Management Reports • May 5, 2020
Management Reports
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Im zusammengefassten Lagebericht (im Folgenden: Lagebericht) wird der Geschäftsverlauf des HHLA-Konzerns (HHLA) sowie der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) analysiert.

Holding/Übrige
| • | Strategische Konzernentwicklung |
| • | Funktionale Führung des Segments Container |
| • | Steuerung von Ressourcen und Prozessen |
| • | Bündelung interner Serviceleistungen |
| • | Betrieb von Schwimmkränen |
| • | Entwicklung und Vermietung von Hafenlogistik-Immobilien |
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| Teilkonzern | Teilkonzern | ||
| Hafenlogistik | Immobilien | ||
| Börsennotierte A-Aktien | Nicht börsennotierte S-Aktien | ||
| Segment | Segment | Segment | Segment |
| Container | Intermodal | Logistik | Immobilien |
| ● Containerumschlag | ● Containertransporte mittels Bahn und Lkw im Seehafenhinterland | ● Spezialumschlag von Massengut, Stückgut, Kfz, Früchten u. a. | ● Geschäftsaktivitäten rund um die Immobilien der Hamburger Speicherstadt und den Fischmarkt Hamburg-Altona |
| ● Containertransfer zwischen Verkehrsträgern (Schiff, Bahn, Lkw) | ● Be- und Entladung von Verkehrsträgern | ● Neue Geschäftsaktivitäten wie additive Fertigung, luftgestützte Logistikdienstleistungen u. a. | ● Entwicklung |
| ● Containernahe Dienstleistungen (z. B. Lagerung, Wartung, Reparatur) | ● Betrieb von Inlandterminals | ● Beratung und Training | ● Vermietung |
| ● Facility-Management |
Aktionärsstruktur
Grundkapital: insgesamt 72.753.334 nennwertlose Namensaktien (Stückaktien)
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| davon 70.048.834 A-Aktien - börsennotiert - | davon 2.704.500 S-Aktien - nicht börsennotiert - | |
| 31,6 % | 68,4 % | 100 % |
| Streubesitz | Freie und Hansestadt Hamburg | |
| 22.128.334 A-Aktien | Aktienbestand: 47.920.500 A-Aktien + 2.704.500 S-Aktien |
Konzernstruktur
Die Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) ist ein führendes europäisches Logistikunternehmen. Gesteuert wird der Konzern als strategische Management-Holding und ist in die Teilkonzerne Hafenlogistik und Immobilien gegliedert. Die dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordneten und an der Börse notierten A-Aktien bilden eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten ab. Der Teilkonzern Immobilien umfasst die nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien, der auch Zielen der Stadtentwicklung Rechnung trägt, werden von den S-Aktien abgebildet. Diese Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen.
Das operative Geschäft des HHLA-Konzerns wird von 30 inländischen und 16 ausländischen Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Unternehmens zählen. Im Geschäftsjahr 2019 erwarb die HHLA Anteile an Gesellschaften zum Ausbau ihrer digitalen Geschäftsaktivitäten und erweiterte ihr Intermodalnetzwerk.
> Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns
Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen.
Geschäftstätigkeit
Der Teilkonzern Hafenlogistik erbringt als integrierter Anbieter von Containerumschlag, Transport- und Logistikleistungen Dienstleistungen entlang der logistischen Kette zwischen Überseehäfen und europäischem Hinterland. Der geografische Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt im Hamburger Hafen und in dessen Hinterland. Der Hamburger Hafen ist eine internationale Drehscheibe für den see- und landgebundenen Containertransport mit optimaler Anbindung an die Volkswirtschaften in Mittel- und Osteuropa, in Skandinavien und im baltischen Raum. Das Kerngeschäft wird durch die Segmente Container, Intermodal und Logistik repräsentiert.
Das Segment Container bündelt die Aktivitäten des Konzerns im Bereich Containerumschlag und ist gemessen an Umsatz und Ergebnis der größte Geschäftsbereich. Die Tätigkeit setzt sich im Wesentlichen aus der Abfertigung (dem Laden und Löschen) von Containerschiffen und dem Verladen der Container auf andere Verkehrsträger (Bahn, Lkw, Feeder- oder Binnenschiff) zusammen. Die HHLA betreibt am Standort Hamburg die drei Containerterminals Altenwerder (CTA), Burchardkai (CTB) und Tollerort (CTT) sowie je einen weiteren Containerterminal im ukrainischen Hafen Odessa (CTO) und im estnischen Tallinn (HHLA TK Estonia). Komplementäre Servicedienstleistungen rund um den Container, z. B. die Wartung und Reparatur, runden die Angebotspalette ab.
Das Segment Intermodal ist das nach Umsatz und Ergebnis zweitgrößte Segment der HHLA. Als weiteres zentrales Element des vertikal integrierten Geschäftsmodells der HHLA ist es darauf ausgerichtet, ein umfassendes Transport- und Terminalnetzwerk für Container im Seehafenhinterlandverkehr und zunehmend auch im Kontinentalverkehr auf Schiene und Straße anzubieten. Die HHLA-Bahngesellschaften der METRANS bieten regelmäßige Verbindungen mit Direktzügen zwischen den Häfen an Nord- und Ostsee sowie der nördlichen Adria und ihrem Hinterland an. Darüber hinaus wird durch den Betrieb von Inlandterminals ein umfassendes Dienstleistungsangebot für die maritime Logistik bereitgestellt. Neben Umfuhren im Hamburger Hafen transportiert die Lkw-Speditionstochter CTD die Container auf der Straße im Nahbereich sowie im europaweiten Fernverkehr.
Das Segment Logistik umfasst eine große Bandbreite von Dienstleistungen in den Bereichen Spezialumschlag, Beratung und weiterer Geschäftsaktivitäten. Das Leistungsspektrum beinhaltet sowohl einzelne als auch komplette Prozessketten für die internationale Beschaffung und Distribution. Dazu zählt der Betrieb von Umschlaganlagen für Massengüter, Kraftfahrzeuge und Früchte. Außerdem bietet das Unternehmen Beratungs- und Managementleistungen für Kunden aus der internationalen Hafen- und Transportwirtschaft an. Neue Geschäftsaktivitäten wie u. a. additive Fertigung oder luftgestützte Logistikdienstleistungen ergänzen das Angebot. Einen Teil der Tätigkeiten in diesem Segment erbringt die HHLA mit Partnerunternehmen.
Der Bereich Holding/Übrige ist ebenfalls dem Teilkonzern Hafenlogistik zugeordnet, stellt gemäß internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS) jedoch kein eigenständiges Segment dar. Die Aufgaben der Holding liegen in der strategischen Entwicklung des Konzerns, der funktionalen Führung des Segments Container, der Steuerung von Ressourcen und Prozessen und der Erbringung von Dienstleistungen für die operativen Gesellschaften. Dem Bereich sind zudem die hafenumschlagspezifischen Immobilien der HHLA sowie der Betrieb von Schwimmkränen zugeordnet.
Das Segment Immobilien entspricht dem Teilkonzern Immobilien. Die Geschäftsaktivitäten umfassen die Entwicklung, die Vermietung sowie die kaufmännische und technische Objektbetreuung von Immobilien am Hamburger Hafenrand. Dazu zählt auch die Hamburger Speicherstadt. Das größte historische Lagerhausquartier der Welt zählt zum UNESCO-Welterbe. Auf rund 300.000 m 2 bietet die HHLA Gewerbeflächen in zentraler Lage an. Weitere hochwertige Objekte mit rund 63.000 m 2 werden am Fischmarkt Hamburg-Altona im exklusiven Umfeld des Fischereihafenareals am nördlichen Elbufer bewirtschaftet.
Mit ihrem börsennotierten Kerngeschäft Hafenlogistik steht die HHLA im Wettbewerb im europäischen Markt für Seegüterverkehr. Dieser bietet langfristig Wachstumsperspektiven. Denn wesentliche zentraleuropäische Länder haben ihre Wettbewerbsfähigkeit nach der Schuldenkrise gestärkt und damit die Voraussetzungen für weiter steigenden Außenhandel und Konsum geschaffen. Auch der osteuropäische Raum bietet Wachstumspotenziale und stabile Prognosen. Ob diese sich positiv entwickeln, hängt u. a. von der Lösung regionaler Konflikte sowie der Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise ab.
Im Jahr 2019 wirkten sich handelspolitische Unsicherheiten und geopolitische Spannungen negativ auf die Konjunktur und vor allem auf die Produktion und den Handel aus. Aufgrund fehlender konjunktureller Impulse erwartet der Internationale Währungsfonds (IWF) für 2019 ein schwächeres weltweites Wirtschaftswachstum als im Vorjahr. > Wirtschaftliches Umfeld
Vor allem protektionistische Handelsschranken haben Auswirkungen auf das containerisierte Handels- und Transportvolumen. Die aktuelle Entspannung im Handelskrieg zwischen den USA und China sowie geringe Sorgen vor einem ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der EU haben einen positiven Einfluss auf die aktuellen Prognosen. Nach Schätzungen des IWF wird sich das globale Wachstum 2020 voraussichtlich weiter positiv und stärker als 2019 entwickeln. > Prognosebericht

Der für die HHLA relevante Markt für Hafendienstleistungen an der nordeuropäischen Küste (Nordrange) weist eine hohe Hafendichte auf. Im Wettbewerb stehen insbesondere die vier großen Nordrange-Häfen Hamburg, der Hauptstandort der HHLA, Bremerhaven sowie Rotterdam und Antwerpen. Weitere Umschlagplätze wie Wilhelmshaven oder Zeebrugge sind gemessen an ihrer Kapazität und/oder ihrem derzeitigen Ladungsaufkommen deutlich kleiner. Die Häfen in der Ostsee werden von vielen Zubringerverkehren (Feeder) bedient, die über die zentralen Bündelungspunkte in der Nordrange agieren. Aber auch Direktanläufe von Überseeschiffen, wie z. B. nach Gdansk (Danzig) oder Göteborg, stellen einen zunehmenden Wettbewerb dar. Vor allem Danzig verzeichnet ein starkes Wachstum und bildet dadurch eine weiter zunehmende Konkurrenz zu diesem Verbundsystem. Auch Häfen in der Adria wie beispielsweise Koper und Triest haben ebenso wie die polnischen Häfen ihre Infrastruktur verbessert und konkurrieren so mit dem Hamburger Hafen um Ladung im Hinterland.
Neben der geografischen Lage und der Hinterlandanbindung der Häfen wirkt sich die seeseitige Erreichbarkeit auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Eine hohe Bedeutung hat das lokale Ladungsaufkommen im direkten Einzugsbereich des jeweiligen Hafenstandorts. Als weitere Wettbewerbsfaktoren bestimmen die Zuverlässigkeit und die Geschwindigkeit in der Schiffsabfertigung sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen die Marktposition. Zunehmende Bedeutung hat darüber hinaus die Leistungsfähigkeit der schienengebundenen Vor- und Nachlaufsysteme ins Hinterland (u. a. Frequenz, Fahrplantreue, Preis) und damit das Angebot integrierter Transportlösungen.
Ende 2019 hat APM Terminals (APMT) eine Absichtserklärung für den Verkauf von APM Terminals Rotterdam auf der Maasvlakte 1 an Hutchison Ports unterzeichnet. Darüber hinaus akquirierte im März 2019 ein Konsortium bestehend aus PSA International, dem staatlichen Polish Development Fund (PFR) und dem australischen IFM Global Infrastructure Fund das Deepwater Container Terminal Gdansk (DCT) von Macquarie. Der Wettbewerb in Nordeuropa ist weiterhin sehr intensiv, wobei die Häfen zunehmend von den sich ändernden Reederkonstellationen abhängig sind. Die damit einhergehenden Verlegungen der weniger standortgebundenen Feederverkehre haben einen großen Effekt auf die Umschlagvolumina. Dagegen ist die Marktposition bei Umschlagvolumina, die landseitig an das natürliche Einzugsgebiet gebunden sind, weitestgehend stabil, da die kürzeste Routenführung für die ungleich teureren Landtransporte zentrale Bedeutung hat.
Für das Segment Container verfügt der Hamburger Hafen als östlichster Nordseehafen über besonders günstige Voraussetzungen als Verkehrsknotenpunkt für den gesamten Ostseeraum sowie für den Hinterlandtransport von und nach Mittel- und Osteuropa. Zusätzlich fördern die langjährigen Handelsbeziehungen zwischen dem Hamburger Hafen und den asiatischen Märkten die Rolle Hamburgs als bedeutende europäische Containerdrehscheibe. Mit einem Containerumschlag von 9,3 Mio. TEU rangiert Hamburg 2019 weltweit unter den Häfen auf Platz 17 und ist damit der drittgrößte europäische Containerhafen nach Rotterdam und Antwerpen. In Hamburg baute die HHLA mit einem Umschlagvolumen von 7,0 Mio. TEU im Jahr 2019 ihre Position als größtes Containerumschlagunternehmen aus. Der Marktanteil der HHLA-Containerterminals am Umschlag im Hamburger Hafen war mit 75 % leicht rückläufig (im Vorjahr: 79 %). Bedeutendste Fahrtgebiete waren Fernost, Osteuropa, Nordamerika und Skandinavien.


Im Segment Intermodal nutzt die HHLA vor allem die Vorteile der Eisenbahninfrastruktur des Hamburger Hafens, der als bedeutendster Schienenknotenpunkt Europas 2,7 Mio. TEU jährlich umschlägt. Darüber hinaus sind weitere an der Nord- und Ostsee sowie an der nördlichen Adria gelegene Häfen in das Intermodalnetzwerk der HHLA eingebunden, das zunehmend auch Kontinentalverkehre beinhaltet. Im Containertransport per Bahn konkurrieren die Gesellschaften mit einer Vielzahl von anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen und Operateuren im Kombinierten Verkehr (KV), aber auch mit anderen Verkehrsträgern, wie dem Lkw und dem Feederschiff. Im Hinblick auf die weitgehend in öffentlichem Besitz befindliche Schieneninfrastruktur überwachen die jeweiligen nationalen Behörden sowohl einen diskriminierungsfreien Zugang als auch die Höhe der Nutzungsentgelte. Neben der Dichte des angebotenen Netzwerks zählen die Abfahrtsfrequenzen, die Bündelungs- und Lagermöglichkeiten im Hinterland, die geografische Distanz zu den Zielpunkten, die Fahrplantreue und die infrastrukturellen Kapazitäten zu den maßgeblichen Wettbewerbsfaktoren, deren Bedeutung im Wettbewerb zwischen den Häfen zunimmt.
Wesentliche Bausteine des HHLA-Angebots sind dabei eigene Inlandterminals in Mittel- und Osteuropa, eigene Containertragwagen sowie eigene Traktion (Lokomotiven). All dies ist erforderlich, um Direktzüge mit hoher Abfahrtsfrequenz sowie eine effektive Bündelung hafenbezogener Schienengütertransporte mit leistungsstarker Verteilung rund um zentrale Umschlagplätze zu ermöglichen. In der Mehrheit der erschlossenen Regionen besetzt die HHLA relevante Marktpositionen. In der Zustellung bzw. Abholung von Containern per Lkw verfügt die HHLA über eine solide Marktstellung in der Metropolregion Hamburg.
Grafik: Intermodalnetzwerk der HHLA
Das Segment Logistik bedient unterschiedliche Marktsegmente, die zum Teil stark spezialisiert sind. Im Spezialumschlag ist die HHLA mit ihrem Multifunktionsterminal führend in Hamburg. Über Hansaport ist die HHLA an Deutschlands größtem Seehafenterminal für den Umschlag von Eisenerz und Kohle beteiligt. Mit ihrem Frucht- und Kühl-Zentrum operiert die HHLA als Anbieter von Fruchtumschlag für den nordeuropäischen Raum. Im Beratungsgeschäft wird weltweit an wegweisenden Entwicklungsprojekten gearbeitet. Neue Geschäftsaktivitäten wie u.a. additive Fertigung oder luftgestützte Logistikdienstleistungen ergänzen das Angebot.
Für das Segment Immobilien stellt Hamburg mit rund 1,8 Millionen Einwohnern und seiner Bedeutung als Wirtschaftsstandort einen der größten Immobilienmärkte Deutschlands dar. Die besondere Attraktivität des Portfolios in der Hamburger Speicherstadt und am nördlichen Elbufer/Fischereihafenareal wird durch die einzigartige Bausubstanz und die Lagegunst begründet. Das unternehmensintern aufgebaute Entwicklungs- und Realisierungs-Know-how ist auf einen Ausgleich von marktorientierten Mieterbedürfnissen sowie denkmalgerechtem Umgang mit als Welterbe geschützter Bausubstanz ausgerichtet. Dabei stehen die Objekte im Wettbewerb mit nationalen und internationalen Investoren, die hochwertige Objekte in vergleichbarer Lage vermarkten.

Der Kundenstamm in den Segmenten Container und Intermodal setzt sich hauptsächlich aus Reedereien und Speditionen zusammen. Die Dienstleistungen im Segment Logistik richten sich an eine Vielzahl von Kundengruppen: von Stahlunternehmen und Kraftwerken (im Bereich Massengutumschlag) bis hin zu internationalen Betreibern von Häfen und anderen Logistikzentren (im Bereich Hafenberatung). Das Segment Immobilien vermietet seine Büro- und Gewerbeflächen an nationale und internationale Kunden aus unterschiedlichen Branchen: von Logistik- und Handelsunternehmen über Medien-, Beratungs- und Werbeagenturen bis hin zu Modefirmen, Gastronomie- und Hotelbetreibern sowie Unternehmen aus der Kreativwirtschaft.
Die umsatzstärksten Kunden der HHLA sind weltweit operierende Containerreedereien. Die HHLA-Containerterminals arbeiten in der Schiffsabfertigung mit Reedereien neutral zusammen ("Multi-User-Prinzip") und sind auf ein breites und hochwertiges Servicespektrum ausgelegt. Der Kundenkreis der HHLA ist durch die Konsolidierungen in den vergangenen Jahren in der Containerschifffahrt und regelmäßige Netzwerkanpassungen weiter in Bewegung. Im Jahr 2019 gab es jedoch keine weiteren Zusammenschlüsse oder Übernahmen unter den Top-10-Containerreedereien.
Top - 10 - Containerreedereien
nach Transportkapazität in Tsd. TEU zum 31.12.2019
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| Reederei | Allianz 2019 | 2019 |
|---|---|---|
| 1. APM-Maersk | 2M | 4.193 |
| 2. MSC | 2M | 3.766 |
| 3. COSCO Group (inkl. OOCL) | Ocean Alliance | 2.938 |
| 4. CMA CGM Group | Ocean Alliance | 2.696 |
| 5. Hapag-Lloyd | THE Alliance | 1.718 |
| 6. ONE (MOL, NYK, K Line) | THE Alliance | 1.581 |
| 7. Evergreen | Ocean Alliance | 1.277 |
| 8. Yang Ming | THE Alliance | 647 |
| 9. PIL | - | 392 |
| 10. HMM | 2M - assoziiert | 389 |
Im Berichtsjahr zählten alle Top-10-Containerreedereien zum Kundenkreis der HHLA. Auf dieser Basis sieht sich die HHLA in der Lage, auch den zukünftigen Anforderungen der Reederkundschaft gerecht zu werden.
> Prognosebericht
Die 2017 entstandenen großen Linienallianzen 2M, Ocean Alliance und THE Alliance bestehen weiterhin. Nachdem die Ocean Alliance den derzeitigen Vertrag bereits im Vorjahr bis 2027 verlängert hat, hat auch THE Alliance die Partnerschaft bis 2030 verlängert und bekannt gegeben, dass HMM ab April 2020 der Allianz beitreten wird.

Die Vertriebsaktivitäten im Segment Container sind als Key-Account-Management organisiert. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden sie in der Regel dezentral durch die Einzelgesellschaften gesteuert. Alle Aktivitäten folgen so weit wie möglich dem strategischen Ansatz der vertikalen Integration im Sinne eines Transport- und Logistikangebots aus einer Hand. Im Segment Immobilien bietet der Vertrieb potenziellen Kunden und Mietern ein breites Dienstleistungsspektrum für die beiden zentralen Quartiere Hamburger Speicherstadt und nördliches Elbufer/Fischereihafenareal wie auch für die Logistikimmobilien im und am Hafen.
Der Anteil der fünf wichtigsten Kunden der HHLA Containerterminals in Hamburg am Umsatz stieg im Geschäftsjahr 2019 erneut stark an und lag bei insgesamt 80 % (im Vorjahr: 71 %). Aufgrund der erfolgten Konsolidierungen stieg auch der Anteil der zehn wichtigsten Kunden am Umsatz der Hamburger Terminals auf 96 % leicht an (im Vorjahr: 92 %). Mit der überwiegenden Mehrheit ihrer wichtigsten Kunden unterhält die HHLA bereits seit weit mehr als 20 Jahren Geschäftsbeziehungen.

Mit den Reederkunden schließt das Unternehmen Rahmenverträge ab, in denen sowohl das Leistungsspektrum als auch die Entgelte fixiert werden. Der Umfang der Nutzung des Serviceangebots ist dabei nicht fixiert, daher kann bei der Inanspruchnahme spezifischer Leistungen der HHLA nicht von einem Auftragsbestand im klassischen Sinne gesprochen werden.
In ihrem Geschäftsbetrieb unterliegt die HHLA zahlreichen in- und ausländischen Gesetzesbestimmungen und Verordnungen wie z. B. öffentlich-rechtlichen, Handels-, Zoll-, Arbeits-, Kapitalmarkt- und Wettbewerbsregelungen. Die Preisbildung erfolgt über den Markt und ist grundsätzlich nicht reguliert.
Das regulatorische Umfeld für die wirtschaftlichen Aktivitäten der HHLA im und am Hamburger Hafen wird wesentlich durch das hamburgische Hafenentwicklungsgesetz (HafenEG) bestimmt. Ziel des HafenEG ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens als internationaler Universalhafen aufrechtzuerhalten, Ladungsaufkommen zu sichern und die öffentliche Infrastruktur möglichst effizient zu nutzen. Der Hamburger Hafen wird dabei nach dem sogenannten Landlord-Modell bewirtschaftet, bei dem die Hamburg Port Authority (HPA) Eigentümerin der Hafenflächen ist und den Bau, die Entwicklung sowie die Instandhaltung der Infrastruktur übernimmt. Die privaten Hafenbetriebe sind hingegen für die Entwicklung und Unterhaltung der Suprastruktur (Gebäude und Anlagen) verantwortlich. Die HHLA hat die für ihre Geschäftsaktivitäten wesentlichen Hafenflächen langfristig von der HPA gemietet. Die Mietverträge basieren auf den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hafenimmobilien (AVB-HI) der HPA.
Für die Errichtung, die Änderung und den Betrieb der Umschlaganlagen ist die HHLA auf die Erteilung und den Fortbestand öffentlich-rechtlicher Genehmigungen angewiesen, insbesondere Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), den jeweiligen Landesbauordnungen und dem Wasserrecht. Ausbaumaßnahmen bedürfen, unabhängig von den Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Umschlagflächen, der gesonderten Genehmigung durch die jeweils zuständigen Behörden. Die Konzerngesellschaften der HHLA sind teilweise strengen regulatorischen Anforderungen unterworfen, insbesondere Vorschriften betreffend Umschlag, Lagerung und Transport umweltgefährdender Stoffe und gefährlicher Güter sowie Vorschriften über die technische Sicherheit, zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit sowie Regelungen zum Schutz der Umwelt.
Bedingt durch die internationale Terrorismusgefahr gelten in Häfen strenge Sicherheitsanforderungen. Ein wesentlicher Bestandteil ist der International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code). Der ISPS-Code verlangt die international einheitliche Installation von Präventivmaßnahmen zur Verhinderung terroristischer Angriffe auf Seeschiffe und Hafenanlagen. Für die Betreiber von Hafenanlagen bedeutet dies, dass neben einer strengen Zugangskontrolle zahlreiche weitere Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuhalten sind. Im Bereich des Hamburger Hafens werden die vorgenannten internationalen Bestimmungen durch das Hafensicherheitsgesetz (HafenSG) umgesetzt und konkretisiert.
Das regulatorische Umfeld der Geschäftsaktivitäten im Segment Intermodal wird maßgeblich durch die EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums (RiLi 2012/34/EU) und die nationalen Umsetzungsvorschriften bestimmt. Diese enthalten insbesondere Regelungen zur Zulassung als Eisenbahnunternehmen, zur Nutzung der Bahninfrastruktur und zu den hierfür zu zahlenden Entgelten sowie zum Bahnbetrieb. Die maßgeblichen Regelwerke in Deutschland sind das Allgemeine Eisenbahngesetz, das die Anforderungen an den Bahnbetrieb regelt, sowie das Eisenbahnregulierungsgesetz, das insbesondere Regelungen zum Netzzugang und zur Trassenpreisgestaltung enthält. Ergänzend gelten weitere nationale, europäische und - insbesondere für den grenzüberschreitenden Schienenverkehr - internationale Regelungen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die HHLA unterliegen einem ständigen Wandel und werden auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene fortlaufend angepasst, u. a. an den technischen Fortschritt und das gesteigerte Sicherheitsbedürfnis und Umweltbewusstsein. In Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich im Berichtszeitraum jedoch keine Veränderungen mit substanziellen Auswirkungen auf die operative Geschäftstätigkeit oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns ergeben.
Die HHLA ist ein führendes europäisches Hafen- und Logistikunternehmen, dessen Aktivitäten über den Hamburger Hafen hinaus in viele Teile Europas reichen. Die HHLA entwickelt mit ihren Kunden logistische und digitale Knotenpunkte entlang der Transportströme der Zukunft. Damit schafft die HHLA die Voraussetzungen für eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes.
Der Vorstand der HHLA setzt den im Jahr 2017 gestarteten "Geschäftsentwicklungsprozess" weiter fort. Dieser verfolgt das Ziel, die Zukunftsfähigkeit und Gestaltungskraft des Unternehmens dauerhaft zu stärken. Die erforderlichen Veränderungen werden über alle Segmente vernetzt und sind durch verschiedene Maßnahmen unterlegt. Die festgelegten Ziele werden konsequent verfolgt.
Das Marktumfeld der HHLA verändert sich mit einer beschleunigten Dynamik. Die HHLA will diesen Wandel entschlossen, aufmerksam, schnell und erfolgreich nutzen.
Hierzu stärkt die HHLA ihre
| • | Aufmerksamkeit, um relevante Entwicklungen wahrzunehmen, diese zu interpretieren und daraus wertsteigernde Initiativen abzuleiten. |
| • | Flexibilität mit dem Ziel und Vorteil der schnellen Handlungs- und Wandlungsfähigkeit. |
| • | Effizienz und Vernetzung, um im Wettbewerb an der Spitze zu stehen und Mehrwerte zu realisieren. |
| • | Suche nach Neuem und die Integration von Neuem. |
Die HHLA stellt mit hoher Gestaltungskraft die Entwicklung zusätzlicher Werte in den Mittelpunkt. So sollen die Kundenbindung und das Kundenportfolio weiter ausgebaut werden.
Die HHLA gestaltet ihre Zukunftsfähigkeit entlang wesentlicher Marksteine. Wir kommen aus Hamburg, sind in Europa zu Hause und bieten als Tor zur Zukunft unseren Kunden den besten Weg, ihre Waren sicher, schnell und effizient zu transportieren. Wir bringen heute die Saat für zusätzliches, nachhaltiges und profitables Wachstum unserer Wertschöpfung aus und sichern so den Unternehmenswert von morgen. Um diese Ziele zu erreichen, wurden vier Initiativen identifiziert:
Fit für die Welt von morgen
Das Kerngeschäft wird gestärkt, um nachhaltig und profitabel in die Welt von morgen gehen zu können. Hierbei wird ein Zukunftsprogramm umgesetzt. Ziel des Programms ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, der Qualität und der Profitabilität.
Neue Wachstumsfelder erschließen
Die HHLA erschließt Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft, entlang der logistischen Wertkette sowie in neuen, digitalen Geschäftsmodellen.
Organisation und Kultur
Die Unternehmensorganisation und Kultur werden auf die Welt von morgen ausgerichtet. Dabei wird der Kunde noch stärker als bisher in den Mittelpunkt des Handelns gestellt.
Investitionen und Finanzen
Investitionen und Betriebsergebnisse werden weiter auf nachhaltiges und profitables Wachstum ausgerichtet. Die HHLA verfolgt bei ihren strategischen Investitionen einen wertorientierten Ansatz. Wichtigste Investitionskriterien sind die Wachstumsperspektiven und die zu erwartende Kapitalrendite bei Investitionsprojekten.

Neben der Weiterentwicklung des Kerngeschäfts und der Erschließung neuer Wachstumsfelder sind Nachhaltigkeit und Klimaschutz integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der HHLA. Bis zum Jahr 2040 soll der gesamte Konzern klimaneutral sein. Als Zwischenziel wird die HHLA bis 2030 die absoluten CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 2018 halbieren. Damit unterstreicht die HHLA ihren Anspruch, sowohl wirtschaftlich erfolgreich zu sein als auch soziale und ökologische Verantwortung zu übernehmen.
Im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik bestimmen folgende Leitlinien das Handeln zur Festigung und zum Ausbau der Marktpositionierung:
Im Segment Container verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem effizienten, hoch automatisierten und leistungsstarken Hafendienstleister mit starken Hinterlandanbindungen und modernen, digitalen Kundenlösungen zu entwickeln. Grundlage hierfür ist eine konsequente Ausrichtung von Design und Betrieb der HHLA-Containerterminals an der höchstmöglichen Flächen- und Mitarbeitereffizienz sowie eine kontinuierliche Steigerung der Qualitätsstandards durch den Einsatz innovativer Technologien und Prozesse. Dabei steht zudem im Fokus, die HHLA zu einem Green Port innerhalb einer nachhaltigen und emissionsfreien Transportkette zu entwickeln. Die HHLA-Containerterminals sollen weitestgehend terminalübergreifend arbeiten, um voneinander zu profitieren und die Effizienz der Umschlagdienstleistungen kontinuierlich zu steigern.
Im Segment Intermodal strebt die HHLA Qualitäts- und Effizienzführerschaft an und möchte von einer Spitzenposition aus von den Transportströmen der Zukunft profitieren. Die METRANS soll eine relevante Rolle entlang der Knotenpunkte und Verbindungslinien des Logistiknetzwerkes in Europa und darüber hinaus einnehmen. Durch eine effiziente Vernetzung des Segments Intermodal mit den sonstigen Aktivitäten der HHLA-Gruppe wird den Kunden der HHLA ein optimal abgestimmtes Leistungsspektrum angeboten. Neben der Steigerung von Leistungsumfang und Reichweite verfolgt die HHLA insbesondere eine stärkere Wertschöpfungstiefe.
Mit ihrem Segment Logistik will die HHLA den Universalhafen Hamburg stärken und die zukunftsgerichtete Diversifizierung fortsetzen. Die Geschäftsperspektiven für das Frucht- und Kühl-Zentrum, Ulrich Stein und UNIKAI werden weiterentwickelt. HPC Hamburg Port Consulting positioniert sich als führender internationaler Fach- und Strategieberater in der maritimen Industrie. Die Potenziale des Segments werden für weitere Leistungen in der logistischen und digitalen Wertschöpfung genutzt.
Über rein organisches Wachstum hinaus prüft die HHLA die Möglichkeit von Zukäufen, um neue Wachstumsfelder entlang der logistischen Wertkette zu erschließen. Im Fokus potenzieller Akquisitionen und Beteiligungen liegen dabei Hafenprojekte und Beteiligungen in attraktiven Wachstumsmärkten. Das Interesse der HHLA orientiert sich an den Verbundvorteilen des bestehenden Netzwerks und damit an Anknüpfungspunkten zur Erschließung weiterer Wachstumspotenziale entlang der Transportströme der Zukunft. Auf diese Weise sollen auch neue, digitale Geschäftsmodelle identifiziert und besetzt werden.
In dem nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien verfolgt die HHLA das Ziel, sich zu einem marktfähigen, integrierten Entwickler für Spezialimmobilien zu entwickeln. Die Konzerneinheit HHLA Immobilien soll durch eine klare strategische Ausrichtung und verlässliche Priorisierung Hamburgs Aushängeschild für intelligentes Quartiersmanagement werden. Somit stellt HHLA Immobilien einen gefragten Know-how-Träger in klar abgegrenzten Kompetenzfeldern dar.
Zu den maßgeblichen finanziellen Zielen der HHLA zählt eine langfristige und nachhaltige Steigerung des Unternehmenswerts. Zur Planung, Steuerung und Kontrolle ihrer Geschäftsaktivitäten arbeitet die HHLA mit einem konzernweiten Wertmanagementsystem. Im Geschäftsjahr 2019 wurden an diesem System keine Änderungen vorgenommen.
Finanzielle Steuerungsgrößen
Die zentralen operativen Steuerungsgrößen im HHLA-Konzern sind das Betriebsergebnis (EBIT) sowie das durchschnittliche Betriebsvermögen (eingesetztes Kapital). Für die unterjährige und kurzfristige Steuerung sind sowohl das EBIT als auch die Investitionen als wesentlicher Treiber des durchschnittlichen Betriebsvermögens maßgeblich. Für die langfristige wertorientierte Steuerung wird die Gesamtkapitalverzinsung (ROCE) ermittelt, die zugleich die Grundlage für den jährlichen Wertbeitrag bildet. Im HHLA-Konzern wird der ROCE als Quotient aus dem Betriebsergebnis und dem eingesetzten durchschnittlichen Betriebsvermögen berechnet.

Geschäftsaktivitäten gelten grundsätzlich als wertschaffend, wenn die Gesamtkapitalverzinsung die Kapitalkosten übertrifft und ein positiver Wertbeitrag erzielt wird. Dabei entsprechen die Kapitalkosten dem gewichteten Durchschnitt von Eigen- und Fremdkapitalkosten. Im Geschäftsjahr 2019 verwendete die HHLA für die Ermittlung der Wertsteigerung auf Konzernebene wie im Vorjahr einen gewichteten Kapitalkostensatz vor Steuern von 8,5 %. Diese Mindestverzinsung reflektiert den mittel- und langfristigen Verzinsungsanspruch des Vorstands, der sich aus einem ausgewogenen Verhältnis von Eigen- zu Fremdkapital ergibt. Kurzfristige Schwankungen der Zinssätze an den Kapitalmärkten, die die Aussagefähigkeit des Wertmanagementsystems verzerren könnten, werden auf diese Weise vermieden.
Im Geschäftsjahr 2019 verzeichnete der HHLA-Konzern gegenüber dem Vorjahr einen EBIT-Anstieg um 8,3 % auf 221,2 Mio. € (im Vorjahr: 204,2 Mio. €), wobei der Anstieg im Wesentlichen auf die Erstanwendung des IFRS 16 zurückzuführen ist.
> Ertragslage
Im Berichtszeitraum erhöhte sich das durchschnittliche Betriebsvermögen um 655,5 Mio. € auf 2.039,4 Mio. € (im Vorjahr: 1.383,9 Mio. €), wobei der Anstieg im Wesentlichen aus der Erstanwendung des IFRS 16 resultierte.
> Vermögens- und Finanzlage
Die Rendite auf das eingesetzte Kapital verringerte sich daher gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Prozentpunkte auf 10,8 % (im Vorjahr: 14,8 %), übertraf aber weiterhin die festgesetzte Mindestkapitalverzinsung von 8,5 % um 2,3 Prozentpunkte. Im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete der HHLA-Konzern einen positiven Wertbeitrag in Höhe von 47,9 Mio. € (im Vorjahr: 86,6 Mio. €).
Wertbeitrag
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Operative Erträge | 1.434,5 | 1.338,2 | 7,2 | % |
| Operative Aufwendungen | - 1.213,3 | - 1.134,0 | 7,0 | % |
| EBIT | 221,2 | 204,2 | 8,3 | % |
| Ø Nettoanlagevermögen | 1.922,3 | 1.279,4 | 50,2 | % |
| Ø Nettoumlaufvermögen | 117,1 | 104,5 | 12,1 | % |
| Ø Betriebsvermögen | 2.039,4 | 1.383,9 | 47,4 | % |
| ROCE 1 in % | 10,8 | 14,8 | - 4,0 | PP |
| Kapitalkosten vor Steuern 2 in % | 8,5 | 8,5 | 0 | PP |
| Kapitalkosten vor Steuern | 173,3 | 117,6 | 47,4 | % |
| Wertbeitrag in % | 2,3 | 6,3 | - 4,0 | PP |
| Wertbeitrag | 47,9 | 86,6 | - 44,7 | % |
1 Aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 im Geschäftsjahr 2019 ist keine Vergleichbarkeit zum Vorjahr gegeben.
2 Davon abweichend 5,0 % für den Teilkonzern Immobilien
Nicht finanzielle Steuerungsgrößen
Wesentliche nicht finanzielle Steuerungsgrößen sind die Containerumschlag- und Containertransportmengen. Als Frühindikatoren für die Mengenentwicklung und das operative Geschäft nutzt die HHLA - neben dem kontinuierlichen Dialog mit ihren Kunden - vor allem makroökonomische Prognosen, wie die erwartete Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts wichtiger Handelspartner, und daraus abgeleitete Schätzungen für Außenhandel, Im- und Exportströme sowie Containerverkehre auf relevanten Fahrtrelationen sowie die Entwicklung der Korrelation zwischen Bruttoinlandsprodukt und containerisiertem Handelsvolumen.
Eine strategische Zielsetzung der HHLA besteht darin, die Effizienz ihrer operativen Systeme und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit durch die Entwicklung anwendungsorientierter Technologien stetig zu verbessern. Der Schwerpunkt der Aktivitäten liegt daher auf ingenieurwissenschaftlichen und IT-orientierten Innovationsprojekten. Durch eine enge Kooperation mit technischen Hochschulen, Instituten sowie Industriepartnern und Bundesbehörden werden Verbundprojekte in Arbeitskreisen geplant, gesteuert und weiterentwickelt.
Im Geschäftsjahr 2019 konzentrierte die HHLA ihren Ressourceneinsatz und verfügbare Kapazitäten vor allem auf die Forschung im Rahmen des Förderprogramms für Innovative Hafentechnologien (IHATEC).
Containerterminal 4.0
Der Container Terminal Altenwerder (CTA) ist einer der weltweit am höchsten automatisierten Containerterminals. Seit seiner Inbetriebnahme im Jahr 2002 wird fortwährend an einer Verbesserung und Ausweitung der Automatisierung geforscht und gearbeitet. Das anfangs zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit zugrunde gelegte Paradigma der Separierung und Isolation automatisierter Arbeitsräume, die für den Zutritt von Personen gesperrt sind, hat dabei stets seine Gültigkeit behalten. Heute steht dieses Paradigma einer Ausweitung automatisierter Prozesse entgegen, weil es zwingend von Menschen zu nutzende Anlagenbereiche ausschließt. Im Rahmen des Förderprogramms IHATEC soll das Forschungsprojekt "Containerterminal 4.0 - ein Paradigmenwechsel in der Automatisierung von Containerterminals durch Interaktion statt Separierung von Mensch und Maschine" durchgeführt werden. Das zentrale Ziel des Vorhabens ist es, für unterschiedliche am Terminal eingesetzte Containerkransysteme Lösungen für die Automatisierung in von Mensch und Maschine gemeinsam genutzten Arbeitsräumen (z. B. am Schiff oder Lkw) zu erarbeiten und prototypisch umzusetzen. Mit den hierbei gewonnenen Erfahrungen, Kenntnissen und Nachweisen sollen zugleich entscheidende Grundlagen für die Etablierung notwendiger Sicherheitsstandards geschaffen werden, welche zukünftigen Automatisierungsvorhaben einen verlässlichen Rahmen bieten.
INTERACt
HPC und die Container-Transport-Dienst GmbH (CTD) haben in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Institut für Technologie das IHATEC-Forschungsprojekt INTERACt (Integration autonomer Lkw in Containerterminal-Betriebsabläufe) aufgelegt. Im Vorhaben wird im Rahmen einer Durchführbarkeitsstudie und einer sich daran anschließenden Lückenanalyse untersucht, inwieweit es möglich ist, autonom fahrende Lkws auf öffentlichen Straßen und gleichzeitig auf geschlossenen Terminalarealen einzusetzen, und welche technischen, operativen und rechtlichen Anforderungen sowohl an die Fahrzeuge als auch an die beteiligten Transportdienstleister und Terminals zu stellen sind. Das Ergebnis des Vorhabens wird eine Roadmap sein, die die notwendigen zukünftigen Entwicklungsschritte skizziert.
Hamburg TruckPilot
Mit dem Praxistest "Hamburg TruckPilot" führen MAN Truck & Bus und die HHLA ein hochinnovatives Forschungs- und Erprobungsprojekt zur Entwicklung von Automatisierungslösungen im Straßentransport durch. Ziel ist es, realitätsnah die Anforderungen für den kundenspezifischen Einsatz sowie die Integration autonom fahrender Lkws in den automatischen Containerumschlagprozess zu analysieren und auf Machbarkeit zu prüfen. Die mit den entsprechenden elektronischen Automatisierungssystemen ausgestatteten Prototypen-Trucks sollen innerhalb des CTA autonom fahren können. Des Weiteren werden betriebliche, infrastrukturelle und IT-Anforderungen an eine automatisiert durchzuführende Abfertigung autonomer Lkws ermittelt und konkretisiert. Das Projekt gliedert sich in drei Phasen: Die Vorbereitungsphase, die bis Ende 2018 dauerte, diente dazu, die technischen Rahmenbedingungen zu definieren. Aktuell läuft die Testphase, die bis Juni 2020 terminiert ist. Sie umfasst die technische Entwicklung des Systems auf dem Prüfgelände von MAN in München gemäß den spezifischen Anforderungen, die sich in der Vorbereitungsphase ergeben haben. Der mehrmonatige Erprobungsbetrieb zwischen Juli und Dezember 2020 orientiert sich in seiner Ausgestaltung an den Ergebnissen der Vorbereitungs- und Testphase und wird im kundennahen Einsatz durchgeführt.
AeroInspekt
Die Lagerkrane des Containerlagers stellen das Herzstück der modernen und leistungsfähigen Containerterminals der HHLA dar. Die Kranschienen unterliegen großen Anforderungen hinsichtlich einer unveränderten Position und der exakten Spurführung. Die geomorphologische Beschaffenheit des Baugrunds im Hafen führt jedoch fortlaufend zu signifikanten Setzungen und Spuränderungen der Schienenanlage, die regelmäßig überprüft, vermessen und nachgebessert werden muss. Diese Vermessungsaktivitäten führen zu betrieblichen Störungen. Das IHATEC-Förderprojekt AeroInspekt (Automatisiertes Multirotor Vermessungs- und Inspektionssystem für die Schienensysteme von Hafenumschlagsanlagen), das die HHLA zusammen mit der Technischen Universität Braunschweig betreibt, hat zum Ziel, ein Vermessungssystem für Kranschienen in einem vollautomatisierten Containerlager mittels automatisierter Multicoptersysteme und photogrammetrischer Auswertung zu entwickeln, als Demonstrator aufzubauen und zu evaluieren. Dieses soll zu einer deutlichen Effizienzsteigerung nebst Sicherheitsoptimierung der notwendigen und bisher zeitaufwendigen Kranschienenvermessung im vollautomatisierten Containerlager führen.
BiSchi
Hafenanläufe und -umfuhren von Containern per Binnenschiff sind - vergleichbar mit denen der Feederschiffe - gekennzeichnet durch einen hohen Koordinationsaufwand, da mehrere Terminals je Hafenanlauf bedient werden. Das Hamburg Vessel Coordination Center (HVCC) entwickelt seit Anfang 2019 eine neue Binnenschiffsplattform, die die besonderen Anforderungen der Binnenschiffsunternehmen aufnimmt und berücksichtigt. Die IT-Entwicklung der neuen Binnenschiffsplattform erfolgt durch die DAKOSY Datenkommunikationssystem AG. Neben dem HVCC-Kunden modal 3 Logistik GmbH sind auch die Deutsche Binnenreederei AG, die Carl Robert Eckelmann GmbH und die Walter Lauk Ewerführerei GmbH als Partner an dem Projekt beteiligt, das von der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation gefördert wird. Wesentliche Ziele sind der Abbau von Ineffizienzen innerhalb der Transportkette und die Steigerung der Verlässlichkeit der Abfertigung durch eine frühzeitige, transparente Planung aller Beteiligten: Disposition des Binnenschiffsunternehmens, Schiffsführung, Terminals und HVCC arbeiten in Echtzeit an einem Lagebild und Datensatz. Dadurch soll das Binnenschiff als leistungsstarkes und umweltfreundliches Verkehrsmittel aufgewertet und sein großes Potenzial als wesentliche Stütze im Hinterlandverkehr genutzt werden.
Hyperloop - Transportsystem
Gemeinsam mit dem US-amerikanischen Forschungs- und Entwicklungsunternehmen Hyperloop Transportation Technologies (HTT) gründete die HHLA im Dezember 2018 ein Joint Venture, um die Einsatzmöglichkeiten der Hyperloop-Technologie zum Transport von Seecontainern zu prüfen. Hinter dem Hyperloop-Konzept steckt die Idee, Personen und Güter mit Hochgeschwindigkeit durch eine Röhre zu befördern. Die eingesetzten Transportkapseln sollen mithilfe von Magnetschwebetechnik in einem Tunnel, in dem ein Teilvakuum herrscht, auf bis zu 1.000 km/h beschleunigt werden. Hyperloop ergänzt somit Bahn und Lkw im Hinterlandtransport als Verkehrsträger.
Zunächst ist bis Oktober 2021 der Aufbau einer Übergabestation für Testzwecke am CTA sowie die Entwicklung einer Transportkapsel für Standardseecontainer samt Teil einer Hyperloop-Röhre geplant. Das Vorführmodell soll den Abfertigungsprozess in einem Hyperport veranschaulichen und u. a. die Integration mit autonomen Fahrzeugen exemplifizieren.
ZETT
Ein anderes von CTA im Rahmen des Förderprogramms IHATEC durchgeführtes Projekt befasst sich mit dem Zero-Emission-Terminal-Tractor (ZETT). Der Transport von Containern innerhalb des Hafens bzw. eines Terminals oder Logistikzentrums erfolgt zumeist mit dieselbetriebenen Zugmaschinen (auch Terminal Tractor genannt). Um Abgas- und Lärmemissionen zu vermindern, gibt es Bedarf für alternative Antriebe. Bisher gibt es keine alternative Antriebstechnologie für diese Zugmaschinen, die die erforderliche technische Reife für einen industriellen Einsatz aufweist und wirtschaftlich betrieben werden kann. Das Hauptziel dieses Vorhabens ist es, eine Systemlösung für den batterie-elektrischen innerbetrieblichen Transport zu entwickeln, mit der die Umweltvorteile mittelfristig zu wirtschaftlichen Konditionen erzielt werden können. Sowohl Fahrzeug als auch Ladetechnologie sollen so konzipiert sein, dass ein sehr breites Anwendungsspektrum abgedeckt werden kann. Die sich daraus ergebenden Skaleneffekte unterstützen das Ziel, einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen. Durchgeführt wird das Projekt hauptsächlich in Zusammenarbeit mit der KONECRANES GmbH, dem Institut für Kraftfahrzeuge der Universität Aachen und der BMZ GmbH.
FRESH
Der Nutzung verbraucherseitiger Flexibilität im Energiebedarf wird ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende zugesprochen. Das Projekt FRESH (Flexibilitätsmanagement und Regelenergiebereitstellung von Schwerlastfahrzeugen im Hafen, gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) stellt eine Verbindung zwischen einer elektrisch betriebenen Nutzfahrzeugflotte mit dem Energiemarkt in der Praxis her und erschließt so das Flexibilitätspotenzial. Am CTA erfolgt der Transport zwischen den Kaikranen und den Blocklagern vollständig automatisiert mit fahrerlosen Transportfahrzeugen (Automated Guided Vehicles, kurz: AGVs). Die komplette Flotte dieser Schwerlastfahrzeuge wird derzeit auf Fahrzeuge mit batterie-elektrischem Antriebsstrang mit Lithium-Ionen-Batterietechnik und Energieversorgung über vollautomatische Ladestationen umgestellt. Im Durchschnitt verbringt ein AGV allerdings etwa ein Drittel seiner Einsatzzeit in einer Warteposition. In dieser Zeit ist es möglich, Ladevorgänge zu verschieben, zu unterbrechen oder die Ladeleistung zu variieren bzw. sogar Strom ins Netz zurückzuspeisen. Die Herausforderung besteht darin, die demnächst geforderten Transportleistungen der Fahrzeuge kontinuierlich zu prognostizieren und mögliche Batteriekapazitäten und Zuweisungen von Ladestationen zu Fahrzeugen zu planen, um damit eine Grundlage für die optimierte Nutzung der verfügbaren Flexibilität zu schaffen.
HITS - Moni
In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Informatik der Universität Hamburg und DAKOSY führt die HHLA das IHATEC-geförderte Projekt Harbour-IT-Security-Monitoring (HITS-Moni) durch. Die Ziele des Forschungsprojekts sind die Entwicklung von hafenunternehmensspezifischen Prozessen und Maßnahmen sowie Konzepten und Regeln zur Erkennung und Abwehr von Cyberangriffen auf IT-Systeme, die Verbesserung und Erhöhung der IT-Sicherheit der Unternehmen der Hafenwirtschaft durch die unternehmensübergreifende Verknüpfung von IT-Sicherheitstools sowie die Erweiterung und Umsetzung der Automatisierung zur Verminderung der Reizüberflutung bei Mitarbeitern. Die Etablierung innovativer IT-Sicherheitskonzepte und Technologien in autonomen Systemen soll zu einer Steigerung der Produktivität und Effizienz führen, indem das Risiko möglicher Systemausfälle durch IT-Cyberattacken verringert wird.
UniPort 4.0
Hansaport hat u. a. mit der Brunsbüttel Ports GmbH das IHATEC-Projekt UniPort 4.0 aufgelegt. Die Digitalisierung im Bereich der Universalhäfen befindet sich noch in einem frühen Stadium. Die sehr häufig konventionelle Arbeitsweise und der vergleichsweise geringe Reifegrad bei Organisations- und Informationstechnologien in Universalhäfen sind ein spürbares Hindernis. Während die Digitalisierung bei den Containerhäfen durch das weltweite Wachstum von Konsumgütern und die Standardisierung durch den Container zügig voranschreitet, ist das Kerngeschäft eines Universalhafens der Umgang mit verschiedensten Stückgütern, Massengütern oder massenhaften Stückgütern. Diese stellen die Häfen vor Herausforderungen hinsichtlich der Umschlagtechnologie, in Bezug auf unterschiedliche Formen, Gewichte, Anzahl und Partiegrößen, sowie der Lagerung, der Sicherheitsbestimmungen und der benötigten Transportmodi. Die Abläufe in einem Universalhafen sind bei ständig wechselnden Gütern, Produktgrößen und -gewichten anspruchsvoll zu planen und bieten aus Digitalisierungssicht zumeist noch großes Optimierungspotenzial. Mit UniPort 4.0 soll das Thema Digitalisierung vollumfänglich auf die involvierten Häfen angewendet werden.
Künstliche Intelligenz und Machine Learning
Mit der Initiative für Künstliche Intelligenz (KI) verfolgt die HHLA drei zentrale Geschäftsziele: Neben neuen Umsatzquellen und erhöhter Kundenbindung sollen vor allem die Produktivität und der Durchsatz der Terminals gesteigert werden. Zusätzlich sieht die HHLA durch KI große Potenziale im Bereich der Steigerung von Arbeitssicherheit für die Beschäftigten.
Der erste KI-Pilot wurde 2019 erfolgreich abgeschlossen: Durch eine KI-basierte Vorhersage zur Containerabholzeit wird die Lagerproduktivität erhöht. Der Abholzeitpunkt des Containers ist ein wesentlicher Parameter zur Lageroptimierung, obgleich die Verweildauer des Containers häufig bei der Einlagerung noch nicht bekannt ist. Dieser Umstand führt mitunter zu unnötigen Umstapelbewegungen. Zur Optimierung des Blocklagers wurde ein Algorithmus zur Vorhersage der Containerverweildauer entwickelt. Er basiert auf historischen Daten, aber optimiert sich kontinuierlich durch modernste Machine-Learning-Methoden. In Zukunft sollen weitere KI-basierte Projekte umgesetzt werden, um in verschiedenen Wertschöpfungsstufen weitere Optimierungspotenziale zu heben.
Zertifizierung der Leistungsfähigkeit
Zur Dokumentation ihrer Leistungsfähigkeit führten die Containerterminals Altenwerder (CTA) und Tollerort (CTT) im Berichtsjahr erneut die Zertifizierung nach dem Standard Container Terminal Quality Indicator (CTQI) durch. Der vom Global Institute of Logistics und vom Germanischen Lloyd entwickelte Standard prüft Kriterien wie die Sicherheit, das Leistungsniveau und die Effizienz eines Terminals auf der Wasser- und der Landseite sowie dessen Anbindung an Vor- und Nachlaufsysteme. Mit der erfolgreichen Zertifizierung konnten die Terminals abermals ein hohes Leistungsniveau und die Einhaltung aller Qualitätsstandards bestätigen.
Der Einkauf des HHLA-Konzerns ist zentral in der Management-Holding in Hamburg organisiert. Der HHLA-Konzerneinkauf unterstützt die Konzernstrategie durch ein professionelles Management der Beschaffungsaktivitäten. Ziel ist eine konsolidierte Lieferantenbasis, die sich durch höchste Wertschöpfung, beste Qualität und optimale Life Cycle Costs auszeichnet.
Der strategische Einkauf unterstützt und berät die Konzerngesellschaften im Rahmen eines ganzheitlichen Warengruppen-, Lieferanten- und Vertragsmanagements, so dass die Anforderungen der internen Kunden an Service und Leistung bestmöglich erfüllt werden. In enger Zusammenarbeit mit Betrieb und Technik werden die Marktentwicklungen bzgl. neuer Technologien, Innovationen und die Servicefähigkeit spezifischer Lieferanten berücksichtigt. In diesem Zusammenhang stellt der Einkauf sicher, dass alle Konzernvorgaben für die Beschaffungsprozesse laut Rahmenrichtlinie eingehalten werden. Die Vorgaben sind für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindlich.
Zur Entwicklung von zukunftsfähigen Lösungen für die Hafeninfrastruktur setzt die HHLA unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten weiter auf strategische und partnerschaftliche Kooperationen mit ausgewählten Lieferanten. Produkte, Anlagen und Prozesse werden systematisch weiterentwickelt, um den Grad der Digitalisierung zu erhöhen. Bei der Auswahl der Partner wird auf Zuverlässigkeit, Qualität, Innovationskraft, Kostenstruktur, wirtschaftliche Stabilität, Nachhaltigkeit und Compliance geachtet. Die Erfüllung der Kriterien wird durch ein IT-basiertes Lieferantenmanagement nachgehalten. Jeder Lieferant durchläuft diesen Prozess, speziell potenzielle neu aufzunehmende Lieferanten. In der Folge ermöglicht dies auch eine kontinuierliche interne Bewertung. Die strategischen Lieferanten werden von den Bedarfsträgern und Fachabteilungen jährlich bewertet. In diese Bewertungen fließen sowohl Erfahrungen bei Erstkontakten ein als auch Informationen über Projektbeschaffungen und -verlauf. Als Weiterentwicklung werden die Angaben in einem neuen Kennzahlen-Cockpit verarbeitet, das unter anderem als wesentlicher Bestandteil zur Vorbereitung von Verhandlungen dient.
Für die Deckung des täglichen Bedarfes wird die Automatisierung der Einkaufsprozesse weiter vorangetrieben. So konnten im Berichtszeitraum 32,9 % (im Vorjahr: 25,2 %) aller Einkaufsprozesse vollautomatisiert über die E-Procurement-Systeme abgewickelt werden. Dies dient der Straffung der Prozesse und sichert einen unbürokratischen Ablauf sowie die Einhaltung der Prozessstandards. Durch die konsequente Fortführung der Optimierungsmaßnahmen und Automatisierungen besteht auch für das Jahr 2020 weiteres Automatisierungspotenzial. Durch diese Schritte ist es möglich, die strategische Ausrichtung des Einkaufs weiter auszubauen.
Die Lieferketten der HHLA umfassen sowohl Investitionsgüter (wie Hafenumschlaggeräte) als auch Verbrauchsgüter und sonstige Dienstleistungen (wie Instandhaltungen). Die Lieferanten stammen zum überwiegenden Teil aus Deutschland und aus Ländern innerhalb Europas. Das Beschaffungsvolumen verteilte sich 2019 konzernweit zu 29,2 % auf die Warengruppe Anlagen und Energie, zu 14,5 % auf den Bereich Informationstechnologie (IT), zu 26,7 % auf Bau, zu 13,9 % auf Instandhaltung (Ersatzteile, Reparatur und Betrieb) und zu 15,7 % auf weitere indirekte Dienstleistungen. Das verantwortete Einkaufsvolumen beträgt in Summe rund 198 Mio. €.
Auch außerhalb des verantworteten Beschaffungsvolumens konnte der Einkauf durch sein Know-how bei Beschaffung unterschiedlichster Großgeräte und Anlagen zu signifikanten Optimierungen beitragen.
Ein 2018 begonnenes Projekt zur Optimierung der strategischen Ausrichtung des Bereiches wurde konsequent fortgeführt. Hierbei wird der Bereich weiterhin durch einen externen Partner unterstützt. Nach der Überprüfung der bestehenden Strukturen und Abläufe 2018 wurde für das Jahr 2019 der Schwerpunkt auf die konzernweite Harmonisierung und Restrukturierung von ausgewählten Beschaffungsprozessen gelegt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einkaufs arbeiten mit den Beratern in verschiedenen Projektgruppen an der Erreichung der gesetzten Ziele. Mit einem Konzept für kontinuierliche Trainings- und Schulungsmaßnahmen, das alle Beschäftigten des Bereichs einbezieht und die differenzierten Anforderungen berücksichtigt, werden das Wissen und die Erfahrungen optimal genutzt, gefördert und erweitert.
In Bezug auf die definierten Initiativen soll hier beispielhaft auf die laufende Optimierung der Beschaffung von Kraftstoffen verwiesen werden: Die Prozesse und Bezugskosten werden durch ein VMI-Konzept (Vendor Managed Inventory) nachhaltig verbessert.
Ein weiteres Ergebnis des Programms ist ein Instrument zur Darstellung und Ausweisung des durch den Einkauf geleisteten Wertbeitrags, das von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst entwickelt und im Bereich etabliert wurde. Mit diesem Instrument wurden die Ergebnisse der wichtigsten Beschaffungsvorhaben dokumentiert.
Der direkte und indirekte Energieverbrauch der HHLA und ihrer Gesellschaften stellen sich für das Geschäftsjahr wie folgt dar.
Energieverbrauch und - einspeisung
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| 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Diesel, Benzin und Heizöl in Mio. Liter | 26,3 | 26,6 | 27,4 | 28,4 | 28,0 |
| Erdgas in Mio. m 3 | 2,3 | 2,4 | 3,6 | 4,4 | 8,0 |
| Strom 1 in Mio. kWh | 138,3 | 139,6 | 135,6 | 135,9 | 123,2 |
| davon Strom aus erneuerbarer Energie | 76,1 | 73,2 | 82,8 | 78,9 | 78,7 |
| Fahrstrom in Mio. kWh | 130,3 | 150,0 | 157,5 | 181,4 | 185,0 |
| Fernwärme in Mio. kWh | 3,2 | 3,6 | 3,6 | 3,7 | 3,6 |
| Fernwärmeeinspeisung 2 in Mio. kWh | - | - | - | 10,9 | 33,3 |
Energieverbrauch 2019 für Heizöl, Erdgas und Fahrstrom geschätzt (vorläufig)
1 Strom ohne Fahrstrom
2 Durch hocheffiziente Kraft - Wärme - Kopplungs - (KWK - )Anlage erzeugt (vorläufig)
Weiterführende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit finden sich im Abschnitt > Nachhaltigkeit des Geschäftsberichts.
Die HHLA berichtet über den Konzern sowie über die AG in Form eines zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts, dessen Inhalte in den Abschnitt > Nachhaltigkeiteingebettet sind.
Der nichtfinanzielle Bericht steht zudem als eigenständiges PDF im Download-Center des Online-Geschäftsberichts zur Verfügung:
http://bericht.hhla.de/geschaeftsbericht-2019/nichtfinanzieller-bericht

Entwicklung des Personalbestands
Die HHLA richtet die Personalbestandsentwicklung an der wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmungen aus. Ziel ist es, die Dienstleistungen überwiegend mit eigenem Personal zu erbringen. Zur Abdeckung operativer Personalbedarfsspitzen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft (GHB) in den Gesellschaften des Containerumschlags am Standort Hamburg eingesetzt. Die Personalbeschaffungsprozesse in den Einzelgesellschaften der HHLA AG werden durch die HHLA-Personal-Arbeitsgruppe (Personal-AG) überwacht. Die Schaffung zusätzlicher Stellen wird hinsichtlich ihrer Berücksichtigung in der Wirtschaftsplanung, Betriebsnotwendigkeit und anderer innerbetrieblicher Besetzungs- und Handlungsmöglichkeiten überprüft. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich die Beschaffungsprozesse im Rahmen der durch den Vorstand genehmigten Personalplanungen der Einzelgesellschaften bewegen und mit den Personalbestandsentwicklungen der übrigen Gesellschaften synchronisiert und ggf. Synergien geschaffen werden können.

Zum Jahresende 2019 beschäftigte die HHLA insgesamt 6.296 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl um 359 Personen bzw. um 6,0 %, wovon ein Großteil auf Neueinstellungen im Segment Intermodal zurückzuführen ist. Darüber hinaus setzte die HHLA im Jahresmittel durchschnittlich 753 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft ein (im Vorjahr: 760).
Beschäftigte nach Segmenten
Im Segment Container ist die Anzahl der Beschäftigten zum 31. Dezember 2019 auf 3.186 gestiegen. Insgesamt waren dort im Berichtszeitraum 52 Personen mehr beschäftigt als im Vorjahr (im Vorjahr: 3.134). Dies entspricht einem Zuwachs von 1,7 %. Auch das Segment Intermodal verstärkte sich im Rahmen der Leistungsausweitung und Erhöhung der Wertschöpfungstiefe erneut um insgesamt 241 Beschäftigte auf 2.243 (im Vorjahr: 2.002). Die Beschäftigtenzahl im Segment Logistik erhöhte sich im Berichtszeitraum auf 167 (im Vorjahr: 141). Die Belegschaft der strategischen Management-Holding erhöhte sich um 5,5 % auf 612 Beschäftigte (im Vorjahr: 580). Die Anzahl der Beschäftigten im Segment Immobilien lag zum 31. Dezember 2019 bei 88 Beschäftigten (im Vorjahr: 80). Die Anzahl enthält jeweils Beschäftigte aus der Management-Holding, die dem Bereich Immobilien zugeordnet sind.
Beschäftigte
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| nach Segmenten | 2019 | 2018 | Veränd. |
|---|---|---|---|
| Container | 3.186 | 3.134 | 1,7 % |
| Intermodal | 2.243 | 2.002 | 12,0 % |
| Holding/Übrige | 612 | 580 | 5,5 % |
| Logistik | 167 | 141 | 18,4 % |
| Immobilien | 88 | 80 | 10,0 % |
| HHLA - Konzern | 6.296 | 5.937 | 6,0 % |
Beschäftigte nach Regionen
Der geografische Schwerpunkt lag mit 3.597 Beschäftigten (im Vorjahr: 3.489) in Deutschland, von denen die überwiegende Zahl am Standort Hamburg tätig war. Dies entspricht einem Anteil von 57,1 % (im Vorjahr: 58,8 %). Die Anzahl der Arbeitsplätze im Ausland ist um 10,3 % auf 2.699 gestiegen (im Vorjahr: 2.448). Dies ist im Wesentlichen auf den Zuwachs im Segment Intermodal zurückzuführen. In Zentraleuropa ist die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um 12,5 % auf 1.752 gestiegen (im Vorjahr: 1.558). In der Ukraine verringerte sich die Belegschaft um 0,2 % auf 460 Beschäftigte (im Vorjahr: 461).

Neueinstellungen
Die Anzahl der neu eingestellten Beschäftigten, die vorher nicht über die Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH Hamburg (GHB) o. Ä. bei der HHLA in Deutschland eingesetzt waren, lag 2019 bei 204 Personen (im Vorjahr: 121). Davon waren 38 % unter 30 Jahre alt (im Vorjahr: 40 %).
Neueinstellungen
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| Anzahl | 2019 | davon Frauen | Anteil Frauen |
|---|---|---|---|
| < 30 Jahre | 78 | 24 | 30,8 % |
| 30 - 50 Jahre | 104 | 13 | 12,5 % |
| > 50 Jahre | 22 | 5 | 22,7 % |
| HHLA Deutschland | 204 | 42 | 20,6 % |
Seit 2013 setzt die HHLA ein eigens entwickeltes strukturiertes Auswahlverfahren (Assessment Center) ein, das neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch Diversity-Aspekte berücksichtigt. Die Verfahren werden seit Ende 2013 im gewerblichen Bereich eingesetzt und seit 2014 in der Holding sowie an allen Containerterminals am Standort Hamburg einheitlich angewendet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Auswahlgremien werden speziell geschult. Außerdem nimmt bei allen Auswahlverfahren, bei denen Frauen im Bewerberpool vertreten sind, mindestens eine Frau im Auswahlgremium teil.
Die Fluktuationsquote (ohne konzerninterne Wechsel) in Deutschland ist mit 4,7 % im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen (im Vorjahr: 4,2 %). 40,8 % der insgesamt 169 Austritte waren altersbedingt (im Vorjahr: 41,2 %).
Personalstruktur
Der überwiegende Teil der Arbeitsplätze bei der HHLA befindet sich in einem Segment des Arbeitsmarkts, in dem traditionell Männer beschäftigt und Frauen unterdurchschnittlich vertreten sind. Der Anteil der bei der HHLA in Deutschland beschäftigten Frauen (inkl. Auszubildender) lag bei 15,3 % (im Vorjahr: 15,7 %).
Für die Geschlechterverteilung im Vorstand und in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands gelten die Vorgaben des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen sowie die vom Aufsichtsrat bzw. vom Vorstand beschlossenen Ziele.
> Corporate Governance, Erklärung zur Unternehmensführung
Altersstruktur
Das Durchschnittsalter der Belegschaft in Deutschland lag im Berichtszeitraum bei 44,7 Jahren (im Vorjahr: 44,6 Jahre). Das Durchschnittsalter der Männer betrug 45,3 Jahre, während die Frauen durchschnittlich 41,4 Jahre alt waren. Über die Hälfte aller Beschäftigten ist zwischen 30 und 50 Jahre alt.
Altersstruktur
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| in % | 31.12.2019 | Anteil Frauen | 31.12.2018 | Anteil Frauen |
|---|---|---|---|---|
| < 30 Jahre | 10,6 | 28,4 | 10,3 | 28,1 |
| 30 - 50 Jahre | 52,3 | 15,4 | 52,9 | 16,8 |
| > 50 Jahre | 37,1 | 11,5 | 36,8 | 10,6 |
| HHLA Deutschland | 100,0 | 15,3 | 100,0 | 15,7 |
Die Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland liegt durchschnittlich bei 15,3 Jahren.
Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit
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| in Jahren | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| < 30 Jahre | 4,9 | 5,2 |
| 30 - 50 Jahre | 11,5 | 11,6 |
| > 50 Jahre | 23,5 | 23,9 |
| HHLA Deutschland | 15,3 | 15,5 |
Die Beschäftigungsquote von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Schwerbehinderung (inkl. Gleichgestellter) lag zum Ende des Berichtszeitraums bei 8,5 % (im Vorjahr: 9,8 %).
Personalentwicklung
Im Jahr 2019 investierte die HHLA am Standort Hamburg insgesamt 4,6 Mio. € (im Vorjahr: 4,6 Mio. €) in die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zum 31. Dezember 2019 wurden in Deutschland 66 Auszubildende in sechs unterschiedlichen Berufen und 18 Studierende in sieben dualen Studiengängen ausgebildet. 32 % aller 84 Auszubildenden und Studierenden waren Frauen. Bei den Studierenden lag der Frauenanteil 2019 bei 50 % (im Vorjahr: 54 %).
Von den 17 Auszubildenden (davon drei in einem dualen Studiengang), die im Jahresverlauf ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wurden 16 in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Insgesamt wurden am Standort Hamburg im Ausbildungsjahr 2019 29 neue Ausbildungsverträge geschlossen, der Frauenanteil lag bei 28 %. Im technischen Bereich lag die Quote der weiblichen Auszubildenden für den Ausbildungsbeginn 2019 bei 9 %, im gewerblichen Bereich bei 30 %.
Im Berichtszeitraum wurden insgesamt über 641 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen realisiert. Davon wurden durch die eigenen Ausbilderinnen und Ausbilder über 509 Qualifizierungen als interne gewerbliche Weiterbildungen mit 2.899 Ausbildungstagen durchgeführt. Im Rahmen des internen segmentübergreifenden Seminarangebots wurden zusätzlich 132 ein- bis mehrtägige Veranstaltungen mit 1.075 Teilnehmertagen organisiert. Der Frauenanteil lag bei 38 % (im Vorjahr: 36 %).
Weiterführende personalbezogene Informationen zu strategischem Personalmanagement, Personalentwicklung, Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung sowie Verträgen, Vergütungen und Zusatzleistungen werden ausführlich im Berichtsteil > Nachhaltigkeit erläutert.
Gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Die Expansion der Weltwirtschaft hat sich 2019 nach jüngsten Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) spürbar verlangsamt. Insbesondere politische Konflikte wie der Handelsstreit zwischen den USA und China und der ungewisse Ausgang des Brexits bremsten die konjunkturelle Entwicklung. Gleichwohl zeichnete sich zum Jahresende unterstützt durch die positiven Signale im Handelskonflikt eine Stabilisierung der Weltkonjunktur ab.
Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
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| in % | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Welt | 2,9 | 3,6 |
| Fortgeschrittene Volkswirtschaften | 1,7 | 2,2 |
| USA | 2,3 | 2,9 |
| Aufstrebende Volkswirtschaften | 3,7 | 4,5 |
| China | 6,1 | 6,6 |
| Russland | 1,1 | 2,3 |
| Euroraum | 1,2 | 1,9 |
| Mittel- und Osteuropa (aufstrebende europäische Volkswirtschaften) | 1,8 | 3,1 |
| Deutschland | 0,5 | 1,5 |
| Welthandel | 1,0 | 3,7 |
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF); Januar 2020
So erwartet der IWF für 2019 ein verhaltenes Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsproduktes (BIP) von 2,9 %. Die fortgeschrittenen Volkswirtschaften expandierten schwächer als im Vorjahr, bedingt durch ein verlangsamtes Expansionstempo in den Vereinigten Staaten als Folge fehlender temporärer fiskalpolitischer Anreize und schwächerer Exporte. Auch in den aufstrebenden Volkswirtschaften geriet die Wirtschaft im Jahresverlauf unter Druck. China erreichte gerade sein Wachstumsziel von 6,0 % bis 6,5 % und wuchs damit so langsam wie seit fast drei Jahrzehnten nicht mehr. Die russische Wirtschaft konnte nach einem schwachen ersten Halbjahr ihren Aufwärtstrend erst zum Jahresende wieder fortsetzen. Für die Ukraine erwartet die Weltbank dagegen aufgrund von Wachstumsimpulsen aus der Agrarindustrie und dem Dienstleistungssektor ein wirtschaftliches Wachstum von 3,6 %. Aufgrund fehlender außenwirtschaftlicher Impulse und politischer Belastungen verlor die Konjunktur im Euroraum 2019 weiter an Schwung und wuchs im Vergleich zum Vorjahr um 1,2 %. Im Oktober 2019 schätzte der IWF die mögliche Expansion der estnischen Wirtschaft 2019 auf 3,2 % und blieb damit 1,6 Prozentpunkte unter der Wachstumsdynamik des Vorjahres. Nachdem sich die Konjunktur in den mittel- und osteuropäischen Mitgliedsländern der Europäischen Union (EU) angesichts der Konjunkturschwäche im Euroraum überraschend robust gezeigt hatte, hat sich die wirtschaftliche Grunddynamik in dieser Ländergruppe zuletzt verringert. Auch außerhalb der EU verlangsamte sich das Expansionstempo in den Ländern Mittel- und Osteuropas, vor allem durch die wirtschaftlichen Turbulenzen und die geopolitischen Unwägbarkeiten in der Türkei. Nachdem sich der Aufschwung der deutschen Wirtschaft bereits 2018 verlangsamte, geriet die konjunkturelle Expansion im Jahresverlauf zunehmend ins Stocken. Das Ausbleiben konjunktureller Impulse und der Handelsstreit zwischen den USA und China spiegelten sich im globalen Handelsvolumen wider, das mit nur 1,0 % geringfügig gegenüber dem Vorjahr wuchs.
Branchenumfeld
Der weltweite Containerumschlag hat auch 2019 weiter an Dynamik verloren. Nach jüngsten Schätzungen von Drewry stieg der weltweite Umschlag im vergangenen Jahr um 2,3 % und liegt damit unter den Erwartungen, die zur Jahresmitte noch von einem Umschlag von 3,0 % für 2019 ausgegangen waren.
Entwicklung des Containerumschlags nach Fahrtgebieten
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| in % | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Welt | 2,3 | 4,9 |
| Europa insgesamt | 3,3 | 5,2 |
| Nordwesteuropa | 3,4 | 2,9 |
| Skandinavien und baltischer Raum | 3,5 | 11,3 |
| Westliches Mittelmeer | 5,0 | 5,1 |
| Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer | 1,2 | 7,9 |
Quelle: Drewry Maritime Research; Dezember 2019
Das nachlassende Umschlagwachstum schlägt sich in fast allen Fahrtgebieten nieder, wenngleich in unterschiedlicher Ausprägung. In Europa konnten Wachstumsimpulse aus den Fahrtgebieten Nordwesteuropa und westliches Mittelmeer die gedämpfte Entwicklung in den Fahrtgebieten Skandinavien und baltischer Raum sowie östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer nicht kompensieren. Auch in der weltweit umschlagstärksten Region Asien ließ die Wachstumsdynamik gegenüber dem Vorjahr spürbar nach. In China stieg das Aufkommen in den Containerhäfen - unter anderem als Folge des Handelskonflikts mit den USA, nur um 1,2 %.
Containerumschlag in den Häfen Nordeuropas
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| in Mio. TEU | 2019 | 2018 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Rotterdam | 14,8 | 14,5 | 2,1 | % |
| Antwerpen | 11,9 | 11,1 | 6,9 | % |
| Hamburg | 9,3 | 8,7 | 6,1 | % |
| Bremische Häfen | 4,9 | 5,5 | - 11,4 | % |
| Gdansk | 2,1 | 1,9 | 6,4 | % |
| Zeebrugge | 1,7 | 1,6 | 4,8 | % |
| Wilhelmshaven | 0,6 | 0,7 | - 2,5 | % |
Quelle: Port Authorities
Die Entwicklung in den großen Containerhäfen der Nordrange sowie den größten Häfen der Ostsee verlief uneinheitlich. Im Hamburger Hafen lag das Umschlagaufkommen im Berichtszeitraum mit 9,3 Mio. TEU deutlich über dem Vorjahresniveau (im Vorjahr: 8,7 Mio. TEU). Hamburg konnte damit trotz laufender Fahrrinnenanpassung der Elbe seinen dritten Platz im Ranking der europäischen Containerhäfen behaupten. Im größten Containerhafen Europas, in Rotterdam, wurden 2019 14,8 Mio. TEU und damit 2,1 % mehr Container als im Vorjahr umgeschlagen. Mit einem Containeraufkommen von 11,9 Mio. TEU wuchs der Umschlag in Antwerpen gegenüber dem Vorjahr um 6,9 %. Die Bremischen Häfen hingegen verloren kräftig und schlugen 11,4 % weniger Container gegenüber 2018 um. Auch der JadeWeserPort in Wilhelmshaven verfehlt das Vorjahresergebnis um 2,5 %. In den polnischen und russischen Ostseehäfen stieg der Containerumschlag erneut, wenngleich auch nicht mehr ganz so dynamisch wie im Vorjahr.
Nach jüngsten Schätzungen aus September 2019 wird der gesamtmodale Güterverkehr in Deutschland den Aufwärtstrend aus dem Vorjahr fortsetzen. Das Transportaufkommen soll geringfügig gegenüber dem Vorjahresniveau um 0,9 % wachsen, die Transportleistung - als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung - soll mit 1,2 % zulegen. Der Straßenverkehr wird mit 1,1 % schwächer wachsen als im Vorjahr. Auch die Transportleistung soll mit einem Plus von 1,5 % deutlich langsamer wachsen als 2018. Das Transportaufkommen im Eisenbahnverkehr wird aufgrund deutlich rückläufiger Beförderungen von Metallen und Metallerzeugnissen voraussichtlich um 1,1 % sinken. Die Transportleistung wird ebenfalls mit 1,1 % zurückgehen. Hingegen soll der Kombinierte Verkehr von der robusten Entwicklung anderer Güterbereiche profitieren und das Aufkommen um 3,5 % sowie die Leistung um 3,1 % deutlich zulegen.
Wesentliche Kennzahlen
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.382,6 | 1.291,1 | 7,1 | % |
| EBITDA | 382,6 | 318,5 | 20,2 | % |
| EBITDA-Marge in % | 27,7 | 24,7 | 3,0 | PP |
| EBIT | 221,2 | 204,2 | 8,3 | % |
| EBIT-Marge in % | 16,0 | 15,8 | 0,2 | PP |
| Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter | 103,3 | 112,3 | - 8,0 | % |
| Equity-Beteiligungsergebnis | 4,5 | 5,3 | - 16,6 | % |
| ROCE in % | 10,8 | 14,8 | - 4,0 | PP |
Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf
Der HHLA-Konzern hat sich 2019 ungeachtet eines zunehmend volatilen Marktumfelds sehr erfolgreich entwickelt. Aufgrund eines Anstiegs der Überseemengen sowie der Integration des erworbenen estnischen Terminals TK Estonia zur Mitte des Vorjahrs stieg der Containerumschlag moderat an. Der Containertransport konnte das starke Vorjahresergebnis deutlich erhöhen. Treiber für dieses Ergebnis waren die Bahn- und die Straßentransporte. Die Entwicklung in den beiden größten Segmenten der HHLA führte auf Konzernebene zu einem deutlichen Umsatzanstieg. Das Betriebsergebnis (EBIT) lag deutlich über dem Vorjahr, da sich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 positiv auswirkte. Bereinigt um diesen Effekt übertraf das Betriebsergebnis (EBIT) das Vorjahr leicht.
Die aufgrund der Geschäftsentwicklung der ersten neun Monate in der Quartalsmitteilung vom HHLA-Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 konkretisierte Prognose wurde durch die Ist-Entwicklung nunmehr bestätigt und teilweise sogar übertroffen. Die Investitionen wurden im Berichtszeitraum vom HHLA-Konzern weiter bedarfsgerecht gesteuert.
Soll - Ist - Vergleich
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| in Mio. € | Ist 31.12.2018 | Prognose1 27.03.2019 | Prognose1 13.11.2019 | Ist 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|
| Containerumschlag | 7.336 Tsd. TEU | leicht | moderat | 7.577 Tsd. TEU |
| Containertransport | 1.480 Tsd. TEU | leicht | deutlich | 1.565 Tsd. TEU |
| Umsatz | 1.291,1 | leicht | deutlich | 1.382,6 |
| EBIT | 204,2 | deutlich | deutlich | 221,2 |
| EBIT Container | 131,6 | im Bereich des Vorjahrs | moderat | 141,3 |
| EBIT Intermodal | 89,1 | deutlich | stark | 99,2 |
| Investitionen | 141,3 | ~200 Mio. € | ~200 Mio. € | 224,9 |
1 Erwarteter Anstieg gegenüber dem Vorjahr
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 stellte sich die wirtschaftliche Lage der HHLA aufgrund der Geschäftsentwicklung im Jahr 2019 unverändert stabil dar. Veränderungen in der Leasingbilanzierung führten zu einer um 9,0 Prozentpunkte gesunkenen Eigenkapitalquote in Höhe von 22,2 % (im Vorjahr: 31,2 %). Der dynamische Verschuldungsgrad stieg von 2,5 auf 4,0. Zum Bilanzstichtag bestand kein weiterer Refinanzierungsbedarf.
Hinweise zur Berichterstattung
Durch die erstmals verpflichtende Anwendung des Leasingstandards IFRS 16 zum 1. Januar 2019 kommt es für den HHLA-Konzern als Leasingnehmer zu wesentlichen Änderungen in der Bilanzierung. Durch die Neuregelungen des IFRS 16 erhöhte sich die Bilanzsumme zum 1. Januar 2019 um 571,2 Mio. €. Neben der durchzuführenden Aktivierung der Nutzungsrechte in Höhe von 542,8 Mio. € wurden sich aus der Erstanwendung ergebende latente Steueransprüche in Höhe von 28,4 Mio. € gebildet. Auf der Passivseite stehen dem die Anpassung der Gewinnrücklagen (Rückgang um 58,5 Mio. € durch Erfassung der kumulierten Auswirkungen aus der erstmaligen Anwendung des Standards) sowie im Wesentlichen der Ausweis der Leasingverbindlichkeiten (Anstieg um 637,4 Mio. €) gegenüber. Das Betriebsergebnis (EBIT) stieg im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der erforderlichen Änderung im Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung um rund 14,4 Mio. €. In der Kapitalflussrechnung fand eine Verschiebung zwischen dem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und dem Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit statt. Während der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit anstieg, erhöhten sich die Kapitalabflüsse aus Finanzierungstätigkeit, da sich höhere zu berücksichtigende Tilgungen von Leasingverbindlichkeiten ergaben.
Die Fortsetzung der expansiven Geldpolitik führte zu einer Reduzierung des für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen relevanten Zinssatzes. Die Pensionsrückstellungen erhöhten sich entsprechend, das Eigenkapital reduzierte sich durch die zinssatzinduzierte Erhöhung der versicherungsmathematischen Effekte. Mit Erwerbszeitpunkt 31. Juli 2019 wurde die Erstkonsolidierung der Bionic Production AG (nach Umwandlung: Bionic Production GmbH) mit Sitz in Lüneburg vorgenommen. Die Gesellschaft wurde erstmals zum 30. September 2019 in den Konsolidierungskreis der HHLA als vollkonsolidierte Gesellschaft aufgenommen und dem Segment Logistik zugeordnet.
Der Inanspruchnahme von Umschlag- und Transportleistungen gehen aufgrund der branchenüblich hohen Anforderungen an die Flexibilität in der Regel keine mehrmonatigen Bestellungen oder Garantien voraus. Daher stellen Auftragsbestand und Auftragsentwicklung entgegen ihrer Bedeutung für andere Branchen keine Berichtsgrößen dar.
Der Konzernabschluss 2019 wurde nach den in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) unter Berücksichtigung der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) erstellt. Der Konzernlagebericht wurde unter Berücksichtigung der Anforderungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 20 (DRS 20) aufgestellt.
Ertragslage
Im Jahr 2019 entwickelten sich die Leistungsdaten der HHLA erfreulich. Beim Containerumschlag war mit 7.577 Tsd. TEU ein moderater Anstieg um 3,3 % gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 7.336 Tsd. TEU) zu verzeichnen. Bei den drei Hamburger Terminals gab es einen leichten Anstieg dank höherer Mengen im Überseeverkehr. Bei den internationalen Terminals ist die Vergleichbarkeit durch die Übernahme des Containerterminals in Tallinn in den Konsolidierungskreis zum Ende des zweiten Quartals 2018 eingeschränkt. Im Transportvolumen konnte ein deutlicher Anstieg um 5,7 % auf 1.565 Tsd. TEU gegenüber dem hohen Niveau des Vorjahrs erreicht werden (im Vorjahr: 1.480 Tsd. TEU). Der Anstieg gelang gleichermaßen in den Bahn- wie in den Straßentransporten.
Vor diesem Hintergrund sind die Umsatzerlöse des HHLA-Konzerns im Berichtszeitraum um 7,1 % auf 1.382,6 Mio. € (im Vorjahr: 1.291,1 Mio. €) angestiegen. Zu diesem Anstieg trugen neben dem Mengenwachstum insbesondere Preisanpassungen, eine veränderte Struktur in den Containertransporten sowie ein höherer Anteil der Hinterlandmenge beim Containerumschlag bei. Eine mit dem HHLA-Konzern weitgehend übereinstimmende Entwicklung zeigte sich im börsennotierten Teilkonzern Hafenlogistik, der mit den Segmenten Container, Intermodal und Logistik einen Umsatzanstieg um 7,3 % auf 1.350,0 Mio. € (im Vorjahr: 1.258,5 Mio. €) verzeichnete. Im nicht börsennotierten Teilkonzern Immobilien wurden die Umsatzerlöse leicht um 2,5 % auf 40,2 Mio. € (im Vorjahr: 39,3 Mio. €) gesteigert. Der Teilkonzern Immobilien trug damit 2,4 % vom Konzernumsatz.

Bei den Bestandsveränderungen gab es im aktuellen Jahr mit 0,1 Mio. € erneut keinen wesentlichen Effekt (im Vorjahr: 0,4 Mio. €). Die aktivierten Eigenleistungen erhöhten sich auf 6,2 Mio. € (im Vorjahr: 5,2 Mio. €).
Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 10,1 % auf 45,6 Mio. € (im Vorjahr: 41,4 Mio. €).
In den operativen Aufwendungen gab es analog zu den Umsatzerlösen einen deutlichen Anstieg um 7,0 % auf 1.213,3 Mio. € (im Vorjahr: 1.134,0 Mio. €). Im Vorjahr waren im ersten Halbjahr noch keine Aufwendungen der TK Estonia enthalten.

Der Materialaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr deutlich um 9,3 % auf 401,2 Mio. € (im Vorjahr: 367,1 Mio. €). Der Anstieg der Materialaufwandsquote auf 29,0 % (im Vorjahr: 28,4 %) hing mit der veränderten Struktur in den Containertransporten im materialintensiven Intermodalsegment zusammen.
Der Personalaufwand erhöhte sich um 7,4 % auf 516,1 Mio. € (im Vorjahr: 480,6 Mio. €). Neben den Tarifsteigerungen wirkten sich auch der Mengenanstieg im Containerumschlag und Containertransport sowie die Umstellung der betrieblichen Altersversorgung aus. Die Personalaufwandsquote blieb nahezu unverändert bei 37,3 % (im Vorjahr: 37,2 %).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen im Berichtsjahr stark um 21,8 % auf 134,6 Mio. € (im Vorjahr: 172,1 Mio. €) zurück. Das Verhältnis zum erwirtschafteten Umsatz ging auf 9,7 % zurück (im Vorjahr: 13,3 %). Durch die erstmalige Anwendung von IFRS 16 reduzierten sich die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 55,4 Mio. €. Gegenläufig wirkte sich vor allem ein starker Anstieg im Beratungsaufwand aus.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen erhöhte sich das Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) deutlich überproportional zum Umsatz um 20,2 % auf 382,6 Mio. € (im Vorjahr: 318,5 Mio. €). Entsprechend war ein starker Anstieg der EBITDA-Marge auf 27,7 % (im Vorjahr: 24,7 %) zu verzeichnen.
Beim Abschreibungsaufwand gab es mit 161,4 Mio. € eine starke Erhöhung um 41,3 % gegenüber dem Vorjahr (im Vorjahr: 114,2 Mio. €). Hier wirkte sich die erstmalige Anwendung von IFRS 16 mit 41,1 Mio. € aus.
Das Betriebsergebnis (EBIT) konnte im laufenden Jahr deutlich um 8,3 % auf 221,2 Mio. € (im Vorjahr: 204,2 Mio. €) gesteigert werden. Die erstmalige Anwendung von IFRS 16 hatte einen positiven EBIT-Effekt in Höhe von 14,4 Mio. €. Die EBIT-Marge erhöhte sich leicht auf 16,0 % (im Vorjahr: 15,8 %). Im Teilkonzern Hafenlogistik erhöhte sich das EBIT um 8,5 % auf 204,4 Mio. € (im Vorjahr: 188,4 Mio. €). Der Teilkonzern erwirtschaftete damit im Berichtsjahr 92,4 % (im Vorjahr: 92,3 %) des operativen Konzernergebnisses. Im Teilkonzern Immobilien war ein EBIT-Anstieg um 6,5 % auf 16,5 Mio. € (im Vorjahr: 15,5 Mio. €) zu verzeichnen. Hier wurden 7,6 % (im Vorjahr: 7,7 %) des operativen Konzernergebnisses erzielt.

Der Nettoaufwand aus dem Finanzergebnis erhöhte sich um 14,5 Mio. € bzw. 70,2 % auf 35,1 Mio. € (im Vorjahr: 20,6 Mio. €). Hierzu trug im Wesentlichen die veränderte Leasingbilanzierung aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 mit 15,8 Mio. € bei. Gegenläufig wirkten geringere Aufwendungen aus der Neubewertung einer Ausgleichsverbindlichkeit für die Ergebnisabführung eines Tochterunternehmens mit Minderheitsgesellschafter.
Die effektive Steuerquote des Konzerns lag mit 26,4 % oberhalb des Vorjahres (im Vorjahr: 24,6 %).
Der Konzernjahresüberschuss nach Anteilen anderer Gesellschafter verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 8,0 % auf 103,3 Mio. € (im Vorjahr: 112,3 Mio. €). Der nicht beherrschende Anteil betrug im Geschäftsjahr 2019 33,8 Mio. € (im Vorjahr: 26,2 Mio. €). Wirtschaftlich werden dieser Position die im Finanzergebnis genannten Aufwendungen aus der Neubewertung der Ausgleichsverpflichtung gegenüber einem nicht beherrschenden Gesellschafter zugerechnet. Das Ergebnis je Aktie verringerte sich um 8,0 % auf 1,42 € (im Vorjahr: 1,54 €). Der börsennotierte Teilkonzern Hafenlogistik erzielte hierbei ein um 9,0 % geringeres Ergebnis je Aktie von 1,34 € (im Vorjahr: 1,47 €). Der nicht börsennotierte Teilkonzern Immobilien lag mit einem Ergebnis je Aktie von 3,57 € über dem Vorjahr (im Vorjahr: 3,46 €). Wie im Vorjahr gab es auch 2019 keinen Unterschied zwischen unverwässertem und verwässertem Ergebnis je Aktie. Die Rendite auf das eingesetzte Kapital (ROCE) verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Prozentpunkte auf 10,8 % (im Vorjahr: 14,8 %). > Unternehmenssteuerung und Wertmanagement
Die Gewinnverwendung der HHLA orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des HHLA-Konzerns im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bilanzgewinn und die stabile Finanzlage der HHLA stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung am 10. Juni 2020 auf dieser Basis vorschlagen, eine Dividende von 0,70 € je A-Aktie und 2,10 € je S-Aktie auszuschütten. Basierend auf der Anzahl dividendenberechtigter Aktien zum 31. Dezember 2019 würde sich der Ausschüttungsbetrag der börsennotierten A-Aktien um 12,5 % auf 49,0 Mio. € verringern (im Vorjahr: 56,0 Mio. €). Der Ausschüttungsbetrag der nicht börsennotierten S-Aktien würde wie im Vorjahr 5,7 Mio. € betragen. In Relation zu den Konzernergebnissen bzw. dem Ergebnis je Aktie würde die Ausschüttungsquote rund 52 % (im Vorjahr: 54 %) für den Teilkonzern Hafenlogistik bzw. rund 59 % (im Vorjahr: 61 %) für den Teilkonzern Immobilien betragen.
Vermögens - und Finanzlage
Bilanzanalyse
Die Bilanzsumme des HHLA-Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2019 gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 637,1 Mio. € auf 2.610,0 Mio. € erhöht.
Bilanzstruktur
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| in Mio. € Aktiva | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | 2.124,3 | 1.446,9 |
| Kurzfristiges Vermögen | 485,7 | 526,0 |
| 2.610,0 | 1.972,9 | |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 578,9 | 614,8 |
| Langfristige Schulden | 1.749,8 | 1.114,7 |
| Kurzfristige Schulden | 281,3 | 243,4 |
| 2.610,0 | 1.972,9 |
Auf der Aktivseite der Bilanz erhöhten sich die langfristigen Vermögenswerte um 677,4 Mio. €. Das Sachanlagevermögen erhöhte sich um 617,0 Mio. € auf 1.677,3 Mio. € (im Vorjahr: 1.060,3 Mio. €). Die latenten Steuern nahmen im Vergleich zum Vorjahr um 41,9 Mio. € auf 124,1 Mio. € zu (im Vorjahr: 82,1 Mio. €). Der Anstieg in beiden Bilanzposten resultierte im Wesentlichen aus der Erstanwendung des IFRS 16. Die Erstanwendungseffekte in Höhe von 571,2 Mio. € betrafen Nutzungsrechte über 542,8 Mio. € und latente Steuern in Höhe von 28,4 Mio. €. Ebenso trug die investitionsbedingte Erhöhung des Anlagevermögens vermindert um Abschreibungen zum Anstieg der langfristigen Vermögenswerte bei.
Das kurzfristige Vermögen verringerte sich um 40,3 Mio. € auf 485,7 Mio. € (im Vorjahr: 526,0 Mio. €). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus einer Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 11,7 Mio. € auf 168,1 Mio. € (im Vorjahr: 179,8 Mio. €) sowie einer Reduzierung der Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen um 23,5 Mio. € auf 158,0 Mio. € (im Vorjahr: 181,5 Mio. €).
Auf der Passivseite hat sich das Eigenkapital gegenüber dem Jahresende 2018 um 35,9 Mio. € auf 578,9 Mio. € verringert (im Vorjahr: 614,8 Mio. €). Der Rückgang begründet sich im Wesentlichen aus den Effekten der Erstanwendung des IFRS 16 in Höhe von 58,5 Mio. €, der zinssatzinduzierten Veränderung der versicherungsmathematischen Verluste inklusive erfolgsneutralem Steuereffekt in Höhe von 30,9 Mio. € sowie aus der Ausschüttung von Dividenden und der Umgliederung einer künftigen Ausgleichszahlung in die langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 93,2 Mio. €. Gegenläufig wirkte der Jahresüberschuss der Berichtsperiode in Höhe von 137,1 Mio. €. Die Eigenkapitalquote reduzierte sich auf 22,2 % (im Vorjahr: 31,2 %).

Die langfristigen Schulden erhöhten sich um 635,2 Mio. € auf 1.749,8 Mio. € (im Vorjahr: 1.114,7 Mio. €). Der Anstieg ist überwiegend auf die Effekte der Erstanwendung des IFRS 16 in Höhe von 589,4 Mio. € zurückzuführen. Die Pensionsrückstellungen sind im Wesentlichen aufgrund der Zinssatzänderung im Vergleich zum 31. Dezember 2018 um 54,3 Mio. € angestiegen.
Die Zunahme der kurzfristigen Schulden um 37,9 Mio. € auf 281,3 Mio. € (im Vorjahr: 243,4 Mio. €) resultierte ebenfalls im Wesentlichen aus Effekten der Erstanwendung des IFRS 16 in Höhe von 40,3 Mio. €. Gegenläufig wirkte der Rückgang der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Investitionsanalyse
Das Investitionsvolumen lag im Geschäftsjahr 2019 bei 224,9 Mio. € (im Vorjahr: 141,3 Mio. €). Hierin sind nicht unmittelbar zahlungswirksame Zugänge aus Nutzungsrechten (Miete und Leasing) in Höhe von 55,3 Mio. € enthalten (im Vorjahr: 2,4 Mio. € Finanzierungsleasing). Der Schwerpunkt der Investitionen lag auf dem Ausbau der Hamburger Containerterminals und der Erweiterung der intermodalen Transportkapazitäten. Die Finanzierung der Investitionsprojekte wurde im Wesentlichen aus dem operativen Cashflow des Geschäftsjahrs abgedeckt.

Von den getätigten Investitionen entfielen 207,0 Mio. € auf Sachanlagen (im Vorjahr: 117,3 Mio. €), 10,0 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte (im Vorjahr: 11,1 Mio. €) und 8,0 Mio. € auf als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (im Vorjahr: 12,9 Mio. €).
Im Segment Container wurden Investitionen im Gesamtwert von 72,8 Mio. € getätigt (im Vorjahr: 62,6 Mio. €). Investiert wurde vor allem in die Beschaffung von Umschlaggeräten und in Lagerkapazitäten auf den Hamburger Containerterminals. Das Investitionsvolumen im Segment Intermodal betrug 130,9 Mio. € (im Vorjahr: 55,1 Mio. €). Dabei investierte hauptsächlich die METRANS-Gruppe, insbesondere in den Ausbau des Terminalnetzwerks, Wagen und Lokomotiven. Die Investitionssumme im Segment Logistik belief sich auf 4,3 Mio. € (im Vorjahr: 1,4 Mio. €). Im Pro-forma-Segment Holding/Übrige wurden insgesamt 7,5 Mio. € für Investitionen aufgewendet (im Vorjahr: 14,1 Mio. €). Ein Großteil der Investitionstätigkeit entfiel auf die Migration einer neuen Terminalsteuerungssoftware. Im Segment Immobilien betrugen die Investitionen insgesamt 10,0 Mio. € (im Vorjahr: 8,4 Mio. €). Investiert wurde überwiegend in die Entwicklung der Speicherstadt.

Der Investitionsschwerpunkt im Segment Container zielt darauf ab, die Produktivität auf bestehenden Terminalflächen durch den Einsatz modernster Umschlagtechnologie zu steigern sowie Liegeplätze der Schiffsgrößenentwicklung folgend bedarfsgerecht auszubauen. Im Segment Intermodal zielen die Investitionen insbesondere darauf ab, die Leistungsfähigkeit und Reichweite der Hinterlandverbindungen weiter zu steigern.
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten bestehen zum Geschäftsjahresende für offene Bestellungen in Höhe von 99,6 Mio. € (im Vorjahr: 107,0 Mio. €). Darin enthalten sind 70,4 Mio. € (im Vorjahr: 69,6 Mio. €) für Aktivierungen im Sachanlagevermögen.
Liquiditätsanalyse
Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit stieg gegenüber dem Vorjahr von 232,7 Mio. € auf 322,7 Mio. €. Diese Zunahme um 90,0 Mio. € ist auf um 47,2 Mio. € gestiegene Abschreibungen, im Wesentlichen resultierend aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16, zurückzuführen. Zudem führten, im Vergleich zum Vorjahr, ein Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund eines veränderten Kundenzahlungsverhaltens sowie ein Rückgang der kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte um insgesamt 42,5 Mio. € ebenfalls zu einem Anstieg. Gleichzeitig trug das um 17,0 Mio. € verbesserte EBIT zur positiven Entwicklung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit bei. Gegenläufig entwickelten sich die Auszahlungen für Zinsen, die um 17,8 Mio. € anstiegen, im Wesentlichen aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit (Mittelabfluss) lag mit 193,8 Mio. € unter dem Vorjahreswert von 203,4 Mio. €. Zu dieser Verminderung des Zahlungsmittelabflusses um 9,5 Mio. € trugen im Wesentlichen vorjährige Auszahlungen für den Erwerb sämtlicher Anteile an der HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland, bei. Gegenläufig entwickelten sich die im Vergleich zum Vorjahr höheren Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen und höheren Auszahlungen für kurzfristige Einlagen.
Der Free Cashflow als Summe der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit und Investitionstätigkeit erhöhte sich auf 128,9 Mio. € (im Vorjahr: 29,3 Mio. €).
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit (Mittelabfluss) beträgt im Berichtszeitraum 176,9 Mio. € (im Vorjahr: 31,5 Mio. €) und lag damit um 145,4 Mio. € über dem Vorjahreswert. Im Berichtszeitraum gab es im Vergleich zum Vorjahr keine Einzahlungen aus Darlehensaufnahmen. Durch die erstmalige Anwendung des IFRS 16 ergaben sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum höhere Auszahlungen für die Tilgung von Leasingverbindlichkeiten. Gegenläufig wirkte die Auszahlung für den im Vorjahr erfolgten Erwerb sämtlicher Minderheitenanteile an der METRANS a.s., Prag/Tschechien.
Liquiditätsanalyse
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Finanzmittelfonds am 01.01. | 254,0 | 255,6 |
| Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit | 322,7 | 232,7 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 193,8 | - 203,4 |
| Free Cashflow | 128,9 | 29,3 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - 176,9 | - 31,5 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | - 48,1 | - 2,2 |
| Währungskursbedingte Veränderung des Finanzmittelfonds | 2,1 | 0,6 |
| Finanzmittelfonds am 31.12. | 208,0 | 254,0 |
| Kurzfristige Einlagen | 45,0 | 22,4 |
| Verfügbare Liquidität | 253,0 | 276,4 |
Der HHLA-Konzern verfügte zum Jahresende 2019 über ausreichend Liquidität. Im Verlauf des Geschäftsjahres traten keine Liquiditätsengpässe auf. Der Finanzmittelfonds betrug per 31. Dezember 2019 insgesamt 208,0 Mio. € (zum 31. Dezember 2018: 254,0 Mio. €). Einschließlich aller kurzfristigen Einlagen erreichte die verfügbare Liquidität des Konzerns zum Jahresende 2019 einen Bestand von insgesamt 253,0 Mio. € (im Vorjahr: 276,4 Mio. €).
Finanzierungsanalyse
Das Finanzmanagement des HHLA-Konzerns wird zentral gesteuert und folgt dem übergeordneten Ziel, die finanzielle Stabilität und Flexibilität des Konzerns nachhaltig zu gewährleisten. Durch das Konzern-Clearing werden die finanziellen Ressourcen des Konzerns gebündelt, das Zinsergebnis optimiert und die Abhängigkeit von externen Finanzierungsquellen wesentlich reduziert. Derivative Finanzinstrumente können zur Reduzierung des Zinsänderungsrisikos sowie in geringem Umfang zur Reduzierung des Währungs- sowie Rohstoffpreisrisikos eingesetzt werden.
Das Geschäftsmodell der HHLA ist von einem großen Anteil an Sachanlagevermögen mit langjährigen Nutzungsdauern geprägt. Daher setzt die HHLA zur fristenkongruenten Finanzierung insbesondere mittel- und langfristige Darlehen sowie Leasingverhältnisse ein. Darüber hinaus stehen Pensionsrückstellungen für die langfristige Innenfinanzierung zur Verfügung.
Zum Berichtsstichtag lagen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit 331,8 Mio. € unterhalb des Werts des Vorjahres von 369,7 Mio. €. Der Konzern nahm im Geschäftsjahr 2019 keine zusätzlichen externen Finanzierungen in Anspruch (im Vorjahr: 136,9 Mio. €). Im Berichtsjahr erfolgten Tilgungen in Höhe von 39,7 Mio. € (im Vorjahr: 27,9 Mio. €). Aufgrund der vereinbarten Laufzeiten der Darlehen und einer stabilen Liquiditätsbasis bestand kein wesentlicher Refinanzierungsbedarf.
Die Darlehensverbindlichkeiten sind zum Bilanzstichtag ausschließlich in Euro abgeschlossen. Konditioniert sind diese zu ca. 77 % mit fixen und zu ca. 23 % mit variablen Zinssätzen. Im Rahmen der Fremdfinanzierung bestanden für einzelne Konzerngesellschaften Kreditauflagen (Covenants), die an bilanzielle Kennzahlen gebunden sind, im Wesentlichen die Erfüllung einer Mindesteigenkapitalquote. Covenants bestanden bei ca. 22 % der Bankdarlehen. Im Berichtsjahr wurden die Kreditauflagen zu allen vereinbarten Prüfungszeitpunkten erfüllt.

Zum Bilanzstichtag weist die HHLA langfristige Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen in Höhe von 485,4 Mio. € aus (im Vorjahr: 105,0 Mio. €), die im Wesentlichen aus der Passivierung der Leasingverbindlichkeit gegenüber der Hamburg Port Authority (HPA) resultieren. Ursächlich für den Anstieg zum Vorjahr war die Erstanwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16.
Die Leasingverhältnisse basieren in erster Linie auf langfristigen Verträgen des HHLA-Konzerns mit der Freien und Hansestadt Hamburg bzw. der HPA über die Anmietung von Flächen und Kaimauern im Hamburger Hafen sowie in der Speicherstadt.
Die im Wesentlichen bei der Holding zentral gehaltenen Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und kurzfristigen Einlagen beliefen sich zum Berichtsstichtag auf insgesamt 158,0 Mio. € (im Vorjahr: 181,5 Mio. €). Sie sind in Sichteinlagen und Tages- sowie kurzfristigen Termingeldern hauptsächlich bei inländischen Kreditinstituten mit ausgewiesen hoher Bonitätseinstufung angelegt. Aufgrund ausreichender liquider Mittel besitzen laufende Kreditlinien eine untergeordnete Bedeutung. Der Konzern verfügte zum Bilanzstichtag über nicht genutzte Kreditlinien in Höhe von 3,1 Mio. € (im Vorjahr: 2,7 Mio. €). Der Ausnutzungsgrad der Kreditlinie belief sich im Berichtszeitraum auf 69,4 % (im Vorjahr: 72,9 %). Nach Einschätzung der HHLA wären höhere Kreditlinien aufgrund der soliden Bilanzstruktur jederzeit darstellbar, sofern aus der mittelfristigen Liquiditätsplanung ein entsprechender Bedarf erkennbar gewesen wäre. Vom gesamten Zahlungsmittelbestand unterlagen zum Berichtsstichtag 9,1 Mio. € (im Vorjahr: 14,5 Mio. €) Devisenausfuhrbeschränkungen in der Ukraine.
Da der HHLA auch außerhalb des Kapitalmarkts zahlreiche Möglichkeiten der Fremdfinanzierung zur Verfügung stehen, sieht der Konzern für ein externes Rating aktuell keinen Bedarf. Vielmehr wird durch umfassende Information bestehender und potenzieller Kreditgeber sichergestellt, dass diese zu angemessenen internen Bonitätseinstufungen kommen können. Darüber hinaus wurde die Notenbankfähigkeit durch die Deutsche Bundesbank erneut bestätigt.
Der Umfang öffentlicher Fördermittel, die vereinzelt für Entwicklungsprojekte gewährt werden und spezifischen Förderbedingungen unterliegen, ist auf Konzernebene als nachrangig einzustufen.
Unternehmenskäufe und - verkäufe
Mit Beteiligungs- und Gesellschaftervereinbarung vom 20. Dezember 2018 erwarb die HHLA AG mit Übertragungsstichtag 1. Januar 2019 25,1 % der Anteile an der Spherie UG (haftungsbeschränkt), Hamburg. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Flugsystemen ausschließlich zur Erfassung von 360º-Sensordaten sowie alle Dienstleistungen in Kombination mit dem genannten Flugsystem zur Erfassung von 360º-Sensordaten. Die Gesellschaft wurde im ersten Quartal 2019 nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen und ist dem Segment Logistik zugeordnet.
Mit Datum vom 22. März 2019 unterzeichnete die HHLA AG einen Aktienkaufvertrag zum Erwerb von 50,1 % der Anteile an der Bionic Production AG, einem nicht börsennotierten Unternehmen, mit Sitz in Lüneburg. Das Unternehmen ist im Bereich der Konstruktion, des Designs und der Fertigung von laseradditiv hergestellten Bauteilen im Rahmen von 3D-Drucktechnologien tätig. Der Vollzug der Transaktion (entspricht dem Erwerbszeitpunkt) war an verschiedene Vollzugsvoraussetzungen gebunden und erfolgte am 31. Juli 2019. Die Erstkonsolidierung der genannten Gesellschaft erfolgte zum Erwerbszeitpunkt. Die Gesellschaft wurde somit erstmals zum 30. September 2019 vollkonsolidiert. Mit Wirkung zum 29. August 2019 wurde die Gesellschaft in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt und firmiert folgend als Bionic Production GmbH.
Am 18. November 2019 gründeten die HHLA AG und die Hyperloop Transportation Technologies, Inc., Culver City, USA die Gesellschaft Hyperport Cargo Solutions GmbH i. G. mit Sitz in Hamburg. Die Anteile werden zu jeweils 50,0 % gehalten. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, Herstellung, Anwendung, Vermarktung, der Verkauf und Vertrieb von Hyperloop-Technologie und damit zusammenhängender Technologie für die Beförderung von Seefrachtcontainern im Bereich von Seehäfen und Hinterlandcontainertransporten. Zum Geschäftsjahresende wurde das Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode in den HHLA-Konzernabschluss einbezogen und ist dem Segment Logistik zugeordnet.
Im Berichtsjahr gab es keine weiteren Erwerbe oder Veränderungen von Anteilen an Tochterunternehmen.
Veränderung im Konsolidierungskreis
Die Gesellschaft TIP Žilina, s.r.o., Dunajska Streda/Slowakei wurde im ersten Quartal 2019 erstmals in den Konsolidierungskreis der HHLA aufgenommen. Diese Gesellschaft wurde im Jahr 2017 gegründet und hat im zweiten Quartal 2019 ihre operative Tätigkeit aufgenommen.
Darüber hinaus gab es keine Änderungen im Konsolidierungskreis. > Konzernanhang, Tz. 3 Zusammensetzung des Konzerns
Segment Container
Wesentliche Kennzahlen
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 799,7 | 758,9 | 5,4 | % |
| EBITDA | 240,2 | 209,8 | 14,5 | % |
| EBITDA-Marge in % | 30,0 | 27,6 | 2,4 | PP |
| EBIT | 141,3 | 131,6 | 7,4 | % |
| EBIT-Marge in % | 17,7 | 17,3 | 0,4 | PP |
| Containerumschlag in Tsd. TEU | 7.577 | 7.336 | 3,3 | % |
Im Berichtsjahr 2019 konnte die Umschlagmenge an den HHLA-Containerterminals insgesamt moderat um 3,3 % auf 7.577 Tsd. Standardcontainer (TEU) gesteigert werden (im Vorjahr: 7.336 Tsd. TEU).
Die drei Hamburger Containerterminals verzeichneten einen leichten Anstieg im Umschlagvolumen von 1,2 % auf 6.964 Tsd. TEU (im Vorjahr: 6.885 Tsd. TEU). Die Veränderungen in der Dienstestruktur (Zugewinn mehrerer Nordamerikadienste und Abgabe eines Fernostdienstes) haben sich insgesamt etwa ausgeglichen. Die Mengen im Überseeverkehr übertrafen im Zuge der Neuordnung das Vorjahr um 3,2 %. Die Zubringerverkehre (Feeder) in den Ostseeraum sind deutlich zurückgegangen und konnten durch Zuwächse in nordwesteuropäischen Fahrtgebieten nicht kompensiert werden. Die Feederquote am wasserseitigen Umschlag sank entsprechend auf 22,5 % (im Vorjahr: 24,0 %).
An den internationalen Containerterminals in Tallinn/Estland und Odessa/Ukraine wurden im Berichtszeitraum 613 Tsd. TEU umgeschlagen (im Vorjahr: 451 Tsd. TEU). Die Vorjahreszahlen sind dabei nur bedingt vergleichbar, da der Containerterminal in Tallinn zum Ende des zweiten Quartals 2018 in den Konsolidierungskreis der HHLA übernommen wurde.

Die Umsatzerlöse stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 5,4 % auf 799,7 Mio. € (im Vorjahr: 758,9 Mio. €). Ursächlich hierfür war unter anderem der Zukauf des Terminals in Tallinn. Die Durchschnittserlöse je wasserseitig umgeschlagenen Container erhöhten sich im Geschäftsjahr moderat durch verstärkte Leistungserbringung im Hinterland um 3,7 % gegenüber dem Vorjahr.
Die EBIT-Kosten des Segments legten im Geschäftsjahr um 5,0 % moderat zu. Dies ist unter anderem auf gestiegene Personalkosten zurückzuführen. Neben einem höheren Personaleinsatz am Container Terminal Tollerort (CTT) im Zuge der Einführung einer neuen Terminalsoftware und den zusätzlichen Hinterlandmengen war vor allem die Umstellung der betrieblichen Altersversorgung ein Kostentreiber. Auch die Verrechnung interner Leistungskosten aus der Administration hat zum einen Anstieg beigetragen. Die EBIT-Kosten wurden außerdem durch die in der Vorjahres-Vergleichsbasis noch nicht ganzjährig enthaltenen Kosten der zum Ende des zweiten Quartals 2018 konsolidierten HHLA TK Estonia beeinflusst.
Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich im laufenden Jahr deutlich um 7,4 % auf 141,3 Mio. € (im Vorjahr: 131,6 Mio. €). Von diesem Anstieg sind rund 11,0 Mio. € auf die Anwendung von IFRS 16 zurückzuführen. Die EBIT-Marge erhöhte sich um 0,4 Prozentpunkte auf 17,7 % (im Vorjahr: 17,3 %).
Die HHLA hat im Berichtsjahr durch Investitionen in klimafreundliche Umschlaggeräte die Nachhaltigkeit ihrer Leistungen weiter verbessert. So wurden am Container Terminal Tollerort (CTT) und am Container Terminal Burchardkai (CTB) energiesparende Hybrid-Van-Carrier getestet. Am Container Terminal Altenwerder (CTA) wurden dieselbetriebene automatische Transportfahrzeuge (AGVs) durch batteriebetriebene AGVs ersetzt, die weitestgehend emissionsfrei fahren. Zudem erfolgt der Betrieb am CTA inzwischen überwiegend elektrifiziert über Ökostrom. Darüber hinaus hat das Unternehmen wichtige Investitionen in den Ausbau seiner Anlagen getätigt. Am CTB wurden Ende 2019 drei Großcontainerbrücken angeliefert, zwei weitere sind bestellt und sollen im Laufe des zweiten Quartals 2020 anlanden. Zudem wurde das Blocklagersystem um weitere drei automatisierte Blöcke erweitert. Auch die internationalen Terminals in Tallinn und Odessa haben neues Umschlaggerät angeschafft und die Ausweitung der Yard-Kapazität konsequent vorangetrieben.
Segment Intermodal
Wesentliche Kennzahlen
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 486,9 | 433,8 | 12,3 | % |
| EBITDA | 139,0 | 112,7 | 23,3 | % |
| EBITDA-Marge in % | 28,6 | 26,0 | 2,6 | PP |
| EBIT | 99,2 | 89,1 | 11,3 | % |
| EBIT-Marge in % | 20,4 | 20,5 | - 0,1 | PP |
| Containertransport in Tsd. TEU | 1.565 | 1.480 | 5,7 | % |
Im wettbewerbsintensiven Markt der Containerverkehre im Seehafenhinterland haben die HHLA-Transportgesellschaften deutlich zulegen können. Mit einem Plus von 5,7 % stieg das Transportvolumen auf 1.565 Tsd. Standardcontainer (TEU) gegenüber 1.480 Tsd. TEU im Vorjahr. Getragen wurde die Entwicklung durch das Wachstum sowohl der Bahn- als auch der Straßentransporte. Die Bahntransporte legten verglichen mit dem Vorjahr um 5,6 % auf 1.234 Tsd. TEU (im Vorjahr: 1.168 Tsd. TEU) zu. Dabei verzeichneten insbesondere die Verbindungen zwischen den norddeutschen Seehäfen und dem mittel- und osteuropäischen Hinterland ein überdurchschnittliches Wachstum. Die Verkehre mit Polen konnten nach der erfolgreichen Konsolidierung im Vorjahr ebenfalls deutlich zulegen. Die Straßentransporte entwickelten sich aufgrund eines starken Wachstums im Bereich der Zustellverkehre ebenfalls sehr positiv und konnten in einem schwierigen Marktumfeld im Vorjahresvergleich ein Wachstum von 6,1 % auf 331 Tsd. TEU (im Vorjahr: 312 Tsd. TEU) erzielen.

Mit einem Plus von 12,3 % auf 486,9 Mio. € (im Vorjahr: 433,8 Mio. €) entwickelten sich die Umsatzerlöse deutlich stärker als die Transportmenge. Bei einem in etwa konstanten Bahnanteil am Gesamtaufkommen der HHLA-Intermodaltransporte von 78,8 % (im Vorjahr: 78,9 %) führten Preisanpassungen in Verbindung mit einer veränderten Struktur im Ladungsaufkommen zu dieser starken Umsatzentwicklung.
Das Betriebsergebnis (EBIT) erhöhte sich gegenüber dem Vergleichszeitraum auf 99,2 Mio. € (im Vorjahr: 89,1 Mio. €). Der starke Anstieg geht im Wesentlichen auf die positive Mengen- und Umsatzentwicklung zurück. Daneben ermöglichte die Senkung der Trassenpreise in Deutschland eine weiter steigende Auslastung der Zugsysteme. Die Anwendung von IFRS 16 hatte für die positive Entwicklung des EBIT keine wesentliche Bedeutung. Die EBIT-Marge liegt mit 20,4 % auf dem Niveau des Vorjahres (im Vorjahr: 20,5 %).
Die HHLA investiert weiter bedarfsgerecht in den Ausbau ihres Intermodalnetzwerkes. Die Mitte des Vorjahres umgesetzte Senkung der Trassenpreise im deutschen Schienengüterverkehr unterstützt die Weiterentwicklung des intermodalen Leistungsspektrums. Mit der Inbetriebnahme von fünf eigenen Rangier- und drei neuen Mehrsystemlokomotiven im Laufe des Jahres 2019 verfügt die HHLA-Bahntochter METRANS über mehr als 100 Rangier- und Streckenlokomotiven sowie über eine Flotte von mehr als 2.800 Containertragwagen. Das Netzwerk besteht aus insgesamt 15 Terminals im Hinterland, von denen fünf als große Hub-Terminals fungieren.
Segment Logistik
Wesentliche Kennzahlen
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 59,0 | 59,8 | - 1,4 | % |
| EBITDA | 8,5 | 10,0 | - 15,5 | % |
| EBITDA-Marge in % | 14,3 | 16,7 | - 2,4 | PP |
| EBIT | 2,5 | 5,6 | - 55,1 | % |
| EBIT-Marge in % | 4,3 | 9,4 | - 5,1 | PP |
| Equity-Beteiligungsergebnis | 3,9 | 4,4 | - 12,1 | % |
In den Finanzkennzahlen des Segments Logistik sind die Geschäftsbereiche Fahrzeuglogistik, Beratung sowie luftgestützte Logistikdienstleistungen enthalten. Seit dem dritten Quartal 2019 wurde zudem der Bereich additive Fertigungstechnologien sowie dazugehörige logistische Leistungen aufgenommen. Die Ergebnisse von Massengut- und Fruchtlogistik werden im Equity-Beteiligungsergebnis erfasst.
Die Umsatzerlöse der vollkonsolidierten Gesellschaften lagen mit 59,0 Mio. € um 1,4 % unter dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 59,8 Mio. €). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf einen deutlichen Rückgang in der Fahrzeuglogistik zurückzuführen, die im vierten Quartal 2018 von einem temporären Zusatzgeschäft profitiert hatte. Die Beratung konnte hingegen die Umsätze als Folge einer positiven Auftragslage stark steigern.
Das Betriebsergebnis (EBIT) unterschritt mit 2,5 Mio. € das Vorjahresergebnis um 55,1 % (im Vorjahr: 5,6 Mio. €). Neben einem Ergebnisrückgang in der Fahrzeuglogistik gegenüber dem außergewöhnlich starken Vorjahr wirkten die Zukunftsinvestitionen in neue Wachstumsfelder auf das Ergebnis. Der Einfluss von IFRS 16 auf die Entwicklung des Betriebsergebnisses war unwesentlich.
Die im Equity-Beteiligungsergebnis abgebildeten Gesellschaften verzeichneten im Berichtszeitraum einen deutlichen Umsatzrückgang. Das Equity-Beteiligungsergebnis unterschritt im Gesamtjahr 2019 den sehr guten Vorjahreswert um 12,1 % und sank auf 3,9 Mio. € (im Vorjahr: 4,4 Mio. €). Neben einem Rückgang in der Fruchtlogistik belastete die Erstanwendung des IFRS 16 beim Massengutumschlag das Ergebnis wesentlich.
Segment Immobilien
Wesentliche Kennzahlen
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 40,2 | 39,3 | 2,5 | % |
| EBITDA | 23,9 | 20,7 | 15,5 | % |
| EBITDA-Marge in % | 59,4 | 52,7 | 6,7 | PP |
| EBIT | 16,5 | 15,5 | 6,5 | % |
| EBIT-Marge in % | 40,9 | 39,4 | 1,5 | PP |
Der Hamburger Markt für Büroflächen verfehlte im Jahr 2019 aufgrund eines schwachen vierten Quartals das im Vorjahr erreichte Umsatzniveau. Nach dem aktuellen Marktbericht von Grossmann & Berger lag der Büroflächenumsatz mit 545.000 m 2 um 7,6 % unter dem Vorjahreswert von 590.000 m 2 . Als ein wesentlicher Grund für den Umsatzrückgang wird vor allem der weiter bestehende Flächenmangel hervorgehoben. Dementsprechend lag die Leerstandsquote auf dem Hamburger Büromarkt zum Jahresende mit 2,9 % 0,6 Prozentpunkte unter dem Vorjahreswert (im Vorjahr: 3,5 %) und blieb damit unverändert zum Vorquartal. Für das Jahr 2020 ist mit einer fortgesetzt niedrigen Leerstandsquote zu rechnen.
Die HHLA-Immobilien in der historischen Speicherstadt und auf dem Fischmarktareal konnten dagegen auch im Jahr 2019 - trotz der bereits weitgehend erreichten Vollvermietung - die Umsatzerlöse erneut leicht um 2,5 % auf 40,2 Mio. € (im Vorjahr: 39,3 Mio. €) steigern.
Für den deutlichen Anstieg des Betriebsergebnisses (EBIT) um 6,5 % von 15,5 Mio. € im Vorjahr auf 16,5 Mio. € war neben dem Erlöszuwachs aus Objekten in beiden Quartieren vor allem die Erstanwendung des IFRS 16 maßgeblich.
Um den wirtschaftlichen Erfolg des Segments sicherzustellen, wird die HHLA auch in Zukunft im Rahmen ihrer wertorientierten Bestandsentwicklung der Quartiere die Investitionen in das Immobilienportfolio fortsetzen.
Anfang Januar 2020 wurde von chinesischer Seite die Identifizierung eines neuartigen Coronavirus bei mehreren Erkrankten bekanntgegeben. Der zunächst lokal begrenzte Ausbruch der Krankheit entwickelte sich jedoch relativ schnell zu einer internationalen Pandemie. Die HHLA hat auf Basis der aktuellen Kenntnisstände die möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung bewertet und in der Prognose für die erwartete Ertragslage des Jahres 2020 berücksichtigt. Die Einschätzungen zum Verlauf der Coronavirus-Pandemie sind jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, so dass die tatsächliche Entwicklung der Ertragslage von der Prognose signifikant abweichen kann. > Prognosebericht
Durch den Ausbruch des Virus ergeben sich für den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden des Konzerns zum 31. Dezember 2019 keine Auswirkungen.
Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 nicht ein. > Konzernanhang, Tz. 52 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Gesamtwirtschaftlicher Ausblick
Die Weltkonjunktur zeigte Ende 2019 - gestützt durch die Annäherung im Handelsstreit zwischen den USA und China und eine Lockerung der Geldpolitik - Zeichen einer Stabilisierung. Wenngleich Forschungsinstitute weiterhin ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft erwarten, ist der Ausblick auf die wirtschaftliche Entwicklung für das Jahr 2020 gleichzeitig unverändert von großer Unsicherheit geprägt. Insbesondere die Ausbreitung des Coronavirus stellt einen Unsicherheitsfaktor dar, dessen Auswirkungen momentan nicht verlässlich geschätzt werden können. Weitere Risiken für die Weltkonjunktur bestehen in einer Verschärfung der Handelskonflikte, geopolitischen Spannungen, strukturellen Problemen in wichtigen Schwellenländern und vor allem der Sorge um Indiens Wirtschaft. Angesichts des unsicheren weltwirtschaftlichen Umfelds hat der Internationale Währungsfonds (IWF) im Januar seine Konjunkturerwartungen für 2020 gegenüber Oktober 2019 leicht nach unten angepasst, erwartet aber dennoch eine leichte Beschleunigung der wirtschaftlichen Expansion im Vergleich zum Vorjahr.
Die Aussichten für die Wirtschaftsregionen, die für die HHLA besondere Bedeutung haben, sind heterogen. So rechnet der IWF für China 2020 mit einem verlangsamten Wirtschaftswachstum von 6,0 %. Dennoch bliebe die Volksrepublik damit der wichtigste Wachstumsmotor der Weltwirtschaft. Dagegen haben sich die Konjunkturaussichten Russlands etwas aufgehellt. Einer starken konjunkturellen Erholung der russischen Wirtschaft stehen jedoch ein schwacher Ausblick für die Rohölmärkte, strukturelle Engpässe sowie der durch die Sanktionen eingeschränkte Handel entgegen. Auch in den aufstrebenden Ländern Mittel- und Osteuropas wird eine leichte konjunkturelle Erholung erwartet. Sollten die kürzlich beschlossenen Reformen der neuen Regierung in der Ukraine greifen, hält die Weltbank für 2020 einen Zuwachs von 3,7 % für möglich. Das estnische BIP wird nach letzten Schätzungen des IWF aus Oktober 2019 mit einem Plus von 2,9 % robust, aber erneut schwächer expandieren als im Vorjahr. Die gesamtwirtschaftliche Leistung des Euroraums wird sich dank günstiger Finanzierungsbedingungen und einer expansiven Geldpolitik leicht verbessern. Für die deutsche Wirtschaft erwartet der IWF einen Anstieg der Wirtschaftsleistung in die Nähe des Potenzialwachstums. Für das Welthandelsvolumen senkt der IWF seine Erwartungen für 2020 um 0,3 Prozentpunkte und geht von einer moderaten Ausdehnung von 2,9 % aus. Diese Schätzungen wurden jedoch vor dem Ausbruch des Coronavirus erstellt.
Erwartetes Bruttoinlandsprodukt (BIP)
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| Wachstumserwartung1 in % |
2020 | Trend vs. 2019 |
|---|---|---|
| Welt | 3,3 | ↗ |
| Fortgeschrittene Volkswirtschaften | 1,6 | → |
| USA | 2,0 | ↘ |
| Aufstrebende Volkswirtschaften | 4,4 | ↗ |
| China | 6,0 | → |
| Russland | 1,9 | ↗ |
| Euroraum | 1,3 | → |
| Mittel- und Osteuropa (aufstrebende europäische Volkswirtschaften) | 2,6 | ↗ |
| Deutschland | 1,1 | ↗ |
| Welthandel | 2,9 | ↗ |
1 vor Auswirkungen durch das Coronavirus
Quelle: Internationaler Währungsfonds (IWF), Januar 2020
Die OECD hat Anfang März 2020 eine Einschätzung der möglichen Auswirkungen des Coronavirus auf das ökonomische Geschehen vorgenommen. Ausgehend von der Annahme, dass der Höhepunkt der Epidemie in China im ersten Quartal 2020 erreicht wird und die Ausbrüche in anderen Ländern sich als mild und lokal begrenzt erweisen, könnte das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr um etwa 0,5 Prozentpunkte auf 2,4 % zurückgehen. Dabei wäre China mit einer Verlangsamung des Wachstums auf 4,9 % (- 0,8 Protentpunkte) am stärksten und die USA mit einem um 0,1 Prozentpunkte auf 1,9 % gesenkten Wachstum am wenigsten betroffen. Der Welthandel könnte in diesem Jahr dennoch um 0,9 % zurückgehen.
Erwartetes Bruttoinlandsprodukt (BIP)
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| Wachstumserwartung1 in % |
2020 | Trend vs. 2019 |
|---|---|---|
| Welt | 2,4 | ↘ |
| G20 | 2,7 | ↘ |
| USA | 1,9 | ↘ |
| China | 4,9 | ↘ |
| Russland | 1,2 | ↘ |
| Euroraum | 0,8 | ↘ |
| Deutschland | 0,3 | ↘ |
| Welthandel | - 0,9 | ↘ |
Quelle: OECD Interim Economic Outlook, März 2020
Sollte sich der Coronavirus jedoch großflächig über ganz Asien und die nördliche Hemisphäre ausbreiten, könnte sich das Wachstum des globalen Bruttoinlandsprodukts um bis zu 1,75 Basispunkte reduzieren und der Welthandel sogar um 3,75 % schrumpfen.
Ausblick auf das Branchenumfeld
Nachdem der weltweite Containerumschlag im Jahr 2019 nur schwach zulegte, erwartet das Marktforschungsinstitut Drewry für 2020 eine höhere Dynamik und geht von einer Zuwachsrate von 3,3 % aus. Allerdings berücksichtigt die Prognose weder die jüngsten Entwicklungen im Handelsstreit zwischen den USA und China noch die wirtschaftlichen Auswirkungen des in China grassierenden Coronavirus auf den Welthandel.
Wachstumsimpulse für das laufende Geschäftsjahr werden vor allem von den Fahrtgebieten Asien (+ 3,4 %), insbesondere Südasien (+ 5,0 %), sowie Afrika (+ 4,2 %) und Lateinamerika (+ 3,4 %) ausgehen. Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, erwartet Drewry 2020 einen kräftigeren Anstieg des Containerumschlags als noch im vergleichsweise schwachen Vorjahr, jedoch weiterhin klar unterhalb von 5 %. Die Aussichten für die europäischen Fahrtgebiete haben sich hingegen insgesamt spürbar eingetrübt. Nach Schätzungen der Experten soll das Fahrtgebiet Europa 2020 nur noch mit einer Rate von 2,8 % wachsen. Das nachlassende Umschlagwachstum schlägt sich in fast allen Teilgebieten nieder, nur für die Häfen im östlichen Mittelmeer sowie im Schwarzen Meer prognostiziert Drewry einen Aufschwung gegenüber 2019. Für alle anderen europäischen Fahrtgebiete liegen die Schätzungen unter den Vorjahreswerten. Die Auswirkungen des Coronavirus sind in den Wachstumserwartungen bislang nicht berücksichtigt.
Ende Februar gab Drewry eine qualitative Einschätzung zu möglichen Auswirkungen des Coronavirus heraus. Im momentan als wahrscheinlich angenommenen Basisszenario wird davon ausgegangen, dass China das Virus eindämmen und daher im Laufe des zweiten Quartals zu einer normalen Geschäfts- und Produktionstätigkeit zurückkehren kann. Sollte sich die Verbreitung des Coronavirus von einem Ende der Lieferkette zum anderen verlagern und insbesondere konsumstarke Regionen wie Europa und Nordamerika betroffen sein, erwartet Drewry einen stärkeren Rückgang des weltweiten Bruttoinlandsprodukts, wobei die Schwere davon abhängt, wie weit der Ausbruch reicht und inwieweit die betroffenen Länder ihn eindämmen können. Mit einer Erholung der Weltwirtschaft rechnet Drewry in diesem Szenario erst im Jahr 2021. Gleichzeitig betonen die Experten jedoch, dass derzeit zu viel Unsicherheit herrscht, um die tatsächlichen Effekte verlässlich abschätzen zu können.
Erwarteter Containerumschlag nach Fahrtgebieten
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| Wachstumserwartung1 in % |
2020 | Trend vs. 2019 |
|---|---|---|
| Welt | 3,3 | ↗ |
| Asien | 3,4 | ↗ |
| China | 3,4 | ↗ |
| Europa insgesamt | 2,8 | ↘ |
| Nordwesteuropa | 3,0 | ↘ |
| Skandinavien und baltischer Raum | 2,8 | ↘ |
| Westliches Mittelmeer | 1,9 | ↘ |
| Östliches Mittelmeer und Schwarzes Meer | 3,2 | ↗ |
1 vor Auswirkungen durch das Coronavirus
Quelle: Drewry Maritime Research, Dezember 2019
Angesichts des vorhandenen bestehenden strukturellen Angebotsüberhangs an Containerterminalkapazitäten in der Nordrange und der Ostsee besteht auch 2020 ein intensiver Wettbewerb zwischen den Häfen. Durch die leicht nachlassende Nachfrage, die Drewry für die nordeuropäischen Häfen prognostiziert, ist 2020 keine Entspannung zu erwarten. Gleichzeitig ist durch die Übernahmen und Fusionen sowie durch die Bildung neuer Allianzen die Verhandlungsmacht der Reeder gegenüber den Hafenbetreibern spürbar gestiegen.
Die Lage auf dem Containerschifffahrtsmarkt ist weiterhin angespannt. Der Zuwachs an Gesamtkapazität der Containerschiffflotte soll sich 2020 durch nachlassende Bestelltätigkeit der Reeder und verzögerte Auslieferungen nach Einschätzung des Marktforschungsinstituts AXS Alphaliner weiter abschwächen. Insgesamt soll die Gesamtkapazität der Containerschiffflotte im Prognosezeitraum mit 3,1 % langsamer wachsen als die weltweite Nachfrage. Für 2020 wird die Auslieferung von etwa 200 Schiffen mit einer Stellplatzkapazität von rund 1,1 Mio. TEU erwartet. Davon werden 20 Schiffe der +18.000-TEU-Klasse angehören. Die Marktbedingungen für die Reeder werden 2020 als Folge der Einführung der IMO2020-Verordnung durch die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) als Maßnahme zur Verringerung des Einsatzes von niedrigschwefeligem Treibstoff herausfordernd. Gleichwohl geht Drewry davon aus, dass die Reeder ihre Mehrbelastung durch die erhöhten Bunkerkosten an die Kunden weitergeben können, und erwartet für den Prognosezeitraum ein Wachstum der durchschnittlichen Frachtraten von 6,6 %. Allerdings ist die Frachtratenentwicklung stark von der hohen Volatilität der Rohölpreise und den dadurch schwer prognostizierbaren Bunkerkosten abhängig.
Im Hinblick auf das ungebrochene Schiffsgrößenwachstum und das damit verbundene erhöhte Mengenaufkommen pro Schiffsanlauf wird der Druck auf die Terminals und die Hinterlandtransportsysteme weiter zunehmen.
Erwarteter Güterverkehr nach Verkehrsträgern
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| Wachstumserwartung in Deutschland in % |
2020 | Trend vs. 2019 |
|---|---|---|
| Transportaufkommen | 1,7 | ↗ |
| Straßenverkehr | 1,9 | ↗ |
| Eisenbahnverkehr | 1,3 | ↗ |
| Kombinierter Verkehr | 4,6 | ↗ |
| Transportleistung | 2,5 | ↗ |
| Straßenverkehr | 2,7 | ↗ |
| Eisenbahnverkehr | 2,5 | ↗ |
| Kombinierter Verkehr | 4,6 | ↗ |
Quelle: Gleitende Mittelfristprognose für den Güter - und Personenverkehr im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur; September 2019
Die zuletzt im September 2019 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur herausgegebene Mittelfristprognose für den Güter- und Personenverkehr in Deutschland sieht für das Jahr 2020 eine beschleunigte Entwicklung im gesamten deutschen Güterverkehrsmarkt. Die Experten rechnen für den gesamtmodalen Güterverkehr gegenüber dem Vorjahr mit einer kräftigen Steigerung sowohl des Transportaufkommens als auch der Transportleistung (als Produkt aus Transportmenge und Transportentfernung). Vom beschleunigten Wachstum dürften alle Verkehrsträger profitieren. Für den Straßengüterverkehr wird für 2020 im Transportaufkommen ein Zuwachs von 1,9 % und in der Transportleistung von 2,7 % prognostiziert. Der Eisenbahngüterverkehr soll nach schwachen Jahren auf seinen längerfristigen Wachstumspfad zurückfinden. Nach einem Rückgang um 1,1 % im Vorjahr wird im Prognosezeitraum ein um 1,3 % höheres Güteraufkommen auf der Schiene geschätzt. Gleichzeitig wird auch in der Transportleistung wieder ein Wachstum von 2,5 % im Jahr 2020 erwartet. Noch dynamischer soll sich der Kombinierte Verkehr entwickeln, dessen Aufkommen und Leistung voraussichtlich jeweils um 4,6 % zulegen werden.
Konzernentwicklung
Vergleich zur Vorjahresprognose
Die im Geschäftsbericht 2018 veröffentlichte Prognose wurde für die Mengengrößen Containerumschlag und Containertransport sowie für den Umsatz übertroffen. Der Wert für das Betriebsergebnis EBIT hat sich wie prognostiziert entwickelt. Auch aufgrund von Nachholeffekten lag das Investitionsniveau oberhalb des prognostizierten Wertes.
Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage
Erwartete Ertragslage
Die inzwischen weltweit eingetretene Corona-Pandemie hat in den betroffenen Ländern zu Maßnahmen zur Eindämmung der Virusverbreitung in einem bisher nicht bekannten Ausmaß geführt.
Die Maßnahmen zielen in den betroffenen Ländern auf die Reduzierung der sozialen Kontakte zwischen den Menschen ab. Sowohl auf nationaler Ebene als auch im internationalen Verkehr führt dies zu einer Kontraktion bei der wirtschaftlichen Tätigkeit, deren Tiefe und zeitliche Erstreckung nicht verlässlich abgeschätzt werden kann.
Die Kontraktion erfasst durchgängig alle Wirtschaftsbereiche und somit auch den für die HHLA wichtigen internationalen Handel.
Eine Prognose ist unter diesen Rahmenbedingen nicht verlässlich möglich, es ist aber davon auszugehen, dass Umsatz und Betriebsergebnis (EBIT) im Teilkonzern Hafenlogistik stark unter Vorjahr liegen werden. Primäre Ursache hierfür sind mögliche mindestens temporär auch starke Rückgänge von Containerumschlag und -transport.
Auch beim Betriebsergebnis (EBIT) des Teilkonzerns Immobilien wird ein deutlich unter Vorjahr liegendes Betriebsergebnis für möglich gehalten. Auf Konzernebene ist basierend auf den zuvor genannten Effekten mit einem starken Rückgang des Betriebsergebnisses (EBIT) zu rechnen.
Erwartete Vermögens - und Finanzlage
Aufgrund der zuvor beschriebenen Unsicherheiten fokussiert sich die HHLA in der finanziellen Steuerung auf die Sicherung der Liquidität. Die HHLA wird hierfür laufend die Investitionsansätze und die Kostenentwicklung überprüfen und anpassen.
Aufgrund der zum 31. Dezember 2019 vorhandenen Liquidität und der zuvor genannten Maßnahmen einerseits und auf der Grundlage möglicher Abschätzungen für das Gesamtjahr 2020 andererseits geht die HHLA davon aus, dass die Liquidität trotz Corona-Pandemie induzierter Belastungen ausreichen wird, um den fälligen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Ein weiterer Fokus der Steuerung liegt auf dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Aufrechterhaltung des Betriebes der systemrelevanten kritischen Infrastrukturen in den Segmenten Container und Intermodal.
Risiko - und Chancenmanagement
Jedes unternehmerische Handeln ist untrennbar mit Risiken und Chancen verbunden. Die HHLA sieht ein wirksames Management von Risiken und Chancen als einen bedeutenden Erfolgsfaktor zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts an.
Die Steuerung von Risiken und Chancen ist im HHLA-Konzern integraler Bestandteil der Unternehmensführung. Wesentliche Eckpfeiler des Risiko- und Chancenmanagements sind der Planungs- und Controlling-Prozess, die Organe der Konzerngesellschaften und das Berichtswesen. Um eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung sicherzustellen, überprüft der Vorstand der HHLA regelmäßig Strategie, Ziele und Steuerungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Risiko- und Chancenprofils.
Das Risiko- und Chancenmanagement der HHLA fördert den bewussten Umgang mit unternehmerischen Risiken und Chancen. Es zielt darauf ab, Risiken rechtzeitig zu erkennen sowie Maßnahmen zur Risikobewältigung oder -vermeidung zu ergreifen und Chancen zu nutzen, eine Bestandsgefährdung des HHLA-Konzerns jedoch zu vermeiden. Die Förderung unternehmerischen Denkens und eigenverantwortlichen Handelns ist dabei ein bedeutender Baustein.
Risiko - und Chancenmanagementsystem
Wesentliche Elemente des Risikomanagementsystems sind: Identifizierung, Bewertung, Steuerung, Überwachung und Berichterstattung der Risiken, klare Verantwortlichkeiten der Prozessbeteiligten (Geschäftsführung von Konzerngesellschaften, interne Revision, Konzerncontrolling), Einbeziehung sämtlicher Mehrheitsgesellschaften sowie at equity konsolidierten Gesellschaften in den Risikokonsolidierungskreis. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung und behandelt und bewertet die Berichte zum Risikomanagement quartalsweise.
Risiken werden im Rahmen des jährlich durchzuführenden Planungsprozesses inventarisiert. Identifizierte Risiken werden eindeutig beschrieben und entsprechend den definierten Risikofeldern klassifiziert.
Kategorisierung der Eintrittswahrscheinlichkeit
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| < 25 % |
≥ 25 % |
≥ 50 % |
≥ 75 % |
|---|---|---|---|
| unwahrscheinlich | möglich | wahrscheinlich | sehr wahrscheinlich |
Kategorisierung der Schadenshöhe
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| Konzerneigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| < 1 % |
< 5 % |
< 10 % |
< 25 % |
≥ 25 % |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| unbedeutend | mittel | bedeutend | schwerwiegend | bestandsgefährdend |
Ein Risiko wird durch die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos und die mögliche Schadenshöhe bewertet. Die Schadenshöhe spiegelt die bei Risikoeintritt zu erwartende Minderung des operativen Ergebnisses oder des Cashflows vor Steuern wider.
Die Risikobewertung erfolgt unter Einbeziehung von gegebenen bzw. realistisch anzunehmenden Umständen. Dabei können neben Schätzungen und wirtschaftlichen oder mathematisch-statistischen Ableitungen auch aus der Planung abgeleitete Sensitivitäten herangezogen werden. Um konzernweit eine konsistente Darstellung und Bewertung identifizierter Risiken sicherzustellen, erfolgt eine fortlaufende Abstimmung zwischen den Konzerngesellschaften, Bereichen bzw. Stabsabteilungen und dem zentralen, in der Holding angesiedelten Risikomanagement.
Aufbauend auf der Risikoidentifizierung und der Risikobewertung werden Steuerungsmaßnahmen definiert, die die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder Schadenshöhe zielgerichtet reduzieren sollen. Hierdurch erfolgt eine Unterscheidung zwischen Bruttorisiko (ohne Berücksichtigung von Maßnahmen) und Nettorisiko (unter Berücksichtigung von Maßnahmen).
Die Risiken werden laufend beobachtet und wesentliche Veränderungen quartalsweise berichtet und dokumentiert. Darüber hinaus wird bei Auftreten, Wegfall oder Änderung wesentlicher Risiken ad hoc berichtet. Die Risikoberichterstattung erfolgt nach konzernweit einheitlichen Berichtsformaten, um ein konsistentes Gesamtbild der Risiken entwickeln zu können.
Mit dem Risikomanagement korrespondiert das Chancenmanagement. Die Identifikation von Chancen und die Planung von Maßnahmen erfolgen systematisiert im jährlichen Planungsprozess. Auf eine Quantifizierung wird bei der Identifikation der Chancen verzichtet. Grundlage des Chancenmanagements sind die Beobachtung und Analyse der individuellen Märkte sowie die frühzeitige Erkennung und Bewertung von Trends, aus denen sich die Identifikation der Chancen ableitet. Dabei werden sowohl gesamtwirtschaftliche, branchenspezifische als auch regionale oder lokale Entwicklungen einbezogen. Zu den Aufgaben der Konzerngesellschaften gehört es, strategische Chancen in ihren Kernmärkten wahrzunehmen. Durch den Vorstand der HHLA wird hierfür der strategische Rahmen gesetzt. Der Vorstand der HHLA nutzt für die Planung, Steuerung und Kontrolle von segmentspezifischen oder -übergreifenden strategischen Projekten im Wesentlichen eigene, in der Holding angesiedelte Ressourcen.
Die wesentlichen Elemente des Risiko- und Chancenmanagementsystems und der Risiko- und Chancenberichterstattung sind in einer Konzernrichtlinie beschrieben. Die Systematik ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem (IKS)
Aufbau des Systems
Das interne Kontrollsystem der HHLA soll sicherstellen, dass die unternehmensweiten (Rechnungslegungs-)Prozesse einheitlich, transparent und zuverlässig sowie im Einklang mit den gesetzlichen Normen und den unternehmensinternen Handlungsanweisungen erfolgen. Es umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Risikoreduzierung sowie zur Sicherung der Wirksamkeit und Ordnungsmäßigkeit der Prozessabläufe.
Auf Basis von dokumentierten Prozessen, Risiken und Kontrollen wird das interne Kontrollsystem regelmäßig überwacht sowie bewertet und schafft so Transparenz hinsichtlich Aufbau und Funktionsfähigkeit für die interne und externe Berichterstattung.
Das interne Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung basiert auf den Kriterien, die in dem vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) herausgegebenen Arbeitspapier "Internal Control - Integrated Framework" festgelegt sind. Prozessabläufe der Rechnungslegung werden dahingehend beurteilt, ob Risiken der Sicherstellung von Existenz, Vollständigkeit, Genauigkeit, Bewertung, Eigentum und Ausweis von Geschäftsvorfällen entgegenstehen. Darüber hinaus erfolgt eine Risikobeurteilung hinsichtlich der Möglichkeit von dolosen Handlungen. Spezifische Risiken der Rechnungslegung können aus dem Abschluss ungewöhnlicher oder komplexer Geschäfte entstehen. Zudem ist die Verarbeitung von nicht routinemäßigen Geschäftsvorfällen einem latenten Fehlerrisiko unterworfen. Bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern notwendigerweise Ermessensspielräume zugestanden, woraus weitere Risiken entstehen können.

Interne Kontrollen sollen sicherstellen, dass Risiken der Rechnungslegung reduziert und Geschäftsvorfälle bilanziell richtig erfasst, aufbereitet und gewürdigt, dokumentiert sowie zeitnah und korrekt buchhalterisch in die Finanzberichterstattung übernommen werden. Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind Kontrollen installiert.
Die Überwachung des internen Kontrollsystems und Risiko- und Chancenmanagements der Rechnungslegung obliegt der Revision. Darüber hinaus nimmt der Abschlussprüfer im Rahmen der Prüfung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben vor.
Dem internen Kontrollsystem und Risiko- und Chancenmanagement der Rechnungslegung sind Grenzen gesetzt, unabhängig davon, wie sorgfältig es ausgestaltet ist. Als Konsequenz kann mit absoluter Sicherheit weder gewährleistet werden, dass die Ziele der Rechnungslegung erreicht, noch, dass Falschaussagen vermieden oder aufgedeckt werden.
Wesentliche Regelungen und Kontrollaktivitäten
Die Aufgaben und Funktionen der Rechnungslegung sind im Konzern eindeutig abgegrenzt. So existieren klare Funktionstrennungen zwischen Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Einzelabschluss- und Konzernabschlusserstellung sowie zwischen diesen Abteilungen und der jeweiligen Segmentbuchhaltung. Die Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen und deren Wahrnehmung durch verschiedene Personen reduziert die Möglichkeit von dolosen Handlungen. Konzernweit wurden mehrstufige Genehmigungs- und Freigabewertgrenzen für Bestellwesen, Zahlungsverkehr sowie Buchhaltung festgelegt. Diese beinhalten insbesondere auch ein Vier-Augen-Prinzip. Das konzernweit geltende Bilanzierungshandbuch regelt die einheitliche Anwendung und Dokumentation der Bilanzierungsregeln. Darüber hinaus existieren weitere rechnungslegungsrelevante Richtlinien, die wie das Bilanzierungshandbuch regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt im Wesentlichen durch Buchhaltungssysteme des Herstellers SAP. Zur Aufstellung des Konzernabschlusses der HHLA werden durch die Konzerngesellschaften die jeweiligen Einzelabschlüsse durch weitere Informationen zu standardisierten Berichtspaketen ergänzt, die dann für sämtliche Konzerngesellschaften in das Konsolidierungsmodul SAP ECCS eingestellt werden.
Die IT-Systeme sind gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Zugriffsberechtigungen werden funktionsbezogen vergeben. Lediglich die für die Abbildung der Geschäftsvorfälle verantwortlichen Bereiche sind mit einem sogenannten Schreibzugriff ausgestattet. Bereiche, die Informationen weiterverarbeiten, verwenden einen Lesezugriff. Die Grundsätze der funktionsbezogenen Berechtigungen sind in einer SAP-Berechtigungsrichtlinie festgehalten. Diese ist Bestandteil einer umfassenden IT-Sicherheitsrichtlinie, welche den generellen Zugang zu den IT-Systemen regelt.
Externe Dienstleister werden für Pensionsgutachten, steuerrechtliche Sachverhalte sowie anlassbezogen für Gutachten und Projekte eingesetzt.
Im Rahmen des Konzernabschlusses sind die konkreten formalen Anforderungen an den Konsolidierungsprozess klar geregelt. Neben der Festlegung des Konsolidierungskreises ist auch die verbindliche Verwendung eines standardisierten und vollständigen Berichtspakets durch die Konzerngesellschaften im Detail festgelegt. Darüber hinaus erfolgen konkrete Vorgaben zur Abbildung und Abwicklung des Konzernverrechnungsverkehrs und der darauf aufbauenden Saldenabstimmungen oder zur Ermittlung des beizulegenden Werts von Beteiligungen. Im Rahmen der Konsolidierung erfolgt durch das Konzernrechnungswesen eine Analyse und ggf. Korrektur der durch die Konzerngesellschaften übermittelten Einzelabschlüsse. Auf Grundlage bereits systemtechnisch in SAP ECCS festgelegter Kontrollmechanismen bzw. durch systemtechnische Plausibilitätskontrollen werden fehlerhafte Daten identifiziert und ggf. korrigiert.
Unabhängige Überwachung
Die Revision prüft die Risikomanagementprozesse und die Wirksamkeit und Angemessenheit der prozessintegrierten Kontrollen im Rahmen ihrer Prüfungen. Der Aufsichtsrat der HHLA befasst sich mit der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Der Abschlussprüfer nimmt im Auftrag des Aufsichtsrates im Rahmen der Konzernabschlussprüfung eine Beurteilung des Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems vor.
Gesamtdarstellung der Risiken und Chancen
Die nachfolgende Risikoberichterstattung stellt den Kenntnisstand vor der weltweiten Verbreitung des Coronavirus dar. Zu den Auswirkungen der Coronavirus - Pandemie auf die erwartete Ertragslage verweisen wir auf den Prognosebericht .
Die Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns bildet mögliche positive oder negative Abweichungen von der dargestellten Prognose ab.
Die Risikolage des HHLA-Konzerns ist v. a. durch Marktrisiken geprägt. Wesentliche Einflussfaktoren für die Risiko- und Chancensituation sind die weltwirtschaftliche Entwicklung, weiterhin bestehende geopolitische Spannungen, die Entwicklung des Markt- und Wettbewerbsumfelds sowie Unsicherheiten bezüglich der Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Die Entwicklung dieser Faktoren wird genau beobachtet und beeinflussbare Kosten sowie die Investitionen werden - soweit skalierbar - flexibel an die absehbare Entwicklung angepasst. Zudem werden IT-Sicherheitsrisiken zunehmend relevant und führen zu einer Intensivierung der entsprechenden Schutzmaßnahmen.
In der nachfolgenden Übersicht sind die wesentlichen Einzelrisiken des HHLA-Konzerns entsprechend den Risikofeldern zusammengefasst und nach ihrer Bedeutung absteigend geordnet.
Ranking der wesentlichen Risiken des HHLA - Konzerns
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| Schadenshöhe | Eintrittswahrscheinlichkeit | Trend vs. Vorjahr | |
|---|---|---|---|
| Marktrisiken | schwerwiegend | unwahrscheinlich | ↗ |
| Finanzrisiken | mittel | unwahrscheinlich | → |
| Sonstige Risiken | mittel | unwahrscheinlich | → |
| IT-Risiken | mittel | unwahrscheinlich | ↗ |
| Strategische Risiken | mittel | unwahrscheinlich | → |
| Rechtliche Risiken | unbedeutend | unwahrscheinlich | → |
Da die konjunkturellen Aussichten und die Bewertung der kunden- und wettbewerbsseitigen Marktrisiken einer Prognoseunsicherheit unterliegen, stellen die beschriebenen Risiken und Chancen eine Momentaufnahme dar. Über Veränderungen der Risiko- und Chancenlage des HHLA-Konzerns wird fortlaufend im Rahmen des Halbjahresfinanzberichts und - sofern bedeutsam - im Rahmen der Quartalsmitteilungen im ersten und dritten Quartal informiert.
Aus heutiger Sicht zeichnen sich keine den Fortbestand der HHLA gefährdenden Risiken ab. Der Vorstand der HHLA ist davon überzeugt, die sich bietenden Chancen auch in der Zukunft nutzen zu können, ohne dabei unvertretbar hohe Risiken einzugehen. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die wesentlichen auf Konzernebene identifizierten Risiken und Chancen unter Berücksichtigung von Maßnahmen. Darüber hinaus sind keine weiteren wesentlichen Risiken erkennbar oder sie sind durch Versicherungen weitgehend abgedeckt.
Risiken und Chancen
1. Marktumfeld
Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen
Eine wesentliche Voraussetzung für die zukünftige Entwicklung von Containerumschlag, Transportvolumen und Logistikdienstleistungen ist die Wachstumsdynamik der Volkswirtschaften, für deren Warenströme die HHLA Dienstleistungen erbringt.
Forschungsinstitute erwarten weiterhin ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft in den kommenden Jahren, wobei die Prognosen für 2020 im Laufe des Geschäftsjahres 2019 wiederholt nach unten korrigiert wurden und unter den Werten der Vorjahre liegen. Ursächlich hierfür sind die derzeitigen protektionistischen Tendenzen und geopolitischen Spannungen. So bestehen in Europa weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der Auswirkungen eines ungeordneten Brexits und der Entwicklung der italienischen Schuldenkrise. Die direkten Auswirkungen eines möglichen Brexits sind für die HHLA unwesentlich, da der Anteil der an unseren Hamburger Terminals umgeschlagenen Container mit Herkunft oder Ziel Großbritannien sehr gering sind. Zudem ist die zukünftige Entwicklung der Welthandelsströme als Folge protektionistischer Tendenzen, die sich in Handelskonflikten zeigen, weiterhin mit Unsicherheiten behaftet, auch wenn sich der Konflikt zwischen den USA und China zum Ende des Geschäftsjahrs 2019 entspannt hat. Darüber hinaus wird das weltweite Wirtschaftsklima durch globale geopolitische Risiken, das Auslaufen des INF-Vertrags zur Rüstungskontrolle im August 2019 und die Krisensituation in Nahost belastet. Hinzu kommen weitere bzw. verlängerte Sanktionen gegenüber Russland sowie Währungskrisen und die Volatilität des Ölpreises.
Wirtschaftliches Umfeld
Für China, das wichtigste Fahrtgebiet für den Hamburger Hafen, wird für 2020 ein geringfügig reduziertes Wirtschaftswachstum erwartet. Wichtiger ist jedoch, dass dieses Wachstum vor allem von der Inlandsnachfrage getragen wird und damit nur zu einem geringen Teil den internationalen Handel stützt. Risiken, die infolge des Coronavirus zu erwarten sind, lassen sich zurzeit noch nicht verlässlich abschätzen.
Chancen einer höheren Mengendynamik ergeben sich aus den Wachstumspotenzialen mittel- und osteuropäischer Volkswirtschaften wie z. B. Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn, die einen nicht zu vernachlässigenden Teil ihres interkontinentalen Warenaustauschs über den Hamburger Hafen abwickeln. Es besteht dabei die Chance, von einer über den Erwartungen liegenden Konjunkturentwicklung sowie einer damit einhergehenden stärkeren Mengendynamik durch die Realisierung von Skaleneffekten in der Abfertigung und ein höheres Mengenaufkommen in den nachlaufenden Transportsystemen ergebniswirksam profitieren zu können. Eine schrittweise Aufhebung der Wirtschaftssanktionen gegenüber der Russischen Föderation könnte ebenfalls positive Auswirkungen auf die Mengenentwicklung generieren.
Die Einschätzungen des Marktforschungsinstituts Drewry zu den Entwicklungen im Containerverkehr wurden angesichts der weiter gesenkten Erwartungen für die Weltwirtschaft angepasst. So erwartet Drewry für 2020 zwar einen Anstieg des weltweiten Containerumschlags und des für die HHLA bedeutsamen Nordeuropa-Asien-Verkehrs. Dieser verlangsamt sich jedoch im Vergleich zu vorangegangenen Prognosen. Mögliche Auswirkungen des in China aufgetretenen Coronavirus sind in dieser Schätzung noch nicht enthalten. Hierauf basierende Mengen- und Auslastungsrisiken bleiben somit für die HHLA relevant, werden jedoch weiterhin als unwahrscheinlich eingestuft.
Zur Früherkennung werden die Umschlag- und Transportmengen in den für die HHLA relevanten Märkten intensiv beobachtet. Die beeinflussbaren Kosten sowie die Investitionen, z. B. zum weiteren Ausbau der Containerterminals, werden, soweit skalierbar, flexibel an die absehbare Nachfrage angepasst.
Wettbewerbsumfeld
Im Containerumschlag steht die HHLA mit anderen Terminalbetreibern in Nordeuropa in direkter Konkurrenz. Wettbewerbsrelevante Faktoren sind neben der Preisgestaltung vor allem die Zuverlässigkeit und die wasserseitige Produktivität sowie der Umfang und die Qualität der Dienstleistungen rund um den Containerumschlag. Zudem wirken sich die geografische Lage, die Reichweite und Qualität der jeweiligen Hinterlandanbindung sowie die seeseitige Erreichbarkeit der Häfen auf die Wettbewerbsposition der Terminalbetreiber aus. Die Preissensibilität der Reederkunden könnte sich weiter verstärken, wodurch Mengen zu Wettbewerbern abwandern könnten. Die Wettbewerbsintensität im schienengebundenen Containertransport erhöht sich im Zuge der vielfältigen zu beobachtenden Bewegungen am Markt wie z. B. der Ankündigung von Reedern und Logistikunternehmen, eigene Verkehre zu etablieren. Die entsprechenden Mengenverlagerungs- und Erlösrisiken bei den intermodalen Tochtergesellschaften der HHLA steigen daher im Vergleich zum Vorjahr.
Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA wird durch die Weiterentwicklung von Servicequalität und betrieblichem Leistungsvermögen stetig gesteigert. In der Schiffsabfertigung konzentrieren sich die Aktivitäten vor allem darauf, die Effizienz der Umschlagleistungen zu erhöhen und auf die zunehmenden Spitzenlasten bei der Abfertigung von Großcontainerschiffen auszurichten. Um ihre Position in der Umschlagtechnologie weiter auszubauen, arbeitet die HHLA an Systeminnovationen und Prozessoptimierungen. Darüber hinaus verbinden die Bahngesellschaften der HHLA mit einer wachsenden Zahl hochfrequenter Shuttle-Systeme und Direktverbindungen die europäischen Seehäfen mit dem mittel- und osteuropäischen Hinterland. Investitionen in eigene Hub-Terminals sowie in eigenes rollendes Material und eigene Loks stärken die Leistungsfähigkeit des Hinterlandnetzwerks der HHLA zusätzlich.
Darüber hinaus können ordnungspolitische Maßnahmen die Wettbewerbsfähigkeit des Schienenverkehrs im intermodalen Wettbewerb steigern.
Kundenstruktur
Die Reederkunden der HHLA stehen in der Containerlinienschifffahrt seit Jahren in einem starken Wettbewerb. Als Ursachen hierfür können im Wesentlichen strukturelle Überkapazitäten sowie niedrige Frachtraten angeführt werden. Der Kostendruck und der hieraus folgende Konsolidierungsdruck auf Seiten der Linienreeder bleibt auch zukünftig hoch.
Für die HHLA bestehen durch die seit 2017 andauernde Neuformierung der Konsortial- und Dienstestruktur im Asien-Europa-Verkehr weiterhin Risiken und Chancen durch temporäre oder strukturelle Verlagerungen von Diensten zwischen den Häfen der Nordrange. Aufgrund der mit dem Schiffsgrößenwachstum einhergehenden höheren Mengen je Dienst und Schiffsanlauf steigen zudem die Auswirkungen auf die Auslastungssituation der Seehafenterminals. Wesentliche Änderungen der aktuellen Konsortialstruktur werden derzeit jedoch als unwahrscheinlich angesehen.
Die HHLA arbeitet in der Schiffsabfertigung mit vielen Reedereien auf neutraler Basis zusammen ("Multi-User-Prinzip"). Dies versetzt die HHLA grundsätzlich in die Lage, auf Veränderungen in der Containerlinienschifffahrt flexibel einzugehen. Darüber hinaus soll der Mehrwert für den Kunden durch den Ausbau der Großschiffsabfertigung, die Weiterentwicklung von Servicequalität und betrieblichem Leistungsvermögen sowie die Optimierung kundenspezifischer Prozesse weiter gesteigert werden.
Je nach Kundenstruktur kann es auch in kleineren Konzerngesellschaften zur Abhängigkeit von einzelnen Kunden kommen. Dieser Abhängigkeit wird z. B. durch die Optimierung der Servicequalität begegnet. Gleichzeitig wird die Akquisition von Neukunden angestrebt.
Marktkonzentration auf der Beschaffungsseite
Die von der HHLA eingesetzten Umschlaggeräte sind zum Teil Spezialgeräte, wodurch Abhängigkeiten von Lieferanten bei der Wartung oder der Beschaffung von Ersatzteilen entstehen können. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen im Betriebsablauf führen. Zudem können ungeplante Preissteigerungen strategischer IT-Lieferanten nicht ausgeschlossen werden. Eine strategische und partnerschaftliche Einbindung von Lieferanten sowie die Optimierung der Lieferantenbasis dienen dazu, entsprechende Risiken weiter zu reduzieren.
Traktions - /Trassenkosten
Die im Segment Intermodal operierenden HHLA-Gesellschaften haben für die Schienennetznutzung Trassenentgelte an die jeweiligen Staatsbahnen bzw. Netzbetreiber zu entrichten und kaufen darüber hinaus Traktionsleistungen ein.
Grundsätzlich werden der diskriminierungsfreie Zugang und die verkehrsträgerneutralen Trassenentgelte der weitgehend in öffentlichem Besitz befindlichen Schieneninfrastruktur in Deutschland durch die Bundesnetzagentur bzw. das Eisenbahn-Bundesamt sowie auf EU-Ebene durch entsprechende Behörden im Ausland überwacht. Gleichwohl besteht aufgrund der Monopolstellung der staatlichen Netzeigentümer und -betreiber unverändert das Risiko, dass die Profitabilität der Bahngesellschaften durch eine nicht verkehrsträger- und wettbewerbsneutrale Trassenentgeltpolitik beeinträchtigt wird. Die Risiken erhöhter Traktions-/Trassenkosten zählen im Gegensatz zum Vorjahr aufgrund einer Verschiebung der Risikoschwerpunkte des Konzerns derzeit nicht zu den wesentlichen Risiken des HHLA-Konzerns, werden jedoch weiterhin erfasst und beobachtet.
> 3. Sonstige Risiko- und Chancenfaktoren, 4. IT-Risiken
Um die Abhängigkeit von Traktionsleistungen der Staatsbahnen zu verringern und die Produktionsqualität zu erhöhen, wird der bedarfsgerechte Ausbau eigener Anlagen und des Bestands an eigenem rollenden Material und eigenen Lokomotiven weiter vorangetrieben. Der durchgängige Transport mit eigenem Betriebsvermögen gewährleistet eine hohe Qualität in der Prozesskette. Ziel der HHLA ist es, ihren Kunden eine Logistikkette von höchster Qualität und Zuverlässigkeit anzubieten. Damit wird der Standort Hamburg weiter gestärkt: Leistungsfähige Seehafenterminals fördern Chancen der Mengenentwicklung im Hinterland, intelligente Transportsysteme mit niedriger Kostenstruktur das Containeraufkommen im Hafen.
2. Finanzrisiken
Wenn sich die Nachfrage nach den Dienstleistungen der HHLA nicht wie erwartet entwickelt, besteht aufgrund der Fixkostenintensität des Geschäftsmodells das Risiko, dass auslastungsbedingte Ergebnisabweichungen kurzfristig nur eingeschränkt kompensiert werden können. Eine hinter den Erwartungen zurückbleibende wirtschaftliche Entwicklung kann so zu einem Wertberichtigungsbedarf bei Vermögenswerten (im Wesentlichen Sachanlagen und Finanzanlagevermögen) führen. Die HHLA prüft regelmäßig die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände und nimmt falls erforderlich Korrekturen vor. Die Risikobewertung erhöht sich u. a. im Zuge der derzeit gestiegenen Wettbewerbsintensität im Hamburger Hafen, ein Risikoeintritt wird als möglich angesehen.
Wechselkursrisiken
Die HHLA erbringt ihre Leistungen schwerpunktmäßig in Europa und fakturiert damit weitgehend in Euro. In den Segmenten Intermodal und Logistik werden grenzüberschreitende Leistungen erbracht, darüber hinaus wird in der Ukraine ein Containerterminal betrieben. Hier wird im Wesentlichen euro- oder dollarbasiert fakturiert. Währungs- oder Transferrisiken bestehen daher insbesondere durch Kursschwankungen der zentral- und osteuropäischen Währungen. So kann unter anderem das Risiko einer Abwertung der ukrainischen Währung Hrywnja gegenüber dem Planansatz nicht ausgeschlossen werden. Die Bewertung der Wechselkursrisiken reduziert sich jedoch aus Konzernsicht gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen aufgrund der Aufwertung der ukrainischen Hrywnja in den vergangenen 1,5 Jahren. Die Entwicklung der politischen Lage in der Ukraine, insbesondere im Hinblick auf die Krisenregion in der Ostukraine, bleibt darüber hinaus weiter abzuwarten.
Sämtliche HHLA-Gesellschaften, die mit Fremdwährungen operieren, reduzieren das Risiko von Währungsschwankungen durch regelmäßige Kursüberwachungen und sofern möglich ggf. durch den Transfer freier Liquidität in Lokalwährung auf Hartwährungskonten.
Forderungsausfälle
Die Liquiditäts- und Ergebnislage der Reeder hat sich 2019 im Vergleich zum Vorjahr trotz der Unsicherheiten in den Märkten verbessert. Wesentlich hierfür waren u. a. niedrigere Bunkerkosten und der bessere Umgang mit den eingesetzten Schiffskapazitäten, angepasst an die jeweilige Nachfrage. Jedoch bleibt aufgrund des anhaltenden Ungleichgewichts von Handelsvolumen und Schiffsraum sowie der nicht absehbaren Entwicklung der Bunkerpreise durch die IMO2020-Verordnung und der volatilen Frachtraten das Risiko einer Kundeninsolvenz mit entsprechenden Umschlag- und Forderungsverlusten insbesondere im Containersegment weiter relevant. Die Risikobewertung bleibt gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unverändert, ein Risikoeintritt wird weiterhin als unwahrscheinlich angesehen.
Die HHLA setzt zur Reduzierung von Delkredererisiken Bonitätsprüfungen ein. Um eine genaue Beobachtung der Forderungsbestände sowie des Zahlungsverhaltens zu ermöglichen, findet ein aktives Forderungsmanagement statt.
Pensionsverpflichtungen
Die geldpolitischen Entscheidungen der Europäischen Zentralbank können zu einem weiteren Absinken des für die Barwertermittlung der Pensionsverpflichtung relevanten Referenzzinssatzes führen. Ein Absinken des geplanten Niveaus kann zu einer weiteren Erhöhung des versicherungsmathematischen Verlusts verbunden mit einer sinkenden Eigenkapitelquote führen. Vor dem Hintergrund der erwarteten Zinsentwicklung hat sich die potenzielle Schadenshöhe im Vergleich zur Vorjahresinventur erhöht. Die HHLA überwacht die Entwicklung des Zinsniveaus, um gegebenenfalls die Rückstellungshöhe anzupassen.
Das Gerichtsverfahren über die Anerkennung weiterer Anwartschaften, die über die bisherigen Regelungen hinausgehen, wurde zugunsten der HHLA abgeschlossen.
Weitere Informationen zu nachgelagerten Ausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Zins- und Währungsrisiken einschließlich der risikobegrenzenden Maßnahmen und des Managements dieser Risiken finden sich im Konzernanhang im Rahmen der Berichterstattung zu Finanzinstrumenten.
3. Sonstige Risiko - und Chancenfaktoren
Hochwasser
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten und des notwendigerweise wassernahen Betriebs der Hamburger Hafenanlagen und Gebäude der HHLA besteht grundsätzlich ein Sturmflutrisiko. Die Maßnahmen zum Hochwasserschutz der HHLA und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in den vergangenen Jahren jedoch zu einer deutlichen Verringerung dieses Risikos geführt.
Für den Fall des Risikoeintritts gibt es umfangreiche Notfallprogramme der Behörden, der Hafenunternehmen und in der Speicherstadt, um mögliche Schäden gering zu halten. Zudem sind die Sachschadenrisiken über Versicherungen in angemessenem Umfang abgedeckt.
Risiken der Immobilienentwicklung
Die denkmalgeschützten Gebäude der Speicherstadt wurden und werden von der HHLA grundinstandgesetzt und saniert. Die Projektentwicklung im Bestand ist durch eine hohe Komplexität für Planer und Ausführende gekennzeichnet.
Aufgrund der Komplexität können Mängel in der Planung und Ausführung durch Vertragspartner trotz umfassender Qualitätssicherungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Die HHLA setzt sich für eine zügige, umfassende und nachhaltige Mängelbeseitigung ein, wenn erforderlich, begleitet von Rechtsmaßnahmen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass anteilig Kosten bei der HHLA verbleiben. Die Risiken sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und somit erstmalig Bestandteil der wesentlichen Risiken des Konzerns.
Beteiligungsoptionen
Über ein rein organisches Wachstum hinaus prüft und bewertet die HHLA systematisch Akquisitionsoptionen. Im Fokus potenzieller Beteiligungen stehen dabei Hafenprojekte in perspektivisch attraktiven Wachstumsmärkten. Maßgebliche Entscheidungskriterien sind neben strategischen Aspekten und Synergien mit vorhandenen HHLA-Aktivitäten vor allem die Wachstumsperspektiven, die zu erwartende Rendite auf das eingesetzte Kapital sowie die Bewertung des unternehmerischen Chancen- und Risikoprofils.
Die HHLA ist finanziell solide aufgestellt. Damit sind die finanziellen Voraussetzungen für weitere Akquisitionen gegeben.
Digitalisierung
Basierend auf dem Anspruch der HHLA, Motor des digitalen Wandels im Hafen zu sein, sollen weiterhin Innovationen im Bereich der Digitalisierung initiiert und wertsteigernd realisiert werden. Die HHLA beteiligt sich daher an Acceleratoren wie dem Next Logistics Accelerator und dem Next Commerce Accelerator und verfügt über direkte Eigenkapitalbeteiligungen an zukunftsträchtigen Start-ups. Hieraus können sich Chancen zusätzlicher Wertschöpfung eröffnen.
Technologische Innovationen
Die HHLA verfolgt u. a. das Ziel, mit innovativen und nachhaltigen Lösungen die Verkehrsinfrastruktur im und um den Hamburger Hafen zu entlasten und die Kapazitäten ihrer Terminalanlagen noch effizienter zu nutzen. So werden u. a. Projekte wie der Test einer Übergabestation für einen Hyperloop-Tunnel oder der Einsatz von Drohnen vorangetrieben. > Forschung und Entwicklung Durch die Initiierung weiterer Projekte können sich zukünftig zusätzliche Chancen zur Effizienzsteigerung und entsprechenden Wertschöpfung ergeben.
4. IT - Risiken
Bei einem Cyberangriff, z. B. in Form einer Zerstörung oder Geiselnahme von Daten, können zeitweise Einschränkungen oder Ausfälle von IT-Anwendungen und höhere Kosten nicht ausgeschlossen werden. Umfangreiche Maßnahmen wie z. B. Prävention u. a. durch spezifische Filtermechanismen, das Vorhalten von Back-up-Systemen, v. a. für den Austausch von Daten und Informationen, und eine enge Kommunikation mit den Geschäftspartnern dienen jedoch der Abwehr von Angriffen bzw. der deutlichen Reduzierung etwaiger Schadensauswirkungen.
5. Strategisches Umfeld
Infrastruktur
Die Wettbewerbsfähigkeit der HHLA ist maßgeblich von den infrastrukturellen Rahmenbedingungen des Hafen- und Logistikstandorts Hamburg abhängig. Die seewärtigen, die landseitigen und regionalen Verkehrsnetze Hamburgs müssen den Anforderungen der Warenströme und ihrer Verkehrsträger gewachsen sein. Als infrastrukturnahes Unternehmen ist die HHLA ebenso wie ihre Gesellschaften darauf angewiesen, dass die häufig zu ihren eigenen Investitionen komplementären öffentlichen Investitionen und Leistungen rechtzeitig und im geplanten Umfang erfolgen. Defizite bei infrastrukturellen Rahmenbedingungen könnten dazu führen, dass Spitzenlasten bei der Schiffsabfertigung, die sich aus dem anhaltenden Trend einer steigenden Anzahl immer größerer Containerschiffe ergeben, nicht von allen Verkehrsträgern im gleichen Maße verlässlich bewältigt werden können. Dies könnte wiederum dazu führen, dass sich Umschlag- und Transportmengen an den Standorten der HHLA vorbeientwickeln.
Die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe soll Schiffen mit einem Tiefgang bis zu 14,50 m ermöglichen, den Hamburger Hafen tideabhängig zu bedienen. Schiffe mit einem Tiefgang bis zu 13,50 m sollen tideunabhängig auf der Unter- und Außenelbe fahren können. Die Anpassung trägt damit wesentlich zum Erhalt sowie zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens bei. Die Umsetzung der Baumaßnahmen hat begonnen, die Arbeiten sollen Anfang 2021 abgeschlossen sein. Das Baurecht liegt seit August 2018 mit Vorlage des 3. Planergänzungsbeschlusses vor. Die von den Umweltverbänden im September 2018 eingereichte Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wird im Mai 2020 erneut verhandelt, eine aufschiebende Wirkung auf das Bauprojekt wird derzeit nicht erwartet. Die Reedereien könnten jedoch auch während der Bauphase weiterhin ihre Großschiffliniendienste anders disponieren und Verkehre sich ggf. auch auf Dauer am Hamburger Hafen vorbeientwickeln. Entsprechende Ergebnisbelastungen wären die Folge, werden jedoch weiterhin als unwahrscheinlich angesehen.
Neben der zügigen Umsetzung der Fahrrinnenanpassung sind zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens sowie zur Optimierung der Abläufe für den hinterlandseitigen Zu- und Ablauf der Warenströme die Modernisierung und der Ausbau der regionalen Straßen- und Schieneninfrastruktur erforderlich. So können z. B. Defizite und verzögerte Ausbaumaßnahmen im Schienennetz zur Schwächung des Hamburger Wettbewerbsvorteils als Eisenbahnhafen führen. Im Intermodalsegment können zudem Mehrkosten oder Verspätungen durch Engpässe im Bahnnetz u. a. aufgrund mangelhafter Bahninfrastruktur oder von Behinderungen durch Baumaßnahmen auftreten. Die Flexibilität durch eigenes rollendes Material trägt u. a. dazu bei, dass wesentliche Ergebnisauswirkungen unwahrscheinlich sind. Für die HHLA besonders wichtige Projekte sind zudem der künftige Ersatz der Köhlbrandbrücke, deren Nutzbarkeit voraussichtlich 2030 enden wird, der Bau der Hafenpassage (A 26) und der Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals einschließlich der Schleusen.
Die HHLA arbeitet bei entsprechenden Projekten eng mit den zuständigen öffentlichen Institutionen zusammen. Darüber hinaus vertritt sie ihre Interessen über die Mitarbeit in entsprechenden Gremien, die Mitwirkung in Verbänden sowie durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.
6. Rechtliche Risiken
Compliance - Vorfälle
Das Fundament integren Handelns bilden gut ausgebildete und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zusammenarbeit im Konzern ist von sozialer Verantwortung gegenüber den Beschäftigten geprägt. Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist eine enge, verantwortungsvolle und aktive Einbindung der Arbeitnehmervertretungen innerhalb des Konzerns. Dolose Handlungen sowie generell Rechts- und Wettbewerbsverstöße durch Beschäftigte im Rahmen ihrer Tätigkeit können dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Zur Risikoreduzierung verfügt die HHLA u. a. neben Richt- und Leitlinien, dem Vier-Augen-Prinzip, prozessimmanenten Kontrollen und der Durchführung von Stichproben im Rahmen des Compliance-Management-Systems über einen Verhaltenskodex, der sich an sämtliche Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns richtet. Zu den Regelungen des Verhaltenskodex sowie zu weiteren Spezialthemen wie der Vermeidung von Korruption und dem Verhalten im Wettbewerb werden dem aktuellen Risikoprofil entsprechend regelmäßig Schulungen durchgeführt. Hinzu kommen weitere begleitende Kommunikationsmaßnahmen u. a. im Intranet der HHLA und in der HHLA-Team-App. Zudem bestehen für Mitarbeiter und Dritte Möglichkeiten, Hinweise zu Verstößen zu geben (Whistleblower-Hotline). Auf Compliance-Verstöße wird gegebenenfalls mit konkreten Prozessanpassungen zur künftigen Prävention reagiert. So werden zum Beispiel in Fällen von Diebstahl entsprechende Sicherungsmaßnahmen geprüft und gegebenenfalls auch eingeführt, um das Abhandenkommen der betreffenden Gegenstände möglichst zu vermeiden. Darüber hinaus trägt das systembasierte Business-Partner-Screening-Tool, mit dem künftig auch konzernweit die einheitliche risikoorientierte Überprüfung von Geschäftspartnern der HHLA ermöglicht wird, ebenfalls zur frühzeitigen Erkennung von Compliance-Risiken und damit zur Risikominimierung bei.
Neue behördliche Regularien
Gesetzesänderungen, Reformen von Regularien oder die Anpassung von Auflagen können Veränderungen bei HHLA-internen Prozessen oder an Bestandsanlagen erforderlich machen. Ständige Informationsbeschaffung und eine enge Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden ermöglichen dabei rechtzeitige HHLA-interne Vorbereitungen und vorausschauende Investitionen, welche dazu dienen, die hiermit verbundenen Kosten zu reduzieren.
Umgekehrt können sich auch Chancen aus neuen Regularien entwickeln, die im Wesentlichen die Marktpotenziale von technologischen Innovationen wie z. B. die der HHLA Sky in Bezug auf eine etwaige erweiterte Nutzung des Luftraums erhöhen.
Erklärung zur Unternehmensführung
Der folgende Abschnitt beinhaltet die zusammengefassteErklärung zur Unternehmensführung von Vorstand und Aufsichtsrat für die HHLA und den Konzern gemäß § 289f HGB bzw. § 315d i.V.m. § 289f HGB.
Umsetzung des DCGK und Entsprechenserklärung
Eine verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung ist seit jeher eine wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg der HHLA. Die HHLA unterstützt den Deutschen Corporate Governance Kodex (im Folgenden "Kodex" oder "DCGK") und die damit verfolgten Ziele und Zwecke daher ausdrücklich. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2019 sorgfältig mit der Einhaltung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK befasst und am 13. Dezember 2019 ihre jährliche Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Unternehmensführung und Unternehmenskultur der HHLA und des Konzerns entspricht danach - bis auf die nachfolgend beschriebenen Ausnahmen - den Empfehlungen sowie größtenteils auch den Anregungen des DCGK.
Die aktuelle Entsprechenserklärung - die wie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre auch auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance

zugänglich ist - lautet wie folgt:
"Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 7. Dezember 2018 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (,Kodex' oder ,DCGK') in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit folgender Ausnahme entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird:
Nach dem im Februar 2017 neu eingefügten Satz 2 in Nummer 4.2.3 Abs. 2 DCGK soll die mehrjährige Bemessungsgrundlage der variablen Vorstandsvergütung im Wesentlichen zukunftsbezogen sein. Die variable Vergütung des HHLA-Vorstands bemisst sich im Wesentlichen an der Erreichung bestimmter Kennzahlen bzw. Zielgrößen für den Drei-Jahres-Durchschnitt des aktuellen und der beiden vorherigen Geschäftsjahre. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die variable Vergütung des HHLA-Vorstands auch in ihrer derzeitigen Ausgestaltung auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist. Unabhängig davon wird sich der Aufsichtsrat im Rahmen der derzeit laufenden Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand auch damit befassen, ob die variable Vorstandsvergütung künftig angepasst werden soll.
Hamburg, 13. Dezember 2019
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Angaben zu Unternehmensführungspraktiken
Konzernaufbau und Konzernsteuerung
Die HHLA fungiert als strategische Management-Holding des Konzerns. Das operative Geschäft wird im Wesentlichen durch in- und ausländische Tochtergesellschaften und Beteiligungen betrieben. > Konzernstruktur Die operativen Tätigkeiten werden durch den Vorstand und die bei der HHLA eingerichteten Zentralabteilungen wie z. B. Einkauf, Finanzen, Recht und Personal gesteuert und überwacht. Die Einhaltung der Vorgaben der Unternehmensführung wird durch unternehmensinterne Richtlinien sowie Regelungen in den Satzungen und Geschäftsanweisungen der Tochtergesellschaften und Beteiligungen sichergestellt. Die meisten Tochtergesellschaften verfügen zudem über einen eigenen Aufsichts- oder Beirat, der die jeweilige Geschäftsführung überwacht und beratend begleitet.
Compliance
Die Einhaltung für die Unternehmenstätigkeit relevanter gesetzlicher Bestimmungen und unternehmensinterner Richtlinien (nachfolgend auch "Compliance") wird bei der HHLA als wesentlicher Teil der Corporate Governance verstanden. Zur Führungsaufgabe in allen Konzerneinheiten gehört daher auch die Pflicht, für die Einhaltung der in dem jeweiligen Aufgaben- und Verantwortungsbereich einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen und auf deren Beachtung hinzuwirken. Arbeitsabläufe und Prozesse sind im Einklang mit diesen Regelungen zu gestalten. Herzstück des Compliance-Management-Systems (CMS) der HHLA ist ein Verhaltenskodex, der übergeordnete Grundsätze zu besonders Compliance-relevanten Themen wie z. B. Verhalten im Wettbewerb, Vermeidung von Korruption, Diskriminierung und Interessenkonflikten sowie dem Umgang mit sensiblen Unternehmensinformationen, insbesondere Insiderinformationen, und dem Datenschutz unterliegenden Daten formuliert, siehe www.hhla.de/compliance

Im Verhaltenskodex ist darüber hinaus die Möglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Dritte vorgesehen, Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen zu geben. Der Verhaltenskodex wird ergänzt durch weiterführende Konzernrichtlinien, u. a. zum Thema Korruptionsvermeidung und Verhalten im Wettbewerb. Ein weiteres Element des CMS bilden die systematische, fortlaufende Analyse von Compliance-Risiken und die Verknüpfung mit entsprechenden Maßnahmen, wie z. B. Schulungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Prozessanpassungen zur Minimierung der entsprechenden Risiken. Weiterhin trägt das derzeit eingeführte Business-Partner-Screening-System im Rahmen einer risikoorientierten Überprüfung von Geschäftspartnern zur Reduktion von Compliance-Risiken bei. Die übergeordnete Koordination des CMS obliegt dem Konzern-Compliance-Beauftragten, der direkt an den Vorstand berichtet und sich im Rahmen seiner Tätigkeit u. a. mit der internen Revision und dem Risikomanagement abstimmt. Auch in den einzelnen Konzerneinheiten im In- und Ausland gibt es Ansprechpartner bzw. Beauftragte für Compliance. Den Compliance-Beauftragten obliegt primär auch die Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in allen Compliance-relevanten Themen sowie die weitere Aufklärung bei Hinweisen auf Verstöße. Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum durch entsprechende regelmäßige Berichterstattung des Vorstands und des Konzern-Compliance-Beauftragten die Wirksamkeit des CMS überwacht. Das System wird auch künftig fortlaufend weiterentwickelt.
Nachhaltigkeit
Nachhaltiges Handeln prägt seit Bestehen des Unternehmens das Geschäftsmodell der HHLA. > Nachhaltigkeit oder www.hhla.de/nachhaltigkeit

Risikomanagement
Das Risikomanagementsystem des HHLA-Konzerns ist eingehend im Risiko- und Chancenbericht als Teil des Lageberichts dargestellt.
> Risiko- und Chancenbericht
Transparenz
Die zeitnahe Information der Aktionärinnen und Aktionäre und der interessierten Öffentlichkeit über wichtige Themen ist für die HHLA integraler Bestandteil guter Corporate Governance. Informationen über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns sowie über wesentliche Geschäftsereignisse erfolgen insbesondere durch die Finanzberichte (Geschäftsbericht, Halbjahresfinanzbericht und Quartalsmitteilungen), Analysten- und Bilanzpressekonferenzen, Analysten- und Pressegespräche, Presse- und ggf. Ad-hoc-Mitteilungen sowie in den Hauptversammlungen. Ein ständig nutzbares und aktuelles Kommunikationsmedium ist die Internetseite www.hhla.de

, die alle relevanten Informationen in deutscher und englischer Sprache verfügbar macht. Neben Informationen zum HHLA-Konzern und zur HHLA-Aktie ist dort auch der Finanzkalender zu finden, der einen Überblick über wichtige Termine bietet. Die Investor-Relations-Abteilung steht als Ansprechpartner für Fragen von Aktionären, Investoren und Analysten zur Verfügung.
Der Vorstand der HHLA
Arbeitsweise des Vorstands
Entsprechend den Vorgaben des deutschen Aktienrechts verfügt die HHLA über ein duales Führungssystem mit dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Er bestimmt die unternehmerischen Ziele, die grundsätzliche strategische Ausrichtung sowie die Konzernpolitik und -organisation. Dazu gehören insbesondere die Steuerung des Konzerns, die Konzernfinanzierung, die Entwicklung der Personalstrategie, die Besetzung der Führungspositionen unter Beachtung der Diversität, die Führungskräfteentwicklung sowie die Präsentation des Konzerns gegenüber dem Kapitalmarkt und der Öffentlichkeit. Er trägt außerdem die Verantwortung für angemessene und wirksame Kontrollsysteme (Risiko- und Chancenmanagement, Compliance-Management-System und internes Kontrollsystem (einschließlich Revision).
Der Vorstand nimmt seine Aufgaben als Kollegialorgan wahr. Die Mitglieder des Vorstands arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich laufend über wichtige Vorgänge in ihren Ressorts. Ungeachtet der Gesamtverantwortung für die gesamte Geschäftsführung führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen nach Maßgabe des Geschäftsverteilungsplans zugewiesenen Ressorts im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung. Grundsätzliche Fragen der Organisation, der Geschäftspolitik und der Unternehmensplanung sowie Maßnahmen von größerer Bedeutung werden im Gesamtvorstand erörtert und entschieden. Die Vorstandsvorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstands. Die Einzelheiten sind in einer Geschäftsanweisung für den Vorstand näher geregelt.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens vertrauensvoll zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft oder den Konzern relevanten Fragen. Das umfasst, jeweils für die Gesellschaft und den Konzern, insbesondere die Rentabilität, die Lage und den Gang der Geschäfte, die Strategie, die Planung, die aktuelle Risikolage, das Risikomanagement und die Compliance. Bestimmte, besonders weitreichende Maßnahmen und Geschäfte wie z. B. die Festlegung des jährlichen Budgets, die Aufnahme neuer Tätigkeitsbereiche, der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen sowie Investitionen oder Finanzierungsmaßnahmen ab bestimmten Größenordnungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Grundsätzliche und wichtige Angelegenheiten, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung oder für die Leitung der Gesellschaft oder des Konzerns von wesentlicher Bedeutung sind, sind auch zwischen den Sitzungen unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden mitzuteilen. Der Aufsichtsratsvorsitzende steht auch zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand, insbesondere der Vorstandsvorsitzenden, regelmäßig in Kontakt zu wichtigen Themen und aktuellen Vorgängen, insbesondere zu Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance des Unternehmens.
Die Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und unterliegen für die Dauer ihres Mandats einem umfassenden Wettbewerbsverbot. Kein Mitglied des Vorstands darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Wesentliche Geschäfte zwischen den Konzernunternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahestehenden Personen oder Unternehmungen andererseits müssen marktüblichen Bedingungen entsprechen und bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Nebentätigkeiten, insbesondere Aufsichtsratsmandate in konzernfremden Gesellschaften, bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Aufsichtsrats. Interessenkonflikte von Vorstandsmitgliedern sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Die anderen Vorstandsmitglieder sind darüber zu informieren. Entsprechende Geschäfte oder Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.
Für die Mitglieder des Vorstands besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die den Vorgaben des § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG entspricht.
Zusammensetzung und Diversität
Der Vorstand der HHLA besteht gemäß § 8 der Satzung aus mindestens zwei Mitgliedern. Derzeit gehören dem Vorstand vier Mitglieder an. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt. Dieser sorgt zusammen mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung und achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands auch auf Diversität. Im Interesse einer näheren Konturierung der Diversitätsaspekte hat der Aufsichtsrat das folgende Diversitätskonzept für den Vorstand verabschiedet.
Zielsetzung des Diversitätskonzepts
Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens neben den fachlichen Fähigkeiten und Erfahrungen der Vorstandsmitglieder auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Vorstands. Die folgenden Zielsetzungen dienen dabei als Leitlinien für die langfristige Nachfolgeplanung und die Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten.
Diversitätsaspekte
Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung des Vorstands an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit der Vorstand als Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten zurückgreifen kann.
Frauenanteil im Vorstand
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands am Leitbild der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern und fördert dieses Ziel aktiv, z.B. durch die gezielte Suche nach Kandidatinnen für die Mitgliedschaft im Vorstand. Angesichts der überschaubaren Größe des Vorstands und des in der Regel begrenzten Kreises geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten kann eine paritätische Besetzung mit Frauen und Männern gleichwohl nicht stets gewährleistet werden. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat als Zielquote für den Frauenanteil im HHLA-Vorstand einen Anteil von 25 % und als Frist für die Zielerreichung den 30. Juni 2022 festgelegt.
Bildungs - und Berufshintergrund
Die Vielfalt (Diversity) im Vorstand spiegelt sich auch im individuellen Ausbildungs- und beruflichen Werdegang sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Unterschiedliche Bildungs-, Berufs- und Erfahrungshintergründe sind daher ausdrücklich erwünscht. Jedes Vorstandsmitglied muss allerdings aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Vorstandsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Die Mitglieder des Vorstands sollten zudem über ein vertieftes Verständnis des Geschäfts der HHLA und in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen.
Darüber hinaus sollte mit Blick auf das Geschäftsmodell der HHLA jeweils zumindest ein Mitglied über besondere Expertise in den folgenden Bereichen verfügen:
| • | Strategie und strategische Führung; |
| • | Logistikgeschäft einschließlich der relevanten Märkte und Kundenbedürfnisse; |
| • | Vertrieb; |
| • | Betrieb und Technik einschließlich IT und Digitalisierung; |
| • | Immobiliengeschäft; |
| • | Recht, Corporate Governance und Compliance; |
| • | Personal, insbesondere Personalmanagement und -entwicklung sowie Erfahrung mit mitbestimmten Strukturen; |
| • | Finanzen inkl. Finanzierung, Bilanzierung, Controlling, Risikomanagement und interne Kontrollverfahren. |
Internationalität
Mit Blick auf die internationale Ausrichtung der Aktivitäten des Konzerns sollte zumindest ein Teil der Mitglieder über nennenswerte internationale Erfahrung verfügen.
Der aktuelle Vorstand der HHLA
Vorstandsmitglieder
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| Angela Titzrath | Jens Hansen | Dr. Roland Lappin | Torben Seebold |
|---|---|---|---|
| Vorstandsvorsitzende | Chief Operating Officer | Finanzvorstand | Arbeitsdirektor |
| Zuständigkeit | Zuständigkeit | Zuständigkeit | Zuständigkeit |
| Unternehmensentwicklung | Container Betrieb 1 | Finanzen und Controlling | Personalmanagement |
| Unternehmenskommunikation | Container Technik 1 | (einschließlich Organisation) | Einkauf und Materialwirtschaft |
| Nachhaltigkeit | Informationssysteme | Investor Relations | Arbeitsschutzmanagement |
| Container Vertrieb | Revision | Recht und Versicherungen | |
| Segment Intermodal | Segment Immobilien | (einschließlich Compliance) | |
| Segment Logistik |
1 Ohne Immobilien, für die Segmente Intermodal und Logistik in Abstimmung mit der Vorsitzenden
Alter
Die Altersgrenze für Vorstandsmitglieder liegt bei 67 Jahren. Ein Mindestalter existiert nicht. Allerdings sollten Vorstandsmitglieder im Zeitpunkt ihrer Bestellung in der Regel über mehrjährige Führungserfahrung verfügen, was eine gewisse Berufserfahrung voraussetzt. Innerhalb dieses Rahmens wird - aus Gründen der Diversität und im Interesse einer langfristigen Nachfolgeplanung - eine heterogene Altersstruktur innerhalb des Vorstands angestrebt, wobei dem Alter im Vergleich zu den anderen Kriterien keine zentrale Bedeutung beigemessen wird.
Stand der Umsetzung
In der derzeitigen Zusammensetzung des Vorstands sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Vorstand setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 25 % ist erreicht. Die Altersgrenze wird von keinem Mitglied überschritten.
Langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand
Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Auf Seiten des Aufsichtsrats wird diese Aufgabe primär vom Personalausschuss wahrgenommen. Ausgehend von den im Diversitätskonzept beschriebenen Zielsetzungen für die Zusammensetzung und die Kompetenzen der Mitglieder ergeben sich jeweils Anforderungsprofile für die einzelnen Vorstandspositionen. Die Anforderungsprofile, der Ressortzuschnitt und die Leistungen der Vorstandsmitglieder werden vom Personalausschuss - nach Rücksprache mit dem Vorstand bzw. einzelnen Vorstandsmitgliedern - regelmäßig mit Blick auf das aktuelle Umfeld, die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie und die im Vorstand vorhandenen Kompetenzen überprüft.
Ein wesentlicher Baustein der langfristigen Nachfolgeplanung ist zudem die Identifizierung und Weiterentwicklung interner Kandidatinnen und Kandidaten für künftige Managementaufgaben. Dem Vorstand obliegt dabei die frühzeitige Identifizierung potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten, die sodann durch die Übernahme von Aufgaben mit wachsender Verantwortung und bedarfsgerechten Weiterbildungen systematisch weiterentwickelt werden sollen, so dass bei anstehenden Neubesetzungen im Idealfall immer auch interne Kandidatinnen bzw. Kandidaten in die engere Auswahl einbezogen werden können.
Im Rahmen konkreter Besetzungsprozesse werden der Personalausschuss und der Aufsichtsrat neben den genannten Diversitätszielen jeweils auch alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Dabei wird der Aufsichtsrat bei Bedarf auch unterstützend auf die Dienste von Personalberatern zurückgreifen.
Der Aufsichtsrat der HHLA
Arbeitsweise des Aufsichtsrats
Der Aufsichtsrat bestimmt über die Zusammensetzung des Vorstands, überwacht die Geschäftsführung durch den Vorstand, berät ihn bei der Unternehmensführung und ist in grundsätzliche und wichtige Entscheidungen eingebunden. Maßnahmen und Geschäfte von grundlegender Bedeutung bedürfen gemäß der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats. Weitere wesentliche Aufgaben sind die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses.
Die Aufgaben und die interne Organisation des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ergeben sich aus dem Gesetz sowie der Satzung und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance

bzw. www.hhla.de/aufsichtsrat

zugänglich sind. Darüber hinaus enthält der Kodex Empfehlungen zur Arbeit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr.
Die Aufsichtsratsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Kein Mitglied des Aufsichtsrats darf bei seinen Entscheidungen persönliche Interessen verfolgen oder Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen. Interessenkonflikte sind unverzüglich dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem Bericht an die Hauptversammlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen. Berater- und sonstige Dienst- oder Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Solche Verträge bestanden im Geschäftsjahr 2019 nicht.
Für die Mitglieder des Aufsichtsrats besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung), die einen Selbstbehalt in Anlehnung an § 93 Abs. 2 Satz 3 AktG vorsieht.
Ausschüsse
Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt. Die einzelnen Ausschüsse und ihre Zuständigkeiten sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats niedergelegt. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig in der nächsten Sitzung über die Arbeit ihres Ausschusses. Derzeit bestehen mit dem Finanz-, dem Prüfungs-, dem Personal-, dem Nominierungs-, dem Vermittlungs- und dem Immobilienausschuss insgesamt sechs Ausschüsse.
Finanzausschuss
Mitglieder: Dr. Sibylle Roggencamp (Vors.), Thomas Mendrzik (stellv. Vors.), Dr. Norbert Kloppenburg, Norbert Paulsen, Sonja Petersen, Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Zuständigkeit: Der Finanzausschuss bereitet die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vor, die finanziell von wesentlicher Bedeutung sind, z. B. Beteiligungserwerbe oder -veräußerungen, Beschlussfassungen über wesentliche Kreditaufnahmen und -gewährungen, Haftungsübernahmen für fremde Verbindlichkeiten sowie Finanzanlage- und sonstige Finanzgeschäfte. Darüber hinaus befasst er sich mit Planungs- und Investitionsthemen wie z. B. dem Wirtschaftsplan und der Mittelfristplanung.
Prüfungsausschuss
Mitglieder: Dr. Norbert Kloppenburg (Vors.), Norbert Paulsen (stellv. Vors.), Thomas Mendrzik, Dr. Isabella Niklas, Sonja Petersen, Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Zuständigkeit: Der Prüfungsausschuss befasst sich vor allem mit der Prüfung der Rechnungslegung und der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance. Er überwacht die Abschlussprüfung und ihre Wirksamkeit, einschließlich der Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und etwaiger Nichtprüfungsleistungen, und beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Er ist außerdem verantwortlich für die Vorbereitung der Wahl des Abschlussprüfers (inkl. etwaiger Auswahlverfahren).
Immobilienausschuss
Mitglieder: Dr. Isabella Niklas (Vors.), Norbert Paulsen (stellv. Vors.), Thomas Lütje, Thomas Mendrzik, Dr. Sibylle Roggencamp, Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Zuständigkeit: Der Immobilienausschuss ist für alle Fragen, Berichte und Entscheidungen zuständig, die sich vollständig oder überwiegend auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) beziehen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Entscheidungen über zustimmungsbedürftige Geschäfte, die Prüfung und die Vorbereitung der Entscheidung des Aufsichtsrats über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses sowie den die Immobiliensparte betreffenden Gewinnverwendungsvorschlag.
Personalausschuss
Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Berthold Bose (stellv. Vors.), Thomas Mendrzik, Norbert Paulsen, Dr. Sibylle Roggencamp, Dr. Torsten Sevecke
Zuständigkeit: Der Personalausschuss bereitet die dem Aufsichtsrat obliegenden Personalentscheidungen vor und sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Er bereitet die Beschlussfassung des Plenums über die Festsetzung der Vorstandsvergütung und die Überprüfung des Vorstandsvergütungssystems vor und behandelt die Vorstandsverträge, soweit nicht das Aktiengesetz die Behandlung dieser Aufgaben durch das Aufsichtsratsplenum vorschreibt.
Nominierungsausschuss
Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vors.), Dr. Torsten Sevecke (stellv. Vors.), Dr. Sibylle Roggencamp
Zuständigkeit: Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Aufsichtsrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben, der Empfehlungen des Kodex, des vom Aufsichtsrat beschlossenen Kompetenzprofils für das Gesamtgremium und der für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele Vorschläge für geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung.
Vermittlungsausschuss
Mitglieder: Prof. Dr. Rüdiger Grube, Berthold Bose, Norbert Paulsen, Dr. Torsten Sevecke
Zuständigkeit: Der Vermittlungsausschuss nimmt die in § 31 Abs. 3 MitbestG genannten Aufgaben wahr, d. h. er unterbreitet dem Aufsichtsrat Vorschläge für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern, falls im ersten Wahlgang die gesetzlich erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Aufsichtsratsmitglieder nicht erreicht wird.
Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Diversität
Nach der Satzung der Gesellschaft, den §§ 95 und 96 AktG und § 7 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) setzt sich der Aufsichtsrat aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer, die gemäß den Vorgaben des MitbestG gewählt werden, zusammen.
Mit Blick auf die verschiedenen Vorgaben und Empfehlungen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat der Aufsichtsrat ein Anforderungsprofil für den Aufsichtsrat der HHLA verabschiedet, das neben wesentlichen gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen des DCGK zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats die Zielsetzungen des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für das Gesamtgremium im Sinne des DCGK sowie das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat einschließlich der Angaben nach § 289f Abs. 1 Nr. 6 HGB enthält.
Das nachfolgend wiedergegebene Anforderungsprofil wurde im Dezember 2017 verabschiedet. Im Zuge der Neufassung des DCGK wird der Aufsichtsrat die vorstehenden Ziele und Anforderungen zeitnah überprüfen und bei Bedarf anpassen.
Zielsetzung des Anforderungsprofils
Der Aufsichtsrat strebt eine Zusammensetzung an, die jederzeit eine qualifizierte Kontrolle und Beratung des Vorstands gewährleistet. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass für eine effektive Arbeit des Aufsichtsrats - und damit für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens - neben fachlichen und persönlichen Anforderungen auch Diversitätsaspekte eine wichtige Rolle spielen. Unterschiedliche Persönlichkeiten, Erfahrungen und Kenntnisse vermeiden Gruppendenken, ermöglichen ganzheitlichere Betrachtungen und bereichern so die Arbeit des Aufsichtsrats. Die folgenden Zielsetzungen dienen insoweit als Leitlinie bei der langfristigen Nachfolgeplanung und der Auswahl geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten und schaffen Transparenz im Hinblick auf die wesentlichen Besetzungskriterien.
Anforderungen an die einzelnen Mitglieder
Allgemeine Anforderungen
Jedes Aufsichtsratsmitglied soll aufgrund seiner persönlichen und fachlichen Kompetenzen und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, börsennotierten Unternehmen wahrzunehmen und das Ansehen des HHLA-Konzerns in der Öffentlichkeit zu wahren. Im Hinblick darauf sollte jedes Aufsichtsratsmitglied folgende Anforderungen erfüllen:
| • | hinreichende Sachkenntnis, d. h. die Fähigkeit, die normalerweise im Aufsichtsrat anfallenden Aufgaben wahrzunehmen; |
| • | Leistungsbereitschaft, Integrität und Persönlichkeit; |
| • | allgemeines Verständnis des Geschäfts der HHLA, einschließlich des Marktumfelds und der Kundenbedürfnisse; |
| • | unternehmerische bzw. betriebliche Erfahrung, für die Anteilseignervertreter idealerweise in Form von Erfahrung aus der Tätigkeit in Unternehmensleitungen, als leitender Angestellter oder in Aufsichtsgremien; |
| • | Einhaltung der Mandatsgrenzen nach § 100 AktG und nach Ziffer 5.4.5 Satz 2 DCGK. |
Zeitliche Verfügbarkeit
Jedes Aufsichtsratsmitglied stellt sicher, dass es die zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderliche Zeit aufbringen kann. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in der Regel vier bis sechs Aufsichtsratssitzungen jährlich stattfinden, die jeweils angemessener Vorbereitung bedürfen, insbesondere im Fall der Prüfung der Jahres- und Konzernabschlussunterlagen. Abhängig von der Mitgliedschaft in einem oder mehreren Ausschüssen entsteht zusätzlicher Zeitaufwand für die Vorbereitung und die Teilnahme an den Ausschusssitzungen. Zur Behandlung von Sonderthemen können schließlich zusätzliche außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats oder der Ausschüsse erforderlich werden.
Zugehörigkeitsdauer und Altersgrenze
Zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats sollen in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die zum Zeitpunkt der Wahl das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat soll in der Regel drei volle Amtszeiten nicht überschreiten.
Anforderungen und Ziele für das Gesamtgremium
Im Hinblick auf die Zusammensetzung des Gesamtgremiums strebt der Aufsichtsrat - auch im Interesse der Diversität - eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren persönlichen und beruflichen Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen, damit das Gesamtgremium auf ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Erfahrungen und Spezialkenntnisse zurückgreifen kann.
Allgemeine Anforderungen
Der Aufsichtsrat der HHLA muss jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats müssen ferner in ihrer Gesamtheit mit dem Logistiksektor, insbesondere den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, sowie dem Immobiliensektor vertraut sein; und mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.
Spezifische Kenntnisse und Erfahrungen
Der Aufsichtsrat der HHLA soll in seiner Gesamtheit alle Kompetenzfelder abdecken, die für eine effektive Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich sind. Das beinhaltet - entsprechend dem Geschäftsmodell des Unternehmens - insbesondere vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen:
| • | in der Führung eines großen oder mittelgroßen, international agierenden und börsennotierten Unternehmens; |
| • | im Logistikgeschäft, idealerweise in den Bereichen Hafenlogistik und Intermodal, einschließlich der relevanten Märkte und der Kundenbedürfnisse; |
| • | in den Bereichen Betrieb und Technik, einschließlich IT-Systemen und Digitalisierung; |
| • | im Immobiliengeschäft und dort in der Vermietung von Büroimmobilien im Raum Hamburg; |
| • | in den Bereichen Recht, Corporate Governance und Compliance; |
| • | im Controlling und im Risikomanagement sowie |
| • | in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. |
Der Aufsichtsrat strebt eine Besetzung an, bei der für jeden der vorstehend genannten Aspekte zumindest ein Mitglied als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation der HHLA und der Eigentümerstruktur sollen dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner mindestens zwei unabhängige Mitglieder i. S. v. Ziffer 5.4.2 DCGK angehören. Der Aufsichtsrat geht ferner davon aus, dass der Umstand der Arbeitnehmervertretung oder eines Beschäftigungsverhältnisses als solcher die Unabhängigkeit der Arbeitnehmervertreter nicht in Frage stellt und dass die Arbeitnehmervertreter daher nicht per se als abhängig zu betrachten sind, sondern jeweils die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind.
Zur Vermeidung potenzieller Interessenkonflikte sollen dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören. Dem Aufsichtsrat sollen außerdem keine Personen angehören, die Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben.
Sofern im Einzelfall Interessenkonflikte auftreten - insbesondere solche, die aufgrund einer Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Dritten entstehen können -, ist das betreffende Aufsichtsratsmitglied verpflichtet, dies dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen. Über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informiert der Aufsichtsrat in seinem jährlichen Bericht an die Hauptversammlung. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Aufsichtsratsmitglieds sollen zur Beendigung des Mandats führen.
Vielfalt (Diversity)
Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Darüber hinaus verfolgt der Aufsichtsrat das Ziel, mittelfristig einen Frauenanteil der Anteilseignervertreter von mindestens 40 % zu erreichen.
Daneben spiegelt sich die Vielfalt (Diversity) im Aufsichtsrat u. a. im individuellen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie im unterschiedlichen Erfahrungshorizont seiner Mitglieder (z. B. Branchenerfahrung) wider. Der Aufsichtsrat strebt insoweit im Interesse der Diversität eine Zusammensetzung an, bei der sich die Mitglieder im Hinblick auf ihren Hintergrund, ihre Erfahrungen und ihre Fachkenntnisse ergänzen. Dabei wird auch angestrebt, dass ein Teil der Mitglieder über einen internationalen Erfahrungshorizont verfügt.
Stand der Umsetzung und künftige Berücksichtigung
In der derzeitigen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind die vorstehenden Ziele erfüllt. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Personen mit unterschiedlichem beruflichem Werdegang, Erfahrungshorizont und unterschiedlicher Expertise zusammen, darunter auch Mitglieder mit nennenswerter internationaler Erfahrung. Der Frauenanteil von 30 % wird erfüllt. Die Altersgrenze wurde bei der jeweiligen Wahl von keinem Mitglied überschritten. Kein Aufsichtsratsmitglied gehört dem Aufsichtsrat länger als drei Amtszeiten an. Mit Herrn Prof. Dr. Grube, Herrn Dr. Kloppenburg und Herrn Prof. Dr. Schwenker gehören dem Aufsichtsrat auf Seiten der Anteilseigner derzeit drei unabhängige Mitglieder an. Herr Dr. Kloppenburg verfügt zudem über besonderen Sachverstand und Erfahrungen auf den Gebieten Rechnungslegung, Abschlussprüfung und interne Kontrollverfahren und erfüllt damit die Anforderungen der §§ 100 Abs. 5 und 107 Abs. 4 AktG sowie von Empfehlung D.4 DCGK.
Der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat werden die vorstehenden - bzw. im Falle einer Anpassung infolge der Neufassung des DCGK die angepassten - Anforderungen und Ziele bei der Nachfolgeplanung, der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und ihren Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern an die Hauptversammlung berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter allerdings nicht an das Anforderungsprofil oder die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats gebunden. Die Arbeitnehmervertreter werden durch die Belegschaft gewählt, die ebenfalls nicht an das Anforderungsprofil gebunden sind. Der Aufsichtsrat hat insoweit auch kein Vorschlagsrecht.
Selbstbeurteilung
Die letzte Selbstbeurteilung mit externer Unterstützung wurde im Sommer 2018 mithilfe eines unabhängigen Beraters durchgeführt. Die Zusammenarbeit wurde insgesamt als sehr gut und effizient bewertet. Darüber hinaus arbeitet der Aufsichtsrat kontinuierlich an der weiteren Verbesserung der Effizienz seiner Tätigkeit.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie zur Zusammenarbeit mit dem Vorstand im Berichtszeitraum finden sich im > Bericht des Aufsichtsrats. Zusätzliche Informationen zur Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich am Ende dieses Abschnitts. Schließlich sind auf der Website des Unternehmens unter www.hhla.de

Lebensläufe der amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats veröffentlicht, die jährlich aktualisiert werden.
Angaben nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 und 5 HGB
Der Aufsichtsrat der HHLA setzt sich nach § 96 Abs. 2 AktG zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat vier Frauen an, von denen zwei der Anteilseignerseite und zwei der Arbeitnehmerseite zuzurechnen sind. Der Frauenanteil im Aufsichtsrat sowie auf Seiten der Anteilseigner und der Arbeitnehmer beträgt somit jeweils 33,3 %. Die gesetzlichen Vorgaben sind mithin erfüllt.
Für den Frauenanteil im Vorstand hat der Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2022 eine Zielgröße von 25 % festgelegt. Diese Zielgröße ist erfüllt.
Im Hinblick auf die Zielvorgaben für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand für beide Führungsebenen eine Zielgröße von 30 % und als Frist für die Zielerreichung jeweils den 30. Juni 2022 festgelegt. Zum 31. Dezember 2019 betrug der Frauenanteil in der ersten Führungsebene 27 % und in der zweiten Führungsebene 22 %.
Aktionäre und Hauptversammlung
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Die Hauptversammlung findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres statt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Aktien mit Mehrfachstimmrechten oder Vorzugsaktien sowie Höchststimmrechte bestehen nicht.
Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung selbst auszuüben oder es durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben zu lassen. Der Vorstand ist darüber hinaus nach Maßgabe der Satzung ermächtigt, den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung einzelner oder aller Aktionärsrechte auch ohne Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung und ohne einen Bevollmächtigten im Wege elektronischer Kommunikation (Online-Teilnahme) bzw. den Aktionären die Ausübung ihres Stimmrechts auch schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation zu ermöglichen (Briefwahl). In der Einladung zur Hauptversammlung werden insbesondere die Teilnahmebedingungen, das Verfahren für die Stimmabgabe (auch durch Bevollmächtigte) und die Rechte der Aktionäre erläutert. Außerdem hat die Gesellschaft eine Hotline für Fragen der Aktionäre eingerichtet.
Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen einschließlich des Geschäftsberichts werden zusammen mit der Tagesordnung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hhla.de/hauptversammlung

veröffentlicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung finden sich dort auch die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Einzelabschluss der HHLA (AG-Abschluss) wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt. Der Konzernabschluss und die Zwischenberichte folgen den Regeln der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den nach § 315e Abs. 1 HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften des HGB. Nähere Erläuterungen zu den IFRS enthält dieser Geschäftsbericht im > Konzernanhang, Allgemeine Erläuterungen. Grundlage für die Gewinnverwendung ist allein der AG-Abschluss.
Die Auswahl des Abschlussprüfers, seine Beauftragung, die Überwachung seiner Unabhängigkeit sowie der von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen erfolgen im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Darüber hinaus wurde mit dem Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019, der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, vereinbart, dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses unverzüglich über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- oder Befangenheitsgründe unterrichtet wird, soweit diese nicht unverzüglich beseitigt werden. Der Abschlussprüfer soll ferner unverzüglich über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse berichten, die bei der Durchführung der Abschlussprüfung zu seiner Kenntnis gelangen. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer den Aufsichtsrat zu informieren bzw. im Prüfungsbericht zu vermerken, wenn er bei der Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben. Die Abschlussprüfung wird mit einer Erweiterung der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) durchgeführt. Hierzu sind im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse zu prüfen und zu beurteilen.
Weitere Angaben zu den Organmitgliedern und ihren Mandaten
Der Vorstand und seine Mandate
Angela Titzrath
Vorstandsvorsitzende
Wirtschaftswissenschaftlerin (M. A.), Hamburg
Erstbestellung: 2016 Laufende Bestellung: bis 30.09.2024
Weitere Mandate 1
| • | Bionic Production GmbH, Lüneburg2 (Vorsitz) (seit 29.08.2019) |
| • | CTD Container-Transport-Dienst GmbH2 (Vorsitz) |
| • | Evonik Industries AG, Essen3 |
| • | HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH2 (Vorsitz) |
| • | HHLA International GmbH2 (Vorsitz) |
| • | HHLA Sky GmbH2 (Vorsitz) |
| • | HPC Hamburg Port Consulting GmbH2 (Vorsitz) |
| • | METRANS, a.s. (Vorsitz), Prag2 |
| • | Talanx AG, Hannover3 |
| • | Ulrich Stein GmbH2 (Vorsitz) |
| • | UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH2 (Vorsitz) |
Jens Hansen
Chief Operating Officer
Dipl.-Ingenieur, Dipl.-Kaufmann, Elmshorn
Erstbestellung: 2017 Laufende Bestellung: bis 31.03.2025
Weitere Mandate 1
| • | Cuxcargo Hafenbetrieb GmbH & Co. KG, Cuxhaven 4 (Vorsitz) |
| • | Cuxcargo Hafenbetrieb Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven 4 (Vorsitz) |
| • | DAKOSY Datenkommunikationssystem AG 4 (Vorsitz) |
| • | HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH 2 (Vorsitz) |
| • | HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH 2 (Vorsitz) |
| • | I HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH 2 (Vorsitz) |
| • | HHLA Container Terminal Tollerort GmbH 2 (Vorsitz) |
| • | HHLA Rosshafen Terminal GmbH 2 |
| • | HHLA TK Estonia AS, Tallinn 2 (Vorsitz) |
| • | HPC Hamburg Port Consulting GmbH 2 |
| • | HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH 2 |
| • | Hyperport Cargo Solutions GmbH i. Gr. 4 |
| • | SCA Service Center Altenwerder GmbH 2 (Vorsitz) |
| • | Service Center Burchardkai GmbH 2 (Vorsitz) |
Dr. Roland Lappin
Finanzvorstand
Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Hamburg
Erstbestellung: 2003 LaufendeBestellung: bis 30.04.2021
Weitere Mandate 1
| • | Fischmarkt Hamburg-Altona GmbH 2 (Vorsitz) |
| • | GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien- Verwaltung mbH 2 (Vorsitz) |
| • | Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH 4 |
| • | HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 2 |
| • | HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH 2 |
| • | HHLA International GmbH 2 |
| • | HHLA Rosshafen Terminal GmbH 2 |
| • | IPN Inland Port Network GmbH & Co. KG 4 |
| • | IPN Inland Port Network Verwaltungsgesellschaft mbH 4 |
| • | METRANS, a.s, Prag 2 |
| • | Ulrich Stein GmbH 2 |
| • | UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH 2 |
| • | Spherie UG (haftungsbeschränkt) 4 |
Torben Seebold
Arbeitsdirektor (seit 01.04.2019)
Diplom-Jurist, Hamburg
Erstbestellung: 2019 Laufende Bestellung: bis 31.03.2022
Weitere Mandate 1
| • | Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg (Vorsitz) |
| • | HHLA-Personal-Service GmbH 2 (Vorsitz) |
| • | Verwaltungsausschuss für den Hafenfonds der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft, Hamburg |
Der Aufsichtsrat und seine Mandate
Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender)
Dipl.-Ingenieur, Hamburg Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
| • | Bombardier Transportation GmbH, Berlin (Vorsitz) (seit 11.05.2019) |
| • | Bombardier Transportation (Bahntechnologie) Holding Germany GmbH, Berlin (Vorsitz) (seit 11.05.2019) |
| • | Deufol SE, Hofheim am Taunus |
| • | Herrenknecht AG, Schwanau |
| • | RIB Software SE, Stuttgart 3 |
| • | Vossloh AG, Werdohl 3 (Vorsitz) (seit 05.02.2020) |
Berthold Bose (stellvertretender Vorsitzender)
Kfz-Elektriker, Hamburg Leiter ver.di Landesbezirk Hamburg
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
| • | Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg |
| • | HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5 |
Dr. Norbert Kloppenburg
Dipl.-Ingenieur agr., Hamburg
Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012
Weitere Mandate 1
| • | Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim |
Thomas Lütje
Schifffahrtskaufmann, Jork
Direktor Vertrieb bei der Hamburger Hafen und Logistik AG
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
| • | HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH 2 (Vorsitz) |
Thomas Mendrzik
Elektromaschinenbauer, Hamburg
Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
| • | HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5 (bis 19.09.2019) |
| • | HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH (bis 18.04.2019) |
| • | SCA Service Center Altenwerder GmbH (bis 18.04.2019) |
Dr. Isabella Niklas
Dr. jur., Hamburg
Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2018
Weitere Mandate 1
| • | GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH 5 |
| • | HADAG Seetouristik und Fährdienst AG 5 |
| • | Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg (seit 07.02.2020) |
| • | SBH Schulbau Hamburg 5 |
| • | SNH Stromnetz Hamburg GmbH 5 |
| • | Wärme Hamburg GmbH (ehem. Vattenfall Wärme GmbH) 5 |
Norbert Paulsen
Dipl.-Ingenieur, Hamburg
Vorsitzender des Konzern- und des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012
Weitere Mandate 1
| • | HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5 |
Sonja Petersen
Dipl.-Kauffrau (FH), Norderstedt
Kaufmännische Angestellte HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
| • | Keine |
Dr. Sibylle Roggencamp
Dipl.-Volkswirtin, Molfsee
Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012
Weitere Mandate 1
| • | Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH 5 |
| • | Flughafen Hamburg GmbH 5 |
| • | Hamburg Musik GmbH 5 |
| • | Hamburger Hochbahn AG 5 |
| • | Hamburgischer Versorgungsfonds AöR 5 |
| • | HSH Beteiligungsmanagement GmbH 5 (bis 23.01.2019) |
| • | HSH Portfoliomanagement AöR, Kiel 5 (Vorsitz) |
| • | Sprinkenhof GmbH 5 (Vorsitz) |
| • | Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) KöR, Hamburg 5 |
Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Dipl.-Kaufmann, Hamburg
Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2019
Weitere Mandate 1
| • | Flughafen Hamburg GmbH 5 |
| • | FreightHub GmbH, Berlin (bis 18.04.2019) |
| • | Hamburger Sparkasse AG (HASPA), Hamburg |
| • | Hensoldt Holding GmbH, Taufkirchen |
| • | M.M. Warburg & Co. KGaA, Hamburg (seit 01.01.2020) |
Maya Schwiegershausen - Güth
M. A. in Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Berlin
Gewerkschaftssekretärin ver.di Bund
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
| • | Hapag-Lloyd AG, Hamburg 3 |
Dr. Torsten Sevecke
Dr. jur., Hamburg
Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Bereich Wirtschaft und Innovation) der Freien und Hansestadt Hamburg
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2018
Weitere Mandate 1
| • | 4Free AG, Hamburg |
| • | Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH 5 (Vorsitz) |
| • | Hamburg Messe und Congress GmbH 5 (seit 10.09.19) (Vorsitz) |
| • | Hamburg Tourismus GmbH 5 (seit 24.01.2019) (Vorsitz) |
| • | Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR 5 |
| • | HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5 |
| • | HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 5 (Vorsitz) |
| • | Life Science Nord Management GmbH 5 (Vorsitz) |
| • | Logistik-Initiative Hamburg Management GmbH 5 (bis 31.05.2019) |
| • | ReGe Hamburg-Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH 5 |
| • | ZAL Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung GmbH 5 (Vorsitz) |
Im Geschäftsjahr 2019 ausgeschiedene Mitglieder
Heinz Brandt
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
Rechtsassessor, Bremen
Mitglied des Vorstands (Arbeitsdirektor) der Hamburger Hafen und Logistik AG
Erstbestellung: 2009 Ausgeschieden am: 31.03.2019
Weitere Mandate 1 (bis 31.03.2019)
| • | Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg (Vorsitz) |
| • | HHLA-Personal-Service GmbH2 (Vorsitz) |
| • | HPC Hamburg Port Consulting GmbH2 |
| • | Verwaltungsausschuss für den Hafenfonds der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft, Hamburg |
Michael Westhagemann
Ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats
Informatiker, Hamburg
Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Erstmalige Wahl: 2017 Ausgeschieden am: 06.02.2019
Weitere Mandate 1 (bis 06.02.2019)
| • | HafenCity Hamburg GmbH5 |
| • | Hamburg Marketing GmbH5 (Vorsitz) |
| • | Hamburg Port Authority AöR5 (Vorsitz) |
| • | Hamburger Hochbahn AG5 (Vorsitz) |
1 Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in - und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
2 Mehrheitsbeteiligung der HHLA (direkt oder indirekt) Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg
3 Börsennotiert
4 Minderheits - bzw. paritätische Beteiligung der HHLA (direkt oder indirekt). Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg
5 Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Unternehmen des HHLA - Konzerns). Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg
Vergütungsbericht
Vergütung des Vorstands
Das Vergütungssystem für den Vorstand der HHLA soll zu einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensentwicklung beitragen. Die Festlegung des Vergütungssystems für den Vorstand, die regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Vergütungssystems und die Festlegung der individuellen Vorstandsvergütung erfolgen - nach Vorbereitung durch den Personalausschuss - durch den Gesamtaufsichtsrat. Personalausschuss und Aufsichtsrat orientieren sich bei ihren Entscheidungen - im Einklang mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - neben den Aufgaben und Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds insbesondere an der Größe und der Tätigkeit der HHLA, ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen und dem Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft.
Nach dem geltenden Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands setzt sich die Vergütung der Vorstandsmitglieder aus einer erfolgsunabhängigen Festvergütung, einer erfolgsabhängigen Tantieme, Nebenleistungen und Leistungen zur Altersversorgung zusammen. Die Festvergütung wird in zwölf monatlichen Teilbeträgen ausgezahlt. Die Nebenleistungen (Sachbezüge) beinhalten den Anspruch auf (auch private) Nutzung eines angemessenen Dienstwagens und die Übernahme von Versicherungsprämien. Die Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteile von den Mitgliedern des Vorstands zu versteuern.
Die erfolgsabhängige Tantieme wird grundsätzlich auf der Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage festgelegt und jeweils nach Feststellung des Jahresabschlusses ausgezahlt. Grundlage der Berechnung sind das durchschnittliche Ergebnis der abgelaufenen drei Jahre vor Zinsen und Steuern (EBIT) vor Zuführung zu den Pensionsrückstellungen, vermindert um außerordentliche Erträge aus Grundstücks- und Firmenveräußerungen, die durchschnittliche Kapitalrentabilität (ROCE) sowie die Erreichung von Zielen in den Bereichen Umwelt (Reduzierung des CO2-Wertes pro umgeschlagenem und transportiertem Container) und Soziales (mit den Komponenten Aus- und Fortbildung, Gesundheit und Beschäftigung) in dem gleichen Betrachtungszeitraum. Dabei wurden für jede der Nachhaltigkeitskomponenten Zielkorridore festgelegt, deren Erreichen eine entsprechende Tantieme auslöst. Die Berechnungskomponente EBIT einerseits und die vorstehend beschriebenen Nachhaltigkeitskomponenten andererseits werden dabei etwa hälftig gewichtet. Die variable Vergütung ist insgesamt auf 100 % der Festvergütung begrenzt.
Leistungen zur Altersversorgung werden individuell in Gestalt von Pensionszusagen, der Zahlung eines bestimmten Betrages zur zweckgebundenen Verwendung für eine private Altersvorsorge bzw. in Gestalt der Übernahme von Beiträgen für eine Direktversicherung gewährt. Gemäß den Pensionszusagen erhalten die Vorstandsmitglieder ein Ruhegehalt, wenn sie nach Ablauf einer bestimmten Zeit, infolge von Dienstunfähigkeit oder infolge Alters ausscheiden. Das Ruhegehalt orientiert sich am jeweiligen Jahresgrundgehalt. Angerechnet werden einzelfallabhängig verschiedene Einkünfte wie z. B. aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit und teilweise auch solche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Versorgungsbezüge aus öffentlichen Mitteln. Hinterbliebene Ehe- bzw. Lebenspartner von Vorstandsmitgliedern erhalten ein Witwengeld von 55 bis 60 % des Ruhegehalts und Kinder ein Waisengeld von 12 bis 20 % des Ruhegehalts. Sollte der Anspruch auf das Ruhegehalt ruhen oder nicht bestehen, wird zeitlich begrenzt ein Übergangs- bzw. Überbrückungsgeld in Abhängigkeit von der Festvergütung gezahlt.
Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund (einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels [Change of Control]) die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt.

1 Pro umgeschlagenem und transportiertem Container
Mit Blick auf das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und die damit zusammenhängende Neufassung des DCGK hat der Aufsichtsrat eine Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand eingeleitet, die voraussichtlich Ende 2020 abgeschlossen sein wird.
Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Vorstandsmitgliedern nicht gewährt. Insgesamt betrug die ausgezahlte Gesamtvergütung der Mitglieder des Vorstands für die Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 rund 3,1 Mio. € (im Vorjahr: rund 3,0 Mio. €). Frühere Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen erhielten Versorgungsbezüge in Höhe von 1.096.949 € (im Vorjahr: 1.008.923 €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen wurden insgesamt 28.783.941 € (im Vorjahr: 23.239.497 €) zurückgestellt.
Individuelle Vergütung des Vorstands
Die nachstehende Darstellung folgt den Empfehlungen in Ziffer 4.2.5 DCGK (in der Fassung vom 7. Februar 2017).
Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende
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| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 461.250 | 461.250 | 461.250 | 450.000 | 461.250 | 450.000 |
| Nebenvergütung | 13.859 | 13.859 | 13.859 | 13.859 | 13.859 | 13.859 |
| Summe | 475.109 | 475.109 | 475.109 | 463.859 | 475.109 | 463.859 |
| Einjährige variable Vergütung 1, 2 | 434.988 | 0 | 461.250 | 406.450 | 461.250 | 400.391 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung 5 | 910.097 | 475.109 | 936.359 | 870.309 | 936.359 | 864.250 |
| Versorgungsaufwand 3, 4 | 2.796.735 | 2.796.735 | 2.796.735 | 355.898 | 2.796.735 | 355.898 |
| Gesamtaufwand | 3.706.832 | 3.271.844 | 3.733.094 | 1.226.207 | 3.733.094 | 1.220.148 |
Heinz Brandt, Vorstandsmitglied (bis 31.03.2019)
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| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 87.500 | 87.500 | 87.500 | 350.000 | 87.500 | 350.000 |
| Nebenvergütung | 3.410 | 3.410 | 3.410 | 13.359 | 3.410 | 13.359 |
| Summe | 90.910 | 90.910 | 90.910 | 363.359 | 90.910 | 363.359 |
| Einjährige variable Vergütung 1, 2 | 87.341 | 0 | 87.500 | 326.450 | 87.500 | 323.974 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung 5 | 178.251 | 90.910 | 178.410 | 689.809 | 178.410 | 687.333 |
| Versorgungsaufwand 3 | 0 | 0 | 0 | 269.655 | 0 | 269.655 |
| Gesamtaufwand | 178.251 | 90.910 | 178.410 | 959.464 | 178.410 | 956.988 |
Jens Hansen, Vorstandsmitglied
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| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 350.000 | 350.000 | 350.000 | 350.000 | 350.000 | 350.000 |
| Nebenvergütung | 18.624 | 18.624 | 18.624 | 18.624 | 18.624 | 18.624 |
| Summe | 368.624 | 368.624 | 368.624 | 368.624 | 368.624 | 368.624 |
| Einjährige variable Vergütung 1, 2 | 350.000 | 0 | 350.000 | 350.000 | 350.000 | 350.000 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 718.624 | 368.624 | 718.624 | 718.624 | 718.624 | 718.624 |
| Versorgungsaufwand 3 | 35.000 | 35.000 | 35.000 | 35.000 | 35.000 | 35.000 |
| Gesamtaufwand | 753.624 | 403.624 | 753.624 | 753.624 | 753.624 | 753.624 |
Dr. Roland Lappin, Vorstandsmitglied
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| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 360.000 | 360.000 | 360.000 | 350.000 | 360.000 | 350.000 |
| Nebenvergütung | 10.782 | 10.782 | 10.782 | 10.782 | 10.782 | 10.782 |
| Summe | 370.782 | 370.782 | 370.782 | 360.782 | 370.782 | 360.782 |
| Einjährige variable Vergütung 1, 2 | 360.000 | 0 | 360.000 | 326.450 | 360.000 | 323.974 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung 5 | 730.782 | 370.782 | 730.782 | 687.232 | 730.782 | 684.756 |
| Versorgungsaufwand3 | 195.110 | 195.110 | 195.110 | 207.878 | 195.110 | 207.878 |
| Gesamtaufwand | 925.892 | 565.892 | 925.892 | 895.110 | 925.892 | 892.634 |
Torben Seebold, Vorstandsmitglied (seit 01.04.2019)
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| Gewährte Zuwendungen (Ziel) | Zufluss | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in € | 2019 | 2019 Minimum | 2019 Maximum | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 236.250 | 236.250 | 236.250 | 0 | 236.250 | 0 |
| Nebenvergütung | 23.671 | 23.671 | 23.671 | 0 | 23.671 | 0 |
| Summe | 259.921 | 259.921 | 259.921 | 0 | 259.921 | 0 |
| Einjährige variable Vergütung 1, 2 | 236.250 | 0 | 236.250 | 0 | 236.250 | 0 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung 5 | 496.171 | 259.921 | 496.171 | 0 | 496.171 | 0 |
| Versorgungsaufwand 3 | 23.625 | 23.625 | 23.625 | 0 | 23.625 | 0 |
| Gesamtaufwand | 519.796 | 283.546 | 519.796 | 0 | 519.796 | 0 |
1 Bestandteile der erfolgsabhängigen Tantieme (EBIT und Nachhaltigkeitskomponenten) auf Basis einer dreijährigen Bemessungsgrundlage
2 Bei der Nachhaltigkeitskomponente wurde jeweils eine Zielerreichung von 100 % zugrunde gelegt und beim EBIT ein mittleres Wahrscheinlichkeitsszenario unterstellt.
3 Dienstzeitaufwand nach IAS 19 Service - Cost - Komponente für Pensionszusagen, Beiträge für Direktversicherungen oder zweckgebundener Beitrag für Altersversorgung (gemäß den erläuternden Ausführungen zur Mustertabelle 1 in der Anlage zum DCGK)
4 Der Betrag für 2019 beinhaltet nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand (past service cost) in Höhe von 2.466.138 €, der auf die Anpassung der Versorgungszusage für Frau Titzrath mit Datum vom 17. Juni 2019 zurückzuführen ist.
5 Unterjährige Vertragsanpassungen sind zeitanteilig berücksichtigt.
Vergütung des Aufsichtsrats
Gemäß § 16 der Satzung der HHLA erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Vergütung, die von der Hauptversammlung durch Beschluss festgelegt wird. Sie orientiert sich am Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie an der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens. Die derzeitige Vergütungsregelung wurde in der Hauptversammlung am 13. Juni 2013 beschlossen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung von 13.500 € pro Geschäftsjahr. Der Vorsitzende erhält das Dreifache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrags. Aufsichtsratsmitglieder, die einem Ausschuss angehören, erhalten zusätzlich 2.500 € pro Geschäftsjahr je Ausschuss, der Vorsitzende des Ausschusses 5.000 €, insgesamt jedoch höchstens 10.000 €. Aufsichtsratsmitglieder, die dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehört haben, erhalten eine entsprechende zeitanteilige Vergütung. Des Weiteren erhalten Aufsichtsratsmitglieder für jede Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 250 €. Eine variable Vergütungskomponente ist nicht vorgesehen.
Kredite oder vergleichbare Leistungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern nicht gewährt. Jenseits der im Rahmen der Anstellungsverträge der Arbeitnehmervertreter geschuldeten marktüblichen Vergütungen wurden den Aufsichtsratsmitgliedern keine Vergütungen für persönliche Leistungen gewährt. Im Berichtszeitraum betrugen die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats 305.875 € (im Vorjahr: 309.292 €).
Individuelle Vergütung des Aufsichtsrats
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| Fixe Vergütung | Feste Vergütung für Ausschusstätigkeit | |||
|---|---|---|---|---|
| in €1 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Prof. Dr. Rüdiger Grube | 40.500 | 40.500 | 9.375 | 5.000 |
| Berthold Bose | 20.250 | 20.250 | 2.500 | 2.500 |
| Dr. Norbert Kloppenburg | 13.500 | 13.500 | 7.500 | 7.500 |
| Thomas Lütje | 13.500 | 13.500 | 2.500 | 2.500 |
| Thomas Mendrzik | 13.500 | 13.500 | 10.000 | 10.000 |
| Dr. Isabella Niklas 2 | 13.500 | 7.875 | 7.500 | 3.125 |
| Norbert Paulsen | 13.500 | 13.500 | 10.000 | 10.000 |
| Sonja Petersen | 13.500 | 13.500 | 5.000 | 5.000 |
| Dr. Sibylle Roggencamp | 13.500 | 13.500 | 10.000 | 10.000 |
| Maya Schwiegershausen-Güth | 13.500 | 13.500 | 0 | 0 |
| Dr. Torsten Sevecke 2 | 13.500 | 7.875 | 5.000 | 1.458 |
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker 3 | 7.875 | 0 | 4.375 | 0 |
| Michael Westhagemann 4 | 2.250 | 13.500 | 1.250 | 7.500 |
| Gesamtaufwand | 192.375 | 199.125 | 75.000 | 69.166 |
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| Sitzungsgelder | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|
| in €1 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Prof. Dr. Rüdiger Grube | 3.500 | 3.500 | 53.375 | 49.000 |
| Berthold Bose | 2.250 | 3.500 | 25.000 | 26.250 |
| Dr. Norbert Kloppenburg | 3.750 | 3.750 | 24.750 | 24.750 |
| Thomas Lütje | 2.000 | 2.000 | 18.000 | 18.000 |
| Thomas Mendrzik | 4.250 | 4.750 | 27.750 | 28.250 |
| Dr. Isabella Niklas 2 | 3.250 | 1.750 | 24.250 | 12.750 |
| Norbert Paulsen | 4.500 | 5.250 | 28.000 | 28.750 |
| Sonja Petersen | 4.000 | 3.000 | 22.500 | 21.500 |
| Dr. Sibylle Roggencamp | 4.750 | 5.000 | 28.250 | 28.500 |
| Maya Schwiegershausen-Güth | 1.750 | 1.750 | 15.250 | 15.250 |
| Dr. Torsten Sevecke 2 | 2.250 | 2.250 | 20.750 | 11.583 |
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker 3 | 2.250 | 0 | 14.500 | 0 |
| Michael Westhagemann 4 | 0 | 3.250 | 3.500 | 24.250 |
| Gesamtaufwand | 38.500 | 41.000 | 305.875 | 309.292 |
1 Sämtliche Beträge ohne Mehrwertsteuer
2 Seit 12. Juni 2018 (Hauptversammlung 2018)
3 Seit 18. Juni 2019 (Hauptversammlung 2019)
4 Bis 6. Februar 2019
Übernahmerechtliche Angaben und erläuternder Bericht
1. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 72.753.334,00 €. Es ist eingeteilt in 72.753.334 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von jeweils 1,00 €, davon 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen). Die S-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen der S-Sparte, während die A-Aktien allein eine Beteiligung am Ergebnis und Vermögen der A-Sparte vermitteln. Die S-Sparte umfasst den Teil des Unternehmens, der sich mit dem Erwerb, dem Halten, der Veräußerung, der Vermietung, der Verwaltung und der Entwicklung von nicht hafenumschlagspezifischen Immobilien befasst (Teilkonzern Immobilien). Sämtliche übrigen Teile des Unternehmens bilden die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik). Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Teils des Bilanzgewinns (§ 4 Abs. 1 der Satzung). Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme (§ 20 Abs. 1 der Satzung) und vermittelt die üblichen durch das AktG und die Satzung verbrieften Rechte und Pflichten. Sofern das Gesetz die Fassung eines Sonderbeschlusses durch Aktionäre einer Gattung vorschreibt, sind nur die Inhaber von Aktien dieser Gattung stimmberechtigt.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch solche aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern, bestehen nach Kenntnis des Vorstands nicht.
3. Für Angaben zu direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten.
4. Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht.
5. Arbeitnehmer, die am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben ihre Aktionärsrechte nach freiem Ermessen aus; es besteht keine Stimmrechtskontrolle.
6.1 Gemäß § 8 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Vorstand aus zwei oder mehr Personen. Die Ernennung und die Abberufung der Vorstandsmitglieder erfolgen nach Maßgabe von § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG und § 8 der Satzung durch den Aufsichtsrat.
6.2 Die Satzung kann durch Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Hauptversammlung beschließt gemäß §§ 179, 133 AktG und § 22 der Satzung über Satzungsänderungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Soweit gesetzlich für bestimmte Satzungsänderungen zwingend eine größere Stimmen- bzw. Kapitalmehrheit vorgeschrieben ist, gilt die gesetzlich geforderte Mehrheit. Nach § 11 Abs. 4 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur ihre Fassung betreffen. Sofern durch eine Satzungsänderung bei einer Kapitalerhöhung oder bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz das Verhältnis zwischen A- und S-Aktien geändert werden soll, ist jeweils ein Sonderbeschluss der betroffenen A- bzw. S-Aktionäre gemäß § 138 AktG erforderlich. Änderungen der Satzung werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam.
7.1 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 21. Juni 2017 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 35.024.417,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I, vgl. § 3 Abs. 4 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der S-Aktionäre ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der A-Aktionäre in den im Beschluss näher definierten Fällen auszuschließen, z.B. bei der Ausgabe gegen Sacheinlagen oder bei der Ausgabe gegen Bareinlagen, sofern der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten A-Aktien im Zeitpunkt der Ausgabe nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen A-Aktien entfallende Anteil am Grundkapital nicht mehr als 10 % beträgt. Die Ausgabe neuer A-Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 20 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 20 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind.
7.2 Der Vorstand ist darüber hinaus gemäß § 3 Abs. 5 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu 1.352.250,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II, vgl. § 3 Abs. 5 der Satzung). Dabei ist das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von A-Aktien ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das gesetzliche Bezugsrecht der Inhaber von S-Aktien auszuschließen, soweit es zum Ausgleich von Spitzenbeträgen erforderlich ist.
7.3 Der Vorstand wurde von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Schuldverschreibungen darf insgesamt 300.000.000,00 € nicht übersteigen. Die Schuldverschreibungen werden in jeweils gleichberechtigte und gleichrangige Teilschuldverschreibungen eingeteilt. Die jeweiligen Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Das Bezugsrecht der S-Aktionäre ist ausgeschlossen. Darüber hinaus kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre auf die Schuldverschreibungen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden, um Spitzenbeträge auszugleichen, zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber bzw. Gläubiger von ausstehenden Optionsrechten bzw. Schuldverschreibungen und sofern Schuldverschreibungen gegen bar ausgegeben werden, wobei auf die Schuldverschreibungen mit einem Wandlungs- bzw. Optionsrecht bzw. einer Wandlungspflicht oder einem Andienungsrecht des Emittenten auf A-Aktien nicht mehr als ein anteiliger Betrag von 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals entfallen darf. Die Ausgabe unter Ausschluss des Bezugsrechts der A-Aktionäre ist ferner insgesamt auf 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Grundkapitals begrenzt, wobei für Zwecke der 10 %-Grenze auch sämtliche A-Aktien anzurechnen sind, die unter anderen Ermächtigungen unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden oder auszugeben sind. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das die Ausgabe von bis zu 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien ermöglicht (vgl. § 3 Abs. 6 der Satzung).
7.4 Die Gesellschaft wurde in der Hauptversammlung am 16. Juni 2016 ermächtigt, bis zum 15. Juni 2021 eigene A-Aktien im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung - auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Die Ermächtigung darf zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, nicht aber zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse, mittels eines an sämtliche A-Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, A-Aktien der Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre im Verhältnis ihrer Beteiligungsquoten zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden. Zulässig sind danach insbesondere auch die Veräußerung gegen Barleistung zu einem Preis, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, die Verwendung zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von Gesellschaften, an denen die Gesellschaft eine Mehrheitsbeteiligung hält, ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die Ausgabe bzw. das Angebot zum Erwerb an Mitarbeiter der Gesellschaft oder an Mitarbeiter oder Organmitglieder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, die Veräußerung gegen Sachleistungen an Dritte sowie die Einziehung, auch im vereinfachten Verfahren gemäß § 237 Abs. 3 - 5 AktG. In den genannten Fällen - mit Ausnahme der Einziehung - ist zudem das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien ausgeschlossen. Mit Ausnahme der Veräußerung gegen Sachleistungen sowie der Einziehung gilt dabei jeweils, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten bzw. verwendeten A-Aktien insgesamt höchstens 10 % des auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals ausmachen dürfen.
Die weiteren Einzelheiten der in Ziffer 7.1 bis 7.4 genannten Ermächtigungen, insbesondere die Konditionen des Erwerbs bzw. der Ausgabe von Aktien, die Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sowie deren Grenzen, ergeben sich aus den jeweiligen Ermächtigungsbeschlüssen und - für die in Ziffer 7.1 bis 7.3 genannten Ermächtigungen - aus § 3 der Satzung.
7.5 Die Gesellschaft ist gemäß § 6 der Satzung und § 237 Abs. 1 AktG ermächtigt, A- oder S-Aktien gegen Zahlung eines angemessenen Einziehungsentgelts einzuziehen, sofern und soweit diejenigen Aktionäre, deren Aktien eingezogen werden sollen, ihre Zustimmung hierzu erteilen.
8. Die folgenden wesentlichen Vereinbarungen enthalten Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels, wie er unter anderem infolge eines Übernahmeangebots eintreten kann:
Die Gesellschaft hat im September 2015 mehrere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 53 Mio. € aufgenommen sowie Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 22 Mio. € ausgegeben. Die Schuldscheindarlehen und die Namensschuldverschreibungen sind jeweils in Teilbeträgen in der Zeit vom 30. September 2022 bis zum 30. September 2025 bzw. in der Zeit vom 30. September 2027 bis zum 30. September 2030 zur Rückzahlung fällig.
Im Oktober 2018 hat die Gesellschaft weitere Schuldscheindarlehen mit einem Gesamtvolumen von 80 Mio. € aufgenommen und weitere Namensschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 20 Mio. € ausgegeben. Die einzelnen Schuldscheindarlehen sind in der Zeit vom 5. Oktober 2025 bis zum 5. Oktober 2028 zur Rückzahlung fällig. Die Namensschuldverschreibungen sind am 5. Oktober 2033 zur Rückzahlung fällig.
Im Falle eines Kontrollwechsels bei der HHLA sind die Anleihegläubiger der Namensschuldverschreibungen sowie die Gläubiger der Schuldscheindarlehen bzw. der jeweiligen Tranchen zur vorzeitigen Fälligstellung berechtigt, im Fall der Schuldverschreibungen und Darlehen bzw. der jeweiligen Tranchen aus dem Jahr 2015 allerdings vorbehaltlich der Unzumutbarkeit der Fortführung für den jeweiligen Anleihe- oder Darlehensgläubiger. Ein Kontrollwechsel liegt dabei jeweils vor, wenn die Freie und Hansestadt Hamburg direkt oder mittelbar weniger als 50,1 % der Stimmrechte am Kapital der HHLA hält.
Ferner enthalten die Dienstverträge der Mitglieder des Vorstands eine Regelung, der zufolge sie im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats aufgrund einer Änderung der Mehrheitsverhältnisse (Change of Control) und vergleichbarer Sachverhalte einen Abfindungsanspruch haben.
9. Die Dienstverträge der Vorstandsmitglieder enthalten eine Regelung, die im Falle eines Verlusts des Vorstandsmandats ohne wichtigen Grund - einschließlich einer Beendigung aufgrund eines Kontrollwechsels (Change of Control), z.B. infolge eines Übernahme- oder Pflichtangebots - die Zahlung einer Abfindung an das jeweilige Vorstandsmitglied vorsieht. Die Abfindung ist dabei jeweils auf maximal zwei Jahresvergütungen (einschließlich Nebenleistungen) und zudem auf die Gesamtvergütung für die Restlaufzeit des Anstellungsvertrags begrenzt.
Die dargestellten Regelungen sind bei vergleichbaren börsennotierten Unternehmen üblich. Sie dienen nicht dem Zweck der Erschwerung etwaiger Übernahmeversuche.
Der Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) wird im Gegensatz zum Konzernabschluss nicht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), sondern nach den Regeln des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt.
Gesellschaft im Überblick
Struktur und Geschäftstätigkeit
Die HHLA AG ist ein führender Hafenlogistikkonzern in Europa. Die HHLA AG ist die Muttergesellschaft des HHLA-Konzerns und steuert den Konzern als strategische Management-Holding. Das operative Geschäft wird von 30 inländischen und 16 ausländischen Gesellschaften betrieben, die zum Konsolidierungskreis des Konzerns zählen. Im Geschäftsjahr 2019 erwarb die HHLA AG Anteile an Gesellschaften zum Ausbau ihrer digitalen Geschäftsaktivitäten und erweiterte ihr Intermodalnetzwerk. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen rechtlichen oder organisatorischen Veränderungen vorgenommen.
Die rechtlich selbstständige HHLA AG wurde im Rahmen des Börsengangs am 2. November 2007 in die beiden Teile A-Sparte und S-Sparte aufgeteilt.
Die A-Sparte repräsentiert den Teilkonzern Hafenlogistik. Die an der Börse notierten A-Aktien vermitteln eine Beteiligung allein am Ergebnis und Vermögen dieser Geschäftsaktivitäten. Die Entwicklung und das wirtschaftliche Ergebnis des Teilkonzerns Immobilien werden der S-Sparte zugerechnet. Die S-Aktien werden nicht an der Börse gehandelt und befinden sich vollständig im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Im unwahrscheinlichen und bisher nicht vorgekommenen Fall eines Verlusts im Teilkonzern Immobilien würde dieser gemäß einem separat abgeschlossenen Verlustausgleichsvertrag mittelbar durch die FHH übernommen.
Personal
Die Anzahl der Beschäftigten in der HHLA AG betrug am 31. Dezember 2019 insgesamt 1.055 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (im Vorjahr: 1.045). Davon waren 271 Lohnempfänger (im Vorjahr: 290), 719 Gehaltsempfänger (im Vorjahr: 714) sowie 65 Auszubildende (im Vorjahr: 41). Von den 1.055 Beschäftigten wurden im Berichtsjahr 452 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Gesellschaften innerhalb des HHLA-Konzerns entsandt.
Wirtschaftliches Umfeld
Die Entwicklungen der Branche und der Gesamtwirtschaft entsprechen im Wesentlichen denen des HHLA-Konzerns.
Ertragslage
Wesentliche Kennzahlen
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| in Mio. € | 2019 | 2018 | Veränd. | |
|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 136,0 | 122,8 | 10,7 | % |
| Sonstige Erträge und Aufwendungen | - 163,4 | - 156,1 | - 4,7 | % |
| Betriebsergebnis | - 27,4 | - 33,3 | 17,7 | % |
| Finanzergebnis | - 28,5 | - 27,2 | - 4,8 | % |
| Beteiligungsergebnis | 143,4 | 125,6 | 14,2 | % |
| Ertragsteuern | - 11,7 | - 8,9 | - 31,5 | % |
| Jahresüberschuss | 75,8 | 56,2 | 34,9 | % |
Die Umsatzerlöse der HHLA AG resultierten im Wesentlichen aus der Weiterbelastung von Personalkosten für entsandtes Personal der Holding an die ausgegliederten Unternehmensbereiche in den Segmenten Container und Logistik sowie aus der Verrechnung administrativer Dienstleistungen und Leistungen für IT-Systeme, die in der HHLA AG gebündelt sind. Im Berichtsjahr betrugen die Umsatzerlöse 136,0 Mio. € (im Vorjahr: 122,8 Mio. €). Der Anstieg um 13,2 Mio. € resultierte aus Dienstleistungsverrechnungen mit Tochtergesellschaften der HHLA AG.
Die sonstigen Erträge und Aufwendungen belasten das Ergebnis im Vorjahresvergleich um zusätzlich 7,3 Mio. €. Dies resultierte im Wesentlichen aus Aufwendungen für die Entwicklung strategischer Initiativen sowie im Vorjahr erfassten Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen.
Die Reduzierung des Finanzergebnisses gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf gestiegene Zinsaufwendungen durch die Herausgabe von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen zurückzuführen.
Die Entwicklung des Beteiligungsergebnisses ist im Wesentlichen auf die Geschäftsentwicklung des Segments Intermodal zurückzuführen. Die ergebniswirksam vereinnahmten Jahresüberschüsse aus den Tochtergesellschaften und Beteiligungen der HHLA AG haben sich im Vorjahresvergleich um 17,8 Mio. € auf 143,4 Mio. € erhöht (im Vorjahr: 125,6 Mio. €).
Der Anstieg der Ertragsteuern um 2,8 Mio. € resultierte überwiegend aus dem verbesserten Betriebs- und Finanzergebnis.
Der Jahresüberschuss der Gesellschaft betrug im Berichtsjahr 75,8 Mio. € (im Vorjahr: 56,2 Mio. €). Davon entfallen auf die A-Sparte 66,6 Mio. € (im Vorjahr: 47,7 Mio. €) und auf die S-Sparte 9,2 Mio. € (im Vorjahr: 8,5 Mio. €).
Soll - Ist - Vergleich
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| in Mio. € | Ist 2018 | Prognose 2019 | Ist 2019 |
|---|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 56,2 | Vorjahresniveau | 75,8 |
Das von der Prognose abweichende Jahresergebnis ist im Wesentlichen auf die Entwicklung des Beteiligungsergebnisses zurückzuführen.
Vermögenslage
Bilanzstruktur
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| in Mio. € Aktiva | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen | 32,4 | 29,8 |
| Finanzanlagen | 444,5 | 424,8 |
| Sonstige Aktiva | 718,5 | 695,7 |
| Bilanzsumme | 1.195,4 | 1.150,3 |
| Passiva | ||
| Eigenkapital | 492,2 | 478,1 |
| Rückstellungen für Pensionen | 330,1 | 323,9 |
| Sonstige Passiva | 373,1 | 348,3 |
| Bilanzsumme | 1.195,4 | 1.150,3 |
| Eigenkapitalquote in % | 41,2 | 41,6 |
| Anlagenintensität in % | 2,7 | 2,6 |
Die Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände und des Sachanlagevermögens betrugen zum Bilanzstichtag 32,4 Mio. € (im Vorjahr: 29,8 Mio. €). Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagevermögen betrugen im Berichtsjahr 6,9 Mio. € (im Vorjahr: 9,8 Mio. €). Der Investitionsschwerpunkt lag dabei auf dem Ausbau der IT-Landschaft.
Das Finanzanlagevermögen erhöhte sich im Wesentlichen infolge des eingangs beschriebenen Ausbaus der digitalen Geschäftsaktivitäten um insgesamt 19,7 Mio. € auf 444,5 Mio. €.
Entwicklung der Pensionsrückstellungen
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| in Tsd. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Bilanzwert am 01.01. | 323.888 | 309.575 |
| Überführungsbetrag 1 | 0 | 4.296 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Aufwand | 25.301 | 29.210 |
| Rentenzahlungen | - 19.079 | - 19.193 |
| Bilanzwert am 31.12. | 330.110 | 323.888 |
1 Im Vorjahr ergab sich ein Überführungsbetrag aus der Harmonisierung der bestehenden Altersvorsorgesysteme.
Die HHLA AG bewertet die Ansprüche aus bestehenden Pensionsverpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren "Projected Unit Credit Method". Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Zusätzlich werden die künftig zu erwartenden Renten- und Entgeltsteigerungen berücksichtigt. Für das Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 2,71 % (im Vorjahr: 3,21 %) angewandt.
Dabei wird gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Pensionsrückstellung pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Pensionsrückstellung betrug zum Bilanzstichtag 330,1 Mio. € (im Vorjahr: 323,9 Mio. €).
Finanzlage
Liquiditätsanalyse
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| in Mio. € | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Finanzmittelfonds am 01.01. | 416,1 | 388,4 |
| Cashflow aus laufender Tätigkeit | 103,7 | 38,2 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | - 26,7 | - 58,2 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - 61,7 | 47,7 |
| Finanzmittelfonds am 31.12. | 431,4 | 416,1 |
| davon ggü. Tochtergesellschaften | 224,1 | 192,3 |
| davon liquide Mittel | 207,3 | 223,8 |
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im Berichtsjahr 103,7 Mio. € (im Vorjahr: 38,2 Mio. €). Er war wesentlich durch das Betriebsergebnis und vereinnahmte Beteiligungsergebnisse geprägt. Der Cashflow reichte im Berichtsjahr vollständig aus, um die Investitionen zu finanzieren.
Der Finanzmittelfonds setzte sich im Rahmen bestehender Cash-Pool-Verträge aus Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften in Höhe von 224,1 Mio. € (im Vorjahr: 192,3 Mio. €), liquiden Mitteln in Form von Bankguthaben in Höhe von 112,3 Mio. € (im Vorjahr: 128,8 Mio. €), davon kurzfristige Einlagen bei Kreditinstituten in Höhe von 45,0 Mio. € (im Vorjahr: 20,0 Mio. €), sowie Clearing-Forderungen gegenüber der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg (HGV), in Höhe von 95,0 Mio. € (im Vorjahr: 95,0 Mio. €) zusammen. Die HHLA AG ist mit der S-Sparte in das Cash-Clearing-System der HGV einbezogen. Die A-Sparte nutzt darüber hinaus die Möglichkeit, Liquiditätsüberschüsse bei der HGV anzulegen, soweit dies für die HHLA AG vorteilhaft ist.
Risiko - und Chancenbericht
Die Geschäftsentwicklung der HHLA AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des HHLA-Konzerns. An den Risiken ihrer Tochterunternehmen und Beteiligungen partizipiert die HHLA AG grundsätzlich entsprechend ihrer jeweiligen Beteiligungsquote.
Die HHLA AG als Mutterunternehmen des HHLA-Konzerns ist in das konzernweite Risiko- und Chancenmanagementsystem eingebunden. Im Kapitel Risiko- und Chancenbericht des zusammengefassten Lageberichts erfolgt die nach § 289 Abs. 5 HGB erforderliche Beschreibung des internen Kontrollsystems.
> Risiko- und Chancenbericht
Prognosebericht
Ausblick
Die Erwartungen für die HHLA AG spiegeln sich aufgrund ihrer Verflechtungen mit den Konzerngesellschaften und ihres Gewichts im Konzern in der Prognose des Konzerns wider. Es wird erwartet, dass die für den HHLA-Konzern getroffenen Aussagen zur Markt- und Umsatzentwicklung sich im Wesentlichen in den Umsatzerlösen der HHLA AG widerspiegeln werden. Darüber hinaus sollte das Beteiligungsergebnis wesentlich zum Ergebnis der HHLA AG beitragen.
> Prognosebericht
Erwartete Ertragslage 2020
Auf Basis der im Prognosebericht des Konzerns beschriebenen möglichen Auswirkungen der weltweiten Corona-Pandemie auf die erwartete Ertragslage des HHLA Konzerns geht die HHLA AG insgesamt von einem starken Rückgang des Jahresüberschusses gegenüber dem Vorjahreswert aus. Wie beim Konzern ist eine verlässliche Prognose bei der HHLA AG aufgrund der aktuellen Entwicklungen jedoch nicht möglich.
> Prognosebericht
Erwartete Vermögens - und Finanzlage 2020
Auf Basis der im Prognosebericht des Konzerns beschrieben liquiditätssteuernden Maßnahmen geht die HHLA AG von einer weiterhin stabilen Finanzlage aus.
> Prognosebericht
Dividende
Die Gewinnverwendung der HHLA AG orientiert sich wie im Vorjahr an der Ergebnisentwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres. Der Bilanzgewinn und eine stabile Finanzlage stellen dabei die Grundlage für eine Fortsetzung der kontinuierlichen Ausschüttungspolitik dar.
Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Gemäß § 4 der Satzung hat der Vorstand in analoger Anwendung der Regelungen des § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte zu erstellen. Nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die im Bericht über die Beziehungen zwischen der A-Sparte und der S-Sparte aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, haben beide Sparten eine angemessene Gegenleistung erhalten. Aufwendungen und Erträge, die nicht einer Sparte direkt zugeordnet werden können, sind entsprechend der Satzung auf die Sparten aufgeteilt worden. Es wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der jeweils anderen Sparte getroffen oder unterlassen.
Hamburg, den 23. März 2020
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Angela Titzrath
Jens Hansen
Dr. Roland Lappin
Torben Seebold
Einige der im Lagebericht enthaltenen Angaben, einschließlich der Aussagen zu Umsatz - und Ergebnisentwicklungen sowie zu möglichen Veränderungen in der Branche oder zur Finanzlage, enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Annahmen der Gesellschaft. Der Eintritt oder Nichteintritt eines unsicheren Ereignisses könnte dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse einschließlich der Ertrags - , Finanz - und Vermögenslage der HHLA wesentlich von denjenigen abweichen, die in diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit angenommen oder beschrieben werden.
Aktiva
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| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 8.292.258,01 | 799.470,84 | ||
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 1.297.897,46 | 2.243.818,30 | ||
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 14.038.255,68 | 23.628.411,15 | 16.832.773,10 | 19.876.062,24 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 5.021.265,41 | 5.327.819,90 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.033.230,27 | 1.172.018,32 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.723.386,93 | 3.136.156,24 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 8.777.882,61 | 256.201,01 | 9.892.195,47 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 428.621.877,58 | 408.502.681,58 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6.000.000,00 | 7.750.000,00 | ||
| 3. Beteiligungen | 9.165.875,49 | 8.505.133,90 | ||
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 688.137,55 | 444.475.890,62 | 0,00 | 424.757.815,48 |
| 476.882.184,38 | 454.526.073,19 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 177.887,75 | 200.342,63 | ||
| 2. Unfertige Leistungen | 641.844,16 | 819.731,91 | 532.348,20 | 732.690,83 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.562.395,25 | 1.202.630,61 | ||
| 2. Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg | 0,00 | 357,00 | ||
| 3. Forderungen gegen die HGV | 95.000.000,00 | 95.000.000,00 | ||
| Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg | ||||
| 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 436.698.236,72 | 400.080.111,18 | ||
| 5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 30.000,00 | 1.350.191,04 | ||
| 6. Sonstige Vermögensgegenstände | 9.494.861,65 | 542.785.493,62 | 13.020.633,42 | 510.653.923,25 |
| --davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 11.204,00 (i. Vj. EUR 58.704,20)-- | ||||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 112.276.338,48 | 128.831.062,50 | ||
| 655.881.564,01 | 640.217.676,58 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 678.921,92 | 761.806,11 | ||
| D. Aktive latente Steuern | 61.963.762,26 | 54.793.360,62 | ||
| 1.195.406.432,57 | 1.150.298.916,50 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | ||||
| 1. Hafenlogistik | 70.048.834,00 | 70.048.834,00 | ||
| 2. Immobilien | 2.704.500,00 | 72.753.334,00 | 2.704.500,00 | 72.753.334,00 |
| II. Kapitalrücklage | ||||
| 1. Hafenlogistik | 136.771.470,63 | 136.771.470,63 | ||
| 2. Immobilien | 506.206,26 | 137.277.676,89 | 506.206,26 | 137.277.676,89 |
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | ||||
| a) Hafenlogistik | 5.125.000,00 | 5.125.000,00 | ||
| b) Immobilien | 205.000,00 | 5.330.000,00 | 205.000,00 | 5.330.000,00 |
| 2. Andere Gewinnrücklagen | ||||
| a) Hafenlogistik | 56.105.325,36 | 56.105.325,36 | ||
| b) Immobilien | 1.322.353,86 | 57.427.679,22 | 1.322.353,86 | 57.427.679,22 |
| 62.757.679,22 | 62.757.679,22 | |||
| IV. Bilanzgewinn | ||||
| 1. Hafenlogistik | 181.303.432,76 | 170.730.884,56 | ||
| 2. Immobilien | 38.060.097,68 | 219.363.530,44 | 34.592.782,57 | 205.323.667,13 |
| 492.152.220,55 | 478.112.357,24 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 330.109.748,67 | 323.887.934,84 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 3.433.423,21 | 342.266,85 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 47.072.415,24 | 48.531.380,35 | ||
| 380.615.587,12 | 372.761.582,04 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 166.203.904,87 | 166.180.586,97 | ||
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 586.458,16 | 519.348,20 | ||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.484.713,57 | 3.484.449,22 | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Freie und Hansestadt Hamburg | 558,79 | 6.262,00 | ||
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 78.202.268,88 | 75.617.821,05 | ||
| 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.892.730,35 | 761.577,87 | ||
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten | 60.874.308,88 | 44.661.406,53 | ||
| --davon aus Steuern EUR 2.656.592,42 (i. Vj. EUR 2.054.437,03)-- | ||||
| --davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 453.238,79 (i. Vj. EUR 582.518,59)-- | ||||
| 313.244.943,50 | 291.231.451,84 | |||
| D. Passive latente Steuern | 9.393.681,40 | 8.193.525,38 | ||
| 1.195.406.432,57 | 1.150.298.916,50 |
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| 01.01.2019 - 31.12.2019 | 01.01.2018 - 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 135.967.384,49 | 122.806.739,79 | ||
| 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen | 109.495,96 | 171.220,87 | ||
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.957.070,30 | 1.919.035,12 | ||
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 1.975.209,15 | 5.379.657,84 | ||
| --davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 27.699,45 (i. Vj. EUR 85.491,19)-- | ||||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 6.117.010,40 | 3.871.651,42 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 6.859.420,96 | 12.976.431,36 | 5.713.378,32 | 9.585.029,74 |
| 6. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 93.420.439,17 | 93.254.715,56 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 11.096.576,85 | 104.517.016,02 | 16.499.696,21 | 109.754.411,77 |
| --davon für Altersversorgung EUR -4.040.547,65 (i. Vj. EUR 1.572.581,65)-- | ||||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4.284.374,49 | 3.203.278,24 | ||
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 45.419.995,05 | 40.727.875,38 | ||
| --davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 45.202,10 (i. Vj. EUR 128.397,59)-- | ||||
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 76.635.365,54 | 74.126.076,77 | ||
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 75.927.461,35 | 54.995.343,51 | ||
| --davon aus verbundenen Unternehmen EUR 71.322.068,73 (i. Vj. EUR 50.851.251,53)-- | ||||
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.273.618,09 | 3.360.819,81 | ||
| --davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.257.748,45 (i. Vj. EUR 3.308.001,90)-- | ||||
| 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 1.354,41 | 154.662,32 | ||
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 9.180.190,35 | 3.545.937,06 | ||
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 31.813.989,43 | 30.539.874,97 | ||
| --davon an verbundene Unternehmen EUR 28.635.598,85 (i. Vj. EUR 28.730.030,17)-- | ||||
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 11.730.494,82 | 8.864.892,30 | ||
| --davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR 5.970.245,62 (i. Vj. EUR 3.996.677,30)-- | ||||
| 16. Ergebnis nach Steuern | 75.921.758,95 | 56.382.931,93 | ||
| 17. Sonstige Steuern | 163.378,44 | 205.056,03 | ||
| 18. Jahresüberschuss | 75.758.380,51 | 56.177.875,90 | ||
| 19. Gewinnvortrag | 205.323.667,13 | 201.487.510,01 | ||
| 20. Ausschüttung | 61.718.517,20 | 52.341.718,78 | ||
| 21. Bilanzgewinn | 219.363.530,44 | 205.323.667,13 |
Der Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA AG) zum 31. Dezember 2019 wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Rechnungslegungsvorschriften des AktG und der Satzung aufgestellt.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 1902). Sie ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB.
Die Gesellschaft ist verpflichtet, einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) gemäß § 315a Abs. 1 HGB aufzustellen, der auch offen gelegt wird.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir einzelne Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grund wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
In den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderungen ergeben.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Zugänge zum Anlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten sowie angemessene Teile der Gemeinkosten und des durch den Entwicklungsprozess veranlassten Werteverzehrs von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden zum Nennwert angesetzt.
Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen und auf Sachanlagen werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer linear, pro rata temporis durchgeführt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 € werden im Zugangsjahr sofort als Aufwand erfasst; geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von 250,00 € bis 800,00 € werden sofort voll abgeschrieben.
Nutzungsdauer von Immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagevermögen
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| in Jahren | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 5 - 10 | 5 |
| Entgeltlich erworbene Software | 3 - 7 | 3 - 7 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken | 10 - 50 | 10 - 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 25 | 5 - 25 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 15 | 3 - 15 |
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sofern es sich um Finanzanlagen handelt, welche die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen (Wertpapiere i. V. m. Lebensarbeitszeitkonten, ATZ-Depot, Rückdeckungsversicherung), werden diese mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit der entsprechenden Verpflichtung saldiert.
Vorräte
Die Vorräte werden mit durchschnittlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten oder niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Zweifelhafte Forderungen werden mit dem wahrscheinlich erzielbaren Wert angesetzt, entsprechende Einzelwertberichtigungen werden vorgenommen. Für das allgemeine Kreditrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen angemessene Pauschalwertberichtigungen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Flüssige Mittel werden zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert ausgewiesen.
Pensionsverpflichtungen
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach der "Projected Unit Credit Method" (Anwartschaftsbarwertmethode). Dabei erfolgt die Zuordnung künftiger Leistungen im Verhältnis der bereits zurückgelegten zu der bis zum Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalles möglichen Dienstzeit. Für die Bewertung wurden die Heubeck-Richttafeln 2018G als biometrische Grundlage verwendet.
Im Berichtsjahr wird ein von der Deutsche Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzins von 2,71 % (im Vorjahr: 3,21 %) der Bewertung zu Grunde gelegt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 19.748 T€ nach Anrechnung latenter Steuern. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Bei der Bewertung hat die Gesellschaft die Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewendet und die Pensionsrückstellungen pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, abgezinst.
Die Rückstellungen werden in Höhe des Barwertes der Pensionsverpflichtungen unter Verwendung der folgenden versicherungsmathematischen Annahmen bewertet:
Versicherungsmathematische Annahmen zur Berechnung der Pensionsverpflichtungen
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| in % | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz | 2,71 | 3,21 |
| Lebenshaltungskostensteigerung | 2,00 | 2,00 |
| Entgelttrend | 3,00 | 3,00 |
| Anpassung der laufenden Renten | 1,00 - 2,00 | 1,00 - 2,00 |
| Fluktuationsrate | 2,10 | 2,10 |
| Anpassung der Sozialversicherungsrenten gemäß Rentenversicherungsbericht des Jahres | 2019 | 2018 |
Soweit Deckungsvermögen vorliegt, hat die Gesellschaft eine Saldierung der zum Zeitwert angesetzten Rückdeckungsversicherungen mit den entsprechenden Pensionsrückstellungen vorgenommen.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung zum Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutsche Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekanntgegeben werden.
Die Rückstellungen für Altersteilzeit enthalten den Erfüllungsrückstand, der vom Arbeitnehmer in der Beschäftigungsphase erarbeitet wird. Weiterhin ist der vom Arbeitgeber zu leistende Aufstockungsbetrag in der Rückstellung berücksichtigt. Eine Abzinsung der Rückstellung wurde zum 31. Dezember 2019 mit dem von der Deutsche Bundesbank veröffentlichten Zinssatz von 0,58 % (im Vorjahr:0,82 %) vorgenommen. Die Ansprüche der Arbeitnehmer aus Altersteilzeitvereinbarungen sind für den Fall einer Insolvenz durch Investmentfondsanteile gesichert, so dass die Voraussetzungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllt sind. Dementsprechend hat die Gesellschaft das Deckungsvermögen zum Zeitwert des 31. Dezember 2019 bewertet und mit den Altersteilzeitverpflichtungen saldiert.
Die Bewertung der Rückstellung für Jubiläumszuwendungen erfolgt nach dem Barwertverfahren (unit credit method). Es wurden die Heubeck-Richttafeln 2018G und der von der Deutsche Bundesbank veröffentlichte Rechnungszins von 1,97 % (im Vorjahr: 2,32 %) zu Grunde gelegt. Der Rechnungszins von 1,97 % ergibt sich als durchschnittlicher Marktzinssatz bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren (Vereinfachungsregelung des § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.
Latente Steuern
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie auf berücksichtigungsfähige Verlust- und Zinsvorträge werden latente Steuern gebildet. Die Gesellschaft bilanziert als Organträgerin die latenten Steueransprüche auf temporäre Bewertungsunterschiede aller Gesellschaften des Organkreises. Als Gesellschafterin von Personengesellschaften werden latente Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag bilanziert, soweit sie auf die Beteiligung entfallen.
Fremdwährungsposten
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs des Stichtages bewertet. Bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wurden die Forderungen/Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips/Imparitätsprinzips bewertet.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend aufgeführten Anlagenspiegel zu entnehmen.
Das Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird in Anspruch genommen. Hierbei handelt es sich sowohl um ein bereits aktiviertes Teilsystem mit Entwicklungskosten in Höhe von 8.292 T€ sowie um einen in der Entwicklung befindlichen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstand mit Entwicklungskosten in Höhe von 14.038 T€. Forschungskosten sind nicht entstanden. Mit der Entwicklung wurde im Geschäftsjahr 2015 begonnen.
In den Abschreibungen auf Sachanlagen sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen enthalten.
Finanzanlagen
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes ist der nachfolgenden, gesonderten Aufstellung zu entnehmen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen ist ein Posten in Höhe von 11 T€ mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind 11.507T€ aus Lieferungen und Leistungen enthalten.
Die gebildete Pauschalwertberichtigung beläuft sich auf 1 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Flüssige Mittel
Die Flüssigen Mittel enthalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält abgegrenzte Nutzungsentgelte.
Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuerforderungen ergeben sich aus den temporären Differenzen.
Aktive latente Steuern
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| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 1 | 5 |
| Sachanlagen | 982 | 1.151 |
| Finanzanlagen | 68 | 26 |
| Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 850 | 669 |
| Rückstellungen | 60.046 | 52.911 |
| Verbindlichkeiten | 17 | 31 |
| 61.964 | 54.793 |
Die Bewertung erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 32,28%.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt 72.753.334,00 € und ist eingeteilt in 72.753.334 auf den Namen lautende Stückaktien zu einem Nennwert von jeweils 1,00 €. Davon sind 70.048.834 A-Aktien und 2.704.500 S-Aktien (Aktiengattungen).
Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 21. Juni 2017 hat beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2022 durch Ausgabe von bis zu 35.024.417 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien (Stückaktien ohne Nennwert im anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 €) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 35.024.417,00 € (Genehmigtes Kapital I) bzw. durch Ausgabe von bis zu 1.352.250 neuen, auf den Namen lautenden S-Aktien (Stückaktien ohne Nennwert im anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 €) gegen Bar- und/oder Sacheinlagen um bis zu 1.352.250,00 € (genehmigtes Kapital II) zu erhöhen. Die Ermächtigungen können einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Das Bezugsrecht der Inhaber der jeweils anderen Aktiengattung, d.h. beim genehmigten Kapital I das der S-Aktionäre und beim genehmigten Kapital II das der A-Aktionäre, ist dabei jeweils ausgeschlossen. Darüber hinaus ist der Vorstand ermächtigt, in bestimmten Fällen und jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals I auch das Bezugsrecht der A-Aktionäre und bei Ausnutzung des genehmigten Kapitals II das Bezugsrecht der S-Aktionäre auszuschließen.
Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 16. Juni 2016 hat den Vorstand der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2021 ermächtigt, eigene A-Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft - oder, falls dieser Betrag geringer ist, des im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung auf die A-Aktien entfallenden Teils des Grundkapitals der Gesellschaft - zu erwerben und die aufgrund dieser Ermächtigung oder vorheriger Ermächtigungen erworbenen eigenen A-Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats - neben der Veräußerung über die Börse oder durch Angebot mit Bezugsrecht an alle Aktionäre - unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in den in dem Beschluss genannten Fällen zu verwenden und ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Dabei ist die Gesellschaft berechtigt, unter bestimmten, im Beschluss näher definierten Voraussetzungen das Andienungs- bzw. Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen A-Aktien ganz oder teilweise auszuschließen.
Die ordentliche Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft vom 18. Juni 2019 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 17. Juni 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen oder Kombinationen dieser Instrumente (im Folgenden zusammenfassend auch "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 300.000.000,00 € zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Schuldverschreibungen Options- bzw. Wandlungsrechte auf bis zu 10.000.000 neue, auf den Namen lautende A-Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 € nach näherer Maßgabe der Options- bzw. Wandelanleihebedingungen zu gewähren. Die jeweiligen Bedingungen können auch eine Options- bzw. Wandlungspflicht sowie ein Andienungsrecht des Emittenten zur Lieferung von A-Aktien der Gesellschaft zum Ende der Laufzeit oder zu einem früheren Zeitpunkt vorsehen. Die Schuldverschreibungen können nach näherer Maßgabe des Beschlusses auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegeben werden. Für die Bedienung der Wandlungs- und Optionsrechte bzw. -pflichten sowie etwaiger Andienungsrechte steht gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung ein bedingtes Kapital von 10.000.000,00 € zur Verfügung, das sich aus 10.000.000 neuen, auf den Namen lautenden A-Aktien zusammensetzt.
Die Freie und Hansestadt Hamburg hält zum Bilanzstichtag über die Gesellschaft HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, 69,58 % der Stimmrechte.
Die Gewinnrücklagen der Gesellschaft umfassen die gesetzliche Rücklage (5.330 T€; im Vorjahr: 5.330 T€) und die anderen Gewinnrücklagen (57.428 T€; im Vorjahr: 57.428 T€).
Aus dem zum 31. Dezember 2018 bestehenden Bilanzgewinn von 205.324 T€ sind im Geschäftsjahr 2019 61.719 T€ ausgeschüttet worden. Aus dem Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2019 in Höhe von 219.364 T€ soll in 2020 an die Aktionäre der A-Sparte (70.048.834 Aktien) eine Dividende von 0,70 € je Aktie und an die Aktionäre der S-Sparte (2.704.500 Aktien) 2,10 € je Aktie gezahlt und der Restbetrag von 164.650 T€ auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Für Zwecke der Ermittlung der jeweiligen Dividendenberechtigung der Aktionäre werden Sparteneinzelabschlüsse erstellt, die satzungsgemäß Bestandteil des Anhangs zum Jahresabschluss des Mutterunternehmens sind.
Die Sparteneinzelabschlüsse der A- und der S-Sparte sind diesem Anhang zu entnehmen.
Die S-Sparte umfasst die Gesamtheit der Wirtschaftsgüter und Vermögenswerte der Gesellschaft, die zum Erwerb, Halten, Veräußern, Vermieten, Verwalten und Entwickeln von nicht hafenumschlagsspezifischen Immobilien (Gebäude und sonstige fest mit dem Grund und Boden verbundene Bauwerke und Anlagen, die nach ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung weder ganz noch überwiegend Zwecken der Bereiche Transport und Logistik, insbesondere in den Geschäftsfeldern Seehafenverkehrswirtschaft und Hinterlandverkehre, oder der Bereiche additive Fertigung oder Informationstechnologie oder jeweils damit zusammenhängenden Bereichen zu dienen bestimmt sind) erforderlich oder bestimmt sind, sowie sämtliche hierauf bezogenen Geschäftsaktivitäten (einschließlich von Neben- und Hilfsgeschäften) und sonstigen Maßnahmen, unabhängig davon, ob die Gesellschaft hierbei selbst oder durch ihre Tochter- und Beteiligungsunternehmen tätig wird. Alle anderen Vermögensgegenstände und Schulden sind der A-Sparte zuzuordnen.
Die Dividendenberechtigung der Inhaber von S-Aktien richtet sich nach der Höhe des der S-Sparte zuzurechnenden Teils des Bilanzgewinns, die Dividendenberechtigung der Inhaber von A-Aktien richtet sich nach der Höhe des verbleibenden Bilanzgewinns.
Aufwendungen und Erträge der HHLA AG, die nicht einem Teilkonzern direkt zugeordnet werden können, werden für die Ermittlung der Dividendenberechtigung der Aktionäre der jeweiligen Teilkonzerne entsprechend ihrem Anteil an den Umsatzerlösen aufgeteilt. Sämtliche Verrechnungspreise für Leistungen zwischen den beiden Teilkonzernen werden dabei wie unter fremden Dritten festgelegt. Ein Austausch liquider Mittel zwischen beiden Teilkonzernen ist marktkonform zu verzinsen. Zur Verteilung der geleisteten Steuern wird für jeden Teilkonzern ein fiktives steuerliches Ergebnis ermittelt. Die sich ergebende fiktive Steuerbelastung stellt dabei die Belastung dar, die sich ergäbe, wenn jeder der beiden Teilkonzerne ein eigenständiges Steuersubjekt wäre. Die Leistungsbeziehungen zwischen der A- und der S-Sparte, die in den Sparteneinzelabschlüssen ausgewiesen werden, werden für den Jahresabschluss der HHLA AG konsolidiert. Die Summe der Sparteneinzelabschlüsse entspricht insoweit nicht dem Jahresabschluss der HHLA AG.
Mit Datum vom 18. Oktober 2007 wurde ein Teilverlustausgleichsvertrag zwischen der HHLA AG und der HGV geschlossen. Die HGV verpflichtet sich darin gegenüber der HHLA AG, jeden während der Vertragsdauer sonst entstehenden Jahresfehlbetrag der S-Sparte der HHLA AG auszugleichen, soweit dieser nicht dadurch ausgeglichen wird, dass dem Gewinnvortrag, den anderen Gewinnrücklagen oder der Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der S-Sparte Beträge entnommen werden, die während der Vertragsdauer als Gewinn vorgetragen bzw. in diese Rücklagen eingestellt worden sind.
Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für andere Personalaufwendungen (14.672 T€), für Organisationsumbaumaßnahmen im Segment Container (13.044 T€), Abbruchverpflichtungen (4.616 T€) und Restrukturierung im Bereich Projekt- und Kontraktlogistik (3.844 T€) enthalten.
Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen, Lebensarbeitszeitkonten und Pensionsverpflichtungen aus Entgeltumwandlung sind in Höhe von insgesamt 506 T€ durch die Verpfändung oder Abtretung von Wertpapieren besichert.
Die Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitkonten sind durch Geldmarkt- und Investmentfonds gesichert, wohingegen die Altersteilzeitverpflichtungen durch ein Wertpapierdepot bei der Deutsche Bank AG, Frankfurt a.M. sowie durch Bankguthaben abgesichert werden. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie werden entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.
Pensionsverpflichtungen aus Entgeltumwandlung
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| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Erfüllungsbetrag der Verpflichtung | 209 | 195 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 208 | 176 |
| Nettowert der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen aus Entgeltumwandlung | 1 | 19 |
| Anschaffungskosten des Deckungsvermögens | 102 | 102 |
Neben der Saldierung des Deckungsvermögens mit den Rückstellungen erfolgte eine entsprechende Verrechnung der zugehörigen Aufwendungen (14 T€) und Erträge (32 T€) aus der Abzinsung.
Altersteilzeitverpflichtung
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| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Erfüllungsbetrag der Verpflichtung | 333 | 686 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 166 | 299 |
| Nettowert der Rückstellung für Altersteilzeit | 167 | 387 |
| Anschaffungskosten des Deckungsvermögens | 164 | 293 |
Neben der Saldierung des Deckungsvermögens mit den Rückstellungen erfolgte eine entsprechende Verrechnung der zugehörigen Aufwendungen (6 T€) und Erträge (0 T€) aus der Abzinsung.
Verpflichtung aus Lebensarbeitszeitkonten
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| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen | 363 | 682 |
| Beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens | 131 | 128 |
| Nettowert der Rückstellung für Lebensarbeitszeitkonten | 232 | 554 |
| Anschaffungskosten des Deckungsvermögens | 178 | 174 |
Neben der Saldierung des Deckungsvermögens mit den Rückstellungen erfolgte eine entsprechende Verrechnung der zugehörigen Aufwendungen (10 T€) und Erträge (1 T€) aus der Abzinsung.
Verbindlichkeiten
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt. Sicherheiten für die Verbindlichkeiten wurden nicht gewährt. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen aus sonstigen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Freie Hansestadt Hamburg betreffen im Wesentlichen sonstige Verbindlichkeiten.
Passive latente Steuern
Die passiven latenten Steuerschulden ergeben sich aus den temporären Differenzen.
Passive latente Steuern
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| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.555 | 1.064 |
| Sachanlagen | 7.479 | 6.974 |
| Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 208 | 32 |
| Rückstellungen | 152 | 124 |
| 9.394 | 8.194 |
Die Bewertung erfolgt mit einem Steuersatz in Höhe von 32,28%.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft betreibt das zentrale Cash-Management der HHLA-Gruppe. Sie haftet gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Cash-Pooling gegenüber den Poolbanken. Aufgrund der guten Liquiditätslage im Konzern bestand zum Bilanzstichtag kein Risiko der Inanspruchnahme.
Haftungsverhältnisse
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| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Bürgschaften | 14.438 | 14.004 |
| Patronatserklärungen | 64.296 | 83.443 |
| 78.734 | 97.447 |
Bürgschaften und Patronatserklärungen wurden nahezu ausschließlich zugunsten von Tochtergesellschaften abgegeben, bei denen die HHLA AG die unternehmerische Führung ausübt. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betroffenen Gesellschaften nach Erkenntnissen der HHLA AG in allen Fällen erfüllt werden. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag lagen folgende sonstige finanzielle Verpflichtungen vor:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
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| in T€ | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Fälligkeit innerhalb eines Jahres | 12.831 | 12.275 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 5.045 | 4.890 |
| Fälligkeit zwischen einem und fünf Jahren | 31.425 | 25.514 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.236 | 0 |
| Fälligkeit über fünf Jahre | 44.017 | 45.137 |
| 0davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 280 | 0 |
| 88.273 | 82.926 |
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen entfallen insbesondere auf Mietverträge. Zum Bilanzstichtag besteht ein Bestellobligo in Höhe von 22.901 T€ (im Vorjahr: 26.725 T€).
Ausschüttungssperre
Die Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Vermögensgegenständen führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag in Höhe von 15.123 T€. Die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von zu saldierendem Vermögen in Zusammenhang mit Altersteilzeitvereinbarungen und Altersversorgungsverpflichtungen führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag von 73 T€. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von 19.749 T€. Der Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern führte zu einem ausschüttungsgesperrten Betrag von 69.226 T€. Der Gesamtbetrag der ausschüttungsgesperrten Beträge beläuft sich mithin auf 104.171 T€, wobei gemäß Satzung ein Betrag von 110.628 T€ auf die A-Sparte entfällt. Für die S-Sparte ergeben sich keine ausschüttungsgesperrten Beträge, da die passiven latenten Steuern die aktiven latenten Steuern übersteigen. Den ausschüttungsgesperrten Beträgen stehen frei verfügbare Gewinnrücklagen in Höhe von 57.428 T€ zuzüglich dem Bilanzgewinn in Höhe von 219.364 T€ gegenüber.
Umsatzerlöse
Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereiche
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| in T€ | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Leistungsentgelte Konzernunternehmen (inkl. Vermietung) | 123.982 | 111.284 |
| Vermietung (an Dritte) | 6.606 | 6.792 |
| Güterumschlag und Lagerei | 873 | 857 |
| Sonstige Umsätze | 4.506 | 3.874 |
| 135.967 | 122.807 |
Die Umsatzerlöse wurden nur im Inland erzielt.
Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen
Die Erhöhung resultiert aus Mietnebenkosten.
Andere aktivierte Eigenleistungen
Hierbei handelt es sich um Eigenleistungen für aktivierte Software.
Sonstige betriebliche Erträge
Periodenfremde Erträge in Höhe von 1.468 T€ ergaben sich im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (1.187 T€).
Personalaufwand
Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
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| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| Lohnempfänger | 281 | 297 |
| Gehaltsempfänger | 715 | 719 |
| Auszubildende | 52 | 35 |
| 1.048 | 1.051 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 1.874 T€.
Steuern
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag umfassen im Wesentlichen die Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag sowie die Gewerbesteuer des Geschäftsjahres 2019.
In den Steuern von Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von 1.083 T€ enthalten.
Organe und Mandate
Weitere Angaben zu den Organmitgliedern und ihren Mandaten
Der Vorstand und seine Mandate
Angela Titzrath
Vorstandsvorsitzende
Wirtschaftswissenschaftlerin (M. A.), Hamburg
Erstbestellung: 2016 Laufende Bestellung: bis 30.09.2024
Weitere Mandate 1
I Bionic Production GmbH, Lüneburg 2 (Vorsitz) (seit 29.08.2019)
I CTD Container-Transport-Dienst GmbH 2 (Vorsitz)
I Evonik Industries AG, Essen 3
I HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 2 (Vorsitz)
I HHLA International GmbH 2 (Vorsitz)
I HHLA Sky GmbH 2 (Vorsitz)
I HPC Hamburg Port Consulting GmbH 2 (Vorsitz)
I METRANS, a.s. (Vorsitz), Prag 2
I Talanx AG, Hannover 3
I Ulrich Stein GmbH 2 (Vorsitz)
I UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH 2 (Vorsitz)
Jens Hansen
Chief Operating Officer
Dipl.-Ingenieur, Dipl.-Kaufmann, Elmshorn
Erstbestellung: 2017 Laufende Bestellung: bis 31.03.2025
Weitere Mandate 1
I Cuxcargo Hafenbetrieb GmbH & Co. KG, Cuxhaven 4 (Vorsitz)
I Cuxcargo Hafenbetrieb Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven 4 (Vorsitz)
I DAKOSY Datenkommunikationssystem AG 4 (Vorsitz)
I HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH 2 (Vorsitz)
I HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH 2 (Vorsitz)
I HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH 2 (Vorsitz)
I HHLA Container Terminal Tollerort GmbH 2 (Vorsitz)
I HHLA Rosshafen Terminal GmbH 2
I HHLA TK Estonia AS, Tallinn 2 (Vorsitz)
I HPC Hamburg Port Consulting GmbH 2
I HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH 2
I Hyperport Cargo Solutions GmbH i. Gr. 4
I SCA Service Center Altenwerder GmbH 2 (Vorsitz)
I Service Center Burchardkai GmbH 2 (Vorsitz)
Dr. Roland Lappin
Finanzvorstand
Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Hamburg
Erstbestellung: 2003 Laufende Bestellung: bis 30.04.2021
Weitere Mandate 1
I Fischmarkt Hamburg-Altona GmbH 2 (Vorsitz)
I GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH 2 (Vorsitz)
I Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mbH 4
I HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH 2
I HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH 2
I HHLA International GmbH 2
I HHLA Rosshafen Terminal GmbH 2
I IPN Inland Port Network GmbH & Co. KG 4
I IPN Inland Port Network Verwaltungsgesellschaft mbH 4
I METRANS, a.s, Prag 2
I Ulrich Stein GmbH 2
I UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH 2
I Spherie UG (haftungsbeschränkt) 4
Torben Seebold
Arbeitsdirektor (seit 01.04.2019)
Diplom-Jurist, Hamburg
Erstbestellung: 2019 Laufende Bestellung: bis 31.03.2022
Weitere Mandate 1
I Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg (Vorsitz)
I HHLA-Personal-Service GmbH 2 (Vorsitz)
I Verwaltungsausschuss für den Hafenfonds der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft, Hamburg
Der Aufsichtsrat und seine Mandate
Prof. Dr. Rüdiger Grube (Vorsitzender)
Dipl.-Ingenieur, Hamburg
Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
I Bombardier Transportation GmbH, Berlin (Vorsitz) (seit 11.05.2019)
I Bombardier Transportation (Bahntechnologie) Holding Germany GmbH, Berlin (Vorsitz) (seit 11.05.2019)
I Deufol SE, Hofheim am Taunus
I Herrenknecht AG, Schwanau
I RIB Software SE, Stuttgart 3
I Vossloh AG, Werdohl 3 (Vorsitz) (seit 05.02.2020)
Berthold Bose (stellvertretender Vorsitzender)
Kfz-Elektriker, Hamburg
Leiter ver.di Landesbezirk Hamburg
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
I Asklepios Kliniken Hamburg GmbH, Hamburg
I HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5
Dr. Norbert Kloppenburg
Dipl.-Ingenieur agr., Hamburg
Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012
Weitere Mandate 1
I Voith GmbH & Co. KGaA, Heidenheim
Thomas Lütje
Schifffahrtskaufmann, Jork
Direktor Vertrieb bei der Hamburger Hafen und Logistik AG
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
I HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH 2 (Vorsitz)
Thomas Mendrzik
Elektromaschinenbauer, Hamburg
Stellv. Vorsitzender des Betriebsrats der HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
I HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5 (bis 19.09.2019)
I HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH (bis 18.04.2019)
I SCA Service Center Altenwerder GmbH (bis 18.04.2019)
Dr. Isabella Niklas
Dr. jur., Hamburg
Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2018
Weitere Mandate 1
I GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH 5
I HADAG Seetouristik und Fährdienst AG 5
I Hanseatische Wertpapierbörse Hamburg (seit 07.02.2020)
I SBH Schulbau Hamburg 5
I SNH Stromnetz Hamburg GmbH 5
I Wärme Hamburg GmbH (ehem. Vattenfall Wärme GmbH) 5
Norbert Paulsen
Dipl.-Ingenieur, Hamburg
Vorsitzender des Konzern- und des Gemeinschaftsbetriebsrats der Hamburger Hafen und Logistik AG
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012
Weitere Mandate 1
I HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5
Sonja Petersen
Dipl.-Kauffrau (FH), Norderstedt
Kaufmännische Angestellte HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
I Keine
Dr. Sibylle Roggencamp
Dipl.-Volkswirtin, Molfsee
Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2012
Weitere Mandate 1
I Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service GmbH 5
I Flughafen Hamburg GmbH 5
I Hamburg Musik GmbH 5
I Hamburger Hochbahn AG 5
I Hamburgischer Versorgungsfonds AöR 5
I HSH Beteiligungsmanagement GmbH 5 (bis 23.01.2019)
I HSH Portfoliomanagement AöR, Kiel 5 (Vorsitz)
I Sprinkenhof GmbH 5 (Vorsitz)
I Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) KöR, Hamburg 5
Prof. Dr. Burkhard Schwenker
Dipl.-Kaufmann, Hamburg
Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2019
Weitere Mandate 1
I Flughafen Hamburg GmbH 5
I FreightHub GmbH, Berlin (bis 18.04.2019)
I Hamburger Sparkasse AG (HASPA), Hamburg
I Hensoldt Holding GmbH, Taufkirchen
I M.M. Warburg & Co. KGaA, Hamburg (seit 01.01.2020)
Maya Schwiegershausen-Güth
M. A. in Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Berlin
Gewerkschaftssekretärin ver.di Bund
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2017
Weitere Mandate 1
I Hapag-Lloyd AG, Hamburg 3
Dr. Torsten Sevecke
Dr. jur., Hamburg
Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (Bereich Wirtschaft und Innovation) der Freien und Hansestadt Hamburg
Aufsichtsratsmitglied seit: Juni 2018
Weitere Mandate 1
I 4Free AG, Hamburg
I Erneuerbare Energien Hamburg Clusteragentur GmbH 5 (Vorsitz)
I Hamburg Messe und Congress GmbH 5 (seit 10.09.19) (Vorsitz)
I Hamburg Tourismus GmbH 5 (seit 24.01.2019) (Vorsitz)
I Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR 5
I HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH 5
I HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH 5 (Vorsitz)
I Life Science Nord Management GmbH 5 (Vorsitz)
I Logistik-Initiative Hamburg Management GmbH 5 (bis 31.05.2019)
I ReGe Hamburg-Projekt-Realisierungsgesellschaft mbH 5
I ZAL Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung GmbH 5 (Vorsitz)
Im Geschäftsjahr 2019 ausgeschiedene Mitglieder
Heinz Brandt
Ehemaliges Mitglied des Vorstands
Rechtsassessor, Bremen
Mitglied des Vorstands (Arbeitsdirektor) der Hamburger Hafen und Logistik AG
Erstbestellung: 2009 Ausgeschieden am: 31.03.2019
Weitere Mandate 1 (bis 31.03.2019)
I Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft mbH, Hamburg (Vorsitz)
I HHLA-Personal-Service GmbH 2 (Vorsitz)
I HPC Hamburg Port Consulting GmbH 2
I Verwaltungsausschuss für den Hafenfonds der Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft, Hamburg
Michael Westhagemann
Ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrats
Informatiker, Hamburg
Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg
Erstmalige Wahl: 2017 Ausgeschieden am: 06.02.2019
Weitere Mandate 1 (bis 06.02.2019)
I HafenCity Hamburg GmbH 5
I Hamburg Marketing GmbH 5 (Vorsitz)
I Hamburg Port Authority AöR 5 (Vorsitz)
I Hamburger Hochbahn AG 5 (Vorsitz)
1 Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen
2 Mehrheitsbeteiligung der HHLA (direkt oder indirekt) Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg
3 Börsennotiert
4 Minderheits- bzw. paritätische Beteiligung der HHLA (direkt oder indirekt). Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg
5 Beteiligungsunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg (ohne Unternehmen des HHLA-Konzerns). Soweit nicht anders angegeben mit Sitz in Hamburg
Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands
An den Aufsichtsrat wurden insgesamt Vergütungen (einschließlich Sitzungsgelder) in Höhe von 306 T€ gewährt. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen 3.060 T€. An ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden 1.097 T€ gezahlt. In den Pensionsrückstellungen sind für ehemalige Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene 21.880 T€ enthalten. Ergänzende Erläuterungen zur Vergütung des Vorstands sind in dem zusammengefassten Lagebericht des Geschäftsberichts der HHLA AG enthalten.
Corporate Governance Kodex
Auch im Geschäftsjahr 2019 haben sich Vorstand und Aufsichtsrat mit Themen der Corporate Governance befasst. Am 13. Dezember 2019 haben sie gemeinsam die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wie folgt abgegeben: Vorstand und Aufsichtsrat der Hamburger Hafen und Logistik AG erklären nach pflichtgemäßer Prüfung, dass seit dem 7. Dezember 2018 (Zeitpunkt der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung) den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex" oder "DCGK") in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit Ausnahmen entsprochen wurde und zukünftig entsprochen wird. Die oben genannte Entsprechenserklärung ist den Aktionären auf der Internetseite unter www.hhla.de dauerhaft zugänglich gemacht.
Informationen zur Corporate Governance im Unternehmen sowie einen ausführlichen Bericht zu Höhe und Struktur der Vergütung von Aufsichtsrat und Vorstand finden sich im zusammengefassten Lagebericht.
Konzernzugehörigkeit
Die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg, als oberstes Mutterunternehmen der Gesellschaft, erstellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis der Konzernunternehmen, der im Bundesanzeiger bekannt gemacht wird. Die HHLA AG wird in diesen Konzernabschluss einbezogen.
Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers
Das von dem Abschlussprüfer für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar wird aufgeschlüsselt nach den Abschlussprüfungsleistungen, anderen Bestätigungsleistungen und sonstigen Leistungen in der entsprechenden Angabe des Konzernabschlusses angegeben.
Für die HHLA und die von ihr beherrschten Unternehmen wurden Abschlussprüfungsleistungen insbesondere für die gesetzliche Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, für die prüferische Durchsicht der Zwischenabschlüsse sowie weitere Prüfungsleistungen erbracht.
Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen insbesondere Leistungen im Zusammenhang mit dem Compliance Managementsystems nach IDW PS 980 sowie regulatorischen Anforderungen im Sinne des EEG und KWKG.
Zudem wurden sonstige Leistungen in Form von Workshops im Zusammenhang mit strategischen Projekten erbracht.
Das von dem Abschlussprüfer für das Berichtsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB ist in der entsprechenden Anhangangabe des Konzernabschlusses enthalten.
Nachtragsbericht
Anfang Januar 2020 wurde von chinesischer Seite die Identifizierung eines neuartigen Coronavirus bei mehreren Erkrankten bekanntgegeben. Der zunächst lokal begrenzte Ausbruch der Krankheit entwickelte sich jedoch relativ schnell zu einer internationalen Pandemie. Die HHLA hat auf Basis der aktuellen Kenntnisstände die möglichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Geschäftsentwicklung bewertet und in der Prognose für die erwartete Ertragslage des Jahres 2020 berücksichtigt. Die Einschätzungen zum Verlauf der Coronavirus-Pandemie sind jedoch mit erheblichen Unsicherheiten verbunden, so dass die tatsächliche Entwicklung der Ertragslage von der Prognose signifikant abweichen kann.
Durch den Ausbruch des Virus ergeben sich für den Ansatz und die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 keine Auswirkungen.
Weitere Ereignisse von wesentlicher Bedeutung traten nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 nicht ein.
Hamburg, den 23. März 2020
Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Angela Titzrath
Jens Hansen
Dr. Roland Lappin
Torben Seebold
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| Höhe des Anteils am Kapital | Eigenkapital | Ergebnis des Geschäftsjahres | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Name und Sitz des Unternehmens | direkt (in %) | indirekt (in %) | in T€ | Jahr | in T€ |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Teilkonzern Hafenlogistik | |||||
| Segment Container | |||||
| HHLA Container Terminal Burchardkai GmbH, Hamburg 1, 2, 3b | 100,0 | 76.961 | 2019 | 0 | |
| Service Center Burchardkai GmbH, Hamburg 1, 2, 3c | 100,0 | 26 | 2019 | 0 | |
| HCCR Hamburger Container- und Chassis-Reparatur-Gesellschaft mbH, Hamburg 1, 2, 3b | 100,0 | 1.942 | 2019 | 0 | |
| HHLA Container Terminal Tollerort GmbH, Hamburg 1, 2, 3b | 100,0 | 34.741 | 2019 | 0 | |
| HHLA Rosshafen Terminal GmbH, Hamburg 1 | 100,0 | 29.854 | 2019 | 2.533 | |
| HHLA Container Terminal Altenwerder GmbH, Hamburg 1, 2, 3b | 74,9 | 80.433 | 2019 | 0 | |
| SCA Service Center Altenwerder GmbH, Hamburg 1, 2, 3c | 74,9 | 601 | 2019 | 0 | |
| Kombi-Transeuropa Terminal Hamburg GmbH, Hamburg 4 | 37,5 | 272 | 2019 | 113 | |
| HVCC Hamburg Vessel Coordination Center GmbH, Hamburg 4 | 66,0 | 100 | 2019 | 0 | |
| CuxPort GmbH, Cuxhaven 4 | 25,1 | 14.326 | 2019 | 845 | |
| Cuxcargo Hafenbetrieb GmbH & Co. KG, Cuxhaven 5 | 50,0 | 39 | 2019 | 4 | |
| Cuxcargo Hafenbetrieb Verwaltungs-GmbH, Cuxhaven 5 | 50,0 | 13 | 2019 | 0 | |
| DHU Gesellschaft Datenverarbeitung Hamburger Umschlagsbetriebe mbH, Hamburg 4 | 40,4 | 1.577 | 2019 | 800 | |
| HHLA International GmbH, Hamburg 1, 2, 3b | 100,0 | 8.360 | 2019 | 0 | |
| HHLA TK Estonia AS, Tallinn/Estland 1 | 100,0 | 59.314 | 2019 | 3.085 | |
| SC Container Terminal Odessa, Odessa/Ukraine 1 | 100,0 | 58.296 | 2019 | 13.653 | |
| Segment Intermodal | |||||
| CTD Container-Transport-Dienst GmbH, Hamburg 1, 2, 3c | 100,0 | 1.256 | 2019 | 0 | |
| HHLA Project Logistics LLC, Poti/Georgien 1 | 75,0 | 1.463 | 2019 | 224 | |
| METRANS a.s., Prag/Tschechien 1 | 100,0 | 286.439 | 2019 | 57.829 | |
| METRANS Adria D.O.O., Koper/Slowenien 1 | 100,0 | 1.291 | 2019 | 471 | |
| METRANS (Danubia) a.s., Dunajská Streda/Slowakei 1 | 100,0 | 108.729 | 2019 | 15.600 | |
| METRANS (Danubia) Kft., Győr/Ungarn 1 | 100,0 | 2.001 | 2019 | 465 | |
| METRANS Danubia Krems GmbH, Krems an der Donau/Österreich 1 | 100,0 | 552 | 2019 | 107 | |
| METRANS D.O.O., Rijeka/Kroatien 1, 5 | 100,0 | 11 | 2019 | 3 | |
| METRANS DYKO Rail Repair Shop s.r.o., Prag/Tschechien 1 | 100,0 | 6.607 | 2019 | 911 | |
| METRANS İSTANBUL STI, Istanbul/Türkei 1 | 100,0 | -73 | 2019 | -5 | |
| METRANS Konténer Kft., Budapest/Ungarn 1 | 100,0 | 10.246 | 2019 | 1.389 | |
| METRANS (Polonia) Sp.z o.o, Warschau/Polen 1 | 100,0 | 9.685 | 2019 | 3.494 | |
| METRANS Rail s.r.o., Prag/Tschechien 1 | 100,0 | 3.832 | 2019 | 3.331 | |
| METRANS Rail (Deutschland) GmbH, Leipzig 1 | 100,0 | 7.025 | 2019 | 2.719 | |
| TIP Žilina, s.r.o., Dunajská Streda/Slowakei 1 | 100,0 | -2.334 | 2019 | -2.325 | |
| UniverTrans Kft., Budapest/Ungarn 1 | 100,0 | 2.369 | 2019 | 758 | |
| METRANS Railprofi Austria GmbH, Krems an der Donau/Österreich 1 | 80,0 | 1.260 | 2019 | 1.190 | |
| IPN Inland Port Network Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg 5 | 50,0 | 41 | 2019 | 2 | |
| IPN Inland Port Network GmbH & Co. KG, Hamburg 5 | 50,0 | 63 | 2019 | - 3 | |
| Segment Logistik | |||||
| Bionic Production GmbH, Lüneburg 1 | 50,1 | 5.481 | 2019 | -1.376 | |
| HPC Hamburg Port Consulting GmbH, Hamburg 1, 2, 3a | 100,0 | 1.023 | 2019 | 0 | |
| UNIKAI Lagerei- und Speditionsgesellschaft mbH, Hamburg 1 | 51,0 | 11.056 | 2019 | 1.611 | |
| ARS-UNIKAI GmbH, Hamburg 4 | 25,5 | 49 | 2019 | -13 | |
| HHLA Sky GmbH, Hamburg 1 | 100,0 | 336 | 2019 | -781 | |
| HHLA Frucht- und Kühl-Zentrum GmbH, Hamburg 4 | 51,0 | 20.953 | 2019 | 625 | |
| Ulrich Stein Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg 4 | 51,0 | 955 | 2019 | 351 | |
| Hansaport Hafenbetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg 3b, 4 | 49,0 | k. A. | 2019 | k. A. | |
| Hyperport Cargo Solutions GmbH i.G., Hamburg 4 | 50,0 | - | 2019 | - | |
| Spherie UG (haftungsbeschränkt), Hamburg 4 | 25,1 | 318 | 2019 | -374 | |
| Holding/Übrige | |||||
| GHL Zweite Gesellschaft für Hafen- und Lagereiimmobilien-Verwaltung mbH, Hamburg 1, 2, 3c | 100,0 | 3.609 | 2019 | 0 | |
| HHLA-Personal-Service GmbH, Hamburg 1, 2, 3b | 100,0 | 45 | 2019 | 0 | |
| Teilkonzern Immobilien | |||||
| Segment Immobilien | |||||
| Fischmarkt Hamburg-Altona Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hamburg 1, 2, 3a | 100,0 | 4.518 | 2019 | 0 | |
| HHLA Immobilien Speicherstadt GmbH, Hamburg 1, 5 | 100,0 | 96 | 2019 | 8 | |
| HHLA 1. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg 1, 3d | 100,0 | 14.305 | 2019 | 2.326 | |
| HHLA 2. Speicherstadt Immobilien GmbH & Co. KG, Hamburg 1, 3d | 100,0 | 69.185 | 2019 | 8.151 |
1 Beherrschte Unternehmen.
2 Mit diesen Unternehmen bestanden 2019 Ergebnisabführungsverträge.
3a Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.
3b Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung sowie der Erstellungspflicht für den Lagebericht gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.
3c Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung sowie der Erstellungspflicht für den Lagebericht und den Anhang gem. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen.
3d Bei diesen Unternehmen wird die Befreiung von der Offenlegungsverpflichtung gem. § 264b HGB in Anspruch genommen.
4 At-equity bilanzierte Unternehmen.
5 Wegen der insgesamt untergeordneten Bedeutung dieser Gesellschaften werden sie im Konzernabschluss nicht konsolidiert bzw. nicht nach der Equity-Methode bewertet, sondern als Beteiligung ausgewiesen.
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2019 EUR |
Zugänge Übertragung im Konzern EUR |
Zugänge EUR |
Invest. Förderung EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.518.294,44 | 0,00 | 2.898.626,89 | 0,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 17.789.661,45 | 1.000,00 | 315.075,82 | 0,00 |
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 16.832.773,10 | 0,00 | 2.845.910,37 | 0,00 |
| 36.140.728,99 | 1.000,00 | 6.059.613,08 | 0,00 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 29.238.622,67 | 0,00 | 5.678,52 | 116.631,91 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 6.942.407,45 | 0,00 | 45.944,70 | 120.693,42 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12.734.057,24 | 193.363,26 | 1.043.352,19 | 0,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 256.201,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 49.171.288,37 | 193.363,26 | 1.094.975,41 | 237.325,33 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 408.555.431,58 | 0,00 | 19.869.196,00 | 0,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 7.750.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 8.687.191,21 | 0,00 | 912.096,00 | 0,00 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 688.137,55 | 0,00 |
| 424.992.622,79 | 0,00 | 21.469.429,55 | 0,00 | |
| 510.304.640,15 | 194.363,26 | 28.624.018,04 | 237.325,33 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
|---|---|---|---|
| Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
31.12.2019 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 5.640.427,79 | 10.057.349,12 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 0,00 | 0,00 | 18.105.737,27 |
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 0,00 | -5.640.427,79 | 14.038.255,68 |
| 0,00 | 0,00 | 42.201.342,07 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0,00 | 216.873,35 | 29.344.542,63 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 0,00 | 6.867.658,73 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 342.954,81 | 31.318,16 | 13.659.136,04 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 8.009,50 | -248.191,51 | 0,00 |
| 350.964,31 | 0,00 | 49.871.337,40 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 250.000,00 | 428.674.627,58 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.750.000,00 | 0,00 | 6.000.000,00 |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | -250.000,00 | 9.349.287,21 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 688.137,55 |
| 1.750.000,00 | 0,00 | 444.712.052,34 | |
| 2.100.964,31 | 0,00 | 536.784.731,81 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||
|---|---|---|---|
| 1.1.2019 EUR |
Zugänge EUR |
Zugänge Übertragung im Konzern EUR |
|
| --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 718.823,60 | 1.046.267,51 | 0,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 15.545.843,15 | 1.261.996,66 | 0,00 |
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 16.264.666,75 | 2.308.264,17 | 0,00 | |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 23.910.802,77 | 412.474,45 | 0,00 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 5.770.389,13 | 64.039,33 | 0,00 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.597.901,00 | 1.499.596,54 | 170.286,08 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 39.279.092,90 | 1.976.110,32 | 170.286,08 | |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 52.750,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Beteiligungen | 182.057,31 | 1.354,41 | 0,00 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 234.807,31 | 1.354,41 | 0,00 | |
| 55.778.566,96 | 4.285.728,90 | 170.286,08 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | |||
|---|---|---|---|---|
| Abgänge EUR |
31.12.2019 EUR |
31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 0,00 | 1.765.091,11 | 8.292.258,01 | 799.470,84 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 0,00 | 16.807.839,81 | 1.297.897,46 | 2.243.818,30 |
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 0,00 | 0,00 | 14.038.255,68 | 16.832.773,10 |
| 0,00 | 18.572.930,92 | 23.628.411,15 | 19.876.062,24 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 0,00 | 24.323.277,22 | 5.021.265,41 | 5.327.819,90 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 0,00 | 5.834.428,46 | 1.033.230,27 | 1.172.018,32 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 332.034,51 | 10.935.749,11 | 2.723.386,93 | 3.136.156,24 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 256.201,01 |
| 332.034,51 | 41.093.454,79 | 8.777.882,61 | 9.892.195,47 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 52.750,00 | 428.621.877,58 | 408.502.681,58 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 6.000.000,00 | 7.750.000,00 |
| 3. Beteiligungen | 0,00 | 183.411,72 | 9.165.875,49 | 8.505.133,90 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 | 688.137,55 | 0,00 |
| 0,00 | 236.161,72 | 444.475.890,62 | 424.757.815,48 | |
| 332.034,51 | 59.902.547,43 | 476.882.184,38 | 454.526.073,19 |
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| Art der Verbindlichkeit | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR |
Restlaufzeit über 1 Jahr EUR |
Restlaufzeit davon mehr als 5 Jahre EUR |
Gesamtsumme EUR |
|---|---|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 703.904,87 | 165.500.000,00 | 132.500.000,00 | 166.203.904,87 |
| im Vorjahr | 680.586,97 | 165.500.000,00 | 132.500.000,00 | 166.180.586,97 |
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 586.458,16 | 0,00 | 0,00 | 586.458,16 |
| im Vorjahr | 519.348,20 | 0,00 | 0,00 | 519.348,20 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.484.713,57 | 0,00 | 0,00 | 3.484.713,57 |
| im Vorjahr | 3.484.449,22 | 0,00 | 0,00 | 3.484.449,22 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Freie und Hansestadt Hamburg | 558,79 | 0,00 | 0,00 | 558,79 |
| im Vorjahr | 6.262,00 | 0,00 | 0,00 | 6.262,00 |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 78.202.268,88 | 0,00 | 0,00 | 78.202.268,88 |
| im Vorjahr | 75.617.821,05 | 0,00 | 0,00 | 75.617.821,05 |
| 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.892.730,35 | 0,00 | 0,00 | 3.892.730,35 |
| im Vorjahr | 761.577,87 | 0,00 | 0,00 | 761.577,87 |
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten | 41.414.768,71 | 19.459.540,17 | 9.500.000,00 | 60.874.308,88 |
| im Vorjahr | 33.328.288,97 | 11.333.117,56 | 9.500.000,00 | 44.661.406,53 |
| --davon aus Steuern | 2.656.592,42 | 0,00 | 0,00 | 2.656.592,42 |
| im Vorjahr | 2.054.437,03 | 0,00 | 0,00 | 2.054.437,03 |
| --davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 321.061,75 | 132.177,04 | 0,00 | 453.238,79 |
| im Vorjahr | 322.014,33 | 260.504,26 | 0,00 | 582.518,59 |
| Gesamtsumme | 128.285.403,33 | 184.959.540,17 | 142.000.000,00 | 313.244.943,50 |
| im Vorjahr | 114.398.334,28 | 176.833.117,56 | 142.000.000,00 | 291.231.451,84 |
Aktiva
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| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 8.292.258,01 | 799.470,84 | ||
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 1.297.897,46 | 2.243.818,30 | ||
| 3. Anlagen in der Entwicklung | 14.038.255,68 | 23.628.411,15 | 16.832.773,10 | 19.876.062,24 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 5.021.265,41 | 5.327.819,90 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 1.033.230,27 | 1.172.018,32 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.723.386,93 | 3.136.156,24 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 8.777.882,61 | 256.201,01 | 9.892.195,47 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 342.363.890,92 | 322.244.694,92 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 6.000.000,00 | 7.750.000,00 | ||
| 3. Beteiligungen | 9.165.875,49 | 8.505.133,90 | ||
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 688.137,55 | 358.217.903,96 | 0,00 | 338.499.828,82 |
| 390.624.197,72 | 368.268.086,53 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 177.887,75 | 200.342,63 | ||
| 2. Unfertige Leistungen | 641.844,16 | 819.731,91 | 532.348,20 | 732.690,83 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.562.395,25 | 1.202.630,61 | ||
| 2. Forderungen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg | 0,00 | 357,00 | ||
| 3. Forderungen gegen die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg | 75.000.000,00 | 75.000.000,00 | ||
| 4. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 408.234.607,85 | 376.490.365,91 | ||
| 5. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 30.000,00 | 1.350.191,04 | ||
| 6. Sonstige Vermögensgegenstände | 10.475.396,48 | 495.302.399,58 | 13.254.796,75 | 467.298.341,31 |
| --davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 11.204,00 (i. Vj. EUR 58.704,20)-- | ||||
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 111.877.056,16 | 127.766.739,50 | ||
| 607.999.187,65 | 595.797.771,64 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 678.921,92 | 761.806,11 | ||
| D. Aktive latente Steuern | 60.916.554,23 | 53.788.865,78 | ||
| 1.060.218.861,52 | 1.018.616.530,06 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 70.048.834,00 | 70.048.834,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 136.771.470,63 | 136.771.470,63 | ||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 5.125.000,00 | 5.125.000,00 | ||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 56.105.325,36 | 61.230.325,36 | 56.105.325,36 | 61.230.325,36 |
| IV. Bilanzgewinn | 181.303.432,76 | 170.730.884,56 | ||
| 449.354.062,75 | 438.781.514,55 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 330.109.748,67 | 323.887.934,84 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 4.030.196,21 | 342.266,85 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 47.072.415,24 | 48.531.380,35 | ||
| 381.212.360,12 | 372.761.582,04 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 86.908.748,70 | 86.885.430,80 | ||
| 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 586.458,16 | 519.348,20 | ||
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3.484.713,57 | 3.482.230,92 | ||
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Freie und Hansestadt Hamburg | 558,79 | 6.262,00 | ||
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 78.076.571,42 | 75.629.881,08 | ||
| 6. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.892.730,35 | 761.577,87 | ||
| 7. Sonstige Verbindlichkeiten | 54.812.905,55 | 38.598.005,59 | ||
| --davon aus Steuern EUR 2.656.592,42 (i. Vj. EUR 2.054.437,03)-- | ||||
| --davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 453.238,79 (i. Vj. EUR 582.518,59)-- | ||||
| 227.762.686,54 | 205.882.736,46 | |||
| D. Passive latente Steuern | 1.889.752,11 | 1.190.697,01 | ||
| 1.060.218.861,52 | 1.018.616.530,06 |
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| 01.01.2019 - 31.12.2019 | 01.01.2018 - 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 135.967.384,49 | 122.776.712,31 | ||
| 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen | 109.495,96 | 171.220,87 | ||
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.957.070,30 | 1.919.035,12 | ||
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 1.972.928,18 | 5.372.953,40 | ||
| --davon Erträge aus der Währungsumrechnung EUR 27.699,45 (i. Vj. EUR 85.491,19)-- | ||||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 6.117.010,40 | 3.871.651,42 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 6.859.420,96 | 12.976.431,36 | 5.713.378,32 | 9.585.029,74 |
| 6. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 93.420.439,17 | 93.254.715,56 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 11.096.576,85 | 104.517.016,02 | 16.499.696,21 | 109.754.411,77 |
| --davon für Altersversorgung EUR -4.040.547,65 (i. Vj. EUR 1.572.581,65)-- | ||||
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4.284.374,49 | 3.203.278,24 | ||
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 44.610.263,60 | 39.448.889,81 | ||
| --davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 45.202,10 (i. Vj. EUR 128.397,59)-- | ||||
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 74.352.807,04 | 72.897.723,17 | ||
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 65.450.488,20 | 44.144.091,98 | ||
| --davon aus verbundenen Unternehmen EUR 60.845.095,58 (i. Vj. EUR 40.000.000,00)-- | ||||
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.169.970,74 | 3.283.016,47 | ||
| --davon aus verbundenen Unternehmen EUR 3.154.101,10 (i. Vj. EUR 3.230.198,56)-- | ||||
| 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 1.354,41 | 154.662,32 | ||
| 13. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 9.180.190,35 | 3.545.937,06 | ||
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 30.338.760,58 | 29.229.588,79 | ||
| --davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00 (i. Vj. EUR 3.768,28)-- | ||||
| --davon Aufwendungen aus Abzinsung EUR 28.635.598,85 (i. Vj. EUR 28.730.030,17)-- | ||||
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 10.296.760,26 | 7.735.757,19 | ||
| --davon Ertrag aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR 6.428.633,35 (i. Vj. EUR 4.277.415,61)-- | ||||
| 16. Ergebnis nach Steuern | 66.774.993,84 | 47.907.198,40 | ||
| 17. Sonstige Steuern | 163.378,44 | 205.056,03 | ||
| 18. Jahresüberschuss | 66.611.615,40 | 47.702.142,37 | ||
| 19. Gewinnvortrag | 170.730.884,56 | 169.961.460,97 | ||
| 20. Ausschüttung | 56.039.067,20 | 46.932.718,78 | ||
| 21. Bilanzgewinn | 181.303.432,76 | 170.730.884,56 |
Aktiva
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| 31.12.2019 EUR |
31.12.2018 EUR |
EUR | EUR | |
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||||
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 86.257.986,66 | 86.257.986,66 | ||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen gegen die HGV | 20.000.000,00 | 20.000.000,00 | ||
| Hamburger Gesellschaft für Vermögens- | ||||
| und Beteiligungsmanagement mbH, Hamburg | ||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 28.884.361,71 | 23.979.596,75 | ||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 596.773,00 | 49.481.134,71 | 591.791,00 | 44.571.387,75 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 399.282,32 | 1.064.323,00 | ||
| 49.880.417,03 | 45.635.710,75 | |||
| C. Aktive latente Steuern | 1.047.208,03 | 1.004.494,84 | ||
| 137.185.611,72 | 132.898.192,25 |
Passiva
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| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.704.500,00 | 2.704.500,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 506.206,26 | 506.206,26 | ||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 205.000,00 | 205.000,00 | ||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 1.322.353,86 | 1.527.353,86 | 1.322.353,86 | 1.527.353,86 |
| IV. Bilanzgewinn | 38.060.097,68 | 34.592.782,57 | ||
| 42.798.157,80 | 39.330.842,69 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| Steuerrückstellungen | 980.534,83 | 825.954,33 | ||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 79.295.156,17 | 79.295.156,17 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | 2.218,30 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 546.430,30 | 377.791,45 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 6.061.403,33 | 6.063.400,94 | ||
| 85.902.989,80 | 85.738.566,86 | |||
| D. Passive latente Steuern | 7.503.929,29 | 7.002.828,37 | ||
| 137.185.611,72 | 132.898.192,25 |
scroll
| 01.01.2019 - 31.12.2019 | 01.01.2018 - 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 0,00 | 30.027,48 | ||
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 2.280,97 | 6.704,44 | ||
| 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 809.731,45 | 1.278.985,57 | ||
| 4. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 2.282.558,50 | 1.228.353,60 | ||
| 5. Erträge aus Beteiligungen | 10.476.973,15 | 10.851.251,53 | ||
| --davon aus verbundenen Unternehmen EUR 10.476.973,15 (i. Vj. EUR 10.851.251,53)-- | ||||
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 103.647,35 | 77.803,34 | ||
| --davon aus verbundenen Unternehmen EUR 103.647,35 (i. Vj. EUR 77.803,34)-- | ||||
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.475.228,85 | 1.310.286,18 | ||
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.433.734,56 | 1.129.135,11 | ||
| --davon Aufwand aus der Veränderung bilanzierter latenter Steuern EUR 458.387,73 (i. Vj. EUR 280.738,31)-- | ||||
| 9. Ergebnis nach Steuern | 9.146.765,11 | 8.475.733,53 | ||
| 10. Jahresüberschuss | 9.146.765,11 | 8.475.733,53 | ||
| 11. Gewinnvortrag | 34.592.782,57 | 31.526.049,04 | ||
| 12. Ausschüttung | 5.679.450,00 | 5.409.000,00 | ||
| 13. Bilanzgewinn | 38.060.097,68 | 34.592.782,57 |
An die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Aus unserer Sicht waren folgende Sachverhalte am bedeutsamsten in unserer Prüfung:
(1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
(2) Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen
Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:
(1) Sachverhalt und Problemstellung
(2) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
(3) Verweis auf weitergehende Informationen
Nachfolgend stellen wir die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:
(1) Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von insgesamt € 437,8 Mio (36,6 % der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die handelsrechtliche Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen richtet sich nach den Anschaffungskosten und dem niedrigeren beizulegenden Wert. Zur Ermittlung des beizulegenden Werts wird - soweit vorhanden - der Marktpreis der jeweiligen Finanzanlage herangezogen. Darüber hinaus werden, sofern Indikationen für eine Wertminderung vorliegen, die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen als Barwerte der erwarteten künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen ergeben, mittels Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt. Hierbei werden auch Erwartungen über die zukünftige Marktentwicklung und Annahmen über die Entwicklung makroökonomischer Einflussfaktoren berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der individuell ermittelten Kapitalkosten der jeweiligen Finanzanlage. Auf Basis der ermittelten Werte sowie weiterer Dokumentationen ergab sich für das Geschäftsjahr ein Abwertungsbedarf von insgesamt T€ 1 der erfolgswirksam erfasst wurde.
Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße abhängig davon, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsströme einschätzen, sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen und Wachstumsraten. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen. Wir haben insbesondere beurteilt, ob die beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht mittels Discounted-Cashflow-Modellen unter Beachtung der relevanten Bewertungsstandards ermittelt wurden. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf umfangreiche Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir uns intensiv mit den bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parametern beschäftigt und das Berechnungsschema nachvollzogen.
Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und zugrunde gelegten Bewertungsannahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sachgerecht vorzunehmen.
(3) Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sind im Anhang in der Anlage II enthalten.
(2) Ansatz und Bewertung von Pensionsverpflichtungen
(1) Im Jahresabschluss der Gesellschaft werden Pensionsrückstellungen in Höhe von € 330,1 Mio ausgewiesen, die sich aus dem handelsrechtlichen Erfüllungsbetrag der unmittelbaren Verpflichtungen aus verschiedenen Pensionsplänen zusammensetzen. Die Bewertung der Verpflichtungen aus den Pensionsplänen der unmittelbaren Versorgungszusagen erfolgt nach der Anwartschaftsbarwertmethode. Dabei sind insbesondere Annahmen über die langfristigen Gehalts- und Rententrends, die durchschnittliche Lebenserwartung und die Fluktuation zu treffen. Für die durchschnittliche Lebenserwartung werden zum 31. Dezember 2019 die Richttafeln der Heubeck-Richttafeln-GmbH (Heubeck-Richttafeln RT 2018 G) verwendet. Aus unserer Sicht waren diese Sachverhalte im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung, da der Ansatz und die Bewertung dieses insgesamt betragsmäßig bedeutsamen Postens in einem wesentlichen Maß auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft basieren.
(2) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir unter anderem die eingeholten versicherungsmathematischen Gutachten und die fachliche Qualifikation der externen Gutachter gewürdigt. Ferner haben wir uns unter anderem mit den spezifischen Besonderheiten der versicherungsmathematischen Berechnungen befasst und das Mengengerüst, die versicherungsmathematischen Parameter sowie das den Bewertungen zugrundeliegende Bewertungsverfahren auf Angemessenheit überprüft. Darauf aufbauend haben wir unter anderem die Rückstellungsberechnung sowie die Darstellung in Bilanz und Anhang nachvollzogen.
Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen begründet und hinreichend dokumentiert sind.
(3) Die Angaben zu den Pensionsverpflichtungen sind in Abschnitt 2. und 3. des Anhangs (Anlage II) enthalten.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
| • | die in Abschnitt "Corporate Governance" des Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB und § 315d HGB |
| • | den Corporate Governance-Bericht nach Nr. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex |
| • | den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b Abs. 3 HGB und § 315b Abs. 3 HGB |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 20. Dezember 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2016 als Abschlussprüfer der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Christoph Fehling.
Hamburg, den 23. März 2020
**PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Claus Brandt, Wirtschaftsprüfer
Christoph Fehling, Wirtschaftsprüfer
An unsere Aktionäre
HHLA-Geschäftsbericht 2019
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Deutschem Corporate Governance Kodex (DCGK) zugewiesenen Aufgaben pflichtgemäß wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht, die strategische Weiterentwicklung der HHLA und des Konzerns sowie wesentliche Einzelmaßnahmen beratend begleitet und uns von der Recht-, Ordnungs- und Zweckmäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung sowie des eingerichteten Risikomanagements überzeugt.
Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden. Der Vorstand informierte uns regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Entwicklungen, insbesondere die Lage der HHLA und des Konzerns, die Unternehmensplanung, grundsätzliche Fragen der Unternehmenspolitik und der Strategie, Investitionsvorhaben und die Personalsituation. Maßnahmen, die nach Gesetz, Satzung oder der Geschäftsanweisung für den Vorstand der Zustimmung des Aufsichtsrats oder eines seiner Ausschüsse bedürfen, wurden jeweils rechtzeitig vorgelegt. Der Aufsichtsrat bzw. die entsprechenden Ausschüsse haben diesen Maßnahmen nach eigener Prüfung und Erörterung mit dem Vorstand jeweils zugestimmt. Als Aufsichtsratsvorsitzender stand ich auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand und wurde über die Planung und Strategie, die aktuelle Entwicklung der Geschäftslage, wesentliche Geschäftsvorfälle, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die Compliance informiert.
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 vier ordentliche und drei Sondersitzungen abgehalten.
Regelmäßige Gegenstände der ordentlichen Sitzungen sind die laufende Umsatz-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung sowie die aktuelle Geschäftslage des Unternehmens und der einzelnen Segmente, jeweils einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Der Vorstand berichtete in den Sitzungen über die wirtschaftliche, finanzielle und strategische Situation der Gesellschaft und des Konzerns, die Strategie des Unternehmens sowie über wesentliche Entwicklungen und Ereignisse. Die weiteren Schwerpunkte der Sitzungen im Berichtszeitraum lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Schwerpunkte der Bilanzsitzung am 22. März 2019 waren turnusgemäß die Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich der Sparteneinzelabschlüsse für die A- und S-Sparte, des Konzernabschlusses einschließlich der Teilkonzernabschlüsse, des zusammengefassten Lageberichts der HHLA und des Konzerns, des Berichts des Aufsichtsrats, der Berichte über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und zwischen der A- und der S-Sparte und des gesonderten nichtfinanziellen Berichts, jeweils für das Geschäftsjahr 2018, sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2019 einschließlich des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands und des Wahlvorschlags für die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an der Sitzung teil, berichteten über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Im Nachgang zu dieser Sitzung hat der Aufsichtsrat außerdem im Umlaufverfahren den Wahlvorschlag für die Nachwahl eines Anteilseignervertreters auf der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 verabschiedet.
In unserer zweiten regulären Sitzung am 7. Juni 2019 haben wir uns mit der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung sowie mit Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten befasst.
In den beiden Sondersitzungen am 17. und 18. Juni 2019 haben wir uns ebenfalls überwiegend mit Vorstands- und Aufsichtsratsangelegenheiten befasst, insbesondere mit anstehenden Verlängerungen im Vorstand und der Nachbesetzung der Ausschüsse im Zuge der Wahl von Prof. Dr. Burkhard Schwenker in den Aufsichtsrat. Außerdem haben wir die anstehenden Neuerungen durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie und die Neufassung des DCGK erörtert.
In unserer ordentlichen Sitzung am 30. August 2019 haben wir uns vorwiegend mit der aktuellen Geschäftsentwicklung und verschiedenen internen Maßnahmen und Projekten im Segment Container und im Bereich IT beschäftigt.
Der Schwerpunkt der diesjährigen Strategiesitzung am 27. November 2019 lag auf dem Bereich IT, insbesondere der IT-Sicherheit sowie laufenden und geplanten IT-Projekten und -Vorhaben.
In unserer letzten regulären Sitzung am 13. Dezember 2019 haben wir uns zunächst turnusgemäß mit dem Wirtschaftsplan 2020 und der Mittelfristplanung für die Jahre 2021 bis 2024 für den Konzern und die beiden Teilkonzerne, den Ergebnissen der Risiko- und Chanceninventur und der Entsprechenserklärung zum DCGK auseinandergesetzt. Darüber hinaus haben wir in dieser Sitzung zwei kleinere Investitionsvorhaben erörtert.
An den ordentlichen Sitzungen nehmen grundsätzlich jeweils alle Mitglieder des Aufsichtsrats und - soweit nicht Vorstandsangelegenheiten oder aufsichtsratsinterne Themen erörtert werden - die Mitglieder des Vorstands teil. Die Präsenz bei den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum lag bei durchschnittlich rund 89 %. Die individuellen Teilnahmequoten finden Sie am Ende dieses Berichts.
Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten. Dem Aufsichtsrat gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft an.
Der Aufsichtsrat hat mit dem Finanzausschuss, dem Prüfungsausschuss, dem Immobilienausschuss, dem Personalausschuss, dem Nominierungsausschuss und dem Vermittlungsausschuss insgesamt sechs Ausschüsse eingerichtet. Die Vorsitzenden der Ausschüsse berichten dem Aufsichtsrat in der jeweils nächsten Sitzung über die Ausschussarbeit. Bis auf den Nominierungsausschuss sind alle Ausschüsse paritätisch mit Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. > Corporate Governance
Der Finanzausschuss hat im Geschäftsjahr 2019 vier Sitzungen abgehalten. Er befasst sich in seinen Sitzungen jeweils mit der Konzernergebnisentwicklung und der allgemeinen Finanz- und Ertragslage des Konzerns sowie - jeweils in der Dezember-Sitzung - mit der Vorprüfung des Wirtschaftsplans für das kommende Jahr und der jeweiligen Mittelfristplanung. Daneben obliegt dem Finanzausschuss die Vorprüfung bedeutender Finanzierungs-, Investitions- und Beteiligungsvorhaben. Ein Schwerpunkt der Arbeit im Berichtszeitraum lag zudem auf den Effekten aus der erstmaligen Anwendung des neuen Leasingstandards IFRS 16.
Der Prüfungsausschuss hat im Berichtszeitraum fünf Mal getagt. Regelmäßige Gegenstände seiner Arbeit sind vor allem die Prüfung der Rechnungslegung, die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung und deren Wirksamkeit sowie die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems und der Compliance einschließlich des Compliance-Management-Systems. Er überwacht die Auswahl des Abschlussprüfers sowie dessen Qualifikation, Effizienz und Unabhängigkeit und die Zulässigkeit etwaiger vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachter Leistungen (sog. Nichtprüfungsleistungen). Der Prüfungsausschuss hat hierzu einen Katalog nach Art und Umfang grundsätzlich gebilligter Nichtprüfungsleistungen verabschiedet. Zentrale Themen der einzelnen Sitzungen im Berichtszeitraum waren zudem die ausführliche Erörterung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 (März-Sitzung) sowie des Halbjahresfinanzberichts 2019 und dessen prüferische Durchsicht (August-Sitzung). Weitere Schwerpunkte waren die Quartalsmitteilungen für das erste und dritte Quartal, die Aufstellung und die Prüfungstätigkeit der internen Revision, die Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019, die Ergebnisse der Risiko- und Chanceninventur 2019, die Prüfungsplanung der Revision für das Jahr 2020 und die Vorbereitung der Entsprechenserklärung zum DCGK. An den Sitzungen des Prüfungsausschusses nimmt neben Vertretern des Vorstands außerdem regelmäßig der Compliance-Beauftragte der HHLA teil und berichtet über seine Tätigkeit sowie aktuelle Entwicklungen. Weitere Teilnehmer, wie z. B. Vertreter des Abschlussprüfers oder der internen Revision, nehmen bei Bedarf an den Sitzungen teil. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses steht auch zwischen den Sitzungen in regelmäßigem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und dem Finanzvorstand.
Der Immobilienausschuss hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten. Schwerpunkte seiner Tätigkeit waren - jeweils in Bezug auf den Teilkonzern Immobilien (S-Sparte) - neben der allgemeinen Geschäftsentwicklung die Erörterung und Prüfung des Jahresabschlusses der HHLA einschließlich des Einzelabschlusses der S-Sparte, des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für das Geschäftsjahr 2018 (März-Sitzung) sowie der Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2020 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2021 bis 2024 (Dezember-Sitzung).
Der Personalausschuss hat im Berichtszeitraum sechs Mal getagt. Neben der Vorbereitung der anstehenden Personalentscheidungen - insbesondere die Verlängerung der Amtszeit von Herrn Hansen - hat sich der Personalausschuss im Berichtszeitraum mit Blick auf die Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie und die Neufassung des DCGK ausführlich mit dem Thema Vorstandsvergütung befasst.
Der Nominierungsausschuss ist im Geschäftsjahr 2019 ein Mal zusammengetreten, um die erforderliche Nachwahl zum Aufsichtsrat für den ausgeschiedenen Herrn Westhagemann auf der Hauptversammlung am 18. Juni 2019 vorzubereiten.
Wie schon in den Vorjahren bestand im Berichtszeitraum für eine Sitzung des Vermittlungsausschusses kein Anlass.
Corporate Governance
Die Entsprechenserklärung zum DCGK gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG) wurde in der Prüfungsausschusssitzung am 11. November 2019gemeinsam mit dem Vorstand vorbereitet und vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2019 verabschiedet. Die aktuelle Entsprechenserklärung sowie weiterführende Informationen zur Corporate Governance finden Sie in der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht. >Corporate Governance Die aktuelle Entsprechenserklärung und die Erklärungen der Vorjahre sind auch auf der Internetseite der HHLA unter www.hhla.de/corporategovernance

zugänglich.
Aus- und Weiterbildung
Die HHLA unterstützt die Mitglieder des Aufsichtsrats bei der Amtseinführung und bei der Aus- und Weiterbildung. Bei Übernahme des Amts erfolgt in der Regel eine Schulung zur Arbeit des Aufsichtsrats, seinen Aufgaben sowie den Rechten und Pflichten der Mitglieder. Je nach Bedarf erfolgen ferner spezielle Einführungen oder Weiterbildungen zur Geschäftstätigkeit der HHLA oder zu sonstigen relevanten Themen. Im Rahmen der laufenden Arbeit wird der Aufsichtsrat regelmäßig über relevante aktuelle Themen informiert, z. B. über neue rechtliche Regelungen oder Bilanzierungsstandards. Im Berichtszeitraum betraf dies insbesondere die neuen Vorgaben nach dem Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie, die Neufassung des DCGK und die Auswirkungen des Rechnungslegungsstandards IFRS 16.
Abschlussprüfung
Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2019 hat - im Einklang mit der Empfehlung des Prüfungsausschusses und dem Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg (PwC), zum Abschlussprüfer des Jahres- und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts für den Konzern für das erste Halbjahr des Geschäftsjahrs 2019 gewählt. Der Prüfungsausschuss hat daraufhin im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des DCGK - insbesondere zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - den Prüfungsauftrag erteilt und die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben.
Der Abschlussprüfer hat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich der als Teil des Anhangs dargestellten Sparteneinzelabschlüsse für die A-Sparte (Teilkonzern Hafenlogistik) und die SSparte (Teilkonzern Immobilien) nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 einschließlich der als Teil der Erläuterungen dargestellten Teilkonzernabschlüsse für die A- und die SSparte nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den gemäß § 315e HGB ergänzend anzuwendenden Vorschriften sowie den zusammengefassten Bericht über die Lage der HHLA und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand der HHLA gemäß § 312 Aktiengesetz (AktG) aufgestellten Bericht über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2019 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war und (3) bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Der Abschlussprüfer hat ferner den vom Vorstand gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung in analoger Anwendung des § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zwischen A- und SSparte für das Geschäftsjahr 2019 geprüft, über das Ergebnis der Prüfung schriftlich berichtet und den Bericht mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass (1) die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, (2) bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Schließlich hat der Abschlussprüfer auch den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b ff. bzw. § 315b f. HGB einer Prüfung zur Erlangung begrenzter Sicherheit unterzogen, über das Ergebnis dieser Prüfung berichtet und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt.
Die genannten Abschlüsse und Berichte sowie die entsprechenden Prüfberichte wurden jeweils unmittelbar nach ihrer Aufstellung und Prüfung allen Mitgliedern des Aufsichtsrats ausgehändigt und in den Sitzungen des Prüfungs- und des Immobilienausschusses am 20. März 2020 sowie in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2020 jeweils eingehend erörtert. Vertreter des Abschlussprüfers nahmen an den Sitzungen teil, berichteten jeweils über Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für Fragen zur Verfügung. Sie gingen dabei insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) und die vorgenommenen Prüfungshandlungen sowie die Feststellungen zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess ein. Schließlich berichteten sie auch über Art und Umfang der sonstigen vom Abschlussprüfer erbrachten Leistungen.
Der Prüfungs- und der Immobilienausschuss haben sich im Rahmen der Vorprüfung ausführlich mit dem Prüfungsverlauf, den Prüfungsberichten und den Ergebnissen befasst und dem Plenum nach Abschluss ihrer Prüfung die Billigung der Abschlüsse und Berichte empfohlen. Nach eingehender Auseinandersetzung mit den Prüfungsberichten und -ergebnissen des Abschlussprüfers und den Ergebnissen der Vorprüfung durch die Ausschüsse im Plenum und auf Basis unserer eigenen Prüfung haben wir den Ergebnissen der Abschlussprüfung zugestimmt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss inklusive der Sparteneinzelabschlüsse, den Konzernabschluss inklusive der Teilkonzernabschlüsse sowie den zusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 zu erheben. Dementsprechend haben wir den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht in unserer Sitzung am 23. März 2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der HHLA für das Geschäftsjahr 2019 ist damit festgestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung sind auch keine Einwendungen gegen die Erklärungen des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Beziehungen zwischen A- und S-Sparte zu erheben. Schließlich sind nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung keine Einwendungen gegen den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2019 zu erheben.
Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands wurde in den Sitzungen des Prüfungsausschusses - für die A-Sparte - und des Immobilienausschusses - für die S-Sparte - am 20. März 2020 und in der Sitzung des Aufsichtsrats am 23. März 2020 eingehend geprüft und mit dem Vorstand diskutiert. Nach eigener Prüfung - insbesondere unter Berücksichtigung der Ergebnisentwicklung und Finanzplanung, der Aktionärsinteressen und mit Blick auf die Schonung der Liquidität - haben wir uns dem Vorschlag des Vorstands zur Gewinnverwendung angeschlossen. Gemeinsam mit dem Vorstand werden wir der Hauptversammlung vorschlagen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 eine Dividende von 0,70 € je dividendenberechtigte A-Aktie sowie von 2,10 € je dividendenberechtigte S-Aktie auszuschütten.
Personelle Veränderungen
Im Vorstand hat Herr Torben Seebold zum 1. April 2019 als Nachfolger von Herrn Heinz Brandt sein Amt als Mitglied des Vorstands in der Funktion des Arbeitsdirektors angetreten. Außerdem haben wir im Berichtszeitraum die Amtszeit von Herrn Jens Hansen um fünf Jahre verlängert. Im Aufsichtsrat ist Herr Michael Westhagemann infolge seiner Bestellung zum Wirtschaftssenator zum Ablauf des 6. Februar 2019 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seiner Stelle hat die ordentliche Hauptversammlung vom 18. Juni 2019 - im Einklang mit der Empfehlung des Nominierungsausschusses und dem entsprechenden Wahlvorschlag des Aufsichtsrats - Herrn Prof. Dr. Burkhard Schwenker, Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH, für die verbleibende Amtszeit von Herrn Westhagemann in den Aufsichtsrat gewählt. Bei ihren Vorschlägen haben der Nominierungsausschuss und der Aufsichtsrat jeweils neben den Anforderungen des Aktiengesetzes, des DCGK und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auch die Vorgaben aus dem Anforderungsprofil des Aufsichtsrats beachtet.
Individuelle Sitzungsteilnahmen der Aufsichtsratsmitglieder 2019
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| Aufsichtsrat | Finanzausschuss | Prüfungsausschuss | Immobilienausschuss | |
|---|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Rüdiger Grube | 7 / 7 | - | - | - |
| Berthold Bose | 4 / 7 | - | - | - |
| Dr. Norbert Kloppenburg | 6 / 7 | 4 / 4 | 5 / 5 | - |
| Thomas Lütje | 7 / 7 | - | - | 1 / 2 |
| Thomas Mendrzik | 6 / 7 | 3 / 4 | 4 / 5 | - |
| Dr. Isabella Niklas | 6 / 7 | - | 4 / 5 | 2 / 2 |
| Norbert Paulsen | 6 / 7 | 3 / 4 | 4 / 5 | 1 / 2 |
| Sonja Petersen | 7 / 7 | 4 / 4 | 5 / 5 | - |
| Dr. Sibylle Roggencamp | 7 / 7 | 4 / 4 | - | 2 / 2 |
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker (seit 18. Juni 2019) | 4 / 4 | 2 / 2 | 2 / 3 | 1 / 1 |
| Maya Schwiegershausen-Güth | 7 / 7 | - | - | - |
| Dr. Torsten Sevecke | 5 / 7 | - | - | - |
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| Personalausschuss | Nominierungsausschuss | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| Prof. Dr. Rüdiger Grube | 6 / 6 | 1 / 1 | 100 % |
| Berthold Bose | 5 / 6 | - | 69 % |
| Dr. Norbert Kloppenburg | - | - | 94 % |
| Thomas Lütje | - | - | 89 % |
| Thomas Mendrzik | 3 / 6 | - | 71 % |
| Dr. Isabella Niklas | - | - | 93 % |
| Norbert Paulsen | 4 / 6 | - | 75 % |
| Sonja Petersen | - | - | 100 % |
| Dr. Sibylle Roggencamp | 5 / 6 | 1 / 1 | 95 % |
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker (seit 18. Juni 2019) | - | - | 90 % |
| Maya Schwiegershausen-Güth | - | - | 100 % |
| Dr. Torsten Sevecke | 3 / 6 | 1 / 1 | 64 % |
Herr Westhagemann ist vorstehend nicht aufgeführt, da bis zu seinem Ausscheiden am 6. Februar 2019 keine Sitzungen stattgefunden haben.
Im Zuge der Nachbesetzungen wurde Herr Prof. Dr. Schwenker auch als Nachfolger von Herrn Westhagemann in den Finanz-, den Prüfungs- sowie den Immobilienausschuss gewählt. > Corporate Governance
Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich im Namen des Aufsichtsrats bei den Vorstandsmitgliedern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren tatkräftigen Einsatz im Geschäftsjahr 2019 und bei unseren Aktionären und Geschäftspartnern für das entgegengebrachte Vertrauen zu bedanken.
Hamburg, 23. März 2020
Der Aufsichtsrat
Prof. Dr. Rüdiger Grube, Vorsitzender des Aufsichtsrats
| Prof. Dr. Rüdiger Grube Vorsitzender des Aufsichtsrats Geschäftsführender Gesellschafter der Rüdiger Grube International Business Leadership GmbH |
|
| Berthold Bose Stellvertretender Vorsitzender Leiter ver.di-Landesbezirk Hamburg |
|
| Dr. Norbert Kloppenburg Berater für internationale Beteiligungen und Finanzierungen |
|
| Thomas Lütje Direktor Vertrieb der HHLA |
|
| Thomas Mendrzik Vorsitzender des Betriebsrats von CTA |
|
| Dr. Isabella Niklas Geschäftsführerin der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH |
|
| Norbert Paulsen Vorsitzender des Gemeinschaftsbetriebsrats und des Konzernbetriebsrats der HHLA |
|
| Sonja Petersen Kaufmännische Angestellte am CTB |
|
| Dr. Sibylle Roggencamp Leiterin des Amtes für Vermögens- und Beteiligungsmanagement in der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg |
|
| Prof. Dr. Burkhard Schwenker (seit 18. Juni 2019) Vorsitzender des Advisory Council der Roland Berger GmbH |
|
| Maya Schwiegershausen-Güth Gewerkschaftssekretärin ver.di Bund |
|
| Dr. Torsten Sevecke Staatsrat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg |
|
| Michael Westhagemann (bis 6. Februar 2019) Senator der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg |
Für aktuelle und ausgeschiedene Mitglieder im Berichtszeitraum sowie zur Besetzung der Ausschüsse siehe auch > Erklärung zur Unternehmensführung
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im kommenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hamburg, 23. März 2020
HAMBURGER HAFEN UND LOGISTIK AKTIENGESELLSCHAFT
Angela Titzrath
Jens Hansen
Dr. Roland Lappin
Torben Seebold
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 23.03.2020 festgestellt.
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