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CA Immobilien Anlagen AG

Transaction in Own Shares Aug 27, 2025

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Transaction in Own Shares

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News-Service der pressetext Nachrichtenagentur GmbH Josefstädter Straße 44, 1080 Wien, Österreich, Tel.: +43 1 81140-0

Veröffentlichung: 27.08.2025 18:45 Quelle: https://www.pressetext.com/news/20250827025 Stichwörter: CA Immo / Aktienrückkauf / Einziehung

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

CA Immobilien Anlagen AG: CA Immo zieht eigene Aktien ein und startet neues Aktienrückkaufprogramm

Wien (pta025/27.08.2025/18:45 UTC+2)

Wien, 27.08.2025. Auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 38. ordentlichen Hauptversammlung hat der Vorstand der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 27. August 2025 beschlossen, 5.324.821 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft mit Wirkung zum heutigen Tage einzuziehen. Nach Erteilung der Zustimmung des Aufsichtsrats am 27. August 2025 erfolgte damit die Einziehung der rückerworbenen eigenen Aktien mit Wirkung zum 27. August 2025. Durch die Einziehung von 5.324.821 Stück eigenen Aktien wurde das Grundkapital der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft mit Wirkung zum 27. August 2025 insgesamt um EUR 38.711.448,67 herabgesetzt und beträgt nunmehr EUR 735.517.568,35, zerlegt in 101.171.605 Stück nennwertlose Stückaktien (davon 4 Namensaktien und nunmehr 101.171.601 Inhaberaktien). Nach der Einziehung werden rund 5.324.821 Stück eigene Aktien gehalten, dies entspricht rund 5,26% des aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft nach der Einziehung.

Der Vorstand der CA Immobilien Anlagen AG hat darüber hinaus heute beschlossen, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der 38. ordentlichen Hauptversammlung vom 5. Mai 2025 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG ein weiteres Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen ("Ermächtigung"). Das Volumen beläuft sich auf bis zu 2.023.432 Stück Aktien (dies entspricht 2,00% des derzeit aktuellen Grundkapitals der Gesellschaft, nach Einziehung von 5.324.821 eigenen Aktien). Das Aktienrückkaufprogramm sieht den Erwerb von Aktien über die Börse vor. Die Bedingungen für diese Käufe richten sich nach der Ermächtigung. Insbesondere hat sich der beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert innerhalb der Bandbreite des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung zu bewegen und darf nicht niedriger als maximal 30% unter und nicht höher als maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn Börsetage liegen. Der maximale Gegenwert darf nicht höher sein als der jeweils zuletzt veröffentlichte IFRS NAV je Aktie.

Das Rückkaufprogramm beginnt frühestens am 15. September 2025 und endet spätestens am 04. November 2027. Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der Hauptversammlung erlaubten Zweck. Ein generelles wesentliches Ziel ist die Steigerung des Shareholder Value.

Details zum Aktienrückkaufprogramm sind veröffentlicht unter:

http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/

Details zum Aktienrückkaufprogramm

Die Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms sind wie folgt:

Tag des
Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung nach § 65 Abs
1 Z 8 AktG:
5. Mai 2025
Tag und Veröffentlichung des
Ermächtigungsbeschlusses:
5. Mai 2025
über ein Informationsverbreitungssystem gemäß
§ 1 Z 22 in Verbindung mit § 119 Abs 7 BörseG 2018
Beginn und voraussichtliche
Dauer:
Frühestens am 15. September 2025 bis längstens 04. November
2027
Aktiengattung: Inhaberaktien (ISIN AT0000641352)
Beabsichtigtes Volumen: Bis zu 2.023.432 Stück Aktien (dies entspricht 2,0% des
Grundkapitals nach Einziehung der eigenen Aktien).
Gegenwert: Der Gegenwert darf nicht niedriger als maximal 30% unter
(Preisuntergrenze) und nicht höher als maximal 10% über
(Preisobergrenze) dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschluss-kurs der dem Rückerwerb vorhergehenden zehn
Börsetage liegen. Der maximale Gegenwert darf nicht höher sein als
der jeweils zuletzt veröffentlichte IFRS NAV je Aktie.
Art des Rückerwerbs: Erwerb über die Börse.
Zweck des Rückerwerbs: Der Rückkauf erfolgt für jeden durch den Beschluss der
Hauptversammlung erlaubten Zweck. Ein generelles wesentliches
Ziel ist die Steigerung des Shareholder Value.
Auswirkungen auf die
Börsezulassung der
CA Immobilien Anlagen AG:
Keine

Hinweis gemäß § 5 Abs 4 Veröffentlichungsverordnung 2018: (i) Die gemäß § 7 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichenden Details zu den durchgeführten Transaktionen im Rahmen dieses Rückkaufprogramms sowie (ii) allfällige gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung 2018 zu veröffentlichende Änderungen des Rückkaufprogramms werden auf der Internetseite der

CA Immobilien Anlagen AG veröffentlicht.

(http://www.caimmo.com/de/investor-relations/aktienrueckkauf/)

Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum Erwerb von CA Immo - Aktien und begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft oder einer ihrer Tochtergesellschaften, Angebote zum Rückerwerb von CA Immo - Aktien anzunehmen.

Aussender: CA Immobilien Anlagen AG
Mechelgasse 1
1030 Wien
Österreich
Ansprechpartner: Christoph Thurnberger
Tel.: +43 1 532 5907 504
E-Mail: [email protected]
Website: www.caimmo.com
ISIN(s): AT0000641352 (Aktie)
Börse(n): Wiener Börse (Amtlicher Handel)

Meldung übertragen durch pressetext. Für den Inhalt ist der Aussender verantwortlich.

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