Annual Report • Jul 21, 2020
Annual Report
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Im Geschäftsjahr 2019 haben die Unternehmen der InnoTec TSS-Gruppe die Umsatzgrenze von 100 Mio. Euro überschritten. Zudem war die Ergebnisentwicklung insgesamt positiv.
Die deutsche Bauindustrie entwickelte sich auch im abgelaufenen Jahr 2019 sehr positiv. Mit 7 % Umsatzwachstum im Bauhauptgewerbe (Vorjahr 11 %) blickte die Bauwirtschaft auf ein erfolgreiches Jahr 2019 zurück. Der Wohnungsbau war dabei weiterhin eine stabile Stütze. Insbesondere die hohe Erwerbstätigkeit, reale Einkommenszuwächse, anhaltend günstige Finanzierungsbedingungen sowie eine weiterhin hohe Binnenwanderung in die Ballungsgebiete waren hierfür wichtige Faktoren (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie / Zentralverband Deutsches Baugewerbe, https://www.bauindustrie.de, 25.02.2020). Der Bausektor profitierte weiter von den wirtschaftlichen Faktoren, den günstigen Finanzierungsbedingungen der demografischen Entwicklung und dem anhaltenden Bedarf an Infrastrukturmaßnahmen sowie der steigenden Bedeutung von Umweltpolitik und Umweltschutz. Die wichtigste Stütze für die Bauwirtschaft war weiterhin der Wohnungsbau. Sowohl der Neubau als auch die Sanierung profitierten von den günstigen Rahmenbedingungen. Die Zinsen für Wohnungsbaukredite erreichten im Sommer 2019 ein historisches Tief (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, DIW Wochenbericht Nr. 1+2/2020, Claus Michelsen, 08.01.2020).
Der Außentürenmarkt konnte im Jahr 2019 lediglich ein Umsatzplus von 1,3 % verzeichnen (Studie für den Außentürenmarkt 2019, Heinze GmbH, Celle, 2019, S. 59). Die deutsche Betonfertigteilindustrie erreichte einen Umsatzzuwachs von rund 5 %. Wie bereits im vergangenen Jahr wurde auch 2019 die positive konjunkturelle Entwicklung von Kapazitätsengpässen und Fachkräftemangel beeinträchtigt (https://www.betontage.de, 18.02.2020).
International entwickelten sich die unterschiedlichen Ländermärkte wiederum sehr heterogen. Die europäische Bauwirtschaft erhöhte die Bauleistung im Jahr 2019 um 2,3 %. Besonders erfolgreich waren im vergangenen Jahr die nord- und westeuropäischen Länder aber auch die polnische Bauleistung verzeichnete ein dickes Plus (Euroconstruct Konferenz, 29.11.2019). Die Stimmung in der Bauwirtschaft in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat sich hingegen deutlich verschlechtert. Dies zeichnete sich bereits im Jahr 2018 ab. Auf den zunächst mäßigen Rückgang bei der Auftragsvergabe erfolgte 2019 ein starker Einbruch (Germany Trade and Invest - Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH (GTAI), https://www.gtai.de, Robert Espey, 06.01.2020). Die Bauwirtschaft in Australien bewegte sich auch weiterhin in einem schwierigen Geschäftsumfeld. Nach Zahlen des Branchenverbandes Master Builders Australia gingen die Bauinvestitionen im Geschäftsjahr 2018/19 (Juli bis Juni) um real 5,3 % zurück (GTAI, https://www.gtai.de, Heiko Stumpf, 22.12.2019). Positiv hat sich hingegen Singapurs Bauwirtschaft im Jahr 2019 entwickelt. Obwohl auch Singapurs Wirtschaft von der unsicheren globalen Wirtschaftslage beeinflusst wird, konnte die Bauindustrie zulegen. Vor allem der private Wohnungsbau hat deutlich an Fahrt aufgenommen. Die staatliche Building and Construction Authority (BCA) rechnet für 2019 mit einem Wachstum des Bausektors von 3,0 % (GTAI, https://www.gtai.de, Werner Kemper, 06.12.2019).
Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der InnoTec TSS-Konzern einen Umsatz in Höhe von 100,1 Mio. Euro. Das Geschäftsfeld Türsysteme erzielte 69,8 Mio. Euro, gegenüber 68,9 Mio. Euro im Vorjahr. Das Geschäftsfeld Bauspezialwerte erreichte einen Umsatz in Höhe von 30,3 Mio. Euro, gegenüber 28,1 Mio. Euro im Vorjahr.
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| UMSÄTZE IN MIO. EURO |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Tursysteme | 69,8 | 68,9 |
| Bauspezialwerte | 30,3 | 28,1 |
| Konzern | 100,1 | 97,0 |
Die Finanzlage im InnoTec TSS-Konzern ist positiv. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 betrugen die Finanzverbindlichkeiten 15,9 Mio. Euro (Vorjahr 12,7 Mio. Euro).
Die liquiden Mittel beliefen sich im InnoTec TSS-Konzern per 31. Dezember 2019 auf 22,7 Mio. Euro (Vorjahr 24,4 Mio. Euro). Unter Berücksichtigung einer Festgeldanlage in Höhe von 5,0 Mio. Euro beträgt das Nettofinanzvermögen zum Bilanzstichtag rund 11,8 Mio. Euro (gegenüber 16,7 Mio. Euro im Vorjahr).
Zudem stehen ergänzend freie Banklinien zur Verfügung, welche den finanziellen Spielraum zusätzlich ausweiten. Per 31. Dezember 2019 betrug die Summe der freien Kreditlinien konzernweit insgesamt 15,7 Mio. Euro (Vorjahr 15,2 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote des InnoTec TSS-Konzerns beträgt zum Geschäftsjahresende 74,84 % (Vorjahr 77,23 %).
Die Finanzlage des InnoTec TSS-Konzerns ist somit sehr solide. Insofern sehen wir aktuell kein substanzielles Finanzmarktrisiko für den InnoTec TSS-Konzern.
Unser Finanzmanagement zielt auf die Optimierung der gesamten Konzernfinanzierung in Bezug auf Kosten und Risiko ab. Dabei werden sämtliche Finanzverbindlichkeiten aller Unternehmen im Konzernverbund laufend berücksichtigt. Ebenso müssen auch die Liquiditätsbestände gesteuert werden, um Aufwendungen durch negative Zinsen zu vermeiden. Im Geschäftsjahr 2019 kam es, ebenso wie im Vorjahr, bedingt durch die Kursentwicklung des Euros zu Erträgen aus Kursdifferenzen. Der InnoTec TSS-Konzern setzt weiterhin keine Währungssicherungsgeschäfte ein.
Im Geschäftsjahr 2019 konnte die Geschäftseinheit Türsysteme den Umsatz um rund 900 TEUR auf 69,8 Mio. Euro leicht ausweiten (Vorjahr 68,9 Mio. Euro). Anders als in den Vorjahren war dabei das Exportgeschäft rückläufig. Die bereinigte Exportquote sank auf 26,89 % (Vorjahr 28,14 %). Das Inlandsgeschäft verzeichnete hingegen Zuwächse. Einen positiven Beitrag zur Steigerung der Umsatzerlöse lieferte dabei auch die im Herbst 2018 vorgenommene partielle Preiserhöhung.
Ungebrochen ist der bereits seit Jahren bestehende Trend der steigenden Personalaufwendungen. Zuletzt zum 1. August 2019 erfolgte eine weitere Tariferhöhung von 2,9 %. Die Personalquote ist im Geschäftsjahr 2019 erneut gestiegen. Hingegen konnte im Bereich der Materialquote eine positive Entwicklung realisiert werden. Erstmals seit einigen Jahren ist die Materialeinsatzquote wieder gesunken. Zum einen wirkten die insgesamt erhöhten Abgabepreise mindernd und zum anderen haben die Rohstoffpreise im abgelaufenen Geschäftsjahr über die Produktgruppen hinweg insgesamt nachgegeben. Ebenso positiv entwickelten sich auch die sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei dem Geschäftsjahr 2019 um ein Jahr handelte welches nicht in den zweijährigen Messerhythmus, mit den entsprechenden Aufwendungen, hineinfiel. Das operative Ergebnis (EBIT) der Geschäftseinheit Türsysteme konnte insgesamt auf 10,0 Mio. Euro (Vorjahr 9,1 Mio. Euro) gesteigert werden.
Neben den Bereich Haustürfüllungen treten ergänzende weitere Produkte welche die Rodenberg-Gruppe künftig verstärkt vermarkten wird. Zur industriellen Fertigung von Unterbau-Profilen und Fensterverbreiterungen errichtet die Rodenberg Türsysteme AG derzeit am Standort Porta Westfalica-Neesen eine neue Produktionshalle und investiert in ein neues Fräs- und Zuschnitt-Center sowie einen Profilierungsautomaten. Mit der Inbetriebnahme der Maschinen im 2. Quartal 2020, werden zukünftig die Sockelprofile über die automatischen Anlagen hochmodern und rationell gefertigt. Zusätzlich werden künftig spezielle Sandwichelemente für Duschraum- bzw. Badsanierungen hergestellt, die für den niederländischen Markt konzipiert wurden.
Aktuell erscheint der neue Premium-Gesamt-Katalog der Rodenberg-Türsysteme AG. Die moderne und hochwertige Verkaufsunterlage zeigt eine Vielzahl attraktiver und innovativer Modelle. Ebenfalls weiterentwickelt hat sich die digitale Rodenberg-Welt, mit zusätzlichen Ausbaustufen der angebotenen Haustür-Konfiguratoren und in der Kundenanbindung.
Im Segment Bauspezialwerte konnte im Geschäftsjahr 2019 ein Umsatzanstieg auf 30,3 Mio. Euro (Vorjahr 28,1 Mio. Euro) realisiert werden. Der Anstieg resultiert aus dem Wachstum in den Auslandsmärkten. Die Exportquote im Segment ist weiter gestiegen und betrug 88,09 % (Vorjahr 86,75 %).
Der Geschäftsjahresverlauf 2019 war besonders heterogen. Die ersten Monate des Geschäftsjahres waren durch einen sehr starken Umsatz-und damit Ergebnisrückgang geprägt. Extreme Umsatzrückgänge verzeichnete dabei der Bereich Flüssigkunststoffe und hier besonders die Gesellschaft RECKLI Middle East FZE im arabischen Raum. Im zweiten Halbjahr konnte dies jedoch durch steigende Umsätze, insbesondere im Bereich der elastischen Matrizen, weitgehend kompensiert werden.
Positiv zur Umsatzentwicklung trug auch die Gesellschaft US Formliner Inc. bei. Jedoch wurde ergebnisseitig ein Verlust realisiert. Eine höhere Materialquote, höhere Personalkosten sowie Forderungsausfälle führten zu einem negativen Ergebnis. Vor allem das neue Segment der in den USA sehr wichtigen Matrizen für den einmaligen Einsatz hat die Kosten erhöht. Die Herstellung von Modellen sowie zahlreiche Testzyklen mit der neuen Thermoverformungsmaschine waren sowohl material- als auch personalintensiv. Diesen Kosten standen noch keine ausreichenden zusätzlichen Umsätze gegenüber.
Sehr positiv entwickelte sich erneut die französische Gesellschaft RECKLI France S.A.S. Das hohe Niveau der Vorjahre konnte nochmals übertroffen werden. Frankreich repräsentiert für die RECKLI-Gruppe weiterhin den wichtigsten Einzelmarkt für Strukturmatrizen. Die sehr begrenzten Bürokapazitäten am Standort in Paris haben im August 2019 den Umzug in größere Büroräume in den Pariser Vorort Neuilly-sur-Seine veranlasst. Der Umzug wurde mit der Umfirmierung des Unternehmens in RECKLI France S.A.S. verbunden (vormals SOCECO RECKLI S.A.S.). Die Umfirmierung soll die Marke RECKLI weiter stärken.
Die Entwicklungen auf den Weltmärkten verliefen in den unterschiedlichen Regionen, wie in allen Vorjahren auch, wieder mit starken Verschiebungen. Konjunkturbedingte Rückgänge in den wichtigen Märkten des Nahen Ostens, der Brexit sowie ein starker Preisdruck durch die Wettbewerber gehörten dabei ebenso zum Geschäftsjahr 2019 wie ein starkes Wachstum in Asien und im EU-Ausland.
Vor dem Hintergrund der beschriebenen Marktentwicklung stehen intensive Marketingmaßnahmen und Produktinnovationen bei RECKLI an der Tagesordnung, um sich positiv vom Wettbewerb abzuheben. Die Stärkung der Marke "RECKLI" steht dabei im Fokus. Weltweit soll die Marke RECKLI einheitlich kommuniziert werden und zu einem Synonym für die Architekturbetonfassade entwickelt werden. Seit Herbst 2019 unterscheidet die RECKLI GmbH daher bei der Dachmarke RECKLI zwischen dem Bereich "Concrete Formliners" und dem Bereich "Precision Chemicals". Diese Aufteilung ermöglicht es der RECKLI GmbH in Zukunft die sehr unterschiedlichen Zielgruppen Architekten, Planer und Designer sowie die Betonwerke, Modellbauer und Künstler differenzierter und dezidierter zu bearbeiten.
Im Geschäftsjahr 2019 kam es auf Ebene der InnoTec TSS AG zu keinen Veränderungen der Beteiligungsstruktur. Die wesentlichen Leistungsindikatoren in der InnoTec TSS-Gruppe sind der Umsatz und das operative Ergebnis (EBIT). Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren werden im Rahmen der Unternehmenssteuerung nicht nachgehalten.
In einem anspruchsvollen Geschäftsjahr 2019 war die operative Geschäftsentwicklung im Gesamtkonzern insgesamt positiv. Der Konzernumsatz konnte mit 100,1 Mio. Euro (Vorjahr 97,0 Mio. Euro) die 100 Mio. Euro Grenze überschreiten. Das EBIT des Gesamtkonzerns belief sich auf 12,7 Mio. Euro (gegenüber 12,1 Mio. Euro im Vorjahr). Die realisierte EBIT-Marge betrug 12,71 % (Vorjahr 12,43 %). Damit konnte der Margenverfall zumindest gestoppt werden. Weiter steigende Personalaufwendungen belasten jedoch die Kostenstruktur.
Das Finanzergebnis betrug -190 TEUR (Vorjahr -117 TEUR). Dabei sind in dieser Größe nun gemäß der Rechnungslegungsstandards auch die in Leasingraten eingerechneten Zinsaufwendungen enthalten (-47 TEUR).
Der Gesamtsteueraufwand betrug für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt -3,9 Mio. Euro (Vorjahr -3,5 Mio. Euro). Bis auf 6 TEUR latente Steuern (Vorjahr +0,2 Mio. Euro) handelt es sich dabei um die tatsächlichen Ertragsteuern (Vorjahr -3,7 Mio. Euro).
Die Steuerquote betrug 31,29 % (gegenüber 29,09 % im Vorjahr). Genauere Erläuterungen zum Ertragsteueraufwand und seiner Zusammensetzung befinden sich im Konzernanhang.
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| ERGEBNISÜBERLEITUNG IN MIO. EURO |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| EBIT Türsysteme | 10,0 | 9,1 |
| EBIT Bauspezialwerte | 3,9 | 4,1 |
| EBIT AG und Konsolidierung | -1,2 | -1,1 |
| EBIT Konzern | 12,7 | 12,1 |
| Finanzergebnis | -0,2 | -0,1 |
| Steuern | -3,9 | -3,5 |
| Jahresüberschuss Konzern | 8,6 | 8,5 |
Der Jahresüberschuss des InnoTec TSS-Konzerns betrug 8.614 TEUR, gegenüber 8.492 TEUR im Vorjahr.
Die Bilanzsumme des InnoTec TSS-Konzerns belief sich per 31. Dezember 2019 auf 109.548 TEUR (Vorjahr 104.585 TEUR).
Im Bereich des langfristigen Vermögens stieg das Sachanlagevermögen, primär bedingt durch die rechnungslegungsbedingte Aktivierung sämtlicher Nutzungsrechte um 4,55 Mio. Euro auf 58,2 Mio. Euro (Vorjahr 53,7 Mio. Euro).
Auf der Passivseite der Konzernbilanz stiegen die langfristigen Verbindlichkeiten um 2,6 Mio. Euro auf 15,7 Mio. Euro und die kurzfristigen Verbindlichkeiten um 1,2 Mio. Euro auf 11,9 Mio. Euro. Das Eigenkapital hat sich zum Bilanzstichtag um 1,2 Mio. Euro auf 82,0 Mio. Euro (Vorjahr 80,8 Mio. Euro) erhöht. Dies entspricht einer Konzerneigenkapitalquote von 74,84 % (Vorjahr 77,23 %).

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| INVESTITIONEN IN MIO. EURO |
Türsysteme | Bauspezialwerte | ||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| immaterielle Vermögensgegenstände | 0,45 | 0,3 | 0,0 | 0,2 |
| Sachanlagevermögen | 1,9 | 5,3 | 0,6 | 1,0 |
Gemessen an den Vorjahren, wurden im Geschäftsjahr 2019 konzernweit nur ein relativ geringes Investitionsvolumen realisiert. Im Segment Bauspezialwerte wurde vor allem in ein bestehendes Bürogebäude sowie in die innerbetriebliche Verlagerung der Trennmittel- und Silikonproduktion investiert. Im Segment Türsysteme waren die größten Positionen im maschinellen Bereich ein Schleifautomat, Pressen für die Grundelemente der Haustürfüllungen sowie der Ausbau der Absauganlage. In Bezug auf die neue industrielle Produktion von Fensterverbreiterungen wurden bereits Anzahlungen für Maschinen und Einrichtungen geleistet. Darüber hinaus erfolgten die üblichen Ersatzinvestitionen in den Bereichen Fahrzeuge und Anhänger, Gabelstapler sowie EDV.
Die Gesamtzahl der Mitarbeiter (Voll- und Teilzeitbeschäftigte) betrug im InnoTec TSS-Konzern zum Bilanzstichtag 650 (Vorjahr 628), davon gewerbliche Mitarbeiter 453 (Vorjahr 442), angestellte Mitarbeiter 197 (Vorjahr 186) sowie zusätzlich 43 (Vorjahr 51) Aushilfen. Unter Berücksichtigung der Aushilfsmitarbeiter somit insgesamt 693 (Vorjahr 679). Die Anzahl der Mitarbeiter errechnet sich aus dem Durchschnitt der zum Monatsende beschäftigten Mitarbeiter. Teilzeitbeschäftigte werden voll berücksichtigt, Mitarbeiter der Geschäftsleitung, Auszubildende, Praktikanten, Rentner und Mitarbeiter in Elternteilzeit gehen nicht in die Berechnung mit ein. Neben den vorgenannten Mitarbeitern befanden sich im Jahresdurchschnitt 24 (Vorjahr 25) Mitarbeiter in Ausbildung. Die Gesamtzahl der Mitarbeiter (gewerbliche Mitarbeiter und Angestellte) unter anteiliger Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigten und Ruhenden betrug 660 (Vorjahr 641).
Die InnoTec TSS AG erzielte im Geschäftsjahr 2019 Beteiligungserträge in Höhe von 13.881 TEUR (Vorjahr 13.179 TEUR). Darin enthalten sind Ausschüttungen der Enkelgesellschaften RECKLI France S.A.S. sowie Polytec Nederland B.V. und Bouwlux Benelux B.V., welche über die RECKLI GmbH und die Rodenberg Türsysteme AG an die InnoTec TSS AG abgeführt wurden. Die sonstigen betrieblichen Erträge und Umsatzerlöse betrugen 171 TEUR (Vorjahr 176 TEUR).
Der Personalaufwand, der neben den Mitarbeitern der InnoTec TSS AG nach wie vor auch die Aufwendungen für übernommene historische Pensionsverpflichtungen einer ehemaligen Tochtergesellschaft enthält, betrug 940 TEUR, gegenüber 905 TEUR im Vorjahr.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen, hierbei handelt es sich ausschließlich um Verwaltungskosten, lagen bei 442 TEUR (Vorjahr 417 TEUR).
Das Finanzergebnis betrug 196 TEUR (Vorjahr 173 TEUR). Darin enthalten sind primär die Zinserträge aus Darlehen an Tochtergesellschaften sowie die Zinsaufwendungen bezüglich der Pensionsrückstellungen.
Der Ertragsteueraufwand ist auf 3,3 Mio. Euro (Vorjahr 3,1 Mio. Euro) angestiegen. Dies entspricht einer Steuerquote von 25,79 % (Vorjahr 25,66 %) bezogen auf das Ergebnis vor Steuern. Genauere Erläuterungen zum Ertragsteueraufwand und seiner Zusammensetzung befinden sich im Anhang.
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| GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DER INNOTEC TSS AG IN MIO. EURO |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Beteiligungserträge | 13,9 | 13,2 |
| Sonstige Erträge und Umsatzerlöse | 0,2 | 0,2 |
| Holdingaufwendungen | -1,4 | -1,4 |
| Übriges Finanzergebnis | 0,2 | 0,2 |
| Steuern | -3,3 | -3,1 |
| Jahresüberschuss | 9,5 | 9,1 |
Der Jahresüberschuss der InnoTec TSS AG betrug im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 9,5 Mio. Euro (Vorjahr 9,1 Mio. Euro).
Die Bilanzstruktur der InnoTec TSS AG zeigt nur geringe Veränderungen. Das Anlagevermögen beträgt wie im Vorjahr unverändert 43,8 Mio. Euro. Im Umlaufvermögen sind die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen auf 38,6 Mio. Euro (Vorjahr 36,1 Mio. Euro) angewachsen. Die Steuerforderungen sind auf 2,0 Mio. Euro angestiegen (Vorjahr 1,2 Mio. Euro). Der Bestand an liquiden Mitteln betrug 7,4 Mio. Euro (Vorjahr 8,4 Mio. Euro).
Das Eigenkapital beträgt nun 88,7 Mio. Euro (Vorjahr 86,3 Mio. Euro). Die Eigenkapitalquote der InnoTec TSS AG beträgt 96,64 % (Vorjahr 96,46 %). Die Rückstellungen belaufen sich auf 3,0 Mio. Euro (Vorjahr 2,8 Mio. Euro). Davon sind 2,0 Mio. Euro (Vorjahr 1,9 Mio. Euro) Pensionsrückstellungen und 1,0 Mio. Euro (Vorjahr 0,9 Mio. Euro) sonstige Rückstellungen und Steuerrückstellungen. Die Bilanzsumme beträgt insgesamt 91,7 Mio. Euro (Vorjahr 89,5 Mio. Euro).

Am 31. Dezember 2019 betrug das gezeichnete Kapital der InnoTec TSS AG 15.312.000 Euro und setzte sich aus 9.570.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zusammen. Die Stückaktien gewähren jeweils die gleichen Rechte; unterschiedliche Aktiengattungen bestehen nicht. Eine Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil von 1,60 Euro am Gesellschaftskapital.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen bekannt, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen.
Es bestehen keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, die ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben.
Die Grondbach GmbH, Erkrath, hält 25,01 % der Anteile an der InnoTec TSS AG. Die GLB GmbH, Düsseldorf, hält 25,01 % der Anteile an der InnoTec TSS AG.
Die Bestellung und Abberufung des Vorstandes der InnoTec TSS AG sind gemäß §§ 84 und 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Ergänzend hierzu bestimmt die Satzung in § 6, dass die Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat festgesetzt wird. Änderungen der Satzung sind gemäß § 179 Abs. 1 AktG geregelt. Zu Änderungen der Satzung, die lediglich die Fassung betreffen, ist der Aufsichtsrat der InnoTec TSS AG gemäß Satzung ermächtigt.
Durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juni 2019 ist der Vorstand zum Erwerb eigener Aktien ermächtigt. Die Gesellschaft ist gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 20. Juni 2024 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft in einem Volumen von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben, um Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gegen Sachleistung zu veräußern, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen oder im Rahmen des Erwerbs von Unternehmen oder Beteiligungen anbieten zu können. Ferner ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 7.656.000,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.785.000 Inhaberstückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebotes mit den Mitgliedern des Vorstandes oder den Arbeitnehmern getroffen sind.
Für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 erhält der Aufsichtsrat insgesamt 45.000 Euro (Vorjahr 45.000 Euro). Jedes Mitglied bekommt 10.000 Euro, der Vorsitzende das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Grundvergütung. Dabei entfallen 20.000 Euro (Vorjahr 20.000 Euro) auf Herrn Bernd Klinkmann, 15.000 Euro (Vorjahr 15.000 Euro) auf Herrn Reinhart Zech von Hymmen sowie 10.000 Euro (Vorjahr 10.000 Euro) auf Herrn Marc Tüngler.
Die Vergütung des Vorstands, Herrn Dr. Gerson Link, setzt sich aus einem ergebnisunabhängigen Festgehalt und Sachbezügen sowie einer ergebnisabhängigen variablen Vergütung, die max. 400 TEUR betragen darf, zusammen. Der Anteil der variablen Vergütung, abhängig vom handelsrechtlichen Ergebnis vor Steuern und vor variabler Vergütung, kommt bei positivem Ergebnis vor Steuern zu 50 % zur Auszahlung. Der verbleibende Betrag wird vorgetragen, im Folgejahr mit der dann fälligen variablen Vergütung verrechnet, die wiederum zu 50 % zur Auszahlung fällig wird. Im Falle eines negativen Ergebnisses vor Steuern erfolgt keine Auszahlung, auch wenn der Vortrag positiv ist. Nach Beendigung des Vertrages kommen vorgetragene Tantiemeansprüche bei positivem Ergebnis im ersten bzw. zweiten Geschäftsjahr zu je 50 % zur Auszahlung. Negative Ergebnisse der beiden folgenden Jahre können die Ansprüche kürzen. Weitergehende Zusagen (Altersversorgungsbezüge, aktienbasierte Vergütungsbestandteile o.ä.) bestehen nicht. Die Zuwendungen des Vorstands aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen betragen im abgelaufenen Geschäftsjahr 549 TEUR (Vorjahr 533 TEUR), davon sind 329 TEUR (Vorjahr 313 TEUR) abhängig vom Ergebnis vor Steuern und vor variabler Vergütung. Die zusätzlichen Sachbezüge belaufen sich auf 12 TEUR (Vorjahr 12 TEUR), dabei handelt es sich um die Nutzung eines Dienstwagens, dienstbezogene Auslagen und Versicherungsleistungen. Vergütungen, die der Vorstand von Tochterunternehmen erhält, 10 TEUR (Vorjahr 10 TEUR), werden auf die variable Vergütung angerechnet. Die Zinsen auf vorgetragene Vergütungsansprüche betrugen 4 TEUR (Vorjahr 5 TEUR). Damit beträgt die Gesamtsumme aller erhaltenen Zuwendungen im Geschäftsjahr 565 TEUR (Vorjahr 550 TEUR). Die im Geschäftsjahr insgesamt ausgezahlte Barvergütung des Vorstandes betrug 575 TEUR (Vorjahr 600 TEUR), davon sind 338 TEUR (Vorjahr 364 TEUR) variabel und setzen sich zusammen aus den vorgetragenen Ergebnisansprüchen.
Unternehmerisches Handeln ist immer verbunden mit dem Abwägen von Chancen und Risiken. Der verantwortungsvolle Umgang mit Risiken ist Basis des Geschäftserfolges im InnoTec TSS-Konzern. Die Risiko- und Chancenpolitik orientiert sich an dem Ziel, den Wert des Konzerns nachhaltig zu steigern und den langfristigen Fortbestand zu sichern. Damit ist Risikopolitik wesentlicher Bestandteil der gesamten Unternehmenspolitik. Das Risikomanagement des InnoTec TSS-Konzerns hat das Ziel, potentielle Risiken und Chancen so frühzeitig zu erkennen, dass geeignete Maßnahmen getroffen und Bestandsgefährdungen ausgeschlossen werden können. Das Risikomanagement ist nicht nur auf die Erfüllung rechtlicher Voraussetzungen ausgerichtet. Es soll auch zur Wertsteigerung des InnoTec TSS-Konzerns beitragen, indem Risiken generell und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten minimiert werden. Die InnoTec TSS AG prüft laufend die Zweckmäßigkeit und Effizienz ihres Kontroll- und Risikomanagementsystems. Die Unternehmensplanung soll helfen, potentielle Risiken, aber auch Chancen, vor strategischen Geschäftsentscheidungen abzuschätzen. Das Berichtswesen hingegen ermöglicht es, solche Risiken und Chancen während der Durchführung und Abwicklung genau zu überwachen.
Durch den Einsatz eines konzernweiten Risikomanagementsystems ist der InnoTec TSS-Konzern in der Lage, Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren, zu bewerten und ihnen dadurch zu begegnen. Kalkulierbare Risiken, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem erwarteten Nutzen für den InnoTec TSS-Konzern stehen, werden bewusst eingegangen. In das Risikomanagement der InnoTec TSS AG sind alle Unternehmen des Konzerns eingebunden. Das Risikomanagementsystems liegt dezentral in der Verantwortung der einzelnen Geschäftsbereiche bzw. Unternehmen wird jedoch zentral überwacht und koordiniert. Die von der Konzernleitung vorgegebenen Richtlinien bilden die Basis für eine einheitliche und angemessene Berichterstattung. Alle relevanten Risiken und Chancen werden aus quantitativer bzw. qualitativer Perspektive nach Eintrittshöhe und -wahrscheinlichkeit beurteilt. Es stehen - bezogen auf die Risiken - folgende Strategien zur Verfügung: Risiken vermeiden, vermindern, übertragen oder akzeptieren. Die Reaktionsstrategien für Chancen sehen die folgenden Alternativen vor: Keine Realisierung, teilweise Realisierung oder vollständige Realisierung. Es ist jeweils abzuwägen, ob für den InnoTec TSS-Konzern ein nachhaltiger Vorteil erwartet werden kann. Risiken und Chancen werden gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkung, innerhalb einer Bandbreite von 0 bis 10 Mio. Euro, als "gering", "mittel" oder "hoch" klassifiziert. Bestandsgefährdende Risiken wurden dabei nicht festgestellt. Zur Verbesserung der Aussagefähigkeit des Risikoportfolios unterliegt das Risikomanagementsystem einer ständigen Überprüfung und Weiterentwicklung. Durch standardisierte Abfragen mittels eines eigens hierfür implementierten Risikoüberwachungssystems, liegt der Geschäftsleitung zeitnah ein Gesamtbild der Risikolage vor. So können bei Abweichungen von der geplanten Entwicklung unverzüglich geeignete Maßnahmen getroffen werden. Der Aufsichtsrat wird durch regelmäßige Berichterstattung und gegebenenfalls ergänzende Ad-hoc-Berichte ebenfalls in das System eingebunden. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung beurteilt der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem und erstattet dem Konzernvorstand und dem Aufsichtsrat hierüber Bericht. Der InnoTec TSS-Konzern versteht das Risikomanagement als einen kontinuierlichen Prozess und dokumentiert die wesentlichen Risiken der einzelnen Geschäftseinheiten systematisch in gesonderten Risikoberichten mindestens halbjährlich, beim Eintreten unerwarteter wesentlicher Ereignisse auch unmittelbar. Daneben werden innerhalb des Controllings die Daten laufend qualitativ und quantitativ ausgewertet. Auffällige Kennziffern sowie Planabweichungen werden detailliert analysiert und gemeinsam mit den betroffenen Gesellschaften erörtert. Mögliche, sich daraus ergebende Maßnahmen werden geprüft bzw. beschlossen.
Nach unseren Einschätzungen des Gesamtrisikos bestehen derzeit keine Risiken, die den Fortbestand des InnoTec TSS-Konzerns oder der InnoTec TSS AG gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen könnten, dies gilt sowohl für die Ergebnisse unserer abgeschlossenen Tätigkeiten als auch für solche, die wir planen oder bereits eingeleitet haben. Die Einschätzung des Gesamtrisikos ist das Ergebnis der zusammengefassten Betrachtung aller wesentlichen Einzelrisiken. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Einschätzung der Risikolage nicht wesentlich verändert.
Nach unserer Einschätzung sind die derzeit identifizierten und nachfolgend beschriebenen Risiken zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Berichtes beherrschbar. Für alle erkennbaren Risiken wurde, soweit die Voraussetzungen für die bilanzielle Berücksichtigung vorlagen, angemessene Vorsorge getroffen. Auf mögliche Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten, wird im Folgenden eingegangen. Die Reihenfolge der Kategorien spiegelt die gegenwärtige Einschätzung des Ausmaßes wider und bietet daher einen Anhaltspunkt für die gegenwärtige Bedeutung dieser Risiken aus unserer Sicht. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf alle unsere Segmente:
Beide Teilkonzerne sind aufgrund staatlicher oder umweltrechtlicher Auflagen permanent mit der Suche nach möglichen Substituten für chemische Stoffe konfrontiert, die nicht mehr verwendet bzw. nur noch sehr kostenintensiv eingesetzt werden können. Auch die Abfallentsorgung spielt hierbei zunehmend eine Rolle. Aus der Geschäftstätigkeit von Industrieunternehmen entstehen regelmäßig Risiken für Mensch und Umwelt. Die Einhaltung gesetzlicher und umweltrechtlicher Vorgaben sowie Vorschriften zur Arbeitssicherheit, aber auch Schutz personenbezogener Daten haben bei den Unternehmen des InnoTec TSS-Konzerns oberste Priorität. Diese Bereiche wurden in den vergangenen Jahren mittels Mitarbeiterschulungen und Ausbau entsprechender Verantwortlichkeiten intensiviert. Die Einhaltung der Regularien sind jedoch mit erhöhtem Kostenaufwand verbunden. Aufgrund der getroffenen Maßnahmen rechnen wir diesbezüglich mit keinen nennenswerten Risiken.
Risiken entstehen auch bei einem sich verschärfenden Wettbewerb der Zulieferindustrie. Bei Insolvenzen von Zulieferern besteht die Gefahr der Störung des eigenen Produktionsablaufs. Diesem Risiko versuchen die Gesellschaften des InnoTec TSS-Konzerns entgegen zu wirken, indem Rohstoffe und Vorprodukte möglichst gestreut bei verschiedenen Lieferanten bezogen werden, um so auch kurzfristige Ausweichmöglichkeiten zu haben. Nicht bei allen Vorprodukten ist jedoch eine breite Streuung möglich oder sinnvoll. Dies ist begründet in der teilweise sehr unterschiedlichen Produktqualität der Zulieferer. Zum Teil ist das Verteilen auf zu viele Vorlieferanten auch mit hohen Preiszuschlägen verbunden. Somit ist eine Multi-Lieferanten-Strategie, um Lieferausfälle oder Insolvenz- und Preisrisiken der Zulieferer zu begrenzen, nicht für alle Bereiche sinnvoll. Diesbezüglich ist regelmäßig und individuell eine Risiko-Nutzen-Analyse erforderlich. Vor dem Hintergrund steigender Rohstoffkosten und der begrenzten Verfügbarkeit, ergeben sich Risiken, denen wir gezielt entgegenwirken. Gemeinsam mit dem Bereich Forschung/ Entwicklung untersucht der Bereich Beschaffung laufend die Möglichkeiten des Einsatzes alternativer Werkstoffe. Beide Segmente hatten erneut mit zum Teil erheblichem Preisdruck und Beschaffungsmarktengpässen zu kämpfen. Wir gehen deshalb auch für die Zukunft von Preissteigerungen und einem entsprechenden Risiko für den InnoTec TSS-Konzern aus.
Unsere Geschäftsfelder werden durch die weltweite konjunkturelle Nachfrage beeinflusst. Der Teilkonzern Türen ist dabei fast ausschließlich von konjunkturellen Entwicklungen im europäischen Markt, mit eindeutigem Schwerpunkt auf dem deutschen Markt, der Teilkonzern Bauspezialwerte hingegen von weltweiten Entwicklungen abhängig. Ein Absinken der Marktnachfrage von den erwarteten Entwicklungen, hätte dabei negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Prognosen sind aufgrund einer Vielzahl konjunktureller Einflussfaktoren schwierig. Unserer Umsatzplanung haben wir ein moderates weltweites Wachstum unterstellt. Alle Konzernunternehmen verfügen über hervorragende Alleinstellungsmerkmale und heben sich durch ihre Produkte von denen der Konkurrenten ab. National wie international sind Geschmacksmusterverletzungen und Produktpiraterien festzustellen. Beide Teilkonzerne wirken dem durch stetige Produktinnovationen und ständige und intensive Marktbeobachtung im Wettbewerb entgegen.
Durch die zunehmende Internationalisierung steigt auch das Fremdwährungsrisiko. Währungsrisiken entstehen bei Finanzinstrumenten, die auf eine Fremdwährung lauten, d.h. auf eine andere Währung als auf die funktionale Währung, in der sie bewertet werden. Währungsrisiken resultieren im Wesentlichen aus der operativen Tätigkeit der Konzernunternehmen sowie aus Finanztransaktionen zwischen den Konzerngesellschaften mit Sitz im Nicht-Euro-Raum (US Formliner Inc., USA und RECKLI Middle East FZE, VAE) und Konzerngesellschaften im Euro-Raum. Die Risikoanalyse erfolgt auf Nettobasis, über Absicherungsmaßnahmen wird fallweise und nach kumulativer Höhe entschieden. Aktuell bestehen in diesem Zusammenhang keine Devisentermin- oder Optionsgeschäfte. Dem InnoTec TSS-Konzern entstehen zudem Translationsrisiken, die sich aus der Umrechnung der in Fremdwährungen aufgestellten Abschlüsse ausländischer Tochtergesellschaften ergeben. Eine Aufwertung des EURO (insbesondere gegenüber dem USD oder AED) könnte durch die Währungsumrechnung der Fremdwährungsabschlüsse negative Auswirkungen auf die Ertragslage haben. Zudem verteuern sich die in EURO abgerechneten Produkte auf den Exportmärkten.
Grundsätzlich besteht ein Risiko bei ungewollter Fluktuation von Mitarbeitern, wenn diese beim Ausscheiden nicht frühzeitig durch eigene oder fremde Mitarbeiter ersetzt werden können. Aufgrund der mehrjährigen guten Konjunktursituation in Deutschland ist es zunehmend schwieriger geworden geeignete Mitarbeiter und Fachkräfte zu gewinnen. Sofern es über einen längeren Zeitraum nicht gelingt, unseren Personalbedarf hinreichend zu decken, sowohl qualitativ als auch quantitativ, würde dies auf Dauer das Erreichen unserer Unternehmensziele in Frage stellen. Hier stehen wir im Wettbewerb mit vielen anderen Unternehmen. Durch künftiges Ausscheiden älterer erfahrener Mitarbeiter in den Ruhestand und der begrenzten Verfügbarkeit von Mitarbeitern auch am Leiharbeitsmarkt wird dieses Risiko verstärkt. Wir begegnen diesem Risiko durch verstärkte Bemühungen der Mitarbeitergewinnung über Stellenanzeigen in Printmedien, Internetportalen und Direktansprachen. Soweit sinnvoll wird in den weiteren Ausbau der Ausbildungsberufe investiert. Zudem wirken die Unternehmen des InnoTec TSS-Konzerns diesem Risiko durch leistungsbezogene Vergütungssysteme, Qualifizierungs- und Weiterbildungssystemen sowie dem Ausbau flexibler Arbeitszeitmodelle entgegen. Unsere Unternehmen motivieren ihre Mitarbeiter über alle Hierarchieebenen hinweg, sich laufend zu qualifizieren, um der sich ständig ändernden Arbeitswelt begegnen zu können.
Die Gewährleistungs- und Haftungsrisiken bewegen sich im üblichen Rahmen und sind zum Teil durch Abschluss von Versicherungen begrenzt.
Die permanente Verfügbarkeit aller IT-Systeme ist notwendige Voraussetzung für den laufenden Geschäftsbetriebes an allen Unternehmensstandorten. Sowohl unsere internen als auch externen IT-Experten arbeiten fortlaufend an der Überwachung der aufgesetzten IT-Systeme, deren Sicherheit sowie deren Optimierung. Zur Vermeidung von Datenverlusten werden parallel laufende Backup- und Recovery-Strategien angewendet. Gegen mögliche Einflussnahme von außen, etwa durch das Eindringen von Schadsoftware in das IT-System, werden grundsätzlich aktuelle Software-Komponenten eingesetzt. Zu den technischen Schutzmaßnahmen gehören unter anderem der Einsatz von Virenscannern und Firewall-Systemen sowie umfassende Zugangs- und Zugriffskontrollen. Generell sind Angriffe von außen oder Betriebsstörungen der IT nicht auszuschließen. Durch die zu beobachtende weltweite Zunahme von Bedrohungen für die IT-Sicherheit und eine gestiegene Cyberkriminalität steigt die Wahrscheinlichkeit externen Angriffen auf unsere Systeme. Diese hätten möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Insofern sehen wir diesbezüglich ein entsprechendes Risiko.
Finanzwirtschaftliche Risiken können durch Transaktionen im operativen Geschäft sowie durch diverse Finanzierungselemente im Konzern entstehen. Finanzielle Risiken unterliegen einer gesonderten Überwachung. Alle Konzernunternehmen berichten über das konzernweit implementierte Controllingsystem monatlich alle Finanzpositionen. Alle wesentlichen Finanztransaktionen sind dem Vorstand unmittelbar zu berichten bzw. bedürfen der vorherigen Genehmigung. Als finanzwirtschaftliche Risiken sind im InnoTec TSS-Konzern Liquiditäts-, Ausfall-, Währungskurs- und Zinsrisiken zu nennen. Eine detaillierte Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken und deren Management befindet sich im Anhang zum Konzernabschluss unter der Angabe "Finanzrisikomanagement". Die sich aus den Liefer- und Leistungsbeziehungen ergebenden Kredit- und Bonitätsrisiken werden durch das Kredit- und Forderungsmanagement der operativen Unternehmenseinheiten überwacht. Mit dem Ziel Forderungsausfälle zu vermeiden, unterliegen die Kunden einer laufenden internen Bonitätskontrolle. Forderungen an Kunden, die über kein erstklassiges Rating verfügen, werden versichert. Der Einsatz derivativer Instrumente erfolgt grundsätzlich nur zu Sicherungszwecken. Für Handelszwecke oder andere spekulative Zwecke kommen derivative Instrumente nicht in Betracht. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Zinsbegrenzungsgeschäfte geschlossen. Langfristige Refinanzierungen erfolgten im abgelaufenen Geschäftsjahr ausschließlich auf Basis von Festzinsvereinbarungen.
Der InnoTec TSS-Konzern hat in der Vergangenheit kontinuierlich das Eigenkapital ausgebaut und die Verschuldung reduziert. Hierdurch wurde erfolgreich die Grundlage geschaffen auch in Zukunft über ausreichend finanzielle Mittel zu verfügen, um bestehende Verpflichtungen zu erfüllen und neue finanzielle Mittel zu beschaffen. Angesichts der hohen Liquiditätsreserven zum Bilanzstichtag, liquide Mittel 22.662 TEUR (Vorjahr 24.378 TEUR) sowie zusätzliche freie Kreditlinien in Höhe von 15.708 TEUR (Vorjahr 15.209 TEUR) sehen wir derzeit keine Finanzrisiken für die Unternehmen des InnoTec TSS-Konzerns.
Das Corona-Virus COVID-19 hat sich seit März 2020 zu einer weltweiten Pandemie ausgebreitet. Wir haben unser Handeln entsprechend dieser veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Primär waren zunächst Maßnahmen zum Schutz unserer Mitarbeiter an allen Standorten geboten. Diese haben wir umfassend umgesetzt und passen diese laufend an die sich jeweils lokal gegebene Situation an. Zudem haben wir weltweit organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsabläufe umgesetzt. Dies betrifft im Grunde alle Bereiche von der Lieferkette, über die Produktion bis zum Vertrieb und die Logistik. Sämtliche Maßnahmen im InnoTec TSS-Konzern werden laufend überwacht, von den jeweiligen verantwortlichen Personen analysiert und bei Bedarf angepasst. Die weitere Entwicklung der Corona COVID-19 Pandemie ist noch nicht absehbar. Wir verweisen an dieser Stelle auf unsere Ausführungen im Prognosebericht.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien aus der Europäischen Union, der sogenannte "Brexit", hat für den InnoTec TSS-Konzern keine gravierenden Folgen. Das Segment Türsysteme hat nahezu keine Geschäftstätigkeit in Großbritannien. Das Segment Bauspezialwerte ist in Großbritannien mit einem Umsatzanteil von rd. 0,7 Mio. Euro (Vorjahr rd. 1,0 Mio. Euro) vertreten. Durch den Brexit erwarten wir ein geringeres Umsatzvolumen in Großbritannien und erhöhten administrativen Aufwand. Letztlich wird der Umsatzerfolg davon abhängen, wie das Britische Pfund sich relativ zum Euro entwickelt und wie wettbewerbsfähig unsere Produktpreise dadurch in Großbritannien sein werden.
Das interne Kontrollsystem beinhaltet alle Grundsätze, Methoden und Maßnahmen, die der Sicherstellung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung dienen. Es gilt sicher zu stellen, dass alle Geschäftsvorfälle in Übereinstimmung mit gesetzlichen und internen Vorschriften vollständig und zeitnah erfasst werden. Hierdurch werden frühzeitig wichtige Informationen über potentielle fair value Änderungen von Vermögenswerten und Schulden generiert und wichtige Informationen zur Einschätzung der Abbildung von z.B. Rückstellungen gewonnen. Basis bilden u.a. Arbeitsanweisungen, Richtlinien zur Bilanzierung und Bewertung für Einzel- und Konzernabschluss sowie die regelmäßigen internen Berichterstattungspflichten im Rahmen des Controllings.
Die Erfassung buchhalterischer Vorgänge erfolgt in den Vorsystemen der Tochtergesellschaften unterstützt durch entsprechend zugelassene Buchhaltungssysteme. Diese IT-gestützten Systeme werden ergänzt durch zahlreiche manuelle Prozesskontrollen, wie z.B. dem Vieraugenprinzip, dem Einholen von Saldenbestätigungen oder der Funktionstrennung in risikobehafteten Bereichen, etwa Personal oder Finanzen. Insbesondere die personelle Trennung von Verwaltung, Ausführung und Genehmigung, reduziert das Risiko doloser Handlungen. Die so von den Konzerngesellschaften erstellten Daten werden über Schnittstellen in das Konzernbuchhaltungssystem transferiert und um Informationen aus einem konzerneinheitlichen Reportingpackage ergänzt, auf Konzernebene zusammengeführt und auf mögliche Fehler untersucht, z.B. unter Zuhilfenahme geeigneter Kennzahlen. IT-gestützte Validierungstools minimieren das Risiko der fehlerhaften Abbildung von Sachverhalten in der Konzernbuchhaltung sowie in der externen Berichterstattung. Sämtliche Konsolidierungsvorgänge zur Erstellung des Konzernabschlusses werden im Konsolidierungssystem abgebildet, einschließlich der Anhangsangaben, um ergänzende Informationen zur Erläuterung des Konzernabschlusses aufzubereiten. Zur Sicherstellung einheitlicher Bewertungskriterien werden Werthaltigkeitstests regelmäßig zentral auf Konzernebene durchgeführt. Änderungen gesetzlicher Regelungen werden zeitnah in das Reportingpackage eingearbeitet und bei Bedarf durch entsprechende Schulungen ergänzt. Insbesondere die Prüfung des Konzernabschlusses und der Einzelabschlüsse oder die Kontrolle durch den Aufsichtsrat bilden wesentliche prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen im Hinblick auf die Konzernrechnungslegung.
Neben dem Management von Risiken ist ein aktives Chancenmanagement für den Unternehmenserfolg des InnoTec TSS-Konzerns unerlässlich. Die Identifikation von Chancen und deren Realisierung ist regelmäßiger Bestandteil der Unternehmensstrategie. Die jeweils aktuellen Ergebnisse der Chancenumsetzungen fließen in die jährlichen Planungsprozesse mit ein. Nachfolgend eine Beschreibung der wesentlichen Chancen, die positive Auswirkungen auf unsere Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben können. Beide Segmente arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Produkte weiter zu entwickeln und neue Produkte für ihr bestehendes oder für weitere Marktsegmente zu entwickeln. Im Ergebnis können wir so, zum einen unsere Marktposition weiter festigen aber auch neue Kunden gewinnen. Produktergänzungen verringern zudem das Risiko der Marktabhängigkeit.
Die Unternehmen des Teilkonzerns Türsysteme setzen weiter auf Produkte im mittleren bis gehobenen Preissegment und werden auch in Zukunft erfolgreich diese Strategie verfolgen. Im Teilkonzern Türen wird permanent an der Entwicklung neuer Oberflächen (Aluminium, Keramik oder Echtholzdeckschichten) gearbeitet, um in diesem Marktsegment erfolgreich zu bestehen. Zudem wurde laufend an der Neuentwicklung ergänzender Produkte gearbeitet. Für das Geschäftsjahr 2020 rechnen wir mit zusätzlichen Umsätzen durch das neu aufgenommene Produkt "Fensterverbreiterungen". Hierfür wurde im Geschäftsjahr 2019 am Standort Porta Westfalica mit dem Bau einer neuen Produktionshalle begonnen. Ein weiteres Unterprodukt, speziell für den niederländischen Markt, wurde im Jahr 2019 fertig entwickelt und soll ebenfalls ab dem Jahr 2020 als Ergänzung zu den bisherigen Umsätzen im Bereich "Haustürfüllungen" das Marktrisiko weiter streuen.
Die Unternehmen dieses Segmentes bedienen sehr erfolgreich einen Nischenmarkt der Betonindustrie und spielen insbesondere bei der Texturierung von Betonsichtflächen eine bedeutende Rolle. Die in den Vorjahren kontinuierlich aufgebaute Zusammenarbeit mit ausländischen Vertriebspartnern minimiert die Abhängigkeit von regionalen Nachfrageschwankungen. Um hier bestehen zu können, passen die Unternehmen des Teilkonzerns Bauspezialwerte fortlaufend ihre Produkte den regionalen Anforderungen an und investieren intensiv, hierarchieübergreifend in die Schulung ihrer Mitarbeiter und Partner.
Die InnoTec TSS AG beobachtet kontinuierlich die gegenwärtigen und künftigen Märkte hinsichtlich der Chancen für strategische Akquisitionen, die unsere bestehenden Beteiligungen angemessen ergänzen können oder den Eintritt in neue Nischenmärkte ermöglichen. Derartige Beteiligungen könnten uns dabei unterstützen, die Marktpositionen in unseren derzeitigen Marktsegmenten zu stärken sowie neue Märkte im In- und Ausland zu erschließen. Auf der Suche nach Informationsvorsprüngen stützen wir uns im Wesentlichen auf bestehende Kontakte aufgrund langjähriger Marktpräsenz. Dieses Aufgabenfeld wird angesichts seiner Bedeutung direkt durch den Vorstand verantwortet. Akquisitionen sind an sich riskant, da damit neben Chancen auf neue Märkte insbesondere auch Risiken und Kosten aus der Integration von Mitarbeitern, Prozessen und Produkten verbunden sind, Erfolg oder Misserfolg sich aber nicht immer unmittelbar zeigen. Wir gehen davon aus, dass sich aufgrund der herausragenden Marktposition unserer Konzernunternehmen wesentliche Veränderungen des bestehenden Beteiligungsportfolios zunächst negativ auf unsere Renditekennziffern auswirken, langfristig jedoch für den Ausbau unserer guten Marktstellung geeignet sind. Im vergangenen Jahr wurden mögliche Akquisitionen geprüft, letztendlich kam es jedoch in keinem der Fälle zu einem Abschluss, da das Entwicklungspotential nicht ausreichend verifiziert werden konnte.
Die (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB in Verbindung mit § 315d HGB einschließlich Corporate Governance Bericht ist auf der Internetseite der InnoTec TSS AG unter www.innotectss.de/investor-relations/corporate-governance öffentlich zugänglich.
Der nichtfinanzielle Konzernbericht nach § 315b und § 315c HGB ist auf der Internetseite der InnoTec TSS AG unter www.innotectss.de/ investor-relations/finanzberichte veröffentlicht.
Im Geschäftsbericht 2018 wurden innerhalb des Prognoseberichtes für das Geschäftsjahr 2019 für beide Segmente und für den Gesamtkonzern Umsatz- und Ergebniswerte auf Vorjahresniveau erwartet. Die tatsächliche Umsatzentwicklung im ersten Halbjahr 2019 verlief in beiden Segmenten und damit im Gesamtkonzern positiv. Das operative Ergebnis (EBIT) war im Segment Türsysteme höher und im Segment Bauspezialwerte erheblich geringer als im Vorjahreszeitraum. Insgesamt lag das operative Ergebnis (EBIT) im Konzern rund 9 % unter dem Vorjahreswert.
Im Rahmen der Zwischenberichterstattung zum 30. Juni 2019 wurde daraufhin der Ausblick dahingehend angepasst, dass für den Gesamtkonzern insgesamt mit einem operativen Ergebnis (EBIT) leicht unterhalb des Vorjahreswertes gerechnet wird. Die Abschlusswerte zeigen nun für den Konzern ein Umsatz- und Ergebnisniveau leicht über dem Vorjahr und somit diesbezüglich eine Abweichung von der angepassten Prognose innerhalb des Zwischenberichtes.
Für die InnoTec TSS AG hatten wir auf Basis der Ertragserwartungen unserer Tochtergesellschaften sowie möglicher Ausschüttungen von Enkelgesellschaften ein Ergebnis unter dem Vorjahreswert erwartet. Tatsächlich lag das Ergebnis leicht über dem Vorjahreswert.
Die nationalen Verbände in Deutschland blickten optimistisch auf das Baujahr 2020. Es wurde mit einem nominalen Umsatzwachstum von 5,5 % gerechnet. Stützen der positiven Entwicklung sollten sowohl der Wirtschaftsbau (+ 5,5 %), der öffentliche Bau (+ 4 %) als auch der Wohnungsbau (+ 7 %) sein. Diese nominalen Wachstumsraten relativieren sich durch einen hohen Preisanstieg in Höhe von 4,5 %. (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie / Zentralverband Deutsches Baugewerbe, https://www.bauindustrie.de, 25.02.2020 und 18.12.2019). Die deutsche Betonfertigteilindustrie rechnete für 2020 mit einer Umsatzsteigerung von 2 % (https://www.betontage.de, 18.02.2020). Unsere ursprünglichen Planungen und unsere Einschätzungen auf das Geschäftsjahr 2020 lieferten auf dieser Basis für den Gesamtkonzern Umsatz- und Ergebniswerte auf dem Vorjahresniveau.
Seit März 2020 sind jedoch die Auswirkungen des Corona-Virus COVID-19 auf der ganzen Welt massiv spürbar. Dies wird unbestritten wirtschaftliche Folgen haben. Die konjunkturelle Lage ist sehr fragil. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Weltwirtschaft werden im Wesentlichen von der Dauer der zur Eindämmung der Infektion getroffenen Einschränkungen des wirtschaftlichen und des öffentlichen Lebens abhängen. Der Umfang und die Dauer dieser Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes lagen insofern auch keine validen Einschätzungen für die weitere Entwicklung der Weltwirtschaft bzw. speziell der Bauwirtschaft in einzelnen Ländern vor, welche die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie zuverlässig abbilden würden.
Auf Basis dieser allgemeinen Marktlage sowie auf Grundlage unserer eigenen Einschätzungen über die speziellen Gegebenheiten in den für uns relevanten Nischenmärkten erwarten wir für den Gesamtkonzern Umsatz- und Ergebniswerte unter dem Vorjahresniveau.
Auf Basis der beschriebenen operativen Ergebniserwartungen unserer Tochtergesellschaften erwarten wir für die InnoTec TSS AG ebenfalls ein Ergebnis unter dem Vorjahreswert.
Bestandsgefährdende Risiken sehen wir aufgrund unserer starken Marktposition sowie der ebenfalls starken Finanzlage des Gesamtkonzerns nicht.
Der Geschäftsjahresbeginn in beiden Segmenten verlief positiv. Das Umsatzniveau lag oberhalb der Vorjahreswerte. Jedoch führten ab Ende des Monats März die Auswirkungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus COVID-19 zu einem Rückgang der realisierten Umsätze sowie der Auftragseingänge.
Düsseldorf, 9. April 2020
Der Vorstand
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| Anhang | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| UMSATZERLÖSE | 1 | 100.111 | 96.967 |
| Veränderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | 21 | 171 | |
| Aktivierte Eigenleistungen | 2 | 30 | 133 |
| 100.162 | 97.271 | ||
| Sonstige betriebliche Erträge | 3 | 1.451 | 1.848 |
| Materialaufwand | 4 | -29.847 | -30.129 |
| Personalaufwand | 5 | -37.277 | -35.485 |
| Abschreibungen | -4.794 | -3.585 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6 | -16.969 | -17.827 |
| EBIT (Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern) | 12.727 | 12.093 | |
| Zinsergebnis | 7 | -148 | -79 |
| Übriges Finanzergebnis | 7 | -42 | -37 |
| EBT (Ergebnis vor Steuern) | 12.537 | 11.976 | |
| Tatsächliche Ertragsteuern | 8 | -3.956 | -3.695 |
| Latente Steuern | 8 | 33 | 210 |
| Ergebnis nach Steuern | 8.614 | 8.492 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | -116 | 81 | |
| davon auf Aktionäre der InnoTec TSS AG entfallend | 8.730 | 8.411 | |
| Ergebnis je Aktie | |||
| Ergebnis je Aktie (unverwässert) in Euro | 9 | 0,91 | 0,88 |
| Ergebnis je Aktie (verwässert) in Euro | 9 | 0,91 | 0,88 |
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| Anhang | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Ergebnis nach Steuern | 8.614 | 8.492 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | -116 | 81 | |
| davon auf Aktionäre der InnoTec TSS AG entfallend | 8.730 | 8.411 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste leistungsorientierter Pensionspläne | 19 | -359 | -176 |
| Latente Steuern | 8 | 113 | 56 |
| Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen, die nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden | -246 | -120 | |
| Veränderung des Ausgleichspostens aus der Währungsumrechnung ausländischer Tochtergesellschaften | 20 | -21 | |
| Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen, die in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden können | 20 | -21 | |
| Summe der im Eigenkapital erfassten Wertänderungen | -226 | -141 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | -7 | -25 | |
| davon auf Aktionäre der InnoTec TSS AG entfallend | -219 | -116 | |
| SUMME AUS ERGEBNIS NACH STEUERN UND DER IM EIGENKAPITAL ERFASSTEN WERTÄNDERUNGEN | 8.388 | 8.351 | |
| davon auf andere Gesellschafter entfallend | -123 | 56 | |
| davon auf Aktionäre der InnoTec TSS AG entfallend | 8.511 | 8.295 |
Aktiva
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| Anhang | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Immaterielle Vermögenswerte | 10 | 1 .41 8 | 1.205 |
| Geschäfts- oder Firmenwerte | 10 | 12.239 | 12.239 |
| Sachanlagen | 11 | 39.168 | 39.124 |
| Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien | 12 | 375 | 375 |
| Nutzungsrechte | 21 | 4.148 | 0 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 13 | 28 | 6 |
| Latente Steuern | 8 | 870 | 720 |
| Langfristige Vermögenswerte gesamt | 58.246 | 53.669 | |
| KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE | |||
| Vorräte | 14 | 12.224 | 11.750 |
| Geleistete Anzahlungen | 17 | 31 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15 | 8.403 | 7.327 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 13 | 5.957 | 6.169 |
| Steuerforderungen | 2.039 | 1.261 | |
| Liquide Mittel | 16 | 22.662 | 24.378 |
| Kurzfristige Vermögenswerte gesamt | 51.302 | 50.916 | |
| AKTIVA GESAMT | 109.548 | 104.585 | |
| PASSIVA | |||
| Anhang | 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
| EIGENKAPITAL | |||
| Gezeichnetes Kapital | 17 | 15.312 | 15.312 |
| Gewinnrücklage | 17 | 67.204 | 65.871 |
| Ausgleichsposten für andere Gesellschafter | 17 | -532 | -409 |
| Eigenkapital gesamt | 81.984 | 80.774 | |
| LANGFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | 18 | 12.382 | 10.249 |
| Sonstige langfristige Verbindlichkeiten | 18 | 334 | 338 |
| Pensionsrückstellungen | 19 | 2.586 | 2.319 |
| Sonstige Rückstellungen | 19 | 369 | 204 |
| Langfristige Verbindlichkeiten gesamt | 15.671 | 13.110 | |
| KURZFRISTIGE VERBINDLICHKEITEN | |||
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | 18 | 3.509 | 2.424 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 18 | 2.360 | 2.040 |
| Erhaltene Anzahlungen | 18 | 169 | 193 |
| Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 19 | 329 | 112 |
| Sonstige Rückstellungen | 19 | 805 | 660 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 18 | 4.721 | 5.272 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt | 11.893 | 10.701 | |
| PASSIVA GESAMT | 109.548 | 104.585 |
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| GEWINNRÜCKLAGEN | ||||
|---|---|---|---|---|
| AKTIEN* | GEZEICHNETES KAPITAL TEUR |
SONSTIGE GEWINNRÜCKLAGE TEUR |
VERSICHERUNGSMATHEMATISCHE GEWINNE/ VERLUSTE TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2018 | 9.570.000 | 15.312 | 66.418 | -676 |
| Ergebnis nach Steuern | 8.411 | 0 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 0 | -120 | ||
| Gezahlte Dividende | -8.135 | 0 | ||
| Stand zum 31.12.2018 | 9.570.000 | 15.312 | 66.694 | -796 |
| Stand zum 01.01.2019 | 9.570.000 | 15.312 | 66.694 | -796 |
| Ergebnis nach Steuern | 8.730 | 0 | ||
| Sonstiges Ergebnis | 0 | -246 | ||
| Gezahlte Dividende | -7.178 | 0 | ||
| Stand zum 31.12.2019 | 9.570.000 | 15.312 | 68.246 | -1.042 |
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| GEWINNRÜCKLAGEN | ||
|---|---|---|
| UNTERSCHIEDE AUS DER WÄHRUNGSUMRECHNUNG TEUR |
EIGENKAPITAL DER AKTIONÄRE DER INNOTEC TSS AG TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2018 | -28 | 81.024 |
| Ergebnis nach Steuern | 0 | 8.411 |
| Sonstiges Ergebnis | 4 | -116 |
| Gezahlte Dividende | 0 | -8.135 |
| Stand zum 31.12.2018 | -24 | 81.183 |
| Stand zum 01.01.2019 | -24 | 81.183 |
| Ergebnis nach Steuern | 0 | 8.730 |
| Sonstiges Ergebnis | 27 | -219 |
| Gezahlte Dividende | 0 | -7.178 |
| Stand zum 31.12.2019 | 3 | 82.516 |
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| SUMME | ||
|---|---|---|
| EIGENKAPITAL DER ANDEREN GESELLSCHAFTER TEUR |
GESAMTEIGENKAPITAL TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| Stand zum 01.01.2018 | -465 | 80.559 |
| Ergebnis nach Steuern | 81 | 8.492 |
| Sonstiges Ergebnis | -25 | -141 |
| Gezahlte Dividende | 0 | -8.135 |
| Stand zum 31.12.2018 | -409 | 80.774 |
| Stand zum 01.01.2019 | -409 | 80.774 |
| Ergebnis nach Steuern | -116 | 8.614 |
| Sonstiges Ergebnis | -7 | -226 |
| Gezahlte Dividende | 0 | -7.178 |
| Stand zum 31.12.2019 | -532 | 81.984 |
* Der rechnerische Wert der Aktien im gesamten dargestellten Zeitraum entspricht 1,60 Euro je Stück.
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| 2019 TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|
| EBT (Ergebnis vor Steuern) | 12.537 | 11.976 |
| Auszahlungen aus Ertragsteuern | -4.523 | -5.073 |
| Einzahlungen aus Ertragsteuern | 5 | 169 |
| Abschreibungen immaterielle Vermögenswerte | 248 | 231 |
| Abschreibung Sachanlagen | 3.481 | 3.354 |
| Abschreibung Nutzungsrechte | 1.065 | 0 |
| Gewinn (-) Verlust (+) aus dem Abgang von Sachanlagen | 6 | -153 |
| Zahlungsunwirksame Zinsaufwendungen (+) und Erträge (-) | 4 | -12 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+) und Erträge (-) | 15 | 73 |
| Erhöhung(-) Minderung(+) Vorräte, geleistete Anzahlungen | -446 | 124 |
| Erhöhung(-) Minderung(+) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | -1.025 | -103 |
| Erhöhung(-) Minderung(+) Sonstige Vermögenswerte | 146 | -243 |
| Erhöhung(+) Minderung(-) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 309 | -570 |
| Erhöhung(+) Minderung(-) Rückstellungen | 217 | -71 |
| Erhöhung(+) Minderung(-) anderer Passiva | -580 | 81 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 11.459 | 9.783 |
| Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte | -460 | -450 |
| Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | -3.710 | -6.306 |
| Auszahlungen für Investitionen in Finanzanlagen | -5.034 | -7 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen | 194 | 674 |
| Einzahlungen aus Abgängen von Finanzanlagen | 5.012 | 11 |
| Einzahlungen aus dem Verkauf eines Tochterunternehmens | 0 | 2.970 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -3.998 | -3.108 |
| Gezahlte Dividende | -7.178 | -8.135 |
| Aufnahme von Finanzverbindlichkeiten | 1.463 | 1.604 |
| Tilgung von Finanzverbindlichkeiten | -2.482 | -2.397 |
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -980 | 0 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | -9.177 | -8.928 |
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | -1.716 | -2.253 |
| (Summe der Cashflows aus den drei Tätigkeitsbereichen) | ||
| Finanzmittelbestand am Anfang der Periode | 24.378 | 24.560 |
| Gebundene liquide Mittel | 0 | 2.071 |
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 22.662 | 24.378 |
| Zusätzliche Angaben zum Cashflow | ||
| Erhaltene Zinsen | 12 | 41 |
| Gezahlte Zinsen | 156 | 132 |
Erläuterungen Anhang Nr. 23
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| SEGMENTANGABEN | 2019 TEUR TÜRSYSTEME | 2018 TEUR TÜRSYSTEME | 2019 TEUR BAU-SPEZIALWERTE | 2018 TEUR BAU-SPEZIALWERTE | 2019 TEUR AG/ SONSTIGE | 2018 TEUR AG/ SONSTIGE |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Segmentumsatzerlöse mit Dritten | 69.816 | 68.913 | 30.295 | 28.054 | 0 | 0 |
| - Inlandsumsätze | 53.584 | 52.250 | 3.607 | 3.718 | 0 | 0 |
| - Auslandsumsätze - Europa | 16.145 | 16.561 | 15.413 | 13.570 | 0 | 0 |
| - Auslandsumsätze - Sonstige | 87 | 103 | 11.275 | 10.766 | 0 | 0 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 625 | 757 | 795 | 1.054 | 169 | 176 |
| Materialaufwand | 22.128 | 23.083 | 7.719 | 7.046 | 0 | 0 |
| Personalaufwand | 25.767 | 24.478 | 10.628 | 10.163 | 882 | 844 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 9.317 | 10.602 | 7.399 | 6.953 | 391 | 412 |
| Abschreibungen | 3.305 | 2.733 | 1.433 | 845 | 56 | 7 |
| Segmentergebnis (EBIT) | 9.986 | 9.078 | 3.901 | 4.102 | -1.160 | -1.087 |
| Zinserträge | 4 | 2 | 0 | 0 | 365 | 390 |
| Zinsaufwendungen | 339 | 313 | 172 | 144 | 6 | 13 |
| Ertragsteuern | 180 | 162 | 389 | 170 | 3.354 | 3.153 |
| Investitionen in operatives Vermögen 1) | 5.610 | 5.560 | 3.929 | 1.130 | 210 | 13 |
| davon erstmalig Nutzungsrechte | 2.063 | 0 | 3.315 | 0 | 201 | 0 |
| Operative Schulden 2) | 1.181 | 1.097 | 1.450 | 1.227 | 2.484 | 2.227 |
| Operatives Vermögen 3) | 53.615 | 51.564 | 23.841 | 20.097 | 162 | 14 |
| davon erstmalig Nutzungsrechte | 1.587 | 0 | 2.413 | 0 | 148 | 0 |
| - Inland | 51.276 | 49.048 | 14.306 | 13.692 | 162 | 14 |
| - Ausland | 2.339 | 2.516 | 9.535 | 6.405 | 0 | 0 |
| Mitarbeiter | 530 | 523 | 159 | 153 | 3 | 3 |
Definitionen:
1) Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Geschäfts- oder Firmenwerte und Sachanlagen und Nutzungsrechte
2) Rückstellungen für Pensionen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, erhaltene Anzahlungen
3) Immaterielle Vermögensgegenstände, Geschäfts- oder Firmenwerte, Sachanlagen, Nutzungsrechte, Vorräte, geleistete Anzahlungen und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Erläuterungen Anhang Nr. 24
Die InnoTec TSS AG, Düsseldorf, Grunerstraße 62, Deutschland, ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft, die am Börsenplatz München im Geregelten Markt notiert ist.
Sitz der InnoTec TSS AG ist Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister, Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 39359.
Die Tochtergesellschaften der InnoTec TSS AG produzieren und verkaufen Außentürfüllungen und Spezialprodukte, im Wesentlichen für die Hochbauindustrie. Die wesentlichen Produktionsstandorte des Konzerns befinden sich in Deutschland, die wesentlichen Absatzorte befinden sich in der Europäischen Union. Der Bereich Bauspezialwerte beliefert auch weltweit.
Der Vorstand der InnoTec TSS AG hat den vorliegenden Konzernabschluss am 9. April 2020 frei gegeben. Der geprüfte Konzernabschluss wird dem Aufsichtsrat in der Sitzung am 9. April 2020 zur Billigung vorgelegt. Der geprüfte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 wurde am 9. April 2019 durch den Aufsichtsrat gebilligt.
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden konsequent auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
Die InnoTec TSS AG hat ihren Konzernabschluss für das Jahr 2019 nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften, den International Financial Reporting Standards (IFRS), aufgestellt.
Die IFRS umfassen die vom International Accouting Standards Board (IASB) erlassenen IFRS, die International Accounting Standards (IAS) sowie die Interpretationen des International Financial Report Interpretations Committee (IFRIC) und des Standing Interpretations Committee (SIC), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, ergänzt um die nach § 315a Abs. 1 HGB zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des InnoTec TSS-Konzerns.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (TEUR) angegeben. Alle Beträge sind kaufmännisch gerundet. In Einzelfällen können sich daher bei der Addition von Einzelwerten zum Summenwert Differenzen in der Größenordnung von einem TEUR ergeben.
Beim Bilanzausweis wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Sie wird um die in den sonstigen Rücklagen direkt erfassten Erträge und Aufwendungen ergänzt und so zur Summe der erfassten Erträge und Aufwendungen übergeleitet.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Entwicklungskosten für immaterielle Vermögenswerte werden im Jahr ihrer Entstehung ergebniswirksam verrechnet, wenn die Voraussetzungen der Aktivierung nicht gegeben sind.
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, werden gesondert vom Geschäftsoder Firmenwert erfasst und im Erwerbszeitpunkt mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, genauso wie einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen fortgeschrieben.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden auf Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der die Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet sind, auf Wertminderung untersucht. Im Rahmen der Überprüfung auf Wertminderung wird der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbene Geschäfts- oder Firmenwert jeder einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich von den Synergien aus dem Zusammenschluss profitiert.
Der Werthaltigkeitstest ist jährlich durchzuführen und zusätzlich immer dann, wenn Anzeichen dafür vorliegen, dass die zahlungsmittelgenerierende Einheit in ihrem Wert gemindert sein könnte. Der Werthaltigkeitstest basiert auf der Ermittlung des erzielbaren Betrags. Übersteigt der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, der der Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag, ist der dieser zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe des Differenzbetrags wertgemindert und abzuschreiben. Wertminderungen des Geschäfts- oder Firmenwerts dürfen nicht rückgängig gemacht werden. Übersteigt die Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den Buchwert des ihr zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts, ist die darüber hinausgehende Wertminderung durch anteilige Minderung von Buchwerten der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordneten Vermögenswerte zu erfassen. Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird anhand ihres beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten ermittelt.
Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten errechnet sich unter Anwendung des Discounted-Cashflow-(DCF)-Verfahrens auf Grundlage der gewogenen Kapitalkosten WACC.
Die Sachanlagen bewerten wir zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und, sofern erforderlich, außerplanmäßige Abschreibungen. Investitionszuschüsse werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abgesetzt. Der Ansatz der Herstellungskosten erfolgt auf Basis der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Teile der fertigungsbezogenen Gemeinkosten. Zinsen auf Fremdkapital wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen wird linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Den planmäßigen Abschreibungen liegen hauptsächlich folgende Nutzungsdauern zugrunde:
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| JAHRE | |
|---|---|
| Gebäude | 25 bis 50 |
| Grundstückseinrichtungen | 8 bis 24 |
| Maschinen und technische Anlagen | 5 bis 15 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Spezialwerkzeugen | 3 bis 25 |
Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/Herstellungskosten des Vermögenswertes oder als separater Vermögenswert berücksichtigt, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem InnoTec TSS-Konzern zukünftig Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Alle anderen Reparaturen und Wartungen werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden vorgenommen, wenn der Nettoveräußerungspreis bzw. der Nutzungswert des betreffenden Vermögenswertes unter den Buchwert gesunken ist. Entfallen die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung, erfolgt eine Zuschreibung auf den Vermögenswert.
Gewinne und Verluste aus den Abgängen von Vermögenswerten werden als Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlösen und den Buchwerten ermittelt und erfolgswirksam erfasst.
InnoTec TSS-Konzern als Leasingnehmer
Der InnoTec TSS-Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis beinhaltet. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn ein Vertrag berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.
Der InnoTec TSS-Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist) indem Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes ausgewiesen werden. Die Nutzungsrechte werden zum Bereitstellungszeitpunkt erfasst. Die Anschaffungskosten der Nutzungsrechte werden um kumulierte Abschreibungen, Wertminderungsaufwendungen und Neubewertungen der Verbindlichkeit korrigiert. Nutzungsrechte werden planmäßig über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Leasinglaufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit auf den InnoTec TSS-Konzern übergeht, werden die Abschreibungen über die Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes abgeschrieben. Die Leasingverbindlichkeit wird zum Bereitstellungsdatum mit dem Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen bewertet. Bei der Berechnung des Barwertes der Leasingzahlungen wird der Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum zugrunde gelegt, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann.
Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und Leasingzahlungen für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.
Immobilien, die nicht von Konzernunternehmen betrieblich genutzt werden und ausschließlich zur Erzielung von Mieteinnahmen und Gewinnen aus Wertsteigerungen dienen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert, wobei die den Abschreibungen zugrunde gelegten Nutzungsdauern denen der selbst genutzten Sachanlagen entsprechen. Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden ausgebucht, wenn sie veräußert werden, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden können und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus ihrem Abgang mehr zu erwarten ist. Immobilien werden nur dann aus dem oder in den Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien übertragen, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt.
Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf möglichen Wertminderungsbedarf überprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungsbedarf geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert eventuell nicht mehr erzielt werden kann. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwertes erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert.
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zur Entstehung einer finanziellen Verbindlichkeit oder eines Eigenkapitalinstruments führt. Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert. Dabei sind bei allen finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in der Folge nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die dem Erwerb direkt zurechenbaren Transaktionskosten zu berücksichtigen. Die in der Bilanz angesetzten beizulegenden Zeitwerte entsprechen in der Regel den Marktpreisen der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Sofern diese nicht unmittelbar verfügbar sind, werden sie unter Anwendung anerkannter Bewertungsmodelle und unter Rückgriff auf aktuelle Marktparameter berechnet.
Der InnoTec TSS-Konzern bilanziert Schuldinstrumente ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Solche Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz entweder zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten oder, im Falle von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zum Transaktionspreis bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, sofern beabsichtigt ist, die finanziellen Vermögenswerte zu halten, um die vertraglichen Zahlungsströme zu vereinnahmen. Die Zahlungsstrombedingung ist erfüllt, wenn die Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag enthalten.
Eigenkapitalinstrumente sind beim erstmaligen Ansatz erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Beim erstmaligen Ansatz kann ein unwiderrufliches Wahlrecht ausgeübt werden, die Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert einzustufen. Die Einstufung als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert kann nur erfolgen, wenn das Eigenkapitalinstrument weder zu Handelszwecken gehalten noch eine bedingte Gegenleistung im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses darstellt.
Finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente) - Bewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert Eigenkapitalinstrumente, die gehalten werden um Erträge aus der Finanzinvestition zu erzielen.
Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung stuft der InnoTec TSS-Konzern diese als sonstige Verbindlichkeiten in der Bewertungskategorie - Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ein.
Sämtliche derivative Finanzinstrumente werden am Handelstag zu beizulegenden Zeitwerten angesetzt.
Tatsächliche Steueransprüche bzw. Steuerschlulden werden mit dem Betrag erfasst, in dessen Höhe mit einer Erstattung bzw. einer Zahlung an die Steuerbehörde zu rechnen ist. Bei der Berechnung des Betrages werden die Steuersätze zugrunde gelegt, die zum Zeitpunkt des Abschlussstichtages in den jeweiligen Ländern gelten. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.
Latente Steuern werden unter Anwendung der Liability-Methode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz gebildet. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderungen bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet werden. Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutrale Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht.
Aktive latente Steuern werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz gegengerechnet werden kann. Verlustvorträge, die wahrscheinlich zukünftig genutzt werden können, werden in Höhe des latenten Steueranspruches aktiviert.
Steuerliche Konsequenzen aus Gewinnausschüttungen werden erst zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsbeschlusses berücksichtigt.
Unter den Vorräten sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Handelswaren sowie unfertige und fertige eigene Erzeugnisse einzeln zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen, die direkt dem Herstellungsprozess zugeordnet werden können. Kosten der Verwaltung werden berücksichtigt, soweit sie der Produktion zuzurechnen sind. Sofern die Werte am Abschlussstichtag aufgrund gesunkener Preise am Absatzmarkt niedriger sind, werden diese angesetzt. Grundsätzlich basiert die Bewertung gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens auf der Durchschnittsmethode. Auf alte, nicht gängige Vorräte werden Wertberichtigungen vorgenommen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere kurzfristige Forderungen werden mit dem Transaktionspreis (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) bzw. dem beizulegenden Zeitwert zuzügliche Transaktionskosten im Zeitpunkt des Zugangs abzüglich Wertminderungen bewertet. Die Wertminderungen, welche in Form von Einzelwertberichtigungen vorgenommen werden, tragen den erwarteten Ausfallrisiken hinreichend Rechnung; konkrete Ausfälle führen zur Ausbuchung der betreffenden Forderungen. Im Rahmen von Einzelwertberichtigungen werden finanzielle Vermögenswerte, für welche ein potenzieller Abwertungsbedarf besteht, anhand gleichartiger Ausfallrisikoeigenschaften gruppiert und gemeinsam auf Wertminderungen untersucht sowie ggf. wertberichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind der Bewertungskategorie zu fortgeführten Anschaffungskosten zugeordnet.
Liquide Mittel umfassen Kassen- und Scheckbestände, Einlagen bei Kreditinstituten sowie Zahlungsmitteläquivalente.
Der InnoTec TSS - Konzern hat für Mitarbeiter für die Zeit nach der Beendigung ihrer Tätigkeit direkt oder durch Zahlungen an private und öffentliche Einrichtungen Vorsorge getroffen. Die Leistungen unterscheiden sich nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Erfordernissen und sind meist von Beschäftigungsdauer und Entgelt des Mitarbeiters abhängig. Die betriebliche Altersvorsorge umfasst sowohl beitragsorientierte (defined contribution) als auch leistungsorientierte (defined benefit) Pläne. Bei den beitragsorientierten Plänen zahlt der Konzern aufgrund gesetzlicher oder privatrechtlicher Bestimmungen festgelegte Beiträge an eine eigenständige Einheit oder an öffentliche oder private Rentenversicherungen. Mit Zahlung der Beiträge bestehen für das Unternehmen keine weiteren Leistungsverpflichtungen. Die Beiträge werden zum Fälligkeitszeitpunkt als Aufwand des jeweiligen Jahres in den Personalaufwendungen ausgewiesen. Für Zahlungsverpflichtungen, die an die verschiedenen beitragsorientierten Pläne zu leisten sind, werden Verbindlichkeiten eingestellt. Vorauszahlungen werden als Vermögenswert aktiviert, soweit eine Rückerstattung oder Reduzierung zukünftiger Zahlungen möglich ist.
Die anderen Pläne, die nicht unter die Definition eines beitragsorientierten Plans fallen, werden als leistungsorientierte Pläne bilanziert. Dabei handelt es sich um Verpflichtungen des Unternehmens aus Anwartschaften und laufenden Leistungen an aktive und ehemalige Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene. Die Bewertung der leistungsorientierten Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung unter Berücksichtigung künftig zu erwartender Gehalts- und Rentensteigerungen. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Gutachter für jeden einzelnen Pensionsplan berechnet. Mit Ausnahme der Zinskomponente werden sämtliche Aufwendungen und Erträge im Personalaufwand erfasst. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste, die auf erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen basieren, werden ergebnisneutral über das Eigenkapital gebucht.
Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden gebildet, soweit eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis gegenüber Dritten besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag umfasst auch die am Bilanzstichtag zu berücksichtigenden Kostensteigerungen.
Rückstellungen für die erwarteten Aufwendungen aus Gewährleistungsverpflichtungen werden zum Verkaufszeitpunkt der betreffenden Produkte nach der besten Einschätzung der Geschäftsführung hinsichtlich der zur Erfüllung der Verpflichtung des Konzerns notwendigen Ausgaben angesetzt.
Die Umsatzerlöse umfassen den erhaltenen beizulegenden Zeitwert für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer, Rabatte und Preisnachlässe und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe. Die Erfassung von Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der InnoTec TSS-Konzern im Austausch für die Güter und ggf. Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird, Mengenrabatte werden in Abzug gebracht. Ebenfalls werden ggf. signifikante Finanzierungskomponenten und Auswirkungen sonstiger Gegenleistungen berücksichtigt. Die Erlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht.
Der InnoTec TSS-Konzern erzielt Umsatzerlöse in folgenden Produktgruppen:
| ― | Verkauf von Haustürfüllungen und Zubehör |
| ― | Verkauf von elastischen Formen und Matrizen zur Strukturierung von Betonoberflächen sowie von Produkten zur Oberflächengestaltung. |
Vorauszahlungen sind im InnoTec TSS-Konzern i.d.R. kurzfristig, d.h. kleiner 1 Jahr, so dass eine signifikante Finanzierungskomponente hier nicht angenommen werden kann. Gewährleistungsrückstellungen für Mängelbehebungen beschränken sich auf die vorgeschriebenen gesetzlichen Gewährleistungen. Diese Gewährleistungsverpflichtungen werden über Gewährleistungsrückstellungen abgebildet. Betriebliche Aufwendungen werden mit Inanspruchnahme der Leistungen sowie sonstige absatzbezogene Aufwendungen zum Zeitpunkt ihres Anfalls erfasst. Zinserträge und Zinsaufwendungen werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode periodengerecht erfasst. Wertminderungen auf finanzielle Vermögenswerte, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind aufwandswirksam erfasst. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Finanzinstrumenten werden in voller Höhe erfasst, wenn alle wesentlichen Risiken und Chancen übertragen sind. Bei teilweiser Übertragung der Chancen und Risiken ist danach zu differenzieren, ob die Kontrolle beim Unternehmen verbleibt oder übertragen wird. Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind zu einem gewissen Grad Annahmen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen, die sich auf Höhe und Ausweis der bilanziellen Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten der Berichtsperiode ausgewirkt haben. Die Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die Beurteilung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten, die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern für Sachanlagen, die Einbringbarkeit von Forderungen sowie die Bilanzierung und Bewertung von Rückstellungen. Den Annahmen und Schätzungen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet.
Insbesondere wurden bezüglich der erwarteten künftigen Geschäftsentwicklung, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorliegenden Umstände ebenso wie die als realistisch unterstellte künftige Entwicklung des branchenbezogenen Umfeldes, zugrunde gelegt. Durch die von den Annahmen abweichende und außerhalb des Einflussbereichs des Managements liegenden Entwicklungen dieser Rahmenbedingungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglich erwarteten Schätzwerten abweichen. Wenn die tatsächliche Entwicklung von der Erwarteten abweicht, werden die Prämissen und, falls erforderlich, die Buchwerte der betreffenden Vermögenswerte und Schulden entsprechend angepasst. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des InnoTec TSS-Konzernabschlusses unterlagen die zugrunde gelegten Annahmen und Schätzungen keinen bedeutenden Risiken, so dass aus gegenwärtiger Sicht nicht von einer wesentlichen Anpassung der in der Konzernbilanz ausgewiesenen Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden im Folgejahr auszugehen ist.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen grundsätzlich denen des Vorjahres. Die erstmals zum 1. Januar 2019 verpflichtend in der EU anzuwendenden Standards und Interpretationen haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den InnoTec TSS-Konzernabschluss.
Geänderte bzw. neue Standards, die zum 1. Januar 2019 erstmals anzuwenden waren und grundsätzliche Bedeutung für alle haben, sind nachfolgend dargestellt:
IFRS 16 Leasing - 1. Januar 2019
IFRS 16 enthält für den Leasingnehmer keine Unterscheidung mehr zwischen Operating- oder Finanzierungsleasing. Der Leasingnehmer bilanziert ein Nutzungsrecht an einem Vermögenswert sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit. Ausnahmen bestehen hinsichtlich kurzfristiger Leasingverhältnisse und Vereinbarungen über Leasingverhältnisse von geringem Wert. Das Nutzungsrecht wird über die Vertragslaufzeit abgeschrieben, die Leasingverbindlichkeit entspricht dem Barwert der Zahlungen, die während der Vertragslaufzeit zu leisten sind. Die Angabepflichten zum Leasing wurden erweitert. Der InnoTec TSS - Konzern hat den Standard zum 1. Januar 2019 erstmalig angewandt und Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit dem modifizierten retrospektiven Ansatz bewertet, d.h. eine Anpassung der Vergleichsperiode erfolgt nicht. Die Nutzungsrechte sind im Übergangszeitpunkt im Wesentlichen gleich den Verbindlichkeiten (Option 2B). Für Leasingverhältnisse mit kurzen Laufzeiten sowie Leasingverhältnisse mit geringem Gesamtvertragsvolumen werden Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen. Der Ausweis in der Bilanz führt zu einer entsprechenden Bilanzverlängerung des Anlagevermögens um die Nutzungsrechte bzw. Finanzverbindlichkeiten aus Leasingverträgen.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden bisherige Mietaufwendungen entfallen, Abschreibungen auf Nutzungsrechte sowie Zinsaufwand aus Leasingverpflichtungen hingegen kommen neu hinzu. Wesentliche Auswirkungen auf das operative Ergebnis haben sich nicht ergeben, s. hierzu auch die Ausführungen zum Leasing unter Nr. 21 dieses Berichtes.
In der Kapitalflussrechnung werden künftig im Cash Flow aus operativer Tätigkeit nur noch die Zinsaufwendungen aus Leasingverhältnissen gezeigt, die bisherigen Mietaufwendungen aus Leasingverträgen entfallen, während im Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit die Tilgung der Leasingverbindlichkeiten hinzu gekommen sind. Der Cash Flow aus operativer Tätigkeit verbessert sich dadurch um den Betrag der entfallenen Mietaufwendungen. Der Zinseffekt ist unwesentlich.
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| Aus der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 Leasing ergeben sich folgende Effekte: | 31.12.19 | 01.01.19 |
|---|---|---|
| Bilanzverlängerung | ||
| Aktiva - Nutzungsrechte | 4.147 | 3.699 |
| Passiva - Leasingverbindlichkeit | 4.233 | 3.699 |
| Gewinn- und Verlustrechnung | ||
| Abschreibung - Nutzungsrechte | 1.065 | |
| Zinsen - Nutzungsrechte | 46 | |
| Kapitalflussrechnung - Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | ||
| Abschreibung - Nutzungsrechte | 1.065 | |
| Kapitalflussrechnung - Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | ||
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -981 |
Weitere Standards, die erstmals in 2019 anzwenden sind, jedoch keine wesentlichen Auswirkungen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des InnoTec TSS - Konzerns haben:
IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung - 1. Januar 2019 IFRIC 23: Unsicherheit - 1. Januar 2019
Änderungen an IAS 28: langfristige Anteile an assoziierten Unternehmen/Gemeinschaftsunternehmen - 1. Januar 2019 Änderungen an IAS 19: Planänderungen, - kürzung oder - abgeltung - 1. Januar 2019
Jährliche Verbesserungen IFRS 2015 - 2017 - 1. Januar 2019: Klarstellungen zu IFRS 3 (sukzessiver Unternehmenserwerb), IFRS 11 (Kontrolle über eine gemeinschaftliche Tätigkeit), IAS 12 (ertragssteuerliche Konsequenzen von Dividendenverbindlichkeiten, IAS 23 (Behandlung von Fremdmittel nach Fertigstellung eines qualifizierten Vermögenswertes)
Standards oder Interpretationen bei denen Auswirkungen für den InnoTec TSS-Konzern erwartet werden könnten, sind nachfolgend dargestellt.
Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in verschiedenen IFRS-Standards - 1. Januar 2020
Änderungen IFRS 3 Klarstellung der Definition eines Geschäftsbetriebs Änderungen IFRS 9/IAS 39/IFRS 7 Referenzzinssatz
Bzgl. der übrigen, hier nicht näher beschriebenen künftig anzuwendenden Standards und Interpretationen erwarten wir keine signifikanten Auswirkungen auf den InnoTec TSS-Konzernabschluss.
Zum Zeitpunkt der in der EU verpflichtenden Anwendung der neuen Standards und Interpretationen hat und wird die Gesellschaft diese berücksichtigen. Ein vorzeitige Anwendung der neuen Standards bzw. Interpretationen ist nicht geplant.
Nach IFRS sind sämtliche Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode abzubilden. Der Kaufpreis des erworbenen Tochterunternehmens wird auf die erworbenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden verteilt. Maßgeblich sind dabei die Wertverhältnisse zu dem Zeitpunkt, an dem die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt wurde. Die ansatzfähigen Vermögenswerte und die übernommenen Schulden und Eventualschulden werden - unabhängig von der Beteiligungshöhe - in voller Höhe mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Ein verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert angesetzt. Ein verbleibender passivischer Unterschiedsbetrag wird erfolgswirksam erfasst. Die Abschlüsse der InnoTec TSS AG und deren Tochterunternehmen werden unter Beachtung der einheitlich für den Konzern geltenden Ansatz- und Bewertungsmethoden in den Konzernabschluss einbezogen. Aufwendungen und Erträge, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Ergebnisse zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden eliminiert.
Die in den Konzernabschluss einbezogenen Abschlüsse der konsolidierten Gesellschaften werden in deren funktionaler Währung aufgestellt. Die funktionale Währung ist die Währung, in der überwiegend Zahlungsmittel erwirtschaftet bzw. verwendet werden. Bei allen Beteiligungen ist die funktionale Währung die jeweilige Landeswährung, da diese Gesellschaften ihr Geschäft in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben.
Nach dem Konzept der funktionalen Währung erstellen die Gesellschaften außerhalb des Euroraumes ihre Abschlüsse in der jeweiligen Landeswährung. Die Umrechnung dieser Abschlüsse in Euro erfolgt für Vermögenswerte und Schulden mit den jeweiligen Stichtagskursen, sämtliche Veränderungen während des Jahres sowie Aufwendungen, Erträge und Zahlungsströme werden mit Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Die sich hieraus ergebenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden ergebnisneutral weiter entwickelt. Eigenkapitalbestandteile werden zu historischen Kursen zu den Zeitpunkten ihrer jeweiligen aus Konzernsicht erfolgten Zugänge umgerechnet. In den Einzelabschlüssen werden Fremdwährungsgeschäfte mit den Kursen zum Zeitpunkt der Geschäftsvorfälle umgerechnet. In der Bilanz sind monetäre Posten in fremder Währung unter Verwendung des Mittelkurses am Bilanzstichtag angesetzt. Die sich hieraus ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden jeweils ergebniswirksam erfasst. Bei der Umrechnung der Abschlüsse der Tochtergesellschaften, deren funktionale Währung von der Berichtswährung abweicht, kamen folgende Kurse zur Anwendung:
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| Durchschnittskurs/Stichtagkurs | ||
|---|---|---|
| EUR 1 = | ||
| --- | --- | --- |
| Land (Währung) | 2019 | 2018 |
| --- | --- | --- |
| USA (USD) | 1,12/1,12 | 1,18/1,15 |
| V.A.E. (AED) | 4,11/4,13 | 4,34/4,21 |
Neben der InnoTec TSS AG werden alle Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen, bei denen die InnoTec TSS AG mittelbar oder unmittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Gesellschaften des Konzerns aus der Tätigkeit dieser Unternehmen (Tochterunternehmen) Nutzen ziehen. Die Einbeziehung beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem die Möglichkeit der Beherrschung besteht; sie endet, wenn diese Möglichkeit nicht mehr gegeben ist. Die in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften sind auf der Seite aufgeführt. Anteile anderer Gesellschafter betreffen die Beteiligung an der US Formliner Inc., USA.
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| Name, Sitz | Kapitalanteile |
|---|---|
| SEGMENT TÜRSYSTEME | |
| Rodenberg Türsysteme AG, Porta Westfalica | 100 % |
| Bouwlux Benelux B.V., Assen, Niederlande | 100 % |
| Mecklenburger Bauelemente GmbH, Cramonshagen | 100 % |
| Polytec Nederland B.V., Assen, Niederlande | 100 % |
| Porta Glas Design GmbH, Porta Westfalica | 100 % |
| SEGMENT BAUSPEZIALWERTE | |
| RECKLI GmbH, Herne 1) | 100 % |
| Reckli Middle East (FZE), Sharjah-V.A.E | 100 % |
| RECKLI France S.A.S., Neuilly sur Seine, Frankreich | 100 % |
| US Formliner Inc., Bogart, Georgia, USA | 60 % |
| AG UND SONSTIGE | |
| InnoTec TSS AG, Düsseldorf | |
| Glück Fenster Rolladen Technik Verwaltungs GmbH, Kulmbach | 100 % |
| IFT Fassadentechnik Beteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf | 100 % |
1) Die Gesellschaft hat von der Befreiung gemäß § 264 Absatz 3 HGB Gebrauch gemacht.
Der InnoTec TSS-Konzern erzielt Umsatzerlöse in folgenden Gruppen:
| ― | Verkauf von Haustürfüllungen und Zubehör (Türsysteme) |
| ― | Verkauf von elastischen Formen und Matrizen zur Strukturierung von Betonoberflächen, incl. Produkten zur Oberfächengestaltung, wie Flüssigkunststoffe, Oberfächenverzögerer (Bauspezialwerte) |
Die Umsätzerlöse nach Produkten:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Türsysteme | 69.816 | 68.913 |
| Bauspezialwerte | 30.295 | 28.054 |
| Gesamt | 100.111 | 96.967 |
Zusätzlich werden die Umsatzerlöse nach folgenden geographischen Märkten unterschieden: Inland, EU-Ausland und übriges Ausland.
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| Die Umsatzerlöse nach Regionen: | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Inland | 57.191 | 55.968 |
| EU-Ausland | 31.558 | 30.131 |
| Übriges Ausland | 11.362 | 10.868 |
| Gesamt | 100.111 | 96.967 |
Die Erlöse aus der Veräußerung der vorgenannten Produkte werden im Allgemeinen zum Zeitpunkt der Auslieferung und/oder Übergabe der Frachtpapiere an den Kunden realisiert. Erlöse aus kundenspezifischer Fertigung bzw. Verträge mit einer Laufzeit über einem Jahr finden i.d.R nicht statt. I. d. R liegen die Zahlungsziele zwischen 30 bis 90 Tagen. In bestimmten Regionen werden auch Zahlungsziele darüber hinaus gewährt.
Von den aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 30 TEUR (Vorjahr 133 TEUR) sind 24 TEUR (Vorjahr 110 TEUR) dem Teilkonzern Türen, 6 TEUR (Vorjahr 23 TEUR) dem Teilkonzern Bauspezialwerte zuzuordnen.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Erträge aus Abgang von Anlagevermögen | 54 | 197 |
| Erträge aus Auflösung von sonstigen Rückstellungen | 115 | 110 |
| Erträge aus abgeschriebenen Forderungen | 49 | 6 |
| Erträge aus Herabsetzung von Wertberichtigungen | 59 | 52 |
| Miet- und Pachteinnahmen | 27 | 31 |
| Schadensersatzerstattungen | 60 | 82 |
| Erträge aus Kursdifferenzen | 299 | 486 |
| Sachbezüge Arbeitnehmer | 378 | 345 |
| Übrige Erträge | 410 | 539 |
| Gesamt | 1.451 | 1.848 |
Die Erträge aus Kursdifferenzen resultieren im Wesentlichen aus US-$ und AED Wechselkurswirkungen. Hauptlieferant der US-Tochter US Formliner Inc. und der Reckli Middle East FZE, Vereinigte Arabische Emirate, ist die Reckli GmbH, Herne, die in Euro fakturiert. Aufgrund der gewährten Zahlungsziele kommt es hier zu Währungseffekten. Unter Berücksichtigung der Währungskursaufwendungen (s. u. Pkt. 6) beträgt der Nettoeffekt:
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| Nettoeffekt Währungskurse | 54 | 225 |
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe/bezogene Waren | 29.751 | 30.027 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 96 | 102 |
| Gesamt | 29.847 | 30.129 |
Die Gesamtzahl der Mitarbeiter (Voll- und Teilzeitbeschäftigte) betrug im InnoTec TSS Konzern 650 (Vorjahr 628), davon gewerbliche Mitarbeiter 453 (Vorjahr 442), angestellte Mitarbeiter 197 (Vorjahr 186), sowie zusätzlich 43 Aushilfen (Vorjahr 51). Unter Berücksichtigung der Aushilfsmitarbeiter somit insgesamt 693 (Vorjahr 679). Die Anzahl der Mitarbeiter errechnet sich aus dem Durchschnitt der zum Monatsende beschäftigten Mitarbeiter. Teilzeitbeschäftigte werden voll berücksichtigt, Mitarbeiter der Geschäftsleitung, Auszubildende, Praktikanten, Rentner und Mitarbeiter in Elternteilzeit gehen nicht in die Berechnung mit ein. Neben den vorgenannten Mitarbeitern befanden sich durchschnittlich 24 (Vorjahr 25) Mitarbeiter in Ausbildung. Unter anteiliger Berücksichtigung von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen und Ruhenden betrug die Gesamtzahl der Mitarbeiter 660 (Vorjahr 641).
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 31.075 | 29.689 |
| • davon Abfindungen | 21 | 149 |
| Soziale Abgaben | 5.920 | 5.499 |
| Aufwendungen für Altersversorgung | 282 | 297 |
| • davon Aufwand aus beitragsorientierten Plänen | 282 | 297 |
| Gesamt | 37.277 | 35.485 |
Zu den im normalen Geschäftsverkehr anfallenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen zählen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Betriebskosten | 5.476 | 5.708 |
| • davon Mieten und Pachten | 167 | 477 |
| • davon Forschungs- und Entwicklungskosten | 39 | 61 |
| Vertriebskosten | 8.118 | 8.685 |
| Verwaltungskosten | 2.598 | 2.630 |
| • davon Rechts- und Beratungskosten | 587 | 501 |
| • davon Versicherungen | 394 | 380 |
| • davon Leasing | 78 | 115 |
| Sonstige Aufwendungen | 526 | 548 |
| • davon Forderungskorrekturen und Wertberichtigungen | 190 | 215 |
| • davon Kursdifferenzen | 245 | 261 |
| Sonstige Steuern | 251 | 256 |
| Gesamt | 16.969 | 17.827 |
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Zinsergebnis | -148 | -79 |
| Übriges Finanzergebnis (Zinsanteil für Altersvorsorge) | -42 | -37 |
| Finanzergebnis | -190 | -116 |
| Das Zinsergebnis stellt sich wie folgt dar: | 2019 | 2018 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 12 | 53 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -160 | -132 |
| Zinsergebnis | -148 | -79 |
Als Ertragsteuern sind die gezahlten oder geschuldeten Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sowie die latenten Steuern ausgewiesen. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschag sowie aus Gewerbesteuer und den vergleichbaren ausländischen Ertragsteuern zusammen.
Bei den in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften fallen effektive Steuern wie folgt an: Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag wie im Vorjahr 15,0 % bzw. 5,5 % sowie Gewerbesteuer, deren Höhe sich nach den gemeindespezifischen Hebesätzen richtet. Die steuerlichen Ergebnisse der im Ausland ansässigen Gesellschaften werden mit Ertragsteuern in Höhe von 0 %, 20 % bzw. 33 % belastet.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Tatsächlicher Steueraufwand | 3.956 | 3.695 |
| davon: | ||
| Steueraufwand der laufenden Periode | 3.976 | 3.598 |
| Steueraufwand bzw. Steuerertrag (-) aus Vorperioden | -20 | 97 |
| Latenter Steueraufwand bzw. Steuerertrag (-) | -33 | -210 |
| davon: | ||
| aus temporären Differenzen | 36 | -23 |
| aus Verlustvorträgen | -69 | -187 |
| Gesamt | 3.923 | 3.485 |
Die Ursachen für den Unterschied zwischen dem erwarteten und dem ausgewiesenen Steueraufwand stellen sich wie folgt dar:
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| Überleitungsrechnung | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 12.537 | 11.976 |
| Steuern auf der Grundlage des inländischen Steuersatzes | 31,50 % | 31,50 % |
| Erwarteter Steueraufwand | 3.949 | 3.772 |
| Anpassungen an die Steuerbilanz | -2 | -16 |
| Nicht abzugsfähige Aufwendungen | 63 | 64 |
| Steuereffekte Vorjahre | -20 | 97 |
| Sonstige Kürzungen/Hinzurechnungen | -6 | -6 |
| Sonstige Anpassungen | -27 | 0 |
| Unterschied zu lokalen Steuersätzen | -35 | -225 |
| Steuereffekte aus Verlustvorträgen | 1 | -201 |
| Steueraufwand bzw. Steuerertrag (-) | 3.923 | 3.485 |
| Konzernsteuerquote % | 31,29 % | 29,10 % |
Ausschüttungen unterliegen in Deutschland einer Mindestbesteuerung (5 %). Im Geschäftsjahr 2019 haben RECKLI France S.A.S., Bouwlux Benelux B.V und Polytec Bouwlux B.V. ausgeschüttet. Diese Steuereffekte sind in der Position ,Nicht abzugsfähige Aufwendungen' berücksichtigt.
Auf Ansatz- und Bewertungsunterschiede bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge entfallen folgende bilanzierte latenten Steuern. Innerhalb der Gesellschaften werden aktive und passive latente Steuern saldiert ausgewiesen. (Passive latente Steuern TEUR).
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| Aktive latente Steuern | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Sachanlagen | 9 | 14 |
| Verlustvorträge | 329 | 256 |
| Umlaufvermögen | 127 | 160 |
| Leasingverbindlich keiten | 1.334 | 0 |
| Rückstellungen | 379 | 290 |
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| Passive latente Steuern | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Nutzungsrechte | 1.307 | 0 |
| Bilanzansatz Aktive latente Steuern | 871 | 720 |
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden bilanziert, soweit in der Zukunft positive Ergebnisse der steuerlichen Gewinnermittlung zur Inanspruchnahme der Verlustvorträge erwartet werden. Hierbei wurde ein Planungszeitraum von 5 Jahren zu Grunde gelegt.
Auf folgende Verlustvorträge bestanden gesetzliche oder wirtschaftliche Einschränkungen hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit. Deshalb wurden hierfür keine aktiven latenten Steuern angesetzt:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Verlustvorträge KöSt | 8.227 | 8.235 |
| Verlustvorträge GewSt | 1.665 | 1.666 |
Die Verlustvorträge unterliegen keiner zeitlichen Befristung. Wäre eine Nutzbarkeit der Verlustvorträge in voller Höhe möglich, hätten theoretisch aktive latente Steuern in Höhe von 1.559 TEUR (Vorjahr 1.531 TEUR) angesetzt werden müssen.
Die aktiven latenten Steuern, die sich erwartungsgemäß innerhalb von zwölf Monaten realisieren lassen, betragen 219 TEUR (Vorjahr 116 TEUR).
Folgende Beträge sind in der Konzernbilanz ausgewiesen:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Aktive latente Steuern • aus temporären Differenzen | 542 | 464 |
| • aus steuerlichen Verlustvorträgen | 329 | 256 |
| Nettoansatz | 871 | 720 |
| Nettoentwicklung latenter Steuern | 2019 | 2018 |
| Stand 1. Januar | 720 | 452 |
| Veränderung aktive latente Steuern | 151 | 268 |
| Stand 31. Dezember | 871 | 720 |
| davon aus Verrechnung mit dem Eigenkapital (laufendes Jahr) | 113 | 56 |
Bei den vorgenannten Verrechnungen mit dem Eigenkapital handelt es sich um die erfolgsneutral erfasste Neubewertung aus leistungsorientierten Pensionszusagen. Die genannten Eigenkapitaleffekte sind im sonstigen Ergebnis enthalten.
Am 31. Dezember 2019 besteht eine latente Steuerschuld von 186 TEUR (Vorjahr 188 TEUR) für temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen. Diese Schuld wird jedoch nicht angesetzt, da der InnoTec TSS-Konzern die Dividendenpolitik bestimmt und damit die Auflösung der temporären Differenzen steuern kann. Der Vorstand geht davon aus, dass auf absehbare Zeit keine Auflösung erfolgen wird.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie errechnet sich aus der Division des Ergebnisanteils der Aktionäre der InnoTec TSS AG in Höhe von 8.730 TEUR (Vorjahr 8.411 TEUR) und der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Stamm- und Vorzugsaktien.
Eine Verwässerung des Ergebnisses resultiert aus sogenannten potentiellen Aktien (z. B. Optionsrechte). Im abgelaufenen Geschäftsjahr und im Vorjahr ergab sich kein Verwässerungseffekt. Aktien im Umlauf befanden sich im abgelaufenen Geschäftsjahr 9.570.000 Stück (Vorjahr 9.570.000 Stück). Es handelt sich ausschließlich um Stammaktien.
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| 2019 Euro/Stück | 2018 Euro/Stück | |
|---|---|---|
| Ergebnis je Aktie, unverwässert | 0,91 | 0,88 |
| Ergebnis je Aktie, verwässert | 0,91 | 0,88 |
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| ENTWICKLUNG 01.01. - 31.12.2019 | KONZESSIONEN U. ÄHNLICHE RECHTE | GESCHÄFTS- O. FIRMENWERTE | ANZAHLUNGEN IMMATERIELLE WERTE | GESAMT |
|---|---|---|---|---|
| Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2019 | 3.583 | 21.912 | 0 | 25.495 |
| Zugang | 460 | 0 | 0 | 460 |
| Abgang | 1 | 0 | 0 | 1 |
| Stand 31.12.2019 | 4.042 | 21.912 | 0 | 25.954 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2019 | 2.378 | 9.673 | 0 | 12.051 |
| Zugang | 248 | 0 | 0 | 248 |
| Abgang | 2 | 0 | 0 | 2 |
| Stand 31.12.2019 | 2.624 | 9.673 | 0 | 12.297 |
| Buchwert Stand 31.12.2019 | 1.418 | 12.239 | 0 | 13.657 |
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| ENTWICKLUNG 01.01. - 31.12.2018 | KONZESSIONEN U. ÄHNLICHE RECHTE | GESCHÄFTS- O. FIRMENWERTE | ANZAHLUNGEN IMMATERIELLE WERTE | GESAMT |
|---|---|---|---|---|
| Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
| Stand 01.01.2018 | 3.073 | 21.912 | 138 | 25.123 |
| Zugang | 333 | 0 | 117 | 450 |
| Umbuchungen | 255 | 0 | -255 | 0 |
| Abgang | 78 | 0 | 0 | 78 |
| Stand 31.12.2018 | 3.583 | 21.912 | 0 | 25.495 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| Stand 01.01.2018 | 2.225 | 9.673 | 0 | 11.898 |
| Zugang | 231 | 0 | 0 | 231 |
| Abgang | 78 | 0 | 0 | 78 |
| Stand 31.12.2018 | 2.378 | 9.673 | 0 | 12.051 |
| Buchwert Stand 31.12.2018 | 1.205 | 12.239 | 0 | 13.444 |
Dem Segment Türsysteme sind Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 9.525 TEUR (Vorjahr 9.525 TEUR), dem Segment Bauspezialwerte sind Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von 2.714 TEUR (Vorjahr 2.714 TEUR) zugeordnet.
Die wesentlichen Parameter des Werthaltigkeitstests sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
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| Türsysteme | Bauspezialwerte | |||
|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2018 | 2019 | 2018 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Risikoloser Basiszinssatz | 0,20 % | 1,00 % | 0,20 % | 1,00 % |
| Risikoprämie | 7,50 % | 6,75 % | 7,50 % | 6,75 % |
| Betafaktor | 1,0 | 1,0 | 1,0 | 1,0 |
| Durchschnittliche Wachstumsrate | 0,50 % | 0,50 % | 0,50 % | 0,50 % |
| Diskontierungssatz (WACC vor Steuern) | 8,04 % | 8,18 % | 8,97 % | 9,47 % |
Der Nutzungswert wird anhand des Barwertes des Cashflow aus zwei Wachstumsphasen ermittelt. Der ersten Phase liegt die vom Management des jeweiligen Tochterunternehmens verabschiedete 5-Jahresplanung der Geschäftsjahre zugrunde. Für die zweite Phase wird eine ewige Rente zugrunde gelegt, deren Wachstum mit 0,50 % angenommen wird.
Die ermittelten Nutzungswerte der CGU liegen über deren Buchwerten. Es ergab sich kein Wertminderungsbedarf.
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| GRUNDSTÜCKE, GRUNDSTÜCKSGL. RECHTE UND BAUTEN | TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | ANDERE ANLAGEN BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG | ANLAGEN IM BAU | GESAMT | |
|---|---|---|---|---|---|
| Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
| Stand 01.01.2019 | 34.359 | 23.556 | 12.024 | 286 | 70.225 |
| Zugang | 412 | 538 | 1.603 | 1.157 | 3.710 |
| Umbuchungen | 147 | 70 | 69 | -286 | 0 |
| Abgang | 0 | 486 | 1.489 | 0 | 1.975 |
| Währungseffekte | 0 | 13 | 7 | 0 | 20 |
| Stand 31.12.2019 | 34.918 | 23.691 | 12.213 | 1.157 | 71.979 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2019 | 8.165 | 15.788 | 7.148 | 0 | 31.101 |
| Zugang | 958 | 1.310 | 1.213 | 0 | 3.481 |
| Umbuchungen | 35 | -13 | -22 | 0 | 0 |
| Abgang | 0 | 486 | 1.290 | 0 | 1.776 |
| Währungseffekte | 0 | 3 | 2 | 0 | 5 |
| Stand 31.12.2019 | 9.158 | 16.602 | 7.051 | 0 | 32.811 |
| Buchwert Stand 31.12.2019 | 25.760 | 7.088 | 5.162 | 1.157 | 39.167 |
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| GRUNDSTÜCKE, GRUNDSTÜCKSGL. RECHTE UND BAUTEN | TECHNISCHE ANLAGEN UND MASCHINEN | ANDERE ANLAGEN BETRIEBS- UND GESCHÄFTSAUSSTATTUNG | ANLAGEN IM BAU | GESAMT | |
|---|---|---|---|---|---|
| Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||||
| Stand 01.01.2018 | 32.437 | 22.817 | 10.166 | 765 | 66.185 |
| Zugang | 2.827 | 568 | 2.179 | 680 | 6.254 |
| Umbuchungen | 768 | 333 | 59 | -1.160 | 0 |
| Abgang | 1.672 | 184 | 399 | 0 | 2.255 |
| Währungseffekte | 0 | 23 | 19 | 0 | 42 |
| Stand 31.12.2018 | 34.360 | 23.557 | 12.024 | 285 | 70.226 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||||
| Stand 01.01.2018 | 8.564 | 14.615 | 6.291 | 0 | 29.470 |
| Zugang | 900 | 1.338 | 1.116 | 0 | 3.354 |
| Abgang | 1.299 | 171 | 263 | 0 | 1.733 |
| Währungseffekte | 0 | 6 | 4 | 0 | 10 |
| Stand 31.12.2018 | 8.165 | 15.788 | 7.148 | 0 | 31.101 |
| Buchwert Stand 31.12.2018 | 26.194 | 7.768 | 4.876 | 285 | 39.123 |
Unter der Position "Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien" werden Immobilien ausgewiesen, die zur Erzielung von Mieteinnahmen oder langfristigen Wertsteigerungen gehalten und nicht in der Produktion oder für Verwaltungszwecke eingesetzt werden. Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Transaktionskosten werden in die erstmalige Bewertung einbezogen.
Die als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien stehen im Besitz des InnoTec TSS-Konzerns.
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| Entwicklung 01.01. - 31.12.2019 | Entwicklung 01.01. - 31.12.2018 |
| Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten | Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten |
| Stand 01. 01. 2019 375 | Stand 01. 01. 2018 375 |
| Stand 31. 12. 2019 375 | Stand 31. 12. 2018 375 |
| Kumulierte Abschreibungen 0 | Kumulierte Abschreibungen 0 |
| Buchwert Stand 31. 12. 2019 375 | Buchwert Stand 31. 12. 2018 375 |
Bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie in Holtrup, Porta Westfalica, entspricht der beizulegende Zeitwert den fortgeführten Anschaffungskosten. Die Bewertung basiert auf dem aktuell erzielbaren Marktpreis für Immobilien in vergleichbarer Lage. Die Berechnung des beizulegenden Zeitwertes wurde durch die Gesellschaft selbst erstellt. Die Immobilie in Porta Westfalica/Holtrup befindet sich in der Nähe des Verwaltungsgebäudes der Rodenberg Türsysteme AG und wird zur Zeit nicht genutzt. Mieteinnahmen wurden nicht realisiert.
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| 31. 12. 2019 | 31. 12. 2018 | |||
|---|---|---|---|---|
| Gesamt | davon kurzfristig | Gesamt | davon kurzfristig | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||
| (Ausleihungen und sonstige Forderungen] | 5.985 | 5.957 | 6.175 | 6.169 |
| Bilanzansatz | 5.985 | 5.957 | 6.175 | 6.169 |
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, wie Zinsbegrenzungsvereinbarungen oder Ähnliches, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. In den sonstigen finanziellen Vermögenswerten sind kurzfristige Anlagen in Höhe von 5.000 TEUR (Vorjahr 5.000 TEUR) enthalten. Die Anlagen wurden im Berichtsjahr zu veränderten Konditionen prolongiert.
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| 31. 12. 2019 | 31. 12. 2018 | |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 7.929 | 7.465 |
| Unfertige Erzeugnisse | 2.118 | 2.163 |
| Fertige Erzeugnisse und Waren | 2.177 | 2.122 |
| Bilanzansatz | 12.224 | 11.750 |
Erhaltene Anzahlungen werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Die gesamten Vorräte sind zum niedrigeren Wert aus Buchwert zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt.
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 8.403 TEUR (Vorjahr 7.327 TEUR). Langfristige Kundenforderungen bestehen nicht. Die beizulegenden Zeitwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Buchwerten. Ausfallrisiken wird durch Wertberichtigungen Rechnung getragen.
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| 31. 12. 2019 | 31. 12. 2018 | |
|---|---|---|
| Forderungen zum Abschlussstichtag weder wertgemindert noch überfällig | 4.631 | 3.907 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten üblicherweise keine Finanzierungskomponente und sind überwiegend fällig in 30-90 Tagen. Auslandsforderungen weichen hiervon ab und haben z.T. Forderungslaufzeiten von bis zu 180 Tagen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die überfällig sind, werden einzeln wertberichtigt (i.d.R. zwischen 50 % - 100 %), wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Zahlungsausfall zu rechnen ist. Das Ausfallrisiko wird auf Grundlage historischer Erfahrungen und unter Würdigung der Gegenpartei, regionaler Besonderheiten und der aktuellen finanziellen Lage des Vertragspartners beurteilt. Bei der Bestimmung der Bonität wird jede Änderung seit Einräumung des Zahlungsziels Rechnung getragen. Aus Sicht des InnoTec TSS - Konzerns besteht aufgrund des breiten Kundenbestandes keine nennenswerte Konzentration bzgl. des Kreditrisikos.
Die nachfolgend dargestellten Forderungen beinhalten Beträge, die zum Berichtsstichtag überfällig, jedoch nicht wertgemindert sind. Dies beruht darauf, dass die Bonität keiner wesentlichen Veränderung unterlegen hat und die Einbringlichkeit der ausstehenden Beträge weiterhin als gegeben angesehen wird. Hinsichtlich des weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Bestands der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden. Künftige Ausfallrisiken nicht wertberichtigter Forderungen werden, abhängig vom Fälligkeitszeitpunkt, mit Wertkorrekturen in Höhe von 0,25 % - 1 % berücksichtigt, sofern diese insgesamt wesentlich sind.
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| SUMME | WENIGER ALS 30 TAGE | ZWISCHEN 30 UND 90 TAGEN | ZWISCHEN 91 UND 180 TAGEN | ZWISCHEN 181 UND 365 TAGEN | MEHR ALS 1 JAHR | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31. 12. 2019 | 3.728 | 799 | 483 | 407 | 409 | 1.630 |
| Buchwert zum 31. 12. 2018 | 3.346 | 643 | 958 | 342 | 464 | 939 |
In den Forderungen, die mehr als 1 Jahr überfällig sind, sind abgesicherte Forderungen in Höhe von rund Mio. EUR 0,5 enthalten, die zum Zeitpunkt der Konzernabschlussaufstellung eingegangen sind. Die Forderungen betreffen Kunden der Reckli Middle East FZE. Die übrigen nicht wertberichtigten überfälligen Forderungen wurden unter Berücksichtigung der oben dargestellten Grundsätze einer kritischen Analyse unterzogen.
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| SUMME | WENIGER ALS 30 TAGE | ZWISCHEN 30 UND 90 TAGEN | ZWISCHEN 91 UND 180 TAGEN | ZWISCHEN 181 UND 365 TAGEN | MEHR ALS 1 JAHR | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Buchwert zum 31. 12. 2019 | 44 | 1 | 42 | 1 | 0 | 0 |
| Buchwert zum 31. 12. 2018 | 74 | 0 | 60 | 3 | 1 | 10 |
Die vorgenannten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden insgesamt in Höhe von 125 TEUR (Vorjahr 176 TEUR) wertberichtigt, da nicht mehr mit einem vollen Eingang der Zahlung zu rechnen ist. Nennenswerte Sicherheiten für wertberichtigte Forderungen bestehen i.d.R. nicht. Der Nettoaufwand aus Forderungskorrekturen betrug im Geschäftsjahr 131 TEUR (Vorjahr 163).
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| 31. 12. 2019 | 31. 12. 2018 | |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 8.403 | 7.327 |
| erhaltene Anzahlungen | 169 | 193 |
| Nettoforderungen | 8.234 | 7.134 |
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| 31. 12. 2019 | 31. 12. 2018 | |
|---|---|---|
| Guthaben bei Kreditinstituten | 22.654 | 24.367 |
| Schecks, Kassenbestand und jederzeit fällige Mittel | 8 | 11 |
| Bilanzansatz | 22.662 | 24.378 |
Die Entwicklung des Konzerneigenkaptials ist in der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
Das gezeichnete Kapital der InnoTec TSS AG lautet auf Euro. Die Aktien sind nennwertlose Stückaktien und lauten auf den Inhaber. Die Aktie gewährt einen rechnerischen Anteil am Gesellschaftskapital in Höhe von 1,60 Euro. Das gezeichnete Kapital beträgt 15.312 TEUR und ist voll eingezahlt und in 9.570.000 Stückaktien eingeteilt.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 7.656.000,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.785.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären gem. § 186 Absatz 5 AktG auch mittelbar gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen.
| ― | für Spitzenbeträge, |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, |
| ― | bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Auf die vorgenannte 10%-Grenze werden Aktien angerechnet, die aufgrund einer von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert werden oder aufgrund einer im Übrigen bestehenden Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden. |
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I und, falls das Genehmigte Kapital I bis zum 16. Juni 2021 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Satzungsgemäße Rücklagen bestehen nicht.
Nach dem deutschen Aktiengesetz bemisst sich die Dividende nach dem handelsrechtlichen Jahresabschluss der InnoTec TSS AG.
Die Aktionäre der InnoTec TSS AG haben auf ihrer Hauptversammlung am 22. Juni 2019 beschlossen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 den Betrag von 7.178 TEUR zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von 0,75 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft zu verwenden. Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Betrag des Bilanzgewinns wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, den handelsrechtlichen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 der InnoTec TSS AG in Höhe von 10.687 TEUR wie folgt zu verwenden:
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| Ausschüttung einer Dividende von 0,75 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie (9.570.000 dividendenberechtigte Stückaktien) | 7.178 TEUR |
| Vortrag auf neue Rechnung | 3.509 TEUR |
Die Gewinnrücklagen beinhalten die versicherungsmathematischen Gewinne bzw. Verluste aus den Pensionsrückstellungen und die auf diese entfallenden latenten Steuern.
a) Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 20. Juni 2024 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen - zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
b) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden und auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
c) Der Erwerb erfolgt (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten.
(1) Beim Erwerb eigener Aktien über die Börse darf der Gegenwert für den Erwerb je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der Ermächtigung gilt der gewichtete arithmetische Mittelwert der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft, die als Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Spezialistenmodell (vormals Parketthandel, oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) und als Schlusskurse an der Münchner Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb der eigenen Aktien festgestellt werden.
(2) Erfolgt der Erwerb eigener Aktien über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der Ermächtigung gilt der gewichtete arithmetische Mittelwert der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft, die als Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Spezialistenmodell (vormals Parketthandel, oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) und als Schlusskurse an der Münchner Wertpapierbörse während des sechsten bis dritten Handelstages (jeweils einschließlich) vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten festgestellt werden. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichten Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses vom festgesetzten Kaufpreis bzw. den Grenzwerten der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. Referenzzeitraum für den maßgeblichen Börsenkurs sind in diesem Fall die drei Handelstage vor dem Tag der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung; die vorgenannte 10 % Grenze für das Über- oder Unterschreiten des maßgeblichen Börsenkurses ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des Erwerbs kann begrenzt werden. Sollte das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Erwerbsvolumen überschreiten, kann die Annahme - unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts - im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien (Andienungsquoten) anstatt nach dem Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre an der Gesellschaft (Beteiligungsquoten) erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme von geringen Stückzahlen der zum Erwerb angebotenen bzw. angedienten Aktien der Gesellschaft von bis zu 100 Stück je Aktionär kann - ebenfalls unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts - vorgesehen werden sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen. Die nähere Ausgestaltung des Angebots bzw. einer an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand der Gesellschaft. Der Vorstand ist insbesondere ermächtigt, Andienungsrechte an die Aktionäre auszugeben. Diese würden für jede vom Aktionär gehaltenen Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden. Gemäß dem Verhältnis des Grundkapitals der Gesellschaft zum Volumen der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien würde eine entsprechend festgesetzte Anzahl Andienungsrechte zur Veräußerung einer Aktie der Gesellschaft an diese berechtigen (Andienungsverhältnis). Andienungsrechte könnten auch dergestalt zugeteilt werden, dass jeweils ein Andienungsrecht pro einer bestimmten Anzahl von vom Aktionär gehaltenen Aktien zugeteilt wird. Bruchteile von Andienungsrechten würden nicht zugeteilt werden; für diesen Fall würden die entsprechenden Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu denen bei Ausübung des Andienungsrechts eine Aktie an die Gesellschaft veräußert werden kann, würde nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen unter Buchstabe d) (2) bestimmt werden und gegebenenfalls angepasst werden. Die nähere Ausgestaltung der Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre Handelbarkeit, bestimmt der Vorstand der Gesellschaft.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Bei einem Angebot an alle Aktionäre kann der Vorstand das Bezugsrecht für etwaige Spitzenbeträge mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken, zu verwenden:
(1) Die erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Dritte gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere zum Zwecke der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und/oder Beteiligungen an Unternehmen.
(2) Die erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten eigenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen dürfen, und zwar weder 10 % des Grundkapitals, das im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung besteht, noch 10 % des Grundkapitals, das im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts besteht. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden; anzurechnen sind ferner diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaft der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
e) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die erworbenen eigenen Aktien ganz oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Er ist im Rahmen der Einziehung ferner ermächtigt, die Einziehung von Stückaktien entweder mit oder ohne Kapitalherabsetzung vorzunehmen. Erfolgt die Einziehung von Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung, so erhöht sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gem. § 8 Absatz 3 AktG. Für diesen Fall ist der Vorstand zudem ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien der Gesellschaft in der Satzung anzupassen (§ 237 Absatz 3 Ziffer 3. AktG).
f) Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen ausgeübt werden.
g) Als Schlusskurse im Sinne dieser Ermächtigung gelten die an einem Handelstag letzten jeweils festgestellten Börsenkurse. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden. Der Vorstand wird beim Erwerb eigener Aktien die gesetzlichen Bestimmungen, insb. zur vorausgesetzten möglichen Bildung von Rücklagen in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb (§ 71 Absatz 2 Satz 2 AktG) pflichtgemäß beachten.
Die den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Anteile umfassen die Anteile an der US Formliner Inc., Bogart, Georgia, USA.
Ziel der Kapitalsteuerung im InnoTec TSS-Konzern ist es, sicherzustellen, dass alle Konzernunternehmen unter der Unternehmensfortführungsprämisse operieren können. Zugleich sollen die Erträge der Unternehmensbeteiligten maximiert werden, dies geschieht unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses von Eigen- zu Fremdkapital. Die Gesamtstrategie des Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der InnoTec TSS-Konzern unterliegt keinen extern auferlegten Kapitalanforderungen.
Das interne Kapitalmanagement erfolgt auf Basis des Quotienten aus Fremdkapital und Eigenkapital. Im Zähler wird die Realverschuldung als Summe des Fremdkapitals abzüglich Rückstellungen und latente Steuern berechnet. Der Nenner umfasst alle Bestandteile des Konzerneigenkapitals. Um weiterhin ausreichend Zugang zu Refinanzierungsformen zu haben, soll die Quote, wie im Vorjahr auch, unter 250 % liegen.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Fremdkapital | 23.645 | 20.560 |
| Eigenkapital | 81.984 | 80.774 |
| Quote | 28,8% | 25,5% |
Die Details der lang- und kurzfristigen Verbindlichkeiten ergeben sich aus der folgenden Tabelle:
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| GESAMT | RESTLAUFZEITEN | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2019 | bis 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzverbindlichkeiten - zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||
| gegenüber Kreditinstituten | 11.658 | 2.509 | 7.357 | 1.792 |
| Vorjahr | 12.674 | 2.424 | 7.469 | 2.781 |
| aus Leasingverbindlichkeiten | 4.233 | 1.000 | 1.775 | 1.458 |
| Vorjahr | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesamt | 15.891 | 3.509 | 9.132 | 3.250 |
| Vorjahr | 12.674 | 2.424 | 7.469 | 2.781 |
| Übrige Verbindlichkeiten - zu fortgeführten Anschaffungskosten | ||||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.360 | 2.360 | 0 | 0 |
| Vorjahr | 2.040 | 2.040 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhätlnis besteht | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Vorjahr | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Erhaltene Anzahlungen | 169 | 169 | 0 | 0 |
| Vorjahr | 193 | 193 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 5.055 | 4.721 | 334 | 0 |
| Vorjahr | 5.609 | 5.271 | 338 | 0 |
| Gesamt | 7.584 | 7.250 | 334 | 0 |
| Vorjahr | 7.842 | 7.504 | 338 | 0 |
Die beizulegenden Zeitwerte stimmen im Wesentlichen mit den ausgewiesenen Buchwerten überein.
Zum Bilanzstichtag standen folgende nicht genutzte Kreditlinien zur Verfügung, um künftige Liquiditätsengpässe bedienen zu können:
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| 31. 12. 2019 | 31. 12. 2018 | |
|---|---|---|
| Freie Kreditlinien | 15.708 | 15.209 |
Es werden Sicherheiten (Grundschulden, Pfand- und ähnliche Rechte) gestellt, um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 10.873 TEUR (Vorjahr 11.844 TEUR) zu sichern. Die im Eigentum des InnoTec TSS-Konzerns stehenden Grundstücke, Gebäude und sonstigen Anlagevermögenswerte mit einem Buchwert von 15.754 TEUR (Vorjahr 15.888 TEUR) wurden zur Absicherung von Bankverbindlichkeiten begeben. Der InnoTec TSS-Konzern ist nicht berechtigt, diese Vermögenswerte als Sicherheiten für andere Verbindlichkeiten zu verpfänden oder sie zu verkaufen. Zudem besteht eine Rangrücktritts- bzw. Kapitalbindungsvereinbarung gegenüber verschiedenen Kreditinstituten eines Konzernunternehmens in Höhe von 1.000 TEUR. In der Berichtsperiode kam es zu keinen Zahlungsausfällen von Finanzverbindlichkeiten.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen Sicherheiten in Form der üblichen Eigentumsvorbehalte.
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| kurzfristige bis 1 Jahr | langfristige über 1 Jahr | 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
|---|---|---|---|---|
| Pensionsrückstellungen | 0 | 2.586 | 2.586 | 2.319 |
| Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern | 329 | 0 | 329 | 112 |
| Sonstige Rückstellungen | 805 | 369 | 1.174 | 864 |
| Bilanzansatz | 1.134 | 2.955 | 4.089 | 3.295 |
Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden aufgrund von Versorgungsplänen für Zusagen auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenleistungen gebildet. Die hieraus erwachsenden leistungsorientierten Verpflichtungen werden nicht über Fonds finanziert. Die Pensionsrückstellungen für Leistungszusagen werden nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Dabei werden die künftigen Verpflichtungen auf Grundlage der zum Bilanzstichtag anteilig erworbenen Leistungsansprüche bewertet. Bei der Bewertung werden Trendannahmen für die relevanten Größen, die sich auf die Leistungshöhe auswirken, berücksichtigt. Bei allen Leistungssystemen sind versicherungsmathematische Berechnungen erforderlich. Berechnungsgrundlage sind die Richttafeln 2018 G von Prof. Klaus Heubeck. Es exisitieren mehrere Versorgungspläne in unterschiedlichen Ausgestaltungen. Alle bilanzierten Versorgungspläne sind geschlossen.
Der leistungsorientierte Pensionsplan A sieht vor, den Versorgungsberechtigten bei Ausscheiden nach der Vollendung des 65. / 60. Lebensjahres oder infolge vorzeitiger Invalidität eine monatliche Rente zu gewähren. Die monatliche Rente ergibt sich aus der Summe der Rentenzuwächse der einzelnen Bilanzjahre und beträgt 1 % des Arbeitsverdienstes im Bilanzjahr. Die laufenden Leistungen werden mindestens den Betrag nicht unterschreiten, der sich ergibt, wenn der Rentenbetrag bei Rentenbeginn alle 3 Jahre um 6 % erhöht wird. Der leistungsorientierte Pensionsplan B bezieht sich auf eine Invalidenversorgung. Nach einer Wartezeit von 5 Jahren, frühestens jedoch ab Alter 30, wird den Mitarbeitern bei Eintritt der Invalidität bis zum Alter von 65 Jahren eine Invalidenrente gezahlt. Diese beträgt max. 15 % des monatlichen Grundgehaltes. Außerdem wird der Rentenbetrag der laufenden Renten bei Rentenbeginn alle 3 Jahre im Rahmen einer Teuerungsanpassung um 7 % erhöht.
Die Pensionsverpflichtungen im InnoTec TSS-Konzern haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:
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| Entwicklung des Anwartschaftsbarwertes (DBO) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Stand am 1. Januar | 2.319 | 2.220 |
| Laufender Zinsaufwand | 36 | 37 |
| Rentenzahlungen | -128 | -114 |
| Versicherungsmathematische Verluste (+]/Gewinne (-] | 359 | 176 |
| Stand am 31. Dezember | 2.586 | 2.319 |
Die gesamten Pensionsaufwendungen leistungsorientierter Verpflichtungen setzen sich aus dem Barwert der im Geschäftsjahr erdienten Pensionsansprüche und dem Zinsaufwand zusammen. Der laufende Dienstzeitaufwand wird im Personalaufwand ausgewiesen. Der Zinsaufwand wird im Finanzergebnis gesondert erfasst.
Die versicherungsmathematischen Gewinne (-) oder Verluste (+), 359 TEUR (Vorjahr 176 TEUR), ergeben sich aus Bestandsänderungen und Abweichungen der tatsächlichen Trendannahmen gegenüber den Berechnungsannahmen.
Der InnoTec TSS-Konzern verrechnet diese Beträge ergebnisneutral mit dem Eigenkapital. Seit der Einführung dieser Bewertungsmethode wurden somit ohne Berücksichtigung latenter Steuern versicherungsmathematische Verluste in Höhe von 1.524 TEUR (Vorjahr 1.165 TEUR) verrechnet.
Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Zinssatz | 0,57 % | 1,61 % |
| Gehaltstrend, nur ein Unternehmen | 1,50 % | 1,50 % |
| Rententrend, durchschnittlich | 2,15 % | 2,15 % |
Fluktuationswahrscheinlichkeiten und Kostentrends im Bereich der medizinischen Versorgung wurden nicht berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit den leistungsorientierten Pensionplänen ist die Gesellschaft verschiedenen Risiken ausgesetzt. Neben allgemeinen versicherungsmathematischen Risiken, wie dem Langlebigkeitsrisiko und dem Zinsänderungsrisiko, ist der InnoTec TSS-Konzern Kapitalmarkt - und Anlagerisiken ausgesetzt.
Ein Anstieg bzw. Rückgang der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen um einen Prozentpunkt hätte auf den Barwert der Pensionsverpflichtungen folgende Auswirkungen:
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| 2019 | 2018 | ||
|---|---|---|---|
| Zinssatz | +1 % | 2.301 | 2.075 |
| -1 % | 2.932 | 2.615 | |
| Gehaltstrend | +1 % | 2.586 | 2.319 |
| -1 % | 2.586 | 2.319 | |
| Rententrend | +1 % | 2.872 | 2.562 |
| -1 % | 2.336 | 2.107 | |
| Lebenserwartung | +1 Jahr | 2.739 | 2.444 |
| -1 Jahr | 2.443 | 2.206 |
Den Sensitivitätsberechnungen liegt die durchschnittliche Laufzeit der zum 31. Dezember 2019 ermittelten Versorgungsverpflichtungen zugrunde. Die Berechnungen wurden für die als wesentlich eingestuften versicherungsmathematischen Parameter isoliert vorgenommen, um die Auswirkungen auf den berechneten Barwert separat zu zeigen. Die Sensitivitätsanalysen können lediglich Tendenzen aufzeigen.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Anzahl | ||
| Aktive Anwärter | 3 | 3 |
| Ausgeschiedene Anwärter | 10 | 11 |
| Leistungsempfänger | 34 | 33 |
| Durchschnittsalter | ||
| Aktive Anwärter | 61 | 60 |
| Ausgeschiedene Anwärter | 60 | 60 |
| Leistungsempfänger | 75 | 74 |
Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtungen beläuft sich auf 12 (Vorjahr 11) Jahre. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen (DBO) stellt sich im Zeitablauf wie folgt dar:
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| 2019 | 2018 | 2017 | 2016 | 2015 |
|---|---|---|---|---|
| 2.586 | 2.319 | 2.220 | 2.589 | 2.536 |
Für das Jahr 2020 wird ein Barwert der leistungsorientierten Verpflichtungen in Höhe von 2.464 TEUR erwartet. Erfahrungsbedingt erfolgen keine weiteren Anpassungen.
Die Steuerrückstellungen und Ertragsteuerverbindlichkeiten in Höhe von 329 TEUR (Vorjahr 112 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Steuern ausländischer Tochterunternehmen und ausstehende Steuerlasten für Vorjahre.
Die Steuern werden unter Anhangsangabe (8) Steuer vom Einkommen und Ertrag detailliert dargestellt.
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Stand am 1. Januar | 864 | 858 |
| Verwendung | 612 | 709 |
| Zuführung | 931 | 729 |
| Zinsanteil | 6 | 1 |
| Auflösung | 15 | 16 |
| Stand am 31. Dezember | 1.174 | 864 |
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen folgende Posten:
| ― | Garantien 391 TEUR (Vorjahr 384 TEUR). |
| ― | Altersteilzeitvereinbarungen 310 TEUR (Vorjahr 151 TEUR). |
| ― | Sonstige Personalkosten 59 TEUR (Vorjahr 66 TEUR). |
| ― | Prüfungs- und Beratungskosten 112 TEUR (Vorjahr 93 TEUR). |
Bei der Berechnung der Altersteilzeitvereinbarungen wird ein Diskontierungssatz von 0 % (Vorjahr 0 %), und eine Gehaltssteigerungsrate in Höhe von 2,3 % (Vorjahr 2 %) zugrunde gelegt.
Unter der Voraussetzung, dass sich der Inhalt und Umfang der Altersteilzeit und die zu Grunde gelegten Berechnungsgrundlagen und Bewertungsmethoden nicht ändern, wird die Rückstellung zum
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| 31. Dezember 2020 | 134 |
| 31. Dezember 2021 | 95 |
| 31. Dezember 2022 | - |
betragen.
Haftungsverhältnisse in Form von Bürgschaften und sonstige Eventualverbindlichkeiten bestanden in Höhe von 47 TEUR (Vorjahr 39 TEUR). Es ist nicht zu erwarten, dass aus diesen Eventualverbindlichkeiten tatsächliche Verbindlichkeiten entstehen. Weitere sonstige Verpflichtungen bestanden in Höhe von 980 TEUR (Vorjahr 579 TEUR). Hierin enthalten sind Bestellungen von Anlagen in Höhe von TEUR 974 (Vorjahr TEUR 579). Einzelne Konzerngesellschaften arbeiten mit Handelsvertretern zusammen. Nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses könnten diese Unternehmen zur Zahlung von Ausgleichsverpflichtungen gemäß § 89 b HGB verpflichtet sein.
Der InnoTec TSS-Konzern hat IFRS 16 zum 1. Januar 2019 erstmalig angewandt. Der InnoTec TSS-Konzern wählt den modifizierten rückwirkenden Ansatz und die Anwendung des praktischen Behelfs, wonach ein Unternehmen nicht verpflichtet ist, zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung neu zu beurteilen, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder beinhaltet. Darüber hinaus wendet der InnoTec TSS-Konzern die Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung von kurzfristigen Leasingverhältnissen und solchen, bei denen der zugrunde liegende Vermögenswert von geringem Wert ist, an.
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| Leasing in der Bilanz | 31.12.2019 | 31.12.2018 | 01.01.2019 |
|---|---|---|---|
| Nutzungsrechte - Grundstücke und Bauten | 3.252 | 0 | 2.729 |
| Nutzungsrechte - Anlagen | 117 | 0 | 115 |
| Nutzungsrechte - Fuhrpark | 778 | 0 | 855 |
| Zugang von Nutzungsrechten | 4.147 | 0 | 3.699 |
| Langfristige Leasingverbindlichkeiten | 3.233 | 0 | 2.706 |
| Kurzfristige Leasingverbindlichkeiten | 1.000 | 0 | 993 |
| Leasingverbindlichkeiten | 4.233 | 0 | 3.699 |
| Aktive latente Steuern | 1.334 | 0 | 1.165 |
| Passive latente Steuern | 1.307 | 0 | 1.165 |
| Latente Steuern | 27 | 0 | 0 |
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| Leasing in der Gewinn- und Verlustrechnung | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Abschreibungen Nutzungsrecht Immobilien | 493 | 0 |
| Abschreibungen Nutzungsrecht Anlagen | 47 | 0 |
| Abschreibungen Nutzungsrecht KFZ | 525 | 0 |
| Abschreibungen Nutzungsrechte | 1.065 | 0 |
| Zinsaufwendungen Nutzungsrecht Immobilien | 39 | 0 |
| Zinsaufwendungen Nutzungsrecht Anlagen | 1 | 0 |
| Zinsaufwendungen Nutzungsrecht KFZ | 6 | 0 |
| Aufwendungen kurzfristige Leasingverpflichtungen und Leasingaufwendungen über Vermögen von geringem Wert | 263 | 0 |
| Sonstige Leasingaufwendungen | 0 | 1.233 |
| Sonstige Leasingaufwendungen | 263 | 1.233 |
| Leasing in der Kapitalflussrechnung | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
| Tilgung von Leasingverbindlichkeiten | -981 | 0 |
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| Historische Anschaffungs- und Herstellungskosten | Nutzungsrechte-Grundstück und Bauten | Nutzungsrechte-Anlagen | Nutzungsrechte-Fuhrpark |
|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2019 | 0 | 0 | 0 |
| Zugang | 4.091 | 168 | 1.320 |
| Umbuchungen | 0 | 0 | 0 |
| Neubewertungen | -363 | -3 | -17 |
| Abgang | -90 | -5 | -77 |
| Währungseffekte | 16 | 0 | 0 |
| Stand 31.12.2019 | 3.655 | 159 | 1.225 |
| Kumulierte Abschreibungen | |||
| Stand 01.01.2019 | 0 | 0 | 0 |
| Zugang | -493 | -47 | -525 |
| Abgang | 90 | 5 | 77 |
| Stand 31.12.2019 | -403 | -42 | -447 |
| Buchwert Stand 31.12.2019 | 3.252 | 117 | 778 |
Von den Nutzungsrechten für Grundstücke und Gebäude betreffen TEUR 572 Immobilienverträge, im Wesentlichen Auslandsimmobilienverträge, die grundsätzlich jährlich kündbar wären. Für Zwecke der Bewertung nach IFRS 16 wurden diesen Verträgen Mindestlaufzweiten von 5 Jahren unterstellt.
Die Neubwertungen resultieren aus Laufzeitanpassungen und/oder Vertragsbeendigungen von Immobilienverträgen zweier Auslandsgesellschaften.
Der InnoTec TSS-Konzern steuert und überwacht die mit den Geschäftsbereichen des Konzerns verbundenen Finanzrisiken durch regelmäßige interne Berichterstattung. Risiken werden nach Grad und Ausmaß analysiert.
Die Steuerung der Finanzmarktrisiken ist zentrale Aufgabe des Vorstands und wird vom Aufsichtsrat überwacht.
Marktrisiken werden unterschieden in Zins-, Währungs- und sonstige Preisrisiken.
Marktpreisschwankungen können für den InnoTec TSS-Konzern Cashflow- und Gewinnrisiken zur Folge haben. Sowohl das operative Geschäft als auch die Investitions- und Finanzaktivitäten werden von Änderungen der Marktpreise, im InnoTec TSS-Konzern insbesondere der Zinssatzänderungen, beeinflusst. Ziel des finanziellen Risikomanagements ist es, diese Risiken im Rahmen der laufenden Geschäfts- und Finanzaktivitäten zu steuern und zu überwachen. Je nach Einschätzung des Risikos werden ausgewählte derivative und nicht derivative Sicherungsinstrumente eingesetzt. Derivative Sicherungsinstrumente werden ausschließlich als Sicherungsinstrumente genutzt. Für handels- oder spekulative Zwecke kommen Derivate nicht zum Einsatz.
Der InnoTec TSS-Konzern ist Zinsrisiken ausgesetzt, da die Konzernunternehmen Finanzmittel zu festen und variablen Zinssätzen aufnehmen können. Das Risiko wird gesteuert, indem ein angemessenes Verhältnis, unter Berücksichtigung der aktuellen Kapitalmarktverhältnisse, zwischen festen und variablen Mittelaufnahmen eingehalten wird. Dies kann unter anderem mittels Zinstermingeschäften erreicht werden. Aufgrund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr alle langfristigen Finanzierungsmaßnahmen durch festverzinsliche Darlehen refinanziert. Sicherungsmaßnahmen werden regelmäßig beurteilt, um sie auf die Risikoerwartung und die Risikobereitschaft abzustimmen. Danach werden die Sicherungsstrategien ausgewählt, die entweder die Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung sichern sollen.
Zinsänderungsrisiken werden mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisbestandteile sowie ggf. auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde:
Marktzinsänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinem Zinsänderungsrisiko. Im InnoTec TSS-Konzern werden alle originären Finanzinstrumente mit fester Verzinsung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.
Marktzinsänderungern wirken sich auf das Zinsergebnis von originären, variabel verzinslichen Finanzinstrumenten, deren Zinszahlungen nicht gegen Zinsänderungsrisiken (Cashflow-Hedge) gesichert sind, aus und gehen in die Berechnung der ergebnisbezogenen Sensitivitäten ein. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weder variabel verzinsliche Darlehen aufgenommen noch begeben.
Marktzinsänderungen von Zinsderivaten, die nicht in eine Sicherungsbeziehung eingebunden sind, haben Auswirkungen auf das sonstige Finanzergebnis und werden daher bei den ergebnisbezogenen Sensitivitätsberechnungen berücksichtigt.
Das Währungsrisiko entsteht bei Finanzinstrumenten, die auf eine Fremdwährung lauten, d. h. auf eine andere Währung als auf die funktionale Währung, in der sie bewertet werden. Währungsrisiken entstehen weder aus Finanzinstrumenten, die keine monetären Posten sind, noch aus Finanzinstrumenten, die auf die funktionale Währung lauten. Währungsrisiken resultieren im Wesentlichen aus der operativen Tätigkeit der Konzernunternehmen sowie aus Finanztransaktionen zwischen den Konzerngesellschaften, deren funktionale Währung unterschiedlich ist. Die Risikoanalyse erfolgt auf Nettobasis. Aktuell bestehen in diesem Zusammenhang keine Devisentermin- oder Optionsgeschäfte. Wechselkursbedingte Risiken aus der Umrechnung von Abschlüssen in die Konzernwährung bleiben unberücksichtigt. Geschäftsvorfälle im InnoTec TSS-Konzern lauten überwiegend auf die eigene Währung.
Die nachfolgende Sensitivitätsanalyse beinhaltet externe Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Forderungen und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns, sofern die Forderung oder Verbindlichkeit in einer anderen als der funktionalen Währung der jeweiligen Konzerngesellschaft denominiert ist.
Der Buchwert in TEUR, der auf fremde Währung lautenden monetären Vermögenswerte und Schulden des InnoTec TSS-Konzerns am Stichtag, lautet wie folgt:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Vermögenswerte | ||
| USD | 946 | 1.039 |
| GBP | 37 | 59 |
| Schulden | 2019 | 2018 |
| USD | 2.154 | 1.254 |
| AED | 1.542 | 1.592 |
Eine Aufwertung/Abwertung des Euros um 5 % gegenüber sämtlichen Währungen zum Stichtag 31. Dezember 2019 würde das Ergebnis vor Steuern um 234 TEUR (Vorjahr 197 TEUR) verschlechtern/verbessern.
Die Umrechnung der Abschlüsse, die auf Fremdwährung lauten, erfolgt nach dem Konzept der funktionalen Währung. Vermögenswerte und Schulden werden mit den jeweiligen Stichtagskursen, Aufwendungen und Erträge mit Monatsdurchschnittskursen in Euro umgerechnet. Die hieraus resultierenden Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital abgebildet. Sie betrugen zum Stichtag -24 TEUR (Vorjahr -43 TEUR).
Sonstige Preisrisiken betreffen das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Zahlungsströme eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise (z.B. Rohstoffpreise) schwanken, mit Ausnahme der Risiken, welche durch Zinsänderungs- oder Währungsrisiken hervorgerufen werden. Im InnoTec TSS Konzern gibt es aktuell keine Finanzinstrumente, die einem solchen Risiko ausgesetzt sind.
Unter einem Ausfallrisiko versteht man das Risiko eines Verlustes, wenn eine Vertragspartei ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Unternehmen des InnoTec TSS-Konzerns gehen Geschäftsverbindungen dann ein, wenn der Vertragspartner als kreditwürdig eingestuft wurde, ggf. unter Einholung von Sicherheiten, um die Risiken aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen zu mindern. Vor Aufnahme einer Geschäftsbeziehung nutzt der InnoTec TSS-Konzern externe Kreditwürdigkeitsprüfungen, um die Kreditwürdigkeit potentieller Kunden zu prüfen und die Kreditlimits festzulegen. Vertragspartner werden als kreditwürdig eingestuft, wenn keine der erhaltenen Informationen durch Dritte, interne Aufzeichnungen oder Brancheninformationen einer Geschäftsverbindung entgegen stehen.
Im operativen Geschäft werden die Ausfallrisiken dezentral fortlaufend überwacht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen gegenüber einer Vielzahl unterschiedlicher Kunden in unterschiedlichen Regionen. Ausfallrisiken werden ggf. durch Einzelwertberichtigung und pauschalierter Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Bei Bedarf werden Ausfallversicherungen abgeschlossen. Das maximale Ausfallrisiko ist auf die positiven Buchwerte der Finanzinstrumente begrenzt. Geschäfte mit Großkunden unterliegen einer gesonderten Bonitätsüberwachung. Das Engagement gegenüber diesen Kunden ist jedoch nicht so hoch, als das dies ein gesondertes Ausfallrisiko begründen würde.
Zum Bilanzstichtag waren folgende Forderungen (Verbindlichkeiten, "-") gegenüber Großkunden offen:
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| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Türsysteme | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Großkunde A | -56 | -161 |
| Großkunde B | -6 | 0 |
| Großkunde C | -47 | -48 |
| Gesamtbetrag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 1.069 | 1.463 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Bauspezialwerte | 2019 | 2018 |
| Großkunde A | 260 | 209 |
| Großkunde B | 191 | 760 |
| Großkunde C | 378 | 410 |
| Gesamtbetrag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 7.334 | 5.865 |
Das Umsatzvolumen mit einem einzelnen Großkunden betrug anteilig 5,2 % (Vorjahr 5,8 %) des Gesamtumsatzes des InnoTec TSS-Konzerns.
Liquiditätsrisiko stellt das Risiko dar, eigene Verbindlichkeiten nicht fristgerecht bedienen zu können. Die Liquidität des Konzerns wird so gesteuert, dass durch das Halten von Reserven, durch Überwachung der prognostizierten und tatsächlichen Cashflows die Verbindlichkeiten jederzeit fristgerecht bedient werden können. Die Gesellschaften des InnoTec TSS-Konzerns informieren die Konzernzentrale permanent über die aktuell bestehenden Kreditlinien, deren Ausnutzung sowie über wesentliche finanzielle Zahlungszu- bzw. -abflüsse.
Siehe dazu Anhangsangabe Nr. 18.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 2.360 TEUR (Vorjahr 2.040 TEUR) sind innerhalb eines Jahres fällig. Ertragsteuerverbindlichkeiten bzw. -rückstellungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Sie betrugen zum Stichtag 329 TEUR (Vorjahr 112 TEUR).
Die Tabellen beruhen auf nicht diskontierten Zahlungsströmen finanzieller Verbindlichkeiten basierend auf dem frühesten Tag, an dem der Konzern zur Zahlung verpflichtet werden könnte. Einbezogen wurden alle Instrumente, die zum Bilanzstichtag im Bestand waren und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Planzahlen für zukünftige neue Verbindlichkeiten gehen nicht ein.
Variabel verzinsliche Verbindlichkeiten bestehen nicht.
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| Cashflows | Cashflows | Cashflows | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2020 | 2021-2024 | 2025 ff. | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Buchwert 31.12.2019 | Zins fix | Tilgung | Zins fix | Tilgung | Zins fix | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 11.658 | 89 | 2.505 | 180 | 7.357 | 11 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 4.233 | 46 | 1.047 | 119 | 1.894 | 515 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 389 | 0 | 55 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige unverzinsliche Verbindlichkeiten | 4.666 | 0 | 3.709 | 0 | 0 | 0 |
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| Cashflows 2025 ff. Tilgung | |
|---|---|
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 1.793 |
| Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing | 1.973 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 334 |
| Sonstige unverzinsliche Verbindlichkeiten | 0 |
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| Cashflows | Cashflows | Cashflows | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2019 | 2020 | - 2023 | 2024 ff. | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Buchwert 31.12.2018 | Zins fix | Tilgung | Zins fix | Tilgung | Zins fix | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 12.674 | 105 | 2.424 | 235 | 7.469 | 33 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 391 | 0 | 53 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige unverzinsliche Verbindlichkeiten | 5.218 | 0 | 4.148 | 0 | 0 | 0 |
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| Cashflows 2024 ff. Tilgung | |
|---|---|
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 2.781 |
| Sonstige verzinsliche Verbindlichkeiten | 338 |
| Sonstige unverzinsliche Verbindlichkeiten | 0 |
Der Finanzmittelfond setzt sich zusammen aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten. Diese umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie kurzfristige, äußerst liquide Finanzinvestitionen mit einer ursprünglichen Laufzeit von nicht mehr als drei Monaten, die jederzeit in bestimmte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen. Der Finanzmittelfond leitet sich zur Bilanzposition "Liquide Mittel" wie folgt über:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Finanzmittelbestand am Ende der Periode | 22.662 | 24.378 |
| Gebundene Mittel zur Finanzierung von Investitionen | 0 | 0 |
| Liquide Mittel, Bilanz | 22.662 | 24.378 |
In der Kapitalflussrechnung werden die Zahlungsströme erläutert, getrennt nach Mittelzu- und abflüssen aus der laufenden Geschäftstätigkeit, aus der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit.
Ausgehend vom Ergebnis vor Steuern wird der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit indirekt ermittelt. Das Ergebnis vor Steuern wird um nicht zahlungswirksame Aufwendungen, im Wesentlichen die Abschreibungen, bereinigt. Im Finanzierungs-Cashflow sind die Tilgungen und die Neuaufnahme von Darlehen enthalten. Zinseinnahmen, -zahlungen und Dividendeneinnahmen werden im Bereich der betrieblichen Tätigkeit ausgewiesen, während Dividendenzahlungen der Finanzierungstätigkeit zugeordnet werden.
Die gezahlten Zinsen betrugen 156 TEUR (Vorjahr 132 TEUR). Die erhaltenen Zinsen betrugen 12 TEUR (Vorjahr 41 TEUR).
Die gezahlten Ertragsteuern betrugen 4.523 TEUR (Vorjahr 5.073 TEUR). Die erhaltenen Ertragsteuern betrugen 5 TEUR (Vorjahr 169 TEUR).
Die Zusammensetzung des Zahlungsmittelfonds, die allgemeine Darstellungsform der Kapitalflussrechnung sowie die Ausübung der Ausweiswahlrechte blieben im Vergleich zu der Vorperiode bis auf Neuerungen durch IFRS 16 unverändert.
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| 2019 | Cashflows | Sonstige | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEUR | Aufnahme TEUR |
Tilgung TEUR |
Wechselkurseffekte TEUR |
Zugang Leasing TEUR |
Neubewertungen TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Davon Kreditinstitute | 9.149 | 1.463 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Davon Leasing | 3.233 | 0 | 0 | 13 | 4.369 | -294 |
| Gesamt | 12.382 | 1.463 | 0 | 13 | 4.369 | -294 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | ||||||
| Davon Kreditinstitute | 2.509 | 0 | -2.482 | 0 | 0 | 0 |
| Davon Leasing | 1.000 | 0 | -981 | 3 | 1.207 | -91 |
| Gesamt | 3.509 | 0 | -3.463 | 3 | 1.207 | -91 |
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| Umbuchung TEUR |
Sonstige TEUR |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Langfristige Finanzverbindlichkeiten | |||
| Davon Kreditinstitute | -2.563 | 0 | 10.249 |
| Davon Leasing | -856 | 0 | 0 |
| Gesamt | -3.419 | 0 | 10.249 |
| Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten | |||
| Davon Kreditinstitute | 2.563 | 4 | 2.424 |
| Davon Leasing | 856 | 6 | 0 |
| Gesamt | 3.419 | 10 | 2.424 |
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der Segmente entsprechen denen der Konzernbilanzierung. Verkäufe und Erlöse zwischen den Geschäftsfeldern werden grundsätzlich zu Preisen erbracht, wie sie auch mit Dritten vereinbart würden. Die Zusammenfassung der Segmente erfolgt aufgrund der wirschaftlichen Merkmale der jeweiligen Geschäftsfelder, der Art der Produkte bzw. Produktionsprozesse, der Art der Kundenbeziehungen sowie der Art der Vertriebsstrukturen der jeweiligen Geschäftseinheiten. Der InnoTec TSS - Konzern ist in zwei Betriebsbereiche (Türsysteme und Bauspezialwerte) unterteilt. Diese Bereiche bilden die Grundlage für das primäre Format der Berichterstattung, wie es auch an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet wird.
Das Segment Türsysteme produziert in Deutschland hochwertige Haustürfüllungen aus Aluminium und Kunststoff überwiegend für den deutschen und europäischen Markt.
Das Segment Bauspezialwerte ist Hersteller von elastischen Formen und Matrizen für die Formgebung von Sichtbeton. Der Konzern ist in die drei geographischen Bereiche Inland, EG-Ausland und sonstiges Ausland gegliedert.
Fast alle Unternehmen des InnoTec TSS-Konzerns haben ihre Produktionsstätten in Deutschland. Die französische und die niederländischen Konzerngesellschaften sind reine Vertriebsgesellschaften mit unwesentlichem Betriebsvermögen am jeweiligen Sitz der Gesellschaft. Die Konzerngesellschaften in den USA, US Formliner Inc., und in den Vereinigten Arabischen Emiraten, Reckli Middle East (FZE) unterstützen nicht nur vertriebsseitig, sondern produzieren auch vor Ort. Das Sachanlagevermögen, technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung der ausländischen Geschäftseinheiten beträgt im Teilkonzern Bauspezialwerte (Frankreich, USA und Vereinigte Arabische Emirate) 751 TEUR (Vorjahr 736 TEUR) und im Teilkonzern Türen (Niederlande) 456 TEUR (Vorjahr 456 TEUR).
Verkäufe zwischen den einzelnen Segmenten fanden nur in sehr geringem Umfang statt. Verwaltungsleistungen werden als Umlagen berechnet. Die Umsatzerlöse mit Dritten stimmen mit den Konzernumsatzerlösen überein.
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| Überleitung zum Konzern | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Segmentergebnis (EBIT) | 12.726 | 12.092 |
| Zinsergebnis | -148 | -79 |
| Übriges Finanzergebnis | -42 | -37 |
| EBT (Ergebnis vor Steuern) | 12.537 | 11.976 |
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Summe Segmentvermögen | 77.616 | 71.675 |
| Nichtzugeordnete Vermögenswerte | 31.932 | 32.910 |
| Konsolidierte Summe Vermögenswerte | 109.548 | 104.585 |
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Summe Segmentschulden | 5.115 | 4.551 |
| Nichtzugeordnete Verbindlichkeiten | 22.449 | 19.260 |
| Konsolidierte Summe Verbindlichkeiten | 27.564 | 23.811 |
Für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 erhält der Aufsichtsrat insgesamt 45 TEUR (Vorjahr 45 TEUR). Jedes Mitglied bekommt 10 TEUR, der Vorsitzende das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Grundvergütung. Dabei entfallen 20 TEUR (Vorjahr 20 TEUR) auf Herrn Bernd Klinkmann, 15 TEUR (Vorjahr Euro 15 TEUR) auf Herrn Reinhart Zech von Hymmen sowie 10 TEUR (Vorjahr 10 TEUR) auf Herrn Marc Tüngler.
Die Vergütung des Vorstands, Herrn Dr. Gerson Link, setzt sich aus einem ergebnisunabhängigen Festgehalt und Sachbezügen sowie einer ergebnisabhängigen variablen Vergütung, die max. 400 TEUR betragen darf, zusammen. Der Anteil der variablen Vergütung, abhängig vom handelsrechtlichen Ergebnis vor Steuern und vor variabler Vergütung, kommt bei positivem Ergebnis vor Steuern zu 50 % zur Auszahlung. Der verbleibende Betrag wird vorgetragen, im Folgejahr mit der dann fälligen variablen Vergütung verrechnet, die wiederum zu 50 % zur Auszahlung fällig wird. Im Falle eines negativen Ergebnisses vor Steuern erfolgt keine Auszahlung, auch wenn der Vortrag positiv ist. Nach Beendigung des Vertrages kommen vorgetragene Tantiemeansprüche bei positivem Ergebnis im ersten bzw. zweiten Geschäftsjahr zu je 50 % zur Auszahlung. Negative Ergebnisse der beiden folgenden Jahre können die Ansprüche kürzen.
Weitergehende Zusagen (Altersversorgungsbezüge, aktienbasierte Vergütungsbestandteile o.ä.) bestehen nicht.
Die Zuwendungen des Vorstands aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen betragen im abgelaufenen Geschäftsjahr 549 TEUR (Vorjahr 533 TEUR), davon sind 329 TEUR (Vorjahr 313 TEUR) abhängig vom Ergebnis vor Steuern und vor variabler Vergütung. Die zusätzlichen Sachbezüge belaufen sich auf 12 TEUR (Vorjahr 12 TEUR), dabei handelt es sich um die Nutzung eines Dienstwagens, dienstbezogene Auslagen und Versicherungsleistungen. Vergütungen, die der Vorstand von Tochterunternehmen erhält, 10 TEUR (Vorjahr 10 TEUR), werden auf die variable Vergütung angerechnet. Die Zinsen auf vorgetragene Vergütungsansprüche betrugen 4 TEUR (Vorjahr 5 TEUR). Damit beträgt die Gesamtsumme aller erhaltenen Zuwendungen im Geschäftsjahr 565 TEUR (Vorjahr 550 TEUR).
Die im Geschäftsjahr insgesamt ausgezahlte Barvergütung des Vorstandes betrug 575 TEUR (Vorjahr 600 TEUR), davon sind 338 TEUR (Vorjahr 364 TEUR) variabel und setzen sich zusammen aus den vorgetragenen Ergebnisansprüchen.
Im InnoTec TSS-Konzernabschluss werden Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen, die für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns wesentlich sind, veröffentlicht. Hierzu zählen nichtkonsolidierte Tochtergesellschaften, Großaktionäre, Mitglieder des Aufsichtsrates der InnoTec TSS AG sowie der Vorstand.
Im Geschätsjahr erfolgten, neben den o.g. Vergütungen im Rahmen der Organtätigkeit, keine weiteren Transaktionen mit Organmitgliedern oder nahestehenden Unternehmen.
Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurde von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, folgende Honorare berechnet:
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| 2019 | 2018 | |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 113 | 111 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 | 0 |
| sonstige Leistungen | 2 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 14 | 10 |
| Gesamtsumme | 129 | 121 |
Vorstand und Aufsichtsrat der InnoTec TSS AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung im Februar 2019 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.innotectss.de dauerhaft zugänglich gemacht.
Die Grondbach GmbH, Erkrath, Deutschland, hat uns am 6. Mai 2015 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 die Schwelle 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,01 % (2.393.184 Stimmrechte) betrug.
Herr Reinhart Zech von Hymmen, Deutschland, hat uns am 6. Mai 2015 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 die Schwelle 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,01 % (2.393.184 Stimmrechte) betrug. Laut der Mitteilung sind ihm 25,01 % (2.393.184 Stimmrechte) über die Grondbach GmbH, Erkrath, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die GLB GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat uns am 6. Mai 2015 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 die Schwelle 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,01 % (2.393.255 Stimmrechte) betrug.
Herr Dr. Gerson Link, Deutschland, hat uns am 6. Mai 2015 gem. § 21 Abs. 1 WpHG ferner mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 die Schwelle 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,03 % (2.395.255 Stimmrechte) betrug. Laut der Mitteilung sind ihm 25,01 % (2.393.255 Stimmrechte) über die GLB GmbH, Düsseldorf, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die Share Value Stiftung, Erfurt, Deutschland, hat uns am 2. April 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der InnoTec TSS AG, Düsseldorf, Deutschland, am 31. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04 % (das entspricht 291.100 Stimmrechten) betragen hat.
Frau Christiane Weispfenning, Deutschland, hat uns am 2. April 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der InnoTec TSS AG, Düsseldorf, Deutschland, am 31. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04 % (das entspricht 291.100 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind ihr sämtliche 3,04 % (291.100 Stimmrechte) über die von ihr kontrollierte Share Value Stiftung, Erfurt, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat am 4. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der InnoTec TSS AG, Düsseldorf, Deutschland, am 1. Oktober 2017, die Schwelle von 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,83 % (das entspricht 558.000 Stimmrechten) betragen hat.
Seit März 2020 sind die Auswirkungen des Corona-Virus COVID-19 auf der ganzen Welt massiv spürbar. Jedoch können die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgrund der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Offenlegung dieses Abschlusses noch nicht hinreichend konkretisiert werden. Die Auswirkungen werden im Wesentlichen von der Dauer der zur Eindämmung der Infektion getroffenen Einschränkungen des wirtschaftlichen und des öffentlichen Lebens abhängen. Der Umfang und die Dauer dieser Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar. Nähere Ausführungen dazu im Lagebericht im Abschnitt Chancen und Risiken sowie im Prognosebericht. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich darüber hinaus nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.
Dr. Gerson Link, Kaufmann
Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Unternehmen:
Rodenberg Türsysteme AG, Porta Westfalica (Aufsichtsratsvorsitzender)
Waag & Zübert Value AG, Nürnberg
Masterflex SE, Gelsenkirchen (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
Bernd Klinkmann, Castrop-Rauxel, Steuerberater (Aufsichtsratsvorsitzender)
Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Unternehmen:
Zementwerk ODRA S.A., Opole, Polen
Zementwerk WARTA S.A., Dzialoszyn, Polen
Beiratsmitglied bei folgendem Unternehmen:
Gebra GmbH & Co. Sicherheitsprodukte KG, Hennef
Reinhart Zech von Hymmen, Erkrath, Kaufmann (stv. Vorsitzender)
Marc Tüngler, Düsseldorf, Rechtsanwalt
Hauptgeschäftsführer der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), Düsseldorf
Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Unternehmen:
Freenet AG, Büdelsdorf
Innogy SE, Essen, bis 4. Oktober 2019
Albis Leasing AG, Hamburg, bis 28. Februar 2019
Düsseldorf, 9. April 2020
InnoTec TSS AG
Der Vorstand
Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Düsseldorf, 9. April 2020
InnoTec TSS AG
Der Vorstand
Wir haben den Konzernabschluss der InnoTec TSS Aktiengesellschaft, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der InnoTec TSS Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, sowie den auf der Internetseite veröffentlichten nichtfinanziellen Konzernbericht nach § 315b und c HGB, auf den im Abschnitt "CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind und den ergänzend nach §315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnisschen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:
| ― | Umsatzrealisierung |
Die Umsatzerlöse des Konzerns belaufen sich im Geschäftsjahr auf EUR 100,1 Mio. Die Umsatzerlöse stellen neben dem EBIT die wichtigste Finanz- und Steuerungskennzahl im Konzern dar.
Die Angaben der Gesellschaft zu den Umsatzerlösen sind in den Abschnitten "Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "Erläuterungen der Konzern Gewinn- und Verlustrechnung" des Konzernanhangs enthalten.
Der betragsmäßig bedeutsame Posten unterliegt angesichts zunehmender Komplexität der für die zutreffende Realisierung der Umsatzerlöse anzuwendenden Vorschriften einem besonderen Risiko und war daher von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die von den Konzerngesellschaften eingerichteten Prozesse und Kontrollen zur Realisierung von Umsatzerlösen beurteilt. Dabei haben wir auch die Übereinstimmung der von den Konzerngesellschaften angewandten Bilanzierungsvorschriften für die Realisierung von Umsatzerlösen mit den einschlägigen IFRS gewürdigt.
Unser Prüfungsvorgehen beinhaltete die Durchführung von Kontrolltests und aussagebezogenen Prüfungshandlungen. Zudem haben wir auf Stichprobenbasis die Erbringung in Rechnung gestellter Lieferungen und Leistungen nachvollzogen und mit entsprechenden Zahlungseingängen abgestimmt sowie die periodengerechte Erfassung der Umsatzerlöse beurteilt. Wir haben außerdem Saldenbestätigungen von Kunden eingeholt, um die bilanzierten Forderungen zum Stichtag verifizieren zu können.
Die von den gesetzlichen Vertretern eingerichteten Prozesse und Kontrollen sind aus unserer Sicht geeignet, um die sachgerechte Realisierung der Umsatzerlöse sicherzustellen.
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
| ― | den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf den im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, |
| ― | die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Konzernabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk, |
| ― | die Versicherung nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB zum Konzernabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht. |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für den Corporate Governance Bericht (enthalten in der Konzernerklärung zur Unternehmensführung) sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lageberichts oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fort führen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. |
| ― | holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. |
Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2019 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2004 als Konzernabschlussprüfer der InnoTec TSS Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Christian Fröhlich.
Hannover, 9. April 2020
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Hans-Peter Möller, Wirtschaftsprüfer
Christian Fröhlich, Wirtschaftsprüfer
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| Anhang | 2019 EURO |
2018 TEUR |
|
|---|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | |||
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 9 | 13.880.768,46 | 13.179 |
| Umsatzerlöse | 10 | 138.187,05 | 141 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 10 | 32.947,24 | 34 |
| Personalaufwand | 11 | ||
| a) Löhne und Gehälter | -828.267,08 | -788 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -112.143,57 | -117 | |
| - davon aus Altersversorgung | -69.795,80 | -76 | |
| -940.410,65 | -905 | ||
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -8.367,28 | -7 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 12 | -441.948,74 | -417 |
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 13 | 35.000,04 | 35 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 35.000,04 | 35 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 13 | 322.463,16 | 303 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 322.463,16 | 303 | |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 13 | -161.289,91 | -165 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 14 | -3.316.412,23 | -3.130 |
| Ergebnis nach Steuern/Jahresüberschuss | 9.540.937,14 | 9.069 | |
| Gewinnvortrag | 5.845.563,19 | 8.454 | |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -4.700.000,00 | -4.500 | |
| Bilanzgewinn | 10.686.500,33 | 13.023 |
Aktiva
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| Anhang | 31.12.2019 EURO |
31.12.2018 TEUR |
||
|---|---|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 1 | 8.313,00 | 9 | |
| II. Sachanlagen | 1 | |||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.458,00 | 5 | ||
| III. Finanzanlagen | 2 | |||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 42.750.095,66 | 42.750 | ||
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.000.000,00 | 1.000 | ||
| 43.750.095,66 | 43.750 | |||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3 | |||
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 38.553.832,28 | 36.104 | ||
| Sonstige Vermögensgegenstände | 2.029.684,13 | 40.583.516,41 | 1.162 | |
| II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 7.385.321,32 | 8.420 | ||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 4 | 9.432,88 | 8 | |
| 91.743.137,27 | 89.459 | |||
| PASSIVA | ||||
| Anhang | 31.12.2019 Euro |
31.12.2018 TEUR |
||
| A. EIGENKAPITAL | 5 | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 15.312.000,00 | 15.312 | ||
| II. Kapitalrücklage | 1.524.941,35 | 1.525 | ||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| Gesetzliche Rücklagen | 6.258,65 | 6 | ||
| Andere Gewinnrücklagen | 61.128.380,38 | 61.134.639,03 | 56.428 | |
| IV. Bilanzgewinn | 10.686.500,33 | 13.023 | ||
| 88.658.080,71 | 86.295 | |||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | 6 | |||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 1.953.828,00 | 1.867 | ||
| Steuerrückstellungen | 159.030,92 | 65 | ||
| Sonstige Rückstellungen | 872.850,42 | 2.985.709,34 | 906 | |
| C. VERBINDLICHKEITEN | 7 | |||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 4.768,71 | 6 | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 55.103,77 | 60 | ||
| Sonstige Verbindlichkeiten | 39.474,74 | 99.347,22 | 260 | |
| - davon aus Steuern | 37.796,37 | 258 | ||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 1.678,37 | 2 | ||
| 91.743.137,27 | 89.459 |
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| ANSCHAFFUNGS-UND HERSTELLUNGSKOSTEN | ABSCHREIBUNGEN UND ZUSCHREIBUNGEN | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2019 | ZUGÄNGE | 31.12.2019 | 01.01.2019 | ZUGÄNGE | 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 58.476,37 | 3.250,00 | 61.726,37 | 49.834,37 | 3.579,00 | 53.413,37 |
| Sachanlagen | ||||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 179.110,50 | 5.932,28 | 185.042,78 | 173.796,50 | 4.788,28 | 178.584,78 |
| Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 42.750.095,66 | 0,00 | 42.750.095,66 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.000.000,00 | 0,00 | 1.000.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 43.750.095,66 | 0,00 | 43.750.095,66 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Summe Anlagevermögen | 43.987.682,53 | 9.182,28 | 43.996.864,81 | 223.630,87 | 8.367,28 | 231.998,15 |
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| BUCHWERTE | ||
|---|---|---|
| 31.12.2019 | 31.12.2018 | |
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 8.313,00 | 8.642,00 |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 6.458,00 | 5.314,00 |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 42.750.095,66 | 42.750.095,66 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 |
| 43.750.095,66 | 43.750.095,66 | |
| Summe Anlagevermögen | 43.764.866,66 | 43.764.051,66 |
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 der InnoTec TSS AG, Düsseldorf, wurde nach den handelsrechtlichen (HGB) und den besonderen Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Sitz der InnoTec TSS AG ist Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister, Amtsgericht Düsseldorf, unter HRB 39359. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung vom Gliederungsschema des § 275 Abs. 2 HGB abgewichen und an die Besonderheiten einer Beteiligungsgesellschaft angepasst.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um nutzungsbedingte lineare Abschreibungen, bewertet. Bei Neuzugängen wird die Abschreibung pro rata temporis ermittelt. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungskosten maximal 800 EUR betragen, erfolgt seit 1. Januar 2018 eine sofortige Abschreibung. Der Abgang wird im Jahr des Zugangs unterstellt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zum notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Die Pensionsrückstellungen wurden nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der so genannten "Projected Unit Credit-Methode" (PUC-Methode). Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt.
Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern erfolgt in Ausübung des Wahlrechts keine Aktivierung.
Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der InnoTec TSS AG als steuerlichem Organträger auszugehen ist.
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem dieser Anlage beigefügten Anlagenspiegel.
In den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden Beteiligungen an der RECKLI GmbH, der Rodenberg Türsysteme AG und der Glück Fenster Rolladen Technik Verwaltungs GmbH ausgewiesen.
Im Geschäftsjahr 2009 wurde der Rodenberg Türsysteme AG ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 1.000 TEUR, verbunden mit einer Rangrücktritts- und Kapitalbindungserklärung, gewährt.
Die Aufstellung des Anteilsbesitzes gemäß § 285 Nr. 11 HGB ist als Anlage beigefügt.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Gewinnübernahmen aus Ergebnisabführungsverträgen mit den beiden Konzerngesellschaften RECKLI GmbH und Rodenberg Türsysteme AG, aus Darlehensverträgen und aus Steuerforderungen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft.
In den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind überwiegend Gebühren für die Nutzung diverser Softwareprodukte enthalten.
Das Grundkapital beträgt 15.312.000 Euro und ist eingeteilt in 9.570.000 Stückaktien.
Das genehmigte Kapital beträgt am Bilanzstichtag 7.656 TEUR.
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 16. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 7.656.000,00 Euro durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 4.785.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären gem. § 186 Absatz 5 AktG auch mittelbar gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
| ― | für Spitzenbeträge, |
| ― | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen, |
| ― | bei Bareinlagen bis zu einem Betrag, der 10% des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung und des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht überschreitet, wenn der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Auf die vorgenannte 10%-Grenze werden Aktien angerechnet, die aufgrund einer von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung erworben und gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung veräußert werden oder aufgrund einer im Übrigen bestehenden Ermächtigung zum Aus-schluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben werden. |
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 5 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I und, falls das Genehmigte Kapital I bis zum 16. Juni 2021 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Die Kapitalrücklage beträgt 1.525 TEUR (Vorjahr 1.525 TEUR). Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital von 9,96 % (Vorjahr 9,96 %). Kapitalrücklage und gesetzliche Rücklage in Höhe von 7 TEUR (Vorjahr 7 TEUR), betragen zusammen 10 % des Grundkapitals.
Die Aktionäre der InnoTec TSS AG haben auf ihrer Hauptversammlung am 21. Juni 2019 beschlossen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von Euro 13.023.063,19 den Betrag von Euro 7.177.500,00 zur Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von Euro 0,75 je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft zu verwenden. Der verbleibende, nicht ausgeschüttete Betrag des Bilanzgewinns in Höhe von Euro 5.845.563,19 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Vom Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von Euro 9.540.937,14 wurden gemäß § 58 Abs. 2 AktG Euro 4.700.000,00 in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlägt der Vorstand der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von Euro 10.686.500,33 wie folgt zu verwenden:
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| Ausschüttung einer Dividende von 0,75 Euro je dividendenberichtigter Stückaktie (9.570.000 dividendenberechtigte Stückaktien) | Euro 7.177.500,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | Euro 3.509.000,33 |
a) Die Gesellschaft ist ermächtigt, bis zum 20. Juni 2024 eigene Aktien in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder - falls dieser Wert geringer ist - des zum Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die erworbenen eigenen Aktien dürfen - zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 ff. AktG zuzurechnen sind - zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.
b) Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmalig oder mehrmals, durch die Gesellschaft ausgeübt werden und auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden.
c) Der Erwerb erfolgt (1) über die Börse oder (2) mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten.
(1) Beim Erwerb eigener Aktien über die Börse darf der Gegenwert für den Erwerb je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der Ermächtigung gilt der gewichtete arithmetische Mittelwert der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft, die als Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Spezialistenmodell (vormals Parketthandel, oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) und als Schlusskurse an der Münchner Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb der eigenen Aktien festgestellt werden.
(2) Erfolgt der Erwerb eigener Aktien über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe von Verkaufsangeboten, dürfen der gebotene Kaufpreis oder die Grenzwerte der gebotenen Kaufpreisspanne je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft nicht um mehr als 10 % über oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der Ermächtigung gilt der gewichtete arithmetische Mittelwert der Börsenkurse der Aktien der Gesellschaft, die als Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Spezialistenmodell (vormals Parketthandel, oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) und als Schlusskurse an der Münchner Wertpapierbörse während des sechsten bis dritten Handelstages (jeweils einschließlich) vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots bzw. der Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten festgestellt werden. Ergeben sich nach Veröffentlichung eines Kaufangebots bzw. der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses vom festgesetzten Kaufpreis bzw. den Grenzwerten der gebotenen Kauf- bzw. Verkaufspreisspanne, so kann das Angebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten angepasst werden. Referenzzeitraum für den maßgeblichen Börsenkurs sind in diesem Fall die drei Handelstage vor dem Tag der Veröffentlichung einer etwaigen Anpassung; die vorgenannte 10 % Grenze für das Über- oder Unterschreiten des maßgeblichen Börsenkurses ist auf diesen Betrag anzuwenden. Das Volumen des Erwerbs kann begrenzt werden. Sollte das Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene Erwerbsvolumen überschreiten, kann die Annahme - unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts - im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien (Andienungsquoten) anstatt nach dem Verhältnis der Beteiligung der andienenden Aktionäre an der Gesellschaft (Beteiligungsquoten) erfolgen. Eine bevorrechtigte Annahme von geringen Stückzahlen der zum Erwerb angebotenen bzw. angedienten Aktien der Gesellschaft von bis zu 100 Stück je Aktionär kann - ebenfalls unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechts - vorgesehen werden sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen. Die nähere Ausgestaltung des Angebots bzw. einer an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten bestimmt der Vorstand der Gesellschaft. Der Vorstand ist insbesondere ermächtigt, Andienungsrechte an die Aktionäre auszugeben. Diese würden für jede vom Aktionär gehaltene Aktie der Gesellschaft zugeteilt werden. Gemäß dem Verhältnis des Grundkapitals der Gesellschaft zum Volumen der von der Gesellschaft zurückzukaufenden Aktien würde eine entsprechend festgesetzte Anzahl Andienungsrechte zur Veräußerung einer Aktie der Gesellschaft an diese berechtigen (Andienungsverhältnis). Andienungsrechte könnten auch dergestalt zugeteilt werden, dass jeweils ein Andienungsrecht pro einer bestimmten Anzahl von vom Aktionär gehaltenen Aktien zugeteilt wird. Bruchteile von Andienungsrechten würden nicht zugeteilt werden; für diesen Fall würden die entsprechenden Teilandienungsrechte ausgeschlossen. Der Preis oder die Grenzwerte der angebotenen Kaufpreisspanne (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten), zu denen bei Ausübung des Andienungsrechts eine Aktie an die Gesellschaft veräußert werden kann, würde nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen unter Buchstabe d) (2) bestimmt werden und gegebenenfalls angepasst werden. Die nähere Ausgestaltung der Andienungsrechte, insbesondere ihr Inhalt, die Laufzeit und gegebenenfalls ihre Handelbarkeit, bestimmt der Vorstand der Gesellschaft.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien über die Börse oder über ein Angebot an alle Aktionäre zu veräußern. Bei einem Angebot an alle Aktionäre kann der Vorstand das Bezugsrecht für etwaige Spitzenbeträge mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken, zu verwenden:
(1) Die erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre an Dritte gegen Sachleistung veräußert werden, insbesondere zum Zwecke der Durchführung von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und/oder Beteiligungen an Unternehmen.
(2) Die erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußerten eigenen Aktien 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen dürfen, und zwar weder 10 % des Grundkapitals, das im Zeitpunkt der Erteilung der Ermächtigung besteht, noch 10 % des Grundkapitals, das im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts besteht. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden; anzurechnen sind ferner diejenigen Aktien, die zur Bedienung von Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. einer Options- oder Wandlungspflicht ausgegeben werden bzw. auszugeben sind, sofern diese Schuldverschreibungen während der Laufzeit dieser Ermächtigung auf Grund einer anderen Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligunggesellschaft der Gesellschaft in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
e) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, die erworbenen eigenen Aktien ganz oder teilweise ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Er ist im Rahmen der Einziehung ferner ermächtigt, die Einziehung von Stückaktien entweder mit oder ohne Kapitalherabsetzung vorzunehmen. Erfolgt die Einziehung von Stückaktien ohne Kapitalherabsetzung, so erhöht sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gem. § 8 Absatz 3 AktG. Für diesen Fall ist der Vorstand zu dem ermächtigt, die Angabe der Zahl der Aktien der Gesellschaft in der Satzung anzupassen (§ 237 Absatz 3 Ziffer 3. AktG).
f) Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, einzeln oder zusammen ausgeübt werden.
g) Als Schlusskurse im Sinne dieser Ermächtigung gelten die an einem Handelstag letzten jeweils festgestellten Börsenkurse. Die Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes sind zu beachten, sofern und soweit diese Anwendung finden. Der Vorstand wird beim Erwerb eigener Aktien die gesetzlichen Bestimmungen, insb. zur vorausgesetzten möglichen Bildung von Rücklagen in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb (§ 71 Absatz 2 Satz 2 AktG) pflichtgemäß beachten.
Der Erfüllungsbetrag für Pensionsverpflichtungen betrug im Geschäftsjahr 1.954 TEUR (Vorjahr 1.867 TEUR). Für die Pensionsrückstellungen wurde pauschal eine Laufzeit von 15 Jahren angenommen. Die versicherungsmathematische Bewertung des Erfüllungsbetrages basiert gemäß § 253 HGB auf einem 10-Jahres-Durchschnittszins. Der Unterschiedsbetrag zu einer Bewertung mit einem 7-Jahres-Durchschnittszins ist ausschüttungsgesperrt. Der Abzinsungssatz betrug 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) und einem Rententrend von 6 % alle drei Jahre.
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| TEUR | |
|---|---|
| Wertansatz gemäß § 253 HGB bei Anwendung eines 7-Jahres-Durchschnittszinses, 1,97 % | 2.113 |
| Wertansatz gemäß § 253 HGB bei Anwendung eines 10-Jahres-Durchschnittszinses, 2,71 % | 1.954 |
| Ausschüttungsgesperrter Unterschiedsbetrag zum 31. Dezember 2019 | 159 |
Für weitere Personalkosten bestehen Rückstellungen in Höhe von 769 TEUR (Vorjahr 801 TEUR). Für Prüfung, Geschäftsbericht, Aufsichtsratsvergütungen und ausstehende Rechnungen wurden Rückstellungen in Höhe von 104 TEUR (Vorjahr 105 TEUR) gebildet.
Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel: Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit über einem Jahr bestanden zum Stichtag nicht.
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| VERBINDLICHKEITEN IN TEUR |
Gesamt 2019 | Restlaufzeiten bis 1 Jahr |
|---|---|---|
| aus Lieferungen und Leistungen | 5 | 5 |
| Vorjahr | 6 | 6 |
| gegenüber verbundenen Unternehmen | 55 | 55 |
| Vorjahr | 60 | 60 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 39 | 39 |
| Vorjahr | 260 | 260 |
| Gesamt | 99 | 99 |
| Vorjahr | 327 | 327 |
Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf der Grundlage des geltenden Körperschaftsteuersatzes sowie entsprechend den gewerbesteuerlichen Hebesätzen des InnoTec TSS AG-Organkreises. Unter Berücksichtigung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbeertragsteuer ergibt sich ein Steuersatz von rund 31,5% (Vorjahr 31,5 %). Die latenten Steuern ergeben sich im Wesentlichen aufgrund von unterschiedlichen Beteiligungsansätzen in der Handels- und Steuerbilanz sowie aufgrund unterschiedlicher Bewertungsansätze bei den Rückstellungen. Aktive latente Steuern werden keine angesetzt.
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| LATENTE STEUERN IN TEUR |
2018 | Veränderung | 2019 |
|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | 188 | 23 | 211 |
| Passive latente Steuern | -188 | -2 | -186 |
| Saldo | 0 | 25 | 25 |
Die InnoTec TSS AG vereinnahmte im Geschäftsjahr von der RECKLI GmbH und der Rodenberg Türsysteme AG Beteiligungserträge in Höhe von 13.881 TEUR (Vorjahr 13.179 TEUR). Mit beiden Gesellschaften bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge.
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| UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE IN TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse aus Beratungsleistungen mit verbundenen Unternehmen | 138 | 141 |
| Übrige sonstige betriebliche Erträge: | ||
| Erträge aus Auflösung von Rückstellungen | 3 | 7 |
| Sonstiges | 30 | 27 |
| Gesamt | 171 | 175 |
Der Personalaufwand gliedert sich wie folgt:
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| PERSONALAUFWAND IN TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 828 | 788 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 112 | 117 |
| davon aus Altersversorgung | 70 | 76 |
| Gesamt | 940 | 905 |
Der Zinsanteil aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 157 TEUR (Vorjahr 152 TEUR) wird gesondert im Finanzergebnis ausgewiesen. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3 (Vorjahr 3) Angestellte beschäftigt.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gliedern sich in folgende Verwaltungskosten:
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| SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN IN TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Rechts- und Beratungskosten | 107 | 109 |
| Versicherungen | 63 | 61 |
| Kosten Hauptversammlung | 44 | 43 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 45 | 45 |
| Mieten, Nebenkosten und sonstige Kosten der Büroräume | 49 | 49 |
| Kfz-Kosten | 28 | 21 |
| Aufwand Geschäftsbericht | 8 | 8 |
| EDV-Kosten | 26 | 13 |
| Beiträge und Gebühren | 29 | 27 |
| Porto und Telefon | 5 | 6 |
| Nebenkosten des Geldverkehrs | 6 | 6 |
| Bewirtungskosten | 1 | 1 |
| Übrige | 31 | 28 |
| Gesamt | 442 | 417 |
Für das abgelaufene Geschäftsjahr wurden von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hannover, folgende Honorare im InnoTec TSS-Konzern berechnet:
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| IN TEUR | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsle istungen | 113 | 111 |
| Sonstige Leistungen | 2 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 14 | 10 |
| Gesamt | 129 | 121 |
Das Finanzergebnis gliedert sich wie folgt:
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| FINANZERGEBNIS IN TEUR |
2019 | 2018 |
|---|---|---|
| Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 35 | 35 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 322 | 303 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -161 | -165 |
| Gesamt | 196 | 173 |
In der Position Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind Zinserträge mit verbundenen Unternehmen in Höhe von 35 TEUR (Vorjahr 35 TEUR) enthalten. In der Position Sonstige Zinserträge sind Zinserträge mit verbundenen Unternehmen aus kurzfristigen Darlehen in Höhe von 322 TEUR (Vorjahr 303 TEUR) enthalten. Der Zinsanteil der Pensionsrückstellungen in Höhe von 157 TEUR (Vorjahr 152 TEUR) wird im Finanzergebnis unter ,Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen' ausgewiesen.
Steuern vom Einkommen und Ertrag sind im abgelaufenen Geschäftsjahr in Höhe von 3.316 TEUR (Vorjahr 3.130 TEUR) angefallen. Darin enthalten sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 20 TEUR (Vorjahr Steueraufwendungen 89 TEUR) sowie latente Steuern in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr Steueraufwendungen 28 TEUR).
Für das der Rodenberg Türsysteme AG gewährte Darlehen hat die InnoTec TSS AG mit Erklärung vom 17. Juli 2009 für Ihre Forderungen eine Rangrücktritts- und Kapitalbindungsererklärung in Höhe eines Teilbetrages von 1.000 TEUR hinter die darin genannten Gläubiger erklärt.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betragen 54 TEUR (Vorjahr 74 TEUR).
Für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2019 erhält der Aufsichtsrat insgesamt 45.000 Euro (Vorjahr 45.000 Euro). Jedes Mitglied bekommt 10.000 Euro, der Vorsitzende das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Grundvergütung. Dabei entfallen 20.000 Euro (Vorjahr 20.000 Euro) auf Herrn Bernd Klinkmann, 15.000 Euro (Vorjahr Euro 15.000) auf Herrn Reinhart Zech von Hymmen sowie 10.000 Euro (Vorjahr 10.000 Euro) auf Herrn Marc Tüngler.
Die Vergütung des Vorstands, Herrn Dr. Gerson Link, setzt sich aus einem ergebnisunabhängigen Festgehalt und Sachbezügen sowie einer ergebnisabhängigen variablen Vergütung, die max. 400 TEUR betragen darf, zusammen. Der Anteil der variablen Vergütung, abhängig vom handelsrechtlichen Ergebnis vor Steuern und vor variabler Vergütung, kommt bei positivem Ergebnis vor Steuern zu 50 % zur Auszahlung. Der verbleibende Betrag wird vorgetragen, im Folgejahr mit der dann fälligen variablen Vergütung verrechnet, die wiederum zu 50 % zur Auszahlung fällig wird. Im Falle eines negativen Ergebnisses vor Steuern erfolgt keine Auszahlung, auch wenn der Vortrag positiv ist. Nach Beendigung des Vertrages kommen vorgetragene Tantiemeansprüche bei positivem Ergebnis im ersten bzw. zweiten Geschäftsjahr zu je 50 % zur Auszahlung. Negative Ergebnisse der beiden folgenden Jahre können die Ansprüche kürzen.
Weitergehende Zusagen (Altersversorgungsbezüge, aktienbasierte Vergütungsbestandteile o.ä.) bestehen nicht.
Die Zuwendungen des Vorstands aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen betragen im abgelaufenen Geschäftsjahr 549 TEUR (Vorjahr 533 TEUR), davon sind 329 TEUR (Vorjahr 313 TEUR) abhängig vom Ergebnis vor Steuern und vor variabler Vergütung. Die zusätzlichen Sachbezüge belaufen sich auf 12 TEUR (Vorjahr 12 TEUR), dabei handelt es sich um die Nutzung eines Dienstwagens, dienstbezogene Auslagen und Versicherungsleistungen. Vergütungen, die der Vorstand von Tochterunternehmen erhält, 10 TEUR (Vorjahr 10 TEUR), werden auf die variable Vergütung angerechnet. Die Zinsen auf vorgetragene Vergütungsansprüche betrugen 4 TEUR (Vorjahr 5 TEUR). Damit beträgt die Gesamtsumme aller erhaltenen Zuwendungen im Geschäftsjahr 565 TEUR (Vorjahr 550 TEUR)
Die im Geschäftsjahr insgesamt ausgezahlte Barvergütung des Vorstandes betrug 575 TEUR (Vorjahr 600 TEUR), davon sind 338 TEUR (Vorjahr 364 TEUR) variabel und setzen sich zusammen aus den vorgetragenen Ergebnisansprüchen.
Die Grondbach GmbH, Erkrath, Deutschland, hat uns am 6. Mai 2015 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 die Schwelle 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,01 % (2.393.184 Stimmrechte) betrug.
Herr Reinhart Zech von Hymmen, Deutschland, hat uns am 6. Mai 2015 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 die Schwelle 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,01 % (2.393.184 Stimmrechte) betrug. Laut der Mitteilung sind ihm 25,01 % (2.393.184 Stimmrechte) über die Grondbach GmbH, Erkrath, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die GLB GmbH, Düsseldorf, Deutschland, hat uns am 6. Mai 2015 gem. § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 die Schwelle 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,01 % (2.393.255 Stimmrechte) betrug.
Herr Dr. Gerson Link, Deutschland, hat uns am 6. Mai 2015 gem. § 21 Abs. 1 WpHG ferner mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. Mai 2015 die Schwelle 25 % überschritten hat und zu diesem Tag 25,03 % (2.395.255 Stimmrechte) betrug. Laut der Mitteilung sind ihm 25,01 % (2.393.255 Stimmrechte) über die GLB GmbH, Düsseldorf, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die Share Value Stiftung, Erfurt, Deutschland, hat uns am 2. April 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der InnoTec TSS AG, Düsseldorf, Deutschland, am 31. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04 % (das entspricht 291.100 Stimmrechten) betragen hat.
Frau Christiane Weispfenning, Deutschland, hat uns am 2. April 2015 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der InnoTec TSS AG, Düsseldorf, Deutschland, am 31. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,04 % (das entspricht 291.100 Stimmrechten) betragen hat. Davon sind ihr sämtliche 3,04 % (291.100 Stimmrechte) über die von ihr kontrollierte Share Value Stiftung, Erfurt, Deutschland, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, hat am 4. Oktober 2017 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der InnoTec TSS AG, Düsseldorf, Deutschland, am 1. Oktober 2017, die Schwelle von 5 % überschritten hat und an diesem Tag 5,83 % (das entspricht 558.000 Stimmrechten) betragen hat.
Seit März 2020 sind die Auswirkungen des Corona-Virus COVID-19 auf der ganzen Welt massiv spürbar. Jedoch können die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aufgrund der Corona-Pandemie zum Zeitpunkt der Offenlegung dieses Abschlusses noch nicht hinreichend konkretisiert werden. Die Auswirkungen werden im Wesentlichen von der Dauer der zur Eindämmung der Infektion getroffenen Einschränkungen des wirtschaftlichen und des öffentlichen Lebens abhängen. Der Umfang und die Dauer dieser Auswirkungen sind derzeit nicht abschätzbar. Nähere Ausführungen dazu im Lagebericht im Abschnitt Chancen und Risiken sowie im Prognosebericht. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben sich darüber hinaus nach Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.
Vorstand und Aufsichtsrat der InnoTec TSS AG haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung im Februar 2019 abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite www.innotectss.de dauerhaft zugänglich gemacht.
Dr. Gerson Link, Kaufmann
Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Unternehmen:
Rodenberg Türsysteme AG, Porta Westfalica (Aufsichtsratsvorsitzender)
Waag & Zübert Value AG, Nürnberg
Masterflex SE, Gelsenkirchen (stellv. Aufsichtsratsvorsitzender)
Bernd Klinkmann, Castrop-Rauxel, Steuerberater (Aufsichtsratsvorsitzender)
Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Unternehmen:
Zementwerk ODRA S.A., Opole, Polen
Zementwerk WARTA S.A., Dzialoszyn, Polen
Beiratsmitglied bei folgendem Unternehmen:
Gebra GmbH & Co. Sicherheitsprodukte KG, Hennef
Reinhart Zech von Hymmen, Erkrath, Kaufmann (stv. Vorsitzender)
Marc Tüngler, Düsseldorf, Rechtsanwalt
Hauptgeschäftsführer der Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), Düsseldorf
Aufsichtsratsmitglied bei folgenden Unternehmen:
Freenet AG, Büdelsdorf
Innogy SE, Essen, bis 4. Oktober 2019
Albis Leasing AG, Hamburg, bis 28. Februar 2019
Düsseldorf, 9. April 2020
InnoTec TSS AG
Der Vorstand
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| NAME DER GESELLSCHAFT | SITZ | ANTEIL AM KAPITAL % |
EIGENKAPITAL TEUR |
JAHRESERGEBNIS TEUR |
|---|---|---|---|---|
| VERBUNDENE UNTERNEHMEN | ||||
| Rodenberg Türsysteme AG | Porta Westfalica | 100 | 10.808 | 0 1) |
| Bouwlux Benelux B.V. | Assen, Niederlande | 100 | 427 | 93 |
| Mecklenburger Bauelemente GmbH | Cramonshagen | 100 | 523 | 0 |
| Polytec Nederland B.V. | Assen, Niederlande | 100 | 641 | 522 |
| Porta Glas Design GmbH | Porta Westfalica | 100 | 134 | 0 1) |
| RECKLI GmbH | Herne | 100 | 5.200 | 0 1) |
| IFT Fassadentechnik Beteiligungsgesellschaft mbH | Düsseldorf | 100 | 15.594 | 7 |
| RECKLI France S.A.S. | Neuilly sur Seine, Frankreich | 100 | 1.820 | 1.053 |
| TUSD | TUSD | |||
| US Formliner Inc. | Bogart, Georgia, USA | 60 | -1.850 | -385 |
| TAED | TAED | |||
| RECKLI Middle East (FZE) | Sharjah Vereinigte Arabische Emirate | 100 | 8.653 | 74 |
| TEUR | TEUR | |||
| Glück Fenster Rolladen Technik Verwaltungs GmbH | Kulmbach | 100 | 30 | 1 |
1) Aufgrund von Gewinnabführungsverträgen wird ein Jahresüberschuss von 0 TEUR ausgewiesen.
Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Bericht über die Lage der Gesellschaft und des Konzerns der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Düsseldorf, 9. April 2020
InnoTec TSS AG
Der Vorstand
Wir haben den Jahresabschluss der InnoTec TSS Aktiengesellschaft, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Gesellschaft und des Konzerns (nachfolgend: zusammengefasster Lagebericht) der InnoTec TSS Aktiengesellschaft, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB i. V. m. § 315d HGB, auf die im Abschnitt "Erklärung zur Unternehmensführung" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, sowie den auf der Internetseite veröffentlichten nichtfinanziellen Konzernbericht nach § 315b und c HGB, auf den im Abschnitt "CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz" des zusammengefassten Lageberichts verwiesen wird, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und |
| ― | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf die oben genannten nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des zusammengefassten Lageberichts. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europa-rechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Wir haben bestimmt, dass es keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte gibt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind. Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich.
| ― | den auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichten nichtfinanziellen Konzernbericht, auf den im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, |
| ― | die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung, auf die im zusammengefassten Lagebericht verwiesen wird, |
| ― | die übrigen Teile des Geschäftsberichts, aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerks, |
| ― | die Versicherung nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB zum Jahresabschluss und die Versicherung nach § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB i.V.m. § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum zusammengefassten Lagebericht. |
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für den Corporate Governance Bericht (enthalten in der Konzernerklärung zur Unternehmensführung) sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| ― | wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Bestandteilen des zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| ― | anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| ― | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| ― | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammen-gefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 21. Juni 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 10. Oktober 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2004 als Abschlussprüfer der InnoTec TSS Aktiengesellschaft, Düsseldorf, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Christian Fröhlich.
Hannover, 9. April 2020
**Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Hans-Peter Möller, Wirtschaftsprüfer
Christian Fröhlich, Wirtschaftsprüfer
Das Geschäftsjahr 2019 war zum einen geprägt von schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen in Teilen unserer ausländischen Absatzmärkte, insbesondere bedingt durch den Brexit und die Krisenherde im Nahen Osten. Zum anderen profitierten unsere Gesellschaften von der nach wie vor starken Baukonjunktur in Deutschland und auch in Frankreich. Alles in allem konnte die InnoTec TSS AG das Geschäftsjahr 2019 sehr erfolgreich abschließen und bei Konzernumsatz und operativem Ergebnis die Vorjahreswerte übertreffen. Die Finanzlage des Konzerns ist in hervorragender Verfassung.
Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung zukommenden Aufgaben im Berichtsjahr umfassend und mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens eingehend beraten und dessen Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat sowohl schriftlich als auch mündlich regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens, den Gang der Geschäfte sowie alle wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Auf diese Weise war der Aufsichtsrat laufend über die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der InnoTec TSS AG, des InnoTec TSS-Konzerns sowie der einzelnen Konzernunternehmen unterrichtet und hat sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat hat sich kontinuierlich mit der Lage des Unternehmens beschäftigt und intensiv mit den wesentlichen Geschäftsvorfällen der InnoTec TSS AG und der Konzernunternehmen befasst. Das Gremium hatte in den Sitzungen ausreichend Gelegenheit, sich aktiv mit den Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands auseinanderzusetzen. Die Aufmerksamkeit des Aufsichtsrats galt insbesondere den Unternehmensplanungen, der Finanz- und Investitionspolitik, den wesentlichen Investitionen, der Rentabilität, der strategischen Weiterentwicklung, der Compliance sowie der Risikolage und dem Risikomanagement der InnoTec TSS AG und des InnoTec TSS-Konzerns. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in alle unternehmerischen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung frühzeitig und umfassend eingebunden.
Im Geschäftsjahr 2019 fanden am 09. April, 14. Juni, 10. Oktober und 06. Dezember insgesamt vier Aufsichtsratssitzungen (Präsenzsitzungen) statt, an denen ausnahmslos alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen haben. Am 06. März und am 11. Juni fanden Telefonkonferenzen statt, an denen ebenfalls ausnahmslos alle Mitglieder des Aufsichtsrats teilgenommen haben. Am 21. Februar fasste der Aufsichtsrat einen Beschluss im schriftlichen Umlaufverfahren; auch an dieser Beschlussfassung nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. Alle Sitzungen fanden im Beisein bzw. unter Beteiligung des Vorstands statt. Auch außerhalb der Sitzungen war der Aufsichtsrat über die Geschäftslage, die Geschäftsentwicklung, die wesentlichen Geschäftsvorfälle und die Risikolage laufend informiert. Insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende stand mit dem Vorstand hinsichtlich der strategischen Ausrichtung des Unternehmens, der aktuellen operativen Entwicklung der Konzerngesellschaften, wesentlicher Geschäftsvorfälle sowie Chancen und Risiken im Konzern in regelmäßigem Kontakt.
In den Aufsichtsratssitzungen wurden die jeweils aktuellen Unternehmensdaten und Auswertungen zur Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einzelnen Beteiligungsgesellschaften, der InnoTec TSS AG sowie des InnoTec TSS-Konzerns zwischen Aufsichtsrat und Vorstand eingehend erörtert. Relevante Abweichungen des Geschäftsverlaufs gegenüber den Planungen und die Geschäftsentwicklung gegenüber dem Vorjahr wurden vom Vorstand ausführlich erläutert und im Aufsichtsrat analysiert. Auf der Basis dieser Analysen und der vom Vorstand präsentierten Vertriebsdaten, seiner Einschätzung der Marktentwicklungen sowie seiner unterjährigen Umsatz- und Ergebnisprognosen wurden die erforderlichen Maßnahmen der Unternehmenssteuerung vom Aufsichtsrat beratend begleitet. Die kurz- und mittelfristigen Unternehmensplanungen der InnoTec TSS AG, des InnoTec TSS-Konzerns sowie der einzelnen Konzernunternehmen wurden vom Aufsichtsrat gründlich geprüft und nach eingehender Erörterung mit dem Vorstand verabschiedet. Die mittel- und langfristige strategische Ausrichtung der einzelnen Geschäftseinheiten wie auch des Konzerns wurde in regelmäßigen Abständen in den Sitzungen unter Einbeziehung der relevanten Wettbewerbs- und Marktanalysen für das In- und Ausland erörtert und abgestimmt. Die dabei gesetzten strategischen Ziele wurden (und werden) in der Folgezeit immer wieder einer Überprüfung unterzogen. Investitionsentscheidungen von größerem Gewicht wurden bereits in einem frühen Stadium der Entscheidungsfindung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand beraten, die geplanten Maßnahmen im Hinblick auf ihre Wirtschaftlichkeit und ihre strategische Bedeutung untersucht und der weitere Entscheidungsprozess vom Aufsichtsrat beratend begleitet. Der Aufsichtsrat wurde durch regelmäßige schriftliche Berichte über die Risikolage und das konzernweite Risikomanagement der InnoTec TSS AG informiert. Die Risikoberichte wurden in regelmäßigen Abständen in den Sitzungen ausführlich erörtert und analysiert. Etwa erforderliche Maßnahmen des Vorstands im Hinblick auf einzelne Risiken wurden vom Aufsichtsrat beratend begleitet. Im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat eine seiner Sitzungen bei einem Konzernunternehmen durchgeführt und sich vor Ort und unter Einbeziehung der dortigen Geschäftsleitung in besonderer Weise mit den Belangen des besuchten Unternehmens befasst.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat zustimmungspflichtige Rechtsgeschäfte rechtzeitig und unter Beifügung aller entscheidungsrelevanten Informationen und Unterlagen zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Aufsichtsrat hat den im Berichtsjahr vorgelegten Beschlussvorschlägen des Vorstands nach eingehender Prüfung und Beratung zugestimmt.
Zu den Schwerpunkten der Erörterungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr gehörten
| ― | die strategische Positionierung des Segments Türsysteme vor dem Hintergrund der Entwicklung des Wettbewerbs sowie die Prozesse zur Erreichung der gesetzten strategischen Ziele in Produkt- und Preispolitik sowie bei Entwicklungen und Innovationen, |
| ― | der Wettbewerb, die Produkt- und Preispolitik (insbesondere in der internationalen Markterschließung), die Vertriebsstrukturen und die Produktionsprozesse im Segment Bauspezialwerte, |
| ― | die Entwicklung der Konzerngesellschaft Reckli Middle East FZE angesichts schwieriger Marktverhältnisse in der Region Naher Osten, |
| ― | die Entwicklung der Konzerngesellschaft US Formliner Inc., insbesondere die Ergebnissituation, Währungsthemen, Finanzierungsfragen und die Produktpolitik, |
| ― | eine Immobilieninvestition im Segment Türsysteme, |
| ― | Personalangelegenheiten bei Konzerngesellschaften, |
| ― | die nähere Befassung mit verschiedenen Akquisitionsprojekten (Beteiligungen), |
| ― | die weitere Entwicklung des Compliance Managementsystems im InnoTec TSS-Konzern sowie |
| ― | Erörterungen mit dem Abschlussprüfer im Hinblick auf die Festlegung besonders wichtiger Prüfungssachverhalte im Rahmen der Abschlussprüfung 2019. |
Interessenkonflikte im Sinne von Ziffer 5.5 des Corporate Governance Kodex sind im Geschäftsjahr 2019 nicht aufgetreten. Dem von der Hauptversammlung am 21. Juni 2019 gewählten Abschlussprüfer - Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hannover - erteilte der Aufsichtsrat den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2019. Die Unabhängigkeitserklärung wurde eingeholt. Der Aufsichtsrat hat sich auch im Geschäftsjahr 2019 mit den Inhalten des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Grundlage hierfür war die von der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" beschlossene Kodexfassung vom 07. Februar 2017. Vorstand und Aufsichtsrat haben im Geschäftsjahr 2019 eine Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.innotectss.de zur Verfügung gestellt. Im Januar 2020 wurde die letzte Erklärung nach § 161 AktG auf der Grundlage der Fassung des Kodex vom 07. Februar 2017 abgegeben. Bis auf wenige Ausnahmen wird die InnoTec TSS AG auch zukünftig den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechen.
Über die Umsetzung der Corporate Governance bei der InnoTec TSS AG berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex im Corporate Governance Bericht einschließlich der (Konzern-)Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f i. V. m. 315d HGB, veröffentlicht unter www.innotectss.de/investor-relations/corporate-governance.
Im Berichtsjahr hat sich der Aufsichtsrat zudem erneut und ausführlich mit den Anforderungen der CSR-Berichterstattung beschäftigt. Im Rahmen seiner Sitzung am 20. März 2020, an der alle Aufsichtsratsmitglieder und auch der Vorstand teilgenommen haben, hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß §§ 315b und 315c HGB für das Geschäftsjahr 2019 gemeinsam mit dem Vorstand eingehend erörtert. Der nichtfinanzielle Konzernbericht wurde den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung des Aufsichtsrats am 20. März 2020 im Entwurf zugeleitet. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben diesen Bericht auf Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit geprüft (inhaltliche Prüfung). Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den nichtfinanziellen Konzernbericht gemäß §§ 315b und 315c HGB für das Geschäftsjahr 2019 erhoben und diesen Bericht am 20. März 2020 einstimmig gebilligt. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss der InnoTec TSS AG nach HGB sowie der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss und der für Einzel- und Konzernabschluss zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 sind vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte wurden den Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung des Aufsichtsrats am 09. April 2020 zur Verfügung gestellt und in dieser Sitzung in Anwesenheit und unter Beteiligung des Abschlussprüfers umfassend behandelt. Der Abschlussprüfer hat im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 09. April 2020 alle Fragen des Aufsichtsrats eingehend beantwortet und seinerseits über den Verlauf der Prüfung und deren wesentliche Ergebnisse sowie darüber berichtet, dass keine Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorliegen. Vom Ergebnis der Abschlussprüfung haben wir zustimmend Kenntnis genommen. Wir haben den Jahresabschluss, den Konzernabschluss und den Lagebericht für AG und Konzern ebenfalls gründlich geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erheben wir keine Einwände. Dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands schließen wir uns nach Überprüfung an. Für das Geschäftsjahr 2019 soll eine Dividende in Höhe von 0,75 Euro je Aktie ausgeschüttet werden. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss der InnoTec TSS AG festgestellt.
Ebenfalls im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 09. April 2020 hat der Aufsichtsrat diesen Bericht an die Hauptversammlung verabschiedet. Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 vor.
Wesentlicher Erfolgsfaktor für das erfolgreich abgeschlossene Geschäftsjahr 2019 waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des InnoTec TSS Konzerns, denen der Aufsichtsrat für die geleistete Arbeit herzlich dankt. Ganz besonders danken wir dem Vorstand und den Geschäftsführern unserer Konzerngesellschaften, die mit unternehmerischem Handeln und Denken die InnoTec TSS AG auf Erfolgskurs steuern.
Düsseldorf, den 09. April 2020
Der Aufsichtsrat
Bernd Klinkmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
des Vorstands und des Aufsichtsrats der InnoTec TSS AG, Düsseldorf zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"
gemäß § 161 Aktiengesetz (im Folgenden: Kodex)
Die InnoTec TSS AG hat den Empfehlungen des Kodex seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung mit den folgenden Ausnahmen entsprochen und wird künftig den Empfehlungen des Kodex nachkommen, wobei folgende Ausnahmen gelten (jeweils unter Zugrundelegung der Kodexfassung vom 07. Februar 2017):
Ziffer 3.8
Die bestehende D&O-Versicherung der InnoTec TSS AG sieht keinen Selbstbehalt für Mitglieder des Aufsichtsrates vor. Das Instrument einer Selbstbeteiligung an Schadensregulierungen ist unseres Erachtens nicht dazu geeignet, zusätzliche Motivation zum pflichtmäßigen Handeln der Aufsichtsratsmitglieder zu erzeugen.
Ziffer 4.2.1
Der Vorstand der InnoTec TSS AG besteht nur aus einer Person und hat daher weder Sprecher oder Vorsitzenden. Ein mehrköpfiger Vorstand erscheint aufgrund der Aufstellung der Gesellschaft und der Struktur des Konzerns nach wie vor nicht zwingend von Nutzen.
Ziffer 4.2.5
Da die InnoTec TSS AG nur einen Alleinvorstand hat, halten wir eine Darstellung der Vorstandsvergütung in Tabellenform nicht für zweckmäßig. Wie gemäß Corporate Governance Kodex empfohlen, sind im Vergütungsbericht die Zuwendungen und Zuflüsse für das Berichtsjahr dargestellt.
Ziffer 5.1.2
Der Vorstand der InnoTec TSS AG besteht nur aus einer Person, eine Zusammensetzung nach Kriterien der Vielfalt (Diversity) erfolgt daher nicht. Derzeit gibt es keine Altersgrenze für den Vorstand. Das Alter stellt ein Auswahlkriterium für Kandidaten dar, das allerdings nicht schematisch festgeschrieben werden soll, sondern im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände abzuwägen ist, wobei Qualifikation und Erfahrung die maßgeblichen Aspekte darstellen.
Ziffer 5.3
Da der Aufsichtsrat der InnoTec TSS AG aus drei Mitgliedern besteht, ist die Bildung fachlich qualifizierter Ausschüsse gegenwärtig unter den spezifischen Gegebenheiten und angesichts der Größe der Gesellschaft nicht sinnvoll, da sich alle Mitglieder mit sämtlichen Fragen befassen und die Bildung von Ausschüssen daher auch nicht zur Steigerung der Arbeitseffizienz beitragen kann.
Ziffer 5.4.1
Derzeit gibt es sowohl keine Altersgrenze als auch keine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer für den Aufsichtsrat. Eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat besteht im Interesse der Gesellschaft nicht, da eine starre Regelung die individuellen Kenntnisse und fachlichen Qualifikationen der Mitglieder nicht berücksichtigt. Qualifikation und Erfahrung sind die ausschlaggebenden Kriterien für den Aufsichtsrat. Weiterhin würden eine Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat das Recht der Hauptversammlung auf Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder nach unserer Auffassung in unangebrachter Weise einschränken.
Der Aufsichtsrat hält seine Zusammensetzung dergestalt für sinnvoll, dass seine Mitglieder neben dem für die Bewertung unternehmerischer Entscheidungen notwendigen Sachverstand entweder eigene unternehmerische Erfahrungen oder Erfahrungen in der operativen Führung oder Beratung von Unternehmen mitbringen und zudem die Kriterien der Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.2 des Kodex erfüllt werden. An diesem Maßstab richtet der Aufsichtsrat auch seine Wahlvorschläge an die Hauptversammlung aus. Ein darüberhinausgehender Zielekatalog für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats einschließlich alters- oder geschlechterspezifischer Auswahlkriterien für dessen Mitglieder, werden, soweit nicht gesetzlich vorgeschrieben, vor dem Hintergrund des lediglich dreiköpfigen Aufsichtsrats nicht für erforderlich und sinnvoll gehalten und erscheinen im Hinblick auf das Bestellungsrecht der Hauptversammlung untunlich.
Ziffer 7.1.2
Die Finanzberichte werden binnen der gesetzlichen Fristen veröffentlicht. Diese haben sich in der Vergangenheit bewährt, so dass wir eine Umstellung der bisherigen Praxis nicht für sinnvoll halten.
Düsseldorf, im Januar 2020
InnoTec TSS AG
Der Vorstand
Der Aufsichtsrat
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 12. Juni 2020 beschlossen, vom Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 10.686.500,33 Euro einen Betrag in Höhe von 7.177.500,00 Euro zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,75 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie der Gesellschaft zu verwenden. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 3.509.000,33 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Düsseldorf, im Juni 2020
InnoTec TSS AG
Der Vorstand
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