Annual / Quarterly Financial Statement • Aug 7, 2025
Annual / Quarterly Financial Statement
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Seiten
| Jahresabschluss 2024 | Kapitel 1 | 1 - 11 |
|---|---|---|
| Lagebericht | Kapitel 2 | 12 - 17 |
| Erklärung der gesetzlichen Vertreter | Kapitel 3 | 18 |
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
| Vergleichs- | Vergleichs | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| zahlen 2023 | zahlen 2023 | |||||||
| A. Anlagevermögen | EUR | EUR | EUR | A. Eigenkapital | EUR | EUR | EUR | |
| I. Sachanlagen | I. Grundkapital | |||||||
| 109.566,51 | 5.600.000,00 | |||||||
| 1. Grundstücke und Bauten davon Grundwert EUR 109.566,51 |
109.566,51 | eingefordertes Grundkapital | 5.600.000,00 | 5.600.000,00 | ||||
| (31.12.2023: EUR 109.566,51) | gezeichnetes Grundkapital einbezahltes Grundkapital |
5.600.000,00 5.600.000,00 |
5.600.000,00 | |||||
| 2. andere Anlagen, Betriebs- und | II. Kapitalrücklagen | |||||||
| Geschäftsausstattung | 8.720,73 | 8.720,73 | 1. gebundene | 13.144.494,72 | 13.144.494,72 | |||
| 118.287,24 | 118.287,24 | III. Gewinnrücklagen | ||||||
| II. Finanzanlagen | 1. gesetzliche Rücklage | 130.811,10 | 130.811,10 | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 23.688.246,30 | 23.688.246,30 | 2. andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 14.605.391,88 | 14.605.391,88 | |||
| 2. Wertpapiere (Wertrechte) des Anlagevermögens | 519.781,96 | 498.671,04 | 14.736.202,98 | 14.736.202,98 | ||||
| 24.208.028,26 | 24.186.917,34 | IV. Bilanzgewinn | ||||||
| 24.326.315,50 | 24.305.204,58 | davon Gewinnvortrag EUR 17.751.678,05 | ||||||
| B. Umlaufvermögen | (31.12.2023: EUR 16.199.764,71) | 19.102.249,71 | 18.311.678,05 | |||||
| I. Forderungen und sonstige | 52.582.947,41 | 51.792.375,75 | ||||||
| Vermögensgegenstände | B. | Rückstellungen | ||||||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen | 1. Rückstellungen für Pensionen | 153.000,00 | 164.000,00 | |||||
| Unternehmen | 27.955.618,86 | 27.405.794,25 | 2. sonstige Rückstellungen | 32.290,00 | 43.700,00 | |||
| davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 0,00 | 185.290,00 | 207.700,00 | ||||||
| (31.12.2023: EUR 0,00) | C. | Verbindlichkeiten | ||||||
| 2. sonstige Forderungen und Vermögens- | davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 39.714,99 | |||||||
| gegenstände | 206.524,90 | 0,00 | (31.12.2023: EUR 196.070,90) | |||||
| davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 0,00 | davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 0,00 | |||||||
| (31.12.2023: EUR 0,00) | (31.12.2023: EUR 0,00) | |||||||
| 28.162.143,76 | 27.405.794,25 | 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen | ||||||
| und Leistungen | 12.877,92 | 1.014,00 | ||||||
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 344.773,18 | 508.592,13 | davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 12.877,92 | |||||
| 28.506.916,94 | 27.914.386,38 | (31.12.2023: EUR 1.014,00) | ||||||
| davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 0,00 | ||||||||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 41,01 | 0,00 | (31.12.2023: EUR 0,00) | |||||
| 2. sonstige Verbindlichkeiten | 26.837,07 | 195.056,90 | ||||||
| D. Aktive latente Steuern | 6.866,55 | 8.743,29 | davon aus Steuern EUR 0,00 | |||||
| (31.12.2023: EUR 0,00) | ||||||||
| davon mit einer RLZ ≤ 1 Jahr: EUR 26.837,07 | ||||||||
| (31.12.2023: EUR 195.056,90) | ||||||||
| davon mit einer RLZ > 1 Jahr: EUR 0,00 | ||||||||
| (31.12.2023: EUR 0,00) | 39.714,99 | 196.070,90 | ||||||
| D. | Rechnungsabgrenzungsposten | 32.187,60 | 32.187,60 | |||||
| 52.840.140,00 | 52.228.334,25 | 52.840.140,00 | 52.228.334,25 |
1220 Wien, Smolagasse 1
| EUR EUR EUR Umsatzerlöse 1.357.370,75 1. 1.236.616,18 sonstige betriebliche Erträge 2. Erträge aus der Auflösung von a) 731.652,63 Rückstellungen 9.029,41 übrige 53,65 b) 53,65 731.706,28 9.083,06 Personalaufwand 3. soziale Aufwendungen -84.435,86 a) -19.551,26 aa) davon Aufwendungen für Altersversorgung EUR -19.551,26 (2023: EUR -84.435,86) -84.435,86 -19.551,26 sonstige betriebliche Aufwendungen 4. Steuern, soweit sie nicht unter Steuern a) -31.100,94 vom Einkommen und vom Ertrag fallen -39.071,08 übrige -703.595,05 b) -572.097,95 -734.695,99 -611.169,03 Betriebserfolg = 5. 1.269.945,18 Zwischensumme aus Ziffer 1 bis 4 614.978,95 Erträge aus anderen Wertpapieren und 6. 33.511,25 Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 15.901,50 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 929.908,40 7. 1.104.945,39 davon aus verbundenen Unternehmen EUR 1.097.759,53 (2023: EUR 890.006,32) Erträge aus dem Abgang von und der 8. Zuschreibung zu Finanzanlagen und 543.571,38 Wertpapieren des Umlaufvermögens 21.642,15 Aufwendungen aus Finanzanlagen und aus 9. -1.878,04 Wertpapieren des Umlaufvermögens, davon 0,00 Abschreibungen EUR 0,00 (2023: EUR 0,00) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 10. -4,59 Finanzerfolg = 11. 1.505.112,99 Zwischensumme aus Ziffer 6 bis 10 1.142.484,45 Ergebnis vor Steuern 12. 2.775.058,17 Zwischensumme aus Ziffer 5 und Ziffer 11 1.757.463,40 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -664.956,08 13. -406.891,74 davon latente Steuern EUR 1.876,74 (2023: EUR 50.666,49) Ergebnis nach Steuern 2.110.102,09 14. 1.350.571,66 Jahresüberschuss 2.110.102,09 15. 1.350.571,66 Auflösung von Gewinnrücklagen 1.811,25 16. 0,00 Jahresgewinn 2.111.913,34 17. 1.350.571,66 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 16.199.764,71 18. 17.751.678,05 Bilanzgewinn 18.311.678,05 19. 19.102.249,71 |
Vergleichs zahlen 2023 |
||
|---|---|---|---|
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff UGB unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der Generalnorm erstellt, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Es wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der Willkürfreiheit eingehalten.
Die Gesellschaft gilt gemäß den Bestimmungen des § 221 Abs.3 2. Satz UGB als große Kapitalgesellschaft. Alle Vorschriften des UGB in der derzeit geltenden Fassung wurden bei der Erstellung dieses Berichtes berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 231 (2) UGB.
Für den vorliegenden Jahresabschluss wurden die Bestimmungen des Rechnungslegungsänderungsgesetzes 2014 (RÄG 2014) angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie der Ausweis blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt.
Dem Vorsichtsgrundsatz ist Rechnung getragen, indem insbesondere nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen werden. Alle erkennbaren Risiken und drohende Verluste, die im laufenden Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr entstanden, wurden berücksichtigt.
Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, abzüglich aufgelaufener planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen, bewertet. In den Anschaffungskosten sind Anschaffungsnebenkosten enthalten. Anschaffungskostenminderungen wurden abgesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen entsprechen den steuerlichen Höchstsätzen.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Es erfolgte gegebenenfalls eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzanlagen dürfen solche Abschreibungen auch vorgenommen werden, wenn die Wertminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Sofern die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung nicht mehr bestehen, gilt seit dem RÄG 2014 die Verpflichtung, den Betrag der außerplanmäßigen Abschreibung im Umfang der Wertaufholung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zuzuschreiben.
Die seit Jahresbeginn eingetretenen Wertaufholungen bzw. Wertminderungen bei den Wertpapieren wurden durch Zuschreibungen bzw. außerplanmäßige Abschreibungen im Finanzanlagevermögen berücksichtigt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert, vermindert um erkennbare Einzelrisiken, angesetzt.
Für Unterschiede zwischen unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bei Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurde in Höhe der sich insgesamt ergebenden Steuerbelastung eine passive latente Steuer gebildet. Führen diese Unterschiede in Zukunft zu einer Steuerentlastung, wird diese als aktive latente Steuer in der Bilanz angesetzt.
Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte unter Berücksichtigung des Wesentlichkeitsgrundsatzes mit dem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 23 % ohne Berücksichtigung einer Abzinsung.
Die zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehenden aktiven Unterschiedsbeträge resultierten aus den Rückstellungen für Pensionen sowie aus sonstigen Rückstellungen. Zum 31.12.2024 errechneten sich aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr TEUR 9).
Die Kapitalrücklage wurde gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.
Die Rückstellungen decken nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen ab.
Die Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen wurden durch ein versicherungsmathematisches Gutachten ermittelt. Die Berechnung erfolgte nach den Vorschriften der § 211 UGB mit einem Durchschnittszinssatz von 1,90 % (Vorjahr 1,83 %) und einem Rententrend von 2,5 % (Vorjahr 2,5 %), wobei der Berechnung die "AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler, (Angestellte-Generationentafel)" zugrunde gelegt wurden. Da alle Pensionsberechtigten bereits Leistungsempfänger sind, wurde der Barwert der zukünftigen Leistungen als Rückstellung angesetzt.
Für die Pensionsrückstellungen wurde jeweils der Rechnungszins verwendet, der sich bei Annahme einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren nach dem Prognoseverfahren zum Bilanzstichtag ergibt. Die Prognose basiert u.a. auf der Rückstellungsabzinsungsverordnung und auf Daten der Deutschen Bundesbank.
Die Verbindlichkeiten entsprechen den Erfüllungsbeträgen.
Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind aus dem als Anlage beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Der in den Beträgen II. Punkt 1 im Anlagenspiegel enthaltene Grundwert der Grundstücke beläuft sich auf TEUR 110 (Vorjahr TEUR 110).
Aufgrund der Bestimmungen des RÄG 2014 sind im vorliegenden Jahresabschluss Zuschreibungen für Wertaufholungen, die vor dem Inkrafttreten des RÄG 2014 eingetreten waren, in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 32) enthalten, welche im passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen werden.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert ausgewiesen.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Muttergesellschaft IREKS GmbH / Kulmbach (Deutschland) mit TEUR 8.226 (Vorjahr TEUR 16.437) aus dem Finanzverkehr sowie die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH mit TEUR 19.730 (Vorjahr TEUR 10.969).
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind kurzfristig veranlagt.
Die Position enthält entsprechend den Vorgaben des RÄG 2014 die sich auf saldierter Basis ergebende zukünftige Steuerentlastung in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr TEUR 9).
Stand der temporären/permanenten Differenzen:
| 31.12.2024 EUR |
Vorjahr EUR |
||
|---|---|---|---|
| 1. 2. |
Anlagevermögen Rückstellungen |
0,00 29.854,56 |
0,00 38.014,31 |
| 29.854,56 | 38.014,31 |
Die Entwicklung des Eigenkapitals stellt sich für das abgelaufene Geschäftsjahr wie folgt dar:
| Eigenkapitalspiegel | Grundkapital Kapitalrücklagen gebundene |
Gewinnrückla gen |
Bilanzgewinn | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Stand am 1.1.2024 Aufl. Rücklagen |
5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.736.202,98 | 18.311.678,05 | 51.792.375,75 |
| Ausschüttung | -560.000,00 | -560.000,00 | |||
| Jahresüberschuss | 1.350.571,66 | 1.350.571,66 | |||
| Stand am 31.12.2024 | 5.600.000,00 | 13.144.494,72 | 14.736.202,98 | 19.102.249,71 | 52.582.947,41 |
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 5.600 und ist in 560.000 Stückaktien zerlegt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Die Rückstellungen gliedern sich wie folgt:
| 31.12.2024 EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Pensionsrückstellung 2. Sonstige Rückstellungen -Sachrückstellungen |
153.000,00 | 164.000,00 |
| 32.290,00 | 43.700,00 | |
| 185.290,00 | 207.700,00 |
Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
| 31.12.2024 EUR |
Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
12.877,92 | 1.014,00 |
| 2. Sonstige Verbindlichkeiten |
26.837,07 | 195.056,90 |
| 39.714,99 | 196.070,90 | |
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Über das geschäftsgewöhnliche Maß hinausgehende sonstige Verpflichtungen bestehen nicht.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Aufwendungen in Höhe von TEUR 27 (Vorjahr TEUR 195) enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag zahlungswirksam werden.
Aufgrund des RÄG 2014 entfiel im Jahr 2016 im Unternehmensrecht die Möglichkeit bei Vermögensgegenständen, die in den Vorjahren einer Wertminderung unterlagen, von der Wertaufholung (Zuschreibung) abzusehen. Wird nach § 124b Z 270 EStG für bis zum 31. Dezember 2015 unterlassene Zuschreibungen steuerlich eine Zuschreibungsrücklage gebildet, kann der in dieser Rücklage erfasste Betrag in der Bilanz unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und entsprechend der Vorgaben des § 124b Z 270 EStG aufgelöst werden.
Ausgewiesen ist die hier bis zum 31.12.2024 vorzunehmende Zuschreibung der Finanzanlagen in Höhe von TEUR 32 (Vorjahr TEUR 32).
Die Umsatzerlöse sind im Jahr 2024 um rund 9 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dieser Rückgang ist auf gesunkene Nutzungsentgelte für Mobilien und Gebäude infolge niedrigerer, zu verrechnender Aufwendungen (im Wesentlichen Wasserkosten) zurückzuführen. Die Grundlage für die Ermittlung der zu verrechnenden Nutzungsentgelte bildet der seit dem Jahr 1994 zwischen der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH und unserer Gesellschaft bestehende Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag. Dieser sieht eine nach dem Verbraucherpreisindex wertgesicherte, daher jährlich anzupassende Miete für die überlassenen Grundstücke vor. Zusätzlich zur Grundstücksmiete ist in diesem Vertrag vereinbart, dass der Mieterin als weiteres Nutzungsentgelt für die Mobilien und Gebäude alle unserer Gesellschaft erwachsenden betrieblichen Aufwendungen, welche in ursächlichem Zusammenhang mit dem überlassenen Betrieb entstanden sind (u.a. Versicherungs-, Wasserkosten), zu tragen hat.
Die Pensionszahlungen erfolgten an im Ruhestand befindliche ehemalige leitende Mitarbeiter bzw. deren Hinterbliebene. Für die künftigen Zahlungen an die begünstigten Personen sind, aufgrund der bestehenden, das Unternehmen verpflichtenden Verträge, Rückstellungen gebildet, deren Beträge auf versicherungsmathematischer Grundlage ermittelt wurden.
| Zusammensetzung | 2024 TEUR |
Vorjahr TEUR |
|---|---|---|
| Betriebsaufwendungen Weiterverrechnete Wasserkosten |
308 | 450 |
| Verwaltungsaufwendungen Sonstige Verwaltungskosten |
264 572 |
254 704 |
In den Verwaltungsaufwendungen sind gem. § 237 Z 14 UGB die Kosten für Prüfung des Jahresabschlusses mit TEUR 27 (Vorjahr TEUR 36), Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen mit TEUR 2 (Vorjahr TEUR 2), Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 4 (Vorjahr TEUR 1) und Aufwendungen für sonstige Leistungen in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr TEUR 0) enthalten.
Weitere, nach dem Bilanzstichtag 31.12.2024 aufzuzeigende, Vorgänge von besonderer Bedeutung für den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft traten bis zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichtes nicht auf.
Michael FREUDENTHALER Christian HABERL-RHOMBERG Dr. Achim HANNINGER
Im Jahr 2024 erhielten die Mitglieder des Vorstandes von unserer Gesellschaft keine Bezüge, da sie im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen mit Konzerngesellschaften für unsere Gesellschaft tätig sind (§ 239 UGB).
Hans Albert RUCKDESCHEL, Vorsitzender Stefan SOINÉ, stellv. Vorsitzender Lutz HAGER Dr. Sabine KRÄTZSCHMAR (bis 22.07.2024) Hartwig UEBERSBERGER Dr. Mathias WARWEL Nils Olaf LEWE Stephan BERGLER (ab 22.07.2024)
Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2024 aufgrund des § 12 der Satzung Anspruch auf eine Aufsichtsratsvergütung von insgesamt TEUR 14,5 (Vorjahr TEUR 14,5). Dieser Betrag ist als sonstige Verbindlichkeit ausgewiesen. Weiters haben die Mitglieder Anspruch auf Ersatz ihrer Barauslagen.
Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2024, wie auch im Vorjahr, keine ArbeitnehmerInnen.
| A-1220 Wien, Smolagasse 1 | ||
|---|---|---|
| Stammkapital: TEUR 7.500 | ||
| Anteil: 49,02 % im Eigentum unserer Gesellschaft | ||
| Eigenkapital 31.12.2024: | TEUR | 112.312 (Vorjahr TEUR 108.012) |
| Jahresergebnis 2024: |
TEUR | 4.300 (Vorjahr TEUR 8.842) |
Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der IREKS GmbH, Kulmbach/Deutschland, und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss der IREKS GmbH wird im elektronischen Bundesanzeiger in Deutschland veröffentlicht.
Es wird unter Bezugnahme auf den § 18 unserer Satzung vorgeschlagen, das Ergebnis wie folgt zu verwenden:
| EUR | |
|---|---|
| Jahresgewinn 2024 | 1.350.571,66 |
| + Gewinnvortrag 2023 | 17.751.678,05 |
| Bilanzgewinn 2024 | 19.102.249,71 |
| Abzüglich Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie |
560.000,00 |
| Vortrag auf neue Rechnung | 18.542.249,71 |
Wien, am 24.03.2025
Der Vorstand
Mag. Michael Mag. Christian Dr. Achim FREUDENTHALER HABERL-RHOMBERG HANNINGER
| Entwicklung zu Anschaffungs- und Herstellungskosten | Entwicklung der Abschreibungen | Buchwerte | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Anlagenposition | Stand 01.01.2024 |
Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Stand 31.12.2024 |
Stand 01.01.2024 |
Zugänge | Abgänge | Zuschreibungen | Stand 31.12.2024 |
Stand 31.12.2024 |
Stand 01.01.2024 |
|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen |
0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 7.450,29 | 0,00 | 0,00 | ||
| 7.450,29 | |||||||||||||
| I. | Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten, davon Grundwert EUR 109.566,51 (31.12.2023 EUR 109.566,51) |
4.128.897,54 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.128.897,54 | 4.019.331,03 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.019.331,03 | 109.566,51 | 109.566,51 |
| technische Anlagen und Maschinen |
3.279.795,22 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.279.795,22 | 3.279.795,22 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 3.279.795,22 | 0,00 | 0,00 | |
| 2. andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung |
1.300.556,71 8.709.249,47 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
1.300.556,71 8.709.249,47 |
1.291.835,98 8.590.962,23 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
0,00 0,00 |
1.291.835,98 8.590.962,23 |
8.720,73 118.287,24 |
8.720,73 118.287,24 |
|
| II. | Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen |
23.688.246,30 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 23.688.246,30 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 23.688.246,30 | 23.688.246,30 |
| Unternehmen 2. Wertpapiere (Wertrechte) des |
1.619.815,79 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.619.815,79 | 1.121.144,75 | 0,00 | 0,00 | 21.110,92 | 1.100.033,83 | 519.781,96 | 498.671,04 | |
| Anlagevermögens | |||||||||||||
| 25.308.062,09 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 25.308.062,09 | 1.121.144,75 | 0,00 | 0,00 | 21.110,92 | 1.100.033,83 | 24.208.028,26 | 24.186.917,34 | ||
| 34.024.761,85 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 34.024.761,85 | 9.719.557,27 | 0,00 | 0,00 | 21.110,92 | 9.698.446,35 | 24.326.315,50 | 24.305.204,58 |
Weltwirtschaft –Die Weltwirtschaft wuchs 2024 moderat mit einer geschätzten Rate von rund 3 %. Während die Inflation weltweit zurückging, blieb sie in einigen Schwellenländern sehr hoch. Die geopolitischen Unsicherheiten, insbesondere durch anhaltende Spannungen in Handelsbeziehungen und regionalen Konflikten, belasteten auch 2024 das globale Wachstum.
Trotz dieser Herausforderungen gab es auch positive Entwicklungen: Die Lieferketten stabilisierten sich weiter, und die Zentralbanken konnten in vielen Ländern erste Zinssenkungen umsetzen.
Dennoch bleibt die wirtschaftliche Erholung fragil, da hohe Staatsverschuldungen und damit einhergehende Unsicherheiten in der Finanzpolitik sowie globale Konflikte weiterhin Risiken darstellen.
Europa – Analog zu den globalen Herausforderungen war auch die europäische Wirtschaft stark von den internationalen Krisen betroffen, wobei die Auswirkungen aufgrund der geografischen Nähe zu den Konfliktregionen teils noch drastischer zu spüren waren. In der EU war der konjunkturelle Auftrieb in 2024 mit rund +0,9 % nur schwach ausgeprägt, im Wesentlichen aufgrund des Kaufkraftverlusts der Haushalte in den vergangenen Jahren.
Die Europäische Zentralbank hielt die Zinsen zunächst hoch, senkte sie aber später zur Stärkung der Konjunktur leicht. Trotz dieser Maßnahme blieb die wirtschaftliche Erholung in Europa fragil, insbesondere aufgrund globaler Handelskonflikte, hoher Energiepreise im Verhältnis zu anderen konkurrierenden Nationen, sowie einer schwächelnden Nachfrage.
Österreich – Die österreichische Wirtschaft befand sich 2024 in einer anhaltenden Rezession. Das Bruttoinlandsprodukt sank um in etwa 0,6 % gegenüber dem Vorjahr. Hauptursachen hierfür waren eine schwache Industriekonjunktur, rückläufige Investitionen bedingt durch hohe Finanzierungskosten, und eine gedämpfte Konsumnachfrage. Auch die anhaltend hohe Inflation, insbesondere bei Energie und Lebensmitteln, belasteten weiterhin die Kaufkraft.
(Quellen: Gesamtwirtschaftliche Prognose der OeNB für Österreich 2024/22; wko.at; wifo; bankaustria)
Der Jahresabschluss per 31.12.2024 weist eine Bilanzsumme von TEUR 52.840 (Vorjahr TEUR 52.228) und ein Eigenkapital von TEUR 52.583 (Vorjahr TEUR 51.792) aus. Die Eigenkapitalquote beträgt somit 99,5 % (Vorjahr 99,2 %).
Im Geschäftsjahr 2024 kam, wie in den Vorjahren, ein Betriebsführungs- und -überlassungsvertrag zwischen unserer Gesellschaft und der operativen Beteiligungsgesellschaft, STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, zur Anwendung und war die Grundlage für die Verrechnung der Nutzungsentgelte. Diese reduzierten sich gegenüber dem Vorjahr von TEUR 1.357 auf TEUR 1.237 infolge niedrigerer zu verrechnender Aufwendungen.
Für das Geschäftsjahr 2024 ist ein Jahresüberschuss von TEUR 1.351 (Vorjahr TEUR 2.110) auszuweisen. Zusammen mit dem vorhandenen Gewinnvortrag, ergibt sich daher zum Ende des Jahres 2024 ein Bilanzgewinn von TEUR 19.102 (Vorjahr TEUR 18.312).
| Einheit | 2024 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| Bilanz | |||
| Finanzanlagen | TEUR | 24.208 | 24.187 |
| Bilanzsumme | TEUR | 52.840 | 52.228 |
| Eigenkapital | TEUR | 52.583 | 51.792 |
| Eigenkapitalquote | 99,5 % |
99,2 % |
|
| Fremdkapital | TEUR | 257 | 436 |
| Gewinn- und Verlustrechnung |
|||
| Umsatzerlöse | TEUR | 1.237 | 1.357 |
| Betriebserfolg | TEUR | 615 | 1.270 |
| Finanzerfolg | TEUR | 1.142 | 1.505 |
| Ergebnis vor Steuern | TEUR | 1.757 | 2.775 |
| Jahresüberschuss | TEUR | 1.351 | 2.110 |
| Geldflussrechnung gemäß AFRAC 36 | |||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | TEUR | -725 | -8.189 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | TEUR | 1.122 | 6.918 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | TEUR | -560 | -560 |
Die nachstehende Tabelle vermittelt einen zusammenfassenden Überblick:
Die Geldflussrechnung wurde entsprechend der Vorgabe der im Juni 2020 aktualisierten AFRAC-Stellungnahme 36, Geldflussrechnung (UGB) erstellt.
Die liquiden Mittel werden im Rahmen einer konzernweiten Liquiditätsplanung und -steuerung für nicht unmittelbar für Investitionen benötigte Geldmittel, den verbundenen Unternehmen IREKS GmbH und STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH im Rahmen eines Cash-Pools zur Verfügung gestellt und von diesen im marktüblichen Rahmen verzinst. Der Ausweis erfolgt unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit TEUR 27.956 (Vorjahr TEUR 27.406).
Die Beteiligungsgesellschaft STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH weist für das Jahr 2024 einen Jahresüberschuss von TEUR 4.300 (Vorjahr TEUR 8.839) und zum 31.12.2024 ein Eigenkapital von TEUR 112.312 (Vorjahr TEUR 108.012) aus.
Aufgrund der ausschließlichen Holding- und Vermögensverwaltungsfunktion werden in unserer Gesellschaft keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfaltet.
Das weltweite Wirtschaftswachstum bleibt schwach. Die Zinsen sind hoch, die globalen Unsicherheiten wachsen, ebenso die geopolitischen Risiken. Die durch die Konflikte in der Ukraine und im Nahen Osten erhöhte Unsicherheit bleibt bestehen, zudem spitzen sich weitere regionale Konflikte immer weiter zu, die im Falle einer Eskalation enorme Beeinträchtigungen für die Weltwirtschaft bringen würden.
Ein weiteres hohes Risiko stellt die Möglichkeit eines weltweiten Handelskrieges dar, der durch die Einführung von Importzöllen weitreichende Kaufkraftverluste für die Weltbevölkerung zur Folge hätte und aufgrund dessen ein Konsumeinbruch drohen würde.
Unsere Beteiligungsgesellschaft, die STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, ist auf die ausreichende Verfügbarkeit der relevanten Rohstoffe, in hoher Qualität, angewiesen. Die Folgen des Klimawandels, wie Dürren und Extremwetterereignisse, beeinflussen hier die Gegebenheiten der Anbaugebiete und daraus resultierend auch die Wettbewerbssituation.
Aufgrund der bestehenden hohen Volatilitäten und daraus resultierenden Risiken in der Ertragsentwicklung unserer Beteiligungsgesellschaft, der STAMAG Stadlauer Malzfabrik GesmbH, bleibt auch die Entwicklung unserer Gesellschaft weiterhin ungewiss.
Potenzielle Risiken, die wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage unseres Unternehmens haben können, werden systematisch laufend überwacht und analysiert. Als wesentliche Risiken wurden die weiterhin volatilen Finanzmärkte sowie die globalen Konflikte identifiziert.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen werden im Rahmen eines Konzernverrechnungszinssatzes verzinst. Dieser Zinssatz orientiert sich an den an den Kapitalmärkten erzielbaren Renditen unter Berücksichtigung eines breitgefächerten Anlageportfolios und unterliegt den an den Kapitalmärkten üblichen Schwankungen.
Schadensrisiken für versicherbare Sach- und Haftungsschäden sind, aus unserer Sicht, in ausreichendem Umfang durch Versicherungen abgedeckt.
Bei der Risikoüberprüfung haben wir kein bestandsgefährdendes Risiko für unser Unternehmen identifiziert.
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 5.600 und ist in 560.000 Stückaktien aufgeteilt. Jede Stückaktie gewährt das Recht auf eine Stimme in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
Die Aktien notieren an der Wiener Börse (amtlicher Handel im Marktsegment Standard Market Auction).
Die IREKS GmbH mit Sitz in Kulmbach/Deutschland hält mehr als 75 % des Grundkapitals. Daher ist ein Kontrollwechsel auf Basis der sich im Streubesitz befindlichen Aktien ausgeschlossen. Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstandes und des Aufsichtsrates für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebotes.
Zu den weiteren Punkten des § 243a UGB bestehen keine, über die gesetzlichen Bestimmungen, hinausgehenden Vereinbarungen bzw. Angabeverpflichtungen.
Gemäß § 243a Abs. 2 UGB sind im Lagebericht von österreichischen Gesellschaften, deren Aktien zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.
Die Verantwortung für die Errichtung und Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sowie die Sicherstellung der Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen und internen Richtlinien liegen in unserem Fall beim Vorstand der Stadlauer Malzfabrik AG.
Der gesamte Prozess, von der Beschaffung bis zur Zahlung, unterliegt strengen Grundsätzen und Regelungen, welche diese, mit den Geschäftsprozessen in Zusammenhang stehenden Risiken, auf ein Minimum reduzieren. Es sind Maßnahmen und Regeln zur Risikovermeidung eingerichtet, wie etwa strikte Funktionstrennungen, Unterschriftenordnungen sowie insbesondere auch ausschließlich kollektive und auf wenige Personen eingeschränkte Zeichnungsberechtigungen für Zahlungen (Vieraugenprinzip).
Das Unternehmen erstellte gemäß § 243b UGB einen Corporate Governance Bericht, der auf der Homepage des Unternehmens (http://www.malzfabrik-ag.at/Corporate-Governance.htm) veröffentlicht wurde. In diesem Bericht bekennen sich Vorstand und Aufsichtsrat zum Regelungsziel des Österreichischen Corporate Governance Kodex.
Für 2025 erwartet die OeNB, dass Österreich ein geringes Wirtschaftswachstum von in etwa 0,8 % aufweisen wird.
Die Inflation soll zwar weiterhin zurückgehen, die Anfang 2025 auslaufenden energiepolitischen Maßnahmen sowie stark steigende Gebühren im Bereich Energie verhindern jedoch einen schnelleren Rückgang.
Erst für die Jahre 2026 und 2027 wird mit einer stärkeren zyklischen Erholung gerechnet.
Das Auslaufen vieler staatlicher Unterstützungsmaßnahmen, die als Reaktion auf die Coronakrise und den Ukraine-Konflikt eingeführt worden waren, wird bei Unternehmen und in der Bevölkerung zu weiteren Kostenbelastungen führen. Zu erwarten sind ebenso zunehmende Kosten im Hinblick auf weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Klimaerwärmung. Eine straffere Geldpolitik, eine schwächelnde Weltwirtschaft und die weltweit zahlreichen bewaffneten Konflikte stellen weiterhin große Risiken für die globale Wirtschaftsentwicklung dar.
Durch die Mehrung unserer finanziellen Ressourcen in der Vergangenheit und deren sinnvolle Investition in hochmoderne Produktionsanlagen und Lagermöglichkeiten, Forschungs- und Anwendungsentwicklungseinrichtungen, Kunden- und Schulungszentren sowie die Gewinnung und Entwicklung von hochqualifizierten Mitarbeitenden in allen Bereichen, bleibt unsere Beteiligungsgesellschaft, die STAMAG GesmbH, weiterhin für die aktuellen Herausforderungen gut gerüstet.
Für die im Juli 2025 geplante 106. Hauptversammlung schlagen wir vor, eine Dividende von 1,00 EUR je Stückaktie aus dem Bilanzgewinn auszuschütten.
Für die Auszahlung der vorgeschlagenen Dividende wird ein Betrag von insgesamt TEUR 560 benötigt, entsprechend 10 Prozent des Grundkapitals von TEUR 5.600.
Wien, am 24.03.2025
Der Vorstand
Mag. Michael FREUDENTHALER
Mag. Christian HABERL-RHOMBERG
Dr. Achim HANNINGER
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit den maßgebenden Rechnungslegungsstandards aufgestellte Jahresabschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Wien, am 24. März 2025
Der Vorstand
Michael FREUDENTHALER Christian HABERL-RHOMBERG Dr. Achim HANNINGER (Vorstandsmitglied) (Vorstandsmitglied) (Vorstandsmitglied)
Wir haben den Jahresabschluss der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft, Wien, bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2024, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Anhang, geprüft.
Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31.12.2024 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns bis zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen.
Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für unsere Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzes und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.
Nach unserer Auffassung bestehen keine besonders wichtigen Prüfungssachverhalte, über die zu berichten ist oder die in unserem Vermerk mitzuteilen sind.
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht und Jahresfinanzbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht und der Jahresfinanzbericht werden uns voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf diese sonstigen Informationen, und wir werden dazu keine Art der Zusicherung geben.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses haben wir die Verantwortlichkeit, diese sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Abschlussprüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig falsch dargestellt erscheinen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit – sofern einschlägig – anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder die Gesellschaft zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu.
Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft.
Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit der EU-VO und den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen.
Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-VO und mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus gilt:
Wir tauschen uns mit dem Prüfungsausschuss unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus.
Wir geben dem Prüfungsausschuss auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und – sofern einschlägig – damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken.
Wir bestimmen von den Sachverhalten, über die wir uns mit dem Prüfungsausschuss ausgetauscht haben, diejenigen Sachverhalte, die am bedeutsamsten für die Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte in unserem Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus oder wir bestimmen in äußerst seltenen Fällen, dass ein Sachverhalt nicht in unserem Bestätigungsvermerk mitgeteilt werden sollte, weil vernünftigerweise erwartet wird, dass die negativen Folgen einer solchen Mitteilung deren Vorteile für das öffentliche Interesse übersteigen würden.
Der Lagebericht ist aufgrund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften.
Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.
Urteil
Nach unserer Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält zutreffende Angaben nach § 243a UGB und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.
Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesellschaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.
Wir wurden von der Hauptversammlung am 22.7.2024 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27.9.2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit 2021 ununterbrochen Abschlussprüfer.
Wir erklären, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt "Bericht zum Jahresabschluss" mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.
Wir erklären, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht haben und dass wir bei der Durchführung der Abschlussprüfung unsere Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt haben.
Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Mag. Gerhard Fremgen.
Wien, 25.3.2025
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Fremgen Dr. Stefan Kurz Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
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