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DFV Deutsche Familienversicherung AG

Annual Report May 4, 2020

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Annual Report

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DFV Deutsche Familienversicherung AG

Frankfurt am Main

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Konzerngeschäftsbericht 2019

AUSGEZEICHNETE PRODUKTQUALITÄT

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DFV-ZAHNSCHUTZ TESTSIEGER FINANZTEST 05/2019 DFV-KRANKENGELD TESTSIEGER FINANZTEST 06/2018
DFV-AUSLANDSREISESCHUTZ SEHR GUT (0,8) FINANZTEST 05/2019 DFV-KLINIKSCHUTZ TESTSIEGER FINANZTEST 12/2018
DFV-HAFTPFLICHTSCHUTZ SEHR GUT (1,4) FINANZTEST 10/2019 DFV-UNFALLSCHUTZ EXKLUSIV PLATZ 3 FINANZTEST 05/2018

FÜNF GRÜNDE FÜR EIN INVESTMENT IN DIE DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG:

weil wir jährlich ein Neugeschäft von netto 100.000 Stück realisieren.
weil wir in 2020 ein Bestandswachstum um mindestens 25 Mio. € auf 125 Mio. € Prämienvolumen realisieren werden.
weil wir das erste digitalisierte Versicherungsunternehmen sind.
weil wir die komplette Wertschöpfungskette eines Versicherungsunternehmens bei gleichzeitig einzigartiger digitaler Befähigung abbilden.
weil wir das einzige InsurTech mit Rückversicherungslizenz sind.

ÜBER DIE DFV DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG AG

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG (ISIN DE000A0KPM74) ist ein wachstumsstarkes InsurTech-Unternehmen. Die DFV deckt als digitales Versicherungsunternehmen mit eigenen Produkten die komplette Wertschöpfungskette ab. Ziel des Unternehmens ist es, Versicherungsprodukte anzubieten, die Menschen wirklich brauchen und sofort verstehen ("Einfach. Vernünftig."). Die DFV bietet ihren Kunden vielfach ausgezeichnete Krankenzusatzversicherungen (Zahn-, Kranken-, Pflegezusatzversicherung) sowie Unfall- und Sachversicherungen an. Auf Basis des hochmodernen und skalierbaren, inhouse entwickelten IT-Systems setzt das Unternehmen mit durchweg digitalen Produktdesigns sowie der Abschlussmöglichkeit über digitale Sprachassistenten neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche.

www.deutsche-familienversicherung.de

Der Vorstand

Dr. Stefan Knoll, CEO

Dr. jur. Stefan M. Knoll ist Jurist, Offizier und Unternehmer mit über dreißigjähriger Führungserfahrung. Er ist Gründer und CEO der DFV Deutsche Familienversicherung AG, die er 2018 nach erfolgreicher digitaler Transformation und Positionierung als erstes funktionierendes InsurTech in Europa an die Börse brachte. Sein neues Buch "Denken und Führen in Zeiten der Digitalisierung" ist 2019 im Deutschen Fachverlag (dfv) erschienen.

Stephan Schinnenburg, CSO

Stephan Schinnenburg ist seit 2018 Vertriebsvorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG. In seine Zuständigkeit fallen die Bereiche Vertrieb, Marketing und Produktentwicklung. Vor seiner Tätigkeit als CSO war der gelernte Versicherungskaufmann unter anderem Vorstandsmitglied verschiedener ERGO-Gesellschaften.

Marcus Wollny, COO

Marcus Wollny ist Experte für Künstliche Intelligenz und seit 2018 Vorstand der DFV Deutsche Familienversicherung AG. In seiner Tätigkeit als COO verantwortet er unter anderem die fortschreitende Digitalisierung der Versicherungsprodukte, die IT sowie den Schaden- und Leistungsbereich. Seit 2010 ist Marcus Wollny Mitglied des Arbeitskreises Evangelischer Unternehmer in Deutschland e. V. (AEU).

Vorwort des Vorstandsvorsitzenden

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem erfolgreichen Börsengang am 4. Dezember 2018 brach für die Deutsche Familienversicherung eine neue Ära an. Die Notierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse, die damit verbundenen Berichts- und Informationspflichten und das Versprechen einer Verdopplung der Neugeschäftszahlen im Vergleich zum Vorjahr haben das Geschäftsjahr 2019 besonders geprägt.

Unser Versprechen haben wir gehalten. 100.000 neue Kunden und ein Bestandszuwachs von über 25 Mio. €. Absolut gesehen schließt die Deutsche Familienversicherung mit einer derartigen Neugeschäftsentwicklung in der Krankenzusatzversicherung bereits zu den Großen der Branche

Neben dem erfreulichen Zuwachs bei den bestehenden Produkten hat auch die Einführung der Tier-Krankenversicherung zum Erfolg beigetragen, die wir seit Mai 2019 vermarkten. Zudem ist es uns gelungen, in der für das Unternehmen so wichtigen Zahnzusatzversicherung zum vierten Mal in Folge Testsieger bei Stiftung Warentest zu werden. Außerdem haben wir erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Kapitalanlage des Unternehmens neu aufzusetzen und das Outsourcing der IT-Infrastruktur auf den Weg zu bringen.

Wenn man sich überlegt, dass wir all dies, zusammen mit den für ein Versicherungsunternehmen typischen sonstigen Aufgaben, wie der Schaden- und Leistungsbearbeitung, dem IT-Betrieb, dem Kundenservice, der Produktentwicklung und vielen weiteren Aufgaben, mit im Durchschnitt gerade einmal 122 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgebildet haben, dann ist das nicht nur ein Beleg für den hohen Digitalisierungsgrad des Unternehmens, sondern auch und besonders für die Leistungsbereitschaft und Leistungswilligkeit der Mannschaft. Darauf sind meine Vorstandskollegen und ich besonders stolz.

Voraussetzung dafür ist das hohe Maß der Digitalisierung auch und gerade im Abschlussprozess und überlegene Versicherungsprodukte, die vor allem von einer großen Verständlichkeit geprägt sind. Damit setzt sich die Deutsche Familienversicherung nicht nur gegenüber jenen Mitbewerbern durch, die sich als InsurTech bezeichnen, sie wird auch unter den traditionellen Versicherungsgesellschaften zu einer wahrnehmbaren Größe.

Mit einem Marktanteil im Neugeschäft der Pflegezusatzversicherung von 15 % hat sich die Deutsche Familienversicherung mindestens in dieser Kategorie bereits zu einer nationalen Größe entwickelt. Maßgeblichen Anteil daran hat der Akquisitionserfolg bei Henkel, bei dem es zum ersten Mal in der Geschichte der Assekuranz gelang, eine arbeitgeberfinanzierte Pflegezusatzversicherung für die gesamte Belegschaft zu installieren.

Die Erfahrungen dort und die enge Zusammenarbeit mit der IG BCE Bonusagentur, einem Tochterunternehmen der Industriegewerkschaft für Bergbau, Chemie und Energie, hat es möglich gemacht, ein Konsortium aufzubauen, das im November 2019 den Auftrag der Tarifparteien der Chemischen und Pharmazeutischen Industrie erhielt, eine dem Modell Henkel folgende arbeitgeberfinanzierte Pflegezusatzversicherung für alle Beschäftigten dieser Branchen aufzusetzen. Die Deutsche Familienversicherung ist in diesem Konsortium mit einem Anteil von 35 % Co-Konsortialführer geworden und ist verantwortlich für das Produkt und die Bestandsführung. Dieses Projekt, das unter der Bezeichnung CareFlex läuft, wird sich ab Mitte des Jahres 2021 in den Büchern der Deutschen Familienversicherung positiv niederschlagen. Auf diese besondere Herausforderung für unsere Organisation - immerhin geht es um die Anbindung von ca. 1.900 Betrieben mit etwa einer halben Million Beschäftigten - bereiten wir uns schon jetzt intensiv vor.

Die Wachstumsraten des Jahres 2019 sollen absolut fortgeschrieben werden. So beabsichtigt die Deutsche Familienversicherung auch in den nächsten beiden Jahren jeweils ca. 100.000 neue Kunden mit einem zusätzlichen Bestandsvolumen von 25 bis 30 Mio. € zu akquirieren. Die lineare Fortschreibung dieser ambitionierten Ziele ermöglicht es, dass die Deutsche Familienversicherung das Jahr 2021 trotz der hohen Wachstumsinvestitionen mit einem positiven Ergebnis abschließen wird. Bei dieser Entwicklung ist das große Volumen, das mit CareFlex ab Juli 2021 erwartet wird, noch nicht berücksichtigt.

Zusammengefasst heißt das, dass die Deutsche Familienversicherung als erstes voll digitales Versicherungsunternehmen auf einem sehr guten Weg ist, zu den großen Versicherungsunternehmen in Deutschland aufzuschließen. Diese Rolle der Deutschen Familienversicherung soll künftig stärker betont werden, als es die Qualifikation als InsurTech hergibt. Dies auch, obwohl die der Bezeichnung InsurTech anhaftende Konnotation der Unvollständigkeit, des Ausprobierens, des Unvollständigen nie für die Deutsche Familienversicherung gegolten hat.

Entscheidend für unseren Erfolg sind unsere Mitarbeiter. Im Namen des Vorstandes danke ich ihnen ganz herzlich für ihren Einsatz, ihre Professionalität und ihre sehr guten Leistungen im vergangenen, sehr herausfordernden Jahr. Ebenso danken wir allen Kunden und natürlich Ihnen, sehr geehrte Aktionäre und Aktionärinnen, für Ihr anhaltendes Vertrauen und Ihre Unterstützung.

Wir freuen uns auf die Zukunft!

Frankfurt, 19. März 2020

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes, CEO

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat insbesondere den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens überwacht und sich regelmäßig, zeitnah und umfassend mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informieren lassen.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat dabei regelmäßig und umfassend über die gesamte Unternehmensleitung und die strategische Weiterentwicklung. Der Aufsichtsrat war damit laufend über die beabsichtigte Geschäfts- und Unternehmenspolitik einschließlich der Finanz- und Personalplanung sowie die Lage der Gesellschaft informiert.

Es bestand im gesamten Berichtsjahr eine in jeder Phase offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

ARBEIT DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Berichtsjahr bis zur Hauptversammlung am 23. Mai 2019 aus vier und danach aus fünf Mitgliedern.

Im Berichtsjahr fanden vier turnusmäßige Aufsichtsratssitzungen am 21. Februar 2019, 3. April 2019, 17. September 2019 und 14. November 2019 statt. Alle Aufsichtsratsmitglieder nahmen an den Sitzungen teil.

Allein bei der Sitzung am 17. September 2019 war ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt.

In allen Aufsichtsratssitzungen berichtete der Vorstand jeweils ausführlich zur aktuellen Geschäftsentwicklung und über die Vertriebsergebnisse. Dabei wurden dem Aufsichtsrat insbesondere die Bestands- und Neugeschäftszahlen sowie die Beitragsentwicklung vorgestellt.

Es wurden zudem in jeder Sitzung die wesentlichen Unternehmenskennzahlen sowie die Ergebnisentwicklung insbesondere im Hinblick auf die Umsatz-, Kosten- und Ertragssituation erörtert. Der Aufsichtsrat erhielt auch stets Bericht zur Solvabilität und Finanzlage einschließlich der Kapitalanlageergebnisse. Dabei wurden jeweils die aktuellen Solvabilitätskennzahlen ebenso erläutert wie die für die Gesellschaft relevanten Risiken und das Risikomanagement sowie die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung.

Der Aufsichtsrat erörterte zudem regelmäßig mit dem Vorstand die Betriebs- und Schadenzahlungen einschließlich der Schadenquoten und Rückstellungen, auch im Vergleich zu vergleichbaren Branchenkennzahlen.

Daneben wurden in jeder Aufsichtsratssitzung die Entwicklungen und Fortschritte im Bereich IT und Digitalisierung sowie die in diesem Bereich notwendigen Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten besprochen.

In der Sitzung vom 21. Februar 2019 berichtete der Vorstand dem Aufsichtsrat ergänzend zum Börsengang und zur aktuellen Aktionärsstruktur. Der Vorstand erläuterte zudem die Kapitalerhöhung zur Schaffung von 507.745 neuen Aktien aus dem genehmigten Kapital zur Bedienung der Greenshoe-Option.

Weiter stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat in der Sitzung vom 21. Februar 2019 die operative Planung für das Geschäftsjahr 2019 vor. Dabei wurden die Vertriebsinvestitionen sowie die zusätzlichen Marketingkosten ebenso erörtert wie die Einführung neuer Produkte und Investitionen in die IT zur grundlegenden Veränderung der Systemlandschaft und zur Ablösung von Altsystemen.

Der Aufsichtsrat stellte in der Sitzung vom 3. April 2019 den testierten Jahresabschluss einschließlich des Prüfungsberichtes für das Geschäftsjahr 2018 fest. Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung anwesend und bestätigte zuvor, dass sowohl dem Jahresabschluss und Lagebericht als auch dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2018 jeweils der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Zudem berichtet der verantwortliche Aktuar und stellte fest, dass die versicherungsmathematischen Bestätigungsvermerke für das von der Gesellschaft betriebene, nicht substitutive Kranken- und Pflegeversicherungsgeschäft uneingeschränkt erteilt und die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen bestätigt werden kann.

In der Sitzung vom 17. September 2019 erörterte der Aufsichtsrat mit dem Vorstand Stand und Auswirkungen des Projekts CareFlex Chemie. Zum damaligen Stand sollte in den Tarifverhandlungen 2019 der Gewerkschaft für die Chemische Industrie neben Gehaltsanpassungen auch die obligatorische Absicherung des Pflegerisikos im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung gefordert werden. Diese obligatorische, arbeitgeberfinanzierte Pflegezusatzversicherung für die Beschäftigten der Chemischen und Pharmazeutischen Industrie sollte durch ein Konsortium aus drei Versicherungsunternehmen abgewickelt werden, an dem auch die Deutsche Familienversicherung beteiligt sein würde. Aufsichtsrat und Vorstand erörterten in der Sitzung die für die Abwicklung des Geschäfts notwendige Infrastruktur, insbesondere die Anforderungen an IT- und Personalstruktur, sowie anhand einer Simulation die Auswirkungen dieses Konsortialgeschäfts auf die Kennzahlen, insbesondere Bedeckungsquote des Unternehmens.

Insgesamt kam der Aufsichtsrat zusammen mit dem Vorstand zu dem Ergebnis, dass die Teilnahme am Konsortium eine grundlegende strategische Entscheidung ist und enorme Auswirkungen auf die gesamte Unternehmensplanung und Unternehmensstruktur hat, aber bei ausreichender Infrastruktur und Kapitalausstattung eine große Chance für das Unternehmen ist.

In der Sitzung vom 14. November 2019 befasste sich der Aufsichtsrat neben dem Stand und den Entwicklungen zum Projekt CareFlex Chemie wesentlich auch mit der Neustrukturierung der IT-Infrastruktur sowie den Systemarbeiten zum weiteren Ausbau der Automatisierung der Leistungsbearbeitung.

ARBEIT VON AUSSCHÜSSEN

Der Aufsichtsrat hat in Abstimmung mit dem Vorstand von der Bildung spezifischer Fachausschüsse, insbesondere eines Prüfungs- und Nominierungsausschusses, abgesehen. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung derartiger Ausschüsse einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt und Beratungen im Plenum effizienter sind.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates waren zudem jederzeit in der Lage, sämtliche Aufgaben im Gremium effizient selbst wahrzunehmen und sach- und fachgerecht zu beraten sowie zu beschließen.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG 2019

Bei Versicherungsunternehmen wird der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft und nicht durch die Hauptversammlung bestellt.

Der Aufsichtsrat hat mit Beschluss vom 17. Mai 2019 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars & Co. KG zum Abschlussprüfer der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 bestellt.

Mazars hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft und den auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss sowie die entsprechenden Lageberichte für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten, so dass ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Prüfung bestand.

Die Jahresabschlussunterlagen und der Prüfungsbericht wurden zudem am 16. März 2020 im Rahmen der Aufsichtsratssitzung mit dem Vorstand ausführlich erörtert. Bei den Beratungen des Jahresabschlusses war der Abschlussprüfer anwesend. Er berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Dabei wurden insbesondere auch die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen besprochen.

Einwände wurden nach der abschließenden Prüfung durch den Aufsichtsrat nicht erhoben. Den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat per Beschluss am 16. März 2020 gebilligt. Ebenso wurde am gleichen Datum der Jahresabschluss der Gesellschaft vom Aufsichtsrat festgestellt.

ZUSAMMENSETZUNG UND VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Dr. Ulrich Gauß wurde in der Hauptversammlung vom 23. Mai 2019 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, als fünftes Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt.

Im Vorstand hat Michael Morgenstern aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 sein Amt als Finanzvorstand niedergelegt.

Der Aufsichtsrat spricht dem gesamten Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Familienversicherung für ihren großen persönlichen Einsatz sowie die sehr engagierten Leistungen und Erfolge im Geschäftsjahr 2019 großen Dank und Wertschätzung aus.

März 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Hans-Werner Rhein, Vorsitzender des Aufsichtsrates

KONZERNLAGEBERICHT

1 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENENTWICKLUNG

Nach dem Jahr 2018, mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts von 1,6 %, dem zehnten Jahr eines wirtschaftlichen Aufschwungs, war 2019 von Befürchtungen einer Rezession geprägt. Diese Sorgen wurden in Deutschland insbesondere durch den Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im zweiten Quartal genährt. Allerdings zogen die Wirtschaftsleistungen in der zweiten Jahreshälfte wieder an, so dass das Gesamtjahr mit einer Wachstumsrate von 0,6% schloss. Trotz der sich verlangsamenden wirtschaftlichen Dynamik verzeichneten die Beschäftigung und die Arbeitslosenquote erneut sehr gute Werte.

Allerdings lag das Wachstum infolge steigender politischer Unsicherheitsfaktoren, etwa der bis lange in den Dezember hinein ungeklärten Frage des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union, und aufgrund der Fortsetzung globaler Handelskonflikte, deutlich unter den Wachstumsraten des Vorjahres. Während der Konsum auf einem stabilen Niveau blieb, verstärkten sich die bereits im Vorjahr verzeichneten Einbußen in der Automobilbranche im Laufe des Jahres 2019. Zusätzlich war die Industrieproduktion insgesamt rückläufig.

Nach einem Anstieg der Inflation zum Ende des Jahres 2018 auf zuletzt 1,9 % sank die Inflation im Laufe des Jahres 2019 wieder deutlich unter das von der Europäischen Zentralbank (EZB) angestrebte Zielniveau von weniger als 2,0% und betrug zum Jahresende lediglich 1,3%. Nachdem die EZB ihr Anleihenkaufprogramm Ende 2018 beenden wollte, führten die rückläufigen Inflationswerte sowie die aufkommenden Rezessionsängste zu einer Wiederaufnahme der Käufe. Entsprechend sanken die Zinsen im Laufe des Jahres erheblich. So sank die Verzinsung 10-jähriger deutscher Staatsanleihen von 17 Basispunkten zum Ende des Jahres 2018 auf bis zu -70 Basispunkte im Laufe des Geschäftsjahres 2019.

ENTWICKLUNG DER INFLATIONSRATE IN %

10-JÄHRIGE BUNDESANLEIHE

Nach den erheblichen Kursverlusten des vergangenen Jahres verzeichneten die weltweiten Aktienmärkte erhebliche Kursgewinne. So legte der DAX im Jahresvergleich um rund 25%, der EURO STOXX gar um rund 28% zu.

DAX-PERFORMANCE INDEX/EURO STOXX 50

Neben den weltpolitischen Herausforderungen stellt im Euroraum der demografische Wandel mit niedrigen Geburtenraten bei der "Babyboomer"-Generation und einer daher erwarteten Überalterung der Gesellschaft, insbesondere in Deutschland, ein großes Problem für die Sozialversicherungssysteme dar. Andererseits ergeben sich aus diesem Wandel und der damit einhergehenden Bewusstseinsschärfung größere Wachstumspotenziale für die Kranken- und Pflegeversicherungsprodukte der Deutschen Familienversicherung.

Nach vorläufigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die Prämieneinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft mit knapp 7% deutlich stärker als im Durchschnitt der vergangenen Jahre. Haupttreiber waren hier Lebensversicherungen mit Einmalbeiträgen, die vor dem Hintergrund des Niedrigzinsumfelds an Attraktivität gewannen.

2 ENTWICKLUNG DES GESCHÄFTSVERLAUFS UND VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES KONZERNS

2.1 Überblick über den Geschäftsverlauf 2019

Die Deutsche Familienversicherung blickt auf ein äußerst erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Das Jahr war gekennzeichnet durch das weiterhin hervorragende Abschneiden der Versicherungsprodukte der Deutschen Familienversicherung bei Stiftung Warentest, weitere Fortschritte bei der Digitalisierung des Unternehmens, das erneut deutlich gesteigerte Bestandswachstum - vor allem in der Krankenzusatzversicherung - sowie die erfolgreiche tarifvertragliche Umsetzung einer branchenweiten arbeitgeberfinanzierten Pflegeversicherung für alle Mitarbeiter der Chemischen Industrie.

Die Bestandsbeiträge stiegen im Jahresvergleich von T€ 75.657 um 33,7 % auf T€ 101.168. Das starke Wachstum der Deutschen Familienversicherung fußt auf drei Säulen: der Produkt-, Digitalisierungs- und Vertriebskompetenz.

Die herausragende Qualität der Produkte wurde auch im Jahr 2019 unter Beweis gestellt. Dem Grundsatz "Einfach. Vernünftig." folgend, bietet die Deutsche Familienversicherung ihren Kunden ausschließlich Produkte an, bei denen der Kunde sich einen sehr schnellen Überblick über den Versicherungsschutz und die Prämien verschaffen kann. Die Qualität der Versicherungsprodukte wurde erneut durch mehrere Testsiegel bestätigt. Der DFV-ZahnSchutz schnitt im Frühjahr 2019 zum vierten Mal in Folge als Testsieger bei Stiftung Warentest ab. Aber auch mit den Tarifen DFV-KrankenGeld und DFV-KlinikSchutz gelang es, als Testsieger bei Stiftung Warentest abzuschließen, und der DFV-UnfallSchutz Exklusiv wurde im vierten Quartal 2018 mit einem "Sehr gut" bewertet. Darüber hinaus gelang der Deutschen Familienversicherung mit dem DFV-TierkrankenSchutz der erfolgreiche Einstieg in die Tier-Krankenversicherung für Hunde und Katzen.

Die Deutsche Familienversicherung setzte im Jahr 2019 ihre Digitalisierung konsequent fort. So wurden die digitalen Abschluss- und Policierungsprozesse perfektioniert und die Schadenregulierungsprozesse im Laufe des Jahres fortlaufend weiterentwickelt. Sie sind eine wichtige Voraussetzung für die weitgehende Skalierbarkeit des Geschäfts. Unabhängig davon ist die Deutsche Familienversicherung seit 2018 Vorreiterin in der Nutzung von Sprachsteuerungsmedien wie Amazon Echo. Weiterhin ist die Deutsche Famlienversicherung seit dem vierten Quartal 2018 das weltweit erste Versicherungsunternehmen, das seinen Kunden einen vollständigen Abschluss eines Versicherungsvertrages über den digitalen Assistenten "Alexa" anbietet, inklusive der Bezahlfunktionen.

Die dritte Säule des Wachstums ist die Vertriebskompetenz der Deutschen Familienversicherung. Der vertriebliche Erfolg verteilt sich auf die einzelnen Vertriebswege wie folgt: rund 78 % (Vorjahr 73 %) auf den Vertriebsweg Online, zu dem auch DRTV (Direct Response TV) gehört. Rund 11 % des Neugeschäfts (Vorjahr: 19 %) kommen aus dem Vertriebsweg Kooperationen. Über Makler wurden ca. 11 % (Vorjahr: 8 %) der Abschlüsse des Jahres 2019 getätigt. Der Online-Vertrieb in Verbindung mit den vollständig digitalisierten Policierungsprozessen erlaubt eine Fortschreibung des Neugeschäfts auf dem vorhandenen Niveau.

Die Deutsche Familienversicherung hat das Geschäftsjahr mit einem Verlust vor Steuern von T€ 5.222 (Vorjahresverlust: T€ 4.104) abgeschlossen, was im Wesentlichen auf die höheren Vertriebsaufwände zurückzuführen ist. Folgende Entwicklungen haben maßgeblich zu diesem Ergebnis beigetragen:

2.1.1 Beitragsentwicklung

Die gebuchten Bruttobeiträge stiegen von T€ 66.522,2 im Vorjahr um 36,7 % (T€ 24.396,8) auf T€ 90.919,0. Zu diesem erfreulichen Beitragswachstum haben insbesondere drei Versicherungszweige beigetragen. Zum einen setzte sich der vertriebliche Erfolg der Zahnzusatzversicherung auch im Jahr 2019 fort. Zum anderen trug die zu Beginn des Jahres begonnene Kooperation mit Henkel AG & Co. KGaA in Bezug auf Pflegeversicherung zu dem Beitragswachstum bei. Darüber hinaus gelang es der Deutschen Familienversicherung, die Einnahmen aus der Sachversicherung im Vergleich zum Vorjahr zu steigern, wozu vor allem die Erweiterung des Produktangebots um die Tier-Krankenversicherung, aber auch die Überarbeitung der sonstigen Sachversicherungen beigetragen hat.

Der Bestand an Versicherungsverträgen in der Kranken- und Pflegeversicherung stieg von 344.473 zum Ende des Vorjahres um 67.528 bzw. 19,6 % auf 412.001 zum Ende des Jahres 2019. Damit einher ging eine noch höhere Steigerung der gebuchten Beiträge in diesen Sparten, die im Jahresvergleich von T€ 61.952 um 37,2 % auf T€ 85.004 stiegen.

Der Anteil der Sachsparten konnte im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigert werden. Hierzu trugen die grundlegenden Überarbeitungen der Versicherungsprodukte bei, die von den Kunden gut angenommen werden. Mit dieser Revision ist es gelungen, die Versicherungsprodukte der ersten Generation zu ersetzen und zudem online besser und über Sprachassistenzsysteme zu verkaufen. Darüber hinaus gelang es der Deutschen Familienversicherung mit dem DFV-TierkrankenSchutz ein innovatives und der Logik der 16er-Matrix folgendes Tier-Krankenversicherungsprodukt erfolgreich im Markt zu platzieren. Die gebuchten Bruttobeiträge in den Sachsparten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um rund 30 %.

Die gebuchten Beiträge in der Technischen Versicherung (Elektronik) nahmen erwartungsgemäß um T€ 533 ab. Der Vertrieb im Geschäftsbereich Elektronik wurde aufgrund des schlechten Ergebnisverlaufs mit Wirkung zum 31. Mai 2015 geschlossen; die im Bestand befindlichen Verträge werden abgewickelt, wobei auch im Berichtsjahr eine weitere Verbesserung der Schaden- und Kostenquote verzeichnet wurde. Die Deutsche Familienversicherung erwartet eine Fortsetzung dieser positiven Entwicklung im verbleibenden Abwicklungszeitraum. Alles in allem vertrauen rund 0,5 Mio. Kunden der Deutschen Familienversicherung. Die geringe Entwicklung dieses Wertes, trotz einer Steigerung des Bestands der Stückzahlen um 17,8 % in den Sparten KV und Sach, liegt am Run-off der Elektronikversicherung, in der im Jahr 2019 rund 12.000 Kunden ihre bestehende Versicherung erwartungsgemäß beendet haben.

Entwicklung Neugeschäft

Das Ziel der Deutschen Familienversicherung für 2019 war es, 100.000 Neustück mit einem Neugeschäftsbeitrag von 30 Mio. € zu erreichen. Das Geschäftsjahr wurde mit 100.034 Stück und somit einer Zielerfüllung von 100,03 % abgeschlossen. Beim Neugeschäftsbeitrag konnten 29,9 Mio. € erreicht werden, was einer Zielerreichung von 99,9 % entspricht.

Getragen wurde das Ergebnis durch einen sehr starken Anstieg im Online-Vertrieb sowie die Nutzung unserer Kooperation mit ProSiebenSat.1. Der Anstieg der Vertriebsleistung im Makler- und Partnervertrieb sowie im Kooperationsvertrieb mit der erfolgreichen Platzierung des Henkel-Gruppenversicherungsvertrages Pflege sind ursächlich für dieses herausragende Ergebnis.

Das Jahr 2019 wurde auch im Neugeschäft das erfolgreichste Jahr der Firmengeschichte.

Entwicklung Produktportfolio

Auch im Jahr 2019 musste sich die Deutsche Familienversicherung den Anforderungen der Stiftung Warentest stellen. So erhielt der "DFV-ZahnSchutz Exklusiv 100" zum vierten Mal in Folge die Auszeichnung als Stiftung-Warentest-TESTSIEGER mit der absoluten Bestnote 0,5. Mit dem "DFV-AuslandsreiseSchutz" konnte ein "Sehr gut" erreicht werden. Erstmals hat sich die Deutsche Familienversicherung am Test der Privathaftpflichtversicherung beteiligt und konnte auf Anhieb mit dem Produkt "DFV-HaftpflichtSchutz" ein "Sehr gut" erzielen.

DFV-ZAHNSCHUTZ

DFV-AUSLANDSREISESCHUTZ

DFV-HAFTPFLICHTSCHUTZ

Zum 1. Mai 2019 wurde der DFV-TierkrankenSchutz für Hunde neu eingeführt. Aufgrund der positiven Resonanz der Kunden wurde zum 1. November 2019 der Versicherungsschutz auch auf Katzen erweitert. Auch bei der Tier-Krankenversicherung wurde das "Alles drin"- Prinzip der Deutschen Familienversicherung umgesetzt. Mit diesem Zusatz ist eine Lücke im Angebot der Tier-Krankenversicherung besetzt worden, was an den Neugeschäftszahlen abgelesen werden kann.

Im Bereich der Sachversicherung wurde die Überarbeitung der relevanten Produkte mit der Neuaufstellung der Privathaftpflicht und des Verkehrsrechtsschutzes abgeschlossen. So wurde die Grundlage geschaffen, zeitnah das Produkt "DFV-KombiVersicherung 5 plus" neu aufzustellen.

2.1.2 Leistungen an Kunden

Die Leistungen an Kunden stiegen von T€ 38.637 um T€ 9.398 bzw. 24,3 % auf T€ 48.035. Davon entfallen T€ 8.508 (Vorjahr: T€ 11.629) auf die Zuführung zur Deckungsrückstellung. Die Schadenzahlungen selbst stiegen von T€ 27.403 im Jahr 2018 um T€ 8.180 auf T€ 35.583. Dies entspricht den Erwartungen, da der Bestand insbesondere in der Krankenzusatzversicherung deutlich gewachsen ist.

Die zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Bruttodeckungsrückstellung stieg von T€ 42.570,2 im Vorjahr um T€ 8.508 auf T€ 51.078. Die Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung in Höhe von T€ 1.069 (Vorjahr: T€ 836) betrifft unverändert im Wesentlichen den Versicherungszweig Pflege. Die Rückstellung für erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung in Höhe von T€ 362 musste im Berichtsjahr erstmals gebildet werden und betrifft ausschließlich das Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Leben.

Die Bruttorückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betragen zum Bilanzstichtag T€ 13.047 (Vorjahr: T€ 10.269). Die Veränderungen dieser Rückstellungen sind in den Leistungen an Kunden enthalten.

2.1.3 Versicherungstechnisches Ergebnis

Das starke Beitragswachstum geht mit einem ebensolchen Anstieg der Nettoaufwendungen für den Versicherungsbetrieb einher, die von T€ 14.537 im Vorjahr deutlich um T€ 10.849 (74,6 %) auf T€ 25.386 anstiegen. Die zusätzlichen Vertriebsaufwendungen, die unmittelbar erfolgswirksam werden, führen zu einem versicherungstechnischen Verlust, wenngleich den Abschlussaufwendungen ökonomisch längerfristig gültige Versicherungsverträge gegenüberstehen. Die deutlich gewachsene Kundenbasis, der Start der Pflegeversicherung für die Mitarbeiter der Chemischen Industrie (CareFlex) sowie die zwischenzeitlich umgesetzte neue Kapitalanlagestrategie schaffen die Voraussetzung für den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Deutschen Familienversicherung.

2.1.4 Kapitalanlagen

Im Gegensatz zu dem von erheblichen Verwerfungen und Verlusten in allen Anlageklassen gekennzeichneten Jahr 2018 verzeichneten die Renten- und Aktienmärkte im Laufe des Jahres 2019 deutliche Kurssteigerungen.

Die globalen Aktienmärkte konnten im Laufe des Jahres deutliche Zuwächse verzeichnen. So gewann der DAX im Jahresvergleich rund 25 % und konnte somit die Verluste des Jahres 2018 überkompensieren. Allerdings waren die Kursverläufe teils volatil. Die immer wieder aufkommenden Sorgen, insbesondere über handelspolitische Streitigkeiten sowie die Unsicherheiten um ein Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union, waren die wesentlichen Gründe für die kräftigen Bewertungskorrekturen im Jahresverlauf. Andererseits unterstrich die Europäische Zentralbank angesichts der sich wieder abschwächenden Preissteigerung ihre Bereitschaft zu weitergehenden geldpolitischen Maßnahmen. Ferner bereitete die EZB die Marktteilnehmer darauf vor, dass die Zinsen über die erste Jahreshälfte 2020 hinaus auf dem aktuellen oder sogar niedrigeren Niveau liegen werden, und bereitete den Weg für weitere Anleihekäufe.

Der Bestand der Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung stieg im Jahresvergleich von T€ 90.053,0 um T€ 31.690 bzw. 35,2 % auf T€ 121.743 zum Ende des Jahres 2019. Die Deutsche Familienversicherung hat ihre Kapitalanlagestrategie vor dem Hintergrund ihres signifikanten Wachstums grundlegend überarbeitet und die Bewegungen an den Kapitalmärkten genutzt, um die erforderlichen Transaktionen durchzuführen. Bei der Neuausrichtung der Kapitalanlage wurde unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben ein noch größeres Augenmerk auf ein angemessenes Risiko-/Renditeprofil sowie die Sicherstellung der dauerhaften Erfüllbarkeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen gelegt. In diesem Zusammenhang wurden die bislang im DFV-Sondervermögen gehaltenen Kapitalanlagen in einen neu aufgelegten Spezialfonds, den DFV Multi-Asset Fonds, eingebracht.

Die Kapitalanlageergebnisse des Jahres 2019 sind zufriedenstellend. Trotz des weiter gesunkenen Zinsniveaus verzeichnete die Deutsche Familienversicherung ein Kapitalanlageergebnis, das mit T€ 3.401 deutlich über dem des Vorjahres (Verlust von T€ 2.345) lag. Das laufende Kapitalanlageergebnis lag mit T€ 901 um T€ 379 oder 72,6 % über dem Ertrag des Vorjahres von T€ 522.

Die Erholung der Kapitalmärkte hat die Deutsche Familienversicherung genutzt, um die nicht zur strategischen Ausrichtung passenden Kapitalanlagen zu veräußern. Hierbei wurden insgesamt Nettogewinne von T€ 2.813 realisiert, nachdem im Vorjahr Nettoverluste und Bewertungsabschläge in Höhe von T€ 2.656 realisiert wurden.

Unter Berücksichtigung der Veränderung der unrealisierten Gewinne und Verluste betrug die Gesamtrendite der Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung T€ 6.966 (Vorjahr: T€ -2.419) bzw. 6,6 % (Vorjahr: -3,5 %), bezogen auf den durchschnittlichen Bestand im Jahr 2019.

2.1.5 Sonstige Aufwendungen und Sonstige Erträge

Im sonstigen Ergebnis verzeichnete die Deutsche Familienversicherung Sonstige Aufwendungen in Höhe von T€ 5.263 (Vorjahr: T€ 4.104) sowie Sonstige Erträge in Höhe von T€ 630 (Vorjahr: T€ 1.028). Die Sonstigen Aufwendungen sind im Wesentlichen durch die dem Bereich "Unternehmen als Ganzes" zugeordneten Personal- und Sachaufwendungen (T€ 2.751; Vorjahr: T€ 1.500) sowie durch die Depotzinsen der Rückversicherer in Höhe von T€ 832 (Vorjahr: T€ 597) bestimmt. Die Sonstigen Erträge sind im Berichtsjahr im Wesentlichen von den Beiträgen aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattungen in Höhe von T€ 526,1 (Vorjahr: T€ 0) bestimmt, während im Vorjahr die Sachbezüge für Mitarbeiteraktien die Sonstigen Erträge dominierten.

Im Laufe des ersten Quartals erlöste die Deutsche Familienversicherung brutto einen Betrag von T€ 6.092 aus der beim Börsengang vorgesehenen Mehrzuteilungsoption (Greenshoe). Die hiermit verbundenen externen Kosten von T€ 193 (Vorjahr: T€ 3.636) werden unter Berücksichtigung des Steuereffektes direkt mit dem Eigenkapital verrechnet.

2.1.6 Gesamtergebnis

Die Deutsche Familienversicherung schließt das Geschäftsjahr 2019 mit einem Verlust vor Steuern von T€ 5.222 (Vorjahr: Verlust von T€ 4.104) ab. Nach Verrechnung von Steuern, die im Berichtsjahr im Wesentlichen durch die Aktivierung von steuerlichen Verlustvorträgen geprägt waren, ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von T€ 2.100 (Vorjahr: Verlust von T€ 3.338). Hierbei ist hervorzuheben, dass die Deutsche Familienversicherung trotz des erneut deutlich gesteigerten Wachstums und der damit verbundenen deutlich höheren Vertriebsaufwendungen ein im Kern profitables Versicherungsgeschäft zeichnet. Das Gesamtergebnis schließt aufgrund der unrealisierten Gewinne aus Kapitalanlagen in Höhe von T€ 1.466 (Vorjahr: Verlust von T€ 71) mit einem Gesamtergebnis in Höhe von T€ -634 (Vorjahr: T€ -3.410).

2.1.7 Digitalisierung

Die Deutsche Familienversicherung ist ein funktionierendes InsurTech. InsurTech definiert sich als eine Kombination aus einem Versicherungsunternehmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 Nr. 33 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und einem Technologieunternehmen zur Digitalisierung des Versicherungsproduktangebotes und aller dahinterliegenden Prozesse. Da die Bezeichnung "InsurTech" nicht allgemeingültig definiert ist und bei Marktteilnehmern, die keine Versicherungslizenz haben, gerne genutzt wird, um eine scheinbare Nähe zu Versicherungsgesellschaften zu erzeugen, hat sich die Deutsche Familienversicherung entschieden, auf diese selbst gewählte Bezeichnung zunehmend zu verzichten. Die Deutsche Familienversicherung ist eine weitgehend digitalisierte Versicherungsgesellschaft, die alle typischen Prozesse einer solchen selbst und mit eigenem Personal abwickelt.

Bei der Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Jahr 2007 hat die Deutsche Familienversicherung die IT-Infrastruktur der Helvetia Versicherungs-AG genutzt, aber mit Beendigung dieses Kooperationsvertrages ein eigenes Bestandsführungssystem aufgebaut. Dieses neue Bestandsführungssystem (BSN) ist beginnend im Januar 2014 schrittweise eingeführt worden und stellt heute das Herzstück der Unternehmens-IT dar. Das Bestandsführungssystem zeichnet sich zum einen dadurch aus, dass es in einer modernen Sprache programmiert wurde (JAVA), und zum anderen dadurch, dass es eventbasiert arbeitet. Damit ist es möglich, Geschäftsvorgänge unmittelbar und in "Echtzeit" technisch umzusetzen. Wegen dieser IT-technischen Befähigung kann die Deutsche Familienversicherung ein Unfallversicherungsprodukt anbieten, bei dem der Kunde situativ den Versicherungsschutz unter Nutzung der DFV-Kunden-App erhöhen und nach Beendigung des erhöhten Risikos diesen Versicherungsschutz auf gleichem Wege reduzieren kann. Die Bestätigung des höheren Versicherungsschutzes erhält der Kunde unmittelbar, weil das Bestandsführungssystem in Echtzeit verarbeiten kann. In derartigen Versicherungslösungen liegt die Zukunft, weil Kunden zunehmend Versicherungen auch auf Abruf (Insurance-on-Demand) nachfragen. Darauf ist die Deutsche Familienversicherung vorbereitet.

Im Jahr 2014 ist das erste Digitalisierungskonzept erstellt worden, in dessen Mittelpunkt die Erkenntnis stand, dass die Digitalisierung dann beim Versicherungsprodukt beginnen muss, wenn der Vertriebsschwerpunkt im Online-Vertrieb liegt. Das hat seine Ursache im Wesentlichen darin, dass beim Online-Vertrieb der Kunde unmittelbar, quasi auf einen Blick, erkennen muss, welchen Versicherungsschutz er einkauft und welche Risiken einerseits abgedeckt und andererseits für ihn damit verbunden sind. Weil die Deutsche Familienversicherung im Schwerpunkt den Online-Vertrieb hat, musste die gesamte Produktpalette im Hinblick auf die damit einhergehenden Kriterien überarbeitet werden. So ist die sogenannte "16er-Matrix Kranken" und in der Folge die "16er-Matrix Sach" entstanden.

Wesentliche Überlegung dabei ist, dass der Kunde in jeder Produktfamilie (Zahn, Ambulant, Stationär und Pflege) immer über den vollständigen Versicherungsschutz dem Grunde nach verfügt und lediglich in Abhängigkeit von seinen finanziellen Möglichkeiten den Versicherungsschutz der Höhe nach auswählt. Dies bedeutet bei der Zahnzusatzversicherung, dass alle Leistungen des Zahnarztes grundsätzlich versichert sind. Dies auch im Hinblick auf mögliche Neuerungen und Erweiterungen in der Zahnheilkunde (GOZ-Garantie). Der Kunde kann dann wählen, ob er 50 %, 70 %, 90 % oder 100 % dessen erstattet haben möchte, was seine gesetzliche Kasse nicht übernimmt. Dieses Prinzip kommt bei allen von der Deutschen Familienversicherung angebotenen Produktfamilien zur Anwendung. Deshalb ist die Deutsche Familienversicherung in der Lage, den Kunden nach Eingabe ihres Alters alle Preise für alle von der Deutschen Familienversicherung angebotenen Produkte zu nennen.

Nach dem Umbau der angebotenen Versicherungsprodukte, die Deutsche Familienversicherung bezeichnet dies als die Produktdigitalisierungsphase, wurden alle Prozesse daraufhin ausgerichtet, automatisiert und somit auch digitalisiert. Dies stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

Digitale Beratung

Mit der Idee der 16er-Matrix ging eine deutliche Reduzierung des Beratungsumfanges einher, weil beispielsweise eine Zahnzusatzversicherung leichter zu erklären ist, in der alles enthalten ist, was ein Zahnarzt an Behandlungsmöglichkeiten vorhält, als eine Zahnzusatzversicherung, die nach unterschiedlichen Behandlungsformen, wie etwa Zahnersatz, Zahnerhalt oder -implantat, differenziert.

Digitaler Abschlussprozess

Der Abschlussprozess erfolgt papierfrei. Die Deutsche Familienversicherung verzichtet auf eine Unterschrift und nutzt zur Vereinfachung der Aufnahme von Kunden- und Zahlungsinformationsdaten "Login mit Amazon", "Amazon Pay" und "PayPal". Seit dem 1. Januar 2018 werden nur Anträge auf Abschluss einer Versicherung policiert, wenn eine Kommunikation per E-Mail mit dem Kunden möglich ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass Kunden mit einer E-Mail-Adresse auch über einen Amazon-Account verfügen. Dennoch kann der Kunde auch in herkömmlicher Form die notwendigen Kundendaten eingeben.

Digitaler Policierungsprozess

Anträge auf Abschluss einer Versicherung werden, bedingt durch das Bestandsführungssystem, in Echtzeit verarbeitet und es erfolgt unmittelbar die Anlage des Vertrages im System (Policierung), sofern nicht Hinweise bestehen, die einer Vertragsannahme entgegenstehen. Mit der Policierung erhält der Kunde eine E-Mail, die zwei Links enthält.

Der erste Link betrifft das DFV-Kundenportal. Dabei handelt es sich um die digitale Version des früher verwendeten analogen Briefkastens. Über das DFV-Kundenportal wird der Kunde mit allen Vertragsunterlagen versorgt. Er ist nicht gezwungen, Vertragsunterlagen auszudrucken und diese in einer analogen Ordnerstruktur abzulegen. Stattdessen kann er auf alle Vertragsunterlagen jederzeit zurückgreifen.

Der zweite Link betrifft die DFV-Kunden-App, die eine mobile Version des DFV-Kundenportals darstellt. Sie kann aber auch zusätzlich für das Abrufen von situativem Versicherungsschutz (Insurance-on-Demand) genutzt werden. Hier kann auch die DFV Kunden-Wallet abgerufen werden. Sie ist der digitale Ersatz der früheren Plastikkarte, mit der der Kunde seinen Versicherungsschutz überall nachweisen kann.

Digitale Kundenbetreuung

Über das DFV-Kundenportal kann auch eine digitale Kundenbetreuung abgebildet werden. Diese manifestiert sich im Wesentlichen darin, dass der Kunde jederzeit über das Portal seine Verträge einsehen und bei Bedarf dort auch Änderungen im Hinblick auf seine persönlichen Lebensumstände oder die Zahlungsmodalitäten vornehmen kann. Anrufe sowie Schriftwechsel, egal ob per E-Mail oder papiergestützt, sind bei konsequenter Nutzung des DFV-Kundenportals nicht mehr erforderlich. Umgekehrt können dem Kunden über das DFV-Kundenportal auch Nachrichten, Produktinformationen etc. zur Verfügung gestellt werden, ohne den Kunden in herkömmlicher Weise (per Telefon oder per Brief) belästigen zu müssen.

Digitale Schadenbearbeitung

Der Umfang der digitalen Schadenbearbeitung hängt sehr stark vom jeweiligen Versicherungsprodukt ab. Die Deutsche Familienversicherung setzt bereits heute zur Schadenbearbeitung Künstliche Intelligenz ein, die allerdings im Bereich der Schadenregulierung von Krankenzusatzversicherungen ein deutlich breiteres Einsatzspektrum aufweist als beispielsweise bei der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung. So erreicht die Deutsche Familienversicherung bei einigen Leistungsarten der Zahnzusatzversicherung einen Automatisierungsgrad von 80 %, während sich die digitale Schadenbearbeitung bei Haftpflicht- und Hausratversicherungen noch auf die Unterstützung des jeweiligen Sachbearbeiters bei der Schadenbearbeitung beschränkt.

Perspektivisch wird es darum gehen, insbesondere im Bereich der Schadenbearbeitung die Automatisierung weiterzuentwickeln. Ziel ist es, bei der Krankenzusatzversicherung alle Schadenfälle zu 80 % automatisiert bearbeiten zu können. Während heute bei der professionellen Zahnreinigung eine automatisierte Schadenbearbeitung im Minutenbereich möglich ist, muss das auf alle Krankenzusatzversicherungsschadenfälle ausgedehnt werden. Eine Schadenbearbeitung innerhalb von 48 Stunden bleibt ungeachtet dessen die Messlatte des Unternehmens.

Outsourcing der IT-Infrastruktur

Bereits zu Beginn des Jahres 2019 wurde mit der Entscheidung zur Drittvermarktung der eigenen IT als Versicherungsplattform sowie dem Outsourcing der IT-Infrastruktur und die damit verbundene Konzentration der eigenen Kräfte auf die Anwendungsentwicklung die Grundlage für die IT-technische Zukunft der Deutschen Familienversicherung getroffen. Im ersten Halbjahr konnte der Vertrag zum Outsourcing der IT-Infrastruktur unterzeichnet und in der Folge das gesamte IT-Infrastruktur-Management an einen externen Dienstleister übertragen werden. In der Folge wurden erste IT-Services in das Rechenzentrum übertragen und dort unter der Regie des Dienstleisters betrieben. Zudem sind alle Arbeitsplätze mit einer neuen Generation moderner Workstations ausgestattet und ist die gesamte Kommunikation auf Skype for Business umgestellt worden. Damit ist das Unternehmen dauerhaft in der Lage, das überdurchschnittliche Wachstum der Deutschen Familienversicherung langfristig abzubilden und den steigenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Verbunden mit diesem Schritt ist auch der Ausbau des bereits hohen Sicherheitsstandards der Deutschen Familienversicherung.

Fortschreibung der Digitalisierung

Die digitalen Prozesse der Deutschen Familienversicherung sind eines der Kernelemente des Unternehmens. Auch wenn die Deutsche Familienversicherung hier eine Vorreiterrolle einnimmt, sind noch nicht alle Prozesse, insbesondere im Schaden- und Leistungsbereich, vollständig digitalisiert. Aus diesem Grunde wurde im Geschäftsjahr mit neuen technischen Lösungen der Ausbau der Dunkelverarbeitungsquote erreicht.

Rund 98 % aller Neukunden nutzen aktiv das Kundenportal der Deutschen Familienversicherung. Zur Verbesserung der Kundenkommunikation wurde in der ersten Jahreshälfte ein Messenger entwickelt und in das Portal integriert, mit dem unsere Kunden einfach, bequem und in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit uns kommunizieren können. Das erlaubt es uns, auf alle Fragen unserer Kunden schnell und unkompliziert zu antworten. Zudem wurde das Anmeldeverfahren verbessert und die Schadenmeldung vereinfacht und übersichtlicher gestaltet.

Zusammenfassend bedeutet das, dass die Deutsche Familienversicherung einerseits ein Versicherungsunternehmen ist, das alle für eine Versicherungsgesellschaft typischen Prozesse abbildet, von der Produktgestaltung über die Produktkalkulation bis hin zur Schadenbearbeitung und zur Kapitalanlage, anderseits aber die gesamte Versicherungstechnik als eine Summe aller Unternehmensprozesse weitgehend digitalisiert hat. Die Deutsche Familienversicherung ist ein InsurTech, weil es sich um eine Kombination aus einem funktionierenden Versicherungsunternehmen und einer funktionierenden Digitalisierung handelt.

2.2 Sparten und Bestandsaufteilung zum Bilanzstichtag

Im Folgenden werden die Bestands- und Schadenentwicklungen der wesentlichen Produkte je Versicherungssparte dargestellt. Die nachstehende Zusammenfassung gibt einen Überblick über die Sparten- und Bestandsaufteilung zum Bilanzstichtag in Hinsicht auf die Verteilung der gebuchten Bruttobeiträge und Anzahl der Verträge.

BESTANDSENTWICKLUNG

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Versicherungszweige Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge Veränderungen Gebuchte Bruttobeiträge
in T€ 2019 2018 in Stück in % 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Kranken gesamt 412.001 344.473 67.528 19,6 85.004,4 61.951,6
Kranken nach Art der Sach 332.758 289.595 43.163 14,9 55.217,6 40.478,3
Kranken nach Art der Leben 79.243 54.878 24.365 44,4 29.786,8 21.473,3
Unfall 14.632 14.370 262 1,8 1.121,4 1.124,3
Haftpflicht 14.530 12.757 1.773 13,9 738,0 719,0
Rechtsschutz 9.001 9.317 -316 -3,4 756,0 1.058,3
Glas 7.818 8.103 -285 -3,5 93,6 94,1
Hausrat 9.498 9.739 -241 -2,5 571,1 594,3
Wohngebäude 0 0 0 0,0 0,0 -1.996,9
Technische Versicherung 44.182 56.187 -12.005 -21,4 1.845,3 2.377,9
Tier-Krankenversicherung 2.442 0 2.442 100,0 401,5 0
Sonstige Sachversicherung 0 18 -18 -100,0 387,7 599,6
Insgesamt 514.104 454.964 59.140 13,0 90.919,0 66.522,2

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Versicherungszweige Veränderungen
in T€ in T€ in %
--- --- ---
Kranken gesamt 23.052,9 37,2
Kranken nach Art der Sach 14.739,3 36,4
Kranken nach Art der Leben 8.313,6 38,7
Unfall -3,0 -0,3
Haftpflicht 19,0 2,6
Rechtsschutz -302,3 -28,6
Glas -0,5 -0,5
Hausrat -23,2 -3,9
Wohngebäude 1.996,9 100,0
Technische Versicherung -532,6 -22,4
Tier-Krankenversicherung 401,5 100,0
Sonstige Sachversicherung -211,9 -35,3
Insgesamt 24.396,8 36,7

Aufgrund der Darstellung in T€ kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summationen kommen.

Die Deutsche Familienversicherung definiert die Schadenquote seit diesem Geschäftsjahr als Netto-Schadenquote, da diese nach Ansicht der Deutschen Familienversicherung die wirtschaftliche Schadensituation der Deutschen Familienversicherung besser darstellt als eine Brutto-Schadenquote. Die Netto-Schadenquote entspricht dem Verhältnis der Schadenaufwendungen einschließlich der Schadenregulierungsaufwendungen, der Aufwendungen für die Beitragsrückerstattung, der Veränderung der Deckungsrückstellung sowie der Schadenreserven jeweils netto zu den verdienten Beiträgen (netto).

SCHADENENTWICKLUNG

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Versicherungszweige Bruttoaufwendungen für Versicherungsfälle Veränderungen Nettoschadenquoten in % der verdienten Prämie
in T€ 2019 2018 in T€ in % 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Kranken gesamt 35.849,4 24.943,8 10.905,6 43,7 61,6 58,8
Kranken nach Art der Sach 31.659,2 22.176,6 9.482,6 42,8 67,3 58,1
Kranken nach Art der Leben 4.190,2 2.767,2 1.423,0 51,4 44,6 60,9
Unfall 195,9 359,3 -163,5 -45,5 18,2 35,9
Haftpflicht 143,4 104,8 38,6 36,9 22,8 9,1
Rechtsschutz 1.284,4 912,6 371,8 40,7 182,6 89,1
Glas 20,4 13,7 6,7 49,0 23,0 15,2
Hausrat 303,3 79,7 223,6 280,4 56,2 13,9
Wohngebäude -136,7 -428,4 291,7 68,1 n.a n.a
Technische Versicherung 326,2 263,1 63,1 24,0 19,7 12,3
Tier-Krankenversicherung 209,7 209,7 100,0 60,0 -
Sonstige Sachversicherung 165,2 709,6 -544,4 -76,7 42,6 118,3
Insgesamt 38.361,2 26.958,2 11.403,0 42,3 60,5 56,0

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Versicherungszweige

in T€
Veränderungen in % absolut
Kranken gesamt 2,8
Kranken nach Art der Sach 9,2
Kranken nach Art der Leben -16,3
Unfall -17,7
Haftpflicht 13,7
Rechtsschutz 93,5
Glas 7,8
Hausrat 42,3
Wohngebäude n.a
Technische Versicherung 7,4
Tier-Krankenversicherung 60,0
Sonstige Sachversicherung -75,8
Insgesamt 4,5

Aufgrund der Darstellung in T€ kann es zu Rundungsdifferenzen in den Summationen kommen.

DIE SCHADENQUOTEN (NETTO) DER VERGANGENEN ZEHN JAHRE IM ÜBERBLICK

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2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
20,2 % 29,7 % 41,0 % 49,6 % 59,1 % 66,5 % 61,5 %

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2010 2017 2018 2019
20,2 % 57,3 % 56,0 % 60,5 %

2.2.1 Rückversicherung

Die Deutsche Familienversicherung nutzt Rückversicherung zur Risikosteuerung. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte die Gesellschaft ein positives Ergebnis aus dem in Rückdeckung gegebenen Geschäft von T€ 786,0 (Vorjahr: 653,4). Hierbei standen höheren Rückversicherungsabgaben im Zusammenhang mit dem deutlich gestiegenen Neugeschäft reduzierte Abgaben aus früheren Zeichnungsjahren gegenüber.

2.2.2 Vermögenslage

Die immateriellen Vermögensgegenstände betrugen im Geschäftsjahr 2019 T€ 8.665 (Vorjahr: T€ 9.205). Die Verminderung ist im Wesentlichen auf die planmäßigen Abschreibungen des Bestandsführungssystems BSN zurückzuführen. Bedingt durch das laufende Wachstum des Geschäfts, die positive Entwicklung der Marktwerte von Wertpapieren sowie Mittelzuflüsse aus der Mehrzuteilungsoption im Zusammenhang mit dem Börsengang sind die Kapitalanlagen von T€ 90.053 um T€ 31.689 bzw. 35,2 % auf T€ 121.742 angestiegen. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zugunsten der Kapitalanlagen im Vergleich zum Ende des Jahres 2018 um T€ 5.270 auf T€ 3.763 reduziert. Die Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft sanken im Vergleich zum Vorjahr von T€ 3.506 um T€ 209 auf T€ 3.297.

2.3 Cashflow und Liquiditätslage

Das anhaltend starke Wachstum der Deutschen Familienversicherung führte auch im Jahr 2019 zu einem weiter gestiegenen operativen Cashflow. Der operative Cashflow sowie die aus dem Greenshoe erlösten liquiden Mittel wurden insbesondere für den Ausbau des Kapitalanlagebestandes der Deutschen Familienversicherung (T€ 26.667, Vorjahr: 46.715) sowie weitere Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände (T€ 1.158, Vorjahr: T€ 1.843) verwendet. Der Bestand liquider Mittel sank um T€ 5.270 im Vergleich zum Vorjahreswert.

2.4 Zusammenfassende Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft

Das Ergebnis vor Steuern lag mit T€ -5.222 unter dem des Vorjahres (T€ -4.104), jedoch über den Planwert. Ursächlich für den Ergebnisverlauf sind die folgenden Faktoren:

Im Neugeschäft wurde die angestrebte Zahl von 100.000 Neuabschlüssen leicht übertroffen.
Aufgrund der Abschlusskosten belastete das Neugeschäft das Ergebnis der Deutschen Familienversicherung in erheblichem, aber geplantem Maße.
Dem stehen nachhaltige Prämienzahlungen in den Folgejahren gegenüber.
Trotz des deutlich gesteigerten Neugeschäfts konnte die Deutsche Familienversicherung ihre Ziele hinsichtlich der Vertriebsaufwendungen erreichen und schnitt in Teilbereichen sogar besser als geplant ab.
Effizienz in den Geschäftsprozessen und der hohe Einsatz der Mitarbeiter führten zu geringerem Personalaufwand als ursprünglich geplant.
Die günstige Entwicklung der Kapitalmärkte führte zu einem über den ursprünglichen Erwartungen liegenden Kapitalanlageergebnis.

Unter der Berücksichtigung der steuerlichen Effekte ergibt sich für das Geschäftsjahr ein Verlust von T€ 2.100 (Vorjahr: T€ 3.338). Die deutliche Ergebnisverbesserung im Vergleich zu dem erwarteten Vorsteuerverlust von 9-11 Mio. € hat seine Ursache unter anderem in den geringeren Personalkosten (9,5 Mio. € statt 11 Mio. €), den geringeren Marketing- und Vertriebsaufwendungen (33 Mio. € statt 35 Mio. €) sowie dem um etwa 1 Mio. € besser als geplanten Kapitalanlageergebnis.

Die Vermögenslage der Deutschen Familienversicherung hat sich dank des Erreichens der gesteckten Wachstumsziele erneut verbessert. So stiegen die Kapitalanlagen um 35,2 % von T€ 90.053 auf T€ 121.743.

Die Deutsche Familienversicherung ist im Berichtsjahr sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Geschäftsberichtes lagen keine Erkenntnisse vor, dass die Fähigkeit der Gesellschaft zur zukünftigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt ist.

Auf Basis des erfolgreichen Börsengangs zum Ende des Jahres 2018 hat die Deutsche Familienversicherung die Voraussetzung für ein langfristiges Wachstum geschaffen. In diesem Zusammenhang kann auch eine schrittweise Veränderung der Rückversicherungsstruktur vorgenommen werden. Der Digitalisierungsumfang der Deutschen Familienversicherung ist marktüberdurchschnittlich weit fortgeschritten. Darauf aufsetzend werden auch im Jahr 2020 weitere Ergänzungen an den IT-Systemen vorgenommen.

3 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

3.1 Einführung und Beschreibung der Risikostruktur

Es gehört zum Kerngeschäft der Deutschen Familienversicherung, Risiken zu beurteilen, einzugehen und fortlaufend zu überwachen. Wichtig ist es daher, die Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit gezielt einzugehen, soweit die damit verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung erwarten lassen. Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung zielt darauf ab, Produkt- und Vertragsrisiken frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die Vorstände und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber Ressort- oder Gesamtvorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise risikobehafteten Gesichtspunkten.

Zur Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung zählen auch die Nutzung solventer Rückversicherungsunternehmen mit sehr guter Bonität über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und Naturkatastrophendeckungen sowie ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Cyberrisiken sowie Geschäftsgebäude und -inventar.

Gemäß der Solvency-II-Rahmenrichtlinie sowie den Ausführungen der delegierten Rechtsakte im Rahmen der Säule 2 besteht ein Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA). Diese sogenannte Regel-ORSA ist einmal jährlich durchzuführen und wird im März 2020 abgeschlossen sein. Der ORSA-Prozess der Deutschen Familienversicherung sieht darüber hinaus vor, dass im Rahmen der Quartalsmeldungen an die Aufsichtsbehörde zusätzlich die Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderungen durch aktualisierte Risikoberechnungen nach der Standardformel regelmäßig durchzuführen und zu bewerten sind. Der Gesamtvorstand und der Aufsichtsrat werden turnusmäßig über die Quartals-Solvabilitätskennzahlen informiert. Die Solvabilitätsquote zum 31. Dezember 2019 lag deutlich oberhalb der gesetzlichen Anforderungen.

Die Deutsche Familienversicherung verfügt über eine "unabhängige Risikocontrollingfunktion" (URCF), deren Aufgabengebiet die fortlaufende, unabhängige und objektive Beurteilung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems der Deutschen Familienversicherung umfasst. Bei der Ausgestaltung der URCF und des Risikomanagementsystems wird das Prinzip der Proportionalität angewendet.

Das Gesamtrisiko der Deutschen Familienversicherung lässt sich in folgende Risikokategorien einteilen:

versicherungstechnische Chancen und Risiken
Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft
Chancen und Risiken aus Kapitalanlagen, insbesondere Marktrisiken
operationale Risiken
Liquditätsrisiken
Reputationsrisiken
strategische Chancen und Risiken

3.2 Versicherungstechnische Chancen und Risiken

Im Rahmen des Risikomanagements nimmt die Identifikation, Bewertung und Steuerung von versicherungstechnischen Risiken naturgemäß eine wesentliche Stellung ein.

Das Hauptrisiko in den betriebenen Versicherungssparten ist das Prämien- und Schadenrisiko. Es besteht darin, dass aus den im Voraus kalkulierten Prämien künftig vertraglich festgelegte Schadenzahlungen zu leisten sind, deren Höhe bei der Prämienfestsetzung nicht sicher bekannt ist (Zufalls- und Änderungsrisiko). Im Rahmen der fortlaufenden Überwachung der Profitabilität des Versicherungsbestandes wird ebenfalls überprüft, ob bei den Produkten der Krankenzusatzversicherungen ein Bedarf zur Beitragsanpassung besteht. Diesen Risiken begegnet die Deutsche Familienversicherung durch eine risikogerechte Kalkulation der Beiträge, durch eine gezielte Annahmepolitik und durch stringente Zeichnungsrichtlinien.

Ein weiteres Risiko ist das Reserverisiko. Es besteht darin, dass der zu leistende Schadenaufwand höher sein kann als zum Zeitpunkt der Schadenmeldung erwartet. Die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen erfolgt für jeden Schadenfall einzeln auf Basis differenzierter Statistiken und unter Beachtung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips.

Im Rahmen eines systematischen Bestandscontrollings stellt die Deutsche Familienversicherung ein angemessenes Verhältnis von Beitragseinnahmen zu Schaden- und Leistungsaufwendungen sicher. Gegen die Auswirkungen des Schadenrisikos schützt sich die Deutsche Familienversicherung durch den Abschluss von geeigneten proportionalen Rückversicherungsverträgen, insbesondere in den Versicherungszweigen Krankenzusatzversicherung, Pflegeversicherung, Elektronikversicherung und Tier-Krankenversicherung. Darüber hinaus bestehen für die Sparten Auslandskrankenversicherung, Unfall, Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz nicht proportionale Rückversicherungsverträge, durch die der Eigenanteil der Leistungsverpflichtungen pro Risiko, pro Police und pro Ereignis, die eine festgelegte Priorität überschreiten, in Zession gegeben wird. Die nicht proportionalen Rückversicherungsverträge enthalten die Option der mehrfachen Wiederauffüllung der Rückversicherungshaftungsbeträge. Durch den weiteren Aufbau des Versicherungsbestandes und die damit verbundene Stärkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft besteht die Chance, die Quote der proportionalen Rückversicherung zu senken, um damit die positiven versicherungstechnischen Ergebnisse in voller Höhe zu vereinnahmen.

Die Deutsche Familienversicherung betreibt seit 2011 die private Pflegezusatzversicherung, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert ist. In dieser Sparte übernimmt die Deutsche Familienversicherung langfristige Risiken hinsichtlich der Entwicklung der Pflegekosten und Biometrie. Die versicherungstechnischen Risiken hat die Deutsche Familienversicherung basierend auf anerkannten Rechnungsgrundlagen kalkuliert. Dennoch können diese vom realen Verlauf abweichen und zu einem erhöhten Verlustrisiko führen. Gemäß § 155 Abs. 3 VAG vergleicht die Deutsche Familienversicherung daher jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Unter Berücksichtigung der in § 155 Abs. 3 VAG dargestellten Voraussetzungen und Vorgehensweisen ist die Deutsche Familienversicherung berechtigt, die ursprünglich gewählten Kalkulationsparameter, einschließlich des Rechnungszinsfußes, bei geänderten Gegebenheiten im Zuge einer Neukalkulation der Tarife anzupassen.

Darüber hinaus werden die vorstehenden Risikoparameter laufend beobachtet und analysiert. Die versicherungstechnischen Risiken werden im Rahmen der Quartalsmeldungen an die Aufsichtsbehörde unter Anwendung der Standardformeln nach Solvency II neu berechnet und bewertet. Der Aufsichtsrat wird im Rahmen der turnusmäßigen Quartalssitzungen über diese Quartals-Solvabilitätskennzahlen informiert. Mit Blick auf die Tragweite und Langfristigkeit der Pflegezusatzversicherung hat die Deutsche Familienversicherung den Bestand zu 50 % bzw. 70 % in Rückdeckung gegeben.

Die Deutsche Familienversicherung hat mit dem am 4. Dezember 2018 erfolgreich abgeschlossenen Börsengang die Voraussetzungen für das weitere Wachstum geschaffen. Im Zusammenhang mit dem Börsengang der Deutschen Familienversicherung flossen der Gesellschaft im ersten Quartal 2019 Erlöse aus der Ausübung der Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) in Höhe von T€ 6.092 zu.

3.3 Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Es bestehen Ausfallrisiken gegenüber Versicherungsnehmern sowie gegenüber Versicherungsvermittlern aufgrund von Provisionsrückforderungen. Die Forderungen werden laufend auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Zweifelhafte und überfällige Forderungen werden wertberichtigt. Dem Risiko eines Ausfalls der Provisionsrückforderungen wird durch die Berücksichtigung angemessener Stornoreserven und Stornohaftungszeiten hinreichend begegnet.

Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft in Höhe von T€ 1.263 (Vorjahr: T€ 722). Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern wurden zum Bilanzstichtag mit 45,9% (Vorjahr: 62,0%) wertberichtigt. Durch laufende Prozesse der Überprüfung der Zusammensetzung und Altersstruktur der ausstehenden Forderungen sowie bewährte Inkassoprozesse ist dieses Risikopotenzial gut beherrschbar.

Die Sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Abrechnungsforderungen gegenüber den Rückversicherungspartnern. Bei der Auswahl von Rückversicherungsunternehmen ist die Bonität ein wesentliches Entscheidungsmerkmal. Zum Bilanzstichtag sind folgende Unternehmen wesentliche Rückversicherungspartner des Unternehmens:

BNP Paribas Cardif Allgemeine Versicherung, Stuttgart, Zweigniederlassung für Deutschland der BNP Paribas Cardif Assurances Risques Divers, Frankreich, Paris,
Echo Rückversicherungs-AG, Schweiz, Zürich,
E+S Rückversicherung AG, Hannover,
HanseMerkur Reiseversicherung AG, Hamburg,
Helvetia Schweizerische Versicherung AG, Direktion für Deutschland, Frankfurt am Main,
Partner Reinsurance Europe SE, Schweiz, Zürich,
SCOR Global Life Deutschland, Köln, Niederlassung der SCOR Global Life SE, Frankreich, Paris,
VIG Re as, Tschechische Republik, Prag,
Swiss Re Europe S.A., München.

Im Rahmen des ORSA-Prozesses und der regelmäßigen Ermittlung der Gegenparteiausfallrisiken überprüft die Deutsche Familienversicherung die wirtschaftliche Entwicklung der Rückversicherungspartner, insbesondere mögliche Veränderungen der Ratings der vorstehenden Rückversicherungsunternehmen. Die Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung sieht vor, dass der Risikotransfer grundsätzlich auf mehrere solvente Rückversicherungspartner mit guten bis sehr guten Ratings anerkannter globaler Ratingagenturen zu erfolgen hat.

3.4 Chancen und Risiken aus Kapitalanlagen, insbesondere Marktrisiken

Der Kapitalanlagebestand des Unternehmens besteht maßgeblich aus der Anlage der Gelder zur Deckung der jederzeitigen Erfüllbarkeit der versicherungstechnischen Verpflichtungen, insbesondere der langfristigen Deckung der Altersrückstellungen aus den Verpflichtungen des Versicherungszweiges der Kranken- und Pflegezusatzversicherungen nach Art der Leben.

Die folgende Übersicht zeigt die Zusammensetzung der Kapitalanlagenbestand der Deutschen Familienversicherung zum 31. Dezember 2019.

ZUSAMMENSETZUNG DER KAPITALANLAGEN

Im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen bestehen folgende wesentliche Einzelrisiken:

- Marktpreisrisiken

Sie entstehen aus dem potenziellen Verlust aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen für Kapitalanlagen (unter anderem Zins-, Wechselkurs- und Aktienkursveränderungen). An positiven Markpreisentwicklungen kann die Deutsche Familienversicherung hingegen partizipieren und versteht dieses Risiko durch aktives Kapitalanlagemanagement auch als Chance.

- Gegenparteiausfall- und Konzentrationsrisiken

Sie ergeben sich aus negativen Bonitätsveränderungen von Emittenten, insbesondere dann, wenn eine wesentliche Konzentration der Anlagen auf einzelne Emittenten vorliegt.

- Liquiditätsrisiken

Sie bestehen darin, dass durch nicht zeitgerechte Liquiditätszuflüsse die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft gefährdet würde.

Das Kapitalanlagemanagement wird durch einen externen Fondsverwalter wahrgenommen. Dazu besteht ein Funktionsausgliederungsvertrag. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Kapitalanlagenbestand T€ 121.473 (Vorjahr: T€ 90.053), die zum Stichtag insbesondere in dem Spezialfonds "DFV Multi-Asset Fonds" angelegt waren. Die Bestände zum Ende des Vorjahres im DFV-Sondervermögen wurden im Laufe des Jahres 2019 auf den neu aufgelegten Spezialfonds DFV Multi-Asset Fonds übertragen. Die aus dem Börsengang im Dezember 2018 erlösten Mittel waren zum Ende des Jahres 2018 noch weitgehend in Tages- und Festgeldern angelegt. Im Laufe des Jahres 2019 erfolgte die Anlage der Mittel in längerfristige Kapitalanlagen in Übereinstimmung mit der Kapitalanlagestrategie der Deutschen Familienversicherung.

Ziel der Anlagepolitik des DFV Multi-Asset Fonds ist, dass das Vermögen der Deutschen Familienversicherung unter Berücksichtigung von Anlagerisiken und Anlagechancen sowie möglichst großer Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität und unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung angelegt wird. Entsprechend dem Funktionsausgliederungsvertrag zum DFV Multi-Asset Fonds hat der Verwalter des Investmentfonds folgende Sicherheitsgrundsätze einzuhalten:

Sicherung des Nominalwertes,
Wahrung der wirtschaftlichen Substanz der Vermögensanlage,
Vermögensanlagen müssen jederzeit uneingeschränkt veräußerbar und transferierbar sein,
Beachtung von anerkannten Ratings (Investment-Grade-Ratings von anerkannten Ratingagenturen).

Wesentliche Grundsätze der Anlagepolitik, wie beispielsweise die Vorgaben, dass das Fondsvermögen ausschließlich an geregelten Märkten und ausschließlich in OECD-Ländern angelegt werden darf, sind im Verwaltungsreglement des Fondsprospektes festgelegt. Die Anlagepolitik wird laufend durch den von der Deutschen Familienversicherung bestimmten Anlageausschuss überprüft und festgelegt. Im Anlageausschuss verifiziert und adjustiert der Vorstand der Gesellschaft gemeinsam mit dem Fondsverwalter die Risiko-, Durations- und Ertragsentwicklung des Fonds und schreibt feststehende Regeln über zulässige Anlageklassen (z. B. Derivate nur zur Wertabsicherung), Streuungs- und Konzentrationslimits sowie Anlagespezifikationen dem Fondsverwalter schriftlich vor. Die Durationen in den Einzelanlagen der Wertpapiere im Fonds werden durch die im Sinne des Aktiv-Passiv-Managements vorgegebenen langfristigen Cashflow- und Mittelbedarfsverläufe bestimmt.

Zur Kontrolle der definierten Vorgaben erhalten die Vorstände sowie die verantwortlichen Mitarbeiter der Finanzabteilung vom Fondsverwalter eine detaillierte Berichterstattung über die Entwicklung des Fonds. Darüber hinaus werden die Risiken aus den Kapitalanlagen auf Basis der Meldungen auf Einzelwertpapierebene an die Aufsichtsbehörde und an die EZB in jedem Quartal mittels detaillierter Neubewertungen des Markt-, Zinsänderungs-, Konzentrations-, Spread- und Gegenparteiausfallrisikos unter Anwendung der Standardformeln nach Solvency neu ermittelt und beurteilt. Zusätzlich werden vom Verwalter des Fonds detaillierte Berichte über die Zusammensetzung, die Bestands- sowie Wert- und Ertragsentwicklung des Fonds den Vorständen und verantwortlichen Mitarbeitern der Finanzabteilung täglich zur Verfügung gestellt.

Die Anlagen im DFV Multi-Asset Fonds, die zur Deckung der Verpflichtungen aus den Kranken- und Pflegezusatzversicherungen nach Art der Leben bestimmt sind, werden gemäß § 128 VAG durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht.

Die folgende Übersicht zeigt die Veränderung der Marktwerte der Kapitalanlage in Abhängigkeit von den Marktzinsen bzw. relevanten Aktienindizes:

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Anlageklasse Annahme Veränderung der Marktwerte

T€
Festverzinsliche Wertpapiere Zinsanstieg um 1 % -8.345
Festverzinsliche Wertpapiere Zinsrückgang um 1 % +1.179
Aktien Kursanstieg um 10 % +77
Aktien Kursrückgang um 10 % -77

3.5 Operationale Risiken

Grundsätzlich besteht für jedes Versicherungsunternehmen eine Vielzahl operationaler Risiken aus dem laufenden Betrieb. Relevant ist besonders die Gefahr von Verlusten, die durch menschliches oder technisches Versagen, aus der Unzulänglichkeit von internen Prozessen oder Systemen oder durch externe Einflüsse entstehen können. Dazu zählen auch Rechtsrisiken.

Um diese Risiken zu verringern, verfügt die Deutsche Familienversicherung über ein für die Unternehmensgröße adäquates internes Kontrollsystem. Handlungsrisiken von Mitarbeitern beugt die Deutsche Familienversicherung vor, indem für jeden Mitarbeiter eindeutige Vollmachtgrenzen zur Beauftragung und Zahlungsfreigabe von Rechnungen definiert sind. Zahlungseinschränkungen sind in maschinellen In- und Exkassosystemen hinterlegt. Ansonsten verfügt das Unternehmen über ein durchgängiges Vier-Augen-Prinzip. Im Übrigen erfolgt eine Kontrolle über Stichproben und Dienstaufsicht. Prozessunabhängig prüft zudem die Interne Revision Systeme, Verfahren und Einzelfälle.

Im Laufe des Jahres 2019 wurde das Outsourcing der IT-Infrastruktur vorangetrieben. Im Rahmen eines bestehenden Outsourcings der IT-Sicherheit profitiert die Deutsche Familienversicherung von den hohen Sicherheits- und Funktionalitätsniveaus externer Dienstleister. Deren räumlich getrennte Systeme stellen eine Wiederaufnahme des Betriebes im Katastrophenfall sicher. Wirksame Zugangskontrollen und der Einsatz neuester Sicherheitstechnologien gewährleisten zuverlässig die Integrität aller Daten. In Zusammenarbeit mit einem der externen Dienstleister verfügt die Deutsche Familienversicherung darüber hinaus über einen laufenden Überwachungs- und Verbesserungsprozess mit Blick auf sogenannte Cyberrisiken.

Zur Minderung möglicher Auswirkungen operativer Risiken verfügt die Gesellschaft unter anderem über einen umfassenden Versicherungsschutz für Gebäude, Inventar, Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen sowie Cyberrisiken. Die Versicherungsdeckungen werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Rechtsrisiken können insbesondere aus Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen (Gesetze und Rechtsprechung), aus Veränderungen der behördlichen Auslegungen und aus Änderungen des Geschäftsumfeldes resultieren.

Zur Vermeidung von Rechtsrisiken besteht im Unternehmen eine dezentral ausgerichtete Compliance-Organisation. Die Schlüsselfunktion Compliance ist für die Identifikation und Analyse von Rechtsrisiken, die Entwicklung von risikobegrenzenden Maßnahmen und die Durchführung von Kontrollverfahren verantwortlich. Die laufende Überprüfung der Risiken im Rahmen der Compliance-Organisation, verbindliche Vollmachten mit Zeichnungsgrenzen für einzelne Mitarbeiter, eine klare Funktionstrennung und festgelegte Berichtswege sowie die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips stellen die Einhaltung von Recht und Gesetz sowie der aufsichtsrechtlichen Anforderungen sicher.

Die Deutsche Familienversicherung unterliegt in der Folge der Börsennotierung den für kapitalmarktorientierte Unternehmen geltenden Bestimmungen. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zur Ad-hoc-Publizität, zum Führen von Insiderlisten, zum Verbot von Insidergeschäften, zu Eigengeschäften von Führungskräften bzw. diesen nahestehenden Personen (Directors' Dealings) wie auch Melde- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen von Stimmrechtsanteilen. Ergänzend sind die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex zu berücksichtigen.

Die Gesellschaft hat diesen erhöhten Anforderungen Rechnung getragen und organisatorische Voraussetzungen bzw. Maßnahmen für die Einhaltung und Umsetzung dieser Regelungen getroffen.

Das Projekt CareFlex Chemie bietet aufgrund von Art und Umfang des Geschäfts gute und sichere Ertragsmöglichkeiten. Das Projekt eröffnet auch Möglichkeit für andere Branchen. Im Gegenzug birgt das Projekt auch gewisse Risiken. Aktuell besteht noch ein restliches Vertragsabschlussrisiko, das jedoch als gering eingestuft werden kann, weil sich die Beteiligten über die wesentlichen Modalitäten einig sind und unmittelbar vor Unterzeichnung der Verträge stehen.

Daneben bestehen im Hinblick auf die prozessuale Abwicklung dieses Großprojektes auch operationale Risiken verbunden mit einem Reputationsrisiko, was aber aufgrund des Standes der Technik und der Digitalisierung bzw. Automatisierung im Unternehmen ebenfalls als beherrschbar eingeschätzt wird.

3.6 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass durch nicht zeitgerechten Liquiditätszufluss die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft gefährdet wird.

Generell erfolgt ein stetiger Liquiditätszufluss durch Lastschrifteinzug der Versicherungsprämien, dieser wird unter anderem gemäß der langfristigen Planung zur Absicherung der versicherungstechnischen Verpflichtungen dem DFV Multi-Asset Fonds zugeführt. Die Verfügbarkeit der Kapitalanlagen im DFV Multi-Asset Fonds wird unter Berücksichtigung der Vorgaben des Aktiv-Passiv-Managements im Rahmen des vorstehend beschriebenen Kapitalanlagemanagementprozesses über den Fondsverwalter sichergestellt.

Für die Regulierung von Großschäden besteht mit den Rückversicherern eine Standardvereinbarung in den Rückversicherungsverträgen über unverzüglich abrufbare Schadeneinschüsse zur Abwendung von Liquiditätsengpässen.

Der Anteil der Rückversicherer zur Deckung der Alterungsrückstellungen der Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Leben wird im Depot der Deutschen Familienversicherung geführt. Die Verpflichtung gegenüber dem Rückversicherer zeigt die Deutsche Familienversicherung als Depotverbindlichkeiten, die im Passivposten "Übrige Verbindlichkeiten" ausgewiesen werden. Die Liquiditätsrisiken aus dem Rückversicherungsverhältnis im Bereich der Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Leben werden durch die Verwaltung der Mittel durch die Deutsche Familienversicherung deutlich reduziert.

3.7 Reputationsrisiken

Reputationsrisiken können nicht zuletzt durch negative Darstellungen in der Öffentlichkeit ausgelöst werden und beispielsweise durch unzufriedene Kunden oder Vertriebspartner, durch Gerichtsverfahren und letztlich auch durch Verleumdungen entstehen.

Mit einem adäquaten internen Compliance-Management-System, einer laufenden Beobachtung sowie einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Deutsche Familienversicherung diesen Risiken entgegen. Das Kundenverhalten wird aktiv durch das Beschwerdemanagement verfolgt, dabei werden alle Beschwerden auf ihre Ursache hin untersucht und nach möglichen Auswirkungen auf die Reputation bewertet. Auffälligkeiten im Beschwerdemanagement können zu Anpassungen in den Geschäftsprozessen führen. Diese Maßnahme wird durch das Online-Marketing unterstützt, das die Aktivitäten in den sozialen Netzwerken mittels Software-Tools auswertet.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beobachtet die Deutsche Familienversicherung kontinuierlich die gängigen Medien. Darüber hinaus vermag es die Deutsche Familienversicherung, durch proaktiven Umgang mit den Medien und eine klare Kundenkommunikation das positive Image in der Öffentlichkeit fortlaufend auszubauen. Somit ist gewährleistet, dass kurzfristig auf besondere Entwicklungen mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden kann.

Zu den Reputationsrisiken gehört auch die Nichtbeachtung der gebotenen Nachhaltigkeit im Hinblick auf den Umweltschutz, den Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie das allgemeine Marktverhalten. Die Deutsche Familienversicherung wird daher für das Geschäftsjahr 2020 Nachhaltigkeitsgrundsätze formulieren und dann erstmals eine nachhaltigkeitsbezogene Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Im Vorgriff darauf sind im Jahr 2019 die Unternehmens- und Führungsgrundsätze entwickelt und implementiert worden. Seither richten sich Führungskräfte danach und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen Anspruch auf ihre Einhaltung.

3.8 Strategische Chancen und Risiken

Die strategischen Risiken resultieren daraus, dass notwendige Zielsetzungen und Maßnahmen aus dem Unternehmensumfeld nicht bzw. zu spät erkannt und mangelhaft umgesetzt werden. Auch Fehlinterpretationen und daraus abgeleitete wesentliche geschäftliche Fehlentscheidungen definiert die Deutsche Familienversicherung als ein strategisches Risiko.

Diesen Chancen und Risiken begegnet die Deutsche Familienversicherung, indem sie

wesentliche geschäftliche Entscheidungen einem ausführlichen Prüfungs- und Konsultationsprozess unterzieht,
den Prozess der Beobachtung des Unternehmensumfeldes kontinuierlich ausbaut und systematisiert,
auf Basis einer strategischen Rahmenzielsetzung über eine detaillierte Geschäftsplanung verfügt, die über einen Zeitraum von fünf Jahren die Vorgaben mit Blick auf die Entwicklung der Versicherungszweige, der Produkte sowie der Vertriebswege abbildet,
die laufende, kurzfristige Kontrolle dieser Planung mit den tatsächlichen Istdaten als ein wesentliches Frühwarninstrumentarium zur Erkennung und Gegensteuerung geschäftlicher Fehlentwicklungen nutzt,
über spartenbezogene Analysen den Aufsichtsrat im Rahmen der quartalsweisen Aufsichtsratssitzungen ausführlich über geschäftliche Entwicklungen informiert und
im Rahmen einer wöchentlichen, protokollierten Vorstandssitzung einen intensiven Austausch einschließlich der Festlegung von Maßnahmen mit Blick auf mögliche strategische Risiken und Fehlentwicklungen durchführt.

3.9 Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikolage

Die wesentlichen Chancen und Risiken sind in den vorherigen Abschnitten dargestellt. Zusammenfassend stellt die Deutsche Familienversicherung fest, dass aus den aktuellen Erkenntnissen und beschriebenen Gegebenheiten keine bestandsgefährdenden gegenwärtigen Entwicklungen erkennbar sind, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie deren Risikotragfähigkeit wesentlich beeinträchtigen könnten.

4 VERGLEICH PROGNOSE MIT TATSÄCHLICHEM ERGEBNIS 2019

Aufgrund der erheblichen Steigerung des Neugeschäfts stiegen die gebuchten Bruttobeiträge erwartungsgemäß von T€ 66.522 um 36,7 % auf T€ 90.919.

Der Ausweitung des Neugeschäfts stand eine geringere als ursprünglich geplante Zunahme der Betriebs- und Verwaltungskosten gegenüber. Hierdurch fielen die versicherungstechnischen Ergebnisse besser als erwartet aus.

Weiterhin führten die Effizienz in den Geschäftsprozessen und der hohe Einsatz der Mitarbeiter zu geringerem Personalaufwand als geplant.

Das weiter gefallene Zinsniveau führte in den europäischen Anleihen zu dem erwarteten Druck auf die laufende Rendite der Kapitalanlagen. Andererseits reagierten Investoren auf die deutlichen Kursrückgänge des Jahres 2018 mit vermehrten Engagements im Aktienmarkt. Die Deutsche Familienversicherung hat die Marktbewegungen genutzt, um die im Zusammenhang mit der strategischen Neuausrichtung der Kapitalanlage erforderlichen Umschichtungen vorzunehmen, und in diesem Zusammenhang auch Kursgewinne realisiert.

Insgesamt schloss die Deutsche Familienversicherung mit einem Ergebnis vor Steuern von T€ -5.222 deutlich besser ab, als die erwarteten 9-11 Mio. € Verlust vor Steuern. Dies hat seine Ursache unter anderem in den geringeren Personalkosten (9,5 Mio. € statt 11 Mio. €), den geringeren Marketing- und Vertriebsaufwendungen (33 Mio. € statt 35 Mio. €) sowie dem um etwa 1 Mio. € besser als geplanten Kapitalanlageergebnis.

5 PROGNOSEBERICHT 2020

5.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die Bundesregierung prognostizierte im Januar 2020 ein Wachstum des deutschen Bruttoinlandsproduktes für das Jahr 2020 von 1,1 %. In ihrer Herbstprognose ging die Europäische Kommission für den Euroraum von einem Anstieg des Bruttoinlandsproduktes in 2020 in Höhe von ebenfalls 1,1 % aus.

Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) verzeichneten die deutschen Versicherer im Geschäftsjahr ein Plus bei den Beitragseinnahmen von 6,7 % auf rund 216 Milliarden €. Auf das Jahr 2020 blickt die Versicherungswirtschaft verhalten optimistisch. Trotz insgesamt eingetrübter Konjunkturaussichten geht die deutsche Versicherungswirtschaft von einer weiterhin stabilen Geschäftsentwicklung aus, wobei das Jahr 2020 nach Einschätzung des GDV von den Themen Klimawandel, Reform der Altersvorsorge und Nullzinspolitik geprägt sein wird.

5.2 Unternehmensprognose

Die Deutsche Familienversicherung plant für das Jahr 2020 erneut bis zu 100.000 Neuabschlüsse und damit eine lineare Fortschreibung ihres in 2019 begonnenen Wachstums. In diesem Zusammenhang kommt es auch im Jahr 2020 zu unverändert hohen Abschlusskosten. In allen Geschäftsbereichen erwartet die Deutsche Familienversicherung auch im Jahr 2020 bei konstanten Stornoquoten eine deutliche Steigerung des Vertragsbestandes und der Bestandsbeiträge. Für den im Run-off befindlichen Geschäftsbereich der Technischen Versicherung (Elektronik) wird ein weiterer planmäßiger Rückgang der Vertragsbestände erwartet. Insgesamt wird eine Steigerung der verdienten Bruttobeiträge um rund 30 % geplant. Darüber hinaus wird die Deutsche Familienversicherung im Laufe des Jahres 2020 die systemseitigen, organisatorischen und personellen Vorkehrungen treffen, um die ab Mitte 2021 geplante tarifvertraglich geregelte Pflegezusatzversicherung für die Mitarbeiter der Chemischen Industrie (CareFlex) erfolgreich umzusetzen, die bis zu 580.000 Neuverträge in der Pflegeversicherung generieren wird. Hierzu hat die Deutsche Familienversicherung eine innovative Bewerberinitiative gestartet und plant, den Personalbestand im Laufe des Jahres 2020 um bis zu 55 Mitarbeiter aufzustocken. Den mit diesen Vorbereitungen verbundenen Kosten werden jedoch in 2020 keine Versicherungsbeiträge aus dem CareFlex-Angebot gegenüberstehen, so dass die Kosten das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 planmäßig erheblich belasten werden.

Das anhaltend niedrige Zinsniveau, insbesondere bei europäischen Anleihen, wird auch die Renditen anderer Anlageklassen belasten. Die Abschwächung des weltweiten Wachstums, anhaltende Unsicherheiten über die zukünftigen Handelsbeziehungen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union sowie noch nicht abschätzbare Effekte aus dem politisch angestrebten Ziel eines klimaneutralen Umbaus der europäischen Wirtschaft führen voraussichtlich zu einem Kapitalanlageergebnis, das relativ zum Kapitalanlagebestand unter dem des Jahres 2019 liegen wird. Und welche Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaftslage die Ausbreitung des sogenannte Coronavirus haben wird, lässt sich noch nicht abschätzen.

Vorausgesetzt, dass die vorstehend dargestellten unsicheren politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen zu keinen außerordentlichen negativen Ergebniseinflüssen führen werden, erwartet die Deutsche Familienversicherung für das folgende Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des geplanten weiteren Aufbaus des Vertragsbestandes durch Neuverträge, zusätzlicher Aufwendungen insbesondere im Zusammenhang mit CareFlex einen Verlust vor Steuern zwischen 9 und 11 Mio. €. Dank der für 2021 erwarteten erheblichen Steigerung der Beiträge, die insbesondere durch die neuen CareFlex-Verträge getrieben werden, geht die Deutsche Familienversicherung von einer Kompensation der in 2020 anfallenden Vorbereitungsaufwendungen aus. Insgesamt erwartet die Deutsche Familienversicherung ab dem Jahr 2021 ein positives Ergebnis.

6. CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT GEMÄSS 3.10 DCGK UND BERICHT ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 315D, 289F HGB

6.1 Corporate-Governance-Bericht

Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate-Governance-Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen.

Corporate Governance bedeutet eine verantwortungsbewusste, transparente und auf eine nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und Überwachung. Corporate Governance in diesem Sinne ist für die Deutsche Familienversicherung eine wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg und begründet das Vertrauen der Versicherungsnehmer, Geschäftspartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Aktionäre in das Unternehmen.

Duales Führungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Deutsche Familienversicherung unterliegt als börsennotierte Aktiengesellschaft unter anderem den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechtes ist das duale Führungssystem, bestehend aus Vorstand einerseits und Aufsichtsrat andererseits. Dem Vorstand obliegt dabei die Führung und Ausrichtung des Unternehmens und dem Aufsichtsrat die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, die Festlegung deren Vergütung sowie die Beratung und Überwachung des Vorstandes. Beide Organe arbeiten bei der Deutschen Familienversicherung vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammen.

Der Vorstand der Deutschen Familienversicherung bestand im Geschäftsjahr 2019 aus vier Mitgliedern. Er bestimmt die Geschäftspolitik und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei auch für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zuständig. Die Arbeitsweise des Vorstandes ist im Bericht zur Unternehmensführung näher ausgeführt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2019 zuletzt aus fünf Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist so zusammengesetzt, dass eine umfassende qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstandes möglich ist. Dies setzt voraus, dass im Aufsichtsrat dem Risikoprofil der Gesellschaft entsprechende Kenntnisse mindestens in den Bereichen Kapitalanlage, Versicherungstechnik und Rechnungslegung vorhanden sind. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrates ist im Bericht zur Unternehmensführung näher ausgeführt.

Die Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile fordern, annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.

Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder dem Konzern zustehen, für sich oder Dritte nutzen.

Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind verpflichtet, etwaige Interessenkollisionen dem Aufsichtsrat zu melden.

Hauptversammlung

Weiteres Organ der Gesellschaft ist die Hauptversammlung. In der Hauptversammlung üben die Aktionäre der Deutschen Familienversicherung ihre Rechte aus. Alle ausgegebenen Aktien der Deutschen Familienversicherung sind auf den Inhaber lautende Stückaktien mit identischen Rechten und Pflichten. Bei Beschlussfassungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme.

Die jährliche ordentliche Hauptversammlung, die innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres stattfindet, nimmt alle ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr. Sie entscheidet im Wesentlichen über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates, über einen etwaigen Bilanzgewinn, über die Aufsichtsratsvergütung, über Kapitalmaßnahmen und Satzungsänderungen der Gesellschaft.

Der Aufsichtsratsvorsitzende oder ein von ihm bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied führt den Vorsitz in der Hauptversammlung.

Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung der Gesellschaft eine höhere Mehrheit erforderlich ist.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Rechnungslegung des Konzernabschlusses der Deutschen Familienversicherung inklusive ihrer Tochterunternehmen (DFV-Unternehmensverbund) erfolgt gemäß § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Deutschen Familienversicherung wird nach Maßgabe des deutschen Rechts, insbesondere des Handelsgesetzbuches (HGB), erstellt.

Der Abschlussprüfer wird, wie bei Versicherungsunternehmen gesetzlich vorgeschrieben, durch den Aufsichtsrat bestellt. Der Aufsichtsrat überzeugt sich dabei jeweils zuvor von der Unabhängigkeit des Prüfers.

Die Abschlussprüfung umfasst den Einzelabschluss der Deutschen Familienversicherung sowie den Konzernabschluss des DFV-Unternehmensverbundes.

Kommunikation und Transparenz

Für die Deutsche Familienversicherung hat eine transparente Unternehmensführung und eine offene Kommunikation stets einen hohen Stellenwert. Dies gilt umso mehr nach dem Börsengang der Gesellschaft im Dezember 2018, weil eine zeitnahe, einheitliche und umfassende Information und Kommunikation das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit stärkt.

Bei der Veröffentlichung von Informationen folgt der Vorstand daher den Grundsätzen von Transparenz, Offenheit und Verständlichkeit sowie Unverzüglichkeit und Gleichbehandlung der Aktionäre und Investoren.

Im Rahmen der Investor Relations werden alle wesentlichen Informationen zur Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie alle relevanten Mitteilungen wie Presse-, Ad-hoc- und Stimmrechtsmitteilungen sowie Finanzberichte und der Finanzkalender veröffentlicht.

Die weitere Berichterstattung über die Geschäftsergebnisse erfolgt über den Geschäftsbericht, Zwischenmitteilungen und unterjährige Finanzberichte. Zusätzlich führt der Vorstand eine intensive Finanzkommunikation mit den relevanten Markteilnehmern auf Konferenzen und Roadshows im In- und Ausland.

Gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich der Vorstand verpflichtet, einmal pro Quartal über die geschäftlichen Ergebnisse ebenso zu berichten wie darüber, was an Herausforderungen ansteht.

6.2 Bericht zur Unternehmensführung

Börsennotierte Aktiengesellschaften haben eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufzunehmen.

Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung folgen den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex".

Als Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft haben sie jährlich zu erklären, dass dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden und warum nicht.

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung haben im März 2020 folgende Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben:

"Entsprechenserklärungen zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 Abs. 1 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DFV Deutsche Familienversicherung AG erklären, dass die Deutsche Familienversicherung den Empfehlungen des Kodex mit folgenden Abweichungen entsprechen wird:

Ziffer 4.2.3, Abs. 2, S. 2

Der Kodex empfiehlt, dass die monetären Vergütungsteile von Vorstandsgehältern fixe und variable Bestandteile umfassen sollen.

Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass durch variable Vergütungsbestandteile insbesondere bei einem immer mehr im Aufbau begriffenen Unternehmen falsche Anreize gesetzt werden.

Ziffer 4.2.3, Abs. 4, S. 1

Der Kodex empfiehlt, bei Abschluss von Vorstandsverträgen Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen auf den Wert von zwei Jahresvergütungen zu begrenzen.

Von dieser Regelung ausgenommen ist der Vertrag des Vorstandsvorsitzenden als Gründer und Mehrheitsaktionär der Gesellschaft.

Ziffer 5.3.1, S. 1

Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden soll.

Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung von Ausschüssen bei fünf Aufsichtsratsmitgliedern einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt.

Ziffer 5.3.2, Abs. 1, S. 1

Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Prüfungsausschuss einrichten soll.

Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung eines eigenen Prüfungsausschusses einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt.

Ziffer 5.3.3

Der Kodex empfiehlt, dass der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden soll.

Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung eines eigenen Nominierungsausschusses einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt.

Frankfurt am Main, März 2020

Der Vorstand

Der Aufsichtsrat

Unternehmensführungspraktiken

Die Deutsche Familienversicherung hat darüber hinaus ein Governance-System etabliert, das ein solides und vorsichtiges Management des Versicherungsgeschäfts ermöglicht. Dieses Governance-System umfasst die vier Schlüsselfunktionen: die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Funktion, die versicherungsmathematische Funktion und die interne Revisionsfunktion. Wesentliche Stützpfeiler des Systems sind die Einrichtung geeigneter Prozesse im Bereich der Schlüsselfunktionen sowie der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA), der internen Kontrollen und des Outsourcings.

Die Deutsche Familienversicherung verfügt über ein funktionierendes und effektives internes Kontrollsystem, das eine unternehmensspezifische Steuerung und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und somit die Funktionsfähigkeit der Geschäftstätigkeit und Sicherstellung der Zuverlässigkeit von Informationen und Berichterstattungen gewährleistet.

Ergänzt wird das interne Kontrollsystem durch die Schlüsselfunktion Interne Revision, die nach Maßgabe des aufgestellten Revisionsplanes selbstständig und unabhängig objektive und risikoorientierte Überprüfungen der Geschäftsbereiche sowie der unternehmensspezifischen Abläufe, Verfahren und Systeme durchführt.

Unter Compliance werden die Einhaltung von Gesetzen, einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Sittlichkeit, sowie die Sicherstellung des gesetzmäßigen Verhaltens in einer Unternehmensorganisation verstanden.

Compliance ist für die Deutsche Familienversicherung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein grundlegendes Selbstverständnis. Compliance bedeutet für die Deutsche Familienversicherung nicht nur Legalität und Risikovermeidung, sondern auch eine verantwortungsbewusste Werteorientierung.

Ziel des Compliance-Management-Systems der Deutschen Familienversicherung ist die Vermeidung von Compliance-Risiken, insbesondere von finanziellen Risiken und Reputationsschäden, sowie die Schaffung einer gelebten Compliance-Kultur.

Das Compliance-Management-System der Deutschen Familienversicherung ist für die Einhaltung und Überwachung der für den Versicherungsbetrieb einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zuständig. Neben der Beratung des Vorstandes im Hinblick auf die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften beurteilt es die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes und mit der Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risiken.

Die Schlüsselfunktion Compliance berichtet regelmäßig im Rahmen des Compliance-Berichtes oder, sofern unmittelbare Veranlassung besteht, in Form eines Ad-hoc-Berichtes unmittelbar an den Vorstand der Gesellschaft.

Arbeitsweise des Vorstandes

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und seiner Geschäftsordnung.

Der Vorstand hat in seiner Gesamtheit die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten. Die Mitglieder des Vorstandes tragen daher gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstandes führen die einzelnen Mitglieder die ihnen nach dem Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Ressorts selbstständig. Dabei waren die Ressorts in 2019 wie folgt zusammengefasst:

Recht; Personal, Unternehmenskommunikation, Revision
Rechnungswesen, Steuern, Finanzen, Aktuariat, Risikomanagement, Solvency II, BI/Controlling Assetmanagement/Kapitalanlage
Vertrieb, Produktentwicklung, Marketing, Betrieb
Schaden/Leistung, IT, IT-Sicherheit, digitale Transformation

Der Vorstand trifft sich regelmäßig, mindestens zweimal im Monat, zu Vorstandssitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden geleitet werden. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Punkte und Themen für die Tagesordnung zu benennen. Die Sitzungen dienen der Abstimmung, Beratung und Beschlussfassung.

Beschlüsse des Vorstandes sollen möglichst einstimmig gefasst werden, anderenfalls wird der Beschluss mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz, Satzung oder die Geschäftsordnung andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind. Vorstandsbeschlüsse von besonderer Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates.

Über jede Sitzung des Vorstandes wird eine Niederschrift angefertigt, aus der sich unter anderem der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlussfassungen ergeben.

In den Vorstandssitzungen werden alle Unternehmensbelange ressortübergreifend und abschließend beraten und beschlossen. Von der Bildung weiterer Vorstands- und Konzernausschüsse kann daher auch unter Proportionalitätsgrundsätzen abgesehen werden.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Planung und Zielerreichung sowie die Unternehmensstrategie einschließlich der Investitions- und Personalplanung und bestehender Risiken.

Arbeitsweise des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen und der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei wird der Aufsichtsrat im Rahmen der unternehmensspezifischen Situation potenzielle Interessenkonflikte und die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder sowie Vielfalt (Diversity) angemessen berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsleitung. Er wird zu diesem Zweck regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informiert.

Daneben ist der Aufsichtsrat insbesondere für die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, die Festsetzung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und des Konzernabschlusses zuständig.

Der Aufsichtsrat tagt nach Bedarf, wobei mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr durchzuführen sind. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder können Sitzungen auch in Form einer Telefonkonferenz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten werden.

Beschlüsse des Aufsichtsrates werden in der Regel in den Sitzungen gefasst, können aber auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger vergleichbarer Kommunikationsmittel sowie in Kombination der vorgenannten Formen erfolgen. Beschlüsse des Aufsichtsrates werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Die Tätigkeit des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 ist im Bericht des Aufsichtsrates näher beschrieben.

Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG

Gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Familienversicherung Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen zu beschließen.

Der Aufsichtsrat hat die Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand bis zum 31. August 2023 jeweils auf 0 % festgesetzt.

Der Vorstand hat die Zielquote für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb der Vorstandes bis zum 31. März 2024 jeweils auf 50 % festgesetzt.

Diversitätskonzepte für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Deutsche Familienversicherung verfolgt kein gesondertes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Chancengleichheit und strikte Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung sind in der Unternehmenspolitik der Deutschen Familienversicherung jedoch fest verankert. Vor diesem Hintergrund wird bei der Besetzung der Leitungsorgane der Gesellschaft allein auf die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Kandidaten und Kandidatinnen geachtet. Aspekte wie beispielsweise Geschlecht, Rasse, Alter, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexuelle Orientierung und Herkunft der jeweiligen Person bleiben dabei außer Betracht.

7 ANLAGE ZUM LAGEBERICHT

Verzeichnis der im Geschäftsjahr betriebenen Versicherungszweige und Versicherungssparten

Im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft:

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Nichtsubstitutive Krankenversicherung: Ziffer gemäß BerVersV
- selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant) 02.2
- selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (stationär) 02.3
- Einzel-Krankentagegeldversicherung 02.4
- sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung 02.6
- Reisekrankenversicherung 02.6.7
- freiwillige Pflegetagegeldversicherung 02.8.6

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Schaden- und Unfallversicherung:
- Unfallversicherung 03
- Haftpflichtversicherung 04
- Rechtsschutzversicherung 07
- Glasversicherung 11
- verbundene Hausratversicherung 13
- verbundene Gebäudeversicherung 14
- technische Versicherungen 17
- sonstige Sachversicherung 28
- sonstige Schadenversicherung 29
- Tier-Krankenversicherung 29.3.05

KONZERNABSCHLUSS

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

Aktiva

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in EUR Anhang 31.12.2019 31.12.2018
A. Immaterielle Vermögenswerte
I. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte 8.664.778 9.204.617
Summe A. 9.1 8.664.778 9.204.617
B. Nutzungsrechte gemäß IFRS 16 9.2 2.053.311 0
C. Kapitalanlagen
I. Ausleihungen 0 0
II. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 121.742.488 90.053.043
III. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen 0 0
IV. Übrige Kapitalanlagen 0 0
Summe C. 9.3 121.742.488 90.053.043
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
1. an Versicherungsnehmer 1.227.211 538.022
2. an Versicherungsvermittler 35.386 183.906
1.262.598 721.928
3. Sonstige Forderungen 3.987.406 4.199.093
Summe D. 9.4 5.250.004 4.921.021
E. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten 3.763.249 9.033.485
F. Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen
I. Beitragsüberträge 9.5.1 558.987 558.144
II. Deckungsrückstellungen 9.5.2 37.021.379 30.487.674
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 9.5.3 2.904.870 3.970.737
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen 14.655 1.903
Summe F. 9.5 40.499.892 35.018.458
G. Steuererstattungsansprüche
I. aus tatsächlichen Steuern 0 0
II. aus latenten Steuern 5.873.839 2.010.171
Summe G. 9.6 5.873.839 2.010.171
H. Übrige Aktiva 9.7 2.755.912 5.074.447
Summe Aktiva 190.603.473 155.315.242
PASSIVA
In EUR Anhang 31.12.2019 31.12.2018
A. Eigenkapital
I. Grundkapital 26.523.240 25.507.750
II. Kapitalrücklagen 44.852.139 39.774.689
III. Verlustvortrag/Gewinnrücklagen -2.870.904 467.435
IV. Übrige Rücklagen
1. Unrealisierte Gewinne und Verluste 10.1 695.670 -770.357
2. Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital 10.1 -2.603.404 -2.472.601
Summe IV -1.907.735 -3.242.958
V. Konzernjahresfehlbetrag, der den Anteilseignern des Mutterunternehmens zusteht -2.100.360 -3.338.339
Summe A. 64.496.381 59.168.577
B. Versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen
I. Beitragsüberträge 10.2.1 2.965.818 2.537.001
II. Deckungsrückstellungen 10.2.2 51.078.393 42.570.283
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 10.2.3 13.046.828 10.268.949
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen 10.2.4/5 1.507.888 867.942
Summe B. 10.2 68.598.927 56.244.175
C. Andere Rückstellungen 10.3.1 5.433.460 871.556
D. Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
1. gegenüber Versicherungsnehmer 237.180 195.886
2. gegenüber Versicherungsvermittler 891.643 1.416.530
1.128.823 1.612.417
3. Übrige Verbindlichkeiten 47.118.146 36.255.074
Summe D. 10.4 48.246.969 37.867.491
E. Steuerschulden
I. aus tatsächlichen Steuern 550.510 197.820
II. aus latenten Steuern 3.277.226 965.622
Summe E. 9.6 3.827.737 1.163.442
Summe Passiva 190.603.473 155.315.242

GESAMTERGEBNISRECHNUNG

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in EUR Anhang 2019 2018
I. Gewinn- und Verlustrechung (ergebniswirksam)
1. Gebuchte Beiträge
a) Brutto 90.919.027 66.522.190
b) Anteil der Rückversicherer 36.125.527 30.814.588
54.793.500 35.707.603
2. Veränderung der Beitragsüberträge
a) Brutto 428.817 -1.801.024
b) Anteil der Rückversicherer 843 -1.448.667
427.973 -352.357
3. Verdiente Nettobeiträge 54.365.526 36.059.960
4. Ergebnis aus Kapitalanlagen 11.2 3.401.055 -2.344.840
Davon: Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 0 0
5. Sonstige Erträge 11.3 629.608 1.027.729
Summe Erträge 58.396.189 34.742.848
6. Leistungen an Kunden
a) Brutto 48.035.322 38.636.560
b) Anteil der Rückversicherer 15.084.904 18.429.581
11.4 32.950.418 20.206.979
7. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb
a) Brutto 47.224.132 29.024.219
b) Anteil der Rückversicherer 21.838.522 14.487.040
11.6 25.385.610 14.537.179
8. Sonstige Aufwendungen 11.7 5.263.494 4.103.110
Summe Aufwendungen 63.599.522 38.847.267
9. Operatives Ergebnis -5.203.333 -4.104.419
10. Finanzierungsaufwendungen Leasing 12.7 19.098 0
11. Jahresüberschuss vor Ertragsteuern -5.222.431 -4.104.419
12. Ertragsteuern 11.8 -3.122.071 -766.080
13. Jahresergebnis -2.100.360 -3.338.339
Davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend -2.100.360 -3.338.339
Ergebnis je Aktie 11.10 -0,16 -0,36
II. Sonstiges Ergebnis (ergebnisneutral)
14. Unrealisierte Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen 1.466.027 -71.282
Summe Sonstiges Ergebnis 1.466.027 -71.282
III. Gesamtergebnis -634.333 -3.409.620
Davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend -634.333 -3.409.620

ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS

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in T€ Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Verlustvortrag inkl. Jahresfehlbetrag Rücklage aus der Währungsumrechnung Rücklage unrealisierte Gewinne und Verluste Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital
Stand am 31. Dezember 2017 34.110 3.894 -17.854 0 -699 0
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 0
Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste 0 0 0 0 -71 -2.473
Konzernergebnis 0 0 -3.339 0 0 0
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 -3.339 0 -71 -2.473
Gezahlte Dividenden 0 0 0 0 0 0
Kapitalherabsetzung 16.202 2.119 -18.321
Kapitalerhöhung 7.600 38.000 0 0 0 0
Stand am 31. Dezember 2018 25.508 39.775 -2.872 0 -770 -2.473
Veränderung Konsolidierungskreis 0 0 0 0 0 0
Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste 0 0 0 0 1.466 -130
Konzernergebnis 0 0 -2.100 0 0 0
Konzern-Gesamtergebnis 0 0 -2.100 0 1.466 -130
Gezahlte Dividenden 0 0 0 0 0 0
Kapitalherabsetzung 0 0 0 0 0 0
Kapitalerhöhung 1.015 5.077 0 0 0 0
Stand am 31. Dezember 2019 26.523 44.852 -4.972 0 696 -2.603
Anhang 10.1 10.1

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in T€ Konzern-Eigenkapital
Stand am 31. Dezember 2017 19.451
Veränderung Konsolidierungskreis 0
Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste -2.544
Konzernergebnis -3.339
Konzern-Gesamtergebnis -5.883
Gezahlte Dividenden 0
Kapitalherabsetzung 0
Kapitalerhöhung 45.600
Stand am 31. Dezember 2018 59.168
Veränderung Konsolidierungskreis 0
Direkt im Eigenkapital erfasste Gewinne und Verluste 1.336
Konzernergebnis -2.100
Konzern-Gesamtergebnis -764
Gezahlte Dividenden 0
Kapitalherabsetzung 0
Kapitalerhöhung 6.092
Stand am 31. Dezember 2019 64.496
Anhang

Wir verweisen hinsichtlich der Veränderungen des Eigenkapitals auch auf die Erläuterungen im Lagebericht.

KAPITALFLUSSRECHNUNG

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2019 2018
1. Periodenergebnis vor außerordentlichen Posten -2.100.360 -3.338.339
2. Veränderung der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen 6.855.752 3.827.138
3. Veränderung der Depotforderungen und -verbindlichkeiten sowie der Abrechnungsforderungen und -verbindlichkeiten 10.396.029 6.108.033
4. Veränderung der sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten 3.186.788 2.726.476
5. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen -3.407.687 2.044.651
6. Veränderung sonstiger Bilanzposten 1.335.223 -7.714.578
7. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge -1.934.288 2.972.252
I. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 14.331.457 6.625.633
8. Einzahlungen aus dem Verkauf und der Endfälligkeit von übrigen Kapitalanlagen 2.814.805 -144.772
9. Auszahlungen aus dem Erwerb von übrigen Kapitalanlagen -26.666.642 -46.714.732
10. Sonstige Auszahlungen -1.158.359 -1.842.853
II. Cashflow aus der Investitionstätigkeit -25.010.196 -48.702.357
11. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 6.092.940 45.599.866
12. Tilgung von Leasingverbindlichkeiten -684.437 0
III. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 5.408.503 45.599.866
Veränderung des Finanzmittelfonds -5.270.236 3.523.143
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 9.033.485 5.510.342
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 3.763.249 9.033.485

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 2019

BILANZ

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Krankenzusatz Schaden/Unfall Sonstige
in EUR 2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
A. Immaterielle Vermögenswerte
I. Geschäfts- oder Firmenwert - - - - -
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte 7.486.219,60 7.941.940,48 1.178.558,76 1.251.986,02 10.690,00
Summe A. 7.486.219,60 7.941.940,48 1.178.558,76 1.251.986,02 10.690,00
B. Nutzungsrechte 1.919.735,78 0 133.575,12 0
C. Kapitalanlagen
I. Ausleihungen - - - - - -
II. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen 116.642.135,90 84.809.794,26 5.100.352,49 5.453.249,09 - -
III. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen - - - - - -
IV. Übrige Kapitalanlagen - - - - - -
Summe C. 116.642.135,90 84.809.794,26 5.100.352,49 5.453.249,09 - -
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
1. an Versicherungsnehmer 632.072,53 242.064,07 595.138,68 295.958,16 - -
2. an Versicherungsvermittler 28.309,08 174.007,46 7.077,27 7.177,02 - 2.721,24
660.381,61 416.071,53 602.215,95 303.135,18 - 2.721,24
3. Sonstige Forderungen 3.728.011,17 3.567.108,86 259.394,83 667.322,39 - 1.074.022,81
Summe D. 4.388.392,78 3.983.180,40 861.610,78 970.457,57 - 1.076.744,05
E. Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen
I. Beitragsüberträge 387.859,27 347.950,44 171.127,73 210.193,56 - -
II. Deckungsrückstellungen 37.021.379,00 30.487.673,56 - - - -
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 1.729.274,53 2.341.359,31 1.175.595,92 1.629.377,95 - -
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen 13.701,64 1.810,27 953,36 91,89 - -
Summe E. 39.152.214,44 33.178.793,58 1.347.677,01 1.839.663,40 - -
F. Übrige Segmentaktiva 11.586.791,75 11.955.408,40 806.208,39 2.238.714,10 1.923.980,61
Summe Segmentvermögen 181.175.490,26 141.869.117,12 9.427.982,55 11.754.070,18 3.011.414,66

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Konsolidierung Gesamt
in EUR 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
A. Immaterielle Vermögenswerte
I. Geschäfts- oder Firmenwert - - - -
II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte 8.664.778,36 9.204.616,50
Summe A. - - 8.664.778,36 9.204.616,50
B. Nutzungsrechte 2.053.310,90
C. Kapitalanlagen -210.000,00 121.742.488,39 90.053.043,35
I. Ausleihungen - - -
II. Zur Veräußerung verfügbare Finanzinvestitionen
III. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinvestitionen - - - -
IV. Übrige Kapitalanlagen - - - -
Summe C. -210.000,00 121.742.488,39 90.053.043,35
D. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
1. an Versicherungsnehmer - - 1.227.211,21 538.022,23
2. an Versicherungsvermittler - - 35.386,35 183.905,72
- - 1.262.597,56 721.927,95
3. Sonstige Forderungen -1.109.360,72 3.987.406,00 4.199.093,34
Summe D. -1.109.360,72 5.250.003,56 4.921.021,29
E. Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen
I. Beitragsüberträge - - 558.987,00 558.144,00
II. Deckungsrückstellungen - - 37.021.379,00 30.487.673,56
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - - 2.904.870,45 3.970.737,26
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen - - 14.655,00 1.902,16
Summe E. - - 40.499.891,45 35.018.456,98
F. Übrige Segmentaktiva - - 12.393.000,14 16.118.103,12
Summe Segmentvermögen - -1.319.360,72 190.603.472,80 155.315.241,24

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG 2019

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Krankenzusatz Schaden/Unfall Sonstige
in EUR 2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
A. Versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen
I. Beitragsüberträge 1.842.052,97 1.306.202,60 1.123.765,14 1.230.798,77 - -
II. Deckungsrückstellungen 51.078.393,16 42.570.283,27 - - - -
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 7.963.400,04 5.567.597,84 5.083.427,48 4.701.351,14 - -
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen 1.497.895,97 865.134,15 9.992,03 2.807,54 - -
Summe A. 62.381.742,14 50.309.217,86 6.217.184,65 5.934.957,45 - -
B. Andere Rückstellungen 5.079.994,25 457.662,95 353.465,75 97.890,01 - 316.003,34
C. Übrige Segmentpassiva 51.456.229,65 36.490.482,05 618.476,01 1.161.597,39 - 2.488.213,48
Summe Segmentschulden 118.917.966,04 87.257.362,85 7.189.126,41 7.194.444,84 - 2.804.216,82

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Konsolidierung Gesamt
in EUR 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
A. Versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen
I. Beitragsüberträge - - 2.965.818,11 2.537.001,37
II. Deckungsrückstellungen - - 51.078.393,16 42.570.283,27
III. Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - - 13.046.827,52 10.268.948,98
IV. Übrige versicherungstechnische Rückstellungen - - 1.507.888,00 867.941,69
Summe A. - - 68.598.926,79 56.244.175,31
B. Andere Rückstellungen - - 5.433.460,00 871.556,29
C. Übrige Segmentpassiva - -1.109.360,72 52.074.705,66 39.030.932,19
Summe Segmentschulden - -1.109.360,72 126.107.092,45 96.146.663,80

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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Krankenzusatz Schaden/Unfall Sonstige
in EUR 2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
1. Gebuchte Beiträge aus dem Versicherungsgeschäft 85.004.423,08 61.951.558,85 5.914.603,52 4.570.631,48 -
2. Verdiente Nettobeiträge 49.373.849,06 30.480.812,52 5.009.242,90 5.579.146,99 -
3. Ergebnis aus Kapitalanlagen 3.258.569,04 -1.793.251,51 142.485,82 -231.514,21 -
4. Sonstige Erträge 620.069,65 432.701,75 9.535,27 79.200,86 - 15.023.029,69
Summe Erträge 53.234.922,22 29.120.262,76 5.161.266,96 5.426.833,64 - 15.023.029,69
5. Leistungen an Kunden 30.446.913,92 17.927.804,04 2.503.503,91 2.279.174,85 - -
6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb 22.193.199,45 13.277.710,28 3.192.410,55 1.271.052,41 - 13.493.918,96
7. Sonstige Aufwendungen 4.778,515,01 3.392.219,63 484.978,61 511.705,80 - 1.520.959,20
Summe Aufwendungen 57.418.628,37 34.597.733,95 6.180.893,07 4.061.933,06 - 15.014.878,16
8. Operatives Ergebnis -4.183.706,70 -5.477.471,19 -1.019.626,11 1.364.900,58 - 8.151,53
9. Finanzierungsaufwendungen Leasing 17.338,84 - 1.759,12 - - -
10. Jahresüberschuss vor Ertragsteuern -4.201.044,97 -5.477.471,19 -1.021.385,80 1.364.900,58 - 8.151,53
11. Ertragsteuern -2.511.466,29 -1.022.854,30 -610.604,27 254.879,38 - 1.894,46
12. Jahresergebnis -1.689.578,67 -4.454.616,89 -410.781,53 1.110.021,21 - 6.257,07

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Konsolidierung Gesamt
in EUR 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
1. Gebuchte Beiträge aus dem Versicherungsgeschäft - - 90.919.026,60 66.522.190,33
2. Verdiente Nettobeiträge - - 54.365.526,32 36.059.959,51
3. Ergebnis aus Kapitalanlagen - -320.074,32 3.401.054,86 -2.344.840,04
4. Sonstige Erträge - -14.507.203,46 629.608,00 1.027.728,84
Summe Erträge - -14.827.277,78 58.396.189,18 34.742.848,31
5. Leistungen an Kunden - - 32.950.417,83 20.206.978,89
6. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb - -13.505.502,78 25.385.610,00 14.537.178,87
7. Sonstige Aufwendungen - -1.321.775,00 5.263.493,62 4.103.109,63
Summe Aufwendungen - -14.827.277,78 63.599.522,00 38.847.267,39
8. Operatives Ergebnis - - -5.203.332,81 -4.104.419,08
9. Finanzierungsaufwendungen Leasing - - 19.097,95 -
10. Jahresüberschuss vor Ertragsteuern - - -5.222.430,76 -4.104.419,08
11. Ertragsteuern - -3.122.070,56 -766.080,47
12. Jahresergebnis - - -2.100.360,20 -3.338.338,61

ZUSATZINFO

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Krankenzusatz Schaden/Unfall Sonstige
in EUR 2019 2018 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Zinsertrag 3.164,69 4.649,73 321,19 851,08
Zinsaufwand 834.162,66 506.108,52 231,62 92.637,09
Planmäßige Abschreibungen und Amortisationen 2.190.113,18 1.554.868,50 305.521,51 284.600,02
Wesentliche zahlungsunwirksame Erträge (+) und Aufwendungen (-) * - -2.106.268,75 - -272.466,53

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Konsolidierung Gesamt
in EUR 2019 2018 2019 2018
--- --- --- --- ---
Zinsertrag 3.485,88 5.500,81
Zinsaufwand 834.394,28 598.745,61
Planmäßige Abschreibungen und Amortisationen 2.495.634,69 1.811.196,00
Wesentliche zahlungsunwirksame Erträge (+) und Aufwendungen (-) * - -2.378.735,28

* Ausgenommen planmäßige Abschreibungen und Amortisationen.

KONZERNANHANG

1 AUFSTELLUNGSGRUNDSÄTZE UND RECHTSVORSCHRIFTEN

1.1 Allgemeines

Der Konzernabschluss der Deutschen Familienversicherung wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 und § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er steht mit allen im Geschäftsjahr 2019 in der Europäischen Union (EU) anzuwendenden IFRS und gültigen International Accounting Standards (IAS) sowie den korrespondierenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) und gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretation Committee (SIC) im Einklang. Auf eine vorzeitige Anwendung der im Jahr 2019 in Kraft getretenen neuen Standards, Änderungen bestehender Standards sowie Interpretationen, deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2019 nicht verpflichtend war, wurde verzichtet.

Auf die Berichts- und die Vergleichsperiode wurden einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet, sofern nicht prospektive Methodenänderungen für das Berichtsjahr ausdrücklich erlaubt waren. Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Berichtswährung ist der €. Der Konzernabschluss wird in vollen € dargestellt, wodurch Rundungsdifferenzen entstehen können.

Der für Versicherungsunternehmen aktuell noch maßgebliche IFRS 4 "Versicherungsverträge" erlaubt während einer Übergangsphase, der Phase I, gemäß IFRS 4.13 die versicherungstechnischen Posten prinzipiell nach den vor der IFRS-Einführung angewandten Rechnungslegungsvorschriften zu bilanzieren und zu bewerten. Entsprechend hat die Deutsche Familienversicherung im Einklang mit IFRS 4.25 die für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen nach dem HGB und anderen zusätzlich für Versicherungsunternehmen geltenden nationalen Rechnungslegungsvorschriften angewandt.

1.2 Angabe der betriebenen Versicherungszweige

Gemäß IFRS 4 hat ein Versicherungsunternehmen seine mit Versicherungsnehmern abgeschlossenen Verträge bezüglich der Übernahme versicherungstechnischer Risiken und somit hinsichtlich der Anwendbarkeit des IFRS 4 zu klassifizieren.

Die Deutsche Familienversicherung AG betreibt folgende Versicherungszweige und Sparten:

Schaden- und Unfallversicherung

Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Hausratversicherung
Tierversicherung
Elektronikversicherung

Private Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherung

Krankenzusatzversicherung, betrieben nach Art der Lebensversicherung

Ergänzende Pflegezusatzversicherung
Geförderte Pflegevorsorgeversicherung
Zusatzversicherung für stationäre Heilbehandlung
Krankenhaustagegeldversicherung

Krankenzusatzversicherung, betrieben nach Art der Schadenversicherung

Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz und Zahnerhalt
Ergänzende Zusatzversicherungen für ambulante Heilbehandlung und ambulante Vorsorge
Auslandskrankenversicherung

Die in im Rahmen der oben genannten Versicherungszweige von der Deutschen Familienversicherung abgeschlossenen Versicherungsverträge beinhalten jeweils die Übernahme eines signifikanten Versicherungsrisikos eines Versicherungsnehmers durch Vereinbarung der Zahlung einer Entschädigung oder Übernahme von eingetretenen Kosten für den Fall, dass ein ungewisses zukünftiges Ereignis den Versicherungsnehmer nachteilig betrifft. Diese Verträge entsprechen somit der Definition eines Versicherungsvertrages (IFRS 4 Anhang B - Definition eines Versicherungsvertrages) und sind gemäß IFRS 4 zu bilanzieren.

Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden gemäß IFRS 4.14 (d) (i) in der Bilanz separat dargestellt. Reservierte Beträge der ermessensabhängigen Überschussbeteiligung werden unter den versicherungstechnischen Rückstellungen ausgewiesen.

1.3 Wesentliche Änderungen von Standards und Interpretationen im Berichtsjahr

IFRS 16 (Leasingverhältnisse)

Am 13. Januar 2016 hat das IASB den Standard IFRS 16 "Leases" veröffentlicht, der ab 1. Januar 2019 verpflichtend anzuwenden ist. Die Deutsche Familienversicherung hat den neuen Standard nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz angewendet. Die Deutsche Familienversicherung hat bislang ausschließlich Operating-Leasingverhältnisse über bewegliche Vermögenswerte wie IT- und Bürotechnik abgeschlossen. Bisher waren die Zahlungsverpflichtungen für Operating-Leasingverhältnisse lediglich im Anhang anzugeben. Seit diesem Geschäftsjahr sind jedoch die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Rechte und Verpflichtungen als Vermögenswert (Nutzungsrecht am Leasinggegenstand) und Schuld (Leasingverbindlichkeit) verpflichtend in der Bilanz anzusetzen. Ausnahmen davon sind kurzfristige Leasingverhältnisse bis zu zwölf Monaten Laufzeit und Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte. Die neuen Regelungen führen gemessen am Gesamtvermögen zu einer geringen Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen.

In der Kapitalflussrechnung werden die Zinszahlungen im Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen, während die Tilgungszahlungen dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.

Die Übergangsvorschriften enthalten Erleichterungen dahingehend, dass für die erstmalige Anwendung des IFRS 16 ein sogenanntes "vereinfachtes Verfahren" angewendet werden kann, welches keine volle retrospektive Bilanzierung beinhaltet. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen ist bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens nicht notwendig. Bestehende Verträge müssen bei Anwendung des vereinfachten Verfahrens nicht in vollem Umfang rückwirkend neu bewertet werden.

IFRIC 23 (Ungewissheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung)

Die Interpretation wurde im Juni 2017 veröffentlicht und ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen. Gemäß der Interpretation muss ein Unternehmen entscheiden, ob es unsichere steuerliche Behandlungen einzeln beurteilen sollte. Zudem sind Annahmen in Bezug auf die Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Steuerbehörden zu treffen. Außerdem sind die Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (steuerlichen Verlusts), der Steuerbemessungsgrundlagen, der nicht genutzten steuerlichen Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften sowie der Steuersätze Themen der Interpretation sowie auch die Berücksichtigung von Änderungen der Tatsachen und Umstände.

Unternehmen müssen bestimmen, ob sie jede unsichere steuerliche Behandlung separat oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilen. Dabei sollte der Ansatz gewählt werden, der die bessere Vorhersage im Hinblick auf die Auflösung der Unsicherheit ermöglicht. Die Interpretation tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Es können jedoch bestimmte Übergangserleichterungen in Anspruch genommen werden.

Die Neuerung hat im Konzernabschluss keine Auswirkungen.

IAS 19 (Leistungen an Arbeitnehmer)

Das IASB hat die Änderungen im Februar 2018 herausgegeben und damit einen der zwei Sachverhalte in Bezug auf IAS 19 adressiert, die beim IFRS Interpretations Committee eingereicht und im Juni 2015 als gemeinsamer Entwurf veröffentlicht wurden. Folgende Modifikationen in Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen an IAS 19) wurden beschlossen:

Es wird zwingend verlangt, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr unter Verwendung der aktuellen versicherungsmathematischen Annahmen neu zu ermitteln sind, die zur erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) verwendet wurden.
Ferner wurden Ergänzungen zur Klarstellung aufgenommen, wie sich eine Planänderung, -kürzung oder -abgeltung auf die Anforderungen an die Vermögenswertobergrenze auswirkt.

Ein Unternehmen wendet die Änderungen auf Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen an, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, ist aber anzugeben. Die Änderungen beziehen sich auf zukünftige Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen.

Aktuell ist keiner dieser Sachverhalte bei der Deutschen Familienversicherung relevant, insofern sind keine Auswirkungen festzustellen.

IAS 28 (Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures)

Diese Änderungen wurden im Oktober 2017 veröffentlicht. Sie erläutern, dass ein Unternehmen zuerst IFRS 9 auf Finanzinstrumente anwendet, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden, aber Teil einer Nettoinvestition in ein assoziiertes Unternehmen oder ein Joint Venture sind. Nachfolgend sind IAS 28.38 und die IAS 28.40-43 anzuwenden. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend rückwirkend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Übergangsvorschriften räumen einige Übergangserleichterungen ein. Es ergeben sich keine Auswirkungen für die Deutsche Familienversicherung.

Verbesserungen zu IFRS (2015-2017)

Bei den Verbesserungen zu IFRS 2015-2017 handelt es sich um einen Sammelstandard, der im Dezember 2017 veröffentlicht wurde und Änderungen in verschiedenen IFRS zum Gegenstand hat, die für Geschäftsjahre anzuwenden sind, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Die Verbesserungen zu den IFRS enthalten folgende Änderungen:

IAS 12: Klarstellung in Bezug auf die Erfassung ertragsteuerlicher Konsequenzen aus Finanzinstrumenten, die als Eigenkapital ausgewiesen werden: Steuerliche Wirkungen auf Dividenden sind dann zu bilanzieren, wenn die Verbindlichkeiten für Steuern zu bilanzieren sind. Der Ausweis von Unternehmenssteuern auf Dividenden richtet sich nach der (i. d. R. erfolgswirksamen) Entstehung der past transactions, welche die Grundlage für die Entstehung der Dividenden sind (und nicht nach der i. d. R. erfolgsneutralen Umgliederung der Dividende von Eigenkapital in Verbindlichkeiten).
IAS 23: Bei Fertigstellung bzw. Beschaffung eines Vermögenswerts, für den Fremdkapital aufgenommen und nicht vollständig verbraucht wurde, fließen ab diesem Zeitpunkt diese Fremdkapitalkosten in den allgemeinen Fremdkapitalkostensatz für übrige qualifizierte Vermögenswerte ein, für die keine speziellen Fremdmittel aufgenommen wurden.
IFRS 3/IFRS 11: Klarstellung der Bilanzierung für einen Statuswechsel von At-Equity-Anteilen zu Anteilen an einer Joint Operation (IFRS 11) und für einen Statuswechsel von Anteilen an einer Joint Operation zu alleiniger Kontrolle (IFRS 3). Im ersten Fall wird eine Neubewertung der bisher gehaltenen Anteile nicht vorgenommen. Im letzteren Fall handelt es sich um einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss mit einer Neubewertung der bisher gehaltenen Anteile.

Die Neuerungen haben keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Deutsche Familienversicherung.

IFRS 9 (Finanzinstrumente)

Diese Änderungen wurden im Oktober 2017 veröffentlicht und berücksichtigen die Klassifizierungsregelungen des IFRS 9 für finanzielle Vermögenswerte mit negativer Ausgleichsleistung bei vorzeitiger Rückzahlung. Gemäß der Klarstellung erfüllen solche Vermögenswerte die Zahlungsstrombedingungen. Die Änderungen sind, vorbehaltlich des noch ausstehenden EU-Endorsements, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, verpflichtend rückwirkend anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. In den Übergangsvorschriften werden bestimmte Übergangserleichterungen erlaubt. Im DFV-Konzern hat diese Regelung aufgrund der nachfolgenden Erläuterungen zu IFRS 17 keine Auswirkung.

1.4 Wesentliche in kommenden Rechnungslegungsperioden von der Deutschen Familienversicherung anzuwendende neue IFRS-Standards

IFRS 17, Versicherungsverträge (EU-Endorsement-Verfahren noch nicht abgeschlossen)

Das IASB hat mit dem derzeit anzuwendenden IFRS 4 im Jahr 2004 eine Übergangslösung zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen veröffentlicht, die mittlerweile seit über zehn Jahren anzuwenden ist.

Der finale neue Standard IFRS 17, Versicherungsverträge, ist, vorbehaltlich des EU-Endorsements, ab dem 1. Januar 2022 erstmals verbindlich anzuwenden.

IFRS 17 gilt weitgehend für alle Versicherungs- und Rückversicherungsverträge, die ein Unternehmen zeichnet. Die Definition von Versicherungsverträgen wurde aus IFRS 4 übernommen. Ausgenommen vom Anwendungsbereich sind unter anderem Finanzgarantien, sofern der Anwender vom Wahlrecht Gebrauch macht, diese als Finanzinstrument zu behandeln, Produktgarantien, Assets und Liabilities aus Pensionsplänen, bedingte vertragliche Rechte und Pflichten aus nichtfinanziellen Sachverhalten, Restwertgarantien, bedingte Zahlungen aus Unternehmenszusammenschlüssen und Unternehmen als Versicherungsnehmer. In Versicherungsverträge eingebettete Derivate, Investmentkomponenten und Leistungsverpflichtungen für Güter und Dienstleistungen, die nicht im engen Zusammenhang mit der Versicherungskomponente stehen, sind grundsätzlich nach dem jeweils anzuwendenden Standard zu behandeln.

Gegenstand des Standards ist die Abbildung der aus Versicherungsverträgen resultierenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Im Zuge der Standardentwicklung hat sich der Present Value of Fulfilment Cashflows als favorisiertes Bewertungskonzept herauskristallisiert. Der Present Value of Fulfilment Cashflows ergibt sich als laufende Schätzung des aus Unternehmenssicht notwendigen Erwartungsbarwerts der Zahlungsströme, um die aus einem Versicherungsvertrag resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Bewertung der Rückstellung für zukünftige Deckung erfolgt im allgemeinen Modell (general model) nach einem 3-Bausteine-Ansatz (Building Block Approach, BBA):

Schätzung der erwarteten ein- und ausgehenden Cashflows
Diskontierung der erwarteten Cashflows zur Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes
Ermittlung einer Risikomarge für die Unsicherheit der geschätzten Cashflows

Übersteigen die Barwerte der erwarteten Einzahlungen die der erwarteten risikoadjustierten Auszahlungen, ist die verbleibende Residualgröße als vertragliche Servicemarge (Contractual Service Margin, CSM) anzusetzen. Negative Margen sind ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu realisieren.

Grundsätzlich ist zwischen der prospektiven Rückstellung für zukünftige Deckung und der Rückstellung für eingetretene Schäden zu unterscheiden. Auf die Rückstellung für eingetretene Schäden wird das obige Konzept gleichermaßen angewendet.

Nicht alle Versicherungsverträge müssen nach dem 3-Bausteine-Ansatz abgebildet werden. Verträge mit einer Laufzeit von höchstens einem Jahr können nach der vereinfachten Methode (Premium Allocation Approach, PAA) abgebildet werden. Dies gilt auch für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten, bei denen die Anwendung der vereinfachten Methode zu ähnlichen Ergebnissen führen würde wie der 3-Bausteine-Ansatz. Auf Verträge, bei denen der PAA keine vernünftige Schätzung für den 3-Bausteine-Ansatz darstellt, findet der vereinfachte Ansatz jedoch keine Anwendung. Dazu zählen verlustträchtige Verträge sowie Verträge, die eingebettete Optionen oder Garantien beinhalten oder über eine lange Laufzeit verfügen.

Neben Erstversicherungsverträgen (inklusive der aktiven Rückversicherung) sind außerdem passive Rückversicherungsverträge durch einen Erstversicherer zu bewerten. Die Bewertung von passiven Rückversicherungsverträgen erfolgt grundsätzlich spiegelbildlich zum 3-Bausteine-Ansatz, normalerweise auf Basis von Portfolios, wobei einige Modifikationen zu beachten sind.

Für die Bilanzierung des Lebensversicherungsgeschäfts, speziell des überschussberechtigten Geschäfts, hat das IASB mit der Aufnahme des Variable-Fee-Ansatzes (VFA) wichtige Weichen gestellt. Beim VFA dürfen Schwankungen im Umfang des auf den Versicherer entfallenden Anteils des Kapitalanlageergebnisses und im Wert der Garantien mit der CSM verrechnet werden. Ein Versicherungsvertrag gilt als direkt überschussberechtigt und fällt damit in den Anwendungsbereich des Variable-Fee-Ansatzes, wenn:

der Versicherungsnehmer an einem eindeutig identifizierbaren Pool von zugrunde liegenden Werten partizipiert,
der Versicherer hiervon einen wesentlichen Anteil der Erträge an den Versicherungsnehmer ausschüttet und
ein wesentlicher Anteil der Cashflows des Versicherers an den Versicherungsnehmer mit der Entwicklung der zugrunde liegenden Werte schwankt.

Nach aktuellem Stand lässt sich aus dieser Definition der direkt überschussberechtigten Verträge die Anwendbarkeit des VFA für überschussberechtigtes Erstversicherungsgeschäft in Deutschland ableiten. Rückversicherungsverträge fallen nicht unter den VFA, selbst wenn sie sich auf Versicherungsverträge beziehen, die unter den VFA fallen.

Anders als im allgemeinen Modell erfolgt die Verzinsung der vertraglichen Servicemarge unter dem VFA nicht mit dem Locked-in-Zins, sondern mit dem aktuellen Zins.

Im Kontext der Folgebewertung sind die Themen Erfolgsvereinnahmung und der Umgang mit Schätzungsänderungen hinsichtlich der erwarteten Cashflows, der Risikoanpassung und der Zinsstrukturkurve von großer Bedeutung. Schätzungsänderungen in den erwarteten Cashflows und der Risikoanpassung bezüglich zukünftiger Deckungen werden mit der CSM verrechnet, die Effekte aus Zinsschwankungen auf die versicherungstechnischen Passiva können auf Portfolioebene entweder erfolgswirksam in der GuV oder erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst werden (OCI-Wahlrecht).

Mit der OCI-Lösung hat das IASB ein Instrument zur Vermeidung von Volatilität in der Erfolgsrechnung eines Versicherers beschlossen. Demnach können Auswirkungen von Marktzinsschwankungen auf den Erfüllungsbarwert der versicherungstechnischen Verpflichtungen erfolgsneutral im Eigenkapital (OCI) erfasst werden. Analog dazu wurde in IFRS 9 für die Aktivseite eine Kategorie für Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter geschaffen, die ebenfalls einer erfolgsneutralen Bewertung (OCI) mit dem beizulegenden Zeitwert entsprechend dem Geschäftsmodell "Halten und Verkaufen" unterliegt. Während für die neue Anlagekategorie bei Veräußerung eines Finanzinstruments ein Recycling erfolgt, wird ein analoger Effekt bei Anwendung der OCI-Lösung auf der Passivseite durch die aufwandswirksame Zinszuführung mit dem bei Einbuchung fixierten (locked-in) Zinssatz gewährleistet.

Beurteilung möglicher Auswirkungen der Anwendung von IFRS 17

Mit der Einführung von IFRS 17 werden sich ein wesentlicher Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Bilanz sowie die gesamte Struktur der Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss der Deutschen Familienversicherung komplett verändern. Dies entspricht einer weitgehenden Neueinführung der IFRS bei der Deutschen Familienversicherung, die zudem einen Paradigmenwechsel zur bisher angewandten Bilanzierungsmethode für Versicherungsverträge darstellt. Künftig sind alle Zahlungsein- und -ausgänge aus einem Versicherungsvertrag bereits zu Beginn des Vertrages zu schätzen und abzubilden. Fehleinschätzungen bezüglich der Cashflows führen zu erhöhter GuV-Volatilität. Dies wird vor allem in der ersten Zeit nach der Neueinführung von IFRS 17 zu großen Herausforderungen hinsichtlich der Planbarkeit, Vorhersehbarkeit und Interpretierbarkeit der Unternehmensergebnisse führen.

Im Zusammenspiel mit IFRS 9 besteht die Herausforderung, das Optimum an Möglichkeiten zur Vermeidung eines Accounting Mismatch auszuschöpfen. Instrumente dafür sind ein angemessener Portfolioschnitt der Versicherungsprodukte, die analoge Ausübung von Wahlrechten und Bewertungsansätzen sowie die Ermittlung passender Zinsstrukturkurven.

Zur Einführung von IFRS 17 muss neben der Umsetzung der fachlichen Anforderungen auch ein neues Nebenbuch für Versicherungsverträge eingeführt und in die Unternehmens-Systemlandschaft eingefügt werden. Die Einführung von IFRS 17 führt somit insgesamt zu einer signifikanten Umgestaltung von Prozessen für die Erstellung zukünftiger DFV-Konzernabschlüsse. Hiervon sind weite Teile des Unternehmens betroffen, insbesondere auch im Hinblick auf Planungs- und Simulationsprozesse.

Die Einführung von IFRS 17 ist stets in engem Zusammenspiel mit IFRS 9 zu betrachten, wodurch die Anforderungen an die Anwender noch einmal erhöht werden.

Herausforderungen im künftigen Zusammenspiel von IFRS 9 und IFRS 17

Die wesentliche Herausforderung in der gemeinsamen Anwendung von IFRS 9 und IFRS 17 stellt die Vermeidung eines Accounting Mismatch dar. Dafür ist die Möglichkeit zur weitgehend kongruenten Ausübung der OCI-Option für Finanzinstrumente auf der Aktivseite und für Versicherungsverträge auf der Passivseite von wesentlicher Bedeutung.

Der im September 2016 erschienene Standard "Applying IFRS 9 Financial Instruments with IFRS 4 Insurance Contracts", Amendments to IFRS 4, enthält unter anderem den deferral approach für Versicherungsunternehmen, der diesen grundsätzlich gestattet, IFRS 9 erst mit erstmaliger Anwendung von IFRS 17 einzuführen. Die Deutsche Familienversicherung wird IFRS 9 zusammen mit dem IFRS 17 einführen. Durch die Verzögerung bei der Einführung von IFRS 17 verschiebt sich auch zeitlich die Implementierung von IFRS 9.

Fazit

Insgesamt ist absehbar, dass durch die Anwendung von IFRS 9 und die Umsetzung von IFRS 17 mindestens in den nächsten Geschäftsjahren mit erheblichem Umstellungsaufwand zu rechnen ist, resultierend in einer Neuordnung der IFRS-Rechnungslegung für Versicherungsunternehmen, die zu einem völlig neuen Bild des IFRS-Konzernabschlusses führen wird. Viele konkrete Fragen zur Einführung von IFRS 17 sind indes noch ungeklärt. Aus ihrer Beantwortung im Lauf der Zeit werden sich weitere Konsequenzen ergeben, die bis dato noch nicht absehbar sind.

Die Deutsche Familienversicherung hat derzeit folgende Maßnahmen zur Implementierung von IFRS 17 und IFRS 9 eingeleitet bzw. durchgeführt:

IFRS-Grundlagenschulung,
Workshop bezüglich der zukünftigen Systemarchitektur mit externen Beratern,
Evaluierung von Tools für die Berechnung der Cashflows.

1.5 Weitere Änderungen, deren EU-Endorsement-Verfahren nicht abgeschlossen ist

IAS 1/IAS 8 (Darstellung des Abschlusses/Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler)

Die Änderungen an IAS 1 und IAS 8, in Kombination mit zusätzlichen Erläuterungen zur Anwendung, sollen den Wesentlichkeitsbegriff schärfen und insbesondere die Beurteilung von Wesentlichkeit für IFRS-Anwender erleichtern. Zudem wird mit den Änderungen sichergestellt, dass die Definition von Wesentlichkeit einheitlich im IFRS-Regelwerk erfolgt.

IFRS 3 (Unternehmenszusammenschlüsse)

Präzisierung der Business-Definition in IFRS 3 Anhang B5 ff. Die Änderung enthält Leitlinien zur Erleichterung der Abgrenzung zwischen dem Erwerb eines Geschäftsbetriebs und dem Erwerb eines Vermögenswertes bzw. Gruppe von Vermögenswerten. Nur der Erwerb eines Geschäftsbetriebs fällt in den Anwendungsbereich von IFRS 3 und führt zur Aktivierung eines Goodwill.

2 ANPASSUNG DER BEWERTUNG UND DES AUSWEISES

Im Berichtsjahr wurden keine Anpassungen bei der Bewertung vorgenommen.

Die Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital werden im Gegensatz zum Vorjahr nicht mehr im übrigen Ergebnis innerhalb der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen.

3 ERMESSENSAUSÜBUNGEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen bei der Bewertung verschiedener Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung notwendig. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:

Verteilung der Anschaffungskosten im Rahmen eines Unternehmenserwerbs, insbesondere hinsichtlich der Bewertung erworbener immaterieller Vermögenswerte
Ermittlung der Zeitwerte von Finanzinstrumenten, sofern nicht Börsenpreise oder Anschaffungskosten für die Bewertung zugrunde gelegt werden
Ermittlung erzielbarer Beträge für Wertminderungstests von Vermögenswerten

4 ANSATZ UND AUSBUCHUNG VON VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN

Vermögenswerte werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen daraus dem Unternehmen zufließen wird, und wenn ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können. Bei Übergang der Chancen und Risiken an Dritte beziehungsweise bei Verlust der Verfügungsmacht werden Vermögenswerte ausgebucht.

Schulden werden bilanziert, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich aus der Erfüllung einer gegenwärtigen Verpflichtung des Unternehmens aller Voraussicht nach ein direkter Abfluss wirtschaftlich relevanter Ressourcen ergibt. Die Ausbuchung von Schulden erfolgt, wenn die Verpflichtung nicht mehr besteht.

5 ALLGEMEINE WERTANSÄTZE VON VERMÖGENSWERTEN UND SCHULDEN

Die Geldbeträge der Abschlussposten werden mithilfe verschiedener Bewertungsgrundlagen und -verfahren ermittelt. Die am häufigsten für die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten herangezogenen Bewertungsgrundlagen sind:

Fortgeführte Anschaffungskosten und
Beizulegende Zeitwerte (Fair Value).

Häufig werden diese Bewertungsgrundlagen noch mit anderen Bewertungsgrundlagen kombiniert, so zum Beispiel bei der Ermittlung von Barwerten und Nettoveräußerungswerten. Die Wertansätze und Bewertungsgrundlagen sind im IFRS-Rahmenkonzept geregelt.

Der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert kommt in den IFRS eine stetig steigende Bedeutung zu. Der beizulegende Zeitwert ist definiert als der Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. IFRS 13 "Bemessung des beizulegenden Zeitwerts" regelt detailliert, wie die Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Vermögenswerte und Schulden zu erfolgen hat, sofern ein anderer Standard eine Zeitwertbewertung oder eine Angabe des beizulegenden Zeitwerts im Anhang vorschreibt. Bei einer internen Ermittlung von Zeitwerten bestehen naturgemäß Ermessensspielräume, zum Beispiel bei der Wahl der Inputparameter.

Daher sind für Bewertungen zu beizulegenden Zeitwerten umfangreiche Anhangangaben erforderlich, so zum Beispiel Angaben zu den Hierarchieleveln der Zeitwerte, Beschreibungen der Bewertungsverfahren und der verwendeten Inputparameter.

6 ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE DER WERTMINDERUNG UND WERTAUFHOLUNG VON VERMÖGENSWERTEN

Für sämtliche immateriellen und materiellen Vermögenswerte wird gemäß IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" mindestens an jedem Bilanzstichtag eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für eine wesentliche Wertminderung vorliegen. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des entsprechenden Vermögenswerts ermittelt. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten) und Nutzungswert (Barwert der künftigen Cashflows). Ungeachtet des Vorliegens von Anhaltspunkten für Wertminderungen werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wie zum Beispiel Geschäfts- oder Firmenwerte, Markennamen und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, jährlich einem Wertminderungstest unterzogen.

Vermögenswerte, die keine separierbaren Zahlungsmittelflüsse erzeugen, sind sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen. Gegenstand eines Wertminderungstests ist die zahlungsmittelgenerierende Einheit.

Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts beziehungsweise einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer als deren Buchwert, so ist gemäß IAS 36 ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Ein Wertminderungsaufwand wird zunächst auf den Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit beziehungsweise auf andere, von diesem separierbare immaterielle Vermögenswerte und danach anteilig auf die anderen Vermögenswerte auf der Basis ihrer Buchwerte verteilt und sofort im Periodenergebnis erfasst.

Als Basis zur Bestimmung erzielbarer Werte werden auf aktiven Märkten notierte Börsenpreise beziehungsweise Preise aus Transaktionen mit gleichen oder vergleichbaren Vermögenswerten herangezogen. Alternativ werden beizulegende Zeitwerte unter Zuhilfenahme allgemein anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle ermittelt. Einzelheiten dazu sowie zu den intern definierten Kriterien für eine Wertminderung sind in den Erläuterungen der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter den entsprechenden Posten ausgeführt.

Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten werden in einem separaten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wertminderungen der Kapitalanlagen sind unter den Abschreibungen und Wertminderungen auf Kapitalanlagen ausgewiesen, während Wertberichtigungen Sonstiger immaterieller Vermögenswerte, Sonstiger Forderungen und Übriger Aktiva über eine Funktionsbereichsverteilung in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, den Schadenaufwendungen, den Aufwendungen für Kapitalanlagen sowie in den Sonstigen Aufwendungen enthalten sind. Die Abbildung von Wertminderungen erfolgt direkt durch Minderung der Buchwerte der Vermögenswerte.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IAS 36 werden für alle Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten, Wertaufholungen bis zum niedrigeren der beiden Werte aus erzielbarem Betrag und fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Wertaufholungen auf Kapitalanlagen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Erträgen aus Zuschreibungen ausgewiesen. Erfolgswirksame Zuschreibungen auf Eigenkapitalinstrumente der Kategorie "Jederzeit veräußerbar" sind gemäß IAS 39.69 nicht zulässig.

7 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND KONSOLIDIERUNGSKREIS

7.1 Konsolidierungsgrundsätze

Gemäß IFRS 10 "Konzernabschlüsse" beherrscht ein Mutterunternehmen unabhängig von der Art seines Engagements eine andere Einheit, wenn es die Verfügungsgewalt über diese Einheit innehat, es variablen Rückflüssen (positiven oder negativen) aus der Einheit ausgesetzt ist oder Rechte daran hat und diese Rückflüsse aufgrund seiner Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Dabei hat ein Mutterunternehmen die Verfügungsgewalt inne, wenn es aufgrund von bestehenden Stimmrechten oder anderen Rechten gegenwärtig die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten der Einheit zu bestimmen. Dies sind die Tätigkeiten, die den wirtschaftlichen Erfolg des Beteiligungsunternehmens signifikant beeinflussen.

Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt. Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden.

Spezialfonds und andere strukturierte Unternehmen werden nach den einheitlichen Kriterien des IFRS 10 als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss mit einbezogen. Sie gelten zudem als konsolidierte strukturierte Unternehmen im Sinne des IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen". Strukturierte Unternehmen sind gemäß IFRS 12 Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind.

Auf eine Einbeziehung von Tochterunternehmen wird im Einklang mit IAS 8.8 lediglich dann verzichtet, wenn diese zusammen betrachtet sowohl in Bezug auf das Eigenkapital als auch auf das Jahresergebnis von untergeordneter Bedeutung für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des DFV-Konzerns sind. Der Bilanzstichtag der einbezogenen Tochterunternehmen ist grundsätzlich der 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres.

In abweichenden Fällen wird ein Zwischenabschluss auf den 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahres erstellt.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert.

Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung kommen grundsätzlich konzernweit einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem die Deutsche Familienversicherung einen beherrschenden Einfluss erlangt. Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem keine Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme mehr vorliegt. Ein Unternehmenszusammenschluss liegt vor, wenn der DFV-Konzern die Kontrolle über einen anderen Geschäftsbetrieb erlangt. Ein Unternehmenszusammenschluss wird gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" nach der Erwerbsmethode bilanziert. Diese erfordert die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens mit den Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, insbesondere auch die Identifizierung und Bewertung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbener immaterieller Vermögenswerte. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem Gesamtwert der beizulegenden Zeitwerte der für die Beherrschungserlangung aufgewendeten Gegenleistungen. Anschaffungsnebenkosten werden im Geschäftsjahr ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Übersteigen die Anschaffungskosten den Anteil des Konzerns an dem neubewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens, so wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Passive Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam vereinnahmt.

Der nicht beherrschende Anteil am Nettovermögen des Tochterunternehmens wird gesondert in der Bilanz ausgewiesen.

Mit der Klarstellung des IASB, dass der Anwendungsbereich des IAS 40 "Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien" und des IFRS 3 unabhängig voneinander sind, kann auch der Erwerb einer Als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie zu einem Unternehmenszusammenschluss gemäß IFRS 3 führen.

Zu dem Zeitpunkt, zu dem der DFV-Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zu deren Buchwerten ausgebucht, der Buchwert aller Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen ausgebucht und der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung erfasst. Die Anteile, die am ehemaligen Tochterunternehmen behalten werden, werden zum beizulegenden Zeitwert und jede daraus resultierende Differenz als ein Gewinn oder Verlust in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst. In früheren Perioden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasste Beträge, die im Zusammenhang mit dieser Tochtergesellschaft stehen, werden in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung oder, falls durch andere Standards gefordert, direkt in die Gewinnrücklagen umgebucht.

7.2 Konsolidierungskreis

Die Deutsche Familienversicherung hat drei Tochtergesellschaften, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb des DFV Konzerns dauerhaft zu dienen.

In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 neben der DFV Versicherung AG als Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen einbezogen. Die Anteile an Tochtergesellschaften des Konzerns werden von der DFV Versicherung AG direkt gehalten. Die Finanzinformationen im Konzernabschluss enthalten Daten der Muttergesellschaft zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen, dargestellt als eine wirtschaftliche Einheit.

Der DFV-Konzern besteht aus fünf (Vorjahr fünf) konsolidierten Unternehmen. Hierunter fällt neben dem Mutterunternehmen und den drei Tochterunternehmen ein Spezialfonds (DFV Multi-Asset Fonds, Anteil 100 %).

Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierte Unternehmen bestehen nicht.

LISTE DER KONSOLIDIERTEN TOCHTERGESELLSCHAFTEN

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Firma Sitz Beteiligungs-Buchwert

in T€
Beteiligungs-Quote

in %
Gezeichnetes Kapital

in T€
Eigenkapital

in T€
Letztes Jahresergebnis

in T€
DFVS Deutsche Familienversicherung Servicegesellschaft mbH Frankfurt am Main 25,0 100,00 25,0 305,2 265,1
DFVV Deutsche Familienversicherung-Vertriebsgesellschaft mbH Frankfurt am Main 135,0 100,00 25,0 143,9 0,0
DFVR Deutsche Familienversicherung Rechtsschutz-Schadenabwicklungsgesellschaft mbH Frankfurt am Main 25,0 100,00 25,0 27,9 4,8

8 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

8.1 Immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte beinhalten entgeltlich erworbene Software. Entgeltlich erworbene Software wird zu fortgeführten Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten bilanziert. Bei entgeltlich erworbener Software umfassen die Anschaffungskosten den Kaufpreis sowie direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung der Software auf ihre beabsichtigte Nutzung. In der Folge wird Software mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten abzüglich aller kumulierten Amortisationen sowie Wertminderungen angesetzt. Die Zu- und Abgänge des Geschäftsjahres an Sonstigen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer werden grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben.

8.2 Kapitalanlagen

Finanzinstrumente

Finanzinstrumente werden derzeit ausschließlich in der Kategorie "Jederzeit veräußerbar" gehalten. Sie werden gemäß IAS 39 bilanziert. Die erstmalige Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt grundsätzlich zum Erfüllungstag.

Beizulegende Zeitwerte von Finanzinstrumenten werden prinzipiell auf der Basis am Markt beobachtbarer Parameter ermittelt. IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als "Verkaufspreis" (Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Im Bestand befinden sich derzeit ausschließlich börsengehandelte Finanzinstrumente, die mittels aktueller Börsenkurse bewertet werden.

Die Art der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte führt gemäß IFRS 13 zu einer Zuordnung zu einem bestimmten Hierarchielevel. Umfangreiche Erläuterungen zu den Hierarchieleveln und den ihnen zugrunde liegenden einzelnen Bewertungsverfahren sowie zu den verwendeten Rechnungsparametern werden im Folgenden fortfolgende dargestellt.

Die Kategorie "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" stellt eine Residualgröße dar. Sie enthält alle Finanzinstrumente, die aufgrund ihrer Natur keiner anderen Kategorie zugeordnet werden müssen und für die kein anderweitiges Wahlrecht ausgeübt wurde. In diesem Posten sind vor allem Aktien, Investmentanteile und sonstiger Anteilsbesitz ausgewiesen. "Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente" werden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Für börsennotierte Wertpapiere ist dies in der Regel der Börsenwert.

Wertänderungen, die sich aus dem Unterschied zwischen beizulegendem Zeitwert und fortgeführten Anschaffungskosten ergeben, werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Liegt der beizulegende Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten an einem aktiven Markt zum Bilanzstichtag für länger als neun Monate oder mehr als 30 % unter den Anschaffungskosten, wird ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. Erfolgswirksame Zuschreibungen auf Eigenkapitaltitel sind nicht zulässig. Wertaufholungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Gewinne oder Verluste aus dem Abgang "Jederzeit veräußerbarer Finanzinstrumente" werden aus der Differenz zwischen Veräußerungserlös und dem Buchwert am Veräußerungsstichtag errechnet. Sie werden in den Erträgen oder Aufwendungen aus Kapitalanlagen ausgewiesen. Zunächst erfolgsneutral erfasste Gewinne oder Verluste aus einer zwischenzeitlichen Neubewertung werden bei Verkauf realisiert.

8.3 Anteil der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen

Nach IFRS werden die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Auf der Passivseite sind die entsprechenden Bruttobeträge auszuweisen. Die Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen werden unter Berücksichtigung der vertraglichen Bedingungen der zugrunde liegenden Rückversicherungsverträge ermittelt.

8.4 Forderungen

Forderungen beinhalten im Wesentlichen Zinsforderungen, Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft (saG) und Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft. Sie werden zu Nominalwerten abzüglich geleisteter Zahlungen bilanziert. Basierend auf Erfahrungswerten der Vergangenheit wird für die Forderungen aus dem saG eine standardisierte Einzelwertberichtigung vorgenommen. Bonitätsrisiken werden nach Beurteilung des Einzelrisikos angemessen berücksichtigt.

Im Bereich der Rückversicherung erfolgt die Bildung von Wertberichtigungen nach strenger Einzelfallbetrachtung. Ergebniswirksame Ausbuchungen erfolgen in der Regel nur im Insolvenzfall. Darüber hinausgehende Wertberichtigungen werden, basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit, auch im Hinblick auf Wesentlichkeiten nicht gebildet.

Wertberichtigungen werden im DFV-Konzern erfolgswirksam vorgenommen und mindern die Beitragseinnahmen sowie den Buchwert der Forderungen. Sind beizulegende Zeitwerte von Forderungen für die erforderlichen Anhangangaben zu ermitteln, wird gemäß IFRS 7.29 (a) davon ausgegangen, dass hierfür der Buchwert den besten Näherungswert repräsentiert. Dies zieht nach den Regelungen des IFRS 13 eine Zuordnung dieser beizulegenden Zeitwerte in den Hierarchielevel 3 nach sich.

8.5 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zum Nennwert ausgewiesen.

8.6 Aktive Steuerabgrenzung

Aktive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilanzieren, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz niedriger oder Passivposten höher anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen). Entstehen die temporären Differenzen erfolgswirksam, werden die latenten Steuern erfolgswirksam gebildet, entstehen sie erfolgsneutral, werden die zugehörigen latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral erfasst. Darüber hinaus werden aktive latente Steuern auf steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge sowie auf bestimmte Konsolidierungsvorgänge gebildet. Die Berechnung der latenten Steuern erfolgt mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen der jeweiligen Konzerngesellschaften. Am Bilanzstichtag bereits beschlossene Steuersatzänderungen werden hierbei berücksichtigt. Sofern eine Realisierung des jeweiligen latenten Steuererstattungsanspruchs nicht wahrscheinlich ist, erfolgt eine Wertberichtigung der aktiven latenten Steuern.

8.7 Übrige Aktiva

Die Übrigen Aktiva enthalten Betriebs- und Geschäftsausstattung, Rechnungsabgrenzungsposten sowie sonstige Vermögenswerte.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung wird zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Für die lineare Abschreibung werden voraussichtliche Nutzungsdauern zwischen drei und fünf Jahren zugrunde gelegt.

Für selbstständig nutzbare Vermögenswerte mit Anschaffungskosten von unter 800 € zuzüglich Umsatzsteuer wird die Möglichkeit der Sofortabschreibung genutzt.

Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten zeitanteilig bilanziert.

8.8 Eigenkapital Konzern-Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag der Aktien bilanziert. Unterschiedliche Kategorien von Aktien liegen nicht vor.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält das Agio aus der Ausgabe von Aktien sowie sonstige Zuzahlungen in das Eigenkapital.

Verlustvortrag/Gewinnrücklagen

Der Verlustvortrag enthält die kumulierten, nicht ausgekehrten Vorjahresergebnisse des Konzerns.

Rücklage unrealisierte Gewinne und Verluste

In der Rücklage unrealisierte Gewinne und Verluste sind erfolgsunwirksame Wertänderungen aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Jederzeit veräußerbar", abzüglich der latenten Steuerabgrenzungen.

Rücklage Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital

Aufwendungen, die unmittelbar einer Beschaffung von Eigenkapital zuzurechnen sind, sind nach IAS 32.35 als Abzug vom Eigenkapital zu bilanzieren. Berücksichtigt werden dabei ausschließlich solche Aufwendungen, die der Eigenkapitaltransaktion direkt zurechenbar sind, das heißt die ohne diese Transaktion nicht entstanden wären. Der steuerliche Effekt aus dem Aufwand der Eigenkapitalbeschaffung ist hierbei berücksichtigt.

8.9 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)

8.9.1 Deckungsrückstellung

Für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungsgeschäft kalkuliert die Gesellschaft streng nach dem Versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzip, das heißt, Prämien- und Leistungsbarwert sind bei der Erstkalkulation in Parität. Die Vorschriften der KVAV 1 werden streng beachtet. Soweit keine Beitragsanpassungen zu veranlassen sind, werden pro Tarif und Versicherungsnehmer lebenslang gleichbleibende Beiträge erhoben.

1 Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsverordnung).

Statistiken zu den Schadenverläufen und Stornoverhalten werden nach Möglichkeiten aus vorhandenen Daten geschöpft. Sind die internen Daten nicht ausreichend, um eine eigene Statistik zu erstellen, wird auf externe Statistiken der BaFin, des PKV-Verbands oder andere angemessene Datenquellen zurückgegriffen. Ferner basieren die Berechnungen auf den jeweils aktuellen Sterbetafeln des PKV-Verbands.

Für Tarife, die nach Art der Leben berechnet werden, wird mit einem Teil der eingenommenen Beiträge eine Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) gebildet. Sie dient der Finanzierung von erhöhten Schadenzahlungen, die im Alter der Versicherungsnehmer den eingerechneten Risikobeitrag übersteigen. Diese Deckungsrückstellung wird streng nach den gesetzlichen Vorschriften nach der prospektiven Methode gebildet. Ihre Dotierung wird bei Beitragsanpassungen den jeweils aktuellen Rechnungsgrundlagen angepasst. Ihre ausreichende Bemessung wird von dem bestellten verantwortlichen Aktuar unabhängig geprüft und testiert.

8.9.2 Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Erfolgsunabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Bei der Deutschen Familienversicherung wird entsprechend gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften eine vom Geschäftsverlauf unabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung (euRfB) geführt. In dieser Rückstellung werden folgende Mittel angesammelt:

für das gesamte Krankenversicherungsgeschäft nach Art der Leben der Teil der Überzinsen, der gemäß § 150 Abs. 4 VAG erzielt wird
für einen Teilbestand der arbeitgeberfinanzierten obligatorischen Pflegetagegeldversicherung die erzielten Zahlbeitragsüberschüsse

Erfolgsabhängige Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Für das nach Art der Leben betriebene Krankenversicherungsgeschäft stehen versicherungstechnische Überschüsse nach Maßgabe der aufsichtsrechtlichen Vorschriften den Versicherungsnehmern zu. Diese Überschüsse entstehen durch Risiko-, Zins- und Kostengewinne, die im Rahmen des Geschäftsverlaufes dieser Tarife entstehen. Sie sind in einer Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (RFB) entsprechend gesetzlichen Vorschriften anzusammeln. Die von der Gesellschaft hierfür gestellten Reserven sind sowohl von den die Bilanz testierenden Wirtschaftsprüfern als auch von dem verantwortlichen Aktuar unabhängig geprüft und für richtig befunden worden.

8.9.3 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle repräsentiert Leistungsverpflichtungen aus Versicherungsfällen, bei denen die Höhe und/oder der Zeitpunkt der Zahlung noch nicht verlässlich ermittelt werden können. Die Rückstellung wird gemeldet, aber auch für bereits eingetretene, noch nicht gemeldete Versicherungsfälle gebildet. Einbezogen werden sowohl interne als auch externe Aufwendungen sowie Schadenregulierungskosten.

Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wird für bekannte Schadenfälle grundsätzlich individuell ermittelt. Die Forderungen aus Regressen, Provenues und Teilungsabkommen werden verrechnet. Des Weiteren wurde für die bis zum Abschlussstichtag eingetretenen oder verursachten, aber zum Bilanzstichtag noch nicht gemeldeten Schäden, basierend auf den in Vorjahren beobachteten Nachmeldungen, eine Spätschadenrückstellung gebildet. Zum Abschlussstichtag noch nicht gemeldete Versicherungsfälle werden dabei pauschal bewertet. Es findet keine Abzinsung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle statt. Die in diesem Posten ebenfalls enthaltenen Rückstellungen für Schadenregulierungsaufwendungen werden nach einem pauschalen Verfahren ermittelt. Der Anteil der Rückversicherer an der Rückstellung wird gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt.

Für die Bereiche Rechtschutz und die verbundene Wohngebäudeversicherung werden die Rückstellungen für bereits gemeldete Versicherungsfälle teilweise von externen Dienstleistern zur Verfügung gestellt.

8.10 Andere Rückstellungen

8.10.1 Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten die tatsächlichen Ertragsteuern und andere Steuern, welche unter Berücksichtigung der jeweiligen nationalen Besteuerungsvorschriften ermittelt werden. Die Bilanzierung erfolgt nach IAS 12.

8.10.2 Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 unter der Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrags bilanziert und bewertet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Der Erfüllungsbetrag wird auf der Basis bestmöglicher Schätzungen bestimmt. Die Rückstellungen nach IAS 37 werden nicht mit Erstattungsansprüchen verrechnet.

8.11 Verbindlichkeiten

Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft sowie Abrechnungs- und Depotverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft und Sonstige Verbindlichkeiten ausgewiesen. Sie werden mit den Nominalwerten angesetzt.

8.12 Passive Steuerabgrenzung

Passive latente Steuern sind nach IAS 12 zu bilanzieren, wenn Aktivposten in der Konzernbilanz höher oder Passivposten niedriger anzusetzen sind als in der Steuerbilanz des betreffenden Konzernunternehmens und sich diese Differenzen in der Zukunft mit steuerlicher Wirkung wieder ausgleichen (temporäre Differenzen). Entstehen die temporären Differenzen erfolgswirksam, werden die latenten Steuern erfolgswirksam gebildet, entstehen sie erfolgsneutral, werden die zugehörigen latenten Steuern ebenfalls erfolgsneutral erfasst.

8.13 Gebuchte Bruttobeiträge

Gebuchte Bruttobeiträge sind im Geschäftsjahr fällig gewordene Beiträge und Beitragsraten für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft.

8.14 Verdiente Beiträge (netto)

Die Verdienten Beiträge (netto) entsprechen den gebuchten Bruttobeiträgen abzüglich der Anteile der Rückversicherer. Zudem wird die Veränderung der Beitragsüberträge hier berücksichtigt. Die Beiträge werden für jeden Versicherungsvertrag unter Berücksichtigung des Versicherungsbeginns zeitanteilig tagesgenau berechnet.

8.15 Erträge und Aufwendungen aus Kapitalanlagen

In den Erträgen aus Kapitalanlagen sind laufende Erträge, Erträge aus Zuschreibungen, Gewinne aus Zeitwertänderungen und Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen ausgewiesen. Die laufenden Erträge enthalten im Wesentlichen Zinserträge aus festverzinslichen Wertpapieren und Dividendenerträge. Bei Dividenden gilt das Zuflussprinzip, Zinserträge werden periodengerecht abgegrenzt.

Die Aufwendungen aus Kapitalanlagen enthalten grundsätzlich Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Abschreibungen und Wertminderungen auf Kapitalanlagen, Verluste aus Zeitwertänderungen und Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen, sofern diese angefallen sind.

8.16 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto)

Die Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto) umfassen die unmittelbar und mittelbar anfallenden Abschluss- und Verwaltungsaufwendungen. Von den Rückversicherern erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen sind hiervon abgesetzt.

8.17 Versicherungsleistungen (netto)

In den Versicherungsleistungen (netto) sind die Zahlungen für Versicherungsfälle, die Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle, die Veränderung der Deckungsrückstellung und der Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen sowie die Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen enthalten. Der Ausweis erfolgt abzüglich der Anteile der Rückversicherer.

8.18 Leasing

Ab dem Geschäftsjahr 2019 ist der für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen maßgebliche neue Standard IFRS 16 anzuwenden. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG wendet diesen Standard im Geschäftsjahr 2019 erstmals nach dem modifizierten retrospektiven Ansatz an. Eine Anpassung der Vorjahreswerte ist demnach nicht notwendig.

Bisher wurden sämtliche Leasingverträge nach IAS 17 als Operating-Leasing-Verträge klassifiziert. Diese waren lediglich als sonstige finanzielle Verpflichtungen im Anhang genannt.

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG nimmt die Praxiserleichterungen gemäß IFRS 16.5 in Anspruch und bilanziert keine Leasingverhältnisse mit einer Grundmietzeit unter einem Jahr. Ebenso wenig werden geringwertige Wirtschaftsgüter gemäß den Vorgaben von IFRS 16 bilanziert.

Demnach wird im Geschäftsjahr 2019 lediglich das gemietete Bürogebäude bilanziell abgebildet.

9 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ - AKTIVA

9.1 Entwicklung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte

ENTWICKLUNG DER SONSTIGEN IMMATERIELLEN VERMÖGENSWERTE

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Entgeltlich erworbene Software Übrige immaterielle Vermögenswerte Gesamt Entgeltlich erworbene Software Übrige immaterielle Vermögenswerte Gesamt
In T€ 2019 2018
--- --- --- --- --- --- ---
Bruttobuchwert 1. Januar 12.449 2.330 14.779 12.151 1.222 13.373
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 4.602 972 5.574 3.417 636 4.053
Bilanzwert 1. Januar 1.Januar 7.847 1.358 9.205 8.734 586 9.320
Zugänge 176 918 1.094 310 1.108 1.418
Abgänge Brutto-Buchwerte 0 0 0 -12 0 -12
Abschreibungen 921 713 1.634 1.185 336 1.521
Abgänge Abschreibungen 0 0 0 0 0 0
Bilanzwert 31. Dezember 7.102 1.563 8.665 7.847 1.358 9.205
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember 5.523 1.685 7.208 4.602 972 5.574
Bruttobuchwert 31. Dezember 12.625 3.248 15.873 12.449 2.330 14.779

9.2 Nutzungsrechte

NUTZUNGSRECHTE

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2019
Zugänge (Erstanwendung IFRS 16) 2.737.748
Buchwert 31.12.2019 2.053.311

Aufgrund der in den Übergangsvorschriften von IFRS 16 enthalten Erleichterungen zum "vereinfachten Verfahren", welches keine volle retrospektive Bilanzierung beinhaltet, wird auf die Anpassung der Vorjahreszahlen sowie der Anhangangaben verzichtet.

Mit Zugang des Nutzungsrechts zum 1. Januar 2019 wurden sonstige Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gebildet. Die Sonstigen Verbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 betrugen zum 31. Dezember 2019 T€ 2.061 und sind in den anderen Rückstellungen enthalten. Der gewichtete Durchschnittswert des Grenzfremdkapitalzinssatzes zur Abzinsung der Leasingverbindlichkeit betrug 1,1 %.

9.3 Finanzinstrumente - jederzeit veräußerbar

FINANZINSTRUMENTE - JEDERZEIT VERÄUSSERBAR

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In T€ 31.12.2019 31.12.2018
Aktien 2.250 8.342
Investmentanteile 9.767 0
Renten 109.325 25.311
121.342 33.653
Festgelder 400 56.400
Gesamt 121.742 90.053

Wertpapierleihegeschäfte

Zum Berichtszeitpunkt waren keine Wertpapiere verliehen.

9.4 Forderungen

FORDERUNGEN

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in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft 1.262 722
Davon an Versicherungsnehmer 1.227 538
Davon an Versicherungsvermittler 35 184
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 3.297 3.506
Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft 4.559 4.228
Forderungen Zulage Pflegeversicherung 476 575
Sonstige Forderungen 215 118
Gesamt 5.250 4.921

9.5 Anteile der Rückversicherer an den versicherungstechnischen Rückstellungen

ANTEIL DER RÜCKVERSICHERER AN DEN VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RÜCKSTELLUNGEN

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in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Beitragsüberträge 559 558
Deckungsrückstellung 37.021 30.488
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 2.905 3.970
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 15 2
Gesamt 40.500 35.018

9.5.1 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Beitragsüberträge

ANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER BEITRAGSÜBERTRÄGE

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2019 2018
Stand 1. Januar 558 2.007
Zuführungen 559 558
Auflösung/Inanspruchnahme 558 2.007
Stand 31. Dezember 559 558

9.5.2 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Deckungsrückstellung

ANTEIL DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER DECKUNGSRÜCKSTELLUNG

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In T€ 31.12.2019 31.12.2018
Deckungsrückstellung Vorjahr 30.488 22.030
Zuführung 8.522 8.733
Auflösung 1.989 275
Deckungsrückstellung Geschäftsjahr 37.021 30.488

9.5.3 Anteile der Rückversicherer an der Entwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

ANTEILE DER RÜCKVERSICHERER AN DER ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE

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in T€ 2019 2018
Stand 1. Januar 3.971 5.375
Schadenaufwendungen
für das Geschäftsjahr 9.619 10.062
für Vorjahre -1.080 -91
Gesamt 8.539 9.971
Abzüglich Zahlungen
für das Geschäftsjahr 7.804 7.691
für Vorjahre 1.801 3.685
Gesamt 9.605 11.375
Stand 31. Dezember 2.905 3.971

9.6 Steuerabgrenzung

STEUERABGRENZUNG - AKTIV

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Aktive latente Steuern gesamt Davon erfolgsneutral Davon erfolgswirksam Aktive latente Steuern gesamt Davon erfolgsneutral Davon erfolgswirksam
in T€ 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 0 0 0 0 0 0
Kapitalanlagen
Finanzinstrumente 0 0 0 151 145 6
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 0 0 0
Versicherungstechnische Rückstellungen 127 0 127 34 0 34
Sonstige 1.658 0 1.658 0 0 0
Ertragsteuerlicher Verlustvortrag 4.089 0 4.089 1.825 0 1.045
5.874 0 5.874 2.010 145 1.085

STEUERABGRENZUNG - PASSIV

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Passive latente Steuern gesamt Davon erfolgsneutral Davon erfolgswirksam Passive latente Steuern gesamt Davon erfolgsneutral Davon erfolgswirksam
in T€ 31.12.2019 31.12.2018
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 734 0 734 801 0 801
Kapitalanlagen
Finanzinstrumente 1.953 1.953 0 0 0 0
Derivative Finanzinstrumente 0 0 0 64 0 64
Versicherungstechnische Rückstellungen 0 0 0 0 0 0
Sonstige 590 0 590 101 0 101
3.277 1.953 1.324 966 0 966

9.7 Übrige Aktiva

ÜBRIGE AKTIVA

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in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Betriebs- und Geschäftsausstattung 530 677
Rechnungsabgrenzungsposten 409 350
Steuer Vorauszahlungen 356 1.961
Sonstige Vermögenswerte 1.461 2.086
Gesamt 2.756 5.074

9.8 Entwicklung der Betriebs- und Geschäftsausstattung

ENTWICKLUNG DER BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG

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in T€ 2019 2018
Bruttobuchwert 1. Januar 2.206 1.791
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 1.530 1.225
Bilanzwert 1. Januar 677 565
Zugänge 65 416
Abgänge Bruttobuchwerte 0 0
Abschreibungen 212 304
Abgänge Abschreibungen 0 0
Bilanzwert 31. Dezember 530 677
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember 1.742 1.530
Bruttobuchwert 31. Dezember 2.271 2.206

10 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ - PASSIVA

10.1 Eigenkapital

Übrige Rücklagen

UNREALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE

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in T€ 01.01.2019 Veränderung 31.12.2019
Kapitalanlagen -915 3.564 2.649
Latente Steuern 145 -2.098 -1.953
-770 1.466 696

UNREALISIERTE GEWINNE UND VERLUSTE

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in T€ 01.01.2018 Veränderung 31.12.2018
Kapitalanlagen -840 -75 -915
Latente Steuern 141 4 145
-699 -71 -770

AUFWENDUNGEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON EIGENKAPITAL

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in T€ 01.01.2019 Veränderung 31.12.2019
Kapitalanlagen -3.636 -193 -3.829
Latente Steuern 1.164 62 1.226
-2.472 -131 -2.603

AUFWENDUNGEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON EIGENKAPITAL

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in T€ 01.01.2018 Veränderung 31.12.2018
Kapitalanlagen 0 -3.636 -3.636
Latente Steuern 0 1.164 1.164
0 -2.472 -2.472

10.2 Versicherungstechnische Rückstellungen (brutto)

VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN (BRUTTO)

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in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Beitragsüberträge 2.966 2.537
Deckungsrückstellung 51.078 42.570
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 13.047 10.269
Rückstellung für Beitragsrückerstattung 1.430 836
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 78 32
Gesamt 68.599 56.244

10.2.1 Entwicklung der Beitragsüberträge

ENTWICKLUNG DER BEITRAGSÜBERTRÄGE

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in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Stand 31. Dezember Vorjahr/1. Januar Geschäftsjahr 2.537 4.338
Zuführungen 2.966 2.537
Auflösung/Inanspruchnahme -2.537 -4.338
Stand 31. Dezember Geschäftsjahr/Vorjahr 2.966 2.537

10.2.2 Entwicklung der Deckungsrückstellung

ENTWICKLUNG DER DECKUNGSRÜCKSTELLUNG

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in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Deckungsrückstellung Vorjahr 42.570 30.941
Zuführung 10.201 11.181
Auflösung 2.777 386
Zinsanteil 1.084 833
Deckungsrückstellung Geschäftsjahr 51.078 42.570

Der Zinsanteil wird mit dem jeweiligen Rechnungszins aus dem Geschäftsjahr, bezogen auf den Mittelwert aus der Bilanzdeckungsrückstellung des Vorjahres und des Geschäftsjahres, ermittelt.

10.2.3 Entwicklung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle

ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR NOCH NICHT ABGEWICKELTE VERSICHERUNGSFÄLLE

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in T€ 2019 2018
Stand 1. Januar 10.269 10.714
Schadenaufwendungen
für das Geschäftsjahr 37.973 26.207
für Vorjahre 388 751
Gesamt 38.361 26.958
Abzüglich Zahlungen
für das Geschäftsjahr 28.064 19.483
für Vorjahre 7.519 7.920
Gesamt 35.583 27.403
Stand 31. Dezember 13.047 10.269

10.2.4 Entwicklung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung

ENTWICKLUNG DER RÜCKSTELLUNG FÜR BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG

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in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Stand 31. Dezember Vorjahr/1. Januar Geschäftsjahr 836 812
Zuführungen 1.120 24
Inanspruchnahme 526 0
Stand 31. Dezember Geschäftsjahr/Vorjahr 1.430 836

10.2.5 Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen

SONSTIGE VERSICHERUNGSTECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN

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in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Stornorückstellung 53 7
Sonstige versicherungstechnische Rückstellungen 25 25
Gesamt 78 32

10.3 Andere Rückstellungen

10.3.1 Entwicklung der sonstigen Rückstellungen

ENTWICKLUNG DER SONSTIGEN RÜCKSTELLUNGEN

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in T€ 2019 2018
Stand 31. Dezember Vorjahr 872 484
Inanspruchnahme 835 483
Auflösung 37 1
Zuführung 5.434 872
Stand 31. Dezember Geschäftsjahr 5.434 872

In der Zuführung der Rückstellungen sind T€ 2.061 Leasingverbindlichkeiten gemäß IFRS 16 enthalten (Vorjahr: 0 €).

10.3.2 Laufzeiten der sonstigen Rückstellungen

Die Restlaufzeit der Sonstigen Rückstellungen ist maximal 12 Monate.

10.4 Verbindlichkeiten

VERBINDLICHKEITEN

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in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft 1.129 1.612
Davon gegenüber Versicherungsnehmern 237 195
Davon gegenüber Versicherungsvermittlern 892 1.417
Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 127 159
Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 42.568 32.840
Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft 43.824 34.611
Sonstige Verbindlichkeiten 4.423 3.256
Gesamt 48.247 37.867

10.4.1 Sonstige Verbindlichkeiten

SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

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in T€ 31.12.2019 31.12.2018
Steuern 360 264
Personal und Sozialversicherung 32 31
Lieferungen und Leistungen 3.115 1.162
Übrige 916 1.799
Gesamt 4.423 3.256

11 ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG

11.1 Verdiente Beiträge

Hinsichtlich der gebuchten Beiträge, Veränderungen der Beitragsüberträge und den verdienten Beiträgen (jeweils brutto, rück und netto) verweisen wir auf die Gewinn- und Verlustrechnung.

11.2 Ergebnis Kapitalanlagen

ERGEBNIS KAPITALANLAGEN

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in T€ 2019 2018
Erträge aus Kapitalanlagen
Laufende Erträge aus Kapitalanlagen 901 522
Erträge aus Zuschreibungen 0 0
Gewinne aus Zeitwertänderungen 0 253
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 3.066 0
Gesamt 3.967 775
Aufwendungen für Kapitalanlagen
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Sonstige Aufwendungen 313 209
Abschreibungen und Wertminderungen auf Kapitalanlagen 0 865
Verluste aus Zeitwertänderungen 253 0
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 0 2.044
Gesamt 566 3.118
Ergebnis aus Kapitalanlagen 3.401 -2.344

11.3 Sonstige Erträge

SONSTIGE ERTRÄGE

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in T€ 2019 2018
Sonstige versicherungstechnische Erträge 526 39
Sonstige nichtversicherungstechnische Erträge 104 989
Gesamt 630 1.028

11.4 Versicherungsleistungen

VERSICHERUNGSLEISTUNGEN

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in T€ 2019 2018
Zahlungen für Versicherungsfälle
Bruttobetrag 35.583 27.403
Anteil der Rückversicherer 9.604 11.375
Nettobetrag 25.979 16.027
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
Bruttobetrag 2.778 -445
Anteil der Rückversicherer 1.066 1.404
Nettobetrag 3.844 959
Veränderung der Deckungsrückstellung
Bruttobetrag 8.508 11.629
Anteil der Rückversicherer 6.534 8.458
Nettobetrag 1.974 3.171
Veränderung der Sonstigen versicherungstechnischen Rückstellungen
Bruttobetrag 46 25
Anteil der Rückversicherer 14 0
Nettobetrag 32 25
Aufwendungen für Beitragsrückerstattungen
Bruttobetrag 1.121 24
Anteil der Rückversicherer 0 0
Nettobetrag 1.121 24
Gesamt 32.950 20.207

11.5 Schadenentwicklung

Schadenentwicklung (Schadenrückstellungen zuzüglich geleisteter Schadenzahlungen (jeweils inklusive Schadenregulierung) für das selbst abgeschlossene Schaden-/Unfallversicherungsgeschäft:

SACH 2019

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Brutto

in T€
2008 2009 2010 2011 2012 2013
1 1.209.943 1.584.136 1.303.200 2.066.283 3.234.840 6.060.736
2 1.000.042 1.562.068 1.785.097 1.625.641 3.244.183 6.417.169
3 1.160.998 1.568.473 1.816.195 1.713.158 2.568.250 6.259.299
4 1.154.497 1.562.441 1.800.128 1.920.747 2.522.659 6.355.112
5 1.105.409 1.609.993 1.397.156 2.119.935 2.678.135 6.278.786
6 1.104.546 1.575.836 1.406.534 2.386.331 2.678.718 6.279.341
7 1.123.063 1.605.113 1.395.791 2.379.763 2.675.674 6.307.965
8 1.123.063 1.602.246 1.389.839 2.440.052 2.678.021
9 1.123.063 1.602.246 1.389.932 2.449.307
10 1.123.063 1.601.746 1.363.826
11 1.123.063 1.601.746
12 1.123.063
Abw. Gewinn 86.880 -17.610 -60.626 -383.024 556.819 -247.229

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Brutto

in T€
2014 2015 2016 2017 2018 2019
1 11.758.286 14.412.484 11.724.574 9.222.768 2.406.278 2.955.895
2 12.571.908 14.748.998 11.607.532 8.910.821 2.187.818
3 12.400.656 14.721.159 11.414.515 8.805.652
4 12.431.976 14.777.473 11.279.378
5 12.431.363 14.736.006
6 12.473.441
7
8
9
10
11
12
Abw. Gewinn -715.155 -323.522 445.196 417.117 218.461 0

scroll

Netto

in T€
2008 2009 2010 2011 2012 2013
1 486.338 665.520 390.274 494.160 2.259.145 4.811.515
2 444.358 679.394 488.674 443.453 2.215.822 5.088.292
3 522.346 681.352 538.340 594.131 1.966.178 4.995.109
4 526.376 687.792 596.570 691.645 1.960.761 5.028.103
5 502.491 763.444 499.048 739.013 1.998.989 5.000.262
6 511.873 757.153 537.412 750.264 1.996.341 5.000.558
7 520.351 774.845 528.538 745.441 1.994.679 5.029.182
8 520.351 770.910 527.029 752.480 1.997.025
9 520.351 770.910 527.059 761.735
10 520.351 770.060 523.834
11 520.351 770.060
12 520.351
Abw. Gewinn -34.013 -104.540 -133.560 -267.574 262.120 -217.667

scroll

Netto

in T€
2014 2015 2016 2017 2018 2019
1 8.677.879 7.088.799 5.108.328 3.604.086 2.254.445 2.770.745
2 9.143.503 7.406.964 5.268.370 3.641.442 2.053.675
3 9.072.907 7.369.049 5.193.118 3.583.506
4 9.107.952 7.432.170 5.116.768
5 9.103.791 7.413.313
6 9.145.869
7
8
9
10
11
12
Abw. Gewinn -467.990 -324.514 -8.440 20.580 200.770 0

KV 2019

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Brutto

in T€
2008 2009 2010 2011 2012 2013
1 0 178.213 1.195.517 3.265.014 4.448.117 6.149.290
2 0 214.065 1.501.212 3.611.407 5.006.025 6.313.310
3 0 214.170 1.508.026 3.649.782 5.099.164 6.487.045
4 0 213.831 1.513.529 3.761.255 5.114.898 6.466.153
5 0 213.831 1.569.215 3.765.725 5.121.749 6.500.050
6 0 221.353 1.573.216 3.765.332 5.122.511 6.503.766
7 0 221.741 1.572.750 3.768.528 5.122.800 6.503.462
8 0 221.728 1.572.749 3.768.475 5.122.549
9 0 221.728 1.573.012 3.768.475
10 0 221.728 1.572.762
11 0 221.728
12 0
Abw. Gewinn 0 -43.515 -377.245 -503.461 -674.433 -354.172

scroll

Brutto

in T€
2014 2015 2016 2017 2018 2019
1 9.289.456 12.750.009 15.994.251 18.377.836 23.800.708 35.017.349
2 10.509.044 12.313.512 16.060.481 19.250.641 24.488.090
3 10.167.826 12.550.516 16.226.707 19.328.307
4 10.222.046 12.618.126 16.282.013
5 10.254.318 12.625.336
6 10.259.529
7
8
9
10
11
12
Abw. Gewinn -970.073 124.673 -287.762 -950.471 -687.382 0

scroll

Netto

in T€
2008 2009 2010 2011 2012 2013
1 0 122.395 386.086 1.827.564 2.312.676 3.290.102
2 0 129.483 588.171 2.060.840 2.823.463 3.421.086
3 0 129.670 594.272 2.074.693 2.877.765 3.516.378
4 0 129.596 596.926 2.140.595 2.887.822 3.502.338
5 0 129.596 629.763 2.143.280 2.891.591 3.516.162
6 0 134.092 632.418 2.143.029 2.892.036 3.518.670
7 0 134.331 632.104 2.144.872 2.892.205 3.518.486
8 0 134.319 632.103 2.144.819 2.892.074
9 0 134.319 632.233 2.144.819
10 0 134.319 631.983
11 0 134.319
12 0
Abw. Gewinn 0 -11.924 -245.898 -317.256 -579.398 -228.384

scroll

Netto

in T€
2014 2015 2016 2017 2018 2019
1 6.179.857 7.848.807 9.151.427 10.764.212 13.890.274 25.583.708
2 7.038.692 7.749.312 9.287.604 11.444.194 15.523.064
3 6.882.622 7.828.273 9.356.490 11.500.835
4 6.906.740 7.874.304 9.401.668
5 6.925.319 7.880.231
6 6.928.461
7
8
9
10
11
12
Abw. Gewinn -748.604 -31.425 -250.242 -736.623 -1.632.790 0

SACH 2018

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Brutto

in T€
2008 2009 2010 2011 2012 2013
1 1.209.943 1.584.136 1.303.200 2.066.283 3.234.840 6.060.736
2 1.000.042 1.562.068 1.785.097 1.625.641 3.244.183 6.417.169
3 1.160.998 1.568.473 1.816.195 1.713.158 2.568.250 6.259.299
4 1.154.497 1.562.441 1.800.128 1.920.747 2.522.659 6.355.112
5 1.105.409 1.609.993 1.397.156 2.119.935 2.678.135 6.278.786
6 1.104.546 1.575.836 1.406.534 2.386.331 2.678.718 6.279.341
7 1.123.063 1.605.113 1.395.791 2.379.763 2.675.674
8 1.123.063 1.602.246 1.389.839 2.440.052
9 1.123.063 1.602.246 1.389.932
10 1.123.063 1.601.746
11 1.123.063
Abw. Ergebnis 86.880 -17.610 -86.732 -373.769 559.166 -218.605

scroll

Brutto

in T€
2014 2015 2016 2017 2018
1 11.758.286 14.412.484 11.724.574 9.222.768 2.406.278
2 12.571.908 14.748.998 11.607.532 8.910.821
3 12.400.656 14.721.159 11.414.515
4 12.431.976 14.777.473
5 12.431.363
6
7
8
9
10
11
Abw. Ergebnis -673.077 -364.988 310.059 311.947 0

scroll

Netto

in T€
2008 2009 2010 2011 2012 2013
1 486.338 665.520 390.274 494.160 2.259.145 4.811.515
2 444.358 679.394 488.674 443.453 2.215.822 5.088.292
3 522.346 681.352 538.340 594.131 1.966.178 4.995.109
4 526.376 687.792 596.570 691.645 1.960.761 5.028.103
5 502.491 763.444 499.048 739.013 1.998.989 5.000.262
6 511.873 757.153 537.412 750.264 1.996.341 5.000.558
7 520.351 774.845 528.538 745.441 1.994.679
8 520.351 770.910 527.029 752.480
9 520.351 770.910 527.059
10 520.351 770.060
11 520.351
Abw. Ergebnis -34.013 -104.540 -136.785 -258.320 264.466 -189.042

scroll

Netto

in T€
2014 2015 2016 2017 2018
1 8.677.879 7.088.799 5.108.328 3.604.086 2.254.445
2 9.143.503 7.406.964 5.268.370 3.641.442
3 9.072.907 7.369.049 5.193.118
4 9.107.952 7.432.170
5 9.103.791
6
7
8
9
10
11
Abw. Ergebnis -425.912 -343.372 -84.790 -37.356 0

KV 2018

scroll

Brutto

in T€
2008 2009 2010 2011 2012 2013
1 0 178.213 1.195.517 3.265.014 4.448.117 6.149.290
2 0 214.065 1.501.212 3.611.407 5.006.025 6.313.310
3 0 214.170 1.508.026 3.649.782 5.099.164 6.487.045
4 0 213.831 1.513.529 3.761.255 5.114.898 6.466.153
5 0 213.831 1.569.215 3.765.725 5.121.749 6.500.050
6 0 221.353 1.573.216 3.765.332 5.122.511 6.503.766
7 0 221.741 1.572.750 3.768.528 5.122.800
8 0 221.728 1.572.749 3.768.475
9 0 221.728 1.573.012
10 0 221.728
11 0
Abw. Ergebnis 0 -43.515 -377.495 -503.461 -674.683 -354.476

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Brutto

in T€
2014 2015 2016 2017 2018
1 9.289.456 12.750.009 15.994.251 18.377.836 23.800.708
2 10.509.044 12.313.512 16.060.481 19.250.641
3 10.167.826 12.550.516 16.226.707
4 10.222.046 12.618.126
5 10.254.318
6
7
8
9
10
11
Abw. Ergebnis -964.862 131.883 -232.456 -872.805 0

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Netto

in T€
2008 2009 2010 2011 2012 2013
1 0 122.395 386.086 1.827.564 2.312.676 3.290.102
2 0 129.483 588.171 2.060.840 2.823.463 3.421.086
3 0 129.670 594.272 2.074.693 2.877.765 3.516.378
4 0 129.596 596.926 2.140.595 2.887.822 3.502.338
5 0 129.596 629.763 2.143.280 2.891.591 3.516.162
6 0 134.092 632.418 2.143.029 2.892.036 3.518.670
7 0 134.331 632.104 2.144.872 2.892.205
8 0 134.319 632.103 2.144.819
9 0 134.319 632.233
10 0 134.319
11 0
Abw. Ergebnis 0 -11.924 -246.148 -317.256 -579.529 -228.568

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Netto

in T€
2014 2015 2016 2017 2018
1 6.179.857 7.848.807 9.151.427 10.764.212 13.890.274
2 7.038.692 7.749.312 9.287.604 11.444.194
3 6.882.622 7.828.273 9.356.490
4 6.906.740 7.874.304
5 6.925.319
6
7
8
9
10
11
Abw. Ergebnis -745.462 -25.497 -205.064 -679.982 0

11.6 Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb (netto)

AUFWENDUNGEN FÜR DEN VERSICHERUNGSBETRIEB

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in T€ 2019 2018
Abschlussaufwendungen 39.625 21.977
Verwaltungsaufwendungen 7.599 7.047
Davon ab: Anteil der Rückversicherer 21.838 14.487
Gesamt 25.386 14.537

11.7 Sonstige Aufwendungen

SONSTIGE AUFWENDUNGEN

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in T€ 2019 2018
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen
Depotzinsen Rückversicherung 832 596
Feuerschutzsteuer 16 0
Übrige versicherungstechnische Aufwendungen 0 36
848 632
Sonstige nichtversicherungstechnische Aufwendungen 4.416 3.471
Davon Aufsichtsratsvergütungen 209 177
Gesamt 5.264 4.104

11.8 Hauptbestandteile des Ertragsteueraufwands und -ertrags

HAUPTBESTANDTEILE DES ERTRAGSTEUERAUFWANDS UND -ERTRAGS

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in T€ 2019 2018
Tatsächliche Steuern
Berichtsjahr -40 2
Vorjahr 121 -89
81 -87
Latente Steuern
Latente Steuern aus der Entstehung oder Umkehrung temporärer Unterschiede -3.203 -679
-3.122 -766

Die Ertragsteuern setzen sich aus tatsächlich zu zahlenden Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuern der inländischen Konzernunternehmen zusammen. Darüber hinaus fallen die Veränderungen der erfolgswirksamen aktiven und passiven latenten Steuern unter diese Position.

11.9 Überleitung erwarteter Ertragsteuern zu ausgewiesenen Ertragsteuern

Ausgehend vom Ergebnis vor Ertragsteuern ergab sich folgende Überleitung der erwarteten Ertragsteuern zu den ausgewiesenen Ertragsteuern:

ÜBERLEITUNG ERWARTETER ERTRAGSTEUERN ZU AUSGEWIESENEN ERTRAGSTEUERN

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2019 2018
Konzernergebnis -2.100 -3.339
Ertragsteueraufwand -3.122 -766
Ergebnis vor Ertragsteuern -5.222 -4.104
Konzernsteuersatz in % 32,00 32,00
Erwartete Ertragsteuern -1.671 -1.313
Korrigiert um Steuereffekte aus Steuerfreien Erträgen 0 0
Nicht abziehbaren Aufwendungen 0 0
Aktivierung Verlustvortrag -2.265 -1.825
Gegenläufiger Effekt aus der erfolgsneutralen Behandlung der IPO-Kosten 130 1.164
Periodenfremden Ertragsteuern 40 89
Wertberichtigungen von aktiven latenten Steuern 0 0
Unterlassener Latenzierung von steuerlichen Verlusten des Geschäftsjahres 0 0
Sonstigen Auswirkungen 644 25
-1.451 547
Ausgewiesene Ertragsteuern -3.122 -766
Die erwarteten Ertragsteuern wurden mit dem Konzernsteuersatz von 32 % (Vorjahr: 32 %) ermittelt. Der durchschnittliche effektive Gesamtertragssteuersatz betrug im Berichtsjahr 59,78 % im Vergleich zu 18,66 % im Vorjahr.
Effektiver Gesamtertragsteuersatz in % 59,78 18,66

11.10 Angaben nach IAS 33 Ergebnis je Aktie

Bei allen Stammaktien handelt es sich um Inhaberaktien. Es sind keine Vorzugsaktien im Umlauf.

Das in der Gewinn- und Verlustrechnung angegebene Ergebnis je Aktie leitet sich wie folgt her:

ERGEBNIS JE AKTIE

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2019 2018
Periodenerfolg -2.100.360 -3.338.339
Stück
Gewichtete durchschnittliche Anzahl der innerhalb der Berichtsperiode im Umlauf gewesenen Stammaktien
Altaktionäre 12.753.875 8.953.875
Gewichtung
Anzahl Tage 360 360
gewichtete Zahl 12.753.876 8.953.876
Neuaktionäre 507.745 3.800.000
Gewichtung
Anzahl Tage 304 26
gewichtete Zahl 428.762 274.444
Gesamt 13.182.638 9.228.320
EPS in € -0,16 -0,36

12 SONSTIGE ANGABEN

12.1 Kapitalmanagement IFRS 4

Kapitalstruktur

Der DFV-Konzern verfügte zum 31. Dezember 2019 über ein Eigenkapital von insgesamt 64,5 Mio. € (Vorjahr: 59,2 Mio. €). Hinsichtlich der Veränderungen des Eigenkapitals im Zusammenhang mit der Ausübung der Mehrzuteilungsoption ("Greenshoe") im Frühjahr 2019 verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht im Gliederungspunkt 3.2. Das Eigenkapital setzte sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

Das gezeichnete Kapital betrug 26,5 Mio. € (Vorjahr: 25,5 Mio. €), die Kapitalrücklage 44,9 Mio. € (Vorjahr: 39,8 Mio. €). Der Verlustvortrag belief sich auf 2,9 Mio. € (Vorjahr: Gewinnrücklage 0,5 Mio. €). Das Konzernergebnis beträgt -2,1 Mio. € (Vorjahr: -3,4 Mio. €).

Die Rücklage für unrealisierte Gewinne und Verluste, in der Marktwertänderungen von Finanzinstrumenten der Kategorie "Jederzeit veräußerbar" unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte erfolgsneutral erfasst werden, erhöhte sich im Verlauf des Berichtsjahres kapitalmarktbedingt auf 0,7 Mio. € (Vorjahr: -0,8 Mio. €). Weiterhin ist eine Rücklage "Aufwendungen für die Beschaffung von Eigenkapital" in Höhe von -2,6 Mio. € (Vorjahr: -2,5 Mio. €) gebildet worden. Die Zuführung zu dieser Rücklage in Höhe von -0,1 Mio. € ist durch die Emissionskosten der Greenshoe-Option verursacht.

Die Eigenkapitalquote, definiert als Relation des gesamten Eigenkapitals in Höhe von 64,5 Mio. € (Vorjahr: 59,2 Mio. €) zu den verdienten Beiträgen (netto) in Höhe von 54,4 Mio. € (Vorjahr: 36,1 Mio. €), sinkt aufgrund der deutlich erhöhten verdienten Beiträge (netto) von 164,1 % im Vorjahr auf 118,6 %. Die Eigenkapitalrendite verminderte sich auf -7,8 % (Vorjahr: -6,6 %). Sie wird aus der Relation des Ergebnisses vor Ertragsteuern von -5,2 Mio. € (Vorjahr: -4,1 Mio. €) zu dem um die übrige Rücklage bereinigten Eigenkapital in Höhe von 66,4 Mio. € (Vorjahr: 62,4 Mio. €) ermittelt.

Risikoberichterstattung

Mit diesem Bericht werden die Anforderungen zur Risikoberichterstattung gemäß IAS 1.134 bis 136 (Kapital), IFRS 4.38 bis 39A (Art und Ausmaß der Risiken, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben) und IFRS 7.31 bis 42 (Art und Ausmaß von Risiken, die sich aus Finanzinstrumenten ergeben) erfüllt.

In das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung sind alle relevanten Risikoarten eingebunden. Diese Vorgehensweise spiegelt sich in dem vorliegenden Chancen- und Risikobericht wider. Die Anforderungen von IFRS 4 beziehungsweise von IFRS 7 sind grundsätzlich auf Risiken, die aus Versicherungsverträgen resultieren, beziehungsweise auf Risiken aus Finanzinstrumenten beschränkt und rücken sie in den Mittelpunkt der Berichterstattung.

Bei der Deutschen Familienversicherung steht beim Einsatz des Instrumentariums der Risikosteuerung und hinsichtlich der Einschätzung der Risikolage gemäß den Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) eine gesamthafte Betrachtungsweise im Vordergrund.

Risikomanagementsystem

Ziel des Risikomanagements der Deutschen Familienversicherung ist es, für die gesamte Geschäftstätigkeit die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen und hierbei insbesondere die Solvabilität sowie die langfristige Risikotragfähigkeit, die Bildung ausreichender versicherungstechnischer Rückstellungen, die Anlage in geeignete Vermögenswerte, die Einhaltung der kaufmännischen Grundsätze einschließlich einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und die Einhaltung der übrigen finanziellen Grundlagen des Geschäftsbetriebs zu gewährleisten.

Das Risikomanagement umfasst alle systematischen Maßnahmen, um Risiken zu erkennen, zu bewerten und zu beherrschen. Dabei werden Risiken und andere negative Entwicklungen, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken können, analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet.

Der implementierte Risikomanagementprozess legt Regeln zu Identifikation, Analyse und Bewertung, Steuerung und Überwachung sowie Berichterstattung und Kommunikation der Risiken und für ein zentrales Frühwarnsystem fest. Auch Beteiligungen werden in das Risikomanagement einbezogen. Das Risikomanagementsystem umfasst zudem ein Business-Continuity-Managementsystem.

Die einmal jährlich stattfindende Risikoinventur hat zum Ziel, die Risiken zu identifizieren und hinsichtlich ihrer Wesentlichkeit zu beurteilen. Gegenstand der Risikoinventur im Einzelnen sind die Überprüfung und Dokumentation sämtlicher Einzel- und Kumulrisiken. Die Ergebnisse der Risikoinventur werden im Risikoprofil festgehalten.

Die identifizierten Risiken werden Risikokategorien zugeordnet. Nach dieser Kategorisierung werden die wesentlichen Risiken in diesem Chancen- und Risikobericht dargestellt sowie Maßnahmen zu deren Begrenzung erläutert. Die Darstellungen zur Risikoexponierung erfolgen dabei grundsätzlich netto, das heißt unter Berücksichtigung von eingeleiteten beziehungsweise geplanten Risikominderungsmaßnahmen.

Die mindestens vierteljährlich erfolgende Überprüfung und Bewertung der Risikotragfähigkeit umfasst auch eine Überprüfung verbindlich festgelegter Kennzahlen und Schwellenwerte. Bei Überschreitung eines definierten Indexwerts werden Maßnahmen eingeleitet.

Die Risikotragfähigkeit und sämtliche wesentlichen Risiken werden vierteljährlich durch die Risikokommission abschließend bewertet. Das zentrale Risikoberichtswesen sorgt für Transparenz in der Berichterstattung. Bei wesentlichen Veränderungen von Risiken sind Meldungen an den Vorstand vorgesehen. Die risikorelevanten Unternehmensinformationen werden den zuständigen Aufsichtsgremien regelmäßig sowie bedarfsweise ad hoc zur Verfügung gestellt.

Bereits im Rahmen des Neuproduktprozesses werden bei der Produktentwicklung die Auswirkungen auf das Unternehmensrisikoprofil analysiert und beurteilt. Bei Aufnahme neuer Geschäftsfelder oder der Einführung neuer Versicherungsprodukte ist deren Auswirkung auf das Gesamtrisikoprofil zu bewerten.

Governance-Struktur

Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung ist als integraler Bestandteil der Unternehmenssteuerung in die Geschäftsstrategie eingebettet. Es baut auf der vom Vorstand verabschiedeten Risikostrategie auf und stützt sich auf die drei miteinander verbundenen und in das Kontroll- und Überwachungssystem eingebetteten Funktionen operative Risikosteuerung, Risikoüberwachung und Interne Revision. Das Kontrollumfeld wird vervollständigt durch den Aufsichtsrat sowie durch externe Wirtschaftsprüfer.

In der Leitlinie Risikomanagement und ORSA (Own Risk and Solvency Assessment) wird die Steuerung der Risiken mit umfangreichen Darstellungen zu Methoden, Prozessen und Verantwortlichkeiten dokumentiert. Ein Grundprinzip der Risikoorganisation und der Risikomanagementprozesse ist die Trennung von Risikosteuerung und Risikoüberwachung.

Operative Risikosteuerung

Unter Risikosteuerung ist die operative Umsetzung der Risikostrategie in den risikotragenden Geschäftsbereichen zu verstehen. Die operativen Geschäftsbereiche treffen Entscheidungen zur bewussten Übernahme oder Vermeidung von Risiken. Dabei haben sie die vorgegebenen Rahmenbedingungen und Risikolimitierungen zu beachten. Die Funktionen der für den Aufbau von Risikopositionen Verantwortlichen sind personell und organisatorisch von den nachgeordneten Bereichen der Risikoüberwachung getrennt.

Risikoüberwachung

Versicherungsunternehmen müssen über ein wirksames Risikomanagementsystem verfügen, das gut in die Organisationsstruktur und die Entscheidungsprozesse des Unternehmens integriert ist und dabei die Informationsbedürfnisse der Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder Schlüsselfunktionen innehaben, durch eine angemessene interne Berichterstattung gebührend berücksichtigt. Das Risikomanagementsystem muss die Strategien, Prozesse und internen Meldeverfahren umfassen, die erforderlich sind, um Risiken, denen das Unternehmen tatsächlich oder möglicherweise ausgesetzt ist, zu identifizieren, zu bewerten, zu überwachen und zu steuern sowie aussagefähig über diese Risiken zu berichten.

Zu den zu entwickelnden Strategien zählt insbesondere eine auf die Steuerung des Unternehmens abgestimmte Risikostrategie, die Art, Umfang und Komplexität des betriebenen Geschäfts und der mit ihm verbundenen Risiken berücksichtigt.

Das Versicherungsgeschäft ist aufgrund der Unsicherheit der zukünftigen Entwicklungen mit Risiken verbunden. Wichtig ist, die Risiken im Rahmen der vorhandenen Risikotragfähigkeit gezielt einzugehen, soweit die damit verbundenen Chancen eine adäquate Wertschöpfung erwarten lassen.

Das Gesamtrisiko der Deutschen Familienversicherung lässt sich in folgende Risikokategorien einteilen:

versicherungstechnische Risiken,
Marktrisiken, insbesondere im Zusammenhang mit den Kapitalanlagen,
Kreditrisiken, insbesondere aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft,
Liquiditätsrisiken,
operationale Risiken,
Reputationsrisiken,
strategische Risiken.

Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung zielt darauf ab, diese Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und letztendlich systemisch zu bewältigen. Ein aktives Risikomanagement findet durch die Vorstände und Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber Ressort- oder Gesamtvorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter möglicherweise risikobehafteten Gesichtspunkten. Darüber hinaus befasst sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft in seinen Sitzungen regelmäßig mit Fragen der Risikostrategie und lässt sich vom Vorstand über die geschäftliche Entwicklung und die Planung unterrichten.

Zur Risikostrategie der Gesellschaft zählt auch die Risikoabwälzung auf solvente Rückversicherungsunternehmen mit erstklassigen Ratings über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und Naturkatastrophendeckungen sowie ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Geschäftsgebäude, -inventar und Cyberrisiken.

Die Deutsche Familienversicherung hat zudem im Berichtszeitraum gemäß den Anforderungen nach Solvency II einen Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA - Own Risk and Solvency Assessment) implementiert. Während bei der Anwendung der Standardformel grundsätzlich jedes Versicherungsunternehmen identische Kriterien zur Bewertung eines Risikos anwendet und damit einen europaweit vergleichbaren Solvenzkapitalbedarf ermittelt, werden im ORSA auch unternehmensindividuelle Bewertungskriterien herangezogen und auf dieser Grundlage der individuelle Gesamtsolvabilitätsbedarf festgestellt. Weiterhin werden in der Vorausschau auf die kommenden drei bis fünf Jahre bestimmte Stress-Szenarien durchlaufen, um eine stabile Solvabilität der Deutschen Familienversicherung auch unter erheblicher Belastung sicherstellen zu können.

Die Durchführung eines ORSA wird vom Vorstand mindestens einmal jährlich beauftragt (Regel-ORSA). Bei Eintreten bestimmter Kriterien (z.B. Absicht einer Veränderung in der Rückversicherungspolitik des Unternehmens oder Veränderungen am Kapitalmarkt mit Überschreiten festgelegter Limits), die der Vorstand in Leitlinien festgelegt hat, kann darüber hinaus jederzeit vom Vorstand ein weiterer ORSA veranlasst werden, um die Veränderungen in der in Vorgehen, Grundlagen, Erkenntnisse und Folgerungen aus dem ORSA werden in einem internen Bericht an den Vorstand zusammengefasst. Der Vorstand stellt mögliche Wirkungen auf die Geschäftsstrategie und Geschäftsplanung innerhalb von zwei Wochen nach Vorlage des Berichts fest und entscheidet zudem über eventuell weitergehende Informationen an den Aufsichtsrat und die Aufsichtsbehörde.

Zur unabhängigen Risikocontrollingfunktion wurde bei der Deutschen Familienversicherung der Abteilungsleiter Controlling bestellt.

Zur Compliance-Funktion der Deutschen Familienversicherung wurde der Abteilungsleiter Recht/Compliance des Unternehmens bestellt. Er ist Volljurist, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt. Er nimmt als Compliance-Funktion die Aufgaben nach § 29 Abs. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz wahr. Dazu gehört die Beratung des Vorstandes in Bezug auf die Einhaltung der Gesetze und Verwaltungsvorschriften, die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts gelten. Außerdem hat die Compliance-Funktion die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes für das Unternehmen zu beurteilen und das mit der Verletzung der rechtlichen Vorgaben verbundene Risiko (Compliance-Risiko) zu identifizieren und zu beurteilen.

Abläufe zur Umsetzung von Compliance und die zu erstellenden Meldungen werden in einem Compliance-Plan festgelegt. Der Vorstand kann durch Beschluss den genehmigten Revisionsplan als genehmigten Compliance-Plan einsetzen und auf einen separaten Compliance-Plan verzichten. Die Compliance-Funktion informiert den Vorstand regelmäßig über Compliance-Themen und erstellt jährlich einen Compliance-Bericht.

Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame versicherungsmathematische Funktion (VmF) verfügen. Die VmF wurde bei der Deutschen Familienversicherung aufgeteilt nach den Versicherungsprodukten nach Art der Schadenversicherung einerseits und nach Art der Lebensversicherung anderseits und jeweils extern vergeben. Die VmF für die Versicherungszweige nach Art der Schaden, insbesondere Krankenzusatzprodukte nach Art der Schaden sowie Personen- und Sachversicherungen, wie Haftplicht, Unfall, Glas, Hausrat, wurde per Funktionsausgliederungsvertrag vom 29. Oktober 2015 an die Meyerthole Siems Kohlruss Gesellschaft für aktuarielle Beratung mbH, Köln, ausgegliedert und wird dort von Frau Marion Beiderhase, Aktuar (DAV), wahrgenommen. Die VmF für die Versicherungszweige nach Art der Leben, insbesondere für die nichtsubstitutiven Kranken- und Pflegezusatzprodukte nach Art der Lebensversicherung, wurde per Funktionsausgliederungsvertrag vom 24. November 2015 an den Aktuar (DAV) Herrn Dr. Berthold Ströter von der Aktuarskanzlei Bek Ströter PartG ausgegliedert. Ausgliederungsbeauftragter für die VmF ist der Abteilungsleiter Aktuariat der Deutschen Familienversicherung. Er verfügt über langjährige Berufserfahrung als Diplom-Mathematiker (FH) im Bereich Versicherungswesen.

Versicherungsunternehmen müssen über eine wirksame Interne Revision verfügen, welche die gesamte Geschäftsorganisation und insbesondere das interne Kontrollsystem auf ihre Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.

Zur interne Revisionsfunktion wurde die Steinkrüger GmbH mit Sitz in Köln gemäß dem Funktionsauslagerungsvertrag bestellt. Ausgliederungsbeauftragter ist der Abteilungsleiter Recht/Compliance des Unternehmens. Er ist Volljurist, Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt. Ab dem Geschäftsjahr 2020 wird die Interne Revision durch eine Mitarbeiterin durchgeführt, die entsprechende Eignung hierzu besitzt.

Die Interne Revision erbringt unabhängige und objektive Prüfungsdienstleistungen und unterstützt damit die Unternehmensführung bei der Zielerreichung durch Bewertung und Empfehlung von möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Angemessenheit und Wirksamkeit der Geschäftsorganisation, insbesondere des internen Kontrollsystems, des Risikomanagements und der Führungs- und Überwachungsprozesse. Zur Gewährleistung ihrer Unabhängigkeit arbeitet die Interne Revision unter der direkten Verantwortung des Vorstandsvorsitzenden oder eines vom Gesamtvorstand benannten Vorstandsmitglieds. Die Interne Revision berichtet ausschließlich an den Gesamtvorstand und an den Ausgliederungsbeauftragten. Die mit der Internen Revision beauftragten Personen sind im Rahmen ihrer Revisionstätigkeiten keinen einschränkenden Weisungen unterworfen und haben diese Aufgaben selbstständig und unabhängig wahrzunehmen.

12.2 Aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit und Risiken aus der Versicherungstechnik

Ziel des Kapitalmanagements der Deutschen Familienversicherung ist es, die jederzeitige Sicherstellung der Risikotragfähigkeit zu gewährleisten, um alle aus abgeschlossenen Versicherungsverträgen resultierenden Verpflichtungen erfüllen zu können sowie künftiges Wachstum durch eine angemessene Eigenmittelstrategie weitgehend unabhängig zu finanzieren. Der Kapitalisierungsgrad repräsentiert die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit der Deutschen Familienversicherung als Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken. Die Risikotragfähigkeit wird mindestens quartalsweise auf der Basis aufsichtsrechtlicher Vorschriften und unter Berücksichtigung interner Limite analysiert.

Die Eigenmittel der Deutschen Familienversicherung werden voraussichtlich wieder oberhalb des handelsrechtlichen Eigenkapitals liegen. Die Bewertungsdifferenzen sind wesentlich auf die Nichtansetzung von immateriellem Vermögen und Bewertungsunterschiede in den versicherungstechnischen Rückstellungen (z.B. Beitragsüberträge, Schwankungsrückstellungen) zurückzuführen.

Aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit

Die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit erfolgt mithilfe der Standardformel gemäß Solvency II. Die Berechnung des Risikokapitalbedarfs (SCR: Solvency Capital Requirement) erfolgt als Value-at-Risk mit einem Konfidenzniveau von 99,5 %.

Die aufsichtsrechtliche Risikotragfähigkeit wird durch das Verhältnis der anrechnungsfähigen Eigenmittel zu den aus der Geschäftstätigkeit resultierenden Risiken abgebildet. Die Entwicklung der aufsichtsrechtlichen Risikotragfähigkeit wird mindestens quartalsweise analysiert.

Im Geschäftsjahr 2019 erfüllt die Deutsche Familienversicherung die gesetzlichen Mindest-Solvabilitätsanforderungen gemäß Solvency II bzw. die Solvabilitätsquote liegt deutlich über den Mindestanforderungen.

Risiken aus der Versicherungstechnik

Allgemeines

Die Deutsche Familienversicherung ist derzeit ausschließlich in Deutschland tätig. Versicherungsnehmer sind dabei ausschließlich natürliche Personen. Entsprechend den in Abschnitt A.1.2. genannten Versicherungszweigen sind dabei die versicherten Risiken

Krankheits-, Pflege- und Unfallrisiken von natürlichen Personen sowie
im Personenbesitz befindliche Sachwerte.

Kumul- und Großrisiken

Aufgrund der Natur des betriebenen Geschäfts sind einzelne Großrisiken, deren Eintritt den Bestand des Unternehmens gefährden könnte, in dem Portefeuille der Deutschen Familienversicherung nicht vorhanden. Überdies sind die gezeichneten Risiken geographisch breit gestreut und mindern dadurch mögliche Risikokonzentrationen.

Angemessene Kalkulation und Zeichnungspolitik

Die Beitragskalkulation erfolgt grundsätzlich mit anerkannten versicherungsmathematischen Methoden und enthält ausreichende Sicherheitsmargen. Für jedes versicherte Risiko werden auf dieser Grundlage Annahmerichtlinien in Kraft gesetzt und deren Befolgung systematisch überwacht, so dass die Gefahr versicherungstechnischer Verluste begrenzt werden kann.

Die Vollmachten, versicherungstechnische Risiken für die Deutsche Familienversicherung rechtsverbindlich einzugehen, werden nur an Mitarbeiter erteilt, die nachweislich über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes versicherungstechnische Risiko wird vor seiner Zeichnung einer angemessenen und umfangreichen Risikoprüfung unterzogen.

Bei allen von der Deutschen Familienversicherung betriebenen Versicherungszweigen ist bedingungsgemäß das Recht vereinbart, bei einer dauerhaften Änderung der Kalkulationsgrundlage eine Beitragsanpassung vorzunehmen. Hierdurch wird zusätzlich das Risiko des Eintritts dauerhafter versicherungstechnischer Verluste begrenzt.

Permanente Risikokontrolle

Die Gesellschaft beobachtet systematisch die wirtschaftlichen, sozialen und gesetzlichen Grundlagen des von ihr betriebenen Versicherungsgeschäfts. Dabei wird insbesondere überprüft, ob die der Beitragskalkulation zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen noch anwendbar sind und ob aufgrund veränderter rechtlicher Rahmenbedingungen Versicherungsbedingungen anzupassen sind. Soweit bei dieser sorgfältigen Prüfung der Bedarf an Anpassungen bei der Kalkulation oder den Bedingungswerken erkannt wird, werden solche im rechtlich zulässigen Rahmen zeitnah vorgenommen.

Messung versicherungstechnischer Risiken

Die Messung aller Kategorien des versicherungstechnischen Risikos entspricht den Verfahren, die bei Anwendung der Vorschriften zu Solvabilität II (Solvency II) anzuwenden sind, und ist mit diesen integriert. Dies betrifft insbesondere die Berechnung von Stress-Szenarien, das heißt denkbar ungünstige Verläufe bei der Entwicklung des Geschäftes und der Kapitalanlagen, und deren Auswirkung auf das Ergebnis und mögliche Belastung des Eigenkapitals.

Dabei wird entsprechend dem von Gesellschaft gezeichneten Bestand an Versicherungsverträgen wie folgt vorgegangen:

Management des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit

Das versicherungstechnische Risiko Gesundheit wird als Kombination der Kapitalanforderungen für die Unterkategorien Gesundheit nach Art der Nicht-Lebensversicherung, Gesundheit nach Art der Lebensversicherung und Katastrophenrisiko Gesundheit berechnet.

Die Risikomessung in den Unterkategorien Gesundheit nach Art der Nicht-Leben erfolgt grundsätzlich nach den in den Kapiteln zum versicherungstechnischen Risiko Nicht-Leben dargestellten Methoden.

Das versicherungstechnische Risiko Gesundheit beinhaltet bei der Deutschen Familienversicherung neben dem Kranken- auch das Unfallversicherungsgeschäft.

Für die dem Sterblichkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko über eine Erhöhung der Sterblichkeit um 15 % abgebildet.

Für die dem Langlebigkeitsrisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko über eine Erhöhung der Langlebigkeit um 20 % dargestellt.

Für die dem Stornorisiko unterliegenden Versicherungsverträge wird das Risiko jeweils für die Szenarien Stornoanstieg mit Erhöhung der Stornorate um 50 %, Stornorückgang mit einer Reduzierung der Stornoquote um 50 % sowie Massenstorno mit einer Stornierung von 40 % der Verträge abgebildet.

Die Messung des Kostenrisikos basiert auf den Stress-Szenarien eines dauerhaften Anstiegs der in der Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellung berücksichtigten Kosten um 10 % und einer Erhöhung der Kosteninflationsrate um einen Prozentpunkt.

Bei dem Krankheitsrisiko wird unterschieden zwischen Kostenersatzversicherung und Einkommensersatzversicherungen.

Das Krankheitsrisiko der Einkommensersatzversicherung wird durch eine Erhöhung der Kopfschäden um 10 % abgebildet.

Das Krankheitsrisiko der Kostenersatzversicherung wird durch eine einmalige Zunahme der Versicherungsleistungen um 5 % und eine Zunahme der jährlichen medizinischen Inflation um 1 % abgebildet. Des Weiteren wird ein Rückgang der Versicherungsleistungen einmalig um 5 % und der medizinischen Inflation jährlich um 1 % unterstellt.

Das Katastrophenrisiko Gesundheit wird unterteilt in das Massenunfallrisiko, Unfallkonzentrationsrisiko und Pandemierisiko.

Bei dem Massenunfallrisiko wird ein plötzlicher Schaden unterstellt, bei dem von einem Unfall viele Personen gleichzeitig betroffen sind.

Das Unfallkonzentrationsrisiko unterstellt, dass unter den von einem Unfall betroffenen Personen sehr viele zu den Versicherten des Versicherungsunternehmens gehören.

Das Pandemierisiko unterstellt, dass bei dem durch eine unmittelbar ausbreitende Pandemie eine hohe Anzahl an Personen Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen bzw. Leistungen aufgrund von Invalidität zu erbringen sind.

Management des versicherungstechnischen Risikos Nicht-Leben

Die Berechnung der Kapitalanforderungen für das Prämien- und Reserverisiko beruht für alle betriebenen Versicherungszweige auf Risikofaktoren und Volumenmaßen. Die Risikofaktoren (zum Beispiel die Standardabweichung in Prozent des Volumenmaßes) beschreiben die Gefährlichkeit des Risikos. Volumenmaße für das Prämienrisiko sind die Prämieneinnahmen. Das Volumenmaß für das Reserverisiko sind die Netto-Schadenrückstellungen in Form des besten Schätzwerts.

Zur Ermittlung des Risikobedarfes aus einem Katastrophenszenario haben wir lagespezifische und wertspezifische Risikofaktoren unter Berücksichtigung der in der Standardformel definierten Wahrscheinlichkeiten verwendet.

Der Solvabilitätsbedarf für das Stornorisiko wird auf Basis eines Stress-Szenarios ermittelt, das ein Storno von 40 % derjenigen Versicherungsverträge unterstellt, bei denen ein Storno zu einer Erhöhung des besten Schätzwerts für die Prämienrückstellung führen würde.

Risikofaktoren

In der Krankenversicherung als wesentlichem Bestandteil des versicherungstechnischen Risikos Gesundheit besteht die Gefahr einer erhöhten Leistungsinanspruchnahme aufgrund der Verhaltensweisen von Versicherten und Leistungserbringern.

Im Rahmen des Schaden- und Unfallversicherungsgeschäfts betreibt die Deutschen Familienversicherung Geschäfte, die die Abdeckung von Katastrophen zum Gegenstand haben. Dabei handelt es sich sowohl um Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Erdbeben, Sturm oder Überschwemmung, als auch um durch menschliche Eingriffe verursachte Unglücke. Diese Ereignisse sind unvorhersehbar.

Es besteht grundsätzlich die Gefahr des Eintritts besonders großer Einzelschadenereignisse und auch die des Eintritts besonders vieler, nicht notwendigerweise großer Einzelschadenereignisse. Dadurch kann die tatsächliche Schadenbelastung aus Höhe und Frequenz von Schäden eines Jahres die erwartete Belastung deutlich übersteigen.

Ungünstige Schadenverläufe hätten eine Erhöhung der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Versicherungsleistungen zur Folge und könnten sich negativ auf das Ergebnis der Deutschen Familienversicherung auswirken.

Die hier dargestellten Grenzwerte für die von uns vorgenommenen Stress-Szenarien entsprechen den Vorgaben von Solvabilität II (Solvency II). Sie sind als geeignet anzusehen, um extreme - jedoch unwahrscheinliche -Geschäftsverläufe, die die Eigenmittel belasten können, einzuschätzen und zu beziffern. Bei diesen Rechnungen wurde in keinem Fall ein Ergebnis festgestellt, das das Eigenkapital der Gesellschaft auch nur annähernd aufzehrt.

Risikogerechte Rückversicherung

Die Gesellschaft schließt Rückversicherungsverträge ab, um von ihr eingegangene Risiken mit den folgenden Zielen weiterzugeben:

Vermeidung von Schwankungen im versicherungstechnischen Verlauf,
Begrenzung von Deckungssummen bei Verträgen mit hoher Deckungszusage und
Verminderung etwaiger verbliebener Konzentrationsrisiken.

Dabei sind die Versicherungsverträge langfristig angelegt. Es werden nur Rückversicherungsverträge mit Gesellschaften bester Bonität abgeschlossen.

Produktentwicklung

Bei der Entwicklung neuer Produkte werden gezielt und systematisch die Bedarfe an Versicherung in den Zielmärkten der Deutschen Familienversicherung analysiert, um sicherzustellen, dass bedarfsgerechte Deckungskonzepte von der Gesellschaft angeboten werden. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass der angebotene Schutz klar strukturiert und vom Versicherungsnehmer gut verstanden werden kann. Dadurch wird das Risiko gemindert, dass der gegebene Versicherungsschutz nicht der Erwartung und dem Verständnis des Versicherungsnehmers entspricht, und in der Folge wird das Risiko von rechtlichen Auseinandersetzungen und Imageschäden gering gehalten.

Krankenzusatzversicherungen

Die Deutsche Familienversicherung bietet Versicherungsschutz vor finanziellen Belastungen im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Dabei sind die Versicherungsverträge regelmäßig seitens der Gesellschaft nicht kündbar. Jedoch werden die Beiträge eines Tarifes unter bestimmten Voraussetzungen angepasst. Die Gesellschaft trägt daher das Risiko einer ungünstigen Entwicklung von versicherten Schäden, Zins, Sterblichkeit, Storno und übrigen Aufwendungen nur bis zur jeweils nächsten Beitragsanpassung.

Für die Kalkulation von Versicherungsbeiträgen und Deckungsrückstellungen (Alterungsrückstellungen) werden Wahrscheinlichkeitstafeln der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), des Verbandes der Privaten Krankenversicherer (PKV) und, soweit der Bestand eines Tarifes hierfür eine ausreichende Grundlage gibt, eigene Tafeln verwendet. Darüber hinaus werden bei der Kalkulation ausreichende Sicherheitszuschläge für Schwankungen unterhalb der Schwellenwerte, die Beitragsanpassungen erlauben, einkalkuliert.

Bei Beitragsanpassungen überprüft die Gesellschaft alle Rechnungsgrundlagen und passt die Beiträge den dann herrschenden Gegebenheiten angemessen an. Dies gilt auch für die Zusammensetzung der jeweiligen Bestände nach Geschlechtern.

Für die nach Art der Lebensversicherung berechneten Tarife (Pflegezusatzversicherung, stationäre Heilbehandlung, Krankentagegeld) ist eine ausreichend hohe Deckungsrückstellung (Alterungsrückstellung) gebildet.

Zinsänderungsrisiko - Änderungen von Zinssätzen können wirtschaftliche und bilanzielle Chancen und Risiken für die Gesellschaft bergen.

Ein wirtschaftliches Zinsänderungsrisiko besteht vor allem in dem von der Gesellschaft nach Art der Lebensversicherung betriebenen Geschäft, da hier für die Beitragskalkulation ein impliziter Rechnungszins für die gesamte lebenslange Vertragsdauer eines Versicherungsvertrages zugrunde gelegt wird. Es besteht jedoch die Möglichkeit, wenn Beitragsanpassungen vorgenommen werden können, diesen Rechnungszins als Rechnungsgrundlage der jeweils aktuellen Zins- und Kapitalmarktlage anzupassen. Wegen der derzeit bestehenden Niedrigzinsphase ist dieser Rechnungszins bei den Tarifen der Deutschen Familienversicherung angemessen niedrig bemessen, so dass die Kapitalmarkterträge des hierfür gebildeten Sicherungsvermögens in Verbindung mit einer auf Vorsicht gegründeten Kapitalanlage ausreichen, um den eingerichteten Rechnungszins zu erwirtschaften. Außerdem zeigen die im Rahmen von Solvabilität II (Solvency II) durchgeführten Stress-Szenario-Rechnungen, dass bei keinem berechneten Szenario eine wirtschaftliche Lage für die Gesellschaft entstehen könnte, in der die vorhandenen Eigenmittel der Gesellschaft auch nur annähernd aufgezehrt würden.

Schaden- und Unfallversicherung

Die Deutsche Familienversicherung bietet Versicherungsschutz in der Sach-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, Tier- und Unfallversicherung an. Die Versicherungsnehmer der Deutschen Familienversicherung werden damit vor wirtschaftlichen Schäden aus Beschädigung oder Verlust versicherter Gegenstände, die durch den Eintritt definierter Gefahren verursacht werden. In der Haftpflichtversicherung bietet die Gesellschaft Deckung gegenüber Schadenersatzansprüchen geschädigter Dritter. Die Unfallversicherung leistet bei Personenschäden aus Unfallereignissen.

Die von der Deutschen Familienversicherung eingegangenen Verträge können jeweils zum Ende einer definierten Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Der jeweilige Versicherungsnehmer hat ein jederzeitiges Kündigungsrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen hat die Deutsche Familienversicherung außerordentliche Kündigungsrechte.

Prämien- und Beitragsrisiko - die Beitragskalkulation erfolgt nach gründlicher Auswertung der relevanten statistischen Grundlagen nach anerkannten Methoden der Sachversicherungsmathematik. Hierbei werden stets ausreichende Reserven einkalkuliert, so dass eine fehlende Ausführlichkeit der Risikobeiträge zur Deckung der Schäden unwahrscheinlich ist. Somit wird dem Risiko einer unter Tarifierung entgegengewirkt. Darüber hinaus bestehen bei allen Tarifen der Schaden- und Unfallversicherung Anpassungsrechte, wenn die Schadenverläufe die eingerechneten Sicherheitszuschläge überschreiten.

Reservierungsrisiko - das Reservierungsrisiko besteht darin, dass die Einzel- oder Pauschalrückstellungen für spätere Schadenzahlungen zu niedrig sind. Deshalb wenden wir zum abschätzen ihrer Höhe Statistiken der eigenen Schadenerfahrung in Verbindung mit aktuariellen Schätzverfahren an. Zusätzlich wird das Risiko begrenzt, in denen die Abwicklung dieser Rückstellungen ständig beobachtet wird. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse fließen wieder in die aktuellen Schätzungen ein.

Die Schadenentwicklung aus dem Segment Schaden-Unfallversicherung beeinflusst wesentlich das Ergebnis der Deutschen Familienversicherung.

Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft

Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft können gegen unsere Versicherungsnehmer, Vermittler und Rückversicherer bestehen.

12.3 Klassifizierung von Finanzinstrumenten

Finanzinstrumente sind gemäß IAS 39 Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und gleichzeitig bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Auch Forderungen gegen natürliche Personen - zum Beispiel aus Hypothekendarlehen -werden als Finanzinstrumente behandelt.

Gemäß IFRS 7 hat ein Unternehmen seine Finanzinstrumente für die Angaben im Konzernanhang bestimmten Klassen zuzuordnen. Dabei ist zumindest zu unterscheiden zwischen Finanzinstrumenten, die mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten beziehungsweise ihrem Restbuchwert bewertet werden, und Finanzinstrumenten, die mit dem beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für Anteile an nicht konsolidierten Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen sind Angaben zu ihren Wertansätzen und Levelinformationen nach IFRS 13 erforderlich.

Als eigene Klasse von Finanzinstrumenten werden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten ausgewiesen. Sie werden zum Nominalwert bilanziert und unterliegen nur unwesentlichen Wertschwankungen.

Auch Kreditzusagen stellen eine eigene Klasse von Finanzinstrumenten dar, für welche die Anforderungen von IFRS 7, soweit zutreffend, zu erfüllen sind.

Weitere ausführliche Angaben gemäß IFRS 7 zu Risiken und Fälligkeiten finanzieller Vermögenswerte und von Schulden sowie zu ihrem Risikomanagement, zu Sensitivitätsanalysen und zum Kapitalmanagement des DFV-Konzerns sind im Chancen- und Risikobericht erläutert.

12.4 Hierarchie der beizulegenden Zeitwerte

IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als Verkaufspreis (Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind einer Bewertungshierarchie (Level) gemäß IFRS 13 zuzuordnen. Zudem sind Levelinformationen auch für beizulegende Zeitwerte anzugeben, die ausschließlich im Anhang präsentiert werden. Die Bewertungshierarchie sieht drei Level für die Bewertung vor. Die Zuordnung gibt Auskunft darüber, welche der ausgewiesenen Zeitwerte über Transaktionen am Markt zustande gekommen sind und in welchem Umfang die Bewertung wegen fehlender Markttransaktionen auf der Basis beobachtbarer marktabgeleiteter Daten oder mittels Bewertungsmodellen erfolgte. Zu jedem Bewertungsstichtag wird überprüft, ob die Zuordnung zu den Leveln der Bewertungshierarchie noch angemessen ist. Sollten sich Veränderungen der Bewertungsbasis, zum Beispiel durch inaktive Märkte, Verwendung neuer Bewertungsmethoden oder durch Anpassung von Parametern ergeben haben, die eine andere Zuordnung erforderlich machen, werden entsprechende Umgliederungen zwischen den Leveln vorgenommen.

Level 1: zum Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für die zu bewertenden Vermögenswerte und Schulden notierte Preise

Level 2: Verwendung anderer als der in Level 1 definierten notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind

Level 3: nicht beobachtbare Inputfaktoren, gegebenenfalls Anwendung eines Bewertungsmodells unter Verwendung nicht beobachtbarer, geschätzter Inputfaktoren

Bewertungstechniken und Inputfaktoren bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden der Level 2 und 3

Die Bewertung der Finanzinstrumente und Kapitalanlagen in diesen Leveln erfolgt überwiegend nach kapitalwert-orientierten Verfahren. Die Beteiligung an der BCA AG wird zum letzten Transaktionspreis von 2018 angesetzt. Tagesgelder werden zu Anschaffungskosten bilanziert.

In der Kategorie Trading werden Plain Vanilla Swaps und strukturierte Swaps mit dem Shifted-Libor-Market-Modell bewertet, Bewertungsparameter sind insbesondere Geldmarkt- und Swapzinskurven sowie gegebenenfalls Devisenkassakurse. Zudem werden Derivate zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos in Level 2 gehalten. Deren Zeitwerte werden mittels anerkannter kapitalwertorientierter Verfahren ermittelt, in die im Wesentlichen am Markt beobachtbare, laufzeitadäquate Zinssätze sowie Bonitäts- und Liquiditätszuschläge als Bewertungsparameter einfließen. Vorkäufe werden auf Basis der DCF-Methode bewertet, Bewertungsparameter hierbei sind die Zinskurve und der Credit-Spread. Aktien- und indexbezogene Optionen werden mittels Monte-Carlo-Simulation in einem um Forward-Volatilitäten erweiterten Local-Volatility-Modell mit konstantem Forward Skew bewertet. Als Datengrundlage dienen unter anderem implizite Volatilitäten und prognostizierte Dividendenzahlungen von Bloomberg. Die Bewertung der Devisentermingeschäfte entspricht dem diskontierten Delta zwischen vereinbartem Terminkurs und Terminkurs zum Bewertungsstichtag.

Negative Marktwerte aus Derivaten in Level 2 werden analog zu den positiven Marktwerten aus Derivaten bewertet.

ANGABE DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN NACH LEVELN (2019)

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in T€ Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 0 0 0 0
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente 115.329 6.413 0 121.742
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0
Positive Marktwerte Gesamt 115.329 6.413 0 121.742
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 0 0 0 0
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente 0 0 0 0
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0
Negative Marktwerte Gesamt 0 0 0 0

ANGABE DER VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN NACH LEVELN (2018)

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in T€ Level 1 Level 2 Level 3 Gesamt
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 0 0 0 0
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente 90.263 0 0 90.263
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0
Positive Marktwerte Gesamt 90.263 0 0 90.263
Anteile an Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen 0 0 0 0
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente 0 0 0 0
Zur Veräußerung vorgesehene langfristige Vermögenswerte 0 0 0 0
Negative Marktwerte Gesamt 0 0 0 0

12.4.1 Kreditqualität des Portfolios

KREDITQUALITÄT DES PORTFOLIOS

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in T€ 2019 Anteil

in %
2018 Anteil

in %
Rating-Kategorien der verzinslichen Finanzinstrumente - Jederzeit veräußerbar
AAA 7.159 6,5 7.750 30,6
AA 6.667 6,1 3.837 15,2
A 8.407 7,7 4.195 16,6
BBB 84.023 76,9 9.529 37,6
BB und niedriger 2.054 1,9 0 0,0
Kein Rating 1.015 0,9 0 0,0
Gesamt 109.325 100,0 25.311 100,0

12.4.2 Kreditrisiko

KREDITRISIKO (2019)

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Davon nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
in T€ Bilanzwert zum 31.12.2019 Davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig Davon zum Abschlussstichtag wertgemindert Weniger als 30 Tage Zwischen 30 und 60 Tagen Zwischen 60 und 90 Tagen
--- --- --- --- --- --- ---
Bilanzposten
Jederzeit veräußerbar 121.742,5
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft 1.262,6 35,4 1.227,2
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 3.773,0 3.773,0
Zins- und Mietforderungen 0,0 0,0
Gesamt 126.778,1 3.808,4 1.227,2 0,0 0,0 0,0

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Davon nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
in T€ Zwischen 90 und 180 Tagen Zwischen 180 und 360 Tagen Mehr als 360 Tage
--- --- --- ---
Bilanzposten
Jederzeit veräußerbar
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
Zins- und Mietforderungen
Gesamt 0,0 0,0 0,0

KREDITRISIKO (2018)

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Davon nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
in T€ Bilanzwert zum 31.12.2018 Davon zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig Davon zum Abschlussstichtag wertgemindert Weniger als 30 Tage Zwischen 30 und 60 Tagen Zwischen 60 und 90 Tagen
--- --- --- --- --- --- ---
Bilanzposten
Jederzeit veräußerbar 90.053,0 88.887,6 1.165,4
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft 722,2 184,2 538,0
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 4.199,0 4.199,0
Zins- und Mietforderungen 728,4 728,4
Gesamt 95.702,6 93.999,2 1.703,4 0,0 0,0 0,0

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Davon nicht wertgemindert und in den folgenden Zeitbändern überfällig
in T€ Zwischen 90 und 180 Tagen Zwischen 180 und 360 Tagen Mehr als 360 Tage
--- --- --- ---
Bilanzposten
Jederzeit veräußerbar
Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Geschäft
Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft
Zins- und Mietforderungen
Gesamt 0,0 0,0 0,0

12.5 Angaben zu Nettoergebnissen aus Finanzinstrumenten

Entsprechende Angaben liegen nicht vor.

12.6 Zinserträge und -aufwendungen, laufende Erträge und Aufwendungen aus Finanzinstrumenten

ZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN, LAUFENDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN (2019)

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in T€ Zinserträge Laufende Erträge Zinsaufwendungen Laufende Aufwendungen
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente 867 34 19 313

ZINSERTRÄGE UND -AUFWENDUNGEN, LAUFENDE ERTRÄGE UND AUFWENDUNGEN (2018)

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in T€ Zinserträge Laufende Erträge Zinsaufwendungen Laufende Aufwendungen
Jederzeit veräußerbare Finanzinstrumente 759 72 0 209

12.7 Angaben zum Leasing - DFV als Leasingnehmer

ANGABEN ZUM LEASING - DFV ALS LEASINGNEHMER

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in T€ 2019
Abschreibungsbetrag 694
Zinsaufwendungen 19
Leasingaufwendungen
Nicht aktivierte Vermögenswerte 1.021
Abflüsse aus Leasingverhältnissen 1.734

Die Leasingaufwendungen für nach IFRS 16 bilanzierte Nutzungsrechte betrugen im Geschäftsjahr T€ 703.

Darüber hinaus sind weitere Leasingaufwendungen i. H. v. T€ 1.021 angefallen, die nicht zu einer Aktivierung eines Nutzungsrechtes geführt haben, da der zugrunde liegende Vermögenswert zu niedrig ist oder die Laufzeit des Vertrages unter einem Jahr liegt.

Die aus diesen Verträgen resultierenden finanziellen Verpflichtungen sind in den Angaben zu Sonstigen finanziellen Verpflichtungen genannt.

12.8 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

2019 (DFV-Konzern):

Die Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.H.v. T€ 2.111 bestehen aus der langfristigen Anmietung der Geschäftsräume Reuterweg 47 bis zum 31. Dezember 2022. Aufgrund der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 wurde zu Beginn des Geschäftsjahres ein Nutzungsrecht mit T€ 2.738 aktiviert und eine entsprechende Verbindlichkeit passiviert.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr verschiedene IT-Outsourcing-Verträge mit Laufzeiten teils bis zum 31. Oktober 2023 abgeschlossen, aus denen weitere Verpflichtungen von T€ 3.979 entstanden sind.

2018 (DFV-Konzern):

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus der langfristigen Anmietung der Geschäftsräume Reuterweg 47 bis zum 31. Dezember 2022. Die aus dieser Verpflichtung resultierenden Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr 2018 T€ 746 und für die Jahre bis 2022 voraussichtlich T€ 2.983.

Ferner bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit unterschiedlichen Laufzeiten für die Nutzung von Hardware, Kommunikations- und Netzwerktechnik sowie andere technische Hilfsmittel und Büroeinrichtung. Die sich aus diesen Verträgen ergebenden Verpflichtungen belaufen sich im Geschäftsjahr 2018 voraussichtlich auf rund T€ 1.109,1 und für das Geschäftsjahr 2019 auf voraussichtlich T€ 87,8.

12.9 Angaben zu Eventualschulden

Zum Bilanzstichtag (31. Dezember 2019) bestehen keine Eventualschulden zusätzlich zu den in der Konzernbilanz erfassten Rückstellungen, über die zu berichten wäre.

12.10 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Nahestehende Personen umfassen Personen in Schlüsselpositionen des DFV-Konzerns und ihre nahen Familienangehörigen. Als Personen in Schlüsselpositionen werden Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates verstanden.

VERGÜTUNGEN DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

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Vorstand

in T€
Kurzfristig fällige Leistungen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gesamt
Dr. Stefan Knoll 605 0 605
Michael Morgenstern 277 0 277
Stephan Schinnenburg 306 0 306
Marcus Wollny 256 0 256

Der Aufsichtsrat bezog T€ 209 (Vorjahr: T€ 177). Es handelt sich ausschließlich um kurzfristig fällige Leistungen. Diese Angaben beziehen sich auf die Mitglieder des Vorstandes sowie des Aufsichtsrates der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Dieser Personenkreis umfasst im Berichtsjahr neun Personen (Vorjahr: neun Personen).

12.11 Honorar des Abschlussprüfers

Zum Abschlussstichtag beläuft sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf T€ 90 (Vorjahr: T€ 83) welches ausschließlich auf Leistungen zur Abschlussprüfung entfällt.

12.12 Angabe der Anzahl der Mitarbeiter

Im Berichtsjahresdurchschnitt waren - ohne das über einen Dienstleistungsvertrag in die DFVS Deutsche Familienversicherung Servicegesellschaft mbH und in die DFVV Deutsche Familienversicherung-Vertriebsgesellschaft mbH ausgegliederte Personal - rund 66 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 66) angestellt. Einschließlich des ausgegliederten Servicepersonals (rund 56 Beschäftigte (Vorjahr: 45)) waren es im Durchschnitt des Berichtsjahres 122 (Vorjahr: 111) Angestellte.

12.13 Angaben zur Identität der Gesellschaft und zum Konzernabschluss

Die Muttergesellschaft des DFV-Konzerns, die DFV Deutsche Familienversicherung AG, hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 78012 eingetragen.

12.14 Offenlegung

Der IFRS-Konzernabschluss wurde am 4. März 2020 aufgestellt. Er wird fristgerecht im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt.

Wir haben die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung abgegeben. Unsere Erklärung ist öffentlich zugänglich unter:

https://ir.deutsche-familienversicherung.de/download/companies/dfv/CorporateGovernance/ Entsprechungserklaerungen_zum_Corporate_Governance_Code_Deutsche_Familienversicherung_AG.pdf.

Für die folgenden, in diesen Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen der DFV Deutsche Familienversicherung AG wird auf eine separate Offenlegung nach § 264 Abs. 3 Satz 1 HGB verzichtet:

DFVS Deutsche Familienversicherung Servicegesellschaft mbH
DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbH
DFVR Deutsche Familienversicherung Rechtsschutz-Schadenabwicklungsgesellschaft mbH

12.15 Nachtragsbericht

Im Vorstand hat Michael Morgenstern aus persönlichen Gründen mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 sein Amt als Finanzvorstand niedergelegt.

Sonstige Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

12.16 Angabe gemäß § 297 Abs. 2 S. 4 HGB ("Bilanzeid")

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Frankfurt am Main, den 4. März 2020

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Der Vorstand

Dr. Stefan M. Knoll, Vorsitzender des Vorstandes, CEO

Stephan Schinnenburg, Mitglied des Vorstandes, CSO

Marcus Wollny, Mitglied des Vorstandes, COO

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz vom 31. Dezember 2019, der Gesamtergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DFV Deutsche Familienversicherung AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt "6. Corporate Governance Bericht" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Im Folgenden stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1 Bewertung der Brutto-Deckungsrückstellung

Im Konzernanhang werden im Abschnitt 8.9 die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wiedergegeben.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die Prüfung der Deckungsrückstellung - Bruttobetrag war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (T€ 51.078, 26,8 % der Bilanzsumme) des Konzerns ein wesentlicher Bestandteil unserer Konzernabschlussprüfung.

Risiken bei der Bewertung können sich aus der Erfassung des Versicherungsbestandes ergeben. Aufgrund der komplexen Kalkulation der Deckungsrückstellung für eine große Anzahl von verschiedenen Versicherungstarifen mit unterschiedlichen Bewertungsparametern besteht ein erhöhtes Fehlerrisiko. Einer besonderen Bedeutung kommen Annahmen zu Kostensätzen und biometrischen Grundlagen zu.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben das System zur Erfassung und Änderung von Versicherungsverträgen in dem Bestandsführungssystem geprüft und uns von der vollständigen und richtigen Übernahme des Bestandes in die Berechnungssysteme sowie der korrekten Erfassung der Ergebnisse in der Hauptbuchhaltung überzeugt. Der Schwerpunkt der Prüfung lag dabei die Untersuchung des Systems auf Bestehen und Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen.

Die Ermittlung der Deckungsrückstellung auf Einzelvertragsebene haben wir mit eigenen Berechnungsprogrammen in Stichproben nachvollzogen.

Wir überzeugten uns davon, dass die für die Ermittlung der Alterungsrückstellung verwendeten Berechnungsgrundlagen denen für die Beitragskalkulation entsprechen und diese allgemein als hinreichend vorsichtig gelten. Außerdem haben wir überprüft, ob die im Zusammenhang mit der Deckungsrückstellung bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen, insbesondere zur Gewährung einer Direktgutschrift aus dem Überzins, eingehalten wurden.

Die angewandten Berechnungs- und Bewertungsmethoden der Brutto-Deckungsrückstellung sind insgesamt angemessen. Wir erachten die zugrundeliegenden Annahmen für ausgewogen und angemessen.

2 Bewertung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - Bruttobetrag

Im Konzernanhang werden im Abschnitt 8.9 die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wiedergegeben.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Die Prüfung der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle - Bruttobetrag gemäß § 341g HGB (Brutto-Schadenrückstellungen) war aufgrund der Bedeutung des Postens in der Bilanz (T€ 13.047, 6,8 % der Bilanzsumme) des Konzerns und der erheblichen Beurteilungsspielräume, die bei der Bewertung der einzelnen Teilrückstellungen auftreten können, ein wesentlicher Bestandteil unserer Konzernabschlussprüfung.

Bei den in den Brutto-Schadenrückstellungen ausgewiesenen Verpflichtungen handelt es sich um zu schätzende Werte, deren Schätzung in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter des Konzerns liegt. Diese Schätzungen basieren sowohl auf vergangenen als auch auf künftig erwarteten Entwicklungen und beinhalten Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten bei der Bewertung vermutlich bereits eingetretener, aber erst in der Zukunft bekanntwerdender Ereignisse. Bei geschätzten Werten besteht deshalb a priori ein erhöhtes Risiko falscher Angaben in der Rechnungslegung.

Dies gilt im Besonderen für die Teilschadenrückstellungen für bekannte und unbekannte Versicherungsfälle, die einen wesentlichen Teil der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betreffen. Die Rückstellung für Schadenregulierungskosten stellt hinsichtlich des Umfanges und des Risikos für die Prüfung keinen wesentlichen Teil der Brutto-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle dar.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

Wir haben die von dem Konzern gebildeten Teilrückstellungen wie folgt geprüft:

Teilrückstellung für bekannte Versicherungsfälle:

Wir haben das System der Schadenerfassung und -abwicklung, insbesondere hinsichtlich des Bestehens und der Funktionsfähigkeit von internen Kontrollen untersucht. Die Auswahl der von uns geprüften Schadenakten in den wesentlichen Versicherungszweigen und -arten erfolgte anhand einer maschinellen Übernahme auf Einzelschadenbasis. Hierbei wurden Besonderheiten hinsichtlich Schadenhöhe und Abwicklungsergebnissen berücksichtigt. Die Auswahl der geprüften Akten erfolgte nach verschiedenen Kriterien. Grundsätzlich wurden in den einzelnen Versicherungszweigen alle größeren Schäden aus dem Geschäftsjahr und aus den Vorjahren geprüft, wobei die Größe der Stichprobe mit der einzelnen Bestandsgröße der Versicherungszweige variierte.

Teilrückstellung für unbekannte Spätschäden:

Wir haben bei der Prüfung der durch mathematisch-statistische Verfahren ermittelten Rückstellungen die enthaltenen Angaben bzw. die in diesem Zusammenhang ausdrücklich oder implizit enthaltenen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter des Konzerns beurteilt. Bei der Beurteilung der Angemessenheit der pauschal zu bewertenden Rückstellungen für unbekannte Spätschäden haben die angewendeten Verfahren und die Ausgangsdaten nach Anzahl und durchschnittlichem Schadenbetrag (Geschäftsjahresschaden und Spätschaden) besonders kritisch geprüft. Wir haben geprüft, ob die für die Berechnungen verwendeten Daten richtig, vollständig und relevant sind und ob diese mit den durch das Rechnungslegungssystem verarbeiteten Daten übereinstimmen.

Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen anhand quantitativer Merkmale (Schadenanzahl, Durchschnittsschadenhöhe, Relationen von Schadenaufwand/Schadenrückstellungen zu anderen Größen) und Kennzahlen wie Schadenhäufigkeit, Durchschnittsschäden, Abwicklungsgeschwindigkeit, Abwicklungsergebnis zu Ursprungsschadenrückstellung, Schadenrückstellung bzw. Gesamtschadenaufwand zu verdienten Beiträgen analysiert. Diese Analysen erfolgten zu den unterschiedlichen Versicherungszweigen und auf einem mehrjährigen Vergleich für die gesamte Schadenrückstellung und für die einzelnen Teilschadenrückstellungen.

Wir haben durch eigene aktuarielle Untersuchungen die Gesamtschadenrückstellung je Versicherungszweig bzgl. ihrer jeweiligen Auskömmlichkeit anhand einschlägiger mathematisch-statistischer Verfahren einer zusätzlichen Analyse unterzogen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 S. 3 und § 289 Abs. 1 S. 5 HGB in Kapitel 12.16 des Konzernanhangs 2018 und
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken sowie und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden mit Beschluss vom 17 Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 3. Juni 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018 als Konzernabschlussprüfer der DFV Deutsche Familienversicherung AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr WP/RA/StB Martin Lächele

Köln, den 9. März 2020

**Mazars GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Varain, Wirtschaftsprüfer

Lächele, Wirtschaftsprüfer

FINANZKALENDER 2020

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14. Mai Quartalsmitteilung Q1 zum 31. März 2020
20. Mai Hauptversammlung 2020 in Frankfurt am Main
13. August Halbjahresfiinanzbericht zum 30. Juni 2020
12. November Quartalsmitteilung Q3 zum 30. September 2020

IMPRESSUM/KONTAKT

Kontakt

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Reuterweg 47

60323 Frankfurt

Deutschland

Telefon +49 (0)69 74 30 46 396

Fax +49 (0)69 74 30 46 222

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Herausgeber

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Alle Rechte vorbehalten. Stand April 2019. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Geschäftsbericht aufgeführten Daten. Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der DFV Deutschen Familienversicherung AG.

Veröffentlicht am 19. März 2020

DISCLAIMER

Dieser Konzern-Geschäftsbericht enthält auch zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der DFV Deutsche Familienversicherung AG beruhen. Mit der Verwendung von Worten wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der DFV Deutsche Familienversicherung AG und ihren verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft und können nicht präzise geschätzt werden, etwa das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant, noch übernimmt die Gesellschaft hierzu eine gesonderte Verpflichtung.

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