Annual Report • Aug 12, 2020
Annual Report
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Der Aufsichtsrat der Value Management & Research AG hat im Geschäftsjahr 2019 in seiner jeweiligen Zusammensetzung den Vorstand gemäß der ihm nach Gesetz und Satzung vorgeschriebenen Aufgaben umfassend überwacht, zeitnah beraten und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat war in alle wichtigen Entscheidungen für die Gesellschaft eingebunden.
Im Geschäftsjahr 2019 haben insgesamt fünf Aufsichtsratssitzungen - davon drei als Präsenzsitzung und zwei als Telefonkonferenz, an denen alle Mitglieder des Aufsichtsrates teilnahmen - stattgefunden. Da hierbei durch die Mitglieder des Aufsichtsrates sämtliche Themen behandelt werden konnten, wurden keine Ausschüsse gebildet.
In der Telefonkonferenz am 03. Januar 2019 wurde die Zustimmung zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals gemäß § 6 der Satzung durch den Aufsichtsrat erteilt. Damit wurde dem Vorstand genehmigt, das Grundkapital der Gesellschaft, das am Tag der Beschlussfassung EUR 2.606.590,00 betrug, um einen Betrag von bis zu EUR 399,998,00 auf bis zu EUR 3.006.588,00 durch Ausgabe von bis zu 399.998 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien im anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils EUR 1,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen.
In der Präsenzsitzung am 29. April 2019 in Hamburg, trat der Aufsichtsrat zur Bilanz feststellenden Sitzung zusammen. Nach den Erläuterungen durch den Wirtschaftsprüfer wurde der Jahresabschluss sowie Konzernabschluss sodann vom Aufsichtsrat festgestellt. Desweitern hat sich der Aufsichtsrat über die aktuellen Entwicklungen im ersten Quartal bei den Tochtergesellschaften und hier insbesondere bei der mitNORM GmbH sowie der 4 Free AG informiert.
In der Präsenzsitzung am 15. August 2019 unmittelbar nach der Hauptversammlung der Value Management & Research AG standen die Ergebnisse der Hauptversammlung sowie die aktuelle Entwicklung der Tochtergesellschaften zum 30.06.2019 zur Aussprache. Außerdem wurde ein Beschluss zur Bestellung von Herrn Dr. Sven Bernigau als Prokurist der VMR AG gefasst.
In der Präsenzsitzung am 25. November 2019 wurden die möglichen Kapitalmaßnahmen für das Geschäftsjahr 2020 sowie die strategische Weiterentwicklung der Value Management & Research AG besprochen.
In der Telefonkonferenz am 18. Dezember 2019 wurde nach der ausführlichen Präsentation durch den Vorstand die Zustimmung zum vorgelegten Business Plan 2019 - 2024 durch den Aufsichtsrat erteilt.
Neben diesen Sitzungen wurden mit dem Vorstand die laufenden Geschäftsentwicklung eingehen analysiert und die strategische Ausrichtung beraten. Dabei spielte insbesondere die weitere strategische Entwicklung des VMR Konzerns eine besondere Rolle. Darüber hinaus hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig über den Geschäftsgang informiert. Geschäfte die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Bestimmungen der Genehmigung des Aufsichtsrats unterliegen, wurden von dem Aufsichtsrat geprüft und über die Erteilung der Zustimmung zu diesen Geschäften entschieden. Neben den Beratungen des Gremiums informierte der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig durch schriftliche und mündliche Bericht über die wesentlichen Entwicklungen der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat sich in regelmäßigen Abständen davon überzeugt, dass die Gesellschaft über ein funktionierendes und effizientes Risikomanagement verfügt und eine den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasste Liquiditätsplanung unterhält.
Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex hat sich der Aufsichtsrat erneut ausführlich befasst. In der gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2019 abgegebenen Erklärung gemäß § 161 AktG wird festgestellt, dass die Value Management & Research AG mit Ausnahme der ausdrücklich in der Entsprechenserklärung offengelegten Fälle sämtliche Empfehlungen des Kodex ( in der Fassung vom 07. Februar 2017 ) entspricht. Ausgenommen sind hiervon sieben Empfehlungen des Kodex. Die Entsprechenserklärung ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen. Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtszeitraum nicht aufgetreten.
Aufgrund des in der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. August 2019 gefassten Beschlusses hat der Aufsichtsrat die bdp Revision und Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in 10435 Berlin mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 beauftragt. Der Jahresabschuss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung der Gesellschaft und des Konzerns von der bdp Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft worden.
In der Erstellung und Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses hat es bedingt durch die COVID 19 Pandemie zeitliche Verschiebungen gegeben. Hierüber haben wir den Kapitalmarkt fristgerecht informiert.
Für den Jahresabschluss der VMR AG wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Der Konzernabschluss der VMR AG wurde eingeschränkt. Zur Einschränkung hat der Wirtschaftsprüfer in der Bilanzsitzung vom 24.06.2020 folgendes erläutert: Die Einschränkung betrifft ausschließlich den Bereich der in 2019 erworbenen mitNORM. Die mitNORM gewährt ihren externen Vermittlern Darlehen, Vorschüsse, Starthilfen/Garantievorschüsse und Ähnliches. Die Beweggründe für diese Leistungen sind vertriebspolitisch motiviert und nachvollziehbar. Zum 31. Dezember 2019 wurde in diesem Zusammenhang ein Betrag in Höhe von insgesamt kEUR 1.063 bilanziert, für den bereits kEUR 1.372 Wertberichtigungen gebildet worden sind. Die Geschäftsführung der mitNORM ist von der Werthaltigkeit dieser Forderungen überzeugt. Allerdings konnte sie keine geeigneten und eindeutigen Nachweise erbringen, die die Bonität und Zahlungsfähigkeit der Empfänger belegen konnte. Damit lag ein Prüfungshemmnis vor, das zu einer Einschränkung des Bestätigungsvermerks geführt hat. Der Abschlussprüfer stellt die Werthaltigkeit nicht in Frage, er kann sie nicht mit hinreichender Sicherheit beurteilen. Wir als Aufsichtsrat haben den Vorstand und die Geschäftsführung angewiesen, ein entsprechendes System zu implementieren, um das Ausfallrisiko dieser Forderungen zu monitoren.
Sämtliche Fragen des Aufsichtsrates wurden durch den Vorstand umfassend beantwortet. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019, den Lagebericht sowie den Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht seinerseits geprüft und in der Sitzung vom 24.06.2020 gebilligt. Der Jahresabschluss der Value Management & Research ist damit gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.
Der Aufsichtsrat schließt sich aufgrund seiner eigenen Prüfung dem oben wiedergegebenen Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses durch die bdp Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an. Er erhebt keine Einwendungen gegen diese Abschlüsse und billigt sie.
Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Value Management & Research Gruppe für den persönlichen Einsatz und ihre erbrachten Leistungen im Geschäftsjahr 2019.
Der Aufsichtsrat dankt auch den Aktionären für das der Value Management & Research AG entgegengebrachte Vertrauen.
Hamburg, 25.06.2020
Klaus Schwantge, Aufsichtsratsvorsitzender
Inhalt
Geschäftsmodell der Value Management & Research AG
Wesentliche Standorte
Erklärung zur Unternehmensführung
Mitarbeiter
Zielsetzungen und Strategien
Steuerungssystem, interne Kontrollsysteme
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Geschäftsverlauf
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Erträge und Aufwendungen
Finanzlage
Vermögenslage
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Nachtragsbericht
Bericht über die erwartete Entwicklung sowie über Chancen und Risiken
Ausblick für die VMR Group
Risikobericht
Chancenbericht
Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem mit Relevanz für den Konzernrechnungslegungsprozess
Risikoberichterstattung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten
Vergütungsbericht
Übernahmerelevante Angaben
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind
Zukunftsbezogene Aussagen
Lagebericht
Erträge und Aufwendungen
Finanzlage
Vermögenslage
Erklärung zur Unternehmensführung
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Geschäftsmodell der Value Management & Research AG
Die Value Management & Research Aktiengesellschaft, kurz VMR AG, ist eine Holdinggesellschaft für eine Gruppe von Unternehmen in der Finanzanlagenvermittlung. Seit März 2019 ist die VMR AG auch Mehrheitsbeteiligte an einem Unternehmen der Versicherungsvermittlung. Durch diese Mehrheitsbeteiligung gelangen der Vorstoß in ein deutlich höheres Umsatzniveau und der Eintritt in einen Wachstumsmarkt. Es konnte der Vertrieb von Versicherungsprodukten als neues relevantes Ertragsfeld erschlossen und damit die Kapitalmarktabhängigkeit reduziert werden.
Die VMR AG ist einzuteilen in zwei Geschäftssegmente:
| 1. | Versicherungsvermittlung |
| 2. | Finanzanlagenvermittlung |
Das Segment der Versicherungsvermittlung bildet die mitNORM GmbH, welche ihren Hauptsitz in Hannover hat. Ca. 140 an die mitNORM GmbH angeschlossene Berater arbeiten an zirka 20 Standorten Deutschlands als selbstständige Unternehmer nach dem Konzept der mitNORM GmbH. Von Hannover aus werden die angeschlossenen Berater in ihrer Vertriebsarbeit betreut sowie die Aus- und Weiterbildungen koordiniert.
Zum Segment Finanzanlagenvermittlung zählen, jeweils mit Sitz in Hamburg:
| • | 4FREE AG |
| • | Fondsvermittlung24 GmbH |
| • | Fondsvermittlung24-geschlossene Beteiligungen GmbH |
| • | Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH |
| • | Deutsche Direktanlage AG |
sowie die Duwensee & Partner GmbH mit Sitz in Karlsruhe
Die Ertragslage der beiden Geschäftssegmente ist von den Marktentwicklungen Deutschlands abhängig, wobei das Segment Finanzanlagenvermittlung in erster Linie mit den Kapitalmarktentwicklungen korreliert während das Segment der Versicherungsvermittlung auch in schwächeren Kapitalmarktphasen eine gute Ertragslage verzeichnen dürfte. Zielgruppen der Unternehmen sind sowohl selbstbestimmt handelnde Kunden, sogenannten „Execution Only-Kunden“, als auch Kunden mit ganzheitlichem Beratungsbedarf.
Für jedes Unternehmen innerhalb der VMR AG bilden die Betreuungs- und Beratungsbeziehungen zu Endkunden und die daraus hervorgehenden Provisions- und Courtageansprüche gegenüber Produktgebern, z.B. Depotbanken, Fonds- und Versicherungsgesellschaften den relevantesten Ertragsfaktor. Das Management der Courtage- und Vertriebsvereinbarungen mit Produktgebern und die Abrechnung der Provisions- und Courtageansprüche übernimmt die Netfonds Gruppe.
Wesentliche Standorte
Die VMR hat aktuell ihren Hauptsitz in Hamburg, bis September 2019 war der Hauptsitz in Kronberg im Taunus.
Die mitNORM GmbH befindet sich mit ihrem Hauptsitz in Hannover. Ihre Kunden werden durch die mitNORM-Berater betreut. Die Betreuung findet sowohl über Online-Medien (Skype etc.), Telefon als auch in Präsenzterminen statt.
Am Firmensitz der VMR AG befinden sich die 4FREE AG, die Fondsvermittlung24 GmbH, die Fondsvermittlung24 geschlossene Beteiligungen GmbH, die Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH sowie die Deutsche Direkt-Anlage GmbH. Diese Unternehmen konzentrieren sich auf die telefonische Betreuung und Online-Betreuung ihrer Kunden.
Die G.O. Duwensee & Partner GmbH hat ihren Sitz in Karlsruhe.
Erklärung zur Unternehmensführung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären im Internet (www.vmr.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
Für das Segment der Versicherungsvermittlung erstellt die Geschäftsführung der mitNORM GmbH in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Entwicklung von Beratungskapazitäten (Senior- und Junior-Vermittler), Provisionserlösen und Betriebskosten. Zahlungsziele in der Fremdkapitalausstattung überwacht die Geschäftsführung der mitNORM GmbH eigenständig und berichtet gegenüber dem Vorstand der VMR AG mit entsprechenden Auswertungen.
Für das Segment Finanzanlagenvermittlung stellt die Geschäftsführung der 4FREE AG in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Entwicklung von Investmentfonds-Beständen, Neukunden, Provisions- bzw. Umsatzerlösen, Personalkosten dem Vorstand und Aufsichtsrat zur Verfügung. Daneben überwacht die Geschäftsführung der 4FREE AG die Zahlungsziele in der Fremdkapitalausstattung und versorgt den Vorstand der VMR AG mit entsprechenden Auswertungen.
Parallel stellt die Netfonds Gruppe dem Vorstand der VMR AG Reportings zur Provisionsabrechnung der mitNORM GmbH und der 4FREE AG, der Fondsvermittlung24 GmbH und der Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH Deutsche Direktanlage AG zur Verfügung.
Die bereitgestellten Berichte, Auswertungen und Reportings unterstützen die enge Abstimmung zwischen dem Vorstand der VMR AG und der Geschäftsführung von 4FREE AG und mitNORM GmbH.
In diesem Zusammenhang werden die Marktpreisrisiken überwacht. Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt auf Einzelebene. Eine operative Sensitivitätsanalyse hinsichtlich des Marktpreisrisikos wird für den Konzern nicht durchgeführt, da Zins- und Währungsrisiken für den Konzern von untergeordneter Bedeutung sind.
Durch die Konzentration der Geschäftstätigkeit auf wenige überschaubare Assets erfolgt die Überwachung des Adressenausfallrisikos auf individueller Basis. Soweit Risiken aus Investitionen in diese Assets erwachsen, beschränken sie sich auf die Buchwerte.
Aus den vorgenannten Erläuterungen geht hervor, wie die Gruppe Risiken mit großer Auswirkung auf das weitere Fortbestehen feststellt und geeignete Management-Maßnahmen und Abläufe zur Risikovermeidung trifft. Ein wesentlicher Teil des Risikomanagements besteht aber auch darin, Risiken darzustellen, aus denen mögliche Schäden entstehen können sowie das Eintreten dieser durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden.
Die Gesellschaft ist maßgeblich vom Ergebnis ihrer Beteiligungen geprägt. Eine wesentliche Minderung der Ertragskraft der mitNORM GmbH, der 4Free-Gruppe bzw. der DDAG einschließlich der Duwensee & Partner GmbH beeinträchtigt die Werthaltigkeit der jeweiligen Beteiligung in der Konzernbilanz stark. Das Management der VMR-Gruppe betreut und kontrolliert ihre Tochtergesellschaften aktiv, um eine dauerhafte Minderung deren Werthaltigkeit zu vermeiden. Zurzeit verfügt die VMR über drei Beteiligungen.
Die VMR AG hat zum 31. Dezember 2019 einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter. Ein Ausfall des einzigen Vorstandsmitglieds birgt für die Gesellschaft ein Risiko, da die Person kurzfristig nur schwer zu ersetzen wäre. Der Aufsichtsratsvorsitzende würde in einem solchen Fall kurzfristig die Aufgaben des Vorstandes übernehmen, bis ein Ersatz-Vorstandsmitglied gefunden ist. Wesentliche Aufgaben wie z. B. die laufende Buchführung wurden an einen externen Dienstleister ausgelagert.
Die bestehenden Leitlinien des Risikomanagements werden jährlich überprüft und an die veränderte strategische Ausrichtung angepasst. Das gelebte Risikomanagementverbindet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikofrüherkennung und - steuerung, um den Fortbestand der VMR sicherzustellen. Das Risikomanagement konzentriert sich vor allem auf Störpotentiale, die eine Bedrohung für den Erfolg oder die Existenz der Gesellschaft darstellen. Die Gesellschaft hat das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess ausgestaltet, der sich aus fest definierten Bestandteilen zusammensetzt. Basierend auf der Risikoleitlinie bilden die Risikoidentifizierung, Risikobewertung, Risikosteuerung und Risikoüberwachung die Kernkomponenten des Risikomanagementprozesses. Die aus dem Risikomanagement gewonnenen Erkenntnisse werden ausgewertet und fließen in die Maßnahmenentwicklung zur Verbesserung des Risikomanagementprozesses ein.
Mitarbeiter
Am Stichtag 31.12.2019 beschäftigt die Gruppe 29 Mitarbeiter, gezählt in Köpfen und inkl. Vorständen, Geschäftsführern, Teilzeitangestellten und geringfügig Beschäftigten (31.12.2018: 20 Mitarbeiter ohne mitNORM GmbH).
Zielsetzungen und Strategien
Die VMR AG erwarb die Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH mit dem Ziel des Wachstums, denn hiermit gelangen der Eintritt in einen Wachstumsmarkt und der Vorstoß in ein deutlich höheres Umsatzniveau. Dabei beruht das Segment der Versicherungsvermittlung auf standardisierten Abläufen, wobei das Hauptziel des hohen Standardisierungsgrads die Sicherstellung von Qualitätsanforderungen ist. Das erklärte Ziel ist das 10:1-Prinzip (siehe Abbildung 1), wonach sich die Kundenbedarfsanalyse unabhängig vom jeweiligen Berater an den objektiven DIN-Standards orientiert, d.h. dass zehn Berater bei ein und demselben Kundenbedarfsprofil auf ein Produktempfehlungsergebnis kommen.

Abbildung 1: Das mitNORM 10:1-Prinzip
Dieser Bereich befindet sich aktuell im Aufbau. Das strategische Ziel ist, im Jahre 2025 an deutschlandweit 100 Standorten mit 1.000 Beratern rund 100 Millionen Euro Provisionsumsatz zu erwirtschaften.
Das Segment Finanzanlagenvermittlung verfolgt die Strategie der Kostenführerschaft, d.h. die Betriebsprozesse sind standardisiert, größtenteils automatisiert und damit der Personalaufwand minimiert. Nachdem die letzten vier Jahre von Restrukturierungsaufwänden zur Betriebskostenminimierung geprägt waren, bildet dieser Bereich nun die Cash Cow innerhalb der VMR AG.
Steuerungssystem, interne Kontrollsysteme
Geschäftsmodell und Unternehmensgröße der VMR AG erlauben eine pragmatische Überwachung von Geschäftsverlauf, wirtschaftlicher Lage und Risiken. Die Wertschöpfung besteht im Kern aus dem Vertrieb von Vorsorgelösungen und der Vermittlung von Finanzanlageprodukten. Die juristische Bestandsführung der Investmentfonds-Bestände erfolgt durch die Depotbanken und die Risikoübernahme durch die Versicherer. Das Management der Courtage- und Vertriebsvereinbarungen mit den Produktgebern und die Abrechnung der Provisions- und Courtageansprüche übernimmt die Netfonds Gruppe.
Der Vorstand der VMR AG steht in enger Abstimmung mit den Geschäftsführungen der einzelnen Tochtergesellschaften, ist somit in das operative Geschäft involviert und kann frühzeitig Risiken erkennen, Gegenmaßnahmen ergreifen.
Für das Segment der Versicherungsvermittlung erstellt die Geschäftsführung der mitNORM GmbH in regelmäßigen Abständen einen Bericht über die Entwicklung der Beratungskapazitäten (Senior- und Junior-Vermittler), der Provisionserlöse und der Betriebskosten. Die Geschäftsführung der mitNORM GmbH betreut ca. 140 selbstständige mitNORM-Berater an zirka 20 Standorten Deutschlands. Hierzu betreibt die Geschäftsführung der mitNORM GmbH ein mehrdimensionales Vertriebscontrolling mit verschiedenen KPIs, u.a. mit der regelmäßigen Analyse des individuellen Kundenbedarfs.
Die Geschäftsführung der 4FREE AG erstellt in regelmäßigen Abständen für das Segment Finanzanlagenvermittlung einen Bericht über die Entwicklung von Investmentfonds-Beständen, Neukunden, Provisions- bzw. Umsatzerlösen, Personalkosten. Dieser Bericht wird dem Vorstand und Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt.
Parallel erzeugt die Netfonds Gruppe ein Reporting zur Provisionsabrechnung der mitNORM GmbH und der 4FREE AG, der Fondsvermittlung24 GmbH und der Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH Deutsche Direktanlage AG und stellt dieses dem Vorstand der VMR AG zur Verfügung.
Die bereitgestellten Berichte, Auswertungen und Reportings unterstützen die enge Abstimmung zwischen dem Vorstand der VMR AG und den Geschäftsführungen von 4FREE AG und mitNORM GmbH.
Wirtschaftsbericht
Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Gemäß dem vorläufigen Jahresergebnis des Statistischen Bundesamtes stieg das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2019 um 0,6 % gegenüber dem Vorjahr an. Damit konnte die deutsche Wirtschaft das zehnte Jahr in Folge wachsen, wenn auch leicht unter dem Durchschnitt der letzten Jahre und weniger stark als noch vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in der Jahresprojektion 2019 mit 1,0 % angenommen (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2019 S. 64).
Die negative Abweichung wird unter anderem auf die schwächere Entwicklung der deutschen Industrie zurückgeführt, welche stärker ausgeprägt war und länger andauerte als noch vor einem Jahr angenommen.
Das wirtschaftliche Umfeld war weiterhin von Instabilität geprägt. Internationale Handelskonflikte, insbesondere zwischen den USA, der VR China und auch der Europäischen Union, die Unsicherheiten um den BREXIT sowie geopolitische Risiken wirkten dämpfend auf den Welthandel. Die globale Industrieproduktion und damit auch im besonderen Maße die Exportnation Deutschland waren davon beeinträchtigt.
Der globale Nachfragerückgang nach Investitionsgütern und Automobilen erreichte auch die deutsche Wirtschaft. Die Exporte nahmen mit 0,9 % deutlich schwächer zu als erwartet. Gleichzeitig entwickelten sich aber auch die Importe nicht so dynamisch wie angenommen (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2020, S.77).
Die geringeren außenwirtschaftlichen Impulse wirkten sich auf die Binnenwirtschaft aus. Investitionen in Ausrüstungen expandierten mit nur 0,4 % deutlich schwächer als prognostiziert (+2,3 %). Bauinvestitionen entwickelten sich dagegen besser als erwartet (ebenda).
Die realen privaten Konsumausgaben entwickelten sich mit 1,6 % besser als im Vorjahr prognostiziert (+1,3 %). Die staatlichen Konsumausgaben nahmen mit 2,5 % etwas stärker zu als erwartet. Ursächlich hierfür war unter anderem der starke Beschäftigungsaufbau im öffentlichen Dienst, der zu steigenden Personalausgaben führte (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2020, S.77).
Die Wirtschafts- und Arbeitswelt befand sich auch 2019 in einem strukturellen Wandel: Ein Transformationsprozess der Digitalisierung. Künstliche Intelligenz, robotergetriebene Prozessverarbeitung (RPA) und Blockchain-Technologie sind nur drei Schlagworte, die gleichbedeutend mit innovativen Lösungsansätzen sind und den genannten strukturellen Wandel im Jahre 2019 mitantrieben. So fasste die Bundesregierung im November 2019 den Beschluss, Deutschland zum Leitmarkt für den zukünftigen Mobilfunkstandard 5G entwickeln zu wollen (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2020, S.5).
Dem Aufruf der schwedischen Klimaaktivistin Greta Thunberg folgend, fanden weltweit „Fridays-for-Future-Klimastreiks“ statt. Das Thema Klimaschutz gewann 2019 in weiten Teilen der Bevölkerung an Relevanz, wodurch Druck auf Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft aufgebaut wurde.
Die unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) setzte 2019 den Kurs der expansiven Geldpolitik fort und nahm im November das Anleihekaufprogramm wieder auf (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2020, S.58). Monatlich werden für ca. 20 Mrd. € Unternehmenspapiere im Euroraum von der EZB aufgekauft (Deutsche Bundesbank, Geschäftsbericht 2019, S.15).
Der Hauptrefinanzierungssatz blieb gleichbleibend bei 0,00 % (ebenda, S.35). Als Reaktion auf anhaltend niedrige Inflationsraten im Euroraum wurde der Zinssatz für Einlagen bei der EZB von - 0,40 % auf - 0,50 % gesenkt (ebenda). Somit blieben die Finanzierungskonditionen für Unternehmen und private Haushalte in Deutschland weiterhin sehr günstig.
Das weiterhin fortdauernde Niedrigzinsumfeld und die damit anhaltenden Gefahren für Finanzmärkte, Anleger, die Vermögensbildung und die kapitalgedeckte Altersvorsorge beschäftigte auch 2019 den Sachverständigenrat (vgl. Sachverständigenrat, Jahresgutachten, 3. Punkt der Kurfassung, S. 2ff.) und belastete das klassische Geschäft von Banken, Versicherungen und Bausparkassen (BMWi, Jahreswirtschaftsbericht 2020, S.58).
Während der deutsche Leitindex DAX30 im Jahre 2018 einen deutlichen Rückgang zu verzeichnen hatte, konnte der DAX30 im Jahre 2019 jedes Quartal mit einem Plus abschließen und erreichte zum Jahressende mit 13.249 Punkten ein Zweijahreshoch.
Gemäß der Investmentstatistik des BVI, des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V., betrug das Netto-Vermögen in offenen Publikumsfonds per 31.12.2018 insgesamt 973.546,9 Millionen Euro und per 31.12.2019 insgesamt 1.115.700,3 Millionen Euro. Dabei summierte sich das Netto-Mittelaufkommen 2019 auf insgesamt 17.479,2 Millionen Euro (Vorjahr: 22.463,5 Millionen Euro). Rentenfonds verloren insgesamt 3.700,4 Millionen Euro, Aktienfonds gewannen 4.357,3 Millionen Euro und Mischfonds sogar 10.503,8 Millionen Euro.
Die Statistiken des GDV, dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., zeigen, dass sich die Versicherungsbeiträge in den letzten Jahren stabil entwickelten. Die Sparte Lebensversicherung konnte 2019 sogar einen Zuwachs von 11 % ausweisen.
So ergab eine Studie für den Ergo-Risiko-Report 2019, dass das Thema „Altersarmut“ bei rund 45 % der Deutschen Sorge auslöst, während 28 % der Befragten angaben, keine Rücklagen zur Vorsorge zu leisten (S. 4 und 52, Harding-Zentrum für Risikokompetenz am Max-Planck-Institut für Bildungsforschung und Marktforschungsinstitut HEUTE UND MORGEN GmbH).
Geschäftsverlauf
Mit dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH im Frühjahr 2019 gelang der VMR AG der Eintritt in den Wachstumsmarkt Versicherung und Vorsorge: Das Geschäftssegment der Versicherungsvermittlung wurde als neues relevantes Ertragsfeld erschlossen. Seit März 2019 geht die mitNORM GmbH vollkonsolidiert in die VMR AG ein. Dadurch erlangte die VMR AG mit insgesamt 10,4 Mio.€ ein deutlich höheres Umsatzniveau (2018: 1,9 Mio.€) und die Kapitalmarktabhängigkeit wurde reduziert. Unter dem Dach der VMR AG konnte die mitNORM ihren ambitionierten Wachstumspfad fortsetzen. So konnten die Provisionserlöse die Vorjahresquartale 2, 3 und 4 übertreffen und in der Gesamtjahressicht erstmalig die 10 Mio.€-Grenze durchdringen. Während im Jahre 2018 noch 123 Berater der mitNORM GmbH angeschlossen waren, arbeiteten zum Jahresende 2019 insgesamt 138 Berater nach dem Konzept der mitNORM.
Im Segment Finanzanlagenvermittlung, zu welchem die 4FREE AG, die Fondsvermittlung24 GmbH, die Fondsvermittlung24-geschlossene Beteiligungen GmbH und die Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH gezählt werden, wurde die Strategie der Kostenführerschaft weiterverfolgt. Daher wurde keine kostenintensive Neukundenakquisition betrieben. Stattdessen verhalfen Kooperationen mit namhaften Produktgebern, z.B. Dirk Müller Premium Aktien Fonds, zur Gewinnung von Neukunden, die ein Anlagemotiv umsetzen und nicht nur Neukundenprämien abgreifen wollten. Ein durchgängig digitalisierter Online-Depot- und Kontoeröffnungsprozess ermöglichte hierbei einen hohen Effizienzgrad.
Der Hauptkundenmehrwert bestand weiterhin in einer konsequent kostengünstigen Vermittlung von Geldanlagen in Investmentfonds für Vermögensaufbau und -anlage. Neben Kosten sparten die Kunden Zeit, Aufwand und erhielten wertvolle Informationen, denn die 4FREE und die Fondsvermittlung24 konnten auch im Geschäftsjahr 2019 eine Lösung zur Selektion und zum Vergleich der unterschiedlichen Investmentfonds anbieten.
Im Rahmen der Strategie der Kostenführerschaft wurde im Geschäftsjahr 2019 die Optimierung der Ressourcenallokation weiterverfolgt. So konnte durch Reduktion von Flächen (z.B. Büroräume in Kronberg im Taunus) eine Kosteneinsparung erreicht werden. Daneben wurden u.a. Aufgaben, die nicht zur Kernkompetenz gehören, z.B. Buchhaltung und Rechnungslegung, ausgegliedert. Ansonsten gab es im Geschäftsjahr 2019 im Bereich Fondsdiscount-Geschäft keine Umstrukturierungen oder andere Rationalisierungsmaßnahmen. Dazu wurden im Geschäftsjahr 2019 keine gezielten Maßnahmen zum Personalabbau verfolgt.
Die Entwicklungen im Geschäftsjahr 2019 verdeutlichen den Wachstumskurs der VMR AG als Mutterunternehmen. Die damit verbundenen Aufwendungen werden über eine Konzernumlage der Tochterunternehmen beglichen.
Veränderungen im rechtlichen Umfeld
Im Geschäftsjahr 2019 konnte eine lebhafte Diskussion zum Lebensversicherungsreformgesetz II (kurz: LVRG II) verfolgt werden, die auf einen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 18.04.2019 zurückzuführen war. In diesem wurde die Implementierung eines Provisionsdeckels im Vertrieb von Lebensversicherungsprodukten und Restschuldversicherungen vorgeschlagen. Zur Deckelung der Provision wurde, in Abhängigkeit von Konstellation und diskutiertem Entwurf, ein Korridor zwischen 2,5 % und 4,0 % der Bruttobeitragssumme, d.h. entsprechend der Summe aller Beiträge für maximal 35 Jahre, diskutiert. Im Referentenentwurf wurde das Inkrafttreten der Deckelung zum 01.01.2021 für danach abgeschlossene Vergütungsvereinbarungen angedacht.
Da in dem Referentenentwurf ein Eingriff in das Wettbewerbs- und Europarecht gesehen wird, dürfte die Diskussion um das umstrittene Gesetz noch länger andauern.
Bezüglich der gewerberechtlichen Zulassungsanforderungen hinsichtlich der Befugnisse nach § 34 f GewO konnte im Geschäftsjahr 2019 ebenfalls eine lebhafte Diskussion verfolgt werden. Die diskutierte Neuregelung würde die Tochtergesellschaften Duwensee & Partner GmbH und die Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH betreffen. Für eine Neuregelung der gewerberechtlichen Zulassungsanforderungen mit der Voraussetzung einer eigenen Zulassung gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht besteht innerhalb der VMR AG ein bewährtes Lösungsmuster, z.B. bei der 4FREE AG.
Markt- und Wettbewerbsbedingungen
Im Februar 2019 verglich Stiftung Warentest 26 Fondsvermittler, die in Kooperation mit Fondsbanken ihren Kunden den kostengünstigen Erwerb aktiv gemanagter Fonds bieten. Gemessen an dem überschaubaren Marktsegment und der Anzahl an aktiven Anbietern kann man die Wettbewerbsbedingungen als hart einstufen.
Verlauf des Aktienkurses
Per 02.01.2019 lag der Aktienkurs der VMR AG bei EUR 2,20. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug per 02.01.2019 EUR 2.606.590. Die Marktkapitalisierung betrug EUR 5.734.498,00 €
Per 30.12.2019 notierte eine Aktie der VMR AG bei EUR 2,76. Demnach betrug die Marktkapitalisierung der VMR AG per 30.12.2019 EUR 8.298.182,88. Das Grundkapital der Gesellschaft betrug EUR 3.006.588 Stückaktien.
Im Januar 2019 konnte eine Barkapitalerhöhung voll platziert werden. Diese erhöhte das Grundkapital um EUR 399.998. Die Marktkapitalisierung betrug, bereinigt um den Effekt der Barkapitalerhöhung, per 30.12.2019 in etwa EUR 7.194.188.
Der Verlauf des Aktienkurses zeigte im Geschäftsjahr 2019 eine Schwankungsbreite zwischen EUR 2,00 und EUR 3,00.
Einschätzung des Vorstands zur Geschäftsentwicklung
„Die geschäftliche Entwicklung 2019 entsprach weitgehend unseren Erwartungen. Wir sind dennoch nicht zufrieden, denn wir haben noch viel vor.
Mit dem Erwerb und der Einbringung einer Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH, einer innovativen Versicherungsvermittlung, stellten wir im Geschäftsjahr 2019 die Weichen auf Wachstum. Die ersten Erfolge zeichnen sich ab, so konnten wir unsere Provisionserlöse steigern und den Umsatz in der Gruppe auf über 10 Mio.€ heben. Das EBITDA, unsere zentrale Steuerungsgröße, erreicht allerdings noch nicht die angepeilte Zielgröße.
Erfreulich ist, dass unsere Restrukturierungsmaßnahmen im Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung fruchteten, wodurch wir nun in diesem Bereich stabile Erträge erwirtschaften und weiter in das Wachstum der VMR investieren können.“
Eugen Fleck, Vorstand der VMR AG
Entwicklung der EBITDA
Von besonderem Interesse sind für VMR die Provisionserlöse und die Provisionsmarge. Damit liegt das Augenmerk auf dem Ergebnis vor Ertragssteuern, Zinsen, Ergebnisabführungen und Abschreibungen (EBITDA), wodurch die Effektivität der jeweiligen Geschäftssegmente miteinander verglichen werden kann. Das EBITDA des Konzerns erreichte im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 472 T€ (2018: 370 T€).
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage spiegelt den Effekt aus dem Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH wieder, denn seit März 2019 wird die mitNORM GmbH vollkonsolidiert einbezogen.
Die 2015 gegründete mitNORM ist ein Start-Up-Unternehmen im Bereich der Versicherungsvermittlung mit starken Wachstumsraten. Aktuell sind dem Strukturvertrieb ca. 140 exklusiv gebundene Vermittler angeschlossen. Die Unternehmenspläne und eine externe Unternehmensbewertung im Rahmen der Sachkapitalerhöhungsprüfung sehen in den nächsten zehn Jahren eine Entwicklung der Provisionsumsätze von 15 Mio. € (2020) auf 26 Mio. € (ab 2029). Das Ergebnis nach Steuern soll nach diesem Planungsstand im selben Zeitraum von 443 T€ (2020) auf 2,3 Mio. € (ab 2029) steigen.
Durch die Akquisition erlangt die VMR AG eine erhebliche Steigerung im Konzern-Geschäftsvolumen und zielt auf einen Durchbruch in der Konzern-Ertragslage sowie auf eine hohe Kapitalrentabilität. Die Planzahlen der mitNORM konnten im Geschäftsjahr 2019 noch nicht erreicht werden. VMR geht jedoch von einem Aufholeffekt in den Jahren 2020 und 2021 aus. Für die Folgejahre wird daher weiterhin mit den entsprechenden Steigerungen gerechnet.
Erträge und Aufwendungen
Seit März 2019 ist die VMR AG Mehrheitsbeteiligte an der mitNORM GmbH, einem Unternehmen der Versicherungsvermittlung. Diese Erweiterung ergab für den VMR Konzern neben den erhöhten Ertrags- und Aufwandsvolumina auch eine veränderte Kostenstruktur.
Bei den Provisionserlösen ist eine Steigerung zu verzeichnen, die auf die Konsolidierung der Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH seit März 2019 zurückzuführen ist. Die konsolidierten Provisionserlöse bezifferten sich für das Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt EUR 10.452.540,26, während sie sich 2018 noch auf EUR 1.937.839,80 summierten.
Die Provisionserlöse des Geschäftssegments Versicherungsvermittlung summieren sich im Geschäftsjahr 2019, eine Konsolidierung ab 01.03.2019 berücksichtigend, auf EUR 8.603,05.
Die Provisionserlöse des Geschäftssegments Finanzanlagenvermittlung summieren sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt EUR 1.849.514,21 (2018: EUR 1.937.839,80).
Die sonstigen betrieblichen Erträge betrugen im Geschäftsjahr 2019 insgesamt EUR 468.749,83 (2018: 176.425,55).
Im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung ergab sich ein Sondereffekt in Höhe von EUR 275.000,00 bei den sonstigen betrieblichen Erträgen durch einen Forderungsverzicht der Prisma Life AG.
Die Provisionsaufwendungen summierten sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 7.063.505,32 (2018: EUR 208.526,74). Die Provisionsaufwendungen beinhalten neben Provisionsaufwendungen für Leistungen Dritter (Vermittler) auch Abschluss-Provisionserstattungen und -Weiterleitungen sowie Gebührenerstattungen an Kunden (bei der 4Free und der Fondsvermittlung24).
Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultiert im Wesentlichen aus der Erstkonsolidierung der mitNORM ab März 2019, wodurch sich das Geschäftsvolumen der VMR AG sich mehr als vierfachte. Daneben ergaben sich erstmalig für die VMR AG Aufwendungen durch eine Wertberichtigung auf Forderungen in Höhe von EUR 199.085,34.
Des Weiteren werden sämtliche Vergütungen an Vermittler der mitNORM ebenfalls im Provisionsaufwand ausgewiesen, auch Zahlungen an Vermittler für Bestandsgarantie, Starthilfe, Garantievorschüsse, Bonus und Bürokostenzuschüsse etc.
Der Personalaufwand betrug im Berichtsjahr EUR 1.138.725,98 (2018: EUR 765.542,29).
Die Abschreibungen reduzierten sich von EUR 920.941,75 im Geschäftsjahr 2018 auf insgesamt EUR 883.979,03 im Geschäftsjahr 2019.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen bezifferten sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 2.247.247,83 (2018: EUR 770.816,73).
Tabelle 1: Überblick der Ertragsergebnis 2019
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| Ausgewählte Ertragszahlen Gj. 2019 in € | Finanzanlagenvermittlung | Versicherungsvermittlung (01.03. - 31.12.) | Holding | Konsolidierung und IFRS-Anpassungen | Konzern |
|---|---|---|---|---|---|
| Betriebsergebnis | |||||
| Provisionserlöse (extern) | 1.849.514,21 | 8.603.026,05 | 0,00 | 0,00 | 10.452.540,26 |
| Abschreibungen | -16.058,14 | -31.714,36 | -496,49 | -835.710,04 | -883.979,03 |
| Betriebsergebnis | 726.565,39 | -179.685,90 | -390.086,37 | -568.961,19 | -412.168,07 |
| Finanzergebnis | |||||
| Zinsen und ähnliche Erträge | 20,89 | 4.260,62 | 3.401,00 | -2.387,50 | 5.295,01 |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -243.693,77 | -10.332,00 | -93.409,38 | -3.408,00 | -350.843,15 |
| Finanzergebnis | -243.672,88 | -6.071,38 | -90.008,38 | -5.795,50 | -345.548,14 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 482.892,51 | -185.757,28 | -480.094,75 | -574.756,69 | -757.716,21 |
| EBITDA | 742.623,53 | -147.971,54 | -389.589,88 | 266.748,85 | 471.810,96 |
Wie der Blick auf die Kenngröße EBITDA zeigt, fungiert das Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung als Cash Cow und erwirtschaftet stabile Erträge.
Da sich das Geschäftssegment Versicherungsvermittlung noch in der Wachstumsphase befindet, erreicht das EBITDA noch keinen positiven Wert.
Insgesamt erreichte der VMR als Konzern mit knapp TEUR 472 ein EBITDA, welches leicht unterhalb der Erwartungen liegt.
Dennoch konnte das EBITDA im Vergleich zum Vorjahr (2018: TEUR 370) um 28 % gesteigert werden.
Finanzlage
Der Konzern ist entsprechend seiner Geschäftstätigkeit dem Liquiditäts-, dem Kredit- und in niedrigem Umfang auch dem Kurs- sowie dem Währungsrisiko ausgesetzt. Das übergreifende Risikomanagement des Konzerns ist auf die Unvorhersehbarkeit der Entwicklung an den Finanzmärkten fokussiert und zielt darauf ab, die potenziell negativen Auswirkungen auf die Finanzlage des Konzerns zu minimieren.
Das Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung ist gekennzeichnet durch eine stabile Ertrags- und Kostenentwicklung. Da bei den Bestandprovisionen eine geringe Sensitivität zu den Kapitalmärkten besteht, sich im Vergleich dazu die Aufwendungen auf einem sehr niedrigen Niveau bewegen, ist die Liquiditätsplanung gut planbar.
Das Geschäftssegment Versicherungsvermittlung ist gekennzeichnet durch eine Kostenentwicklung, welche eng an die Ertragsentwicklung gekoppelt ist.
Insgesamt steuert der Konzern seine Kapitalstruktur, indem er Anpassungen unter Berücksichtigung des Wandels der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vornimmt. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben.
Unter Liquiditätsrisiko im engeren Sinne wird das Risiko verstanden, dass das Unternehmen nicht genügend Finanzierungsmittel besitzt, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Zahlungsverpflichtungen resultieren dabei unter anderem aus Zins- und Tilgungsleistungen.
Das Unternehmen steuert seine Liquidität in der Weise, dass zu jeder Zeit genügend Mittel zur Verfügung stehen, um seinen Verbindlichkeiten fristgerecht nachzukommen. Dabei steuern die einzelnen Gesellschaften ihre Liquidität selbstständig. Daneben findet über eine Konzernumlage die Verrechnung von Aufwendungen zwischen den Geschäftssegmenten statt. Hierbei hat der VMR Konzern sicherzustellen, dass z.B. Wachstumsaufwendungen im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung in ausreichendem Maß unterlegt sind, z.B. durch Mittelzuflüsse aus dem Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung.
Im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung wurden seitens der mitNORM GmbH insgesamt EUR 50.257,70 als Stornosicherheit für zukünftiges Geschäft gegenüber einer Versicherungsgesellschaft hinterlegt.
Die selbstständigen mitNORM-Berater im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung erwirtschaften Provisionserträge, deren Geldeingänge mit größerer zeitlicher Verzögerung und mitunter sehr volatil erfolgen. Hieraus und im Zusammenhang mit der Struktur der persönlichen Ausgaben ergeben sich bei den selbstständigen mitNORM-Beratern individuelle Liquiditätsbedarfe. Zum Ausgleich der beschriebenen Volailitäten in den individuellen Liquiditätsbedarfen werden seitens der mitNORM GmbH auf pragmatische Art und Weise Provisionsvorschüsse in Korrespondenz zu den zu erwartenden Provisionserträgen gewährt. Die Rückführung der Provisionsvorschüsse erfolgt durch Einbehalt der Provisionszahlungen. Die Provisionsvorschüsse werden als Forderungen an Vermittler bilanziert, jedoch sind diese in ihrer Werthaltigkeit gegenüber der Wirtschaftsprüfung - aufgrund der pragmatischen Art und Weise der Gewährung - nicht in der geforderten Form belegbar.
Die VMR AG plant die Implementierung eines Systems zur Überwachung sowie quantitativen wie qualitativen Analyse von Ausfallrisiken, damit die Provisionsvorschüsse global gesteuert und belastbar bewertet werden können.
Der Cashflow aus operativer betrieblicher Tätigkeit betrug im Geschäftsjahr 2019 EUR 105.656,59 (2018: EUR 427.788,73).
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich auf EUR -2.006.972,65 (2018: EUR -6.899,17). Dieser Betrag beinhaltet den Kaufpreis für die Mehrheitsbeteiligung an der mit-NORM GmbH i.H.v. EUR 3.700.000. Hierin enthalten sind EUR 212.959,04 erworbene flüssige Mittel. Aus dem Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH bestehen per 31.12.2019 Kaufpreisverbindlichkeiten i.H.v. EUR 1.500.000,00 gegenüber der Verkäuferin.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit summierte sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 2.010.818,67 (2018: EUR -479.564,65). Darin enthalten ist die Erhöhung des Grundkapitals i.H.v. EUR 399.998,- und die Bareinzahlung in die Kapitalrücklage i.H.v. EUR 599.997,-
Das Eigenkapital der Aktionäre der VMR AG betrug per 31.12.2019 EUR 3.224.734,39 (2018: EUR 2.867.075,70). Im Januar 2019 konnte eine Barkapitalerhöhung voll platziert werden. Diese erhöhte das Grundkapital um EUR 399.998.
Die Kapitalerhöhung ermöglichte den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH.
Im Rahmen der Barkapitalerhöhung konnte die Walter Schmitz Vermögensberatung GmbH als neuer langfristiger Aktionär gewonnen werden. Nach letztem Kenntnisstand hält die Walter Schmitz Vermögensberatung GmbH 4,66 % der VMR AG-Aktien.
Im Geschäftsjahr 2019 ist der VMR AG die Transformation kurzfristiger Verbindlichkeiten in langfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital gelungen. Insgesamt wurden für Mio.€ 3,3 neue Mittel aufgenommen und in Höhe von Mio.€ 1.8 Tilgungen ausgezahlt.
Tabelle 2: Überblick der Finanzschulden
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| Finanzschulden in € | Sofort fällig | bis 1 Jahr | >1 bis 5 Jahre | über 5 Jahre | Summe |
|---|---|---|---|---|---|
| Anleihen (unverbrieft) | 0 | 0 | 3.090.553,66 | 0 | 3.090.553,66 |
| Darlehen Hanse Merkur * | 81.821,92 | 0 | 0 | 1.500.000,00 | 1.581.821,92 |
| Darlehen PrismaLife | 0 | 75.000,00 | 150.000,00 | 0 | 225.000,00 |
| Diverse Darlehen | 0 | 475.000,00 | 0 | 0 | 475.000,00 |
| Vorschüsse * | 86.400,00 | 0 | 266.332,00 | 0 | 352.732,00 |
| Restkaufpreis mitNORM | 0 | 900.000,00 | 600.000,00 | 0 | 1.500.000,00 |
| Kaufpreisverb. Duwensee | 0 | 0 | 0 | 427.468,37 | 427.468,37 |
| Bankdarlehen * | 9,1 | 0 | 104.984,11 | 0 | 104.993,21 |
| 168.231,02 | 1.450.000,00 | 4.211.869,77 | 1.927.468,37 | 7.757.569,16 |
* Die ratierlich zu tilgenden Darlehen wurden zur Vereinfachung entsprechend ihrer Gesamtrestlaufzeit zugeordnet.
Das Darlehen der Hanse Merkur ist durch eine Drittsicherheit in Form der Abtretung von künftigen Provisionsansprüchen der Netfonds AG abgesichert. Die unverbrieften nicht kapitalmarktfähigen Anleihen sind zum Teil in Höhe von 1.391 T€ durch Abtretung von Provisionen der 4Free gesichert.
VMR konnte in 2019 zu jedem Zeitpunkt ihre fälligen Verbindlichkeiten tilgen.
Investitionen
Zur strategischen Erweiterung des Geschäftsmodells um ein Ertragsfeld, welches die Abhängigkeit von den Wertpapiermärkten reduziert, wurde im Frühjahr 2019 eine Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH erworben, einem innovativen Finanzberatungsunternehmen.
2015 wurde die mitNORM als ein Start-Up-Unternehmen im Bereich der Versicherungsvermittlung gegründet. Einzigartigkeitsmerkmale und Kundenmehrwerte bestehen in dem Konzept zur Bedarfsanalyse und Produktempfehlung. Die Kundenbedarfsanalyse orientiert sich unabhängig vom jeweiligen Berater an objektiven DIN-Standards: Bei ein und demselben Kundenbedarfsprofil kommt jeder Berater auf ein einheitliches Produktempfehlungsergebnis. Aktuell arbeiten ca. 140 exklusiv gebundene Berater in einem Netzwerk aus Personalberatung und Karriereinstitut - einem weiteren Einzigartigkeitsmerkmal der mitNORM, welches die Ganzheitlichkeit der Kundenberatung unterstreicht.
Der Kaufpreis für die Mehrheitsbeteiligung betrug Mio.EUR 3,7.
Vermögenslage
Die Vermögenslage der VMR AG erfüllt die Anforderungen zur Fristenkongruenz, in dem Investitionen ausschließlich über langfristig zur Verfügung stehendes Fremdkapital finanziert werden. Kurzfristige Verpflichtungen können dagegen über kurzfristig zur Verfügung stehende Mittel erfüllt werden.
Relevante Posten
Die relevantesten Positionen auf der Aktivseite der VMR-Konzernbilanz sind per 31.12.2019 die Geschäfts- und Firmenwerte mit EUR 14.540.546,63 (2018: 6.338.943,56), die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit EUR 2.519.071,67 (2018: EUR 325.580,30) sowie die sonstigen immateriellen Vermögenswerte mit EUR 1.267.669,97 (2018: EUR 1.929.546,64).
Die Werthaltigkeit der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurde, basierend auf den Business Plänen, im Rahmen eines Impairment-Tests geprüft. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde die Werthaltigkeit anhand von Stressszenarien simuliert. Für das Segment der Finanzanlagenvermittlung wurden die bislang stabil verlaufenden Provisionserlöse zugrunde gelegt. Die VMR AG-Töchter 4FREE AG, Fondsvermittlung24 GmbH, Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH, Deutsche Direktanlage AG sowie die Duwensee & Partner GmbH erhalten regelmäßig Bestandsprovisionen der Kapitalanlagegesellschaften für die gemanagten Investmentfondsbestände. Für das Segment der Versicherungsvermittlung wurden die erwarteten Provisionserlöse angenommen.
Der im Geschäftsjahr 2019 vollzogene Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH steht im Zusammenhang mit einer Kaufpreisallokation (Purchase Price Allocation, kurz PPA), bei der bislang keine Bilanzierung als immaterielle Vermögensgegenstände bzw. -werte vorgenommen wurde.
Wertberichtigungen auf finanzielle Vermögenswerte liegen jeweils zum Abschlussstichtag 31.12.2019 nur bei der mitNORM in Höhe von 1.373 T€ für die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte (Tabelle 3) vor.
Tabelle 3: Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte der mitNORM GmbH
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| Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte der mitNORM GmbH | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| € | € | |
| --- | --- | --- |
| Vorschüsse an Vermittler | 568.382,84 | |
| Einzelwertberichtigungen Ausfallrisiko Vorschüsse | -76.084,53 | |
| 492.298,31 | 0,00 | |
| Aktuelle Darlehen an Vermittler | 140.902,12 | |
| Einzelwertberichtigungen Ausfallrisiko Darlehen | -55.096,92 | |
| 85.805,2 | 0,00 | |
| Überzahlte Provisionsabrechnungskonten Vermittler | 136.939,73 | |
| Einzelwertberichtigungen Ausfallrisiko negative Provisionsabrechnungskonten | -50.400,29 | |
| 86.539,44 | 0,00 | |
| Gewährte Starthilfen und Garantievorschüsse | 1.553.857,91 | |
| Einzelwertberichtigungen für Performance-Erlass u. Ausfallrisiken | -1.191.499,10 | |
| 362.358,81 | 0,00 | |
| Zwischensumme für Forderungen mit Kreditrisiken nach EWB | 1.027.001,76 | 0,00 |
| Kautionen und übrige Forderungen | 36.208,12 | 2.850,64 |
| 1.063.209,88 | 2.850,64 |
Durch den im Geschäftsjahr 2019 vollzogenen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an der mitNORM GmbH bilanziert die VMR AG erstmalig Forderungen in einem relevanten Umfang. Die genannten Forderungen begründen sich hauptsächlich in der Gewährung von Provisionsvorschüssen an die selbstständigen mitNORM-Berater im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung. Deren erwirtschaftete Provisionserträge sind mitunter sehr volatil und erwirken zeitlich verzögerte Geldeingänge. Zum Ausgleich der beschriebenen Volailitäten und zur Überbrückung der zeitlichen Verzögerungen werden seitens der mitNORM GmbH auf pragmatische Art und Weise Provisionsvorschüsse in Korrespondenz zu den zu erwartenden Provisionserträgen gewährt, deren Rückführung durch den Einbehalt von Provisionszahlungen erfolgt. Die Provisionsvorschüsse werden als Forderungen an Vermittler bilanziert.
Zur globalen Steuerung und belastbaren Bewertung der genannten Forderungen durch die VMR AG ist die Implementierung eines Systems zur Überwachung sowie quantitativen wie qualitativen Analyse von Ausfallrisiken geplant.
Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
Auf Konzernebene kommen weder finanzielle noch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Anwendung. Innerhalb der Geschäftssegmente werden Leistungsindikatoren eingesetzt, so steuert zum Beispiel die Geschäftsführung der mitNORM ihren Bereich nach der Erreichung von Vertriebseinheiten und Wertungspunkten, der Durchführung von Jahres-Update-Gesprächen bei Bestandskunden, der Erreichung von Netzwerkzielen.
Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag traten innerhalb der VMR AG keine nennenswerten Ereignisse positiver und negativer Art ein.
Zumindest die ersten zwei Monate des Geschäftsjahres 2020 verlaufen für die VMR AG vielversprechend: Kapitalmärkte auf einem hohen Kursniveau bescheren erhöhte Provisionseinnahmen im Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung dazu eine Steigerung beim Provisionserlös der mitNORM um 14 % ggü. dem Vorjahreszeitraum. Mit Ausbruch der Coronavirus-Pandemie ist allerdings auch die Planung der geschäftlichen Entwicklung mit einer größeren Unsicherheit behaftet.
Bislang ist unklar, in welchem Ausmaß das Geschäft der VMR AG beeinflusst wird. Da die Provisionseinnahmen des Segments Finanzanlagenvermittlung in den Bestandsprovisionen der Kapitalanlagegesellschaften für die gemanagten Investmentfondsbestände besteht, anhand deren Volumen die Betragshöhe bemessen wird, ist von einer direkten Betroffenheit auszugehen: Je niedriger das Kursniveau der Aktienmärkte, desto niedriger die vergüteten Bestandsprovisionen.
Allerdings haben nur zu einem Teil die verwalteten Investmentfonds-Bestände als Basiswert Aktien, weswegen der Kurseinbruch an den Aktienmärkten mit einer abgemilderten Sensitivität auf die verwalteten Depotvolumen wirken sollte. Dennoch wird sich das Segment Finanzanlagenvermittlung einer Reduktion der Provisionseinnahmen aus Bestandsprovisionen nicht gänzlich entziehen können.
Ein drastischer Einbruch der Provisionseinnahmen im Geschäftssegment Finanzanlagenvermittlung ist als kritisch einzustufen, insbesondere da in diesem Geschäftssegment kaum Einsparmöglichkeiten erkannt werden; erst kürzlich fanden Restrukturierungsmaßnahmen erfolgreich Umsetzung.
Mit Blick auf unklare Entwicklungen bietet das Geschäftssegment Versicherungsvermittlung den Vorteil, dass die Kostenentwicklung, eng an die Ertragsentwicklung gekoppelt ist. Dennoch lassen sich zwei relevante Effekte der Coronavirus-Pandemie erkennen: Zum einen die Stundung oder gar Stornierung laufender Versicherungsverträge aufgrund von Einkommenseinbußen. Zum Zweiten das wachsende Bedürfnis nach Vorsorge, denn grundsätzlich verursacht jede Krise einen gesteigerten Bedarf nach Sicherheit.
Bericht über die erwartete Entwicklung sowie über Chancen und Risiken
Die ersten Vorzeichen des Beginns einer deutlich veränderten Ära zeigen sich Ende Januar 2020: Am 25. Januar erreicht der Coronavirus Europa, am 28. Januar 2020 Deutschland, seit Mitte Februar belastet die Ausbreitung des Coronavirus' die Wirtschaft, seit dem 23.März 2020 besteht eine weitgehende Kontaktbeschränkung, die den Alltag in der Bundesrepublik Deutschland stark beeinträchtigt.
Gezeichnet von der Coronavirus-Pandemie wird 2020 - nicht nur wirtschaftlich gesehen - ein sehr schwieriges Jahr. Die ökonomischen Auswirkungen sind aktuell kaum absehbar, auch weil längst nicht jeder Effekt erkennbar ist. So verzichtet beispielsweise die Helaba auf einen Ausblick für 2020 (Handelsblatt vom 25.03.2020).
Man versucht, das Ausmaß der wirtschaftlichen Einbußen anhand von saisonbereinigten Frühindikatoren abzusehen: Auftragseingangsindex, Auftragsbestandsindex, Produktionsindex, Umsatzindex, geleistete Arbeitsstunden, Außenhandelsbilanz etc. Ein neu geschaffener Frühindikator ist der Lkw-Maut-Fahrleistungsindex, welchen das Statistische Bundesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Güterverkehr (Datenerhebung) und der Deutschen Bundesbank (Saison- und Kalenderbereinigung) erarbeitet. Die Hauptvorteile dieses Indikators liegen in der Aktualität und der kurzfristig verfügbaren Daten. In den Monaten Januar bis März 2020 lag der Index noch bei durchschnittlich 111 %, wobei 100 % der Lkw-Maut-Fahrleistung im Jahr 2015 entspricht. Im April 2020, als erstmalig ein Coronavirus-Lockdown in Form einer Kontaktbeschränkung galt (ab 23.03.2020), lag der Wert bei 97,9 %, wobei die Schwankungsbreite zwischen 89,5 % und 113 % (saisonbereinigt) lag 1. „Eine Sonderauswertung des LKW-Maut-Fahrleistungsindex weist z.B. für die letzten sieben Tage im März einen Rückgang des Index um etwa 10 % gegenüber dem Stand vor Corona aus.“ 2 Das Bundesministerium der Wirtschaft warnt, dass „Mit einem erwarteten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 6,3 % [...] der Bundesrepublik die schwerste Rezession seit ihrem Bestehen“ bevorsteht.
Neben der Coronavirus-Pandemie bleiben politische wie wirtschaftliche Instabilitäten und Risiken bestehen. Im Zusammenhang mit dem zunehmenden Protektionismus sind Handelskonflikte zu befürchten. Der Brexit und die weiterhin unklare Ausgestaltung eines zukünftigen Handelsabkommens zwischen Großbritannien und der EU sind nur ein Beispiel für eine wirtschaftliche Instabilität. Themen wie die Digitalisierung, der demographische Wandel oder der Umweltschutz werden weiterhin Bestand haben, teils von den aktuellen Geschehnissen sogar verstärkt werden.
Für 2020 sehen Analysten im Durchschnitt eine leichte Erholung des Euro gegenüber den Hauptwährungen. Geldpolitisch ist eine Seitwärtsentwicklung auf den Zins- und Währungsmärkten zu erwarten. Dementsprechend wird das Anlagegeschäft der Finanzbranche weiterhin einen Schwerpunkt in den Aktienmärkten erwarten dürfen während Festgeld-, Sparbrief oder auch Tagesgeldanlagen weiter an Attraktivität verlieren dürften.
Ausblick für die VMR Group
Konjunkturelle und die Finanzbranche betreffende Faktoren können sowohl die operative als auch die finanzwirtschaftliche Entwicklung der VMR AG wesentlich beeinflussen. Dementsprechend basiert der Ausblick zum erwarteten Geschäftsverlauf auf Annahmen. Aufgrund der Unvorhersehbarkeiten im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie, den weltweiten Beeinträchtigungen mit unterschiedlichsten Wechselwirkungen, ist aktuell die Prognose von erwarteten Entwicklungen mit besonders viel Unsicherheit behaftet.
1 Statistisches Bundesamt, Experimentelle Daten, Lkw-Maut-Fahrleistungsindex, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/04/PD20_129_421.html, abgerufen per 30.03.2020
2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Monatsbericht Mai 2020 „Schlaglichter der Wirtschaftspolitik“ vom 15.04.2020, Seite 52
Bislang ist unklar, in welchem Ausmaß die Ereignisse und Entwicklungen das Geschäft der VMR AG beeinflussen werden. Da die Provisionseinnahmen des Segments Finanzanlagenvermittlung in den Bestandsprovisionen der Kapitalanlagegesellschaften für die gemanagten Investmentfondsbestände besteht, anhand deren Volumen die Betragshöhe bemessen wird, ist von einer direkten Betroffenheit auszugehen. Denn je niedriger das Kursniveau der Aktienmärkte, desto niedriger die vergüteten Bestandsprovisionen auf aktiv gemanagte Aktienfonds. Allerdings haben nur zu einem Teil die verwalteten Investmentfonds-Bestände als Basiswert Aktien, weswegen der Kurseinbruch an den Aktienmärkten mit einer abgemilderten Sensitivität auf die verwalteten Depotvolumen wirken sollte. Dennoch wird sich das Segment Finanzanlagenvermittlung zumindest einer temporären Reduktion der Provisionseinnahmen aus Bestandsprovisionen nicht gänzlich entziehen können. Aktuell nimmt der Kurseinbruch an den Aktienmärkten einen Verlauf an, der einer V-Form ähnelt. Diese Entwicklung der Aktienmärkte entspricht damit der Entwicklung, wie sie von Konjunkturbeobachtern mehrheitlich erwartet wurde 3. Es ist daher nur von einer kurzen, temporären Reduktion der Provisionseinnahmen aus Bestandsprovision auszugehen.
So beobachten wir, dass viele Privatanleger die eingebrochenen Kapitalmärkte als Chance für ihre Kapitalanlagen erkennen, Depotkonten eröffnen und in Wertpapiere investieren. Parallel stellt sich die Kooperation mit Dirk Müller Premium Aktien Fonds als Erfolgsbringer heraus, denn dessen Investment-Strategie wird von Anlegern als krisenfest angesehen. Entsprechend kann im März 2020 das Segment Finanzanlagenvermittlung einen deutlichen Anstieg der Neukundenzahlen registrieren.
Für das Segment Versicherungsvermittlung werden zwei relevante Effekte der Coronavirus- Pandemie gesehen: Zum einen die Stundung oder gar Stornierung laufender Versicherungsverträge aufgrund von Einkommenseinbußen. Zum Zweiten das wachsende Bedürfnis nach Vorsorge, denn grundsätzlich verursacht jede Krise einen gesteigerten Bedarf nach Sicherheit. Des Weiteren stellt sich als vorteilhaft heraus, dass die Kernzielgruppe der mitNORM ein Durchschnittsalter von unter 30 Jahren hat und daher den Einsatz von Videokonferenzlösungen für Beratungsgespräche schätzt - schon bevor Kontaktbeschränkungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie herrschten.
Während eine Stundung laufender Versicherungsverträge praktisch keinen Effekt auf das Segment der Versicherungsvermittlung haben sollte, kann eine Stornierung laufender Versicherungsverträge sowohl eine Chance als auch ein Risiko darstellen; Chance, weil neuere, konditionell attraktivere Verträge abgeschlossen werden und Risiko, weil unter Umständen Provisionsvorschüsse an die Produktgeber rückerstattet werden müssen. Für Letzteres wurden Stornorückstellungen gebildet, sodass sich die VMR AG hierfür gut vorbereitet sieht.
Es bleibt also fraglich ist, wie sich die wirtschaftlichen Effekte der Corona-Pandemie im Wechselspiel zueinander auf die VMR auswirken werden.
3 Deloitte, „COVID-19 Briefing: Konjunkturszenarien für die Nach-Corona-Zeit“, Stand 03/2020, S.3
Für das Geschäftsjahr 2020 plant die VMR die Erzielung von Provisionserlösen in Höhe von insgesamt 13,0 bis 14,0 Mio.€. Das EBITDA erwarten wir bei 328 T€ bis 515 T€.
Risikobericht
Für die VMR als Holdinggesellschaft einer Gruppe von Unternehmen in der Privatkunden-Finanzplanung und -Anlagevermittlung, stellt vornehmlich ein Ausfall der Provisionserlöse bei bestehenden Zahlungsverpflichtungen ein bestandsgefährdendes Risiko dar.
Das Risiko einer schwerwiegenden Reduktion der Provisionserlöse besteht im Segment Finanzanlagenvermittlung in erster Linie, wenn eine größere und lang anhaltende Korrektur der weltweiten Wertpapiermärkte stattfindet. Eine derartige Marktentwicklung würde sich nicht nur negativ auf das Volumen der betreuten Investmentbestände auswirken, sondern gegebenenfalls auch die Zahl der Bestandskunden reduzieren.
Die lebhafte Diskussion zum Lebensversicherungsreformgesetz II (kurz: LVRG II) gewann damit für die VMR AG an Relevanz. Die Einführung eines Provisionsdeckels im Vertrieb von Lebensversicherungsprodukten und Restschuldversicherungen - Diskussionsmittelpunkt des LVRG II - hätte für die mitNORM GmbH grundlegende Auswirkungen. Im Referentenentwurf wurde das Inkrafttreten der Deckelung zum 01.01.2021 für danach abgeschlossene Vergütungsvereinbarungen angedacht.
Zum einen ist daher die kurzfristige Betroffenheit der mitNORM GmbH abwendbar, indem bestehende Vergütungsvereinbarungen zunächst unangetastet bestehen bleiben. Zum anderen wird in dem Referentenentwurf ein Eingriff in das Wettbewerbs- und Europarecht gesehen, wodurch die Diskussion um das umstrittene Gesetz noch länger andauern sollte und nicht mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2021 zu rechnen ist.
Es kann davon ausgegangen werden, dass die Diskussionen bezüglich einer Anpassung der gewerberechtlichen Zulassungsanforderungen hinsichtlich der Befugnisse nach § 34 f GewO Fortsetzung finden. Von einer Neuregelung wären die Tochtergesellschaften Duwensee & Partner GmbH und die Deutsches Institut für Finanzanalyse GmbH betroffen. Für den Fall einer Neuregelung der gewerberechtlichen Zulassungsanforderungen, wodurch eine eigene Zulassung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erforderlich wird, besteht innerhalb der VMR AG ein bewährtes Lösungsmuster, z.B. bei der 4FREE AG.
Die Geschäftsmodelle der 4Free AG, der DDAG und der mitNORM GmbH zeigten sich bislang durch die hohe Zahl an Kunden, die Langfristigkeit der meisten Endkundenverträge mit den Produktanbietern und die Diversifikation der Produkt- und Leistungsangebote sehr stabil.
Im Geschäftssegment Versicherungsvermittlung bestehen per 31 .12.2019 Kreditrisiken durch
| • | Vorschüsse an Vermittler: 568.382,85 € (Vorjahr: 0,00 €) |
| • | Starthilfe/Garantievorschüsse Vermittler, 1.553.857,91 € (Vorjahr: 0,00 €) |
Für genannte Kreditrisiken wurden im Rahmen der Abschlusserstellung für das Geschäftsjahr 2019 Wertberichtigungen vorgenommen:
| • | Wertberichtigung Vorschüsse Vermittler: 76.084,53 € (Vorjahr: 0,00 €) |
| • | Einzelwertberichtigung auf Starthilfe und Garantievorschüsse: 1.191.499,10 € (Vorjahr: 0,00 €) |
Marktrisiken aus Fremdwährungsrisiken oder auch Positionsrisiken bestehen keine, denn die VMR AG und ihre Tochtergesellschaften agieren lediglich als Anlagevermittler ohne selbst fremdwährungs-, zins- oder auch aktienkursbezogene Risiken einzugehen. Operationelle Risiken durch Eigenhandel können daher ebenfalls ausgeschlossen werden.
Per 31.12.2019 bestanden für die VMR AG keine Finanzierungsrisiken. Die Ausstattung mit Eigen- und Fremdkapital ist fristenkongruent gesichert, jedoch können sich perspektivisch Risiken aus den Anschlussfinanzierungen ergeben.
Risikomanagementsystem
Geschäftsmodell und Unternehmensgröße erlauben eine pragmatische Überwachung von Geschäftsverlauf, wirtschaftlicher Lage und Risiken. Die Wertschöpfung der VMR AG als Holdinggesellschaft einer Gruppe von Unternehmen in der Privatkunden-Finanzplanung und -Anlagevermittlung besteht im Kern aus dem Vertrieb von Finanzanlageprodukten und Vorsorgelösungen, wobei die juristische Bestandsführung bei den Depotbanken und die Risikoübernahme durch die Versicherer erfolgt; die Tochtergesellschaften der VMR AG fungieren als Vermittler.
Der Vorstand der VMR AG steht in enger Abstimmung mit der Geschäftsführung der einzelnen Tochtergesellschaften, ist in das operative Geschäft involviert und kann so frühzeitig Risiken erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen.
Chancenbericht
Durch das langfristig niedrige Zinsniveau gewinnen Kapitalanlagen in Sachwerte, z.B. in Aktien oder Immobilien, an Bedeutung. Für den Vermögensaufbau besteht ein gleichgerichteter Bedarf, der aufgrund des langfristigen Anlagehorizonts besonders für Sachwertanlagen geeignet ist.
In Kooperation von Netfonds Structured Investments GmbH (kurz: NSI) und Deutsche Direktanlage AG (kurz DDAG) wird ein Immobiliensparplan geplant. Hierin wird die Chance gesehen, junge Kunden, die am Anfang ihres Karriereweges stehen, für den Vermögensaufbau mit Immobilien zu gewinnen und langfristig zu binden.
Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung erwarten wir einen zunehmenden Bedarf an privater Altersvorsorge. Hiervon wird das Geschäftssegment Versicherungsvermittlung mit der mitNORM profitieren können.
Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem mit Relevanz für den Konzernrechnungslegungsprozess
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich der Rechnungslegung liegt im Verantwortungsbereich des alleinigen Vorstands. Zur Durchführung von Buchführung und Konzernrechnungslegung wurde die TCP Thorsten Cordes & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mandatiert.
Neben Standardsoftware im Bereich Rechnungswesen werden speziell auf die individuellen Anforderungen der Segmente abgestimmte Programme eingesetzt, so beispielsweise im Segment Versicherungsvermittlung mit einer individuell angepassten Software-Lösung zwecks Abrechnung von Provisionen und Provisionsvorschüssen. Die eingesetzten Programme führen zahlreiche Plausibilitätsprüfungen durch und ermöglichen den Datenaustausch mit anderen Programmen.
Sämtliche für die Rechnungslegung relevanten Daten fließen in die Buchungs- und Rechnungslegungssysteme der mandatierten TCP Thorsten Cordes & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft.
Kontrollfunktionen hinsichtlich der finanziellen Berichterstattung werden hauptsächlich von Vorstand und Aufsichtsrat wahrgenommen.
Risikoberichterstattung im Zusammenhang mit dem Einsatz von Finanzinstrumenten
Finanzinstrumente im Sinne nach KWG und WpHG, d.h. Devisen, Geldmarktinstrumente, Wertpapiere, Rechnungseinheiten sowie Derivate, werden innerhalb der VMR AG nicht eingesetzt.
Vergütungsbericht
Das Vergütungssystem für den Vorstand der VMR AG wird vom Aufsichtsrat festgelegt sowie einmal im Geschäftsjahr überprüft. Der Deutsche Corporate Governance Kodex und die darin festgelegten Grundsätze finden hierbei Berücksichtigung für eine klare und verständliche Vergütung.
Sowohl Vorstand als auch Aufsichtsrat der VMR AG erhalten eine erfolgsunabhängige Festvergütung, d.h. variable oder gewinnabhängige Bezüge in Form von Tantiemen, Provisionen etc. werden nicht gewährt. Die Festvergütung des Vorstands besteht aus Festgehalt und Nebenleistungen in Form von Sachbezügen, die im Wesentlichen aus der Übernahme von Aufwandsentschädigungen und Versicherungsprämien und darauf entfallende Steuern und Sozialabgaben bestehen. Die für den Vorstand gezahlten Arbeitgeberzuschüsse zur Sozialversicherung (4 T€, i.Vj. 5 T€), Sachbezüge Dienstwagen (8 T€, i.Vj. 8 T€) sowie Reise- und Fahrtkostenerstattungen sind in den in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Bruttobezügen nicht enthalten.
Die Bezüge der Organe ergaben sich wie folgt:
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| Organbezüge | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| € | € | |
| --- | --- | --- |
| Vorstand | ||
| Eugen Fleck | 56.492,28 | 53.550,00 |
| 56.492,28 | 53.550,00 | |
| Aufsichtsrat | ||
| Klaus Schwantge | 15.470,00 | 13.040,00 |
| Peer Reichelt | 10.710,00 | 11.900,00 |
| Sönke Bellmann | 10.710,00 | 11.900,00 |
| 36.890,00 | 36.840,00 | |
| 93.382,28 | 90.390.00 |
Kredite, Vorschüsse oder Haftungszusagen und Bürgschaften wurden an oder zugunsten der Organe nicht gewährt.
Übernahmerelevante Angaben
Erläuternder Bericht des Vorstands der Value Management & Research AG gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315a Abs. 1 HGB.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der Value Management & Research AG beträgt zum Ende des Geschäftsjahres EUR 3.006.588. Es ist eingeteilt in 3.006.588 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00. Jede Aktie verfügt über ein Stimmrecht, Aktien mit Sonderrechten bestehen nicht. Weitere Einzelheiten zum Grundkapital werden im Anhang des Jahres- und des Konzernabschlusses erläutert.
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen
Dem Vorstand der Gesellschaft sind keine vertraglichen Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt.
Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts bestand folgende uns bekannte Beteiligung am Kapital der Value Management & Research AG, die die Schwelle von 10 % der Stimmrechte überschreitet: Systematic Value Investor GmbH hält 12,9 % der Aktien an der Value Management & Research AG. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn von Hundert der Stimmrechte überschreiten, sind der Gesellschaft nicht bekannt.
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen
Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen nicht. Insbesondere existieren keinerlei Entsendungsrechte in den Aufsichtsrat gemäß § 101 Abs. 2 AktG.
Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben
Soweit Arbeitnehmer der VMR AG am Kapital der Gesellschaft beteiligt sind, üben diese die Stimmrechtskontrollrechte unmittelbar aus. Dem Vorstand der VMR AG ist nicht bekannt, dass Arbeitnehmer der VMR AG oder auch Tochtergesellschaften der VMR AG die mit ihren Aktien verbundenen Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. Arbeitnehmer, die Aktionäre der VMR AG sind, können bzw. konnten die ihnen aus ihrem Aktienbesitz zustehenden Kontrollrechte unmittelbar nach den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ausüben.
Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und die Änderung der Satzung
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat nach Maßgabe der §§ 84 und 85 AktG sowie § 9 der Satzung für eine Amtszeit von jeweils höchstens fünf Jahren bestellt. Der Vorstand kann gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung aus einer oder mehreren Personen bestehen, die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Eine Änderung der Satzung bedarf nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 8 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen.
Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen
Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 15. August 2019 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital, der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14.08.2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt bis zu EUR 1.503.294,00 durch Ausgabe von bis zu 1.503.294 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 gegen Bar und/oder Sacheinlagen zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter bestimmten Bedingungen insbesondere bei Sacheinlagen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2019). Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 14. Juli 2016 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 1.203.295,00 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.203.295,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Juli 2016 durch die Gesellschaft ausgegeben werden.
Die Hauptversammlung vom 15. August 2019 hat die Gesellschaft ermächtigt bis zum 14. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 10% des bei Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem von der Hauptversammlung am 15. August 2019 ( Tagesordnungspunkt 8 ) gefassten Ermächtigungsbeschluss.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen
Es bestehen keine wesentlichen Vereinbarungen zwischen der Value Management & Research AG und Dritten, die bei einem Kontrollwechsel infolge eines Übernahmeangebots wirksam werden, sich ändern oder enden.
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind
Es besteht keine Entschädigungsvereinbarungen der Value Management & Research AG, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind.
Zukunftsbezogene Aussagen
Der Lagebericht enthält Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der VMR AG und der VMR Gruppe sowie auf die wirtschaftliche Entwicklung beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum gegenwärtigen Zeitpunkt bekannten Informationen getroffen wurden. Sollten die zu Grunde gelegten Annahmen nicht eintreffen oder neue Risiken eintreten, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den erwarteten Ergebnissen abweichen.
Lagebericht
Die VMR AG ist eine reine Holding ohne operativen Geschäftsbetrieb.
Erträge und Aufwendungen
Die VMR AG erzielte im Geschäftsjahr 2019 erstmalig Umsatzerlöse aus einer Konzernumlage, u.a. zur Deckung der gestiegenen Fremdkapitalkosten (Zinsen, ähnliche Aufwendungen, 2019: 93.409,38 €, 2018: 13.108,43 €) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen, die sich im Geschäftsjahr 2019 auf insgesamt 668.143,35 € summierten (Vorjahr: 336.458,42 €). Diese Steigerung spiegelt Aufwendungen aus der erworbenen Mehrheitsbeteiligung wieder, so zum Beispiel Beratungs- und Coaching-Aufwendungen.
Die VMR AG als Mutterunternehmen erhält im Geschäftsjahr 2019 insgesamt 372.462,03 € (2018: 101.133,06 €) aus Gewinnen aus Ergebnisabführungsverträgen von Tochtergesellschaften. Hierin spiegelt sich insbesondere der Erfolg des Geschäftssegments Finanzanlagenvermittlung wieder.
Finanzlage
Seit 2019 finanziert sich die Gesellschaft nicht mehr über die Gewinnabführungsverträge, sondern über eine Konzernumlage. Darüber hinaus werden liquide Mittel - sofern diese kfr. benötigt werden - bei den Tochterunternehmen ausgeliehen.
Vermögenslage
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden fristenkongruent finanziert. Das Anlagevermögen betrug per 31.12.2019 insgesamt 8.488.497,38 € (per 31.12.2018: 4.788.498,38 €). Dem gegenüber steht die Finanzierung durch 4.903.525,31 € Eigenkapital (per 31.12.2018: 4.093.546,63 €), Pensionsrückstellungen i.H.v. 406.046,00 € (per 31.12.2018: 345.595,00 €) sowie Verbindlichkeiten i.H.v. insgesamt 3.000.000,00 € (in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten).
Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert aus dem Erwerb der mit-NORM. In diesem Zusammenhang sind auch die sonstigen Verbindlichkeiten angestiegen, da der Erwerb fremdfinanziert worden ist.
Erklärung zur Unternehmensführung
Für die Erklärung zur Unternehmensführung verweisen wir auf unsere website: www.vmr-group.de
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
„Wir versichern nach besten Wissen, dass im zusammengefassten Konzernlagebericht und Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschreiben sind.“
26. Juni 2020
Value Management & Research AG
Eugen Fleck, Vorstand
AKTIVA
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| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |
|---|---|---|
| € | € | |
| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Sachanlagen | ||
| 1. Büro- und sonstige Betriebsausstattung | 1,00 | 1,00 |
| 1,00 | 1,00 | |
| II. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 8.470.535,38 | 4.770.535,38 |
| 2. Beteiligungen | 17.962,00 | 17.962,00 |
| 8.488.497,38 | 4.788.497,38 | |
| 8.488.498,38 | 4.788.498,38 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 628.735,42 | 188.771,91 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 112.823,00 | 101.231,17 |
| 741.558,42 | 290.003,08 | |
| II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 19.556,48 | 9.167,79 |
| 761.114,90 | 299.170,87 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 999,28 | 860,03 |
| D. Aktive latente Steuern | 0,00 | 82.383,60 |
| Bilanzsumme | 9.250.612,56 | 5.170.912,88 |
PASSIVA
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| 31. Dezember 2019 | 31. Dezember 2018 | |
|---|---|---|
| € | € | |
| --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 3.006.588,00 | 2.606.590,00 |
| II. Kapitalrücklage | 3.270.900,91 | 2.670.903,91 |
| III. Bilanzverlust | -1.373.963,60 | -1.183.947,28 |
| 4.903.525,31 | 4.093.546,63 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 406.046,00 | 345.595,00 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 159.416,27 | 147.075,73 |
| 565.462,27 | 492.670,73 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 78.383,46 | 72.518,13 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 596.785,00 | 506.838,52 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.106.456,52 | 5.338,87 |
| 3.781.624,98 | 584.695,52 | |
| Bilanzsumme | 9.250.612,56 | 5.170.912,88 |
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| 01.01. bis 31.12.2019 | 01.01. bis 31.12.2018 | |
|---|---|---|
| € | € | |
| --- | --- | --- |
| 1. Erlöse aus Konzernumlagen | 382.500,00 | 0,00 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 17.411,07 | 39.945,52 |
| 3. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -63.644,32 | -66.404,04 |
| b) soziale Abgaben | -57.209,28 | -42.889,42 |
| -120.853,60 | -109.293,46 | |
| 4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -496,49 | -719,98 |
| 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -668.143,35 | -336.458,42 |
| 6. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 372.462,03 | 101.133,06 |
| 7. Zinsen und ähnliche Erträge | 3.401,00 | 3.248,00 |
| 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -93.409,38 | -13.108,43 |
| 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -82.383,60 | -144.340,62 |
| 10. Ergebnis nach Steuern | -189.512,32 | -459.594,33 |
| 11. sonstige Steuern | -504,00 | 472,19 |
| 12. Jahresfehlbetrag | -190.016,32 | -459.122,14 |
| 13. Verlust-/ Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | -1.183.947,28 | -724.825,14 |
| 14. Bilanzverlust | -1.373.963,60 | -1.183.947,28 |
1.Allgemeine Angaben
Die Value Management & Research AG (VMR AG) ist als kapitalmarktorientierte Gesellschaft eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 i.V.m. § 264d HGB. Der Jahresabschluss der VMR AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr 2019 wurde somit nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG beachtet. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRB 159278 in Deutschland eingetragen (vormals AG Königstein im Taunus HRB 5082).
Die VMR AG stellt zusätzlich als oberstes Mutterunternehmen zum 31. Dezember 2019 einen Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der europäischen Union anzuwenden sind, auf.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Grundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt wie im Vorjahr nach unveränderten Grundsätzen.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der Going-Concern-Prämisse.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Die Bilanz ist nach dem vollständigen Schema des § 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem vollständigen Schema des § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Posten Umsatzerlöse wurde zur Klarstellung in Erlöse aus Konzernumlagen umbenannt.
Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB wurden nicht gebildet.
2.2 Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Posten
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Der Abschreibungszeitraum entspricht der wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Zugänge mit Anschaffungskosten bis 800 € werden sofort in voller Höhe als geringwertiges Wirtschaftsgut abgeschrieben.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten zzgl. angefallener Anschaffungsnebenkosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden Abschreibungen vorgenommen, um diese mit einem niedrigeren beizulegenden Wert auszuweisen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden abzüglich der zur Abdeckung latenter und akuter Risiken notwendigen Einzel- und Pauschalwertberichtigungen zu Nominalwerten bewertet. Rückdeckungsversicherungen werden zum beizulegenden Zeitwert in Höhe des von der Versicherung berechneten „Rückkaufswertes“ bewertet.
Flüssige Mittel
Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bilanziert.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden alle vor dem Abschlussstichtag getätigten Ausgaben ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Aktive latente Steuern
Aktive latente Steuern werden gemäß § 274 HGB gebildet, soweit entsprechendes Steuerentlastungspotential aus unterschiedlichen Wertansätzen vorhanden ist und hinreichend wahrscheinlich genutzt werden kann oder steuerrechtliche Verlustvorträge in den nächsten 5 Jahren voraussichtlich mit Gewinnen verrechnet werden können.
Rückstellungen
Rückstellungen werden gemäß § 249 HGB in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Beträge angesetzt. Für die Pensionsrückstellung ist der Barwert der künftigen Rentenzahlungen zu ermitteln (Anwartschaftsbarwertverfahren). Die dabei grundsätzlich anzuwendenden Zinssätze werden von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben. Für Pensionsverpflichtungen ist es dabei zulässig eine pauschale Restlaufzeit aller Verpflichtungen von 15 Jahren anzunehmen. Die Aufwendungen und Erträge aus Abzinsung und Aufzinsung der Pensionsverpflichtungen werden gesondert im Zinsergebnis ausgewiesen. Vor dem Hintergrund des Saldierungsgebots gemäß § 246 HGB erfolgt eine Saldierung der Pensionsverpflichtung und des Rückdeckungsanspruchs, sofern dieser verpfändet ist. Rückstellungen für passive latente Steuern werden falls erforderlich gemäß § 274 HGB gebildet. Die Bildung der Rückstellungen erfolgt grundsätzlich gegen die entsprechenden Aufwandspositionen. Die Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgt unter Minderung der jeweiligen Aufwandsposten als Rückstellungsverbrauch.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
3. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem anliegenden Anlagespiegel ersichtlich, gleiches gilt für die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Durch Kaufvertrag vom 14. November 2018 wurden 50.001 1€-Anteile am Stammkapital von 100.000 € der mitNORM, Hannover, erworben. Die erste Barzahlungstranche wurde am 6. Februar 2019 in Höhe von 2,2 Mio. € gezahlt. Durch Nachtrag vom 17. Dezember 2019 wurde der Restzahlungsbetrag auf 1.500 T€ und damit der Gesamtkaufpreis auf 3.700 T€ festgelegt. Der Restbetrag ist zahlbar in Höhe von 400 T€ bis 1. März 2020, 500 T€ bis 31. Dezember 2020 und 600 T€ bis 31. Dezember 2021. Der Gesamtkaufpreis für 50,001% der Anteile beträgt damit 3,7 Mio. €. Sämtliche 50.001 Anteile sind bereits mit Zahlung der ersten Tranche gemäß Kaufvertrag auf die VMR übergegangen, die Erstkonsolidierung im Konzernabschluss der VMR erfolgte damit zum 1. März 2019.
Anteile an verbundenen Unternehmen sowie Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB:
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| Name und Sitz der Gesellschaft | Haupttätigkeit | Anteile am | Eigenkapital | Provisionserlöse | Ergebnis |
|---|---|---|---|---|---|
| Kapital | lt. HGB-Jahresabschluss 2019 in T€ | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 4Free AG, Hamburg | Finanzdienstleister /-Vermittler als gebundener Agent der Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg | 100,00 % | 1.089 | 306 | Ergebnisabführung an VMR (Rest 30 T€) |
| Fondsvermittlung24.de GmbH, Hamburg | Investmentfondsvermittler als gebundener Agent der Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg | 100,00 % | 1.273 | 968 | Ergebnisabführung an 4Free AG |
| Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH, Hamburg | Vermittlung von Alternativen Investmentfonds (insbesondere KG-Beteiligungen) | 100,00 % | 25 | 261 | Ergebnisabführung an Fondsvermittlung24.de GmbH |
| DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH, Hamburg | Vermittlungsleistungen gegenüber der Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH | 100,00 % | 166 | 205 | Ergebnisabführung an VMR AG |
| DDAG Deutsche Direktanlage AG, Hamburg | Finanzdienstleister /-Vermittler als gebundener Agent der Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg | 100,00 % | 340 | 123 | 54 |
| G.O. Duwensee & Partner GmbH, Karlsruhe | Vermittlung von Investmentfonds | 100,00 % | 26 | 192 | Ergebnisabführung an DGF GmbH |
| mitNORM GmbH, Hannover | Vermittlung von Versicherungen | 50,001 % | -158 | 10.248 | -316 |
Die verbundenen Unternehmen sind nicht börsennotiert. Die Anteile werden unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Die Anteile an der Fondsvermittlung24.de GmbH und an der Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH und der DDAG werden indirekt über die 4Free AG gehalten. Die Anteile an der G.O. Duwensee und Partner GmbH, Karlsruhe, werden von der DGF GmbH gehalten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Fälligkeiten mit Restlaufzeiten von über einem Jahr in Höhe von 102.335,00€ (i.Vj. 98.304,00 €) enthalten. Sie betreffen die nicht verpfändeten Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen.
Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die DGF in Höhe von 401.981,99 € (i.Vj. 188.771,91 €) sowie Forderungen gegen die 4 Free in Höhe von 226.753,43 € (i.Vj. 0,00 €) ausgewiesen.
Aktive Latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern betreffen die in den nächsten 5 Jahren aufgrund der Ergebnisabführungsverträge der Töchter zu erwartende Nutzung der bestehenden steuerrechtlichen Verlustvorträge bei der VMR. Die im Vorjahr aktivierten latenten Steuern von 82 T€ für steuerrechtliche Verlustvorträge waren im Geschäftsjahr vollständig aufzulösen, da aktuell aufgrund einer angepassten Ergebnisprognose (insbesondere für die zukünftigen eigenen Kosten der VMR AG) eine Nutzung in den nächsten 5 Jahren nicht sicher anzunehmen ist.
Grundkapital
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt am 31. Dezember 2019 nach einer am 1. März 2019 eingetragenen Barkapitalerhöhung um 399.998,00 € nunmehr 3.006.588,00 € und ist eingeteilt in 3.006.588 auf den Inhaber lautende Stammaktien (Namensaktien) in Form von nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils € 1,00 je Aktie. Das Grundkapital ist voll eingezahlt.
Genehmigtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 15. August 2018 wurde das bestehende genehmigte Kapital 2016 aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2018) in Höhe von € 1.303.295 geschaffen, indem beschlossen wurde, dass der Vorstand ermächtigt wird, bis zum 14. August 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 1.303.295 neue Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage auszugeben und damit das Grundkapital zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter bestimmten Bedingungen insbesondere bei Sacheinlagen ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 19. Oktober 2018. Hiervon wurden 399.998,00 € für die Barkapitalerhöhung 2019 im Anspruch genommen (siehe oben), so dass noch 903.297,00 € genehmigtes Kapital 2018 verblieben (Eintragung 1. März 2019).
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung 15. August 2019 wurde das bisherige genehmigte Kapital 2018 aufgehoben und ein neues Genehmigtes Kapital 2019 in Höhe von 1.503.294,00 € geschaffen. Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 14. August 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrats 1.503.294 neue Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage auszugeben und damit das Grundkapital zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter bestimmten Bedingungen insbesondere bei Barkapitalerhöhungen bis zu 10%, Sacheinlagen, Options- oder Wandelschuldverschreibungen sowie Belegschaftsaktion ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 4. Oktober 2019.
Bedingtes Kapital
In der Hauptversammlung vom 14. Juli 2016 wurde der folgende Beschluss zu bedingtem Kapital gefasst: Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.203.295,00 € bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 1.203.295,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung neuer Aktien an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Juli 2016 durch die Gesellschaft ausgegeben werden. Die Ausgabe der Aktien erfolgt nach Maßgabe des aufgrund vorstehenden Beschlusses sowie der von Vorstand und Aufsichtsrat zu fassenden Beschlüsse jeweils festzulegenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber bzw. Gläubiger der Options- bzw. Wandelschuldverschreibungen von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn teil. Die Änderung wurde am 8. August 2017 im Handelsregister eingetragen.
Eigene Aktien
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 eigene Aktien weder erworben, noch gehalten oder veräußert.
Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage betrug zum 1. Januar 2019 2.670.903,91 € und wurde im Zusammenhang mit der o.g. Barkapitalerhöhung 2019 in Höhe des Agios um 599.997,00 € auf 3.270.900,91 € erhöht.
Angaben nach § 285 Nr. 28 HGB (Ausschüttungssperre)
Der gemäß § 253 Abs. 6 HGB zum 31.12.2019 ermittelte Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen zu unterschiedlichen Zinssätzen (Ø 10 Jahre vs Ø 7 Jahre s.u.) beträgt 71.021,00 € und ist in voller Höhe ausschüttungsgesperrt.
Beträge nach § 268 Abs. 8 Satz 1 HGB liegen nicht vor.
Rückstellungen
Für Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung in Höhe von 507.863,00 € (i.Vj. 441.187,00 €) gebildet. Die Bewertung erfolgte zum Anwartschaftsbarwertverfahren zum Zinssatz von 2,71 % (i.Vj. 3,21 %). Entsprechend der Neuregelung (aus 2015) des § 253 Abs. 2 HGB erfolgt die Bewertung in 2019 mit einem 10-Jahres-Durchschnittszins statt wie bis 2015 mit einem 7-Jahres-Durchschnitt. Hierdurch ergibt sich aktuell ein höherer Zinssatz (2,71 %) als nach der bisherigen Methode (1,97 %) und ein um 71.021,00 € geringerer Barwert. Dieser Minderbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 HGB bei der Feststellung der ausschüttungsgesperrten Gewinne zu berücksichtigen. Bei der Berechnung wurde eine gleichmäßige Rentendynamik von 2,0 % berücksichtigt. Wegen der Vorgaben des § 246 Abs. 2 HGB erfolgte eine Saldierung mit den verpfändeten Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 101.817,00 € (i.Vj. 95.592,00 €). Neben der verpfändeten Kapitallebensversicherung besteht noch eine weitere unverpfändete Kapitallebensversicherung mit einem Kapitalguthaben von 102.335,00 € (i.Vj. 98.934,00 €) zur Rückdeckung der Ansprüche. Einzahlungen in die Rückdeckungsversicherungen erfolgen nicht mehr, sie sind beitragsfrei gestellt und erhöhen sich nur durch die Guthabenverzinsung. Der Ansatz der Lebensversicherungen erfolgte zum von der Versicherung mitgeteilten Rückdeckungswert. Insgesamt wird in der Bilanz eine Rückstellung von 406.046,00 € (i.Vj. 345.595,00 €) ausgewiesen.
In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten von 109.000,00 € (i.Vj. 88.000,00 €), für Kosten der Hauptversammlung u. Geschäftsberichte von 12.000,00 € (i.Vj. 18.000,00 €) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitrisiken in Höhe von 32.516,27 € (i.Vj. 32.516,27 €) enthalten.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten und Besicherungen der Verbindlichkeiten sind im anliegenden Verbindlichkeitenspiegel aufgeführt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber der Fondsvermittlung 24.de GmbH in Höhe von 448.000,00 € (i.Vj. 363.000,00 €) gegenüber der mitNORM GmbH in Höhe von 70.450,00 € (i.Vj. 0,00 €) gegenüber der 4Free AG in Höhe von 0,00 € (i.Vj. 82.498,52 €) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber der DDAG in Höhe von 78.335,00 € (i.Vj. 61.340,00 €).
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 24.187,25 € (i.Vj. 4.917,00 €) aus Steuern und in Höhe von 437,35 € aus Sozialabgaben (i.Vj. 421,87 €).
4. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Erlöse aus Konzernumlagen
Die Erlöse betreffen Weiterbelastungen von Fremddienstleistungen und Controllingleistungen an ein Konzernunternehmen.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Geschäftsjahres beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 9.019,69 € (i.Vj. 11.144,81 €) sowie Sachleistungen in Höhe von 8.205,60 € (i.Vj. 8.205,60 €).
Personalaufwendungen
In den Personalaufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 53.276,00 € (i.Vj. 37.867,00 €) enthalten. Diese betreffen die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Dieser Posten enthält u.a. Fremdleistungen in Höhe von 325.200,00 € (i.Vj. 0,00€) im Zusammenhang mit den Konzernumlagen. Die übrigen Kosten umfassend im Wesentlichen die aufgrund der Börsennotierung hohen Kosten für Abschlusserstellung und Prüfung, Rechts- und Beratungskosten sowie Aufsichtsratskosten. Periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von 13.912,79 € (i.Vj. 324,19 €) enthalten.
Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
Der Ausweis betrifft in Höhe von 309.251,95 (i.Vj. 0,00 €) das Jahresergebnis der 4 Free inkl. deren über Ergebnisabführungsverträge (EAV) verbundenen Tochtergesellschaften. Zudem ist in Höhe von 63.210,08 € (i.Vj. 101.133,06 €) Jahresergebnis der DGF GmbH (inkl. Ergebnisabführung der G.O. Duwensee & Partner GmbH) abzuführen.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren mit 7.175,00 € (i.Vj. 11.356,00 €) aus der Anpassung der Pensionsrückstellung, diese sind bereits saldiert mit 6.225,00 € (i.Vj. 2.366,00 €) Erträgen aus der verpfändeten Rückdeckungsversicherung.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag enthalten in 2019 Aufwendungen aus der Auflösung aktiver latenter Steuern von 82.383,60 € (i.Vj. 144.340,62 €).
5. Haftungsverhältnisse
Es bestehen seit 2017 mittelbare und unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der 4Free AG, der DGF Deutsche Gesellschaft für Finanzanalyse mbH, der G.O. Duwensee & Partner GmbH, der Fondsvermittlung24.de GmbH und der Fondsvermittlung24.de Geschlossene Beteiligungen GmbH. Da der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages eine gesellschaftsrechtliche Verlustausgleichverpflichtung durch das beherrschende Unternehmen begründet, können sich insoweit finanzielle Verpflichtungen ergeben.
Durch den Abschluss der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge wurde auch eine körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft begründet. Organträger ist die Gesellschaft und Organgesellschaft die betroffenen Tochterunternehmen.
Zum Bilanzstichtag bestanden darüber hinaus keine weiteren Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestanden am Bilanzstichtag keine nicht bilanzierten Verpflichtungen, der bestehende Pkw-Leasingvertrag ist zum Bilanzstichtag ausgelaufen.
7. Angaben zu den Mitgliedern der Unternehmensorgane
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| Vorstand der VMR AG | |
|---|---|
| Name, Wohnort | Ausgeübter Beruf und Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien |
| --- | --- |
| Eugen Fleck Ettlingen (ab 7.5.2015) |
• Geschäftsführer der NFS Capital AG, Liechtenstein |
Der Vorstand ist alleinvertretungsberechtigt und vom Verbot der Selbstkontrahierung (§ 181 BGB) befreit.
Der Aufsichtsrat bestand aus:
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| Aufsichtsrat der VMR AG | |
|---|---|
| Name, Wohnort, Funktion | Ausgeübter Beruf und Mitgliedschaft in anderen Aufsichtsräten und Kontrollgremien |
| --- | --- |
| Klaus Schwantge Vorsitzender (ab 19.2.2018) bis dahin stellv. Vorsitzender Frankfurt (ab 3.6.2015) |
• Bankkaufmann, Diplom-Betriebswirt • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Netfonds AG, Hamburg |
| Sönke Bellmann Bodrum, Türkei (ab 3.6.2015) |
• Bankkaufmann • Vorsitzender des Aufsichtsrats der Arvbo Erbbau AG, Hamburg |
| Peer Reichelt Hamburg (ab 22.1.2018) |
• Vorstand der Netfonds AG und Geschäftsführer der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Hamburg • Aufsichtsratsmitglied der 4 Free AG, Hamburg • Aufsichtsratsmitglied der Argentos AG, Frankfurt • Verwaltungsratsmitglied der NFS Capital AG, Liechtenstein |
Die Organbezüge ergaben sich wie folgt:
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| Organbezüge | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| € | € | |
| --- | --- | --- |
| Vorstand | ||
| Eugen Fleck | 56.492,28 | 53.550,00 |
| 56.492,28 | 53.550,00 | |
| Aufsichtsrat | ||
| Klaus Schwantge | 15.470,00 | 13.040,00 |
| Peer Reichelt | 10.710,00 | 11.900,00 |
| Sönke Bellmann | 10.710,00 | 11.900,00 |
| 36.890,00 | 36.840,00 | |
| 93.382,28 | 90.390,00 |
An den in 2015 ausgeschiedenen Vorstand Matthias Girnth wurde für weitere Tätigkeiten nach seinem Ausscheiden ein Beraterhonorar von 2 T€ (i.Vj. 5 T€) gezahlt. Die für den Vorstand gezahlten Arbeitgeberzuschüsse zur Sozialversicherung (4 T€, i.Vj. 5 T€), Sachbezüge Dienstwagen (8 T€, i.Vj. 8 T€) sowie Reise- und Fahrtkostenerstattungen sind in den in der obigen Tabelle aufgeführten Bruttobezügen nicht enthalten. Die Pensionsrückstellungen betreffen ausschließlich die Pensionsansprüche eines in 2007 ausgeschiedenen Vorstandes (Kevin Devine).
Variable oder gewinnabhängige Bezüge in Form von Tantiemen, Provisionen etc. wurden nicht gewährt.
Kredite, Vorschüsse oder Haftungszusagen und Bürgschaften wurden an oder zugunsten der Organe nicht gewährt.
8. Angaben zu Abschlussprüferhonoraren
Die im Geschäftsjahr als Aufwand erfassten Honorare setzen sich wie folgt zusammen:
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| Honorare der Abschlussprüfer (lt. GuV) | 2019 | 2018 |
|---|---|---|
| € | € | |
| --- | --- | --- |
| Abschlussprüfungsleistungen | 60.000,00 | 48.000,00 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 11.126,50 | 0,00 |
| Steuerberatungsleistungen | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Leistungen | 0,00 | 0,00 |
| 71.126,50 | 48.000,00 |
Bei den anderen Bestätigungsleistungen handelt es sich um die Prüfung einer Sachkapitalerhöhung durch den aktuellen Abschlussprüfer.
Die Angaben sind aufgrund der fehlenden Vorsteuerabzugsberechtigung inkl. USt.
9. Angaben gem. § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG (Stimmrechtsmeldungen)
Zum 31. Dezember 2019 waren uns folgende Aktionäre, die gemäß § 21 Wertpapierhandelsgesetz einen Stimmrechtsanteil von mindestens 3 % halten, bekannt:
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| Aktionäre ≥ 3 % Stimmrechtsanteil | 31.12.2019 | 31.12.2018 |
|---|---|---|
| Anteil | Anteil | |
| --- | --- | --- |
| Systematic Value Investor GmbH | 12,90 % | 15,18 % |
| PR Capital Vermögensverwaltung UG | 7,97 % | 9,93 % |
| Deichhorst Vermögensverwaltung UG | 7,49 % | 9,89 % |
| KD Investment & Consulting GmbH | 7,43 % | 9,81 % |
| LMX Holding GmbH | 5,82 % | 7,27 % |
| AKROBAT Fund Europa | 5,31 % | 5,85 % |
| Walter Schmitz Vermögensverwaltung GmbH | 4,66 % | 0,00 % |
| Detlef Hardieck | 3,38 % | 4,46 % |
In 2019 fanden folgende Stimmrechtsmeldungen nach § 40 WpHG statt:
| • | Am 11. März 2019 hat Herr Walter Schmitz mitgeteilt, dass die Walter Schmitz Vermögensberatung GmbH 4,66% der Stimmrechte an der Gesellschaft hält. |
10. Erklärung zum Corporate Governance Codex gem. § 161 AktG
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die Erklärung nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären im Internet (www.vmr.de) dauerhaft zugänglich gemacht.
11. Arbeitnehmer
In 2019 hat die Gesellschaft keine Arbeitnehmer beschäftigt.
12. Konzernabschluss
Die VMR AG stellt als kapitalmarktorientiertes oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den Internationalen Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger www.Bundesanzeiger.de und unter www.VMR.de bekannt gemacht.
13. Nachtragsbericht
Wesentliche Ereignisse haben sich nicht ergeben. Im Zusammenhang mit der seit März 2020 bestehenden „Corona-Krise" ist zum aktuellen Zeitpunkt unklar, in welchem Ausmaß das Geschäft der VMR beeinflusst wird. Auf der einen Seite sind die Provisionserlöse im Bereich Finanzanlagevermittlung vom Anlageverhalten der Konsumenten, vom Kursniveau der Wertpapiere und dem verfügbaren Einkommen abhängig, die sich durch COVID 19 Pandemie negativ entwickeln können. Auf der anderen Seite suchen die Konsumenten verstärkt Versicherungsschutz. Ob dieser Trend nachhaltig ist oder in Folge der Pandemie Versicherungen gekündigt werden, mit der Folge von Provisionsverlusten, kann nicht abschließend geklärt werden. Wir verweisen auf die diesbezüglichen Angaben im Nachtragsbericht des zusammengefassten Lageberichts.
14. Ergebnisverwendung
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
15. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.
Hamburg, den 26. Juni 2020
Value Management & Research AG,
Gez. Eugen Fleck, Vorstand
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| Historische Anschaffungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vortrag zum 01.01.2019 | Zugang | Abgang | Stand am 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| € | € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||||
| 1. Büro- und sonstige Betriebsausstattung | 1.659,00 | 0,00 | 0,00 | 1.659,00 |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter | 0,00 | 496,49 | -496,49 | 0,00 |
| 1.659,00 | 496,49 | -496,49 | 1.659,00 | |
| II. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.770.535,38 | 3.700.000,00 | 0,00 | 8.470.535,38 |
| 2. Beteiligungen | 17.962,00 | 0,00 | 0,00 | 17.962,00 |
| 4.788.497,38 | 3.700.000,00 | 0,00 | 8.488.497,38 | |
| Anlagevermögen insgesamt | 4.790.156,38 | 3.700.496,49 | -496,49 | 8.490.156,38 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Vortrag zum 01.01.2019 | Abschreibungen Geschäftsjahr | Abgang | Stand am 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| € | € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||||
| 1. Büro- und sonstige Betriebsausstattung | 1.658,00 | 0,00 | 0,00 | 1.658,00 |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter | 0,00 | 496,49 | -496,49 | 0,00 |
| 1.658,00 | 496,49 | -496,49 | 1.658,00 | |
| II. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |
| Anlagevermögen insgesamt | 1.658,00 | 496,49 | -496,49 | 1.658,00 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| Stand am 31.12.2018 | Stand am 31.12.2019 | |
| --- | --- | --- |
| € | € | |
| --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||
| 1. Büro- und sonstige Betriebsausstattung | 1,00 | 1,00 |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter | 0,00 | 0,00 |
| 1,00 | 1,00 | |
| II. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 4.770.535,38 | 8.470.535,38 |
| 2. Beteiligungen | 17.962,00 | 17.962,00 |
| 4.788.497,38 | 8.488.497,38 | |
| Anlagevermögen insgesamt | 4.788.498,38 | 8.488.498,38 |
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| Stand 31. Dezember 2019 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Art der Verbindlichkeit | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | Restlaufzeit 1-5 Jahre | Restlaufzeit mehr als 5 Jahre | Gesamtsumme | davon gesichert | Art der Sicherheit |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| € | € | € | € | € | ||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 78.383,46 | 0,00 | 0,00 | 78.383,46 | 0,00 | - |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 596.785,00 | 0,00 | 0,00 | 596.785,00 | 0,00 | - |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 1.006.456,52 | 600.000,00 | 1.500.000,00 | 3.106.456,52 | 0,00 | |
| Gesamtsumme | 1.681.624,98 | 600.000,00 | 1.500.000,00 | 3.781.624,98 | 0,00 |
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| Stand 31. Dezember 2018 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Art der Verbindlichkeit | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr | Restlaufzeit 1-5 Jahre | Restlaufzeit mehr als 5 Jahre | Gesamtsumme |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| € | € | € | € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 72.518,13 | 0,00 | 0,00 | 72.518,13 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 506.838,52 | 0,00 | 0,00 | 506.838,52 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 5.338,87 | 0,00 | 0,00 | 5.338,87 |
| Gesamtsumme | 584.695,52 | 0,00 | 0,00 | 584.695,52 |
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| Stand 31. Dezember 2018 | ||
|---|---|---|
| Art der Verbindlichkeit | davon gesichert | Art der Sicherheit |
| --- | --- | --- |
| € | ||
| --- | --- | --- |
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0,00 | - |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | - |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 0,00 | - |
| Gesamtsumme | 0,00 |
An die Value Management & Research AG:
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Value Management & Research AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der Value Management & Research AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
| • | vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.
Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
Wir verweisen auf Angabe 13 im Anhang (Nachtragsbericht) sowie die Angaben im Abschnitt Nachtragsbericht des zusammengefassten Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass die Auswirkungen aus der COVID19 Pandemie auf das Verhalten von Endkunden in Bezug auf den Abschluss von Finanzanlagen und Versicherungen - und damit auf die Provisionserlöse - nicht abschließend beurteilt werden kann. Eine negative Veränderung in Provisionserlösen kann zu einer Finanzierungslücke in der Gesellschaft führen. Wie in Angabe 13 im Anhang und im Abschnitt Nachtragsbericht des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, die in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.
Werthaltigkeit der Beteiligungen
Risiko für den Abschluss
Zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Anhang in Abschnitt „Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Posten“ sowie zu den Angaben des Anteilsbesitzes in Abschnitt „Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz“ des Anhangs.
Zum 31. Dezember 2019 werden im Jahresabschluss der Value Management & Research AG unter den Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 8.488 ausgewiesen.
Anteile an verbundenen Unternehmen sind mit den Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 HGB) oder bei einer dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB) anzusetzen. Der beizulegende Wert wird von der Gesellschaft mittels eines Ertragswertverfahrens ermittelt. Die Werthaltigkeit der Anteile an verbunden Unternehmen ist einmal jährlich sowie gegebenenfalls anlassbezogen zu überprüfen.
Die Berechnung des beizulegenden Werts nach dem Ertragswertverfahren ist komplex und hinsichtlich der getroffenen Annahmen in hohem Maße von Einschätzungen und Beurteilungen der gesetzlichen Vertreter abhängig. Wesentliche Ermessensspielräume bestehen bei der Schätzung der künftigen Zahlungsströme und langfristigen Wachstumsraten der Erträge sowie bei der Ermittlung der zur Abzinsung verwendeten Kapitalisierungszinssätze. In 2019 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen vorgenommen.
Es besteht das Risiko für den Abschluss, dass die Ermessensspielräume im Rahmen der Anwendung des Ertragswertverfahrens nicht sachgerecht ausgeübt werden und die Anteile an verbundenen Unternehmen mit einem zu hohen Wert ausgewiesen werden.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken - aber insbesondere aufgrund der Größe und Komplexität der Gesellschaft - haben wir unser Prüfungsurteil im Wesentlichen auf aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir in Bezug auf die Prüfung der Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
| • | Von der Angemessenheit der bei der Berechnung der Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen prognostizierten Zahlungsmittelzuflüsse, basierend auf den Erwartungen über die zukünftige Entwicklung der Erlöse aus der Geschäftstätigkeit der verbundenen Unternehmen, haben wir uns anhand der durch den Aufsichtsrat genehmigten Unternehmensplanung unter Hinzuziehung von Marktdaten und öffentlich verfügbaren Informationen überzeugt. |
| • | Um die Angemessenheit der im Rahmen der Erstellung der Unternehmensplanung verwendeten Annahmen zu beurteilen, haben wir zudem in Gesprächen unter anderem mit den gesetzlichen Vertretern und Vertretern der Unternehmensbereiche das notwendige Verständnis über den Planungsprozess erlangt und die erwarteten Zahlungsströme sowie die unterstellten langfristigen Wachstumsraten mit den Planungsverantwortlichen erörtert. Des Weiteren haben wir die Angemessenheit des Bewertungsmodells gewürdigt. Von der Prognosegüte der Planung der Gesellschaft haben wir uns überzeugt, indem wir Planungen früherer Geschäftsjahre mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen verglichen und Abweichungen analysiert haben. |
| • | Darüber hinaus haben wir die dem Kapitalisierungszinssatz zugrunde liegenden Annahmen und Parameter - insbesondere den risikofreien Zinssatz, die Marktrisikoprämie und den Betafaktor - mit eigenen Annahmen und öffentlich verfügbaren Daten verglichen. |
Unsere Schlussfolgerung
Das der Werthaltigkeitsprüfung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegende Vorgehen ist sachgerecht und steht im Einklang mit den handelsrechtlichen Bewertungsgrundsätzen. Die Ermessensentscheidungen im Hinblick auf die der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen zugrunde liegenden Bewertungsannahmen sind sachgerecht ausgeübt.
Going Concern
Risiko für den Abschluss
Die Bilanzierung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ist unangemessen, wenn die gesetzlichen Vertreter gezwungen sind oder die Entscheidung getroffen wurde das gesamte Unternehmen zu liquidieren oder die Geschäftstätigkeit einzustellen.
Durch die COVID 19 Pandemie könnte es passieren, dass die Ertragskraft der Tochterunternehmen stark zurückgeht und dadurch die niedrigeren beizulegenden Werte der Anteile an verbundenen Unternehmen dauerhaft sinken. Darüber hinaus könnte durch die geringe Ertragskraft der Tochterunternehmen die Finanzierung der Gesellschaft gefährdet werden. Wir verweisen hierzu insbesondere auf Abschnitt Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit in diesem Bestätigungsvermerk und die Ausführungen in Abschnitt 13 des Anhangs sowie im Nachtragsbericht des zusammengefassten Lageberichts.
Unsere Vorgehensweise in der Prüfung
Basierend auf unserer Risikoeinschätzung und der Beurteilung der Fehlerrisiken - aber insbesondere aufgrund der Größe und Komplexität des Konzerns - haben wir unser Prüfungsurteil insbesondere auf analytische Prüfungshandlungen gestützt. Demzufolge haben wir in Bezug auf die Prüfung der Angemessenheit der Going Concern Prämisse unter anderem die folgenden Prüfungshandlungen durchgeführt:
| • | In einem ersten Schritt haben wir analysiert, wie sich die COVID 19 Pandemie auf das Geschäftsmodell der Gesellschaft auswirken kann. |
| • | In einem zweiten Schritt haben wir untersucht, welche Folgen diese Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage haben können. Hierzu haben wir uns auch mit dem Geschäftsmodell in Bezug auf die Finanzierung und Anpassungspotentiale der Kosten auseinandergesetzt. |
| • | In einem dritten Schritt haben wir evaluiert, ob sich Auswirkungen auf die Annahme der Unternehmensfortführung ergeben können. |
Unsere Schlussfolgerung
Wir kommen zu dem Ergebnis, dass es eine wesentliche Unsicherheit in Bezug Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die COVID 19 Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen gibt. Gleichzeitig sind aber auch die Schlussfolgerungen des Vorstands in Bezug auf das Geschäftsmodell plausibel.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den zusammengefassten Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| • | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
| • | beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
| • | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind.
Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO
Wir wurden von der Hauptversammlung am 15. August 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 30. September 2019 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2019 als Abschlussprüfer der Value Management & Research AG, Hamburg, tätig.
Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER
Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Jörg Wiegand.“
Berlin, den 26. Juni 2020
**bdp
Revision und Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
gez. Wiegand, Wirtschaftsprüfer
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