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Ekotechnika AG

Annual / Quarterly Financial Statement Aug 21, 2020

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Annual / Quarterly Financial Statement

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Ekotechnika AG

Walldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019

Bilanz

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#### Aktiva
30.9.2019

EUR
30.9.2018

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 12.079.460,15 12.359.460,15
I. Finanzanlagen 12.079.460,15 12.359.460,15
B. Umlaufvermögen 3.180.934,37 3.907.613,04
I. Vorräte 36.316,90 14.970,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.091.507,23 3.879.023,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.110,24 13.619,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 44.596,20 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.304.990,72 16.267.073,19

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#### Passiva
30.9.2019

EUR
30.9.2018

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 14.408.370,51 15.471.485,90
I. gezeichnetes Kapital 3.140.000,00 3.140.000,00
II. Kapitalrücklage 6.830.452,06 6.830.452,06
III. Bilanzgewinn 4.437.918,45 5.501.033,84
B. Rückstellungen 483.774,08 556.574,04
C. Verbindlichkeiten 412.846,13 239.013,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.304.990,72 16.267.073,19

Anhang

für das Geschäftsjahr 2018/2019

Ekotechnika AG, Walldorf

A. Allgemeines

Die Ekotechnika AG ist aktuell beim Amtsgericht Mannheim im Handelsregister unter der Nummer HRB 723400 eingetragen.

Der Jahresabschluss zum 30. September 2019 wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 HGB Anwendung.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Dabei wurde auf die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung gemäß § 284 Absatz 3 HGB unter Inanspruchnah­me der größen­abhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Absatz 1 Nr. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wurde auf die Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung gemäß § 285 Nr. 9a und b HGB unter der Erleichterungsregelung des § 288 Abs. 1 HGB verzichtet. Darüber hinaus wurde auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse gemäß § 285 Nr. 4 HGB, sowie auf die Angaben zu den latenten Steuern gemäß § 285 Nr. 29 HGB unter Inanspruchnah­me der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei­be­halten.

Die Bilanzierung und Bewertung beruht auf der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.

Anlagevermögen

Bei den Finanzanlagen sind die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert und die Ausleihungen, unverändert zu den Vorjahren, grundsätzlich zum Nennwert unter Berücksichtigung einer Wertberichtigung in Höhe von 8,1 Mio. (Anteilsrechte) und 3,4 Mio. (Ausleihungen) angesetzt.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Vorräte wurden in allen Fällen verlustfrei bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert­berichtigungen Rechnung getragen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert an­gesetzt.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbind­lich­keiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie wurden in Höhe des nach kauf­männischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB unter Berück­sichtigung aller erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungs­kostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

C. Bestandsgefährdende Risiken

Verlängerung von Kreditlinien

Da der Konzern darauf angewiesen ist, aus seiner Geschäftstätigkeit ausreichende liquide Mittel zur Deckung seiner Verbindlichkeiten zu generieren, besteht eine Unsicherheit über die Fortführungsfähigkeit des Konzerns. Auf der Grundlage der aktuellen Planung des Konzerns und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Unsicherheit geht das Management fest davon aus, dass der Konzern zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018/2019 in der Lage sein wird, sich ausreichende finanzielle Mittel zu sichern, um seine Geschäftstätigkeit in absehbarer Zeit fortzusetzen. Dazu gehört auch die Refinanzierung von im Jahr 2020 zur Rückzahlung anstehenden Bankkrediten, soweit diese den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit übersteigen. Der Grund für diese laufende Refinanzierung ist, dass die Konzerngesellschaften kurzfristige Kredite von russischen Banken in Anspruch nehmen. Der weit überwiegende Teil dieser Kreditfazilitäten wird regelmäßig erneuert. Das Management erwartet, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird.

D. Sonstige Risiken 

Risiken aus der Nichtanerkennung des Sanierungserlasses

Der nominale Umfang des Verzichts der Gläubiger im Rahmen des Debt to Equity Swaps, bedeutet steuerlich einen Sanierungsgewinn, welcher sich auf EUR 57,4 Mio. belief. Das Bundesfinanzministerium hat im Rahmen einer Durchführungsanweisung, dem sog. „Sanierungserlass“, den Finanzämtern vorgegeben, nach Verrechnung der in der Regel vorhandenen Verlustvorträge, die aus den Sanierungsgewinnen resultierende Steuerlast – unter gewissen weiteren Voraussetzungen – zu erlassen. Diese Vorgehensweise ist im Herbst 2016 höchstrichterlich als verfassungswidrig angesehen worden. Auch ein weiterer „Vertrauensschutzerlass“ des Bundesfinanzministeriums ist gerichtlich kassiert worden. Als Konsequenz wären die Sanierungsgewinne voll zu versteuern, was zu einer Steuerlast von EUR 5-6 Mio. führen würde. Mittlerweile ist eine neue Gesetzlage geschaffen worden, die auf Antrag auch rückwirkend anzuwenden ist. Auf dieser Basis schätzt das Management dieses Risiko als unwahrscheinlich ein und geht davon aus, dass die entsprechenden Steuerbescheide zu Gunsten der Gesellschaft ausfallen werden.

E. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Finanzanlagen

Die Ausleihungen enthalten solche an Gesellschafter in Höhe von TEUR 6 (Vj. TEUR 6).

Angaben zum Anteilsbesitz

Die Ekotechnika AG ist unmittelbar mit 30 % an der Niva Control GmbH mit Sitz in Walldorf beteiligt. Zum 31. Dezember 2018 betrug das Eigenkapital der Niva Control GmbH TEUR 185,0 (Vj. TEUR 186,9), das Ergebnis des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2018 betrug TEUR 0,2 (Vj. TEUR 2).

Die Ekotechnika AG ist unmittelbar mit 99,99 % am Kapital der OOO „EkoNiva – Technika Holding“ mit Sitz in Moskau, Russland, beteiligt.

Zum 30.September 2019 betrug das Eigenkapital der OOO „EkoNiva – Technika Holding“  TRUB 586.228 (TEUR  8.337 ), das Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres zum 30.September 2019 lag bei TRUB -146.267 (TEUR  -2.080).

Mittelbar ist die Ekotechnika AG zu mehr als 20 % an folgenden Gesellschaften beteiligt:

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Name der Gesellschaft Sitz der Gesellschaft 30.09.2019 30.09.2019 umgerechnet in EUR
OOO "EkoNiva-Technika" Odincovo, Russland EK 30.09.19  TRUB 1.306.851 EK 30.09.19 18.585 TEUR
Ergebnis 30.09.19 241.273 TRUB Ergebnis 30.09.19 3.431 TEUR
Höhe des Anteils in % 99,99
OOO "EkoNiva-Chernozemje" Voronezh, Russland EK 30.09.19 1.602.210 TRUB EK 30.09.19 22.786 TEUR
Ergebnis 30.09.19 251.329 TRUB Ergebnis 30.09.19 3.574 TEUR
Höhe des Anteils in % 99,99
OOO "EkoNiva-Sibir" Novosibirsk, Russland EK 30.09.19 626.308 TRUB EK 30.09.19 8.907 TEUR
Ergebnis 30.09.19 70.369 TRUB Ergebnis 30.09.19 1.001 TEUR
Höhe des Anteils in % 99,99
OOO "EkoNiva-Kaluga" Kaluga , Russland EK 30.09.19 0 TRUB EK 30.09.19 0 TEUR
Ergebnis 30.09.19 13 TRUB Ergebnis 30.09.19 0,2 TEUR
Höhe des Anteils in % 99,99
OOO "Abris" Voronezh, Russland EK 30.09.19 0 TRUB EK 30.09.19 0 TEUR
Ergebnis 30.09.19 -117 TRUB Ergebnis 30.09.19 -2 TEUR
Höhe des Anteils in % 99,99
OOO Niva Control Voronezh, Russland EK 30.09.19 -6.500 TRUB

Ergebnis 30.09.19

-1.949 TRUB

Höhe des Anteils in % 30,0
EK 30.09.19 -92 TEUR

Ergebnis 30.09.19

-28 TEUR
OOO "Niva Projekt" Kursk, Russland EK 30.09.19 -11.179 TRUB EK 30.09.19 -159 TEUR
Ergebnis 30.09.19 225 TRUB Ergebnis 30.09.19 3 TEUR
Höhe des Anteils in % 25,00
ATC UK Kaluga , Russland EK 30.09.19 4.279 TRUB EK 30.09.19 61 TEUR
Ergebnis 30.09.19 15 TRUB Ergebnis 30.09.19 0,2 TEUR
Höhe des Anteils in % 20,00

Der Umrechnungskurs zum 30.09.2019 betrug 70,3161 RUB/EUR (Vj. 76,2294 RUB/EUR), der durchschnittliche Umrechnungskurs im Zeitraum 01.10.2018 – 30.09.2019 betrug 73,858 RUB/EUR ( Vj. 72,1544 RUB/EUR).

Die Werte der russischen Tochtergesellschaften sind gemäß den in Russland anerkannten Grundsätzen

ordnungsmäßiger Bilanzierung („RAS“) ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten TEUR 516 (Vj. TEUR 1.027) Forderungen gegen Gesellschafter aus abgegrenzten Zinsen.

Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 11,5 (Vj.: TEUR 94,1).

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Laufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 3.140.000,00 EUR und ist eingeteilt in 1.539.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Serie A („ A-Aktien“) und 1.601.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Serie B („B-Aktien“).

Die Kapitalrücklage beträgt wie im Vorjahr TEUR 6.830 und wurde im Rahmen einer Sacheinlage (TEUR 5.310) und einer Bareinlage (TEUR 1.520) gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB geleistet.

Der Vorstand ist kraft Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 22.10.2020 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu EUR 1.570.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage (das genehmigte Kapital) zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von über 5 Jahren liegen wie im Vorjahr nicht vor.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen wie im Vorjahr nicht.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind wie um Vorjahr unbesichert.

Umsatzerlöse

Die Nettoumsatzerlöse belaufen sich im laufenden Geschäftsjahr auf TEUR 1.018 (Vj. TEUR 1.558).

E.  Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse / Finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungssachverhalte.

Finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und deren Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist, sind nicht vorhanden.

Unternehmensorgane

Mitglieder des Vorstands :

Stefan Dürr, Diplom Geoökologe
Björne Drechsler, Diplom Kaufmann

jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Prokuristen:

Elena Levina
Svetlana Pulina

Aufsichtsrat :

Olga Ohly (Vorsitzende), Agrarökonomin
Wolfgang Bläsi, Diplom Betriebswirt (FH) (stellvertretender Vorsitzender)
Lars Bjarne Buwitt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter
Marius Hoerner, Bankkaufmann
Rolf Zürn , Diplom Kaufmann, MBA, Geschäftsführer

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter lag unverändert zum Vorjahr bei 2 Personen (Vorstand).

Gewinnverwendungsvorschlag

Vorstand und Aufsichtsrat der Ekotechnika AG schlagen der Hauptversammlung vor, den für das Geschäftsjahr 2018/2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 4.437.918,45 auf neue Rechnung vorzutragen.

Abhängigkeitsbericht

Der Vorstand der Ekotechnika AG hat dem Aufsichtsrat nach § 312 Abs. 1 AktG einen Abhängigkeitsberichtvorgelegt. Er schließt mit der Erklärung ab, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, eine angemessene Gegen­leistung erhalten hat. Sie ist durch im Geschäftsjahr 2018/2019 getroffene Maß­nahmen nicht benachteiligt worden. Berichtspflichtige andere Maßnahmen erfolgten weder auf Veranlassung noch im Interesse verbundener Unter­nehmen. Im Geschäftsjahr unterlassene Maßnahmen sind nicht zu verzeichnen.

Konzernverhältnisse

Die Ekotechnika AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von einbezogenen Unternehmen auf. Dieser ist im elektronischen Bundesanzeiger erhältlich.

Im Berichtsjahr lagen keine Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen vor, die nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind.

Walldorf, den 30. Dezember 2019

Stefan Dürr       Björne Drechsler

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung offengelegt.

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