AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Energiekontor AG

Annual Report Jun 12, 2020

142_rns_2020-06-12_653e2913-c26e-459f-8336-c2d4b9258f01.html

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Energiekontor AG Bremen Jahres- und Konzernabschluss zum 31.12.2019 UMDENKEN LOHNT SICH GESCHÄFTSBERICHT 2019 Kurzportrait der Energiekontor AG Eine solide Geschäftspolitik und viel Erfahrung in Sachen Erneuerbare Energien: Dafür steht Energiekontor seit 30 Jahren. 1990 in Bremerhaven gegründet, zählt das Unternehmen zu den Pionieren der Branche und ist heute einer der führenden deutschen Projektentwickler. Das Kerngeschäft erstreckt sich von der Planung über den Bau bis hin zur Betriebsführung von Windparks im In- und Ausland und wurde 2010 um den Bereich Solarenergie erweitert. Darüber hinaus betreibt Energiekontor Wind- und Solarparks mit einer Nennleistung von knapp 287 Megawatt (MW) im eigenen Bestand. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht nimmt Energiekontor AG eine Pionierrolle ein und will in allen Zielmärkten schnellstmöglich die ersten Wind- und Solarparks unabhängig von staatlichen Förderungen zu Marktpreisen realisieren. Neben dem Firmensitz in Bremen unterhält Energiekontor Büros in Bremerhaven, Hagen im Bremischen, Aachen, Bernau bei Berlin, Potsdam und Augsburg. Außerdem ist das Unternehmen mit Niederlassungen in England (Leeds), Schottland (Edinburgh, Glasgow), Portugal (Lissabon), USA (Austin / Texas und Rapid City / South Dakota) und Frankreich (Toulouse, Rouen) vertreten. Die stolze Bilanz seit Firmengründung: 126 realisierte Windparks und acht Solarparks mit einer Gesamtleistung von über 1 Gigawatt (GW). Das entspricht einem Investitionsvolumen von knapp € 1,7 Mrd. Die realisierten Wind- und Solarparks produzieren mehr als 200 Mio. Kilowattstunden (kWh) Strom pro Jahr. Dies entspricht rechnerisch dem Strombedarf einer Großstadt wie Hamburg. Das Unternehmen ging am 25. Mai 2000 an die Börse. Die Aktie der Energiekontor AG (WKN 531350 / ISIN DE0005313506) ist im General Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet und kann an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt werden. Anlegerinformationen (Übersicht) scroll Börsennotierung Deutsche Börse, Frankfurt (handelbar an der Frankfurter Wertpapierbörse, XETRA sowie an allen anderen deutschen Handelsplätzen) Marktsegment General Standard Aktiengattung Inhaberaktie Branche Regenerative Energien Erstnotierung (IPO) 25. Mai 2000 WKN 531350 ISIN DE0005313506 Reuters EKT Beteiligungsstruktur 51,53 % Organe; 46,34 % Freefloat; 2,13 % Energiekontor AG Research Dr. Karsten von Blumenthal, First Berlin Guido Hoymann, Metzler Capital Markets Jan Bauer, Warburg Research Designated Sponsor ODDO SEYDLER BANK AG Finanzkalender 09.04.2020: Veröffentlichung Geschäftsbericht 2019 15.05.2020: Veröffentlichung Bericht zum 1. Quartal 2020 20.05.2020: Hauptversammlung der Energiekontor AG 28.08.2020: Veröffentlichung Halbjahresbericht 2020 13.11.2020: Veröffentlichung Bericht zum 3. Quartal 2020 16.-18.11.2020: Deutsches Eigenkapitalforum, Frankfurt a. M. Investor Relations Peter Alex, Tel: +49 421 3304-126, E-Mail: [email protected], Internet: www.energiekontor.de/investor-relations Konzern-Kennzahlen der Energiekontor AG Ergebnis scroll in Mio. € 2019 2018 Umsatz 63,7 110,2 Gesamtleistung 96,4 128,7 EBITDA (EBIT zzgl. Abschreibungen) 38,9 40,6 EBIT (EBT zzgl. Finanzergebnis) 16,3 22,1 EBT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) 0,8 9,6 Konzernjahresergebnis 0,2 6,7 Bilanz scroll in Mio. € 2019 2018 Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 192,4 204,0 Eigenkapital 56,2 68,4 Bilanzsumme 389,9 348,4 Eigenkapitalquote 14,4 % 19,6 % Fiktive Eigenkapitalquote (vgl. Ausführungen im Lagebericht auf Seite 80) 18,7 % 20,3 % Cashflow scroll in Mio. € 2019 2018 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Operativer Cashflow) 13,3 45,4 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 67,0 73,3 Zu den Pro-forma-Kennzahlen vgl. Hinweis auf Seite 215. Wind- und Solarparks der Energiekontor AG 30 Jahre Energiekontor Eine Erfolgsgeschichte 1990 Gründung des Unternehmens In Bremerhaven gründen Günter Lammers und Dr. Bodo Wilkens die Energiekontor Windkraft GmbH. Voraussetzung dafür war das damals verabschiedete Stromeinspeisegesetz, das der jungen Windkraftbranche den Weg in den Strommarkt ebnet. 1994 Bau des ersten Windparks In den ersten Jahren war das Unternehmen vor allem an der niedersächsischen Nordseeküste aktiv. Der erste Windpark entstand 1994 in Misselwarden, in der Nähe von Bremerhaven. Zehn Anlagen mit je 500 KW Nennleistung wurden dort installiert - die damals größten am Markt. 1995 Erste Niederlassungen im Ausland In Griechenland und Portugal gründete Energiekontor die ersten Tochtergesellschaften im europäischen Ausland. 1999 folgte die erste Niederlassung in Großbritannien, heute neben Deutschland der zweite Kernmarkt des Unternehmens. 2000 Börsengang Bis 2000 hatte Energiekontor Windparks mit einer Leistung von über 200 MW errichtet. Um im Ausland verstärkt expandieren zu können, folgte in dem Jahr der Gang an die Börse. Die börsennotierte Energiekontor Aktiengesellschaft entsteht. 2001 Das Repowering beginnt & erster Windpark im Eigenbestand Moderne Windräder gewinnen immer stärker an Leistung und Effizienz. Das ermöglicht den Austausch älterer Anlagen durch neue, leistungsfähigere - das sogenannte Repowering. Im Windpark Misselwarden führt Energiekontor 2001 die ersten Repowering-Maßnahmen durch. Die Nennleistung der umgerüsteten Anlagen steigt dadurch um 30 Prozent. Heute ist bereits eine Vervielfachung der Anlagenleistung an einem Standort möglich. 2002 Neue Mittel zur Projektfinanzierung Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG wird gegründet. Ihre Aufgabe ist die Zwischen- und Projektfinanzierung von Windenergieprojekten im In- und Ausland. Bis heute haben die Gesellschaft und weitere Tochtergesellschaften eine große Anzahl an Windparks durch Stufenzins-Anleihen finanziert. 2003 Erste Windparks in Portugal und Großbritannien Die internationale Expansion nimmt Fahrt auf. In Großbritannien wurde eine Baugenehmigung für einen Standort mit 2,7 MW erteilt. Der Baubeginn für das Windparkprojekt Forest Moor erfolgte Mitte 2004. In Portugal wurde mit den Bauarbeiten für die Projekte Maraó (10,4 MW), Montemuro (10,4 MW) und Penedo Ruivo (13 MW) im Dezember 2004 begonnen. Die Inbetriebnahme erfolgte 2005. 2004 Erste Genehmigung Offshore Bereits 2001 hatte Energiekontor mit der Planung von Windparks auf dem Meer begonnen. Drei Jahre später war es dann so weit: Der Offshore-Windpark Borkum Riffgrund West erhielt die erste vorläufige Errichtungsgenehmigung. Es war das erste von drei Offshore-Projekten, das Energiekontor entwickelte und später die Projektrechte veräußerte (2004 erste Offshore Baugenehmigung). 2008 Die erste Unternehmensanleihe wird platziert Neben StufenzinsAnleihen bietet die Energiekontor-Gruppe seit 2008 regelmäßig auch Unternehmensanleihen an. Damit eröffnet sich Anlegern die Möglichkeit, am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben und gleichzeitig den erfolgreichen Ausbau der Wind- und Solarenergie in Deutschland voranzutreiben. Das über die Anleihen eingenommene Geld dient insbesondere der Vor-, Zwischen- und Refinanzierung der Projekte. Während der zumeist fünfjährigen Laufzeiten der Anleihen erhalten Anleger einen garantierten und attraktiven Zinssatz. Das macht die Papiere für kurz- bis mittelfristig orientierte Anleger interessant, die Wert auf eine gute Rendite bei einem überschaubaren Risiko legen. Sie wird ab 2008 auch die Unternehmensanleihen emittieren. 2009 500 MW Windkraft an Land Den Meilenstein "500 MW Windkraft an Land geplant und errichtet" zu haben erreichte Energiekontor in 2009. Die Windparks mit dieser Nennleistung standen in den deutschen Schwerpunktregionen der Gruppe in Norddeutschland und Nordrhein-Westfalen sowie in den Ländermärkten Portugal und Großbritannien. Das Investitionsvolumen belief sich insgesamt auf über € 720 Mio. 2010 Das erste Solarstromprojekt Das Kerngeschäft Windenergie hat Energiekontor 2010 um die Entwicklung von Photovoltaikstandorten ergänzt. Im selben Jahr errichtet das Unternehmen das erste Solardach auf dem Bremerhavener Innovations- und Gründerzentrum. 2011 Abschluss der ersten privaten Stromlieferverträge (PPA) in Großbritannien In 2011 schaffte Energiekontor eine PionierLeistung, die Aufsehen erregte. Für die Windparks Hyndburn und Withernwick wurden zum ersten Mal in Großbritannien privatwirtschaftliche Stromlieferverträge über 15 Jahre mit einem weltweit tätigen industriellen Endabnehmer abgeschlossen. 2012 Ausbau der konzerneigenen Stromproduktion Als unabhängiger Stromproduzent betreibt die Energiekontor-Gruppe seit 2002 eigene Windparks in Deutschland und Portugal. Zum Jahreswechsel 2012 / 2013 kamen erstmals auch zwei britische Projekte hinzu. Der Eigenparkbestand wuchs seitdem kontinuierlich aufgrund des verfolgten Wachstumsmodells der Energiekontor-Gruppe. Der Verkauf des produzierten Stroms sorgt für kontinuierliche steigende laufende Einnahmen. 2014 Erster Windpark mit Bürgerbeteiligung In Nordrhein-Westfalen nahm Energiekontor den Windpark Zülpich in Betrieb. Zwei der sieben Windräder gehören seitdem Bürgern vor Ort, die übrigen fünf hatte ein Infrastrukturfonds übernommen. 2015 Firmenjubiläum und erste Solar-Pilotausschreibungen 25 Jahre nach der Unternehmensgründung hatte Energiekontor rund 580 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von über 840 MW realisiert. Das entspricht einem Investitionsvolumen von mehr als € 1,3 Mrd. In seinen europäischen Schwerpunktregionen bereitet sich das Unternehmen intensiv auf die kommenden Ausschreibungen für erneuerbare Energien vor; für das Projekt Nadrensee in Mecklenburg-Vorpommern erhält Energiekontor den Zuschlag in der ersten Runde der deutschen Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. 2016 Rekordjahr an Genehmigungen Das Ausschreibungspilotprojekt Nadrensee hat Energiekontor erfolgreich realisiert und den Zuschlag für einen weiteren Solarpark in Brandenburg erhalten. Auch alle 2016 errichteten Windparks gingen bis zum Jahresende wie geplant ans Netz, darunter drei Repowering-Projekte mit zusammen 27,4 MW Leistung. Darüber hinaus hat sich das Unternehmen zahlreiche Genehmigungen gesichert: Allein in Deutschland betreffen sie Windparks mit insgesamt rund 80 MW Leistung. Da diese Genehmigungen bereits Ende 2016 vorlagen, können die Projekte unabhängig von den 2017 startenden Ausschreibungsverfahren für erneuerbare Energien umgesetzt werden. Auch in Großbritannien liegen zum Jahresende Genehmigungen für etwa 20 MW Windkraft vor. 2017 Inbetriebnahme von zehn Projekten erfolgt Auf Basis der 2016 erlangten Genehmigungen konnte 2017 eine Rekordanzahl von Windparks errichtet werden. Insgesamt wurden bis zum Jahresende zehn Projekte mit einer Gesamtleistung von 67 MW fertiggestellt und in Betrieb genommen. 2018 Den widrigen Marktbedingungen getrotzt Trotz sehr schwieriger Marktbedingungen, insbesondere durch die Einführung des Ausschreibungsregimes für Windkraftanlagen in Deutschland in 2017, konnten drei Windparks, eine Einzelanlage und ein Solarpark mit insgesamt rund 47 MW in Betrieb genommen werden. 2019 Pionierleistung: Erster Abschluss eines PPA in Deutschland Energiekontor schließt mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG für einen von Energiekontor geplanten Solarpark einen langfristigen Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement / PPA) ab. Der Solarpark, den Energiekontor bauen und betreiben wird, soll mit einer installierten Leistung von circa 85 MW jährlich rund 88 Gigawattstunden Strom produzieren. Der Stromabnahmevertrag ist der erste seiner Art in Deutschland. Er ermöglicht, dass Energiekontor den Solarpark ohne EEG-Förderung bauen und betreiben kann. 2020 Wir feiern Jubiläum Energiekontor feiert sein 30-jähriges Bestehen. Brief an die Aktionäre Sehr geehrte Aktionäre, Geschäftspartner, Investoren und Mitarbeiter Kein erheblicher Einfluss durch Corona auch wenn es sich bei einem Geschäftsbericht im Wesentlichen um einen Rückblick auf das vergangene Jahr handelt, so wollen wir hier auf das Thema eingehen, was uns und die Welt seit Jahresanfang im Bann hält: die COVID-19-Pandemie, bekannt als Corona-Virus-Pandemie. Unser Geschäftsmodell ist sehr robust und daher sollten wir insgesamt nur in einem überschaubaren Umfang von den Folgen dieses weltweiten Virus-Ausbruchs betroffen sein. Wir haben seit Anfang März eine Reihe von strikten Maßnahmen getroffen, die sicherstellen sollen, dass Energiekontor nicht zum Stillstand kommt, sollten einzelne Mitarbeiter betroffen sein. Doch selbst für den Fall, dass unsere Arbeitsfähigkeit in Teilen zukünftig beeinträchtigt sein sollte, würde dies aus heutiger Sicht im schlechtesten Fall zu Verschiebungen bei den Projekten führen. Das Gleiche gilt natürlich für Verzögerungen, die durch Engpässe bei Geschäftspartnern, Kommunen und Behörden zustande kommen könnten. Unterm Strich erwarten wir für Energiekontor aus heutiger Sicht keinen erheblichen Einfluss auf unsere Geschäftstätigkeit nach einer kurzen Phase der Umstellung und Gewöhnung an die neuen Arbeitsweisen und Abläufe. Es ist jedoch zu erwarten, dass aufgrund der Abhängigkeit von externen Dritten die Projektentwicklung stärker betroffen sein wird als die Betriebsführung und Stromerzeugung. Umso mehr teilen wir die Sorgen unserer Mitmenschen, die von der Pandemie deutlich stärker betroffen sind. Das Geschäftsjahr 2019 war sowohl für Energiekontor, als auch für die Windenergiebranche in Deutschland erneut ein schwieriges Jahr. Durfte man zu Beginn des Jahres noch darauf hoffen, dass Bund, Länder und Genehmigungsbehörden Maßnahmen ergreifen würden, den vorhandenen Genehmigungsstau aufzulösen, so musste man im Verlauf des Jahres ernüchtert feststellen, dass dies nicht geschah. Vielmehr wurde weitere Unsicherheit durch geplante Abstandsregelungen geschürt, mit der Folge, dass der Neubau von Windenergieanlagen in Deutschland nahezu zum Erliegen kam. Im Jahr 2019 konnte in Deutschland die Errichtung von insgesamt 325 Windenergieanlagen an Land (WEA) mit einer Leistung von 1.078 MW verzeichnet werden. Unter Berücksichtigung eines Rückbaus von 82 WEA mit einer Leistung von 97 MW ergibt sich ein Netto-Zubau von gerade einmal 243 WEA mit 981 MW. Die Installations-Aktivitäten haben sich in der zweiten Jahreshälfte im Vergleich zum ersten Halbjahr zwar etwas verbessert, nichtsdestotrotz stellt 2019 das Jahr mit dem geringsten Zubau seit über 20 Jahren dar. Dabei liegt der Zubau 55 % unter dem des Vorjahres und 80 % unter dem des Rekordjahres 2017. Vor dem Hintergrund, dass Projekte in einem Umfang von über 6 GW in der Genehmigungsphase (fest-)stecken, und ein Netto-Ausbau von rund 4 GW pro Jahr notwendig ist, um unsere Klimaziele zu erreichen, ist dies ein Armutszeugnis! Da der Geschäftsschwerpunkt von Energiekontor nach wie vor in Deutschland liegt, prägten diese schwierigen Bedingungen im Heimatmarkt auch maßgeblich die Geschäftsergebnisse im abgelaufenen Geschäftsjahr. Trotz dieser Widrigkeiten sah es bis Ende Dezember so aus, dass die zum Jahresanfang abgegebene Prognose bzgl. des Jahresergebnisses erreicht werden würde. Jedoch konnte aufgrund von signifikanten witterungsbedingten Bauverzögerungen ein für die Höhe des Konzern-EBT 2019 entscheidender Windpark nicht mehr planmäßig zum Jahresende 2019 fertiggestellt und in Betrieb genommen werden. Obwohl alle Anstrengungen zur Fertigstellung des in NRW gelegenen Windparks in 2019 unternommen wurden, konnte er erst im Januar 2020 in Betrieb genommen werden. Diese witterungsbedingte Verschiebung, die im Projektgeschäft nicht ungewöhnlich ist, führte dazu, dass der Ergebnisbeitrag aus diesem Projekt sich vollständig ins Jahr 2020 verschoben hat. Deshalb kann es nicht überraschen, dass die Konzernkennzahlen im abgelaufenen Geschäftsjahr unter denen des Vorjahres blieben. So gingen die Umsatzerlöse auf rund € 63,7 Mio. (2018: € 110,2 Mio.), das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) auf rund € 0,8 Mio. (2018: € 9,6 Mio.) und das Konzernjahresergebnis auf € 0,2 Mio. (2018: € 6,7 Mio.) zurück. Trotzdem war das Geschäftsjahr 2019 ein gutes Jahr für Energiekontor. ― Der Windpark Withernwick II (8,2 MW, April 2019) wurde in Betrieb und Eigenbestand genommen. ― Bei vier Wind-Ausschreibungen waren wir erfolgreich (Februar, Mai, Oktober und Dezember). ― Der Solarpark Zapeln wurde fertiggestellt und verkauft (6,3 MW, März 2019). ― Im Solarbereich waren wir bei drei Ausschreibungsrunden erfolgreich (Februar, März und Dezember). ― Die Solarparks Absberg, Gefrees und Karstädt stehen kurz vor ihrer Inbetriebnahme. Für den Solarpark Absberg wurde im Mai 2019 mit Innogy ein PPA vereinbart. ― Für den Solarpark Marlow / Dettmannsdorf haben wir ein PPA über 85 MW mit EnBW abgeschlossen (Februar). PPA-Abschlüsse für weitere Solarprojekte in Deutschland werden aktuell verhandelt. ― In den USA stehen wir vor der Veräußerung von Projektrechten für zwei Solarprojekte. ― Die Akquisition von Flächen verläuft in Frankreich und auch im Solarbereich in Deutschland über Plan. ― Ein in Niedersachsen gelegener Windpark konnte wegen der Insolvenz des Windanlagenbauers Senvion nicht realisiert werden. Hier findet aktuell eine Umplanung mit einer Nordex-Anlage statt; die Inbetriebnahme ist für 2021 geplant. ― Ein weiterer Repowering-Windpark befindet sich im Bau und wird 2020 fertiggestellt. ― In Schottland haben wir aktuell sechs Baugenehmigungen für Windparks mit einer Gesamt-Leistung von mehr als 150 MW. Drei weitere Genehmigungen für ca. 100 MW werden in den nächsten Wochen und Monaten erwartet. Repowering: Zunehmend wichtig Das in Deutschland in 2017 eingeführte Ausschreibungsverfahren für Onshore-Windanlagen hat bisher nicht zu dem vom Gesetzgeber gewünschten Ergebnis geführt. Anstatt ein zu großes Angebot auf eine geringere Anzahl möglichst wirtschaftlicher Windparks zu reduzieren und damit einen möglichst günstigen Einspeisetarif zu etablieren, blieb die Megawatt-Anzahl der zur Ausschreibung eingereichten Projekte zu fast allen Ausschreibungsterminen teilweise dramatisch unterhalb der ausgeschriebenen Mengen. Da sich die Marktteilnehmer darauf einrichten konnten, erhielten die meisten Projekte, die an den Ausschreibungen der letzten zwei Jahre teilnahmen, Zuschläge in der Nähe der für die jeweilige Ausschreibung festgesetzen Höchstpreise. Es ist davon auszugehen, dass dieser Zustand bis weit ins laufende Jahr anhalten wird. Mit den erfolgreichen Geboten bei den letzen Ausschreibungsterminen hat sich Energiekontor für seine in Planung / im Bau befindlichen Windparkprojekte attraktive Margen gesichert. Dies kompensiert den Umstand, dass aktuell nur ein Bruchteil der Projektanzahl vergangener Jahre realisiert wird. Starke Akquise: Erfolgreicher Ausbau der Projekt-Pipeline Mit unserer sehr gut gefüllten und belastbaren Projektpipeline im In- und Ausland, den großen Fortschritten bei der Realisierung von Projekten auf reiner PPA-Basis sowie den erwarteten ersten Ergebnisbeiträgen aus den neuen Auslandsmärkten haben wir die Voraussetzungen geschaffen, dass 2020 wieder ein gutes Geschäftsjahr werden könnte. Es ist damit zu rechnen, dass es aufgrund von Corona zu Verzögerungen in der Projektentwicklung kommen wird. Ob dadurch Projekte, bei denen eine Inbetriebnahme in 2020 bzw. 2021 geplant ist, sich ins Folgejahr verschieben, ist heute noch nicht absehbar. Das operative Geschäft der Energiekontor AG entwickelte sich im Geschäftsjahr 2019 weitgehend wie geplant. Die reine Betrachtung der Ergebnisse ohne das nachhaltige Wachstumsmodell von Energiekontor zu berücksichtigen führt jedoch zu einer falschen Wahrnehmung. Der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks wächst dadurch, dass Energiekontor Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt. Je mehr Wind- und Solarparks in den Eigenbestand übergehen, umso stärker steigen die zukünftigen Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit. Damit wiederum stehen mehr Mittel für die zukünftige Projektentwicklung zur Verfügung, die das Wachstum treibt. Eine Übernahme in den Eigenbestand führt jedoch dazu, dass die Margen, die bei einem Projektverkauf als Gewinne aufgedeckt würden, in einem solchen Fall als stille Reserven im Anlagenbestand verbleiben. Im Jahr 2019 wurde der Windpark Withernwick II in den Eigenbestand übernommen. Diese Strategie des nachhaltigen Wachstums werden wir auch im laufenden und in den kommenden Jahren systematisch und kontinuierlich weiter verfolgen. Insgesamt konnten in 2019 nur ein Windpark und ein Solarpark in Betrieb genommen werden. Der Windpark Waldfeucht, der erst im Januar 2020 fertig gestellt werden konnte, wurde im Oktober an eine Hamburger InvestorenGruppe verkauft. Auch wenn nur eine geringe Anzahl an Projekten in Betrieb genommen werden konnte, hat Energiekontor das Geschäftsjahr genutzt, um wichtige Weichen für die kommenden Jahre zu stellen: Unsere Mitarbeiter haben ihre ihnen eingeräumten Gestaltungsspielräume genutzt und Eigeninitiative gezeigt. In agilen Projektgruppen werden kontinuierlich alle wesentlichen Prozesse auf Optimierungspotentiale untersucht. Dies hat zu erheblichen Kostensenkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette geführt, so dass dank verschiedener Effizienzmaßnahen Energiekontor zu den Preisführern gehört und damit auch weiterhin in der Lage ist, trotz des verstärkten Margendrucks, wirtschaftlich rentable Wind- und Solarprojekte zu entwickeln. Energiekontor: Für die Zukunft gut aufgestellt Nachdem wir in 2019 für die ersten zwei großen Solarprojekte PPAs abschließen konnten, befinden wir uns aktuell in fortgeschrittenen Gesprächen zum Abschluss weiterer PPAs. Der Baubeginn der Projekte für die es 2019 zum Vertragsabschluss gekommen ist, liegt im Spätsommer des laufenden Jahres. Die Fertigstellung ist für das erste Halbjahr 2021 geplant. Wir gehen davon aus, dass sowohl wir, als auch Wettbewerber in naher Zukunft weitere PPA abschließen werden und der Energieerzeugungsmarkt sich dadurch dramatisch verändern wird. Die Realisierung förderungsfreier Projekte wird der erste Schritt sein, um mittelfristig Wind- und Solarparks mit Stromgestehungskosten unterhalb der Erzeugungskosten von Kohle-und Kernkraftwerke zu realisieren. Nach einer dreijährigen Phase sehr mäßiger Geschäftszahlen, sehen wir nun deutlich besseren Zeiten entgegen. Auch wenn sich zuletzt aufgrund von Corona die Aussichten etwas eingetrübt haben, sollten wir in 2020 nun endlich in die Erfolgsspur zurückkehren. Die Vielzahl unserer vorangetriebenen Projekte und die eingeleiteten Maßnahmen tragen langsam Früchte und wir haben unser Ziel klar vor Augen: Wir wollen nachhaltig wachsen und damit unserer Pionier-Rolle weiter gerecht werden. So wie wir heute aufgestellt sind, haben wir dafür die besten Voraussetzungen. Die gute Entwicklung der Aktie trotz durchwachsener Geschäftsergebnisse belegt, dass unsere Aktionäre an die positiven Aussichten des Unternehmens glauben. Dies spornt uns an und ist uns Verpflichtung zugleich. Wir werden weiterhin mit aller Kraft daran arbeiten, Energiekontor kontinuierlich zu verbessern. Wir bedanken uns bei allen Beschäftigten und Wegbegleitern und freuen uns darauf diesen erfolgreichen Weg gemeinsam mit Ihnen, unseren Aktionären, weiter zu gehen. Vor allem aber wünschen wir Ihnen eine gute Gesundheit! Bremen, im April 2020 Der Vorstand Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender Gunter Eschen, Vorstand Torben Möller, Vorstand Bericht des Aufsichtsrats Sehr geehrte Aktionäre, Geschäftspartner, Investoren und Mitarbeiter der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2019 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Wir konnten uns dabei stets von deren Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen und hat uns regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung. Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere haben wir alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte intensiv erörtert und auf Plausibilität überprüft. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation auseinandergesetzt. Als Folge einer Analyse der Wertpotenziale der Konzerngeschäfte sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen klar und differenziert vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat auch zwischen den Gremiensitzungen in einem engen und regelmäßigen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand gestanden und sich über wesentliche Entwicklungen informiert. Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, hat es nicht gegeben. Sitzungen und Teilnahme Im Geschäftsjahr 2019 haben insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen (3. April 2019, 15. Mai 2019, 25. September 2019 und 16. Dezember 2019) stattgefunden, in denen der Aufsichtsrat jeweils vollzählig vertreten war. Die Mitglieder des Vorstands haben an den Aufsichtsratssitzungen teilgenommen, soweit der Aufsichtsratsvorsitzende nichts anderes bestimmt hatte. Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern und hat keine Ausschüsse gebildet. Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden sowohl in Sitzungen als auch im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst. Sämtliche Beschlüsse des Aufsichtsrats wurden einstimmig gefasst. Auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen stand der Aufsichtsrat mit dem Vorstand in intensivem Kontakt und hat sich über den Gang der Geschäfte sowie wesentliche Ereignisse informiert. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Energiekontor AG und des Konzerns. Das dominante Thema in der Aufsichtsratssitzung vom 3. April 2019 war die Vor- und Feststellung des Jahresabschlusses 2018 für den Konzern und die AG. Darüber hinaus wurden die aktuelle Erklärung zum Corporate Governance Kodex und die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB besprochen. Des Weiteren wurde die Tagesordnung der Hauptversammlung 2019 besprochen und im Anschluss genehmigt. Außerdem wurde ein Beschluss zum Rückkauf eigener Aktien zum Zwecke der Einziehung unter Ausnutzung der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 vom Vorstand beschlossen. Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung zu dem Beschluss des Vorstands. Im Anschluss veröffentlichte die Energiekontor AG die entsprechende Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR (Ad hoc-Mitteilung). Die Aufsichtsratssitzung am 15. Mai 2019 diente vor allem der Vorbereitung und Besprechung der anstehenden Hauptversammlung. In der Sitzung vom 25. September 2019 wurde auf den aktuellen Stand des diesjährigen Geschäftsverlaufs eingegangen und festgestellt, dass bisher alles planmäßig verlaufe. Wie erwartet und angekündigt würde 2019 für Energiekontor erneut ein wirtschaftlich schwächeres Jahr werden. Positiv sei die Entwicklung im Solarbereich und in Schottland, wo es weitere Baugenehmigungen für Onshore-Windprojekte gab. Der Netzanschluss bleibt in Schottland jedoch der begrenzende Faktor. In der Aufsichtsratssitzung vom 16. Dezember 2019 befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit der Effizienzprüfung in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Beim Rückblick auf das Gesamtjahr 2019 wurde festgestellt, dass das Geschäftsjahr 2019 insgesamt plangemäß verlaufen war, aber der Windpark Waldfeucht (3 WEA) sich unplanmäßig noch weiterhin im Bau befand. Die Inbetriebnahme sollte trotzdem noch bis Jahresende erfolgen und daher wurden eine Reihe von Maßnahmen vorgenommen (3 Schicht-Betrieb, Anforderung eines 2. und 3. Baukrans, Incentivierungsmechanismen). Corporate Governance Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Aufsichtsratssitzungen teilgenommen. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Energiekontor AG sind nicht aufgetreten. Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2019 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.energiekontor.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2019 die im Corporate Governance Kodex vorgesehene Effizienzprüfung vorgenommen. Darüber hinaus berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat im Corporate-Governance-Bericht und in der Erklärung zur Unternehmensführung über die Corporate Governance bei der Energiekontor AG. Jahres- und Konzernabschluss Der in der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Energiekontor AG und des Konzerns für das gleichlautende Geschäftsjahr geprüft. Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren. Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt. In seinem Prüfungsbericht erläutert der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Energiekontor AG die Regeln des HGB bzw. der IFRS eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen vorgenommen. Dem Jahresabschluss und dem Konzernabschluss sowie dem zusammengefassten Lagebericht für die AG und den Konzern wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht für die AG und den Konzern sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 2. April 2020 in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der AG und des Konzerns sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte die vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2019 aufgestellten Abschlüsse und den zusammengefassten Lagebericht. Damit war der Jahresabschluss 2019 der Energiekontor AG festgestellt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben. Dank Für die im Berichtsjahr 2019 geleistete, hervorragende Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für ihr hohes Engagement und ihre Leistung aus. Der Aufsichtsrat ist sehr erfreut zu erleben, wie alle Mitarbeiter von Energiekontor vor dem Hintergrund der durch die Corona-Pandemie verursachten Herausforderungen, zusammenhalten und gemeinsam den vollständigen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten. Hierfür möchten wir ein besonderes Lob aussprechen. Allen Aktionären, unseren Partnern in Industrie und Kommunen und nicht zuletzt auch unseren Mitarbeitern wünschen wir gute Gesundheit und hoffen, dass Sie möglichst unbeschadet durch diese schwierigen Zeiten kommen. Bremen, im April 2020 Dr. Bodo Wilkens, Vorsitzender des Aufsichtsrats Corporate Governance Bericht Transparenz + Verantwortung + Nachhaltigkeit Gute Corporate Governance Der Deutsche Corporate Governance Kodex gilt seit dem Jahr 2002. Er wurde zuletzt im Februar 2017 aktualisiert und enthält Regelungen, Empfehlungen und Anregungen für eine sachgerechte und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Der Kodex dient dazu, mehr Transparenz zu schaffen, um so das Vertrauen der Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Die Energiekontor AG begrüßt die Bestimmungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), die sowohl die Interessen der Unternehmen als auch der Anleger bzw. Investoren berücksichtigen. Für Energiekontor als Konzern mit einer Vielzahl von Beteiligungen ist eine gute und nachhaltige Unternehmensführung (Corporate Governance) von besonderer Bedeutung. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Überzeugung, dass eine gute Corporate Governance, welche die unternehmens- und branchenspezifischen Gesichtspunkte berücksichtigt, eine wichtige Grundlage für den Erfolg der Energiekontor AG ist. Die Umsetzung und Beachtung dieser Grundsätze wird als zentrale Führungsaufgabe verstanden. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich auch im Geschäftsjahr 2019 intensiv mit der Corporate Governance der Energiekontor AG und des Konzerns sowie mit den Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Die Energiekontor AG hat in dem Berichtszeitraum mit einigen unternehmensspezifischen Ausnahmen den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen. Aufsichtsrat und Vorstand der Energiekontor AG haben die vom Aktiengesetz geforderte Entsprechenserklärung im Berichtszeitraum im März 2019 und zuletzt am 10. März 2020 abgegeben. Sie kann auf der Internetseite (www.energiekontor.com) unter dem Pfad "Investor Relations / Corporate Governance" dauerhaft eingesehen werden. Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Energiekontor AG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 161 AktG 1. Die Energiekontor AG hat den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung im März 2019 entsprechend der damals geltenden Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodexes vom 7. Februar 2017 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprochen: Ziff. 3.8 Abs. 3: Bei der von der Gesellschaft abgeschlossenen D & O Versicherung für den Aufsichtsrat ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat sind darüber hinaus der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet wäre, die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Ziff. 4.1.5: Bei der Besetzung von Führungsfunktionen orientiert sich der Vorstand an den Anforderungen der entsprechenden Funktion und sucht nach der bestmöglichen Person, die diese Anforderungen erfüllt. Stehen mehrere gleich qualifizierte Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung, achtet der Vorstand bei der Besetzung auf die Vielfalt und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen im Unternehmen, ohne diese Kriterien zu einem vorrangigen Prinzip zu machen. Ziff. 5.1.2: Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands an der Eignung und Qualifikation und sucht nach der bestmöglichen Besetzung der Vorstandspositionen. Nach Auffassung der Gesellschaft würde die vom Kodex vorgegebene besondere Gewichtung weiterer Kriterien die Auswahl möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten für den Vorstand einschränken. Ziff. 5.4.1: Auch bei der Besetzung des Aufsichtsrats gilt, dass Eignung, Erfahrung und Qualifikation die maßgeblichen Auswahlkriterien sind. Eine Bindung an Vorgaben hinsichtlich der zukünftigen Besetzung schränkt die Flexibilität ein, ohne dass damit anderweitige Vorteile für das Unternehmen verbunden wären. Dies gilt umso mehr, als der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht. Ziff. 7.1.2: Die Energiekontor AG orientiert sich an den Zulassungsfolgepflichten des Regulierten Marktes, der eine Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums und eine Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums vorsieht. 2. Die Energiekontor AG wird den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 7. Februar 2017 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen entsprechen: Ziff. 3.8 Abs. 3: Bei der von der Gesellschaft abgeschlossenen D & O Versicherung für den Aufsichtsrat ist kein Selbstbehalt vorgesehen. Vorstand und Aufsichtsrat sind darüber hinaus der Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts nicht geeignet wäre, die Motivation und Verantwortung zu verbessern, mit denen die Mitglieder des Aufsichtsrats die ihnen übertragenen Aufgaben und Funktionen wahrnehmen. Ziff. 4.1.5: Bei der Besetzung von Führungsfunktionen orientiert sich der Vorstand an den Anforderungen der entsprechenden Funktion und sucht nach der bestmöglichen Person, die diese Anforderungen erfüllt. Stehen mehrere gleich qualifizierte Kandidatinnen oder Kandidaten zur Verfügung, achtet der Vorstand bei der Besetzung auf die Vielfalt und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen im Unternehmen, ohne diese Kriterien zu einem vorrangigen Prinzip zu machen. Ziff. 5.1.2: Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Besetzung des Vorstands an der Eignung und Qualifikation und sucht nach der bestmöglichen Besetzung der Vorstandspositionen. Nach Auffassung der Gesellschaft würde die vom Kodex vorgegebene besondere Gewichtung weiterer Kriterien die Auswahl möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten für den Vorstand einschränken. Ziff. 5.4.1: Auch bei der Besetzung des Aufsichtsrats gilt, dass Eignung, Erfahrung und Qualifikation die maßgeblichen Auswahlkriterien sind. Eine Bindung an Vorgaben hinsichtlich der zukünftigen Besetzung schränkt die Flexibilität ein, ohne dass damit anderweitige Vorteile für das Unternehmen verbunden wären. Dies gilt umso mehr, als der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht. Ziff. 7.1.2: Die Energiekontor AG orientiert sich an den Zulassungsfolgepflichten des Regulierten Marktes, der eine Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts innerhalb von 4 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums und eine Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts innerhalb von 3 Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums vorsieht. Weiterentwicklung der Corporate Governance Die Energiekontor AG entwickelt ihr Verständnis der guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung kontinuierlich weiter fort. Einer professionellen und effizienten Unternehmensleitung und -kontrolle im Konzern liegen Governance-, Risiko- und Compliance-Systeme zugrunde. In erster Linie müssen Risiken dort verhindert werden, wo sie entstehen können, und wenn dies nicht möglich ist, müssen sie erfasst und reduziert werden. Um dies zu gewährleisten, sind möglichst automatisierte interne Kontrollen in den Geschäftsprozessen implementiert. Da dies nicht in jedem Fall vollumfänglich realisierbar ist, muss über weitere Kontrollmaßnahmen durch das Management die Wirksamkeit des Kontrollsystems sichergestellt werden. In zweiter Linie erfolgt dies z. B. durch Richtlinien und Arbeitsanweisungen im Rahmen der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des Compliancemanagementsystems. Durch eine enge Verzahnung von internem Kontrollsystem, Risikomanagementsystem und Compliancemanagementsystem wird ein möglichst hoher Wirkungsgrad bei der Vermeidung und beim Management von Risiken gewährleistet. Das Management überwacht durch unabhängige Prüfungen die Angemessenheit und Wirksamkeit der implementierten Prozesse und Systeme. Das Modell wird durch die externe Überwachung des Abschlussprüfers abgerundet. Angemessenes Kontroll- und Risikomanagement Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken gehört zur Corporate Governance bei der Energiekontor AG. Für eine professionelle Unternehmensführung ist ein kontinuierliches und systematisches Management der unternehmerischen Chancen und Risiken von grundsätzlicher Bedeutung. Es trägt dazu bei, Risiken frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und durch Maßnahmen zu steuern. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Konzernrisiken. Im Aufsichtsrat stehen die Überwachung der Wirksamkeit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems regelmäßig im Fokus. Die Energiekontor AG entwickelt die einzelnen Systeme und Maßnahmen kontinuierlich weiter und passt sie sich ändernden Rahmenbedingungen an. Wesentliche Merkmale unseres Kontroll- und Risikomanagementsystems können Sie dem Chancen-und Risikobericht entnehmen. Compliance Compliance als konzernweite Maßnahmen zur Einhaltung von Recht, Gesetz und unternehmensinternen Richtlinien ist bei der Energiekontor AG eine wesentliche Leitungs- und Überwachungsaufgabe. Zur Einhaltung von Recht, Gesetz und internen Richtlinien gibt es ein klares Bekenntnis: Verstöße werden im Sinne von "Null Toleranz" nicht geduldet. Sämtlichen Hinweisen auf Fehlverhalten wird nachgegangen. Ziele des Aufsichtsrats und des Vorstands hinsichtlich ihrer jeweiligen Zusammensetzung und der Zusammensetzung der Führungsebenen unterhalb des Vorstands Derzeitig besteht der Aufsichtsrat aus drei männlichen Mitgliedern. Ihre Bestellung erfolgte bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt. Sofern es zu keinem Rücktritt kommt, wird über die zukünftige Zusammensetzung des Aufsichtsrats erst die Hauptversammlung im Jahr 2023 entscheiden. Der bis dahin amtierende Aufsichtsrat steht unverändert hinter seiner Festlegung vom April 2018, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Aufsichtsrat der Energiekontor AG bei 0 Prozent liegt. Der Vorstand besteht derzeit aus drei männlichen Mitgliedern. Der Aufsichtsrat ist der Meinung, dass die Vorstandspositionen derzeit bestmöglich besetzt sind und eine Vergrößerung des Vorstands in Hinblick auf Unternehmensgröße und -struktur nicht angezeigt ist. Daher steht der Aufsichtsrat unverändert hinter seiner Festlegung vom April 2018, dass die Zielgröße für den zu erreichenden Frauenanteil im Vorstand der Energiekontor AG bei 0 Prozent liegt. Zurzeit gibt es in der Energiekontor AG nur eine Führungsebene unterhalb des Vorstands. Der Vorstand hat die zu erreichende Zielgröße für den Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands auf 17 Prozent festgelegt. Derzeit beträgt der Frauenanteil in der Führungsebene unterhalb des Vorstands 25 Prozent. Die Zielgröße ist somit erreicht. Vermeidung von Interessenkonflikten Zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtsjahr Berater- oder sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge. Die Vertragsbeziehungen im Geschäftsjahr werden im Vergütungsbericht dargestellt. Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen sind, traten nicht auf. Die Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen sind im Anhang des Konzernabschlusses unter VIII.4 dargestellt. Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte sowie Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat Gemäß Art. 19 MAR (8) sind Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats oder ihnen nahestehende Personen verpflichtet, meldepflichtige Geschäfte in Aktien der Energiekontor AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, wenn der Wert der Geschäfte innerhalb eines Kalenderjahres die Summe von € 5.000 erreicht oder übersteigt. Die BaFin hat durch eine Allgemeinverfügung mit Wirkung vom 1. Januar 2020 den Schwellenwert von € 5.000 auf € 20.000 erhöht. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die folgenden Geschäfte der Gesellschaft gemeldet: scroll Datum Meldepflichtiger Funktion im Unternehmen Art des Geschäfts Preis in € Aggregiertes Volumen in € 13.09.2019 Peter Szabo Vorstand Bezug von Aktien 11,02272 1.102.272 13.09.2019 Peter Szabo Vorstand Verkauf 16,30 1.630.000 Die folgenden Aufsichtsratsmitglieder waren zum 31. Dezember 2019 am Grundkapital der Gesellschaft wie folgt beteiligt: scroll Name Funktion Stückzahl in % Dr. Bodo Wilkens Vorsitzender des Aufsichtsrats 3.759.835 25,79 Günter Lammers Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats 3.752.474 25,74 Aktionäre und Hauptversammlung Die Aktionäre der Energiekontor AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr, deren Leitung satzungsgemäß der Vorsitzende des Aufsichtsrats übernimmt. Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich statt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Anteilseigner können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen. Die Aktionäre haben zudem die Möglichkeit, ihre Stimmen - ohne Bevollmächtigung eines Vertreters - schriftlich durch Briefwahl abzugeben. Auf der Website der Gesellschaft stehen den Aktionären frühzeitig alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, telefonisch oder per E-Mail Fragen an die Mitarbeiter der Investor-Relations-Abteilung zu richten. Transparenz durch hohe Informationsqualität Unser Dialog mit dem Kapitalmarkt folgt dem Anspruch, alle Zielgruppen umfassend, gleichberechtigt und zeitnah zu informieren und dabei bewertungsrelevante Fakten in möglichst hoher Qualität bereitzustellen. Die Präsentationen, die vor Analysten und Investoren gehalten werden, sind sehr zeitnah auf der Internetseite frei einsehbar. Dort stellt der Bereich Investor Relations auch umfangreiche Daten und Fakten zur Verfügung, die Analysten und Anleger unterstützen, unsere Geschäfte und deren Wertperspektiven besser zu verstehen und zu bewerten. Über die wiederkehrenden Termine, wie das Datum der Hauptversammlung oder die Veröffentlichungstermine der Zwischenberichte, unterrichten wir in einem Finanzkalender, der im Geschäftsbericht, in den Zwischenberichten sowie auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht ist. Über aktuelle Entwicklungen im Konzern informiert ebenfalls unsere Internetseite. Dort werden sämtliche Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen der Energiekontor AG in deutscher und englischer Sprache publiziert. Die Satzung der Gesellschaft ist auf der Website ebenso abrufbar wie die Konzernabschlüsse, Zwischenberichte und Informationen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Alle Interessierten können sich auf der Internetseite zudem in einen IR-Verteiler eintragen, der sie stets aktuell über Neuigkeiten aus dem Konzern informiert. Erklärung zur Unternehmensführung Die aktuelle Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Energiekontor AG zur Unternehmensführung nach § 289f bzw. § 315d HGB ist auf der Internetseite der Energiekontor AG (www.energiekontor.com) unter dem Pfad Investor Relations / Corporate Governance / Erklärung zur Unternehmensführung allgemein und dauerhaft zugänglich. In der Erklärung werden die relevanten Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Regelungen hinaus angewendet werden, erläutert. Des Weiteren wird die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat beschrieben und die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat dargestellt. Vergütungsbericht Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats finden sich im Vergütungsbericht des Lageberichts. Bremen, im April 2020 Für den Aufsichtsrat Dr. Bodo Wilkens, Aufsichtsratsvorsitzender Für den Vorstand Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender Umdenken lohnt sich Unser Leitbild Gestaltungsräume und eigeninitiatives Handeln Wir fördern eigenverantwortliches Handeln und schaffen Gestaltungsmöglichkeiten auf allen Ebenen. Dies ist die Voraussetzung für Kreativität, Flexibilität und die Erreichung unserer Ziele. 100% erneuerbare Energie Als Pionier der Energiewende wollen wir unsere Vision von 100% erneuerbarer Energie realisieren. Die Konzentration auf unsere Kernkompetenzen und die Verwirklichung innovativer Ideen ermöglichen uns, die Zukunft erfolgreich zu gestalten. Teamgeist und Kollegialität Teamgeist und Kollegialität werden von uns gefördert und sind ein Schlüssel unseres Erfolgs. Finanzielle Stabilität und nachhaltiges Wachstum Die finanzielle Stabilität unseres Unternehmens bildet die Basis für ein nachhaltiges Wachstum und ist zentraler Bestandteil unserer langfristig ausgerichteten Strategie. Unsere Vision 100 % erneuerbare Energie - Mühsam aber möglich Energiekontor hat eine klare Zukunftsvision: Eine Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Diese Vision prägt unser Leitbild. Es ist selbstverständlich, dass dieses Ziel weder von uns alleine noch in absehbarer Zeit erreicht werden wird. Aber es ist eine extrem lohnenswerte Aufgabe sich diesem Ziel zu nähern. Das Bewusstsein an etwas Großem zu arbeiten, motiviert unsere Mitarbeiter stets aufs Neue. Seit jeher müssen die Erneuerbaren Energien mit dem Vorwurf leben, dass sie nur aufgrund üppiger Förderungen existieren und diese hauptsächlich durch höhere Strompreise von den privaten Verbrauchern bezahlt werden. Doch diese Argumentation berücksichtigt nicht, dass auch die Energieerzeugung aus fossilen Brennstoffen und die Atomenergie bis heute stark subventioniert wurden. Doch anders als bei den Erneuerbaren werden diese nicht auf der Stromrechnung ausgewiesen. Gestehungskosten der erneuerbaren Energien ≤ Kosten der konventionellen Stromwirtschaft Lösung für die Zukunft Der beste Weg um die vorhandenen Widerstände zu überwinden und eine nachhaltige Durchdringung des Energiemarktes mit erneuerbaren Energien zu erreichen, sind Erzeugungskosten für den Strom aus erneuerbaren Energien, die unterhalb der Kosten für die fossile und nukleare Stromerzeugung liegen. Hier leistet Energiekontor einen wichtigen Beitrag. Wir gehen als Pionier voran und planen heute schon in den von uns adressierten Märkten Wind- und Solarparks, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Auch weltweit wird eine zunehmende Anzahl von Projekten ohne Subventionen realisiert. Damit stehen wir vor einem grundlegenden Paradigmenwechsel. Erneuerbare Energien setzen sich zunehmend gegenüber fossilen Brennstoffen durch, nicht nur aufgrund der viel höheren Umweltverträglichkeit sondern auch aufgrund einer überlegenen Wirtschaftlichkeit. Es ist damit zu rechnen, dass der gesellschaftliche Rückhalt sich deutlich erhöhen wird, wenn der Ausbau von Wind- und Solarenergie nicht mehr zu steigenden sondern mittelfristig sogar zu sinkenden Strompreisen führen wird. Der Siegeszug der erneuerbaren Energien hat erst begonnen. Das Potenzial von Sonne und Wind Als die größte Energiequelle liefert die Sonne pro Jahr eine Energiemenge von etwa 1,5 * 10 15 MWh auf die Erdoberfläche. Diese Energiemenge entspricht knapp dem 10.000-fachen des Weltenergiebedarfs der Menschheit pro Jahr. Die Zusammensetzung des Sonnenspektrums, die Sonnenscheindauer und der Winkel, unter dem die Sonnenstrahlen auf die Erdoberfläche fallen, sind abhängig von Uhrzeit, Jahreszeit und Breitengrad. Damit unterscheidet sich auch die eingestrahlte Energie. Diese beträgt beispielsweise etwa 1.000 kWh pro Quadratmeter und Jahr in Mitteleuropa und etwa 2.350 kWh pro Quadratmeter und Jahr in der Sahara. Es gibt verschiedene Szenarien, wie eine regenerative Energieversorgung der EU realisiert werden könnte, unter anderem auch mittels Energiewandlung in Nordafrika und HochspannungsGleichstrom-Übertragung. So ergaben Studien des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), dass mit weniger als 0,3 Prozent der verfügbaren Wüstengebiete in Nordafrika und im Nahen Osten durch Thermische Solarkraftwerke genügend Energie und Wasser für den steigenden Bedarf dieser Länder sowie für Europa erzeugt werden könnte. Schon 2009 ermittelten Forscher der Harvard-Universität unter konservativen Annahmen das globale Windenergiepotential und kamen zu dem Ergebnis, dass es den Weltenergiebedarf weit übersteigt: den damaligen Bedarf an elektrischer Energie um das 40-fache, den Gesamtenergiebedarf um das 5-fache. Der von der Agentur für Erneuerbare Energien schon vor 10 Jahren erstellte Potenzialatlas Deutschland kam zu dem Ergebnis, dass Windkraftanlagen auf 0,75 Prozent der Landfläche ca. 20 Prozent des deutschen Strombedarfs decken könnten. 2013 veröffentlichte das Umweltbundesamt eine Studie zum bundesweiten Flächen- und Leistungspotential der Windenergie an Land. Das Potential wurde vom Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik auf Grundlage detaillierter Geodaten und moderner Windenergieanlagentechnik modelliert. Demnach stehen auf Basis der getroffenen Annahmen prinzipiell 13,8 Prozent der Fläche Deutschlands für die Windenergienutzung zur Verfügung. Dieses Flächenpotential ermöglicht eine installierte Leistung von rund 1.190 GW mit einem jährlichen Stromertrag von ca. 2.900 TWh. Das realisierbare Potential der Windenergie an Land ist natürlich wesentlich geringer (z. B. aufgrund artenschutzrechtliche Belange oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen), aber diese Studien weisen nach, dass selbst Deutschland mit seinem dichtbesiedelten Raum ausreichend Platz hätte für eine autarke Stromversorgung mit Erneuerbaren Energien. Die Energiewende Eine globale Erfolgsgeschichte Die Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung ist eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist dabei von höchster Bedeutung. Entsprechend überrascht es nicht, dass die akkumulierte Leistung an erneuerbaren Energien auch in 2019 einen erneuten Anstieg verzeichnete, auch wenn gerade in Deutschland beim Ausbau deutliche Bremsspuren zu verzeichnen waren. Am Ende des Jahres 2019 waren weltweit rund 650 GW an Windenergie und rund 600 GW an Photovoltaik-Leistung installiert, was einer Wachstumsrate von ca. 10 Prozent bzw. über 20 Prozent entsprach. Auch wenn Deutschland schon lange nicht mehr das Land mit den höchsten Installationswerten ist - diese Rolle hat schon vor einigen Jahren China übernommen - so bleibt das Ergebnis des Ausbaus erneuerbarer Energien über die vergangenen Jahre beachtlich. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Bruttostromerzeugung in Deutschland betrug 2019 bereits 39,7 Prozent (2018: 35,2 Prozent) und damit deutlich mehr als Stein und Braunkohle zusammen. Dabei trug die Windenergie an Land mit 16,6 Prozent den mit Abstand größten Anteil bei, gefolgt von der Stromerzeugung aus Photovoltaik mit 7,6 Prozent. Es ist das erklärte Ziel der Bundesregierung, bis zum Jahr 2050 mindestens einen Anteil von 80 Prozent erneuerbare Energien an der Stromversorgung zu erreichen. Mit dem Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) wurde ein Zwischenziel definiert, nachdem der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent zu erhöhen ist. Das erste Etappenziel wurde deutlich schneller erreicht und auch das Ziel für das Jahr 2025 wird höchstwahrscheinlich schon im Jahr 2020 erreicht werden. Auch andere Länder und vor allem auch die EU haben sich ambitionierte Ziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien gesetzt: Ende 2019 stellte die neue Kommisionspräsidentin Ursula von der Leyen den sogenannten "European Green Deal" vor, ein Konzept mit dem Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutral zu werden. Der European Green Deal ist eine der sechs Prioritäten der Kommission von der Leyen. Der European Green Deal umfasst eine Reihe von Maßnahmen in Bezug auf Finanzierung, Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie sowie Land- und Forstwirtschaft. So soll das bisherige Ziel, die CO2-Emissionen der Europäischen Union im Vergleich zu 1990 bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren, auf eine Reduktion um 50 bis 55 Prozent verschärft werden. Hierzu sollen die EU-Mitgliedsstaaten bis 2023 ihre Klimapläne entsprechend anpassen. Ein entsprechendes Gesetz wurde im März 2020 vorgestellt. Weiterhin sollen besonders betroffene Länder mit insgesamt € 100 Mrd. bei der Umstellung auf eine emissionsfreie Wirtschaft unterstützt werden. +10 % Wachstumsrate im Bereich Windenergie Im Bereich der Windenergie rechnet das Global Wind Energy Council (GWEC) mit einem jährlichen Zuwachs der weltweiten Windenergiekapazität von rund 65 GW und mehr in den nächsten fünf Jahren, wobei Asien und hier vor allem China seine Führungsrolle beim Ausbau voraussichtlich weiter verteidigen wird. Wie schon in 2018 wurden auch in 2019 mit einer Gesamtleistung von mehr als 25 GW wieder die meisten neuen Windparks in China errichtet. Aber auch die USA werden ein immer wichtigerer Markt. Hier erreichte der Zubau eine Größenordnung von 9,1 GW. Damit werden in China und den USA zusammen mehr als die Hälfte der weltweit neuen Windkraftanlagen errichtet. Der weltweite Photovoltaik-Ausbau sollte sogar noch stärker voranschreiten, als die Windenergie. Die PV Market Alliance, ein Zusammenschluss führender Marktforscher, geht für 2019 von einem weltweiten Zuwachs der installierten Leistung von 120 GW aus, was einem Anstieg von gut 20 Prozent entspricht. +25 % Wachstumsrate im Bereich Solarenergie Die globale Energiewende wird insbesondere von folgenden Faktoren maßgeblich bestimmt: ― Den negativen Auswirkungen des Klimawandels und damit einhergehend neue und strengere internationale Abkommen zum Klimaschutz und zur Bekämpfung der Erderwärmung wie z. B. das Pariser Klimaschutzabkommen. Darüber hinaus bestehen zahlreiche weitere nationale und supranationale Initiativen und Maßnahmen für die Erreichung von Klimazielen, dem Ausstieg aus der Atomenergie und für die Schaffung einer kohlenstofffreien Wirtschaft. ― Privatwirtschaftliche Initiativen wie "RE100" zeigen, dass auch Unternehmen ein zunehmendes Interesse daran haben, einen Großteil ihres Energiebedarfs über Erneuerbare Energien abzudecken, auch ohne staatliche Vorschriften und Gesetzesinitiativen. Die Gründe dafür sind vielfältig, neben Aspekten der Nachhaltigkeit sowie Image- und Reputationsgewinnen spielen auch die zunehmende Wirtschaftlichkeit Erneuerbarer Energien sowie die langfristige Planbarkeit der Energiekosten durch den Abschluss langfristiger Stromabnahmeverträge eine wesentliche Rolle. ― Der deutliche Preisrückgang bei den Stromgestehungskosten insbesondere im Bereich der Photovoltaik und der Windkraft hat die Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien deutlich erhöht. ― Die höhere Wirtschaftlichkeit wird auch durch die rasche technische Weiterentwicklung und den deutlichen Preisrückgang bei dem Einsatz moderner Speicherkapazitäten getrieben. Die Batteriespeicherung ermöglicht zukünftig eine von meteorologischen Gegebenheiten unabhängigere Energieversorgung auf Basis der Nutzung Erneuerbarer Energiequellen. Die künftige Kopplung von Erneuerbaren Energien und Batteriespeichern bietet ein hohes Maß an Versorgungssicherheit und hat das Potenzial, das überlegene Energiesystem der Zukunft zu werden. ― Darüber hinaus steigt weltweit auch der Energiebedarf weiter an. Die Digitalisierung der Wirtschaft, die fortschreitende Urbanisierung der Gesellschaft sowie das Thema Elektromobilität haben einen weiteren Anstieg des globalen Energiebedarfs zur Folge. Bis 2040 wird gegenüber dem Basisjahr 2015 mit einem Anstieg des weltweiten Energiebedarfs von rund 30 Prozent gerechnet. +30 % Anstieg des weltweiten Energiebedarfs bis 2040 Der Schutz des Klimas und eine sichere Energieversorgung gehören zu den wichtigsten globalen Herausforderungen. Erneuerbare Energien, Energieeinsparungen und der Einsatz effizienter Technologien sind zentrale Strategien, um diese Herausforderungen zu meistern. Energiekontor hat sich den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien aus Wind- und Sonnenkraft zur Aufgabe gemacht. Insofern leistet Energiekontor durch diese strategische Positionierung einen wichtigen Beitrag zur Vision von 100-Prozent Erneuerbare Energien. Energiekontor steht auf drei stabilen Säulen Das Geschäftsmodell von Energiekontor besteht aus drei sich gegenseitig unterstützenden Bereichen: der Projektentwicklung in ausgewählten Ländermärkten und Schwerpunktregionen, dem Betrieb konzerneigener Wind- und Solarparks und der Optimierung der Wertschöpfung durch Betriebsführung, Effizienzsteigerung und Innovation. Projektentwicklung Projektpipeline Energiekontor: ca. 4.200 MW davon: Wind: 3.450 MW Solar: 750 MW Eigenparkbestand 34 Windparks 1 Solarpark Eigenbestand: ca. 287 MW Betriebsführung 1 GW Leistung 2 Mrd. kWh pro Jahr Strom für ca. 600.000 Haushalte Säule 1 Projektentwicklung mit 30 Jahren Erfahrung Projektentwicklung Energiekontor schaut auf 30 Jahre Erfahrung in der Projektentwicklung zurück. Von der Standortakquisition über die Planung und Finanzierung bis hin zum schlüsselfertigen Bau der Wind- und Solarparks ist die Projektentwicklung das Kerngeschäft der Gruppe. In fünf Ländern ist Energiekontor als Experte und Ansprechpartner mit eigenen Teams direkt vor Ort. Mittlerweile hat das Unternehmen Wind- und Solarparks mit einer Gesamtleistung von mehr als einem Gigawatt realisiert. Die erzeugte Strommenge entspricht rein rechnerisch dem Bedarf einer Großstadt wie Hamburg. Neben der Entwicklung von Windparks baut das Unternehmen den Solarbereich deutlich aus. Nicht nur in Deutschland, sondern auch in den USA und in Frankreich sollen in den nächsten Jahren großflächige Photovoltaik-Parks nach den Plänen der Energiekontor-Gruppe entstehen. Weltweit sinken die Vergütungen für den Strom aus Wind- und Solarparks durch den Wegfall von Förderprogrammen und aufgrund fallender Gestehungskosten. Darauf bereitet sich Energiekontor seit Jahren vor und hat eine Reihe von Effizienzmaßnahmen zur Kostenreduktion entwickelt. Energiekontor will einen wichtigen Beitrag zur Marktdurchdringung der erneuerbaren Energien leisten und strebt daher an, in allen adressierten Märkten als eines der ersten Unternehmen Wind- und Solarparks zu Stromgestehungskosten zu realisieren, die unterhalb derer von fossil oder nuklear betriebenen Kraftwerken liegen. Säule 2 Eigenparkbestand für kontinuierliche Einnahmen Eigenparkbestand Neben der Projektentwicklung hat Energiekontor im Laufe der letzten Jahre einen Bestand an konzerneigenen Wind- und Solarparks aufgebaut. Dieser Eigenbestand ermöglicht dem Unternehmen kontinuierliche Einnahmen aus dem Stromverkauf zur Deckung der Kosten aus der Projektentwicklung und damit Unabhängigkeit und Flexibilität durch eine stabile Liquiditätsbasis. Selbst in Zeiten ungünstiger Rahmenbedingungen für die Projektentwicklung erlaubt dies den Erhalt eines gleichmäßigen Personalstands bei einem konstanten Niveau an Vorlaufkosten. Das Eigenparkportfolio soll hauptsächlich durch die Übernahme selbst entwickelter Projekte weiter ausgebaut werden. Neben Onshore-Windparks sollen zukünftig auch vermehrt Solarparks in den Eigenbestand übergehen. Die Anlagen im aktuellen Eigenbestand befinden sich in Deutschland, Großbritannien und Portugal. Die Verteilung auf unterschiedliche Windregionen und der in Angriff genommene Ausbau von Solarparks im Eigenbestand sorgen für eine natürliche Diversifikation und eine Verstetigung des Cashflows auch bei jährlichen regionalen Schwankungen der Windstärken und der Solareinstrahlung. Säule 3 Übernahme der Betriebsführung Betriebsführung Energiekontor übernimmt für die selbst entwickelten Projekte in der Regel die Betriebsführung unabhängig davon, ob diese veräußert werden oder im Eigenbestand verbleiben. Dadurch werden zusätzlich zu den Stromerträgen aus Eigenparks kontinuierliche Erträge erwirtschaftet. Dazu gehören sowohl kaufmännische Dienstleistungen, wie die Abwicklung sämtlicher Geschäftsvorfälle mit Energieversorgern, Verpächtern und Investoren, als auch das technische Management vom Monitoring über die Wartung bis hin zur Implementierung von Maßnahmen zur Leistungsverbesserung und Laufzeitverlängerung. Hier fließen die langjährigen Erfahrungen aus dem ständig optimierten Betrieb der konzerneigenen Parks ein. Das hier zum Tragen kommende Kostensenkungsmomentum nützt sowohl Energiekontor als auch seinen Kunden. Energiekontor plant, diesen Service für Dritte deutlich auszubauen. Das Wachstumsmodell von Energiekontor Als Pionier der Energiewende wird Energiekontor von der Vision einer 100-prozentigen Deckung der Stromnachfrage durch erneuerbare Energien geleitet. Diese Vision kann nur Realität werden, wenn die Stromgestehungskosten durch Erneuerbare Energien gleich oder niedriger sind als die der konventionellen Energieerzeugung. Seit vielen Jahren verfolgt Energiekontor sehr ambitionierte Preisziele bei seinen Projekten. Es ist unser Ehrgeiz, die wirtschaftlichsten Projekte im Bereich der Windkraft und Photovoltaik zu realisieren, um auch unter verschärften Wettbewerbsbedingungen weiter wachsen und profitabel wirtschaften zu können. Die sehr solide Basis unserer Geschäftstätigkeit basiert auf unserem seit vielen Jahren verfolgten Modell der dynamischen Wachstumssynergien. Den Generator und das Kernelement des Wachstumsmodells bildet der Ausbau der Stromerzeugung aus konzerneigenen Wind- und Solarparks. Durch den Verkauf des in den Wind- und Solarparks erzeugten Stroms werden kontinuierliche Erträge generiert. Zusammen mit den stetigen Einnahmen aus der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks sorgen diese Erträge aus dem Stromverkauf für eine finanzielle Stabilität und bilden die Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum des Unternehmens. Mit den durch die Eigenparks und die Betriebsführung erwirtschafteten Cash-Überschüssen deckt Energiekontor im Wesentlichen die Kosten der Projektentwicklung einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten ab. Von den entwickelten Projekten wird grundsätzlich die eine Hälfte dem Eigenpark bestand zugeführt und führt damit im Folgenden zu höheren Stromerzeugungskapaziäten und entsprechenden jährlichen Mehreinnahmen. Die andere Hälfte geht in den Verkauf. Die Erlöse aus dem Verkauf der entwickelten Wind- und Solarparks bestimmen maßgeblich das ausgewiesene Jahresergebnis und werden zur Zahlung von Steuern und Dividenden sowie zur Bildung von Liquiditätsrücklagen verwendet. Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten in unterschiedlicher Weise. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition sowie die Expansion in neue Märkte voran. Demgegenüber wächst der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt oder externe operative Windparks zukauft. Je mehr Wind- bzw. Solarparks in den Eigenbestand übergehen, umso stärker steigen die zukünftigen Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit. Damit wiederum stehen mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, die das Wachstum forcieren. Verstärkt wird dieser organische Wachstumsprozess durch flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen, die zu weiteren Ertragssteigerungen bzw. Kostensenkungen führen und den Cash-Überschuss aus der Stromerzeugung weiter erhöhen. Pionierrolle für erneuerbare Energien Ein wichtiger Meilenstein um Strom aus Wind- und Solarparks ohne staatliche Fördermaßnahmen zu reinen Marktpreisen anbieten zu können, sind langfristige Stromabnahmeverträge (englisch: Power Purchase Agreements, PPAs) mit großen Industriepartnern oder anderen Stromabnehmern. Ein PPA ist ein oft langfristiger Stromliefervertrag zwischen zwei Parteien, meist zwischen einem Stromproduzenten und einem Stromabnehmer (Stromverbraucher oder Stromhändler). Im PPA werden alle Konditionen geregelt - etwa der Umfang der zu liefernden Strommenge, die ausgehandelten Preise, die bilanzielle Abwicklung und die Strafen bei Nichteinhaltung des Vertrags. Da es sich um einen bilateralen Vertrag handelt, kann ein PPA viele Formen annehmen und auf die Vertragspartner abgestimmt werden. Stromlieferungen können physisch oder bilanziell erfolgen. Da mit PPAs Marktpreisrisiken reduziert werden können, finden sie insbesondere bei großen Stromverbrauchern sowie bei geplanten großen Investitionen in den Aufbau oder Weiterbetrieb von Anlagen der Erneuerbaren Energien Anwendung. In Deutschland sind, im Gegensatz zu den USA oder auch den Mittelmeerländern, PPAs noch kaum bekannt. Energiekontor war das erste Unternehmen, das im abgelaufenen Jahr einen PPA für ein großes PV-Projekt in Deutschland abschloss. Ausschlaggebend hierfür sind die langjährigen Erfahrungen die Energiekontor in Großbritannien sammeln konnte, wo das Unternehmen ebenfalls als erstes überhaupt, in 2011 einen PPA im Windkraftbereich abschließen konnte. Mit einer deutlichen Zunahme an PPAs in Deutschland ist ab 2021 zu rechnen, wenn eine Vielzahl von Windparks aus der 20-jährigen EEG-Vergütung herausläuft. PPA setzen sich am Markt durch PPAs bieten die Möglichkeit sich über lange Zeiträume feste Strompreise zu sichern, und sich damit vor stark schwankenden und deutlich steigenden Strompreisen an den Strombörsen zu schützen. Dieser langfristige Vorteil ist vielen großen Industrieunternehmen und Energieversorgern einen kurzfristig höheren Strompreis wert. In Großbritannien hat Energiekontor bereits seit fast zehn Jahren erfolgreich Erfahrungen mit PPAs gesammelt und dadurch Vertrauen bei großen Industriepartnern gewonnen. Dank der in den vorangegangen Abschnitten beschriebenen Maßnahmen ist Energiekontor bereits heute in der Lage, Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien allein auf Grundlage von PPAs wirtschaftlich zu realisieren. Insbesondere in Schottland, wo bei exzellenten Windbedingungen großflächige Windparks geplant sind, werden Projekte auf PPA-Basis entstehen. In den USA ist bei der Entwicklung großflächiger Solarparks in der Region West-Texas ebenfalls der Abschluss von PPAs vorgesehen. Und auch in Deutschland finden zunehmend mehr Gespräche mit Industriekunden zu langfristigen Stromabnahmeverträgen statt. Energiekontor nimmt bei der Entwicklung dieses wichtigen Marktes eine Pionierrolle ein, die unsere gute Wettbewerbsstellung unterstreicht. Regionale Präsenz als Wettbewerbsvorteil <2 Stunden Radius um Bürostandort für regionale Präsenz Energiekontor ist vom Regionalprinzip überzeugt. Während Mitbewerber ihre Aktivitäten häufig flächendeckend auf möglichst große Gebiete verteilen, konzentriert sich Energiekontor auf bestimmte Schwerpunktregionen. Eine starke regionale Präsenz und eine langfristige Verankerung vor Ort haben ihre unbestreitbaren Vorteile. Daher ist Energiekontor in den Regionen, wo das Unternehmen Wind- und Solarparks projektiert, mit eigenen Büros vertreten. Es ist wichtig spezialisierte Mitarbeiter zu haben, die nicht nur mit dem Geschäft der Projektentwicklung in der jeweiligen Region vertraut sind, sondern auch mit der Kultur, Sprache und Abläufen und somit eine effektive und maßgeschneiderte Planung und Steuerung der Projekte gewährleisten können. Das ist der Grund, warum der Großteil der Parks in einem Radius von ca. zwei Autostunden um die Büros entstanden ist bzw. entsteht. Diese Vorgehensweise der kurzen Wege hat sich bewährt und trägt bei allen Gesprächspartnern zur Vertrauensbildung bei. Energiekontor ist ein angesehener und zuverlässiger Partner und bietet den lokalen Gemeinden und Kommunen ein hohes Maß an Kompetenz und langjähriger Erfahrung. Die regionale Aufstellung erlaubt es, auf die jeweiligen Bedürfnisse von Kommunen, Anwohnern und Grundstückseigentümern in besonderer Weise einzugehen. Die intensive Zusammenarbeit mit Stadtwerken, Handwerk und Banken sowie Angebote zur Bürgerbeteiligung an den entwickelten Projekten fördern zudem die Wertschöpfung auf regionaler Ebene. Das alles schafft Vertrauen und erhöht die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Da sich die regionale Präsenz im Laufe der Jahre für alle Beteiligten als eine wichtige und wertvolle Voraussetzung für die erfolgreiche Projektentwicklung bewährt hat, geht Energiekontor auch bei der Erschließung von Auslandsmärkten nach diesem Prinzip vor. Unsere Ländermärkte und Schwerpunktregionen Die langjährigen Kernmärkte von Energiekontor sind Deutschland, das Vereinigte Königreich und Portugal. Zur Verstärkung der Internationalisierung und zur Diversifikation der Geschäftstätigkeiten wurden sie um die Märkte USA und Frankreich erweitert. Insbesondere auch von diesen neuen Märkten versprechen wir uns einen substantiellen Beitrag zum weiteren Unternehmenswachstum. Deutschland Seit der Einführung des Stromeinspeisegesetzes und des späteren EEGs gilt Deutschland als Wegbereiter für den Ausbau der regenerativen Energien in Europa. Die Nuklearreaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 und der darauf folgende, erneute Beschluss der Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kernenergie und zuletzt der sogenannte Kohlekompromiss haben die Notwendigkeit vor Augen geführt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland beschleunigt werden muss. Mit der Einführung des Ausschreibungssystems in Deutschland für Solar (2015) und Onshore-Wind (2017) waren die Preise für die Vergütung des Stroms aus Wind- und Solarparks stark gesunken. Dank der vorausschauenden Entwicklung, einer Vielzahl von Effizienzmaßnahmen und Kosteneinsparungen ist Energiekontor jedoch weiterhin in der Lage, wirtschaftlich profitable Projekte zu realisieren. Durch die konsequente Akquisitionstätigkeit der Energiekontor-Gruppe in den Schwerpunktregionen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Brandenburg konnte das Unternehmen eine nachhaltige Projektpipeline für die nächsten Jahre aufbauen. Im Bereich Solar werden neben den Schwerpunktregionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Akquisitionstätigkeiten auch in Schleswig-Holstein, Bayern und Baden-Württemberg durchgeführt. Mit einer Vielzahl von Zuschlägen für Wind- und PV-Projekte hat Energiekontor gezeigt, dass es auch unter dem aktuellen Vergütungsregime erfolgreich agieren kann. Großbritannien Großbritannien ist und bleibt einer der Hauptmärkte für die Projektentwicklung der Energiekontor-Gruppe. Nach dem Wegfall der Fördermaßnahmen für Onshore-Wind in 2015, konzentrierte sich Energiekontor auf großflächige Standorte mit hervorragenden Windbedingungen, wie sie vor allem in Schottland zu finden sind. Dort hat sich das Unternehmen mit dem Büro in Glasgow und dem in 2019 eröffneten Büro in Edinburgh durch seine intensive Akquisitionstätigkeit eine gut gefüllte Projektpipeline erarbeitet. Durch die von der Britischen Regierung Anfang März 2020 vorgestellten Pläne zur Wiedereinführung von Contracts for Difference (CfD) für etablierte Technologien wie Onshore Wind und Solar, soll der Weg für ein starkes Wachstum der Branche geebnet werden. Auch die Britische Regierung hat es sich zum Ziel gesetzt, dass Großbritannien bis zum Jahr 2050 keine Treibhausgase mehr emittieren soll. Aktuell sollen alle von Energiekontor in Schottland verfolgten Projekte auf Basis langjähriger Stromabnahmeverträge mit großen Industriekunden realisiert werden. So plant Energiekontor diese Projekte ohne jegliche Fördermaßnahmen, und unterstreicht damit die Pionierrolle, die das Unternehmen auch in Großbritannien bei der Realisierung von Windparks zu reinen Marktpreisen ausfüllt. Energiekontor war das erste Unternehmen, das schon vor fast 10 Jahren den ersten PPA in Großbritannien abschloss. Inwieweit der Brexit mit möglichen Einfuhrzöllen sowie Währungs- und Zinsschwankungen Einfluss auf das Geschäft von Energiekontor haben wird, bleibt abzuwarten. Soweit möglich, sind solche Effekte in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Unternehmens präventiv bereits eingepreist und wo es innerhalb der Projektfinanzierung wirtschaftlich sinnvoll war bzw. ist, abgesichert worden. Portugal Portugal verfügt über eine Vielzahl von windreichen Standorten. Im Süden des Landes herrschen zudem gute Einstrahlungsbedingungen für die Umsetzung von Solarprojekten. Seit vielen Jahren gibt es jedoch keine neue Ausschreibung für Netzanschlüsse mehr. Neue Projekte können nur zu allgemeinen Marktbedingungen beantragt werden. Daher beschränken sich die Aktivitäten von Energiekontor in Portugal weiterhin auf das Management bestehender Windparks. Wir werden den Markt weiterhin beobachten und schließen nicht aus, dass wir zukünftig uns erneut dort engagieren werden. USA >2.000 kWh / m 2 Globalstrahlungswerte in Texas In den USA hat Energiekontor nach eingehenden Analysen die Bundesstaaten South Dakota und Texas für die Entwicklung von Onshore-Wind- und Solarprojekten identifiziert. Im Norden des Landes herrschen mit Windgeschwindigkeiten in 80 Meter Höhe von 8 bis 10 m / s Bedingungen, wie man sie in Europa fast ausschließlich auf freier See vorfindet. Demgegenüber gehört der Südwesten der USA - und damit auch Texas - mit gegenüber Deutschland doppelt so hohen durchschnittlichen Globalstrahlungswerten von über 2.000 kWh / m 2 pro Jahr zu den sonnenreichsten Regionen der Erde. Wegen der schnelleren Umsetzbarkeit konzentriert sich Energiekontor zunächst auf die Entwicklung der Solarprojekte. Dafür wurde vor Ort eine eigene Gesellschaft gegründet. Von Austin aus wird die Projektentwicklung mit eigenen lokal gut vernetzten Mitarbeitern vorangetrieben. Flächennutzungsrechte für mehrere Hundert Megawatt zur Entwicklung von Photovoltaik-Projekten wurden bereits gesichert. Aktuell ist Energiekontor im Prozess, Projektrechte für zwei angearbeitete Solar-Projekte an Investoren zu veräußern, um damit erste Erfahrungen im US-Markt zu sammeln und erste Erträge zu generieren. Im nächsten Schritt ist dann auch die Realisierung von Solarparks durch Energiekontor in Texas geplant. Ein ähnlicher Ansatz wird mit den Wind-Aktivitäten in South Dakota verfolgt, wo bereits die ersten Flächen für große Kraftwerke gesichert worden sind. Frankreich 8 m / s Windgeschwindigkeiten an den Küsten Frankreichs Auch in Frankreich hat Energiekontor die Aktivitäten verstärkt. Unsere Solaraktivitäten entwickeln wir um den Standort Toulouse im Süden des Landes. Die Entwicklung von Onshore-Windparks in der Region Normandie koordinieren wir von unserem Büro in Rouen an der Nordwestküste Frankreichs. Während die Küstenstandorte hervorragende Windbedingungen von mehr als 8 m / s aufweisen, liegen im Süden des Landes die Globalstrahlungswerte von jährlich 1.300 bis 1.700 kWh / m 2 weit über dem Durchschnitt in Deutschland. Wir haben im vergangen Geschäftsjahr sehr gute Fortschritte bei der Akquisition geeigneter Flächen sowohl für Solar- als auch für Windprojekte gemacht und in beiden Bereichen eine aussichtsreiche Pipeline mit jeweils mehr als 100 MW aufgebaut. Energiekontor erwartet, dass zuerst Solarprojekte realisiert werden können und erst zu einem späteren Zeitpunkt Windprojekte; jedoch nicht vor 2023. Stille Reserven bei den Parks im Eigenbestand Die nachhaltige Unternehmensstrategie, die auf dem Wachstumsmodell von Energiekontor basiert, sieht eine kontinuierlichen Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks vor, um mit den laufenden Einnahmen aus den Stromerlösen weitere Projekte zu entwickeln und die Liquiditätszuflüsse zu verstetigen. Es ist das Ziel von den selbst entwickelten Projekten jährlich etwa die Hälfte in den Eigenbestand zu übernehmen. Die Übernahme von Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand hat allerdings Konsequenzen für die Bilanz sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Konzerns. Da die selbst entwickelten konzerneigenen Wind- und Solarparks lediglich zu externen Herstellkosten bilanziert werden, also ohne die Gewinnmargen aus der Errichtung bzw. dem Verkauf der Projekte, enthält die Konzernbilanz verborgene Werte in Form von stillen Reserven. Folglich verringert sich die Konzern-Eigenkapitalquote mit jedem weiteren Wind- und Solarpark, der aus der Projektentwicklung in den Eigenbestand übernommen wird, weil die Gewinnmarge im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert wird und daher nicht ergebniswirksam in die GuV-Rechnung eingeht. Auf der anderen Seite bergen die stillen Reserven einen bedeutenden substanziellen Mehrwert des Unternehmens, der jederzeit durch den vollständigen oder teilweisen Verkauf der konzerneigenen Wind- und Solarparks zu ihren Verkehrswerten realisiert werden könnte. In diesem Fall würde sich die Konzern-Eigenkapitalquote schlagartig erhöhen. Ein solcher Verkauf entspricht allerdings nicht der Unternehmensstrategie. Der Hinweis soll lediglich verdeutlichen, wie viel zusätzliche Substanz im Unternehmen steckt, die nicht unmittelbar durch die Finanzkennzahlen widergespiegelt wird. 500 MW Geplanter Ausbau des Eigenparkportfolios Unabhängig davon werden die stillen Reserven der konzerneigenen Wind-und Solarparks sukzessive über die Nutzungsdauer aufgedeckt und führen somit, selbst bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen, zu einer Ergebnisverbesserung sowie zu einer Erhöhung der Konzern-Eigenkapitalquote bzw. der möglichen Dividendenzahlungen. Grund dafür sind die geringeren jährlichen Abschreibungen, die durch die geringeren Abschreibungsbemessungsgrundlagen, in denen die stillen Reserven nicht enthalten sind, zustande kommen. Dieser langfristige Effekt wird jedoch innerhalb der kommenden Jahre noch keine deutliche Auswirkung haben, da planmäßig jedes Jahr neue Wind- und Solarparks mit stillen Reserven in den Eigenbestand übernommen werden, wodurch die Eigenkapitalquote voraussichtlich auf einem niedrigeren Niveau bleiben wird. Mittelfristig ist der Ausbau des Eigenparkportfolios auf über 500 MW von aktuell knapp 287 MW vorgesehen. Transparenz und Sicherheit für alle Anleger Bei der Projektentwicklungs- und Unternehmensfinanzierung verfolgt die Energiekontor AG im Wesentlichen drei verschiedene Wege: 1. Projektentwicklung aus Eigenmitteln Die Projektentwicklung als Kerngeschäft der Energiekontor AG wird mit Eigenmitteln finanziert. Aufgrund der Vielzahl an Unwägbarkeiten bei der Projektakquise, der Planung und dem Genehmigungsverfahren stecken in diesem Schritt der Umsetzung von Wind- und Solarparks die größten Risiken. Daher gehört es zu den wichtigsten strategischen Grundsätzen von Energiekontor, die Liquiditätsreserven auf einem ausreichenden Niveau zu halten, um stets genügende Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung zu haben. Das nachhaltige Wachstumsmodell der Energiekontor sichert diese Komponente ab. 2. Zwischenfinanzierung von Projekten via Unternehmensanleihe Kurz nach Erhalt der Baugenehmigung eines Wind- oder Solarparks erfolgt typischerweise der Financial Close bzw. die Kreditvalutierung, also die Ausreichung der langfristigen Bankendarlehen. Voraussetzung dafür ist die Bereitstellung des für die Finanzierung benötigten Eigenkapitals durch die Energiekontor AG. Für die Eigenmittelfinanzierung der Wind- oder Solarparks werden Kontokorrentlinien bei Banken, sogenannte Betriebsmittelkredite (BMK), sowie Unternehmensanleihen mit einer Laufzeit von fünf Jahren genutzt. Mit dem Verkauf der Projekte wird die Eigenmittelfinanzierung abgelöst Damit können die Kreditinanspruchnahmen wieder zurückgeführt und für das nächste Projekt eingesetzt werden. Die Energiekontor AG hat in den vergangenen 17 Jahren sieben Unternehmensanleihen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt rund € 54 Mio. begeben. Nachdem die ersten fünf Anleihen bereits planmäßig zurückgeführt wurden, valutiert der aktuelle Bestand per 31. Dezember 2019 mit rund € 15 Mio. Die nächste Anleihe wird zum Jahresanfang 2021 zurückgeführt. 3. Projektzukauf und -refinanzierung über die Stufenzinsanleihen Zur Finanzierung von Windparkzukäufen sowie zur Refinanzierung bereits im Eigenbestand befindlicher Windparks hat die Energiekontor AG das Instrument der Stufenzinsanleihe entwickelt. € 13,4 Mio. Volumen der Stufenzinsanleihe XII Die aktuelle Stufenzinsanleihe XII mit einem Volumen von € 13,4 Mio. hat eine Laufzeit von 17 Jahren und eine Anfangsverzinsung von 4 Prozent die sich etappenweise auf 5 Prozent erhöht. Wie bereits ihre Vorgängerinnen wurde die Stufenzinsanleihe XII von der ECOreporter.de AG (www.ecoreporter.de) geprüft und in ihrem ECO-Anlagecheck vom 26. Juli 2019 aufgrund des durch konkrete Windparks unterlegten Besicherungskonzepts als nachhaltiges Finanzprodukt ausgezeichnet. Energiekontor hat in den vergangenen zehn Jahren zwölf Stufenzinsanleihen mit einem Gesamtvolumen von € 145 Mio. begeben. Ein Teil der Stufenzinsanleihen im Umfang von rund € 58 Mio. wurde bereits zurückgezahlt. Pionierrolle Was bedeutet sie für Energiekontor? Wir sind mitten in einem Paradigmenwechsel. Bislang hatten Erneuerbare Energien den Ruf die Umwelt zu entlasten aber den Stromkunden überdurchschnittlich zu belasten. Nun erleben wir einen grundsätzlichen Wandel: Das gesamte Marktumfeld für erneuerbare Energien ändert sich derzeit von Grund auf, nicht nur in Deutschland, sondern weltweit. In der Vergangenheit haben gesetzlich geregelte Förderungen in Form von Zuschüssen, Umlagen, Subventionen und Steueranreizen dafür gesorgt, dass der Strom aus erneuerbaren Energien über einen definierten Zeitraum zu einem gewissen Niveau vergütet wurde, und damit Investitionssicherheit geschaffen. Ein Beispiel hierfür war die Vergütung nach dem alten EEG-Gesetz in Deutschland. Diese Fördermaßnahmen fallen nun zunehmend weg und werden in vielen Ländern durch Ausschreibungs- und Auktionsmodelle ersetzt. In Deutschland gilt das Ausschreibungsmodell für Solar seit 2015 und für Onshore-Wind seit 2017. Damit wächst der Druck auf Kosten und Margen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Konkurrenz um geeignete Standorte für erneuerbare Energien geht mehr und mehr in eine Konkurrenz um die günstigsten Strompreise über. Wer hier im Wettbewerb bestehen und langfristig erfolgreich wirtschaften möchte, muss im Wettbewerb um die niedrigsten Stromgestehungskosten stehen. Energiekontor sieht die Ausschreibungen in Deutschland ebenso wie die auslaufenden Steueranreize in den USA oder die zunehmend reduzierten Förderungen in anderen Ländern als Ansporn dafür an, Strom aus erneuerbaren Energien bereits jetzt in direkter Konkurrenz zu Strom aus konventionellen Energieträgern anzubieten. Die aktuelle Marktentwicklung zeigt, dass der von Energiekontor eingeschlagene Weg genau der richtige ist. So waren wir nicht nur die ersten, die in England das erste Windprojekt, das ohne staatliche Subventionen auskommt, realisiert haben. Im Februar 2019 konnten wir mit der EnBW einen langfristigen Stromabnahmevertrag abschließen, der ebenfalls der erste seiner Art in Deutschland war. Er ermöglicht, dass Energiekontor den Solarpark ohne EEG-Förderung bauen und betreiben kann. Wir sind zuversichtlich, dass wir durch weitere Projekte dieser Art unserer Pionierrolle auch zukünftig gerecht werden. DIE ENERGIEKONTOR-AKTIE Die Energiekontor-Aktie im Überblick scroll International Securities Identification Number (ISIN) DE0005313506 Wertpapierkennnummer (WKN) 531350 Börsenkürzel EKT Transparenzlevel General Standard Designated Sponsor ODDO SEYDLER BANK AG Erstnotiz 25. Mai 2000 Grundkapital zum 31. Dezember 2019 € 14.678.160,00 Anzahl der Aktien zum 31. Dezember 2019 14.678.160 Börsenkurs zum 31. Dezember 2019 * € 21,20 Höchstkurs im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 * € 21,90 (6. Dezember 2019) Tiefstkurs im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 * € 12,70 (3. Januar 2019) Marktkapitalisierung am 31. Dezember 2019 € 311.176.992 Ergebnis pro Aktie - Geschäftsjahr 2019 € 0,02 * Auf XETRA Allgemeine Marktentwicklung Nach dem enttäuschenden Börsenjahr 2018 entwickelten sich die Aktienkurse in 2019 überaus positiv; nicht nur in Deutschland sondern weltweit. Während die deutschen Auswahlindizes alle um mindestens 23 Prozent zulegen konnten, fiel der Anstieg im General Standard mit 11,3 Prozent deutlich geringer aus. Die amerikanischen Aktien stiegen durchschnittlich sogar noch mehr als die deutschen. Für viele Marktteilnehmer kam diese Entwicklung überraschend, sorgten doch der eskalierende Handelsstreit zwischen den USA und China, die mit dem Brexit verbundene Unsicherheit und eine Reihe von weltweiten Konfliktherden (Syrien, Iran, Nord-Korea, etc.) für erhebliche Unsicherheit unter den Anlegern. Allerdings öffneten die internationalen Notenbanken weiter die Schleusen; so auch die EZB, die ihre Geldpolitik angesichts negativer Konjunktursignale weiter lockerte. Bei Nullzinsen, bzw. sogar vermehrt negativen Renditen von Bundesanleihen zog es immer mehr Anleger an den Aktienmarkt. Entwicklung der Energiekontor-Aktie Für die Aktionäre von Energiekontor war das Börsenjahr 2019 besonders erfreulich. Die Aktie verzeichnete bis Mitte Mai einen kontinuierlichen Kursanstieg um dann auf dem erreichten Niveau bis Mitte September zu konsolidieren. Danach setzte der Kursanstieg wieder kräftig an und so verzeichnete die Energiekontor-Aktie erneut eine deutlich Outperformance gegenüber dem breiten Markt. Ausgehend von € 13,25 zum Jahresanfang stieg die Energiekontor-Aktie unter nicht unerheblichen Schwankungen bis zum Ende der Berichtsperiode auf € 21,20. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von € 0,40 ausgezahlt wurde. Insgesamt ergibt sich damit für das Geschäftsjahr 2019 eine Performance von über 63 Prozent. Der General All Share Performance Index entwickelte sich schwächer als die deutschen Auswahlindizes. Vom Eröffnungskurs 2019 bei 2.004,91 Punkten ausgehend, stieg er bis Mitte April moderat an um diese Gewinne bis August wieder abzugeben. Danach konnte er bis Jahresende erneut zulegen um bis zum Jahresende auf einem Niveau von 2.231,36 Punkten zu schließen. Dies entspricht einem Anstieg von rund 11 Prozent. Aktienrückkaufprogramm Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 21. Mai 2015 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt worden, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu insgesamt 10 Prozent des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Im Rahmen des am 1. Juni 2018 und wieder neu gestarteten Aktienrückkaufprogramms am 23. April 2019 wurden im Geschäftsjahr 2019 282.449 Aktien für einen Gesamtbetrag von €4.965.287,19 erworben. Dies entspricht einem Durchschnittspreis pro Aktie von € 17,58. Insgesamt besaß Energiekontor zum 31. Dezember 2019 313.372 (31. Dezember 2018: 29.920) eigene Aktien. scroll Name Funktion Stückzahl in % Dr. Bodo Wilkens Vorsitzender des Aufsichtsrats 3.759.835 25,62 Günter Lammers Stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats 3.752.474 25,57 UniversalInvestmentGesellschaft mbH 1.623.538 11,06 Aktionärsstruktur Dem Vorstand sind die folgenden direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§ 315 Abs. 4 Nr. 3 HGB) größer als 10 Prozent bekannt: Aktienhandel und Marktkapitalisierung im Geschäftsjahr 2019 Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Höchst- und Tiefstwerte, die Monatsschlusskurse, den Monatsumsatz auf XETRA und die Marktkapitalisierung der EnergiekontorAktie zum jeweiligen Monatsende im Jahr 2019. Aktienhandel und mittlere Marktkapitalisierung der Energiekontor AG scroll 2019 Monat Hoch (€) Tief (€) Monatsschlusskurs (€) Monatsumsatz (Stück) Marktkapitalisierung Monatsende (Mio. €) Januar 14,50 12,70 14,40 151.574 209,9255 Februar 15,25 14,00 15,25 88.592 222,3169 März 16,20 15,10 15,85 87.860 231,0638 April 16,15 14,75 15,25 133.278 222,3169 Mai 16,90 15,05 16,65 119.900 242,7264 Juni 19,00 16,50 17,30 239.488 252,2022 Juli 19,00 16,95 17,30 112.674 252,2022 August 17,95 16,85 17,50 77.625 255,1178 September 18,00 16,30 18,00 96.984 264,2069 Oktober 20,40 17,20 19,60 154.359 287,6919 November 21,80 19,55 21,50 202.911 315,5804 Dezember 21,90 19,85 21,20 129.996 311,1770 Quelle: Oddo Seydler Research-Coverage Im Geschäftsjahr 2019 veröffentlichten drei renommierte Analystenhäuser (First Berlin, Bankhaus Metzler, Warburg Research) regelmäßig Aktienresearch-Berichte über die Energiekontor und die Märkte in denen wir tätig sind. Zwei der drei Finanzanalysten, die unsere Aktie zum 31. Dezember 2019 beobachteten, hatten zu dem Zeitpunkt eine Kaufempfehlung ("buy") ausgesprochen, ein Analyst aufgrund der sehr hohen Kurssteigerung seine Empfehlung auf Akkumulieren ("Add") heruntergenommen. Das durchschnittliche Kursziel lag Ende Dezember 2019 bei € 23,63 (2018: € 21,15). Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichts hat die Energiekontor-Aktie von allen drei Analystenhäusern ein Buy-Rating mit einem durchschnittlichen Kursziel von € 26,00. Unsere Investor-Relations-Aktivitäten Transparenz und Offenheit in einem kontinuierlichen Dialog mit unseren Aktionären und den Teilnehmern am Kapitalmarkt sind unser Anspruch. Unsere Investor Relations-Arbeit ist darauf gerichtet, das Vertrauen in unsere Aktie langfristig zu stärken und eine faire Bewertung am Kapitalmarkt zu erreichen. Hierfür stellen wir unseren Aktionären und dem Kapitalmarkt genaue, zeitnahe und relevante Informationen sowohl über das Geschäft der Energiekontor als auch über das Marktumfeld, in dem wir agieren, zur Verfügung. Darüber hinaus verpflichtet sich Energiekontor zur Einhaltung der Grundsätze guter Corporate Governance. In Einzel- oder Gruppengesprächen auf Investoren-Roadshows beantwortete unser Management und Investor Relations die Fragen der Investoren und Finanzanalysten zur Geschäftsstrategie und -entwicklung der Energiekontor sowie zu Branchen- und Markttrends. Die Anzahl der gehandelten Energiekontor-Aktie in 2019 entsprach ungefähr der des Vorjahrs. Aufgrund des deutlich erhöhten Aktienkurses im Jahr 2019 war das Handelsvolumen jedoch ca. 22 Prozent höher als im Vorjahr. Generell ist festzuhalten, dass das Interesse der Investoren an Unternehmen aus dem Bereich Erneuerbare Energien speziell vor dem Hintergrund der nun erreichten grid parity (Netzparität) weiter zunimmt. Das durchschnittliche XETRA-Handelsvolumen lag 2019 bei ca. 133 Tausend Aktien pro Monat. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft fand am 22. Mai 2019 statt. Alle Tagesordnungspunkte wurden mit deutlicher Mehrheit beschlossen, darunter auch die Dividende von € 0,40 pro Aktie. Investor-Relations-Kontakt: Peter Alex Leiter Investor Relations Telefon: +49 421 3304 -126 E-Mail: [email protected] 2019 Lagebericht und Konzernlagebericht Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell der Energiekontor AG Die Energiekontor AG hat sich auf die Projektierung und den Betrieb von Wind- und Solarparks im In- und Ausland spezialisiert. Als einer der Pioniere auf diesem Gebiet greift das Unternehmen auf eine Erfahrung von 30 Jahren zurück und deckt dabei im Bereich Onshore-Windparks und Solarparks die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition und Projektentwicklung über die Finanzierung und die Errichtung der Anlagen bis zur Betriebsführung ab. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2019 hat die Energiekontor-Gruppe 631 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 973 MW in 126 Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie acht PV-Freiflächenanlagen von rund 55 MW in Deutschland projektiert und errichtet. Das Gesamtinvestitionsvolumen dieser Projekte beträgt knapp € 1,7 Mrd. Neben dem Verkauf der schlüsselfertigen Projekte betreibt die Energiekontor-Gruppe als unabhängiger Stromproduzent ein Portfolio konzerneigener Windparks. Ende 2019 befanden sich knapp 287 MW operativ im eigenen Bestand. Das Unternehmen ist in Deutschland, Großbritannien, Portugal, USA und Frankreich aktiv. Organisatorisch ist die Energiekontor-Gruppe in drei Geschäftsbereiche unterteilt, nach denen auch die Segmentberichterstattung erfolgt: a) Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) b) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges a) Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Das Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) umfasst die Projektierung von Onshore-Wind- und Solarparks, die entweder in den Eigenbestand übernommen oder an Dritte veräußert werden. In diesem Geschäftsbereich wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition über die Planung, die Finanzierung und den Bau bzw. das Repowering bis hin zum Verkauf der Anlagen abgebildet. Der Verkauf der Wind- und Solarparks erfolgt im In- und Ausland an institutionelle Investoren, private Komplettabnehmer oder Bürger vor Ort. Für jeden Wind- / Solarpark wird eine eigenständige Projektgesellschaft gegründet. Das Repowering von Standorten, d. h. der Ersatz von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, ist für die Energiekontor-Gruppe seit vielen Jahren ein wichtiger Teil der Geschäftstätigkeit. Ab dem Jahr 2021 werden in Deutschland jedes Jahr sehr viele Windparks aus der 20-jährigen garantierten Vergütung herauslaufen. Damit ist absehbar, dass Repowering-Projekten zukünftig enorm an Bedeutung gewinnen werden. scroll Energiekontor AG Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Gesamte Wertschöpfungskette von der Akquise bis zur Inbetriebnahme und Verkauf sowie Repowering Erträge durch Stromverkauf Leistungen nach Inbetriebnahme zur Optimierung der Wertschöpfung durch: - Betriebsführung - Effizienzsteigerung - Innovation b) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks Dieses Segment umfasst die Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks. Der Ausbau des Bestands an konzerneigenen Wind- und Solarparks ist der Kernbestandteil für das organische Wachstum des Unternehmens. Außerdem erlaubt der Betrieb eigener Wind- und Solarparks Energiekontor die Deckung der laufenden Unternehmenskosten, z. B. im Falle von Verzögerungen bei der Projektrealisierung, sowie eine erhöhte Unabhängigkeit von politischen Rahmenbedingungen sowie Zins- und Rohstoffpreisentwicklungen. Durch die Anlagen im eigenen Bestand werden zudem stille Reserven gebildet. Im Bedarfsfall könnten diese Anlagen veräußert und die darin gebundenen Finanzmittel zuzüglich der stillen Reserven freigesetzt werden. Zusätzliches Potenzial liegt in der Möglichkeit, die unternehmenseigenen Windparks beispielsweise durch Repowering oder effizienzsteigernde Maßnahmen aufzuwerten. Den ersten Windpark hat die Energiekontor-Gruppe im Jahr 2002 in den eigenen Bestand übernommen. Das Portfolio ist seitdem kontinuierlich weiter ausgebaut worden. Dies geschieht derzeit hauptsächlich durch die Übernahme selbst entwickelter Projekte in den Eigenbestand. So soll etwa die Hälfte aller pro Jahr selbst entwickelten Projekte in den Eigenbestand übergehen. In der Vergangenheit wurden auch wirtschaftlich interessante operative Windparks zugekauft. Hierbei handelte es sich sowohl um Projekte, die in früheren Jahren von Energiekontor selbst entwickelt und verkauft wurden, als auch um Projekte von anderen Entwicklern und Betreibern. Die Gesamtleistung der im Besitz von Energiekontor in Deutschland, Großbritannien und Portugal betriebenen Wind- und Solarparks betrug zum Ende des Geschäftsjahres 2019 286,6 MW. Konzerneigene Wind- & Solarparks zum Stichtag 31. Dezember 2019 scroll Name des Wind- / Solarparks Gesamtleistung / MW Altlüdersdorf 13,5 Balje-Hörne 3,9 Beckum 1,3 Breitendeich 6,0 Briest (Tandem II) 7,5 Briest II 1,5 Debstedt 3,0 Engelrod 5,2 Flögeln 9,0 Geldern 3,0 Giersleben 11,3 Halde Nierchen I 5,0 Halde Nierchen II 4,0 Hanstedt-Wriedel 16,5 Heinsberg-Waldenrath 7,2 Kajedeich 4,1 Krempel 14,3 Krempel II 6,5 Kreuzau-Steinkaul 5,5 Lengers 4,5 Mauritz-Wegberg (Energiekontor hält 88,52 Prozent) 7,5 Niederzier-Steinstraß 8,3 Nordleda (Energiekontor hält 51 Prozent) 6,0 Osterende 3,0 Prenzlau 1,5 Schwanewede 3,0 Sievern (Tandem II) 2,0 Thüle 14,0 Windparks in Deutschland 178,1 Mafomedes 4,2 Marão 10,4 Montemuro 10,4 Penedo Ruivo 13,0 Windparks in Portugal 38,0 Hyndburn 24,6 New Rides 9,0 Withernwick 18,5 Withernwick II 8,4 Windparks in Großbritannien 60,5 Garzau-Garzin 10,0 Solarparks in Deutschland 10,0 Insgesamt 286,6 c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Sämtliche Leistungen, die nach der Inbetriebnahme der Wind- und Solarparks auf eine Optimierung der operativen Wertschöpfung abzielen, werden in dem Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung von Wind- und Solarparks einschließlich der Direktvermarktung des erzeugten Stroms sowie alle Maßnahmen zur Kostensenkung, Lebensdauerverlängerung und Ertragssteigerung zur Optimierung der Erträge von Wind- Solarenergieanlagen, z. B. durch: ― Updates in der Anlagensteuerung bzw. Tausch der alten gegen neue, moderne Steuerungen ― genauere Windnachführung und Steigerung der Generatorleistung ― Reduzierung der Ausfallquoten durch vorbeugende Instandhaltung ― Reduzierung der Stillstandzeiten durch Umrüstung auf eine permanente Livedatenüberwachung mit automatisiertem Entstörungsworkflow ― konsequente Reduzierung der Stromgestehungskosten bei Bestandsparks Unabhängig davon, ob die projektierten Anlagen veräußert werden oder in den Eigenbestand übernommen werden, erbringt Energiekontor in der Regel die kaufmännische und technische Betriebsführung und generiert so einen laufenden Cashflow für das Unternehmen. Im kaufmännischen Bereich gehören insbesondere das vorausschauende Liquiditätsmanagement, die Abrechnungen mit den Energieversorgern, den Service- und Wartungsfirmen und den Verpächtern und die langfristige Optimierung der Wirtschaftlichkeit zu den Kernaufgaben. Ebenso fällt die Kommunikation mit Banken, Versicherungen, Steuerberatern und Investoren darunter. Weiterhin werden die Abrechnungen zum Einspeisemanagement, variabel, entweder über das Pauschal- oder Spitzenlastverfahren, durchgeführt. Im technischen Bereich umfassen die Aufgaben neben der Überwachung der Windkraft- und Solaranlagen sowie der Aus- und Bewertung von Daten, hauptsächlich die Koordination von Reparatur- und Wartungseinsätzen sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung. Durch dieses Verfahren kann die Lebensdauer der einzelnen Anlage und des Gesamtprojekts entscheidend verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich die Kosten für die Reparatur der Hauptkomponenten deutlich vermindern. Oberstes Ziel ist es, die Verfügbarkeit und den Ertrag der Anlagen zu maximieren und einen sicheren Betrieb über die gesamte Laufzeit zu garantieren. Dazu werden die Anlagendaten rund um die Uhr mittels Livedaten und automatisierten Workflows überwacht. Zusätzlich garantieren wir den rechtssicheren Betrieb des Windparks durch Einhaltung aller gesetzlichen Auflagen und übernehmen dabei auch die Betreiber- /Anlagenverantwortung. Ziele und Strategie In den drei Jahrzehnten seit der Unternehmensgründung hat sich der Markt für erneuerbare Energien fortlaufend verändert und kontinuierlich weiter entwickelt. Im Jahr 1990, zum Zeitpunkt der Einführung des ersten Stromeinspeisegesetzes, waren Wind- und Solarenergie noch absolute Exoten und nur die Wasserkraft leistete einen bescheidenen Anteil an der gesamten Energieversorgung. Erst zur Jahrtausendwende fing dann sehr langsam der Aufstieg der Erneuerbaren an, und die Erneuerbaren wuchsen langsam aus ihrer kleinen Nische heraus. Es ist bekannt, dass die großen Stromkonzerne, die mittlerweile auch eine wichtige Rolle im Sektor der erneuerbaren Energien spielen, den neuen Technologien zunächst äußerst kritisch gegenüber standen. Heute jedoch haben sich die erneuerbaren Energien zu einer reifen, etablierten und anerkannten Technologie entwickelt, die in allen Industrienationen einen signifikanten Teil zur Energieversorgung beitragen. Allein in Deutschland liegt der Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromerzeugung bei derzeit ca. 40 Prozent. Je höher der Anteil der erneuerbaren Energien an der Deckung der Nachfrage ist, desto nachhaltiger und umweltschonender wird die gesamte Energieversorgung. Energiekontors Selbstverständnis: Pionier bei den Erneuerbaren Energien Energiekontor hat seit der Gründung eine klare Zukunftsvision: Eine Welt, in der der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt wird. Diese Vision hat das Unternehmen seinem Leitbild vorangestellt. Sie ist der oberste Leitgedanke der unternehmerischen Tätigkeit von Energiekontor und die stärkste Motivation für die Mitarbeiter bei ihrem Bemühen, diesem Ziel mit kreativen Ideen und Freude am gemeinsamen Erfolg jeden Tag ein Stück näher zu kommen. Eine nachhaltige Durchdringung des Energiemarktes mit 100 Prozent erneuerbaren Energien wird erst möglich sein, wenn die Erzeugungskosten für Strom aus erneuerbaren Energien unter denen aus fossilen und nuklearen Energieträgern liegen. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben strebt Energiekontor in den adressierten Märkten eine Pionierrolle an und will als einer der Ersten Wind- und Solarparks realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Sobald dies erreicht ist, fällt eine Vielzahl von Barrieren weg. Auch der gesellschaftliche Rückhalt in Politik und Gesellschaft wird sich deutlich erhöhen, wenn Wind-und Solarenergie nicht mehr von öffentlichen Fördermaßnahmen abhängig sind. Die Ausbreitung der erneuerbaren Energien wird damit einen starken Schub bekommen. Als Pionier bei der Realisierung von Wind- und Solarparks zu reinen Marktpreisen leistet Energiekontor nicht nur einen wichtigen Beitrag, um den erneuerbaren Energien auf dem Weg zur 100-prozentigen Vollversorgung zum Durchbruch zu verhelfen. Die Vorreiterrolle sichert Energiekontor gleichzeitig einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern und somit eine starke Wettbewerbsposition in der Branche. So sollten die seit Langem vorbereiteten und immer weiter entwickelten Effizienzmaßnahmen zur Kostenreduzierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette Energiekontor entscheidende Wettbewerbsvorteile verschaffen, um als innovativer Wegbereiter und unabhängig von staatlichen Fördermaßnahmen den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Nachhaltiges Wachstum auf solidem Fundament Das Wachstumsmodell der Energiekontor AG orientiert sich insgesamt eng am Leitbild des Unternehmens. Durch die Verstärkung des regionalen Ansatzes und die Erschließung neuer Auslandsmärkte wird das organische Unternehmenswachstum gefestigt, um den Ausbau erneuerbarer Energien auch in einem verschärften Wettbewerbsumfeld weiter aktiv zu beschleunigen. Dabei setzt die Geschäftsführung stark auf die Mitwirkung und Entfaltung der Mitarbeiter und schafft den dafür notwendigen organisatorischen Rahmen. Grundlage und Fundament der Wachstumsstrategie ist die finanzielle Stabilität von Energiekontor, die ganz wesentlich auf den stabilen Cash-Überschüssen aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind und Solarparks und aus der kaufmännischen und technischen Betriebsführungstätigkeit basiert. Verstärkung des regionalen Ansatzes Energiekontor hat schon sehr früh auf einen regionalen Ansatz Wert gelegt. Dieser erlaubt eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und Regionen sowie maßgeschneiderte regionale Vorgehensweisen mit hoher Akzeptanz vor Ort. Zugleich wird hierdurch in der jeweiligen Region ein Wettbewerbsvorteil generiert und die Projektentwicklung beschleunigt. Organisatorisch wird dieser Ansatz mit eigenen Teams vor Ort und weitgehend eigenständigen Entscheidungskompetenzen umgesetzt. Dieses Prinzip soll weiter verstärkt werden, indem die Anzahl der Regionen, in denen Energiekontor vor Ort präsent ist, in Deutschland und auch im Ausland ausgebaut wird. Erschließung neuer Auslandsmärkte - Verstärkung der Solar-Aktivitäten Ein wesentliches Element der Energiekontor-Wachstumsstrategie ist die verstärkte Internationalisierung durch sukzessive Erweiterung des bestehenden Länderportfolios (Deutschland, Großbritannien, Portugal), sowie der Ausbau der Solar-Aktivitäten um zusätzliche Wachstumspotenziale für die nächsten Jahre zu erschließen. Der Solarbereich wird neben Deutschland vor allem auch in den USA und Frankreich ausgebaut, da in diesen Ländern sehr viel günstigere Einstrahlungsbedingungen und entsprechenden Stromgestehungskosten herrschen. Der Fokus in Frankreich und den USA liegt zunächst primär auf dem Bereich Solar. Nach Akquisitionserfolgen hat Energiekontor in den USA bereits deutliche Fortschritte in der Projektentwicklung erzielt und den Verkauf von Rechten für zwei Solar-Projekte vorangetrieben. Der Solarbereich in den USA wird dabei aus dem Büro in Austin (Texas) gesteuert, während für den Windbereich das Büro in Rapid City (South Dakota) verantwortlich ist. Eingesetzt werden ausschließlich Muttersprachler mit regionaler Verwurzelung, ein Prinzip, dass auch in allen anderen Märkten maßgeblich zum Erfolg beiträgt. In Frankreich wurden Büros in Toulouse für die Entwicklung der Solaraktivitäten und ein Büro in Rouen für die Windaktivitäten eröffnet. Da Solarprojekte in der Regel schneller projektiert werden können, erwarten wir auch für Frankreich die ersten Erfolgsmeldungen aus dem Solarbereich. Innovation und Effizienzmaßnahmen Energiekontor hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen entwickelt, die die wirtschaftliche Effizienz bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Wind- und Solarparks steigern und die Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette optimieren. Hierbei gibt es drei Stoßrichtungen: ― die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der von Energiekontor geplanten Projekte ― die Ergebnissteigerung bei den Windparks im konzerneigenen Bestand ― die beschleunigte Lösungsfindung in der Projektentwicklung Diese Maßnahmen sind eng verzahnt mit der Vertiefung der dezentralen Organisation und einer mitarbeitergeführten Projektorganisation. Gestaltungsräume und organisatorische Dezentralisierung Innovation und Effizienz sind nicht zwangsläufig auf technische Neuerungen beschränkt. Zur Effizienzsteigerung des Unternehmens gehört für Energiekontor die Vertiefung der dezentralen Organisation. So setzt die Geschäftsleitung bewusst auf eine starke Dezentralisierung von Arbeits- und Entscheidungsprozessen mit flachen Hierarchien, um somit eine unnötige Bürokratisierung zu vermeiden und Flexibilität und schnelle Entscheidungen auch bei wachsender Mitarbeiterzahl zu gewährleisten. Zugleich schafft das Unternehmen Gestaltungsräume für kreative und flexible Lösungswege und motiviert jeden einzelnen Mitarbeiter zum eigenverantwortlichen Handeln. Eigenparkbestand als verlässlicher Wachstumsgenerator Den Motor und das Kernelement des Wachstumsmodells bildet der Ausbau der Stromerzeugung aus konzerneigenen Wind- und Solarparks. Durch den Verkauf des in den Windparks erzeugten Stroms werden kontinuierliche Erträge generiert. Ein weiterer Garant für kontinuierliche Einnahmen ist die Übernahme der Betriebsführung der fertiggestellten und laufenden Wind- und Solarparks durch spezialisierte Teams der Energiekontor-Gruppe. Dies gilt sowohl für die Wind- und Solarparks im Eigenbestand als auch für die schlüsselfertigen Anlagen, die an Energieversorger, strategische Investoren oder Finanzinvestoren veräußert werden. Durch die Übernahme der Betriebsführung bleibt die überwiegende Zahl der Käufer der Energiekontor AG als Kunden verbunden und sichert dem Unternehmen somit laufende Einnahmen aus den Wind- und Solarparks auch über den Fertigstellungstermin hinaus. Zusammen mit den stetigen Einnahmen aus der Betriebsführung von Eigen- und Fremdparks sorgen die Erträge aus dem Stromverkauf für eine finanzielle Stabilität und bilden die Grundlage für ein nachhaltiges Wachstum des Unternehmens. Mit den erwirtschafteten Cash-Überschüssen deckt Energiekontor im Wesentlichen die Kosten der Projektentwicklung einschließlich der konzernweiten Personal-und Gemeinkosten ab. Die Erträge aus dem Verkauf der selbst entwickelten Wind- und Solarparks generieren das Jahresergebnis und werden zur Zahlung von Steuern und Dividenden sowie zur Bildung von Liquiditätsrücklagen verwendet. Die Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks wird weiter ausgebaut durch: ― Übernahme selbst entwickelter und errichteter Projekte ― Repowering des Eigenbestands ― Optimierung und Effizienzsteigerung Etwa die Hälfte der selbst entwickelten Projekte wird in den Eigenbestand übernommen, die andere Hälfte ist für den Vertrieb vorgesehen. Die Unternehmensführung behält sich vor, dieses Verhältnis je nach Geschäftslage anzupassen. Unterschiedliche Wachstumsdynamik Das Unternehmenswachstum erfolgt in den einzelnen Segmenten in unterschiedlicher Weise. Im Bereich Projektentwicklung treibt Energiekontor das Wachstum durch die Verstärkung der Standortakquisition und des regionalen Ansatzes sowie die Expansion in neue Märkte voran. Demgegenüber wächst der Bereich Stromerzeugung in konzerneigenen Parks dadurch, dass das Unternehmen Projekte aus der Projektentwicklung in den eigenen Bestand übernimmt. Je mehr Parks in den Eigenbestand übergehen, umso stärker steigen die Cash-Überschüsse aus dem Stromverkauf und der Betriebsführungstätigkeit. Damit wiederum stehen mehr Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung, um das Wachstum zu forcieren. Das weitere Wachstum wird somit im Wesentlichen durch den weiteren Ausbau des Eigenparkportfolios und die Steigerung der Cash-Überschüsse aus dem Betrieb eigener Wind und Solarparks und der Betriebsführung determiniert. Verstärkt wird dieser organische Wachstumsprozess durch flankierende Innovations- und Effizienzmaßnahmen, die zu weiteren Ertragssteigerungen führen und den Cash-Überschuss aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks weiter erhöhen. Ein positiver Nebeneffekt dieser Wachstumsstrategie besteht darin, dass die Abhängigkeit vom Projektvertrieb und den Einnahmen aus Projektverkäufen reduziert wird. Selbst wenn keine Einnahmen aus Projektverkäufen erzielt werden könnten, ist die Liquiditätsausstattung des Konzerns sowie die Finanzierung der Projektentwicklung (einschließlich der konzernweiten Personal- und Gemeinkosten) durch die erwirtschafteten Cash-Überschüsse aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind und Solarparks und der Betriebsführung sichergestellt. Das Risiko finanzieller Schieflagen ist dadurch weitestgehend minimiert. Das Energiekontor-Wachstumsmodell unterscheidet sich insofern auch von den Geschäftsmodellen vieler Wettbewerber in der Branche, die nicht über ein vergleichbares Portfolio an eigenen Wind und Solarparks verfügen. Wirtschaftliche Zielsetzung Mit dieser Wachstumsstrategie plant Energiekontor mittelfristig, das EBT aus der Projektentwicklung nachhaltig auf mind. € 30 Mio. p. a. zu erhöhen. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass in jedem Jahr etwa die Hälfte der realisierten Projekte in den Eigenbestand übernommen werden soll, wobei die Errichtungsgewinne dieser Eigenbestandsparks im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert werden und sich daher nicht auf den Konzerngewinn auswirken. Der Ausbau des Portfolios an konzerneigenen Windparks soll Energiekontor als mittelständischen regenerativen Stromproduzenten etablieren und eine weitgehende Unabhängigkeit von allgemeinen Marktentwicklungen gewährleisten. Es ist geplant, den Eigenparkbestand weiter auszubauen und mit den Einnahmen aus dem Eigenparkbestand und der Betriebsentwicklung nachhaltig ein EBT von mindestens € 25 bis 30 Mio. p. a. zu erwirtschaften. Der Ausbau des Eigenparkportfolios soll dabei aus der eigenen Projektentwicklung, dem Repowering von Bestandsparks und ggf. dem Zukauf von Fremdparks erfolgen. Die Finanzierung dieser Neuinvestitionen ist durch Projektfinanzierungskredite, projektbezogene Anleihen, Eigenleistungen sowie laufende Liquiditätsüberschüsse aus dem Betrieb des Eigenparkportfolios vorgesehen. Insgesamt soll das im Konzern erwirtschaftete EBT mittelfristig auf mindestens € 55 bis 60 Mio. p. a. steigen. Energiekontor hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für einen stabilen und nachhaltigen Wachstumskurs geschaffen und ist für die Herausforderungen der Zukunft in einem kompetitiven Marktumfeld bestens gerüstet. Innovation (Forschung und Entwicklung) Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung im klassischen Sinn. Allerdings sind insbesondere die im Geschäftsbereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefassten Aktivitäten darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Wind-und Solarparks zu verbessern. Dazu gehören neben dem Repowering konzerneigener Windparks oder der vorbeugenden Instandhaltung der Anlagen auch technologische Innovationen. Darüber hinaus entwickelt Energiekontor angepasste, effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte, um die Eigenparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung wirtschaftlich weiterbetreiben zu können. Steuerungssystem Die Steuerung der Energiekontor-Gruppe basiert auf dem regelmäßigen Austausch zwischen der Geschäftsleitung und den einzelnen Unternehmenseinheiten. Hierzu finden wöchentliche Sitzungen und ggf. anlassbezogene Sondermeetings statt. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der Energiekontor-Gruppe gewährleistet werden. Ausgangspunkt für die Steuerung der Gruppe bzw. der einzelnen Unternehmenseinheiten sind die innerhalb der Führungsebene erarbeiteten nachhaltigen Zielvorgaben, die sich aus der Gesamtstrategie ableiten. Hierzu gibt es interne Richtlinien zu Prozessen, Kostenstrukturen und Risikobewertung. In Wochen-, Monats- und Quartalszyklen berichten die einzelnen Unternehmenseinheiten über die aktuellen Entwicklungen und über etwaige oder potenzielle Zielabweichungen. Neben diesen operativen Indikatoren werden laufend die Marktsituation sowie anstehende regulatorische, rechtliche und politische Änderungen in den einzelnen Ländermärkten analysiert und bewertet, um frühzeitig in den entsprechenden Gremien über geeignete Strategien und Maßnahmen entscheiden zu können. Die übergeordnete Steuerungsgröße für die Energiekontor AG und den Konzern ist das EBT (Earnings Before Taxes), das für die einzelnen operativen Einheiten auf unterschiedliche Rohmargen- und Cash-Überschussziele herunter gebrochen wird. Das EBT entspricht dem Ergebnis vor Steuern. Es unterscheidet sich vom EBIT (Earnings Before Interest and Taxes) dadurch, dass das Zinsergebnis bereits berücksichtigt ist, und wird wie folgt ermittelt: Umsatzerlöse + / - Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen = Gesamtleistung + Sonstige betriebliche Erträge = Betriebsleistung - Materialaufwand - Personalaufwand - Abschreibungen = Betriebsaufwand - Sonstige betriebliche Aufwendungen = EBIT (Betriebsergebnis) + / - Finanzergebnis = EBT (Ergebnis vor Steuern) Insgesamt erfolgt die Planung, Budgetierung und Steuerung der Energiekontor-Gruppe auf der Grundlage eines ausgeprägt liquiditätsorientierten Ziel- und Steuerungssystems, anhand dessen der Geschäftserfolg einzelner Bereiche und des Gesamtunternehmens relativ einfach ermittelt und gemessen werden kann. Die Steuerung der Aktivitäten in den operativen Einheiten erfolgt auf Basis ausgewählter Steuerungsgrößen. Die wichtigsten operativen Steuerungsgrößen sind die Akquisitions-, Rohmargen- und Cash-Überschussziele in den einzelnen Segmenten und Bereichen. Für jeden Bereich und jedes Segment existieren spezifische Zielvorgaben, an denen der Erfolg des Geschäftsverlaufs gemessen wird. Die Rohmargen sind dabei als Differenz zwischen den erwarteten Verkaufserlösen und den externen Herstellkosten der Wind- und Solarparks zum Zeitpunkt der Kreditvalutierung definiert. Die Kreditvalutierung entspricht dem Zeitpunkt, an dem das Eigenkapital bereitgestellt, der erste Abruf aus der Projektfinanzierung ausgezahlt und die aufschiebenden Bedingungen in den Bau- und Lieferverträgen aufgehoben werden. Die erwarteten Verkaufserlöse werden unter Zugrundelegung der Zielrenditen des Investorenmarktes und der Parameter aus der Projektfinanzierung ermittelt. Die üblichen Zielrenditen des Investorenmarktes fungieren als Richtwert und sind aus aktuellen Preisindikationen und den in der Vergangenheit getätigten Transaktionen bekannt. Die nachhaltigen Rohmargenziele bilden die zentrale Grundlage für die Budgetplanung und Ressourcenallokation. Eine wichtige Rolle im Rahmen der Ressourcenallokation spielen darüber hinaus die Akquisitionsziele der einzelnen Projektentwicklungsbereiche (Inland, Ausland, Solar, Repowering), da durch die Projekt- und Standortakquisition die Grundlagen für das nachhaltige Unternehmenswachstum in der Zukunft gelegt werden. Schon in der frühen Phase vor Abschluss der Standort-Nutzungsverträge werden Wirtschaftlichkeits- und Sensitivitätsanalysen mit festgelegten Wirtschaftlichkeits-Parametern durchgeführt, um durch die Akquisitionsaktivitäten eine belastbare Projektpipeline aufzubauen, die auch möglichen Veränderungen der regulatorischen oder der sonstigen ökonomischen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung, Anlagenkaufpreise, Zinsniveau etc.) standhält. Bestimmte Bereiche mit regelmäßigen Einnahmen wie z. B. die Betriebsführung oder die Vertriebsbereiche werden als Profit-Center geführt. Für diese Bereiche werden Cash-Überschussziele definiert, worunter die geplanten Liquiditätsüberschüsse aus Liquiditätszugängen und Liquiditätsabgängen innerhalb einer Planungsperiode zu verstehen sind. Ziel der Profit-Center ist es, Cash-Überschüsse zu erwirtschaften bzw. die Profit-Center zumindest mit einem ausgeglichenen Liquiditätssaldo zu führen. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen Die internationale Konjunktur hat in 2019 an Dynamik verloren. Der Warenhandel ist bereits seit Herbst 2018 rückläufig. Seit Jahresanfang stagniert global die Produktion im Verarbeitenden Gewerbe, in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften ist sie sogar gesunken. Dem stehen allerdings weiterhin deutlich expandierende Dienstleistungen gegenüber. Dies ist auf eine vielerorts robuste Konsumgüternachfrage zurückzuführen. Die privaten Haushalte profitieren von kräftigeren Lohnzuwächsen und der guten Arbeitsmarktlage, denn die weltweite Beschäftigung hat trotz der schwachen Produktionsentwicklung in der Industrie auch zuletzt noch zugelegt. Der Rückgang des Welthandels und der Abschwung im Verarbeitenden Gewerbe sind unter anderem eine Folge der von den USA ausgehenden handelspolitischen Konflikte. Insbesondere reduzierte der Konflikt zwischen den USA und China den Warenaustausch zwischen diesen beiden Ländern drastisch. Von Januar bis Juli 2019 fielen die USAusfuhren nach China gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum um 18 Prozent, die chinesischen Ausfuhren in die USA um 12 Prozent. Dies wirkt sich auch auf Drittstaaten aus. Nicht zuletzt leidet der innereuropäische Handel unter den Wirren um den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union. Die Handelskonflikte belasten die Weltwirtschaft auch dadurch, dass sie die politischen Rahmenbedingungen für den Außenhandel unsicher machen. Hohe Unsicherheit dämpft die Investitionsbereitschaft der Unternehmen. So hat sich die Dynamik der Investitionstätigkeit in den fortgeschrittenen Volkswirtschaften in den vergangenen Quartalen denn auch deutlich abgeschwächt. Die erhöhte Unsicherheit belastet dabei insbesondere die Industrieproduktion und den Welthandel. Viele Zentralbanken reagierten auf die konjunkturelle Abschwächung mit einer Wiederaufnahme oder einer Ausweitung expansiver geldpolitischer Maßnahmen. Für die kommenden Quartale ist mit weiteren geldpolitischen Impulsen vor allem aus den USA zu rechnen. Die expansivere Geldpolitik ließ die kurzfristigen Zinsen fallen, und der Rückgang der langfristigen Renditen setzte sich fort. Der Rückgang dürfte Ausdruck der konjunkturellen Verschlechterung sein, offensichtlich rechnen die Akteure an den Finanzmärkten aber auch mit dauerhaft sehr niedrigen Zinsen. Die Konjunktur in Deutschland hat sich in 2019 weiter abgekühlt. Zudem haben die Handelskonflikte der USA mit China und der EU sowie die Unklarheit über die zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Großbritannien und der EU die Unsicherheit erhöht, mit negativen Folgen für die Investitionen weltweit. Dies findet Niederschlag in einer weltweiten Schwäche der Industrieproduktion, welche in Deutschland wegen der großen Bedeutung der Investitionsgüterproduktion besonders ausgeprägt ist. Die Wirtschaftsinstitue, die halbjährlich die Gemeinschaftsdiagnose für die Bundesregierung stellen, revidierten zuletzt im Herbst 2019 ihre Prognose gegenüber dem Frühjahr nach unten. Zwar wurde die Prognose für die globale Wirtschaftsleistung kaum verändert. Allerdings stellen sich Industrieproduktion und Welthandel schwächer dar als im Frühjahr vorhergesagt, was sich wegen der Exportorientierung der deutschen Wirtschaft entsprechend stark in der gesamtwirtschaftlichen Produktion niederschlägt. Damals gingen die Experten davon aus, dass die Expansion der deutschen Wirtschaft im Jahr 2020 schwach bleiben würde. Die Institute rechneten nur noch mit einem Wachstum von 0,7 Prozent in 2020 und das, obwohl eine größere Zahl an Arbeitstagen als im Jahr 2019 anfällt. Zum Zeitpunkt der Drucklegung dieses Berichts sind diese Annahmen weitgehend überholt. Aufgrund der vielfältigen Maßnahmen, die zur Eindämmung des Corona-Virus von den Ländern beschlossen wurden, ist mit einem deutlichen Einbruch der weltweiten Wirtschaftsleistung und natürlich auch in Deutschland zu rechnen. Wie lange und ausgeprägt diese Rezession sein wird, hängt von vielen Faktoren ab, die aktuell jedoch nur grob abgeschätzt werden können. Vor diesem Hintergrund ist die Entwicklung in Großbritannien aus der medialen Beobachtung nahezu verschwunden. Der vorher schon extrem ambitionierte Plan von Boris Johnson, bis zum Ende des Jahres ein Austrittsabkommen mit der EU zu vereinbaren, wird nicht zuletzt aufgrund der Pandemie weiter erschwert. Spätestens am 30. Juni 2020 kann der Übergangszeitraum noch einmal über den 31. Dezember 2020 hinaus verlängert werden. Sollte dies nicht geschehen, so droht zum Jahresende ein ungeregelter Austritt von Großbritannien aus der EU. Das Branchenwachstum im Bereich der erneuerbaren Energien wird sowohl bei der Windkraft als auch der Solarenergie weiterhin von China angeführt, gefolgt von den USA. Zusammen decken die beiden Länder jeweils deutlich mehr als die Hälfte des jährlichen Zubaus an Wind- und Solarkraft ab. Antrieb für das weitere Branchenwachstum bleiben vor allem die internationalen Ziele zu Klimaschutz und nachhaltiger Energieversorgung. Die Länder innerhalb der EU haben sich zu verbindlichen Ausbauzielen verpflichtet. Nicht nur das internationale Abkommen der UN-Klimakonferenz in Paris Ende 2015 hat gezeigt, dass mittlerweile ein nahezu weltweiter Konsens bzgl. des Klimaschutzes und der notwendigen Eindämmung von Kohlendioxidemissionen herrscht, auch wenn dies im Zuge von Regierungswechseln zuweilen infrage gestellt wird. Nachfolgend werden die Kernmärkte sowie die neuen Märkte der Energiekontor AG für die Bereiche Wind und Solar im Einzelnen betrachtet. Wind- und Solarenergie weltweit Die weltweite Stromerzeugung aus Windkraft wuchs 2019 im Vergleich zum Vorjahr um 12 Prozent, und die Solarenergie um 22 Prozent, laut einem Bericht des Klima-Think-Tanks Ember (ehemals Sandbag). Der Anstieg der Wind-und Sonnenenergieerzeugung von 265 TWh war der zweitgrößte, der jemals verzeichnet wurde, aber die Wachstumsrate verlangsamte sich - die Wachstumsrate von 14 Prozent war die niedrigste seit vielen Jahren, so der Global Electricity Review. Die Windenergieleistung stieg von 1.260 TWh im Jahr 2018 auf 1.404 TWh im Jahr 2019, während die Solarenergie von 573 TWh im Jahr 2018 auf 699 TWh im vergangenen Jahr anstieg. China war im vergangenen Jahr bei weitem die größte Quelle für Wind- und Sonnenstrom, gefolgt von den USA und Deutschland. Die Studie zeigt jedoch auch auf, wie weit die Welt noch gehen muss, um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen. Kohle, Erdgas und andere fossile Brennstoffe liefern immer noch 62 Prozent der weltweiten Elektrizität. Den Daten von Ember zufolge war Kohle 2019 mit 35,18 Prozent der weltweiten Stromerzeugung die größte Quelle (trotz eines Rückgangs um 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), gefolgt von Erdgas (23,52 Prozent), Wasserkraft (16,54 Prozent), Kernenergie (10,52 Prozent), Windenergie (5,44 Prozent), anderen fossilen Brennstoffen (3,47 Prozent), Sonnenenergie (2,71 Prozent), Biomasse und Abfall (2,24 Prozent) und "anderen erneuerbaren Energien" (0,4 Prozent). Die Studie weist darauf hin, dass 87 Prozent der weltweiten Kohleverstromung aus zehn Ländern stammt, und keines dieser Länder hat sich verpflichtet, den Kohleeinsatz auf ein Niveau zu reduzieren, das mit dem Szenario der IEA für eine nachhaltige Entwicklung vereinbar ist (d. h. mit dem Pariser Abkommen vereinbar ist). Das weltweite Potential für Wind- und Solarenergie ist damit entsprechend groß. Wind- und Solarenergie in Deutschland In Deutschland setzte die Bundesregierung im Juni 2018 die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung ein, die einen Plan und ein Datum für einen Kohleausstieg erarbeiten sollte. Am 26. Januar 2019 hatte die Kommission den Kohleausstieg bis spätestens 2038 beschlossen. Knapp ein Jahr später, am 16. Januar 2020 wurde im Rahmen einer Bund- / Länder-Einigung zum Kohleausstieg die Grundlage für ein Kohleausstiegsgesetz, welches das Ende der Kohleverstromung bis 2038 regeln soll, gelegt. Dem vorausgegangen waren mehrere Gesetzesentwürfe für die Reduzierungen im Bereich der Steinkohle sowie monatelange Verhandlungen mit verschiedenen Braunkohlekonzernen Die Einigung sieht einen geordneten Stilllegungspfad bis 2038 vor, der eine Stilllegung von circa 2,8 GW bis Ende 2022 sowie eine weitere Stilllegung von 5,7 GW Kraftwerksleistung bis Ende 2029 enthält, sowie die Überprüfung der nach 2030 vorgesehenen Stilllegungen an den Revisionszeitpunkten 2026 und 2029, um die Kohleverstromung wenn möglich schon 2035 zu beenden. Sollte es so kommen, wird damit die Hälfte der Braunkohlekapazität erst zwischen 2035 und 2038 abgeschaltet. Aber nicht zuletzt auch durch den Ende 2019 durch die neue Kommisionspräsidentin Ursula von der Leyen vorgestellten "European Green Deal", ein Konzept mit dem Ziel bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster Kontinent klimaneutral zu werden, werden die erneuerbaren Energien einen weiteren Schub erfahren. In Kombination mit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im Jahr 2022 wird der mittelfristige Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland ebenfalls den Ausbau der erneuerbaren Energien befördern. Den Rahmen für den Ausbau regenerativer Energien bildet in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Seit der Einführung des EEGs stieg der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch von 6 Prozent im Jahr 2000 auf fast 40 Prozent im Jahr 2019. Windenergie in Deutschland Seit Anfang 2017 gilt in Deutschland das EEG 2017. Darin ist festgelegt, dass die Förderung der erneuerbaren Energien für neue Genehmigungen seit dem 1. Januar 2017 über ein Ausschreibungsmodell geregelt wird. Dem Ausschreibungsprozedere wird ein einstufiges Referenzertragsmodell zugrunde gelegt. Demnach gilt ein einziger Fördersatz über einen Zeitraum von 20 Jahren. Geboten wird einheitlich auf einen 100 Prozent-Referenzstandort, der über die durchschnittlich zu erwartende Windgeschwindigkeit definiert ist. Abhängig von der Standortqualität des konkreten Projekts (Windhöffigkeit), für das geboten wird, ergibt sich die tatsächliche Vergütungshöhe durch Korrekturfaktoren entlang der Referenzertragskurve (ein windschwacher Standort wird höher vergütet als ein windstarker). Damit verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit deutlich zugunsten windschwacher Standorte, was dem Wunsch nach einem Ausbau der Windenergie bis nach Süddeutschland entspricht. Mit der EEG-Novelle 2014 wurde außerdem die Festlegung eines Ausbaukorridors eingeführt. Dieser bestimmt seitdem die bereits im Vorgänger-EEG enthaltene Degression des zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme fixierten Vergütungssatzes. Als Ziel wurde ein jährlicher Zubau von 2.500 MW gesetzt. Je mehr diese Zielmarke durch tatsächlich installierte Leistung an Windkraftanlagen überschritten wird, desto drastischer fällt die Degression des Vergütungssatzes aus (sogenannter "atmender Deckel"). Im Falle von Repowering-Projekten wird auf diesen Ausbaupfad von 2.500 MW nur der Teil angerechnet, der die ursprüngliche Leistung am jeweiligen Standort übersteigt. Als Besonderheit des EEGs 2017 kam die Festlegung sogenannter Netzausbaugebiete hinzu. Als solche sind die nördlichen Bundesländer Niedersachsen (teilweise), Bremen / Bremerhaven, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gekennzeichnet, in denen die Gesamtmenge der Projekte, die in den Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten können, auf 58 Prozent der in den Jahren 2013 bis 2015 durchschnittlich in Betrieb genommenen Kapazität begrenzt wird. Durch die große Anzahl neuer Projekte in den Schwerpunktregionen NordrheinWestfalen und Brandenburg sowie den Ausbau neuer Ländermärkte ist Energiekontor von dieser Regel nur marginal betroffen. In 2019 gab es sechs Ausschreibungsrunden für Windenergie und zwei technologieübergreifende (Wind & Solar). Alle Wind Onshore-Auktionen, außer der vom Dezember 2019 waren zum Teil dramatisch unterschrieben. Insgesamt erhielten im Jahresverlauf Windprojekte mit einem Gesamtvolumen von nur 1.843 MW einen Zuschlag und das bei einem ausgeschriebenen Volumen von insgesamt 3.675 MW. Hätte es nicht die überschriebene Auktion im Dezember gegeben, wäre das ausgeschriebene Volumen nur zu 42 Prozent abgerufen worden. Aber auch der erreichte Wert von 50 Prozent ist besorgniserregend. Bei den beiden technologieübergreifenden Ausschreibungen in 2019 erhielten ausschließlich PV-Projekte den Zuschlag. Bezogen auf das Gesamtjahr 2019 wurden in Deutschland gerade mal 325 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 1.078 MW an Land neu gebaut, davon stammen 50 Windkraftanlagen mit 155 MW aus Repowering-Projekten. Insgesamt 82 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 97 MW sind abgebaut worden, so dass sich für die Onshore Windenergie 2019 eine Nettozubauleistung von 243 Windkraftanlagen mit 981 MW Leistung ergibt. Dies ist ein dramatischer Rückgang der Ausbauzahlen gegenüber dem schon schlechten Zubaujahr 2018 und noch viel mehr gegenüber 2017. Im Jahresverlauf 2018 waren in Deutschland an Land 743 Windenergieanlagen errichtet. Dies entsprach einem BruttoZubau in Höhe von 2.402 MW. Unter Berücksichtigung eines Rückbaus von 205 WEA, mit einer Gesamtleistung von 249 MW ergab sich für 2018 ein NettoZubau von 2.154 MW. Dies entsprach einem Rückgang verglichen mit 2017 um 55 Prozent! Der kumulierte Anlagenbestand stieg damit zum 31. Dezember 2019 auf 29.456 (2018: 29.213 WEA) mit einer Gesamtleistung von 53.912 MW (2018: 52.931 MW). Dies entspricht einem kümmerlichen Ausbau von 0,8 Prozent bzw. 1,9 Prozent. Nach Schätzungen von Branchenexperten ist bei wachsender Bruttostromnachfrage ein Zubau von rund 5.000 MW pro Jahr erforderlich, um das von der Bundesregierung verfolgte 65 Prozent-Erneuerbare Energien-Ziel bis 2030 zu erreichen. Status des Windenergieausbaus an Land: scroll Entwicklung Jahr 2019 Leistung Anzahl Brutto-Zubau 1.078 MW 325 WEA davon Repowering 155 MW 50 WEA Abbau (inkl. Nachmeldungen) (unverbindlich) 97 MW 82 WEA Netto-Zubau 981 MW 243 WA Kumuliert 31.12.2019 Kumulierter WEA-Bestand (unverbindlich) 53.912 MW 29.456 WEA Quelle: Deutsche WindGuard GmbH Für 2020 zeichnet sich noch keine Verbesserung der Situation ab. Bei den ersten beiden Ausschreibungen für Wind an Land waren insgesamt 1.200 MW ausgeschrieben. Jedoch wurden nur 86 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 674 MW bezuschlagt; das entspricht gerade Mal einer Zuschlagsquote von 56,2 Prozent. Aus Projektierersicht muss man die aktuelle Situation zwiegespalten betrachten. Auf der einen Seite wäre man erfreut, wenn sich der Genehmigungsstau auflösen würde und Projekte schneller realisiert werden könnten und damit insgesamt die Zahl der realisierten Projekte steigen würde. Dies insbesondere auch angesichts unseres Anspruchs einen bedeutenden Beitrag zur Vollversorgung des Strombedarfs durch erneuerbare Energien beizutragen. Auf der andern Seite haben sich durch die geringe Anzahl an bezuschlagten Projekten die Vergütungssätze in der Nähe des Höchstpreises von 6,20 ct / kWh festgesetzt. Dadurch lassen sich für bezuschlagte Projekte sehr auskömmliche Margen erzielen. Ende des Jahres 2020 werden rund vier GW derzeit installierte Windenergieleistung aus der EEG-Förderung fallen. Es wäre wünschenswert, wenn auf den betroffenen Bestandsflächen das Repowering unter erleichterten Bedingungen möglich wäre. Bestandsanlagen stehen in der Regel an den kostengünstigsten und akzeptiertesten Standorten. Dort ist eine Vorprägung der Flächen mit Blick auf Raumplanung sowie Natur- und Landschaftsbild durch bestehende Anlagen erfolgt. Besonders für Bestandsanlagen, die in der aktualisierten Regionalplanung nicht mehr auf Windeignungsflächen stehen, sollte über weitergehende Maßnahmen für Weiterbetrieb und damit CO2-Vermeidung nachgedacht werden. In wie weit dies von der Politik umgesetzt wird, hat maßgeblichen Einfluss auf die Anzahl der Projekte die zukünftig repowert werden können. Für das Jahr 2020 erwartet der Bundesverband WindEnergie (BWE) einen Zubau von 1.400-1.800 MW. Eine Trendumkehr in 2020 oder im nächsten Jahr gelingt nur, wenn die Bundesregierung die Genehmigungshemmnisse konsequent und schnell abbaut und neue Hindernisse vermeidet. Gemäß Branchenprognosen könnten weltweit in den Jahren 2019-2023 rund 288 GW Onshore zugebaut werden. In Europa könnten in diesem Zeitraum rund 72 GW mit einem durchschnittlichen Zubau von jährlich 14,4 GW realisiert werden. Voraussetzung hierfür sei, dass die Mitgliedsstaaten die Vorgaben der neuen EU-Erneuerbaren Richtlinie umsetzen. Wichtig sei dabei auch, dass der Ausbau der Netzinfrastruktur beschleunigt wird. In Deutschland könnte bis 2023 ein Bruttozuwachs von 11,2 GW erfolgen. Der Bedarf an Erneuerbarer Energie nimmt immer mehr zu und Wind an Land spielt hier eine zentrale Rolle, betont der Bundesverband. Die Verpflichtungen großer Technologieunternehmen zur klimaneutralen Produktion zeigen, dass die Bereitstellung von Strom aus Erneuerbaren Quellen zunehmend zum Standortfaktor wird. Die Nachfrage nach Windstrom wird auch getrieben durch zusätzliche Bedarfe für Elektrifizierung und Sektorkopplung. Zudem verstärkt der Beschluss der Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kohleverstromung die Notwendigkeit, den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen Die durchschnittliche Anlagenkonfiguration von Windenergieanlagen wird durch die Anlagenleistung, den Rotordurchmesser und die Nabenhöhe beschrieben. Aus der Nennleistung im Verhältnis zur überstrichenen Rotorfläche einer Windenergieanlage ergibt sich deren spezifische Flächenleistung, die ebenfalls als Parameter zur Anlagenbeschreibung dient. Im Jahresverlauf 2019 wurden in Deutschland Anlagen installiert, die im Mittel über eine Leistung von 3,3 MW verfügen. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einer Steigerung um 3 Prozent. Auch der Rotordurchmesser und die Nabenhöhe sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Mit durchschnittlich 119 m Rotordurchmesser und 133 m Nabenhöhe ergibt sich eine mittlere Gesamthöhe von 193 m. Die spezifische Flächenleistung ist gegenüber dem Vorjahr mit 302 W / m 2 kaum verändert. Durchschnittliche Anlagenkonfiguration: scroll Durchschnittliche Konfiguration Zubau Jahr 2019 Veränderung zum Vorjahr Anlagenleistung 3.317 kW +3 % Rotordurchmesser 119 m +2 % Nabenhöhe 133 m +1 % Gesamthöhe 193 m +1 % Spezifische Flächenleistung 302 W / m 2 0 % Quelle: Deutsche WindGuard GmbH Der im Jahr 2019 erfasste Rückbau beläuft sich auf 82 WEA mit 97 MW. Nicht alle zurückgebauten Anlagen können im Rahmen von Repowering-Maßnahmen durch neue ersetzt werden. Wenn auf Projektflächen keine neuen Anlagen genehmigungsfähig sind, werden Altanlagen, die ihr technisches oder wirtschaftliches Lebensende erreicht haben, folglich ersatzlos zurückgebaut. Mit dem Auslaufen der EEG-Förderung zum Jahresende 2020 für Anlagen, die im oder vor dem Jahr 2000 in Betrieb genommen wurden, steigt der wirtschaftliche Druck auf die älteren Anlagen deutlich. Der Rückbau aus ökonomischen Gründen könnte somit im Jahr 2020 erheblich zunehmen. Im Jahr 2019 konnten 50 WEA mit 155 MW identifiziert werden, die als Repoweringanlagen alte WEA ersetzten. Der Anteil des Repowerings am Anlagenzubau liegt damit in einer vergleichbaren Größenordnung wie in den vergangenen Jahren, jedoch sind die absoluten Zahlen - genau wie der Zubau insgesamt - deutlich gesunken. Der Flächenbedarf der zumeist deutlich höheren und mit größeren Rotordurchmessern versehenen neuen Anlagen ist größer als der der Altanlagen. Dadurch wird in Repowering-Projekten häufig eine Vielzahl kleiner und leistungsschwacher Anlagen durch eine geringere Anzahl moderner Anlagen auf dem Stand der Technik ersetzt. Dennoch können die Repoweringanlagen zumeist höhere Energieerträge erzielen als die alten, zurückgebauten Windenergieanlagen. Windenergie in Großbritannien Die britische Regierung kündigte im März 2020 an, dass nach dem Ausschluss der Onshore-Windenergie für 5 Jahre sie wieder an Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Energien, den sogenannten Contracts for Difference (CfD), teilnehmen darf. Die erste Auktion ist für 2021 geplant. Seit dem Ausschluss der Onshore-Windenergie aus dem CfD-Ausschreibungsverfahren basieren die in Großbritannien realisierten Windparks auf reinen Marktpreisen, typischerweise mit langfristigen Stromabnahmeverträgen (PPAs). In letzter Zeit mehren sich die Anzeichen, dass die Investmentfonds bereit sind, Marktschwankungen bei den Strompreisen zu akzeptieren, so dass langfristige PPAs nicht mehr der einzige Weg zu ihrer Realisierung sind. Bei den Energiekontor-Projekten werden PPAs direkt zwischen der Betreibergesellschaft und einem Endnutzer, meist großen internationalen Unternehmen, ausgehandelt (sog. end-user-PPAs). In einem PPA wird die Grundvergütung für den produzierten Strom für eine feste Laufzeit vereinbart. In der Regel ist eine Inflationsanpassung des vereinbarten Tarifs über die Laufzeit der PPA vorgesehen. Seit der Abschaffung der Subventionen im Vereinigten Königreich ist die Onshore-Windindustrie bestrebt, die Rentabilität der Projekte durch die Verbesserung der Anlagenparameter (z. B. leistungsstärkere Turbinen mit größeren Nabenhöhen) bei gleichzeitiger Kostensenkung aufrechtzuerhalten. Schottland, das über eigene unabhängige Planungsrechte verfügt, steht größeren Turbinen und dem Ausbau der Onshore-Windenergie positiver gegenüber. Nicht zuletzt aus diesem Grund konzentriert sich Energiekontor seit Jahren auf die Sicherung geeigneter Flächen in Schottland, wo große Windparks bei hervorragenden Windverhältnissen errichtet werden sollen. Wie bereits erwähnt, plant Großbritannien, den Bereich "Onshore-Wind" wieder in das Contracts for Difference (CfD)-System aufzunehmen. Dieses System ist der wichtigste Mechanismus der Regierung zur Unterstützung der kohlenstoffarmen Stromerzeugung. CfDs bieten Anreize für Investitionen in erneuerbare Energien, indem sie die Entwickler von Projekten mit hohen Vorlaufkosten und langer Lebensdauer direkt vor volatilen Großhandelspreisen schützen und die Verbraucher davor bewahren, bei hohen Strompreisen höhere Förderkosten zu zahlen. Damit funktioniert das CFD-System vom Grundprinzip her ähnlich wie das deutsche Ausschreibungssystem. Grundsätzlich werden jedoch alle Projekte von Energiekontor in Schottland auch weiterhin so konzipiert sein, dass sie ohne das CfD-System wirtschaftlich tragfähig sind. Der beschlossene Austritt Großbritanniens aus der EU (Brexit) zum Jahresende 2020 hat insoweit einen Einfluss auf das Geschäft der Energiekontor AG, als die mögliche Wiedereinfuhr von Zöllen sowie erhöhte Wechselkurs- und Zinsschwankungen die Kosten für den Bau von Windparks sowie deren Finanzierung erhöhen könnten. Solche Effekte werden in den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Entwicklungsprojekte von Energiekontor bereits präventiv eingepreist und wo es im Finanzierungsprozess wirtschaftlich sinnvoll ist, abgesichert. Durch Währungsschwankungen würden im Wesentlichen die Einnahmen aus britischen Windparks im Eigenbestand beeinflusst. Da der ganz überwiegende Anteil der laufenden Kosten in Großbritannien jedoch ebenfalls in Britischen Pfund anfällt, ist der erwartete Gesamteffekt auf die Konzernmutter gering. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es kurzfristig gewisse Unsicherheiten über mögliche Auswirkungen des Brexit auf den europäischen Binnenmarkt gibt und Investitionen anderer EU-Staaten in Großbritannien möglicherweise vorläufig zurückgehalten werden. Mittelfristig rechnet Energiekontor jedoch weiterhin mit keinen nachhaltigen Auswirkungen auf das Projektgeschäft im Bereich der erneuerbaren Energien. Windenergie in Portugal Zum Jahresende 2018 veröffentlichte die portugiesische Regierung den PNEC (Nationaler Energie und Klimaplan), um das gemeinsam 2018 vereinbarte europäische Ziel von einem 32-prozentigen Anteil an erneuerbaren Energien bis 2030 zu erreichen. Dieser PNEC ist die portugiesische Strategie für erneuerbare Energien und Klima für den Zeitraum 2021 bis 2030 und ersetzt den vorherigen Plan. In den letzten Jahren stockte der Ausbau erneuerbarer Energie. So gibt es weiterhin keine neuen Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Netzlizenzen als Voraussetzung für die Entwicklung neuer Projekte. Zwar können Netzanschlüsse für Wind- und Solarparks beantragt werden, allerdings erfolgt die Vergütung des Stroms zu den allgemeinen Strommarktpreisen. Projektträger haben daher also nur die Möglichkeit, sich für Lizenzen zu Marktpreiskonditionen zu bewerben (MIBEL). Genau wie in Deutschland sind in Portugal die Energieversorger zur Abnahme von Windstrom gesetzlich verpflichtet. Eine Hürde stellen dabei die vielerorts erhöhten Auflagen hinsichtlich Umwelt- und Naturschutz dar. Für einen Netzzugang braucht der Projektierer daher zwei wesentliche Voraussetzungen: eine ausreichende Kapazität für die Aufnahme eines weiteren Wind- oder Solarparks am Netzanschlusspunkt und eine positive Umweltverträglichkeitsprüfung. Windenergie in USA Die USA haben sich in den letzten Jahren zum zweitgrößten Erzeuger Erneuerbarer Energie nach China entwickelt. Vor allem Windenergie spielt eine immer wichtigere Rolle. Im vergangenen Jahr überholte die Windenergieerzeugung in den USA erstmals die Wasserkrafterzeugung, so die Daten der U.S. Energy Information Administration (EIA). Die Ende Februar 2020 veröffentlichten Zahlen aus dem "Electric Power Monthly"-Bericht der EIA zeigen, dass die jährliche Windstromerzeugung im Jahr 2019 etwas mehr als 300 Mio. MWh erreicht hat. Das waren rund 26 Mio. MWh mehr als die Produktion aus Wasserkraft. Insgesamt erreichte die gesamte erneuerbare Stromerzeugung, die auch Quellen wie Photovoltaik, Geothermik und Deponiegas umfasst im Jahr 2019 mehr als 720 Mio. MWh, verglichen mit knapp 707 Mio. MWh im Jahr 2018. Jedoch entfällt auf Kohle aktuell immer noch ein größerer Anteil: 2019 betrug die Erzeugung aus Kohle mehr als 966 Mio. MWh. Laut dem "Today in Energy"-Briefing der EIA, das ebenfalls im Februar 2020 veröffentlicht wurde, ist die Erzeugung aus Windkraft im letzten Jahrzehnt stetig gestiegen. Dies sei zum Teil auf die Verlängerung des Production Tax Credit kurz PTC, zurückzuführen. Das PTC ist ein System, das den Betreibern eine Steuergutschrift pro Kilowattstunde erneuerbarer Stromerzeugung gewährt. Es gilt für die ersten 10 Jahre des Betriebs einer Anlage. Ende 2019 verfügten die USA über 103 GW Windkapazität, wobei 77 Prozent davon im letzten Jahrzehnt installiert wurden. Die USA verfügen laut der EIA über 80 GW Wasserkraftkapazität. Die Kapazitäten in der Windenergie sollen in den Folgejahren massiv ausgeweitet werden. Geplant ist, dass im Jahr 2030, 20 Prozent des nationalen Strommixes durch Windenergie abgedeckt wird. Damit sollte Windkraft auf absehbare Zeit der größte erneuerbare Energieerzeuger der USA bleiben. Energiekontor hat sich bei der Entwicklung von Windenergieprojekten nach eingehenden Netzstudien zunächst auf die sehr windreiche und noch relativ wenig ausgebaute Region des westlichen Teils von South Dakota festgelegt. Über den Southwest Power Pool (SPP), einen Dachverband mehrerer Stromversorger und Netzbetreiber, kann der Strom aus der Region in mehreren Staaten des Mittleren Westens bis an die Grenze zu Texas vertrieben werden. Wie in Europa braucht man auch in South Dakota eine Genehmigung für den Bau von Windparks. Neben Einfuhrzöllen auf ausländischen Stahl, die die Preise für Windkraftanlagen vorübergehend beeinflussen könnten, rechnet die Energiekontor-Gruppe zurzeit nicht mit weiteren politischen Einschränkungen, die sich ggf. negativ auf den Markt für erneuerbare Energien in den USA auswirken könnten. Energiekontor geht davon aus, dass die Wirtschaftlichkeit neuer Projekte in den USA nach Auslaufen der Tax Credits allein auf dem Abschluss von PPAs beruhen wird. Sofern diese zu Preisen abgeschlossen werden können, die unterhalb derer für Strom aus konventionellen Kraftwerken liegen, sollte der Ausbau der erneuerbaren Energien in den USA beschleunigt voranschreiten können. Energiekontor will auch in dem US-amerikanischen Markt seiner Pionier-Rolle gerecht werden und zukünftig Windprojekte ohne Subventionen realisieren. Windenergie in Frankreich Mit dem im August 2015 verabschiedeten "Loi relative à la transition énergétique pour la croissance verte", dem französischen Energiewendegesetz, kurz: LTE, setzte sich Frankreich ambitionierte Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis zum Jahr 2050 soll die weitgehende CO2-Neutralität des Landes erreicht werden. Die Umsetzung dieser Zielvorgabe in konkrete Meilensteine, beispielsweise für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Strom- und Wärmesektor, die Steigerung der Energieeffizienz oder die Reduzierung des Verbrauches an fossilen Energieträgern, erfolgt im Fünfjahresrhythmus über zwei sich gegenseitig ergänzende Planungs- und Monitoringinstrumente: die nationale Dekarbonisierungsstrategie (Stratégie nationale bas-carbone, SNBC) sowie die mehrjährige Programmplanung für Energie (Programmation pluriannuelle de I 'énergie, PPE). Die SNBC setzt dabei für jeden der treibhausgasemittierenden Sektoren ein individuelles CO2-Budget fest. Die PPE fasst die zur Einhaltung dieser Ziele nötigen Anpassungen der französischen Energieversorgung in einer einheitlichen Strategie zusammen und legt den konkreten Energiemix für den jeweiligen Planungszeitraum fest. Zu den wichtigsten Maßnahmen der französischen Energie-und Klimapolitik bis 2028 gehört die Abschaltung von vier bis sechs Atomreaktoren, darunter auch das in Fessenheim. Bis 2035 sollen insgesamt 8 Atomkraftwerke still gelegt werden. Es ist das Ziel den Anteil des Atomstroms am Strommix auf 50 Prozent zu reduzieren. Gleichzeitig soll eine Verdoppelung der installierten Kapazität an ErneuerbareEnergien-Anlagen von 20 Prozent (in 2018) auf 40 Prozent in 2028 erreicht werden. Konkret soll die installierte Kapazität von Windkraftanlagen an Land auf 24,1 GW im Jahr 2023 und auf 33,2 bis 34,7 GW in 2028 ausgebaut werden. Dies würde zu einer Erhöhung der Windparks von 8.000 Windkraftanlagen Ende 2018 auf rund 14.500 Windkraftanlagen im Jahr 2028 führen. Im Februar 2020 veröffentlichte die statistische Abteilung des Ministeriums für ökologischen und solidarischen Wandel (MTES) die Zahlen für das vierte Quartal 2019 zum Ausbau der Windenergie in Frankreich. Demnach betrug die installierte Gesamtleistung zum 31. Dezember 2019 16,5 GW. Eine erfolgreiche Umsetzung der ambitionierten Ziele Frankreichs wird maßgeblich davon abhängen, wie es der Regierung und den Behörden gelingt, die derzeitigen Herausforderungen innerhalb der administrativen Regularien zu vereinfachen. Des Weiteren wird die damit verbundenen dezentrale Implementierung der Projekte maßgeblich davon abhängen, wies es den Marktakteuren gelingt, die Chancen und Notwendigkeit der zentral vorgegebenen Ziele im PPE Dokument auf der lokalen und regionalen Ebene innerhalb der Bevölkerung und der Gemeinden zu vermitteln und sicherzustellen, dass alle politischen Gremien und die Bevölkerung an einem Strang ziehen. Solar Ende 2019 waren weltweit über 600 GW PV-Leistung installiert; rund 100 GW mehr als im Vorjahr. Wie bei Wind dominiert China auch beim Zubau von PV-Anlagen den globalen Markt. 2019 stieg die Gesamtleistung der neu install ierten Kapazität dort auf fast 50 GW. Die akkumulierte Gesamtleistung an Photovoltaik belief sich in China damit Ende 2019 auf knapp 225 GW. In Deutschland kamen 2019 etwa 3,9 GW an PV-Kapazität hinzu. Damit erhöhte sich die akkumulierte Gesamtkapazität an installierten PV-Anlagen Ende 2019 in Deutschland auf knapp 49 GW, verteilt auf über 1,7 Mio. Anlagen. Im Jahr 2019 deckte die PV mit einer Stromerzeugung von 46,5 TWh 8,2 Prozent des Brutto-Stromverbrauchs in Deutschland ab, alle Erneuerbaren Energien kamen zusammen auf 43 Prozent. An sonnigen Tagen kann PV-Strom zeitweise bis zu 50 Prozent des deutschen momentanen Stromverbrauchs decken. In den Kernmärkten von Energiekontor bietet der Süden Portugals zwar geografisch sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung von Solarenergie, allerdings gelten in Portugal derzeit die im Abschnitt "Wind" beschriebenen Einschränkungen. In Großbritannien beschränkt sich die Entwicklung von PV-Projekten für Energiekontor im Wesentlichen auf die Überlegung, die Netzanschlüsse eines Windparks am selben Standort u. U. gleichzeitig für einen Solarpark nutzen zu können. Ansonsten konzentrieren sich die Solaraktivitäten der Energiekontor-Gruppe derzeit auf die Märkte Deutschland, USA und Frankreich. Deutschland Seit 2015 ist in Deutschland eine finanzielle Förderung von Strom aus neu in Betrieb genommenen PV-Freiflächenanlagen nur noch über eine erfolgreiche Teilnahme an den zentralen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur möglich. In den Ausschreibungen des Geschäftsjahres 2018 sank die Vergütung der durchschnittlichen mengengewichteten Zuschlagswerte sehr deutlich um sich seit dem Geschäftsjahr 2019 auf dem niedrigeren Niveau zu stabilisieren und wieder leicht anzusteigen. Bisher wird die Flächenkulisse für PV-Parks durch das EEG festgelegt. Die potenziellen Standorte beschränken sich im Wesentlichen auf Konversionsflächen und Randbereiche (110-Meter-Streifen) entlang von Autobahnen und Eisenbahntrassen. Weitere Voraussetzungen für einen Zuschlag sind ein Aufstellungsbeschluss sowie die Bereitstellung einer Erstsicherheit in Höhe von € 5.000 pro MW bei Einreichen des Gebots. Im Falle einer Zuschlagserteilung kommt die Hinterlegung einer Zweitsicherheit von € 45.000 pro MW (€ 20.000 bei vorliegendem Satzungsbeschluss) hinzu, womit - ähnlich wie bei Wind - die Ernsthaftigkeit des Gebots sichergestellt werden soll. In 2019 konnte Energiekontor vermelden, dass mit der EnBW ein PPA für einen 85 MW-Solarpark in der Nähe von Rostock abgeschlossen wurde. Die Vereinbarung sieht vor, dass EnBW 100 Prozent des Stroms zum Festpreis abnehmen wird. Im Rahmen der vereinbarten Vertragslaufzeit von 15 Jahren gehen die beiden Unternehmen von einer insgesamt produzierten Strommenge von rund 1,3 TWh aus. Der Abschluss dieses PPA war nicht nur ein wichtiger Meilenstein für Energiekontor, sondern für die gesamte Branche. Auf Basis eines PPA lassen sich viel größere Solarparks realisieren. Als Pionier in der Branche der Erneuerbaren Energien hat sich Energiekontor dem Ziel verschrieben, als einer der Ersten Wind- und Solarparks zu realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Dieser PPA-Abschluss zeigt, dass Energiekontor diesem Ziel durch Effizienzsteigerungen und Preissenkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette deutlich näher gekommen ist. Im weiteren Verlauf 2019 konnte ein weiterer PPA mit innogy abgeschlossen werden. Frankreich Frankreich hat in 2019, genauso wie im Vorjahr, einen Zubau von ca. 0,9 GW auf aktuell knapp 10 GW installierter PV-Leistung gesehen. Mittelfristig sollen die Kapazitäten mindestens verdoppelt werden. Bis 2023 soll die Kapazität für Strom aus Photovoltaik in Frankreich auf 20,1 GW und auf 35,1 bis 44 GW in 2028 ausgebaut werden. Die Vergütung für Strom aus Freiflächenanlagen mit einer Größe von 500 kWp bis 30 MW erfolgt in Frankreich seit 2016 über Ausschreibungen. Entscheidend für die Entwicklung des französischen Photovoltaik-Marktes wird sein, wie stark die Kernkraftwerk-Kapazitäten in den folgenden Jahren wirklich reduziert werden. Aufgrund des niedrigsten erzielbaren Strompreises sollen vor allem Freiflächenanlagen stärker ausgebaut werden. Um diesen Ausbau zu unterstützen, wurde das jährliche Ausschreibungsvolumen bei Freiflächenprojekten auf 2 GW jährlich angehoben, wobei 2 Ausschreibungszyklen a 1 GW jährlich vorgesehen sind. Damit diese sehr ambitionierten Ziele gelingen, hat die Regierung neben dem Ausbau des Ausschreibungsvolumens folgende Maßnahmen in Aussicht gestellt, die den Ausbau der erneuerbaren Energie beschleunigen sollen: ― Vereinfachung der administrativen Prozesse um die lange Projektentwicklungszeit zu verkürzen. ― Weitere Unterstützung der Plattform "investissement participatif" / "crowd-funding" um Bürger und Kommunen an der Wertschöpfung erneuerbaren Projekte zu beteiligen. ― Im Vergleich zu heute sollen zukünftig zunehmend größere Freiflächenanlagen stärker entwickelt werden. Es ist zu erwarten, dass sich bei Freiflächen mit Projektgrößen (>50 MW) allmählich subventionsfreie Projekte auf PPA / CPPA Basis entwickeln werden, wodurch sich die durchschnittliche Größe der Parks nach oben verändern werden. Energiekontor hat diesen Trend frühzeitig erkannt und entsprechende Projektflächen gesichert. USA Im US-Solarmarkt wurden 2019 eine Kapazität von 13,3 GW installiert, ein Anstieg von 23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Laut einem Bericht der Solar Energy Industries Association (SEIA) und Wood Mackenzie Power & Renewables machte die Solarenergie fast 40 Prozent der im vergangenen Jahr in den USA neu hinzugekommenen Stromerzeugungskapazität aus. Die kumulierte Photovoltaik-Betriebskapazität in den USA beträgt jetzt mehr als 76 GW. Mit Blick auf die Zukunft prognostiziert Wood Mackenzie für dieses Jahr ein Wachstum von 47 Prozent mit fast 20 GW an Installationen. Für die Entwicklung von Solarprojekten konzentriert sich Energiekontor aktuell auf die westliche und mittlere Region von Texas. Hier herrschen exzellente Einstrahlungsbedingungen mit einer Globalstrahlung von zum Teil weit über 2.000 kWh / m 2 a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr), also etwa doppelt so viel wie an sehr guten deutschen Standorten. Entsprechend niedriger sind dort die Stromgestehungskosten für Solarparks. Das Stromnetz ist in West-Texas gut ausgebaut und die Nachfrage nach Elektrizität ist durch mehrere größere Städte in der Region sehr hoch. Auch andere Regionen in Texas, insbesondere auch um die Großstadt Houston, sind sehr viel versprechend. Wie bei Windkraftanlagen bildet ein PPA zwischen der Projektgesellschaft und einem industriellen Großkunden (Enduser-PPA) einem Netzbetreiber oder einem Stromhändler, auch für Solarparks in den USA die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit eines Projekts. Ein erhebliches Potenzial für Enduser-PPAs sieht Energiekontor insbesondere bei ansässigen großen Unternehmen, großen Rechenzentrumsbetreibern oder lokalen Energieversorgern. Im Gegensatz zu anderen Staaten benötigt man in Texas keine eigenständige behördliche Genehmigung für den Bau eines Solarparks. Allerdings müssen für die Bebauung einer Parzelle die Nutzungsrechte für die Oberfläche (Surface Rights) und durch Vereinbarungen mit den Eigentümern die Rechte für den Untergrund (Mineral Rights) gesichert sowie eine Reihe von Untersuchungen und Studien (Umwelt, Naturschutz, Netz etc.) durchgeführt werden, um sicherzugehen, dass das Projekt gesetzeskonform ist. Darüber hinaus müssen sogenannte "Tax Abatements" - Ausnahmeregelungen für lokale Steuern - mit den Behörden vereinbart werden. Anders als z. B. bei der geplanten Entwicklung von Windprojekten in South Dakota ist die Vermarktung des Stroms aus den Solarparks dort nur auf das Gebiet des texanischen Netzbetreibers ERCOT beschränkt. Geschäftsverlauf nach Segmenten a) Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Die Entwicklung in der Projektierung und dem Verkauf von Wind- und Solarparks verlief 2019 im Wesentlichen nach Plan, wenn es nicht bei dem Windparkprojekt Waldfecht im Dezember 2019 zu signifikanten witterungsbedingten Verzögerungen gekommen wäre, die eine Inbetriebnahme erst im Januar 2020 möglich machte. Während die laufenden Projekte kontinuierlich weiterentwickelt und dabei wichtige Etappenziele erreicht wurden, beschränkten sich die Verkaufsaktivitäten auf eine überschaubare Anzahl an Projekten. Neben dem Windpark Waldfeucht (13,5 MW), der im September verkauft wurde (ergebniswirksam wurde dieser Verkauf aber erst durch die Inbetriebnahme in 2020) wurde in der ersten Jahreshälfte 2019 auch noch der Solarpark Zapel (6,2 MW) verkauft. Im Geschäftsjahr 2019 nahmen vier Windparks (44,7 MW) und vier Solarparks (18 MW) bei den Ausschreibungen erfolgreich teil. Das Projekt Withernwick II (8,2 MW), die Erweiterung des konzerneigenen Windparks Withernwick, wurde erfolgreich vorangetrieben und Anfang des zweiten Quartals 2019 in Betrieb genommen. Bei Withernwick II handelt es sich im Übrigen um das erste subventionsfreie Windkraftprojekt in ganz Großbritannien. Bei der Entwicklung der Projektpipeline in Schottland verzeichnet Energiekontor große Fortschritte. Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 ist die Pipeline auf fast 1.500 MW angewachsen und es lagen Genehmigungen für sechs Windprojekte mit zusammen mehr als 150 MW vor. In 2020 wollen wir für die ersten Projekte die Kreditvalutierung erreichen. Aufgrund des schleppenden Netzausbaus in dieser Region ist mit einer Realisierung eines ersten Windparks jedoch frühestens im Geschäftsjahr 2021 zu rechnen. Da es in Portugal seit Jahren keine neuen Ausschreibungen für Netzanschlüsse mehr gibt, beschränken sich die Aktivitäten der Energiekontor-Gruppe dort vor allem auf das Management der bestehenden Anlagen. In den USA wurden 2019 erhebliche Projektfortschritte erzielt. Etwas stärker im Fokus steht zunächst die Entwicklung von Solarprojekten, da diese schneller umsetzbar sind. Hier sollen demnächst die ersten Projektverkäufe stattfinden. Die Projektentwicklung im US-Windbereich nimmt längere Zeit in Anspruch und daher rechnen wir hier frühestens im Jahr 2022 mit daraus resultierenden Erträgen, während der Solarbereich im laufenden Geschäftsjahr einen Ergebnisbeitrag liefern soll, wenn die Rechte an einem oder zwei Solarprojekten an Investoren verkauft werden. Frankreich ist aufgrund der geographischen Gegebenheiten ein attraktiver Standort sowohl für Wind- als auch für Solarprojekte, aber gleichzeitig auch ein sehr herausforderndes Terrain. Zum einen spielt der vermeintlich günstige Atomstrom weiterhin eine sehr dominante Rolle und trägt zur teilweise noch vorhandenen ablehnenden Haltung gegenüber erneuerbaren Energien bei. Auch sorgt in Frankreich insbesondere der Landschaftsschutz für sehr starken Widerstand gegen die Windkraft. Bürgerinitiativen und darauf spezialisierte Anwälte und Vereine gehen regelmäßig gegen geplante Projekte vor und sorgen so für sehr lange Projektlaufzeiten. Aber der Bedarf für Strom aus erneuerbaren Quellen ist enorm. Nicht nur, dass Frankreich sich zum Ausbau der erneuerbaren Energien verpflichtet hat. Auch die Tatsache, dass in Frankreich überwiegend mit Strom geheizt wird und damit die Nachfrage entsprechend hoch ist, spricht für diesen Markt. Daher werden die Verhandlungen mit Landeigentümern über die Nutzungsrechte mit Unterstützung von freien Mitarbeitern weiter vorangetrieben. Für die Entwicklung von Windprojekten wurde die Region im Nordwesten des Landes und für die Entwicklung von Solarprojekten der Südwesten identifiziert. Als ersten Bürostandort für die Solaraktivitäten von Energiekontor in Frankreich wurde Toulouse gewählt, während ein Büro in Rouen die Windaktivitäten koordiniert. Beide Büros waren im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr erfolgreich in der Akquise von geeigneten Landflächen. Erste Ergebnisbeiträge aus dem Bereich Solar werden jedoch frühestens ab 2023 bzw. 2024 im Bereich Wind erwartet. b) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks Gemäß der Wachstumsstrategie des Unternehmens, nach der in Bezug auf die erwartete Marge etwa die Hälfte aller pro Geschäftsjahr selbst entwickelten Projekte in den Eigenbestand übergehen soll, hat der Vorstand der Energiekontor AG entschieden, den Windpark Witherwick II (8,2 MW) in den Eigenbestand zu übernehmen. Darüber hinaus lag der Fokus weiterhin auf Maßnahmen zur Optimierung der Betriebsführung durch Kostensenkungen und Ertragserhöhungen wie: ― Repowering: Energiekontor beabsichtigt, in allen Windparks, bei denen die Möglichkeit besteht, die alten Anlagen sukzessive durch neue, leistungsstärkere Windkraftanlagen zu ersetzen und somit gleichzeitig die Laufzeit an diesen Standorten zu verlängern. ― Effizienzsteigerung durch technische Innovation: Dazu gehören ertragssteigernde Maßnahmen wie z. B. die Optimierung der Blattaerodynamik. ― Betriebskostenoptimierung: Hierfür hat die Betriebsführung ein Effizienzverbesserungsprogramm eingeführt, das zum Ziel hat, die Betriebskosten pro erzeugte Kilowattstunde durch eine Reihe von Maßnahmen zu senken. ― Laufzeitverlängerung: Durch geeignete Pacht- und Kreditverträge sollen die Laufzeiten der Bestandsanlagen über den staatlich garantierten Förderzeitraum hinaus wirtschaftlich gesichert werden. ― Umfinanzierung und Kreditrückführung: Durch Refinanzierung von Bestandsparks sollen Verbindlichkeiten abgebaut und die Zinsbelastung im Segment Stromerzeugung aus konzerneigenen Windparks reduziert werden. Die Winderträge im Konzern blieben in 2019 mit einer Quote von ca. 92,5 Prozent etwas unter ihren langjährigen Durchschnittswerten. Der Ertrag aus dem Betrieb konzerneigener Windparks in Deutschland verzeichnete dabei eine höhere Abweichung, als die Winderträge in Großbritannien und Portugal, die nur leicht unterdurchschnittlich ausfielen. Die Solarerträge fielen leicht überdurchschnittlich aus. c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Durch die Erweiterung des konzerneigenen Wind- und Solarparkportfolios sind die Einnahmen aus der laufenden Betriebsführung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Eine effiziente Marktbeobachtung und die daraus resultierenden Vertragsabschlüsse für die Stromdirektvermarktung im Rahmen der EEG-Vergütung haben zur weiteren Verbesserung der Einnahmesituation beigetragen. Fast das gesamte deutsche Windparkportfolio konnte bei namhaften Stromdirektvermarktern platziert werden. Hier hat Energiekontor weiterhin attraktive Vermarktungskonditionen erzielt. Im Zuge des Ausschreibungsverfahrens und der dadurch gefallenen Preise für Strom aus erneuerbaren Energien werden auch in Deutschland direkte Stromabnahmeverträge (PPAs) zwischen dem Erzeuger und dem Endabnehmer zunehmend interessanter. So führt Energiekontor Gespräche mit interessierten Großabnehmern zu diesem Thema und konnte in 2019 die ersten Abschlüsse mit ENBW und innogy vermelden. Im Bereich der Betriebsoptimierung von Windparks wurden im Geschäftsjahr 2019 weitere Maßnahmen entwickelt und getestet. Dazu gehören Maßnahmen zur Verbesserung der Anlagensteuerungen und Windnachführung sowie die Reduzierung der Stillstandzeiten durch Umrüstung aller Windparks auf eine permanente Livedatenüberwachung mit automatisiertem Entstörungsworkflow. Auch effizientere Wartungs- und Reparaturkonzepte mit dem Ziel, Windparks auch nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können, sind Teil dieser Maßnahmen. Gesamtaussage Das operative Geschäft verlief im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019 weitestgehend planmäßig; jedoch kam es über den Jahreswechsel 2019 / 2020 zu einer witterungsbedingten Inbetriebnahmeverzögerung bei dem in NRW gelegenen Windpark Waldfeucht. Die Jahresergebnisse (EBT) der Energiekontor AG und des Konzerns hätten vollständig im Rahmen der Anfang des Geschäftsjahres gemachten Prognose gelegen, wäre der Windpark wie geplant zum Jahresende in Betrieb gegangen. Damit hat sich der komplette Ergebnisbeitrag in zweistelliger Millionenhöhe von 2019 ins Geschäftsjahr 2020 verschoben und erhöht damit das Konzern EBT in 2020 entsprechend. Der Windpark Withernwick II (8,2 MW, April 2019) wurde in Betrieb und Eigenbestand genommen, der Solarpark Zapel wurde fertiggestellt und verkauft. Daher fielen die Projekterlöse insgesamt im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr moderat aus. Die Erträge im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" lagen insgesamt leicht unter den Erwartungen und fielen in den einzelnen Ländern, in denen Energiekontor Wind und Solarparks betreibt, unterschiedlich aus. In Deutschland lagen die Winderträge ca. 7,5 Prozent unter dem langjährigen Mittel, während Großbritannien und Portugal nur leicht unterdurchschnittliche Windjahre hatten. Unter dem Strich blieb das Segment-EBT somit leicht hinter den Erwartungen zurück. Aufgrund des weiteren Ausbaus des Eigenparkportfolios und der insgesamt gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Anzahl von betreuten Windparks konnte der Ertrag für die Betriebsführung ebenfalls im geringen Umfang gesteigert werden. Das Segment-EBT im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" lag im Rahmen der Erwartungen und der Prognose. Aufgrund der Projektverschiebung des Windparks Waldfeucht wurden im Geschäftsjahr 2019 die Ziele der Energiekontor AG und des Konzerns sowie der operativen Bereiche und Profit-Center nur zum Teil erreicht. Die Gesamtpipeline der in verschiedenen Stadien der Entwicklung befindlichen Projekte wuchs aufgrund der sehr erfolgreichen Akquisitionstätigkeiten in Deutschland und Großbritannien, aber auch in den neuen Ländermärkten Frankreich und USA auf insgesamt über 4.200 MW zum Jahresende 2019 weiter an. Sie bildet damit die Basis für die erfolgreiche Fortführung der positiven Unternehmensentwicklung in den folgenden Jahren. Lage des Konzerns Ertragslage des Konzerns Das Geschäftsjahr 2019 ist für die Energiekontor-Gruppe, bedingt durch die wetterabhängige Verzögerung der Inbetriebnahme eines Windparks in Nordrhein Westfalen, nicht wie geplant verlaufen. Infolge der verzögerten Inbetriebnahme verschiebt sich der komplette Ergebnisbeitrag in zweistelliger Millionenhöhe ins Jahr 2020. Mit der erfolgreichen Realisierung eines Windparks in Großbritannien und eines Solarparks in Deutschland ist das Geschäftsjahr jedoch weitgehend positiv verlaufen, wenn auch das Ergebnis des Vorjahres nicht erreicht wird. Dabei wirkt sich der Vertrieb des Solarparks positiv auf die Konzernbilanz und Gewinn-und Verlustrechnung aus. Durch die Übernahme des britischen Windparks in den Eigenbestand erfolgt, gemäß der Wachstumsstrategie des Unternehmens, der weitere kontinuierliche Aufbau des konzerneigenen Portfolios an Wind-und Solarparks. Darüber hinaus bestehen vielfältige und im Geschäftsjahr neu ausgebaute Potenziale im In- und Ausland für die erfolgreiche zukünftige Ergebnisentwicklung. Die Gruppe weist die nachfolgenden positiven Ergebnisse aus: scroll in T€ 2019 2018 Konzernjahresergebnis 244 6.680 zzgl. Steueraufwand 526 2.932 EBT 770 9.612 zzgl. Finanzergebnis 15.532 12.465 EBIT 16.302 22.076 zzgl. Abschreibungen 22.551 18.546 EBITDA 38.853 40.622 Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf Seite 215. Wegen der bereits beschriebenen witterungsbedingten Verzögerung bei der Inbetriebnahme eines Windparks in Nordrhein Westfalen ergibt sich aus der Verschiebung des Projektgewinns ins Jahr 2020 für das Geschäftsjahr ein deutlich negatives EBT im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von T€ -9.925 (Vorjahr T€ -4.643), das im Falle einer planmäßigen Fertigstellung positiv ausgefallen wäre. Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" fiel das EBT des Geschäftsjahres im Vorjahresvergleich deutlich niedriger aus, wofür die nachfolgenden Gründe ausschlaggebend sind: Während das Vorjahresergebnis erhöht war durch in Großbritannien erzielte einmalige Sondervergütungen in Höhe von T€ 3.273, wurde das Segmentergebnis im laufenden Geschäftsjahr verringert durch in Portugal einmalig angefallene Vorfälligkeitsentschädigungen für die Umfinanzierung eines Windparks in Höhe von T€ 1.147 sowie durch die aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 resultierende Verringerung des EBT um T€ 723. Bereinigt man die EBT-Entwicklung um diese außerordentlichen Effekte, ergibt sich der deutlich aussagefähigere Trend, der im bereinigten Vorjahresvergleich eine positive Veränderung von T€+1.198 aufweist. Das EBT im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" hat sich u. a. durch einen entsprechenden Zuwachs bei Betriebsführungsleistungen positiv entwickelt und konnte auf T€ 2.935 (Vorjahr T€ 2.550) gesteigert werden. Der Konzernumsatz verringert sich wegen der verminderten Projektumsetzungen im Windbereich auf T€ 63.700 (Vorjahr T€ 110.186). Der konsolidierte Umsatz des Geschäftsjahres setzt sich aus dem Umsatz der Segmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" in Höhe von T€ 5.642 (Vorjahr T€ 52.920), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" in Höhe von T€ 54.175 (Vorjahr T€ 53.528) und "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" in Höhe von T€ 3.884 (Vorjahr T€ 3.738) zusammen. Zum Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählen die Erlöse aus dem Verkauf von Wind- und Solarparks sowie die Erlöse aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften in Höhe von T€ 5.642 (Vorjahr T€ 52.920). Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" erhöhen sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahr leicht auf T€ 54.175 (Vorjahr T€ 53.528). Der Ertrag aus dem Betrieb konzerneigener Windparks in Deutschland liegt dabei etwas unterhalb der Erwartungen eines durchschnittlichen Windjahres. In Großbritannien und Portugal wurde ein leicht unterdurchschnittliches Windjahr verbucht. Die Umsatzerlöse im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges", insbesondere aus Betriebsführungsleistungen, betragen T€ 3.884 (Vorjahr T€ 3.738). Die Position Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen mit insgesamt T€ 32.708 (Vorjahr T€ 18.516) resultiert insbesondere aus der Aktivierung der Aufwendungen des weitgehend fertig gestellten aber nicht in Betrieb genommenen Windparks in Nordrhein Westfalen und den, infolge der weiterhin verstärkten Akquisitions- und Planungsaktivitäten, erhöhten Vorratsbeständen. Die sonstigen betrieblichen Erträge, determiniert durch die Auflösung von Rückstellungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Errichtungstätigkeit von Windparks, erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig. scroll in T€ 2019 2018 Auflösung Rückstellungen 2.966 3.028 übrige sonstige betriebliche Erträge 868 191 Förderungen 104 0 Schadensersatz / Versicherungserstattungen 48 48 Erträge aus Währungsumrechnungen (Saldo) 0 96 Sonstige betriebliche Erträge 3.986 3.363 Mit T€ 30.501 vermindert sich der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen bedingt durch die geringeren Bauaktivitäten im Berichtsjahr (Vorjahr T€ 60.631). Der Personalaufwand erhöht sich auf Grund gestiegener Gehaltszahlungen und Erfolgsbeteiligungen auf T€ 14.679 (Vorjahr T€ 13.667). scroll in T€ 2019 2018 Gehälter 12.526 11.937 Soziale Abgaben und Aufwendungen 2.152 1.730 Personalaufwand 14.679 13.667 Die ausgewiesenen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 22.551 (Vorjahr T€ 18.546) betreffen einerseits die planmäßigen Abschreibungen auf die konzerneigenen Wind- und Solarparks, beinhalten jedoch auch die erstmals im Wirtschaftsjahr 2019 vorzunehmenden Abschreibungen auf die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte. scroll in T€ 2019 2018 Abschreibungen auf Wind- / Solarparks und technische Anlagen 19.680 18.495 Abschreibungen auf Grundstücke und Bauten 2.535 0 Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 240 48 Abschreibungen auf lmmaterielle Vermögenswerte 96 3 Abschreibungen 22.551 18.56 Die gegenüber dem Vorjahr erhöhten Abschreibungen auf Sachanlagen resultieren daher im Wesentlichen aus den zum Vorjahresende und im Berichtsjahr in den Eigenbestand übernommenen Wind- und Solarparks sowie Abschreibungen auf Nutzungsrechte, die erstmals im Berichtsjahr wegen der Erstanwendung des IFRS 16 vorzunehmen sind. Diese Abschreibungen betragen für Nutzungsrechte an Grundstücken und Gebäuden T€ 2.535, für Nutzungsrechte an anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung T€ 191 und an immateriellen Vermögenswerten T€ 83. In diesem Kontext wird auf die weiteren detaillierten Angaben im Anhang verwiesen. Bezüglich weiterer Auswirkungen, die sich aus der Erstanwendung des IFRS 16 ergeben, wird auf die ausführlichen Darstellungen im Konzernanhang verwiesen. Reparatur-, Instandhaltungs- und Pachtkosten der konzerneigenen Wind- und Solarparks, Vertriebskosten im Rahmen der Emission der Anleihen, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung sowie Rechts- und Beratungskosten führen im Wesentlichen zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 16.362 (Vorjahr T€ 17.144). Der Rückgang bei den Pachtzahlungen ist der Erstanwendung des IFRS 16 geschuldet, nach dem in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen nur noch variable Pachtzahlungen auszuweisen sind. scroll in T€ 2019 2018 Reparaturen und Instandhaltungen Wind- / Solarparks 7.085 6.390 Verwaltungskosten 1.667 1.514 Rechts-, Steuer-, Prüfungsund andere Beraterhonorare, Prozesskosten 1.536 1.470 Gebühren, Abgaben, Beiträge 1.348 1.155 Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) 1.080 1.091 Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (Saldo) 1.052 0 Werbekosten und Vertriebsaufwand 650 629 Versicherungen 648 614 Pachtzahlungen für Wind- / Solarparks 600 3.039 Strombezug Windkraftanlagen / Solaranlagen 560 397 übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 80 212 Raumkosten 57 634 sonstige betriebliche Aufwendungen 16.362 17.144 Die Zinserträge sinken im Berichtsjahr auf insgesamt T€ 61 (Vorjahr T€ 783). Aufgrund der Zinsaufwendungen für die langfristige Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks, der Bauzeitzinsen für die im Geschäftsjahr errichteten Wind- und Solarparks, der Kosten für die Betriebsmittelkreditinanspruchnahme und das Anleihekapital sowie den Zinsen, die aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 zu erfassen sind, ergeben sich Zinsaufwendungen in einer Gesamthöhe von T€ 15.593 (Vorjahr T€ 13.255). In den sonstigen Zinsaufwendungen sind auch die nach IFRS 16 erstmals zu erfassenden Aufzinsungsbeträge für die Verbindlichkeiten aus Nutzungsrechten in Höhe von T€ -1.286 (Vorjahr T€ 0) enthalten. scroll in T€ 2019 2018 Zins- und sonstige Erträge gesamt 61 783 Zinsaufwendungen Banken für Investitionsfinanzierungen 5.523 6.404 Zinsaufwand für Anleihekapital 4.808 5.386 Finanzierungsaufwendungen für sonstiges Fremdkapital (konzernfremde Kommanditanteilseigner) 278 -343 Sonstige Zinsaufwendungen 4.985 1.808 Zinsaufwendungen 15.593 13.255 Zinsergebnis -15.532 -12.472 Beteiligungsergebnis 0 7 Finanzergebnis -15.532 -12.465 Finanzlage des Konzerns Das Finanzmanagement des Energiekontor-Konzerns beruht aufbauend auf dem Leitbild - finanzielle Stabilität und nachhaltiges Wachstum - weiterhin unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel. Die Finanzpolitik der Energiekontor-Gruppe folgt damit auch künftig der bewährten Strategie der abgelaufenen Geschäftsjahre. Es ist durch die permanent erfolgreiche Einwerbung von Unternehmensanleihen gelungen, unabhängig von der Kreditpolitik der Banken eine wichtige Grundlage für das weitere Wachstum der Unternehmensgruppe zu schaffen. Im Berichtsjahr ist eine Stufenzinsanleihe durch die Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG im Umfang von T€ 13.400 erfolgreich emittiert. Planmäßige Rückzahlungen an Anleihegläubiger erfolgen im Geschäftsjahr im Umfang von T€ 2.868. Alle im Berichtsjahr planmäßig fälligen Rückzahlungen sind vollständig zurückgeführt. Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen im Rahmen des kurzfristigen Betriebsmitteleinsatzes zur Zwischenfinanzierung von Windpark- und Solarparkprojekten in Höhe von T€ 23.000 (Vorjahr T€ 24.500). Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 193.182 (Vorjahr T€ 197.977) zur Verfügung, wovon ingesamt T€ 155.638 (Vorjahr T€ 138.450) in Anspruch genommen wurden. Langfristige Bankfinanzierungen, die überwiegend die Finanzierung der Investitionen in die konzerneigenen Wind- und Solarparks betreffen, belaufen sich zum Geschäftsjahresende auf T€ 106.924 (Vorjahr T€ 120.679). Die liquiden Mittel mindern sich zum Bilanzstichtag auf T€ 66.989 (Vorjahr T€ 73.291). Der Bestand an sonstigen Wertpapieren vermindert sich infolge des Laufzeitendes zweier Bundesobligationen und beläuft sich auf insgesamt T€ 36 (Vorjahr T€ 5.061). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mindern sich zum Bilanzstichtag auf T€ 137.783 (Vorjahr T€ 138.450). Die Tilgungsleistung der Kreditverbindlichkeiten von Projektgesellschaften erfolgt im Berichtsjahr wie auch in den Vorjahren planmäßig. scroll in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten langfristig 106.924 120.679 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kurzfristig 30.858 17.771 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 137.783 138.450 Die langfristigen Kreditverbindlichkeiten betreffen grundsätzlich die Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften aus der Errichtung und dem Kauf von Wind- und Solarparks. Die kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten beinhalten hauptsächlich die Finanzierung von in der Errichtung befindlichen und kurzfristig zum Vertrieb vorgesehenen Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, Betriebsmittelkreditinanspruchnahmen für Zwischenfinanzierungsdarlehen an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften sowie Zinsabgrenzungen aus der Finanzierung der konzerneigenen Wind- und Solarparks und die binnen Jahresfrist fälligen Tilgungsleistungen auf langfristige Kredite. Die Gesamtfinanzverbindlichkeiten betragen T€ 279.654 (Vorjahr T€ 227.871) und setzen sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Langfristige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 106.924 120.679 Anleihekapital 92.267 81.912 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing 32.578 0 Sonstige Finanzverbindlichkeiten 7.525 3.602 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 1.123 1.040 Langfristige Finanzverbindlichkeiten 240.417 207.232 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 30.858 17.771 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 3.000 0 Anleihekapital 2.958 2.868 Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing 2.421 0 Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 39.237 20.639 Gesamtfinanzverbindlichkeiten 279.654 227.871 Der Anstieg der Gesamtfinanzverbindlichkeiten resultiert aus der Erstanwendung des IFRS 16, nach dem die Leasingverbindlichkeiten erstmals mit insgesamt T€ 34.999 zu passivieren sind. Die vorstehend unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten betreffen die nach IAS 32 als Fremdkapital auszuweisenden Anteile von konzernfremden Kommanditisten (nicht beherrschende Anteile) an Windparkbetreibergesellschaften, die zum Verbleib im Konzern bestimmt sind. Im Bereich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten bestehen solche Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten, soweit Anteile an Projektgesellschaften bereits veräußert wurden, deren Windparks erst nach dem Bilanzstichtag fertiggestellt und übergeben werden. In den sonstigen Finanzverbindlichkeiten sind die infolge der niedrigen Kapitalmarktzinsen negativen Marktwerte der zur langfristigen Kapitaldienstsicherung abgeschlossenen Zins- / Währungsswaps (Cashflow-Hedges) in Höhe von T€ -6.514 (Vorjahr T€ -2.545) enthalten. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr insgesamt zu einem Mittelzufluss in Höhe von T€ 13.343 (Vorjahr T€ 45.433) geführt. Insbesondere wegen der Inbetriebnahme eines Windparks in Großbritannien hat sich trotz der Veräußerung wesentlicher Wertpapiere im Geschäftsjahr ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von T€ -4.070 (Vorjahr T€-17.624) ergeben. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist im Geschäftsjahr mit T€-14.523 (Vorjahr T€ -23.616) negativ, da neben der Dividende auch hohe Auszahlungen für den Rückkauf eigener Anteile aufgewandt wurden. Ohne Berücksichtigung der wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds ergibt sich somit im Geschäftsjahr ein Cashflow in Höhe von T€ -5.249 (Vorjahr T€ 4.193). Vermögenslage des Konzerns Das Eigenkapital mit T€ 56.200 (Vorjahr T€ 68.400) mindert sich gegenüber dem Vorjahr infolge von Fair value Bewertungen und Aufwendungen im Rahmen des Aktienrückkaufprogrammes. Wegen der erhöhten Bilanzsumme von T€ 389.899 (Vorjahr T€ 348.437) mindert sich daher die Eigenkapitalquote auf 14,4 Prozent (Vorjahr 19,6 Prozent). Aus den internationalen IFRS-Bilanzierungsnormen resultieren gegenüber dem deutschen Handelsrecht verschiedene Besonderheiten, die sich auf die Eigenkapitalquote der Gruppe negativ auswirken. Mit einer erheblichen Auswirkung kommt der im Jahr 2019 erstmals anzuwendende IFRS 16 zum Tragen, der fordert, dass alle vertraglich in der Zukunft zu zahlenden diskontierten Pacht- und Mietaufwendungen als Nutzungsrechte zu aktivieren und als Verbindlichkeiten zu passivieren sind. Diese spezielle Rechnungslegungsnorm führt bei der Unternehmensgruppe, die für den Betrieb von Wind- und Solarparks zahlreiche Flächen anpachtet, dazu, dass sich die Bilanzsumme deutlich erhöht und die Eigenkapitalquote verringert, ohne dass hierfür wirtschaftliche Veränderungen in der Unternehmensgruppe ursächlich wären. Auf die Auswirkungen auf die Unternehmenskennzahlen wird im Konzernanhang ausführlich eingegangen. Für Energiekontor steht die Absicherung von Zins- und Währungsrisiken, insbesondere in Bezug auf die Zins- und Tilgungsleistungen der konzerneigenen Wind- und Solarparks, im Vordergrund, und zwar aus wirtschaftlichen Erwägungen und damit unabhängig von etwaigen bilanziellen Ausweisaspekten. Bei Windparkfinanzierungen werden zum Zweck der langfristigen Konditionensicherung zunehmend Darlehen mit variablen Konditionen aufgenommen, die bereits bei Finanzierungsabschluss mit Zinsswaps zur Sicherung von Festzinsen versehen werden (Cashflow-Hedges). Die IFRS fordern die künstliche Abspaltung des Derivats (Zinsswap mit Festzins) vom Grundgeschäft (Finanzierungsdarlehen mit variablen Konditionen) und die eigenständige Bilanzierung des abgespaltenen Derivats. Die Derivate, die ausnahmslos jeweils zusammen mit der Finanzierung in einem geschlossenen Kontrakt abgeschlossen werden, sind jeweils voll effektiv im Sinne der Zinssicherung und damit voll konnex, denn wirtschaftlich dienen sie lediglich dazu, ein variabel verzinsliches Darlehen in ein synthetisches Festzinsdarlehen umzuwandeln. Die in sich geschlossenen Finanzierungskontrakte stellen daher im deutschen Handelsrecht, das sich bekanntermaßen sehr stark den Vorsichtsgrundsätzen bei der Bewertung von Verbindlichkeiten verschrieben hat, aufgrund der vorliegenden Bewertungseinheiten (§ 254 HGB) keine zu passivierenden Verbindlichkeiten dar und wären daher in einem Konzernabschluss nach HGB-Grundsätzen nicht zu bilanzieren. Die IFRS-Handhabung führt mithin bei gesunkenen Kapitalmarktzinsen zum Ausweis einer real nicht existenten Verbindlichkeit und damit zu einer (gegenüber dem HGB) niedrigeren Eigenkapitalquote. Die Ermittlung negativer Marktwerte aus abgeschlossenen Zins- und Währungsswaps basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen. Diese negativen Marktwerte sind für die EnergiekontorGruppe daher rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindung nicht in Betracht kommt. Soweit Umfinanzierungen von mit Zinsswaps gekoppelten Darlehen erfolgen, so werden diese stets unter Wahrung der Volleffektivität und Konnexität durchgeführt. Vergleichbar sind die negativen Marktwerte bei solchen synthetischen Festzinsdarlehen in wirtschaftlicher Hinsicht mit Vorfälligkeitsentschädigungen bei traditionellen Festzinsdarlehen, die auch unter IFRS nicht bilanziert werden. In der Segmentberichterstattung (Segmentschulden) werden diese Marktwerte daher auch nicht als Schuldwerte abgebildet (management approach), sondern ihre Bilanzwerte im Rahmen der Ableitung des Segmentreinvermögens neutralisiert. Daneben hat die Umsetzung des ebenfalls umstrittenen IAS 32, wonach Kommanditkapital in der Regel bilanziell nicht als Eigen-, sondern als Fremdkapital qualifiziert wird, für den Konzern zur Folge, dass nicht beherrschende Anteile an sowohl zum langfristigen Verbleib im Konzern bestimmten Windparkbetreibergesellschaften als auch an zum Verkauf bestimmten Projektgesellschaften wie Fremdverbindlichkeiten bilanziert werden müssen. Neutralisiert man diese beiden IFRS-Besonderheiten, ergäbe sich eine (fiktive) Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 18,7 Prozent (Vorjahr 20,3 Prozent). Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote ist neben den IFRS-Besonderheiten jedoch ein noch bedeutsamerer Umstand zu berücksichtigen, der die Quoten gegenüber der realen Eigenkapitalausstattung des Konzerns verzerrt. Dieser Umstand besteht darin, dass die betragsmäßig erheblichen Aktivwerte der konzerneigenen selbst hergestellten Wind- und Solarparks nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern lediglich zu externen Herstellungskosten bilanziert werden. Neben den zahlreichen akquirierten und noch nicht realisierten Wind- und Solarparkprojekten, die ebenfalls lediglich zu den entstandenen Kosten in den Vorräten bilanziert sind, enthalten die Sachanlagen in der Konzernbilanz demnach erhebliche stille Reserven. Die langfristigen Vermögenswerte erhöhen sich im Wesentlichen in Konsequenz der Übernahme eines britischen Windparks in den Eigenbestand sowie der Erstanwendung des IFRS 16 auf T€ 235.615 (Vorjahr T€ 210.824). Sie setzen sich aus den aufgeführten Bilanzpositionen zusammen und werden nachfolgend erläutert. scroll in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Sachanlagen 226.541 204.916 Latente Steuern 8.187 5.765 Sonstige immaterielle Vermögenswerte 766 23 Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 94 95 Beteiligungen 26 26 Langfristige Vermögenswerte 235.615 210.824 Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betreffen Softwarelizenzen für den laufenden Geschäftsbetrieb sowie nach IFRS 16 zu aktivierende Nutzungsrechte an Software. Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert und beinhalten neben den kompletten technischen Anlagen der im Berichtsjahr zu konsolidierenden Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften und der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Bürostandorte im In- und Ausland auch Windpark- und Ausgleichsgrundstücke. Außerdem sind in den Sachanlagen ab dem Berichtsjahr auch die nach IFRS 16 zu aktivierenden Nutzungsrechte enthalten. Im Berichtsjahr erfolgt die Aktivierung eines britischen Windparks in das Sachanlagevermögen. Abgänge im WindparkSachanlagevermögen gab es im Berichtsjahr lediglich in Höhe von T€ 140 (Vorjahr T€ 107). Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen im Berichtszeitraum von T€ 19.680 (Vorjahr T€ 18.495) beläuft sich die Bilanzposition "Technische Anlagen" Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften somit auf T€ 192.407 (Vorjahr T€ 204.001). Die in der Bilanzposition enthaltenen Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung erhöhen sich aufgrund der Aufzinsungen sowie zu erwartender Kostenerhöhungen im Berichtsjahr planmäßig und sind in den zuvor genannten Zugängen enthalten. Innerhalb der langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte sind unter den Forderungen gegen assoziierte Unternehmen nicht beherrschende Anteile an dritten Unternehmen ausgewiesen. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte setzen sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus Kautionen und Rechnungsabgrenzungen in Höhe von T€ 65 (Vorjahr T€ 66) zusammen. Aktive Steuerlatenzen im Konzern sind in Höhe von T€ 8.187 (Vorjahr T€ 5.765) ausgewiesen und detailliert im Konzernanhang erläutert. Hierbei wurden die nach IAS 12 saldierungsfähigen passiven Steuerlatenzen in Höhe von T€ 5.646 (Vorjahr T€ 6.319) verrechnet. Die kurzfristigen Vermögenswerte abzüglich der im Finanzlageteil bereits erläuterten liquiden Mittel und sonstigen Wertpapiere betragen T€87.259 (Vorjahr T€ 59.261). Bei den hierin ausgewiesenen Vorräten im Umfang von T€ 71.189 (Vorjahr T€ 38.481) handelt es sich um aktivierte Leistungen von in Ausführung befindlichen Bauprojekten sowie Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere auch um Vorlaufkosten für die Planungsaktivitäten in Deutschland, Großbritannien, den USA und Frankreich. Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte verringern sich im Berichtsjahr von T€ 20.301 auf T€ 15.377. Ertragsteuerforderungen (kurzfristig) in Höhe von T€ 693 (Vorjahr T€ 480) betreffen Gewerbesteuer- sowie Körperschaftsteuerrückforderungen. Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen T€ 270.083 (Vorjahr T€ 235.861). Neben den bereits im Finanzlagebericht erläuterten langfristigen Gesamtfinanzverbindlichkeiten sowie den passiven latenten Steuern sind hier Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung der konzerneigenen Windparkbetreibergesellschaften erfasst. scroll in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Finanzverbindlichkeiten 240.417 207.232 Sonstige Rückstellungen 16.100 14.859 Latente Steuern 10.554 10.585 Sonstige Verbindlichkeiten 3.012 3.184 Langfristige Verbindlichkeiten 270.083 235.861 Die zu Barwerten ausgewiesenen Rückstellungen für die Kosten des Rückbaus der konzerneigenen Wind- und Solarparks und der Renaturierung der Windparkflächen haben sich wie folgt entwickelt: scroll in T€ 2019 2018 Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. 14.859 12.603 Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen 436 439 Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) 559 496 Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung / Erwerb 255 593 Ab- / Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) -9 728 Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 31.12. 16.100 14.859 Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Rahmen der Errichtung der Wind- und Solarparks, sonstige Verbindlichkeiten und Steuerverbindlichkeiten zuzüglich der bereits in der Finanzlage dargestellten Finanzverbindlichkeiten führen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 63.616 (Vorjahr T€ 44.177). Die Steuerrückstellungen sind gebildet für zu erwartende Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen für abgelaufene Besteuerungszeiträume. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Projektbezogene Rückstellungen 5.281 9.057 Personalbezogene Rückstellungen 2.136 1.973 Rückstellungen Rechtsstreitigkeiten 135 145 Rechts-, Steuer- und andere Beratungen 670 615 übrige Rückstellungen 953 1.714 Sonstige Rückstellungen 9.175 13.504 Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhen sich von T€ 5.489 im Vorjahr auf T€ 9.785 im laufenden Jahr. Weitere Verbindlichkeiten betreffen kurzfristige Steuerverbindlichkeiten für Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuern sowie sonstige Verbindlichkeiten. Lage der Energiekontor AG Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Energiekontor AG. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Situation des Konzerns sinngemäß. Für die Energiekontor AG ergeben sich folgende Kennzahlen: scroll in T€ 2019 2018 Umsatzerlöse 20.050 17.913 EBT (Ergebnis vor Steuern) 9.072 9.240 EBIT (EBT zzgl. Finanzergebnis ) 3.569 2.799 EBITDA (EBIT zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen ) 3.603 2.840 Jahresergebnis 6.703 6.626 Eigenkapital 98.331 101.275 Bilanzsumme 181.467 179.082 Eigenkapitalquote in % 54,2 56,6 * Zu den vorstehend ausgewiesenen und in diesem Bericht verwendeten Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA usw.) vgl. Hinweis auf Seite 215. Ertragslage der Energiekontor AG Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Energiekontor AG ein positives Ergebnis vor Steuern (EBT) in Höhe von T€ 9.072 (Vorjahr T€ 9.240) erwirtschaftet. Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) sowie das Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) entwickelten sich wie folgt: scroll in T€ 2019 2018 Jahresüberschuss 6.703 6.626 zzgl. Ertragsteuern 2.369 2.614 EBT 9.072 9.240 abzgl. / zzgl. Finanzergebnis -5.503 -6.441 EBIT 3.569 2.799 zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen 34 41 EBITDA 3.603 2.840 Die Gesamtleistung mit T€ 22.575 (Vorjahr T€ 21.530) wie auch die Betriebsleistung mit T€ 23.331 (Vorjahr T€ 21.701) resultieren im Wesentlichen neben der erfolgreichen Realisierung eines Windprojektes in Großbritannien und eines Solarprojektes in Deutschland aus der Erteilung von Baugenehmigungen für vier Windprojekte in Deutschland sowie der Erteilung von Baugenehmigungen und der Realisierung des Financial Close für ein weiteres Repowering-Windprojekt und drei Solarprojekte in Deutschland. In die Betriebsleistung einbezogen sind die Umsatzerlöse, die Bestandsveränderungen sowie die sonstigen betrieblichen Erträge. scroll in T€ 2019 2018 Umsatzerlöse 20.050 17.913 Bestandsveränderungen 2.525 3.617 Gesamtleistung 22.575 21.530 sonstige betriebliche Erträge 756 171 Betriebsleistung 23.331 21.701 Infolge der gegenüber dem Vorjahr erhöhten Projektrealisierung bei gleichzeitiger Übernahme eines im Geschäftsjahr errichteten britischen Windparks in den Eigenbestand erhöhen sich die Umsatzerlöse auf T€ 20.050 (Vorjahr T€ 17.913). Im Rahmen der Akquisitions- und Planungsaktivitäten erhöhen sich die Vorräte per saldo um T€ 2.525 (Vorjahr T€ 3.617). Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen sich im Geschäftsjahr auf T€ 756 (Vorjahr T€ 171). scroll in T€ 2019 2018 Erträge aus Währungsumrechnungen 390 51 Übrige betriebliche Erträge 222 83 Auflösung von Rückstellungen 96 3 Versicherungsentschädigungen 48 34 Sonstige betriebliche Erträge 756 171 Die Planungs- und Akquisitionsaktivitäten für die überwiegend inländischen Windkraftprojekte führen zu bezogenen Leistungen für Planungstätigkeiten und Projektvorlaufkosten in Höhe von T€5.190 (Vorjahr T€ 5.816), die unter den Materialaufwendungen auszuweisen sind. Der Personalaufwand erhöht sich im Geschäftsjahr geringfügig auf T€ 11.747 (Vorjahr T€ 11.439). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungskosten, Rechtsund Beratungs- sowie Vertriebskosten und verbleiben im Geschäftsjahr mit T€ 4.432 (Vorjahr T€ 4.320) auf Vorjahresniveau. scroll in T€ 2019 2018 Verwaltung und übrige Kosten 1.365 1.332 Rechts- und Beratungskosten 1.230 1.249 Raumkosten 583 543 Vertriebskosten 573 693 Aufwendungen aus Kursdifferenzen 244 31 Versicherungen, Gebühren, Beiträge 183 208 Reisekosten Arbeitnehmer 136 36 Projektbezogene Aufwendungen 118 229 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.432 4.320 Im Berichtsjahr erhält die Energiekontor AG Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen von der Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH in Höhe von T€ 1.641 (Vorjahr T€ 2.715). Die Abschreibungen setzen sich im Berichtsjahr aus Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von T€ 34 (Vorjahr T€ 41) zusammen. Das Zinsergebnis ist mit T€ -559 (Vorjahr T€ -593) weiterhin negativ und resultiert wesentlich aus Zinsaufwendungen für die Aufnahme des Anleihekapitals und Darlehensgewährungen von konzernzugehörigen Gesellschaften. Die Zinserträge resultieren vornehmlich aus Darlehensgewährungen an konzernzugehörige Betreibergesellschaften. Das Finanzergebnis entwickelte sich wie folgt: scroll in T€ 2019 2018 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.486 1.708 davon von verbundenen Unternehmen 1.471 1.511 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 201 228 davon von verbundenen Unternehmen 153 165 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.247 -2.529 davon an verbundene Unternehmen -1.308 -1.303 Zinsergebnis -559 -593 Erträge aus Beteiligungen 7.000 9.007 davon von verbundenen Unternehmen 7.000 9.000 Abschreibungen auf Finanzanlagen -938 -1.973 Finanzergebnis 5.503 6.441 Im Finanzergebnis werden Erträge aus Beteiligungen in Höhe von T€ 7.000 (Vorjahr T€9.007) ausgewiesen. Diese setzen sich aus Gewinnzuweisungen konzernzugehöriger Windparkbetreibergesellschaften zusammen. Im Berichtsjahr erfolgten Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 938 (Vorjahr T€ 1.973), resultierend aus Wertberichtigungen bei Anteilen und Ausleihungen an Tochterunternehmen. Diese Wertberichtigungen sind zum Großteil bedingt durch die regelmäßig durchgeführten Impairmentprüfungen. Finanzlage der Energiekontor AG Entsprechend den Ausführungen zur Energiekontor-Gruppe beruht das Finanzmanagement der Energiekontor AG insbesondere unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche weiterhin auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel und Liquiditätsrücklagen. Für die bankenunabhängige Finanzierung von Windparkprojekten bestehen Unternehmensanleihen im Gesamtumfang von T€ 15.000 (Vorjahr T€ 15.000), deren Zusammensetzung sich aus dem Anhang der Gesellschaft ergibt. Die Liquiden Mittel und Wertpapiere betragen zum Bilanzstichtag T€ 31.750 (Vorjahr T€ 50.210). Unter der Position Bestand an Wertpapieren ist zum Bilanzstichtag nur noch ein geringfügiger Betrag ausgewiesen. Im Berichts- wie im Vorjahr sind keine Bankguthaben mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten, die mit diesen Guthaben besichert sind, saldiert. scroll in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Bankguthaben, Kassenbestand 31.747 45.123 Wertpapiere 3 5.087 Liquide Mittel und Wertpapiere 31.750 50.210 Vermögenslage der Energiekontor AG Der positive Jahresüberschuss führt im Berichtsjahr, saldiert mit der Dividendenzahlung und den Auszahlungen für Aktienrückkäufe, zu einem Eigenkapital von T€ 98.331 (Vorjahr T€ 101.275). Das Eigenkapital entwickelte sich während des Berichtszeitraums wie folgt: scroll in T€ 2019 2018 Eigenkapital am 01.01. 101.275 103.797 Jahresüberschuss 6.703 6.626 Dividende für Vorjahr -5.784 -8.745 Auszahlungen für Aktienrückkäufe -4.965 -403 Einzahlungen durch Aktienoptionsprogramme in die Kapitalrücklage 1.002 0 Erhöhung Grundkapital 100 0 Eigenkapital am 31.12. 98.331 101.275 Das Eigenkapital setzt sich zum Bilanzstichtag aus den folgenden Komponenten zusammen: scroll in T€ 2019 2018 Ausgegebenes Kapital (nominal) 14.366 14.548 Kapitalrücklage 42.240 41.237 Gesetzliche Gewinnrücklage 15 15 Andere Gewinnrücklagen 34.960 38.847 Bilanzgewinn 6.750 6.627 Eigenkapital am 31.12. 98.331 101.275 Die Eigenkapitalquote liegt im Geschäftsjahr mit 54,2 Prozent leicht unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr 56,6 Prozent). Das Anlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Finanzanlagen und erhöht sich im Berichtsjahr, insbesondere infolge von Kapitalerhöhungen bei verbundenen Unternehmen auf T€ 100.461 (Vorjahr T€ 83.926). scroll in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Immaterielle Vermögensgegenstände 1 1 Sachanlagen 121 133 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen 66.988 54.927 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 33.296 28.810 Beteiligungen 55 54 Anlagevermögen 100.461 83.926 Die Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhen sich, insbesondere infolge von Kapitalerhöhungen bei in- und ausländischen Wind- und Solarparkbetreiber- und Planungsgesellschaften. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegen inländische Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften, gegen die ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften sowie gegen deutsche Beteiligungsgesellschaften. Sie sind überwiegend verzinslich, der unverzinsliche Anteil wird mit dem Barwert angesetzt. Das Umlaufvermögen mindert sich trotz erhöhter Vorräte aufgrund verminderter liquider Mittel und Wertpapiere auf T€ 81.006 (Vorjahr T€ 95.156). scroll in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Vorräte 19.471 16.906 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 334 1.870 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 28.712 25.622 Sonstige Vermögensgegenstände 713 542 Wertpapiere 3 5.087 Liquide Mittel (Bankguthaben) 31.747 45.123 Rechnungsabgrenzungen 25 5 Umlaufvermögen 81.006 95.156 Die Vorräte beinhalten aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere die projektbezogenen Vorlaufkosten für die Windkraft- und Solaraktivitäten. In den unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen aufgeführten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus dem Verkauf von Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Vertrieb von Windparks sowie Forderungen aus Planungsleistungen, für die Buchführung und konzerninterne Forderungen für die Personalgestellung bilanziert. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen im Umfang von T€ 713 (Vorjahr T€ 542) handelt es sich im Wesentlichen um Steuer- und Darlehensforderungen. Sonstige projektbezogene Rückstellungen, Rückstellungen für Rechts-, Beratungs- sowie Personalkosten, insbesondere für Urlaub, Überstunden und leistungsabhängige Erfolgsbeteiligungen, Steuerrückstellungen und Rückstellungen für kleinere Geschäftsvorfälle ergeben insgesamt bilanzierte Rückstellungen in Höhe von T€ 4.188 (Vorjahr T€ 3.570). Die Verbindlichkeiten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr leicht auf T€ 62.443 (Vorjahr T€ 59.201). scroll in T€ 31.12.2019 31.12.2018 Anleihen 15.000 15.000 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.192 922 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 45.630 40.675 Sonstige Verbindlichkeiten 620 2.604 Verbindlichkeiten 62.443 59.201 Personal Per 31. Dezember 2019 arbeiteten insgesamt 160 festangestellte Mitarbeiter (Vorjahr 150) für die Energiekontor-Gruppe. Hinzu kamen 18 Aushilfen, Studenten, Praktikanten (Vorjahr 23). Darüber hinaus beschäftigt das Unternehmen 31 freie Mitarbeiter (Vorjahr 26). Der Mitarbeiterstamm hat sich damit gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht. Die Mitarbeiter sind im Wesentlichen Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftler und Verwaltungsfachkräfte. Die Tochtergesellschaften in Großbritannien, Portugal Frankreich und den USA beschäftigen ausschließlich lokale Mitarbeiter, die sowohl die Anforderungen an die Geschäftstätigkeit vor Ort kennen als auch über Kenntnisse der deutschen Gepflogenheiten verfügen. Neben einem monatlichen Fixum erhält der überwiegende Teil der Mitarbeiter eine leistungsbezogene Erfolgsbeteiligung. Diese soll die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat bedanken sich bei allen Mitarbeitern für das außerordentliche Engagement und die hohe Motivation. Chancen- und Risikobericht Chancen der Energiekontor AG Unternehmerisches Handeln ist stets mit Risiken verbunden. Ein bewusstes Eingehen von Risiken zugunsten des unternehmerischen Erfolgs ist unumgänglich und sinnvoll. Die Energiekontor AG setzt sich mit allen Risiken und Chancen systematisch auseinander und verfolgt dabei einerseits das Ziel, kontrolliert und bewusst Risiken zu erkennen und zu steuern, und andererseits die sich bietenden Chancen zu nutzen. Das Chancenmanagementsystem der Energiekontor AG ist somit eng an das Risikomanagementsystem angelehnt. Im Chancenmanagement werden diejenigen Chancen betrachtet, die relevant und umsetzbar, aber bisher nicht in eine Planung eingeflossen sind. Im Folgenden werden beispielhaft einige Chancen für die Energiekontor AG hervorgehoben, die sich einerseits aus den branchenspezifischen Märkten ergeben und andererseits aus der strategischen Aufstellung des Unternehmens. Marktumfeld Die Energiekontor AG ist in Märkten tätig, die wesentlich durch natürliche Grenzen (Ressourcenknappheit, Umweltbelastung) und politische Entscheidungen (Schonung von Ressourcen und Umwelt) bestimmt werden. Aufgrund des zunehmenden internationalen Konsenses bzgl. internationaler Klimaziele hat sich ein Wachstumsmarkt entwickelt, der mittlerweile von einem regulierten Markt mehr und mehr in einen freien Wettbewerbsmarkt übergeht. Energiekontor hat sich früher als die meisten Wettbewerber in diesem Markt engagiert und ist heute eine etablierte Größe in der Branche. Dabei hat sich das Unternehmen gezielt in politisch stabilen Ländern wie Deutschland, Großbritannien und Portugal etabliert und mit spezialisierten Teams vor Ort langjährige Erfahrungen gesammelt. Mit den neuen Märkten Frankreich und USA erschließt sich Energiekontor attraktive Wachstumspotentiale. In fast allen Ländern werden mittlerweile die Preise für die Vergütung von Strom aus Wind- und Solarparks über Auktionen und Ausschreibungsverfahren ermittelt, was für mehr Wettbewerb sorgt und Flexibilität fordert. Der Wettbewerb um Flächen für den Bau von Windparks und Photovoltaik-Anlagen wird dadurch zunehmend überlagert von einem Wettbewerb um die niedrigsten Strompreise. Dies bietet in mehrfacher Hinsicht eine Chance für Energiekontor. Zum einen verfolgt das Unternehmen seit jeher das Ziel, die Kosten für die Stromerzeugung aus Wind- und Solarparks auch durch Effizienzmaßnahmen so weit zu senken, dass sie unter denen der konventionellen Energieträger liegen, um den erneuerbaren Energien auf ihrem Weg zu einer 100-prozentigen Vollversorgung zum Durchbruch zu verhelfen. Dies bedeutet gleichzeitig einen erheblichen Wettbewerbsvorteil in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld. Zum anderen hat Energiekontor in Ländern wie Portugal und Großbritannien jahrelange Erfahrungen mit der erfolgreichen Teilnahme an Ausschreibungen und den Abschlüssen von Stromabnahmeverträgen, die in Zukunft voraussichtlich eine immer größere Rolle spielen werden. Schließlich ist damit zu rechnen, dass kleinere Projektentwickler aufgrund der relativ hohen Vorlaufkosten im Ausschreibungsverfahren zunehmend mit größeren Unternehmen wie der Energiekontor AG kooperieren werden. Strategische Ausrichtung Die Strategie der Energiekontor AG, neben der erfolgreichen Projektentwicklung den Eigenbestand an Wind- und Solarparks unter permanenter Optimierung der Wertschöpfung auszubauen, beinhaltet die Chance, aufgrund des stabilen Cashflows aus dem Eigenparkbestand auch in Zeiten eines für die Projektentwicklung schwierigeren Marktumfelds die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten aufrechtzuerhalten und damit eine hohe Unabhängigkeit von konjunkturellen Einflüssen sowie Änderungen im regulativen Marktumfeld zu erreichen. Die Vorteile dieser strategischen Ausrichtung zeigen sich gerade auch aktuell vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Die geografische Verteilung der Wind- und zukünftig auch der Solarparks im eigenen Bestand auf mehrere verschiedene Länder bedeutet darüber hinaus eine natürliche Diversifikation in Bezug auf die Erträge. Das Klumpenrisiko im Falle eines schlechten Wind- bzw. Solarjahres an einem geografisch begrenzten Standort wird dadurch verringert. Mit dem Ausbau der Aktivitäten in Frankreich und den USA ergibt sich für Energiekontor die Chance, diese Diversifikation weiter auszubauen und den Eintritt in attraktive Märkte zu vollziehen, die aufgrund ihres Potenzials noch erheblichen Entwicklungsspielraum bieten. Die Ausweitung der langjährigen Aktivitäten in Großbritannien nach Schottland bedeutet insofern ein besonderes Potenzial, als die Windverhältnisse dort außerordentlich gut und die Projekte verhältnismäßig groß sind. Dadurch, dass sich Energiekontor in Schottland bereits mehr als 1 GW an Flächen gesichert hat, besteht die Chance, in dieser Region überproportional zu wachsen und in den nächsten Jahren hohe und nachhaltige Erträge zu erwirtschaften. Mit dem zunehmenden Ausbau der Solaraktivitäten im In-und Ausland wird die Diversifikation des Unternehmens weiter vorangetrieben und es ergeben sich auch daraus aussichtsreiche Chancen. Vertragspartner / Finanzierung Insbesondere in Großbritannien schließt Energiekontor seit Jahren Stromabnahmeverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), direkt mit industriellen Stromabnehmern ab. In den USA sind PPAs mit Energieversorgern ebenfalls der übliche Weg, den Strom aus erneuerbaren Energien zu verkaufen. Auch in Deutschland werden Gespräche über diese Art der Stromvermarktung geführt. Es ist davon auszugehen, dass solche Konzepte zunehmend Verbreitung finden und auch im Bereich der Photovoltaik mehr und mehr zum Einsatz kommen werden. Die Erfahrung von Energiekontor bei der Ausarbeitung und Verhandlung dieser PPAs stellt einen klaren Wettbewerbsvorteil dar. Energiekontor hat sich seit seiner Gründung vor 30 Jahren nicht nur in den Ländermärkten und Schwerpunktregionen fest etabliert, sondern auch vertrauensvolle Beziehungen zu Lieferanten, Banken und Anlegern aufgebaut. Da die Finanzierung im Projektgeschäft vor, während und nach der Errichtung von Wind- und Solarparks eine zentrale Rolle spielt, hat sich Energiekontor in dieser Hinsicht eine gewisse Flexibilität und damit einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern erarbeitet. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten von Projekten beinhalten die Chance, auch unter größerem Wettbewerbsdruck Projekte erfolgreich umsetzen zu können. Risiken der Energiekontor AG Die Energiekontor AG hat ein ausführliches Risikomanagementsystem erarbeitet, aus dem detaillierte Abläufe für das interne Reporting und Controlling hervorgehen. Das Risikomanagement dient der Sicherung der Unternehmensziele, des Unternehmenserfolgs und der Senkung der Risikokosten. Um eine optimale Unternehmenssteuerung zu erzielen, und um den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, verfügt der Vorstand über ein für die Größe der Gesellschaft angemessenes Risikomanagementsystem. Die systematische Auseinandersetzung mit potenziellen Chancen und Risiken sowie der risikobewusste Umgang mit diesen ist ein zentraler Ausdruck unserer Zukunftssicherung und -gestaltung in einem dynamischen Marktumfeld. Das Risikomanagementsystem wird den sich ändernden Rahmenbedingungen entsprechend angepasst und unterliegt einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, um sicherzustellen, dass neben den internen Veränderungen auch externe Faktoren, wie z. B. Gesetzesänderungen, berücksichtigt werden. Risiken und Auswirkungen der Corona-Pandemie Nachdem im Dezember 2019 in China erste Krankheitsfälle infolge des Coronavirus (SARS-CoV-2) bekannt geworden waren, breitete sich der Virus in den ersten Monaten des laufenden Geschäftsjahres weltweit aus. In Europa beschränken insbesondere seit März 2020 die durch die Regierungen eingeleiteten Schutzmaßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung das öffentliche Leben und damit werden auch die wirtschaftlichen Aktivitäten massiv in Mitleidenschaft gezogen. Es ist derzeit nicht möglich zu prognostizieren, wie lange die Corona-Pandemie das öffentliche und wirtschaftliche Leben lähmen wird. Trotz einer Vielzahl von Hilfsmaßnahmen durch Regierungen und Zentralbanken ist jedoch mit einer weltweiten Rezession zu rechnen. Durch den Corona-Ausbruch hat sich auch die Einschätzung einiger Risiken etwas verändert. In der Projektentwicklung könnte es zu nicht unerheblichen Verzögerungen kommen. Dies könnte sowohl bei Genehmigungsverfahren und der Kreditvergabe, als auch durch unterbrochene internationale Lieferketten und Einschränkungen der Reisefreiheit bei den zentralen Lieferanten und den Baugesellschaften der Fall sein. Geringer dürften die Auswirkungen in den Segmenten Eigenparks und Betriebsführung sein, aber auch hier sind Auswirkungen nicht ausgeschlossen, wenn Bestandsanlagen bei Stillständen von den Wartungsfirmen nicht zeitnah repariert und wieder in Stand gesetzt werden könnten. Funktion und Aufgaben des Risikomanagements Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf wesentliche und bestandsgefährdende Risiken ist in das wertorientierte Führungs- und Planungssystem der Energiekontor-Gruppe eingebettet. Es ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in den rechtlichen Einheiten, Geschäftsfeldern und konzernweiten Funktionen. Mit dem Risikomanagementsystem sollen wesentliche und bestandsgefährdende Risiken systematisch und kontinuierlich identifiziert, beurteilt, gesteuert, überwacht und dokumentiert werden, um die Erreichung der Unternehmensziele abzusichern und das Risikobewusstsein im Unternehmen zu erhöhen. Im Rahmen einer operativen Planung erfolgt die Identifikation und Beurteilung von Risiken und Chancen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Gesetzeslage für einen Planungszeitraum von typischerweise zwei Jahren. Zudem werden in den Diskussionen zur Ableitung der mittelfristigen und strategischen Ziele im Rahmen einer strategischen Planung auch Risiken und Chancen identifiziert und bewertet, die auf einen längerfristigen Zeitraum bezogen sind. Neben der Berichterstattung zu bestimmten Zeitpunkten und bezogen auf die beschriebenen Zeiträume ist das Risiko- und Chancenmanagement im Konzern als kontinuierliche Aufgabe etabliert. Wie im Kapitel "Organisation des Risikomanagements der Energiekontor AG" beschrieben, werden die identifizierten Risiken in einer systematischen Informationskaskade regelmäßig an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die Bewertung der Risiken erfolgt auf Basis der Eintrittswahrscheinlichkeit und des möglichen Ausmaßes des Risikos gemäß den Stufen niedrig, mittel oder hoch. Auf die Betrachtung der Eintrittswahrscheinlichkeit wird hierbei verzichtet. Bei der Bewertung des Ausmaßes wird die Wirkung grundsätzlich in Relation zum EBT betrachtet. Prozess des Risikomanagements Grundsätzlich lassen sich die vier Phasen der Risikoidentifikation, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikokontrolle unterscheiden, begleitet durch eine Risikopolitik und eine Prozessüberwachung. Idealtypisch lässt sich dieser Prozess gemäß der folgenden Grafik darstellen. Ausgangspunkt des Risikomanagements ist die Formulierung der unternehmungsspezifischen Risikopolitik. Diese Risikopolitik berücksichtigt den Sicherheitsgedanken in der Unternehmung, indem sie die Grundsätze zum Umgang mit Risiken - aber auch mit Chancen - vorgibt und sowohl auf Bereichsebene als auch auf Gesamtunternehmungsebene festlegt, in welchem Verhältnis Chancen und Risiken eingegangen werden dürfen und welche maximalen Risikoausprägungen in Kauf genommen werden sollen. Um ein einheitliches Risikoverständnis im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit zu gewährleisten, hat die Energiekontor-Gruppe im Rahmen ihrer Risikopolitik folgende Grundsätze für den Umgang mit Risiken definiert: Jedes Unternehmen muss sich bietende Chancen nutzen. Dabei gilt der Grundsatz "Keine Chance ohne Risiko" - Risiken sind daher grundsätzlich nicht zu vermeiden. ― Chancen und Risiken werden offen kommuniziert. ― Risiken werden regelmäßig analysiert und bewertet. ― Risiken sind so weit wie wirtschaftlich sinnvoll durch entsprechende Maßnahmen zu reduzieren. Geschäfte, die eine unmittelbare Gefährdung für den Unternehmensbestand darstellen, sind zu vermeiden. Die Phase der Risikoidentifikation umfasst die Sammlung aktueller und zukünftiger (potenzieller und latenter) Risiken. Sie stellt dadurch den wichtigsten Schritt im Rahmen des Risikomanagements dar, denn ihr Ergebnis ist entscheidend für die in allen nachfolgenden Prozessschritten ablaufenden Tätigkeiten. Instrumente, die zur Identifikation von Risiken eingesetzt werden können, sind neben Analysen (Unternehmensanalyse, Umfeldanalyse) und Prognosen v. a. die Frühaufklärung. Letztere hat neben einer frühzeitigen Erfassung verdeckt bereits vorhandener Risiken auch eine Ortung latenter Chancen sowie die Sicherstellung der Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risiko- / Chancensteuerung zum Inhalt. Sie kann operativ - auf Basis von Kennzahlen, Hochrechnungen und Indikatoren - sowie strategisch - auf Basis von "Weak Signals" - ausgerichtet sein. Die Risikoidentifikation erfolgt bei Energiekontor auf verschiedenen organisatorischen Ebenen im Rahmen eines ineinander verzahnten Prozesses. In turnusmäßig oder anlassbezogen stattfindenden Sitzungen und Workshops werden Risiken vor allem auf der Grundlage von regelmäßigen Umfeld-, Markt- und Wettbewerbsanalysen identifiziert und bewertet. Mindestens einmal jährlich wird im Rahmen der Risikoanalyse und Risikobewertung ein Risikoportfolio erstellt, in dem die identifizierten Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und (potenzieller) Schadenshöhe bewertet und visualisiert werden. Ziel ist es, vor allem die zentralen und ggf. bestandsgefährdenden Risiken herauszufiltern und durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden bzw. die Eintrittswahrscheinlichkeiten zu reduzieren. Im Rahmen der Risikosteuerung müssen dann Möglichkeiten gefunden werden, die eine Reaktion auf das identifizierte und bewertete Risikospektrum erlauben und gleichzeitig im Einklang mit der festgelegten Risikopolitik stehen. Durch unterschiedliche Strategien und Maßnahmen soll aktiv versucht werden, das Verhältnis von Chancen und Risiken zu verbessern und die Risikostrategie an die Gesamtunternehmungsstrategie anzupassen. Dabei stehen einer Unternehmung grundsätzlich vier verschiedene Steuerungsmöglichkeiten zur Auswahl: Vermeidung mit gleichzeitigem Geschäftsverzicht, Verminderung, Überwälzung z. B. auf eine Versicherung oder das Selbsttragen des Risikos. Bei Energiekontor liegt der Schwerpunkt der Risikosteuerung dabei vor allem auf ― den Maßnahmen zur Risikoverminderung und -kompensation (z. B. Entwicklung von Plan B-Maßnahmen oder spezieller Maßnahmenprogramme ― (EEG / CfD-Maßnahmen) zur Reduzierung regulatorischer Risiken), ― Maßnahmen zur Risikoüberwälzung auf Dritte(z. B. durch den Abschluss von Versicherungen oder Einbindung externer Haftungspartner) ― sowie auf der Vermeidung bestandsgefährdender Risiken. Insbesondere bei dem letztgenannten Punkt spielen interne Risikorichtlinien eine zentrale Rolle, um vornehmlich potenzielle Finanz- und Haftungsrisiken, die aus eigenen Handlungen resultieren, von vornherein auszuschließen bzw. weitgehend zu minimieren. Die Risikokontrolle soll gewährleisten, dass die tatsächliche Risikosituation der Unternehmung mit der geplanten Risikoprofilsituation übereinstimmt. Zur Unterstützung der Kontrolle ist es notwendig, ein Berichtswesen in der Unternehmung zu haben, das die Risikosituation aufzeigt, die Risiken im Zeitablauf darstellt und einen Gesamtüberblick ermöglicht. Um diesbezüglich Redundanzen zu vermeiden und keine Parallelprozesse und -strukturen im Unternehmen zu etablieren, wurden Risikoreporting und die Risikokontrolle bei Energiekontor weitestgehend in das vorhandene Controlling- und Berichtswesen integriert. Prozessbegleitend ist die Risikokommunikation im Unternehmen, die eine rechtzeitige Weiterleitung der relevanten Informationen an die jeweils Verantwortlichen sicherstellt und das Risikobewusstsein in der Unternehmung stärkt. Rechnungslegung und Risikomanagement Auch im Bereich der Rechnungslegung kommt dem Risikomanagement eine gewisse Bedeutung zu, wenn auch die Prozesse im Bereich der Rechnungslegung nicht expliziter Bestandteil des Risikomanagementsystems sind. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess soll das interne Kontrollsystem (IKS) eine vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung und Verarbeitung von Informationen gewährleisten. Vermieden werden sollen damit materielle Falschaussagen in Buchführung und externer Berichterstattung bei der Aufstellung des Abschlusses der Energiekontor AG, des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Ein wesentliches Merkmal des IKS innerhalb des Energiekontor-Konzerns ist die dezentrale Organisation des Rechnungswesens. In allen größenmäßig relevanten, rechtlich selbstständigen Einheiten sind für unternehmenskritische Abläufe und Kernprozesse effiziente Strukturen eingerichtet. Unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen sowie unter Wirtschaftlichkeits- und Effektivitätsaspekten achtet der Vorstand auf eine weitestgehende Trennung von Ausführungs-, Genehmigungs- und Kontrollfunktionen. Das Konzernrechnungswesen unterstützt alle in- und ausländischen Gesellschaften im gesamten Konzernrechnungslegungsprozess. In Zusammenarbeit von Rechnungswesen und Abschlussprüfer wird sichergestellt, dass - insbesondere bei Änderungen - die Anforderungen an die externen Berichtserfordernisse hinsichtlich Art und Umfang der Angabepflichten vollumfänglich erfüllt werden. Maßgebliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Abbildung spezifischer Sachverhalte werden für die Erstellung von Jahres- und Halbjahresabschlüssen zugrunde gelegt. Die Einzelabschlüsse der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften werden unter Beachtung der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften lokal erstellt und in einen IFRS-konformen Abschluss übergeleitet. Zu Kontroll- und Steuerungszwecken werden die Meldedaten aus den Abschlüssen in der Energiekontor AG zentral analysiert und mit den Informationen aus der Unternehmensplanung sowie der internen, unterjährigen Berichterstattung verglichen, um festzustellen, inwieweit prognostizierte Kenngrößen und Kennzahlen erreicht wurden. Überwacht werden auch die Chancen- und Risikobeurteilung sowie die Risikoentwicklung, das Investitionsbudget, die Entwicklung des Belegschaftsstandes, der Fortgang wesentlicher Entwicklungsprojekte, der Umfang der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte und die Einhaltung von Kennzahlen. Die Konsolidierung einschließlich Dokumentation und Analyse der Berichtsdaten erfolgt mittels handelsüblicher Standardsoftware. Im Fall von ungewöhnlichen oder komplexen Sachverhalten bestehen zudem eigens entwickelte Tabellenkalkulationslösungen. Um den strengen Anforderungen zu genügen, achtet die Unternehmensführung auf die Einhaltung notwendiger Dokumentationspflichten. Änderungen aus Grundgeschäften, die sich aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr ergeben, werden fortlaufend überwacht. Dabei werden unterschiedliche Kontrollmechanismen genutzt, wie die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von Checklisten, eine duale Unterschriftenregelung bei verpflichtendem Schriftverkehr, ein gestaffeltes Genehmigungssystem bei Bestellvorgängen, die Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung an Lieferanten, ein Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte auf einzelne IT-Systeme und Systemtransaktionen sowie elektronische Speichermedien regelt. Prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen werden vom Aufsichtsrat durchgeführt. Über die Entwicklung einzelner Risiken, die wesentlichen Einfluss auf Abschlussgrößen haben, wird regelmäßig in Schriftform und in Gesprächen berichtet. Hierzu gehören unter anderem die Bewertung von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten, die Werthaltigkeit des Anlage-und Vorratsvermögens, die Beurteilung zweifelhafter Forderungen, das Kapitalmanagement und die Kostenentwicklung laufender Aufträge. Es wird monatlich über die aktuelle Finanzplanung, die Inanspruchnahme von Kredit-und Avallinien sowie über offene Positionen an den Vorstand berichtet. Abweichungen werden kommentiert und verfolgt. Die aus der Finanzberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse fließen unter Berücksichtigung der Risikostrategie des Vorstands und weiterer wesentlicher Einflussgrößen in die jährlich aufgestellte Planung ein. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter werden z. B. in Form von regelmäßig stattfindenden Schulungen und Workshops zielgerichtet fortgebildet. So wird sichergestellt, dass sie den wachsenden fachlichen Ansprüchen dauerhaft gerecht werden. Hierzu gehören z. B. die Betreuung und Bearbeitung von besonderen Sachverhalten in steuerlichen Fragestellungen, Bonitätsprüfungen und die Ermittlung beizulegender Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten. Die Gesamtheit aller vom Vorstand initiierten Maßnahmen ist darauf ausgerichtet, eine koordinierte, ordnungsgemäße und termingerechte Abschlusserstellung und -prüfung sicherzustellen, sowie die Möglichkeiten zu unlauteren Handlungen zu reduzieren. Trotz einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass wesentliche Falschaussagen in der Finanzberichterstattung gemacht werden. Organisation des Risikomanagements der Energiekontor AG Das Risikomanagement der Energiekontor AG ist weitestgehend in die vorhandene Ablauf- und Aufbauorganisation integriert, um Redundanzen und parallele Organisations-, Entscheidungs- und Berichtsstrukturen zu vermeiden und um sicherzustellen, dass die zentralen Geschäftsrisiken regelmäßig in den Führungsgremien behandelt werden. Auf die Implementierung einer separaten Risikoorganisation bestehend aus Risikobeauftragten, Risikokoordinatoren und separaten Risikogremien wurde insofern verzichtet. Hinzu kommt, dass es sich bei einem Großteil der Risiken um projekt- und / oder regionenspezifische Risiken handelt, die überwiegend dezentral in den einzelnen Abteilungen und Bereichen behandelt werden, weshalb sich die bei Energiekontor bestehende implizite RisikomanagementOrganisation in der Vergangenheit als effizientes Organisationsmodell bewährt hat. Insgesamt ist das Risikomanagement in die routinemäßigen Arbeitsprozesse des Unternehmens integriert. Das Reporting verläuft dabei als Bottom-up-Struktur von der Mitarbeiterebene bis in die obersten Entscheidungsgremien. Mögliche Risiken werden bereits auf der Arbeitsebene der einzelnen Projektgruppen identifiziert und in den wöchentlichen Meetings, den Team- und Abteilungsmeetings sowie den Entscheidungsratssitzungen diskutiert. Ggf. werden dort bereits Maßnahmen zum Umgang mit den jeweiligen Risiken, die u. U. bereits in hausinternen Leit- und Richtlinien geregelt sind, beschlossen. Sofern nötig, werden die Fragen zur Risikobehandlung der Geschäftsführung bzw. dem Aufsichtsrat vorgelegt. Bei grundlegenden sowie bereichsübergreifenden Themen werden außerdem Arbeitsgruppen aus unternehmensinternen Experten gebildet, um in regelmäßig stattfindenden Meetings oder nach Bedarf ausgerichteten Workshops, Lösungen für spezifische Fragestellungen zu erarbeiten. Kernrisiken der Energiekontor-Gruppe Als Ergebnis der durchgeführten Risikoanalysen ergeben sich aktuell die nachfolgend kurz skizzierten Kernrisiken für Energiekontor. Diese (und weitere) Risiken wurden im Rahmen der Risikobewertung u. a. in einem Risikoportfolio klassifiziert, um konkrete Maßnahmenprogramme für die zentralen Risiken zu erarbeiten. scroll Kategorie Wahrscheinlichkeit Ausmaß Regulatorischer Rahmen hoch hoch Marktposition mittel hoch Mittelrückführung mittel / niedrig hoch Vertrieb sehr niedrig hoch Lieferanten hoch / mittel hoch Organisation hoch / mittel hoch / mittel Akquisition hoch / mittel hoch / mittel Windaufkommen /Sonneneinstrahlung mittel hoch / mittel Zinsen / Währung mittel hoch / mittel Finanzierung mittel mittel Klagen mittel mittel Verträge sehr niedrig mittel Projektierung hoch / mittel mittel / niedrig Berichtswesen niedrig mittel / niedrig Wachstum mittel niedrig Technik mittel / niedrig niedrig Rückkauf niedrig niedrig Die Risiken aus allen Gruppen können gleichermaßen hoch sein, deren wirtschaftliche Auswirkungen und deren Beeinflussbarkeit unterscheiden sich jedoch. Die Möglichkeiten des konstruktiven Umgangs mit einschneidenden Veränderungen, vor allem bei frühzeitiger Erkennung und Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risikobeherrschung, bestehen bei allen Risiken. Daher werden im Reporting der Energiekontor-Gruppe entsprechende Indikatoren erfasst und ausgewertet. Durch eine intensive Kontaktpflege mit den Verbänden, Banken, Herstellern und Kunden können Risiken früh erkannt und marktgerechte Alternativen entwickelt werden. Die Risiken werden nachfolgend in strategische und operative Risiken und innerhalb dieser Kategorien in verschiedene Gruppen unterteilt. Strategische Risiken Risiken regulatorischer Rahmenbedingungen Die Wirtschaftlichkeit eines Projekts hängt weiterhin entscheidend von der Vergütung des eingespeisten Stroms ab. Europaweit ist eine eindeutige Tendenz festzustellen, nach der die erneuerbaren Energien durch entsprechend geänderte Rahmenbedingungen an die Wettbewerbsbedingungen des Strommarktes herangeführt werden sollen. In Deutschland wird die Vergütung durch das Gesetz zum Vorrang erneuerbarer Energien oder Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) geregelt, das in den letzten Jahren grundlegend überarbeitet wurde. Das aktuelle EEG 2017 wurde im August 2016 beschlossen und ist seit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Ein zentraler Aspekt des aktuellen EEGs war die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens für Windenergie, um die Förderhöhe zu ermitteln. Während das Ausschreibungssytem für Onshore-Wind in Deutschland 2017 eingeführt wurde, fand die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Anlagen in Deutschland bereits Anfang 2015 statt. Die Preise für den Strom aus Wind- und Solarparks sind mit der Einführung der Ausschreibungssysteme für beide Technologien sehr deutlich gefallen. Aber schon seit August 2018 konnten sich die Preise vor allem bei Onshore-Wind wieder deutlich erholen und sind seitdem auf einem relativ hohen Niveau. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass sich die Marktteilnehmer darauf eingestellt haben, dass zu den jeweiligen Auktionsterminen zu wenige Projekte angemeldet wurden und man als Projektierer mit Zuschlägen in der Nähe des jeweils gültigen Höchstvergütungssatzes (aktuell 6,20 ct / kWh) rechnen durfte. In 2020 können bei den Ausschreibungen für Solar insgesamt Projekte mit einer Leistung von 1,8 GW Zuschläge erhalten; für Windenergie Onshore beträgt das ausgeschriebene Volumen 3,7 GW. Darüber hinaus werden noch bei zwei technologieübergreifenden Ausschreibungen insgesamt 400 MW ausgeschrieben. In Portugal, Großbritannien und ebenso in Frankreich gibt es gesetzliche Regelungen bezüglich der Vergütung von Wind- und Sonnenstrom. In Großbritannien gab es seit 2015 kein Ausschreibungsmodell mehr. Die Energiekontor-Gruppe hatte sich daher darauf eingestellt, die Kalkulation für Windenergieprojekte in Großbritannien an den Marktpreisen zu orientieren und sich auf besonders windstarke Standorte zu konzentrieren. Die Wirtschaftlichkeit der Projekte wird durch direkte Stromabnahmeverträge mit großen Industriepartnern (PPAs) gewährleistet. Sollte Großbritannien, wie von der britischen Regierung angekündigt, wieder ein Ausschreibungsmodell etablieren, könnte es sein, dass unsere Projekte in Schottland noch wirtschaftlicher werden. Auch in den USA bildet ein PPA die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit von Wind- und Solarparks. Falls ein solcher PPA nicht oder nicht rechtzeitig zustande kommt, kann es zu Verzögerungen und auch zu Ausfällen bei der Projektrealisierung kommen. Energiekontor hat bei der Wahl der neuen Ländermärkte auf politische Stabilität und eine guten Bonität geachtet. Grundsätzlich können die Gesetze aber auch in diesen Ländern rückwirkend verändert oder außer Kraft gesetzt werden. Als weiteres Risiko kann nicht ausgeschlossen werden, dass Projektgenehmigungen von Behörden aus politischen Gründen verzögert werden. Das Ertrags- und Ergebnisrisiko wird durch die internationale Diversifikation der EnergiekontorGruppe und die Zusammenarbeit mit Experten reduziert. Zukünftig wird auch die Bedeutung staatlicher Einflussnahme durch Regulierungsentscheidungen deutlich abnehmen. Nachdem Energiekontor in England bereits den ersten förderungsfreien Windpark errichtet hat, ist der geplante erste förderungsfreie Solarpark in Deutschland, der Beweis, dass solche großen Projekte in Deutschland auch ohne EEG-Förderung realisiert werden können. Auch in allen anderen Ländermärkten wird Energiekontor mit Hilfe von PPAs wachsen und sich damit unabhängig machen von staatlichen Regulierungsentscheidungen. Marktpositionsrisiken Die Energiekontor AG sieht sich in ihren Kernmärkten Deutschland und Großbritannien sowie in den neuen Märkten USA und Frankreich mit starken Wettbewerbern konfrontiert, von denen einige in bestimmten Geschäftsfeldern aufgrund ihrer Größe und Ressourcenausstattung über Wettbewerbsvorteile verfügen. Ein besonders starker Wettbewerb besteht im Hinblick auf die Akquisition attraktiver Anlagenstandorte und auf die Beschaffung und den Einkauf von Windkraftanlagen. Diese Wettbewerbssituation kann unangemessene Preisanstiege verursachen, vorhandene Ressourcen stark verknappen oder bedingt durch hohen Zeitdruck zu Fehlentscheidungen im Unternehmen führen. Darüber hinaus kann sich das Marktumfeld grundsätzlich durch suboptimale Kommunikation oder, im Extremfall, den Konkurs von Mitbewerbern und einen damit einhergehenden Reputationsverlust der Branche verschlechtern. Investoren könnten sich aufgrund einzelner Problemfälle gegen geplante Investitionen in den Bereich der erneuerbaren Energien entscheiden. Durch die Schaffung diverser Alleinstellungsmerkmale, wie dem nachhaltigen Energiekontor-Geschäftsmodell oder der Entwicklung von Kosteneffizienzmaßnahmen sowie die Diversifikation des Geschäfts auf Wind und Solar sowie auf mehrere Ländermärkte hat sich die Energiekontor-Gruppe eine gute Position im Markt erarbeitet. Dennoch besteht das Risiko, dass die Energiekontor AG die Marktsituation in den neuen Märkten wie den USA oder Frankreich nicht richtig einschätzt und der geplante Markteintritt nicht in dem Tempo oder Umfang erfolgen kann, wie es durch die Geschäftsleitung geplant ist. Wachstumsrisiko Im Zusammenhang mit den beiden oben genannten Risiken steht das Wachstumsrisiko. Die Energiekontor AG hat sich klare Ziele für das mittelfristige Wachstum des Gesamtunternehmens gesetzt. Aufgrund von Veränderungen des regulatorischen Umfelds und etwaiger protektionistischer Maßnahmen, wie z. B. Importzöllen in Großbritannien (nach dem Brexit) oder den USA, könnte es sein, dass das angestrebte Wachstum nicht realisiert werden kann. Risiken aus der Rückführung von Anleihefinanzierungen Insgesamt hat die Energiekontor-Gruppe in den vergangenen Jahren nach Abzug der bereits zurückgezahlten Anteile ca. € 102 Mio. von privaten Investoren durch die Emission von Anleihen bzw. Inhaber-Teilschuldverschreibungen eingeworben. Es besteht das Risiko, dass die Rückzahlung von Tranchen zu Zeitpunkten fällig wird, zu denen die Liquiditätssituation des Konzerns eine Rückführung nicht zulässt und eine weitere Fremdfinanzierung nicht möglich ist. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass das Marktzinsniveau zu den Rückzahlungszeitpunkten ggf. notwendige Anschlussfinanzierungen erheblich erschwert und verzögert. Ggf. könnten derartige Umfinanzierungen nur mit erheblichen Risikoaufschlägen umsetzbar sein. Verzögerungen könnten z. B. auch durch zeitliche Verschiebungen in den Genehmigungsverfahren von geplanten technischen Optimierungs- und Repowering-Maßnahmen für die mit Anleihemitteln finanzierten Windparks entstehen, was wiederum zeitliche und ökonomische Rückwirkungen auf die Refinanzierungsfähigkeit dieser Windparks haben könnte. Sollten Anleihemittel nicht fristgerecht zurückgezahlt werden können, könnte es zu Klagen und Rechtsstreitigkeiten mit Anlegern und im äußersten Fall zu einer Blockierung des Finanzflusses im Unternehmen kommen. Dies könnte es unter Umständen erforderlich machen, vorhandene Liquiditätsreserven der Energiekontor AG zu nutzen und / oder im Bestand befindliche Windparks zu veräußern, um die notwendigen Mittel für Anleiherückführungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Vorzeitige Kündigungen durch die Anleihegläubiger vor dem vertraglichen Ablauf der Anleihelaufzeiten sind jedoch satzungsgemäß nicht möglich, weswegen unplanmäßige Rückzahlungen, dafür erforderliche Notverkäufe und ähnliche Szenarien ausgeschlossen sind. Alle internen Maßnahmenprogramme sowie die kurz- und langfristigen Liquiditätsplanungen sind darauf ausgerichtet, die vollständige und fristgerechte Rückzahlung der Anleihen auf Basis der vertraglich feststehenden Fälligkeitszeitpunkte rechtzeitig und in geregeltem Umfeld sicherzustellen. Bislang wurden alle von der Energiekontor-Gruppe emittierten Anleihen jeweils in voller Höhe und fristgerecht mit Zins und Tilgung bedient. Ebenso wurden stets alle fälligen Anleihen und Genussscheine jeweils vereinbarungsgemäß und vollständig an die Gläubiger zurückgezahlt. Vertriebsrisiken Grundsätzlich kann sich der Verkauf von Windenergie- oder Solarprojekten oder die Platzierung von Anleihen verzögern oder als gänzlich unmöglich erweisen. Die Marktpreise und Herstellungskosten für genehmigte Projekte können divergieren, so dass ein Verkauf von Wind- oder Solarparks für das Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll sein könnte. Bedingt durch eine erschwerte Refinanzierung von Investoren, eventuell auch bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie, können sich Verzögerungen in den Projektabläufen ergeben, die den Cashflow der EnergiekontorGruppe beeinträchtigen und damit die Umsetzung neuer Projekte gefährden. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren verschiedene Vertriebswege etabliert worden. Organisationsrisiken Die mangelnde Personalverfügbarkeit oder -qualifikation kann einen Engpass für den Geschäftsverlauf darstellen. Es besteht das Risiko, dass Personal aufgrund bestehender Marktknappheiten nicht zeitgerecht eingestellt werden kann. Dadurch könnten Kostenrisiken entstehen, weil zusätzliche externe Experten und Berater mit der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Zur Minimierung von Fehlentscheidungen oder zeitlichen Verzögerungen ist hoch qualifiziertes Personal eine wesentliche Voraussetzung. Gleichzeitig soll die Personalstruktur dazu beitragen, dass im Unternehmen ausreichend Potenzial für Innovationen und Kreativität besteht. Die Personalstruktur der EnergiekontorGruppe basiert daher auf einer ausgewogenen Mischung von langjährigen und neuen Mitarbeitern. Die aktuelle Corona-Epidemie zeigt auf, dass grundsätzlich auch das Risiko besteht, dass die Arbeitsfähigkeit (eines Teils) der Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum beeinträchtigt sein könnte. Dieses Risiko reduziert Energiekontor zum einen durch die dezentrale Organisationsstruktur und zum anderen durch (hygienische Vorsorge-)Maßnahmen, die das Ansteckungsrisiko für den einzelnen Mitarbeiter stark reduzieren. Außerdem wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Mitarbeiter auch von zu Hause aus arbeiten (Home-Office-Arbeitsplätze) können, was aktuell von der überwiegenden Mehrheit der Mitarbeiter auch genutzt wird. Darüber hinaus wurden persönliche Meetings sehr frühzeitig durch Videokonferenzen ersetzt. Risiken aus dem Berichtswesen Aufgrund von fehlerhaften Berechnungen, Berichten oder Prognosen könnten Einschätzungen vorgenommen worden sein, die sich in der Zukunft nicht erfüllen lassen. Erwartungen könnten geweckt werden, die sich nicht erreichen lassen. Dieses könnte zu Enttäuschungen bei den Aktionären und damit einhergehenden Aktienkursrückgängen führen. Die langjährige Erfahrung der Energiekontor-Gruppe relativiert dieses Risiko. Rückkaufrisiken Grundsätzlich sind die Beteiligungsangebote der Energiekontor AG auf eine Laufzeit von 20 Jahren ausgelegt. Abweichend davon hat das Unternehmen den Kommanditisten verschiedener Windparkbetreibergesellschaften bereits beim Beitritt zu der Gesellschaft den Rückkauf ihrer Beteiligung nach fünf oder zehn Jahren Laufzeit angeboten. Die bei Angebotsabgabe sorgfältig kalkulierten Rückkaufpreise gewährleisten den Rückkauf der Anteile oder des gesamten Geschäftsbetriebs zu für die Energiekontor AG wirtschaftlichen Bedingungen. Diese optionalen Rückkaufverpflichtungen können seit Ende 2007 sukzessive wirksam ausgeübt werden. Sofern sich die Kommanditisten für den Verkauf entscheiden, sind einzelne oder alle Kommanditanteile gesamtheitlich oder in Tranchen oder aber der gesamte Geschäftsbetrieb der jeweiligen Windparkbetreibergesellschaften zu einem definierten Kaufpreis zu übernehmen. Ein Risiko besteht darin, dass der kalkulierte Rückkaufpreis zum Rücknahmezeitpunkt nicht dem dann gegebenen tatsächlichen Marktwert entspricht und insofern Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen. Ein weiteres Risiko könnte aus ungünstigen Kapitalmarktentwicklungen resultieren, die sich nachteilig auf die Konditionen (Zins, Laufzeit) der Rückkauffinanzierung auswirken können. Sollten Rückkäufe darüber hinaus zu einem Zeitpunkt getätigt werden müssen, zu dem benötigte Fremdmittel von den Banken restriktiv vergeben werden, könnte dieses neben rechtlichen Risiken auch zu finanziellen Engpässen der EnergiekontorGruppe führen. Zur Minimierung dieser Risiken werden sämtliche Rückkäufe systematisch geplant und frühzeitig alternative Finanzierungslösungen entwickelt. Außerdem stehen den Projekten entsprechende Werte gegenüber, die eine Finanzierung in der Zukunft absichern. Operative Risiken Akquisitionsrisiken Die geplante Unternehmensentwicklung hängt entscheidend von der Gewinnung neuer potenzieller Wind- und Solarparkflächen, aber auch dem Aufbau / Zukauf von neuen Projekten für den konzerneigenen Bestand ab. Durch den starken Flächenwettbewerb und den damit einhergehenden möglichen überdurchschnittlichen Pachtforderungen können sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Projekte deutlich verschlechtern. Dieses könnte die geplante Unternehmensentwicklung negativ beeinflussen. Zins- und Währungsrisiken Die Zins- und Währungsbewegungen auf den internationalen Märkten wirken sich auf die Kreditkonditionen für neue Projekte aus, und könnten die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen. Um dem Zinsrisiko zu begegnen, nutzt die Energiekontor AG insbesondere bei den Auslandsprojekten teilweise entsprechende Zinssicherungsinstrumente innerhalb der Projektfinanzierungen, die langfristig eine zuverlässige Planung ermöglichen und Schwankungen ausgleichen. Währungsrisiken bestehen ausschließlich im Zusammenhang mit der Projektentwicklung und -realisierung in Großbritannien und zukünftig den USA. Zur Minimierung von Währungsrisiken werden üblicherweise die projektbezogenen Verträge in Großbritannien in Pfund abgeschlossen. Darüber hinaus wird bei Kreditvalutierung in der Regel ein Hedging zur Absicherung gegen Währungsrisiken vorgenommen. Finanzierungsrisiken Insbesondere wegen der Finanzmarktsituation kann sich grundsätzlich die Finanzierung von Wind- und Solarparkprojekten verzögern oder gänzlich versagt werden. Steigende Risikomargen der Banken und damit verbundene hohe Finanzierungskosten können die Wirtschaftlichkeit genehmigter Projekte und damit deren Umsetzung gefährden. Bedingt durch mögliche erhöhte Sicherheitsanforderungen der Banken, Tendenzen zu Konsortialfinanzierungen, Bankenforderungen nach kürzeren Kreditlaufzeiten und höheren Eigenkapitalquoten oder andere noch nicht vorhersehbare Änderungen für die Finanzierungspraxis können sich Verzögerungen oder Gefährdungen der Projektfinanzierungen ergeben. Vor dem Hintergrund der sich anbahnenden Rezession aufgrund der Corona-Epidemie kann eine Insolvenz von Finanzierungspartnern nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sollten Banken zahlungsunfähig werden oder ihre Geschäftspolitik grundsätzlich ändern, könnte sich dieses auf Auszahlungen, Kredite (z. B. Betriebsmittelkredite) oder deren Konditionen und damit auf die Liquidität auswirken. Bei Finanzierungspartnern könnte es aufgrund von Corona zu personellen Engpässen kommen oder zu einer Zurückhaltung bei der Kreditvergabe. Inwieweit sich die Kreditvergabepraxis und die Konditionen vor dem Hintergrund des umfangreichen Unterstützungspakets der Bundesregierung verändern werden, ist derzeit noch nicht absehbar. Um diesen Risiken zu begegnen, sind schon in der Vergangenheit unterschiedliche Banken für die Projektfinanzierung in Anspruch genommen worden. Dabei wurden vor allem kleinere bzw. mittelständische Institute berücksichtigt, die einerseits über eine ausreichende Liquidität verfügen und anderseits über ein geringeres internationales Engagement verfügen. Darüber hinaus versucht die Energiekontor-Gruppe, durch die Begebung von Anleihen und Inhaber-Teilschuldverschreibungen die Abhängigkeit von Banken bei der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierung von Projekten zu reduzieren. Prozessrisiken Risiken aus Windaufkommen und Sonneneinstrahlung Während für die Ertragslage eines Windparks das standortspezifische Windaufkommen die ausschlaggebende Größe ist, dominiert bei Solarparks die Sonneneinstrahlung die Ertragslage. Neben den bekannten jahreszeitlichen Schwankungen können diese auch über die Jahre auftreten. Dabei sind in der Vergangenheit jährliche Schwankungen von bis zu 30 Prozent vorgekommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund von mehreren wind- bzw. sonnenarmen Jahren oder bei Betriebsbeginn unerwartet schwacher Wind- bzw. Sonnensituation die Wirtschaftlichkeit eines Projekts nachhaltig verschlechtert. Dieses Risiko hat im Hinblick auf das Segment der konzerneigenen Wind-und Solarparks eine besondere Relevanz. Mindererträge durch schwache Wind- und Sonnenjahre wirken sich hier unmittelbar auf die Einnahmen- und Ergebnissituation im Konzern aus. Daraus wiederum resultiert ein spezifisches Risiko für die Energiekontor AG, da sich Mindererträge bei den konzerneigenen Wind- und Solarparks nachteilig auf die Fähigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften zur Rückführung der von der Energiekontor AG gewährten langfristigen Ausleihungen auswirken und entsprechenden Wertberichtigungsbedarf zur Folge haben könnten. Bei Neuprojekten wird dem Risiko des geringen Windaufkommens bzw. Sonneneinstrahlung durch entsprechende Sicherheitsabschläge und Worst-Case-Szenarien begegnet, sodass auch in wind- bzw. sonnenärmeren Jahren die Rückführung der Kredite nicht gefährdet ist. Klagerisiken Grundsätzlich besteht in allen Phasen der Projektierung das Risiko, dass Klagen / Widersprüche zu Verzögerungen oder zum Versagen von Genehmigungen führen können. Nicht ausgeschlossen werden kann dies auch, wenn Genehmigungen bereits erteilt oder Wind- bzw. Solarparks schon errichtet sind. Es ist denkbar, dass Wind- oder Solarparks bei fehlerhaften Planungen / Genehmigungen rückgebaut werden müssten oder sich nachträglich aufgrund von behördlichen Verordnungen Ausfallszeiten und Betriebsreduzierungen ergeben könnten. Um diesen Risiken zu begegnen, erfolgt die Planung der Energiekontor-Projekte mit der angemessenen Sorgfalt und mit renommierten, erfahrenen Partnern. Auch im Rahmen der Anleiheemissionen sind Klagen von Anleihegläubigern nicht auszuschließen. Diesem Risiko wird durch eine hohe interne Kontrolle und die Zusammenarbeit mit externen Experten begegnet. Vertrags- und Planungsrisiken Vertragliche Regelungen sind in der Projektierung von Wind-und Solarparks ein zentraler Bestandteil. Verträge werden sowohl im Rahmen der Projektierung, z. B. mit Anlagenherstellern oder Grundstückseigentümern, als auch mit Investoren oder mit institutionellen Anlegern abgeschlossen. Risiken liegen zum einen in fehlerhaften Verträgen, zum anderen im grundsätzlichen Prozessrisiko auch bei einwandfreien vertraglichen Regelungen. Zur Vermeidung von Fehlern werden in allen Phasen der Projektierung erfahrene Fachleute mit einbezogen. Darüber hinaus werden wesentliche Risiken durch entsprechende Versicherungen ausgeschlossen oder zumindest reduziert. Risiken aus Projektierung und zeitlichen Verschiebungen Grundsätzlich besteht bei allen Planungsprojekten das immanente Risiko von zeitlichen Verzögerungen, die sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte auswirken können. Zu zeitlichen Verzögerungen kann es dabei in allen Projektphasen kommen. Die meisten unvorhersehbaren Ereignisse finden im Genehmigungsverfahren oder in der Bauphase statt. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass Projekte gänzlich ausfallen, weil z. B. Genehmigungen versagt oder widerrufen werden oder aber eine wirtschaftliche Durchführung aufgrund von Parameteränderungen nicht möglich ist. Diesen Risiken wird durch gezielte Flächenakquisition in Eignungsgebieten, eine geografisch diversifizierte Projektpipeline, ein professionelles Projektmanagement sowie ein optimiertes Vertrags- und Claim-Management begegnet. Lieferantenrisiken Zentrale Eingangsgröße der Projektplanung und deren Wirtschaftlichkeit sind die Preise und Lieferfristen für die Windkraft- bzw. Solaranlagen. Beide Parameter haben sich in den letzten Jahren aufgrund der Überkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren positiv entwickelt (Verkürzung der Lieferzeiten, sinkende Anlagenkaufpreise). Zuletzt kam es jedoch zu einer Stabilisierung des Preisniveaus und einer Verlängerung der Lieferzeiten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Konditionen zukünftig wieder verschlechtern und sich dadurch der wirtschaftliche Druck auf die Projektrentabilität erneut erhöht. Durch lange Lieferzeiten, Preissteigerungen sowie den Wettbewerb um knappes Errichtungsgerät könnte sich die Wirtschaftlichkeit verschlechtern, woraus wiederum eine zeitliche Verschiebung der Projektrealisierung resultieren könnte. Um die wirtschaftliche Planbarkeit der Projekte zu gewährleisten, wird diesen Risiken durch frühzeitige Vertragsabschlüsse mit allen beteiligten Projektpartnern sowie ein straffes Projektmanagement begegnet. Im Zuge der sich konsolidierenden Windenergiebranche verändert sich auch die Lieferantenstruktur. Die Energiekontor-Gruppe begegnet diesem Risiko dadurch, dass sie sich an keinen einzelnen Hersteller bindet, sondern je nach spezifischen Projektbedingungen auf eine breite Basis an verschiedenen Herstellern zurückgreift. Einer Verzögerung durch den Ausfall von Lieferanten wird durch den Zugriff auf Subunternehmer begegnet. Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass es im Verlauf der Konsolidierung zu verlängerten Bauphasen kommen könnte. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lieferanten ist aktuell noch nicht absehbar. Es ist zu befürchten, dass bei den Anlagenbauern, die internationalen Lieferketten zeitweise unterbrochen wurden/werden, und sich dadurch Verzögerungen ergeben. Nicht zuletzt könnte die Bautätigkeit beeinträchtigt werden, z. B. dadurch, dass es Einschränkungen bei Reisen und Aufenthalten in der Gruppe gibt, zum anderen, wenn ausländischen Fachkräften die Einreise nach Deutschland verwehrt oder zumindest erschwert wird. Technische Risiken Trotz Erprobung und Vermessung der Windkraftanlagen ist deren technische Reife und einwandfreie Funktionsweise nicht immer gewährleistet. Es besteht das Risiko, dass Windkraftanlagen die vertraglich gesicherten Eigenschaften wie z. B. Leistungskennlinien, Verfügbarkeiten oder Schallleistungspegel nicht einhalten können. Diesem Risiko wird durch die Auswahl von Windkraftanlagen verschiedener renommierter Hersteller sowie den Abschluss entsprechender Gewährleistungs- und Wartungsverträge zu begegnen versucht. Außerdem werden Vertragsstrafen und Haftungsklauseln vereinbart. Darüber hinaus werden zur Minimierung dieser Risiken in der Planung entsprechende Sicherheitsabschläge vorgenommen. In abgeschwächter Form können diese Risiken auch bei Solarprojekten auftreten. Auch diesen Risiken wird mit den oben beschriebenen Maßnahmen begegnet. Gesamtrisiko Die Gesamtbeurteilung der gegenwärtigen Risiko- und Chancensituation ergibt, dass keine den Fortbestand des Konzerns und der Gesellschaft gefährdenden Risiken bestehen. Des Weiteren sind zukünftig bestandsgefährdende Risiken gegenwärtig nicht zu erkennen. Insgesamt sind die Risiken aus Sicht des Vorstands begrenzt und überschaubar. Sonstiges Erklärung zur Unternehmensführung Die Erklärung zur Unternehmensführung finden Sie auf der Internetseite www.energiekontor.de unter der Rubrik "Investor Relations / Corporate Governance" Beschluss zur Frauenquote in Führungsebenen Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben sich bei der entsprechenden Beschlussfassung an der aktuellen Frauenquote im Unternehmen orientiert. Demnach beträgt der angestrebte Anteil von Frauen in Vorstand und Aufsichtsrat 0 Prozent. In der Führungsebene unterhalb des Vorstands wurde ein angestrebter Anteil von 17 Prozent beschlossen, der zum Bilanzstichtag mit 25 Prozent den Anforderungen entsprach. Anforderungen aus § 315a HGB Dem Vorstand sind ― keine Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB), ― keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB), und ― keine Sonderrechte von Arbeitnehmern in Bezug auf eine Stimmrechtskontrolle (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB) bekannt. Bzgl. der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB) wird auf die Ausführungen im Anhang der AG unter Tz. III.3 verwiesen. Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB) größer als 10 Prozent bekannt, mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Beteiligungsverhältnisse: scroll Name, Funktion Aktien (Stück) in % Dr. Bodo Wilkens (Aufsichtsratsvorsitzender) 3.759.835 25,62 Günter Lammers (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) 3.752.474 25,57 Universal-Investment-Gesellschaft mbH 1.623.538 11,06 Gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 6 (1) der Satzung der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder ernennt und ihre Zahl bestimmt. Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regeln die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 ff. AktG. Satzungsänderungen erfolgen entsprechend den Regelungen im AktG. Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht (Angabe gemäß § 315a Abs.1 Nr. 8 HGB). Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht. Es gelten die gesetzlichen Regelungen (Angabe gemäß § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB). Darüber hinaus liegt kein Übernahmeangebot vor (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 und 9 HGB). Vergütungsbericht a) Vorstand Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 1.437 (Vorjahr T€ 1.064). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 686 (Vorjahr T€ 315). In der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2016 wurde beschlossen, von der in den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB vorgesehenen Opt-out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2020 entbehrlich. Von Dritten sind ihnen Leistungen im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder zugesagt noch im Geschäftsjahr gewährt worden. b) Aufsichtsrat Die jährliche Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird betragsmäßig in der das Geschäftsjahr folgenden Hauptversammlung beschlossen. Die Aufsichtsratsvergütung betrug im Geschäftsjahr 2019 insgesamt T€ 90. Sie hat keinen variablen Bestandteil. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Erstattung ihrer Auslagen. Neben ihrem Aufsichtsratsmandat haben die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Bodo Wilkens und Günter Lammers Leistungen erbracht, für die separate Beratungsverträge mit einem jährlichen Honorar von jeweils T€ 60 abgeschlossen wurden. Prognosebericht Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr orientiert sich an den Wachstumsplänen der Energiekontor AG auf der Grundlage eines soliden Geschäftsmodells und vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Systeme bei der Vergütung regenerativ erzeugten Stroms. a) Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Das im Jahr 2017 eingeführte Ausschreibungssystem für Onshore-Wind in Deutschland hat seitdem einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Branche und damit auch auf Energiekontor gehabt. Die Auswirkungen waren nicht nur im Jahr 2018 deutlich zu spüren, sondern beeinflussten auch noch 2019 maßgeblich. Trotz einer großen Anzahl von Projekten in der Planungsphase, wurden zu den einzelnen Terminen die Ausschreibungsmengen teilweise dramatisch unterschritten. Dies führte dazu, dass die bezuschlagten Windparks garantierte Vergütungen sich sicherten, die nahe an dem vorgegebenen Höchstwert von 6,20 ct / kWh lagen. Auch in den ersten beiden Ausschreibungsrunden des laufenden Geschäftsjahres (1. Februar 2020 und 1. März 2020) wurde die ausgeschriebene Menge an Projekten nicht eingereicht und es ergab sich erneut ein durchschnittlicher Vergabepreis in der Nähe des weiterhin gültigen Höchstwerts von 6,20 ct / kWh. Insgesamt sind in 2020 4,1 GW Wind-Onshore-Kapazitäten ausgeschrieben. Sollte der von der Bundesnetzagentur angestrebte Preismechanismus aufgrund zu weniger angemeldeter Projekte auch im laufenden Jahr nicht greifen, ist erneut mit Zuschlägen nahe dem Höchstwert zu rechnen. Diese aus Projektierersicht erfreuliche Preisentwicklung basiert jedoch auf der sehr unbefriedigenden Genehmigungssituation. Nicht zuletzt durch die von der Politik verursachte Unsicherheit verlaufen die meisten Genehmigungsverfahren eher schleppend. Hierzu tragen natürlich auch die Vielzahl von Klagen und Widersprüchen der Windkraftgegner maßgeblich bei. Solange die Politik keine Vorgaben beschließt, die zu effizienteren Genehmigungsverfahren führen, bleibt der Ausbau der Windenergie gebremst. In der Solarbranche funktioniert der Preismechanismus des Auktionsmodells aufgrund des Überangebots an Solarprojekten wie vorgesehen. Die ausgeschriebenen Mengen von 1.800 MW + 400 MW technologieübergreifend (in 2019: 1.475 MW + 400 MW technologieübergreifend) sind so gering, dass zuletzt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert 5,18 ct / kWh betrug. Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, betrug sogar nur 4,64 ct / kWh. Als Damokles-Schwert über der Branche schwebt auch der 52 GW-Förderdeckel für den Solarausbau. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung hatte die Bundesregierung noch nicht die Abschaffung beschlossen. Auch vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass sich auch in Deutschland für Solar-Projekte langsam ein PPA-Markt entwickelt, bei dem Energiekontor die Vorreiterrolle übernommen hat. Schon 2019 konnten die ersten beiden PPAs mit renommierten Versorgern abgeschlossen werden. Weitere PPAs für Solarprojekte werden aktuell mit verschiedenen Interessenten verhandelt. Es darf davon ausgegangen werden, dass zunehmend mehr Solar-Projekte in Deutschland auf PPA-Basis geplant werden und damit die Aussichten für die Solar-Branche sich weiter verbessern werden. Energiekontor wird das Engagement im Solarbereich zukünftig weiter ausbauen und hat zu diesem Zweck im März 2020 ein weiteres Büro in Augsburg eröffnet um von dort Projekte im süddeutschen Raum zu betreuen. In Großbritannien entwickelt Energiekontor seit vielen Jahren vielversprechende Projekte; in den letzten Jahren rückte dabei Schottland immer stärker in den Fokus. Zwischenzeitlich wurden Energiekontor schon sechs Baugenehmigungen für Windparks erteilt. Der Bau und die Inbetriebnahme der ersten Projekte werden dort aufgrund des dort stattfindenden langjährigen Auf- und Ausbaus des Stromnetzes jedoch erst in den kommenden Jahren erwartet. Zwischenzeitlich ist es allerdings gelungen, die Netzanschlusstermine für mehrere genehmigte Projekte zeitlich signisfikant nach vorne zu ziehen. Nach aktuellem Stand stehen die Netzanschlüsse für zwei Projekte in 2022 (mit Chance auf 2021) und für zwei weitere Projekte in 2023 zur Verfügung. Ziel ist es, im 2. Halbjahr 2020 den Financial Close für mehrere dieser Projekte zu erreichen, um mit den Mitteln aus der Projektfinanzierung den Netzausbau zu beschleungigen und die Netzanschlusstermine ggf. nochmals zu verkürzen. Die Möglichkeiten hierzu sind jedoch beschränkt, da die Netzanschlüsse für die EK-Projekte auch vom Tempo des generellen Netzausbaus in Schottland abhängig sind. Auch das ist ein Grund, weshalb Energiekontor in der Projektentwicklung für 2020 ein Ergebnis erwartet, dass vor allem auf dem Deutschland-Geschäft basiert. Nicht zuletzt auch aufgrund der ungewollten Verschiebung des Windparkprojekts Waldfeucht (Inbetriebnahme Januar 2020) ist mit einem gegenüber 2019 deutlich gesteigerten Ergebnisbeitrag aus dem Segment Projektentwicklung zu rechnen. In den einzelnen Bereichen und Ländermärkten erwartet die Geschäftsführung für 2020 folgende Entwicklungen: In Deutschland befinden sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des vorliegenden Berichts zwei Windparks mit einer Gesamtleistung von 13,2 MW im Bau. Der eine Windpark ist ein Repowering-Projekt, während der andere nur aus einer Einzelanlage besteht. Wie bekannt, ist im Januar der Windpark Waldfeucht mit einer Leistung von 13,5 MW in Betrieb genommen worden, darüber hinaus sind drei Solarparks mit einer kumulierten Leistung von rund 13 MW baulich nahezu fertig gestellt. Die Inbetriebnahme der Solarparks soll im 2. Quartal erfolgen. Im weiteren Verlauf des Jahres erwarten wir, dass wir für eine größere Anzahl von Projekten die Kreditvalutierung erhalten werden. Ist diese erreicht, kann ein Projekt in den Bau gehen. Ein Großteil dieser Projekte wird jedoch erst in 2021 in Betrieb genommen werden. Die Ausschreibungen für Windpark-Projekte waren in 2019 nahezu alle unterzeichnet. Auch bei den ersten beiden Ausschreibungen in 2020 für Wind an Land waren insgesamt 1.200 MW ausgeschrieben. Jedoch wurden nur 86 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 674 MW bezuschlagt; das entspricht gerade Mal einer Zuschlagsquote von 56,2 Prozent. Wie lange die Situation des Nachfrageüberhangs anhält, ist schwierig einzuschätzen. Grundsätzlich gäbe es genügend Windpark-Projekte, um den durch die Bundesnetz-Agentur ausgeschriebenen Mengen zu entsprechen. Es ist aktuell nicht absehbar, ob die Dauer der sehr langwierigen Genehmigungsprozesse durch politische Maßnahmen verkürzt wird. Daher könnte die aktuelle Situation, bei der zu wenige Projekte in die Ausschreibungen gehen auch für das gesamte Jahr anhalten. Neben den eigenen Projektentwicklungsaktivitäten ist Energiekontor im Gespräch mit einigen kleineren Projektentwicklern und Bürgerenergiegesellschaften, die einen Zuschlag für ein Windpark-Projekt erhalten haben oder Windpark-Projekte in die Ausschreibung bringen wollen und dafür Unterstützung im Sinne einer Kooperation bei der Projektierung und dem Bau der Windparks in Anspruch nehmen wollen. Im Bereich Solar gilt in Deutschland das Ausschreibungssystem schon seit 2015. In Deutschland konzentriert sich Energiekontor auf die Schwerpunktregionen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, sowie zukünftig auch auf Bayern. Außerdem werden Flächen für potenzielle Solarstandorte in angrenzenden Bundesländern zu den Schwerpunktregionen akquiriert. Im Zuge der Gesamtstrategie des Unternehmens wird der Solarbereich im In- und Ausland deutlich ausgebaut. So nimmt Energiekontor in Deutschland weiter an den weiteren Ausschreibungen teil. Eine viel größere Bedeutung dürften zukünftig jedoch Solar-Projekte auf PPA-Basis haben. In 2019 konnte Energiekontor den Abschluss des ersten langfristigen Stromabnahmevertrags mit der EnBW für einen förderfreien Solarpark in Deutschland verkünden. Schon seit mehreren Jahren verfolgen wir das Ziel, dazu beizutragen, dass eines Tages der gesamte Energiebedarf zu 100 Prozent aus erneuerbarer Energie gedeckt werden kann. Als Pionier in unserer Branche will Energiekontor als einer der Ersten Wind- und Solarparks realisieren, deren Stromgestehungskosten niedriger sind als die der konventionellen Energiewirtschaft. Nachdem Energiekontor in England bereits den ersten förderungsfreien Windpark errichtet hat, ist der geplante Solarpark der Beweis, dass solche großen Projekte in Deutschland auch ohne EEG-Förderung realisiert werden können. Im weiteren Verlauf 2019 konnte dann ein weiterer PPA mit der innogy AG abgeschlossen werden. Diese Abschlüsse haben für großes Aufsehen in der Branche gesorgt. Wir gehen davon aus, dass wir im laufenden Jahr weitere PPAs für Solar-Projekte abschließen werden. Energiekontor hat sich diesen Wettbewerbsvorteil durch vielerlei Maßnahmen hart erarbeitet und profitiert nun von dieser führenden Position. Auf Sicht von einigen Jahren dürfte es zum Standard werden, dass die Vergütung erneuerbarer Energie auf marktwirtschaftlicher Basis und nicht mehr aufgrund eines festgelegten Vergütungssystems erfolgt. Während diese Zeitenwende im Solarbereich schon begonnen hat, wird der Windbereich diese Entwicklung in Deutschland kurz- bis mittelfristig nachvollziehen. In Großbritannien hat Energiekontor bisher in England und Wales Projekte realisiert, zuletzt den Windpark Withernwick II, der 2019 in Betrieb genommen wurde. Dieser Windpark ist das erste subventionsfreie Projekt überhaupt, das im Vereinigten Königreich realisiert wurde. Energiekontor plant grundsätzlich alle Windparkprojekte in Großbritannien ohne staatliche Förderung und nur auf Basis von Marktpreisen bzw. langfristigen Stromabnahmeverträgen mit industriellen Endabnehmern (sogenannte Enduser PPAs). Sollten wie zuletzt von der britischen Regierung angekündigt doch wieder Fördermaßnahmen aufgelegt werden, so werden wir diese in Anspruch nehmen, sofern dies wirtschaftlich geboten ist. Darauf wird aber nicht unser Fokus liegen; vielmehr liegt dieser in der Projektierung möglichst großer und windreicher Standorte in Schottland, wo der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien politisch ausdrücklich erwünscht ist und unterstützt wird. Hier hat die Energiekontor-Gruppe in den letzten Jahren Flächen für die Windparkrealisierung von über 1 GW gesichert. Energiekontor hat aktuell Genehmigungen für sechs Projekte mit einer Gesamtkapazität von deutlich über 150 MW in Schottland erhalten. Im Geschäftsjahr 2020 werden wir mit Hochdruck daran arbeiten, einen Financial Close (FC) für die ersten Projekte zu erhalten. Ein Financial Close liegt vor, wenn alle Projekt- und Finanzierungsverträge unterzeichnet und alle darin enthaltenen Bedingungen erfüllt sind. Mit ersten Inbetriebnahmen aus dieser Pipeline ist aufgrund des Netzausbaus jedoch nicht vor 2021 zu rechnen. In den Folgejahren sollen dann jährlich drei bis vier Projekte in Schottland realisiert werden. Damit wird die Geschäftsentwicklung in Schottland zukünftig einen maßgeblichen Anteil an der Entwicklung der Energiekontor AG haben. Insgesamt hat die Energiekontor-Gruppe in Deutschland und Großbritannien Projekte mit einer Gesamtkapazität von deutlich mehr als 3.000 MW in der Pipeline, die sich in unterschiedlichen Projektphasen befinden. Für all diese Projekte wurden mindestens die Nutzungsverträge abgeschlossen. Teilweise befinden sich die Projekte schon in Bauantrags- und Genehmigungsverfahren, sind schon genehmigt oder sogar schon im Bau. Die sukzessive Realisierung der Projekte aus dieser Pipeline mit, je nach Fortschritt, unterschiedlichen Umsetzungswahrscheinlichkeiten sichert die mittelfristigen Wachstumsziele des Unternehmens. Die Energiekontor-Aktivitäten in Portugal beschränken sich aktuell im Wesentlichen auf das Bestandsmanagement des vorhandenen Windparkportfolios. Unbestritten verfügen die USA über ein sehr großes Potential im Solar- als auch im Windbereich. Das ist der Grund warum sich der Vorstand für einen Markteintritt in den USA vor einigen Jahren entschieden hatte. Aufgrund der etwas anders liegenden Risiken in den USA im Gegensatz zu den europäischen Märkten in denen Energiekontor tätig ist, wird der amerikanische Markt mit großer Vorsicht und in mehreren Etappen erschlossen. Mit den Teams in Austin (Texas) und Rapid City (South Dakota) werden die Solar- und Windprojekte vorangetrieben. Die Geschäftsleitung plant, die ersten Projektrechte für Solarprojekte zu veräußern, anstatt die Solarparks selbst zu errichten. Ein Grund dafür ist zum einen die schnellere Gewinnrealisierung, zum anderen auch die Schonung des verfügbaren Eigenkapitals. Am wichtigsten ist jedoch, dass auf dem Weg dahin, die Risiken überschaubar und beherrschbar bleiben. Mit dem Verkauf dieser Projektrechte wollen wir erste Erfahrungen in den USA machen; später werden wir Projekte bis zum Financial Close führen. Erst danach ist geplant, Projekte wie üblich, schlüsselfertig zu errichten. Im laufenden Jahr wird mit den ersten Ergebnisbeiträgen aus den USA gerechnet. Frankreich ist aufgrund der guten Windverhältnisse und der hohen Sonneneinstrahlung vor allem im Süden des Landes ein sehr attraktiver Markt. Wir rechnen damit, dass die Realisierung der ersten Solarprojekte zwischen vier und fünf Jahren und die Realisierung von Windprojekten sogar sechs bis sieben Jahre dauern werden. Entsprechend rechnen wir aus Frankreich mit Ergebnisbeiträgen aus dem Solarbereich frühestens in 2023 und für den Windbereich nicht vor 2025. Das grundsätzliche Ziel der Energiekontor-Gruppe bleibt die Stabilisierung und nachhaltige Steigerung der Einnahmen aus dem Bereich Projektentwicklung. Perspektivisch soll jeweils etwa die Hälfte des Umsatzes und des Gewinns im In- und Ausland erzielt werden. b) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks Das Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind und Solarparks sorgt für kontinuierliche Erträge und schafft dadurch die finanzielle Stabilität und die Grundlage für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum gemäß dem Wachstumsmodell der Energiekontor-Gruppe. Aus diesem Grunde soll dieser Bereich systematisch verstärkt und ausgebaut werden. Im Geschäftsjahr 2019 wurde der Windpark Withernwick II in den eigenen Bestand übernommen. Die Strategie, nach der grundsätzlich die Hälfte der selbst entwickelten Projekte verkauft wird und die andere in den Bestand konzerneigener Wind und Solarparks übernommen wird, soll in den kommenden Jahren weiter verfolgt werden. Zwar verbleiben dadurch die Gewinnmargen der Projekte, die im Falle eines Verkaufs aufgedeckt würden, als stille Reserven im Anlagenbestand, allerdings zahlt sich diese Vorgehensweise durch konstante Einnahmen aus dem Stromverkauf über einen langen Zeitraum wieder aus. Energiekontor verzichtet damit auf kurzfristige Gewinne zugunsten eines langfristig gesicherten Unternehmenswachstums. c) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Trotz schwankender Einnahmen aufgrund von unterschiedlichen Wind- und Solarjahren ist in den kommenden Jahren ein tendenziell ansteigendes Umsatz- und Ergebnisniveau in diesem Segment zu erwarten. Einen Beitrag dazu liefert die sich ständig erhöhende Zahl der Wind- und Solarparks, die in der Betriebsführung betreut werden. Auch für veräußerte Wind- und Solarparks verblieb die Betriebsführung bisher in den meisten Fällen bei der Energiekontor-Gruppe. Eine Erweiterung ist durch die Übernahme der Betriebsführung von Fremdparks denkbar. Dieser Bereich soll in den nächsten Jahren systematisch zu einer eigenen Dienstleistung ausgebaut werden. Hierbei soll die langjährige Erfahrung in der Betriebsführung von Eigen und Fremdparks und das in den vergangenen Jahren gewonnene Know-how zur Innovation und Optimierung an eigenen Anlagen auf dem freien Markt angeboten werden. Es ist geplant, diesen Service sukzessive auf alle Märkte, in denen Energiekontor vertreten ist, auszuweiten. Ein Bespiel für eine nicht ausschließlich technische Innovationsmaßnahme ist die Optimierung der Windparks für den Betrieb über den gesetzlich geregelten Zeitraum von 20 Jahren hinaus. Hier hat Energiekontor die Genehmigung für 17 Windparks erfolgreich bis zu einer Laufzeit von 35 Jahren erwirken können. Durch gezielte Anwendung von Innovations- und Effizienzmaßnahmen wird derzeit auch der wirtschaftliche Weiterbetrieb dieser Windparks sichergestellt. Grundsätzlich strebt Energiekontor eine Gesamtbetriebsdauer der Windparks von 30 bis 35 Jahren an. Gesamtunternehmen Die Vision einer 100-prozentigen Versorgung des Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien treibt Energiekontor und seine Mitarbeiter an. Es ist das erklärte Ziel, die ersten Wind-und Solarparks zu realisieren, deren Stromgestehungskosten unter denen der konventionellen Energiewirtschaft liegen, um den erneuerbaren Energien insgesamt zu einer höheren Marktdurchdringung zu verhelfen. So unterstützen die verschiedenen Abteilungen des Unternehmens mit diversen Effizienzmaßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette diese Vision seit Jahren. Diese Kostensenkungsmaßnahmen stellen gleichzeitig einen Wettbewerbsvorteil dar und verhelfen dem Unternehmen in einem weiterhin herausfordernden Marktumfeld zu einer guten Positionierung innerhalb der Branche. Neben der Teilnahme an den zukünftigen Ausschreibungen im Wind- und Solarbereich konzentriert sich Energiekontor vor allem auf den Abschluss von PPAs. Mit PPAs hat das Unternehmen in Großbritannien bereits seit vielen Jahren erfolgreich Erfahrungen gesammelt und Vertrauen unter den Industriepartnern gewonnen. Auch wenn die britische Regierung wieder Fördermaßnahmen beschließen sollte, liegt der Schwerpunkt für die Entwicklung weiterer Projekte auf Schottland, wo bei hervorragenden Windbedingungen großflächige Windparks ohne Fördermaßnahmen wirtschaftlich realisiert werden sollen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichts ist noch nicht absehbar welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland und weltweit haben wird. Für Energiekontor gilt, dass das Geschäftsmodell sehr robust ist und daher das Unternehmen geringer als andere von den Folgen betroffen sein sollte. Selbst für den Fall, dass die Unternehmensabläufe kurz- mittelfristig ins Stocken geraten sollten, würde dies im schlechtesten Fall zu Verschiebungen in den Projekten und Verzögerungen bei Wartungsund Instandhaltungsarbeiten führen. Das gleiche gilt natürlich für Verzögerungen, die durch Engpässe bei Geschäftspartnern, Kommunen und Behörden zustande kämen. Aufgrund der oben gemachten Ausführungen rechnet der Vorstand von Energiekontor für 2020 mit einer deutlichen EBT-Steigerung gegenüber dem Vorjahr. Das Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" ist mit der Betriebsführung ausschlaggebend für den weiteren Wachstumsprozess der Energiekontor-Gruppe. Die Umsätze aus diesen beiden Segmenten sind trotz wind-und solarabhängiger Ertragsschwankungen besser kalkulierbar als diejenigen aus der Projektierung. Diese Einnahmen stellen eine verhältnismäßig stabile Basis für die Liquiditätsplanung im Konzern dar. Bei der Stromerzeugung in konzerneigenen Wind und Solarparks sowie der Betriebsführung handelt es sich um die strategischen Kernsegmente der Energiekontor AG. Die aus dem Betrieb eigener Wind-und Solarparks erzielten Liquiditätsüberschüsse sollen in den nächsten Jahren durch die Erweiterung des bestehenden Eigenparkportfolios stetig weiter ausgebaut werden, wobei der Ausbau primär durch Übernahme von schlüsselfertig errichteten Wind und Solarparks aus der eigenen Projektentwicklung erfolgen soll. Die Entscheidung zur Übernahme von Wind- und Solarparks in den eigenen Bestand erfolgt stets situationsabhängig und projektbezogen. Die Solarenergiebranche hat sich in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelt. Modul- und Komponentenpreise sind deutlich zurückgegangen. Nicht zuletzt dadurch ist es Energiekontor heute möglich trotz der geringeren Einspeisevergütung Solarprojekte in Deutschland zu realisieren, die zum einen dem Investor attraktive Return on Investments ermöglichen und zum anderen Energiekontor weiterhin sehr auskömmliche Margen sichern. Dies gilt nicht nur für Projekte, die Energiekontor im Rahmen der Ausschreibungen realisiert, sondern gilt genauso für Projekte, die auf PPA-Basis realisiert werden. Durch die insgesamt sehr gut gefüllte Projektpipeline in unseren Ziel-Märkten geht der Vorstand der Energiekontor AG davon aus, dass sich das Unternehmenswachstum ab 2020 wieder beschleunigen wird und ab 2021 wieder die Wachstumsraten der Vorjahre erreichen wird. Dabei tragen die Fortführung von im Unternehmen integrierten und bewährten Strukturen und Arbeitsweisen, wie flache Hierarchien und kostenbewusstes Management, sowie die Nutzung unterschiedlicher Banken, Finanzierungsinstrumente, Anlagenhersteller, Dienstleister und Berater auch in Zukunft zum nachhaltigen und langfristigen Erfolg bei. Die nach wie vor gute Liquiditätssituation des Unternehmens ermöglicht darüber hinaus Raum für flexible Handlungsmöglichkeiten, um im Markt erfolgreich agieren zu können. Neben den regulatorischen Unwägbarkeiten können natürlich projektspezifische oder situationsbedingte Probleme - wie bereits in der Vergangenheit geschehen - auch zukünftig zu Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen, bei der Finanzierung bereits genehmigter Projekte und bei der Inbetriebnahme führen. Als wesentliche Risiken und erfolgsbeeinflussende externe Faktoren sind hier vor allem mögliche Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren und in der Projektumsetzung (z. B. durch Witterung, Lieferverzögerungen, mangelnde Verfügbarkeit von Errichtungsgerät oder Netzzugang oder höhere Gewalt, z. B. die Corona-Krise und ihre Auswirkungen) zu nennen. Ziel des Vorstands ist es, die Voraussetzungen für ein nachhaltiges Unternehmenswachstum weiter zu verbessern um die Gesamtleistung und das Konzern-EBT in den kommenden Jahren sukzessive und nachhaltig zu steigern. Wesentliche geplante Maßnahmen sind die Verstärkung der Akquisition in allen Planungsbereichen und die Erhöhung der Effizienz durch wirtschaftliche und technische Optimierungsmaßnahmen in allen Unternehmensbereichen. Die Mitarbeiterzahl soll parallel dazu in den zentralen Wachstumsbereichen wie in der Vergangenheit auch schon geschehen sukzessive und gezielt ausgebaut werden. Für die einzelnen Segmente lassen sich die Erwartungen für 2020 wie folgt zusammenfassen: Im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" wird mit einem Segment-EBT deutlich über dem Vorjahresniveau gerechnet. Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" wird unter der Voraussetzung eines annähernd normalen Windjahres ein leicht höheres Segment-EBT gegenüber dem Vorjahr erwartet, zumal auch der in 2019 in den Eigenbestand übernommene Windpark zu einer leichten Ergebnisverbesserung beitragen dürfte. Im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" wird aus heutiger Sicht ebenfalls von einer leichten Steigerung in Bezug auf Umsatz und EBT ausgegangen. Grund dafür sind weitere Effizienzmaßnahmen sowie die im Vergleich zum Vorjahr mengenmäßig erhöhte Betreuung von Wind- und Solarparks. Da die Managementvergütung bei allen Wind- und Solarparks an die erwirtschafteten Stromerlöse gekoppelt ist, sollte es auch hier zu einem leicht erhöhten Ergebnisbeitrag kommen. Sollten jedoch Anlagen ausfallen, besteht das Risiko, dass die Anlagen aufgrund von Corona nicht zeitnah gewartet werden könnten. Das könnte zu einer nicht unerheblichen Ergebnisverschlechterung führen. Einhergehend mit dem personellen Ausbau vor allem der neueren Standorte werden die Personalkosten in 2020 voraussichtlich leicht steigen. Bei den Eigenparks wird mit einer Verfügbarkeit von 98 Prozent gerechnet. Insgesamt geht der Vorstand davon aus, dass im Geschäftsjahr 2020 mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Konzern-EBT im zweistelligen Millionenbereich erreicht wird. Der konkrete Ergebnisverlauf wird davon abhängen, wie sich die Corona-Krise auf die Projektrealisierung sowie die Instandhaltung und Wartung von Wind- und Solarparks tatsächlich auswirken wird. Dies ist im Moment nicht vollständig vorhersehbar. Unter der Voraussetzung, dass es in den bereits laufenden Baugenehmigungsverfahren, bei den Verhandlungen der zentralen Lieferverträgen sowie den Finanzierungsverhandlungen nicht zu signifikanten Projektverzögerungen kommt, rechnen wir ab 2021 mit noch deutlich besseren Ergebnissen und mit weiteren Ergebnissteigerungen. Bilanzeid Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind. Bremen, im April 2020 Der Vorstand Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender Günter Eschen, Vorstand Torben Möller, Vorstand 2019 Jahresabschluss des Konzerns - IFRS GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DES KONZERNS (IFRS) 01.01.2019-31.12.2019 scroll in T€ Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil V. 2019 2018 1. Umsatzerlöse (1.) 63.700 110.186 2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen (2.) 32.708 18.516 3. Gesamtleistung 96.409 128.702 4. Sonstige betriebliche Erträge (3.) 3.986 3.363 5. Betriebsleistung 100.395 132.065 6. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen (4.) -30.501 -60.631 7. Personalaufwand (5.) -14.679 -13.667 8. Abschreibungen (6.) -22.551 -18.546 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (7.) -16.362 -17.144 10. Betriebsaufwand -84.093 -109.988 11. Betriebsergebnis (EBIT) 16.302 22.076 12. Erträge aus Beteiligungen 0 7 13. Beteiligungsergebnis 0 7 14. Zinsen und ähnliche Erträge 61 783 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -15.593 -13.255 16. Zinsergebnis (8.) -15.532 -12.472 17. Ergebnis vor Steuern (EBT) 770 9.612 18. Ertragsteuern (9.) -526 -2.932 19. Konzernjahresergebnis 244 6.680 Angabe der Earnings per Share (gemäß IAS 33) * (10.) Unverwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) 14.443.917 14.571.623 Verwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) 14.443.917 14.571.623 Unverwässertes Ergebnis je Aktie in € 0,02 0,46 Verwässertes Ergebnis je Aktie in € 0,02 0,46 * Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus potenziellen Aktien wie etwa Optionsrechten. Diese wirken allerdings nur dann ergebnisverwässernd, wenn sie die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. In 2019 wie im Vorjahr ergab sich kein Verwässerungseffekt. KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 01.01.2019-31.12.2019 scroll in T€ 2019 2018 Konzernjahresergebnis 244 6.680 Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten (vor Steuern) -3.970 909 Latente Steuern auf unrealisierte Ergebnisse und Umgliederungen 1.184 -271 Unrealisierte Ergebnisse aus derivativen Finanzinstrumenten (nach Steuern) -2.786 638 Unrealisierte Ergebnisse aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten Unrealisierte Ergebnisse (vor Steuern) 0 -46 Umgliederungen in die Gewinn- und Verlustrechnung (vor Steuern) -16 0 Latente Steuern auf unrealisierte Ergebnisse und Umgliederungen 5 14 Unrealisierte Ergebnisse aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (nach Steuern) -11 -32 Posten, die zukünftig möglicherweise in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden -2.797 606 Gesamtergebnis -2.553 7.286 Anteile der Aktionäre der Energiekontor AG -2.553 7.286 KONZERNBILANZ (IFRS) zum 31.12.2019 Aktiva scroll VERMÖGEN in T€ Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil VI. 31.12.2019 31.12.2018 A. Langfristige Vermögenswerte I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte (1.2) 766 23 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude (1.3) 33.474 734 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) (1.4) 192.407 204.001 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (1.5) 660 181 226.541 204.916 III. Beteiligungen 26 26 IV. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 1. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (3.) 29 29 2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (4.) 65 66 94 95 V. Latente Steuern (5. und V.9.2) 8.187 5.765 Summe langfristige Vermögenswerte 235.615 210.824 B. Kurzfristige Vermögenswerte I. Vorräte (6.) Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 71.189 38.481 II. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (7.) 13.765 19.123 2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (8.) 1.612 1.178 15.377 20.301 III. Ertragsteuerforderungen (9.) 693 480 IV. Wertpapiere 36 5.061 V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (10.) 66.989 73.291 Summe kurzfristige Vermögenswerte 154.284 137.613 Summe Vermögen 389.899 348.437 Passiva EIGENKAPITAL UND SCHULDEN In T€ Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil VI. 31.12.2019 31.12.2018 A. Eigenkapital I. Ausgegebenes Kapital 1. Gezeichnetes Kapital (Nennkapital) (11.) 14.678 14.578 2. Eigene Anteile (zur Einziehung vorgesehen) (12.) -312 -30 14.366 14.548 II. Kapitalrücklage (13.) 41.460 40.458 III. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen 1. Währungsumrechnung (15.1) -61 -61 2. Fair-Value-Bewertung IFRS 9 (15.2) -4.571 -1.775 -4.632 -1.835 IV. Gewinnrücklagen (16.) 1. Gesetzliche Rücklagen 15 15 2. Andere Gewinnrücklagen 35.442 39.329 35.457 39.344 V. Kumulierte Konzernergebnisse (17.) -30.451 -24.115 Summe Eigenkapital 56.200 68.400 B. Langfristige Verbindlichkeiten I. Sonstige Rückstellungen (18.) Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 16.100 14.859 II. Finanzverbindlichkeiten 1. Anleihekapital (19.) 92.267 81.912 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (20.) 106.924 120.679 3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten (21.) 1.123 1.040 4. Sonstige Finanzverbindlichkeiten (22.) 7.525 3.602 5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 32.578 0 240.417 207.232 III. Sonstige Verbindlichkeiten (23.) 3.012 3.184 IV. Latente Steuern 10.554 10.585 Summe langfristige Verbindlichkeiten 270.083 235.861 C. Kurzfristige Verbindlichkeiten I. Steuerrückstellungen (24.) 1.629 1.180 II. Sonstige Rückstellungen (25.) 9.175 13.504 III. Finanzverbindlichkeiten 1. Anleihekapital (19.) 2.958 2.868 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (20.) 30.858 17.771 3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 3.000 0 4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 2.421 0 39.237 20.639 IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.785 5.489 V. Sonstige Verbindlichkeiten 3.788 3.358 VI. Ertragsteuerverbindlichkeiten 3 6 Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 63.616 44.177 Summe Eigenkapital und Schulden 389.899 348.437 KONZERN-EIGENKAPITAL-VERÄNDERUNGSRECHNUNG (IFRS) 2018-2019 scroll Rücklage Fair Value (available for sale)1 Rücklage Fair Value (Cashflow-Hedges)2 in T€ Aktienkapital im Umlauf Kapitalrücklage Rücklage Währungsumrechnung sonstiges Ergebnis Gewinnrücklagen Stand zum 31.12.2017 14.577 40.323 -61 43 -2.424 39.717 Veränderungen im Jahr 2018 Einstellungen in Gewinnrücklagen Dividendenausschüttung Rückkauf eigener Anteile / Einziehung -29 -374 Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 30 Differenzen aus Fair-Value-Bewertung -46 909 Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung 14 -271 Konzernjahresergebnis Stand zum 31.12.2018 14.548 40.458 -61 11 -1.786 39.344 Entnahmen aus Gewinnrücklagen Einstellungen in Gewinnrücklagen 796 Dividendenausschüttung Rückkauf eigener Anteile / Einziehung -282 -4.683 Aktienoptionsprogramm (bedingtes Kapital) 100 1.002 Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm Differenzen aus Fair-Value-Bewertung -16 -3.970 Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung 5 1.184 Konzernjahresergebnis Stand zum 31.12.2019 14.366 41.460 -61 0 -4.571 35.457 scroll in T€ Kumulierte Konzernergebnisse Summe Anzahl Aktien in 1.000 Stück Stand zum 31.12.2017 -22.049 70.232 14.577 Veränderungen im Jahr 2018 Einstellungen in Gewinnrücklagen Dividendenausschüttung -8.745 -8.745 Rückkauf eigener Anteile / Einziehung -403 -29 Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 30 Differenzen aus Fair-Value-Bewertung 863 Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung -258 Konzernjahresergebnis 6.680 6.680 Stand zum 31.12.2018 -24.115 68.400 14.548 Entnahmen aus Gewinnrücklagen Einstellungen in Gewinnrücklagen -796 Dividendenausschüttung -5.784 -5.784 Rückkauf eigener Anteile / Einziehung -4.965 -282 Aktienoptionsprogramm (bedingtes Kapital) 1.102 100 Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm Differenzen aus Fair-Value-Bewertung -3.985 Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-Value-Bewertung 1.189 Konzernjahresergebnis 244 244 Stand zum 31.12.2019 -30.451 56.200 14.366 1) aus Marktbewertung für Wertpapiere 2) aus unrealisierten Gewinnen / Verlusten von Cashflow-Hedges KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 nach IFRS scroll in T€ 2019 2018 1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern 16.302 22.084 Nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 22.551 18.546 Anpassung nicht zahlungswirksamer Währungsgewinne / -verluste 1.052 -96 Nicht zahlungswirksame Bewertungsmaßnahmen (Abwertung Vorräte) 1.061 1.163 Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen an Effektivzinsmethode 168 -789 Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge im Eigenkapital 1.002 30 Ergebnis vor Änderung des Nettoumlaufvermögens 42.137 40.938 Veränderungen des Nettoumlaufvermögens Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögenswerte 4.925 7.040 Bestandsveränderungen für Erlöse aus Projektierung und Verkauf -33.769 2.164 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.295 -2.894 Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen -1.020 -7.128 Sonstige langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen -195 1.341 Erhaltene / gezahlte Ertragsteuern -3.031 3.972 Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 13.343 45.433 2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -19 -26 Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -7.463 -22.240 Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren 5.025 5.098 Zinsaufwendungen zur Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten (IAS 23.8) -1.675 -1.239 Zinseinnahmen 61 783 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -4.070 -17.624 3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit Zinsausgaben -13.483 -11.577 Einzahlungen aus Anleiheemissionen 13.400 18.000 Auszahlungen an Anleihegläubiger -2.868 -19.288 Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten 29.938 60.076 Auszahlungen für Tilgung von Krediten -30.860 -61.678 Gezahlte Dividenden -5.784 -8.745 Auszahlungen für Rückkauf eigener Anteile -4.965 -403 Einzahlungen aus bedingter Kapitalerhöhung (Aktienoptionsplan) 100 0 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -14.523 -23.616 4. Summe der Cashflows -5.249 4.193 Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds (Bewertungsrechnung) -1.052 96 5. Veränderungen des Finanzmittelfonds gesamt -6.302 4.289 Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 73.291 69.002 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 66.989 73.291 6. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds Zahlungsmittel 66.989 73.291 Finanzmittelfonds am Ende der Periode 66.989 73.291 ANHANG zum Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 der Energiekontor AG nach IFRS-Grundsätzen I. Allgemeine Angaben Die Energiekontor AG (nachfolgend auch als "Gesellschaft" bezeichnet) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in der Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRB 20449 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Gesellschaft aufgestellt worden. Die Jahresabschlüsse aller einbezogenen Tochterunternehmen datieren ebenfalls auf den Stichtag des Konzernabschlusses. Die Geschäftstätigkeit der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend auch kurz "Energiekontor") umfasst den Vertrieb selbst hergestellter Wind- und Solarparks an Dritte sowie den Betrieb von selbst hergestellten sowie erworbenen Wind- und Solarparks zur Erzeugung und zum Verkauf von elektrischer Energie. Der Vertrieb der Wind-und Solarparks erfolgt dabei regelmäßig mittels selbst gegründeter Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die den Wind- bzw. Solarpark erwerben und deren Kommanditanteile dann an Dritte veräußert werden (share deal). Die für den Eigenbetrieb zur Stromerzeugung vorgesehenen Wind-und Solarparks werden entweder selbst hergestellt oder erworben, wobei auch diese regelmäßig in Gesellschaften mit der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben werden. Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft unterliegt für das zum 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Da die Aktien der Energiekontor AG an einem organisierten Markt im Sinne von § 2 WpHG gehandelt werden, ist der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 gemäß § 315e HGB (in der Fassung des CSR-Richtlinienumsetzungsgesetzes vom II. April 2017) in Verbindung mit Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/ 2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 (Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards) aufgestellt und steht in Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie den ergänzenden Vorschriften des § 315e HGB. Der Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 2. April 2020 zur Veröffentlichung genehmigt. Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht (Handelsregister des Registergerichts Bremen unter HRB Nr. 20449). Der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Energiekontor AG wurde nach den Vorschriften des deutschen HGB und den ergänzenden Vorschriften des AktG erstellt. Er wird ebenfalls beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht. II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze 1. Allgemeine Informationen Energiekontor erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro (€) unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2018. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€). Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, wird im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen. Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften der Energiekontor-Gruppe zunächst nach den deutschen handelsrechtlichen bzw. den jeweils nationalen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese deutschen Rechnungslegungsgrundsätze weichen in wesentlichen Aspekten von den Grundsätzen der IFRS ab. Für Zwecke des Konzernabschlusses werden alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, die für die Darstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) erfordert Schätzungen und Annahmen durch das Management, die die bilanzierten Wertansätze der Vermögenswerte und Schulden, die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverpflichtungen und die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. Dabei ist es notwendig, in bestimmten Fällen schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsmethoden anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie Schätzungen, die auf ungewissen Sachverhalten beruhen und Veränderungen unterliegen können. Aus diesem Grund können sich auch die schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsmethoden im Zeitablauf ändern und damit die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen. Außerdem können sie Annahmen enthalten, die die Unternehmensleitung in derselben Berichtsperiode auch anders hätte treffen können - aus gleichermaßen vernünftigen Gründen. Die Unternehmensleitung weist deshalb darauf hin, dass tatsächliche Wertansätze und zukünftige Ereignisse auch häufig von den Schätzungen und Prognosen abweichen können und dass Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern (vgl. auch Ausführungen im Konzernanhang unter Tz. IV.21). Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen. 2. Gliederungsmethoden Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach den für das Gesamtkostenverfahren geltenden Grundsätzen gegliedert. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt für das Geschäftsjahr 2019 nach Fristigkeitsaspekten der einzelnen Bilanzposten. Die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit in der Konzernkapitalflussrechnung werden nach der indirekten Methode ermittelt. Die insgesamt gezahlten Zinsaufwendungen werden -je nach Verwendungszweck - dem Sektor "Cashflow aus der Investitionstätigkeit" zugewiesen, soweit sie die Finanzierung von Vorräten und Bauprojekten betreffen, und dem Sektor "Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit", soweit sie aus den übrigen Finanzierungen resultieren. Steuerzahlungen werden in voller Höhe im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, da eine Zuordnung zu einzelnen Geschäftsbereichen praktisch nicht durchführbar ist. Cashflows von ausländischen, nicht in Euro bilanzierenden Tochterunternehmen werden zu Jahresdurchschnittskursen in die Konzernberichtswährung umgerechnet. Ergebnis-, aber nicht zahlungswirksame Anpassungen von Finanzinstrumenten an die Effektivzinsmethode werden im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit neutralisiert, ebenso wie Anpassungen nicht zahlungswirksamer Wechselkursveränderungen. Die wechselkursbedingten Veränderungen des britischen Pfunds und US-Dollars gegenüber dem Euro werden nach der Summe der Cashflows bei der Bewertung des Finanzmittelfonds berücksichtigt. 3. Anwendung der IFRS-Standards und -Interpretationen Energiekontor setzt alle vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen um, die zum 31. Dezember 2019 in der EU verpflichtend anzuwenden sind. 3.1 Veröffentlichte, von der EU übernommene und im Geschäftsjahr erstmals angewendete IFRS Im Januar 2016 hat das IASB IFRS 16 "Leasingverhältnisse" veröffentlicht, mit dem unter anderem IAS 17 "Leasingverhältnisse" und IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält" abgelöst werden. IFRS 16 schafft für Leasingnehmer die bisherige Klassifizierung von Leasingvertragen in Operating und Finance Leases ab. Stattdessen führt IFRS 16 ein einheitliches Bilanzierungsmodell ein, nach dem Leasingnehmer verpflichtet sind, für alle Leasingvertrage einen Vermögenswert für das Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit für die ausstehenden Mietzahlungen anzusetzen. Dies führt dazu, dass ab 1. Januar 2019 grundsätzlich sämtliche Leasingverhältnisse - weitgehend vergleichbar mit der bisherigen Bilanzierung von Finance Leases - in der Konzernbilanz zu erfassen sind. IFRS 16 räumt ein Wahlrecht ein, für Leasingvertrage mit einer Laufzeit von bis zu zwölf Monaten (kurzfristige Leasingverhältnisse) sowie für Leasingvertrage über geringwertige Vermögenswerte auf eine Erfassung des Nutzungsrechts und der Leasingverbindlichkeit zu verzichten. Energiekontor nimmt diese Wahlrechte nicht in Anspruch. Der neue Standard regelt Ansatz, Bewertung, Ausweis sowie Angabepflichten im Zusammenhang mit Leasingverhältnissen in Abschlüssen von Unternehmen, welche Abschlüsse nach den IFRS aufstellen. Für den Leasingnehmer sieht IFRS 16 ein einziges umfassendes Bilanzierungsmodell in Gestalt eines Right-of-Use-Modells vor. Beim Leasingnehmer führt die Anwendung des IFRS 16 dazu, dass grundsätzlich sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Leasingvereinbarungen im weitesten Sinne in der Bilanz zu erfassen sind. Die Erstanwendung des IFRS 16 durch die Energiekontor AG erfolgte unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode. Dementsprechend erfolgt eine Darstellung der Vergleichszahlen 2018 weiterhin nach IAS 17, ohne rückwirkende Anpassung. Bei den Leasingaktivitäten der Unternehmensgruppe handelt es sich um die laufende Nutzung folgender Vermögenswerte: ― Sonstige immaterielle Vermögenswerte: ERP- und andere Software ― Grundstücke und Gebäude: Geschäftsräume, zum überwiegenden Teil jedoch Wind- und Solarparkflächen ― Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Kraftfahrzeuge, Büroeinrichtung Bis zum Geschäftsjahr 2018 wurden diese Leasingverhältnisse als Operating Lease klassifiziert, bei denen keine bilanzielle Erfassung erfolgte. Vielmehr wurden die Leasingzahlungen linear über die Grundmietzeit als Aufwand in der Gesamtergebnisrechnung berücksichtigt. Zum Zeitpunkt der Erstanwendung des IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erfolgte nunmehr eine Erfassung sämtlicher Operating Leases im Wege von Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten. Der Ansatz der Nutzungsrechte erfolgte bezogen auf das jeweilige Leasingverhältnis mit dem Barwert der Leasingverbindlichkeiten, angepasst um bereits geleistete Vorauszahlungen, soweit in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 ausgewiesen. Zum Erstanwendungszeitpunkt waren keine belastenden Leasingverhältnisse bei der EnergiekontorGruppe zu verzeichnen; eine Wertberichtigung der initialen Nutzungsrechte war somit nicht erforderlich. In die Klassifikation als Leasingverhältnisse wurden Verträge einbezogen, welche bereits zum 31. Dezember 2018 als Leasingverhältnisse anzusehen waren; hinzu kamen im Bereich des Operating Lease sämtliche Pachtverträge über Energieparkstandortflächen, soweit diese Kontrollrechte über die Pachtflächen vermittelten. In Bezug auf die Bilanzposten in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 hat die Anwendung von IFRS 16 unter anderem zur Folge, dass sich durch die Aktivierung der Nutzungsrechte bei gleichzeitiger Passivierung der LeasingVerbindlichkeiten die Bilanzsumme erhöht. Quantitativ wirkte sich die Implementierung des IFRS 16 auf die Konzernbilanz zum 1. Januar sowie zum 31. Dezember 2019 wie folgt aus: Auswirkungen auf die Konzernbilanz scroll in T€ 01.01.2019 31.12.2019 VERMÖGEN A. Langfristige Vermögenswerte I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte +821 +737 II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude +35.275 +32.740 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung +645 +454 Zwischensumme Nutzungsrechte +36.741 +33.932 EIGENKAPITAL UND SCHULDEN A. Eigenkapital V. Kumulierte Bilanzergebnisse 0 -1.067 B. Langfristige Verbindlichkeiten 5. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (langfristig) +34.199 +32.578 C. Kurzfristige Verbindlichkeiten 4. Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen (kurzfristig) +2.541 +2.421 Zwischensumme Leasingverbindlichkeiten +36.741 +34.999 In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2019 hat die Anwendung von IFRS 16 die Erhöhung der Abschreibungen um die auf die Nutzungsrechte entfallenden Beträge sowie die Erhöhung des Zinsaufwands bei gleichzeitiger Verringerung der im sonstigen betrieblichen Aufwand bisher erfassten Miet-, Leasing- und Pachtaufwendungen zur Folge. Die Auswirkung der Anwendung des IFRS 16 auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung des Jahres 2019 stellt sich wie folgt dar: Auswirkungen auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung scroll in T€ Ergebnisauswirkung 8. Abschreibungen auf Sachanlagen und i mmaterielle Vermögensgegenstände (Erhöhung) -2.809 9. sonstige betriebliche Aufwendungen (Verringerung) +3.028 EBIT (Erhöhung) +219 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (Erhöhung) -1.286 EBT (Verringerung) -1.067 Die liquiden Abflüsse aus den Leasingverhältnissen entsprechen im Wesentlichen den vorgenannten Beträgen, die ohne Anwendung des IFRS 16 als sonstige betriebliche Aufwendungen verbucht worden wären (rund € 3 Mio.). Bewertet wurden bei der Ermittlung der Finanzverbindlichkeiten alle Abflüsse finanzieller Mittel, soweit zu deren Leistung eine feste vertragliche Verpflichtung besteht. Hierüber hinausgehende zukünftige potenzielle Abflüsse von finanziellen Mitteln aus Leasingverhältnissen, die bei der Bewertung nicht erfasst wurden, können bestehen in zusätzlichen variablen Leasingzahlungen, die wiederum abhängig sind von auf den angepachteten Flächen erwirtschafteten Stromerlösen (umsatzabhängig) oder in der unsicheren Inanspruchnahme von Verlängerungsoptionen. Potenzielle Leasingverhältnisse, die bereits in Form von optionalen Pachtverträgen eingegangen wurden, die mangels Eintritts der aufschiebenden Realisierungsbedingungen eines Wind- / Solarparks noch keine rechtliche Verpflichtung mit sich bringen, werden grundsätzlich nicht bzw. erst bei Bedingungseintritt bilanziert. Auf die Eigenkapitalquote hat die Anwendung von IFRS 16 zum 31. Dezember 2019 folgende Auswirkungen: Auswirkungen auf Bilanzsumme und Eigenkapital scroll in T€ 31.12.2019 Bilanzsumme ohne Anwendung von IFRS 16 355.967 Bilanzsumme mit Anwendung von IFRS 16 389.899 Erhöhung der Bilanzsumme +33.932 Eigenkapital ohne Anwendung von IFRS 16 57.266 Eigenkapital mit Anwendung von IFRS 16 56.200 Verringerung des Eigenkapitals -1.067 Eigenkapitalquote ohne Anwendung von IFRS 16 16,09 % Eigenkapitalquote mit Anwendung von IFRS 16 14,41 % Verringerung der Eigenkapitalquote -1,67 % Die Restlaufzeiten der Leasingverbindlichkeiten im Zusammenhang mit Operating Leases gliedern sich wie folgt: scroll in T€ 31.12.2019 Leasingverbindlichkeiten Kurzfristig (bis 1 Jahr) 2.421 Mittelfristig (1-5 Jahre) 8.014 Langfristig (5-10 Jahre) 8.558 Länger (über 10 Jahre) 16.006 3.2. Veröffentlichte, von der EU übernommene und noch nicht angewendete IFRS Im Mai 2017 hat das IASB den Standard IFRS 17 "Versicherungsverträge" veröffentlicht. IFRS 17 ersetzt den derzeit geltenden Standard IFRS 4 und soll die Transparenz und die Vergleichbarkeit in Bezug auf Ansatz, Bewertung, Ausweis sowie Angaben für Versicherungsverträge bei Versicherungsgebern erhöhen. IFRS 17 ist voraussichtlich spätestens auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Für Energiekontor hat IFRS 17 keine Relevanz. III. Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis 1. Grundsätze Mutterunternehmen ist die Energiekontor AG, Bremen (nachfolgend auch als "Gesellschaft" oder "AG" bezeichnet). In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sind neben der Energiekontor AG inländische wie ausländische Unternehmen einbezogen worden, bei denen die Energiekontor AG zum 31. Dezember 2019 unmittelbar oder mittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Gesellschaften des Konzerns aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen ziehen. Auch zur Veräußerung bestimmte Tochtergesellschaften (Projektgesellschaften) werden in den Konzernabschluss einbezogen. Projektgesellschaften in diesem Sinne sind die von der Energiekontor-Gruppe geschäftstypischerweise in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründeten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften. Die Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften erfolgt nicht nur bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschaftsanteile, sondern hierüber hinaus bis zur vollständigen Beendigung der wesentlichen Nutzenziehung aus der Projektgesellschaft, mithin bis zur wesentlichen Fertigstellung und Übergabe des betriebsbereiten Wind- bzw. Solarparks. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Entkonsolidierung der Projektgesellschaft, zumal die nach Fertigstellung weiterhin regelmäßig realisierten Betriebsführungserlöse gegenüber dem Gründungs-, Vertriebsund Errichtungsvorgang keinen im Sinne der IFRS wesentlichen Nutzenziehungs- oder Risikofaktor mehr darstellen. Dies hat im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung unter anderem zur Folge, dass Umsätze gegenüber Projektgesellschaften bis zur Fertigstellung nicht als Umsatz und Gewinn realisiert werden. Betroffen hiervon sind neben dem Kaufpreis für den Windbzw. Solarpark auch Provisionen und andere Entgelte im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, der Projektierung, der rechtlichen und wirtschaftlichen Konzeption und allen weiteren bis zur Fertigstellung des Wind- / Solarparks erbrachten Dienstleistungen. Diese Umsätze führen erst dann zu einem Umsatz- und Ergebnisbeitrag, wenn kumulativ die Veräußerung der Gesellschaftsanteile und die Fertigstellung und Abnahme des Wind- / Solarparks erfolgt sind. Die gegenüber Dritten bis zur Fertigstellung anfallenden Umsätze und Teilgewinne werden infolge der Vollkonsolidierung auch nicht im Rahmen einer Realisierung nach Leistungsfortschritt realisiert, sondern erst, soweit die weiteren Voraussetzungen einer Entkonsolidierung gegeben sind, mithin zum Zeitpunkt der Fertigstellung (completed contract). Soweit Anteile an Kommanditgesellschaften zum Bilanzstichtag bereits veräußert sind, die Übergabe des Wind- oder Solarparks durch Energiekontor an die Kommanditgesellschaft jedoch vereinbart und noch nicht erfolgt ist, erfolgen die Entkonsolidierung und die Umsatz- und Gewinnrealisierung erst zum Zeitpunkt der Übergabe des Wind- bzw. Solarparks. Für solche Gesellschaften, deren Anteile bereits veräußert wurden und die nach diesen Grundsätzen gleichwohl noch bis zur Abnahme der von Energiekontor zu liefernden Wind- oder Solarparks zu konsolidieren sind, werden die laufenden externen Erträge und Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen und der Saldo aus diesen Beträgen im Fremdkapital ausgewiesen, sodass die laufenden Ergebnisse solcher Projektgesellschaften im Ergebnis so lange neutral gestellt werden, wie sich aus etwaigen Verlusten kein negatives Kapital ergeben würde. Hierüber ggf. hinausgehende Verluste wirken sich grundsätzlich im Konzern aus, was jedoch im Berichtszeitraum und im Vorjahr nicht der Fall war. Auf die innerhalb des Konzerns eliminierten Zwischengewinne sind aktive latente Steuern zu bilanzieren. Bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung fallen in den Kommanditgesellschaften in der Errichtungsphase regelmäßig externe Finanzierungsaufwendungen ab dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung durch die Kreditinstitute an, die im Konzern für die im Geschäftsjahr veräußerten Projekte bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung als Zinsaufwand verbucht werden. Anteile an assoziierten Unternehmen, auf welche die AG direkt oder indirekt einen wesentlichen Einfluss ausübt und die nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung in der nahen Zukunft erworben wurden, werden gemäß IAS 28 at equity bilanziert (One-Line-Consolidation). Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben. Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwands erforderlich ist. Es werden auch Unternehmen nach den Grundsätzen der anteiligen Konsolidierung gemäß IFRS 11 einbezogen (Joint Operations). Es handelt sich hierbei ausschließlich um Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Auf Konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen werden gesondert innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen ("nicht beherrschende Anteile am Eigenkapital"), sofern die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Kapitalgesellschaften bestehen. Soweit die nicht beherrschenden Anteile am Eigenkapital von Personengesellschaften, wozu auch Kommanditgesellschaften gehören, bestehen, sind diese als Fremdkapital auszuweisen, da die Voraussetzungen für einen Eigenkapitalausweis regelmäßig nicht kumulativ erfüllt sind. Zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums bestanden nicht beherrschende Anteile an Kommanditgesellschaften ("Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Soweit die Gesellschaften, an denen diese Beteiligungen bestehen, für den Verbleib im Konzern vorgesehen sind, werden sie unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die - aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind- oder Solarparks durchzuführenden Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften - im Fremdkapital auszuweisenden Kommanditanteile Dritter an diesen Projektgesellschaften werden wegen des nur temporären Verbleibs im Konzern grundsätzlich im kurzfristigen Verbindlichkeitenbereich ausgewiesen (ebenfalls dort unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Zum Bilanzstichtag war eine Projektgesellschaft mit in Bau befindlichen Anlagen, deren Anteile bereits veräußert worden waren, zu konsolidieren sowie die für dieses Projekt erhaltene Anzahlung zu passivieren. Die Anteile von Konzernfremden am Ergebnis der Tochterunternehmen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung, je nach Rechtsform der Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, gesondert als Ergebniszuordnung (im Falle einer Kapitalgesellschaft) oder im Finanzergebnis (im Falle einer Personengesellschaft) ausgewiesen. Im Berichtszeitraum wie im Vorjahr waren Ergebniszuordnungen ausschließlich im Finanzergebnis auszuweisen. Die Kapitalkonsolidierung wird nach der Erwerbsmethode durchgeführt (Purchase Accounting bzw. Acquisition Method). Dabei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen und zum Zeitwert neu bewerteten Nettoreinvermögen des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren. Zum Zeitpunkt des Verkaufs von Anteilen an einbezogenen Unternehmen oder des Wegfalls der Beherrschungsmöglichkeit an diesen Unternehmen scheiden diese aus dem Konsolidierungskreis aus. Im Rahmen der Entkonsolidierung werden die auf den Konzern entfallenden anteiligen Vermögenswerte und Schulden mit den fortgeführten Konzernbuchwerten einschließlich eines bestehenden Geschäftsoder Firmenwerts eliminiert. Die Differenz zwischen dem Saldo der Vermögenswerte und Schulden und dem Veräußerungserlös für die Anteile wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst. Die von Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Konsolidierungskreis anfallenden Erträge und Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen. Im Falle der Entkonsolidierung von Projektgesellschaften werden alle im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des Windparks erzielten Errichtungs- und Dienstleistungserlöse im Entkonsolidierungszeitpunkt in den Umsatzerlösen erfasst. Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert, ebenso Zwischengewinne. Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht. 2. Einbezogene Unternehmen Eine gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns im Sinne von § 313 Abs. 2 HGB sowie die Art der Einbeziehung in den Konzernabschluss erfolgt in Tz. IX. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Muttergesellschaft Energiekontor AG die dort angeführten weiteren Unternehmen. Sämtliche Gesellschaften des Konzerns werden konsolidiert. In der gesonderten Aufstellung sind auch etwaige Befreiungsbeschlüsse nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB aufgeführt. Anteile an nicht beherrschten Unternehmen bestehen lediglich an Windpark-Infrastrukturgesellschaften, die at equity oder quotal (Joint Operations) konsolidiert werden und keinen maßgeblichen Anteil an den Tätigkeiten der Gruppe und den Cashflows ausmachen. 3. Veränderung im Konsolidierungskreis 3.1 Erstkonsolidierung Folgende Gesellschaften waren im Jahr 2019 infolge von Neugründung in den Konsolidierungskreis aufzunehmen (Erstkonsolidierung). ― Energiekontor Bau XI GmbH ― Energiekontor Bau XII GmbH ― Energiekontor Bau XIII GmbH ― Energiekontor Bau XIV GmbH ― Energiekontor Bau XIX GmbH ― Energiekontor Bau XV GmbH ― Energiekontor Bau XVI GmbH ― Energiekontor Bau XVII GmbH ― Energiekontor Bau XVIII GmbH ― Energiekontor Bau XX GmbH ― Energiekontor CO GmbH ― Energiekontor Direktvermarktung GmbH ― Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG ― Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG ― Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH ― Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH ― Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur XI GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur XV GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur XVI GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie GmbH ― Energiekontor Neue Energie 1 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 10 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 11 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 12 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 2 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 3 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 4 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 5 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 6 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 7 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 8 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Neue Energie 9 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 6 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 7 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 8 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 9 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 10 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 11 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 12 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 13 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 14 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar 15 GmbH & Co. KG ― Energiekontor Solar Bau I GmbH ― Energiekontor Solar Bau II GmbH ― Energiekontor Solar Bau III GmbH ― Energiekontor Solar Bau IV GmbH ― Energiekontor Solar Bau V GmbH ― Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG ― Energiekontor UK CO I Ltd. ― Energiekontor UK GL GmbH ― Energiekontor UK Hold Limited ― Energiekontor UK LO GmbH ― Energiekontor UK Man Limited ― Energiekontor UK PI GmbH ― Energiekontor WP Booßen GmbH ― Energiekontor WSB 1 GmbH ― Energiepark Jülich-Barmen-Merzhausen WP JBM GmbH & Co. KG ― Energiepark Jülich-Ost WP JO II GmbH & Co. KG ― Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG ― Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG ― Energiepark UK CO GmbH & Co. KG ― Energiepark UK GL GmbH & Co. KG ― Energyfarm UK BA I Ltd. ― Energyfarm UK BA II Ltd. ― Energyfarm UK Baldoon LLP ― Energyfarm UK CO II Ltd. ― Energyfarm UK Cornharrow LLP ― Energyfarm UK DU I Ltd. ― Energyfarm UK DU Ltd. ― Energyfarm UK Dunbeath LLP ― Energyfarm UK FE I Ltd. ― Energyfarm UK FE II Ltd. ― Energyfarm UK Fell LLP ― Energyfarm UK GA I Ltd. ― Energyfarm UK GA II Ltd. ― Energyfarm UK Garbet LLP ― Energyfarm UK GL I Ltd. ― Energyfarm UK GL II Ltd. ― Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP ― Energyfarm UK HA I Ltdt. ― Energyfarm UK HA II Ltd. ― Energyfarm UK Hare Craig LLP ― Energyfarm UK LA I Ltd. ― Energyfarm UK LA II Ltd. ― Energyfarm UK Lairg LLP ― Energyfarm UK LI I Ltd. ― Energyfarm UK LI II Ltd. ― Energyfarm UK Little Hartfell LLP ― Energyfarm UK LO I Ltd. ― Energyfarm UK LO II Ltd. ― Energyfarm UK Longhill Burn LLP ― Energyfarm UK NA I Ltd. ― Energyfarm UK NA II Ltd. ― Energyfarm UK Narachan LLP ― Energyfarm UK OV I Ltd. ― Energyfarm UK OV II Ltd. ― Energyfarm UK Overhill LLP ― Energyfarm UK PE I Ltd. ― Energyfarm UK PE II Ltd. ― Energyfarm UK Pencarreg LLP ― Energyfarm UK PI I Ltd. ― Energyfarm UK PI II Ltd. ― Energyfarm UK Pines Burn LLP ― Energyfarm UK SO I Ltd. ― Energyfarm UK SO II Ltd. ― Energyfarm UK Sorbie LLP ― Energyfarm UK WE I Ltd. ― Energyfarm UK WE II Ltd. ― Energyfarm UK Windy Edge LLP ― Energyfarm UK WU I Ltd. ― Energyfarm UK WU II Ltd. ― Energyfarm UK Wull Muir LLP ― Infrastrukturgesellschaft Energiepark Beckum GbR ― Netzanschluß Stadorf GbR ― WP Booßen GmbH & Co. KG Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung im Rahmen von Übernahmen ergaben sich nicht, da es sich bei den vorstehenden Vorgängen ausschließlich um Neugründungen im laufenden oder im Vorjahr handelt. 3.2 Noch nicht erfolgte Erstkonsolidierungen Alle im Jahr 2019 gegründeten Gesellschaften wie auch diejenigen, die im Vorjahr gegründet und im Vorjahr aus Wesentlichkeit (IFRS Framework) nicht im Konsolidierungskreis enthalten waren, wurden im Geschäftsjahr vollkonsolidiert. 3.3 Entkonsolidierung Aufgrund der im Berichtszeitraum erfolgten Veräußerung von Tochtergesellschaften war für nachfolgende im Fremdbesitz befindliche Projektgesellschaften die Entkonsolidierung vorzunehmen. ― Energiekontor Solar 1 GmbH & Co. KG Die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf der in diesen Gesellschaften enthaltenen Wind- / Solarparks erzielten Umsätze und Aufwendungen werden in der Gewinn-und Verlustrechnung ausgewiesen. Folgende Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr liquidiert und entkonsolidiert: ― CuxlandSolar UG I. L. (haftungsbeschränkt) ― WeserSolar UG I. L. (haftungsbeschränkt) Folgende Gesellschaften sind auf im Konsolidierungskreis enthaltene Tochtergesellschaften der Energiekontor AG angewachsen bzw. verschmolzen worden: ― Energiekontor Management GmbH & Co. KG ― Energiekontor Management Hagen GmbH & Co. KG ― Energiekontor Infrastruktur III GmbH & Co. KG 4. Segmentberichterstattung Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. An den Vorstand als Hauptentscheidungsträger berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente des Konzerns sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden. Über die Zuordnung der Vermögens- und Schuldwerte wie auch der Erlöse und Aufwendungen zu den einzelnen Geschäftssegmenten wird in tabellarischer Form berichtet. IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung Die Abschlüsse der Gesellschaft und der inländischen und ausländischen Tochterunternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Jahresabschlüsse von assoziierten Unternehmen. Der von der Energiekontor AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss 2019 der Energiekontor-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des IASB Anwendung. 1. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Zuwendungen der öffentlichen Hand Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst, und zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen der sonstigen betrieblichen Erträge, zumal in der Regel die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, in vorangegangenen Perioden angefallen sind. Erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in den sonstigen Verbindlichkeiten als abgegrenzte Erträge erfasst. Vorteile aus öffentlichen Darlehen (z. B. zinssubventionierte Darlehen der KfW-Bankengruppe) sind in Bezug auf die Konditionsverbilligung wie Zuwendungen der öffentlichen Hand zu beurteilen. Die Bewertung der subventionierten Verbindlichkeiten erfolgt mit dem Barwert der zu leistenden Zahlungen, die Differenz zum Auszahlungsbetrag stellt den Barwert der Subvention dar und wird als passivischer Abgrenzungsposten unter den langfristigen Verbindlichkeiten passiviert. Die Auflösung erfolgt über die Laufzeit der Zinssubventionierung. Im Geschäftsjahr wurden für aufgenommene KfW-Darlehen Förderbeträge mit einem Restwert in Höhe von T€ 627 (Vorjahr T€ 731) verbucht. Weitere Zuwendungen der öffentlichen Hand bestehen im Geschäftsjahr nicht. 3. Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen Die Umsatzarten und Realisierungsgrundsätze werden nachfolgend dargestellt. Umsatzerlöse werden netto gebucht und gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden oder die wesentlichen Risiken und Chancen übergegangen sind. Darüber hinaus muss die Zahlung hinreichend wahrscheinlich sein. Für alle Umsatzarten gilt, dass aus Konzernsicht eine Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) frühestens zum Entkonsolidierungszeitpunkt erfolgt, also zu dem Zeitpunkt, zu dem (kumulativ) die Anteile an der Gesellschaft veräußert sind und der Wind- / Solarpark fertiggestellt ist. Die Zahlungseingänge erfolgen grundsätzlich spätestens binnen 90 Tagen nach der Fakturierung, die wiederum zeitlich mit der Umsatzrealisierung bei Übergang der Verfügungsgewalt an den verkauften Gütern und erbrachten Dienstleistungen einhergeht. a. Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Umsätze aus langfristiger Auftragsfertigung aus der Errichtung von Wind- / Solarparks für Betreibergesellschaften werden aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind- / Solarparks vorzunehmenden Konsolidierung dieser Gesellschaften (vgl. vorstehende Ausführungen) nicht entsprechend dem Leistungsfortschritt gebucht, sondern erst mit Fertigstellung und Übergang der Risiken und Chancen und damit zum Entkonsolidierungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt - completed contract-method (CCM). Zum Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an den Anteilen der Betreibergesellschaft (Übergang der wesentlichen Gesellschafterrechte) einerseits sowie kumulativ an dem Wind- / Solarpark (Übergang der Gefahr des zufälligen Untergangs) geht aus Konzernsicht die Verfügungsgewalt über den gelieferten Wind- / Solarpark auf den Kunden über. Die Umsätze für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wind- / Solarparks (Geschäftsführung in der Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung) werden nach dem CCM-Verfahren ebenfalls zum Zeitpunkt der Veräußerung des Wind- / Solarparks realisiert, denn auch die Verfügungsgewalt über diese Dienstleistungen geht unauflöslich mit der an dem Wind- / Solarpark einher. Die Erlöse aus dem Verkauf eines Wind- / Solarparks sowie aus den damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen bestimmen sich nach den vertraglich hierfür fest vereinbarten Preisen. b. Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Die Umsätze für den Verkauf von mit eigenen Wind- / Solarparks erzeugter Energie werden zum Zeitpunkt der Stromlieferung nach dem CCM-Verfahren realisiert, da der Kunde hieran unmittelbar die Verfügungsgewalt erhält. c. Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Die Umsatzerlöse für die Betriebsführung und sonstigen kaufmännischen und technischen Leistungen werden ebenfalls nach dem CCM-Verfahren zum Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung realisiert, ebenfalls einhergehend mit dem Zeitpunkt der Verfügungsgewalt über diese Dienstleistungen sowie auf Grundlage der vertraglich vereinbarten Preise. Nutzungsentgelte und Lizenzerlöse werden je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zu Grunde liegenden Verträge entweder sofort realisiert oder abgegrenzt und zeitanteilig erfasst. Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Dies ist in der Regel der Ausschüttungsbeschluss. 4. Leasing Mit der Anwendung des einheitlichen Bilanzierungsmodells für Leasingverhältnisse gemäß IFRS 16 zum 1. Januar 2019 entfiel beim Leasingnehmer die Unterscheidung in Operating-und Finanzierungsleasingverhältnisse, sodass nunmehr sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen in der Bilanz zu erfassen sind. Für den Leasinggeber ergeben sich keine wesentlichen Änderungen aus den neuen Vorschriften. Zu Beginn des jeweiligen Vertrags erfolgt jeweils eine Einschätzung, ob durch den Vertrag ein Leasingverhältnis im Sinne des IFRS 16 begründet wird oder dieses wirtschaftlicher Gehalt dieses Vertrages ist. Ein Leasingverhältnis ist dann gegeben, wenn der Energiekontor-Gruppe durch den Vertrag das Recht eingeräumt wird, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswertes gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Im Fall des Vorliegens eines Leasingverhältnisses ist am Bereitstellungsdatum (also mit Verfügbarkeit des Vermögenswerts zur Nutzung durch Energiekontor) ein Nutzungsrecht in Höhe der Anschaffungskosten zu aktivieren. Diese beinhalten ― den passivierten Betrag der Leasingverbindlichkeit zur Erstbewertung ― alle anfänglich entstandenen Kosten zur Erlangung des Nutzungsrechts, soweit direkt zuzuordnen ― alle bereits geleisteten Leasingzahlungen vor oder am Datum der Bereitstellung, abzüglich erhaltener Vorteile mit Anreizwirkung ― alle geschätzten Rückbaukosten und Aufwendungen für vergleichbare Verpflichtungen Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Abschreibungen und Wertminderungen, gegebenenfalls angepasst um Neubewertungen der Leasingverbindlichkeit. Als Abschreibungszeitraum wird der kürzere Zeitraum aus Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingvertrags zugrunde gelegt. Am Bereitstellungsdatum wird zudem eine Leasingverbindlichkeit in Höhe des Barwerts aller noch ausstehenden Leasingzahlungen (Mindestzahlungen) über die Laufzeit passiviert. Basis für die Abzinsung ist der Grenzfremdkapitalzinssatz der Energiekontor-Gruppe, sofern der zugrundeliegende implizite Zinssatz des Leasingverhältnisses nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist definiert als der Zinssatz, den ein Leasingnehmer zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit Stellung vergleichbarer Sicherheiten die finanziellen Mittel aufnehmen würde, um für einen Vermögenswert einen mit dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld zu erlangen. Die Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes basiert auf den zu beobachtenden Marktrenditen; aus diesen werden zunächst Effektivzinssätze abgeleitet, welche anschließend Anpassungen im Zusammenhang mit bonitäts- und länderspezifischen Risiken erfahren. Der durch Energiekontor angewendete gewichtete Grenzfremdkapitalzinssatz beträgt 3,50 Prozent und wird einheitlich auf alle Anlagenklassen angewendet. Die Leasingverbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen: ― Feste Zahlungen abzüglich noch zu gewährender Leasinganreize ― Variable Leasingzahlungen, soweit diese an einen Index oder Zins gekoppelt sind ― Beträge, welche voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien zu zahlen sein werden ― Ausübungspreise von Kaufoptionen, soweit eine hinreichende Wahrscheinlichkeit der Ausübung besteht ("more- Iikely-than-not-Kriterium") ― Strafzahlungen anlässlich Kündigungen von Leasingverhältnissen, sofern jene in der Laufzeitbemessung Berücksichtigung finden Soweit (vereinzelt) Leasingzahlungen an die Entwicklung von Indizes (z. B. Verbraucherpreisindex) gekoppelt waren, beinhalten die zur Bestimmung der Leasingverbindlichkeit zugrundeliegenden Zahlungsströme lediglich bereits eingetretene Anpassungen. Schätzungen zukünftiger Anpassungen aufgrund einer erwarteten Indexentwicklung schlagen sich nicht in der Bewertung nieder. Variable Leasingzahlungen, welche weder an einen Index oder Zins anknüpfen, werden unverändert wie unter der früheren Regelung nach IAS 17 als Teil der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Hierzu zählen bei Energiekontor Pachtzahlungen, welche auf Basis der Erträge aus Stromeinspeisungen einzelner Anlagen erzielt werden. Die zugrunde gelegte Laufzeit der Leasingverhältnisse ermittelte sich aus der unkündbaren Grundmietzeit zuzüglich etwaiger Verlängerungsoptionen von ausreichender Ausübungswahrscheinlichkeit, abzüglich Perioden, für die eine Kündigungsoption besteht, sofern wiederum deren Ausübung hinreichend wahrscheinlich ist. Von besonderer Bedeutung als wesentlicher Bestandteil waren aus Sicht der EnergiekontorGruppe Verlängerungsoptionen im Rahmen von Miet- und Pachtverträgen. Deren Ausübung wird seitens Energiekontor nach eigenem Ermessen beurteilt; hierbei werden alle relevant erscheinenden Faktoren sowie ökonomische Anreize zur Ausübung solcher Optionen berücksichtigt. Bei nachträglich eintretenden wesentlichen Ereignissen sowie im Fall einer Veränderung der Umstände, welche sich auf die vorstehende Beurteilung auswirken, wird auch die Laufzeit neu eingeschätzt, vorausgesetzt, die Kontrolle hierfür liegt bei Energiekontor. Verlängerungsoptionen über Pachtlaufzeiten werden bei der Ermittlung der Laufzeit der Leasingverhältnisse nur einbezogen, soweit die wirtschaftlichen Parameter zu den Zeitpunkten der möglichen Optionsausübung verlässlich prognostiziert werden können und die Ausübung der Option demnach wahrscheinlich ist. Über die Laufzeit werden Leasingverbindlichkeiten zunächst aufgezinst und sodann um die geleisteten Zahlungen reduziert. Bei einer etwaigen Änderung des einzelnen Leasingverhältnisses erfolgt eine Neubewertung, sofern die Änderung Auswirkungen für die zukünftigen Leasingzahlungen entfaltet. Dies ist beispielhaft der Fall bei Änderungen der Eintrittswahrscheinlichkeit hinsichtlich der Ausübung von Verlängerungsoder auch Kündigungsoptionen wie auch bei einer Anpassung der Höhe der Leasingraten. Latente Steuern auf unterschiedliche Ansätze in der Konzern-und in den Steuerbilanzen werden nicht erfasst. 5. Währungsumrechnung Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen und Beteiligungen, deren Währung nicht der Euro ist, werden nach der funktionalen Methode in Euro umgerechnet, nichtmonetäre Posten regelmäßig zum Kurs des Erstverbuchungszeitpunkts umgerechnet. Die Posten des Eigenkapitals werden mit historischen Kursen geführt. Monetäre Posten werden zum Stichtagskurs und alle Aufwands- und Ertragspositionen mit entsprechenden Periodendurchschnittskursen zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion umgerechnet. Die beschriebenen Umrechnungen erfolgen, entsprechend der Behandlung eigener Fremdwährungsgeschäfte, erfolgswirksam in die Berichts- und funktionale Währung des Konzerns (Euro). Die Umrechnungen sowie Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis ("sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen") erfasst. 6. Geschäfts- oder Firmenwerte Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill) wurden bereits in früheren Jahren vollständig abgeschrieben. 7. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte umfassen die im Konzern genutzte Software. Das Unternehmen schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Software beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre. 8. Sachanlagen Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Die dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" zuzurechnenden konzerneigenen Grundstücke sind keine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien (investment properties), sondern dienen ausschließlich eigenbetrieblichen Zwecken (Betrieb von Wind- / Solarparks). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen gegebenenfalls auch die zukünftig zu erwartenden geschätzten Kosten für den Rückbau und die Renaturierung, wobei etwaige künftig beim Rückbau zu erwartende Veräußerungserlöse nicht saldiert werden. Falls Änderungen des aktuellen auf dem Markt basierenden Abzinsungssatzes einschließlich Änderungen des Zinseffekts und für die Schuld spezifischer Risiken zur Anpassung der für den Rückbau zu bildenden Rückstellungen führen, so sind solche Änderungen in der laufenden Periode den Anschaffungskosten der Wind- / Solarparks hinzuzufügen oder davon abzuziehen, ein Abzug erfolgt jedoch maximal in Höhe des Buchwerts des jeweiligen Vermögenswerts (darüber hinausgehende Rückstellungsminderungen wären gegebenenfalls erfolgswirksam zu erfassen). Zum Zeitpunkt einer etwaigen erforderlichen Erhöhung der Werte der Sachanlagen infolge der Erhöhung der Rückstellungen für die Rückbau- und Renaturierungskosten werden die Buchwerte der Sachanlagen durch Ermittlung des Nutzungswerts auf Wertminderung überprüft. Etwaige sich hieraus ergebende Wertminderungen werden aufwandswirksam erfasst. Bei Anschaffungen in Fremdwährung beeinflussen nachträgliche Kursänderungen nicht den Bilanzansatz zu ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen entstehen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Bei selbst erstellten Sachanlagen (Wind- / Solarparks), die als langfristige Vermögenswerte (Qualifying Long-term Assets) qualifiziert werden, werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt. Da zu Beginn der Planungs- und auch Bauphase bei Wind- / Solarparks in der Regel noch nicht absehbar ist, ob ein Park im Konzernbestand verbleiben oder verkauft werden soll, werden zunächst die gesamten projektbezogenen Herstellungskosten aller Projekte im Wareneinsatz sowie in den sonstigen betroffenen Aufwandspositionen (insbesondere Personalaufwendungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsaufwendungen) erfasst und zum Jahresende bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen im Rahmen der Bestandserfassung als Vorräte (unfertige Erzeugnisse und Leistungen) einheitlich aktiviert. Insoweit erfolgt vor der Fertigstellung in der Regel keine Aktivierung von "Anlagen im Bau". Bisher einzige Ausnahme von diesem Vorgehen ist die Erweiterung des konzerneigenen Windparks Withernwick, da es sich hierbei um keine Errichtung eines neues Windparks, sondern um die Erweiterung eines Bestandsparks handelt. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden dann in den Fällen, in denen final feststeht, dass ein Wind- / Solarpark in den konzerneigenen Bestand überführt werden soll, die Errichtungskosten -per Saldo ergebnisneutral- in das Anlagevermögen übernommen. Soweit im Anlagevermögen geführte Wind- oder Solarparks veräußert werden sollen, werden sie - gleichermaßen erfolgsneutral - in das Umlaufvermögen überführt. Im Berichts- wie im Vorjahr war dies nicht der Fall. Bei einmaligen öffentlichen Zuschüssen bzw. Subventionen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten (Investitionszuschüsse) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Zuschüsse gekürzt. Für laufende öffentliche Zuschüsse in Form von Darlehenssubventionierungen erfolgt die Passivierung eines separaten Abgrenzungspostens, der laufzeitbezogen über die Subventionsdauer aufgelöst wird. Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen mehr gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Vermögenswerte werden über die jeweils geschätzte Restnutzungsdauer abgeschrieben. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an. Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Im Einzelnen liegen den Wertansätzen für die laufende lineare Abschreibung folgende angenommene Nutzungsdauern zugrunde: scroll Technische Anlagen und Maschinen (Wind- / Solarparks) 10 bis 20 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Regel 3 bis 13 Jahre Nutzungsrechte nach IFRS 16 werden über die vertraglichen Laufzeiten von zwischen 3 und 20 Jahren abgeschrieben. 9. Wertminderungen auf Sachanlagen Alle in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Eine Überprüfung erfolgt unterjährig bereits dann, wenn Ereignisse oder Umstände (Triggering Events) eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Die Überprüfung auf Wertminderungsbedarf erfolgt auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten ("CGU", Cash Generating Units), in Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind- / Solarparks stellt jeder Wind- / Solarpark für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls Abschreibungen wegen Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. Wird demgemäß eine Abschreibung wegen Wertminderung für solche Vermögenswerte erforderlich, entspricht diese dem Differenzbetrag zwischen dem Buchwert und dem niedrigeren erzielbaren Betrag. Kann der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden, entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert des Vermögenswerts. Dieser Nutzungswert ist der sich durch Abzinsung seiner geschätzten zukünftigen Zahlungsströme ergebende Betrag. Sobald Hinweise vorliegen, dass die Gründe für die vorgenommenen Abschreibungen wegen Wertminderungen nicht länger existieren, wird die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Wertaufholung überprüft. Eine als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende ergebniswirksame Wertaufholung in Form einer Werterhöhung oder Verringerung einer Wertminderung erfolgt jedoch nur so weit, wie der Buchwert nicht überschritten wird, der sich unter Berücksichtigung der regulären Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorangegangenen Jahren keine Wertminderung vorgenommen worden wäre. Wertminderungen bei den Sachanlagen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Abschreibungen" ausgewiesen. 10. Beteiligungen an verbundenen Unternehmen Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich in die Vollkonsolidierung einbezogen. Diese Einbeziehung in die Konzernbilanzierung erfolgt mit Rückwirkung zum Erwerbszeitpunkt. 11. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen Forderungen gegen assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss als Finanzinstrumente unter den langfristigen Vermögenswerten gesondert ausgewiesen. 12. Joint Operations Soweit gemeinsame Vereinbarungen mit Dritten über die gemeinschaftliche Nutzung von Infrastruktur, Verkabelung u.Ä. für Wind- / Solarparks bestehen, erfolgt insoweit die anteilige Bilanzierung der Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für Schulden nach den Grundsätzen der Quotenkonsolidierung. Die im Berichts- und im Vorjahr mit Dritten bestehenden gemeinsamen Vereinbarungen und ihre quotalen Wertansätze haben keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 13. Finanzinstrumente 13.1 Begriff der Finanzinstrumente Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert und eine finanzielle Verbindlichkeit der Gesellschaft oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens beinhalten im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und sonstige Forderungen wie Darlehen. Die finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen vor allem Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige übrige Verbindlichkeiten, wozu auch die als Fremdkapital zu qualifizierenden Kommanditanteile Konzernfremder gehören, sowie erfolgsneutral verbuchte derivative Finanzinstrumente (Cashflow-Hedges in Form von Zinsswaps und Zins- / Währungsswaps) mit negativem Marktwert, die ebenfalls zu bilanzieren sind. 13.2 Bilanzielle Behandlung der Finanzinstrumente Finanzinstrumente werden in der Bilanz erfasst, sobald das Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, d. h. Käufe oder Verkäufe, bei denen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb des für den jeweiligen Handelsplatz vorgeschriebenen oder durch Konventionen festgelegten Zeitrahmens erfolgen muss, werden zum Handelstag bilanziert. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche des Konzerns bezüglich der Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auslaufen oder wenn eine Übertragung des Finanzinstruments an eine andere Partei unter Einschluss der Kontrolle bzw. aller wesentlichen Risiken und Nutzen vorgenommen wurde. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag spezifizierten Verpflichtungen des Konzerns auslaufen oder erlassen bzw. gekündigt werden. Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum Marktwert, der dem beizulegenden Zeitwert entspricht. Finanzinstrumente, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind unter Einbeziehung der Transaktionskosten bewertet. Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind (den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Forderungen, den Verbindlichkeiten aus Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Finanzschulden, den sonstigen übrigen Verbindlichkeiten oder den derivativen finanziellen Verbindlichkeiten). Soweit bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die fortgeführten Anschaffungskosten zum Ansatz kommen, werden die Buchwerte zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, inwiefern substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Es kommt der Betrag zum Ansatz, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei erstmaliger Erfassung unter Einbeziehung der nicht ergebniswirksamen Transaktionskosten bewertet wurde, abzüglich zwischenzeitlicher Tilgung und außerplanmäßiger Abschreibungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sind die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag identisch. Für erwartete Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Diese werden zur Minderung der Bruttoforderung angesetzt, wenn konkrete Sachverhalte bekannt werden, die darauf hindeuten, dass ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr war dies erforderlich. Die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigung auf Forderungen obliegt dem dezentralen Inkassomanagement und basiert unter anderem auf der Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden, auf Erfahrungswerten aus bereits ausgebuchten Forderungen, der Kundenbonität sowie Auffälligkeiten bei einem veränderten Zahlungsverhalten, auf Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die ein nachhaltiges oder signifikantes Absinken des beizulegenden Zeitwerts des finanziellen Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungskosten messbar machen, auf etwaigen Zugeständnissen an den Kreditnehmer aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe, die im Zusammenhang mit dessen finanziellen Schwierigkeiten stehen, oder allgemein auf der Feststellung des Wegfalls eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert. Die Höhe einer Wertminderung bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und den zur Barwertermittlung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinsten erwarteten künftigen Cashflows, die ergebniswirksam erfasst wird. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann der zu Grunde liegende Sachverhalt objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung eingetretenen Tatbestand zurückgeführt werden, so wird die zuvor erfasste Wertberichtigung ergebniswirksam rückgängig gemacht. Wertminderungen bezüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Vermögenswerte werden im Bedarfsfall mittels Wertberichtigungskonten erfasst und gegebenenfalls fortgeschrieben. Das Expected Loss Model wird hierbei beachtet. Weder ergaben sich in den Vorjahren solche Wertminderungen noch ergeben sich prospektiv für die zum Stichtag aktivierten Finanzinstrumente unter Anwendung der Grundsätze von IFRS 9 Kreditausfallrisiken, die einen Wertminderungsbedarf auslösen würden. Für die laufende Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeiten werden die vertraglichen Laufzeiten, die Sicherheiten, die Ratings der Kunden bzw. Schuldner sowie die konkreten Ausfallrisiken herangezogen. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst. Wertpapiere sowie Forderungen gegen assoziierte Unternehmen (Kommanditbeteiligungen) werden als "zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte klassifiziert (Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar"). Energiekontor bilanziert sie zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Unrealisierte Kursgewinne weist Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung) aus. Die Auflösung dieser Rücklage erfolgt bei Abgang des Vermögenswerts. Fallen die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten und liegen objektive Hinweise vor, dass der Vermögenswert wertgemindert ist, erfasst Energiekontor den Verlust und berücksichtigt ihn in der Konzern-Gewinn-und Verlustrechnung. Bei seiner Einschätzung der möglichen Wertminderungen bezieht das Unternehmen alle verfügbaren Informationen ein, wie zum Beispiel die Marktbedingungen und die Marktpreise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten. Wertaufholungen werden dann erfolgswirksam vorgenommen, wenn nach der aufwandswirksamen Erfassung einer Wertminderung zu einem späteren Bewertungszeitpunkt Ereignisse eintreten, die zu einem objektiven Anstieg des beizulegenden Zeitwerts führen. Energiekontor bewertet die Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung (Anleihen, Bundeswertpapiere und Bankkredite) werden nach der Effektivzinsmethode auf die Vertragslaufzeit verteilt. Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert an eine andere Partei. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gehören vor allem sonstige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen übrigen Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing nach IFRS 16 werden im Rahmen der Finanzverbindlichkeiten zu Beginn des Leasingverhältnisses mit dem Barwert der künftigen Leasingraten während der unkündbaren Grundmietzeit bilanziert. Die Bilanzierung erfolgt erstmals im Geschäftsjahr 2019. Die vorstehenden finanziellen Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps bilanziert Energiekontor zum Marktwert. Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert werden als finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Cashflow-Hedges dienen der Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen, die im Zusammenhang mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einem hochwahrscheinlichen zukünftigen Zahlungsstrom stehen. Den effektiven Teil der Marktwertänderungen derivativer Instrumente, die als Cashflow-Hedges bestimmt sind (Zins-und Zins- / Währungsswaps), erfasst Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung). Es werden nur Cashflow-Hedges bilanziert, die die strengen Anforderungen der IFRS hinsichtlich Hedge Accounting erfüllen. Sofern die Kriterien für eine Sicherungsbeziehung erfüllt sind, werden die Bezeichnung des eingesetzten Finanzinstruments, das zugehörige Grundgeschäft, das abgesicherte Risiko und die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der eingesetzten Sicherungsinstrumente dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung hinsichtlich der Kompensation der Risiken aus Änderungen der Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko beurteilen zu können, wird diese zum Abschlussstichtag auf ihre Effektivität untersucht. Wenn die Sicherungsbeziehung als ineffektiv eingestuft wird bzw. die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, so wird die Rücklage erfolgswirksam aufgelöst. Auf die weiteren Ausführungen in den Erläuterungen zur Bilanz und den Bilanzpositionen, die eine Aufstellung der Kategorisierung der Finanzinstrumente bei der Energiekontor-Gruppe enthalten (Tz. VI.2), wird verwiesen. Aufgrund der gesunkenen Kapitalmarktzinsen haben die Zinsswaps negative Marktwerte. Da sie ausschließlich als langfristige Zinssicherungsinstrumente zusammen mit den Grundgeschäften (Finanzierungsdarlehen) abgeschlossen wurden (Cashflow-Hedging) und eine Wertrealisierung vor Ablauf der damit gesicherten Zinsbindungslaufzeit nicht in Betracht kommt, sind für Energiekontor diese Marktwerte -unabhängig von einer positiven oder negativen Entwicklung -nur theoretische Werte und werden von der Unternehmensführung daher weder als Schuld noch - im Fall einer positiven Entwicklung - als Vermögenswert betrachtet. Der in der Konzernbilanz auszuweisende Wert der Swaps wird daher für Zwecke der Segmentberichterstattung auf Grundlage des anzuwendenden "management approach" eliminiert. 14. Besteuerung 14.1 Laufende Steuern Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen weicht vom Jahresergebnis aus der Gewinn-und Verlustrechnung ab, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die nicht steuerpflichtig bzw. nicht steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeiten der EnergiekontorGruppe für den laufenden Steueraufwand wurden auf Grundlage der in den jeweiligen Nationen, in denen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten unterhalten werden, geltenden bzw. aus Sicht des Bilanzstichtags in Kürze geltenden Steuersätzen berechnet. 14.2 Latente Steuern Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Nach der Verbindlichkeitsmethode (Liability Method) werden aktive und passive latente Steuern mit der zukünftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen IFRS-Bilanzierung und jeweils landesspezifischer steuerrechtlicher Bilanzierung von Aktiv- und Passivposten ergibt. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden erfolgswirksam in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zu Grunde liegende Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen ist. Darüber hinaus werden für Verlustvorträge latente Steuerabgrenzungen dann und insoweit vorgenommen, als ihre Nutzung in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist. Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit solcher Steueransprüche sind regelmäßig zu aktualisierende Steuerplanungsrechnungen durchzuführen. Außerdem sind die jeweils nationalen wie auch auf dem Gebiet der EU nach der laufenden Rechtsprechung des EuGH anzuwendenden Steuerregelungen einzubeziehen. Latente Steuerabgrenzungen werden nach Steueransprüchen (aktive latente Abgrenzungen) und Steuerschulden (passive latente Abgrenzungen) unterschieden. In der Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsaspekten gelten latente Steuern grundsätzlich als langfristig. Von der Saldierungsmöglichkeit aktiver und passiver latenter Steuern machte das Unternehmen auch im Berichtszeitraum im zulässigen Umfang Gebrauch. 15. Vorräte Vorräte, wozu die Projektierungs- und Planungsleistungen für Wind- und Solarprojekte gehören, sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung der Durchschnittsmethode zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten angesetzt. Finanzierungskosten auf die Vorräte werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorräte entfallen. Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungsoder Herstellungskosten liegt. 16. Forderungen aus langfristiger Auftragsfertigung Aufgrund der Konsolidierungspraxis, wonach Betreibergesellschaften, für die Wind- / Solarparks errichtet werden, nicht bereits mit Vertrieb der Kommanditanteile (Gesellschafterwechsel), sondern erst mit Fertigstellung des Wind- / Solarparks entkonsolidiert werden, hat das Verfahren der Umsatzrealisierung nach Leistungsfortschritt für die Konzernbilanzierung faktisch keine Bedeutung. 17. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Bargeldbestand, Bankguthaben und alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. 18. Nicht beherrschende Anteile Nicht beherrschende Anteile bzw. Anteile konzernfremder Gesellschafter sind nach den IFRS in der Regel innerhalb des Eigenkapitals in einer gesonderten Position getrennt auszuweisen. Da es sich jedoch bei den Tochtergesellschaften, an denen diese nicht beherrschenden Anteile bestehen, um Kommanditgesellschaften handelt, führt die Anwendung des IAS 32 zu einem vom deutschen Handelsrecht abweichenden Ausweis dieses wirtschaftlichen Eigenkapitals. Nach den dahingehend geltenden IFRS gilt dieses Kommanditkapital der konzernfremden Gesellschafter als Fremdkapital, solange der Kriterienkatalog der IFRS für einen Eigenkapitalausweis nicht kumulativ erfüllt ist. Bei den Tochtergesellschaften, an denen konzernfremde Gesellschafter beteiligt sind, handelt es sich ausschließlich um solche Kommanditgesellschaften. Die Kündigungsmöglichkeiten der Kommanditisten sind ein entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital. Finanzinstrumente, die dem Inhaber (hier: dem Kommanditisten) das Recht zur Kündigung gewähren und damit die Gesellschaft im Kündigungsfall verpflichten, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu übertragen, stellen demnach entgegen der in Deutschland unbestrittenen wirtschaftlichen Substanz als Eigenkapital aus Sicht der IFRS eine finanzielle Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. Aufgrund der bestehenden Kündigungsrechte der Kommanditisten der Tochtergesellschaften ist das mit dem Gesamtbetrag der nicht beherrschenden Anteile laut Bilanz korrespondierende "Nettovermögen der Kommanditisten" folglich nicht im Eigen-, sondern zum Barwert im Fremdkapital zu erfassen. Die Bewertung dieses Postens erfolgt zum nach den IFRS ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten". Korrespondierend sind die auf die Kommanditisten entfallenden Ergebnisanteile als Finanzierungsaufwand bzw. -ertrag zu erfassen. 19. Rückstellungen Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen werden Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn das Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat und es wahrscheinlich ist, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Dabei ist eine Abzinsung immer dann vorzunehmen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Zuführungen zu den Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt. Dies gilt nicht für Rückstellungsbildungen im Zusammenhang mit Rückbau- und Renaturierungskosten. In diesen Fällen ist der Buchwert des dazugehörigen Sachanlagevermögens um den Barwert der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Rückbau zu erhöhen. Die Berechnungsgrundlagen für die Barwertberechnung der Rückstellungen bestehen aus der Laufzeit bis zum voraussichtlichen Rückbau, aus den heute zu erwartenden anlagenspezifischen Rückbau- und Renaturierungskosten, die für die Anwendung der Nominalzinsrechnung (Kaufkraftäquivalenz) auf die voraussichtlichen Rückbaukosten unter Einrechnung einer voraussichtlichen Inflationsrate von p. a. 2 Prozent analog zum Vorjahr hochgerechnet werden, sowie aus dem jeweiligen auf die Restlaufzeit bezogenen Diskontierungszinssatz. Der Diskontierungssatz wurde im Geschäftsjahr wie im Vorjahr unter Zugrundelegung der Zinssätze von laufzeitkongruenten börsennotierten Bundeswertpapieren, erhöht um einen Risikoaufschlag von 3 Prozent (credit spread), ermittelt. Zu erwartende Verwertungserlöse werden bei der Bemessung der Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung nicht berücksichtigt, auch wenn ihre Realisierung aus heutiger Sicht wahrscheinlich und die dabei erzielten Erlöse im Schätzungswege gleichermaßen bezifferbar wie die Kosten für den Rückbau der Anlagen sind. Die Erfassung der Rückstellungen erfolgt grundsätzlich im Erstjahr der Rückstellungsbildung gewinnneutral im Wege eines bilanziellen Aktiv-Passiv-Tauschs. Der zusätzlich aktivierte Betrag wird über die Restnutzungsdauer der Sachanlagegegenstände abgeschrieben. Die sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Anwendung der aktuellen Diskontierungssätze ergebenden Unterschiede bei der Rückstellungsberechnung werden gewinnneutral mit den Anschaffungs- / Herstellungskosten der Wind- / Solarparks verrechnet und betragen im Geschäftsjahr insgesamt T€ 559 (Vorjahr T€ 496). Einen bei der Erfüllung der Verpflichtung entstehenden positiven oder negativen Differenzbetrag zum Buchwert erfasst das Unternehmen erfolgswirksam. Die jährlichen Aufzinsungsbeträge zur Barwertanpassung der Rückstellungen werden ergebniswirksam im Finanzierungsaufwand verbucht. Die Zugänge durch Aufzinsungen betragen T€ 436 (Vorjahr T€ 439). Die Fälligkeiten der aus diesen Rückstellungen resultierenden Abflüsse von wirtschaftlichem Nutzen werden in den Jahren ab 2021 bis 2045 erwartet, wobei verlängerte Betriebsdauern von Windparks und die Ausübung von Optionen bei den Pachtverträgen die Abriss- und damit Fälligkeitszeitpunkte in die weitere Zukunft verlagern werden. Unsicherheiten hinsichtlich der voraussichtlichen Erfüllungsbeträge und Fälligkeitszeitpunkte wird durch jährliche Anpassung der Berechnungsparameter Rechnung getragen. Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden. 20. Verbindlichkeiten Finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen ausbezahltem und bei Endfälligkeit rückzahlbarem Betrag (Disagio, Darlehensabgeld) wird amortisiert, indem zunächst der Vereinnahmungsbetrag angesetzt und dann sukzessive durch kontinuierliche Aufzinsung bis zum finalen Rückzahlungsbetrag fortgeschrieben wird. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Bankverbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Geldkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der SWAP des Windparks Mafomedes, der im Rahmen des früheren Unternehmenserwerbs zu passivieren war, wird erfolgswirksam zum Fair Value (T€-148, Vorjahr T€ -238) fortgeschrieben. Eventualverbindlichkeiten sind nicht bilanziert, sondern im Konzernanhang unter "Sonstige Angaben" (Teil VIII.) ausgewiesen. 21. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungen 21.1 Notwendigkeit von Schätzungen Bei der Anwendung der dargestellten Konzernbilanzierungsgrundsätze muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zu Grunde liegenden Annahmen resultieren aus Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Diese Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen, die nur eine Periode betreffen, werden nur in dieser berücksichtigt. Schätzungsänderungen, die die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden entsprechend in dieser und den folgenden Perioden beachtet. 21.2 Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten am Bilanzstichtag angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, sodass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird. 21.2.1 Werthaltigkeit der technischen Anlagen (Wind- / Solarparks) In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 sind die konzerneigenen Wind- / Solarparks in Höhe von insgesamt T€ 192.407 (Vorjahr T€ 204.001) aktiviert. Für die Bestimmung etwaiger Wertminderungen dieser Sachanlagen im Rahmen der regelmäßigen Impairment-Tests ist es erforderlich, die Nutzungswerte der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, zu denen die jeweiligen Wind- / Solarparks gehören, zu ermitteln. Die Berechnung der Nutzungswerte bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung im Wege der Bewertung mittels diskontierter Mittelzuflüsse (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Die hierfür heranzuziehenden Schätzgrößen bestehen hauptsächlich in den die Höhe der Stromerträge beeinflussenden zukünftigen Wind- und Einstrahlungsverhältnissen, in den Vergütungssätzen für den Verkauf der Energie, der technischen Lebensdauer der Wind- und Solarenergieanlagen sowie in den weiteren Kostengrößen eines Wind- bzw. Solarparks wie etwa Instandsetzungen. Diese Schätzgrößen entsprechen auchden Annahmen und beobachtbaren Inputfaktoren, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für Wind- / Solarparks zugrunde legen würden. Die dem Discounted-Cashflow-Bewertungsverfahren immanent innewohnenden Risiken bestehen insbesondere in von den Einschätzungen des Managements und der Marktteilnehmer zukünftig abweichenden ungünstigen Entwicklungen, wie beispielsweise geringeren Windangeboten, höheren Betriebskosten, geringeren Energiepreisen und etwaigen weiteren ungünstigeren Parameterentwicklungen. Die gemäß IFRS 16 ab dem Jahr 2019 für die angepachteten Parkflächen zu aktivierenden Nutzungsrechte werden der CGU "Wind- / Solarpark" zugeordnet. Da die Pachtflächen für den Betrieb der CGU unabdingbar sind, werden auch die aus der Passivierung der Pachtzahlungen resultierenden Finanzverbindlichkeiten und Finanzierungs-Cashflows der jeweiligen CGU zugeordnet, sodass sich aus der Anwendung von IFRS 16 erwartungsgemäß keine Auswirkungen auf den Impairmenttest ergeben, da der Nutzungswert der CGU weiterhin um die Pachtzahlungen zu mindern ist. 21.2.2 Werthaltigkeit von Vorräten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen) In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019 sind Vorräte in Höhe von T€ 71.189 (Vorjahr T€ 38.481) berücksichtigt. Diese resultieren aus der Aktivierung von im Rahmen der Wind- / Solarpark-Projektentwicklung angefallenen projektbezogenen Kosten. Die Geschäftsführung hat die Werthaltigkeit der aktivierten Kosten am Bilanzstichtag beurteilt und Wertabschläge im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Bei der Bewertung der Vorräte stellen die künftigen Realisierungschancen von Projekten und der Wert der erwarteten künftigen Cashflows wesentliche Schätzgrößen dar. 21.2.3 Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge sowie zeitliche Buchungsunterschiede in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist bzw. wie hierfür überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Wesentliche Teile der aktiven latenten Steuern entstanden in den Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften, die steuerlich maximal zulässige Abschreibungen nutzen, sowie in den ausländischen Planungsgesellschaften, die erhebliche Vorlaufkosten für die jeweilige Markt- und Projekterschließung tragen. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern erfolgt eine Schätzung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie (zeitlicher Anfall steuerlicher Ergebnisse, Berücksichtigung steuerlicher Risiken etc.). Wesentliche Auswirkung hierauf haben auch die jeweils nationalen wie auch auf EU-Ebene gegebenen steuerrechtlichen Grundlagen, die laufenden Anpassungen unterliegen. 22. Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte Zahlreiche Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die Energiekontor-Gruppe hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört ein Bewertungsteam, das die allgemeine Verantwortung für die Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert trägt und direkt an den Vorstand berichtet. Das Bewertungsteam führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Bewertungsteam die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair-Value-Hierarchie, der diese Bewertungen zuzuordnen sind. Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendet der Konzern so weit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet: ― Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Schulden ― Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen ― Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Schulden, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen. Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts oder einer Schuld verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist. Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zum Ende der Berichtsperiode erfasst, in der die Änderung eingetreten ist. Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind im Anhang bei der Beschreibung der jeweiligen Vermögens- und Schuldwerte enthalten. V. Erläuterungen zur Gewinn-und Verlustrechnung Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€. 1. Umsatzerlöse Die Umsätze des Konzerns in dem Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) betreffen deutsche Wind- / Solarparks. Die Umsatzerlöse in dem Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks (kurz: Stromerzeugung) werden in Wind- / Solarparks in Deutschland, Portugal und Großbritannien realisiert. Die dem Bereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zuzurechnenden Tätigkeiten werden überwiegend in Deutschland erbracht. Im Einzelnen setzen sich die Umsatzerlöse segmentbezogen wie folgt zusammen: scroll in T€ 2019 2018 Segmente und zugehörige Umsatzerlöse Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) 5.642 52.920 Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks 54.175 53.528 Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges 3.884 3.738 Umsatzerlöse alle Segmente 63.700 110.186 2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen Unter dieser Position im betragsmäßigen Umfang von T€ 32.708 (Vorjahr T€ 18.516) sind die Veränderungen der konzernweiten zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestände an unfertigen Projekten sowie die Herstellungskosten selbst hergestellter und in das Anlagevermögen genommener Wind- / Solarparks, die im Konzernbestand verbleiben sollen, ausgewiesen. scroll in T€ 2019 2018 Übernahme Wind- / Solarparks in das Anlagevermögen 0 27.041 Bestandsveränderungen unfertige Projekte 32.708 -8.525 Bestandsveränderungen und Eigenleistungen 32.708 18.516 In den Bestandsveränderungen bereits berücksichtigte außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte (Wind- / Solarparkprojekte) betragen im Geschäftsjahr T€ 1.061 (Vorjahr T€ 1.163). Da auch die Errichtungskosten für Wind- / Solarparks, die möglicherweise im Konzernbestand verbleiben, im laufenden Wareneinsatz sowie in den sonstigen Kostenpositionen (sonstige betriebliche Aufwendungen, Personal- und Zinsaufwendungen) verbucht werden, ist bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Entscheidung bezüglich des Verkaufs der projektbezogene Bestand zu aktivieren. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Wind- / Solarparks erfolgt zunächst die Ausbuchung des bis dahin hierfür aktivierten Vorjahresbestands an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen. Gleichzeitig erfolgt in dieser Höhe zuzüglich der bis zur Fertigstellung noch angefallenen Herstellungskosten die Aktivierung im Sachanlagevermögen durch Umgliederung der fertigen Wind- / Solarparks ins Anlagevermögen, soweit diese im Konzern zum Zwecke der Stromerzeugung verbleiben. Aktivierungen selbst hergestellter Wind- / Solarparks durch Überführung ins Anlagevermögen erfolgen stets ergebnisneutral, ebenso wie eine etwaige umgekehrte Überführung aus dem Anlage - ins Umlaufvermögen. 3. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt auf: scroll in T€ 2019 2018 Auflösung Rückstellungen 2.966 3.028 übrige sonstige betriebliche Erträge 868 191 Förderungen 104 0 Schadensersatz / Versicherungserstattungen 48 48 Erträge aus Währungsumrechnungen (Saldo) 0 96 Sonstige betriebliche Erträge 3.986 3.363 Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten überwiegend Kostenerstattungen von dritter Seite. 4. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen Die konzernweit angefallenen Aufwendungen für die Planung und Herstellung von Wind- / Solarparkprojekten betragen T€ 30.501 (Vorjahr T€ 60.631). Hierin generell enthalten sind unter anderem die angefallenen Kosten der Errichtung für Parks, die in den Eigenbestand übernommen worden sind. In Bezug auf die Erweiterung des Windparks Withernwick sind die Materialkosten im Geschäftsjahr direkt im Sachanlagevermögen aktiviert worden. 5. Personalaufwand Der Personalaufwand in Höhe von T€ 14.679 (Vorjahr T€ 13.667) hat sich aufgrund von erhöhten Gehältern und Erfolgsbeteiligungen im Geschäftsjahr erhöht und setzt sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 2019 2018 Gehälter 12.526 11.937 Soziale Abgaben und Aufwendungen 2.152 1.730 Personalaufwand 14.679 13.667 Im Personalaufwand enthalten sind Aufwendungen für Altersvorsorge in Höhe von T€ 94 (Vorjahr T€ 97). Unter Berücksichtigung der Aufwendungen für den Anleihevertrieb (erfolgsneutrale Erfassung) betragen die gesamten Personalaufwendungen T€ 14.879 (Vorjahr T€ 13.967). Der Personalbestand beläuft sich auf durchschnittlich 159 Arbeitnehmer (Vorjahr 161 Arbeitnehmer). Davon waren im Durchschnitt 29 Mitarbeiter (Vorjahr 24) bei ausländischen Tochtergesellschaften angestellt. 6. Abschreibungen Der überwiegende Anteil an den Abschreibungen von insgesamt T€ 22.551 (Vorjahr T€ 18.546) entfällt mit T€ 19.680 (Vorjahr T€ 18.495) auf die konzerneigenen Wind- / Solarparks. Aus dem Anlagenspiegel (vgl. Tz. VI.1) ergeben sich detaillierte Informationen zum Anlagevermögen und zu den Abschreibungen, die im Geschäftsjahr auch erstmals durch nach IFRS 16 vorzunehmende Abschreibungen auf Nutzungsrechte in Höhe von T€ 2.809 beeinflusst sind. Im Berichtszeitraum waren wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorzunehmen. 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen die folgenden Aufwandspositionen, wobei sich aufgrund der Erstanwendung des IFRS 16 die Pachtaufwendungen um T€ 3.028 deutlich reduziert haben. scroll in T€ 2019 2018 Reparaturen und Instandhaltungen Wind- / Solarparks 7.085 6.390 Verwaltungskosten 1.667 1.514 Rechts-, Steuer-, Prüfungsund andere Beraterhonorare, Prozesskosten 1.536 1.470 Gebühren, Abgaben, Beiträge 1.348 1.155 Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) 1.080 1.091 Aufwendungen aus Währungsumrechnungen (Saldo) 1.052 0 Werbekosten und Vertriebsaufwand 650 629 Versicherungen 648 614 Pachtzahlungen für Wind- / Solarparks 600 3.039 Strombezug Windkraftanlagen / Solaranlagen 560 397 übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 80 212 Raumkosten 57 634 Sonstige betriebliche Aufwendungen 16.362 17.144 8. Zinsergebnis Das Zinsergebnis im Konzern stellt sich wie folgt dar: scroll in T€ 2019 2018 Zinsen und ähnliche Erträge 61 783 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -15.593 -13.255 Zinsergebnis -15.532 -12.472 Beteiligungserträge 0 7 Beteiligungsergebnis 0 7 Finanzergebnis -15.532 -12.465 Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, fielen nicht an. Veränderungen aus der Marktbewertung von vollumfänglich effektiven Cashflow-Hedged-Derivaten (Zins- und Zins- / Währungsswaps) in Höhe der kumulierten negativen Marktwerte von T€ -6.514 (Vorjahr negative Marktwerte von T€ -2.545) wurden, saldiert mit den darauf entfallenden latenten Steuern, erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Veränderungen liegen generell am Zu- oder Abgang von abgesicherten Verbindlichkeiten, an sinkenden Restlaufzeiten, an veränderten Kapitalmarktzinsen und zukünftigen Zins- und Währungskursprognosen, die sich auf die Marktwerte auswirken. Die Swaps wurden ausschließlich zur Sicherung der Zins- und Währungsrisiken aus den langfristigen Wind- / Solarparkfinanzierungen abgeschlossen, weswegen eine Realisierung der negativen Marktwerte vor dem Laufzeitende der Derivate nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Durch den ratierlichen Abbau der Bezugsgrößen bei den Payer-Zins-Swaps, vermindern sich in den folgenden Berichtsperioden auch sukzessive die Ergebnisauswirkungen. Effektivzinsen sind in Höhe von T€ 620 (Vorjahr T€ 652) enthalten. Die Zinserträge von T€ 61 (Vorjahr T€ 783) entfallen auf kurzfristige finanzielle Vermögenswerte mit variablen Zinssätzen. Von den Zinsaufwendungen entfallen T€ 696 (Vorjahr T€ 107) auf kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen. Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen entfallen ausschließlich auf Schuldposten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind. Zinsaufwendungen aus der Anwendung von IFRS 16 waren erstmals zu verbuchen mit einem Betrag von T€ 1.286. 9. Ertragsteuern Der Gesamtsteueraufwand im Konzern stellt sich wie folgt dar: scroll in T€ 2019 2018 Laufende (tatsächliche) Steuern 1.780 1.537 Latente Steuern -1.253 1.395 Gesamtsteueraufwand 526 2.932 9.1 Tatsächliche Steuern Hier werden die in Deutschland zu entrichtenden Gewerbe-und Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag erfasst sowie die in den ausländischen Gesellschaften vergleichbaren Ertragsteueraufwendungen. 9.2 Latente Steuern Steuerlatenzen aufgrund von temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den steuerlich maßgeblichen Bilanzen und den Buchwerten in der Konzernbilanz bestehen in nachfolgend angeführter Höhe. scroll 31.12.2019 31.12.2018 in T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Bewertung des Sachanlagevermögens 467 13.756 373 14.860 Verlustvorträge 10.730 0 10.871 0 Fair-Value-Bewertung IFRS 9 1.943 0 759 5 Zwischengewinneliminierung 659 0 0 0 Vorratsbewertung 0 1.527 0 1.121 Bewertung von Finanzinstrumenten (Effektivzinsmethode) 0 916 0 919 Sonstige Abweichungsgründe 33 0 82 0 Zwischensumme vor Saldierung 13.833 16.200 12.084 16.905 Saldierungsfähige Beträge -5.646 -5.646 -6.319 -6.319 Latente Steuern (nach Saldierung) 8.187 10.554 5.765 10.585 Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede sowie der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Die steuerlichen Verlustvorträge im Konzern bestehen in der Energiekontor AG, in den Wind- / Solarparkbetreiber- sowie in den ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen: scroll 31.12.2019 31.12.2018 in T€ Inland Ausland Inland Ausland Verlustvorträge mit Bildung aktiver latenter Steuern Verlustvorträge Gewerbesteuer 47.562 0 53.541 0 Verlustvorträge Körperschaftsteuer 12.964 9.269 12.204 7.406 ohne Bildung aktiver latenter Steuern Verlustvorträge Gewerbesteuer 8.728 0 4.748 0 Verlustvorträge Körperschaftsteuer 0 4.118 0 3.845 Die Gesellschaft geht im Berichtszeitraum davon aus, dass für die steuerlichen Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern gebildet wurden, aufgrund der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichend positives zu versteuerndes Einkommen für die Realisierung des aktivierten Steueranspruchs zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und der zu erwartenden steuerlichen Einkommenssituation wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Vorteile aus den aktiven latenten Steuern insoweit realisiert werden können. Die sich größtenteils aus den Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften ergebenden Verlustvorträge wirken sich gewerbesteuerlich auf Ebene der Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften selbst und körperschaftsteuerlich auf Ebene der Energiekontor AG aus. Sie resultieren nicht aus unplanmäßigen Geschäftsverläufen, sondern insbesondere aus erhöhten anfänglichen steuerlichen Abschreibungen. Soweit eine Verwertbarkeit von Verlusten, ggf. innerhalb der im Ausland bestehenden zeitlichen Beschränkung, nicht hinreichend sicher scheint, erfolgt keine Aktivierung. Insoweit für Verlustvorträge latente Steueransprüche aktiviert werden, besteht im Inland und in Großbritannien keine zeitliche Beschränkung für die Vortragsmöglichkeit. In Portugal besteht ebenfalls eine steuerliche Vortragsmöglichkeit für Verluste, deren Nutzung zeitlich auf zwölf Jahre beschränkt ist. Die direkt im Eigenkapital (Fair-Value-Rücklage) verrechneten latenten Steuerbeträge in Höhe von T€ 1.943 (Vorjahr T€ 754) wurden ergebnisneutral erfasst. 9.3 Steuerliche Überleitungsrechnung (Effective Tax Rate Reconciliation) Im Geschäftsjahr 2019 und nach der aktuellen Gesetzeslage voraussichtlich auch in den folgenden Jahren beträgt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuerbelastung. Daraus resultiert ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 15,83 Prozent. Unter Einbeziehung der Gewerbesteuer, die sich im Durchschnitt auf 14,00 Prozent beläuft, beträgt der Gesamtsteuersatz im Geschäftsjahr 29,83 Prozent. Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand auf den ausgewiesenen Ertragsteueraufwand gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands basiert auf der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 29,83 Prozent (Vorjahr 29,83 Prozent). Somit ergibt sich kein Effekt aus einer Steuersatzänderung. Die nachfolgende Übersicht zeigt die Ursachen für die Abweichung zwischen dem erwarteten (rechnerischen) und dem tatsächlichen Steueraufwand: scroll in T€ 2019 2018 Ertragsteueraufwand rechnerisch 230 2.867 Ertragsteuern für andere Perioden 212 251 Effekte aus Personengesellschaften 220 188 Deaktivierte sowie untergegangene steuerliche Verlustvorträge 0 148 Sonstige Effekte (steuerfreie und steuerlich nicht abziehbare Posten) 95 135 Abweichendes Steuerrecht / Steuersätze Ausland -231 -657 Tatsächlicher Steueraufwand 526 2.932 10. Ergebnis je Aktie Zum Ende des Geschäftsjahres waren 14.678.160 (Vorjahr 14.578.160) Aktien gezeichnet. Davon waren unter Berücksichtigung der bis dahin zum Zwecke der Einziehung zurückgekauften und noch nicht eingezogenen Anteile 14.365.791 (Vorjahr 14.548.240) Aktien im Umlauf. Unter Berücksichtigung einer taggenauen Gewichtung waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 14.443.917 (Vorjahr 14.571.623) Aktien in Umlauf. Verwässerungseffekte gab es im Geschäftsjahr nicht, sodass "unverwässertes Ergebnis je Aktie" und "verwässertes Ergebnis je Aktie" identisch sind. Ohne die aus der Erstanwendung des IFRS 16 resultierenden Effekte würde das Ergebnis je Aktie im Geschäftsjahr € 0,09 betragen. scroll 2019 2018 Konzernergebnis in € 243.780 6.679.845 Gewichteter Durchschnitt ausgegebener Aktien in Stück 14.443.917 14.571.623 Unverwässertes / verwässertes Ergebnis je Aktie in € 0,02 0,46 11. Finanzielle Risiken und Finanzinstrumente Grundsätzlich ist die Energiekontor-Gruppe Zinsänderungs-, Liquiditäts-, Währungs- sowie bei Vermögenswerten Bonitätsund Ausfallrisiken ausgesetzt. Eine Absicherung von Zinsänderungsrisiken erfolgt neben langfristigen Festzinsvereinbarungen (bei Wind- / Solarparkfinanzierungen) durch Sicherungsderivate. Die betroffenen Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften haben variable Darlehen (3-Monats-EUR-EURIBOR-Telerate) aufgenommen und in festverzinsliche Kredite umgewandelt, für die durch den Abschluss von Zinsswaps die Zinssicherungen erfolgen (synthetische Festzinsdarlehen). Zinsänderungsrisiken bestehen für die Unternehmensgruppe während der Laufzeit der Sicherungsderivate nicht. Zinsänderungen haben lediglich Auswirkung auf den Wert der Derivate, soweit man diese separat betrachtet, wie von den IFRS gefordert. Dahingehend werden solche abgekoppelten Zinsänderungsauswirkungen mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt, die die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie auf das Eigenkapital abbilden. Zum Bilanzstichtag haben die erfolgsneutralen Zins- und Währungsswaps aufgrund der seit Abschluss gesunkenen Kapitalmarktzinsen einen beizulegenden negativen Wert von T€-6.514 (Vorjahr T€ -2.545), ermittelt nach einer Mid-Market-Bewertung (Mark-to-Market MTM). Die negativen Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente sind unter der Position "Sonstige Finanzverbindlichkeiten" auszuweisen. Die Marktwertermittlung für solche Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen, und basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen. Aus Sicht des Managements sind die Marktwerte dieser Swaps rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindung nicht oder allenfalls in Ausnahmefällen in Betracht kommt. Soweit Umfinanzierungen von mit Zinsswaps gekoppelten Darlehen erfolgen, so werden diese stets unter Wahrung der Volleffektivität und Konnexität durchgeführt. Wirtschaftlich vergleichbar sind die negativen Marktwerte bei synthetischen Festzinsdarlehen mit im Falle der Darlehenskündigung zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigungen bei traditionellen Festzinsdarlehen, die wiederum unter den IFRS auch nicht zu bilanzieren wären. In Bezug auf die Zinsswaps entspricht der effektive Zinsaufwand der mit den vorgenannten Payer-Swap-Hedges gesicherten Grundgeschäfte dem jeweils für das Grundgeschäft gesicherten Zinsniveau, sodass auch in der retrospektiven Betrachtung die Effektivität voll gegeben ist. Demzufolge sind diese Finanzinstrumente nicht mit Zinsrisiken in Bezug auf Gewinn- und Verlustrechnung oder Eigenkapital verbunden. Somit werden die Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung der Derivate nach Verrechnung mit den darauf entfallenden passiven bzw. aktiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Wenn das Marktzinsniveau zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte sich ein ergebnisneutral ergebender Marktwert von insgesamt T€ -3.184 (T€ -10.460) ergeben. Die Bezugsgrößen für die Grundgeschäfte der Wind- / Solarparkfinanzierungen belaufen sich -ggf. auf Euro umgerechnet - auf insgesamt T€ 91.868 (Vorjahr T€ 101.226). Die Laufzeiten von Zinssicherungen bzw. Zinswährungssicherungen entsprechen grundsätzlich denen der abgesicherten Grundgeschäfte. Zum Bilanzstichtag hatte die Gruppe derivative Instrumente mit einer maximalen Laufzeit bis März 2037 im Bestand, um Zins- und Währungsrisiken aus den Wind- / Solarparkfinanzierungen abzusichern. Weitere Währungsrisiken der britischen und amerikanischen Tochtergesellschaften im Bereich der Marktrisiken resultieren aus der operativen Tätigkeit sowie aus Investitionen und werden grundsätzlich nicht abgesichert. Den Liquiditätsrisiken wird durch die rechtzeitige und ausreichende Vereinbarung von Kreditlinien, die nicht ausgeschöpft werden, sowie durch die Emission von Anleihen begegnet. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit wird eine fortlaufende Liquiditätsplanung geführt, die alle zu erwartenden Liquidätszu- und -abflüsse und deren Fristigkeiten abbildet. Bilanziell werden die Bonitäts- und Ausfallrisiken ggf. durch Wertberichtigungen abgebildet. Sie sind begrenzt auf die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Beträge. Weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahr waren unter Beachtung der Grundsätze des IFRS 9 zur Ermittlung von "Expected credit losses" Wertminderungen vorzunehmen. VI. Erläuterungen zur Bilanz Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€. 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens im laufenden Jahr sowie im Vorjahr sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich. Keine der hier angeführten Vermögenswerte sind zur Veräußerung bestimmt (non-current assets held for sale) oder aufzugebenden Geschäftsbereichen zuzuordnen (discontinued operations), sodass insoweit ein separater Ausweis entfällt. Wie im Vorjahr auch war kein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Zugänge in nachfolgender Höhe resultieren im Geschäftsjahr 2019 insbesondere aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16: scroll Zugänge (Anschaffungskosten) in T€ Abschreibungen in T€ Sonstige immaterielle Vermögenswerte 821 83 Grundstücke und Gebäude 35.275 2.535 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 645 191 Gesamt 36.741 2.809 1.1 Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in früheren Jahren bereits vollständig abgeschrieben und waren weder zum Bilanzstichtag noch im Vorjahresabschluss zu bilanzieren. 1.2 Sonstige immaterielle Vermögenswerte Hierbei handelt es sich um zu aktivierende und laufend abzuschreibende Software. Der Wert beinhaltet zum Bilanzstichtag nach IFRS 16 erstmals zu aktivierende Nutzungsrechte im Umfang von T€ 737. 1.3 Grundstücke Der Ausweis beinhaltet sämtliche gehaltenen und zum Betrieb von Wind- und Solarparks genutzten und damit dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" zuzurechnenden Grundstücke, die zum Bilanzstichtag mit den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe von T€ 734 (Vorjahr T€ 734) bilanziert sind. Die übrigen Werte setzen sich aus den nach IFRS 16 erstmals zu aktivierenden Nutzungsrechten für die Wind- und Solarparkflächen sowie die Geschäftsräume von insgesamt T€ 32.740 zusammen. 1.4 Technische Anlagen (Wind- und Solarparks) Werterhöhend hat sich im Berichtsjahr der Zugang des Windparks Withernwick II ausgewirkt. Veränderungen im Bereich der Rückbaurückstellungen des gesamten Wind- / Solarparkportfolios wirken sich ebenfalls entsprechend aus. Die Restbuchwerte aller Wind- / Solarparks im Konzern betragen zum Bilanzstichtag T€ 192.407 (Vorjahr T€ 204.001). Die hier ausgewiesenen Vermögenswerte sind im Rahmen der langfristigen Finanzierungsverträge in der Regel sicherungsübereignet. 1.5 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Der Bilanzausweis von T€ 660 (Vorjahr T€ 181) beinhaltet die Büro- und Geschäftsausstattung der verschiedenen Standorte im In- und Ausland. Erstmalig nach IFRS 16 zu aktivierende Nutzungsrechte sind mit T€ 454 enthalten. 2. Finanzinstrumente Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Kategorisierung der Finanzinstrumente der Energiekontor-Gruppe zum Bilanzstichtag. Umwidmungen erfolgten weder im Geschäfts- noch im Vorjahr. Dabei wurden bei den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten Guthaben in Höhe von T€ 18.458 (Vorjahr T€ 25.364) mit den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten saldiert. Vor Saldierungen betragen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente T€ 85.448 (Vorjahr T€ 98.655). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen vor Saldierung T€ 156.241 (Vorjahr T€ 163.814). Grundlage für die Saldierungen waren die mit den Banken abgeschlossenen Kompensationsvereinbarungen sowie Abtretungen von Kontoguthaben im Rahmen von durchgeführten Fremdfinanzierungen beim jeweils gleichen Kreditinstitut. Ein finanzieller Vermögenswert wird der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" zugeordnet, wenn er den anderen Kategorien nicht zugeordnet werden kann (Residualgröße). Kassageschäfte von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag bilanziert. Anlagenspiegel 2019 scroll Anschaffungs- / Herstellungskosten Abschreibungen in T€ 01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019 01.01.2019 Zugänge I. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200 5.200 0 II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 311 839 0 1.150 287 96 III. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 734 35.275 0 36.009 0 2.535 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 336.711 8.227 140 344.798 132.710 19.680 a. davon in Betrieb 330.884 1.537 * 140 344.798 132.710 19.680 b. davon im Bau 5.827 6.689 * 0 0 0 0 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 644 720 0 1.363 463 240 338.089 44.221 140 382.170 133.173 22.455 IV. Finanzanlagen Beteiligungen 26 0 0 26 0 0 Summe 343.625 45.060 140 388.545 138.661 22.551 scroll Abschreibungen Buchwert in T€ Abgänge 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 I. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert 0 5.200 0 0 II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 384 766 23 III. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 0 2.535 33.474 734 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 0 152.390 192.407 204.001 a. davon in Betrieb 0 152.390 192.407 198.174 b. davon im Bau 0 0 0 5.827 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 703 660 181 0 155.628 226.541 204.916 IV. Finanzanlagen Beteiligungen 0 0 26 26 Summe 0 161.212 227.333 204.965 * Umbuchung von Technischen Anlagen (Wind- / Solarparks) im Bau zu Betrieb in Höhe von T€ 12.516 Anlagenspiegel 2018 scroll Anschaffungs- / Herstellungskosten Abschreibungen in T€ 01.01.2018 Zugänge Abgänge 31.12.2018 01.01.2018 Zugänge I. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200 5.200 0 II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 285 26 0 311 284 3 III. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 734 0 0 734 0 0 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 307.907 28.911 107 336.711 114.216 18.495 a. davon in Betrieb 307.907 23.085 107 330.884 114.216 18.495 b. davon im Bau 0 5.827 0 5.827 0 0 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 548 96 0 644 415 48 309.189 29.007 107 338.089 114.631 18.542 IV. Finanzanlagen Beteiligungen 25 1 0 26 0 0 Summe 314.699 29.034 107 343.625 120.115 18.546 scroll Abschreibungen Buchwert in T€ Abgänge 31.12.2018 31.12.2018 31.12.2017 I. Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert 0 5.200 0 0 II. Sonstige immaterielle Vermögenswerte Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 287 23 1 III. Sachanlagen 1. Grundstücke und Gebäude 0 0 734 734 2. Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 0 132.710 204.001 193.692 a. davon in Betrieb 0 132.710 198.174 193.692 b. davon im Bau 0 0 5.827 0 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 463 181 133 0 133.173 204.916 194.558 IV. Finanzanlagen Beteiligungen 0 0 26 25 Summe 0 138.661 204.965 194.584 3. Forderungen gegen assoziierte Unternehmen Hier sind nicht beherrschende Anteile an Personengesellschaften ausgewiesen, die at equity bilanziert werden. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich. 4. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte Diese Position beinhaltet Kautionen, Rechnungsabgrenzungen und geleistete Vorauszahlungen für zukünftige Aufwendungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich. 5. Latente Steuern Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Nach der "Liability Method" finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung. Aktive und passive Steuerlatenzen werden insoweit saldiert, als die hierfür maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zusammensetzung der aktiven latenten Steuern vor und nach Saldierung mit den passiven latenten Steuern ergibt sich aus Tz. V.9.2 zur Gewinn- und Verlustrechnung. scroll in T€ Wertansatz Bilanz 31.12.2019 Vermögens- und Schuldwerte Buchwert 31.12.2019 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value -erfolgsneutral Fair Value -erfolgswirksam Fair Value 31.12.2019 Vermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 66.989 66.989 66.989 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.765 13.765 13.765 Sonstige Forderungen 1.080 1.080 1.080 Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 26 26 26 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte * 36 36 36 Schulden Anleihen 95.225 95.225 95.225 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 137.783 137.783 137.783 Sonstige Finanzschulden 4.123 4.123 4.123 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.785 9.785 9.785 Sonstige übrige Verbindlichkeiten 4.797 4.649 148 4.797 Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 34.999 34.999 34.999 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung ** 6.514 6.514 6.514 * ausschließlich Vermögenswerte, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden ** ausschließlich Cashflow-Hedges 6. Vorräte Bei den Vorräten im Gesamtumfang von T€ 71.189 (Vorjahr T€ 38.481) handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte sowie um die im Zusammenhang mit der Errichtung von Wind- / Solarparks aufgelaufenen Baukosten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen). Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vorräte waren im Geschäftsjahr erforderlich in Höhe von T€ 1.061 (Vorjahr T€ 1.163). Diese sind in den Bestandsveränderungen und anderen aktivierten Eigenleistungen enthalten und betreffen im Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Projekte, die wegen Unwirtschaftlichkeit oder Nichtgenehmigungsfähigkeit nicht mehr weiterverfolgt werden. Finanzierungskosten auf die Projekt- und Baukosten werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorratsbestände entfallen (IAS 23.27). Im Geschäftsjahr wurden demnach T€ 5.121 (Vorjahr T€ 3.759) aktiviert, der Finanzierungskostensatz beträgt durchschnittlich 3,5 Prozent (Vorjahr 4,5 Prozent). Aufgrund der steuerrechtlichen Nichtaktivierung ist insoweit eine passive Steuerlatenz zu berücksichtigen. scroll in T€ Wertansatz Bilanz 31.12.2018 Vermögens- und Schuldwerte Buchwert 31.12.2018 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value -erfolgsneutral Fair Value -erfolgswirksam Fair Value 31.12.2018 Vermögenswerte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 73.291 73.291 73.291 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 19.123 19.123 19.123 Sonstige Forderungen 666 666 666 Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente 26 26 26 Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte * 5.061 5.061 5.061 Schulden Anleihen 84.780 84.780 84.780 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 138.450 138.450 138.450 Sonstige Finanzschulden 1.040 1.040 1.040 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.489 5.489 5.489 Sonstige übrige Verbindlichkeiten 4.415 4.176 238 4.415 Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16 0 0 Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung ** 2.545 2.545 2.545 * ausschließlich Vermögenswerte, die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis bewertet werden ** ausschließlich Cashflow-Hedges 7. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bei dieser Position im bilanzierten Umfang von T€ 13.765 (Vorjahr T€ 19.123) handelt es sich ausschließlich um zum Bilanzstichtag entstandene Forderungen, die in der Regel bis spätestens 90 Tage nach dem Bilanzstichtag eingehen. Soweit die Forderungen aus dem Verkauf von Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften resultieren, sind sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bereits eingegangen. Im Übrigen bestehen sie gegenüber Energieversorgungsunternehmen und Gesellschaften, für die die Gruppe die kaufmännische Geschäftsführung und Zahlungsabwicklung wahrnimmt, weswegen deren Zahlungsfähigkeit und ein Wertminderungsbedarf für etwaige Ausfallrisiken verlässlich als nicht gegeben eingeschätzt werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten von Forderungen gegen Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften werden ebenfalls als niedrig eingestuft, da die Projekte in aller Regel verbindlich durchfinanziert sind. Einer Wertberichtigung bedarf es insoweit regelmäßig nicht. Auf die Angaben zur Bestellung von Kreditsicherheiten unter Tz. VI.20 wird verwiesen. 8. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte Die sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte in Höhe von T€ 1.612 (Vorjahr T€ 1.178) setzen sich hauptsächlich zusammen aus Rechnungsabgrenzungen und sonstigen kurzfristigen monetären Vermögenswerten. Wertminderungen waren wie im Vorjahr nicht erforderlich. 9. Ertragsteuerforderungen Unter dieser Position in Höhe von T€ 693 (Vorjahr T€480) sind überwiegend Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrückforderungsansprüche aufgrund der Leistung von Vorauszahlungen ausgewiesen. 10. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Von den zum Bilanzstichtag vorhandenen liquiden Bar- und Bankguthaben in Höhe von T€ 66.989 (Vorjahr T€ 73.291) sind insgesamt Beträge von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 1.244) für Sicherungszwecke an Kreditinstitute verpfändet (eingeräumte Avallinien). 11. Gezeichnetes Kapital Das am Bilanzstichtag ausgegebene und im Umlauf befindliche Grundkapital der Energiekontor AG in Höhe von € 14.365.791,00 hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 14.548.240,00) wegen der Ausgabe von 100.000 Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsplans gegenüber dem Vorjahr um € 100.000,00 (Vorjahr € 0,00) erhöht (Bedingte Kapitalerhöhung) und durch Rückkäufe von 282.449 Aktien (Vorjahr: 29.035 Aktien) entsprechend verringert. Das zum Bilanzstichtag gezeichnete Kapital von € 14.678.160,00 ist eingeteilt in 14.678.160 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00). 12. Eigene Anteile Die Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 20. Mai 2020. Auf Grundlage dieses Beschlusses wurden im Geschäftsjahr insgesamt 282.449 Aktien (Vorjahr 29.035 Aktien) zum Zwecke der Einziehung zur Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Der das Nennkapital pro Aktie übersteigende Teil der Anschaffungskosten wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Die letzte Einziehung und Kapitalherabsetzung von 75.000 zurückgekauften Aktien erfolgte im November 2017. 13. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 41.460 setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agios abzüglich der hierauf entfallenen Kosten (nach Steuern) und hat sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 40.458) um das Agio auf die Anteile, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms im laufenden Jahr ausgegeben wurden, erhöht. 14. Genehmigtes und bedingtes Kapital Auf die Ausführungen im Jahresabschluss der Energiekontor AG wird verwiesen. 15. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen 15.1 Währungsumrechnung Die in den früheren Jahren das Eigenkapital entsprechend reduzierenden kumulierten erfolgsneutralen Differenzen zum Ende des Vorjahres aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ -61 haben sich im Geschäftsjahr nicht verändert. Erst im Zeitpunkt des Teilabgangs der britischen Tochtergesellschaften werden sie erfolgswirksam aufgelöst. Hierbei handelt es sich um die in früheren Jahren innerhalb des Konzerns erfolgten Währungsumrechnungen. 15.2 Fair-Value-Bewertung Diese Eigenkapitalposition in Höhe von T€ -4.571 (Vorjahr T€ -1.775) wird im Rahmen der Fair-Value-Bewertung gebildet und setzt sich zusammen aus dem negativen Marktwert der Zins- und Zins- / Währungsswaps in Höhe von insgesamt T€ -6.514 (Vorjahr T€ -2.545) sowie aus Bewertungsdifferenzen bei den zum Bilanzstichtag gehaltenen Bundeswertpapieren. Die negativen Marktwerte sind gegenüber dem Vorjahr wegen des Effekts aus dem gegenüber dem Euro gesunkenen Kurs des britischen Pfunds sowie der Zinsentwicklung entsprechend gestiegen. Diese Werte werden nach Verrechnung mit den darauf entfallenden aktiven bzw. passiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Rücklage setzt sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 2019 2018 Wert Zins- und Zins- / Währungsswaps -6.514 -2.545 Anpassung Kurswert Bundeswertpapiere 0 16 Aktive und passive latente Steuern 1.943 754 Stand am 31.12. -4.571 -1.775 16. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 35.457 (Vorjahr T€ 39.344) setzen sich zusammen aus der unverändert vorhandenen gesetzlichen Rücklage von T€ 15 sowie aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 35.442 (Vorjahr T€ 39.329). Die anderen Gewinnrücklagen entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll in T€ 2019 2018 Stand am 01.01. 39.329 39.702 Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben -4.683 -374 Teilweise Ergebnisverwendung 796 0 Stand am 31.12. 35.442 39.329 Über die Ergebnisverwendung 2019 wird durch die Hauptversammlung entschieden. 17. Kumulierte Konzernergebnisse Die kumulierten Konzernergebnisse entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt: scroll in T€ 2019 2018 Stand am 01.01. -24.115 -22.049 Gewinnausschüttungen -5.784 -8.745 Konzernergebnis 244 6.680 Einstellungen in die Gewinnrücklagen -796 0 Stand am 31.12. -30.451 -24.115 18. Sonstige Rückstellungen Diese langfristige Position besteht ausschließlich aus Rückstellungen für Rückbau- und Renaturierungskosten von im Konzernbestand geführten Windkraft- und Solaranlagen sowie Umspannwerken. Die je nach Anlagentypus in unterschiedlicher Höhe voraussichtlich anfallenden Kosten werden in Abhängigkeit von dem jeweiligen voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt auf den heutigen Barwert diskontiert und jährlich entsprechend der Barwertentwicklung durch Aufzinsungen angepasst. Im Berichtsjahr erfolgt die Diskontierung in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Laufzeiten der Verpflichtungen bis zum voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt mit Diskontierungssätzen zwischen 2,37 Prozent und 3,29 Prozent vor Berücksichtigung von Inflationsabschlägen. Für die Anwendung der Nominalzinsrechnung auf die voraussichtlichen Rückbaukosten ist eine voraussichtliche Inflationsrate von p. a. 2,00 Prozent (Vorjahr 2,00 Prozent) eingerechnet worden. Die Rückstellungen entwickelten sich in der Vorjahres- und in der Berichtsperiode wie folgt: scroll in T€ 2019 2018 Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 01.01. 14.859 12.603 Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen 436 439 Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) 559 496 Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung / Erwerb 255 593 Ab- / Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) -9 728 Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 31.12. 16.100 14.859 19. Anleihekapital Die nachstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt sind. Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Die Anleihen der Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG sowie der Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG sind darüber hinaus an der Frankfurter Wertpapierbörse für den Freiverkehr zugelassen. Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin. Die nach IFRS als Fälligkeitswerte klassifizierten Anleihen weisen keine eingebetteten Derivatemerkmale auf. Sie sind mit ihrem fair value in Form des Barwerts der Zahlungsströme im Fremdkapital anzusetzen. Stufenzinsanleihe IV über T€ 11.250 Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1 MLW0 im Jahr 2012 eine in 11.250 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 11.250 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2012 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 30. Juni 2018 erhielt der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 stieg die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der erfolgten ersten teilweisen Kündigung zum 3. April 2017 und der erfolgten ersten Teilrückzahlung zum 30. Juni 2018 noch mit T€ 8.222 (Vorjahr T€ 8.222). Stufenzinsanleihe VII über T€ 9.560 Die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A12T6G im Jahr 2014 eine in 9.560 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.560 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Januar 2015 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrags am 31. Dezember 2019 erhält der Anleger eine Verzinsung von 5,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,0 Prozent. Im Geschäftsjahr erfolgte planmäßig die erste Teilrückzahlung zum 31. Dezember 2019 in Höhe von T€ 2.868. Die Anleihe valutiert nominell zum Bilanzstichtag insgesamt in Höhe von T€ 6.692 (Vorjahr T€ 9.560). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 6.682 (Vorjahr T€ 9.496). Stufenzinsanleihe VIII über T€ 11.830 Die Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A14J93 im Jahr 2015 eine in 11.830 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 11.830 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2015 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalbetrags am 30. Juni 2020 erhält der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent. Die erste Rückzahlungstranche von T€ 2.958 ist zum Bilanzstichtag im kurzfristigen Bereich bilanziert. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 11.830 (Vorjahr T€ 11.830). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 11.531 (Vorjahr T€ 11.404). Unternehmensanleihe 2015 über T€ 6.000 Im Jahr 2015 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1611S eine weitere in 6.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 6.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 5,25 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 1. Januar 2021 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 6.000. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 5.946 (Vorjahr T€ 5.892). Stufenzinsanleihe IX über T€ 10.950 Die Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A16861 im Jahr 2016 eine in 10.950 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 10.950 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. März 2016 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrags am 28. Februar 2022 erhält der Anleger eine Verzinsung von 5,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 28. Februar 2026 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,5 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 10.950. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 10.686 (Vorjahr T€ 10.604). Stufenzinsanleihe X über T€ 22.730 Die Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2DADL im Jahr 2017 eine in 22.730 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 22.730 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2017 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrags am 31. Oktober 2022 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 10 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,3 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 31. Oktober 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,7 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Oktober 2035 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 22.730 (Vorjahr T€ 22.730). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 22.017 (Vorjahr T€ 21.860). Unternehmensanleihe 2018 über T€ 9.000 Im Jahr 2018 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2E4HA eine weitere in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4,0 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2023 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 9.000 (Vorjahr T€ 9.000). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.743 (Vorjahr T€ 8.659). Stufenzinsanleihe XI über T€ 9.000 Die Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2LQQD im Jahr 2018 eine in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 9.000 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. November 2018 begann. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in drei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 15 Prozent des Nominalbetrags am 1. November 2024 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. November 2030 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. November 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 9.000 (Vorjahr T€ 9.000). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 8.705 (Vorjahr T€ 8.643). Stufenzinsanleihe XII über T€ 13.400 Die Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2TR8Y im Jahr 2019 eine in 13.400 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 13.400 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Dezember 2019 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in vier Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 35 Prozent des Nominalbetrags am 1. Dezember 2023 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,0 Prozent, bis zur zweiten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalkapitals am 1. Dezember 2027 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,25 Prozent, bis zur dritten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalkapitals am 1. Dezember 2032 erhält der Anleger eine Verzinsung von 4,5 Prozent für die restliche Laufzeit bis zum 1. Dezember 2036 steigt die jährliche Verzinsung auf 5,0 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag mit T€ 13.400 (Vorjahr T€ 0). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 12.693 (Vorjahr T€ 0). Die gesamten Verbindlichkeiten aus lang- und kurzfristigen Anleihekapitalien betragen zum Bilanzstichtag nominal T€97.824 (Vorjahr T€87.292), wovon - unter Berücksichtigung auch der im Vorjahr durch die Energiekontor-Gruppe gekündigten Anleihen - im Jahr 2020 ein Betrag von T€ 2.958 (Vorjahr T€ 2.868) zur Rückzahlung fällig wird. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Gesamtwert von T€ 95.225 (Vorjahr T€ 84.780). Nach Ablauf der vorstehenden Laufzeiten der jeweiligen Anleihen bestehen, soweit diese durch Anleiheemissionen, Bankkredite oder andere Finanzierungsformen abgelöst werden, in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung Zinsänderungsrisiken. Für die vorzeitig gekündigten Anleihen sind keine Anschlussfinanzierungen notwendig. 20. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die Zinssätze für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei Festzinsvereinbarung liegen zwischen 0,60 Prozent und 9,00 Prozent (im Vorjahr zwischen 0,60 Prozent und 9,00 Prozent). Die variablen Zinssätze liegen zwischen 0,69 Prozent und 4,20 Prozent (im Vorjahr zwischen 0,69 Prozent und 4,20 Prozent). Bezüglich dieser variablen Zinskonditionen, deren Anpassung regelmäßig in Abständen von weniger als einem Jahr erfolgt, besteht für das Unternehmen ein Zinsänderungsrisiko. In den gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 137.783 (Vorjahr T€ 138.450) sind kurzfristige Anteile in Höhe von T€30.858 (Vorjahr T€ 17.771) enthalten. Im langfristigen Bereich der Bilanz sind die Beträge mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Die für die langfristigen Darlehen zu leistenden und innerhalb von ein bis fünf Jahren fälligen Tilgungsleistungen betragen T€ 45.830 (Vorjahr T€ 49.789), die Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen T€ 61.094 (Vorjahr T€ 70.890). Laufzeiten von mehr als fünf Jahren bestehen ausschließlich aus Investitionsfinanzierungen für Wind- / Solarparks. Die voraussichtlichen Restlaufzeiten für Wind- / Solarparkfinanzierungen bis zur vollständigen Rückzahlung bewegen sich zwischen 1 und 20 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 20 Jahren). Nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsfristen, die noch Restlaufzeiten zwischen 1 und 20 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 20 Jahren) haben, bestehen auch dort Zinsänderungsrisiken in Abhängigkeit von der Marktzinsentwicklung. Besichert sind die langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 155.638 (im Vorjahr waren T€ 118.947 entsprechend besichert) wie folgt: Grundpfandrechte (Grundschulden) an den Konzerngesellschaften gehörenden Grundstücken, Sicherungsübereignung aller vom Konzern betriebenen Wind- / Solarparks sowie gegebenenfalls der Umspannwerke und Abtretung aller Ansprüche und Forderungen dieser Betreibergesellschaften zur Besicherung der langfristigen Investitionsfinanzierung, u. a. durch Abtretung aller Rechte und Ansprüche auf Vergütung aus Stromeinspeisung aus Netzanschluss- bzw. Stromabnahmeverträgen, Direktvermarktungsverträgen, abgeschlossenen Versicherungsverträgen für Windenergieanlagen und Umspannwerke, Verträgen zur Lieferung und Errichtung von Windenergieanlagen, Wartungsverträgen für die Windenergieanlagen, allen für den Windanlagenbetrieb und die Energiefortleitung notwendigen Gestattungsverträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen, Rückerstattung der Umsatzsteuer gegenüber deutschen Finanzbehörden, durch Raumsicherungsübereignung von Windenergieanlagen und Umspannwerken inklusive aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör, durch die Gewährung von Eintrittsrechten der Bank in die Nutzungsverträge zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Umspannwerken, durch Verpflichtungserklärung zur Bildung und Aufrechterhaltung von Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Avalabsicherung sowie durch Verpfändung der Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Absicherung der Rückbauverpflichtungen und durch Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an Wind- / SolarparkInfrastrukturgesellschaften. Die sicherungsübereigneten Vermögenswerte betreffen Wind-und Solarparks sowie Anteile an Windparkinfrastruktur (Buchwert T€ 192.407 / Vorjahr T€ 204.001) und Forderungen aus Stromverkäufen (Buchwert T€ 10.821 / Vorjahr T€ 11.824). Verpfändete Bankguthaben, soweit sie nicht bereits mit Verbindlichkeiten saldiert ausgewiesen sind, haben zum Bilanzstichtag einen Buchwert von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 1.244). Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inklusive langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 193.182 (Vorjahr T€ 197.977) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 155.638 (Vorjahr T€ 138.450) in Anspruch genommen wurden. 21. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten Die Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten im langfristigen Bereich setzen sich aus den Anteilen von konzernfremden Gesellschaftern in Höhe von T€ 1.123 (Vorjahr T€ 1.040) zusammen, und zwar an Betreibergesellschaften, deren Windparks zum Verbleib im Konzernbestand vorgesehen sind. Diese Gesellschaften haben die Rechtsform der Kommanditgesellschaft, weswegen die Bilanzierung dieses Postens nach IAS 32 als Fremdkapital zum ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten" erfolgt. Die Ergebnisanteile der konzernfremden Gesellschafter sind unter Finanzierungsaufwand verbucht. Im kurzfristigen Bereich sind Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten in Höhe von T€ 3.000 (Vorjahr T€ 0) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine bereits geleistete Anzahlung eines konzernfremden Gesellschafters für ein Projekt, das im kommenden Jahr fertiggestellt und entkonsolidiert wird. 22. Sonstige Finanzverbindlichkeiten In dieser Position sind die als Verbindlichkeit auszuweisenden negativen Marktwerte der Zins- und Währungsswaps in Höhe von insgesamt T€ 6.514 (Vorjahr negative Marktwerte von T€ 2.545) ausgewiesen. Die Zins- und Währungsswaps orientieren sich an den Grundgeschäften (Wind- / Solarparkfinanzierungen) und haben Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten. Bei den Positionen handelt es sich um erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnete Cashflow-Hedges, deren Marktwertermittlung auf Basis von Parametern erfolgte, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen. Weiterhin ist in dieser Position ein Swap aus einem früheren Unternehmenserwerb in Höhe von T€ 148 (Vorjahr T€ 238) passiviert, für den wegen des zwischenzeitlich gelösten Sicherungszusammenhangs eine erfolgswirksame Bilanzierung erfolgt. Der Ansatz erfolgt zum Fair Value. 23. Sonstige Verbindlichkeiten Für die langfristige Überlassung von Kapazitäten an den im Konzernvermögen befindlichen Umspannwerken wurden von Dritten Nutzungsentgelte in Form von Einmalzahlungen vereinnahmt, die über die gesamte Laufzeit der Nutzungsüberlassung gleichmäßig zu verteilen und in der Zukunft ratierlich gewinnwirksam sind. Hier ist der zum Bilanzstichtag noch nicht aufgelöste und nicht abgezinste Betrag ausgewiesen. 24. Steuerrückstellungen Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Der Bilanzwert hat sich wie folgt entwickelt: scroll in T€ 2019 2018 Steuerrückstellungen am 01.01. 1.180 1.046 Verbrauch -1.035 -1.035 Zuführung 1.483 1.169 Stand am 31.12. 1.629 1.180 25. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich wie folgt: scroll in T€ 01.01.2019 Verbrauch 2019 Auflösung 2019 Zuführung 2019 31.12.2019 Rechtsstreitigkeiten, Prozesse 145 145 0 135 135 Rechts- und Beratungskosten 615 611 5 670 670 Personalkosten 1.973 1.973 0 2.136 2.136 Projektbezogene Rückstellungen 9.057 6.768 2.288 5.281 5.281 Übrige 1.714 1.041 673 953 953 Sonstige Rückstellungen 13.504 10.538 2.966 9.175 9.175 scroll in T€ 01.01.2018 Verbrauch 2018 Auflösung 2018 Zuführung 2018 31.12.2018 Rechtsstreitigkeiten, Prozesse 29 29 0 145 145 Rechts- und Beratungskosten 534 478 13 572 615 Personalkosten 1.871 1.867 0 1.969 1.973 Projektbezogene Rückstellungen 9.684 6.809 2.620 8.802 9.057 Übrige 2.541 2.014 395 1.581 1.714 Sonstige Rückstellungen 14.660 11.197 3.028 13.069 13.504 Die personalbezogenen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen, geleistete Mehrarbeit und nicht genommenen Urlaub. Die Auflösung der projektbezogenen Rückstellungen resultiert hauptsächlich aus dem Wegfall von nachlaufenden Kosten aus der Errichtung und dem Vertrieb bereits realisierter und veräußerter Wind- / Solarparks. VII. Segmentberichterstattung 2019 (IFRS) 1. Grundlagen der Segmentberichterstattung Vor dem Hintergrund der bei Energiekontor bestehenden Organisations- und Reportingstrukturen wird die Geschäftstätigkeit in die Geschäftssegmente "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" (auch kurz "Projektierung und Verkauf"), "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- und Solarparks" (auch kurz "Stromerzeugung") sowie "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" (auch kurz "Sonstiges") unterschieden. Die Unterteilung dieser Segmente basiert auf dem Vorhandensein der unterschiedlichen angebotenen Produktgruppen. Das Dienstleistungsprodukt "Kaufmännische und technische Betriebsführung" wird unter "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" reportet, ebenso wie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Repowering-Maßnahmen für Windparks von Dritten. Für diese Komponenten des Unternehmens werden getrennte Finanzinformationen auf der Basis der internen Steuerung an den Vorstand berichtet, der diese regelmäßig überprüft, um den Geschäftserfolg zu beurteilen und zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind. Da die an die Unternehmensleitung regelmäßig berichteten Daten auf Basis von Vorsteuerdaten (bis zur EBT-Ebene) aufbereitet sind, enthält die segmentbezogene Ergebnisrechnung keine Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern. Die Marktwerte der Zinssicherungsderivate (Zins- / Währungsswaps), die auf finanzmathematischen Simulationsmodellen unter Berücksichtigung prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen basieren, sind rein theoretischer Natur und werden mangels materieller Relevanz für die Unternehmensführung und das Reporting in der Segmentberichterstattung ebenfalls nicht dargestellt. Für die berichtspflichtigen Segmente gelten grundsätzlich dieselben Bilanzierungsgrundsätze wie unter Ziffer II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze erläutert. 2. Die Segmente der Unternehmensgruppe Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Zu dem Geschäftssegment "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" zählt die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zu dem Verkauf von selbst errichteten Wind- und Solarparks, also Entwicklung, Projektierung, Realisierung und Vertrieb von Wind- bzw. Solarparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie der Vertrieb von Anteilen an selbst gegründeten Betreibergesellschaften, ebenso das Repowering von Windenergieanlagen mit anschließender Veräußerung. In der Regel erfolgt der Verkauf von Wind- / Solarparks in der Form, dass für jeden Park eine eigene Gesellschaft in der deutschen Rechtsform der GmbH & Co. KG (Parkbetreibergesellschaft) gegründet wird, die alle für die Errichtung und den Betrieb des Parks erforderlichen Rechtsverhältnisse eingeht. Der Verkauf des Wind- bzw. Solarparks erfolgt aus Konzernsicht dann durch den Verkauf der Kommanditanteile. Auch alle durch Konzerngesellschaften im Zusammenhang mit der Projektierung und dem Verkauf von Solar- bzw. Onshore-Windparks erbrachten Dienstleistungen gehören zu diesem Segment. Sie umfassen im Einzelnen die im Rahmen der Errichtung und des Verkaufs von Projekten anfallenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen sowie der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Betreibergesellschaften. Da diese Dienstleistungen direkt mit dem Verkauf des Windbzw. Solarparks zusammenhängen und damit ein hiervon nicht getrennt zu betrachtendes Element des Wertschöpfungsprozesses "Projektierung und Verkauf" sind, werden sie durch die Unternehmensführung stets im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des betroffenen Wind- bzw. Solarparks beurteilt. Mithin bilden sie kein eigenständiges operatives Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8, dessen Finanzinformationen, getrennt von der Errichtung und dem Verkauf, an das oberste Führungsgremium des Unternehmens berichtet, von diesem überprüft und im Hinblick auf den Geschäftserfolg beurteilt werden würden. Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Bereits seit Jahren werden zunehmend Anteile an Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften nicht nur an Dritte veräußert, sondern verbleiben im Konzern, um durch die Stromerzeugung langfristige verlässliche Einnahmen zu sichern. Neben der Eigenherstellung werden auch Wind- / Solarparks von Dritten zur Ausweitung des Stromerzeugungsbestands hinzuerworben. Das hierdurch verfolgte Geschäftssegment "Stromerzeugung" umfasst mithin die Produktion von Energie durch die konzerneigenen Wind- und Solarparks und den Verkauf des Stroms an die regionalen Energieversorger. Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges In dieses Segment fallen alle Leistungen im Anschluss an die Errichtung des Wind- / Solarparks, die auf die Optimierung der operativen Wertschöpfung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzielen. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung, wie auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Anlagen zur Stromerzeugung durch neue Anlagen mit höherem Wirkungsgrad (Repowering), Maßnahmen zur Kostensenkung, zur Lebensdauerverlängerung (z. B. durch vorbeugende Instandhaltung) und zur Ertragssteigerung (z. B. durch Direktvermarktung der Energie, durch Rotorblattverlängerung usw.). 3. Transfers zwischen den Segmenten In der Unternehmensgruppe finden regelmäßig Transfers zwischen den einzelnen Geschäftssegmenten statt. Solche Transaktionen zwischen den Segmenten werden im Rahmen der Konzernrechnungslegung konsolidiert und vollständig eliminiert. 3.1 Transfers "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" - "Stromerzeugung" Transfers zwischen den Segmenten "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" erfolgen zumeist dadurch, dass Wind-und Solarparks projektiert und errichtet und anschließend nicht an Dritte veräußert werden, sondern an eine Konzerntochtergesellschaft, die den Wind- / Solarpark langfristig zur Erzeugung und zum Verkauf der erzeugten Energie nutzt. Auf Ebene des Einzelabschlusses werden hier die tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert und abgeschrieben. Auf Ebene des Konzernabschlusses werden die im Errichtungspreis sowie in den sonstigen Honoraren enthaltenen Gewinne der an der Errichtung und dem Verkauf beteiligten Konzerngesellschaften wieder vollständig eliminiert, sodass im Konzernabschluss nur die Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben werden. Da im Konzernabschluss die in den Wind- / Solarparks enthaltenen selbst geschaffenen stillen Reserven (Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwerten) nicht ausgewiesen werden dürfen, sind diese zu Konzernrechnungslegungszwecken wieder zu eliminieren. Im Segmentbericht sind nur die entsprechend bereinigten Werte aufgeführt. Der umgekehrte Transfer vom Segment "Stromerzeugung" in das Segment "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" ist ebenfalls ergebnisneutral und kommt in den Fällen zur Anwendung, in denen ein zuvor dem Anlagevermögen zugeordneter Wind- / Solarpark verkauft werden soll und daher dem Umlaufvermögen zuzuweisen ist. 3.2 Transfers "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" - "Stromerzeugung" Transfers zwischen den Segmenten "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks" erfolgen dadurch, dass Tochtergesellschaften des Konzerns an die Betreibergesellschaften Optimierungs- und Innovationsleistungen sowie kaufmännische und technische Betriebsführungsleistungen erbringen. Auch die insoweit in den jeweils betroffenen Segmenten erfassten Erlöse und Aufwendungen werden im Rahmen der Überleitung zum Konzernergebnis in der Berichtsspalte "Überleitung / Konsolidierung" wieder eliminiert. 4. Überleitung von Segmentvermögen und -verbindlichkeiten Das in nachfolgendem Segmentbericht aufgegliederte Segmentvermögen bzw. die Segmentverbindlichkeiten leiten sich folgendermaßen vom Bruttovermögen bzw. den Bruttoverbindlichkeiten ab: scroll in T€ 2019 2018 Bruttovermögen laut Bilanz 389.899 348.437 Aktive latente und tatsächliche Steuerforderungen -8.880 -6.245 Segmentvermögen 381.018 342.193 Bruttoschulden laut Bilanz 333.699 280.038 Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins- / Währungsswaps) -6.662 -2.783 Passive latente und tatsächliche Steuerverbindlichkeiten -12.185 -11.771 Segmentverbindlichkeiten 314.851 265.483 Bruttoreinvermögen laut Bilanz 56.200 68.400 Neutralisierung Cashflow-Hedges Parkfinanzierungen (Zins- und Zins- / Währungsswaps) 6.662 2.783 Latente und tatsächliche Steuern per saldo 3.305 5.527 Segmentreinvermögen 66.167 76.709 Die den Segmenten zugeordneten Vermögens- und Verbindlichkeitsbeträge sind bereinigt um die auch im regelmäßigen internen Reporting bereinigten Steuerposten und theoretischen Marktwerte der Zins- / Währungssicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges). 5. Ergebnisrechnung nach Segmenten scroll Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind - / Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges in T€ 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Umsatzerlöse Umsatzerlöse 5.642 52.920 54.175 53.528 3.884 3.738 Umsätze mit anderen Segmenten 0 0 53 70 2.109 2.106 Umsatzerlöse gesamt 5.642 52.920 54.228 53.598 5.993 5.844 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen * 32.481 18.900 18 2 209 -386 Gesamtleistung 38.123 71.820 54.246 53.600 6.202 5.458 Sonstige betriebliche Erträge 2.678 2.840 1.263 523 45 Betriebsleistung 40.801 74.659 55.509 54.123 6.248 5.458 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -29.982 -60.294 -65 -7 -454 -330 Personalaufwand -12.223 -11.500 -880 -791 -1.575 -1.376 Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.016 -4.545 -12.306 -13.591 -1.202 -1.185 EBITDA -6.420 -1.680 42.258 39.735 3.016 2.567 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -891 -49 -21.646 -18.497 -14 0 EBIT -7.311 -1.729 20.611 21.238 3.002 2.567 Beteiligungsergebnis 0 7 0 0 0 0 Zinsen und ähnliche Erträge 61 427 0 356 0 0 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.674 -3.348 -12.852 -9.890 -67 -17 EBT -9.925 -4.643 7.759 11.704 2.935 2.550 scroll Gesamt vor Überleitung / Konsolidierung Überleitung Energiekontor-Konzern in T€ 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Umsatzerlöse Umsatzerlöse 63.700 110.186 0 0 63.700 110.186 Umsätze mit anderen Segmenten 2.162 2.176 -2.162 -2.176 0 0 Umsatzerlöse gesamt 65.862 112.362 -2.162 -2.176 63.700 110.186 Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen * 32.708 18.516 0 0 32.708 18.516 Gesamtleistung 98.571 130.878 -2.162 -2.176 96.409 128.702 Sonstige betriebliche Erträge 3.986 3.363 0 0 3.986 3.363 Betriebsleistung 102.557 134.241 -2.162 -2.176 100.395 132.065 Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -30.501 -60.631 0 0 -30.501 -60.631 Personalaufwand -14.679 -13.667 0 0 -14.679 -13.667 Sonstige betriebliche Aufwendungen -18.524 -19.320 2.162 2.176 -16.362 -17.144 EBITDA 38.853 40.622 0 0 38.853 40.622 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -22.551 -18.546 0 0 -22.551 -18.546 EBIT 16.302 22.076 0 0 16.302 22.076 Beteiligungsergebnis 0 7 0 0 0 7 Zinsen und ähnliche Erträge 61 783 0 0 61 783 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -15.593 -13.255 0 0 -15.593 -13.255 EBT 770 9.612 0 0 770 9.612 * Im Segment Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) sind T€ 1.061 (Vorjahr T€ 1.163) nicht zahlungswirksame Bewertungsmaßnahmen aus der Abwertung von Vorräten enthalten. 6. Vermögen nach Segmenten scroll Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges in T€ 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Langfristiges Segmentvermögen Sonstige immaterielle Vermögenswerte 739 23 0 0 28 0 Sachanlagen Grundstücke und Gebäude 1.182 0 32.292 734 0 0 Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 0 0 192.407 204.001 0 0 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 639 181 21 0 0 0 Beteiligungen 26 26 0 0 0 0 Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 59 59 35 35 0 0 Langfristiges Segmentvermögen 2.644 289 224.756 204.770 28 0 Kurzfristiges Segmentvermögen Vorräte 70.527 38.047 155 137 506 297 Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 2.791 7.298 12.007 12.555 579 448 Wertpapiere des Umlaufvermögens 36 5.061 0 0 0 0 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 52.523 61.189 13.969 10.708 497 1.394 Kurzfristiges Segmentvermögen 125.877 111.595 26.132 23.400 1.582 2.139 Summe Segmentvermögen 128.521 111.884 250.887 228.170 1.609 2.139 scroll Energiekontor-Konzern in T€ 2019 2018 Langfristiges Segmentvermögen Sonstige immaterielle Vermögenswerte 766 23 Sachanlagen Grundstücke und Gebäude 33.474 734 Technische Anlagen (Wind- / Solarparks) 192.407 204.001 Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 660 181 Beteiligungen 26 26 Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 94 95 Langfristiges Segmentvermögen 227.428 205.059 Kurzfristiges Segmentvermögen Vorräte 71.189 38.481 Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 15.377 20.301 Wertpapiere des Umlaufvermögens 36 5.061 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 66.989 73.291 Kurzfristiges Segmentvermögen 153.591 137.133 Summe Segmentvermögen 381.018 342.193 7. Schulden und Reinvermögen nach Segmenten scroll Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges in T€ 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Langfristige Segmentschulden Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 0 0 16.100 14.859 0 0 Finanzverbindlichkeiten 27.352 28.979 171.377 174.085 1.325 344 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 0 1.123 1.040 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 3.012 3.184 0 0 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 2.095 0 30.483 0 0 0 Langfristige Segmentschulden 29.447 28.979 222.094 193.169 1.325 344 Kurzfristige Segmentschulden Rückstellungen 8.101 11.920 1.067 1.522 7 62 Finanzverbindlichkeiten 19.926 4.462 13.890 16.175 0 1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.180 3.306 2.493 2.152 111 30 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 3.000 0 0 0 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 973 2.629 2.704 662 112 66 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 982 0 1.439 0 0 0 Kurzfristige Segmentschulden 40.161 22.318 21.593 20.513 230 160 Summe Segmentschulden 69.608 51.297 243.687 213.681 1.555 504 Segmentreinvermögen 58.913 60.586 7.200 14.489 54 1.634 scroll Energiekontor-Konzern in T€ 2019 2018 Langfristige Segmentschulden Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 16.100 14.859 Finanzverbindlichkeiten 200.054 203.409 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 1.123 1.040 Sonstige Verbindlichkeiten 3.012 3.184 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 32.578 0 Langfristige Segmentschulden 252.867 222.492 Kurzfristige Segmentschulden Rückstellungen 9.175 13.504 Finanzverbindlichkeiten 33.816 20.639 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.785 5.489 Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 3.000 0 Sonstige Verbindlichkeiten 3.788 3.358 Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 2.421 0 Kurzfristige Segmentschulden 61.984 42.991 Summe Segmentschulden 314.851 265.483 Segmentreinvermögen 66.167 76.709 8. Investitionen nach Segmenten scroll in T€ Projektierung und Verkauf (Wind, Solar) Stromerzeugung in konzerneigenen Wind- / Solarparks Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges 2019 2018 2019 2018 2019 2018 Segmentinvestitionen 1.517 123 43.501 28.911 42 0 scroll in T€ Energiekontor-Konzern 2019 2018 Segmentinvestitionen 45.060 29.034 9. Zusätzliche geografische Angaben Bei den Abnehmern der von der Gesellschaft realisierten in-und ausländischen Wind- und Solarparks handelt es sich im Segment "Projektierung und Verkauf (Wind / Solar)" in der Regel um deutsche Gesellschaften. Im Geschäftsjahr entfällt ein Betrag in Höhe von T€ 4.945 auf Dänemark. Die im Bereich "sonstige operative Segmente" angesiedelten Betriebsführungsleistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht. Zusätzliche Informationen zu geografischen Bereichen sind lediglich zum Segment "Stromerzeugung" relevant, da in diesem Segment insofern Auslandsmärkte tangiert sind, als der Energiekontor-Gruppe Stromerträge auch von portugiesischen Energieversorgungsunternehmen sowie von britischen Stromabnehmern zufließen. Daher werden die Stromerlöse nachfolgend nach Belegenheit der Wind- / Solarparks aufgegliedert. scroll in T€ 2019 2018 Belegenheitsland der Wind- / Solarparks Deutschland 25.588 25.355 Portugal 8.988 8.672 Großbritannien 19.598 19.500 Stromerlöse 54.175 53.528 Die Buchwerte des Sachanlagevermögens verteilen sich geografisch wie folgt. scroll in T€ 2019 2018 Belegenheitsland der Wind- / Solarparks Deutschland 98.516 115.731 Portugal 19.271 22.299 Großbritannien 74.620 65.971 Buchwerte der Wind- / Solarparks 192.407 204.001 10. Informationen über wichtige Kunden Im Segment "Stromerzeugung" wurden mit zwei Kunden Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt T€ 25.962 erzielt. VIII. Sonstige Angaben 1. Kapitalmanagement Ziele des Kapitalmanagements des Energiekontor-Konzerns sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung sowie der finanziellen Flexibilität zur langfristigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Wahrnehmung strategischer Optionen. Die Beibehaltung eines stabilen Ratings, die Sicherung der Liquidität und die Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Risiken sind Ziele der Finanzpolitik und setzen wichtige Rahmenbedingungen für das Kapitalmanagement der Energiekontor-Gruppe. Die zuständigen Gremien des EnergiekontorKonzerns entscheiden über die Kapitalstruktur der Bilanz, die Eigenkapitalausstattung, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Höhe der Dividende, die Finanzierung von Investitionen, über den Auf- und Abbau von Bankverbindlichkeiten sowie die Emission von Anleihekapital. Ebenso dienen Entscheidungen der Gremien über An- und Verkäufe von Wind- / Solarparks sowie über die Übernahme selbst hergestellter Wind- / Solarparks in den Eigenbestand der Verfolgung der beschriebenen Zwecke. Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote und des Verschuldungsgrads des Konzerns ist zu beachten, dass nach Auffassung der Geschäftsführung die unrelativierte Heranziehung der verpflichtend nach IFRS zu ermittelnden Bilanzwerte zu wirtschaftlich unzutreffenden Ergebnissen führen würde, weswegen diese Werte zunächst um die nachfolgenden Einflussfaktoren bereinigt werden müssen. Ein Aspekt besteht darin, dass im Gegensatz zum deutschen Bilanzierungsrecht die internationalen IFRS einen Ausweis der Marktwerte von Zinssicherungsderivaten fordern, auch wenn diese mit den zu sichernden Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und auch im Falle negativer Marktwerte keine Zahlungsverpflichtungen darstellen. Die Energiekontor-Gruppe verfolgt im Bereich ihrer Wind- / Solarparkfinanzierungen die langfristige Sicherung gegen Zins- und Währungsrisiken, wofür sie unter anderem als Sicherungsmaßnahmen entsprechende Derivate (Währungs- und Zinsswaps) abschließt, die unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in Bezug auf die Darlehen Festzinsvereinbarungen darstellen (variables Grundgeschäft + Zinsswap = Festzins). Der Umstand gesunkener Kapitalmarktzinsen, gepaart mit entsprechenden Zukunftsprognosen, führt zu negativen Marktwerten der Swaps. Nach den IFRS (IFRS 9) sind diese Negativwerte aus dem Gesamtkontext der Finanzierung herauszulösen und zu bilanzieren, obwohl sie mit den Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und nach Auffassung des Managements unter wirtschaftlichen Aspekten davon nicht abgekoppelt und separat bilanziert werden dürften. Insbesondere auch der ab dem Geschäftsjahr 2019 anzuwendende IFRS 16, der die Aktivierung von angemieteten Vermögenswerten und die Passivierung aller künftiger Zahlungsverpflichtungen fordert, hat aufgrund der Vielzahl der durch den Konzern für den Betrieb seiner Wind- und Solarparks angepachteten Wind- und Solarparkflächen durch die nicht wirtschaftlich, sondern ausschließlich rechnungslegungsmäßig motivierte Erhöhung der Bilanzsummen eine erhebliche Verringerung der Eigenkapitalquote zur Folge. Dieser Veränderung der IFRS-Kennzahlen liegt keinerlei wirtschaftliche Veränderung in der Unternehmensgruppe zu Grunde. Die Geschäftsführung ermittelt den Verschuldungsgrad für Zwecke seines Kapitalmanagements daher auch nicht nach den IFRS-Grundsätzen, die im konkreten Fall die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse nicht verlässlich abbilden können, sondern nach den Verschuldungs- und Kapitalverhältnissen, wie sie sich unter Außerachtlassung der vorgenannten IFRS-Effekte ergeben. Hierdurch ergeben sich für die Geschäftsführung die "bereinigten" Beträge sowohl für die Finanzverbindlichkeiten, das Eigenkapital sowie den Verschuldungsgrad. Hiernach ergeben sich folgende Werte in Bezug auf den bereinigten Verschuldungsgrad: scroll in T€ 2019 2018 Finanzverbindlichkeiten IFRS-Bilanz 279.654 227.871 abzgl. passivierte SWAP-Marktwerte -6.514 -2.545 abzgl. Konzernfremde im Konzern (langfristig) -1.123 -1.040 abzgl. Finanzverbindlichkeiten nach IFRS 16 -34.999 0 Finanzverbindlichkeiten bereinigt 237.018 224.287 abzgl. Zahlungsmittel- und äquivalente -67.025 -78.352 Nettofremdkapital bereinigt 212.629 149.520 Eigenkapital IFRS-Bilanz 56.200 68.400 zzgl. enthaltene SWAP-Marktwerte (nach latenten Steuern) 4.571 1.790 zzgl. Konzernfremde im Konzern (langfristig) 1.123 1.040 zu- / abzgl. Ergebniseffekte aus IFRS 16 1.067 0 Eigenkapital bereinigt 62.961 71.230 Gesamtkapital bereinigt 275.589 220.750 Verschuldungsgrad bereinigt in Prozent 77,15 67,73 Die in den konzerneigenen selbst hergestellten und daher lediglich zu fortgeführten externen Herstellungskosten bilanzierten Wind- / Solarparks ruhenden stillen Reserven führen naturgemäß bei der im Sinne einer fair value-Betrachtung erforderlichen Heranziehung der Verkehrswerte der Parks zu deutlich verbesserten Werten. Durch die in Bezug auf das Kapitalmanagement unveränderte Strategie wurden auch im Geschäftsjahr die damit verfolgten Ziele in Bezug auf den Verschuldungsgrad erreicht. 2. Haftungsverhältnisse Am 31. Dezember 2019 bestanden befristete oder unbefristete Bürgschaften von Konzerngesellschaften der Energiekontor-Gruppe zugunsten Dritter in Höhe von T€ 1.492 (Vorjahr T€ 2.172). 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Energiekontor AG hat sich in sechs Fällen optional verpflichtet, Anteile an Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von 10 bis 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2022 bis 2029 zurückzukaufen. Darüber hinaus haben sich für insgesamt zehn Windparkbetreibergesellschaften sowie für die Beteiligungsgesellschaft Drei-Länderfonds die jeweiligen Komplementärgesellschatten - allesamt 100-prozentige Tochtergesellschaften der Energiekontor AG - optional verpflichtet, insgesamt Anteile zwischen 20 und 30 Prozent des jeweiligen Gesamtkommanditkapitals zum Ertragswert abzüglich eines Vermarktungsabschlags in jährlich begrenzten Tranchen zurückzukaufen. Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet. Aktuell wird mit dem Finanzamt Bremerhaven ein Einspruchsverfahren geführt, das sich mit der grundsätzlichen Frage des Besteuerungsrechtes von im Ausland belegenen Windparks beschäftigt. Das Finanzamt scheint hier entgegen aller international durchgesetzter Gepflogenheiten einen Paradigmenwechsel in Bezug auf dieses Besteuerungsrecht durchsetzen zu wollen, und zwar mit dem Ziel, das Steueraufkommen von aus Deutschland geführten, jedoch im Ausland betriebenen Wind- und Solarparks dem dortigen Staat entziehen und Deutschland zuordnen zu wollen. Einziger Anknüpfungspunkt hierbei ist, dass sich das Finanzamt darauf beruft, bei Wind-und Solarparks signifikante Personalfunktionen nur in Deutschland in der Geschäftsführung identifizieren zu können. Dieser Ansatz wiederum wird formell begründet mit einem durch die OECD verabschiedeten Betriebsstättenbericht, der sich im Übrigen mit dem hier einschlägigen Thema von personallosen Betriebsstätten überhaupt nicht bzw. nur am Rande im Zusammenhang mit einer Anmerkung zu einem Datenserver beschäftigt hatte. Auch die Umsetzung in nationales deutsches Recht in Form des Außensteuergesetzes sowie der durch die Verwaltung erlassenen Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung lassen die hier einschlägigen Themen personalloser Betriebsstätten unerwähnt. Das von allen anderen beteiligten Staaten weiterhin praktizierte Besteuerungsverfahren, die Gewinne bei solchen personallosen Betriebsstätten nach dem sog. Veranlassungsprinzip durchzuführen, also in dem Staat zu besteuern, in dessen Hoheitsbereich alle Ressourcen (Wind, Sonne) genutzt, die Anlagen betrieben und alle Gewinne durch Einspeisung in die dortigen Netze und durch den Verkauf an dortige Abnehmer generiert werden, möchte das Finanzamt Bremerhaven nun unter Berufung auf diesen OECD-Betriebsstättenbericht aushebeln und sich das Besteuerungssubstrat solcher ausländischen Betriebe sichern. Die Geschäftsführung wie auch alle hinzugezogenen Steuerexperten auf dem Gebiet des internationalen Steuerrechts gehen von der Rechtswidrigkeit des finanzamtlichen Vorgehens aus, weswegen insoweit kein bilanzieller Rückstellungsbedarf gesehen wird. Sollte entgegen dieser Erwartungen und Experteneinschätzungen im Fall eines erforderlichen finanzgerichtlichen Klageverfahrens das Finanzamt höchstrichterlich bestätigt werden, könnte der Konzern für seine im Ausland belegenen Windparks mit einem zusätzlichen Steueraufwand im Umfang von per Saldo bis zu € 6 Mio. zuzüglich Zinsen belastet werden. 4. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Als nahestehende Personen (related parties) des Konzerns gelten grundsätzlich Unternehmen und Personen, wenn zwischen dem Konzern und diesen ein Beherrschungsverhältnis, eine gemeinsame Leitung oder ein maßgeblicher Einfluss besteht. Hierzu zählen folglich ― die unter "Einbezogene Unternehmen" angeführten und voll konsolidierten Gesellschaften, auf die die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt, ― die assoziierten Unternehmen, ― die als Joint Operations in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen, ― die nicht konsolidierten Gesellschaften, auf die über Geschäftsführungsfunktionen ein Einfluss besteht, ― die Vorstände und leitenden Angestellten der Energiekontor AG, ― die Aufsichtsräte der Energiekontor AG sowie jeweils deren Angehörige. Nachfolgend werden alle im Geschäftsjahr erfolgten Transaktionen des Konzerns mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen sowie deren Angehörigen erläutert. Das Geschäftsmodell der Energiekontor-Gruppe umfasst das gesamte Spektrum der Projektierung und des Vertriebs von Wind- / Solarparks sowie der laufenden Dienstleistungen gegenüber Wind- / Solarparkbetreibern, die wesentlichen Geschäfte werden gegenüber den durch die Energiekontor AG gegründeten Projektgesellschaften abgewickelt. Der Verkauf von Wind- und Solarprojekten erfolgt grundsätzlich in der Form, dass diese Wind- und Solarparks durch jeweils eine von der Energiekontor AG gegründete Zweckgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG "ummantelt" werden, sodass der Verkauf des Wind- / Solarparks formell nicht als "asset deal", sondern als "share deal" in Form des Verkaufs der Anteile an dieser Zweckgesellschaft erfolgt. Insofern ist diese Zweckgesellschaft in der Gründungs- und Errichtungsphase auch der Vertragspartner sowohl der Energiekontor AG als auch der Bauträgergesellschaft der Energiekontor-Gruppe für alle im Zusammenhang mit der Parkerrichtung wesentlichen Verträge (Errichtungsvertrag sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Planung, der Finanzierung und dem Vertrieb). Auch nach Errichtung der Parks und Vertrieb der Anteile an diesen Gesellschaften an Dritte nehmen in einigen Fällen Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Projektgesellschaften wahr und üben insoweit weiterhin Einfluss auf diese Gesellschaften aus. Voll konsolidierte Gesellschaften Der Abschluss der Verträge mit Tochtergesellschaften der Energiekontor AG im Zusammenhang mit der Errichtung der Wind- und Solarparks und den weiteren Dienstleistungen in dieser Phase erfolgt zu Zeitpunkten, zu denen die Projektgesellschaft nahestehende Person im Sinne des IAS 24 ist. Die konzerninternen Transaktionen zwischen der Energiekontor AG und den im Mehrheitsbesitz der AG stehenden und damit im Konzernabschluss konsolidierten Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss im Wege der Konsolidierung vollständig eliminiert. Assoziierte Unternehmen Beziehungen zu assoziierten Unternehmen bestehen lediglich in der Form, dass diese Unternehmen Infrastrukturgesellschaften von durch die Energiekontor-Gruppe betriebenen Wind- / Solarparks verwalten. Geschäftsführungsfunktionen In den Fällen, in denen nach Errichtung des Wind- / Solarparks und Vertrieb der Gesellschaftsanteile an Dritte Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Gesellschaften wahrnehmen, bleiben diese Gesellschaften gegenüber der Energiekontor AG nahestehende Unternehmen im Sinne der IFRS (IAS 24), da angenommen wird, dass der Konzern auch ohne vermögensmäßige Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben kann. Ein solcher Einfluss wird durch die Organstellung wie auch durch die Teilnahme am unternehmerischen Entscheidungsprozess durch die konzernzugehörigen Komplementärgesellschaften, die die Geschäftsführung ausüben, angenommen. Das "Nahestehen" im Sinne des IAS 24 wird folglich im Vorliegen dieses bedeutenden Einflusses (significant influence) gesehen, auch wenn eine Stimmrechtsmehrheit nicht vorliegt und der Ermessensspielraum bei der Durchführung der geschäftsführenden Maßnahmen regelmäßig durch Verträge und Weisungsgebundenheit gegenüber den Eigentümern der Gesellschaften deutlich eingeschränkt ist. Unter Zugrundelegung dieser Interpretation der IFRS bestehen die beschriebenen Transaktionen und damit geschäftstypischerweise nahezu die gesamte Geschäftstätigkeit des Konzerns (mit Ausnahme des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Wind / -Solarparks) aus entgeltlichen Transaktionen mit Projektgesellschaften und damit mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinne des IAS 24. An dieser Stelle wird daher im Hinblick auf das Erfordernis zahlenmäßiger Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Segmentberichterstattung verwiesen, aus denen sich alle betragsmäßigen Angaben zu den Geschäftsvorfällen ergeben, die mit nahestehenden Personen im Sinne dieser Betrachtung ausgeführt werden. Alle Leistungen im Rahmen dieser Transaktionen werden gleichwohl stets zu marktüblichen Konditionen erbracht, die auch unter fremden Dritten üblich sind. Zwischen der Energiekontor AG und den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Wilkens und Lammers bestehen seit dem 5. Juni 2003 Beraterverträge mit einem Honorarvolumen von jeweils T€ 60 im Geschäftsjahr (Vorjahr T€ 60). Vorstand, leitende Angestellte und Aufsichtsrat Alle entgeltlichen Transaktionen zwischen der EnergiekontorGruppe und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat sind vollumfänglich im Anhang genannt und erläutert. Die Vergütungen und der Anteilsbesitz des Aufsichtsrats und der Vorstände sind unter Tz. 5 ausgewiesen. Entgeltliche Transaktionen mit leitenden Angestellten erfolgten neben den mit diesen bestehenden und marktüblichen Arbeitsverträgen nicht, ebenso wenig wie Transaktionen mit Angehörigen dieser Personengruppen. 5. Organmitglieder und -bezüge, Anteilsbesitz von Organen, Sonstiges 5.1. Vorstand Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres: ― Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg ― Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland ― Dipl.-Ing. Torben Möller, Ingenieur, Achim Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt. Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 1.437 (Vorjahr T€ 1.064). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 680 (Vorjahr T€ 315). Bezugsrechte im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms wurden in 2019 nicht gewährt. Im Jahr 2014 hatte der Aufsichtsrat von der Ermächtigung, im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms Bezugsrechte an Mitglieder des Vorstands auszugeben, teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt € 11,02272 pro Aktie, die Wartezeit endete im Jahr 2018. Diese Bezugsrechte wurden im laufenden Jahr in vollem Umfang ausgeübt. Der gewichtete Durchschnittsaktienkurs hat am Tag der Ausübung € 16,95 betragen. Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2016 wurde beschlossen, von der in den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB vorgesehenen Opt-out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2020 entbehrlich. 5.2 Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren: ― Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz) ― Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen ― Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr T€ 90 (Vorjahr T€ 90) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen. 5.3. Beteiligungsverhältnisse der Organmitglieder Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2019 wie folgt an der AG beteiligt: scroll Name, Funktion Aktien (Stück) Dr. Bodo Wilkens, Aufsichtsratsvorsitzender 3.759.835 Günter Lammers, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 3.752.474 6. Angaben zu den Vergütungen an den Abschlussprüfer Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 124 (Vorjahr T€ 105), für andere Bestätigungsleistungen T€ 3 (Vorjahr T€ 2) sowie für sonstige Leistungen T€ 4 (Vorjahr T€ 0). 7. Nachtragsbericht Anstatt in 2019 hat Energiekontor den Windpark Waldfeucht (13,5 MW) aufgrund einer signifikanten witterungsbedingten Bauverzögerung erst im Januar 2020 in Betrieb genommen. Damit hat sich der komplette Ergebnisbeitrag in zweistelliger Millionenhöhe von 2019 ins Jahr 2020 verschoben und erhöht das Konzern EBT 2020 entsprechend. Energiekontor hat im ersten Quartal erfolgreich an der Windausschreibung vom 1. Februar 2020 teilgenommen. Zwei Windparks in Niedersachsen in den Landkreisen Harburg und Uelzen mit zusammen 6 Windkraftanlagen und einer kumulierten Leistung von 35,4 MW erhielten die Zuschläge. Die Solarparks Absberg, Gefrees und Karstädt sind errichtet worden. Die Inbetriebnahme wird kurzfristig erfolgen. Alle drei Solarparks sollen veräußert werden. Wie fast jedes Unternehmen in Deutschland ist auch Energiekontor von der Corona-Pandemie betroffen. Energiekontor hat sukzessive nahezu alle Mitarbeiter an allen Standorten als Vorsichtsmaßnahme ins Homeoffice geschickt. Glücklicherweise ist "Remote Work" mitsamt aller dazu notwendiger technischer Unterstützung bei Energiekontor bereits relativ gut etabliert, so dass auch von zu Haus weiter effizient gearbeitet werden kann. 8. Erklärung nach § 161 AktG Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2020 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht. 9. Offenlegung Der vom Abschlussprüfer, der PKF Deutschland GmbH, Niederlassung Stuttgart, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss der Energiekontor AG werden im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er kann als Sonderdruck bei der Energiekontor AG angefordert werden. Im Internet ist er unter www.energiekontor.de abrufbar. Der Jahresabschluss sowie der Konzernabschluss des Vorjahres wurden am 17. Mai 2019 beim Bundesanzeiger eingereicht. 10. Befreiung nach § 264 Abs. 3 und § 264b HGB Alle in den Konzernabschluss der Energiekontor AG einbezogenen Tochtergesellschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, haben für das Geschäftsjahr von der Vorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB über die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Gebrauch gemacht. Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft hat den Befreiungen ausnahmslos zugestimmt. Die Beschlüsse nach § 264 Abs. 3 HGB der Tochtergesellschaften werden nach § 325 HGB offengelegt. Die Unternehmen, die von der Befreiung Gebrauch gemacht haben, sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne von § 313 Abs. 2 und 4 HGB in Tz. IX des Konzernanhangs ersichtlich. 11. Dividenden Die nachstehenden Dividenden wurden von der Energiekontor AG beschlossen und ausbezahlt bzw. werden vorgeschlagen. scroll in T€ 2019 2018 Beschlossene und ausgezahlte Dividenden Dividende € 0,40 je dividendenberechtigte Stammaktie (Vorjahr € 0,60) bei 14.460.211 (Vorjahr 14.575.569) dividendenberechtigten Aktien 5.784 8.745 scroll Hauptversammlung in T€ 2020 2019 Vorgeschlagene Dividenden Dividende € 0,40 je gezeichnete Stammaktie (Vorjahr € 0,40) bei 14.678.160 (Vorjahr 14.578.160) gezeichneten Aktien 5.871 5.831 IX. Aufstellung des Anteilsbesitzes Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungsbesitz der Energiekontor AG scroll Name der Gesellschaft Anteile in % Ergebnis 2019 in T€2 Eigenkapital 31.12.2019 in T€1 Construtora da nova Energiekontor - Parquet Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 -4 55 EER GbR, Worpswede 7 30,19 0 100 EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 -3 -28 Energiekontor Alfstedt BGWP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Anlagen GmbH & Co. Offshore KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -4 -3 Energiekontor Aufwind 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 21 Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 8 Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -4 7 Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau XI GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -3 10 Energiekontor Bau XII GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -3 10 Energiekontor Bau XIII GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -3 10 Energiekontor Bau XIV GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -2 10 Energiekontor Bau XV GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -2 10 Energiekontor Bau XVI GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -2 10 Energiekontor Bau XVII GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -3 10 Energiekontor Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -2 10 Energiekontor Bau XIX GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -3 10 Energiekontor Bau XX GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -2 10 Energiekontor Direktvermarktung GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 7 Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -6 148 Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -55 248 Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -19 289 Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 34 354 Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 142 350 Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 112 116 Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -68 32 Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 16 559 Energiekontor Finanzierungsdienste II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -6 Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -4 Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -3 Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 0 Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 0 Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 7 Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -1 11 Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -1 11 Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -8 Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 -570 -774 Energiekontor Guardao GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -13 Energiekontor Guardao GmbH & Co. WP GU KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 27 26 Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 248 248 Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -2 -2 Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XVI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 26 64 Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 1 1 Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven 3, 4 100,00 0 98 Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven 4 100,00 38 188 Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -1 -2 Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven 5 97,90 -811 1.882 Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -411 1.323 Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -298 -123 Energiekontor Management Hagen GmbH, Hagen 4 100,00 12 82 Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 4 100,00 1 34 Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven 5 100,00 13 -3.823 Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 7 Energiekontor Neue Energie 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor NL B.V., Nijmegen, Niederlande 100,00 -70 -427 Energiekontor Ocean Wind AG, Bremerhaven 4 100,00 -2 37 Energiekontor Ocean Wind GmbH & Co. Projektentwicklungs KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Ocean Wind Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 8 Energiekontor Offshore Anlagen GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 9 Energiekontor Offshore Bau GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Offshore GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 16 Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 27 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven 5 100,00 -4 4.466 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven 5 100,00 -33 2.153 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 2.293 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven 5 100,00 137 -1.156 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen 5 100,00 45 -1.772 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 88,52 355 -1.587 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Nordergründe KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Ökowind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -1 Energiekontor Ökowind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Ökowind 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 4 100,00 2 44 Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven 5 100,00 553 -3.976 Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal 99,00 -275 1.004 Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven 4 100,00 1 37 Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 100,00 -2.042 -5.572 Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 4 100,00 1 47 Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 -9 Energiekontor Seewind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 2 Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 25 Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -9 Energiekontor Solar 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -14 -14 Energiekontor Solar 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -18 -17 Energiekontor Solar 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -5 -5 Energiekontor Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -1 0 Energiekontor Solar 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -1 0 Energiekontor Solar 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 13 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 14 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 15 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 1 Energiekontor Solar Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 10 Energiekontor Solar Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 10 Energiekontor Solar Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 10 Energiekontor Solar Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 10 Energiekontor Solar Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 10 Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 4 100,00 1 46 Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -3 Energiekontor UK CO GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 7 Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 509 5.136 Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 4 100,00 4 60 Energiekontor UK GL GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 7 Energiekontor UK Hold Limited, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -12 Energiekontor UK HY 2 GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -3 Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven 5 100,00 5.186 3.455 Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -7 Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 7 Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 152 15.609 Energiekontor UK Man Limited, Leeds, Großbritannien 100,00 -130 -130 Energiekontor UK NR GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 0 Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 3 Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 7 Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -12 Energiekontor UK WI EXT GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 4 Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven 5 100,00 1.832 887 Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 4 100,00 3 18 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven 5 100,00 165 -557 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven 5 100,00 165 -1.142 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP GRE II KG, Bremerhaven 5 96,19 -7 543 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen 5 100,00 -2 -621 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven 5 100,00 43 -701 Energiekontor US Dakota WP 1 LLC, Dakota, USA 100,00 -3 -65 Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA 100,00 -1 Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA 100,00 -1 Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA 100,00 -16 -16 Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA 100,00 -1 Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA 100,00 -1 Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA 100,00 -36 -55 Energiekontor US Inc., Chicago, USA 100,00 -316 -375 Energiekontor US Texas SP 1 LLC, Texas, USA 100,00 -17 -19 Energiekontor US Texas SP 2 LLC, Texas, USA 100,00 -315 -317 Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA 100,00 -15 -191 Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA 100,00 -16 -193 Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA 100,00 -14 -212 Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA 100,00 -12 -189 Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA 100,00 -13 -13 Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA 100,00 -12 -189 Energiekontor US Texas SP 9 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA 100,00 -358 -358 Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA 100,00 -212 -212 Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA 100,00 -173 -173 Energiekontor US Texas SP 14 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -5 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 1 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 2 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -236 -1.556 Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -831 -6.085 Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -8 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen 5 100,00 194 1.222 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen 5 100,00 -238 -1.523 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen 5 100,00 3 288 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP Langendorf KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 220 Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven 5 51,32 403 161 Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG, Hagen 5 100,00 -311 -5.461 Energiekontor Windpark BRW 1 GmbH & Co. WP I KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 -14 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 168 849 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG, Bremerhaven 5 100,00 0 12 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen 5 100,00 52 784 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG, Bremerhaven 5 100,00 -1 -147 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen 5 100,00 112 -648 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen 5 100,00 288 -1.609 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen 5 100,00 -9 -283 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 8 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 20 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven 5 100,00 -17 -694 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen 5 100,00 -11 -180 Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -26 297 Energiekontor Windregion GmbH, Hagen 4 100,00 -2 -3 Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -5 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven 5 100,00 -33 -138 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen 5 100,00 -131 -6.164 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen 5 100,00 -194 -1.962 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 -34 -139 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 15 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen 5 100,00 -409 -2.147 Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -18 -152 Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 72 -784 Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 7 Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 -2 Energiekontor - WSB - GmbH, Bremerhaven 4 100,00 215 401 Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 7 Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Alfstedt WP IG ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Alfstedt WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Beckum-Repowering WP BE 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -107 -107 Energiepark Beckum-Repowering WP BE 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -108 -107 Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Boddin WP KW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Bultensee WP BULT GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -139 -148 Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Elstorf NDS WP ELS GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Erfstadt-Erp I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Erfstadt-Erp II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven 5 100,00 133 737 Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 34 1.325 Energiepark Hanstedt WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Hanstedt-Erweiterung WP HEW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Heringen-Philippsthal WP HP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Jacobsdorf UW Petersdorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 -10 Energiepark Jülich-Barmen-Merzenhausen WP JBM GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Jülich-Ost WP JO GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Jülich-Ost WP JO II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -62 1.665 Energiepark Nartum BGWP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Naumburg WP Naumburg-Prießnitz GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Nienwohlde WP NIEN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Niederzier WP ST I GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -89 2.031 Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Solar GmbH & Co. SP Berlin KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Solar GmbH & Co. SP Worms KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark SP Theilenhofen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK CO GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK GA GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -6 Energiepark UK GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -812 -1.191 Energiepark UK OV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK PE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK WI EXT GmbH & Co. KG i. L., Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK WP HY II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Waldenrath WP HE GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -118 2.579 Energiepark Waldfeucht WP SeBo GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -401 -400 Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark WP Völkersen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energyfarm UK BA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK BA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Baldoon LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK CO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK CO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Cornharrow LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Dunbeath LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK DU Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK DU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Fell LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK FE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK FE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Garbet LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK GA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK GA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK GL I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK GL II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Hare Craig LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK HA I Ltdt., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK HA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Lairg LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Little Hartfell LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LI I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LI II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Longhill Burn LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Narachan LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK NA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK NA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Overhill LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK OV I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK OV II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Pencarreg LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK PE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK PE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Pines Burn LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK PI I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK PI II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Sorbie LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK SO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK SO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Windy Edge LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK WE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK WE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Wull Muir LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK WU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK WU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 6 50,00 -34 -34 Infrastrukturgesellschaft Energiepark Beckum GbR, Bremerhaven 100,00 0 0 Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven 6 37,29 -27 150 Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, Bremerhaven 6 28,60 -5 -200 Netzanschluss Stadorf GbR, Hagen 100,00 0 19 Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -1 3 Windpark Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 -6 -5 Windpark Flögeln GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -10 WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -1 -2 1) Handelsrechtliches Eigenkapital 2) Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG 3) Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen 4) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist 5) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist 6) Gemeinschaftsunternehmen (joint operation) 7) Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity Bremen, den 2. April 2020 Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender Gunter Eschen, Vorstand Torben Möller, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die Energiekontor AG, Bremen Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Energiekontor AG, Bremen, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, der mit dem Lagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst ist, geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerkes genannten Angaben haben wir in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und ― vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 /2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. 1. Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse aus Projektierung in Höhe von € 5,7 Mio. (Vorjahr: € 52,9 Mio.) ausgewiesen. Diese entfallen auf die Errichtung von Wind- / Solarparks für Betreibergesellschaften. Damit ist dieser Bereich ein wesentlicher Teil der Geschäftstätigkeit. Da die Realisierung der Umsatzerlöse aus der Errichtung von Wind- / Solarparks für Betreibergesellschaften mit der Fertigstellung und dem Übergang der Risiken und Chancen und damit zum Entkonsolidierungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt erfolgt, handelt es sich im Rahmen unserer Prüfung um einen Sachverhalt von relevanter Bedeutung. Das Risiko für den Konzernabschluss Die Umsatzrealisierung und Periodenabgrenzung ist aus unserer Sicht ein Bereich mit bedeutsamen Risiko wesentlich falscher Darstellungen einschließlich eines möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen und damit ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt, da für den Erstellungszeitpunkt und die Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) sowie den Entkonsolidierungszeitpunkt mehrere Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein müssen. Aufgrund der Größe der Projekte hätte die unzutreffende Periodenzuordnung bereits eines verkauften Parks signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse, den Ausweis des Vorratsvermögens und das Ergebnis. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns - aufbauend auf unseren Erkenntnissen aus den Vorjahresabschlussprüfungen sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds der Gesellschaft - mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen des Projektmanagements in der Angebots - und Abwicklungsphase der langfristigen Auftragsfertigung auseinandergesetzt. Dabei stand die Analyse der vertraglichen Grundlagen sowie von Vertragskonditionen vor dem Hintergrund der Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 für sämtliche wesentlichen Transaktionen im Mittelpunkt. Bei den großen Projekten haben wir geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung erfüllt sind, das heißt, der Wind- / Solarpark fertiggestellt und in Betrieb genommen wurde und (kumulativ) die Anteile an der Gesellschaft veräußert sind. Dabei stand die Analyse der diversen Anteilskaufverträge und Inbetrieb- und Abnahmeprotokolle im Mittelpunkt, um somit den Stichtag der Anteilsübertragung und damit die korrekte Umsatzrealisierung sicherzustellen. Verweis auf weitergehende Informationen Bezüglich der Angaben der gesetzlichen Vertreter zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 3. "Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen". 2. Wertberichtigungen auf die im Bestand befindlichen Wind- / Solarparks Wind- / Solarparks, bei denen am Projektende entschieden wird, diese nicht zu veräußern, werden zur Stromerzeugung in den Eigenbestand übernommen. In Bezug auf die im Bestand befindlichen Wind- / Solarparks stellt jeder Park für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls außerplanmäßige Abschreibungen aufgrund von Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Das Risiko für den Konzernabschluss Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Dieser erzielbare Betrag basiert auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren, wie z. B. Laufzeit der Pachtverträge inkl. anschließender Weiternutzung, Einnahmen- / Ausgabenrechnung einschließlich Strompreisänderungen und Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung sowie Finanzierungskosten. Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren beinhaltet in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und oder die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden. Aufgrund der Einzigartigkeit jedes einzelnen Wind- / Solarparks kann der beizulegende Zeitwert nicht aus Marktwerten abgeleitet werden. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Die Verkaufsmengen aus den vorgelegten Planungen haben wir auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit auf Plausibilität hin überprüft. Die Planaufwendungen haben wir analytisch und in Stichproben in Abgleich mit der zugrunde liegenden Finanzierung geprüft. Den Diskontierungszins, einen unternehmensindividuell gewichteten Mischsatz aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (WACC), haben wir unter Berücksichtigung der Peer Group detailliert nachvollzogen. Das mathematische Rechenmodell haben wir überprüft und in Stichproben nachgerechnet. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Unsere Rückfragen haben wir mit der kaufmännischen Geschäftsführung diskutiert. Verweis auf weitergehende Informationen Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 9 "Wertminderungen auf Sachanlagen". 3. Rückstellungen für Abbruchkosten von Wind- / Solarparks Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 19 "Rückstellungen". Für den Rückbau und die Renaturierung von im Bestand befindlichen Wind- / Solarparks werden Rückstellungen unter den langfristigen Verbindlichkeiten gebildet. In diesen Fällen ist der Buchwert des dazugehörigen Sachanlagevermögens um den Barwert der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Rückbau zu erhöhen. Das Risiko für den Konzernabschluss Die Berechnung der Rückstellungen umfasst eine Vielzahl von Annahmen, die unsicher sind und im Ermessen des Vorstands liegen. Dabei müssen die heute zu erwartenden Rückbau- und Renaturierungskosten geschätzt und unter Berücksichtigung von Inflation auf den aktuellen Bilanzstichtag diskontiert werden. Insbesondere die geschätzten Kosten können sich im Zeitablauf erheblich verändern. Entsprechende Anpassungen sind - mit Ausnahme der Diskontierungszinssätze - erfolgswirksam und können signifikante Ergebnisauswirkungen haben. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Wir prüfen die voraussichtlich zum Zeitpunkt des Abbaus der Windenergie- und Solaranlagen zu erwartenden Abbruchkosten auf Plausibilität und stimmen die angesetzten Gutachtenwerte mit der Einzelaufstellung ab. Abschließend überprüfen wir den verwendeten Abzinsungssatz inkl. berücksichtigter Inflationsrate und credit spread zur Risikoberücksichtigung, den korrekten Einbezug der Vorjahreswerte für die Veränderung im laufenden Geschäftsjahr, Veränderungen im Bestand der Wind- / Solarparks, sonstige Renaturierungskosten und das angesetzte voraussichtliche Jahr des Rückbaus sowie die rechnerische Richtigkeit. Verweis auf weitergehende Informationen Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 19 "Rückstellungen". 4. Bilanzierung und Angaben im Anhang aus der Erstanwendung von IFRS 16 auf Leasingverhältnisse In dem Konzernabschluss werden zum Bilanzstichtag im Anlagevermögen Nutzungsrechte von Mio. € 33,9 und Leasingverbindlichkeiten von € 35,0 Mio. ausgewiesen. Die Leasingverbindlichkeiten entsprechen damit 9,0 Prozent der Bilanzsumme. Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 4 "Leasing". Das Risiko für den Konzernabschluss Die Erstanwendung des IFRS 16 auf Leasingverhältnisse führte im Geschäftsjahr zu wesentlichen Auswirkungen auf die Eröffnungsbilanzwerte und deren Fortschreibung im Geschäftsjahr. Die Erstanwendung wurde nach dem modifiziert retrospektiven Ansatz vorgenommen, demnach wurden Vergleichszahlen des Vorjahres nicht angepasst. Bei der Anwendung des IFRS 16 sind Schätzungen und Ermessenentscheidungen durch die gesetzlichen Vertreter zu treffen, deren Angemessenheit durch uns als Abschlussprüfer zu beurteilen ist. Diese sowie die Komplexität und das Volumen der zugrundeliegenden Vertragsunterlagen führten dazu, dass die Bilanzierung von Leasingverhältnissen im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung war. Ebenso sind umfangreiche neue Anhangangaben zu tätigen, die für uns in diesem Zusammenhang ebenfalls von wesentlicher Bedeutung für die Prüfung waren. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Im Rahmen unserer Prüfung haben wir zunächst die Auswirkungen aus der Erstanwendung des IFRS 16 beurteilt. Für den Ansatz haben wir die vollständige Erfassung sämtlicher Gesellschaften sowie in Stichproben die vollständige Erfassung sämtlicher Leasingverträge pro Wind- / Solarpark geprüft. Weiter haben wir auf Basis von Stichproben Einsicht in die Verträge genommen, um die Identifizierung der Leistungskomponenten auf deren vollständige und zutreffende Erfassung zu würdigen. Durch Befragung der Ansprechpartner und weitere Unterlagen haben wir die Berücksichtigung von Verlängerungsoptionen nachvollzogen. Den verwendeten Zinssatz für die Diskontierung auf den Barwert haben wir anhand vorliegender Finanzierungsstrukturen nachgerechnet. Ferner konnten wir nachvollziehen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Annahmen und Schätzungen hinreichend dokumentiert und begründet sind, um die sachgerechte Bilanzierung der Leasingverhältnisse unter erstmaliger Anwendung des IFRS 16 zu gewährleisten. Wir konnten uns von der Angemessenheit des Ansatzes überzeugen. Die Angaben im Konzernanhang haben wir auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit hin geprüft. Verweis auf weitergehende Informationen Zu den Bilanzierungs- und Bewertungsfragen sowie den Auswirkungen aus der Erstanwendung von IFRS 16 verweisen wir auf den Konzernanhang, Punkt IV. 4 "Leasing". Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: ― die im Konzernlagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter und ― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zum Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. ― holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. ― beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Konzernabschlussprüfer der Energiekontor AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Julian Wenninger. Stuttgart, den 2. April 2020 PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christoph Kalmbach, Wirtschaftsprüfer Julian Wenninger, Wirtschaftsprüfer 2019 Jahresabschluss der AG - HGB BILANZ (HGB) zum 31.12.2019 Aktiva scroll Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. 31.12.2019 in € 31.12.2018 in T€ A. Anlagevermögen (1.) I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (1.1) 1.228 1 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung (1.2) 121.219 133 III. Finanzanlagen (1.3) 1. Anteile an verbundenen Unternehmen (1.3.1) 66.988.068 54.927 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (1.3.2) 33.295.528 28.810 3. Beteiligungen 54.672 54 100.338.268 83.792 B. Umlaufvermögen (2.) I. Vorräte (2.1) 1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 19.471.205 16.946 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0 -40 19.471.205 16.906 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2.2) 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 334.063 1.870 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 28.712.361 25.622 3. Sonstige Vermögensgegenstände 712.842 542 29.759.266 28.034 III. Sonstige Wertpapiere 3.371 5.087 IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (2.3) 31.746.911 45.123 C. Rechnungsabgrenzungsposten (2.4) 25.194 5 Summe Aktiva 181.466.663 179.082 PASSIVA Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. 31.12.2019 In € 31.12.2018 In T€ A. Eigenkapital (3.) I. Ausgegebenes Kapital 1. Gezeichnetes Kapital (3.1) 14.678.160 14.578 2. Nennbeträge / rechnerischer Wert zur Einziehung erworbener Aktien (3.2) -312.369 -30 14.365.791 14.548 II. Kapitalrücklage (3.5) 42.239.717 41.237 III. Gewinnrücklagen (3.6) 1. Gesetzliche Rücklagen 15.000 15 2. Andere Gewinnrücklagen 34.960.373 38.847 34.975.373 38.862 IV. Bilanzgewinn (3.7) 6.750.028 6.627 Summe Eigenkapital 98.330.909 101.275 B. Rückstellungen (4.) 1. Steuerrückstellungen 940.467 209 2. Sonstige Rückstellungen 3.247.280 3.361 4.187.747 3.570 C. Verbindlichkeiten (5., 6., 7.) 1. Anleihen 15.000.000 15.000 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 481 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.192.318 922 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 45.630.255 40.675 5. Sonstige Verbindlichkeiten 619.912 2.604 62.442.966 59.201 D. Passive latente Steuern (8.) 16.505.041 15.036 Summe Passiva 181.466.663 179.082 GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (HGB) 01.01.2019-31.12.2019 scroll Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil IV. 2019 in € 2018 in T€ 1. Umsatzerlöse (1.) 20.049.756 17.913 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen 2.525.124 3.617 3. Gesamtleistung 22.574.880 21.530 4. Sonstige betriebliche Erträge (2.) 755.742 171 5. Materialaufwand (3.) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.189.944 5.816 6. Rohergebnis 18.140.678 15.885 7. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 10.133.290 9.923 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon für Altersversorgung €94.488 (Vj. T€97) 1.613.753 1.516 11.747.043 11.439 8. Abschreibungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 33.763 41 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (4.) 4.431.752 4.320 10. Erträge aus Beteiligungen davon von verbundenen Unternehmen €7.000.000 (Vj. T€9.000) (5.) 7.000.000 9.007 11. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen (6.) 1.641.147 2.715 12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens davon von verbundenen Unternehmen € 1.471.400 (Vj. T€ 1.511) (7.) 1.486.046 1.708 13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge davon von verbundenen Unternehmen € 152.704 (Vj. T€ 165) (9.) 201.160 228 14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (8.) 938.014 1.973 15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen davon an verbundene Unternehmen € 1.307.760 (Vj. T€ 1.303) (9.) 2.246.641 2.529 16. Ergebnis vor Steuern 9.071.818 9.240 17. Steuern vom Einkommen und Ertrag (10.) 2.368.969 2.614 18. Jahresüberschuss 6.702.848 6.626 19. Gewinnvortrag a) Gewinnvortrag vor Verwendung 6.627.404 8.747 b) Dividendenzahlungen -5.784.084 -8.745 c) Einstellungen in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung -796.140 0 47.179 2 20. Bilanzgewinn 6.750.028 6.627 ANHANG zum Jahresabschluss der Energiekontor AG nach HGB-Grundsätzen für das Geschäftsjahr 2019 I. Grundlagen des Abschlusses Der Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 20449 HB) wird nach den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) und nach den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Soweit anwendbar, wurden auch die am Bilanzstichtag gültigen Rechnungslegungsstandards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) beachtet. Der Jahresabschluss der Energiekontor AG ist in Euro aufgestellt. Die Angaben im Jahresabschluss sowie im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€). Zahlen in tabellarischen Darstellungen werden jeweils exakt gerechnet und summiert, wodurch sich in der Summenbildung Rundungsdifferenzen ergeben können. Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn-und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung Nachfolgend aufgeführte Grundsätze zur Bilanzierung, Bewertung und Währungsumrechnung wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. 1. Gliederungsgrundsätze Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht - bzw. nur soweit gesetzlich zulässig - mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben, ebenso wie Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet; soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Nutzungsdauern betragen drei bis 13 Jahre. Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert. Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft. Bei Anlagenzugängen im Laufe des Geschäftsjahres wird die Abschreibung pro rata temporis ab dem Monat des Zugangs angesetzt. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 800 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden im Anlagevermögen unter Finanzanlagen ausgewiesen. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert werden am-Bilanzstichtag auf Finanzanlagen vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird. Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz-und Kapitalforderungen. Sie werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit Ausleihungen unverzinslich oder niedrigverzinslich sind, werden sie mit dem Barwert angesetzt. Das Ausfallrisiko wird an der Realisierung der Tilgungspläne gemessen. Wertaufholungen im Sach- und Finanzanlagevermögen werden durch gewinnerhöhende Zuschreibungen, höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, vorgenommen, soweit die wertmindernden Gründe für frühere Abschreibungen weggefallen sind. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert, Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Vorräte sind frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag, unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit ihrem Barwert angesetzt. Forderungen, bei denen mit einem Zahlungseingang nach mehr als einem Jahr zu rechnen ist, werden abgezinst. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen angemessen berücksichtigt. Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten im Eigenkapital verrechnet. In Höhe des Nennkapitals werden die Anschaffungskosten für die eigenen Anteile vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt, soweit sie noch nicht eingezogen sind. Soweit eigene Anteile bereits eingezogen sind, haben sie das Nennkapital durch Saldierung verringert. Der die Höhe des Nennkapitals übersteigende Anteil der Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet. Anlagenspiegel 2019 scroll Anschaffungs- / Herstellungskosten Abschreibungen in T€ 01.01.2019 Zugänge Abgänge 31.12.2019 01.01.2019 Zugänge I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 256 1 0 257 256 1 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 274 10 0 285 141 22 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 65.773 14.994 1.995 78.772 10.846 938 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 29.118 6.089 1.604 33.603 307 0 3. Beteiligungen 54 0 55 0 0 94.945 21.084 3.599 112.429 11.153 938 Summe 95.475 21.095 3.599 112.971 11.550 961 scroll Abschreibungen Buchwert in T€ Umbuchungen Abgänge 31.12.2019 31.12.2019 31.12.2018 I. Immaterielle Vermögensgegenstände Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0 0 256 1 1 II. Sachanlagen Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 0 163 121 133 III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 0 0 11.784 66.988 54.927 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 307 33.296 28.810 3. Beteiligungen 0 0 0 55 54 0 0 12.091 100.338 83.792 Summe 0 0 12.511 100.461 83.926 Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen, berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, wobei die künftigen zu erwartenden Preis- und Kostenverhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung maßgebend sind. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden. Soweit Abzinsungen erforderlich sind, erfolgen diese nach § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) auf Grundlage der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt, bei der Folgebewertung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden außerdem Wertänderungen aus der Währungsumrechnung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips sowie des Anschaffungskostenprinzips behandelt. Aktive und passive latente Steuern sind nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Es erfolgt insoweit eine Saldierung der passiven latenten Steuern mit den aktiven latenten Steuern, wobei steuerliche Verlustvorträge in die Bilanzierung der latenten Steuern einbezogen werden, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive I atente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann. Für Zwecke der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze herangezogen, die wahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gültig sein werden. Eine Abzinsung der Beträge erfolgt nicht. III. Erläuterungen zur Bilanz Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€. 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel (alle Angaben in T€) ersichtlich. 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Der Wert betrifft Softwaremodule. 1.2 Sachanlagen Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Vermögensgegenstände der Büro- und Geschäftsausstattung. 1.3 Finanzanlagen 1.3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt. Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren in Höhe von T€ 938 vorzunehmen (Vorjahr T€ 1.973). Zuschreibungen (Wertaufholungen) erfolgten im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt unter Tz. VI. 1.3.2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegen inländische Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften, gegen die ausländischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften sowie gegen deutsche Windparkbeteiligungsgesellschaften. Im Geschäftsjahr wurden wie im Vorjahr weder Abschreibungen noch Zuschreibungen auf Ausleihungen vorgenommen. Die Ausleihungen sind verzinslich. 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Bei den Vorräten mit unfertigen Erzeugnissen und Leistungen im Gesamtumfang von T€ 19.471 (Vorjahr T€ 16.906) handelt es sich insbesondere um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte im Onshore-Bereich. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte gewinnmindernd aufgelöst. Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen gegebenenfalls Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich im Hinblick auf die Zusammensetzung nach Fristigkeiten wie folgt auf, wobei Laufzeiten von mehr als fünf Jahren nicht vorliegen. Ausgewiesen sind die gegen Dritte bestehenden Forderungen aus Planungs- und Vertriebsleistungen in Höhe von T€ 334 (Vorjahr T€ 1.870) sowie die gegen Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen aus Planungstätigkeit, Personalgestellung, Verwaltungserlösen sowie Ergebnisabführungen und Darlehensgewährungen in Höhe von T€ 28.712 (Vorjahr T€ 25.622). Unter den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind entsprechende Darlehensforderungen ausgewiesen. scroll 31.12.2019 31.12.2018 davon mit einer Restlaufzeit davon mit einer Restlaufzeit in T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 334 334 0 1.870 1.870 0 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 28.712 23.381 5.331 25.622 22.272 3.351 davon aus Lieferungen und Leistungen 17.645 17.645 0 11.242 11.242 0 Sonstige Vermögensgegenstände 713 710 3 542 537 5 29.759 24.425 5.334 28.034 24.679 3.355 Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen hauptsächlich aus Steuerforderungen. 2.3 Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Im Geschäfts- wie im Vorjahr wurden keine Guthaben bei Kreditinstituten mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten saldiert. Von den Guthaben bei Kreditinstituten ist ein Betrag von T€ 1.244 (Vorjahr T€ 1.244) zur Besicherung von Verbindlichkeiten Dritter verpfändet. 2.4 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 5) betreffen abgegrenzte Zins-, Miet- und Lizenzzahlungen, die vor dem Bilanzstichtag bereits gezahlt wurden, wirtschaftlich jedoch dem Folgejahr zuzurechnen sind. 3. Eigenkapital 3.1 Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital (Nennkapital) der Energiekontor AG am Bilanzstichtag entspricht dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 14.678 und hat sich wegen der Ausgabe von 100.000 Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsplans gegenüber dem Vorjahr um T€ 100 erhöht (Bedingte Kapitalerhöhung). Im Berichtsjahr wurden weitere 282.449 Aktien (Vorjahr: 29.035 Aktien) zurückgekauft. Das Grundkapital der Energiekontor AG beträgt nunmehr € 14.678.160,00 (Vorjahr € 14.578.160,00) und ist in 14.678.160 (Vorjahr 14.578.160) auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00) eingeteilt. Unter Berücksichtigung der zurückgekauften, noch nicht eingezogenen Aktien beträgt das ausgegebene Kapital zum Bilanzstichtag € 14.365.791,00 (Vorjahr € 14.548.240,00) und ist eingeteilt in 14.365.791 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00). 3.2 Nennbetrag zur Einziehung erworbener Anteile (eigene Anteile) Die Gesellschaft war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Diese Ermächtigung, die zum 26. Mai 2015 endete, wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2015 aufgehoben und neu gefasst. Hiernach wurde die Gesellschaft erneut gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben. Auf Grundlage dieses (nachstehend detailliert wiedergegebenen) sowie des vorangegangenen Beschlusses wurden im Geschäftsjahr insgesamt 282.449 Aktien (Vorjahr: 29.035 Aktien) zum Zwecke der Einziehung zur Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Der auf die eigenen, noch nicht eingezogenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt zum Bilanzstichtag € 312.369 (Vorjahr € 29.920) und wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt, da auch diese Anteile zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung erworben wurden. Der das Nennkapital pro Aktie übersteigende Teil der Anschaffungskosten wurde von den anderen Gewinnrücklagen abgesetzt. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs (XETRA-Handel oder vergleichbares Nachfolgesystem) für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 Prozent sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden. Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot an Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, sonstigen Wirtschaftsgütern, Forderungen, Rechten oder Know-how zu veräußern. Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden. Diese Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 AktG insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden. 3.3 Genehmigtes Kapital Die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 26. Mai 2016 hat unter Aufhebung des bis dahin genehmigten Kapitals ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 23. Mai 2021 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 7.326.580 neuen, auf den Inhaber lautenden Stamm- und / oder Vorzugsaktien mit oder ohne Stimmrecht gegen Bar- und / oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 7.326.580,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien weitere Vorzugsaktien (mit oder ohne Stimmrecht) auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ― soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; ― wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden; ― wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des genehmigten Kapitals anzupassen. Von diesen Ermächtigungen wurde im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr kein Gebrauch gemacht. 3.4 Bedingtes Kapital und Aktienoptionsprogramm Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 28. Mai 2014 hat den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen. Dieser Beschluss wurde am 1. Juli 2014 in das Handelsregister eingetragen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur insoweit durchgeführt werden, wie die gewährten Bezugsrechte vom jeweiligen Begünstigten ausgeübt werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 konnten bis zum 31. Dezember 2018 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre beginnend mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums. Die Aktienoptionen können erst vier Jahre nach dem jeweiligen Ausgabezeitraum ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von Aktien aus dem hierfür geschaffenen bedingten Kapital oder durch Veräußerung eigener Aktien zu erfüllen. Das bedingte Kapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2018 mit Ergänzung vom 5. September 2018 von € 500.000 auf € 100.000 reduziert worden. Im Jahr 2014 hatte der Aufsichtsrat von der Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis beträgt € 11,02272 pro Aktie, die Wartezeit endete im Jahr 2018. Diese Bezugsrechte wurden im laufenden Jahr in vollem Umfang ausgeübt. Diese Bezugsrechte wurden im laufenden Jahr in vollem Umfang ausgeübt. Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 23. Mai 2018 hat den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur insoweit durchgeführt werden, wie die gewährten Bezugsrechte vom jeweiligen Begünstigten ausgeübt werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2018 können bis zum 30. April 2023 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre beginnend mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraums. Die Aktienoptionen können erst vier Jahre nach dem jeweiligen Ausgabezeitraum ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von Aktien aus dem hierfür geschaffenen bedingten Kapital oder durch Veräußerung eigener Aktien zu erfüllen. Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr wurden keine Bezugsrechte eingeräumt. 3.5 Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 42.240 (Vorjahr T€ 41.237) setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agien sowie dem Agio auf die Anteile, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms im Geschäftsjahr 2019 ausgegeben wurden. 3.6 Gewinnrücklagen Die gesetzliche Gewinnrücklage der Energiekontor AG beträgt unverändert T€ 15. Die anderen Gewinnrücklagen der Energiekontor AG haben sich wie folgt entwickelt: scroll in T€ 2019 2018 Stand am 01.01. 38.847 39.221 Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben -4.683 -374 Teilweise Ergebnisverwendung 796 0 Stand am 31.12. 34.960 38.847 Die teilweise Ergebnisverwendung im laufenden Jahr über T€ 796 betrifft die Einstellung in die Gewinnrücklagen durch die Hauptversammlung vom 22. Mai 2019. 3.7 Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn ergibt sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt: scroll in T€ 2019 2018 Stand 01.01. 6.627 8.747 Dividendenzahlung -5.784 -8.745 Einstellung in die Gewinnrücklage durch Hauptversammlung -796 0 Jahresüberschuss 6.703 6.626 Stand am 31.12. 6.750 6.627 4. Rückstellungen Die Zusammensetzung sowie die Entwicklung der Rückstellungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Rückstellungsspiegel 2019 scroll in T€ 01.01.2019 Verbrauch 2019 Auflösung 2019 Zuführung 2019 31.12.2019 Steuerrückstellungen (ohne latente Steuern) 209 209 0 940 940 Sonstige Rückstellungen Projektbezogene Kosten 713 88 29 50 646 Prozesskosten 145 45 0 35 135 Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten 312 228 0 195 279 Geschäftsbericht 80 80 0 80 80 Aufsichtsratsvergütungen 90 90 0 70 70 Personalkosten (Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft, Erfolgsbeteiligungen) 1.857 1.857 0 2.007 2.007 Übrige 164 67 67 0 30 Sonstige Rückstellungen 3.361 2.455 96 2.437 3.247 Wie im Vorjahr beinhalten die Rückstellungen keine langfristigen Anteile. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliedern sich zu den Bilanzstichtagen nach Fristigkeiten wie folgt: scroll 31.12.2019 31.12.2018 davon mit einer Restlaufzeit davon mit einer Restlaufzeit in T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Gesamtbetrag bis 1 Jahr Anleihen 15.000 0 15.000 0 15.000 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.192 1.192 0 0 922 922 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 45.630 8.073 13.194 24.363 40.675 4.165 davon aus Lieferungen und Leistungen 805 805 0 0 271 271 davon erhaltene Anzahlungen 1.633 1.633 0 0 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 620 620 0 0 2.604 2.604 davon aus Steuern 251 251 0 0 2.238 2.238 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 36 36 0 0 17 17 62.443 9.885 28.194 24.363 59.201 7.691 scroll 31.12.2018 davon mit einer Restlaufzeit in T€ 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre Anleihen 15.000 0 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.300 25.209 davon aus Lieferungen und Leistungen 0 0 davon erhaltene Anzahlungen 0 0 Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 davon aus Steuern 0 0 davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0 0 26.300 25.209 Im Geschäftsjahr wie im Vorjahr wurden keine mit Kontokorrentguthaben besicherten Bankdarlehen mit den entsprechenden Guthabenkonten saldiert. Anleihen Im Jahr 2015 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1611S eine in 6.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€ 6.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 5,25 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 1. Januar 2021 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 6.000. Im Jahr 2018 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A2E4HA eine weitere in 9.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte Anleihe im Umfang von T€9.000 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von 4 Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 31. Januar 2023 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 9.000. Das Gesamtvolumen der Anleihen valutiert zum Bilanzstichtag demnach in einem Umfang von T€ 15.000 (Vorjahr T€ 15.000). Die vorstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt ist. Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin. 6. Haftungsverhältnisse Am 31. Dezember 2019 bestanden befristete und unbefristete Bürgschaften der Energiekontor AG in Höhe von T€ 1.746 (Vorjahr T€ 2.172). Davon entfallen auf Bürgschaften zugunsten von konzernzugehörigen Gesellschaften T€454 (Vorjahr T€ 879). Wie in der Vergangenheit wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Unternehmen als gering eingeschätzt. Die Energiekontor AG hat sich in sechs Fällen optional verpflichtet, Anteile an fünf inländischen Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent und Anteile an einer ausländischen Windparkbetreibergesellschaft in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2022 bis 2029 zurückzukaufen. Im Falle der zukünftigen Ausübung der Option durch die Windparkbetreibergesellschaften erwachsen der Gesellschaft ggf. Auszahlungsverpflichtungen, die Ende des Jahres 2022 in Höhe von T€ 581 und in den Jahren 2025 bis 2029 in Höhe von T€ 4.840 fällig werden können. Angegeben sind jeweils die maximal fälligen Nominalwerte, deren heutiger Barwert entsprechend den Laufzeiten deutlich geringer ausfällt. Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus solchen Rückkäufen nicht erwartet. Aus Kommanditbeteiligungen bestehen Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 171 Abs. 1 und ggf. nach 172 Abs. 4 HGB. Die Haftungsbeträge nach § 171 Abs. 1 HGB resultieren aus dem jeweiligen Unterschied zwischen der ins Handelsregister eingetragenen Hafteinlage einerseits und der darauf tatsächlich eingezahlten Einlage andererseits. Nachfolgende Übersicht zeigt die insoweit aus den Kommanditbeteiligungen bestehenden Haftungsverhältnisse. scroll Kommanditeinlagen in T€ laut Gesellschaftsvertrag ins Handelsregister eingetragen darauf eingezahlt Haftung i. S. d. § 171 HGB Gesamtbeträge 80.809 80.809 36.296 43.713 Gegenüber Tochter-Kapitalgesellschaften bestehen (nicht eingeforderte) Einzahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Einlagen in Höhe von T€ 780. Aufgrund der planmäßigen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen der Gesellschaften ist mit einer Haftungsinanspruchnahme nicht zu rechnen. Zum 31. Dezember 2019 bestehen Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten aus der Sicherungsabtretung von 15 Anteilen an verbundenen Unternehmen (Vorjahr zwölf). Diese sind zum Stichtag mit einem Gesamtbuchwert von T€ 12.110 (Vorjahr T€ 899) im Finanzanlagevermögen bilanziert. 7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen für die Geschäftsräume in Bremen, Bremerhaven sowie die weiteren in- und ausländischen Niederlassungen und aus Leasingverträgen für Fahrzeuge, Mobiliar und EDV-Hard- und Software. scroll in T€ 2020 2021 bis 2024 Aus Mietverträgen 580 622 Aus Wartungs- und Serviceverträgen 53 195 Aus Leasingverträgen 425 596 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 1.058 1.413 8. Passive latente Steuern Nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" sind aktive und passive latente Steuern auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Hierunter fallen insbesondere die unterschiedlichen Bewertungen der Beteiligungen an Tochtergesellschaften in Handels- und Steuerbilanz. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind ebenfalls zu berücksichtigen, soweit ihre Verursachung mit der Entstehung passiver latenter Steuern ursächlich in Zusammenhang steht. Ansonsten werden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge nur insoweit ausgewiesen, als eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann. Zum Bilanzstichtag ergeben sich folgende latente Steueransätze: scroll 31.12.2019 31.12.2018 in T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Bewertungsunterschiede Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen gegen Tochtergesellschaften 112 18.831 98 16.952 Verlustvorträge 2.214 0 1.818 0 Zwischensumme vor Saldierung 2.326 18.831 1.917 16.952 Saldierungsfähige Beträge -2.326 -2.326 -1.917 -1.917 Latente Steuern (nach Saldierung) 0 16.505 0 15.036 Hierfür wurden als zum Zeitpunkt der Auflösung zu erwartende Steuersätze für die Körperschaftsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) ein Satz von 15,8 Prozent (Vorjahr 15,8 Prozent) und für die Gewerbesteuer von 16,2 Prozent (Vorjahr 16,2 Prozent) angewandt. Zum Bilanzstichtag sind in die Bildung der vorstehend ausgewiesenen aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge, mit deren Nutzung innerhalb der folgenden fünf Geschäftsjahre zu rechnen ist, verrechenbare Verluste aus Tochtergesellschaften für die Körperschaftsteuer von T€ 12.342 eingeflossen. IV. Erläuterungen zur Gewinn-und Verlustrechnung Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. 1. Umsatzerlöse Die Umsätze werden im Wesentlichen im Inland erbracht. Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus den Erlösen aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen an Windparks, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung, der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften, aus Planungsleistungen zum Erhalt von Baugenehmigungen für Wind- und Solarparkprojekte sowie aus Buchführungserlösen und konzerninternen Erlösen für die Personalgestellung und Projektkoordination. scroll in T€ 2019 2018 Erlöse aus Errichtung, Planung, Vertrieb 14.273 12.728 Verwaltung, Personalgestellung 5.592 4.985 Buchführung 185 200 Erlöse 20.050 17.913 2. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 2019 2018 Erträge aus Währungsumrechnungen 390 51 Übrige betriebliche Erträge 222 83 Auflösung von Rückstellungen 96 3 Versicherungsentschädigungen 48 34 Sonstige betriebliche Erträge 756 171 3. Materialaufwand Die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zusammenhang mit der Wind- und Solarparkprojektplanung (Gutachten, Planungskosten, öffentliche Gebühren usw.) betragen im Geschäftsjahr T€ 5.190 (Vorjahr T€ 5.816). 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen allgemeine Verwaltungs- sowie Rechts- und Beratungskosten, projektbezogene Aufwendungen sowie Werbe- und ähnliche Kosten. scroll in T€ 2019 2018 Verwaltung und übrige Kosten 1.365 1.332 Rechts- und Beratungskosten 1.230 1.249 Raumkosten 583 543 Vertriebskosten 573 693 Aufwendungen aus Kursdifferenzen 244 31 Versicherungen, Gebühren, Beiträge 183 208 Reisekosten Arbeitnehmer 136 36 Projektbezogene Aufwendungen 118 229 Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.432 4.320 5. Erträge aus Beteiligungen Die Erträge resultieren aus Gewinnzuweisungen von Tochtergesellschaften der Energiekontor AG. 6. Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen Die Erträge resultieren aus der Ergebnisabführung der mit einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Gesellschaft verbundenen Tochtergesellschaft Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven. 7. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Hier sind die aus den langfristigen Ausleihungen an Tochtergesellschaften und ehemalige Tochtergesellschaften erzielten Zinserträge ausgewiesen. 8. Abschreibungen auf Finanzanlagen Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren im Berichtsjahr in Höhe von T€ 938 vorzunehmen (Vorjahr T€ 1.973). Auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden im Berichtsjahr wie im Vorjahr keine Abschreibungen vorgenommen. 9. Zinsergebnis Das Zinsergebnis entwickelte sich wie folgt: scroll in T€ 2019 2018 Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.486 1.708 davon von verbundenen Unternehmen 1.471 1.511 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 201 228 davon von verbundenen Unternehmen 153 165 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -2.247 -2.529 davon an verbundene Unternehmen -1.308 -1.303 Zinsergebnis -559 -593 10. Steuern vom Einkommen und Ertrag Für das Geschäftsjahr ergibt sich für den Organkreis eine Gesamtsteuerbelastung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) in Höhe von T€ 2.369 (Vorjahr T€ 2.614). Dieser Steueraufwand betrifft in Höhe von T€ 948 (Vorjahr T€ 224) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und in Höhe von T€ -48 (Vorjahr T€ -96) Steuerzahlungen für frühere Jahre. Der Gesamtaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll in T€ 2019 2018 Tatsächlicher Steueraufwand 900 128 Latenter Steueraufwand 1.469 2.486 Steueraufwand 2.369 2.614 V. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr wurden bei der Energiekontor AG ohne Berücksichtigung der Auszubildenden im Jahresdurchschnitt 130 (Vorjahr 137) Angestellte beschäftigt. 2. Organmitglieder und -bezüge, Anteilsbesitz 2.1 Vorstand Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres: ― Dipl.-Kaufm. Peter Szabo, Dipl.-Kaufmann, Oldenburg ― Dipl.-Ing. Günter Eschen, Ingenieur, Saterland ― Dipl.-Ing. Torben Möller, Ingenieur, Achim Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt. Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 1.437 (Vorjahr T€ 1.064). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 680 (Vorjahr T€ 315). Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen. In der ordentlichen Hauptversammlung vom 26. Mai 2016 wurde beschlossen, von der in den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 3 HGB vorgesehenen Opt-out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 8 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2020 entbehrlich. 2.2 Aufsichtsrat Mitglieder des Aufsichtsrats waren: ― Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dr. Bodo Wilkens, Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz) ― Günter Lammers, Unternehmensberater, Geestland, stellvertretender Vorsitzender Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen ― Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad, Unternehmensberater, Essen Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft: Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr wie im Vorjahr T€ 90 an Aufsichtsratsvergütungen bezogen. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Wilkens und Lammers haben daneben Beraterverträge mit der Gesellschaft abgeschlossen, die ein jährliches Honorar in Höhe von jeweils T€ 60 wie im Vorjahr vorsehen. 2.3 Beteiligungsbesitz der Organmitglieder Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2019 wie folgt an der AG beteiligt: scroll Funktion Name Aktien (Stück) Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Bodo Wilkens 3.759.835 Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Günter Lammers 3.752.474 2.4 Sonstiges Die Mitglieder von Organen der Energiekontor AG sowie alle Organe der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland werden von der Energiekontor AG beziehungsweise den verbundenen Unternehmen von Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflicht-Gruppenversicherung für Organmitglieder und Geschäftsführer des Energiekontor-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Personen getätigt. Weder Organmitgliedern noch deren Angehörigen wurden Vorschüsse oder Kredite gewährt. 3. Angaben zu Tochtergesellschaften Tz VI. des Anhangs enthält eine Aufstellung zu den Unternehmen, an denen die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Tochtergesellschaften bzw. verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB). 4. Honorar für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gemäß § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 124 (Vorjahr T€ 105) für andere Bestätigungsleistungen T€ 3 (Vorjahr T€ 2) sowie für sonstige Leistungen T€ 4 (Vorjahr T€ 0). 5. Erklärung nach § 161 AktG Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2020 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht. 6. Offenlegung Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde am 17. Mai 2019 im Bundesanzeiger offengelegt. 7. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB In Anwendung der §§ 264 Abs. 3 bzw. 264b HGB verzichten die Tochtergesellschaften, die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen. Die Energiekontor AG hat der Befreiung zugestimmt. Die befreiten Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss angeführt. 8. Nachtragsbericht Anstatt in 2019 hat Energiekontor den Windpark Waldfeucht (13,5 MW) aufgrund einer signifikanten witterungsbedingten Bauverzögerung erst im Januar 2020 in Betrieb genommen. Damit hat sich der komplette Ergebnisbeitrag in zweistelliger Millionenhöhe von 2019 ins Jahr 2020 verschoben und erhöht das Konzern EBT 2020 entsprechend. Energiekontor hat im ersten Quartal erfolgreich an der Windausschreibung vom 1. Februar 2020 teilgenommen. Zwei Windparks in Niedersachsen in den Landkreisen Harburg und Uelzen mit zusammen 6 Windkraftanlagen und einer kumulierten Leistung von 35,4 MW erhielten die Zuschläge. Die Solarparks Absberg, Gefrees und Karstädt sind errichtet worden. Die Inbetriebnahme wird kurzfristig erfolgen. Alle drei Solarparks sollen veräußert werden. Wie fast jedes Unternehmen in Deutschland ist auch Energiekontor von der Corona-Pandemie betroffen. Energiekontor hat sukzessive nahezu alle Mitarbeiter an allen Standorten als Vorsichtsmaßnahme ins Homeoffice geschickt. Glücklicherweise ist "Remote Work" mitsamt aller dazu notwendiger technischer Unterstützung bei Energiekontor bereits relativ gut etabliert, so dass auch von zu Haus weiter effizient gearbeitet werden kann. 9. Gewinnverwendungsvorschlag Aus dem Jahresüberschuss 2019 in Höhe von € 6.702.848,36 sowie dem Gewinnvortrag in Höhe von € 47.179,36 ergibt sich ein Bilanzgewinn der Energiekontor AG in Höhe von € 6.750.027,72. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von € 6.750.027,72 a) einen Betrag von € 5.871.264,00 zur Zahlung einer Dividende von € 0,40 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden, b) einen Betrag in Höhe von € 878.763,72 in die Gewinnrücklagen einzustellen und c) den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen. Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von € 0,40 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 14.678.160,00, eingeteilt in 14.678.160 Stückaktien. VI. Anteilsbesitz Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungsbesitz der Energiekontor AG scroll Name der Gesellschaft Anteile in % Ergebnis 2019 in T€2 Eigenkapital 31.12.2019 in T€1 Construtora da nova Energiekontor - Parquet Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 -4 55 EER GbR, Worpswede 7 30,19 0 100 EK HDN Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,00 -3 -28 Energiekontor Alfstedt BGWP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Anlagen GmbH & Co. Offshore KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -4 -3 Energiekontor Aufwind 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Aufwind 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 21 Energiekontor Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau VIII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 8 Energiekontor Bau IX GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -4 7 Energiekontor Bau X GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 9 Energiekontor Bau XI GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -3 10 Energiekontor Bau XII GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -3 10 Energiekontor Bau XIII GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -3 10 Energiekontor Bau XIV GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -2 10 Energiekontor Bau XV GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -2 10 Energiekontor Bau XVI GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -2 10 Energiekontor Bau XVII GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -3 10 Energiekontor Bau XVIII GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -2 10 Energiekontor Bau XIX GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -3 10 Energiekontor Bau XX GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -2 10 Energiekontor Direktvermarktung GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 7 Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -6 148 Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -55 248 Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -19 289 Energiekontor Finanzanlagen IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 34 354 Energiekontor Finanzanlagen V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 142 350 Energiekontor Finanzanlagen VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 112 116 Energiekontor Finanzanlagen VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -68 32 Energiekontor Finanzanlagen VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 16 559 Energiekontor Finanzierungsdienste II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -6 Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -4 Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -3 Energiekontor Finanzierungsdienste V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 0 Energiekontor Finanzierungsdienste VI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 0 Energiekontor Finanzierungsdienste VII GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 7 Energiekontor Finanzierungsdienste VIII GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -1 11 Energiekontor Finanzierungsdienste IX GmbH, Bremerhaven 5 100,00 -1 11 Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -8 Energiekontor France SAS, Toulouse, Frankreich 100,00 -570 -774 Energiekontor Guardao GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -13 Energiekontor Guardao GmbH & Co. WP GU KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 27 26 Energiekontor Infrastruktur II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 248 248 Energiekontor Infrastruktur IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur VI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur VII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -2 -2 Energiekontor Infrastruktur VIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur IX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur X GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XIV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XVI GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XVII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XVIII GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XIX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur XX GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 26 64 Energiekontor Infrastruktur Solar I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 1 1 Energiekontor Infrastruktur Solar II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur Solar III GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur Solar IV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur Solar V GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven 3, 4 100,00 0 98 Energiekontor Innovations GmbH, Bremerhaven 4 100,00 38 188 Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -1 -2 Energiekontor Mafomedes GmbH & Co. WP MF KG, Bremerhaven 5 97,90 -811 1.882 Energiekontor Mafomedes ÜWP MF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -411 1.323 Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -298 -123 Energiekontor Management Hagen GmbH, Hagen 4 100,00 12 82 Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 4 100,00 1 34 Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven 5 100,00 13 -3.823 Energiekontor Neue Energie GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 7 Energiekontor Neue Energie 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 11 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Neue Energie 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor NL B.V., Nijmegen, Niederlande 100,00 -70 -427 Energiekontor Ocean Wind AG, Bremerhaven 4 100,00 -2 37 Energiekontor Ocean Wind GmbH & Co. Projektentwicklungs KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Ocean Wind Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 8 Energiekontor Offshore Anlagen GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 9 Energiekontor Offshore Bau GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Offshore GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 16 Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 27 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven 5 100,00 -4 4.466 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven 5 100,00 -33 2.153 Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 2.293 Energiekontor Okofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven 5 100,00 137 -1.156 Energiekontor Okofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Okofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Hagen 5 100,00 45 -1.772 Energiekontor Okofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 88,52 355 -1.587 Energiekontor Okofonds GmbH & Co. WP Nordergründe KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Okowind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -1 Energiekontor Okowind 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Okowind 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 4 100,00 2 44 Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven 5 100,00 553 -3.976 Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal 99,00 -275 1.004 Energiekontor Portugal Marao GmbH, Bremerhaven 4 100,00 1 37 Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven 5 100,00 -2.042 -5.572 Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 4 100,00 1 47 Energiekontor Schönberg GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 -9 Energiekontor Seewind GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 2 Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 25 Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -9 Energiekontor Solar 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -14 -14 Energiekontor Solar 3 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -18 -17 Energiekontor Solar 4 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -5 -5 Energiekontor Solar 5 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 6 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -1 0 Energiekontor Solar 7 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -1 0 Energiekontor Solar 8 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 9 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 10 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 12 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 13 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 14 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar 15 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Solar Bau GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 1 Energiekontor Solar Bau I GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 10 Energiekontor Solar Bau II GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 10 Energiekontor Solar Bau III GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 10 Energiekontor Solar Bau IV GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 10 Energiekontor Solar Bau V GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 10 Energiekontor Stromvermarktung GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 4 100,00 1 46 Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -3 Energiekontor UK CO GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 7 Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 509 5.136 Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 4 100,00 4 60 Energiekontor UK GL GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 7 Energiekontor UK Hold Limited, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -12 Energiekontor UK HY 2 GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -3 Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven 5 100,00 5.186 3.455 Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -7 Energiekontor UK LO GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 7 Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 152 15.609 Energiekontor UK Man Limited, Leeds, Großbritannien 100,00 -130 -130 Energiekontor UK NR GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 0 Energiekontor UK PE GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 3 Energiekontor UK PI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 7 Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -12 Energiekontor UK WI EXT GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 4 Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven 5 100,00 1.832 887 Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 4 100,00 3 18 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven 5 100,00 165 -557 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven 5 100,00 165 -1.142 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP GRE II KG, Bremerhaven 5 96,19 -7 543 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Hagen 5 100,00 -2 -621 Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven 5 100,00 43 -701 Energiekontor US Dakota WP 1 LLC, Dakota, USA 100,00 -3 -65 Energiekontor US Dakota WP 2 LLC, Dakota, USA 100,00 -1 Energiekontor US Dakota WP 3 LLC, Dakota, USA 100,00 -1 Energiekontor US Dakota WP 4 LLC, Dakota, USA 100,00 -16 -16 Energiekontor US Dakota WP 5 LLC, Dakota, USA 100,00 -1 Energiekontor US Dakota WP 6 LLC, Dakota, USA 100,00 -1 Energiekontor US Holding Inc., Chicago, USA 100,00 -36 -55 Energiekontor US Inc., Chicago, USA 100,00 -316 -375 Energiekontor US Texas SP 1 LLC, Texas, USA 100,00 -17 -19 Energiekontor US Texas SP 2 LLC, Texas, USA 100,00 -315 -317 Energiekontor US Texas SP 3 LLC, Texas, USA 100,00 -15 -191 Energiekontor US Texas SP 4 LLC, Texas, USA 100,00 -16 -193 Energiekontor US Texas SP 5 LLC, Texas, USA 100,00 -14 -212 Energiekontor US Texas SP 6 LLC, Texas, USA 100,00 -12 -189 Energiekontor US Texas SP 7 LLC, Texas, USA 100,00 -13 -13 Energiekontor US Texas SP 8 LLC, Texas, USA 100,00 -12 -189 Energiekontor US Texas SP 9 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor US Texas SP 10 LLC, Texas, USA 100,00 -358 -358 Energiekontor US Texas SP 11 LLC, Texas, USA 100,00 -212 -212 Energiekontor US Texas SP 12 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor US Texas SP 13 LLC, Texas, USA 100,00 -173 -173 Energiekontor US Texas SP 14 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor US Texas SP 15 LLC, Texas, USA 100,00 -1 -1 Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -5 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 1 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 2 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -236 -1.556 Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -831 -6.085 Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -8 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Hagen 5 100,00 194 1.222 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Hagen 5 100,00 -238 -1.523 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Hagen 5 100,00 3 288 Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP Langendorf KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 0 220 Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven 5 51,32 403 161 Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersleben KG, Hagen 5 100,00 -311 -5.461 Energiekontor Windpark BRW 1 GmbH & Co. WP I KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 -14 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 168 849 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG, Bremerhaven 5 100,00 0 12 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Hagen 5 100,00 52 784 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG, Bremerhaven 5 100,00 -1 -147 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Hagen 5 100,00 112 -648 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Hagen 5 100,00 288 -1.609 Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Hagen 5 100,00 -9 -283 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 8 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 20 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven 5 100,00 -17 -694 Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Hagen 5 100,00 -11 -180 Energiekontor Windpower Improvement GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -26 297 Energiekontor Windregion GmbH, Hagen 4 100,00 -2 -3 Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -5 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven 5 100,00 -33 -138 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Hagen 5 100,00 -131 -6.164 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Hagen 5 100,00 -194 -1.962 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven 5 100,00 -34 -139 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 15 KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Hagen 5 100,00 -409 -2.147 Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -18 -152 Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 72 -784 Energiekontor WP Booßen GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 7 Energiekontor WPI GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 -2 Energiekontor - WSB - GmbH, Bremerhaven 4 100,00 215 401 Energiekontor WSB 1 GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -3 7 Energiepark Alfstedt WP ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Alfstedt WP IG ALF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Alfstedt WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Beckum-Repowering WP BE 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -107 -107 Energiepark Beckum-Repowering WP BE 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -108 -107 Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Beiersdorf-Freudenberg WP BF GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Boddin WP KW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Bultensee WP BULT GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -139 -148 Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Elstorf NDS WP ELS GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Erfstadt-Erp I GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Erfstadt-Erp II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven 5 100,00 133 737 Energiepark Garzau-Garzin SP GG GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 34 1.325 Energiepark Hanstedt WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Hanstedt-Erweiterung WP HEW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Heringen-Philippsthal WP HP GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Jacobsdorf UW Petersdorf GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Jacobsdorf WP Jaco GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 -10 Energiepark Jülich-Barmen-Merzenhausen WP JBM GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Jülich-Ost WP JO GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Jülich-Ost WP JO II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -62 1.665 Energiepark Nartum BGWP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Nartum WP NART GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Naumburg WP Naumburg-Prießnitz GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Nienwohlde WP NIEN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Niederzier WP ST I GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -89 2.031 Energiepark Oerel BGWP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Oerel WP OER GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Oerel WP UW GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Solar GmbH & Co. SP Berlin KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Solar GmbH & Co. SP Worms KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark SP Theilenhofen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Stinstedt WP STIN GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK CO GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK GA GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -6 Energiepark UK GL GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK NR GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -812 -1.191 Energiepark UK OV GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK PE GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK WI EXT GmbH & Co. KG i. L., Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark UK WP HY II GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Waldenrath WP HE GmbH & Co. KG, Hagen 5 100,00 -118 2.579 Energiepark Waldfeucht WP SeBo GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 -401 -400 Energiepark Winterberg-Altenfeld WP WA GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark WP Bützfleth GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark WP Völkersen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energiepark Zülpich WP Fü GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Energyfarm UK BA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK BA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Baldoon LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK CO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK CO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Cornharrow LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Dunbeath LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK DU Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK DU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Fell LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK FE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK FE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Garbet LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK GA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK GA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Glenshimmeroch LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK GL I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK GL II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Hare Craig LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK HA I Ltdt., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK HA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Lairg LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Little Hartfell LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LI I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LI II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Longhill Burn LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK LO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Narachan LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK NA I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK NA II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Overhill LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK OV I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK OV II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Pencarreg LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK PE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK PE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Pines Burn LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK PI I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK PI II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Sorbie LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK SO I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK SO II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Windy Edge LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK WE I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK WE II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK Wull Muir LLP, Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK WU I Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Energyfarm UK WU II Ltd., Leeds, Großbritannien 100,00 0 0 Hafen Wind Hamburg GmbH & Co. KG, Bremerhaven 5 100,00 0 0 Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 6 50,00 -34 -34 Infrastrukturgesellschaft Energiepark Beckum GbR, Bremerhaven 100,00 0 0 Netzanschluss Badingen GbR, Bremerhaven 6 37,29 -27 150 Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, Bremerhaven 6 28,60 -5 -200 Netzanschluss Stadorf GbR, Hagen 100,00 0 19 Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -1 3 Windpark Booßen GmbH & Co. KG, Bremerhaven 6 37,50 -6 -5 Windpark Flögeln GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -2 -10 WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 4 100,00 -1 -2 1) Handelsrechtliches Eigenkapital 2) Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (EAV) mit der Energiekontor AG 3) Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen 4) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist 5) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist 6) Gemeinschaftsunternehmen (joint operation) 7) Assoziiertes Unternehmen, Bilanzierung at equity Bremen, den 2. April 2020 Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender Gunter Eschen, Vorstand Torben Möller, Vorstand BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die Energiekontor AG, Bremen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Energiekontor AG, Bremen - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019, der mit dem Konzernlagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst ist, geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerkes genannten Angaben haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ― entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und ― vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537 / 2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. 1. Realisierung von Umsatzerlösen und Periodenabgrenzung In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Umsatzerlöse in Höhe von Mio. € 20,0 ausgewiesen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Honorare für Planungsleistungen, Erlöse aus dem Verkauf von Anteilen an Wind- / Solarparkbetreibergesellschaften sowie konzerninterne Erlöse für die Verwaltungstätigkeit und Personalgestellung. Das Risiko für den Jahresabschluss Wir sehen im Bereich der Planungsleistungen für Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung, das Risiko einer wesentlich falschen Darstellung einschließlich des möglichen Risikos, dass Führungskräfte Kontrollen umgehen und damit einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt, da die Planungshonorare an die Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften) erst abgerechnet werden können, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt und die Planungsleistungen vertragsgemäß erbracht sind. Aufgrund der Größe der Projekte hätte die unzutreffende Periodenzuordnung bereits eines zu früh oder zu spät abgerechneten Dienstleistungspakets signifikante Auswirkungen auf die Umsatzerlöse und das Ergebnis. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Im Rahmen unserer Prüfung haben wir uns aufbauend auf unseren Kenntnissen über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft mit den unternehmensintern festgelegten Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen in den verschiedenen Phasen des Projektmanagements auseinandergesetzt. Bei wesentlichen Projekten haben wir bei einem Abrechnungszeitpunkt insbesondere im letzten Quartal vor und dem ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umsatzrealisierung erfüllt sind. Dabei wurden Projektierungs- und Finanzierungsverträge sowie bei Bedarf weitere Nachweise eingesehen, um den Stichtag der Leistungserbringung und damit die Erfüllung der Kriterien für die Umsatzrealisierung sicherzustellen. Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt III Punkt 2.1 im Anhang enthalten. Darüber hinaus sind die Risiken in Bezug auf die Realisierung von Projekten im "Chancen- und Risikobericht" des zusammengefassten Lageberichts aufgeführt. 2. Bewertung von Anteilen an verbundenen Unternehmen Im Jahresabschluss der Energiekontor AG werden unter dem Posten "Finanzanlagen" Beteiligungen an über 250 verbundenen Unternehmen in Höhe von Mio. € 67,0 (entspricht 36,9 Prozent der Bilanzsumme) ausgewiesen. Die wesentlichen Buchwerte betreffen Betreibergesellschaften, deren wesentliches Vermögen in Windkraft- und Solaranlagen besteht. Das Risiko für den Jahresabschluss Anteile an verbundenen Unternehmen werden gemäß der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, angesetzt. Die beizulegenden Werte werden im Rahmen von jährlichen Impairmenttests überprüft, die auf verschiedenen wertbestimmenden Faktoren basieren, wie z. B. Laufzeit der Pachtverträge inkl. anschließender Weiternutzung, Einnahmen- / Ausgabenrechnung einschließlich Strompreisänderungen und Windaufkommen bzw. Sonneneinstrahlung sowie Finanzierungskosten. Die Ermittlung dieser wertbestimmenden Faktoren ist in hohem Maße abhängig von der Einschätzung der gesetzlichen Vertreter der künftigen Zahlungsströme sowie von den verwendeten Diskontierungszinssätzen. Die Bewertung beinhaltet daher in hohem Maße Ermessensentscheidungen und Unsicherheiten. Für den Abschluss besteht das Risiko, dass die zukünftigen Zahlungsströme oder die sonstigen Parameter nicht richtig eingeschätzt werden und oder die Wertermittlung fehlerhaft erfolgt und damit die Wertberichtigungen nicht oder nicht in ausreichender Höhe berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund, insbesondere aufgrund der hohen Komplexität der Bewertung und der wesentlichen Bedeutung für die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Die Verkaufsmengen aus den vorgelegten Planungen haben wir auf der Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit auf Plausibilität hin überprüft. Die Planaufwendungen haben wir analytisch und in Stichproben geprüft. Den Diskontierungszins, einen unternehmensindividuell gewichteten Mischsatz aus Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (WACC), haben wir unter Berücksichtigung der Peer Group detailliert nachvollzogen. Das mathematische Rechenmodell haben wir überprüft und in Stichproben nachgerechnet. Dabei haben wir uns unter anderem auf einen Abgleich mit allgemeinen und branchenspezifischen Markterwartungen sowie auf Erläuterungen der gesetzlichen Vertreter zu den wesentlichen Werttreibern gestützt, die den erwarteten Zahlungsströmen zugrunde liegen. Unsere Rückfragen haben wir mit der kaufmännischen Geschäftsführung diskutiert. Verweis auf weitergehende Informationen Wir verweisen auf den Anhang, Abschnitt III. Punkt 1.3 "Finanzanlagen". 3. Bewertung Vorräte In dem Bilanzposten "Vorräte" sind unfertige Erzeugnisse und Leistungen in Höhe von € 19,5 Mio. (entspricht 10,7 Prozent der Bilanzsumme) ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte bestandsmindernd verbraucht. Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen gegebenenfalls Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen. Das Risiko für den Jahresabschluss Wir sehen im Bereich der Bewertung von Vorräten das Risiko einer wesentlich falschen Darstellung, aufgrund einer unzureichenden bzw. zu hohen Erfassung der Kosten auf die entsprechenden Projekte. Weiterhin besteht das Risiko, dass ein Projekt nicht realisiert werden kann und erforderliche Abschreibungen nicht vorgenommen wurden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit ist vor dem Hintergrund häufiger regulatorischer Änderungen ermessensbehaftet und birgt deshalb Risiken mit sich. Vor dem Hintergrund der betragsmäßigen Bedeutung der unfertigen Leistungen sowie der in hohem Maße ermessenbehafteten Beurteilungen der Werthaltigkeit durch die gesetzlichen Vertreter war dieser Sachverhalt aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Unsere Vorgehensweise in der Prüfung Im Rahmen unserer Prüfung haben wir auf unseren Kenntnissen und Prüfungsergebnissen aus Vorjahren aufgebaut. Wir haben uns mit dem Prozess der Erfassung von Zeiten auf die Projekte und deren Bewertung sowie der Erfassung von weiteren internen und externen Kosten auseinandergesetzt. Die einzelnen Projekte haben wir durch Einsicht in Projektkostenbögen, Protokolle und weitere Unterlagen dahingehend geprüft, ob eine Realisierung geplant und realistisch ist oder ob Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen vorgenommen wurden. Darüber hinaus haben wir die Werthaltigkeit der unfertigen Leistungen für einzelne Projekte mit der kaufmännischen Leitung der Energiekontor AG besprochen. Wir haben ebenfalls sämtliche Protokolle von Sitzungen der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats hinsichtlich möglicher Hinweise auf einen Wertberichtigungsbedarf eingesehen. Weiter wurden Rechtsanwaltsbestätigungen angefordert und dahingehend eingesehen, ob Wertminderungsbedarf aufgrund anhängiger Rechtsfälle besteht. Verweis auf weitergehende Informationen Die Angaben der Gesellschaft zu den Vorräten sind im Abschnitt III Punkt 2.1 im Anhang enthalten. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen: ― die im zusammengefassten Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Bilanzeid der gesetzlichen Vertreter und ― die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen ― wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder ― anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus ― identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher -beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. ― gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. ― beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ― ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. ― beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. ― beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. ― führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Hauptversammlung am 22. Mai 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 14. November 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2014 als Abschlussprüfer der Energiekontor AG tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Julian Wenninger. Stuttgart, den 2. April 2020 PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Christoph Kalmbach, Wirtschaftsprüfer Julian Wenninger, Wirtschaftsprüfer IMPRESSUM Herausgeber Energiekontor AG Mary-Somerville-Straße 5 28359 Bremen Telefon: +49 421 3304 - 0 Telefax: +49 421 3304 - 444 [email protected] www.energiekontor.de Bildnachweis Helene Lüers, Energiekontor AG Thomas Kleiner, Bremen www.gfg-id.de Text Peter Alex, Leiter Investor Relations Energiekontor AG Konzept, Layout und Satz IR-ONE, Hamburg www.ir-one.de Druck Zertani Die Druck GmbH, Bremen www.zertani.de Hinweis zu Pro-forma-Kennzahlen (EBIT, EBITDA, Cashflow) Die in diesem Bericht verwendeten Ergebnisgrößen EBIT und EBITDA sowie die Kennzahl Cashflow sind Beispiele sogenannter Pro-forma-Kennzahlen. Pro-forma-Kennzahlen sind nicht Bestandteil der nationalen Rechnungslegungsvorschriften, des HGB oder der internationalen Rechnungslegungsvorschriften nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Da andere Unternehmen mangels Legaldefinitionen dieser Begriffe die von der Energiekontor-Gruppe dargestellten Pro-forma-Kennzahlen möglicherweise nicht auf die gleiche Weise berechnen, sind die Pro-forma-Angaben der Energiekontor-Gruppe nur eingeschränkt mit so oder ähnlich benannten Angaben anderer Unternehmen vergleichbar. Die in diesem Geschäftsbericht genannten Pro-forma-Kennzahlen sollten daher nicht isoliert als Alternative zum Betriebsergebnis, Jahresüberschuss, Konzernüberschuss oder sonstigen ausgewiesenen Kenngrößen der Energiekontor-Gruppe betrachtet werden. Disclaimer Der vorliegende Bericht enthält zukunftsorientierte Aussagen. Dies sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich Aussagen über Erwartungen und Ansichten des Managements der Energiekontor AG. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen des Managements der Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht uneingeschränkt auf diese Aussagen verlassen. Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu aktualisieren. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht der Gesellschaft, ihren gesetzlichen Informations- und Berichtspflichten nachzukommen. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die tatsächlich eingetretenen und in Zukunft eintretenden Ereignisse erheblich von den im Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen. ENERGIEKONTOR AG Mary-Somerville-Straße 5 28359 Bremen Telefon: +49 421 3304 - 126 Telefax: +49 421 3304 - 444 [email protected] www.energiekontor.de

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.