., was einer bedeutenden Steigerung von 8,6% entspricht. Die Zielwerte des EBITDAs von größer EUR 35 Mio., bzw. nach Anhebung des Geschäftsplans 2020-22 von größer als EUR 37,5 Mio., wurden damit deutlich erfüllt bzw. übertroffen. Nach dem Rekordeinstrahlungsjahr 2018 reduzierte sich unser Cashflow je Aktie ("CFPS") leicht von EUR 0,60 im Vorjahr auf ein solides Ergebnis von EUR 0,55 in 2019. Die Eigenkapitalquote lag mit komfortablen 32,3% zum zweiten Mal in unserer Firmengeschichte über der Marke von 30,0%. Trotz des etwas niedrigeren CFPS schlagen wir unseren Aktionären eine Ausschüttung einer Dividende von unverändert EUR 0,11 je Aktie vor.

Für 2020 planen wir unsere Kapazität weiter auf 220 MWp zu erhöhen. Ferner werden wir uns auch auf die Eingliederung und Optimierung mehrerer Projekte konzentrieren, die wir bereits in den letzten zwei Jahren erworben haben. Der Bedarf an Eigenkapital zur Finanzierung der Kapazitätserweiterungen für 2020 wurde bereits mit den zwei Kapitalerhöhungen im Jahr 2019 gedeckt bzw. erfolgreich abgeschlossen. Das Ziel ist es das Anlagenportfolio bis Ende 2022 auf 500 MWp eigene IPP-Anlagen sowie Anlagen von Dritten im Rahmen des Betriebsführungsgeschäftsauszubauen. Dafür wird jedoch weiteres Kapital erforderlich sein. Unsere Prognose für das Jahr 2020 setzt jedoch auf die Erträge des bestehenden Portfolios (201 MWp) auf. Weiterhin rechnen wir in unserer Prognose mit der schwächeren Produktion aus dem ersten Quartal 2020 sowie einer Belastung des Jahresergebnisses durch die Corona Krise. Beide Effekte werden nach unserer heutigen Schätzung die Umsatzerlöse, das EBITDA sowie den Netto Cashflow einmalig i.H.v EUR 1,0 Mio. negativ beeinflussen. Die Corona Krise wirkt sich für unseren Konzern dadurch aus, dass der Energieverbrauch bei Industrie und Gewerbe spürbar rückläufig ist. Dies führt zu negativen Strompreisen insbesondere am Wochenende. Deutsche Solaranlagen, die ab 2016 in Betrieb genommen wurden, erhalten gemäß dem erneuerbaren Energiegesetz (EEG) in einem Umfeld von Negativpreisen leider keine Einspeisevergütung für ihre Produktion. Wir gehen aber derzeit davon aus, dass sich wie in China die wirtschaftliche Aktivität nach zwei Monaten normalisiert und negative Strompreise wieder eine Ausnahme bilden werden. Wir haben in unserer Prognose den CFPS mit 0,48 je Aktie (für das verbleibende Jahr) den Werten eines durchschnittlichen Wetterjahres angepasst.

Unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandsportfolios von 201 MWp erwarten wir auf Konzernebene gleichbleibende Umsatzerlöse von EUR 43,0 Mio. und ein EBITDA von EUR 36,0 Mio. Zusätzliches Wachstum ist darin nicht enthalten, obwohl die Finanzierung und die erhöhte Anzahl von Aktien bereits die volle Investition (220 MWp) widerspiegeln. Wichtig ist, dass wir unseren Dreijahresplan aktualisiert haben, der nun auf einen nachhaltigen Cashflow pro Aktie von > 0,60 EUR bei Erreichen der 500 MWp Ende 2022 hinweist.

An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.

Bayreuth, 8. April 2020

Steven De Proost, Vorstandvorsitzender, CEO

Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands auf Basis dessen ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichterstattung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei hat er alle ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu insgesamt fünf ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. An allen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand teil. Darüber hinaus fanden in mehreren Fällen auch fernmündliche Sitzungen als Telekonferenzen statt, wichtige und eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst.

Der Aufsichtsrat freut sich über den positiven Verlauf des Geschäftsjahres 2019 und das Erreichen bzw. Übertreffen der Prognose 2019. Zugleich reicht die vom IPP-Portfolio erzeugte Energie aus, um mehr als 51.000 Drei-Personen-Haushalte mit Strom zu versorgen und mehr als 141.000 Tonnen CO2 einzusparen. Damit trägt das Unternehmen wesentlich zum Wandel zu einer nachhaltigen Volkswirtschaft bei.

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Auch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Austausch. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und mündlich über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich erfüllt.

In alle für das Unternehmen bedeutsamen Entscheidungen ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einbezogen worden und hat zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war.

WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM

Der Aufsichtsrat befasste sich im Rahmen seiner Beratungs- und Überprüfungstätigkeit im Berichtszeitraum mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:

Die Überprüfung der Geschäftsentwicklung aller Konzerngesellschaften sowie der Liquiditäts- und Finanzlage;
Die strategische Unternehmensplanung inklusive der Betrachtung/-Diskussion von M&A, Finanzierungs-, sowie allgemeinen Geschäftschancen;
Die im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen, insbesondere der Erwerb des Betriebsführungsgeschäfts eines PV Portfolios von 77 MWp von Ernst Russ
Beobachtung des Risikomanagements, insbesondere in Bezug auf die Gewährleistungs- sowie Einzelrisiken aus der früheren Generalunternehmertätigkeit der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG)
Verfolgung / Erfüllungen der Zielvorgaben der strategischen Geschäftspläne 2017-2019 und 2018-2020 insbesondere der sich hieraus ergebenden Chancen;
Festsetzung des neuen strategischen Geschäftsplans 2019-2022: "Integration des Wachstums, dann Skalierung auf 500 MWp";
Kapitalmaßnahmen, welche nachstehend genauer erläutert werden. Insgesamt stimmte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 zwei Barkapitalerhöhungen mit einem Gesamtvolumen i.H.v. EUR 23,2 Mio. zu.
Steuerliche Außenprüfung bei der 7C Solarparken AG sowie vier Konzerngesellschaften, die die Zeiträume 2010 bis 2014 betreffen. Die Steuerprüfung wurde im Geschäftsjahr 2019 beendet, der Steuerertrag aus der Steuerprüfung wurde bilanziell im Geschäftsjahr 2019 erfasst.

WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Verabschiedung der Entsprechenserklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex (29. Januar 2019);
Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 nebst zusammengefassten Lagebericht; der Jahresabschluss war damit festgestellt. (April 23, 2019);
Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 nebst zusammengefassten Lagebericht (April 23, 2019);
Verabschiedung der Einladung für die ordentliche Hauptversammlung 2018 (April 24, 2019);
Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung von EUR 53.394.083 auf bis zu EUR 58.733.491 durch Ausgabe von bis zu 5.339.408 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter teilweiser Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre (Juni 19, 2019);
Eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands, namentlich eine Anhebung der Schwelle des Zustimmungsvorbehalts bzgl. dem Erwerb und der Veräußerung des Anlagevermögens, erfolgte im Zuge des Wachstums im Konzern, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. (Juli 20, 2019)
Zustimmung zu einer Kapitalerhöhung auf Basis des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 7. Juni 2019 zu einer Kapitalerhöhung von EUR 58.733.491 auf bis zu EUR 61.356.441 unter Gewährung eines Bezugsrechts für bestehende Aktionäre durch Ausgabe von bis zu 2.622.950 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen (Oktober 23, 2019);

Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRAT

VORSTAND

Der Vorstand der 7C Solarparken AG setzt sich im Berichtsjahr unverändert aus Herrn Steven De Proost und Herrn Koen Boriau zusammen.

AUFSICHTSRAT

Zu personellen Veränderungen kam es im Aufsichtsrat im Berichtszeitraum nicht.

DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 7. Februar 2017 haben Aufsichtsrat und Vorstand am 29. Januar 2019 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2019 verabschiedet und auf der Website des Unternehmens (www.solarparken.de) dauerhaft zugänglich gemacht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts.

Im Jahr 2019 hat sich der Aufsichtsrat darüber hinaus mit den geplanten Änderungen des deutschen Corporate Governance Kodex i.V.m. den Gesetzesänderungen des deutschen Aktiengesetztes (ARUG II) auseinandergesetzt. Es wird darüber im Bericht des Aufsichtsrats 2020 weitere Erläuterungen geben.

Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten.

JAHRESABSCHLUSS 2019

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Juni 2019 haben die Aktionäre der Gesellschaft die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2019 der 7C Solarparken AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, unter Beachtung der Regelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer, den Prüfungsauftrag erteilt.

Den vom Vorstand erstellten Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefassten Lagebericht hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung zugesendet. Diese Unterlagen waren in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 8. April 2020 im Beisein des Abschlussprüfers Gegenstand umfangreicher Erörterungen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung. Ferner berichtete er, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss 2019. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Vorstand der Gesellschaft hat vorgeschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 10.616.263 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 6.749.209, zu verwenden und den Restbetrag i.H.v. EUR 3.867.055 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt.

Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz im Berichtsjahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.

Bayreuth, 8. April 2020

Hr. Joris De Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019

7C Solarparken AG, Bayreuth

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTUR

Der 7C Solarparken Konzern (im Folgenden kurz 7C Solarparken oder der Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Verkauf von Strom aus Solar-/Windanlagen, sowie den Erwerb, den Betrieb und die laufende Optimierung dieser Anlagen.

Der Konzern erwirbt Bestandsanlagen oder entwickelt neue Standorte für Solaranlagen mit einem eigenen Entwicklungsteam und lässt diese in der Regel von Drittfirmen errichten. Gelegentlich tritt der Konzern auch als Generalunternehmer für eigene PV Anlagen auf.

Darüber hinaus verwaltet der Konzern sein im Eigentum befindliches Immobilienportfolio im sogenannten PV Estate, in dem sich eigene Grundstücke und Gebäude befinden, die mit dem Solarbetrieb in Verbindung stehen. Der Konzern baut seine Aktivitäten im PV Estate in Deutschland kontinuierlich aus.

Durch den Erwerb des Betriebsführungsgeschäftes mit 77 MWp PV-Bestandsanlagen Anfang des Jahres 2019 gehört nunmehr auch die Betriebsführung von Anlagen von Drittinvestoren zu den Aktivitäten des Konzerns.

Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2019 stellt sich wie folgt dar:

Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements, die Finanzierung von Konzerngesellschaften sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 102 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften.

Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315e Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB auf.

WERTSCHÖPFUNGSMODEL

7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von Solar- und Windanlagen (Independent Power Producer oder kurz: "IPP") mit der Einspeisung des generierten Stroms hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird - bzw. im Falle einer Ausschreibung im Zeitpunkt der Ausschreibungsbekanntgabe (schon vor Baubeginn) - sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen.

Der Konzern hat 2019 seine zwei ersten deutschen Windanlagen mit insgesamt 5,9 MW erworben. Diese Investitionen sollen die Schwankungen im Stromertrag des Konzerns verringern. Der Vorstand hat festgestellt, dass die Volatilität der Gesamtproduktion abnimmt, wenn dem Solarportfolio bis zu 10% an Windanlagen beigemischt werden, d.h. dass schlechte Einstrahlungsjahre von der Produktion der Windanlagen tendenziell gestützt, gute Einstrahlungsjahre jedoch durch schlechtere Windverhältnisse ebenfalls teilweise kompensiert werden. Zum 31.12.2019 stellt die bisherige Investition in Windanlagen 3,1% der Kapazität vom gesamten Anlagen-Portfolio dar.

Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Die Kernkompetenz des Konzerns ist das professionelle Management von Solar- und Windanlagen, beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Betrieb bis hin zur Optimierung der Anlagen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfung ist die Ertragssteigerung durch technische und kaufmännische Optimierung der Solar- und Windanlagen. Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen Ressourcen-schonenden Ansatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solar- und Windparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25% Eigenkapital und 75% Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften ("SPV´s") die Solar- und Windparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern.

Der Konzern verfügt auch über ein eigenes Projektentwicklungsgeschäft, das einen zusätzlichen Wachstumskanal für den Ausbau des IPP-Portfolios bildet. Die Aufgaben der Projektentwicklung bestehen im Wesentlichen darin neue PV-Projektansätze bis zur Baureife zu bringen. Insbesondere die Identifizierung von geeigneten Flächen, die Vereinbarung von Pacht- / Nutzungs- und Gestattungsverträgen, die Bauplanung und -genehmigung sowie der Netzanschluss sind Inhalte der Projektentwicklung. Darüber hinaus gehört auch die Auswahl des Generalunternehmers für den Bau der Anlage zu den Aufgaben des Projektentwicklungsteams. Bei den Anlagen, deren Einspeisetarif durch das Ausschreibungsverfahren (FFAV) vergeben werden, gehört die Angebotsvorbereitung ebenso zu den Aufgaben der Projektentwicklung.

Gelegentlich engagiert sich die 7C Solarparken bei Neubauprojekten auch in der Bauplanung, der Anschaffung der Hauptkomponenten (v.a. Module; Wechselrichter) sowie der Bauüberwachung, sodass der Konzern von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungs- und Realisierungsphase profitieren kann.

Mit dem Erwerb des Betriebsführungsgeschäfts für operative Solaranlagen mit einer Leistung von insgesamt 77 MWp im Februar 2019 hat 7C Solarparken den Grundstein für die Anlagen- und Fondsverwaltung für Drittinvestoren gelegt. Dieser Geschäftsbereich eröffnet 7C Solarparken neue Wachstumsmöglichkeiten. Zum einen ergeben sich Möglichkeiten Anteile an den Fondsgesellschaften zu erwerben. Zum anderen kann ein Mehrwert durch Synergieeffekte beim Einkauf u.a. von technischen Dienstleistungen oder Versicherungen realisiert werden. Schließlich kann der Konzern auch zusätzliche Dienstleistungen den Fondsgesellschaften anbieten. Die mit dieser Transaktion gewonnene Ertrags- und Leistungsperspektive passt in die Planung des Konzerns, um das Anlagenportfolio - wie im Geschäftsplan 2020 - 2022 dargelegt - bis 2022 auf 500 MWp auszubauen inklusive der im Rahmen von Betriebsführungsverträgen betreuten Anlagen von Dritten.

Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken im "PV Estate" Eigentum an Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug auf unternehmenseigene oder unternehmensfremde PV Anlagen sowie neue Solarprojektentwicklungen. Diese Investitionen ermöglichen es der Gesellschaft, durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV Estate Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen.

ANLAGENPORTFOLIO

Der strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich wirtschaftlich interessante Möglichkeiten ergeben, wird aber auch in kleinere bzw. größere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert.

Zum Ende des Jahres 2019 summierte sich das Solar- und Windanlagenportfolio auf eine Leistung von 190 MWp., davon waren 184 MWp Solaranlagen (96,9% des Gesamtportfolios) und 6 MW Windkraftanlagen (3,1% des Gesamtportfolios). Davon befanden sich 2,4 MWp der Solaranlagen zum Jahresende 2019 noch im Bau und 2,6 MWp im Erwerb.

Das Gesamtportfolio produziert pro Jahr ungefähr 183 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 51.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 141.000 Tonnen CO2 eingespart.

ANLAGENBESTAND

A. Solaranlagen

Zum Bilanzstichtag betrieb 7C Solarparken mehr als 119 Solarparks mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 184 MWp. Neben kleineren Investitionen in Dachanlagen in Belgien i.H.v. 4 MWp (2,4%) befindet sich der Großteil des Portfolios an PV-Anlagen in Deutschland (97,6%). Das Portfolio verteilt sich auf folgende Standorte:

Solaranlagen nach Region

Quelle: Eigene Darstellung

Der Konzern betreibt grundsätzlich Solaranlagen in ganz Deutschland, ist aber vor allem in den sonnenreichen Gebieten in Deutschland tätig: 26,9% des Portfolios befinden sich in Bayern, 20,3% in Sachsen-Anhalt sowie 11,1% in Sachsen. Änderungen in der Zusammenstellung der geografischen Zuordnung des Anlagenportfolios (z.B. künftige Investitionen in weniger sonnenreiche deutsche Regionen) können somit die nicht-finanziellen Kennzahlen, nämlich den spezifischen Ertrag (kWh/kWp) sowie die Performance Ratio (negativ) beeinflussen.

Die durchschnittliche Größe der Solarparks liegt derzeit bei 1,5 MWp pro Anlage.

Zusammensetzung des Solaranlagenportfolios nach Typ (Dach/Freifläche) und Größe (kWp)

Quelle: Eigene Darstellung

Der Konzern verfügt in seinem Portfolio sowohl über solare Freiflächen als auch über Dachanlagen. Den größten Anteil an den Solaranlagen bilden die Freiflächenanlagen mit 53%. Im Vergleich zu anderen größeren Solaranlagenbetreibern auf dem deutschen Markt hat der Konzern mit ca. 45% des Gesamtportfolios einen relativ hohen Anteil an Dachanlagen in Deutschland im Bestand. Die Dachanlagen in Belgien machen schließlich 2% des gesamten Solarportfolios aus. Dachanlagen sind zwar typischerweise operativ schwieriger zu betreiben und durch eine häufig suboptimale Ausrichtung der Module ertragsschwächer je installierter kW, haben dafür aber eine höhere Einspeisevergütung und oft auch eine bessere Chance auf einen guten Strompreis nach Ablauf des Einspeisevergütungszeitraums, da sich Stromverbraucher meist in unmittelbarer Nähe der Solaranlage befinden.

B. Windanlagen

Das Windanlagenportfolio des Konzerns besteht aus zwei in 2019 erworbenen und operativen Windanlagen. Beide Anlagen liegen in einer windreichen Region in Rheinland-Pfalz. Die Gesamtkapazität der Anlagen liegt bei 5,9 MW. Während die Anlage Medard 2 (2,8 MW) in 2016 in Betrieb genommen worden ist und mit einer Turbine von General Electric ausgestattet ist, wird die 2015er Anlage Stetten 2 (3,1 MW) mit einer Vestas-Turbine betrieben.

ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOS

INVESTITIONEN

Das IPP-Portfolio der 7C Solarparken stieg von 154 MWp zum Jahresende 2018 auf 190 MWp zum Jahresende 2019 an. Die folgende Übersicht zeigt die erworbenen und errichteten Anlagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

scroll

INVESTITIONEN 2019
Q1 Projekt Leistung (kWp)
Oppin 929
Medard 2 (Windanlage) 2.780
Geesthacht 556
Wallstawe III 747
Umpferstedt II 423
Surya (z.T. im Bau) 2.538
Neustadt I & II 853
Bünde 749
Aerzen 749
Q2 Glasewitz 1.507
Blankenberg 1.109
Stephanposching 580
Schmidöd 2.000
Plötzky 551
Ludwigsfelde III 749
Q3 Gorgast 750
Flöha II & III 1.500
Himmelsfürst II 750
Falkenau II 750
Bündel 1 (im Erwerb) 1.800
Langelsheim (im Bau) 750
Stetten 2 (Windanlage) 3.075
Dieburg 6.415
Gumtow (im Erwerb) 750
Q4 Güstrow 2.252
Pragsdorf 180
Friedrichsholm II 202
Gesamt 35.994

scroll

INVESTITIONEN 2018
Q1 Projekt Leistung (kWp)
Sömmerda 1.200
Umpferstedt 999
Mühlheim 750
Demmin 629
Wallstawe I 748
Wallstawe II 442
Dähre 750
Q2 SunX Portfolio 9.482
Weißer Weg 2.297
Q3 Ludwigsfelde II 749
Bernsdorf 750
Calbe 750
Flöha 750
Himmelfürst 750
Falkenau 750
Weißenfels 648
Brandholz 1.881
Tangerhütte 6.249
Zschornewitz 2.641
Flieth-Stegelitz 564
Friedrichsholm 750
Derching 1.109
Säritz 630
Dähre II 640
Gesamt 36.904

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2019 neue Anlagen mit einer Leistung von 15,3 MWp (i.VJ: 10,5 MWp) gekauft bzw. beauftragt, davon waren 2,4 MWp zum Jahresende 2019 noch nicht ans Stromnetz angeschlossen (i.VJ. 1,9 MWp) und 2,6 MWp befanden sich noch im Erwerb. Zudem wurden 20,7 MWp (i.VJ: 26,4 MWp) an Bestandsanlagen erworben. Wie die Tabelle zeigt, ist das IPP-Portfolio insgesamt mit einer vergleichbaren Dynamik wie bereits 2018 um 36,0 MWp (i.VJ:. +36,9 MWp) gewachsen. Begünstigt wurden die Akquisitionen von Neubauprojekten durch das eigene Projektentwicklungsgeschäft.

Darüber hinaus wurde im Berichtszeitraum für Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 3,5 MWp der Bau vor Jahresende begonnen (nicht aufgeführt in der Tabelle). Zum Bilanzstichtag wurden für den Bau dieser Anlagen noch keine wesentlichen Anzahlungen geleistet. Der Konzern bleibt damit weiterhin in bedeutenden Umfang im Neubaumarkt tätig.

DESINVESTITIONEN

Im Geschäftsjahr 2019 wurde kein Bestandsprojekt veräußert.

PV ESTATE PORTFOLIO

Neben dem Erwerb von Solar- und Windanlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die mehrheitlich für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden, das sog. PV Estate.

PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2019

scroll

IMMOBILIE TYP REGION GRÖßE LEISTUNG BETREIBER
Sandersdorf Konversionsfläche Sachsen-Anhalt 9,7 ha 5,1 MWp 7C Solarparken
Zerre Konversionsfläche Sachsen 28,5 ha 8,0 MWp u.a. inkl. 7C Solarparken
Hausen Logistikhalle Bayern 0,4 ha 0,1 MWp Extern
Bayreuth Bürogebäude Bayern 0,2 ha 0,1 MWp 7C Solarparken
Pflugdorf Agrarfläche Bayern 16,5 ha 4,4 MWp 7C Solarparken
Kettershausen Agrarfläche Bayern 5,1 ha 2,4 MWp 7C Solarparken
Stolberg Konversionsfläche NRW 1,0 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Grafentraubach Industrie- und Bürogebäude Bayern 9,4 ha 2,7 MWp 7C Solarparken
Grube Warndt Konversionsfläche Saarland 6,8 ha 3,8 MWp 7C Solarparken
Großfurra Konversionsfläche Thüringen 6,9 ha 4,0 MWp 7C Solarparken
Mühlgrün Konversionsfläche Sachsen 1,5 ha 1,0 MWp 7C Solarparken
Bitterfeld Konversionsfläche Sachsen-Anhalt 12,4 ha 4,6 MWp 7C Solarparken
Umpferstedt Gewerbefläche Thüringen 2,8 ha 1,4 MWp 7C Solarparken
Calbe Gewerbefläche Sachsen-Anhalt 1,8 ha 0,7 MWp 7C Solarparken
Demmin Gewerbefläche Mecklenburg-Vorpommern 2,2 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Weißenfels Gewerbefläche Sachsen-Anhalt 1,1 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Zschornewitz Gewerbe- und Industriefläche Sachsen 4,1 ha 2,6 MWp 7C Solarparken
Brandenburg a.d. H. Gewerbe- und Industriefläche Brandenburg 5,0 ha 2,4 MWp 7C Solarparken
Osterode Konversionsfläche Niedersachsen 10,3 ha 4,0 MWp Extern
Henschleben Ausgleichsfläche Thüringen 4,0 ha 0,0 MWp
Calbe 2 Gewerbe- und Industriefläche Sachsen-Anhalt 1,7 ha 2,1 MWp 7C Solarparken
Bernsdorf Gewerbefläche Sachsen 2,6 ha Anlage in Entwicklung

Auf den Grundstücken oder Gebäuden des PV Estates werden entweder (teilweise) bereits eigene Solaranlagen betrieben bzw. neue Solarprojekte entwickelt oder es werden Grundstücke oder Flächen von der 7C Solarparken langfristig an Dritte verpachtet, die darauf ihre eigenen Solaranlagen betreiben.

Insgesamt besaß der Konzern am Ende des Geschäftsjahres 2019 133,5 ha Grundfläche im Eigentum, auf der Solaranlagen mit einer Leistung von 51,5 MWp installiert waren oder sich im Bau befanden. Dies entspricht etwas mehr als einem Viertel im Verhältnis zum Anlagenportfolio.

Das PV Estate Portfolio wurde im Geschäftsjahr um insgesamt 23,5 ha erweitert. Darunter befinden sich mit 5,0 ha Gewerbe- und Industrieflächen in Brandenburg a.d. Havel (Brandenburg) und eine Konversionsfläche in Osterode (Niedersachsen) mit 10,3 ha. Darüber hinaus wurde in Henschleben (Thüringen) eine Ausgleichsfläche mit 4,0 ha erworben. In Calbe konnte eine Gewerbe- und Industriefläche mit 1,7 ha für PV-Neubauprojekte von insgesamt 2,1 MWp erworben werden. Schließlich wurde in Bernsdorf eine Gewerbefläche mit 2,6 ha für eine PV-Eigenentwicklung der 7C Solarparken erworben.

Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Fläche mit 0,2 ha in Hausen veräußert. Aus dem Verkauf dieser Fläche hat der Konzern einen Gewinn i.H.v. EUR 0,1 Mio. realisiert.

ZIELE UND STRATEGIEN

GESCHÄFTSPLANUNGSPROZESS

In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat stellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsplan für einen drei Jahre umfassenden Zeitraum auf, in dem die strategischen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung dieses strategischen Plans. Bisher wurden sechs derartige Geschäftspläne veröffentlicht:

scroll

GESCHÄFTSPLAN PERIODE STATUS
Ausschöpfung des vollen Potentials bis 2016 2014-2016 Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung
Kapitalzuwachs durch Konsolidierung 2015-2017 Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung
Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018 2016-2018 Plan wurde teilweise erfolgreich umgesetzt. Plan wird nicht weiterverfolgt und durch den Plan 2018-2020 ersetzt.
Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler 2017-2019 Plan wurde teilweise erfolgreich umgesetzt und teilweise durch den Plan 2018-2020 weiter konkretisiert.
Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp 2018-2020 Umsetzung des Plans beschleunigt, teilweise durch Plan 2019-2022 konkretisiert.
Integration des Wachstums, dann Skalierung auf 500 MWp 2020-2022 Umsetzung des Plans ist im Gange.

GESCHÄFTSPLAN 2017-2019 "ENTWICKLUNG ZU EINEM 200 MWP SPIELER"

Der Geschäftsplan 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wurde der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im November 2017 vorgestellt. Während des Geschäftsjahres 2017 hat der Vorstand die Möglichkeiten einer "strategischen Transaktion 2018" untersucht und infolge dessen die 3. Zielsetzung des Geschäftsplans 2016-2018 in seiner ursprünglichen Form verworfen und eine Neuausrichtung konkretisiert.

Die allgemeine Zielsetzung wird beibehalten: Aus dem Unternehmen einen "tier-2" Spieler zu machen durch die Erhöhung der Leistung auf 200 MWp. Dies soll nun in zwei Schritten erreicht werden:

1. Strategische Transaktion 1: Mit diesem Schritt soll ein Wachstum der Leistung des Bestandsportfolios auf 150 MWp erreicht werden. Dazu sollten eine Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler abgeschlossen sowie eine alternative Finanzierung gesichert werden.

Die Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler soll dem Unternehmen einerseits ermöglichen, eine Pipeline an Solaranlagen zu sichern, andererseits die realisierten Renditen auf Neuanlageninvestitionen zu steigern. Darüber hinaus soll der Anteil von Neuanlagen im Portfolio zunehmen, sodass das Unternehmen von einer Steigerung der Strompreise (ggf. sogar noch während des EEG/FFAV Förderungszeitraums) profitieren kann.

Das Investitionsvolumen für das Erreichen der Leistung i.H.v. 150 MWp wird vom Vorstand auf EUR 50 Mio. geschätzt. Davon sollen EUR 35 Mio. durch Projektfinanzierung finanziert werden. Der Restbetrag i.H.v. EUR 15 Mio. soll durch die Aufnahme einer alternativen Finanzierung dargestellt werden. Diese Fremdfinanzierung sollte als Eigenkapital in den einzelnen Projekten eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird es sich bei der alternativen Finanzierung um ein langfristiges Darlehen auf Ebene der Muttergesellschaft ohne zwischenzeitliche Tilgungen handeln müssen. Der Vorteil einer solchen Finanzierungsstruktur liegt darin, dass diese Finanzierungsart keine Verwässerung der Aktionäre zur Folge hat und die Kapitalstruktur optimiert wird.
2. Strategische Transaktion 2: Durch einen zweiten Schritt soll dann das Wachstum bis 200 MWp, d.h. eine zusätzliche Leistung i.H.v. 50 MWp, gesichert werden. Dabei sind sowohl eine M&A Transaktion als auch ein Wachstum mit Unterstützung von Co-Investoren denkbar.

Beim Co-Investorenmodel ist 7C Solarparken bereit sich mit einem nicht beherrschenden Anteil, mit einem Eigenmitteleinsatz i.H.v. bis zu EUR 5 Mio., am Ausbau dieser zusätzlichen Leistung von 50 MWp zu beteiligen.

Es wird beabsichtigt, dass 7C Solarparken Anlagen für Drittinvestoren sichern, akquirieren, ggf. optimieren und danach die Betriebsführung übernehmen wird. Rückkaufoptionen, um ein eigenes "veräußerbares" Anlagenportfolio zu erreichen, werden dabei auch gezielt verhandelt werden.

Der Geschäftsplan 2017-2019 wurde in seiner Zielsetzung durch den Geschäftsplan 2018-2020 weiter konkretisiert.

GESCHÄFTSPLAN 2018-2020 "ERHÖHUNG DES IPP-PORTFOLIOS AUF 220 MWP"

Der Geschäftsplan 2018-2020 "Erhöhung des IPP-Portfolios auf 220 MWp" wurde der Öffentlichkeit bereits auf dem deutschen Eigenkapitalforum im November 2018 vorgestellt. Die Kernpunkte sind wie folgt:

Das Erreichen des "tier-2" Status bleibt das Hauptziel, um von niedrigeren Kapitalkosten und einer verbesserten Unternehmensbewertung zu profitieren.

Der Investitionsplan von EUR 107 Mio. soll das IPP Portfolio bis Ende 2020 vom Bestandsportfolio 153 MWp im Moment der Veröffentlichung des Plans auf 220 MWp anheben. Das Portfoliowachstum soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erreicht werden. Die Erweiterung soll das EBITDA mit EUR 9,3 Mio. und den Net Cashflow mit EUR 7,2 Mio. erhöhen. Dabei wird mit einer durchschnittlichen Einspeisevergütung i.H.v. 170 EUR/MWh und einem spezifischen Ertrag von 965 kWh/kWp gerechnet.

Der Vorstand geht somit davon aus, dass bei vollständiger Ausführung des Geschäftsplans 2018-20 ein zwölf Monate umfassendes EBITDA i.H.v. EUR 41,3 Mio. und ein Cashflow je Aktie i.H.v. EUR 0,57 erreicht werden können. Die Eigenkapitalfinanzierung für den Investitionsplan soll aus der bestehenden Liquidität (EUR 19 Mio. inklusive der im November 2018 abgeschlossenen Barkapitalerhöhung mit einem Emissionserlös von rund EUR 5 Mio.) sowie zukünftig durch eine oder mehrere Kapitalerhöhung(en) (EUR 16 Mio.) in 2019-20 generiert werden. Der Restbetrag von EUR 73 Mio. soll durch Projektfinanzierungen dargestellt werden.

Im Rahmen der langfristigen Geschäftsplanung hat der Vorstand seine Vision zum Ausbau von 220 MWp auf 500 MWp bis 2025 dargestellt. Dieser Ausbau kann nach Einschätzung des Vorstands verschiedene Formen annehmen:

Die Konsolidierung auf dem deutschen Markt vorantreiben, da es bereits im Geschäftsjahr 15 GWp an Solaranlagen von mehr als 1 MWp (mit verschiedensten Eigentümern) gibt;
Die Teilnahme an beabsichtigten deutschen Sonderauktionen (insgesamt 2 GWp) die laut Koalitionsvertrag der deutschen Regierung in den nächsten Jahren stattfinden werden;
Ein Einstieg in den neu aufkommenden PPA-Markt (Abschluss von (mittel und langfristigen) Stromabnahmeverträgen) wird einen Trend hin zu größeren Neubauanlagen (> 10 MWp) bieten, da durch die Kostendegression bei zunehmender Anlagengröße der Eintritt in eine marktbasierte Vergütungsstruktur immer attraktiver wird;
Im Jahr 2025 läuft für ca. 4 GWp (Baujahr 2005) an deutschen Bestandsanlagen die Einspeisevergütung aus, sodass sich interessante Möglichkeiten zum Erwerb und Neuinstandsetzung (Repowering) dieser Anlagen ergeben können;
Investition in Neubau- oder Bestandsprojekte in stabilen und entwickelten EU-Ländern außerhalb Deutschlands.

Der Geschäftsplan 2018-2020 wurde in seiner Zielsetzung durch den Geschäftsplan 2019-2021 weiter konkretisiert und beschleunigt.

GESCHÄFTSPLAN 2020-2022 "INTEGRATION DES WACHSTUMS, DANN SKALIERUNG AUF 500MWP"

Der Geschäftsplan 2020-2022 wurde auf der MKK Investorenkonferenz in München im Dezember 2019 der Öffentlichkeit vorgestellt. Kernpunkte des Geschäftsplans sind wie folgt:

Portfolioerweiterungen auf 220 MWp

Der Geschäftsplan 2020-2022 setzt auf dem Geschäftsplan 2018-20 auf. Das Ziel bis Ende 2020 das Anlagenportfolios auf 220 MWp. auszubauen, wird beibehalten. Im neuen Plan wird das Wachstum weitgehend konkretisiert. Der Ausbau von 190 MWp (Ende 2019) auf 220 MWp wird planmäßig hauptsächlich von eigenentwickelten Projekten (24 MWp) sowie vom Erwerb von Bestandsanlagen (6 MWp) kommen. Dafür werden Investitionen von EUR 26 Mio. eingeplant, die einerseits mit bereits vorhandenen Eigenmitteln i.H.v. EUR 9 Mio. andererseits mit neuer Finanzierung i.H.v. EUR 17 Mio. getätigt werden sollen. Der Ausbau mit 30 MWp wird nach Plan das EBITDA mit EUR 2,0 Mio. und den Net Cash Flow mit EUR 1,8 Mio. ansteigen lassen.
Integration des jungen Wachstums...

Neuer Fokus des Geschäftsplans 2020-2022 ist es, die in den vorigen Jahren zugekauften bzw. erbauten Anlagen ins Anlagenportfolio zu integrieren. Hierzu zählen die PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 6 MWp, die zwar im Jahr 2019 die Einspeisevergütung sichern konnten, aber aufgrund langer Lieferzeiten für Transformatoren oder Wartezeiten bei den Netzbetreibern noch nicht ans Stromnetz angeschlossen werden konnten. Das Ziel ist es diese Anlagen bis Februar 2020 an das Stromnetz anzuschließen. Hierfür sind EUR 0,5 Mio. Zusatzinvestitionen eingeplant.

Eine weitere Integrationsmaßnahme besteht in der Verschlankung der Konzernstruktur; inzwischen zählt der Konzern über hundert Gesellschaften und durch den Erwerb neuer Wind- und Solaranlagen, die in der Regel in Projektgesellschaften liegen, kommen stetig weitere hinzu. Um die administrativen Abläufe zu optimieren, plant der Vorstand daher die Zahl der Projektgesellschaften zu reduzieren und Projektgesellschaften auf einander zu verschmelzen. Dieser Prozess soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein.

Ein dritter Schritt in der Integration betrifft den Einsatz der technischen Mitarbeiter. Der Ausbau des technische Wartungsteams konnte mit dem Ausbau des Anlagenportfolios der letzten Jahre nicht schritthalten. Deshalb plant der Konzern die eigenen technischen Mitarbeiter zunehmend auf Anlagen mit hohem EEG-Einspeisetarif zu konzentrieren und die Betriebs- und Wartungsarbeiten bei den Neubauten mit niedrigeren EEG-Einspeisetarifen ab dem Jahr 2020 von Drittanbietern ausführen zu lassen und die Ausführung zu überwachen.

Neben den organisatorischen Integrationsmaßnahmen plant der Vorstand die Steigerung der Effizienz von verschiedenen Bestandsanlagen, die in den letzten drei Jahren erworben worden sind durch den Austausch von Modulen, Kabeln und Konnektoren. Der Modulaustausch ist Anfang 2020 geplant. Der Austausch von Kabeln und Konnektoren soll Mitte 2020 realisiert werden. Insgesamt sind für dieses Optimierungsprogramm EUR 1,7 Mio. vorgesehen. Nach erfolgreicher Ausführung sollte das EBITDA nach Einschätzung des Vorstands mit jährlich EUR 0,2 Mio. zunehmen.

Schließlich eröffnen sich Geschäftsmöglichkeiten durch die Integration des in 2019 erworbenen Betriebsführungsgeschäfts von 6 Fondsgesellschaften, die insgesamt 77 MWp Solaranlagen betreiben. Die Hälfte der Fondsgesellschaften zeigt eine bessere Leistungsbilanz als im Fondsprospekt dargestellt, die andere Hälfte dahingegen läuft deutlich unter der Prospektprognose. 7C Solarparken hat bereits den Gesellschaftern des größten am schlechtesten laufenden Fonds ein Kaufangebot unterbreitet. Für einen weiteren Fonds lieferte der Konzern neue Module im Tausch zu einer Beteiligung an diesem Fonds i.H.v. nahezu 15%. Im Plan 2020-2022 geht der Vorstand davon aus, dass eine Beherrschung (und somit die vollständige Konsolidierung) einer Fondsgesellschaft auch mit einer Minderheitsposition ab 2021 erreicht werden kann. Eine Vollkonsolidierung einer Fondsgesellschaft sollte zu einer Zunahme des jährlichen EBITDAs von EUR 2,6 Mio. führen. Insgesamt wird für den Ausbau von Beteiligungen sowie für die Finanzierung kapitalintensiver Maßnahmen in die Fondsgesellschaften EUR 5,0 Mio. investiert werden, wovon bereits bis Ende 2019 die Hälfte dieser Maßnahmen bereits durchgeführt wurde.
...dann Skalierung auf 500 MWp

Der neue Geschäftsplan 2020-2022 setzt bezüglich des mittelfristigen Wachstums ebenfalls auf die Vision von 500 MWp bis 2025 aus dem alten Geschäftsplan 2018-2020 auf. Allerdings wird nun geplant das Anlagenvolumen von 500 MWp inklusive Betriebsführungsgeschäft bereits bis Ende 2022 zu erreichen.

Weiterhin konkretisiert der neue Geschäftsplan das Wachstum durch die Erweiterung des eigenen Anlagenbestands sowie mittels des Ausbaus des Betriebsführungsgeschäfts für Dritte, bei dem Anlagen verwaltet werden.

Für das Betriebsführungsgeschäft strebt das Unternehmen an, die erworbene Plattform zu nutzen und die verwaltete Leistung zu expandieren. In diesem Zusammenhang wird erwogen eine eigene Fondmanagementerlaubnis zu beantragen, um (Co.-) Investmentchancen mit institutionellen Großinvestoren nutzen zu können. In Summe soll das Betriebsführungsgeschäft in den Jahren 2021-22 von 77 MWp derzeit um 73 MWp auf 150 MWp steigen.

In den Jahren 2021-22 soll das eigene Anlagenportfolio durch Teilnahme an M&A Transaktionen und Konsolidierungstrends von 220 MWp (vgl. Integration des Wachstums) um 130 MWp auf 350 MWp erweitert werden. Chancen bei dem sich beschleunigenden PV-Neubaumarkt in Deutschland sollen dabei genutzt werden.

Die Investitionskosten für die zusätzliche Kapazität von 130 MWp werden mit EUR 126 Mio. eingeschätzt. Davon sollen ca. EUR 82 Mio. durch Projektfinanzierungen und ca. EUR 44 Mio. durch Eigenmittel finanziert werden. Die Eigenmittel sollen durch ca. EUR 14 Mio. alternative Finanzierungen und ca. EUR 30 Mio. Kapitalerhöhungen gesichert werden. Bei Erreichen der Zielsetzung wird mit einem zusätzlichen EBITDA von EUR 11 Mio. pro Jahr und einem Anstieg des jährlichen CFPS (Cashflow pro Aktie) auf EUR >0,60 / Aktie gerechnet.

INTERNES STEUERUNGSSYSTEM

Der Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst.

Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2019 eine weitere Automatisierung und Dokumentierung von Buchführungsprozessen und Controlling durchgeführt. Der Vorstand hat ebenfalls die funktionelle Trennung von Rechnungslegung und Controlling verbessert. Darüber hinaus wurde die Automatisierung administrativer Geschäftstätigkeiten wie die interne Rechnungserstellung zwischen Konzerngesellschaften oder das interne Cash Reporting erfolgreich implementiert.

Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie die Umsatzerlöse, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung.

Des Weiteren werden auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung täglich verfolgt.

Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst.

STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEM

Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach DRS 20 die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind.

Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des zusammengefassten Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen für den Konzern auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben.

STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE

Der Konzern wendet seit dem 1. Januar 2019 den neuen Rechnungslegungsstandard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" an. Die Erstanwendung dieses Standards hatte für die Steuerung des Konzerns einen wesentlichen Einfluss auf zwei zentrale finanzielle Leistungsindikatoren, nämlich auf das EBITDA sowie (mittelbar über das EBITDA) auf den CFPS.

Der neue Standard IFRS 16 hat ein Rechnungslegungsmodell eingeführt, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers einerseits als Aktivum ("Nutzungsrecht") darzustellen sind, da ein Recht auf die Nutzung des dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Vermögenswerts besteht. Andererseits ist eine Schuld aus dem Leasingverhältnis bilanziell auszuweisen, die die Verpflichtungen (konkret: diskontierte künftige Pachtzahlungen, "Leasingverbindlichkeiten") widerspiegelt. Diese bilanzielle Verarbeitung führt dazu, dass in der Gewinn- und Verlustrechnung der Pacht- und Mietaufwand größtenteils durch die Abschreibungen auf das Nutzungsrecht aus dem Leasingverhältnis sowie durch Zinsaufwendungen aus den Leasingverbindlichkeiten ersetzt wird.

Demzufolge wurde das EBITDA durch die Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 wesentlich beeinflusst. Dadurch entstand die Notwendigkeit die Berechnung des CFPS im Vergleich zum Vorjahr um den unterstrichenen Satz anzupassen:

EBITDA = KONZERN EBITDA GEM. IFRS

NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen

Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen
Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung
Bereinigung um den gezahlten Pachtaufwand, der nicht im Betriebsaufwand enthalten ist

CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien

Für genauere Angaben zum Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss wird auf den Konzernanhang verwiesen.

STEUERUNGSKENNZAHLEN NICHT FINANZIELLER ART

In Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solaranlagen, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

GLOBALER PHOTOVOLTAIKMARKT

Der globale Photovoltaik-Leistungsausbau erreichte im Jahr 2019 mit geschätzten 121 GWp erneut einen neuen Rekordwert nach einem Leistungsausbau von 104 GWp in 2018. China bleibt der größte Solarmarkt in der Welt, wenngleich die Ausbauzahlen nach dem abrupten Förderungsstopp in 2018 auch in 2019 rückläufig waren. Deutschland verzeichnete eine sehr erfreuliche Steigerung von 3,0 GWp in 2018 auf 3,9 GWp in 2019 - ein Anstieg von 30%. Auch Europa ohne Deutschland verzeichnete ein kräftiges Wachstum von 5,9 GWp auf 12,8 GWp. Der Hauptteil der Leistungsausbaus entfällt jedoch weiterhin auf Regionen außerhalb Europas, welches selbst nur weniger als 14% der Neuinstallationen ausmacht. China, USA und Indien bleiben die drei größten PV-Märkte in 2019.

Globaler Leistungsausbau an Solaranlagen

scroll

REGION (in GW) 2013 2014 2015 2016
Deutschland 3,3 1,9 1,5 1,5
Europa ohne Deutschland 7,2 5,0 6,6 5,2
Rest der Welt 27,2 32,9 42,6 69,0
Summe des Ausbaus 37,7 39,8 50,7 75,7
Kumulativer Leistungsausbau 137,2 177,0 227,7 303,4

Quelle: SolarPower Europe; Bloomberg, eigene Darstellung

scroll

REGION (in GW) 2017 2018 2019e
Deutschland 1,8 3,0 3,9
Europa ohne Deutschland 5,9 8,0 12,8
Rest der Welt 91,4 93,1 104,3
Summe des Ausbaus 99,1 104,1 121,0
Kumulativer Leistungsausbau 402,3 506,4 524,7

Quelle: SolarPower Europe; Bloomberg, eigene Darstellung

ENTWICKLUNG DER SYSTEMPREISE

Die Systempreise haben ihren jahrelangen Abwärtstrend in 2019 in abgeschwächter Weise fortgeführt. Die Modulpreise haben sich in Deutschland 2019 um 9% reduziert. Dies ist im Vergleich zu 2018, als die Modulpreise infolge der abrupten Ausbaubeschränkungen im größten Solarmarkt China und wegen der Aufhebung des Mindestpreises der EU-Kommission noch um 27% nachgaben, eine moderate Verringerung.

Entwicklung der Modulpreise in Deutschland in 2019 in EUR / Wp

Quelle: pvxchange; eigene Darstellung

Auch für die anderen Systemkosten (auch BOS "Balance of System") gehen die Preise zurück, allerdings bei weitem nicht in dem Maße wie für Module. Zusätzlich müssen projektspezifische Standortfaktoren wie z.B. Umzäunung, Ausgleichsmaßnahmen, Länge der Kabeltrassen, Notwendigkeit eines Trafo, etc. berücksichtigt werden, die die BOS Kosten deutlich beeinflussen können und im Verhältnis zu den Gesamtkosten zunehmen, da die Gesamtkosten ständig sinken.

Insgesamt lässt sich in den letzten Jahren aufgrund des stärkeren Rückgangs der Modulpreise eine Verschiebung bei den Gesamtsystempreisen hin zu den BOS Kosten (ohne Berücksichtigung spezifischer Standortfaktoren) wahrnehmen. Konnte man bei den Gesamtkosten in 2010 noch ein Verhältnis zwischen Modulen und BOS von 60/40 feststellen, lag das Verhältnis Ende 2019 bei 35/65 Module/BOS.

Deutsche Systempreise in EUR / Wp (links) - Einspeisetarifentwicklung in EUR / MWh (rechts)

ENTWICKLUNG DER STROMERZEUGUNG IN DEUTSCHLAND IN 2019

Die Summe der erneuerbaren Energiequellen Solar, Wind, Wasser und Biomasse lag in 2019 bei ca. 237,4 TWh. Sie liegen damit um beträchtliche 10% über dem Niveau des Vorjahreszeitraums mit 215,8 TWh. Der Anteil an der öffentlichen Nettostromerzeugung, d.h. dem Strommix, der tatsächlich aus der Steckdose kommt, liegt bei ca. 46%.

scroll

NETTOSTROMPRODUKTION (TWH) 2019 2018 VERÄNDERUNG GESAMTANTEIL IN

%
Markt 513,5 536,2 -4,2% 100,0%
Kernenergie 71,1 71,9 -1,1% 13,8%
Braunkohle 102,2 131,5 -20,7% 19,9%
Steinkohle 48,7 72,4 -23,7% 9,5%
Erdgas 54,1 44,6 21,4% 10,5%
Erneuerbare Energien 237,4 215,8 10,0% 46,2%
davon:
Wasser 19,2 15,8 21,2% 3,7%
Wind 127,2 109,9 15,7% 24,8%
PV 46,5 45,7 1,7% 9,1%
Biomasse 44,4 44,4 0% 8,7%

Quelle: Fraunhofer-Institut: Stromerzeugung in Deutschland in 2019 - Eigene Darstellung

Photovoltaikanlagen speisten in 2019 ca. 46,5 TWh in das öffentliche Netz ein. Die Produktion hat sich gegenüber dem Vorjahr, trotz des Einstrahlungsrekords im Vorjahr, um ca. 0,8 TWh bzw. 1,7% erhöht.

Gemeinsam produzierten Solar- und Windenergieanlagen im Geschäftsjahr ca. 173,7 TWh gegenüber 155,6 TWh in 2018. Damit liegen sie auf dem ersten Platz der Stromquellen und konnten erstmals mehr Strom erzeugen als Braunkohle und Steinkohle (zusammen: 150,9 TWh). Die Nettoproduktion der konventionellen Energieträger Braunkohle und Steinkohle hat signifikant abgenommen, was mit den gestiegenen Kosten für CO2-Zertifikate und den gesunkenen Strompreisen an der EEX Strombörse zusammenhängt.

DAS DEUTSCHE ERNEUERBARE ENERGIE GESETZ (EEG)

In Deutschland werden Vergütungsreglungen für erneuerbare Energieanlagen im Wesentlichen vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmt. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solaranlagen und legt fest, unter welchen Umständen und zu welchem Vergütungssatz eine Solaranlage vergütet wird. Dieser Vergütungssatz ändert sich dann für eine Solaranlage nicht mehr im Zeitraum des fest vergebenen Vergütungssatzes (siehe nachfolgende Erläuterungen).

Während alle Solaranlagen, die kleiner als 750 kWp sind, einen Vergütungssatz gemäß EEG-Bestimmungen erhalten, gelten für alle Dach- und Freiflächenanlagen, die größer sind als 750 kWp. ein in einem Ausschreibeverfahren festgelegter Vergütungssatz. Dadurch gibt es in Deutschland grundsätzlich zwei Vergütungssysteme für Solarstrom, die sich dem Grunde nach in nur drei wesentlichen Punkten unterscheiden:

Vergütungsdauer: Reguläre Einspeisevergütungen werden für Solaranlagen nach Inbetriebnahme für den Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des Jahrs der ersten Inbetriebnahme vergeben, während die Fördersätze aus den Ausschreibungen nur für 20 Jahre zugewiesen werden.
Festlegungszeitpunkt: Bei einer regulären Einspeisevergütung erhält der Betreiber den Vergütungssatz oder die Einspeisevergütung erst nach Inbetriebnahme der Solaranlage. Daraus folgt, dass alle Solaranlagen, die in der gleichen Periode in Betrieb genommen worden sind, nach derselben Vergütungsstruktur vergütet werden. Erhält eine Solaranlage hingegen einen Zuschlag in einer Ausschreibung, so wird zuerst der Vergütungssatz festgelegt, wonach dem Betreiber ein bestimmter Zeitraum (18 Monate) gewährt wird, um das Projekt auch tatsächlich in Betrieb zu nehmen. Der Vergütungssatz für Solaranlagen mit einem Ausschreibungszuschlag ist somit anlagenspezifisch.
Vergütungssatzentwicklung: Die Entwicklung der Höhe der Vergütungssätze ist, was die reguläre Einspeisevergütung angeht, davon abhängig, ob die Ausbauziele für Solaranlagen erreicht werden. Die Höhe der zugewiesenen Vergütungssätze aus den Ausschreibungen richtet sich nach den Teilnehmern an der Ausschreibung und deren Geboten und ist deshalb marktorientiert.

Das EEG wird in regelmäßigem Abstand an neue Marktentwicklungen angepasst. Diese Änderungen gelten im Normalfall lediglich prospektiv, denn in Deutschland gilt grundsätzlich ein Bestandsschutz für Investoren in erneuerbaren Energien. Dieser Schutz wurde seit der Novelle des EEG im Jahr 2017 auch explizit in den Gesetzestext aufgenommen.

Am 1. Januar 2019 ist das sogenannte Energiesammelgesetz in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen für den PV-Bereich betreffen a) Sonderausschreibungen: insgesamt sollen bis 2021 vier GW Solaranlagen zusätzlich ausgeschrieben werden. Die Ausschreibungsmengen sollen zur Erhöhung des Wettbewerbs von 1,0 GW in 2019 über 1,4 GW in 2020 auf 1,6 GW in 2021 anwachsen. Die Sonderausschreibungen werden nicht auf den bestehenden 52-GWp-Deckel für Solaranlagen angerechnet. b) Senkung der Einspeiseerlöse für Neuanlagen bis 750 kWp. (siehe unter "Entwicklungen auf dem deutschen PV Markt").

Eine weitere benötigte Änderung des EEGs steht noch aus: nach aktueller Rechtslage des EEG läuft die Solarförderung für Photovoltaikanlagen bis 750 Kilowatt Peak aus, sobald die installierte Photovoltaik-Kapazität in Deutschland von 52 Gigawatt (sogenannter "Solardeckel") erreicht ist. Neue Solaranlagen <750 kWp bekommen ab diesem Zeitpunkt keine Einspeisevergütung nach dem EEG mehr.

ENTWICKLUNGEN AUF DEM DEUTSCHEN PV MARKT

In Deutschland sind im Laufe des Jahres 2019 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 3,9 GWp (2018: 3,0 GWp) errichtet worden. Das entspricht einer Steigerung der Neuinstallationen um 30% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Der Anstieg des deutschen Zubaus an Solaranlagen lässt sich laut Bundesnetzagentur mit über 3,2 GWp vor allem bei den Dachanlagen und Freiflächenanlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten (Solaranlagen < 750 kWp), beobachten, während Ausschreibungsprojekte und Projekte mit PPA (Freiflächen- und Dachanlagen > 750 kWp) bei knapp 0,8 GWp lagen. Trotz der Verabschiedung des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes, das die EEG-Tarife für Solaranlagen < 750 kWp (Freiflächen- und Dachanlagen) verstärkt nach unten korrigiert, stellten im Jahr 2019 somit die "kleinen" Solaranlagen bis 750 kWp weiterhin das dominierende Segment im PV Markt in Deutschland dar.

Wie aus der untenstehenden Grafik hervorgeht, haben sich die Einspeisevergütungen infolge der Einführung des Energiesammelgesetzes seit Januar 2019 deutlich reduziert. Im Dezember 2019 lag der anzulegende Wert für Dachanlagen bis 750 kWp noch bei EUR 81,3/MWh und für Freiflächen bis 750 kWp bei EUR 72,8/MWh.

Entwicklung der Einspeisevergütung und Vergütung aus dem Ausschreibungsverfahren

Quelle: Bundesnetzagentur, Eigene Darstellung

Für größere Anlagen (> 750 kWp) hingegen ist eine Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren, bei dem man sich um eine Vergütung bewerben muss, Pflicht.

In Deutschland gibt es drei Arten von Ausschreibungen für größere Anlagen (> 750 kWp - 10 MWp):

regelmäßige Ausschreibungen für Projekte zwischen 750 kWp bis 10 MWp. Diese finden dreimal im Jahr mit einem Volumen von jeweils 200 MW statt und sind Technologie-spezifisch.
Da Deutschland seine Ausbauziele für erneuerbare Energien mit der bisherigen Ausbaugeschwindigkeit nicht erreichen wird, hat die Regierung Sonderausschreibungen für Projekte der gleichen Größe über 3 Jahre mit einer Gesamtkapazität von 4 GW (2019: 1 GW; 2020: 1,4 GW; 2021: 1,6 GW) genehmigt. Eine erste Sonderausschreibung mit 500 MWp fand im März 2019 statt. Eine zweite Ausschreibung wurde am 1. Dezember 2019 ausgerichtet.
gemischte Wind- und Solarausschreibungen. Bei den zwei Ausschreibungen für PV-Anlagen und Onshore-Windparks in 2018 hat Solar die gesamte versteigerte Kapazität gewonnen. Dieses Ausschreibungsergebnis wurde in den drei Auktionen in 2019 bestätigt.

Die in den Ausschreibungen zugeschlagenen Preise haben sich in 2019 bei ca. 55 EUR je MWh stabilisiert, nachdem die Zuschlagspreise in den letzten drei Jahren kontinuierlich gefallen waren.

Immerhin sollte beachtet werden, dass Anlagen im Ausschreibungsverfahren wegen ihrer größeren Leistungsklasse tendenziell deutlich niedrigere Systempreise als die oben beschriebenen Anlagen bis 750 kWp aufweisen. Außerdem kommt hinzu, dass man im Falle einer Investition in eine Anlage, die im Ausschreibungsverfahren einen Zuschlag erhält, sich zuerst die Förderungshöhe sichert und die Anlage mit einer Frist von 18 Monaten bauen kann. Dies im Gegensatz zum Einspeisevergütungssatz, den man erst im Moment der Inbetriebnahme fixiert und somit nachdem der Systempreis als Investitionskosten bereits geleistet worden ist.

AUSBLICK FÜR DEN DEUTSCHEN PV MARKT

Im September 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. Es wurden eine Vielzahl an Maßnahmen in diesem Programm beschlossen, die zur Reduzierung der CO2 Emissionen beitragen sollen. Am relevantesten für die Solarbranche sowie auch für den Konzern ist die beschlossene Abschaffung des 52 GWp Deckels für geförderte Solaranlagen sowie die mittelfristige Bepreisung des CO2-Ausstoßes. Im EEG war bis jetzt ein maximaler Ausbau der Solaranlagen, die eine Einspeisevergütung erhalten, auf 52 GWp festgelegt. Das bedeutete, dass sobald diese installierte Leistung erreicht ist, keine neuen Anlagen bis 750 kWp eine Einspeisevergütung beanspruchen können.

Darüber hinaus soll es zu einer Bepreisung von CO2 -kommen. Obwohl es sich gemäß den Medienberichten nicht um eine unmittelbare Steuer auf CO2-Ausstoß handeln wird, sondern vielmehr um eine Intensivierung des Zertifikathandels, wird prinzipiell jegliche Bepreisung von CO2 dazu führen, dass die Produktionskosten von konventionellen Energiequellen zur Stromerzeugung (z.B. Kohle, Gas) steigen werden, sodass der Strompreis tendenziell zunehmen wird. Dies wird Investitionen in den Ausbau von erneuerbaren Energieanlagen interessanter machen. Der Zeitraum der stufenweisen Erhöhung des CO2 Preises, den sich die Bundesregierung dabei gesteckt hat, ist so langfristig, dass sich die Erwerbsstrategie für den Konzern kurz- bis mittelfristig erstmals nicht ändern wird.

AUFHEBUNG DES 52 GWp DECKELS

Zum Jahresende lag die Kapazität an Solaranlagen in Deutschland lt. SolarPower Europe bereits bei 49,9 GWp. Bei einem angenommenen Leistungsausbau von 3,5 GWp in 2020 wird der Deckel von 52 GWp nach Einschätzung des Konzerns bereits im Laufe des Jahres 2020 erreicht werden. Der Entwurf der Bundesregierung zum Klimaschutzprogramm sieht nun ein Ausbauziel von insgesamt 98 GWp bis 2030 vor. Bis zum Redaktionsschluss des Geschäftsberichts 2019 war die Umsetzung der Abschaffung des 52 GWp Deckels noch nicht vollbracht.

PV Kapazität in Deutschland in GWp

Ob und wann der 52 GWp Deckel aufgehoben wird, ist am Tag der Veröffentlichung des Geschäftsberichts noch ungewiss. Der Konzern sieht aus heutiger Sicht zwei verschiedene Szenarien als wahrscheinlich an:

1. Der 52GWp-Deckel wird aufgehoben: Mit der Aufhebung des 52 GWp Deckels werden neue Solaranlagen (< 750 kWp) für einen längeren Zeitraum mit einer (sinkenden) Einspeisevergütung gefördert werden. Da der Konzern vor allem in der Entwicklung und dem Erwerb von kleineren Anlagen (< 750 kWp) aktiv ist, wäre dies mittelfristig als positive Entwicklung einzustufen. Der Konzern erwartet daher - trotz der stärker sinkenden Einspeisetarife des seit 1. Januar 2019 geltenden Energiesammelgesetzes - weiterhin eine rege Ausbautätigkeit für Anlagen < 750 kWp.
2. Neue Projekte (< 750 kWp) erhalten nach Erreichen des 52 GWp-Deckels keine Einspeisevergütung mehr. Da diese Projekte den Großteil des Solarausbaus ausmachen (vgl. Entwicklungen auf dem deutschen Solarmarkt), wird dies zu einem erheblichen Einbruch der Neuinstallationen führen. Ungewiss ist, ob dies zu ausreichend politischem Druck führen wird, um den 52 GWp Deckel doch zu einem späteren Zeitpunkt aufzuheben, oder alternativ z.B. auch kleinere Projekte an (gesonderten?) Ausschreibungsverfahren teilnehmen müssen. Es ist nach derzeitiger Einschätzung des Vorstands nicht möglich die Ausbauziele für erneuerbare Energien in Deutschland ohne einen wesentlichen Beitrag auch von kleineren Solaranlagen zu erreichen, sodass eine (wirtschaftlich vernünftige) Lösung im Bundestag gefunden werden sollte.

Zukünftig Konzentration auf Ausschreibungsverfahren und Stromvermarktungsmodelle

Unbeschadet der Aufhebung des 52 GWp Deckels für kleinere Solaranlagen, werden sich nach Einschätzung des Vorstands für Neubauprojekte mittelfristig verschiedene neue Stromvermarktungsmodelle etablieren:

a) Verkauf von Strom zum FFAV-Tarif bzw. über die EEX-Strombörse

Für Anlagen in der Größenordnung größer 750 kWp bis 10 MWp wird es auch in Zukunft Ausschreibungen geben (Freiflächenausschreibungsverordnung ("FFAV" - Tarif), bei denen monatlich der FFAV-Tarif oder der EEX-Strombörsentarif (wenn höher) bezogen wird.
b) PPA ("Power Purchase Agreement") mit Stromhändlern (v.a. Freiflächenanlagen)

Eine Neuerung im deutschen Markt werden mittel- oder langfristige Festpreis-Abnahmeverträge mit einem Netzbetreiber oder Energiehändler sein. Besonders geeignet für solche Verträge sind große Freiflächenanlagen, die ihren Strom in das Hochspannungsnetz einspeisen können. Solche Anlagen sind u.U. nicht an der Maximalleistung von 10 MWp, die mit der Teilnahme an den Ausschreibungen in Verbindung steht, gebunden.
c) PPA mit Gebäudenutzern (v.a. Dachanlagen)

Schließlich eröffnen (langfristige) Verträge mit dem Kunden vor Ort neue Möglichkeiten für Dachanlagen. Kunden können z.B. Unternehmen sein, die für ihre Produktion direkt grünen Strom vor Ort abnehmen können. Sogar unter Anrechnung der EEG Umlage, die auch in diesem Marktmodell entrichtet werden muss, können sich hier in der Zukunft für Marktteilnehmer Chancen erschließen.

Der PPA Markt könnte sich insbesondere als interessant erweisen, wenn die Strompreise an der Strombörse in den kommenden Jahren ansteigen werden. Ein solcher Anstieg wird von verschiedenen Marktbeobachtern z.B. von Brainpool Energy erwartet. Diese Berater rechnen in ihrem Strompreisszenario Outlook 2050 in den nächsten 5 Jahren mit einem Anstieg der Strompreise an der EEX Strombörse von derzeitig 40 EUR/MWh auf ca. 60 EUR/MWh. Getrieben wird diese Entwicklung primär durch den Ausstieg aus der Atomkraft nach 2023, der sukzessiven Erhöhung der CO2 Preise sowie der Notwendigkeit neue Gasanlagen zu bauen, um - angesichts der fluktuierenden Stromerzeugung durch Wind und Sonne - die Grundversorgung des Stroms sicherzustellen.

Zusammenfassend kann hervorgehoben werden, dass der Konzern sich noch an keinem der o.g. Stromvermarktungsmodellen beteiligt, da solche Modelle sich in Deutschland bisher nicht in einem wesentlichen Umfang etabliert haben. Der Konzern wird genau beobachten, wie sich die Umsetzung der angekündigten Aufhebung des 52 GWp-Deckels entwickelt. Die zukünftige Ausrichtung des Konzerns wird sich daher stark an den weiteren Marktentwicklungen in Deutschland ausrichten.

WETTBEWERB

Die Einführung der Ausschreibungsverfahren hat es in Deutschland seit September 2015 nahezu unmöglich gemacht, PV Anlagen mit mehr als 10 MWp zu errichten. Dies hatte zur Folge, dass Finanzinvestoren und industrielle Investoren, die bis dahin in dem Segment > 10 MWp ihre Zukäufe getätigt hatten, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten eingeschränkt wurden. Diese Investoren fokussieren sich hauptsächlich auf PPAs > 10 MWp im In- und Ausland. Der Wettbewerbsdruck von solchen großen Investoren auf die Projekte zwischen >750kWp und <10 MWp nimmt dadurch ab.

Falls bei Erreichen der 52 GWp keine Lösung seitens der Politik greifbar ist, werden Projekte bis 750 kWp in das Ausschreibungsverfahren ausweichen. Dies könnte diese Projekte teurer machen, da a) Projektrechte für den Bau dieser Projekte steigen könnten und b) wegen der zu kalkulierenden Kosten für die stattfindenden Ausschreibungen.

Schließlich könnte das Erreichen des 52 GWp Deckels zur Folge haben, dass das Angebot an neuen Projekten bis 750 kWp durch die o.g. Gründe abnimmt und somit sich der Wettbewerb für die Akquisition von Bestandsanlagen erhöht.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)

GESCHÄFTSVERLAUF 2019

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2017-2019

Während des Geschäftsjahres 2019 wurden die Zielsetzungen des Geschäftsplans 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wie folgt umgesetzt:

STRATEGISCHE TRANSAKTION 1:

Durch den Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs in Verbindung mit der Ausgabe einer alternativen Finanzierung (Schuldschein 2018) mit einem Volumen i.H.v. EUR 25,0 Mio., worüber bereits im Geschäftsbericht 2018 ausführlich berichtet wurde, hat der Konzern die strategische Transaktion 1 erfolgreich beendet.

STRATEGISCHE TRANSAKTION 2 CO-INVESTMENT MODELL BZW. M&A TRANSAKTION

Im Hinblick auf die geplante zweite strategische Transaktion hat der Vorstand nach einer intensiven Analyse des Marktes entschieden, das Wachstum auf 200 MWp bis Ende 2019 sowie den weiteren Ausbau auf 220 MWp bis Ende 2020 aus eigener Kraft umzusetzen und hat dafür den Geschäftsplan 2018-2020 vorgestellt.

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2018-2020

Der Geschäftsplan 2018 - 2020 sieht das Anheben des IPP Portfolios auf 220 MWp bis Ende 2020 vor. Das Bestandsportfolio von 153 MWp soll durch einen Mix von Neubauprojekten und Erwerb von Bestandsprojekten sowie durch kleinere M&A Transaktionen und selektive Erwerbschancen im Ausland erweitert werden. Es wird mit Investitionen i.H.v. EUR 107 Mio. gerechnet, von denen EUR 72 Mio. in Form von Projektfinanzierungen und EUR 35 Mio. in Form von Eigenmitteln (davon EUR 16 Mio. neue Kapitalerhöhung(en)) finanziert werden. Die Erweiterung des Portfolios soll mit EUR 9,3 Mio. zum EBITDA beitragen. Das entspricht einem Investition / EBITDA Multiplikator von 11,5x. Die vom Konzern getätigte Investition ist dabei zu definieren als der Kaufpreis, der für den Erwerb dem Verkäufer entrichtet wurde, zzgl. der neu aufgenommenen bzw. erworbenen Bankverbindlichkeiten zu ihrem Nennwert unter Abzug etwaiger erworbener Flüssigmittel.

Bis zum Bilanzstichtag hat der Konzern das Portfolio um 37 MWp auf 190 MWp erweitert. Dieses Portfoliowachstum umfasste neue Solaranlagen (16 MWp), Bestandsanlagen (15 MWp) sowie auch Windanlagen (6 MWp). Insgesamt wurden bisher EUR 44,0 Mio. investiert, davon waren EUR 20,5 Mio. Projektfinanzierungen und EUR 23,5 Mio. Eigenmittel. Letztere wurden planmäßig auch mit einer Kapitalerhöhung im Juni 2019 (EUR 15,2 Mio.) von Investoren erbracht. Die neuen Anlagen werden voraussichtlich in einem vollständigen Jahr mit normaler Witterung EUR 3,8 Mio. zum Konzern-EBITDA beitragen. Die Investitionen wurden somit bisher mit einem deutlich niedrigeren Finanzierungshebel von 47% Eigenmitteln (Plan: 33%) und 53% Projektfinanzierungen (Plan: 67%) getätigt.

Zusammenfassend sind somit bereits 55% des Ausbauziels von 67 MWp im Jahr 2019 erreicht, die restlichen 30 MWp werden im Jahr 2020 realisiert werden (Siehe unten). Die Portfolioerweiterung war mit einem durchschnittlichen Jahr der Inbetriebnahme 2017 deutlich jünger als eingeplant. Dies zeigte sich auch in der durchschnittlichen Einspeisevergütung i.H.v. 110 EUR / MWh, gegenüber 170 EUR / MWh Einspeisevergütung, die im Geschäftsplan 2018-2020 angesetzt war. Ursächlich für die geringere Einspeisevergütung waren die Opportunitäten für Neubauten im Markt, die vom Konzern im Jahr 2019 vorrangig umgesetzt wurden. Trotz des jüngeren Profils des Portfolios lag der Investition / EBITDA Multiplikator real bei 11,6x und somit kaum höher als der eingeplante Faktor von 11,5x; obwohl die Nutzungsdauer der Portfolioerweiterungen (und somit die Laufzeit der gesetzlich verankerten Einspeisevergütungen) deutlich länger ist als der Planwert.

Die Erfüllung des Geschäftsplans 2018-2020 wurde weiter durch den neuen Geschäftsplan 2020-2022 konkretisiert.

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2020-2022

Portfolioerweiterung auf 220 MWp

Das verbleibende geplante Portfoliowachstum von 190 MWp zum Bilanzstichtag um 30 MWp auf 220 MWp zum Jahresende 2020 wurde größtenteils bereits vor Jahresende konkretisiert. Der Vorstand hat am 26.02.2020 bekanntgegeben, dass der Konzern seinen Meilensteinwert von 200 MWp Anlagenvermögen erreicht hat und sich damit zu einem "Tier-2" Unternehmen entwickelt hat, d.h. ein 200 MWp IPP-Portfolio aufzubauen und/oder eine Marktkapitalisierung von EUR 200 Mio. zu erreichen.

In den kommenden Quartalen 2020 soll somit das Portfolio mit weiteren 20 MWp ausgebaut werden. Der Konzern hält trotz aktueller Corona Krise an dieser Planung fest. Gleichwohl plant der Konzern damit, dass es beim Netzbetreiber durch die Corona Krise zu Engpässen beim Netzanschluss von neuen Projekten kommen wird.

Bei der Konkretisierung des Geschäftsplans 2018-2020 wurde im Geschäftsplan 2020-2022 für diesen weiteren Portfolioausbau mit Investitionen i.H.v. EUR 26 Mio. und einem EBITDA Beitrag von EUR 2,0 Mio. geplant. Bei Umsetzung dieser Planänderung wird der Konzern zusammen mit den bereits erfolgten Investitionen im Jahr 2019 bisher von rund EUR 70 Mio. getätigt haben und damit voraussichtlich EUR 5,8 Mio. EBITDA-Beitrag erwirtschaften. Damit wird bei Erreichung des MWp-Ziels voraussichtlich sowohl die Investitionen (EUR 37 Mio.) als auch das EBITDA (EUR 3,5 Mio.) bisher unterhalb des originären Ansatzes des Geschäftsplans 2018-2020 liegen. Die bisherigen erworbenen Anlagen waren dafür durchschnittlich weitergehend jünger und dadurch mit längeren Einspeisezeiträumen ausgestattet ohne dass wesentlich höhere Kaufpreise bezahlt wurden (Investition/EBITDA Multiplikator von 11-12x).

Integration des Wachstums

Ein Hauptaugenmerk in 2020 liegt auf der Integration des jüngsten Wachstums.

Solaranlagen mit einer Leistung von 2,8 MWp konnten bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung ans Netz angeschlossen werden. Weitere 3,4 MWp an Anlagen werden sukzessive im Laufe der nächsten Wochen angeschlossen.
Im Rahmen der Optimierungsmaßnahmen wurde das Modulaustauschprogramm planmäßig im ersten Quartal 2020 abgeschlossen. In insgesamt drei Solarparks wurden 1,1 MWp Module ausgetauscht.
Die 7C Solarparken hat den Gesellschaftern einer Fondsgesellschaft ein Kaufangebot unterbreitet. Dabei handelt es sich um einen Fonds, der vom Konzern verwaltet wird, aber durch schwerwiegende technische Probleme für Privatanleger als nicht geeignet eingestuft wird. Zum Bilanzstichtag hat der Konzern eine Beteiligung i.H.v. 15% aufgebaut. Die Gesellschaft wird am Bilanzstichtag nach der Equity-Methode bilanziert.
Der Konzern hat den Gesellschaftern einer weiteren Fondsgesellschaft, die von Ertragseinbußen geprägt wird, angeboten, neue Module in die Fondsgesellschaft einzulegen mit dem Ziel mittels eines Modulaustauschprogramms einen Teil der technischen Mängel zu lösen. Darüber hinaus hat der Konzern mehrere Anleger, die mit ihrer Investition unzufrieden waren, ihre Beteiligung abgekauft. Zum Jahresende hatte der Konzern somit eine Beteiligung von 26% aufgebaut. Die Beteiligung wurde am Bilanzstichtag nach der Equity-Methode bilanziert.

Skalierung auf 500 MWp

Der Konzern hat bisher keine Umsetzung bzgl. der Skalierung auf 500 MWp zu berichten.

PROGNOSE-IST-VERGLEICH

Der Vorstand der 7C Solarparken ging in seiner abgegebenen Prognose für die finanziellen Steuerungskennzahlen für 2019 von einer moderaten Erhöhung beim Umsatz, einer in etwa gleichen EBITDA und einem deutlich verringerten CFPS aus.

scroll

in Mio. EUR 2019 (IST) 2019 Prognose gemäß Geschäftsbericht 2018
Umsatz 43,1 41,0
EBITDA 38,1 >35,0
CFPS / Aktie [in EUR] 0,55 >0,50

Die prognostizierten Umsatzerlöse (EUR 41,0 Mio.) konnten im Geschäftsjahr 2019 um 5,1% auf EUR 43,1 Mio. übertroffen werden. Der Vorstand hat während des Geschäftsjahres die Prognose auf "mindestens EUR 42 Mio." aufgrund des positiven Geschäftsverlaufs und dem deutlichen Wachstum des IPP-Portfolios einmal erhöht.

Erfreulicherweise konnte die EBITDA-Prognose von EUR >35 Mio. im Berichtszeitraum um 9,1% auf EUR 38,1 Mio. deutlich überschritten werden. Der erreichte EBITDA-Wert liegt auch über der im November 2019 erhöhten EBITDA Prognose von "mindestens EUR 37,5 Mio." Hier wirkten sich einmalige Einnahmen positiv aus: insbesondere konnten Erträge aus negativen Unterschiedsbeträgen aus Unternehmenserwerben i.H.v. EUR 1,1 Mio. sowie ein Schadenersatz aus dem Vergleich mit einem Modulhersteller (EUR 0,6 Mio.) vereinnahmt werden. Schließlich wurde einmalig ein Ertrag von EUR 0,2 Mio. aus der Aufdeckung stiller Reserven im Vorratsvermögen infolge der Erbringung des Vermögens als Sacheinlage in eine Fondsgesellschaft realisiert.

Der CFPS lässt sich wie folgt ableiten:

scroll

in TEUR 2019
1. EBITDA 38.120
2. Minus effektive Zinszahlungen -5.680
3. Minus effektive Steuerzahlungen -678
4. Minus Pachtaufwand (nicht im Betriebsaufwand enthalten) -828
\= Netto Cash Flow 30.934
Durchschnittliche Anzahl der Aktien 56.458
CFPS [in EUR] 0,55

Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 171,3 GWh und lag damit 7,1% über der Prognose i.H.v. 160,0 GWh. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.022 kWh/ kWp erreicht und liegt 1,9% über dem prognostizierten Wert von 1.003 kWh/kWp. Dies ist hauptsächlich auf die leicht überdurchschnittlichen spezifischen Erträge im Jahr 2019 im Vergleich zum langjährigen Durchschnitt zurückzuführen. Die Performance Ratio der PV-Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 80,2% und lag damit sehr nah bei der Prognose von 80,0%.

ERTRAGSLAGE

UMSATZ

7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2019 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 43,1 Mio. (i.VJ: EUR 40,3 Mio.) und übertraf damit deutlich den Planansatz von EUR 41,0 Mio. sowie die im vierten Quartal des Berichtzeitraums erhöhte Prognose von mindestens EUR 42,0 Mio. Die Umsatzerlöse bestehen im Geschäftsjahr zu 97,4% hauptsächlich aus Stromverkäufen (Vorjahr: 99,1%). Mit dem Erwerb des Betriebsführungsgeschäft für Drittinvestoren haben sich die Umsatzerlöse aus Dienstleistungen von EUR 0,2 Mio. in 2018 auf EUR 1,0 Mio. erhöht. Dies entspricht 2,3% vom Gesamtumsatz (Vorjahr: 0,6%).

Die Zunahme der Umsatzerlöse ist ebenso auf den Stromproduktionsanstieg zurückzuführen. Dieser resultiert vor allem aus dem vollständigen Einbezug der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (EUR 1,0 Mio.), den Umsätzen aller in der Vorjahresperiode noch im Bau befindlichen Anlagen (EUR 0,7 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der in der Berichtsperiode erworbenen und neu gebauten Solaranlagen (EUR 1,5 Mio.). Gegenläufig war die Entwicklung des spezifischen Ertrags auf 1.022 kWh/kWp (Vorjahr: 1.062 kWh/kWp), der in Folge einer Normalisierung der Witterungsbedingungen nach dem Jahrhundertsommer 2018 zu einer Minderung der vergleichbaren Umsatzerlöse in Höhe von EUR 1,2 Mio. führte.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Sonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 2,9 Mio. (i.VJ.: EUR 2,1 Mio.).

Ein Großteil der sonstigen Erträge des Geschäftsjahres resultiert aus erfolgswirksam erfassten negativen Unterschiedsbeträgen aus durchgeführten Unternehmenserwerben i.H.v. EUR 1,1 Mio. (i.VJ.: EUR 1,3 Mio.). Die leichte Reduzierung der negativen Unterschiedsbeträge ist im Wesentlichen auf die unterschiedlichen wirtschaftlichen Eckdaten der einzelnen Unternehmenserwerbstransaktionen in den beiden Berichtszeiträumen zurückzuführen. Des Weiteren verbuchte der Konzern einmalige Erträge aus Versicherungsentschädigungen und Schadensersatz i.H.v. EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Nennenswert ist ein Vergleich mit einem Modulhersteller in Höhe von EUR 0,6 Mio. Weiterhin konnten verschiedene Rückstellungen i.H.v. insgesamt EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.) aufgrund geänderter Einschätzungsparameter aufgelöst werden. Schließlich wurde einmalig ein Ertrag von EUR 0,2 Mio. aus der Aufdeckung stiller Reserven im Vorratsvermögen infolge der Erbringung als Sacheinlage in eine Fondsgesellschaft realisiert.

PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand blieb im Berichtszeitraum konstant mit EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 1,6 Mio.)

Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2019 neben den beiden Vorständen 19 Mitarbeiter (i. VJ: 18 Mitarbeiter), davon 12 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ.: 10 Mitarbeiter). Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während der Berichtsperiode 18 Mitarbeiter (i. VJ.: 18 Mitarbeiter), davon 11 bei der 7C Solarparken AG (i. VJ: 10 Mitarbeiter).

SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND

Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich in der Berichtsperiode auf EUR 6,3 Mio. (i. VJ.: EUR 5,8 Mio.). Diese beinhalten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks. Trotz des Ausbaus des Portfolios konnten diese um EUR 0,5 Mio. auf EUR 2,5 Mio. reduziert werden. Ursächlich für die Verringerung ist in erster Linie die Einführung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse". Die erstmalige Anwendung dieses IFRS-Standards ab dem 1. Januar 2019 führte dazu, dass fixe Pachtaufwendungen i.H.v: EUR 0,8 Mio. nicht länger in den Kosten für den Betrieb der Solarparks enthalten sind.

Gegenläufig nahmen die Verwaltungskosten i.H.v. EUR 0,3 Mio. sowie die Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten um EUR 0,4 Mio. zu. Dies steht vor allem mit der Zunahme der Transaktionskosten aus den Erwerben im Zusammenhang. Insgesamt wurde der Modulbestand einmalig um EUR 0,4 Mio. wertgemindert, davon entfielen EUR 0,1 Mio. auf neue Module, die zu einem höheren Preis als Ersatzprodukt für bestimmte Konzernanlagen eingekauft worden sind und EUR 0,3 Mio. auf Altmodule, die im Rahmen der Umsetzung von Gewährleistungsansprüchen Teil des Vorratsvermögen sind.

Die Kosten für den Betrieb der Solarparks betreffen Aufwendungen wie Reparaturen und Instandhaltung sowie Versicherungen, Eigenstrombedarf, Materialkosten und Kosten für die Rasen-/Grünpflege.

Auch die Kosten für den laufenden Geschäftsbetrieb, unter anderem Kfz-, EDV- und Telekommunikationskosten, sind im sonstigen Betriebsaufwand enthalten. Diese Aufwendungen blieben insgesamt in etwa unverändert im Vergleich zum Vorjahr.

EBITDA

Der 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 38,1 Mio. erzielt (i.VJ.: EUR 35,1 Mio.), was einer Steigerung von 8,5% entspricht.

Die EBITDA Marge erhöhte sich leicht von 87,0% in 2018 auf 88,4% in 2019. Positiv auf die EBITDA-Marge haben sich die Zunahme der einmaligen Effekte im sonstigen betrieblichen Ertrag sowie die erstmalige Anwendung von IFRS 16, bei der die Pachtaufwendungen nicht mehr den Betriebsaufwendungen zuzuordnen sind, mit EUR 0,8 Mio. ausgewirkt. Gegenläufig hat sich eine Wertminderung der Vorräte i.H.v. EUR 0,4 Mio. sowie eine Zunahme der Gestattungsrückstellungen i.H.v. von EUR 0,5 Mio. ausgewirkt.

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen und Nutzungsrechte in Höhe von EUR 22,8 Mio. (i.VJ.: EUR 19,7 Mio.). Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des Anlagenportfolios (+EUR 1,9 Mio.), erstmalige Abschreibungen auf Nutzungsrechte (+EUR 1,2 Mio.) i.V.m. der Erstanwendung des Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab dem 01.01.2019 zurückzuführen. Zusätzlich wurden immaterielle Vermögenswerte mit EUR 0,1 Mio. planmäßig und Geschäfts- oder Firmenwerte aus Erwerben in 2019 mit EUR 0,5 Mio. sowie Projektrechte mit EUR 0,2 Mio. außerplanmäßig abgeschrieben.

EBIT

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 15,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 14,5 Mio. in 2019 zurückgegangen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 33,5% (i.VJ.: 37,9%).

BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS

Während im Vorjahr ein Beteiligungs- und Finanzergebnis von minus EUR 7,1 Mio. ausgewiesen wurde, belief sich dieses in der Berichtsperiode auf minus EUR 5,8 Mio. Die Abnahme ist einerseits darauf zurückzuführen, dass in der Vorjahresperiode noch eine Vorfälligkeitsentschädigung von EUR 1,0 Mio., hauptsächlich für die vorzeitige Tilgung der Projektfinanzierungen der Säugling Solar GmbH & Co. KG bezahlt wurde. Zum anderen ist die Abnahme auf die vollständige Rückzahlung der hochverzinsten Projektfinanzierungen der Solarpark Hohenberg GmbH (Zinssatz: 4,9%) im Laufe des ersten Halbjahr 2019 zurückzuführen (EUR 0,1 Mio.). Darüber hinaus hat der Konzern Finanzerträge aus sonstigen finanziellen Vermögenswerten in Höhe von EUR 0,6 Mio. erwirtschaftet. Gegenläufig fielen erstmalig Zinsen auf Leasingverbindlichkeiten (EUR 0,3 Mio.) an, die mit der Erstanwendung des neuen Standards IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab dem 01.01.2019 in Verbindung stehen.

PERIODENERGEBNIS

Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2019 insgesamt auf EUR 0,7 Mio. (i.VJ.: EUR 2,2 Mio.). Der Steueraufwand des Konzerns wurde durch mehrere Einmaleffekte positiv beeinflusst. Erstens wurde der tatsächliche Steueraufwand des Vorjahres von einem Steuerertrag i.H.v. EUR 1,0 Mio. geprägt. Dies resultiert im Wesentlichen aus einer Veränderung der Steuererklärungen der Muttergesellschaft aus dem Zeitraum 2010-2014 (Ertrag i.H.v. EUR 0,6 Mio.) sowie der Auflösung von Steuerrückstellungen, die die Vorjahre betrafen (Ertrag i.H.v. EUR 0,5 Mio.). Beides steht im Zusammenhang mit den Ergebnissen aus der im Berichtsjahr abgeschlossenen steuerlichen Außenprüfung. Zweitens wurde der latente Steueraufwand von der Anpassung des Konzernsteuerhebesatzes durch die Abnahme des Gewerbesteuerhebesatzes in Bayreuth mit 0,7% sowie die Senkung des belgischen Steuerhebesatzes von 34% auf 30% mit insgesamt EUR 0,2 Mio. positiv beeinflusst. Darüber hinaus wurden EUR 0,5 Mio. bisher nicht erfasste steuerliche Verluste im Berichtszeitraum verwendet.

Der Konzernjahresüberschuss von EUR 8,0 Mio. (i.VJ.: EUR 6,0 Mio.) setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 7,9 Mio. sowie dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von EUR 0,1 Mio. zusammen.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

VERMÖGENSLAGE

Die Vermögenslage der 7C Solarparken setzt sich zu rund 83% (i.VJ: 84%) aus langfristigen Vermögenswerten zusammen. In der Berichtsperiode nahmen die langfristigen Vermögenswerte, insbesondere durch die rege Investitionstätigkeit in Solar- und Windanlagen sowie durch die Bilanzierung von Nutzungsrechten (EUR 20,0 Mio.) aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab 01.01.2019 zu.

Die immateriellen Vermögenswerte der 7C Solarparken beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 4,2 Mio. (i.VJ. EUR 3,1 Mio.) und beinhalteten insbesondere Projektrechte sowie die Serviceverträge der Betriebsführung von Anlagen Dritter, die im Zuge der Unternehmenserwerbe in der Berichtsperiode erworben wurden.

Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, sind auf EUR 10,4 Mio. (i.VJ. EUR 9,6 Mio.) angewachsen. Bei den Zugängen handelt es sich um Grundstücke in Brandenburg a.d. Havel (Brandenburg), Osterode (Niedersachsen), Henschleben (Thüringen), Calbe (Sachsen-Anhalt) und Bernsdorf (Sachsen). Insgesamt vergrößerte sich das PV Estate Portfolio mit diesen Erwerben um 23,5 ha auf 133,5 ha.

Der Konzern hat im Berichtszeitraum EUR 29,9 Mio. in die Erweiterung des Solaranlagenportfolios investiert. Aus Unternehmenserwerben erhöhten sich die Solaranlagen um EUR 18,5 Mio. Weiterhin wurden Investitionen von EUR 7,8 Mio. getätigt und Solaranlagen mit einem Buchwert von EUR 3,2 Mio. fertiggestellt, die sich am 31.12.2018 noch im Bau befanden. Schließlich wurden Projektrechte i.H.v. EUR 0,3 Mio. in die Solaranlagen umgegliedert. Gegenläufig wirkte sich eine Umgliederung von Solaranlagen in die Nutzungsrechte aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" um EUR 4,7 Mio. zum 01.01.2019 aus. Es handelt sich dabei um Miet- und Pachtverträge, deren einmalige (d.h. bereits abgegoltene) Pachtzahlung bisher in den Solaranlagen dargestellt wurde sowie um eine Solaranlage und ein Grundstück, für die ein Leasingverhältnis besteht. Die planmäßigen Abschreibungen betrugen EUR 21,0 Mio. Demzufolge ist der Buchwert der Solaranlagen in der Summe auf EUR 270,3 Mio. (i. VJ. EUR 266,2 Mio.) gestiegen.

Die Solarparks im Bau entsprachen einem Buchwert von EUR 3,5 Mio. am Bilanzstichtag (i.VJ. EUR 3,4 Mio.)

Im Berichtszeitraum hat der Konzern Investitionen von EUR 12,3 Mio. in die ersten zwei Windanlagen getätigt, auf die planmäßige Abschreibungen i.H.v. EUR 0,4 Mio. anfielen.

Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" ab dem 01.01.2019 ergibt sich bei den Sachanlagen eine neue Position "Nutzungsrechte". Am 01.01.2019 hat der Konzern erstmalig Nutzungsrechte i.H.v. EUR 17,5 Mio. angesetzt. Erstens wurden eine Solaranlage und ein Grundstück mit einem Buchwert von EUR 1,4 Mio., die bisher vom Konzern gemäß IAS 17 bilanziert wurden, in die Nutzungsrechte umgegliedert. Darüber hinaus wurden Einmalpachtzahlungen i.H.v. insgesamt EUR 4,4 Mio., nämlich EUR 3,5 Mio. aus den Solaranlagen und EUR 0,9 Mio. aus den langfristigen und kurzfristigen Vermögenswerten in die Nutzungsrechte umgegliedert. Den Nutzungsrechten wurden Leasingverbindlichkeiten i.H.v. EUR 13,0 Mio. gegenübergestellt. Davon wurden EUR 1,2 Mio. aus den Finanzverbindlichkeiten umgegliedert. Im Laufe des Geschäftsjahres nahmen die Nutzungsrechte infolge von Unternehmenserwerben um EUR 2,8 Mio. zu, während der Abschluss von neuen Mietverträgen zur Bilanzierung von EUR 1,1 Mio. Nutzungsrechte führte. Gegenläufig wirkten sich die planmäßigen Abschreibungen i.H.v. EUR 1,2 Mio. sowie die Auflösung eines Mietvertrags vor Vertragsende (EUR 0,2 Mio.) aus. Somit belief sich der Buchwert der Nutzungsrechte am Bilanzstichtag auf EUR 20,0 Mio.

Der neue Geschäftsplan 2020-2022 sieht vor, dass der Konzern durch Zukäufe sowie durch die Begleitung von kapitalintensiven Maßnahmen in den von ihr verwalteten Fondsgesellschaften eine Beteiligung aufbaut. Bis zum Jahresende hat der Konzern EUR 2,7 Mio. Anteile in solchen Fondsgesellschaften aufgebaut, die sie infolge ihres maßgeblichen Einflusses auf diese Gesellschaften nach der Equity Methode bilanziert.

Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Aufwertungen des Anlagevermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt. Ferner werden in den Parks Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sowie degressive Abschreibungen gem. § 235 Abs. 3 HGB (Fassung 2008) geltend gemacht. Die hieraus entstehenden Verlustvorträge können steuerlich genutzt werden.

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich deutlich von EUR 54,8 Mio. am Jahresende 2018 auf EUR 70,0 Mio. zum 31. Dezember 2019 erhöht. Dies ist hauptsächlich auf einen Anstieg der liquiden Mittel auf EUR 59,0 Mio. (2018: EUR 49,5 Mio.) zurückzuführen. Hiervon sind EUR 15,3 Mio. (i.VJ: EUR 16,8 Mio.) mit branchenüblichen Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avale belegt.

Die Bilanzsumme ist von EUR 345,0 Mio. auf EUR 401,3 Mio. angestiegen.

Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 129,8 Mio. (i.VJ: EUR 104,7 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 25,0 Mio. beziehungsweise um 23,9% basiert hauptsächlich auf der im Juni durchgeführten Kapitalerhöhung im Rahmen einer Privatplatzierung (EUR 15,2 Mio.), der im November durchgeführten Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht (EUR 8,0 Mio.) sowie dem positiven Konzernergebnis (EUR 8,0 Mio.) unter Berücksichtigung der Auszahlung von Dividenden i.H.v. EUR 5,9 Mio.

Die Eigenkapitalquote erhöhte sich von 30,4% zum 31. Dezember 2018 auf solide 32,3% zum Bilanzstichtag.

Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2019 insgesamt auf EUR 221,2 Mio. (2018: EUR 211,3 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen zur Finanzierung der Solar- und Windparks, der Immobilien des sog. PV Estate sowie auch um den im Vorjahr emittierten Schuldschein.

Die lang- und kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betrugen zum Bilanzstichtag EUR 15,7 Mio. Die Zunahme ist ausschließlich auf die Erstanwendung von IFRS 16 "Leasingverhältnisse" zurückzuführen. Am 01.01.2019 wurden EUR 11,7 Mio. Leasingverbindlichkeiten, denen in gleicher Höhe Nutzungsrechte zuzuordnen sind, erstmalig bilanziell erfasst. Darüber hinaus wurden EUR 1,2 Mio. aus den Finanzverbindlichkeiten umgegliedert. Im Berichtszeitraum haben die Leasingverbindlichkeiten einerseits durch Unternehmenserwerbe mit EUR 2,8 Mio. und durch den Abschluss von neuen Leasingverträgen um EUR 0,6 Mio. zugenommen, andererseits nahmen sie durch die Aufzinsung der Leasingverbindlichkeiten i.V.m. Nutzungsrechten um EUR 0,3 Mio. zu. Gegenläufig wurden sie durch die Entrichtung von Pachtzahlungen um EUR 1,0 Mio. getilgt.

Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 14,0 Mio. auf EUR 16,0 Mio. steht im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Zeitwert im Rahmen der im Berichtszeitraum durchgeführten Kaufpreisallokationen.

Bei den langfristigen Rückstellungen war eine Zunahme um EUR 2,5 Mio. auf EUR 13,2 Mio. zu verzeichnen. Dies war vor allem auf die Rückbaurückstellungen zurückzuführen, die im Wesentlichen auf Grund der Unternehmenserwerbe sowie der Neubauprojekte und aus der Aufzinsung um EUR 2,0 Mio. anstiegen. Daneben stiegen Rückstellungen für Gestattungsverträge mit EUR 0,5 Mio. an. Schließlich nahm die Drohverlustrückstellung mit EUR 0,1 Mio. ab, weil ein Mietvertrag für ein Bürogebäude vor Vertragsende beendet werden konnte.

FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 9,5 Mio. (i.VJ: EUR 15,5 Mio.). Dabei wurde der "Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit" i.H.v. EUR 27,9 Mio. sowie der "Netto-Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit" i.H.v. EUR 9,6 Mio. eingesetzt, um den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 28,0 Mio. auszugleichen, was per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds führte. Die einzelnen Zahlungsmittelzu- bzw. abflüsse stellten sich wie folgt dar:

Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 22,6 Mio. auf EUR 27,9 Mio. Er resultiert im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus generierten Einzahlungen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 28,0 Mio. (i.VJ: minus EUR 26,1 Mio.) und resultierte im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben (EUR 12,5 Mio.), den Investitionen in Sachanlagen (EUR 10,1 Mio.) - insbesondere Solaranlagen und neue Nutzungsrechte, dem Erwerb von Anteilen die nach der Equity Methode bilanziert werden (EUR 2,7 Mio.), sowie den Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau (EUR 3,3 Mio.). Positiv auf den Cashflow aus der Investitionstätigkeit wirkte sich ein Verkauf einzelner Finanzanlagen in Höhe von EUR 0,4 Mio. aus.

Der positive Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR 9,6 Mio. (i.VJ: minus EUR 18,9 Mio.). Dieser Betrag umfasst vor allem die beschriebenen Einzahlungen aus den Kapitalerhöhungen i.H.v. EUR 23,2 Mio. sowie die Einzahlungen von neuen projektgebundenen Krediten i.H.v. EUR 22,6 Mio. sowie die Aufnahme von neuen Leasingverbindlichkeiten (EUR 0,7 Mio.). Dagegen haben sich liquiditätsmindernd die Tilgung von Krediten in Höhe von EUR 29,4 Mio., die Ausschüttung von Dividenden i.H.v. EUR 5,9 Mio. sowie Tilgungen der Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 von EUR 1,1 Mio. ausgewirkt. Schließlich betrugen die Transaktionskosten für die Fremd- und Eigenkapitalbeschaffung EUR 0,5 Mio.

Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung erfolgreich wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des Geschäftsplans 2020-2022.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG

(Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB)

GESCHÄFTSVERLAUF 2019

Im Vergleich zu ihren Tochtergesellschaften hatte die 7C Solarparken AG bisher eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns - dessen Solar- und Windanlagen - meist von anderen Konzerngesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung, nicht nur da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt, sondern in steigendem Maße auch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandsanlagen sowie die Errichtung neuer Anlagen in anderen Konzerngesellschaften sichert.

Die 7C Solarparken AG hat sowohl ihre Umsatz- als auch die EBITDA-Prognose deutlich übertroffen. Der 2019er Geschäftsverlauf ist im strategischen und finanziellen Sinne als positiv zu betrachten.

PROGNOSE-IST-VERGLEICH

Der Umsatz der 7C Solarparken AG hat mit EUR 6,3 Mio. die Prognose von EUR 3,1 Mio. deutlich übertroffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Ertragslage vor allem durch externe Umsatzerlöse aus Dienstleistungen verbessert werden konnte. Die Umsätze aus Stromerlösen gingen dagegen nach dem Rekordjahr 2018 um 5,1% zurück.

Die gute Umsatzentwicklung hat sich auch auf das EBITDA positiv ausgewirkt, das den prognostizierten Wert (EUR 0,2 Mio.) mit EUR 0,8 Mio. deutlich übertreffen konnte.

scroll

in TEUR 2019 (IST) 2019 (Prognose)
1. Umsatzerlöse 6.263 3.100
2. Sonstige betriebliche Erträge 706
3. Bestandsveränderung unfertige Leistung 340
\= Gesamtleistung 7.309
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.489
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 858
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 751
b) Soziale Abgaben 104
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.091
7. EBITDA 1.016 200

Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 11,2 GWh, was 7,7% über der Prognose i.H.v. 10,4 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 1.056 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 973 kWh/kWp um 8,5%. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 85,5% (Prognose: 85,0%). Die Performance Ratio lag damit leicht über dem prognostizierten Wert.

ERTRAGSLAGE

UMSATZ

Die Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG haben sich mit EUR 6,3 Mio. (i. VJ. EUR 6,2 Mio.) leicht erhöht. Positiv auf die Umsatzentwicklung hat sich der konzernexterne Umsatz ausgewirkt, der sich auf EUR 0,6 Mio. (i.VJ: EUR 0,1 Mio.) im Wesentlichen aufgrund von Umsätzen aus Dienstleistungen an PV-Anlagen aus dem im Jahr 2019 neu erworbenen Betriebsführungsgeschäft erhöhte. Zu nennen sind u.a. die Reparatur eines Hagelschadens (EUR 0,3 Mio.) in einer Anlage sowie der Wechselrichterumbau in einer anderen Anlage (EUR 0,1 Mio.). Negativ auf die Umsatzentwicklung hat sich ein Rückgang aus dem konzerninternen Umsatz um EUR 0,3 Mio. auf EUR 4,3 Mio. ausgewirkt, worin eine leichte Verringerung von Modulverkäufen im Vergleich zum Vorjahr zum Tragen kommt. Auch hat sich der Stromverkauf um EUR 0,1 Mio. auf EUR 1,4 Mio. aufgrund der Normalisierung vom außerordentlich guten Solarjahr 2018 reduziert.

Darüber hinaus hat die 7C Solarparken AG Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 23 durch die Vermietung Ihrer Immobilienobjekte erzielt (i.VJ: TEUR 15).

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen (EUR 0,7 Mio.) wurde im Wesentlichen einmalig ein Ertrag von EUR 0,3 Mio. aus der Aufdeckung stiller Reserven infolge der Erbringung von Vorratsvermögen als Sacheinlage in eine Fondsgesellschaft sowie ein Gewinn aus der Veräußerung von Aktien in Höhe von EUR 0,2 Mio. vereinnahmt.

ERHÖHUNG BESTAND UNFERTIGER LEISTUNGEN

Die Gesamtleistung hat sich durch den Bestand an unfertiger Leistung um EUR 0,3 Mio. erhöht. Hierunter fällt der am Jahresende 2019 noch nicht vollständig abgeschlossene Modultausch für eine Anlage aus dem Betriebsführungsgeschäft.

MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGEN

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich mit EUR 2,5 Mio. (i. VJ. EUR 2,6 Mio.) leicht verringert. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen haben sich deutlich von EUR 0,3 Mio. in 2018 auf EUR 0,9 Mio. in 2019 erhöht. Ausschlaggebend hierfür waren zum einen die Aufwendungen aus den erhöhten Umsätzen für Dienstleistungen aus dem Betriebsführungsgeschäft und zum anderen eine erhöhte Verrechnung konzerninterner Dienstleistungen.

PERSONALKOSTEN

Die Personalaufwendungen haben sich um 5,9% aufgrund der Personalzusammensetzung auf insgesamt EUR 0,9 Mio. leicht reduziert. Die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende betrug 12 (i.VJ: 10) Mitarbeiter.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2019 um EUR 0,3 Mio. auf EUR 2,1 Mio. erhöht. Diese Erhöhung ist vor allem auf Gewährleistungsaufwand in Höhe von EUR 0,4 Mio. zurückzuführen.

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,9 Mio. (i.VJ: EUR 0,9 Mio.).

ZINSEN - STEUERN

Die Zinserträge mit EUR 3,8 Mio. sind deutlich angestiegen (EUR 3,1 Mio.). Dies hängt mit der Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen.

Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betrugen EUR 1,1 Mio. (i.VJ: EUR 1,0 Mio.). Ursächlich für den Anstieg ist, dass die Solarparken AG zunehmend als Finanzierungsholding für den Konzern auftritt und Finanzierungen für Projekte in anderen Projektgesellschaften aufnimmt.

Das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 3,8 Mio. (i.VJ: EUR 1,7 Mio.). Durch die Auflösung von Steuerrückstellungen aus Vorjahren sowie durch das Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung ergaben sich einmalige Steuererlöse, die die Steueraufwendungen übertrafen. Insgesamt waren die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mit - EUR 0,8 Mio. negativ (2018: + EUR 0,7 Mio.). Die sonstigen Steuern lagen bei TEUR 9 (2018: TEUR 3). Im Ergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 3,8 Mio. (i.VJ: Jahresüberschuss von EUR 1,7 Mio.).

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

ANLAGEVERMÖGEN

Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Geschäftsjahr 2019 reduziert. Ein Betrag von TEUR 9 wurde planmäßig abgeschrieben, so dass am Ende des Geschäftsjahres die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 8 (i.VJ: TEUR 17) in ihrem Jahresabschluss auswies.

Das Sachanlagevermögen sank auf EUR 12,7 Mio. im Vergleich zu EUR 13,5 Mio. im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die gleichbleibende Anzahl an Solaranlagen und Grundstücken/Gebäuden und die darauf anfallenden regulären Abschreibungen zurückzuführen.

Die Finanzanlagen i.H.v. EUR 38,1 Mio. (2018: EUR 32,1 Mio.) beinhalten die unmittelbaren Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen hauptsächlich auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio. Im Jahr 2019 wurden Beteiligungen an neuen Tochterunternehmen i.H.v. EUR 2,2 Mio. erworben. Außerdem wurden zwei bereits bestehende Beteiligungen an verbundenen Unternehmen mit zusammen EUR 2,4 Mio. aufgestockt. Sonstige Beteiligungen sind im Geschäftsjahr für insgesamt EUR 1,4 Mio. erworben worden.

UMLAUFVERMÖGEN

Das Umlaufvermögen ist mit EUR 121,7 Mio. stark angestiegen (i.VJ: EUR 98,0 Mio.). Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen auf EUR 105,1 Mio. (i.VJ: EUR 90,1 Mio.). Auch das Vorratsvermögen ist von EUR 0,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 3,1 Mio. gestiegen. Diese Zunahme hängt mit der Erhöhung des Modulbestandes von EUR 0,2 Mio. auf EUR 2,8 Mio. zusammen, da viele Module für die Neubauprojekte bereits eingekauft wurden.

Die Bilanzsumme nahm von EUR 143,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 172,7 Mio. am Bilanzstichtag zu.

EIGENKAPITAL

Das Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres 2019 insgesamt mit EUR 21,1 Mio. auf EUR 122,9 Mio. gestärkt worden. Hierzu haben neben dem positiven Jahresergebnis (EUR 3,8 Mio.) insbesondere die zwei Barkapitalerhöhungen i.H.v. EUR 23,2 Mio. beigetragen, die zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios eingesetzt werden. Gegenläufig hat sich die Ausschüttung einer Dividende an die Aktionäre der Gesellschaft (EUR 5,9 Mio.) ausgewirkt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen fielen um EUR 0,2 Mio. auf EUR 2,9 Mio. im Geschäftsjahr 2019. Dies ist vor allem bedingt durch die Abnahme der Steuerrückstellungen um EUR 0,4 Mio. Gegenläufig wirkte sich die leichte Erhöhung der sonstigen Rückstellungen um EUR 0,2 Mio. aus.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten sind von EUR 38,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 46,8 Mio. zum Bilanzstichtag angestiegen. Ursächlich für den starken Anstieg ist im Wesentlichen die zunehmende Funktion der 7C Solarparken AG als Finanzierungsholding insbesondere für die Finanzierung von Konzerngesellschaften. Im Vergleich zum Vorjahr (EUR 36,4 Mio.) haben sich die Verbindlichkeiten aus Bankdarlehen auf EUR 44,9 Mio. erhöht. Dagegen hat die 7C Solarparken AG ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Konzerngesellschaften um EUR 1,4 Mio. verringert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind um EUR 0,9 Mio. auf EUR 1,0 Mio. hauptsächlich aufgrund einer offenen Rechnung bezüglich eines Modulkaufs gestiegen.

FINANZLAGE

Primäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie die Steuerung der Finanzierungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten und der laufenden betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus Bankfinanzierungen und der Ausgabe neuer Aktien gedeckt. Der Zahlungsmittelabfluss aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von EUR 2,5 Mio. und die Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 5,7 Mio. standen beträchtliche Zahlungszuflüsse aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 13,3 Mio. gegenüber. Der Kassenbestand erhöhte sich somit um EUR 5,0 Mio. auf EUR 11,3 Mio. (i.VJ: EUR 6,3 Mio.).

Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst im Zeitpunkt der Ausübung nach Ablauf von 11 Jahren Auswirkungen haben.

Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Der Vorstand ist mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die 7C Solarparken AG konnte im Berichtszeitraum jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

PROGNOSEBERICHT

MUTTERGESELLSCHAFT

Aufgrund des strategischen Fokus des Konzerns werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Darüber hinaus wird die 7C Solarparken AG aus ihren eigenen Solaranlagen und PV Estate Umsatzerlöse generieren können. Des Weiteren werden einmalige Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 3,3 Mio. sowie ein negatives EBITDA von EUR 0,5 Mio. plant.

Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 10,5 GWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 984 kWh/kWp und eine Performance Ratio von 84% für das Geschäftsjahr 2020 erreichen.

KONZERN

Unter Berücksichtigung der zeitanteiligen Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2020 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden und den Konsequenzen aus der Corona Krise erwartet der Vorstand für den Konzern gleichbleibende Umsatzerlöse von EUR 43,0 Mio. und ein EBITDA von EUR 36,0 Mio.

Der Vorstand geht bei seiner EBITDA Prognose für das Geschäftsjahr 2020 für den Konzern davon aus, dass sich das prognostizierte EBITDA mit EUR 36,0 Mio. im Vergleich zum EBITDA des Berichtszeitraums (EUR 38,1 Mio.) etwas abschwächen wird.

Der Vorstand prognostiziert den Cash Flow je Aktie für 2020 auf EUR 0,48 je Aktie, der sich aus dem Herausrechnen von den o.g. Einmaleffekten ergibt.

Prognose Konzernzahlen 2020

scroll

IN MIO. EUR 2019 (IST) 2020 (PROGNOSE)
Umsatzerlöse 43,1 43,0
EBITDA 38,1 36,0
CFPS (EUR) 0,55 0,48

Die Produktion wird auf 188 GWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) auf 972 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge im Geschäftsjahr 2020 bei 78% liegen.

Dieser Ausblick basiert auf den folgenden Annahmen:

Keine rückwirkenden regulatorischen Eingriffe;
Keine signifikanten Abweichungen von den langjährigen Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes von April bis Dezember;
Das Bestandsportfolio von 201 MWp (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts) wird für 6 Monate in den prognostizierten Finanzkennzahlen angesetzt;
Der kontinuierliche Ausbau auf 220 MWp bis zum Ende des Geschäftsjahres 2020 trägt zum Umsatz oder EBITDA nicht bei;
Es werden Verkäufe von Anlagevermögen mit EUR 0,5 Mio. prognostiziert
Durch die allgemeine Abnahme der wirtschaftlichen Aktivität infolge der Corona Krise entstehen auf dem deutschen Strommarkt insbesondere am Wochenende negative Strompreise. Diese wirken sich für Anlagen, die nach 2016 in Betrieb genommen wurden, negativ auf die Prognose der finanziellen Kennzahlen aus, weil diese Anlagen keine Vergütung erzielen, sofern Strompreise länger als 6 Stunden negativ bleiben. Der Konzern hat 81 MWp Solaranlagen, die dieser Regelung unterliegen und die 16% der Umsatzerlöse erwirtschaften, im Bestand. Der Vorstand hat die Vergütungskürzung durch Negativpreise mit EUR 0,4 Mio. eingeschätzt.
Eine Verspätung beim Netzanschluss von neuen Projekten durch die Corona Krise wird zu einem Umsatzverlust von geschätzt EUR 0,2 Mio. führen.
Die schlechtere Produktion im ersten Quartal 2020 wird sich um EUR 0,4 Mio. negativ auf die Umsatzerlöse auswirken (Stand: 15.03.2020).
Keine weiteren Umfinanzierungen;
Keine weiteren Kapitalerhöhungen.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

RISIKEN

RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Die 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen unter Hinzuziehung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt.

Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziel des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen kann. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:

Monitoring der Performance des PV-Portfolios: Stillstandzeiten werden durch ein Online-Monitoring in Echtzeit minimiert. Die Überwachung obliegt dem Konzern selbst.
Projektreservekonten: Für die Solaranlagen werden Projektreservekonten aus den laufenden Cashflows angespart, die für den Austausch von Komponenten verwendet oder in einem einstrahlungsarmen Jahr in Anspruch genommen werden können.
Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement: Um Finanzierungsrisiken zu minimieren, stellt der Konzern sicher, dass die finanzierenden Banken keinen Zugriff auf andere Gesellschaften als die jeweilige Darlehensnehmerin haben. Prinzipiell werden ausschließlich sogenannte non-recourse-Finanzierungen abgeschlossen, bei denen die Haftungsmasse für die Bank auf die jeweilige Darlehensnehmerin beschränkt ist. Im Rahmen der Vereinfachung der Konzernstruktur werden jedoch in zunehmendem Maße mehrere Anlagen in einer Gesellschaft gehalten.
Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Abwicklung vorhandener Gewährleistungsfälle.

Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig.

RISIKOMANAGEMENTPROZESS

Das Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht.

IDENTIFIZIERUNG

Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting.

BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSEN

In der "Risk Map" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden.

RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHE

Die Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt.

Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt, wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt:

scroll

KATEGORIE VERGANGENE / AKTUELLE SCHÄTZUNG HÄUFIGKEIT FAKTOR WAHRSCHEINLICHKEIT
6 Sehr häufig Monatlich 12,0 Höchstwahrscheinlich
5 Häufig Zweimal pro Jahr 2,0 Sehr wahrscheinlich
4 Regelmäßig Einmal pro Jahr 1,0 Wahrscheinlich
3 Manchmal Alle 2 Jahre 0,5 Möglich
2 Selten Alle 5 Jahre 0,2 Unwahrscheinlich
1 Unbedeutend Alle 10 Jahre 0,1 Fast unmöglich

Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind:

scroll

KATEGORIE SCHADENSGEWICHTUNG BEWERTUNG ANHAND DES EBITDA
6 Kritisch; existenzgefährdend EUR 5,0 Mio.
5 Sehr hoch EUR 2,0 Mio.
4 Hoch EUR 1,0 Mio.
3 Mittel EUR 0,5 Mio.
2 Gering EUR 0,2 Mio.
1 Unbedeutend EUR 0,1 Mio.

Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit "gering", "mittel" und "hoch".

RISIKOPOSITIONEN

BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKEN

In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet.

HOHE EINZELRISIKEN:

Liquiditätsabflüsse für Garantiefälle: Verschiedene Gewährleistungsrisiken stammen aus der früheren EPC-Tätigkeit der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) und dem Großhandel mit Modulen, genauso wie aus dem laufenden externen O&M Geschäft. Gewährleistungsansprüche können plötzlich durch Herstellungs-, Designfehler oder technische Defekte auftauchen, die durch Beschädigungen (Feuer, Undichtheit, usw.) oder anhand von Inspektionen am Ende des Gewährleistungszeitraumes oder O&M Vertrages ausgelöst werden. Nicht immer sind die Risiken das Resultat von Fehlern beim EPC oder der Ausführung der O&M Tätigkeit, sondern es gibt ebenso rechtliche Risiken, wenn ein Gerichtsverfahren aufgenommen werden sollte. 7C Solarparken steuert dieses Risiko, indem sie die Ausführung der O&M Vereinbarungen verbessert und sich mit verschiedenen Strategien auseinandersetzt, um diesen Ansprüchen entgegen zu wirken. Im Jahr 2020 könnten rund EUR 1,4 Mio. an Liquidität für Instandhaltung, Präventivmaßnahmen und (außer-) gerichtliche Vergleiche für in der Vergangenheit gebaute Solarparks abfließen. Diese möglichen Instandhaltungsmaßnahmen sind von zahlreichen Faktoren beeinflusst und derzeit nicht vollumfänglich planbar.

MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:

Abhängigkeit von staatlicher Förderung: 7C Solarparken ist davon abhängig, dass keine rückwirkenden Änderungen zu den Gesetzen und regulatorischen Rahmenbedingungen, vor allem im deutschen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie in einem kleineren Ausmaß auch an ähnlichen regulatorischen Rahmenbedingungen in Belgien vorgenommen werden. Investitionen in Solaranlagen sind gekennzeichnet von erheblichen Investitionsvolumina, die mit sehr geringen Erhaltungsaufwendungen Umsatzerlöse über feste Einspeisevergütungen oder mithilfe grüner Zertifikate für einen verlängerten Zeitraum generieren (meistens 20 Jahre). Dadurch ist 7C Solarparken abhängig von politischen Systemen, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung die diese regulatorischen Rahmenbedingungen (im weitesten Sinne) hinsichtlich der Tarife und grünen Zertifikate konstant halten. Sowohl rückwirkende Eingriffe, eine andere Interpretation oder Anwendung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen sowie weitere (Pflicht-) Investitionsausgaben, z.B. zur Stärkung der Netzstabilität, könnten die Kapitalrendite verringern.
In der Konsequenz existiert ein erhebliches regulatorisches Risiko im Rahmen der Investitionsaktivitäten in Solaranlagen, welches nicht entschärft werden kann. 7C Solarparken akzeptiert dieses Risiko, jedoch nur in einem Geschäftsgebiet, in dem sie sich sicher fühlt und in dem die Regierungen wahrscheinlich keine rückwirkenden politischen Entscheidungen treffen werden. Für den Konzern sind Indikatoren dafür z.B. die Investitionen von Privathaushalten in Solaranlagen, die für den Gesetzgeber ein Risiko bei den Wahlen und die politische Stabilität eines bestimmten Landes darstellen. Aus diesem Grund konzentriert sich 7C Solarparken hauptsächlich auf Deutschland. Im EEG 2014 wurde der Bestandsschutz für 20 Jahre aufgenommen, so dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich dieses politische Risiko tatsächlich einstellt. Ein Einschnitt von 10% bei der Einspeisevergütung hätte einen negativen Einfluss in Höhe von EUR 4,2 Mio. auf unser EBITDA zur Folge.
Ein weiteres regulatorisches Risiko ist, dass zwar die Politik eine Aufhebung des 52 GWp Deckels, der den Wegfall der EEG-Vergütung mit sich bringen würde, angekündigt hat. Bisher gibt es allerdings noch keine weiteren Informationen zur Umsetzung. Es besteht folglich das Risiko, dass eigenentwickelte Projekte, die in Betrieb genommen werden nachdem der 52 GWp Deckel erreicht ist, keinen EEG-Tarif mehr erhalten werden können und dementsprechend einen Stromverkaufsvertrag abschließen werden müssen bzw. sich im Ausschreibungsverfahren um eine (niedrigere) Vergütung bewerben. 7C Solarparken wird dieses Risiko dadurch verringern, in dem sie keinen Bauauftrag für geplante Projekte geben wird, wenn der 52 GWp Deckel nahezu erreicht ist, es sei denn, der Deckel wird angehoben oder durch eine andere Reglung ersetzt. Darüber hinaus kann der Erhalt des Deckels zu Wertminderungen bei immateriellen Vermögenswerten (Projektrechte) führen, sollten sich (Teil-)Abschnitte von Projekten, die sich in der Planung befinden, nicht länger wirtschaftlich umsetzbar sind.
Zahlungsrisiken aus Lieferungen und Leistungen: Aufgrund der Fokussierung auf das Solarkraftwerksgeschäft entstehen die Forderungen fast ausschließlich auf Basis der Gesetze in den jeweiligen Ländern und hängen weitgehend von der Bonität der Stromnetzbetreiber ab. Seit Beginn dieses Geschäftes ist es zu keinem Zahlungsausfall gekommen. Die Zahlungsziele sind bisher in Deutschland und Belgien immer eingehalten worden. Ansonsten besteht für 7C Solarparken ein marktübliches Zahlungsrisiko aus Lieferungen und Leistungen oder aus finanziellen Forderungen. Ein verspätetes Begleichen offener Forderungen bzw. deren Ausfall hätte negative Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft. Daher werden alle Kunden, die mit 7C Solarparken Geschäfte abschließen möchten, vorab einer detaillierten Bonitätsprüfung unterzogen. Die Forderungsbestände werden laufend überwacht.
Projektfinanzierung: 7C Solarparken betreibt Solaranlagen meistens über Projektgesellschaften, deren bestehende langfristige Fremdfinanzierungen gemäß Tilgungsplan bedient werden. Die Verfügbarkeit von Projektfinanzierungen ist für den Ankauf von Neuprojekten von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus sollen die Bedingungen zu denen neue Projektfinanzierungen festgelegt werden können, ausreichend attraktiv sein, um die Umsetzung von Neuprojekten zu erlauben. Insofern sind das Wachstum von 7C Solarparken und die Erreichung der Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2018-2020 von dieser Verfügbarkeit sowie attraktiven Konditionen abhängig. Für bestehende Projektfinanzierungen müssen finanzielle Covenants (Auflagen) beachtet werden, um eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu vermeiden.
Risiken der Eigenkapitalbeschaffung: 7C Solarparken ist teilweise abhängig von der Stimmung am Kapitalmarkt und der Wahrnehmung der Investoren bezüglich des Eigenkapitals des Konzerns. Hauptsächlich verlangen institutionelle Investoren von Unternehmen eine gewisse Stabilität, ausreichende Marktkapitalisierung und tägliche Verfügbarkeit an der Börse. Sollte das Unternehmen keine neuen Investoren akquirieren können, wird 7C Solarparken nicht in der Lage sein, analog dem Marktstandard zweistellig zu wachsen.
Witterungsverhältnisse: Die Witterungsverhältnisse haben einen unmittelbaren Einfluss auf die PV-Stromproduktion der eigenen Anlagen. Darüber hinaus können starker Schneefall oder Sturm zu Schäden führen. Dies kann Einfluss auf die Liquiditätslage des Unternehmens haben. Obwohl die jährliche Schwankung bei der Einstrahlung bis zu 10 % betragen kann, reduziert sich die Unsicherheit so auf weniger als 2 % über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Neben den Garantiefällen gibt es auch einige Eventualverbindlichkeiten aus einzelnen umgesetzten Projekten, die in der Vergangenheit von der Konzernmutter, der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) gebaut und im Rahmen des Risikomanagementprozesses untersucht und bewertet wurden. Im Konzernabschluss wurden diese Eventualverbindlichkeiten i.H.v. EUR 0,2 Mio. in den Rückstellungen weitergeführt.
Für einen Teil seines Portfolios besteht für den Konzern das Risiko negativer Strompreise auf dem deutschen Markt. Im Allgemeinen treten negative Strompreise auf, wenn ein geringerer Strombedarf mit einer kontinuierlichen Produktion von Atomkraftwerken und einer gleichzeitig hohen Produktion aus Solar- und Windparks zusammentreffen. In der Vergangenheit trat ein solches Szenario normalerweise am Wochenende auf und summierte sich auf nicht mehr als 1-2% der Gesamtstunden pro Jahr. Mittelfristig dürften negative Preise aufgrund des Ausstiegs aus der Kernkraft bis 2022 seltener werden. Allerdings erwartet das Management aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus einen Rückgang des Strombedarfs in Deutschland aufgrund einer geringeren Industrieproduktion. Dies kann die Häufigkeit negativer Preise erhöhen, insbesondere an Sonntagen. Deutsche Anlagen, die ab 2016 in Betrieb genommen wurden, werden durch einen Mechanismus vergütet, der die Einspeisetarife nach 6 aufeinanderfolgenden Stunden negativer Preise auf null senkt. Die Anlagen im Rahmen dieses Mechanismus belaufen sich auf 78 MWp des 201 MWp-Portfolios und erwirtschaften einen Jahresumsatz von 6,5 Mio. EUR (ca. 15% des Gesamtumsatzes). Vor 2016 in Betrieb genommene Anlagen bleiben von negativen Preisen unberührt. Sollten während eines Jahres an einem Tag pro Woche (z. B. Sonntag) negative Preise durch die Corona Krise auftreten (14% der Gesamtstunden pro Jahr), würden Gesamtumsatz, EBITDA und Netto-Cashflow mit 1 Mio. EUR negativ beeinflusst.

GERINGE EINZELRISIKEN:

Seit dem Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs betätigt sich der Konzern im Bereich der Projektentwicklung. Die im Rahmen der Projektierung von Solarparks durchgeführten Tätigkeiten (Flächenakquise und -sicherung; Bauleitplanung und Baugenehmigung; Netzanschluss und Trassensicherung) stellen für den Konzern eine neue Risikokategorie dar. Insbesondere kann man z.B. ohne Vorsatz gegen öffentliche Genehmigungen verstoßen. Weiterhin könnten sich Verträge und Genehmigungen unwirksam zeigen, es könnte zu Fehlinterpretationen von Gesetzen, Verordnungen und öffentlichen Auflagen kommen oder man könnte versehentlich (Form-) Verstöße gegen Fristen, Anzeigen, Meldungen, (...) machen, schließlich könnte sich auch die wirtschaftliche Projektierung als falsch herausstellen, sodass im schlimmsten Fall der Betrieb der selbstentwickelten Anlage und somit die Gesamtinvestition gefährdet ist. Durch die Übernahme eines der erfahrensten Projektentwicklerteams für Solaranlagen in Deutschland schätzt der 7C Solarparken Konzern das Projektierungsrisiko eher gering ein. Darüber hinaus wird das Risiko durch die Umsetzung des Vieraugenprinzips für wesentliche Projektunterlagen minimiert sowie durch den Abschluss von non-recourse Finanzierungen (ca. 75% der Investition) in meist von der Muttergesellschaft sowie anderen Konzerngesellschaften getrennten Zweckgesellschaften. Nach Auffassung des Vorstandes überwiegen im Übrigen die sich aus dem Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebes ergebenden Wachstumschancen wesentlich die Risiken der Projektentwicklung. Zusätzliche Risiken aus dem Bau- bzw. der Errichtung der Anlagen ergeben sich nicht, da die Projektrealisierung grundsätzlich an ein Generalunternehmen vergeben wird. Aus den vorgenannten Gründen hält der Konzern das mit dieser Aktivität verbundene Gesamtrisiko für den Konzern daher für vertretbar und gering.
Vereinzelt übernimmt der Konzern auch weitergehende Aufgaben bei konzerninternen Neubauprojekten, wie z.B. das Design, die Bauüberwachung oder die Auswahl bzw. den Erwerb von Hauptkomponenten (Module; Wechselrichter), um von der Wertschöpfungskette zu profitieren. Daraus können sich neue Risiken ergeben wie z.B. Designfehler, Inkompatibilität und Unzuverlässigkeit von ausgewählten Komponenten, Risiken die in Verbindung mit der Bestellung von Komponenten stehen und die z.B. zu niedrigen Erträgen der gebauten Solaranlagen oder zu höheren Entstehungskosten führen können. Insgesamt schätzt der Vorstand die sich ergebenden Risiken aus diesem Bereich als geringfügig ein.
Internationalisierung: Durch die weitgehende Einstellung der ausländischen Aktivitäten sind die mit diesen Märkten verbundenen Risiken gesunken. Neue Risiken wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht eingegangen. Das konsolidierte EBITDA außerhalb von Deutschland betrug in 2019 weniger als EUR 1,2 Mio. (i.VJ.: EUR 1,3 Mio.).
Personal: Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von 7C Solarparken beruhte maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter. Für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ist es daher wichtig, dass Schlüsselpersonen weiterhin für 7C Solarparken tätig sind.
Technische Abhängigkeit: Die Fokussierung des Konzerns auf Investitionen in Solaranlagen mit Schwerpunkt in Deutschland macht den Konzern von der Technik der Solaranlagen, den Ertragsprognosen, sowie der Stabilität des deutschen Netzes abhängig. Wir weisen diesem Risiko ein geringes Schadenspotenzial zu, da 7C Solarparken Parks bereits eine gute Erfolgsgeschichte vorweisen können.
Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung auf dem PV-Markt wird weiterhin aufmerksam beobachtet, sodass das Anlagenportfolio mit sinnvollen technologischen Entwicklungen ergänzt werden kann oder es gewährleistet wird, dass Möglichkeiten in der Erweiterung bzw. Ergänzung des Geschäftsmodells nicht verpasst werden.
Finanzierungsinstrumente: 7C Solarparken hat im Februar 2018 ein Schuldscheindarlehen über EUR 25 Mio. bei verschiedenen Kreditinstituten und Pensionskassen emittiert. Das Schuldscheindarlehen ist in drei Tranchen mit Fälligkeiten im Februar 2023 (EUR 15 Mio.) und im Februar 2025 (EUR 10 Mio.) aufgeteilt. Das Schuldscheindarlehen wurde mit marktüblichen Covenants auf Konzernebene (minimales Eigenkapitalratio) sowie auf Ebene der 7C Solarparken AG (minimaler Buchwert der angehalten Beteiligungen) abgeschlossen. Darüber hinaus wurden verschiedene Auflagen, die mit der Konzernstruktur und der Veräußerung von Solaranlagen in Verbindung stehen, vereinbart. Sollte der Konzern die Auflagen nicht einhalten (können), könnte dies im schlimmsten Fall zur (Teil-) Kündigung des Schuldscheindarlehens führen. Das Risiko wird jedoch derzeit als gering eingestuft.
Zins- und Währungsrisiken: Durch die Reduzierung der internationalen Präsenz außerhalb der europäischen Währungsunion bestehen für 7C Solarparken keine Fremdwährungsrisiken. Die Inanspruchnahme von Krediten hat sich entweder durch Verwendung derivativer Finanzinstrumente (Zinsswaps) oder durch die Festlegung von Festzinsen über einen mittelfristigen Zeitraum (bis zu 10 Jahren) fast ausschließlich auf festverzinsliche Darlehen reduziert, sodass die Gesellschaft für das bestehende Geschäft gegenwärtig keinen wesentlichen Marktzinssatzschwankungen ausgesetzt ist.
Thesaurierungsaktivitäten: Im Rahmen der Thesaurierung kauft und verkauft 7C Solarparken Wertpapiere und schließt auch Derivate ab. Diese Aktivitäten erfolgen auf Basis einer klar definierten Strategie und innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite. Dennoch ergeben sich aus dieser Aktivität für den Konzern geringe Einzelrisiken.
Wettbewerb: Im Berichtszeitraum hat sich der Markt, in dem für 7C Solarparken relevanten Marktsegment weiter konsolidiert.
Steuerliche Außenprüfungen: Es können sich generell gewisse zusätzliche Steuerrisiken im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen ergeben, die der Konzern jedoch als geringfügig einstuft. Auch kann der Konzern Zollüberprüfungen unterliegen - insbesondere im Zusammenhang mit der Einfuhr von Modulen, die für neue Projekte genutzt werden. Auch hier sieht der Vorstand nur ein geringes finanzielles Risiko.
Im Geschäftsjahr 2019 hat der Konzern ein Betriebsführungsgeschäft für Dritte erworben. Für 3 Fondgesellschaften ist die Prospekthaftung noch nicht abgelaufen. Die betroffenen Fondsgesellschaften erwirtschaften deutlich oberhalb der Projektprognose, es kann aber nicht gewährleistet werden, dass dies bis Ende der Prospekthaftung des letzten Fonds (2023) unverändert der Fall bleibt. Das Risiko wird dennoch als gering eingestuft, da die Performance von diesen Solaranlagen durchaus stabil ist.
Technische (Produktions-) Risiken: 7C Solarparken ist abhängig von der technischen Zuverlässigkeit ihrer Solaranlagen, dem Ausbleiben von Naturkatastrophen und der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Ein "Totalverlust" einer Anlage oder ein Ausfall der Stromproduktion über einen längeren Zeitraum kann aufgrund des Verschuldungsgrades die Existenz der jeweiligen Projektgesellschaft bedrohen. Die 7C Solarparken versucht dieses Risiko abzumildern, indem sie Komponenten auswählt, deren Leistungspotenzial über dem Durchschnitt liegt, wenn sie eine Anlage erwirbt oder baut und zusätzlich ein intensives Anlagenmonitoring betreibt, um frühzeitig potenzielle Probleme zu erkennen. Der Konzern versucht zudem das Risiko zu minimieren, indem der Betrieb und die Wartung im Unternehmen verbleibt und die Finanzierung im Moment der Investitionsentscheidung über die Projektgesellschaft ohne Rückgriffmöglichkeit auf den Konzern festgelegt wird. Hierbei ziehen wir auch in Betracht, als letzte Maßnahme das gesamte Eigenkapital im Eintrittsmoment des Risikos bzw. der Investitionsentscheidung für das Projekt zu verlieren. Zudem versucht der Konzern das Risiko teilweise an eine Versicherungsgesellschaft zu übertragen, die das Risiko eines Einnahmeausfalls für 6-12 Monate abdeckt. Trotzdem können einige Risiken, wie z.B. der Ausfall des deutschen Stromnetzes, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus und Nuklearunfälle nicht vermieden oder versichert werden. Demzufolge akzeptiert 7C Solarparken diese Risiken.
Bezüglich Bestandsanlagen wurde 7C Solarparken nach Ausbruch des Corona Virus mit der Verweigerung des Zugangs zu einigen ihrer PV-Anlagen, hauptsächlich den größeren Dachanlagen, konfrontiert, da der Zugang auf das Dach nicht möglich war oder die (industriellen) Aktivitäten des Standortes stillgelegt wurden. Dies schränkt die Handlungsfähigkeit des Konzerns ein, wenn eine Anlage vom Netz getrennt wird oder andere technische Mängel behoben werden müssen. Die Verfügbarkeits- und Leistungskennzahlen, die der Konzern stetig verbessert hat, können dadurch negativ beeinflusst werden. In der Regel verzeichnet 7C Solarparken eine Produktionssteigerung (aufgrund höherer Verfügbarkeit und Leistungskennzahlen) von 1-2%, sobald das eigene Team einen Standort übernimmt. Ob und in welchem Ausmaß die Produktion davon betroffen sein könnte, hängt von technischen Fehlern in den jeweiligen Anlagen und Netzen sowie vom Ausmaß und dem Zeitraum ab, in dem das Unternehmen den Standort tatsächlich nicht betreten kann.
Das Management stellt fest, dass nach Ausbruch des Corona Virus Netzbetreiber den Netzanschluss neuer Projekte verschieben. Derzeit warten 7 MWp des IPP-Portfolios des Unternehmens von 201 MWp noch auf den Netzanschluss. Zweitens erwartet das Management eine vorübergehende Verlangsamung des Geschäftsflusses aufgrund einer geringeren Aktivität der M&A-Kontrahenten und Einschränkungen für die am Bau von Solaranlagen beteiligten Arbeitnehmer. In Bezug auf die Verfügbarkeit von Komponenten für seinen Wachstumsplan hat das Unternehmen größtenteils die Module gesichert, die erforderlich sind, um sein Wachstum in neuen Projekten zu realisieren. Das Management ist daher weiterhin zuversichtlich, das Ziel von 220 MWp vor Jahresende zu erreichen.

Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage den aufgezeigten Risiken zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können.

CHANCEN

Als Solarkraftwerksbetreiber mit einem klaren Fokus auf den deutschen Markt

Tier-2 Status: Durch das Erreichen des "tier-2" Status (d.h. einem PV-Anlagenbestand von 200 MWp) eröffnet sich für 7C Solarparken die Chance bei Finanzierungen und Investitionen auf dem Kapitalmarkt besser wahrgenommen zu werden. Eine höhere Marktkapitalisierung, eine solide Bilanzstruktur und eine verbesserte Liquidität in der Aktie eröffnen neue Möglichkeiten der Wachstumsfinanzierung und bei Investitionen. Dies führt allmählich zu niedrigeren Kapitalkosten und insgesamt zu einer verbesserten Unternehmensbewertung.
M&A: 7C Solarparken wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV-Anlagen in der Größenordnung zwischen 1 bis 5 MWp wahrgenommen. Die Gesellschaft ist ständig auf der Suche nach neuen Investments oder Möglichkeiten, zu guten Konditionen eine PV Anlage kaufen bzw. veräußern zu können (M&A). Der Ausbau der Leistung auf 220 MWp bis Ende 2020 und auf 500 MWp (inkl. Betriebsführungsgeschäft für Drittinvestoren) innerhalb der nächsten drei Jahre ist die größte Chance für den Konzern zur Verbesserung der Umsatzerlöse sowie der EBITDA.
Entwicklung eigener PV-Projekte: 7C Solarparken verfügt über eine eigene Projektpipeline an neu zu errichtenden PV-Anlagen und plant, bis Ende 2020 ca. 18 MWp aus der Pipeline zu verwirklichen und vereinzelt Aufgaben eines Generalunternehmers für konzerneigene Projekte zu übernehmen. Die erweiterte vertikale Integrierung ermöglicht es dem Unternehmen Margen aus der Entwicklung und dem Bau der neuen Solaranlagen zu erwirtschaften.
Co-Investorenmodell / Betriebsführungsgeschäft für Drittinvestoren: Der Konzern beabsichtigt das weitere Wachstum - wie beim Erwerb des Ernst Russ Portfolios in 2019 - teilweise mit Investments von Drittinvestoren zu realisieren. Dies sollte der 7C Solarparken ermöglichen, mit einer wesentlich geringeren Investitionssumme das Portfolio sichtlich weiter auszubauen. Zusatzeffekte ergeben sich durch die Wahrnehmung von Dienstleistungen für dieses Portfolio, um so die eigene Ertragskraft zu steigern. Zusätzlich bestehen Chancen darin, verwaltete PV-Portfolios zu erwerben, um die EBITDA-Basis des Konzerns zu diversifizieren.
Weitere Diversifizierung des IPP Portfolios mit Windprojekten: nach dem Erwerb der ersten zwei Windparks mit einer Kapazität von 5,9 MW in 2019 könnte der Konzern auf selektiver Basis weitere Windanlagen zu dem bestehenden PV-Portfolio beimischen. Der Vorstand hat ermittelt, dass eine Beimischung von Windprojekten bis zu 10% des Gesamtportfolios das Risikoprofil des Konzernstromertrags senken und damit PV-spezifische Umsatzrisiken verringern würde.
Niedriges Zinsniveau: a) Refinanzierung durch langfristiges und zinsgünstiges Schuldscheindarlehens, das als Eigenkapital in neuen PV-Projekten benutzt werden kann b) Rückzahlung teurer Darlehen unter Berücksichtigung von vorzeitiger Kündigung (Vorfälligkeitsentschädigung) c) Aufnahme zinsgünstiger Darlehen für neue PV-Projekte mit festem Zinssatz für mindestens 10 Jahre.

RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Außerdem wird im Rahmen der Thesaurierungsaktivitäten im beschränkten Umfang Handel mit Wertpapieren und Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.

WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Der Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des zusammengefassten Lagebericht unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20.

Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet.

Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt.

Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral bei der 7C Solarparken AG in Bayreuth, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt.

Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.

Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten.

GESAMTBEURTEILUNG

Das Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert.

Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken.

WEITERE GESETZLICHE ANGABEN

I. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315D, 289F HGB

Wir sind dazu übergegangen, die Erklärung zur Unternehmensführung, welche die jährliche Entsprechenserklärung enthält, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Informationen zur Festlegung der Frauenquote zusammenzufassen. Die Ausführungen hierzu sind den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im zusammengefassten Lagebericht wird daher verzichtet.

II. VERGÜTUNGSBERICHT

Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen.

VORSTAND

Vergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstands. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung.

Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 75 bis 80%, der variable Teil zwischen 20 bis 25% der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden.

Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstands Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen, die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten.

In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst.

Im Geschäftsjahr 2019 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:

scroll

Steven De Proost
CEO Seit 01.06.2014
Wohnort Betekom, Belgien
Ausbildung Wirtschaftsingenieur

scroll

Koen Boriau
CFO Seit 28.05.2014
Wohnort Antwerpen, Belgien
Ausbildung Master Wirtschaftswissenschaften

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:

scroll

in TEUR Steven De Proost* Koen Boriau* Gesamt
Fixum 177 138 315
Tantieme 50 50 100
Sozialabgaben 17 17 34
Gesamt 244 204 449

* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbarer oder unmittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden insgesamt TEUR 449 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung der zurückgestellten Tantiemen (TEUR 100), die das Geschäftsjahr 2018 betreffen, abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2019.

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf:

scroll

in TEUR Steven De Proost* Koen Boriau* Gesamt
Fixum 160 114 274
Tantieme 50 50 100
Sozialabgaben 16 16 33
Gesamt 226 180 406

* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbarer oder unmittelbarer Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.

AUFSICHTSRAT

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 84 (i.VJ: TEUR 84). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt.

scroll

Name

in TEUR
Vorsitzender Stellv. Vorsitz bzw. Mitglied Sitzungsgelder Reisekosten Gesamt
Joris De Meester 27 7 2 36
Bridget Woods 18 7 2 27
Paul Decraemer 18 7 1 26
Gesamt 27 36 21 5 88

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2019 und danach folgende Mitglieder:

Joris De Meester

scroll

Mitglied Seit 15. Februar 2013
Vorsitzender Seit 15. Juli 2016
Stellvertretender Vorsitzender Bis 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer OakInvest BV, Antwerpen, Belgien

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:

Verwalter, HeatConvert U.A., Goor, Niederlande
Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven, Belgien
Verwalter Family Backed Real Estate NV, Antwerpen, Belgien
Verwalter Sebiog-Invest BV, Brecht, Antwerpen, Belgien

Bridget Woods

scroll

Mitglied Seit 17. Dezember 2015
Stellvertretende Vorsitzende Seit 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Unternehmensberaterin

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:

Verwalterin Quintel Intelligence Ltd., London, Großbritannien
Verwalterin Iagree Ltd., Giv'atayim, Israel
Verwalterin Roby AI Ltd., Leeds, Großbritannien

Paul Decraemer

scroll

Mitglied Seit 14. Juli 2017
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer Paul Decraemer BV, Lochristi, Belgien
CFO Inbiose NV, Zwijnaarde, Belgien

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:

Verwalter, Seelution AB, Göteborg, Schweden
Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven, Belgium
Verwalter, ABO-Group Environment NV, Gent, Belgium

III. ANGABEN GEMÄß § 315A ABS. 1 UND § 289A ABS.1 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS

ZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315A ABS. 1 NR. 1 UND § 289A ABS. 1 NR. 1 HGB)

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 61.356.441,00. Es ist eingeteilt in 61.356.441 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10% der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgenden Personen:

Librae Holding Ltd, Britische Jungferninseln

BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315A ABS. 1 NR. 2 UND § 289A ABS. 1 NR. 2)

Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt.

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315A ABS. 1 NR. 6 UND § 289A ABS. 1 NR. 6 HGB)

ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS

Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat hat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte "Golden Parachute"-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstands erschweren, bestehen nicht.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315A ABS. 1 NR. 7 UND § 289A ABS. 1 NR. 7 HGB)

ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS

BEDINGTES KAPITAL 2016

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten ,die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80% des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA(r)- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern. Infolge der Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, beträgt das bedingte Kapital 2016 am Bilanzstichtag noch EUR 19.976.479,00 durch Ausgabe von bis 19.976.479 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien. Im Vorjahr wurde das Bedingte Kapital 2016 entsprechend der Erhöhung bzw. Herabsetzung des gezeichneten Kapitals, wie in Abschnitt 21.2.A Kapitalrücklage des Konzernanhangs bzw. 1.1.I des Anhangs der 7C Solarparken AG beschrieben, im gleichen Verhältnis erhöht bzw. herabgesetzt.

GENEHMIGTES KAPITAL 2018

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 7. Juni 2019 hat das Genehmigte Kapital 2018 aufgehoben.

GENEHMIGTES KAPITAL 2019

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 7. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 6. Juni 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 26.697.041,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu.

Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist dabei nur in den folgenden Fällen zulässig: (i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die ausgegebenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet und alle eventuellen weiteren Voraussetzungen von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG gewahrt sind. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer entsprechender Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabebetrag bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; (ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; (iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten, die von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; (iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2019 abzuändern.

Infolge der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2019 im Laufe des Geschäftsjahrs 2019, erstreckt sich die Ermächtigung des Vorstands im Rahmen des genehmigten Kapitals 2019 am Bilanzstichtag noch auf die Ausgabe von bis zu EUR 18.734.683,00 durch Ausgabe von bis zu 18.734.683 neuen auf den Inhaber lautenden Stückakten.

ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIEN

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

Diese Ermächtigung wurde am 12. Dezember 2014 wirksam. Sie wurde während des Geschäftsjahres 2019 nicht verwendet und ist seit dem 11. Dezember 2019 erloschen.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315A ABS. 1 NR. 8 UND § 289A ABS. 1 NR. 8 HGB)

Die 7C Solarparken AG hat einen Schuldschein in drei Tranchen ausgegeben. Der Schuldscheinvertrag sieht im Falle eines Kontrollwechsels ein außenordentliches Kündigungsrecht der Schuldscheininvestoren vor. Es bestehen keine weiteren Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315A ABS. 1 NR. 9 UND § 289A ABS. 1 NR. 9 HGB)

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.

Bayreuth, 8. April 2020

Steven De Proost, Vorstandvorsitzender, CEO

Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO

JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

7C Solarparken AG, Bayreuth

AKTIVA

scroll

31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
A. Anlagevermögen 50.739.438 45.684.984
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 7.961 16.900
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen 7.961 16.900
II. Sachanlagen 12.674.057 13.527.464
1. Grundstücke und Gebäude 1.725.701 1.773.019
2. Solaranlagen 10.740.549 11.496.893
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 207.807 257.552
III. Finanzanlagen 38.057.420 32.140.620
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 36.641.970 32.140.620
2. Beteiligungen 1.415.450
B. Umlaufvermögen 121.700.671 97.962.245
I. Vorräte 3.144.359 905.793
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 49.099 30.868
2. Handelswaren 2.751.838 207.184
3. Unfertige Leistungen 339.763
4. Geleistete Anzahlungen 3.659 667.742
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 107.194.302 90.455.894
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 872.911 254.886
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 105.086.674 90.057.991
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.234.717 143.017
III. Wertpapiere 76.434 306.697
1. Sonstige Wertpapiere 76.434 306.697
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 11.285.576 6.293.860
C. Rechnungsabgrenzungsposten 227.262 245.327
SUMME AKTIVA 172.667.372 143.892.556
PASSIVA
31.12.2019

EUR
31.12.2018

EUR
A. Eigenkapital 122.940.014 101.811.634
I. Gezeichnetes Kapital 61.356.441 53.394.083
II. Kapitalrücklage 50.967.309 38.388.026
III. Bilanzgewinn 10.616.263 10.029.524
B. Rückstellungen 2.886.295 3.128.636
1. Steuerrückstellungen 404.393 822.046
2. Sonstige Rückstellungen 2.481.902 2.306.590
C. Verbindlichkeiten 46.789.547 38.897.715
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 44.865.709 36.378.211
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 988.272 65.024
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 308.364 1.668.837
4. Sonstige Verbindlichkeiten davon aus Steuern EUR 26.184 (i.VJ. EUR 163.225) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 2.804 (i.VJ. EUR 3.840) 627.201 785.642
D. Rechnungsabgrenzungsposten 51.517 54.571
SUMME PASSIVA 172.667.372 143.892.556

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2019 VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2019

scroll

2019

EUR
2018

EUR
1. Umsatzerlöse 6.262.690 6.190.467
2. Erhöhung Bestand unfertige Leistungen 339.763
3. Sonstige betriebliche Erträge 706.568 270.403
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.489.350 2.565.331
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 858.068 297.407
3.347.418 2.862.738
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 750.781 803.803
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung davon für Altersversorgung TEUR 5 (i.VJ. TEUR 6) 104.349 104.951
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 888.815 882.410
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.091.123 1.836.980
8. Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 117 (i.VJ. TEUR 221) 116.902 221.224
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 3.829 (i.VJ. TEUR 3.116) 3.833.685 3.119.896
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 62 (i.VJ. TEUR 89) 1.101.906 965.908
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -817.951 652.157
12. Ergebnis nach Steuern 3.793.168 1.693.041
13. Sonstige Steuern 8.749 3.309
14. Jahresüberschuss 3.784.419 1.689.733
15. Gewinnvortrag (i.VJ Verlustvortrag) 4.156.175 2.466.442
16. Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB 2.675.669 5.873.350
17. Bilanzgewinn 10.616.263 10.029.524

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2019 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2019

7C Solarparken AG, Bayreuth

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Die 7C Solarparken AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 S.2 HGB i. V. m. § 264d HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie den Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Die Gesellschaft hat Ihren Sitz in Bayreuth und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth in der Abteilung B mit der Handelsregisternummer 6106 eingetragen.

Für die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird das gesetzliche Gliederungsschema angewendet. Zur besseren Verständlichkeit und Klarheit des Jahresabschlusses wurde innerhalb des Anlagevermögens das Gliederungsschema des § 266 Abs. 2.A II bzw. Abs. 3.B Nr. 3 HGB erweitert um die Posten Solaranlagen und Solaranlagen im Bau.

1.1 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die bestehenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden stetig ausgeübt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

A. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über eine Nutzungsdauer von in der Regel 3 bis 5 Jahren.

B. SACHANLAGEN

Die bilanzierten Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Soweit erforderlich, werden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern zwischen 3 bis 33 Jahren zu Grunde.

C. FINANZANLAGEN

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.

D. VORRÄTE

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie fertige Erzeugnisse und Waren werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt.

Geleistete Anzahlungen auf Vorräte wurden zum Nominalbetrag angesetzt.

E. FORDERUNGEN UND SONSTIGE KURZFRISTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Nettoforderungen wird i.H.v. einem Prozent vorgenommen.

F. WERTPAPIERE

Die Gesellschaft hat im Berichterstattungszeitraum Wertpapiere i.H.v. TEUR 42 erworben und i.H.v. TEUR 272 verkauft. Der verbleibende Bestand wurde mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.

G. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Die Bilanzierung der laufenden Bankguthaben und der Kassenbestände (Zahlungsmittel bzw. liquide Mittel) erfolgt mit dem jeweiligen Nennbetrag.

H. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

I. EIGENKAPITAL

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag bilanziert. Es besteht aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, aufgeteilt in die Kapitalrücklage gem. § 272 Abs 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB, sowie dem Bilanzgewinn.

J. RÜCKSTELLUNGEN

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen Verpflichtungen und werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden ihrer Restlaufzeit entsprechend mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es wurden Rückstellungen für Gewährleistungen gebildet, die ehemaligen Kunden eingeräumt wurden. Die tatsächliche Inanspruchnahme war zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung und der Erstellung des Abschlusses nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung wurden Annahmen getroffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Prozessrisiken, bekannte und vermutete Mängel sowie sich künftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung.

Die Schätzungen werden einzelfallbezogen vorgenommen. Es wurden voraussichtliche Preissteigerungen von zwei Prozent zugrunde gelegt. Die Gewährleistungsrückstellungen werden in voller Höhe als kurzfristig angesehen, da mit einer Inanspruchnahme aus Gewährleistungen bzw. der Beseitigung der Gewährleistungen in überwiegender Zahl im Laufe des nächsten Geschäftsjahres zu rechnen ist und dies auch aufgrund der hohen Unsicherheit über das zeitliche Profil der Inanspruchnahmen als sachgerecht angesehen wird.

K. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten (Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten) sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

L. FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden gemäß 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

M. VERWENDUNG VON ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN

Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zu Grunde gelegt, die sich auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Vermögensgegenstände, Schulden und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer langfristiger Vermögensgegenstände und auf die Bewertung von Rückstellungen.

N. LATENTE STEUERN

Der Steuersatz für die Berechnung der aktiven latenten Steuern beträgt 28,78 Prozent. Von dem Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang der aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Sachverhalte, die den Ansatz passiver latenter Steuern erfordern, lagen nicht vor.

1.2 ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

A. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS

Die Entwicklung der Gegenstände des Anlagevermögens sind dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.

ANLAGENSPIEGEL

Anschaffungs- und Herstellungskosten zum 31. Dezember 2019

scroll

Stand Beginn Gj.

TEUR
Zugänge

TEUR
Umbuchungen

TEUR
Abgänge

TEUR
Stand 31.12.2019

TEUR
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen 63 63
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögengegenstände
Grundstücke und Gebäude 1.919 1.919
Solaranlagen 13.399 13.399
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 485 26 511
Solaranlagen im Bau
Anteile an verbundenen Unternehmen 32.490 4.501 36.992
Beteiligungen 1.415 1.415
Gesamt 48.356 5.943 54.300

Abschreibungen zum 31. Dezember 2019

scroll

Stand Beginn Gj.

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
Stand 31/12/2019

TEUR
Buchwert 31.12.2019

TEUR
Buchwert 31.12.2018

TEUR
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an diesen 46 9 55 8 17
Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögengegenstände
Grundstücke und Gebäude 146 47 193 1.726 1.773
Solaranlagen 1.902 756 2.658 10.741 11.497
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 228 76 304 208 257
Solaranlagen im Bau
Anteile an verbundenen Unternehmen 350 350 36.642 32.141
Beteiligungen 1.415
Gesamt 2.671 889 3.560 50.740 45.685

FINANZANLAGEVERMÖGEN

Die Finanzanlagen betreffen die in der folgenden Übersicht aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG.

scroll

Beteiligung am 31.12.2019

%
Eigenkapital 31.12.2019

TEUR
Ergebnis 2019

TEUR
7C Solarparken NV, Mechelen Belgien 100 24.407 -58
7C Rooftop Exchange BV, Mechelen Belgien 100 135 52
Siberië Solar BV, Mechelen Belgien 100 -21 -36
Sabrina Solar BV, Mechelen Belgien 100 -76 33
Solar4Future Diest NV, Mechelen Belgien 100 659 111
SonnenSolarPark GmbH, Hausen Deutschland 100 -227 156
Solarpark Neudorf GmbH, Kasendorf Deutschland 100 830 134
Erste Solarpark Nowgorod GmbH & Co. KG Deutschland 19 -3 -4
Zweite Solarpark Nowgorod GmbH Co. KG Deutschland 19 -3 -4
Solarpark Hohenberg GmbH, Marktleugast Deutschland 83 622 365
Solarparken IPP GmbH, Bayreuth Deutschland 100 2.973 398
Solarpark Taurus GmbH & Co KG, Maisach Deutschland 100 270 33
Erste Solarpark Xanten GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 420 64
Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 369 12
Schauer Solar GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 188 154
Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 359 180
Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 354 142
Zerre Infrastruktur GbR, Wiesbaden Deutschland 29
Sonnendach K19 GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 585 169
Sonnendach K19 Haftungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100 256 93
Säugling Solar GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 10.241 657
Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 -130 -11
Solarpark Gemini GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 1.706 176
Sphinx Solar GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 276 26
Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 1 139
Vardar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100 262 29
Amatec Projects GmbH, Bayreuth Deutschland 100 29 -90
Solardach Wandersleben GmbH & Co.KG, Bayreuth Deutschland 82 978 147
Solardach Steinburg GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -133 -29
Solardach Neubukow GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 557 69
Solardach LLG GmbH, Bayreuth Deutschland 100 127 -10
Solardach Stieten GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 843 154
Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG Deutschland 52 140 14
SPI - Sachsen I GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 2.000 211
Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 266 64
Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 1.292 54
Reetz Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 126 3
Trebbin I Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 219 3
Trebbin II Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 217 17
Trebbin III Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 664 17
Trebbin IV Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 171 4
Trüstedt I Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 260 19
Trüstedt II Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 150 13
Trüstedt III Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 250 11
Trüstedt IV Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 250 18
Möckern Solar GmbH & Co. KG, Bareuth Deutschland 100 226 -24
Säritz Solar, GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 250 19
Solarpark Brandholz GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 585 19
Solarpark Gorgast GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 3 25
High Yield Solar Investments BV, Hilversum Niederlande 100 16.824 294
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 -1.114 505
Solarpark MGGS Landbesitz GmbH, Bayreuth Deutschland 100 589 -23
Lohengrin Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100 -204 -106
Tannhäuser Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100 -113 -26
Melkor UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100 423 186
Tulkas Solarpark Beteiligungs GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 437 245
COLEXON Italia S.r.l., Imola Italien 100 235 -11
COLEXON IPP GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -1.153 -124
COLEXON 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 804 162
Solarpark Meyenkrebs GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 69 -107
Pinta Solarparks GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -115 -29
Amatec PV Chemnitz GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -144 -48
Amatec Grundbesitz GmbH, Bayreuth Deutschland 100 866 7
Amatec PV 20 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 33 -117
Amatec PV 21 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -54 -34
Amatec PV 22 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 37 -65
Amatec PV 23 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 39 -73
Amatec PV 25 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 172 -8
Solarpark Bernsdorf GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -204 -128
Solarpark Calbe GmbH & Co.KG, Bayreuth Deutschland 100 38 -26
Amatec PV 30 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -53 -39
Amatec PV 31 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 4 -3
Amatec PV 32 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 5 -3
Amatec PV 33 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 1 -3
Amatec PV 34 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 1 -3
Amatec PV 35 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -17 -16
Amatec PV 36 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 4 0
Amatec PV 37 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -31 -35
Solardach Derching GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 1 17
Solarpark Tangerhütte GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 906 35
Windpark Medard II, GmbH CO & KG, Landshut Deutschland 100 -734 -206
Windpark Stetten II, GmbH & Co. KG, Landshut Deutschland 100 -721 -189
Solarpark CBG GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -2.685 333
Solarpark green GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -2.568 518
COLEXON Solar Energy ApS, Söborg Dänemark 100 14.276 48
Amatec Projects Management GmbH Deutschland 100 70 3
Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 6.033 1.964
Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 864 366
Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft mbH , Bayreuth Deutschland 100 3.203 0
Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft mbH , Bayreuth Deutschland 100 1.659 0
Tristan Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 300 22
Solarpark Zschornewitz GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 1.661 -34
Surya 1 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 -54 -41
PV Görike GmbH & Co. KG, Traunstein Deutschland 100 -37 -18
Solarpark Heretsried GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -4.953 970
Sonnendach K40K65 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 1.330 267
Solarpark Oberhörbach GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -3.121 349
Sonnendach M55 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100 1.150 81
Solarpark Longuich GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -3.246 572
ProVireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 120 106
ProVireo Projektverwaltungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100 -3 -4
Swan Energy NV, Mechelen Belgien 100 1.138 153
Folcwalding Verwaltungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100 10 0
Solarpark Blankenberg GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100 -167 -22
Solarpark Glasewitz GmbH & CO. KG, Bayreuth Deutschland 100 874 11
HCl Energy 2 Solar GmbH & Co. KG Deutschland 26 4.644 -40

B. VORRÄTE

Die Vorräte der Gesellschaft betreffen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie im Vorjahr geleistete Anzahlungen auf Vorräte. Unter den Handelswaren werden erworbene PV Module ausgewiesen.

C. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

D. FORDERUNGEN GEGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind von EUR 90,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 105,1 Mio. gestiegen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Darlehensforderungen zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr i.H.v. 87,4 Mio. (VJ: EUR 78,0 Mio.).

Darüber hinaus gab es Darlehensforderungen i.H.v. EUR 16,1 Mio. (VJ: EUR 11,4 Mio.) zur Finanzdisposition mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr.

Ebenso enthalten sind Forderungen aus Beteiligungserträgen i.H.v. EUR 0,3 Mio. (VJ: EUR 0,2 Mio.).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten zudem EUR 1,3 Mio. (VJ: EUR 0,5 Mio.) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr. Die Zunahme resultiert vor allem aus der umsatzsteuerlichen Organschaft des Konzerns und beinhaltet die Umsatzsteuerforderungen der verbundenen Unternehmen im Berichtserstattungszeitraum.

E. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die sonstigen Vermögensgegenstände i.H.v. TEUR 1.235 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Umsatzabgrenzungen i.H.v. TEUR 14, Umsatzsteuererstattungsansprüche i.H.v. TEUR 508, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererstattungsansprüche aus dem Vorjahr i.H.v. TEUR 578 und eine Forderung i.H.v. TEUR 28 aufgrund einer Zollausgleichszahlung, deren Rückerstattung wir im nächsten Jahr erwarten, als auch geleistete Anzahlungen i.H.v. TEUR 58.

F. KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Dieser Posten beinhaltet Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 11.286 (VJ: TEUR 6.294). Guthaben bei Kreditinstituten i.H.v. TEUR 690 (VJ: TEUR 604) unterliegen Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Vertragserfüllungsbürgschaften oder stellen Projektreservekonten für eigene Solaranlagen dar.

G. AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Es wurden Bearbeitungsentgelte für langfristige Bankfinanzierungen i.H.v. TEUR 38 in den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Dieses Agio wird über die Laufzeit der jeweiligen Bankfinanzierung aufgelöst.

H. GEZEICHNETES KAPITAL

Das gezeichnete Kapital bestand zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 aus insgesamt 61.356.441 Aktien mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie, sodass das Grundkapital der Gesellschaft EUR 61.356.441 betrug. Es gibt eine einheitliche Aktiengattung.

Die Entwicklung des gezeichneten Kapitals wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

scroll

in TEUR
Gezeichnetes Kapital zum 01.01.2019 53.394
Kapitalerhöhung durch Privatplatzierungen 7.962
Gezeichnetes Kapital zum 31.12.2019 61.356

Im Berichtsjahr wurden insgesamt zwei Kapitalerhöhungen durch Privatplatzierungen vorgenommen.

Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 25.06.2019 wurde am gleichen Tag eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre im Rahmen des genehmigten Kapitals 2019 i.H.v. EUR 5.339.408,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,85 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 27.06.2019 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag von EUR 5.339.408,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 9.877.904,80 wurde in die Kapitalrücklage (Siehe 1.2.I Kapitalrücklage) überführt;
Mit Beschluss des Vorstands am 15.11.2019 und des Aufsichtsrats vom 23.10.2019 wurde am gleichen Tag eine Barkapitalerhöhung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2019 i.H.v. EUR 2.622.950,00 einem Ausgabebetrag von EUR 3,05 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 11.12.2019 in das Handelsregister eingetragen. Der Betrag i.H.v. EUR 2.622.950,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 5.377.047,50 wurde in die Kapitalrücklage (Siehe 1.2.I Kapitalrücklage) überführt; bezüglich der Angaben zum genehmigten Kapital verweisen wir auf Punkt 1.4 Abschnitt G. dieses Anhangs.

I. KAPITALRÜCKLAGE

Die Kapitalrücklage betrug zum 31. Dezember 2019 EUR 50.967.309,38 (VJ: EUR 38.388.026,08). Sie ist aufgeteilt gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 HGB und entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:

scroll

in TEUR
Kapitalrücklage zum 01.01.2019 38.388
Kapitalerhöhung durch Privatplatzierungen 15.255
Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. §272 Abs. 2 Nr. 4 HGB -2.676
Kapitalrücklage zum 31.12.2019 50.967

Die Zunahme bestand aus dem Emissionsagio der Privatplatzierungen i.H.v. insgesamt EUR 15.254.952,30.

Entsprechend den oben beschriebenen Eigenkapitaltransaktionen im Berichtsjahr, gliedert sich die Kapitalrücklage zum Bilanzstichtag wie folgt:

Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB: EUR 37.0 Mio. (VJ: EUR 21,8 Mio.)
Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB: EUR 14,0 Mio. (VJ: EUR 16,6 Mio.)

J. BILANZGEWINN

Der Bilanzgewinn hat sich während des Berichtszeitraums aufgrund folgender Sachverhalte verändert:

Am 07. Juni 2019 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjähr 2018 i.H.v. EUR 5.873.349 (VJ: EUR 4.679.182), bzw. EUR 0,11 (VJ: 0,11) je dividendenberechtigter Stückaktie beschlossen.

Der verbleibende Bilanzgewinn nach der Ausschüttung i.H.v. EUR 4.156.175 wird auf neue Rechnung vorgetragen und erhöht sich um den erwirtschafteten Jahresüberschuss 2019 i.H.v. EUR 3.784.419 sowie um die Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB i.H.v. EUR 2.675.669 und datiert zum 31. Dezember 2019 auf EUR 10.616.263.

K. STEUERRÜCKSTELLUNGEN

Die Steuerrückstellungen betreffen erwartete Steueraufwendungen des laufenden Jahres für die Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer sowie den Solidaritätszuschlag.

L. LATENTE STEUERN

Die Gesellschaft verfügte am Ende des Berichtzeitraums über gewerbesteuerliche Verlustvorträge i.H.v. etwa EUR 20,3 Mio. und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge i.H.v. EUR 21,4 Mio. Die aktiven latenten Steuern werden nicht aktiviert, da die Gesellschaft ihr Wahlrecht gem. § 274 Abs. 1 HGB nicht ausübt. Der anzusetzende Steuersatz, dem eine Berechnung der latenten Steuern zugrunde liegen würde, beträgt 28,78%.

M. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich im Wesentlichen wie folgt zusammen:

scroll

in TEUR 31.12.2019
Gewährleistung 1.519
Drohverluste 282
Rechts- und Beratungskosten, Jahresabschluss- und Prüfungskosten 396
Aufsichtsratsvergütungen 159
Personal 46
Rückbaurückstellung Solaranlagen 54
Aufbewahrungskosten 26
Gesamt 2.482

Die 7C Solarparken AG räumte ihren Kunden unterschiedliche Gewährleistungsansprüche ein. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung sind Annahmen zu treffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Sich zukünftig verändernde Produktivität, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungen haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten betreffen Vertragsstreitigkeiten. Die Rückstellung für Personalaufwendungen beinhaltet Tantiemen, nicht genommenen Urlaub sowie die zu erwartenden Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft.

Die Rückstellungen für Drohverluste betreffen verlusttragende Verträge, die in den kommenden Jahren für konzerninterne Kunden ausgeführt werden sollen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

N. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN

Im Berichtszeitraum hat die 7C Solarparken AG weitere Bankfinanzierungen für die Finanzierung Ihrer Investitionen aufgenommen, sodass die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag EUR 44,9 Mio. (VJ: EUR 36,4 Mio.) betrugen.

Die Bankverbindlichkeiten i.H.v. EUR 19,9 Mio. (VJ: EUR 11,4 Mio.) gegenüber Kreditinstituten werden mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mietzahlungen besichert. Zudem wurden künftig abrufbare Sichteinlagen für bestimmte Bankdarlehen verpfändet.

Das Schuldscheindarlehen i.H.v. EUR 25 Mio. (VJ: EUR 25 Mio.) ist nicht besichert.

Der Verbindlichkeitsspiegel wird in untenstehender Tabelle dargestellt:

scroll

Restlaufzeit
Gesamtbetrag

TEUR
bis zu einem Jahr

TEUR
1 bis 5 Jahre

TEUR
über 5 Jahre

TEUR
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 44.866 2.123 25.108 17.635
im Vorjahr davon besichert TEUR 19.866 (i.VJ. TEUR 11.378) 36.378 1.164 20.660 14.555
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 988 988
im Vorjahr davon besichert TEUR 0 (i.VJ TEUR 0) 65 65
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 308 308
im Vorjahr davon besichert TEUR 0 (i.VJ. TEUR 0) 1.669 191 1.478
Sonstige Verbindlichkeiten 627 627
im Vorjahr davon besichert TEUR 0 (i.VJ. TEUR 0) 786 786
Gesamt 46.790 4.047 25.108 17.635
Gesamt (Vorjahr) 38.898 2.205 20.660 16.032

O. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 988 haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

P. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben einen Wert i.H.v. TEUR 308 (VJ: TEUR 1.669).

Q. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

scroll

in TEUR 2019 2018
Verbindlichkeiten a. Lohn u. Gehalt 21 19
Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer 12 16
Verbindlichkeiten Steuern und Abgaben 13 147
Verbindlichkeiten Soziale Sicherung 3 4
Verbindlichkeiten aus Quellensteuer Aufsichtsratvergütungen 1 15
Sonstige Verbindlichkeiten 3 3
Zinsverbindlichkeiten 572 582
Gesamt 627 786

1.3 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

A. UMSATZERLÖSE

Umsatzerlöse i.H.v. TEUR 6.263 (VJ: TEUR 6.190) wurden im Berichtszeitraum realisiert.

scroll

in TEUR 2019 2018
Umsatzerlöse 6.263 6.190

Die Umsätze verteilen sich regional wie folgt:

scroll

in TEUR 2019 2018
Deutschland 6.163 6.145
Übriges Europa 100 46
Gesamt 6.263 6.190

Die Umsatzerlöse resultieren hauptsächlich aus Dienstleistungen, wie Wartung und Reparatur für die Photovoltaikanlagen der Kunden (TEUR 4.880). Gleichwohl investiert die Gesellschaft auch in eigene Solaranlagen und Immobilien, dadurch konnten externe Umsatzerlöse durch Stromverkauf (TEUR 1.358) bzw. Vermietung (TEUR 23) erwirtschaftet werden. Die Umsatzerlöse wurden zu 68,3 % (VJ: 74,2 %) gegenüber verbundenen Unternehmen realisiert.

In den ausgewiesenen Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse nur in einem unwesentlichen Umfang von TEUR 23 (VJ: TEUR 56) enthalten.

B. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

scroll

in TEUR 2019 2018
Schadenersatz 6 137
Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen 68 102
Erträge aus der Auflösung von Gewährleistungsrückstellungen 134
Erlöse aus Sachanlagenverkäufen 1
Erträge durch Einbringung einer Sacheinlage 258
Erträge aus dem Verkauf von Wertpapieren 206
Sonstige 34 30
Gesamt 707 270

Im Geschäftsjahr konnte ein Ertrag aus der Aufdeckung stiller Reserven im Rahmen der Einbringung von Vorratsvermögen als Sacheinlage (TEUR 258) realisiert werden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Beträge aus der Währungsumrechnung i.H.v. TEUR 0 (VJ: TEUR 0).

C. MATERIALAUFWAND

Der Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus dem Bezug von Fremdleistungen und dem Verbrauch von Modulen und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen des technischen Betriebes.

scroll

in TEUR 2019 2018
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2.489 2.565
Aufwendungen für bezogene Leistungen 858 297
Materialaufwand (gesamt) 3.347 2.862

D. PERSONALAUFWAND

Die Kosten für die Altersversorgung betrugen im Berichtszeitraum TEUR 5 (VJ: TEUR 6).

E. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i.H.v. TEUR 2.091 umfassen im Wesentlichen Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten i.H.v. TEUR 567, Bank- und Kapitalmarktkosten i.H.v. TEUR 436, Aufwendungen für Gewährleistungen i.H.v. TEUR 352.

Periodenfremde Aufwendungen sind i.H.v. TEUR 106 angefallen.

F. ERTRÄGE AUS BETEILIGUNGEN

Die Erträge aus Beteiligungen beinhalten die Ausschüttungen der ProVireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co. KG, Bayreuth (TEUR 106), sowie der Solarpark Glasewitz GmbH & Co. KG, Bayreuth (TEUR 11). Beide Gesellschaften stehen im 100 %igen Eigentum der Gesellschaft.

G. ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE

Die Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus Zinsen für Bankguthaben und verzinsten Forderungen, aus Zinsen für Darlehen an Tochterunternehmen und aus Zinserträgen gemäß § 233a AO. In Summe betrugen die Zinsen TEUR 3.834 (VJ: TEUR 3.116).

H. SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen Zinsen und ähnliche Aufwendungen i.H.v. TEUR 1.102 (VJ: TEUR 966) spiegeln im Wesentlichen den Zinsaufwand für das im Berichtszeitraum aufgenommene Schuldscheindarlehen i.H.v. TEUR 690 sowie die Zinsen der Darlehen aus Tochterunternehmen i.H.v. TEUR 62 (VJ: TEUR 89) und den Zinsaufwand aus Darlehen von Kreditinstituten i.H.v. TEUR 332 (VJ: TEUR 273) wider. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen i.H.v. TEUR 17 (VJ: TEUR 24) und ähnliche Aufwendungen von TEUR 1 (VJ: TEUR 2) entstanden.

I. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag teilen sich wie folgt auf:

scroll

in TEUR 2019 2018
Gewerbesteuer 106 316
Körperschaftsteuer 131 318
Solidaritätszuschlag 7 18
Erträge aus Änderungen der Vorjahre -578
Erträge aus Auflösung von Steuerrückstellungen -484
Gesamt -818 652

J. GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Die Gesellschaft verfügt zum Bilanzstichtag über einen ausschüttungsfähigen Gewinn von EUR 10.616.263

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn i.H.v. EUR 10.616.263 aus dem Geschäftsjahr 2019 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,11 je dividendenberechtigte Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag i.H.v. EUR 6.749.208,51;
der Restbetrag i.H.v. EUR 3.867.054,49 ist auf neue Rechnung vorzutragen.

K. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND AUSSERBILANZIELLE GESCHÄFTE

Die Gesellschaft ist im Rahmen der Veräußerung von fünf Solarprojekten Rückkaufverpflichtungen eingegangen. Die Rückkaufpreise belaufen sich in der Summe auf TEUR 1.291. Die Andienungsrechte der Käufer der Solarprojekte können nach einer Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren am 31. Dezember 2029 ausgeübt werden. Die Restlaufzeit beläuft sich damit auf fünf Jahre. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Die Gesellschaft schätzt die Wahrscheinlichkeit, dass diese Andienungsrechte ausgeübt werden, als gering ein.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Dienstleistungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr i.H.v. TEUR 21 (VJ: TEUR 21) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren i.H.v. TEUR 10 (VJ: TEUR 31).

Außerdem ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Verpflichtungen i.H.v. TEUR 20 (VJ: TEUR 42), davon TEUR 20 gegenüber verbundenen Unternehmen und mit einer Restlaufzeit von größer als eins bis zu fünf Jahren i.H.v. TEUR 20 (VJ: TEUR 75), davon TEUR 20 gegenüber verbundenen Unternehmen. Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

1.4 SONSTIGE ANGABEN

A. ANZAHL DER ARBEITNEHMER

Im Geschäftsjahr 2019 waren in der Gesellschaft durchschnittlich 11 Mitarbeiter beschäftigt. Der technischen Abteilung waren durchschnittlich 7 Mitarbeiter zuzurechnen und 4 Mitarbeiter dem kaufmännischen Bereich. Es wurden im Berichtsjahr zum Bilanzstichtag 12 Mitarbeiter beschäftigt, davon 5 kaufmännische und 7 technische Mitarbeiter.

B. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

scroll

in TEUR 2019 2018
Abschlussprüfungsleistungen 184 191
Davon für den Einzelabschluss 35 35
Davon für den Konzernabschluss 149 140
Andere Bestätigungsleistungen 9
Vorjahresleistungen 16
Gesamt 193 191

C. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN PERSONEN

Wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, bestanden im Jahr 2019 nicht.

D. VORSTAND

Im Geschäftsjahr 2019 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:

scroll

Steven De Proost Wirtschaftsingenieur Betekom, BE CEO Seit 01.06.2014
Koen Boriau Master Wirtschaftswissenschaften Antwerpen, BE CFO Seit 28.05.2014

Die Bezüge für die Geschäftsführung, die wirtschaftlich der 7C Solarparken AG zugerechnet wurden, beliefen sich auf

scroll

in TEUR Steven De Proost Koen Boriau Gesamt
Fixum 132 108 240
Im Vorjahr 126 88 214

Die Angaben der Bezüge der Vorstände wurden im vorausgegangenen Geschäftsjahr kompakt im zusammengefassten Lagebericht unter den Angaben zum Vergütungsbericht angegeben. Eine separate Darstellung der gewährten Leistungen für die Vorstände erfolgt im Berichtsjahr im Anhang der Gesellschaft in der oben dargestellten Tabelle. Die Vorjahresbezüge sind ebenfalls dieser zu entnehmen.

Folgende Leistungszusagen bestehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung:

Herr Steven De Proost: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden.

Herr Koen Boriau: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden.

E. AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich in 2019 wie folgt zusammen:

scroll

PERSON STELLUNG BERUFSTÄTIGKEIT
Joris De Meester Vorsitzender Aufsichtsrat seit 15. Juli 2016 Geschäftsführer, OakInvest BV
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 15.Juli 2016
Mitglied des Aufsichtsrats seit 15. Februar 2013
Bridget Woods Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats seit 15.Juli 2016 Unternehmensberaterin
Mitglied des Aufsichtsrats seit 17. Dezember 2015
Paul Decraemer Mitglied des Aufsichtsrats seit 14. Juli 2017 Geschäftsführer, Paul Decraemer BV
CFO Inbiose NV

Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr. 10 HGB der Aufsichtsratsmitglieder:

scroll

PERSON MANDAT
Joris De Meester Verwalter, HeatConvert U.A., Goor, Niederlande Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven, Belgien Verwalter, Family Backed Real Estate NV, Antwerpen, Belgien Verwalter Sebiog-Invest BV, Brecht, Antwerpen, Belgien
Bridget Woods Verwalterin Quintel Intelligence Ltd., London, Großbritannien Verwalterin lagree Ltd., Giv'atayim, Israel Verwalterin Roby Al Ltd., Leeds, Großbritannien
Paul Decraemer Verwalter, Seelution AB, Göteborg, Schweden Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven, Belgien Verwalter, ABO-Group Enviroment NV, Gent, Belgien

Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 79 (VJ: TEUR 84). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie Mitglieder TEUR 18, für den Vorsitzenden jedoch TEUR 27 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Darüber hinaus wurden Sitzungsgelder von TEUR 0,5 pro Sitzung und Reisekostenerstattungen gezahlt.

scroll

Name in TEUR (gerundet) Vorsitzender Stellv. Vorsitz bzw. Mitglied Sitzungsgelder Reisekosten Gesamt
Joris De Meester 27 5 32
im Vorjahr 27 7 2 36
Bridget Woods 18 5 23
im Vorjahr 18 7 2 27
Paul Decraemer 18 5 1 24
im Vorjahr 18 7 1 25
Gesamt 27 36 15 1 79
Gesamt im Vorjahr 27 36 22 5 88

F. STIMMRECHTSMITTEILUNGEN

Die Stimmrechte teilen sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 im Wesentlichen wie folgt auf:

scroll

Aktionär Anteil
Librae Holdings Ltd. 10,1%
Rodolphe de Spoelberch 7,3%
Vlaamse Energieholding CVBA 5,8%
Distri Beheer 21 Comm VA 5,4%
Steven De Proost 3,2%
DVP Invest BVBA 4,1%
XIX Invest NV 4,0%
Gesamt 39,9%

Erklärung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG:

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dem Unternehmen mitgeteilt worden sind.

Im Geschäftsjahr 2019 gingen der 7C Solarparken AG folgende Mitteilungen zu:

Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.02.2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 13.02.2019 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,99 % (das entspricht 53.394.083 Stimmrechten) betrug;
Die Sufina BVBA, Waregem, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.06.2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 27.06.2019 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,82 % (das entspricht 1.658.325 Stimmrechten) betrug;
Die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.06.2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 27.06.2019 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 3,68 % (das entspricht 2.160.000 Stimmrechten) betrug;
Die Vlaamse Energieholding CVBA, Gent, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.07.2019 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der 7C Solarparken AG, Bayreuth, Deutschland am 27.06.2019 die Schwelle von 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,82 % (das entspricht 3.423.132 Stimmrechten) betrug.

G. GENEHMIGTES KAPITAL 2018

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 01. Juni 2018 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.05.2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 23.395.912,00 durch Ausgabe von bis zu 23.395.912 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Während des Berichtszeitraums hat der Vorstand diese Ermächtigung im Juni und November ausgeübt, um das Grundkapital mit EUR 6.602.258,00 durch Ausgabe von 6.602.258 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital 2018 bis zu seiner Aufhebung noch EUR 16.793.654,00. Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 07. Juni 2019 hat das genehmigte Kapital 2018 aufgehoben.

H. GENEHMIGTES KAPITAL 2019

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 07. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 06.06.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 26.697.041,00 durch Ausgabe von bis zu 26.697.041 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien einmal oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Ein solcher Ausschluss ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Während des Berichtszeitraums hat der Vorstand diese Ermächtigung im Juni und Dezember ausgeübt, um das Grundkapital mit EUR 7.962.358,00 durch Ausgabe von 7.962.358 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital 2019 bis zum Ende des Geschäftsjahres noch EUR 18.734.683,00.

I. BEDINGTES KAPITAL 2016

Die Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu 20.000.000,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Bis zum Ende des Berichtszeitraums wurden 23.521 Aktien durch eine Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 aus dem bedingten Kapital 2016 geschaffen. Das bedingte Kapital beläuft sich damit am Jahresende auf EUR 19.976.479,00.

Während des Berichtzeitraums gab es keine Veränderungen des bedingten Kapitals 2016.

NACHTRAGSBERICHT

Im Erstellungszeitraum des Jahresabschlusses der 7C Solarparken AG wurde Deutschland von der Corona Virus Pandemie stark getroffen. Dabei wurde die wirtschaftliche Aktivität in vielen Sektoren beschränkt. Die Pandemie wirkte sich im Erstellungszeitraum auf verschiedene Art und Weise auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft aus. Am Tag der Veröffentlichung des Jahresabschlusses hat die Pandemie bzw. ihre Folgen noch keinen wesentlichen Einfluss auf die Leistungskennzahlen der Gesellschaft ausgeübt. Die sich abzuleitenden Risiken der Pandemie können jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden. Die vom Vorstand bereits im Erstellungszeitraum identifizierten Risiken wurden im Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichtes erläutert. Weiterhin wurden bereits einzelne Risiken auch im Prognosebericht des zusammengefassten Lageberichtes berücksichtigt, was in diesem Bericht auch näher beschrieben ist. Über die tatsächlichen Folgen auf die Kennzahlen des Konzerns wird der Vorstand im Laufe des Jahres 2020 näher berichten.

Im März 2020 hat die 7C Solarparken AG ein weiteres Schuldscheindarlehen mit einem Nennbetrag in Höhe von EUR 11,5 Mio. zu einem fixierten Zins von 1,8% am Kapitalmarkt begeben. Das Schuldscheindarlehen erstreckt sich über 5 Jahre und wird am Ende der Laufzeit zurückbezahlt. Die neue Liquidität kann als Eigenmittel in neuen Projekten eingesetzt werden und ist Teil des strategischen Geschäftsplans 2020-22.

1.5 ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Die gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird, wurde durch Veröffentlichung auf der Homepage abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht.

1.6 KONZERNVERHÄLTNISSE

Die 7C Solarparken AG ist das Mutterunternehmen des 7C Solarparken Konzerns und stellt einen Konzernabschluss nach IFRS auf, der im Bundesanzeiger offengelegt wird bzw. ist.

Bayreuth, 8. April 2020

Steven De Proost

Vorstandvorsitzender, CEO

Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO

WEITERE INFORMATIONEN

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind."

Bayreuth, 8. April 2020

Steven De Proost, Vorstandvorsitzender, CEO

Koen Boriau, Finanzvorstand, CFO

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

An die 7C Solarparken AG, Bayreuth

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der 7C Solarparken AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der 7C Solarparken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt "Weitere gesetzliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts enthaltene "Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 315d, 289f HGB" haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung im zusammengefassten Lagebericht.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:

Darstellung und Bewertung des Finanzanlagevermögens
Darstellung und Bewertung von Forderungen verbundener Unternehmen

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1.) Sachverhalt und Problemstellung
2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
3.) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

A. Darstellung und Bewertung des Finanzanlagevermögens

1.) Im Jahresabschluss werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagevermögen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 36.642 ausgewiesen. Vor diesem Hintergrund und der aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen möglicher Wertminderungen der Finanzanlagen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 7C Solarparken AG sowie aufgrund der Vielzahl der Tochtergesellschaften und der Komplexität der Bewertung war die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden jährlich in einem zweistufigen Verfahren einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf aufgrund dauerhafter Wertminderung zu ermitteln. Der Werthaltigkeitstest erfolgt auf Ebene der einzelnen Solaranlage, welche den zentralen Geschäftsgegenstand der jeweiligen Finanzanlage darstellt. Mehrere Anlagen, die von einer rechtlichen Einheilt gehalten werden, werden anschließend zusammen betrachtet. Zu diesem Zweck ermittelt die 7C Solarparken AG zunächst einen Impairment Indikator, "EBITDA Yield", als Anhaltspunkt für eine mögliche, durch eine nachhaltige Ertragsschwäche der jeweiligen Anlage und damit des verbundenen Unternehmens bedingte dauerhafte Wertminderung. Unterschreitet der Indikator einen festgelegten Referenzwert, wird die für jedes verbundene Unternehmen vorliegende Ertragsplanung einer detaillierten Betrachtung unterzogen und ein Ertragswert ermittelt. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelzuflüsse nach Beendigung der gesetzlich garantierten Einspeisevergütung einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet.

2.) Im Rahmen unserer Prüfung der Bewertung des Finanzanlagevermögens haben wir unter anderem das methodische Vorgehen des Wertminderungstestes (Ermittlung des Impairment-Indikators "EBITDA Yield") sowie die Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsströme geprüft. Dabei haben wir die der Ermittlung des EBITDA Yield zugrundeliegenden Daten sowie die herangezogenen von der Gesellschaft ermittelten Referenzwerte plausibilisiert. Für Anlagen, für die ein detaillierter Impairmenttest durchzuführen war, haben wir sodann die Parameter zur Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse (i.w. Leistungsvolumen der Anlage, angenommene Sonneneinstrahlung, Einspeisevergütung, Kapitalkosten) plausibilisiert und das Ergebnis rechnerisch nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Impairment-Indikatoren bzw. die Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung des Finanzanlagevermögens zu überprüfen. Die zugrundeliegenden Daten und Parameter stellen aus unserer Sicht insgesamt eine sachgerechte Grundlage zur Identifizierung eines Wertberichtigungsbedarfs dar.

3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Finanzanlagen sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" enthalten.

B. Darstellung und Bewertung der Forderungen verbundener Unternehmen

1.) Im Jahresabschluss werden unter dem Bilanzposten "Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände" Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 105.087 ausgewiesen. Dies sind 60,9 % der Bilanzsumme. Damit stellen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen einen wesentlichen Bestandteil des Gesamtvermögens dar. Die Einschätzung hinsichtlich der Bonität der verbundenen Unternehmen sowie einer umfassenden Berücksichtigung der damit zusammenhängenden Beurteilung der wirtschaftlichen Entwicklung der verbundenen Unternehmen, die in weiten Teilen ermessensbehaftet ist, kommt damit eine erhebliche Bedeutung im Rahmen der Bewertung der Forderungen gegen verbundenen Unternehmen und somit zugleich eine erhebliche Bedeutung im Jahresabschluss der 7C Solarparken AG zu. Aus unserer Sicht ist dieser Sachverhalt von besonderer Bedeutung für die Prüfung.

2.) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst den Prozess der Überprüfung der Saldenidentität und anschließend durch aussagebezogene Prüfungshandlungen die Übereinstimmung der ausgewiesenen Forderungen mit den korrespondierenden Verbindlichkeiten der jeweiligen verbundenen Unternehmen abgestimmt. Zudem haben wir die, auf der Unternehmensplanung der jeweiligen Tochtergesellschaft basierenden Bonitätseinschätzung nachvollzogen und die zugrundeliegende Planung sowie die Annahmen dieser Planung einer kritischen Würdigung unterzogen. Nach prüferischem Ermessen haben wir zudem die Identifikation potenziell risikobehafteter Forderungen nachvollzogen. Die Prozesse und getroffenen Annahmen zur Bewertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen halten wir für angemessen.

3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den Bericht des Vorstands,
den Bericht des Aufsichtsrats,
die Erklärung zur Unternehmensführung,
die Erklärung zum Corporate Governance Codex,
die Versicherung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutsche Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 7. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 18. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Abschlussprüfer der 7C Solarparken AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Andrea Meyer.

Nürnberg, 8. April 2020

**Baker Tilly GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer

Meyer, Wirtschaftsprüferin

DISCLAIMER

Der vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstands der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunftsbezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG bzw. des Konzerns anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.