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GBK Beteiligungen AG

Annual Report Jul 13, 2020

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Annual Report

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GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

1 Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftstätigkeit

Die im Jahr 1969 gegründete GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft ist eine auf den Mittelstand fokussierte deutsche Beteiligungsgesellschaft. Die Geschäftstätigkeit ist auf Investitionen in Beteiligungen an nicht börsennotierten, mittelständischen Unternehmen im deutschsprachigen Raum ausgerichtet.

GBK wurde im Jahr 1998 als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG) anerkannt. Damit ist GBK von der Gewerbesteuer befreit.

Auf GBK finden die Rechtsvorschriften für die Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIF) Anwendung, die in der Bundesrepublik Deutschland insbesondere im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) geregelt sind. Im Jahr 2015 erfolgte die Registrierung von GBK gemäß § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 2 Abs. 5 KAGB als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.

Seit dem Jahr 2016 wendet GBK überdies die Regelungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) an.

1.2 Ziele und Strategien

Mit Haltedauern von teils über zehn Jahren verfolgt GBK das Ziel, ihre Portfoliounternehmen üblicherweise mittel- bis langfristig zu begleiten, ihre Entwicklung zu stärken und ihren Unternehmenswert zu steigern.

Die Beteiligungen werden an mittelständischen Unternehmen primär aus Anlass eines Gesellschafterwechsels oder vor dem Hintergrund einer Wachstumsfinanzierung eingegangen. Die Investitionen werden zur Stärkung des Eigenkapitals vielfach in Form von offenen Beteiligungen und mezzaninen Finanzmitteln getätigt. Letztgenannte können stille Gesellschaften, Gesellschafterdarlehen und Ausleihungen enthalten.

Die Investitionsstrategie von GBK zielt auf eine breite Streuung des Beteiligungsportfolios ab. Dabei geht sie Beteiligungen an Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsunternehmen unterschiedlicher Branchen ein. Zudem wird die Diversifikation dadurch erreicht, dass mehrere kleine Investitionen wenigen großen Investitionen vorgezogen werden. Hierzu investiert GBK gemeinsam mit anderen Investoren als Co-Investor. Die Co-Investitionsmöglichkeiten erhält die Gesellschaft auf der Grundlage eines Beratungsvertrages mit und von der HANNOVER Finanz GmbH, mit der sie seit dem Jahr 2002 kooperiert.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Im Jahr 2019 haben sich die makroökonomischen Rahmenbedingungen der Weltwirtschaft deutlich eingetrübt. Das weltweite Wirtschaftswachstum belief sich nach Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) auf 2,9 % und fiel damit schwächer als im Vorjahr aus (Vorjahr 3,6 %). Für die nachlassende Entwicklung waren unter anderen die Auswirkungen des Handelskonflikts zwischen den USA und China und der rückläufige innereuropäische Handel als Folge des ungeklärten Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union verantwortlich.

Für den Euroraum erwartet der IWF für das Jahr 2019 ein Wirtschaftswachstum von 1,2 %. Für Deutschland fällt der Wert mit 0,5 % deutlich schwächer aus. Damit erzielte die deutsche Wirtschaft das niedrigste Wachstum seit sechs Jahren und bildet neben Italien das Schlusslicht der europäischen Volkswirtschaften.

2.2 Branchenbezogene Rahmenbedingungen

In Zeiten einer rückläufigen Konjunktur rückt die Bedeutung einer soliden Eigenkapitalausstattung in den Fokus der Unternehmen. Für Unternehmen, die ihre Position im Wettbewerb sichern oder ausbauen wollen, bildet Eigenkapital die Grundlage, die von Investoren wie GBK im Rahmen einer Beteiligung zur Verfügung gestellt werden kann.

Zeitgleich hat der Wettbewerb der Investoren um Beteiligungen an attraktiven Unternehmen zugenommen. Neben strategischen Investoren und Finanzinvestoren treten zunehmend andere Investoren auf dem Beteiligungsmarkt auf. Hierzu zählen Stiftungen und Family Offices, die mehrheitliche und minderheitliche Unternehmensbeteiligungen auch über einen längeren Zeitraum eingehen können.

Unterstützt wird diese Entwicklung durch die von den Zentralbanken betriebene Geldpolitik der vergangenen Jahre. Hierdurch können sich mittelständische Unternehmen ebenso wie die genannten Investoren zu günstigen Konditionen bei den Kreditinstituten finanzieren. Daneben hat die deutliche Regulierung der Kreditinstitute zu einem Angebot von Fremdkapitalfinanzierungen durch spezialisierte neue Anbieter geführt, die keiner Regulierung unterliegen.

Der einfachen Verfügbarkeit von Finanzmitteln steht ein begrenztes Angebot an Unternehmen gegenüber. Dies führte in den vergangenen Jahren zu steigenden Unternehmensbewertungen. Auch im Jahr 2019 war keine grundlegende Trendwende bei den Bewertungsmultiplikatoren zu erkennen. Damit bleibt das Wettbewerbsumfeld von GBK weiterhin anspruchsvoll.

3. Lage der GBK

3.1 Ertragslage

Im Geschäftsjahr 2019 stehen Erträgen aus der Investmenttätigkeit in Höhe von € 4,07 Mio. (Vorjahr: € 3,15 Mio.) Aufwendungen aus der Investmenttätigkeit von € 2,15 Mio. (Vorjahr: € 2,18 Mio.) gegenüber.

Von den Erträgen aus der Investmenttätigkeit entfallen auf Zinsen und ähnliche Erträge € 3,50 Mio. (Vorjahr: € 3,03 Mio.) und auf Sonstige betriebliche Erträge € 0,58 Mio. (Vorjahr: € 0,12 Mio.).

Der Anstieg der Zinsen und ähnlichen Erträge ist auf höhere Ausschüttungen der Portfoliounternehmen und darauf zurückzuführen, dass ein Ertrag von € 0,50 Mio. (Vorjahr: € 0,29 Mio.) aufgrund von Veräußerungen von Beteiligungen aus Vorjahren als Ausschüttung mittelbar vereinnahmt wurde. Die um die mittelbaren Veräußerungserlöse bereinigten Erträge aus der Investmenttätigkeit fallen mit € 3,58 Mio. (Vorjahr: € 2,87 Mio.) um € 0,71 Mio. höher als im Vorjahr aus.

Der Anstieg der Sonstigen betrieblichen Erträge auf € 0,58 Mio. (Vorjahr: € 0,12 Mio.) ist im Wesentlichen auf die Auflösung einer Steuerrückstellung, die Zahlung einer Entschädigung für einen nicht zustande gekommenen Beteiligungsverkauf und die Auflösung einer Rückstellung für Personalaufwand zurückzuführen.

Die Aufwendungen aus der Investmenttätigkeit betragen €2,15 Mio. (Vorjahr: € 2,18 Mio.). Sie setzen sich aus der Verwahrstellenvergütung, Prüfungs- und Veröffentlichungskosten und Sonstigen Aufwendungen zusammen.

Die Sonstigen Aufwendungen belaufen sich auf € 1,95 Mio. (Vorjahr: € 1,97 Mio.). Sie enthalten unter anderem Vergütungen aus dem Beratervertrag mit der HANNOVER Finanz GmbH in Höhe von € 1,08 Mio. (Vorjahr: € 1,08 Mio.) sowie Aufwendungen in Höhe von € 0,08 Mio. (Vorjahr: € 0,10 Mio.) aus einer zwischen den Parteien geschlossenen Provisionsvereinbarung, die greift, wenn GBK vom Zugang bis zum Abgang eines Beteiligungsengagements eine IRR-Rendite von mehr als 15 % p.a. erzielt hat. Aufgrund der nach abschließender Realisierung von Beteiligungsverkäufen aus Vorjahren erzielten Renditen belaufen sich die Provisionen für mittelbar gehaltene Beteiligungsengagements auf € 0,08 Mio. (Vorjahr: € 0,07 Mio.). Personalaufwendungen machen € 0,34 Mio. aus (Vorjahr: € 0,39 Mio.). Sie umfassen die gezahlte fixe und variable Vergütung des Vorstands in Höhe von € 0,26 Mio. bzw. € 0,01 Mio. (Vorjahr: € 0,27 Mio.), Mitarbeitergehälter sowie Aufwendungen für die Alters- bzw. Hinterbliebenenversorgung für ein im letzten Jahr verstorbenes, ehemaliges Vorstandsmitglied. Wertberichtigungen auf Forderungen belaufen sich auf € 0,14 Mio. (Vorjahr: € 0,12 Mio.).

Der Ordentliche Nettoertrag fällt mit € 1,92 Mio. höher als im Vorjahr aus (Vorjahr: € 0,97 Mio.). Hierin sind auch die Erträge aus mittelbaren Veräußerungen und hiermit in Zusammenhang stehende Aufwendungen enthalten. Bereinigt um die Erträge und Aufwendungen, die GBK infolge der Veräußerung mittelbar gehaltener Beteiligungsengagements zugeflossen sind, fällt der bereinigte Ordentliche Nettoertrag mit € 1,51 Mio. doppelt so hoch wie der Vergleichswert des Vorjahres aus (Vorjahr: € 0,75 Mio.).

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften beläuft sich auf € 0,09 Mio. (Vorjahr: € -0,86 Mio.). Dabei handelt es sich nahezu ausschließlich um Realisierte Gewinne aus einer nachgelagerten Kaufpreiszahlung für eine in Vorjahren veräußerte Beteiligung. Demgegenüber waren Realisierte Verluste nicht zu verzeichnen.

Das für Ausschüttungen grundsätzlich zur Verfügung stehende Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres fällt mit € 2,02 Mio. um € 1,92 Mio. höher als im Vorjahr aus (Vorjahr: € 0,10 Mio.).

Das Nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres spiegelt die Verkehrswertänderung aus der Neubewertung der Beteiligungsengagements wider und beläuft sich auf € -2,69 Mio. (Vorjahr: € -0,86 Mio.).

Die Erträge aus der Neubewertung umfassen Verkehrswertänderungen bei bestehenden Beteiligungsengagements in Höhe von € 6,16 Mio. (Vorjahr: € 6,96 Mio.). Verkehrswertänderungen infolge von im Geschäftsjahr 2019 verkauften Beteiligungsengagements waren nicht zu verzeichnen (Vorjahr: € 1,05 Mio.). Zudem kam es zu Erträgen in Höhe von € 0,88 Mio. (Vorjahr: € 0,12 Mio.), die sich aus dem Verbrauch bzw. der Auflösung von zu Lasten des Nicht realisierten Ergebnisses in Vorjahren gebildeten Provisionsrückstellungen ergeben.

Die Aufwendungen aus der Neubewertung setzen sich aus Verkehrswertänderungen bei bestehenden Beteiligungsengagements in Höhe von € 8,46 Mio. (Vorjahr: € 7,99 Mio.) und aus Verkehrswertänderungen von im Geschäftsjahr 2019 abgegangenen Beteiligungsengagements in Höhe von € 0,66 Mio. (Vorjahr: € 0,28 Mio.) zusammen. Die Veränderung der Rückstellungen für zukünftige, auf Basis der Verkehrswerte am Bilanzstichtag ermittelte Provisionsverpflichtungen führt zu Aufwendungen in Höhe von € 0,61 Mio. (Vorjahr: € 0,72 Mio.).

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 beträgt damit € -0,68 Mio. (Vorjahr: € -0,76 Mio.).

3.2 Finanzlage

3.2.1 Investitionen

Im Geschäftsjahr 2019 investierte GBK insgesamt € 7,39 Mio., davon entfallen € 4,59 Mio. auf zwei neue Beteiligungsengagements. Daneben kam es bei sieben Beteiligungsengagements zu Anschlussinvestitionen in Höhe von € 2,80 Mio. Sämtliche Investitionen tätigte GBK aus eigenen Mitteln.

3.2.2 Desinvestitionen

Veräußerungen von Beteiligungsengagements waren im Geschäftsjahr 2019 nicht zu verzeichnen.

Bei zwei Beteiligungsengagements wurden Kommanditeinlagen und stille Gesellschaften in Höhe von € 0,21 Mio. (Vorjahr: € 1,11 Mio.) teilweise oder vollständig zurückgeführt.

Insgesamt hat sich der Verkehrswert aller Beteiligungsengagements im Vergleich zum Vorjahr auf € 56,58 Mio. erhöht (Vorjahr: € 53,22 Mio.).

Die Struktur des Beteiligungsportfolios ist auch nach den Zu- und Abgängen des Geschäftsjahres 2019 ausgeglichen. Branchenspezifischen und konjunkturellen Risiken, die einen maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Portfoliounternehmen haben könnten, wirkt die Diversifikation des Beteiligungsportfolios entgegen.

3.3 Vermögenslage

Die Aktivseite der Bilanz zeigt einen Anstieg der Beteiligungen auf € 41,99 Mio. (Vorjahr: € 35,61 Mio.). Forderungen an Beteiligungsgesellschaften betreffen unmittelbar gehaltene Beteiligungsengagements und belaufen sich auf € 5,28 Mio. (Vorjahr: € 4,89 Mio.). Die Anderen Forderungen betragen € 10,20 Mio. (Vorjahr: € 13,01 Mio.) und betreffen primär Forderungen aus mittelbar gehaltenen Beteiligungsengagements.

Die Barmittel und Barmitteläquivalente sind in Folge der Investitionstätigkeit und der Dividendenzahlung des abgelaufenen Geschäftsjahres auf € 3,3 Mio. zurückgegangen (Vorjahr: € 11,04 Mio.). Die nicht investierten Mittel sind am Bilanzstichtag bei inländischen Kreditinstituten als täglich verfügbare Bankguthaben angelegt.

Die Passivseite der Bilanz zeigt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 0,66 Mio. (Vorjahr: € 0,61 Mio.), die sich im Wesentlichen aus ausstehenden Zahlungen aus dem Beratervertrag und der Provisionsvereinbarung mit der HANNOVER Finanz GmbH ergeben. Die Rückstellungen in Höhe von € 4,17 Mio. (Vorjahr: € 4,89 Mio.) beinhalten primär zukünftige Provisionsverpflichtungen, die sich im Falle der Realisierung der auf den 31.12.2019 berechneten Verkehrswerte der Beteiligungsengagements ergeben würden.

Das Eigenkapital ist unter anderem aufgrund des Ergebnisses des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von € -0,68 Mio. und der im letzten Geschäftsjahr gezahlten Dividenden in Höhe von € 2,03 Mio. zurückgegangen und beläuft sich auf € 57,24 Mio. (Vorjahr: € 59,95 Mio.). Die Eigenkapitalquote ist auf 92,1 % angestiegen (Vorjahr: 91,6 %).

Aus dem Eigenkapital errechnet sich zum 31.12.2019 gemäß § 168 Abs. 1 KAGB ein Nettoinventarwert in Höhe von € 8,48 je Aktie (Vorjahr: € 8,88). Der Kurs der GBK-Aktie am letzten Handelstag des Jahres 2019 notierte demgegenüber bei € 8,00.

4 Darstellung wesentlicher Risiken und Chancen

Die Geschäftstätigkeit von GBK unterliegt einer Vielzahl von Risiken, denen die Gesellschaft durch ein gezieltes Risikomanagement begegnet.

4.1 Risikomanagement

GBK verfügt über ein Risikomanagementsystem, zu dessen Aufgaben die Identifikation, Analyse, Steuerung und Überwachung von Risiken zählen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Erwerb, der Betreuung und dem Verkauf der Beteiligungsengagements. Der Vorstand prüft regelmäßig die einer Entscheidung zugrunde liegende Einschätzung und ergreift im Falle einer abweichenden Bewertung erforderlichenfalls Maßnahmen. Die aus der Risikoeinschätzung resultierenden Maßnahmen, Entscheidungen und Prozesse sind in einem Organisationshandbuch zusammengefasst und unterliegen umfangreichen Dokumentationspflichten. Zusätzlich kann GBK für ausgewählte Dienstleistungen auf den Berater HANNOVER Finanz GmbH zugreifen. Eine Überprüfung des Risikomanagementsystems und der Compliance Regeln erfolgt fortlaufend.

Im Vorfeld des Erwerbs, der Betreuung und des Verkaufs der Beteiligungsengagements werden entscheidungsrelevante Aspekte durch den Vorstand analysiert und gegebenenfalls in enger Abstimmung mit dem Berater optimiert. Der in das Risikomanagement von GBK eingebundene Aufsichtsrat erhält vor einer Entscheidung ausführliche Informationen über das Unternehmen, das Markt- und Wettbewerbsumfeld, das Management und den Stand der Verhandlungen. Investitionsentscheidungen unterliegen ebenso wie Desinvestitionsentscheidungen einem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats, sofern die Eigenkompetenz des Vorstands überschritten wird. Die Entscheidungen des Aufsichtsrats werden üblicherweise in Sitzungen, bei Bedarf auch im Wege von schriftlichen Beschlussfassungen getroffen.

Die Portfoliounternehmen von GBK berichten grundsätzlich monatlich oder quartalsweise über die aktuelle wirtschaftliche Lage. Die Entwicklung wird in einem quartalsweise erstellten Bericht zusammengefasst. Der Aufsichtsrat erhält darin schriftliche Informationen über den Fortgang der Geschäftstätigkeit von GBK und der ihrer Portfoliounternehmen. Sofern erforderlich, berichtet der Vorstand dem Vorsitzenden des Aufsichtsrates ergänzend mündlich über besondere Vorkommnisse der Geschäftsentwicklung.

4.2 Wesentliche Risiken

Das Risikomanagement soll dazu dienen, bestandsgefährdende Risiken grundsätzlich zu vermeiden. Als für die Geschäftstätigkeit von GBK wesentlich schätzt der Vorstand den Zugang zu attraktiven Beteiligungsangeboten, die Fehleinschätzung bei der Auswahl neuer Portfoliounternehmen, das Risiko des Abbruchs von beabsichtigten Unternehmenskäufen und -verkaufen und die Begleitung des Neu- und Bestandsgeschäfts mit ausreichender Liquidität ein, deren Verfügbarkeit auch von der Verfassung der Finanz- und Kapitalmärkte abhängt. Wesentliche Risiken können sich zudem durch eine negative Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Portfoliounternehmen, durch eine Eintrübung des konjunkturellen Umfelds in den Branchen der Portfoliounternehmen und durch Rückgänge ihrer Unternehmensbewertungen ergeben. Gleiches gilt für falsche unternehmerische Entscheidungen der Vorstände bzw. Geschäftsführer, der Aufsichtsräte bzw. Beiräte und der Gesellschafter. Dies betrifft gleichermaßen die Portfoliounternehmen wie GBK selbst. Daneben können der Eintritt neuer Wettbewerber, eine schlechte Performance von und eine Beendigung der Zusammenarbeit mit wesentlichen Beratern die Geschäftstätigkeit von GBK deutlich negativ beeinflussen.

4.3 Wesentliche Chancen

Nach Einschätzung des Vorstands ergeben sich wesentliche Chancen aus der Möglichkeit zu Co-Investments und den über den Beratungsvertrag möglichen Zugang zu einer Vielzahl attraktiver Beteiligungsmöglichkeiten. Chancen können zudem durch eine positive Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Portfoliounternehmen, durch eine Verbesserung der Konjunktur und des Marktumfelds in den Branchen der Portfoliounternehmen und durch einen Anstieg ihrer Unternehmensbewertungen entstehen. Daneben kann die systematische Entwicklung der Portfoliounternehmen zu Potentialen führen, die GBK durch zusätzliche Finanzierungsbeiträge begleiten kann und die damit zur Wertsteigerung der Portfoliounternehmen beitragen können.

5 Prognose

Die Entwicklung der Weltwirtschaft und insbesondere die konjunkturelle Entwicklung der Länder, in denen unsere Portfoliounternehmen tätig sind, beeinflusst in erheblichem Umfang den Erfolg der Geschäftstätigkeit von GBK.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) prognostiziert für die Weltwirtschaft nach 2,9 % im Jahr 2019 ein Wachstum von 3,3 % im Jahr 2020. Als das Wachstum stützend stellt der IWF die lockere Geldpolitik der Notenbanken heraus, ohne die er seine Einschätzung um 0,5 % hätte zurücknehmen müssen. Zudem wird die Erholung mit einer teilweisen Einigung im Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie geringerer Sorgen vor dem Austritt Großbritanniens aus der EU begründet. Gleichwohl fällt die Wachstumserwartung geringer als bei der letzten Prognose im Oktober 2019 aus. Auch für das Jahr 2021 korrigierte der Währungsfonds seine Erwartungen für das weltweite Wirtschaftswachstum von 3,6 % auf 3,4 % nach unten.

Für den Euroraum sieht der IWF nach 1,2 % im Jahr 2019 ein geringes Wachstum von 1,3 % im Jahr 2020 und 1,4 % im Jahr 2021, Für Deutschland wurden jüngst die Erwartungen gegenüber der letzten Wachstumsprognose vom Herbst zurückgenommen. Nach 0,5 % im Jahr 2019 wird ein Wachstum von 1,1 % für das Jahr 2020 erwartet, das damit unterhalb des Wachstums im Euroraum liegt. Für das Jahr 2021 prognostiziert der IWF für Deutschland ein Wachstum, das mit 1,4 % dem des Euroraumes entspricht.

Empfindliche Störungen des globalen Wachstums können sich nach Einschätzung des IWF unter anderem aus geopolitischen Spannungen, regierungskritischen Protesten in vielen Ländern sowie aus einer Eskalation bestehender oder auch neuer Handelskonflikte ergeben. Zudem sind die Auswirkungen der in Asien ausgebrochenen Viruserkrankung auf einzelne Wirtschaftsräume derzeit nicht abschätzbar.

Angesichts der vorgenannten Rahmenbedingungen sehen wir uns einem makroökonomischen Umfeld mit deutlich mehr Unwägbarkeiten als in den vergangenen Jahren ausgesetzt. Zwar trägt eine breite Diversifikation grundsätzlich zur Stabilität des Portfolios bei, sie schützt jedoch nicht vor dem Ausfall einzelner Beteiligungsengagements.

Für das Geschäftsjahr 2020 planen wir auf Basis bestehender sowie neuer Beteiligungsengagements geringere Erträge aus der Investmenttätigkeit in Form von Ausschüttungen und Vergütungen aus mezzaninen Finanzmitteln. Bei dieser Prognose haben wir die Erträge aus der Investmenttätigkeit des Geschäftsjahres 2019 um die Erträge bereinigt, die GBK infolge der Veräußerung mittelbar gehaltener Beteiligungsengagements zugeflossen sind.

Ausgehend von der Annahme, dass die Aufwendungen aus der Investmenttätigkeit dem Vorjahresniveau entsprechen, erwarten wir einen positiven Ordentlichen Nettoertrag unterhalb des Vergleichswerts für das Geschäftsjahr 2019. Auch dieser Prognose liegt die Bereinigung der Sonstigen Aufwendungen um die Aufwendungen des Geschäftsjahres 2019 zugrunde, die veräußerten Beteiligungsengagements zuzurechnen sind.

Geschäftstypisch können Realisierte Gewinne und Verluste von Beteiligungsengagements ebenso wie Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung das Ergebnis von GBK erheblich beeinflussen. Angesichts der hohen Prognoseunsicherheit berücksichtigen wir diese Faktoren grundsätzlich nicht in unserer Planung.

Im Februar 2020 kam es zur Insolvenz unseres Portfoliounternehmens GETI WILBA GmbH & Co. KG. Der daraus resultierende Verlust aus Veräußerungsgeschäften in Höhe von € 1,93 Mio. mindert das Realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres 2020. Da das Beteiligungsengagement bereits im Jahresabschluss 2019 mit einem Zeitwert von Null angesetzt war, steht im Jahresabschluss 2020 dem Aufwand im Realisierten Ergebnis ein Ertrag im Nicht realisierten Ergebnis in gleicher Höhe gegenüber. Folglich ergeben sich daraus keine Auswirkungen auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020.

Aufgrund der schwieriger Prognostizierbarkeit etwaiger Verkäufe von Beteiligungsengagements prüft der Vorstand gegenwärtig Möglichkeiten zur Sicherstellung der künftigen Investitionsfähigkeit.

Hannover, 6. März 2020

GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Christoph Schopp

Günter Kamissek

Bilanz zum 31. Dezember 2019

A. Aktiva

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Vorjahr T€
Investmentanlagevermögen
A. Aktiva
1. Beteiligungen 41.993.836,06 35.611
2. Barmittel und Barmitteäqulvalente
a. Täglich verfügbare Bankguthaben 3.304.577,32 10.044
b. Andere 0,00 999
3.304.577,32 11.043
3. Forderungen
a. Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 5.277.395,27 4.893
b. Andere Forderungen 10.204.418,70 13.012
15.481.813,97 17.905
4. Sonstige Vermögensgegenstände 1.368.244,41 903
62.148.471,76 65.462

B. Passiva

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1. Rückstellungen 4.168.407,00 4.890
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a. aus anderen Lieferungen und Leistungen 655.070,62 606
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a. Andere 81.611,85 21
4. Eigenkapital
a. Gezeichnetes Kapital 33.750.000,00 33.750
b. Kapitalrücklage 4.272.000,00 4.272
c. Gewinnrücklage
aa. Andere Rücklagen 8.561.496,67 8.562
d. Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung 5.869.740,72 8.563
e. Bilanzgewinn 4.790.144,90 4.798
57.243.382,29 59.945
62.148.471,76 65.462

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019

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Vorjahr
T€
--- --- --- ---
Investmenttätigkeit
1. Erträge
a. Zinsen und ähnliche Erträge 3.497.961,97 3.027
b. Sonstige betriebliche Erträge 576.482,34 125
4.074.444,31 3.152
2. Aufwendungen
a. Verwahrstellenvergütung 35.700,00 48
b. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 167.797,67 165
c. Sonstige Aufwendungen 1.948.865,15 1.971
2.152.362,82 2.184
3. Ordentlicher Nettoertrag 1.922.081,49 968
4. Veräußerungsgeschäfte
a. Realisierte Gewinne 94.771,27 139
b. Realisierte Verluste 0,00 1.003
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften 94.771,27 -864
5. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 2.016.852,76 104
6. Zeitwertänderungen
a. Erträge aus der Neubewertung 7.039.000,00 8.136
b. Aufwendungen aus der Neubewertung 9.732.371,03 8.999
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres -2.693.371,03 -863
7. Ergebnis des Geschäftsjahres -676.518,27 -759

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

1. Allgemeine Angaben

Die GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft mit Sitz in Hannover wird im Handelsregister Abteilung B beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB 62278 geführt.

Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und auf Antrag am 2. April 2015 bei der BaFin als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 2 Abs. 5, § 44 KAGB in Verbindung mit § 353 Abs. 5 KAGB registriert worden.

Der Jahresabschluss ist dementsprechend nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und ergänzend nach den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) bzw. der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufzustellen. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr wurde dem Stetigkeitsgrundsatz Rechnung getragen. Soweit Ausweisänderungen gegenüber dem Vorjahr vorgenommen wurden, wird in diesem Anhang darauf verwiesen.

Die Bilanz wurde gemäß § 135 Abs. 3 KAGB in Staffelform aufgestellt. Auf Gliederung, Ansatz und Bewertung der dem Sondervermögen vergleichbaren Vermögensgegenstände und Schulden (Investmentanlagevermögen) war § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB anzuwenden. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach Maßgabe des § 21 KARBV. Für die Gewinn- und Verlustrechnung fand das Gliederungsschema gemäß § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 KAGB in Verbindung mit § 22 KARBV Anwendung.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Investmentanlagevermögen sind gemäß § 21 KARBV Beteiligungen auszuweisen. Hierzu zählen offene Beteiligungen und mezzanine Finanzmittel, soweit sie bei der Portfoliogesellschaft in dem Posten Eigenkapital ausgewiesen werden. Die übrigen mezzaninen Finanzmittel wie stille Gesellschaften, Genussrechte, Gesellschafterdarlehen oder Ausleihungen werden unter der Position Forderungen an Beteiligungsgesellschaften bzw. Andere Forderungen bilanziert. Gemäß § 168 Abs. 3 KAGB sind Beteiligungen zum Verkehrswert anzusetzen. Hierbei sind die Regelungen der §§ 26 ff. KARBV anzuwenden.

Für die von der GBK gehaltenen Vermögenswerte sind Kurswerte nicht ermittelbar, da die Gesellschaften nicht zum Handel an der Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen sind bzw. für sie kein handelbarer Kurs verfügbar ist. Nach den Vorschriften des § 168 Abs. 3 KAGB und § 28 Abs. 1 KARBV hat der Vorstand deshalb eine sorgfältige Einschätzung der Verkehrswerte nach anerkannten Bewertungsmethoden und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten vorgenommen.

Die Bewertung eines Beteiligungsengagements - bestehend aus Beteiligungen und mezzaninen Finanzmitteln - erfolgte auf Basis der Multiplikatormethode. Dabei wurden die zukünftig geplanten Unternehmensergebnisse (EBIT, EBITA) mit einem den aktuellen Marktgegebenheiten entsprechenden branchenbezogenen Faktor multipliziert und die Verschuldung inkl. mezzanine Finanzmittel abgezogen beziehungsweise ein Guthaben hinzugerechnet (Net Equity Value). Quelle für die Multiples sind die aktuellen Veröffentlichungen in der FINANCE (FAZ-Fachverlag), die mehrmals pro Jahr Market Research-Daten veröffentlicht.

Die Multiplikatoren spiegeln die Marktsituation zum Bewertungsstichtag wider. Eine Realisierungswahrscheinlichkeit für eine mögliche spätere Veräußerung ist daraus nicht ableitbar.

Die Bewertung der mezzaninen Mittel erfolgt mit ihrem Rückzahlungsbetrag, wenn der Net Equity Value positiv ist. Ist dies nicht der Fall, sind entsprechende Abschläge vorgenommen worden.

Die Grundsätze der Bewertung sind unverändert in einer Bewertungsrichtlinie niedergelegt.

In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zwischen laufenden Zinsen und ähnlichen Erträgen, die in den Ordentlichen Nettoertrag eingehen und den Ergebnissen aus Veräußerungsgeschäften, die in das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften eingehen, unterschieden. Die GBK beteiligt sich unmittelbar an Unternehmen, aber auch mittelbar über Zwischengesellschaften. Wird ein mittelbar gehaltener Gesellschaftsanteil veräußert, fließt der Ertrag der GBK als Ausschüttung der Zwischengesellschaft zu und ist deshalb dem ordentlichen Nettoertrag zuzuordnen. Veräußerungserlöse aus unmittelbar gehaltenen Beteiligungen werden im Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ausgewiesen.

Weiter wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Nicht realisiertes Ergebnis ausgewiesen, welches insbesondere auch die Verkehrswertänderungen des Geschäftsjahres abbildet. Nach den Vorschriften der §§ 26ff. KARBV sind für Beteiligungsengagements die jeweiligen Verkehrswerte zum Bilanzstichtag anzusetzen. Entsprechend werden für alle Engagements der GBK, die in der Regel aus einer offenen Beteiligung sowie mezzaninen Mitteln bestehen, jeweils zum Bilanzstichtag deren Verkehrswerte ermittelt. Veränderungen gegenüber dem Vorjahr sind entsprechend im nicht realisierten Ergebnis auszuweisen. Abweichend erfolgt im Jahr des Erwerbs ein Ansatz zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten.

Bei den Barmitteln und Barmitteläquivalenten werden unter dem Posten Täglich verfügbare Bankguthaben sowohl Sichtguthaben als auch Tagesgelder ausgewiesen. Unter dem Posten Andere werden die Festgelder mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten ausgewiesen. Die Bewertung erfolgt zum Nennwert.

Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit ihren Nennwerten bzw. Verkehrswerten angesetzt. Die nach KAGB in den Forderungen an Beteiligungsgesellschaften bzw. den Anderen Forderungen ausgewiesenen mezzaninen Finanzmittel und hieraus resultierende Forderungen sind mit Verkehrswerten anzusetzen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften und ungewissen Verpflichtungen und wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Provisionen für unmittelbare und mittelbare Veräußerungen wurden auf der Basis der ermittelten Verkehrswerte je Beteiligungsengagement als Rückstellungen berücksichtigt. Das Wahlrecht zur Abzinsung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde nicht ausgeübt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Der im Eigenkapital ausgewiesene Posten Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung umfasst die Unterschieds betrage zwischen Anschaffungskosten und Verkehrswerten zum Bilanzstichtag.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Investmentanlagevermögen - Aktiva

Die Entwicklung der Beteiligungsengagements wird in der Anlage 1 zum Anhang dargestellt.

Die zum 31. Dezember 2018 ermittelten Verkehrswerte der Beteiligungen in Höhe von T€ 35.611 haben sich durch den Saldo aus Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen von T€ 6.217 sowie die im nicht realisierten Ergebnis erfassten Verkehrswertänderungen von T€ 166 zum 31. Dezember 2019 auf T€ 41.994 erhöht.

Die Forderungen an Beteiligungsgesellschaften beinhalten mezzanine Mittel aus unmittelbaren stillen Beteiligungen und Ausleihungen in Höhe von T€ 4.553 (Vorjahr: T€ 4.797) sowie die entsprechenden Zins- und Dividendenansprüche in Höhe von T€ 724 (Vorjahr: T€ 96). Die Forderungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr betragen T€ 2.325 (Vorjahr: T€ 4.797). Aus der Verkehrswertermittlung ergibt sich ein Unterschiedsbetrag zum Nominalbetrag in Höhe von T€ -474 (Vorjahr: T€ -83).

Die Anderen Forderungen beinhalten mezzanine Mittel aus mittelbaren stillen Beteiligungen und Ausleihungen in Höhe von T€ 10.036 (Vorjahr: T€ 12.812) sowie die entsprechenden Zinsansprüche in Höhe von T€ 169 (Vorjahr: T€ 200). Aus der Verkehrswertermittlung resultiert ein Unterschiedsbetrag zum Nominalbetrag von T€ -1.992 (Vorjahr: T€ -72). Die Forderungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr betragen T€ 10.036 (Vorjahr: T€ 12.073).

Die Vermögensaufstellung per 31.12.2019 wurde gemäß § 135 Abs. 3 Satz 2 KAGB i.V. mit § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB erstellt. Die Aufgliederung der Beteiligungen einschließlich mezzaniner Finanzmittel erfolgte nach Branchenclustern.

Die Sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Rückdeckungsbeträge in Höhe von T€ 176 (Vorjahr: T€ 159) waren wiederum mit den Pensionsrückstellungen zu saldieren.

Rückstellungen wurden wie folgt gebildet:

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31.12.2019 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 50 94
Steuerrückstellungen 0 300
Sonstige Rückstellungen 4.118 4.496
4.168 4.890

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf Grundlage der „Richttafeln 2018 G" Klaus Heubeck, Köln, nach der Projected-Unit-Credit-Methode unter Berücksichtigung zukünftig zu erwartender Gehalts- bzw. Rentensteigerungen von 1,0 % bzw, 2,0 % ermittelt. Als Zinssatz wurde der von der Deutsche Bundesbank ermittelte, durchschnittliche Marktzins bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren von 2,71 % (Vorjahr: 3,21 %) zugrunde gelegt.

Die Ergebnisse aus der jährlich zu erfolgenden Anpassung des Diskontierungszinssatzes an die Marktentwicklungen werden wie auch die Aufwendungen und Erträge aus der Auf- oder Abzinsung der Pensionsverpflichtungen bzw. des Deckungsvermögens in der Position „Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. „Sonstige Aufwendungen" ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 50 (Vorjahr: T€ 94) betreffen die Hinterbliebenenversorgung aus der Zusage für ein ehemaliges Vorstandsmitglied sowie die arbeitnehmerfinanzierte Direktzusage eines aktiven Vorstandsmitglieds. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt zum 31. Dezember 2019 T€ 2.

Der Zeitwert der Rückdeckungsversicherung beläuft sich auf T€ 176 (Vorjahr: T€ 159). Die Ermittlung des Zeitwerts erfolgte auf Basis von steuerlichen Aktivwerten. Der Erfüllungsbetrag beläuft sich auf T€ 176 (Vorjahr: T€ 159). Der Aktivwert wurde mit der Rückstellung saldiert.

Die Sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Provisionen, ausstehende Rechnungen, Aufsichtsratsvergütungen sowie Kosten der Verwahrstelle gebildet. Grundlage für die Rückstellung von Provisionen ist die zum 1. Juli 2014 abgeschlossene Vereinbarung mit der HANNOVER Finanz GmbH. Die Entstehung einer Provision setzt voraus, dass GBK über die Haltedauer der Beteiligung hinweg eine IRR- Rendite von mehr als 15 % p.a. erzielt. Soweit die IRR-Rendite bereits ohne Berücksichtigung eventueller Erträge aus einer Veräußerung anfällt, ist eine Rückstellung zwingend zu bilden. Angesetzt wurden hierfür T€ 288 (Vorjahr: T€ 332). Im Geschäftsjahr wurden T€ 42 verbraucht sowie T€ 2 aufgelöst. Darüber hinaus hat die Gesellschaft auf der Basis der ermittelten Verkehrswerte Rückstellungen in Höhe von T€ 3.484 (Vorjahr: T€ 3.752) für Provisionen gebildet, die zukünftig anfallen können, wenn im Veräußerungsfall der zum Bilanzstichtag ermittelte Verkehrswert realisiert wird.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Sonstige Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und haben wie im Vorjahr ausschließlich Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 8 (Vorjahr: T€ 9).

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital beträgt wie im Vorjahr T€ 33.750. Es ist in 6.750.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von € 5,00 eingeteilt. Es besteht ein genehmigtes Kapital in Höhe von T€ 16.875 bis zum 22. Mai 2022. Gemäß § 168 Abs. 1 KAGB ergibt sich per 31. Dezember 2019 ein Nettoinventarwert in Höhe von € 8,48 pro Aktie (Vorjahr: € 8,88).

Die Anderen Gewinnrücklagen betragen unverändert gegenüber dem Vorjahr T€ 8.562.

Die zum 1. Januar 2014 im Rahmen des Überganges von HGB auf KAGB erfolgsneutral gebildete andere Gewinnrücklage nach KAGB beträgt zum 31. Dezember 2019 T€ 22. Hierbei handelte es sich um in Vorjahren erfolgte Abschreibungen auf Finanzanlagen.

Gemäß § 21 Abs. 4 KARBV sind die Nicht realisierten Gewinne/Verluste aus der Neubewertung im Eigenkapital gesondert auszuweisen. Diese beliefen sich per 31. Dezember 2019 auf T€ 5.870 (Vorjahr: T€ 8.563). Das Nicht realisierte Ergebnis steht nicht für Ausschüttungszwecke zur Verfügung, da es sich hierbei ausschließlich um ein Bewertungsergebnis handelt.

Der Posten Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung hat sich wie folgt entwickelt:

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2019 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
Stand am 1. Januar 8.563 9.426
Erträge Abgänge aufgrund Realisation 0 1.053
Aufwendungen Abgänge aufgrund Realisation -660 -284
Erträge aus der Neubewertung 6.163 6.963
Aufwendungen aus der Neubewertung -8.464 -7.994
Zuführung Provisionsrückstellung -608 -721
Verbrauch/Auflösung Provisionsrückstellung 876 120
Stand am 31. Dezember 5.870 8.563

Die Aufwendungen aus Abgängen aufgrund Realisation, die Aufwendungen aus der Neubewertung und die Zuführung zur Provisionsrückstellung werden in der GuV als Aufwendungen aus der Neubewertung; Erträge aus Abgängen aufgrund Realisation, Erträge aus der Neubewertung und Erträge aus dem Ver- brauch/der Auflösung von Provisionsrückstellungen werden als Erträge aus der Neubewertung ausgewiesen.

Der Bilanzgewinn ergibt sich gemäß § 21 Abs. 5 KARBV wie folgt:

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2019 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
Stand am 1. Januar 4.798 9.419
Dividende -2.025 -4.725
Gewinnvortrag nach HGB 2.773 4.694
Realisiertes Ergebnis 2.017 104
Stand am 31. Dezember 4.790 4.798

Die Dividende in Höhe von T€ 2.025 wurde in der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 beschlossen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beträgt zum 31. Dezember 2019 T€ 372 (Vorjahr: T€ 1,431).

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gemäß § 22 KARBV wird ein Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres bestehend aus den Erträgen und Aufwendungen der Investmenttätigkeit sowie dem Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften und ein Nicht realisiertes Ergebnis aus Zeitwertänderungen aufgrund der zum Bilanzstichtag vorgenommenen Bewertung des Investmentanlagevermögens zu Verkehrswerten ausgewiesen.

Die Zinsen und ähnlichen Erträge beinhalten folgende Einzelpositionen:

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2019 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
Erträge aus Beteiligungen
- Gewinnausschüttungen aus Kapitalgesellschaften * 1.965 1.366
- Gewinnanteile aus Personengesellschaften 295 306
- stillen Beteiligungen mit Eigenkapital-Charakter 8 18
Erträge aus stillen Beteiligungen
- unmittelbar 384 400
- mittelbar 735 880
3.387 2.970
Erträge aus Ausleihungen
- unmittelbar 43 25
- mittelbar 61 27
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 7 5
3.498 3.027

* davon aus Ausschüttungen im Zusammenhang mit mittelbaren Veräußerungsgeschäften T€ 496 (Vorjahr: T€ 285)

Die Sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 404 (Vorjahr: T€ 107); hierin enthalten T€ 289 aus der Auflösung einer Rückstellung für Betriebsprüfungs-Risiken. Darüber hinaus vereinnahmte die GBK eine Entschädigung für einen nicht zustande gekommenen Unternehmenskaufvertrag in Höhe von T€ 150.

Die Sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2019 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
Provisionen HANNOVER. Finanz GmbH * 80 98
Beratungshonorar HANNOVER Finanz GmbH 1.078 1.078
Wertberichtigungen auf Forderungen 143 120
Personalaufwand 339 385
Sonstige 309 290
1.949 1.971

* davon aus mittelbaren Veräußerungsgeschäften T€ 80 (Vorjahr: T€ 68)

Der Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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2019 Vorjahr
T€ T€
--- --- ---
Gehälter 319 365
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung * 20 20
339 385
* davon für Altersversorgung 8 8

Im Geschäftsjahr wurde ein Ertrag aus der Auflösung einer Rückstellung für Personalaufwand in Höhe von T€ 99 (Vorjahr T€ 88) in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Das Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften ist nach KAGB gesondert und getrennt nach realisierten Gewinnen und Verlusten auszuweisen. Die Gewinne und Verluste aus Veräußerungsgeschäften werden unter Abzug von Veräußerungskosten ausgewiesen.

Die im Nicht realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres erfassten Erträge und Aufwendungen aus der Neubewertung betreffen insbesondere die Unterschiede zwischen den Verkehrswerten zum 1. Januar und 31. Dezember 2019. Im Geschäftsjahr fielen Erträge aus der Neubewertung in Höhe von T€ 7.039 (Vorjahr: T€ 8.136) sowie Aufwendungen aus der Neubewertung in Höhe von T€ 9.732 (Vorjahr: T€ 8.999) an. Darüber hinaus werden hierunter auch Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Realisation von Verkehrswerten sowie Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit den zu Lasten des Nicht realisierten Ergebnisses gebildeten Provisionsrückstellungen ausgewiesen.

5. Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Vorstand:

Christoph Schopp

Dipl.-Kfm., Hannover

Günter Kamissek

Dipl.-Kfm., Köln

Aufsichtsrat:

Dr. Peter Rentrop-Schmid

Partner M.M.Warburg & CO (AG & Co.) KGaA, Hamburg

- Vorsitzender -

Jürgen von Wendorff

Dipl.-Ing., Vorstand HANNOVER. Finanz GmbH, Hannover

- stellvertretender Vorsitzender -

Peter Dreher

Geschäftsführer, Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Roland Norbert Frobel

Geschäftsführer FRISS Beteiligungsgesellschaft mbH, Isernhagen

Raoul Roßmann

Geschäftsführer, Dirk Rossmann GmbH, Burgwedel

Ernst Freiherr von Freyberg, Unternehmer und Geschäftsführer der Birke Verwaltungs GmbH, Allmendingen, samt verbundenen Unternehmen und der ZvF Holding GmbH & Co. KG, Ehingen, samt verbundenen Unternehmen.

Der Aufwand für Vorstandsvergütungen belief sich auf T€ 285 (Vorjahr: T€ 330).

Die Vergütung des Aufsichtsrats betrug T€ 105 (Vorjahr: T€ 95).

Mitteilungen nach § 20 Abs. 1 AktG

Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, hat gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der stimmberechtigten Aktien gehört.

6. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 zwei Vorstände und eine Mitarbeiterin.

7. Gewinnverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

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Bilanzgewinn 4.790.144,90
Dividende je Aktie € 0,10 -675.000,00
Vortrag auf neue Rechnung 4.115.144,90

8. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind

Die Gesellschaft hatte sich im Jahr 2008 mittelbar an der GETI WILBA GmbH & Co. KG, Bremervörde, mit einer wirtschaftlichen Beteiligungsquote von 7,78 % beteiligt. Der Zeitwert des Beteiligungsengagements ist im Jahresabschluss wie in den Vorjahren mit Null angesetzt. GETI WILBA hat am 14. Februar 2020 Insolvenz angemeldet. Entsprechend ist im Geschäftsjahr 2020 ein Verlust aus Veräußerungsgeschäften von T€ 1.929 zu realisieren, der den Bilanzgewinn mindert. Dem steht im nicht realisierten Ergebnis ein Ertrag in gleicher Höhe gegenüber, so dass das Ergebnis des Geschäftsjahres per Saldo nicht tangiert wird.

Hannover, 6. März 2020

GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Entwicklung der Beteiligungsengagement zum 31.12.2019

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Verkehrswert Stand am 1.1.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anpassung Verkehrswert 31.12.201 Verkehrswert Stand am 31.12.2019
--- --- --- --- --- --- ---
Beteiligungen 35.611.093,19 4.309.955,03 1.660.537,83 3.567.763,93 165.561,74 41.993.836,06
Forderungen an Beteillgungsgesellschaften 1)
stille Beteiligungen (unmittelbar) 4.098.611,00 0,00 0,00 0,00 -440.316,00 3.658.295,00
Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (unmittelbar) 698.435,91 230.324,00 0,00 0,00 -34.028,35 894.731,56
4.797.046,91 230.324,00 0,00 0,00 -474.344,35 4.553.026,56
Andere Forderungen 2)
stille Beteiligungen (mittelbar) 11.834.373,63 2.851.134,93 66.939,84 -3.567.763,93 -1.754.390,00 9.296.414,79
Sonstige Ausleihungen (mittelbar) 977.510,58 0,00 0,00 0,00 -238.198,42 739.312,16
12.811.884,21 2.851.134,93 66.939,84 -3.567.763,93 -1.992.588,42 10.035.726,95
Summe 53.220.024,31 7.391.413,96 1.727.477,67 0,00 -2.301.371,03 56.582.589,57

Angaben zum Beteiligungsbesitz:

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Name des Unternehmens: Sitz Stichtag Eigenkapital Jahresergebnis Höhe des Anteils
T€ T€ %
--- --- --- --- --- ---
ATEC Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 2.286 -8 11,62
BAG Verwaltungs GmbH Hannover 31.08.2019 27.565 5.606 11,17
Comfort Hotel Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 16.658 -5 11,35
Comfort Grundstücksholdilng Hotels Zwickau u. Chemnitz GmbH Mannheim 31.12.2018 4.268 -95 11,71
CP Invest GmbH Hannover 31.12.2018 6.663 -5 11,39
DTG Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 8.850 1.418 11,12
Erste Tinten Holding GmbH Unterhaching 31.12.2018 6.114 953 4,55
Excon Services GmbH Neu-Isenburg 31.12.2018 3.497 -72 10,60
F&W Frey & Winkler Beteiligungs GmbH Königsbach-Stein 31.12.2018 6.853 -137 10,55
GETI WILBA Beteiligungs GmbH Bremervörde 31.01.2019 2.287 506 5,25
GTA Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 567 -6 10,87
Hansa Meyer Global Holding GmbH Bremen 31.12.2018 1.040 1.571 5,00
Heat Treatment Bet. GmbH Hannover 31.12.2018 137 -5 10.74
HF Private Debt Fonds SCSp Sonningerberg (Lux) 31.12.2018 109.300 1.048 1,83
Industrie Holding Isselburg GmbH Isselburg 30.06.2019 11.532 2.156 6,50
IPR Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 522 -5 11,76
IS Group Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 508 -4 16,00
Kirsch & Lütjohann GmbH & Co. KG Hamburg 31.12.2018 1.200 457 49,00
Köhler Beteiligungs GmbH Lippstadt 31.12.2018 17.758 -4.007 11,25
LACON Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 * 11,58
Mackprang Invest GmbH Hannover 31.12.2018 479 -6 10,13
Maschinenbau und Service Holding GmbH Gronau 31.12.2018 -5.006 -745 2,52
Maschinenbau und Service Verwaltungs GmbH Gronau 31.12.2017 -1.671 -1.792 5,46
MS Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2016 14.226 2.119 11,36
Overlack Verwaltunngs GmbH Hannover 31.12.2018 1.176 64 11,69
Parte GmbH Köln 31.12.2018 19.085 851 3,20
Prime Beef Verwallungs GmbH Hannover 31.12.2013 5.059 -5 11,12
PWK Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 3.488 -1.486 11,71
Rado Beteiligungsgesellschaft mbH Radevormwald 31.12.2018 18.351 3.236 6,50
Runway Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 11,48
Hubert Schlieckmann GmbH Harsewinkel 31.12.2018 10.646 1.397 10,40
SIMPLON Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 2.937 -5 4,60
SN Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 180 -4.310 12,40
Spectral Beteiligungs GmbH Pleldelsheim 30.06.2019 -4.271 -4.532 4,16
TeKuKe Invest GmbH Hannover 31.12.2018 8.559 -5 11,09
Widos Invest GmbH Hannover 31.12.2018 2.572 -5 11,12
ZEEH Verwaltungs GmbH Hannover 31.12.2018 218 -7 11,36
Franz Ziener GmbH & Co. KG Oberammergau 31.03.2019 7.549 2.643 3,45
Ziemann Sicherheit Holding GmbH Schallstadt 31.12.2018 22.584 6.039 7,50

* Gründung in 2019

§ 286 (3) HGB wurde angewandt.

Vermögensaufstellung nach § 135 Abs. 3 Satz 2 KAGB

i.V.m. § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KAGB

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Beteiligungen Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 1)
Branche / Gesellschaft Nominalkapital 31.12.2019 Verkehrswert 31.12.2019 Nominalkapital 31.12.2019 Verkehrswert 31.12.2019
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Fahrzeugbau 65 331 750 689
Chemie 148 16.126 530 530
Dienstleistungen 855 1.740 - -
Handel 615 3.645 1.177 1.177
Maschinenbau 23 2.287 836 266
Nahrungsmittel 10 1.344 1.780 0
Transport/Logistik/Touristik 21 11.525 1.542 1.542
Sonstige 1.645 4.958 871 349
Übrige 23 38 - -
Gesamt 41.994 4.553

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Andere Forderungen 2) Summe Engagement
Branche / Gesellschaft Nominalkapital 31.12.2019 Verkehrswert 31.12.2019 Nominalkapital 31.12.2019 Verkehrswert 31.12.2019
--- --- --- --- ---
T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
Fahrzeugbau 2.847 2.009 3.662 3.029
Chemie 1.141 222 1.819 16.878
Dienstleistungen - - 855 1.740
Handel - - 1.792 4.822
Maschinenbau 4.520 2.637 5.379 5.190
Nahrungsmittel 404 325 2.194 1.669
Transport/Logistik/Touristik 2.302 2.302 3.865 15.369
Sonstige 2.541 2.541 5.057 7.848
Übrige - - 23 38
Gesamt 10.036 56.583

Der vollständige Jahresabschluss der Gesellschaft hat nachfolgenden Bestätigungsvermerk erhalten:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 47 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 47 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig In Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Abschnitte

„Vorwort des Vorstands",
„Bericht des Aufsichtsrats",
„Portfolio",
„Entwicklung des Portfolios“,
„Unternehmen im Fokus",
„Beteiligungen” und
„Mehrjahresübersicht"

des Geschäftsberichts. Wir erwarten, dass wir diese Informationen nach dem Datum des Bestätigungsvermerks erhalten werden.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteit noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und der einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 47 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontroll System und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft,

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften nach § 8 Abs. 3 UBGG

Wir haben die Einhaltung der Vorschriften des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), wonach insbesondere die Vorschriften zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit der Geschäfte, zu den Anlagegrenzen und zur Anteilsstruktur zu beachten sind, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Vorschriften des UBGG, insbesondere die Vorschriften zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit der Geschäfte, zu den Anlagegrenzen und zur Anteilsstruktur, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Wir haben unsere Prüfung nach § 8 Abs. 3 UBGG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend sowie im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts” weitergehend beschrieben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil hierzu zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften des UBGG sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie zur Einhaltung dieser Pflichten als notwendig erachtet haben.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob in allen wesentlichen Belangen die Vorschriften des UBGG im Geschäftsjahr eingehalten wurden, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Vorschriften des UBGG beinhaltet. Die Prüfung umfasst die Beurteilung, ob die Vorschriften des UBGG, insbesondere die Vorschriften zur Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit der Geschäfte, zu den Anlagegrenzen und zur Anteilsstruktur, beachtet wurden.

Hannover, den 6. März 2020

**Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

gez. Thorsten Römgens, Wirtschaftsprüfer

gez. Sebastian Flögel, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat der GBK Beteiligungen AG hat sich im Geschäftsjahr 2019 intensiv mit der Lage des Unternehmens beschäftigt. Den uns nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben entsprechend überwachten und unterstützten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung.

Zu unseren Aufgaben zählte insbesondere die Beratung über alle für GBK relevanten Entscheidungen. In vier ordentlichen Sitzungen haben wir uns mit der Lage von GBK, ihrer Portfoliounternehmen sowie mit wesentlichen Geschäftsvorfällen beschäftigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats tauschte sich überdies auch außerhalb der Sitzungen eng mit dem Vorstand über die aktuelle Geschäftsentwicklung und über bedeutsame Entwicklungen aus.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher oder mündlicher Form über alle für GBK und ihre Portfoliounternehmen relevanten Fragen und kam damit seinen Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat umfänglich nach. Er legte uns ordnungsgemäß die Geschäfte und Maßnahmen vor, die unsere Zustimmung nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderten. Beschlüsse wurden in Sitzungen oder - soweit zwischendurch erforderlich - im schriftlichen Abstimmungsverfahren herbeigeführt.

Neben der Überwachung der Tätigkeit des Vorstands zählten die Entscheidungen über Investitions- und Desinvestitionsmöglichkeiten zu den vornehmlichen Aufgaben des Aufsichtsrats. Unseren Kauf- oder Verkaufsentscheidungen lagen Präsentationen, Entscheidungsvorlagen und Erkenntnisse aus der Due Diligence zugrunde. So konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr zwei neue Unternehmensbeteiligungen in das Portfolio aufnehmen und sieben Anschlussinvestitionen tätigen.

Die Überwachung des Risikomanagements zählte ebenfalls zu unseren Aufgaben. Hierzu erhielten wir mündliche und schriftliche Berichte über die Entwicklung und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und ihrer Portfoliounternehmen. Die daraus abgeleiteten Aktivitäten sollen frühzeitig mögliche, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen aufzeigen, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können.

Die durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. Mai 2019 zum Abschlussprüfer bestellte Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, hat gemäß Auftrag des Aufsichtsrats den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 einschließlich des Lageberichts geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) erstellt.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten den Jahresabschluss 2019 einschließlich des Lageberichts sowie den Prüfungsbericht rechtzeitig und ordnungsgemäß zur eigenen Prüfung. In der Aufsichtsratssitzung am 25. März 2020 berichteten die Vertreter des Abschlussprüfers über die Prüfungsschwerpunkte und -ergebnisse und beantworteten ausführlich unsere Fragen. Nach unserer eigenen umfänglichen Prüfung schlossen wir uns dem Ergebnis der durch den Abschlussprüfer vorgenommenen Prüfung an und erklären hiermit, dass keine Einwendungen gegen Jahresabschluss und Lagebericht zu erheben sind.

In der gleichen Sitzung haben wir auch über die Verwendung des Bilanzgewinns beraten. Dem Vorschlag des Vorstands, eine Dividende in Höhe von insgesamt 675.000,00 Euro auszuschütten und einen Betrag von 4.115.144,90 Euro auf neue Rechnung vorzutragen, haben wir uns unter Berücksichtigung der Liquiditäts-, Finanz- und Investitionsplanung und der Aktionärsinteressen angeschlossen. Allerdings behalten wir uns vor dem Hintergrund der derzeit nicht einschätzbaren Auswirkungen der Corona-Krise vor, der Hauptversammlung einen geänderten Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns vorzulegen. Damit ist der durch den Vorstand aufgestellte und vom Abschlussprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 gebilligt und gemäß § 172 AktG festgestellt.

Im November des letzten Jahres erreichte uns die traurige Nachricht vom Tod unseres ehemaligen Vorstandsmitglieds Hellmut Rother. Als Mann der ersten Stunde hat Herr Rother die Geschicke von GBK über Jahrzehnte sehr erfolgreich bis zu seinem Ruhestand im Jahr 2003 geleitet. Wir werden seiner in Ehren gedenken.

Für die engagierte Tätigkeit und vertrauensvolle Zusammenarbeit im abgelaufenen Geschäftsjahr sprechen wir Vorstand und Mitarbeitern von GBK unseren besonderen Dank aus.

Hannover, den 25. März 2020

Für den Aufsichtsrat

Dr. Peter Rentrop-Schmid, Vorsitzender

Bilanzeid des Vorstands der GBK Beteiligungen AG zum Jahresabschluss 2019

Wir versichern nach besten Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

Hannover, den 25. März 2019

gez. Günter Kamissek

gez. Christoph Schopp

Tätigkeitsbericht des Vorstands der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft, Hannover, für das Geschäftsjahr 2019

Schwerpunkt der Tätigkeit des Vorstands der GBK Beteiligungen Aktiengesellschaft (GBK) war wie in den Vorjahren die Weiterentwicklung des Beteiligungsportfolios. GBK wurde am 2. April 2015 gemäß § 44 Abs.3 in Verbindung mit § 2 Abs. 5 KAGB antragsgemäß als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft registriert. Seit dem 3. Juli 2016 wendet GBK die Regelungen der EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) im Hinblick auf Insiderinformationen an. Die Bilanzierung der GBK erfolgt neben den Vorschriften des HGB und AktG zusätzlich unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV). Als nach dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungen (UBGG) anerkannte Unternehmensbeteiligungsgesellschaft hat die GBK auch die Vorschriften des (UBGG) zu beachten.

Der Vorstand bestand im Berichtsjahr aus Christoph Schopp und Günter Kamissek. Die allein- vertretungsberechtigten Vorstände sind in der Lage sich vollumfänglich zu vertreten, haben aber Tätigkeitsschwerpunkte. Bei Christoph Schopp ist dies die operative Betreuung der Beteiligungsengagements, bei Günter Kamissek das Risikomanagement.

Im Berichtsjahr 2019 haben sich die Anlagekriterien der GBK nicht verändert. Beteiligungen werden an nicht börsennotierten, mittelständischen Unternehmen im deutschsprachigen Raum eingegangen. Erworben werden Minderheitsbeteiligungen, die in der Regel auch langfristig gehalten werden können. Durch die Kooperation von GBK mit der HANNOVER Finanz GmbH, Hannover, kann GBK u.a. das wirtschaftliche Risiko einer Transaktion mit Co-Investoren teilen.

Im Berichtsjahr konnte GBK zwei neue Beteiligungen erwerben. Bei sieben bestehenden Portfoliounternehmen kam es zur Anschlussinvestition. Zwei bereits im Vorjahr veräußerte Beteiligungen sind endgültig wirtschaftlich abgegangen. Eine Veräußerung von Beteiligungsunternehmen fand nicht statt. Bei zwei Portfoliounternehmen kam es zu Teilrückzahlungen. Investiert wurden insgesamt T€ 7.391. Sämtliche Investitionen tätigte GBK aus dem Eigenkapital.

GBK verfügt über ein eigenes Risikomanagement, das dem Vorstand obliegt. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung ist zudem der Aufsichtsrat einbezogen. Hierzu zählen insbesondere die Zustimmung zu Investitions- und Desinvestitionsentscheidungen. Die aus der Risikoeinschätzung resultierenden Maßnahmen, Entscheidungen und Prozesse sind in einem Organisationshandbuch zusammengefasst und unterliegen umfangreichen Dokumentationspflichten. Eine Überprüfung des Risikomanagementsystems und der Compliance Regeln erfolgt durch den Vorstand fortlaufend. Die Abwicklung aller Transaktionen und Zahlungen erfolgt unter Einschaltung der Verwahrstelle (M.M. Warburg & CO. KGaA, Hamburg).

Die Struktur des Portfolios ist nach den Zukäufen des abgelaufenen Geschäftsjahrs weiterhin ausgewogen. Branchenspezifischen und konjunkturellen Risiken, die einen maßgeblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung der Portfoliounternehmen haben könnten, wirkt die Diversifikation des Beteiligungsportfolios entgegen.

Entsprechend der Vorschriften von KAGB/KARBV nimmt die GBK eine Bewertung der Beteiligungen zu Zeitwerten (Verkehrswerten) vor. Da für Beteiligungen von GBK keine Verkehrswerte an der Börse notiert werden, hat der Vorstand die Bewertung der Bestandsbeteiligungen unter Verwendung anerkannter Bewertungsmethoden bei Zugrundelegung veröffentlichter Branchenmultiplikatoren vorgenommen. Sofern Beteiligungsengagements weniger als 12 Monate im Bestand von GBK waren, wurden sie zu Anschaffungskosten bewertet.

Insgesamt ist der Zeitwert des Portfolios im Vergleich zum Vorjahresstichtag gestiegen. Der Zeitwert aller Beteiligungsengagements belief sich am 31. Dezember 2019 auf T€ 56.583. Der Wert zum 31. Dezember 2018 betrug T€ 53.220.

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 beläuft sich auf T€ - 677; es setzt sich aus einem Realisierten Ergebnis von T€ 2.017 und einem Nicht realisierten Ergebnis von -T€ 2.694 zusammen. Das Realisierte Ergebnis steht neben dem Gewinnvortrag grundsätzlich für Ausschüttungen zur Verfügung. Der Bilanzgewinn belief sich zum 31.Dezember 2019 auf T€ 4.790. Der Nettoinventarwert der Aktie gemäß § 168 Abs. 1 KAGB beträgt zum Bilanzstichtag € 8,48.

Die GBK hatte sich in 2008 an einem Unternehmen der Lebensmittelindustrie mit einer wirtschaftlichen Beteiligungsquote von 7,78% beteiligt. Der Zeitwert der Beteiligung ist im Jahresabschluss zum 31.Dezember 2019 mit Null angesetzt. Die Gesellschaft hat am 14. Februar 2020 Insolvenz angemeldet. Hieraus entsteht im Geschäftsjahr 2020 ein Verlust aus Veräußerungsgeschäften, der den Bilanzgewinn mindert.

Nach Fertigstellung des Jahresabschluss 2020 wurde Deutschland - wie auch nahezu alle Länder weltweit - von der Corvid 19 - Pandemie betroffen, die weite Teile des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft weitreichend einschränkt. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen, Folgen für die Portfoliounternehmen der GBK und für die GBK selbst sind nicht prognostizierbar.

Der vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat am 25. März 2020 festgestellte Jahresabschluss der GBK zum 31. Dezember 2019 beinhaltet ein Gewinnverwendungsvorschlag für die Hauptversammlung von 0,10 € je Aktie, in Summe T€ 675.

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, die für Mai 2020 geplante Hauptversammlung auf einen den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Termin innerhalb des Geschäftsjahres 2020 zu verlegen. Vorstand und Aufsichtsrat behalten sich vor, dieser Hauptversammlung gegebenenfalls einen geänderten Dividendenvorschlag zu unterbreiten.

Zum Bilanzstichtag verfügt GBK über liquide Mittel von T€ 3.304. Der Vorstand hat auch weiter das Ziel das Portfolio entsprechend der bisherigen Anlagepolitik um weitere Beteiligungen zu ergänzen. Dementsprechend prüft der Vorstand auch weitere Möglichkeiten zur Sicherstellung der Investitionsfähigkeit. Verkaufsseitige Chancen sollen dabei auch weiterhin genutzt werden. Realisierungschancen sind nur schwer prognostizierbar.

Hannover, 25.03.2019

gez. Kamissek

gez. Schopp

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