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STEMMER IMAGING AG

Annual Report May 6, 2020

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Annual Report

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STEMMER IMAGING AG

Puchheim

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 31.12.2019

GESCHÄFTSBERICHT

RUMPFGESCHÄFTSJAHR 2019

02

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT

ALLGEMEINES

Die STEMMER IMAGING AG (im Folgenden auch "Gesellschaft") firmiert in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Seit dem 10. Mai 2019 notieren alle 6.500.000 Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse im Prime Standard.

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL

STEMMER IMAGING ist ein international führender Anbieter von Bildverarbeitungstechnologie. Mit erfahrenen Spezialisten in Europa, Lateinamerika und Asien bieten wir innovative Bildverarbeitungslösungen, umfassendes Know-how und kundenorientierten Service.

Kunden schätzen STEMMER IMAGING als zuverlässigen Partner für maßgeschneiderte Lösungen. Dazu gehören Komponenten, die auf Wunsch vorkonfiguriert werden, Subsysteme, die den Zeit- und Arbeitsaufwand bei der Integration vertikaler Anwendungen reduzieren, sowie kundenspezifische Lösungen, die insbesondere OEMs einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen - alles basierend auf langjährigen Erfahrungen und führenden Software-Tools, wie der Bildverarbeitungssoftware Common Vision Blox (CVB), welche STEMMER IMAGING selbst entwickelt und herstellt.

Digitale Bildverarbeitung wird in industriellen und zunehmend auch in nicht-industriellen Bereichen eingesetzt. In der Automatisierungs- und Fertigungstechnik, der Automobilindustrie, der Medizintechnik, der Verkehrstechnik, aber auch zunehmend in der Lebensmitteltechnologie und vielen weiteren Branchen hat sie sich als leistungsfähige und wirtschaftliche Methode der automatisierten optischen Prüfung etabliert. Selbst bei hohen Geschwindigkeiten und strengen Genauigkeitsanforderungen ermöglicht die digitale Bildverarbeitung eine 100-Prozent-Kontrolle und stellt somit ein ideales Werkzeug dar, um Unternehmen in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Zunehmend steht die Bildverarbeitung als Basistechnologie für digitale Fabriken und das industrielle Internet of Things (IIoT) im Mittelpunkt und leistet mit den generierten intelligenten Daten einen wesentlichen Beitrag für innovative industrielle Anwendungsgebiete im Bereich Industrie 4.0.

In Bereichen nicht-industrieller Anwendungen schafft die digitale Bildverarbeitung eine wesentliche Grundlage für neue digitale Geschäftsmodelle. Technisch werden hier viele Elemente der industriellen Bildverarbeitung verwendet und um innovative Lösungen zum Beispiel aus den Bereichen Künstliche Intelligenz, Deep Learning und Embedded-Lösungen als entscheidende Komponenten ergänzt. Insbesondere in den Bereichen Sport und Entertainment, Retail, aber auch Gaming sowie Smart City entstehen hier zunehmend wichtige Absatzmöglichkeiten für Bildverarbeitungskomponenten und -systeme.

Basis für weiteres nachhaltiges Wachstum ist das Geschäftsmodell von STEMMER IMAGING, das auf einem für unterschiedliche Kundenbedürfnisse zugeschnittenen Leistungsangebot basiert. Die Mitarbeiter von STEMMER IMAGING beraten Anwender bei der Auswahl von Komponenten für die Realisierung von Bildverarbeitungslösungen, die Prozesse reibungsloser und Systeme effizienter machen. Darüber hinaus wird das Wachstum künftig durch eigene vorkonfigurierte Systeme, sogenannte Software- oder Vision-Subsysteme, beschleunigt. Diese vorkonfigurierten Bildverarbeitungslösungen werden von Experten bei STEMMER IMAGING speziell für bestimmte Aufgabenstellungen entwickelt und bieten durch maßgeschneiderte Lösungen erhebliche Vorteile. Im Rahmen des Projektgeschäfts unterstützt STEMMER IMAGING Kunden zudem ganzheitlich in Bezug auf die Bildverarbeitungstechnologie bei der Realisierung ihrer Systeme und Anlagen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor im Komponenten-, Projekt- und Subsystemgeschäft von STEMMER IMAGING liegt in der fachlichen Kompetenz der Mitarbeiter. Durch ihre individuelle Beratung mit Fokus auf den Kundennutzen stellen sie sicher, dass stets die optimalen Produkte und Dienstleistungen zum Einsatz kommen.

Die Kunden von STEMMER IMAGING profitieren von einer großen Vielfalt an Bildverarbeitungsprodukten führender Hersteller auf dem neuesten Stand der Technik. Als Entwickler von eigenen Software- und Subsystem-Lösungen sowie als Anbieter von kundenspezifischen Produkten - wie Spezialkabel und Schutzgehäuse für Industriekameras - verfügt STEMMER IMAGING über das Know-how und die Erfahrung, um ihre Kunden optimal bei der Lösung ihrer Bildverarbeitungsaufgaben zu unterstützen.

Inbesondere der Bereich der eigenen Softwareentwicklung nimmt einen wichtigen strategischen Wert ein. Durch die hohe eigene Softwareentwicklungskompetenz ist das Unternehmen in der Lage, Kundenanforderungen schnell und zuverlässig umzusetzen und das Know-how aus der Vielzahl von realisierten Anwendungen und die starke Mitarbeit bei der Festlegung von Industriestandards zum Kundenvorteil einzubringen. Die weltweit erfolgreiche Bildverarbeitungssoftware Common Vision Blox (CVB), aber auch die weiteren Portfolioelemente im Bereich der robotergestützten Bin-Picking-Lösungen sowie die innovativen Lösungen im Bereich von Hyperspektralanwendungen zeichnen STEMMER IMAGING als führendes Technologieunternehmen aus.

Das Unternehmen umfasst Tochtergesellschaften in allen wesentlichen europäischen Ländern und darüber hinaus (Brasilien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Mexiko, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien). Die Tochtergesellschaften wurden im Konzernabschluss im vorliegenden Geschäftsabschluss nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen. Weitere Repräsentanzen bzw. Vertriebspartner bestehen in Belgien und Irland.

STEUERUNG DES KONZERNS

Grundlage der Konzernsteuerung ist ein jährlicher Budgetierungs- und Strategieprozess, in dem die Ausrichtung und Ziele des Konzerns festgelegt werden. Der Prozess mündet damit in der Festlegung der konkreten Ziele pro Funktion und einer Festlegung des Leistungsprogramms, einer Absatzplanung und einer Festlegung von Umsatz- und Ergebniserwartungen für das kommende Geschäftsjahr. Die wesentlichen Kennzahlen für den Konzern und die Muttergesellschaft sind der Umsatz sowie das EBITDA 1 . Das monatliche Reporting sowie regelmäßige Management-Treffen mit den lokalen Geschäftsführungen dienen der fortlaufenden Steuerung. Mögliche Abweichungen vom Ziel können so möglichst frühzeitig erkannt und durch geeignete Gegenmaßnahmen korrigiert werden.

Um eine hohe Qualität der hergestellten Produkte und der im Unternehmen angewendeten Verfahrensweisen zu gewährleisten, hat STEMMER IMAGING ein Qualitätsmanagementsystem (ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015) implementiert.

Im Rahmen der folgenden Berichterstattung werden die genannten Kennzahlen von STEMMER IMAGING als Konzern-Kennzahlen zusammengefasst. Dies spiegelt die Gegebenheiten des Ein-Segmentunternehmens wider.

Erläuterung der verwendeten Alternative Performance Measures (APM) entsprechend der APM-Leitlinien der European Securities and Markets Authority (ESMA):

1 EBITDA = Periodenergebnis + Steuern + at Equity Gewinn-Verlustanteile + Beteiligungserträge + Finanzergebnis + Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände

ZIELE UND STRATEGIE

STEMMER IMAGING verfolgt eine langfristige Wachstumsstrategie, um die führende Marktposition in der Bildverarbeitung national und international weiter auszubauen. Vorrangiges Ziel ist es, den Unternehmenswert durch ein dynamisch wachsendes Geschäftsvolumen bei steigender Profitabilität zu erhöhen. Sowohl das weitere organische Wachstum von STEMMER IMAGING als auch die bisherigen und zukünftig geplanten Akquisitionen werden zu den angestrebten Wachstumszielen einen wesentlichen Beitrag leisten.

FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAKTIVITÄTEN

STEMMER IMAGING richtet seine Entwicklungsaktivitäten strategisch so aus, dass sie den nachhaltigen Erfolg des Unternehmens als zuverlässiger Berater für Bildverarbeitungslösungen und das auf Komponenten, Projekte und Subsysteme fokussierte Geschäftsmodell bestmöglich unterstützen. Der Innovationsgrad wird durch Bündelung der Softwareaktivitäten und der im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erstmals definierten Gesamtstrategie für das Softwareangebot deutlich erhöht. Im November 2019 hat STEMMER IMAGING die neue Version CVB 2019 der eigenentwickelten Bildverarbeitungssoftwarebibliothek Common Vision Blox (CVB) vorgestellt. CVB ist eine modulare Plattform zur Erfassung und Auswertung von Bilddaten.

Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 hat STEMMER IMAGING für insgesamt EUR 1,25 Mio. die Rechte an der Algorithmik erworben, die insbesondere die Grundlage für das erfolgreiche Text- und Objekterkennungswerkzeug "Minos" sowie das Klassifikations- und Objekterkennungswerkzeug "Polimago" bildet (gesamt: "CAMO-Software").

Die aktuelle Version bietet neben Verbesserungen für bestehende Funktionalitäten im Bereich 3D-Bildverarbeitung und Barcode-Reading vor allem Weiterentwicklungen für Machine-Learning- und Hyperspectral-Imaging-Anwendungen. Mit den Algorithmen können komplexe organische Objekte voneinander unterschieden, Oberflächendefekte erkannt und klassifiziert oder bis zu 200.000 Zeichen/s bei OCR-Anwendungen gelesen werden. Einsatz findet die Software in allen industriellen und nichtindustriellen Bereichen, die normalerweise eine Vielzahl von Trainingsbildern benötigen.

CVB 2019 beinhaltet neue Softwareschnittstellen für alle führenden Programmiersprachen. Zudem unterstützt CVB 2019 auch die Maschine-zu-Maschine-Kommunikation über den international etablierten Schnittstellenstandard OPC UA, mit dessen Hilfe sich CVB-Anwendungen einfach in bestehende Automatisierungsnetzwerke einbinden lassen. Sämtliche Updates stehen sowohl für PC-Systeme basierend auf dem Betriebssystem Windows als auch Linux zur Verfügung. Mit diesen Weiterentwicklungen wird die Bedeutung von eigener Software als wichtiger Teil der Strategie untermauert und die Positionierung von CVB als optimales Fundament für Kundenprojekte und zukünftige Subsysteme gefestigt.

Ein weiterer Entwicklungsschwerpunkt lag auch auf der Konzeption einer Softwareplattform für zukünftige Vision-Subsysteme. Diese vorkonfigurierten Lösungen sind Kombinationen aus Hard- und Software mit dem Ziel, typische Aufgaben einer Anwendung ohne aufwändige Programmierung zu lösen. Ein Beispiel für solche Subsysteme sind Bin-Picking-Lösungen, mit denen sich sogenannte Vision Guided Robotics-Aufgaben lösen lassen. Die räumliche Lage von Objekten, die zuvor angelernt wurde, lässt sich präzise erkennen, damit diese Objekte anschließend von einem Roboter gegriffen und an einer gewünschten Position abgelegt werden können. Einsatzgebiete für derartige Systeme sind neben Industrieanwendungen vor allem die Bereiche Nahrungsmittel & Landwirtschaft, Recycling und Logistik. Eine neu aufgesetzte Softwareplattform wird als Basis für alle künftigen Subsysteme des Unternehmens dienen. An den Entwicklungsstandorten Deutschland und Spanien werden die Prozesse entsprechend angeglichen. Dies gilt auch für den Entwicklungsstandort Österreich, wo STEMMER IMAGING an dem Softwareanbieter Perception Park beteiligt ist. Im Kern sind die Entwicklungsaktivitäten damit regionenübergreifend ausgerichtet und dienen dem gruppenweiten Austausch von Forschungsergebnissen und technologischem Know-how. Zusätzlich erarbeiten lokale Entwicklungsteams für die einzelnen Länder kundenspezifische Lösungen.

Die gesamten Entwicklungsaufwendungen betrugen im Rumpfgeschäftsjahr EUR 0,72 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 0,65 Mio.).

WIRTSCHAFTSBERICHT

ALLGEMEINE KONJUNKTURENTWICKLUNG

Die Weltwirtschaft verlor im Laufe des Jahres 2019 nach den Ergebnissen des World Economic Outlook Update-Berichts des Internationalen Währungsfonds (IWF) (Berichte Januar 2019 und Januar 2020) sowie des CBP World Trade Monitors vom November 2019 weiter an Schwung. Der zyklische Abschwung wurde durch den Wandel in der Automobilindustrie, die wirtschaftliche Neuausrichtung in China sowie den global zunehmenden Protektionismus verstärkt. Zu Jahresbeginn 2019 ging der IWF noch von einem globalen Wirtschaftswachstum von 3,5 % aus. Per Anfang Januar 2020 gehen die IWF-Volkswirte für das Gesamtjahr 2019 lediglich noch von einer Wachstumsrate von 2,9 % aus. Die industrielle Produktion stieg im gesamten Jahr 2019 um geschätzt 0,8 % (2018: 3,1 %).

Die Wirtschaftsleistung büßte in wesentlichen Regionen an Dynamik ein. Unter den Industriestaaten erzielten die USA mit 2,3 % den stärksten Zuwachs. Hingegen betrug das Plus in der Euro-Zone nur 1,2 %. Ausgesprochen schwach entwickelte sich Italien mit plus 0,2 %. In Spanien wuchs die Wirtschaft mit 2,0 % überdurchschnittlich. In den Schwellen- und Entwicklungsländern lag das Wirtschaftswachstum mit 3,7 % mehr als doppelt so hoch wie in den Industrieländern. Aber auch hier verfehlten fast alle Länder die Prognosewerte im zweiten Halbjahr 2019. Besonders ausgeprägt war dies (verglichen mit den Prognosewerten von Januar 2019) in Indien, Mexiko, Brasilien und Saudi-Arabien. In China setzte sich der Strukturwandel einschließlich Wachstumsverlangsamung fort.

In Deutschland hat das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2019 um 0,5 % zugelegt. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit auch im zehnten Jahr in Folge. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Der Anstieg hat sich abgeschwächt und liegt unter dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre. Wachstumsimpulse kamen insbesondere aus dem Konsum: Die privaten Konsumausgaben legten um 1,6 % zu, die staatlichen um 2,5 %. Auch die Bruttoanlageinvestitionen entwickelten sich positiv: Die Bauinvestitionen stiegen um 3,8 %, die sonstigen Anlagen um 2,7 %. Die Ausrüstungsinvestitionen schwächelten mit einem Plus von 0,4 %. Die Bruttoinvestitionen, die Vorratsveränderungen berücksichtigen, gingen um 1,7 % zurück. Dieser Vorratsabbau ist auf eine schwache Industrieproduktion und gestiegene Exporte zurückzuführen. 2019 waren 45,3 Millionen Personen erwerbstätig, dies entspricht im Vergleich zu 2018 einem Zuwachs von 0,4 Millionen Personen oder 0,9 %. Daraus resultiert ein neuer Höchststand an Erwerbstätigen. Der Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten trug maßgeblich zu diesem Wachstum bei. Für 2020 rechnet der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2019/2020 mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts um 0,9 % (kalenderbereinigt 0,5 %).

BRANCHENENTWICKLUNG

Für den weltweiten Maschinenbau schien zu Beginn des Jahres 2019 ein preisbereinigtes Umsatzplus von rund 3,0 % möglich. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) nennt in seinem internationalen Konjunkturbericht vom Dezember 2019 jedoch viele politisch motivierte Umwälzungen als Grund für die Verunsicherung potenzieller Investoren. Zudem kam es durch den Transformationsprozess in der Automobilindustrie zu Nachfrageausfällen. Der Welt-Maschinenumsatz dürfte daher 2019 preisbereinigt auf dem Niveau des Vorjahres stagniert haben. An den TOP-5-Standorten (VR China, USA, Deutschland, Japan, Italien), die für gut 70 % des Welt-Maschinenumsatzes stehen, war der Jahresabschluss voraussichtlich lediglich in China positiv.

Der deutsche Maschinenbau hat seine preisbereinigte Produktion nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im Vergleich zum Vorjahresniveau um 3,2 % verfehlt. Dies führte in 35 % der Unternehmen zu Produktionsbehinderungen durch Auftragsmangel (Stand Oktober 2019). Produktion und Umsatz erreichten ein Niveau von geschätzt EUR 224 und 230 Mrd. Die Exporte kamen auf ein ebenfalls geschätztes Volumen von EUR 176 Mrd. Während die Ausfuhr in die Industrieländer noch ins Plus gekommen sein dürfte, waren die Exporte in die Entwicklungs- und Schwellenländer, die auf ein Gewicht von mehr als einem Drittel an der gesamten Maschinenausfuhr kommen, eindeutig negativ.

Laut VDMA erlebte die deutsche Branche Robotik und Automation ein rückläufiges Jahr 2019 um 3,0 % auf EUR 14,6 Mrd. Die Entwicklung in den Teilbranchen verliefen unterschiedlich. Die für STEMMER IMAGING maßgebliche Branche der industriellen Bildverarbeitung verzeichnete nach einem Branchenwachstum von 4,0 % auf EUR 2,7 Mrd. in 2018 im Jahr 2019 einen Umsatzrückgang um 1,0 % auf EUR 2,4 Mrd.

Anmerkung: Die Aussagen des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau enthalten zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Geschäftsberichts noch Schätzungen und stellen lediglich vorläufige Ergebnisse dar.

MITARBEITER

Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 waren bei STEMMER IMAGING durchschnittlich 394 Mitarbeiter beschäftigt (Jahresdurchschnitt Vorjahresperiode: 295). Die Mitarbeiter von STEMMER IMAGING zeichnen sich durch eine hohe Expertise aus. Von dem großen technischen Know-how profitieren nicht zuletzt die Kunden des Unternehmens. Deswegen legt STEMMER IMAGING großen Wert darauf, seine Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Im Jahr 2019 wurde dazu ein überarbeitetes Ziele- und Gehaltsmodell entwickelt, welches ausgehend von der Unternehmensstrategie sowohl Unternehmensziele als auch persönliche Ziele berücksichtigt. Das Ziele- und Gehaltsmodell wird ab dem folgenden Geschäftsjahr Anwendung finden.

MITARBEITERQUALIFIKATION UND WEITERBILDUNG

Ein zentrales Anliegen für STEMMER IMAGING ist die Qualifizierung und Förderung der Mitarbeiter. Zur Gewährleistung eines hohen Qualifikationsniveaus investiert STEMMER IMAGING an allen Standorten kontinuierlich in die Aus- und Weiterbildung. Neben Schulungen für neue Mitarbeiter finden unter anderem regelmäßig Produkt- und Technologieschulungen für die Beschäftigten der Abteilungen Technik und Vertrieb statt. Bedarfsorientierte Schulungen sowohl im Bereich der fachlichen Entwicklung (z. B. Projektmanagement, aktuelle Zollrichtlinien) als auch der persönlichen Fortbildung (z. B. Mitarbeiterführung, Ausbilderschein) flankieren diese Maßnahmen. Darüber hinaus unterstützt STEMMER IMAGING Mitarbeiter, die sich berufsbegleitend zum Beispiel zum Techniker oder Fachwirt weiterbilden möchten. Das Angebot dualer Studiengänge spricht vor allem junge Mitarbeiter an, die im Unternehmen ausgebildet wurden und im Anschluss daran noch studieren und gleichzeitig weiter für das Unternehmen arbeiten wollen.

NACHWUCHSFÖRDERUNG

Am Firmenhauptsitz investiert STEMMER IMAGING in die Berufsausbildung, um den künftigen Bedarf an qualifizierten Arbeitskräften decken zu können. Das Unternehmen bildet Fachinformatiker in den Fachrichtungen Systemintegration und Anwendungsentwicklung, IT-Systemelektroniker, Elektroniker für Geräte und Systeme sowie Industriekaufleute aus. Um einem Mangel an geeigneten Auszubildenden vorzubeugen, führt STEMMER IMAGING fortlaufend Schülerpraktika und Schnuppertage für Schulen in der Umgebung durch und beteiligt sich an den Berufsinformationsmessen der umliegenden Schulen. Akademisches Personal wird durch die Vergabe von Bachelor- und Masterarbeiten sowie durch Werkstudententätigkeiten schon frühzeitig während des Studiums an das Unternehmen herangeführt. Zu diesem Zweck betreibt STEMMER IMAGING überdies seit mehr als zehn Jahren eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Competence Center Bildverarbeitung an der Hochschule München (HM). Im Rahmen dieses Engagements findet auch die Vergabe eines jährlichen Förderpreises für die beste Bachelor- und die beste Masterarbeit im Bereich der Bildverarbeitung statt.

VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES IFRS-KONZERNS

VERMÖGENSLAGE

Zum 31. Dezember 2019 beträgt die Bilanzsumme der STEMMER IMAGING-Gruppe EUR 100,94 Mio. (30. Juni 2019: EUR 87,45 Mio.).

Der Anstieg beruht insbesondere auf einer Erhöhung der langfristigen Vermögenswerte. Diese erhöhten sich auf EUR 42,84 Mio. (30. Juni 2019: EUR 13,57 Mio.). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Geschäfts- oder Firmenwert, der sich aus der Akquisition der Alea Rubicon S. L. U., Barcelona/ Spanien, samt Tochtergesellschaft Infaimon S. L. U., Barcelona/Spanien, und deren Tochtergesellschaften in Portugal, Mexiko und Brasilien ("Infaimon-Gruppe") ergibt (EUR 16,55 Mio.) sowie aus dem unter den sonstigen immateriellen Vermögenswerten ausgewiesenen Kundenstamm der Infaimon-Gruppe (EUR 4,82 Mio.).

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich auf EUR 58,10 Mio. (30. Juni 2019: EUR 73,88 Mio.). Dies liegt im Wesentlichen an der Kaufpreiszahlung für die Anteile der Infaimon-Gruppe. Gegenläufig wirkte sich ein leichter Anstieg der Mittelbindung in den Vorräten, in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie bei den Steuererstattungsansprüchen aus.

Die Vorräte im Konzern betragen per 31. Dezember 2019 EUR 11,16 Mio. (per 30. Juni 2019 EUR 10,72 Mio.). Davon entfällt der Großteil mit EUR 9,22 Mio. auf die Bestände der SIS STEMMER IMAGING Services GmbH. Die SIS STEMMER IMAGING Services GmbH organisiert die Bereiche Einkauf, Produktion, Auftragsabwicklung und Logistik für die STEMMER IMAGING-Gruppe. Die Gesellschaft verrechnet die Leistungen entsprechend an die übrigen Gesellschaften der Gruppe. Ergänzend hierzu erbringt sie Leistungen im Bereich der Fertigung von Produkten und Systemen. Mit EUR 1,47 Mio. trägt die Infaimon-Gruppe zu einem absoluten Anstieg der Vorräte bei. Werthaltigkeitsrisiken in den Vorratsbeständen wurde durch angemessene Abwertungen bzw. Gängigkeitsabschläge Rechnung getragen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich aufgrund der weiteren Internationalisierung sowie des Umsatzwachstums durch den Erwerb der Infaimon-Gesellschaften auf EUR 16,61 Mio. (30. Juni 2019: EUR 15,80 Mio.). Gegenläufig zeigte sich die Entwicklung bei der STEMMER IMAGING AG, deren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR 2,01 Mio. unter dem Niveau zum 30. Juni 2019 lagen.

Die liquiden Mittel haben sich auf EUR 27,97 Mio. vermindert (30. Juni 2019: EUR 46,26 Mio.).

Das Eigenkapital des STEMMER IMAGING Konzerns beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 67,21 Mio. (30. Juni 2019: EUR 71,62 Mio.) Hier spiegelt sich insbesondere die Ausschüttung der Dividende an die Aktionäre in Höhe von EUR 3,25 Mio. im November 2019 sowie das negative Konzernjahresergebnis von EUR -1,40 Mio. (im 12-Monatszeitraum des Vorjahres 2018/19: EUR 4,38 Mio.) wider. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 66,6 % (i. V. 81,9 %).

Die langfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich deutlich von EUR 0,97 Mio. per 30. Juni 2019 auf EUR 13,63 Mio. per 31. Dezember 2019. Diese entfallen im Wesentlichen auf den langfristigen Teil des im Juli 2019 von der Muttergesellschaft neu aufgenommenen Bankdarlehens i. H. v. EUR 7,5 Mio., F&E-Darlehen der Infaimon-Gruppe (EUR 0,61 Mio.) sowie den langfristigen Teil der Verbindlichkeiten aus Leasingverträgen (EUR 2,92 Mio.) infolge der erstmaligen Anwendung der Regelungen des IFRS 16 im Rumpfgeschäftsjahr 2019. Im Einzelnen wird hierzu auf die Angaben im Konzernanhang verwiesen. Des Weiteren wurden passive latente Steuern auf die immateriellen Vermögenswerte im Rahmen des Erwerbs der Infaimon-Gruppe mit EUR 1,78 Mio. unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert.

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich auf EUR 20,09 Mio. (30. Juni 2019: EUR 14,87 Mio.). Hier wirken sich insbesondere der kurzfristige Anteil des o.g. Bankdarlehens (EUR 2,0 Mio.) sowie der Leasingverträge (EUR 1,89 Mio.) aus.

Im operativen Bereich sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 0,64 Mio. gestiegen, einhergehend mit dem Anstieg des Geschäftsvolumens infolge der Erweiterung des Konzerns um die Infaimon-Gruppe. Gegenläufig hat sich wiederum die Entwicklung bei der STEMMER IMAGING sowie der SIS STEMMER IMAGING Services GmbH ausgewirkt. Gleichermaßen sind die sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 4,30 Mio. zum 30. Juni 2019 auf EUR 5,21 Mio. zum 31. Dezember 2019 angestiegen, wobei sich v. a. die Erhöhung der Personalverbindlichkeiten (EUR 0,76 Mio.) niedergeschlagen hat. Der Anstieg resultiert zum Großteil aus Abfindungsansprüchen in Höhe von EUR 0,45 Mio.

FINANZLAGE

Beim Finanzmanagement verfolgt die Gruppe das Ziel, wesentliche finanzielle Risiken abzusichern. Lieferantenrechnungen werden möglichst unter Ausnutzung von Skontoabzügen beglichen. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit sichergestellt.

Der in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelfonds verminderte sich gegenüber dem 30. Juni 2019 auf EUR 27,97 Mio. per 31. Dezember 2019 (30. Juni 2019: EUR 46,26 Mio.).

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit verringerte sich im Rumpfgeschäftsjahr 2019 auf EUR 1,95 Mio. im Vergleich zum 12-Monatszeitraum des Vorjahres mit EUR 4,94 Mio. im Wesentlichen aufgrund des geringeren Jahresergebnisses der Gruppe. Die Mittelfreisetzung im Working Capital (EUR 1,52 Mio.) konnte den negativen Effekt nicht ausgleichen.

Die Gruppe weist im Rumpfgeschäftsjahr 2019 einen negativen Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR -25,64 Mio. auf (2018/19: EUR -2,09 Mio.). Hier hat sich insbesondere der Erwerb der Infaimon-Gruppe (EUR 23,70 Mio.) niedergeschlagen. Außerdem wurde in den Erwerb von Software investiert (EUR 1,38 Mio.).

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit weist im Rumpfgeschäftsjahr 2019 einen Mittelzufluss von EUR 5,22 Mio. aus, im Wesentlichen aus der Aufnahme eines Bankdarlehens von EUR 10,0 Mio. resultierend. Tilgungen auf Darlehen sowie Finanzierungsleasing sind in Höhe von EUR 1,47 Mio. erfolgt. Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erfolgte des Weiteren ein Mittelabfluss (EUR 3,25 Mio.) bedingt durch die Zahlung einer Dividende.

Zum Bilanzstichtag bestehen in der Gruppe keine Netto-Finanzverbindlichkeiten (Bankverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel).

ERTRAGSLAGE

STEMMER IMAGING erwirtschaftete im Rumpfgeschäftsjahr 2019 einen Konzernumsatz von EUR 62,34 Mio. (12-Monatszeitraum des Vorjahres 2018/19: EUR 108,97 Mio.). Hier wirkte sich v. a. die erfolgreich durchgeführte Akquisition der Infaimon-Gruppe mit einem Umsatzbeitrag von EUR 9,47 Mio. aus. Die bisherigen Konzerngesellschaften bewegten sich in Summe konjunkturbedingt in etwa auf dem Niveau des Vorjahresvergleichzeitraums.

Mit Blick auf das höhere Geschäftsvolumen ergab sich ein Materialaufwand von EUR 39,96 Mio. Die Materialeinsatzquote sank leicht auf 64,1 % (Vorjahr 2018/19: 64,4 %).

Der Personalaufwand der STEMMER IMAGING im Rumpfgeschäftsjahr 2019 betrug EUR 12,83 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 19,96 Mio.). Die durchschnittlichen Mitarbeiterzahl stieg auf 394 (2018/2019: 295). Davon entfallen 85 Mitarbeiter auf die Übernahme der Infaimon-Gruppe. Die Personalkostenquote betrug 20,6 % (Vorjahr 2018/19: 18,3 %). Neben dem Personalaufwand der Infaimon-Gruppe (EUR 1,90 Mio.) schlagen sich die höhere Beschäftigtenzahl sowie Abfindungen (EUR 0,45 Mio.) ergebnisbelastend nieder.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Rumpfgeschäftsjahres 2019 betrugen EUR 8,15 Mio. nach EUR 12,89 Mio. im Vorjahr 2018/19. Der Posten umfasst u. a. Verwaltungskosten (EUR 2,43 Mio.; Vorjahr 2018/19: EUR 3,74 Mio.), Vertriebskosten (EUR 2,15 Mio.; Vorjahr 2018/19: EUR 3,18 Mio.) sowie sonstige Betriebsaufwendungen (EUR 1,06 Mio., Vorjahr 2018/19: EUR 1,50 Mio.). Die Miet- und Leasingkosten (Vorjahr 2018/19: EUR 1,81 Mio.) werden im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erstmals nach IFRS 16 berücksichtigt. Im Einzelnen wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Darüber hinaus umfassen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen übrige Kosten in Höhe von EUR 2,31 Mio. (i. V. EUR 2,66 Mio.).

Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus folgenden überwiegend einmaligen Belastungen, die im Rumpfgeschäftsjahr 2019 angefallen sind:

M&A: Beratungskosten sowie nachlaufende Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Elvitec S. A. S und im Rahmen der Verschmelung von Alea Rubicon S. L. U. auf Infaimon S. L. U. (rd. EUR 1,4 Mio.)
Kosten für (Software-) Entwicklungsprojekte, Umbaumaßnahmen und Implementierung von Tools und Ausstattung (rd. EUR 0,4 Mio.)
Zusätzliche Kosten für Jahresabschluss und -prüfung sowie weitere Kosten im Zusammenhang mit der Umstellung des Geschäftsjahres auf das Kalenderjahr (rd. EUR 0,3 Mio.)
Anlaufkosten für die Erschließung des italienischen Marktes (rd. EUR 0,1 Mio.)

Das Konzern-EBITDA beläuft sich auf EUR 1,95 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 6,98 Mio.).

Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielles Vermögen betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2019 insgesamt EUR 2,52 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 1,46 Mio.), davon Sachanlagen EUR 1,42 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 0,94 Mio.). Hinsichtlich der Effekte aus IFRS 16 wird auf die Erläuterungen im Konzernanhang verwiesen. Der deutliche Anstieg der Abschreibungen auf immaterielles Vermögen resultiert aus der Abschreibung der im Rahmen der Erstkonsolidierung der Infaimon-Gruppe aktivierten immateriellen Vermögenswerte (Marke, Technologie, Kundenstamm und Auftragsbestand) in Höhe von EUR 0,81 Mio.

Das Konzernbetriebsergebnis (EBIT) belief sich auf EUR -0,58 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 5,52 Mio.). Damit ist die EBIT-Marge gegenüber dem Vorjahr 2018/19 von 5,1 % auf -0,9 % gesunken.

Das Finanzergebnis betrug EUR -0,84 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 0,43 Mio.). Die wesentlichen Effekte sind die teilweise Wertberichtigung sowie der laufende Verlustanteil der Beteiligung an der Perception Park GmbH, Graz/Österreich (EUR -0,75 Mio.) sowie der Wegfall der Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen durch die Rückführung des Darlehens durch die Primepulse SE (Vorjahr 2018/19: EUR 0,41 Mio.).

Unter Berücksichtung der Erträge für Ertragsteuer in Höhe von EUR 0,02 Mio. (Vorjahr 2018/19: Aufwand in Höhe von EUR 1,56 Mio.) schloss das Rumpfgeschäftsjahr 2019 mit einem Konzernergebnis von EUR -1,40 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 4,38 Mio.) ab.

Die im zusammengefassten Lagebericht 2018/19 für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 genannte Prognose der STEMMER IMAGING Gruppe wurde für den Umsatz erreicht, im Hinblick auf das EBITDA jedoch verfehlt. Der erwartete Umsatz wurde im zusammengefassten Lagebericht 2018/19 mit EUR 59,0 Mio. bis EUR 65,0 Mio. angegeben, das EBITDA mit EUR 5,5 Mio. bis EUR 7,1 Mio.

In der mit Datum vom 13. November 2019 aktualisierten Prognose im Rahmen der Quartalsberichterstattung per 30. September 2019 wurde die Prognose für den Umsatz bestätigt und mit einem EBITDA in Höhe von EUR 6,0 Mio. bis EUR 7,5 Mio. gerechnet. Dabei wurden potenzielle Sondereffekte in einer Größenordnung von EUR 1,5 Mio. genannt, die das genannte EBITDA einmalig belasten könnten. Mit einem Umsatz von EUR 62,34 Mio. wurde die Umsatzerwartung erreicht, das EBITDA hat mit EUR 1,95 Mio. den Erwartungswert verfehlt. Dies liegt u. a. an einem erhöhten zusätzlichen Kostenniveau sowie zusätzlichen Aufwendungen für umfangreiche organisatorische und strukturelle Maßnahmen, die in der Prognose nicht in dieser Höhe enthalten waren.

ÜBERNAHMERELEVANTE ANGABEN

Im Folgenden sind die Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB bzw. § 315a Abs. 1 HGB aufgeführt. Bezüglich einzelner relevanter Angaben verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang und Konzernanhang der STEMMER IMAGING AG.

HÖHE UND EINTEILUNG DES GRUNDKAPITALS

Das Grundkapital der STEMMER IMAGING AG betrug zum 31. Dezember 2019 satzungsgemäß EUR 6,50 Mio. (30. Juni 2019: EUR 6,50 Mio.) und war in 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) eingeteilt. Der anteilige Betrag am Grundkapital beträgt EUR 1,00 je Aktie. Sämtliche Aktien sind voll eingezahlt. Die Aktien sind mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Juli 2018 ausgestattet. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Sie sind in Globalurkunden verbrieft. Jedem Aktionär der STEMMER IMAGING AG steht grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu, das besagt, dass ihm bei Kapitalerhöhungen auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden muss.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL AB 10 %

Der STEMMER IMAGING AG wurde im Rumpfgeschäftsjahr 2019 keine direkte Beteiligung am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreitet, bekannt. Größter Aktionär ist mit 54 % unverändert die SI HOLDING GmbH, München.

BESTELLUNG UND ABBERUFUNG DER MITGLIEDER DES VORSTANDS

Bezüglich der Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands gelten die Vorschriften des Aktiengesetzes (§§ 84 und 85 AktG). Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstands. STEMMER IMAGING beachtet bei der Bestellung des Vorstands die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der unternehmensspezifischen Situation.

Mit Beschluss vom 21. Oktober 2019 hat der Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG dem einvernehmlichen Ausscheiden des Vorstands Finanzen, Herrn Lars Böhrnsen, zugestimmt. Herr Lars Böhrnsen ist mit Wirkung zum 30. November 2019 aus der STEMMER IMAGING AG ausgeschieden.

ÄNDERUNG DER SATZUNG

Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen.

VERGÜTUNGSBERICHT

Der Vergütungsbericht stellt die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dar und erläutert die Struktur sowie die Höhe der Vorstandseinkommen und der Vergütung des Aufsichtsrats. Der Bericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und enthält Angaben nach den Erfordernissen des Deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) sowie der International Financial Reporting Standards (IFRS). Der nachfolgende Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts.

VERGÜTUNG DES VORSTANDES

Die Festlegung und Überprüfung der Vorstandsvergütung und des Vergütungssystems obliegt dem Aufsichtsrat. Sie orientiert sich insbesondere an der Größe des Konzerns, seiner wirtschaftlichen Lage, dem Erfolg und den Zukunftsaussichten sowie an der Höhe der Vergütung bei vergleichbaren Unternehmen. Zusätzlich werden die Aufgaben und die persönlichen Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds berücksichtigt.

KOMPONENTEN DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Die Vorstandsverträge von Arne Dehn und Martin Kersting wurden im Rumpfgeschäftsjahr 2019 hinsichtlich der Vorstandsvergütung neugefasst.

Die Vorstandsvergütung ist leistungsorientiert. Sie setzt sich jeweils aus einer festen Vergütung (Grundvergütung) und einer variablen Vergütung zusammen.

Die variable Vergütung bemisst sich nach dem Konzern-EBIT (gestaffelte Zielerreichungsgrade in Bezug auf das Plan-EBIT; erforderliche Zielerreichung mind. 75 %) und ist der Höhe nach begrenzt auf 125 % (Arne Dehn) bzw. 100 % (Martin Kersting) des Festgehalts. Maßgeblich für die Bewertung ist der gebilligte Konzernabschluss, wobei außerordentliche Effekte wie z. B. Akquisitionen unberücksichtigt bleiben.

Die variable Vergütung besteht in Höhe von 49 % aus einer Barzahlung und in Höhe von 51 % aus der Gewährung von Aktienoptionen und wird damit künftig zum überwiegenden Teil von der langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung der STEMMER IMAGING abhängen. Einzelheiten zur Gewährung der Aktienoptionen bleiben einer noch abzuschließenden Vereinbarung vorbehalten.

Variable Anteile im Rumpfgeschäftsjahr 2019:

Arne Dehn: Die Höhe der Tantieme beträgt 0 % des bereinigten Konzern-EBIT.
Martin Kersting: Die Höhe der Tantieme beträgt 0 % des bereinigten Konzern-EBIT.

Bei einer vorübergehenden Dienstunfähigkeit werden die Bezüge für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zum Ende des Anstellungsvertrags in unveränderter Höhe weitergewährt. Für weitere sechs Monate einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zum Ende des Anstellungsvertrags, erhält der Vorstand 80 % des Festgehalts.

Für den Fall der Beendigung des Anstellungsvertrags durch Kündigung oder Ablauf ist in den Vorstandsverträgen von Herrn Arne Dehn und Herrn Martin Kersting eine Abfindungsregelung festgelegt.

Zudem ist für die Dauer von einem Jahr nach Beendigung des Vertrags eine Entschädigung aufgrund eines Wettbewerbsverbots geregelt. Die Gesellschaft zahlt dem Vorstand für die Dauer des Wettbewerbsverbots eine Entschädigung in Höhe von 75 % der zuletzt an ihn gezahlten Jahresvergütung einschließlich Nebenleistungen.

Für den Fall der vorzeitigen einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund sehen die Vorstandsverträge eine Ausgleichszahlung vor, deren Höhe auf maximal zwei Jahresvergütungen begrenzt ist. Beträgt die Restlaufzeit weniger als zwei Jahre, ist die Abfindung zeitanteilig zu berechnen. Die Höhe der Jahresvergütung zur Berechnung der Abfindung bestimmt sich nach der Gesamtvergütung des letzten vollständigen Geschäftsjahres vor Ende des Vertrags.

Es bestehen keine Change-of-Control-Klauseln in den Vorstandsverträgen.

Die feste Vergütung wird jeweils als monatliches Gehalt ausbezahlt. Die Tantieme wird fällig mit Feststellung des Jahresabschlusses für das tantiemeberechtigte Geschäftsjahr.

Lars Böhrnsen

Das Vorstandsmandat von Lars Böhrnsen wurde zum 30. November 2019 beendet. Mit Datum vom 14. November 2019 wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Der Aufhebungsvertrag beinhaltet die Vergütung bis zum 30. Juni 2020. Im Dezember 2019 wurden EUR 16.692 bezahlt. Die Beträge betreffend den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2020 wurden zurückgestellt. Die Rückstellung beträgt per 31. Dezember 2019 EUR 152.000.

GESAMTÜBERSICHT DER VORSTANDSVERGÜTUNG

Aufgrund der vorgenannten Festsetzung des Aufsichtsrats ist im Rumpfgeschäftsjahr 2019 eine Gesamtvergütung des Vorstands von TEUR 325 (Vorjahr 2018/19: TEUR 758 1) aufwandswirksam berücksichtigt (individualisierte Angaben, gerundet):

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AUFWAND

in EUR
Arne Dehn Martin Kersting
2019 2018/19 2019 2018/19
--- --- --- --- ---
Festvergütung 120.000 120.000 108.000 208.200
Nebenleistungen 2 6.419 6.419 3.446 6.893
Summe der fixen Vergütungsbestandteile 126.419 126.419 111.446 215.093
Einjährige variable Vergütung 0 0 47.380
Summe der variablen Vergütungsbestandteile 0 0 0 47.380
Gesamtvergütung 126.419 126.419 111.446 262.473

1 Die Vorjahreswerte beinhalten Angaben zur Vergütung eines im Geschäftsjahr 2018/19 ausgeschiedenen Mitglieds des Vorstands.

2 Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für bzw. den geldwerten Vorteil von Nebenleistungen wie die Bereitstellung von Dienstwagen, Zuschüsse zu Versicherungen, Kindergartenzuschuss, etc.

Die Festvergütung inkl. Nebenleistungen für das ausgeschiedene Vorstandsmitglied Lars Böhrnsen betrug bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens EUR 86.802. Variable Vergütungsbestandteile fielen nicht an. Im Geschäftsjahr 2018/19 beliefen sich die aufwandswirksam erfassten Gesamtbezüge auf EUR 225.174 (davon fix EUR 193.431, davon variabel EUR 31.743).

Folgende Vergütungen sind den einzelnen Mitgliedern des Vorstands im Rumpfgeschäftsjahr 2019 zugeflossen (individualisierte Angaben, gerundet):

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ZUFLUSS

in EUR
Arne Dehn Martin Kersting
2019 2018/19 2019 2018/19
--- --- --- --- ---
Festvergütung 120.000 120.000 108.000 208.200
Nebenleistungen 1 6.419 6.419 3.446 6.893
Summe der fixen Vergütungsbestandteile 126.419 126.419 111.446 215.093
Sonderbonus 0 0 0 375.000
Einjährige variable Vergütung 0 0 47.380 110.660
Summe der variablen Vergütungsbestandteile 0 0 47.380 485.660
Gesamtvergütung 126.419 126.419 158.826 700.753

1 Die Nebenleistungen enthalten die Kosten für bzw. den geldwerten Vorteil von Nebenleistungen wie die Bereitstellung von Dienstwagen, Zuschüsse zu Versicherungen, Kindergartenzuschuss, etc.

Die dem ausgeschiedenen Vorstandsmitglied Lars Böhrnsen zugeflossenen Bezüge betrugen bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens EUR 118.957, davon entfielen auf die Festvergütung inkl. Nebenleistungen EUR 86.802 und auf variable Vergütungsbestandteile EUR 32.156. Im Rumpfgeschäftsjahr fielen außerdem Sachbezüge in Höhe von EUR 49.500 an, die im Rahmen der Aufhebungsvereinbarung verrechnet wurden.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen Verpflichtungen aus einer Pensionszusage an ein ehemaliges Vorstandsmitglied in Höhe von EUR 111.716 (30. Juni 2019: EUR 103.438) die über eine korrespondierende Rückdeckungsversicherung rückgedeckt sind. Für weitere Angaben wird auf die Ausführungen im Konzernanhang zu Pensionsverpflichtungen verwiesen.

VERGÜTUNG DES AUFSICHTSRATS

Die Aufsichtsratsvergütung ist als reine Festvergütung ausgestaltet. Der stellvertretende Vorsitz und der Vorsitz des Gremiums werden bei der Höhe der Vergütung gesondert berücksichtigt, ebenso wie die Anzahl der Teilnahmen an Sitzungen des Aufsichtsrats (Sitzungsgeld).

KOMPONENTEN DER AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält für seine Tätigkeit eine feste jährliche Vergütung. Derzeit wird ein Betrag von EUR 20.000 p. a. gewährt. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache, der Vorsitzende das Zweifache der festen jährlichen Vergütung. Daneben wird ein Sitzungsgeld für Präsenzsitzungen von EUR 1.000 je Aufsichtsratsmitglied gewährt. Der stellvertretende Vorsitzende erhält das Eineinhalbfache, der Vorsitzende das Zweifache des Sitzungsgeldes. Diese Vergütungsregelung wurde bei der Gesellschafterversammlung vom 15. November 2017 beschlossen.

GESAMTUBERSICHT DER AUFSICHTSRATSVERGUTUNG

AUFSICHTSRATSVERGUTUNG

in EUR

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Feste Vergütung Sitzungsgeld Summe in 2019 Summe in 2018/19
Klaus Weinmann 20.000 6.000 26.000 48.000
Stefan Kober 15.000 4.500 19.500 36.000
Markus Saller 10.000 3.000 13.000 24.000

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr keine weiteren Vergütungen bzw. Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, erhalten. Den Aufsichtsratsmitgliedern wurden weder Kredite noch Vorschüsse gewährt, noch wurden zu ihren Gunsten Haftungsverhältnisse eingegangen.

D & O-VERSICHERUNG

Die STEMMER IMAGING AG hat zu Gunsten der Organe und leitenden Angestellten eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D & O-Versicherung) abgeschlossen, welche die Leitungstätigkeit abdeckt. Der D & O-Versicherungsschutz für den Vorstand beinhaltet einen Selbstbehalt in Höhe von 10 %. Die Versicherungspolice sieht für die Mitglieder des Aufsichtsrats jedoch keinen Selbstbehalt vor.

(KONZERN-) ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 f bzw. 315 d HGB einschließlich der Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG hat die Gesellschaft auf ihrer Internetseite www.stemmer-imaging.com im Bereich Investoren veröffentlicht.

VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DES HGB-EINZELABSCHLUSSES

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Die Bilanzsumme der STEMMER IMAGING AG bewegt sich mit EUR 77,26 Mio. über dem Vorjahresniveau (30. Juni 2019: EUR 73,03 Mio.).

Mit EUR 46,39 Mio. (30. Juni 2019: EUR 20,68 Mio.) stellen die Finanzanlagen die größte Bilanzposition der Aktiva dar. Grund für den Anstieg ist der Erwerb der Alea Rubicon S. L. U., Barcelona/Spanien, samt Tochtergesellschaft Infaimon S. L. U., Barcelona/Spanien, und deren Tochtergesellschaften in Portugal, Mexiko und Brasilien ("Infaimon-Gruppe"). Der Anstieg der Ausleihungen an verbundene Unternehmen um EUR 1,83 Mio. auf EUR 9,85 Mio. resultiert aus der Erhöhung des Darlehens an die französische Tochtergesellschaft (+ EUR 2,27 Mio.); gegenläufig wirkten sich Tilgungen auf Konzerndarlehen in Höhe von EUR 0,40 Mio. aus. Aufgrund geringerer Ertragserwartungen wurde die Beteiligung an der Perception Park GmbH um EUR 0,75 Mio. abgeschrieben.

Im Rumpfgeschäftsjahr wurde außerdem in den Erwerb von Software investiert, woraus ein Anstieg der entgeltlich erworbenen gewerblichen Schutzrechte auf EUR 1,49 Mio. resultiert (30. Juni 2019: EUR 0,34 Mio.).

Geringeren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen standen zum 31. Dezember 2019 gesunkene Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber. Die sonstigen Rückstellungen haben sich im Wesentlichen aufgrund von Abfindungen (EUR 0,36 Mio.) erhöht.

Der Anstieg der sonstigen Vermögensgegenstände auf EUR 1,49 Mio. resultiert maßgeblich aus Steuererstattungsansprüchen infolge der Verlustsituation im Rumpfgeschäftsjahr 2019.

Die oben genannten Investitionen haben zu einer Reduzierung der liquiden Mittel auf EUR 10,84 Mio. (30. Juni 2019: EUR 33,71 Mio.) geführt. Auf der Passivseite ergab sich eine Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten: es wurde ein Bankdarlehen aufgenommen, welches sich per 31. Dezember 2019 auf EUR 9,5 Mio. beläuft (30. Juni 2019: EUR 0). Die übrigen Passivpositionen sind im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr.

ERTRAGSLAGE

Der in der Prognose für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 erwartete Umsatz- und Ergebnisrückgang der STEMMER IMAGING AG ist eingetreten. Die STEMMER IMAGING AG erreichte im Rumpfgeschäftsjahr 2019 einen Umsatz von EUR 26,99 Mio. im Vergleich zu EUR 59,37 Mio. im 12-Monatszeitraum des Vorjahres 2018/19. Darin enthalten sind Konzernumlagen in Höhe von EUR 2,90 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 5,81 Mio.). Die Wareneinsatzquote lag aufgrund günstiger Einkaufskonditionen, Synergien im Konzernkreis sowie Veränderungen im Produktmix mit 64,6 % unter dem Vorjahreswert von 65,3 %.

Aufgrund der bereits im Laufe des Vorjahres erfolgten Erhöhung der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter bei STEMMER IMAGING (2019: 216 Mitarbeiter; Vorjahr 2018/19: 209 Mitarbeiter) stieg der Personalaufwand auf EUR 6,82 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 12,28 Mio.).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von insgesamt EUR 4,36 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 7,34 Mio.) beinhalten Vertriebsaufwendungen (EUR 0,99 Mio., Vorjahr 2018/19: EUR 1,8 Mio.), Betriebsaufwendungen (EUR 0,87 Mio., Vorjahr 2018/19: EUR 1,47 Mio.) sowie Verwaltungskosten (EUR 2,50 Mio., Vorjahr 2018/19: EUR 4,07 Mio.).

Insgesamt ergibt sich ein negatives EBITDA von EUR - 1,02 Mio. (Vorjahr 2018/2019: EUR 2,15 Mio.)

Das Finanz- und Beteiligungsergebnis der STEMMER IMAGING AG wurde im Rumpfgeschäftsjahr durch Abschreibungen auf Finanzanlagen i. H. v. EUR 0,89 Mio. beeinträchtigt und betrug insgesamt EUR -0,18 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 1,08 Mio.). Positiv wirkte sich die Ausschüttung der Schweizer Tochtergesellschaft aus (EUR 0,36 Mio.), dies konnte allerdings den Wegfall der Zinserträge von der Primepulse SE (Vorjahr 2018/19: EUR 0,41 Mio.) nicht vollständig kompensieren.

Nach Berücksichtigung der Erträge aus Steuererstattungsansprüchen (EUR -0,36 Mio.; Vorjahr 2018/19: EUR 0,62 Mio.) schloss das Rumpfgeschäftsjahr 2019 mit einem negativen Jahresergebnis von EUR -1,72 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 1,39 Mio.) ab.

RISIKOBERICHT

Die Risikopolitik von STEMMER IMAGING orientiert sich an den unternehmerischen Zielen eines nachhaltigen Wachstums und einer Steigerung der Unternehmensergebnisse, um damit zu einer Erhöhung des Unternehmenswertes beizutragen. Unternehmerischen Chancen stehen jedoch auch Risiken gegenüber, die es frühzeitig zu erkennen gilt. Ein wesentlicher Bestandteil des konzernweiten Risikomanagementsystems ist die Festlegung von Risikofeldern sowie die Identifizierung, Analyse, Steuerung und Kommunikation von erkannten Risiken. Durch die Einleitung geeigneter Maßnahmen sollen mögliche negative Auswirkungen begrenzt werden, um eine potenzielle Bestandsgefährdung möglichst frühzeitig zu identifizieren. Bestandsgefährdende Risiken liegen derzeit nicht vor.

INTERNES KONTROLLSYSTEM UND RISIKOMANAGEMENTSYSTEM

STEMMER IMAGING verfügt über ein angemessenes Risikomanagementsystem. Im Hinblick auf die Rechnungslegung ist dieses darauf ausgerichtet, Risiken fehlerhafter Buchführung, Rechnungslegung und Berichterstattung rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu kommunizieren. Daneben besteht ein Finanzplanungsinstrumentarium zur Überwachung und Steuerung der aktuellen und zukünftigen Liquiditätssituation.

Das Risikomanagementsystem sowie das interne Kontrollsystem befassen sich unter anderem mit der Überwachung der Rechnungslegungsprozesse. Neben der Identifizierung und Bewertung von Risiken, umfasst dieses System Maßnahmen, die eine vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung und Darstellung von Informationen sicherstellen sollen, die für einen regelkonformen Abschluss relevant sind.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Rechnungslegung zählen neben einem adäquaten Warenwirtschaftssystem die eingehende Schulung der Mitarbeiter, die Festlegung der Verantwortlichkeiten und die Funktionentrennung im Rechnungswesen sowie der kontrollierte Zugang auf IT-Systemebene. STEMMER IMAGING verfügt über ein konzernweit eingesetztes ERP-System (S4), welches die wesentlichen operativen Prozesse unterstützt und dokumentiert. Die ordnungsgemäße Buchhaltung wird durch lokale Buchhaltungssysteme (insbesondere DATEV) unterstützt bzw. sichergestellt.

Darüber hinaus verfügt STEMMER IMAGING über ein zertifiziertes Konsolidierungsprogramm (LUCANET), um eine transparente, zuverlässige und zeitnahe Konzernrechnungslegung und integrierte mehrjährige Planungsrechnung für die Gruppe zu gewährleisten. Neu gegründete oder akquirierte Gesellschaften werden schnellstmöglich in die bestehenden Systeme integriert. Für wesentliche Rechnungslegungsprozesse und Funktionen bestehen Vertreterregelungen, ein Vier-Augen-Prinzip, Funktionentrennung und Freigabeprozesse. Bei der Erstellung der Abschlüsse werden die Zahlen analysiert sowie Veränderungen überprüft.

Die Beziehungen zwischen den Gesellschaften werden über Service-Agreements dokumentiert, welche die Zusammenarbeit und gegenseitige Verrechnung der Leistungen innerhalb der Gruppe steuern und regeln. Das Compliance-System wird derzeit den aktuellen Erfordernissen und dem Wachstum der Gruppe angepasst.

Um den laufenden Betrieb der Gesellschaft IT-seitig sicherzustellen, hat STEMMER IMAGING präventive Maßnahmen ergriffen und ist bestrebt, diese Maßnahmen weiterzuentwickeln sowie zusätzliche zu implementieren. Dazu gehören neben regelmäßigen Aktualisierungen und gegebenenfalls Erweiterungen ebenso die Einhaltung der internen Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien durch die Mitarbeiter. Dem Risiko eines unbefugten Zugriffs, der Modifikation und des Abzugs von Unternehmensdaten wird unter anderem durch ein Sicherungssystem zum Schutz vor unerwünschten Netzwerkzugriffen sowie durch Zugriffskontrollen auf Betriebssystem- und Anwendungsebene weitgehend begegnet. Die Gestaltung der IT-Systeme trägt zu einer zeitnahen und ordnungsgemäßen Erfassung aller relevanten Informationen für den Rechnungslegungsprozess bei.

Die strategische Unternehmensplanung, das interne Berichtswesen und das interne Kontrollwesen fließen in das Risikomanagementsystem von STEMMER IMAGING ein. Ziel der strategischen Unternehmensplanung ist die Erkennung und Nutzung zukünftiger Chancen unter Abwägung der sich daraus ergebenden Risiken. Das interne Berichtswesen fungiert als Informationssystem, welches Auskunft über aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken erteilt. Es umfasst unter anderem den Rechnungslegungsprozess von STEMMER IMAGING. Das Controlling ist für die Analyse des Rechnungslegungsprozesses verantwortlich. Es erfolgt eine regelmäßige und zeitnahe Berichterstattung über die Rechnungslegung an den Vorstand.

RISIKOIDENTIFIKATION, -ANALYSE UND -BEWERTUNG

Nachfolgend werden erkannte Risiken beschrieben, die derzeit das Geschäft sowie die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage von STEMMER IMAGING wesentlich negativ beeinflussen könnten.

Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der genannten Risiken wird von STEMMER IMAGING, auch durch ihre europaweite Diversifizierung, grundsätzlich maximal als mittel eingestuft. Zusätzliche Risiken, die derzeit noch nicht bekannt sind, oder Risiken, die STEMMER IMAGING derzeit als unwesentlich einschätzt, könnte die Geschäftsaktivitäten ebenfalls negativ beeinflussen.

MARKT- UND BRANCHENBEZOGENE RISIKEN

Abhängigkeit von Konjunkturlage

Die Auftragslage von STEMMER IMAGING wird von der globalen Konjunktur und geopolitischen Entwicklungen beeinflusst. Risiken für die Wachstumsperspektiven des Konzerns resultieren damit unter anderem aus den noch ungeklärten Auswirkungen des Brexit, den instabilen politischen Verhältnissen in vielen Ländern sowie der möglichen Einführung von Zöllen und Handelsbeschränkungen. Zusätzliche Belastungen könnten auch aus der im internationalen Vergleich nur unterdurchschnittlichen wirtschaftlichen Entwicklung der europäischen Volkswirtschaften entstehen.

Investitionsentscheidungen der Kunden von STEMMER IMAGING hängen in hohem Maß von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sowie der Situation in der jeweiligen Kundenbranche ab. Bei einer hohen wirtschaftlichen Unsicherheit oder gar Konjunkturabschwüngen könnten Aufträge an STEMMER IMAGING reduziert, verschoben werden oder wegfallen.

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Diversifizierung in weitere regionale Märkte
Vordringen in weitere potenzielle Anwenderbranchen

Wettbewerbsintensität

Der fragmentierte Markt, in dem STEMMER IMAGING tätig ist, unterliegt einem starken Wettbewerb und ist durch raschen Wandel geprägt. STEMMER IMAGING sieht sich sowohl seitens mittelständischer und großer Hersteller von Bildverarbeitungskomponenten, als auch seitens internationaler Systemanbieter Wettbewerbsdruck ausgesetzt. Zudem hat sich in den letzten Jahren der Konzentrationsprozess im Markt durch Übernahmen beschleunigt. Sollte sich dieser Prozess fortsetzen, könnte sich der bestehende Preis- und Wettbewerbsdruck weiter verschärfen mit der Folge verringerter Margen und Einbußen beim Marktanteil.

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Fokussierung auf neue Märkte und Innovationen: Digitalisierung & Smart Data
Erweiterung der Lösungskompetenz im Bereich nicht-industrieller Anwendungen
Fokussierung auf Cross-Selling, eigene IP und Subsysteme

Technologischer Wandel

Der Bildverarbeitungsmarkt ist einem raschen technologischen Wandel unterworfen. STEMMER IMAGING ist besonders von der weiteren positiven Entwicklung der Märkte für die industrielle Bildverarbeitung abhängig. In relevanten Märkten wie der Automobil- und Fertigungsindustrie könnten neue Technologien zur Folge haben, dass sich der Einsatz von Bildverarbeitungsprodukten und -dienstleistungen verringert bzw. überflüssig wird.

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Erweiterung des Value Added-Portfolios
Skalierbare Plattform zur effizienten Bereitstellung von Value Added Services
Stärkung des Software-Portfolios, insbesondere durch eigene Entwicklungen
Stärkung der Technologiebasis durch leistungsfähige Komponenten und Subsysteme

GESCHÄFTSBEZOGENE RISIKEN

Fusionen & Übernahmen

Die Marktstrategie von STEMMER IMAGING fokussiert sich darauf, die eigene Marktposition in der Bildverarbeitungsbranche durch organisches und anorganisches Wachstum in Form von Akquisition und Eingliederungen von passenden Gesellschaften in STEMMER IMAGING zu stärken und auszuweiten.

Neben dem Risiko, dass neu erworbene Unternehmen oder Unternehmensteile sich nicht zielführend integrieren lassen, gibt es ein Risiko bei der Auswahl von geeigneten Akquisitionszielen. Falls eine geplante Akquisition unter falschen Prämissen getätigt wird oder ein überteuerter Kaufpreis gezahlt wird, könnte diese Transaktion ein Risiko für die finanzielle Situation des Konzerns darstellen.

Darüber hinaus kann die organisatorische Eingliederung weiterer Unternehmen mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden sein und angestrebte Synergieeffekte könnten nicht im geplanten Umfang realisiert werden. Es besteht ferner das Risiko, dass wesentliche Mitarbeiter oder Schlüsselpersonen der erworbenen Unternehmen in Folge der Übernahme das Unternehmen verlassen, so dass Ziele, die mit der Akquisition erreicht werden sollten, nicht mehr erreicht werden können.

Es besteht des Weiteren das Risiko, dass Minderheitsbeteiligte die Entwicklung eines Portfoliounternehmens nachteilig beeinträchtigen, falls diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten negativ auf die Entwicklung des Unternehmens Einfluss nehmen (z. B. Blockadehaltung in Gremien).

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Durchführung einer Due Diligence-Prüfung hinsichtlich geschäftlicher, finanzieller, rechtlicher und steuerlicher Aspekte
Einarbeitung notwendiger Garantien und Halteklauseln in die Übernahmeverträge von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen

Lieferantenabhängigkeit

STEMMER IMAGING ist von wichtigen Lieferanten abhängig. Exklusivitätsvereinbarungen zwischen den Lieferanten und STEMMER IMAGING bestehen nicht. STEMMER IMAGING importiert einen Teil seiner Produkte und unterliegt dem allgemeinen Risiko internationaler Handelsbeziehungen wie Lieferverzögerungen, Wechselkursschwankungen, Änderungen von Sicherheitsbestimmungen oder Änderungen der allgemeinen, wirtschaftlichen oder politischen Lage im Land des Lieferanten.

Störungen bei wichtigen Lieferanten können die Lieferfähigkeit und das Ergebnis von STEMMER IMAGING negativ beeinflussen.

Ferner besteht das Risiko, dass Lieferanten ihr Produktportfolio ändern und künftig nicht mehr in dem für STEMMER IMAGING erforderlichen Umfang oder Einzelkomponenten überhaupt nicht mehr liefern können.

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Nutzung von alternativen Bezugsquellen für wichtige Komponenten
Abschluss von Rahmenvereinbarungen, die eine langfristige Verfügbarkeit sicherstellen
Forecast Planung und angepasste Lagerhaltung

Produktrisiken

Produkte unterliegen zunehmend strengeren Vorgaben, Reglementierungen und Qualitätsansprüchen seitens der Kunden sowie gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben wie beispielsweise CE (Conformitee Europeene), RoHS (Restriction of Hazardous Substances) oder REACH (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals). Darüber hinaus stehen vermehrt Haftungsfragen im Raum, welche in Verträgen, Vereinbarungen oder bezüglich der Absicherung durch Versicherungen zu bewerten sind.

Der Trend zu verkürzten Produktzyklen am Markt verschärft die Situation zusätzlich.

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Sicherstellung alternativer Bezugsquellen für wichtige Komponenten
Sorgfältige Portfolioauswahl
Abschluss von Rahmenvereinbarungen, die eine langfristige Verfügbarkeit sicherstellen
Lieferanten Audits

Preisrisiken

STEMMER IMAGING ist in seiner Geschäftstätigkeit darauf angewiesen, Produkte zu Preisen zu erwerben, die ausreichende Gewinnmargen erlauben. Dabei ist die Gewinnmarge von STEMMER IMAGING unter Umständen von der Preisgestaltung der Lieferanten abhängig. Es besteht das Risiko, dass es STEMMER IMAGING nicht gelingt, Preissteigerungen bei bestimmten Waren zu vermeiden und dass diese Preissteigerungen auch nicht an Kunden weitergegeben werden können.

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Management von Wechselkursrisiken bei langlaufenden Kunden- bzw. Lieferantenverträgen
Anpassungsmöglichkeiten durch Wechselkurs-Gleitklauseln

Risiken aus Vertriebskanälen

Während die Hersteller bislang ihren Vertrieb überwiegend über Distributoren wie STEMMER IMAGING organisiert haben, gibt es eine zunehmende Tendenz der Hersteller, Produkte unmittelbar an Endkunden zu vertreiben. Sollte es den Herstellern von Bildverarbeitungsprodukten gelingen, ihren Direktvertrieb auszuweiten, ergibt sich zusätzlicher Preis- und Wettbewerbsdruck für STEMMER IMAGING. Hierdurch könnte auch die Zusammenarbeit bei Kundenaufträgen und kundenspezifischen Integrationsleistungen betroffen sein.

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Kundenbindung durch Mehrwertleistungen
Breite Aufstellung von Portfolio und Lieferanten
Keine single-sourcing Einschränkung bezüglich bestimmter Portfolioelemente

Risiken aus IT-Betrieb und IT-Sicherheit

Um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, ist die STEMMER IMAGING auf die Funktionsfähigkeit wesentlicher IT-Systeme angewiesen. Sowohl auf Ebene der STEMMER IMAGING AG als auch bei den Tochtergesellschaften bestehen Risiken im Hinblick auf die IT-Systeme sowie die Daten, die dort vorgehalten und verarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere auch die Daten in Cloud Computing-Systemen.

Sowohl für die Entwicklung der Bildverarbeitungs-Software als auch für die Herstellung von kundenspezifischen Produkten ist STEMMER IMAGING auf wesentliche Informationstechnologien angewiesen. Es besteht das Risiko, dass externe Einflüsse, wie Feuer, Blitzschlag, Stromausfälle, Computerviren, Hacker-Angriffe, etc. sowie interne Einflüsse, wie eine nicht sachgerechte Bedienung von Systemen zu einem Datenverlust oder zu Betriebsstörungen oder -unterbrechungen aufgrund von teilweisen oder vollständigen Ausfällen der IT-Systeme von STEMMER IMAGING führen.

Systemausfälle und -störungen oder Fehler in den vielfältigen Anbindungen an andere Systeme können Kosten in einem beträchtlichen Umfang verursachen. Ebenso könnte ein vorübergehendes Herunterfahren der Systeme relevante Kosten für Wiederherstellung und Überprüfung der Daten verursachen. Störungen bis hin zum Ausfall der IT-Systeme könnten sich daher nachteilig auf den Geschäftsverlauf sowie die Lieferanten- bzw. Kundenbeziehungen auswirken und den operativen Betrieb beeinträchtigen.

Zudem besteht das Risiko, dass Daten über Kunden, Lieferanten sowie Preiskalkulationen aufgrund eines unberechtigten Zugriffs durch Unbekannte, durch Konkurrenten oder Mitarbeiter entwendet oder die IT-Systeme manipuliert werden. Auch im Bereich des Cloud Computing kann es nicht völlig ausgeschlossen werden, dass es Dritten gelingt, Zugang zu den in der "Cloud" befindlichen Daten zu erhalten und diese zu kopieren, zu löschen, zu manipulieren oder in sonstiger Weise zu missbrauchen. Die STEMMER IMAGING kann dadurch Ansprüchen ausgesetzt sein und/oder einen Reputationsschaden erleiden.

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Weiterführung der permanenten Überwachung von IT-Betrieb und IT-Sicherheit durch qualifizierte Mitarbeiter
Regelmäßige Weiterbildung der Mitarbeiter der IT-Abteilung in den Bereichen Cyber Security und Continuity Management
IT-Hardware und -Software auf den aktuellen Stand der Technik bringen, insbesondere im Hinblick auf Cyber Security

Risiken aus Fachkräftemangel

Der Erfolg von STEMMER IMAGING hängt davon ab, hinreichend qualifiziertes Personal zu gewinnen, aufzubauen und langfristig zu binden sowie das Know-how im Unternehmen zu erhalten.

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Fachkräftemangel durch interne Ausbildung von Mitarbeitern verhindern
Bestehende Kooperationen mit Hochschulen und Verbänden fortführen und ausbauen, um frühzeitig das Interesse möglicher neuer Mitarbeiter zu gewinnen
Sicherstellung von qualifiziertem Nachwuchs durch die Vergabe von Bachelor- und Masterarbeiten sowie durch Werkstudententätigkeiten
Einrichtung moderner Labor-Arbeitsplätze an Hochschulen als wichtiger Beitrag für eine praxisgerechte Ausbildung der Studierenden

Steuerliche Risiken

Stemmer Imaging ist steuerlichen Risiken ausgesetzt, indem etwa steuerliche Veranlagungen und Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen oder es infolge der Steuergesetzgebung zu nachteiligen Änderungen kommt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass künftige Veranlagungen und Außenprüfungen zu Nachzahlungen führen.

Risiken ergeben sich auch bei neuakquirierten Unternehmen. Zwar verbleibt das Risiko für die Vergangenheit über Steuerfreistellungen und Garantieklauseln in den entsprechenden Anteilskaufverträgen in der Regel beim Verkäufer. Für die Zukunft (insbesondere Zeiträume nach dem wirtschaftlichen Übertragungsstichtag) sind diese Risiken jedoch von der Käuferin zu tragen. Wesentliche Risiken werden im Rahmen einer Red Flag Due Diligence in der Regel identifiziert. Im Zuge der Post-Akquisitionsphase werden diese einer detaillierteren Prüfung unterzogen und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Entwicklung des gültigen Steuerrechts unterliegt - auch in seiner verwaltungstechnischen Anwendung - einem stetigen Wandel. STEMMER IMAGING hat keinen Einfluss darauf, dass die aktuell geltenden steuerlichen Vorschriften, Erlasse und Verordnungen in unveränderter Form fortbestehen. Zukünftige Gesetzesänderungen, abweichende Gesetzesauslegungen durch die Finanzbehörden und -gerichte, gegebenenfalls mit Rückwirkung, können nicht ausgeschlossenen werden. Im Falle der Änderung von Gesetzen und/oder Verordnungen können die geschäftlichen Aktivitäten der STEMMER IMAGING Gruppe negativ beeinflusst werden.

Zum Berichtszeitpunkt läuft eine Betriebsprüfung. Vorläufige Feststellungen liegen noch nicht vollumfänglich vor, sodass über die Höhe etwaiger Steuernachforderungen keine finale Aussage getroffen werden kann.

Compliance-Risiken

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das bei STEMMER IMAGING bestehende Compliance-System in einzelnen Fällen als unzureichend erweist. Dass Mitarbeiter von STEMMER IMAGING bestehende rechtliche Vorschriften, interne Richtlinien oder Organisationsvorgaben zur Compliance und in - oder ausländische Rechtsvorschriften verletzen, ist nicht auszuschließen.

Ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen kann zu rechtlichen Konsequenzen wie Geldbußen oder Strafen führen. Zudem kann die Reputation von STEMMER IMAGING bei Veröffentlichung aufgedeckter Verstöße leiden.

Spezifische Maßnahmen zur Risikominimierung

Anpassungen des Compliance- und Risikomanagementsystems an aktuelle Anforderungen und Rechtsvorschriften
Kommunikation unseres Code of Conduct an die Mitarbeiter

CHANCENBERICHT

Für STEMMER IMAGING bieten sich vielfältige Chancen für eine nachhaltig positive Geschäftsentwicklung. Diese ergeben sich vor allem aus der Fähigkeit, Kundenbedürfnisse frühzeitig zu erkennen und sie zu einem hohen Maße individuell bedienen zu können.

STEMMER IMAGING analysiert und prägt Trends in allen potenziellen Anwenderbranchen, um frühzeitig die Basis für nachhaltiges Wachstum zu legen und sich Wettbewerbsvorteile zu erarbeiten. Chancen ergeben sich insbesondere aus folgenden Marktaspekten:

STEIGENDER BEDARF AN GANZHEITLICHEN ANWENDUNGEN

Kunden suchen zunehmend maßgeschneiderte Kombinationen aus Hard- und Software-Komponenten, die über vorgelagerte Machbarkeitsstudien validiert werden. Mit einer Fokussierung auf die Schwerpunkte Komponenten, Projektgeschäft und Subsysteme berät STEMMER IMAGING bei der Auswahl von Komponenten für geeignete Bildverarbeitungslösungen, die auf Wunsch vorkonfiguriert werden.

NACHFRAGE NACH UNTERSTÜTZUNG IM PROJEKTGESCHÄFT

Das Projektgeschäft von STEMMER IMAGING ergänzt den ganzheitlichen Kundenansatz. Als Entwickler von eigenen Software- und Subsystemlösungen sowie als Anbieter von kundenspezifischen Produkten - wie Spezialkabeln und Schutzgehäusen für Industriekameras - verfügt STEMMER IMAGING über das Know-how und die Erfahrung, um Kunden optimal bei Bildverarbeitungsprojekten zu unterstützen. Fachpersonal führt dazu unter anderem detaillierte Machbarkeitsstudien durch, um Kunden Empfehlungen für maßgeschneiderte Kombinationen aus Hard- und Software-Komponenten zu unterbreiten. Praxisnahe Erfahrungen aus dem Projektgeschäft fließen somit in die Entwicklung neuer Subsysteme ein.

NACHFRAGE NACH VORKONFIGURIERTEN SUBSYSTEMEN

Die Subsysteme basieren auf dem Komponenten- und Projektgeschäft und sollen künftig das Wachstum von STEMMER IMAGING beschleunigen. Hierbei werden vorkonfigurierte Hard- und Software-Lösungen von Bildverarbeitungsexperten speziell für bestimmte Aufgabenstellungen entwickelt. Sie reduzieren den Zeit- und Arbeitsaufwand bei der Integration vertikaler Anwendungen für den Kunden erheblich. Eine der ersten Schlüsselanwendungen stellt in diesem Zusammenhang das robotergeführte Bin-Picking System InPicker dar. Dieses Subsystem ist eine Lösung zur Roboterführung basierend auf eigener Software und Drittanbieter-Hardware. Durch Verzahnung von Robotik und Bildverarbeitung kann ein Roboter in Echtzeit die exakte Position von Objekten bestimmen, diese greifen und platzieren. Das Subsystem ist bereits bei zahlreichen Kunden im Einsatz und verspricht überdurchschnittliche Wachstumsraten für STEMMER IMAGING. Auch Hyperspektralsysteme sind in einer Ausprägung im Bereich der Subsysteme angesiedelt. Diese innovative Technologie ermöglicht eine spektroskopische Analyse von Objekten und erlaubt eine Klassifizierung organischer und anorganischer Materialien. Hyperspektralsysteme eröffnen Einsatzmöglichkeiten nicht nur im industriellen Umfeld, sondern auch für nicht-industrielle Anwendungen wie beispielsweise im Nahrungsmittelbereich, in der Land- oder Recyclingwirtschaft. Die Beiträge von STEMMER IMAGING in der hyperspektralen Bildverarbeitung oder beim Thema Bin-Picking belegen die zukunftsweisende Ausrichtung des Konzerns an Megatrends sowie die gleichzeitige Generierung von signifikantem Mehrwert für ihre Kunden. Das umfassende STEMMER IMAGING-Angebot an Subsystemen reduziert den Aufwand für Systemintegratoren, Lösungen von Grund auf selbst zu realisieren, und verkürzt somit die Produkteinführungszeit und die Wettbewerbsfähigkeit dieses Kundenkreises deutlich.

STEMMER IMAGING wird sein Komponenten-, Projekt- und Subsystemgeschäft künftig gleichermaßen intensivieren und weiter ausbauen, um die damit verbundenen Chancen zum Vorteil der Kunden und zur Erweiterung der Unternehmensbasis zu nutzen.

NEUE WACHSTUMSMÄRKTE IM NICHT-INDUSTRIELLEN BEREICH

Die Bildverarbeitungsprodukte und -dienstleistungen von STEMMER IMAGING kommen neben dem angestammten industriellen Einsatzfeld wie im Maschinenbau oder in der Automobilindustrie zunehmend auch im nicht-industriellen Bereich zur Anwendung. Dazu zählen vielversprechende Applikationsbereiche in den Segmenten Medizintechnik, Pharma, Verkehr, Logistik, Infrastruktur, Nahrungsmittelindustrie, sowie in der Sport- und Entertainmentbranche. Während einige industrielle Branchen trotz aktueller Technologietrends wie Industrie 4.0 und der zunehmenden Vernetzung in der Produktion derzeit durch eine Schwächephase gehen, wächst der Umsatz mit Bildverarbeitung in nicht-industriellen Anwendungen überdurchschnittlich. STEMMER IMAGING erzielt bereits heute einen wesentlichen, stark zunehmenden Teil des Umsatzes in diesem Bereich und hat sich nach eigener Einschätzung eine führende Position im Bereich Artificial Vision erarbeitet. Diese Kombination aus Bildverarbeitung und künstlicher Intelligenz ermöglicht innovative Lösungen für nicht-industrielle Aufgabenstellungen und eröffnet aussichtsreiche Perspektiven.

Die breite Diversifizierung in alle wesentlichen industriellen und nicht-industriellen Märkte weitet die Geschäftschancen für STEMMER IMAGING deutlich aus und reduziert zugleich die Abhängigkeit von Einzelendmärkten.

NACHFRAGE NACH ERFAHRUNG UND KOMPETENZ

Ein wichtiger Erfolgsfaktor für die weitere positive Entwicklung von STEMMER IMAGING ist die Tatsache, dass die vorwiegend technisch ausgebildeten Mitarbeiter des Unternehmens in allen wesentlichen industriellen und nicht-industriellen Einsatzfeldern bereits auf zahlreiche praxisnahe Erfahrungen zurückgreifen können, was die Ausweitung des Geschäfts in diesen Märkten erheblich erleichtert. Die Mitarbeiter sind zum großen Teil seit vielen Jahren im Unternehmen tätig und verfügen über eine anerkannt hohe technische Beratungskompetenz. Dieses Fachwissen zu sämtlichen Disziplinen der Bildverarbeitung auf Komponenten-, Projekt- und Subsystemebene ist für Anwender von enormem Wert und wird im Rahmen von theoretischen und praktischen Schulungen auch an Kunden weitergegeben. Die dadurch entstehende Kundenbindung stellt eine zentrale Grundlage für die anhaltende positive Geschäftsentwicklung von STEMMER IMAGING dar.

Ein ständiger Ausbau der technischen Kompetenz der Mitarbeiter in allen bestehenden und neu hinzukommenden Segmenten der Bildverarbeitung sichert auch für die Kunden einen Wissensvorsprung in diesem Bereich innovativer Technologien wie beispielsweise Embedded Vision, Künstliche Intelligenz oder Deep Learning.

ANPASSUNGSFÄHIGKEIT

Basis für langfristigen Unternehmenserfolg ist die flexible, skalierbare Unternehmensplattform von STEMMER IMAGING mit ihren kurzen Entscheidungswegen. Durch die neu hinzugewonnen Standorte in Brasilien und Mexiko eröffnen sich für STEMMER IMAGING perspektivisch Möglichkeiten, in weitere Regionen wie beispielsweise die USA vorzudringen.

Das Unternehmen behält dazu Gesellschaften mit hohem Geschäftspotenzial im Bereich der Bildverarbeitung im Rahmen ihrer M&A-Strategie im Blick und setzt im nationalen und internationalen Umfeld weiterhin auf Expansion. Diese Strategie umfasst industrielle und nicht-industrielle Anwendungsfelder gleichermaßen.

STEMMER IMAGING beobachtet die regionalen und weltweiten Markt- und Technologieveränderungen mit großer Aufmerksamkeit und ist daher in der Lage, Trends frühzeitig zu erkennen, auf geeignete Weise zu reagieren, und sie zu prägen. Durch die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und die konsequente Fokussierung auf die Kundenbedürfnisse kann das Unternehmen sich bietende Chancen im Markt optimal nutzen.

Die Kunden von STEMMER IMAGING profitieren von einer großen Vielfalt an Bildverarbeitungsprodukten auf dem neuesten Stand der Technik, engen, langjährigen Partnerschaften mit führenden Herstellern und umfangreichen Mehrwertservices wie Machbarkeitsstudien, Systemvalidierungen, Schulungen und einem kundennahen Support.

ZUSAMMENFASSUNG DER CHANCENLAGE

Vor dem Hintergrund der genannten umfangreichen Marktchancen, die STEMMER IMAGING auf der Basis eines sicheren finanziellen Hintergrunds ergreifen und umsetzen kann, rechnet STEMMER IMAGING mittelfristig mit einem Umsatzwachstum im Konzern auf EUR 200 Mio. Weitere Portfoliomaßnahmen und Akquisitionen bieten zusätzliche Chancen. Die fortschreitende digitale Entwicklung eröffnet neue Wachstumsmärkte im nicht-industriellen Bereich. Ebenso wichtig wie das Erkennen und Nutzen von Marktveränderungen ist die flexible, skalierbare Unternehmensplattform mit motivierten Mitarbeitern und effizienten Arbeitsabläufen entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

AKTIVITÄTEN CSR

STEMMER IMAGING will zu einer nachhaltigen Gesellschaft beitragen. Dazu werden derzeit erste Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit strukturiert und verstärkt in die Unternehmensstrategie eingebunden sowie konkrete Projekte umgesetzt.

Zur Orientierung dienen dabei die von den Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs). Diese berücksichtigen mit den Bereichen Soziales, Umwelt und Wirtschaft alle drei Säulen der Nachhaltigkeit und beinhalten bis 2030 konkrete Maßnahmen auf globaler und lokaler Ebene. Für STEMMER IMAGING spielen insbesondere die Ziele 4, 7, 8, 12 und 13 eine übergeordnete Rolle.

Als verantwortungsvoller Arbeitgeber (SDG 8) sieht STEMMER IMAGING seine Mitarbeiter als einen wesentlichen Erfolgsfaktor für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele. Das geschaffene Arbeitsumfeld und sämtliche Rahmenbedingungen bieten beste Voraussetzungen, damit alle Mitarbeiter ihr Potenzial bestmöglich einsetzen können. Integrität, Respekt und faires Handeln zählen dabei zu den wesentlichen Grundwerten. Um verbindlichen Maßstäben zu folgen, gilt für alle Mitarbeiter ein Verhaltenskodex, der unter anderem im Rahmen von E-Learning-Maßnahmen geschult wird. Im Unternehmensleitbild von STEMMER IMAGING sind die Grundwerte definiert, nach denen das Handeln aller Mitarbeiter ausgerichtet ist.

Durch innovative Bildverarbeitungslösungen trägt STEMMER IMAGING dazu bei, Ressourcen zu schonen und somit die Umwelt lebenswerter zu gestalten (SDG 12, 13). Einer der Kernpunkte adressiert Maßnahmen zur nachhaltigen Senkung des internen Energieverbrauchs (SDG 7).

Als mittelständisches Unternehmen bekennen sich STEMMER IMAGING und seine Tochtergesellschaften klar zur jeweiligen Wirtschaftsregion. So engagiert sich beispielsweise die deutsche STEMMER IMAGING AG seit vielen Jahren durch Kooperationen mit Schulen im Landkreis dafür, junge Menschen für Technik zu begeistern und ihre Begabungen zu fördern (SDG 4).

Um Nachhaltigkeit im täglichen Geschäftsbetrieb mit seinen Lieferanten zu integrieren, hat STEMMER IMAGING einen Lieferantenkodex implementiert, der sicherstellt, dass Umwelt-, Compliance-und Arbeitsstandards wirksam umgesetzt werden.

Der Vorstand ist in die laufende Entwicklung der Nachhaltigkeits-Strategie eingebunden. Der Austausch mit den weltweiten Tochtergesellschaften von STEMMER IMAGING gewährleistet eine stetige Verbesserung aller Initiativen und trägt gleichzeitig zu einer kontinuierlichen Wertsteigerung des Unternehmens bei.

PROGNOSEBERICHT

KÜNFTIGE KONJUNKTURENTWICKLUNG

Die Risiken im makroökonomischen Umfeld sind bereits im letzten Jahr und insbesondere in den letzten Wochen und Monaten deutlich gestiegen.

Die OECD sieht aktuell in der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) die größte Gefahr für die Weltwirtschaft seit der globalen Finanzkrise. Die am 11. März 2020 von der WHO als Pandemie eingestufte Verbreitung von SARS-CoV-2 wird zu wirtschaftlichen Brüchen führen. Wesentliche Einschränkungen des Personen- Waren- und Dienstleistungsverkehrs sind absehbar und werden voraussichtlich zu einer wesentlichen Verschlechterung des Geschäfts- und Konsumklimas und einer Verlangsamung der Produktion führen. Die OECD ging im Rahmen ihrer Konjunkturprognose von Anfang März 2020 für den günstigsten Fall (nur schwache Virusverbreitung über China hinaus) davon aus, dass sich das weltweite Wirtschaftswachstum in der ersten Jahreshälfte 2020 voraussichtlich als Folge von unterbrochenen Lieferketten, einem Rückgang des Tourismus und einer Verschlechterung des Geschäftsklimas stark verringern dürfte (Abschwächung des Wachstums der Weltwirtschaft von bereits geringen 2,9 % in 2019 auf 2,4 % in 2020). Für den mittlerweile eingetretenen Fall einer ausgedehnten Verbreitung von SARS-CoV-2 im Asien-Pazifik-Raum und den Industriestaaten ging die OECD davon aus, dass sich das globale Wirtschaftswachstum auf 1,5 % vermindern würde. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus und der Vertrauensverlust würden sich nach Einschätzungen der OECD derart auf Produktion und Konsum auswirken, dass einige Volkswirtschaften in eine Rezession abrutschen könnten, so auch Japan und die Eurozone.

PRÄMISSEN DER PROGNOSE

Die Prognosen für den STEMMER IMAGING Konzern und die STEMMER IMAGING AG beinhalten alle dem Vorstand zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts bekannten Informationen, die einen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des STEMMER IMAGING Konzerns haben könnten. Der Ausblick basiert insbesondere auf den oben beschriebenen Erwartungen hinsichtlich der konjunkturellen Entwicklung. Zudem bezieht er sich ausschließlich auf die organische Geschäftsentwicklung. Hinsichtlich des gesamten STEMMER IMAGING Konzerns und der STEMMER IMAGING AG könnten unvorhersehbare Ereignisse, die aus heutiger Sicht erwartete Entwicklung des Unternehmens beeinflussen. Solche Ereignisse sind in der Prognose naturgemäß nicht berücksichtigt.

PROGNOSE FÜR DEN STEMMER IMAGING KONZERN

Der weitere Verlauf der Ausbreitung des Coronavirus und die Folgen auf den Geschäftsverlauf von STEMMER IMAGING werden laufend überwacht. STEMMER IMAGING geht auf Basis der jüngsten Entwicklungen davon aus, dass sich die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die notwendigen Eindämmungsmaßnahmen auf die Lieferketten sowie die wesentlichen Absatzmärkte negativ auswirken werden. Lieferketten von STEMMER IMAGING können teilweise gefährdet sein und es kann zu Risiken bei Beschaffungsprozessen kommen. Zusätzlich können sich Einsparungen bei Investitionen bei Kunden im weiteren Jahresverlauf negativ auf die Auftragslage auswirken.

Aufgrund der vorgenannten Marktumstände geht das Management von einer zum Vorjahr rückläufigen Nachfrage in einigen Absatzmärkten aus, der sich das Unternehmen trotz der breiten Aufstellung potenziell nicht entziehen kann. Die Prognose für die Umsatzspanne für das Geschäftsjahr 2020 wird daher mit EUR 105 - 120 Mio. angegeben.

Die EBITDA-Bandbreite wird durch die oben beschriebenen Effekte mit EUR 3 - 7 Mio. prognostiziert.

Um etwaige Auswirkungen des Coronavirus abzufedern und die Profitabilität des Unternehmens zu stützen, wurden von Seiten des Managements bereits Maßnahmen vorbereitet. Die Maßnahmen setzen an den Ebenen Sicherstellung des Geschäftsbetriebes, Vermeidung von gesundheitlichen Risiken für Mitarbeiter und Geschäftspartner und Anpassung von Kosten und Ressourcen an die kurz- und mittelfristige Auftragslage an. Diese reichen von der Erstellung von Notfallplänen für die Aufrechterhaltung der Lieferfähigkeit bis hin zur Überprüfung der vorgehaltenen Kapazitäten und ggf. deren Anpassung sowie prozessuale Maßnahmen und Implementierung von Tools zur Effizienzverbesserung. Die Umsetzung der Maßnahmen wird ständig an die aktuellen Erfordernisse angepasst.

Das Management hält an seinem kommunizierten mittelfristigen Ziel fest, ein jährliches Umsatzniveau von mehr als EUR 200 Mio. bei einer EBITDA-Umsatzrendite von 10 - 12 % zu erreichen.

PROGNOSE FÜR DIE STEMMER IMAGING AG

Die Muttergesellschaft des Konzerns erwirtschaftet Einnahmen aus dem Absatz von Bildverarbeitungstechnologie in Deutschland sowie aus Umlagen für erbrachte Dienstleistungen und Finanzierungen. Sämtliche für den Konzern gemachten Prognosen im Hinblick auf die weiteren Auswirkungen des Coronavirus gelten ebenso für die STEMMER IMAGING AG. Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet der Vorstand rückläufige Umsätze sowie ein deutlich negatives EBITDA.

SONSTIGE ANGABEN

SCHLUSSVERMERK ZUM ABHÄNGIGKEITSBERICHT

Die Gesellschaft hat für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 einen Abhängigkeitsbericht erstellt, der mit folgender Schlusserklärung abschließt:

"Der Vorstand der STEMMER IMAGING AG erklärt hiermit, dass die STEMMER IMAGING AG bei den im vorstehenden Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt.

Berichtspflichtige Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG wurden im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 nicht getroffen oder unterlassen."

VORGÄNGE VON BESONDERER BEDEUTUNG NACH DEM SCHLUSS DES GESCHÄFTSJAHRES

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 30. Januar 2020 aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen und stuft seit dem 11. März die Verbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Im weiteren Verlauf können Lieferketten von STEMMER IMAGING teilweise gefährdet sein und es kann zu Risiken bei Beschaffungsprozessen kommen. Mutmaßliche Einsparungen bei Kunden würden sich im weiteren Jahresverlauf negativ auf die Auftragslage auswirken. Die STEMMER IMAGING bekannten Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr 2020 sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen weiteren Belastungen bekannt oder abschätzbar. Im Jahresverlauf sind jedoch weitere Belastungen möglich.

Der Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG hat in seiner Sitzung vom 26. März 2020, Herrn Uwe Kemm mit Wirkung zum 1. April 2020 zum Vorstand des Unternehmens bestellt. Als Vorstandsmitglied (COO) verantwortet er künftig neben operativen Organisationseinheiten die weitere Entwicklung und Implementierung wichtiger Initiativen im Rahmen der Unternehmensstrategie. Gleichzeitig hat Martin Kersting (CTO) sein Vorstandsmandat zum 31. März 2020 aus persönlichen Gründen niedergelegt und scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen aus. Er bleibt STEMMER IMAGING aber weiterhin in aktiv beratender Funktion verbunden.

Puchheim, den 31. März 2020

STEMMER IMAGING AG

Vorstand

Arne Dehn

Martin Kersting

03

KONZERNABSCHLUSS

KONZERNBILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

Aktiva in TEUR

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Anhang 31.12.2019 30.06.2019
Langfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 2 7.973 2.834
Geschäfts- oder Firmenwerte 1 23.850 7.299
Andere immaterielle Vermögenswerte 1 10.086 1.902
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 3 600 1.349
Andere Finanzanlagen 13 34 17
Aktive latente Steuern 25 293 170
Summe langfristige Vermögenswerte 42.836 13.571
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 4 11.156 10.724
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 5 16.610 15.799
Vertragsvermögenswerte 6 180 36
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 13 200 189
Ertragsteuerforderungen 7 1.157 289
Sonstige Vermögenswerte und Rechnungsabgrenzungsposten 8 823 589
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9 27.974 46.257
Summe kurzfristige Vermögenswerte 58.100 73.883
Bilanzsumme 100.936 87.454
PASSIVA in TEUR
Anhang 31.12.2019 30.06.2019
Kapital und Rücklagen
Gezeichnetes Kapital 10 6.500 6.500
Kapitalrücklage 10 47.495 47.495
Gewinnrücklagen 10 13.218 17.621
Summe Eigenkapital 67.213 71.616
Langfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Darlehen 13 7.508 0
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 11 58 38
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 13 3.527 0
Sonstige Verbindlichkeiten 16 251 236
Sonstige Rückstellungen 12 206 198
Passive latente Steuern 25 2.084 498
Summe langfristige Verbindlichkeiten 13.634 970
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Kurzfristige Darlehen 13 2.048 78
Sonstige Rückstellungen 12 32 69
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 14 9.102 8.460
Vertragsverbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 15 482 98
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 13 2.452 1.084
Ertragsteuerverbindlichkeiten 768 778
Sonstige Verbindlichkeiten 16 5.205 4.301
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 20.089 14.868
Summe Schulden 33.723 15.838
Bilanzsumme 100.936 87.454

KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

ENTWICKLUNG VOM 1. JULI 2019 BIS 31. DEZEMBER 2019

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Anhang 2019 2018/19
Umsatzerlöse 18 62.337 108.966
Materialaufwand 20 - 39.956 - 70.179
Rohertrag 22.381 38.787
Sonstige betriebliche Erträge 19 544 1.034
Personalaufwand 21 - 12.834 - 19.958
Sonstige betriebliche Aufwendungen 23 - 8.146 - 12.888
EBITDA 1.945 6.975
Abschreibungen auf Sachanlagen 22 - 1.417 - 936
EBITA 528 6.039
Abschreibungen auf immaterielles Vermögen 22 - 1.108 - 521
Betriebsergebnis (EBIT) - 580 5.517
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen 24 - 749 - 51
Finanzerträge 24 12 506
Finanzierungsaufwendungen 24 - 104 - 27
Ergebnis vor Ertragsteuern - 1.421 5.945
Steuern vom Einkommen und Ertrag 25 20 - 1.563
Konzernergebnis - 1.401 4.382
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens - 1.401 4.382
Anzahl Aktien (gewichteter Durchschnitt) 6.500.000 6.500.000
Ergebnis je Aktie in EUR (verwässert und unverwässert) 26 - 0,22 0,67

ENTWICKLUNG VOM 1. JULI 2019 BIS 31. DEZEMBER 2019

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2019 2018/19
Konzernergebnis - 1.401 4.382
Sonstiges Ergebnis
Posten, die zukünftig unter bestimmten Bedingungen in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Kursdifferenzen, die während des Geschäftsjahres eingetreten sind 254 - 40
Posten, die zukünftig nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden
Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste - 8 86
Latente Steuer aus Veränderung versicherungsmathematischer Gewinne/Verluste 2 - 37
- 6 49
Sonstiges Ergebnis nach Ertragsteuern 248 9
Gesamtergebnis - 1.153 4.391
Davon entfallen auf:
Gesellschafter des Mutterunternehmens - 1.153 4.391

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG

VOM 1. JULI 2019 BIS 31. DEZEMBER 2019 1

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2019 2018/19
Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit
Konzernergebnis - 1.401 4.382
Erfolgswirksam erfasster Ertragsteuerertrag/-aufwand - 20 1.563
Erfolgswirksam erfasste Finanzierungsaufwendungen/-erträge 92 - 407
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte, Sach- und Finanzanlagen 3.274 1.457
Zunahme/(Abnahme) der Rückstellungen - 87 178
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 5 1.187
Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 4 0
(Zunahme)/Abnahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva 3.180 - 1.316
Zunahme/(Abnahme) der Verbindlichkeiten sowie anderer Passiva - 1.656 - 1.431
Sonstige Erträge aus Ausleihungen, Beteiligungen und Wertpapieren 0 - 21
Erhaltene Zinsen 12 506
Zahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit 3.403 6.098
Gezahlte Ertragsteuern - 1.453 - 1.160
Nettozahlungsmittelzufluss aus betrieblicher Tätigkeit 1.950 4.938
Cashflows aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 11 0
Zahlungen für immaterielle Vermögenswerte - 1.378 - 343
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 56 12
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 627 -958
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 - 1.400
Zahlungen für Zugänge zum Konsolidierungskreis abzüglich erworbener Zahlungsmittel - 23.702 - 4.477
Erlöse aus Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 0 5.074
Nettoabfluss/-zufluss an Zahlungsmitteln aus Investitionstätigkeit - 25.640 - 2.092
Cashflows aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten 10.000 0
Rückzahlung von Darlehen 2 - 1.467 - 55
Einzahlung aus erhaltenen Zuschüssen 33 0
Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens - 1.755 - 1.755
Gezahlte Dividenden an nicht beherrschende Anteile - 1.495 - 1.495
Gezahlte Zinsen - 98 - 27
Nettoabfluss an Zahlungsmitteln aus Finanzierungstätigkeit 5.218 - 3.332
Nettoabnahme/-zunahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten - 18.472 - 486
Zahlungsmittel/Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 46.257 46.730
Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen der Zahlungsmittel 189 13
Zahlungsmittel/Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des Geschäftsjahres 27.974 46.257
davon: Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten 27.974 46.257

1 Sonstige Angaben zur Konzern-Kapitalflussrechnung können der Anmerkung "ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG" im Konzernanhang entnommen werden.

2 Die Erläuterung bezüglich der Tilgung der Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen ist in den Angaben zur Kapitalflussrechnung unter Gliederungspunkt 26 zu finden.

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG

VOM 1. JULI 2018 BIS 30. JUNI 2019

in TEUR

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Gewinnrücklagen
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Rücklage für versicherungs-mathematische Gewinne/ Verluste Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung Übrige Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Stand zum 30.06.2018 6.500 47.495 - 33 - 295 16.808 16.480
Konzernergebnis 0 0 0 0 4.382 4.382
Ausschüttungen an die Gesellschafter des Mutterunternehmens 0 0 0 0 - 1.755 - 1.755
Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile 0 0 0 0 - 1.495 - 1.495
Anpassung Rücklagen (OCI) 0 0 49 0 0 49
Währungskursanpassung 0 0 0 - 40 0 - 40
Stand zum 30.06.2019 6.500 47.495 16 - 335 17.940 17.621

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Summe
Stand zum 30.06.2018 70.475
Konzernergebnis 4.382
Ausschüttungen an die Gesellschafter des Mutterunternehmens - 1.755
Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile - 1.495
Anpassung Rücklagen (OCI) 49
Währungskursanpassung - 40
Stand zum 30.06.2019 71.616

VOM 1. JULI 2019 BIS 31. DEZEMBER 2019

in TEUR

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Gewinnrücklagen
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Rücklage für versicherungs-mathematische Gewinne/ Verluste Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung Übrige Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Stand zum 01.07.2019 6.500 47.495 16 - 335 17.940 17.621
Konzernergebnis 0 0 0 0 -1.401 -1.401
Ausschüttungen an die Gesellschafter des Mutterunternehmens 0 0 0 0 - 1.755 - 1.755
Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile 0 0 0 0 - 1.495 - 1.495
Anpassung Rücklagen (OCI) 0 0 - 6 0 0 - 6
Währungskursanpassung 0 0 0 254 0 254
Stand zum 31.12.2019 6.500 47.495 10 - 81 13.289 13.218

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Summe
Stand zum 01.07.2019 71.616
Konzernergebnis -1.401
Ausschüttungen an die Gesellschafter des Mutterunternehmens - 1.755
Ausschüttungen an nicht beherrschende Anteile - 1.495
Anpassung Rücklagen (OCI) - 6
Währungskursanpassung 254
Stand zum 31.12.2019 67.213

KONZERNANHANG FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR 2019

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNABSCHLUSSES

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Konzernabschluss der STEMMER IMAGING AG, Puchheim und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden: "STEMMER Konzern", "STEMMER" oder "Konzern") wurde im Rumpfgeschäftsjahr 2019 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) und den darüber hinaus geltenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Das Rumpfgeschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2019.

Der STEMMER Konzern ist einer der führenden Anbieter Europas von Bildverarbeitungstechnologien für den Einsatz in Industrie und Wissenschaft mit dem Hauptsitz in Puchheim bei München und Tochtergesellschaften/Repräsentanzen in vielen Ländern Europas und darüber hinaus (Brasilien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Mexiko, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien). Digitale Bildverarbeitung wird in verschiedensten Anwendungsgebieten, u. a. in Automatisierungs- und Fertigungstechnik, Automobilindustrie, Medizintechnik, Verkehrstechnik, aber auch zunehmend in der Lebensmitteltechnologie und vielen weiteren Branchen als leistungsfähige und wirtschaftliche Methode der automatisierten optischen Prüfung eingesetzt.

Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR oder T€) angegeben. Rundungen können in Einzelfällen dazu führen, dass sich Werte in diesem Bericht nicht exakt zur angegebenen Summe aufaddieren und dass sich Prozentangaben nicht exakt aus den dargestellten Werten ergeben. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung fassen wir in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und in der Konzernbilanz einzelne Posten zusammen. Die Aufgliederung dieser Posten ist im Konzernanhang aufgeführt. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. STEMMER IMAGING hat in dieser Berichtsperiode den Zeitraum für das Geschäftsjahr vom 1. Juli bis 30. Juni auf den Zeitraum entsprechend des Kalenderjahres vom 1. Januar bis 31. Dezember umgestellt. Mit dem in diesem Bericht dargestellten Rumpfgeschäftsjahr ergibt sich bei den zeitraumbezogenen Angaben eine nur eingeschränkte Vergleichbarkeit.

Der Sitz von STEMMER ist die Gutenbergstr. 9 - 13, 82178 Puchheim, Deutschland. Die STEMMER IMAGING AG ist beim Amtsgericht München eingetragen unter HRB 237247.

Die PRIMEPULSE SE mit Sitz in München, Muttergesellschaft einer international tätigen Unternehmensgruppe, hat mit Wirkung zum 30. Juni 2017 insgesamt 75,04 % der Anteile der SI HOLDING GMBH erworben und zwischenzeitlich auf 76,37 % aufgestockt. Das aktuelle und ehemalige STEMMER Management ist zum 31. Dezember 2019 mit 23,63 % (30. Juni 2019: 25,63 %) an der SI HOLDING GmbH beteiligt. Die SI HOLDING GmbH, München, hält ihrerseits 54 % der Anteile der STEMMER IMAGING AG.

Die Gesellschaft stellt als Muttergesellschaft der STEMMER IMAGING-Gruppe für den kleinsten Kreis an Unternehmen für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) und den darüber hinaus geltenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die STEMMER IMAGING-Gruppe wird in den Konzernabschluss der PRIMEPULSE SE, München, einbezogen, welche zum 31. Dezember eines Kalenderjahres einen Konzernabschluss für den größten Kreis an Unternehmen aufstellt und diesen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

2. ANWENDUNG VON NEUEN RECHNUNGSLEGUNGSSTANDARDS

Der Konzern ist als IFRS-Anwender verpflichtet, alle zum Ende der Berichtsperiode (31. Dezember 2019) verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen für alle dargestellten Perioden einheitlich anzuwenden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der vorzeitigen freiwilligen Anwendung von bereits veröffentlichten und von der EU anerkannten Standards und Interpretationen, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren.

Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 wurde IFRS 16 "Leasingverhältnisse" verpflichtend angewendet. Der Standard ändert die bisherige Bilanzierung beim Leasingnehmer, indem grundsätzlich alle Miet-und Leasingverhältnisse bilanziell zu erfassen sind, indem ein Nutzungsrecht zu aktivieren und eine Leasingverbindlichkeit zu passivieren ist. Der Standard sieht in Ausnahmen Erleichterungswahlrechte für kurzfristige und geringwertige Leasingverhältnisse sowie erweiterte Anhangangaben vor. Die Leasinggeberbilanzierung wird materiell unverändert beibehalten.

NEUE, ABER NOCH NICHT VERPFLICHTEND ANZUWENDENDE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Die nachfolgenden neuen Standards und Interpretationen, welche sowohl vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedet als auch von der EU verpflichtend für nach dem 1. Januar 2020 beginnende Geschäftsjahre übernommen worden sind, wurden bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses nicht angewendet:

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Standard oder Interpretation Inhalt und Bedeutung für den Abschluss Pflichterstanwendungszeitpunkt
Änderung IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 Diese Änderung wurde erstellt, um die durch die IBOR-Reform verursachten Unsicherheiten zu beseitigen. Es wurden verschiedene spezifische Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen konkretisiert. Dabei werden die Unternehmen dazu ermutigt, ihren Anlegern zusätzliche Informationen über die Sicherungsbeziehungen zur Verfügung zu stellen. Aus der Erstanwendung der Regelung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. 01.01.2020
Änderung IAS 1 und IAS 8 Mit diesen Anpassungen sollen die in der Praxis wiederholt aufgekommenen Diskussionen der Wesentlichkeit ausgeräumt werden. Aus der Erstanwendung der Regelung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. 01.01.2020
Änderungen der Referenzierungen zum Rahmenkonzept 2018 Aktualisierung der Referenzen in einzelnen Standards und Interpretationen an das überarbeitete Rahmenkonzept 2018. Die Ziele des Rahmenkonzeptes werden herausgestellt. Es werden konzeptionelle Hinweise erläutert und gleichzeitig die Abschlussersteller bei Bilanzierungsmethoden unterstützt. Zudem wird das Verständnis für die Standards und die Interpretation gestärkt. Aus der Erstanwendung der Regelung werden keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss erwartet. 01.01.2020

NEUE, NOCH NICHT ANWENDBARE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN

Folgende Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen sind vom IASB verabschiedet worden. Da diese jedoch bisher noch nicht von der EU anerkannt worden sind, wurden sie bei der Erstellung dieses Konzernabschlusses noch nicht berücksichtigt:

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Standard Inhalt und Bedeutung für den Abschluss Pflichterstanwendungszeitpunkt
IFRS 17 Der Standard regelt die Bilanzierung und Bewertung von Versicherungsverträgen bei dem Unternehmen, das diese Verträge begibt. Er hat keine Relevanz für den Konzernabschluss der STEMMER IMAGING AG. 01.01.2021
Änderungen an IFRS 3 Definition eines Geschäftsbetriebs 01.01.2020
Änderungen an IAS 1 Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig ausstehend

Für die vorstehend genannten neuen, aber noch nicht anwendbaren Standards und Interpretationen hat der Konzern noch nicht abschließend beurteilt, ob und wenn ja, welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben werden. Derzeit wird nicht von wesentlichen Auswirkungen ausgegangen.

3. KONSOLIDIERUNGSKREIS

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 umfasst wie im Vorjahr die Muttergesellschaft, d. h. die STEMMER IMAGING AG sowie ein weiteres inländisches und vierzehn ausländische Tochterunternehmen, welche im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen werden.

Als Tochterunternehmen gilt ein Unternehmen, das von der STEMMER IMAGING AG beherrscht wird. Beherrschung liegt vor, wenn die STEMMER IMAGING AG schwankenden Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen ausgesetzt ist bzw. das Anrecht auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen.

Folgende Tochtergesellschaften wurden zum 31. Dezember 2019 in den Konsolidierungskreis einbezogen:

Inland: SIS STEMMER IMAGING Services GmbH, Puchheim

Ausland: Unmittelbare Beteiligungen

STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/Frankreich

STEMMER IMAGING Ltd., Tongham/Großbritannien

STEMMER IMAGING AG, Pfäffikon/Schweiz

STEMMER IMAGING B.V., Zutphen/Niederlande

STEMMER IMAGING AB, Stockholm/Schweden

STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/Dänemark

STEMMER IMAGING Oy, Espoo/Finnland

STEMMER IMAGING Sp. z o.o., Lowicz/Polen

STEMMER IMAGING Ges.m.b.H., Graz/Österreich

STEMMER IMAGING S.R.L, Bologna/Italien

INFAIMON S.L.U., Barcelona/Spanien

Mittelbare Beteiligungen

INFAIMON UNIPESSOAL, LDA., Aveiro/Portugal

INFAIMON MEXICO S.A. DE C.V., Queretaro. QRO./Mexiko

INFAIMON DO BRASIL VISAO ARTIFICIAL LTDA,

São Bernardo do Campo/Brasilien

Mit Wirkung zum 11. Juli 2019 hat die STEMMER IMAGING AG, Puchheim, 100 % der Anteile an der Alea Rubicon S.L.U., Barcelona/ Spanien, samt Tochtergesellschaft Infaimon S.L.U., Barcelona/ Spanien, und deren Tochtergesellschaften in Portugal, Brasilien und Mexiko erworben. In der Folge wurde die Muttergesellschaft Alea Rubicon S.L.U. auf die Infaimon S.L.U. rückwirkend auf den 1. Januar 2019 verschmolzen. Die Infaimon-Gruppe ist ein führender Anbieter für Bildverarbeitungs- und Bildanalyseverfahren sowie deren Anwendung in gefragten Subsystemen. Insbesondere verfügt das Unternehmen über eine langjährige Expertise in sogenannten Bin-Picking-Anwendungen. Die Subsysteme nehmen im Rahmen von Industrie 4.0 und Smart Factory eine Schlüsselrolle ein und kommen unter anderem bei der Automatisierung von Produktions- und Logistikprozessen zum Einsatz.

Der Kaufpreis der Anteile beträgt TEUR 24.700 und wurde in bar entrichtet.

Nicht aktivierungsfähige Nebenkosten des Erwerbs sind in Höhe von TEUR 499 angefallen und im Geschäftsjahr 2018/19 (TEUR 450) sowie im Rumpfgeschäftsjahr (TEUR 49) als sonstiger betrieblicher Aufwand ausgewiesen.

In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung sind Umsätze seit dem Zeitpunkt des Erwerbes in Höhe von TEUR 9.467 sowie ein Periodenergebnis von TEUR 790 ohne Einbeziehung von PPA-Effekten enthalten.

Mit dem Unternehmenszusammenschluss sind folgende Bilanzposten übernommen worden:

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in TEUR Fair Value zum 11.07.2019
Kaufpreis
Zahlungsmittel 24.700
Gesamte übertragene Gegenleistungen 24.700
Fair Value erworbener Vermögenswerte und Schulden
Immaterielle Vermögenswerte 7.925
hiervon während der Kaufpreisallokation identifiziert 7.916
Anlagevermögen 1.008
Vorräte 1.685
Forderungen 2.271
Sonstige Vermögenswerte 793
Liquide Mittel 998
Rückstellungen 7
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 108
Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen 0
Passive latente Steuern 1.979
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.487
Sonstige Verbindlichkeiten 2.950
Fair Value der erworbenen Nettovermögenswerte 8.149
Goodwill 16.551

Die Bruttobeträge der erworbenen vertraglichen Forderungen belaufen sich auf TEUR 2.294, von denen TEUR 23 zum Erwerbszeitpunkt voraussichtlich uneinbringlich waren.

Darüber hinaus gab es im Rumpfgeschäftsjahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen des Konsolidierungskreises.

Die Tochterunternehmen werden unmittelbar und mittelbar durch die STEMMER IMAGING AG gehalten.

FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung, in der überwiegend Zahlungsmittel erwirtschaftet werden. Bei allen Beteiligungen ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da die Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben.

Im Konzernabschluss werden Vermögenswerte und Schulden der Auslandsgesellschaften zum Jahresbeginn und zum Jahresende mit den jeweiligen Stichtagskursen, sämtliche Veränderungen während des Rumpfgeschäftsjahres sowie Aufwendungen und Erträge und Zahlungsströme mit dem Jahresdurchschnittskurs in Euro umgerechnet.

Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet.

Die sich gegenüber der Umrechnung zu Stichtagskursen ergebenden Unterschiedsbeträge werden im Eigenkapital gesondert, als Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung ausländischer Tochterunternehmen bzw. als Währungsänderungen, ausgewiesen. Im Eigenkapital während der Konzernzugehörigkeit erfasste Währungsumrechnungsdifferenzen werden beim Ausscheiden von Konzernunternehmen aus dem Konsolidierungskreis oder bei Reduzierung der Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb erfolgswirksam aufgelöst.

Die Wechselkurse wichtiger Währungen zum Euro veränderten sich wie folgt:

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EUR 1/ Stichtagskurs 31.12.2019 Stichtagskurs 30.06.2019 Durchschnittskurs 2019 Durchschnittskurs 2018/19
CHF Schweiz 1,08540 1,11050 1,09591 1,13474
GBP Großbritannien 0,85080 0,89655 0,88103 0,88167
SEK Schweden 10,44680 10,56330 10,65458 10,44014
DKK Dänemark 7,47150 7,46360 7,46709 7,46191
MXN Mexiko 21,22020 21,82010 21,55728 -
BRL Brasilien 4,51570 4,35110 4,41354 -
PLN Polen 4,25680 4,24960 4,30311 4,29653

FREMDWÄHRUNGSBEWERTUNG

Monetäre Posten, wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten, die in einer anderen Währung bestehen als in der funktionalen Währung, werden im Einzelabschluss der Konzerngesellschaften mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird ergebniswirksam erfasst und im Konzernergebnis unter den sonstigen Aufwendungen oder Erträgen ausgewiesen.

4. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden konsequent auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

Standards, deren Anwendungszeitpunkt erst nach dem Bilanzstichtag liegen, wurden nicht vorzeitig angewendet. Es ergaben sich somit im Rumpfgeschäftsjahr 2019 keine Auswirkungen aus der vorzeitigen Anwendung von Standards auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Der Konzernabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), London/Großbritannien, aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union verpflichtend zum 31. Dezember 2019 anzuwenden sind.

Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Gesellschaften sind auf den Bilanzstichtag der STEMMER IMAGING AG, d. h. den 31. Dezember 2019, aufgestellt worden.

4.1. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Der Konzernabschluss basiert auf den Einzelabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen der STEMMER IMAGING AG.

Im Rahmen der Erstkonsolidierung werden die erworbenen Vermögenswerte und Schulden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt angesetzt. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt.

Alle wesentlichen konzerninternen Gewinne, Verluste, Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen den Konzerngesellschaften bestehenden Forderungen und Schulden werden eliminiert.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens. Der Ausweis erfolgt in einem gesonderten Posten einschließlich zugehöriger Ertragsteuern. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieses Beteilungsunternehmens werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen zu erfassen. Er ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag der Anteile am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert ermittelt und dann der Verlust im Posten "Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen" erfolgswirksam erfasst.

Bei Erlangung des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen bewertet der Konzern alle Anteile, die er bis dahin an dem assoziierten Unternehmen hält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert der Anteile am assoziierten Unternehmen zum Zeitpunkt der Erlangung des maßgeblichen Einflusses und dem beizulegenden Zeitwert der bereits gehaltenen Anteile werden in Abhängigkeit von der Klassifizierung nach IFRS 9 in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Beteiligungen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Einzelnen und insgesamt unwesentlich ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen bilanziert.

4.2. ERLÖSREALISIERUNG

Als Anbieter von digitalen Bildverarbeitungstechnologien vertreibt der Konzern, unter Einsatz selbst entwickelter Software, eine Vielfalt an Bildverarbeitungsprodukten führender Hersteller auf dem neuesten Stand der Technik. Als Entwickler der weltweit erfolgreichen Bildverarbeitungssoftware Common Vision Blox sowie als Anbieter von kundenspezifischen Produkten - wie Spezialkabel und Schutzgehäuse für Industriekameras - verfügt STEMMER IMAGING über das Know-how und die Erfahrung, um die Kunden optimal bei der Lösung ihrer Bildverarbeitungsaufgaben zu unterstützen.

STEMMER wendet bei der Realisierung von Umsatzerlösen IFRS 15 an. Der Konzern prüft nach dem Fünf-Stufen-Modell des IFRS 15, ob die genannten Leistungsversprechen separate, voneinander getrennte Leistungsverpflichtungen darstellen und ob in einem Vertrag jeweils weitere Zusagen enthalten sind, die separate Leistungsverpflichtungen darstellen, denen ein Teil des Transaktionspreises zugeordnet werden muss (z. B. Finanzierungskomponenten, Gewährleistungen, Ausrüstung (kundenspezifische Teile), Nutzungsrechte).

Das Modell besteht aus den nachfolgenden Schritten:

(1) Bestimmung von Verträgen mit Kunden

(2) Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen im Vertrag

(3) Bestimmung des Transaktionspreises

(4) Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtung

(5) Erfassung des Erlöses (zeitpunkt- oder zeitraumbezogen)

Der Konzern erfasst Umsatzerlöse auf der Grundlage der in einem Vertrag mit einem Kunden festgelegten Gegenleistung. Von der Erlöserfassung ausgeschlossen sind Beträge, die im Namen Dritter vereinnahmt werden. Die Erlöserfassung erfolgt nach Maßgabe der Übertragung der Beherrschungsmacht (control) auf den Kunden. Diese erfolgt im Konzern ganz überwiegend zeitpunktbezogen, wenn der Kunde Besitz an den Produkten erlangt. Nicht in die Umsatzerlösrealisation einbezogen werden Beträge, die auf Rabatte, Boni und Skonti entfallen. Gewährleistungs- und Garantieversprechen bewegen sich in branchenüblichem Umfang.

Bei der Bestimmung des Transaktionspreises für den Verkauf von Bildverarbeitungstechnologien berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen, das Bestehen signifikanter Finanzierungskomponenten oder z. B. an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen. Für jede Leistungsverpflichtung, die im Vertragskontext von IFRS 15 eigenständig abgrenzbar ist, erfolgt eine Beurteilung, ob die Erlösrealisierung zeitpunkt- oder zeitraumbezogen zu erfolgen hat.

4.3. ERGEBNIS JE AKTIE

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Ergebnisanteils nach Steuern der Gesellschafter des Mutterunternehmens durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Rumpfgeschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien.

4.4. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit den Anschaffungskosten aktiviert.

Alle immateriellen Vermögenswerte mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte verfügen über eine begrenzte Nutzungsdauer und werden dementsprechend linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IAS 36 mindestens jährlich einem Wertminderungstest unterzogen. Die Gesellschaft hat als Impairmentstichtag den 30. November eines Jahres festgelegt.

4.5. FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die bei STEMMER anfallenden Forschungs- und Entwicklungskosten sind gem. IAS 38 derzeit nicht aktivierungsfähig und werden unmittelbar als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

4.6. SACHANLAGEN

Sachanlagen werden zu ihren um Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 16 bewertet. Die Abschreibung erfolgt planmäßig nach der linearen Methode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Fremdkapitalkosten, die qualifizierten Vermögenswerten direkt zugerechnet werden können, werden nach IAS 23 grundsätzlich als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert. Reparaturkosten, die nicht der Erweiterung oder der wesentlichen Verbesserung des jeweiligen Vermögenswertes dienen, werden grundsätzlich aufwandswirksam erfasst.

4.7. LEASING

STEMMER IMAGING wendet seit dem 1. Juli 2019 den neuen Standard IFRS 16 "Leasingverhältnisse" an.

Für das Geschäftsjahr 2018/2019 galt noch die Anwendung des IAS 17. Gemäß den Regelungen des IAS 17 wurden Leasingverhältnisse als Finanzierungsleasingverhältnisse klassifiziert, wenn durch die Leasingvereinbarungen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen wurden. Alle anderen Leasingverhältnisse wurden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Lag eine Operating-Leasingvereinbarung vor, so wurden die Leasingzahlungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingvertrages erfasst, es sei denn, eine andere systematische Grundlage entsprach eher dem zeitlichen Verlauf des Nutzens für STEMMER IMAGING.

Der ab 1. Juli 2019 angewandte Standard IFRS 16 enthält ein umfassendes Modell zur Identifizierung von Leasingvereinbarungen und zur Bilanzierung beim Leasinggeber und Leasingnehmer. Kernaspekt des neuen Standards ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungsund Operating-Leasingverträgen entfällt künftig für den Leasingnehmer. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Bilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für Leasingverträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten Vermögenswerte für das Nutzungsrecht und Leasingverbindlichkeiten anzusetzen. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards ähnlich zu den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Die Leasingverträge werden hier weiterhin entweder als Finanzierungs- oder Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.

Anstelle der bislang unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen angegebenen Mindestmietzahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen steigen zum 1. Juli 2019 die langfristigen Vermögenswerte durch Bilanzierung von Nutzungsrechten. Ebenso erhöhen sich die kurzfristigen und langfristigen Finanzverbindlichkeiten durch den Ausweis der korrespondierenden Leasingverbindlichkeiten. Im Hinblick auf die Gesamtergebnisrechnung werden anstelle der bisherigen Aufwendungen für Operating-Leasingverträge die Abschreibungen der Nutzungsrechte und die Zinsaufwendungen für die Verbindlichkeiten ausgewiesen. In der Kapitalflussrechnung verbessert sich der operative Cashflow durch geringere Auszahlungen sowie den Zinsaufwand, während der Tilgungsanteil der Leasingzahlungen dem Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit zugeordnet wird.

Die erstmalige Bewertung des Nutzungsrechts am Leasingobjekt beruht auf dem Barwert der Leasingzahlungen plus erstmaliger direkter Kosten abzüglich erhaltener Anreize. Das Nutzungsrecht am Leasingobjekt wird über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abgeschrieben. Leasingzahlungen bestehen gewöhnlich aus festen und variablen Zahlungen, die an einen Index gekoppelt sein können. Umfasst das Leasingverhältnis eine Verlängerungs- oder Kaufoption, welche der Auffassung nach mit hinreichender Sicherheit ausgeübt wird, werden die Kosten der Option in den Leasingzahlungen mitberücksichtigt. Die im IFRS 16 vorhandenen Wahlrechte bezüglich der Behandlung von Leasingvereinbarungen mit einer Laufzeit von nicht mehr als 12 Monaten und Leasingvereinbarungen über Vermögenswerte mit geringem Wert werden im STEMMER Konzern ausgeübt.

Die Anwendung zum 1. Juli 2019 erfolgt in der STEMMER IMAGING Gruppe unter Anwendung des modifizierten retrospektiven Ansatzes, d. h. es erfolgt keine Anpassung von Werten des vorherigen Geschäftsjahres und zum Zeitpunkt 1. Juli 2019 werden für bestehende Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten in gleicher Höhe angesetzt.

Die Einführung des IFRS 16 hat sich auf die Konzernbilanz wie folgt zum Übergangszeitpunkt 1. Juli 2019 ausgewirkt:

Aktiva

in TEUR

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IFRS am 30.06.2019 Anpassung IFRS 16 IFRS am 01.07.2019
Geschäfts- oder Firmenwerte 7.299 0 7.299
Andere immaterielle Vermögenswerte 1.902 0 1.902
Sachanlagen 2.834 4.047 6.881
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 1.349 0 1.349
Andere Finanzanlagen 17 0 17
Aktive latente Steuern 170 0 170
Langfristige Vermögenswerte 13.571 4.047 17.618
Vorräte 10.724 0 10.724
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.799 0 15.799
Vertragsvermögenswerte 36 0 36
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 189 0 189
Ertragssteuerforderung 289 0 289
Sonstige Vermögenswerte und Rechnungsabgrenzungsposten 589 0 589
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 46.257 0 46.257
Kurzfristige Vermögenswerte 73.883 0 73.883
Aktiva 87.454 4.047 91.501

Der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Juli 2019 lässt sich folgendermaßen aus den sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen nach IAS 17 zum 30. Juni 2019 überleiten:

ÜBERLEITUNG ZU DEN LEASINGVERBINDLICHKEITEN NACH IFRS 16

in TEUR

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Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Pacht-und Leasingverträgen nach IAS 17 zum 30.06.2019 4.051
Anpassungsbetrag aus Zinsanpassung 21
Anwendungserleichterungen für kurzfristige Leasingverhältnisse - 10
Anwendungserleichterungen für Leasingverhältnisse von geringwertigen Vermögenswerten - 3
Zahlungen für Nebenkosten aus Leasingverhältnissen - 2
Zahlungen für Nicht-Leasingkomponenten 0
Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen (undiskontiert) 4.057
Effekt aus der Abzinsung - 10
Verpflichtungen aus operativen Leasingverhältnissen (diskontiert) 4.047
Buchwert der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IAS 17 zum 01.07.2019 0
Zugang Konsolidierungskreis Infaimon Gruppe 795
Buchwert der Leasingverbindlichkeit nach IFRS 16 zum 01.07.2019 4.842

PASSIVA

in TEUR

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IFRS am 30.06.2019 Anpassung IFRS 16 IFRS am 01.07.2019
Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens 71.616 0 71.616
Eigenkapital 71.616 0 71.616
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 38 0 38
Sonstige Rückstellungen 198 0 198
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 0 2.450 2.450
Sonstige Verbindlichkeiten 236 0 236
Passive latente Steuern 498 0 498
Langfristige Verbindlichkeiten 970 2.450 3.420
Kurzfristige Darlehen 78 0 78
Sonstige Rückstellungen 69 0 69
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.460 0 8.460
Vertragsverbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen 98 0 98
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1.084 1.597 2.681
Ertragsteuerverbindlichkeiten 778 0 778
Sonstige Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten 4.301 0 4.301
Kurzfristige Verbindlichkeiten 14.868 1.597 16.465
Passiva 87.454 4.047 91.501

Der gewichtete durchschnittliche Grenzfremdkapitalzinssatz, zu dem die Brutto-Leasingverbindlichkeiten zum 1. Juli 2019 ab-gezinst wurden, betrug 0 - 1,67 %.

4.8. ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Wesentlichen auf der Grundlage der nachfolgenden konzerneinheitlichen Nutzungsdauern ermittelt:

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in Jahren 31.12.2019 30.06.2019
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte 3 - 8 3 - 8
Gebäude (Mietereinbauten) 3 - 10 3 - 10
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 8 3 - 8

4.9. WERTMINDERUNG NICHT FINANZIELLER VERMOGENS-WERTE

Immaterielle Vermögenswerte sowie Gegenstände des Sachanlagevermögens werden außerplanmäßig abgeschrieben, wenn der erzielbare Betrag des Vermögenswerts den Buchwert unterschreitet. Ein gesonderter Fall gilt, wenn der Vermögenswert Teil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist. Ist ein immaterieller Vermögenswert Teil einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, wird die Abschreibung auf der Basis des erzielbaren Betrags der Einheit ermittelt. Der erzielbare Betrag ist jeweils der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Wurde einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet und übersteigt ihr Buchwert den erzielbaren Betrag, so wird zunächst der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags außerplanmäßig abgeschrieben. Ein darüberhinausgehender Abschreibungsbedarf wird durch anteilige Reduzierung der Buchwerte der übrigen Vermögenswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheit berücksichtigt. Wenn der Grund einer früher vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibung entfallen ist, werden die immateriellen Vermögenswerte zugeschrieben. Allerdings darf der durch Zuschreibung erhöhte Buchwert nicht die fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten übersteigen. Bei Geschäfts- oder Firmenwerten werden keine Zuschreibungen vorgenommen.

4.10. VORRÄTE

Die Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt.

Für Lager- und Verwertungsrisiken werden Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen. Bei der Bewertung werden niedrigere realisierbare Nettoveräußerungswerte am Bilanzstichtag berücksichtigt. Sind die Gründe einer früheren Abwertung entfallen, werden die Zuschreibungen als Minderungen des Materialaufwands berücksichtigt.

4.11. FINANZINSTRUMENTE

Grundlagen

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

Finanzinstrumente werden zum Erfüllungstag bilanziert, sobald STEMMER Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Die erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verpflichtungen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Transaktionskosten erhöhen bzw. vermindern den Erstbuchwert, wenn der finanzielle Vermögenswert bzw. die finanzielle Verbindlichkeit nicht zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet wird.

Nach IFRS 9 werden im Rahmen der Folgebilanzierung alle finanziellen Vermögenswerte in zwei Klassifizierungskategorien aufgeteilt, nämlich diejenigen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten, und diejenigen, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Wenn finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, so können Aufwendungen und Erträge entweder vollständig im Periodenergebnis (at fair value through profit or loss, FVTPL) oder im sonstigen Ergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu erfassen sein.

Die Klassifizierung wird festgelegt, wenn der finanzielle Vermögenswert erstmalig angesetzt wird, wenn also das Unternehmen Gegenpartei der vertraglichen Vereinbarungen des Instruments wird. In bestimmten Fällen kann jedoch eine spätere Umklassifizierung finanzieller Vermögenswerte notwendig sein.

Finanzielle Vermögenswerte

Ein vom berichtenden Unternehmen gehaltenes Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, muss zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Ergebnis (FVTOCI) bewertet werden:

Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens liegt darin, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um so die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen und diese finanziellen Vermögenswerte zu veräußern sowie
die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen an festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominalwerts und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominalwerts sind.

Ein gehaltenes Schuldinstrument, das die folgenden zwei Bedingungen erfüllt, muss zu fortgeführten Anschaffungskosten (ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode) bewertet werden:

Die Zielsetzung des Geschäftsmodells des Unternehmens wird dadurch erreicht, dass die vertraglichen Zahlungsströme finanzieller Vermögenswerte vereinnahmt werden.
Die vertraglichen Bedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Zahlungsströmen, die einzig Rückzahlungen von Teilen des Nominalwerts und der Zinsen auf die noch nicht zurückgezahlten Teile des Nominalwerts sind.

Alle anderen Schuldinstrumente, welche die voran genannten Bedingungen nicht erfüllen, müssen zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im Periodenergebnis bewertet werden (at fair value through profit or loss, FVTPL).

Effektivzinsmethode

Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines Schuldtitels und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden.

Für alle Finanzinstrumente, die nicht der Gruppe von finanziellen wertgeminderten Vermögenswerten (sog. purchased or originated impaired financial assets) zugeordnet werden, ist der Effektivzinssatz derjenige Zinssatz, mit dem geschätzte künftige Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstigen Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des Schuldtitels oder einer ggf. kürzeren Periode auf den Nettobuchwert aus erstmaliger Erfassung abgezinst werden.

Im Falle finanzieller Vermögenswerte, die bereits bei Zugang objektive Hinweise auf Wertminderung aufweisen, wird der Zinsertrag durch Anwendung eines angepassten Zinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten ermittelt. Dieser angepasste Zinssatz ist der Zins, mit welchem die bei Zugang erwarteten Zahlungsströme (ausdrücklich unter Berücksichtigung sowohl der erwarteten Zahlungsausfälle als auch der vertraglichen Regelungen) auf den Buchwert bei Zugang diskontiert werden.

Der Zinsertrag für Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zu FVTOCI bewertet werden, wird auf Basis der Effektivzinsmethode ermittelt. Für alle finanziellen Vermögenswerte, die nicht bereits bei Zugang objektive Hinweise auf Wertminderung aufweisen, wird der Zinsertrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode auf den Bruttobuchwert ermittelt.

Der Zinsertrag finanzieller Vermögenswerte, die zwar nicht bei Zugang, jedoch später objektive Hinweise auf Wertminderung aufweisen, wird durch Anwendung des Effektivzinssatzes auf die fortgeführten Anschaffungskosten ermittelt. Sofern sich in Folgeperioden das Kreditrisiko des finanziellen Vermögenswertes, welches zur Einstufung geführt hat, so verbessert, dass die objektiven Hinweise auf Wertminderung nicht weiter vorliegen, wird der Zinsertrag unter Anwendung des Effektivzinssatzes auf Basis des Bruttobuchwerts ermittelt.

Im Falle finanzieller Vermögenswerte, die bereits bei Zugang objektive Hinweise auf Wertminderung aufweisen, erfolgt die Bewertung - auch nach Verbesserung des Kreditrisikos - nicht auf Basis des Bruttobuchwerts.

Zinserträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Posten Finanzerträge erfasst.

Eigenkapitalinstrument eingestuft als FVTOCI

Beim erstmaligen Ansatz kann die Gesellschaft die unwiderrufliche Entscheidung treffen, durch sie gehaltene Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis (at fair value through other comprehensive income, FVTOCI) zu bewerten, wobei nur Erträge aus Dividenden im Periodenergebnis erfasst werden, sofern sie keine Kapitalrückzahlung darstellen. Im Gegensatz zu gehaltenen Schuldinstrumenten in der Kategorie FVTOCI erfolgt beim Abgang des Eigenkapitalinstruments keine Reklassifizierung der aufgelaufenen Bewertungsergebnisse in die Gewinn- und Verlustrechnung. Diese Einstufung ist nur dann möglich, sofern diese Eigenkapitalinstrumente nicht zu Handelszwecken gehalten werden.

Ein finanzieller Vermögenswert wird zu Handelszwecken eingestuft, wenn dieser:

hauptsächlich mit der Absicht erworben wurde, ihn kurzfristig zu verkaufen, oder
beim erstmaligen Ansatz Teil eines Portfolios eindeutig identifizierter und gemeinsam vom Konzern gesteuerter Finanzinstrumente ist, für das in der jüngeren Vergangenheit Hinweise auf kurzfristige Gewinnmitnahmen bestehen, oder
ein Derivat ist, das nicht als Sicherungsinstrument designiert wurde, als solches effektiv ist und auch keine Finanzgarantie ist.

Finanzielle Vermögenswerte eingestuft als FVTPL

Finanzielle Vermögenswerte, die nicht die Kriterien der Einstufung als FVTOCI bzw. zu fortgeführten Anschaffungskosten erfüllen, werden als FVTPL erfasst.

Finanzielle Vermögenswerte eingestuft als FVTPL werden zum beizulegenden Zeitwert am Ende jeder Berichtsperiode ermittelt, alle daraus resultierenden Gewinne und Verluste werden direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, sofern sie nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind.

Fremdwährungsgewinne und -verluste

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, welche in einer fremden Währung erfasst wurden, werden mit dem Stichtagskurs zu jeder Berichtsperiode umgerechnet. Für

Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten erfasst werden und nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind, werden entsprechende Gewinne und Verluste in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Schuldinstrumente, die als FVTOCI erfasst wurden und die nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind, werden die Währungsumrechnungsdifferenzen auf Basis der fortgeführten Anschaffungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Weitere Währungsdifferenzen werden im Sonstigen Ergebnis erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte, die als FVTPL erfasst wurden, werden die Währungsumrechnungsdifferenzen in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst, sofern diese nicht Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind.
Eigenkapitalinstrumente, die als FVTOCI erfasst wurden, werden Währungsumrechnungsdifferenzen im Sonstigen Ergebnis in der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung erfasst.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Die Gesellschaft erfasst für die erwarteten Ausfälle von finanziellen Vermögenswerten ("expected loss model") Wertminderungen auf Schuldinstrumente, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zu FVTOCI bewertet werden. Auf Eigenkapitalinstrumente werden keine Wertminderungen erfasst. Der Betrag der erwarteten Ausfälle wird zum Ende einer Berichtsperiode aktualisiert, um den Veränderungen des Ausfallrisikos seit der erstmaligen Erfassung Rechnung zu tragen.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie für vertragliche Vermögenswerte wendet die Gesellschaft das vereinfachte Verfahren an. Danach werden für diese Finanzinstrumente Wertminderungen auf Basis der erwarteten Ausfälle über deren Gesamtlaufzeit gebildet. Hierzu bildet die Gesellschaft auf Basis von Erfahrungswerten der Vergangenheit entsprechende Wertberichtigungen.

Signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos

Unter dem Ausfallrisiko versteht die Gesellschaft das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust für den Konzern führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (u. a. bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) oder sonstigen Finanzinstrumenten ausgesetzt.

Bei der Beurteilung, ob es seit erstmaliger Erfassung zu einem signifikanten Anstieg des Ausfallsrisikos kam, berücksichtigt die Gesellschaft sowohl qualitative als auch quantitative Informationen, die verfügbar und entscheidungsrelevant sind, um eine solche Beurteilung zu unterstützen. Dies beinhaltet sowohl historische als auch zukünftige Informationen. Dabei werden die länderspezifischen Ausfallraten der Vergangenheit herangezogen, um die jeweilige Ausfallwahrscheinlichkeit zu bestimmen.

Zukünftige Informationen beinhalten Informationen hinsichtlich der Entwicklung der Industrie, in der der Schuldner operiert. Diese Information wird von Industrieexperten, Finanzanalysten oder öffentlichen Einrichtungen erlangt.

Folgende Faktoren werden bei der Einstufung des Ausfallrisikos berücksichtigt:

Art des Finanzinstruments
Ausfallrisikorating
Art der Sicherheit
Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes
Restlaufzeit
Branche

Die Gesellschaft überwacht in regelmäßigen Abständen, ob die genannten Kriterien bei der Beurteilung des Ausfallrisikos weiterhin angemessen sind, und passt diese, sofern nicht mehr zutreffend, entsprechend an.

Finanzielle Vermögenswerte, die bereits eine Wertminderung bei Zugang aufweisen

Ein finanzieller Vermögenswert ist bereits wertgemindert, wenn eines oder mehrere der folgenden Ereignisse stattgefunden haben:

Erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Emittenten oder des Schuldners
Ein Vertragsbruch wie beispielsweise ein Ausfall oder Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen
Zugeständnisse, die der Kreditgeber dem Kreditnehmer aus wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen im Zusammenhang mit finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers macht, ansonsten aber nicht gewähren würde
Eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass der Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht
Das durch finanzielle Schwierigkeiten bedingte Verschwinden eines aktiven Markts für diesen finanziellen Vermögenswert
Der Erwerb oder die Ausgabe eines finanziellen Vermögenswerts mit einem hohen Disagio, das die angefallenen Kreditausfälle widerspiegelt.

Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert nur aus, wenn die vertraglichen Rechte auf die Zahlungsströme aus finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder er den finanziellen Vermögenswert sowie im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswertes verbundenen Chancen und Risiken auf einen Dritten überträgt.

Sofern der Konzern weder im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken überträgt, noch zurückbehält, aber weiterhin die Verfügungsmacht über den übertragenen Vermögenswert hat, erfasst der Konzern seinen verbleibenden Anteil am Vermögen und eine entsprechende Verbindlichkeit in Höhe der möglicherweise zu zahlenden Beträge.

Für den Fall, dass der Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken eines übertragenen finanziellen Vermögenswerts zurückbehält, erfasst der Konzern weiterhin den finanziellen Vermögenswert sowie ein besichertes Darlehen für die erhaltene Gegenleistung.

Bei der vollständigen Ausbuchung eines finanziellen Vermögenswertes wird die Differenz zwischen Buchwert und der Summe aus dem erhaltenen oder zu erhaltenden Entgelt in der Gewinn-und Verlustrechnung erfasst. Bei Schuldinstrumenten, die als FVTOCI erfasst wurden, werden die kumulierten Gewinne oder Verluste, die im sonstigen Ergebnis erfasst wurden, in der Gewinn-und Verlustrechnung reklassifiziert. Bei Eigenkapitalinstrumenten, die als FVTOCI erfasst wurden, werden diese kumulierten Gewinne oder Verluste demgegenüber nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung übertragen, sondern erfolgsneutral in die Gewinnrücklage überführt.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Fremd- und Eigenkapitalinstrumente werden entsprechend dem wirtschaftlichen Gehalt der Vertragsvereinbarung und den Definitionen als finanzielle Verbindlichkeit oder Eigenkapital klassifiziert.

Eigenkapitalinstrument

Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Schulden begründet. Eigenkapitalinstrumente werden zum erhaltenen Ausgabeerlös abzüglich direkt zurechenbarer Ausgabekosten erfasst. Ausgabekosten sind dabei solche Kosten, die ohne die Ausgabe des Eigenkapitalinstruments nicht angefallen wären.

Rückkäufe von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden direkt vom Eigenkapital abgezogen. Weder Kauf noch Verkauf, Ausgabe oder Einziehung von eigenen Eigenkapitalinstrumenten werden im Gewinn oder Verlust erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Alle finanziellen Verbindlichkeiten werden entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode oder als FVTPL erfasst.

Finanzielle Verbindlichkeiten als FVTPL

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als FVTPL klassifiziert, sofern die finanzielle Verbindlichkeit

Verbindlichkeiten, für welche die fair value option ausgeübt wurde,
Handelsbestände,
oder bedingte Ansprüche eines Erwerbers im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses im Sinne des IFRS 3 betrifft.

Finanzielle Verbindlichkeiten, die als FVTPL klassifiziert wurden, werden mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst. Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts werden, sofern sie kein Bestandteil einer Sicherungsbeziehung sind, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Dabei werden auch die Zinszahlungen auf die finanzielle Verbindlichkeit berücksichtigt.

Sofern die Veränderung des beizulegenden Zeitwertes auf ein verändertes Ausfallrisiko der Verbindlichkeit zurückzuführen ist, werden die dabei entstehenden Gewinne und Verluste erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Zukünftige Änderungen führen nicht zu einer Erfassung in der Gewinn- und Verlustrechnung, stattdessen werden sie bei Ausbuchung der finanziellen Verbindlichkeit in die Gewinnrücklage überführt.

Ausbuchung finanzieller Verbindlichkeiten

Die Ausbuchung einer Verbindlichkeit oder eines Teils der Verbindlichkeit erfolgt im Zeitpunkt ihrer Erfüllung, des Rückkaufs oder des Schuldenerlasses. Die Differenz zwischen dem Buchwert der finanziellen Verbindlichkeit und der gezahlten und zahlbaren Leistung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

4.12. ERTRAGSTEUERN

Die tatsächlichen Ertragsteuern für die laufenden und früheren Perioden werden in dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern gelten, in denen der STEMMER Konzern tätig ist.

Latente Steuern werden nach der Verbindlichkeitsmethode ermittelt. Danach spiegeln latente Ertragsteuern den Nettosteueraufwand/-ertrag temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Bilanz und deren Steuerwert wider. Die Bemessung latenter Steuern erfolgt anhand der Steuersätze, die erwartungsgemäß für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert bzw. eine Schuld beglichen wird. Die Bewertung latenter Steuern berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die aus der Art und Weise resultieren, in der ein Vermögenswert realisiert bzw. eine Schuld beglichen wird.

Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, an dem sich die temporären Bewertungsunterschiede voraussichtlich umkehren. Diese werden nicht abgezinst und als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.

Ein latenter Steueranspruch wird für alle temporären Unterschiede in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass steuerpflichtige Gewinne verfügbar sein werden, gegen die der temporäre Unterschied verwendet werden kann. Diese Beurteilung erfolgt zu jedem Bilanzstichtag erneut.

Tatsächliche und latente Steuern werden unmittelbar dem Eigenkapital belastet oder gutgeschrieben, wenn sich die Steuern auf Posten beziehen, die in der gleichen oder einer anderen Periode unmittelbar dem Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet werden.

In dem Umfang, wie nicht ausgeschüttete Gewinne von Beteiligungen auf unabsehbare Zeit in diesem Unternehmen investiert bleiben sollen, fallen keine latenten Steuerschulden an. Eine latente Steuerschuld wird für alle zu versteuernden temporären Differenzen ausgewiesen, soweit diese nicht aus einem Geschäfts- oder Firmenwert resultieren, für den eine Abschreibung zu Steuerzwecken nicht möglich ist.

4.13. RÜCKSTELLUNG FÜR PENSIONEN UND ÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen beziehen sich auf Verpflichtungen des Unternehmens für leistungsorientierte Pläne.

Bei leistungsorientierten Altersversorgungsystemen werden die Pensionsverpflichtungen nach der sogenannten Projected Unit Credit Methode ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung basiert auf versicherungsmathematischen Gutachten. Dabei werden zukünftige Gehaltssteigerungen und Rentensteigerungen betragserhöhend berücksichtigt. Die Sterbe- und Ausscheidewahrscheinlichkeiten werden im Inland nach den Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck beziehungsweise im Ausland nach vergleichbaren ausländischen Sterbetafeln ermittelt.

Sofern Pensionsverpflichtungen durch Planvermögen vollständig kongruent rückgedeckt werden, werden diese saldiert ausgewiesen. Bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen und der Ermittlung der Pensionskosten wird die defined benefit obligation zugrunde gelegt. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste des Plans werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern erfolgsneutral erfasst. Nachzuverrechnender Dienstaufwand wird sofort erfolgsneutral erfasst. Der Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen, die Nettozinsen aus Rückstellungszuführung und Erträge aus Planvermögen werden in den Finanzierungsaufwendungen erfasst.

4.14. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Sonstige Rückstellungen werden für gegenwärtige, rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus Ereignissen der Vergangenheit resultieren, die wahrscheinlich zu einer künftigen wirtschaftlichen Belastung führen werden und deren Höhe verlässlich geschätzt werden kann.

Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage des Erfüllungsbetrags mit der höchsten Eintrittswahrscheinlichkeit oder bei Gleichverteilung der Eintrittswahrscheinlichkeiten mit dem Erwartungswert des Erfüllungsbetrags. Es werden ausschließlich Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Dritten gebildet.

Die Bewertung erfolgt unter einem Vollkostenansatz unter Berücksichtigung künftiger Kostensteigerungen.

Langfristige Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden unter Zugrundelegung entsprechender Zinssätze mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt, sofern der Zinseffekt wesentlich ist. Die zugrunde gelegten Zinssätze sind abhängig von der entsprechenden Laufzeit der Verpflichtungen.

4.15. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Existenz durch das Eintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse, die nicht vollständig unter Kontrolle von STEMMER IMAGING stehen, noch bestätigt wird. Des Weiteren sind Eventualverbindlichkeiten auf vergangenen Ereignissen beruhende, gegenwärtige Verpflichtungen, die jedoch nicht erfasst werden, weil ein Abfluss von Ressourcen zur Erfüllung der Verpflichtungen nicht wahrscheinlich ist oder die Verpflichtungshöhe nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Eventualverbindlichkeiten werden nicht in der Konzernbilanz angesetzt, sondern im Konzernanhang angegeben und beschrieben.

4.16. SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 enthält keine separate Segmentberichterstattung, da sich die Aktivitäten der STEMMER Gruppe auf ein berichtspflichtiges Geschäftssegment im Sinne von IFRS 8 beschränken. Die gesamte Geschäftstätigkeit ist auf Bildverarbeitungstechnologien ausgerichtet und wird entsprechend einheitlich intern überwacht und gesteuert. Es existiert darüber hinaus kein weiteres Geschäftssegment, das gem. IFRS 8.11 berichtspflichtig wäre. Ungeachtet dessen werden die Angaben auf Unternehmensebene gem. IFRS 8.31 - 34 im Zusammenhang mit der Darstellung der Umsatzerlöse in Tz. 18 bereitgestellt.

4.17. SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN

Bei der Anwendung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind Ermessensentscheidungen zu treffen. Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzunsicherheiten, aufgrund derer ein Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachfolgend erläutert:

Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden sowie der Nutzungsdauern der Vermögenswerte basiert auf Beurteilungen und Planungsrechnungen des Managements. Dies gilt ebenso für die Ermittlung von Wertminderungen von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens und von immateriellen Vermögenswerten sowie von finanziellen Vermögenswerten.
Es werden Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen gebildet, um geschätzten Verlusten aus der Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit von Kunden Rechnung zu tragen.
Im Rahmen der Ermittlung möglicher Wertberichtigungen werden bei der Ableitung von Annahmen hinsichtlich der Ausfallwahrscheinlichkeit und bei der Ermittlung des erwarteten Verlustes zukunftsorientierte Informationen verwendet.
Annahmen sind des Weiteren zu treffen bei der Berechnung tatsächlicher und latenter Steuern. Insbesondere spielt bei der Beurteilung, ob aktive latente Steuern genutzt werden können, die Möglichkeit der Erzielung entsprechend steuerpflichtiger Einkommen eine wesentliche Rolle.
Bei der Bilanzierung und Bewertung von sonstigen Rückstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit variablen Kaufpreisbestandteilen, spielt die Einschätzung künftig zu erzielender Ergebnisse eine wesentliche Rolle.
Ferner stellen bei der Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen für Pensionen die Abzinsungsfaktoren, erwartete Gehalts- und Rententrends, die Fluktuation sowie Sterbewahrscheinlichkeiten die wesentlichen Schätzgrößen dar.
Im Rahmen der Durchführung von Impairment Tests werden Annahmen getroffen, die der Ermittlung des erzielbaren Betrags zugrunde liegen.
Hinsichtlich der Umsatzerlösrealisation sind bei der Vertragsbeurteilung an verschiedenen Stellen Annahmen erforderlich. Dies gilt zum einen für die Bestimmung der nicht in die Realisation einfließenden Beträge aufgrund von Rücksendungen, aber auch hinsichtlich der Annahme von Inanspruchnahmequoten bei Skonti bzw. der Erreichung von bestimmten Stufen bei volumenabhängigen Rabatten. Der zeitraumbezogenen Erlösrealisierung auf Basis inputbasierter Methoden wie der cost-to-cost-Methode ist darüber hinaus eine gewisse Ermessensabhängigkeit bei der Bestimmung des Leistungsfortschritts inhärent.

Bei diesen Bewertungsunsicherheiten werden die bestmöglichen Erkenntnisse, bezogen auf die Verhältnisse am Bilanzstichtag, herangezogen. Die tatsächlichen Beträge können von den Schätzungen abweichen. Die im Abschluss erfassten und mit diesen Unsicherheiten belegten Buchwerte sind aus der Bilanz bzw. den zugehörigen Erläuterungen im Anhang zu entnehmen.

B. ERLÄUTERUNGEN ZU ABSCHLUSSPOSTEN

ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte setzt sich zum Stichtag wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Geschäfts- oder Firmenwerte 23.850 7.299
Konzessionen, Schutzrechte und Patente 1.520 385
Kundenstamm 6.195 1.485
Auftragsbestand 175 16
Marke 1.221 0
Technologie 896 0
Geleistete Anzahlungen 79 16
Summe 33.936 9.201

Nachfolgend wird die Entwicklung der immateriellen Vermögenswerte dargestellt:

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in TEUR Geschäfts- oder Firmenwerte Konzessionen, Schutzrechte und Patente Kundenstamm Auftragsbestand Marke Technologie
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2019 8.588 2.144 1.692 89 0 0
Zugänge 0 1.314 0 0 0 0
Veränderung des Konsolidierungskreises 16.551 9 5.136 552 1.263 965
Umbuchung 0 0 0 0 0 0
Abgang 0 - 11 0 0 0 0
Nettowechselkursdifferenzen 0 0 0 0 0 0
Stand 31.12.2019 25.139 3.456 6.828 641 1.263 965
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2019 - 1.289 - 1.759 - 207 - 73 0 0
Abschreibungsaufwand 0 - 177 - 427 - 393 - 42 - 69
Abgang 0 0 0 0 0 0
Nettowechselkursdifferenzen 0 0 0 0 0 0
Stand 31.12.2019 - 1.289 - 1.936 - 634 - 466 - 42 - 69
Stand 31.12.2019 23.850 1.520 6.195 175 1.221 896

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in TEUR Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2019 16 12.529
Zugänge 63 1.377
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 24.476
Umbuchung 0 0
Abgang 0 - 11
Nettowechselkursdifferenzen 0 0
Stand 31.12.2019 79 38.371
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2019 0 - 3.328
Abschreibungsaufwand 0 - 1.108
Abgang 0 0
Nettowechselkursdifferenzen 0 0
Stand 31.12.2019 0 - 4.436
Stand 31.12.2019 79 33.936

Im Detail entwickelten sich die immateriellen Vermögenswerte in der Vorperiode wie folgt:

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in TEUR Geschäfts- oder Firmenwerte Konzessionen, Schutzrechte und Patente Kundenstamm Auftragsbestand Geleistete Anzahlungen Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2018 6.685 1.983 576 26 48 9.318
Zugänge 0 315 0 0 39 354
Erwerb durch Unternehmenszusammenschlüsse 2.097 45 1.117 63 0 3.321
Umbuchung 0 71 0 0 - 71 0
Abgang - 193 - 270 0 0 0 - 463
Nettowechselkursdifferenzen - 1 0 0 0 0 - 1
Stand 30.06.2019 8.588 2.144 1.692 89 16 12.529
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2018 - 1.483 - 1.749 - 30 - 11 0 - 3.273
Abschreibungsaufwand 0 - 282 - 177 - 62 0 - 521
Abgang 193 272 0 0 0 465
Nettowechselkursdifferenzen 1 0 0 0 0 1
Stand 30.06.2019 - 1.289 - 1.759 - 207 - 73 0 - 3.328
Stand 30.06.2019 7.299 385 1.485 16 16 9.201

Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten

Der Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte ist den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt zuzuordnen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
STEMMER IMAGING B.V., Zutphen/Niederlande 2.953 2.953
STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/Dänemark 140 140
STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/Frankreich 2.097 2.097
STEMMER IMAGING AB, Stockholm/Schweden 2.109 2.109
INFAIMON, S. L. U., Barcelona/Spanien 16.551 0
Summe 23.850 7.299

Mit Wirkung zum 11. Juli 2019 hat die STEMMER IMAGING AG, Puchheim, 100 % der Anteile an der Alea Rubicon S. L. U., Barcelona/ Spanien, samt Tochtergesellschaft INFAIMON S. L. U., Barcelona/ Spanien, und deren Tochtergesellschaften in Portugal, Brasilien und Mexiko erworben. In der Folge wurde die Muttergesellschaft Alea Rubicon S. L. U. auf die Infaimon S. L. U. rückwirkend auf den 1. Januar 2019 verschmolzen. Aus der Erstkonsolidierung entstand ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 16.551. Die Infaimon-Gruppe stellt in der Folge eine neue eigene zahlungsmittelgenerierende Einheit innerhalb von STEMMER IMAGING dar.

Der erzielbare Betrag der fünf zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde jeweils auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von abgezinsten Cashflow-Prognosen abgeleitet, die auf den vom Vorstand bewilligten Finanzbudgets für einen Detailplanungszeitraum von drei Jahren und einem je zahlungsmittelgenerierender Einheit individuellen Abzinsungssatz beruhen. Diese Modelle verwenden mehrere wesentliche Annahmen, darunter Schätzungen der künftigen Umsatzvolumina, Preise, Kosten der betrieblichen Tätigkeit, nachhaltige Wachstumsraten und durchschnittlich gewichtete Kapital kosten (Abzinsungszinssatz).

Die Zahlungsstromprognosen beruhen während des gesamten budgetierten Zeitraums auf denselben erwarteten Bruttomargen sowie derselben geschätzten Preissteigerungsrate für Rohstoffe. Die Zahlungsstromreihe wurde für einen Zeitraum nach dem dritten Jahr unter Zugrundelegung einer konstanten jährlichen Wachstumsrate von 1 % extrapoliert.

Folgende Abzinsungssätze vor Steuern wurden in den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugrunde gelegt:

STEMMER IMAGING B. V., Zutphen/Niederlande: 13,73 % (Vorjahr: 13,04 %)
STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/Dänemark: 13,02 % (Vorjahr:12,62 %)
STEMMER IMAGING S. A. S., Suresnes/Frankreich: 13,73 % (Vorjahr:14,76 %)
STEMMER IMAGING AB, Stockholm/Schweden: 14,18 % (Vorjahr:13,31 %)
INFAIMON, S. L. U., Barcelona/Spanien: 14,13 %

Die Geschäftsleitung ist der Ansicht, dass keine vernünftigerweise denkbare Veränderung der Grundannahmen, auf denen die Bestimmung des erzielbaren Betrags basiert, dazu führen würde, dass die Buchwerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten deren jeweiligen erzielbaren Betrag unterschreiten. Daher ergibt sich im aktuellen Geschäftsjahr bei allen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten keine Wertminderung.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurden gleichzeitig das erwartete EBIT um 10 % gesenkt und die Nachsteuer-Zinssätze um 2 % erhöht. Auf Grundlage der geänderten Parameter wäre bei dem Geschäfts- oder Firmenwert für die neu zugegangene Infaimon S. L. U. eine Abwertung von TEUR 6.320 zu erfassen.

Die gesamten Aufwendungen für Forschung und Entwicklung betrugen im Berichtsjahr EUR 0,72 Mio. (Vorjahr 2018/19: EUR 0,65 Mio.).

2. SACHANLAGEN

Die Buchwerte des Sachanlagevermögens setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Gebäude (Mietereinbauten) 1.330 1.350
Nutzungsrechte an Grundstücken und Bauten 3.740 0
Technische Anlagen und Maschinen 11 0
Nutzungsrechte an technischen Anlagen und Maschinen 10 0
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.807 1.439
Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.075 0
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 45
Summe 7.973 2.834

Im Detail entwickelte sich das Anlagevermögen im Geschäftsjahr wie folgt:

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in TEUR Gebäude (Mietereinbauten) Nutzungsrechte an Grundstücke und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Nutzungsrechte an technischen Anlagen und Maschinen
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2019 3.472 0 0 0
Zugänge 95 542 4 0
Umbuchungen 0 0 0 0
Abgänge 0 0 0 0
Veränderung des Konsolidierungskreises 18 3.871 7 13
Nettowechselkursdifferenzen 24 18 0
Stand 31.12.2019 3.609 4.431 11 13
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2019 - 2.122 0 0 0
Abschreibungsaufwand - 142 - 687 0 - 3
Umbuchungen 0 0 0 0
Abgänge 0 0 0 0
Nettowechselkursdifferenzen - 15 - 4 0 0
Stand 31.12.2019 - 2.279 - 691 0 - 3
Stand 31.12.2019 1.330 3.740 11 10

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in TEUR Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Nutzungsrechte an Betriebs- und Geschäftsausstattung
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2019 5.359 0
Zugänge 528 363
Umbuchungen 45 0
Abgänge - 468 0
Veränderung des Konsolidierungskreises 186 960
Nettowechselkursdifferenzen 45 3
Stand 31.12.2019 5.695 1.326
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2019 - 3.920 0
Abschreibungsaufwand - 334 - 251
Umbuchungen 0
Abgänge 397 0
Nettowechselkursdifferenzen - 31 0
Stand 31.12.2019 - 3.888 - 251
Stand 31.12.2019 1.807 1.075

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in TEUR Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2019 45 8.876
Zugänge 0 1.533
Umbuchungen - 45 0
Abgänge 0 - 468
Veränderung des Konsolidierungskreises 0 5.055
Nettowechselkursdifferenzen 0 90
Stand 31.12.2019 0 15.086
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2019 0 - 6.042
Abschreibungsaufwand 0 - 1.417
Umbuchungen 0 0
Abgänge 0 397
Nettowechselkursdifferenzen 0 - 50
Stand 31.12.2019 0 - 7.112
Stand 31.12.2019 0 7.973

Im Detail entwickelte sich das Anlagevermögen in der Vorperiode wie folgt:

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in TEUR Gebäude (Mietereinbauten) Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 01.07.2018 3.180 5.120 12 8.312
Zugänge 125 627 207 958
Umbuchungen 168 6 - 174 0
Abgänge 0 - 383 0 - 383
Veränderung des Konsolidierungskreises 5 3 0 9
Nettowechselkursdifferenzen - 5 - 12 0 - 17
Stand 30.06.2019 3.472 5.359 45 8.876
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 01.07.2018 - 1.834 - 3.656 0 - 5.490
Abschreibungsaufwand - 289 - 647 0 - 936
Umbuchungen 0 0 0 0
Abgänge 0 372 0 372
Nettowechselkursdifferenzen 1 11 0 12
Stand 30.06.2019 - 2.122 - 3.920 0 - 6.042
Stand 30.06.2019 1.350 1.439 45 2.834

3. BETEILIGUNGEN AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN

Die Beteiligungsquote zu dem assoziierten Unternehmen sowie deren Entwicklung sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

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in % 31.12.2019 30.06.2019
Perception Park GmbH, Graz/Österreich 42,0 % 42,0 %

Die Gesellschaft wird nach der Equity-Methode bilanziert.

Der Buchwert beträgt TEUR 600 (Vorjahr: TEUR 1.349). Die zusammengefassten Finanzinformationen hinsichtlich des Anteils am Verlust und am sonstigen Ergebnis, angepasst an die von STEMMER IMAGING gehaltene Beteiligungsquote, sind nachfolgend dargestellt:

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in TEUR 2019 2018/19
Verlust aus fortgeführten Aktivitäten - 749 - 51
Gesamtergebnis - 749 - 51

Der Verlust im Rumpfgeschäftsjahr 2019 entfällt mit TEUR 87 auf das anteilige laufende Ergebnis des Rumpfgeschäftsjahres und mit TEUR 662 auf die außerplanmäßige Abschreibung, die zum 31. Dezember 2019 aufgrund des niedrigeren beizulegenden Wertes vorgenommen wurde.

4. VORRÄTE

Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe 257 349
Waren 10.387 10.375
Geleistete Anzahlungen 512 0
Summe 11.156 10.724

Im Zusammenhang mit den Vorräten wurden während des Rumpfgeschäftsjahres 2019 TEUR 39.956 (Vorjahr: TEUR 70.179) als Materialaufwand aufwandswirksam erfasst.

Die Summe der aufwandswirksam im Materialaufwand erfassten Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Vorräte umfasst Abschreibungen auf den Nettoveräußerungspreis i. H. v. TEUR 479 (Vorjahr: TEUR 204) aufgrund von Überreichweiten, Überalterung, verminderter Gängigkeit oder nachlaufenden Kosten.

Die Realisierung der Vorräte wird erwartungsgemäß innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

5. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 17.024 16.196
Wertberichtigungen - 414 - 398
Summe 16.610 15.799

Die Konzerngesellschaften gewähren in der Regel Zahlungsziele zwischen 30 und 45 Tagen. Für diesen Zeitraum stellt der Konzern dem Kunden keine Zinsen in Rechnung. Anschließend werden in Einzelfällen und in Abhängigkeit von den landestypischen Gegebenheiten individuell Verzugszinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben.

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, bei denen Zweifel am Zahlungsausgleich bestehen, nimmt der Konzern Wertberichtigungen vor.

Die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Anhangangabe 13 erläutert.

Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist überwiegend als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anzunehmen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind innerhalb eines Jahres fällig.

6. VERTRAGSVERMÖGENSWERTE

Die Vertragsvermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Projektauftrag 180 36
davon kurzfristig 180 36

Die Vertragsvermögenswerte entstehen in Zusammenhang mit der leistungsfortschrittsbezogenen zeitraumbasierten Erlöserfassung eines Projektauftrags im Zusammenhang mit der Lieferung eines zusammenhängenden Bundles aus Hardware- und Softwarekomponenten einer Tochtergesellschaft unter Verrechnung der erhaltenen Anzahlungen von Kunden.

Eine Wertberichtigung unter Anwendung der Expected-Loss-Methode gemäß IFRS 9 wurde gebildet, allerdings aufgrund des unerheblichen Betrags nicht separat ausgewiesen.

7. ERTRAGSTEUERFORDERUNGEN

Die Ertragsteuerforderungen sind infolge des Wechsels des Geschäftsjahres wesentlich gestiegen. Es sind dabei Steuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 1.151 enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

8. SONSTIGE VERMÖGENSWERTE

Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Sonstige Steuererstattungsanprüche 382 113
Forderungen gegen Mitarbeiter 59 8
Rechnungsabgrenzungsposten und übrige Vermögenswerte 382 468
Summe 823 589

Wie im Vorjahr haben keine sonstigen Vermögenswerte eine Restlaufzeit größer als ein Jahr.

9. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten; ihr Buchwert ist als angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anzusehen. Guthaben werden ausschließlich zur kurzfristigen Liquiditätsdisposition gehalten. Hinsichtlich des in den Zahlungsmitteln enthaltenen Dollar-Guthabens wird auf die Sensitivitäts-analyse unter Textziffer 13 verwiesen.

10. EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der STEMMER IMAGING AG beläuft sich auf TEUR 6.500 (Vorjahr: TEUR 6.500) und ist voll eingezahlt. Zum 31. Dezember 2019 bestehen 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien). Der anteilige Betrag am Grundkapital beträgt EUR 1,00 je Aktie.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Oktober 2022 einmalig oder mehrmalig um insgesamt TEUR 2.500 gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2018 um TEUR 200 bedingt erhöht worden und dient der Gewährung von bis zu 200.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG auf Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren (Bedingtes Kapital 2018/I).

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt TEUR 47.495 (Vorjahr: TEUR 47.495).

Gewinnrücklagen

Die übrigen Gewinnrücklagen enthalten in der Vergangenheit erzielte Ergebnisvorträge der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung erhöhte sich im Rumpfgeschäftsjahr 2019 um TEUR 254 auf TEUR - 80. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung der funktionalen Währung ausländischer Geschäftsbetriebe in die Berichtswährung des Konzerns werden im Konzernabschluss direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert.

Die Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/Verluste verringerte sich im Rumpfgeschäftsjahr 2019 um TEUR 6 auf TEUR 10. Neubewertungen der Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen werden direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und in der Rücklage für versicherungsmathematische Gewinne/Verluste kumuliert.

Wichtige Beschlussfassungen der Hauptversammlung vom 19. November 2019:

Es wurde beschlossen, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2018/19 in Höhe von EUR 13.745.842,46 wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 0,50 je dividendenberechtigter Stückaktie: EUR 3.250.000,00

b) Vortrag auf neue Rechnung: EUR 10.495.842,46.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz (AktG) war der Anspruch auf die Dividende am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag, d. h. am 22. November 2019, fällig.

11. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

Pensionen

Die Rückstellungen für leistungsorientierte Versorgungspläne werden gemäß IAS 19 nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) errechnet. Die Pensionsverpflichtungen werden dabei mit dem Barwert der am Bewertungsstichtag erdienten Pensionsansprüche unter Berücksichtigung wahrscheinlicher künftiger Erhöhung von Renten und Gehältern bilanziert. Der Verpflichtungsumfang für aktive Mitarbeiter erhöht sich jährlich um die Aufzinsung und um den Barwert der im Wirtschaftsjahr erdienten Pensionsansprüche. Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste ergeben sich aus Bestandsänderungen und Abweichungen der tatsächlichen Trends (zum Beispiel Einkommens- und Rentenerhöhungen, Zinsänderungen) von den Rechnungsannahmen.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die Versorgungsleistungen basieren grundsätzlich auf der Beschäftigungsdauer, auf dem bezogenen Entgelt und dem Beschäftigungsgrad der begünstigten Mitarbeiter. Die unmittelbaren und mittelbaren Verpflichtungen umfassen solche aus bereits laufenden Pensionen sowie Anwartschaften für zukünftig zu zahlende Pensionen und Altersruhegelder.

Zum 31. Dezember 2019 besteht, wie im Vorjahr, eine Leistungsverpflichtung gegenüber einem ehemaligen Vorstandsmitglied. Darüber hinaus bestehen Leistungsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern der französischen Tochtergesellschaft.

Versicherungsmathematische Annahmen:

Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Hierin enthalten sind die Annahmen zu künftigen Lohn- und Gehaltsentwicklungen sowie Rententrends.

Der Bewertung liegen die folgenden versicherungsmathematischen Annahmebandbreiten für die Gesellschaften zugrunde:

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31.12.2019 30.06.2019
Rechnungszins 0,75 % 1,25 %
Renten-/Gehaltstrend N/A N/A

Entwicklung des Barwerts für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen:

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in TEUR 2019 2018/19
Stand 01.07. 141 74
Dienstzeitaufwand 21 39
Zinsaufwand 1 1
Versicherungsmathematische Gewinne (-) und Verluste (+) 7 27
Stand 31.12. 170 141

Nachfolgend wurden die wesentlichen Entwicklungen des Planvermögens dargestellt:

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in TEUR 2019 2018/19
Stand 01.07. 103 103
Erträge/Aufwendungen auf das Planvermögen 9 0
Stand 31.12. 112 103

Im Gesamtergebnis sind hinsichtlich der leistungsorientierten Pläne folgende Beiträge erfasst worden:

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in TEUR 2019 2018/19
Aufwand der im Berichtsjahr erdienten Versorgungsansprüche 21 1
Versicherungsmathematischer Gewinn (-)/ Verlust (+) aus der Änderung finanzieller Annahmen 7 6
Nettozinsaufwand 1 1
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Komponenten der leistungsorientierten Kosten 29 8

Die Neubewertung der Nettoschuld aus dem leistungsorientierten Plan ist im Sonstigen Ergebnis erfasst.

Der in der Bilanz ausgewiesene Betrag aufgrund der Verpflichtung des Unternehmens aus leistungsorientierten Plänen ergibt sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Barwert der gedeckten leistungsorientierten Verpflichtungen 170 141
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 112 103
Verpflichtungs-(-)/Plan(+)überschuss - 58 - 38

Die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Ermittlung der leistungsorientierten Verpflichtung genutzt werden, sind der Abzinsungssatz sowie die Rentendynamik. Die nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen zum Bilanzstichtag haben keine wesentlichen Auswirkungen auf eine mögliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung.

Die erwartete Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung am 31. Dezember 2019 betrug 12,6 Jahre.

Das Planvermögen besteht aus einer zur leistungsorientierten Verpflichtung korrespondierenden Rückdeckungsversicherung, die einen qualifizierenden Versicherungsvertrag darstellt.

Es werden keine weiteren Beiträge in das Planvermögen erwartet. STEMMER IMAGING erwartet im geplanten Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 keine Rentenzahlungen (Vorjahr: TEUR 0).

Die Methoden und Arten von Annahmen zur Vorbereitung der Sensitivitätsanalyse haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wesentlichen Annahme, d. h. des Abzinsungs-zinssatzes, zum Ende des Berichtszeitraums auf die Verpflichtung extrapoliert. Die Sensitivitätsanalyse basiert auf einer Änderung einer wesentlichen Annahme, während alle anderen Annahmen unverändert bleiben, hiernach führt eine Veränderung des Abzinsungszinssatzes um

+ 1,0 % zu einer Erhöhung der Leistungsverpflichtung auf TEUR 20
-1,0 % zu einer Verminderung der Leistungsverpflichtung auf TEUR 23

12. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die nach der besten Einschätzung des Vorstands gebildeten sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen und haben die entsprechend aufgeführten Laufzeiten:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Kurzfristig Langfristig Kurzfristig Langfristig
--- --- --- --- ---
Aufbewahrungspflichten 0 82 0 82
Langzeit- Incentiveprogramm 0 124 0 116
Sonstige 32 0 69 0
Summe 32 206 69 198

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in TEUR Stand 01.07.2019 Verbrauch Auflösung Zuführung Konsolidierungskreis Stand 31.12.2019
Aufbewahrungspflichten 82 0 0 0 0 82
Langzeit-Incentiveprogramm 116 0 0 8 0 124
Sonstige 69 - 65 0 21 7 32
Summe 267 - 65 0 29 7 238

Incentiveprogramm

Die STEMMER IMAGING AG hat für ausgewählte Mitarbeiter ein Langzeit-Incentiveprogramm entwickelt. Die Mitarbeiter werden durch Aufnahme in dieses Programm anteilig an der wirtschaftlichen Entwicklung von STEMMER IMAGING beteiligt. Das Programm begann mit dem Ende des Geschäftsjahres 2010/11 und wird laufend fortgeschrieben. Die zugesagten Beträge stehen den Berechtigten bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit der STEMMER IMAGING AG zur Verfügung.

Die Rückstellungen für das Incentiveprogramm werden gemäß IAS 19 mit dem Barwert der bestehenden Ansprüche bewertet. Der Ermittlung des Barwerts liegt ein Rechnungszins von 0,75 % zugrunde (Vorjahr: 1,25 %).

Entwicklung des Barwerts für Verpflichtungen aus dem Incentiveprogramm:

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in TEUR 2019 2018/19
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 117 92
Zuführungen 7 25
Summe 124 117

Die nach vernünftigem Ermessen möglichen Änderungen der jeweiligen Annahmen (Abzinsungszinssatz) zum Bilanzstichtag haben keine wesentlichen Auswirkungen auf eine mögliche Veränderung der Verpflichtung.

Die erwartete Laufzeit der Verpflichtung am 31. Dezember 2019 betrug 10,5 Jahre. STEMMER IMAGING erwartet im geplanten Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 Zahlungen in Höhe von TEUR 15 aus diesem Programm (Vorjahr: TEUR 0).

13. FINANZINSTRUMENTE

Einstufung und beizulegender Zeitwert

Die folgende Tabelle leitet die Bilanzposten zum 31. Dezember 2019 der Finanzinstrumente zu Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 über. Außerdem werden die aggregierten Buchwerte pro Bewertungskategorie und die beizulegenden Zeitwerte für jede Klasse dargestellt.

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in TEUR Bewertung gemäß IFRS 9
Kategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 31.12.2019 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert ergebnisneutral
--- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten 16.610 16.610 0
Andere Finanzanlagen FVTPL 34 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungskosten 200 200 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Fortgeführte Anschaffungskosten 27.974 27.974 0
Passiva
Kurzfristige und langfristige Darlehen Fortgeführte Anschaffungskosten 9.556 9.556 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten 9.102 9.102 0
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Fortgeführte Anschaffungskosten 1.169 1.169 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen n. a. 4.810 0 0

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in TEUR Bewertung gemäß IFRS 9
Beizulegender Zeitwert ergebniswirksam Bewertung gemäß IFRS 9
--- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 16.610
Andere Finanzanlagen 34 34
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 200
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 27.974
Passiva
Kurzfristige und langfristige Darlehen 0 9.556
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 9.102
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 0 1.169
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 0 0

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in TEUR
Davon unter IFRS 16 fallende Vermögenswerte und Schulden Beizulegender Zeitwert 31.12.2019
--- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 16.610
Andere Finanzanlagen 0 34
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 200
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 27.974
Passiva
Kurzfristige und langfristige Darlehen 0 9.556
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 9.102
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 0 1.169
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 4.810 4.810

Die folgende Tabelle leitet die Bilanzposten zum 30. Juni 2019 der Finanzinstrumente zu Klassen und Bewertungskategorien des IFRS 9 über. Außerdem werden die aggregierten Buchwerte pro Bewertungskategorie und die beizulegenden Zeitwerte für jede Klasse dargestellt.

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in TEUR Bewertung gemäß IFRS 9
Kategorie gemäß IFRS 9 Buchwert 30.06.2019 Fortgeführte Anschaffungskosten Beizulegender Zeitwert ergebnisneutral
--- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten 15.799 15.799 0
Andere Finanzanlagen FVTPL 17 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Fortgeführte Anschaffungskosten 189 189 0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Fortgeführte Anschaffungskosten 46.257 46.257 0
Passiva
Kurzfristige Darlehen Fortgeführte Anschaffungskosten 78 78 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Fortgeführte Anschaffungskosten 8.460 8.460 0
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Fortgeführte Anschaffungskosten 1.084 1.084 0

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in TEUR Bewertung gemäß IFRS 9
Beizulegender Zeitwert ergebniswirksam Bewertung gemäß IFRS 9
--- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0 15.799
Andere Finanzanlagen 17 17
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 0 189
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0 46.257
Passiva
Kurzfristige Darlehen 0 78
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 8.460
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 0 1.084

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in TEUR
Beizulegender Zeitwert 30.06.2019
--- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15.799
Andere Finanzanlagen 17
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 189
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 46.257
Passiva
Kurzfristige Darlehen 78
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.460
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.084

Der IFRS 13 regelt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes sowie die dazugehörigen Anhangangaben. Eine Definition, in welchen Fällen der beizulegende Zeitwert zu verwenden ist, ist im Standard nicht explizit geregelt. Der beizulegende Zeitwert wird dabei als derjenige Preis definiert, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswertes vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit bezahlen würden. Die zu Marktwerten bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind in Übereinstimmung mit dem IFRS 13 den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie zuzuordnen. Die einzelnen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden folgendermaßen definiert:

Hierarchie 1: Notierte Marktpreise an aktiven Märkten für gleiche Vermögenswerte oder Schulden

Hierarchie 2: Andere Informationen als notierte Marktpreise, die direkt oder indirekt beobachtbar sind

Hierarchie 3: Informationen über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basieren

Die folgende Tabelle zeigt die Fair-Value-Hierarchien der Vermögenswerte und Schulden, die in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Fair Value Hierarchie Hierarchie 1 Hierarchie 2 Hierarchie 3 Hierarchie 1 Hierarchie 2 Hierarchie 3
--- --- --- --- --- --- ---
Aktiva
Andere Finanzlagen 34 17

Die folgende Tabelle zeigt die Fair-Value-Hierarchien der Vermögenswerte und Schulden, die in der Bilanz zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, deren beizulegender Zeitwert aber angegeben wird.

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Fair Value Hierarchie Hierarchie 1 Hierarchie 2 Hierarchie 3 Hierarchie 1 Hierarchie 2 Hierarchie 3
--- --- --- --- --- --- ---
Aktiva
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.610 15.799
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 200 189
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 27.974 46.257
Passiva
Kurzfristige Darlehen 9.556 78
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.102 8.460
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.169 1.084
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 4.810

Die Berechnung des beizulegenden Zeitwerts in Hierarchie 1 erfolgt mittels an einem aktiven Markt notierter Preise (unbereinigt) für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, zu denen STEMMER IMAGING am Abschlussstichtag Zugang hat.

Für die Hierarchie 2 erfolgt die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts mittels eines Discounted Cashflow-Modells anhand von Input-Daten, bei denen es sich nicht um in Hierarchie 1 eingeordnete notierte Preise handelt und die direkt oder indirekt beobachtbar sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Hierarchie 3 errechnen sich über Bewertungsverfahren, bei denen nicht auf dem aktiven Markt beobachtbare Faktoren einbezogen werden.

Die Beurteilung, ob es bei finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, zu einem Transfer zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie gekommen ist, erfolgt jeweils zum Ende der Berichtsperiode. In der abgelaufenen Berichtsperiode wurden keine Umgruppierungen vorgenommen.

Die Einordnung von Eigenkapitalinstrumenten erfolgt als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert.

Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte gliedern sich folgendermaßen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Wertpapiere 0 0
Sonstige 200 189
Summe 200 189

In den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind kreditorische Debitoren in Höhe von TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 31) enthalten.

Die langfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 609 0
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 2.918 0
Summe 3.527 0

Die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen Forschungsdarlehen, die Infaimon, S. L. U. erhalten hat.

Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 560 1.084
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 1.892 0
Summe 2.452 1.084

In den übrigen finanziellen Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen aus einer sonstigen Transaktion aus dem Erwerb der Elvitec S. A. S. in Höhe von TEUR 85 (Vorjahr: TEUR 923), kurzfristige Forschungsdarlehen (TEUR 310), die Infaimon, S. L. U. erhalten hat, sowie TEUR 114 aus Aufsichtsratsvergütungen enthalten.

Finanzielles Risikomanagement

Grundsätze des Risikomanagements

Die STEMMER IMAGING Risikopolitik zielt auf das frühzeitige Erkennen von bestandsgefährdenden bzw. wesentlichen Unternehmensrisiken und den verantwortungsvollen Umgang mit ihnen ab.

Im Rahmen einer Risikoanalyse werden Risiken bei STEMMER IMAGING regelmäßig bewertet.

Liquiditätsrisiken

Aufgrund der Kapitalausstattung nach dem im Februar 2018 erfolgten Börsengang sieht STEMMER IMAGING das Liquiditätsrisiko in einem geringeren Umfang.

Um die Zahlungsfähigkeit der Mutter- und der Tochtergesellschaften jederzeit sicherzustellen, überwacht der Konzern die Liquiditätsentwicklung des Konzerns bzw. der Tochtergesellschaften regelmäßig.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Infaimon-Gruppe wurde ein Darlehen in Höhe von EUR 10,0 Mio. aufgenommen, welches quartalsweise in Höhe von EUR 0,5 Mio. getilgt wird. Der Zinssatz für das Darlehen beträgt 0,65 %.

Das Liquiditätsrisiko betrifft im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Es bestehen feste Zahlungsziele mit den Lieferanten. Daher besteht kein Risiko, dass Zahlungen früher eintreten.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die vertraglichen undiskontierten Zins- und Zahlungsziele für die unter IFRS 7 fallenden Finanzinstrumente:

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31.12.2019

in TEUR
Cash Flows 2020 Cash Flows 2021 Cash Flows 2022 -2024 Cash Flows 2025 ff
Darlehensverbindlichkeiten 2.048 2.000 5.509 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.102 0 0 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 560 0 0 609
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 1.884 1.454 1.194 296
Summe 14.203 3.454 7.194 296

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30.06.2019

in TEUR
Cash Flows Rumpfgeschäftsjahr 2019 Cash Flows 2020 Cash Flows 2021-2023 Cash Flows 2024 ff
Darlehensverbindlichkeiten 78 0 0 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.460 0 0 0
Übrige finanzielle Verbindlichkeiten 1.084 0 0 0
Summe 9.622 0 0 0

Einbezogen sind alle Finanzinstrumente, die an den Bilanzstichtagen im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vereinbart waren. Fremdwährungen sind jeweils zum Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegungen der zuletzt vor dem jeweiligen Stichtag gefixten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind stets dem frühesten Zeitraster zugeordnet.

Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 wurden erstmals die übrigen finanziellen Verbindlichkeiten aus der Anwendung des IFRS 16 mit in die Darstellung für das Liquiditätsrisiko einbezogen.

Währungsrisiken

Bestimmte Geschäftsvorfälle werden im Konzern in fremder Währung abgewickelt. Daher entstehen Risiken aus Wechselkursschwankungen.

Die Buchwerte der auf fremde Währung lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden, soweit sie einem erfolgswirksamen Währungskursrisiko unterliegen, stellen sich wie folgt dar:

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31.12.2019

in TEUR
kurzfristig langfristig
GBP BRL USD GBP USD
--- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte 1.386 981 5.172 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten - 774 - 119 - 922 0 0
Gesamt 612 862 4.250 0 0

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30.06.2019

in TEUR
kurzfristig langfristig
GBP USD GBP USD
--- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte 1.851 1.019 0 0
Finanzielle Verbindlichkeiten - 1.110 - 1.909 0 0
Gesamt 741 - 890 0 0

Alle übrigen Währungen im Konzern, wie Dänische Kronen, Schwedische Kronen, Mexikanische Peso, Polnische Zloty und Schweizer Franken sind aufgrund der Beträge in fremder Währung von untergeordneter Bedeutung.

Darüberhinausgehende, in fremder Währung abgewickelte Geschäfte sind vom Umfang nicht erheblich, so dass die daraus resultierenden Währungsrisiken vernachlässigbar sind.

Fremdwährungssensitivitätsanalyse:

Die folgenden Tabellen zeigen die Sensitivität von Gewinn und Eigenkapital in Bezug auf die finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns und dem USD/EUR, dem GBP/EUR sowie dem BRL/EUR-Wechselkurs - alle übrigen Rahmenbedingungen sind unverändert. Es wird von einer Veränderung des USD/EUR, des GBP/EUR und des BRL/EUR zum 31. Dezember 2019 und zum 30. Juni 2019 um +/- 10 % bzw. 5 % ausgegangen. Dieser Prozentsatz wurde auf der Grundlage der durchschnittlichen Marktvolatilität der Wechselkurse in den letzten 12 Monaten ermittelt.

Hätte der EUR gegenüber dem USD für 2019 um 10 % und für 2018/19 um 5 % zugelegt, hätte dies folgende Auswirkungen gehabt:

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USD in TEUR Gewinn Eigenkapital
31.12.2019 - 386 - 386
30.06.2019 51 51

Hätte sich der EUR gegenüber dem USD für 2019 um 10 % und für 2018/19 um 5 % abgeschwächt, hätte dies folgende Auswirkungen gehabt:

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USD in TEUR Gewinn Eigenkapital
31.12.2019 472 472
30.06.2019 - 51 - 51

Hätte der EUR gegenüber dem GBP für 2019 um 10 % und für 2018/19 um 5 % zugelegt, hätte dies folgende Auswirkungen gehabt:

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GBP in TEUR Gewinn Eigenkapital
31.12.2019 - 60 - 293
30.06.2019 - 10 - 32

Hätte sich der EUR gegenüber dem GBP für 2019 um 10 % und für 2018/19 um 5 % abgeschwächt, hätte dies folgende Auswirkungen gehabt:

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GBP in TEUR Gewinn Eigenkapital
31.12.2019 60 293
30.06.2019 10 32

Hätte der EUR gegenüber dem BRL für 2019 um 10 % zugelegt, hätte dies folgende Auswirkungen gehabt:

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BRL

in TEUR
Gewinn Eigenkapital
31.12.2019 - 184 275

Hätte sich der EUR gegenüber dem BRL für 2019 um 10 % abgeschwächt, hätte dies folgende Auswirkungen gehabt:

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BRL

in TEUR
Gewinn Eigenkapital
31.12.2019 184 - 275

Die Wechselkursrisiken variieren im Laufe des Jahres je nach Volumen der Transaktionen. Dennoch wird die obige Analyse als repräsentativ für das Währungsrisiko des Konzerns angesehen.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls eine Gegenpartei einer Verpflichtung gegenüber dem Konzern nicht nachkommt. Der Konzern ist diesem Risiko bei verschiedenen Finanzinstrumenten ausgesetzt, insbesondere bei bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen , sonstigen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten sowie der Anlage von liquiden Mitteln. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns beschränkt sich auf den Buchwert der am Bilanzstichtag bilanzierten finanziellen Vermögenswerte, wie nachfolgend zusammengefasst:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Finanzielle Vermögenswerte - Buchwerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 27.974 46.257
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 16.610 15.799
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 200 189
Summe 44.784 62.245

Die Gruppe überwacht kontinuierlich das Zahlungsverhalten von Kunden und anderen Vertragsparteien, die entweder einzeln oder in Gruppen beobachtet werden, und bezieht diese Informationen in ihre Kreditrisikokontrolle ein. Sofern zu angemessenen Kosten verfügbar, werden externe Ratings und/oder Berichte über Kunden und andere Vertragsparteien eingeholt und analysiert. Die Politik des Konzerns besteht darin, nur mit kreditwürdigen Vertragspartnern zu verhandeln.

Für alle Forderungen werden auf Basis von Informationen der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gegenpartei und historischen Erfahrungswerten hinsichtlich des Zahlungsverhaltens entsprechende Wertminderungen vorgenommen. Wertberichtigungen werden somit gebildet, wenn die erwarteten künftigen Zahlungsströme geringer sind als der Buchwert der Forderungen.

Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit neuen Kunden nutzt der Konzern interne und externe Kreditwürdigkeitsprüfungen, um die Kreditwürdigkeit potenzieller Kunden zu beurteilen und deren Kreditlimits festzulegen. Die Kundenbeurteilung sowie die Kreditlimits werden regelmäßig überprüft.

Entsprechend IFRS 9 wendet die STEMMER IMAGING-Gruppe das Expected Loss Model zur Bestimmung von Wertberichtigungen an. Dabei beinhaltet die Schwelle der Verlusterfassung bereits zu erwartende Verluste und nicht nur lediglich bereits eingetretene Verluste.

Die nachfolgenden Tabellen enthalten Informationen über das geschätzte Ausfallrisiko und die erwarteten Kreditverluste für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2019 bzw. 30. Juni 2019:

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in TEUR Verlustrate Bruttobuchwert Wertberichtigung Beeinträchtigte Bonität
nicht überfällig 0,59 % 13.106 - 77 Nein
überfällig <3 Monate 0,42 % 3.303 - 14 Nein
überfällig >3 Monate 21,93 % 301 - 66 Nein
überfällig >6 Monate 63,64 % 33 - 21 Ja
überfällig >12 Monate 83,99 % 281 - 236 Ja
Gesamtsumme zum 31.12.2019 17.024 414

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in TEUR Verlustrate Bruttobuchwert Wertberichtigung Beeinträchtigte Bonität
nicht überfällig 0,85 % 13.736 - 117 Nein
überfällig <3 Monate 0,73 % 1.794 - 13 Nein
überfällig >3 Monate 19,57 % 237 - 46 Nein
überfällig >6 Monate 27,38 % 250 - 68 Ja
überfällig >12 Monate 85,63 % 178 - 153 Ja
Gesamtsumme zum 30.06.2019 16.196 - 398

Aus der Anwendung des Expected Loss Models haben sich die Wertberichtigungen bei STEMMER IMAGING wie folgt entwickelt:

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in TEUR 2019 2018/19
Stand zu Beginn des Geschäftsjahres 398 182
Zuführungen 173 312
Zugang Konsolidierungskreis 23 0
Inanspruchnahme - 18 - 4
Auflösungen - 162 - 148
Währungsanpassungen, übrige Veränderungen 0 56
Summe 414 398

Die Ermittlung der erwarteten Kreditverluste für Liefer- und Leistungsforderungen, die nicht bereits durch eine einzelfallbezogene Betrachtung wertberichtigt wurden, erfolgt nach einer vereinfachten Methode mittels einer Wertberichtigungstabelle, welche festgelegte Wertberichtigungsquoten in Abhängigkeit von der Dauer der Überfälligkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorsieht. Die Wertberichtigungen auf Grundlage der Wertberichtigungstabelle betragen TEUR 377 (Vorjahr: TEUR 147)

In Bezug auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen ist der Konzern einem Kreditrisiko gegenüber einzelnen Kunden ausgesetzt. Im Betrachtungszeitraum hat der Konzern jedoch keine Umsätze mit einzelnen Kunden getätigt, die mehr als 10 % des Jahresumsatzes des Konzerns ausmachen. Demnach bestand im Betrachtungszeitraum kein Konzentrationsrisiko. Das Management schätzt aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit die Bonität von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht überfällig oder wertgemindert sind, als gut ein.

Das Kreditrisiko für Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wird als vernachlässigbar eingeschätzt, da es sich bei den Gegenparteien um seriöse Banken mit hoher externer Bonität handelt.

Zinsänderungsrisiko

Zum 30. Juni 2019 bestand lediglich eine kurzfristige Bankverbindlichkeit in Höhe von TEUR 78 bei der französischen Tochtergesellschaft. Da die Auswirkungen einer möglichen Zinsänderung dieser kurzfristigen Bankverbindlichkeit verschwindend gering sind, wurde auf die Berechnung von Sensitivitäten im Zusammenhang mit Zinsänderungen aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.

Zum 31. Dezember 2019 bestehen Bankverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 9.556. In Höhe von TEUR 9.500 handelt es sich um eine Bankverbindlichkeit der STEMMER IMAGING AG, welche zur Finanzierung der Akquisition der Infaimon-Gruppe bei der UniCredit Bank AG, München, aufgenommen wurde. Die Verzinsung erfolgt bis Ende des Zinsbindungszeitraums zum 30. September 2024 mit 0,65 % p. a. Das Darlehen wird vierteljährlich in Höhe von TEUR 500 getilgt. Die Aufnahme des Darlehens erfolgte unter besonderen Bedingungen (Einhaltung von Finanzkennzahlen, Change of Control, Negativerklärung, Cross-Default-Klausel). STEMMER IMAGING geht davon aus, dass es in den Folgejahren zu keinem Bruch der Covenants kommt, weshalb auf die Berechnung von Sensitivitäten einer möglichen Zinsänderung daraus verzichtet wurde.

Der Posten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit einer Laufzeit von weniger als drei Monaten, die nur einem unwesentlichen Risiko von Wertschwankungen unterliegen.

Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration

Der Konzern ist auf ein ausgewogenes Kundenportfolio und langfristige Kundenbeziehungen sowie die Risikodiversifikation hinsichtlich branchenbezogener Endmärkte und regionaler Absatzregionen bedacht. Unabhängig hiervon birgt das unternehmerische Konzept des Konzerns gewisse Risiken, die sich hauptsächlich in markt- und branchenbezogenen Risiken (z. B. Kundenbudgets, Veränderungen in der Wettbewerbssituation, konjunkturelle Risiken, Vertriebsrisiken im Zusammenhang mit dem Direktvertrieb von Herstellern) und geschäftsbezogenen Risiken (z. B. aus den Unternehmenserwerben, Lagerrisiken, Lieferantenabhängigkeiten, Preissteigerungen, Währungsrisiken) manifestieren. Eine unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration besteht nach Einschätzung des Vorstands nicht.

14. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Weiterhin bestehen für Verbindlichkeiten bis zur ihrer endgültigen Begleichung einfache Eigentumsvorbehalte.

Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist als angemessene Schätzung für den beizulegenden Zeitwert anzusehen.

15. VERTRAGSVERBINDLICHKEITEN UND ERHALTENE ANZAHLUNGEN AUF BESTELLUNGEN

Zum 31. Dezember 2019 stellten sich die Vertragsverbindlichkeiten wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Vertragsverbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 482 98

Vertragsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Fertigungsaufträgen entstehen soweit die erhaltenen Anzahlungen die in der Periode realisierten Umsatzerlöse nach dem cost-to-cost-Verfahren übersteigen. Zum 31. Dezember 2019 entfällt die Position ausschließlich auf erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen. Die zu den Stichtagen ausgewiesenen Beträge werden im jeweiligen Folgejahr zu Umsatzerlösen.

16. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

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31.12.2019

in TEUR
bis 1 Jahr von 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
Personalverbindlichkeiten 2.468 0 251 2.719
Steuerverbindlichkeiten 1.879 0 0 1.879
Sonstige Verbindlichkeiten 766 0 0 766
Rechnungsabgrenzungsposten 92 0 0 92
Summe 5.205 0 251 5.456

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30.06.2019

in TEUR
bis 1 Jahr von 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Summe
Personalverbindlichkeiten 1.706 0 236 1.942
Steuerverbindlichkeiten 1.891 0 0 1.891
Sonstige Verbindlichkeiten 704 0 0 704
Summe 4.301 0 236 4.537

Die Personalverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Verpflichtungen für Boni und Tantieme 501 304
Urlaub, Gleitzeitguthaben 975 946
Abfindungen 454 0
Sonstige Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 292 156
Verpflichtungen für Berufsgenossenschaften 43 39
Jubiläumsverpflichtungen 251 236
Übrige sonstige Personalverpflichtungen 203 261
Summe 2.719 1.942

17. KAPITALRISIKOMANAGEMENT

Der Konzern steuert sein Kapital mit dem Ziel, sicherzustellen, dass alle Gesellschaften des Konzerns unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können und zugleich die Erträge der Gesellschafter durch Optimierung des Verhältnisses von Eigen-und Fremdkapital zu maximieren.

Die Kapitalstruktur des Konzerns besteht aus Schulden, Zahlungsmitteln sowie dem den Eigenkapitalgebern des Mutterunternehmens zustehenden Eigenkapital. Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital und die Gewinnrücklagen.

Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen von Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.

Die Geschäftsleitung überwacht die Kapitalstruktur der Gesellschaft in regelmäßigen Abständen. Dabei werden neben dem Eigenkapital der Tochtergesellschaften auch die bestehenden Finanzierungsformen gemeldet. In der Vergangenheit hatte die Gesellschaft aufgrund der Struktur und der Ausstattung mit finanziellen Mitteln eine hohe Eigenkapitalquote unter geringem Einsatz von Fremdkapital.

Der Konzern überwacht seine Kapitalstruktur mit Hilfe des Verschuldungsgrads.

Zum Stichtag beläuft sich die Eigenkapitalquote auf ca. 67 % (Vorjahr: 82 %) und der Nettoverschuldungsgrad auf ca. 9 % (Vorjahr: - 42 %). Zukünftig plant die Gesellschaft die Kapitalstruktur unter Einbezug ertrags- und risikogerichteter Gesichtspunkte weiter zu optimieren.

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Schulden 33.723 15.838
Barmittel und Bankguthaben - 27.974 - 46.257
Nettoschulden 5.749 - 30.419
Eigenkapital 67.213 71.616
Nettoschulden zu Eigenkapital 8,55 % - 42,48 %

Die Kapitalstruktur des Konzerns wird im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig überprüft.

Der Konzern unterliegt im Rahmen des Darlehensvertrages mit der UniCredit Bank AG extern auferlegten branchenüblichen Kapitalanforderungen.

Zum 31. Dezember 2019 bzw. 30. Juni 2019 wurden keine Änderungen der Ziele und Verfahren des Kapitalrisikomanagements vorgenommen.

ERLAUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

18. UMSATZERLÖSE

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in TEUR 2019 2018/19
Bildverarbeitungstechnologie 62.337 108.966

Weiterhin erfolgt nachfolgend noch eine Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Regionen:

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in TEUR 2019 2018/19
Deutschland 22.734 48.987
Europa 36.482 58.273
Rest der Welt 3.121 1.706
Summe 62.337 108.966

Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach Regionen erfolgt nach dem Sitz des Kunden, d. h. des Lieferorts. Weder im Rumpfgeschäftsjahr 2019 noch im Geschäftsjahr 2018/19 erzielte STEMMER IMAGING mit einem Kunden mehr als 10 % der Gesamtumsatzerlöse.

19. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2019 2018/19
Währungsgewinne 83 217
Umlage IPO-Kosten an die SI HOLDING GmbH, München 0 17
Verrechnete Sachbezüge 92 166
Periodenfremde Erträge 0 1
Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen 104 206
Erträge aus Auflösung von Rückstellung 17 128
Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen 0 1
Übrige sonstige betriebliche Erträge 248 298
Summe 544 1.034

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind nachfolgende Erträge aus der Bewertung von Finanzinstrumenten enthalten:

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in TEUR 2019 2018/19
Ergebnis aus aktivischen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten 184 423

20. MATERIALAUFWAND

Die Materialaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2019 2018/19
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 39.956 70.179

21. PERSONALAUFWAND UND ANZAHL MITARBEITER

Der Personalaufwand entwickelte sich wie folgt:

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in TEUR 2019 2018/19
Löhne und Gehälter 10.683 16.474
Sonstige soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 2.151 3.484
Summe 12.834 19.958

Der Konzern beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 394 Angestellte (Vorjahr: 295). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Zugang der Infaimon-Gruppe.

22. ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen und Wertminderungen entfallen in Höhe von TEUR 1.417 (Vorjahr: TEUR 936) auf das Sachanlagevermögen und mit TEUR 1.108 (Vorjahr: TEUR 521) auf die immateriellen Vermögenswerte. Weder im Geschäftsjahr 2018/2019 noch im Rumpfgeschäftsjahr 2019 sind außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen worden.

23. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2019 2018/19
Vertriebsaufwendungen 2.153 3.176
Allgemeine Verwaltungskosten 2.429 3.744
Mieten, Leasing 201 1.811
Betriebsaufwendungen 1.057 1.503
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 2.307 2.654
Summe 8.146 12.888

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind in Höhe von TEUR 223 (Vorjahr: TEUR 427) Fremdwährungsverluste, in Höhe von TEUR 49 Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb der Infaimon Gruppe (Vorjahr: TEUR 450) und in Höhe von TEUR 1.393 (Vorjahr: TEUR 971) Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der ELVITEC, die als sonstige Transaktion bilanziert sind, enthalten.

Die Miet- und Leasingaufwendungen in Höhe von TEUR 201 beinhalten Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse in Höhe von TEUR 23, Aufwendungen aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von TEUR 2, andere Aufwendungen aus Leasingverhältnissen (Nebenkosten) in Höhe von TEUR 64 sowie sonstige nicht im Anwendungsbereich des IFRS 16 stehende Aufwendungen aus Nutzungsgebühren in Höhe von TEUR 111.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind nachfolgende Aufwendungen aus der Bewertung von Finanzinstrumenten enthalten:

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in TEUR 2019 2018/19
Ergebnis aus aktivischen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten 355 678

24. FINANZERGEBNIS

Das Finanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2019 2018/19
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen - 749 - 51
Finanzerträge 12 506
Finanzaufwendungen - 104 - 27
Summe - 841 428

Die Finanzerträge setzen sich dabei wie folgt zusammen:

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in TEUR 2019 2018/19
Erträge aus anderen Wertpapieren 0 72
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 12 434
Summe 12 506

Die Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen betrugen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 413).

Die Finanzierungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2019 2018/19
Ergebnis aus aktivischen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten 12 434
Ergebnis aus Finanzinstrumenten zum Zeitwert durch die Gewinn- und Verlustrechnung 0 72
Ergebnis aus passivischen Finanzinstrumenten zu fortgeführten Anschaffungskosten - 98 - 27

Im Finanzergebnis sind nachfolgende Erträge (+) und Aufwendungen (-) aus der Bewertung von Finanzinstrumenten enthalten:

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in TEUR 2019 2018/19
Zinsen und ähnliche Aufwendungen gegenüber Dritten 54 27
Zinsen und ähnliche Aufwendungen für Leasing 6 0
Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 44 0

25. ERTRAGSTEUERN

Die Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2019 2018/19
Steuern vom Einkommen und Ertrag 405 1.805
Latente Steuern - 425 - 242
Summe - 20 1.563

Der Steuerertrag für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 kann wie folgt auf den Periodenverlust übergeleitet werden:

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in TEUR 2019 2018/19
Ergebnis vor Ertragsteuern - 1.423 5.945
Ertragsteuerertrag (Vorjahr: Ertragsteueraufwand) bei einem Steuersatz von 28,08 % 400 - 1.669
Auswirkungen abweichender Steuersätze bei Tochterunternehmen in anderen Rechtskreisen 101 343
Steuern für Vorjahre - 91 - 64
Permanente Differenzen in der Bilanz - 455 0
Steuersatzänderungen 99 8 1
Auswirkungen nicht abzugsfähige/ abzugsfähige Ertragsteuern 105 0
Auswirkungen steuerfreie Erträge/ steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben - 215 - 230
Auswirkungen aus erstmaliger Berücksichtigung/Nicht Berücksichtigung von DTA 77 64 2
Sonstige Effekte 0 1
Summe 20 - 1.563
In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Ertragsteuerertrag (+), Ertragsteueraufwand (-) 20 - 1.563

1 Im Vorjahr unter der Position "Auswirkungen steuerfreier Erträge/steuerlich nicht abzugsfähige Ausgaben" gezeigt worden

2 Im Vorjahr unter der Position "Sonstige Effekte" gezeigt worden

Der für die dargestellte Überleitungsrechnung angewendete Steuersatz entspricht dem von der Gesellschaft in Deutschland zu leistenden Unternehmenssteuersatz auf steuerbare Gewinne gemäß dem deutschen Steuerrecht.

Es ergibt sich die nachfolgende tatsächliche Steuerquote:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Steuern vom Einkommen und Ertrag 405 1.805
Latente Steuern - 425 - 242
Ertragsteuern - 20 1.563
Ergebnis vor Steuern - 1.423 5.945
Tatsächliche Steueraufwandsquote 1,48 % 26,29 %

Für ausländische Verlustvorträge in Höhe von TEUR 434 wurde kein latenter Steueransatz vorgenommen. Für ausländische Zinsvorträge in Höhe von TEUR 93 wurde im Vorjahr kein latenter Steueransatz vorgenommen.

Die Unterschiedsbeträge für aktive latente Steueransprüche lassen sich auf entsprechende Ursachen zurückführen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Firmenwert 66 48
Sachanlagen 11 9
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 11 0
Vorräte 107 33
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 78 19
Pensionsrückstellungen 16 13
Personalverbindlichkeiten 76 62
Verlustvorträge 41 6
Sonstige 7 11
Aktive latente Steuern 413 201
Saldierung - 120 - 31
Aktive latente Steuern 292 170

Die Unterschiedsbeträge für passive latente Steuerverpflichtungen lassen sich auf entsprechende Ursachen zurückführen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Firmenwert 0 45
Immaterielle Vermögenswerte 2.137 447
Sachanlagen 33 25
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28 6
Sonstige 6 6
Passive latente Steuern 2.204 529
Saldierung - 120 - 31
Passive latente Steuern 2.084 498

26. ERGEBNIS JE AKTIE

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.

Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, die sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergäben, geteilt. Verwässerungseffekte ergaben sich für die STEMMER IMAGING AG im Rumpfgeschäftsjahr 2019 sowie im Geschäftsjahr 2018/19 nicht.

Nachfolgend wird das Ergebnis der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie für das Rumpfgeschäftsjahr 2019 sowie für das Geschäftsjahr 2018/19 angegeben:

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2019 2018/19
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis (in TEUR) - 1.401 4.382
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien 6.500.000 6.500.000
Ergebnis je Aktie (Cent je Aktie) - 0,22 0,67

ANGABEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Konzern-Kapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel der STEMMER IMAGING-Gruppe im Laufe des Berichtsjahres durch Mittelzu- und Mittelabflüsse verändert haben. Dabei sind die Zahlungsströme nach Geschäfts-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit entsprechend IAS 7 gegliedert.

Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit errechnet sich aus dem um die Ertragsteuern und um das Zinsergebnis bereinigten Ergebnis nach Steuern, korrigiert um Abschreibungen, Wertminderungen und andere zahlungsunwirksame Posten (andere Non-Cash Items). Ferner werden Zahlungsströme aus erhaltenen Dividenden von nicht konsolidierten Unternehmen, aus erhaltenen und gezahlten Zinsen und aus gezahlten Steuern erfasst. Unter Berücksichtigung von Veränderungen des Working Capitals und dem Verbrauch von Rückstellungen ergibt sich der Mittelfluss aus betrieblicher Tätigkeit.

Die in der Konzern-Kapitalflussrechnung dargestellten Veränderungen der Bilanzposten sind nicht unmittelbar aus der Konzernbilanz ableitbar, da nicht zahlungswirksame Effekte herausgerechnet werden.

Im Mittelfluss aus Investitionstätigkeit werden Zahlungsströme aus dem Erwerb oder der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten sowie Sach- und Finanzanlagen erfasst. Sofern es sich um den Erwerb oder die Veräußerung von Tochtergesellschaften oder sonstigen Geschäftseinheiten handelt (Übernahme oder Verlust der Kontrolle), werden die Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung in eigenen Posten dargestellt.

Der Mittelfluss aus Finanzierungstätigkeit ist durch die Veränderungen im Kapital sowie durch gezahlte Dividenden geprägt. Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit sind Tilgungen für Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 932 enthalten.

Der Finanzmittelbestand (TEUR 27.974, Vorjahr: TEUR 46.257) beinhaltet flüssige Mittel in Höhe von TEUR 27.974 (Vorjahr: TEUR 46.257).

C. SONSTIGE ANGABEN

1. BEZIEHUNGEN ZU NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Nahestehende Unternehmen und Personen sind Gesellschafter mit wesentlichem Einfluss auf den STEMMER-Konzern, assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen, nicht konsolidierte Tochtergesellschaften und Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die STEMMER IMAGING AG und die Finanz- und Geschäftspolitik des Konzerns haben. Personen mit maßgeblichem Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik des Konzerns umfassen sämtliche Personen in Schlüsselpositionen und deren nahestehende Familienangehörige. Innerhalb des Konzerns trifft dies auf die Mitglieder der Geschäftsleitung der Muttergesellschaft zu.

ANGABEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN

Im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit bestehen zwischen der STEMMER IMAGING AG und deren Tochtergesellschaften Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen.

Transaktionen mit der SI HOLDING GmbH, München

Der Anteilsbesitz der SI HOLDING GmbH, München, an der Gesellschaft umfasst zum Stichtag 31. Dezember 2019 insgesamt 54 % der Aktien. Die Beteiligungsquote der SI HOLDING GmbH, München, ist daher unverändert zum Vorjahr. Als wesentliche Aktionärin der Muttergesellschaft bezog die SI HOLDING GmbH, München, im Dezember 2019 damit 54 % der beschlossenen Ausschüttung von EUR 0,50 je Aktie für das Geschäftsjahr 2019, d. h. EUR 1.755.000,00 (54 % der Dividende von gesamt EUR 3.250.000,00).

Transaktionen mit der PRIMEPULSE SE, München, und deren Tochtergesellschaften

Mit Darlehensvertrag vom 4. Mai 2018 gewährte die STEMMER IMAGING AG der PRIMEPULSE SE, München, ein Darlehen in Höhe von EUR 40,0 Mio. Das Darlehen ist zweckgebunden und wird in Höhe des in Anspruch genommenen Betrages mit 1,5 % p. a. verzinst. Die Laufzeit des Darlehens ist vertragsgemäß unbestimmt. Das Darlehen kann sowohl vom Darlehensnehmer als auch vom Darlehensgeber jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Das Darlehen wurde Ende September 2018 von der PRIMEPULSE SE, München, vollständig zurückgezahlt und Anfang Oktober 2018 in Höhe von EUR 37,0 Mio. wieder in Anspruch genommen. Nach einer teilweisen Rückzahlung des Darlehensbetrags in Höhe von EUR 17,0 Mio. im Dezember 2018 erfolgte die vollständige Rückzahlung des verbleibenden Darlehensbetrages von EUR 20,0 Mio. zusammen mit den Zinsen Ende Juni 2019. Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 wurde das Darlehen durch die PRIMEPULSE SE, München, nicht mehr in Anspruch genommen.

Gemäß Dienstleistungsvertrag vom 1. April 2018 können verschiedene kaufmännische und organisatorische Aufgaben auf die PRIMEPULSE SE, München, verlagert werden (z. B. Operations & Controlling, Tax, M&A Support, Marketing, PR, IR). Die PRIMEPULSE SE, München, erhält für die Erbringung der Leistungen jeweils Tagessätze von EUR 1.000 bis EUR 1.500 (zuzüglich Auslagen, Umsatzsteuer und Reisekosten). Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 wurden insgesamt TEUR 319 brutto (TEUR 268 netto) für bezogene Dienstleistungen und weiterbelastete Kosten verrechnet. Davon wurden bis zum 31. Dezember 2019 insgesamt TEUR 287 an die PRIMEPULSE SE, München, bezahlt. Zum 31. Dezember 2019 weist die STEMMER IMAGING AG gegenüber der PRIMEPULSE SE, München, eine Verbindlichkeit aus bezogenen Dienstleistungen in Höhe von TEUR 32 aus.

Weiterhin bestanden Weiterbelastungen von Lizenzkosten durch die AL-KO KOBER SE, Kötz, (TEUR 2).

ANGABEN ZU MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Den Mitgliedern des Vorstands wurden im Rumpfgeschäftsjahr für ihre Tätigkeiten in der Unternehmensgruppe Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 325 (Vorjahr: TEUR 758) gewährt. Bei den Bezügen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen.

Für Verpflichtungen gegenüber einem ehemaligen Mitglied der Geschäftsleitung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Form einer Pensionszusage wurden zum 31. Dezember 2019 TEUR 112 (Vorjahr: TEUR 103) berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurden hierfür TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 2 Aufwand) als Ertrag erfasst.

2. ORGANE DER GESELLSCHAFT

Mitglieder des Vorstands im Rumpfgeschäftsjahr 2019 waren:

Dipl.-Kfm. Arne Dehn, Vorsitzender des Vorstands, München

Dipl.-Kfm. Lars Böhrnsen, Vorstand Finanzen, Breitbrunn a. Ammersee, bis zum 30. November 2019

Dipl.-Phys. Ing. Martin Kersting, Vorstand Technik, Gröbenzell

Im Rumpfgeschäftsjahr 2019 wurde die Aufsichtsratstätigkeit von folgenden Personen ausgeübt:

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Aufsichtsrat, Name Beruf, Ort Funktion im Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Klaus Weinmann Geschäftsführender Direktor der PRIMEPULSE SE, München Vorsitzender Vorsitzender des Verwaltungsrats der PRIMEPULSE SE, München
Stefan Kober Unternehmer Stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender des Aufsichtsrats der AL-KO KOBER SE, Kötz; Mitglied des Aufsichtsrats der CANCOM SE, München
Markus Saller Director Mergers & Acquisitions der PRIMEPULSE SE, München Mitglied Mitglied des Aufsichtsrats der AL-KO KOBER SE, Kötz

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Rumpfgeschäftsjahr 2019 auf TEUR 59 (Vorjahr: TEUR 108).

3. ANTEILSBESITZ DER ORGANE

ANTEILBESITZ VON MITGLIEDERN DES VORSTANDS:

Zum 31. Dezember 2019 werden 54 % (Vorjahr: 54 %) der Anteile an der STEMMER IMAGING AG von der SI HOLDING GmbH, München, gehalten.

An der SI HOLDING GmbH, München, sind zum Bilanzstichtag Herr Arne Dehn zu 1,34 % und Herr Martin Kersting zu 7,64 % beteiligt; der ehemalige Vorstand Herr Christof Zollitsch hält zum Bilanzstichtag noch 6,61 % der Anteile. Der ehemalige Vorstand Herr Lars Böhrnsen hält zum Stichtag keine Anteile mehr (Vorjahr: Herr Christof Zollitsch zu 6,61 % und Herr Lars Böhrnsen zu 2,00 % beteiligt).

ANTEILBESITZ VON MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS:

Zum Bilanzstichtag sind Herr Stefan Kober mit 13,31 % und Herr Klaus Weinmann mit 12,90 % indirekt an der STEMMER IMAGING AG beteiligt. Herr Markus Saller hält eine indirekte Beteilligung in Höhe von 0,02 %.

4. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE, EVENTUAL-VERBINDLICHKEITEN UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Zum Bilanzstichtag bestehen Bürgschaften in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 15).

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Bestellobligos, die sich im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit bewegen.

Die Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen ergeben sich im Berichtsjahr sowie im Vorjahr wie folgt:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Miet- und Leasingverpflichtungen 1.019 4.051
Übrige finanzielle Verpflichtungen 0 77
Summe 1.019 4.128

Der Konzern erwartet keine nennenswerten künftigen Mietzahlungen aus Untermietverhältnissen.

5. HONORAR FÜR DEN ABSCHLUSSPRUFER

Folgende Honorare wurde in den einzelnen Jahren für den Abschlussprüfer erfasst:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Abschlussprüfungen 210 286
Andere Bestätigungsleistungen 0 182
Steuerberatung 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
Summe 210 468

ANTEILSBESITZLISTE

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Nr. Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital

in %
Art der Einbeziehung Gehalten von Nr.
1. STEMMER IMAGING AG, Puchheim
2. SIS STEMMER IMAGING Services GmbH, Puchheim 100 k 1
3. STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/Frankreich 100 k 1
4. STEMMER IMAGING Ltd., Tongham/Großbritannien 100 k 1
5. STEMMER IMAGING AG, Pfäffikon/Schweiz 100 k 1
6. STEMMER IMAGING B.V., Zutphen/Niederlande 100 k 1
7. STEMMER IMAGING AB, Stockholm/Schweden 100 k 1
8. STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/Dänemark 100 k 1
9. STEMMER IMAGING Oy, Espoo/Finnland 100 k 1
10. STEMMER IMAGING Sp. z o.o., Lowicz/Polen 100 k 1
11. STEMMER IMAGING Ges.m.b.H., Graz/Österreich 100 k 1
12. STEMMER IMAGING S.R.L., Bologna/Italien 100 k 1
13. INFAIMON S. L. U., Barcelona/Spanien 100 k 1
14. INFAIMON UNIPESSOAL LDA., Aveiro/Portugal 100 k 13
15. INFAIMON MEXICO S. A. DE C.V., Queretaro QRO./Mexiko 100 k 13
16. INFAIMON DO BRASIL VISAO ARTIFICIAL LTDA, São Bernardo do Campo/Brasilien 100 k 13
17. Perception Park GmbH, Graz/Österreich 42 e 1

k = vollkonsolidierte Gesellschaften

e = at equity bzw. assoziiertes Unternehmen

6. BEFREIUNG GEMÄSS § 264 ABS. 3 HGB

Die SIS STEMMER IMAGING Services GmbH, Puchheim, hat als inländische Tochtergesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr 2019 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht.

7. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 30. Januar 2020 aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen und stuft seit dem 11. März die Verbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Im weiteren Verlauf können Lieferketten von STEMMER IMAGING teilweise gefährdet sein und es kann zu Risiken bei Beschaffungsprozessen kommen. Mutmaßliche Einsparungen bei Kunden würden sich im weiteren Jahresverlauf negativ auf die Auftragslage auswirken. Der STEMMER IMAGING bekannte Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr 2020 sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen weiteren Belastungen bekannt oder abschätzbar. Im Jahresverlauf sind jedoch weitere Belastungen möglich.

Der Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG hat in seiner Sitzung vom 26. März 2020, Herrn Uwe Kemm mit Wirkung zum 1. April 2020 zum Vorstand des Unternehmens bestellt. Als Vorstandsmitglied (COO) verantwortet er künftig neben operativen Organisationseinheiten die weitere Entwicklung und Implementierung wichtiger Initiativen im Rahmen der Unternehmensstrategie. Gleichzeitig hat Martin Kersting (CTO) sein Vorstandsmandat zum 31. März 2020 aus persönlichen Gründen niedergelegt und scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen aus. Er bleibt STEMMER IMAGING aber weiterhin in aktiv beratender Funktion verbunden.

8. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG GEMÄSS § 161 AKTG

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung (sogenannte "Entsprechenserklärung") zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.stemmer-imaging.com) im Bereich Investoren dauerhaft zugänglich gemacht worden.

9. GENEHMIGUNG DES ABSCHLUSSES

Der Abschluss wurde vom Vorstand am 31. März 2020 genehmigt.

Puchheim, den 31. März 2020

STEMMER IMAGING AG

Vorstand

Arne Dehn

Martin Kersting

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Puchheim, den 31. März 2020

STEMMER IMAGING AG

Vorstand

Arne Dehn

Martin Kerstig

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE STEMMER IMAGING AG, PUCHHEIM

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Konzernabschluss der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht zusammengefassten Konzernlagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss als Ergänzung zum Konzernanhang und den Abschnitt "Aktivitäten CSR" im zusammengefassten Lagebericht, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Unternehmenserwerb der Infaimon-Gruppe

2. Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes aus dem Erwerb der Infaimon-Gruppe

Zu 1.) Unternehmenserwerb der Infaimon-Gruppe

a) Das Risiko für den Abschluss

Mit Wirkung zum 11. Juli 2019 hat die STEMMER IMAGING AG., Puchheim, 100 % der Anteile an der Alea Rubicon S. L. U., Barcelona, Spanien samt Tochterunternehmen (Infaimon-Gruppe) für einen Kaufpreis von EUR 24,7 Mio. erworben. Die Infaimon-Gruppe wird ab dem 1. Juli 2019 als Tochterunternehmen im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 erstmalig einbezogen. Im Konzernabschluss wurden im Zusammenhang mit der Kaufpreisallokation unter anderem ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 16,6 Mio. sowie weitere immaterielle Vermögenswerte wie Kundenstamm (EUR 5,1 Mio.) und Marke (EUR 1,3 Mio.) aktiviert. Der Unternehmenserwerb ist aus quantitativer Sicht von wesentlicher Bedeutung für den Konzernabschluss und unterliegt der Anwendung komplexer Rechnungslegungsvorschriften. Die vorgenommene Bewertung der beizulegende Zeitwerte der übernommenen Vermögenswerte und Schulden sowie die Kaufpreisallokation beruhen zudem auf einer Vielzahl wesentlicher Annahmen und Ermessensbeurteilungen der gesetzlichen Vertreter, die hohen Schätzunsicherheiten unterliegen, so dass die Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses im Rahmen unserer Prüfung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dargestellt hat.

Bezüglich der angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen zu dem Erwerb der Infaimon-Gruppe verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang, die in Abschnitt "A.3. Konsolidierungskreis" enthalten sind. Die mit dem Erwerb der Infaimon-Gruppe im Zusammenhang stehenden Angaben zu Ermessensausübungen des Vorstandes sowie Schätzunsicherheiten sind ebenfalls in diesem Abschnitt des Konzernanhangs dargestellt.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Im Rahmen unserer Prüfung der Bilanzierung des Unternehmenserwerbs haben wir eine Beurteilung des Kaufvertrags sowie eine Überprüfung der Kaufpreiszahlung an den Verkäufer vorgenommen. Des Weiteren haben wir das angewendete Bewertungsmodell, das zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von identifizierbaren Vermögenswerten und übernommenen Schulden angewendet wurde, im Hinblick auf die verwendete Methode und rechnerische Richtigkeit untersucht. Ein weiterer Schwerpunkt unserer Prüfungshandlungen lag auf der Untersuchung der Vollständigkeit und Bewertung der identifizierten und erworbenen Vermögenswerte und übernommenen Schulden. Unter Berücksichtigung unserer Kenntnisse über das Geschäft der Infaimon-Gruppe und der Erläuterungen und Pläne der gesetzlichen Vertreter haben wir die Identifizierung der Vermögenswerte und übernommenen Schulden auf Basis des Bewertungstools der Gesellschaft nachvollzogen. Wir haben die gesetzlichen Vertreter zu wesentlichen, für die Bewertung der beizulegenden Zeitwerte verwendeten Annahmen befragt und diese auf Basis von Plausibilitätsbeurteilungen unter Einbeziehung von verfügbaren Branchen- und Marktinformationen untersucht. Unsere Untersuchung der verwendeten Annahmen umfasste insbesondere die Ableitung der Kapitalkosten und des zugrunde liegenden Diskontierungszinssatzes.

Im Rahmen unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns durch die dargestellten und weiteren Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass die wesentlichen Annahmen und Parameter angemessen sind und der Unternehmenserwerb unter Berücksichtigung der uns verfügbaren Informationen sachgerecht abgebildet wurde.

Zu 2.) Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwertes aus dem Erwerb der der Infaimon-Gruppe

a) Das Risiko für den Abschluss

In dem Konzernabschluss der STEMMER IMAGING AG wird unter dem Bilanzposten "Geschäfts- oder Firmenwerte" ein Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der Infaimon-Gruppe in Höhe von EUR 16,6 Mio. ausgewiesen. Dies entspricht circa 16,4 % der Konzernbilanzsumme. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum 30. November des jeweiligen (Rumpf-) Geschäftsjahres von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest (sog. Impairment Test) unterzogen.

Es erfolgte eine Bewertung mittels eines Bewertungsmodells nach dem Discounted Cashflow-Verfahren. Das Ergebnis dieser Bewertung ist in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter, der geplanten operativen Margen sowie des verwendeten Abzinsungssatzes abhängig und daher mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten "A.3. Konsolidierungskreis" sowie "B.1. Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Die Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse, die aus der von den gesetzlichen Vertretern verabschiedeten Drei-Jahresplanung und vom Aufsichtsrat für das Jahr 2020 gebilligten Planung abgeleitet wurde, haben wir anhand der historischen sowie der aktuellen Entwicklung nachvollzogen und mit den allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen abgestimmt.

Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des verwendeten Abzinsungssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des auf diese Weise ermittelten Unternehmenswerts haben können, haben wir auch die bei der Bestimmung des verwendeten Abzinsungssatzes herangezogenen Parameter einschließlich der durchschnittlichen Kapitalkosten ("Weighted Average Cost of Capital") schwerpunktmäßig geprüft und das Berechnungsschema nachvollzogen.

Aufgrund der materiellen Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bewertung derselben auch von volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängt, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Gesellschaft liegen, haben wir ergänzend Sensitivitätsanalysen für die zahlungsmittelgenerierende Einheit durchgeführt. Hieraus hat sich ergeben, dass bei einer Ergebnisverfehlung um 10 % und einer Zinssatzänderung von 2 % Punkten ein Abwertungsbedarf in Höhe von EUR 6,3 Mio. bestehen würde. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen stimmen insgesamt mit unseren Erwartungen überein.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung auf die im Abschnitt "(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird,
den Abschnitt "Aktivitäten CSR" im zusammengefassten Lagebericht,
den Bericht des Aufsichtsrats,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den geprüften Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Angaben des zusammengefassten Lageberichts sowie unsere dazugehörigen Bestätigungsvermerke und
die als Ergänzung zum Konzernanhang beigefügte Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss sowie nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN KONZERNABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen -beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. November 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Gemäß § 318 Abs. 2 HGB gelten wir als Abschlussprüfer des Konzernabschlusses, da kein anderer Prüfer bestellt wurde. Wir wurden am 15. Dezember 2019 vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 als Konzernabschlussprüfer der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Linda Ruoß.

Stuttgart, 31. März 2020

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Martina Schaaf, Wirtschaftsprüferin

Linda Ruoß, Wirtschaftsprüferin

04

EINZELABSCHLUSS

BILANZ

Aktiva in TEUR

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31.12.2019 30.06.2019
Anlagevermögen 49.846 22.878
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.489 340
Geleistete Anzahlungen 80 15
1.569 355
Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.098 1.134
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 785 713
1.883 1.847
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 35.945 11.258
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 9.849 8.018
Beteiligungen 600 1.400
46.394 20.676
Umlaufvermögen 27.329 49.953
Vorräte
Waren 201 593
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 4.294 6.306
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 10.502 8.999
Sonstige Vermögensgegenstände 1.488 343
16.284 15.648
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 10.844 33.712
Rechnungsabgrenzungsposten 87 198
77.262 73.029
PASSIVA in TEUR
31.12.2019 30.06.2019
Eigenkapital 64.776 69.746
Gezeichnetes Kapital (bedingtes Kapital TEUR 200; i. V. TEUR 200) 6.500 6.500
Kapitalrücklage 49.500 49.500
Bilanzgewinn 8.776 13.746
Rückstellungen 2.053 1.701
Sonstige Rückstellungen 2.053 1.701
Verbindlichkeiten 10.433 1.582
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 9.500 0
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 80 36
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 392 858
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 59 99
Sonstige Verbindlichkeiten 402 589
77.262 73.029

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

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in TEUR 2019 2018/19
Umsatzerlöse 26.990 59.371
Sonstige betriebliche Erträge 177 840
Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren - 16.158 - 36.286
Aufwendungen für bezogene Leistungen - 1.270 - 2.469
- 17.428 - 38.755
Personalaufwand
Löhne und Gehälter - 5.852 - 10.489
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung - 971 - 1.795
- 6.823 - 12.284
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen - 462 - 905
Sonstige betriebliche Aufwendungen - 4.361 - 7.343
- 1.907 924
Erträge aus Beteiligungen 364 0
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags erhaltene Gewinne 20 41
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 169 298
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 202 771
Abschreibungen auf Finanzanlagen - 893 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 39 - 29
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 363 - 618
186 463
Ergebnis nach Steuern = Jahresfehlbetrag (im Vorjahr: -überschuss) - 1.721 1.387
Gewinnvortrag vor Gewinnverwendung 13.746 15.609
Ausschüttung - 3.250 - 3.250
Bilanzgewinn 8.776 13.746

ANHANG

1. RECHNUNGSLEGUNGSGRUNDSÄTZE

Die STEMMER IMAGING AG (im Folgenden auch "Gesellschaft") ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer HRB 237247 eingetragen. Zum 10. Mai 2019 wechselte die Gesellschaft vom Freiverkehrssegement Scale der Frankfurter Wertpapierbörse durch die Einbeziehung aller 6.500.000 Aktien in den regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse und zugleich in den Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard).

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB.

Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern). Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig nach der linearen Methode entsprechend der jeweiligen Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauern betragen im Wesentlichen drei bis zehn Jahre.

Für Zugänge der geringwertigen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden die steuerlichen Vorschriften zur Sofortabschreibung angewendet. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens im Wert von bis zu EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt, sofern keine außerplanmäßigen Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung erforderlich sind. Die Bestimmung der beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Beteiligungen erfolgt auf Basis einer Mehrjahresplanung unter Anwendung der Ertragswertmethode.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten; das Niederstwertprinzip wurde beachtet. Die Vorräte umfassen im Wesentlichen Leih- und Testgeräte, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen werden.

Forderungen und sonstige Vermögengegenstände wurden grundsätzlich zum Nennwert oder dem am Stichtag beizulegenden Wert angesetzt. Den erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 0,9 % (i. V. 0,5 %) auf die Netto-Forderungen berücksichtigt.

Geleistete Anzahlungen werden netto ausgewiesen.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf bzw. der wirtschaftlichen Zugehörigkeit.

Aktive und passive latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und Schulden ermittelt. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung würde in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt werden, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern würde in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB keine Aktivierung erfolgen. Im Rumpfgeschäftsjahr ergab sich -wie auch im Vorjahr - insgesamt ein nicht bilanzierter Überhang an aktiven latenten Steuern.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Pensionsverpflichtungen dienen (Deckungsvermögen) werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB sind Pensionsrückstellungen, soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren des Anlagevermögens bestimmt, zum beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere anzusetzen, sowie er einen garantierten Mindestbetrag übersteigt. Da es sich bei der Pensionsverpflichtung um eine rückdeckungsversicherungsgebundene Versorgungszusage handelt, wird der Buchwert der Pensionsverpflichtung gem. § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB analog mit dem Zeitwert der korrespondieren Rückdeckungsversicherung angesetzt und mit dieser verrechnet.

Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung erfolgt als Barwert der künftigen Jubiläumszuwendungen, wobei die Zuwendung ratierlich über die Jahre der Unternehmenszugehörigkeit angesammelt wird. Die Abzinsung erfolgt mit einem Rechnungszinsfuß für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,97 % (i. V. 2,15 %), Es wird eine jährliche Fluktuationsrate von 3 % unterstellt.

Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem für die Restlaufzeit maßgebenden von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.

Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden nach Abzug der Umsatzsteuer netto ausgewiesen.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr wurden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Hieraus ergaben sich unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung, die im vorliegenden Jahresabschluss enthalten sind. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite.

Als Umsatzerlöse werden Erlöse aus dem Verkauf von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen ausgewiesen. Die Erfassung erfolgt entsprechend dem Realisationsprinzip bei Gefahrenübergang beziehungsweise bei Erbringung der Leistung. Erlösschmälerungen werden von den Umsatzerlösen abgezogen.

2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

2.1. ANLAGEVERMÖGEN

Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs.

2.2. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in Höhe von TEUR 10.224 (i. V. TEUR 8.664) kurzfristige Betriebsmittellinien an Tochtergesellschaften. Der Restbetrag in Höhe von TEUR 278 (i. V. TEUR 335) entfällt auf den laufenden Liefer- und Leistungsverkehr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuererstattungsansprüche in Höhe von TEUR 1.151 (i. V. TEUR 331) enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

2.3. LATENTE STEUERN

Infolge von Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz ergeben sich einzelne temporäre Differenzen, die aus abweichenden Bewertungen in Bezug auf Personalrückstellungen (Urlaubs-, Überstunden-, Incentive- und Jubiläumsrückstellung) resultieren. Insgesamt ergibt sich bei einem anwendbaren Steuersatz von rd. 28 % (i. V. 28 %) ein Überhang an aktiven latenten Steuern von TEUR 83 (i. V. TEUR 68), welcher in Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht angesetzt wird.

2.4. EIGENKAPITAL

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt zum 31. Dezember 2019 insgesamt EUR 6.500.000 (i. V. TEUR 6.500) und ist in voller Höhe eingezahlt. Zum 31. Dezember 2019 bestehen 6.500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien). Der anteilige Betrag am Grundkapital beträgt EUR 1,00 je Aktie. Die Aktien sind mit voller Dividendenberechtigung ab dem 1. Juli 2018 ausgestattet. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Sie sind in Globalurkunden verbrieft. Jedem Aktionär der STEMMER IMAGING AG steht grundsätzlich ein gesetzliches Bezugsrecht zu, das besagt, dass ihm bei Kapitalerhöhungen auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden muss.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Oktober 2022 einmalig oder mehrmalig um insgesamt TEUR 2.500 gegen Bar-und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).

Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2018 um TEUR 200 bedingt erhöht worden und dient der Gewährung von bis zu 200.000 Aktienoptionen mit Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft sowie Mitglieder der Geschäftsführung und Mitarbeiter verbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15, 17 AktG auf Aktien der Gesellschaft mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren (Bedingtes Kapital 2018/I).

Die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB beträgt EUR 49.500.000, so dass keine gesetzliche Rücklage dotiert werden muss, da bereits der zehnte Teil des Grundkapitals erreicht ist.

Der Bilanzgewinn setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 2018/19
Gewinnvortrag 01.07. 13.746 15.609
Dividendenausschüttung - 3.250 - 3.250
Jahresfehlbetrag (i. V.-überschuss) - 1.720 1.387
Bilanzgewinn 31.12. 8.776 13.746

Der Bilanzgewinn steht in voller Höhe für Ausschüttungszwecke zur Verfügung.

2.5. RÜCKSTELLUNGEN

Der gemäß § 246 Abs. 2 HGB zu ermittelnde aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Deckung von Altersvorsorgeverpflichtungen (ursprüngliche Verpflichtung TEUR 100; Erfüllungsbetrag der Verpflichtung zum Stichtag TEUR 107; i. V. TEUR 105) durch Vermögensgegenstände (Zeitwert TEUR 107; i. V. TEUR 105; Anschaffungskosten TEUR 100), die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger mit Ausnahme des berechtigten ehemaligen Organmitglieds entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus diesen Verpflichtungen dienen (sog. Deckungsvermögen), gedeckt werden.

Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände basiert auf einer zum Bilanzstichtag versicherungsmathematisch ermittelten Rückdeckungsversicherung (Deckungskapital inklusive zugeteilter Überschüsse).

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in TEUR 31.12.2019
Pensionsverpflichtung 107
Deckungsvermögen (beizulegender Zeitwert) 107
Aktiver Unterschiedsbetrag/Pensionsrückstellung 0
Deckungsvermögen (Anschaffungskosten) 100

Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.053 (i. V. TEUR 1.701) umfassen im Wesentlichen Personalrückstellungen (insbesondere für Urlaub, Gleitzeit, Tantiemen, Jubiläum und Abfindungen), Beträge für Abschlussprüfung und Steuerberatung sowie für ausstehende Rechnungen. Bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten wurde keine Abzinsung der Rückstellungsbeträge vorgenommen.

2.6. VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten umfassen ein LfA-Kapitalmarktdarlehen in Höhe von TEUR 10.000, das am 24. Juli 2019 aufgenommen wurde. Ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 500 wurde am 30. Dezember 2019 getilgt. TEUR 2.000 des Darlehens haben eine Restlaufzeit bis 1 Jahr, TEUR 7.500 eine Restlaufzeit von 1 - 5 Jahren. Das Darlehen ist unbesichert.

Alle übrigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis ein Jahr.

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 31.12.2019 30.06.2019
Verbindlichkeiten aus Steuern 186 309
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 24 21
Übrige sonstige Verbindlichkeiten 192 259
Summe 402 589

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

3.1. UMSATZERLÖSE

Die Umsätze werden im Bereich der industriellen Bildverarbeitung ("Machine Vision") erzielt und verteilen sich wie folgt:

Nach Tätigkeitsbereichen:

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in TEUR 2019 2018/19
Industrielle Bildverarbeitung ("Machine Vision") 24.085 53.562
Konzernumlagen und -dienstleistungen 2.905 5.809
Summe 26.990 59.371

Nach Regionen:

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in TEUR 2019 2018/19
Inland 26.142 55.743
EU 536 1.640
Sonstige 312 1.988
Summe 26.990 59.371

3.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 62 (i. V. TEUR 320) ausgewiesen. Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Einzelwertberichtigungen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 9 (i. V. TEUR 119) enthalten.

3.3. PERSONALAUFWAND

Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 1 (i. V. TEUR 38) enthalten, die vollständig auf Altersversorgungsaufwendungen für ehemalige Organmitglieder entfallen. Hiervon sind TEUR 0 (i. V. TEUR 23) periodenfremd.

3.4. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 59 (i. V. TEUR 33) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 15 (i. V. TEUR 88). Hiervon entfallen auf unrealisierte Aufwendungen TEUR 15 (i. V. TEUR 16).

3.5. BETEILIGUNGSERGEBNIS

Die Erträge aus Beteiligungen betreffen in Höhe von TEUR 364 (i. V. TEUR 0) Gewinnausschüttungen verbundener Unternehmen.

Des Weiteren entfallen TEUR 20 (i. V. TEUR 41) auf Erträge aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der SIS STEMMER IMAGING Services GmbH.

3.6. FINANZERGEBNIS

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in TEUR 2019 2018/19
Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 169 298
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 202 771
Zinsen und ähnliche Aufwendungen - 39 - 29
Summe 332 1.040

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen wie im Vorjahr vollständig Zinsen von verbundenen Unternehmen.

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen in Höhe von TEUR 202 (i. V. TEUR 771) Zinsen von verbundenen Unternehmen.

Der Zinsaufwand aus der Pensionsverpflichtung (TEUR 4) wurde mit dem Ertrag aus dem Deckungsvermögen (TEUR 2) saldiert.

3.7. ABSCHREIBUNGEN AUF FINANZANLAGEN

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 893 entfallen in Höhe von TEUR 62 auf verbundene Unternehmen, in Höhe von TEUR 31 auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen und in Höhe von TEUR 800 auf Beteiligungen.

3.8. STEUERN VOM EINKOMMEN UND ERTRAG

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 363 (i. V. TEUR 63).

3.9. AUSSERGEWÖHNLICHE AUFWENDUNGEN UND ERTRÄGE

Außergewöhnliche Erträge

Aus der Veräußerung von Wertpapieren entstand im Vorjahr ein Ertrag in Höhe von TEUR 197. Aus der Auflösung von Rückstellungen resultierten im Vorjahr Erträge in Höhe von TEUR 246. Diese Beträge sind aufgrund ihrer Höhe als außergewöhnlich zu qualifizieren.

Außergewöhnliche Aufwendungen

Der Personalaufwand beinhaltet Aufwendungen für Abfindungen (TEUR 381; i. V. TEUR 226). Diese Beträge sind aufgrund ihrer Höhe bzw. ihres einmaligen Charakters als außergewöhnlich zu qualifizieren.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassten im Vorjahr Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Segmentwechsel der Gesellschaft (TEUR 559). Diese Beträge sind aufgrund ihres einmaligen Charakters und ihrer Höhe als außergewöhnlich zu qualifizieren.

Im Berichtsjahr erfolgte eine Abschreibung in Höhe von TEUR 800 auf die Beteiligung in Österreich. Dieser Geschäftsvorfall ist aufgrund seiner Höhe und seiner zeitlichen Nähe zum Erwerb der Beteiligung als außergewöhnlich zu qualifizieren.

4. SONSTIGE ANGABEN

4.1. ANGABEN ZUM ANTEILSBESITZ

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2019 an den folgenden inländischen und ausländischen Unternehmen beteiligt:

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Name der Gesellschaft Anteil am Kapital

(%)
Währung 2019 Jahresergebnis 2019 Eigenkapital zum 31.12.2019
Inland
SIS STEMMER IMAGING Services GmbH, Puchheim/D 1 100 % TEUR 20 2 107
Ausland
STEMMER IMAGING S.A.S., Suresnes/F 100 % TEUR 144 2 2.623
STEMMER IMAGING Ltd., Tongham/UK 100 % TEUR 27 2 3.585
STEMMER IMAGING AG, Pfäffikon/CH 100 % TEUR 67 2 1.002
STEMMER IMAGING B.V., Zutphen/NL 100 % TEUR 230 2 2.129
STEMMER IMAGING AB, Stockholm/SE 100 % TEUR 577 2 2.239
STEMMER IMAGING A/S, Kopenhagen/DK 100 % TEUR - 53 2 347
STEMMER IMAGING Oy, Espoo/FI 100 % TEUR 33 2 443
STEMMER IMAGING Sp. z o.o., Lowicz/PL 100 % TEUR - 44 2 - 46
STEMMER IMAGING Ges.m.b.H, Graz/AT 100 % TEUR 320 2 584
STEMMER IMAGING S.R.L., Bologna/IT 100 % TEUR - 123 2 - 113
INFAIMON S.L.U., Barcelona/ES 100 % TEUR 1.786 4.730
INFAIMON UNIPESSOAL, LDA., Aveiro/PT 100 % 3 TEUR 91 286
INFAIMON MEXICO SA DE CV., Queretaro/MX 100 % 3 TEUR - 194 - 588
INFAIMON DO BRASIL VISÃO ARTIFICIAL LTDA, São Bernardo do Campo/BR 100 % 3 TEUR - 212 - 915
Perception Park GmbH, Graz/AT 42 % TEUR - 209 2 1

1 vor Ergebnisabführung

2 im Rumpfgeschäftsjahr 2019

3 mittelbar über INFAIMON S.L.U., Barcelona/ES

Die Eigenkapitalbeträge in Fremdwährung werden mit dem amtlichen Mittelkurs, die Jahresergebnisse in Fremdwährung mit dem Devisenkassamittelkurs umgerechnet.

4.2. KONZERNABSCHLUSS

Die Gesellschaft stellt als Muttergesellschaft der STEMMER IMAGING-Gruppe für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind) und den darüber hinaus geltenden handelsrechtlichen Vorschriften auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die STEMMER IMAGING-Gruppe wird in den Konzernabschluss der PRIMEPULSE SE, München, einbezogen, die zum 31. Dezember eines Kalenderjahres einen Konzernabschluss für den größten Kreis der Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss der PRIMEPULSE SE wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

4.3. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN UND HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Zukünftige Zahlungsverpflichtungen (sonstige finanzielle Verpflichtungen) bestehen zum Bilanzstichtag aus Mietverträgen (TEUR 1.376) sowie aus PKW-Leasing (TEUR 482). Hiervon sind TEUR 797 innerhalb eines Jahres und TEUR 1.060 innerhalb der nächsten ein bis fünf Jahre fällig.

Die STEMMER IMAGING AG ist als Organträgerin auch Steuerschuldnerin für das durch Ergebnisabführungsvertrag mit ihr verbundene Unternehmen.

4.4. ORGANE DER GESELLSCHAFT

Vorstand

Arne Dehn, München, Dipl.-Kfm., Vorsitzender des Vorstands

Lars Böhrnsen, Breitbrunn a. Ammersee, Dipl.-Kfm., Vorstand Finanzen (bis 30. November 2019)

Martin Kersting, Gröbenzell, Dipl.-Phys. Ing., Vorstand Technik

Die Gesamtbezüge des Vorstands im Rumpfgeschäftsjahr gemäß § 285 Nr. 9a HGB beliefen sich auf TEUR 325 (i. V. TEUR 758).

Des weiteren sind Bezüge gemäß § 285 Nr. 9b HGB in Höhe von TEUR 218 im Rumpfgeschäftsjahr 2019 erfasst.

Für einen ehemaligen Vorstand besteht eine Pensionszusage, die in voller Höhe rückgedeckt ist.

Die weitergehende Erläuterung der Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstands sowie die Angaben gemäß § 285 Nr. 9a) Satz 5 bis 8 HGB sind dem Vergütungsbericht als Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts zu entnehmen.

Aufsichtsrat

Klaus Weinmann, München, Verwaltungsratsvorsitzender und geschäftsführender Direktor der PRIMEPULSE SE, Vorsitzender des Aufsichtsrats

Stefan Kober, Jettingen-Scheppach, Unternehmer, stellvertretender Vorsitzender

Markus Saller, Garmisch-Partenkirchen, Director Mergers & Acquisitions der PRIMEPULSE SE

Herr Stefan Kober ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der AL-KO KOBER SE, Kötz. Herr Stefan Kober ist des Weiteren stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der CANCOM SE, München. Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht.

Herr Markus Saller ist auch Aufsichtsrat der AL-KO KOBER SE, Kötz. Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG bestehen nicht.

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich im Rumpfgeschäftsjahr 2019 auf TEUR 59 (i. V. TEUR 108). Die Vergütung unterteilt sich in einen fixen Bestandteil in Höhe von TEUR 45 (i. V. TEUR 90) sowie Sitzungsgeld in Höhe von TEUR 14 (i. V. TEUR 18).

4.5. MITARBEITER

Die durchschnittliche Zahl der während des Rumpfgeschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter betrug 216 (Vorjahr: 209). Diese entfallen auf folgende Bereiche:

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Anzahl 2019
Organisation 23
Vertrieb 32
Technik 108
Auftragsabwicklung 53
Summe 216

4.6. HONORAR FÜR LEISTUNGEN DES ABSCHLUSSPRÜFERS

In Bezug auf das Honorar des Abschlussprüfers wird gemäß § 285 Nr. 17 HGB auf den Konzernabschluss verwiesen.

4.7. GESCHÄFTE MIT NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN

Die STEMMER IMAGING AG hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt und darin folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Als Vorstand der STEMMER IMAGING AG erklären wir hiermit, dass die STEMMER IMAGING AG bei den im vorstehenden Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten vorgenommenen Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen im Sinne des § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG wurden im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 nicht getroffen oder unterlassen."

4.8. ERGEBNISVERWENDUNG UND AUSSCHÜTTUNGSSPERRE

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 8.776 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

4.9. ANGABEN ZU STIMMRECHTSMITTEILUNGEN GEMÄSS § 160 ABS. 1 NR. 8 AKTG

Im November 2018 wurden folgende Bekanntmachungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG veröffentlicht:

Die SI HOLDING GmbH, München, hat uns gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der SI HOLDING GmbH, München, mehr als der vierte Teil der Aktien der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, gehören. (Puchheim, im November 2018)
Die SI HOLDING GmbH, München, hat uns gemäß § 20 Abs. 4 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass der SI HOLDING GmbH, München, eine Mehrheitsbeteiligung an der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, gehört. (Puchheim, im November 2018)

Im Rumpfgeschäftsjahr wurden folgende Bekanntmachungen gemäß § 40 Abs. 1 WpHG veröffentlicht:

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Mitteilungspflichtiger Datum der Schwellenberührung Stimmrechtsanteil

in %
Absolut
Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main 9. Dezember 2019 5,23 339.640
Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main 21. November 2019 4,94 320.972
Allianz Global Investors GmbH, Frankfurt am Main 30. Oktober 2019 5,12 332.888
Allianz Institutional Investors Series SICAV, Senninigerberg/Luxemburg 29. Oktober 2019 3,01 195.652
ELEVA UCITS FUND, Luxemburg/Luxemburg 23. Oktober 2019 2,22 144.537
Eric Bendahan 23. Oktober 2019 2,22 144.537
Allianz Institutional Investors Series SICAV, Senninigerberg/Luxemburg 22. Juli 2019 2,42 157.168

4.10. NACHTRAGSBERICHT

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am 30. Januar 2020 aufgrund des Ausbruchs des Coronavirus den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen und stuft seit dem 11. März die Verbreitung des Coronavirus als Pandemie ein. Im weiteren Verlauf können Lieferketten von STEMMER IMAGING teilweise gefährdet sein und es kann zu Risiken bei Beschaffungsprozessen kommen. Mutmaßliche Einsparungen bei Kunden würden sich im weiteren Jahresverlauf negativ auf die Auftragslage auswirken. Die STEMMER IMAGING bekannten Abschätzungen und Annahmen für das Geschäftsjahr 2020 sind im Prognosebericht berücksichtigt und beschrieben. Darüber hinaus sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen weiteren Belastungen bekannt oder abschätzbar. Im Jahresverlauf sind jedoch weitere Belastungen möglich.

Der Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG hat in seiner Sitzung vom 26. März 2020, Herrn Uwe Kemm mit Wirkung zum 1. April 2020 zum Vorstand des Unternehmens bestellt. Als Vorstandsmitglied (COO) verantwortet er künftig neben operativen Organisationseinheiten die weitere Entwicklung und Implementierung wichtiger Initiativen im Rahmen der Unternehmensstrategie. Gleichzeitig hat Martin Kersting (CTO) sein Vorstandsmandat zum 31. März 2020 aus persönlichen Gründen niedergelegt und scheidet auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen aus. Er bleibt STEMMER IMAGING aber weiterhin in aktiv beratender Funktion verbunden.

4.11. DEUTSCHER COPORATE GOVERNANCE KODEX

Die nach § 161 Aktiengesetz vorgeschriebene Erklärung (sogenannte "Entsprechungserklärung") zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der STEMMER IMAGING AG abgegeben und ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft (www.stemmer-imaging.com) im Bereich Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht worden.

Puchheim, den 31. März 2020

STEMMER IMAGING AG

Vorstand

Arne Dehn

Martin Kersting

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der STEMMER IMAGING AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Puchheim, den 31. März 2020

STEMMER IMAGING AG

Vorstand

Arne Dehn

Martin Kersting

ANLAGENSPIEGEL

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für das Rumpfgeschäftsjahr 2019

in TEUR
Anschaffungs-/Herstellungskosten Kumulierte Abschreibungen
Stand am 01.07.2019 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2019 Stand am 01.07.2019 Zugänge
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 1.768 1.306 0 3.074 1.428 157
Geleistete Anzahlungen 16 64 0 80 0 0
1.784 1.370 0 3.154 1.428 157
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.819 76 0 2.895 1.685 112
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.081 265 54 3.292 2.368 193
5.900 341 54 6.187 4.053 305
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 11.258 24.749 0 36.007 0 62
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 8.018 2.265 403 9.880 0 31
Beteiligungen 1.400 0 0 1.400 0 800
20.676 27.014 403 47.287 0 893
Summe 28.360 28.725 457 56.628 5.481 1.355

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für das Rumpfgeschäftsjahr 2019

in TEUR
Kumulierte Abschreibungen Buchwerte
Abgänge Stand am 31.12.2019 Stand am 31.12.2019 Stand am 30.06.2019
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte 0 1.585 1.489 340
Geleistete Anzahlungen 0 0 80 16
0 1.585 1.569 356
Sachanlagen
Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0 1.797 1.098 1.134
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 54 2.507 785 713
54 4.304 1.883 1.847
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 0 62 35.945 11.258
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 31 9.849 8.018
Beteiligungen 0 800 600 1.400
0 893 46.394 20.676
Summe 54 6.782 49.846 22.879

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

AN DIE STEMMER IMAGING AG, PUCHHEIM

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben den Jahresabschluss der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Konzernlagebericht zusammengefassten Lagebericht (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im Abschnitt "(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, sowie die Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss als Ergänzung zum Anhang und den Abschnitt "Aktivitäten CSR" im zusammengefassten Lagebericht, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

GRUNDLAGE FÜR DIE PRÜFUNGSURTEILE

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

BESONDERS WICHTIGE PRÜFUNGSSACHVERHALTE IN DER PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: - Erwerb der Infaimon-Gruppe

a) Das Risiko für den Abschluss

Im Jahresabschluss der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, werden unter dem Bilanzposten "Finanzanlagen" Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 35.945 (47 % der Bilanzsumme), Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 9.849 (13 %) und Beteiligungen in Höhe von TEUR 600 (1 %) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2019 sind die Anteile an verbundenen Unternehmen durch den Erwerb der Alea Rubicon S. L. U., Barcelona/Spanien, samt Tochtergesellschaft Infaimon S. L. U., Barcelona/Spanien, und deren Tochtergesellschaften in Portugal, Brasilien und Mexiko um EUR 24,7 Mio. gestiegen.

Die Bewertung von Finanzanlagen richtet sich nach den Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. In Abschnitt "1. Rechnungslegungsgrundsätze" des Anhangs sind Erläuterungen zur Bilanzierung des Finanzanlagevermögens enthalten.

Die Anschaffungskosten ergeben sich durch die im Kaufvertrag vereinbarten Gegenleistungen. Aufgrund der Höhe der Gegenleistungen und der hieraus resultierenden Bedeutung für die Bilanzsumme der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung.

b) Prüferisches Vorgehen und Schlussfolgerungen

Bei unserer Prüfung der Anschaffungskosten der Finanzanlagen haben wir den Kaufvertrag sowie die daraus abgeleitete Kaufpreiszahlung nachvollzogen und die Zulässigkeit der aktivierten Anschaffungsnebenkosten im Wesentlichen bestehend aus Rechts-, Notar- und Due Diligencekosten gewürdigt. Wir haben darüber hinaus insbesondere den Zeitpunkt über die Erlangung der Verfügungsgewalt der Anteile geprüft sowie die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung zum Closing Date.

Wir konnten uns durch die dargestellten und weiteren Prüfungshandlungen davon überzeugen, dass unter Berücksichtigung der uns verfügbaren Informationen der genannte Unternehmenserwerb sachgerecht abgebildet wurde.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung auf die im Abschnitt "(Konzern-) Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird,
den Abschnitt "Aktivitäten CSR" im zusammengefassten Lagebericht,
den Bericht des Aufsichtsrats,
die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Angaben im zusammengefassten Lagebericht und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk

und

die als Ergänzung zum Anhang beigefügte Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss sowie nach§ 289 Abs. 1 Satz 5 HGB und nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER UND DES AUFSICHTSRATS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS UND DEN ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHT

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

ÜBRIGE ANGABEN GEMÄSS ARTIKEL 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 19. November 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 15. Dezember 2019 vom Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 als Abschlussprüfer der STEMMER IMAGING AG, Puchheim, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Linda Ruoß.

Stuttgart, 31. März 2020

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Martina Schaaf, Wirtschaftsprüferin

Linda Ruoß, Wirtschaftsprüferin

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