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Leifheit AG

Annual Report Apr 29, 2020

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Annual Report

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Leifheit Aktiengesellschaft

Nassau/Lahn

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Jahr 2019 war geprägt von tiefgreifenden Veränderungen sowohl personell im Aufsichtsrat und im Vorstand, aber vor allem auch durch die strategische Neuausrichtung des Unternehmens insgesamt. Dieser Neuanfang war notwendig, um das Unternehmen wieder auf einen organischen Wachstumspfad zurückzuführen und gleichzeitig die Margen- und Ergebniserosion der letzten Jahre zu stoppen.

Der Aufsichtsrat hat die zurückliegenden Monate daher intensiv genutzt, um das Unternehmen in vertrauensvoller Diskussion mit dem Vorstand strategisch zukunftsweisend neu aufzustellen. Im Vordergrund stand dabei insbesondere die Fokussierung des gesamten Unternehmens auf den höchstmöglichen Kundennutzen, die Innovation, die Vertriebseffizienz, die Kommunikation, die Preis- und Konditionenpolitik, die Verringerung von Komplexität und die Optimierung aller Kostenstrukturen. Der Vorstand hat diese Neuausrichtung in seinem Konzept "Scaling up Success" zusammengefasst und mit der erfolgreichen Umsetzung begonnen.

Nachfolgend möchte ich Sie über die Arbeit des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2019 im Detail informieren:

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand konstruktiv sowie mit kritischem Rat begleitet und sämtliche Aufgaben wahrgenommen, die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung zukommen. Er wurde vom Vorstand stets zeitnah und ausführlich über Geschäftsentwicklung, strategische Maßnahmen, Unternehmensplanung und zustimmungspflichtige Geschäfte informiert. In allen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig eingebunden. Alle Beschlüsse fasste der Aufsichtsrat nach eingehender Prüfung und Erörterung der entsprechenden Entscheidungsvorlagen.

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstands sorgfältig und kontinuierlich kontrolliert sowie überwacht. Er bestätigt, dass der Vorstand in jeder Hinsicht rechtmäßig, ordnungsmäßig und wirtschaftlich gehandelt hat. Der Vorstand hat das Risikomanagementsystem in operativen, finanzwirtschaftlichen und juristischen Fragen genutzt und wurde dabei von den Ressorts Finanzen, Controlling und Recht/Revision unterstützt. Der Aufsichtsrat wurde regelmäßig und umfassend über Risiken und Chancen sowie über die Compliance unterrichtet. Das Vergütungssystem wird im Zusammenhang mit Abschluss und Verlängerung von Vorstandsverträgen regelmäßig im Aufsichtsrat besprochen und überprüft. Im Jahr 2018 wurde das Vergütungssystem des Vorstands grundlegend überarbeitet.

Im Geschäftsjahr 2019 tagte der Aufsichtsrat in sechs Präsenz- und zwei telefonischen Sitzungen. Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat nur an der Hälfte oder weniger der Sitzungen des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, denen es angehört, teilgenommen - mit Ausnahme von Frau Wärntges, die an einer Sitzung des Nominierungsausschusses vor ihrem Ausscheiden am 28. Februar 2019 nicht teilnehmen konnte.

Die Mitglieder des Vorstands haben an Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand darüber hinaus regelmäßig in persönlichem und telefonischem Kontakt mit dem Vorstand. Über die Ergebnisse dieser Gespräche informierte er die weiteren Mitglieder des Aufsichtsrats zeitnah. Die regelmäßig vorzunehmende Selbstevaluierung des Aufsichtsrats wurde 2018 durchgeführt und ergab, dass die Anforderungen an eine effiziente Arbeit erfüllt sind. Die nächste Effizienzprüfung wird der Aufsichtsrat im Jahr 2020 durchführen. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es im Berichtsjahr nicht gegeben.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat verschiedene Gespräche mit Aktionären geführt. Dabei stand die Nominierung der in der Hauptversammlung zur Wahl zu stellende Aufsichtsräten im Vordergrund, aber auch eine Situationsanalyse des Unternehmens.

Veränderungen in den Organen

der Leifheit AG

Aufsichtsrat

Mit Wirkung zum 28. Februar 2019 hat Frau Wärntges ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied niedergelegt; mit Wirkung zum 31. März 2019 haben Herr Zahn (Vorsitzender) und Herr Gritzuhn (stellvertretender Vorsitzender) ihre Aufsichtsratsämter niedergelegt.

Auf Antrag des Vorstands wurde Herr Dr. Günter Blaschke vom zuständigen Amtsgericht Montabaur mit Wirkung zum 1. April 2019 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Leifheit AG bestellt und am 2. April 2019 von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt.

Im Geschäftsjahr 2019 standen die turnusmäßigen Aufsichtsratswahlen an. Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden am 14. Mai 2019 gewählt. Es sind die Herren

• Joachim Barnert, Zuzenhausen, Leiter Betriebsinstandhaltung der Leifheit AG

• Thomas Standke, Scheidt, Werkzeugmacher der Leifheit AG

Herr Standke gehörte bereits dem letzten Aufsichtsrat an. Der bisherige Arbeitnehmervertreter, Herr Baldur Groß, ist mit Ablauf der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Anteilseigner wurden auf der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 gewählt:

• Dr. Günter Blaschke, Aufsichtsratsvorsitzender der WashTec AG (bis 14. Juli 2019), Vorstandsvorsitzender (CEO) der WashTec AG (vom 15. Juli 2019 bis 31. Dez. 2019)

• Georg Hesse, Vorstandsvorsitzender (CEO) der HolidayCheck Group AG

• Karsten Schmidt, selbstständiger Unternehmensberater

• Dr. Claus-O. Zacharias, selbstständiger Unternehmensberater

Aufsichtsrat und Vorstand der Leifheit AG danken den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihre Aufsichtsratstätigkeit und das große Engagement in dem Gremium.

Vorstand

Herr Henner Rinsche wurde vom Aufsichtsrat zum Vorstandsvorsitzenden (CEO) bestellt und hat sein Amt am 1. Juni 2019 angetreten.

Wichtige Sitzungsthemen

Gegenstand regelmäßiger Beratung in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung des Konzerns und der Segmente, die Finanzlage, die wesentlichen Beteiligungen, die strategische Ausrichtung des Unternehmens, mögliche Akquisitionen sowie die Risikolage.

Die Aufsichtsratssitzung am 18. März 2019 beschloss über die Zuwahl von Herrn Hesse in den Nominierungsausschuss und in den Prüfungsausschuss.

In der Sitzung am 25. März 2019 befasste sich der Aufsichtsrat in Anwesenheit des Abschlussprüfers intensiv mit der Erörterung und der Prüfung des Konzern- und des Jahresabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und des Leifheit-Konzerns, mit der Erörterung und der Beschlussfassung über den Bericht des Aufsichtsrats sowie über die Tagesordnung für die Hauptversammlung am 29. Mai 2019.

Im Anschluss an die Hauptversammlung am 29. Mai 2019 fand die konstituierende Sitzung des neuen Aufsichtsrats statt, die Ausschüsse wurden besetzt, die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand geregelt sowie der Sitzungsplan und die Schwerpunktthemen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse verabschiedet.

In der Aufsichtsratssitzung am 21. Juni 2019 wurde über Vorstandspersonalien und die Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sowie über die Führungskultur und das Leitbild beraten.

Schwerpunkte der Sitzung des Aufsichtsrats am 1. August 2019 waren die Berichte aus allen Ausschüssen, Terminplanungen, der Corporate Governance Kodex sowie Personalia.

In der Sitzung am 20. September 2019 wurden der Stand strategischer Projekte sowie die Nachfolgeregelung im Management besprochen. Daneben befasste sich der Aufsichtsrat mit Top-Kunden und Prokuren.

In der telefonischen Sitzung vom 4. November 2019 standen die Quartalsmitteilung, die Beschlussfassung über die Verkleinerung des Vorstands auf zwei Mitglieder und die Anpassung des Geschäftsverteilungsplans des Vorstands im Fokus.

Schwerpunkte der Sitzung des Aufsichtsrats am 13. Dezember 2019 waren die Genehmigung der Budgetplanung 2020 sowie die Logistikstrategie. Darüber hinaus wurde die Corporate Governance Entsprechenserklärung verabschiedet.

Weitere verschiedene Themen wurden außerhalb von Aufsichtsratssitzungen im Umlaufverfahren behandelt und beschlossen.

Arbeit der Ausschüsse

Neben den bisherigen Prüfungs-, Personal- und Nominierungsausschüssen hat der seit 29. Mai 2019 amtierende Aufsichtsrat zwei weitere Ausschüsse gebildet: den Vertriebs-/Marketingausschuss sowie den Sortiments- / Innovationsausschuss.

Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) tagte sechsmal im Geschäftsjahr 2019, um sich mit der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie der Compliance zu befassen. Des Weiteren legte der Prüfungsausschuss eine Empfehlung für die Wahl des Abschlussprüfers vor, überwachte dessen Unabhängigkeit und erteilte den Prüfungsauftrag an den Abschlussprüfer, bestimmte Prüfungsschwerpunkte und vereinbarte sein Honorar. Der Vorstand und der Ressortleiter Finanzen waren bei den Sitzungen des Prüfungsausschusses anwesend und stellten ausführlich die Jahresabschlüsse und alle zu veröffentlichenden Berichte vor, erläuterten diese und beantworteten die Fragen der Ausschussmitglieder. Des Weiteren wurden das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem erörtert sowie die Ergebnisse der internen Revisionen vorgestellt und besprochen. Auch die Abschlussprüfer waren bei zwei Sitzungen anwesend und berichteten ausführlich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben haben. Die jeweiligen Abschlüsse wurden dabei vom Finanzvorstand vorgestellt, erläutert und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

Im Personalausschuss werden die Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder einschließlich der Vergütung sowie das Vergütungssystem behandelt. Der Personalausschuss tagte viermal im Geschäftsjahr 2019 und befasste sich intensiv mit der Nachfolgeplanung im Vorstand und mit dem Vergütungssystem des Vorstands. Dabei standen die Neubesetzung des Vorstandsvorsitzenden und das Ausscheiden des Finanzvorstands im Fokus.

Zu den Aufgaben des Nominierungsausschusses zählt die Suche und Auswahl geeigneter Aufsichtsratskandidaten für Wahlvorschläge an die Hauptversammlung. Hierzu fanden im Geschäftsjahr 2019 zwei Sitzungen des Nominierungsausschusses statt. Der Nominierungsausschuss der Leifheit AG wurde im ersten Quartal 2019 durch das Ausscheiden von Frau Wärntges und der Herren Zahn und Gritzuhn beschlussunfähig und war daher nicht in der Lage, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten zu benennen. Der Aufsichtsrat hatte daher seine Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratskandidaten im April 2019 ohne vorausgehende Empfehlungen des Nominierungsausschusses beschlossen.

Der Vertriebs-/Marketingausschuss kam im Geschäftsjahr 2019 zweimal zusammen und befasste sich mit der Vertriebsplanung, der Marketingstrategie, dem Marketingbudget sowie der Konditions- und Pricing-Strategie.

Der Sortiments-/Innovationsausschuss kam im Geschäftsjahr 2019 zweimal zusammen und befasste sich mit der Innovationsstrategie sowie der aktuellen Innovationspipeline.

Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss des Leifheit-Konzerns und der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019, die gemäß § 315e HGB auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt sind, sowie der Jahresabschluss der Leifheit AG für das Geschäftsjahr 2019, der nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt ist, wurden von dem Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab - wie aus den Prüfungsberichten hervorgeht - keinen Anlass zur Beanstandung.

Die Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns wurden allen Aufsichtsratsmitgliedern ausgehändigt. Die Jahresabschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte wurden in der Sitzung des Prüfungsausschusses vom 23. März 2020 unter besonderer Berücksichtigung der festgelegten Prüfungsschwerpunkte umfassend erörtert. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 24. März 2020 haben der Prüfungsausschuss und dessen Vorsitzender den Aufsichtsratsmitgliedern eingehend berichtet.

Die Abschlussprüfer nahmen an den Sitzungen teil und berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung. Sie informierten ferner über ihre Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagement, bezogen auf den Rechnungslegungsprozess, und haben festgestellt, dass der Vorstand ein angemessenes Informations- und Überwachungssystem eingerichtet hat, das geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Der Bestätigungsvermerk wurde mit den Abschlussprüfern besprochen. Hierbei waren die bedeutsamsten Prüfungssachverhalte im Konzernabschluss die Werthaltigkeit der Markenrechte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Soehnle, die Vollständigkeit der Verbindlichkeiten aus Kundenkonditionen sowie die Realisierung und Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse. Der Abschlussprüfer bestätigte, dass in allen drei besonders wichtigen Prüfungssachverhalten die Vorgehensweise, die Bilanzierung und die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter sachgerecht und im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen sind.

Die Abschlussprüfer standen für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat prüfte und billigte zudem den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht (Nachhaltigkeitsbericht).

Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts sowie auf Basis des Berichts und der Empfehlungen des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfungen keine Einwände. Der Aufsichtsrat hat sowohl den Jahresabschluss als auch den Konzernabschluss am 25. März 2020 gebilligt; damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat geprüft.

Der Aufsichtsrat dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Konzerns, dem Vorstand sowie den Belegschaftsvertretern für ihren engagierten Einsatz und die geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Ebenfalls danken wir unseren Kunden und Aktionären für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung.

Nassau / Buchloe, 25. März 2020

Der Aufsichtsrat

Dr. Günter Blaschke, Vorsitzender

Corporate Governance Bericht

Vorstand und Aufsichtsrat berichten nachfolgend gemäß Ziffer 3.10 des DCGK über die Corporate Governance bei Leifheit für das Geschäftsjahr 2019.

Für uns sind eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, effiziente interne und externe Kontrollmechanismen und eine hohe Transparenz in der Unternehmenskommunikation von zentraler Bedeutung. Auf diese Weise wollen wir das Vertrauen der Anleger, Kunden, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in unser Unternehmen dauerhaft festigen.

Wir messen der Corporate Governance einen hohen Stellenwert bei und orientieren uns an den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Dieser stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.

Die Leifheit AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland. Den Gestaltungsrahmen für die Corporate Governance geben neben dem DCGK das deutsche Recht, insbesondere das Aktien- und Kapitalmarktrecht, sowie die Satzung der Leifheit AG vor.

Kodexempfehlungen weitgehend umgesetzt

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr mit den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 7. Februar 2017 auseinandergesetzt und auf Basis dieser Beratungen zuletzt im Dezember 2019 die Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG aktualisiert. Die Leifheit AG wendet weitgehend die Empfehlungen der Regierungskommission an. Alle bisher abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf der Homepage des Unternehmens corporate-governance.leifheit-group.com öffentlich zugänglich.

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der Leifheit AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, in der satzungsgemäß der Vorsitzende des Aufsichtsrats den Vorsitz führt. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Jede Aktie repräsentiert dabei ein Stimmrecht.

Die Einberufung der Hauptversammlung mit den anstehenden Tagesordnungspunkten und die Erläuterung der Teilnahmebedingungen werden gemäß den Bestimmungen von Gesetz und Satzung bekannt gemacht.

Die Anteilseigner können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl bzw. durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, ihre Stimmen - ohne Bevollmächtigung eines Vertreters - per Briefwahl abzugeben. Die Stimmweisungen können postalisch, per Telefax, per E-Mail oder über einen Onlineservice erfolgen. Für Fragen zur Anmeldung, zur Stimmrechtsvertretung und zur Briefwahl stehen Mitarbeiter unserer Hauptversammlungshotline zur Verfügung.

Auf unserer Homepage hv.leifheit-group.com befinden sich alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie zusätzlich Links zum Onlineservice und zur Liveübertragung des öffentlichen Teils der Versammlung. Unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung veröffentlichen wir dort auch die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Als deutsche Aktiengesellschaft verfügt die Leifheit AG über drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Deren Aufgaben und Befugnisse ergeben sich insbesondere aus dem Aktiengesetz und der Satzung.

Das deutsche Aktienrecht sieht eine klare personelle Trennung zwischen Führungs- und Kontrollorganen vor. Leitungsorgan ist der Vorstand, der vom Aufsichtsrat bei der Unternehmensführung überwacht und beraten wird.

Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG pflegen eine offene Kommunikation und enge Kooperation. Geschäfte und Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung sind, werden in enger Abstimmung des Vorstands mit dem Aufsichtsrat abgewickelt. Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats sind in der Satzung der Leifheit AG geregelt.

Durch ein systematisches internes Kontroll- und Risikomanagement werden Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und überwacht. Über die bestehenden Risiken und deren Entwicklung berichtet der Vorstand in regelmäßigen Abständen dem Aufsichtsrat.

Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen ist ausführlich in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben, die auf unserer Homepage öffentlich zugänglich ist.

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben hat Leifheit für die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (sogenannte D&O-Versicherung) mit einem angemessenen Selbstbehalt gemäß § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG bzw. gemäß dem DCGK abgeschlossen.

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Grundzüge des Vergütungssystems für den Vorstand sowie die Bestandteile der Aufsichtsratsvergütung werden ausführlich im Vergütungsbericht beschrieben. Er ist Teil des geprüften zusammengefassten Lageberichts der Leifheit Aktiengesellschaft und des Konzerns.

Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat

Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf.

Kein Vorstandsmitglied nimmt derzeit Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahr. Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine angabepflichtigen Beziehungen zu oder Geschäfte mit Mitgliedern von Vorstand bzw. Aufsichtsrat.

Zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtsjahr keine Berater- oder sonstigen Dienstleistungs- und Werkverträge. Die von den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern wahrgenommenen Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten bzw. vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen können dem Kapitel "Organe" des Jahresabschlusses entnommen werden.

Compliance

Mit unserem Compliance Managementsystem als konzernweiter Maßnahme stellen wir das Einhalten von Gesetzen und Regeln (Compliance), das Beachten anerkannter Standards und Empfehlungen sowie eigener Leitlinien sicher. Die Wirksamkeit ist für Leifheit wesentliches Grundprinzip und gleichzeitig das Ziel für wirtschaftlich verantwortliches Handeln.

Wir orientieren uns insbesondere am Deutschen Corporate Governance Kodex und an unternehmensinternen Leitlinien wie dem Leifheit Kompetenzmodell, dem Leifheit Code of Conduct, der Kartellrecht Compliance Richtlinie, der Insiderrichtlinie sowie unseren Anforderungen an unsere Lieferanten.

Vorstand und Management von Leifheit bekennen sich zu Compliance als Führungsaufgabe. Die Grundsätze des Compliance Managementsystems und der Verhaltensstandards sind seit Jahren etabliert und im Unternehmensalltag umgesetzt. Weitergehende Informationen sind auf unserer Homepage zu finden unternehmensfuehrung.leifheit-group.com.

Angemessenes Kontroll- und Risikomanagement

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken gehört zur Corporate Governance bei Leifheit. Für eine professionelle Unternehmensführung ist ein kontinuierliches und systematisches Management der unternehmerischen Risiken von grundsätzlicher Bedeutung. Es trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und durch Maßnahmen zu steuern. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Im Prüfungsausschuss werden die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses sowie die Wirksamkeit des internen Kontroll-, Risikomanagement- und internen Revisionssystems wie auch die Abschlussprüfung und die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers regelmäßig behandelt.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat gemäß Ziffer 5.4.1 DCGK konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium (Diversitätskonzept) erarbeitet. Die Umsetzung ist nicht vollständig erfolgt. Details dazu sind der Erklärung zur Unternehmensführung auf der Homepage zu entnehmen unternehmensfuehrung.leifheit-group.com.

Alle im Geschäftsjahr 2019 amtierenden Aktionärsvertreter - Dr. Günter Blaschke, Ulli Gritzuhn, Georg Hesse, Karsten Schmidt, Sonja Wärntges, Dr. Claus-O. Zacharias und Helmut Zahn - sind unabhängige Aufsichtsratsmitglieder im Sinne von Ziffer 5.4.2 des DCGK.

Transparenz zugunsten von Aktionären und Öffentlichkeit

Um größtmögliche Transparenz und gleiche Chancen zu gewährleisten, haben wir es uns zum Ziel gesetzt, alle unsere Zielgruppen umfassend, zeitnah und gleichberechtigt zu informieren. Zu diesem Zweck finden Interessierte wesentliche wiederkehrende Termine in unserem Finanzkalender, der im Jahresfinanzbericht, in unseren Quartalsmitteilungen und Halbjahresfinanzberichten sowie auf der Homepage ir.leifheit-group.com veröffentlicht ist.

Wir informieren zeitnah und regelmäßig über die Strategie, die Lage des Konzerns, alle wesentlichen geschäftlichen Veränderungen und über die Geschäftsentwicklung sowie über die Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens in den Quartalsmitteilungen, dem Halbjahresfinanzbericht und ausführlich im Jahresfinanzbericht. Diese Berichte werden ebenfalls in englischer Sprache auf unserer Homepage veröffentlicht.

Durch Investor-Relations-Tätigkeiten, zu denen beispielsweise Kapitalmarktkonferenzen gehören, stehen Vorstand und Investor-Relations-Abteilung regelmäßig in Kontakt mit Privatanlegern und institutionellen Investoren. Weitere Informationen zu unseren Kapitalmarktaktivitäten finden Sie im Kapitel "Die Leifheit-Aktie" des Jahresfinanzberichts.

Auf unserer Homepage veröffentlichen wir zudem sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen sowie Präsentationen zu Presse- und Analystenkonferenzen ebenso wie zur Hauptversammlung.

Wertpapiergeschäfte sowie Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Nach Art. 19 Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen gesetzlich verpflichtet, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien der Leifheit AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente offenzulegen, wenn der Wert der Geschäfte, die sie innerhalb eines Kalenderjahres getätigt haben, die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Zugegangene Meldungen werden auf der Homepage veröffentlicht.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Als börsennotiertes Unternehmen hat die Leifheit AG ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Diese sind auch Grundlage für den Halbjahresfinanzbericht.

Der auch für die Dividendenzahlung maßgebliche Jahresabschluss der Leifheit AG wird nach den Vorschriften des HGB sowie des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Der Lagebericht der Leifheit Aktiengesellschaft und der Konzernlagebericht wurden gemäß den §§ 315 Abs. 5 und 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst.

Mit den Wirtschaftsprüfern wurde vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet wird, soweit diese nicht umgehend beseitigt werden.

Der Abschlussprüfer soll ferner unverzüglich über alle für die Aufgabe des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Außerdem hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. dies im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung zum DCGK ergeben.

Die Hauptversammlung am 29. Mai 2019 folgte dem Vorschlag des Aufsichtsrats nach den Empfehlungen des Prüfungsausschusses und wählte die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019. KPMG ist seit dem Geschäftsjahr 2016 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Leifheit AG. Die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer sind Sebastian Hargarten (seit dem Geschäftsjahr 2017) und Sven Eifert (seit dem Geschäftsjahr 2019). Die gesetzlichen Vorgaben und Rotationsverpflichtungen aus den §§ 319 und 319a HGB werden erfüllt.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f / § 315d HGB umfasst die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, die Erklärung zu den festgelegten Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die Beschreibung des Diversitätskonzepts. Sie ist auf unserer Homepage öffentlich zugänglich unternehmensfuehrung.leifheit-group.com.

Zusammengefasster Lagebericht

Grundlagen des Konzerns

Der Leifheit-Konzern ist einer der führenden europäischen Markenanbieter von Haushaltsartikeln. Das Unternehmen steht für hochwertige und innovative Produkte und Lösungen, die das tägliche Leben zuhause leichter und bequemer machen.

Als börsennotiertes Unternehmen hat die Leifheit Aktiengesellschaft (Leifheit AG) ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Der Lagebericht der Leifheit AG und der Konzernlagebericht wurden gemäß den §§ 315 Abs. 5 und 298 Abs. 2 HGB zusammengefasst. Soweit nicht anders vermerkt, beziehen sich die folgenden Angaben gleichermaßen auf die Leifheit AG und auf den Leifheit-Konzern. Die Besonderheiten der Leifheit AG sind im Kapitel "Erläuterungen zum Jahresabschluss der Leifheit Aktiengesellschaft (HGB)" enthalten.

Geschäftstätigkeit und Geschäftsfelder

Es wird zwischen folgenden berichtspflichtigen Segmenten (im Folgenden kurz Segment) unterschieden:

• dem Segment Household, in dem wir die Marke Leifheit und Produkte aus den Kategorien Reinigen, Wäschepflege und Küche vertreiben,

• dem Segment Wellbeing mit der Marke Soehnle und einem Sortiment an Waagen, Gesundheitsprodukten und Raumluftaufbereitern sowie

• dem Segment Private Label mit den französischen Tochterunternehmen Birambeau und Herby, das speziell für Handelsmarken erstellte Küchen- bzw. Wäschepflegeprodukte umfasst.

Unser Kerngeschäft bilden die Segmente Household und Wellbeing ab. Hier vertreiben wir vorwiegend Markenprodukte, die sich durch eine hochwertige Verarbeitungsqualität in Verbindung mit einem besonderen Verbrauchernutzen auszeichnen. Wir bieten diese Produkte im mittleren bis gehobenen Preissegment an und sind damit auf internationalen Märkten präsent. In den Segmenten Household und Wellbeing betreiben wir eine konsequente Markenführung und entwickeln durch systematische Innovations- und Markteinführungsprozesse unser Produktsortiment weiter.

Das Private-Label-Segment umfasst Produktsortimente der französischen Tochterunternehmen Birambeau und Herby aus den Kategorien Küche und Wäschepflege, die vorwiegend als Handelsmarken in mittlerer Preislage angeboten werden. Das Segment ist stark auf einzelne Märkte und Kunden fokussiert. Dabei ist Frankreich der bedeutendste Markt.

Berichtspflichtige Segmente

Eine Grafik

Märkte und Marktpositionen

Der Leifheit-Konzern verkauft seine Produkte in mehr als 80 Ländern weltweit. Die wichtigsten Absatzmärkte sind unser Heimatmarkt Deutschland mit einem Anteil von rund 40 Prozent der Umsatzerlöse und die Länder Zentraleuropas mit einem Anteil von etwa 43 Prozent. Zur Vertriebsregion Zentraleuropa gehören zum Beispiel die Niederlande, Frankreich und Österreich. Rund 13 Prozent der Umsatzerlöse erzielten wir im Berichtsjahr in osteuropäischen Wachstumsmärkten wie der Tschechischen Republik, Polen und der Slowakei.

Unsere Vertriebs- und Marketingaktivitäten konzentrieren wir auf die europäischen Zielmärkte. Ergänzend haben wir im Berichtsjahr unsere Vertriebsaktivitäten im Asien-Pazifik-Raum intensiviert. In anderen Regionen außerhalb Europas, beispielsweise in den USA und im Mittleren Osten, vertreiben wir unsere Produkte vor allem über Distributoren und sind darüber hinaus mit Spotgeschäften aktiv, wenn sich entsprechende Marktchancen bieten. Die außereuropäischen Märkte stehen aktuell für etwa 4 Prozent der Konzernumsatzerlöse.

Wir vertreiben unsere Produkte dort, wo der Konsument sie kaufen möchte, und sind in allen relevanten Absatzkanälen vertreten - stationär und online. Stärkster Vertriebskanal des Leifheit-Konzerns mit einem Anteil von rund 29 Prozent der Umsatzerlöse sind SB-Warenhäuser. In Baumärkten erzielen wir etwa 17 Prozent und im traditionellen Groß- und Einzelhandel rund 11 Prozent der Konzernumsatzerlöse. Der Anteil des modernen Distanzhandels (E-Commerce) am Konzernumsatz lag im Jahr 2019 bei etwa 16 Prozent.

Über unsere drei Segmente hinweg konzentrieren wir uns auf unsere Kernkompetenzen in den Produktkategorien Reinigen, Wäschepflege, Küche und Wellbeing.

Größte Produktkategorie mit einem Umsatzanteil von rund 41 Prozent sind Produkte für die Wäschepflege. Mit Reinigungsprodukten erzielen wir 34 Prozent und mit Küchenprodukten etwa 16 Prozent der Konzernumsatzerlöse. Bei Reinigungsgeräten, insbesondere bei den sogenannten Flachwischsystemen, gehört Leifheit zu den führenden Anbietern in Deutschland und in vielen europäischen Märkten. Die Produktkategorie Wellbeing umfasst die Produkte der Marke Soehnle und steht für rund 9 Prozent der Umsatzerlöse. Soehnle ist Marktführer für Personen- und Küchenwaagen in Deutschland. Hier halten wir einen Marktanteil von 39,2 Prozent bei Küchenwaagen und 27,0 Prozent bei Personenwaagen. Auch in anderen europäischen Ländern gehört Soehnle zu den führenden Anbietern.

Die Entwicklung und das Ergebnis unserer unternehmerischen Aktivitäten werden auch von externen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören vor allem die Entwicklung der relevanten Fremdwährungen im Vergleich zum Euro und die Witterungsbedingungen im Saisongeschäft mit Wäschespinnen. Der Leifheit-Konzern zählt eher zum nichtzyklischen Konsumgütersektor. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung, die ökonomischen Rahmenbedingungen in unseren Kernmärkten und das Konsumklima beeinflussen unser Geschäft damit weniger stark als den Sektor der zyklischen Konsumgüter.

Veränderungen der Konzernstrukturen

Veränderungen im Konsolidierungskreis sowie wesentliche Änderungen der organisatorischen Struktur oder des Geschäftsmodells fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

Wesentliche Veränderungen seit dem Ende des Berichtszeitraums

Die Ausbreitung des Coronavirus ist im Jahr 2020 ein Faktor mit noch nicht abschätzbaren Folgen für die Konjunktur insgesamt und die Geschäftstätigkeit des Leifheit-Konzerns selbst. Der größte Teil unserer Produkte wird an den europäischen Standorten des Konzerns hergestellt. Dabei überwacht das Unternehmen kontinuierlich den Vorrat an Rohstoffen und Halbteilen, um die Produktion zu gewährleisten. Ergänzend setzen wir auf ein Netzwerk von Partnern und Zulieferern in Europa und Asien. Zum Stand Mitte März 2020 ist der Leifheit-Konzern weder von massiven Lieferengpässen noch von Umsatzrückgängen betroffen.

Bei zukünftigen Umsatzeinbrüchen oder Standortschließungen im Geschäftsjahr 2020 bestünde grundsätzlich das Risiko eines Ergebnisrückgangs sowie eines Wertminderungsbedarfs insbesondere auf immaterielle Vermögenswerte.

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand vor den möglichen Auswirkungen der Coronakrise getroffen. Aufgrund der rasanten Entwicklung und dem damit verbundenen hohen Grad an Unsicherheit können die finanziellen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden.

Weitere Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Leifheit-Konzerns oder der Leifheit AG von besonderer Bedeutung wären, sind nach dem Ablauf des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Organisation, Unternehmensstruktur und Führungsverantwortung

Die Leifheit AG ist seit 1984 eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die Aktien der Leifheit AG sind für den Handel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und werden außerdem an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt (ISIN DE0006464506). Zum 31. Dezember 2019 lag die Marktkapitalisierung unter Berücksichtigung aller ausgegebenen Aktien bei rund 236 Mio. €. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 2857 eingetragen, Sitz und Verwaltung befinden sich bis heute am Ort der Gründung in Nassau/Lahn. Die wesentlichen Standorte der Leifheit AG in Deutschland sind Nassau (Vertrieb, Verwaltung und Produktion) und Zuzenhausen (Logistik). Daneben bestehen im Ausland rechtlich nicht selbstständige Vertriebsniederlassungen in Brescia, Italien (Gründung 1982), sowie in Aartselaar, Belgien (Gründung 1987).

Die Leifheit AG besitzt 14 direkte oder indirekte Tochterunternehmen. Die wesentlichen - teilweise indirekten - Beteiligungen der Leifheit AG sind die Leifheit s.r.o. in der Tschechischen Republik (Produktion und Logistik), die Birambeau S.A.S. in Frankreich (Logistik und Vertrieb) sowie die Herby Industrie S.A.S. in Frankreich (Produktion, Logistik und Vertrieb).

Der Vorstand bestand zum Bilanzstichtag aus drei Mitgliedern. Der Vorstand legt die Strategie des Leifheit-Konzerns fest, verantwortet konzernweite Zentralfunktionen und steuert die Geschäftssegmente. Jedem Vorstandsmitglied obliegt die Verantwortung für mehrere Funktionen innerhalb des Leifheit-Konzerns. Die Geschäftsordnung für den Vorstand regelt die Zuständigkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder. Ihr persönliches Wissen um Produkte und Märkte, kunden- und länderspezifische Besonderheiten sowie das Fachwissen bezüglich zentraler Konzernfunktionen gewährleisten eine effiziente und professionelle Steuerung des Leifheit-Konzerns. Die Arbeit des Vorstands wird unterstützt durch 13 Bereichs- bzw. Ressortleiter.

Konzernstrategie

Seit über 60 Jahren sorgen wir mit unseren Produkten dafür, das tägliche Leben zuhause ein wenig einfacher und bequemer zu machen. Das ist unsere Mission. Im Fokus stehen dabei immer die Bedürfnisse der Konsumenten.

Für Leifheit bilden mehrere Faktoren das Fundament für die weitere Umsetzung der Unternehmensstrategie: Wir verfügen über Produkte mit hohem Verbrauchernutzen und exzellenter Qualität, die sich in hervorragenden Bewertungen widerspiegeln. Viele unserer Produkte werden regelmäßig Testsieger und mit sehr guten Ergebnissen von renommierten Instituten gewürdigt. Im Jahr 2019 erhielten Produkte aus dem Leifheit-Konzern mehr als 20 Auszeichnungen.

Gleichzeitig sind wir mit unseren beiden bekannten Marken Leifheit und Soehnle in vielen europäischen Märkten bereits gut positioniert. Ein weiterer wichtiger Faktor für Leifheit sind die Mitarbeiter. Sie tragen mit ihrem spezifischen Know-how und Engagement dazu bei, die Unternehmensziele zu erreichen.

Ausgezeichnete Produkte, starke Marken und hervorragende Mitarbeiter - diese vorhandenen Stärken wollen wir konsequenter skalieren, um nachhaltiges profitables Wachstum in der Zukunft zu sichern und gleichzeitig Mehrwert für den Verbraucher zu schaffen. Das bedeutet für uns: Scaling up Success.

Wir adressieren dabei vier strategische Handlungsfelder:

1. Verbraucher begeistern

2. Distribution ausbauen

3. Profitabilität steigern

4. Kultur gestalten

Verbraucher begeistern

Der Verbraucher steht im Mittelpunkt all unserer Aktivitäten. Ihm bieten wir Produkte, die das Leben zuhause einfacher und bequemer machen, in überzeugender, langlebiger Qualität, dazu erstklassigen Service und ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis. Um die Bekanntheit unserer Marken und Produkte beim Konsumenten deutlich zu stärken, investieren wir gezielt in getestete und skalierbare Verbraucherwerbung.

Distribution ausbauen

Unsere Vertriebsaktivitäten konzentrieren sich darauf, Distributionspotenziale im Vertrieb zu heben und zusätzliche Handelspartner im stationären und im Online-Handel zu gewinnen - national wie international. Unsere Investitionen in Verbraucher-
werbung und unsere gestärkten Marken helfen uns dabei. Zusätzlich fördern wir den Absatz unserer Handelspartner durch gemeinsame Marketingaktivitäten und Point-of-sale (POS)-Initiativen.

Profitabilität steigern

Wir fokussieren all unsere Aktivitäten auf nachhaltiges und profitables Wachstum und richten unsere Organisation danach aus. Gleichzeitig reduzieren wir die Komplexität und optimieren unsere Kostenstrukturen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Wir konzentrieren uns verstärkt auf unsere margenstärkeren Kernprodukte "Made in Europe". Mit einem fokussierten Ansatz für Innovationen richten wir darauf auch unsere Prozesse in Forschung und Entwicklung aus.

Kultur gestalten

Mitarbeiter sind die Basis des Erfolges. Sie tragen mit ihrem spezifischen Know-how und Engagement maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei. Daher wollen wir unsere Attraktivität als Arbeitgeber weiter ausbauen. Wir investieren in die persönliche und fachliche Entwicklung unserer Mitarbeiter und bieten ihnen Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung. Gleichzeitig wollen wir eine Unternehmenskultur schaffen, die von den Prinzipien "fun, friendly, fast and fearless" geprägt ist, in der wir also mit Freude, Schnelligkeit und Mut unsere Ziele verfolgen und danach unser Handeln ausrichten.

Finanzierungsstrategie

Vorrangiges Ziel unserer Finanzierungsstrategie ist die Erhaltung einer gesunden Kapitalstruktur. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine ausreichende Eigenkapitalausstattung von mindestens 30 Prozent, um das Vertrauen von Investoren, Banken, Lieferanten, Kunden und unseren Mitarbeitern sicherzustellen. Wir konzentrieren uns darauf, eine Kapitalstruktur zu erhalten, die es uns ermöglicht, unseren künftigen potenziellen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen an den Finanzmärkten zu decken. Wir wollen ein hohes Maß an Unabhängigkeit, Sicherheit und finanzieller Flexibilität erhalten.

Grundsätze des Steuerungssystems

Wir steuern den Leifheit-Konzern strategisch zentral und zugleich operativ dezentral. Mit wenigen Einheiten und Hierarchieebenen gewährleisten wir auf diese Weise eine schnelle und effiziente Zusammenarbeit innerhalb des Konzerns. Unsere Organisation ist so ausgerichtet, dass sie unser Kunden- und Markenmanagement im Sinne der Konzernstrategie optimal unterstützt. Im Sinne einer effizienten Steuerung gliedern wir unser Geschäft zudem in die Segmente Household, Wellbeing und Private Label. Sowohl die Aufbau- als auch die Ablauforganisation sind so strukturiert, dass wir die Ziele der strategischen Geschäftsausrichtung bestmöglich erreichen können.

Die Steuerung des Unternehmens richten wir an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts aus. Dafür nutzen wir ein wertorientiertes Managementsystem. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren des Konzerns sind die Umsatzerlöse, die Umsatzerlöse der Segmente, das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) und der Free Cashflow. Der Free Cashflow ist die Summe aus dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und dem Cashflow aus Investitionstätigkeit, bereinigt um Ein- und Auszahlungen in finanzielle Vermögenswerte und gegebenenfalls aus Erwerben sowie Veräußerungen von Unternehmensbereichen.

Die Kennzahlen Return on Capital Employed (ROCE) und Ergebnis je Aktie (EPS), die jährlich auf Konzernebene ermittelt werden, wurden im Geschäftsjahr 2019 in das Steuerungssystem aufgenommen. Im Laufe des Geschäftsjahres 2019 wurde die Definition ROCE geändert - es setzt nun das EBIT ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital, also zum durchschnittlichen Gesamtbetrag (jeweils zum Quartalsstichtag) von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräten und Anlagevermögen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. In der Vergangenheit wurde das ROCE ermittelt, indem die Summe aus EBIT und tatsächlichen Steuern ins Verhältnis zum eingesetzten Kapital am Bilanzstichtag, also zum Gesamtbetrag von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Vorräten und Anlagevermögen abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten sowie erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen, gesetzt wurde.

Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Veränderungen im Steuerungssystem vorgenommen.

Innovation und Produktentwicklung

Leifheit hat das Ziel, Produkte und Lösungen zu entwickeln, die dem Verbraucher das tägliche Leben zuhause einfacher und bequemer machen. Verbraucherrelevante Produkte und Lösungen sind eine wichtige Grundlage für das weitere organische Wachstum des Konzerns.

Entsprechend der neuen Strategie "Scaling up Success" wird es in Zukunft zwei bedeutende Wachstumstreiber geben: Erstens eine intensivierte Vermarktung unserer hochwertigen Produkte durch verstärkte Verbraucherwerbung und zweitens die Entwicklung von Innovationen mit einzigartigem Verbrauchernutzen und hohem Marktpotenzial.

Für die Innovations- und Produktentwicklungsstrategie bedeutet dies im Besonderen:

• Fokussierung der Innovationsressourcen auf wenige, aber dafür große Innovationsprojekte

• Intensivierung der Konsumentenforschung zum Verständnis ungelöster Konsumentenprobleme und geeigneter, für den Verbraucher völlig neuer Nutzenangebote

• Gewährleistung bewährter Stärken als Basis: hervorragende Gebrauchstauglichkeit und Haltbarkeit der Produkte sowie ein funktional-ästhetisches Design

• Verstärkung der systematischen Aktivitäten zur Ideen-Inspiration von außen (Scouting)

• Einführung agiler Arbeitsmethoden wie Scrum, um Verbraucherbedürfnisse noch zielsicherer und effizienter zu treffen

Neben einer verbraucherorientierten Produktentwicklung wird es immer wichtiger, der steigenden Komplexität des Marktes und des modernen, digitalisierten Handels gerecht zu werden. Durch geeignete Verpackungs- und Logistiklösungen tragen wir dafür Sorge, dass Produkte bei unseren Kunden schnell, in einwandfreiem Zustand und auf kostengünstige Weise ankommen. Auch darauf legen wir einen strategischen Schwerpunkt.

Durch die beschriebene Innovations- und Produktentwicklungsstrategie werden wir eine sehr fokussierte, starke Produktpipeline erzeugen, die unsere Kunden noch mehr als bisher begeistert und die dem Unternehmen das angestrebte profitable Wachstum ermöglicht.

Im Geschäftsjahr 2019 wendete der Leifheit-Konzern 5,7 Mio. € (2018: 5,5 Mio. €) für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf. Die F&E-Quote, das Verhältnis von Forschungs- und Entwicklungsaufwand zum Konzernumsatz, erreichte 2,4 Prozent (2018: 2,3 Prozent). Am Jahresende waren 34 Mitarbeiter (2018: 36 Mitarbeiter) in den Bereichen Entwicklung und Patente beschäftigt.

Neue Produkte für Leifheit und Soehnle

Das Ergebnis unserer Entwicklungsarbeiten ist die Einführung einer Reihe von neuen Produkten und Produktverbesserungen, insbesondere in den Segmenten Household und Wellbeing, darunter beispielsweise:

• Leifheit Nemo: kleiner, handlicher Fenster- und Badsauger zum Absaugen ohne Tropfen auf allen glatten Flächen

• Leifheit Rotaro PowerVac 2in1: Akku-Bodensauger und abnehmbarer Akku-Handsauger in einem

• Leifheit Regulus Aqua PowerVac: Akku-Saugwischer zum Saugen und Wischen in einem

• Leifheit CLEAN TWIST Disc Mop Ergo Set: verbesserter Wischmopp mit patentierter Schleudertechnologie

• Leifheit Wäschespinnen: Sortimentsüberarbeitung und -ergänzungen

• Leifheit Küchensortiment: komplette Sortimentsüberarbeitung und -ergänzung um neue Produktlinien wie z.B. Vakuumierer

• Soehnle Style Sense Bamboo Magic: Personenwaage mit Trittfläche aus Bambus, deren LED-Anzeige erst mit Betreten der Waage sichtbar wird

• Soehnle Personen- und Küchenwaagen: neue "Natural Design"-Editionen

• Soehnle App: Umsetzung einer überarbeiteten App-Oberfläche mit neuen Funktionen

Anmeldung von Schutzrechten

Um den wirtschaftlichen Wert unserer Entwicklungsarbeit für das Unternehmen zu sichern, melden wir vor der Ankündigung neuer Produkte und Lösungen entsprechende Schutzrechte (Patente oder Gebrauchsmuster) an. Auf diese Weise schützen wir unsere Ideen und Investitionen vor einer nicht rechtmäßigen Vervielfältigung. Ob wir unseren Wettbewerbsvorteil in einem bestimmten Land durch die Anmeldung von Schutzrechten sichern, hängt vom wirtschaftlichen Wert der Innovation ab. Entscheidende Kriterien sind die zu erwartenden Umsätze und das jeweilige Wettbewerbsumfeld. In der Regel bewerten wir in diesem Zusammenhang vor allem unsere wichtigsten Absatzmärkte.

Wir verfolgen verstärkt Patentverletzungen durch Produkte anderer Anbieter. Auf Basis höchstrichterlicher Entscheidungen in Deutschland und Österreich haben wir auch im Berichtsjahr unsere Patente und Rechte gegenüber Wettbewerbern, die unsere Rechte verletzen, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in mehreren Ländern wirksam verfolgt.

Wirtschaftliches Umfeld

Das globale Wirtschaftswachstum befand sich 2019 im Abschwung. Globale Handelskonflikte und die Krise der heimischen Industrie belasteten die deutsche Wirtschaft. Der US-Dollar konnte indes von der Unsicherheit profitieren.

Gesamtwirtschaftliche Lage

Nach zwei Jahren des Aufschwungs verlangsamte sich 2019 das globale Wirtschaftswachstum. Im Januar 2020 senkte der IWF seine Prognose und rechnet nunmehr für 2019 mit einem Wachstum von 2,9 Prozent. Im Frühjahr war der IWF noch von einem Wachstum von 3,3 Prozent ausgegangen, nachdem im Vorjahr die Weltwirtschaft um 3,6 Prozent gewachsen war. Hauptgrund hierfür waren die zunehmenden Handelsstreitigkeiten, etwa zwischen den USA und China sowie der Europäischen Union, und die wachsende Unsicherheit infolge der geopolitischen Risiken. Dazu kam ein verlangsamtes Wirtschaftswachstum in Europa, unter anderem wegen der Unsicherheiten vor dem Hintergrund des bevorstehenden Brexits.

Europa

Die europäische Wirtschaft ist gemäß der Herbstprognose der Europäischen Kommission im siebten Jahr in Folge gewachsen. Die EU Kommission rechnet daher für 2019 mit einem Wachstum des BIP im Euroraum von 1,1 Prozent. 2018 lag das Wachstum bei 1,9 Prozent. Dabei konnten laut der EU Kommission alle Mitgliedstaaten einen Zuwachs verzeichnen. Das Wachstum schwächte sich aber seit der zweiten Jahreshälfte 2018 infolge der global zunehmenden Handelsbarrieren sowie vorübergehender binnenwirtschaftlicher Faktoren, wie des schwächelnden Automobilbaus, sozialer Spannungen und der unsicheren finanzpolitischen Lage, ab. Zugleich profitierte die europäische Wirtschaft von einer verbesserten Lage auf dem Arbeitsmarkt, günstigen Finanzierungsbedingungen und einer leicht expansiven Fiskalpolitik.

Die niederländische Volkswirtschaft wuchs mit 1,7 Prozent weniger kräftig als noch 2018 (2018: 2,6 Prozent). Ähnlich verlor auch das österreichische BIP mit einem Wachstum von 1,5 Prozent an Zugkraft nach 2,4 Prozent im Vorjahr. In Frankreich ging das Wirtschaftswachstum 2019 unter anderem aufgrund der sogenannten Gelbwestenproteste von 1,7 Prozent auf 1,3 Prozent zurück. Auch das Wachstum der italienischen Wirtschaft verlangsamte sich von 0,8 Prozent im Jahr 2018 auf 0,1 Prozent im Jahr 2019. In Spanien nahm die wirtschaftliche Dynamik ebenfalls ab. Nachdem die spanische Volkswirtschaft 2018 noch um 2,4 Prozent zulegen konnte, betrug das Wachstum im Jahr 2019 lediglich 1,9 Prozent.

Den Staaten in Osteuropa prognostizierte die Europäische Kommission höhere Wachstumsraten. In Polen wird das BIP-Wachstum 2019 bei 4,1 Prozent erwartet (2018: 5,1 Prozent). Die Wirtschaft in der Tschechischen Republik wuchs ebenfalls deutlich mit 2,5 Prozent, wenn auch schwächer als noch im Jahr zuvor (2018: 3,0 Prozent). In der Slowakei legte das Bruttoinlandsprodukt weniger deutlich zu als noch im Vorjahr und wuchs im Berichtszeitraum um 2,7 Prozent nach 4,0 Prozent im Jahr 2018.

Deutschland

Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach wie vor in einer Schwächephase. Insbesondere steckt die deutsche Industrie weiter in der Rezession. In den Schlüsselsektoren wie der Automobilindustrie und dem Maschinenbau ist die Produktion deutlich gesunken. Dementgegen konnte der Konsum der privaten Haushalte die wirtschaftliche Entwicklung stützen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) prognostiziert gleichwohl für 2019 ein BIP-Wachstum in Deutschland von 0,5 Prozent. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes ist die deutsche Wirtschaft 2019 um 0,6 Prozent leicht gewachsen.

Fremdwährungen

Zu Jahresbeginn 2019 gingen Experten von einer Abwertung des US-Dollars gegenüber dem Euro aus. Im Jahresverlauf zeigte sich jedoch eine gegenteilige Entwicklung. Der Dollar legte gegenüber dem Euro um etwas mehr als 2 Prozent zu. Der Euro setzte hingegen den Abwärtstrend fort, der bereits 2018 begann. Zu Jahresbeginn stand der Euroreferenzkurs bei 1,15 US-Dollar. Nachdem im Oktober der Kurs ein Tief von 1,09 US-Dollar erreicht hatte, gewann er Richtung Jahresende wieder an Auftrieb. Am 31. Dezember 2019 notierte der Kurs bei 1,12 US-Dollar.

Die chinesische Währung Renminbi (Yuan) stand im Jahr 2019 stark unter dem Einfluss des Handelskonflikts zwischen China und den USA. Nach Markteinschätzungen zielte die Regulierung der chinesischen Zentralbank darauf ab, mit einem schwächeren Yuan chinesische Exporte zu begünstigen und die Folgen der Strafzölle abzumildern. Zu Jahresbeginn 2019 stand der Euro-Referenzkurs bei 7,89 Yuan. Dieser gab im Jahresverlauf gegenüber dem Euro als auch gegenüber dem US-Dollar deutlich nach. Im August 2019 wertete der Yuan schließlich auf 7,99 Yuan für den Euro ab. Am 31. Dezember 2019 schloss der Euro-Referenzkurs bei 7,81 Yuan.

Branchenentwicklung

Einzelhandelsumsätze und private Konsumausgaben

Laut dem Statistischen Amt der Europäischen Union Eurostat wuchs das preisbereinigte Absatzvolumen im Einzelhandel in der Europäischen Union von November 2018 bis November 2019 um 1,9 Prozent. Damit entwickelte sich der europäische Einzelhandel etwas schwächer als noch im Vorjahreszeitraum (November 2017 bis November 2018: 2,1 Prozent), konnte aber weiterhin zulegen. Im Euroraum lag das Wachstum im Einzelhandel bei 2,2 Prozent (November 2017 bis November 2018: 1,1 Prozent).

In Deutschland zeichnet sich ein stärkeres Einzelhandelswachstum als 2018 ab. Laut dem Statistischen Bundesamt erzielte der Einzelhandel in Deutschland im Jahr 2019 einen um 2,9 bis 3,0 Prozent höheren Realumsatz als noch im Vorjahr. Damit liegt die Zuwachsrate deutlich über dem Vorjahreswert von 1,4 Prozent. Die für den Leifheit-Konzern relevanten Umsatzerlöse mit Einrichtungsgegenständen, Haushaltsgeräten und Baubedarf stiegen nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts 2019 real um 3,0 Prozent und sind damit um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum gewachsen. Internet- und Versandhandel legten wieder deutlich um reale 7,4 Prozent zu (2018: 4,2 Prozent).

Die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) rechnet für das Jahr 2019 wie im Vorjahr mit einem Anstieg der privaten Konsumausgaben von 1,5 Prozent. Der Geschäftsklimaindex des Münchener ifo Instituts, der die Zukunftserwartungen und die aktuelle Situation in verschiedenen Branchen abbildet, lag für den Bereich Handel zum Ende des Geschäftsjahres im Dezember 2019 bei 0,0 Punkten, nachdem er im Herbst noch negativ war. Im März 2019 verzeichnete der Index den Höchststand von 8,3 Punkten. Ab Juli brach der Index erheblich ein und erholt sich seitdem nur langsam.

Verbrauchervertrauen

Der von der Europäischen Kommission ermittelte Consumer Confidence Indicator misst die Konsumneigung der europäischen Verbraucher. Der Indikator verschlechterte sich im Jahr 2019 in der Eurozone um 1,9 Punkte und in der gesamten EU um 1,1 Punkte auf - 8,1 Punkte in der Eurozone (2018: - 2,3 Punkte) und - 7,0 Punkte in der EU (2018: - 2,2 Punkte). Damit lag der Wert weiterhin deutlich über dem Langzeit-Durchschnittswert von - 10,6 (Eurozone) bzw. - 9,9 (EU) Punkten.

Der GfK-Konsumklimaindex zeichnete für Deutschland ein vergleichbares Bild. Das Konsumklima, das sich aus den Werten Konjunkturerwartung, Einkommenserwartung und Anschaffungsneigung zusammensetzt, entwickelte sich im Jahr 2019 nach einem Anstieg in den ersten zwei Monaten negativ. Nach einem Start bei 10,3 Punkten im Januar 2019 notierte der Index im Februar auf einem Jahreshoch von 10,8 Punkten. Zum Jahresende pendelte er sich bei 9,7 Punkten ein. Der Wert bewegte sich damit weiterhin auf einem hohen Niveau.

Regulatorische Rahmenbedingungen

Im Geschäftsjahr 2019 blieben die regulatorischen Rahmenbedingungen für das Geschäftsmodell des Leifheit-Konzerns und seiner Produkte weitestgehend unverändert.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

Der Leifheit-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2019 einen Umsatz von 234,0 Mio. €. Das Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern erreichte 9,9 Mio. €. Im Jahr 2019 stand im Fokus, strategische Kernthemen im Konzern voranzutreiben und damit die Voraussetzungen für nachhaltiges Umsatzwachstum und Profitabilität in der Zukunft zu schaffen.

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2019 haben wir wesentliche strategische Initiativen zur Steigerung der Verbrauchernachfrage, Verbesserung der Bruttomarge sowie zur Kostenreduzierung im Konzern initiiert. Diese Maßnahmen spiegeln sich nur teilweise in der Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 wider. Obwohl die Umsatzentwicklung hinter den Erwartungen zurückblieb, konnten wir bei den relevanten Ertrags- und Rentabilitätskennzahlen unsere Prognoseziele erreichen.

Die Prognosen für die Entwicklung von Umsatz, Ergebnis und weiteren Kennzahlen, die das Unternehmen mit der Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts 2018 für das Jahr 2019 bekanntgegeben hatte, hat der Vorstand im Jahresverlauf kontinuierlich überprüft und entsprechend dem Geschäftsverlauf angepasst. Eine erste Konkretisierung erfolgte mit der Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts im August. Mit der Veröffentlichung der Zahlen für das dritte Quartal 2019 erfolgte eine weitere Anpassung der Prognose.

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Prognose-Ist-Vergleich Ist
 31. Dez 2018 Prognose 2019 Anpassung
 August 2019 Anpassung
 November 2019 Ist
 31. Dez. 2019
Umsatz Konzern 234,2 Mio. € rund + 3 bis 4 % rund + 3 % knapp unter + 1 % 234,0 Mio. €
 - 0,1 %
Umsatz Household 180,4 Mio. € + 2 bis 3 % etwa + 3 % leicht über + 1 % 182,0 Mio. € 
+ 0,9 %
Umsatz Wellbeing 19,9 Mio. € + 11 bis 12 % + 7 bis 8 % rund + 2 % 19,8 Mio. € 
- 0,2 %
Umsatz Private Label 33,9 Mio. € + 3 bis 4 % etwa auf Vorjahresniveau etwa - 2 bis - 3 % 32,2 Mio. € 
- 5,2 %
EBIT Konzern 13,1 Mio. € etwa 9 bis
 10 Mio. € 9,9 Mio. €
Ergebnis je Aktie (EPS) 0,88 € 0,55 bis 0,65 € 0,61 €
Free Cashflow 3,7 Mio. € etwa 3,5 bis
 4,5 Mio. € 10,1 Mio. €
ROCE 1 8,5 % 5,5 bis 7,0 % 6,7 %

1 Nach der im Geschäftsjahr 2018 gültigen Definition.

Mit einem Konzern-EBIT von 9,9 Mio. € für das Geschäftsjahr 2019 erreichten wir trotz des ausgebliebenen Umsatzwachstums die ursprünglichen Erwartungen. In seiner Prognose hatte der Vorstand ein Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) von etwa 9 bis 10 Mio. € prognostiziert. Maßnahmen zur Kostenreduzierung trugen zu dieser Entwicklung bei.

Die Umsatzerlöse im Konzern summierten sich im Berichtsjahr auf 234,0 Mio. € und lagen damit um 0,1 Prozent knapp unter dem Vorjahreswert. In der ursprünglichen Prognose hatten wir mit einem Wachstum von rund 3 bis 4 Prozent gerechnet. Aufgrund der verhaltenen Entwicklung im zweiten Quartal präzisierten wir im August die Umsatzprognose und gingen nun von einem Plus von rund 3 Prozent aus. Vor dem Hintergrund der nachlassenden Wachstumsdynamik im dritten Quartal passte der Vorstand im Zuge der Veröffentlichung der Q3-Zahlen im November die Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr 2019 an und prognostizierte für das Gesamtjahr nunmehr ein Konzernumsatzwachstum von knapp unter 1 Prozent.

Dementsprechend wurden auch die Umsatzerwartungen auf Segmentebene angepasst. Im Segment Household rechneten wir zuletzt mit einem Umsatzwachstum von leicht über 1 Prozent, im Wellbeing-Segment mit einem Plus von rund 2 Prozent. Im Segment Private Label erwartete der Vorstand einen Rückgang von etwa 2 bis 3 Prozent.

Der Umsatz in allen Segmenten blieb hinter den Prognosen zurück. So verzeichnete das Unternehmen im Segment Household ein Umsatzwachstum um 0,9 Prozent auf 182,0 Mio. €. Der Umsatz im Segment Wellbeing ging um 0,2 Prozent auf 19,8 Mio. € zurück. Im Segment Private Label sank der Umsatz um 5,2 Prozent auf 32,2 Mio. €.

Die Entwicklung der Umsatzerlöse wird im folgenden Kapitel "Geschäftsverlauf" ausführlich beschrieben.

Das Ergebnis je Aktie (EPS) erreichte 0,61 € und lag damit im erwarteten Korridor von 0,55 € bis 0,65 €.

Für das Jahr 2019 hatte der Konzern mit einem Free Cashflow von etwa 3,5 bis 4,5 Mio. € gerechnet. Der Free Cashflow erreichte im Berichtsjahr 10,1 Mio. € und konnte damit die Erwartungen übertreffen. Der Rückgang des operativen Ergebnisses im Vergleich zum Vorjahr konnte vorwiegend durch eine Verbesserung des Working Capital kompensiert werden. Die Forderungen gingen aufgrund der Kundenstruktur zurück. Zudem wurde ein ursprünglich im vierten Quartal 2019 prognostizierter Bestandsaufbau erst im ersten Quartal 2020 realisiert.

Das Unternehmen hatte einen ROCE von 5,5 bis 7,0 Prozent erwartet. Der ROCE erreichte 6,7 Prozent und lag damit ebenfalls im Rahmen der Prognose.

Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete der Leifheit-Konzern einen Umsatz von 234,0 Mio. € und lag damit leicht unter dem Vorjahreswert (2018: 234,2 Mio. €). Im Heimatmarkt Deutschland gingen die Umsätze zurück. Im Ausland, insbesondere in Osteuropa sowie in China mit der neu gegründeten Vertriebsgesellschaft, verzeichneten wir hingegen Umsatzzuwächse.

Der Umsatz im Segment Household, das mit der Marke Leifheit sowie Produkten der Kategorien Reinigen, Wäschepflege und Küche mit Abstand am größten ist, lag im Jahr 2019 leicht über dem Vorjahreswert. Im deutlich kleineren Segment Wellbeing, das die Marke Soehnle mit einem Sortiment an Waagen, Gesundheitsprodukten und Raumluftaufbereitern umfasst, erreichte der Umsatz nahezu das Vorjahresniveau. Im Segment Private Label verzeichneten wir dagegen einen Umsatzrückgang.

Konzernumsatz nach Regionen

Deutschland

Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete der Leifheit-Konzern im Heimatmarkt Deutschland einen moderaten Umsatzrückgang. Nachdem im Geschäftsjahr 2018 ein Konzernumsatz in Höhe von 97,6 Mio. € zu Buche stand, lag der Umsatz 2019 bei 93,5 Mio. €, was einem Rückgang von 4,1 Prozent entspricht. Der Anteil des Deutschlandgeschäfts am Konzernumsatz lag damit bei 40,0 Prozent (2018: 41,7 Prozent). Wir erwarten, dass mit der TV-Kampagne im Jahr 2020 die Umsätze im Heimatmarkt wieder steigen werden.

Zentraleuropa

Insgesamt konnte der Leifheit-Konzern in Zentraleuropa ein leichtes Umsatzwachstum verzeichnen. Während in Italien deutliche Umsatzzuwächse erzielt wurden, waren die Umsätze in Frankreich sowie in den Niederlanden gegenüber dem Vorjahreswert rückläufig. Die verstärkte Verbraucherwerbung in den letzten drei Monaten des Jahres 2019 führte in Österreich sowie in den Niederlanden zu einer positiven Entwicklung.

Den Umsatz in der Region Zentraleuropa steigerten wir im Geschäftsjahr 2019 insgesamt um 0,5 Prozent auf 101,3 Mio. €, im Vorjahr erzielte der Leifheit-Konzern einen Umsatz von 100,7 Mio. €. Der Anteil Zentraleuropas am Konzernumsatz lag im Berichtsjahr entsprechend bei 43,2 Prozent (2018: 43,0 Prozent).

Osteuropa

In der Region Osteuropa konnten wir im Geschäftsjahr 2019 ein starkes Umsatzwachstum erzielen. Das Wachstum war sowohl vom Household- wie auch vom Wellbeing-Segment getrieben, in beiden Segmenten konnte ein deutliches Umsatzplus erzielt werden. Der Umsatz in der Region Osteuropa erreichte im Berichtszeitraum 30,7 Mio. €, was einem Plus von 6,8 Prozent entspricht (2018: 28,9 Mio. €). Die starke Performance in der Tschechischen Republik, wo wir im vierten Quartal erneut in TV-Werbung investiert hatten, und das deutliche, zweistellige Wachstum in Polen und Rumänien wurden durch rückläufige Umsätze in der Slowakei und der restlichen Region Osteuropa leicht abgeschwächt. Der Anteil der Region Osteuropa am Konzernumsatz lag im Geschäftsjahr 2019 bei 13,2 Prozent (2018: 12,3 Prozent).

Außereuropäische Märkte

Im opportunistisch geführten außereuropäischen Geschäft verzeichnete der Leifheit-Konzern im Geschäftsjahr 2019 ein deutliches Umsatzwachstum von 20,2 Prozent auf 8,5 Mio. € (2018: 7,0 Mio. €). Mit der im Geschäftsjahr 2018 gegründeten Vertriebsgesellschaft in China hatten wir die Basis für den Aufbau des Geschäfts im Asien-Pazifik-Raum gelegt. In Fernost und im Mittleren Osten verzeichnete der Konzern im Geschäftsjahr 2019 einen signifikanten zweistelligen Umsatzanstieg. Auch das Geschäft in den USA konnte deutlich zulegen. Rückläufig entwickelte sich hingegen das Geschäft in Ozeanien, Australien und Südamerika.

Konzernumsatz nach Quartalen

Das Geschäftsjahr 2019 des Leifheit-Konzerns begann im ersten Quartal mit einem deutlichen Umsatzanstieg um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal. Vor allem im E-Commerce konnten wir im ersten Quartal überproportional wachsen. Nach dem starken Start ins Geschäftsjahr fiel die Geschäftsentwicklung im zweiten Quartal verhalten aus, sodass wir keine Zuwächse im Vergleich zum Vorjahr erzielen konnten. Im dritten Quartal ist der Leifheit-Konzernumsatz leicht gewachsen, während im Schlussquartal 2019 wiederum ein Umsatzrückgang zu Buche stand.

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Konzernumsatzentwicklung nach Quartalen

in Mio. €
2018 2019 Veränderung
Q1 62,2 64,3 + 3,4 %
Q2 59,3 57,2 - 3,5 %
Q3 55,6 55,7 + 0,4 %
Q4 57,1 56,8 - 0,7 %
234,2 234,0 - 0,1 %

Konzernumsatz nach Segmenten

Household

Das Segment Household, das die Marke Leifheit und Produkte der Kategorien Reinigen, Wäschepflege und Küche beinhaltet, ist das umsatzstärkste Segment des Leifheit-Konzerns. Im Berichtszeitraum lagen die Umsätze im Segment mit 182,0 Mio. € um 0,9 Prozent über dem Vorjahr (2018: 180,4 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2019 wurden 77,8 Prozent des Konzernumsatzes im Household-Segment (2018: 77,0 Prozent) erzielt.

Im Berichtszeitraum konnten wir in der Produktkategorie Wäschepflege mit Produkten zum Trocknen ein deutliches Umsatzwachstum erwirtschaften. Hier wirkten sich die durchgeführten Test-
TV-Kampagnen in Österreich und der Tschechischen Republik positiv aus. Dies trug dazu bei, den Absatzrückgang im Bereich Bügeln zu kompensieren. Das Ende 2019 eingeführte Sortiment an Küchenhelfern kam am Markt gut an, insgesamt blieb die Produktkategorie Küche jedoch hinter dem Vorjahreswert zurück. Auch in der Produktkategorie Reinigen zeigte sich eine rückläufige Tendenz.

Im Heimatmarkt Deutschland verzeichneten wir im Segment Household einen Umsatzrückgang. Im Zielmarkt Zentraleuropa verbuchte das Segment hingegen ein Plus und konnte vor allem in Italien aufgrund der Gewinnung von neuen Distributionskanälen deutlich zulegen. Dem standen niedrigere Volumina vor allem in Griechenland und Nordeuropa entgegen. In Osteuropa konnten wir ein deutliches Umsatzwachstum erzielen. Vor allem in Polen, der Tschechischen Republik und Rumänien stiegen die Umsätze deutlich an. Darüber hinaus erzielte das Household-Segment im außereuropäischen Geschäft deutliche Zugewinne.

Wellbeing

Wellbeing ist das zweite der drei Segmente und umfasst die Marke Soehnle und ein Sortiment aus Personen- und Küchenwaagen, Gesundheitsprodukten und Raumluftaufbereitern. Zusammen mit dem Household-Segment bildet es das Kerngeschäft des Leifheit-Konzerns. Mit einem Anteil am Konzernumsatz von 8,5 Prozent ist es bedeutend kleiner als das Household-Segment.

Im Geschäftsjahr 2019 erreichte der Umsatz im Wellbeing-Segment 19,8 Mio. € und lag damit etwa auf Vorjahresniveau (2018: 19,9 Mio. €). Deutschland ist für das Segment der mit Abstand größte Markt, gefolgt von den Niederlanden, Österreich, Italien und Luxemburg. Gestärkt wurde die Umsatzentwicklung im Segment durch das neue Sortiment an Küchenwaagen.

In Deutschland verbuchte das Wellbeing-Segment einen deutlichen Rückgang. In Zentraleuropa sind hingegen die Umsätze gestiegen. Dazu trugen insbesondere Luxemburg und Spanien bei. Vor allem in Osteuropa legten die Umsätze dank gezielter Vermarktungsaktivitäten zweistellig zu. Insbesondere in der Tschechischen Republik konnten wir den Umsatz mehr als verdoppeln. Daneben trug auch das außereuropäische Geschäft positiv zur Umsatzentwicklung bei.

Private Label

Das Segment Private Label umfasst die französischen Tochterunternehmen Birambeau und Herby mit speziell für Handelsmarken erstellten Wäschepflege- bzw. Küchenprodukten. Das Segment ist stark auf einzelne Märkte und Kunden fokussiert, dabei bildet Frankreich den Kernmarkt.

Im Geschäftsjahr 2019 verbuchten wir im Segment Private Label einen Umsatz von 32,2 Mio. €, was einem Rückgang von 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht (2018: 33,9 Mio. €). Diese Entwicklung ist insbesondere auf die anhaltende Schwäche einzelner Handelspartner in Frankreich zurückzuführen. Zugleich legte das Segment in Zentraleuropa in Großbritannien deutlich zu, wodurch der Umsatzrückgang etwas gebremst wurde.

Entwicklung der Ertragslage

Zum 1. Januar 2019 wurde erstmals der neue Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse angewendet. Nach der gewählten Übergangsmethode wurden die Vergleichswerte des Vorjahres nicht angepasst. Die Umstellung hatte keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns.

Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Leifheit-Konzern ein EBIT in Höhe von 9,9 Mio. € (2018: 13,1 Mio. €). Der Rückgang um 3,2 Mio. € gegenüber dem Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus gestiegenen Logistik- und Werbekosten. Entsprechend ging die EBIT-Marge im Berichtsjahr auf 4,2 Prozent zurück (2018: 5,6 Prozent). Sie berechnet sich aus dem EBIT im Verhältnis zu den Umsatzerlösen.

Das Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) erreichte im Geschäftsjahr 2019 eine Höhe von 8,5 Mio. € (2018: 11,9 Mio. €). Das darin enthaltene Zins- und Finanzergebnis ging um - 0,2 Mio. € auf - 1,4 Mio. € zurück. Nach Abzug der Steuern von 2,7 Mio. € (2018: 3,5 Mio. €) erzielte Leifheit schließlich ein Periodenergebnis von 5,8 Mio. € (2018: 8,4 Mio. €).

Das Gesamtergebnis nach Steuern erreichte im Berichtsjahr 4,4 Mio. € (2018: 12,9 Mio. €). Es enthält neben dem Periodenergebnis auch das sonstige Ergebnis. Im sonstigen Ergebnis werden zusätzlich die Ergebnisbestandteile ausgewiesen, die direkt im Eigenkapital in den sonstigen Rücklagen erfasst werden. Dies betrifft die Währungseffekte aus der Umrechnung von Abschlüssen in Fremdwährungen, Wertänderungen von Sicherungsgeschäften, Währungseffekte kapitalersetzender Darlehen von Konzerngesellschaften und versicherungsmathematische Gewinne bzw. Verluste aus Pensionsverpflichtungen. Das sonstige Ergebnis fiel im Berichtsjahr auf - 1,4 Mio. € (2018: + 4,5 Mio. €). Der Rückgang um 5,9 Mio. € beruhte im Wesentlichen auf versicherungsmathematischen Verlusten aus Pensionsverpflichtungen sowie auf der Währungssicherung in Rahmen des Hedge Accountings.

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Ergebnisrechnung (Kurzfassung)

in Mio. €
2018 2019
Umsatzerlöse 234,2 234,0
Ergebnis vor Fremdwährungsergebnis, Zinsen und Ertragsteuern 12,8 9,6
Fremdwährungsergebnis 0,3 0,3
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 13,1 9,9
Zins- und Finanzergebnis - 1,2 - 1,4
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 11,9 8,5
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 3,5 - 2,7
Periodenergebnis 8,4 5,8
Sonstiges Ergebnis 4,5 - 1,4
Gesamtergebnis nach Steuern 12,9 4,4

Bruttoergebnis

Das Bruttoergebnis fiel im Berichtsjahr um 1,1 Mio. € auf 101,0 Mio. € (2018: 102,1 Mio. €). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultierte hauptsächlich aus höheren Abschreibungen aufgrund Wertminderung von Sachanlagen, gestiegenen Eingangsfrachten sowie höheren Wertberichtigungen auf Vorräte.

Die Bruttomarge, die aus dem Bruttoergebnis im Verhältnis zu den Umsatzerlösen errechnet wird, ist daher um 0,5 Prozentpunkte auf 43,1 Prozent gesunken (2018: 43,6 Prozent).

Forschungs- und Entwicklungskosten

Die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen 5,7 Mio. € (2018: 5,5 Mio. €). Sie umfassen vorwiegend Personalkosten, Kosten für Dienstleistungen und Patentgebühren. Der Anstieg um 0,2 Mio. € resultierte vor allem aus höheren Kosten für Dienstleistungen und IT.

Vertriebskosten

Die Vertriebskosten stiegen im Berichtsjahr auf 71,9 Mio. € (2018: 70,5 Mio. €). Sie beinhalten Werbekosten, Provisionen, Marketingkosten, Ausgangsfrachten, Versandkosten sowie die Kosten des Innen- und Außendienstes.

Der Anstieg um 1,4 Mio. € beruhte im Wesentlichen auf gestiegenen Ausgangsfrachten, höheren Aufwendungen für die Verstärkung von Verbraucherwerbung und gestiegenen Personalkosten. Dem standen gesunkene Abschreibungen und niedrigere Provisionen entgegen.

Verwaltungskosten

Unsere Verwaltungskosten stiegen im Geschäftsjahr 2019 um 0,8 Mio. € auf 15,0 Mio. € (2018: 14,2 Mio. €). Sie beinhalten in erster Linie die Personalaufwendungen sowie die Dienstleistungen zur Unterstützung unserer Finanz- und Verwaltungsfunktionen.

Ursache für den Anstieg um 0,8 Mio. € waren gestiegene Personalkosten sowie höhere Umlagen aus IT- und Gebäudekosten, wohingegen die Aufwendungen für Dienstleistungen reduziert wurden.

Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen im Berichtsjahr um 0,1 Mio. € auf 1,3 Mio. € (2018: 1,2 Mio. €). Sie beinhalten vor allem Provisions- und Lizenzerträge. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 0,2 Mio. € (2018: 0,4 Mio. €).

Fremdwährungsergebnis

Das Fremdwährungsergebnis lag mit 0,3 Mio. € auf Vorjahresniveau. Es beinhaltet die Änderungen der Zeitwerte von nicht dem Hedge Accounting unterliegenden Devisentermingeschäften, Fremdwährungsbewertungen sowie realisierte Kursgewinne und -verluste.

Zins- und Finanzergebnis

Das Zins- und Finanzergebnis betrug - 1,4 Mio. € (2018: - 1,2 Mio. €). Aufgrund des negativen Zinsniveaus im Euroraum konnten keine nennenswerten Zinserträge generiert werden. Die Zinsaufwendungen betrugen 1,4 Mio. € (2018: 1,2 Mio. €). Davon entfielen 1,3 Mio. € auf die Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen (2018: 1,1 Mio. €).

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Im Geschäftsjahr 2019 summierten sich die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag im Leifheit-Konzern auf insgesamt 2,6 Mio. € (2018: 3,5 Mio. €). Der Rückgang resultierte aus dem niedrigeren Ergebnis vor Steuern. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassten die Ertragsteuern in Deutschland in Höhe von 1,2 Mio. € (2018: 2,2 Mio. €), die ausländischen Ertragsteuern in Höhe von 1,6 Mio. € (2018: 1,5 Mio. €) und latente Steuern in Höhe von - 0,2 Mio. € (2018: - 0,2 Mio. €). Die Steuerquote lag bei 31,1 Prozent (2018: 29,3 Prozent). Sie stellt das Verhältnis der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag zum EBT dar.

Entwicklung der Finanzlage

Finanzmanagement

Leifheit verfügt über ein zentrales Finanzmanagement zur Liquiditätssteuerung und für das Währungsmanagement. Ein wichtiges Ziel unseres Finanzmanagements ist es, eine Konzernmindestliquidität sicherzustellen, um jederzeit unseren Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. Zu diesem Zweck sind die meisten Konzerngesellschaften von Leifheit in das zentrale Cash Management eingebunden. Die liquiden Mittel werden konzernweit gebündelt, überwacht und nach einheitlichen Grundsätzen investiert. Ein hoher Bestand an liquiden Mitteln verbessert unsere finanzielle Flexibilität und sichert die konzernweite Zahlungsfähigkeit und Unabhängigkeit. Zusätzliche kurzfristig verfügbare Kreditlinien ermöglichen es uns, im Bedarfsfall auf weitere Liquiditätsreserven zuzugreifen.

Mit der vorhandenen Konzernliquidität und den verfügbaren Kreditlinien sind wir in der Lage, unseren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Es existieren keine Beschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von liquiden Mitteln.

Unsere Wechselkursrisiken steuern wir ebenfalls konzernweit. Wir sichern diese durch ausgewählte Derivate ab. Der Einsatz von Derivaten erfolgt ausschließlich zur Absicherung entsprechender Grundgeschäfte, nicht aber zu Spekulationszwecken. Wir verfügen über klare Regeln im Bereich des Finanzrisikomanagements und damit auch für den Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten.

Liquiditätsmanagement

Unsere betriebliche Tätigkeit ist die primäre Quelle für den Auf- und Ausbau von Zahlungsmitteln, Zahlungsmitteläquivalenten, sonstigen Geldanlagen und kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten. In der Vergangenheit wurden die Zahlungsmittel im Wesentlichen für unsere Geschäftsaktivitäten und die daraus resultierenden Investitionen, für den Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die Zahlung von Dividenden und den Rückkauf von eigenen Aktien eingesetzt. Wir verfolgen das Ziel, auch in Zukunft genügend Liquidität zu generieren, um die Ausschüttung jährlicher Dividenden im Rahmen einer kontinuierlichen Dividendenpolitik sicherzustellen.

Zum 31. Dezember 2019 hielten wir Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, hauptsächlich in Euro, Tschechischen Kronen, US-Dollar und Polnischen Zloty. Zur Reduzierung der Kontrahentenrisiken bei Banken können wir auch in geldmarktnahe Fonds investieren. Wir verfolgen dabei eine vorsichtige Anlagepolitik. Dementsprechend investieren wir grundsätzlich nur in Finanzanlagen von Emittenten, die ein Mindestrating von BBB aufweisen bzw. in Finanzinstrumenten mit einem Durchschnittsrating von mindestens 90 Prozent Investment Grade. Im Geschäftsjahr 2019 hielten wir keine geldmarktnahen Fonds.

Management der Kapitalstruktur

Unser vorrangiges Ziel beim Management der Kapitalstruktur ist die Aufrechterhaltung eines starken Finanzprofils. Daher legen wir den Schwerpunkt auf eine entsprechende Ausstattung mit Eigenkapital. Wir tun dies, um das Vertrauen von Investoren, Banken, Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern in unser Unternehmen zu stärken. Wir konzentrieren die Ausgestaltung unserer Kapitalstruktur darauf, dass wir den zukünftigen potenziellen Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen am Kapitalmarkt decken können.

Kapitalstruktur

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Eigenkapital und Schulden 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Mio. € Anteil

in %
Mio. € Anteil

in %
--- --- --- --- ---
Eigenkapital 101,8 45,9 96,2 44,8
Kurzfristige Schulden 51,7 47,2
Langfristige Schulden 68,3 71,2
Schulden 120,0 54,1 118,4 55,2
221,8 100,0 214,6 100,0

Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 lag die Eigenkapitalquote bei 44,8 Prozent (2018: 45,9 Prozent). Sie errechnet sich aus dem Verhältnis des Eigenkapitals zur Summe aus Eigenkapital und Schulden. Der Verschuldungsgrad, der das Verhältnis der kurz- und langfristigen Schulden zur Summe aus Eigenkapital und Schulden angibt, betrug 55,2 Prozent (2018: 54,1 Prozent) und stieg damit um 1,1 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Die Schulden im Konzern bestanden zum 31. Dezember 2019 hauptsächlich aus Pensionsverpflichtungen von 66,9 Mio. € (2018: 65,0 Mio. €), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten von 40,7 Mio. € (2018: 44,9 Mio. €), sonstigen Rückstellungen mit einem Wert von 8,4 Mio. € (2018: 7,8 Mio. €) und passiven latenten Steuern von 0,7 Mio. € (2018: 1,1 Mio. €). Wie in den Vorjahren hatte Leifheit zum Ende des Geschäftsjahres 2019 keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Analyse der Konzernliquidität

Zum 31. Dezember 2019 erreichte die Konzernliquidität eine Summe von 50,3 Mio. € (2018: 50,9 Mio. €). Sie umfasste nur Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Zum Bilanzstichtag setzten sich die Guthaben bei Kreditinstituten vorwiegend aus Beträgen in Euro in Höhe von 48,1 Mio. € (2018: 48,1 Mio. €), Tschechischen Kronen von 0,8 Mio. € (2018: 1,4 Mio. €), US-Dollar von 0,5 Mio. € (2018: 0,6 Mio. €) und Polnischen Zloty von 0,3 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €) zusammen.

Analyse der Konzernkapitalflussrechnung

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Mio. € 2018 2019 Veränderung
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 10,2 15,9 5,7
Cashflow aus Investitionstätigkeit 22,5 - 5,8 - 28,3
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 10,0 - 10,7 - 0,7

Der Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 betrug 15,9 Mio. € (2018: 10,2 Mio. €). Er ergab sich hauptsächlich aus dem um Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen korrigierten Periodenergebnis in Höhe von 13,3 Mio. € (2018: 15,3 Mio. €), dem Rückgang der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva um 6,5 Mio. € (2018: Anstieg 3,1 Mio. €) und dem Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva um 4,3 Mio. € (2018: Anstieg 0,1 Mio. €).

Der Anstieg des Mittelzuflusses aus der betrieblichen Tätigkeit im Berichtsjahr betrug 5,7 Mio. €. Das Working Capital ging im Geschäftsjahr 2019 um 3,1 Mio. € zurück, während es im Vorjahr um 2,3 Mio. € anstieg. Das Working Capital umfasst die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Vorräte und die Vertragsvermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Weiterhin resultierte der Anstieg aus dem durch die Erstanwendung des IFRS 16 neu hinzugekommenen Posten der Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen von 0,7 Mio. €.

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit belief sich im Berichtsjahr auf 5,8 Mio. € (2018: Mittelzufluss 22,5 Mio. €). Die Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen betrugen 6,0 Mio. €. Damit wurden 0,6 Mio. € weniger investiert als im Vorjahr (2018: 6,6 Mio. €). Im Berichtsjahr wurden wie im Vorjahr keine wesentlichen Anlagegüter veräußert. Der Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit umfasste im Vorjahr auch die Ein- und Auszahlungen für den Verkauf bzw. Kauf von finanziellen Vermögenswerten. Im Jahr 2018 wurden alle Anleihefonds veräußert, was zu Einzahlungen in Höhe von 29,0 Mio. € führte.

Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit betrug 10,7 Mio. € (2018: 10,0 Mio. €). Dies betraf zum einen die Auszahlung der Dividende in Höhe von 10,0 Mio. € (2018: 10,0 Mio. €), zum anderen die Auszahlungen für Leasingschulden von 0,7 Mio. € (2018: 0,0 Mio. €), die aufgrund des neuen IFRS 16 im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit gezeigt werden.

Free Cashflow

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Mio. € 2018 2019 Veränderung
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 10,2 15,9 5,7
Cashflow aus Investitionstätigkeit - 6,5 1 - 5,8 0,7
Free Cashflow 3,7 10,1 6,4

1 Bereinigt um Einzahlungen aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten.

Der Free Cashflow stieg im Geschäftsjahr 2019 um 6,4 Mio. € auf 10,1 Mio. € (2018: 3,7 Mio. €). Ursache für den Anstieg ist der um 5,7 Mio. € höhere Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit. Gleichzeitig sank der Cashflow aus Investitionstätigkeit um 0,7 Mio. €. Der Free Cashflow als Kennzahl gibt an, wie viel Liquidität für die Rückführung von Fremdfinanzierung und für die Ausschüttung von Dividenden an die Aktionäre verbleibt.

Wir hatten einen deutlich niedrigeren Free Cashflow für das Geschäftsjahr 2019 aufgrund eines geplanten signifikanten Bestandsaufbaus für das Frühjahrsgeschäft 2020 prognostiziert. Dieser Bestandsaufbau wurde erst im ersten Quartal 2020 realisiert.

Kreditlinien

Im Geschäftsjahr 2019 verfügte Leifheit über kurzfristige revolvierende Kreditlinien im Umfang von 9,2 Mio. € (2018: 11,6 Mio. €). Am 31. Dezember 2019 wurden davon 0,9 Mio. € durch Avale genutzt (2018: 0,8 Mio. €).

Entwicklung der Vermögenslage

Umstellung IFRS 16

Zum 1. Januar 2019 wurde erstmals der neue Standard IFRS 16 Leasingverhältnisse angewendet. Nach der gewählten Übergangsmethode wurden die Vergleichswerte des Vorjahres nicht angepasst. Die nachfolgende Kommentierung erläutert auch die davon betroffenen wesentlichen Posten.

Bilanzstruktur

Die Bilanzsumme des Leifheit-Konzerns verringerte sich zum 31. Dezember 2019 im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 7,2 Mio. € auf 214,6 Mio. € (2018: 221,8 Mio. €). Dieser Rückgang resultierte auf der Aktivseite vornehmlich aus den niedrigeren Forderungen, auf der Passivseite hauptsächlich aus niedrigeren Verbindlichkeiten und niedrigerem Eigenkapital.

Durch die Erstanwendung des IFRS 16 wurde auf der Aktivseite der Bilanz ein neuer Posten Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen eingefügt. Am 31. Dezember 2019 betrugen diese Nutzungsrechte 1,6 Mio. € und betrafen im Wesentlichen gemietete Büroräume der Tochtergesellschaften sowie einige wenige geleaste Firmenwagen in Frankreich. Die korrespondierenden Posten auf der Passivseite der Bilanz sind die kurzfristigen und langfristigen Leasingschulden mit insgesamt ebenfalls 1,6 Mio. €. Demnach verlängerte sich die Bilanzsumme durch die Einführung des IFRS 16 um 0,7 Prozent.

Zum Bilanzstichtag summierten sich die kurzfristigen Vermögenswerte auf 148,0 Mio. € und lagen damit um 7,8 Mio. € niedriger als zum 31. Dezember 2018. Die Zahlungsmittel nahmen um 0,6 Mio. € auf 50,3 Mio. € am 31. Dezember 2019 ab (2018: 50,9 Mio. €). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen fielen um 6,3 Mio. € auf 40,4 Mio. € (2018: 50,7 Mio. €), hauptsächlich aufgrund der Kundenstruktur. Die Vorräte gingen um 0,5 Mio. € auf 45,9 Mio. € zurück (2018: 46,4 Mio. €). Die Vertragsvermögenswerte fielen um 0,6 Mio. € auf 1,0 Mio. € (2018: 1,6 Mio. €) aufgrund der Auflösung eines Konsignationslagers bei einem Kunden. Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte legten um 0,4 Mio. € auf 4,2 Mio. € zu. Sie enthielten stichtagsbedingte Forderungen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 2,7 Mio. €, die um 0,6 Mio. € stiegen (2018: 2,1 Mio. €).

Die kurzfristigen und langfristigen aktiven derivativen Finanzinstrumente fielen um insgesamt 0,5 Mio. € auf 0,7 Mio. € (2018: 1,2 Mio. €), während sich gleichzeitig die kurzfristigen und langfristigen passiven derivativen Finanzinstrumente um insgesamt 0,7 Mio. € auf 0,0 Mio. € reduzierten (2018: 0,7 Mio. €). Diese Veränderung resultierte im Wesentlichen aus der Nutzung der in den Vorjahren abgeschlossenen Devisentermingeschäfte für das Geschäftsjahr 2019 sowie der Veränderung der Zeitwerte von Devisentermingeschäften für Januar 2020 bis Februar 2021.

Die langfristigen Vermögenswerte stiegen zum 31. Dezember 2019 um 0,5 Mio. € auf 66,6 Mio. € (2018: 66,1 Mio. €). Dies lag vor allem an den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen von 1,6 Mio. €, die erstmals bilanziert wurden. Die immateriellen Vermögenswerte und das Sachanlagevermögen fielen um insgesamt 1,5 Mio. €, da die Abschreibungen die Investitionen übertrafen. Des Weiteren stiegen die aktiven latenten Steuern aufgrund versicherungsmathematischer Verluste der Pensionsverpflichtungen.

Die kurzfristigen Schulden mit Fälligkeiten von unter einem Jahr nahmen um 4,5 Mio. € auf 47,2 Mio. € ab (2018: 51,7 Mio. €). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten fielen deutlich um 4,2 Mio. € auf 40,7 Mio. € (2018: 44,9 Mio. €). Dabei gingen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stichtagsbedingt um 2,1 Mio. € zurück, die Verbindlichkeiten aus Werbekostenzuschüssen an Kunden fielen um 1,2 Mio. € und die Rückerstattungsverpflichtungen um 0,7 Mio. €.

Die langfristigen Schulden stiegen zum Geschäftsjahresende um 2,9 Mio. € auf 71,2 Mio. € (2018: 68,3 Mio. €). Sie beinhalteten vor allem Pensionsverpflichtungen in Höhe von 66,9 Mio. € (2018: 65,0 Mio. €). Der Anstieg um 1,9 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus versicherungsmathematischen Verlusten infolge des gesunkenen Rechnungszinses.

Das Eigenkapital reduzierte sich zum 31. Dezember 2019 um 5,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahresstichtag auf 96,2 Mio. € (2018: 101,8 Mio. €). Trotzdem verfügt der Leifheit-Konzern weiterhin über eine solide Eigenkapitalausstattung. Die im Berichtsjahr ausgeschüttete Dividende für das Geschäftsjahr 2018 von 10,0 Mio. € übertraf das Periodenergebnis des Geschäftsjahres 2019 von 5,8 Mio. €. Weiterhin fielen die sonstigen Rücklagen um 1,5 Mio. €, vor allem aufgrund der versicherungsmathematischen Verluste aus den Pensionsverpflichtungen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden.

Die Eigenkapitalquote, also der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme, fiel zum Ende des Geschäftsjahres 2019 aufgrund des gesunkenen Eigenkapitals trotz niedrigerer Bilanzsumme um 1,1 Prozentpunkte auf 44,8 Prozent (2018: 45,9 Prozent).

Investitionen

Im Geschäftsjahr 2019 investierten wir insgesamt 6,0 Mio. €. Alle größeren Investitionsmaßnahmen im Geschäftsjahr waren zum Jahresende weitgehend abgeschlossen.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen summierten sich im Geschäftsjahr 2019 auf 5,2 Mio. € (2018: 6,3 Mio. €). Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Werkzeuge für neue Produkte, Maschinen, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen für Produktionsanlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung. Außerdem investierten wir 0,8 Mio. € (2018: 0,3 Mio. €) in immaterielle Vermögenswerte. Dies betraf hauptsächlich die Anschaffung von Software für die Anbindung unseres Produktionsstandorts Blatná, für unseren Online-Shop sowie für Maßnahmen der IT-Sicherheit.

Die Investitionsquote, die über die Zugänge zum Anlagevermögen bezogen auf die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten Auskunft gibt, lag ohne die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen im Geschäftsjahr 2019 bei 3,3 Prozent (2018: 3,7 Prozent).

Am 31. Dezember 2019 bestanden Verpflichtungen aus Verträgen über den Erwerb von Gegenständen des Anlagevermögens - hauptsächlich für Anlagen und Werkzeuge - in Höhe von 1,2 Mio. € (2018: 1,7 Mio. €). Sie werden aus dem Finanzmittelbestand finanziert.

Nicht bilanzierte Vermögenswerte und außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente

Neben den in der Konzernbilanz ausgewiesenen Vermögenswerten nutzt Leifheit in geringem Maße auch nicht bilanzierungsfähige Vermögenswerte. Diese betreffen die Vereinfachungsregelungen aus IFRS 16 für Leasingverhältnisse von bis zu zwölf Monaten, Leasingverhältnisse im Zusammenhang mit geringwertigen Vermögenswerten mit einem Wert von maximal 5 T € sowie für Lizenzen. Weitere außerbilanzielle Finanzierungsinstrumente wurden im Berichtszeitraum wie in den Vorjahren nicht genutzt.

Gesamtaussage des Managements zur wirtschaftlichen Lage

Im Geschäftsjahr 2019 haben wir als neu formiertes Vorstandsteam wesentliche strategische Initiativen in die Wege geleitet, um den Leifheit-Konzern wieder auf einen profitablen Wachstumspfad zu führen. In den Ergebnissen für das Geschäftsjahr 2019 spiegeln sich diese erst teilweise wider. Das EBIT lag mit 9,9 Mio. € am oberen Ende der getätigten Prognose und damit erwartungsgemäß unter dem Vorjahreswert von 13,1 Mio. €. Entsprechend ging die EBIT-Marge im Berichtsjahr von 5,6 Prozent auf 4,2 Prozent zurück. Zum einen wirkte sich hier der Rückgang des Bruttoergebnisses aus, das insbesondere aufgrund von höheren Abschreibungen und Eingangsfrachten sowie Wertberichtigungen auf Vorräten um 1,1 Mio. € unter dem Vorjahreswert lag. Zum anderen spiegeln sich darin vor allem die im Berichtszeitraum gestiegenen Ausgangsfrachten und Werbekosten wider. Zudem haben wir im Jahr 2019 strategische Projekte, wie die Anbindung unseres tschechischen Produktionsstandorts an SAP, die Einführung unseres eigenen Online-Shops und die Erneuerung unseres Küchensortiments realisiert. Gleichzeitig sehen wir, dass unsere angestoßenen Maßnahmen zur Kostenreduzierung im Konzern Wirkung zeigen. Verstärkte Investitionen in Verbraucherwerbung bei gleichzeitiger Verbesserung der Kostenstrukturen entlang der gesamten Wertschöpfungskette und die Straffung unserer Sortimente haben für uns auch im Jahr 2020 weiterhin Priorität.

Umsatzseitig sind wir mit den Produkten der Marke Leifheit im Household-Segment gewachsen und haben 2019 insgesamt einen Konzernumsatz von 234,0 Mio. € erzielt, der damit nahezu auf Vorjahresniveau lag. Nicht zufrieden sein können wir mit der Entwicklung im Heimatmarkt Deutschland, wo wir einen moderaten Umsatzrückgang verzeichneten. Wir erwarten, dass wir mit der zu Jahresbeginn 2020 gestarteten TV-Kampagne die Kehrtwende einleiten und die Umsätze im Geschäftsjahr 2020 wieder steigen werden.

In Zentraleuropa, vor allem in Italien, konnten wir deutliche Umsatzzuwächse erzielen. Insgesamt fiel das Wachstum in dieser Region aufgrund der Umsatzrückgänge in Frankreich sowie in den Niederlanden weniger deutlich aus. Jedoch konnten die erfolgreich durchgeführten Test-TV-Kampagnen im vierten Quartal 2019 beispielsweise in Österreich und in den Niederlanden positiv zum Umsatzwachstum beitragen. In den osteuropäischen sowie den außereuropäischen Märkten konnten wir den Umsatz ebenfalls deutlich steigern.

Auf Segmentebene konnten wir im mit Abstand größten Segment Household mit der Marke Leifheit den Umsatz steigern, sodass dieses nunmehr knapp 78 Prozent zum Konzernumsatz beisteuert. Im bedeutend kleineren Segment Wellbeing mit der Marke Soehnle blieb der Umsatz im Berichtsjahr stabil. Im Private-Label-Segment führte die anhaltende Schwäche einzelner Handelspartner in Frankreich zu einem merklichen Umsatzrückgang, der durch die starke Performance in Großbritannien etwas gebremst wurde.

Wir verfügen über eine solide Kapitalstruktur, die uns finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit für die Umsetzung unserer Wachstumsstrategie bietet. So resultierten zum Bilanzstichtag die langfristigen Schulden hauptsächlich aus Pensionsverpflichtungen. Gleichzeitig bestanden wie in den Vorjahren keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Die weiterhin hohe Eigenkapitalquote lag mit 44,8 Prozent leicht unter Vorjahresniveau. Die flüssigen Mittel und finanziellen Vermögenswerte im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf 50,3 Mio. € bei verringerten kurzfristigen Schulden von 47,2 Mio. €. Eine hohe Liquidität ist seit jeher die Basis für Dividendenzahlungen an unsere Aktionäre.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Mitarbeiter

Um unsere anspruchsvollen operativen und strategischen Ziele erreichen zu können, sind gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiter von wesentlicher Bedeutung. Daher ist es unser Ziel, unsere Attraktivität als Arbeitgeber weiter auszubauen. Wir unternehmen besondere Anstrengungen, um gutes Personal zu gewinnen und langfristig an unser Unternehmen zu binden. So bieten wir trotz unserer vergleichsweise kleinen Unternehmensgröße und flacher Hierarchien verschiedene Möglichkeiten der persönlichen und fachlichen Weiterentwicklung. Wir ermöglichen flexible Arbeitszeiten und für geeignete Positionen auch Homeoffice-Arbeitsplätze. Damit jeder Einzelne seine beste Leistung erbringen kann, sind wir bestrebt, eine angemessene und sichere Arbeitsumgebung zu schaffen, und sensibilisieren unsere Belegschaft für gesundheitliche Prävention und bieten Aktivitäten zur Gesundheitsförderung an. Wir bieten eine faire und marktgerechte Vergütung und setzen auf Vielfalt in der Belegschaft. Gleichzeitig wollen wir eine Unternehmenskultur schaffen, die von den Prinzipien "fun, friendly, fast and fearless" geprägt ist, in der wir also mit Freude, Schnelligkeit und Mut unsere Ziele verfolgen.

Im folgenden Text wird nur noch die Bezeichnung "Mitarbeiter" verwendet. Damit sind selbstverständlich nicht nur männliche Personen gemeint. Der Begriff wird lediglich aus Gründen der besseren Lesbarkeit stellvertretend für alle Angehörigen unserer Belegschaft benutzt.

Zahl der Mitarbeiter im Konzern

Am 31. Dezember 2019 beschäftigte der Leifheit-Konzern insgesamt 1.106 Mitarbeiter (2018: 1.119 Mitarbeiter), davon waren 90 Mitarbeiter teilzeitbeschäftigt (2018: 86 Mitarbeiter). Die Zahl der Mitarbeiter blieb damit weitgehend stabil.

An deutschen Standorten arbeiteten zu diesem Zeitpunkt 413 Mitarbeiter (2018: 420 Mitarbeiter). Das entspricht einem Anteil von 37,3 Prozent der Konzernbelegschaft (2018: 37,5 Prozent). An den Produktions- und Vertriebsstandorten in der Tschechischen Republik beschäftigten wir zum Bilanzstichtag 457 Personen (2018: 454 Personen) oder 41,3 Prozent (2018: 40,6 Prozent) aller Beschäftigten im Konzern. In Frankreich arbeiteten am Ende des Berichtsjahres 153 Beschäftigte (2018: 162) und damit 13,8 Prozent (2018: 14,5 Prozent) der Konzernbelegschaft. Die verbleibenden 7,6 Prozent der Beschäftigten verteilten sich hauptsächlich auf verschiedene Länder innerhalb Europas.

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Mitarbeiterstruktur des Leifheit-Konzerns 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Konzern 1.119 1.106
Household 905 906
Wellbeing 56 52
Private Label 158 148
Deutschland 420 413
Tschechische Republik 454 457
Frankreich 162 153
Andere Länder 83 83

Im Segment Household beschäftigten wir 906 Mitarbeiter (2018: 905 Mitarbeiter), im Segment Wellbeing 52 Mitarbeiter (2018: 56 Mitarbeiter). Zum Segment Private Label mit unseren französischen Tochterunternehmen Birambeau und Herby gehörten am Ende des Berichtsjahres 148 Beschäftigte (2018: 158 Beschäftigte).

Ende des Jahres 2019 befanden sich an den deutschen Standorten der Leifheit AG insgesamt 34 Auszubildende.

Zeitarbeitskräfte setzen wir zur Bewältigung von Auftragsspitzen vorrangig in Produktion und Logistik ein. Im Jahr 2019 lag ihr Anteil wie im Vorjahr deutlich unter zehn Prozent.

Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten im Leifheit-Konzern lag im Geschäftsjahr 2019 bei 1.113 Personen (2018: 1.139 Personen).

Die Personalaufwendungen im Konzern stiegen im Berichtsjahr um 3,3 Prozent auf 50,4 Mio. € (2018: 48,8 Mio. €).

Diversity

Wir pflegen im Leifheit-Konzern ein Arbeitsumfeld, das Vielfalt begrüßt, um von den unterschiedlichen persönlichen Fähigkeiten, Talenten und Erfahrungen unserer Mitarbeiter zu profitieren. Dabei dulden wir keine Diskriminierung und bekennen uns zur Chancengleichheit ungeachtet von Alter, Geschlecht, Religion, ethnischer Herkunft und sexueller Orientierung. Unser Diversity-Management konzentriert sich auf die drei Dimensionen Geschlecht (Gender Diversity), Altersstruktur und Internationalität der Belegschaft.

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Mitarbeitercharakteristika des Leifheit-Konzerns 2018 2019
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit 11,6 Jahre 12,0 Jahre
Altersstruktur Mitarbeiter
bis 30 Jahre 15 % 14 %
30 bis 40 Jahre 21 % 20 %
40 bis 50 Jahre 26 % 27 %
50 bis 60 Jahre 30 % 30 %
über 60 Jahre 8 % 9 %
Durchschnittsalter 44 Jahre 44 Jahre
Anteil Frauen an der Belegschaft 50 % 50 %
Anteil Frauen erste Managementebene 14 % 21 %
Anzahl Auszubildende 29 34
Teilzeitbeschäftigte 86 90

Chancen- und Risikobericht

Das strategische Management von Chancen und Risiken ist Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung des Leifheit-Konzerns. Chancen zu erkennen und Erfolgspotenziale zu nutzen, ist Voraussetzung für profitables Wachstum. Der verantwortungsvolle Umgang mit geschäftlichen Risiken wird durch ein umfassendes Risikomanagement und ein internes Kontrollsystem unterstützt.

Chancen

Geschäftliche Chancen frühzeitig zu erkennen und konsequent zu nutzen, ist ein wesentlicher Teil unternehmerischen Handelns. Die hier dargestellten Chancen sind nicht unbedingt die einzigen, die sich Leifheit bieten. Außerdem kann sich unsere Einschätzung der einzelnen Chancen ändern, da sich Umfeld, Märkte, wichtige Trends oder Technologien ständig weiterentwickeln. So können sich neue Chancen für uns ergeben, bestehende Chancen können ihre Bedeutung verlieren oder es kann sich die Bedeutung einer einzelnen Chance verändern.

Im Leifheit-Konzern werden unternehmerische Chancen in der Budgetplanung berücksichtigt und im Zusammenhang mit der periodischen Berichterstattung verfolgt. Chancen können über unsere Erwartungen hinaus in der Zukunft zu einer positiven Abweichung von unserer Prognose oder von den gesetzten Zielen führen. Die Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren, Analysieren und Nutzen sich bietender Chancen liegt im Aufgabenbereich des Vorstands sowie beim Management des jeweils betroffenen Funktionsbereichs. Wir befassen uns regelmäßig mit detaillierten Markt- und Wettbewerbsanalysen, relevanten Kostengrößen und kritischen Erfolgsfaktoren, die wir im Anschluss bei unseren strategischen Überlegungen berücksichtigen. Unser übergeordnetes Ziel ist es, für ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken zu sorgen.

Nach unserer Einschätzung veränderte sich die allgemeine Chancenlandschaft für unser Unternehmen im Berichtsjahr nicht wesentlich, jedoch wurden potenzielle Chancen, die sich aus der neuen Strategie "Scaling up Success" ergeben, im Chancenmanagement berücksichtigt.

Gesamtwirtschaftliche Chancen

Der Leifheit-Konzern gehört eher zum nichtzyklischen Konsumgütersektor und wird damit weniger stark von der Wirtschaftslage beeinflusst als der Sektor der zyklischen Konsumgüter. Dennoch können die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen das Geschäft des Leifheit-Konzerns in gewissem Umfang beeinflussen. Dementsprechend beruhen unsere finanziellen Ziele auf den im Prognosebericht beschriebenen Einschätzungen der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Sollten sich die Rahmenbedingungen und die Konsumneigung, speziell in den für uns wichtigen Märkten in Europa, günstiger entwickeln als in der Prognose angenommen, bestünde die Chance, dass wir unsere Umsatz- und Ergebniserwartung übertreffen.

Branchenspezifische Chancen

Als europäischer Markenanbieter von Haushaltsprodukten können wir von Trends und Marktentwicklungen im Bereich dieser Produkte profitieren. Um Markt- und Kundenbedürfnissen aktiv zu begegnen, legen wir in unserem Produktportfolio einen besonderen Schwerpunkt auf die Konzeption und Entwicklung von Produkten, die das Leben zuhause leichter und bequemer machen. Aus unserer Sicht werden die folgenden Trends in den kommenden Jahren für unser Unternehmen von Bedeutung sein und das Potenzial haben, sich positiv auf unsere Geschäftsentwicklung auszuwirken.

Digitalisierung ermöglicht neue Prozesse und Produkte

Die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens wird vom fortschreitenden digitalen Wandel erfasst. Für den Leifheit-Konzern ergeben sich aus der Digitalisierung zahlreiche Chancen. Neben Effizienz- und Produktivitätssteigerungen und der weiteren Verbesserung bestehender Geschäftsprozesse, beispielsweise durch die Erweiterung und Optimierung unserer SAP-Landschaft, bieten sich Möglichkeiten für innovative Geschäftsmodelle.

Wachsender E-Commerce Markt

Konsumenten nutzen das Internet in ständig wachsendem Umfang - von der Suche nach Informationen bis zum Kauf von Waren in Online-Shops und ähnlichen Angeboten. Für Leifheit ergeben sich daraus mehrere Chancen, Wachstumspotenziale zu realisieren. Die Sortimente von Leifheit und Soehnle sind bestens für den Online-Vertrieb geeignet: Während niedrigpreisige Artikel primär im stationären Handel gekauft werden, bieten wir viele Produkte in den für den Internethandel relevanten mittleren bis gehobenen Preislagen an. Der Ausbau unserer Aktivitäten im E-Commerce und die gleichzeitige Verbesserung unseres direkten Dialogs soll die Markenbindung der Verbraucher stärken. Durch die Kooperation mit Online-Distributoren und mithilfe von eigenen Webshops wollen wir zudem unsere Präsenz in den von uns bisher weniger stark erschlossenen internationalen Märkten steigern. Diese Effekte könnten sich schneller oder stärker als geplant positiv auf unser Umsatzvolumen im E-Commerce und damit außerplanmäßig positiv auf das Geschäftsergebnis auswirken.

Das Bewusstsein für Qualität steigt

Neben Preis und Funktionalität entscheiden verstärkt Faktoren wie Qualität und Langlebigkeit über den Kauf eines Produkts. Zunehmend spielen auch die Produktionsbedingungen und eine ökologisch und sozialverträgliche Herstellung der Produkte eine Rolle. Diese Entwicklung lässt sich vor allem bei der jüngeren Generation beobachten und dürfte in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen. Leifheit ist Markenanbieter von qualitativ hochwertigen und langlebigen Produkten, die in eigenen Produktionsstätten oder kontrolliert - unter Beachtung des Leifheit Social Code of Conduct - von Partnern hergestellt werden. So haben wir die Möglichkeit, angesichts der beschriebenen Entwicklung unsere Marktstellung weiter zu verbessern und auch zukünftige Käufergenerationen zu überzeugen.

Konsumenten wünschen einfache und bequeme Lösungen

Generationenübergreifend lassen sich heute ein erhöhter Arbeitsdruck und eine gestiegene Arbeitsbelastung beobachten. Wir sehen in der immer schnelllebigeren Zeit Chancen für unsere verbraucherorientierten Produkte, die das Leben zuhause ein Stück einfacher und bequemer machen.

Demografische Entwicklung

Prognosen sagen für Deutschland einen steigenden Anteil der älteren Bevölkerung voraus, wo Markenqualität traditionell eine hohe Relevanz hat. Gleichzeitig wird eine wachsende Zahl von Haushalten prognostiziert - insbesondere von Ein- und Zweipersonenhaushalten. Dies kann zu einem höheren Bedarf an Haushaltsprodukten führen. Wir gehen davon aus, dass sich diese Entwicklungen in der Zukunft positiv auf den Leifheit-Konzern auswirken können, und sehen darin Chancen für weiteres Wachstum.

Unternehmensstrategische Chancen

Als einem der führenden Unternehmen für Haushaltsprodukte in Europa bieten sich Leifheit unternehmensstrategische Chancen - mit dem Fokus auf Produkte, die das Leben zuhause einfacher und bequemer machen. Wir setzen auf eine eigene Entwicklungsabteilung und investieren in den Aufbau von interner und externer Expertise, auch in Form von Kooperationen. Die Aufgabe, aus dem Verständnis von Konsumenten und Kunden heraus zusätzliche Chancen zu entwickeln, ist fest in unserer Organisation und in unseren Prozessen verankert.

Außerdem sehen wir unternehmensstrategische Chancen in der deutlichen Verstärkung von Verbraucherwerbung für unsere Produkte, die darauf zielt, unsere Produkte beim Konsumenten bekannter zu machen. Hier setzen wir vor allem auf TV-Werbung für unsere in Europa hergestellten Bestseller-Produkte. Vor dem Hintergrund der damit verbundenen Stärkung unserer Marken ergeben sich auch Chancen zur Verbesserung der Verhandlungsposition gegenüber dem Handel. Weiter bieten sich Chancen im Ausbau unserer Marktpräsenz - sowohl im stationären Handel wie auch im E-Commerce. Um die daraus entstehenden Chancen nutzen zu können, setzen wir verstärkt auf eine effiziente Verzahnung der Online- und Offline-Vertriebskanäle.

Darüber hinaus bieten sich Chancen durch den Ausbau unserer Distribution in bestehenden Märkten und zusätzliche regionale Diversifikation. Leifheit konzentriert seine Geschäftsaktivitäten auf Europa. Länderspezifische Vertriebsprogramme dienen dazu, unsere Position in der Region zu festigen bzw. auszubauen.

Wir nutzen zudem sich bietende Chancen außerhalb Europas. Mit unserer neu gegründeten Vertriebsgesellschaft in China wollen wir das Geschäft im Asien-Pazifik-Raum ausbauen. Die Zusammenarbeit mit Distributoren ermöglicht es uns darüber hinaus, von der Dynamik der großen und schnell wachsenden Märkte, insbesondere in den Schwellenländern, zu profitieren. Im Falle von unerwartet positiven Entwicklungen in diesen Märkten besteht daher Potenzial für eine Übererfüllung unserer Ziele.

Leistungswirtschaftliche Chancen

Leistungswirtschaftliche Chancen ergeben sich für Leifheit vor allem im operativen Geschäft, im Kostenmanagement und in der Effizienzsteigerung. Im operativen Geschäft bestehen wesentliche Chancen darin, dass wir durch eine erfolgreiche Kombination von verstärkter Verbraucherwerbung mit dem Fokus auf ertragsstarke Bestseller-Produkte zusätzliche Erfolge erzielen.

Im Rahmen des Kostenmanagements und der Effizienzsteigerung bietet sich die Chance, die langfristige Ertragskraft von Leifheit zu steigern. Neben der Reduzierung nicht wertschöpfender Kosten haben wir dabei vor allem die Straffung unserer Sortimente und die Optimierung der Prozesse in Produktion und Vertrieb entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Blick.

Sonstige Chancen

Unsere Mitarbeiter sind ein Grundpfeiler für langfristig erfolgreiches Wachstum des Leifheit-Konzerns. Wir investieren daher regelmäßig in ihr Know-how. In diesem Zusammenhang fördern wir auch verschiedene Maßnahmen, um das Engagement und die Motivation unserer Mitarbeiter weiter zu steigern.

Chancen sehen wir durch die Etablierung einer Unternehmenskultur, die von den Prinzipien "fun, friendly, fast and fearless" geprägt ist. Als Zielbild sehen wir dabei Mitarbeiter, die mit Spaß und Freude, schnell und sehr selbstbewusst die vor ihnen liegenden Herausforderungen annehmen. So ergeben sich Chancen, das Potenzial unseres Unternehmens in Zukunft besser auszuschöpfen.

Risiken

Leifheit ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit verschiedenen Risiken ausgesetzt. Daher wurde ein Risikomanagementsystem eingerichtet, das es ermöglicht, Risiken frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dieses System dient dazu, potenzielle Ereignisse zu erkennen, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Reputation haben können oder gar den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen und die Aggregation von Risiken sowie eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen, nutzen wir einen konzernweit einheitlichen Ansatz für das Management von Unternehmensrisiken.

Als börsennotierte Aktiengesellschaft mit Sitz in Deutschland hat der Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG ein Risikofrüherkennungssystem eingerichtet. Darüber hinaus ist er für die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems verantwortlich.

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementhandbuch regelt den Umgang mit Risiken innerhalb des Leifheit-Konzerns und definiert eine konzernweit einheitliche Methodik für alle Bereiche des Unternehmens. Im Risikomanagementhandbuch werden Verantwortlichkeiten für die Durchführung von Aufgaben im Risikomanagement sowie Berichtsstrukturen festgelegt. Die Effektivität des Risikomanagementsystems wird in regelmäßigen Abständen durch die interne Revision geprüft.

Unsere Risikostrategie basiert auf dem globalen Ziel, den Fortbestand der Geschäftstätigkeit sicherzustellen.

Unsere Risikomanagementorganisation besteht aus einem konzernweit agierenden Risikomanager und Risikoverantwortlichen in den einzelnen Funktionsbereichen bzw. Gesellschaften. Der Risikomanager ist für die Aktualisierung des Risikomanagementhandbuchs sowie für die einheitliche Umsetzung der darin beschriebenen Maßnahmen, für die Risikoaggregation und für die standardisierte Risikoberichterstattung an die verschiedenen Unternehmensebenen verantwortlich. Alle Segmente sind vollständig in Risikobereiche aufgeteilt. Das Management der Risiken innerhalb der Risikobereiche obliegt den jeweiligen Risikoverantwortlichen. Die Aufgabe der Risikoverantwortlichen ist es, kontinuierlich alle Risiken zu identifizieren, zu bewerten, zu kommunizieren und die Umsetzung der Gegensteuerungsmaßnahmen zu überwachen. Chancen werden im Rahmen des Risikomanagements nicht erfasst.

Zentrales Element des Risikomanagementsystems ist der systematische Risikomanagementprozess, der halbjährlich durchlaufen wird. Er beinhaltet die Phasen Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikoaggregation, Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Risikoberichterstattung. Am Anfang dieses Prozesses steht die Risikoidentifikation, bei der halbjährlich alle Risiken, Gefahrenquellen, Schadenursachen, Störpotenziale und nichtfinanzielle Risiken in einheitlichen Risikotabellen systematisch dokumentiert und anschließend analysiert werden. Treten neue Risiken auf, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftlichen Ergebnisse oder die weitere Entwicklung des Unternehmens haben könnten, informiert der Risikoverantwortliche unverzüglich alle zuständigen Stellen.

Die identifizierten Risiken werden nach ihrer Auswirkung sowie ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und eingestuft. Darüber hinaus werden Einzelrisiken untereinander systematisch auf Abhängigkeiten analysiert und gegebenenfalls zu neuen Risiken zusammengefasst. Die dabei entstehende aggregierte Form aller einzelnen Risikotabellen stellt das sogenannte Risikoinventar dar.

Dieses wird grafisch in einer Risikokarte dargestellt und turnusmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat kommuniziert. Zur Risikosteuerung werden von den jeweiligen Risikoverantwortlichen zu jedem Risiko Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder Überwälzung des Risikos in der Risikotabelle definiert, dokumentiert, aktiv umgesetzt und überwacht. Der jeweilige Status der Gegenmaßnahme wird ebenfalls vom Risikoverantwortlichen in der Risikotabelle dokumentiert.

Zur Risikoüberwachung sind allgemeine Warnindikatoren sowie fallspezifische Indikatoren für konkrete Einzelrisiken definiert. Alle Indikatoren werden regelmäßig verfolgt, um Risiken und die Wirksamkeit von eingeleiteten Gegenmaßnahmen besser steuern zu können.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen am Risikomanagementsystem vorgenommen.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Rechnungslegungsprozess

Das interne Kontrollsystem (IKS) ist ein integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems. Unser Handbuch zum IKS definiert die Gestaltung des internen Kontroll-, Steuerungs- und Überwachungssystems für alle wesentlichen Geschäftsprozesse im Unternehmen und beschreibt die Aufbauorganisation. Unser Ziel ist die systematische Gestaltung und Dokumentation von Kontrollmaßnahmen in den Prozessen zur Einhaltung von Gesetzen, Normen und Richtlinien, zur Vermeidung von Vermögensschäden sowie zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsprozesse. Neben Richtlinien und Arbeitsanweisungen sind Risikokontrollmatrizen das zentrale Element der risikorelevanten Prozesse. Sie definieren die wesentlichen Risiken in den Prozessen, die Risikoanalyse sowie die nötigen Kontrollen und Kontrollverantwortlichkeiten. Dabei werden das Prinzip der Funktionstrennung und das Vieraugenprinzip beachtet.

Mit dem internen Kontroll- und Risikomanagementsystem für die Rechnungslegung verfolgen wir das Ziel, die gesetzlichen Vorgaben, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, zu gewährleisten und einheitlich umzusetzen. Unser internes Kontroll- und Risikomanagementsystem für die Rechnungslegung ist in das konzernweite Risikomanagementsystem eingebettet. Mit den Organisations-, Kontroll- und Überwachungsstrukturen stellen wir sicher, dass unternehmerische Sachverhalte gesetzmäßig erfasst, aufbereitet und analysiert sowie in den Einzel- und Konzernabschluss übernommen werden.

Darüber hinaus umfasst unser System Richtlinien, Vorgehensweisen und Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass unsere Rechnungslegung den Gesetzen und Normen entspricht. Dazu analysieren wir neue Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen, deren Nichtbeachtung ein wesentliches Risiko für die Ordnungsmäßigkeit unserer Rechnungslegung darstellen würde. Die Konzernabteilung Rechnungswesen gibt konzernweit einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Konzernhandbuch zur Rechnungslegung nach IFRS vor. Diese Richtlinien bilden gemeinsam mit dem Terminplan zur Abschlusserstellung die Grundlagen für den Abschlusserstellungsprozess. Diesem entsprechend müssen alle Konzerngesellschaften und Buchungskreise ihre Abschlüsse dem Konzernrechnungswesen in der konzernweit eingesetzten Konsolidierungssoftware vorlegen. Die Tochtergesellschaften und Buchungskreise sind für die Einhaltung der konzernweit gültigen Rechnungslegungsvorschriften in ihren Abschlüssen zuständig und werden dabei vom Konzernrechnungswesen unterstützt und überwacht. Sie führen die Abstimmung konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Liefer- und Leistungsbeziehungen gemäß den Konzernrichtlinien durch.

Die Konsolidierung wird vom Konzernrechnungswesen durchgeführt. Darüber hinaus greifen wir auf externe Dienstleister zurück, beispielsweise für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen oder Long-Term-Incentive-Vergütungen. Die mit der Finanzberichterstattung beauftragten Mitarbeiter sind mit unseren internen Richtlinien und Prozessen vertraut und werden regelmäßig geschult. Unser IKS umfasst separat den Prozess der Abschluss- und Konzernabschlusserstellung. In den entsprechenden Risikokontrollmatrizen sind die Risiken und Kontrollen definiert. Dazu gehören Maßnahmen wie IT-gestützte und manuelle Kontrollen und Abstimmungen, die Einrichtung von Funktionstrennung und Vieraugenprinzip, Zugriffsregelungen in den IT-Systemen und Überwachung.

Zweck des IKS für die Rechnungslegung und Finanzberichterstattung ist es, mit hinreichender Sicherheit zu gewährleisten, dass die Finanzberichterstattung zuverlässig ist und dass der Einzel-, der Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der Leifheit AG und des Konzerns ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.

Im Rahmen von internen Revisionsprojekten werden prozess- und funktionsbezogene Elemente des IKS jeweils mit einbezogen.

Risikobewertung

Unser Ziel ist es, zu ermitteln, welche nachteiligen Auswirkungen Risiken auf definierte Risikofelder wie unsere Geschäfts-, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage oder unser Image haben könnten sowie welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Charakter für Leifheit haben. Dafür werden die Einzelrisiken gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bezogen auf unsere Geschäftsziele als kritisch, mittel oder gering klassifiziert. Dabei werden die Auswirkungen jeweils vor und nach den ergriffenen Maßnahmen zur Risikobegrenzung dargestellt. Die Berichterstattung erfolgt jedoch in der Darstellung nach den ergriffenen Maßnahmen. Die Skalen zur Messung dieser beiden Indikatoren sind in den folgenden Tabellen dargestellt.

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Eintrittswahrscheinlichkeit Beschreibung
1 % - 20 % sehr gering
21 % - 40 % gering
41 % - 60 % mittel
61 % - 80 % hoch
81 % - 99 % sehr hoch

Gemäß dieser Einteilung definieren wir ein sehr geringes Risiko als eines, das nur unter außergewöhnlichen Umständen eintritt, und ein sehr hohes Risiko als eines, mit dessen Eintritt innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu rechnen ist.

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Grad der Auswirkung Definition der Auswirkung
sehr gering geringe Risiken, die Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cashflows, Unternehmensziel und Außenwirkung nicht spürbar beeinflussen (< 1 Mio. €)
gering mittlere Risiken, die Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cashflows, Unternehmensziel und Außenwirkung spürbar beeinflussen (1-2 Mio. €)
mittel bedeutende Risiken, die Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cashflows, Unternehmensziel und Außenwirkung stark beeinflussen (>2-5 Mio. €)
hoch schwerwiegende Risiken, die Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage, Cashflows, Unternehmensziel und Außenwirkung erheblich beeinflussen (> 5-25 Mio. €)
sehr hoch bestandsgefährdende Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden (> 25 Mio. €)

Gemäß ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Grad ihrer Auswirkungen bezogen auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage, unsere Cashflows sowie unsere Außenwirkung klassifizieren wir die Risiken in Form einer Risikokarte als kritisch, mittel oder gering.

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Eintrittswahrscheinlichkeit / Grad der Auswirkung sehr gering 1 % - 20

%
gering 21 % - 40

%
mittel 41 % - 60

%
hoch 61 % - 80

%
sehr hoch 81 % - 99

%
sehr gering gering gering gering gering gering
gering gering gering gering mittel mittel
mittel gering mittel mittel mittel kritisch
hoch mittel mittel kritisch kritisch kritisch
sehr hoch kritisch kritisch kritisch kritisch kritisch

Risikofaktoren

Im Folgenden führen wir Risikofaktoren auf, die wir mithilfe unseres Risikomanagements ermitteln und verfolgen. Sie werden in der nachfolgenden Beschreibung stärker aggregiert, als sie zur internen Steuerung verwendet werden. Die Risikofaktoren betreffen grundsätzlich alle Segmente, also Household, Wellbeing und Private Label.

Gesamtwirtschaftliche, politische, gesellschaftliche und regulatorische Risiken

Die Unsicherheit in der globalen Wirtschaft, auf den Finanzmärkten oder bei den politischen Rahmenbedingungen könnte sich negativ auf unsere Geschäftstätigkeit, unsere Finanz- und Ertragslage sowie unsere Cashflows auswirken und den Druck auf unser EBIT erhöhen. Vor allem durch Terroranschläge, Gewalteskalationen in Krisenregionen oder andere exogene Schocks sind größere Einflüsse auf die Konjunktur denkbar, denen wir uns nicht entziehen könnten. Geopolitische Unsicherheiten können unser Geschäft in Osteuropa belasten. Ungelöste Schuldenkrisen im Euroraum könnten unsere Marktperspektiven vor allem in den südeuropäischen Ländern mindern.

Auch wenn der überwiegende Teil unseres Geschäfts nichtzyklisch ist, so ist das Wachstum in der Konsumgüterbranche auch von Konsumentenvertrauen und Konsumausgaben abhängig. Konjunkturell bedingte Rückgänge oder gesellschaftspolitische Faktoren, besonders in Regionen, in denen wir stark vertreten sind, stellen daher ein Risiko für die Umsatzentwicklung dar. Darüber hinaus können auch Veränderungen im regulatorischen Umfeld (zum Beispiel Handelspolitik, Steuergesetzgebung, Produktqualitäts- und Sicherheitsstandards) mögliche Umsatzausfälle und Kostenerhöhungen nach sich ziehen.

Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als mittel ein und erwarten eine mittlere Auswirkung auf unsere Geschäftstätigkeit, Finanz- und Ertragslage sowie unsere Cashflows.

Wir beobachten die gesamtwirtschaftliche, politische und regulatorische Lage in den für uns wesentlichen Märkten, um potenzielle Problembereiche frühzeitig zu erkennen und unsere Geschäftsaktivität entsprechend schnell anpassen zu können. Um die gesamtwirtschaftlichen, politischen, gesellschaftlichen und regulatorischen Risiken zu vermindern, streben wir eine ausgewogene Verteilung des Umsatzes zwischen den wichtigen Regionen an und reagieren auf aktuelle Veränderungen kurzfristig mit diversen Maßnahmen zur Abfederung der möglichen negativen Auswirkungen.

Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union hat für Leifheit aufgrund der geringen Geschäftstätigkeit in Großbritannien keine direkten wesentlichen Auswirkungen. Der Umsatzanteil in Großbritannien im Geschäftsjahr 2019 lag unter einem Prozent.

Umsatz- und Preisgestaltungsrisiken

Um unsere Umsatz- und Profitabilitätsziele zu erreichen, müssen wir Umsatzwachstum generieren, die Kommunikation mit dem Verbraucher verstärken, den Abverkauf am POS fördern sowie auf wettbewerbsfähige Produktpreise achten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass steigende Produktkosten nicht durch höhere Preise auf dem Markt kompensiert werden können. Dies würde sich negativ auf unsere Margen auswirken. Ferner könnten niedrigere Umsatzerlöse zu fehlenden Deckungsbeiträgen führen.

Wir schätzen derzeit die möglichen Auswirkungen von Risiken in Verbindung mit Umsatz- und Preisgestaltung als mittel und die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch ein.

Wir begegnen diesen Risiken mit unserer internationalen Vertriebsstrategie, länderspezifischen Umsetzungsplänen, der Intensivierung unserer Verbraucherkommunikation und der Maßnahmen unserer POS-Excellence-Initiative sowie unserer E-Commerce-Aktivitäten.

Abhängigkeitsrisiken

Die Abhängigkeit von bestimmten Zulieferern, Kunden, Produkten oder auch Märkten birgt Risiken. Eine starke Abhängigkeit von einzelnen Produkten, Produktgruppen oder Märkten könnte bei Schwankungen zu Umsatz- und Margenrückgängen führen.

Wir schätzen die potenziellen Auswirkungen der Abhängigkeitsrisiken als mittel ein bei einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit.

Obwohl wir mit unserer Diversifizierung mögliche Abhängigkeiten reduzieren, bleiben wir anfällig für negative Entwicklungen bei einigen Kunden sowie auf wichtigen Absatzmärkten wie Deutschland, Frankreich, Österreich oder den Niederlanden.

Risiken durch steigende Beschaffungskosten

Lohnkosten und Rohstoffe sind für einen großen Teil der Kosten der Umsatzerlöse verantwortlich. Vor allem Materialien wie Kunststoffe, Aluminium, Baumwolle und Stahl unterliegen dem Risiko von Preisschwankungen. Steigende Lohnkosten und Wechselkursänderungen bei Zulieferern insbesondere in Fernost erhöhen das Risiko von Preissteigerungen bei Handelswaren.

Wir betrachten die Auswirkungen potenziell steigender Beschaffungskosten als geringes Risiko bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit.

Die finanziellen Auswirkungen höherer Beschaffungskosten auf unsere Produktmargen reduzieren wir durch längerfristige Lieferverträge sowie Einsparungsmaßnahmen bei der Beschaffung. Wir überarbeiten unsere Produkte und reagieren auf Preiserhöhungen. Der strategische Einkauf hat die Aufgabe, die Beschaffungskette vor dem Hintergrund steigender Einstandskosten wettbewerbsfähig zu halten.

Risiken durch außergewöhnliche externe Störfälle

Wir sind externen Risiken wie beispielsweise Naturkatastrophen, Feuer, Unfällen und böswilligen Handlungen ausgesetzt. Derartige Ereignisse können zu Sachschäden an Gebäuden, Produktionsanlagen, Lagern oder zu Unterbrechungen der Geschäftstätigkeit sowohl bei uns als auch bei Zulieferern führen.

Ein Eintritt solcher Risiken könnte hohe finanzielle Auswirkungen haben. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit jedoch als gering ein.

Wir können Risiken durch außergewöhnliche externe Störfälle auf verschiedene Weise entgegenwirken. Neben einem Versicherungsschutz haben wir präventive Maßnahmen wie Brandmelde- und Feuerlöschanlagen in Gebäuden und Notfallpläne zur schnelleren Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit eingerichtet. Dies soll die potenziellen Auswirkungen externer Störfälle verringern.

Risiken im Kontrollumfeld

Das Versäumnis, erhebliche Risiken zu identifizieren, ihnen aktiv zu begegnen sowie innerhalb des Konzerns angemessene interne Kontrollsysteme einzuführen und aufrechtzuerhalten, könnte unangemessene Entscheidungen, höhere Kosten, Complianceverstöße, Betrug, Korruption oder Reputationsschäden nach sich ziehen. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass Mitarbeiter gegen interne Richtlinien, Standards und Rechtsvorschriften verstoßen.

Die potenziellen Auswirkungen dieser Risiken können hoch sein. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als sehr gering ein.

Wir mindern die Risiken im Kontrollumfeld durch Anweisungen und Richtlinien, die im Intranet für alle Mitarbeiter verfügbar sind. Darüber hinaus nutzen wir ein Risikomanagementsystem bestehend aus Früherkennung, internem Kontrollsystem und interner Revision. In unserem Compliance Managementsystem mit den Richtlinien wie dem Leifheit Code of Conduct oder der Leifheit Kartellrecht-Compliance sind klare Regeln und Grundsätze für das Verhalten unserer Mitarbeiter in wichtigen Bereichen im Einsatz.

Rechtliche Risiken

Als international agierendes Unternehmen ist Leifheit verschiedenen rechtlichen Risiken ausgesetzt. Dazu zählen Vertragsrisiken, Haftungsrisiken oder das Risiko, dass Dritte Forderungen oder Klagen wegen Verletzung von Marken-, Patent- oder sonstigen Rechten geltend machen.

Wir schätzen die potenziellen Auswirkungen und die Eintrittswahrscheinlichkeit als mittel ein.

Zur Verminderung etwaiger Vertragsverletzungen überwachen wir die Einhaltung unserer vertraglichen Verpflichtungen und ziehen interne sowie externe Rechtsberater hinzu. Wir minimieren das Risiko einer Verletzung von Schutzrechten Dritter, indem wir Konstruktionen, Designs und Produktnamen sorgfältig prüfen. Unsere Abteilung Recht & Patente optimiert unser Patentportfolio und prüft und analysiert die Patentrechte Dritter.

Es bestanden keine Rechtsstreitigkeiten oder Prozessrisiken mit wesentlichen möglichen negativen Auswirkungen.

Ausfallrisiken

Ausfallrisiken entstehen, wenn ein Kunde oder eine andere Gegenpartei eines Finanzinstruments nicht ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt. Ausfallrisiken ergeben sich aufgrund von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderen vertraglichen Verpflichtungen einer Gegenpartei wie zum Beispiel bei Bankguthaben und Finanzanlagen.

Die möglichen finanziellen Auswirkungen von Ausfallrisiken könnten hoch sein. Wir schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit wesentlicher Ausfälle jedoch als sehr gering ein.

Gemäß unseren Kreditrichtlinien werden neue Kunden auf ihre Bonität geprüft und Forderungsobergrenzen festgelegt. Bonität, Forderungsobergrenzen und Überfälligkeiten werden ständig überwacht. Zur Reduzierung des Ausfallrisikos setzen wir selektiv Kreditversicherungen sowie Bankgarantien ein.

Für Währungssicherungsgeschäfte und die Anlage flüssiger Mittel werden nur Banken mit hoher Kreditwürdigkeit ausgewählt. Konzerngesellschaften ist es ausschließlich erlaubt, mit Banken zusammenzuarbeiten, die ein Rating von BBB oder besser haben. Zusätzlich werden für jeden Kontrahenten Höchstanlagebeträge festgelegt.

Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken ergeben sich aus einem eventuellen Mangel an Mitteln, um fällige Verbindlichkeiten in Bezug auf Fristigkeit, Volumen und Währungsstruktur bedienen zu können. Zum 31. Dezember 2019 beliefen sich die flüssigen Mittel im Konzern auf 50,3 Mio. €. Verzinsliche Finanzverbindlichkeiten wie Bankkredite bestanden nicht. Kurzfristige Kreditlinien stehen in Höhe von 9,2 Mio. € zur Verfügung - sie werden nur zu einem geringen Teil für Avale genutzt. Die Liquidität wird konzernweit durch Mitarbeiter der Abteilung Treasury in der Zentrale gesteuert.

Aufgrund unserer derzeitigen Finanzierungsstruktur schätzen wir sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die potenziellen Auswirkungen von Finanzierungs- und Liquiditätsrisiken als sehr gering ein.

Währungsrisiken

Leifheit ist Währungsrisiken ausgesetzt, da Cashflows in verschiedenen Währungen anfallen. Darüber hinaus können Währungseffekte aus der Umrechnung von Ergebnissen, die nicht auf den Euro lauten, Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis haben. Risiken entstehen insbesondere aufgrund der Tatsache, dass Beschaffung und Verkauf unserer Produkte in unterschiedlichen Währungen in ungleicher Höhe zu unterschiedlichen Terminen erfolgen. Ein großer Anteil unserer Beschaffungskosten fällt in US-Dollar, HK-Dollar und Chinese Yuan an, während der Großteil des Konzernumsatzes in Euro entsteht.

Wegen der Schwankungen der Wechselkurse stufen wir grundsätzlich die Eintrittswahrscheinlichkeit als hoch und die potenziellen finanziellen Auswirkungen von Währungsrisiken als gering ein.

Leifheit unterhält ein zentralisiertes System für das Management von Währungsrisiken. Wir sichern Anteile des geplanten Währungsbedarfs im Voraus revolvierend für 14 Monate ab. Gemäß den Treasury-Grundsätzen können Hedging-Instrumente wie Devisentermingeschäfte, Währungsoptionen, Währungsswaps oder Kombinationen von Optionen eingesetzt werden, die Schutz vor negativen Währungsschwankungen und gleichzeitig das Potenzial bieten, von künftigen Wechselkursentwicklungen auf den Finanzmärkten zu profitieren. Der Umfang der Währungsabsicherung wird regelmäßig evaluiert.

Für das Jahr 2020 wurden durch Devisentermingeschäfte circa 100 Prozent des geplanten Fremdwährungsbedarfs in US-Dollar und circa 60 Prozent des Bedarfs an HK-Dollar sowie Chinese Yuan abgesichert. Ein Großteil der Absicherungen ist im Rahmen des Hedge Accountings erfolgt.

Entsprechend den Anforderungen des IFRS 7 wurden die Auswirkungen von Veränderungen unserer wichtigsten Wechselkurse auf Ergebnis und Eigenkapital geschätzt und im Anhang unter Ziffer 36 aufgeführt. Die Effekte ergeben sich vor allem aus der Veränderung der beizulegenden Zeitwerte unserer Sicherungsinstrumente. Dieser Sensitivitätsanalyse zufolge hätte eine 10-prozentige Aufwertung des Euros gegenüber dem US-Dollar am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 zu einer Reduzierung des Ergebnisses vor Ertragsteuern um 0,1 Mio. € und des Eigenkapitals um 2,4 Mio. € geführt.

Am 31. Dezember 2019 bestanden folgende Absicherungen:

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Fremdwährung Wert der Verpflichtung Nominalwert Beizulegender Zeitwert
Kauf USD/€ 26,1 Mio. USD 22,5 Mio. € 23,0 Mio. € 0,5 Mio. €
davon Hedge Accounting 26,1 Mio. USD 22,5 Mio. € 23,0 Mio. € 0,5 Mio. €
Kauf HKD/€ 25,3 Mio. HKD 2,8 Mio. € 2,9 Mio. € 0,1 Mio. €
davon Hedge Accounting 25,3 Mio. HKD 2,8 Mio. € 2,9 Mio. € 0,1 Mio. €
Verkauf CNH/€ 8,7 Mio. CNH 1,1 Mio. € 1,1 Mio. € 0,0 Mio. €
Kauf CNH/€ 164,3 Mio. CNH 20,6 Mio. € 20,7 Mio. € 0,1 Mio. €
davon Hedge Accounting 155,6 Mio. CNH 19,5 Mio. € 19,6 Mio. € 0,1 Mio. €

Zinsrisiken

Veränderungen der Marktzinsen wirken sich auf zukünftige Zinszahlungen für Finanzanlagen und für variabel verzinsliche Verbindlichkeiten aus. Da der Leifheit-Konzern mit der aktuellen Finanzierungsstruktur keine Bankkredite und sonstigen verzinslichen Verbindlichkeiten hat, beeinflussen Zinsänderungen die Profitabilität, die Liquidität und die Finanzlage nicht. Jedoch besteht das Risiko, dass Negativzinsen auf die Guthaben bei Kreditinstituten das Zinsergebnis weiter belasten.

Veränderungen des Rechnungszinses zur Abzinsung der Pensionsverpflichtungen haben erhebliche Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis. Daher schätzen wir sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit als auch die potenziellen finanziellen Auswirkungen von Zinsrisiken auf das sonstige Ergebnis als hoch ein.

Steuerliche Risiken

Steuerliche Risiken ergeben sich insbesondere durch zunehmend komplexe nationale und internationale steuerliche Regelungen. Die Finanzverwaltungen prüfen vermehrt die internationalen Konzernverrechnungspreise und Funktionsverlagerungen. Die umsatzsteuerlichen Vorschriften im europäischen Lieferungs- und Leistungsverkehr sind ebenfalls sehr komplex. Korrekturen von Steuerzahlungen haben Einfluss auf die Liquidität und das Periodenergebnis nach Steuern.

Wir schätzen die potenziellen finanziellen Auswirkungen der steuerlichen Risiken als mittel und die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering ein.

Wir begegnen diesen Risiken mithilfe international tätiger Steuerberater.

Risiken der Informationssicherheit

Unsere IT-gestützten Geschäftsprozesse sind verschiedenen Risiken der Informationssicherheit ausgesetzt. Aus menschlichen Fehlern, organisatorischen oder technischen Verfahren und/oder Sicherheitslücken bei der Informationsverarbeitung können Risiken entstehen, die die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Informationen gefährden.

Wir schätzen die potenziellen Auswirkungen von Risiken der Informationssicherheit als hoch und die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering ein.

In Zusammenarbeit mit unseren Dienstleistern und Outsourcing-Partnern werden die Risiken durch organisatorische und technische Vorkehrungen sowie professionelles Projektmanagement begrenzt. Die IT-Sicherheitsstruktur wird regelmäßig verifiziert und gegebenenfalls nachgebessert.

Risiken aus dem Rückgang der Markenbekanntheit

Die beiden Marken Leifheit und Soehnle sind ein wesentliches Asset. Die Bekanntheit und das Image unserer Marken stärken wir durch eine Vielzahl von zielgruppenorientierten Kommunikations- und Marketingmaßnahmen. Dabei werden Veränderungen des Verbraucherverhaltens, der Demografie sowie des technischen Fortschritts berücksichtigt.

Wir schätzen die Auswirkungen eines Rückgangs der Markenbekanntheit als hoch, die Eintrittswahrscheinlichkeit aufgrund unserer Aktivitäten jedoch als sehr gering ein.

Risiken aus dem Produktions- und Logistikprozess

Produzierende Unternehmen sehen sich einer Vielzahl von Risiken wie Maschinen- und Werkzeugschäden, Materialverlusten, menschlichen Fehlern, aber auch Naturkatastrophen, Terroranschlägen und Streiks gegenüber. Wir produzieren zum Teil Kernprodukte auf individuell für uns entwickelten Fertigungsanlagen mit speziellen Steuerungssystemen. Ein Ausfall dieser Anlagen kann zu Umsatzeinbrüchen und Imageschäden führen. Wir begegnen diesen Risiken mit permanenter Wartung und Instandhaltung dieser Anlagen.

Wir schätzen die Auswirkungen dieser Risiken als hoch und die Eintrittswahrscheinlichkeit als gering ein.

Risiken im Zusammenhang mit Epidemien/Pandemien

Seit Dezember 2019 breitet sich der Coronavirus (Covid-19) weltweit aus und wurde im März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zur Pandemie erklärt. Vor diesem Hintergrund ist der Leifheit-Konzern im Geschäftsjahr 2020 verschiedenen Risiken ausgesetzt. Angesichts der noch andauernden Pandemie erfolgt die Risikobewertung zum Stand der Berichtsveröffentlichung.

Im Falle der zunehmenden Notwendigkeit einer Quarantäne ganzer Regionen und Länder und der damit einhergehenden Schließung von Geschäften, könnte der private Konsum kurzfristig stark betroffen sein. Gleichzeitig könnte sich wiederum die Nachfrage nach Haushaltsprodukten verstärken und auf den Online-Handel verlagern. Der Leifheit-Konzern ist ein international agierendes Unternehmen. Wenngleich mit entsprechenden Reiserichtlinien und Vorsorgemaßnahmen das mögliche Gesundheitsrisiko für Mitarbeiter so gering wie möglich gehalten wird, könnten diese einem Infektionsrisiko ausgesetzt sein und den Virus auch auf andere Mitarbeiter im Konzern übertragen. Dies könnte zu einer zeitlich begrenzten Schließung aller oder einzelner Standorte des Konzerns führen.

Der Leifheit-Konzern konzentriert seine Produktion an den Standorten in Deutschland, Frankreich und Tschechien und bezieht Rohstoffe und Fertigwaren von Zulieferern aus Fernost. Durch die Entwicklungen rund um den Coronavirus besteht das Risiko, dass unsere Produktionswerke für eine gewisse Zeit geschlossen werden müssen. Das Werk unserer Tochtergesellschaft Herby in Frankreich, in dem Trockner für das Private Label-Geschäft im französischen Markt gefertigt werden, musste Mitte März 2020 seine Produktion bereits vorübergehend einstellen. Ebenfalls besteht das Risiko eines Lieferengpasses für Fertigwaren und Produktionsmaterialien. Um Lieferzeiten zu verkürzen könnten Luft- und Bahnfrachten in Erwägung gezogen werden, was zu höheren Logistikkosten führen könnte. Im Falle von China sehen wir angesichts der Belebung von Chinas Wirtschaftsaktivität Ende März 2020 eine Entlastung.

Gleichzeitig bezieht der Leifheit-Konzern Produktionsmaterialien aus Italien, das im März 2020 unter Quarantäne gestellt wurde. Auch hier besteht das Risiko von Lieferverzögerungen oder -ausfällen. Dem begegnen wir mit der Suche nach Alternativlieferanten, was zu höheren Beschaffungskosten führen könnte Gleichzeitig nutzen wir Chancen in der Beschaffung durch eine zusätzliche Bevorratung von derzeit preiswerten Kunststoffen.

Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus sieht sich der Leifheit-Konzern zudem dem Risiko eines Engpasses bzw. zeitlich begrenzten Ausfalls von Logistikdienstleistern ausgesetzt.

Grenzschließungen können zu Verzögerungen in der Lieferkette führen. Aufgrund der Pandemie ergeben sich des Weiteren finanzielle Risiken für den Leifheit-Konzern. Es könnte zu einem Umsatzeinbruch aufgrund sinkender Nachfrage und Produktionsausfällen, zu Forderungsausfällen bei Handelspartnern sowie zu Ausfällen bei Schlüsselkunden kommen, wenn diese in finanzielle Schwierigkeiten oder gar in eine Insolvenz geraten würden. Bei Umsatzeinbrüchen besteht für das Geschäftsjahr 2020 das Risiko eines Ergebnisrückgangs und eines Wertminderungsbedarfs insbesondere auf immaterielle Vermögenswerte.

Aufgrund der rasanten Entwicklung und dem damit verbundenen hohen Grad an Unsicherheit können wir die finanziellen Auswirkungen nicht abschätzen. Wir rechnen aber mit möglichen hohen Auswirkungen bei hoher Eintrittswahrscheinlichkeit.

Gesamtbeurteilung der Chancen und Risiken

Unter Berücksichtigung der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten und der möglichen finanziellen Auswirkungen der erläuterten Risiken sowie angesichts der soliden Bilanzstruktur und der gegenwärtigen Geschäftsaussichten erwartet der Vorstand keine substanzielle Gefährdung der Unternehmensfortführung. Wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass unsere Ertragskraft und Bilanzstruktur eine gute Grundlage für die zukünftige Geschäftsentwicklung bilden und die notwendigen Ressourcen beinhalten, um mögliche Chancen zu nutzen.

Die Veränderungen der individuellen Risiken - vor den Auswirkungen der Coronakrise - im Vergleich zum Vorjahr sind marginal und haben daher keine wesentliche Auswirkung auf das Gesamtrisikoprofil. Aufgrund der rasanten Entwicklung und dem damit verbundenen hohen Grad an Unsicherheit können wir die finanziellen Auswirkungen noch nicht abschätzen.

Prognosebericht des Konzerns

Wir erwarten ein deutliches Wachstum der Konzernumsätze um rund 8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das aus dem geplanten Wachstum erzielte Bruttoergebnis werden wir in die Verstärkung unserer Verbraucherwerbung investieren. Daher rechnen wir mit einem EBIT von etwa 9,5 Mio. € bis 10,0 Mio. €, das damit etwa auf dem Niveau von 2019 liegen wird.

Wirtschaftliche Entwicklung

In seiner Prognose von Ende Januar 2020 hatte der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Erwartungen für das Weltwirtschaftswachstum im Jahr 2020 nach unten korrigiert. Zwar soll die Weltwirtschaft wieder wachsen, jedoch weniger stark als noch im Oktober 2019 vorhergesagt. Nachdem die Wachstumsprognose für 2020 im Oktober noch auf 3,4 Prozent beziffert wurde, hatte der IWF diese im Januar 2020 für das laufende Geschäftsjahr auf 3,3 Prozent herabgesenkt. Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus hat der IWF im Februar 2020 die globale Wachstumserwartung nochmals um 0,1 Prozentpunkte reduziert. Die reduzierte Prognose gilt unter der Annahme, dass sich die wirtschaftliche Lage in China im zweiten Quartal normalisiert und daher die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft relativ gering ausfallen und von kurzer Dauer sind. Mitte März vermeldete das Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel, dass durch die Corona-Pandemie neben Europa vor allem in Asien mit negativen Effekten zu rechnen sei. Selbst unter optimistischen Annahmen über den weiteren Verlauf, so das IfW, dürfte der Pandemie die Zuwachsrate der Weltproduktion im Jahr 2020 insgesamt von 3 Prozent auf 2 Prozent zurückgehen. Dies wäre die geringste Zunahme seit der Großen Rezession 2008/2009.

Für das Jahr 2019 rechnet der IWF mit einem Wachstum von 2,9 Prozent. Ähnlich die Zahlen des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW): Sie erwarten für 2019 und 2020 einen Anstieg der globalen Wirtschaft um 3,0 respektive 3,1 Prozent. Die weiterhin lockere Geldpolitik der großen Notenbanken, die abnehmende Sorge eines ungeregelten Brexits sowie die erzielte Teileinigung im Handelskonflikt zwischen den USA und China sollen der Weltwirtschaft zu neuem Aufschwung verhelfen. Als Gründe für die Prognosesenkung nennt der IWF die zuletzt nachlassende wirtschaftliche Dynamik in den Schwellenländern oder die Abkühlung des Wirtschaftswachstums in China. Auch die mögliche weitere Eskalation des Handelsstreits zwischen China und den USA sowie geopolitische Spannungen beispielsweise zwischen den USA und Iran könnten sich negativ auf die Wirtschaft auswirken. Hinzu kommen die nach unserer Ansicht noch nicht absehbaren Folgen des Coronavirus für die Konjunktur.

Europa

Vor dem Hintergrund der andauernden Corona-Pandemie rechnet das IfW Kiel für den Euroraum damit, dass im Jahr 2020 eine Rezession - insbesondere in Italien, aber auch im Durchschnitt der Währungsunion - nicht zu vermeiden sei. Nach Angaben des IfW Kiel von Mitte März 2020 wird das BIP im Euroraum im laufenden Jahr um 1 Prozent schrumpfen und im kommenden Jahr wieder um etwas über 2 Prozent zulegen. Gleichzeitig wird die Arbeitslosenquote im Euroraum laut IfW wohl vorerst wieder steigen und der zuletzt moderate Verbraucherpreisanstieg sich merklich verlangsamen.

Deutschland

Nachdem das deutsche Wirtschaftswachstum laut IfW 2019 deutlich auf 0,5 Prozent zurückgegangen ist, hatten sowohl der IWF als auch die Ökonomen des IfW Kiel für 2020 wieder mehr Wachstum prognostiziert und bezifferten den Zuwachs des Bruttoinlandsproduktes auf 1,1 Prozent. Da sich durch die weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Konjunkturaussichten zuletzt deutlich eingetrübt haben, hat das IfW Kiel seine Frühjahrsprognose Mitte März korrigiert und rechnet nun damit, dass 2020 das BIP Deutschlands zwischen 4,5 und 9 Prozent einbrechen wird. Dabei stellt das IfW zwei Szenarien auf: Sofern die derzeitige Stresssituation bis Ende April andauere und sich ab Mai allmählich entspanne, falle das deutsche BIP dieses Jahr um 4,5 Prozent. Sollte die Erholung jedoch erst drei Monate später im August einsetzen, würde das deutsche BIP um 8,7 Prozent sinken. Aufgrund der weltweiten Belastung der Konjunktur gehen laut IfW beide Szenarien von keinen nennenswerten Nachholeffekten im weiteren Jahresverlauf aus, auch wenn dafür freie Kapazitäten, beispielsweise in der Industrie, verfügbar wären.

In dieser Hinsicht hatte das IfW bereits in einer Einschätzung von Anfang März 2020 für Deutschland darauf verwiesen, dass sich der zwischenzeitliche Einbruch der Produktion in China hierzulande zunächst über wegfallende Exportaufträge bemerkbar machen und in einer zweiten Stufe die Produktion auch durch fehlende Zulieferungen behindert werden dürfte. So rechnet das IfW damit, dass die deutsche Wirtschaft von den Lieferengpässen aus Asien im Frühjahr belastet werde. Daneben sehen die Ökonomen Beeinträchtigungen der Binnenwirtschaft überall dort, wo vorbeugend menschliche Interaktion beschränkt sei.

Laut der aktualisierten Frühjahrsprognose des IfW zählen Gastgewerbe, Luftfahrt sowie die Freizeitbranchen (Reisen, Sport, Unterhaltung) zu den besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen, für die das IfW einen anfänglichen Rückgang der Kapazitätsauslastung um 90 Prozent unterstellt. Der Fahrzeugbau als eines der Schwergewichte der deutschen Wirtschaft schränke in dieser Rechnung seine Produktion zwischenzeitlich um bis zu 70 Prozent ein. Auch der Einzelhandel sei besonders betroffen und soll während der Lockdown-Phase um 40 Prozent schrumpfen, wobei Lebensmittelhändler einen Teil der wegfallenden Gaststättenumsätze wettmachten. Dagegen dürfte laut IfW fast die Hälfte der deutschen Wirtschaft nur geringe oder gar keine Einbußen verzeichnen.

Konsumklima

Europa

Im Februar 2020 stieg der Consumer Confidence Indicator der Europäischen Kommission im Vergleich zum Vorjahr an. Nachdem im Februar 2019 im Euroraum noch ein Wert von - 7,4 und in der gesamten EU ein Wert von - 7,2 ermittelt wurde, verbesserte sich die Konsumlaune zum Februar 2020 auf - 6,6 im Euroraum sowie auf - 5,9 in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Damit liegen beide Indizes deutlich über ihrem Langzeitdurchschnittswert von - 10,6 (Eurozone) bzw. - 10,2 (EU 27).

Deutschland

In Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr der Konsumklimaindex leicht zurückgegangen. Lag er im Februar 2019 noch bei 10,6, so sank er zum Februar 2020 auf 9,9. Für den Folgemonat prognostiziert die GfK jedoch bereits einen leichten Rückgang auf 9,8. Hintergrund hierfür sind Rückgänge sowohl bei der Einkommenserwartung als auch bei der Anschaffungsneigung. Nennenswert ist, dass sich die wachsende Unsicherheit durch die Ausbreitung des Coronavirus auch im Konsumverhalten der deutschen Verbraucher niederschlägt. Positiven Einfluss auf die Kauflaune haben die positiven Konjunkturerwartungen. Zudem wird laut GfK der reale private Konsum in Deutschland um ein Prozent zunehmen.

Der Geschäftsklimaindex des ifo Instituts, der die Bewertung der Geschäftslage sowie die Geschäftserwartungen von Top-Managern und Geschäftsführern der deutschen Wirtschaft abbildet, ist im Vorjahresvergleich von 98,8 auf 96,1 gesunken. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich nach Angaben des ifo-Instituts vom 19. März 2020 die Stimmung in den deutschen Unternehmen massiv verschlechtert. In der Folge ist der vorläufige ifo Geschäftsklimaindex im März auf 87,7 Punkte deutlich eingebrochen, nach dem im Februar noch 96,0 Punkte (saisonbereinigt korrigiert) zu Buche standen. Im Verarbeitenden Gewerbe ist der Geschäftsklimaindex gar auf den niedrigsten Stand seit August 2009 gefallen. Viele Unternehmen seien gezwungen, Produktionskürzungen vorzunehmen. Auch die Erwartungen im Handel stürzten nach Angaben des ifo-Instituts auf den niedrigsten Wert seit der Wiedervereinigung. Groß- und Einzelhandel seien gleichermaßen von der Krise betroffen.

Fremdwährungen

Entgegen der Prognosen zu Beginn des Jahres 2019 hat der Dollar im Jahresverlauf gegenüber dem Euro etwas mehr als zwei Prozent zugelegt. Hierbei profitierte er davon, dass Anleger aufgrund der erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheit Investitionen im Dollar-Raum bevorzugten. Für 2020 rechnen Analysten abermals mit einer Abschwächung des Dollars. So liegt für das Ende des Jahres 2020 der Median der Prognosen führender Banken bei 1,14 US-Dollar je Euro.

Vor dem Hintergrund des Handelskonflikts zwischen China und den USA wertete die chinesische Währung Renminbi (Yuan) im Jahr 2019 gegenüber dem Euro zum Teil merklich ab. Die Annäherung zwischen beiden Regierungen mündete im Januar 2020 in einem ersten Teilabkommen. Zu Jahresbeginn 2020 konnte der Yuan gegenüber dem Euro wieder etwas zulegen. Aufgrund der nachlassenden Konjunktur in China und dem Handelskonflikt mit den USA sehen die Ökonomen den Yuan weiter unter Abwertungsdruck. Hier erwarten die führenden Banken im Median einen Kurs für Ende 2020 von 7,9 Chinesische Renminbi je Euro.

Konzernstrategie

Im Jahr 2019 haben wir wichtige strategische Initiativen eingeleitet, die wir im laufenden Geschäftsjahr sukzessive fortführen werden. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Verbrauchernachfrage zu steigern, die Bruttomarge zu verbessern sowie die Effizienz und Kostenstrukturen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu optimieren. Das Fundament bildet hierbei zum einen eine verbesserte Verbraucherkommunikation, in deren Zentrum die im Januar 2020 im Heimatmarkt Deutschland gestartete TV-Offensive steht. Auf dieser Basis ist es unser Ziel, sowohl im stationären als auch im Online-Handel neue Handelspartner zu gewinnen und auf bessere Konditionen im Handel hinzuwirken. Im E-Commerce sind wir seit Januar 2020 auch mit einem eigenen Online-Shop präsent, der es Kunden ermöglicht, Leifheit-Produkte direkt zu kaufen oder die Verfügbarkeit im Handel zu prüfen.

Darüber hinaus wird die neugeschaffene Unternehmenskultur unter den Prinzipien "fun, friendly, fast and fearless" eine maßgebliche Rolle bei der Umsetzung unserer Ziele spielen. Wir wollen mit innovativen und kundenorientierten Produktweiterentwicklungen von erstklassiger Qualität unsere Position in den bestehenden Märkten weiter ausbauen und neue Käufergruppen erschließen.

Unsere mittelfristigen strategischen Ziele bleiben ein nachhaltiges organisches Umsatzwachstum, hohe Effizienz in der gesamten Wertschöpfungskette, Kapitaleffizienz sowie eine fortlaufende Verbesserung des operativen Ergebnisses.

Konzernprognose und Gesamtaussage zur voraussichtlichen Entwicklung

Für das Geschäftsjahr 2020 rechnen wir damit, dass die Umsatzerlöse im Konzern um rund 8 Prozent steigen werden. Im Zentrum unserer Strategie steht weiterhin der Ausbau unseres Kerngeschäfts insbesondere mit der Marke Leifheit, das wir mit verstärkter Verbraucherwerbung und adäquaten TV-Kampagnen vorantreiben wollen.

Im Segment Household erwarten wir ein Umsatzwachstum von 8 bis 9 Prozent. Im deutlich kleineren Wellbeing-Segment rechnen wir mit einem Plus von 10 bis 11 Prozent. Im Segment Private Label erwarten wir insbesondere durch die Gewinnung von zusätzlichen Handelspartnern im Projektgeschäft ein Umsatzwachstum von etwa 5 Prozent. Das aus dem geplanten Wachstum erzielte Bruttoergebnis werden wir in die Verstärkung unserer Verbraucherwerbung investieren.

Wir rechnen mit einem EBIT von etwa 9,5 Mio. € bis 10,0 Mio. €, das damit auf dem Niveau des Jahres 2019 liegen wird. Die wesentlichen Treiber der erwarteten EBIT-Entwicklung sind die vorgenannten strategischen Maßnahmen und der damit verbundene deutliche Anstieg der Werbekosten.

Das Ergebnis je Aktie (EPS) erwarten wir zwischen rund 0,63 € und 0,66 €.

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand vor den möglichen Auswirkungen der Coronakrise getroffen. Aufgrund der rasanten Entwicklung und dem damit verbundenen hohen Grad an Unsicherheit können die finanziellen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden.

Finanz- und Liquiditätslage

Wir werden auch im laufenden Geschäftsjahr unsere grundsätzlich konservative Finanzpolitik unverändert fortsetzen. Für das Jahr 2020 rechnen wir mit einem Free Cashflow von etwa 6,5 Mio. € bis 7,5 Mio. €. Hier erwarten wir einen Anstieg des Working Capitals aufgrund von höheren Beständen durch das geplante Umsatzwachstum sowie höheren Forderungen aufgrund der voraussichtlichen Kundenstruktur und des prognostizierten Wachstums.

Wir rechnen für das Geschäftsjahr 2020 mit einem ROCE von 7,5 bis 8,5 Prozent.

Rechtliche Angaben

Übernahmerechtliche Angaben und erläuternder Bericht

Im Folgenden sind die nach § 289a Abs. 1 / § 315a Abs. 1 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben zum 31. Dezember 2019 dargestellt. Tatbestände, die bei Leifheit nicht erfüllt sind, werden nicht erwähnt.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Leifheit AG 30.000 T € und ist in 10.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Dies entspricht einem rechnerischen Wert von 3,00 € je Stückaktie. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand nicht bekannt. Es bestehen allerdings die gesetzlichen Stimmrechtsbeschränkungen nach § 44 Satz 1 WpHG (Verletzung von Stimmrechtsmitteilungspflichten), § 71b AktG (keine Rechte aus eigenen Aktien) und § 136 Abs. 1 AktG (Stimmrechtsausschluss bei bestimmten Interessenkollisionen).

Es bestehen direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital der Leifheit AG, die zehn Prozent der Stimmrechte überschreiten: Die MKV Verwaltungs GmbH in Grünwald, Deutschland, hat im Februar 2009 gemeldet, dass sie 10,03 Prozent der Stimmrechtsanteile an der Leifheit AG hält.

Es liegen keine Aktien mit Sonderrechten der Leifheit AG vor. Ebenso liegen keine Arbeitnehmerbeteiligungen mit Kontrollrechten vor.

Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Leifheit AG erfolgen nach Maßgabe von § 84 und § 85 AktG. Ergänzend regelt die Satzung in § 6 Abs. 1, dass der Vorstand aus einem oder mehreren Mitgliedern besteht, und in § 6 Abs. 2, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt, ihre Zahl bestimmt, stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellen und ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen kann.

Satzungsänderungen werden nach § 179 AktG von der Hauptversammlung beschlossen. Die Beschlüsse werden gemäß § 18 Abs. 1 der Satzung mit einfacher Stimmenmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst, falls nicht das Gesetz oder die Satzung zwingend etwas anderes vorschreiben. Nach § 18 Abs. 3 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Nach den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung 2017 ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, bis zum 23. Mai 2022 das Grundkapital gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 15.000 T € durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Der Vorstand ist weiterhin nach den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlung 2015 ermächtigt, eigene Aktien von insgesamt bis zu zehn Prozent des Grundkapitals bis zum 20. Mai 2020 zu erwerben und zu verwenden. Die Bestimmungen beider Beschlüsse sind der jeweiligen Tagesordnung der Hauptversammlung auf unserer Homepage zu entnehmen.

Es existieren keine wesentlichen Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen. Ein Kreditvertrag über eine Kreditlinie enthält lediglich eine Vereinbarung, dass bei einem Change of Control die Parteien eine zufriedenstellende Einigung über die Fortführung des Kreditvertrags erzielen.

Vereinbarungen mit Vorständen und Arbeitnehmern, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen, existierten zum Bilanzstichtag nicht.

Eigene Anteile

Bezüglich der Angaben zu eigenen Anteilen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG wird auf die Erläuterungen zur Bilanz im Anhang verwiesen.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f / § 315d HGB ist unter unternehmensfuehrung.leifheit-group.com auf unserer Homepage zugänglich. Sie beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Erläuterung unserer relevanten Unternehmensführungspraktiken, die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen, die Erklärung zu den festgelegten Zielgrößen gemäß dem Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die Beschreibung des Diversitätskonzepts.

Nichtfinanzieller Konzernbericht

Der gesonderte nichtfinanzielle Konzernbericht nach § 315b HGB in Verbindung mit § 289c ff HGB ist auf unserer Homepage unter finanzberichte.leifheit-group.com öffentlich zugänglich.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht ist nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in der Fassung vom 7. Februar 2017 aufgestellt und beinhaltet die Angaben, die nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB) bzw. den International Financial Reporting Standards (IFRS) erforderlich sind. Er beschreibt das Vergütungssystem für den Vorstand sowie die Bestandteile der Aufsichtsratsvergütung.

Vergütung des Vorstands

Für die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung ist das Aufsichtsratsplenum nach Vorbereitung durch den Personalausschuss des Aufsichtsrats zuständig. Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet.

Die feste jährliche Grundvergütung, die monatlich ausgezahlt wird, ist am Verantwortungsbereich und der individuellen Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds ausgerichtet und wird in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft, ob sie marktüblich und angemessen ist.

Die Mitglieder des Vorstands erhalten neben der Vergütung ihrer Tätigkeit als Vorstand der Leifheit AG keine Vergütungen für Geschäftsführungs- und Verwaltungs- bzw. Aufsichtsratstätigkeiten in Tochtergesellschaften.

Es existieren keine Aktienoptionsprogramme. Die amtierenden Mitglieder des Vorstands haben keine leistungsorientierten Pensionszusagen (Defined Benefit Obligations nach IFRS) erhalten.

Nebenleistungen, die über Firmenwagennutzung und den Ersatz von Reisekosten hinausgehen, werden vom Unternehmen nicht erbracht.

Die Vorstandsverträge enthalten Regelungen hinsichtlich der Kürzung bzw. des Verfalls der variablen Vergütungsbestandteile bei Beendigung der Bestellung und/oder des Dienstvertrags. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund überschreiten die Zahlungen einschließlich Nebenleistungen nicht den Wert von zwei Jahresvergütungen und vergüten nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstverhältnisses.

Regelung zur Vorstandsvergütung (gültig seit 1. Januar 2019)

Der Aufsichtsrat hat das Vergütungssystem für den Vorstand überprüft, auf Basis der Empfehlung eines unabhängigen Spezialisten überarbeitet und mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 angepasst. Das Vorstandsvergütungssystem berücksichtigt sowohl die Bestimmungen des Aktiengesetzes als auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und Anforderungen von Stimmrechtsberatern.

Es besteht aus drei Bestandteilen: einer festen Grundvergütung und zwei variablen Vergütungskomponenten - einem Short-Term-Incentive (STI) und einem Long-Term-Incentive (LTI). Die Messkriterien für die Zielerreichung sind hinsichtlich des STI das EBIT und der Free Cashflow (vgl. Definition Seite 23 "Steuerungssystem") und hinsichtlich des LTI sind es EPS (Ergebnis je Aktie), ROCE (Return on Capital Employed) und die Aktienkursentwicklung. Im Rahmen des Vorstandsvergütungssystems wird die bisherige (bis zum Geschäftsjahr 2018 genutzte) Definition des ROCE zugrunde gelegt (vgl. Definition Seite 23 "Steuerungssystem").

Die jeweiligen Zielwerte werden durch den Aufsichtsrat jährlich festgelegt. Der Zielbetrag des STI beläuft sich auf 36 bis 42 Prozent der Grundvergütung und der Zielbetrag des LTI auf 75 bis 82 Prozent der Grundvergütung. Die Vorstandsvergütung orientiert sich am profitablen Wachstum des Unternehmens und an der Kapitaleffizienz. Ein Multiplikator gibt dem Aufsichtsrat zusätzlich die Möglichkeit, qualitative Ziele zu definieren. Der Höchstbetrag der variablen Vergütung liegt etwas unterhalb des Zweifachen des variablen Zielgehalts. Um die langfristige Orientierung sicherzustellen, erfolgt die Messung der Erreichung des LTI-Ziels nach vier Jahren.

Im Zuge der Anpassung bzw. des Neuabschlusses der Vorstandsverträge wurde zwischen der Leifheit AG und den Vorständen ein Long-Term-Incentive-Plan (LTI-Plan) für jährliche LTI-Tranchen vereinbart.

Der LTI-Plan sieht eine variable Vergütung in Form von sogenannten virtuellen Aktien vor. Eine virtuelle Aktie gewährt dem Inhaber das Recht auf eine wertgleiche Barzahlung in Höhe des durchschnittlichen Aktienkurses, gemessen über einen Zeitraum von 90 Handelstagen zum Ende einer vierjährigen Performance-Periode. Die Anzahl der ausübbaren virtuellen Aktien ist abhängig von der Entwicklung der Erfolgsfaktoren "Return on Capital Employed" (ROCE) und "Earnings per Share" (EPS). Die Zielerreichung der Erfolgsfaktoren wird über den Zeitraum der Performance-Periode gemessen. Die Auszahlung in Bezug auf die virtuellen Aktien hängt weiterhin von einem ununterbrochenen Eigeninvestment des Begünstigten in Leifheit-Aktien während der Performance-Periode ab. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der vierjährigen Performance-Periode und ist auf einen Betrag in Höhe von 200 Prozent des ursprünglich zugesagten Betrags begrenzt. Weiterhin hängt die Höhe der Auszahlung von einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis des Begünstigten während der Performance-Periode ab.

Regelung zur Vorstandsvergütung (bis 31. Dezember 2018)

Im Geschäftsjahr 2018 erhielten die Mitglieder des Vorstands Bezüge, die sich aus einer festen jährlichen Grundvergütung, einer jährlichen variablen Vergütung und einer längerfristigen variablen Vergütung zusammensetzten.

Der Auszahlungsbetrag der kurzfristigen variablen Vergütung belief sich auf 1,00 bzw. 0,75 Prozent des Ergebnisses vor Ertragsteuern des Leifheit-Konzerns und war nach oben begrenzt. Die Auszahlung erfolgte binnen vier Wochen nach Fassung der Gewinnverwendungsbeschlüsse durch die Hauptversammlung.

Der Auszahlungsbetrag der langfristigen variablen Vergütung (LTI) war an eine Investmentverpflichtung geknüpft und ergab sich aus einem EBIT-Multiplikator und einem Börsenwertmultiplikator. Da im Vorjahr der LTI keine Auswirkung hatte, wird an dieser Stelle auf die detaillierte Beschreibung verzichtet und auf die ausführliche Darstellung im Vergütungsbericht des Jahresfinanzberichts 2018 verwiesen.

Vergütungstabellen gemäß DCGK

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Ivo Huhmann (CFO) Eintritt 1. April 2017
Gewährte Zuwendungen

in T €
2018 2019 2019 (Min.) 2019 (Max.)
--- --- --- --- ---
Festvergütung 280 330 330 330
Nebenleistungen 31 41 - -
Summe 311 371 330 330
Einjährige variable Vergütung 126 120 0 180
Mehrjährige variable Vergütung (LTI 2017 - 2020) 0 0 - -
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2019) - 250 0 500
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2020) 1 - 62 0 124
Sonstiges 2 - 150 - -
Summe 126 582 - -
Versorgungsaufwand - - - -
Gesamtvergütung 437 953 330 1.030

1 Vertragsauslauf und Ausscheiden zum 31. März 2020.

2 Bonus für Interimstätigkeit CEO.

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Igor Iraeta Munduate (COO) Eintritt 1. November 2018
Gewährte Zuwendungen

in T €
2018 2019 2019 (Min.) 2019 (Max.)
--- --- --- --- ---
Festvergütung 50 330 330 330
Nebenleistungen 3 18 - -
Summe 53 348 330 330
Einjährige variable Vergütung 0 120 0 180
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2019) - 250 0 500
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2020) - 250 0 500
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2021) - 208 0 416
Sonstiges 1 30 - - -
Summe 30 828 - -
Versorgungsaufwand - - - -
Gesamtvergütung 83 1.176 330 1.030

1 Sign-in-Bonus im Geschäftsjahr 2018.

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Henner Rinsche (CEO) Eintritt 1. Juni 2019
Gewährte Zuwendungen

in T €
2018 2019 2019 (Min.) 2019 (Max.)
--- --- --- --- ---
Festvergütung - 248 248 248
Nebenleistungen - 9 - -
Summe - 257 248 248
Einjährige variable Vergütung - 180 180 180
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2019) - 204 0 408
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2020) - 350 0 700
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2021) - 350 0 700
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2022) - 146 0 292
Sonstiges 1 - 250 - -
Summe - 1.480 - -
Versorgungsaufwand - - - -
Gesamtvergütung - 1.737 428 1.500

1 Einstellungsbonus.

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Zufluss

in T €
Ivo Huhmann CFO Eintritt 1. April 2017 Igor Iraeta Munduate COO Eintritt 1. November 2018 Henner Rinsche CEO Eintritt 1. Juni 2019
2018 2019 2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 280 330 50 330 - 248
Nebenleistungen 31 41 3 18 - 9
Summe 311 371 53 348 0 257
Einjährige variable Vergütung 90 151 0 151 0 180
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2019) - 169 - 27 - 43
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2020) - 31 - 16 - 43
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2021) - - - 10 - 34
Mehrjährige variable Vergütung (LTI-Tranche 2022) - - - - - 15
Sonstiges - 150 1 30 2 - - 49 2
Summe 90 501 0 204 0 364
Versorgungsaufwand - - - - - -
Gesamtvergütung 401 872 83 552 0 621

1 Bonus für Interimstätigkeit als CEO.

2 Sign-in-Bonus.

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Zufluss / Gewährung

in T €
Thomas Radke CEO Eintritt 1. Januar 2014, Austritt 15. Oktober 2018 Ansgar Lengeling COO Eintritt 1. November 2016, Austritt 27. April 2018
2018 2019 2018 2019
--- --- --- --- ---
Festvergütung 285 - 84 -
Nebenleistungen 28 - 8 -
Summe 313 - 92 -
Einjährige variable Vergütung 95 / 122 - 30 / 54 -
Mehrjährige variable Vergütung - - - -
Sonstiges - - - -
Summe 95 / 122 - 30 / 54 -
Versorgungsaufwand - - - -
Gesamtvergütung 408 / 435 - 122 / 146 -

Angaben zur Vorstandsvergütung gemäß IAS 24/IFRS 2:

Die Gewährung der virtuellen Aktien wurde nach IFRS 2.30 als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich klassifiziert und bewertet. Der beizulegende Zeitwert der virtuellen Aktien wird an jedem Bilanzstichtag unter Anwendung eines Monte-Carlo-Modells und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die virtuellen Aktien gewährt wurden, neu bewertet.

Als Laufzeit wurde der Zeitraum vom Bewertungsstichtag bis zum Ende der Performance-Periode und damit dem Zeitpunkt der erwarteten Auszahlung herangezogen. Der Aktienkurs wurde über Bloomberg aus dem Schlusskurs des Xetra-Handels zum 31. Dezember 2019 ermittelt. Die Volatilität wurde als laufzeitadäquate historische Volatilität der Leifheit-Aktie über die jeweilige Restlaufzeit ermittelt. Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, sodass die tatsächlich eintretende Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann. Die erwartete Dividendenrendite wurde als laufzeitadäquate historische Dividendenrendite der Leifheit-Aktie geschätzt. Der risikolose Zins wurde auf Basis der historischen Renditen deutscher Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit, die der erwarteten Laufzeit der zu bewertenden virtuellen Aktien entspricht, abgeleitet.

Zum 31. Dezember 2019 wurde im Rahmen des LTI-Plans für die Vorstände eine Verbindlichkeit in Höhe von 386 T € unter den sonstigen Verbindlichkeiten passiviert (31. Dezember 2018: 0 T €). Der Periodenaufwand für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2019 betrug 386 T € (2018: 0 T €).

Im Rahmen der Bewertung zum 31. Dezember 2019 wurden folgende Parameter berücksichtigt:

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Tranche 2019 Tranche 2020 Tranche 2021 Tranche 2022
Bewertungszeitpunkt 31. Dez. 2019 31. Dez. 2019 31. Dez. 2019 31. Dez. 2019
Restlaufzeit (in Jahren) 3,00 4,00 5,00 6,00
Volatilität 34,53 % 31,24 % 31,15 % 30,13 %
Risikoloser Zinssatz - 0,59 % - 0,55 % - 0,48 % - 0,44 %
Erwartete Dividendenrendite 4,73 % 4,73 % 4,73 % 4,73 %
Ausübungspreis 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Aktienkurs der Leifheit-Aktie zum Bewertungszeitpunkt 23,65 € 23,65 € 23,65 € 23,65 €

Vergütung des Aufsichtsrats

Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG vom 29. Mai 2019 hat § 12 der Satzung (Aufsichtsratsvergütung) mit Wirkung ab dem 1. Juni 2019 neu gefasst sowie eine langfristige variable Vergütung für den Aufsichtsrat beschlossen.

Regelung zur Aufsichtsratsvergütung (gültig seit 1. Juni 2019)

Neben dem Ersatz seiner Auslagen und einer ihm für die Aufsichtsratstätigkeit etwa zur Last fallenden Umsatzsteuer erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats eine jährliche feste Vergütung in Höhe von 35.000,00 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält 100.000,00 €, sein Stellvertreter 70.000,00 €.

Der Ersatz der Auslagen wird, soweit es Telekommunikations-, Porto- und sonstige Bürokosten betrifft, in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Jahr geleistet.

Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von 2.500,00 €, der Vorsitzende eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses erhält eine solche von 5.000,00 €. Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhält eine zusätzliche feste Vergütung in Höhe von 5.000,00 €, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine solche von 10.000,00 €.

Zudem erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.500,00 € für jede Sitzung (Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz von mindestens zwei Stunden Dauer) des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse, an der sie teilnehmen. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie der jeweilige Vorsitzende eines Aufsichtsratsausschusses erhalten das Doppelte des Sitzungsgelds für die Teilnahme an Sitzungen, die sie leiten.

Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat während des vorangegangenen Geschäftsjahrs eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 500,00 € für jeden Cent, um den das nach IFRS-Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelte Periodenergebnis je Aktie (EPS) den vergleichbaren Betrag des vorangegangenen Geschäftsjahrs überschreitet.

Die Hauptversammlung kann durch Beschluss eine oder mehrere langfristige variable Vergütungskomponenten für den Aufsichtsrat beschließen, die zur Vergütung laut Satzung hinzutreten.

Die Vergütung und die Auslagenpauschale sind jeweils nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahrs zu zahlen. Die erfolgsabhängige Vergütung ist am dritten Werktag zu zahlen, der der Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat nachfolgt.

Die jährliche Gesamtvergütung (die Summe aus fester und erfolgsabhängiger Vergütung sowie Sitzungsgelder) ist begrenzt auf maximal 80.000,00 € für ein einfaches Aufsichtsratsmitglied, 150.000,00 € für den stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats, 100.000,00 € für den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und 200.000,00 € für den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Nimmt ein Aufsichtsratsmitglied innerhalb eines Geschäftsjahrs verschiedene Funktionen wahr, gilt für die Begrenzung der jeweils höhere Betrag.

Bestandteil der Vergütung ist darüber hinaus der rechnerische Pro-Kopf-Anteil der Versicherungsprämie für eine im Namen der Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats zu marktüblichen Bedingungen geschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die die Gesellschaft trägt.

Gehört ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder einem Aufsichtsratsausschuss nur einen Teil eines Geschäftsjahrs an, so werden die feste und erfolgsabhängige Vergütung sowie der Auslagenersatz nur zeitanteilig gewährt und die betragsmäßige Begrenzung ebenfalls zeitanteilig gekürzt.

Die Regelungen gelten für die den Aufsichtsratsmitgliedern zu gewährende Vergütung für die Zeit ab dem Beginn des 1. Juni 2019, sodass die feste Vergütung, die zusätzliche feste Vergütung, die erfolgsabhängige Vergütung und die Auslagenpauschale für den Zeitraum vom Beginn des 1. Juni 2019 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 nur in Höhe von 7/12 zu gewähren sind.

Zusätzlich zu der festen Vergütung und der kurzfristigen variablen Vergütung nach § 12 der Satzung der Leifheit AG wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine langfristige variable Vergütungskomponente im Rahmen eines Long-Term-Incentive-Program (LTIP) gewährt. Die teilnehmenden Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine einmalige Bonuszahlung, die von dem Erfüllungsgrad bestimmter Wertschöpfungsziele über einen Dreijahreszeitraum sowie von dem jeweiligen Eigeninvestment der Mitglieder des Aufsichtsrats abhängt. Die Bonuszahlung berechnet sich durch Multiplikation eines Multiplikators mit der von den Mitgliedern des Aufsichtsrats als Eigeninvestment erworbenen Zahl an Aktien multipliziert mit einem Referenzkurs. Der Multiplikator beträgt maximal 1,2.

Das LTIP für den Aufsichtsrat ist wie folgt ausgestaltet:

• Eigeninvestment

Um an dem LTIP teilzunehmen, muss ein Mitglied des Aufsichtsrats ein Eigeninvestment in Aktien der Leifheit AG (Eigeninvestmentaktien) bis zum 31. Juli 2020 tätigen. Als Eigeninvestmentaktien gelten auch solche Aktien der Leifheit AG, die ein Mitglied des Aufsichtsrats bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über dieses LTIP hält, und zwar selbst dann, wenn es im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht Mitglied des Aufsichtsrats war.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats kann mit einem Eigeninvestment von bis zu 10.000 Aktien an dem LTIP teilnehmen, sein Stellvertreter mit bis zu 7.500 Aktien. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats können mit einem Eigeninvestment von bis zu 5.000 Aktien an dem LTIP teilnehmen.

• Erfolgsziele

Die Bonuszahlung hängt von der Erfüllung von drei Erfolgszielen ab, die jeweils zu 100 Prozent erreicht werden müssen, um gewertet zu werden:

• EPS-Ziel: durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des EPS von mindestens 21 Prozent während der Incentivierungsphase (Definition: Incentivierungsphase bezeichnet den Zeitraum, in dem die Erfolgsziele erreicht werden müssen. Der Zeitraum beginnt am 1. Januar 2020 und dauert bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022);

• ROCE-Ziel: durchschnittlich mehr als 15 Prozent ROCE während der Incentivierungsphase (Definition: ROCE meint fixed assets zuzüglich net operating working capital (d. h. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zuzüglich sämtlicher Vorräte abzüglich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, wie sie in dem gebilligten Konzernabschluss der Leifheit AG ausgewiesen sind), ermittelt über vier Quartale im Durchschnitt);

• Free Cashflow-Ziel: durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des Free Cashflow von mindestens 15 Prozent während der Incentivierungsphase (Definition: Free Cashflow meint netto Cashflow aus operativer Tätigkeit abzüglich netto Cashflow aus Investitionstätigkeit. Diese Definition weicht von der Definition des Konzerns im Rahmen des Steuerungssystems ab).

Basis für die Berechnung der jährlichen Wachstumsraten sind die Erfolgskennzahlen des Geschäftsjahres 2019 zum 31. Dezember 2019. Liegt das EPS im Geschäftsjahr 2019 ausweislich des geprüften und gebilligten Konzernabschlusses der Leifheit AG zum 31. Dezember 2019 unterhalb von 0,65 € je Aktie, ist als Basis für die Berechnung der jährlichen Wachstumsraten des EPS ein Betrag von 0,65 € je Aktie in Ansatz zu bringen.

• Berechnung der Bonuszahlung

Das Renditeprofil des LTIP hängt davon ab, inwieweit die Erfolgsziele erreicht werden. Die teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieder haben nur dann einen Anspruch auf eine Bonuszahlung, wenn sie wenigstens eines der Erfolgsziele zu 100 Prozent erreicht haben.

Die Bonuszahlung berechnet sich durch Multiplikation eines Multiplikators mit der Zahl der Eigeninvestmentaktien multipliziert mit dem Referenzkurs (Definition: Referenzkurs ist der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel oder einem Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate der Incentivierungsphase. Übersteigt der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel oder in einem Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate der Incentivierungsphase 35,00 €, beträgt der Referenzkurs 35,00 €. Bei einer Änderung der Aktienanzahl aufgrund eines Aktiensplits oder einer Aktienzusammenlegung wird der Referenzkurs für die Berechnung der Bonuszahlung entsprechend angepasst; hierzu wird der Referenzkurs mit der Zahl der Aktien vor dem Aktiensplit oder der Aktienzusammenlegung dividiert und durch die Zahl der Aktien nach dem Aktiensplit oder der Aktienzusammenlegung multipliziert. Auch im Falle einer solchen Anpassung beträgt der für die Berechnung maßgebliche Referenzkurs maximal 35,00 €).

• Volle Erfüllung: Sind alle drei Erfolgsziele erreicht, beträgt der Multiplikator 0,5.

• Teilweise Erfüllung: Sind nur zwei von drei Erfolgszielen erreicht, beträgt der Multiplikator 0,33. Ist nur eines der drei Erfolgsziele erreicht, beträgt der Multiplikator 0,17.

• Übererfüllung des EPS-Ziels: Sind das Free Cashflow-Ziel und das ROCE-Ziel erreicht und beträgt die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des EPS während der Incentivierungsphase 21,8 Prozent oder mehr, beträgt der Multiplikator zwischen 0,66 und 1,2, wie in der folgenden Tabelle angegeben:

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Durchschnittliche Wachstumsrate des EPS Multiplikator
21,8 % 0,66
23,6 % 0,83
25,3 % 1,01
26,9 % 1,20

• Fälligkeit der Bonuszahlung

Hat ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied einen Anspruch auf Bonuszahlung, wird diese am Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Leifheit AG im Geschäftsjahr 2023 fällig.

Ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied hat nur dann einen Anspruch auf Bonuszahlung in voller Höhe, wenn es

• die Eigeninvestmentaktien bei Ablauf der Incentivierungsphase noch hält und

• vorbehaltlich der Regelungen in den folgenden Abschnitten "Pro-rata-Bonuszahlung" und "Neueintritt von Aufsichtsratsmitgliedern" ununterbrochen vom Beginn bis zum Ablauf der Incentivierungsphase Mitglied des Aufsichtsrats war.

Der Anspruch auf die Zahlung steht unter der auflösenden Bedingung, dass das berechtigte Aufsichtsratsmitglied

• für ein Sechstel der Bonuszahlung, die es unter dem LTIP erhalten hat, innerhalb von drei Monaten nach der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2023 Aktien der Leifheit AG erwirbt und

• dass es diese Aktien nach dem Erwerb für mindestens drei Jahre hält. Das Erfordernis, die Aktien zu halten, endet, wenn das berechtigte Aufsichtsratsmitglied während der dreijährigen Haltefrist aus dem Aufsichtsrat ausscheidet.

• Pro-rata-Bonuszahlung

Tritt eines der folgenden Ereignisse (jeweils das Beendigungsereignis) vor Ablauf der Incentivierungsphase ein, hat das teilnehmende Aufsichtsratsmitglied einen anteiligen Anspruch auf Bonuszahlung (Pro-rata-Bonuszahlung), sofern es die Eigeninvestmentaktien bei Eintritt des Beendigungsereignisses noch hält:

a) Amtsniederlegung oder Abberufung des teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieds innerhalb von drei Monaten nach Eintritt eines Change of Control (Definition: Change of Control bezeichnet den Erwerb einer Zahl von Aktien der Gesellschaft, der zu einer Beteiligung in Höhe von mehr als 50 Prozent der Aktien der Gesellschaft durch einen vorhandenen Aktionär oder einen Dritten führt);

b) Ausscheiden des teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieds aus dem Aufsichtsrat wegen Ablaufs der Amtszeit vor Ablauf der Incentivierungsphase;

c) Tod des teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieds;

d) Beendigung des Amts des teilnehmenden Aufsichtsratsmitglieds mit Wirksamwerden einer Verschmelzung, einer Aufspaltung oder eines Formwechsels der Leifheit AG nach dem Umwandlungsgesetz;

e) Delisting der Aktien der Leifheit AG von der Frankfurter Wertpapierbörse.

Die Basis für die Berechnung der Pro-rata-Bonuszahlung ist das Renditeprofil für das LTIP gemäß Abschnitt "Berechnung der Bonuszahlung". Dieses wird jedoch wie folgt angepasst:

a) Der Referenzkurs ist der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Leifheit AG im Xetra-Handel oder einem Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate vor dem Eintritt des Beendigungsereignisses. Sollte der volumengewichtete Durchschnittskurs der Aktien der Leifheit AG im Xetra-Handel oder einem Nachfolgesystem an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Monate vor dem Beendigungsereignis 35,00 € übersteigen, beträgt der Referenzkurs 35,00 €. Bei einer Änderung der Aktienanzahl aufgrund eines Aktiensplits oder einer Aktienzusammenlegung wird der Referenzkurs für die Berechnung der Pro-rata-Bonuszahlung entsprechend angepasst; hierzu wird der Referenzkurs mit der Zahl der Aktien vor dem Aktiensplit oder der Aktienzusammenlegung dividiert und durch die Zahl der Aktien nach dem Aktiensplit oder der Aktienzusammenlegung multipliziert. Auch im Falle einer solchen Anpassung beträgt der für die Berechnung maßgebliche Referenzkurs maximal 35,00 €.

b) Der Multiplikator ist anzupassen. Grundlage der Berechnung sind die Multiplikatoren gemäß Abschnitt "Berechnung der Bonuszahlung" bis zum Faktor 0,5; die Begrenzung auf 0,5 gilt auch dann, wenn die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des EPS 21,8 Prozent oder mehr beträgt. Der zu verwendende Multiplikator ist pro rata anzupassen, um die verkürzte Incentivierungsphase widerzuspiegeln. Dementsprechend ist der Multiplikator für jedes Jahr, um das die verkürzte Incentivierungsphase kürzer ist als die Incentivierungsphase, um ein Drittel zu verringern. Das ist jedes Jahr, in dem das berechtigte Aufsichtsratsmitglied nicht für mindestens drei Monate dem Aufsichtsrat angehört hat. Bei Erfüllung der drei Erfolgsziele beträgt der Multiplikator somit nach der Anpassung bei einer verkürzten Incentivierungsphase von zwei Jahren 0,33 und bei einer verkürzten Incentivierungsphase von einem Jahr 0,17 (Definition: Verkürzte Incentivierungsphase bezeichnet den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum Ende des Geschäftsjahres, in dem ein Beendigungsereignis eintritt. Gehört ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat in dem Geschäftsjahr, in dem das Beendigungsereignis eintritt, weniger als drei Monate an, dauert die verkürzte Incentivierungsphase vom 1. Januar 2020 bis zum Ende des Geschäftsjahres, das dem Geschäftsjahr vorausgeht, in dem das Beendigungsereignis eintritt).

c) Die Erfolgsziele werden nicht angepasst. Jedoch gelten die Erfolgsziele für die verkürzte Incentivierungsphase.

Sofern ein teilnehmendes Aufsichtsratsmitglied Anspruch auf eine Pro-rata-Bonuszahlung hat, wird die Zahlung am Tag der ordentlichen Hauptversammlung der Leifheit AG in dem Geschäftsjahr fällig, das auf das Geschäftsjahr folgt, in dem das Beendigungsereignis eingetreten ist.

• Neueintritt von Aufsichtsratsmitgliedern

Ein Aufsichtsratsmitglied, das erst nach Beginn der Incentivierungsphase in den Aufsichtsrat gewählt oder gerichtlich bestellt wird, kann an dem LTIP teilnehmen. Hierzu muss es ein Eigeninvestment in Aktien der Leifheit AG tätigen, wobei die Eigeninvestmentaktien bis spätestens drei Monate nach Wirksamwerden der Wahl oder der gerichtlichen Bestellung in den Aufsichtsrat zu erwerben sind.

Die Berechnung der Bonuszahlung richtet sich auch in den Fällen des vorigen Absatzes im Ausgangspunkt. Die Bonuszahlung wird jedoch anteilig gekürzt und nur für die Dauer der tatsächlichen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat gewährt. Hierzu wird für jeden Monat, in dem das Mitglied dem Aufsichtsrat während der Incentivierungsphase angehört, 1/36 der berechneten Bonuszahlung gewährt. Beginnt die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds nicht zum 1. des betreffenden Monats, wird der Monat vollständig bei der Berechnung berücksichtigt, wenn das Mitglied dem Aufsichtsrat in diesem Monat für mindestens 15 Kalendertage angehört hat; anderenfalls wird der Monat bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Tritt vor Ablauf der Incentivierungsphase ein Beendigungsereignis ein, gilt ergänzend Abschnitt "Pro-rata-Bonuszahlung".

Für die Fälligkeit der vorgenannten berechneten Bonuszahlung gilt Abschnitt "Fälligkeit der Bonuszahlung". Der letzte Absatz aus dem Abschnitt "Pro-rata-Bonuszahlung" bleibt unberührt.

• Steuern

Etwaige auf die Bonuszahlung (oder die Pro-rata-Bonuszahlung) anfallende Einkommensteuer ist von jedem teilnehmenden Aufsichtsratsmitglied selbst zu tragen.

Regelung zur Aufsichtsratsvergütung (gültig in der Zeit vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Mai 2019)

Neben dem Ersatz seiner Auslagen und einer ihm für die Aufsichtsratstätigkeit etwa zur Last fallenden Umsatzsteuer erhielt jedes Mitglied des Aufsichtsrats ein Sitzungsgeld in Höhe von 2.500,00 € für die Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats sowie eine jährliche Vergütung in Höhe von 20.000,00 €. Der Vorsitzende erhielt das 3-Fache, sein Stellvertreter das 1,5-Fache der in Satz 1 genannten Beträge. Sitzungsgelder waren ebenso wie die jährliche Vergütung zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres auszuzahlen.

Der Ersatz der Auslagen wurde, soweit es Telekommunikations-, Porto- und sonstige Bürokosten betraf, in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000,00 € pro Jahr geleistet.

Für die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss und die Teilnahme an Ausschusssitzungen erhielten Ausschussmitglieder folgende Vergütung:

a) Für die Teilnahme an einer Ausschusssitzung (Präsenzsitzung, Telefon- oder Videokonferenz) erhielt ein Mitglied eines Aufsichtsratsausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 500,00 € und der Vorsitzende des Aufsichtsratsausschusses ein Sitzungsgeld in Höhe von 1.000,00 €. Dies galt auch, wenn an einem Tag mehrere Ausschuss- oder Aufsichtsratssitzungen stattfanden.

b) Jedes Mitglied des Prüfungsausschusses erhielt eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 5.000,00 €, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine solche von 10.000,00 €. Jedes Mitglied des Personalausschusses erhielt eine zusätzliche jährliche Vergütung in Höhe von 4.000,00 €, der Vorsitzende des Ausschusses eine solche von 8.000,00 €. Mitglieder des Nominierungsausschusses erhielten keine zusätzliche jährliche Vergütung.

c) Jedem Mitglied eines Aufsichtsratsausschusses wurden die bei Wahrnehmung des Amtes entstandenen Auslagen und ein auf die Ausschussvergütung etwa entfallender Umsatzsteuerbetrag erstattet. Mit Zahlung der Pauschale waren auch die einem Ausschussmitglied entstehenden Telekommunikations-, Porto- und sonstigen Bürokosten abgegolten.

d) Sitzungsgelder nach lit. a) und jährliche Vergütungen nach lit. b) waren zum Ende des jeweiligen Geschäftsjahres auszuzahlen.

Gehörte ein Mitglied dem Aufsichtsrat oder einem Aufsichtsratsausschuss nur einen Teil eines Geschäftsjahres an, so wurde die jährliche Vergütung nur zeitanteilig gewährt.

Bestandteil der Vergütung war darüber hinaus der rechnerische Pro-Kopf-Anteil der Versicherungsprämie für eine im Namen der Gesellschaft zugunsten der Mitglieder des Aufsichtsrats zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die die Gesellschaft trug.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden folgende Vergütungen gewährt:

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2019 Aufsichtsratstätigkeit Ausschusstätigkeit LTIP1 Summe
T € Festvergütung inkl. Aufwandsentschädigung Sitzungsgeld Festvergütung Sitzungsgeld
--- --- --- --- --- --- ---
Joachim Barnert 21,6 8,5 1,5 3,0 31,6 66,2
Dr. Günter Blaschke 69,1 16,5 12,5 8,0 63,3 169,4
Ulli Gritzuhn 9,4 3,8 2,4 3,5 - 19,1
Baldur Groß 8,8 2,5 - - - 11,3
Georg Hesse 33,7 9,5 7,1 9,0 31,6 90,9
Karsten Schmidt 43,6 7,5 7,3 6,0 47,4 111,9
Thomas Standke 29,8 9,5 1,5 1,5 31,6 73,9
Sonja Wärntges 3,5 - 1,7 - - 5,2
Dr. Claus-O. Zacharias 25,4 3,0 7,4 10,5 31,6 77,9
Helmut Zahn 16,8 7,5 3,3 5,5 - 33,1
261,7 68,3 44,7 47,0 237,1 658,9

1 Gewährte Vergütung für 2020 bis 2022.

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2018 Aufsichtsratstätigkeit Ausschusstätigkeit LTIP Summe
T € Festvergütung inkl. Aufwandsentschädigung Sitzungsgeld Festvergütung Sitzungsgeld
--- --- --- --- --- --- ---
Ulli Gritzuhn 33,1 18,8 8,1 7,0 - 66,9
Baldur Groß 21,5 12,5 - - - 34,0
Georg Hesse 13,8 7,5 2,4 2,5 - 26,1
Karsten Schmidt 2,6 - 0,8 - - 3,4
Thomas Standke 21,0 12,5 - - - 33,5
Sonja Wärntges 22,2 12,5 10,9 9,5 - 55,2
Helmut Zahn 65,3 37,5 13,0 13,5 - 129,3
179,5 101,3 35,2 32,5 - 348,4

Für individuell erbrachte Leistungen der Mitglieder des Aufsichtsrats wurden keine Vergütungen gezahlt. Nebenleistungen, die über den Ersatz von Reisekosten und Bürokostenpauschalen hinausgehen, wurden nicht erbracht.

Für die aktienbasierte langfristige variable Vergütung für den Aufsichtsrat (Long-Term-Incentive-Program) wurde für das Geschäftsjahr 2019 noch keine Rückstellung erfasst, da der Erdienungszeitraum erst ab dem 1. Januar 2020 beginnt.

Erläuterungen zum Jahresabschluss

der Leifheit Aktiengesellschaft (HGB)

Grundlagen und wirtschaftliches Umfeld

Die Leifheit AG ist das Mutterunternehmen des Leifheit-Konzerns und hat ihren Sitz in Nassau (Leifheitstraße 1, 56377 Nassau). Die Geschäftstätigkeit der Leifheit AG umfasst im Wesentlichen die Entwicklung, die Produktion, den Einkauf und den Vertrieb von Produkten der Marken Leifheit und Soehnle sowie die Steuerung des Leifheit-Konzerns.

Am Standort in Nassau befinden sich die Verwaltung sowie die Produktion ausgewählter Produkte der Kategorien Reinigen und Wäschepflege, wie zum Beispiel Bodenwischer und Wäschespinnen. Zuzenhausen ist der Standort des Logistikzentrums. Darüber hinaus hat die Leifheit AG rechtlich nicht selbstständige Vertriebsniederlassungen an Standorten in Brescia (Italien) und Aartselaar (Belgien).

Die Leifheit AG stellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des deutschen Handelsrechts (HGB) sowie des Aktiengesetzes (AktG) auf. Sie ist der mit Abstand wesentlichste Bestandteil des Leifheit-Konzerns. Daher treffen die Ausführungen zu den Grundlagen des Leifheit-Konzerns und zu den Rahmenbedingungen des Wirtschaftsberichts überwiegend auch auf die Leifheit AG zu.

Die Leifheit AG ist integriert in das Steuerungssystem des Leifheit-Konzerns. Dabei betreffen die Segmente Household (Leifheit) und Wellbeing (Soehnle) im Wesentlichen die Leifheit AG. Die bedeutsamsten Leistungsindikatoren der Leifheit AG sind die Umsatzerlöse und das Betriebsergebnis.

Die Organisation, die Unternehmensstruktur, die Führungsverantwortung, die Strategie und die Finanzierungsstrategie entsprechen dem Konzern.

Wesentliche Änderungen

Im Geschäftsjahr 2019 gab es keine wesentlichen Veränderungen in der Organisation, der Unternehmensstruktur, der Führungsstruktur oder der Finanzierungsstrategie.

Geschäftsverlauf

Der Geschäftsverlauf der Leifheit AG entspricht im Wesentlichen dem Verlauf der Segmente Household und Wellbeing des Leifheit-Konzerns, der im Kapitel "Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns" dargestellt ist.

Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2019 blieben die Umsätze hinter den Erwartungen zurück. Dagegen übertrafen wir das prognostizierte Betriebsergebnis im Einzelabschluss der Leifheit AG.

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Prognose-
Ist-Vergleich Ist 31. Dez. 2018 Prognose 2019 Ist 31. Dez. 2019
Umsatz 215,4 Mio. € rund + 3 bis 4 % 217,5 Mio. € 
+ 0,9 %
Betriebsergebnis 10,1 Mio. € etwa 3 bis 4 Mio. € 7,9 Mio. €

Die Umsatzerlöse der Leifheit AG stiegen um 0,9 Prozent - wir hatten einen Anstieg von 3 bis 4 Prozent prognostiziert. Während der Umsatz im Heimatmarkt in Deutschland um 3,7 Prozent fiel, erreichten wir im Ausland einen Umsatzanstieg von 4,8 Prozent. Damit lagen wir in Deutschland unter den angestrebten Zielen.

Das Betriebsergebnis der Leifheit AG betrug 7,9 Mio. €. Es übertraf damit deutlich das von uns prognostizierte Betriebsergebnis von 3 bis 4 Mio. €. Hierzu trugen hauptsächlich Effekte aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen sowie Kosteneinsparungen im Vergleich zum Budget bei.

Ertragslage

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Ergebnisrechnung (Kurzfassung)

in Mio. €
2018 2019
Umsatzerlöse 215,4 217,5
Bruttoergebnis vom Umsatz 71,6 66,6
Vertriebskosten - 50,3 - 50,5
Allgemeine Verwaltungskosten - 8,9 - 9,2
Sonstige betriebliche Erträge 5,3 8,9
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 7,7 - 7,8
Betriebsergebnis 10,1 7,9
Erträge aus Beteiligungen 6,8 5,6
Zinsergebnis - 4,2 - 4,2
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 2,3 - 1,3
Ergebnis nach Steuern 10,4 8,0
Sonstige Steuern - 0,1 - 0,1
Jahresüberschuss 10,3 7,9

Im Jahr 2019 erreichte die Leifheit AG ein Betriebsergebnis von 7,9 Mio. € (2018: 10,1 Mio. €). Diese Reduzierung um 2,2 Mio. € war hauptsächlich durch den Rückgang des Bruttoergebnisses vom Umsatz um 5,0 Mio. € sowie den Anstieg der Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten um 0,6 Mio. € bedingt. Gegenläufig stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge um 3,5 Mio. €, im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Pensionsverpflichtungen und Währungsumrechnungen.

Der Jahresüberschuss der Leifheit AG erreichte 7,9 Mio. € (2018: 10,3 Mio. €). Die Erträge aus Beteiligungen fielen um 1,2 Mio. € und die Steuerbelastung fiel um 1,0 Mio. €.

Bruttoergebnis

Die Umsatzerlöse der Leifheit AG stiegen um 2,1 Mio. € auf 217,5 Mio. € (2018: 215,4 Mio. €). Während die Umsätze in Deutschland um 3,7 Prozent fielen, wurde im Ausland ein Anstieg von 4,8 Prozent erreicht. Die Umsatzerlöse aus dem Verkauf der Markenprodukte fielen um 0,7 Prozent und stiegen aus dem Verkauf von Produktionsmaterial an Tochtergesellschaften um 8,9 Prozent.

Die Kosten der Umsatzerlöse stiegen weit überproportional um 7,1 Mio. € auf 150,9 Mio. € (2018: 143,8 Mio. €). Das Bruttoergebnis reduzierte sich im Berichtsjahr demnach um 5,0 Mio. € auf 66,6 Mio. € (2018: 71,6 Mio. €). Die wesentlichen Gründe für den Anstieg der Kosten der Umsatzerlöse waren höhere Materialpreise aufgrund von Währungseffekten, höhere Materialpreise von Tochtergesellschaften, höhere Eingangsfrachten, der Anstieg der Personalkosten sowie der Anstieg der Abwertungen auf Vorräte.

Vertriebskosten

Die Vertriebskosten der Leifheit AG betrugen im Berichtsjahr 50,5 Mio. € (2018: 50,3 Mio. €), was einem Anstieg um 0,2 Mio. € entspricht. Die Vertriebskosten beinhalten Werbekosten, Provisionen, Marketingkosten, Ausgangsfrachten, Versandkosten sowie die Kosten des Vertriebsinnen- und -außendienstes. Die Ausgangsfrachten stiegen um 1,3 Mio. €, was durch Kosteneinsparungen nicht komplett kompensiert werden konnte.

Allgemeine Verwaltungskosten

Die allgemeinen Verwaltungskosten stiegen im Berichtsjahr um 0,3 Mio. € auf 9,2 Mio. € (2018: 8,9 Mio. €). Sie beinhalten in erster Linie die Aufwendungen für Personal und Dienstleistungen zur Unterstützung unserer Finanz- und Verwaltungsfunktionen. Die Erhöhung betraf im Wesentlichen höhere Personalkosten.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge der Leifheit AG stiegen um 3,6 Mio. € auf 8,9 Mio. € (2018: 5,3 Mio. €). Sie beinhalteten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von 4,6 Mio. € (2018: 2,4 Mio. €) und Kursgewinne von 4,1 Mio. € (2018: 2,7 Mio. €). Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen enthielten Erträge aus der Auflösung von Pensionsverpflichtungen von 2,9 Mio. €, die im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 um 2,2 Mio. € stiegen. Der Anstieg der Kursgewinne resultierte hauptsächlich aus Devisentermingeschäften.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 0,1 Mio. € auf 7,8 Mio. € (2018: 7,7 Mio. €). Sie beinhalten hauptsächlich Forschungs- und Entwicklungskosten von 5,4 Mio. € (2018: 5,1 Mio. €) und Kursverluste von 2,3 Mio. € (2018: 2,4 Mio. €). Die Forschungs- und Entwicklungskosten stiegen aufgrund höherer Kosten für Dienstleistungen und IT.

Erträge aus Beteiligungen

Im Geschäftsjahr 2019 wurde eine Dividende aus den französischen Beteiligungsgesellschaften von 5,6 Mio. € (2018: 6,8 Mio. €) vereinnahmt. Alle weiteren Jahresüberschüsse der Tochtergesellschaften wurden auf neue Rechnung vorgetragen.

Zinserträge und Zinsaufwendungen

Die Erträge aus anderen Wertpapieren und der Ausleihung des Finanzanlagevermögens und die sonstigen Zinserträge der Leifheit AG stiegen um 0,1 Mio. € auf 1,0 Mio. € (2018: 0,9 Mio. €). Es handelt sich im Wesentlichen um Zinserträge aus Ausleihungen an Beteiligungsgesellschaften.

Die Zinsaufwendungen stiegen um 0,2 Mio. € auf 5,3 Mio. € (2018: 5,1 Mio. €). Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Pensionsverpflichtung betrug 5,0 Mio. € (2018: 5,0 Mio. €).

Steuern

Im Geschäftsjahr 2019 betrugen die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag der Leifheit AG 1,3 Mio. € (2018: 2,3 Mio. €). Der Rückgang resultiert aus dem niedrigeren Ergebnis vor Steuern.

Finanzlage

Die Liquidität der Leifheit AG belief sich zum Bilanzstichtag auf 45,6 Mio. € (2018: 46,3 Mio. €). Sie umfasste am 31. Dezember 2019 nur flüssige Mittel und beinhaltete Sichteinlagen und kurzfristige Festgelder bei Kreditinstituten und Kassenbestände.

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Mio. € 2018 2019 Veränderung
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 3,7 8,7 5,0
Cashflow aus Investitionstätigkeit 29,5 0,6 - 28,9
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 10,0 - 10,0 -

Der Mittelzufluss aus der betrieblichen Tätigkeit lag mit 8,7 Mio. € im Jahr 2019 deutlich über dem Vorjahresniveau (2018: 3,7 Mio. €). Dies resultierte im Wesentlichen aus dem Rückgang der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Vorräte um insgesamt 4,8 Mio. €, die im Vorjahr um 2,6 Mio. € gestiegen waren.

Der Mittelzufluss aus der Investitionstätigkeit im Geschäftsjahr 2019 betrug 0,6 Mio. € (2018: 29,5 Mio. €). Dabei betrugen die Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen insgesamt 2,9 Mio. € (2018: 2,7 Mio. €) und die Einzahlungen aus dem Finanzanlagevermögen und den Wertpapieren insgesamt 3,4 Mio. € (2018: 32,1 Mio. €).

Der Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit betrug wie im Vorjahr 10,0 Mio. € und beinhaltete jeweils ausschließlich die Auszahlung der Dividende.

Zum 31. Dezember 2019 stieg der Verschuldungsgrad der Leifheit AG leicht um 0,2 Prozentpunkte auf 52,0 Prozent (2018: 51,8 Prozent). Die Kennzahl errechnet sich aus dem Verhältnis der Summe aus Rückstellungen und Verbindlichkeiten zur Summe aus Eigenkapital und Schulden.

Unsere Schulden bestanden zum 31. Dezember 2019 überwiegend aus Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von 53,6 Mio. € (2018: 53,7 Mio. €), sonstigen Rückstellungen von 24,1 Mio. € (2018: 25,2 Mio. €) sowie Verbindlichkeiten von 21,4 Mio. € (2018: 21,3 Mio. €). Wie in den Vorjahren hatte die Leifheit AG keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Im Geschäftsjahr 2019 verfügten wir über kurzfristige revolvierende Kreditlinien von 9,2 Mio. € (2018: 11,6 Mio. €), wovon 0,9 Mio. € am 31. Dezember 2019 durch Avale genutzt wurden (2018: 0,8 Mio. €).

Vermögenslage

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Bilanz (Kurzfassung)

in Mio. €
2018 2019
Immaterielle Vermögensgegenstände 1,8 1,7
Sachanlagen 16,2 16,3
Finanzanlagen 56,3 58,4
A. Anlagevermögen 74,3 76,4
Vorräte 33,0 31,0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 40,3 37,5
Flüssige Mittel 46,3 45,6
B. Umlaufvermögen 119,6 114,1
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,1 0,1
Aktiva 194,0 190,6
A. Eigenkapital 93,5 91,5
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 53,7 53,6
Steuerrückstellungen 0,3 -
Sonstige Rückstellungen 25,2 24,1
B. Rückstellungen 79,2 77,7
C. Verbindlichkeiten 21,3 21,4
Passiva 194,0 190,6

Die Bilanzsumme der Leifheit AG fiel zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahresstichtag um 3,4 Mio. € auf 190,6 Mio. € (2018: 194,0 Mio. €).

Das Anlagevermögen stieg um 2,1 Mio. € auf 76,4 Mio. € (2018: 74,3 Mio. €). Der Anstieg resultiert hauptsächlich aus dem Anstieg der Darlehen an Beteiligungsgesellschaften. Die Vorräte fielen um 2,0 Mio. € auf 31,0 Mio. € (2018: 33,0 Mio. €), hauptsächlich begründet durch eine niedrigere Bevorratung für das Frühjahrsgeschäft. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gingen um 2,8 Mio. € auf 37,5 Mio. € (2018: 40,3 Mio. €) zurück, hauptsächlich aufgrund der Kundenstruktur. Die flüssigen Mittel fielen um 0,7 Mio. € auf 45,6 Mio. € (2018: 46,3 Mio. €).

Das Eigenkapital der Leifheit AG fiel um 2,0 Mio. € auf 91,5 Mio. € (2018: 93,5 Mio. €). Der Auszahlung der Dividende von 10,0 Mio. € stand ein Jahresüberschuss von 7,9 Mio. € gegenüber. Die Eigenkapitalquote fiel daher leicht auf 48,0 Prozent (2018: 48,2 Prozent). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen fielen um 0,1 Mio. € auf 53,6 Mio. € (2018: 53,7 Mio. €). Der Rückgang des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen zehn Jahre auf 2,71 Prozent (2018: 3,21 Prozent) führte zu einem Anstieg der Pensionsrückstellung um 3,3 Mio. €, der aber abgemildert wurde durch die Auflösungen von Pensionsrückstellungen von 2,9 Mio. € durch die Rücknahme des Rententrends von 2,0 Prozent auf 1,7 Prozent sowie durch weitere Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen aufgrund von Sterbefällen. Die sonstigen Rückstellungen fielen um 1,1 Mio. € auf 24,1 Mio. € (2018: 25,2 Mio. €). Der Rückgang betraf hauptsächlich die Drohverlustrückstellung für Devisentermingeschäfte. Die Verbindlichkeiten stiegen um 0,1 Mio. € auf 21,4 Mio. € (2018: 21,3 Mio. €).

Im Geschäftsjahr 2019 investierte die Leifheit AG 2,9 Mio. € (2018: 2,7 Mio. €). Davon entfielen 0,7 Mio. € auf immaterielle Vermögensgegenstände (2018: 0,2 Mio. €), hauptsächlich Software, und 2,2 Mio. € auf Sachanlagen (2018: 2,5 Mio. €), im Wesentlichen Werkzeuge für Neuprodukte und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Im Berichtsjahr 2019 gab es keine nennenswerten Veräußerungen von Anlagevermögen. Alle Investitionsmaßnahmen des Geschäftsjahres 2019 wurden weitgehend abgeschlossen.

Am 31. Dezember 2019 bestanden Verpflichtungen aus Verträgen über den Erwerb von Gegenständen des Anlagevermögens - hauptsächlich für Anlagen, Werkzeuge und Software - von 0,4 Mio. € (2018: 1,5 Mio. €). Sie werden aus dem Finanzmittelbestand finanziert.

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenständen nutzen wir in geringem Maße auch nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände. Dies betrifft überwiegend geleaste und gemietete Güter wie zum Beispiel Drucker, Kopierer, Softwarelizenzen sowie gemietete Räume.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren /
Mitarbeiter

Die nichtfinanziellen Leistungsindikatoren der Leifheit AG entsprechen im Wesentlichen denen des Leifheit-Konzerns, die im Kapitel "Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren" dargestellt sind.

Am 31. Dezember 2019 waren bei der Leifheit AG insgesamt 429 Mitarbeiter (2018: 436 Mitarbeiter) beschäftigt. Die durchschnittliche Zahl lag im Geschäftsjahr 2019 bei 432 Mitarbeitern (2018: 433 Mitarbeiter).

Chancen und Risiken

Die Leifheit AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Chancen und Risiken wie der Leifheit-Konzern. Die Leifheit AG als Mutterunternehmen des Leifheit-Konzerns ist eingebunden in das konzernweite interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Erläuterungen dazu sowie quantitative Aussagen sind im Chancen- und Risikobericht dargestellt.

Prognosebericht

Die voraussichtliche Geschäftsentwicklung der Leifheit AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Einflüssen wie die des Konzerns. Erläuterungen dazu sowie quantitative Aussagen sind im Kapitel "Prognosebericht des Konzerns" enthalten.

Für das Geschäftsjahr 2020 rechnen wir für die Leifheit AG mit einem Umsatzwachstum von rund 7 bis 8 Prozent. Wir rechnen mit einem Betriebsergebnis von etwa 3,5 bis 4,5 Mio. €.

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand vor den möglichen Auswirkungen der Coronakrise getroffen. Aufgrund der rasanten Entwicklung und dem damit verbundenen hohen Grad an Unsicherheit können die finanziellen Auswirkungen noch nicht abgeschätzt werden.

Nassau/Lahn, 25. März 2020

Leifheit Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Henner Rinsche

Ivo Huhmann

Igor Iraeta Munduate

Leifheit-Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Dieser Abschluss wurde am 25. März 2020 vom Aufsichtsrat gebilligt.

Gesamtergebnisrechnung

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T € Anhang 2018 20191
Umsatzerlöse 1 234.196 234.042
Kosten der Umsatzerlöse 2 - 132.088 - 133.072
Bruttoergebnis 102.108 100.970
Forschungs- und Entwicklungskosten 3 - 5.461 - 5.704
Vertriebskosten 6 - 70.484 - 71.912
Verwaltungskosten 7 - 14.172 - 14.971
Sonstige betriebliche Erträge 8 1.214 1.327
Sonstige betriebliche Aufwendungen 9 - 427 - 174
Fremdwährungsergebnis 10 278 340
Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) 13.056 9.876
Zinserträge 11 50 38
Zinsaufwendungen 12 - 1.248 - 1.486
Sonstiges Finanzergebnis 13 43 32
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 11.901 8.460
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 14 - 3.491 - 2.628
Periodenergebnis 8.410 5.832
Beiträge, die nicht in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen 28 4.042 - 2.544
Ertragsteuer aus versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten aus leistungsorientierten Pensionsplänen - 1.131 760
Beiträge, die gegebenenfalls in künftigen Perioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 4 161
Währungsumrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe - 112 191
Ertragsteuer aus Währungsumrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe 27 - 56
Nettoergebnis aus der Absicherung von Cashflows 2.348 40
Ertragsteuer aus der Absicherung von Cashflows - 701 - 5
Sonstiges Ergebnis 4.477 - 1.453
Gesamtergebnis nach Steuern 12.887 4.379
Ergebnis je Aktie auf Grundlage Periodenergebnis (unverwässert und verwässert) 15 0,88 € 0,61 €

1 IFRS 16 wurde erstmals zum 1. Januar 2019 angewendet. IFRS 16 wurde modifiziert retrospektiv angewendet, wobei die Vorjahresvergleichswerte nicht angepasst wurden.

Bilanz

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T € Anhang 31. Dez. 2018 31. Dez. 20191
Kurzfristige Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16 50.932 50.301
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17 50.720 44.400
Vorräte 18 46.354 45.850
Forderungen aus Ertragsteuern 1.192 1.418
Vertragsvermögenswerte 19 1.572 1.017
Derivative Finanzinstrumente 20 1.154 730
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 21 3.805 4.248
Summe kurzfristige Vermögenswerte 155.729 147.964
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 22 18.522 18.295
Sachanlagevermögen 23 38.207 36.948
Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen 24 - 1.596
Latente Steueransprüche 14 9.191 9.694
Derivative Finanzinstrumente 20 23 1
Sonstige langfristige Vermögenswerte 119 112
Summe langfristige Vermögenswerte 66.062 66.646
Summe Vermögenswerte 221.791 214.610
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 25 44.908 40.680
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 507 89
Sonstige Rückstellungen 26 5.611 5.701
Derivative Finanzinstrumente 20 661 6
Leasingschulden 27 - 687
Summe kurzfristige Schulden 51.687 47.163
Langfristige Schulden
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 28 64.979 66.855
Sonstige Rückstellungen 26 2.166 2.655
Latente Steuerschulden 14 1.092 744
Derivative Finanzinstrumente 20 18 37
Leasingschulden 27 - 913
Summe langfristige Schulden 68.255 71.204
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 29 30.000 30.000
Kapitalrücklage 30 17.026 17.026
Eigene Anteile 31 - 7.445 - 7.445
Gewinnrücklagen 32 74.930 70.777
Sonstige Rücklagen 33 - 12.662 - 14.115
Summe Eigenkapital 101.849 96.243
Summe Eigenkapital und Schulden 221.791 214.610

1 IFRS 16 wurde erstmals zum 1. Januar 2019 angewendet. IFRS 16 wurde modifiziert retrospektiv angewendet, wobei die Vorjahresvergleichswerte nicht angepasst wurden.

Eigenkapitalveränderungsrechnung

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T € Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Eigene Anteile Gewinnrücklagen Sonstige Rücklagen
Stand zum 1. Jan. 2018 30.000 17.026 - 7.445 76.505 - 17.139
Dividenden - Ziffer 32 - - - - 9.984 -
Gesamtergebnis nach Steuern - - - 8.410 4.477
davon Periodenergebnis - - - 8.410 -
davon versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen - Ziffer 28 - - - - 2.911
davon Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe - Ziffer 33 - - - - 4
davon Währungsumrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe - Ziffer 33 - - - - - 85
davon aus der Absicherung von Cashflows - Ziffer 33 - - - - 1.647
Stand zum 31. Dez. 2018 1 30.000 17.026 - 7.445 74.930 -12.662
Dividenden - Ziffer 32 - - - - 9.984 -
Gesamtergebnis nach Steuern - - - 5.832 - 1.453
davon Periodenergebnis - - - 5.832 -
davon versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen - Ziffer 28 - - - - - 1.784
davon Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe - Ziffer 33 - - - - 161
davon Währungsumrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe - Ziffer 33 - - - - 135
davon aus der Absicherung von Cashflows - Ziffer 33 - - - - 35
Stand zum 31. Dez. 2019 30.000 17.026 - 7.445 70.777 - 14.115

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T € Summe
Stand zum 1. Jan. 2018 98.947
Dividenden - Ziffer 32 - 9.984
Gesamtergebnis nach Steuern 12.887
davon Periodenergebnis 8.410
davon versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen - Ziffer 28 2.911
davon Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe - Ziffer 33 4
davon Währungsumrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe - Ziffer 33 - 85
davon aus der Absicherung von Cashflows - Ziffer 33 1.647
Stand zum 31. Dez. 2018 1 101.849
Dividenden - Ziffer 32 - 9.984
Gesamtergebnis nach Steuern 4.379
davon Periodenergebnis 5.832
davon versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen - Ziffer 28 - 1.784
davon Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe - Ziffer 33 161
davon Währungsumrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe - Ziffer 33 135
davon aus der Absicherung von Cashflows - Ziffer 33 35
Stand zum 31. Dez. 2019 96.243

1 IFRS 16 wurde erstmals zum 1. Januar 2019 angewendet. IFRS 16 wurde modifiziert retrospektiv angewendet. Es ergaben sich keine Auswirkungen auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung.

Kapitalflussrechnung

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T € Anhang 2018 20191
Periodenergebnis 8.410 5.832
Abschreibungen 4 6.949 8.219
Veränderung der Rückstellungen - 1.500 - 91
Ergebnis aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens und sonstigen langfristigen Vermögenswerten 44 10
Veränderung der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind - 3.140 6.511
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 84 - 4.289
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge - 661 - 300
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 10.186 15.892
Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen und sonstigen langfristigen Vermögenswerten 109 117
Einzahlungen aus der Veräußerung von finanziellen Vermögenswerten 29.008 -
Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen 22, 23 - 6.600 - 5.956
Cashflow aus Investitionstätigkeit 22.517 - 5.839
Auszahlungen für Leasingschulden 1 27 - - 716
Gezahlte Dividende an die Aktionäre der Muttergesellschaft - 9.984 - 9.984
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit - 9.984 - 10.700
Veränderung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 22.719 - 647
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestandes - 8 16
Finanzmittelbestand am Anfang der Berichtsperiode 28.221 50.932
Finanzmittelbestand am Ende der Berichtsperiode 16 50.932 50.301
Gezahlte Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2 - 5.243 - 3.523
Erhaltene Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2 529 94
Gezahlte Zinsen 2, 3 - 4 - 52
Erhaltene Zinsen 2 43 35

1 IFRS 16 wurde erstmals zum 1. Januar 2019 angewendet. IFRS 16 wurde modifiziert retrospektiv angewendet, wobei die Vorjahresvergleichswerte nicht angepasst wurden.

2 Enthalten im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit.

3 Im Wesentlichen aus Verwahrentgelten für Guthaben bei Kreditinstituten.

Anhang:

Allgemeine Angaben sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeine Angaben

Die Leifheit Aktiengesellschaft (Leifheit AG) mit Sitz in Nassau/Lahn, Deutschland, Leifheitstraße 1, konzentriert sich auf die Entwicklung und den Vertrieb hochwertiger Markenprodukte für ausgewählte Lebensbereiche rund um das Haus. Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 2857. Die Aktien der Leifheit AG werden im Prime Standard an den Börsenplätzen Xetra, Frankfurt/Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart unter ISIN DE0006464506 gehandelt.

Der Konzernabschluss für das Jahr 2019 ist nach § 315e Abs. 1 HGB in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) formulierten International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der EU anzuwenden sind - erstellt worden. Alle für das Geschäftsjahr 2019 verpflichtend anzuwendenden International Accounting Standards (IAS) bzw. International Financial Reporting Standards (IFRS) und Auslegungen des IFRS Interpretation Committee (IFRIC und SIC) wurden berücksichtigt. Die Vorjahreszahlen wurden - abgesehen von IFRS 16 (Leasingverhältnisse) - nach denselben Grundsätzen ermittelt.

Der Abschluss ist in Euro aufgestellt. Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Leifheit-Konzerns. Soweit nicht anders angegeben, erfolgen alle Angaben in T €. Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können aufgrund kaufmännischer Rundung geringe Abweichungen auftreten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden.

Die Leifheit AG, Nassau/Lahn, ist die Gesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist im Internet unter leifheit-group.com verfügbar.

Der Vorstand der Leifheit AG hat den Konzernabschluss aufgestellt und am 25. März 2020 zur Veröffentlichung freigegeben. Mit diesem Zeitpunkt endet der Wertaufhellungszeitraum.

Konsolidierungsgrundsätze

Der Abschluss des Konzerns umfasst die Leifheit AG und die von ihr beherrschten Gesellschaften. Der Konzern beherrscht ein Beteiligungsunternehmen insbesondere dann und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

• die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h., der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),

• eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und

• die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle Sachverhalte und Umstände.

Dazu zählen:

• eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten,

• Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren,

• Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss der Muttergesellschaft und der Abschluss des Konzerns.

Erworbene Unternehmen werden ab dem Zeitpunkt der Erlangung der Beherrschung (Erwerbszeitpunkt) in den Konzernabschluss einbezogen. Bei Verlust der Beherrschung erfolgt eine Entkonsolidierung zu diesem Zeitpunkt. Konzerninterne Salden und Geschäftsvorfälle und daraus resultierende nicht realisierte konzerninterne Gewinne und Verluste sowie Dividenden werden in voller Höhe eliminiert. Auf temporäre Unterschiede aus der Konsolidierung werden die nach IAS 12 erforderlichen Steuerabgrenzungen vorgenommen.

Für die Abschlüsse der Jahre 2019 und 2018 wurden dieselben Konsolidierungsmethoden angewendet.

Unternehmenszusammenschlüsse vor dem 1. Januar 2010

Für Unternehmenserwerbe vor dem 1. Januar 2010 wird die Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 rev. 2004 (Unternehmenszusammenschlüsse) angewendet. Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden wurden mit ihrem beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Anteile ohne beherrschenden Einfluss (Minderheitenanteile) wurden zu deren Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der Vermögenswerte und Schulden angesetzt. Soweit die Anschaffungswerte der Beteiligungen den Konzernanteil am so ermittelten Nettovermögen der jeweiligen Gesellschaft überstiegen, entstanden zu aktivierende Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill). Aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens jährlich einem Werthaltigkeitstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unterzogen und bei Bedarf auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Passivische Unterschiedsbeträge wurden erfolgswirksam erfasst. Direkt dem Unternehmenserwerb zuordenbare Transaktionskosten stellten einen Teil der Anschaffungskosten dar.

Unternehmenszusammenschlüsse ab dem 1. Januar 2010

Für Unternehmenserwerbe ab dem 1. Januar 2010 wird die Erwerbsmethode gemäß IFRS 3 rev. 2008 (Unternehmenszusammenschlüsse) angewendet. Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden werden mit ihrem beizulegenden Wert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die Anschaffungskosten bemessen sich als Summe aus übertragener Gegenleistung (bewertet zum Zeitwert im Erwerbszeitpunkt) und dem Wert der Anteile ohne beherrschenden Einfluss. Die Anteile ohne beherrschenden Einfluss werden dabei weiterhin zu deren Anteil an den beizulegenden Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden angesetzt. Soweit die so ermittelten Anschaffungskosten der Beteiligungen den Konzernanteil am Nettovermögen der jeweiligen Gesellschaft übersteigen, entstehen zu aktivierende Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill). Aufgedeckte stille Reserven und Lasten werden im Rahmen der Folgekonsolidierung entsprechend den korrespondierenden Vermögenswerten und Schulden fortgeführt, abgeschrieben bzw. aufgelöst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens jährlich einem Werthaltigkeitstest auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten unterzogen und bei Bedarf auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben. Passivische Unterschiedsbeträge werden erfolgswirksam erfasst. Im Rahmen des Unternehmenserwerbs anfallende Transaktionskosten werden erfolgswirksam als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Bei sukzessiven Unternehmenserwerben wird der bereits gehaltene Anteil am Eigenkapital zum Zeitwert im Erwerbszeitpunkt neu bewertet und der den Buchwert übersteigende Betrag als Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenszusammenschlüssen, die nach dem 1. Januar 2010 stattfanden bzw. stattfinden, werden zum Zeitwert am Bilanzstichtag bilanziert. Die Anpassungen dieser Verbindlichkeiten werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Konsolidierungskreis

Veränderungen im Konsolidierungskreis sowie wesentliche Änderungen der organisatorischen Struktur oder des Geschäftsmodells fanden im Berichtszeitraum nicht statt.

In den Konzernabschluss sind neben der Leifheit AG die folgenden inländischen und ausländischen Unternehmen einbezogen. Bei diesen Unternehmen verfügte die Leifheit AG zum 31. Dezember 2019 unmittelbar oder mittelbar über die Mehrheit der Stimmrechte.

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Zeitpunkt der Erstkonsolidierung Kapital- und Stimmrechtsanteile 2019

in %
Unterstützungseinrichtung Günter Leifheit e.V., Nassau (DE) 1.1.1984 -
Leifheit España S.A., Madrid (ES) 1.1.1989 100,0
Leifheit s.r.o., Blatná (CZ) 1.1.1995 100,0
Leifheit International U.S.A. Inc., 
Hauppauge, NY (US) 1.1.1997 100,0
Meusch-Wohnen-Bad und Freizeit GmbH i.L., Nassau (DE) 1.9.1999 100,0
Birambeau S.A.S., Paris (FR) 1 1.1.2001 100,0
Leifheit-Birambeau S.A.S., Paris (FR) 1 1.1.2001 100,0
Leifheit Distribution S.R.L., Bukarest (RO) 18.12.2007 100,0
Herby Industrie S.A.S., La Loupe (FR) 1 1.7.2008 100,0
Leifheit France S.A.S., Paris (FR) 23.11.2009 100,0
Leifheit CZ a.s., Hostivice (CZ) 1.12.2011 100,0
Leifheit Polska Sp. z o.o., Warschau (PL) 11.10.2012 100,0
Soehnle GmbH, Nassau (DE) 25.6.2015 100,0
Leifheit Österreich GmbH, Wiener Neudorf (AT) 6.6.2016 100,0
Guangzhou Leifheit Trading Co., Ltd, 
Guangzhou (CN) 4.6.2018 100,0

1 Mittelbare Beteiligung über Leifheit France S.A.S.

Fremdwährungsumrechnung

In den in lokaler Währung aufgestellten Einzelabschlüssen der konsolidierten Gesellschaften werden monetäre Positionen in fremder Währung (flüssige Mittel, Forderungen, Verbindlichkeiten) zum Stichtagskurs bewertet und die Unterschiedsbeträge erfolgswirksam erfasst. Ausgenommen davon sind Umrechnungsdifferenzen aus monetären Posten, die wirtschaftlich gesehen als Teil einer Nettoinvestition (z. B. langfristige Darlehen mit eigenkapitalersetzendem Charakter) in eine selbstständige ausländische Teileinheit anzusehen sind. Die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Abschlüsse der einbezogenen Gesellschaften erfolgt auf der Grundlage des Konzepts der funktionalen Währung nach der modifizierten Stichtagskursmethode in Übereinstimmung mit IAS 21.

Da unsere Tochtergesellschaften und Niederlassungen ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, ist grundsätzlich die funktionale Währung mit der jeweiligen Landeswährung identisch. Zur Einbeziehung in den Konzernabschluss werden die Vermögenswerte und Schulden der Tochtergesellschaften und Niederlassungen zum Stichtagskurs sowie die Aufwendungen und Erträge zu Jahresdurchschnittskursen umgerechnet. Der sich aus der Währungsumrechnung ergebende kumulierte Unterschiedsbetrag wird in den sonstigen Rücklagen im Eigenkapital ausgewiesen. Währungsdifferenzen, die sich gegenüber der Vorjahresumrechnung ergeben, werden ebenfalls erfolgsneutral in die sonstigen Rücklagen eingestellt.

Die für die Umrechnung verwendeten Kurse wesentlicher Währungen sind in der nachfolgenden Übersicht dargestellt:

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Mittelkurs am Bilanzstichtag Jahresdurchschnittskurs
Basis: 1 € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019 2018 2019
--- --- --- --- ---
CZK 25,73 25,41 25,65 25,67
USD 1,14 1,12 1,18 1,12
PLN 4,29 4,25 4,26 4,30
HKD 8,96 8,74 9,26 8,77
CNY 7,84 7,82 7,80 7,74

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Es wird bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts davon ausgegangen, dass sich der Geschäftsvorfall des Verkaufs des Vermögenswerts oder der Übertragung der Schuld entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert bzw. der Schuld ereignet oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebenen Fair-Value-Hierarchien eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist.

• Stufe 1: in aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise

• Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen die Inputparameter der niedrigsten Stufe, die für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich sind, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar sind

• Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen die Inputparameter der niedrigsten Stufe, die für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich sind, auf dem Markt nicht beobachtbar sind

Bei Vermögenswerten oder Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel umfassen Barmittel und Sichteinlagen. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Form von Festgeldanlagen mit Fremdwährungswechseloption werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die restlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet. Die Restlaufzeit - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt - beträgt nicht mehr als drei Monate.

Vorräte

Die Vorräte sind mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Ermittlung der Anschaffungskosten liegt das gewogene Durchschnittsverfahren zugrunde.

Die Herstellungskosten selbst gefertigter Produkte umfassen produktionsbezogene Vollkosten, die auf der Grundlage einer normalen Kapazitätsauslastung ermittelt werden. Im Einzelnen enthalten die Herstellungskosten den Erzeugnissen direkt zurechenbare Einzelkosten (wie Fertigungsmaterial und -löhne) sowie fixe und variable Produktionsgemeinkosten (wie Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen). Dabei werden insbesondere die Kosten berücksichtigt, die auf den spezifischen Kostenstellen anfallen.

Den Bestandsrisiken der Vorratshaltung, die sich aus geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen, die als Kosten der Umsatzerlöse erfasst werden. Die Wertabschläge werden auf der Grundlage des zukünftigen Absatzplans oder des tatsächlichen Verbrauchs ermittelt. Dabei werden abhängig von der jeweiligen Vorratsposition individuelle Betrachtungszeiträume zugrunde gelegt, die aufgrund sachgerechter Beurteilungskriterien überprüft und angepasst werden. Bei der Bewertung werden niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswerte am Bilanzstichtag berücksichtigt. Sind bei früher abgewerteten Vorräten die Gründe für eine Abwertung weggefallen und ist somit der Nettoveräußerungswert gestiegen, wird die sich daraus ergebende Wertaufholung als Minderung der Kosten der Umsatzerlöse erfasst.

Bei Verträgen, die dem Kunden die Rückgabe eines Artikels gestatten, werden Umsatzerlöse in dem Umfang erfasst, in dem es hoch wahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Korrektur der kumulativ erfassten Umsatzerlöse nicht stattfindet.

Daher wird der Betrag der erfassten Umsatzerlöse um die erwarteten Rückgaben angepasst, die auf der Grundlage der historischen Daten für den einzelnen Kunden geschätzt werden. In diesen Fällen werden eine Rückerstattungsverbindlichkeit und ein Vermögenswert für das Recht auf Rückholung der Produkte erfasst.

Der Vermögenswert für das Recht auf Rückholung der Produkte wird zum vorherigen Buchwert des Produktes abzüglich erwarteter Kosten für den Rückerhalt bewertet. Soweit die Rücknahme erfolgt, wird das Produkt zum ehemaligen Buchwert aktiviert. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag wird im Gewinn und Verlust erfasst.

Die Rückerstattungsverbindlichkeit ist in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten (Ziffer 25) und das Recht auf Rückholung der Produkte ist in den Vorräten enthalten (Ziffer 18). Der Konzern überprüft seine Schätzungen der erwarteten Rückgaben zu jedem Stichtag und aktualisiert die Beträge der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entsprechend.

Immaterielle Vermögenswerte

Patente, Lizenzen und Software

Beträge, die für den Erwerb von Patenten und Lizenzen gezahlt wurden, werden aktiviert und anschließend über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer von Patenten und Lizenzen variiert zwischen drei und 15 Jahren. Die Vermögenswerte werden regelmäßig auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung hin überprüft.

Die Anschaffungskosten neuer Software und die Kosten der Implementierung werden aktiviert und als ein immaterieller Vermögenswert behandelt, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer beträgt zwischen drei und acht Jahren.

Marken

Beträge, die für den Erwerb von Marken gezahlt werden, werden aktiviert. Marken werden als immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer eingestuft, wenn eine zeitliche Begrenzung des Zeitraums, über den der Vermögenswert für das Unternehmen Mittelzuflüsse generieren wird, nicht feststellbar ist. Die Marken werden nicht planmäßig abgeschrieben, aber gemäß IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und bei Bedarf auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Geschäfts- oder Firmenwert

Der Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den zum Erwerbszeitpunkt erworbenen Anteil an den Zeitwerten der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden wird als Geschäfts- oder Firmenwert bezeichnet und als Vermögenswert angesetzt. Der Geschäftswert wird nicht planmäßig abgeschrieben, aber gemäß IFRS 3 in Verbindung mit IAS 36 einem jährlichen Werthaltigkeitstest unterzogen und bei Bedarf auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Zum Zweck des Wertminderungstests wird der Geschäftswert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf der niedrigsten Ebene innerhalb des Unternehmens zugeordnet, auf der der Geschäftswert für die interne Unternehmenssteuerung überwacht wird.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und kumulierten Wertminderungsaufwendungen angesetzt.

Wenn Gegenstände des Sachanlagevermögens veräußert oder verschrottet werden, werden die entsprechenden Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Ein realisierter Gewinn oder Verlust aus dem Abgang wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Sachanlage umfassen den Kaufpreis einschließlich Einfuhrzöllen und im Zusammenhang mit dem Erwerb anfallende nicht erstattungsfähige Erwerbsteuern sowie alle direkt zurechenbaren Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand und an den Standort für seine vorgesehene Verwendung zu bringen. Nachträgliche Ausgaben wie Wartungs- und Instandhaltungskosten, die entstehen, nachdem die Vermögenswerte des Anlagevermögens in Betrieb genommen wurden, werden in der Periode, in der sie anfallen, als Aufwand erfasst.

Die Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzungsverlauf der Gegenstände des Sachanlagevermögens in Einklang stehen. Sofern eine Nutzungsdauer anzupassen ist, erfolgt dies prospektiv ab dem Zeitpunkt der Neueinschätzung.

Anlagen im Bau sind den unfertigen Sachanlagen zuzuordnen und werden zu ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgewiesen. Anlagen im Bau werden erst ab dem Zeitpunkt abgeschrieben, an dem die betreffenden Vermögenswerte fertiggestellt sind und im Geschäftsbetrieb eingesetzt werden. Die Abschreibung erfolgt linear, entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

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Jahre
Gebäude 25 - 50
Andere Baulichkeiten 10 - 20
Spritzgussmaschinen 10
Technische Anlagen und sonstige Maschinen 5 - 10
Spritzguss- und Stanzwerkzeuge 3 - 6
Fahrzeuge 6
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13
Warenträger und Verkaufsständer 3

Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden auf eine Wertminderung hin überprüft, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert eines Vermögenswerts nicht erzielbar sein könnte (IAS 36). Sobald der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag
übersteigt, wird eine Wertminderung ergebniswirksam erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus Nettoveräußerungspreis und Nutzungswert eines Vermögenswerts.

Der Nettoveräußerungspreis ist der aus einem Verkauf eines Vermögenswerts zu marktüblichen Bedingungen erzielbare Betrag (beizulegender Zeitwert) abzüglich der Veräußerungskosten.

Der Nutzungswert ist der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts und seinem Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden. Der erzielbare Betrag wird für jeden Vermögenswert einzeln oder, falls dies nicht möglich ist, für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, zu der der Vermögenswert gehört, ermittelt.

Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

Der Konzern hat IFRS 16 (Leasingverhältnisse) erstmals zum 1. Januar 2019 angewendet. Informationen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 sind im Abschnitt "Erstmals angewendete neue Rechnungslegungsstandards" beschrieben.

Leasingverhältnisse, die nicht unter IFRS 16 fallen bzw. für die ein Wahlrecht für die Nichtanwendung des IFRS 16 in Anspruch genommen wird, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Vor dem 1. Januar 2019 angewendete Methode

Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen wurden, hat der Konzern wie folgt eingeschätzt, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis war oder enthielt:

• Erfüllung der Vereinbarung hing von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte ab und

• die Vereinbarung übertrug ein Recht auf Nutzung des Vermögenswertes. Eine Vereinbarung übertrug das Recht auf Nutzung eines Vermögenswertes, wenn das Folgende erfüllt war:

- Der Käufer hatte die Fähigkeit oder das Recht, den Vermögenswert zu betreiben, wobei er mehr als nur einen geringfügigen Betrag des Ausstoßes erhielt oder kontrollierte.

- Der Käufer hatte die Fähigkeit oder das Recht, den physischen Zugang zu dem Vermögenswert zu bestimmen, während er mehr als nur einen geringfügigen Betrag des Ausstoßes erhielt oder kontrollierte.

- Tatsachen und Umstände wiesen auf die Unwahrscheinlichkeit hin, dass andere Parteien einen mehr als geringfügigen Betrag des Ausstoßes übernehmen würden und der Preis pro Einheit weder vertraglich pro Produktionseinheit festgelegt war noch dem aktuellen Marktpreis je Einheit des Ergebnisses entsprach.

In der Vergleichsperiode hat der Konzern Leasingverhältnisse, die im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen haben, als Finanzierungsleasing eingestuft. Wenn dies der Fall war, wurden die Leasinggegenstände beim erstmaligen Ansatz in Höhe des niedrigeren Wertes aus seinem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet. Mindestleasingzahlungen waren diejenigen Zahlungen über die Laufzeit des Leasingverhältnisses, welche der Leasingnehmer zu leisten hatte, außer Eventualzahlungen. Nach dem erstmaligen Ansatz wurde der Vermögenswert in Übereinstimmung mit der für diesen Vermögenswert anzuwendenden Rechnungslegungsmethode bilanziert.

Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen wurden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst.

Im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen geleistete Zahlungen wurden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Leasinganreize wurden als Bestandteil des Gesamtleasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungskosten sind gemäß IAS 38 nicht aktivierungsfähig und werden somit unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Entwicklungskosten sind gemäß IAS 38 zu aktivieren, soweit eine eindeutige Aufwandszuordnung möglich und sowohl die technische Realisierbarkeit als auch die Vermarktung der neu entwickelten Produkte sichergestellt ist. Die Entwicklungstätigkeit muss ferner mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu künftigen Finanzmittelzuflüssen führen. Leifheit hat kleinere Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die mit der Weiterentwicklung bestehender Produkte bzw. Teilen von Produkten befasst sind, deren Betrachtung hinsichtlich zu aktivierender Entwicklungskosten aufgrund von Unwesentlichkeit unterbleibt. Bei größeren Forschungs- und Entwicklungsprojekten ist der Zeitpunkt, ab dem feststeht, ob ein künftiger Nutzen aus dem potenziellen Produkt erzielt wird, sehr spät in der gesamten Projektphase, sodass die der Entwicklung beizumessenden Kosten unwesentlich sind und wie die Forschungskosten aufwandswirksam erfasst werden.

Latente Steuern

Latente Steuern werden nach der bilanzorientierten Methode für sämtliche temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet (Temporary-Konzept). Daneben werden latente Steueransprüche aus steuerlichen Verlustvorträgen erfasst, wenn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass diese in den kommenden fünf Jahren in Anspruch genommen werden können.

Die Abgrenzungen werden in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung bzw. -entlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Realisation voraussichtlich gültigen Steuersatzes vorgenommen.

Latente Steueransprüche, deren Realisierung unwahrscheinlich ist bzw. unwahrscheinlich wird, werden nicht angesetzt bzw. wertberichtigt.

Latente Steuern werden im gesonderten Posten innerhalb der langfristigen Bilanzpositionen ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen

Gemäß IAS 37 werden sonstige Rückstellungen gebildet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann.

Die Rückstellungen für Gewährleistungsansprüche beziehen sich im Wesentlichen auf Produkte, die in den letzten 18 Monaten verkauft wurden, und basieren auf Schätzungen aufgrund historischer Gewährleistungen ähnlicher Produkte. Es handelt sich um Garantieversprechen, die dem Kunden zusichern, dass das Produkt den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entspricht. Separate Leistungsverpflichtungen liegen somit nicht vor. Diese Rückstellungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs der zugrunde liegenden Produkte an den Kunden gebildet.

Die übrigen sonstigen Rückstellungen werden ebenfalls nach IAS 37 für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.

Sonstige Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem zum Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde.

Anteilsbasierte Vergütung

Die Verpflichtungen aus anteilsbasierter Vergütung, die eine Abgeltung in bar vorsehen, werden innerhalb des Erdienungszeitraums mittels Bewertungsanalysen unter Einbeziehung der Monte-Carlo-Simulation ermittelt. Die Verpflichtungen werden pro rata temporis über den jeweiligen Erdienungszeitraum angesammelt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die versicherungsmathematische Bewertung der aus den leistungs- und beitragsorientierten Plänen resultierenden Verpflichtung (Defined Benefit Obligation) beruht auf der Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in die sonstigen Rücklagen eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden. Anpassungen der Pensionspläne werden erfolgswirksam behandelt.

Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt.

Eigenkapital

Eigene Anteile mindern das in der Bilanz ausgewiesene Eigenkapital in einem gesonderten Posten. Der Erwerb eigener Anteile wird als Veränderung des Eigenkapitals dargestellt. Der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird erfolgsneutral erfasst. Erhaltene Gegenleistungen werden im Abschluss als Veränderung des Eigenkapitals ausgewiesen.

In den sonstigen Rücklagen werden Umrechnungsrücklagen gebildet, um die aus der Konsolidierung der Abschlüsse wirtschaftlich selbstständiger ausländischer Tochterunternehmen oder Niederlassungen entstehenden Umrechnungsdifferenzen zu berücksichtigen.

Umrechnungsdifferenzen aus einem monetären Posten, der Teil der Nettoinvestition der Gesellschaft in eine wirtschaftlich selbstständige ausländische Teileinheit ist, wie zum Beispiel einem langfristigen Darlehen, werden bis zur Veräußerung/Liquidation dieses Geschäftsbetriebs im Konzernabschluss erfolgsneutral im Eigenkapital behandelt. Bei Veräußerung der entsprechenden Vermögenswerte werden die Rücklagen für Währungsumrechnungen in den sonstigen Rücklagen in der gleichen Periode als Ertrag oder Aufwand ausgewiesen, in der auch der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang ausgewiesen wird.

Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, werden in den sonstigen Rücklagen ausgewiesen.

Gewinne und Verluste aus wirksamen Sicherungsgeschäften werden ebenfalls erfolgsneutral in der Rücklage zur Absicherung von Cashflows in den sonstigen Rücklagen erfasst, soweit eine Effektivität nachgewiesen werden kann.

Finanzinstrumente

Ansatz und erstmalige Bewertung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.

Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust) bewertet wird, kommen dazu die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb oder seiner Ausgabe zurechenbar sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.

Finanzielle Vermögenswerte - Klassifizierung, Folgebewertung und Wertberichtigung

Bei der erstmaligen Erfassung wird ein finanzieller Vermögenswert wie folgt eingestuft und bewertet:

• zu fortgeführten Anschaffungskosten

• FVOCl-Schuldinstrumente (Investments in Schuldinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden)

• FVOCl-Eigenkapitalinvestments (Eigenkapitalinvestments, die zum beizulegenden Zeitwert mit Änderungen im sonstigen Ergebnis bewertet werden)

• FVTPL (zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust)

Finanzielle Vermögenswerte werden nach der erstmaligen Erfassung nicht reklassifiziert, es sei denn, der Konzern ändert sein Geschäftsmodell zur Steuerung der finanziellen Vermögenswerte. In diesem Fall werden alle betroffenen finanziellen Vermögenswerte am ersten Tag der Berichtsperiode reklassifiziert, die auf die Änderung des Geschäftsmodells folgt.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn beide folgenden Bedingungen erfüllt sind und er nicht als FVTPL designiert wurde:

• Er wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, und

• die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Ein Schuldinstrument wird zu FVOCI designiert, wenn beide folgende Bedingungen erfüllt sind und es nicht als FVTPL designiert wurde:

• Es wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme zu halten, als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte, und

• seine Vertragsbedingungen führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Beim erstmaligen Ansatz eines Eigenkapitalinvestments, das nicht zu Handelszwecken gehalten wird, kann der Konzern unwiderruflich wählen, Folgeänderungen im beizulegenden Zeitwert des Investments im sonstigen Ergebnis zu zeigen. Diese Wahl wird einzelfallbezogen für jedes Investment getroffen.

Alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden, werden zu FVTPL bewertet. Dies umfasst alle derivativen finanziellen Vermögenswerte. Bei der erstmaligen Erfassung kann der Konzern unwiderruflich entscheiden, finanzielle Vermögenswerte, die ansonsten die Bedingungen für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI erfüllen, zu FVTPL zu designieren, wenn dies dazu führt, ansonsten auftretende Rechnungslegungsanomalien ("accounting missmatch") zu beseitigen oder signifikant zu verringern.

Einschätzung des Geschäftsmodells

Der Konzern trifft eine Einschätzung der Ziele des Geschäftsmodells, in dem der finanzielle Vermögenswert gehalten wird, auf einer Portfolio-Ebene, da dies am besten die Art, wie das Geschäft gesteuert und Informationen an das Management gegeben werden, widerspiegelt.

Die zu berücksichtigenden Informationen schließen ein:

• die angegebenen Richtlinien und Ziele für das Portfolio und die Durchführung dieser Richtlinien in der Praxis; dies umfasst, ob die Strategie des Managements darauf ausgerichtet ist, die vertraglichen Zinserträge zu vereinnahmen, ein bestimmtes Zinssatzprofil beizubehalten, die Laufzeit eines finanziellen Vermögenswerts mit der Laufzeit einer damit verbundenen Verbindlichkeit oder den erwarteten Mittelabflüssen abzustimmen oder Zahlungsströme durch den Verkauf der Vermögenswerte zu realisieren

• wie die Ergebnisse des Portfolios ausgewertet und an das Konzernmanagement berichtet werden

• die Risiken, die sich auf die Ergebnisse des Geschäftsmodells (und der nach diesem Geschäftsmodell gehaltenen finanziellen Vermögenswerte) auswirken und wie diese Risiken gesteuert werden

• wie die Manager vergütet werden - zum Beispiel, ob die Vergütung auf dem beizulegenden Zeitwert der verwalteten Vermögenswerte oder auf den vereinnahmten vertraglichen Zahlungsströmen basiert

• Häufigkeit, Umfang und Zeitpunkt von Verkäufen finanzieller Vermögenswerte in vorherigen Perioden und die Erwartungen zukünftiger Verkaufsaktivitäten

Übertragungen von finanziellen Vermögenswerten an fremde Dritte durch Übertragungen, die nicht zur Ausbuchung führen, sind in Einklang damit, dass der Konzern die Vermögenswerte weiterhin bilanziert, für diesen Zweck keine Verkäufe.

Finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten oder verwaltet werden und deren Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwerts beurteilt wird, werden zu FVTPL bewertet.

Einschätzung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen sind

Für Zwecke dieser Einschätzung ist der "Kapitalbetrag" definiert als beizulegender Zeitwert des finanziellen Vermögenswerts beim erstmaligen Ansatz. "Zins" ist definiert als Entgelt für den Zeitwert des Geldes und für das Ausfallrisiko, das mit dem über einen bestimmten Zeitraum ausstehenden Kapitalbetrag verbunden ist, sowie für andere grundlegende Kreditrisiken, Kosten (zum Beispiel Liquiditätsrisiko und Verwaltungskosten) und eine Gewinnmarge.

Bei der Einschätzung, ob die vertraglichen Zahlungsströme ausschließlich Zins- und Tilgungszahlungen auf den Kapitalbetrag sind, berücksichtigt der Konzern die vertraglichen Vereinbarungen des Instruments. Dies umfasst eine Einschätzung, ob der finanzielle Vermögenswert eine vertragliche Vereinbarung enthält, die den Zeitpunkt oder den Betrag der vertraglichen Zahlungsströme ändern könnte, sodass diese nicht mehr diese Bedingungen erfüllen.

Bei der Beurteilung berücksichtigt der Konzern:

• bestimmte Ereignisse, die den Betrag oder den Zeitpunkt der Zahlungsströme ändern würden

• Bedingungen, die den Zinssatz, inklusive variabler Zinssätze, anpassen würden

• vorzeitige Rückzahlungs- und Verlängerungsmöglichkeiten

• Bedingungen, die den Anspruch des Konzerns auf Zahlungsströme eines speziellen Vermögenswerts einschränken (zum Beispiel keine Rückgriffsberechtigung)

Eine vorzeitige Rückzahlungsmöglichkeit steht im Einklang mit dem Kriterium der ausschließlichen Zins- und Tilgungszahlungen, wenn der Betrag der vorzeitigen Rückzahlung im Wesentlichen nicht geleistete Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag umfasst, wobei angemessenes zusätzliches Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags enthalten sein kann.

Zusätzlich wird eine Bedingung für einen finanziellen Vermögenswert, der gegen einen Auf- oder Abschlag gegenüber dem vertraglichen Nennbetrag erworben worden ist, die es erlaubt oder erfordert, eine vorzeitige Rückzahlung zu einem Betrag, der im Wesentlichen den vertraglichen Nennbetrag plus aufgelaufener (jedoch nicht gezahlter) Vertragszinsen (die ein angemessenes Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags beinhalten können) darstellt, zu leisten, als im Einklang mit dem Kriterium behandelt, sofern der beizulegende Zeitwert der vorzeitigen Rückzahlungsmöglichkeit zu Beginn nicht signifikant ist.

Folgebewertung und Gewinne und Verluste

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Finanzielle Vermögenswerte zu FVTPL Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Nettogewinne und -verluste, einschließlich jeglicher Zins- oder Dividendenerträge, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode folgebewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden durch Wertminderungsaufwendungen gemindert. Zinserträge, Währungskursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Ein Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung wird im Gewinn oder Verlust erfasst.
Schuldinstrumente zu FVOCI Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Zinserträge, die mit der Effektivzinsmethode berechnet werden, Wechselkursgewinne und -verluste sowie Wertminderungen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei der Ausbuchung wird das kumulierte sonstige Ergebnis in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.
Eigenkapitalinvestments zu FVOCI Diese Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert folgebewertet. Dividenden werden als Ertrag im Gewinn oder Verlust erfasst, es sei denn, die Dividende stellt offensichtlich eine Deckung eines Teils der Kosten des Investments dar. Andere Nettogewinne oder -verluste werden im sonstigen Ergebnis erfasst und nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Wertberichtigung

Der Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten oder Schuldinstrumente zu FVOCI in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten.

Indikatoren dafür, dass ein finanzieller Vermögenswert in der Bonität beeinträchtigt ist, umfassen die folgenden beobachtbaren Daten:

• signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners

• ein Vertragsbruch, wie beispielsweise Ausfall oder eine Überfälligkeit von mehr als 120 Tagen

• Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht

Gemäß IFRS 9 wird für finanzielle Vermögenswerte, die als zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert werden, Wertberichtigungen für erwartete Kreditverluste erfasst. Dies schließt die Verwendung zukunftsgerichteter Informationen und Schätzparameter ein. Aus Wesentlichkeitsgründen unterbleibt die gesonderte Angabe der im Berichtszeitraum erfassten Wertminderung in der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IAS 1.82 (ba).

Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste nutzt ein allgemeines dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertberichtigungen:

Stufe 1: Erwartete Kreditverluste innerhalb der nächsten zwölf Monate

Stufe 1 beinhaltet alle Verträge ohne wesentlichen Anstieg des Kreditrisikos seit der erstmaligen Erfassung. Es werden die erwarteten Kreditverluste eines Instruments erfasst, die auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen sind.

Stufe 2: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - keine beeinträchtigte Bonität

Wenn ein finanzieller Vermögenswert seit initialer Erfassung eine wesentliche Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf Ausfallereignisse über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts zurückzuführen sind.

Stufe 3: Erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit - bonitätsbeeinträchtigt

Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertberichtigung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst.

Die durchgeführte Einschätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten berücksichtigt sowohl externe Informationen und damit einhergehende Ausfallwahrscheinlichkeiten als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswerts.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte ohne signifikante Finanzierungskomponenten gemäß IFRS 15 wendet Leifheit die vereinfachte Vorgehensweise nach IFRS 9 an, wonach sich die Höhe der Wertberichtigung ab der erstmaligen Erfassung der Forderung anhand der über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste bemisst. Dabei wird die Ausfallhistorie des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie der zwei vorangegangenen Geschäftsjahre zugrunde gelegt. Die verwendeten externen Informationen beinhalteten individuelle und fortwährend aktualisierte Daten bezüglich der Kontrahenten sowie zukunftsorientierte Informationen (Länderrisiken).

Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Bei Geschäftskunden führt der Konzern eine individuelle Einschätzung über den Zeitpunkt und die Höhe der Abschreibung durch, basierend darauf, ob eine angemessene Erwartung an die Einziehung vorliegt. Der Konzern erwartet keine signifikante Einziehung des abgeschriebenen Betrags. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte können dennoch Vollstreckungsmaßnahmen zur Einziehung überfälliger Forderungen unterliegen, um in Einklang mit der Konzernrichtlinie zu handeln.

Finanzielle Vermögenswerte, die zum Zugangszeitpunkt nur ein geringes Ausfallrisiko aufweisen (Investment Grade - Standard & Poor's AAA - BBB), nimmt der Konzern von der Anwendung des dreistufigen Kreditrisikovorsorgemodells aus. Stattdessen werden diese Vermögenswerte immer der Stufe 1 des Kreditvorsorgemodells zugerechnet und eine Wertberichtigung in Höhe der erwarteten Zwölf-Monats-Kreditverluste wird erfasst. Diesem Bereich werden insbesondere Bankguthaben zugeordnet, da diese Mittel ausschließlich kurzfristig bei Banken mit hoher Bonität gehalten werden, die einem Einlagensicherungssystem angehören. Von einer Wertberichtigung wurde abgesehen, da sich das maximale Ausfallrisiko auf einen geringeren Wert als 10 T € beläuft.

Finanzielle Verbindlichkeiten - Klassifizierung, Folgebewertung sowie Gewinne und Verluste

Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim Erstansatz als ein solches designiert wird.

Finanzielle Verbindlichkeiten zu FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und Nettogewinne oder -verluste, einschließlich Zinsaufwendungen, werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Andere finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten mittels der Effektivzinsmethode bewertet. Zinsaufwendungen und Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen werden im Gewinn oder Verlust erfasst. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung werden ebenfalls im Gewinn oder Verlust erfasst.

Ausbuchung

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Zahlungsströme aus dem finanziellen Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Zahlungsströme in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden.

Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält.

Der Konzern führt Transaktionen durch, in denen er bilanzierte Vermögenswerte überträgt, aber entweder alle oder alle wesentlichen Risiken und Chancen aus dem übertragenen Vermögenswert behält. In diesen Fällen werden die übertragenen Vermögenswerte nicht ausgebucht.

Der Konzern bucht eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Der Konzern bucht des Weiteren eine finanzielle Verbindlichkeit aus, wenn deren Vertragsbedingungen geändert werden und die Zahlungsströme der angepassten Verbindlichkeit signifikant anders sind. In diesem Fall wird eine neue finanzielle Verbindlichkeit basierend auf den angepassten Bedingungen zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

Bei der Ausbuchung einer finanziellen Verbindlichkeit wird die Differenz zwischen dem Buchwert der getilgten Verbindlichkeit und dem gezahlten Entgelt (einschließlich übertragener unbarer Vermögenswerte oder übernommener Verbindlichkeiten) im Gewinn oder Verlust erfasst.

Verrechnung

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und in der Bilanz als Nettobetrag ausgewiesen, wenn der Konzern einen gegenwärtigen, durchsetzbaren Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und es beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungsrisiken. Eingebettete Derivate werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert.

Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.

Der Konzern designiert bestimmte Derivate als Sicherungsinstrumente, um die Schwankungen in Zahlungsströmen abzusichern, die mit höchstwahrscheinlich erwarteten Transaktionen verbunden sind, die aus Änderungen von Fremdwährungskursen resultieren.

Zum Beginn der designierten Sicherungsbeziehungen dokumentiert der Konzern die Risikomanagementziele und -strategien, die er im Hinblick auf die Absicherung verfolgt. Der Konzern dokumentiert des Weiteren die wirtschaftliche Beziehung zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument und ob erwartet wird, dass sich Veränderungen der Zahlungsströme des gesicherten Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments kompensieren.

Absicherung von Zahlungsströmen

Wenn ein Derivat als ein Instrument zur Absicherung von Zahlungsströmen (cash flow hedge) designiert ist, wird der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst und kumuliert in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt. Der wirksame Teil der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, der im sonstigen Ergebnis erfasst wird, ist begrenzt auf die kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts (berechnet auf Basis des Barwerts) seit Absicherungsbeginn. Ein unwirksamer Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts des Derivats wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Der Konzern erfasst nur die Veränderung im beizulegenden Zeitwert der Kassakomponente von Devisentermingeschäften als Sicherungsinstrument in der Absicherung von Zahlungsströmen. Die Veränderung im beizulegenden Zeitwert des Terminelements von Devisentermingeschäften (forward points) wird separat als Kostenpunkt der Sicherungsbeziehung bilanziert und in eine Rücklage für Kosten der Sicherungsbeziehung ins Eigenkapital eingestellt.

Wenn eine abgesicherte erwartete Transaktion später zum Ansatz eines nichtfinanziellen Postens, wie etwa Vorräte, führt, wird der kumulierte Betrag aus der Rücklage für Sicherungsbeziehungen und der Rücklage für Kosten der Absicherung direkt in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens einbezogen, wenn dieser bilanziert wird.

Bei allen anderen abgesicherten erwarteten Transaktionen wird der kumulierte Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für die Kosten der Absicherung eingestellt worden ist, in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.

Wenn die Absicherung nicht mehr die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfüllt oder das Sicherungsinstrument verkauft wird, ausläuft, beendet wird oder ausgeübt wird, wird die Bilanzierung der Sicherungsbeziehung prospektiv beendet. Wenn die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Zahlungsströmen beendet wird, verbleibt der Betrag, der in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen eingestellt worden ist, im Eigenkapital, bis - für eine Sicherungstransaktion, die zur Erfassung eines nichtfinanziellen Postens führt - dieser Betrag in die Anschaffungskosten des nichtfinanziellen Postens bei der erstmaligen Erfassung einbezogen wird oder - für andere Absicherungen von Zahlungsströmen - dieser Betrag in dem Zeitraum oder den Zeiträumen in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wird, in denen die abgesicherten erwarteten zukünftigen Zahlungsströme den Gewinn oder Verlust beeinflussen.

Falls nicht mehr erwartet wird, dass die abgesicherten zukünftigen Zahlungsströme eintreten, werden die Beträge, die in die Rücklage für Sicherungsbeziehungen und die Rücklage für Kosten der Absicherung eingestellt worden sind, unmittelbar in den Gewinn oder Verlust umgegliedert.

Ertrags- und Aufwandserfassung

Die Gesellschaft erfasst Umsätze aus dem Verkauf von Produkten, wenn sie durch Übertragung eines zugesagten Vermögenswerts (Produkts) auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt.

Für Verträge mit unseren Kunden stellt der Verkauf der Produkte nach allgemeiner Erwartung fast ausschließlich die einzige Leistungsverpflichtung dar. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse erfasst, sobald ein Kunde die Beherrschung oder Verfügungsgewalt über die Güter erlangt. Bei der Anwendung werden bei Leifheit die folgenden Aspekte berücksichtigt.

Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den der Konzern erwartungsgemäß Anspruch hat. Die Leifheit AG hat auf Basis des Vorliegens der folgenden Indikatoren bestimmt, dass die Leistungsverpflichtung zum Zeitpunkt der Übertragung der Produkte auf den Kunden erfüllt wird und die Umsatzrealisation daher zeitpunktbezogen erfolgt:

• die Leifheit AG hat einen gegenwärtigen Anspruch auf Erhalt einer Zahlung für den Vermögenswert,

• der Kunde hat ein Eigentumsrecht an dem Vermögenswert,

• die Leifheit AG hat den physischen Besitz des Vermögenswerts übertragen,

• die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbundenen signifikanten Risiken und Chancen wurden auf den Kunden übertragen,

• der Kunde hat den Vermögenswert abgenommen.

Die wesentlichen Märkte des Konzerns befinden sich in Deutschland und Zentraleuropa. Für die Lieferungen der Produkte werden durch die Konzerngesellschaften unterschiedliche Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen, die zum Teil komplexe vertragliche Regelungen enthalten.

Die Konsignationslagerverträge mit unseren Kunden sind derart ausgestaltet, dass die Kunden die Verfügungsgewalt über die Produkte mit der Einlieferung der Produkte in die Konsignationsläger erhalten. Daher werden unter IFRS 15 die Umsatzerlöse bereits bei der Belieferung der Konsignationsläger und nicht mehr bei der Entnahme aus den Konsignationslägern erfasst.

Wenn ein Vertrag mit einem Kunden das Recht auf Rückgabe von Produkten innerhalb einer bestimmten Frist einräumt, werden Umsatzerlöse für diese Verträge erfasst, soweit es wahrscheinlich ist, dass eine wesentliche Korrektur der erfassten Umsatzerlöse nicht stattfindet.

In den Kosten der Umsatzerlöse sind die zur Erzielung der Umsatzerlöse angefallenen Kosten und die Einstandskosten des Handelsgeschäfts ausgewiesen. In diesem Posten sind auch die Kosten der Dotierung von Rückstellungen für Gewährleistung enthalten.

In den Vertriebskosten sind neben Personal- und Sachkosten sowie Abschreibungen des Vertriebsbereichs die angefallenen Versand-, Werbe-, Verkaufsförderungs-, Marktforschungs- und Kundendienstkosten sowie Ausgangsfrachten enthalten.

Zu den Verwaltungskosten gehören Personal- und Sachkosten sowie die auf den Verwaltungsbereich entfallenden Abschreibungen.

Kostensteuern, wie zum Beispiel Grundsteuer und Kfz-Steuer, werden verursachungsgerecht den Herstellungs-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- oder Verwaltungskosten zugeordnet.

Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt. Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten werden Zinserträge und Zinsaufwendungen anhand des Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Ein- und Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeit abgezinst werden.

Fremdkapitalkosten

Alle Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen. Es bestehen keine wesentlichen Zinsaufwendungen, die in den Herstellungskosten zu aktivieren wären.

Eventualschulden und -forderungen

Eventualschulden werden im Abschluss nicht angesetzt. Sie werden im Anhang angegeben, außer wenn die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen sehr unwahrscheinlich ist. Eventualforderungen werden im Abschluss ebenfalls nicht angesetzt. Sie werden jedoch im Anhang angegeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die zusätzliche Informationen zur Lage der Gesellschaft zum Bilanzstichtag liefern (berücksichtigungspflichtige wertaufhellende Ereignisse), werden im Abschluss bilanziell berücksichtigt. Nicht zu berücksichtigende wertbegründende Ereignisse nach dem Bilanzstichtag werden im Anhang angegeben, wenn sie wesentlich sind.

Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfordert in bestimmten Einzelfällen Ermessensentscheidungen sowie Schätzungen und Annahmen über die Beträge bzw. beizulegenden Zeitwerte von Forderungen, Verbindlichkeiten und sonstigen Rückstellungen (Ziffer 26), Abschreibungsdauer, latente Steuern, die Angabe von Eventualverbindlichkeiten, Werthaltigkeitstests sowie die ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen. Die tatsächlichen Ergebnisse können davon abweichen. Die im Zusammenhang mit dem Wertminderungstest von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen getroffenen wichtigsten Annahmen und Schätzungen werden im Anhang unter Ziffer 22, die Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung der Pensionsverpflichtungen unter Ziffer 28 und die Annahmen und Schätzungen im Zusammenhang mit der Bilanzierung der latenten Steueransprüche unter Ziffer 14 dargestellt.

Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erstmals angewendete neue Rechnungslegungsstandards

Leifheit hat die folgenden Standards bzw. Änderungen von Standards des IASB im Geschäftsjahr 2019 erstmals angewandt:

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Standard/Interpretation Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend am bzw. ab Übernahme EU-Kommission
IFRS 9 Änderung Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung 1.1.2019 ja
IFRS 16 Leasingverhältnisse 1.1.2019 ja
IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung 1.1.2019 ja
IAS 19 Änderung Leistungen an Arbeitnehmer für den Fall einer Anpassung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans 1.1.2019 ja
IAS 28 Änderung Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 1.1.2019 ja
Verbesserungen zu IFRS (2015 bis 2017) Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23 1.1.2019 ja

IFRS 9 Änderung: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

Die Anpassungen betreffen eine begrenzte Anpassung der für die Klassifikation von finanziellen Vermögenswerten relevanten Beurteilungskriterien. Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung ("prepayment feature with negative compensation") dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis anstatt erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Die Änderungen wurden zum 1. Januar 2019 erstmals angewendet. Zum 31. Dezember 2019 wurden keine finanziellen Vermögenswerte mit negativer Vorfälligkeitsentschädigung bilanziert.

IFRS 16: Leasingverhältnisse

IFRS 16 Leasingverhältnisse wurde erstmals zum 1. Januar 2019 angewendet. IFRS 16 führt ein einheitliches Rechnungslegungsmodell ein, wonach Leasingverhältnisse in der Bilanz des Leasingnehmers zu erfassen sind. IFRS 16 ersetzt die vorhandenen Regelungen zu Leasingverhältnissen, inklusive IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse-Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.

Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt.

Die Rechnungslegung beim Leasinggeber ist vergleichbar mit dem vorherigen Standard - das heißt, dass Leasinggeber Leasingverhältnisse weiterhin als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse einstufen.

Der Konzern hat nur Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern Leasingnehmer ist. Es wurden neue Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für seine Leasingverhältnisse der gemieteten Büroräume und geleasten Fahrzeuge angesetzt. Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen. Dabei wurden Annahmen hinsichtlich der Ausübung vertraglich vereinbarter Verlängerungsoptionen über die unkündbare Grundmietzeit hinaus getroffen, sofern die Ausübung der Verlängerungsoptionen hinreichend sicher ist.

Der Konzern hat Vereinfachungsregelungen bezüglich der Beibehaltung der Definition eines Leasingverhältnisses bei der Umstellung genutzt. Dies bedeutet, dass der Konzern IFRS 16 auf alle Verträge anwendet, die vor dem 1. Januar 2019 abgeschlossen und gemäß IAS 17 und IFRIC 4 als Leasingverhältnisse identifiziert worden sind. Alle Leasingverhältnisse, die zum Erstanwendungszeitpunkt eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr hatten, wurden gemäß IFRS 16 C10 (c) nicht berücksichtigt. Darüber hinaus wurde die Vereinfachungsregelung für Leasingvereinbarungen von geringwertigen Vermögenswerten in Anspruch genommen. Als geringwertige Vermögenswerte werden grundsätzlich Leasinggegenstände mit einem Wert von maximal 5 T € definiert. Gemäß IFRS 16.4 wird das Wahlrecht genutzt, den Standard des IFRS 16 nicht auf Leasingverhältnisse der immateriellen Vermögenswerte anzuwenden.

Die Erstanwendung des IFRS 16 erfolgte unter Einsatz der modifiziert retrospektiven Methode. Zum 1. Januar 2019 wurden Leasingschulden in Höhe von 2.057 T € angesetzt. In gleicher Höhe wurden Nutzungsrechte nach IFRS 16 C8 (b) (ii) bilanziert. Dementsprechend gab es keine Anpassungseffekte im Eigenkapital. Vergleichsinformationen für 2018 wurden nicht angepasst.

Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrages, der eine Leasingkomponente enthält, teilt der Konzern das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf. Für Immobilien-Leasingverträge hat der Konzern beschlossen, Leasing- und Nichtleasingkomponenten getrennt von einander zu betrachten.

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.

Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.

Erstmalig wird die Leasingverbindlichkeit zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen, abgezinst mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Konzerns. Normalerweise nutzt der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz.

Der gewichtete Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes für die zum Zeitwert der erstmaligen Anwendung ausgewiesenen Leasingschulden betrug 0,6 Prozent.

Die Leasingverbindlichkeit wird zum fortgeführten Buchwert unter Nutzung der Effektivzinsmethode bewertet. Sie wird neu bewertet, wenn sich die künftigen Leasingzahlungen aufgrund einer Index- oder (Zins-)Satzänderung verändern, wenn der Konzern seine Schätzung zu den voraussichtlichen Zahlungen im Rahmen einer Restwertgarantie anpasst, wenn der Konzern seine Einschätzung über die Ausübung einer Kauf-, Verlängerungs- oder Kündigungsoption ändert oder sich eine de facto feste Leasingzahlung ändert.

Bei einer solchen Neubewertung der Leasingverbindlichkeit wird eine entsprechende Anpassung des Buchwertes des Nutzungsrechtes vorgenommen bzw. wird diese erfolgswirksam vorgenommen, wenn sich der Buchwert des Nutzungsrechtes auf null verringert hat.

Die Auswirkungen im Zeitpunkt des Übergangs werden im Folgenden zusammengefasst:

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T €
Operative Leasingverpflichtung mit unkündbarer Restlaufzeit zum 31. Dez. 2018 905
Abzinsung - 6
Barwert operative Leasingverpflichtung mit unkündbarer Restlaufzeit zum 31. Dez. 2018 899
Anwendungserleichterungen für
- Kurzfristige Leasingverhältnisse - 39
- Leasingverhältnisse für geringwertige Vermögenswerte - 97
- Leasingverhältnisse für Lizenzen - 92
Laufzeit über unkündbare Restlaufzeit hinaus 1.435
Sonstige Anpassungen - 49
Barwert Gesamtverpflichtung nach IFRS 16 zum 1. Jan. 2019 2.057

Die Art der Aufwendungen im Zusammenhang mit diesen Leasingverhältnissen hat sich geändert, da der Konzern nun Abschreibungen für Nutzungsrechte (right-of-use assets) sowie Zinsaufwendungen aus den Leasingschulden ansetzt. Bislang hat der Konzern Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen linear über die Leasinglaufzeit erfasst und Vermögenswerte und Schulden nur in der Höhe erfasst, in der es eine zeitliche Differenz zwischen den tatsächlichen Leasingzahlungen und den erfassten Aufwendungen gab.

IFRIC 23: Unsicherheit bezüglich ertragsteuerlicher Behandlung

IFRIC 23 stellt die Anwendung von Ansatz und Bewertungsvorschriften des IAS 12, wenn Unsicherheit bzgl. der ertragsteuerlichen Behandlung besteht, klar. Für den Ansatz und die Bewertung sind Schätzungen und Annahmen zu treffen, z.B. ob eine Einschätzung gesondert oder zusammen mit anderen Unsicherheiten vorgenommen wird, ein wahrscheinlicher oder erwarteter Wert für die Unsicherheit herangezogen wird und ob Änderungen im Vergleich zur Vorperiode eingetreten sind. Das Entdeckungsrisiko ist für die Bilanzierung unsicherer Bilanzposten unbeachtlich. Die Bilanzierung erfolgt unter der Annahme, dass die Steuerbehörden den fraglichen Sachverhalt untersuchen und ihnen alle relevanten Informationen vorliegen. Zu den genannten Schätzungen, Annahmen sowie Ermessensentscheidungen sind jeweils Anhangangaben zu machen. Zudem sind Angaben zu potenziellen Auswirkungen der Unsicherheit als steuerbezogene Eventualverbindlichkeit nach IAS 12.88 zu machen. Zum 31. Dezember 2019 bestanden keine wesentlichen ertragsteuerlichen Unsicherheiten.

IAS 19 Änderung: Leistungen an Arbeitnehmer für den Fall einer Anpassung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans

Nach IAS 19 sind die Pensionsverpflichtungen bei Planänderungen, -kürzungen und Abgeltungen auf Basis aktualisierter Annahmen zu bewerten. Die Änderung stellt klar, dass nach einem solchen Ereignis der Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für den Rest der Periode auf Basis aktualisierter Annahmen zu berücksichtigen sind. Zum 31. Dezember 2019 ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IAS 28 Änderung: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen enthalten eine Klarstellung, dass IFRS 9 auf langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen anzuwenden ist, deren Bilanzierung nicht nach der Equity-Methode erfolgt. Zum 31. Dezember 2019 ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Verbesserungen zu IFRS (2015 bis 2017): Änderungen an IFRS 3, IFRS 11, IAS 12 und IAS 23

Durch die Annual Improvements to IFRSs (2015-2017) wurden vier IFRSs geändert.

In IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen bei Erlangung der Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb, an dem es zuvor im Rahmen einer gemeinsamen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, die Grundsätze für sukzessive Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden hat. Der bislang vom Erwerber gehaltene Anteil ist neu zu bewerten.

In IFRS 11 wird festgelegt, dass eine Partei bei Erlangung einer gemeinschaftlichen Führung (joint control) an einem Geschäftsbetrieb, an dem er zuvor im Rahmen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit (joint operation) beteiligt war, den bisher gehaltenen Anteil nicht neu bewertet.

IAS 12 wird dahingehend geändert, dass alle ertragsteuerlichen Konsequenzen von Dividendenzahlungen in gleicher Weise zu berücksichtigen sind wie die Erträge, auf denen die Dividenden beruhen.

Zuletzt wird im IAS 23 festgelegt, dass bei der Bestimmung des Finanzierungskostensatzes, wenn ein Unternehmen allgemein Mittel für die Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen hat, Kosten für Fremdkapital, das speziell im Zusammenhang mit der Beschaffung von qualifizierenden Vermögenswerten aufgenommen wurde, bis zu deren Fertigstellung nicht zu berücksichtigen sind.

Zum 31. Dezember 2019 ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Künftig anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards

Die im Folgenden dargestellten, in das Recht der Europäischen Union übernommenen (Endorsement), allerdings noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards und Änderungen zu bestehenden Standards werden von Leifheit noch nicht vorzeitig angewandt:

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Standard/Interpretation Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend am bzw. ab Übernahme EU-Kommission
Änderung IFRS Standards Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards 1.1.2020 ja
IAS 1 und IAS 8 Änderung Definition der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen 1.1.2020 ja
Reform des Zinsbenchmarks (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) IBOR-Reform 1.1.2020 ja

Änderung IFRS Standards: Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards

Das überarbeitete Rahmenkonzept besteht aus einem neuen übergeordneten Abschnitt "Status and purpose of the conceptual framework" sowie aus nunmehr acht vollständig enthaltenen Abschnitten. Dabei sind jetzt Abschnitte zu "The reporting entity und Presentation and disclosure" enthalten; der Abschnitt "Recognition" wurde um "Derecognition" ergänzt. Zudem wurden Inhalte geändert: So wurde beispielsweise die Unterscheidung von "income in revenues" einerseits und "gains" andererseits aufgegeben. Einhergehend mit dem geänderten Rahmenkonzept wurden Referenzen auf das Rahmenkonzept in diversen Standards angepasst.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

IAS 1 und IAS 8 Änderung: Definition der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen

Mit den Änderungen wird in den IFRS ein einheitlicher und genau umrissener Definitionsbegriff der Wesentlichkeit von Abschlussinformationen geschaffen und durch begleitende Beispiele ergänzt. In diesem Zusammenhang findet eine Harmonisierung der Definitionen aus dem Rahmenkonzept, IAS 1, IAS 8 und dem IFRS Practice Statement 2 Making Materiality Judgements statt. Die Änderungen sind zum 1. Januar 2020 erstmalig anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist erlaubt.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Reform des Zinsbenchmarks (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)

Die Änderungen begründen sich auf bestehende Unsicherheiten im Zusammenhang mit der IBOR-Reform. Nach den vorhandenen Regelungen zum Hedge Accounting hätten die anstehenden Änderungen der Referenzzinssätze in vielen Fällen eine Beendigung von Sicherungsbeziehungen zur Folge. Nun ist für einen Übergangszeitraum die bilanzielle Fortführung bestehender Hedge Accounting-Beziehungen möglich. Hierzu sehen die Änderungen punktuell verpflichtende Ausnahmen von den bisherigen Hedge Accounting-Vorgaben, z.B. zur Beurteilung des "highly probable"-Kriteriums bei erwarteten Transaktionen im Rahmen von Cashflow Hedges, vor. Die Änderungen sind auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig.

Der Konzern geht derzeit davon aus, dass sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Bislang von der EU nicht anerkannte neue Rechnungslegungsstandards

Der IASB hat die nachfolgend aufgelisteten Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2019 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewandt.

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Standard/Interpretation Anwendungspflicht für Geschäftsjahre beginnend am bzw. ab Übernahme EU-Kommission Auswirkungen bei Leifheit
IFRS 3 Änderung Definition eines Geschäftsbetriebs 1.1.2020 nein keine
IFRS 17 Versicherungsverträge 1.1.2021 nein keine
IFRS 10 und IAS 28 Änderung Verkauf oder Einlage von Vermögenswerten zwischen einem Anleger und einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen vom IASB auf unbestimmte Zeit verschoben nein keine

Segmentberichterstattung

Zur Unternehmenssteuerung ist der Leifheit-Konzern in Geschäftssegmente aufgeteilt und in den berichtspflichtigen Segmenten Household, Wellbeing und Private Label dargestellt.

Die Segmentierung erfolgt auf der Basis der regelmäßigen internen Berichterstattung und umfasst die berichtspflichtigen Segmente.

Segment Household: In im werden dem die Marke Leifheit und Produkte aus den Kategorien Reinigen, Wäschepflege und Küche entwickelt, produziert und vertrieben. Das Segment Household enthält auch die Produktion am tschechischen Standort in Blatná.

Segment Wellbeing: In ihm werden dem die Marke Soehnle und ein Produktsortiment an Waagen, Gesundheitsprodukten und Raumluftaufbereitern entwickelt und vertrieben.

Segment Private Label: mit den französischen Tochterunternehmen Birambeau sowie Herby, in denen Produkte aus den Kategorien Küche und Wäschepflege entwickelt, produziert und vertrieben werden. Die Geschäftssegmente Birambeau und Herby sind in der regelmäßigen internen Berichterstattung getrennt ausgewiesen, werden aber aufgrund einer gegenwärtig und voraussichtlich auch zukünftig vergleichbaren Bruttomarge und vergleichbarer wirtschaftlicher Merkmale für die Segmentberichterstattung aggregiert.

Zwischen den berichtspflichtigen Segmenten existierten keine nicht konsolidierten Transaktionen.

Die Ergebnisse der Geschäftssegmente werden jeweils vom Vorstand überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Geschäftssegmente wird anhand des Ergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis im Konzernabschluss bewertet. Auch die Konzernfinanzierung (einschließlich Finanzaufwendungen und -erträgen) sowie die Ertragsteuern werden konzerneinheitlich gesteuert und nicht den einzelnen Geschäftssegmenten zugeordnet.

Die regelmäßige interne Berichterstattung für die Geschäftssegmente umfasst die Umsatzerlöse, das Bruttoergebnis und das EBIT. Diese Kennzahlen folgen in Bezug auf die Bewertungen den IAS/IFRS.

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Kennzahlen nach berichtspflichtigen Segmenten 2019 Household Wellbeing Private Label Summe
Umsatzerlöse Mio. € 182,0 19,8 32,2 234,0
Bruttoergebnis Mio. € 82,5 8,4 10,1 101,0
Segmentergebnis (EBIT) Mio. € 6,7 - 0,1 3,3 9,9
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Personen 907 52 154 1.113

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Kennzahlen nach berichtspflichtigen Segmenten 2018 Household Wellbeing Private Label Summe
Umsatzerlöse Mio. € 180,4 19,9 33,9 234,2
Bruttoergebnis Mio. € 82,8 8,6 10,7 102,1
Segmentergebnis (EBIT) Mio. € 10,2 - 0,3 3,2 13,1
Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Personen 925 53 161 1.139

Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung

IFRS 16 wurde erstmals zum 1. Januar 2019 angewendet. Gemäß der gewählten Übergangsmethode wurden die Vergleichswerte nicht angepasst.

(1) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse des Leifheit-Konzerns resultieren nahezu vollständig aus dem Verkauf von Haushaltsprodukten. Sie werden nach geografischen Regionen sowie nach Kategorien aufgegliedert. Für die regionale Zuordnung der Umsatzerlöse ist der Sitz des Kunden maßgeblich.

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2019
Umsatz nach Regionen

in Mio. €
Household Wellbeing Private Label Summe
--- --- --- --- ---
Inland 86,2 7,3 - 93,5
Zentraleuropa 1 60,4 10,2 30,7 101,3
Osteuropa 28,0 1,3 1,4 30,7
Rest der Welt 7,4 1,0 0,1 8,5
182,0 19,8 32,2 234,0

1 Ohne Inland.

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2018
Umsatz nach Regionen

in Mio. €
Household Wellbeing Private Label Summe
--- --- --- --- ---
Inland 89,6 8,0 - 97,6
Zentraleuropa 1 58,7 10,0 32,0 100,7
Osteuropa 26,2 1,0 1,7 28,9
Rest der Welt 5,9 0,9 0,2 7,0
180,4 19,9 33,9 234,2

1 Ohne Inland.

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2019
Umsatz nach Produktkategorien

in Mio. €
Household Wellbeing Private Label Summe
--- --- --- --- ---
Reinigen 78,8 - - 78,8
Wäschepflege 87,1 - 10,0 97,1
Küche 16,1 - 22,2 38,3
Wellbeing - 19,8 - 19,8
182,0 19,8 32,2 234,0

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2018
Umsatz nach Produktkategorien

in Mio. €
Household Wellbeing Private Label Summe
--- --- --- --- ---
Reinigen 80,0 - - 80,0
Wäschepflege 83,8 - 10,6 94,4
Küche 16,6 - 23,3 39,9
Wellbeing - 19,9 - 19,9
180,4 19,9 33,9 234,2

(2) Kosten der Umsatzerlöse

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T € 2018 2019
Materialaufwand 99.413 97.117
Personalkosten 13.755 14.268
Bezogene Leistungen 4.853 6.231
Abschreibungen 3.494 4.509
Dienstleistungen 1.890 1.646
Instandhaltung 1.483 1.613
IT-Kosten und sonstige Umlagen 1.324 1.526
Hilfs- und Betriebsstoffe 1.510 1.473
Zollkosten 1.180 1.415
Energie 1.136 1.152
Wertberichtigungen auf Vorräte (Nettoveränderung) - 159 616
Lizenzgebühren 169 194
Mieten 277 130
Kfz-, Reise- und Bewirtungskosten 134 127
Sonstige Kosten der Umsatzerlöse 1.629 1.055
132.088 133.072

Die Abschreibungen beinhalten Wertminderungen auf technische Anlagen und Werkzeuge in Höhe von 669 T €.

(3) Forschungs- und Entwicklungskosten

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T € 2018 2019
Personalkosten 3.092 3.084
IT-Kosten und sonstige Umlagen 602 789
Dienstleistungen 320 560
Gebühren 334 413
Instandhaltung 555 361
Abschreibungen 278 241
Materialaufwand 93 117
Sonstige Forschungs- und Entwicklungskosten 187 139
5.461 5.704

(4) Abschreibungen

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T € 2018 2019
Immaterielle Vermögenswerte
Kosten der Umsatzerlöse 4 4
Forschungs- und Entwicklungskosten 189 151
Vertriebskosten 597 214
Verwaltungskosten 36 43
IT-Kosten und sonstige Umlagen 501 601
1.327 1.013
Sachanlagen
Kosten der Umsatzerlöse 3.490 4.365
Forschungs- und Entwicklungskosten 89 90
Vertriebskosten 1.174 1.152
Verwaltungskosten 227 263
IT-Kosten und sonstige Umlagen 642 616
5.622 6.486
Nutzungsrechte
Kosten der Umsatzerlöse - 140
Vertriebskosten - 329
Verwaltungskosten - 251
- 720
Abschreibungen gesamt 6.949 8.219

(5) Personalaufwand / Mitarbeiter

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T € 2018 2019
Löhne und Gehälter 39.240 41.390
Sozialabgaben 8.775 8.420
Aufwendungen für Altersversorgung 744 543
48.759 50.353

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Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt 2018 2019
Deutschland 418 416
Tschechische Republik 474 454
Frankreich 164 157
Sonstige Länder 83 86
1.139 1.113

(6) Vertriebskosten

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T € 2018 2019
Personalkosten 21.098 21.563
Werbeaufwendungen 14.203 15.106
Ausgangsfrachten 13.202 14.464
IT-Kosten und sonstige Umlagen 4.828 4.670
Dienstleistungen 4.329 4.338
Provisionen 3.189 2.877
Abschreibungen 1.771 1.695
Verpackungsmaterialien 1.582 1.502
Kfz-, Reise- und Bewirtungskosten 1.395 1.375
Vergütungen an Kunden 1.185 844
Instandhaltung 578 745
Versicherungen 347 406
Mieten 856 352
Allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten 318 265
Büro- und sonstige Gemeinkosten 248 240
Post- und Telefonkosten 132 144
Sonstige Vertriebskosten (kleiner als 100 T €) 1.223 1.326
70.484 71.912

Durch die Anwendung von IFRS 16 enthielten die Abschreibungen im Berichtsjahr 2019 erstmalig die Abschreibungen auf Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen. Entsprechend verringerten sich die Aufwendungen für Mieten.

Im Vorjahr beinhalteten die Abschreibungen Wertminderungen auf Markenrechte und Goodwill in Höhe von 380 T €.

(7) Verwaltungskosten

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T € 2018 2019
Personalkosten 8.459 8.777
Dienstleistungen 2.387 2.140
IT-Kosten und sonstige Umlagen 578 813
Abschreibungen 262 557
Abschlusskosten 450 543
Aufsichtsratsvergütung 331 402
Instandhaltung 321 313
Kfz-, Reise- und Bewirtungskosten 321 309
Büro- und sonstige Gemeinkosten 216 246
Versicherungen 114 162
Post- und Telefonkosten 162 160
Allgemeine Betriebs- und Verwaltungskosten 180 159
Sonstige Verwaltungskosten (kleiner als 100 T €) 391 390
14.172 14.971

In den Verwaltungskosten des Vorjahres waren Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Vorstandsverträgen in Höhe von 1.059 T € enthalten.

(8) Sonstige betriebliche Erträge

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T € 2018 2019
Provisionserträge 547 577
Lizenzerträge 304 440
Andere betriebliche Erträge (kleiner als 100 T €) 363 310
1.214 1.327

(9) Sonstige betriebliche Aufwendungen

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T € 2018 2019
Sonstige betriebliche Aufwendungen (kleiner als 100 T €) 427 174
427 174

(10) Fremdwährungsergebnis

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T € 2018 2019
Realisierte Kursgewinne/Kursverluste 28 589
Ergebnis aus Änderungen der Zeitwerte von Devisentermingeschäften 266 - 142
Effekte aus Fremdwährungsbewertung - 16 - 107
278 340

Bei dem Ergebnis aus Änderungen der Zeitwerte von Devisentermingeschäften handelte es sich um Devisentermingeschäfte, für die keine Sicherungsbeziehungen bestehen.

(11) Zinserträge

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T € 2018 2019
Zinserträge aus Finanzinstrumenten 39 38
Zinserträge aus Aufzinsungen 11 -
50 38

Bei den Zinserträgen aus Finanzinstrumenten handelte es sich um Zinserträge aus Guthaben bei Kreditinstituten.

(12) Zinsaufwendungen

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T € 2018 2019
Zinsaufwendungen aus Aufzinsungen von Pensionsverpflichtungen 1.148 1.274
Zinsaufwendungen aus Aufzinsungen von sonstigen Rückstellungen, Leasing und Steuern 96 160
Zinsaufwendungen aus Finanzinstrumenten 1 4 52
1.248 1.486

1 Im Wesentlichen aus Verwahrentgelten für Guthaben bei Kreditinstituten.

(13) Sonstiges Finanzergebnis

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T € 2018 2019
Ergebnis aus der Änderung der Zeitwerte von Devisentermingeschäften 155 27
Aufwand aus Wertpapieren - 112 -
Sonstiges - 5
43 32

(14) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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T € 2018 2019
Körperschaftsteuer (Deutschland) 1.254 621
Gewerbesteuer (Deutschland) 961 529
Ausländische Ertragsteuer 1.488 1.630
Latente Ertragsteuer - 212 - 152
3.491 2.628

Der in Deutschland auf die Leifheit AG anzuwendende Steuersatz für Körperschaft- und Gewerbesteuer betrug 29,3 Prozent (2018: 29,3 Prozent).

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T € 2018 2019
Periodenfremder tatsächlicher Ertragsteueraufwand - 73 - 36
Latente Steuern aus temporären Unterschieden - 212 - 152
Tatsächlicher Steueraufwand 3.776 2.816
Steuerliche Belastung 3.491 2.628

Die Überleitung der Ertragsteuersumme auf den theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des im Land des Hauptsitzes der Gesellschaft geltenden Steuersatzes ergeben würde, stellte sich wie folgt dar:

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T € 2018 2019
Ergebnis vor Ertragsteuern 11.901 8.460
Steueraufwand bei Zugrundelegung des für die Muttergesellschaft geltenden Steuersatzes 3.487 2.478
Periodenfremder tatsächlicher Ertragsteueraufwand - 73 - 36
Unterschiedliche ausländische Steuersätze - 94 - 159
Steuerlich nicht wirksame Verluste von Konzerngesellschaften 45 6
Steuerlich nicht wirksame Aufwendungen / 
Erträge von Konzerngesellschaften 220 241
Anpassung latente Steuern - 10 -
Anpassung latenter Steuersatz - 7 138
Impairment Soehnle 47 -
Nutzung Verlustvorträge - 31 - 26
Steuererleichterungen - - 28
Temporäre Differenzen Anteile Tochterunternehmen - 16 13
Sonstiges - 77 1
Steuerliche Belastung 3.491 2.628

Latente Steuern werden für alle wesentlichen temporären Differenzen zwischen der Konzernbilanz und der Steuerbilanz gebildet. Die latenten Steuern in der Gewinn- und Verlustrechnung setzten sich wie folgt zusammen:

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T € 2018 2019
Unterschiedliche Abschreibungszeiträume im Anlagevermögen 122 247
Bewertung von Vorräten - 112 - 163
Bewertung von Forderungen und Vermögenswerten 291 - 390
Bewertung von Vertragsvermögenswerten - 395 - 163
Bewertung von Wertpapieren 38 -
Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten - 126 62
Bewertung von Pensionen 78 137
Unterschiedliche Ansatzvorschriften für sonstige Rückstellungen 132 - 123
Bewertung von Verbindlichkeiten - 206 118
Sonstige zeitliche Unterschiede - 34 123
Latente Ertragsteuern - 212 - 152

Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur gebildet, soweit ihre Nutzung in einem Fünfjahreszeitraum zu erwarten ist. Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 10.658 T € (2018: 10.750 T €) und auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge von 1.940 T € (2018: 1.909 T €) wurden keine aktiven latenten Steuern gebildet, weil davon ausgegangen wird, dass die steuerlichen Verlustvorträge nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in den kommenden fünf Jahren in Anspruch genommen werden können. Die steuerlichen Verlustvorträge in Deutschland (10.658 T € aus Körperschaftsteuer sowie 1.940 T € aus Gewerbesteuer) betrafen die Meusch-Wohnen-Bad und Freizeit GmbH i. L. Diese werden im Rahmen der Liquidation im Geschäftsjahr 2020 untergehen.

Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen beliefen sich auf 352 T € (2018: 306 T €). Dafür wurden latente Steuern von 103 T € (2018: 90 T €) gebildet, da künftig mit Ausschüttungen gerechnet wird. Auf temporäre Differenzen von 503 T € (2018: 450 T €) wurden keine latenten Steuern gebildet, da in Zukunft nicht mit Ausschüttungen gerechnet wird.

Die latenten Steuern in der Bilanz setzten sich wie folgt zusammen:

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31. Dez. 2019
T € Aktive latente Steuern Passive latente
 Steuern
--- --- ---
Unterschiedliche Abschreibungszeiträume im Anlagevermögen 373 3.087
Bewertung von Vorräten 818 63
Bewertung von Forderungen und Vermögenswerten 40 283
Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten 23 165
Bewertung von Pensionen 10.493 15
Unterschiedliche Ansatzvorschriften für sonstige Rückstellungen 637 -
Bewertung von Verbindlichkeiten 145 1
Sonstige zeitliche Unterschiede 35 -
Bruttowert 12.564 3.613
Saldierung - 2.870 - 2.870
Bilanzansatz 9.694 744

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31. Dez. 2018
T € Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- ---
Unterschiedliche Abschreibungszeiträume im Anlagevermögen 369 2.835
Bewertung von Vorräten 622 30
Bewertung von Forderungen und Vermögenswerten 39 778
Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten 220 295
Bewertung von Pensionen 9.854 -
Unterschiedliche Ansatzvorschriften für sonstige Rückstellungen 519 5
Bewertung von Verbindlichkeiten 263 1
Sonstige zeitliche Unterschiede 157 -
Bruttowert 12.043 3.944
Saldierung - 2.852 - 2.852
Bilanzansatz 9.191 1.092

(15) Ergebnis je Aktie

Das Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der Leifheit AG durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Aktien. Es wurden keine Finanzierungs- oder Vergütungsinstrumente eingesetzt, die zu einer Verwässerung des Ergebnisses je Aktie führen.

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2018 2019
Ausgegebene Aktien T Stück 10.000 10.000
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der eigenen Aktien T Stück 491 491
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stückaktien T Stück 9.509 9.509

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2018 2019
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Periodenergebnis T € 8.410 5.832
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der Stückaktien T Stück 9.509 9.509
Ergebnis je Aktie auf Grundlage Periodenergebnis (unverwässert und verwässert) 0,88 0,61

Erläuterungen zur Bilanz

IFRS 16 wurde erstmals zum 1. Januar 2019 angewendet. Gemäß der gewählten Übergangsmethode wurden die Vergleichswerte nicht angepasst.

(16) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Die Guthaben bei Kreditinstituten und die Kassenbestände betrugen 50.301 T € (2018: 50.932 T €). Sie enthielten eine strukturierte Festgeldanlage in Höhe von 5.006 T € (2018: 0 T €) mit einem Euro-Anlagebetrag von nominal 5.000 T €. Die Bank hat dabei das Recht, den Euro-Anlagebetrag umgerechnet in CNY zurückzuzahlen, wenn der EUR-CNY-Referenzkurs am Ende der Laufzeit über einem festgelegten Basispreis festgestellt wird.

(17) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 49.877 43.685
Wechselforderungen aus Lieferungen und Leistungen 843 715
50.720 44.400

Zum 31. Dezember 2019 waren 41.447 T € über Warenkreditversicherungen abgesichert (2018: 48.377 T €). Der Selbstbehalt beträgt in der Regel null bis zehn Prozent.

Zum Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Ziffer 36 verwiesen (Ausfallrisiko).

Entwicklung des Wertberichtigungskontos der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:

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T € 2018 2019
Stand 1. Jan. 767 789
Währungsdifferenzen 13 1
Aufwandswirksame Zuführungen 164 279
Verbrauch 56 106
Auflösung 99 177
Stand 31. Dez. 789 786

Laufzeitbetrachtung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember:

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T € 2018 2019
Weder überfällig noch wertgemindert 48.832 42.567
Überfällig, aber nicht wertgemindert
1 bis 30 Tage 2.802 2.033
31 bis 60 Tage - 192 50
61 bis 90 Tage - 89 39
91 bis 120 Tage - 69 109
Über 120 Tage - 719 - 748
Gesamt überfällig, aber nicht wertgemindert 1.733 1.483
Einzelwertberichtigte Forderungen (brutto) 944 1.136
Wertberichtigung - 789 - 786
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (netto) 50.720 44.400

Die weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten auch Wechselforderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sofern eine Warenkreditversicherung besteht, werden überfällige Forderungen nur in Höhe des Selbstbehalts wertberichtigt.

(18) Vorräte

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T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.413 8.864
Unfertige Erzeugnisse 2.348 3.061
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren 35.909 33.636
Rechte auf Rückholung zurückgegebener Waren 684 289
46.354 45.850

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T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete
 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 57 209
Nicht wertberichtigte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.356 8.655
Summe Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 7.413 8.864
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete unfertige Erzeugnisse 23 53
Nicht wertberichtigte unfertige Erzeugnisse 2.325 3.008
Summe unfertige Erzeugnisse 2.348 3.061
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete fertige Erzeugnisse und Handelswaren 3.788 4.152
Nicht wertberichtigte fertige Erzeugnisse und Handelswaren 32.121 29.484
Summe fertige Erzeugnisse und Handelswaren 35.909 33.636
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Rechte auf Rückholung zurückgegebener Waren - -
Nicht wertberichtigte Rechte auf Rückholung zurückgegebener Waren 684 289
Summe Rechte auf Rückholung zurückgegebener Waren 684 289

Ein Teil der Vorräte, für die aufgrund der Fälligkeit noch keine Zahlungen geleistet wurden, steht unter dem Eigentumsvorbehalt der Lieferanten.

(19) Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 1.017 T € (2018: 1.572 T €) resultieren aus Ansprüchen aus Konsignationslägern bei Kunden und werden in Forderungen umgegliedert, sobald Produkte vom Kunden aus dem Konsignationslager entnommen werden und eine Rechnung an den Kunden ausgestellt wird. Aufgrund eines unwesentlichen Effekts wurde auf die Erfassung einer Wertminderung der Vertragsvermögenswerte verzichtet.

(20) Derivative Finanzinstrumente

Bei den derivativen Finanzinstrumenten handelt es sich um zum beizulegenden Zeitwert bewertete Devisentermingeschäfte und Devisenswapgeschäfte für Käufe/Verkäufe von US-Dollar, HK-Dollar und CNH für die Monate Januar 2020 bis Februar 2021.

Folgende Verpflichtungen aus Devisentermingeschäften bestanden zum 31. Dezember 2019:

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Wert der Verpflichtung Fremdwährung Nominalwert
Kauf USD/€ 22,5 Mio. € 26,1 Mio. USD 23,0 Mio. €
davon Hedge Accounting 22,5 Mio. € 26,1 Mio. USD 23,0 Mio. €
Kauf HKD/€ 2,8 Mio. € 25,3 Mio. HKD 2,9 Mio. €
davon Hedge Accounting 2,8 Mio. € 25,3 Mio. HKD 2,9 Mio. €
Verkauf CNH/€ 1,1 Mio. € 8,7 Mio. CNH 1,1 Mio. €
Kauf CNH/€ 20,6 Mio. € 164,3 Mio. CNH 20,7 Mio. €
davon Hedge Accounting 19,5 Mio. € 155,6 Mio. CNH 19,6 Mio. €

Im Vorjahr bestanden folgende Verpflichtungen aufgrund von Devisengeschäften:

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Wert der Verpflichtung Fremdwährung Nominalwert
Verkauf USD/€ 10,0 Mio. € 12,0 Mio. USD 10,3 Mio. €
Kauf USD/€ 24,1 Mio. € 29,2 Mio. USD 25,2 Mio. €
davon Hedge Accounting 14,0 Mio. € 16,9 Mio. USD 14,5 Mio. €
Kauf HKD/€ 3,4 Mio. € 32,1 Mio. HKD 3,5 Mio. €
davon Hedge Accounting 2,9 Mio. € 27,1 Mio. HKD 3,0 Mio. €
Kauf CNH/€ 12,8 Mio. € 100,0 Mio. CNH 12,5 Mio. €
davon Hedge Accounting 12,8 Mio. € 100,0 Mio. CNH 12,5 Mio. €

Die Durchschnittskurse der Devisentermingeschäfte betrugen:

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31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Verkauf USD/€ 1,20 -
Kauf USD/€ 1,21 1,16
davon Hedge Accounting 1,21 1,16
Kauf HKD/€ 9,33 9,01
davon Hedge Accounting 9,40 9,01
Verkauf CNH/€ - 7,93
Kauf CNH/€ 7,81 7,99
davon Hedge Accounting 7,81 7,98

Eine bilanzielle Saldierung von Finanzinstrumenten ist nicht möglich. Eine potenzielle Saldierung besteht in Bezug auf die Derivate. Diese Möglichkeit resultiert aus den Rahmenverträgen für Finanztermingeschäfte, die Leifheit mit Geschäftsbanken abschließt. Eine bilanzielle Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten findet bei Leifheit keine Anwendung.

Die nachstehende Tabelle stellt das potenzielle Saldierungsvolumen bei den ausgewiesenen derivativen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag dar:

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31. Dez. 2019
T € Bruttobeträge von Finanzinstrumenten in der Bilanz Potenzielles Saldierungsvolumen Nettobetrag
--- --- --- ---
Derivative finanzielle Vermögenswerte 731 43 688
Derivative finanzielle Schulden 43 43 -

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31. Dez. 2018
T € Bruttobeträge von Finanzinstrumenten in der Bilanz Potenzielles Saldierungsvolumen Nettobetrag
--- --- --- ---
Derivative finanzielle Vermögenswerte 1.177 679 498
Derivative finanzielle Schulden 679 679 -

Die Anpassungen für die Kreditrisiken der Gegenparteien (Credit Value Adjustment) in Höhe von 2 T € (2018: 3 T €) und die Anpassungen für das eigene Kreditrisiko (Debt Value Adjustment) in Höhe von 0 T € (2018: 0 T €) sind berücksichtigt.

Die Devisengeschäfte hatten zum 31. Dezember 2019 eine Laufzeit von:

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kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr
Kauf USD/€ 23,1 Mio. USD 3,0 Mio. USD
Kauf HKD/€ 21,7 Mio. HKD 3,6 Mio. HKD
Verkauf CNH/€ 8,7 Mio. CNH 0,0 Mio. CNH
Kauf CNH/€ 138,4 Mio. CNH 25,9 Mio. CNH

Zum 31. Dezember 2018 hatten sie eine Laufzeit von:

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kleiner 1 Jahr größer 1 Jahr
Verkauf USD/€ 12,0 Mio. USD 0,0 Mio. USD
Kauf USD/€ 26,4 Mio. USD 2,8 Mio. USD
Kauf HKD/€ 29,0 Mio. HKD 3,1 Mio. HKD
Kauf CNH/€ 82,5 Mio. CNH 17,5 Mio. CNH

Im sonstigen Ergebnis wurden Wertänderungen für die Absicherung von Cashflows in Höhe von insgesamt 40 T € (2018: 2.348 T €) erfolgsneutral erfasst. Die positive Veränderung der beizulegenden Zeitwerte der zum Bilanzstichtag bewerteten Devisentermingeschäfte betrug 616 T € (2018: 1.053 T €).

Zur Absicherung erwarteter Transaktionen hatte der Konzern Sicherungsbeziehungen im Rahmen des Hedge Accounting bilanziert. Aufgrund des erwarteten Wegfalls der Grundgeschäfte wurden die Sicherungsbeziehungen ineffektiv. Es betraf Devisentermingeschäfte in Höhe von 8,7 Mio. CNH (2018: 12,0 Mio. USD). Aus der Auflösung der Sicherungsbeziehungen resultierte ein Ertrag in Höhe von 27 T € (2018: 155 T €), der im sonstigen Finanzergebnis erfasst wurde.

(21) Sonstige kurzfristige Vermögenswerte

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T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Forderungen aus Umsatzsteuer 2.070 2.738
Kurzfristige aktive Rechnungsabgrenzung 306 229
Andere kurzfristige Vermögenswerte (kleiner als 100 T €) 1.429 1.281
3.805 4.248

(22) Immaterielle Vermögenswerte

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T € Markenrechte Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) Sonstige immaterielle Vermögenswerte Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 1. Jan. 2018 7.224 11.821 21.420 398 40.863
Währungsdifferenzen - - - 5 - - 5
Zugänge - - 182 82 264
Abgänge - - 143 - 143
Umbuchungen - - 31 - 30 1
Stand 31. Dez. 2018 7.224 11.821 21.485 450 40.980
Währungsdifferenzen - - 8 - 8
Zugänge - - 555 231 786
Abgänge - - 524 - 524
Umbuchungen - - 440 - 441 - 1
Stand 31. Dez. 2019 7.224 11.821 21.964 240 41.249
Aufgelaufene Abschreibungen Stand 1. Jan. 2018 2.420 - 18.858 - 21.278
Währungsdifferenzen - - - 4 - - 4
Zuführungen planmäßig - - 948 - 948
Zuführungen aufgrund Wertminderung 218 162 - - 380
Abgänge - - 144 - 144
Stand 31. Dez. 2018 2.638 162 19.658 - 22.458
Währungsdifferenzen - - 7 - 7
Zuführungen planmäßig - - 1.013 - 1.013
Abgänge - - 524 - 524
Stand 31. Dez. 2019 2.638 162 20.154 - 22.954
Nettobuchwerte
Stand 1. Jan. 2018 4.804 11.821 2.562 398 19.585
Stand 31. Dez. 2018 4.586 11.659 1.827 450 18.522
Stand 31. Dez. 2019 4.586 11.659 1.810 240 18.295

Die Markenrechte betreffen die Marke Soehnle, die 2006 im Rahmen der Verschmelzung der Soehnle-Gruppe übernommen wurde.

Von den immateriellen Vermögenswerten zum Bilanzstichtag in Höhe von 18.295 T € (2018: 18.522 T €) befanden sich in Deutschland 7.452 T € (2018: 7.577 T €), in der Tschechischen Republik 796 T € (2018: 864 T €), in Frankreich 10.030 T € (2018: 10.073 T €) und in sonstigen Ländern 17 T € (2018: 8 T €).

Im Vorjahr betrafen die Zuführungen aufgrund von Wertminderung bei den Markenrechten in Höhe von 218 T € die Marke Soehnle sowie bei den Geschäfts- oder Firmenwerten von 162 T € den Goodwill der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Soehnle.

Die verbleibende Abschreibungsdauer wesentlicher sonstiger immaterieller Vermögenswerte beträgt:

• Kundenstamm der Leifheit CZ a.s. 2 Jahre

• Lagermanagementsystem der Leifheit AG 1 Jahr

• E-Commerce-Software der Leifheit AG 1 Jahr

Werthaltigkeitstest der immateriellen Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte wurden folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet:

• Leifheit

• Soehnle

• Birambeau

• Herby

Die ZGE wurden direkt aus der internen Managementberichterstattung abgeleitet.

Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte und der Markenrechte betrugen zum Bilanzstichtag:

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Geschäfts- oder Firmenwert Markenrechte
T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
--- --- --- --- ---
Leifheit 1.919 1.919 - -
Soehnle - - 4.586 4.586
Birambeau 3.299 3.299 - -
Herby 6.441 6.441 - -
11.659 11.659 4.586 4.586

Die unter den immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Geschäfts- oder Firmenwerte und Markenrechte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind gemäß IAS 36.10 einem jährlichen Werthaltigkeitstest zu unterziehen.

Gemäß IAS 36 werden den Buchwerten der ZGE, inklusive der auf sie entfallenden Geschäfts- oder Firmenwerte, die höheren Werte aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert (sogenannter erzielbarer Betrag) gegenübergestellt. Liegt ein Abwertungsbedarf vor, wird der Wertminderungsaufwand für eine ZGE zuerst dem Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet.


Ein verbleibender Wertminderungsaufwand wird im Anschluss bei den übrigen Vermögenswerten der ZGE erfasst, welche dem Anwendungsbereich des IAS 36 unterliegen. Abschreibungen werden jedoch maximal bis zum erzielbaren Betrag des einzeln identifizierbaren Vermögenswerts vorgenommen. Zuschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht vorgenommen.

Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags der jeweiligen ZGE wird der Nutzungswert (value in use) unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Dabei werden Annahmen über die künftigen Umsatz- und Kostenentwicklungen auf Basis eines einjährigen Budgets fortgeschrieben und mit externen Informationen abgeglichen.

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Annahmen zur Ermittlung des Nutzungswerts
ZGE Leifheit Soehnle Birambeau Herby
--- --- --- --- ---
Umsatzplanung 2020 ca. + 8 % ca. + 6 % ca. - 1 % ca. + 4 %
Ergebnisplanung 2020 rückläufig steigend rückläufig steigend
Bruttomarge steigend steigend rückläufig rückläufig
Umsatzplanung Folgejahre steigend auf Höhe Wachstumsrate 1 auf Höhe Wachstumsrate auf Höhe Wachstumsrate
Ergebnisplanung Folgejahre Niveau Geschäftsjahr 2018 auf Höhe Wachstumsrate 1 auf Höhe Wachstumsrate auf Höhe Wachstumsrate

1 Bei der Umsatz und Ergebnisplanung Folgejahre wird für die ZGE Soehnle mit Umsätzen auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019 sowie dem um Sondereffekte bereinigten EBIT 2019 zzgl. Wachstumsrate gerechnet.

Bei der ZGE Soehnle und ZGE Herby wurden Sicherheitsabschläge auf die Planung 2020 aufgrund von Planverfehlungen der Vergangenheit vorgenommen. Die geplante Umsatzsteigerung bei der ZGE Soehnle basierte auf bereits kontrahierten Lieferverträgen. Aufgrund bereits neu verhandelter Einkaufsverträge und dem Wegfall von Sondereffekten wurde bei der ZGE Soehnle mit einer steigenden Bruttomarge gerechnet.

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31. Dez. 2019
ZGE Leifheit Soehnle Birambeau Herby
--- --- --- --- ---
Abzinsungssatz nach Steuern 6,3 % 7,1 % 6,7 % 6,7 %
Risikofreier Zinssatz 0,2 % 0,2 % 0,3 % 0,3 %
Marktrisikoprämie 7,8 % 7,8 % 7,8 % 7,8 %
Beta-Faktor 0,8 0,9 0,8 0,8
Fremdkapitalkosten 1,2 % 1,2 % 1,6 % 1,6 %
Steuersatz 29,3 % 29,3 % 25,0 % 25,0 %
Wachstumsrate 0,5 % 0,5 % 0,5 % 0,5 %
Kapitalkosten vor Steuern 8,7 % 10,0 % 8,9 % 8,8 %

Zum 31. Dezember 2019 hatten die entsprechend ermittelten erzielbaren Beträge der ZGEs Leifheit, Birambeau und Herby die jeweiligen Buchwerte überschritten. Die Werthaltigkeitstests ergaben keinen Wertminderungsbedarf.

Bei der ZGE Soehnle unterschritt der Nutzungswert den Buchwert um 5.822 T €. Es wurde jedoch keine Wertminderung erfasst, da die beizulegenden Zeitwerte abzüglich der Kosten der Veräußerung der Vermögenswerte die Buchwerte annahmegemäß übertrafen. Auch der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung der Markenrechte in Höhe von 4.586 T € entsprach dem Buchwert. Der beizulegende Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung wurde anhand eines Lizenzpreisanalogieverfahrens (Stufe 3 Bewertung) ermittelt. Dieses basiert auf einer angenommenen Lizenzrate in Höhe von 0,7 Prozent sowie zukünftig hiermit zu erzielenden Umsatzerlösen. Die Planung der Umsatzerlöse berücksichtigt in Bezug auf das Geschäftsjahr 2020 ein Wachstum von 5,4 Prozent und ab dem Geschäftsjahr 2021 Umsatzerlöse auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2019. Zusätzlich wurden vertraglich vereinbarte Lizenzraten auf Basis des Geschäftsjahres 2019 in die Betrachtung einbezogen. Eine nachhaltige Verfehlung des Umsatzziels oder ein Anstieg des Zinssatzes würde direkt zu weiterem Wertminderungsbedarf des Markenrechts führen. Für die übrigen Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IAS 36 stellt der Buchwert annahmegemäß eine verlässliche Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar.

Bei der ZGE Leifheit würde eine Umsatzverfehlung ab ca. 7 Prozent oder ein Zinsanstieg ab ca. 4 Prozentpunkten zu einem Wertminderungsbedarf führen.

Bei der ZGE Birambeau würde eine Umsatzverfehlung ab ca. 2 Prozent oder ein Zinsanstieg ab ca. 0,7 Prozentpunkten zu einem Wertminderungsbedarf führen.

Bei der ZGE Herby würde eine Umsatzverfehlung ab ca. 15 Prozent oder ein Zinsanstieg ab ca. 2,6 Prozentpunkten zu einem Wertminderungsbedarf führen.

Die Parameter des Vorjahres zeigten sich wie folgt:

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31. Dez. 2018
ZGE Leifheit Soehnle Birambeau Herby
--- --- --- --- ---
Abzinsungssatz nach Steuern 5,7 % 6,4 % 6,0 % 6,0 %
Risikofreier Zinssatz 1,0 % 1,0 % 1,0 % 1,0 %
Marktrisikoprämie 7,0 % 7,0 % 7,0 % 7,0 %
Beta-Faktor 0,7 0,8 0,7 0,7
Fremdkapitalkosten 2,2 % 2,2 % 2,7 % 2,7 %
Steuersatz 29,3 % 29,3 % 33,3 % 31,0 %
Wachstumsrate 0,5 % 0,5 % 0,5 % 0,5 %
Kapitalkosten vor Steuern 7,9 % 8,8 % 8,4 % 8,6 %

(23) Sachanlagevermögen

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T € Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 1. Jan. 2018 55.188 42.075 36.993 2.340 136.596
Währungsdifferenzen - 107 - 150 - 13 - 12 - 282
Zugänge 400 154 1.629 4.154 6.337
Abgänge 73 668 1.923 - 2.664
Umbuchungen 487 3.097 323 - 3.909 - 2
Stand 31. Dez. 2018 55.895 44.508 37.009 2.573 139.985
Währungsdifferenzen 186 286 24 24 520
Zugänge 101 181 2.249 2.639 5.170
Abgänge 6 787 2.313 8 3.114
Umbuchungen 293 2.416 630 - 3.338 1
Stand 31. Dez. 2019 56.469 46.604 37.599 1.890 142.562
Aufgelaufene Abschreibungen Stand 1. Jan. 2018 35.861 33.015 29.960 - 98.836
Währungsdifferenzen - 57 - 107 - 5 - - 169
Zuführungen planmäßig 1.209 2.394 2.019 - 5.622
Abgänge 73 642 1.796 - 2.511
Stand 31. Dez. 2018 36.940 34.660 30.178 - 101.778
Währungsdifferenzen 107 219 11 - 337
Zuführungen planmäßig 1.225 2.648 1.944 - 5.817
Zuführungen aufgrund Wertminderung - 669 - - 669
Abgänge 6 785 2.196 - 2.987
Stand 31. Dez. 2019 38.266 37.411 29.937 - 105.614
Nettobuchwerte
Stand 1. Jan. 2018 19.327 9.060 7.033 2.340 37.760
Stand 31. Dez. 2018 18.955 9.848 6.831 2.573 38.207
Stand 31. Dez. 2019 18.203 9.193 7.662 1.890 36.948

Vom Sachanlagevermögen zum Bilanzstichtag in Höhe von 36.948 T € (2018: 38.207 T €) befanden sich in Deutschland 15.515 T € (2018: 15.510 T €), in der Tschechischen Republik 16.781 T € (2018: 17.512 T €), in Frankreich 4.094 T € (2018: 4.691 T €) und in sonstigen Ländern 558 T € (2018: 494 T €).

(24) Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen

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T € Gebäude Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 1. Jan. 2019 2.013 44 2.057
Zugänge 74 185 259
Stand 31. Dez. 2019 2.087 229 2.316
Aufgelaufene Abschreibungen Stand 1. Jan. 2019 - - -
Zuführungen planmäßig 665 55 720
Stand 31. Dez. 2019 665 55 720
Nettobuchwerte
Stand 1. Jan. 2019 1.935 122 2.057
Stand 31. Dez. 2019 1.422 174 1.596

Von den Nutzungsrechten zum Bilanzstichtag in Höhe von 1.596 T € befanden sich in Deutschland 24 T €, in der Tschechischen Republik 176 T €, in Frankreich 912 T € und in sonstigen Ländern 484 T €.

(25) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

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T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Lieferungen und Leistungen 16.695 14.550
Kundenboni 8.670 9.413
Mitarbeiter 7.051 6.720
Werbekostenzuschüsse 4.813 3.580
Sonstige Steuern (ohne Ertragsteuern) 1.452 1.325
Ausstehende Rechnungen 980 1.255
Sozialversicherungen 765 741
Rückerstattungsverpflichtungen 1.230 535
Kreditorische Debitoren 507 462
Jahresabschlusskosten 384 398
Steuerberatung 214 221
Abnahmeverpflichtungen 428 212
Energiekosten 201 207
Mieten 117 120
Provisionsverpflichtungen 170 107
Sonstige Verbindlichkeiten (kleiner als 100 T €) 1.231 834
44.908 40.680

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten hatten wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern betrafen insbesondere Dezemberlöhne, die im Januar ausgezahlt wurden, Resturlaubs- und Überstundenansprüche sowie Abfindungen und Tantiemen.

(26) Sonstige Rückstellungen

Garantierückstellungen werden gebildet für künftige Nacharbeiten, Ersatzlieferungen und Schadenersatzleistungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Gewährleistungen.

Die Rückstellungen für Garantieleistungen, Schadenersatzleistungen und Prozesskosten von insgesamt 5.323 T € (2018: 5.223 T €) enthielten Unsicherheiten hinsichtlich des Betrags und/oder der Fälligkeit der Abflüsse. Die Unsicherheit bei den Garantierückstellungen ergibt sich aus der möglichen zukünftigen Veränderung im Garantieaufkommen. Die Unsicherheit bei den Rückstellungen für Schadenersatzleistungen und Prozesskosten ist durch den offenen Ausgang von schwebenden Verfahren begründet.

Die Rückstellungen im Personalbereich werden im Wesentlichen für Jubiläumszuwendungen und Abfertigungen gebildet.

Rückstellungen für belastende Verträge enthielten insbesondere Vertreterabfindungen und Exklusivitätsverletzungen.

Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthielten im Wesentlichen interne Jahresabschlusskosten und Aufbewahrungsverpflichtungen. Der Zinseffekt in den langfristigen Rückstellungen betrug in der Berichtsperiode 92 T € (2018: 22 T €).

Die Aufteilung sowie die Entwicklung sind in den folgenden Tabellen dargestellt:

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31. Dez. 2019
T € Summe davon kurzfristig davon langfristig
--- --- --- ---
Garantieleistungen 5.148 4.416 732
Prozesskosten und Schadenersatzleistungen 175 175 -
Personalbereich 1.982 92 1.890
Belastende Verträge 259 259 -
Übrige sonstige Rückstellungen 792 759 33
Bilanzansatz 8.356 5.701 2.655

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31. Dez. 2018
T € Summe davon kurzfristig davon langfristig
--- --- --- ---
Garantieleistungen 4.908 4.176 732
Prozesskosten und Schadenersatzleistungen 315 315 -
Personalbereich 1.495 95 1.400
Belastende Verträge 141 141 -
Übrige sonstige Rückstellungen 918 884 34
Bilanzansatz 7.777 5.611 2.166

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Kurzfristige Rückstellungen
T € Garantieleistungen Prozesskosten und Schadenersatzleistungen Personalbereich Belastende Verträge Übrige sonstige kurzfristige Rückstellungen
--- --- --- --- --- ---
Stand 1. Jan. 2019 4.176 315 95 141 884
Währungsdifferenzen - - - - 1
Inanspruchnahme 2.743 15 78 39 643
Auflösung - 150 - - 162
Zuführung 2.983 25 75 157 679
Stand 31. Dez. 2019 4.416 175 92 259 759

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Langfristige Rückstellungen
T € Garantieleistungen Prozesskosten und Schadenersatzleistungen Personalbereich Belastende Verträge Übrige sonstige kurzfristige Rückstellungen
--- --- --- --- --- ---
Stand 1. Jan. 2019 732 - 1.400 - 34
Währungsdifferenzen - - - - -
Inanspruchnahme 732 - - - -
Auflösung - - 13 - 1
Zuführung 732 - 503 - -
Stand 31. Dez. 2019 732 - 1.890 - 33

(27) Leasingschulden

Leifheit mietet bzw. least im Wesentlichen Büroräume, Ladenlokale und Fahrzeuge. Einige Leasingverträge enthalten Verlängerungs- und Kündigungsoptionen.

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Fälligkeit

in T €
Leasingschulden
12 Monate oder weniger 687
1 bis 5 Jahre 913
Mehr als 5 Jahre -

Der gewichtete Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes der in der Bilanz ausgewiesenen Leasingschulden betrug zum Bilanzstichtag 0,4 Prozent (1. Januar 2019: 0,6 Prozent).

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T € 1. Jan. bis 31. Dez. 2019
Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte 720
Zinsaufwand der Leasingschulden 11
Aufwand für kurzfristige Leasingverhältnisse nach IFRS 16.6 25
Aufwand für Leasingverhältnisse mit geringem Wert nach IFRS 16.6 129
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag 885

Der Zahlungsmittelabfluss für Leasingverhältnisse betrug 870 T €, davon aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 25 T € und aus Leasingverhältnissen mit geringem Wert 129 T €.

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T € 2018 2019
Kurz- und langfristige Leasingschulden Stand 1. Jan. - 2.057
Auszahlung für Leasingschulden - - 716
Gesamtveränderung des Cashflows - - 716
Wechselkurseffekte - 11
Sonstige Änderungen - 259
Zinsaufwand - - 11
Kurz- und langfristige Leasingschulden Stand 31. Dez. - 1.600

(28) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Pensionsverpflichtungen im Leifheit-Konzern in Deutschland umfassten leistungs- und beitragsorientierte Versorgungszusagen und enthielten sowohl Verpflichtungen aus laufenden Pensionen als auch Anwartschaften auf zukünftig zu zahlende Pensionen. Sie bestanden aus Direktzusagen der Leifheit AG sowie aus Verpflichtungen der Unterstützungseinrichtung Günter Leifheit e. V. Die Zusagen beinhalteten Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen. Die leistungsorientierten Verpflichtungen basierten auf Versorgungsregelungen mit dienstzeitabhängigen, endgehaltsbezogenen Leistungszusagen. Weiterhin bestand eine Versorgungsregelung in Form rückgedeckter Direktzusagen für Führungskräfte im Rahmen von Entgeltumwandlungen. Der Leistungsanspruch ergab sich jeweils aus einem Versicherungsvertrag bei einem zum Inkrafttreten der Versorgungszusage eingezahlten Einmalbetrag.

Die Pensionsverpflichtungen in Frankreich entsprachen den landesspezifischen gesetzlichen Regelungen.

Die Pensionsverpflichtungen unterlagen Risiken aus der Veränderung von Inflationsraten, Zinsen und der Lebenserwartung der Pensionsberechtigten. Das Planvermögen bestand aus Rückdeckungsversicherungen, die Zinsrisiken unterlagen.

Die nachfolgende Tabelle stellt die Veränderungen der Pensionsverpflichtungen in den jeweiligen Berichtsperioden dar:

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T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) 66.013 67.782
Zeitwert des Planvermögens - 1.034 - 927
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 64.979 66.855

Der erfolgswirksam erfasste Aufwand für Altersversorgungsleistungen setzte sich wie folgt zusammen:

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T € 2018 2019
Laufender Dienstzeitaufwand 545 477
Zinsaufwand auf die Verpflichtung 1.148 1.274
Gesamtaufwand für Versorgungsleistungen 1.693 1.751

Die im sonstigen Ergebnis ergebnisneutral erfassten Aufwendungen und Erträge betrugen:

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T € 2018 2019
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund demografischer Veränderungen 628 -
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund erfahrungsbedingter Anpassung der Verpflichtung - 1.353 - 1.553
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund Änderung versicherungsmathematischer Annahmen - 3.314 4.098
Betrag, um den die tatsächlichen Erträge des Planvermögens im laufenden Geschäftsjahr die mit dem Rechnungszins kalkulierten Erträge unterschreiten - 4 - 1
Im sonstigen Ergebnis erfasste Anpassungseffekte - 4.043 2.544

Im Vorjahr entstand ein Aufwand in Höhe von 628 T € für versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aufgrund demografischer Veränderungen angesichts der Umstellung der Richttafeln für die Sterblichkeit auf die Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck 2018 G.

Die Bewegungen der in der Bilanz erfassten Nettoschuld aus Pensionsverpflichtungen waren wie folgt:

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T € 2018 2019
Bilanzierte Nettoschuld zum Jahresbeginn 69.502 64.979
Im Periodenergebnis erfasster Nettoaufwand 1.693 1.751
Im sonstigen Ergebnis erfasste Anpassungseffekte - 4.043 2.544
Sonstige Beträge Planvermögen 158 30
Auszahlungen an Berechtigte - 2.331 - 2.449
Bilanzierte Nettoschuld zum Jahresende 64.979 66.855

Zusätzlich wurden Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 3.878 T € (2018: 3.710 T €) geleistet.

Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) entwickelte sich wie folgt:

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T € 2018 2019
DBO zum Jahresbeginn 70.730 66.013
Laufender Dienstzeitaufwand 545 477
Zinsaufwand 1.148 1.274
Leistungszahlungen - 2.331 - 2.449
Anpassung aufgrund demografischer Veränderungen 628 -
Erfahrungsbedingte Anpassung - 1.353 - 1.553
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste - 3.314 4.098
Betrag, um den die tatsächlichen Erträge des Planvermögens im laufenden Geschäftsjahr die mit dem Rechnungszins kalkulierten Erträge unterschreiten - 4 - 1
Sonstige Beträge - 36 - 77
DBO zum Jahresende 66.013 67.782

Der beizulegende Zeitwert des Planvermögens entwickelte sich innerhalb des Geschäftsjahres wie folgt:

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T € 2018 2019
Zeitwert des Planvermögens zum Jahresbeginn 1.228 1.034
Arbeitgeberbeiträge - 120 -
Sonstige Beträge - 74 - 107
Zeitwert des Planvermögens zum Jahresende 1.034 927

Gegenstand des Planvermögens waren in Deutschland Rückdeckungsversicherungen deutscher Versicherungsunternehmen und in Frankreich spezielle Geldanlagen bei Kreditinstituten.

Die grundlegenden versicherungsmathematischen Annahmen, die für die Ermittlung der Verpflichtungen aus Altersversorgungsplänen herangezogen wurden, stellten sich zum 31. Dezember wie folgt dar:

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Deutschland Frankreich
31. Dez. 2018 31. Dez. 2019 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
--- --- --- --- ---
Rechnungszins 2,0 % 1,3 % 1,7 % 1,2 %
Künftiger Einkommenstrend 2,5 % 2,5 % 1,0 % 1,0 %
Künftiger Rententrend 2,0 % 1,7 % - -
Sterblichkeit Richttafeln Prof. Dr. K. Heubeck 2018 G Prof. Dr. K. Heubeck 2018 G TF00-002 TF00-002
Rechnungsmäßiges Endalter RVAG
AnpG 2007 RVAG
AnpG 2007 65 65

Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der Verpflichtung ausgezahlt:

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T € 2018 2019
Innerhalb der nächsten 12 Monate (folgendes Geschäftsjahr) 2.593 2.613
Innerhalb von 2 bis 5 Jahren 11.062 10.859
Innerhalb von 6 bis 10 Jahren 15.417 14.844

In der folgenden Übersicht wird aufgezeigt, in welcher Weise der Barwert aller definierten Leistungsverpflichtungen durch Veränderungen bei den maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen beeinflusst worden wäre. Zur Ermittlung der Sensitivitäten wurde grundsätzlich der jeweils betrachtete Parameter bei ansonsten konstant gehaltenen Bewertungsannahmen variiert.

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T € Ausgangswert Sensitivität Auswirkungen auf die DBO
Rechnungszins 1,3 / 1,2 % - 0,25 PP 2.550
Rechnungszins 1,3 / 1,2 % + 0,25 PP - 2.373
Inflationsrate/Rententrend 1,7 % - 0,5 PP - 3.998
Inflationsrate/Rententrend 1,7 % + 0,5 PP 4.384
Gehaltstrend 2,5 / 1,0 % - 0,5 PP - 419
Gehaltstrend 2,5 / 1,0 % + 0,5 PP 444
Lebenserwartung +1 Jahr 3.221

Die zahlungsgewichtete Duration des Verpflichtungsumfangs des leistungsorientierten Versorgungswerks in Deutschland betrug 15,0 Jahre (2018: 14,8 Jahre).

(29) Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital der Leifheit Aktiengesellschaft in Höhe von 30.000 T € (2018: 30.000 T €) lautet auf Euro und ist in 10.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Dies entspricht einem rechnerischen Wert von 3,00 € je Stückaktie. Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen bei der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie.

Die Stückaktien sind in einer Dauerglobalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt/Main, hinterlegt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG vom 24. Mai 2017 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2022 das Grundkapital gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 15.000 T € durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien - auch unter Ausschluss des Bezugsrechts - zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017). Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 12. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

(30) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von 17.026 T € (2018: 17.026 T €) setzt sich zusammen aus dem Agio aus der Kapitalerhöhung vom Herbst 1989 in Höhe von 16.934 T € sowie aus der Ausgabe von Belegschaftsaktien der Jahre 2014, 2015 und 2016 in Höhe von 92 T €.

(31) Eigene Anteile

Unter Einschluss der in den Vorjahren erworbenen und ausgegebenen eigenen Aktien hielt die Leifheit AG am 31. Dezember 2019 einen Bestand von 490.970 eigenen Aktien. Dies entspricht 4,91 Prozent des Grundkapitals. Der darauf entfallende Betrag des Grundkapitals betrug 1.473 T €. Dafür wurden 7.445 T € aufgewendet.

Angaben über eigene Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Auf der Hauptversammlung am 21. Mai 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Mai 2020 eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 9. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Im Berichtszeitraum wurden wie im Vorjahr eigene Aktien weder erworben noch verwendet.

Es bestehen keine Bezugsrechte für Organmitglieder und Arbeitnehmer entsprechend § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG.

(32) Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen umfassen die gesetzliche Rücklage in Höhe von 1.023 T € (2018: 1.023 T €), andere Gewinnrücklagen in Höhe von 63.922 T € (2018: 65.497 T €) sowie das auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallende Periodenergebnis in Höhe von 5.832 T € (2018: 8.410 T €). Die anderen Gewinnrücklagen enthalten die in der Vergangenheit erzielten Konzernergebnisse, soweit diese nicht ausgeschüttet wurden. Im Berichtsjahr wurde die Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 9.984 T € (2018: 9.984 T €) ausgeschüttet. Dies entsprach einer Dividende in Höhe von 1,05 € je dividendenberechtigte Stückaktie (2018: 1,05 €).

(33) Sonstige Rücklagen

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T € 2018 2019
Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste aus leistungsorientierten Pensionsplänen Latente Steuer - 22.527 
6.590 - 25.071 
7.350
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 1.173 1.334
Währungsumrechnung von Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe 
Latente Steuer 2.600 
- 763 2.791
 - 819
Nettoergebnis aus der Absicherung von Cashflows 
Latente Steuer 383 
- 118 423
 - 123
- 12.662 - 14.115

In der Berichtsperiode wurden hinsichtlich der Absicherung von Cashflows gegen Wechselkursrisiken 337 T € aus den positiven sonstigen Rücklagen vor latenten Steuern ins Periodenergebnis umgegliedert.

Hinsichtlich der Absicherung von Cashflows gegen Wechselkursrisiken wurden im Vorjahr aus den negativen sonstigen Rücklagen 1.530 T € vor latenten Steuern ins Periodenergebnis umgegliedert.

Sonstige Erläuterungen

(34) Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns

Nach Entnahme von 1.754 T € aus den Gewinnrücklagen verbleibt der Leifheit AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 ein Bilanzgewinn in Höhe von 10.000.000,00 €. Der Vorstand schlägt der kommenden Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

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Ausschüttung einer Dividende von 0,55 € je dividendenberechtigte Stückaktie 5.229.966,50 €
Gewinnvortrag 4.770.033,50 €

(35) Kapitalmanagement

Vorrangiges Ziel des Kapitalmanagements ist eine Eigenkapitalquote von mindestens 30 Prozent. Leifheit steuert seine Kapitalstruktur und nimmt Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vor. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur können Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner erfolgen.

(36) Finanzinstrumente

Die finanziellen Schulden im Konzern - mit Ausnahme derivativer Finanzinstrumente - umfassen im Wesentlichen Schulden aus Lieferungen und Leistungen, Kundenboni, Werbekostenzuschüsse sowie kurz- und langfristige Leasingschulden. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, im Wesentlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen, Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen.

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Ausfall-, Liquiditäts-, Zins- und Währungsrisiken, die im zusammengefassten Lagebericht im Kapitel "Chancen und Risiken" ausführlich dargestellt sind. Die Unternehmensleitung beschließt Strategien und Verfahren zur Steuerung der einzelnen Risikoarten, die im Folgenden dargestellt werden.

Währungsrisiko

Der Konzern ist transaktionalen Fremdwährungsrisiken in dem Umfang ausgesetzt, wie die Notierungen von Währungen, in denen Veräußerungs- und Erwerbsgeschäfte sowie Forderungen und Kreditgeschäfte erfolgen, mit der funktionalen Währung der Konzerngesellschaften nicht übereinstimmen. Bei den funktionalen Währungen der Konzerngesellschaften handelt es sich in erster Linie um den Euro sowie die Tschechische Krone. Die genannten Transaktionen werden vorwiegend auf der Grundlage von Euro (EUR), US-Dollar (USD), Tschechische Krone (CZK), HK-Dollar (HKD), Polnische Zloty (PLN) und Chinese Yuan (CNY) durchgeführt.

Die Konzernrichtlinie gibt vor, fortlaufend 60 Prozent der geschätzten Fremdwährungsrisiken aus erwarteten Veräußerungs- und Erwerbsgeschäften in den wesentlichen Währungen über die nächsten 14 Monate abzusichern. Zur Sicherung des Fremdwährungsrisikos werden Devisentermingeschäfte meist mit einer Laufzeit von bis zu 14 Monaten genutzt. Diese Verträge werden grundsätzlich als Absicherung von Zahlungsströmen bestimmt.

Der Konzern designiert das Kassaelement von Devisentermingeschäften zur Absicherung seines Währungsrisikos und wendet ein Sicherungsverhältnis von 1:1 an. Die Terminelemente eines Devisentermingeschäfts sind von der Designation des Sicherungsinstruments ausgeschlossen und werden als Kosten der Sicherung gesondert bilanziert und im Eigenkapital in einer Rücklage für die Kosten der Sicherung ausgewiesen. Es ist Richtlinie des Konzerns, dass die kritischen Bedingungen des Devisentermingeschäfts dem abgesicherten Grundgeschäft entsprechen.

Der Konzern bestimmt das Bestehen einer wirtschaftlichen Beziehung zwischen dem Sicherungsinstrument und dem gesicherten Grundgeschäft auf der Grundlage von Währung, Betrag und Zeitpunkt ihrer jeweiligen Zahlungsströme. Der Konzern beurteilt mithilfe der hypothetischen Derivatmethode, ob das in jeder Sicherungsbeziehung designierte Derivat in Bezug auf Aufrechnungen von Änderungen der Zahlungsströme des abgesicherten Grundgeschäfts voraussichtlich effektiv sein wird und effektiv war.

Bei diesen Sicherungsbeziehungen sind die Hauptursachen für Ineffektivität:

• die Auswirkungen des Kreditrisikos der Gegenparteien und des Konzerns auf den beizulegenden Zeitwert der Devisenterminkontrakte, die sich nicht in der Änderung des beizulegenden Zeitwerts der abgesicherten Zahlungsströme widerspiegeln, die auf die Änderung der Wechselkurse zurückzuführen sind

• Änderungen des Zeitpunkts der abgesicherten Geschäfte

Rund 11 Prozent (2018: 10 Prozent) des Konzernumsatzes wurden in Fremdwährungen erwirtschaftet, 38 Prozent (2018: 35 Prozent) der Kosten fielen in Fremdwährungen an.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern und des Konzerneigenkapitals hinsichtlich der Fremdwährungsbewertung am Bilanzstichtag gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung der wesentlichen Fremdwährungen - des US-Dollars, des HK-Dollars, der Tschechischen Krone sowie des Chinese Yuan. Alle anderen Variablen bleiben jeweils konstant.

Die Auswirkungen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern und das Konzerneigenkapital zeigen sich wie folgt:

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T € Kursentwicklung
 €/Fremdwährung Auswirkungen zum 31. Dez. 2018 Auswirkungen zum 31. Dez. 2019
US-Dollar + 5 % - 2 - 72
- 5 % 2 79
+ 10 % - 4 - 137
- 10 % 5 167
Tschechische Krone + 5 % - 788 - 517
- 5 % 870 571
+ 10 % - 1.504 - 986
- 10 % 1.838 1.205
HK-Dollar + 5 % - 44 -
- 5 % 49 -
+ 10 % - 85 -
- 10 % 104 1
Chinese Yuan + 5 % - - 27
- 5 % - 29
+ 10 % - 1 - 51
- 10 % 1 62

Zusätzlich zu den in der vorangegangenen Tabelle aufgeführten Auswirkungen ergäben sich erfolgsneutrale Auswirkungen auf das Eigenkapital durch potenzielle Änderungen wie folgt:

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T € Kursentwicklung 
€/Fremdwährung Auswirkungen zum 31. Dez. 2018 Auswirkungen zum 31. Dez. 2019
US-Dollar + 5 % - 774 - 1.179
- 5 % 855 1.305
+ 10 % - 1.477 - 2.251
- 10 % 1.805 2.754
Tschechische Krone + 5 % - 1.073 - 1.128
- 5 % 1.422 1.483
+ 10 % - 2.252 - 2.358
- 10 % 2.752 2.882
HK-Dollar + 5 % - 142 - 136
- 5 % 157 151
+ 10 % - 271 - 260
- 10 % 332 318
Chinese Yuan + 5 % - 610 - 888
- 5 % 674 1.012
+ 10 % - 1.165 - 1.782
- 10 % 1.424 2.140

Absicherung von Zahlungsströmen

Der Konzern verfügte über derivative Finanzinstrumente. Dazu gehörten vor allem Devisenterminkontrakte wie unter Ziffer 20 näher beschrieben. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist die Absicherung gegen Wechselkursänderungen, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren.

Zum 31. Dezember 2019 bestanden Devisenterminkontrakte für künftige Zahlungsverpflichtungen in US-Dollar, HK-Dollar und Chinese Yuan, die einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion zugeordnet werden können. Dabei handelte es sich um erwartete und mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende künftige Warenkäufe in den Monaten Januar 2020 bis Februar 2021 bei Lieferanten in Fernost in Höhe von 26.052 T USD sowie von 25.320 T HKD und von 155.597 T CNH.

Für das mit den erwarteten Ankäufen von nichtfinanziellen Vermögenswerten verbundene Fremdwährungsrisiko für die Absicherung von Zahlungsströmen wurden - 71 T € gemäß IFRS 9 zum 31. Dezember (2018: 95 T €) direkt in die Anschaffungskosten einbezogen.

Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen die Zahlungsströme voraussichtlich eintreten werden, sowie die Buchwerte der zugehörigen Sicherungsinstrumente:

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2019
Erwartete Zahlungsströme Buchwert
--- --- --- --- ---
T € 12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr Summe
--- --- --- --- ---
Vermögenswerte - 24.199 - 1.602 - 25.801 731
Schulden - 14.337 - 4.665 - 19.002 43

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2018
Erwartete Zahlungsströme Buchwert
--- --- --- --- ---
T € 12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr Summe
--- --- --- --- ---
Vermögenswerte - 24.815 - 2.513 - 27.328 1.177
Schulden - 663 2.344 1.681 679

Den erwarteten Zahlungsströmen stehen entsprechende Zahlungen in Fremdwährung gegenüber.

Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen sich die Zahlungsströme voraussichtlich auf den Gewinn oder Verlust auswirken werden.

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2019
T € 12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr Summe
--- --- --- ---
Vermögenswerte 41 - 41
Schulden 13 - 13

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2018
T € 12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr Summe
--- --- --- ---
Vermögenswerte 494 - 494
Schulden 336 - 336

Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen sich die Zahlungsströme voraussichtlich auf das sonstige Ergebnis auswirken werden.

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2019
T € 12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr Summe
--- --- --- ---
Vermögenswerte 689 1 690
Schulden 19 11 30

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2018
T € 12 Monate oder weniger Mehr als 1 Jahr Summe
--- --- --- ---
Vermögenswerte 660 23 683
Schulden 327 16 343

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass der Konzern möglicherweise nicht in der Lage ist, seine finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität im Konzern soll sicherstellen, dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation des Konzerns zu schädigen.

Der Konzern überwacht laufend das Risiko eines etwaigen kurzfristigen Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungsinstruments. Dieses berücksichtigt die Laufzeiten der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen, andere finanzielle Vermögenswerte) bzw. die Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten sowie erwartete Cashflows aus der Geschäftstätigkeit.

Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Geldanlagen und Kontokorrentkrediten zu wahren.

Die liquiden Mittel des Konzerns zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 50.301 T € sowie die nicht ausgenutzten Kreditlinien von 8.285 T € decken die kurzfristigen Schulden zum Bilanzstichtag in Höhe von 47.163 T €.

Zinsänderungsrisiko

Ein Zinsänderungsrisiko besteht aus Veränderungen der kurzfristigen Geldmarktzinsen. Im Leifheit-Konzern existierten im Geschäftsjahr 2019 wie auch in den Vorjahren keine langfristigen verzinslichen Bankdarlehen oder ähnlichen finanziellen verzinslichen Verbindlichkeiten.

Ein Zinsänderungsrisiko besteht im Leifheit-Konzern jedoch hauptsächlich aus der Veränderung des Rechnungszinses, der bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen herangezogen wird. Ein Rückgang um 0,25 Prozentpunkte hätte am Bilanzstichtag zu einer Reduzierung des sonstigen Ergebnisses um 2.550 T € (2018: 2.426 T €) geführt.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen des Konzerns.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn keine begründeten Erwartungen mehr bestehen, dass rechtliche Beitreibungsmaßnahmen erfolgreich sein werden.

Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte wurden in Höhe von 102 T € im Gewinn oder Verlust erfasst (2018: 65 T €).

Das Ausfallrisiko des Konzerns für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für Vermögenswerte wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst.

Das Forderungsmanagement analysiert Neukunden zunächst individuell hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit, bevor der Konzern seine standardisierten Liefer- und Zahlungskonditionen anbietet. Diese Analyse umfasst externe Ratings, soweit erhältlich, sowie Jahresabschlüsse, Auskünfte von Kreditagenturen, Brancheninformationen und in manchen Fällen auch Bankauskünfte. Für jeden Kunden werden Verkaufslimits festgelegt und regelmäßig überprüft. Alle Umsätze, die über diese Limits hinausgehen, unterliegen einem standardisierten Genehmigungsprozess.

Der Konzern begrenzt sein Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch Warenkreditversicherungen oder delkrederetragende Zentralregulierer mit vergleichbarer Sicherung. Alle Forderungen sind in Abhängigkeit festgelegter Prozesse anzudienen. Die Warenkreditversicherungen beinhalten Selbstbehalte zwischen null und zehn Prozent. Falls die Verkaufslimits der Warenkreditversicherung für den Geschäftsumfang des jeweiligen Kunden nicht ausreichen, werden zum Teil interne Limits gemäß standardisierten Genehmigungsprozessen in geringem Umfang eingerichtet.

Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden die Kunden hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit nach Ländern gruppiert. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Regionen werden beobachtet. Zur Begrenzung der Risiken durch Kunden aus Ländern mit ungewöhnlich volatiler Konjunktur werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Der Konzern verlangt für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen in Einzelfällen Sicherheiten in Form von Bankbürgschaften.

Wertminderungen werden nur gebildet für die Selbstbeteiligung warenkreditversicherter Forderungen sowie für nicht durch anderweitige Sicherheiten abgedeckte Forderungen.

Die folgende Tabelle zeigt die Absicherung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vertragsvermögenswerte:

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T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 50.720 44.400
Vertragsvermögenswerte 1.572 1.017
52.292 45.417
Warenkreditversichert 48.377 41.447
Unversichert 3.915 3.970
52.292 45.417

Die folgende Tabelle enthält Informationen über das Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag:

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T € 31. Dez. 2019 Verlustrate1 Wertberichtigung
Nicht überfällig 45.787 0,04 % 19
Überfällig
1 bis 30 Tage 3.226 0,63 % 20
31 bis 60 Tage 924 3,02 % 28
61 bis 90 Tage 910 8,96 % 28
91 bis 120 Tage 196 10,53 % 21
Über 120 Tage 57 10,53 % 5
121

1 Gewichteter Durchschnitt.

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T € 31. Dez. 2018 Verlustrate1 Wertberichtigung
Nicht überfällig 45.465 0,03 % 15
Überfällig
1 bis 30 Tage 3.952 0,61 % 24
31 bis 60 Tage 784 3,60 % 28
61 bis 90 Tage 233 7,15 % 17
91 bis 120 Tage 75 8,53 % 6
Über 120 Tage 57 8,53 % 5
95

1 Gewichteter Durchschnitt.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Die Buchwerte der derivativen finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert. Im Übrigen entsprechen die Buchwerte jeweils den fortgeführten Anschaffungskosten.

In der Bilanz zum 31. Dezember 2019 wurden Vermögenswerte in Form von Devisentermingeschäften in Höhe von 731 T € (2018: 1.177 T €), Verbindlichkeiten in Form von Devisentermingeschäften in Höhe von 43 T € (2018: 679 T €) sowie Zahlungsmitteläquivalente in Form von strukturierten Festgeldanlagen in Höhe von 5.006 T € (2018: 0 T €) mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der beizulegende Zeitwert wird unter Anwendung notierter Terminkurse zum Abschlussstichtag und Netto-Barwertberechnungen basierend auf Zinsstrukturkurven mit hoher Bonität in den entsprechenden Währungen und damit auf Basis von am Markt beobachteten Inputparametern (Stufe 2, vgl. Seite 68) ermittelt. Im Berichtszeitraum erfolgten keine Umgliederungen zwischen den Stufen.

Bei kurzfristigen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten stellt der Buchwert annahmegemäß immer eine verlässliche Annäherung an den beizulegenden Zeitwert dar.

Am Bilanzstichtag standen kurzfristige Kontokorrentkreditlinien in Höhe von 9.155 T € (2018: 11.635 T €) zur Verfügung. Davon wurden zum Bilanzstichtag 870 T € (2018: 815 T €) durch Avale genutzt. Die nicht ausgenutzten Kontokorrentkreditlinien betrugen 8.285 T € (2018: 10.820 T €).

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte von finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Schulden nach IFRS 9 zum Bilanzstichtag 2019. Die Buchwerte entsprechen den beizulegenden Zeitwerten, die alle der Stufe 2 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet wurden.

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T € Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Sicherungsinstrument zu Zwecken des Hedge Accounting Zu fortgeführten Anschaffungskosten 31. Dez. 2019
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - Ziffer 16 5.006 - - 5.006
Devisentermingeschäfte (als Sicherungsgeschäft designiert) - Ziffer 20 - 690 - 690
Devisentermingeschäfte (nicht als Sicherungsgeschäft designiert) - Ziffer 20 41 - - 41
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen - Ziffer 17, 21 - - 45.793 45.793
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - Ziffer 16 - - 45.295 45.295
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Devisentermingeschäfte (als Sicherungsgeschäft designiert) - Ziffer 20 - 29 - 29
Devisentermingeschäfte (nicht als Sicherungsgeschäft designiert) - Ziffer 20 14 - - 14
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Leasingschulden - Ziffer 25, 27 - - 31.485 31.485

Die Nettogewinne und -verluste der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien (ohne im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge) stellten sich im Berichtsjahr wie folgt dar:

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T € Zinsergebnis Währungsumrechnung Wertberichtigung Anpassungen beizulegender Zeitwert 2019
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 4 646 - - 114 536
Zu fortgeführten Anschaffungskosten - 14 - 164 - 102 - - 280

Die folgende Tabelle zeigt die entsprechenden Werte zum Bilanzstichtag 2018.

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T € Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Sicherungsinstrument zu Zwecken des Hedge Accounting Zu fortgeführten Anschaffungskosten 31. Dez. 2018
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Devisentermingeschäfte (als Sicherungsgeschäft designiert) - Ziffer 20 - 683 - 683
Devisentermingeschäfte (nicht als Sicherungsgeschäft designiert) - Ziffer 20 494 - - 494
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen - Ziffer 17, 21 - - 52.269 52.269
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - Ziffer 16 - - 50.932 50.932
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Devisentermingeschäfte (als Sicherungsgeschäft designiert) - Ziffer 20 - 343 - 343
Devisentermingeschäfte (nicht als Sicherungsgeschäft designiert) - Ziffer 20 336 - - 336
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten - Ziffer 25 - - 33.177 33.177

Die Nettogewinne und -verluste der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien (ohne im sonstigen Ergebnis erfasste Beträge) stellten sich im Vorjahr wie folgt dar:

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T € Zinsergebnis Währungsumrechnung Wertberichtigung Anpassungen beizulegender Zeitwert 2018
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert - 113 381 - 422 690
Zu fortgeführten Anschaffungskosten 35 - 369 - 65 - - 399

(37) Haftungsverhältnisse

Wie im Vorjahr sind die Konzerngesellschaften keine Haftungsverpflichtungen eingegangen.

(38) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2019 bestanden Verpflichtungen aus unkündbaren Verträgen, wie z. B. Wartungs-, Dienstleistungs- und Versicherungsverträge, in Höhe von 2.547 T € (2018: 2.680 T €). Die zukünftigen Mindestzahlungen aufgrund dieser unkündbaren Verträge betragen bis zu einem Jahr 2.176 T € (2018: 2.031 T €), zwischen einem und fünf Jahren 368 T € (2018: 649 T €) und über fünf Jahre 3 T € (2018: 0 T €)

Zum 31. Dezember 2019 bestanden Abnahmeverpflichtungen aus Aluminium- und Zinkkontrakten im Wert von 1.523 T € (2018: 1.733 T €).

Es bestanden Verpflichtungen aus Verträgen über den Erwerb von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 1.237 T € (2018: 1.743 T €), insbesondere für Anlagen und Werkzeuge. Darüber hinaus bestanden Verpflichtungen aus Verträgen für Marketingmaßnahmen in Höhe von 3.923 T € (2018: 189 T €) sowie aus sonstigen Verträgen in Höhe von 772 T € (2018: 657 T €).

Leasing- und Mietverhältnisse aus Büroräumen, Ladenlokalen, Softwarelizenzen, Büroausstattung und Fahrzeugen hatte der Konzern als Leasingnehmer bisher nach IAS 17 im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen eingestuft. Gemäß IFRS 16 bilanziert der Konzern nun für die meisten dieser Leasing- und Mietverträge Nutzungsrechte und Leasingschulden. Für die restlichen Miet- und Leasingverträge, die Büroausstattung und Softwarelizenzen wurden nach IFRS 16 zulässige Vereinfachungsregelungen vorgenommen und diese sind hier als Leasingverhältnisse dargestellt, wobei die Vorjahreswerte noch vollumfänglich nach IAS 17 wiedergegeben werden. Die Leasingzahlungen werden in regelmäßigen Abständen neu verhandelt, um die marktüblichen Mieten zu spiegeln. Die Laufzeiten sind immer unter fünf Jahre. Es existieren keine Untermietverhältnisse. Zum 31. Dezember 2019 betrugen diese künftigen Mindestmietzahlungen von unkündbaren Miet- und Leasingverhältnissen 506 T € (2018: 905 T €), davon innerhalb eines Jahres 293 T € (2018: 689 T €) und länger als ein Jahr bis zu fünf Jahren 213 T € (2018: 216 T €). Im Geschäftsjahr 2019 wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung 532 T € (2018: 1.047 T €) als Mietaufwand erfasst.

(39) Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Das Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat, die individualisierten Bezüge sowie die Angaben zu anteilsbasierter Vergütung sind im Kapitel "Rechtliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts ausführlich beschrieben.

Den Mitgliedern des Vorstands wurde folgende Vergütung gewährt:

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T € 2018 2019
Vergütungen und andere kurzfristig fällige Leistungen 1.050 1.795
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - -
Andere langfristig fällige Leistungen - -
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1.059 -
Aktienbasierte Vergütung - 2.070
2.109 3.865

Für die Wahrnehmung von Aufgaben in Tochterunternehmen wurden dem Vorstand wie im Vorjahr keine Bezüge gezahlt. Ebenso wurden den Mitgliedern des Vorstands keine leistungsorientierten Pensionszusagen gewährt. Somit wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Zuführungen zu Pensionsverpflichtungen (DBO nach IFRS) der aktiven Vorstände vorgenommen.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde folgende Vergütung gewährt:

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T € 2018 2019
Vergütungen und andere kurzfristig fällige Leistungen 348 422
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - -
Andere langfristig fällige Leistungen - -
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - -
Aktienbasierte Vergütung - 237
348 659

(40) Gesamtbezüge und Pensionsrückstellungen früherer Mitglieder von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6b HGB

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Berichtsjahr 498 T € (2018: 487 T €). Die für laufende Pensionen gebildeten Rückstellungen (DBO nach IFRS) beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 8.272 T € (2018: 7.930 T €).

(41) Vorschüsse und Darlehen an den Vorstand und/oder Aufsichtsrat gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6c HGB

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr bestanden Vorschüsse oder Darlehen zugunsten des oben genannten Personenkreises.

(42) Angabe des Honorars für den Abschlussprüfer gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB

Das für 2019 berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, für die Abschlussprüfung belief sich auf 259 T € (davon Auflösung für 2018: 21 T €) sowie für andere Bestätigungsleistungen auf 12 T € und für sonstige Leistungen auf 40 T €.

Steuerberatungsleistungen wurden vom Abschlussprüfer im Berichtsjahr nicht erbracht.

KPMG ist seit dem Geschäftsjahr 2016 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Leifheit AG. Für das Geschäftsjahr 2019 sind Sebastian Hargarten (seit dem Geschäftsjahr 2017) und Sven Eifert (seit dem Geschäftsjahr 2019) die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer.

(43) Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB

Bezüglich der übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 315a Abs. 1 HGB wird auf den zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

(44) Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Personen

Das Dienstverhältnis für das ehemalige Vorstandsmitglied Ansgar Lengeling endete zum Ablauf des 31. Oktober 2019 bei Freistellung der Verpflichtung zur Dienstleistung und unter Fortzahlung der fixen monatlichen Vergütung sowie der anteiligen kurzfristigen variablen Vergütung. Im Zusammenhang mit der Freistellung wurde im Vorjahr eine Rückstellung in Höhe von 331 T € erfasst.

Das Dienstverhältnis für den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Thomas Radke endete zum Ablauf des 31. Dezember 2019 bei Freistellung der Verpflichtung zur Dienstleistung und unter Fortzahlung der Vergütung. Im Zusammenhang mit der Freistellung wurde eine Rückstellung in Höhe von 95 T € (2018: 481 T €) erfasst.

Ein Geschäftsführer unserer tschechischen Tochtergesellschaft, Leifheit CZ a.s., ist gleichzeitig geschäftsführender Gesellschafter eines tschechischen Kunden. Im Berichtsjahr wurden mit diesem Kunden Umsatzerlöse in Höhe von 262 T € zu einer drittvergleichsüblichen Marge von 26 Prozent getätigt (2018: 383 T € Umsatz zu 28 Prozent Marge). Des Weiteren erbrachte der Kunde Shared-Service-Dienstleistungen für unsere Tochtergesellschaft zu drittvergleichsüblichen Bedingungen in Höhe von 634 T € (2018: 612 T €). Die Leifheit CZ a.s. erbrachte für den Kunden Dienstleistungen von 10 T € (2018: 10 T €).

Darüber hinaus gab es im Berichtszeitraum keine hier angabepflichtigen Beziehungen zu oder Geschäfte mit nahestehenden Personen oder nahestehenden konzernfremden Unternehmen.

(45) Erklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2019 die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird, sowie welche Empfehlungen derzeit nicht angewendet wurden oder werden. Die Entsprechenserklärung ist dauerhaft unter corporate-governance.leifheit-group.com auf der Homepage der Gesellschaft zugänglich.

(46) Bestehen einer Beteiligung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die der Leifheit AG nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG mitgeteilt wurden. Sämtliche Stimmrechtsmitteilungen wurden von Leifheit gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht und sind auf der Homepage unter leifheit-group.com abrufbar. Der folgenden Tabelle können die mitgeteilten Beteiligungen mit mindestens 3 Prozent entnommen werden, wobei die Angaben der jeweils zeitlich letzten Mitteilung eines Meldepflichtigen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Angaben zwischenzeitlich überholt sein können.

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Meldung Meldepflichtiger Sitz Zurechnungen gemäß WpHG Beteiligung Stimmrechte1
Februar 2019 Douglas Smith, Blackmoor Investment Partners LLC (KY) § 34 3,52 % 352.061
Dezember 2018 Alex Paiusco,
 DBAY Advisors Limited Douglas (IM) § 34 7,33 % 732.701
April 2018 Alantra EQMC Asset Management, SGIIC, S.A. Madrid (ES) § 34 8,23 % 822.999
September 2017 Teslin Capital Management BV / Gerlin NV Maarsbergen (NL) § 22 5,05 % 504.534
November 2015 MainFirst SICAV Senningerberg (LU) 5,04 % 504.444 
(252.222)
Juli 2014 Leifheit Aktiengesellschaft Nassau (DE) 4,97 % 497.344 
(248.672)
Februar 2009 Manuel Knapp-Voith,
 MKV Verwaltungs GmbH Grünwald (DE) § 22 (1) Satz 1 Nr. 1 10,03 % 1.002.864 
(501.432)
Oktober 2007 Joachim Loh Haiger (DE) 6,96 % 662.102
 (331.051)

1 Werte von Meldungen vor Umsetzung der Kapitalerhöhung vom Juni 2017 wurden zu Vergleichszwecken verdoppelt.

(47) Vorgänge nach dem Bilanzstichtag

Die Ausbreitung des Coronavirus ist im Jahr 2020 ein Faktor mit noch nicht abschätzbaren Folgen für die Konjunktur insgesamt und die Geschäftstätigkeit des Leifheit-Konzerns selbst. Der größte Teil unserer Produkte wird an den europäischen Standorten des Konzerns hergestellt. Dabei überwacht das Unternehmen kontinuierlich den Vorrat an Rohstoffen und Halbteilen, um die Produktion zu gewährleisten. Ergänzend setzen wir auf ein Netzwerk von Partnern und Zulieferern in Europa und Asien. Zum Stand Mitte März 2020 ist der Leifheit-Konzern weder von massiven Lieferengpässen noch von Umsatzrückgängen betroffen. Bei zukünftigen Umsatzeinbrüchen im Geschäftsjahr 2020 bestünde grundsätzlich das Risiko eines Ergebnisrückgangs sowie eines Wertminderungsbedarfs insbesondere auf immaterielle Vermögenswerte. Die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand vor den möglichen Auswirkungen der Coronakrise getroffen. Aufgrund der rasanten Entwicklung und dem damit verbundenen hohen Grad an Unsicherheit können die finanziellen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden. Weitere Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Leifheit-Konzerns von besonderer Bedeutung wären, sind nach Ablauf des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Organe

der Leifheit Aktiengesellschaft

Lebensläufe der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie unter organe.leifheit-group.com auf unserer Homepage.

Vorstandsmitglieder

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Person Vorstandsmitgliedschaft/-funktion Bestellt bis Verantwortlich für Konzernfremde Mandate/ Mitgliedschaften1, 2
Ivo Huhmann (bis 31. März 2020)* 1969 Nationalität: deutschWohnort: Wiesbaden Mitglied seit 1. Apr. 2017, CFO seit 25. Mai 2017, ad interim Co-CEO 1. Nov. 2018 bis 31. Mai 2019 31. März 2020 Finanzen, Controlling, Revision, Geschäftsprozesse/IT, Investor Relations, ESG-Themen sowie ad interim (16. Okt. 2018 bis 31. Mai 2019) für Marketing, Vertrieb, Geschäftsbereiche Birambeau und Herby keine
Igor Iraeta Munduate * 1974 Nationalität: spanisch Wohnort: Bonn Mitglied (COO) seit 1. Nov. 2018,ad interim Co-CEO 1. Nov. 2018 bis 31. Mai 2019 31. Okt. 2021 Produktion, Logistik, Beschaffung, Entwicklung, Qualitätsmanagement sowie ad interim (1. Nov. 2018 bis 31. Mai 2019) für Personal, Recht/IP keine
Henner Rinsche * 1970 Nationalität: deutsch Wohnort: Frankfurt/Main Mitglied und Vorsitzender (CEO) seit 1. Juni 2019, CFO ab 1. Apr. 2020 31. Mai 2022 Marketing, Vertrieb, Geschäftsbereiche Birambeau und Herby, Personal, Recht/IP sowie ab 1. Apr. 2020 Finanzen, Controlling, Revision, Geschäftsprozesse/IT, Investor Relations und ESG-Themen keine

1 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

2 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Aufsichtsratsmitglieder

Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind bestellt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

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Person Aufsichtsratsmitgliedschaft/-funktion Konzernfremde Mandate/Mitgliedschaften
Joachim Barnert 1* 1968 Nationalität: deutschLeiter Betriebsinstandhaltung der Leifheit AG, Nassau/Lahn, Standort Zuzenhausen Mitglied seit 29. Mai 2019 keine
Dr. Günter Blaschke * 1949 Nationalität: deutsch Pensionär, Vorsitzender des Vorstands (CEO) der WashTec AG, Augsburg, 15. Juli bis 31. Dez. 2019 Mitglied seit 1. Apr. 2019,Vorsitzender seit 2. Apr. 2019 • WashTec AG, Augsburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 14. Juli 2019/ seit 1. Jan. 2020 2
Georg Hesse * 1972 Nationalität: deutsch Vorsitzender des Vorstands (CEO) der HolidayCheck Group AG, München Mitglied seit 30. Mai 2018 keine
Karsten Schmidt * 1956 Nationalität: deutschSelbstständiger Unternehmensberater, Penzberg Mitglied und stellvertretender Vorsitzender seit 29. Mai 2019 • Schleich GmbH, Schwäbisch Gmünd, Vorsitzender des Beirats bis Sept. 2019 3
• Amoena GmbH, Raubling, Vorsitzender des Beirats bis Sept. 2019 3
Thomas Standke 1* 1968 Nationalität: deutschWerkzeugmacher der Leifheit AG, Nassau/Lahn Mitglied seit 27. Mai 2004 keine
Dr. Claus-O. Zacharias* 1954 Nationalität: deutsch Selbstständiger Unternehmensberater, Düsseldorf Mitglied seit 29. Mai 2019 • Peacock Capital GmbH, Düsseldorf, Mitglied des Beirats bis 3. Sept. 2019 3
• Severin Elektrogeräte GmbH, Sundern, Mitglied des Beirats 3
Ulli Gritzuhn (bis 31. März 2019) * 1962 Nationalität: deutschVorsitzender der Geschäftsführung der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg Mitglied 4. Febr. 2016 bis 31. März 2019, stellv. Vorsitzender 23. März 2019 bis 31. März 2019 • Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH, Freyburg (Unstrut),
• Mitglied des Beirats seit 1. Okt. 2019 3
Baldur Groß 1 (bis 29. Mai 2019) * 1958 Nationalität: deutsch Leiter Betriebsinstandhaltung, Elektro und Gebäudemanagement der Leifheit AG, Nassau/Lahn Mitglied 22. Mai 2014 bis 29. Mai 2019 keine
Sonja Wärntges (bis 28. Febr. 2019)* 1967 Nationalität: deutschVorstandsvorsitzende (CEO) der DIC Asset AG, Frankfurt/Main Mitglied 4. Febr. 2016 bis 28. Febr. 2019 • DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA, Frankfurt/Main, Vorsitzende des Aufsichtsrats 2
Helmut Zahn (bis 31. März 2019)* 1955 Nationalität: deutschSelbstständiger Unternehmensberater, Starnberg Mitglied 30. Apr. 2001 bis 31. März 2019,Vorsitzender 24. Jan. 2007 bis 31. März 2019 • Flossbach von Storch AG, Köln, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 2
• Hahn-Immobilien-Beteiligungs-AG, Bergisch Gladbach, Mitglied des Aufsichtsrats bis 23. Mai 2019 2
• Kriton Immobilien GmbH, München, Mitglied des Beirats 3
• Mercura Capital GmbH, München, Vorsitzender des Beirats 3

1 Arbeitnehmervertreter

2 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

3 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

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Ausschuss Mitglieder
Prüfungsausschuss (AC) Der Prüfungsausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie die Verabschiedung des Vorschlags an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Auch behandelt er Fragen der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements, des internen Revisionssystems und der Compliance. Dr. Günter Blaschke Mitglied seit 2. Apr. 2019
Georg Hesse Mitglied 18. März 2019 bis 29. Mai 2019
Dr. Claus-O. Zacharias Mitglied und Vorsitzender seit 29. Mai 2019
Ulli Gritzuhn Mitglied 6. März 2018 bis 31. März 2019, Vorsitzender 18. März 2019 bis 31. März 2019
Sonja Wärntges Mitglied und Vorsitzende 13. Febr. 2016 bis 28. Febr. 2019
Helmut Zahn Mitglied 28. Sept. 2001 bis 31. März 2019
Nominierungsausschuss (NA) Der Nominierungsausschuss bereitet die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Aktionärsvertretern) vor. Dr. Günter Blaschke Mitglied und Vorsitzender seit 29. Mai 2019
Georg Hesse Mitglied 18. März 2019 bis 29. Mai 2019
Karsten Schmidt Mitglied seit 29. Mai 2019
Dr. Claus-O. Zacharias Mitglied seit 29. Mai 2019
Ulli Gritzuhn Mitglied 22. Sept. 2016 bis 31. März 2019
Sonja Wärntges Mitglied 22. Sept. 2016 bis 28. Febr. 2019
Helmut Zahn Mitglied und Vorsitzender 22. Sept 2016 bis 31. März 2019
Personalausschuss (PA)Der Personalausschuss behandelt die Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder einschließlich der Vergütung sowie das Vergütungssystem. Dr. Günter Blaschke Mitglied seit 29. Mai 2019
Georg Hesse Mitglied seit 30. Mai 2018, Vorsitzender seit 29. Mai 2019
Karsten Schmidt Mitglied seit 29. Mai 2019
Ulli Gritzuhn Mitglied 13. Febr. 2016 bis 31. März 2019
Helmut Zahn Mitglied 27. Mai 2004 bis 31. März 2019, Vorsitzender 24. Jan. 2007 bis 31. März 2019
Vertriebs-/Marketingausschuss (VMA)Der Vertriebs-/Marketingausschuss befasst sich mit der Vertriebs- und Marketingstrategie. Joachim Barnert Mitglied seit 29. Mai 2019
Dr. Günter Blaschke Mitglied und Vorsitzender seit 29. Mai 2019
Georg Hesse Mitglied seit 29. Mai 2019
Karsten Schmidt Mitglied seit 29. Mai 2019
Sortiments-/Innovationsausschuss (SIA)Der Sortiments-/Innovationsausschuss befasst sich mit der Sortiments- und Innovationsstrategie und der Produktpipeline. Dr. Günter Blaschke Mitglied seit 29. Mai 2019
Karsten Schmidt Mitglied und Vorsitzender seit 29. Mai 2019
Thomas Standke Mitglied seit 29. Mai 2019

Nassau/Lahn, 25. März 2020

Leifheit Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Henner Rinsche

Ivo Huhmann

Igor Iraeta Munduate

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Leifheit Aktiengesellschaft zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Nassau/Lahn, 25. März 2020

Leifheit Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Henner Rinsche

Ivo Huhmann

Igor Iraeta Munduate

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Leifheit Aktiengesellschaft, Nassau/Lahn

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der Leifheit Aktiengesellschaft, Nassau/Lahn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gesamtergebnisrechnung, der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Leifheit AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

• vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

• Die Werthaltigkeit der Markenrechte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Soehnle

Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf den Abschnitt "Allgemeine Angaben sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" mit den Unterabschnitten "Immaterielle Vermögenswerte" und "Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen" des Konzernanhangs. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen sowie Angaben zum Werthaltigkeitstest der Markenrechte der ZGE Soehnle finden sich in Abschnitt 22 des Konzernanhangs.

Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der Leifheit Aktiengesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Immaterielle Vermögenswerte" in Höhe von EUR 4,6 Mio (i. Vj. EUR 4,6 Mio) Markenrechte ausgewiesen. Die Markenrechte entfallen auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit (ZGE) Soehnle.

Die Werthaltigkeit der Markenrechte wird jährlich und zusätzlich bei Vorliegen einer Indikation für eine Wertminderung auf Ebene der ZGE Soehnle überprüft. Dazu ermittelt Leifheit den Nutzungswert auf Basis eines Discounted Cashflow-Modells der ZGE Soehnle. Liegt der Buchwert über dem Nutzungswert, ergibt sich ein Abwertungsbedarf soweit der Buchwert nicht durch den beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten gedeckt ist. Der Abwertungsbedarf wäre dabei grundsätzlich anteilig den Vermögenswerten der ZGE Soehnle zuzurechnen, nachdem der Geschäfts- oder Firmenwert vollständig im Vorjahr wertgemindert wurde.

Stichtag für die Werthaltigkeitsprüfung ist der 31. Dezember des Geschäftsjahres.

Die Werthaltigkeitsprüfung der Markenrechte der ZGE Soehnle ist komplex und beruht auf einer Reihe ermessensbehafteter Annahmen. Hierzu zählen unter anderem die erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Soehnle, die unterstellten Wachstumsraten und der verwendete Abzinsungssatz.

Aufgrund der rückläufigen Umsatz- und Ergebnissituation bei der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Soehnle unterschritt der Nutzungswert den Buchwert zum 31. Dezember 2019 um EUR 5,8 Mio. Für die der ZGE Soehnle zugeordneten Vermögenswerte im Anwendungsbereich des IAS 36 deckte oder überstieg der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten der einzelnen Vermögenswerte die jeweiligen Buchwerte, sodass kein Wertminderungsbedarf auf die Vermögenswerte allokiert werden konnte. Hierbei wurde der beizulegende Zeitwert des Markenrechts in Höhe von EUR 4,6 Mio, der dem Buchwert entsprach, anhand des Lizenzpreisanalogieverfahrens ermittelt.

Sollten die vom Vorstand erwarteten Umsatzziele für die ZGE Soehnle nachhaltig verfehlt werden oder ein Anstieg des Zinssatzes eintreten, würde dies zu weiterem Wertminderungsbedarf der Markenrechte führen. Vor diesem Hintergrund war dies im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass ein etwaig zum Abschlussstichtag bestehender Wertminderungsbedarf bei den Markenrechten der ZGE Soehnle nicht erfasst wurde. Außerdem besteht das Risiko, dass die damit zusammenhängenden Konzernanhangangaben nicht sachgerecht sind.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Unter Einbeziehung unserer Bewertungsspezialisten haben wir unter anderem die Angemessenheit der wesentlichen Annahmen sowie der Berechnungsmethode der Gesellschaft beurteilt. Da sich Änderungen der erwarteten Umsatzentwicklung bei der ZGE Soehnle in wesentlichem Umfang auf die Ergebnisse der Werthaltigkeitsprüfung auswirken können, haben wir insbesondere deren erwartete Geschäfts- und Ergebnisentwicklung einschließlich der unterstellten Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Außerdem haben wir Abstimmungen mit anderen intern verfügbaren Prognosen vorgenommen. Darüber hinaus haben wir die Konsistenz der Annahmen mit externen Markteinschätzungen beurteilt.

Ferner haben wir uns von der bisherigen Prognosegüte der Gesellschaft überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. Hierbei haben wir aufgrund von Prognoseabweichungen in der Vergangenheit untersucht, wie die Planungsverantwortlichen auf die Prognoseabweichungen bei Erstellung der Prognose reagiert haben. Wir haben die dem Abzinsungssatz der ZGE Soehnle zugrunde liegenden Annahmen und Parameter, insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor, mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen.

Zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells haben wir die Berechnungen der Gesellschaft auf Basis risikoorientiert ausgewählter Elemente nachvollzogen. Ebenso haben wir die Richtigkeit der vom Konzern erstellten Sensitivitätsanalysen anhand des Abgleichs mit unseren eigenen Sensitivitätsanalysen beurteilt.

Schließlich haben wir beurteilt, ob die Konzernanhangangaben zur Werthaltigkeit der Markenrechte der ZGE Soehnle sachgerecht sind. Dies umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der Konzernanhangangaben nach IAS 36.134(f) zu Sensitivitäten bei einer für möglich gehaltenen Änderung wesentlicher der Bewertung zugrunde liegender Annahmen.

Unsere Schlussfolgerungen

Die der Werthaltigkeitsprüfung der Markenrechte der ZGE Soehnle zugrunde liegende Berechnungsmethode ist sachgerecht und steht im Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen.

Die zugrunde liegenden Annahmen und Parameter der Gesellschaft sind insgesamt angemessen.

Die damit zusammenhängenden Konzernanhangangaben sind sachgerecht.

• Die Vollständigkeit und Genauigkeit der sonstigen Verbindlichkeiten aus Kundenboni sowie aus Werbekostenzuschüssen

Die Angaben zu den sonstigen Verbindlichkeiten aus Kundenboni sowie aus Werbekostenzuschüssen finden sich im Abschnitt 25 des Konzernanhangs.

Das Risiko für den Abschluss

Im Konzernabschluss der Leifheit Aktiengesellschaft werden sonstige Verbindlichkeiten aus Kundenboni in Höhe von EUR 9,4 Mio sowie aus Werbekostenzuschüssen in Höhe von EUR 3,6 Mio ausgewiesen.

Mit den Kunden des Konzerns besteht eine Vielzahl von individuellen Konditionsvereinbarungen, die in der Regel jährlich im Rahmen von Verhandlungen aktualisiert werden. Die vollständige und genaue Bilanzierung der sonstigen Verbindlichkeiten aus Kundenboni sowie Werbekostenzuschüssen ist daher komplex und erfordert die Sicherstellung einer vollständigen, zentralen Erfassung bestehender Kundenvereinbarungen und eine rechnerisch richtige Ermittlung der daraus bestehenden Verpflichtungen.

Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die sonstigen Verbindlichkeiten aus Kundenboni sowie Werbekostenzuschüssen unvollständig bzw. in unzutreffender Höhe bilanziert wurden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die im Rahmen der sonstigen Verbindlichkeiten aus Kundenboni sowie Werbekostenzuschüssen angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auf Übereinstimmung mit den einschlägigen Bilanzierungs- und Bewertungsstandards gewürdigt. Die identifizierte Kontrolle zur Sicherstellung der vollständigen und richtigen systemseitigen Erfassung haben wir im Hinblick auf ihre Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit beurteilt. Im Rahmen einer Plausibilitätsbeurteilung haben wir in einem ersten Schritt untersucht, für welche Kunden sich wesentliche Abweichungen der Erlösschmälerungsquote der Vorjahre zum aktuellen Jahr ergeben haben. Für diese haben wir in einem zweiten Schritt anhand einer Vertragseinsicht die zutreffende Ermittlung der am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung in Übereinstimmung mit den individuellen Vereinbarungen überprüft. Ausgehend von der Verbindlichkeitsquote des Vorjahres (Verbindlichkeiten im Verhältnis zu den Konditionsaufwendungen) wurden zudem ein Erwartungswert der kundenbezogenen Verbindlichkeiten durch Hochrechnung des Konditionsaufwands in 2019 berechnet und Abweichungen zur Höhe der bilanzierten Verbindlichkeit analysiert. Darüber hinaus wurde auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens über die Grundgesamtheit sämtlicher Konditionsaufwandsbuchungen für einen festgelegten Zeitraum nach dem Stichtag beurteilt, ob die Erlösschmälerungs- und Konditionsaufwendungen vollständig und periodengerecht erfasst wurden.

Unsere Schlussfolgerungen

Das Vorgehen des Leifheit AG Konzerns zur Bilanzierung der sonstigen Verbindlichkeiten aus Kundenboni sowie Werbekostenzuschüssen ist sachgerecht.

• Die periodengerechte Umsatzrealisierung

Die Angaben des Konzerns zur Erfassung von Umsatzerlösen sind in dem Abschnitt "Allgemeine Angaben sowie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" mit dem Unterabschnitt "Ertrags- und Aufwandserfassung" des Konzernanhangs enthalten.

Das Risiko für den Abschluss

Die Umsatzerlöse des Konzerns, die aus dem Verkauf von Produkten generiert werden, belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 234,0 Mio.

Die Gesellschaft erfasst Umsätze aus dem Verkauf von Produkten, wenn sie durch Übertragung eines zugesagten Vermögenswerts (Produkts) auf einen Kunden eine Leistungsverpflichtung erfüllt. Als übertragen gilt ein Vermögenswert dann, wenn der Kunde die Verfügungsgewalt über diesen Vermögenswert erlangt.

Entsprechend der Übertragung der Verfügungsgewalt sind Umsatzerlöse entweder zeitpunktbezogen oder zeitraumbezogen mit dem Betrag zu erfassen, auf den der Konzern erwartungsgemäß Anspruch hat. Die Leifheit Aktiengesellschaft hat auf Basis des Vorliegens der folgenden Indikatoren bestimmt, dass die Leistungsverpflichtung zum Zeitpunkt der Übertragung der Produkte auf den Kunden erfüllt wird und die Umsatzrealisation daher zeitpunktbezogen erfolgt:

• die Leifheit Aktiengesellschaft hat einen gegenwärtigen Anspruch auf Erhalt einer Zahlung für den Vermögenswert,

• der Kunde hat ein Eigentumsrecht an dem Vermögenswert,

• die Leifheit Aktiengesellschaft hat den physischen Besitz des Vermögenswerts übertragen,

• die mit dem Eigentum an dem Vermögenswert verbundenen signifikanten Risiken und Chancen wurden auf den Kunden übertragen,

• der Kunde hat den Vermögenswert abgenommen.

Die wesentlichen Märkte des Konzerns befinden sich in Deutschland und Zentraleuropa. Für die Lieferungen der Produkte werden durch die Konzerngesellschaften unterschiedliche Vereinbarungen mit dem Kunden getroffen, die zum Teil komplexe vertragliche Regelungen enthalten.

Aufgrund der Nutzung von verschiedenen vertraglichen Vereinbarungen in den unterschiedlichen Märkten und den Ermessensspielräumen bei der Ermittlung und Würdigung der Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunktes der Übertragung der Verfügungsgewalt besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Umsatzerlöse zum Bilanzstichtag nicht periodengerecht abgegrenzt werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzlegung haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Warenausgang und die Faktura sowie insbesondere die Festlegung Übergangs der Verfügungsgewalt beurteilt.

In diesem Zusammenhang erfolgte ebenfalls eine Würdigung der vom Vorstand vorgenommenen Auslegung und Gewichtung der Indikatoren zur Beurteilung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt i.S.d. IFRS 15 auf Basis der Anforderungen der konzernweiten Bilanzierungsrichtlinie.

Durch Befragungen und Gespräche mit den Vertretern der Gesellschaften haben wir uns ein Verständnis über das Geschäft verschafft. In den Stammdaten der Kunden sind je nach Postleitzahlgebiet oder Land systemseitig Standardauslieferungszeiten hinterlegt, welche eine Indikation zur Beurteilung des Zeitpunkts der Übertragung der Verfügungsgewalt geben. Darauf aufbauend haben wir für den Monat Dezember Umsatzerlöse dahingehend überprüft, ob die standardmäßig hinterlegten und von uns hinsichtlich der Angemessenheit gewürdigten erwarteten Zeitpunkte der Übertragung der Verfügungsgewalt, die zu einer automatisierten Umsatzbuchung führen, zutreffend berücksichtigt wurden. Des Weiteren haben wir von diesen abweichende Sonderregeln für Kunden in Stichproben auf Angemessenheit überprüft.

Darüber hinaus wurden auf Basis eines mathematisch-statistischen Auswahlverfahrens für einen festgelegten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag erfolgte manuelle Umsatzkorrekturen beurteilt, ob diese periodengerecht erfasst wurden.

Unsere Schlussfolgerungen

Die Vorgehensweise des Leifheit-Konzerns bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts:

• den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und

• die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts (Geschäftsberichts). Die sonstigen Informationen umfassen nicht den Konzernabschluss, die inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

• holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

• beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Konzernabschlussprüfer der Leifheit AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Neben der Konzernabschlussprüfung haben wir auch die Jahresabschlussprüfung der Leifheit AG durchgeführt.

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und Jahresabschlusses der Leifheit AG, Nassau, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts der Leifheit AG, Nassau, in Form einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Darüber hinaus wurden Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Enforcement-Verfahren der Leifheit AG erbracht.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Sebastian Hargarten.

Frankfurt/Main, 25. März 2020

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Hargarten, Wirtschaftsprüfer

gez. Eifert, Wirtschaftsprüfer

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Leifheit AG

Dieser Abschluss wurde am 25. März 2020 vom Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt.

Bilanz

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T € Anhang 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Aktiva
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1 1.787 1.663
II. Sachanlagen 2 16.191 16.285
III. Finanzanlagen 3 56.297 58.370
A. Anlagevermögen 74.275 76.318
I. Vorräte 4 33.024 31.021
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5 40.291 37.544
III. Flüssige Mittel 6 46.258 45.589
B. Umlaufvermögen 119.573 114.154
C. Rechnungsabgrenzungsposten 111 156
193.959 190.628
Passiva
I. Gezeichnetes Kapital 30.000 30.000
Absetzung für eigene Anteile - 1.473 - 1.473
28.527 28.527
II. Kapitalrücklage 17.026 17.026
III. Gewinnrücklagen 37.678 35.924
IV. Bilanzgewinn 10.285 10.000
A. Eigenkapital 7 93.516 91.477
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 8 53.706 53.607
2. Steuerrückstellungen 261 28
3. Sonstige Rückstellungen 9 25.215 24.051
B. Rückstellungen 79.182 77.686
C. Verbindlichkeiten 10 21.261 21.465
193.959 190.628

Gewinn- und Verlustrechnung

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T € Anhang 2018 2019
Umsatzerlöse 11 215.421 217.465
Kosten der Umsatzerlöse 12 - 143.787 - 150.879
Bruttoergebnis vom Umsatz 71.634 66.586
Vertriebskosten 13 - 50.267 - 50.497
Allgemeine Verwaltungskosten 14 - 8.863 - 9.184
Sonstige betriebliche Erträge davon Erträge aus Währungsumrechnung: 4.103 T € (2018: 2.748 T €) 15 5.320 8.863
Sonstige betriebliche Aufwendungen davon Aufwendungen aus Währungsumrechnung: - 2.307 T € (2018: - 2.413 T €) 16 - 7.700 - 7.820
Betriebsergebnis 10.124 7.948
Erträge aus Beteiligungen davon aus verbundenen Unternehmen: 5.568 T € (2018: 6.749 T €) 17 6.749 5.568
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon aus verbundenen Unternehmen: 1.005 T € (2018: 870 T €) 870 1.005
Zinserträge davon aus Aufzinsung: 0 T € (2018: 0 T €) 46 37
Zuschreibungen auf Finanzanlagen 18 25 -
Zinsaufwendungen davon an verbundene Unternehmen: - 141 T € (2018: - 63 T €) davon aus Aufzinsung: - 5.055 T € (2018: - 5.040 T €) 19 - 5.124 - 5.267
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 20 - 2.277 - 1.245
Ergebnis nach Steuern 10.413 8.046
Sonstige Steuern - 144 - 101
Jahresüberschuss 10.269 7.945
Gewinnverwendung
Jahresüberschuss 10.269 7.945
Gewinnvortrag 16 301
Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen - 1.754
Bilanzgewinn 10.285 10.000

Anhang:

Allgemeine Angaben

Die Leifheit Aktiengesellschaft (Leifheit AG) mit Sitz in Nassau/Lahn, Deutschland, Leifheitstraße 1, ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur unter HRB 2857. Die Aktien der Leifheit AG werden im Handelssegment Prime Standard der Börsenplätze Xetra, Frankfurt/Main, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart unter ISIN DE0006464506 gehandelt.

Der Jahresabschluss der Leifheit AG ist entsprechend den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände sowie das Sachanlagevermögen des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Die Herstellungskosten enthalten die den Vermögensgegenständen direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie zuzurechnende Gemeinkosten.

Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Nutzungsdauer der Sachanlagen sowie der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens:

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Jahre
Gebäude 25 - 50
Andere Baulichkeiten 10 - 20
Markenrechte 15
Spritzgussmaschinen 4 - 6
Übrige technische Anlagen und sonstige Maschinen 5 - 10
Spritzguss- und Stanzwerkzeuge 3 - 4
Fahrzeuge 6
EDV-Anlagen 3 - 5
Software 3 - 5
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 13
Warenträger und Verkaufsständer 3

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte mit den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren, am Bilanzstichtag beizulegenden Wert bilanziert. Die Ausleihungen werden zum Nennwert abzüglich erforderlicher Wertberichtigungen angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten, die fertigen und unfertigen Erzeugnisse mit den Herstellungskosten angesetzt. Dabei wird das Niederstwertprinzip beachtet. Die Herstellungskosten enthalten die den Erzeugnissen direkt zurechenbaren Einzelkosten (wie Fertigungsmaterial und -löhne), Sondereinzelkosten sowie fixe und variable Produktionsgemeinkosten (wie Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen). Für Nichtgängigkeiten, Überreichweiten und im Rahmen der verlustfreien Bewertung werden Wertberichtigungen vorgenommen. Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren werden darüber hinaus Wertberichtigungen für am Stichtag niedrigere Wiederbeschaffungskosten vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen wird allen erkennbaren Risiken durch Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobegrenzung durch Warenkreditversicherungen für wesentliche Teile der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Forderungen und korrespondierende Umsatzerlöse entstehen grundsätzlich zu dem Zeitpunkt, zu dem die Lieferung erbracht wird und die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Ware auf den Käufer bzw. Auftraggeber übergegangen ist.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei festverzinslichen Namenspapieren werden die anhand der Effektivzinsberechnung ermittelten Zinsforderungen hinzuaktiviert.

Eigene Anteile werden in Höhe des Nennbetrags vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die über den Nennbetrag hinausgehenden Anschaffungskosten werden mit den Gewinnrücklagen verrechnet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der Differenzen bewertet. Die Beträge der sich daraus ergebenden Steuerbe- und -entlastung werden nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten wird für Zahlungen vor dem Bilanzstichtag gebildet, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem begründen.

Pensionsrückstellungen werden für vertragliche direkte und indirekte Versorgungsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinses und der "Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, berechnet, wobei ein Rechnungszins von 2,71 Prozent (2018: 3,21 Prozent) angewendet wurde. Die Abzinsung erfolgte mit einem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz. Die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogenen Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem beizulegenden Zeitwert mit dem Erfüllungswert der Rückstellungen verrechnet. Mit den korrespondierenden Aufwendungen und Erträgen wird entsprechend verfahren. Es handelt sich bei dem Planvermögen um Lebensversicherungen, für die kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich der Marktpreis ermitteln lässt. Für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Wertpapiere wurde daher der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung verwendet. Der Zinsänderungseffekt der Pensionsverpflichtungen wird im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Ferner werden langfristige Rückstellungen unter Beachtung des Einzelbewertungsgrundsatzes abgezinst. Für die Abzinsung wird der laufzeitadäquate Zinssatz der Deutschen Bundesbank verwendet.

Verbindlichkeiten sind unter Beachtung des Imparitätsprinzips zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Laufzeit von unter einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag bewertet. Die Bewertungsunterschiede werden erfolgswirksam erfasst. Auf fremde Währungen lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips sowie des Anschaffungskostenprinzips bewertet.

Von der Möglichkeit der Zusammenfassung einzelner Posten der Bilanz gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Die zusammengefassten Posten sind im Anhang erläutert.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Umsatzkostenverfahren gewählt. Posten, die in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst wurden, werden im Anhang getrennt dargestellt.

Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden - soweit nicht anders dargestellt - zum Zwecke der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit grundsätzlich in Tausend Euro (T €) angegeben.

Bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben können aufgrund kaufmännischer Rundung geringe Abweichungen auftreten.

Erläuterungen zur Bilanz

(1) Immaterielle Vermögensgegenstände

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T € Markenrechte Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 1. Jan. 2019 4.324 1.209 16.899 451 22.883
Zugänge - - 534 208 742
Abgänge - - 524 - 524
Umbuchungen - - 440 - 417 23
Stand 31. Dez. 2019 4.324 1.209 17.349 242 23.124
Kumulierte Abschreibungen Stand 1. Jan. 2019 4.324 1.209 15.563 - 21.096
Zuführungen - - 889 - 889
Abgänge - - 524 - 524
Stand 31. Dez. 2019 4.324 1.209 15.928 - 21.461
Nettobuchwerte
Stand 31. Dez. 2018 - - 1.336 451 1.787
Stand 31. Dez. 2019 - - 1.421 242 1.663

Die Markenrechte betreffen die Marke Soehnle, die 2006 im Rahmen der Verschmelzung der Soehnle-Gruppe übernommen wurde. Die Abschreibung erfolgte im Rahmen der Ertragserwartung über 15 Jahre, wovon zum Verschmelzungszeitpunkt noch neun Jahre verblieben.

Der Geschäfts- oder Firmenwert resultierte aus dem zum 31. Dezember 2008 übernommenen Geschäftsfeld Druckdampfbügeln. Die Abschreibung erfolgte über vier Jahre.

Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhalteten im Wesentlichen Software.

Die Zuführungen zu den Abschreibungen der sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhalteten wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen.

(2) Sachanlagen

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T € Grundstücke und Gebäude Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten Stand 1. Jan. 2019 32.654 14.562 31.443 532 79.191
Zugänge 90 95 1.846 157 2.188
Abgänge 6 292 1.994 - 2.292
Umbuchungen - - 496 - 519 - 23
Stand 31. Dez. 2019 32.738 14.365 31.791 170 79.064
Kumulierte Abschreibungen Stand 1. Jan. 2019 22.349 13.739 26.912 - 63.000
Zuführungen 413 115 1.503 - 2.031
Abgänge 6 292 1.954 - 2.252
Stand 31. Dez. 2019 22.756 13.562 26.461 - 62.779
Nettobuchwerte
Stand 31. Dez. 2018 10.305 823 4.531 532 16.191
Stand 31. Dez. 2019 9.982 803 5.330 170 16.285

Die geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau betrafen im Wesentlichen Anzahlungen für Werkzeuge sowie Geschäfts- und Betriebsausstattung.

Die Zuführungen zu den Abschreibungen beinhalteten wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen.

(3) Finanzanlagen

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T € Anteile an verbundenen Unternehmen Ausleihungen an verbundene Unternehmen Summe
Anschaffungskosten Stand 1. Jan. 2019 30.638 34.408 65.046
Zugänge - 7.006 7.006
Abgänge - 4.933 4.933
Stand 31. Dez. 2019 30.638 36.481 67.119
Kumulierte Abschreibungen Stand 1. Jan. 2019 2.687 6.062 8.749
Zuführungen - - -
Zuschreibung - - -
Stand 31. Dez. 2019 2.687 6.062 8.749
Nettobuchwerte
Stand 31. Dez. 2018 27.951 28.346 56.297
Stand 31. Dez. 2019 27.951 30.419 58.370

Die Zu- und Abgänge der Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultierten aus der Gewährung sowie Rückführung von ausgegebenen Darlehen an Tochtergesellschaften.

(4) Vorräte

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T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.384 1.362
Unfertige Erzeugnisse 710 575
Fertige Erzeugnisse und Handelswaren 30.930 29.084
33.024 31.021

(5) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

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T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 30.041 24.285
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.620 8.462
Sonstige Vermögensgegenstände 3.630 4.797
40.291 37.544

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalteten wie im Vorjahr überwiegend Forderungen aus Warenlieferungen.

Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände hatten wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

(6) Flüssige Mittel

Zum 31. Dezember 2019 existierten flüssige Mittel in Höhe von 45.589 T €. Sie enthielten eine strukturierte Festgeldanlage in Höhe von 5.000 T € mit eventueller Rückzahlung des Anlagebetrags in einer anderen Währung (CNY).

(7) Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Leifheit AG in Höhe von 30.000 T € (2018: 30.000 T €) lautet auf Euro und ist in 10.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Dies entspricht einem rechnerischen Wert von 3,00 € je Stückaktie.

Alle Aktien gewähren die gleichen Rechte. Die Aktionäre sind zum Bezug der beschlossenen Dividenden berechtigt und verfügen bei der Hauptversammlung über ein Stimmrecht je Aktie.

Die Stückaktien sind in einer Dauerglobalurkunde bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt/Main, hinterlegt.

Die ordentliche Hauptversammlung der Leifheit AG vom 24. Mai 2017 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2022 das Grundkapital gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 15.000 T € durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien - auch unter Ausschluss des Bezugsrechts - zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2017). Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 7 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 12. April 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Eigenkapitals ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

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T € 31. Dez. 2018 Dividendenzahlung Jahresergebnis Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen 31. Dez. 2019
Gezeichnetes Kapital 30.000 - - - 30.000
Absetzung für eigene Anteile - 1.473 - - - - 1.473
28.527 - - - 28.527
Kapitalrücklage 17.026 - - - 17.026
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 1.023 - - - 1.023
Andere Gewinnrücklagen 36.655 - - - 1.754 34.901
37.678 - - - 1.754 35.924
Bilanzgewinn 10.285 - 9.984 7.945 1.754 10.000
Summe Eigenkapital 93.516 - 9.984 7.945 - 91.477

Bei der Kapitalrücklage in Höhe von 17.026 T € (2018: 17.026 T €) handelt es sich um das Agio aus der Kapitalerhöhung vom Herbst 1989 in Höhe von 16.934 T € sowie aus der Ausgabe von Belegschaftsaktien der Jahre 2014, 2015 und 2016 in Höhe von 92 T €.

Aufgrund der Änderung der Bewertungsregeln für Pensionsrückstellungen hinsichtlich der Einführung des 10-Jahres-Durchschnittszinssatzes statt des 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes für die Abzinsung besteht ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 5.650 T €, der zu einer Ausschüttungssperre führt.

Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand schlägt der kommenden Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn der Leifheit Aktiengesellschaft aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 10.000.000,00 € wie folgt zu verwenden:

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Ausschüttung einer Dividende von 0,55 € je dividendenberechtigte Stückaktie 5.229.966,50 €
Gewinnvortrag 4.770.033,50 €

(8) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Leifheit AG hat für zu zahlende Leistungen in Form von Alters- und Hinterbliebenenrenten Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gebildet.

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31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtungen 53.789 53.693
Deckungsvermögen - 83 - 86
Bilanzierte Rückstellung 53.706 53.607

Bezüglich der unmittelbaren Pensionsverpflichtungen aus den Versorgungsordnungen wurde der Zeitwert des Deckungsvermögens mit dem Erfüllungsbetrag verrechnet. Am 31. Dezember 2019 betrug der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens (gleich Anschaffungskosten) 86 T € (2018: 83 T €) und der Erfüllungsbetrag 231 T € (2018: 216 T €). Der dafür im Geschäftsjahr 2019 angefallene Ertrag betrug 3 T € (2018: 151 T €).

Des Weiteren bestanden Pensionsverpflichtungen aus Gehaltsumwandlungen, bei denen ebenfalls das Deckungsvermögen mit dem Erfüllungsbetrag verrechnet wurde. Am 31. Dezember 2019 betrug der beizulegende Zeitwert des Erfüllungsbetrags sowie des Deckungsvermögens (gleich Anschaffungskosten) 769 T € (2018: 845 T €).

Bei der Ermittlung der Rückstellungen wurden folgende biometrische und ökonomische Annahmen getroffen:

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31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Rechnungszins 3,21 % 2,71 %
Künftiger Einkommenstrend 2,50 % 2,50 %
Künftiger Rententrend 2,00 % 1,70 %
Rechnungsmäßiges Endalter RVAGAnpG 2007 RVAGAnpG 2007
Sterblichkeit Richttafeln Prof. Dr. K. Heubeck 2018 G 2018 G

(9) Sonstige Rückstellungen

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T € 31. Dez. 2018 31. Dez. 2019
Kundenboni 6.304 6.677
Garantieleistungen 4.893 5.132
Personalbereich 4.506 4.482
Werbekosten 3.745 2.700
Ausstehende Rechnungen 1.888 1.741
Abnahmeverpflichtungen 888 474
Jahresabschlusskosten 366 368
Aufsichtsratsvergütung - 324
Schadenersatzansprüche 270 150
Vertreterabfindungen - 132
Energie 137 132
Steuerberatung 120 115
Andere Rückstellungen 2.098 1.624
25.215 24.051

(10) Verbindlichkeiten

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T € Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit mehr als 5 Jahre 31. Dez. 2019
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 10.892 - - 10.892
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 8.738 - - 8.738
Verbindlichkeiten gegenüber betrieblicher Unterstützungseinrichtung 59 198 322 579
Sonstige Verbindlichkeiten 1.256 - - 1.256
davon aus Steuern 425 - - 425
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 554 - - 554
20.945 198 322 21.465

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T € Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit mehr als 5 Jahre 31. Dez. 2018
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 12.101 2 - 12.103
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.109 - - 7.109
Verbindlichkeiten gegenüber betrieblicher Unterstützungseinrichtung 60 207 334 601
Sonstige Verbindlichkeiten 1.448 - - 1.448
davon aus Steuern 544 - - 544
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 553 - - 553
20.718 209 334 21.261

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrafen mit 3.469 T € konzerninterne Darlehen (2018: 4.605 T €). Im Übrigen handelte es sich wie im Vorjahr um Liefer- und Leistungsverbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber betrieblicher Unterstützungseinrichtung betrafen die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungseinrichtung Günter Leifheit e. V. und betrugen am Bilanzstichtag 579 T € (2018: 601 T €). Sie betrafen das bei der Leifheit AG angelegte Kassenvermögen von 366 T € (2018: 432 T €) sowie die Nachschussverpflichtung von 213 T € (2018: 169 T €), die sich aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung der Unterstützungskasse ergibt. Diese Verbindlichkeiten wurden nach der projizierten Einmalbeitragsmethode (Projected-Unit-Credit-Methode) mit den gleichen biometrischen und ökonomischen Annahmen wie die Pensionsverpflichtungen der Leifheit AG bewertet.

Die gesamten Verbindlichkeiten der Leifheit AG waren weder durch Pfandrechte noch durch ähnliche Rechte besichert.

Am Bilanzstichtag standen kurzfristige Kontokorrentkreditlinien in Höhe von 9.155 T € (2018: 11.635 T €) zur Verfügung. Davon wurden zum Bilanzstichtag 915 T € (2018: 860 T €) durch Avale genutzt. Die nicht ausgenutzten Kontokorrentkreditlinien betrugen 8.240 T € (2018: 10.775 T €).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(11) Umsatzerlöse

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T € 2018 2019
Haushaltsprodukte 182.560 181.379
Verkauf Produktionsmaterial 31.583 34.397
Erlöse aus Konzernumlagen 852 1.060
Erlöse aus Lizenzen 367 577
Sonstige Erlöse 59 52
215.421 217.465

Die Umsatzerlöse gliederten sich wie folgt nach Regionen:

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T € 2018 2019
Deutschland 97.826 94.245
Ausland 117.595 123.220
215.421 217.465

(12) Kosten der Umsatzerlöse

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T € 2018 2019
Materialaufwand 129.257 134.544
Personalkosten 5.626 6.141
Bezogene Leistungen 3.810 4.475
IT-Kosten und sonstige Umlagen 1.319 1.515
Dienstleistungen 1.150 1.465
Zollkosten 1.180 1.408
Abschreibungen 589 553
Instandhaltung 266 364
Lizenzgebühren 168 193
Sonstige Kosten der Umsatzerlöse 422 221
143.787 150.879

(13) Vertriebskosten

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T € 2018 2019
Personalkosten 14.595 14.402
Werbeaufwendungen 10.088 9.824
Ausgangsfrachten 8.172 9.446
IT-Kosten und sonstige Umlagen 4.787 4.623
Dienstleistungen 4.104 4.037
Provisionen 2.275 2.311
Verpackungsmaterialien 1.710 1.568
Abschreibungen 837 870
Kfz-, Reise- und Bewirtungskosten 669 725
Instandhaltung 529 666
Mieten 790 543
Konventionalstrafen 739 461
Versicherungen 279 313
Büro- und sonstige Gemeinkosten 193 125
Sonstige Vertriebskosten 500 583
50.267 50.497

(14) Allgemeine Verwaltungskosten

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T € 2018 2019
Personalkosten 5.156 5.432
Dienstleistungen 2.114 1.900
IT-Kosten und sonstige Umlagen 502 668
Aufsichtsratsvergütung 331 402
Kfz-, Reise- und Bewirtungskosten 157 145
Sonstige Verwaltungskosten 603 637
8.863 9.184

Im Vorjahr waren in den allgemeinen Verwaltungskosten Personalaufwendungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Vorstandsverträgen in Höhe von 1.059 T € enthalten.

(15) Sonstige betriebliche Erträge

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T € 2018 2019
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 2.428 4.640
Kursgewinne 2.748 4.103
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen 38 45
Andere betriebliche Erträge 106 75
5.320 8.863

Die periodenfremden Erträge beliefen sich auf 4.685 T € (2018: 2.466 T €) und resultierten aus der Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen. Von den Rückstellungsauflösungen entfielen 2.878 T € auf Pensionsrückstellungen (2018: 651 T €).

(16) Sonstige betriebliche Aufwendungen

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T € 2018 2019
Forschungs- und Entwicklungskosten 5.119 5.374
Kursverluste 2.413 2.307
Andere betriebliche Aufwendungen 168 139
7.700 7.820

(17) Erträge aus Beteiligungen

Die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 5.568 T € betrafen die Gewinnausschüttung der Leifheit France S.A.S. (2018: 6.749 T €).

(18) Zuschreibungen auf Finanzanlagen

Die Zuschreibungen auf Finanzanlagen im Vorjahr betrafen den Beteiligungsansatz der Soehnle GmbH in Höhe von 25 T €.

(19) Zinsaufwendungen

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T € 2018 2019
Aufzinsung Pensionsverpflichtungen 5.012 5.031
Verbundene Unternehmen 63 141
Sonstige Aufzinsungen 28 24
Sonstige Zinsaufwendungen 21 71
5.124 5.267

(20) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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T € 2018 2019
Körperschaftsteuer 1.255 624
Gewerbesteuer 961 529
Ertragsteuern der ausländischen Niederlassungen 61 92
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.277 1.245

Gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde von dem Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern kein Gebrauch gemacht. Ein Überhang aktiver latenter Steuern für Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, der insbesondere aus Pensionsverpflichtungen und Drohverlusten resultierte, wurde demnach nicht bilanziert. Der bei der Ermittlung zugrunde gelegte Steuersatz betrug 29,3 Prozent.

(21) Materialaufwand

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T € 2018 2019
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 129.406 134.614
Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.810 4.475
133.216 139.089

(22) Personalaufwand/Mitarbeiter

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T € 2018 2019
Löhne und Gehälter 25.927 26.555
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon für Altersversorgung 140 T € (2018: 132 T €) 4.545 4.705
30.472 31.260

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Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (Köpfe) 2018 2019
Deutschland 418 416
Belgien 8 9
Italien 7 7
433 432

Sonstige Angaben

(23) Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Das Vergütungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die individualisierten Bezüge sind im Kapitel "Rechtliche Angaben" des zusammengefassten Lageberichts ausführlich beschrieben.

Den Mitgliedern des Vorstands wurde folgende Vergütung gewährt:

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T € 2018 2019
Vergütungen und andere kurzfristig fällige Leistungen 1.050 1.795
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - -
Andere langfristig fällige Leistungen - -
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 1.059 -
Aktienbasierte Vergütung - 2.070
2.109 3.865

Für die Wahrnehmung von Aufgaben in Tochterunternehmen wurden dem Vorstand wie im Vorjahr keine Bezüge gezahlt. Ebenso wurden den Mitgliedern des Vorstands keine leistungsorientierten Pensionszusagen gewährt. Somit wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Zuführungen zu Pensionsverpflichtungen der aktiven Vorstände vorgenommen.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wurde folgende Vergütung gewährt:

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T € 2018 2019
Vergütungen und andere kurzfristig fällige Leistungen 348 422
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - -
Andere langfristig fällige Leistungen - -
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - -
Aktienbasierte Vergütung - 237
348 659

(24) Gesamtbezüge und Pensionsrückstellungen früherer Mitglieder des Vorstands gemäß § 285 Nr. 9b HGB

Die Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Berichtsjahr 498 T € (2018: 487 T €). Die für diese Personengruppe gebildeten Rückstellungen für laufende Pensionen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf 7.169 T € (2018: 7.015 T €).

(25) Vorschüsse und Darlehen an den Vorstand und/oder Aufsichtsrat gemäß § 285 Nr. 9c HGB

Weder im Berichtsjahr noch im Vorjahr bestanden Vorschüsse oder Darlehen zugunsten des oben genannten Personenkreises.

(26) Haftungsverhältnisse

Es besteht eine selbstschuldnerische Haftung für einen Avalkreditrahmen zugunsten einer Tochtergesellschaft in Höhe von 45 T €. Mit Blick auf die wirtschaftliche Lage der Tochtergesellschaft sind derzeit keine Tatsachen bekannt, die auf eine Inanspruchnahme aus dem vorgenannten Haftungsverhältnis schließen lassen.

Die Leifheit AG hat eine Rangrücktrittsvereinbarung zugunsten der Meusch-Wohnen-Bad und Freizeit GmbH i.L. abgegeben und tritt mit Ansprüchen in Höhe von 7.860 T € hinter die Forderungen aller gegenwärtigen und zukünftigen Gläubiger zurück. Davon werden voraussichtlich 6.107 T € in Anspruch genommen. Hiervon wurden in Vorjahren 6.062 T € wertberichtigt. Der darüber hinausgehende Betrag wurde in den Geschäftsjahren 2018 und 2019 zurückgestellt.

Bei der Leifheit AG besteht eine Patronatserklärung zugunsten der Leifheit CZ a.s., bei der der Höchstbetrag einer möglichen Verpflichtung nicht quantifiziert ist.

Darüber hinaus bestanden keine weiteren Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

(27) Außerbilanzielle Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat mehrere Versicherungs-, Wartungs-, Dienstleistungsverträge sowie Mietverträge für Gebäude und für Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Diese Vertragsverhältnisse enden zwischen Januar 2020 und Dezember 2025. Die Verpflichtungen daraus beliefen sich auf insgesamt 2.709 T € (davon 2.109 T € weniger als ein Jahr, 597 T € zwischen einem und fünf Jahren sowie 3 T € über fünf Jahren Laufzeit). Vorteile des Abschlusses von Miet- und Leasingverträgen gegenüber dem Kauf der betreffenden Vermögensgegenstände sind die Bilanzneutralität und vor allem die gewonnene Flexibilität. Nachteile bestehen u. a. in der Laufzeitbindung.

Es bestanden Verpflichtungen aus Verträgen über den Erwerb von Gegenständen des Anlagevermögens in Höhe von 375 T € (2018: 1.514 T €), insbesondere für Anlagen. Darüber hinaus bestanden Verpflichtungen aus Verträgen für Marketingmaßnahmen in Höhe von 3.923 T € (2018: 189 T €) sowie aus sonstigen Verträgen in Höhe von 772 T € (2018: 657 T €).

Darüber hinaus bestanden zum Bilanzstichtag folgende Verpflichtungen aufgrund von Devisentermingeschäften zur Wechselkursabsicherung:

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31. Dez. 2019 Wert der Verpflichtung Fremdwährung Nominalwert Beizulegender Zeitwert
Kauf USD/€ 19.769 T € 22.872 T USD 20.166 T € 397 T €
Kauf CNH/€ 20.576 T € 164.329 T CNH 20.712 T € 136 T €
Verkauf CNH/€ 1.101 T € 8.732 T CNH 1.115 T € 14 T €

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31. Dez. 2018 Wert der Verpflichtung Fremdwährung Nominalwert Beizulegender Zeitwert
Verkauf USD/€ 10.013 T € 12.000 T USD 10.349 T € 336 T €
Kauf USD/€ 22.258 T € 27.000 T USD 23.240 T € 981 T €
Kauf CNH/€ 12.806 T € 99.964 T CNH 12.491 T € - 314 T €

Derivative Finanzinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag bewertet. Im Rahmen der Bewertung wird für die beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente auf Bewertungen der Banken zurückgegriffen. Diese Bewertungen werden mit marktüblichen Bewertungsmethoden unter Berücksichtigung der am Bewertungsstichtag vorliegenden Marktdaten ermittelt. Nach handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen wird ein negatives Bewertungsergebnis erfolgswirksam erfasst. Im Gegensatz dazu bleiben positive Bewertungsergebnisse unberücksichtigt. Aus der Bewertung der bestehenden Devisentermingeschäfte zum Bilanzstichtag resultierte insgesamt ein negativer Marktwert in Höhe von 95 T € (2018: 679 T €), der als Drohverlust aus derivativen Finanzinstrumenten in den sonstigen Rückstellungen erfasst wurde.

Devisentermingeschäfte dienen der Reduzierung des Währungsrisikos in der Zukunft. Es besteht ein Opportunitätsrisiko bei negativer Entwicklung der abgesicherten Fremdwährungskurse.

(28) Angabe des Honorars für den Abschlussprüfer gemäß § 285 Nr. 17 HGB

Das für 2019 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/Main, belief sich für die Abschlussprüfung auf 259 T € (davon Auflösung für 2018: 21 T €), für andere Bestätigungsleistungen auf 12 T € sowie für sonstige Leistungen auf 40 T €.

Steuerberatungsleistungen wurden vom Abschlussprüfer im Berichtsjahr nicht erbracht.

KPMG ist seit dem Geschäftsjahr 2016 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der Leifheit AG. Für das Geschäftsjahr 2019 sind Sebastian Hargarten (seit dem Geschäftsjahr 2017) und Sven Eifert (seit dem Geschäftsjahr 2019) die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer.

(29) Übernahmerechtliche Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB

Bezüglich der übernahmerechtlichen Angaben gemäß § 289a Abs. 1 HGB wird auf den zusammengefassten Lagebericht verwiesen.

(30) Eigene Anteile

Unter Einschluss der in den Vorjahren erworbenen und ausgegebenen eigenen Aktien hält Leifheit am 31. Dezember 2019 einen Bestand von 490.970 eigenen Aktien. Dies entspricht 4,91 Prozent des Grundkapitals. Der darauf entfallende Betrag des Grundkapitals beläuft sich auf 1.473 T €. Dafür wurden 7.445 T € aufgewendet.

Angaben über eigene Aktien gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG

Auf der Hauptversammlung am 21. Mai 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 20. Mai 2020 eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist unter Tagesordnungspunkt 6 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung angegeben, die am 9. April 2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Wie im Vorjahr wurden im Berichtsjahr eigene Aktien weder erworben noch verwendet.

Es bestehen keine Bezugsrechte für Organmitglieder und Arbeitnehmer entsprechend § 160 Abs. 1 Nr. 5 AktG.

(31) Bestehen einer Beteiligung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG

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Meldung Meldepflichtiger Sitz Zurechnungen gemäß WpHG Beteiligung Stimmrechte1
Februar 2019 Douglas Smith, Blackmoor Investment Partners LLC (KY) § 34 3,52 % 352.061
Dezember 2018 Alex Paiusco, DBAY Advisors Limited Douglas (IM) § 34 7,33 % 732.701
April 2018 Alantra EQMC Asset Management, SGIIC, S.A. Madrid (ES) § 34 8,23 % 822.999
September 2017 Teslin Capital Management BV / Gerlin NV Maarsbergen (NL) § 22 5,05 % 504.534
November 2015 MainFirst SICAV Senningerberg (LU) 5,04 % 504.444 (252.222)
Juli 2014 Leifheit Aktiengesellschaft Nassau (DE) 4,97 % 497.344 (248.672)
Februar 2009 Manuel Knapp-Voith MKV Verwaltungs GmbH Grünwald (DE) § 22 (1) Satz 1 Nr. 1 10,03 % 1.002.864 (501.432)
Oktober 2007 Joachim Loh Haiger (DE) 6,96 % 662.102 (331.051)

1 Werte von Meldungen vor Umsetzung der Kapitalerhöhung vom Juni 2017 wurden zu Vergleichszwecken verdoppelt.

Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die der Leifheit AG nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 33 Abs. 1 oder Abs. 2 WpHG mitgeteilt wurden. Sämtliche Stimmrechtsmitteilungen wurden von Leifheit gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht und sind auf der Homepage unter leifheit-group.com abrufbar. Der folgenden Tabelle können die mitgeteilten Beteiligungen mit mindestens 3 Prozent entnommen werden, wobei die Angaben der jeweils zeitlich letzten Mitteilung eines Meldepflichtigen entsprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Angaben zwischenzeitlich überholt sein können.

(32) Konzernzugehörigkeit

Die Leifheit AG ist die Gesellschaft, die den Konzernabschluss für den größten und zugleich kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der Leifheit AG ist im Bundesanzeiger veröffentlicht sowie unter finanzberichte.leifheit-group.com im Internet verfügbar.

(33) Erklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2019 die gemäß § 161 AktG geforderte Erklärung abgegeben, dass den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird sowie welche Empfehlungen derzeit nicht angewendet wurden oder werden. Die Entsprechenserklärung ist auf der Homepage der Gesellschaft unter corporate-governance.leifheit-group.com dauerhaft zugänglich.

(34) Vorgänge nach dem Bilanzstichtag

Die Ausbreitung des Coronavirus ist im Jahr 2020 ein Faktor mit noch nicht abschätzbaren Folgen für die Konjunktur insgesamt und die Geschäftstätigkeit der Leifheit AG selbst. Der größte Teil unserer Produkte wird an den europäischen Standorten des Konzerns hergestellt. Dabei überwacht das Unternehmen kontinuierlich den Vorrat an Rohstoffen und Halbteilen, um die Produktion zu gewährleisten. Ergänzend setzen wir auf ein Netzwerk von Partnern und Zulieferern in Europa und Asien. Zum Stand Mitte März 2020 ist die Leifheit AG weder von massiven Lieferengpässen noch von Umsatzrückgängen betroffen.

Bei zukünftigen Umsatzeinbrüchen im Geschäftsjahr 2020 bestünde grundsätzlich das Risiko eines Ergebnisrückgangs.

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2020 hat der Vorstand vor den möglichen Auswirkungen der Coronakrise getroffen. Aufgrund der rasanten Entwicklung und dem damit verbundenen hohen Grad an Unsicherheit können die finanziellen Auswirkungen nicht abgeschätzt werden.

Weitere Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von besonderer Bedeutung wären, sind nach dem Ablauf des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

(35) Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB

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Eigenkapital zum 31. Dez. 2019 davon Jahresergebnis 2019
Anteile

in %
in 1.000 Währungseinheiten1 in T €2 in 1.000 Währungseinheiten in T €2
--- --- --- --- --- ---
Unmittelbare Beteiligungen
--- --- --- --- --- ---
Leifheit CZ a.s., Hostivice - CZ 100,0 - 10.434 CZK - 411 10.958 CZK 427
Leifheit España S.A., Madrid - ES 100,0 1.017 EUR 1.017 130 EUR 130
Leifheit International U.S.A. Inc., Hauppauge (NY) - US 100,0 2.029 USD 1.809 82 USD 73
Leifheit France S.A.S., Paris - FR 100,0 24.339 EUR 24.339 1.223 EUR 1.223
Leifheit Distribution S.R.L., Bukarest - RO 100,0 789 RON 165 316 RON 67
Leifheit s.r.o., Blatná - CZ 100,0 289.189 CZK 11.381 14.567 CZK 567
Meusch-Wohnen-Bad und Freizeit GmbH i.L., Nassau - DE 100,0 - 6.116 EUR - 6.116 - 25 EUR - 25
Soehnle GmbH, Nassau - DE 100,0 85 EUR 85 - 2 EUR - 2
Leifheit Polska Sp. z o.o., Warschau - PL 100,0 1.624 PLN 382 484 PLN 113
Leifheit Österreich GmbH, Wiener Neudorf - AT 100,0 1.366 EUR 1.366 226 EUR 226
Guangzhou Leifheit Trading Co., Ltd, Guangzhou - CN 100,0 3.287 CNY 421 765 CNY 99
Mittelbare Beteiligungen 3
Birambeau S.A.S., Paris - FR 100,0 3.990 EUR 3.990 1.209 EUR 1.209
Leifheit-Birambeau S.A.S., Paris - FR 100,0 1.305 EUR 1.305 395 EUR 395
Herby Industrie S.A.S., La Loupe - FR 100,0 2.893 EUR 2.893 860 EUR 860

1 Angaben zum Eigenkapital und zum Jahresergebnis wurden nach den lokalen Rechnungslegungsvorschriften ermittelt.

2 Die Umrechnung der Fremdwährung in Euro erfolgte beim Eigenkapital auf Basis der Stichtagskurse und beim Jahresergebnis auf Basis der Jahresdurchschnittskurse.

3 Über Leifheit France S.A.S.

(36) Schätzungen und Ermessensausübungen im Rahmen der Rechnungslegung

Die Erstellung des Abschlusses erfordert die Vornahme von Schätzungen sowie das Treffen von Annahmen durch das Management, wodurch die Höhe der berichteten Beträge und die diesbezüglichen Anhangangaben beeinflusst werden. Alle Schätzungen und Annahmen werden nach bestem Wissen und Gewissen getroffen, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Leifheit AG zu vermitteln.

Organe

der Leifheit Aktiengesellschaft

Lebensläufe der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat finden Sie unter organe.leifheit-group.com auf unserer Homepage.

Vorstandsmitglieder

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Person Vorstandsmitgliedschaft/-funktion Bestellt bis Verantwortlich für Konzernfremde Mandate/ Mitgliedschaften1, 2
Ivo Huhmann (bis 31. März 2020) * 1969 Nationalität: deutsch Wohnort: Wiesbaden Mitglied seit 1. Apr. 2017, CFO seit 25. Mai 2017, ad interim Co-CEO 1. Nov. 2018 bis 31. Mai 2019 31. März 2020 Finanzen, Controlling, Revision, Geschäftsprozesse/IT, Investor Relations, ESG-Themen sowie ad interim (16. Okt. 2018 bis 31. Mai 2019) für Marketing, Vertrieb, Geschäftsbereiche Birambeau und Herby keine
Igor Iraeta Munduate * 1974 Nationalität: spanisch Wohnort: Bonn Mitglied (COO) seit 1. Nov. 2018, ad interim Co-CEO 1. Nov. 2018 bis 31. Mai 2019 31. Okt. 2021 Produktion, Logistik, Beschaffung, Entwicklung, Qualitätsmanagement sowie ad interim (1. Nov. 2018 bis 31. Mai 2019) für Personal, Recht/IP keine
Henner Rinsche * 1970 Nationalität: deutsch Wohnort: Frankfurt/Main Mitglied und Vorsitzender (CEO) seit 1. Juni 2019, CFO ab 1. Apr. 2020 31. Mai 2022 Marketing, Vertrieb, Geschäftsbereiche Birambeau und Herby, Personal, Recht/IP sowie ab 1. Apr. 2020 Finanzen, Controlling, Revision, Geschäftsprozesse/IT, Investor Relations und ESG-Themen keine

1 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

2 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Aufsichtsratsmitglieder

Die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder sind bestellt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt.

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Person Aufsichtsratsmitgliedschaft/-funktion Konzernfremde Mandate/Mitgliedschaften
Joachim Barnert 1* 1968 Nationalität: deutsch Leiter Betriebsinstandhaltung der Leifheit AG, Nassau/Lahn, Standort Zuzenhausen Mitglied seit 29. Mai 2019 keine
Dr. Günter Blaschke * 1949 Nationalität: deutsch Pensionär, Vorsitzender des Vorstands (CEO) der WashTec AG, Augsburg, 15. Juli bis 31. Dez. 2019 Mitglied seit 1. Apr. 2019, Vorsitzender seit 2. Apr. 2019 • WashTec AG, Augsburg, Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 14. Juli 2019/seit 1. Jan. 2020 2
Georg Hesse * 1972 Nationalität: deutsch Vorsitzender des Vorstands (CEO) der HolidayCheck Group AG, München Mitglied seit 30. Mai 2018 keine
Karsten Schmidt * 1956 Nationalität: deutsch Selbstständiger Unternehmensberater, Penzberg Mitglied und stellvertretender Vorsitzender seit 29. Mai 2019 • Schleich GmbH, Schwäbisch Gmünd, Vorsitzender des Beirats bis Sept. 2019 3
• Amoena GmbH, Raubling, Vorsitzender des Beirats bis Sept. 2019 3
Thomas Standke 1* 1968 Nationalität: deutsch Werkzeugmacher der Leifheit AG, Nassau/Lahn Mitglied seit 27. Mai 2004 keine
Dr. Claus-O. Zacharias * 1954 Nationalität: deutsch Selbstständiger Unternehmensberater, Düsseldorf Mitglied seit 29. Mai 2019 • Peacock Capital GmbH, Düsseldorf, Mitglied des Beirats bis 3. Sept. 2019 3
• Severin Elektrogeräte GmbH, Sundern, Mitglied des Beirats 3
Ulli Gritzuhn (bis 31. März 2019) * 1962 Nationalität: deutsch Vorsitzender der Geschäftsführung der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg Mitglied 4. Febr. 2016 bis 31. März 2019, stellv. Vorsitzender 23.März 2019 bis 31. März 2019 • Rotkäppchen-Mumm Sektkellereien GmbH, Freyburg (Unstrut), Mitglied des Beirats seit 1. Okt. 2019 3
Baldur Groß 1 (bis 29. Mai 2019) * 1958 Nationalität: deutsch Leiter Betriebsinstandhaltung, Elektro und Gebäudemanagement der Leifheit AG, Nassau/Lahn Mitglied 22. Mai 2014 bis 29. Mai 2019 keine
Sonja Wärntges (bis 28. Febr. 2019) * 1967 Nationalität: deutsch Vorstandsvorsitzende (CEO) der DIC Asset AG, Frankfurt/Main Mitglied 4. Febr. 2016 bis 28. Febr. 2019 • DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA, Frankfurt/Main, Vorsitzende des Aufsichtsrats 2
Helmut Zahn (bis 31. März 2019) * 1955 Nationalität: deutsch Selbstständiger Unternehmensberater, Starnberg Mitglied 30. Apr. 2001 bis 31. März 2019, Vorsitzender 24. Jan. 2007 bis 31. März 2019 • Flossbach von Storch AG, Köln, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 2
• Hahn-Immobilien-Beteiligungs-AG, Bergisch Gladbach, Mitglied des Aufsichtsrats bis 23. Mai 2019 2
• Kriton Immobilien GmbH, München, Mitglied des Beirats 3
• Mercura Capital GmbH, München, Vorsitzender des Beirats 3

1 Arbeitnehmervertreter

2 Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

3 Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Ausschüsse des Aufsichtsrats

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Ausschuss Mitglieder
Prüfungsausschuss (AC) Der Prüfungsausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über die Billigung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie die Verabschiedung des Vorschlags an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Auch behandelt er Fragen der Rechnungslegung, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements, des internen Revisionssystems und der Compliance. Dr. Günter Blaschke Mitglied seit 2. Apr. 2019
Georg Hesse Mitglied 18. März 2019 bis 29. Mai 2019
Dr. Claus-O. Zacharias Mitglied und Vorsitzender seit 29. Mai 2019
Ulli Gritzuhn Mitglied 6. März 2018 bis 31. März 2019, Vorsitzender 18. März 2019 bis 31. März 2019
Sonja Wärntges Mitglied und Vorsitzende 13. Febr. 2016 bis 28. Febr. 2019
Helmut Zahn Mitglied 28. Sept. 2001 bis 31. März 2019
Nominierungsausschuss (NA) Der Nominierungsausschuss bereitet die Beschlussfassungen des Aufsichtsrats über Wahlvorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern (Aktionärsvertretern) vor. Dr. Günter Blaschke Mitglied und Vorsitzender seit 29. Mai 2019
Georg Hesse Mitglied 18. März 2019 bis 29. Mai 2019
Karsten Schmidt Mitglied seit 29. Mai 2019
Dr. Claus-O. Zacharias Mitglied seit 29. Mai 2019
Ulli Gritzuhn Mitglied 22. Sept. 2016 bis 31. März 2019
Sonja Wärntges Mitglied 22. Sept. 2016 bis 28. Febr. 2019
Helmut Zahn Mitglied und Vorsitzender 22. Sept 2016 bis 31. März 2019
Personalausschuss (PA) Der Personalausschuss behandelt die Anstellungsverträge für die Vorstandsmitglieder einschließlich der Vergütung sowie das Vergütungssystem. Dr. Günter Blaschke Mitglied seit 29. Mai 2019
Georg Hesse Mitglied seit 30. Mai 2018, Vorsitzender seit 29. Mai 2019
Karsten Schmidt Mitglied seit 29. Mai 2019
Ulli Gritzuhn Mitglied 13. Febr. 2016 bis 31. März 2019
Helmut Zahn Mitglied 27. Mai 2004 bis 31. März 2019, Vorsitzender 24. Jan. 2007 bis 31. März 2019
Vertriebs-/Marketingausschuss (VMA) Der Vertriebs-/Marketingausschuss befasst sich mit der Vertriebs- und Marketingstrategie. Joachim Barnert Mitglied seit 29. Mai 2019
Dr. Günter Blaschke Mitglied und Vorsitzender seit 29. Mai 2019
Georg Hesse Mitglied seit 29. Mai 2019
Karsten Schmidt Mitglied seit 29. Mai 2019
Sortiments-/Innovationsausschuss (SIA) Der Sortiments-/Innovationsausschuss befasst sich mit der Sortiments- und Innovationsstrategie und der Produktpipeline. Dr. Günter Blaschke Mitglied seit 29. Mai 2019
Karsten Schmidt Mitglied und Vorsitzender seit 29. Mai 2019
Thomas Standke Mitglied seit 29. Mai 2019

Nassau/Lahn, 25. März 2020

Leifheit Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Henner Rinsche

Ivo Huhmann

Igor Iraeta Munduate

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Leifheit Aktiengesellschaft vermittelt und im Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Leifheit Aktiengesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Leifheit Aktiengesellschaft beschrieben sind.

Nassau/Lahn, 25. März 2020

Leifheit Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Henner Rinsche

Ivo Huhmann

Igor Iraeta Munduate

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Leifheit Aktiengesellschaft, Nassau/Lahn

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Leifheit Aktiengesellschaft, Nassau/Lahn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 und

• vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

- Die Vollständigkeit und Genauigkeit der sonstigen Rückstellungen für Kundenboni sowie für Werbekostenzuschüsse

Die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen sind in den Abschnitten "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und "Sonstige Rückstellungen" (Abschnitt 9) des Anhangs enthalten.

Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der Leifheit AG werden sonstige Rückstellungen für Boni in Höhe von EUR 6,7 Mio und für Werbekostenzuschüsse in Höhe von EUR 2,7 Mio ausgewiesen.

Mit den Kunden der Gesellschaft besteht eine Vielzahl von individuellen Konditionsvereinbarungen, die in der Regel jährlich im Rahmen von Verhandlungen aktualisiert werden. Die vollständige und genaue Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen für Kundenboni sowie für Werbekostenzuschüsse ist daher komplex und erfordert die Sicherstellung einer vollständigen, zentralen Erfassung bestehender Kundenvereinbarungen und eine rechnerisch richtige Ermittlung der daraus bestehenden Verpflichtungen.

Es besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die sonstigen Rückstellungen für Kundenboni sowie für Werbekostenzuschüsse unvollständig bzw. in unzutreffender Höhe bilanziert wurden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Wir haben die im Rahmen der sonstigen Rückstellungen für Kundenboni sowie für Werbekostenzuschüsse angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze auf Übereinstimmung mit den einschlägigen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gewürdigt. Die identifizierte Kontrolle zur Sicherstellung der vollständigen und richtigen systemseitigen Erfassung haben wir im Hinblick auf ihre Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit beurteilt. Im Rahmen einer Plausibilitätsbeurteilung haben wir in einem ersten Schritt untersucht, für welche Kunden sich wesentliche Abweichungen der Erlösschmälerungsquote der Vorjahre zum aktuellen Jahr ergeben haben. Für diese haben wir in einem zweiten Schritt anhand einer Vertragseinsicht die zutreffende Ermittlung der am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung in Übereinstimmung mit den individuellen Vereinbarungen überprüft. Ausgehend von der Rückstellungsquote des Vorjahres (Rückstellungen im Verhältnis zu den Konditionsaufwendungen) wurden zudem ein Erwartungswert der kundenbezogenen Rückstellungen durch Hochrechnung des Konditionsaufwands in 2019 berechnet und Abweichungen zur Höhe der tatsächlich gebildeten Rückstellung analysiert. Darüber hinaus wurde auf Basis eines mathematisch-statistischen Verfahrens über die Grundgesamtheit sämtlicher Konditionsaufwandsbuchungen für einen festgelegten Zeitraum nach dem Stichtag beurteilt, ob die Erlösschmälerungs- und Konditionsaufwendungen vollständig und periodengerecht erfasst wurden.

Unsere Schlussfolgerungen

Das Vorgehen der Leifheit AG zur Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen für Kundenboni sowie Werbekostenzuschüsse ist sachgerecht.

• Die periodengerechte Umsatzrealisierung

Die Angaben der Gesellschaft zur Erfassung von Umsatzerlösen sind in dem Abschnitt "Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" des Anhangs enthalten.

Das Risiko für den Abschluss

Die Umsatzerlöse der Leifheit AG belaufen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 217,5 Mio.

Die wesentlichen Märkte der Gesellschaft befinden sich in Deutschland und Zentraleuropa. Für die Lieferungen der Produkte werden z.T. unterschiedliche Incoterms vereinbart. Die Incoterms legen den Gefahrenübergang und damit den Zeitpunkt der Umsatzrealisierung fest.

Aufgrund der Nutzung zum Teil unterschiedlicher Incoterms für den jeweiligen Kunden und der unterschiedlichen Transportzeiten bei gleichzeitig hoher Anzahl von Lieferungen besteht das Risiko für den Jahresabschluss, dass die Umsatzerlöse zum Bilanzstichtag nicht periodengerecht abgegrenzt werden.

Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

Zur Prüfung der periodengerechten Umsatzlegung haben wir Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Warenausgang und die Faktura sowie insbesondere die Festlegung des Gefahrenübergangs beurteilt.

Durch Befragungen und Gespräche mit den Vertretern der Gesellschaft haben wir uns ein Verständnis über das Geschäft verschafft. Die überwiegenden Auslieferungen erfolgen Frei Haus. In den Stammdaten der Kunden sind je nach Postleitzahlgebiet oder Land systemseitig Standardauslieferungszeiten hinterlegt. Die Umsatzbuchungen bei Lieferungen, bei denen der Gefahrenübergang nicht am Tag des Warenausgangs stattfindet, erfolgen unter Berücksichtigung der von den Frachtdienstleitern garantierten und systemseitig hinterlegten Standardauslieferungszeiten. Darauf aufbauend haben wir für den Monat Dezember Umsatzerlöse dahingehend überprüft, ob die standardmäßig hinterlegten und von uns hinsichtlich der Angemessenheit gewürdigten erwarteten Ankunftszeiten, die zu einer automatisierten Umsatzbuchung führen, zutreffend berücksichtigt wurden. Des Weiteren haben wir von den Standardauslieferungszeiten abweichende Sonderregeln für Kunden in Stichproben auf Angemessenheit überprüft.

Darüber hinaus wurden auf Basis eines mathematisch-statistischen Auswahlverfahrens für einen festgelegten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag erfolgte manuelle Umsatzkorrekturen beurteilt, ob diese periodengerecht erfasst wurden.

Unsere Schlussfolgerungen

Die Vorgehensweise der Leifheit AG bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht.

Sonstige Informationen

Der Vorstand bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

• den gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf den im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird, und

• die zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung der Gesellschaft und des Konzerns, auf die im zusammengefassten Lagebericht Bezug genommen wird.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem die übrigen Teile des Jahresfinanzberichts (Geschäftsberichts). Die sonstigen Informationen umfassen nicht die inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts sowie unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

• wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

• anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

• beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

• beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

• führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 29. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 11. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2016 als Jahresabschlussprüfer der Leifheit AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Neben der Jahresabschlussprüfung haben wir auch die Konzernabschlussprüfung der Leifheit AG durchgeführt.

Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezog sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und Jahresabschlusses der Leifheit AG, Nassau, einschließlich gesetzlicher Auftragserweiterungen. Andere Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung des gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichts der Leifheit AG, Nassau, in Form einer Prüfung mit begrenzter Sicherheit. Darüber hinaus wurden sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Enforcement-Verfahren der Leifheit AG erbracht.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Sebastian Hargarten.

Frankfurt/Main, 25. März 2020

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Hargarten, Wirtschaftsprüfer

gez. Eifert, Wirtschaftsprüfer

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