Annual Report • Jun 3, 2020
Annual Report
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Muehlhan konnte auch im Jahr 2019 wieder an die positive Entwicklung der Vorjahre anknüpfen. Die internen Zielsetzungen wurden überwiegend erfüllt und zum Teil auch übertroffen. Das EBIT konnte von € 10,2 Mio. auf € 12,4 Mio. gesteigert werden und die EBIT-Marge stieg entsprechend von 3,8 % auf 4,2 %. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lag mit € 10,9 Mio. um € 0,5 Mio. unter dem Vorjahr. Er lag damit unter den internen Erwartungen, auch unter Berücksichtigung des erneut starken Umsatzwachstums. Der Geschäftsbereich Öl & Gas konnte abgeschlossene Projekte teilweise nicht durch Anschlussaufträge ersetzen, was zu einem Umsatzrückgang bei allerdings leicht verbesserter EBIT-Marge geführt hat. Das Segment Renewables setzte sein starkes Wachstum der letzten Jahre fort, insbesondere durch die Ausweitung des Service- und Wartungsgeschäfts im Offshore-Bereich. Das Segmentergebnis war allerdings durch Verzögerungen beim Bau einer neuen Fertigungsstätte an der deutschen Nordseeküste und den daraus resultierenden Aufwendungen stark belastet. Der Bereich Industrie-/ Infrastruktur profitierte im Wesentlichen von steigenden Ausgaben für Infrastrukturprojekte. Insbesondere durch ein starkes Geschäft in den USA konnte das Ergebnis mehr als verdoppelt werden. Im maritimen Geschäft (Schiff) mit Schiffsneubau und -reparatur konnten Umsatz und EBIT nach guten Vorjahren erneut gesteigert werden.
Es wird erwartet, dass sich alle Geschäftsbereiche trotz herausfordernder Marktbedingungen weiterhin positiv entwickeln werden, wobei die wesentlichen Chancen unverändert im Energiesektor, und somit in den Geschäftsbereichen Öl & Gas sowie Renewables, gesehen werden. Risiken drohen, wie schon in den Vorjahren, von politischen Entwicklungen und seit dem 1. Quartal 2020 von der Covid-19-Pandemie und ihrem Einfluss auf die globalen Handels- und Wertschöpfungsketten.
Die strategischen Herausforderungen sind gegenüber den Vorjahren weitgehend unverändert geblieben und werden Vorstand und Aufsichtsrat auch im laufenden Geschäftsjahr beschäftigen:
| ― | Die seit 2014 anhaltende Phase niedriger Ölpreise hat deutliche Spuren im Verhalten der Öl- und Gasbranche in Bezug auf Wartungs- und Investitionstätigkeiten hinterlassen. Diese verharren seit 2015 auf niedrigem Niveau, ohne dass eine Trendwende zu erkennen ist. Als einer der langjährigen Full-Service-Anbieter in diesem Markt sieht Muehlhan dennoch unverändert die Chance, in diesem Markt die eigene Position weiter auszubauen. |
| ― | Der Windenergiemarkt wird sich in den nächsten Jahren nach Einschätzung von Marktteilnehmern weiterhin sehr positiv entwickeln, mit entsprechend positiven Auswirkungen auf das weitere Geschäft von Muehlhan. Dieser Markt eröffnet Muehlhan in Europa, Nordamerika und anderen Teilen der Welt neue Wachstumsfelder. Muehlhan arbeitet daran, seine Position als anerkannter Branchenspezialist für Oberflächenbeschichtungen und Anbieter eines breiten Dienstleistungsportfolios auszubauen und damit als Partner sowohl für Hersteller von Windkraftanlagen als auch für Betreiber von Offshore-Windparks weiter zu etablieren. |
| ― | Im Bereich Industrie/Infrastruktur wurde das Dienstleistungsspektrum der Gruppe in den letzten Jahren regional ausgeweitet und das Leistungsportfolio erweitert, um den Kunden das nachgefragte Spektrum an Dienstleistungen vor Ort anbieten zu können. |
| ― | Der maritime Sektor in Europa konzentriert sich seit der Krise 2008/09 auf den Bau von Spezialschiffen, insbesondere Megayachten, Kreuzfahrt- und Marineschiffen, sowie auf Aufträge aus der Windenergiebranche. Die Branche sieht zum aktuellen Zeitpunkt die Auslastung der Werften nachhaltig gesichert. Muehlhan als hochspezialisierter und professioneller Dienstleister mit einem hohen Organisationsgrad wird davon profitieren können. |
Wie auch in den Vorjahren hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat sich mit dem Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Auch außerhalb der Sitzungen standen Aufsichtsrat und Vorstand in engem Kontakt. So tauschte sich der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden über die aktuelle Unternehmensentwicklung und wesentliche Geschäftsvorfälle aus.
Der regelmäßige schriftliche und mündliche Bericht des Vorstands an den Aufsichtsrat über die geschäftliche Entwicklung der Muehlhan Gruppe sowie der Muehlhan AG bildete auch 2019 den Kern der Zusammenarbeit der Organe. Unter besonderer Beachtung stand dabei weiter die Ausrichtung und Anpassung der Muehlhan Gruppe an die aktuelle und für die Zukunft erwartete Marktsituation. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat umfassend über die finanzielle Lage der Muehlhan AG und deren Tochtergesellschaften, deren Ertragsentwicklungen sowie über die kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanungen.
Insgesamt fanden im Jahr 2019 sechs Sitzungen am 6. Februar, 19. März, 14. Mai, 16. Juli, 22. Oktober und 17. Dezember 2019 unter Teilnahme des Vorstands statt. An der Telefonkonferenz am 6. Februar und an der Sitzung am 19. März hat jeweils ein Vorstandsmitglied entschuldigt nicht teilgenommen. Ansonsten haben jeweils alle Aufsichtsräte und Vorstandsmitglieder an den Sitzungen teilgenommen. Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Muehlhan AG und der Gruppe.
Unter Berücksichtigung der jeweiligen Geschäftssituation wurde auch ausführlich die Entwicklung der Hauptgeschäftsfelder des Unternehmens in den internationalen Märkten erörtert.
Sofern der Aufsichtsrat weitere Informationen benötigte, wurden diese vom Vorstand unverzüglich mündlich und schriftlich zur Verfügung gestellt. Durch den regelmäßigen Austausch und die Abstimmung des Vorstands mit dem Aufsichtsrat, auch zwischen den Sitzungen, war jederzeit sichergestellt, dass Einzelfragestellungen zu wesentlichen Entwicklungen und Geschäftsvorfällen bei Muehlhan ohne Zeitverzögerungen beraten und entschieden werden konnten.
Neben den turnusmäßigen Themen wurden während der Aufsichtsratssitzungen 2019 insbesondere folgende Themen vertiefend erläutert:
In der Aufsichtsratssitzung vom 6. Februar 2019 wurden die vorläufigen Geschäftszahlen des Jahres 2018 erörtert.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 19. März 2019 war der Konzernabschluss und die Konzernabschlussprüfung 2018 sowie die Geschäftsentwicklung in den ersten zwei Monaten des Jahres 2019.
In der Sitzung am 14. Mai 2019 am Tag vor der Hauptversammlung wurden die aktuellen Ergebnisse besprochen, die Hauptversammlung am Folgetag vorbereitet und die Verzögerungen bei der Etablierung des neuen Standortes in Cuxhaven erläutert.
Am 16. Juli 2019 wurde in der Aufsichtsratssitzung über die aktuellen Ergebnisse und Entwicklungen gesprochen.
Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 22. Oktober 2019 waren die aktuellen Ergebnisse und Entwicklungen.
In der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres am 17. Dezember 2019 wurde das Budget 2020 erörtert und beschlossen.
Ausschüsse wurden nicht gebildet.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Muehlhan AG wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB), der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) in Verbindung mit § 315e HGB aufgestellt.
Der Aufsichtsrat beauftragte die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, gemäß Hauptversammlungsbeschluss der Muehlhan AG vom 15. Mai 2019 mit der Abschlussprüfung der Muehlhan AG und des Konzerns. Warth & Klein Grant Thornton hat den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und den Jahresabschluss der Muehlhan AG zum 31. Dezember 2019 wie auch den Lagebericht der Muehlhan AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
Prüfungsschwerpunkte waren:
| ― | Existenz der ausgewiesenen Umsatzerlöse |
| ― | Bewertung der Forderungen aus Fertigungsaufträgen |
| ― | Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
| ― | Abgrenzung des Konsolidierungskreises |
| ― | Werthaltigkeit der Geschäft- und Firmenwerte |
| ― | Bilanzierung von Leasingverhältnissen |
Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Anforderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.
Jedem Aufsichtsratsmitglied wurden der Jahresabschluss der Muehlhan AG und der Konzernjahresabschluss, die Lageberichte zum Jahresabschluss der Muehlhan AG und zum Konzernjahresabschluss, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die dazugehörigen Prüfungsberichte zur eigenständigen Prüfung übersandt. In der Sitzung vom 24. März 2020 hat der Aufsichtsrat alle Unterlagen im Beisein der Wirtschaftsprüfer noch einmal eingehend erörtert und geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben.
Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfungen keinerlei Einwände gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Muehlhan AG und den Konzernjahresabschluss sowie die Ergebnisse der Abschlussprüfungen und billigt den Jahresabschluss der Muehlhan AG und deren Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Jahresergebnisses schließt sich der Aufsichtsrat an.
Der Abschlussprüfer hat auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war oder die Nachteile ausgeglichen worden sind,
3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen."
Den Prüfungsbericht hat der Abschlussprüfer dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den Abhängigkeitsbericht und den Prüfungsbericht auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung schließt sich der Aufsichtsrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und erhebt keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands, die im Konzernlagebericht wiedergegeben ist.
Das Geschäftsjahr 2019 war für die Muehlhan Gruppe ein weiterer und erfolgreicher Schritt auf dem Weg zu einer stabilen und nachhaltig profitablen Geschäftsentwicklung. Der Vorstand hat erfolgreich an der Stabilisierung des Geschäfts in den bearbeiteten Märkten und Regionen gearbeitet und damit eine gute Grundlage für zukünftige Herausforderungen geschaffen.
Der Aufsichtsrat unterstützt den Vorstand gerne auch weiterhin auf seinem Kurs zur nachhaltigen Sicherung der Zukunft der Muehlhan Gruppe. Aktuell steht das Unternehmen angesichts der Covid-19-Pandemie vor großen Herausforderungen, so wie die gesamte Wirtschaft. Auch wenn die weitere Entwicklung vollkommen unklar ist, müssen wir davon ausgehen, dass die Pandemie starke Spuren im Geschäftsjahr 2020 hinterlassen wird.
Wir danken dem Vorstand und den Mitarbeitern des Konzerns für die geleistete Arbeit und ihr hohes Engagement sowie den Muehlhan-Kunden und -Geschäftsfreunden für ihr fortgesetztes Vertrauen im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Hamburg, im März 2020
Philip Percival, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Muehlhan AG
Im Jahr 2019 hat Muehlhan erneut die überwiegende Zahl der internen Zielsetzungen erfüllt und zum Teil auch übertroffen. Die Umsatzerlöse stiegen um 10,3 % auf € 295,3 Mio. Das EBIT stieg um 21,3 % von € 10,2 Mio. auf € 12,4 Mio., wobei € 0,2 Mio. auf die erstmalige Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 entfallen. Die EBIT-Marge verbesserte sich entsprechend von 3,8 % auf 4,2 %. Das Konzernergebnis erhöhte sich um 13,2 % auf € 6,3 Mio., nach € 5,5 Mio. im Vorjahr. Nach dem Abzug der Fremdanteile steht den Aktionären von Muehlhan ein Ergebnis von € 6,3 Mio. zu, dies entspricht einem Anstieg um 26,4 %. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist auch unter Berücksichtigung des Umsatzwachstums mit € 10,9 Mio. jedoch lediglich zufriedenstellend.
Eine zum Verkauf stehende Tochtergesellschaft in Griechenland zeigt aufgrund einer zu bilanzierenden Steuerschuld einen Verlust von € -1,2 Mio., nach einem Vorjahresverlust von € -0,3 Mio. Aufgrund des anstehenden Verkaufs werden die Ergebnisse der Gesellschaft gemäß IFRS 5 separat dargestellt und das Vorjahr entsprechend angepasst.
Die Ergebnisverbesserungen, die das Unternehmen auch im Berichtsjahr wieder erzielt hat, belegen die Gültigkeit der vom Management konsequent und nachhaltig umgesetzten strategischen Maßnahmen. Eine wesentliche Ursache dieses Erfolgs liegt darüber hinaus auch im stetigen Arbeiten an den zahlreichen operativen Stellschrauben.
Zu den strategischen Weichenstellungen der letzten Jahre zählen unter anderem die Fokussierung auf die beiden Märkte im Energiesektor, Öl & Gas und Renewables, sowie die Erweiterung und Komplettierung des Dienstleistungsangebots, um in allen Märkten die vom Kunden gewünschten Dienstleistungen anbieten zu können. Akquisitionen oder Neugründungen von Gesellschaften ordnen sich bei Muehlhan stets diesen strategischen Vorgaben unter; so auch die Gründung der Muehlhan Wind Service A/S im Jahr 2017, die mit einem Umsatz von € 19 Mio. im Berichtsjahr erneut ein beeindruckendes Wachstum vorweisen kann. Im Berichtsjahr wurden keine Akquisitionen getätigt. Der Schwerpunkt lag vielmehr auf der Umsetzung operativer Verbesserungen bei den bestehenden Gesellschaften.
Auf der operativen Ebene arbeitet das Management unverändert an einer Vielzahl von Parametern: Präzisere Auswahlkriterien bei Projekten und die strikte Anwendung von Risikomanagementmaßnahmen tragen dazu bei, Projektverluste zu vermeiden. Ein verbessertes und systemgestütztes Projektcontrolling ermöglicht es, Abweichungen vom Plan früher zu erkennen und damit gegensteuern zu können.
Der Geschäftsbereich Öl & Gas konnte abgeschlossene Projekte teilweise nicht durch Folgeaufträge ersetzen, was zu einem geringeren Umsatz bei einer allerdings leicht verbesserten EBIT-Marge geführt hat. Als einer der langjährigen Full-Service-Anbieter in diesem Markt zielt Muehlhan weiterhin auf Wachstum und dürfte von der gestiegenen Nachfrage nach umfassenden Wartungsdienstleistungen profitieren.
Der Geschäftsbereich Renewables ist auf einen stabilen Wachstumspfad eingeschwenkt. Im Berichtsjahr ist das Ergebnis allerdings durch eine Drohverlustrückstellung negativ beeinflusst, die aus Verzögerungen beim Bau einer Fertigungsstätte an der deutschen Nordseeküste resultiert. Als Full-Service-Anbieter, der sowohl die Hersteller von Windkraftanlagen als auch die Betreiber von Offshore-Windparks über den gesamten Lebenszyklus der Anlagen unterstützt, ist Muehlhan exzellent positioniert, um in Zukunft in den unterschiedlichen Teilmärkten weiter zu wachsen. Durch die Ausweitung des Service- und Wartungsgeschäfts konnte zudem die Abhängigkeit vom langfristig rückläufigen und schwankungsanfälligeren Offshore-Neubaugeschäft verringert werden.
Vor dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie wurde eine Fortführung des Aufwärtstrends der Muehlhan Gruppe erwartet. Diese Zuversicht stützte sich auf die erhöhte Widerstandsfähigkeit der Gruppe aufgrund der strategischen Umbaumaßnahmen der letzten Jahre sowie das zunehmend breitere Portfolio an Dienstleistungen. Operativ tragen zudem das strikte Risikomanagement und kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen zum Erfolg der Gruppenunternehmen bei. Seitdem jedoch im Tagesrhythmus das öffentliche Leben und das Wirtschaftsumfeld eingeschränkt wird, ist zu erwarten, dass die Pandemie Spuren im Geschäftsjahr 2020 hinterlassen wird.
Die Muehlhan AG (MYAG), Hamburg, ist die Holdinggesellschaft von insgesamt 34 unmittelbar und mittelbar gehaltenen Gesellschaften in Europa, dem Nahen Osten, Nordamerika und dem Rest der Welt. Davon werden derzeit 30 Gesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen.
Als börsennotierte Aktiengesellschaft wird die Muehlhan AG im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Die Muehlhan Gruppe bietet ihren Kunden als einer der wenigen Full-Service-Anbieter ein diversifiziertes Spektrum an Industriedienstleistungen. Muehlhan vereint einen hohen Organisationsgrad, eine große technologische Kompetenz, die Erfahrung von mehr als 135 Jahren und einen hohen Qualitätsanspruch zu einem professionell-industriellen Ansatz und erfüllt damit die höchsten Qualitätsansprüche unserer Kunden.
Die angebotenen Dienstleistungen erstrecken sich auf Arbeiten an Schiffen, Öl- und Gasinstallationen zu Wasser und zu Land, Windkraftanlagen zu Wasser und zu Land, Industrieanlagen und Tätigkeiten an Bau- und Infrastrukturprojekten.
Die Muehlhan Gruppe bietet folgende Dienstleistungen an:
Muehlhan erbringt in allen Märkten Dienstleistungen im Bereich Oberflächenschutz. Diese tragen maßgeblich zum Schutz und Erhalt von Anlagen sowie maritimer und industrieller Infrastruktur bei.
Dazu gehören:
| ― | die Reinigung und Stahlvorbereitung, |
| ― | das Strahlen mit unterschiedlichsten Verfahren, unter anderem Ultrahochdruck-Wasserstrahlen, Trockenstrahlen, Höchstdruck-Nassstrahlen und Sponge-Jet, |
| ― | die Metallisierung von Oberflächen, |
| ― | die Beschichtung von Oberflächen mit Farbsystemen sowie Klebefolien. |
Der passive Brandschutz hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Er findet seine Anwendung in der Industrie, der Infrastruktur sowie im Öl- und Gassektor. Dabei werden durch zementartige und intumeszierende Materialien statisch belastete Strukturen geschützt, um ihre Stabilität im Brandfall möglichst lange zu gewährleisten. Damit bleiben die tragenden Strukturen mit Notausgängen, Treppen und Dachstrukturen länger zugänglich für Notfallteams und Feuerwehr und retten damit Leben.
Der Gerüstbau und die Zugangstechnik sind wichtige Bestandteile der Gruppe, da beide Dienstleistungen eng mit dem Ausbau der Geschäftsfelder Öl & Gas und Renewables verbunden sind. Gerüstbau- und Zugangstechnikdienstleistungen erbringt Muehlhan dementsprechend sowohl an Land als auch offshore. Muehlhan ist ein wichtiger Partner für Bauunternehmen im Hoch- und Fassadenbau, für Öl- und Gasexploitationsgesellschaften, Unternehmen im Bereich der Windkraft und für Werften. Als eines von wenigen Unternehmen erfüllt Muehlhan die hohen technischen Anforderungen, die an den Bau von Offshore-Transformer-Stationen und Fundamenten für Offshore-Windparks gestellt werden und bietet Spezialzugangstechniken wie Hebebühnen, hydraulische Arbeitsbühnen und seilgestützte Zugangstechniken an. Außerdem hat Muehlhan das Know-how und die technischen Möglichkeiten, individuelle und komplexe Gerüst- und Tribünenkonstruktionen zu installieren.
Stahlbaudienstleistungen werden sowohl für Werft- als auch Industrie- und Infrastrukturkunden erbracht. Die Dienstleistungen im Stahlbau umfassen Schweißarbeiten bei Schiffen, Brücken und Offshore-Anlagen sowie Installationsarbeiten bei Windturbinen, Schornsteinen, Schiffen und sonstigen Industrieanlagen. Aufgrund der hohen Kompetenz bietet Muehlhan auch Ausbildungslehrgänge und Trainings an.
Die Kälteisolierung, die Wärme- und Schalldämmung sowie Vollbeschichtungen und Isolierungssanierungen sind insbesondere bei Industrieanlagen und Bauprojekten von großer Bedeutung und helfen, langfristig Kosten zu senken und Umweltstandards einzuhalten.
Mit der dänischen Tochtergesellschaft Muehlhan Wind Service A/S, Middelfart, Dänemark, bietet Muehlhan ein breites Spektrum an Dienstleistungen rund um Windkraftanlagen an. Das Portfolio der Gesellschaft umfasst unter anderem Montagearbeiten, Installationen, Service-Dienstleistungen, elektrische Arbeiten sowie den Oberflächenschutz.
Die strukturellen Änderungen der maritimen Märkte der letzten Jahre und die damit verbundene Verschärfung des Wettbewerbs hatten das Management in der Vergangenheit dazu veranlasst, die Strategie mit dem Ziel neu auszurichten, die Abhängigkeit vom klassischen Schiffsneubau zu verringern. Die Ergebnisentwicklung der Gruppe hat gezeigt, dass diese Strategie richtig war, und der Umsetzungsprozess hat zwischenzeitlich weitgehend seinen Abschluss gefunden. Elemente dieser Strategie sind:
Wesentlicher Bestandteil der Strategie ist die Ausweitung der Aktivitäten im Energiemarkt mit den Geschäftsbereichen Öl & Gas sowie im Bereich Renewables (Windkraft). Die anhaltende Phase niedriger Ölpreise hat trotz zeitweiligen Preisanstiegs deutliche Spuren in der Wertschöpfungskette der Öl- und Gasbranche hinterlassen und zu einer seit Jahren anhaltenden, spürbaren Verringerung der Wartungs- und Investitionstätigkeiten geführt. Dieser Rückstau hat sich auch aufgrund eines im Vergleich zum Vorjahr gesunkenen Ölpreises im Berichtsjahr nicht aufgelöst und es stellt sich die Frage, wie lange das niedrige Niveau noch aufrecht erhalten werden wird. Muehlhan sieht jedoch unverändert die Chance, in diesem Markt die eigene Position weiter auszubauen. Der Markt der erneuerbaren Energien, und hier insbesondere der Bereich Offshore-Windkraft, eröffnet Muehlhan in Europa, Nordamerika und anderen Teilen der Welt neue Wachstumsfelder. Muehlhan arbeitet daran, seine Position als anerkannter Spezialist für Oberflächenbeschichtungen auszubauen und mit neuen Dienstleistungsangeboten als Full-Service-Anbieter sowohl für Hersteller von Windkraftanlagen als auch für Betreiber von Offshore-Windparks vom Wachstum in diesem Markt zu profitieren.
Der Ausbau der Geschäftsbereiche Öl & Gas, Renewables sowie Industrie/ Infrastruktur erfordert eine Anpassung und Erweiterung der angebotenen Dienstleistungspalette. Kunden wünschen im maritimen Bereich üblicherweise den Oberflächenschutz als eigenständige Dienstleistung. Die Energiemärkte sowie viele Industriekunden verlangen dagegen ein komplettes Dienstleistungspaket aus Gerüstbau, Isolierung, Oberflächenschutz, Brandschutz, Industriereinigung und teilweise weiteren Leistungen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, weitet Muehlhan - wo möglich und sinnvoll - sein Dienstleistungsangebot aus, passt es den Anforderungen an und verbessert die Vernetzung der einzelnen Dienstleistungen, um den Kunden ein optimales Paket anbieten zu können. Als Beispiel ist die Tochtergesellschaft Muehlhan Wind Service A/S in Dänemark zu nennen, mit der Muehlhan im Bereich Windkraftanlagen das Dienstleistungsangebot deutlich erweitert hat und ein anerkannter Dienstleister der großen Windkraftanlagenhersteller und -betreiber ist.
Die Gruppe konzentriert ihr Geschäft im Wesentlichen auf Europa, den Nahen Osten und Nordamerika. Jedes lokale Engagement wird an strengen Kriterien wie Profitabilität, Generierung von Cash (liquiden Mitteln), Nachhaltigkeit, Portfoliobreite und Mindestgröße gemessen. Sollten diese nicht nachhaltig erfüllt werden, wird ein Standort verkauft oder geschlossen oder es werden Maßnahmen umgesetzt, um die Kriterien wieder zu erfüllen. Ziel ist, die Profitabilität und damit den Shareholder Value der Gruppe langfristig zu erhöhen.
Im Berichtsjahr ist Muehlhan wie im Vorjahr organisch gewachsen und hat sich auf die Entwicklung und Konsolidierung der bestehenden Gesellschaften konzentriert.
Management und Aufsichtsrat streben eine führende Marktposition in allen Bereichen innerhalb eines Zeitraums von fünf bis sieben Jahren an. In einem überwiegend kleinteilig geprägten Wettbewerbsumfeld kompensiert Muehlhan die zum Teil vorhandenen Strukturkostenvorteile kleinerer Wettbewerber durch permanente Investitionen in Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, kurzfristig verfügbare Kapazitätsreserven, technische Innovationen, höhere Qualität, professionelle Projektabwicklung und höhere Produktivität sowie in die finanziellen Möglichkeiten eines international tätigen Konzerns.
Neben den klassischen Kundenanforderungen nach Preis, Effizienz und Produktivität, kurzer Projektlaufzeit sowie verlässlicher Abwicklung werden auch die umfassende und ordnungsgemäße Dokumentation der Maßnahmen und Abwicklung eines Großprojekts sowie die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit zu immer wichtigeren Wettbewerbskriterien. Muehlhan unternimmt alles Notwendige, um jederzeit sämtliche Bestimmungen zum Umweltschutz und zur Arbeitssicherheit einzuhalten und Unfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Erreicht werden diese Ziele durch effektives Training, regelmäßige Schulungen und aufmerksames Handeln in allen Bereichen.
Muehlhan bildet sämtliche Geschäftsprozesse sowie Vorgaben und Regeln im Bereich Organisation, Sicherheit, Umweltschutz und Qualität in einem integrierten Managementsystem ab. Dieses wird regelmäßig von einem externen Zertifizierungsunternehmen nach DIN EN ISO 9001:2015 (Quality Management Systems), DIN EN ISO 14001:2015 (Environmental Management Systems) und OHSAS 18001:2007 (Occupational Health and Safety Management Systems) zertifiziert.
Das systematische Arbeiten hilft Muehlhan, den stetig wachsenden Ansprüchen der weltweiten Kunden und der Behörden auf den Feldern Qualität, Termintreue, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und nachhaltiger Umweltschutz gerecht zu werden und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Außerdem lebt Muehlhan einen fairen und gesetzeskonformen Umgang mit Mitarbeitern und Subunternehmern.
Wesentliche Unterscheidungskriterien gegenüber Wettbewerbern sind die stabile Finanzkraft, der finanzielle Spielraum für Wachstumsinitiativen und der hohe Organisationsgrad der Gruppe. Die Finanzkraft wird jederzeit stabil gehalten und langfristig ausgebaut. Aus Perspektive der Kunden ist Muehlhan somit ein verlässlicher und finanziell stabiler Partner, dem ein oder auch mehrere Großprojekte anvertraut werden können. Der hohe Organisationsgrad wird dabei stetig weiter optimiert und Synergie- und Best-Practice-Effekte intensiv genutzt.
Die Führung der Muehlhan Gruppe obliegt einem dreiköpfigen Vorstand. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen. Er berät und begleitet den Vorstand in der Leitung des Unternehmens und erörtert regelmäßig wesentliche Themen wie Planung, Strategie, Geschäftsentwicklung sowie Chancen und Risiken.
Die Steuerung der Muehlhan Gruppe erfolgt vom Unternehmenssitz in Hamburg nach klassischen finanz-, vermögens- und ertragswirtschaftlichen Kennzahlen, die monatlich bereitgestellt werden. Die wesentlichen finanzwirtschaftlichen Leistungsindikatoren sind der Umsatz, das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern; EBIT) und der Cashflow. Die operative Steuerung der Gruppe erfolgt primär nach Regionen. Die strategische Steuerung erfolgt nach Geschäftsbereichen.
Daneben legt die Muehlhan Gruppe ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften und damit einhergehend auf die Vermeidung von Unfällen. Als nichtfinanziellen Leistungsindikator nutzt Muehlhan die interne Unfallstatistik mit der Kenngröße Unfallrate, definiert als Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden. Alle operativen Gesellschaften melden dazu monatlich die Arbeitsunfälle und die geleisteten Stunden der Mitarbeiter und Subkontraktoren an die Verantwortliche für SHEQ (Safety, Health, Environment and Quality) in Hamburg.
Die Muehlhan Gruppe ist aktuell auf drei Kontinenten präsent. In Europa ist die Gruppe mit 17 Tochterunternehmen vertreten. Im Nahen Osten ist die Muehlhan Gruppe mit vier operativen Gesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Katar und im Oman vertreten. In Nordamerika ist Muehlhan hauptsächlich in den Staaten an der Westküste präsent. Die Region Rest der Welt umfasst die im Wesentlichen auf Ölförderanlagen vor den Küsten Brasiliens und Afrikas aktive MSI mit ihren zwei Tochtergesellschaften.
Der Bereich Schiff umfasst sowohl den Bereich Schiffsneubau als auch den Bereich Schiffsreparatur in Europa. Der Konsolidierungs- und Schrumpfungsprozess in diesem Markt ist abgeschlossen. Die verbleibenden Werften in Europa konzentrieren sich auf den Bau von Spezialschiffen, insbesondere Megayachten, Kreuzfahrt- und Marineschiffen, sowie den Bau von Offshore-Windkrafttürmen, Umspannplattformen und sonstigen Komponenten für Offshore-Windkraftanlagen. Muehlhan bedient Reedereien und Werften mit dem Auftragen von hochwertigen Oberflächenbeschichtungen bei Neubauten und einem breit gefächerten Leistungsspektrum in den Bereichen Wartung und Erneuerung von Oberflächenbeschichtungen. Das Spektrum reicht von kurzfristigen Reparaturarbeiten an Außenwänden bis hin zur komplexen Sanierung von Wasser-, Ballast-, Treibstoff- und Cargotanks.
Im Geschäftsbereich Öl & Gas wird das Geschäft mit Kunden aus der Öl- und Gasindustrie zu Wasser und zu Land zusammengefasst. Muehlhan ist dabei Partner von großen Unternehmen in den Bereichen Öl & Gas Offshore sowie der Petrochemie. Die in diesen Bereichen erworbene hohe Kompetenz für Oberflächenschutz, Brandschutz, Isolierung und Gerüstbau baut die Gruppe kontinuierlich weiter aus.
Den wachsenden Markt der Renewables - der regenerativen Energien rund um Windkraftanlagen zu Wasser und zu Land - bedient Muehlhan mit Oberflächenschutzdienstleistungen für Windkraftanlagen und Umspannplattformen. In den vergangenen Jahren hat sich die Gruppe zu einem Spezialisten der Turm- und Rotorblattbeschichtung und damit zu einem begehrten Partner der führenden Windkraftanlagenhersteller entwickelt. Seit dem Jahr 2017 bietet Muehlhan über die Muehlhan Wind Service A/S in Dänemark eine breite Palette an Installations- und Service-Dienstleistungen an und hat sich damit zu einem Full-Service-Anbieter für den Windkraftmarkt entwickelt.
Im Geschäftsbereich Industrie/Infrastruktur liefert Muehlhan langlebige Beschichtungslösungen, Stahlarbeiten und Gerüstbau für industrielle Kunden, für Brückenneubauten und -sanierungen, Schleusen, Wasserversorgungs- und Verkehrsinfrastrukturprojekte sowie den Sondermaschinenbau. Neben Dienstleistungen vor Ort beim Kunden betreibt Muehlhan auch stationäre Strahl- und Beschichtungshallen. Ein weiteres Leistungsfeld ist der passive Brandschutz, der bei großen Stahlkonstruktionen wie Flughäfen, Brücken, Wolkenkratzern und industriellen Bauten zur Anwendung kommt.
Traditionell treibt die Muehlhan Gruppe eigene Entwicklungen und den Einsatz innovativer Technologien voran und dürfte eines von wenigen Unternehmen im Bereich des Oberflächenschutzes sein, in dem aktiv Forschung und Entwicklung in diesem Bereich betrieben wird. Die Arbeit umfasst eigene Projekte zur Verbesserung der Produktivität und Profitabilität, aber auch die Mitarbeit in internationalen, standardsetzenden Organisationen sowie die Zusammenarbeit mit diversen Forschungseinrichtungen.
Muehlhan versteht sich als technologischer Marktführer auf dem Gebiet des Oberflächenschutzes. Neben zahlreichen Patenten arbeitet die Gruppe aktiv an Produkten und Geräten zur Weiterentwicklung eines nachhaltigen und umweltfreundlichen Oberflächenschutzes. Hierzu werden im Konzern zwei Mitarbeiter exklusiv beschäftigt sowie bei Bedarf weitere Mitarbeiter hinzugezogen. Darüber hinaus findet eine enge Zusammenarbeit mit renommierten Forschungsinstituten und weiteren spezialisierten Fremdfirmen statt. Der Aufwand für F&E-Aktivitäten beträgt € 0,3 Mio. und setzt sich im Wesentlichen aus Personalaufwendungen zusammen.
Die Weltwirtschaft wies im Berichtsjahr ein Wachstum von rund 2,9 % auf, das damit geringer ausfiel als im Vorjahr. Gründe hierfür waren zunehmende Unsicherheiten in der Weltwirtschaft wie beispielsweise die Entwicklung der Handelsbeziehungen zwischen den USA und China und der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.
Wesentlicher Treiber der Weltwirtschaft war einmal mehr China mit einem Wachstum des BIP von rund 6,1 %. Der Euroraum zeigte ein Wachstum von 1,2 %, die USA von 2,3 %. Damit fielen alle wesentlichen Märkte hinter die Wachstumsraten des Vorjahres zurück.
Für die Jahre 2020 und 2021 wird offiziell noch mit einem Anstieg der Weltwirtschaft um 3,3 % gerechnet. Nach der rasanten Ausbreitung des Coronavirus im 1. Quartal 2020 mit seiner Auswirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung in China und damit auch auf den Rest der Welt dürfte das tatsächliche Wachstum jedoch deutlich darunter liegen, wobei eine Rezession nicht ausgeschlossen wird.
Vor einer Berücksichtigung des aktuell noch nicht zu präzisierenden Einflusses der Covid-19-Pandemie wurde für die USA mit einem Rückgang des Wachstums von 2,3 % im Jahr 2019 auf 2,0 % im Jahr 2020 gerechnet. Für den Euroraum wurde aufgrund einer steigenden externen Nachfrage mit einem leichten Anstieg der Wachstumsraten um 0,1 % auf 1,3 % im Jahr 2020 und 1,4 % im Jahr 2021 gerechnet. Bei beiden Märkten dürften diese Erwartungen aufgrund der Pandemie jedoch Makulatur sein. Auch die Wirtschaftsleistung von China dürfte massiv unter dem Einfluss der Covid-19-Pandemie leiden, da die Abnehmermärkte Chinas mit einer Verzögerung von rund zwei Monaten von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind. Es wird mittlerweile erwartet, dass es 2020 ein weit unter der ursprünglichen Prognose liegendes Wachstum oder sogar eine Rezession geben wird.
Die Prognosen sind darüber hinaus wie auch in den Vorjahren mit weiteren Unsicherheiten behaftet. Zunehmende geopolitische Risiken, wie die schwelenden Auseinandersetzungen auf der arabischen Halbinsel sowie die Spannungen zwischen dem Iran und den USA, Handelskriege und die Erhebung von Zöllen können die zukünftige Entwicklung wesentlich beeinflussen.
Die Auswirkungen der Finanzkrise und die großen Unsicherheiten der zukünftigen Entwicklung haben dazu geführt, dass das Zinsniveau auf einem historisch niedrigen Niveau verblieben ist. In den USA und Großbritannien wird für die Zukunft mit einer behutsamen Normalisierung der Geldmarktpolitik und als Konsequenz mit moderat steigenden Zinsen gerechnet. Im Euroraum wird von einer Fortsetzung der Niedrigzinspolitik durch die Europäische Zentralbank ausgegangen, die damit versuchen wird, die fehlende wirtschaftliche Dynamik zu kompensieren.
Der Ölpreis lag im Jahr 2019 im Wesentlichen in einem Korridor zwischen 50 und 60 US-Dollar/Barrel und damit unter dem durchschnittlichen Ölpreis des Vorjahres. Zu Beginn des Jahres 2020 kam es zu einem weiteren Verfall des Ölpreises. Die zukünftige Entwicklung des Preisniveaus wird sich im Spannungsfeld aus einem zunehmenden Förderangebot einerseits und zahlreichen (geo-)politischen Konfliktherden andererseits bilden.
Im Bereich Schiff ist der Konsolidierungsprozess und die Verlagerung des Schiffsbaus nach Asien weitestgehend abgeschlossen. Die deutschen Werften sind dem Strukturwandel begegnet, indem sie sich erfolgreich als Anbieter von Spezialschiffen etabliert haben. Dies erlaubt es ihnen, die gegenüber der asiatischen Konkurrenz höheren Arbeitskosten durch eine höhere Wertschöpfung zu kompensieren. Sie bedienen vor allem Nischenmärkte wie den Marineschiffbau, Kreuzfahrtschiffe, Ro-Ro-Schiffe, Megayachten, aber auch Kunden im Bereich der Windkraft. Insbesondere die hohe Nachfrage nach energieeffizienteren Schiffen, Marineschiffen und Kreuzfahrtschiffen führt zu einer guten Auslastung der Werften.
Die Entwicklung des Ölpreises war im Jahr 2019 für alle Unternehmen im Sektor Öl & Gas unerfreulich. Die Herausforderungen für die im Öl- und Gassektor tätigen Unternehmen sind damit nach wie vor groß. Die Sparmaßnahmen wie unter anderem Personalfreistellungen und das Verschieben von Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen erhöhten den Margendruck in der gesamten Wertschöpfungskette, sind inzwischen aber weitestgehend abgeschlossen und die Wartungs- und Investitionsaktivitäten der Ölexploitationsgesellschaften nehmen trotz des zuletzt wieder gesunkenen Ölpreises auch aufgrund eines aufgelaufenen Investitionsstaus langsam zu. Als Zulieferunternehmen dieses Marktes hat auch Muehlhan seine Strukturen an die reduzierte Nachfrage und den erhöhten Kostendruck angepasst und sieht sich gerüstet, von den wieder anziehenden Investitionsaktivitäten profitieren zu können.
Im Bereich Renewables waren in Deutschland im Jahr 2019 Windkraftanlagen mit einer Leistung von über 61 GW installiert. Während der Markt für Onshore-Windkraftanlagen insbesondere durch neue Regulierungen schwierig war, entwickelte sich der Markt für Offshore-Windkraftanlagen weiterhin positiv. Der Bereich Offshore steuerte mehr als 7,5 GW bei, nach 6 GW im Vorjahr. Weitere rund 1 GW sind im Bereich Offshore aktuell im Bau. In anderen europäischen Ländern entwickelt sich der Bereich ähnlich positiv. 2 Für 2020 wird eine Fortsetzung der positiven Entwicklung im Bereich Offshore erwartet. Im Onshore-Bereich wird kurzfristig nur mit einer geringen Zunahme der Netto-Leistung gerechnet. Für Muehlhan bietet sich damit die Chance, seine großen Erfahrungen im Oberflächenschutz, im Gerüstbau und im Stahlbau einzubringen. Zusätzlich resultieren aus der Gründung der Muehlhan Wind Service A/S Wachstumsmöglichkeiten im Installations- und Service-Geschäft.
Der Bereich Industrie/Infrastruktur bedient unterschiedliche Märkte und Kunden. Im Hochbau hat Muehlhan vor allem im Nahen Osten und in Europa Dienstleistungen im Gerüstbau und passiven Brandschutz erbracht. In den USA profitiert die lokale Gruppengesellschaft von dem milliardenschweren Reparaturprogramm für die dort weit verbreiteten Brücken in Stahlbauweise, deren Korrosionsschutz erneuert werden muss.
1 International Monetary Fund: Global Economic Outlook, Januar 2020
2 Homepage des Bundesverband WindEnergie, Februar 2020
Im Folgenden wird der Geschäftsverlauf anhand der Ertrags-, Finanz-und Vermögenslage inklusive besonderer Entwicklungen und Ereignisse dargestellt.
Für die Muehlhan Gruppe verlief das Jahr 2019 besser als in den internen Planungen erwartet. Die Umsatzerlöse betrugen im Berichtsjahr € 295,3 Mio. und liegen damit um 10,3 % über dem Vorjahr.
Die Materialaufwendungen und bezogenen Leistungen sind projektbedingt überproportional um 15,2 % von € 85,9 Mio. auf € 98,9 Mio. gestiegen. Der Personalaufwand stieg um 7,4 % auf € 136,5 Mio. Muehlhan investiert in Personal, um eine gleichbleibend hohe Qualität sicherzustellen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um € 2,4 Mio. auf € 42,8 Mio. Im Ergebnis stieg das EBITDA (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschreibungen; Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen) überproportional im Vergleich zu den Umsatzerlösen von € 18,4 Mio. um € 6,1 Mio. auf € 24,5 Mio. an, wobei € 3,1 Mio. aus der geänderten Bilanzierung von Leasingverhältnissen gemäß IFRS 16 resultieren. Die Abschreibungen stiegen um € 3,9 Mio. auf € 12,1 Mio., der Effekt aus der geänderten Leasingbilanzierung beträgt dabei € 2,8 Mio.
Daraus resultiert ein Anstieg des EBIT (Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit; Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern) um 21,3 % von € 10,2 Mio. auf € 12,4 Mio., inklusive eines Effekts von € 0,2 Mio. aus der Leasingbilanzierung. Die EBIT-Marge stieg entsprechend von 3,8 % auf 4,2 %. Beim Anstieg des EBIT profitierte Muehlhan von in den Vorjahren eingeleiteten operativen Verbesserungen, der Fokussierung auf die Wachstumsmärkte und Regionen sowie einer selektiveren Projektauswahl zur Reduzierung des Risikos von Projektverlusten. Das erzielte EBIT von € 12,4 Mio. liegt deutlich über dem vom Vorstand veröffentlichten Ergebnisausblick von € 10,0 - € 11,0 Mio.
Das Finanzergebnis verschlechterte sich erwartungsgemäß um € 0,3 Mio. auf € -1,9 Mio. Dies resultiert ebenfalls aus der geänderten Leasingbilanzierung. Ohne diesen Effekt wäre das Finanzergebnis nahezu unverändert zum Vorjahr.
Das Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten betrifft eine griechische Tochtergesellschaft der Muehlhan AG (MGR), die verkauft werden soll. Das Ergebnis der Tochtergesellschaft im Vorjahr beträgt € -0,3 Mio. Im Berichtsjahr wurde aufgrund der Bilanzierung einer Steuerverbindlichkeit ein Ergebnis von € -1,2 Mio. erzielt.
Das Konzernergebnis erhöhte sich um 13,2 % von € 5,5 Mio. auf € 6,3 Mio. Davon entfallen € -0,1 Mio. auf nicht beherrschende Anteile (Vorjahr: € 0,5 Mio.), sodass ein auf die Aktionäre der Muehlhan AG entfallendes Konzernergebnis von € 6,3 Mio. (Vorjahr: € 5,0 Mio.) erwirtschaftet wurde, was einem Anstieg von 26,4 % entspricht.
In der Regionalbetrachtung zeigt sich, dass der Umsatz in Europa im Berichtsjahr von € 212,1 Mio. um 9,9 % auf € 233,3 Mio. anstieg. Wesentliche Faktoren für den Anstieg waren der erfolgreiche Ausbau der Wind-Service-Aktivitäten in Dänemark und die Gewinnung eines Großauftrags bei einer Raffinerie in Griechenland. Die erfolgreiche Abarbeitung von Großprojekten und operative Verbesserungen führten zu einer erneuten Verbesserung der Profitabilität. Das EBIT stieg von € 10,5 Mio. im Vorjahr auf € 10,8 Mio. im Berichtsjahr, wobei das EBIT im Berichtsjahr durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung belastet wurde. Diese resultiert aus Verzögerungen beim Bau einer Fertigungsstätte für den Bereich Renewables an der deutschen Nordseeküste.
Im Nahen Osten, der aus Sicht von Muehlhan die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar und den Oman umfasst, blieben die Umsatzerlöse konstant bei € 22,9 Mio. Der geplante Markteintritt in weitere Staaten in der Region fand 2019 nicht statt und hat das Ergebnis belastet. Darüber hinaus sind Wertminderungen auf Forderungen und Vorräte in Katar vorgenommen worden. Gegenläufig gab es einen Einmalertrag aus der Liquidation und Entkonsolidierung einer nicht mehr benötigten Zwischenholding in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Das EBIT dieser Region sank leicht von € 1,9 Mio. auf € 1,7 Mio.
In Nordamerika lag das Geschäft im Berichtsjahr mit einem Umsatz von € 24,4 Mio. um € 2,3 Mio. über dem Vorjahr. Wesentlicher Umsatzträger war die Sanierung der Rio-Vista-Brücke im Großraum von San Francisco. Das EBIT verdoppelte sich projektbedingt nahezu von € 1,8 Mio. auf € 3,5 Mio.
Im Rest der Welt wurden mit Öl- und Gasprojekten vor Brasilien und Afrika, sowie mit einem Projekt in Polen Umsatzerlöse von € 14,8 Mio. (Vorjahr: € 10,8 Mio.) bei einem EBIT von € 1,6 Mio. (Vorjahr: € 1,2 Mio.) erzielt.
Im Geschäftsfeld Schiff kam es nach dem leichten Rückgang im Vorjahr im Berichtsjahr zu einem deutlichen Anstieg des Umsatzes um € 15,1 Mio. auf € 69,4 Mio. Das EBIT stieg projektbedingt überproportional um € 3,5 Mio. auf € 7,6 Mio.
Das Geschäftsfeld Öl & Gas verzeichnete bei einem niedrigen Ölpreis und einem entsprechend schwierigen Marktumfeld um € 5,2 Mio. auf € 78,3 Mio. gesunkene Umsatzerlöse. Das EBIT stieg projektbedingt und durch Erlöse aus einer Schadensersatzforderung von € 5,2 Mio. auf € 6,1 Mio.
Im Renewables-Geschäftsbereich stiegen die Umsatzerlöse im Wesentlichen aufgrund der Geschäftsausweitung im Bereich der Wartung von Windkraftanlagen um € 12,0 Mio. auf € 45,5 Mio. Das EBIT sank dagegen um € 4,7 Mio. auf € -1,0 Mio. Wesentlicher Grund für das negative EBIT waren Projektverluste aufgrund von Verzögerungen beim Bau einer Fertigungsstätte für den Bereich Renewables an der deutschen Nordseeküste und der daraus entstandenen Bildung einer Drohverlustrückstellung.
Das Industrie-/Infrastrukturgeschäft profitierte von steigenden Investitionen in Wartungs- und Infrastrukturprojekte und verzeichnete einen Umsatzanstieg um € 5,6 Mio. auf € 101,9 Mio. Das EBIT konnte dabei mit einem Anstieg um € 1,3 Mio. auf € 3,8 Mio. deutlich gesteigert werden. Wesentlichen Anteil daran hatten erfolgreiche Brückenprojekte in den USA und der Wegfall von Projektverlusten, die das Vorjahr belastet hatten.
Der Auftragsbestand am Bilanzstichtag erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von € 207 Mio. auf € 219 Mio. Wesentlicher Bestandteil ist der im Jahr 2017 abgeschlossene Rahmenvertrag mit dem Öl- und Gas-Förderunternehmen Total S. A. (vormals: Maersk Oil) über ein "Fabric Maintenance"-Programm mit einer Laufzeit von noch drei Jahren und einem Auftragsbestand zum Stichtag von € 68,7 Mio.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter stieg mit 3.103 Mitarbeitern im Vergleich zum Vorjahr (3.037 Mitarbeiter) leicht an.
Als nichtfinanziellen Leistungsindikator nutzt Muehlhan die interne Unfallstatistik mit der Kenngröße Unfallrate, definiert als Unfälle pro eine Million Arbeitsstunden. Das Arbeitsumfeld und die Anforderungen an die Muehlhan Mitarbeiter sind nicht ohne Risiken, daher kann Muehlhan Arbeitsunfälle mit einem breiten Maßnahmenpaket zwar reduzieren, aber nicht gänzlich verhindern. Im Berichtsjahr wurden 44 Unfälle bei einer Unfallrate von 4,8 (Vorjahr: 7,1) verzeichnet. Dies ist im Vergleich zu anderen Unternehmen mit ähnlichen Arbeitsbedingungen und Risiken ein niedriger Wert.
Die Zusammensetzung und Entwicklung der Kapitalstruktur ist folgender Übersicht zu entnehmen:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| in Mio. EUR | in % von der Bilanzsumme | in Mio. EUR | in % von der Bilanzsumme | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | 71,8 | 40,9 % | 68,3 | 45,2 % |
| Finanzverbindlichkeiten | 34,2 | 19,5 % | 33,3 | 22,0 % |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten | 55,0 | 31,3 % | 43,2 | 28,7 % |
| Bilanzsumme | 175,4 | - | 151,1 | - |
Die Finanzierung der Muehlhan Gruppe wird getragen von einer starken Eigenkapitalbasis. Das Eigenkapital stieg trotz der Dividendenzahlung im Jahr 2019 durch das positive Konzernergebnis um € 3,5 Mio. an.
Die Finanzverbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus der Konsortialkreditvereinbarung mit € 30,9 Mio., wobei € 5,0 Mio. kurzfristiger und € 25,9 Mio. langfristiger Natur sind. Der langfristige Anteil aus dem Konsortialkreditvertrag und anderen Bankdarlehen beträgt € 26,3 Mio.
Die Nettoverschuldung nach Abzug der liquiden Mittel beläuft sich auf € 24,2 Mio. (Vorjahr: € 23,4 Mio.).
Im abgelaufenen Jahr wurden die Bedingungen der Finanzierung zu jeder Zeit erfüllt.
Muehlhan hat im Berichtsjahr € 8,2 Mio. in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen investiert (Vorjahr: € 9,3 Mio.). Der Schwerpunkt der Investitionen betraf den Kauf von Gerüstmaterial in Deutschland und den Niederlanden.
Die Steuerung des Finanzmanagements innerhalb der Muehlhan Gruppe erfolgt zentral durch die Holding. Das Finanzmanagement umfasst die Liquiditätssteuerung, die Beschaffung von Fremdkapital und das Management von finanzwirtschaftlichen Risiken. Da sich die lokalen operativen Einheiten bei Großprojekten häufig einem Vorqualifizierungsprozess stellen müssen, ist zum Stichtag auch auf Einzelgesellschaftsebene und hier insbesondere in den USA ausreichend Liquidität und Bondingvolumen vorzuhalten.
Der Cashflow der Unternehmensgruppe aus der laufenden Geschäftstätigkeit liegt mit € 10,9 Mio. unter dem Vorjahres-Cashflow von € 11,4 Mio. Ursächlich hierfür sind einerseits ein starkes Wachstum im 4. Quartal 2019 aber auch die langen Zahlungsziele im Nahen Osten sowie organisatorische Schwächen bei der seit der Gründung im Jahr 2017 stark gewachsenen Tochtergesellschaft Muehlhan Wind Service A/S. Beide Bereiche stehen im Zentrum der Aufmerksamkeit des Managements, um hier nachhaltige Verbesserungen zu erzielen.
Muehlhan investierte im Geschäftsjahr insgesamt € 8,1 Mio. in Sachanlagen (Vorjahr: € 9,3 Mio.). Der Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit betrug € 3,1 Mio. (Vorjahr: € 1,9 Mio.). Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betragen zum Stichtag € 10,0 Mio. und sind nahezu unverändert im Vergleich zum Vorjahr (€ 9,9 Mio.). Die nicht genutzten Kreditlinien für Kontokorrentkredite und Avale belaufen sich zum Stichtag auf € 114,7 Mio. (Vorjahr: € 115,5 Mio.). Damit war die Muehlhan Gruppe auch 2019 jederzeit in der Lage, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Die langfristigen Vermögenswerte (ohne latente Steueransprüche) betragen zum Abschlussstichtag € 68,6 Mio., nach € 62,8 Mio. im Vorjahr. Der Anstieg resultiert aus der Bilanzierung von Nutzungsrechten im Rahmen der neuen Leasingbilanzierung. Die Sachanlagen inklusive Nutzungsrechte haben einen Wert von € 45,0 Mio. (Vorjahr: € 37,7 Mio. ohne Nutzungsrechte), daraus ergibt sich eine Sachanlagenquote von 25,7 % (Vorjahr: 24,9 %), wobei Gerüste mit einem Buchwert in Höhe von € 21,0 Mio. (Vorjahr: € 20,7 Mio.) enthalten sind. Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte (ohne latente Steueransprüche) an der Bilanzsumme beträgt 39,1 % (Vorjahr: 41,6 %). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte valutierten zum Stichtag mit € 73,2 Mio. (41,8 % der Bilanzsumme) und waren damit um € 13,4 Mio. höher als im Vorjahr (€ 59,7 Mio.; 39,5 % der Bilanzsumme).
Zusammenfassend ist das Geschäft im Berichtsjahr positiv verlaufen. Die Summe der strategischen und operativen Maßnahmen der vergangenen Jahre haben auch 2019 zu einer Verbesserung des Konzernergebnisses bei einer ausgewogenen Vermögens- und Kapitalstruktur geführt. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist vor dem Hintergrund des Umsatzwachstums mit den zuvor gemachten Einschränkungen zufriedenstellend.
Die folgenden Prognosen nach Regionen und Geschäftsbereichen wurden erstellt, ohne die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu berücksichtigen. Eine Prognose inklusive der Auswirkungen ist aufgrund ständig neuer Entwicklungen nicht möglich.
In der Region Europa erwarten wir 2020 einen leichten Umsatzanstieg. Beim EBIT wird im Vergleich zu dem mit Sondersachverhalten belasteten EBIT 2019 eine Steigerung geplant. Bestehende Risiken aus einem bestehenden Projekt an der deutschen Nordseeküste wurden bereits 2019 antizipiert.
Im Nahen Osten wird aufgrund der geplanten Konzentration auf anspruchsvolle Projekte mit risiko- und kapitalbindungsadäquater Profitabilität mit sinkenden Umsätzen gerechnet. Durch die Fokussierung auf margenstarke Projekte wird mit einem leichten Anstieg des EBIT geplant.
In Nordamerika wird ein leicht steigender Umsatz, aber ein geringeres EBIT erwartet. Der erwartete Rückgang des EBIT ist der Fertigstellung von Projekten mit überproportionalen Margen im Jahr 2019 geschuldet. Da Muehlhan regelmäßig an Ausschreibungen für Brückenbauten und -renovierungen teilnimmt, kann der Gewinn einer Ausschreibung zu deutlichen Veränderungen gegenüber der ursprünglichen Planung und zu entsprechenden Auswirkungen auf das EBIT führen.
In der Region Rest der Welt wird mit einem Rückgang von Umsatz und EBIT gerechnet, da ein nicht wiederkehrendes Sonderprojekt im Jahr 2019 abgearbeitet wurde.
Im Geschäftsbereich Schiff sind die operativen Maßnahmen und die selektivere Projektauswahl umgesetzt worden. Der Markt hat sich konsolidiert. Es wird daher mit einem Umsatz und EBIT auf dem Niveau von 2019 gerechnet.
Im Segment Öl & Gas wird aufgrund der Unsicherheiten im Markt und dem schwachen Ölpreis mit einem sinkenden Umsatz und EBIT gerechnet. In diesem Segment besteht eine hohe Abhängigkeit vom Ölpreis, sodass eine signifikante Veränderung des Ölpreises zu hohen Planungsabweichungen führen kann.
Im Bereich Renewables wird mit einem weiteren deutlichen Umsatzwachstum, vor allem durch den Ausbau der Service-Aktivitäten, gerechnet. Das EBIT soll im Vergleich zu dem mit Sondersachverhalten belasteten EBIT 2019 signifikant steigen und deutlich positiv werden. In diesem stark wachsenden Markt können Großaufträge und neue Projekte allerdings kurzfristig zu Ergebnisbelastungen durch Investitionen führen - wie im Berichtsjahr geschehen -, die aber mittelfristig in deutlichen Ergebnisverbesserungen resultieren sollten.
Im Geschäftsfeld Industrie/Infrastruktur wird mit einem konstanten Umsatz und EBIT im Vergleich zu 2019 gerechnet.
Akquisitionen und Kooperationen bleiben wie in der Vergangenheit auch in Zukunft eine Option, unsere strategischen Ziele voranzutreiben und umzusetzen. Hierbei legen wir allerdings strenge Maßstäbe an die Angemessenheit des Kaufpreises sowie die strategische und kulturelle Übereinstimmung.
Als wesentliche Investition ist weiterhin eine neue Fertigungsstätte für den Bereich Renewables an der deutschen Nordseeküste geplant.
Zusammengefasst erwarten Vorstand und Aufsichtsrat für 2020 eine weiter verbesserte Profitabilität. Bei einem im Vergleich zum Berichtsjahr konstanten Konzernumsatz von rund € 300 Mio. wird mit einem leicht steigenden Konzern-EBIT zwischen € 12,0 Mio. und € 13,5 Mio. gerechnet. Diese Prognose umfasst nicht mögliche Auswirkungen aus der Covid-19-Pandemie. Die Auswirkungen der Pandemie sind aktuell nicht seriös vorhersehbar.
Beim nichtfinanziellen Leistungsindikator der Unfallrate wird mit einer Verbesserung der Rate im Vergleich zum Berichtsjahr gerechnet.
Als Dienstleister im Projektgeschäft kann Muehlhan ergebnisbelastende Risiken nicht vollständig eliminieren. Diese können sowohl operativen als auch strategischen Charakter haben. Soweit sie operativer Natur sind, sind sie ein unvermeidbarer Bestandteil unseres Geschäfts. Diesen Risiken begegnen wir durch ein adäquates Risikomanagement. Strategische Risiken resultieren aus Veränderungen von exogenen Faktoren, auf die in der Vergangenheit nicht richtig oder nicht rechtzeitig reagiert wurde oder reagiert werden konnte. Diesen Risiken begegnen wir durch entschiedene Korrekturmaßnahmen, die jedoch mit Einmalaufwendungen verbunden sein können. Mögliche Projektverluste stellen operative Risiken dar, während für strategische Risiken beispielhaft die Entwicklung auf dem asiatischen Werftenmarkt und hier im Speziellen der Rückzug von Muehlhan aus Singapur im Jahr 2015 genannt werden können. Für die Zukunft erwarten wir auf Basis des aktuellen Sach- und Wissensstands keine weiteren signifikanten strategischen Korrekturmaßnahmen. Es gilt jedoch stets die Aussage, dass grundsätzlich weiterer Anpassungsbedarf entstehen kann, sofern sich das wirtschaftliche Umfeld in einzelnen Märkten nachteilig verändern sollte.
Dieser Ausblick enthält vorausschauende Aussagen, die nicht Tatsachen der Vergangenheit beschreiben, sondern unsere Annahmen und Erwartungen wiedergeben. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Schätzungen und Prognosen, die dem Vorstand der Muehlhan AG derzeit zur Verfügung stehen. Die Aussagen sind daher mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können gegebenenfalls erheblich von unseren heute getroffenen Annahmen abweichen. Wir übernehmen keine Verpflichtung, solche Aussagen angesichts neuerer Informationen oder künftiger Ereignisse fortzuentwickeln.
Bestandsgefährdende Risiken bestehen aus Unternehmenssicht nicht. Auch unter Berücksichtigung der aktuell im Tagesrhythmus eintreffenden Einschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens sehen wir Muehlhan gut gerüstet, die außergewöhnliche Situation zu überstehen.
Nachfolgend sind Risiken aufgeführt, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten. Sowohl unsere Organisation als auch unsere Kontrollsysteme zielen darauf ab, bestehenden Risiken bestmöglich zu begegnen und neu auftretende Risiken rechtzeitig zu erfassen.
Gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten bzw. zu steuern, welches sicherstellt, dass den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden. Hierfür nutzt das Unternehmen ein adäquates Berichtssystem, das organisatorisch direkt dem Vorstand zugeordnet ist und beständig ausgebaut und aktualisiert wird.
Der Aufsichtsrat wird durch den Vorstand regelmäßig über die laufende Geschäftstätigkeit und die wesentlichen Risiken des Unternehmens informiert.
Der Risikomanagementprozess bei Muehlhan besteht aus einer standardisierten Risikoidentifikation und -erfassung auf Einzelgesellschaftsebene. Die gemeldeten Risiken werden auf Konzernebene aggregiert und konsolidiert und dem Vorstand vorgestellt. Im Falle von wesentlichen Veränderungen bei zuvor gemeldeten bzw. bei neu identifizierten Risiken erfolgt die Berichterstattung auch außerhalb der planmäßigen Meldungen. Auf dieser Basis bewertet und steuert der Vorstand die Risiken. Im Rahmen der Risikosteuerung wird auf Einzelfallbasis entschieden, das Risiko zu vermeiden, zu verringern, auf andere zu übertragen oder das Risiko zu akzeptieren.
Unser Geschäft unterliegt grundsätzlichen Marktrisiken, die potenziell etwa durch die Veränderung in unseren Märkten, die Einführung neuer Technologien und Beschichtungsverfahren, sich verändernde Kundenbedürfnisse oder einen steigenden Wettbewerb durch Marktteilnehmer aus verwandten Branchen oder Dienstleistungsbereichen entstehen. Gerade in den letzten Jahren beeinflussen zudem Effekte aus der allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklung unser Geschäft. Der Vorstand beobachtet die weltweit relevanten Märkte systematisch hinsichtlich der Risiken. Dabei wird er von den vor Ort tätigen Geschäftsführern und Regionalmanagern unterstützt.
Als Dienstleister besteht für Muehlhan eine relativ hohe Bindung an die bestehenden Standorte und deren wirtschaftliches Umfeld. Negative Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld können die Profitabilität eines Standortes bzw. einer Gesellschaft beeinflussen, mit möglichen Auswirkungen auf bestehende Geschäfts- oder Firmenwerte.
Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, den Märkten kurzfristig in beliebige Regionen zu folgen, dort Standorte innerhalb kurzer Zeit aufzubauen und die Kunden auch am neuen Einsatzort mit eigenen Ressourcen flexibel zu unterstützen. Dies ist wiederum eine Chance für Muehlhan, zusätzliches Geschäft zu generieren.
Im Zusammenhang mit dem Aufbau neuer Standorte bestehen die grundsätzlichen Risiken, die bei Bauprojekten immer bestehen, wie Verzögerungen oder eine ungeplante Erhöhung des Investitionsvolumens. Im Berichtsjahr hat eine solche Verzögerung zu einem erheblichen Aufwand geführt.
Die Covid-19-Pandemie beeinträchtigt aktuell das Markumfeld signifikant und damit Muehlhan. Auch zukünftig können Pandemien, militärische Konflikte oder andere außergewöhnliche Ereignisse Risiken darstellen. Nach einem Abflauen der Pandemie bestehen für Muehlhan aber auch Chancen, neues Geschäft zu gewinnen.
Die endgültige Verlagerung des Großserienschiffbaus und wesentlicher Teile des Schiffsreparaturmarktes nach Asien hat in der Vergangenheit ein strategisches Risiko für die Muehlhan Gruppe dargestellt. Diesem oder anderen Prozessen eines Strukturwandels hat sich die Gruppe sowohl durch die Schließung oder den Rückbau von Standorten als auch durch den Ausbau regionaler Schwerpunkte, das Erschließen neuer Nischenmärkte und die Diversifizierung der Produktpalette gestellt. Muehlhan vereint den hohen eigenen Organisationsgrad mit hoher technologischer Kompetenz zu einem professionell-industriellen Ansatz, der bei der Erschließung neuer Märkte sowohl länder- als auch produktspezifisch die Chancen der Gruppe erhöht.
Die Weiterentwicklung der Beschichtungsstoffe führt hinsichtlich der Beständigkeit zu zunehmend längeren Instandhaltungsintervallen der Oberflächen, sodass hierdurch das grundsätzliche Risiko einer rückläufigen Nachfrage nach Oberflächenschutzarbeiten besteht. Demgegenüber steht jedoch die Chance des aufgrund von Größe, Anzahl und Sicherheitsausstattungen (zum Beispiel Doppelhüllenrumpf) grundsätzlich zunehmenden Volumens an Stahlflächen bei den maritimen Geschäftsfeldern. Ähnliches gilt für die industriellen Bereiche. Vor allem die erwartete Bereitstellung von zusätzlichen öffentlichen Mitteln zur Instandsetzung und Sanierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in Europa und den USA, insbesondere im Stahlbrückenbau, wird in den kommenden Jahren diesen Markt beleben.
Für das Strahlen benutzt Muehlhan, wo technisch möglich, Stahlkies. Ein Preisanstieg für diesen Betriebsstoff würde Muehlhan direkt treffen - durch die Recyclingfähigkeit dieses Stoffs jedoch nur in sehr geringem Maß. Ein Preisvorteil gegenüber einem nicht wiederverwendbaren Material wie Kupferschlacke würde weiterhin bestehen. Ein Risiko besteht in der Nutzung von nicht einwandfreien Materialien. Zur Minimierung des Risikos hat der Konzern diverse vorbeugende Maßnahmen und Kontrollen implementiert.
Muehlhan besitzt einen hoch entwickelten Gerätepark, der in der Vergangenheit in Zusammenarbeit mit wenigen Herstellern konzipiert wurde. Es besteht prinzipiell das Risiko, dass einer dieser Hersteller die Produktion einstellt. In diesem Fall kann Muehlhan kurzfristig neue Lösungen finden. Da wir die Geräteentwicklung in der Vergangenheit in enger Abstimmung mit unseren Lieferanten und mit einem hohen Anteil an eigener Entwicklungsarbeit geleistet haben, besitzen wir auch im eigenen Haus ein hohes Maß an Know-how. Dies ermöglicht es uns, ebenso mit neuen Lieferanten innerhalb kurzer Zeit Geräte zu produzieren, die zu dem bestehenden Gerätepark kompatibel sind.
Der Oberflächenschutz ist sehr arbeitsintensiv. Jedoch ist für die Klimatisierung von großen Stahlkonstruktionen während der Bearbeitung, für den Transport von Strahlmittel durch Druckluft oder für die Erzeugung von Wasserhöchstdruck mittels Pumpen auch Energie nötig. Von einem Preisanstieg für Energie ist Muehlhan daher direkt betroffen. Entsprechenden Entwicklungen können wir nur durch eine Preiserhöhung für die eigenen Dienstleistungen begegnen. Allerdings setzt Muehlhan auf umweltfreundliche und energiesparende Technologien, sodass ein Preisanstieg für Energie tendenziell unsere Wettbewerbsfähigkeit verbessert.
Der Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte und qualitätsbewusstes technisches Personal ist in den Branchen, in denen Muehlhan tätig ist, nach wie vor hoch. Beispiele aus den vergangenen Geschäftsjahren haben gezeigt, dass Muehlhan sich in seinen Teilmärkten in einem "People Business" bewegt, indem einzelne Positionen den Erfolg der Gruppe beeinflussen können. Unser künftiger Erfolg hängt daher zum Teil auch davon ab, inwiefern es uns dauerhaft gelingt, das benötigte Fachpersonal im Wettbewerb mit anderen Branchen extern zu rekrutieren, dieses in die bestehenden Arbeitsprozesse zu integrieren und es langfristig an das Unternehmen zu binden. Ein Ansatz, die Rekrutierung qualifizierter Nachwuchskräfte sicherzustellen, ist die Teilnahme an akademischen Ausbildungsprogrammen mit Universitäten in Hamburg und Danzig, Polen.
Gleichzeitig wollen wir die in der Vergangenheit bereits hohe Identifikation der Mitarbeiter mit unserem Unternehmen und seinen Dienstleistungen nutzen und geeignete Mitarbeiter aus den eigenen Reihen konsequent auf strategisch wichtige Aufgaben im Unternehmen vorbereiten.
Die Gesellschaften der Muehlhan Gruppe werden auch zu Festpreisen tätig und gehen mit ihren Dienstleistungen teilweise in erheblichem Umfang in Vorleistung. Die auf diese Weise stattfindende (Vor-)Finanzierung wird von unseren Kunden erwartet und hat sich somit zu einem wesentlichen Bestandteil unseres Dienstleistungsangebots entwickelt. Das Überziehen der bereits großzügigen Zahlungsziele hatte mit Ausbruch der Finanzkrise insbesondere im Nahen Osten deutlich zugenommen und verbleibt seitdem auf einem inakzeptabel hohen Niveau.
Muehlhan ist im Projektgeschäft tätig. Bei Großprojekten besteht grundsätzlich das Risiko, dass der Auftragnehmer einen Verlust erleidet und insolvent wird. Dies betraf bei Muehlhan in der Vergangenheit insbesondere Werften. Deshalb hat Muehlhan präzise Kriterien bei der Projektauswahl implementiert und wendet diverse Risikomanagementmaßnahmen strikt an. Muehlhan prüft die Liquiditätssituation von Kunden vor der Auftragsannahme intensiv und betreibt ein konsequentes und regelmäßiges Forderungsmanagement. Außerdem werden Kreditrisiken selektiv versichert, soweit diese versicherbar sind. Ein verbessertes und systemgestütztes Projektcontrolling trägt außerdem dazu bei, Abweichungen vom Plan früher zu erkennen und damit gegensteuern zu können. Dies ist auch für die Zukunft vorgesehen. Grundsätzlich können Forderungsausfälle - auch in großem Umfang - jedoch nicht ausgeschlossen werden.
Kurzfristige Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten sind variabel verzinst und unterliegen dem üblichen Risiko von Zinsschwankungen.
Aus dem im Juli 2017 erneuerten Konsortialkreditrahmenvertrag resultieren Risiken aus Veränderungen der variablen künftigen Zinszahlungen mit entsprechenden negativen Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft. Muehlhan ist dem Risiko mit dem Abschluss eines fristenkongruenten Zinscaps entgegengetreten, mit dem negative Auswirkungen auf den Cashflow auf eine bestimmte Höhe begrenzt sind. Der Zinscap deckt fast vollständig den langfristigen Teil des Konsortialdarlehens bzw. der damit verbundenen Risiken ab. Außerdem resultieren Risiken aus der Nichteinhaltung von im Konsortialkreditrahmenvertrag enthaltenen Kennzahlen (Covenants). Aufgrund der COVID-19-Pandemie und den daraus resultierenden Auswirkungen auch auf Muehlhan besteht das Risiko, diese Covenants nicht einhalten zu können. Die Banken wurden frühzeitig eingebunden, um gemeinsam Lösungen, wie zum Beispiel ein Aussetzen der Verpflichtungen, für diese außergewöhnlichen Umstände zu finden. Die solide Finanzierungsstrategie mit dem langfristig ausgelegten Konsortialkreditvertrag, frühzeitige Kommunikation mit eingeleiteten Gegenmaßnahmen, staatliche Unterstützungsprogramme und nicht zuletzt das intakte Geschäftsmodell bei vergleichsweise milden finanziellen Auswirkungen der Krise führen bei einer möglichen Nichteinhaltung der derzeitigen Covenants zu einem sehr geringen Schadensrisiko für Muehlhan.
Bei Darlehen an und von Tochtergesellschaften außerhalb der Eurozone besteht ein grundsätzliches Wechselkursrisiko, dem, sofern möglich, mittels Finanzierung durch Eigenkapitalmaßnahmen entgegengewirkt wird.
Steuerliche Risiken wurden hinreichend in den konsolidierten Jahresabschlüssen berücksichtigt. Gleichwohl könnte es zu Steuernachforderungen kommen, sofern die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung bei bestimmten Sachverhalten von der Auffassung der besteuerten Gesellschaft abweicht. Dies gilt insbesondere für einen Sachverhalt bei der Tochtergesellschaft in Griechenland.
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen wird frühzeitig durch entsprechende Liquiditätsplanungssysteme entgegengewirkt.
Die Applikation von Oberflächenschutz durch die Unternehmen der Muehlhan Gruppe ist überwiegend eine projektbezogene Dienstleistung. Oftmals wird sie im Zusammenspiel mit anderen Gewerken und häufig unter erheblichem Termindruck erbracht. In Einzelfällen erschließt sich der vollständige Umfang der zu erbringenden Leistungen erst während der Arbeiten. Muehlhan stellt sich auf diese Bedingungen ein, indem bereits in der Frühphase der Vertragsverhandlungen die Wahrscheinlichkeit zusätzlicher Kosten, etwa durch eine Leistungs- oder Umfangsänderung, bewertet wird. Dies wird bei der Angebotskalkulation und anschließend bei der Ausarbeitung der finalen Vertragsunterlagen berücksichtigt.
Gleichzeitig erfahren die Projektverantwortlichen vor Ort kompetente Unterstützung durch die Holding. Der Einsatz von Spezialisten aus der Gruppe für technische, kaufmännische oder juristische Fragestellungen hat sich bei etlichen Projekten bewährt und ermöglichte eine deutlich schnellere und individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittene Reaktion, als dies mit externer Unterstützung der Fall gewesen wäre.
Im internationalen Projektgeschäft bzw. bei einer international aufgestellten Unternehmensgruppe ist damit zu rechnen, dass Ansprüche von oder auch gegen Muehlhan einer gerichtlichen Klärung bedürfen. Bereits in der Vergangenheit hat Muehlhan Streitverfahren gegen andere Marktteilnehmer, darunter auch Kunden, geführt und führt auch aktuell Streitverfahren gegen Kunden und Lieferanten. Im Berichtsjahr konnte ein Gerichtsverfahren in den Niederlanden gegen einen Lieferanten von verunreinigtem Stahlmittel außergerichtlich beigelegt werden.
Es bestehen nach Kenntnis des Unternehmens keine rechtlichen Risiken, die die Muehlhan Gruppe in ihrer Substanz gefährden könnten.
Die polnische Tochtergesellschaft Muehlhan Polska Sp. z o.o., Stettin, unterhielt im Jahr 2019 Niederlassungen in Deutschland, Belgien, Frankreich und Dänemark.
Die zypriotische Tochtergesellschaft Muehlhan Cyprus Limited, Limassol, hatte eine eigenständige Zweigniederlassung in Griechenland und eine Niederlassung in Ghana.
Die dänische Tochtergesellschaft Muehlhan A/S, Middelfart, hatte Niederlassungen in der Slowakei und in Großbritannien.
Die dänische Tochtergesellschaft Muehlhan Wind Service A/S, Middelfart, unterhielt im Berichtsjahr Zweigniederlassungen in Deutschland, Großbritannien und Taiwan.
Der Vorstand hat gemäß § 312 Aktiengesetz einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält:
"Wir erklären, dass die Muehlhan AG und deren Tochtergesellschaften nach den Umständen, die ihnen in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die dargestellten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten haben."
Die Vorstandsvergütung besteht aus einer fixen und einer variablen Komponente. Die variable Vergütung hat eine kurzfristige und eine langfristige Komponente und basiert auf der Steigerung des Unternehmenswertes (Change in Equity Value) der Gruppe. Die kurzfristige Komponente bemisst sich an der Steigerung des Unternehmenswertes (Change in Equity Value) im Vergleich zum Vorjahr und die Vergütung erfolgt in Geldwerten. Die langfristige Komponente bemisst sich an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes (Sustainable Change in Equity Value) und wird in Aktien vergütet.
Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer Festvergütung sowie einer variablen Komponente in Abhängigkeit des erzielten Konzernergebnisses.
Im Hinblick auf die Angabe gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 2 AktG verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang des veröffentlichten Einzelabschlusses der Muehlhan AG zum 31. Dezember 2019.
Hamburg, 24. März 2020
Der Vorstand
Stefan Müller-Arends
Dr. Andreas C. Krüger
James West
Aktiva
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| in TEUR | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 1 | 18.233 | 19.548 |
| Sachanlagen | 1, 2, 3 | 45.043 | 37.696 |
| Finanzanlagen | 24 | 166 | 33 |
| Sonstige langfristige Vermögenswerte | 4 | 5.192 | 5.579 |
| Latente Steueransprüche | 5 | 1.954 | 3.269 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 70.588 | 66.125 | |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Vorräte | 6 | 6.169 | 4.840 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 7 | 73.232 | 59.787 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 8 | 9.999 | 9.900 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 9 | 14.862 | 10.462 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 104.263 | 84.989 | |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen | 10 | 519 | 0 |
| BILANZSUMME | 175.370 | 151.114 | |
| PASSIVA | |||
| in TEUR | Anhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| EIGENKAPITAL | 11 | ||
| Gezeichnetes Kapital | 19.500 | 19.500 | |
| Kapitalrücklage | 14.178 | 13.826 | |
| Eigene Anteile | -679 | -537 | |
| Sonstige Rücklagen | 3.747 | 4.902 | |
| Bilanzgewinn | 32.260 | 27.788 | |
| Nicht beherrschende Anteile | 2.755 | 2.779 | |
| Summe Eigenkapital | 71.761 | 68.258 | |
| LANGFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 12 | 879 | 816 |
| Sonstige langfristige Rückstellungen | 15 | 1.389 | 0 |
| Langfristige Bankverbindlichkeiten | 13, 14 | 26.285 | 15.114 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 5.897 | 0 | |
| Latente Steuerverbindlichkeiten | 5 | 300 | 752 |
| Summe langfristige Schulden | 34.749 | 16.683 | |
| KURZFRISTIGE SCHULDEN | |||
| Kurzfristige Rückstellungen | 15 | 4.871 | 4.679 |
| Kurzfristige Bankverbindlichkeiten | 13, 14 | 7.912 | 18.141 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten | 16 | 27.312 | 25.131 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 17 | 27.648 | 18.223 |
| Summe kurzfristige Schulden | 67.743 | 66.174 | |
| Schulden im direkten Zusammenhang mit aus zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen | 10 | 1.117 | 0 |
| BILANZSUMME | 175.370 | 151.114 |
Es können Rundungsdifferenzen auftreten.
Es können Rundungsdifferenzen auftreten.
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| in TEUR | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 18 | 295.269 | 267.799 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 21 | 7.369 | 3.963 |
| Materialaufwand und bezogene Leistungen | 19 | -98.853 | -85.856 |
| Personalaufwand | 20 | -136.509 | -127.093 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 21 | -42.770 | -40.419 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschreibungen (EBITDA) | 24.505 | 18.394 | |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 1, 2, 3 | -12.105 | -8.174 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) | 12.400 | 10.220 | |
| Finanzergebnis | 22 | -1.887 | -1.611 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 10.513 | 8.608 | |
| Ergebnis aus Ertragsteuern | 23 | -3.042 | -2.759 |
| Konzernergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 7.471 | 5.850 | |
| Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | -1.221 | -329 | |
| Konzernergebnis | 6.250 | 5.521 | |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | -73 | 518 | |
| Auf Aktionäre der Muehlhan AG entfallendes Konzernergebnis | 6.323 | 5.003 |
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| in TEUR | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| 25 | |||
| --- | --- | --- | --- |
| Aktien Stückzahl | 19.236.738 | 19.289.339 | |
| aus fortgeführten Geschäftsbereichen | |||
| unverwässert | 0,33 | 0,26 | |
| verwässert | 0,33 | 0,26 | |
| aus nicht fortgeführten Aktivitäten | |||
| unverwässert | -0,06 | -0,02 | |
| verwässert | -0,06 | -0,02 |
Es können Rundungsdifferenzen auftreten.
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| in TEUR | Anhang | 2019 | 2018 |
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis | 26 | 6.250 | 5.521 |
| Posten, die recyclingfähig sind | |||
| Währungsumrechnungsdifferenzen (selbstständige ausl. Einheiten) | -2.092 | 52 | |
| Währungsumrechnungsdifferenzen umgegliedert in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung | 1.524 | 7 | |
| Absicherung künftiger Zahlungsströme (effektiver Cashflow-Hedge) | 23 | 65 | |
| Posten, die nicht recyclingfähig sind | |||
| Neubewertung leistungsorientierte Pläne | -17 | -70 | |
| Sonstiges Ergebnis | -562 | 54 | |
| Ertragsteuer auf das sonstige Ergebnis | -7 | -20 | |
| Sonstiges Ergebnis nach Steuern | -569 | 34 | |
| Gesamtergebnis | 5.681 | 5.556 | |
| Davon entfallen auf nicht beherrschende Anteile | -21 | 469 | |
| Aktionäre der Muehlhan AG | 5.702 | 5.087 | |
| Gesamtergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | 5.681 | 5.556 | |
| Gesamtergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | 0 | 0 |
Es können Rundungsdifferenzen auftreten.
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| Abschreibungen auf Vermögenswerte des Anlagevermögens | 1, 2, 3 | 12.105 | 8.244 |
|---|---|---|---|
| in TEUR | Anhang | 2019 | 2018 |
| Auf Aktionäre der Muehlhan AG entfallendes Konzernergebnis | 6.323 | 5.003 | |
| Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen | 1, 2, 3 | 483 | 196 |
| Nicht zahlungswirksame Erträge/Aufwendungen aus der Zuweisung von Verlusten/Gewinnen an nicht beherrschende Anteile | -73 | 518 | |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen | -3.876 | 1.405 | |
| Abnahme/Zunahme der Rückstellungen | 12, 15 | -155 | 618 |
| Cashflow | 14.807 | 15.983 | |
| Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten sowie anderer Aktiva | 6, 7, 9 | -19.636 | -3.877 |
| Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten sowie anderer Passiva | 16, 17 | 17.772 | 1.528 |
| Gezahlte Einkommensteuer | 9, 17, 23 | -2.054 | -2.279 |
| Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit | 10.888 | 11.355 | |
| aus nicht fortgeführten Aktivitäten | -46 | 14 | |
| Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Anlagevermögens | |||
| für Sachanlagen | 959 | 226 | |
| Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen | |||
| für immaterielle Vermögenswerte | 1 | -60 | -26 |
| für Sachanlagen | 2 | -8.129 | -9.238 |
| Erhaltene Zinsen | 22 | 144 | 101 |
| Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit | -7.086 | -8.937 | |
| aus nicht fortgeführten Aktivitäten | 0 | 0 | |
| Auszahlungen an Aktionäre und nicht beherrschende Gesellschafter (Dividenden) | EK-Spiegel | -1.971 | -1.623 |
| Auszahlung aus der Tilgung/Einzahlungen aus der Aufnahme von kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten * | 27 | -10.176 | 398 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von langfristigen Finanzverbindlichkeiten * | 27 | 10.903 | 964 |
| Gezahlte Zinsen | -1.857 | -1.597 | |
| Mittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit | -3.101 | -1.858 | |
| aus nicht fortgeführten Aktivitäten | -214 | 27 | |
| Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds | -601 | 574 | |
| Gesamte zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 100 | 1.133 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 8 | 9.900 | 8.766 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 8 | 9.999 | 9.900 |
* Die Ein- und Auszahlungen werden saldiert dargestellt. Die unsaldierten Beträge sind im Konzernanhang erläutert.
Der Finanzmittelfonds entspricht der in der Bilanz ausgewiesenen Position "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente". Es können Rundungsdifferenzen auftreten.
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| Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Sonstige Rücklagen | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in TEUR | Gewinnrücklagen | Umstellungsrücklage | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 01.01.2018 | 19.500 | 13.694 | 6.574 | 589 |
| Übertrag aus Änderung der Rechnungslegungsvorschriften | -680 | |||
| Veränderung eigener Anteile | -165 | |||
| Zuführung anteilsbasierte Vergütung | 132 | |||
| Entnahme Gewinnrücklagen | -753 | |||
| Gezahlte Dividenden | ||||
| Übrige Veränderungen | ||||
| Gesamtergebnis | -70 | |||
| 31.12.2018 | 19.500 | 13.826 | 5.586 | -91 |
| Veränderung eigener Anteile | -112 | |||
| Veränderung nicht beherrschende Anteile | ||||
| Zuführung anteilsbasierte Vergütung | 157 | |||
| Entnahme Gewinnrücklagen | -525 | |||
| Entnahme Bilanzgewinn | 190 | 104 | ||
| Gezahlte Dividenden | ||||
| Übrige Veränderungen | 5 | |||
| Gesamtergebnis | -17 | |||
| 31.12.2019 | 19.500 | 14.178 | 5.036 | -91 |
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| Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | ||
|---|---|---|
| Sonstige Rücklagen | ||
| --- | --- | --- |
| in TEUR | Cashflow Hedge Rücklage | Ausgleichsposten aus Fremdwährungsumrechnung |
| --- | --- | --- |
| 01.01.2018 | -61 | -686 |
| Übertrag aus Änderung der Rechnungslegungsvorschriften | ||
| Veränderung eigener Anteile | ||
| Zuführung anteilsbasierte Vergütung | ||
| Entnahme Gewinnrücklagen | ||
| Gezahlte Dividenden | ||
| Übrige Veränderungen | ||
| Gesamtergebnis | 44 | 110 |
| 31.12.2018 | -17 | -576 |
| Veränderung eigener Anteile | ||
| Veränderung nicht beherrschende Anteile | ||
| Zuführung anteilsbasierte Vergütung | ||
| Entnahme Gewinnrücklagen | ||
| Entnahme Bilanzgewinn | ||
| Gezahlte Dividenden | ||
| Übrige Veränderungen | ||
| Gesamtergebnis | 15 | -620 |
| 31.12.2019 | -2 | -1.196 |
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| Auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital | Nicht beherrschende Anteile | Konzerneigenkapital | |||
|---|---|---|---|---|---|
| Bilanzgewinn | Eigene Anteile | Eigenkapital | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in TEUR | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 01.01.2018 | 23.630 | -355 | 62.885 | 2.386 | 65.271 |
| Übertrag aus Änderung der Rechnungslegungsvorschriften | -680 | -680 | |||
| Veränderung eigener Anteile | -182 | -348 | -348 | ||
| Zuführung anteilsbasierte Vergütung | 132 | 132 | |||
| Entnahme Gewinnrücklagen | 753 | 0 | 0 | ||
| Gezahlte Dividenden | -1.548 | -1.548 | -75 | -1.623 | |
| Übrige Veränderungen | -50 | -50 | -50 | ||
| Gesamtergebnis | 5.003 | 5.087 | 468 | 5.555 | |
| 31.12.2018 | 27.788 | -537 | 65.479 | 2.779 | 68.258 |
| Veränderung eigener Anteile | -142 | -254 | -254 | ||
| Veränderung nicht beherrschende Anteile | 0 | 44 | 44 | ||
| Zuführung anteilsbasierte Vergütung | 157 | 157 | |||
| Entnahme Gewinnrücklagen | 525 | 0 | 0 | ||
| Entnahme Bilanzgewinn | -294 | 0 | 0 | ||
| Gezahlte Dividenden | -1.924 | -1.924 | -47 | -1.971 | |
| Übrige Veränderungen | -158 | -153 | -153 | ||
| Gesamtergebnis | 6.323 | 5.701 | -21 | 5.679 | |
| 31.12.2019 | 32.260 | -679 | 69.006 | 2.755 | 71.761 |
Es können Rundungsdifferenzen auftreten.
Die Muehlhan AG (im Folgenden kurz: "MYAG" oder "die Gesellschaft" genannt) und ihre Tochtergesellschaften sind in den Bereichen Schiff, Öl & Gas, Renewables und Industrie/Infrastruktur tätig. In diesen Bereichen werden Dienstleistungen im Oberflächenschutz, im passiven Brandschutz, im Gerüstbau und in der Zugangstechnik, im Stahlbau und in der Isolierung erbracht.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Schlinckstraße 3 in 21107 Hamburg, Deutschland, und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 97812) eingetragen.
Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 der MYAG wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, einschließlich der Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) und den ergänzenden nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt.
Der Konzernabschluss berücksichtigt alle zum Abschlussstichtag verabschiedeten und in der Europäischen Union verpflichtend anzuwendenden IFRS. Durch Einhaltung der Standards und Interpretationen wird ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
Mit dem Konzernabschluss nach den IFRS hat die MYAG von dem in § 315e Abs. 3 HGB vorgesehenen Wahlrecht Gebrauch gemacht, den Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufzustellen und gleichzeitig auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätzen zu verzichten.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich auf der Basis einer Bilanzierung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Ausgenommen sind bestimmte Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind nach Fristigkeiten gegliedert.
Der Konzernabschluss wurde nach dem Fortführungsprinzip in Euro erstellt.
Durch die Angabe in Millionen Euro oder Tausend Euro kann es bei der Addition zu Rundungsdifferenzen kommen, da die Berechnungen der Einzelpositionen auf ganzen Zahlen beruhen.
Es wurden im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 alle IFRS und IFRIC beachtet, die zum Bilanzstichtag von der EU-Kommission übernommen wurden und zum Bilanzstichtag erstmals verpflichtend anzuwenden sind.
Dies sind im Folgenden:
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| Standard/Interpretation | Erläuterung | Datum des Inkrafttretens | Auswirkungen |
|---|---|---|---|
| IFRS 16 Leasingverhältnisse | Neuregelung der Bilanzierung von Leasingverhältnissen bezüglich des Ansatzes, des Ausweises und der Anhangangaben. Beim Leasingnehmer führt der IFRS 16 im Gegensatz zum IAS 17 zu einem Ausweis von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sämtlicher Leasingverhältnisse in der Bilanz mit Ausnahme von Leasingverhältnissen mit einer Laufzeit von maximal zwölf Monaten sowie Leasing von geringwertigen Vermögenswerten. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Abschreibungen und Zinsen anstatt sonstiger betrieblicher Aufwendungen aus den Leasingverhältnissen ausgewiesen | 01.01.2019 | detaillierte Beschreibung nach der tabellarischen Übersicht |
| Änderungen an IFRS 9 Finanzinstrumente | Änderungen bzw. Klarstellungen bezüglich Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung | 01.01.2019 | keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | Änderung bzw. Klarstellung, dass langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen, die nicht nach der Equity-Methode bilanziert werden, unter Anwendung von IFRS 9 zu bewerten sind | 01.01.2019 | keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer | Änderungen bezüglich Veränderungen von Bedingungen von leistungsorientierten Plänen, die zu nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand oder einem Gewinn bzw. Verlust aus Abgeltung führen | 01.01.2019 | keine wesentlichen Auswirkungen |
| IFRS-Zyklus 2015-2017 | Änderungen bzw. Klarstellungen an IAS 12 Ertragsteuern, IAS 23 Fremdkapitalkosten, IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen | 01.01.2019 | keine wesentlichen Auswirkungen |
| IFRIC 23 | Erläuterungen zu Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung | 01.01.2019 | keine wesentlichen Auswirkungen |
Folgende neue, geänderte bzw. überarbeitete veröffentlichte und von der EU-Kommission übernommene Standards und Interpretationen wurden im Berichtsjahr noch nicht angewendet:
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| Standard/Interpretation | Erläuterung | Datum des Inkrafttretens | Erwartete Auswirkungen |
|---|---|---|---|
| Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse | Änderung der Definition eines Geschäftsbetriebs | 01.01.2020 | keine wesentlichen Auswirkungen |
| Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler | Die Änderungen betreffen die Definition von "wesentlich" und vereinheitlichen diese innerhalb der IFRS | 01.01.2020 | keine wesentlichen Auswirkungen |
| IFRS Rahmenkonzept | Änderungen der Referenzierungen auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards | 01.01.2020 | keine wesentlichen Auswirkungen |
Folgende neue, geänderte bzw. überarbeitete veröffentlichte, aber noch nicht von der EU-Kommission übernommene Standards und Interpretationen wurden im Berichtsjahr noch nicht angewendet:
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| Standard/Interpretation | Erläuterung | Datum des Inkrafttretens | Erwartete Auswirkungen |
|---|---|---|---|
| IFRS 17 Versicherungsverträge | Bilanzierung von Versicherungsverträgen | 01.01.2023 | Keine Auswirkungen |
Der IASB hat weitere hier nicht aufgeführte (Änderungen von) Rechnungslegungsvorschriften verabschiedet, die nicht angewendet wurden und auf die Darstellung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage von Muehlhan keinen Einfluss haben.
Die Erstanwendung der jeweiligen Standards ist für den Zeitpunkt des Inkrafttretens geplant. Auf eine zulässige frühzeitige Anwendung der Standards und Interpretationen wird verzichtet.
Folgende Standards wurden im Berichtsjahr erstmalig angewendet:
IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasing und drei dazugehörige Interpretationen. Mit IFRS 16 werden sämtliche Miet-, Pacht- und Leasingverhältnisse, welche die Kriterien des Standards erfüllen, in der Form von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in der Bilanz erfasst.
Muehlhan hat für die Erstanwendung die modifizierte retrospektive Methode angewendet. Die Vergleichsinformationen für 2018 wurden nicht angepasst, das heißt wie zuvor gemäß IAS 17 und den damit verbundenen Interpretationen dargestellt.
Bisher bestimmte Muehlhan bei Vertragsbeginn, ob eine Vereinbarung gemäß IFRIC 4 ein Leasingverhältnis enthält oder ein Leasingverhältnis enthielt. Seit dem 1. Januar 2019 beurteilt Muehlhan, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis ist oder enthält, basierend auf der Definition eines Leasingverhältnisses. Dies ist der Fall, wenn ein Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgeltes für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Um zu beurteilen, ob ein Vertrag das Recht zur Kontrolle eines identifizierten Vermögenswertes beinhaltet, legt Muehlhan die Definition eines Leasingverhältnisses nach IFRS 16 zugrunde.
Beim Übergang auf IFRS 16 hat sich Muehlhan entschieden, die Erleichterungsvorschrift zur Beibehaltung der Beurteilung, welche Transaktionen Leasingverhältnisse sind, anzuwenden. Der Konzern wendet IFRS 16 nur auf Verträge an, die zuvor als Leasingverhältnisse identifiziert wurden. Somit wurden Altverträge nicht überprüft, ob ein Leasingverhältnis nach IFRS 16 vorliegt.
Beim Übergang wurden die Leasingverbindlichkeiten für diese Leasingverträge mit dem Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019.
Als Leasingnehmer least Muehlhan Vermögenswerte wie Grundstücke, Immobilien, Pkw und Lkw sowie IT-Ausstattung. Muehlhan hat Leasingverhältnisse bisher fast ausnahmslos als Operating-Leasingverhältnis eingestuft, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des zugrunde liegenden Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen auf den Konzern nicht übertragen wurden. Gemäß IFRS 16 bilanziert Muehlhan für die meisten dieser Leasingverträge Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten, das heißt, diese Leasingverträge sind in der Bilanz ausgewiesen.
Am Bereitstellungsdatum oder bei Änderung eines Vertrags, der eine Leasingkomponente enthält, teilt Muehlhan das vertraglich vereinbarte Entgelt auf Basis der relativen Einzelpreise auf.
Nutzungsrechte werden zu einem Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit, angepasst um den Betrag der im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen, bewertet. Muehlhan hat seine Nutzungsrechte zum Zeitpunkt des Übergangs auf Wertminderung geprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung der Nutzungsrechte vorliegen.
Muehlhan hat eine Reihe von Erleichterungsvorschriften bei der Anwendung des IFRS 16 auf Leasingverhältnisse genutzt, die nach IAS 17 als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft wurden. Im Einzelnen hat Muehlhan
| ― | bei Leasingverhältnissen, deren Laufzeit innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt, |
| ― | bei Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, weder Nutzungsrechte noch Leasingverbindlichkeiten angesetzt (zum Beispiel IT-Ausstattung), |
| ― | bei der Bewertung des Nutzungsrechtes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt gelassen und |
| ― | rückwirkend die Laufzeit von Leasingverhältnissen bestimmt. |
Die Auswirkungen der Erstanwendung des IFRS 16 Leasingverhältnisse auf den Konzernabschluss sind wie folgt:
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| in TEUR | 01.01.2019 |
|---|---|
| Nutzungsrechte | 9.015 |
| Aktive latente Steuern | 2.815 |
| Leasingverbindlichkeiten | 8.988 |
| Passive latente Steuern | 2.840 |
| Gewinnrücklagen | 0 |
Muehlhan hat bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten aus Operating-Leasingverhältnissen die Leasingzahlungen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz von Muehlhan zum 1. Januar 2019 abgezinst. Der gewichtete Durchschnittszinssatz beträgt 4,0 %.
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| in TEUR | 01.01.2019 |
|---|---|
| Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31.12.2018, wie nach IAS 17 im Konzernabschluss angegeben | 14.169 |
| Abgezinst mit Grenzfremdkapitalzinssatz zum 01.01.2019 | 4,0 % |
| Leasingverbindlichkeiten zum 01.01.2019 | 8.988 |
Die Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 enthalten einen Erbpachtvertrag mit einer Restlaufzeit von 91 Jahren und daraus resultierenden Zahlungsverpflichtungen über € 5,7 Mio. Die Verpflichtung wird gemäß IFRS 16 zum 1. Januar 2019 abgezinst.
Die im Rahmen von Kreditverträgen einzuhaltenden Covenants werden mithilfe einer Rückrechnung weiter auf dem Stand vor Einführung des IFRS 16 berechnet.
Der Konzernabschluss beinhaltet den Abschluss der MYAG als Mutterunternehmen und die 30 (Vorjahr: 31) von ihr beherrschten Tochtergesellschaften. Die MYAG erlangt Beherrschung, wenn sie über Rechte an Unternehmen verfügt, die es ihr ermöglichen, die maßgeblichen Tätigkeiten dieser Unternehmen zu lenken, um die Ergebnisse der Gesellschaften zu beeinflussen. Beherrschung setzt weiterhin voraus, dass die MYAG variablen Rückflüssen aus den Tochterunternehmen ausgesetzt ist und ihre Entscheidungsmacht zur Beeinflussung der variablen Rückflüsse einsetzen kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), an dem die Beherrschung über die Tochtergesellschaft erlangt wird, und bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über die Tochtergesellschaft endet. Dabei werden die Ergebnisse der im Laufe des Jahres erworbenen oder veräußerten Tochtergesellschaften vom Erwerbszeitpunkt bzw. bis zum Abgangszeitpunkt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Konzernergebnis erfasst.
Der Konsolidierungskreis hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2018 wie folgt geändert:
Die Gesellschaft Muehlhan Surface Protection Middle East L.L.C. (MME), Dubai, VAE, wurde zu Ende Oktober 2019 entkonsolidiert und liquidiert. Der Entkonsolidierungseffekt beträgt € 1.524 Tsd. und ist in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten.
Im Jahr 2019 wurde die Muehlhan India Private Limited (MIND), Chennai, Indien, gegründet. Die Muehlhan Middle East Holding Limited, Dubai, VAE, hält 99,99 % der Anteile an der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist ohne Geschäftstätigkeit und wird nicht konsolidiert.
Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahresabschluss ist durch die Erst- und Entkonsolidierungen nicht eingeschränkt.
Im Folgenden wird die Anteilsbesitzliste zum 31. Dezember 2019 dargestellt. Außerdem wird jede Gesellschaft einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) und einem Segment sowie den Geschäftsbereichen und Dienstleistungen zugeordnet.
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| Kürzel | Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Anteil am Kapital in % |
Gehalten von | ZGE |
|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| MYAG | Muehlhan AG, Hamburg | Muttergesellschaft | Muttergesellschaft | - | |
| AJS | Allround Job Services Sp. z o.o., Stettin - Polen | 100 | 100 | MPL | MPL |
| CCC | Certified Coatings Company, Fairfield - USA | 100 | 100 | MSPU | MCC |
| GMH | Gerüstbau Muehlhan GmbH, Hamburg | 100 | 100 | MYAG | GMH |
| MBL | Muehlhan Bulgaria Ltd., Varna - Bulgarien | 75 | 75 | MYAG | MD |
| MCA | Muehlhan Canada Inc., Windsor - Kanada | 100 | 100 | MYAG | - |
| MCC | Muehlhan Certified Coatings Inc., Fairfield - USA | 100 | 100 | MSPU | MCC |
| MCL | Muehlhan Cyprus Limited, Limassol - Zypern | 51 | 51 | MYAG | MCL |
| MD | Muehlhan Deutschland GmbH, Bremen | 100 | 100 | MYAG | MD |
| MDK | Muehlhan A/S, Middelfart - Dänemark | 100 | 100 | MYAG | MDK |
| MDQ | Muehlhan Dehan Qatar W.L.L., Doha - Katar | 100 | 100 | MYAG | MDQ |
| MES | Muehlhan Equipment Services GmbH, Hamburg | 100 | 100 | MYAG | - |
| MF | Muehlhan S.A.R.L., Saint-Nazaire - Frankreich | 100 | 100 | MYAG | MF |
| MGB | Muehlhan Industrial Services Ltd., Aberdeen - Großbritannien | 100 | 100 | MYAG | MGB |
| MGR | Muehlhan Hellas S.A., Athen - Griechenland | 51 | 51 | MYAG | MCL |
| MIF | Muehlhan Industrial France S.A.R.L., Le Havre - Frankreich | 100 | 100 | MF | MF |
| MIS | Muehlhan Industrial Services Inc., Fairfield - USA | 100 | 100 | MSPU | - |
| MMEH | Muehlhan Middle East Holding Limited, Dubai - VAE | 100 | 100 | MYAG | - |
| MMF | Muehlhan Morflot OOO, St. Petersburg - Russland | 70 | 70 | MYAG | MMF |
| MNL | Muehlhan B.V., Vlaardingen - Niederlande | 100 | 100 | MYAG | MNL |
| MOM | Ruwad Al Athaiba International LLC, Maskat - Oman | 100 * | 100 * | MMEH | PRA |
| MPL | Muehlhan Polska Sp. z o.o., Stettin - Polen | 100 | 100 | MYAG | MPL |
| MRO | Muehlhan S.R.L., Galati - Rumänien | 51 | 51 | MYAG | MCL |
| MSI | Marine Service International AS, Drobak - Norwegen | 100 | 100 | MYAG | MSI |
| MSIB | MSI do Brasil Servicos Maritimos Ltda. Brasil, Rio de Janeiro - Brasilien | 99,8 | 99,8 | MSI | MSI |
| MSIS | MSI Coating Services PTE Ltd. - Singapur | 100 | 100 | MSI | MSI |
| MSPU | Muehlhan Surface Protection Inc., Fairfield - USA | 100 | 100 | MYAG | - |
| MWS | Muehlhan Wind Service A/S, Middelfart - Dänemark | 51 | 51 | MDK | MWS |
| MWY | Beschichtungswerk Wyhlen GmbH, Wyhlen | 100 | 100 | MD | MD |
| PRA | Procon Emirates L.L.C., Abu Dhabi - VAE | 100 * | 100 * | MMEH | PRA |
| PRD | Procon Emirates L.L.C., Dubai - VAE | 100 * | 100 * | MMEH | PRA |
* Die Anteile an der PRA und PRD werden jeweils zu 49 % direkt oder indirekt über ein Tochterunternehmen und zu 51 % über einen Treuhänder für den Konzern verwaltet. An der MOM werden 70 % indirekt über ein Tochterunternehmen und 30 % über einen Treuhänder für den Konzern verwaltet.
Die Zuordnung der Gesellschaften zu den ZGE sowie zu den Segmenten erfolgte in der Regel nach geografischen Kriterien.
Von der Befreiung der Offenlegungspflicht von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften wurde für die Muehlhan Deutschland GmbH, Bremen, die Muehlhan Equipment Services GmbH, Hamburg, die Beschichtungswerk Wyhlen GmbH, Wyhlen, und die Gerüstbau Muehlhan GmbH, Hamburg, nach § 264 Abs. 3 HGB in Verbindung mit § 325 HGB Gebrauch gemacht.
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| Segment | Geschäftsbereich | Dienstleistung |
|---|---|---|
| Holding | - | - |
| Europa | Schiff, Renewables, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz, Gerüstbau, Stahlbau |
| Nordamerika | Renewables, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz |
| Europa | Schiff, Renewables, Industrie/Infrastruktur | Gerüstbau |
| Europa | Schiff, Renewables, Öl & Gas | Oberflächenschutz |
| Nordamerika | - | - |
| Nordamerika | Renewables, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz |
| Europa | Schiff, Renewables, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz, Gerüstbau |
| Europa | Schiff, Renewables, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz |
| Europa | Renewables, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz, Gerüstbau |
| Naher Osten | Schiff, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz, Gerüstbau, Brandschutz |
| Holding | - | - |
| Europa | Schiff, Renewables, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz |
| Europa | Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz, Gerüstbau, Brandschutz |
| Europa | Schiff, Renewables, Öl & Gas | Oberflächenschutz, Gerüstbau |
| Europa | - | - |
| Nordamerika | - | - |
| Naher Osten | - | - |
| Europa | Schiff, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz, Brandschutz |
| Europa | Schiff, Renewables, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz, Gerüstbau |
| Naher Osten | Industrie/Infrastruktur | Brandschutz |
| Europa | Schiff, Renewables, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz, Gerüstbau, Stahlbau |
| Europa | Schiff, Renewables, Öl & Gas, Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz, Gerüstbau |
| Rest der Welt | Öl & Gas | Oberflächenschutz |
| Rest der Welt | Öl & Gas | Oberflächenschutz |
| Rest der Welt | Öl & Gas | Oberflächenschutz |
| Nordamerika | - | - |
| Europa | Renewables | Wind Service |
| Europa | Industrie/Infrastruktur | Oberflächenschutz |
| Naher Osten | Industrie/Infrastruktur | Brandschutz |
| Naher Osten | Industrie/Infrastruktur | Brandschutz |
Folgende Gesellschaften werden nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
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| Kürzel | Gesellschaft | Anteil am Kapital in % |
Eigenkapital in TEUR |
Ergebnis in TEUR |
||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 2019 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| MFP | Muehlhan Grand Bahama Ltd., Nassau - Bahamas | 100 | 100 | 0,1 | 0,1 | 0,0 |
| MPM | Muehlhan Project Management GmbH, Hamburg | 51 | 51 | 37,1 | 37,1 | 33,5 |
| MKSA | Muehlhan Saudi Arabia LLC, Riad - Saudi-Arabien | 100 | 100 | 116,0 | 116,0 | -335,0 |
| MIND | Muehlhan India Private Limited, Chennai - Indien | 99,99 | - | 12,6 | - | -92,7 |
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| Kürzel | Ergebnis in TEUR 2018 |
|---|---|
| MFP | 0,0 |
| MPM | -55,9 |
| MKSA | 0,0 |
| MIND | - |
Die Muehlhan Grand Bahama Ltd., Bahamas, und die Muehlhan Project Management GmbH, Hamburg, werden wie in den Vorjahren nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. Beide Gesellschaften sind unwesentlich für eine Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns, da sie einzeln und in Summe weniger als 1 % der entsprechenden Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Konzernabschluss der Muehlhan AG ausmachen. Die Muehlhan Saudi Arabia LLC, Saudi-Arabien, wurde im Vorjahr gegründet und ist noch ohne Geschäftstätigkeit. Die Muehlhan India Private Limited, Indien, wurde im Berichtsjahr gegründet und ist noch ohne Geschäftstätigkeit.
Die Beteiligung an der MPM wird über die MCL mittelbar gehalten.
Das Geschäftsjahr des Konzerns, der Muttergesellschaft sowie aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften ist das Kalenderjahr.
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet, unabhängig vom Umfang der nicht beherrschenden Anteile. Der Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Nettovermögen wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach nochmaliger Überprüfung direkt erfolgswirksam erfasst. Erwerbsbezogene Transaktionskosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.
Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden gegeneinander aufgerechnet. Durch Wechselkurseffekte entstehende Aufrechnungsdifferenzen werden, soweit sie im Berichtszeitraum entstanden sind, grundsätzlich erfolgswirksam erfasst.
Im Zuge der Zwischenergebniseliminierung werden die Innenumsätze und konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Im Konzern noch nicht realisierte Zwischengewinne und -verluste werden erfolgswirksam eliminiert.
Auf Konsolidierungseffekte werden latente Steuern angesetzt.
In den Einzelabschlüssen der einbezogenen Konzerngesellschaften werden Fremdwährungsgeschäfte mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. In der Bilanz werden monetäre Posten in fremder Währung zum Mittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt, wobei eingetretene Kursgewinne und -verluste erfolgswirksam erfasst werden. Nicht monetäre Posten in Fremdwährung, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden mit den Kursen umgerechnet, die zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Gültigkeit haben. Zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bewertete nicht monetäre Posten werden mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung umgerechnet.
Die Vermögenswerte und Schulden ausländischer Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden zu Mittelkursen am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet. Für Aufwendungen und Erträge werden Jahresdurchschnittskurse zur Umrechnung herangezogen. Die Unterschiedsbeträge aus der Währungsumrechnung des Nettoreinvermögens mit gegenüber dem Vorjahr veränderten Kursen werden im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital als Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung separat ausgewiesen. Bei der Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs werden alle im Eigenkapital angesammelten Umrechnungsdifferenzen, die dem Konzern aus diesem Geschäftsbetrieb zuzurechnen sind, in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Geschäfts- oder Firmenwerte von ausländischen Tochterunternehmen werden in lokaler Währung fortgeführt. Differenzen aus der Umrechnung in Euro werden in der Rücklage aus der Fremdwährungsumrechnung erfasst.
Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit den gewichteten Devisendurchschnittskursen des Jahres in Euro umgerechnet.
Die wesentlichen Umrechnungskurse je Euro stellen sich wie folgt dar:
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| ISO Code | Stichtagskurs 31.12.2019 | Durchschnittskurs 2019 | Stichtagskurs 31.12.2018 | Durchschnittskurs 2018 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Ver. Arab. Emirate Dirham | AED | 4,12 | 4,11 | 4,21 | 4,33 |
| Brasilianischer Real | BRL | 4,52 | 4,41 | 4,42 | 4,33 |
| Dänische Krone | DKK | 7,47 | 7,47 | 7,47 | 7,45 |
| Britisches Pfund | GBP | 0,85 | 0,87 | 0,90 | 0,89 |
| Polnischer Zloty | PLN | 4,26 | 4,30 | 4,30 | 4,27 |
| Katar Rial | QAR | 4,08 | 4,07 | 4,17 | 4,29 |
| US-Dollar | USD | 1,12 | 1,12 | 1,14 | 1,17 |
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses sind den Gesellschaftern der MYAG und den nicht beherrschenden Anteilen zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn dies dazu führt, dass die nicht beherrschenden Anteile einen Negativsaldo aufweisen.
Die in die Konsolidierung einbezogenen Abschlüsse der in- und ausländischen Unternehmen werden nach konzerneinheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des Konzernabschlusses verwendet werden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden werden, sofern nichts anderes angegeben ist, stetig verwendet.
Die Benennung einiger Positionen in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden verändert. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen. Darüber hinaus wurden weitere Zwischensummen eingefügt.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Finanzinstrumente werden erfasst, sobald Muehlhan Vertragspartei des Finanzinstruments wird.
Finanzielle Vermögenswerte beinhalten insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten wird der Handelstag sowohl für die erstmalige bilanzielle Erfassung als auch für den bilanziellen Abgang gewählt.
Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Buchwertes berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
Die Klassifizierung von Finanzinstrumenten basiert auf dem Geschäftsmodell, in welchem die Instrumente gehalten werden, sowie der Zusammensetzung der vertraglichen Zahlungsströme. Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 Finanzinstrumente aufgeführten Bewertungskategorien zugeordnet:
| ― | Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, |
| ― | Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden und |
| ― | Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. |
Die Festlegung des Geschäftsmodells erfolgt auf Portfolioebene und richtet sich nach der Intention des Managements sowie den Transaktionsmustern der Vergangenheit. Die Prüfung der Zahlungsströme erfolgt auf Basis der einzelnen Instrumente.
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen, wie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (Geschäftsmodell "held to collect"). Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen insbesondere Kassenbestände und Schecks. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente stimmen mit dem Zahlungsmittelfonds in der Konzern-Kapitalflussrechnung überein.
Nach dem erstmaligen Ansatz werden diese finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
Muehlhan hält fast ausschließlich finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden.
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte mit vertraglichen Zahlungen, die ausschließlich aus Zins- und Tilgungszahlungen auf den ausstehenden Nominalbetrag bestehen und die sowohl mit dem Ziel gehalten werden, die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme zu vereinnahmen als auch Verkäufe zu tätigen, beispielsweise um ein definiertes Liquiditätsziel zu erreichen (Geschäftsmodell "held to collect and sell"). Diese Kategorie enthält außerdem Eigenkapitalinstrumente, die nicht zu Handelszwecken gehalten werden und für die die Option zur Erfassung von Zeitwertänderungen im sonstigen Ergebnis ausgeübt wurde.
Nach der erstmaligen Bewertung werden finanzielle Vermögenswerte dieser Kategorie erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei nicht realisierte Gewinne oder Verluste im sonstigen Ergebnis erfasst werden. Mit dem Abgang von Schuldinstrumenten dieser Kategorie werden die über das sonstige Ergebnis erfassten kumulierten Gewinne und Verluste aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam erfasst. Erhaltene Zinsen aus finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden grundsätzlich als Zinserträge unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfolgswirksam berücksichtigt. Zeitwertänderungen von Eigenkapitalinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, werden nicht erfolgswirksam erfasst, sondern bei Abgang in die Gewinnrücklagen umgebucht.
Zu jedem Bilanzstichtag wird eine Wertminderung für finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, erfasst, welche die erwarteten Kreditverluste für diese Instrumente reflektiert. Der Ansatz der erwarteten Kreditverluste (Expected Losses) nutzt ein dreistufiges Vorgehen zur Allokation von Wertminderungen:
Stufe 1 beinhaltet regelmäßig neue Verträge und solche, deren Zahlungen noch nicht fällig sind. Der Anteil an den erwarteten Kreditverlusten über die Laufzeit des Instruments, welcher auf einen Ausfall innerhalb der nächsten zwölf Monate zurückzuführen ist, wird erfasst.
Wenn ein finanzieller Vermögenswert fällig wird oder nach seiner erstmaligen Erfassung eine signifikante Steigerung des Kreditrisikos erfahren hat, allerdings nicht in seiner Bonität beeinträchtigt ist, wird er der Stufe 2 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste erfasst, welche über mögliche Zahlungsausfälle über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes bemessen werden.
Wenn ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt oder ausgefallen ist, wird er der Stufe 3 zugeordnet. Als Wertminderung werden die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes erfasst. Objektive Hinweise darauf, dass ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist, umfassen eine nach Regionen gestaffelte Überfälligkeit sowie weitere Informationen über wesentliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners.
Die Festlegung, ob ein finanzieller Vermögenswert eine wesentliche Erhöhung des Kreditrisikos erfahren hat, basiert wesentlich auf Überfälligkeitsinformationen. Zusätzlich erfolgen regelmäßig Einschätzungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten, welche sowohl externe Ratinginformationen als auch interne Informationen über die Kreditqualität des finanziellen Vermögenswertes berücksichtigen.
Ein finanzieller Vermögenswert wird in Stufe 2 überführt, wenn der finanzielle Vermögenswert fällig wird oder das Kreditrisiko im Vergleich zu seinem Kreditrisiko zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung signifikant angestiegen ist. Das Kreditrisiko wird auf Basis der Ausfallwahrscheinlichkeit eingeschätzt. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der vereinfachte Ansatz angewendet, wonach für diese Forderungen bereits bei der erstmaligen Bilanzierung erwartete Kreditverluste über die gesamte Laufzeit erfasst werden.
In Stufe 1 und 2 wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Bruttobuchwertes ermittelt. Sobald ein finanzieller Vermögenswert in seiner Bonität beeinträchtigt ist und der Stufe 3 zugeordnet wird, wird der Effektivzinsertrag auf Basis des Nettobuchwertes (Bruttobuchwert abzüglich Risikovorsorge) berechnet.
Erwartete Kreditverluste werden unter Zugrundelegung der folgenden Faktoren berechnet:
| ― | Neutraler und wahrscheinlichkeitsgewichteter Betrag, |
| ― | Zeitwert des Geldes und |
| ― | angemessene und belastbare Informationen (sofern diese ohne unangemessenen Kosten- und Zeitaufwand zur Verfügung stehen) zum Abschlussstichtag über vergangene Ereignisse, gegenwärtige Umstände und Vorhersagen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen. |
Die Schätzung dieser Risikoparameter bezieht sämtliche zur Verfügung stehenden relevanten Informationen mit ein. Neben historischen und aktuellen Informationen über Verluste werden ebenfalls angemessene und belastbare zukunftsgerichtete Informationen über Faktoren einbezogen. Diese Informationen umfassen makroökonomische Faktoren und Prognosen über zukünftige wirtschaftliche Rahmenbedingungen.
Ein Finanzinstrument wird ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung nicht davon auszugehen ist, dass ein finanzieller Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist, zum Beispiel nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach gerichtlichen Entscheidungen.
Wesentliche Modifikationen (beispielsweise bei Veränderung des Barwertes der vertraglichen Zahlungsströme von 10 %) von finanziellen Vermögenswerten führen zur Ausbuchung. Sofern die Vertragsbedingungen neu verhandelt oder modifiziert werden und dies nicht zu einer Ausbuchung führt, so wird der Bruttobuchwert des Vertrags neu berechnet und jede Differenz im Gewinn oder Verlust erfasst.
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten eines finanziellen Vermögenswertes und der Zuordnung von Zinserträgen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Einzahlungen (einschließlich aller Gebühren, welche Teil des Effektivzinssatzes sind, Transaktionskosten und sonstiger Agien und Disagien) über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Buchwert abgezinst werden. Erträge werden bei Schuldtiteln auf Basis der Effektivverzinsung erfasst.
Finanzielle Verbindlichkeiten enthalten insbesondere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und andere Verbindlichkeiten.
Nach der erstmaligen Erfassung werden die finanziellen Verbindlichkeiten unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten. Solche Verbindlichkeiten liegen bei Muehlhan nicht vor.
Eingebettete Derivate werden grundsätzlich vom Grundgeschäft getrennt und separat erfasst. Eine Trennung unterbleibt, wenn das Grundgeschäft ein finanzieller Vermögenswert ist, wenn der gesamte hybride Vertrag erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird oder wenn das eingebettete Derivat mit dem Basisvertrag eng verbunden ist.
Derivative Finanzinstrumente werden bei ihrer erstmaligen Erfassung und an jedem folgenden Bilanzstichtag mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert börsennotierter Derivate entspricht dem positiven oder negativen Marktwert. Liegen keine Marktwerte vor, werden diese mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wie zum Beispiel Discounted-Cashflow-Modelle oder Optionspreismodelle. Derivate werden als Vermögenswert ausgewiesen, wenn deren beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Verbindlichkeit, wenn deren beizulegender Zeitwert negativ ist.
Der Konzern dokumentiert bei Abschluss der Transaktion die Sicherungsbeziehung zwischen Sicherungsinstrument und Grundgeschäft, das Ziel seines Risikomanagements, die zugrunde liegende Strategie beim Abschluss von Sicherungsgeschäften, die Art der Sicherungsbeziehung, das gesicherte Risiko, die Bezeichnung des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts sowie eine Beurteilung der Effektivitätskriterien, welche die risikomindernde ökonomische Beziehung, die Auswirkungen des Kreditrisikos und die angemessene Hedge Ratio umfassen. Eine Beschreibung der Dokumentation der Methode zur Effektivitätsmessung ist nach IFRS 9 nicht mehr notwendig. Die Bilanzierung einer einzelnen Sicherungsbeziehung ist prospektiv zu beenden, wenn sie die qualifizierenden Kriterien gemäß IFRS 9 nicht mehr erfüllt. Mögliche Gründe für die Beendigung der Bilanzierung einer Sicherungsbeziehung sind unter anderem der Wegfall des ökonomischen Zusammenhangs von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument, die Veräußerung oder Beendigung des Sicherungsinstruments oder eine Änderung des dokumentierten Risikomanagementziels einer einzelnen Sicherungsbeziehung. Die kumulierten Sicherungsgewinne und -verluste aus der Absicherung von Zahlungsströmen verbleiben in den Rücklagen und werden erst bei Fälligkeit ausgebucht, wenn die abgesicherten künftigen Zahlungsströme weiterhin erwartet werden. Im anderen Fall sind die kumulierten Sicherungsgewinne und -verluste sofort erfolgswirksam auszubuchen.
Derivative Finanzinstrumente werden bei Muehlhan ausschließlich zur Absicherung von Finanzrisiken eingesetzt, die aus dem operativen Geschäft oder aus Refinanzierungsaktivitäten resultieren. Im Berichtsjahr wurde ein Zinsrisiko abgesichert.
Muehlhan erfüllt die Kriterien des IFRS 9 und designiert ein derivatives Finanzinstrument als Sicherung gegen das Risiko von schwankenden Zahlungsströmen, welches mit einer bilanziellen Verbindlichkeit verbunden ist (Cashflow-Hedge).
Die Zeitwertveränderungen des Cashflow-Hedges werden in Höhe des Hedge-effektiven Teils nach Steuern zunächst im sonstigen Ergebnis berücksichtigt.
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz berichtet, sofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein durchsetzbarer Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und über die Nutzungsdauer linear amortisiert. Die Nutzungsdauer liegt zwischen drei und 17 Jahren. Die Restbuchwerte und die Nutzungsdauern der immateriellen Vermögenswerte werden mindestens an jedem Konzernabschlussstichtag überprüft. Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die Änderungen bzw. der Wertminderungsaufwand gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines immateriellen Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Bei Abgang eines immateriellen Vermögenswertes oder wenn kein weiterer Nutzen aus dem Gebrauch oder seinem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des immateriellen Vermögenswertes ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang des immateriellen Vermögenswertes ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert und wird im Zeitpunkt der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst.
Ein Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbes über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Ein durch einen Unternehmenserwerb entstandener Geschäfts- oder Firmenwert wird gemäß IFRS 3 unter den immateriellen Vermögenswerten bilanziert und gemäß IAS 38.107 nicht planmäßig amortisiert.
Ein Werthaltigkeitstest (Impairment Test) wird mindestens einmal im Jahr durchgeführt und führt gegebenenfalls zu Wertminderungsaufwand. Für die Werthaltigkeitsprüfung wird bei einem Unternehmenszusammenschluss der erworbene Geschäfts- oder Firmenwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder der Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten zugeordnet, die voraussichtlich Synergien aus dem Unternehmenszusammenschluss zieht. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird von der Muehlhan AG auf Basis des diskontierten Cashflows als Nutzungswert ermittelt. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird keine Wertaufholung des Geschäfts- oder Firmenwertes vorgenommen.
Andere immaterielle Vermögenswerte mit einer unbegrenzten Nutzungsdauer liegen nicht vor.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen und gegebenenfalls außerplanmäßige Wertminderungen, angesetzt. Die Abschreibungsdauer bemisst sich nach der Nutzungsdauer und orientiert sich im Konzern an der Art des Vermögenswertes:
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| Art des Sachanlagevermögens | Nutzungsdauer |
|---|---|
| Gebäude | 5-50 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2-15 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2-15 Jahre |
Die Abschreibungen werden nur dann nicht linear vorgenommen, wenn eine andere Abschreibungsmethode dem tatsächlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzungsverlauf eher entspricht.
Wenn die Erwartungen von den bisherigen Schätzungen abweichen, werden die Änderungen gemäß IAS 8 als Änderungen von Schätzungen bilanziert.
Sachanlagen werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs einer Sachanlage wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Ist der Grund für die vorgenommene Wertminderung entfallen, wird eine Wertaufholung höchstens bis zum Betrag der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.
Bei Abgang von Sachanlagevermögen oder wenn kein weiterer Nutzen aus dem Gebrauch der Anlage oder ihrem Abgang zu erwarten ist, wird der Buchwert des Anlagengegenstands ausgebucht. Der Gewinn oder Verlust aus dem Abgang der Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert. Dieser wird im Zeitpunkt der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst.
Reparatur- und Instandhaltungskosten werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Wesentliche Erneuerungen und Verbesserungen werden aktiviert, soweit die Kriterien des Ansatzes eines Vermögenswertes vorliegen.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen. Sie erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte gegen Zahlung eines Entgeltes abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt, selbst wenn dieses Recht in der Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.
Die weiteren Erläuterungen betreffen die Bilanzierung von Leasingverhältnissen als Leasingnehmer. Muehlhan tritt nicht als Leasinggeber auf.
Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Das Nutzungsrecht wird erstmalig zu Anschaffungskosten bewertet, die der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit entsprechen, angepasst um am oder vor dem Bereitstellungsdatum geleistete Zahlungen, zuzüglich etwaiger anfänglicher direkter Kosten sowie der geschätzten Kosten zur Demontage oder Beseitigung des zugrunde liegenden Vermögenswertes oder zur Wiederherstellung des zugrunde liegenden Vermögenswertes bzw. des Standortes, an dem dieser sich befindet, abzüglich etwaiger erhaltener Leasinganreize.
Anschließend wird das Nutzungsrecht vom Bereitstellungsdatum bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben, es sei denn, das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert geht zum Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf Muehlhan über oder in den Kosten des Nutzungsrechtes ist berücksichtigt, dass der Konzern eine Kaufoption wahrnehmen wird. In diesem Fall wird das Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswertes abgeschrieben, welche nach den Vorschriften für Sachanlagen ermittelt wird. Zusätzlich wird das Nutzungsrecht fortlaufend um Wertminderungen, sofern notwendig, berichtigt und um bestimmte Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit angepasst.
Die Leasingverbindlichkeit wird erstmalig unter Nutzung der Effektivzinsmethode zum Barwert der am Bereitstellungsdatum noch nicht geleisteten Leasingzahlungen abgezinst. Die Abzinsung erfolgt mit dem Zinssatz, der dem Leasingverhältnis zugrunde liegt oder, wenn sich dieser nicht ohne Weiteres bestimmen lässt, mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz von Muehlhan. Normalerweise nutzt Muehlhan seinen Grenzfremdkapitalzinssatz als Abzinsungssatz. Zur Ermittlung seines Grenzfremdkapitalzinssatzes nutzt Muehlhan Zinssätze von verschiedenen externen Finanzquellen und macht bestimmte Anpassungen, um die Leasingbedingungen und die Art des Vermögenswertes zu berücksichtigen.
Die in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit einbezogenen Leasingzahlungen umfassen
| ― | feste Zahlungen, einschließlich de facto festen Zahlungen, |
| ― | variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, erstmalig bewertet anhand des am Bereitstellungsdatum gültigen Index bzw. (Zins-)Satzes, |
| ― | Beträge, die aufgrund einer Restwertgarantie voraussichtlich zu zahlen sind, und |
| ― | den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn Muehlhan hinreichend sicher ist, diese auszuüben, Leasingzahlungen für eine Verlängerungsoption, wenn Muehlhan hinreichend sicher ist, diese auszuüben, sowie Strafzahlungen für eine vorzeitige Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn eine vorzeitige Kündigung hinreichend sicher ist. |
Muehlhan setzt keine Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für Leasingverhältnisse an, wenn die Vermögenswerte von geringem Wert sind oder das Leasingverhältnis kurzfristig ist. Die aus diesen Leasingverhältnissen resultierenden Leasingzahlungen werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses linear als Aufwand erfasst.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen. Sie erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt, selbst wenn dieses Recht in der Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.
Leasingverhältnisse werden als Finance-Leasing klassifiziert, wenn sie im Wesentlichen alle typischerweise mit dem Eigentum als Leasinggegenstand verbundenen Chancen und Risiken auf den Leasingnehmer übertragen. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert.
Finance-Leasingverhältnisse sind zu Beginn der Leasinglaufzeit als Vermögenswerte und Schulden mit dem niedrigeren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen anzusetzen. Die Mindestleasingzahlungen sind in einen Finanzierungs- und einen Tilgungsteil aufzuteilen, sodass ein konstanter Zinssatz auf die verbleibende Schuld entsteht. Der Vermögenswert ist über den kürzeren Zeitraum aus Leasinglaufzeit und Nutzungsdauer des Vermögenswertes abzuschreiben.
Im Konzern gibt es keine Finance-Leasingverhältnisse.
Bei Operating-Leasingverhältnissen wird der Leasinggegenstand nicht aktiviert. Die Leasingzahlungen werden stattdessen linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse aufwandswirksam erfasst. Wesentliche Operating-Leasingverhältnisse im Konzern betreffen die Anmietung von Geschäftsräumen, technischem Equipment und Fahrzeugen.
Bei den Vorräten kommen die niedrigeren Werte aus Anschaffungskosten oder Nettoveräußerungswerten zum Ansatz.
Ist der Nettoveräußerungswert der Vorräte geringer als deren Buchwert, werden die Vorräte auf den Nettoveräußerungswert erfolgswirksam wertgemindert. Alle Wertminderungen von Vorräten und alle Verluste bei den Vorräten sind in der Periode als Aufwand zu erfassen, in der die Wertminderungen vorgenommen oder die Verluste eingetreten sind. Soweit bei früher wertgeminderten Vorräten der Nettoveräußerungswert gestiegen ist, wird die daraus resultierende Wertaufholung als Minderung des Materialaufwandes oder Bestandserhöhung erfasst. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Veräußerungs- und Vertriebskosten.
Die Ertragsteuern umfassen sowohl die unmittelbar zu entrichtenden laufenden Ertragsteuern als auch die latenten Steuern. Laufende und latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende bzw. latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
Latente Steuern aus temporär abweichenden Wertansätzen in der Steuerbilanz und den entsprechenden korrespondierenden Wertansätzen nach IFRS der Einzelgesellschaften und aus Konsolidierungsvorgängen werden je Steuersubjekt verrechnet und entweder als aktive oder passive latente Steuern ausgewiesen. Ist eine Verrechnung je Steuersubjekt bei Konsolidierungsvorgängen nicht möglich, so wird mit dem Konzernsteuersatz gerechnet. Darüber hinaus können die aktiven latenten Steuern auch Steuerminderungsansprüche umfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die für die Umkehrung in den einzelnen Ländern gelten und am Bilanzstichtag in Kraft treten bzw. verabschiedet sind. Auf temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen werden keine latenten Steuern gebildet, soweit der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich diese in absehbarer Zeit nicht umkehren werden. Latente Steueransprüche werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem die Realisierung des entsprechenden Vorteils wahrscheinlich ist. Basierend auf der Ertragslage der Vergangenheit und den Geschäftserwartungen für die absehbare Zukunft werden Wertminderungen gebildet, falls dieses Kriterium nicht erfüllt wird.
Soweit die Voraussetzungen des IAS 12.74 erfüllt sind, werden aktive und passive latente Steuern saldiert. Dies ist grundsätzlich der Fall, sofern sich die latenten Steuern auf Steuern vom Einkommen und Ertrag beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden und das gleiche Steuersubjekt im Sinne des IAS 12.74 betreffen, und die laufenden Steuern gegeneinander verrechnet werden können.
Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn Hinweise vorliegen, dass der Vermögenswert im Wert gemindert ist. Zur Ermittlung eines eventuellen Wertminderungsbedarfs eines Vermögenswertes wird dessen erzielbarer Betrag (der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert) mit dem Buchwert des Vermögenswertes verglichen. Ist der erzielbare Wert niedriger als der Buchwert, wird in Höhe der Differenz ein Wertminderungsverlust erfasst. Sofern der erzielbare Betrag auf Ebene des einzelnen Vermögenswertes nicht geschätzt werden kann, wird die Ermittlung auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) durchgeführt, der der jeweilige Vermögenswert zugeordnet ist. Die Verteilung erfolgt dabei auf angemessener und stetiger Grundlage auf die einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. auf die kleinste Gruppe zahlungsmittelgenerierender Einheiten.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente enthalten Barmittel, Guthaben bei Kreditinstituten und andere hochliquide finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von maximal drei Monaten. Soweit die Guthaben nicht unmittelbar zur Finanzierung des Umlaufvermögens benötigt werden, werden die freien Bestände mit einer Laufzeit von derzeit bis zu drei Monaten angelegt. Der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente entspricht ihrem Marktwert. Der Gesamtbetrag der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ohne Kontokorrentverbindlichkeiten stimmt mit dem Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung überein. In der Bilanz ausgenutzte Kontokorrentkredite werden unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen.
Ein Ausweis erfolgt in dieser Position, wenn einzelne langfristige Vermögenswerte oder Gruppen von Vermögenswerten (Disposal Group) vorliegen, die in ihrem jetzigen Zustand veräußert werden können und deren Veräußerung innerhalb eines Jahres hinreichend wahrscheinlich ist. Voraussetzung für das Vorliegen einer Disposal Group ist, dass die Vermögenswerte in einer einzigen Transaktion oder im Rahmen eines Gesamtplans zur Veräußerung bestimmt sind. Bei einer nicht fortgeführten Aktivität (Discontinued Operation) handelt es sich um einen Geschäftsbereich (Component of an Entity), der entweder zur Veräußerung bestimmt oder bereits veräußert worden ist und sowohl aus betrieblicher Sicht als auch für Zwecke der Finanzberichterstattung eindeutig von den übrigen Unternehmensaktivitäten abgegrenzt werden kann. Außerdem muss der als nicht fortgeführte Aktivität qualifizierte Geschäftsbereich einen gesonderten, wesentlichen Geschäftszweig oder einen bestimmten geografischen Geschäftsbereich des Konzerns repräsentieren. Auf langfristige Vermögenswerte, die einzeln oder zusammen in einer Disposal Group zur Veräußerung bestimmt sind oder zu einer nicht fortgeführten Aktivität gehören, werden keine planmäßigen Abschreibungen mehr vorgenommen. Sie werden zum niedrigeren Wert aus ursprünglichem Buchwert oder Fair Value abzüglich noch anfallender Verkaufskosten angesetzt. Liegt der Fair Value unter dem Buchwert,
erfolgt eine Wertminderung. Das Ergebnis aus der Bewertung von zur Veräußerung vorgesehenen Geschäftsbereichen zum Fair Value abzüglich noch anfallender Veräußerungskosten sowie die Gewinne und Verluste aus der Veräußerung nicht fortgeführter Aktivitäten werden ebenso wie das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit dieser Geschäftsbereiche in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns gesondert als Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten ausgewiesen. Die Vorjahreswerte der Gewinn und Verlustrechnung werden entsprechend angepasst. Der Ausweis der betreffenden Vermögenswerte erfolgt in einem separaten Bilanzposten. Eine Anpassung der Vorjahresbilanz erfolgt hingegen nicht.
Neben beitragsorientierten Versorgungsplänen, die abgesehen von der laufenden Beitragszahlung zu keiner weiteren Pensionsverpflichtung führen, bestehen auch leistungsorientierte Pläne, wobei der Rückstellungsbedarf im Inland aufgrund einer betrieblichen Rentenzusage ausschließlich einen sich inzwischen im Ruhestand befindlichen, ehemaligen Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft betrifft. Daneben gibt es im Ausland gesetzlich fixierte Verpflichtungen zur Bildung von Pensionsverpflichtungen, so in Frankreich und Polen. Bei einem leistungsorientierten Versorgungsplan wird in der Regel ein Betrag an Pensionsleistungen festgelegt, den ein Beschäftigter nach Eintritt in die Rentenphase erhält und der von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstzeit oder Gehalt abhängig ist. Die Pensionsrückstellung wird grundsätzlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen nach der Projected-Unit-Credit-Methode berechnet. Die Höhe am Stichtag entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (Defined Benefit Obligation, DBO). Bei diesem Anwartschaftsbarwertverfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt.
Die Effekte aus der Neubewertung von leistungsorientierten Pensionsplänen werden sofort bei Entstehen im sonstigen Ergebnis erfasst.
Die Rückstellung wird um den Wert eines eventuellen Planvermögens gekürzt.
Die laufenden und nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwendungen werden im Personalaufwand, der Nettozinsaufwand aus der Verzinsung der leistungsbezogenen Verbindlichkeit und eines eventuellen Planvermögens wird unter den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (DBO) wird berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität, die auf die Währung lauten, in der auch die Leistungen bezahlt werden, und deren Laufzeiten denen der Pensionsverpflichtung entsprechen, abgezinst werden.
Bei beitragsorientierten Versorgungsplänen wird die Beitragszahlung im Personalaufwand erfasst, eine Rückstellung bzw. Verbindlichkeit ergibt sich nur in Höhe ausstehender Beiträge zum Stichtag.
Die sonstigen Rückstellungen werden gemäß IAS 37 für alle am Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auf vergangenen Geschäftsvorfällen oder vergangenen Ereignissen beruhen und deren Höhe oder Fälligkeit unsicher ist, gebildet. Die Rückstellungen werden mit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrages angesetzt und nicht mit positiven Erfolgsbeiträgen saldiert. Rückstellungen werden nur gebildet, sofern eine rechtliche oder faktische Verpflichtung gegenüber einem fremden Dritten vorliegt. Sie werden auch für nachteilige Verträge gebildet. Ein Vertrag ist nachteilig, wenn die unvermeidbaren Kosten den aus dem Vertrag erwarteten Nutzen übersteigen.
Langfristige Rückstellungen werden, sofern der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich ist, mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag bilanziert. Aus der reinen Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellung werden erfolgswirksam in der Gewinn-und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag nach IAS 37 zu berücksichtigenden Kostensteigerungen.
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche oder gegenwärtige Verpflichtungen, bei denen der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen unwahrscheinlich oder deren Höhe nicht mit ausreichender Sicherheit abschätzbar ist. Eventualverbindlichkeiten werden grundsätzlich nicht in der Bilanz erfasst.
Sonstige nicht finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Vertragsverbindlichkeiten werden erfasst, wenn eine der Parteien ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt hat.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Verfügungsgewalt über abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übergeht, das heißt, wenn der Kunde die Fähigkeit besitzt, die Nutzung der übertragenen Güter oder Dienstleistungen zu bestimmen und im Wesentlichen den verbleibenden Nutzen daraus zieht. Voraussetzung dabei ist, dass ein Vertrag mit durchsetzbaren Rechten und Pflichten besteht und unter anderem der Erhalt der Gegenleistung - unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden - wahrscheinlich ist. Die Umsatzerlöse entsprechen dem Transaktionspreis, zu dem Muehlhan voraussichtlich berechtigt ist. Variable Gegenleistungen sind im Transaktionspreis enthalten, wenn es hochwahrscheinlich ist, dass es nicht zu einer signifikanten Rücknahme der Umsatzerlöse kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit der variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Der Betrag der variablen Gegenleistung wird entweder nach der Erwartungswertmethode oder mit dem wahrscheinlichsten Betrag ermittelt, abhängig davon, welcher Wert die variable Gegenleistung am zutreffendsten abschätzt. Wenn der Zeitraum zwischen der Übertragung der Güter oder Dienstleistungen und dem Zahlungszeitpunkt zwölf Monate übersteigt und ein signifikanter Nutzen aus der Finanzierung für eine oder beide Vertragsparteien resultiert, wird die Gegenleistung um den Zeitwert des Geldes angepasst. Wenn ein Vertrag mehrere abgrenzbare Güter oder Dienstleistungen umfasst, wird der Transaktionspreis auf Basis der relativen Einzelveräußerungspreise auf die Leistungsverpflichtungen aufgeteilt. Falls Einzelveräußerungspreise nicht direkt beobachtbar sind, werden diese in angemessener Höhe geschätzt. Für jede Leistungsverpflichtung werden Umsatzerlöse entweder zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über einen bestimmten Zeitraum realisiert.
Umsatzerlöse werden linear über einen bestimmten Zeitraum realisiert oder - sofern die Leistungserbringung nicht linear erfolgt - entsprechend der Erbringung der Dienstleistungen, das heißt nach der Percentage-of-Completion-Methode. Rechnungen werden gemäß den vertraglichen Bedingungen ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor.
Bei der Percentage-of-Completion-Methode ist die Einschätzung des Fertigstellungsgrads von besonderer Bedeutung; zudem kann sie Schätzungen hinsichtlich des Liefer- und Leistungsumfangs beinhalten, der zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. Diese wesentlichen Schätzungen umfassen die geschätzten Gesamtkosten, die gesamten geschätzten Umsatzerlöse, die Auftragsrisiken - einschließlich technischer, politischer und regulatorischer Risiken - und andere maßgebliche Größen. Nach der Percentage-of-Completion-Methode können Schätzungsänderungen die Umsatzerlöse erhöhen oder mindern. Außerdem ist zu beurteilen, ob für einen Vertrag dessen Fortsetzung oder dessen Kündigung das wahrscheinlichste Szenario darstellt. Für diese Beurteilung werden individuell für jeden Vertrag alle relevanten Tatsachen und Umstände berücksichtigt.
Umsatzerlöse werden zu dem Zeitpunkt realisiert, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Erwerber übergeht, im Regelfall bei Lieferung der Güter. Rechnungen werden zu diesem Zeitpunkt ausgestellt; dabei sehen die Zahlungsbedingungen üblicherweise eine Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vor.
Zinsen werden periodengerecht als Aufwand bzw. als Ertrag erfasst. Zinsaufwendungen und -erträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst.
Dividenden werden zum Zeitpunkt des Beschlusses erfasst.
Der Konzern hat eine Anzahl von anteilsbasierten Mitarbeitervergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente der Muttergesellschaft gewährt. Auf diese Vergütungskomponente sind die Ansatz- und Bewertungsvorschriften des IFRS 2 anzuwenden. Die Bemessungsgrundlage ist die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes (Change in Equity Value) des Konzerns und der Einzelgesellschaften.
Der bei Gewährung der anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente ermittelte beizulegende Zeitwert wird linear über den Zeitraum bis zur Unverfallbarkeit (Erdienungszeitraum) als Aufwand mit korrespondierender Erhöhung des Eigenkapitals erfasst.
Ein aus der Forschung entstehender immaterieller Vermögenswert wird nicht angesetzt. Die für eine Aktivierung von Entwicklungskosten notwendigen Voraussetzungen gemäß IAS 38 werden nicht erfüllt, da eine Trennung von Forschungs- und Entwicklungskosten in der Regel nicht möglich ist, von einer Marktfähigkeit bzw. einer technischen Realisierbarkeit nicht ausgegangen werden kann und auch eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung nicht sichergestellt ist.
Der Aufwand aus Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten wird in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der er entsteht.
Zuwendungen der öffentlichen Hand für Sachanlagevermögen werden passiv abgegrenzt und über die erwartete Nutzungsdauer der betreffenden Vermögenswerte aufgelöst.
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 01.01.2019 | Zugänge | Erstanwendung IFRS 16 | Abgänge | Umbuchungen | Umgliederung IFRS 5 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen | 2.954 | 60 | 0 | 0 | 0 | -202 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 35.945 | 0 | 0 | -874 | 0 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 38.899 | 60 | 0 | -874 | 0 | -202 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.186 | 399 | 0 | -426 | 0 | -15 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 80.839 | 6.285 | 0 | -5.686 | 474 | -1.449 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 12.165 | 1.172 | 0 | -532 | -10 | -281 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 321 | 273 | 0 | 0 | -417 | 0 |
| Nutzungsrechte | 0 | 1.495 | 9.015 | -554 | -48 | 0 |
| 104.511 | 9.624 | 9.015 | -7.199 | 0 | -1.745 |
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Währungsdifferenzen | Stand 31.12.2019 | Stand 01.01.2019 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen | 6 | 2.817 | -2.667 | -119 | 0 | 0 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 226 | 35.296 | -16.685 | -1.200 | 874 | 0 |
| Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 232 | 38.113 | -19.352 | -1.319 | 874 | 0 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 187 | 11.330 | -6.107 | -569 | 200 | 0 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 621 | 81.085 | -51.682 | -6.004 | 5.132 | -22 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 101 | 12.616 | -9.024 | -1.369 | 499 | -3 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5 | 184 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Nutzungsrechte | 67 | 9.974 | 0 | -2.844 | 554 | 24 |
| 981 | 115.189 | -66.813 | -10.786 | 6.385 | 0 |
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| Kumulierte Abschreibungen | Buchwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Umgliederung IFRS 5 | Währungsdifferenzen | Stand 31.12.2019 | Stand 31.12.2019 | Vorjahr |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen | 201 | -6 | -2.590 | 227 | 288 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 0 | -279 | -17.290 | 18.007 | 19.260 |
| Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 201 | -285 | -19.880 | 18.233 | 19.548 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 15 | -52 | -6.513 | 4.817 | 5.078 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 1.397 | -470 | -51.651 | 29.435 | 29.155 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 268 | -86 | -9.716 | 2.900 | 3.141 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 184 | 323 |
| Nutzungsrechte | 0 | -1 | -2.266 | 7.708 | 0 |
| 1.680 | -609 | -70.145 | 45.043 | 37.696 |
Es können Rundungsdifferenzen auftreten
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 01.01.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Währungsdifferenzen | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen | 2.934 | 26 | 0 | 0 | -6 | 2.954 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 36.724 | 0 | 0 | 0 | -779 | 35.945 |
| 39.658 | 26 | 0 | 0 | -785 | 38.899 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 10.872 | 427 | 0 | 0 | -113 | 11.186 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 80.555 | 6.981 | -3.556 | -3.566 | 275 | 80.839 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.615 | 1.607 | -1.410 | 3.336 | 17 | 12.165 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 14 | 303 | -2 | 0 | 6 | 321 |
| 100.056 | 9.238 | -4.968 | 0 | 185 | 104.511 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Stand 01.01.2018 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Währungsdifferenzen | Stand 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen | -2.559 | -114 | 0 | 0 | 6 | -2.667 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | -16.854 | 0 | 0 | 0 | 169 | -16.685 |
| -19.413 | -114 | 0 | 0 | 175 | -19.352 | |
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | -5.175 | -542 | 0 | 0 | -390 | -6.107 |
| Technische Anlagen und Maschinen | -52.334 | -6.349 | 3.514 | 3.336 | 151 | -51.682 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | -5.573 | -1.239 | 1.133 | -3.336 | -9 | -9.024 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| -63.082 | -8.130 | 4.647 | 0 | -248 | -66.813 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| in TEUR | Stand 31.12.2018 | Vorjahr |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen | 288 | 375 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 19.260 | 19.870 |
| 19.548 | 20.245 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 5.078 | 5.697 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 29.155 | 28.221 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3.141 | 3.042 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 323 | 14 |
| 37.696 | 36.974 |
Es können Rundungsdifferenzen auftreten.
Gemäß IAS 36 wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Werthaltigkeitstest (Impairment Test) durchgeführt. Hierfür wurden die Geschäfts- oder Firmenwerte zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet.
Eine Übersicht über die Zuordnung der Konzerngesellschaften zu den ZGEs sowie eine Zuordnung zu den Segmenten und den Dienstleistungen ist im Bereich V. Konsolidierungskreis zu finden.
Umsatz und EBIT in zu Segmenten zusammengefassten ZGEs sind unter 18. Umsatzerlöse und Segmentberichterstattung aufgeführt.
Nach Segmenten zusammengefasst ergibt sich folgende Entwicklung:
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| in Mio. Euro | 31.12.2019 | Wertminderungen/ Zugänge | Wechselkurseffekte | 31.12.2018 |
|---|---|---|---|---|
| Europa | 15,9 | -0,9 | -0,1 | 16,7 |
| Naher Osten | 0,4 | -0,3 | 0,1 | 0,8 |
| Rest der Welt | 1,7 | 0,0 | -0,1 | 1,8 |
| SUMME | 18,0 | -1,2 | -0,1 | 19,3 |
Im Berichtsjahr wurden lokale Geschäfts- oder Firmenwerte der Gesellschaften in Dänemark (MDK) und in den Niederlanden (MNL) vollständig wertgemindert. Die Wertminderung von € 0,6 Mio. in Dänemark betrifft den Geschäfts- oder Firmenwert eines rückläufigen Geschäftsbereiches.
Die Wertminderung in den Niederlanden von € 0,3 Mio. betrifft einen im Zusammenhang mit der Übernahme der Geschäftstätigkeit einer Gesellschaft im Jahr 2017 entstandenen Geschäfts- oder Firmenwert.
Im Berichtsjahr wurde außerdem aufgrund einer geplanten Konzentration der Aktivitäten im Nahen Osten der Geschäfts- oder Firmenwert der ZGE PRA teilweise wertgemindert.
Die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehenden Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IAS 21.47 in der funktionalen Währung angegeben und gemäß IAS 21.39 und 42 mit dem Stichtagskurs umgerechnet. Die daraus entstehenden Währungseffekte werden erfolgsneutral im Ausgleichsposten aus Fremdwährungsumrechnung im Eigenkapital ausgewiesen.
Nach dem Buchwert der den ZGEs zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte lassen sich zwei wesentliche Posten identifizieren: die ZGE MD mit einem Geschäfts- oder Firmenwert von € 7,2 Mio. (Vorjahr: € 7,2 Mio.) und die ZGE MPL mit einem Geschäfts- oder Firmenwert von € 5,6 Mio. (Vorjahr: € 5,8 Mio.; Veränderung aufgrund der Bilanzierung in funktionaler Währung und einem damit verbundenen Währungseffekt). Beide ZGEs zusammen haben damit einen Anteil von 71 % (Vorjahr: 66 %) des Gesamtgeschäfts- oder Firmenwertes zum 31. Dezember 2019.
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wurde als Nutzungswert nach dem DCF-Verfahren (Discounted-Cashflow-Verfahren) für die jeweiligen Einheiten auf Basis von vierjährigen Unternehmensplänen (Level-III-Bewertung) bewertet. Die Unternehmenspläne wurden im 4. Quartal 2019 erstellt und sind von Vorstand und Aufsichtsrat genehmigt worden. Die Unternehmenspläne basieren auf Vergangenheitsdaten wie Erfahrungen mit bestehenden Kundenbeziehungen und nehmen Erwartungen zur Entwicklung von Märkten ins Kalkül. Umsätze und Ergebnisse werden, soweit möglich, auf Kundenbasis prognostiziert und berücksichtigen die spezifischen Erwartungen.
Bei der Berechnung der ZGEs bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen besonders hinsichtlich: Umsatzwachstum im Budgetzeitraum, Entwicklung der EBIT-Marge im Budgetzeitraum, Diskontierungsfaktor (Zinssatz) und der Wachstumsrate, die zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums verwendet wird.
Der gewichtete durchschnittliche Kapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital, WACC) der jeweiligen Einheit nach Steuern wurde bei der Berechnung als Diskontierungssatz verwendet. Dabei ergaben sich für die Einheiten folgende Diskontierungssatzbandbreiten:
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| Region | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Deutschland | 7,8 % | 7,1 % |
| Polen | 10,3 % | 8,7 % |
| Rest-Europa | 7,9 % - 12,7 % | 6,6 % - 15,0 % |
| Naher Osten | 8,2 % - 9,6 % | 9,7 % - 10,8 % |
| Rest der Welt | 8,5 % | 8,4 % |
Die gewichteten durchschnittlichen Kapitalkostensätze spiegeln die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Sie wurden basierend auf den branchenüblichen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten geschätzt. Der Zinssatz wurde weiter um Markteinschätzungen hinsichtlich aller spezifisch den ZGEs zuzuordnenden Risiken angepasst, für welche die Schätzungen der künftigen Cashflows nicht angepasst wurden. Als Wachstumsrate für die ewige Rente wurden für Europa grundsätzlich 0,5 % (Vorjahr: 0,5 %), für den Nahen Osten 1,5 % (Vorjahr: 1,5 %) und für den Rest der Welt 0,0 % (Vorjahr: 0,0 %) unterstellt. Lediglich für Russland wurden mit 2,5 % (Vorjahr: 2,5 %) höhere Wachstumsraten angenommen. Die Wachstumsraten basieren auf verwendeten Nominalwachstumsraten und bilden langfristige marktspezifische Inflationsraten ab, welche um geschäftsfeldspezifische Entwicklungserwartungen korrigiert wurden.
Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die ZGEs, denen wesentliche Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet worden sind, wurden die besonders sensitiven Parameter EBIT-Marge und Abzinsungssatz (WACC) geprüft. Eine Verringerung der EBIT-Marge um einen Prozentpunkt oder einer Erhöhung der WACC um einen Prozentpunkt würde bei der ZGE MD zu einem Wertminderungsbedarf von € 1,0 Mio. bzw. € 0,7 Mio. führen. Eine geringere Verringerung der EBIT-Marge bzw. eine geringere Erhöhung der WACC würde nicht zu Wertminderungsbedarf führen. Im Vorjahr lagen die Grenzen für den Eintritt von Wertminderungsbedarf bei drei Prozentpunkten bei der EBIT-Marge und vier Prozentpunkten bei der WACC.
Das Management ist nach vernünftigem Ermessen der Auffassung, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit der negativen Änderungen unwahrscheinlich ist.
Wertminderungen und Zuschreibungen auf Sachanlagen wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht vorgenommen. Fremdkapitalkosten wurden nicht aktiviert.
Der Bruttobuchwert der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau beträgt € 0,2 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.) für Sachanlagen im Bau.
Bestellobligo für Sachanlagen liegen zum Stichtag nicht vor (Vorjahr: € 0,0 Mio.).
Im Bereich Sachanlagen werden im Berichtsjahr erstmalig gemäß IFRS 16 die Nutzungsrechte aus Leasingverhältnissen ausgewiesen.
Die Nutzungsrechte verteilen sich auf die folgenden Sachanlagenklassen:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 01.01.2019 |
|---|---|---|
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 5.885 | 7.168 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 283 | 196 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.540 | 1.597 |
| SUMME NUTZUNGSRECHTE | 7.708 | 9.015 |
Die Abschreibungen der Nutzungsrechte verteilen sich wie folgt auf die Sachanlagenklassen:
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| in TEUR | 2019 |
|---|---|
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 1.797 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 119 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 929 |
| SUMME ABSCHREIBUNGEN DER NUTZUNGSRECHTE | 2.844 |
Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung von Leasingverbindlichkeiten beträgt im Berichtsjahr € 0,3 Mio. Es wurde der Grenzfremdkapitalzinssatz von Muehlhan von 4,0 % für die Diskontierung genutzt. Die Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse betrugen € 3,2 Mio.
Die undiskontierten Leasingverbindlichkeiten haben folgende Fälligkeiten:
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| in TEUR | |
|---|---|
| bis 1 Jahr | 2.172 |
| zwischen 1 und 5 Jahren | 3.541 |
| mehr als 5 Jahre | 8.741 |
| SUMME UNDISKONTIERTE LEASINGVERBINDLICHKEITEN | 14.468 |
Die wesentliche Verbindlichkeit resultiert aus einem Erbpachtvertrag für ein Gelände in Großbritannien, der noch eine Laufzeit von 91 Jahren hat.
Der Aufwand der nach IFRS 16.6 bilanzierten Leasingverhältnisse beträgt im Berichtsjahr € 4,4 Mio. Muehlhan ist im Projektgeschäft tätig und mietet bzw. least viele Flächen, Gebäude, Räumlichkeiten und technisches Equipment nur kurzfristig über die Projektlaufzeit.
Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte beinhalten finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte.
Bei den sonstigen langfristigen finanziellen Vermögenswerten handelt es sich fast ausschließlich um langfristige projektbezogene Sicherungseinbehalte von Kunden.
Die latenten Steuern der Gesellschaft beziehen sich auf die nachfolgend dargestellten Posten:
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| Latente Steueransprüche | Latente Steuerverbindlichkeiten | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Kumulierte steuerliche Verlustvorträge | 2.896 | 3.659 | 0 | 0 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 0 | 12 | 212 | 0 |
| Sachanlagen | 237 | 394 | 2.293 | 737 |
| Vorräte | 76 | 0 | 0 | 0 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 26 | 77 | 2.826 | 899 |
| Sonstige Vermögenswerte | 0 | 26 | 4 | 1 |
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 92 | 80 | 0 | 81 |
| Finanzverbindlichkeiten | 1.781 | 0 | 140 | 192 |
| Sonstige Rückstellungen | 727 | 42 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsverbindlichkeiten | 1.190 | 70 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 155 | 142 | 49 | 76 |
| Saldierungen gemäß IAS 12.74 | -5.224 | -1.234 | -5.224 | -1.234 |
| SUMME | 1.954 | 3.269 | 300 | 753 |
Im Inland bestehen zum Bilanzstichtag gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 13,6 Mio. (Vorjahr: € 14,8 Mio.) und körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 13,7 Mio. (Vorjahr: € 14,4 Mio.). Im Ausland bestehen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von € 7,4 Mio. (Vorjahr: € 13,8 Mio.).
Auf Basis der Mittelfristplanungen der beteiligten Gesellschaften resultiert ein Steuervorteil von € 3,0 Mio. (Vorjahr: € 3,7 Mio.) über die kommenden fünf Jahre, den wir bereits jetzt aufgrund der hohen Eintrittswahrscheinlichkeit von positiven steuerlichen Ergebnissen der betreffenden Gesellschaften aktivieren. Insgesamt wurde bei Konzerngesellschaften, die im Vorjahr oder im laufenden Jahr ein negatives Ergebnis gezeigt haben, ein Überhang aktiver latenter Steuern in Höhe von € 2,1 Mio. (Vorjahr: € 2,0 Mio.) aktiviert. Die zukünftige Realisierung dieser Steuervorteile hängt ausschließlich von der Erzielung zukünftiger steuerpflichtiger Gewinne ab. Für das Eintreten dieser Gewinne liegen substanzielle Hinweise wie langjährige Kundenbindungen, detaillierte Planungen und langfristige Verträge vor. Über die aktivierten latenten Steuern auf Verlustvorträge hinaus bestehen inländische körperschaftsteuerliche Verluste in Höhe von € 7,2 Mio. (Vorjahr: € 7,9 Mio.) und gewerbesteuerliche Verluste in Höhe von € 7,3 Mio. (Vorjahr: € 8,4 Mio.), deren Realisierung nicht mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist und für die daher keine latenten Steueransprüche angesetzt wurden. Die Verlustvorträge können nach geltender Rechtslage nicht verfallen. Die ausländischen Verlustvorträge, für die keine latenten Steueransprüche aktiviert wurden, betragen zum Bilanzstichtag € 2,3 Mio. (Vorjahr: € 5,1 Mio.) und sind im Wesentlichen zwischen drei und 15 Jahren unbeschränkt nutzbar.
Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften bestehen steuerpflichtige temporäre Differenzen (Outside Basis Differences) in Höhe von € 1,7 Mio. (Vorjahr: € 1,1 Mio.), auf welche gemäß IAS 12.39 keine latenten Steuern passiviert worden sind, da weder Gewinnausschüttungen noch Veräußerungen geplant sind.
Die Vorräte setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 6.045 | 4.762 |
| Geleistete Anzahlungen | 124 | 78 |
| SUMME | 6.169 | 4.840 |
Auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden Wertminderungen in Höhe von € 0,2 Mio. (Vorjahr: € 0,0 Mio.) vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Forderungen aus fertigen Leistungen | 59.566 | 48.466 |
| Forderungen aus Fertigungsaufträgen/ Vertragsvermögenswerte | 40.511 | 26.930 |
| Erhaltene Anzahlungen auf unfertige Leistungen | -26.844 | -15.609 |
| SUMME | 73.232 | 59.787 |
Die Forderungen aus fertigen Leistungen sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen fällig. In Ausnahmefällen kann die Fälligkeit bei bis zu einem Jahr liegen. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen haben die gleichen Fälligkeiten.
Zum Stichtag bestehen fällige und nicht wertgeminderte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 20,7 Mio. (Vorjahr: € 16,5 Mio.).
Hinsichtlich der fälligen und nicht fälligen und nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner den Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Jede Änderung der Bonität seit Einräumung eines Zahlungsziels wird bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigt. Es besteht aktuell keine nennenswerte Konzentration des Ausfallrisikos.
Die Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ertragswirksam in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind, haben sich wie folgt entwickelt:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand Wertminderungen am 01.01. | -3.163 | -5.644 |
| Zuführung (Aufwendungen aus Wertminderungen) | -2.991 | -805 |
| Auflösungen (sonstige betriebliche Erträge) | 705 | 1.010 |
| Ausbuchung von wertgeminderten Forderungen | 610 | 2.867 |
| Erstanwendung IFRS 9 (Expected-Loss-Modell) | 0 | -680 |
| Währungsdifferenzen | -103 | 90 |
| Stand Wertminderungen am 31.12. | -4.942 | -3.163 |
Bezüglich der Annahmen über die Höhe der erwarteten Kreditverluste (Expected Losses) gab es keine Änderungen im Vergleich zum Vorjahr. Es wurden erwartete Kreditverluste in Höhe von 0,0 % bis 2,5 % auf die Forderungen aus fertigen Leistungen vorgenommen. Der Effekt aus der Änderung der Bruttobuchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten auf die Höhe der erwarteten Kreditverluste beträgt € -0,2 Mio. und ist in den Zuführungen zu Wertminderungen enthalten.
Es wurden zum Bilanzstichtag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 5,2 Mio. (Vorjahr: € 4,3 Mio.) kreditversichert. Eine Konzentration des Ausfallsrisikos liegt nicht vor, da Muehlhan in unterschiedlichen Märkten auf drei Kontinenten mit unterschiedlichen Kunden aktiv ist.
Muehlhan hat Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen Kunden gegen flüssige Mittel übertragen (echtes Factoring). Die Forderungen wurden ausgebucht, da im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, in erster Linie das Ausfallrisiko, auf den Kunden übergehen.
Die Forderungen wurden in einem Geschäftsmodell zur Vereinnahmung von Zahlungsströmen gehalten.
Die am 31. Dezember 2019 vorhandenen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente betrugen € 10,0 Mio. (Vorjahr: € 9,9 Mio.) und beinhalten neben Barmitteln und Sichtguthaben auch Anlagen in Tagesgelder. Zum Stichtag werden die Tagesgelder mit durchschnittlich 0,1 % (Vorjahr: 0,1 %) verzinst. Verfügungsbeschränkungen bestanden am Stichtag nicht.
Relevante Ausfallrisiken bestehen nicht, da nur mit Banken zusammengearbeitet wird, die unter anderem von der Europäischen Zentralbank regelmäßig überprüft werden.
Die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte enthalten finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte.
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Sicherheitseinbehalte | 2.757 | 1.992 |
| Personalbezogene Forderungen | 843 | 441 |
| Forderungen aus Schadensfällen/ Versicherungsentschädigung | 509 | 1.895 |
| Guthaben bei Lieferanten/Boni | 220 | 272 |
| Debitorische Kreditoren | 108 | 146 |
| Übrige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte | 1.231 | 611 |
| SUMME | 5.667 | 5.357 |
Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Vermögenswerte setzen sich folgendermaßen zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Sonstige Steuererstattungsansprüche | 5.805 | 1.249 |
| Rechnungsabgrenzungsposten und Abgrenzungen | 1.502 | 1.466 |
| Ertragsteuererstattungsansprüche | 1.337 | 936 |
| Personalbezogene Forderungen | 312 | 338 |
| Übrige kurzfristige nicht finanzielle Vermögenswerte | 239 | 1.115 |
| SUMME | 9.194 | 5.104 |
Im Vorjahr wurden die Ertragsteuererstattungsansprüche als separate Bilanzposition ausgewiesen. Im Berichtsjahr sind die Ertragsteuererstattungsansprüche Teil der sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte, die Summe für das Jahr 2018 wurde entsprechend ausgewiesen.
Sämtliche sonstigen finanziellen und nicht finanziellen Vermögenswerte sind innerhalb eines Jahres fällig. Zur Erst- und Folgebilanzierung siehe 24. Finanzinstrumente.
Im Berichtsjahr wurden Wertminderungen auf die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) vorgenommen. Über den erfassten Aufwand hinaus notwendige Wertminderungen für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte, die weder überfällig noch wertgemindert sind, liegen nicht vor. Wesentliche überfällige, aber nicht wertgeminderte sonstige finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte liegen nicht vor. Zuführungen und Auflösungen von Wertminderungen werden erfolgswirksam im sonstigen betrieblichen Ertrag bzw. Aufwand erfasst.
Im Berichtsjahr wurde entschieden, den griechischen Geschäftsbereich, den die Tochtergesellschaft MGR darstellt, mit allen bestehenden Vermögenswerten und Verpflichtungen, zu verkaufen. Aufgrund der getroffenen Entscheidung erfüllt die Gesellschaft die Kriterien für eine Klassifizierung als "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen" im Sinne von IFRS 5 und wird zum 31. Dezember 2019 entsprechend bilanziert.
Die Gesellschaft hat im Wesentlichen kurzfristige Vermögenswerte. Die Verbindlichkeiten sind kurzfristig fällig. Die Steuerverbindlichkeit in Höhe von € 1,1 Mio. ist im Wesentlichen zwischen einem und fünf Jahren fällig.
Die Gesellschaft hat im Berichtsjahr und im Vorjahr keine Umsatzerlöse erzielt. Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit beträgt im Berichtsjahr € -73 Tsd. (Vorjahr: € -63 Tsd.). Das Ergebnis vor Ertragsteuern beträgt € -29 Tsd. (Vorjahr: € -65 Tsd.). Das Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Geschäftsbereichen beträgt aufgrund der Bilanzierung einer Steuerverbindlichkeit € -1.221 Tsd. (Vorjahr: € -329 Tsd.).
Das ausgewiesene Grundkapital der Muttergesellschaft entspricht dem ausgewiesenen Grundkapital des Konzerns. Es ist eingeteilt in 19.500.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 pro Aktie. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.
Das per Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2016 genehmigte Kapital der Muttergesellschaft beträgt € 9.750 Tsd. (Vorjahr: € 9.750 Tsd.).
Die Effekte in der Kapitalrücklage resultieren aus dem Vergütungsprogramm für die obere Führungsebene der Gruppe (siehe "Eigene Anteile") sowie einer Entnahme bzw. Umgliederung aus dem Bilanzgewinn.
Mit Beschluss der Hauptversammlung der Muehlhan AG vom 19. Mai 2015 wurde dem Vorstand erneut die Ermächtigung erteilt, eigene Aktien bis zu einem Nennwert von € 1,95 Mio. zu erwerben. Im Mai 2018 wurde mit dem Rückkauf von eigenen Aktien begonnen. Im Berichtsjahr wurden 210.158 eigene Aktien mit einem Wert von € 593.989 erworben. Im Vorjahr wurden 219.856 Aktien mit einem Wert von € 647.252 Aktien gekauft.
Im Rahmen des Mitarbeiterprogramms sind 2019 164.074 Aktien (Vorjahr: 171.860 Aktien) abgegangen. Der Ausweis der eigenen Anteile erfolgt in Höhe von € 679 Tsd. (Vorjahr: € 537 Tsd.) im Eigenkapital separat als Abzugsposten. Die eigenen Anteile zum Bilanzstichtag werden mit dem Durchschnittskurs bewertet.
Die Muehlhan AG hat das seit 2010 bestehende Vergütungsprogramm für die obere Führungsebene der Gruppe im Berichtsjahr aktualisiert. Das Programm enthält weiterhin zwei Komponenten: einen Leistungsbonus und einen Wertbonus. Der Anspruch aus dem Leistungsbonus resultiert neben anderen vereinbarten Kriterien im Wesentlichen aus der Steigerung des Unternehmenswertes (Change in Equity Value) der jeweiligen Einzelgesellschaft und der Gruppe im Vergleich zum Vorjahr. Die Vergütung erfolgt in Geldwerten. Im Vorjahr wurde der Anspruch aus dem Leistungsbonus anhand einer Balanced Scorecard ermittelt. Auf Basis der Zielerfüllung verschiedener vereinbarter Kriterien auf Gesellschafts- und Gruppenebene erfolgte ebenfalls eine Vergütung in Geldwerten.
Der zu gewährende Wertbonus orientiert sich bei der Bemessung an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes (Sustainable Change in Equity Value) sowohl der jeweiligen Gesellschaft als auch des Konzerns. Bis 2018 orientierte sich der zu gewährende Wertbonus an der nachhaltigen Steigerung des Eigenkapitals sowohl der jeweiligen Gesellschaft als auch des Konzerns.
Dem Begünstigten wird in Höhe des für abgelaufene Jahre errechneten Wertbonus ein virtueller Aktienbestand zugeordnet. Eine Übertragung der Aktien an den Bonusempfänger erfolgt in vier gleichen Tranchen in den dem Bemessungsjahr folgenden Jahren. Grundsätzlich ist für eine Übertragung in Folgejahren der Verbleib des Begünstigten in der Gruppe notwendig. Sich ergebende künftige negative virtuelle Aktienzuordnungen werden mit bestehenden Ansprüchen verrechnet.
Die neue Vereinbarung kann wie die bisherige jährlich gekündigt werden.
2019 wurde eine Tranche von 164.074 Aktien (Vorjahr: 171.860 Aktien) mit einem Wert von € 342 Tsd. (Vorjahr: € 299 Tsd.) auf die Bonusgläubiger übertragen. Der beizulegende Zeitwert der auszugebenden Aktien bemisst sich am Aktienkurs zum Zeitpunkt der Gewährung. Der Aufwand für den Wertbonus ist insgesamt über die vier Perioden von Gewährung des Anspruchs bis Übertragung der Aktien zu verteilen. Dieses hat 2019 im Konzern zu einer Belastung von € 541 Tsd. (Vorjahr: € 465 Tsd.) geführt. Der Anspruch auf Gewährung der Aktien wird im Eigenkapital in der Kapitalrücklage gezeigt. Zum Stichtag hält die Muehlhan AG 245.301 Stück eigene Aktien (Vorjahr: 198.566 Stück).
Die sonstigen Rücklagen setzen sich zusammen aus den Gewinnrücklagen, der Umstellungsrücklage, der Cashflow-Hedge-Rücklage und dem Ausgleichsposten aus der Fremdwährungsumrechnung.
Die Gewinnrücklagen veränderten sich im Berichtsjahr durch die Bewertung von eigenen Aktien, einer Umgliederung in den Bilanzgewinn, einer Umgliederung aus dem Bilanzgewinn sowie durch hier auszuweisende erfolgsneutrale Effekte aus der Neubewertung der Nettoschuld leistungsorientierter Verpflichtungen (nach Steuern).
Die Umstellungsrücklage resultiert aus Effekten der erstmaligen Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses und der Erstanwendung des Standards IFRS 9 im Vorjahr.
Aus der erfolgsneutralen Bewertung eines im Jahr 2017 abgeschlossenen Zinsbegrenzungsgeschäfts (Cap) resultiert die Cashflow-Hedge-Rücklage. Die Veränderung im Berichtsjahr ist das Ergebnis der aktuellen Bewertung.
Der Ausgleichsposten aus Fremdwährungsumrechnung betrifft im Eigenkapital auszuweisende Fremdwährungseffekte.
Die wesentlichen Veränderungen im Bilanzgewinn bestehen aus der Dividendenausschüttung im Jahr 2019 und dem auf die Aktionäre der Muehlhan AG entfallenden Konzernergebnis 2019 sowie Umgliederungen in andere Eigenkapitalpositionen.
Im Jahr 2019 wurde für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende je bezugsberechtigter Aktie von € 0,10 ausgeschüttet. Im Vorjahr erfolgte eine Ausschüttung von € 0,08 je Aktie.
Zum Bilanzstichtag gibt es bei MMF, MGR, MCL, MRO, MBL und MWS nicht beherrschende Anteile. Die Muehlhan AG hält an MBL eine Beteiligung von 75 %, an MMF eine Beteiligung von 70 % und an MWS, MGR, MCL und MRO jeweils eine Beteiligung von 51 %. Die Beteiligungsquoten sind unverändert zum Vorjahr. Die Vermögenswerte und Schulden der MGR werden als zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.
Im Folgenden sind für das Berichtsjahr die Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustrechnungsposten inklusive des Ergebnisses nach Steuern der wesentlichen Gesellschaften mit nicht beherrschenden Anteilen gemäß IFRS 12 dargestellt:
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| in TEUR | MCL 31.12.2019 | MMF 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Langfristige Vermögenswerte | 3.522 | 325 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 7.362 | 2.812 |
| Eigenkapital | 3.834 | 1.700 |
| davon nicht beherrschender Anteil | 1.912 | 453 |
| Langfristige Schulden | 137 | 138 |
| Kurzfristige Schulden | 6.912 | 1.299 |
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| 2019 | 2019 | |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 22.343 | 5.781 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) | 784 | 238 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern | 480 | 152 |
| davon nicht beherrschender Anteil | 222 | 46 |
| Ergebnis nach Ertragsteuern Vorjahr | 541 | 703 |
| davon nicht beherrschender Anteil | 265 | 211 |
Die Ergebnisse nach Steuern sind den anderen Gesellschaftern gemäß dem jeweiligen Anteil zuzurechnen. Im Berichtsjahr wurden Ausschüttungen in Höhe von € 44 Tsd. (Vorjahr: € 75 Tsd.) an nicht beherrschende Anteile vorgenommen.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betragen insgesamt € 0,9 Mio. (Vorjahr: € 0,8 Mio.). Planvermögen liegt nicht vor.
Es besteht eine leistungsorientierte Versorgungszusage für einen sich inzwischen im Ruhestand befindlichen, ehemaligen Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft in Deutschland. Außerdem bestehen in einem geringen Umfang leistungsorientierte Versorgungszusagen in Polen und Frankreich.
Der Rückstellungsbewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen liegt die Projected-Unit-Credit-Methode gemäß IAS 19 zugrunde. Danach wird der Anwartschaftsbarwert der Versorgungsverpflichtung (DBO) versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung von Annahmen über die Lebenserwartung, Gehalts- und Rentensteigerungen, die Fluktuation, die Entwicklung des Zinsniveaus sowie weiterer Rechnungsparameter ermittelt. Die Verpflichtung wird - nach Abzug von noch nicht berücksichtigtem Dienstzeitaufwand - unter den Pensionsrückstellungen passiviert ausgewiesen.
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis im Eigenkapital erfolgsneutral erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Zur Berechnung der Rückstellungshöhe für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist der Abzinsungsfaktor eine wichtige Schätzgröße. Dieser wird für Pensionsverpflichtungen auf Grundlage der auf den Finanzmärkten am Bilanzstichtag beobachtbaren Renditen erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen ermittelt.
Durch die Pläne ist der Konzern üblicherweise folgenden versicherungsmathematischen Risiken ausgesetzt:
Ein Rückgang des Anleihezinses führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Sterbewahrscheinlichkeit der begünstigten Arbeitnehmer sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung ermittelt. Eine Zunahme der Lebenserwartung der begünstigten Arbeitnehmer führt zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit.
Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung aus dem Plan wird auf Basis der zukünftigen Gehälter der begünstigten Arbeitnehmer ermittelt.
Somit führen Gehaltserhöhungen der begünstigten Arbeitnehmer zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit.
Einige Pensionsleistungen sind mit der Inflation verbunden und eine höhere Inflation wird zu einer Erhöhung der Planverbindlichkeit führen.
Für die versicherungsmathematische Berechnung des Anwartschaftsbarwertes für die Pensionsverpflichtungen wurde von folgenden Annahmen ausgegangen:
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| in % | Deutschland | Polen | Frankreich | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Rechnungszinsfuß | 0,6 | 1,4 | 2,5 | 3,0 | 1,6 | 1,6 |
| Zukünftige Gehalts- und Rentensteigerungen | 0,7 | 0,7 * | 3,0 | 3,0 | - | - |
| Inflationsrate | - | - | 2,5 | 2,5 | 2,0 | 2,0 |
* Die Vorjahresangabe von 2,0 % bezog sich auf eine Rentensteigerung von 2,0 % alle drei Jahre.
Eine Mitarbeiterfluktuation wurde berücksichtigt.
Die Annahmen bei der Berechnung der deutschen Pensionsverpflichtung basieren auf den "Richttafeln 2018G" von Klaus Heubeck. Als Pensionsalter werden 65 Jahre angenommen. Die Annahmen bei der Berechnung der polnischen Pensionsverpflichtung basieren auf den Annahmen des staatlichen Statistikamtes (GUS) und der staatlichen Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Das angenommene Pensionsalter liegt bei 65 Jahren für Männer und 60 Jahren für Frauen.
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen entwickelte sich wie folgt:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand 01.01. | 816 | 755 |
| Laufender Dienstzeitaufwand | 30 | 47 |
| Zinsaufwand für die bereits erworbenen Versorgungsansprüche | 30 | 30 |
| Gezahlte Versorgungsleistungen | -50 | -82 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste | 50 | 70 |
| Wechselkursänderungen | 2 | -4 |
| Stand 31.12. | 879 | 816 |
Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste resultieren aus der Veränderung der finanziellen Annahmen.
Bei Veränderung der oben genannten versicherungsmathematischen Annahmen von jeweils einem Prozentpunkt würde sich bei unveränderter Methodik der Berechnung die DBO nicht wesentlich verändern. Auf eine ausführliche Darstellung der Sensitivitätsanalyse wird daher verzichtet.
Aufgrund der geringen Höhe der Verpflichtung verzichtet die Muehlhan AG auf eine dezidierte Risikomanagementstrategie bezüglich der Pensionsrückstellungen und nutzt das allgemeine Risikomanagementkonzept.
Für das Jahr 2020 und die Folgejahre wird jeweils eine Pensionszahlung auf dem Niveau des Berichtsjahres erwartet.
Beitragsorientierte Versorgungszusagen führen, abgesehen von der laufenden Beitragszahlung, zu keiner weiteren Pensionsverpflichtung. Der Aufwand für die beitragsorientierten Pensionspläne in Deutschland übersteigt € 50 Tsd. (Vorjahr: nicht mehr als € 50 Tsd.) nicht.
Die Buchwerte der Finanzverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Langfristig | ||
| Bankverbindlichkeiten | 26.285 | 15.114 |
| SUMME | 26.285 | 15.114 |
| Kurzfristig | ||
| Bankverbindlichkeiten | 7.912 | 18.141 |
| SUMME | 7.912 | 18.141 |
Die Muehlhan AG hat im Juli 2017 den bestehenden Konsortialkreditvertrag zur Finanzierung der Gruppe durch einen neuen Konsortialkreditvertrag über einen Kreditrahmen von insgesamt € 65,0 Mio. unter der Führung der Commerzbank AG abgelöst. Die Vereinbarung unterteilt sich in drei Tranchen. Tranche A ist ein Tilgungsdarlehen über € 20,0 Mio. mit einer Laufzeit bis 2022. Tranche B ist ein endfälliges Darlehen über € 20,0 Mio. mit einer Laufzeit bis 2022 und einer Verlängerungsoption von einem Jahr. Tranche C über € 25,0 Mio. mit Erhöhungsoptionen um bis zu € 25,0 Mio. steht als revolvierendes Darlehen zur Betriebsmittelfinanzierung bis Mitte 2022 mit Verlängerungsoption bis Mitte 2023 zur Verfügung. Alle Tranchen werden auf EURIBOR-Basis plus kennzahlenabhängiger Marge zwischen 2,0 % und 3,5 % verzinst. Als Sicherheit für das Darlehen haben die wesentlichen Tochtergesellschaften Garantien an die Konsorten gegeben. Es wurden keine dinglichen Sicherheiten gestellt. Die Muehlhan AG hat sich verpflichtet, für die Finanzierung Bedingungen einzuhalten. Neben Informationsverpflichtungen gegenüber den Konsorten sind dies im Wesentlichen die Einhaltung einer Eigenkapitalquote, eines Nettoverschuldungsgrades und eines Zinsdeckungsgrades. Die Bedingungen der Finanzierung wurden im Vorjahr und im Geschäftsjahr eingehalten. Bewertet wurden die Darlehen zu fortgeführten (amortisierten) Anschaffungskosten unter Einbeziehung der Transaktionskosten (€ 0,5 Mio.). Zum Stichtag werden die Darlehen mit € 30,9 Mio. (Vorjahr: € 30,1 Mio.) bilanziert. Daneben bestehen weitere lang- und kurzfristige Bankverbindlichkeiten bei Tochtergesellschaften.
Die Muehlhan Gruppe verfügt über Rahmenkreditlinien von insgesamt € 63,5 Mio. (Vorjahr: € 66,4 Mio.). Darin enthalten sind Darlehen, die planmäßig getilgt werden, sowie frei verfügbare Barkreditlinien, die teilweise auch für Avale verwendet werden können. Zusätzlich bestehen bei den Instituten Euler Hermes Kreditversicherungs AG, der Zurich Versicherung Aktiengesellschaft sowie der Zurich Insurance Public Limited Company, USA, Linien für Avale von insgesamt € 114,7 Mio. (Vorjahr: € 112,8 Mio.). Neben den Bankverbindlichkeiten in Höhe von € 34,2 Mio. (Vorjahr: € 33,3 Mio.) bestanden am 31. Dezember 2019 insgesamt Avalkredite in Höhe von € 29,2 Mio. (Vorjahr: € 30,5 Mio.). Am Bilanzstichtag verfügte die Gesellschaft neben den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten über nicht ausgenutzte Linien für Darlehen, Kontokorrentkredite und Avale von € 114,7 Mio. (Vorjahr: € 115,5 Mio.). Der Effektivzinssatz der Finanzverbindlichkeiten lag im Geschäftsjahr bei durchschnittlich 2,64 % (Vorjahr: 3,50 %). Die bilanzierten Werte entsprechen durch die Nutzung der Effektivzinsmethode dem beizulegenden Zeitwert.
Die Tilgungsdarlehen führen im Jahr 2020 zu Liquiditätsabflüssen von € 4,1 Mio. (Vorjahr für 2019: € 4,1 Mio.) und 2021 zu einem Abfluss von € 4,1 Mio. (Vorjahr für 2020: € 4,1 Mio.). Für den Zeitraum danach (zwei bis fünf Jahre) wird der Liquiditätsabfluss € 2,2 Mio. (Vorjahr: € 6,2 Mio.; korrigiert) betragen.
Zur Absicherung der Zahlungsströme hat die Muehlhan AG ein Zinsbegrenzungsgeschäft (Cap) abgeschlossen, um die variable Verzinsung eines Teils des Konsortialkredits zu begrenzen. Der beizulegende Zeitwert des Caps beträgt zum Bilanzstichtag € -2 Tsd. (Vorjahr: € -24 Tsd.). Der Cap hat die gleiche Laufzeit wie der Konsortialkredit. In der Konzerngesamtergebnisrechnung beträgt der Effekt aus dem Cap im Berichtsjahr € 23 Tsd. (Vorjahr: € 65 Tsd.).
Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt:
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| in TEUR | Stand 01.01.2019 | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Währungseffekte | Stand 31.12.2019 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personal | 3.119 | -1.082 | -40 | 965 | 80 | 3.041 |
| Drohverluste | 12 | 3 | 0 | 1.818 | 0 | 1.833 |
| Gewährleistung | 910 | -120 | -167 | 73 | 0 | 696 |
| Steuerrisiken | 491 | -473 | 0 | 506 | 4 | 527 |
| Sonstige | 77 | -2 | -17 | 27 | 7 | 92 |
| Rechtsstreitigkeiten | 70 | 0 | 0 | 0 | 1 | 70 |
| SUMME | 4.679 | -1.675 | -224 | 3.389 | 92 | 6.260 |
Die Fristigkeiten der sonstigen Rückstellungen sind wie folgt:
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| in TEUR | Stand 31.12.2019 | Fällig < 1 Jahr | Fällig 1-5 Jahre | Fällig >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Personal | 3.041 | 2.202 | 0 | 839 |
| Drohverluste | 1.833 | 1.818 | 15 | 0 |
| Gewährleistung | 696 | 175 | 521 | 0 |
| Steuerrisikien | 527 | 513 | 14 | 0 |
| Sonstige | 92 | 92 | 0 | 0 |
| Rechtsstreitigkeiten | 70 | 70 | 0 | 0 |
| SUMME | 6.260 | 4.871 | 550 | 839 |
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Vertragsverbindlichkeiten in Höhe von € 5,0 Mio. (Vorjahr: € 3,4 Mio.) enthalten und resultieren aus angeforderten und erhaltenen Zahlungen ohne bisher entsprechende Gegenleistungen erbracht zu haben sowie aus langfristigen Gewährleistungsverpflichtungen für ein abgeschlossenes Projekt. Die als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesenen Leistungsverpflichtungen werden mit Ausnahme der Gewährleistungsverpflichtung im Jahr 2020 erfüllt. Die den Vertragsverbindlichkeiten zuzuordnenden Erlöse werden nach der Percentage-of-Completion-Methode berechnet.
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten enthalten finanzielle und nicht finanzielle Verbindlichkeiten.
Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 10.037 | 8.432 |
| Verbindlichkeiten aus dem Kauf von Sachanlagen | 5.593 | 19 |
| Umsatzvergütung/Boni | 699 | 172 |
| Sicherheitseinbehalte | 232 | 45 |
| Kreditorische Debitoren | 39 | 6 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Minderheitengesellschaftern | 0 | 126 |
| Übrige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | 3.023 | 986 |
| SUMME | 19.624 | 9.786 |
Die sonstigen kurzfristigen nicht finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern | 2.935 | 3.659 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 2.317 | 1.515 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern | 1.379 | 1.378 |
| Erhaltene Anzahlungen | 775 | 173 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 495 | 764 |
| Abgrenzungen | 41 | 509 |
| Übrige kurzfristige nicht finanzielle Verbindlichkeiten | 81 | 439 |
| SUMME | 8.024 | 8.437 |
Muehlhan erzielt Umsatzerlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Oberflächenschutz, passiver Brandschutz, Gerüstbau und Zugangstechnik, Stahlbau und Isolierung. Zur näheren Erläuterung bezüglich der Segmente verweisen wir auf die Erläuterungen im Konzernlagebericht. Welche Dienstleistungen in welchem Segment erbracht werden, ist der Übersicht im Bereich V. Konsolidierungskreis zu entnehmen.
Die Segmentberichterstattung erfolgt gemäß IFRS 8 nach dem Management Approach. Die Steuerung und damit auch die interne Berichterstattung erfolgen in erster Linie nach geografischen Regionen. Daraus ergibt sich eine Segmentierung in Europa, Naher Osten, Nordamerika und Rest der Welt. Zentralfunktionen und die Konsolidierungseffekte werden gesondert gezeigt, um die Überleitung zum Gesamtkonzern zu gewährleisten. Die Muehlhan Gruppe unterscheidet im internen Reporting die Geschäftsbereiche Schiff, Öl & Gas, Renewables und Industrie/Infrastruktur. Die Berichterstattung nach Fremdumsatzerlösen und Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) erfolgt auf Basis der in diesem Konzernanhang erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Vermögenswerte und Schulden auf Segmentebene werden nicht angegeben, da diese Informationen nicht Bestandteil der internen Berichterstattung sind. Dies gilt auch für den Ertragsteueraufwand und -ertrag. Das Finanzergebnis ist im Wesentlichen der Holding zuzuordnen.
Verkäufe und Erlöse zwischen den Geschäftsfeldern erfolgen grundsätzlich zu Preisen, wie sie auch mit Dritten vereinbart werden. Nach Maßgabe des jeweiligen Firmensitzes erfolgen die wesentlichen Fremdumsatzerlöse in:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Dänemark | 77.891 | 65.510 |
| Deutschland | 54.800 | 53.390 |
| Niederlande | 28.211 | 26.897 |
| USA | 24.377 | 22.074 |
| Polen | 18.324 | 20.359 |
| Übrige | 91.666 | 79.569 |
| SUMME | 295.269 | 267.799 |
In den übrigen Ländern werden jeweils weniger als 10 % der Fremdumsatzerlöse des Konzerns erzielt.
Die dem Segment Rest der Welt zugeordnete MSI-Gruppe erbringt ihre Dienstleistungen in der Regel im Offshore-Bereich in internationalen Gewässern.
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| in TEUR | Europa | Naher Osten | Nordamerika | Rest der Welt | Holding | Überleitung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fremdumsatzerlöse | 233.085 | 22.885 | 24.377 | 14.742 | 180 | 0 |
| Intersegmentumsätze | 259 | 0 | 42 | 95 | 8.197 | -8.592 |
| Umsatzerlöse | 233.343 | 22.885 | 24.419 | 14.837 | 8.277 | -8.592 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschreibungen (EBITDA) | 19.411 | 2.688 | 4.634 | 1.642 | -3.870 | 0 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -8.656 | -975 | -1.116 | -81 | -1.277 | 0 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) | 10.754 | 1.713 | 3.518 | 1.561 | -5.146 | 0 |
| Sachanlageninvestitionen | 7.286 | 262 | 29 | 3 | 549 | 0 |
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| in TEUR | Konzern |
|---|---|
| Fremdumsatzerlöse | 295.269 |
| Intersegmentumsätze | 0 |
| Umsatzerlöse | 295.269 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor Abschreibungen (EBITDA) | 24.505 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -12.105 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) | 12.400 |
| Sachanlageninvestitionen | 8.129 |
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| in TEUR | Europa | Naher Osten | Nordamerika | Rest der Welt | Holding | Überleitung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Fremdumsatzerlöse | 212.014 | 22.840 | 22.074 | 10.739 | 132 | 0 |
| Intersegmentumsätze | 126 | 0 | 0 | 30 | 4.087 | -4.244 |
| Umsatzerlöse | 212.140 | 22.840 | 22.074 | 10.770 | 4.219 | -4.244 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor | ||||||
| Abschreibungen (EBITDA) | 16.651 | 2.497 | 2.597 | 1.225 | -4.575 | 0 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -6.161 | -634 | -830 | -14 | -535 | 0 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) | 10.490 | 1.863 | 1.767 | 1.211 | -5.111 | 0 |
| Sachanlageninvestitionen | 7.988 | 252 | 784 | 5 | 209 | 0 |
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| in TEUR | Konzern |
|---|---|
| Fremdumsatzerlöse | 267.799 |
| Intersegmentumsätze | 0 |
| Umsatzerlöse | 267.799 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit vor | |
| Abschreibungen (EBITDA) | 18.394 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | -8.174 |
| Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) | 10.220 |
| Sachanlageninvestitionen | 9.238 |
Nachfolgend sind die Fremderlöse und die EBITs nach Geschäftsbereichen aufgeteilt:
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| Fremdumsatzerlöse | EBIT | |||
|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Schiff | 69.421 | 54.317 | 7.555 | 4.088 |
| Öl & Gas | 78.310 | 83.471 | 6.136 | 5.178 |
| Renewables | 45.548 | 33.582 | -1.050 | 3.674 |
| Industrie/Infrastruktur | 101.909 | 96.311 | 3.808 | 2.510 |
| Holding/Konsolidierung | 81 | 118 | -4.049 | -5.229 |
| SUMME | 295.269 | 267.799 | 12.400 | 10.220 |
Die Zuordnung der Gesellschaften zu den Geschäftsbereichen und Dienstleistungen erfolgt auf Basis der Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr. Innerhalb des Konzerns ist ein schneller Transfer von Wissen und notwendigen Materialien und Equipment möglich, sodass der Eintritt in neue Geschäftsbereiche sowie die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen in der Regel gut realisierbar sind. Durch diese Flexibilität können Kundenwünsche gut bedient werden.
Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich mit der Erbringung von Dienstleistungen in den genannten Regionen und Geschäftsfeldern erwirtschaftet. Es werden sowohl Verträge mit Kunden zu Festpreisen vereinbart als auch Verträge mit variabler Vergütung nach erbrachter Arbeitsleistung. Bei Verträgen mit variabler Vergütung wird die Leistung monatlich abgerechnet und in Rechnung gestellt. Bei Verträgen zu Festpreisen werden insbesondere bei längerfristigen Zeiträumen der Leistungserbringung Abschlagzahlungen vereinbart.
Die Summe der angearbeiteten Verträge beträgt € 40,8 Mio. Die aus diesen Verträgen erwarteten Erlöse betragen € 127,7 Mio. Davon werden Verträge mit einem Umsatz von € 110,3 Mio. voraussichtlich im Jahr 2020 erfüllt bzw. sind erfüllt, aber noch nicht abgerechnet. Verträge mit voraussichtlichen Erlösen von € 12,4 Mio. werden 2021 erfüllt und weitere Verträge mit einem Erlösvolumen von € 5,0 Mio. werden nach 2021 erfüllt.
Garantien und Gewährleistungsverpflichtungen bestehen in den gesetzlich vorgeschrieben bzw. branchenüblichen Zeiträumen.
Kosten für die Vertragsanbahnung sind nicht aktiviert worden. Die zum Bilanzstichtag im Zusammenhang mit der Erfüllung von Verträgen mit Kunden entstandenen Kosten werden unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte ausgewiesen.
Der Posten setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | -48.579 | -42.511 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -50.275 | -43.345 |
| SUMME | -98.853 | -85.856 |
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter beträgt:
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| Anzahl | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Europa (inklusive Holding) | 2.396 | 2.315 |
| Naher Osten | 591 | 602 |
| Nordamerika | 102 | 105 |
| Rest der Welt | 14 | 15 |
| SUMME | 3.103 | 3.037 |
Der Personalaufwand besteht aus:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | -114.777 | -107.127 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | -21.732 | -19.967 |
| SUMME | -136.509 | -127.093 |
Der Aufwand für Forschung und Entwicklung, der sich überwiegend aus Personalkosten zusammensetzt, betrug im Geschäftsjahr € 0,3 Mio. (Vorjahr: € 0,3 Mio.).
Die sonstigen betrieblichen Erträge bestehen aus:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Wertminderungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | 705 | 1.010 |
| Erträge aus Währungsdifferenzen | 662 | 808 |
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 224 | 132 |
| Übriger betrieblicher Ertrag | 5.779 | 2.014 |
| SUMME | 7.369 | 3.964 |
Die übrigen betrieblichen Erträge beinhalten einen Ertrag aus Schadensersatz von € 1,7 Mio. im Zusammenhang mit der Lieferung von verunreinigtem Stahlgrit durch einen Lieferanten in den Niederlanden im Jahr 2017. Außerdem enthalten die übrigen betrieblichen Erträge das Ergebnis aus der Entkonsolidierung der Muehlhan Surface Protection Middle East L.L.C. (MME), Dubai/VAE von € 1,5 Mio.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bestehen aus:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Reisekosten | -7.986 | -7.716 |
| Beratungsaufwand | -4.529 | -4.083 |
| Aufwendungen für kurzfristige Mietverhältnisse und für Vermögenswerte mit geringem Wert | -4.435 | -6.034 |
| Reparaturaufwand | -3.860 | -3.828 |
| Kraftfahrzeugsaufwendungen | -3.062 | -4.000 |
| Wertminderungsaufwand auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte | -3.013 | -805 |
| Versicherungen | -2.411 | -2.457 |
| Training, Fortbildungen und andere Personalmaßnahmen | -2.295 | -1.872 |
| Aufwendungen aus Währungsdifferenzen | -923 | -1.263 |
| Übriger betrieblicher Aufwand | -10.255 | -8.362 |
| SUMME | -42.770 | -40.419 |
Bei den angegebenen Erträgen und Aufwendungen aus Währungsumrechnungsdifferenzen handelt es sich um Umrechnungsdifferenzen im Sinne des IAS 21.52a.
Im Finanzergebnis sind Zinserträge von € 0,2 Mio. (Vorjahr: € 0,1 Mio.) sowie Finanzierungsaufwendungen aus Zinsaufwand und Avalgebühren von € 2,1 Mio. (Vorjahr: € 1,7 Mio.) enthalten. Der Effekt aus nach der Effektivzinsmethode berechneten Zinserträgen und -aufwendungen von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beträgt € -0,2 Mio., wobei € -0,3 Mio. aus der Diskontierung von Leasingverbindlichkeiten resultieren.
Laufende Ertragsteuern für inländische Konzerngesellschaften wurden mit einem Körperschaftsteuersatz von 15,5 % (Vorjahr: 15,5 %) und einem Gewerbesteuersatz von 15,8 % (Vorjahr: 15,8 %) berechnet. Die latenten Steuersätze im Ausland betrugen 10,0 % bis 35,0 % (Vorjahr: 10,0 % bis 35,5 %) und im Inland 31,5 % (Vorjahr: 31,5 %).
Der Ertragsteueraufwand setzt sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Laufende Ertragsteuern | -2.785 | -2.288 |
| Latente Steuern | -257 | -471 |
| SUMME | -3.042 | -2.759 |
Überleitung vom theoretischen Steueraufwand auf den effektiven Steueraufwand:
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| in TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern aus fortgeführten Aktivitäten | 10.513 | 8.608 |
| Theoretischer Steueraufwand Steuersatz der AG: 31,5 % | -3.312 | -2.712 |
| Abweichende ausländische Steuersätze | 595 | 789 |
| Steuerfreie Erträge und nicht abziehbare Aufwendungen | -1.014 | -225 |
| Wertminderungen auf bzw. Nichtansatz von aktiven latenten Steuern | -51 | -231 |
| Auswirkungen von Wertminderungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte | 115 | -29 |
| Auswirkungen von Steuersatzänderungen | 9 | -3 |
| Auswirkungen bislang nicht angesetzter aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und temporäre Differenzen | 519 | 56 |
| Steuerertrag aus Vorperioden (Vorjahr: Aufwand) | 113 | -472 |
| Quellensteuereffekte | 86 | 0 |
| Sonstiges | -101 | 68 |
| In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasster Ertragsteueraufwand für fortgeführte Aktivitäten | -3.042 | -2.759 |
| Effektiver Steuersatz | 28,9 % | 32,1 % |
Muehlhan bilanziert die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten fast ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich Wertminderungen. Gewinne und Verluste werden im Konzernergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen wertgemindert oder ausgebucht werden. Die Zinseffekte aus der Anwendung der Effektivzinsmethode sowie Effekte aus der Währungsumrechnung werden ebenfalls erfolgswirksam erfasst.
Beteiligungen müssen zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei den bilanzierten Beteiligungen stellen die fortgeführten Anschaffungskosten eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwerts dar, da nicht genügend neuere Informationen zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts vorliegen.
Das Ergebnis pro Aktie berechnet sich wie folgt:
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| 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| Konzernergebnis aus fortgeführten Aktivitäten | in TEUR | 7.471 | 5.850 |
| Konzernergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten | in TEUR | -1.221 | -329 |
| Konzernergebnis | in TEUR | 6.250 | 5.521 |
| Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | in TEUR | -73 | 518 |
| Auf Aktionäre der Muehlhan AG entfallendes Konzernergebnis | in TEUR | 6.323 | 5.003 |
| Durchschnittliche Anzahl Stammaktien | Stück | 19.236.738 | 19.289.339 |
| Konzernergebnis pro Aktie aus fortgeführten Aktivitäten | in EUR | 0,33 | 0,26 |
| Konzernergenbis pro Aktie aus nicht fortgeführten Aktivitäten | in EUR | -0,06 | -0,02 |
Zum Stichtag gab es keine potenziellen Stammaktien, somit ist das verwässerte Ergebnis pro Stammaktie identisch mit dem unverwässerten Ergebnis pro Stammaktie.
Auf den Posten Absicherung künftiger Zahlungsströme von € -2 Tsd. entfällt ein Steueranteil von € -7 Tsd. (Vorjahr: € -20 Tsd.). Auf den Posten Währungsumrechnungsdifferenzen entfällt wie im Vorjahr kein Steueranteil. Die in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederten Währungsdifferenzen resultieren im Wesentlichen aus der Entkonsolidierung der Muehlhan Surface Protection Middle East L.L.C.(MME), Dubai, VAE.
Gemäß IAS 7.44A ff. wird im Folgenden die Überleitung der im Mittelab- bzw. -zufluss aus der Finanzierungstätigkeit enthaltenen Posten dargestellt:
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| Zahlungswirksame Änderungen | Nicht zahlungswirksame Änderungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | 31.12.2018 | Tilgungen | Aufnahmen | Währungsdifferenzen | Veränderung beizulegender Zeitwert | 31.12.2019 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Bankverbindlichkeiten | 15.114 | -4.076 | 14.979 | 27 | 241 | 26.285 |
| Kurzfristige Bankverbindlichkeiten | 18.141 | -23.488 | 13.312 | -53 | 0 | 7.912 |
| Gesamte Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeit | 33.255 | -27.564 | 28.291 | -26 | 241 | 34.197 |
Die Muehlhan Gruppe verfolgt das Ziel, das gesamte bilanzielle Eigenkapital nachhaltig zu sichern und eine angemessene Rendite auf das eingesetzte Kapital zu erwirtschaften. Dabei werden auch externe Mindestkapitalanforderungen berücksichtigt. Um das bilanzielle Kapital zu sichern, kann der Konzern unter anderem Dividendenzahlungen an die Anteilseigner verändern (siehe 11. Eigenkapital). Die Ziele, Richtlinien und Verfahren sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite wird durch die ständige Anpassung und Erweiterung der Dienstleistungspalette, durch eine effiziente Unternehmenssteuerung und durch organisches und anorganisches Wachstum verfolgt.
Zum 31. Dezember 2019 weist die Gruppe eine Konzerneigenkapitalquote von 40,9 % (Vorjahr: 45,2 %) auf. Die externen Mindestkapitalanforderungen werden im Zusammenhang mit dem Konsortialkreditrahmen monatlich überprüft (siehe 13. Bankverbindlichkeiten).
Die Muttergesellschaft erbringt verschiedene Treasury-Leistungen für die Gruppenunternehmen. Zum einen steuert sie in regelmäßigen Intervallen die Liquiditätsvorschau, zum anderen wird, wo immer es strukturell möglich ist, ein Cash-Pooling-System genutzt. Darüber hinaus reguliert, kontrolliert und vergibt die Muttergesellschaft Darlehen und stellt eigene und, in Zusammenarbeit mit hierauf spezialisierten externen Gesellschaften, auch fremde Bondingkapazitäten zur Verfügung. Zu einzelnen Risikopositionen nehmen wir wie folgt Stellung:
Ausfall- oder Bonitätsrisiken bestehen, wenn Vertragspartner ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Muehlhan analysiert regelmäßig die Kreditwürdigkeit jedes wesentlichen Schuldners und räumt auf dieser Grundlage Kreditlimits ein. Aufgrund der weltweiten Tätigkeit und der diversifizierten Kundenstruktur der Muehlhan Gruppe liegen keine wesentlichen Ausfallrisikokonzentrationen vor. Der Buchwert aller finanziellen Vermögenswerte zuzüglich des noch nicht fakturierten Anteils der ausgegebenen Vertragserfüllungsgarantien abzüglich der kreditversicherten Forderungen und erhaltener Anzahlungen stellt das maximale Ausfallrisiko der Muehlhan Gruppe dar (siehe 7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte).
Über 66 % (Vorjahr: über 64 %) der Umsätze des Konzerns werden in Euro oder der in Relation zum Euro praktisch nicht schwankenden dänischen Krone erwirtschaftet. Grundsätzlich stehen dem übrigen Umsatz in Fremdwährung auch Kosten in derselben Währung gegenüber, sodass das Währungsrisiko aus dem operativen Bereich aus den Konzerngesellschaften auf den Ergebnisbeitrag der entsprechenden Gesellschaften beschränkt bleibt. Ausnahmen hiervon bestehen bei der MSI-Gruppe, die Fremdwährungsrisiken zwischen dem brasilianischen Real, der norwegischen Krone, dem US-Dollar und dem Euro aus dem operativen Geschäft hat. Die polnischen Gesellschaften tragen Fremdwährungsrisiken zwischen dem polnischen Zloty und den Währungen der Länder, in denen sie tätig sind. Außerdem bestehen Fremdwährungsrisiken bei der Vergabe von konzerninternen Darlehen von der Holding an ausländische Tochtergesellschaften und umgekehrt.
Eine Absicherung dieses Risikos erfolgt im Konzern grundsätzlich nicht. Für 2019 wird saldiert ein Verlust aus Währungsdifferenzen von € 0,3 Mio. (Vorjahr: Verlust von € 0,5 Mio.) ausgewiesen.
Der IFRS 7 fordert zur Darstellung von Marktrisiken eine Sensitivitätsanalyse für jede Risikoart, wobei das Wesentlichkeitsprinzip gemäß IAS 1 beachtet werden muss. Durch die Anwendung von Sensitivitätsanalysen wird ermittelt, welche Auswirkungen eine Änderung der jeweiligen Risikovariablen auf die Gewinne bzw. Verluste sowie auf das Eigenkapital zum Bilanzstichtag nehmen würde. Die periodischen Auswirkungen werden bestimmt, indem die hypothetischen Änderungen der Risikovariablen auf den Bestand zum Bilanzstichtag bezogen werden. Dabei wird unterstellt, dass der Bestand am Bilanzstichtag repräsentativ für das Gesamtjahr ist. Die Sensitivitätsanalyse hat ergeben, dass es keine wesentlichen Risiken aus dem Wechselkursrisiko gibt.
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanungssysteme erkannt. Der im Vorjahr neu abgeschlossene Konsortialkreditvertrag hat die Liquiditätssituation der Gruppe nachhaltig verbessert und eröffnet Möglichkeiten zur Finanzierung von Wachstumsprojekten (siehe 13. Bankverbindlichkeiten).
Zinsänderungsrisiken bestehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses und können bei festverzinslichen Finanzinstrumenten zu einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts und bei variabel verzinslichen Finanzinstrumenten zu Zinszahlungsschwankungen führen. Festverzinsliche Finanzinstrumente liegen nicht vor. Die variabel verzinsten Finanzinstrumente beinhalten im Wesentlichen den Konsortialkredit (siehe 13. Bankverbindlichkeiten) sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Ein Teil des Konsortialkredits ist durch ein Sicherungsgeschäft ab einem definierten Zinssatz gegen weitere Zinssteigerungen gesichert (siehe 14. Derivative Finanzinstrumente).
Nachfolgend werden die wesentlichen variabel verzinslichen Risikopositionen dargestellt.
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| in TEUR | Stand 31.12.2019 | < 1 Jahr | 1- 5 Jahre | >5 Jahre |
|---|---|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 9.999 | 9.999 | 0 | 0 |
| Finanzverbindlichkeiten | 34.197 | 7.912 | 26.285 | 0 |
| Nettorisikoposition | -24.198 | 2.087 | -26.285 | 0 |
Das Zinsänderungsrisiko wird gemäß IFRS 7 mittels einer Sensitivitätsanalyse dargestellt. Diese stellt die Effekte einer Änderung der Marktzinssätze auf den Konzernjahresüberschuss dar.
Durch einen Anstieg bzw. Rückgang der relevanten Zinssätze um 100 Basispunkte bzw. um -50 Basispunkte wäre das Jahresergebnis zum 31. Dezember 2019 auf die in der folgenden Übersicht dargestellten Weise verändert worden:
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| 31.12.2019 | ||
|---|---|---|
| in TEUR | + 100 BP | - 50 BP |
| Ergebniseffekt | -303 | 161 |
Der negative bzw. positive Effekt aus einem Anstieg bzw. Rückgang des Basiszinssatzes um 100 Basispunkte bzw. um -50 Basispunkte resultiert im Wesentlichen aus der Diskontierung langfristiger Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind teilweise pflichtgemäße Ermessensentscheidungen, Annahmen und Schätzungen notwendig, die sich auf Höhe und Ausweis bilanzierter Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten auswirken. Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen vernünftig erscheinen. Der Konzern trifft Einschätzungen und Annahmen, welche die Zukunft betreffen. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam.
Am Bilanzstichtag hat die Geschäftsführung im Wesentlichen folgende zukunftsbezogene Annahmen getroffen bzw. Ermessensentscheidungen und wesentliche Quellen an Schätzungsunsicherheiten identifiziert, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird:
| ― | Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte: Der Werthaltigkeitstest für Geschäfts- oder Firmenwerte basiert auf zukunftsbezogenen Annahmen. Der Konzern führt diese Tests jährlich durch und zusätzlich bei Anlässen, sofern ein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass eine Wertminderung der Geschäfts- oder Firmenwerte eingetreten sein könnte. Dann ist der erzielbare Betrag der "zahlungsmittelgenerierenden Einheit" zu ermitteln. Dieser entspricht dem höheren Wert aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Die Bestimmung des Nutzungswertes beinhaltet die Vornahme von Anpassungen und Schätzungen bezüglich der Prognose und Diskontierung der künftigen Cashflows. Obwohl das Management davon ausgeht, dass die zur Berechnung des erzielbaren Betrags verwendeten Annahmen angemessen sind, könnten etwaige unvorhersehbare Veränderungen dieser Annahmen zu einem Wertminderungsaufwand führen, der die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nachteilig beeinflussen könnte. |
| ― | Wertminderungen auf langfristige Vermögenswerte: Der Konzern überprüft die Werthaltigkeit seiner langfristigen Vermögenswerte. Im Rahmen dieser Überprüfung müssen vor allem in Bezug auf zukünftige Zahlungsmittelüberschüsse Schätzungen vorgenommen werden. Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse in der Zukunft kann zu einer Reduzierung der Zahlungsmittelüberschüsse und zu Wertminderungen führen. |
| ― | Wertminderungen auf kurzfristige Vermögenswerte: Der Konzern bildet Wertminderungen auf zweifelhafte Forderungen, um erwarteten Verlusten Rechnung zu tragen, die aus der Zahlungsunfähigkeit von Kunden resultieren. Die vom Konzern verwendeten Grundlagen für die Beurteilung der Angemessenheit der Wertminderungen auf zweifelhafte Forderungen sind die Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden und Erfahrungen in Bezug auf Ausbuchungen von Forderungen in der Vergangenheit, die Bonität der Kunden sowie Veränderungen der Zahlungsbedingungen. Bei einer Verschlechterung der Finanzlage der Kunden kann der Umfang der tatsächlich vorzunehmenden Ausbuchungen den Umfang der erwarteten Ausbuchungen übersteigen. |
| ― | Ertragsteuern: Der Konzern ist in verschiedenen Ländern zur Entrichtung von Ertragsteuern verpflichtet. Es sind deshalb wesentliche Annahmen erforderlich, um die weltweite Ertragsteuerrückstellung zu ermitteln. Es gibt Geschäftsvorfälle und Berechnungen, bei denen die endgültige Besteuerung während des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs nicht abschließend ermittelt werden kann. Sofern die endgültige Besteuerung dieser Geschäftsvorfälle von der anfänglich angenommenen abweicht, wird dies in der Periode, in der die Besteuerung abschließend ermittelt wird, Auswirkungen auf die tatsächlichen und die latenten Steuern haben. Für die Bildung von Steuerforderungen und Rückstellungen sowie bei der Beurteilung der Werthaltigkeit von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge sind Schätzungen erforderlich. Bei der Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern bestehen insbesondere Unsicherheiten bezüglich der Höhe und des Eintritts der zukünftigen zu versteuernden Einkünfte. |
| ― | Latente Steuern: Die aktiven und passiven latenten Steuern werden unter Zugrundelegung der gesetzlich verabschiedeten Steuersätze für die zukünftigen Geschäftsjahre, in denen der Konzern mit Umkehrung der temporären Differenzen rechnet, berechnet. Sollte sich der Steuersatz ändern, wird die Auswirkung der Steuersatzänderung auf die aktiven und passiven latenten Steuern in dem Berichtszeitraum erfolgswirksam erfasst, in dem die Steuersatzänderung gesetzlich verabschiedet wird. |
| ― | Beizulegender Zeitwert derivativer und sonstiger Finanzinstrumente: Der beizulegende Zeitwert derivativer und sonstiger nicht auf einem aktiven Markt gehandelter Finanzinstrumente wird durch die Anwendung geeigneter Bewertungstechniken ermittelt, die aus einer Vielzahl von Methoden ausgewählt werden. Die für die Bewertung zum Bilanzstichtag benötigten Bewertungsparameter werden so weit wie möglich von vorhandenen Marktkonditionen und so wenig wie möglich von unternehmensspezifischen Daten abgeleitet. Für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, die nicht auf aktiven Märkten gehandelt werden, wendet der Konzern die Barwertmethode an. |
| ― | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen: Die Pensionsverpflichtungen für Leistungen an Arbeitnehmer sind durch Pläne gedeckt, die als leistungsorientierte Pläne klassifiziert und bilanziert werden. Die Aufwendungen für Altersversorgung werden in Übereinstimmung mit versicherungsmathematischen Verfahren ermittelt, die auf Annahmen hinsichtlich des Zinssatzes, der Lebenserwartung, Gehalts- und Rententrends, der Fluktuation und weiteren Rechnungsparametern beruhen. Änderungen der Annahmen können Auswirkungen auf die künftige Höhe der Aufwendungen für Altersversorgung haben. |
| ― | Sonstige Rückstellungen: Die sonstigen Rückstellungen werden zu dem Zeitpunkt bilanziert, zu dem eine Verpflichtung gegenüber externen Dritten wahrscheinlich ist und zuverlässig geschätzt werden kann. Die Rückstellungen wurden im Konzern gemäß IAS 37 bewertet. Bei den sonstigen Rückstellungen bestehen Schätzungen hinsichtlich der Höhe und der voraussichtlichen Inanspruchnahme. |
| ― | Umsatzrealisierung: Umsätze aus der Erbringung von Dienstleistungen werden zum Teil unter Zugrundelegung der Percentage-of-Completion-Methode bilanziert. Hierbei schätzt der Konzern den Anteil der bis zum Bilanzstichtag bereits erbrachten Leistungen am Gesamtumfang der zu erbringenden Leistungen. |
| ― | Bilanzierung von Erwerben: Im Rahmen von Anteilserwerben sind Schätzungen zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich. |
| ― | Nutzungsdauern: Den Nutzungsdauern der Vermögenswerte des Anlagevermögens liegen Annahmen und Schätzungen zugrunde. |
Geschäftsvorfälle zwischen verbundenen Unternehmen sind durch die Konsolidierung eliminiert worden und werden in diesem Anhang nicht erläutert. Geschäfte mit nahestehenden Personen und Unternehmen werden zu Konditionen durchgeführt, die auch mit Dritten vereinbart worden wären. Geschäftsvorfälle mit nicht konsolidierten Konzerngesellschaften haben nur in einem geringen Umfang (Umsatz der nicht konsolidierten Gesellschaften mit konsolidierten Gesellschaften: € 0,1 Mio.; Vorjahr: € 0,1 Mio.) stattgefunden.
Die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats ist in den Punkten 33. Vorstand und 34. Aufsichtsrat erläutert. Eine nahestehende Person im Sinne von IAS 24.9 ist auch Aufsichtsrätin Frau Andrea Brandt (geb. Greverath). Frau Brandt und die von ihr beherrschten Unternehmen sind im Folgenden mit "Vermögen Greverath" bezeichnet. Aufwendungen der Gruppe gegenüber dem Vermögen Greverath betrugen 2019 insgesamt € 261 Tsd. (Vorjahr: € 259 Tsd.) aus Mietaufwendungen, Grundsteueraufwand und Aufsichtsratsvergütung (siehe 34. Aufsichtsrat).
Zum Stichtag bestehen gegenüber dem Vermögen Greverath Verbindlichkeiten von € 11 Tsd. (Vorjahr: € 3 Tsd.).
Zum Bilanzstichtag bestehen übliche Haftungsverhältnisse aus ausgegebenen Erfüllungsgarantien. Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 wurde die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, durch die Hauptversammlung gewählt. Das für 2019 berechnete Gesamthonorar des Konzernabschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen betrug € 125 Tsd. (Vorjahr: € 125 Tsd.) und für andere Bestätigungsleistungen € 59 Tsd. (Vorjahr: € 28 Tsd.), die abgerechneten Gesamtleistungen betrugen € 184 Tsd. (Vorjahr: € 153 Tsd.).
Zu Vorständen der Muttergesellschaft waren bestellt:
| ― | Herr Stefan Müller-Arends, Vorsitzender des Vorstands, St. Augustin |
| ― | Herr Dr. Andreas C. Krüger, Vorstand für das operative Geschäft, Hamburg |
| ― | Herr James West, Vorstand für den Bereich Öl & Gas, Aberdeenshire, Großbritannien |
Ein Vorstand vertritt die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstand oder Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit Dritten abzuschließen. Die von der Muehlhan AG getragenen Bezüge des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr € 1.636 Tsd., davon laufende feste Bezüge € 853 Tsd., laufende variable Bezüge € 440 Tsd. und Aufwendungen durch das Bonusprogramm € 342 Tsd. (Vorjahr: € 1.388 Tsd., davon fest € 819 Tsd., variabel € 285 Tsd. und Aufwendungen durch das Bonusprogramm € 285 Tsd.). Bei den Aufwendungen für das Bonusprogramm handelt es sich um eine anteilsbasierte Vergütung, die anderen Vergütungen sind kurzfristig fällige Leistungen.
Zu Mitgliedern des Aufsichtsrats waren im Berichtsjahr bestellt:
| ― | Herr Philip Percival, London, Großbritannien (Vorsitzender) |
| ― | Herr Dipl.-Ing. Dr. Gottfried Neuhaus, geschäftsführender Gesellschafter der Neuhaus Partners GmbH, Hamburg (Stellvertreter) |
| ― | Frau Andrea Brandt (geb. Greverath), geschäftsführende Gesellschafterin der GIVE Capital GmbH, Hamburg |
Die Aufwandsentschädigung für den Aufsichtsrat betrug für das Geschäftsjahr € 68 Tsd. (Vorjahr: € 64 Tsd.). € 50 Tsd. sind dabei wie im Vorjahr ein fester Bestandteil, der variable Anteil beträgt € 18 Tsd. (Vorjahr: € 14 Tsd.). Bei den Aufwandsentschädigungen handelt es sich um kurzfristig fällige Leistungen.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernabschlusses hat die Covid-19-Pandemie bereits dramatische Auswirkungen auf das öffentliche Leben und das wirtschaftliche Geschehen in fast allen Teilen der Welt. Es ist aus aktueller Sicht hochwahrscheinlich, dass das Geschäftsjahr 2020 massiv unter den Auswirkungen leiden wird.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht der Muehlhan AG werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Vorstand hat den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht am 24. März 2020 zur Veröffentlichung genehmigt.
Hamburg, den 24. März 2020
Der Vorstand
Stefan Müller-Arends
Dr. Andreas C. Krüger
James West
An die Muehlhan AG, Hamburg
Wir haben den Konzernabschluss der Muehlhan AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Muehlhan AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Geschäftsbericht 2019, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 24. März 2020
**Warth & Klein Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
von Oertzen, Wirtschaftsprüfer
Pritsch, Wirtschaftsprüfer
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