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RWE AG

Environmental & Social Information Jul 8, 2020

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Environmental & Social Information

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RWE Aktiengesellschaft

Essen

Bericht des RWE Konzerns über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß § 341q-y HGB

ZAHLUNGSBERICHT 2019

Bericht des RWE Konzerns über Zahlungen an staatliche Stellen gemäß § 341q-y HGB

RWE Aktiengesellschaft

RWE Platz 1

45141 Essen Deutschland

ZAHLUNGSBERICHT 2019

Grundlagen des Berichts

Die RWE AG mit Sitz am RWE Platz 1 in 45141 Essen, Deutschland, ist eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 341q HGB. Sie ist als Mutterunternehmen i.S.d. § 290 HGB nach § 341v Abs.1 HGB verpflichtet, jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen, da mindestens eines ihrer Tochterunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie tätig ist. Die in den Konzernzahlungsbericht einbezogenen Kapitalgesellschaften sind nach § 341s Abs. 2 HGB von der Verpflichtung befreit, einen eigenen Zahlungsbericht zu erstellen.

Berichtspflichtig sind Zahlungen an staatliche Stellen, sofern die insgesamt an eine staatliche Stelle geleisteten Zahlungen mindestens 100.000 € betragen (§ 341t Abs. 4 HGB) und einer der Zahlungsgründe gemäß § 341r Nr. 3 HGB vorliegt. Die Angabe der Zahlungen erfolgt nach Staaten, untergliedert nach staatlichen Empfängerstellen, Zahlungsgründen und Projekten.

In den Bericht einbezogene Gesellschaften mit Aktivitäten in der mineralgewinnenden Industrie

Gemäß § 341q HGB müssen große Kapitalgesellschaften und große Personenhandelsgesellschaften mit Sitz im Inland, die in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, jährlich einen Zahlungsbericht erstellen. Im RWE Konzern betreibt zurzeit keine Konzerngesellschaft Holzeinschlag in Primärwäldern. Sollten Konzerngesellschaften zukünftig Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, wären Kriterien für ihre Berichtspflicht zu definieren.

Tätigkeiten im Bereich der mineralgewinnenden Industrie nach § 341r Nr. 1 HGB sind im RWE Konzern durch die Tagebaue zur Stromerzeugung aus Braunkohle bedingt (NACE-Code A0520 gemäß EU Verordnung Nr. 1893/2006). Der Begriff der Tätigkeit gemäß § 341r Abs. 1 HGB wird im RWE Konzern im Sinne der Infektionstheorie für die Berichtspflicht interpretiert. Es ist daher jeweils zum 31.12. jeden Jahres zu prüfen, welche vollkonsolidierten Konzernunternehmen in der mineralgewinnenden Industrie tätig sind. Im RWE Konzern war im Geschäftsjahr 2019 die RWE Power AG ("RWEP"), Köln und Essen, durch ihre Tagebautätigkeit berichtspflichtig. Ebenfalls berichtspflichtig war die Rheinische Baustoffwerke GmbH ("RBS"), Bergheim, durch die Geschäftstätigkeit als Kies und Sand gewinnendes Unternehmen. Beide Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland.

RWE Power AG, Köln und Essen

Das Geschäftsfeld der RWEP, einer 100%igen Tochter der RWE AG, sind der wirtschaftliche Betrieb und die Instandhaltung ihres Kraftwerksparks basierend auf Braunkohle und Wasserkraft sowie der Betrieb der Tagebaue in Deutschland.

Die RWEP ist eines der führenden Unternehmen der Energiegewinnung und -erzeugung in Deutschland. Mit ihren Braunkohlentagebauen Hambach, Garzweiler und Inden kann die RWEP zu wesentlichen Teilen auf eine eigene Rohstoffbasis zurückgreifen. Dies versetzt das Unternehmen in die Lage, flexibel und erfolgreich zu agieren und die Ziele Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit im verschärften Konkurrenzumfeld nachhaltig zu managen. Zugleich werden Synergien erschlossen, die die Wettbewerbsposition stärken.

Die Tagebaue werden bei der Erstellung des Zahlungsberichts als Projekte angesehen.

Rheinische Baustoffwerke GmbH, Bergheim

Die RBS ist ein 100%iges Tochterunternehmen der RWEP und betreibt Werke zur Gewinnung von Kies und Sand. Der Kernmarkt liegt schwerpunktmäßig im Großraum Köln-Düsseldorf -Krefeld-Aachen. Dort zählt RBS zu den größten Kies- und Sandunternehmen. RBS betreibt außerdem Annahmestellen für unbelasteten Bodenaushub und Bauschutt und handelt mit zugekauften Baustoffen (Kies und Sand sowie Festgesteine wie z. B. Basalt und Lava).

Die Kieswerke sind zusammen als ein Projekt dargestellt.

Zahlungsbericht des RWE Konzerns für das Geschäftsjahr 2019

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in € Nutzungsentgelte Zahlungen für die Verbesserung der Infrastruktur SUMME
Bezirksregierung Düsseldorf
Tagebau Garzweiler 800.000 800.000
Summe 800.000 800.000
Bezirksregierung Köln
Tagebau Garzweiler 260.508 260.508
Summe 260.508 260.508
Entwicklungsgesellschaft Indeland mbH
Tagebau Inden 883.707 883.707
Summe 883.707 883.707
Erftverband
Kieswerke 10.033 10.033
projektübergreifend 4.159.280 4.159.280
Summe 4.169.313 4.169.313
Finanzamt Bergheim
Tagebau Hambach 2.122.724 2.122.724
Summe 2.122.724 2.122.724
Finanzamt Brühl
Kieswerke 370.835
projektübergreifend 182.482 182.482
Summe 553.317 553.317
Finanzamt Düren
Tagebau Hambach 434.112 434.112
Summe 434.112 434.112
Finanzamt Grevenbroich
Tagebau Garzweiler 205.628 205.628
Summe 205.628 205.628
Finanzamt Erkelenz
Kieswerke 63.114 63.114
Tagebau Garzweiler 6.393.894 6.393.894
Summe 6.457.008 6.457.008
Finanzamt Jülich
Tagebau Hambach 388.518 388.518
Summe 388.518 388.518
Gemeinde Inden
Tagebau Inden 347.014 347.014
Summe 347.014 347.014
Gemeinde Langerwehe
Tagebau Inden 550.615 550.615
Summe 550.615 550.615
Gemeindekasse Merzenich
Tagebau Hambach 671.271 671.271
Summe 671.271 671.271
Kreis Düren
Tagebau Garzweiler 106.348 106.348
Summe 106.348 106.348
Kreiswerke Grevenbroich GmbH
Tagebau Garzweiler 111.850 111.850
Summe 111.850 111.850
Kreiswasserwerk Heinsberg
Tagebau Garzweiler 257.578 257.578
Summe 257.578 257.578
IRR Innovationsregion Rheinisches Revier
Tagebau Garzweiler 139.277 139.277
Summe 139.277 139.277
ZWISCHENSUMME 0 18.458.788 18.458.788
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW
Kieswerke 104.947 104.947
Tagebau Garzweiler 1.304.515 1.304.515
Tagebau Hambach 8.847.014 8.847.014
Tagebau Inden 2.651.852 2.651.852
Summe 12.908.328 12.908.328
Landesbetrieb Geologischer Dienst NRW
projektübergreifend 121.168 121.168
Summe 121.168 121.168
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Tagebau Inden 581.215 581.215
Summe 581.215 581.215
NEW Netz GmbH
Tagebau Garzweiler 278.914 278.914
Summe 278.914 278.914
Rhein-Kreis-Neuss
projektübergreifend 250.000 250.000
Summe 250.000 250.000
Stadt Erkelenz
Tagebau Garzweiler 367.190 367.190
Summe 367.190 367.190
Stadtkasse Kerpen
Tagebau Hambach 2.840.391 2.840.391
Kieswerke 172.632 172.632
Summe 172.632 2.840.391 3.013.023
Stadtwerke Düren GmbH
Tagebau Hambach 552.092 552.092
Summe 552.092 552.092
Stadtwerke Jülich GmbH
Tagebau Hambach 190.756 190.756
Summe 190.756 190.756
Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH
Tagebau Hambach 156.326 156.326
Summe 156.326 156.326
Wasserverband Eifel-Rur
projektübergreifend 434.840 434.840
Summe 434.840 434.840
Zweckverband Kölner Randkanal
projektübergreifend 672.000 672.000
Summe 672.000 672.000
Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler
projektübergreifend 229.781 229.781
Summe 229.781 229.781
GESAMTSUMME 13.080.960 25.133.461 38.214.421

Erläuterungen zum Zahlungsbericht Deutschland:

1. Im Rahmen der Tagebauerschließung tauscht die RWEP regelmäßig Vermögensgegenstände, insbesondere Grundstücke, mit den sich im Tagebaubereich befindlichen Kommunen oder anderen staatlichen Stellen. Sofern der Wert der hingegebenen Vermögensgegenstände den Wert der erhaltenen Vermögensgegenstände unterschreitet, kommt es zu Ausgleichszahlungen seitens der RWEP an die entsprechenden staatlichen Stellen. Im Zahlungsbericht sind diese Ausgleichszahlungen im Saldo enthalten (überschießender Betrag). (Siehe hierzu IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 84).

2. Bei den Nutzungsentgelten an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen handelt es sich um Wasserentnahmeentgelte, die die RWEP und die RBS entrichtet haben. Gutschriften im Berichtszeitraum, die sich auf gezahlte Wasserentnahmeentgelte der Vorjahre beziehen, wurden nicht in Abzug gebracht (siehe hierzu IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 73).

3. Die ausgewiesenen Zahlungen an den Zweckverband Tagebaufolge(n)landschaft Garzweiler enthalten Sachleistungen im Umfang von 152 T€, die im Wesentlichen aus Nutzungsüberlassungen resultieren. Die Zahlungen an die Gemeinde Langerwehe besteht in Gänze aus Sachleistungen. Diese betreffen die Bereitstellung von Grundstücken zur Umsiedlung. Die Bewertung der Sachleistungen erfolgte anhand der Kosten, die der RWEP zur Bereitstellung der Sachleistungen entstanden sind.

4. Die RWEP und die RBS sind Organunternehmen im steuerlichen Organkreis der RWE AG. Die von der RWE AG als Organträger entrichteten Körperschafts- und Gewerbesteuerzahlungen werden nicht berichtet, da die Aktivitäten der RWEP und der RBS in der mineralgewinnenden Industrie nicht den Schwerpunkt der Tätigkeiten des RWE Konzerns insgesamt darstellen. Gemäß IDW Praxishinweis 1/2017 Tz 109 erfolgt keine Schlüsselung der Steuerzahlungen.

Essen, 10. Juni 2020

Der Vorstand

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Dr. Rolf Martin Schmitz Dr. Markus Krebber

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