AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Brockhaus Technologies AG

Governance Information Aug 6, 2025

712_cgr_2025-08-06_b3d97c70-d30f-40e7-8433-e1e5a2d927b6.pdf

Governance Information

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Erklärung zur Unternehmensführung

Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB und wie in Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vorgesehen über die Corporate Governance der Gesellschaft.

Diese Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der Brockhaus Technologies AG (www.brockhaus-technologies.com) unter der Rubrik Investor Relations, Unterrubrik Corporate Governance öffentlich zugänglich.

I. Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Brockhaus Technologies AG gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nachfolgende Entsprechenserklärung bezieht sich auf die aktuelle Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) vom 28. April 2022, die am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde. Vorstand und Aufsichtsrat der Brockhaus Technologies AG (Gesellschaft) erklären, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des DCGK seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 mit folgenden Abweichungen entsprochen hat und entsprechen wird:

1. Systematische Identifikation und Bewertung der mit den Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit (Ziff. A.1 Satz 1 DCGK):

Vorsorgliche Abweichung für die Vergangenheit

Der Vorstand hat die von Ziffer A.1 Satz 1 geforderte systematische Identifikation und vor allem Bewertung von den mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken und Chancen für das Unternehmen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit im Jahr 2024 fortgeführt und eine Nachhaltigkeitsberichtserstattung 2025 befindet sich in der Umsetzung. Nach dem Wortlaut der Empfehlung ist unklar, ob der entsprechende Prozess im Erklärungszeitraum bereits abgeschlossen sein muss, um die Empfehlung einzuhalten. Da dies bei der Gesellschaft noch nicht vollständig der Fall ist, wird für die Vergangenheit vorsorglich für Ziffer A.1. Satz 1 eine Abweichung erklärt.

In Zukunft wird die Gesellschaft die Empfehlung in Ziffer A.1 erfüllen.

2. Überwiegend aktienbasierte Vergütung/ Investment in Aktien und Zeitpunkt der Verfügungsmöglichkeit über langfristig variable Gewährungsbeträge (Ziff. G.10 DCGK)

Abweichung

Das bereits gebilligte Vorstandsvergütungssystem sieht die Möglichkeit einer aktienbasierten Vergütung vor. Allerdings betrifft dies nicht den überwiegenden Anteil der variablen Vergütungsbeträge, da der Aufsichtsrat die im Vergütungssystem vorgesehenen Regelungen für ausreichend erachtet, um einen angemessenen Interessengleichlauf von Vorstand und Aktionären herzustellen. Eine vierjährige Haltedauer erachtet der Aufsichtsrat als zu weitgehend und hält eine bis zu dreijährige Haltedauer für eine langfristige Incentivierung für ausreichend.

3. Haltedauer nach Vertragsbeendigung (Ziff. G.12 DCGK) Abweichung

Das Vorstandsvergütungssystem sieht vor, dass die Vorstandsmitglieder Aktien der Gesellschaft, die ihnen als Vergütung von der Gesellschaft gewährt werden, nicht über den Zeitpunkt der Beendigung der Mitgliedschaft im Vorstand hinaus halten müssen. Der Aufsichtsrat ist nicht der Ansicht, dass in diesem Fall die Langfristigkeit variabler Vergütungsbestandteile sichergestellt werden muss.

Frankfurt am Main, im Dezember 2024

Marco Brockhaus Dr. Othmar Belker

Der Vorstand Der Aufsichtsrat

Vorsitzender des Vorstands Vorsitzender des Aufsichtsrats

II. Vergütungssystem und Vergütungsbericht

Die Grundzüge des Vergütungssystems sowie die Offenlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2024 erfolgen im Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht wird einer formellen und zusätzlich freiwillig einer inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen. Der Vergütungsbericht über das letzte Geschäftsjahr und der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Abs. 1 und 2 Satz 1 AktG, das von der Hauptversammlung am 16. Juni 2021 gebilligt wurde sowie das von der Hauptversammlung gemäß § 113 Abs. 3 AktG am selben Tag beschlossene Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats ist auf der Internetseite (www.brockhaus-technologies.com) unter der Rubrik Investor Relations, Unterrubrik Corporate Governance dauerhaft abrufbar.

III. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

Verantwortungsvolles, nachhaltiges und soziales Handeln ist für die Brockhaus Technologies AG ein tragendes Element der unternehmerischen Kultur. Dies umfasst auch die Integrität im Umgang mit Kunden, Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit. Weiter gehört für die Brockhaus Technologies der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken zu einer guten Corporate Governance. Dieser erfolgt auf Basis bestehender Programme und Management-Systeme, die im Rahmen der verfolgten wirtschaftlichen Ziele sowie der Identifikation von Risiken auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte abdecken.

Die Brockhaus Technologies AG stellt sicher, dass nicht nur die Gesetze, sondern auch unternehmensinterne Richtlinien und ethische Standards eingehalten werden. Die wichtigsten Vorschriften und die Organisationsstrukturen hat die Brockhaus Technologies AG in gruppenweiten Handbüchern zum Compliance- und Risikomanagement zusammengefasst. Durch das Compliance-Management-System (CMS) setzt die Brockhaus Technologies AG aktiv vorbeugende Maßnahmen, Prozesse sowie ggf. Ad-hoc Berichtsprozesse auf, sodass Störungen im Rahmen der Geschäftstätigkeit vermieden und zeitnah aufgedeckt werden können.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Risikofrüherkennung und -steuerung der Brockhaus Technologies AG bilden das Risikomanagementsystem (RMS) sowie das interne Kontrollsystem zur Rechnungslegung (IKS). Das gruppenweite RMS gewährleistet eine aktive Überwachung von Risiken dadurch, dass Risiken regelmäßig und systematisch bewertet werden.

Ziel des IKS als eine präventive Maßnahme ist es, nicht nur bestehende Risiken zu minimieren, sondern auch neue noch unbekannte Risiken abzuwenden. Zu diesem Zweck findet regelmäßig eine Überprüfung der bestehenden Prozesse und Personen statt, die an der Erstellung des Konzernabschlusses, des Jahresabschlusses und des zusammenfassten Lageberichts der Gesellschaft beteiligt sind. Sofern Kontrollschwächen oder Verbesserungsmöglichkeiten bezogen auf das gesamthafte IKS identifiziert werden, werden sie bewertet und Gegenmaßnahmen mit den Verantwortlichen entwickelt, um die Wirksamkeit des IKS fortlaufend zu verbessern.

Insgesamt zielen RMS und IKS darauf ab, den Vorstand und alle involvierten Mitarbeitenden zu befähigen, Risiken bewusst zu steuern und Chancen zu ergreifen. Dazu werden beide Systeme regelmäßig geprüft und weiterentwickelt.Für die Brockhaus Technologies AG gehen nachhaltiges Unternehmertum und profitables Wachstum Hand in Hand. Dies unterstreicht die Brockhaus Technologies AG mit ihren aktuell im Konzern befindlichen Tochterunternehmen und Produktportfolio. Diese Faktoren sollen auch eine zentrale Rolle bei der Auswahl potenzieller Akquisitionsziele in der Zukunft spielen.

Brockhaus Technologies ist sich seiner sozialen und ökonomischen Verantwortung bewusst. Ethische, wirtschaftliche, umweltbezogene und soziale Risiken versucht Brockhaus Technologies bestmöglich zu vermeiden oder zu reduzieren. Im Rahmen des regulären Risikomanagementprozesses sollen auch mögliche Risiken identifiziert werden, die sich aus umwelt-, sozial- und governancebezogenen Sachverhalten ergeben könnten. In Bezug auf ESG-Risiken wurden bisher im Konzern wesentliche Risiken in Form von Compliance- und Key-Mitarbeiter-Risiken festgestellt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit dieser Risiken wird zum jetzigen Zeitpunkt zwar als gering eingestuft, könnte im Falle eines Eintritts jedoch Einfluss auf die Ertrags-, Vermögensund Finanzlage des Konzerns nehmen. Die fortlaufende Weiterentwicklung des RMS sowie die Umsetzung einer Corporate Social Responsibility (CSR) Berichterstattung stehen im Fokus unseres Handelns mit dem Ziel Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Maßnahmen zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung der Korruption konsequent wertzuschätzen und dies zu kommunizieren, zu überwachen und etwaige Verstöße zu ahnden. Aus diesem Grund hat die Brockhaus Technologies AG freiwillig eine den Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes entsprechende interne unabhängige Meldestelle eingerichtet. Da das Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)-Umsetzungsgesetz 2024 nicht verabschiedet wurde besteht für die Brockhaus Technologies AG keine Berichtspflicht. Entsprechend sieht die Brockhaus Technologies AG für das Geschäftsjahr 2024 von der Veröffentlichung eines Nachhaltigkeitsberichts ab.

IV. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Corporate Governance deutscher Aktiengesellschaften ist nach Maßgabe des Aktiengesetzes in Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle getrennt. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse. Der Aufsichtsrat bestellt und entlässt die Mitglieder des Vorstands – ihm obliegt diesbezüglich also die Personalkompetenz. Darüber hinaus überwacht und berät der Aufsichtsrat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen einzubinden. Als weiteres Gesellschaftsorgan besteht die Hauptversammlung, in der die Aktionäre als die Eigentümer der Gesellschaft ihre Rechte ausüben können.

1. Vorstand

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und berücksichtigt die Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung im Ganzen und entscheiden unter Koordination des Vorstandsvorsitzenden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik sowie der Unternehmensstrategie einschließlich der Festlegung von Nachhaltigkeitszielen. Über die Gesamtverantwortung hinaus führen die einzelnen Vorstandsmitglieder die ihnen zugewiesenen Geschäftsbereiche im Rahmen der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft, der Geschäftsordnung des Vorstands und der Beschlüsse aller Vorstandsmitglieder in eigener Verantwortung.

Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Vorstandsbereichen. Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie der Geschäftsordnung und hat den Anspruch, in allen Unternehmensbereichen nachhaltig und verantwortungsvoll zu wirtschaften. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohl des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung sowie über unternehmerische Risiken und erörtert mit ihm in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung.

Der Vorstand der Gesellschaft besteht derzeit aus zwei Mitgliedern:

  • − Marco Brockhaus (Vorstandsvorsitzender)
  • − Dr. Marcel Wilhelm (Chief Operating Officer / Legal Counsel)

Der Vertrag für Marco Brockhaus hat eine Laufzeit bis zum 31.07.2027. Der Vertrag für Dr. Marcel Wilhelm läuft bis zum 31.07.2026.

Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder festgelegt. Danach soll ein Vorstandsmitglied in der Regel in dem Kalenderjahr, in dem das Vorstandsmitglied das gesetzliche Renteneintrittsalter, derzeit also 67 Jahre, erreicht, aus dem Vorstand ausscheiden.

2. Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung. Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat der Brockhaus Technologies AG eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen, die einen Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte enthält. In regelmäßigen Abständen erörtert der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung und Planung sowie die Strategie und deren Umsetzung. Er prüft den Jahres- und Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendungen des Bilanzgewinns. Er stellt den Jahresabschluss der Brockhaus Technologies AG fest und billigt den Konzernabschluss, wobei die Ergebnisse der durch den Prüfungsausschuss vorgenommenen Vorprüfung zugrunde gelegt und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers berücksichtigt werden. Der Aufsichtsrat beschließt über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und den Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung. Gemeinsam mit dem Vorstand ist der Aufsichtsrat zuständig für die Erstellung des Vergütungsberichts. Die Überwachung und Beratung durch den Aufsichtsrat umfassen dabei auch Nachhaltigkeitsfragen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hält mit dem Vorstandsvorsitzenden zwischen den Sitzungen regelmäßig Kontakt und berät mit ihm Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, des Risikomanagements und der Compliance der Gesellschaft. Er wird durch den Vorstandsvorsitzenden über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich informiert.

Im Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung gehören dem Aufsichtsrat der Gesellschaft nachfolgend genannte Mitglieder an:

Dr. Othmar Belker (Aufsichtsratsvorsitzender) Seit 2017 Mitglied des
Aufsichtsrats
Michael Schuster (Stellvertretender Vorsitzender) Seit 2017 Mitglied des
Aufsichtsrats

Martin Bestmann Seit 2020 Mitglied des
Aufsichtsrats
Prof. Dr. Christoph Hütten Seit 2021 Mitglied des
Aufsichtsrats
Dr. Nathalie Krebs Seit 2022 Mitglied des
Aufsichtsrats
Matthias Memminger Seit 2023
Mitglied des
Aufsichtsrats

Lebensläufe der Aufsichtsratsmitglieder sind auf der Internetseite der Brockhaus Technologies AG (www. Brockhaus-technologies.com) unter der Über uns, Unterrubrik Aufsichtsrat abrufbar.

Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung, so dass der Aufsichtsrat ausschließlich mit Anteilseignervertretern besetzt ist. Im Übrigen hat die Falkenstein Heritage GmbH mit Sitz in Wetzlar nach § 9 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft ein nicht übertragbares Entsendungsrecht für ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder. Geschäftsführer der Falkenstein Heritage GmbH ist der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft, Herr Marco Brockhaus.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt und zu diesem Zweck ein Kompetenzprofil erarbeitet. Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollen nach diesem Kompetenzprofil aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds wahrzunehmen und das Ansehen der Brockhaus Technologies AG in der Öffentlichkeit zu wahren. Dabei soll insbesondere auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die angesichts der Aktivitäten von Brockhaus Technologies AG als wesentlich betrachtet werden. Das Kompetenzprofil kann der nachfolgenden Qualifikationsmatrix entnommen werden.

Dr. Othmar
Belker
Michael
Schuster
Prof. Dr. Christoph
Hütten
Martin
Bestmann
Dr. Nathalie
Krebs
Matthias
Memminger
Mitglied seit 2017 2017 2021 2020 2022 2023
Funktionale Expertise
Strategieentwicklung & -umsetzung
Corporate Finance
M&A / operative Integration akquirierter
Unternehmen
Operations
Erfahrung Software/IT-Branche, Healthcart &
Medizintechnik, Plattformgeschäftsmodellen
Technologieentwicklung
Internationalität
Kapitalmarkt & IR
Rechnungslegung*
Abschlussprüfung**
Risikomanagement & Compliance
ESG & Nachhaltigkeit
Aufsichtsrat/Verwaltungsrat & Recht
Personal
Governance
Unabhängigkeit
Erfahrung Verwaltungsrat/Aufsichtsrat
aktuelle andere Mandate*** 0 0 0 0 1 0
Diversität
Geburtsjahr 1962 1954 1964 1965 1971 1963
Geschlecht männlich männlich männlich männlich weiblich männlich
Nationalität deutsch deutsch deutsch deutsch schweizerisch deutsch
Ausbildung Volkswirtschafts
lehre
Rechtswissenschaft Wirtschafts
wissenschaften
IT/Programmierer Medizin Politik-/Wirtschafts
wissenschaften

* inkl. Nachhaltigkeitsberichterstattung

** inkl. Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung

*** Vorstands-, Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsmandate bzw. Mandate in vergleichbaren ausländischen Gremien

Die Qualifikationsmatrix findet sich auch auf der Internetseite der Brockhaus Technologies AG (www.brockhaus-technologies.com) unter der Rubrik Investor Relations, Unterrubrik Corporate Governance.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Sie achten zudem darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben genügend Zeit zur Verfügung steht und nehmen die erforderliche Aus- und Fortbildung wahr.

Der Aufsichtsrat hat für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze von 75 Jahren festgesetzt.

Der Aufsichtsrat erachtet es als angemessen, wenn mindestens vier seiner Mitglieder unabhängig sind. Der Aufsichtsrat schätzt derzeit sämtliche seiner Mitglieder als unabhängig im Sinne des DCGK ein und hat dabei insbesondere berücksichtigt, dass sowohl Herr Martin Bestmann als auch Herr Matthias Memminger von der Falkenstein Heritage GmbH auf Grundlage eines Entsendungsrechts in den Aufsichtsrat entsandt wurden. Geschäftsführer und beherrschender Gesellschafter der Falkenstein Heritage GmbH ist der Vorstandsvorsitzende der Gesellschaft Herr Marco Brockhaus.

Der Aufsichtsrat ist dabei nach entsprechender Würdigung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass sowohl Herr Martin Bestmann als auch Herr Matthias Memminger in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand stehen, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann (vgl. Ziff. C.7 DCGK). Beide üben ihr Amt zur Überzeugung des Aufsichtsrats objektiv allein im Interesse der Gesellschaft aus. Der Aufsichtsrat hat hierbei berücksichtigt, dass Herr Martin Bestmann der Gesellschaft in Einzelfällen zu Gegenständen, die außerhalb der Tätigkeit im Aufsichtsrat liegen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats als Berater zur Verfügung steht. In den vergangenen beiden Geschäftsjahren erfolgten keine diesbezüglichen Beratertätigkeiten und auch in der Zeit davor (einschließlich dem Jahr bis zur Ernennung von Herrn Bestmann) war die Vergütung, die Herr Martin Bestmann für seine Beratungstätigkeit erhielt, von vergleichsweise geringem Umfang. Seine Beratungstätigkeit ist daher nicht als wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft zu qualifizieren. Weder Herr Martin Bestmann noch Herr Matthias Memminger sind an Weisungen von der Falkenstein Heritage GmbH, Herrn Marco Brockhaus oder sonst einer Person gebunden.

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig, ob er und seine Ausschüsse ihre Aufgaben wirksam erfüllen. Gegenstand der Selbstevaluierung sind insbesondere die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und seiner Ausschüsse, der Informationsfluss zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats durch den Vorstand. Im Hinblick auf die Größe des Aufsichtsrats und des Unternehmens und der unkomplizierten Informationsflüsse zwischen Aufsichtsrat und Vorstand wurde auf die Hinzuziehung von externen Beratern für die Selbstevaluierung verzichtet.

Der Aufsichtsrat hat vielmehr die Wirksamkeit seiner Tätigkeit in Form eines strukturierten, auf die Verhältnisse der Gesellschaft zugeschnittenen, Fragebogens überprüft. Zu den Gegenständen der Selbstevaluierung gehörten insbesondere die rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Informationsversorgung des Aufsichtsrats durch den Vorstand, die Aufgabenwahrnehmung der Ausschüsse, die Verfahrensabläufe im Aufsichtsrat und im Prüfungsausschuss sowie der Informationsausfluss zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Aufsichtsrat. Die Selbstevaluierung wurde in der Aufsichtsratssitzung am 24. Januar 2024 sowie zuletzt in der Aufsichtsratssitzung am 29. November 2024 thematisiert.

Einen Überblick über die Tätigkeit des Aufsichtsrats liefert die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats, die auf der Internetseite der Brockhaus Technologies AG (www.brockhaus-technologies.com) unter der Rubrik Investor Relations, Unterrubrik Corporate Governance veröffentlicht ist.

3. Ausschüsse

Der Vorstand hat aufgrund seiner Größe von der Bildung von Ausschüssen abgesehen.

Der Aufsichtsrat hat zur effizienten Wahrnehmung seiner Aufgaben und zur Unterstützung einer fokussierten Diskussion der Sachverhalte zwei ständige Ausschüsse eingerichtet, die die Arbeit im Plenum unterstützen: den Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie den Prüfungsausschuss.

a. Präsidial- und Nominierungsausschuss

Der Präsidial- und Nominierungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats, seinem Stellvertreter und einem weiteren vom Aufsichtsrat zu wählendes Mitglied. Ausschussvorsitzender ist der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Othmar Belker. Neben Herrn Dr. Othmar Belker und Herrn Michael Schuster (stellvertretender Vorsitzender) ist seit Februar 2023 Frau Dr. Nathalie Krebs Mitglied des Ausschusses.

Der Präsidial- und Nominierungsausschuss bereitet die Aufsichtsratssitzungen, Personalentscheidungen des Aufsichtsrats, die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder und das Vergütungssystem des Vorstands vor. Zudem entscheidet er in der Regel über sonstige Rechtsgeschäfte gegenüber Vorstandsmitgliedern nach § 112 AktG und schlägt dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vor.

b. Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern und ist seit Juni 2021 wie folgt zusammengesetzt: Prof. Dr. Christoph Hütten (Vorsitzender des Ausschusses), Martin Bestmann (stellvertretender Vorsitzender), Dr. Othmar Belker (Mitglied des Ausschusses).

Herr Prof. Dr. Christoph Hütten verfügt sowohl über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung als auch der Abschlussprüfung. Er war unter anderem über viele Jahre Chief Accounting Officer eines DAX-Unternehmens und ist Honorarprofessor für Betriebswirtschaftslehre an der Universität Mannheim. Herr Prof. Dr. Hütten verfügt sowohl über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen als auch der Abschlussprüfung. Dies umfasst auch Kenntnisse und Erfahrungen für Nachhaltigkeitsberichterstattung und deren Prüfung.

Herr Dr. Belker verfügt über Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Dies schließt insbesondere aufgrund seiner Tätigkeit als vormaliger CFO börsennotierter Gesellschaften besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme mit ein.

Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats unabhängig.

Der Prüfungsausschuss befasst sich mit der Rechnungslegung und dem Rechnungslegungsprozess, mit der Abschlussprüfung und dem Abschlussprüfer, der Überwachung des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystems, des Compliance-Managements und den Geschäften mit nahestehenden Personen. Der Prüfungsausschuss bespricht mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos und die Prüfungsstrategie und -planung. Ferner überwacht der Prüfungsausschuss die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, befasst sich mit den von ihm zusätzlich erbrachten Leistungen und beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss erörtert die Halbjahresfinanzberichte und Quartalsmitteilungen mit dem Vorstand vor deren Veröffentlichung und unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen zur Billigung der Rechnungslegung und Konzernrechnungslegung und dem Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung zur Wahl des Abschlussprüfers.

4. Nachfolgeplanung

Der Aufsichtsrat sorgt gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand. Dies erfolgt unter anderem durch regelmäßige Gespräche des Aufsichtsrats mit dem Vorstand. Dabei werden die Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten der aktuellen Vorstandsmitglieder besprochen und sofern erforderlich über die Notwendigkeit möglicher Nachfolger beraten. Bei der langfristigen Nachfolgeplanung werden neben den Anforderungen des Aktiengesetzes und des DCGK insbesondere die von Aufsichtsrat und Vorstand erörterten Profile berücksichtigt. Um eine effektive Nachfolgeplanung zu gewährleisten, fördern und begleiten der Aufsichtsrat und Vorstand Mitarbeiter der Gesellschaft, die bereits seit Jahren zum Erfolg des Unternehmens beitragen, bei ihrer Entwicklung und engagieren sich für die langfristige Bindung dieser Mitarbeiter an das Unternehmen. Auf die Hinzuziehung von externen Beratern für die Nachfolgeplanung haben Aufsichtsrat und Vorstand bislang verzichtet. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass auf diese Weise die wirtschaftlichen Ressourcen der Gesellschaft geschont werden können und Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder jeweils über umfangreiche Netzwerke und eigene Erfahrungen verfügen, die in diesem Zusammenhang hilfreich sein können.

Die Organe behalten sich aber vor, soweit zweckmäßig, entsprechende Berater zu mandatieren.

V. Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand, Aufsichtsrat und in nachgeordneten Führungsebenen

Die Brockhaus Technologies AG hat das Ziel sowohl im Vorstand als auch im Aufsichtsrat eine möglichst hohe Vielfalt von Fähigkeiten und Eigenschaften (Diversität) zu gewährleisten und Frauen angemessen zu berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat hat aus diesem Grund eine Zielgröße von 1/6 für einen Frauenanteil im Aufsichtsrat, also mindestens ein (1) weibliches Aufsichtsratsmitglied von sechs (6) Aufsichtsratsmitgliedern, festgelegt. Die festgelegte Zielgröße wurde im Jahr 2022 erreicht, da die Hauptversammlung Frau Dr. Krebs als neues Mitglied des Aufsichtsrats wählte.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat eine Zielgröße von mindestens 25% für einen Frauenanteil im Vorstand für den Fall festgelegt, dass der Vorstand aus mehr als drei (3) Mitgliedern besteht, d.h. ein (1) weibliches Vorstandsmitglied von vier (4) Vorstandsmitglieder.

Bei drei (3) oder weniger Mitgliedern, hat Brockhaus Technologies AG eine Zielgröße von null oder mehr festgelegt. Zurzeit hat der Vorstand weniger als drei Mitglieder. Die Zielgröße wird dadurch begründet, dass bei einem vergleichsweise kleinen Vorstand mit weniger als vier Mitgliedern es im Interesse des Unternehmens ist, sich insoweit eine größtmögliche Flexibilität zu erhalten.

Der Vorstand hat bislang keine Zielgrößen für einen Frauenanteil in den beiden nachgeordneten Führungsebenen festgelegt, da es bei der Brockhaus Technologies AG aufgrund ihrer Holding-Struktur keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands gibt.

Die Fristen für die Erreichung der Zielgrößen wurden jeweils auf den Ablauf des 30. Juni 2025 festgelegt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wird der Aufsichtsrat die jeweiligen Zielgrößen überprüfen.

VI. Diversitätskonzept

Vorstand und Aufsichtsrat achten bei der Zusammensetzung des Vorstands und Aufsichtsrats sowie bei Führungsfunktionen auf Vielfalt (Diversität). Vorstand und Aufsichtsrat haben allerdings bislang kein Diversitätskonzept formuliert, da ein solches, neben den Zielsetzungen für die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat, aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat keinen substanziellen Mehrwert mit sich bringt.

Ferner halten es der Vorstand und Aufsichtsrat für sachgerecht, die Auswahl der Vorstandsmitglieder nicht von Kriterien wie beispielsweise individuelle Orientierung oder Geschlecht, sondern vielmehr ausschließlich von der Persönlichkeit und ihrem Sachverstand abhängig zu machen. Maßgeblich ist jeweils die individuelle fachliche und persönliche Eignung der Kandidatin bzw. des Kandidaten. Vorstand und Aufsichtsrat werden im Geschäftsjahr 2024 aber erneut prüfen, ob die Erstellung eines eigenständigen Diversitätskonzepts sinnvoll ist.

*****

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.