Interim / Quarterly Report • Aug 28, 2020
Interim / Quarterly Report
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FÜR DEN ZEITRAUM VOM 1. JANUAR BIS 30. JUNI 2020
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| in TEUR | Ziffer | 6M-2020 | 6M-2019 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3.1 | 56 | 531 |
| Materialaufwand | 3.2 | -51 | -363 |
| Personalaufwand | 3.3 | -216 | -121 |
| Abschreibungen | 3.4 | -1 | - |
| Sonstige betriebliche Erträge | 3.5 | 8.985 | 70 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.6 | -409 | -3.216 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 3.7 | - | 23 |
| Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit | 8.364 | -3.076 | |
| Finanzaufwand | 3.8 | -509 | -9 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | 7.855 | -3.085 | |
| Ertragsteueraufwand | 3.9 | -1.103 | -1 |
| Konzernperiodenergebnis | 6.752 | -3.086 | |
| Unverwässertes/verwässertes Ergebnis je Aktie, das den Aktionären des Mutterunternehmens für die Periode zusteht (in EUR je Aktie) | 3.10 | 67,52 | -30,86 |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| Posten die nicht in den Gewinn- oder Verlust umgegliedert werden | |||
| Anteil am sonstigen Ergebnis assoziierter Unternehmen | -4.292 | - | |
| Konzerngesamtergebnis | 2.460 | -3.086 |
Die Erläuterungen auf den Seiten 5 bis 13 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernzwischenabschlusses.
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| Mutterunternehmen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Neubewertungsrücklage | Summe Eigenkapital |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2019 | 100 | 12.298 | -12.165 | 2.644 | 2.877 |
| Konzerngesamtergebnis | - | - | -510 | 1.648 | 1.138 |
| Forderungsverzicht | - | 100 | - | - | 100 |
| Forderungsverzichte mit Besserungsschein | - | 600 | - | - | 600 |
| Rundung | - | - | -1 | - | -1 |
| Entnahme Kapitalrücklage | - | -744 | 744 | - | - |
| Stand 31. Dezember 2019 | 100 | 12.254 | -11.932 | 4.292 | 4.714 |
| Stand 1. Januar 2020 | 100 | 12.254 | -11.932 | 4.292 | 4.714 |
| Konzerngesamtergebnis | - | - | 6.752 | -4.292 | 2.460 |
| Forderungsverzichte mit Besserungsschein | - | 500 | - | - | 500 |
| Stand 30. Juni 2020 | 100 | 12.754 | -5.180 | - | 7.674 |
Die Erläuterungen auf den Seiten 5 bis 13 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernzwischenabschlusses.
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| in TEUR | Ziffer | 30.06.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|---|
| VERMÖGENSWERTE | |||
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen | 4.1 | 16 | - |
| Sachanlagen | 4.2 | 3 | 3 |
| Latente Steuererstattungsansprüche | 4.3 | - | 807 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 4.4 | - | 4 |
| 19 | 814 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte | 4.5 | 9.287 | 94 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 4.6 | 328 | 257 |
| Laufende Ertragsteuererstattungsansprüche | 4.7 | 2 | 5 |
| Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte | 4.8 | - | 4.608 |
| Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen | 4.9 | - | 200 |
| 9.617 | 5.164 | ||
| Summe Vermögenswerte | 9.636 | 5.978 | |
| EIGENKAPITAL | |||
| Gezeichnetes Kapital | 4.10 | 100 | 100 |
| Rücklagen | 4.11 | 7.574 | 322 |
| Rücklagen im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten | 4.12 | - | 4.292 |
| Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zustehendes Kapital und Rücklagen | 7.674 | 4.714 | |
| SCHULDEN | |||
| Kurzfristige Schulden | |||
| Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 4.13 | 1.122 | 622 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten | 4.14 | 546 | 604 |
| Laufende Ertragsteuerschulden | 4.15 | 294 | - |
| Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten | 4.16 | - | 38 |
| Summe Schulden | 1.962 | 1.264 | |
| Summe Eigenkapital und Schulden | 9.636 | 5.978 |
Die Erläuterungen auf den Seiten 5 bis 13 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernzwischenabschlusses.
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| in TEUR | Ziffer | 6M-2020 | 6M-2019 |
| Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit | |||
| Konzernperiodenergebnis vor Ergebnis aus assoziierten Unternehmen, Zinsen und Ertragsteuern | 6.2 | 8.364 | -3.099 |
| Abschreibungen auf langfristige Vermögenswerte | 3.4 | 1 | - |
| Noch nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag | 3.5 | -8.832 | - |
| Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstiger Vermögenswerte | 5 | -60 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten | -48 | 199 | |
| Veränderung der Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen | 4.13 | -7 | 5 |
| Gezahlte Ertragsteuern | -2 | -3 | |
| Erhaltene Ertragsteuern | 2 | - | |
| Gezahlte Zinsen | 3.8 | -2 | -9 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen und Erträge | 6.3 | -14 | -4 |
| Nettomittelabfluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -533 | -2.971 | |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | |||
| Auszahlungen für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | - | -3 | |
| Einzahlungen aus Abgängen sonstiger finanzieller Vermögenswerte | - | 90 | |
| Nettomittelzufluss aus der Investitionstätigkeit | - | 87 | |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | |||
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden | 4.13 | 700 | 2.866 |
| Nettomittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit | 700 | 2.866 | |
| Konsolidierungsbedingte Abnahme des Finanzmittelfonds | -96 | - | |
| Nettozunahme/-abnahme des Finanzmittelfonds | 71 | -18 | |
| Finanzmittelfonds am 1. Januar | 257 | 608 | |
| Finanzmittelfonds am 30. Juni | 6.1 | 328 | 590 |
Die Erläuterungen auf den Seiten 5 bis 13 sind ein integraler Bestandteil dieses Konzernzwischenabschlusses.
Die Hesse Newman Capital AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts und im geregelten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in 20355 Hamburg, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, und ist eingetragen beim Amtsgericht Hamburg (HRB 93076). Der Konzern wird im Folgenden als Hesse Newman Capital bezeichnet. Geschäftszweck von Hesse Newman Capital ist die laufende Verwaltung von in der Vergangenheit aufgelegten und platzierten geschlossenen Fonds. Diese Leistungen hat Hesse Newman Capital an die NORDCAPITAL-Gruppe als Unterdienstleister vergeben.
Mit Datum vom 18. Dezember 2019 hat die Gesellschaft einen notariellen Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe geschlossen. In diesem veräußert die Hesse Newman Capital AG ihre Beteiligungen und ihre Anteile an verbundenen Unternehmen sowie weitere Vermögensgegenstände wie z.B. Markenrechte und bestimmte Darlehensforderungen. Darüber hinaus werden die Verwaltungsverträge mit den Fondsgesellschaften mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum Jahresanfang 2020 auf die NORDCAPITAL-Gruppe übertragen. Die erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG erfolgte am 29. Mai 2020. Da keine Anfechtungsklage erhoben wurde, ist der Kauf- und Abtretungsvertrag am 29. Juni 2020 wirksam geworden.
Die Gesamtforderung aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag zum 30. Juni 2020 beträgt rund EUR 9,1 Mio. Als Folge des Kauf- und Abtretungsvertrags sind die per 31. Dezember 2019 nach den Vorschriften des IFRS 5 bilanzierten Vermögenswerte und Schulden über netto EUR 4,6 Mio. sowie die im Eigenkapital in diesem Zusammenhang gebildete Rücklage über EUR 4,3 Mio. im 1. Halbjahr 2020 abgegangen. Der Ertrag hieraus beläuft sich für das erste Halbjahr auf EUR 8,8 Mio.
Die Tochtergesellschaften Hesse Newman Zweitmarkt GmbH und TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH wurden zum 29. Juni 2020 entkonsolidiert. Hieraus resultierten Erträge über insgesamt TEUR 82.
Der dingliche Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags erfolgte erst nach dem Bilanzstichtag am 10. Juli 2020.
Soweit nicht anders angegeben, wurden die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 aufgeführten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert angewendet. Dieser Zwischenabschluss sollte daher zusammen mit unserem Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2019 gelesen werden.
Dieser Zwischenabschluss zum 30. Juni 2020 wurde nach den vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten und veröffentlichten International Financial Accounting Standards (IFRS) aufgestellt, soweit diese verpflichtend in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind. Dieser Zwischenabschluss wurde in Übereinstimmung mit den Regelungen des IAS 34 "Zwischenberichterstattung" aufgestellt. Die Angaben gemäß IAS 34.16A zu IFRS 13 und IFRS 7 wurden nicht gemacht, da sich keine Änderungen im Vergleich zum Konzernabschluss 2019 ergeben haben. Der Konzernanhang dieses Zwischenabschlusses ist im Vergleich zum Konzernabschluss 2019 in einer verkürzten Form dargestellt. Zusätzliche Angaben zum Geschäftsverlauf finden sich im Konzernzwischenlagebericht.
Im Vergleich zum IFRS-Konzernabschluss von Hesse Newman Capital zum 31. Dezember 2019 sind folgende vom IASB neu herausgegebenen Standards erstmalig angewendet worden:
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| Standard/ Interpretation | Bezeichnung des Standards bzw. der Interpretation (neu oder geändert) | Veröffentlichung IASB | EU- Endorsement | Inkrafttreten EU |
|---|---|---|---|---|
| IFRS 9 / IFRS 7 / IAS 39 | Umsetzung des Änderungsstandards "Interest Rate Benchmark Reform" | 26.09.19 | 16.01.20 | 2020 |
| IAS 1 / IAS 8 | Definition von Wesentlichkeit | 31.10.18 | 10.12.19 | 2020 |
| Rahmenkonzept | Rahmenkonzept: Überarbeitete Fassung | 29.03.18 | 06.12.19 | 2020 |
| IFRS 3 | Unternehmenszusammenschlüsse: Definition eines Geschäftsbereichs | 22.10.18 | 14.05.20 | 2020 |
Die Änderungen der Standards IFRS 9 / IFRS 7 und IAS 39 sind eine erste Reaktion auf mögliche Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung. Die Änderungen haben erleichterte Vorschriften zu Hedge-Accounting in Berichtszeiträumen vor der Ablösung eines bestehenden Benchmark-Zinssatzes durch einen alternativen Zinssatz zum Gegenstand.
Über eine einheitliche Definition der Wesentlichkeit im IFRS-Regelwerk soll dem Bilanzleser ermöglicht werden, die Wesentlichkeit von abschlussrelevanten Informationen besser einschätzen zu können. In diesem Zuge wurden Änderungen an den Standards IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und IAS 8 "Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler" durch den IASB veröffentlicht.
In der überarbeiteten Fassung des Rahmenkonzepts sind u.a. überarbeitete Definitionen von Vermögenswerten und Schulden und neue Leitlinien zu Bewertung, Ausbuchung, Ausweis und Angaben enthalten.
Zwecks Abgrenzung, ob ein Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben wurde, hat der IASB am 22. Oktober 2018 Änderungen zu IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" veröffentlicht.
Durch die erstmalige Anwendung der vorgenannten Standards und Änderungen ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf Hesse Newman Capital.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 6M-2020 | 6M-2019 |
|---|---|---|
| Asset- und Fondsmanagement | - | 348 |
| Portfoliomanagement | - | 23 |
| Anleger- und Treuhandverwaltung | - | 101 |
| Verwaltungserlöse | - | 472 |
| Platzierungs- und investitionsabhänge Erlöse | - | 3 |
| Bestandsprovisionen Versicherungsvermittlung | 56 | 56 |
| 56 | 531 |
Mit der Wirksamkeit des Kauf- und Abtretungsvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe entfallen die Verwaltungserlöse und damit im Zusammenhang stehende Aufwendungen (vgl. nachfolgende Ziffer 3.2).
Dieser Posten gliedert sich wie folgt:
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| in TEUR | 6M-2020 | 6M-2019 |
|---|---|---|
| Bezogene Leistungen Asset- und Fondsmanagement | - | -210 |
| Bezogene Leistungen Portfoliomanagement | - | -16 |
| Bezogene Leistungen Anleger- und Treuhandverwaltung | - | -86 |
| Bezogene Leistungen | - | -312 |
| Bezogene Leistungen Versicherungsvermittlung | -51 | -51 |
| -51 | -363 |
Bezogenen Leistungen der NORDCAPITAL-Gruppe im Umfang von TEUR 473 werden analog zu der Behandlung bei den Umsatzerlösen aufgrund der wirtschaftlichen Rückwirkung des Kauf- und Abtretungsvertrags zum Jahresanfang 2020 nicht im Materialaufwand dargestellt.
Im Personalaufwand sind die folgenden Kostenarten enthalten:
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| in TEUR | 6M-2020 | 6M-2019 |
|---|---|---|
| Gehälter | -206 | -111 |
| Soziale Abgaben | -10 | -10 |
| -216 | -121 |
Die durchschnittliche Anzahl an Arbeitnehmern beträgt eins (Vergleichszeitraum: zwei). In den Gehältern sind Aufwendungen für Tantiemen und Boni in Höhe von TEUR 82 (Vergleichszeitraum: TEUR 8) enthalten. Enthalten sind weiterhin Zuführungen zu Urlaubsrückstellungen in Höhe von TEUR 13 (Vergleichszeitraum: TEUR 8). Der Anstieg der Gehaltsaufwendungen entfällt unter Einbeziehung der Zuführungen zu den Tantiemen- und Bonirückstellungen mit TEUR 90 auf Vorstandsbezüge.
Die planmäßigen Abschreibungen für das erste Halbjahr 2020 sind wie im Vergleichszeitraum nur von untergeordneter Bedeutung.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 6M-2020 | 6M-2019 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Veräußerung von Vermögenswerten | 4.510 | - |
| Erträge aus dem Abgang von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten | 4.322 | - |
| Erträge aus Entkonsolidierungen von Tochtergesellschaften | 82 | - |
| Erträge aus der Weiterbelastung von Kosten | 60 | 65 |
| Erträge aus der Auflösung von abzugrenzenden Schulden | 10 | 4 |
| Übrige Erträge | 1 | 1 |
| 8.985 | 70 |
Die Erträge aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag über Vermögenswerte entfallen mit TEUR 3.000 auf die Abtretung von zukünftigen Vergütungsansprüchen aus dem "Geschäftsbesorgungsvertrag Barmbek", mit TEUR 1.010 auf Verwaltungsverträge mit den Hesse Newman-Fonds (im Wege einer Vertragsübernahme) sowie mit TEUR 500 auf die Marken- und Namensrechte "Hesse Newman".
Die Erträge aus dem Abgang von nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen und finanziellen Vermögenswerten entfallen im Wesentlichen mit TEUR 4.292 auf die Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH.
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| in TEUR | 6M-2020 | 6M-2019 |
|---|---|---|
| Rechts- und Beratungskosten | -133 | -125 |
| Versicherungen und Beiträge | -99 | -96 |
| Investor Relations, Geschäftsbericht und Hauptversammlung | -64 | -30 |
| Abschluss- und Prüfungskosten | -37 | -37 |
| EDV-Kosten | -24 | -19 |
| Aufsichtsratsvergütungen | -15 | -15 |
| Miete, Mietnebenkosten und Instandhaltung | -12 | -12 |
| Nicht abzugsfähige Vorsteuer | -9 | -2 |
| Bürobedarf und Kommunikation | -8 | -8 |
| Schadenersatzzahlung Kündigung Unterdienstleister | - | -2.866 |
| Übrige | -8 | -6 |
| -409 | -3.216 |
Die Schadenersatzzahlung des Vergleichszeitraums wurde im zweiten Halbjahr 2019 rückabgewickelt.
Da sämtliche Ergebnisse ab dem 1. Januar 2020 aufgrund des Kauf- und Abtretungsvertrags der NORDCAPITAL-Gruppe zustehen, wurden für den Berichtszeitraum keine Ergebnisbeiträge der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH erfasst.
Der Finanzaufwand entfällt auf die Bewertung von Besserungsscheinen der Mehrheitsgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG. Dabei entfallen TEUR 500 auf wiederauflebenden Darlehen und TEUR 7 auf wiederauflebende Zinsen. Weitere Zinsen für das erste Halbjahr 2020 in Höhe von TEUR 2 wurden für Darlehensinanspruchnahmen von der Mehrheitsgesellschafterin aufwandswirksam erfasst und gezahlt.
Die voraussichtliche Konzernsteuerquote gemäß der aktuellen Konzernplanung beträgt für das Geschäftsjahr 2020 rund 14,04 Prozent. Die Anwendung der voraussichtlichen Konzernsteuerquote auf das Ergebnis vor Steuern des ersten Halbjahrs 2020 führte zu einem Ertragssteueraufwand in Höhe von TEUR 1.103. Davon entfällt ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 807 auf Verbräuche von aktiven latenten Steuern aus der Nutzung von Verlustvorträgen.
Das unverwässerte/verwässerte Ergebnis je Aktie in Höhe von EUR 65,78 (Vergleichsperiode: EUR -30,86) ergibt sich durch Division des Ergebnisses für die Aktionäre der Muttergesellschaft durch die Anzahl der Aktien von 100.000.
Der Bilanzansatz zum 30. Juni 2020 betrifft einen nicht veräußerten Anteil von 15 Prozent an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH. Im Rahmen der Übergangskonsolidierung wurde der Startbuchwert in Höhe des anteiligen Zeitwerts aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag bemessen.
Die Sachanlagen entfallen im Wesentlichen auf EDV und Büromobiliar und haben sich im ersten Halbjahr 2020 geringfügig um laufende Abschreibungen vermindert.
Durch die Wirksamkeit des Kauf- und Abtretungsvertrags und der damit verbundenen Ertragsrealisierung wurden die zum 31. Dezember 2019 gebildeten latenten Steuererstattungsansprüche aus Verlustvorträgen in Höhe von TEUR 807 vollständig im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs 2020 verbraucht (vgl. Ziffer 3.9).
Die immateriellen Vermögenswerte standen im Zusammenhang mit Marken- und Namensrechten und sind aufgrund des Kauf- und Abtretungsvertrag zum 30. Juni 2020 abgegangen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
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| in TEUR | 30.06.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Kauf- und Abtretungsvertrag | 9.167 | - |
| Rechnungsabgrenzungen | 107 | 68 |
| Umsatzsteuer | 8 | 17 |
| Mietkautionen | 5 | 5 |
| Übrige | - | 4 |
| 9.287 | 94 |
Die Forderungen aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag entfallen mit TEUR 4.396 auf die Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH, mit TEUR 3.000 auf zukünftige Vergütungsansprüche aus dem "Geschäftsbesorgungsvertrag Barmbek", mit TEUR 1.010 auf Verwaltungsverträge mit den Hesse Newman-Fonds (im Wege einer Vertragsübernahme) sowie mit TEUR 500 auf die Marken- und Namensrechte "Hesse Newman". Darüber hinaus wurde die Darlehensforderung gegen die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH zu einem Preis von TEUR 106 sowie 85 Prozent der Geschäftsanteile an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH zu einem Preis von TEUR 94 und 100 Prozent der Geschäftsanteile an der Hesse Newman Zweitmarkt GmbH zu einem Preis von TEUR 61 veräußert. Zur Begleichung der Forderungen wird auf Ziffer 7.3 verwiesen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten entfallen mit TEUR 66 unverändert auf bezogene Leistungen zu Bestandsprovisionen auf Versicherungsvermittlungen. Der Anstieg der Rechnungsabgrenzungsposten gegenüber dem 31. Dezember 2019 ergibt sich insbesondere aus abgegrenzten D&O-Versicherungsprämien.
Zur Entwicklung dieses Bilanzpostens wird auf die Konzernkapitalflussrechnung verwiesen.
Die laufenden Ertragsteuererstattungsansprüche betreffen den Veranlagungszeitraum 2019 (31. Dezember 2019: Veranlagungszeiträume 2018 und 2019) und resultieren aus anrechenbarer Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag aus erhaltenen Ausschüttungen einer Tochtergesellschaft.
Die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte wurden per 31. Dezember 2019 auf Basis des Kauf- und Abtretungsvertrags gebildet. Diese sind im Rahmen der Wirksamkeit des Vertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe zum 29. Juni 2020 abgegangen.
Die zum 31. Dezember 2019 ausgewiesene Forderung die Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG in Höhe von TEUR 200 resultierte aus einer Darlehenszusage und wurde Anfang 2020 beglichen.
Das Grundkapital der Gesellschaft zum 30. Juni 2020 beträgt im Vergleich zum 31. Dezember 2019 unverändert TEUR 100 und ist eingeteilt in 100.000 stimmberechtigte und auf den Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie.
Zur Veränderung der Rücklagen wird auf die Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen. Die gewährten Forderungsverzichte gegen Besserungsschein, die in die Kapitalrücklage eingestellt wurden, sind nachtstehend unter Ziffer 4.13 erläutert.
Die Rücklagen im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristen Vermögenswerten wurden per 31. Dezember 2019 auf Basis des Kauf- und Abtretungsvertrags gebildet. Diese sind mit Wirksamwerden des Kauf- und Abtretungsvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe zum 29. Juni 2020 abgegangen.
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen und Personen in Höhe von TEUR 1.107 (31. Dezember 2019: TEUR 600) betreffen gewährte Besserungsscheine der Hauptgesellschafterin SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG. Vor dem Hintergrund des wirksam gewordenen Kauf- und Abtretungsvertrags wird die Hesse Newman Capital für das Geschäftsjahr 2020 voraussichtlich einen Jahresüberschuss nach HGB ausweisen, der im Jahr 2021 nach Feststellung des Jahresabschlusses 2020 zum vollständigen Aufleben der Forderungsverzichte gegen Besserungsschein in Höhe von TEUR 1.100 führen wird. Davon wurden TEUR 600 bereits im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 und TEUR 500 zum 30. Juni 2020 als Verbindlichkeit erfasst. Daneben leben Zinsverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7 wieder auf.
Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen entfallen mit TEUR 15 (31. Dezember 2019: TEUR 22) auf Aufsichtsratsvergütungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| in TEUR | 30.06.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Unterdienstleistungsverträge Geschäftsbesorgungen | 176 | - |
| sonstige Lieferungen und Leistungen | 9 | 174 |
| Abgegrenzte Schulden aus Lieferungen und Leistungen | ||
| Abgegrenzte Umsatzerlöse | 72 | 73 |
| Jahresabschluss und Prüfungskosten und ausstehende Rechnungen | 172 | 320 |
| Geschäftsbericht | 4 | 5 |
| 433 | 572 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| Lohn- und Gehaltsabrechnung | 7 | 7 |
| Abgegrenzte Schulden aus sonstigen Verbindlichkeiten | ||
| Urlaubsansprüche | 23 | 10 |
| Boni, Tantieme und Abfindungen | 83 | 15 |
| 113 | 32 | |
| 546 | 604 |
Die abgegrenzten Schulden für ausstehende Rechnungen betreffen hauptsächlich Rechts- und Beratungskosten.
Die abgegrenzten Umsatzerlöse entfallen auf im Voraus vereinnahmte Bestandsprovisionen aus dem Versicherungsgeschäft.
Unter dem Posten laufende Ertragsteuerschulden sind Steuern für das erste Halbjahr 2020 erfasst.
Die Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltenen langfristen Vermögenswerten wurden per 31. Dezember 2019 auf Basis des Kauf- und Abtretungsvertrags gebildet. Diese sind im Rahmen der Wirksamkeit des Vertrags zum 29. Juni 2020 abgegangen.
Hesse Newman Capital ist seit dem Geschäftsjahr 2015 ein Ein-Segment-Unternehmen und erstellt daher keine Segmentberichterstattung.
Die Umsatzerlöse mit externen Kunden lassen sich in die folgenden Dienstleistungsarten aufteilen:
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| in TEUR | 6M-2020 | 6M-2019 |
|---|---|---|
| Fonds- und Assetmanagement für Fondsgesellschaften | - | 348 |
| laufende Anleger- und Treuhandverwaltung für Fondsgesellschaften | - | 101 |
| Bestandscourtagen Lebensversicherungen | 56 | 56 |
| Portfoliomanagement für Fondsgesellschaften | - | 23 |
| An- und Verkauf von Anteilen an Zweitmarktfondsgesellschaften | - | 3 |
| 56 | 531 |
Der Finanzmittelfonds umfasst frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Der Finanzmittelfonds zum 30. Juni 2020 beläuft sich auf TEUR 328 (30. Juni 2019: TEUR 590).
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| in TEUR | Ziffer | 6M-2020 | 6M-2019 |
|---|---|---|---|
| Konzernperiodenergebnis | 6.752 | -3.086 | |
| Ertragsteuern | 3.9 | 1.103 | 1 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | 3.7 | - | -23 |
| Finanzaufwand | 3.8 | 509 | 9 |
| 8.364 | -3.099 |
Für die dargestellten Perioden waren keine wesentlichen zahlungsunwirksame Erträge oder Aufwendungen einschlägig.
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen sowie Dienstleistungsverträgen betragen zum 30. Juni 2020 TEUR 57 (31. Dezember 2019: TEUR 85). Die Verpflichtungen sind in Höhe von TEUR 52 (31. Dezember 2019: TEUR 80) innerhalb eines Jahres fällig.
Für anteilige Aufsichtsratsvergütungen wurde ein Aufwand von unverändert TEUR 15 berücksichtigt. Der unter Ziffer 3.3 dargestellte Personalaufwand enthält unter Einbeziehung von Tantiemerückstellungen Vorstandsbezüge in Höhe von TEUR 125 (Vergleichszeitraum: TEUR 35).
Gegenüber der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG (Hauptaktionärin) bestehen zum Bilanzstichtag Finanzschulden aus Besserungsscheinen inklusive Zinsen in Höhe von TEUR 1.107 (31. Dezember 2019: TEUR 600). Zu den Darlehensverzichten wird auf Ziffer 4.13 verwiesen.
Der eingangs beschriebene Verkauf nahezu aller wesentlichen Vermögenswerte an die NORDCAPITAL-Gruppe wurde am 10. Juli 2020 dinglich vollzogen. Damit wurden sämtliche Forderungen aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag an die Hesse Newman Capital AG beglichen.
Hamburg, 26. August 2020
Der Vorstand
Jens Burgemeister
Hesse Newman Capital (nachfolgend: "Konzern") hat in der Vergangenheit Kapitalanlagen für ein breites Anlegerpublikum entwickelt und realisiert. Im Investitionsfokus waren vor allem Immobilienfonds. Seit 2015 wurden aufgrund des schwachen Marktumfelds auf Neugeschäft verzichtet und stattdessen der Fokus auf die Fondsverwaltung gelegt. Aus Kostengründen wurde die operative Fondsverwaltung an die NORDCAPITAL-Gruppe in Hamburg ausgelagert und das Personal der Hesse Newman Capital auf ein Minimum reduziert. Mit der Veräußerung nahezu aller wesentlichen Vermögensgegenstände der Gesellschaft an Gesellschaften der NORDCAPITAL-Gruppe wird nun das Geschäft weiter deutlich reduziert.
Der Konzern umfasste im ersten Halbjahr 2020 unverändert die Tochtergesellschaften TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH, Hesse Newman Zweitmarkt GmbH und die nicht mehr operativ tätige HHCP Hamburg Capital Partners GmbH i.L. Zum Ende des Berichtszeitraums wurden die TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH bis auf einen Minderheitenanteil von 15 Prozent und sämtliche Anteile an der Hesse Newman Zweitmarkt GmbH veräußert und die Gesellschaften damit entkonsolidiert.
Die Veräußerung der 49-prozentigen Beteiligung an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH wurde Ende Juni 2020 wirksam. Nach Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags besteht noch eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 15 Prozent an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH. Diese ist langfristige Vertragspartnerin für die Anleger- und Treuhandverwaltung der Hesse Newman-Bestandsfonds und vertritt als Treuhandkommanditistin die Interessen der Anleger. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Beteiligungen.
Gesamtwirtschaftliches Umfeld
Etwaige negative Entwicklungen des gesamtwirtschaftlichen Umfelds können nur noch einen geringen Einfluss auf die Ertragsstruktur von Hesse Newman Capital entfalten, weil die Gesellschaft derzeit nicht mehr aktiv tätig ist. Dennoch möchten wir versuchen, Ihnen einen Ausblick auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung zu geben.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung geht in seiner Pressemitteilung von 23. Juni 2020 davon aus, dass die Corona-Pandemie voraussichtlich den stärksten Einbruch der deutschen Wirtschaft seit Bestehen der Bundesrepublik verursachen wird.
Der Sachverständigenrat hatte bereits im März 2020 ein Sondergutachten zur Corona-Pandemie veröffentlicht, in dem er Szenarien für die wirtschaftliche Entwicklung beschrieben hat. Seine aktualisierte Konjunkturprognose vom 23. Juni 2020 basiert auf mittlerweile verfügbaren Wirtschaftsdaten, die nun eine bessere Einschätzung der wirtschaftlichen Lage im Jahr 2020 ermöglichen. Der Sachverständigenrat erwartet für das Jahr 2020 einen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 6,5 Prozent (kalenderbereinigt 6,9 Prozent). Für das Jahr 2021 rechnet er mit einem positiven Wachstum von 4,9 Prozent (kalenderbereinigt ebenfalls 4,9 Prozent). Damit dürfte das BIP frühestens im Jahr 2022 wieder auf dem Niveau von vor der Pandemie liegen. Die Arbeitslosenquote wird in den kommenden Monaten weiter ansteigen und erst im Jahresverlauf 2021 wohl langsam wieder zurückgehen.
Das schlechte außenwirtschaftliche Umfeld belastet die deutschen Ausfuhren in diesem Jahr deutlich. Die globale Ausbreitung des Corona-Virus hat zu einer tiefen Rezession der Weltwirtschaft geführt. Für den Euro-Raum rechnet der Sachverständigenrat mit einem Rückgang des realen BIP im Jahr 2020 um 8,5 Prozent und einem positiven Wachstum von 6,2 Prozent im Jahr 2021.
Die Pandemie hat sich weltweit stärker ausgebreitet als zunächst erwartet und es wurden umfangreichere Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen, die teilweise noch andauern. Mit der Senkung der Neuinfektionszahlen und der allmählichen Lockerung der gesundheitspolitisch motivierten Einschränkungen in Deutschland sowie bei wichtigen Handelspartnern werden jedoch die Voraussetzungen für eine Erholung im weiteren Jahresverlauf geschaffen. Zudem dürften sich die Stützungsmaßnahmen und beschlossenen wirtschaftspolitischen Konjunkturimpulse positiv auswirken.
Der Ausblick für die weitere wirtschaftliche Entwicklung unterliegt weiterhin einer erheblichen Unsicherheit. Vor allem der weitere weltweite Pandemieverlauf ist von großer Bedeutung. Sollte es nicht gelingen, die Anzahl der Neuinfektionen etwa durch "Social Distancing" gering zu halten, den Lockerungskurs fortzusetzen und die Unsicherheit der Unternehmen und Haushalte zu senken, ist mit einer deutlich länger anhaltenden Schwächephase zu rechnen.
Das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel schätzt in seiner Konjunkturprognose vom 18. Juni 2020 den Wirtschaftseinbruch für das Jahr 2020 nun auf 6,8 Prozent, sieht im nächsten Jahr jedoch einen Zuwachs von 6,3 Prozent. Das Konjunkturpaket der Bundesregierung präge das Bild nicht wesentlich, weil es zum Großteil am Kern der Krise vorbeigehe. Belastend wirke die globale Investitionsschwäche über das Exportgeschäft. Am Arbeitsmarkt gehen in der Spitze eine Million Jobs verloren. Durch die Krise sinke Deutschlands Leistungsbilanzüberschuss auf unter 5 Prozent. Der Wiederanstieg der Produktion werde langwieriger sein als der Absturz, ähnlich wie beim Bergsteigen, auch weil die Wirtschaft Blessuren davongetragen habe. Die Corona-Krise markiere den schärfsten Wirtschaftseinbruch seit Bestehen der Bundesrepublik, niemals zuvor gab die wirtschaftliche Aktivität in Deutschland schneller und drastischer nach.
Das IfW erwartet in der zweiten Jahreshälfte ein etwas kräftigeres Wiederanziehen der Produktion, auch aufgrund der Impulse des jüngsten Konjunkturpakets. Dieses dürfte über die Umsatzsteuersenkung insbesondere bei langlebigen Konsumgütern auch zu Vorzieheffekten führen, so dass einem Teil der anregenden Wirkung in diesem Jahr dämpfende Effekte im kommenden Jahr gegenüberstehen (Jo-Jo-Effekt). Insgesamt rechnet das IfW mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) 2020 um 6,8 Prozent (Interimsprognose: minus 7,1 Prozent) und mit einem Anstieg 2021 um 6,3 Prozent (7,2 Prozent).
Die Maßnahmen der Bundesregierung prägen das deutsche Konjunkturbild nicht wesentlich. Der Einbruch ging auch auf die privaten Konsumausgaben zurück, die sonst ein stabilisierender Faktor der wirtschaftlichen Entwicklung sind. Das IfW rechnet nach dem Rückgang um 3,2 Prozent im ersten Quartal - dem bislang größten Minus beim privaten Verbrauch im vereinten Deutschland - mit einem noch weitaus größeren Rückgang für das zweite Quartal von 13 Prozent.
Maßgeblich hierfür waren vor allem die mangelnden Konsummöglichkeiten. In der Folge dürfte allein im ersten Halbjahr Kaufkraft in Höhe von fast 80 Mrd. Euro zurückgestaut worden sein, auf Jahressicht sogar 130 Mrd. Euro. Dies kommt in einem sprunghaften Anstieg der privaten Sparquote zum Ausdruck, die im zweiten Quartal auf einem Allzeithoch von über 23 Prozent und auf Jahressicht bei 17,3 Prozent liegen dürfte, nach 10,9 Prozent im Jahr 2019. Der IfW geht davon aus, dass sich diese Kaufkraft in einer Konsumnachfrage entladen wird, sobald es die Umstände wieder erlauben.
Im Inland halten sich Unternehmen mit Investitionen stark zurück, die Ausrüstungsinvestitionen brechen dieses Jahr um 22 Prozent ein und steigen im nächsten Jahr um 14 Prozent. Am wenigsten von der Krise betroffen ist die Bauwirtschaft. Die Bauinvestitionen legen auch 2020 zu, um 0,8 Prozent, 2021 steigen sie dann wieder kräftiger, um 2,6 Prozent.
In seiner Prognose unterstellt das IfW, dass bis zum Frühjahr 2021 die Pandemie medizinisch weitgehend bewältigt ist, so dass sich die wirtschaftliche Aktivität ab dann ohne nennenswerte seuchenpolitische Einschränkungen wieder frei entfalten kann. Je nachdem, ob hinsichtlich der Infektionsgefahren früher oder später Entwarnung gegeben werden kann, bestehen Auf- und Abwärtsrisiken für die wirtschaftliche Entwicklung.
Hesse Newman Capital ist aufgrund der Einstellung des Neugeschäfts zum Jahreswechsel 2014/2015 nicht mehr aktiv in der Branche der alternativen Investmentvermögen tätig.
Das erste Halbjahr 2020 war geprägt von der Realisierung von Buchgewinnen aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag in Höhe von insgesamt EUR 8,8 Mio., nachdem eine außerordentliche Hauptversammlung im Mai 2020 dem Vertrag zugestimmt hatte. Gegenläufig wirkte sich ein Finanzaufwand aus der Finanzierung der Mehrheitsgesellschafterin in Höhe von EUR 0,5 Mio. sowie ein Ertragsteueraufwand in Höhe von EUR 1,1 Mio. aus. Nach Abzug der laufenden Sach- und Personalkosten ergab sich ein Periodenüberschuss in Höhe von knapp EUR 6,8 Mio., nachdem in der Vergleichsperiode noch ein Verlust zu verzeichnen war.
Das Eigenkapital von Hesse Newman Capital beträgt zum 30. Juni 2020 EUR 7,7 Mio. bei einer gegenüber dem Jahresende 2019 leicht erhöhten Eigenkapitalquote in Höhe von 79 Prozent.
Auswirkungen auf die Finanzlage waren noch nicht zu verzeichnen, da die Kaufpreiszahlungen erst kurz nach dem Halbjahres-Bilanzstichtag zu leisten waren. Demzufolge ist die Vermögenslage durch Forderungen im Umfang von EUR 9,3 Mio. geprägt, wovon der Großteil auf die Forderungen aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag resultiert.
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| in TEUR | 6M-2020 | 6M-2019 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 56 | 531 |
| Materialaufwand | -51 | -363 |
| Personalaufwand | -216 | -121 |
| Abschreibungen | -1 | - |
| Sonstige betriebliche Erträge | 8.985 | 70 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -409 | -3.216 |
| Ergebnis aus assoziierten Unternehmen | - | 23 |
| Ergebnis vor Zinsen und Ertragsteuern (EBIT) | 8.364 | -3.076 |
| Finanzergebnis | -509 | -9 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) | 7.855 | -3.085 |
| Ertragsteuern | -1.103 | -1 |
| Konzernperiodenergebnis | 6.752 | -3.086 |
Durch die Erlöse aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe konnte Hesse Newman Capital im ersten Halbjahr 2020 einen deutlichen Periodenüberschuss über TEUR 6.752 verzeichnen. Der deutliche Verlust des Vergleichszeitraums war geprägt von einer Schadenersatzzahlung an die NORDCAPITAL-Gruppe über TEUR 2.866, welche in der zweiten Jahreshälfte jedoch zurückerstattet wurde und auf das Gesamtjahr 2019 keine Auswirkung hatte.
Die Umsatzerlöse sind geprägt durch den Wegfall der Verwaltungserlöse von Fondsgesellschaften in Höhe von TEUR 473. Die zugrundeliegenden Verwaltungsverträge wurden im Rahmen des Kauf- und Abtretungsvertrags mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Januar 2020 an die NORDCAPITAL-Gruppe veräußert, so dass weder Umsatzerlöse noch ein Materialaufwand aus der Unterbeauftragung an die NORDCAPITAL-Gruppe in gleicher Höhe erfasst wurden.
Aus dem Tätigkeitsbereich Versicherungsvermittlung wurden Umsatzerlöse in Höhe von unverändert TEUR 56 erzielt, denen im Materialaufwand erfasste Provisionen in Höhe von unverändert TEUR 51 gegenüberstanden.
Im Rahmen des zu erwartenden Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2020 wurde gemäß den Tantiemeregelungen im Vorstandsvertrag eine Tantieme in Höhe von TEUR 75 aufwandswirksam im Personalaufwand erfasst. Der verbleibende Anstieg des Personalaufwands zur Vergleichsperiode entfällt mit TEUR 15 auf eine Ausweitung der Dienstzeit des Vorstands und mit TEUR 5 auf höhere Zuführungen zu den Urlaubsrückstellungen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 8.985 (Vorjahr: TEUR 70) enthalten Erlöse aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag (TEUR 8.832) und Erträge aus Entkonsolidierungen der Tochtergesellschaften Hesse Newman Zweitmarkt GmbH und TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH (TEUR 82). Die Erträge aus Weiterbelastungen für das erste Halbjahr 2020 beliefen sich auf TEUR 60 (Vorjahr: TEUR 65).
Aufgrund der Veräußerung der Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. Januar 2020 wurden im ersten Halbjahr 2020 keine Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen erfasst (Vergleichsperiode: TEUR 23).
Sonstige betriebliche Aufwendungen sind im ersten Halbjahr 2020 in Höhe von TEUR 409 angefallen. Der um die Schadenersatzzahlung bereinigte Wert für das erste Halbjahr 2019 beträgt TEUR 350. Im ersten Halbjahr 2020 sind insbesondere Kosten in Höhe von TEUR 117 für die außerordentliche Hauptversammlung im Mai 2020 enthalten, die dem Kauf- und Abtretungsvertrag zustimmen musste. Von dem Betrag entfallen TEUR 77 auf Rechts- und Beratungskosten sowie TEUR 40 auf direkte Kosten der Hauptversammlung. Darüber hinaus sind insbesondere Versicherungen und Beiträge über TEUR 99 (Vergleichsperiode: TEUR 96), übrige Rechts- und Beratungskosten über TEUR 56 (Vergleichsperiode: TEUR 125) sowie Abschluss- und Prüfungskosten über unverändert TEUR 37 enthalten.
In der Folge hat sich das negative EBIT deutlich von TEUR -3.076 auf nunmehr positive TEUR 8.364 verbessert.
Auf Grundlage der aktuellen Unternehmensplanung wird die Hesse Newman Capital AG auch für das Gesamtjahr 2020 voraussichtlich einen Jahresüberschuss nach HGB erzielen. Auf dieser Basis wurden auch die im ersten Halbjahr 2020 erhaltenen Forderungsverzichte mit Besserungsschein der Mehrheitsgesellschafterin in Höhe von TEUR 500 inklusive wieder auflebenden Zinsansprüchen über TEUR 7 aufwandswirksam im Finanzaufwand erfasst. Darüber hinaus wurden Zinsen in Höhe von TEUR 2 auf im Berichtszeitraum bestehende Finanzierungen erfasst.
Gemäß der aktuellen Konzernplanung wird der Steuersatz für das Geschäftsjahr 2020 bei 14,04 Prozent liegen. Die Anwendung dieses Steuersatzes auf den Vorsteuergewinn führte zu einem Ertragsteueraufwand in Höhe von TEUR 1.103. Der Periodenüberschuss beläuft sich in der Folge auf TEUR 6.752 (Vergleichsperiode: Periodenfehlbetrag TEUR -3.086) und das Konzerngesamtergebnis auf TEUR 2.460.
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| in TEUR | 30.06.2020 | 31.12.2019 |
|---|---|---|
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte | 9.289 | 299 |
| Liquide Mittel | 328 | 257 |
| Finanzanlagen, Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte | 16 | 7 |
| Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte | - | 4.608 |
| Latente Steuererstattungsansprüche | - | 807 |
| Summe Aktiva | 9.636 | 5.978 |
| Eigenkapital | 7.674 | 4.714 |
| Finanzschulden Mehrheitsgesellschafterin | 1.107 | 600 |
| Ertragsteuerverbindlichkeiten | 294 | - |
| Übrige Schulden | 561 | 664 |
| Summe Passiva | 9.636 | 5.978 |
Die Vermögenslage ist geprägt durch den per Ende Juni wirksam gewordenen Kauf- und Abtretungsvertrag mit der NORDCAPITAL-Gruppe. In diesem Zuge hat sich die Bilanzsumme um über 60 Prozent erhöht.
Die Aktivseite der Bilanz zum 30. Juni 2020 ist geprägt durch die Kaufpreisforderung aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag in Höhe von TEUR 9.167. In diesem Zusammenhang sind die per 31. Dezember 2019 dargestellten "Zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte" in Höhe von TEUR 4.608 sowie damit im Zusammenhang stehende Schulden in Höhe von TEUR 38 abgegangen.
Wesentliche langfristige Vermögenswerte zum 30. Juni 2020 betreffen nur noch den zurückbehaltenen Gesellschaftsanteil in Höhe von 15 Prozent bzw. TEUR 16 an der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH.
Zur Entwicklung der liquiden Mittel wird auf die Kommentierung der Finanzlage verwiesen.
Das Eigenkapital hat sich um das Periodenergebnis in Höhe von TEUR 6.752 sowie um weitere Forderungsverzichte mit Besserungsschein seitens der SBW Schweizer Beteiligungs-Werte AG in Höhe von TEUR 500 erhöht. Auf den Periodengewinn für das erste Halbjahr 2020 entfallen TEUR 4.292 auf die Umgliederung der zum 31. Dezember 2019 gebildeten Neubewertungsrücklage für die nunmehr ebenfalls veräußerten Anteile an der Hesse Newman Fondsmanagement GmbH vom sonstigen Ergebnis in das Periodenergebnis.
Im Zuge des im ersten Halbjahr erzielten Periodenüberschusses wurde gemäß der erwarteten Konzernsteuerquote eine anteilige Ertragssteuerschuld berechnet. In diesem Zuge wurden die zum 31. Dezember 2019 gebildeten aktiven latenten Steuern über TEUR 807 verbraucht und eine zusätzliche Ertragssteuerschuld über TEUR 294 passiviert.
Vor dem Hintergrund des Kauf- und Abtretungsvertrags haben sich die Verbindlichkeiten gegenüber der Mehrheitsgesellschafterin um TEUR 507 erhöht. Hierzu wird auf die Erläuterungen zu der Ertragslage (Finanzaufwand) verwiesen.
Die übrigen Schulden in Höhe von TEUR 561 (31. Dezember 2019: TEUR 664) sind geprägt von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen über TEUR 185 (31. Dezember 2019: TEUR 174), Jahresabschluss und Prüfungskosten sowie ausstehende Rechnungen über TEUR 172 (31. Dezember 2019: TEUR 320) und weiterhin Tantiemerückstellungen in Höhe von TEUR 83 (31. Dezember 2019: TEUR 15).
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| in TEUR | 6M-2020 | 6M-2019 |
|---|---|---|
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -533 | -2.971 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | - | 87 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 700 | 2.866 |
| Konsolidierungsbedingte Veränderungen | -96 | - |
| Veränderung des Finanzmittelfonds | 71 | -18 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 257 | 608 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 328 | 590 |
Mangels Fälligkeit der Kaufpreisforderung sind direkte Effekte aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag noch nicht in der Finanzlage des Konzerns ersichtlich. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergibt sich im Wesentlichen aus dem EBIT des Konzerns über TEUR 8.364 ohne Berücksichtigung der noch nicht zahlungswirksamen Erlöse aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag (TEUR 8.832) bereinigt um Veränderungen von laufenden Forderungen und Schulden. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ergibt sich aus Darlehenszahlungen der Hauptgesellschafterin im ersten Halbjahr 2020. Im Vorjahr waren diese Cashflows geprägt von der Schadenersatzzahlung an die NORDCAPITAL-Gruppe und die Finanzierung dieser Zahlung durch die Mehrheitsgesellschafterin in Höhe von TEUR 2.866 - diese Transaktionen wurden im zweiten Halbjahr 2019 rückabgewickelt. Der konsolidierungsbedingte Rückgang der Finanzmittel in Höhe von TEUR 96 entfällt auf die im Rahmen der Entkonsolidierungen der Hesse Newman Zweitmarkt GmbH und der TGH Treuhandgesellschaft Hamburg mbH abgegangen liquiden Mittel.
In Summe hat sich der Finanzmittelfonds des Konzerns leicht um TEUR 71 auf TEUR 328 erhöht, während für die Vergleichsperiode eine geringfügige Verminderung des Finanzmittelfonds einschlägig war.
Die Forderungen aus dem Kauf- und Abtretungsvertrag sowie die Verbindlichkeiten aus Geschäftsbesorgungsverträgen per 30. Juni 2020 waren bis zur Aufstellungen dieses Halbjahresfinanzberichts vollständig beglichen.
Nach Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags geht die Gesellschaft für das laufende Jahr von Umsatzerlösen in Höhe von EUR 0,1 Mio. aus. Das Jahresergebnis 2020 wird analog zu den Angaben im Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019 unverändert mit EUR 6,2 Mio. und die Liquidität zum 31. Dezember 2020 mit EUR 8,7 Mio. erwartet. Die Liquidität der Gesellschaft ist bis auf Weiteres gesichert.
Weitere Risiken, das Risikomanagementsystem und die relevanten Chancen von Hesse Newman Capital sind auf den Seiten 30 bis 35 des Geschäftsberichts 2019 detailliert dargestellt und bestehen, bis auf die nachfolgenden, nach wie vor.
Durch den erfolgreichen Abschluss und Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags mit der NORDCAPITAL-Gruppe ist die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens gesichert und die Abhängigkeit durch die finanzielle Unterstützung des Mehrheitsgesellschafters weggefallen, siehe unter Ziff. 1.4 Liquiditätsrisiko des Geschäftsberichts 2019.
Durch den Verkauf und die Abtretung des Darlehensvertrags der Gesellschaft an die Hesse Newman Fondsmanagement GmbH ist das unter Ziff. 2.2. des Geschäftsberichts genannte Risiko weggefallen.
Gleiches gilt für das dort unter Ziff. 3.1. genannte Risiko mangelhafter Vertragserfüllung externer Dienstleister, da der Unterdienstleister NORDCAPITAL mit dem Vollzugstag alle Rechte und Pflichten aus Dienstleistungsverpflichtungen der Gesellschaft gegenüber den Fonds und den Anlegern übernommen hat. Unmittelbar nach Vollzug des Kauf- und Abtretungsvertrags wurde begonnen, die Zustimmung der Fondsgesellschaften zur Übertragung der Geschäftsbesorgungsverträge von der Gesellschaft auf die NORDCAPITAL-Gruppe einzuholen.
Hamburg, den 26. August 2020
Der Vorstand
Jens Burgemeister
"Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibende Geschäftsjahr beschrieben sind."
Hamburg, 26. August 2020
Der Vorstand
Jens Burgemeister
An die Hesse Newman Capital AG, Hamburg
Wir haben den verkürzten Konzernzwischenabschluss - bestehend aus verkürzter Bilanz, verkürzter Gesamtergebnisrechnung, verkürzter Kapitalflussrechnung, verkürzter Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie ausgewählten erläuternden Anhangangaben - und den Konzernzwischenlagebericht der Hesse Newman Capital AG, Hamburg, für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020, die Bestandteile des Halbjahresfinanzberichts nach § 115 WpHG sind, einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des verkürzten Konzernzwischenabschlusses nach den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und des Konzernzwischenlageberichts nach den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem verkürzten Konzernzwischenabschluss und dem Konzernzwischenlagebericht auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben.
Wir haben die prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden sind. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen.
Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der verkürzte Konzernzwischenabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den IFRS für Zwischenberichterstattung, wie sie in der EU anzuwenden sind, oder dass der Konzernzwischenlagebericht in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den für Konzernzwischenlageberichte anwendbaren Vorschriften des WpHG aufgestellt worden ist.
Hamburg, den 27. August 2020
ESC Wirtschaftsprüfung GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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