Annual Report • Jun 4, 2020
Annual Report
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Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft (im Folgenden: "LEWAG AG") fungiert als Management-und Finanzholdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen. Die LEWAG AG hält eine 100%ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen (HEGLA Beverungen).
Die HEGLA-Gruppe zählt zu den international agierenden Produzenten von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen sowie Fahrzeugaufbauten für die Glas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzende Branchen. Zur HEGLA-Gruppe zählen acht (Vorjahr: sieben) inländische Unternehmen, fünf (Vorjahr: drei) ausländische Tochtergesellschaften (USA, Frankreich, Großbritannien, Finnland, China) sowie zwei Vertriebsbüros in Russland und Indien.
Im März 2019 wurde die HEGLA New Technology GmbH & Co. KG, Paderborn, als 100%ige Tochtergesellschaft der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen ("HEGLA Beverungen"), gegründet. In dieser Gesellschaft werden die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gebündelt, die zuvor von HEGLA Beverungen erbracht wurden. Des Weiteren erwarb HEGLA Beverungen im Oktober 2019 eine Mehrheitsbeteiligung an der TaiFin-Gruppe mit Sitz in Finnland sowie einem Tochterunternehmen in China. TaiFin fertigt und vertreibt im Wesentlichen Glashärteöfen zur Herstellung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) sowie Glasbiegeanlagen für Automotiveglas (z. B. Windschutzscheiben).
Darüber hinaus ist HEGLA mittels diverser Handelsvertretungen in weiteren Absatzregionen vertriebsseitig präsent, während die Vertriebskooperation mit der Bystronic-Gruppe in ausgewählten Absatzmärkten zum Jahresende 2019 einvernehmlich beendet wurde.
Die Verantwortung für die strategische Entwicklung und operative Steuerung der Aktiengesellschaft obliegt dem Vorstand.
Die wirtschaftliche Planung und Steuerung der AG erfolgt über vom Vorstand festgelegte Rahmenvorgaben, die im Budgetprozess in operative, messbare Ziele umgesetzt werden. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird ergänzt durch eine permanente und zeitnahe Überprüfung der Geschäftsentwicklung sowie der Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung bei etwaigen negativen Planabweichungen.
Umsatz- und Ergebnisgrößen bilden die maßgeblichen wirtschaftlichen Steuerungskennzahlen im LEWAG-Konzern. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Umsatzerlösen respektive der Gesamtleistung sowie dem EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertrag- und sonstigen Steuern).
Die LEWAG AG unternimmt keine eigenen F & E-Tätigkeiten, diese werden in den operativen Tochterunternehmen - im Wesentlichen von HEGLA Beverungen und der 2019 neu gegründeten HEGLA New Technology - ausgeführt.
Das Wirtschaftswachstum in der EU hat sich 2019 von 2,0 % auf 1,5 % verlangsamt. Nach ersten Berechnungen des statistischen Bundesamtes ist das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland 2019 nur noch um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die deutsche Wirtschaft ist somit im zehnten Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber deutlich an Schwung verloren (2018: 1,5 %).
In Frankreich beläuft sich das Wirtschaftswachstum auf 1,3 % gegenüber 1,7 % im Vorjahr, während in Großbritannien die Wachstumsrate mit 1,4 % das Vorjahresniveau (1,3 %) bestätigte. In den USA ist das reale Bruttoinlandsprodukt um 2,3 % angestiegen (2018: 2,9 %).
Die privaten Bauinvestitionen in den USA sind 2019 im 2. Jahr in Folge um 1,5 % gesunken. In Europa nahm gemäß einer aktuellen Euroconstruct-Prognose die Baunachfrage 2019 um 2,3 % zu nach 3,2 % im Jahr 2018. Die inländischen Bauinvestitionen stiegen um 3,8 % an (2018: 2,5 %); im Wohnungsbau belief sich das Wachstum auf 4,0 % (2018: 3,0 %).
Laut VDMA ist im deutschen Maschinen- und Anlagenbau der Auftragseingang 2019 drastisch um 9 % gesunken, wobei die Inlands- und Auslandsnachfrage gleichermaßen von diesem Rückgang betroffen waren.
Die gesamtwirtschaftliche Lage und die Branchenkonjunktur in den wichtigsten Absatzregionen der LEWAG-Tochterunternehmen entwickelten sich im Berichtsjahr insgesamt zufriedenstellend. Der gruppenweite Auftragseingang erhöhte sich im Vorjahresvergleich von € 94,8 Mio. leicht um 1,2 % auf € 95,9 Mio. im Jahr 2019, wobei sich der Auftragseingang der inländischen HEGLA-Unternehmen um € 8,9 Mio. oder 18 % auf € 40,5 Mio. abschwächte. Demgegenüber weisen die ausländischen Vertriebs- und Servicegesellschaften eine kräftige Steigerung des Auftragseingangs um € 10,0 Mio. oder 22 % auf € 55,5 Mio. aus. Hierin spiegelt sich insbesondere die gute Nachfragesituation in Nordamerika wider. In Asien, Osteuropa, Frankreich und Großbritannien waren hingegen rückläufige Auftragseingangswerte zu verzeichnen.
Die Gesamtleistung (excl. sonstige betriebliche Erträge) liegt mit € 101,2 Mio. im LEWAG-Konzern erstmals über der € 100 Mio.-Marke. Der Vorjahreswert von € 93,3 Mio. wurde um 8 % sowie die Budgetvorgabe von € 95,8 Mio. um 6 % übertroffen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird im Berichtsjahr mit € 8,2 Mio. und damit ebenfalls über den Vergleichswerten des Vorjahres (€ 6,7 Mio.) und des Budgets (€ 7,0 Mio.) ausgewiesen.
Die LEWAG AG konnte den Rückgang der Beteiligungserträge durch ein verbessertes Eigenergebnis im Berichtsjahr kompensieren, so dass das EGT von € 5,0 Mio. auf € 5,1 Mio. leicht anstieg.
Der Geschäftsverlauf der LEWAG AG und ihrer Tochtergesellschaften war 2019 in Summe erneut als positiv zu bewerten.
Die LEWAG AG beschäftigt außer den Vorstandsmitgliedern keine Mitarbeiter. Die operativen Verwaltungstätigkeiten werden unverändert von der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, sowie HEGLA Beverungen ausgeführt und der LEWAG AG auf der Basis von Dienstleistungsverträgen berechnet.
Die Umsatzerlöse der LEWAG AG liegen mit T€ 240 auf Vorjahresniveau. Zudem werden (aus einer Kompensationszahlung resultierend) sonstige betriebliche Erträge in Höhe von T€ 459 ausgewiesen. Der Personalaufwand beläuft sich unverändert auf T€ 344, während die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere aufgrund verringerter Beratungsaufwendungen deutlich um T€ 341 auf T€ 724 abgebaut worden sind. Das positive Zinsergebnis erwies sich mit T€ 290 als weitgehend stabil (Vj.: T€ 276).
Die Beteiligungserträge verringerten sich um 12 % von € 5,9 Mio. auf € 5,2 Mio.; dennoch erhöhte sich das EGT leicht von € 5,0 Mio. auf € 5,1 Mio. und übertraf zugleich die Budgetvorgabe von € 4,7 Mio. um 9 %.
Der Jahresüberschuss 2019 der LEWAG AG beträgt € 4,4 Mio. im Vergleich zu € 4,3 Mio. im Jahr 2019 und liegt damit unverändert auf einem überdurchschnittlichen Niveau.
Die finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt durch die LEWAG AG als strategische Finanz- und Management-Holding in Abstimmung mit den Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes sowie die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Hierzu tragen die Optimierung der Kapitalstruktur und ein effektives Risikomanagement bei.
Die Fähigkeit der LEWAG AG und ihrer Tochterunternehmen zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen war im Berichtszeitraum stets gegeben.
Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2019 wurde für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von € 0,35 je Stückaktie beschlossen und ausgezahlt. Die gesamte Ausschüttungssumme belief sich auf € 1,7 Mio. (Vj.: € 1,4 Mio.).
Die LEWAG Holding AG weist zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus (Vj.: T€ 90), die liquiden Mittel beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf T€ 53 (Vj.: T€ 5).
Insgesamt zeigt die Kapitalflussrechnung das folgende Bild (Angaben gemäß DRS 21):
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| 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| Brutto-Cashflow 1) | T€ | + 4.517 | + 4.501 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | T€ | + 1.421 | + 4.106 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | T€ | + 290 | - 2.718 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | T€ | - 1.663 | - 1.426 |
| Veränderung Finanzmittelbestand | T€ | + 48 | - 38 |
1) Jahresüberschuss + Abschreibungen + latente Steuern
In Anbetracht der erneut überdurchschnittlichen Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende in Höhe von € 0,35 je Stückaktie vorschlagen. Somit würde sich die Ausschüttungssumme erneut auf € 1,7 Mio. belaufen.
Der Kurs der LEWAG-Aktie notierte zum Jahresultimo 2019 mit € 15,60 je nennwertloser Stückaktie um € 2,50 oder 19 % höher als zum Vorjahresstichtag (€ 13,10). Die Dividendenrendite beträgt 2,2 % (Vj.: 2,7 %).
Die Finanzlage der LEWAG AG ist unverändert als solide zu bezeichnen.
Im Berichtsjahr wurden keine Investitionen getätigt; das Finanzanlagevermögen beläuft sich wie zum Vorjahresstichtag auf € 23,3 Mio.
Das Eigenkapital erhöhte sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 um € 2,8 Mio. oder 7 % auf € 44,4 Mio. Die Eigenkapitalquote liegt mit 96,2 % (Vj.: 95,5 %) weiterhin auf einem äußerst hohen Niveau.
Die Vermögenslage der LEWAG AG ist weiterhin sehr stabil.
Die LEWAG AG versucht - im Verbund mit den Konzernunternehmen - Chancen frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen, um den Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern. Dabei werden auch Risiken eingegangen, um Chancen bestmöglich nutzen zu können. Das Chancen- und Risikomanagement stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit in einem gut kontrollierten Unternehmensumfeld ausgeübt werden kann. Identifizierte Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres potenziellen Einflusses auf den Ergebnisbeitrag als Schadenshöhe beurteilt und basierend auf einer Matrix anhand der Dimensionen "Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe" in geringe, mittlere und hohe Risiken eingeordnet.
Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse im Konzern. Zudem werden in regelmäßigen Managementsitzungen mit der HEGLA-Geschäftsführung bestehende und potenzielle Risiken analysiert. Die Unternehmensleitung kann somit wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und - falls erforderlich - Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig einleiten. Mit Hilfe des installierten internen Kontrollsystems wird sichergestellt, dass die Betriebsabläufe einschließlich des Zugriffs- und Berechtigungssystems im IT-Bereich einer regelmäßigen, systematischen Überwachung unterliegen.
Sowohl das gesamtwirtschaftliche Umfeld und insbesondere die Entwicklungen in der Flachglasbranche und im Maschinenbau als auch die internen Prozesse werden fortlaufend überwacht, um Chancen und Risiken so früh wie möglich zu erkennen. Identifizierte Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres potenziellen Einflusses auf den Ergebnisbeitrag beurteilt.
Über das monatliche, konzernweit einheitliche Berichtswesen hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand, um neben der Unternehmensstrategie und der aktuellen Geschäftsentwicklung auch Fragen des Risikomanagements sowie die Entwicklung bestehender Risiken zu erörtern.
Nachfolgend werden die Chancen und Risiken dargestellt, die für die LEWAG AG im Berichtsjahr sowie im Prognosezeitraum von wesentlicher Bedeutung sind und die entsprechenden Maßnahmen des Risikomanagements erläutert. Die Beteiligungs- und IT-Risiken werden als mittlere Risiken sowie das Finanzrisiko als geringes Risiko klassifiziert. Nach unserer Einschätzung sind -trotz der seit einigen Wochen herrschenden Covid 19-Pandemie und deren erheblichen, negativen Auswirkungen auf den weltweiten Konjunkturverlauf in diesem Jahr - derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand unserer Gesellschaft und der Unternehmensgruppe in ihrer Gesamtheit gefährden sollten.
Die Chancen und Risiken aus der konjunkturellen Entwicklung sowie Absatz-, Beschaffungs- und Produktionsrisiken sowie operative Chancen und Risiken betreffen vornehmlich die HEGLA-Gruppe und wirken sich über das Beteiligungsergebnis unmittelbar auf die Ertragslage der LEWAG AG aus. Demzufolge umfasst das Risikomanagementsystem der LEWAG AG nicht nur die Holdinggesellschaft, sondern auch die Tochterunternehmen.
Im Verlauf der bisherigen Corona-Pandemie ist bereits erkennbar geworden, dass sowohl beschaffungs- als auch absatzseitig Störungen auftreten. Das heißt. es sind Verzögerungen in unseren Lieferketten auf der Beschaffungsseite eingetreten, die HEGLA durch eine Erhöhung der Eigenfertigung unserer Vorprodukte weitgehend ausgleichen kann. Somit schätzen wir die Beschaffungsrisiken momentan eher als gering ein. Demgegenüber sind die aus der (weltweiten) Corona-Krise resultierenden Absatzrisiken mindestens als mittleres Risiko einzustufen, da infolge der hohen Exportabhängigkeit und der weltweiten Grenzschließungen in der Abwicklung der laufenden Maschinenbau-Aufträge bereits erhebliche Verzögerungen eingetreten sind, deren weiterer zeitlicher Verlauf in direkter Abhängigkeit von den verhängten, eindämmenden Maßnahmen zu sehen ist.
Mittels des von der LEWAG aktiv unterstützten, strategischen Vertriebsansatzes einer breiten, nationalen und internationalen Marktpräsenz sollen ungünstige wirtschaftliche Nachfrageentwicklungen in einzelnen Absatzregionen in anderen Regionen ausgeglichen werden. Allerdings funktioniert dieser Vertriebsansatz im Rahmen der momentan weltweiten Marktschwäche nur eingeschränkt und es bleibt abzuwarten, wie sich das Nachfrageverhalten nach Investitionsgütern in der "Nach-Corona-Zeit" entwickeln wird.
Die mitunter starken Schwankungen unterliegende Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Absatzregionen konnte bisher durch eine entsprechende Fokussierung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten sowie einer innovativen Produktpolitik der HEGLA-Gruppe kompensiert werden; diesen Weg werden wir auch zukünftig in aller Konsequenz beschreiten müssen.
Der zunehmenden Abhängigkeit wesentlicher Geschäftsprozesse von IT-Anwendungen und der IT-Infrastruktur wird durch eine eigene IT-Organisation im LEWAG/HEGLA-Konzern Rechnung getragen. Die Datensicherheit und -verfügbarkeit wird mittels redundanter Serverstrukturen gewährleistet und entspricht dem aktuellen Stand der Technik. Den IT-Risiken wird mit geeigneten personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen begegnet. Das interne Kontrollsystem sieht sowohl systematische als auch manuelle bzw. halbmanuelle Kontrollen vor.
Die Ordnungsmäßigkeit der IT-Systeme und -Organisation wird im Rahmen externer IT-Systemprüfungen regelmäßig überprüft. Operationelle Risiken, die die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beeinflussen oder die Richtigkeit des Jahresabschlusses in Frage stellen, wurden in diesen Prüfungen nicht festgestellt.
Aufgrund der sehr hohen Eigenkapitalquote von rd. 96 % sehen wir bezüglich der Kreditwürdigkeit der LEWAG AG keine Risiken.
Die Rechnungslegungsanforderungen werden durch die LEWAG AG in den Tochtergesellschaften u. a. dadurch umgesetzt, dass in den inländischen Unternehmen grundsätzlich ein einheitliches Buchhaltungssystem mit einem einheitlichen Kontenrahmen verwendet wird. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung werden die Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften sowie die Prozesse zur Datenaufbereitung analysiert, überprüft und sichergestellt. Das interne Kontrollsystem wird dabei u. a. bei Finanztransaktionen durch Genehmigungsprozesse erweitert. Ferner werden die Mitarbeiter in den Finanzbereichen in regelmäßigen internen wie auch externen Schulungen auf den aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen gebracht.
Ergänzt werden die internen Kontrollsysteme durch externe Prüfungsorgane wie den Jahresabschlussprüfer sowie steuerliche Außenprüfungen. Steuerliche Risiken bestanden zum Bilanzstichtag in Form von möglichen Gewerbe- und Körperschaftssteuernachzahlungen aufgrund einer noch laufenden steuerlichen Außensteuerprüfung in Bezug auf die Verrechnungspreise mit den ausländischen Tochtergesellschaften für die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016. Auf Basis des Betriebsprüfungsberichts im Entwurf ist eine divergierende Rechtsauffassung zwischen den gesetzlichen Vertretern der HEGLA GmbH & Co. KG bzw. der LEWAG Holding AG und der Finanzverwaltung in Bezug auf die den Jahren 2015 und 2016 angewendeten Verrechnungspreise zwischen HEGLA Beverungen und der HEGLA-Auslandstochter HEGLA Corp./USA erkennbar. Die Rechtsauffassung des Betriebsprüfers könnte im Worst-Case-Fall für die LEWAG AG Steuernachzahlungen in Höhe von geschätzt € 1,6 Mio. ergeben. In enger Abstimmung mit unseren externen Steuerexperten stufen wir dieses Risiko aber als gering ein.
Risikofaktoren wie beispielsweise der Brexit, die noch nicht beendeten Handelsstreitigkeiten zwischen USA und China oder nunmehr auch die Coronavirus-Pandemie wirken sich weltweit dämpfend auf die Wachstumsaussichten aus. Demgegenüber dürften die weiterhin und auf Jahre hinaus gesehen niedrigen Zinsen in Verbindung mit einer noch weitgehend stabilen Arbeitsmarktlage die konjunkturelle Entwicklung stützen.
Gemäß der "Gemeinschaftsdiagnose der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute Herbst 2019" sollte sich das Wirtschaftswachstum in der EU im Jahr 2020 auf 1,4 % belaufen und somit den Vergleichswert für 2019 bestätigen. Für Deutschland (0,7 % ggü. 0,6 %), Frankreich (1,3 % ggü. 1,3 %) und Großbritannien (1,2 % ggü. 1,4 %) wurden ebenfalls weitgehend stabile Zuwachsraten prognostiziert. In den USA wurde für 2020 ein Wirtschaftswachstum von 1,7 % erwartet nach 2,3 % im Jahr 2019.
Das europäische Wohnungsbauvolumen sollte sich 2020 nur noch um rd. 0,7 % erhöhen. Die inländischen Bauinvestitionen sollten mit 2,4 % stärker ansteigen; im Wohnungsbau wurde mit 2,8 % erneut eine leicht überdurchschnittliche Wachstumsrate erwartet.
Vor dem Hintergrund der "Covid-19-Krise" und den damit verbundenen massiven Beschränkungen in Wirtschaft und Gesellschaft in allen Industrieländern ist bereits abzusehen, dass die im Herbst 2019 formulierten Wachstumsraten 2020 sowohl in der Gesamtwirtschaft als auch in den für die LEWAG-Konzernunternehmen relevanten Abnehmerbranchen nicht zu halten sein werden. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht in seinem jüngst veröffentlichten Sondergutachten von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland zwischen 2,8 % (Basisszenario) und 5,4 % (Risikoszenario) aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF) senkte Mitte April 2020 seine Prognosen wie noch nie zuvor: Die Weltwirtschaft soll um 3,0 % schrumpfen, womit die Prognose aus Januar 2020 um 6,3 % reduziert worden ist. Für die USA (- 5,9 %), die Eurozone (- 7,5 %) und Deutschland (- 7,0 %) erwartet der IWF ebenfalls eine Rezession. Präzise Vorhersagen sind jedoch aufgrund der großen Unsicherheiten und der sich täglich verändernden Nachrichtenlage nicht möglich.
Die Umsatzerlöse aus Managementumlagen sowie die Personal- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen der LEWAG AG sollen im Jahr 2020 auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Demzufolge hängt die zukünftige Ertragslage der LEWAG AG im Wesentlichen von der Entwicklung der Beteiligungserträge und damit der Ertragslage der HEGLA-Gruppe ab.
Aufgrund des Auftragsbestandes zum Jahresbeginn 2020 sowie den bisherigen Auftragseingängen im I. Quartal 2020 sind die Fertigungskapazitäten in den HEGLA-Produktionsunternehmen im I. Halbjahr 2020 angemessen ausgelastet.
Allerdings haben die im Zuge der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie verhängten, umfangreichen Grenzschließungen den Lieferverkehr von HEGLA Beverungen insbesondere auf der Absatzseite bereits erheblich beeinflusst. Die ursprünglich für 2020 vereinbarten Budgetziele für die HEGLA-Tochterunternehmen sind deshalb aus heutiger Sicht nicht mehr als realistisch anzusehen. Wir erwarten im weiteren Jahresverlauf konzernweit gegenüber 2019 einen spürbaren Rückgang der Auftragseingangswerte und in der Gesamtleistung sowie daraus resultierend einen deutlich abgeschwächten EGT-Ausweis. Das Ausmaß im Rückgang der Auftragsbestände, in der gruppenweiten Gesamtleistung sowie dem EGT lässt sich momentan noch nicht seriös abschätzen und ist wesentlich von der Intensität und Dauer der Coronavirus-Pandemie sowie den weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung abhängig. Vor diesem Hintergrund wird die LEWAG Holding AG 2020 aller Voraussicht nach sowohl das budgetierte Beteiligungsergebnis (ca. € 4,8 Mio.) als auch das geplante EGT (ca. € 4,5 Mio.) deutlich unterschreiten.
In Zusammenhang mit den hier dargestellten Einschätzungen und Erwartungen weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ereignisse in der Zukunft wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.
Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt € 12.165.120,- und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Auf jede Stückaktie entfällt ein rechnerischer Anteil von € 2,56 am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu € 6.000.000,-zu erhöhen.
Aktien mit besonderen Stimmrechten, sonstigen Sonderrechten oder Belegschaftsaktien wurden nicht ausgegeben. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien und es wurde auch keine Genehmigung von der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien eingeholt.
Folgende Aktionäre halten einen Anteil von mindestens 10 % des Kapitals und somit mindestens 10 % der Stimmrechte:
| ― | HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde / Deutschland |
| ― | Herr Jochen H. Hesselbach, Meggen / Schweiz |
| ― | Herr Jörn C. Hesselbach, Meggen / Schweiz |
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84 f. AktG bestellt und abberufen.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Es liegen keine wesentlichen Vereinbarungen der LEWAG AG vor, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels im Falle eines Übernahmeangebots stehen. Des Weiteren gibt es keine Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.
Der Vorstand der LEWAG Holding AG hat mit Datum 26. März 2020 eine Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f HGB abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lewag.de; Rubrik: Corporate Governance) zusammen mit dem Corporate Governance-Bericht allgemein zugänglich gemacht. Die nichtfinanzielle Erklärung ("Nachhaltigkeitsbericht") 2019 wurde ebenfalls auf der Internetseite der LEWAG Holding AG veröffentlicht.
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Höhe individueller Vergütungen. Der Bericht entspricht den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) unter Einbeziehung der Grundsätze des Deutschen Rechnungslegung Standards Nr. 17 (DRS 17), den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Die Vergütung des Vorstands wird gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vom Aufsichtsratsplenum festgelegt. Darüber hinaus beschließt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem des Vorstands und ist für dessen regelmäßige Überprüfung verantwortlich.
Der Vorstand der LEWAG AG besteht aus 2 Mitgliedern, die jeweils ein monatliches Vergütungsfixum in Höhe von T€ 6 p. a. erhalten. Aktienoptionsprogramme oder sonstige Nebenleistungen - außer der Erstattung von Reisekosten und Spesen gemäß den steuerlichen Vorschriften - werden nicht gewährt.
Aufgrund der - auch im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften - niedrigen Vergütung sieht der Aufsichtsrat in der Aufteilung des Jahresgehalts in fixe und variable Bestandteile keinen zusätzlichen Nutzen. Allerdings kann eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt werden, sofern die Ergebnislage der Gesellschaft besonders positiv ist. Die Höhe dieser variablen Vergütung liegt im Ermessen des Aufsichtsrats. Eine Reduzierung der fixen Vorstandsvergütung bei einer signifikanten Verschlechterung der Geschäftslage der Gesellschaft ist nicht vorgesehen.
Im Krankheitsfall erhält der Vorstand für die Dauer von 6 Monaten, längstens jedoch bis zur Beendigung des Anstellungsvertrages sein Fixgehalt weiter. Im Todesfall erhalten seine erbberechtigten Hinterbliebenen das Fixgehalt noch für die Dauer von ebenfalls 6 Monaten ausbezahlt, beginnend mit dem Ablauf des Sterbemonats. Eine Pension oder sonstige Bezüge nach Beendigung des Anstellungsvertrags wurden dem Vorstand nicht zugesagt.
Für eine etwaige vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrages aus wichtigen Gründen gilt § 626 BGB.
Im Geschäftsjahr 2019 hat die LEWAG AG - wie in den Vorjahren - den Vorstandsmitgliedern keine Darlehen oder Vorschusszahlungen gewährt.
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| Jochen H. Hesselbach | Frank Schürmann | |||
|---|---|---|---|---|
| Angaben | Vorstand | Vorstand | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| in T€ | Eintritt 01.07.2011 | Eintritt 01.07.2011 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 72 | 72 | 72 | 72 |
| Nebenleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 72 | 72 | 72 | 72 |
| einjährige variable Vergütung | 100 | 100 | 100 | 100 |
| mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 100 | 100 | 100 | 100 |
| Summe | 172 | 172 | 172 | 172 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 172 | 172 | 172 | 172 |
Die variable Vergütung kommt erst jeweils zur Jahresmitte des Folgejahres zur Auszahlung. Ansonsten sind die gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr identisch mit dem Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr, sodass auf eine getrennte Darstellung verzichtet wird.
Die Vergütung unserer Aufsichtsratsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 16 der Satzung der LEWAG Holding AG geregelt. Sie orientiert sich an der Unternehmensgröße sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Die Mitglieder erhalten nach Feststellung des Jahresabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres für ihre Tätigkeit eine Festvergütung sowie eine variable Vergütung. Mitglieder des Aufsichtsrats, die während eines Geschäftsjahres nur zum Teil dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine zeitanteilig geringere Vergütung.
Die variable Vergütung ist abhängig von der Dividende und beträgt € 750,- pro Prozentpunkt der Dividende bezogen auf das Grundkapital. Die variable Vergütung wird jedoch erst ab einer Dividende gewährt, die 4 % übersteigt, d. h. erst ab einer Dividende von 5 % erhalten die Aufsichtsräte zusätzlich eine variable Vergütung.
Im Einzelnen wurden im Jahr 2019 die folgenden Aufsichtsratsvergütungen gezahlt:
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| Festvergütung | Var. Vergütung | ||
|---|---|---|---|
| Georg F. Hesselbach | Vorsitzender | € 72.000,- | € 7.500,- |
| Albrecht Hertz-Eichenrode | Stellv. Vorsitzender | € 15.000,- | € 7.500,- |
| Dr. Ulrich Bittihn | Mitglied | € 7.500,- | € 7.500,- |
| Summe | € 94.500,- | € 22.500,- |
Die Vergleichswerte für das Jahr 2018 betragen:
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| Festvergütung | Var. Vergütung | ||
|---|---|---|---|
| Georg F. Hesselbach | Vorsitzender | € 72.000,- | € 6.000,- |
| Albrecht Hertz-Eichenrode | Stellv. Vorsitzender | € 15.000,- | € 6.000,- |
| Dr. Ulrich Bittihn | Mitglied | € 7.500,- | € 6.000,- |
| Summe | € 94.500,- | € 18.000,- |
Im Geschäftsjahr 2019 hat die LEWAG Holding AG - wie in den Vorjahren - den Mitgliedern des Aufsichtsrats keine Darlehen oder Vorschusszahlungen gewährt.
Der Vorstand erklärt in dem von ihm aufgestellten Bericht über die Beziehungen der LEWAG Holding AG zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) gemäß § 312 Abs. 3 AktG, dass unsere Gesellschaft bei den aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen die in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden oder eines mit ihm verbundenen Unternehmens getroffen oder unterlassen wurden.
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Kapitalgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung beschrieben sind."
Beverungen, 15. April 2020
Jochen H. Hesselbach
Frank Schürmann
Aktiva
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| 31.12.2019 | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||||
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 23.305.251,96 | 23.305.251,96 | ||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 22.810.455,87 | 20.219.956,79 | ||
| - davon gegen Gesellschafter: EUR 10.250.000,00 (Vj.: TEUR 10.500) | ||||
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 10.304,87 | 22.820.760,74 | 64.220,02 | 20.284.176,81 |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 52.966,64 | 5.481,47 | ||
| 22.873.727,38 | 20.289.658,28 | |||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 250,00 | 10.510,43 | ||
| 46.179.229,34 | 43.605.420,67 | |||
| PASSIVA | ||||
| 31.12.2019 | Vorjahr | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| A. EIGENKAPITAL | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 12.165.120,00 | 12.165.120,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 2.626.809,77 | 2.626.809,77 | ||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 41.631,43 | 41.631,43 | ||
| 2. Andere Gewinnrücklagen | 15.000.000,00 | 15.041.631,43 | 15.000.000,00 | 15.041.631,43 |
| IV. Bilanzgewinn | 14.586.588,53 | 11.822.316,56 | ||
| - davon Gewinnvortrag: EUR 10.159.116,56 (Vj.: TEUR 7.492) | ||||
| 44.420.149,73 | 41.655.877,76 | |||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||
| 1. Steuerrückstellungen | 61.679,00 | 51.979,00 | ||
| 2. Sonstige Rückstellungen | 448.500,00 | 510.179,00 | 396.600,00 | 448.579,00 |
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0,00 | 90.000,00 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (Vj.: TEUR 90) | ||||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.596,82 | 247.723,45 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 2.596,82 (Vj.: TEUR 248) | ||||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.439,50 | 2.439,50 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 2.439,50 (Vj.: TEUR 2) | ||||
| - davon gegenüber Gesellschafter: EUR 0,00 (Vj.: TEUR 0) | ||||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.777,29 | 11.664,96 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 4.777,29 (Vj.: TEUR 12) | ||||
| - davon aus Steuern: EUR 4.777,29 (Vj.: TEUR 5) | 9.813,61 | 351.827,91 | ||
| D. PASSIVE LATENTE STEUERN | 1.239.087,00 | 1.149.136,00 | ||
| 46.179.229,34 | 43.605.420,67 |
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| 2019 EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 240.000,00 | 240.000,00 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 459.126,31 | 115,18 |
| 3. Personalaufwand | ||
| Löhne und Gehälter | -344.000,00 | -344.000,00 |
| 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -723.743,81 | -1.065.207,47 |
| 5. Erträge aus Beteiligungen | 5.198.975,60 | 5.889.511,68 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 5.198.975,60 (Vj.: TEUR 5.890) | ||
| 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 289.977,14 | 276.353,68 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 289.977,14 (Vj.: TEUR 276) | ||
| 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | 0,00 |
| 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -692.863,27 | -666.562,69 |
| - davon latente Steuern: EUR -89.951,00 (Vj.: TEUR -171) | ||
| 9. Ergebnis nach Steuern = | ||
| 10. Jahresüberschuss | 4.427.471,97 | 4.330.210,38 |
| 11. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 10.159.116,56 | 7.492.106,18 |
| 12. Bilanzgewinn | 14.586.588,53 | 11.822.316,56 |
| 13. Ergebnis pro Aktie | 0,93 | 0,91 |
| 14. Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien | 4.752.000 | 4.752.000 |
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft hat ihren Sitz in Beverungen und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 7105 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Aktiengesetzes und des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB) aufgestellt.
Für die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Vorgaben nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB bzw. § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren) angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet.
In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- oder Verlustrechnung gemachte Angaben in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben).
Die Finanzanlagen wurden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungskosten angesetzt und bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihren Nennwerten angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (§ 253 Abs. 1 HGB) angesetzt, der auch Preis- und Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen Inflationsrate enthält, für deren Eintritt ausreichend objektive Hinweise vorliegen. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Der Anhang enthält gemäß § 285 Nr. 11 HGB Angaben zu Beteiligungen außerhalb des Euroraums. Dabei erfolgt die Umrechnung des Eigenkapitals mit dem historischen Kurs und des Ergebnisses des letzten Geschäftsjahres mit dem Jahresdurchschnittskurs in EURO.
Aktive / Passive latente Steuern wurden entsprechend § 274 HGB gebildet, wenn zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen bestehen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Die Differenzen bestehen aus der zum Steuerrecht unterschiedlichen Bewertung der Beteiligungsansätze und der steuerlichen Berücksichtigung von drei Ergänzungsbilanzen. Für die Bewertung kam der Steuersatz der Körperschaftsteuer mit 15 % zzgl. SolZ zur Anwendung. Das Wahlrecht zur Aktivierung aktiver latenter Steuern wurde nicht ausgeübt.
Die übrigen Bilanzpositionen werden entsprechend dem Anschaffungskostenprinzip bewertet.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagengitter durch Bruttoausweis dargestellt.
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| Anschaffungskosten | Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand 31.12.2019 EUR |
Stand 01.01.2019 EUR |
Zugänge EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 23.305.251,96 | 0,00 | 0,00 | 23.305.251,96 | 0,00 | 0,00 |
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| Abschreibungen | Buchwerte | |||
|---|---|---|---|---|
| Abgänge EUR |
Stand 31.12.2019 EUR |
Stand 31.12.2019 EUR |
Stand 31.12.2018 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 23.305.251,96 | 23.305.251,96 |
An den nachstehenden Unternehmen hält die LEWAG Holding AG direkt oder indirekt eine Beteiligung im Sinne des § 271 Abs. 1 HGB:
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| Name und Sitz der Gesellschaften | Beteiligungsquote % |
gezeichnetes Kapital 31.12.2019 EUR |
Eigenkapital1) 31.12.2019 EUR |
Jahresergebnis 2019 EUR |
|---|---|---|---|---|
| 1. HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen | 100,00 | 5.500.000,00 | 15.000.000,00 1) | 5.198.975,60 |
| 2. HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf 3) | 100,00 | 615.000,00 | 1.250.000,00 1) | 125.018,74 |
| 3. HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau 3) | 100,00 | 700.000,00 | 3.000.000,00 1) | 1.141.231,71 |
| 4. HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen 3) | 100,00 | 52.000,00 | 700.000,00 1) | 400.845,25 |
| 5. HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen 3) | 100,00 | 300.000,00 | 513.901,88 1) | - 225.414,13 |
| 6. HEGLA Trading & Service GmbH, Beverungen 3) | 100,00 | 50.000,00 | 141.156,73 1) | 11.762,14 |
| 7. HEGLA-HANIC GmbH, Bochum 3) | 53,45 | 816.326,00 | 607.336,98 | - 136.510,89 4) |
| 8. HEGLA New Technology GmbH & Co. KG, Paderborn 3) | 100,00 | 50.000,00 | 50.000,00 1) | 39.949,09 |
| 9. HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg (F) 3) | 100,00 | 50.000,00 | 264.352,78 4) | 84.614,02 4) |
| 10. HEGLA Machinery (UK) Limited, Milton Keynes (GB) 3) | 100,00 | 115.185,26 | 1.100.784,91 4) | 144.496,26 4) |
| 11. HEGLA Corporation, Atlanta (USA) 3) | 100,00 | 69.415,53 | 7.120.704,44 4) | 2.990.477,69 4) |
| 12. TaiFin Machinery Oy, Nokia (FI) 3) | 51,00 5) | 10.000,00 | 1.559.773,34 4) | - 328.784,60 4) |
| 13. TaiFin Machinery (Suzhou) Co. Ltd., Suzhou (CN) 3) | 51,00 5) | 133.384,63 | 278.237,14 4) | - 108.182,60 4) |
| 14. HEGLA Beteiligungs GmbH, Beverungen | 100,00 | 26.000,00 | 74.041,78 2) | 5.496,12 2) |
| 15. HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf 3) | 100,00 | 26.000,00 | 49.333,00 2) | 1.625,92 2) |
| 16. HEGLA Fahrzeugbau Beteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen 3) | 100,00 | 26.000,00 | 46.785,86 2) | 1.605,21 2) |
| 17. H - Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen 3) | 25,50 | 25.000,00 | 25.000,00 | 58.064,56 |
| 18. H - Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen 3) | 25,50 | 25.000,00 | 38.310,13 | 1.493,68 |
1) Eigenkapital nach Gewinnverwendung
2) Stand 31. Dezember 2018
3) mittelbare Beteiligung
4) Handelsbilanz II
5) 100 % im wirtschaftlichen Eigentum
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen berücksichtigen mit TEUR 12.560 (Vj. TEUR 9.720) das Verrechnungskonto mit HEGLA Beverungen. Auf dem Verrechnungskonto werden im Wesentlichen Einlagen, Entnahmen sowie Gutschriften der Jahresergebnisse erfasst.
Mit TEUR 10.250 (Vj. TEUR 10.500) sind des Weiteren Darlehensforderungen gegen die Mehrheitsaktionärin HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, (kurz: HEVA) mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020 (TEUR 250) bzw. zum 31. Dezember 2021 (TEUR 10.000) enthalten. Zur Besicherung der Darlehen hat die HEVA insgesamt 60 % der Anteile an der MAHRENHOLZ Fenster Holding GmbH an die LEWAG AG verpfändet.
Weitere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden weder im laufenden Geschäftsjahr noch im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgewiesen.
Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt EUR 12.165.120,00 und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Wert am Grundkapital von EUR 2,56 pro Aktie. Es handelt sich um Inhaberaktien.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2018 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu EUR 6.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 2.627 enthält Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielt wurden.
Die gesetzliche Rücklage wurde gemäß § 150 Abs. 2 AktG gebildet.
Die Rückstellungen der Gesellschaft haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
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| 01.01.2019 TEUR |
31.12.2019 TEUR |
|
|---|---|---|
| Steuerrückstellungen | 52 | 62 |
| sonstige Rückstellungen | 397 | 448 |
| insgesamt | 449 | 510 |
Die sonstigen Rückstellungen enthalten Beträge für die Aufsichtsratsvergütung, Jahresabschluss- und Prüfungskosten, Tantiemen sowie Aufbewahrungskosten.
Die Verbindlichkeiten weisen die folgenden Laufzeiten auf:
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| Gesamt | Vorjahr | Restlaufzeit | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | bis 1 Jahr TEUR |
Vorjahr TEUR |
mehr als 1 Jahr TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 90 | 0 | 90 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 3 | 248 | 3 | 248 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2 | 2 | 2 | 2 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5 | 12 | 5 | 12 | 0 | 0 |
| 10 | 352 | 10 | 352 | 0 | 0 |
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| Restlaufzeit | ||
|---|---|---|
| davon mehr als 5 Jahre TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| 0 | 0 |
Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf Steuern TEUR 5 (Vorjahr: TEUR 5) sowie auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0).
Die Veränderung der im Geschäftsjahr 2019 passivierten latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
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| Stand 1.1.2019 TEUR |
Zugang TEUR |
Abgang TEUR |
Stand 31.12.2019 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|
| Passive latente Steuer | 1.149 | 90 | 1.239 |
Der Ausweis betrifft Managementgebühren in Höhe von TEUR 240 (Vorjahr: TEUR 240).
Der Ausweis betrifft periodenfremde Erträge aus einer Entschädigungszahlung (TEUR 459, Vorjahr: TEUR 0).
Erträge aus der Währungsumrechnung werden weder im laufenden Geschäftsjahr noch im vorangegangenen Geschäftsjahr ausgewiesen.
Der Personalaufwand betrifft die jährliche Vergütung für die Mitglieder des Vorstandes.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Aufwendungen aus Dienstleistungsverträgen, Rechts- und Beratungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten, Mieten, Kosten des Geschäftsberichts, Aufsichtsratsvergütungen sowie sonstige Gemeinkosten. Sämtliche Verträge sind kurzfristig kündbar.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind weder im laufenden Geschäftsjahr noch im vorangegangenen Geschäftsjahr periodenfremde Aufwendungen oder Aufwendungen aus der Währungsumrechnung enthalten.
Im Berichtsjahr beliefen sich die Erträge aus Beteiligungen auf TEUR 5.199 (Vorjahr: TEUR 5.890) und betrafen ausschließlich verbundene Unternehmen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag für das laufende Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 603, periodenfremde Aufwendungen (Körperschaftsteuer Vorjahr) in Höhe von TEUR 0 sowie Aufwendungen aus der Veränderung der passiven latenten Steuer in Höhe von TEUR 90.
Im Februar 1996 hat die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, mitgeteilt, dass sie seit dem 31. Dezember 1995 eine Mehrheitsbeteiligung an der LEWAG Holding AG hält. Diese Mitteilung wurde im Bundesanzeiger Nr. 39 am 24. Februar 1996 bekannt gemacht.
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, stellt einen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH Co. KG ist der Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konzernkreis. Die alleinige Gesellschafterin der HEVA, die HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, stellt keinen Konzernabschluss auf.
Es wird vorgeschlagen, aus dem Jahresüberschuss 2019 EUR 1.663.200,00 auszuschütten und den Rest auf neue Rechnung vorzutragen.
Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Abschlussprüfer, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, belief sich auf TEUR 109 (Vorjahr: TEUR 42), davon TEUR 57 für die Begleitung eines routinemäßig durch die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) durchgeführten Verfahrens. Es handelt sich ausschließlich um Honorare für die Abschlussprüfungsleistungen.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Konditionen lagen im Geschäftsjahr nicht vor.
Zum Bilanzstichtag besteht eine mögliche finanzielle Verpflichtung in Form von möglichen Körperschaftsteuernachzahlungen aufgrund einer noch laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2013 bis 2016 bei der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen. Im Worst-Case-Fall könnten sich daraus für die LEWAG AG Körperschaftsteuernachzahlungen für die Jahre 2015 bis 2019 mit einem Betrag i. H. v. geschätzt ca. EUR 1,6 Mio. ergeben. Der Vorstand geht derzeit nicht von einer Inanspruchnahme aus.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine weiteren Haftungsverhältnisse oder sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen.
Die im Zuge der Bekämpfung der Covid 19-Pandemie verhängten, umfangreichen Grenzschließungen haben den Lieferverkehr der LEWAG-Konzernunternehmen insbesondere auf der Absatzseite bereits erheblich beeinflusst. Die Ertragslage der LEWAG AG hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der operativen LEWAG-Konzerngesellschaften ab. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind und über die zu berichten wäre, ergaben sich nicht.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde abgegeben und im Internet unter www.lewag.de zugänglich gemacht.
1. Georg F. Hesselbach, CH-Meggen, CEO und Vorsitzender der Geschäftsführung der INTERPANE International Glas GmbH, Lauenförde
| ― | Vorsitzender |
2. Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn,
| ― | Stellvertretender Vorsitzender (ab 17. Juni 2019) |
3. Albrecht Hertz-Eichenrode, B.A., Lic.és.sc.pol., Hannover, (verstorben 17. Juni 2019) Beiratsvorsitzender der HANNOVER Finanz GmbH
| ― | stellvertretender Vorsitzender |
4. Carsten Beckenbach, Korschenbroich, (ab 20. September 2019)
Prokurist Vibro Beteiligungs GmbH & Co. KG
Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen neben dem Aufsichtsratsmandat bei der LEWAG Holding AG folgende weitere Aufsichtsratsmandate wahr:
Herr Georg F. Hesselbach:
| ― | INTERPANE GLAS INDUSTRIE AG, Lauenförde |
Herr Albrecht Hertz-Eichenrode:
| ― | Commerz Unternehmensbeteiligungs-AG, Frankfurt/Hannover (bis 17. Juni 2019) |
Herr Dr. Ulrich Bittihn:
| ― | Nagel-Group SE & Co. KG, Versmold |
Dipl.-Ökonom Jochen H. Hesselbach, CH-Meggen
| ― | Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der INTERPANE GLAS INDUSTRIE AG, Lauenförde |
Dipl.-Kaufmann Frank Schürmann, Vlotho
Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeiten eine monatliche Vergütung in Höhe von jeweils EUR 6.000,00 sowie eine erfolgsabhängige Vergütung in Abhängigkeit von der Ergebnislage und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstandes betragen im Geschäftsjahr TEUR 344 (Vorjahr: TEUR 344).
Davon entfallen auf Herrn Jochen H. Hesselbach und Herrn Frank Schürmann jeweils erfolgsunabhängige Bezüge in Höhe von TEUR 72 und erfolgsbezogene kurzfristig fällige Komponenten in Höhe von TEUR 100 (Vorjahr: TEUR 100).
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer jährlich festen sowie einer dividendenabhängigen variablen Vergütung. Sofern die Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende beschließt, belaufen sich die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt TEUR 110 (Vorjahr: TEUR 117).
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, berechnete der LEWAG Holding AG, Beverungen, im Geschäftsjahr 2019 für erbrachte Dienstleistungen EUR 300.000,00 (Vorjahr: TEUR 300) zuzüglich Umsatzsteuer.
Am 6. Juli 2012 gewährte die LEWAG Holding AG, Beverungen, der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, ein Darlehen in Höhe von EUR 10.000.000,00 und am 12. April 2013 ein weiteres Darlehen in Höhe von EUR 2.250.000,00, welches am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 auf EUR 250.000,00 zurückgeführt war. Zinsen wurden entsprechend den Darlehensverträgen mit insgesamt EUR 197.328,75 (Vorjahr: TEUR 205) berechnet.
Mit der HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, bestehen keine Geschäftsbeziehungen.
Ein Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 gemäß § 312 AktG wurde erstellt und unterliegt der Prüfung durch den Jahresabschlussprüfer.
Beverungen, 15. April 2020
Jochen H. Hesselbach
Frank Schürmann
Wir haben den Jahresabschluss der LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LEWAG Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
1. Werthaltigkeit der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen (verbundenes Unternehmen)
2. Werthaltigkeit der Forderungen gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde (Gesellschafterin)
3. Risiken aufgrund einer laufenden Betriebsprüfung
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft fungiert als Management- und Finanzholding für mittelständische Unternehmen. Sie hält - neben einer weiteren 100%igen Beteiligung an der HEGLA Beteiligungs GmbH, Beverungen - eine 100%ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, bzw. mittelbar über diese Gesellschaft 100%ige-Beteiligungen an deren Tochtergesellschaften. Zur HEGLA-Gruppe zählen acht inländische Unternehmen, fünf ausländische Tochtergesellschaften (USA, Frankreich, Großbritannien, Finnland, China), zwei Vertriebsbüros in Russland und Indien sowie zwei inländische Minderheitsbeteiligungen. Die Ertragslage der LEWAG Holding Aktiengesellschaft wird maßgeblich durch die Erträge aus den Beteiligungen an der HEGLA-Gruppe bestimmt. Die zum 31. Dezember 2019 in Höhe von TEUR 23.230 ausgewiesenen Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG machen 50,3 % der Bilanzsumme aus.
Grundlage der Beurteilung der Werthaltigkeit der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG am Bilanzstichtag sind die künftigen Zahlungsströme, die sich aus den von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planungsrechnungen für die HEGLA GmbH & Co. KG bzw. deren Tochtergesellschaften ergeben. Die beizulegenden Werte der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG werden unter Verwendung von Discounted-Cashflow-Modellen ermittelt und sind nicht nur von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter hinsichtlich der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse abhängig, sondern auch von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen.
Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG war die Beurteilung der Werthaltigkeit dieser Anteile im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Anteilen an verbundenen Unternehmen und deren Bewertung sind in den Abschnitten III und IV auf den Seiten 4 bis 7 des Anhangs enthalten.
Wir haben die im Rahmen der Bewertung der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe des beizulegenden Wertes der Anteile an der HEGLA GmbH & Co. KG haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie und Betafaktor, anhand von Marktdaten nachvollzogen haben.
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft hat an ihre Mehrheitsaktionärin HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, zwei Darlehen ausgereicht. Die zum 31. Dezember 2019 in Höhe von TEUR 10.250 unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen ausgewiesenen Darlehen machten 22,2 % der Bilanzsumme und 23,1 % des Eigenkapitals der LEWAG Holding Aktiengesellschaft aus.
Grundlage der Bewertung der Darlehen an die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG sind Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter zum Adressenausfallsrisiko des Geschäftspartners.
Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Forderung gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, war die Werthaltigkeit dieser Forderung im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und deren Bewertung sind in den Abschnitten III und IV auf den Seiten 4 bis 7 des Anhangs enthalten.
Wir haben die im Rahmen der Bewertung der Darlehensforderungen gegen die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG getroffenen Ermessensentscheidungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter einer kritischen Würdigung unterzogen. In diesem Zusammenhang haben wir uns im Rahmen unserer Prüfung insbesondere durch die Einsichtnahme in den letzten verfügbaren Jahresabschluss und Lagebericht mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Darlehensnehmerin und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten befasst. Zudem haben wir beurteilt, ob Hinweise auf Leistungsstörungen bzw. potenzielle Leistungsstörungen im Rahmen der Darlehensbeziehung bestehen.
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft übt über ausländische Tochtergesellschaften, die alle über die 100%ige Tochtergesellschaft, HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, gehalten werden, wesentliche Teile der ausländischen Geschäftstätigkeit aus.
In 2019 fand in Bezug auf die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016 eine mehrmonatige Betriebsprüfung bei der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, auch hinsichtlich der Verrechnungspreise mit ihren ausländischen Tochtergesellschaften statt. Auf Basis des im Entwurf vorliegenden Betriebsprüfungsberichts ist eine divergierende Rechtsauffassung zwischen den gesetzlichen Vertretern der HEGLA GmbH & Co. KG bzw. der LEWAG AG und der Finanzverwaltung in Bezug auf die den Jahren 2015 und 2016 angewendeten Verrechnungspreise zwischen HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, und der HEGLA-Auslandstochter HEGLA Corp./USA erkennbar. Die Rechtsauffassung des Betriebsprüfers würde zum 31. Dezember 2019 zu einer ungewissen Steuerverbindlichkeit in Höhe von EUR 1,6 Mio. führen. Die gesetzlichen Vertreter gehen jedoch nicht von einer Inanspruchnahme aus und geben daher nur eine mögliche finanzielle Verpflichtung im Anhang an.
Die bilanzielle Abbildung der aus der Betriebsprüfung resultierenden Risiken waren im Rahmen unserer Prüfung ein weiterer bedeutender Prüfungssachverhalt, da die Beurteilung der Rechtslage komplex ist, und die Einschätzung, ob eine Rückstellung anzusetzen ist oder nicht, in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Das betrifft insbesondere die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter, ob es wahrscheinlich ist, dass die HEGLA GmbH & Co. KG im Rahmen der zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch laufenden Betriebsprüfung und einem der Betriebsprüfung nachgelagerten Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch genommen wird.
Die Gesellschaft berichtet über die möglichen Risiken aus der Betriebsprüfung in Abschnitt IX. Sonstige Angaben, Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen des Anhangs und in der Risikoberichterstattung im Lagebericht.
Unter Einbindung von internen Steuer-Spezialisten mit fundierten Kenntnissen in den steuerlichen Anforderungen an internationale Verrechnungspreise und Erfahrungen in Rechtsbehelfsverfahren in Bezug auf Auslandssachverhalte haben wir uns mit der Schlüssigkeit der von den gesetzlichen Vertretern angeführten Argumentation in Bezug auf die strittige Rechtsauffassung befasst und deren Erfolgsaussichten in einem Rechtsbehelfsverfahren beurteilt. Hierzu haben unsere Steuer-Spezialisten die uns vorgelegte schriftliche Argumentation kritisch gewürdigt und ergänzende Befragungen der gesetzlichen Vertreter und des externen Steuerberaters vorgenommen. Wir haben Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des Steuerberaters beurteilt. Ebenfalls haben wir eine Bestätigung des externen Steuerberaters der Gesellschaft zu den Erfolgsaussichten im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens und der maximal möglichen Inanspruchnahme der Gesellschaft eingeholt. Wir haben diese Bestätigung gewürdigt und die maximal mögliche Inanspruchnahme der Gesellschaft sachlich und rechnerisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir uns mit der Vollständigkeit und Richtigkeit der erforderlichen Angaben im Anhang befasst.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die auf der Homepage der Gesellschaft gesondert veröffentlichte nichtfinanzielle Erklärung ("Nachhaltigkeitsbericht 2019"), auf die in Abschnitt 5 des Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | die auf der Homepage der Gesellschaft gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich des Corporate Governance Bericht, auf die in Abschnitt 5 des Lageberichts verwiesen wird, |
| ― | alle übrigen Teile des uns zum Testatsdatum noch nicht vorliegenden Geschäftsberichts, mit Ausnahme des darin enthaltenen geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks |
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dar gestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1986 als Abschlussprüfer der LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Jan Faßhauer.
Kassel, 29. April 2020
**BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Tewes, Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Faßhauer, Wirtschaftsprüfer
Die LEWAG Holding AG fungiert als Management- und Finanzholdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen; wesentliches Asset ist die 100 % Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen (HEGLA Beverungen) nebst weiteren Tochterunternehmen im In- und Ausland.
HEGLA zählt zu den international agierenden Produzenten von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen sowie Fahrzeugaufbauten für die Flachglas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzende Branchen. Zur HEGLA-Gruppe zählen acht (Vorjahr: sieben) inländische Unternehmen, fünf (Vorjahr: drei) ausländische Tochtergesellschaften (USA, Frankreich, Großbritannien, Finnland und China) sowie zwei Vertriebsbüros in Russland und Indien.
Im März 2019 wurde die HEGLA New Technology GmbH & Co. KG, Paderborn, als 100 %ige Tochtergesellschaft der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen ("HEGLA Beverungen"), gegründet. In dieser Gesellschaft werden die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gebündelt, die zuvor von HEGLA Beverungen erbracht wurden. Des Weiteren erwarb HEGLA Beverungen im Oktober 2019 eine Mehrheitsbeteiligung an der TaiFin-Gruppe mit Sitz in Finnland sowie einem Tochterunternehmen in China. TaiFin fertigt und vertreibt im Wesentlichen Glashärteöfen zur Herstellung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) sowie Glasbiegeanlagen für Automotivglas (z. B. Windschutzscheiben).
Darüber hinaus ist HEGLA mittels diverser Handelsvertretungen in weiteren Absatzregionen vertriebsseitig präsent, während die Vertriebskooperation mit der Bystronic-Gruppe in ausgewählten Absatzmärkten zum Jahresende 2019 einvernehmlich beendet wurde.
Die Verantwortung für die strategische Entwicklung und Gesamtsteuerung des Konzerns obliegt dem Vorstand, wohingegen die operative Steuerung durch die Geschäftsführungen in den Tochtergesellschaften erfolgt.
Die wirtschaftliche Planung und Steuerung des Konzerns erfolgt über vom Vorstand festgelegte Rahmenvorgaben, die im Budgetprozess in operative, messbare Ziele umgesetzt werden. Der Planungs- und Steuerungsprozess wird ergänzt durch eine permanente und zeitnahe Überprüfung der Geschäftsentwicklung sowie der Einleitung von Maßnahmen zur Gegensteuerung bei etwaigen negativen Planabweichungen.
Umsatz- und Ergebnisgrößen bilden die maßgeblichen wirtschaftlichen Steuerungskennzahlen im LEWAG-Konzern. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Umsatzerlösen respektive der Gesamtleistung sowie dem EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertrag- und sonstigen Steuern). Die Steuerungskennzahlen werden sowohl für jedes Konzernunternehmen als auch für den Gesamtkonzern einheitlich ermittelt; segmentspezifische Kennzahlen werden nicht eingesetzt.
Die Umsatzerlöse im LEWAG-Konzern werden im Wesentlichen in den Produktbereichen Maschinenbau, Fahrzeugbau und Einrichtungsbau generiert. Die interne Steuerungs- und Berichtsstruktur orientiert sich jedoch an geographischen Merkmalen und unterteilt sich in die Regionen West, Ost, USA sowie Sonstige. Die Segmente entsprechen weitestgehend den an den Standorten Beverungen (West), Kretzschau und Halle/Saale (Ost) sowie Atlanta (USA) ansässigen Unternehmen. Das bis einschließlich 2018 separat ausgewiesene Segment Süd wird aufgrund der relativ geringen Umsatz- und Ergebnisbeiträge im LEWAG-Konzern ab 2019 dem Segment "Sonstige" zugeordnet.
Die LEWAG AG unternimmt keine eigenen F & E-Tätigkeiten, diese werden in den operativen Tochterunternehmen - im Wesentlichen von HEGLA Beverungen und der 2019 neu gegründeten HEGLA New Technology - ausgeführt.
Der Schwerpunkt der F&E-Tätigkeiten lag im Berichtszeitraum erneut auf dem Projekt "Ganzheitliche Shopfloor Logistic", welches mehrere Themenkomplexe im Bereich der Analyse, Optimierung und ganzheitlichen Automatisierung der Produktionsabläufe bei unseren Kunden umfasst:
| ― | Die Basis bildet das Projekt "HEGLA-Industrie 4.0" einschließlich der Entwicklung benutzerfreundlicherer Bedienoberflächen (HMI = Human Machine Interfaces), Prozessanalysen und Prozesssimulationen in Echtzeit sowie vorausschauender Maschinenwartung (Predictive Maintenance). |
| ― | In Zusammenarbeit mit dem VDMA, externen Softwarehäusern und Marktbegleitern forciert HEGLA im Teilprojekt "OPC UA" (Open Platform Communications Unified Architecture) die Entwicklung von herstellerunabhängigen Schnittstellen zur Verbindung von Maschinen und Software. |
| ― | Fahrerlose Transportsysteme (AGV = Automated Guided Vehicles) zum automatisierten Transport von Fächerwagen im Flachglasverarbeitungsprozess. |
Weitere wichtige F&E-Projekte im Jahr 2019 waren
| ― | die Entwicklung eines Diodenlaser-Systems zur schnelleren Trennung von Glasscheiben im Verbundglaszuschnitt. |
| ― | ein Effizienzsystem zur vollautomatischen Optimierung der Belegung von ESG-Öfen. |
| ― | die Entwicklung einer "App" für mobile Endgeräte (Smartphones, Tablets, etc.) zur vollständigen Abbildung und Steuerung von Fertigungsprozessen. |
| ― | die Entwicklung eines verbesserten Systems zur dauerhaften Beschriftung von Hohlgläsern (Glasrohre). |
| ― | die Entwicklung eines neuen ERP- und MES-Systems (HEGLA-HANIC). |
Die HEGLA-Produktionsunternehmen verfügen über keine eigenständigen F & E-Abteilungen. Im Hinblick auf einen Ausbau und die Fokussierung der F&E-Tätigkeiten hat HEGLA Beverungen im Laufe des Berichtsjahres sukzessive F&E-Aktivitäten in die neu gegründete HEGLA New Technology verlagert.
Die F & E-Projekte werden in der Regel durch die Geschäftsführung von HEGLA Beverungen in Verbindung mit speziellen Markt- oder Kundenanforderungen initiiert und geleitet sowie anschließend von Mitarbeitern aus den Fachabteilungen (Elektrotechnik, Maschinenbautechnik, Informatik, etc.) umgesetzt - auch unter Einbezug von HEGLA-Tochterunternehmen, externen Beratern und/oder Forschungseinrichtungen.
Bei grundsätzlichen Neuprodukten werden auf Projektebene die Entwicklungskosten erfasst sowie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen aktiviert und abgeschrieben. Im Berichtsjahr wurden Entwicklungskosten in Höhe von € 1,2 Mio. aktiviert (Vj.: € 1,4 Mio.). Dies entspricht etwa der Hälfte der gesamten F & E-Aufwendungen, die sich auf rd. € 2,4 Mio. belaufen (Vorjahr: € 1,9 Mio.). Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten wurden 2019 in Höhe von T€ 151 (Vj.: T€ 39) vorgenommen.
Das Wirtschaftswachstum in der EU hat sich 2019 von 2,0 % auf 1,5 % verlangsamt. Nach ersten Berechnungen des statistischen Bundesamtes ist das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland 2019 nur noch um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr angestiegen. Die deutsche Wirtschaft ist somit im zehnten Jahr in Folge gewachsen, das Wachstum hat aber deutlich an Schwung verloren (2018: 1,5 %).
In Frankreich beläuft sich das Wirtschaftswachstum auf 1,3 % gegenüber 1,7 % im Vorjahr, während in Großbritannien die Wachstumsrate mit 1,4 % das Vorjahresniveau (1,3 %) bestätigte. In den USA ist das reale Bruttoinlandsprodukt um 2,3 % angestiegen (2018: 2,9 %).
Die privaten Bauinvestitionen in den USA sind 2019 im 2. Jahr in Folge um 1,5 % gesunken. In Europa nahm gemäß einer aktuellen Euroconstruct-Prognose die Baunachfrage 2019 um 2,3 % zu nach 3,2 % im Jahr 2018. Die inländischen Bauinvestitionen stiegen um 3,8 % an (2018: 2,5 %); im Wohnungsbau belief sich das Wachstum auf 4,0 % (2018: 3,0 %).
Laut VDMA ist im deutschen Maschinen- und Anlagenbau der Auftragseingang 2019 drastisch um 9 % gesunken, wobei die Inlands- und Auslandsnachfrage gleichermaßen von diesem Rückgang betroffen sind.
Die gesamtwirtschaftliche Lage und die Branchenkonjunktur in den wichtigsten Absatzregionen der LEWAG-Konzernunternehmen entwickelten sich im Berichtsjahr insgesamt zufriedenstellend. Der gruppenweite Auftragseingang erhöhte sich im Vorjahresvergleich von € 94,8 Mio. leicht um 1,2 % auf € 95,9 Mio. im Jahr 2019, wobei sich der Auftragseingang der inländischen HEGLA-Unternehmen um € 8,9 Mio. oder 18 % auf € 40,5 Mio. abschwächte. Demgegenüber weisen die ausländischen Tochterunternehmen eine kräftige Steigerung des Auftragseingangs um € 10,0 Mio. oder 22 % auf € 55,5 Mio. aus; hierin spiegelt sich insbesondere die gute Nachfragsituation in Nordamerika wider, während in Asien, Osteuropa, Frankreich und Großbritannien rückläufige Auftragseingangswerte zu verzeichnen waren.
Die Gesamtleistung (excl. sonstige betriebliche Erträge) liegt mit € 101,2 Mio. im LEWAG-Konzern erstmals über der € 100 Mio.-Marke. Der Vorjahreswert von € 93,3 Mio. wurde um 8 % sowie die Budgetvorgabe von € 95,8 Mio. um 6 % übertroffen. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wird im Berichtsjahr mit € 8,2 Mio. und damit ebenfalls über den Vergleichswerten des Vorjahres (€ 6,7 Mio.) und des Budgets (€ 7,0 Mio.) ausgewiesen.
Insgesamt war der Geschäftsverlauf 2019 im LEWAG-Konzern erneut als positiv zu bewerten.
Nachfolgend stellen wir die im Berichtsjahr bei den wesentlichen Steuerungsgrößen erreichten Werte im Vergleich zum Budget und den Vergleichswerten der Vorjahre in tabellarischer Form dar:
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| - in Mio. € - (Bilanzierungsbasis: IFRS) | 2016 Ist | 2017 Ist | 2018 Ist | 2019 Plan | 2019 Ist |
|---|---|---|---|---|---|
| Konsolidierte Umsatzerlöse | 72,6 | 80,9 | 90,4 | 95,8 | 92,0 |
| Gesamtleistung | 76,4 | 81,0 | 93,3 | 95,8 | 101,2 |
| EGT | 7,4 | 6,9 | 6,7 | 7,0 | 8,2 |
| Konzernjahresüberschuss | 4,8 | 4,6 | 4,8 | 5,0 | 5,6 |
| Brutto-Cashflow 1) | 6,4 | 6,3 | 6,9 | 6,8 | 8,2 |
1) Konzernjahresüberschuss + Abschreibungen
Die Konzern-Umsatzerlöse erhöhten sich im Vorjahresvergleich von € 90,5 Mio. um 2 % auf € 92,0 Mio., wobei ein Rückgang der Inlandserlöse um 9 % auf € 24,2 Mio. durch einen erneuten Anstieg der Exporterlöse um 6 % auf € 67,8 Mio. überkompensiert wurde. Die Exportquote nahm dementsprechend von 70,4 % auf 73,6 % weiter zu und spiegelt den hohen Umsatzanteil der ausländischen HEGLA-Tochtergesellschaften wider.
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| Umsatzerlöse | 2018 | 2019 | Veränderung | |
|---|---|---|---|---|
| - in T€ - | in T€ | in % | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Erlöse Maschinenbau | 76.051 | 75.447 | - 604 | - 0,8 |
| Erlöse Einrichtungsbau | 3.839 | 3.213 | - 626 | - 19,5 |
| Erlöse Fahrzeugbau | 3.370 | 3.218 | - 152 | - 4,7 |
| Erlöse Handel | 1.906 | 3.214 | + 1.308 | + 40,7 |
| Sonstige Erlöse | 5.400 | 6.982 | + 1.582 | + 22,7 |
| Erlösschmälerungen | - 121 | - 74 | + 47 | - 63,7 |
| Erlöse gesamt | 90.445 | 92.000 | + 1.555 | + 1,7 |
Den weit überwiegenden Teil der Umsatzerlöse erzielte der LEWAG-Konzern mit € 75,4 Mio. im Maschinenbau. Der Anteil am Gesamtumsatz verringerte sich leicht von 84 % auf 82 %. Jedoch ist ein wesentlicher Teil der Handelserlöse sowie der sonstigen Erlöse (Wartungs- und Serviceleistungen, etc.) - die beide binnen Jahresfrist deutlich angestiegen sind - dem Maschinenbau zuzurechnen, so dass in Summe der Umsatzanteil des Maschinenbaus weiter zugenommen hat. In den Sparten Einrichtungsbau und Fahrzeugbau belaufen sich die Umsatzerlöse jeweils auf € 3,2 Mio. und lagen somit unterhalb der Vorjahresvergleichswerte. Der Anteil am Gesamtumsatz beläuft sich jeweils auf 3,5 %.
Einschließlich eines hohen Bestandsaufbaus von € 8,3 Mio. (Vorjahr: € 1,7 Mio.) und unter Berücksichtigung der anderen aktivierten Eigenleistungen (€ 0,9 Mio.; Vorjahr: € 1,2 Mio.) weitete sich die Gesamtleistung (exkl. sonstige betriebliche Erträge) um € 7,9 Mio. oder 8 % auf € 101,2 Mio. aus.
Die Materialaufwendungen stiegen von € 37,2 Mio. auf € 38,5 Mio. an, einhergehend mit einer Verbesserung der Materialaufwandsquote von 39,8 % auf 38,1 %. Demzufolge verbesserte sich das Rohergebnis (inkl. sonstige betriebliche Erträge) von € 56,5 Mio. um 12 % auf € 63,5 Mio.
Die Personalaufwendungen nahmen um € 4,6 Mio. auf € 40,1 Mio. überproportional zur Gesamtleistung zu, die Personalaufwandsquote erhöhte sich um 1,6 Prozentpunkte auf 39,6 %. Im Jahresdurchschnitt stieg die Mitarbeiterzahl konzernweit um 8 % von 651 auf 704 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. Im LEWAG-Konzern waren 398 gewerbliche Arbeitnehmer (Vj.: 373), 252 Angestellte (Vj.: 229) sowie 54 Auszubildende (Vj.: 49) beschäftigt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen nur moderat um € 0,4 Mio. auf € 12,5 Mio. an, so dass ein EBITDA in Höhe von € 10,9 Mio. erzielt werden konnte gegenüber € 8,9 Mio. im Vorjahr.
Die Abschreibungen stiegen um € 0,4 Mio. auf € 2,6 Mio. an, während sich die Nettozinsaufwendungen auf € 0,2 Mio. belaufen (Vj.: € 0,1 Mio.).
Das EGT verbesserte sich im Konzern von € 6,7 Mio. um 21 % auf € 8,2 Mio.; die EGT-Rendite bezogen auf die Gesamtleistung stieg um 0,9 Prozentpunkte auf 8,1 % an. Der Konzernjahresüberschuss wird in Höhe von € 5,6 Mio. ausgewiesen im Vergleich zu € 4,8 Mio. im Jahr 2018.
Das Ergebnis je Aktie erhöhte sich von € 1,01 um 18 % auf € 1,19. Die Ertragslage des LEWAG-Konzerns hat sich weiter verbessert und ist erneut als erfreulich zu bezeichnen.
Bezogen auf die einzelnen Segmente des LEWAG-Konzerns zeigt sich die folgende Entwicklung: Im größten Segment "West" wird - bei einem Umsatzanstieg von € 67,5 Mio. auf € 71,0 Mio. - ein EGT in Höhe von € 5,6 Mio. ausgewiesen nach € 6,9 Mio. im Vorjahr. Im Segment "Ost" wurden die Umsatzerlöse von € 10,5 Mio. auf € 11,8 Mio. ausgeweitet, während sich das EGT von € 0,75 Mio. auf € 1,1 Mio. verbesserte. Im Segment "USA" nahmen die Umsatzerlöse um € 5,8 Mio. oder 19 % auf € 36,6 Mio. deutlich zu; das EGT verbesserte sich signifikant von € 2,6 Mio. auf € 4,2 Mio.
Die finanzielle Steuerung des Konzerns erfolgt durch die LEWAG Holding AG als strategische Finanz- und Management-Holding in Abstimmung mit den Geschäftsleitungen der Tochterunternehmen. Eine nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes sowie die Sicherung der Liquidität und der Kreditwürdigkeit des Konzerns sind die wichtigsten Ziele des Finanzmanagements. Hierzu tragen die Optimierung der Kapitalstruktur und ein effektives Risikomanagement bei.
Derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Währungspositionen werden zur Reduzierung von Ergebnisvolatilitäten im Einzelfall eingesetzt. Es wurden und werden jedoch grundsätzlich keine Finanzderivate ohne zugrunde liegendes Basisgeschäft abgeschlossen.
Während sich der Cashflow vor Zinsergebnis und Ertragsteuern von € 8,9 Mio. auf € 10,7 Mio. erhöhte, verringerte sich aufgrund des spürbar angestiegenen Umlaufvermögens der Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit von + € 10,2 Mio. auf + € 2,2 Mio.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird mit - € 13,5 Mio. (Vj.: - € 3,8 Mio.) ausgewiesen und resultiert insbesondere aus den Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie der Erstkonsolidierung der Tai-Fin-Beteiligung.
Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 24. Juni 2019 wurde für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende in Höhe von € 0,35 je Stückaktie beschlossen und ausgezahlt. Die gesamte Ausschüttungssumme belief sich auf € 1,7 Mio. (Vorjahr: € 1,4 Mio.). Die Bankdarlehen erhöhten sich um € 10,1 Mio. In Summe ist ein Cashflow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von + € 7,9 Mio. (Vorjahr: - € 1,7 Mio.) zu verzeichnen.
Der Finanzmittelfonds beläuft sich auf € + 9,4 Mio. zum 31. Dezember 2019. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahresstichtag um € 3,4 Mio. ist auf einen um € 2,4 Mio. niedrigeren Bestand an liquiden Mitteln sowie auf eine um € 1,0 Mio. gestiegene Ausnutzung der KK-Linien zurückzuführen. Die Fähigkeit der LEWAG Holding AG und ihrer Tochterunternehmen zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen war im Berichtszeitraum stets gegeben.
In Anbetracht der positiven Geschäftsentwicklung im Berichtsjahr werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung eine gegenüber dem Vorjahr unveränderte Dividende in Höhe von € 0,35 je Stückaktie vorschlagen. Somit würde die Ausschüttungssumme erneut € 1,7 Mio. betragen.
Der Kurs der LEWAG-Aktie notierte zum Jahresultimo 2019 mit € 15,60 je nennwertloser Stückaktie um € 2,50 oder 19 % höher als zum Vorjahresstichtag (€ 13,10). Die Dividendenrendite beläuft sich auf 2,2 % (Vj.: 2,7 %).
Die Finanzlage des LEWAG-Konzerns ist unverändert als solide zu bezeichnen.
Die Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen belaufen sich im Berichtsjahr auf € 5,0 Mio. (Vj.: € 3,9 Mio.) und betrafen vornehmlich die Standorte Beverungen (Segment West) und Kretzschau (Segment Ost). Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Grundstücke und Gebäude von € 0,7 Mio., in Maschinen und technische Anlagen von € 0,3 Mio. sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattungen von € 1,1 Mio. vorgenommen. Des Weiteren sind hierin geleistete Anzahlungen im Wesentlichen für den Hallenneubau am ostdeutschen Standort Kretzschau in Höhe von € 1,6 Mio. enthalten.
Zudem sind im Anlagevermögen Zugänge durch die Erstkonsolidierung der TaiFin-Gruppe in Höhe von € 9,7 Mio. sowie die erstmalige Ausweisung von Leasing-Nutzungsrechten in Höhe von € 1,5 Mio. erfasst worden.
Bei Abschreibungen in Höhe von € 2,6 Mio. nahm das Sachanlagevermögen inklusive immaterieller Vermögensgegenstände von € 21,8 Mio. auf € 35,1 Mio. deutlich zu, während das Finanzanlagevermögen sich weiterhin auf € 0,2 Mio. beläuft.
Einschließlich der aktiven latenten Steuern (€ 0,8 Mio.) sowie den Darlehensforderungen gegen HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG (€ 10,0 Mio.) summieren sich die langfristigen Vermögenswerte auf € 46,3 Mio. (Vj.: € 32,8 Mio.).
Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich von € 48,0 Mio. auf € 62,3 Mio. Dabei stiegen die Vorräte von € 19,6 Mio. auf € 30,4 Mio. deutlich an, während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um € 0,8 Mio. auf € 13,0 Mio. leicht zurückgingen.
Das nominelle Eigenkapital und die Rücklagen betragen unverändert € 12,2 Mio. resp. € 17,7 Mio. Der Konzernbilanzgewinn verbesserte sich von € 11,8 Mio. auf € 15,8 Mio. Das Konzerneigenkapital wurde von € 41,9 Mio. um 10 % auf € 45,9 Mio. ausgeweitet. Zusammen mit der deutlichen Ausweitung der Bilanzsumme von € 80,9 Mio. auf € 108,6 Mio. schwächte sich die Eigenkapitalquote von 51,8 % auf 42,3 % ab.
Die Bankverbindlichkeiten erhöhten sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 auf € 19,7 Mio. (31.12.2018: € 8,6 Mio.) und sind insbesondere auf eine Darlehensneuaufnahme zur Finanzierung des Beteiligungserwerbs an der TaiFin-Gruppe zurückzuführen. Die Bankverbindlichkeiten setzen sich aus Darlehen mit Festzinsvereinbarungen und Laufzeiten bis maximal 2029 (€ 13,1 Mio., davon € 5,9 Mio. fällig innerhalb eines Jahres) sowie aus der Ausnutzung bestehender Kontokorrentlinien mit einer am EURIBOR orientierten Verzinsung (€ 6,6 Mio.) zusammen. Die liquiden Mittel und sonstigen Finanzinstrumente nahmen binnen Jahresfrist von € 14,0 Mio. auf € 12,4 Mio. etwas ab.
Die Vermögenslage und die Kapitalstruktur im LEWAG-Konzern sind somit weiterhin als stabil zu bezeichnen.
Der LEWAG-Konzern versucht, Chancen frühzeitig zu erkennen und zu ergreifen, um den Unternehmenserfolg nachhaltig zu steigern. Dabei werden auch Risiken eingegangen, um Chancen bestmöglich nutzen zu können. Das Chancen- und Risikomanagement stellt sicher, dass die Geschäftstätigkeit in einem gut kontrollierten Unternehmensumfeld ausgeübt werden kann.
Sowohl das gesamtwirtschaftliche Umfeld und insbesondere die Entwicklungen in der Flachglasbranche und im Maschinenbau als auch die internen Prozesse werden fortlaufend überwacht, um Chancen und Risiken so früh wie möglich zu erkennen. Identifizierte Risiken werden hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihres potenziellen Einflusses auf den Ergebnisbeitrag als Schadenshöhe beurteilt und basierend auf einer Matrix anhand der Dimensionen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe in geringe, mittlere und hohe Risiken klassifiziert.
Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesse im Konzern. Zudem werden in regelmäßigen Managementsitzungen mit der HEGLA-Geschäftsführung bestehende und potenzielle Risiken analysiert. Die Unternehmensleitung kann somit wesentliche Risiken frühzeitig erkennen und - falls erforderlich - Maßnahmen zur Gegensteuerung rechtzeitig einleiten. Mit Hilfe des installierten internen Kontrollsystems wird sichergestellt, dass die Betriebsabläufe einschließlich des Zugriffs- und Berechtigungssystems im IT-Bereich einer regelmäßigen, systematischen Überwachung unterliegen.
Über das monatliche, konzernweit einheitliche Berichtswesen hinaus hält der Aufsichtsratsvorsitzende regelmäßig Kontakt mit dem Vorstand, um neben der Unternehmensstrategie und der aktuellen Geschäftsentwicklung auch Fragen des Risikomanagements sowie die Entwicklung bestehender Risiken zu erörtern.
Nachfolgend werden die Chancen und Risiken dargestellt, die für den LEWAG-Konzern im Berichtsjahr sowie im Prognosezeitraum von wesentlicher Bedeutung sind und die entsprechenden Maßnahmen des Risikomanagements erläutert. Die nachfolgend dargestellten Risiken und Chancen betreffen grundsätzlich sämtliche Segmente, sofern dies nicht abweichend erläutert wird.
Die Beschaffungsrisiken werden als geringes Risiko und alle weiteren Risikofelder als mittlere Risiken klassifiziert. Nach unserer Einschätzung sind - trotz der seit einigen Wochen herrschenden Covid-19-Pandemie und deren erheblichen, negativen Auswirkungen auf den weltweiten Konjunkturverlauf in diesem Jahr - derzeit keine Risiken erkennbar, die den Fortbestand unserer Unternehmensgruppe in ihrer Gesamtheit gefährden sollten.
Absatzrisiken sind für die HEGLA-Unternehmen von zentraler Bedeutung. Konjunkturelle Entwicklungen, die Akzeptanz der Produkte beim Kunden und angemessene Verkaufspreise haben einen wesentlichen Einfluss auf den Geschäftserfolg, dem durch eine permanente Weiterentwicklung des Produktportfolios Rechnung getragen wird.
Die mitunter starken Schwankungen unterliegende Investitionsbereitschaft in den jeweiligen Absatzregionen konnte bisher durch eine entsprechende Fokussierung der Vertriebs- und Marketingaktivitäten sowie einer innovativen Produktpolitik kompensiert werden. Die Exportquote, bezogen auf die Umsatztätigkeit, lag auch im Berichtsjahr mit 74 % auf einem hohen Niveau.
Mittels des strategischen Vertriebsansatzes einer breiten, nationalen und internationalen Marktpräsenz des LEWAG-Konzerns sollen ungünstige wirtschaftliche Entwicklungen in einzelnen Absatzregionen in anderen Regionen ausgeglichen werden. Allerdings funktioniert dieser Vertriebsansatz im Rahmen der momentan weltweiten Marktschwäche nur eingeschränkt und es bleibt abzuwarten, wie sich das Nachfrageverhalten nach Investitionsgütern in der "Nach-Corona-Zeit" entwickeln wird.
Die aus der (weltweiten) Corona-Krise resultierenden Absatzrisiken sind mindestens als mittleres Risiko einzustufen, da infolge der hohen Exportabhängigkeit und der weltweiten Grenzschließungen in der Abwicklung der laufenden Maschinenbau-Aufträge bereits erhebliche Verzögerungen eingetreten sind, deren weiterer zeitlicher Verlauf in direkter Abhängigkeit von den verhängten, eindämmenden Maßnahmen in den Absatzmärkten zu sehen ist.
Risiken resultieren zudem aus dem Austritt Großbritanniens aus der EU, der zu einer Verschlechterung der Exportmöglichkeiten in diesem Auslandsmarkt führen könnte. Bereits 2019 war der wertmäßige Auftragseingang aus Großbritannien rückläufig. Allerdings liegt der Anteil Großbritanniens an den Gesamterlösen des LEWAG-Konzerns bei rd. 4 %, so dass sich keine gravierenden Auswirkungen auf die Umsatz- und Ertragslage ergeben sollten. Ein leichter Rückgang der Umsatzerlöse in Großbritannien wurde im Budget 2020 unterstellt.
Des Weiteren könnte ein zunehmender Protektionismus in den USA die Absatzchancen in diesem für HEGLA wichtigen Auslandsmarkt beeinträchtigen. Momentan sind zwar keine Einfuhrzölle für HEGLA-Produkte geplant, gleichwohl wird die politische Entwicklung in den USA von der Geschäftsführung intensiv beobachtet. Andererseits profitiert die US-amerikanische Tochtergesellschaft, HEGLA Corp., Atlanta, seit 2018 von den deutlich gesenkten Unternehmenssteuern, die sich positiv auf das Investitionsklima auswirkten.
Im Berichtsjahr waren auf der Beschaffungsseite in Summe keine signifikanten Preiserhöhungen zu verzeichnen. Preissteigerungen für Vormaterialien werden, soweit möglich durch eine adäquate Anpassung der Absatzpreise aufgefangen.
Dem Risiko einer nicht ausreichenden Versorgung mit Materialien in der benötigen Qualität wird durch eine kontinuierliche Überprüfung der Lieferantenbasis begegnet. Die Versorgungssicherheit war ständig gewährleistet.
Im Verlauf der bisherigen Corona-Pandemie ist bereits erkennbar geworden, dass beschaffungsseitig Störungen auftreten. D. h. es sind Verzögerungen in unseren Lieferketten auf der Beschaffungsseite eingetreten, die HEGLA durch eine Erhöhung der Eigenfertigung unserer Vorprodukte weitgehend ausgleichen kann. Somit schätzen wir die Beschaffungsrisiken momentan eher als gering ein.
Neben den Vertriebsaktivitäten und damit der Auftragsakquisition zur angemessenen Auslastung der vorhandenen Produktionskapazitäten besteht eine wesentliche Herausforderung im operativen Bereich in der Sicherstellung einer effizienten und termingerechten Fertigung der Produkte innerhalb vorgegebener Qualitätsstandards. Unvorhergesehene Betriebsunterbrechungen können nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Diesbezüglich bestehen Versicherungen gegen wesentliche Elementarschäden und gegen Betriebsunterbrechungen.
HEGLA Kretzschau hat im Berichtsjahr mit dem Bau einer neuen Fertigungshalle zur Erweiterung der Produktionskapazitäten begonnen und HEGLA Corp. hat ein Grundstück erworben, das in 2020 bebaut werden wird. Der HEGLA-Konzern wird dann an allen Unternehmensstandsorten über ausreichende Fertigungskapazitäten für weiteres Unternehmenswachstum verfügen.
Der bestehende Maschinenpark wird durch permanente Instandhaltungsmaßnahmen und durch Modernisierungen auf einem hohen technischen Stand gehalten.
Zur Eindämmung der potenziellen Risiken aus der Corona-Pandemie wurden in allen Gruppenunternehmen Notfallszenarien entwickelt und umgesetzt, die die Auswirkungen auf Personal, Produktion sowie Vertrieb berücksichtigen.
Die Einführung neuer Produkte und Technologien erfordert ein starkes Engagement in Forschung und Entwicklung, das mit einem beträchtlichen Einsatz personeller und finanzieller Ressourcen verbunden ist. Die zukünftige Ertragslage könnte negativ von Investitionen in Technologien beeinflusst werden, die nicht wie geplant umgesetzt werden können oder nicht die erwartete Marktakzeptanz finden. Demgegenüber eröffnen die laufenden Entwicklungsprojekte signifikante Marktchancen und wirken dem Risiko eines nicht mehr konkurrenzfähigen Produktportfolios aktiv entgegen.
Die Überarbeitung, technische Optimierung und auch Erweiterung der wesentlichen HEGLA-Produktgruppen werden 2020 fortgesetzt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei weiterhin das F&E-Projekt "Ganzheitliche Shopfloor Logistic / HEGLA Industrie 4.0", dessen Ergebnisse nach und nach in den HEGLA-Produkten Berücksichtigung finden.
Der zunehmenden Abhängigkeit wesentlicher Geschäftsprozesse von IT-Anwendungen und der IT-Infrastruktur wird durch eine eigene IT-Organisation im LEWAG-/HEGLA-Konzern Rechnung getragen. Die Datensicherheit und -verfügbarkeit wird mittels redundanter Serverstrukturen gewährleistet. Den IT-Risiken wird mit geeigneten personellen, technischen und organisatorischen Maßnahmen begegnet. Das interne Kontrollsystem sieht sowohl systematische als auch manuelle bzw. halbmanuelle Kontrollen vor.
Die Ordnungsmäßigkeit der IT-Systeme und -Organisation wird im Rahmen externer IT-Systemprüfungen regelmäßig überprüft. Operationelle Risiken, die die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft beeinflussen oder die Richtigkeit der Buchhaltung und des Jahresabschlusses in Frage stellen, wurden in diesen Prüfungen nicht festgestellt.
Gem. § 289 Abs. 4 und § 315 Abs. 4 HGB werden die Rechnungslegungsanforderungen durch die LEWAG Holding AG in den Tochtergesellschaften u. a. dadurch umgesetzt, dass im LEWAG-Konzern grundsätzlich ein einheitliches Buchhaltungssystem mit einem einheitlichen Kontenrahmen verwendet wird. Im Rahmen der Jahresabschlusserstellung und der Konzernabschlusserstellung werden die Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften sowie die Prozesse zur Datenaufbereitung analysiert, überprüft und sichergestellt. Neue gesetzliche Regelwerke sowie die Änderung bestehender Regularien im Hinblick auf die Rechnungslegung und die dadurch entstehenden Risiken werden unmittelbar auf ihre Auswirkungen auf den LEWAG-Konzern untersucht, um gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu treffen. Das interne Kontrollsystem wird dabei u. a. bei Finanztransaktionen durch Genehmigungsprozesse erweitert.
Aufgrund der soliden Konzern-Eigenkapitalquote von 42 % sehen wir bezüglich der Kreditwürdigkeit des LEWAG-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften keine Risiken. Zinsänderungsrisiken werden in Bezug auf variable Verzinsungen zeitnah überwacht.
Währungsschwankungen des Britischen Pfunds sowie des US-Dollars gegenüber dem Euro können die Umsatzerlöse und die Ertragslage im Vergleich zur Planung sowohl positiv als auch negativ beeinflussen. Der LEWAG-Konzern wickelt deshalb sowohl auf der Beschaffungsseite als auch auf der Absatzseite die Geschäftsprozesse soweit möglich auf Eurobasis ab. Im Einzelfall werden US-Dollar-Währungsrisiken durch Devisentermingeschäfte abgesichert.
Zahlungsausfälle konnten in der Vergangenheit durch eine konsequente Beachtung der Kundenbonität sowie ein stringentes Debitorenmanagement auf ein Minimum begrenzt werden.
Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden durch eine zeitnahe Anforderung von Abschlagszahlungen gemäß dem Auftragsverlauf bzw. durch kurzfristige Inanspruchnahmen der offenen Kreditlinien gemindert.
Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten werden generell innerhalb der vereinbarten Konditionen und soweit zulässig unter Nutzung von Skonto ausgeglichen.
Steuerliche Risiken bestanden zum Bilanzstichtag in Form von möglichen Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen aufgrund einer noch laufenden steuerlichen Außensteuerprüfung in Bezug auf die Verrechnungspreise mit den ausländischen Tochtergesellschaften für die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016. Auf Basis des Entwurfs des Betriebsprüfungsberichts ist eine divergierende Rechtsauffassung zwischen den gesetzlichen Vertretern der HEGLA GmbH & Co. KG bzw. der LEWAG Holding AG und der Finanzverwaltung in Bezug auf die den Jahren 2015 und 2016 angewendeten Verrechnungspreise zwischen HEGLA Beverungen und der HEGLA-Auslandstochter HEGLA Corp. / USA erkennbar. Die Rechtsauffassung des Betriebsprüfers könnte im Worst-Case-Fall Steuernachzahlungen in Höhe von geschätzt EUR 3,2 Mio. im LEWAG-Konzern ergeben. In enger Abstimmung mit unseren externen Steuerexperten stufen wir dieses Risiko aber als gering ein.
Für das Geschäftsjahr 2020 sind aus heutiger Sicht keine wesentlichen Veränderungen im Konsolidierungskreis des LEWAG-Konzerns geplant. HEGLA New Technology und die Mehrheitsbeteiligung an der TaiFin-Gruppe werden 2019 ganzjährig in den LEWAG-Konzern eingehen. Aufgrund eines geplanten Anteils dieser Unternehmen an den Umsatzerlösen und den Ergebniskennzahlen des LEWAG-Konzerns von weniger als 10 % ist gleichwohl eine Vergleichbarkeit der Budgetdaten 2020 mit den Ist-Werten 2019 weitgehend gegeben.
Risikofaktoren wie beispielsweise der Brexit, die noch nicht beendeten Handelsstreitigkeiten zwischen USA und China oder insbesondere auch die Coronavirus-Pandemie wirken sich weltweit dämpfend auf die Wachstumsaussichten aus. Demgegenüber dürften die weiterhin und auf Jahre hinaus gesehen niedrigen Zinsen in Verbindung mit einer noch weitgehend stabilen Arbeitsmarktlage die konjunkturelle Entwicklung stützen.
Gemäß der "Gemeinschaftsdiagnose der deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute Herbst 2019" sollte sich das Wirtschaftswachstum in der EU im Jahr 2020 auf 1,4 % belaufen und somit den Vergleichswert für 2019 bestätigen. Für Deutschland (0,7 % ggü. 0,6 %), Frankreich (1,3 % ggü. 1,3 %) und Großbritannien (1,2 % ggü. 1,4 %) wurden ebenfalls weitgehend stabile Zuwachsraten prognostiziert. In den USA wurde für 2020 ein Wirtschaftswachstum von 1,7 % erwartet nach 2,3 % im Jahr 2019. Allerdings sind diese Prognosen mittlerweile als überholt einzustufen.
Das europäische Wohnungsbauvolumen sollte sich 2020 nur noch um rd. 0,7 % erhöhen. Hinsichtlich der Wohnungsfertigstellungen erwartete Euroconstruct einen leichten Rückgang um rd. 14.000 Wohneinheiten oder 0,8 % auf 1,8 Mio. Wohneinheiten in Europa. Die inländischen Bauinvestitionen sollten hingegen um 2,4 % zunehmen; im Wohnungsbau wurde mit 2,8 % erneut eine leicht überdurchschnittliche Wachstumsrate erwartet.
Vor dem Hintergrund der "Covid-19-Krise" und den damit verbundenen massiven Beschränkungen in Wirtschaft und Gesellschaft in allen Industrie-, Schwellen und Entwicklungsländern ist bereits abzusehen, dass die im Herbst 2019 formulierten Wachstumsraten 2020 sowohl in der Gesamtwirtschaft als auch in den für die LEWAG-Konzernunternehmen relevanten Branchen nicht zu halten sein werden. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht in seinem jüngst veröffentlichen Sondergutachten von einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland zwischen 2,8 % (Basisszenario) und 5,4 % (Risikoszenario) aus. Der Internationale Währungsfonds (IWF) senkte Mitte April 2020 seine Prognosen wie noch nie zuvor: Die Weltwirtschaft soll um 3,0 % schrumpfen, womit die Prognose aus Januar 2020 um 6,3 % reduziert worden ist. Für die USA (- 5,9 %), die Eurozone (- 7,5 %) und Deutschland (- 7,0 %) erwartet der IWF ebenfalls eine Rezession. Präzise Vorhersagen sind jedoch aufgrund der großen Unsicherheiten und der sich täglich verändernden Nachrichtenlage nicht möglich.
Auf Basis der im Kapitel 3.2 aufgeführten Chancen und Risiken, den Auftragsbeständen zum Jahresbeginn 2020 sowie den bisherigen Auftragseingängen im I. Quartal 2020 sind die Fertigungskapazitäten in den HEGLA-Produktionsunternehmen im I. Halbjahr 2020 angemessen ausgelastet. Allerdings haben die im Zuge der Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie verhängten, weltweiten Grenzschließungen den Lieferverkehr von HEGLA Beverungen insbesondere auf der Absatzseite bereits erheblich beeinflusst. Die im Folgenden aufgeführten Budgetziele 2020 sind deshalb nicht mehr als realistisch anzusehen.
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| - in Mio. € - | Jahr | Segment West1) | Segment Ost | Segment USA | übrige / Konsolidierung | LEWAG-Konzern |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 2018 Ist | 67,5 | 10,5 | 30,9 | - 18,5 | 90,4 |
| 2019 Ist | 71,0 | 11,8 | 36,6 | - 27,4 | 92,0 | |
| 2020 Plan | 84,7 | 14,0 | 49,5 | - 37,2 | 111,0 | |
| EGT | 2018 Ist | 6,9 | 0,7 | 2,6 | - 3,5 | 6,7 |
| 2019 Ist | 5,6 | 1,1 | 4,2 | - 2,7 | 8,2 | |
| 2020 Plan | 6,6 | 1,4 | 6,5 | - 3,5 | 11,0 |
1) 2020: TaiFin-Gruppe und HEGLA New Technology erstmals ganzjährig enthalten
Wir erwarten im weiteren Jahresverlauf einen spürbaren Rückgang der Auftragseingangswerte und in der Gesamtleistung sowie daraus resultierend einen deutlich abgeschwächten EGT-Ausweis. Das Ausmaß der Rückgänge in den Auftragsbeständen, in der Gesamtleistung sowie im EGT lässt sich momentan noch nicht seriös abschätzen und wird wesentlich von der Intensität und Dauer der Coronavirus-Pandemie sowie den weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung abhängig sein.
In Zusammenhang mit den hier dargestellten Einschätzungen und Erwartungen weisen wir darauf hin, dass die tatsächlichen Ereignisse in der Zukunft wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.
Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt € 12.165.120,- und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Auf jede Stückaktie entfällt ein rechnerischer Anteil von € 2,56 am Grundkapital. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung besteht ein genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 25. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlage um bis zu € 6.000.000,- zu erhöhen.
Aktien mit besonderen Stimmrechten, sonstigen Sonderrechten oder Belegschaftsaktien wurden nicht ausgegeben. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien und es wurde auch keine Genehmigung von der Hauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien eingeholt.
Folgende Aktionäre halten einen Anteil von mindestens 10 % des Kapitals und somit mindestens 10 % der Stimmrechte:
| ― | HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde / Deutschland |
| ― | Herr Jochen H. Hesselbach, Meggen / Schweiz |
| ― | Herr Jörn C. Hesselbach, Meggen / Schweiz |
Vorstandsmitglieder werden gemäß §§ 84f. AktG bestellt und abberufen.
Satzungsänderungen werden gemäß § 179 AktG durch die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals beschlossen.
Es liegen keine wesentlichen Vereinbarungen der LEWAG Holding AG vor, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels im Falle eines Übernahmeangebots stehen. Des Weiteren gibt es keine Entschädigungsvereinbarungen des Mutterunternehmens, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern getroffen wurden.
Der Vorstand der LEWAG Holding AG hat mit Datum 26. März 2020 eine Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289f, 315d HGB abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft (www.lewag.de; Rubrik: Corporate Governance) zusammen mit dem Corporate Governance-Bericht allgemein zugänglich gemacht. Die nichtfinanzielle Konzernerklärung ("Nachhaltigkeitsbericht 2019"), wurde ebenfalls auf der Internetseite der LEWAG Holding AG veröffentlicht. Zudem wurde die nach § 161 AktG geforderte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex von Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und den Aktionären ebenfalls im Internet unter www.lewag.de zugänglich gemacht.
Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie die Höhe individueller Vergütungen. Der Bericht entspricht den Anforderungen des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) unter Einbeziehung der Grundsätze des Deutschen Rechnungslegung Standards Nr. 17 (DRS 17), den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Die Vergütung des Vorstands wird gemäß dem am 5. August 2009 in Kraft getretenen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) sowie einer entsprechenden Regelung in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat vom Aufsichtsratsplenum festgelegt. Darüber hinaus beschließt der Aufsichtsrat das Vergütungssystem des Vorstands und ist für dessen regelmäßige Überprüfung verantwortlich.
Der Vorstand der LEWAG AG besteht aus 2 Mitgliedern, die ein monatliches Vergütungsfixum in Höhe von je T€ 6 p. a. erhalten. Aktienoptionsprogramme oder sonstige Nebenleistungen - außer der Erstattung von Reisekosten und Spesen gemäß den steuerlichen Vorschriften - werden nicht gewährt.
Aufgrund der - auch im Vergleich zu anderen Aktiengesellschaften - niedrigen Vergütung sieht der Aufsichtsrat in der Aufteilung des Jahresgehalts in fixe und variable Bestandteile keinen zusätzlichen Nutzen. Allerdings kann eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt werden, sofern die Ergebnislage der Gesellschaft besonders positiv ist. Die Höhe dieser variablen Vergütung liegt im Ermessen des Aufsichtsrats. Eine Reduzierung der fixen Vorstandsvergütung bei einer signifikanten Verschlechterung der Geschäftslage der Gesellschaft ist nicht vorgesehen.
Im Krankheitsfall erhält der Vorstand für die Dauer von 6 Monaten, längstens jedoch bis zur Beendigung des Anstellungsvertrages sein Fixgehalt weiter. Im Todesfall erhalten seine erbberechtigten Hinterbliebenen das Fixgehalt noch für die Dauer von ebenfalls 6 Monaten ausbezahlt, beginnend mit dem Ablauf des Sterbemonats. Eine Pension oder sonstige Bezüge nach Beendigung des Anstellungsvertrags wurden dem Vorstand nicht zugesagt.
Für eine etwaige vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrages aus wichtigen Gründen gilt § 626 BGB.
Im Geschäftsjahr 2019 hat die LEWAG AG - wie in den Vorjahren - den Vorstandsmitgliedern keine Darlehen oder Vorschusszahlungen gewährt.
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| Angaben in T€ |
Jochen H. Hesselbach | Frank Schürmann | ||
|---|---|---|---|---|
| Vorstand | Vorstand | |||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 72 | 72 | 72 | 72 |
| Nebenleistungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 72 | 72 | 72 | 72 |
| Einjährige Variable Vergütung | 100 | 100 | 100 | 100 |
| Mehrjährige Variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe Variable Vergütung | 100 | 100 | 100 | 100 |
| Summe | 172 | 172 | 172 | 172 |
| Versorgungsaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung | 172 | 172 | 172 | 172 |
Die variable Vergütung kommt erst zur Jahresmitte des Folgejahres zur Auszahlung. Ansonsten sind die gewährten Zuwendungen für das Berichtsjahr identisch mit dem Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr, so dass auf eine getrennte Darstellung verzichtet wird.
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt und ist in § 16 der Satzung der LEWAG Holding AG geregelt. Sie orientiert sich an der Unternehmensgröße sowie an der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder. Die Mitglieder erhalten nach Feststellung des Jahresabschlusses des jeweiligen Geschäftsjahres für ihre Tätigkeit eine Festvergütung sowie eine variable Vergütung. Mitglieder des Aufsichtsrats, die während eines Geschäftsjahres nur zum Teil dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine zeitanteilig geringere Vergütung.
Die variable Vergütung ist abhängig von der Dividende und beträgt € 750,- pro Prozentpunkt der Dividende bezogen auf das Grundkapital. Die variable Vergütung wird jedoch erst ab einer Dividende gewährt, die 4 % übersteigt, d. h. erst ab einer Dividende von 5 % erhalten die Aufsichtsräte zusätzlich eine variable Vergütung.
Im Einzelnen wurden im Jahr 2019 die folgenden Aufsichtsratsvergütungen gezahlt:
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| Festvergütung | Var. Vergütung | ||
|---|---|---|---|
| Georg F. Hesselbach | Vorsitzender | € 72.000,- | € 7.500,- |
| Albrecht Hertz-Eichenrode | Stellv. Vorsitzender | € 15.000,- | € 7.500,- |
| Dr. Ulrich Bittihn | Mitglied | € 7.500,- | € 7.500,- |
| Summe | € 94.500,- | € 22.500,- |
Die Vergleichswerte für das Jahr 2018 betragen:
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| Festvergütung | Var. Vergütung | ||
|---|---|---|---|
| Georg F. Hesselbach | Vorsitzender | € 72.000,- | € 6.000,- |
| Albrecht Hertz-Eichenrode | Stellv. Vorsitzender | € 15.000,- | € 6.000,- |
| Dr. Ulrich Bittihn | Mitglied | € 7.500,- | € 6.000,- |
| Summe | € 94.500,- | € 18.000,- |
Im Geschäftsjahr 2019 hat die LEWAG Holding AG - wie in den Vorjahren - den Mitgliedern des Aufsichtsrats keine Darlehen oder Vorschusszahlungen gewährt.
"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Beverungen, 17. April 2020
Jochen H. Hesselbach
Frank Schürmann
Aktiva
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| Konzernanhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| A. LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||||
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 2.1.1 | 643.287,00 | 363.128,00 | ||
| 2. In der Entwicklung befindliche Vermögenswerte | 2.1.1 | 1.864.869,03 | 1.235.087,41 | ||
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.1.1 | 6.110.531,88 | 489.615,09 | ||
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 2.1.1 | 5.820.609,13 | 2.053.572,98 | ||
| 5. Geleistete Anzahlungen | 2.1.1 | 719.743,32 | 15.159.040,36 | 669.730,82 | 4.811.134,30 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Asset) | 2.1.2 | 1.093.738,72 | 0,00 | ||
| III. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 2.1.5 | 11.815.856,33 | 11.599.033,66 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.1.5 | 2.651.911,10 | 2.542.776,59 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.1.5 | 2.754.772,97 | 2.575.435,91 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.1.5 | 1.652.419,55 | 18.874.959,95 | 83.128,00 | 16.800.374,16 |
| IV. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.1.3 | 151.974,76 | 126.974,76 | ||
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 2.1.4 | 12.750,00 | 12.750,00 | ||
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 2.1.5 | 18.837,69 | 183.562,45 | 18.837,69 | 158.562,45 |
| V. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | |||||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.1.6 | 10.000.000,00 | 10.500.000,00 | ||
| 2. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 2.2.4 | 184.160,58 | 10.184.160,58 | 180.686,46 | 10.680.686,46 |
| VI. Aktive latente Steuern | 2.1.7; 3.8 | 792.640,12 | 374.953,72 | ||
| 46.288.102,18 | 32.825.711,09 | ||||
| B. KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||||
| I. Vorräte | |||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 2.2.1 | 5.660.668,64 | 4.634.793,00 | ||
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 2.2.1 | 7.881.359,78 | 6.893.617,00 | ||
| 3. Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.2.1 | 16.562.265,05 | 7.866.024,66 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen auf Bestellungen | 2.2.1 | 339.331,71 | 30.443.625,18 | 185.408,45 | 19.579.843,11 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögenswerte | |||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.2.2 | 12.965.037,67 | 13.811.040,80 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 2.2.2 | 250.000,00 | 0,00 | ||
| 3. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen | 2.2.2 | 106.477,28 | 91.179,91 | ||
| 4. Sonstige Vermögenswerte | 2.2.2 | 6.153.158,94 | 19.474.673,89 | 563.493,86 | 14.465.714,57 |
| III. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 2.2.3 | 11.625.686,51 | 14.002.196,70 | ||
| IV. Sonstige Finanzinstrumente | 4.2 | 762.561,43 | 0,00 | ||
| 62.306.547,01 | 48.047.754,38 | ||||
| 108.594.649,19 | 80.873.465,47 | ||||
| PASSIVA | |||||
| Konzernanhang | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| A. EIGENKAPITAL | |||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 2.3.1 | 12.165.120,00 | 12.165.120,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 2.3.2 | 2.626.809,77 | 2.626.809,77 | ||
| III. Gewinnrücklagen | 2.3.2 | 15.091.772,43 | 15.091.772,43 | ||
| IV. Konzernbilanzgewinn | 2.3.3 | 15.813.984,99 | 11.827.818,18 | ||
| V. Nicht beherrschende Anteile | 1.3 | ||||
| 1. Kapitalanteil | 380.000,00 | 400.000,00 | |||
| 2. Ergebnisanteil | -84.595,56 | 295.404,44 | -22.157,62 | 377.842,38 | |
| VI. Ausgleichsposten aus Währungsumrechnung | 1.8 | -57.772,89 | -185.415,41 | ||
| 45.935.318,74 | 41.903.947,35 | ||||
| B. LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN | |||||
| 1. Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 2.5 | 7.208.634,09 | 2.279.728,87 | ||
| 2. Passive latente Steuern | 3.8 | 2.930.922,00 | 776.045,86 | ||
| 3. Verbindlichkeit aus Kaufpreis | 1.3; 4.2 | 4.684.000,00 | 0,00 | ||
| 4. Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.5 | 432.736,47 | 15.256.292,56 | 0,00 | 3.055.774,73 |
| C. KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN UND RÜCKSTELLUNGEN | |||||
| 1. Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 2.5 | 12.447.077,93 | 6.306.596,03 | ||
| 2. Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 2.5 | 715.409,09 | 0,00 | ||
| 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 2.5 | 20.477.093,69 | 16.054.353,30 | ||
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.5 | 4.534.694,52 | 4.412.798,42 | ||
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.5 | 194.298,01 | 183.332,94 | ||
| 6. Steuerverbindlichkeiten | 2.5 | 355.053,20 | 419.797,30 | ||
| 7. Sonstige kurzfristige Rückstellungen | 2.4 | 4.786.384,31 | 4.531.210,58 | ||
| 8. Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 2.5 | 3.893.027,14 | 47.403.037,89 | 4.005.654,82 | 35.913.743,39 |
| 108.594.649,19 | 80.873.465,47 |
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| Konzernanhang | 2019 | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 3.1 | 91.999.794,76 | 90.445.208,41 | ||
| 2. Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 2.2.1 | 8.294.387,16 | 1.723.817,00 | ||
| 3. Andere aktivierte Eigenleistungen | 3.2 | 904.899,30 | 1.159.342,43 | ||
| 4. Sonstige Erträge | 3.3 | 845.729,24 | 394.375,24 | ||
| 102.044.810,46 | 93.722.743,08 | ||||
| 5. Materialaufwand | |||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs-und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -31.799.471,83 | -32.588.869,45 | |||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -6.717.062,61 | -38.516.534,44 | -4.585.467,29 | -37.174.336,74 | |
| 6. Personalaufwand | |||||
| a) Löhne und Gehälter | 3.4 | -33.376.160,63 | -29.481.833,64 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 3.4 | -6.726.423,86 | -40.102.584,49 | -6.015.168,57 | -35.497.002,21 |
| 7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens, Sachanlagen und Nutzungswerte | 2.1.5 | -2.566.251,93 | -2.120.130,65 | ||
| 8. Sonstige Aufwendungen | 3.5 | -12.549.720,73 | -12.115.437,26 | ||
| 9. Erträge aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen | 3.6 | 14.806,46 | 16.937,30 | ||
| 10. Erträge aus Beteiligungen | 3.6 | 880,00 | 880,00 | ||
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.7 | 216.206,00 | 208.251,67 | ||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 3.7 | -389.296,61 | -293.444,10 | ||
| 13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 3.8 | -2.440.970,85 | -1.848.491,20 | ||
| 14. Konzernergebnis nach Steuern | 5.711.343,87 | 4.899.969,89 | |||
| 15. Sonstige Steuern | -125.522,88 | -95.921,38 | |||
| 16. Konzernjahresüberschuss | 5.585.820,99 | 4.804.048,51 | |||
| 17. Auf nicht beherrschende Anteile entfallendes Konzernergebnis | 63.545,82 | -4.559,40 | |||
| 18. Konzerngewinn entfallend auf Mehrheitsgesellschafter | 5.649.366,81 | 4.799.489,11 | |||
| 19. Ergebnis pro Aktie in EUR | 3.9 | ||||
| - unverwässert | 1,19 | 1,01 | |||
| - verwässert | 1,19 | 1,01 | |||
| 20. Durchschnittlich im Umlauf befindliche Aktien | 3.9 | 4.752.000 | 4.752.000 |
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| Konzernanhang | 2019 EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss | 5.585.820,99 | 4.804.048,51 | |
| direkt im Eigenkapital erfasste Veränderungen | |||
| in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis | |||
| - Währungsdifferenzen | 1.8 | 127.642,52 | 227.987,70 |
| Konzerngesamtergebnis | 5.713.463,51 | 5.032.036,21 |
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| Eigenkapital des Mutterunternehmens | ||||
|---|---|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital EUR |
Kapitalrücklage EUR |
Gewinnrücklagen EUR |
Konzernbilanzgewinn EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzernanhang | 2.3.1 | 2.3.2 | 2.3.2 | 2.3.3 |
| Stand 1.1.2018 | 12.165.120,00 | 2.626.809,77 | 10.091.772,43 | 13.453.929,07 |
| gezahlte Dividenden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -1.425.600,00 |
| Rücklagenzuführung | 0,00 | 0,00 | 5.000.000,00 | -5.000.000,00 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.799.489,11 |
| Stand 31.12.2018 | 12.165.120,00 | 2.626.809,77 | 15.091.772,43 | 11.827.818,18 |
| gezahlte Dividenden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -1.663.200,00 |
| Konsolidierungskreis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 5.649.366,81 |
| Stand 31.12.2019 | 12.165.120,00 | 2.626.809,77 | 15.091.772,43 | 15.813.984,99 |
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| Eigenkapital des Mutterunternehmens | ||
|---|---|---|
| Ausgleichsposten Währungsumrechnung EUR |
Eigenkapital EUR |
|
| --- | --- | --- |
| Konzernanhang | 1.8 | 2.3 |
| Stand 1.1.2018 | -413.403,11 | 37.924.228,16 |
| gezahlte Dividenden | 0,00 | -1.425.600,00 |
| Rücklagenzuführung | 0,00 | 0,00 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis | 227.987,70 | 5.027.476,81 |
| Stand 31.12.2018 | -185.415,41 | 41.526.104,97 |
| gezahlte Dividenden | 0,00 | -1.663.200,00 |
| Konsolidierungskreis | 0,00 | 0,00 |
| Konzerngesamtergebnis | 127.642,52 | 5.777.009,33 |
| Stand 31.12.2019 | -57.772,89 | 45.639.914,30 |
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| Nicht beherrschende Anteile | Konzern | |||
|---|---|---|---|---|
| Anteil am Kapital EUR |
Anteil am Konzernergebnis EUR |
Eigenkapital EUR |
Eigenkapital EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Konzernanhang | 1.3 | 1.3 | 1.3 | 2.3 |
| Stand 1.1.2018 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 37.924.228,16 |
| gezahlte Dividenden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -1.425.600,00 |
| Rücklagenzuführung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Änderung Konsolidierungskreis | 400.000,00 | -26.717,02 | 373.282,98 | 373.282,98 |
| Konzerngesamtergebnis | 0,00 | 4.559,40 | 4.559,40 | 5.032.036,21 |
| Stand 31.12.2018 | 400.000,00 | -22.157,62 | 377.842,38 | 41.903.947,35 |
| gezahlte Dividenden | 0,00 | 0,00 | 0,00 | -1.663.200,00 |
| Konsolidierungskreis | -20.000,00 | 1.107,88 | -18.892,12 | -18.892,12 |
| Konzerngesamtergebnis | 0,00 | -63.545,82 | -63.545,82 | 5.713.463,51 |
| Stand 31.12.2019 | 380.000,00 | -84.595,56 | 295.404,44 | 45.935.318,74 |
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| Konzernanhang | 2019 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss (vor Zinsergebnis und Ertragsteuern) | +8.199 | +6.738 | |
| + Abschreibungen | +2.566 | +2.120 | |
| +/- Buchverluste/Buchgewinne aus Abgängen von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen | -21 | +2 | |
| +/- Buchverluste/Buchgewinne aus Abgängen von Finanzanlagen | 0 | 0 | |
| +/- sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge | 0 | +119 | |
| +/- latente Steuern | -39 | -47 | |
| Cashflow | +10.705 | +8.932 | |
| (-) Zunahme/(+) Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | -18.753 | -3.818 | |
| (+) Zunahme/(-) Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | +12.730 | +7.012 | |
| Kursdifferenzen | +126 | +272 | |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit vor Zinsen und Ertragsteuern | +4.808 | +12.398 | |
| Erhaltene Zinsen | +216 | +208 | |
| Gezahlte Zinsen | -389 | -293 | |
| Gezahlte Ertragsteuern | -2.440 | -2.159 | |
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | 1.10 | +2.195 | +10.154 |
| (+) Einnahmen/(-) Ausgaben bzgl. Investitionstätigkeit | |||
| Erlöse aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | +286 | +62 | |
| Einnahmen aus Tilgung gewährter Darlehen | +250 | +250 | |
| Zugänge immaterielle Vermögenswerte | -1.345 | -1.553 | |
| Zugänge Sachanlagevermögen | -3.667 | -2.318 | |
| Zugänge Finanzanlagevermögen | -25 | 0 | |
| Zugänge Anlagevermögen aus Änderung Konsolidierungskreis | -9.665 | -205 | |
| Übernommene Zahlungsmittel bei Änderungen im Konsolidierungskreis | +699 | 0 | |
| Kursdifferenzen Anlagevermögen | -5 | 0 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 1.10 | -13.472 | -3.764 |
| Gewinnausschüttung | -1.663 | -1.426 | |
| Tilgung Leasingverbindlichkeiten | -506 | 0 | |
| Tilgung/Aufnahme von Bankverbindlichkeiten | +10.088 | -282 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | 1.10 | +7.919 | -1.708 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | |||
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | +2.195 | +10.154 | |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -13.472 | -3.764 | |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | +7.919 | -1.708 | |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | +12.755 | +8.073 | |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 1.10 | +9.397 | +12.755 |
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft (kurz LEWAG Holding AG oder LEWAG AG) hat ihren Sitz in 37688 Beverungen, Industriestraße 21 und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HR B 7105 eingetragen. Ihre Aktien sind zum amtlichen Handel an der Berliner und Frankfurter Börse zugelassen.
Die LEWAG Holding AG fungiert als Management- und Finanzholdinggesellschaft für mittelständische Unternehmen. Die LEWAG Holding AG hält eine 100%ige Beteiligung an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, und mittelbar an deren Tochterunternehmen.
Die Tochterunternehmen im LEWAG-Konzern zählen zu den international agierenden Anbietern von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen und Fahrzeugaufbauten für die Glas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzender Branchen. Darüber hinaus bietet ein Tochterunternehmen Software für glasverarbeitende, überwiegend mittelständisch geprägte Unternehmen sowie ein weiteres Tochterunternehmen Glashärteöfen zur Herstellung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) an.
Die LEWAG Holding AG hat ihren Konzernabschluss für das Jahr 2019 auf der Grundlage der am Bilanzstichtag verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315a HGB anzuwendenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung sämtlicher in den Konzernabschluss einbezogener Unternehmen. Die IFRS umfassen die vom International Accounting Standards Board (IASB), London, erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC - vormals SIC).
Die LEWAG Holding AG hat auf den Konzernabschluss alle Standards und Interpretationen angewendet, die zum 31. Dezember 2019 gültig und von der Europäischen Union übernommen waren.
Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 waren folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen erstmalig verpflichtend anzuwenden:
| ― | IFRS 16 Leasingverhältnisse (EU-endorsement 31. Oktober 2017) |
| ― | Änderungen zu IAS 28: Langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (EU-endorsement 8. Februar 2019) |
| ― | Änderungen zu IFRS 9: Finanzielle Vermögenswerte mit einer negativen Vorfälligkeitsentschädigung (EU-endorsement 22. März 2018) |
| ― | Jährliche Verbesserungen des IFRS - Zyklus 2015-2017 (EU-endorsement 14. März 2019) |
| ― | Änderungen zu IAS 19: Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (EU-endorsement 13. März 2019) |
| ― | IFRIC 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung (EU-endorsement 23. Oktober 2018). |
Die Erstanwendung dieser geänderten Standards hat laut Einschätzung des Vorstands, bis auf die nachfolgend erwähnten, keine Relevanz für den LEWAG-Konzern.
IFRIC 23 bietet ein Rahmenkonzept zur bilanziellen Erfassung bestehender unsicherer Ertragsteuersachverhalte. Die Interpretation umfasst eine Klarstellung zur Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit/Unsicherheit im Rahmen der Bilanzierung unsicherer Steuerwerte. Hier bestand bislang eine Regelungslücke in IAS 12, nach der jeder Steuerbilanzposten bis zum Vorliegen einer endgültigen Veranlagung unsicher ist. IFRIC 23 ist anzuwenden auf zu versteuernde Gewinne (bzw. steuerliche Verluste), steuerliche Bemessungsgrundlagen (tax base), noch nicht genutzte steuerliche Verluste, nicht genutzte Steuergutschriften und Steuersätze, sofern bei deren Bemessung nach IAS 12 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung besteht. Als Grundannahme gilt, dass eine Steuerbehörde sowohl Recht auf als auch Kenntnis über alle relevanten Informationen hat. Für die Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit ist - wahlweise - entweder auf den wahrscheinlichsten Wert (most likely amount) oder den Erwartungswert (expected value) abzustellen. Wenn die Anerkennung der (geplanten) deklarierten steuerlichen Handhabung wahrscheinlich (probable) ist, sind die laufenden und tatsächlichen Steuern auf dieser (geplanten) Basis anzusetzen. Besteht hingegen Unsicherheit bzgl. der Anerkennung (not probable), ist entweder der wahrscheinlichste Betrag, der steuerlich zur Anerkennung gelangen würde, oder der Erwartungswert der unterschiedlichen Szenarien, je nachdem welche Schätzung angemessener ist, heranzuziehen.
Auch unter Berücksichtigung der steuerlichen Risiken aufgrund einer laufenden steuerlichen Außenprüfung (vgl. hierzu Abschnitt 4.1) ergibt sich aus IFRIC 23 kein wesentlicher Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
IFRS 16 Leasingverhältnisse ist erstmals ab dem 1. Januar 2019 anzuwenden. Es ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage des LEWAG-Konzerns:
Unter IFRS 16 sind nunmehr grundsätzlich alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers anzusetzen. Die bislang unter IAS 17 vorzunehmende Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating Leasing-Verträgen entfällt damit für den Leasingnehmer. Für alle Leasingverhältnisse passiviert der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen. Zugleich aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrundeliegenden Vermögenswert, welches dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich anfänglicher direkter Kosten, Vorauszahlungen und Rückbaukosten sowie abzüglich erhaltener Anreizzahlungen entspricht. Während der Laufzeit des Leasingverhältnisses wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den bislang geltenden Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasing-Verhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was im Vergleich zu IAS 17 grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingverhältnisses führt. Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur Definition eines Leasingverhältnisses, zum Ausweis und zu den Angaben im Anhang sowie zu Sale- and-Lease-Back-Transaktionen.
Der Standard hat wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung der VFE-Lage der LEWAG Holding AG, die Details der Auswirkungen werden nachfolgend erläutert.
Die erstmalige Anwendung des Standards zum 1. Januar 2019 erfolgte nach der modifiziert retrospektiven Umstellungsmethode. Die LEWAG Holding AG wendet für den Übergang auf IFRS 16 die folgenden Erleichterungsvorschriften für Leasingnehmer an:
| ― | Auf ein Portfolio ähnlich ausgestalteter Leasingverträge wurde ein einziger Abzinsungssatz angewendet. |
| ― | Im Zeitpunkt der Erstanwendung wird für bestehende Verträge keine Neubeurteilung vorgenommen, ob diese Verträge auf Basis der Kriterien des IFRS 16 ein Leasingverhältnis darstellen oder nicht. Stattdessen wird die bisher getroffene Einschätzung unter IAS 17 und IFRIC 4 beibehalten. |
| ― | Bei der Bestimmung der Laufzeit von Verträgen mit Verlängerungs- oder Kündigungsoptionen werden aktuelle Erkenntnisse berücksichtigt. |
| ― | Bei der Bewertung des Nutzungsrechts zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bleiben die anfänglichen direkten Kosten unberücksichtigt. |
Ausgehend von den finanziellen Verpflichtungen für Operating Leasing-Verträge zum 31. Dezember 2018 ergab sich folgende Überleitung auf den Eröffnungsbilanzwert der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019:
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| in T€ | 01.01.2019 |
|---|---|
| Finanzielle Verpflichtungen aus Operating Leasing-Verträgen zum 31. Dezember 2018 | 1.021 |
| - Änderungen bei Verlängerungs- und Kündigungsoptionen | 54 |
| \= Brutto-Leasingverbindlichkeit aus ehemaligen Operating Leasing-Verträgen zum 1. Januar 2019 | 967 |
| - Effekte aus Abzinsung | 68 |
| \= Leasingverbindlichkeit aus ehemaligen Operating Leasing-Verträgen zum 1. Januar 2019 | 899 |
| + Barwert der Verbindlichkeiten aus Finance Leasing-Verträgen zum 31. Dezember 2018 | 0 |
| \= Gesamtbetrag der Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 | 899 |
Die Leasingverbindlichkeiten wurden unter Anwendung eines gewichteten durchschnittlichen Grenzfremdkapitalzinssatzes zwischen 2,5 % und 4,1 % zum 1. Januar 2019 abgezinst.
Der IASB hat bis zum 31. Dezember 2019 eine Reihe weiterer Verlautbarungen veröffentlicht, die erst in einer späteren Berichtsperiode verpflichtend anzuwenden sind und die nach Einschätzung des Vorstands keine Auswirkung auf den LEWAG-Konzern haben werden.
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| Änderung/Standard | Datum der Veröffentlichung | IASB effective date/ AnwendungsZeitpunkt |
|---|---|---|
| IFRS 17: Versicherungsverträge | 18. Mai 2017 | 1. Januar 2021 |
| Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS-Standards | 29. März 2018 | 1. Januar 2020 |
| Änderung von IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbetriebs | 22. Oktober 2018 | 1. Januar 2020 |
| Änderungen zu IAS 1 und IAS 8: Definition von wesentlich | 31. Oktober 2018 | 1. Januar 2020 |
| Änderung zu IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Reform der Referenzzinssätze | 26. September 2019 | 1. Januar 2020 |
Die einzelnen Auswirkungen werden vom Vorstand fortlaufend überprüft.
Der Konzernabschluss wurde auf Grundlage fortgeführter historischer Anschaffungskosten erstellt. Von diesem Prinzip wurde bei der Bewertung nicht abgewichen. "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" nach IAS 40 sowie zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende "Finanzinstrumente" nach IFRS 9 waren nicht zu bilanzieren. Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (T€) angegeben. Für Tochtergesellschaften außerhalb der Europäischen Währungsunion erfolgt die Transformation in der Weise, dass die in der Landeswährung erstellten Jahresabschlüsse in Euro umgerechnet werden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Ausweise in der Bilanz erfolgten stetig bis auf die Umgliederung der Entwicklungskosten aus den geleisteten Anzahlungen in die Entwicklungskosten und die in Abschnitt 2.2.4 beschriebene Vorjahresumgliederung aufgrund eines bereits im Vorjahr zur Veräußerung gehaltenen Grundstücks und aufgrund der neuen Leasingbilanzierung.
Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass Annahmen getroffen werden, die sich auf den Ansatz und die Bewertung in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns auswirken. Die tatsächlich realisierten Beträge der zugrundeliegenden Vermögenswerte und Schulden können von den Beträgen im Konzernabschluss abweichen.
HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf, HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau, HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen, HEGLA New Technology GmbH & Co. KG, Paderborn und HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen, haben von der Befreiung nach § 264b HGB Gebrauch gemacht.
Die Offenlegungsverpflichtung bzgl. der einbezogenen Konzerngesellschaften wird gemäß § 264b HGB durch Hinterlegung des Konzernabschlusses der Muttergesellschaft erfüllt.
In den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG, Beverungen, werden neben der Muttergesellschaft acht (Vorjahr: sieben) inländische Gesellschaften sowie fünf (Vorjahr: drei) ausländische Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen, bei denen die LEWAG Holding AG ihre Verfügungsgewalt nutzen kann, um die variablen wirtschaftlichen Rückflüsse dieser Beteiligungsunternehmen zu beeinflussen. Die Einbeziehung beginnt ab dem Zeitpunkt der Beherrschung. Sie endet, wenn diese Möglichkeit nicht mehr besteht.
Komplementär-GmbHs mit ruhender oder nur geringer Geschäftstätigkeit, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des LEWAG-Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung sind, werden nicht konsolidiert. Sie sind grundsätzlich zum Fair Value bewertet, der aber nicht wesentlich von deren historischen Anschaffungskosten abweicht. Die Summe der Eigenkapitalbeträge dieser Konzern-Eigenkapitals; das gesamte Ergebnis nach Steuern dieser Gesellschaften liegt ebenfalls unter 1,0 % des LEWAG-Konzernergebnisses.
Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises hat sich im Rahmen eines Share Deals, der zur Erlangung der Kontrolle an der TaiFin Glass Machinery Oy, Nokia (Finnland) (kurz: TaiFin Finnland) geführt hat, gegenüber dem Vorjahr um zwei Unternehmen verändert. Die TaiFin Finnland hält 100 % der Anteile an der TaiFin Glass Machinery (Suzhou) Co. Ltd., Suzhou (China) (kurz: TaiFin China). Der Erwerb fand unmittelbar durch die HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, statt, an der die LEWAG AG zu 100% beteiligt ist. Der Erstkonsolidierungsstichtag ist der 31. Oktober 2019.
TaiFin Finnland ist eine Kapitalgesellschaft finnischen Rechts und wird unter der Registernummer 2279150-1 geführt. TaiFin China ist eine Kapitalgesellschaft chinesischen Rechts und wird unter der Registernummer 91320509MA1MLRGK2F geführt.
HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, (kurz HEGLA Beverungen) hat 51 % der Anteile an TaiFin Finnland mit Wirkung zum 31. Oktober 2019 erworben.
Durch die Veränderung des Konsolidierungskreises ist die Vergleichbarkeit des Konzernabschlusses mit dem Vorjahr wesentlich beeinträchtigt.
Die Gesamtleistung der TaiFin-Gruppe, die im Geschäftsjahr 2019 in der Konzernergebnisrechnung enthalten ist, beträgt konsolidiert T€ 697 für den Zeitraum ab dem Erstkonsolidierungszeitpunkt 1. November 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Der Jahresfehlbetrag für diesen Zeitraum, der in der Konzernergebnisrechnung enthalten ist, beläuft sich auf T€ 422. Die Gesamtleistung der TaiFin-Gruppe für das gesamte Geschäftsjahr 2019 beträgt konsolidiert T€ 7.675 und der Jahresfehlbetrag für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 beträgt T€ 1.546. Wäre die TaiFin-Gruppe bereits zum 1. Januar 2019 erworben worden, hätte damit im LEWAG-Konzern die Gesamtleistung bei T€ 108.177 und der Konzernjahresüberschuss bei T€ 4.462 gelegen.
Aufgrund der negativen Geschäftsentwicklung der TaiFin-Gruppe in 2019 wurden der Kaufpreis für die ersten 51% der Geschäftsanteile sowie die Ausübungsbedingungen der kombinierten gegenseitigen Kauf- und Verkaufsoptionen für die verbleibenden 49 % der Geschäftsanteile mit Änderungsvertrag vom 30. Dezember 2019 deutlich nach unten korrigiert. Der zum 31. Oktober 2019 gezahlte Kaufpreis wurde rückwirkend von T€ 9.214 auf T€ 5.214 reduziert. Die Rückzahlung der Kaufpreisanpassung erfolgte zum 27. Januar 2020.
Die im Zuge des Erwerbs vereinbarten, gegenseitigen Kauf- und Verkaufsoptionen in Bezug auf die verbleibenden 49 % der Geschäftsanteile ermöglichen HEGLA Beverungen den Erwerb und den bisherigen Eigentümern den Verkauf der Minderheitenanteile. Die gegenseitigen Call- und Put-Optionen sind im Hinblick auf die Ausübungspreise und die Ausübungsbedingungen wirtschaftlich identisch und daher mit einem Termingeschäft vergleichbar. In der Gesamtwürdigung der vertraglichen Regelungen liegen daher bereits zum Erwerbsstichtag die eigentümertypischen Risiken und Chancen (Present Ownership) vollständig bei HEGLA Beverungen und die Vollkonsolidierung der TaiFin-Gruppe im LEWAG-Konzernabschluss 2019 erfolgt daher ohne den Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen.
Die Gegenleistung des Unternehmenserwerbs umfasst neben der Barkomponente von T€ 5.214 für 51 % der Geschäftsanteile auch die sich auf die Ausübung der Call- bzw. Put-Optionen für die weiteren 49 % in Höhe von T€ 4.662. Für letztere wurde eine finanzielle Verbindlichkeit bilanziert.
Bei der Bewertung der bedingten Gegenleistung wurde berücksichtigt, dass von den verbleibenden Minderheitsgesellschaftern manche nach drei Jahren und alle spätestens nach sechs Jahren einen Ausübungspreis erhalten, der auf einem vertraglichen Multiplikator von 7,0 bezogen auf das durchschnittliche EBITDA der beiden letzten Geschäftsjahre vor Ausübung ermittelt wird.
Bei der Bewertung der bedingten Gegenleistung wurde angenommen, dass nach rd. drei Jahren ein nicht diskontierter Betrag in Höhe von T€ 1.888 und für die verbleibenden Anteile zum späteren Ausübungszeitpunkt ein nicht diskontierter Betrag in Höhe von T€ 3.457 zu zahlen ist. Die Diskontierung erfolgte mit den Fremdkapitalkosten in Höhe von 2,3% für rd. drei Jahre sowie 2,9 % über einen Zeitraum von rd. sechs Jahren.
Die TaiFin-Gruppe ist spezialisiert auf die Herstellung und den Verkauf von hochtechnologischen Anlagen bzw. Fertigungslinien zur Produktion von Einscheibensicherheitsglas (ESG). Dies umfasst im Wesentlichen Glasbiege- und Glashärtungsöfen sowie ein Vakuummodul für die Automobilglas- und Architekturglasbranche, wobei der Absatzschwerpunkt der TaiFin-Gruppe bisher im Automobilsektor liegt. Hintergrund der Transaktion ist die Generierung potenzieller Synergieeffekte durch technologisch komplementäre Produktportfolios und die gemeinsame Nutzung bestehender nationaler und internationaler Vertriebsnetzwerke. Durch die Akquisition erhält die HEGLA-Gruppe Zugang zu neuen Technologien für den Automobilglas- und Architekturglassektor, um ihr eigenes Produktportfolio zu erweitern.
Nachstehend sind die erfassten identifizierbaren erworbenen Vermögenwerte und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt zusammengefasst.
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| T€ | |
|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 663 |
| Unfertige Erzeugnisse und Anzahlungen | 728 |
| Geleistete Anzahlungen | 54 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.608 |
| Sonstige Vermögenswerte | 142 |
| Flüssige Mittel | 699 |
| Sonstige Finanzinstrumente (Fondsanteile) | 1.151 |
| Langfristige Vermögenswerte | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 147 |
| Sachanlagen | 457 |
| 5.649 | |
| Schulden | -3.542 |
| Gesamtes identifizierbares Nettovermögen | 2.107 |
Im Zusammenhang mit der Übernahme der Taifin-Gruppe wurden zum Erstkonsolidierungszeitpunkt flüssige Mittel von T€ 699 erworben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 0 übernommen.
Die Identifikation der erworbenen Vermögenswerte sowie die Neubewertung i.S.v. IFRS 3 durch einen neutralen Gutachter stellt sich wie folgt dar:
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| T€ | |
|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | |
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 663 |
| Unfertige Erzeugnisse | 938 |
| Geleistete Anzahlungen | 52 |
| Auftragsbestand | 247 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.608 |
| Sonstige Vermögenswerte | 142 |
| Flüssige Mittel | 699 |
| Sonstige Finanzinstrumente (Fondsanteile) | 1.151 |
| Langfristige Vermögenswerte | |
| Immaterielle Vermögenswerte/Technologie | 5.470 |
| Sachanlagen | 457 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 3.767 |
| 15.194 | |
| Schulden | -3.542 |
| passive latente Steuern | -1.776 |
| Gesamtes identifizierbares Nettovermögen | 9.876 |
Bei den identifizierten immateriellen Vermögenswerten handelt es sich um technologiebasierte immaterielle Vermögenswerte, die anhand einer Umsatzplanung auf Basis des Barwerts der voraussichtlichen Cashflows über ihre Laufzeit bzw. voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 Jahren ab dem 1. Januar 2020 ermittelt wurden. Die vier identifizierten, relevanten Technologien wurden anhand der Residualwertmethode bzw. Multi Period Excess Method bewertet.
Die Umsatz- und EBITDA-Planung basiert für das Jahr 2020 auf der Projekteinzelplanung des Jahres 2020 in Bezug auf die einzelnen Technologien. Ferner wurden für jede Technologie Umsatz- und EBITDA-Anteile am Gesamtumsatz bzw. dem geplanten EBITDA der TaiFin-Gruppe für die Jahre 2021 bis 2024 ermittelt. Ab dem Jahr 2025 wurden die jeweiligen Anteile konstant gehalten.
Die im Zuge der Bewertungen des Auftragsbestandes bzw. des Vorratsvermögens aufgedeckten stillen Reserven wurden bei der Bewertung der Technologien bereinigt.
Die Ermittlung der Restnutzungsdauer erfolgte im Hinblick auf die durch die TaiFin-Gruppe gehaltenen Patente, einem Benchmarking sowie anhand von Managementeinschätzungen und beträgt 15 Jahre ab dem Geschäftsjahr 2020. Unter Berücksichtigung des Anteils aus 2019 (2 Monate) ergibt sich eine gesamte Restnutzungsdauer für die Technologien von 15,2 Jahren. Die Abschmelzung erfolgt linear über die Laufzeit.
Die bei der Bewertung in Abzug gebrachten Contributory asset charges (CAC) für die Technologien enthalten notwendiges Anlagevermögen, Working Capital sowie einen benötigten Mitarbeiterstamm.
Der umsatzgewichtete und segmentspezifische Kapitalisierungszinssatz beträgt bei einer Restnutzungsdauer von 15,2 Jahren für Technologien im Segment Automotive 9,8 % und für die Technologie CTF im Segment Bauglas 9,5 %. Da diesen kein Zu- oder Abschlag hinzuzurechnen ist, sind diese gleichzeitig die bewertungsrelevanten Kapitalisierungszinssätze.
Da gemäß finnischer Rechnungslegungsstandards immaterielle Vermögenswerte mit einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von maximal zehn Jahren steuerlich abzugsfähig sind, wird für die Berechnung des Barwertes des steuerlichen Abschreibungsvorteils ein zehnjähriger WACC in Höhe von 9,7 % für die Bewertung der Automotive-Technologie und 9,4 % für die Bewertung der CTF-Technologie zugrunde gelegt.
Auf Basis der beschriebenen Inputfaktoren ergeben sich für die identifizierbaren Technologien folgende Fair Values:
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| T€ | |
|---|---|
| Technologie Glasbiegeöfen | 2.133 |
| Technologie Press Bending | 587 |
| Technologie CTF | 2.675 |
| Technologie Vacuum Line | 71 |
| 5.466 |
Die Bewertung des übernommenen Sachanlagevermögens erfolgte entsprechend der fortgeführten Anschaffungskosten im Erstkonsolidierungszeitpunkt und ist durch geeignete Nachweise belegt worden. Das Sachanlagevermögen besteht lediglich aus Büroeinrichtungen sowie EDV-Hardware. Stille Reserven wurden nicht identifiziert.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Unfertige Erzeugnisse wurden mit den Herstellungskosten angesetzt und enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten.
Im Rahmen des PPA-Prozesses wurden auf Basis von Managementangaben für unfertige Erzeugnisse ("work in progress" bzw. WIP) aus der Einzelprojektplanung durchschnittliche Fertigstellungsgrade in Höhe von 35,0 % (WIP: Projekt SGBF), 0,3 % (WIP: Projekt CTF) und 2,9 % (WIP: Projekt Chongqing) angewendet und Step up's in Höhe von insgesamt T€ 210 erfasst.
Für das Projekt "Chongqing" wird ein Auftragsbestand in Höhe von T€ 247 ermittelt. Dieser stellt die Höhe des voraussichtlichen Nettoerlöses dar. Sowohl Zufluss der Nettoerlöse wie auch liquiditätswirksame Mittelabflüsse im Zusammenhang mit dem Auftragsbestand werden voraussichtlich im Juni 2020 erfolgen. Weiterhin wurde ein Step down der Anzahlungen in Höhe von T€ 2 ermittelt.
Auf Basis der beschriebenen Faktoren ergeben sich folgende Fair Values:
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| T€ | |
|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 663 |
| Unfertige Erzeugnisse | 728 |
| Unfertige Erzeugnisse ("work in progress") - | |
| Step up | 210 |
| Geleistete Anzahlungen | 52 |
| Auftragsbestand | 247 |
| 1.900 |
Die Buchwerte der übernommenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen finanziellen Verpflichtungen von T€ 1.608 und nichtfinanzielle Vermögenswerte entsprechen jeweils ihren beizulegenden Zeitwerten. Der beizulegende Zeitwert der erworbenen Forderungen stellt gleichzeitig die beste Schätzung für die erwarteten Zahlungsmittelzuflüsse aus diesen Forderungen dar.
Weitere Vermögenswerte oder Schulden wurden nicht identifiziert.
Im Rahmen der Neubewertung wurden für die übrigen Aktiva wie Forderungen keine stillen Reserven identifiziert.
Bei den im Rahmen der Transaktion übernommenen Schulden handelt es sich insbesondere um erhaltene Anzahlungen (T€ 1.292), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (T€ 724), Verbindlichkeiten aus der Leasingbilanzierung (T€ 311), sonstige Verbindlichkeiten (T€ 186) sowie sonstige Rückstellungen (T€ 1.029), die voraussichtlich innerhalb eines Jahres zu Mittelabflüssen führen werden. Stille Lasten sind nicht erkennbar.
Aufgrund der Neubewertung der übernommenen Vermögenswerte ergibt sich als Residualgröße ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 3.767. Durch den Anteilserwerb wird der strategische Ansatz im LEWAG-Konzern, die Generierung potenzieller Synergieeffekte durch technologisch komplementäre Produktportfolios sowie die gemeinsame Nutzung bestehender nationaler und internationaler Vertriebsnetzwerke, vorangetrieben. Durch die Akquisition erhält der LEWAG-Konzern Zugang zu neuen Technologien, um sein eigenes Produktportfolio zu erweitern.
Der im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der TaiFin-Gruppe gemäß IFRS 3 ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 3.767 wurde für Zwecke des Impairment-Tests der CGU West zugeordnet, da die CGU West maßgeblich von den Synergieeffekten des Unternehmenserwerbs profitieren wird.
In den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG wurden folgende Gesellschaften aus dem In- und Ausland im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen:
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Vom Konzern gehaltene Anteile | Von nicht beherrschenden Gesellschaftern gehaltene Anteile | Gezeichnetes Kapital | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 % |
2018 % |
2019 % |
2018 % |
2019 € |
2018 € |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 5.500.000,00 | 5.500.000,00 |
| 2. HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 615.000,00 | 615.000,00 |
| 3. HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 700.000,00 | 700.000,00 |
| 4. HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 52.000,00 | 52.000,00 |
| 5. HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 300.000,00 | 300.000,00 |
| 6. HEGLA Trading & Service GmbH, Beverungen | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 50.000,00 | 50.000,00 |
| 7. HEGLA-HANIC GmbH, Bochum | 53,45 | 51,00 | 46,55 | 49,00 | 816.326,00 | 816.326,00 |
| 8. HEGLA New Technology GmbH & Co. KG, Paderborn | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 50.000,00 | 0,00 |
| 9. HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg (F) | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 50.000,00 | 50.000,00 |
| 10. HEGLA Machinery (UK) Limited, Milton Keynes (GB) | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 115.185,26 | 115.185,26 |
| 11. HEGLA Corporation, Atlanta (USA) | 100,00 | 100,00 | 0,00 | 0,00 | 69.415,53 | 295.016,00 |
| 12. Taifin Glass Machinery Oy, Nokia (FI) | 51,00 | 0,00 | 0,00 | 100,00 | 10.000,00 | 0,00 |
| 13. Taifin Glass Machinery (Suzhou) Co. Ltd., Suzhou (CN) | 51,00 | 0,00 | 0,00 | 100,00 | 133.384,63 | 0,00 |
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Eigenkapital | |
|---|---|---|
| 2019 € |
2018 € |
|
| --- | --- | --- |
| 1. HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen | 15.000.000,00 | 15.000.000,00 |
| 2. HEGLA Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Satteldorf | 1.250.000,00 | 1.250.000,00 |
| 3. HEGLA Maschinenbau GmbH & Co. KG, Kretzschau | 3.000.000,00 | 2.500.000,00 |
| 4. HEGLA GmbH & Co. KG, Wartung und Service, Beverungen | 700.000,00 | 600.000,00 |
| 5. HEGLA boraident GmbH & Co. KG, Beverungen | 513.901,88 | 339.316,01 |
| 6. HEGLA Trading & Service GmbH, Beverungen | 141.156,73 | 129.394,59 |
| 7. HEGLA-HANIC GmbH, Bochum | 607.336,98 | 747.857,09 |
| 8. HEGLA New Technology GmbH & Co. KG, Paderborn | 50.000,00 | 0,00 |
| 9. HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg (F) | 264.352,78 | 179.738,76 |
| 10. HEGLA Machinery (UK) Limited, Milton Keynes (GB) | 1.100.784,91 | 998.311,88 |
| 11. HEGLA Corporation, Atlanta (USA) | 7.120.704,00 | 5.053.878,96 |
| 12. Taifin Glass Machinery Oy, Nokia (FI) | 1.559.773,34 | 0,00 |
| 13. Taifin Glass Machinery (Suzhou) Co. Ltd., Suzhou (CN) | 278.237,14 | 0,00 |
Ein Unternehmen wird at equity in den Konzernabschluss einbezogen, da ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Es handelt sich um die 25,5%-Beteiligung an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen.
HEGLA Beverungen hält 53,45 % der Anteile an der HEGLA-HANIC GmbH, Bochum. Die nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen (Basis: Jahresabschluss HGB) der HEGLA-HANIC GmbH, Bochum:
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| Zusammengefasste Bilanz | 31.12.2019 T€ |
31.12.2018*) T€ |
|---|---|---|
| Kurzfristige Vermögenswerte | 620 | 910 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | - 446 | - 402 |
| Kurzfristiges Reinvermögen | 174 | 508 |
| Langfristige Vermögenswerte | 478 | 240 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
| Langfristiges Reinvermögen | 478 | 240 |
| Reinvermögen | 652 | 748 |
| Kumulierte nicht beherrschende Anteile | 304 | 366 |
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| Zusammengefasste Gesamtergebnisrechnung | 31.12.2019 T€ |
31.12.2018*) T€ |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 1.919 | 1.393 |
| Periodenergebnis lt. HB I | - 96 | 9 |
| Sonstiges Ergebnis | 0 | 0 |
| Gesamtergebnis lt. HB I | -96 | 9 |
| Gesamtergebnis lt. HB II | -137 | 9 |
| Auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallendes Ergebnis lt. HB I | -45 | 4 |
| Auf nicht beherrschende Gesellschafter entfallendes Ergebnis lt. HB II | -64 | -- |
*) ab Einbezug in den LEWAG-Konzern (01.06.2018 - 31.12.2018)
Wegen untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden folgende Komplementär-GmbHs nicht im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen und auch nicht "at equity" bilanziert:
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| Name und Sitz der Gesellschaften | Beteiligungsquote % |
gezeichnetes Kapital 31.12.2019 € |
|---|---|---|
| 1. HEGLA Beteiligungs GmbH, Beverungen | 100,00 | 26.000,00 |
| 2. HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf | 100,00 | 26.000,00 |
| 3. HEGLA Fahrzeugbau Beteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen | 100,00 | 26.000,00 |
| 4. HEGLA New Technology Beteiligungs GmbH, Paderborn | 100,00 | 25.000,00 |
| 5. H-Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen | 25,50 | 25.000,00 |
Die Vergleichszahlen für das Jahr 2018 lauten wie folgt:
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| Name und Sitz der Gesellschaften | Beteiligungsquote % |
gezeichnetes Kapital 31.12.2018 € |
|---|---|---|
| 1. HEGLA Beteiligungs GmbH, Beverungen | 100,00 | 26.000,00 |
| 2. HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf | 100,00 | 26.000,00 |
| 3. HEGLA Fahrzeugbau Beteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen | 100,00 | 26.000,00 |
| 4. H-Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen | 25,50 | 25.000,00 |
Die Kapitalkonsolidierung erfolgt nach der Erwerbsmethode (purchase/acquisition method) entsprechend IFRS 3. Dabei werden die Anschaffungswerte der Beteiligungen sowie die bereits vor Kontrollerlangung bestehenden Anteile mit dem auf sie entfallenden anteiligen Eigenkapital zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Bei erstmaliger Konsolidierung von Tochterunternehmen werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert (fair value) zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Die danach verbleibenden positiven Unterschiedsbeträge werden in der Konzernbilanz als Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ausgewiesen.
Gemäß IFRS 3 wird der Geschäfts- oder Firmenwert nicht planmäßig abgeschrieben, sondern wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (cash generating unit, CGU), der dieser zugeordnet ist, auf eine Wertminderung hin untersucht (impairment only approach). Hierfür wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert jeder einzelnen CGU zugeordnet, die voraussichtlich Synergien aus dem Zusammenschluss zieht. Der Impairment-Test erfolgt mindestens einmal im Jahr zum Bilanzstichtag (31. Dezember) und zusätzlich, sofern Anzeichen einer Wertminderung der CGU (sog. triggering events) vorliegen.
Für den Fall, dass der Buchwert der CGU, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag übersteigt, ist dieser zugewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der festgestellten Differenz abzuschreiben. Einmal vorgenommene Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwertes dürfen nachfolgend auch nicht mehr rückgängig gemacht werden. Übersteigt der festgestellte Differenzbetrag (Wertminderung) der CGU den Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwertes, erfolgt in Höhe des verbleibenden Wertminderungsbetrags eine anteilige Wertminderung der Buchwerte der der CGU zugeordneten Vermögenswerte.
Bei der Bilanzierung von Erwerben von weniger als 100 % werden die nicht beherrschten Anteile zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Beteiligungen werden nach der Equity-Methode einbezogen, wenn ein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Dies ist im Sinne einer widerlegbaren Vermutung bei einem Stimmrechtsanteil von 20 % bis 50 % der Fall (assoziierte Unternehmen).
Forderungen und Verbindlichkeiten sowie konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen den konsolidierten Unternehmen werden eliminiert. Die Vorräte und das Anlagevermögen werden um Zwischengewinne bereinigt. Ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge unterliegen der Abgrenzung latenter Steuern.
Die Vermögenswerte und Schulden der in den Konzern einbezogenen inländischen und ausländischen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlich geltenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt.
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden gemäß IAS 20 (Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand) nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die mit den Zuwendungen verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Sie werden erfolgswirksam behandelt und grundsätzlich in den Perioden verrechnet, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendungen kompensiert werden sollen. Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungskosten der begünstigten Vermögenswerte aktivisch abgesetzt. Soweit bei Zuwendungen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit zur Rückzahlung besteht, werden sie unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Immaterielle Vermögenswerte (im Wesentlichen Software) - außer Geschäfts- oder Firmenwerte - weisen eine begrenzte Nutzungsdauer auf und werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von 4 bis 7 Jahren abgeschrieben. Die im Rahmen eines Unternehmenserwerbes 2010 erstmals bilanzierten immateriellen Vermögenswerte (Kundenstamm) werden planmäßig linear über eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die im Rahmen des Unternehmenserwerbs 2019 erstmals bilanzierten immateriellen Vermögenswerte (Technologie) werden planmäßig linear über eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von 15 Jahren und zwei Monaten abgeschrieben.
Entwicklungskosten für künftige Produkte müssen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert werden, sofern eine technische Durchführbarkeit und Absicht der Fertigstellung sowie eine zukünftige wirtschaftliche Nutzung möglich sind. Falls die Aktivierungsvoraussetzungen gemäß IAS 38 nicht vorliegen, werden Entwicklungsaktivitäten im Entstehungsjahr aufwandswirksam behandelt. Die Abschreibung der aktivierten und selbsterstellten Entwicklungskosten erfolgt linear über eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren.
Das gesamte Sachanlagevermögen unterliegt einer betrieblichen Nutzung und wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibung der Gebäude erfolgt linear unter Zugrundelegung einer Nutzungsdauer von max. 50 Jahren. Technische Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie andere Anlagen werden linear entsprechend dem Nutzungsverlauf über einen Zeitraum von 2 bis 20 Jahren abgeschrieben, wobei der Mehrschichtbetrieb zu einer verkürzten Abschreibungsdauer führt.
Bei allen immateriellen Vermögenswerten sowie allen Gegenständen des Sachanlagevermögens wird die Werthaltigkeit des Buchwerts am Ende jedes Geschäftsjahrs systematisch überprüft. Soweit der erzielbare Betrag des Vermögenswerts unter den Buchwert gesunken ist, wird eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen. Der erzielbare Wert ist jeweils der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert und dem Barwert der geschätzten Mittelzuflüsse aus dem Vermögenswert. Sofern der Vermögenswert Teil einer selbstständig Zahlungsmittel generierenden Einheit (cash generating unit) ist, wird die Abschreibung auf der Grundlage des erzielbaren Betrags dieser Zahlungsmittel generierenden Einheit ermittelt. Bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung erfolgt eine Zuschreibung bis zur Höhe der um planmäßige Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 36).
Fremdkapitalzinsen werden, bis auf Fälle, in denen die Herstellung von Vermögenswerten einen längeren Zeitraum umfasst, unmittelbar als Aufwand verrechnet (IAS 23). Kosten für die Reparatur von Sachanlagen werden grundsätzlich aufwandswirksam behandelt. Eine Aktivierung erfolgt nur dann, wenn die Kosten zu einer Erweiterung oder wesentlichen Verbesserung des jeweiligen Vermögenswerts führen.
Leasingtransaktionen über Sachanlagen bis 31. Dezember 2018, bei denen Unternehmen des LEWAG-Konzerns alle wesentlichen Chancen und Risiken aus der Nutzung des Leasinggegenstandes tragen, werden als finance lease gemäß IAS 17 behandelt. Alle übrigen Leasingverträge, bei denen die Unternehmen des LEWAG-Konzerns als Leasingnehmer auftreten, wurden als operating lease bilanziert. Die Leasingzahlungen wurden als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Finance-Lease-Transaktionen lagen im LEWAG-Konzern nicht vor.
Leasingvereinbarungen werden ab dem 1. Januar 2019 im Einklang mit den Anforderungen des IFRS 16 "Leasingverhältnisse" bilanziert. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn ein Vertrag zur Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum berechtigt. Ein Nutzungsrecht für einen identifizierten Vermögenswert kann unabhängig von der formalen Ausgestaltung in vielen Verträgen bei den Unternehmen des LEWAG-Konzerns vorkommen, z. B. in Miet- und Pachtverträgen. Als Leasingnehmer bilanzieren die Unternehmen im LEWAG-Konzern nach dem sog. Nutzungsrechtsmodell ("right-of-use model") gem. IFRS 16.22 Leasingverhältnisse ungeachtet der wirtschaftlichen (Eigentums-)Verhältnisse an dem betreffenden Leasingobjekt zu Beginn ihrer Laufzeit.
Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten werden gesondert in der Bilanz ausgewiesen.
Für die Leasingvereinbarungen wird eine Verbindlichkeit in Höhe des Barwerts der bestehenden Zahlungsverpflichtung bilanziert. Die Folgebilanzierung erfolgt nach der Effektivzinsmethode. Für die Barwertbestimmung erfolgt die Abzinsung mit einem risiko- und laufzeitäquivalenten Grenzfremdkapitalzinssatz, wenn die Bestimmung des impliziten Zinssatzes nicht möglich ist.
Der Zugangswert der Verbindlichkeit ist zugleich Ausgangspunkt für die Bestimmung der Anschaffungskosten des Nutzungsrechts, welches separat als neuer Posten in der Konzernbilanz der LEWAG Holding AG ausgewiesen wird. Vorauszahlungen erhöhen und erhaltene Leasinganreize reduzieren den Zugangswert. Alle Nutzungsrechte werden von den Unternehmen des LEWAG-Konzerns zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Die Abschreibung erfolgt linear über den kürzeren Zeitraum von Leasinglaufzeit und wirtschaftlicher Nutzungsdauer des identifizierten Vermögenswerts. Wenn Ereignisse oder veränderte Umstände eine Wertminderung vermuten lassen, erfolgt eine Werthaltigkeitsprüfung nach IAS 36 wie in den Bilanzierungsgrundsätzen für Sachanlagen beschrieben.
Beim Abschluss von Leasingvereinbarungen sichern die Unternehmen im LEWAG-Konzern die betriebliche Flexibilität über Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ab. Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen wird im Wesentlichen durch die Einschätzung zur Laufzeit beeinflusst. Im Rahmen der Bestimmung der Leasinglaufzeit werden sämtliche Tatsachen und Umstände berücksichtigt, die einen wirtschaftlichen Anreiz zur Ausübung von bestehenden Optionen bieten. Die unterstellte Laufzeit umfasst daher auch Perioden, die von Verlängerungsoptionen abgedeckt sind, wenn mit einer hinreichenden Sicherheit von einer Ausübung ausgegangen wird. Eine Änderung der Laufzeit wird berücksichtigt, wenn eine Änderung hinsichtlich der hinreichend sicheren Ausübung bzw. Nicht-Ausübung einer bestehenden Option eintritt.
Der LEWAG-Konzern tritt nicht als Leasinggeber auf.
Die im Finanzanlagevermögen ausgewiesenen Anteile an nicht konsolidierten Tochtergesellschaften und Beteiligungen gelten in der Regel ebenfalls als zum beizulegenden Zeitwert der zu bewertende finanzielle Vermögenswerte. Sie werden im Konzernabschluss der LEWAG Holding AG jedoch grundsätzlich mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten gezeigt, die eine angemessene Schätzung des beizulegenden Zeitwertes darstellen. Soweit Hinweise auf niedrigere beizulegende Zeitwerte bestehen, werden diese angesetzt.
Finanzinstrumente sind Verträge, die bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen zu einer finanziellen Schuld oder einem Eigenkapitalinstrument führen. Die Bilanzierung von Finanzinstrumenten erfolgt bei üblichem Kauf oder Verkauf zum Handelstag.
IFRS 9 unterscheidet finanzielle Vermögenswerte in folgende Bewertungskategorien: Zu fortgeführten Anschaffungskosten, zum beizulegenden Zeitwert sowie erfolgsneutral zum "fair value through other comprehensive income" zu bewertende finanzielle Vermögenswerte. Die Klassifizierung erfolgt anhand von Zahlungsstrom- und Geschäftsmodellbedingungen.
Im LEWAG-Konzern sind finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte bestanden, mit Ausnahme der vorgenannten Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen und den im Zuge des Unternehmenserwerbs erworbenen Fondsanteilen, nicht.
Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten entsprechen die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag. Der beizulegende Zeitwert entspricht im Allgemeinen dem Markt- oder Börsenwert. Wenn kein aktiver Markt existiert, wird der beizulegende Zeitwert mittels finanzmathematischer Methoden, z. B. durch Diskontierung der zukünftigen Zahlungsflüsse mit dem Marktzinssatz ermittelt und durch Bestätigungen der Banken, die die Geschäfte abwickeln, überprüft.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwertes wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswertes oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem
| ― | Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder |
| ― | vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, stattfindet. |
Ausgereichte Kredite, Forderungen und Verbindlichkeiten (originäre Finanzinstrumente) werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, wenn sie nicht mit Sicherungsinstrumenten im Zusammenhang stehen und entsprechend designiert.
Insbesondere handelt es sich dabei um
| ― | sonstige Ausleihungen, |
| ― | Forderungen aus dem Finanzierungsgeschäft, |
| ― | Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, |
| ― | kurzfristige sonstige Forderungen, Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, |
| ― | kurz- und langfristige Finanzschulden. |
Unter derivativen Finanzinstrumenten sind Finanzinstrumente zu verstehen, die zur Steuerung von Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen eingesetzt werden. Sie dienen der Reduzierung von Ergebnisvolatilitäten. Handelspositionen, das heißt Derivate ohne zu sicherndes Grundgeschäft, werden nicht eingegangen. Weitere derivative Finanzinstrumente bestanden wie im Vorjahr insgesamt nicht.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Nettoveräußerungswert.
Unfertige und fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten angesetzt. Sie enthalten alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der produktionsbezogenen Gemeinkosten. Hierzu gehören auch die fertigungsbedingten Abschreibungen, anteilige Verwaltungskosten der Fertigung sowie anteilige Kosten des sozialen Bereiches. Finanzierungskosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Niedrigere Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Veräußerungserlöse werden berücksichtigt. Die Ermittlung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfolgt auf Basis der Durchschnittsmethode.
Geleistete Anzahlungen werden zu Anschaffungskosten bewertet und unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung.
Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bzw. mit ihren Nennwerten angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine pauschalierte Einzelwertberichtigung und dem speziellen Risiko durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Forderungen werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, so wird der früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanzaufwendungen erfasst.
In die Beurteilung eines etwaigen Wertminderungsbedarfes auf Basis des expected loss models finden neben bereits eingetretenen Ereignissen auch zukünftig erwartbare Ereignisse bzw. zukünftige Schätzungen Eingang. Für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dabei nach IFRS 9.5.15a ein vereinfachtes - auf dem lifetime expected credit loss basierendes - Verfahren angewandt.
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Eine Wertminderung liegt vor, wenn eines oder mehrere Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eintraten, eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte haben, die sich verlässlich schätzen lässt. Als objektive Hinweise werden Ausfall und Verzug eines Schuldners, Hinweise auf eine sich abzeichnende Insolvenz eines Schuldners und nachhaltige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern berücksichtigt. Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität des Schuldners seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen.
Der Konzern schreibt finanzielle Vermögenswerte ab, wenn sich abzeichnet, dass keine realistische Chance auf Einbringlichkeit mehr besteht, z. B. bei eröffnetem Insolvenzverfahren des Schuldners. Abgeschriebene finanzielle Vermögenswerte sind ggf. Gegenstand von Vollstreckungsmaßnahmen. Aus erfolgreichen Vollstreckungsmaßnahmen resultierende Erträge werden erfolgswirksam erfasst.
Eine wesentliche Konzentration des Kreditrisikos besteht nicht, da der Kundenbestand bei nicht wertberichtigten Forderungen entsprechend breit ist. Entsprechend ist der Vorstand der Überzeugung, dass keine über die bereits erfassten Wertminderungen hinausgehende Risikovorsorge notwendig ist. Der Buchwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht im Wesentlichen ihrem beizulegenden Zeitwert.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind zum Nennbetrag bilanziert.
Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 (Income taxes) auf der Grundlage der Verbindlichkeiten-Methode für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und bilanziellen Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Die aktiven latenten Steuern können auch Steuerminderungsansprüche erfassen, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit ausreichender Wahrscheinlichkeit gewährleistet ist. Weiterhin werden latente Steuern aufgrund von Bewertungsunterschieden aus den steuerlichen Ergänzungsbilanzen bei den Tochterpersonengesellschaften ausgewiesen. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. gelten werden.
Soweit Einkünfte von Tochterunternehmen aufgrund besonderer lokaler steuerlicher Regelungen steuerbefreit und die Steuereffekte bei Wegfall der temporären Steuerbefreiung nicht absehbar sind, wurden keine latenten Steuern angesetzt. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem zu versteuerndes Einkommen für die Nutzung der abzugsfähigen temporären Differenzen wahrscheinlich zur Verfügung stehen wird.
Aktive und passive latente Steuern werden getrennt voneinander ausgewiesen, eine Verrechnung erfolgt nur, sofern die Voraussetzungen gemäß IAS 12.74 gegeben sind.
Sonstige kurzfristige Rückstellungen werden gemäß IAS 37 gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Dies bedeutet, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit über 50 % liegen muss. Die Bewertung erfolgt auf Basis der bestmöglichen Schätzung der Ausgaben, die zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung zum Abschlussstichtag erforderlich ist.
Garantierückstellungen werden entsprechend IAS 37 unter Zugrundelegung des bisherigen bzw. geschätzten zukünftigen Schadensverlaufs der Produkte gebildet. Sie werden entsprechend des Garantiezeitraums und unter Berücksichtigung einer eventuellen Inanspruchnahme mit 0,5 % des garantiebehafteten Jahresumsatzes des abgelaufenen Wirtschaftsjahres berechnet.
Rückstellungen für Kosten der Belegschaft werden im Wesentlichen für Tantiemen, Prämien und Provisionen, im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht beanspruchten Urlaub, Berufsgenossenschaftsbeiträge und ähnliche Verpflichtungen gebildet.
Die übrigen Rückstellungen (Rechtsstreitigkeiten, Abfindungen, Jahresabschlusskosten, ausstehende Rechnungen etc.) werden ebenfalls nach IAS 37 für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in Höhe ihres wahrscheinlichen Eintritts berücksichtigt und nicht mit Rückgriffsansprüchen verrechnet.
Eine Abzinsung der sonstigen Rückstellungen wurde nicht vorgenommen, da die Mittelabflüsse im Wesentlichen kurzfristig erwartet werden.
Kurzfristige Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.
Die Fortführung der historischen Anschaffungskosten erfolgt dabei gemäß der Effektivzinsmethode.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten entspricht im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten.
Von Kunden erhaltene Anzahlungen werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten passiviert.
Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die auf vergangenen Ereignissen beruhen und deren Existenz erst durch das Eintreten eines oder mehrerer ungewisser zukünftiger Ereignisse bestätigt wird, die jedoch außerhalb des Einflussbereichs des LEWAG-Konzerns liegen. Ferner können gegenwärtige Verpflichtungen dann Eventualverbindlichkeiten darstellen, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen nicht hinreichend wahrscheinlich für die Bildung einer Rückstellung ist und/oder die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Die Wertansätze der Eventualverbindlichkeiten entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.
Umsatzerlöse erzielt der Konzern in den folgenden Bereichen:
| ― | Verkauf von Maschinen und Systemanlagen zum Schneiden und Sortieren von Flachglas, Lager- und Logistiksystemen und Fahrzeugaufbauten für die Glas herstellende und verarbeitende Industrie sowie angrenzender Branchen. In diesem Zusammenhang werden in Einzelfällen Handelswaren zugekauft und weiter veräußert. In den Produktpreisen sind Montageleistungen sowie Garantie- und Gewährleistungsansprüche enthalten |
| ― | Verkauf von Maschinen zur Verarbeitung und Veredelung von Werkstoffen, insbesondere Glas mittels Lasertechnologie |
| ― | Verkauf von Glashärteöfen zur Herstellung von Einscheibensicherheitsglas (ESG) |
| ― | Entwicklung von ERP-Softwarelösungen sowie Implementierung und Einräumung zeitlich unbegrenzter Lizenzen für ERP-Softwarelösungen, Wartungsdienstleistungen und Updates zu den Softwarelösungen |
| ― | Wartungsdienstleistungen und After-Sales-Services. |
Im Hinblick auf den Verkauf von Maschinen und Systemanlagen sind die mit unseren Kunden abgeschlossenen Verträge durch eine signifikante Integration der zu erbringenden Leistungen gekennzeichnet.
Nach Einschätzung des Vorstandes stellen die Montageleistungen im Rahmen des Verkaufs von Maschinen und Systemanlagen im Gegensatz zum After-Sales-Service keine separaten Leistungsverpflichtungen dar.
Die umsatzbezogenen Garantie- und Gewährleistungszusagen im Zusammenhang mit Maschinen und Systemanlagen können nicht separat erworben werden und stellen eine Zusicherung dar, dass die verkauften Produkte den jeweils vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Dementsprechend werden die Garantieleistungen in Übereinstimmung mit IAS 37 unter den Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen erfasst.
Auch bei den Inspektions-, Wartungs- und Serviceleistungen handelt es sich jeweils um einheitliche Leistungsverpflichtungen.
Die Kundenverträge der Konzerngesellschaft HEGLA-HANIC GmbH enthalten oft verschiedene Produkte und Dienstleistungen. Die Überlassung der zeitlich unbegrenzten Lizenzen für die einzelnen ERP-Softwarelösungen sowie Dienstleistungen sind regelmäßig als separate Leistungsverpflichtungen einzustufen. Der jeweils zugeordnete Teil des Vertragspreises wird separat erfasst.
Optionen zum Erwerb zusätzlicher Produkte und Dienstleistungen, die dem Kunden ein wesentliches Recht verschaffen, werden nicht gewährt.
Im Rahmen des Verkaufs von Maschinen und Systemanlagen vereinbaren wir mit unseren Kunden grundsätzlich Abrechnungspreise, auf deren Basis wir Anzahlungen erhalten. Die Zahlungsbedingungen für die jeweiligen Schlussrechnungen werden individuell verhandelt und variieren zwischen 30 und 60 Tagen. Die Verträge enthalten keine signifikante Finanzierungskomponente. Durch die Vereinbarung von Anzahlungen werden working capital-Erfordernisse abgedeckt, so dass insoweit für den Konzern weder Finanzierungsnachteile entstehen noch diese Anzahlungen der Erzielung von Finanzvorteilen dienen.
Die Bestimmung der Transaktionspreise für die Produkte und Dienstleistungen des Konzerns beinhaltet die Schätzung, ob die Kunden die vertraglich vereinbarten Entgelte den Erwartungen entsprechend zahlen werden. Im Rahmen dieser Ermessensausübung berücksichtigt der Konzern die bisherigen Erfahrungen mit den jeweiligen Kunden und überprüft die Schätzungen zu jedem Abschlussstichtag. Grundsätzlich enthalten die Verträge keine variable Gegenleistung. Im Einzelfall kann es jedoch zu nachträglichen Anpassungen des Transaktionspreises kommen, die zum Zeitpunkt der Anpassungen als Umsatzkorrektur zu erfassen sind.
Die Transaktionspreise werden grundsätzlich anhand der Einzelveräußerungspreise auf die einzelnen Leistungsverpflichtungen, die aus den mit den Kunden geschlossenen Verträgen hervorgehen, verteilt.
Da es sich bei den Inspektions-, Wartungs- und Serviceleistungen für Maschinen und Systemanlagen jeweils um einheitliche Leistungsverpflichtungen handelt, erfolgen keine Angaben zur Zuordnung des Transaktionspreises nach IFRS 15.126c.
Die Wartungsverträge für Softwareprodukte werden häufig mit Dienstleistungen kombiniert. In diesem Fall von Mehrkomponentenverträgen werden Umsätze auf Basis der einzeln identifizierbaren Vertragskomponenten realisiert.
Im Hinblick auf den Verkauf von Maschinen und Systemanlagen sowie Handelswaren und Ersatzteilen im Rahmen von After-Sales-Services werden Umsatzerlöse zeitpunktbezogen erfasst, wenn der Kunde die Beherrschung über den Vermögenswert erlangt, also mit Abnahme bzw. Lieferung.
Inspektions- und Wartungsleistungen für Maschinen und Systemanlagen werden zeitraumbezogen realisiert. Sie werden Output-basiert unter Inanspruchnahme der Vereinfachungsregel des IFRS 15.B16 erfasst. Wesentliche Ermessensentscheidungen sind mit der Bestimmung des Zeitpunktes der Erlösrealisation insoweit nicht verbunden.
Softwarelizenzerlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem den Kunden Zugriff auf die Software eingeräumt wurde.
Wartungserlöse werden ratierlich über die Laufzeit des Wartungsvertrages erfasst. Dienstleistungen, die auf Basis der geleisteten Stunden abgerechnet werden, werden in Abhängigkeit von den erbrachten Leistungen realisiert.
Da die Leistungsverpflichtungen jeweils Teil eines Vertrages mit einer erwarteten ursprünglichen Laufzeit von maximal einem Jahr sind, sehen wir entsprechend IFRS 15.121a von den in IFRS 15.120 geforderten Angaben ab.
Erlöse aus Vermögenswerten im Konsolidierungskreis werden erst dann realisiert, wenn die Vermögenswerte den Konzern endgültig verlassen haben.
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS ist es erforderlich, dass Ermessensentscheidungen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, Erträge und Aufwendungen haben. Wesentliche Ermessensentscheidungen sind insbesondere erforderlich
| ― | bei den Würdigungen der bilanziellen Abbildung des Erwerbs der TaiFin-Gruppe, hierbei insbesondere in Bezug auf die Einbeziehung der bedingten Gegenleistung als Teil der übertragenen Gegenleistung, sowie bei der Identifikation der erworbenen immateriellen Vermögenswerte (vgl. Abschnitt 1.3) |
| ― | bei der Würdigung der steuerlichen Risiken aufgrund der laufenden Betriebsprüfung und hierbei insbesondere in Bezug auf die Erfolgsaussichten der gegenüber der Betriebsprüfung vertretenen Rechtsauffassung (vgl. Abschnitt 4.1) |
| ― | bei der Abgrenzung von Forschungs- und Entwicklungsphase von immateriellen Vermögenswerten (vgl. Abschnitt 2.1.1). |
Wesentliche Annahmen und Schätzungen sind erforderlich für
| ― | die Bewertung der finanziellen Verbindlichkeit, die für die bedingte Gegenleistung im Rahmen des Erwerbs der Taifin-Gruppe passiviert wurden (vgl. Abschnitt 1.3 und Abschnitt 4.2) |
| ― | die Ermittlung der Zeitwerte der erworbenen Vermögenswerte der TaiFin-Gruppe und die Bestimmung von deren Nutzungsdauer (vgl. Abschnitt 1.3) |
| ― | die Ermittlung der erzielbaren Beträge im Rahmen des Werthaltigkeitstests (vgl. Abschnitt 1.7). |
Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf den jeweils aktuell verfügbaren Kenntnissen basieren. Durch abweichende Entwicklungen von bei der Annahmebindung zugrunde gelegte Rahmenbedingungen, können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzungen abweichen. Die Sensitivität der Buchwerte hinsichtlich der Annahmen und der Schätzungen, die der Berechnung der Buchwerte zugrunde liegen, wurde anhand von Sensitivitätsanalysen untersucht. Im Falle einer signifikanten Auswirkung von Schätzungsänderungen werden Angaben im Sinne von IAS 1.125 gemacht.
(einschließlich Geschäfts- oder Firmenwerte)
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte und immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash generating units, CGU) zugeordnet. Bei den CGUs handelt es sich um die berichtspflichtigen, geografisch abgegrenzten Geschäftssegmente:
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| Segment (CGU) | Geschäfts-/Firmenwert |
|---|---|
| - West | T€ 5.431 (inklusive der TaiFin-Gruppe) |
| - Ost | T€ 390 |
Der CGU West sind neben früheren Erwerben, insbesondere der im Rahmen des Erwerbs der kontrollvermittelnden restlichen Anteile der HEGLA Corp. gemäß IFRS 3 ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 468 sowie der im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der HEGLA-HANIC GmbH ermittelte Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 28 sowie der Goodwill aus dem Erwerb der TaiFin-Gruppe von T€ 3.767 zugeordnet, da die CGU West maßgeblich von den Synergieeffekten dieser Unternehmenserwerbe profitiert.
Die Bestimmung des erzielbaren Betrags einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet wurde, erfolgt auf der Basis von Nutzungswerten und ist mit Schätzungen des Managements verbunden. Diese Werte werden im LEWAG-Konzern mit auf diskontierten Zahlungsströmen (Cashflows) basierenden Bewertungsmethoden bestimmt. Den Berechnungen liegen die 3-Jahres-Planungen aus den genehmigten Budgets bzw. Finanzplänen zugrunde. Ausgehend von Erfahrungswerten der Vergangenheit basieren die Cashflow-Prognosen auf den vom Management nach bestem Wissen vorgenommenen Einschätzungen und Bewertungen der zukünftigen Entwicklung. Die Cashflow-Prognosen in der 3-Jahresplanung unterstellen folgende Entwicklungen der Gesamtleistung für die CGU West 2020: +5,7 %; 2021: +2,7 % und 2021: +2,8 % sowie für die CGU Ost 2020: +15,8 %, 2021: +4,5 % und 2022: +2,8 %. Das nachhaltige Wachstum der Gesamtleistung jenseits der 3-jährigen Planungsperiode beträgt 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %). Die herangeführten Vorsteuer-Diskontierungssätze werden auf Grundlage von Marktdaten ermittelt und betragen zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2019 CGU West 12,2 % (Vorjahr: 9,00 %) bzw. CGU Ost 12,25 % (Vorjahr: 8,79 %).
Die Berechnung des Nutzungswerts basiert im Wesentlichen auf folgenden weiteren Annahmen:
Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2019:
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| CGU-West | CGU-Ost | |
|---|---|---|
| EBIT-Marge | 5,3 % - 5,6 % | 3,1 % - 13,7 % |
| Nachhaltige Wachstumsrate | 1 % | 1 % |
| Diskontierungszins | 12,2 % | 12,25 % |
Annahmen bei der Berechnung des Nutzungswerts zum Bewertungsstichtag 31. Dezember 2018:
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| CGU-West | CGU-Ost | |
|---|---|---|
| Bruttomarge | 20 % - 30 % | 25 % - 35 % |
| Nachhaltige Wachstumsrate | 1 % | 1 % |
| Diskontierungszins | 9,00 % | 8,79 % |
Bei der Berechnung des Nutzungswertes (mittels DCF-Verfahren) der CGUs West und Ost bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen besonders hinsichtlich:
| ― | EBIT-Marge |
| ― | Bruttomarge |
| ― | Diskontierungsfaktor (Zinssatz) |
| ― | Nachhaltige Wachstumsrate. |
Die Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Es erfolgte eine Erhöhung der Margen um erwartete Effizienzsteigerungen im Laufe des Budgetzeitraums.
Die Abzinsungssätze spiegeln die Marktverhältnisse zum 31. Dezember 2019 hinsichtlich der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken wider. Der Abzinsungssatz wurde basierend auf einer aktualisierten Peer-Gruppe und deren Eigen- und Fremdkapitalkosten als gewichtete Kapitalkosten (WACC) geschätzt. Der Zinssatz wurde weiter um Markteinschätzungen hinsichtlich aller spezifisch der CGUs zuzuordnenden Risiken angepasst, für welche die Schätzungen der künftigen Cashflows nicht angepasst wurden.
Die Wachstumsannahmen korrespondieren zu den Schätzungen über den Marktanteil. Sie spiegeln somit die vom Management vertretene Auffassung wider, wie sich CGUs im Vergleich zu anderen Wettbewerbern während des Budgetzeitraums positionieren.
Die Festlegung der Annahmen und Prämissen sowie die zugrundeliegende Berechnungsmethodik können einen nicht unerheblichen Einfluss auf die jeweiligen Ergebnisse und damit auch auf die Höhe einer möglichen Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts haben. Als wesentliche Annahmen für die Berechnung des Nutzungswertes sind die Entwicklung der Gesamtleistung, die Marge, die nachhaltige Wachstumsrate sowie der Diskontierungszinssatz zu nennen. Bei der CGU West überstieg der Nutzungswert (€ 43,7 Mio.) den Buchwert um € 9,4 Mio. (Vorjahr: € 12,6 Mio.). Bei der CGU Ost überstieg der Nutzungswert (€ 12,5 Mio.) den Buchwert um € 8,6 Mio. (Vorjahr: € 11,8 Mio.).
Selbst bei einem Rückgang des Umsatzes der CGU West im Jahr 2020 um 12 % im Vergleich zu 2019 (auf vergleichbarer Basis, d. h. mit vollem Jahresumsatz der TaiFin-Gruppe) und einem unveränderten Umsatzwachstum für die Jahre 2021 und 2022 würde der übersteigende Betrag nicht vollständig aufgezehrt. Unterstellt wird hierbei der vorhandene Anpassungsspielraum in der Investitionsplanung. Unberücksichtigt bleibt jedoch, dass die Umsatzausfälle in 2020 durch Nachholeffekte in den Jahren 2021 und 2022 kompensiert werden könnten. Bei der CGU Ost könnte der Umsatzrückgang unter den genannten Annahmen sogar bei 55 % liegen.
Das Management ist somit der Auffassung, dass nur eine sehr deutliche, durch die COVID-19 Pandemie bedingte Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der CGU West und CGU Ost getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der beiden CGUs ihren erzielbaren Betrag wesentlich übersteigt.
Fremdwährungsgeschäfte werden in den Einzelabschlüssen der LEWAG Holding AG und der einbezogenen Tochtergesellschaften mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet.
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten werden in den Einzelabschlüssen zum Anschaffungskurs bzw. zum niedrigeren/höheren Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Kursdifferenzen werden ergebniswirksam erfasst.
In der Berichtsperiode ergaben sich Kursgewinne in Höhe von T€ 17 (Vorjahr: T€ 5) und Kursverluste in Höhe von T€ 29 (Vorjahr: T€ 631).
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse wurden in Euro aufgestellt. Die Jahresabschlüsse der englischen, amerikanischen und chinesischen Tochtergesellschaften werden in Landeswährung aufgestellt. Die Umrechnung der Jahresabschlüsse für Zwecke der Konsolidierung erfolgt zum Stichtagskurs. Das Eigenkapital wird zu historischen Kursen umgerechnet, die Gewinn- und Verlustrechnung zu Durchschnittskursen. Der sich hieraus ergebende Unterschiedsbetrag wird im Ausgleichsposten für Währungsumrechnung ausgewiesen.
Die Fremdwährungskurse der Länder, die nicht Mitglied des Euro-Raums sind und in denen die LEWAG mit konsolidierten Tochterunternehmen tätig ist, sind nachfolgend aufgeführt:
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| Stichtagskurs | Durchschnittskurs | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | 2019 | 2018 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Großbritannien | GBP 1 € | 0,85 | 0,89 | 0,88 | 0,88 |
| USA | USD 1 € | 1,12 | 1,15 | 1,12 | 1,18 |
| China | RMB 1 € | 7,82 | --- | 7,74 | --- |
Die interne Organisations- und Managementstruktur sowie die interne Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat bilden die Grundlage zur Bestimmung des Segmentberichtsformats des LEWAG-Konzerns.
Der LEWAG-Konzern umfasst die Produktbereiche Maschinenbau, Fahrzeugbau, Einrichtungsbau und Software für die Flachglasindustrie. Die interne Steuerungs- und Berichtsstruktur orientiert sich jedoch an den geografischen Merkmalen und unterteilte sich bis 2018 nach den Regionen West, Ost, Süd, USA und übrige. Die Segmente entsprechen weitestgehend den an den Standorten Beverungen (West), Kretzschau (Ost), Satteldorf (Süd) sowie Atlanta (USA) ansässigen Unternehmen. Die Segmentberichterstattung wurde im Berichtsjahr 2019 aktualisiert. HEGLA boraident wurde dem Segment "Ost" und HEGLA-HANIC dem Segment "West" zugeordnet (vorher jeweils Segment "übrige/Ausland"). Das bis einschließlich 2018 separat ausgewiesene Segment "Süd" wurde aufgrund der relativ geringen Umsatz- und Ergebnisbeiträge im LEWAG-Konzern ab 2019 dem Segment "übrige/Ausland" zugeordnet. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Die folgende Übersicht enthält eine Aufteilung der wichtigsten Unternehmensdaten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung nach Segmenten. Bewertungsunterschiede zwischen Vermögenswerten, Schulden und Periodenergebnis eines berichtspflichtigen Segments und den Bewertungen des Konzerns ergeben sich nicht.
Geschäftsvorfälle zwischen den berichtspflichtigen Segmenten erfolgen at arm's-length.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechen den in Abschnitt 1.5 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im LEWAG-Konzern.
Das EGT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Ertrag- und sonstigen Steuern) abzüglich der Ertragsteuern und der sonstigen Steuern ergibt das Konzernergebnis (Angaben in T€, Vorjahr kursiv):
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| Angaben in T€ |
West | Ost | USA | übrige/ Ausland | konsolidiert | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatz | 71.025 | 11.752 | 36.638 | 15.793 | -43.208 | 92.000 |
| (davon an übrige Segm.) | 37.444 | 5.228 | 173 | 364 | ||
| 67.490 | 10.531 | 30.854 | 15.635 | -34.065 | 90.445 | |
| (davon an übrige Segm.) | 30.057 | 3.340 | 0 | 510 | ||
| Wareneinsatz | 35.742 | 4.716 | 28.658 | 11.179 | -41.778 | 38.517 |
| 28.999 | 5.185 | 24.482 | 10.915 | -32.407 | 37.174 | |
| Personalaufwand | 30.573 | 4.052 | 2.304 | 3.174 | 0 | 40.103 |
| 27.076 | 3.671 | 1.649 | 3.101 | 0 | 35.497 | |
| Abschreibungen | 1.658 | 243 | 50 | 75 | 540 | 2.566 |
| 1.415 | 230 | 246 | 79 | 150 | 2.120 | |
| sonstiger Aufwand | 9.308 | 1.537 | 1.566 | 1.843 | -1.704 | 12.550 |
| 7.889 | 1.567 | 1.925 | 2.163 | -1.429 | 12.115 | |
| Zinserträge | 41 | 0 | 4 | 291 | -120 | 216 |
| 29 | 0 | 1 | 278 | -100 | 208 | |
| Zinsaufwendungen | 443 | 23 | 0 | 6 | -83 | 389 |
| 368 | 18 | 0 | 7 | -100 | 293 | |
| EGT/Ergebnis vor Steuern | 5.614 | 1.082 | 4.163 | 5.603 | -8.310 | 8.152 |
| 6.890 | 748 | 2.586 | 5.553 | -9.029 | 6.748 | |
| Ertragsteueraufwand | 487 | 160 | 1.121 | 803 | -130 | 2.441 |
| 600 | 80 | 700 | 754 | -286 | 1.848 | |
| Segmentvermögen | ||||||
| - Sachanlageverm. | 12.321 | 3.010 | 729 | 654 | 2.161 | 18.875 |
| 12.194 | 1.432 | 314 | 623 | 2.418 | 16.981 | |
| - Finanzanlagen | 19.542 | 0 | 0 | 23.308 | -42.666 | 184 |
| 7.941 | 0 | 0 | 23.308 | -31.090 | 159 | |
| - kurzfr. Verm.-werte | 26.068 | 3.856 | 20.904 | 27.586 | -26.357 | 52.057 |
| 28.095 | 5.219 | 15.562 | 28.140 | -28.968 | 48.048 | |
| Investitionen | 8.865 | 1.912 | 456 | 108 | -4.820 | 6.521 |
| 4.321 | 471 | 97 | 3.118 | -4.136 | 3.871 | |
| Segmentschulden | 53.393 | 3.746 | 14.823 | 3.276 | -15.610 | 59.628 |
| 34.449 | 4.131 | 10.995 | 6.764 | -18.145 | 38.194 |
Die Spalte "übrige/ Ausland" betrifft die britische und französische Konzerngesellschaft, HEGLA Satteldorf sowie die Muttergesellschaft LEWAG Holding AG.
Die in der Kategorie "übrige/Ausland" angegebenen Umsatzerlöse betreffen HEGLA UK (T€ 3.167, Vorjahr: T€ 2.772), HEGLA France (T€ 7.575, Vorjahr: T€ 7.184), HEGLA Satteldorf (T€ 4.812, Vorjahr: T€ 5.439) und die Umsatzerlöse der Muttergesellschaft (T€ 240, Vorjahr: T€ 240).
Wegen der Zusammensetzung der Umsatzerlöse externer Kunden nach Produkten und Dienstleistungen wird auf Abschnitt 3.1 hingewiesen.
Die Beziehung der nach Tätigkeitsgebieten sowie nach geografisch bestimmten Märkten (Fakturierungsort) konsolidierten Umsatzerlöse zu den Erlösangaben in der Segmentberichterstattung ergibt sich aus der folgenden Darstellung:
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| Segment | West T€ |
Ost T€ |
USA T€ |
sonstige T€ |
Gesamt T€ |
Konsolid. T€ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inland | ||||||
| Maschinenbau | 12.255 | 4.367 | 92 | 1 | 16.715 | -1.791 |
| Einrichtungsbau | 2 | 1.491 | 0 | 549 | 2.042 | -52 |
| Fahrzeugbau | 0 | 0 | 0 | 2.904 | 2.904 | -20 |
| Handel | 56 | 30 | 0 | 744 | 830 | -5 |
| Software | 1.663 | 0 | 0 | 0 | 1.663 | -52 |
| sonstiges | 4.163 | 35 | 81 | 404 | 4.683 | -2.618 |
| Skonti/Boni | -10 | -13 | 0 | -46 | -69 | 0 |
| Inland gesamt | 18.129 | 5.910 | 173 | 4.556 | 28.768 | -4.538 |
| Ausland | ||||||
| Maschinenbau | 48.850 | 3.565 | 35.891 | 8.382 | 96.688 | -36.165 |
| Einrichtungsbau | 0 | 2.276 | 0 | 407 | 2.683 | -1.459 |
| Fahrzeugbau | 0 | 0 | 0 | 419 | 419 | -84 |
| Handel | 1.924 | 0 | 0 | 707 | 2.631 | -242 |
| Software | 257 | 0 | 0 | 0 | 257 | -12 |
| sonstiges | 1.867 | 2 | 574 | 1.326 | 3.769 | -709 |
| Skonti/Boni | -2 | 0 | 0 | -4 | -6 | 0 |
| Inland gesamt | 52.896 | 5.843 | 36.465 | 11.237 | 106.441 | -38.671 |
| Gesamt 2019 | 71.025 | 11.753 | 36.638 | 15.793 | 135.209 | -43.209 |
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| Segment | Konzern T€ |
|---|---|
| Inland | |
| Maschinenbau | 14.924 |
| Einrichtungsbau | 1.990 |
| Fahrzeugbau | 2.884 |
| Handel | 825 |
| Software | 1.611 |
| sonstiges | 2.065 |
| Skonti/Boni | -69 |
| Inland gesamt | 24.230 |
| Ausland | |
| Maschinenbau | 60.523 |
| Einrichtungsbau | 1.224 |
| Fahrzeugbau | 335 |
| Handel | 2.389 |
| Software | 245 |
| sonstiges | 3.060 |
| Skonti/Boni | -6 |
| Inland gesamt | 67.770 |
| Gesamt 2019 | 92.000 |
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| Segment | West T€ |
Ost T€ |
USA T€ |
sonstige T€ |
Gesamt T€ |
Konsolid. T€ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Inland | ||||||
| Maschinenbau | 14.912 | 4.207 | 0 | 0 | 19.119 | -1.443 |
| Einrichtungsbau | 23 | 857 | 0 | 641 | 1.521 | -54 |
| Fahrzeugbau | 0 | 0 | 0 | 3.168 | 3.168 | -10 |
| Handel | 323 | 2 | 0 | 940 | 1.265 | -1 |
| Software | 1.393 | 0 | 0 | 0 | 1.393 | 0 |
| sonstiges | 3.843 | 24 | 0 | 262 | 4.129 | -2.259 |
| Skonti/Boni | -22 | -2 | 0 | -43 | -67 | 0 |
| Inland gesamt | 20.472 | 5.088 | 0 | 4.968 | 30.528 | -3.767 |
| Ausland | ||||||
| Maschinenbau | 44.577 | 3.077 | 30.325 | 8.396 | 86.375 | -28.000 |
| Einrichtungsbau | 0 | 2.364 | 0 | 1.009 | 3.373 | -1.002 |
| Fahrzeugbau | 0 | 0 | 0 | 345 | 345 | -133 |
| Handel | 766 | 0 | 0 | 22 | 788 | -146 |
| Software | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| sonstiges | 1.723 | 2 | 529 | 901 | 3.155 | -1.019 |
| Skonti/Boni | -47 | 0 | 0 | -5 | -52 | 0 |
| Inland gesamt | 47.019 | 5.443 | 30.854 | 10.668 | 93.984 | -30.300 |
| Gesamt 2018 | 67.491 | 10.531 | 30.854 | 15.636 | 124.512 | -34.067 |
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| Segment | Konzern T€ |
|---|---|
| Inland | |
| Maschinenbau | 17.676 |
| Einrichtungsbau | 1.467 |
| Fahrzeugbau | 3.158 |
| Handel | 1.264 |
| Software | 1.393 |
| sonstiges | 1.870 |
| Skonti/Boni | -67 |
| Inland gesamt | 26.761 |
| Ausland | |
| Maschinenbau | 58.375 |
| Einrichtungsbau | 2.371 |
| Fahrzeugbau | 212 |
| Handel | 642 |
| Software | 0 |
| sonstiges | 2.136 |
| Skonti/Boni | -52 |
| Inland gesamt | 63.684 |
| Gesamt 2018 | 90.445 |
Externe Umsätze im Konzern nach geografischen Regionen:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| T€ | % | T€ | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Inland | 24.231 | 26,3 | 26.760 | 29,6 |
| EU | 24.769 | 26,9 | 27.177 | 30,0 |
| Übriges Ausland | 43.000 | 46,7 | 36.508 | 40,4 |
| Gesamt | 92.000 | 100,0 | 90.445 | 100,0 |
Die Abgrenzung der geografischen Regionen erfolgte nach dem Sitz des Leistungsempfängers.
Die nachfolgende Darstellung zeigt die Umsatzerlöse des Konzerns unterschieden nach den geografischen Standorten der Kunden:
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Nordamerika / Mexico | 36.974 | 33.680 |
| Deutschland | 24.231 | 26.760 |
| Frankreich | 7.534 | 7.672 |
| Übrige Länder | 23.261 | 22.333 |
| Insgesamt | 92.000 | 90.445 |
Der Konzern hat mit einer Kundengruppe im Segment USA rd. 11,4 % (EUR 10,5 Mio.) der Umsatzerlöse des Konzerns erzielt. Einschließlich der Umsatzerlöse in weiteren Segmenten machen die Umsatzerlöse dieser Kundengruppe insgesamt 11,4 % der Gesamtumsatzerlöse des Konzerns aus.
Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen im Konzern nach Regionen:
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| 2019 | 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| T€ | % | T€ | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 19.502 | 94,8 | 21.290 | 97,7 |
| EU | 23 | 0,1 | 5 | 0,0 |
| Übriges Ausland | 1.049 | 5,1 | 497 | 2,3 |
| Gesamt | 20.574 | 100,0 | 21.792 | 100,0 |
Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt die Veränderung des Finanzmittelbestandes des LEWAG-Konzerns im Berichtsjahr. Dabei wird in Übereinstimmung mit IAS 7 (Kapitalflussrechnung) zwischen der Mittelveränderung aus betrieblicher Geschäftstätigkeit, aus Investitions- sowie aus Finanzierungstätigkeit unterschieden.
Der in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand umfasst den Bilanzposten Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, der sich aus Kassenbeständen, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten und sämtlichen hochliquiden Mitteln mit einer Restlaufzeit - gerechnet vom Erwerbszeitpunkt - von nicht mehr als drei Monaten zusammensetzt. Darüber hinaus werden dem Finanzmittelfonds die Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten - soweit sie einen integralen Bestandteil des Cash Managements bilden - zugeordnet.
Die Veränderungen der Bilanzposten, die für die Entwicklung der Konzern-Kapitalflussrechnung betrachtet werden, werden um die nicht zahlungswirksamen Effekte aus der Währungsumrechnung und - sofern im Berichtsjahr relevant - Konsolidierungskreisänderungen bereinigt. Zudem werden Investitions- und Finanzierungsvorgänge, welche nicht zu einer Veränderung von liquiden Mitteln geführt haben, nicht in die Kapitalflussrechnung einbezogen. Aufgrund der zuvor genannten Bereinigungen sind die in der Konzern-Kapitalflussrechnung ausgewiesenen Veränderungen der betreffenden Bilanzpositionen nicht unmittelbar mit den entsprechenden Werten aus der veröffentlichten Konzernbilanz abstimmbar.
Ausgehend vom Konzernjahresüberschuss vor Zinsergebnis und Ertragsteuern werden die Mittelzu- und Mittelabflüsse aus operativer Geschäftstätigkeit indirekt abgeleitet. Der Konzernjahresüberschuss vor Zinsergebnis und Ertragsteuern wird dazu um die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen korrigiert und um die Veränderungen der Aktiva und Passiva ergänzt. Gezahlte und erhaltene Zinsen werden entsprechend dem Wahlrecht in IAS 7.33 als Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit ausgewiesen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt. Er umfasst Zahlungsströme im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Herstellung und der Veräußerung von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen, die nicht Bestandteil der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit wird anhand der tatsächlichen Zahlungsvorgänge ermittelt und umfasst neben der Aufnahme und Tilgung von Krediten und sonstigen Finanzverbindlichkeiten Zahlungsströme zwischen dem Konzern und seinen Anteilseignern (wie z. B. Dividendenzahlungen).
Der Cashflow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit beträgt im Berichtsjahr T€ 2.195 (Vorjahr: T€ 10.154). Nach Mittelzufluss/-abfluss aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit beläuft sich der Saldo aus Finanzmittelbestand und kurzfristigen Kontokorrentverbindlichkeiten auf T€ 9.397 (Vorjahr: T€ 12.755).
Als Kapital gemanagt werden das Eigenkapital (T€ 45.935, Vorjahr: T€ 41.904) sowie die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (T€ 11.626, Vorjahr: T€ 14.002).
Die Angabe nach IAS 7.40c zum Betrag der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente der TaiFin-Gruppe, über die im Geschäftsjahr 2019 die Beherrschung erlangt wurde, erfolgt in Abschnitt 1.3 unter den Angaben zu den identifizierbaren, erworbenen Vermögenswerten und übernommenen Schulden zum Erwerbszeitpunkt.
Die Veränderung der Finanzverbindlichkeiten, die sich wirtschaftlich auf die Finanzierungstätigkeiten beziehen, kann wie folgt übergeleitet werden:
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| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten T€ |
übrige Finanzverbindlichkeiten T€ |
Gesamt T€ |
|||
|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2017 | 7.622 | 0 | 7.622 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungswirksame Veränderung | Mittelzufluss | (Netto-) Neuaufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | 500 | 0 | 500 |
| Mittelabfluss | |||||
| (Netto-) Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten | -782 | 0 | -782 | ||
| Nicht zahlungswirksame Veränderung | (Netto-)Effekte aus Erstkonsolidierung | 0 | 0 | 0 | |
| Wechselkursänderung | 0 | 0 | 0 | ||
| 31.12.2018 | 7.340 | 0 | 7.340 | ||
| Gesamtveränderung | -282 | 0 | -282 | ||
| 31.12.2018 | 7.340 | 0 | 7.340 | ||
| Zahlungswirksame Veränderung | Mittelzufluss | (Netto-) Neuaufnahme von finanziellen Verbindlichkeiten | 10.850 | 10.850 | |
| Mittelabfluss | |||||
| (Netto-) Tilgung von finanziellen Verbindlichkeiten | -762 | -506 | -1.268 | ||
| Nicht zahlungswirksame Veränderung | (Netto-)Effekte aus Erstkonsolidierung | 0 | 755 | 755 | |
| Wechselkursänderung | 0 | ||||
| 31.12.2019 | 17.428 | 249 | 17.677 | ||
| Gesamtveränderung | 10.088 | 249 | 10.337 |
Der Finanzmittelfonds setzt sich zum 31. Dezember 2019 (in Klammern: Werte zum 31. Dezember 2018) wie folgt zusammen:
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| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | T€ 11.625 | (T€ 14.002) |
| Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ./. T€ 2.228 | (./. T€ 1.247) |
| Finanzmittelfonds 31. Dezember 2019 | T€ 9.397 | (T€ 12.755) |
Die Entwicklung der kumulierten Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposten ist im Konzernanlagengitter dargestellt.
2.1.1 Unter dem Posten immaterielle Vermögenswerte werden im Konzernabschluss Software und Lizenzen, aktivierte Entwicklungskosten, in der Entwicklung befindliche Vermögenswerte, geleistete Anzahlungen sowie ein im Rahmen eines Unternehmenserwerbs 2010 erstmals bilanzierter Kundenstamm ausgewiesen.
Der Kundenstamm als wesentlicher immaterieller Vermögenswert wird linear über eine geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Der Restbuchwert beträgt zum 31. Dezember 2019 T€ 0 (Vorjahr: T€ 25).
Im LEWAG-Konzern wurden in den Vorjahren Entwicklungsleistungen betreffend eine Schneidanlage, diverse Module des Projektes "Rapidline" sowie das Projekt StreamLam aktiviert und abgeschrieben. Im laufenden Geschäftsjahr 2019 wurden u.a. nachträgliche Entwicklungsleistungen für das Projekt StreamLam in Höhe von T€ 217 sowie Entwicklungskosten für die Stock Connector Software i. H. v. TEUR 17 aktiviert. Im Geschäftsjahr 2019 wurden Abschreibungen in Höhe von T€ 151 (Vorjahr: T€ 39) vorgenommen, sodass zum 31.12.2019 die selbst geschaffenen gewerblichen Schutzrechte und ähnlichen Rechte und Werte bis auf T€ 643 abgeschrieben sind (Vorjahr: Buchwert T€ 363).
Im Geschäftsjahr 2019 wurden im LEWAG-Konzern Entwicklungskosten von T€ 726 in den in der Entwicklung befindlichen Vermögenswerten aktiviert. Der Buchwert zum 31. Dezember 2019 beläuft sich damit auf TEUR 1.865 (Vorjahr T€ 1.235).
Zusammen mit den Aktivierungen im Bereich der selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten erfolgten insgesamt Aktivierungen i. H. v. T€ 1.158 (Vorjahr: T€ 1.352). Dies entspricht etwa 50 % (Vorjahr: 71 %) der gesamten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen, die sich auf rd. T€ 2.400 (Vorjahr: T€ 1.900) belaufen.
Aufgrund eines Unternehmenserwerbs im Geschäftsjahr 2019 wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation diverse immaterielle Vermögenswerte (im Wesentlichen Technologie) aktiviert und über eine Nutzungsdauer von 15 Jahren und 2 Monaten abgeschrieben.
Im Zusammenhang mit der Herstellung selbstgeschaffener immaterieller Vermögenswerte wurden von der öffentlichen Hand Zuschüsse gewährt, die entsprechend der Förderquote aktivisch von den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte abgesetzt wurden. Noch nicht verrechenbare Zuschussanteile wurden als sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Außerdem wird unter den immateriellen Vermögenswerten ein aus der Kapitalkonsolidierung resultierender Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ausgewiesen.
Die Unternehmen im LEWAG-Konzern treten als Leasingnehmer insbesondere in den Bereichen Fuhrpark, Immobilien und Betriebs- und Geschäftsausstattung in Erscheinung. Konzerninterne Leasingvereinbarungen bestehen nicht. Zur Sicherstellung der unternehmerischen Flexibilität werden insbesondere für Immobilien Verlängerungs- und Kündigungsoptionen vereinbart, deren Ausübung in der Bestimmung der Laufzeit erfolgt, wenn mit hinreichender Sicherheit von einer Ausübung auszugehen ist. Für Leasingvereinbarungen im Bereich des Fuhrparks und der Betriebs- und Geschäftsausstattung werden vorgegebene Laufzeitenden berücksichtigt. Es sind daher alle wesentlichen Zahlungsmittelabflüsse in der Bewertung der Leasingverbindlichkeit und korrespondierend den Nutzungsrechten berücksichtigt. Variable Leasingzahlungen fallen nur in unwesentlichem Umfang an, auch geben die Unternehmen im LEWAG-Konzern keine Restwertgarantien ab. Es wurden auch keine wesentlichen Leasingvereinbarungen, deren Nutzung noch nicht begonnen hat, bereits vertraglich vereinbart. Die bestehenden Leasingverbindlichkeiten sehen keine Covenant-Klauseln vor, die an bilanzielle Kennzahlen gekoppelt sind. Aus der Bilanzierung von Leasingvereinbarungen nach dem Nutzungsrechtsmodell ergeben sich daher keine Auswirkungen.
Folgende Beträge sind in der Berichtsperiode für Leasingaktivitäten im LEWAG-Konzern angefallen:
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| Gebäude T€ |
Fahrzeuge T€ |
BGA T€ |
Gesamt T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2019 | 618 | 125 | 156 | 899 |
| Währungsdifferenzen | -3 | -9 | 0 | -12 |
| Zugänge | 454 | 131 | 12 | 597 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2019 | 1.069 | 247 | 168 | 1.484 |
| Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2019 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Währungsdifferenzen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 261 | 66 | 63 | 390 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2019 | 808 | 181 | 105 | 1.094 |
Der Ausweis betrifft wie im Vorjahr die Komplementär-GmbHs der in den Konzernabschluss einbezogenen Kommanditgesellschaften.
Der Ausweis betrifft eine Beteiligung in Höhe von 25,5 % bzw. nominal € 6.375,00 an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen. Die unter dieser Position ebenfalls ausgewiesene Beteiligung in Höhe von 25,5 % bzw. nominal € 6.375,00 an der H-Solar Verwaltungs GmbH, Beverungen (Komplementärgesellschaft), wird wegen untergeordneter Bedeutung nicht at Equity bilanziert.
Gegenstand der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen, ist die Gewinnung von Strom durch Solarenergie. Sie betreibt eine Photovoltaikanlage am Standort Beverungen.
Die nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung des Konzerns an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen. Angegeben sind die Finanzinformationen (Basis: Jahresabschluss HGB) zum assoziierten Unternehmen.
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| 2019 T€ |
2018 T€ |
|
|---|---|---|
| Bilanzsumme | 895 | 985 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 32 | 50 |
| Langfristige Vermögenswerte | 863 | 935 |
| Kurzfristige Schulden | 534 | 480 |
| Langfristige Schulden | 336 | 480 |
| Umsatzerlöse | 197 | 206 |
| Jahresergebnis | 58 | 66 |
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| Bruttobuchwerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2019 EUR |
Kursdifferenz EUR |
Zugänge EUR |
Änderung Konsolidierungskreis EUR |
Umgliederung EUR |
Abgänge EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 777.347,54 | 0,00 | 431.215,43 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. In der Entwicklung befindliche Vermögenswerte | 1.235.087,41 | 0,00 | 726.484,57 | 0,00 | -36.000,00 | -60.702,95 |
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.305.508,37 | 2.345,96 | 136.936,82 | 5.717.498,46 | 37.000,00 | -14.557,00 |
| - davon Kundenstamm | 500.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 4.169.414,99 | 0,00 | 0,00 | 3.767.036,15 | 0,00 | 0,00 |
| 5. Geleistete Anzahlungen | 669.730,82 | 0,00 | 50.012,50 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 9.157.089,13 | 2.345,96 | 1.344.649,32 | 9.484.534,61 | 1.000,00 | -75.259,95 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Asset) | 0,00 | 0,00 | 1.484.485,42 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| III. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 22.105.322,33 | 7.672,24 | 717.964,42 | 0,00 | 0,00 | -414.441,30 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 6.640.905,67 | 0,00 | 297.976,58 | 63.552,79 | 82.128,00 | -66.842,30 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.802.305,60 | 6.219,70 | 1.057.047,46 | 54.009,54 | 0,00 | -374.482,76 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 83.128,00 | 0,00 | 1.593.808,05 | 62.798,26 | -83.128,00 | 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 35.631.661,60 | 13.891,94 | 3.666.796,51 | 180.360,59 | -1.000,00 | -855.766,36 |
| IV. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 126.974,76 | 0,00 | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 12.750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 18.837,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Finanzanlagen | 158.562,45 | 0,00 | 25.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 44.947.313,18 | 16.237,90 | 6.520.931,25 | 9.664.895,20 | 0,00 | -931.026,31 |
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| Bruttobuchwerte | Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 31.12.2019 EUR |
Stand am 01.01.2019 EUR |
Kursdifferenz EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Stand am 31.12.2019 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 1.208.562,97 | 414.219,54 | 0,00 | 151.056,43 | 0,00 | 565.275,97 |
| 2. In der Entwicklung befindliche Vermögenswerte | 1.864.869,03 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8.184.732,61 | 1.815.893,28 | 2.226,17 | 269.495,78 | -13.414,50 | 2.074.200,73 |
| - davon Kundenstamm | 500.000,00 | 475.000,00 | 0,00 | 25.000,00 | 0,00 | 500.000,00 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 7.936.451,14 | 2.115.842,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 2.115.842,01 |
| 5. Geleistete Anzahlungen | 719.743,32 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 19.914.359,07 | 4.345.954,83 | 2.226,17 | 420.552,21 | -13.414,50 | 4.755.318,71 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Asset) | 1.484.485,42 | 0,00 | 0,00 | 390.746,70 | 0,00 | 390.746,70 |
| III. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 22.416.517,69 | 10.506.288,67 | 4.198,11 | 498.861,13 | -408.686,55 | 10.600.661,36 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 7.017.720,74 | 4.098.129,08 | -35,19 | 334.550,05 | -66.834,30 | 4.365.809,64 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 7.545.099,54 | 4.226.869,69 | 3.405,34 | 917.291,04 | -357.239,50 | 4.790.326,57 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.656.606,31 | 0,00 | -64,04 | 4.250,80 | 0,00 | 4.186,76 |
| Summe Sachanlagen | 38.635.944,28 | 18.831.287,44 | 7.504,22 | 1.754.953,02 | -832.760,35 | 19.760.984,33 |
| IV. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 151.974,76 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 12.750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 18.837,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Finanzanlagen | 183.562,45 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 60.218.351,22 | 23.177.242,27 | 9.730,39 | 2.566.251,93 | -846.174,85 | 24.907.049,74 |
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| Nettobuchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand am 31.12.2019 EUR |
Stand am 31.12.2018 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 643.287,00 | 363.128,00 |
| 2. In der Entwicklung befindliche Vermögenswerte | 1.864.869,03 | 1.235.087,41 |
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.110.531,88 | 489.615,09 |
| - davon Kundenstamm | 0,00 | 25.000,00 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 5.820.609,13 | 2.053.572,98 |
| 5. Geleistete Anzahlungen | 719.743,32 | 669.730,82 |
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 15.159.040,36 | 4.811.134,30 |
| II. Nutzungsrecht Leasing (RoU-Asset) | 1.093.738,72 | 0,00 |
| III. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.815.856,33 | 11.599.033,66 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.651.911,10 | 2.542.776,59 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.754.772,97 | 2.575.435,91 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 1.652.419,55 | 83.128,00 |
| Summe Sachanlagen | 18.874.959,95 | 16.800.374,16 |
| IV. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 151.974,76 | 126.974,76 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 12.750,00 | 12.750,00 |
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 18.837,69 | 18.837,69 |
| Summe Finanzanlagen | 183.562,45 | 158.562,45 |
| 35.311.301,48 | 21.770.070,91 |
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| Bruttobuchwerte | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 01.01.2018 EUR |
Kursdifferenz EUR |
Zugänge EUR |
Änderung Konsolidierungskreis EUR |
Umgliederung EUR |
Abgänge EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 375.611,66 | 0,00 | 221.916,88 | 179.819,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. In der Entwicklung befindliche Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.235.087,41 | 0,00 |
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.208.619,59 | 5.524,23 | 173.489,77 | 16.370,00 | 0,00 | -98.495,22 |
| - davon Kundenstamm | 500.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 4.141.608,01 | 0,00 | 27.806,98 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5. Geleistete Anzahlungen | 775.055,66 | 0,00 | 1.129.762,57 | 0,00 | -1.235.087,41 | 0,00 |
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 7.500.894,92 | 5.524,23 | 1.552.976,20 | 196.189,00 | 0,00 | -98.495,22 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 21.795.033,69 | 18.066,51 | 700.441,23 | 0,00 | -399.027,07 | -9.192,03 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 6.254.544,03 | 0,00 | 500.756,30 | 0,00 | 0,00 | -114.394,66 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.123.627,29 | 6.493,57 | 1.050.327,64 | 45.589,11 | 0,00 | -423.732,01 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 22.648,32 | 0,00 | 66.279,68 | 0,00 | 0,00 | -5.800,00 |
| Summe Sachanlagen | 34.195.853,33 | 24.560,08 | 2.317.804,85 | 45.589,11 | -399.027,07 | -553.118,70 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 126.974,76 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 12.750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 18.837,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Finanzanlagen | 158.562,45 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 41.855.310,70 | 30.084,31 | 3.870.781,05 | 241.778,11 | -399.027,07 | -651.613,92 |
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| Bruttobuchwerte | Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 31.12.2018 EUR |
Stand am 01.01.2018 EUR |
Kursdifferenz EUR |
Zugänge EUR |
Umgliederung EUR |
Abgänge EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | ||||||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 777.347,54 | 375.608,66 | 0,00 | 38.610,88 | 0,00 | 0,00 |
| 2. In der Entwicklung befindliche Vermögenswerte | 1.235.087,41 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 2.305.508,37 | 1.589.451,30 | 5.050,53 | 227.194,16 | 0,00 | -5.802,71 |
| - davon Kundenstamm | 500.000,00 | 425.000,00 | 0,00 | 50.000,00 | 0,00 | 0,00 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 4.169.414,99 | 2.115.842,01 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 5. Geleistete Anzahlungen | 669.730,82 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 9.157.089,13 | 4.080.901,97 | 5.050,53 | 265.805,04 | 0,00 | -5.802,71 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 22.105.322,33 | 10.021.984,83 | 6.655,60 | 697.656,55 | -218.340,61 | -1.667,70 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 6.640.905,67 | 3.898.868,55 | 0,00 | 310.805,49 | 0,00 | -111.544,96 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.802.305,60 | 3.764.321,81 | 4.266,77 | 845.863,57 | 0,00 | -387.582,46 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 83.128,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Sachanlagen | 35.631.661,60 | 17.685.175,19 | 10.922,37 | 1.854.325,61 | -218.340,61 | -500.795,12 |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 126.974,76 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 12.750,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 18.837,69 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe Finanzanlagen | 158.562,45 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 44.947.313,18 | 21.766.077,16 | 15.972,90 | 2.120.130,65 | -218.340,61 | -506.597,83 |
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| Abschreibungen | Nettobuchwerte | ||
|---|---|---|---|
| Stand am 31.12.2018 EUR |
Stand am 31.12.2018 EUR |
Stand am 31.12.2017 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögenswerte | |||
| 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 414.219,54 | 363.128,00 | 3,00 |
| 2. In der Entwicklung befindliche Vermögenswerte | 0,00 | 1.235.087,41 | 0,00 |
| 3. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1.815.893,28 | 489.615,09 | 619.168,29 |
| - davon Kundenstamm | 475.000,00 | 25.000,00 | 75.000,00 |
| 4. Geschäfts- oder Firmenwert | 2.115.842,01 | 2.053.572,98 | 2.025.766,00 |
| 5. Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 669.730,82 | 775.055,66 |
| Summe immaterielle Vermögenswerte | 4.345.954,83 | 4.811.134,30 | 3.419.992,95 |
| II. Sachanlagen | |||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 10.506.288,67 | 11.599.033,66 | 11.773.048,86 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 4.098.129,08 | 2.542.776,59 | 2.355.675,48 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 4.226.869,69 | 2.575.435,91 | 2.359.305,48 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0,00 | 83.128,00 | 22.648,32 |
| Summe Sachanlagen | 18.831.287,44 | 16.800.374,16 | 16.510.678,14 |
| III. Finanzanlagen | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 126.974,76 | 126.974,76 |
| 2. Anteile an assoziierten Unternehmen | 0,00 | 12.750,00 | 12.750,00 |
| 3. Sonstige langfristige Ausleihungen | 0,00 | 18.837,69 | 18.837,69 |
| Summe Finanzanlagen | 0,00 | 158.562,45 | 158.562,45 |
| 23.177.242,27 | 21.770.070,91 | 20.089.233,54 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit T€ 10.000 den langfristigen Teil zweier an die Mehrheitsaktionärin gewährter Darlehen mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021.
Zum Vorjahresbilanzstichtag valutierten diese Darlehen mit T€ 10.500.
Die Aufgliederung der unter den langfristigen Vermögenswerten in der Konzernbilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:
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| 31.12.2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Anpassung Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden | 321 | 220 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 87 | 122 |
| Eliminierung von Zwischengewinnen | 40 | 33 |
| Leasingverbindlichkeiten | 345 | 0 |
| Insgesamt | 793 | 375 |
Weitere Erläuterungen zu den aktiven latenten Steuern erfolgen im Rahmen der Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung in Tz 3.8.
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| 31.12.2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 5.661 | 4.635 |
| unfertige Erzeugnisse | 7.881 | 6.894 |
| fertige Erzeugnisse und Waren | 16.562 | 7.866 |
| geleistete Anzahlungen | 339 | 185 |
| Insgesamt | 30.443 | 19.580 |
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren belaufen sich auf T€ 31.799 (Vorjahr: T€ 32.589), die Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen beträgt T€ 8.294 (Vorjahr: T€ 1.724).
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| 31.12.2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.965 | 13.811 |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 250 | 0 |
| Forderungen gegen assoziierte Unternehmen | 107 | 91 |
| Sonstige kurzfristige Vermögenswerte | 6.153 | 564 |
| Insgesamt | 19.475 | 14.466 |
Für die ausgewiesenen Forderungen bestehen keine Eigentums- oder Verfügungsbeschränkungen.
Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Konzernfremde entsprechen den Buchwerten.
Der LEWAG-Konzern wendet den vereinfachten Ansatz nach IFRS 9 an, um erwartete Kreditverluste zu bemessen. Entsprechend werden für alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen die über die Laufzeit erwarteten Kreditverluste herangezogen. Die erwarteten Verlustquoten beruhen auf Erfahrungswerten, die aus den Zahlungsprofilen der Kunden in der Vergangenheit sowie Kreditausfällen in der Vergangenheit basieren sowie um aktuelle und zukunftsorientierte Informationen angepasst werden. Im Rahmen der Bemessung der erwarteten Kreditverluste werden aktuelle und zukunftsorientierte Informationen zu relevanten makroökonomischen Aspekten mit Bezug zur Fähigkeit der Kunden, ihre Forderungen zu begleichen, berücksichtigt.
Die Anfangssalden der gebildeten Wertberichtigungen wurden wie folgt auf die Schlusssalden der Wertberichtigungen übergeleitet:
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| Wertberichtigungen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 31.12.2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|---|---|---|
| Eröffnungsbilanzwert der Wertberichtigung am 01.01.2019 - gemäß IFRS 9 berechnet | 508 | 493 |
| Im Gewinn und Verlust des Geschäftsjahres erfasste Erhöhung der Wertberichtigung für Kreditverluste | 12 | 237 |
| Im Geschäftsjahr als uneinbringlich abgeschriebene Beträge | 0 | 0 |
| Nicht in Anspruch genommene, aufgelöste Beträge | - 162 | - 222 |
| 31.12.2019 | 358 | 508 |
Die sonstigen Vermögenswerte enthalten im wesentlichen kurzfristige finanzielle Vermögenswerte aus der Rückforderung des Kaufpreises für den Erwerb der TaiFin-Gruppe in Höhe von T€ 4.000 (beglichen im Januar 2020, vgl. Abschnitt 4.4.), eine Sicherheitsleistung für ein Bankdarlehen in Höhe von T€ 1.000 sowie im übrigen Steuererstattungsansprüche, Boni, debitorische Kreditoren, Forderungen gegen Mitarbeiter und Abgrenzungsposten, für Vorauszahlungen im Rahmen von Wartungsverträgen.
Die in den ausgewiesenen Abgrenzungsposten enthaltenen Mittelabflüsse werden ausschließlich im folgenden Geschäftsjahr zu Aufwendungen. Sämtliche hier ausgewiesenen Abgrenzungsposten haben somit eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden ausgebucht, wenn nach angemessener Einschätzung keine Realisierbarkeit mehr gegeben ist. Ein Indikator für eine voraussichtlich nicht mehr gegebene Realisierbarkeit ist z.B. ein eröffnetes Insolvenzverfahren des Schuldners.
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| 31.12.2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Kassenbestand | 13 | 12 |
| Guthaben bei Kreditinstituten | 11.612 | 11.178 |
| Insgesamt | 11.625 | 14.002 |
Im Jahr 2018 stellte HEGLA Corp. / USA fest, dass der aus erzielbaren Marktwerten abgeleitete Wert des ursprünglich erworbenen Grundstücks aufgrund von neuen Erkenntnissen im Marktwert deutlich gesunken ist. Da bereits in 2018 beabsichtigt wurde, das Grundstück zu verkaufen, und auch im Abschluss 2018 bereits eine Wertberichtigung in Höhe von TUSD 250 bzw. T€ 218 auf den aktuellen Marktwert in Höhe von TUSD 207 bzw. T€ 180 vorgenommen wurde, erfolgte in diesem Abschluss eine Vorjahresumgliederung von den Sachanlagen in die zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte. Auf die Nachtragsberichterstattung in Abschnitt 4.4. wird verwiesen.
Das Grundkapital der LEWAG Holding AG beträgt € 12.165.120,00 und ist eingeteilt in 4.752.000 nennwertlose Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von € 2,56 pro Aktie. Es handelt sich um Inhaberaktien.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juni 2018 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 25. Juni 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmalig um bis zu € 6.000.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
Der Konzern steuert seine Kapitalstruktur unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie vereinbarter Financial Covenants. Im Geschäftsjahr werden sämtliche im Rahmen verzinslicher Darlehen vereinbarten Finanzkennzahlen eingehalten.
Da der LEWAG-Konzern langfristigem, profitablem Wachstum verpflichtet ist, stellen der Konzernbilanzgewinn sowie das übrige Eigenkapital zentrale Größen der Konzernsteuerung dar. Eine hohe Eigenkapitalquote ist grundlegende Basis für weiteres internes und externes Wachstum und erhöht die Attraktivität für die Anteilseigner. Die Bemessung der Dividende soll sowohl dem Ziel der angemessenen Beteiligung der Aktionäre am Unternehmenserfolg als auch der Erhöhung des Eigenkapitals dienen. Zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren der Kapitalsteuerung vorgenommen.
Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag hinaus erzielt wurden.
Die Gewinnrücklagen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus der gesetzlichen Rücklage der LEWAG Holding AG (T€ 42) sowie aus Gewinnrücklagen der LEWAG Holding AG (T€ 15.000) und der HEGLA France S.A.R.L., Sarrebourg/ F (T€ 45).
Der LEWAG-Konzern ist langfristigem profitablem Wachstum verpflichtet. Aufgrund der für Maschinenbauunternehmen typischen hohen Investitionen in Sachanlagen und kurzfristige Vermögensgegenstände - insbesondere Vorratsvermögen - steht das Eigenkapital im Fokus der Unternehmenssteuerung.
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus dem gezeichneten Kapital, der Kapitalrücklage, den Gewinnrücklagen, dem Bilanzgewinn und dem Ausgleichsposten aus der Währungsumrechnung.
Die Dividendenausschüttung der LEWAG Holding AG richtet sich gemäß § 58 Abs. 2 AktG nach dem im handelsrechtlichen Jahresabschluss der LEWAG Holding AG ausgewiesenen Bilanzgewinn. Nach dem handelsrechtlichen Abschluss der LEWAG Holding AG ist ein Bilanzgewinn von € 14.586.588,53 ausschüttungsfähig. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, erneut eine Dividendenausschüttung in Höhe von € 1.663.200,00 zu beschließen und den danach verbleibenden Betrag in Höhe von € 12.923.388,53 auf neue Rechnung vorzutragen. Die vorgeschlagene Dividende je Aktie beläuft sich gegenüber dem Vorjahr unverändert auf € 0,35.
Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:
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| 1.1.2019 T€ |
Verbrauch T€ |
Auflösung T€ |
Zuführung T€ |
31.12.2019 T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Personalbereich | |||||
| Urlaubsansprüche | 747 | 747 | 0 | 906 | 906 |
| Prämien/Tantiemen | 483 | 483 | 0 | 554 | 554 |
| Berufsgenossenschaft | 86 | 80 | 6 | 93 | 93 |
| Übriger Bereich | |||||
| Ausstehende Rechnungen | 2.275 | 2.053 | 81 | 2.122 | 2.263 |
| Garantierückstellungen | 454 | 79 | 2 | 98 | 471 |
| Sonstige Rückstellungen | 486 | 451 | 0 | 464 | 499 |
| Insgesamt | 4.531 | 3.893 | 89 | 4.237 | 4.786 |
Die Rückstellung für Urlaub berücksichtigt die zum Bilanzstichtag nachgewiesenen Resturlaubstage. Die Bewertung des Urlaubsrückstandes erfolgt unter Einbeziehung des Bruttoarbeitsentgeltes, der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie der lohnabhängigen Nebenkosten.
Die Rückstellung für Tantiemen berücksichtigt die erfolgsabhängige Vergütung der Geschäftsführung sowie Sonderzahlungen aus vertraglichen Zusagen an Mitarbeiter.
Die Rückstellung für Prämien betrifft Zahlungen an Mitarbeiter im Folgejahr für ihre besondere Einsatzbereitschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Die Rückstellung für Berufsgenossenschaft betrifft den Berufsgenossenschaftsbeitrag des abgelaufenen Geschäftsjahrs, der anhand von Lohnnachweisen ermittelt wurde.
Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen betrifft sachlich und zeitlich dem abgelaufenen Geschäftsjahr noch zuzuordnende Eingangsrechnungen.
Eine Rückstellung wurde für Gewährleistungen/Garantien aus in vergangenen Jahren verkauften Produkten passiviert. Die Bewertung wird auf Basis von Erfahrungswerten für Reparaturen und Reklamationen in der Vergangenheit vorgenommen. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellungen zugrunde liegenden Annahmen basieren auf dem aktuellen Absatzniveau und den aktuell verfügbaren Informationen über Reklamationen.
Die Rückstellungen für Gewährleistungen haben im Wesentlichen eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, sodass die Wirkung eines eventuellen Mittelabflusses sich hinsichtlich einer Abzinsung als unwesentlich darstellt und eine Abzinsung unberücksichtigt bleibt (IAS 37.46).
Unter den sonstigen Rückstellungen werden im Wesentlichen Jahresabschlusskosten (T€ 275), Aufsichtsratsvergütungen (T€ 109) sowie Kompensationszahlungen (T€ 60).
Die Mittelabflüsse für die übrigen angegebenen Rückstellungen werden innerhalb eines Jahres erfolgen.
Die folgende Gesamtdarstellung zeigt die Verbindlichkeiten des Konzerns ohne die Leasingverbindlichkeiten sowie die Verbindlichkeit aus Kaufpreis, die unten weiter erläutert werden, unterteilt nach Laufzeiten (in Klammern sind die Vorjahreszahlen angegeben):
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| Gesamtbetrag | Laufzeiten | |||
|---|---|---|---|---|
| T€ | </= 1 J. T€ |
>1 J. , < 5 J. T€ |
>5 J. T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 19.656 | 12.447 | 6.343 | 866 |
| (8.587) | (6.307) | (2.155) | (125) | |
| erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 20.477 | 20.477 | ||
| (16.054) | (16.054) | (0) | (0) | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.535 | 4.535 | ||
| (4.413) | (4.413) | (0) | (0) | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 194 | 194 | ||
| (183) | (183) | (0) | (0) | |
| Steuerverbindlichkeiten | 355 | 355 | ||
| (420) | (420) | (0) | (0) | |
| sonstige Verbindlichkeiten | 3.893 | 3.893 | ||
| (4.006) | (4.006) | (0) | (0) | |
| Insgesamt | 49.110 | 41.901 | 6.343 | 866 |
| (33.663) | (31.383) | (2.155) | (125) |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:
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| Restzinsbindungsfrist | Durchschnittliche Zinssätze | Gesamtbetrag | Laufzeiten | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | < 1 J. T€ |
>1 < 2 J. T€ |
>2 < 3 J. T€ |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Darlehen | 2020 - 2025 | 1,20 - 2,30 | 13.100 | 5.891 | 1.919 | 1.783 |
| Kontokorrent | </= 1 Jahr | 1,75 - 6,75 | 6.556 | 6.556 | 0 | 0 |
| Insgesamt | 19.656 | 12.447 | 1.919 | 1.783 |
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| Laufzeiten | |||
|---|---|---|---|
| >3 < 4 J. T€ |
>4 < 5 J. T€ |
>5 J. T€ |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Darlehen | 1.332 | 1.309 | 866 |
| Kontokorrent | 0 | 0 | 0 |
| Insgesamt | 1.332 | 1.309 | 866 |
Zum Vorjahresbilanzstichtag stellen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wie folgt dar:
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| Restzinsbindungsfrist | Durchschnittliche Zinssätze | Gesamtbetrag | Laufzeiten | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| T€ | < 1 J. T€ |
>1 < 2 J. T€ |
>2 < 3 J. T€ |
|||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Darlehen | 2019 - 2025 | 1,20 - 2,30 | 3.001 | 722 | 722 | 718 |
| Kontokorrent | </= 1 Jahr | 1,75 - 6,75 | 5.586 | 5.586 | 0 | 0 |
| Insgesamt | 8.587 | 6.308 | 722 | 718 |
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| Laufzeiten | |||
|---|---|---|---|
| >3 < 4 J. T€ |
>4 < 5 J. T€ |
>5 J. T€ |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Darlehen | 582 | 132 | 125 |
| Kontokorrent | 0 | 0 | 0 |
| Insgesamt | 582 | 132 | 125 |
Die Verbindlichkeiten des Konzerns gegenüber Kreditinstituten sind zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 8.435 (Vorjahr: T€ 8.214) durch Grundpfandrechte und Sicherungsübereignungen bzw. Forderungszessionen (Buchwert der Forderungen: T€ 2.738; Vorjahr: T€ 2.249) gesichert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Komplementärgesellschaften der in den Konzernabschluss einbezogenen Kommanditgesellschaften. Von einer Konsolidierung der Komplementärgesellschaften wurde wegen untergeordneter Bedeutung abgesehen.
Zur Verbindlichkeit aus Kaufpreis wird auf Abschnitte 1.3 und 4.2. verwiesen. Die Laufzeit beträgt mehr als ein Jahr.
Den Nutzungsrechten aus Leasingverhältnissen in Höhe von 1.094 T€ stehen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 Leasingverbindlichkeiten mit einem Barwert von 1.148 T€ gegenüber. Die Zahlungsverpflichtungen weisen die folgende Fälligkeitsstruktur auf:
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| Mindestleasingzahlungen | Enthaltener Zinsanteil | Barwerte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Fälligkeit bis 1 Jahr | 748 | - | 33 | 715 | - | |
| Fälligkeit über 1 Jahr bis 2 Jahre | 189 | - | 8 | 180 | - | |
| Fälligkeit über 2 Jahre bis 3 Jahre | 109 | - | 5 | 104 | - | |
| Fälligkeit über 3 Jahre bis 4 Jahre | 60 | - | 3 | 58 | - | |
| Fälligkeit über 4 Jahre bis 5 Jahre | 84 | - | 4 | 81 | - | |
| Fälligkeit über 5 Jahre | 10 | - | 0 | 10 | - | |
| Summe | 1.201 | - | 53 | - | 1.148 | - |
Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten lassen sich wie folgt gliedern:
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| 31.12.2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 2.006 | 1.881 |
| Soziale Abgaben | 559 | 74 |
| Lohn- und Kirchensteuer | 403 | 366 |
| Reisekosten | 71 | 108 |
| Kreditorische Debitoren | 82 | 28 |
| Ausstehende Rechnungen / Boni | 77 | 251 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 695 | 1.298 |
| Insgesamt | 3.893 | 4.006 |
Die Aufgliederung der konsolidierten Umsatzerlöse nach Kategorien stellt sich folgendermaßen dar:
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| 2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Veräußerung von Waren und Gütern | 85.092 | 85.166 |
| Dienstleistungen | 5.126 | 4.007 |
| Softwareentwicklung und -implementierung | 1.856 | 1.393 |
| Erlösschmälerungen | -74 | -121 |
| Insgesamt | 92.000 | 90.445 |
Im Folgenden ist eine Aufgliederung der konsolidierten Umsatzerlöse nach Tätigkeitsgebieten sowie nach geografisch bestimmten Märkten (Fakturierungsort) vorgenommen worden (in Klammern sind die Vorjahreszahlen angegeben):
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| Inland T€ |
Ausland T€ |
gesamt T€ |
|
|---|---|---|---|
| Maschinenbau | 14.924 | 60.523 | 75.447 |
| (17.676) | (58.375) | (76.051) | |
| Einrichtungsbau | 1.990 | 1.223 | 3.213 |
| (1.467) | (2.372) | (3.839) | |
| Fahrzeugbau | 2.883 | 335 | 3.218 |
| (3.158) | (212) | (3.370) | |
| Handel | 825 | 2.389 | 3.214 |
| (1.264) | (642) | (1.906) | |
| Software | 1.856 | 0 | 1.856 |
| (1.393) | (0) | (1.393) | |
| Sonstiges | 1.821 | 3.305 | 5.126 |
| (1.869) | (2.138) | (4.007) | |
| abzgl. Skonti/Boni | -69 | -5 | -74 |
| -(68) | -(53) | -(121) | |
| Konzernumsatz | 24.230 | 67.770 | 92.000 |
| (26.759) | (63.686) | (90.445) |
Die anderen aktivierten Eigenleistungen betrafen Baumaßnahmen mit T€ 0 (Vorjahr: T€ 44), immaterielle Vermögenswerte mit T€ 785 (Vorjahr: T€ 815), technische Anlagen und Maschinen mit T€ 0 (Vorjahr: T€ 232) sowie Betriebs- und Geschäftsausstattungen mit T€ 120 (Vorjahr: T€ 68).
Die sonstigen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Auflösung von Rückstellungen | 95 | 41 |
| Auflösung von Wertberichtigungen | 162 | 262 |
| Gewinn aus Anlagenverkäufen | 31 | 37 |
| Kursgewinne | 17 | 5 |
| Entschädigungen | 480 | 0 |
| Übrige Erträge | 61 | 49 |
| Insgesamt | 846 | 394 |
Die Auflösung von Wertberichtigungen erfolgte nach Zahlungseingängen auf im Vorjahr wertberichtigte Forderungen. Kursgewinne ergaben sich aufgrund unterjähriger Zahlungsausgleiche im Liefer- und Leistungsverkehr.
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| 2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Löhne | 17.800 | 15.972 |
| Gehälter | 15.577 | 13.510 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 6.726 | 6.015 |
| Insgesamt | 40.103 | 35.497 |
Für alle Mitarbeiter von Konzerngesellschaften in Deutschland besteht ein beitragsorientierter Plan im Rahmen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, in die der Arbeitgeber in Höhe eines derzeit gültigen Beitragssatzes von 9,35 % (Vorjahr: 9,35 %) den Arbeitgeberanteil der rentenpflichtigen Vergütung einzuzahlen hat.
Die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Aufwendungen von insgesamt T€ 2.660 (Vorjahr: T€ 2.436) stellen die fälligen Beiträge des Konzerns zu diesem Versorgungsplan gemäß den dort geregelten Beitragssätzen dar. Zum 31. Dezember 2019 waren für den Berichtszeitraum 2019 fällige Beiträge in Höhe von T€ 21 (Vorjahr: T€ 17) noch nicht in die Versorgungspläne eingezahlt worden. Diese Beiträge 2019 sind zum Jahresbeginn 2020 eingezahlt worden.
Die Mitarbeiterzahl hat sich im Jahresdurchschnitt folgendermaßen entwickelt:
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| 2019 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Angestellte | 252 | 229 |
| Gewerblich Tätige | 398 | 373 |
| Auszubildende | 54 | 49 |
| Insgesamt | 704 | 651 |
Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| 2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Versicherungen, Beiträge, Gebühren | 617 | 541 |
| Verluste aus Anlagenverkäufen | 10 | 39 |
| Werbe- und Messekosten | 1.065 | 503 |
| Reisekosten | 2.985 | 2.900 |
| Fahrzeugkosten | 1.066 | 953 |
| Fracht- und Transportkosten | 1.516 | 1.145 |
| Betriebs- und Verwaltungskosten | 1.981 | 1.825 |
| Rechts- und Beratungskosten | 951 | 1.081 |
| Miete, Leasing | 0 | 489 |
| Zuführung zu Rückstellungen | 63 | 32 |
| Zuführung zu Wertberichtigungen | 12 | 193 |
| Forderungsverluste | 51 | 0 |
| Sonstige Personalkosten | 225 | 68 |
| Instandhaltungskosten | 644 | 579 |
| Kompensationszahlungen | 60 | 0 |
| Provisionen | 168 | 471 |
| Aufsichtsrat | 116 | 117 |
| Kursverluste | 29 | 631 |
| Nebenkosten Geldverkehr | 178 | 51 |
| Managementdienstleistungen HEVA GmbH & Co. KG | 300 | 300 |
| Übrige Aufwendungen | 513 | 197 |
| Insgesamt | 12.550 | 12.115 |
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| 2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Erträge aus assoziierten Unternehmen | 15 | 17 |
| Sonstige Erträge | 1 | 1 |
| Insgesamt | 16 | 18 |
Die Erträge aus assoziierten Unternehmen betreffen den Gewinnanteil aus der Beteiligung an der H-Solar Energy GmbH & Co. KG, Beverungen, an der eine 25,5 %-ige Beteiligung gehalten wird.
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| 2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: | ||
| - Kontokorrent | 7 | 2 |
| - Festgeld | 0 | 0 |
| - verbundene Unternehmen | 197 | 205 |
| - Bewertungsgewinn Fonds | 11 | 0 |
| - sonstige | 1 | 1 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen: | ||
| - Kontokorrent | - 168 | - 179 |
| - Darlehen | - 123 | - 71 |
| - verbundene Unternehmen | - 2 | - 2 |
| - Leasingverbindlichkeit | - 36 | 0 |
| - sonstige | - 60 | - 41 |
| Insgesamt | - 173 | - 85 |
Die Erträge von verbundenen Unternehmen betrafen Zinsen auf zwei an die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, ausgereichte Darlehen in Höhe von insgesamt T€ 10.250 (Vorjahr: T€ 10.500).
Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen betrafen Zinsen der HEGLA-Tochtergesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG auf die Verrechnungskonten mit ihren jeweiligen Komplementär-GmbHs.
Auf die Anhangangaben zu den Beziehungen zu nahestehenden Personen (Tz 4.5) wird hingewiesen.
Im Folgenden werden die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Ertragsteuer-Positionen dargestellt:
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| 2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | ||
| - Inland | 1.147 | 1.071 |
| - Ausland | 1.325 | 828 |
| tatsächlicher Steueraufwand | 2.472 | 1.899 |
| (davon Anpassungen von im Vorjahr angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern) | (0) | (2) |
| Latente Steuern | ||
| - Inland | 87 | 24 |
| - Ausland | - 119 | - 75 |
| - 32 | - 51 | |
| Insgesamt | 2.440 | 1.848 |
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag berechnen sich vom Ergebnis vor Ertragsteuern, wobei sowohl die Gewerbesteuer als auch die Körperschaftsteuer als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt wird. Abschreibungen auf aktivierte Geschäftswerte wirken nur insoweit steuermindernd, als entsprechende Geschäfts- oder Firmenwerte in steuerlichen Ergänzungsbilanzen für Personenhandelsgesellschaften auch steuerbilanziell angesetzt und abgeschrieben werden.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeiten-Methode. Danach werden für temporäre Differenzen zwischen den im Konzernabschluss angesetzten Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen von Vermögenswerten und Schulden zukünftig wahrscheinlich eintretende Steuerentlastungen und -belastungen bilanziert.
Als erwarteter Steuersatz für die Berechnung der latenten Steuern wurde der für 2019 gültige Gewerbesteuersatz von 14,2 % und ein Körperschaftsteuersatz einschließlich Solidaritätszuschlag von 15,8 % angesetzt. Daraus ergibt sich ein effektiver Steuersatz von 30 %, der für die Bewertung der latenten Steuern herangezogen wird.
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten entfallen die folgenden im Konzernabschluss bilanzierten aktiven und passiven latenten Steuern:
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| 2019 | Vorjahr | |||
|---|---|---|---|---|
| Aktiv T€ |
Passiv T€ |
Aktiv T€ |
Passiv T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Anpassung an konzerneinheitliche Bilanzie- | ||||
| rungs- und Bewertungsmethoden | 321 | 0 | 220 | 0 |
| Zwischengewinneliminierung | 40 | 0 | 33 | 0 |
| Steuerliche Verlustvorträge | 87 | 0 | 122 | 0 |
| Aktivierte Entwicklungskosten | 0 | 294 | 0 | 210 |
| Technologien TaiFin | 0 | 1.757 | 0 | 0 |
| Stille Reserven HEGLA USA | 0 | 22 | 0 | 60 |
| RoU-Asset / Leasingverbindlichkeit | 345 | 328 | 0 | 0 |
| Abschreibung Firmenwert | 0 | 530 | 0 | 506 |
| Insgesamt | 793 | 2.931 | 375 | 776 |
Latente Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes dürfen gemäß IAS 12.15 nicht angesetzt werden. Da der Geschäfts- oder Firmenwert in der steuerlichen Ergänzungsbilanz abgeschrieben wird, reduziert sich der Bilanzansatz in der Steuerbilanz sukzessive und wird im Vergleich dazu im IFRS-Konzernabschluss nach dem impairment-only-approach fortgeführt. Dies gilt insbesondere ab dem Jahr 2004, ab dem der Geschäfts- oder Firmenwert im IFRS-Abschluss keiner planmäßigen Abschreibung mehr unterliegt, sondern nur noch im Rahmen des Impairment-Tests wertberichtigt werden kann.
Zu steuerbezogenen Eventualverbindlichkeiten wird auf Abschnitt 4.1 verwiesen.
Die Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Steueraufwand stellt sich wie folgt dar:
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| 2019 T€ |
Vorjahr T€ |
|
|---|---|---|
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | 8.090 | 6.648 |
| Erwarteter Steueraufwand (30 %; VJ: 30 %) | 2.427 | 1.994 |
| Differenz ausländische Tochtergesellschaften | 23 | - 89 |
| Sonstige permanente Differenzen | -10 | - 57 |
| Tatsächlicher Ertragsteueraufwand (T€) | 2.440 | 1.848 |
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| 2019 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Konzernjahresüberschuss in T€ | 5.649 | 4.799 |
| Jahresüberschuss der AG in T€ | 4.427 | 4.330 |
| Ergebnisanteil je Aktie (4.752.000 Stück) in € | 1,19 | 1,01 |
| Dividende je Aktie in € | 0,35 | 0,35 |
Im Geschäftsjahr 2019 wurden keine neuen Aktien ausgegeben. Die Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien beträgt 4.752.000 Stück.
Zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen wird auf die Angaben nach IFRS 16 verwiesen.
Steuerliche Risiken bestehen zum Bilanzstichtag in Form von möglichen Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen aufgrund einer noch laufenden steuerlichen Außensteuerprüfung in Bezug auf die Verrechnungspreise mit den ausländischen Tochtergesellschaften für die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016. Auf Basis des Entwurfs des Betriebsprüfungsberichts ist eine divergierende Rechtsauffassung zwischen den gesetzlichen Vertretern der HEGLA GmbH & Co. KG bzw. der LEWAG Holding AG und der Finanzverwaltung in Bezug auf die in den Jahren 2015 und 2016 angewendeten Verrechnungspreise zwischen HEGLA Beverungen und der HEGLA-Auslandstochter HEGLA Corp. / USA erkennbar. Die Rechtsauffassung des Betriebsprüfers könnte im Worst-Case-Fall Steuernachzahlungen in Höhe von geschätzt EUR 3,2 Mio. im LEWAG-Konzern ergeben. In enger Abstimmung mit unseren externen Steuerexperten stufen wir dieses Risiko aber als gering ein.
Weitere Eventualverbindlichkeiten oder sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen bestanden aus Konzernsicht zum Bilanzstichtag nicht.
Im Vorjahr bestanden ebenfalls keine weiteren Eventualverbindlichkeiten oder sonstige angabepflichtige finanzielle Verpflichtungen.
Aufgliederung der bilanziellen Buchwerte nach den Bewertungskategorien des IFRS 7.8 i.V.m. IFRS 9 (in Klammern sind die Vorjahreszahlen angegeben):
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| Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten T€ |
Finanzielle Vermögenswerte zum Fair Value T€ |
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten T€ |
Finanzielle Verbindlichkeiten zum Zeitwert T€ |
Insgesamt T€ |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Ausleihungen, Darlehen | 10.250 | 10.250 | |||
| (10.500) | (10.500) | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 11.626 | 11.626 | |||
| (14.002) | (14.002) | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.965 | 12.965 | |||
| (13.811) | (13.811) | ||||
| Fondsanteile | 763 | 763 | |||
| (0) | (0) | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 5.737 | 5.737 | |||
| (383) | (383) | ||||
| Kaufpreisverbindlichkeit | 4.684 | 4.684 | |||
| (0) | (0) | ||||
| Leasingverbindlichkeit | 1.148 | 1.148 | |||
| (0) | (0) | ||||
| Übrige Verbindlichkeiten | 24.385 | 24.385 | |||
| (20.419) | (20.419) |
Der beizulegende Wert von Ausleihungen, liquiden Mitteln, von kurzfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten entspricht in etwa dem Buchwert, begründet in deren kurzfristiger Laufzeit bzw. marktüblicher Verzinsung. Der Ansatz der sonstigen finanziellen Vermögenswerte erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Die am Markt gehandelten Fondsanteile werden auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet.
Die in den übrigen Verbindlichkeiten enthaltenen finanziellen Verbindlichkeiten gliedern sich in langfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 7.209 (Vorjahr: T€ 2.280) und kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 17.176 (Vorjahr: T€ 18.139).
Die Nettogewinne einschließlich der Veränderung von Wertberichtigungen aus Krediten und Forderungen betrugen T€ 69 (Vorjahr: Nettoverluste T€ 133).
Zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, am 1. Januar 2018, stellen sich die Finanzinstrumente des Konzerns unter Berücksichtigung von Umgliederungen wie folgt dar:
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| Bewertungskategorie | Buchwert | ||
|---|---|---|---|
| Neu: IFRS 9 | Neu T€ |
Differenz T€ |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige finanzielle Vermögenswerte Anteile an nicht konsolidierten Unternehmen | Anschaffungskosten (Schätzung beizulegender Wert) | 127 | 0 |
| Ausleihungen, Darlehen | Fortgeführte Anschaffungskosten | 10.750 | 0 |
| Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten | 11.807 | 0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Fortgeführte Anschaffungskosten | 11.184 | 0 |
| sonstige finanzielle Vermögenswerte | Fortgeführte Anschaffungskosten | 360 | 0 |
| Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Fortgeführte Anschaffungskosten | 3.000 | 0 |
| Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | Fortgeführte Anschaffungskosten | 7.733 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | Fortgeführte Anschaffungskosten | 3.339 | 0 |
| sonstige kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten | Fortgeführte Anschaffungskosten | 6.359 | 0 |
Die Spalte "Differenz" dient der Angabe von Bewertungsänderungen, die aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 9 resultieren. Die Anwendung des neuen Modells der erwarteten Kreditverluste hat zu keinen Bewertungsänderungen geführt.
Aufgrund der kurzen Laufzeiten von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstigen finanziellen Vermögenswerten und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten wird angenommen, dass die beizulegenden Zeitwerte den Buchwerten entsprechen.
Die beizulegenden Zeitwerte der in den langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten enthaltenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden als Barwerte des zukünftig erwartenden Cash-Flows unter Berücksichtigung des eigenen Kreditrisikos ermittelt (sog. Stufe 2: Zeitwerte). Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Zum Stichtag wird daher angenommen, dass der Buchwert der langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten dem beizulegenden Zeitwert entspricht.
Die Stufen der Fair-Value-Hierarchie und ihre Anwendung auf die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des Konzerns sind im Folgenden beschrieben:
Stufe 1: Es sind notierte Marktpreise für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten an aktiven Märkten vorhanden. Der notierte Marktpreis für die vom Konzern gehaltenen finanziellen Vermögenswerte entspricht dem aktuellen Geldkurs. Diese Instrumente sind in Stufe 1 eingeordnet.
Stufe 2: Börsen- oder Markpreis für ähnliche Finanzinstrumente auf einem aktiven Markt oder für identische oder ähnliche Finanzinstrumente auf einem nicht aktiven Markt oder andere Inputfaktoren als Marktpreisnotierungen, bei denen die angewandten Parameter auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Wenn alle wesentlichen Inputfaktoren, die zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes eines Instruments erforderlich sind, am Markt beobachtbar sind, wird das Instrument in Stufe 2 eingeordnet.
Stufe 3: Bewertungstechniken, bei denen die angewandten Parameter nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren. Die Einordnung des Instruments in Stufe 3 trifft insbesondere auf nicht notierte Eigenkapitalinstrumente zu.
Ein Wechsel der Einschätzung, welche Stufe für die Bewertung der jeweiligen Vermögenswerte und Schulden heranzuziehen ist, findet im Zeitpunkt des eventuellen Vorliegens neuer Sachverhalte statt.
Darüber hinaus bestehen bedingte Kaufpreisverbindlichkeiten aus Unternehmenserwerben sowie Put-Optionen über Anteile an verschiedenen Konzernunternehmen, die jeweils der Stufe 3 angehören. Diese an vertraglich vereinbarte Bedingungen geknüpften Verbindlichkeiten werden auf Basis des im Vertrag festgelegten Bewertungsschemas zum Stichtag als Finanzverbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Für Verbindlichkeiten aus bedingten Kaufpreiszahlungen werden die beizulegenden Zeitwerte auf Basis von Discounted Cash-Flows unter Einbeziehung von nichtbeobachtbaren Inputfaktoren ermittelt. In die Bewertungsmodelle gehen neben den für die betroffenen Gesellschaftsanteile prognostizierte EBITDA-Größen auch laufzeitabhängige, risikoadjustierte Zinsen ein. Die EBITDA-Größen resultieren aus der jeweiligen kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanung. Eine Einschätzung und eventuelle Anpassung hinsichtlich der eintretenden EBITDA-Größen wird zu jedem Abschlussstichtag durchgeführt.
Der LEWAG-Konzern ist in seiner Geschäftstätigkeit überschaubaren Währungsrisiken sowie Ausfall-, Liquiditäts-/Refinanzierungs- und Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die einen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.
Im Geschäftsjahr sind keine Änderungen in der Art und Weise der Risikosteuerung und Risikobewertung zu verzeichnen.
Im Folgenden wird auf die einzelnen Risiken sowie das Risikomanagement eingegangen.
Der Konzern erzielt rund 70 % der Umsatzerlöse außerhalb Deutschlands. Aufgrund von Währungsschwankungen des US-Dollars und des Britischen Pfunds zum Euro können Forderungen und Verbindlichkeiten, denominiert in diesen Währungen, sowie Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss je nach Kursentwicklung gegenüber der Planung sowohl positiv als auch negativ beeinflusst werden. Die Vermögenswerte und Schulden der operativen ausländischen Gesellschaften werden zum Stichtag jeweils in die Berichtswährung umgerechnet und unterliegen daher einem Translationsrisiko. Währungsrisiken werden derzeit im LEWAG-Konzern mittels Kurssicherungsgeschäften abgesichert.
Die Risikoexposition des Konzerns hinsichtlich des Translationsrisikos war zum Abschlussstichtag wie folgt:
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| Fremdwährungsexposition umgerechnet in T€ |
31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| USD | GBP | USD | GBP | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Zahlungsmittel und -äquivalente | 8.930 | 542 | 10.614 | 929 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.565 | 962 | 2.730 | 859 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | - 187 | - 57 | - 409 | - 45 |
| 13.308 | 1.447 | 12.935 | 1.743 |
Die Bilanzexposition entspricht dabei jeweils der Netto-Exposition, da zu den AbschlussStichtagen keine Fremdwährungsswaps existierten.
Ein Anstieg des Euro um 10 % gegenüber den folgenden Währungen hätte zum Abschlussstichtag unter Voraussetzung sonst gleichbleibender Annahmen zu den folgenden angeführten Zunahmen (Abnahmen) des Gesamtergebnisses geführt:
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| Effekt in T€ |
31.12.2019 | 31.12.2018 | ||
|---|---|---|---|---|
| USD | GBP | USD | GBP | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Gesamtergebnis | 1.331 | 145 | 1.294 | 174 |
Unter dem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes für den LEWAG-Konzern, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Zur Minimierung dieses Risikos werden ausschließlich Geschäfte mit Vertragsparteien, die über eine hinreichende Bonität verfügen, sowie unter Einbehaltung der vorgegebenen Limits getätigt.
Zahlungsausfälle konnten in der Vergangenheit durch eine konsequente Beachtung der Kundenbonität sowie die konsequente Anforderung von Abschlagszahlungen und ein stringentes Debitorenmanagement auf ein Minimum begrenzt werden.
Bei der Bestimmung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird jeder Änderung der Bonität seit Einräumung des Zahlungsziels bis zum Bilanzstichtag Rechnung getragen. Wegen der im Hinblick auf erwartete Kreditverluste im Abschluss gebildeten Einzelwertberichtigungen und deren Entwicklung wird auf Abschnitt 2.2.2 hingewiesen.
Der Buchwert aller Forderungen und Ausleihungen zuzüglich der Nominalwerte der Haftungsverhältnisse stellt das maximale Ausfallrisiko des LEWAG-Konzerns dar.
Es gibt keine wesentlichen Konzentrationen von Ausfallrisiken durch Einzelkunden oder Regionen.
Das Liquiditäts- und Finanzierungsrisiko für den LEWAG-Konzern besteht grundsätzlich darin, dass der Konzern seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Zur Überwachung und Steuerung der Liquidität werden konzernweit Finanzplanungsinstrumente eingesetzt.
In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen, Kreditlinien bei Banken und weiteren Fazilitäten sowie durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.
Aufgrund der hohen Eigenkapitalquote von ca. 42 % wird bezüglich der Kreditwürdigkeit des LEWAG-Konzerns, der Fähigkeit bei Bedarf neue Kredite zu erhalten sowie der Einhaltung einer für ein Darlehen bestehenden Covenants-Vereinbarung kein besonderes Risiko gesehen. Daneben verfügt der LEWAG-Konzern über ausreichend bestehende sowie nicht ausgenutzte Kreditlinien.
Zinsänderungsrisiken resultieren aus der variablen Verzinsung der beiden, an die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG gewährten Darlehen aufgrund potenzieller Änderungen des Marktzinses.
Die variable Zinsrisikoposition betrug bei den verzinslichen Forderungen zum 31. Dezember 2019 € 10,3 Mio. (Vorjahr: € 10,5 Mio.). Eine Veränderung um 1 %-Punkt würde eine Ergebnisanpassung in Höhe von T€ 103 nach sich ziehen.
Die Analyse für die variabel verzinslichen Forderungen wird unter der Annahme erstellt, dass der Betrag der ausstehenden Forderung zum Ende der Berichtsperiode für das gesamte Jahr ausstehend war.
Die Sensitivität des Konzerns in Bezug auf das Zinsänderungsrisiko unterscheidet sich nicht wesentlich vom Vorjahr.
Bei den verzinslichen Verbindlichkeiten sind Festverzinsungen und variable Verzinsungen vereinbart. Marktzinsänderungen bei fest verzinslichen Verbindlichkeiten würden sich hier nur auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum Fair Value zu bilanzieren wären. Da dies nicht der Fall ist, unterliegen die Finanzverbindlichkeiten mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Darüber hinaus sind die Betriebsmittelkredite variabel verzinst (Orientierung am Euribor). Zum Bilanzstichtag betrugen diese Kredite € 6,5 Mio. (Vorjahr: 5,5 Mio.), bei Veränderung des Zinssatzes um 1,0 % würde sich der Zinsaufwand um T€ 65 (Vorjahr: T€ 55) anpassen. Das Risiko steigender Zinsen wird zeitnah überwacht.
Der Kaufpreis der Anteile an der TaiFin-Gruppe wurde lt. Änderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2019 um T€ 4.000 reduziert. Die Rückzahlung erfolgte am 27. Januar 2020.
Ein nicht mehr benötigtes Betriebsgrundstück der HEGLA USA wurde in die Kategorie "zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" umgegliedert. Das Grundstück wurde Ende Februar 2020 für TUSD 275 veräußert.
Die im Zuge der Bekämpfung der Covid19-Pandemie verhängten, weltweiten Grenzschließungen haben den Lieferverkehr der LEWAG-Konzernunternehmen insbesondere auf der Absatzseite bereits erheblich beeinflusst.
Bis zur Freigabe der Veröffentlichung des Konzernabschlusses am 17. April 2020 ergaben sich keine weiteren nennenswerten Ereignisse.
Nach IAS 24 (Related party disclosures) müssen Personen oder Unternehmen, die die LEWAG-Gruppe beherrschen oder von ihr beherrscht werden, angegeben werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss der LEWAG Holding AG einbezogen werden. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der LEWAG Holding AG hält oder kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements der LEWAG-Gruppe zu steuern.
Darüber hinaus erstreckt sich die Angabepflicht nach IAS 24 auf Geschäfte mit assoziierten Unternehmen sowie Geschäfte mit Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der LEWAG-Gruppe ausüben, einschließlich naher Familienangehöriger oder zwischengeschalteter Unternehmen. Ein maßgeblicher Einfluss auf die Finanz- und Geschäftspolitik der LEWAG-Gruppe kann hierbei auf einem Anteilsbesitz an der LEWAG Holding AG von 20 % oder mehr, einem Sitz im Vorstand oder Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG oder einer anderen Schlüsselposition im Management beruhen.
a) Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen
Vorstand:
Jochen H. Hesselbach, CH-Meggen, Dipl.-Ökonom
Frank Schürmann, Vlotho, Dipl.-Kaufmann
Aufsichtsrat:
1. Georg F. Hesselbach, CH-Meggen, CEO und Vorsitzender der Geschäftsführung der INTERPANE International Glas GmbH, Lauenförde
| ― | Vorsitzender |
2. Albrecht Hertz-Eichenrode, Lic.és.sc.pol., Hannover, Beiratsvorsitzender der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover (verstorben 17. Juni 2019)
| ― | stellvertretender Vorsitzender |
3. Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn
| ― | stellvertretender Vorsitzender (ab 17. Juni 2019) |
4. Carsten Beckenbach, Korschenbroich, (ab 20. September 2019)
Prokurist Vibro Beteiligungs GmbH & Co. KG
b) Sonstige nahestehende Unternehmen und Personen
Im Februar 1996 hat die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, mitgeteilt, dass sie eine Mehrheitsbeteiligung hält. An dieser Gesellschaft sind über eine weitere Holdinggesellschaft die Familienmitglieder Georg, Elisabeth, Jörn und Jochen Hesselbach zu jeweils 25 % beteiligt.
Im Jahr 2019 wurden folgende Transaktionen mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen vorgenommen, wobei sämtliche Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen abgewickelt wurden:
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, berechnete der LEWAG Holding AG, Beverungen, für erbrachte Dienstleistungen im Geschäftsjahr 2019 € 300.000,00 zzgl. Umsatzsteuer.
Die LEWAG Holding AG, Beverungen, gewährte der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, am 6. Juli 2012 ein Darlehen über € 10.000.000,00 und am 12. April 2013 ein weiteres Darlehen in Höhe von € 2.250.000,00, welches am Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 auf € 250.000,00 zurückgeführt war. Zum 31. Dezember 2019 weist die LEWAG Holding AG, Beverungen, damit gegenüber der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, eine Forderung von € 10.250.000,00 (Vorjahr: T€ 10.500) aus. Der Zinssatz orientiert sich am Dreimonats-Euribor am 1. Arbeitstag jeden Quartals zzgl. einer Marge von 2,25 %-Punkten. Die Darlehen wurden im Geschäftsjahr 2019 mit € 197.328,75 verzinst. Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, verpfändete zur Besicherung des Darlehens 60 % ihrer Gesellschaftsanteile an der MAHRENHOLZ Fenster Holding GmbH, Beverungen, zu Gunsten der LEWAG Holding AG, Beverungen.
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Laufenförde, berechnet der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, für weitere erbrachte Dienstleistungen € 158.355,49 zzgl. Umsatzsteuer.
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Laufenförde, berechnete der HEGLA TaiFin Glass Machinery OY, Nokia/Finnland, für erbrachte Dienstleistungen € 28.995,30.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber Komplementärgesellschaften außerhalb des Konsolidierungskreises:
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| 31.12.2019 T€ |
31.12.2018 T€ |
|
|---|---|---|
| HEGLA Beteiligungs-GmbH, Beverungen | 87 | 81 |
| HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungs GmbH, Satteldorf | 54 | 52 |
| HEGLA Fahrzeugbaubeteiligungsgesellschaft mbH, Beverungen | 51 | 50 |
| HEGLA NT Beteiligungs-GmbH, Beverungen | 2 | 0 |
| 194 | 183 |
Die Verzinsung der Verrechnungskonten mit den Komplementärgesellschaften erfolgt mit 2 % p.a. über dem Basiszinssatz zum 1. Januar des Geschäftsjahres.
Darüber hinaus haben Unternehmen der LEWAG-Gruppe mit Mitgliedern des Vorstands oder des Aufsichtsrats keinerlei berichtspflichtige Geschäfte vorgenommen. Dies gilt auch für nahe Familienangehörige dieses Personenkreises.
Ein Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2019 gemäß § 312 AktG wurde erstellt und geprüft.
Nach IAS 24 sind Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands zu benennen:
Aufsichtsrat:
1. Georg F. Hesselbach, CH-Meggen, CEO und Vorsitzender der Geschäftsführung der INTERPANE International Glas GmbH, Lauenförde
| ― | Vorsitzender |
2. Albrecht Hertz-Eichenrode, B.A., Lic.és.sc.pol., Hannover, (verstorben 17. Juni 2019) Beiratsvorsitzender der HANNOVER Finanz GmbH
| ― | stellvertretender Vorsitzender |
3. Dr. Ulrich Bittihn, Paderborn,
| ― | stellvertretender Vorsitzender (ab 17. Juni 2019) |
4. Carsten Beckenbach, Korschenbroich, (ab 20. September 2019)
Prokurist Vibro Beteiligungs GmbH & Co. KG
Die Aufsichtsratsmitglieder nahmen neben dem Aufsichtsratsmandat bei der LEWAG Holding AG folgende weitere Aufsichtsratsmandate wahr:
Herr Georg F. Hesselbach:
| ― | INTERPANE GLAS INDUSTRIE AG, Lauenförde |
Herr Albrecht Hertz-Eichenrode:
| ― | Commerz Unternehmensbeteiligungs-AG, Frankfurt/Hannover |
Herr Dr. Ulrich Bittihn:
| ― | Nagel-Group SE & Co. KG, Versmold |
Vorstand:
Jochen H. Hesselbach, CH-Meggen, Dipl.-Ökonom
Frank Schürmann, Vlotho, Dipl.-Kaufmann
Ein Mitglied des Vorstands ist im Besitz von Aktien der LEWAG Holding AG. Auf Herrn Jochen H. Hesselbach entfallen 653.030 Aktien bzw. 13,74 %.
Die Vorstandsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeiten eine monatliche Vergütung in Höhe von jeweils € 6.000,00 sowie eine erfolgsabhängige Vergütung in Abhängigkeit von der Ergebnislage und der wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Es handelt sich dabei um ausschließlich kurzfristig fällige Leistungen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden an die Vorstandsmitglieder somit jeweils € 72.000,00 als Festvergütung gewährt. Eine variable Vergütung von insgesamt € 200.000,00 wird zur Jahresmitte 2020 zur Auszahlung kommen.
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Aufsichtsratsvergütung besteht aus einer jährlichen festen Vergütung von € 72.000,00 für den Vorsitzenden, € 15.000,00 für den stellvertretenden Vorsitzenden sowie € 7.500,00 für weitere Mitglieder. Darüber hinaus wird eine dividendenabhängige variable Vergütung in Höhe von € 750,00 pro Prozentpunkt der Dividende bezogen auf das Grundkapital, jedoch erst ab einer Dividende, die 4 % übersteigt, gewährt. Das heißt, erst ab einer Dividende von 5 % erhalten die Aufsichtsräte zusätzlich eine variable Vergütung.
Sofern die Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende beschließt, belaufen sich die Bezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt T€ 110 (Vorjahr: T€ 117). Davon entfallen auf fixe Bestandteile T€ 95 (Vorjahr: T€ 95) und auf variable Bestandteile T€ 15 (Vorjahr: T€ 22).
Im Februar 1996 hat die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co KG, Lauenförde, mitgeteilt, dass sie seit dem 31. Dezember 1995 eine Mehrheitsbeteiligung an der LEWAG Holding AG hält. Alleinige Gesellschafterin der HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Lauenförde, ist die HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, deren Gesellschafter zu jeweils 25 % die Familienmitglieder Georg, Elisabeth, Jörn und Jochen Hesselbach sind.
Die HEVA Verwaltungs- und Anlagengesellschaft mbH & Co. KG, Lauenförde, stellt einen Konzernabschluss auf. Die alleinige Gesellschafterin der HEVA, die HELVEJOS Beteiligungs GmbH, Lauenförde, stellt keinen Konzernabschluss auf.
Das für das Geschäftsjahr 2019 berechnete Gesamthonorar für den Abschlussprüfer, die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, belief sich auf T€ 88,7 (Vorjahr: T€ 76) zuzüglich eines Honorars von T€ 57,5 für Unterstützung im Rahmen eines DPR-Verfahrens. Es handelt sich ausschließlich um Honorare für Abschlussprüfungsleistungen.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung wurde abgegeben und der Öffentlichkeit im Internet unter www.lewag.de zugänglich gemacht.
Der Vorstand der LEWAG Holding AG hat den Konzernabschluss am 17. April 2020 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Konzernabschluss zu prüfen und zu erklären, ob er den Konzernabschluss billigt. Nach Veröffentlichung kann der Abschluss nicht mehr geändert werden.
Beverungen, 17. April 2020
LEWAG Holding Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Vorstand und Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG erklären, dass den Verhaltensempfehlungen der Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung ("Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex") im Geschäftsjahr 2019 mit Ausnahme der nachstehenden Abweichungen entsprochen wurde und auch künftig - ebenfalls bis auf die nachstehenden Abweichungen -entsprochen werden soll.
Nicht relevant, da keine D&O-Versicherung für Vorstand und Aufsichtsrat abgeschlossen wurde.
Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung, deren Höhe unabhängig von der Vergütung des oberen Führungskreises und dem Durchschnitt der Belegschaft festgelegt wird. Aufgrund der vom Aufsichtsrat festgelegten, vergleichsweise niedrigen Gesamtvergütung von T€ 72 p. a. je Vorstandsmitglied sieht der Aufsichtsrat keine zusätzlichen Motivationseffekte aus der Aufteilung der Vergütung in fixe und variable Bestandteile. Allerdings kann zusätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt werden, sofern die Ertragslage der Gesellschaft besonders positiv ist. Die Höhe dieser variablen Vergütung liegt im Ermessen des Aufsichtsrats.
Die Festlegung einer Altersgrenze für Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat als nicht erforderlich erachtet.
Der Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG besteht aus nur drei Personen. Auf die Bildung von Ausschüssen wurde deshalb und wird bis auf weiteres auch zukünftig verzichtet. Ein Prüfungsausschuss sowie ein Nominierungsausschuss, der dem Aufsichtsrat Wahlvorschläge zur Aufsichtsratswahl unterbreitet, sind nicht eingerichtet.
Die Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl des Aufsichtsrats berücksichtigen die unternehmensspezifische Situation, potentielle Interessenkonflikte, Unabhängigkeit und Vielfalt (Diversity). Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder besteht jedoch nicht, da dies unseres Erachtens nach eine nicht notwendige Einschränkung der Rechte unserer Aktionäre bei der Wahl ihrer Vertreter im Aufsichtsrat bedeuten würde. Ebenso wird die maximale Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat nicht zeitlich begrenzt.
Die Mitglieder unseres Aufsichtsrats erhalten neben der fixen Vergütung nur eine geringe variable Vergütung, um potenzielle Interessenkonflikte bei Entscheidungen des Aufsichtsrats, die Einfluss auf Erfolgskriterien haben könnten, zu minimieren. Die variable Vergütung orientiert sich an der Höhe der Dividende, basiert also auf der mehrheitlichen Entscheidung unserer Aktionäre im Rahmen der jährlichen, ordentlichen Hauptversammlung.
Der Konzernabschluss wird innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres und der Halbjahresbericht binnen 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums veröffentlicht. Damit hält die Gesellschaft die gemäß HGB und WpHG vorgegebenen Fristen ein. Auf eine Veröffentlichung von Quartalsmitteilungen oder sonstigen, unterjährigen Berichten wird verzichtet.
Nicht relevant, da keine Aktienoptionsprogramme oder ähnliche wertpapierorientierte Anreizsysteme existieren.
Beverungen, 6. Dezember 2019
LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen
Für den, Vorstand
gez.
J. H. Hesselbach
F. Schürmann
Für den Aufsichtsrat
gez. G. F. Hesselbach
Wir haben den Konzernabschluss LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der LEWAG Holding Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der unter "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Wir haben folgende Sachverhalte als besonders wichtige Prüfungssachverhalte identifiziert:
1. Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte
2. Erstkonsolidierung der TaiFin Glass Machinery Oy
3. Risiken aufgrund einer laufenden Betriebsprüfung
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft fungiert als Management- und Finanzholding für mittelständische Unternehmen. Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte (im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 in Höhe von EUR 5,8 Mio. ausgewiesen, die Konzernbilanzsumme beläuft sich auf EUR 108,6 Mio.) wurden von den gesetzlichen Vertretern zur Überprüfung der Werthaltigkeit den Cash Generating Units (CGUs) "West" bzw. "Ost" zugeordnet. Die Bestimmung des erzielbaren Betrags der jeweiligen CGU auf Basis des Nutzungswerts ist mit Schätzungen des Managements verbunden.
Aufgrund der mit den Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter verbundenen Unsicherheit und der betragsmäßigen Höhe der Geschäfts- oder Firmenwerte war deren Werthaltigkeit im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Geschäfts- oder Firmenwerten sind in den Abschnitten 1.6 und 1.7 des Konzernanhangs enthalten.
Wir haben die im Rahmen der Beurteilung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte getroffenen Ermessensentscheidungen und Schätzungen der gesetzlichen Vertreter nachvollzogen. Zunächst haben wir ein Verständnis über die Planungssystematik und den Planungsprozess erlangt, die Planungstreue beurteilt und die vorliegenden Planungen unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Marktumfeldes auf Konsistenz hin überprüft. Dabei haben wir auch die Angemessenheit der für die Werthaltigkeitstests der Geschäfts- oder Firmenwerte angewendeten Bewertungsverfahren beurteilt. Anschließend haben wir die den Planungen zugrunde liegenden Annahmen kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Da bereits geringe Veränderungen des verwendeten Diskontierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der beizulegenden Zeitwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte haben können, haben wir zur Beurteilung des Diskontierungszinssatzes unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie und Betafaktor, anhand von Marktdaten nachvollzogen haben.
Die LEWAG Holding Aktiengesellschaft ist zu 100 % an der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, beteiligt. Die HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, hat mit Wirkung zum 31. Oktober 2019 51 % der Anteile an der TaiFin Glass Machinery Oy, Nokia, Finnland, erworben. Der ursprüngliche Kaufvertrag vom 5. September 2019 wurde aufgrund der negativen Geschäftsentwicklung der TaiFin-Gruppe in 2019 durch eine Änderungsvereinbarung vom 30. Dezember 2019 angepasst und der Kaufpreis rückwirkend von EUR 9,2 Mio. auf EUR 5,2 Mio. reduziert. Zudem wurden die Ausübungsbedingungen der kombinierten gegenseitigen Kauf- und Verkaufsoptionen für die verbleibenden 49 % der Anteile angepasst.
Die gesetzlichen Vertreter haben eine Vollkonsolidierung der erworbenen Unternehmensgruppe und nach Würdigung der vertraglichen Regelungen zu den kombinierten, gegenseitigen Call- und Put-Optionen keinen Ausweis von nicht beherrschenden Anteilen vorgenommen. Für den Unternehmenserwerb wurde am Erstkonsolidierungsstichtag neben der angepassten Barkomponente von EUR 5,2 Mio. auch eine bedingte Gegenleistung für die Ausübung der Call- bzw. Put-Optionen in Höhe von EUR 4,7 Mio. als weiterer Kaufpreisbestandteil berücksichtigt und korrespondierend eine finanzielle Verbindlichkeit passiviert.
Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden zum beizulegenden Zeitwert am Tag des Erwerbs angesetzt. Unter Berücksichtigung der im Wesentlichen technologiebasierten immateriellen Vermögenswerte in Höhe von EUR 5,5 Mio. und latenter Steuern von insgesamt EUR 1,8 Mio. ergab sich ein erworbener Geschäfts- oder Firmenwert von EUR 3,8 Mio.
Die bilanzielle Würdigung der vertraglichen Vereinbarungen des Erwerbs ist komplex und es besteht das Risiko, dass die erworbenen immateriellen Vermögenswerte nicht vollständig identifiziert werden. Darüber hinaus beinhaltet die Bewertung der bedingten Gegenleistung und der im Zuge der Kaufpreisallokation identifizierten technologiebasierten immateriellen Vermögenswerte Ermessensentscheidungen der gesetzlichen Vertreter. Aus diesem Grund und angesichts der Bedeutung des Erwerbs für die Vermögens- und Finanzlage der LEWAG Holding Aktiengesellschaft war die Erstkonsolidierung der TaiFin Glass Machinery Oy ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.
Die Angaben der Gesellschaft zur Erstkonsolidierung der TaiFin Glass Machinery Oy sind in den Abschnitten 1.3, 1.6 und 4.2 des Konzernanhangs enthalten.
Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung der Erstkonsolidierung haben wir die vertraglichen Vereinbarungen des Unternehmenserwerbs eingesehen, nachvollzogen und die Durchführung der Kaufpreisminderung durch Zahlungsnachweise geprüft.
Sodann haben wir die Auswirkungen der Vereinbarung der Call- und Put-Optionen in Hinblick auf den Ausweis nicht beherrschender Anteile nach IFRS 10 sowie die Bilanzierung der damit im Zusammenhang stehenden bedingten Gegenleistung nach IFRS 3 beurteilt.
Wir haben Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des von den gesetzlichen Vertretern für die Bewertung beauftragten Sachverständigen gewürdigt. Wir haben ein Verständnis der Geschäftstätigkeit des erworbenen Unternehmens erlangt und die Vorgehensweise des Sachverständigen zur Identifizierung der erworbenen Vermögenswerte und Schulden nachvollzogen. Bei der Beurteilung der Bewertung der bedingten Gegenleistung sowie der erworbenen technologiebasierten immateriellen Vermögenswerte zum Fair Value im Rahmen der Kaufpreisallokation haben wir unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen. Wir haben uns von der Angemessenheit der verwendeten Bewertungsmodelle und deren zutreffender Anwendung überzeugt. Des Weiteren haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle überprüft. Die Plausibilität der im Rahmen der Bewertung vorgenommenen Annahmen über die zugrunde gelegten Parameter, insbesondere über zukünftige Zahlungsströme, Zinssätze und Wachstumsraten haben wir gewürdigt.
Dabei haben wir uns bei der Bewertung der Technologien von einer sachgerechten Aufteilung der Planumsätze und des Plan-EBITDA auf die Technologien überzeugt, sowie die angenommen Nutzungsdauern der Technologien anhand der Restlaufzeiten der zugrundeliegenden Patente, des vom Sachverständigen durchgeführten Benchmarkings und anhand von Befragungen zu den Managementeinschätzungen geprüft. In Bezug auf die ebenfalls zugrundeliegende Unternehmensplanung haben wir die Konsistenz der Annahmen zu den Umsatzwachstumsraten und EBIT-Margen mit der Peer Group und mit der historischen Umsatzentwicklung und den historischen EBIT-Margen der Tai-Fin-Gruppe gewürdigt. Zudem haben wir uns davon überzeugt, dass zur Bewertung der bedingten Gegenleistung das durchschnittliche EBITDA aus der Unternehmensplanung ermittelt wurde, die auch unserer Prüfung der Kaufpreisallokation zugrunde lag, und die vertraglichen Ausübungsbedingungen sachgerecht berücksichtigt wurden.
Auch bei der Beurteilung der verwendeten Diskontierungszinsätze haben wir unsere Bewertungsspezialisten hinzugezogen, die die verwendeten Parameter, u. a. Marktrisikoprämie, Betafaktor sowie Fremdkapitalzinssätze, anhand von Marktdaten der Peer Group nachvollzogen haben.
Einen weiteren Schwerpunkt unserer Prüfung bildete die Angemessenheit der Angaben zu der Transaktion im Konzernanhang.
Der LEWAG-Konzern übt über ausländische Tochtergesellschaften, die alle über die 100 %ige Tochtergesellschaft, HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen gehalten werden, wesentliche Teile der ausländischen Geschäftstätigkeit aus.
In 2019 fand in Bezug auf die Veranlagungszeiträume 2013 bis 2016 eine steuerliche Außenprüfung bei der HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, auch hinsichtlich der Verrechnungspreise mit ihren ausländischen Tochtergesellschaften statt. Auf Basis des vorliegenden Betriebsprüfungsberichts im Entwurf ist eine divergierende Rechtsauffassung zwischen den gesetzlichen Vertretern der HEGLA GmbH & Co. KG bzw. der LEWAG Holding Aktiengesellschaft und der Finanzverwaltung in Bezug auf die den Jahren 2015 und 2016 angewendeten Verrechnungspreise zwischen HEGLA GmbH & Co. KG, Beverungen, und der HEGLA-Auslandstochter HEGLA Corp./USA erkennbar. Die Rechtsauffassung des Betriebsprüfers würde zum 31. Dezember 2019 zu einer ungewissen Steuerverbindlichkeit in Höhe von EUR 3,2 Mio. im Konzern führen. Die gesetzlichen Vertreter gehen jedoch nicht von einer Inanspruchnahme aus und geben daher nur eine Eventualverbindlichkeit im Anhang an.
Die bilanzielle Abbildung der aus der Betriebsprüfung resultierenden Risiken war im Rahmen unserer Prüfung ein weiterer bedeutender Prüfungssachverhalt, da die Beurteilung der Rechtslage komplex ist, und die Einschätzung, ob eine Rückstellung anzusetzen ist oder eine nicht zu passivierende Eventualverbindlichkeit vorliegt, in hohem Maße Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen durch die gesetzlichen Vertreter erfordert. Das betrifft insbesondere die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter, ob es wahrscheinlich ist, dass die HEGLA GmbH & Co. KG im Rahmen der zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch laufenden Betriebsprüfung und einem der Betriebsprüfung nachgelagerten Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch genommen wird.
Die LEWAG AG berichtet über die aus der Betriebsprüfung resultierende steuerliche Eventualverbindlichkeit in Abschnitt 4.1 des Konzernanhangs und in der Risikoberichterstattung im Konzernlagebericht.
Unter Einbindung von internen Steuer-Spezialisten mit fundierten Kenntnissen in den steuerlichen Anforderungen an internationale Verrechnungspreise und Erfahrungen in Rechtsbehelfsverfahren in Bezug auf Auslandssachverhalte haben wir uns mit der Schlüssigkeit der von den gesetzlichen Vertretern angeführten Argumentation in Bezug auf die strittige Rechtsauffassung befasst und deren Erfolgsaussichten in einem Rechtsbehelfsverfahren beurteilt. Hierzu haben unsere Steuer-Spezialisten die uns vorgelegte schriftliche Argumentation kritisch gewürdigt und ergänzende Befragungen der gesetzlichen Vertreter und des externen Steuerberaters vorgenommen. Wir haben Kompetenz, Fähigkeiten und Objektivität des externen Steuerberaters beurteilt. Ebenfalls haben wir eine Bestätigung des externen Steuerberaters zu den Erfolgsaussichten im Rahmen eines Rechtsbehelfsverfahrens und der maximal möglichen Inanspruchnahme des LEWAG-Konzerns eingeholt. Wir haben diese Bestätigung gewürdigt und die maximale mögliche Inanspruchnahme des LEWAG-Konzerns - auch vor dem Hintergrund von IFRIC 23 - sachlich und rechnerisch nachvollzogen. Darüber hinaus haben wir uns mit der Vollständigkeit und Richtigkeit der erforderlichen Angaben im Konzernanhang befasst.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | die auf der Homepage der Gesellschaft gesondert veröffentlichte nichtfinanzielle Konzernerklärung ("Nachhaltigkeitsbericht 2019"), auf die in Abschnitt 5 des Konzernlageberichts verwiesen wird, |
| ― | die auf der Homepage der Gesellschaft gesondert veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich des Corporate Governance Berichts, auf die in Abschnitt 5 des Konzernlageberichts verwiesen wird, |
| ― | sowie alle übrigen Teile des uns zum Testatsdatum noch nicht vorliegenden Geschäftsberichts, mit Ausnahme des darin enthaltenen geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. |
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 24. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 1986 als Konzernabschlussprüfer der LEWAG Holding Aktiengesellschaft, Beverungen, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Jan Faßhauer.
Kassel, 29. April 2020
**BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Tewes, Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Faßhauer, Wirtschaftsprüfer
der Aufsichtsrat der LEWAG Holding AG nahm im Geschäftsjahr 2019 die ihm nach den gesetzlichen Vorschriften, der Satzung und dem Deutschen Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahr. Der Aufsichtsrat hat die Arbeit des Vorstands auf Grundlage der ausführlichen, in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten Berichte des Vorstands regelmäßig überwacht und beratend begleitet.
Der Aufsichtsrat befasste sich in vier Sitzungen ausführlich mit der wirtschaftlichen Lage und der strategischen Ausrichtung der LEWAG Holding AG einschließlich seiner Tochtergesellschaften. Bei jeder Aufsichtsratssitzung waren mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder anwesend. Im Juni 2019 ist der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Albrecht Hertz-Eichenrode, unerwartet verstorben. Für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt, wurde Herr Carsten Beckenbach gemäß § 104 AktG gerichtlich zum Aufsichtsratsmitglied der LEWAG Holding AG bestellt. Zum neuen stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden wurde Herr Dr. Ulrich Bittihn gewählt. Die Aufsichtsratssitzungen waren durch offene, konstruktive und vertrauensvolle Diskussionen gekennzeichnet.
Die ausführliche Erläuterung des Jahresabschlusses 2018 im Beisein der Abschlussprüfer sowie die Erörterung der Geschäftsentwicklung im I. Quartal 2019 standen im Zentrum der Aufsichtsratssitzung am 5. April 2019. Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte - nach Vorlage der finalen Prüfungsberichte des Abschlussprüfers - am 29. April 2019 im Umlaufverfahren.
In der Sitzung am 24. Juni 2019 berichtete der Vorstand über den möglichen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der TaiFin-Gruppe, Finnland. Zudem wurde der Geschäftsverlauf der LEWAG-Gruppe im II. Quartal 2019 sowie die aktuelle Auftragslage zur Jahresmitte erörtert und finale Informationen zur am gleichen Tag stattfindenden Hauptversammlung gegeben.
In der Sitzung am 24. September 2019 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Geschäftsentwicklung in den ersten drei Quartalen des Geschäftsjahres und der Prognose des Vorstandes für das Gesamtjahr 2019. Außerdem genehmigte der Aufsichtsrat den Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der TaiFin-Gruppe.
Im Rahmen der letzten Aufsichtsratssitzung des Jahres am 11. Dezember 2019 wurde die aktuelle Geschäftslage besprochen sowie das Budget 2020 und die Mittelfristplanung bis 2022 erläutert und verabschiedet.
Der Vorstand unterrichtete fortlaufend den Aufsichtsrat über alle wichtigen wirtschaftlichen Kennzahlen anhand von Monats- und Quartalsberichten. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informations- und Gedankenaustausch zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und den Mitgliedern des Vorstands statt. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat stets zeitnah informiert über die Geschäftsentwicklung, die Unternehmensplanung einschließlich Finanz- und Investitionsplanung, die Rentabilität sowie die Lage der Gesellschaft und des Konzerns insgesamt.
Wenn für Entscheidungen oder Maßnahmen des Vorstands aufgrund Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung eine Zustimmung erforderlich war, hat der Aufsichtsrat die Beschlussvorlagen in den Sitzungen oder aufgrund von schriftlichen Informationen geprüft und verabschiedet. An den Sitzungen hat der Vorstand regelmäßig teilgenommen. In alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden.
Die von der Hauptversammlung zum Abschlussprüfer gewählte BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kassel, hat den Jahresabschluss (HGB) und den nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) erstellten Konzernjahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der LEWAG Holding AG sowie die dazugehörigen Lageberichte geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. An der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats haben die Abschlussprüfer teilgenommen, ihre Berichte erläutert und für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung gestanden.
Nach dem abschließenden Ergebnis und den eigenen Prüfungen hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen die testierten Jahresabschlüsse und Lageberichte des Jahres 2019. Der Aufsichtsrat stimmt daher dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und schließt sich dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns an. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Der Aufsichtsrat hat auch den Bericht über die Beziehungen zu den verbundenen Unternehmen geprüft und stimmt diesem ebenfalls zu.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im LEWAG-Konzern für ihren engagierten und erfolgreichen Einsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr.
Beverungen, 30. April 2020
Georg F. Hesselbach, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von € 14.586.588,53 zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von € 0,35 je nennwertloser Stückaktie auf das dividendenberechtigte Grundkapital in Höhe von € 12.165.120,00 zu verwenden.
Der Bilanzgewinn wird somit wie folgt aufgeteilt:
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| € 1.663.200,00 | Dividende |
| € 12.923.388,53 | Vortrag auf neue Rechnung |
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